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[Fehlerhafte und rechtswidrige Daten (Notizen)... ]

Started by Textaris(txt*bot), August 31, 2017, 08:12:55 AM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Brazil ist ein dystopischer Spielfilm mit Elementen der Groteske und Schwarzen Komödie aus dem Jahr 1985 von Terry Gilliam, der zusammen mit Tom Stoppard und Charles McKeown auch das Drehbuch schrieb. Der Film wurde im Februar 1985 auf den Internationalen Filmfestspielen Berlin erstmals in Deutschland gezeigt.

... Brazil ist eine düstere, kafkaeske Dystopie, die sich der Stilmittel der grotesken Komödie bedient. Dem damaligen Chef von Universal Studios, Sid Sheinberg, war das hoffnungslose Ende des Films zu düster; er wollte unbedingt eine Version mit einem Happy End herausbringen.

... Durch einen Druckfehler kommt es zu einer folgenschweren Verwechslung: Anstatt eines als ,,Terroristen" gesuchten freischaffenden Heizungsinstallateurs namens Tuttle, der sich dem alles beherrschenden Bürokratieapparat dieser Gesellschaft entzieht, wird ein unbescholtener Familienvater namens Buttle verhaftet und zu Tode gefoltert.

...


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Brazil_(1985) (24. Juni 2024)

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Quote[...] Ist Björn Kietzmann nun einer der "etlichen Straftäter", mit denen die Bundesregierung den Entzug von 32 Akkreditierungen beim G20-Gipfel in Hamburg begründet hat? Sein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis von 2015 deutet nicht darauf hin: Das ist blütenweiß. Der Datenauszug des BKA, den der 37-jährige Fotograf nun in der Post fand, enthält dagegen gleich 18 Einträge, die den Journalisten sprachlos machen. Ins Auge sticht dabei vor allem der Vorwurf "Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion" in der Kategorie "politische motivierte Kriminalität". Das klingt dramatisch - ist aber nachweislich falsch.

Kietzmann hatte im Juli 2011 eine Demonstration fotografiert, als in seiner Nähe ein Feuerwerkskörper explodierte. Die Polizei hielt ihn für den Täter, nahm ihn fest und ließ ihn erkennungsdienstlich behandeln. Vier Kollegen, mit denen Kietzmann zum Zeitpunkt des Vorfalls zusammenstand, bestätigten gegenüber der Staatsanwaltschaft dessen Unschuld. Die Staatsanwaltschaft reduzierte die Ermittlungen daraufhin vom Vorwurf des Sprengstoffangriffs auf einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und stellte auch dieses Verfahren nach kurzer Zeit ein. Was also bis heute in den Dateien als schwere Gewalttat gespeichert ist, hat erwiesenermaßen nichts mit dem Fotografen zu tun.

 Ähnlich falsch oder irreführend sind auch alle übrigen gespeicherten "Delikte", die teilweise bis in das Jahr 2002 zurückreichen. Da finden sich zum Beispiel Einträge über angebliche Verstöße gegen das Urheberrecht: So hatte sich ein Polizist in Coburg beschwert, dass Kietzmann bei einer Demonstration eine Gruppe von Polizisten fotografiert hatte. Das ist zwar legal, führt aber immer wieder zu Anzeigen, die - wie auch bei Kietzmann - in der Regel zügig eingestellt werden. Trotzdem finden sich solche Beschuldigungen auch nach acht Jahren noch in den Datenbanken des BKA.

Die einzige Verurteilung im Leben des Fotografen liegt bereits 14 Jahre zurück: Für einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wurde Kietzmann im Januar 2003 zu einer Geldstrafe von 320 Euro verurteilt. Es ging um die Teilnahme an einem gewaltfreien Studentenprotest. In den Datenbanken der Polizei soll dieses Bagatelldelikt aus Jugendzeiten allerdings noch mindestens bis Juli 2021 gespeichert bleiben.

 Die Akte Kietzmann ist die umfangreichste der zehn BKA-Bescheide, die dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegen. Doch auch in allen anderen finden sich zahlreiche Einträge, die entweder offensichtlich falsch sind oder von Juristen für eindeutig rechtswidrig gehalten werden.

Im Fall des Stuttgarter Online-Journalisten Alfred Denzinger ist zum Beispiel ein sieben Jahre alter Datensatz wegen "Beleidigung" aufgeführt, der auf die Anzeige eines vorbestraften Rechtsextremisten zurückgeht. Im Laufe des Ermittlungsverfahrens hatte sich allerdings schnell herausgestellt, dass nicht der Journalist eine Straftat begangen hatte, sondern der Rechtsextremist und ein Mittäter eine friedliche Mahnwache einer Schorndorfer Bürgerinitiative tätlich angegriffen hatten. Beide wurden dafür rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt, die Anzeige gegen Denzinger zurückgezogen. Doch in der Verbunddatei des BKA soll der Eintrag noch bis Februar 2020 gespeichert bleiben.

Und der nie zu einer Anklage führende Vorwurf eines unerlaubten Fotografierens von Polizisten findet sich gleich in mehreren Einträgen als "politisch motivierte Kriminalität", wie das vermeintliche Delikt "Verstoß gegen das Versammlungsgesetz". In all diesen Fällen ging es in Wirklichkeit nur darum, dass bei Demonstrationen auch die Personalien von Journalisten kontrolliert wurden.

 Die Grünen werfen Regierungssprecher Steffen Seibert vor, die Sicherheitseinschätzungen des BKA unkritisch übernommen zu haben. Innenexperte Konstantin von Notz erklärt:
    "Ganz offensichtlich wurden die Akkreditierungen in einer relevanten Anzahl von Fällen auf Grundlage falscher Tatsachen entzogen. Das ist für die Bundesregierung nicht nur maximal peinlich, es stellt vor allem einen erheblichen Eingriff in die Pressefreiheit dar."

Aus all diesen Beispielen ergibt sich für Experten ein Muster, das weit über den Fall der entzogenen Akkreditierungen hinaus reicht. In der Behörde der Bundesbeauftragten für den Datenschutz wartet man deshalb schon gespannt auf die Beschwerden der betroffenen Journalisten. Denn nun sei offensichtlich geworden, wovor Datenschützer seit Jahren warnen: dass die Vielzahl gespeicherter Daten erhebliche Nachteile für die berufliche und private Existenz von Bürgern haben kann. Und auch das Ausmaß an fehlerhaften und rechtswidrig gespeicherten Daten entspricht früheren Erfahrungen, die in den Tätigkeitsberichten längst dokumentiert sind.

So hatte der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar im Jahre 2012 die Datenbank "PMK-links Z", in der politisch motivierte Kriminelle gespeichert werden, überprüft und dabei viele Rechtsverstöße festgestellt. Das BKA löschte in der Folge rund 90 Prozent der Einträge. Statt 3819 Personen im März 2012 waren im Juli 2015 nur noch 331 Personen gespeichert. "Spätestens zu diesem Zeitpunkt war klar, dass die Polizei mit den Kriterien, die eine Speicherung rechtfertigen, zu großzügig umgegangen war", sagte Schaar.

Experten sind überzeugt, dass sich eine ähnlich hohe Quote rechtswidriger Einträge auch für andere Dateien als die in 2012 geprüfte Datenbank gilt. Allerdings geht es bei den Fallzahlen um ganz andere Größenordnungen. Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums sind allein in der Datei "Innere Sicherheit" aktuell 109.625 Personen und 1.153.351 Datensätzen zu Delikten gespeichert. Das ist das 27-fache der 41.549 politisch motivierten Straftaten, die laut Kriminalstatistik im Jahre 2016 insgesamt begangen wurden. Die 2012 vom BKA vorgenommenen Korrekturen an der überzogenen Speicherungspraxis seien wohl nicht allzu nachhaltig gewesen, kritisiert Schaar.

 Das gilt übrigens nicht nur für politische Straftaten. Datenschützer verweisen vor allem auf die "Fallgruppe Rauschgift", in der inzwischen mehr als 473.000 Personen mit Millionen von Datensätzen gespeichert sind. Bei mehr als der Hälfte der Betroffenen liegen die Einträge mehr als zehn Jahre zurück.

Ein Blick in die Polizeistatistik zeigt aber, dass weit über die Hälfte dieser Menschen irgendwann einmal mit geringen Mengen Cannabis in Verbindung gebracht wurden - was in der Regel nie zur Anklage geführt hat, wohl aber zu langjährigen Speicherungen in den Datenbanken des BKAs - ohne dass die meisten Betroffenen das auch nur ahnen.

 Die hohe Zahl rechtswidrig gespeicherter Datensätze ist vor allem das Ergebnis einer rechtlichen Unschärfe: Das Gesetz über das Bundeskriminalamt erlaubt im Paragrafen 8 auch die Speicherung von Ermittlungen, die nicht zu einer Verurteilung vor Gericht geführt haben - im Gegenzug wird dafür aber in jedem Einzelfall eine "Negativprognose" gefordert: Es muss konkret begründet werden, warum von der Person auch in Zukunft Straftaten zu erwarten sind und die Speicherung früherer Ermittlungen deshalb wichtig ist. Nur dann gilt das als verfassungsrechtlich zulässig.

Datenschützer kritisieren allerdings seit Jahren, dass diese Datensätze auch ohne eine solche "Negativprognose" über Jahre gespeichert bleiben.

    "Das kehrt die Unschuldsvermutung gegen die sonst geltenden Prinzipien um und widerspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts."

So steht es zum Beispiel im Datenschutzbericht 2017, der wenige Wochen vor dem G20-Gipfel kaum beachtet veröffentlicht wurde. Auch müsse im Gesetz eindeutig geregelt werden, dass jeder Freispruch automatisch zur Löschung aller entsprechenden Datensätze führen müsse.

 Fatal sei freilich, dass die Masse an Daten die Ermittlungsarbeit der Polizei nicht erleichtere, sondern behindere, betont Schaar:

    "Das Beispiel des Attentäters vom Berliner Breitscheidplatz belegt, dass Sicherheitsbehörden angesichts immer zahlreicherer Datensätze den Überblick verloren haben und letztlich zu falschen Bewertungen gekommen sind. Weniger wäre mehr."

Im Ergebnis nütze es dem Rechtsstaat und stärke zugleich die Polizeiarbeit, wenn man sich auf relevante Daten beschränke.

 Der frühere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem, der die unrechtmäßige Speicherung von Daten zuvor schon als "skandalös" bezeichnet hatte, fordert nun eine umfassende Aufklärung, die deutlich über den Fall der G20-Akkreditierungen hinaus reicht:

    "Es geht um drei unterschiedliche Probleme: Wann muss eine Eintragung, selbst wenn sie anfänglich rechtmäßig war, aus allen Dateien entfernt werden, in die sie inzwischen gelangt ist? Zweitens: Reicht eine Eintragung als solche, um bei dem Betroffenen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründen zu können? Drittens: Die Polizei muss bei der Entscheidung über einen Eingriff gegen einen Journalisten berücksichtigen, dass Journalisten bei ihrer Arbeit der besondere Schutz der Medienfreiheit zusteht. Auf allen drei Ebenen scheinen Fehler begangen worden zu sein. Hier muss dringend für rechtsstaatliche Klarheit gesorgt werden."

 Von Notz sieht vor allem den Bundesinnenminister in der Verantwortung, der die Warnungen der Datenschützer über Jahre in den Wind geschlagen habe: "Seit Jahren dokumentiert das unionsgeführte Ministerium, wie egal ihm der Datenschutz ist. Der Datenschutz schützt aber keine Daten, sondern unsere Menschenwürde und Privatsphäre."

Im vorliegenden Fall erkenne man gut, wie abgründig und willkürlich staatliches Handeln werden kann, wenn es auf rechtswidrigen, schlecht kontrollierbaren und schlampig geführten Dateien beruhe. Das Versagen müsse trotz Wahlkampf vom Parlament aufgeklärt werden: "Sollte die Bundesregierung mauern, müssen wir schärfere parlamentarische Instrumente ins Auge fassen." Damit spielt von Notz auch auf das Instrument eines Untersuchungsausschusses an.


Aus: "Entzogene Akkreditierungen Millionen rechtswidrige Daten in BKA-Datei?"
Arnd Henze, ARD-Hauptstadtstudio (30.08.2017)
Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/gzwanzig-datenschuetzer-101.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Manipulation von Medien ist eines der größten Probleme der digitalen Welt. Denn die sogenannten Deepfakes sind so geschickt gefälschte Videoclips und Texte, dass sie häufig als authentisch durchgehen.

... [Nina Schick]  Die Pornografie ist in diesem Fall der Wegweiser – genauso wie in den Anfangszeiten des Internets. Damals gab es die Ansicht, das Internet sei ein Ort für Weirdos und werde niemals etwas für Menschen wie uns. Aber für mich ist das nur ein Zeichen dafür, dass Deepfakes kein Frauenthema bleiben werden. Es wird viele, viele weitere Fälle geben, in denen die Identität von Menschen und ihr digitales Abbild ohne ihre Zustimmung und Wissen gekapert werden. Das zeichnet sich schon ab.

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Aus: "Deepfake-Expertin: ,,Es wird viele Fälle geben, in denen die Identität von Menschen gekapert wird"" Anna Schughart (23.08.2021)
Quelle: https://www.rnd.de/digital/medien-manipulation-deepfakes-als-gefaelschte-videos-und-texte-immer-haeufiger-zu-finden-KTKKWD7IPNAWLFHFTEWJANGU64.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] New York. Der Kurznachrichtendienst X blockiert derzeit Suchanfragen nach der US-amerikanischen Popikone Taylor Swift. Trolle hatten den Kurznachrichtendienst X mit gefälschten pornografischen Aufnahmen der US-amerikanischen Popsängerin Taylor Swift überflutet. Laut einem Bericht der ,,New York Times" wurde ein auf X geteiltes Bild von Swift 47 Millionen Mal angesehen, bevor das Konto gesperrt wurde.

Obwohl solche Deepfakes auf X verboten sind, reagierte die Plattform relativ spät. Nachdem die Situation offenbar aus dem Ruder gelaufen ist, scheint die Lösung derzeit zu sein, eine Suche nach dem Namen der Sängerin zu blockieren.


Aus: "Nach gefälschten Pornoaufnahmen: X blockiert Taylor-Swift-Suchanfragen" (29.01.2024)
Quelle: https://www.rnd.de/promis/wegen-porno-deepfakes-taylor-swift-suchanfragen-auf-x-laufen-ins-leere-LDRG5DBGZZAKTBQJZQKHA4DKPY.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] ChatGPT halluziniert, und nicht mal OpenAI könne es stoppen, so die österreichische Datenschutz-Organisation noyb rund um den Gründer Max Schrems. Die Einführung von ChatGPT im November 2022 löste einen noch nie dagewesenen KI-Hype aus. Menschen auf der ganzen Welt begannen auf einmal damit, den Chatbot für die unterschiedlichsten Zwecke zu nutzen. Darunter sogar Rechercheaufgaben. Dabei halte OpenAI selbst fest, dass der Chatbot ,,Antworten auf Benutzeranfragen generiert, indem es die nächstwahrscheinlichsten Wörter vorhersagt, die als Antwort auf die jeweilige Frage vorkommen könnten", so noyb. Mit anderen Worten: Obwohl das Unternehmen über umfangreiche Trainingsdaten verfügt, kann es aktuell nicht garantieren, dass Nutzer korrekte Informationen erhalten. Ganz im Gegenteil seien generative KI-Tools dafür bekannt zu ,,halluzinieren", so noyb. Sie erfinden ihre Antworten also schlicht.

Ungenaue Informationen sind vielleicht tolerabel, wenn Schüler ChatGPT für ihre Hausaufgaben nutzen. Sie sind jedoch inakzeptabel, wenn es um die Informationen über Einzelpersonen geht. Seit 1995 besagt das EU-Recht, dass persönliche Daten korrekt sein müssen. Mittlerweile ist dies in Artikel 5 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verankert. Personen haben laut Artikel 16 DSGVO außerdem ein Recht auf Berichtigung inkorrekter Informationen – und haben die Möglichkeit, ihre Löschung zu verlangen. Darüber hinaus müssen Unternehmen gemäß dem Auskunftsrecht in Artikel 15 nachweisen können, welche Daten sie über Einzelpersonen gespeichert haben und aus welchen Quellen sie stammen.

Das Erfinden falscher Informationen ist schon für sich genommen höchst problematisch. Aber wenn es um falsche Informationen über Personen geht, kann das ernsthafte Konsequenzen haben. Unternehmen sind aktuell noch nicht in der Lage, Chatbots wie ChatGPT mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Wenn aber ein System keine genauen und transparenten Ergebnisse liefern kann, darf es nicht zur Erstellung von Personendaten verwendet werden. Die Technologie muss den rechtlichen Anforderungen folgen, nicht umgekehrt.

Fakt ist, dass das Erfinden von Personendaten jedenfalls keine valide Option ist. Es handele sich hier laut noyb eindeutig um ein strukturelles Problem. Einem kürzlich erschienenen Bericht der New York Times zufolge ,,erfinden Chatbots in mindestens 3 Prozent der Fälle Informationen". In manchen Fällen sollen es sogar bis zu 27 Prozent sein. Im Fall, der die Grundlage für die durch noyb eingereichte Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) darstellt, antwortete ChatGPT auf die Frage nach dem Geburtstag des Beschwerdeführers (eine Person des öffentlichen Lebens) wiederholt mit falschen Informationen, anstatt den Nutzern mitzuteilen, dass die dafür notwendigen Daten fehlten.

Obwohl das von ChatGPT angegebene Geburtsdatum des Beschwerdeführers falsch war, lehnte OpenAI seinen Antrag auf Berichtigung oder Löschung ab. Die Verweigerung wurde damit argumentiert, dass eine Korrektur der Daten nicht möglich sei. Man könne zwar Daten bei bestimmten Anfragen blockieren (z.B. den Namen des Beschwerdeführers), aber nicht ohne ChatGPT daran zu hindern, alle Informationen über den Beschwerdeführer zu filtern. OpenAI hatte es sodann offenbar ebenfalls versäumt, angemessen auf das Auskunftsersuchen des Beschwerdeführers zu reagieren. Obwohl die DSGVO den Nutzern das Recht einräumt, eine Kopie aller persönlichen Daten zu verlangen, hatte OpenAI die verarbeiteten Daten, ihre Quellen oder Empfänger nicht offengelegt.

Die Verpflichtung, einem Auskunftsersuchen nachzukommen, gilt jedoch für alle Unternehmen. Es ist selbstverständlich möglich, die verwendeten Trainingsdaten zu protokollieren, um zumindest eine Vorstellung von den Informationsquellen zu erhalten. Laut noyb scheine es so, dass mit jeder "Innovation" eine andere Gruppe von Unternehmen meine, dass ihre Produkte nicht mit dem Gesetz übereinstimmen müssten.

Die plötzliche Zunahme der Popularität hat generative KI-Tools rasch zum Ziel der europäischen Datenschutzbehörden gemacht. Unter anderem befasste sich die italienische Datenschutzbehörde mit der Ungenauigkeit des Chatbots, als sie im März 2023 eine vorübergehende Einschränkung der Datenverarbeitung anordnete. Einige Wochen später richtete der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eine Taskforce zu ChatGPT ein, um die nationalen Bemühungen zu koordinieren. Es bleibt abzuwarten, wohin dies führen wird. Im Moment scheint OpenAI nicht einmal so zu tun, als könne es die DSGVO einhalten.

noyb fordert jedenfalls nun zunächst die DSB zu einer Untersuchung der Datenverarbeitungspraktiken von OpenAI auf. Von besonderem Interesse ist dabei die Frage, welche Maßnahmen das Unternehmen zur Sicherstellung der Richtigkeit persönlicher Daten getroffen hat. Darüber hinaus fordert noyb, dass OpenAI dem Auskunftsbegehren des Beschwerdeführers nachkommt und seine Verarbeitung in Einklang mit der DSGVO bringt. Nicht zuletzt fordert noyb die Behörde zur Verhängung eines Bußgelds auf, um die zukünftige Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Fall im Rahmen der EU-Zusammenarbeit behandelt wird.

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Aus: "ChatGPT verbreitet falsche Infos über Personen" Christian Solmecke (30. April 2024)
Quelle: https://www.wbs.legal/it-und-internet-recht/datenschutzrecht/beschwerde-gegen-openai-eingereicht-chatgpt-verbreitet-falsche-infos-ueber-personen-75946/

https://noyb.eu/sites/default/files/2024-04/OpenAI%20Complaint_DE_geschw%C3%A4rzt.pdf

"Chatbots May 'Hallucinate' More Often Than Many Realize" Cade Metz (Published Nov. 6, 2023)
When summarizing facts, ChatGPT technology makes things up about 3 percent of the time, according to research from a new start-up. A Google system's rate was 27 percent. ...
https://www.nytimes.com/2023/11/06/technology/chatbots-hallucination-rates.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Am Bundesgerichtshof ging es um ein Meme über die Grünen-Politikerin Renate Künast. Die Frage, die das Gericht zu klären hat, geht aber viel weiter.

Nicht alles, was in sozialen Netzwerken kursiert, ist wahr. Aber welche Ansprüche haben Betroffene gegen Facebook und Co., wenn dort Falschbehauptungen über sie verbreitet werden? Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt – und nahm eine Klage der Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast gegen den Facebook-Konzern Meta unter die Lupe.

Nach der mündlichen Verhandlung setzte der BGH das Verfahren zunächst aus. Er will eine Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg abwarten. Dort ist eine Vorlage aus Rumänien anhängig, deren Ausgang auch für das BGH-Verfahren relevant sein könnte. Der BGH hatte die Parteien zuvor bereits darauf hingewiesen, dass auch Europarecht in dem Karlsruher Verfahren eine Rolle spielen könnte. Ein Urteil zur Klage von Künast will der Senat erst nach der EuGH-Entscheidung fällen. (Az VI ZR 64/24)

Im konkreten Fall ging es um ein sogenanntes Meme, das ein Bild von Künast mit einem angeblichen Zitat zeigt: "Integration fängt damit an, dass sie als Deutscher mal Türkisch lernen." Das Meme wurde bei Facebook in unterschiedlichen Varianten veröffentlicht und geteilt. Die Krux: Künast hat den Satz nie gesagt. Sie klagte auf Unterlassung sowie auf Schmerzensgeld von mindestens 10.000 Euro.

Das "Ausgangs-Meme" wurde mittlerweile gelöscht. Vor Gericht will Künast erreichen, dass Facebook auch alle "kerngleichen" Varianten des Memes löschen muss – und zwar ohne, dass die Grünen-Politikerin noch einmal auf die jeweiligen Internetadressen hinweisen muss.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte ihr 2024 diesbezüglich recht gegeben. Einen Anspruch auf Schmerzensgeld hatte das Gericht hingegen anders als das Landgericht zuvor verneint. Sowohl Meta als auch Künast gingen gegen das OLG-Urteil in Revision, sodass der Fall in Karlsruhe landete.

"Ich entscheide, was ich sage und nur das ist mein Zitat", sagte Künast nach der mündlichen Verhandlung am BGH. Politikerinnen und Politiker seien schließlich auf ihre Glaubwürdigkeit angewiesen. "Wenn dann jemand ein Zitat erfindet, schadet es einem. Es führt dazu, dass sich Leute aufregen." Gerade Hasskommentare würden über den Facebook-Algorithmus dafür sorgen, dass sich das Falschzitat immer weiterverbreitet.

Es könne nicht sein, dass das Unternehmen daran verdiene, während die Betroffenen sich um die Beseitigung der entsprechenden Posts bemühen müssten, so Künast. "Die Macht dieser Konzerne und ihr Geschäftsmodell sind eine große Gefahr für unsere Demokratie."

Vor Gericht ging es darum, ob es Facebook zumutbar wäre, kerngleiche Posts ausfindig zu machen und zu löschen. Das Unternehmen argumentiert, dafür sei eine manuelle Prüfung des Beitrags auf dessen Sinngehalt nötig – zu der es als sogenannter Hosting-Anbieter nicht verpflichtet sei.

Die Organisation HateAid sieht das anders. "Es ist einem Riesen-Konzern, der Milliardengewinne macht, indem zum Beispiel solche Falschzitate verbreitet werden, durchaus zumutbar, tatsächlich auch dafür zu sorgen, dass dieses Geschäftsmodell sicher betrieben wird", sagte Geschäftsführerin Josephine Ballon. "Diesen Einwand, dass über eine menschliche Moderation gar nichts geleistet werden kann, weil es alles viel zu kompliziert und juristisch zu schwierig ist, den können wir hier einfach nicht gelten lassen."

HateAid hilft nach eigenen Angaben Betroffenen von Hass im Netz bei möglichen Strafanzeigen und in Einzelfällen auch bei Zivilklagen. Auch andere Politiker wie Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) arbeiten bei ihren Anzeigen wegen Hassnachrichten mit der Organisation zusammen.

(mack)


Aus: "Künast-Klage zu Falschzitat: Europäischer Gerichtshof soll entscheiden" (19.02.2025)
Quelle: https://www.heise.de/news/Kuenast-Klage-zu-Falschzitat-Europaeischer-Gerichtshof-soll-entscheiden-10287594.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Name einer Frau wird gestohlen und taucht in der rechtsextremen Szene wieder auf – als Gründerin eines Nazidatingportals. Ein Identitätsdiebstahl mit fatalen Folgen

Als Liv Heide verdächtigt wird, im Zusammenhang mit einem rechtsextremen Datingportal zu stehen, beginnt für die Unschuldige ein Albtraum: Sie gerät ins Visier von Behörden, verliert ihren Job und muss beweisen, dass sie nicht die Person ist, für die man sie hält.

Was passiert, wenn ein offizieller Stempel mächtiger wird als die Wahrheit? 

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Aus: "Gestohlener Name hinter rechtsextremem Datingportal" Anne Kunze, Daniel Müller und Christian Fuchs (24. Mai 2026)
Quelle: https://www.zeit.de/gesellschaft/2026-05/identitaetsbetrug-rechtsextremismus-nazi-datingportal-verbrechen-videopodcast

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Quote[...] Dies ist die Geschichte von zwei Frauen, die den gleichen Traum hatten. Beide stammen aus derselben Gemeinde an der Ostsee. Beide sind fast gleich alt. Beide gingen nach Berlin, um dort als Künstlerin zu leben. Eine der Frauen ist heute eine Rechtsextremistin, die andere verlor ihre bürgerliche Existenz. Ihr Name ist Liv Heide.

An einem bereits kalten Novembertag des vergangenen Jahres sitzt Liv Heide in einem Lokal in der Nähe des Nollendorfplatzes in Berlin. Sie hat kurze, rot gefärbte Haare, trägt einen Schal über den Schultern und Edelstein-Ohrringe. Sie ist 59 Jahre alt und wirkt wie eine Westberliner Dame. Sie spricht leise, und sie hat einen Zettel mit einem Zeitstrahl dabei, an dem entlang sie ihre Geschichte erzählen will. Die Pasta mit Salsiccia wird sie nicht aufessen, dafür ist sie zu nervös. Nur zögerlich hatte sie einem Treffen zugestimmt, nachdem sie sich zunächst selbst mit einem Leserbrief an die ZEIT gewandt hatte. Zum ersten Mal redet sie mit einem Fremden über diese Geschichte, noch nie saß sie einem Journalisten gegenüber.

Liv Heides Welt hat sich erst seit einigen Monaten langsam wieder zusammengesetzt. Fast ein Jahr lang war sie arbeitslos. Alles begann an einem heißen Junitag im Jahr 2024. Sie saß in ihrem Büro an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR), wo sie als Assistentin arbeitete. Kurz vor Feierabend, so erzählt sie es, sei sie in einen Konferenzraum bestellt worden. Zwei Vorgesetzte hätten ihr gegenübergesessen. Sie wirkten laut Liv Heide nicht sehr freundlich und hätten ihr gesagt, dass sie entlassen sei. Ungläubig habe sie zurückgeguckt. Wieso? Was habe ich denn falsch gemacht?

Eine der beiden Personen habe ihr zugeflüstert: "Sagt dir WhiteDate.net etwas?"

Diese Recherche wird uns in bisher unbekannte Chaträume von einsamen Neonazis bringen, zu Hackern und in die geheime Liegenschaft einer Sicherheitsbehörde. Ein Jahr und sechs Monate nachdem Liv Heide gekündigt wurde, wird ein Mitarbeiter einer Behörde sagen: "Da ist ordentlich was danebengegangen."

Um zu verstehen, was der Frau aus dem Berliner Restaurant passiert ist, muss man zunächst zwei Leben aufblättern.

Liv Heide stammt aus einem kleinen Ort in der Nähe von Kiel. Nach dem Abitur wusste sie, dass sie wegwollte aus dem schleswig-holsteinischen Hügelland. Sie wollte Schauspielerin werden. Für diesen Traum zog sie Ende der Achtzigerjahre nach Berlin. Sie probte Stücke, las amerikanische Autoren, traf sich mit Freundinnen im legendären Premierenkino Delphi Filmpalast. Und sie spielte. Im Weihnachtsmärchen Die kleine Meerjungfrau auf der Theaterbühne, in Kurzfilmen von Studenten, in der Krimiserie Wolffs Revier. Nebenbei studierte Heide Amerikanistik, schrieb Essays und Filmanalysen. In den Seminaren interessierte sie sich vor allem für Dramaturgie und die Geschichte des Films. "Ich liebe das Kino, von Arthouse bis Hollywood", sagt sie. Wenn Liv Heide aus ihrem Leben damals erzählt, klingt es nach Metropole, Boheme, weiter Welt.

Eine andere Liv Heide kam nach dem Mauerfall nach Berlin, und auch sie wollte Künstlerin werden. Damals hieß sie Christiane H., sie ist blond und eineinhalb Jahre jünger als Liv Heide. H. galt manchen als beste Pianistin ihrer Generation und versuchte sich als Klavierspielerin zu etablieren. Christiane H. sei unglaublich talentiert, aber glücklos gewesen, sagen Freunde über sie. In Berlin blieb sie nicht lange, bald zog sie weiter nach Paris. Hier spielte sie auf Empfängen, aber um sich das Leben in der teuren Großstadt leisten zu können, arbeitete sie auch noch für eine Datingplattform. Nach ein paar Jahren heiratete sie einen französischen Investor, dessen jüdische Familie die Schoah überlebt hatte. Das Paar pflegte einen internationalen Freundeskreis, besuchte die musikalischen Soireen im Haus des israelischen Dirigenten Eliahu Inbal.

Das Leben meinte es gut mit ihr, möchte man meinen. Aber nach zwei Jahren Ehe muss ein Schatten auf Christiane H. gefallen sein. Sie wählte "Liv Heide" als Pseudonym. Aus der konservativen Musikerin Christiane H. wurde Liv Heide, eine Rassistin, die sich als Teil der "Pro-Weißen-Bewegung" sah, im Kampf gegen das Aussterben der "weißen Rasse".

Christiane H. wollte für diesen Text weder mit uns sprechen noch unsere Fragen schriftlich beantworten. Aber jemand anderes spricht mit uns. Über einen Hochzeitsgruß im Gemeindebrief der Deutschen Evangelischen Christuskirche Paris findet sich der Name ihres Ex-Mannes. Er sagt einem Videoanruf zu. Erleichtert, seine Erlebnisse einmal teilen zu können, erinnert sich H.s ehemaliger Ehemann in einem langen Gespräch im September 2025 an die gemeinsame Zeit in Paris vor einigen Jahren, in der alles ins Rutschen geriet.

Es waren die Tage des französischen Terrors: die der islamistischen Anschläge auf den Musikclub Bataclan und die Redaktion des Satiremagazins Charlie Hebdo 2015 in Paris sowie in Nizza 2016. Christiane H. sei verunsichert gewesen, so erzählt er es. Nicht nur von den Angriffen, sondern auch von den Medien. Sie habe nicht mehr geglaubt, was sie dort hörte und las. Hinter dem islamistischen Terror habe H. "False-Flag-Aktionen" gewittert – also verdeckte Täuschungsoperationen eines Geheimdienstes. Sie sei immer mehr in den verschwörerischen Ecken von YouTube abgetaucht, sagt ihr Ex-Mann. Je mehr Videos sie konsumiert habe, desto mehr sei sie davon überzeugt gewesen, dass der israelische Geheimdienst Mossad eine Rolle bei den islamistischen Anschlägen gespielt habe. An Freunde versandte sie nun Links zu Videos, in denen es um Gewalt durch migrantische Männer ging. Von einem "großen Austausch" sei da fantasiert worden, mit dem die "weiße Rasse" vernichtet werden solle.

An einem Abend im Dezember 2017 sei es zum Bruch gekommen. Es war ein Abendessen, das auch Christiane H. später in einem Interview mit einem Rechtsextremen als das Ende der Beziehung beschreibt. "Es war wie ein Tsunami", sagt ihr Ex-Mann. Schwarze Menschen und Migranten seien regelmäßig Teil ihrer Hasstiraden gewesen, aber jetzt sei sie nicht mehr zu stoppen gewesen. "Ich habe mich danach aus politischen Gründen getrennt", sagt er heute. Nach der Scheidung ging Christiane H. zurück nach Deutschland, zurück in ihren Heimatort in Schleswig-Holstein, und begann ab Ende 2017 etwas Neues aufzubauen: ein Datingportal für Rechtsextreme, ein weltweites Parship für Nazis.

WhiteDate.net richtete sich exklusiv an "weiße" Menschen, knapp 8.000 Mitglieder hatte die Plattform. Über 650 von ihnen gaben an, aus Deutschland zu stammen. Unter ihnen waren AfD-Politiker, Mitglieder des Bündnisses Sahra Wagenknecht, Abtreibungsgegner, Aktivisten der rechtsextremen Identitären Bewegung und die Bewohnerin eines Bauernhofs der rechtsesoterischen Anastasia-Bewegung. Ein bekannter Holocaustleugner schrieb ein Grußwort für ihr Datingportal, die Wochenenden verbrachte H. jetzt auf Tanzveranstaltungen bei der völkischen Gruppierung der Ludendorffer, zu ihren Bekannten gehörte nun der Gitarrist der Rechtsrockband Stahlgewitter.

In den Datingprofilen auf WhiteDate posierten einige angemeldete Nutzer mit Gewehr und Uniform und gaben ganz offen an, dass sie Nationalsozialisten oder Faschisten seien. Ein deutsches Mitglied beschrieb sich als "arischen Mann", der eine Hausfrau suche, um eine kinderreiche Familie zu gründen. Andere Männer warben mit "guten Genen" oder suchten weiße Frauen, damit ihre "Blutlinie nicht in der Vermischung erlischt". Rassismus und Antisemitismus waren auf dem Portal fast überall zu finden. Die ZEIT hatte im Oktober vergangenen Jahres über das Innenleben der Seite berichtet, die Informationen stammten aus einem Leak. Kurz vor Jahresbeginn 2026 griff eine Hackerin die Website an und löschte sie aus dem Internet.

Weiße sollten auf dem Portal andere Weiße treffen, um weiße Kinder zu zeugen. Man wollte den angeblichen "weißen Genozid" stoppen, eine krude Verschwörungserzählung, nach der weiße Menschen wahlweise durch Juden, Schwarze, Muslime, Linke, queere Menschen oder Feministinnen ausgerottet werden sollen. So erzählte es die Gründerin in Interviews unter dem Namen "Liv Heide", mit dem sie sich auch auf ihrem Datingportal äußerte. Unter diesem Pseudonym publizierte Christiane H. auch Artikel in rassistischen Onlinemagazinen, trat in Neonazi-Podcasts auf, und ihre E-Mail-Adresse lautete nun lh@whitedate.net.

Die falsche Liv Heide machte Furore. Das ging auch an der echten Liv Heide nicht vorbei. Die Berlinerin hatte die Schauspielerei mittlerweile hinter sich gelassen, lektorierte Filmdrehbücher und schrieb ihren ersten Roman. Eine historische Liebesgeschichte im Wien zu Zeiten von Kaiserin Elisabeth. "Das erste Mal, als ich sah, was die andere Liv Heide da trieb, war ich ganz schön schockiert. Denn das war so gar nicht mein Gedankengut." Immer wieder wurde sie auf die rechtsextreme Plattform angesprochen. Vorsorglich hatte sie darum in ihrer Kurzvita als Autorin sogar extra Formulierungen zur "Verbundenheit zwischen Menschen verschiedenster Herkunft, Kulturen und Religionen" und zur "Kraft von Vielfalt und Respekt" aufgenommen, um nicht mit der Betreiberin von WhiteDate verwechselt zu werden.

Doch diese Hinweise reichten offenbar nicht aus. Nach Informationen der ZEIT hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die echte Liv Heide zwei Jahre lang in den Fokus genommen. Die Ermittler kannten das Portal WhiteDate und wussten, dass sich eine "Liv Heide" als Betreiberin ausgibt. Als dieser Name dann das erste Mal 2022 auf der Website der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin auftauchte, schlug das Referat Internetbeschaffung beim Bundesamt intern Alarm. Die Information erreichte das Fachreferat 2D in Köln, das für die Beobachtung von nicht gewaltbereiten extremen Rechten im digitalen Raum zuständig ist.

Hier wurde die Information von einer Mitarbeiterin geprüft. Sie ließ sich Auskünfte vom Nationalen Waffenregister schicken, fragte das Handelsregister ab und beantragte beim Landeskriminalamt eine Sicherheitsüberprüfung. In keiner der Datenbanken fand sich ein Eintrag zu Liv Heide. Am Ende schrieb die Frau einen Sachstandvermerk, das interne Dokument liegt der ZEIT auszugsweise vor. Darin führte der Geheimdienst vor allem Beweise auf, dass die Website verfassungsfeindlich, antisemitisch und rassistisch ist. Aber die Beamtin bestätigte auch, dass "tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass HEIDE verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt".

Im Zuge der nachrichtendienstlichen Ermittlungsarbeit sei der Verfassungsschutz zu der Annahme gelangt, "dass zwischen der Gründerin von 'White Date', 'Liv Heide' und der an der HWR beschäftigten Liv Heide Personenidentität besteht".

Also meldeten die Geheimdienstler diese Info 2024 an den Verfassungsschutz in Berlin. Das Landesamt ist für alle Extremisten in der Hauptstadt zuständig. Im Sachstandvermerk des Bundesamtes standen zwei verhängnisvolle Worte: Man habe die Betreiberin von WhiteDate "klar identifiziert". Das Landesamt vertraute darum den Kollegen und gab die Erkenntnisse ungeprüft an die Hochschule weiter. Erkenntnismitteilung, Aktenzeichen II B – 042-S-590005-0121/2024. Aus einem Verdacht wurde jetzt ein schriftlicher Beweis. Mit Siegel des Verfassungsschutzes.

Solche Identitätsfeststellungen sind das täglich Brot von Geheimdiensten, aber in diesem Fall scheint ihnen ein großer Fehler unterlaufen zu sein. Beim Verfassungsschutz sieht man das mittlerweile ähnlich, dem Bundesamt und auch den Beamten im Landesamt ist der gesamte Vorgang spürbar unangenehm. Fast 120-mal im Jahr teilt der Berliner Nachrichtendienst anderen Behörden mit, wenn er Rechtsextreme im öffentlichen Dienst entdeckt. Als Busfahrerin, Kindergärtner oder Polizistin. Bisher war noch kein Fall einer Verwechslung in der Hauptstadt bekannt geworden. Vor 13 Jahren hatte jedoch der Geheimdienst in Niedersachsen einen Sportjournalisten mit dem Mitarbeiter einer linken Abgeordneten verwechselt und ihn unrechtmäßig beobachtet. Im Jahr 2020 wurde sogar die Vizepräsidentin des gleichen Amts entlassen, weil es einen unbescholtenen Bürger mit einem Rechtsradikalen verwechselt und überwacht hatte. Schuld war in diesem Fall offenbar auch eine fehlerhafte Datenübermittlung durch eine Behörde.

Was der Arbeitgeber mit den Informationen des Verfassungsschutzes über einen möglicherweise extremistischen Mitarbeiter macht, ist ihm selbst überlassen. Liv Heides Hochschule jedenfalls war aufgeschreckt, so häufig werden hier wohl keine Neonazis enttarnt. Zu den Fragen der ZEIT wollte sich eine Sprecherin nicht konkret äußern. Die Zuständigen in der Fachhochschule jedenfalls vertrauten dem Amt und prüften die Informationen nicht noch einmal unabhängig. Es gab keine Vorwarnung an Liv Heide und auch kein Gespräch. Ganz am Ende dieser Reihe betrüblicher Ereignisse verlor sie ihren Job – und den Glauben an den Rechtsstaat.

"Was wurde eigentlich aus der guten alten Unschuldsvermutung?", fragt sie in dem Restaurant in Schöneberg. Diese Verwechslung bewegt sie noch immer. Sie war verzweifelt, fühlte sich plötzlich in einem Big-Brother-Szenario gefangen. Es war ein schreckliches Jahr, "ich war im Ausnahmezustand", sagt sie. Nach der überraschenden Kündigung legte Liv Heide Widerspruch beim Verfassungsschutz ein, bot einen Abgleich der Stimmen beider Frauen an. Sie gab eine eidesstattliche Erklärung ab, dass sie nicht der Neonazi sei, den sie suchten. Und sie erstattete Anzeige bei der Polizei wegen Verleumdung. Aber erst mal passierte: nichts.

Vollkommen überrascht sah sich Liv Heide als Neonazi abgestempelt. Niemand wollte ihr glauben. Nur mithilfe eines Rechtsanwalts brachte sie das Landesamt für Verfassungsschutz dazu, ihren Fall noch einmal zu prüfen. Vier Monate später teilte ihr die Behörde mit, dass sich der "Verdacht zur Gewissheit erhärtet habe, dass eine Dritte Person in diesem Zusammenhang mit dem Namen Liv HEIDE aufgetreten ist". Zu diesem Zeitpunkt war ihre Stelle an der Hochschule längst neu besetzt. Heute arbeitet Liv Heide in einem Interieurgeschäft und schreibt an ihrem zweiten Roman.

Die falsche Liv Heide lebt weiter unbehelligt in Norddeutschland, sie nutzt immer noch den Namen der echten Liv Heide. Eventuell hat sie sich sogar mit den Inhalten des Portals strafbar gemacht. Das müsste ein Gericht klären. Bis heute gibt es jedoch keine Anklage gegen sie. Die echte Liv Heide hingegen hat nach ihrer Anzeige nie wieder etwas von der Polizei gehört. Weder das Landesamt für Verfassungsschutz noch das Bundesamt oder die Hochschule haben sich bisher bei ihr entschuldigt.

Aber wie kam Christiane H. überhaupt auf die Idee, sich Liv Heide zu nennen? Wahrscheinlich hängt alles mit einem WG-Casting in Berlin vor 30 Jahren zusammen. Heide lebte damals in einer Wohngemeinschaft und suchte eine Mitbewohnerin. An einem Nachmittag stand eine junge blonde Frau vor ihrer Tür, um sich vorzustellen: Christiane H., damals Mitte 20. Sie schaute sich das Zimmer an, danach saßen die beiden Frauen noch in der Küche auf einen Tee zusammen, erzählt Liv Heide. Aber recht bald war klar, dass Christiane H. nicht bei ihr einziehen würde: Ihr Klavier würde nicht in das WG-Zimmer passen. Also verabschiedeten sich die beiden Frauen – und sahen sich nie wieder.


Aus: "WhiteDate: Ist diese Frau ein gefährlicher Nazi?" Christian Fuchs (ZEIT Nr. 11/2026, 4. März 2026)
Quelle: https://www.zeit.de/2026/11/whitedate-rechtsextremismus-datingportal-behoerdenirrtum-liv-heide-christiane-h

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Quote[...] Die marokkanische Regierung hat sich erstmals offiziell zur Ankunft Zehntausender Migranten in den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla geäußert und den Zwischenfall unter anderem mit Falschinformationen im Internet erklärt. Der Andrang der Migranten sei nicht organisiert gewesen, sondern spontan zustande gekommen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Er machte die Verbreitung falscher Informationen über Social Media, Aktivitäten von Schleusern und Falschinterpretationen eines spanischen Gerichtsurteils verantwortlich, das die Rückführung bestimmter Migranten begrenzt.

Die Menschen hätten das Urteil eines spanischen Gerichts, das die sofortige Rückführung von auf See abgefangenen Migranten verbiete, falsch interpretiert, sagte der marokkanische Ministeriumssprecher. Die Erklärung deckt sich mit den Äußerungen des spanischen Außenministeriums zu dem Thema.

 Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez hatte ebenfalls die von einer »Schleusermafia« verbreiteten Gerüchte über angeblich geöffnete Grenzen als einen möglichen Grund für die Flucht Zehntausender Menschen aus Marokko genannt.

Nach dem Vorfall waren Vermutungen kursiert, darunter in der New York Times, wonach die marokkanische Regierung den Andrang auf Ceuta bewusst ausgelöst oder geduldet haben könnte, um Spanien unter Druck zu setzen. Mehrere Migranten schilderten spanischen Medien zufolge unabhängig voneinander, dass sie nicht gestoppt, sondern zum Grenzübertritt ermuntert worden seien. Andere berichteten, sie seien durch Videos und Nachrichten auf Plattformen wie TikTok auf die angeblich offene Grenze aufmerksam geworden.

Der Sprecher des marokkanischen Innenministeriums fügte am Sonntag hinzu, die Regierung in Rabat arbeite mit den spanischen Behörden zusammen und bleibe bei der Bekämpfung irregulärer Migration ein zuverlässiger Partner.

Bei den Zahlen wichen die Angaben allerdings ab. Marokkos Behörden sprachen von rund 40.000 Menschen, die versucht hätten, Ceuta von Marokko aus übers Meer zu erreichen. 1.135 hätten sich auf gleichem Weg nach Melilla aufgemacht. Spanien hatte von mehr als 50.000 Migranten gesprochen. Die Regionalregierung von Ceuta sprach sogar von rund 60.000.

Die Zahl der Menschen, die bei den Vorfällen starben, bezifferte Marokko auf elf. Die meisten von ihnen seien ertrunken. Spanien hatte die Zahl der Toten am Sonntag mit mindestens 72 beziffert. Einige Migranten ‌ertranken den spanischen Behörden zufolge, und andere wurden erdrückt, als sie versuchten, eine Wellenbrecheranlage und den Grenzzaun zu überklettern.

Marokko teilte mit, die Angaben über Tote auf der anderen Seite der Grenze noch zu prüfen. Die marokkanische Menschenrechtsorganisation AMDH spricht von »fast 130 Opfern« und zahlreichen Vermissten im Zuge der Geschehnisse in der spanischen Exklave. Die Aktivisten forderten eine unabhängige Untersuchung. Die EU-Innenminister werden sich am Dienstag in einer Dringlichkeitssitzung mit den »Entwicklungen in Ceuta« befassen, wie die irische EU-Ratspräsidentschaft ankündigte.

Viele der Flüchtenden waren aus wirtschaftlicher Not in die Exklaven Ceuta und Melilla aufgebrochen in der Hoffnung, dort ein Asylverfahren für das spanische Festland und damit die EU zu bekommen. Nahezu alle Menschen, die am Donnerstag nach Ceuta gelangten, sind nach spanischen Angaben wieder in Marokko. In der spanischen Nordafrika-Exklave leben normalerweise rund 84.000 Menschen. Die Stadt war mit der hohen Zahl an Migranten überfordert und hatte die spanische Regierung aufgefordert, den Notstand auszurufen.

Ein spanisches Gericht hatte am 8. Juli entschieden, dass pauschale Pushbacks – also Migrantinnen und Migranten auf ihrer Reise abzufangen und direkt wieder in andere Länder abzuschieben – nicht zulässig sind, wenn die Menschen vor Ceuta und Melilla auf See aufgegriffen werden.


Aus: "Marokko macht Falschinformationen für Krise in Ceuta verantwortlich" (3. August 2026)
Quelle: https://www.zeit.de/politik/ausland/2026-08/ceuta-marokko-spanien-migration-grenze-tote

QuoteRunkelstoss

Die Fehlinformationen in sozialen Medien erklären aber nicht das Verhalten der marokkanischen Polizei. Und den Einfluss von Schleusern versteh ich auch nicht, es wurde ja niemand bezahlt.


Quotefoxer

Beides richtig und bedenkenswert. Andererseits gibt es in Sozialen Medien auch Gruppen, wo man sich schlicht aus gemeinsamem Interesse permanent über die neusten Blitzer oder die günstigste Tanke auf dem Laufenden hält.

Ich vermute, im Bezug auf das "Rübermachen" gilt man als besonders fleißiges Mitglied auf offizieller Seite auch schnell als Influencer bzw. Anstifter oder Organisator - und damit als Schleuser.


QuoteSteffi69

Wenn sich 50.000 Menschen zeitgleich in Bewegung setzen, möchte ich sehen, wie Sie diese Menge spontan aufhalten.
Die einzige Aussengrenzen die uns aktuell wirklich schützen sind das Meer und die durch den Krieg geschlossenene Grenze zu Russland.

Die "grünen" Grenzen Europas sind - selbst wenn es einen Zaun gibt - bei einer derartigen Massen an Menschen nicht möglich zu "schützen".


Quotedrsnuggles79

Seltsam nur, dass es Videos gibt die zeigen, wie marokkanische Polizisten sogar mithelfen und wohl auf den Ansturm vorbereitet waren.


QuoteKosmosRabauke

Diese Videos haben Sie aber bestimmt nicht in sozialen Medien gesehen, oder?


QuoteFischfrisch

Treffen sich spontan 60.000 Marokkaner am Strand. ... 72 Menschen tot. ...


QuoteStribor

2015 Trafen sich auch Tausende Araber am Budapester Bahnhof. Und 1989 Tausende Ostberliner an der Bornholmer Straße. Alles Verschwörung?


QuoteSegge

Selbstverständlich spielen Falschinformationen in Social Media eine große Rolle. Ganz offensichtlich gibt es jedoch bei den Regierungen weltweit keinen Appetit, endlich für eine entsprechende Regulierung dieser Konzerne zu sorgen, daher wird man die Falschinformationen auch nicht abstellen können. Was aufzuklären ist, das ist die Frage, welche Leute da im Hintergrund die Fäden ziehen, um eine solche Welle von Falschinformationen aufzubauen. Das gehört im Detail untersucht, aber auch das wird nicht geschehen, es sei denn die Presse wird investigativ. Also die Presse jenseits von Springer und anderen rechten Medien, von denen ist rein gar nichts zu erwarten. Auch Marokko muss sich fragen lassen, welche Rolle es in den immer wieder vorkommenden Anstürmen auf die Grenze um Ceuta spielt, da ist bei weitem nicht alles transparent. Desweiteren ist das Verhalten verschiedener europäischer Regierungen gegenüber Spanien hochgradig beschämend. Spanien hat diese Situation selbstständig und ohne Hilfe innerhalb von 48 Stunden vollkommen bereinigt und hätte Anerkennung und Zuspruch verdient, anstatt werden bergeweise Kübel von Dreck ausgeschüttet, weil rechtsgerichtete Regierungen wie in Italien oder auch Deutschland versuchen, ihr eigenes, trübes Süppchen zu kochen. Das Verhalten der Bundesregierung ist unter aller Würde, aber wohl leider auch nicht anders zu erwarten.


QuoteLiane77

Es wirkt schon seltsam, wenn man sich die Bilder und Ereignisse anschaut. Da schwimmen zumeist männliche Jugendliche lediglich in Badehose bekleidet also nach Ceuta. Keine Sachen dabei und kein Plan und da es nicht weitergeht, kehren sie relativ unkompliziert (?) zurück.

Es wirkt eher wie ein Event, dem sich viele Mitläufer der Masse spontan und eher unüberlegt angeschlossen haben.


QuoteKing Tut

Oh, wer könnte denn da an Falschinformationen Interesse haben? ...


...