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« Reply #150 on: December 15, 2007, 02:01:37 PM » |
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[...] Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will einen neuen Entwurf für heimliche Online-Durchsuchungen erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vorlegen. Er müsse respektieren, dass die SPD erst die Entscheidung aus Karlsruhe vor einer weiteren Beratung der Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) mit der umkämpften Klausel zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" abwarten wolle. Die zunächst mit großer Dringlichkeit geforderten neuen Befugnisse für das BKA zur Terrorabwehr einschließlich Befugnissen zum präventiven Abhören der Telekommunikation, großem Lauschangriff oder Rasterfahndung liegen damit wohl noch bis zum Frühjahr auf Eis. Dann wollen die roten Roben voraussichtlich ihr Urteil über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vorlegen, das erstmals hierzulande eine rechtliche Grundlage für Online-Razzien schuf.
Der CDU-Politiker, der vor kurzem noch auf den raschen Einsatz des sogenannten Bundestrojaners pochte, schloss sich mit dem Gesinnungswandel der Linie der großen Koalition im Bundestag an. CSU-Politiker hatten Ende November bereits erklärt, angesichts der großen Skepsis der Karlsruher Richter gegenüber verdeckten Online-Durchsuchungen beim BKA-Gesetz nichts übers Knie brechen zu wollen. Hessens Datenschutzbeauftragter Michael Ronellenfitsch bezeichnete die Netzbespitzelungen derweil als "datenschutzpolitische Sauerei". Es müsse verhindert werden, dass Bürger von der Internetnutzung abgeschreckt werden, weil sie Zweifel an der Datensicherheit haben.
[...]
Aus: "Schäuble schaltet bei Online-Razzien einen Gang zurück" Stefan Krempl (14.12.2007) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/100624
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« Reply #151 on: December 16, 2007, 09:36:48 PM » |
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[...] Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, hat eine rasche Zustimmung der Sozialdemokraten zu heimlichen Online-Durchsuchungen nach dem Urteil aus Karlsruhe angekündigt. Die SPD sei nie prinzipiell gegen eine Regelung zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" gewesen, sagte der Sozialdemokrat der B.Z. am Sonntag. Sobald voraussichtlich im Frühjahr die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Befugnis für Netzbespitzelungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz vorliege, könne ein entsprechender Entwurf zur Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) verabschiedet werden. Mit einem klaren "Nein" aus Karlsruhe zu verdeckten Online-Durchsuchungen rechnet Edathy folglich nicht. So könnte die große Koalition dem Bundestrojaner noch im ersten Halbjahr 2008 Flügel verleihen. Der Vorstoß überrascht, da selbst der federführende Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gerade beim BKA-Gesetz öffentlich leicht auf die Bremse getreten war. Inzwischen ist in dem von ihm geführten Haus von einer prinzipiellen Einigkeit der Koalition die Rede, dass das Gesetzgebungsverfahren gleich nach Verkündung des Urteils der roten Roben eingeleitet werde. Bis dahin solle der Entwurf bereits reif für die Verabschiedung im Bundeskabinett gebracht werden, ergänzte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU). Edathy hatte das Drängen der Union auf einen schnellen Startschuss für den Bundestrojaner im Sommer noch als "Aktionismus" zurückgewiesen. Erst müssten die Details der Spionagesoftware ausgearbeitet sein. Anscheinend ist das BKA auf dieser Ebene vorangekommen, nachdem Schäuble vor kurzem den Entwicklungsstopp Medienberichten zufolge im November aufhob. Juristen erklärten dagegen erst am Freitag erneut, dass sie den vom Verfassungsgericht angemahnten Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung bei Online-Razzien nicht gegeben sehen. Auch die Verfahrensabsicherung durch einen Richtervorbehalt könne Missbrauch nicht ausschließen. Auch bei der umstrittenen Frage einer möglichen Lockerung der Regeln für den großen Lauschangriff zeigte sich Edathy im Einklang mit alten CDU-Forderungen. Danach soll ein Richterband mitlaufen, sobald die Intimsphäre der Belauschten berührt wird. Die Auswertung soll nur im Beisein eines Richters erfolgen. Das Urteil aus Karlsruhe zur akustischen Wohnraumüberwachung sieht nach Expertenansicht jedoch bereits ein Erhebungsverbot von Informationen aus dem Kernbereich der Privatheit. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums wies die Ansicht Edathys daher eilig als dessen "Privatmeinung" zurück, die mit der höchstgerichtlichen Rechtsprechung nicht in Einklang zu bringen sein. Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Petra Pau, kritisierte die Äußerungen ihres SPD-Kollegen ebenfalls: "Es kommt offenbar, wie es zu erwarten war: Wieder einmal gibt die SPD in einer zentralen Bürgerrechts-Frage klein bei." 16. Dezember 2007 12:36 Immer wieder dieser 'Bundestrojaner'-Schwachsinn... Sarcan (335 Beiträge seit 23.09.02)
...wer sich ein Bisschen mit der Materie beschäftigt kommt schnell dahinter, dass die Programmierung eines 'Bundestrojaners' mit vertretbaren Mitteln kaum zu bewältigen ist und die Ergebnisse rechtlich auch kaum haltbar wären. Aber wie naiv ist es denn zu glauben, dass die Jungs in den Innenministerien das nicht wissen? Dass die nicht mal einen Informatik-Erstsemestler haben, der ihnen die einfachsten Zusammenhänge erklären könnte?
Das eigentliche Schlagwort im Zuge der Diskussion ist _heimlich_. Die Onlinedurchsuchung erscheint für den Laien naheliegend und erklärbar. Deutlich schwieriger wäre es zu erklären, dass man prinzipiell verdeckte Hausdurchsuchungen ohne Zeugen durchführen möchte. Also geht man Schrittchen für Schrittchen vor. In der Folge der 'Onlinedurchsuchung' (was ein ziemlich schwachsinniger Begriff ist) wird man dann feststellen, dass Terroristen ihre Bombenbaupläne offline auslagern bzw. eine Durchsuchung übers Netz nicht praktikabel ist. Also brauchen Beamte unbeaufsichtigten Zugang zu Wohnung, um an die Rechner zu kommen. Wir ändern das Gesetz ja garnicht, wir passen es nur an die Realität an. Und der nächste Schritt ist vorprogrammiert: Wenn wir schon in die Wohnung dürfen ist es doch abstrus, dass die Beamten nur an die Rechner heran dürfen, während sie die Bombenbaupläne auf dem Tisch nicht beachten dürfen. In kleinen, schnellen Schritten ist damit die Unverletzlichkeit der Wohnung ganz fix vom Tisch.
16. Dezember 2007 13:38 Wie lange schützt uns das BVG noch vor diesen.. Volkskontrolle (83 Beiträge seit 09.11.07)
..Volks(ver)tretern und vor diesem Wahnsinn?
Das ist zunehmend meine größte Sorge denn offensichtlich gibt es kaum noch etwas anderes was uns schützen kann davor, das totalitäre Strukturen installiert werden, Grundrechte mit Füßen getreten, Demokratie und Freiheit abgebaut..
Die Machthaber fürchten sich vor der Anonymität des Internet, der neuen Medien/Kommunikationskanäle, außerhalb ihrer Kontrollmöglichkeiten.
Um Macht zu erhalten, den Zugriff der Macht zu sichern setzen Sie alles daran, diese zu schwinden geglaubte "Voll"Kontrolle zurück zu erlangen und dies offensichtlich zur Not auch unter Mißachtung von Grundrechten/Demokratie.
"Sie" versucht sich dabei selbst unsichtbar zu machen, heimlich zu agieren, entzieht sich damit der Volkskontrolle,... "während sie den von ihr Unterworfenen die Sichtbarkeit aufzwingt. ...Es sind die Untertanen, die gesehen werden müssen, die im Scheinwerferlicht stehen, damit der Zugriff der Macht gesichert bleibt. Es ist gerade das ununterbrochene Gesehenwerden, das ständige Gesehenwerdenkönnen,...was das Individuum in seiner Unterwerfung festhält"
- Fingerabdrücke in Pässen - VDS und TK Überwachung - heimliche Onlinedurchsuchungen - VoIP-Überwachung, Bundesabhörzentrale - Kontrolle von Briefen - Videoüberwachung im öffentlichen Raum - Fluggastdatenspeicherung - ... - ...
VK
16. Dezember 2007 15:40 Schöner Artikel in der SZ Paule S (mehr als 1000 Beiträge seit 30.10.05)
"und der Irrwitz ein Instrument der Prävention; dann wird der Rechtsstaat partiell ausgeschaltet, um ihn auf diese Weise angeblich zu schützen. "
>http://www.sueddeutsche.de/,tt4m2/deutschland/artikel/888/117759/
16. Dezember 2007 18:33 Cool. Ignorieren des BVG mit Vorankündigung. ichwersonst (mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.02)
"Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, hat eine rasche Zustimmung der Sozialdemokraten zu heimlichen Online-Durchsuchungen nach dem Urteil aus Karlsruhe angekündigt."
Wozu noch das Urteil abwarten, wenn man sowieso zustimmen will? Das Pack, man kann es wirklich nicht mehr anders nennen, wird wirklich immer dreister in seinen Taten.
Daß die Sozialdemokraten umkippen würden war sowieso abzusehen - ebenso, daß danach wieder einige Bauchschmerzen haben werden, aber trotzdem dafür stimmen – aber daß es jetzt schon geschieht, bevor überhaubt irgendeine Entscheidung ansteht ist neu.
Aus: "SPD-Innenpolitiker kündigt Zustimmung zu Online-Durchsuchungen an" Stefan Krempl (16.12.2007) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/100657
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« Reply #152 on: January 05, 2008, 11:55:10 AM » |
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[...] Die CSU-Landesgruppe im Bundestag drängt die SPD in einem Strategiepapier zur inneren Sicherheit, die vom Bundesinnenministerium geforderten Befugnisse für eine Ausforschung "informationstechnischer Systeme" durch das Bundeskriminalamt (BKA) rasch gutzuheißen. "Deutschland muss sich darauf einstellen, auch in Zukunft Ziel terroristischer Anschläge zu sein", heißt es in dem Dokument laut der Passauer Neuen Presse. Es sei "von entscheidender Bedeutung, die Sicherheitsbehörden durch geeignete Ermittlungsinstrumente in die Lage zu versetzen, Anschlagsplanungen frühzeitig aufdecken zu können". Die Sozialdemokraten müssten daher spätestens nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Razzien in Nordrhein-Westfalen "umgehend und ohne jede weitere Verzögerung der Schaffung der Rechtsgrundlage für die Online-Durchsuchung im Bundeskriminalamtgesetz zustimmen". Das Papier soll auf der Klausurtagung der CSU in Wildbad Kreuth debattiert werden. Dort will die bayerische Partei laut Landesgruppenchef Peter Ramsauer das bürgerliche Lager stärker umwerben. Von Montag an sollen zweieinhalb Tage lang Richtlinien für die weitere politische Arbeit festgelegt werden. Im innenpolitischen Bereich will die CSU neben dem Thema Jugendkriminalität vor allem die Terrorabwehr und die Verschärfung von Überwachungsgesetzen in den Vordergrund rücken. Auch die Verfassungsschutzbehörden sollten daher gemäß dem Strategiepapier im terroristischen Umfeld verdeckt online Daten erheben und etwa Computer durchsuchen dürfen. Die CSU will es dabei nicht zur Bedingung machen, dass vorab Informationen über "konkrete Anschlagsplanungen" bekannt sind. Nach Ansicht der CSU-Experten ist der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorlegte Referentenentwurf für ein Vorgehen gegen terroristische Straftaten im Vorfeld zudem nicht ausreichend. Vor allem das geplante gesetzliche Verbot von Aufenthalten in Terror-Ausbildungscamps gehe nicht weit genug. So dürfte Beschuldigten eine "konkrete Absicht", danach Anschläge zu begehen, "so gut wie nie nachzuweisen sein", heißt es in dem Papier. Zum Schutz gegen den Missbrauch von Visa und Schleuserkriminalität verlangt die CSU ferner eine gesetzliche Grundlage für eine "Visa-Warndatei". Geht es nach SPD-Fraktionschef Peter Struck, hätte es der erneuten Ermahnung der Bayern im Streit um die Netzbespitzelung nicht mehr bedurft. Der Ex-Verteidigungsminister ging gerade erneut ein Stück auf die Union zu und zeigte sich bereit, eine Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen einzuführen. Voraussetzung sei, dass die umkämpfte Ermittlungsmaßnahme nicht von Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt werde. Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Wolfgang Neskovic, begründete in einem aktuellen Artikel in der taz dagegen gerade ausführlich, warum er den Gesetzesentwurf für den so genannten Bundestrojaner für verfassungswidrig hält. Die bei Unionspolitikern beliebte Begründung für ihren Ruf nach Online-Razzien, dass der Computer kein "rechtsfreier Raum" sein dürfe, hält er für völlig paradox: "Gerade weil der heimische Computer kein rechtsfreier Raum ist, sondern dem verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung unterliegt, darf der Staat nicht einfach so auf der Festplatte herumstöbern." Schon die Rede von der "Online-Durchsuchung" vernebelt dem früheren Richter am Bundesgerichtshof zufolge aber, "wie intensiv der Eingriff in die Privatsphäre wirklich ist". Gefordert werde "die heimliche und dauerhafte Überwachung des gesamten in Daten gefassten Lebens eines Computernutzers". Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlange, "dass Informationen, wie sie etwa in Tagebüchern, Liebesbriefen, Chatprotokollen und privaten Videos und Fotos enthalten sind, dem Zugriff der Behörden insgesamt entzogen bleiben". Mit dem Einsatz spezieller Suchbegriffe würde man da nicht weiterkommen: "Völlig paralysiert" wäre ein solches System laut Nescovic spätestens dann, wenn es auf Wortschöpfungen wie "Sexbombe" stoße würde. So könne die Computerbeschnüffelung allenfalls und ausschließlich zum Einsatz kommen, wenn es eine dringende Gefahr abzuwehren gelte. Mit den Plänen des Bundesinnenministeriums lasse dagegen der Polizeistaat grüßen. (Stefan Krempl) / (anw/c't) 4. Januar 2008 13:55 Ich fordere 24-Stunden-Dauerberieselung der CSU mit dem Grundgesetz! (kt) Jürgen Wahlmann, Jürgen Wahlmann (552 Beiträge seit 06.01.00) 4. Januar 2008 14:04 Ich fordere konsequentes Wegsperren verfassungsfeindlicher Politiker!! humpflsen (231 Beiträge seit 05.10.02)
da dürften eine Menge Mandate frei werden!
4. Januar 2008 14:07 Ich fordere Demokratisierungs-Camps für faschistische CSU-Fettsäcke! class-war (512 Beiträge seit 15.07.07)
4. Januar 2008 14:09 Da jeder Deutsche ein potentieller Terrorist ist ... age40, tmartin63@gmx.de (188 Beiträge seit 21.06.06)
fallen die richtigen Terroristen nicht mehr auf.
4. Januar 2008 14:13 Übersetzt: Grundgesetzänderung in den nächsten 18 Monaten Leo_Atreides (154 Beiträge seit 20.08.03)
Die Zukunft:
1. Das Bundesverfassungsgericht kippt die VDS, den Bundestrojaner und die entsprechenden Landespolizeigesetze.
2. Es kommt in der Folge zu spektakulären Anschlägen bzw. zu deren knappen Vereitelungen. Intern auch als "Celler Loch 2" (http://de.wikipedia.org/wiki/Celler_Loch) bezeichnet.
3. Es findet sich eine (verunsicherte) 2/3 Mehrheit. Das Grundgesetz wird geändert, die informationelle Selbstbestimmung wird abgeschafft.
4. Sieg. Fragt sich nur für wen...
Gruß Leo
4. Januar 2008 14:16 Und ich fordere... cbv (mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.00)
... dass CDU/CSU und die Pro-Online-Durchsuchungs- und Pro-VDS-SPDler vom Verfassungsschutz observiert werden, sollte das BVerfG ebendiese VDS und die Online-Durchsuchung als verfassungswidrig beurteilen.
Naja. Man wird ja noch träumen dürfen....
4. Januar 2008 14:25 CSU - näher am Menschen. d-tail, d-tail@gmx.net (mehr als 1000 Beiträge seit 03.08.06) ...
ihr Parteispruch stimmt jedenfalls (siehe www.csu.de).
Denn wie sonst könnte man "näher am Menschen" sein, wenn man nicht in sein intimstes Leben eindringt?
d-tail
4. Januar 2008 14:32 Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten (k.t) mein Kommentar :-) (190 Beiträge seit 20.08.03)
Wirklich nicht
4. Januar 2008 14:39 Bitte, liebe Journaille,... class-war (516 Beiträge seit 15.07.07)
...wenn ihr schon nicht die Eier habt, den perversen Überwachungsgelüsten verfassungs- und freiheitsfeindlicher Arschlöcher die Stirn zu bieten, tut doch *wenigstens* mal das, was ihr früher™ ganz gut konntet: Recherchiert und deckt ein paar Skandale bei diesen Parteien auf. Spenden, Korruption, Verbindungen ins kriminelle Milieu - da wird sich doch einiges finden lassen. Das ist das einzige, was die Leute für kurze Zeit zum Denken bringt - wenn sie wieder einmal feststellen, dass die größten Moralapostel den meisten Dreck am Stecken haben...
4. Januar 2008 16:56 Sollte es nicht eher heissen: FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)
'Ohne jede waiterrre Verzögerrrong!' ?
4. Januar 2008 17:03 Mit der Online-Razzia ist es wie mit dem Mautsystem Jeropac (mehr als 1000 Beiträge seit 30.10.01)
Jeder weiß, daß das Mautsystem irgendwann auch für PKWs kommt und auch Nummernschilder vorbeifahrender Fahrzeuge gescannt und ausgewertet werden.
Genauso wie sich über Handys ein Bewegungsprofil erstellen lässt, aufgrund der mittlerweile massig aufgestellten Handymasten und Einwählknoten. Dank Vorratsdatenspeicherung von 6 Monaten kann man ziemlich genau verfolgen wo ein Mensch sich so herumtreibt.
Es wird zwar immer vom Staatsapparat behauptet, dies würde nicht gemacht, aber alleine die Geschichte sollt jeden eines besseren belehren.
Mit der Online-Razzia ist es genauso. Erst heisst es nur für Terroristen, dann wird es generell gemacht. Alles interessante Informationen.
....
6. Dezember 2007 21:07 Mut zur Diktatur Mit_linux_wär_das_nicht_passiert (mehr als 1000 Beiträge seit 16.11.01)
Bitte geben Sie Ihren naiven Widerstand gegen die digitale Totalüberwachung auf und begrüßen Sie ein Zeitalter ohne Terrorismus, Verbrechen, Achselnässe, Steuerhinterziehung und abgelaufene Milchtüten.
Viele Deutsche haben bereits eine von zwei deutschen Diktaturen erlebt und können bestätigen, dass dort der Individualterrorismus zugunsten eines Staatsterrorismus weitgehend zurückgedrängt werden konnte.
Überwachung und Totalitarismus - was ist Ursache und was Wirkung? Beides ist beides, wovon man sich in jedem Geschichtsbuch überzeugen kann.
Lügen und Totalitarismus gehören auch fest zusammen. Warum stellt sich Körting nicht vor eine Fernsehkamera und sagt offen und ehrlich:
"Ich hab keine Ahnung von der Materie aber misstraue den Bürgern und möchte sie kontrollieren."
Oder aber:
"Ich weiß genau, dass man Schwerkriminelle durch diese Maßnahmen nicht bekämpfen kann, wünsche mir aber ein Instrumentarium gegen missliebige Bürger."
Aus: "CSU fordert Online-Razzien "ohne jede weitere Verzögerung"" (04.01.2008) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/101294
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« Reply #153 on: January 10, 2008, 11:04:39 AM » |
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[...] Das Warten der Sozialdemokraten auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur rechtlichen Grundlage für Netzbespitzelungen in Nordrhein-Westfalen sei völlig unverständlich, erklärte Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) bei der Winterklausur. Bei der Terrorbekämpfung spiele der Faktor Zeit eine entscheidende Rolle. Als Begründung für die Notwendigkeit des so genannten Bundestrojaners verwies Beckstein auf die Wunschlisten der Sicherheitsbehörden: "Ich kenne keinen Fachmann aus den Landeskriminalämtern oder Landesverfassungsschutzämtern, der nicht die Online-Durchsuchung für notwendig hält." Natürlich müssten den Befugnissen der Überwacher aber "rechtsstaatliche Grenzen" gesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Netzbespitzelung warf Beckstein der SPD weiter eine Abkehr von früheren Positionen vor. Unter dem ehemaligen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) sei die einzige große Anwendung einer verdeckten Online-Durchsuchung erfolgt. Am Wochenende hatte es dagegen geheißen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz im Frühjahr 2006 in der Amtszeit Schäubles die "erste und bislang einzige" geglückte Online-Razzia gegen einen Islamisten durchgeführt haben soll. Beckstein ergänzte von diesen Meldungen unbeeindruckt süffisant: "Man merkt, Schily ist weg, und die SPD wird zur alten Partei, die nichts von innerer Sicherheit mehr versteht." CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer setzte hinzu, dass sich die SPD unglaubwürdig mache. Einerseits mache sie sich für die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung stark, andererseits blockiere sie Online-Razzien. Das passt für Ramsauer nicht zusammen. Die CSU schwenkt damit insgesamt auf Begehrlichkeiten ein, welche die bayerische Justizministerin Beate Merk aus ihrer Partei seit Längerem vorträgt. Für die Politikerin ist die verdeckte Ausforschung von Festplatten und anderen Speichersystemen sogar vor allem im Kampf gegen die Kinderpornographie wichtig. Andere Unionspolitiker wollen den Bundestrojaner zudem etwa gegen gewaltbereite Fußballfans in Anschlag bringen. Das Bundesinnenministerium versichert dagegen immer wieder, dass heimliche Online-Durchsuchungen zunächst allein durch das BKA und ausschließlich für die Terrorabwehr in ganz wenigen Fällen eingesetzt werden sollen. Diese Beschwichtigungslinie will die CSU aber von Anfang an nicht mitvertreten. Das Geplänkel innerhalb der Union und der großen Koalition rund um den Einsatz des Bundestrojaners erinnert an die Debatte an die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten in den USA. Die wird dort allerdings unter genau anderen Vorzeichen geführt. So diente dem ehemaligen US-Justizminister Alberto Gonzales in den vergangenen Jahren zunächst vor allem die Bekämpfung von Kinderpornographie als Aufhänger für entsprechende Pläne. Das FBI hielt eine zweijährige Vorratsdatenspeicherung im Sommer dagegen zur Abwehr terroristischer Anschläge für nötig. (Stefan Krempl) 9. Januar 2008 13:47 Und gegen Jugendgewalt in der U-Bahn!!! kwT Ziegenkaese (112 Beiträge seit 07.05.07)
Und gegen Jugendgewalt in der U-Bahn!!! kwT
9. Januar 2008 13:49 klaus818 will Bundestrojaner gegen Politiker einsetzen. Klaus818 (mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.03)
Denn wie war das doch noch gleich, wer nichts zu verbergen hat....
Also liebe Politiker, her mit euren Festplatten, Telefongesprächen und Kontoauszügen, oder gibt es da doch was zu verbergen?
9. Januar 2008 13:58 Das hat doch Tradition! davidb (110 Beiträge seit 22.09.07)
Erst heißt es mann wolle nur die Terroristen fangen. Dann wird die Maßnahme durchgesetzt, wenn auch gegen denn Druck vieler. Ist die Maßnahme erst einmal ligitim wird sie auf Straftaten ausgeweitet, die JEDER Bürger begehen könnte. Damit ist quasie das Überwachen jedes Bürgers ligitim. Mann muss ihm nur eine Straftat unterstellen, die die meisten Menschen zu tiefst berühert. Da ist der Vorwurf ein Kinderficker zu sein doch ein guter Vorwand. Ausserdem ist es ja nicht grade eine Neuheit, dass all die "Antiterror" Maßnahmen auch gegen solche Straftaten eingesetzt werden soll. Ein Passendes Zitat dazu von Adolf Hitler:
"Die Aufnahmefähigkeit der großen Masse ist nur sehr beschränkt, das Verständnis klein, dafür jedoch die Vergesslichkeit groß. Aus diesen Tatsachen heraus hat sich jede wirkungsvolle Propaganda auf nur sehr wenige Punkte zu beschränken und diese schlagwortartig so lange zu verwenden, bis auch bestimmt der Letzte unter einem solchen Worte das Gewollte sich vorzustellen vermag"
Diese Propaganda beschränktr sich leider nur darauf die Abholzung der Grundrechte unter falschem Vorwand Gesellschaftsfähig zu machen.
...
mfg davidb
9. Januar 2008 13:57 Liebe CDU, dann startet doch mal ein Probelauf in Sachsen ;) Nebumuk (mehr als 1000 Beiträge seit 09.03.06)
Auszug von tagesschau.de
Korruptionsskandal in Sachsen
Oberstaatsanwalt als zentrale Figur?
Nach Informationen des MDR-Magazins Fakt soll der ehemalige Leipziger Oberstaatsanwalt Norbert Röger eine der zentralen Figuren in dem aufgedeckten kriminellen Netzwerk gewesen sein. In Verfassungsschutzakten, die dem Magazin vorliegen, werde er verdächtigt, die Ermittlungen in einem Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von acht- bis zehnjährigen tschechischen Kindern behindert zu haben. Er soll Tatverdächtige informiert haben, wenn sie von der Polizei beschattet wurden oder eine Razzia geplant war. Darüber hinaus sollen im Panzerschrank der Staatsanwaltschaft Kinderpornos aufbewahrt worden sein, ohne dass es einen Bezug zu einem entsprechenden Ermittlungsverfahren gab.
http://www.tagesschau.de/inland/meldung23008.html
9. Januar 2008 14:11 Heute ist Mittwoch, nicht Donnerstag 2007Twister2007, Bettina Winsemann, twister@freunde-der-freiheit.de (mehr als 1000 Beiträge seit 02.09.07)
Kinderpornographie ist am Donnerstag dran, liebe CSU. Haltet euch doch mal an die einfachsten Regeln.
Montag: Terror Dienstag: freie Auswahl Mittwoch: Amokläufe von Jugendlichen Donnerstag:Kinderpornographie Freitag:Urheberrechtsverletzungen Samstag:keine Begründung, dafür eine Meldung von Herrn Ziecke (wir brauchen das) Sonntag: Gewaltkriminalität
Also bitte nur am Dienstag oder Donnerstag tststs...
Aus: "CSU will Bundestrojaner auch gegen Kinderpornographie einsetzen" (09.01.2008) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/101537
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« Reply #154 on: January 20, 2008, 09:00:47 PM » |
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[...] Bayern plant, noch im Februar einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, um Verfassungsschützern die heimliche Online-Durchsuchung der Computer von Terrorverdächtigen zu ermöglichen. Das kündigte der bayrische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in einem Interview des Nachrichtenmagazins Focus an. "Wir warten nicht mehr", sagte Herrmann. "Unabhängig von etwaigen Entscheidungen in Berlin" wolle er die bayerischen Behörden in die Lage versetzen, einen genauen Blick auf Festplatten zu werfen. Obwohl das Bundesverfassungsgericht erst im Frühjahr ein Grundsatzurteil zu den umstrittenen Online-Durchsuchungen sprechen wolle, dränge Herrmann zur Eile, heißt es in dem Bericht. Er sei der Auffassung, "dass wir mit Online-Durchsuchungen nicht länger warten dürfen, weil die Gefahr terroristischer Anschlagsplanungen im Internet leider nicht virtuell, sondern sehr real ist". Etwaige Vorgaben aus Karlsruhe könne man während der parlamentarischen Beratungen im Landtag in die Gesetzgebung einfließen lassen. Herrmann widersprach in dem Interview Befürchtungen, der Verfassungsschutz könne beliebig in persönlichen Daten unbescholtener Bürger herumstöbern, ohne dass die etwas davon mitbekämen. Er rechne in Bayern pro Jahr nur "mit einer Handvoll Online-Durchsuchungen". Bereits Anfang des Jahres hatte die CSU-Landesgruppe im Bundestag in einem Strategiepapier die schnelle Umsetzung der Online-Durchsuchung gefordert. (jo/c't) 19. Januar 2008 11:34 Die Regierungen täuschen und belügen die Bürger oxnoxo (mehr als 1000 Beiträge seit 23.01.02) [...] Mir ist der Preis zu hoch, eventuell einen extremistischen Terroristen zu packen, dafür aber die Freiheit einer ganzen Nation abzuschaffen. Grüße OxnoxO 19. Januar 2008 11:47 Re: Die Regierungen täuschen und belügen die Bürger Acid_Lee (mehr als 1000 Beiträge seit 09.01.00)
[++]
ich frage mich, warum die Presse wie Spiegel und Stern das Wahlvolk nicht aufklärt. Normal sind die doch sonst immer sofort dran, wenn es einen Skandal gibt. Dein Beitrag enhält nicht irgendeine Verschwörungstheorie, sondern ganz klare Fakten, die veröffentlicht und dem deutschen Bürger ohne Computerkenntnisse erklärt werden sollten.
ich bin entsetzt, dass die deutsche Allgemeinbildung nicht ausreichend ist, um diese Hintergründe durchschauen zu können. Meine Mitmenschen antworten mit den Argumenten unserer Politiker - ohne über die Folgen nachzudenken.
vielleicht werden die deutschen Bürger absichtlich von der Bildung und vor allem guten Information ausgeschlossen. Wozu brauchen wir öffentliche rechtliche Sender, wenn diese ihrer Informationspflicht nicht nachkommen oder diese mit Fussball, Lückenfüllern aus den 80er Jahren und Soaps verwechseln?
19. Januar 2008 12:09 deutsche Allgemeinbildung? Fanta (832 Beiträge seit 25.02.00)
vergiss es, Deutschland vertrottelt! Die Durchschnittsbildung sinkt, der allgemeine IQ liegt unter der Zimmertemeratur!
Schiller und Goethe? Werden oft genannt, im Zweifalsfall schaut man lieber eine 'Big Brother' Show ohne auch nur zu wissen was im Roman des Herr Wells steht! Dazu sammeln wir Unterschriften gegen Ausländer oder andere Minderheiten (Literaturtipp vom mir: "Die unerträgliche Leichtigkeit des Seins". Dort wird hübsch beschrieben, wie nach der Niederschlagung des Prager Frühlings Stimmung gegen streunende Hunde gemacht wird. Dann geht man gegen andere vor ...)
Die Politik fordert den Kleinen Lauschangriff (RAF) , den Grossen Lauschangriff (Drogenhandel) und die heimliche Onlinedurchsuchung (Islamisten). Wer glaubt denn ernsthaft, dass dies das Ende des staatlichen Ideenreichtums ist? Wer immer in 5 oder 10 Jahren eine scheinbare oder tatsächliche Gefahr gegen den Staat darstellt: Man wird Gesetze erlassen, nach deren Einführung uns die deiten der reinen heimlichen Onlinedurchsuchung wie ein bürgerrechtliches Schlaraffenland vorkommt!
Merken wird es keiner. Hängen alle vor dem TV und schauen 'Das Millionenspiel'
19. Januar 2008 12:11 Eigentlich bin ich stolz, Bayer zu sein. zideshowbob (mehr als 1000 Beiträge seit 24.07.02)
Aber grad schäm ich mich...
19. Januar 2008 13:31 Lieber IM Herrmann MacMuc (180 Beiträge seit 31.05.02)
.. das IM steht für InnenMinister (wer andres denkt ist selber schuld), sie sollten mal lieber auf ihren vorgänger ... den "schwarzen peter" (Gauweiler) , der ja eigentlich auch als "hardliner" bekannt ist, hören. der stimmte nämlich mit der begründung das er in der praxis als strafverteidiger die erfahrung gemacht hat das bringt allex nix, im bundestag gegen die vorratsdatenspeicherung. da scheint zumindest einer in der partei ahnung zu haben, na der ist aber in berlin kaltgestellt.
nix für ungut
Aus: "Bayern plant Alleingang bei Online-Durchsuchungen" (19.01.2008) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/102063-.- [...] München. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will im Februar einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, um seinen Verfassungsschützern Online-Durchsuchungen gegen Terrorverdächtige zu ermöglichen. „Wir warten nicht mehr“, betonte Herrmann in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin FOCUS. „Unabhängig von etwaigen Entscheidungen in Berlin“ werde er die bayerischen Sicherheitsbehörden in die Lage versetzen, einen genauen Blick auf gefährliche Festplatten zu werfen.
Obwohl das Bundesverfassungsgericht erst im Frühjahr ein Grundsatzurteil zu den umstrittenen Online-Durchsuchungen sprechen will, drängt Herrmann zur Eile. Er sei der Auffassung, „dass wir mit Online-Durchsuchungen nicht länger warten dürfen, weil die Gefahr terroristischer Anschlagsplanungen im Internet leider nicht virtuell, sondern sehr real ist“. Etwaige Vorgaben aus Karlsruhe könne man während der parlamentarischen Beratungen im Landtag ohne Probleme in die Gesetzgebung einfließen lassen. Die SPD hingegen zaudere – und werde „so zum Sicherheitsrisiko für unser Land“.
Herrmann widersprach im FOCUS-Interview Befürchtungen, der Verfassungsschutz könne mit dem neuen Fahndungsinstrument beliebig in persönlichen Daten unbescholtener Bürger herumstöbern, ohne dass die etwas davon mitbekämen. Er rechne in Bayern pro Jahr nur „mit einer Handvoll Online-Durchsuchungen“. Für Zigtausende fehlten den bayerischen Sicherheitsbehörden die personellen und auch die technischen Voraussetzungen. „Das wollen wir auch gar nicht“, fügte der Minister hinzu.
Herrmann kündigte an, er werde jede vom Verfassungsschutz beantragte Online-Durchsuchung „persönlich genehmigen“ und dieses Instrument nur bei einem begründeten Verdacht auf schwerste Straftaten zulassen, wie die Vorbereitung eines terroristischen Anschlags. Auch die Kommission, die im Landtag die Arbeit des Verfassungsschutzes überwache und der auch Abgeordnete der SPD angehörten, müsse jeder einzelnen Maßnahme zustimmen. Bei Gefahr im Verzug werde die Genehmigung nachträglich eingeholt. Der unbescholtene Bürger, so Herrmann, müsse deshalb nicht befürchten, „dass wir seine auf Festplatte gespeicherten Liebesbriefe lesen“.
Aus: "FOCUS-Interview mit Bayerns Minister Herrmann: Freistaat will Verfassungsschutz im Alleingang Online-Durchsuchungen gegen Terrorverdächtige erlauben – SPD ist „Sicherheitsrisiko“" (19.01.2008) Quelle: http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-interview-mit-bayerns-minister-herrmann-_aid_234160.html-.- Bayern will im Alleingang mit Online-Durchsuchung beginnen Innenminister will Verfassungsgerichts-Urteil nicht abwarten (19. Jänner 2008) http://derstandard.at/?url=/?id=3189290
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« Reply #155 on: January 20, 2008, 09:50:39 PM » |
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[...] Bei der SPD ist die Entscheidung gefallen, der heimlichen Online-Durchsuchung von Computern im Rahmen der anstehenden BKA-Reform zuzustimmen: Dies erklärte zumindest der innenpolitische Sprecher der Sozialdemokraten, Dieter Wiefelspütz, in einem Interview mit der tageszeitung. Es ginge nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wie der Online-Durchsuchung, die von allen maßgeblichen Sicherheitsexperten für notwendig gehalten werde, erklärte Wiefelspütz. Im Interview betonte Wiefelspütz, dass die SPD nicht auf Zeit spielen werde. "Wenn das Verfassungsgericht die Online-Durchsuchung für grundsätzlich verfassungskonform hält, dann werden wir sie ins BKA-Gesetz aufnehmen", erklärte Wiefelspütz zudem in einer eigenen Mitteilung. Gegenüber der taz meinte er, nach der ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz werde man unverzüglich der Online-Durchsuchung mit den vom Gericht geforderten Einschränkungen zustimmen. Von der Gerichtsentscheidung erwarte er eine Neudefinition des informationellen Selbstbestimmungsrechtes: "Ich habe allerdings die Hoffnung, dass das Verfassungsgericht die Bedeutung des informationellen Selbstbestimmungsrechts in Zeiten des Internet neu interpretiert. Das ist für alle Sicherheitsbehörden relevant." Wie zuvor SPD-Fraktionschef Peter Struck ließ der SPD-Innenpolitiker keinen Zweifel an der Koalitionstreue der SPD. Er gehe davon aus, dass das zur Novellierung anstehende BKA-Gesetz noch im Februar für alle Beteiligten eine Lösung finden werde. Von dem jüngst bekanntgewordenen neuen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums, der den Abhörschutz für Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete weitgehend aushebelt, sei auch er überrascht worden. Er gehe davon aus, dass die neu eingefügte Klausel ersatzlos gestrichen werde, erklärte Wiefelspütz. "Natürlich habe die Abwehr terroristischer Angriffe eine hohe Bedeutung, aber sie dürfe nicht dazu führen, die Verfassungsordnung auszuhebeln", hieß es in seiner Stellungnahme zum neuen Entwurf des BKA-Gesetzes. (Detlef Borchers) / (jk/c't) 18. Januar 2008 13:13 Schlag ins Gesicht der Verfassungsrichter! snoopy (mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.00)
Im Prinzip sagt Wiefelspütz den Verfassungsrichtern damit, wie sie ihren Job machen sollen, bzw. welche Entscheidung von ihnen erwartet wird.
Nämlich "winkt die Maßnahme als solche prinzipiell durch und gebt uns vor, wie wir das Gesetz auszugestalten haben, damit es verfassungskonform wird".
Obendrein erwartet der liebe Herr Genosse von den Verfassungsrichtern, dass sie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung völlig aushebeln, denn nichts anderes ist diese Neuinterpretation, die er fordert!
Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich angesichts dieser Meldung kotzen möchte!!!
18. Januar 2008 13:26 Somit sind wir innenpolitisch wieder 75 Jahre in der Vergangenheit. HNMatze (mehr als 1000 Beiträge seit 07.03.03)
Schade. Ich hatte immer etwas Hoffnung, dass wir Deutschen aus den Fehlern unserer Vorfahren gelernt haben. Man sollte eben nie zuviel erwarten. :-(
18. Januar 2008 13:37 FT: +++ SPD für Neuinterpretation des sexuellen Selbstbestimmungsrechts. g-o-r (mehr als 1000 Beiträge seit 08.05.03)
Wie Bundesjustizministerin Zypries heute mitteilte, wird in der SPD über eine Neuinterpretation des sexuellen Selbstbestimmungsrechts nachgedacht. Angesichts des dramatischen Geburtenrückgangs, der inzwischen die Sicherheit des Staates bedrohe, könne die Verfügung über das Machtinstrument der Fortpflanzung nicht mehr den Privatleuten überlassen werden. "Unsere Gegner nutzen alle modernen Möglichkeiten der Fortpflanzung", sagte Zypries mit Blick auf die Geburtenzahlen in den islamischen Ländern und unter in Europa lebenden Muslimen.
Unbestätigten Berichten zufolge will Zypries das sexuelle Selbstbestimmungsrecht an die bereits beschlossene Neuinterpretierung des informationellen Selbstbestimmungsrechts angleichen. Danach müssten Frauen über Personalien und Wohnort von Sexualpartnern informiert werden, dürften aber den Sexualakt als solchen nicht mehr verweigern, "wenn ein begründeter Verdacht auf angehende Kinderlosigkeit sowie richterliche Zustimmung vorliegen". Bei Gefahr im Verzug könne auch auf die richterliche Überprüfung verzichtet werden, so Dr. Wiefelspütz (SPD), nach dessen Angaben "auch dann für die Vorrats-Verfügbarkeit der Frau wäre, wenn es keine Terroristen gäbe". Er fügte hinzu, auf Grund seiner 55% Wählerstimmen in Unna und seines Bundestagsmandats müssten die Frauen das hinnehmen.
Ein neues Gesetz, "ius primae noctis" genannt, verschafft Bundestagsabgeordneten besondere Privilegien. Welche das sind, wollte die SPD derzeit noch nicht bekannt geben.
18. Januar 2008 13:39 DAS HAT EUCH GAR NICHT ZU INTERESSIERN epc_ (25 Beiträge seit 04.02.06)
denn: die gesetzte werden von den besten & hellsten köpfen in diesen lande gemacht; unseren 'ehrenwerten' politikern in berlin.
lobet und preiset sie!
ihr sollt:
- nun wieder brav zurück ans TV gehn und die mittags-talkshows auf rtl/pro7 weiter gucken - heute abend das dschungelcamp (holt mich hier raus!) nicht verpassen! - spät abends dann 'rate-mal mit bigbrother alida' auf scheisse-hoch-9 - und morgen früh wieder brav die bild-zeitung lesen
--- DU BIST DEUTSCHLAND ---
18. Januar 2008 13:45 Was mir absolut nicht in de Kopf will Matty24 (251 Beiträge seit 26.03.02) Die SPD versucht krampfhaft mit dieser Mindestlohndebatte von der CDU abzugrenzen. Man hört überall, es ginge um "Profilschärfung". Liebe SPD, mir kommt es so vor, als stündet ihr mit dem Ball auf dem Fuß 2 meter vor dem offenen Profilschärfe-Tor und macht einen Fallrückzieher. Dieses Umfallen bewirkt ein klassisches Eigentor und die Führung für die CDU! Ihr habt eine einmalige Chance vertan euch für Demokratie und Freiheit verdient zu machen. Zumal jedem der klar bei Verstand ist auffallen müsste, dass die OD vor dem BVerG untergeht wie eine Bleiente! Einfacher gehts doch nicht mehr?!? Ihr wärt nach der Verkündung des Urteils wie der Phönix aus der Asche gestiegen und hättet in der Koalition plötzlich auf der starken Position gespielt. So aber werdet ihr mit in den Sog gerissen und könnt euch eigentlich gleich auflösen und der CDU beiteten, ihr dämlichen "Loser-Team-Joiner". Sorry, mir will das einfach nicht in den Kopf... 18. Januar 2008 14:22 Ganz einfach FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)
Zuckerbrot (Mindestlohn) mit Rattengift (Überwachungsstaat)
18. Januar 2008 13:51 Gestorben, aber noch nicht beerdigt xafford (mehr als 1000 Beiträge seit 12.10.01)
Ach was hatte die SPD einmal für Persönlichkeiten... Schmidt, Brandt,... was hat sie heute noch? Gaspromis, Arschkriecher, Schleimer und Bilderbuchheuchler. Wer braucht noch eine SPD, die nichts anderes ist, als eine CDU in delettantisch? Mir tun die ganzen alten Genossen leid, die ihr Parteibuch immer noch behalten, weil sie nicht wahrhaben wollen, dass selbst eine lange Geschichte nicht automatisch bedeutet, dass man aus ihr auch gelernt hat.
www.xafford.de
Aus: "SPD: Entscheidung für Online-Durchsuchung ist gefallen" (18.01.2008) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/102027-.- http://www.taz.de/nc/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=me&dig=2008%2F01%2F17%2Fa0088&src=GI&cHash=799588e48d-.- [...] Zusammenfassung und Ausblick
Hinter dem Schlagwort "Online-Durchsuchung" verbirgt sich ein bunter Strauß verschiedenster Möglichkeiten des staatlichen Online-Zugriffs auf EDV-Anlagen. Sie bieten einerseits ein beträchtliches Ermittlungspotential, das teils deutlich über das hinaus geht, was mit dem klassischen Instrumentarium etwa der StPO zu erreichen ist.
Andererseits erweist sich zwar nicht die technische Realisierung der Überwachungskomponente selbst, umso mehr aber die Infiltration des ins Visier genommenen Systems als ausgesprochen komplex. Daher beantwortet sich bereits die Frage nach dem Verhältnis von technischem Aufwand und tatsächlich zu erwartendem Nutzen keinesfalls von selbst.[80] Dies gilt umso mehr, wenn man sich vor Augen führt, dass alle Wege der Infiltration wie eben gezeigt schon mit wenig technischem Sachverstand relativ problemlos zu verstellen sind. Damit erweist sich die Online-Überwachung zwar als potentiell scharfes Schwert, das aber gerade gegen intelligente Täter - also die eigentlichen "Gefährder" - kaum wirksam geführt werden kann. So scheiterte die Online-Überwachung im einzigen bisher vom Ermittlungsrichter des BGH genehmigten Fall an der Unmöglichkeit ihrer praktischen Durchführung.[81]
Dieser Umstand entlarvt die zur Begründung der Maßnahme stets gern zitierte "Abwehr terroristischer Gefahren" als Rhetorik: Selbst wenn es legitim sein mag, "die Online-Durchsuchung" zu fordern, so gebietet es die Redlichkeit des Diskurses, offen zu bekennen, dass die Maßnahme regelmäßig nur gegen "virtuelle Eierdiebe"
vom Schlage eines amateurhaft agierenden eBay-Betrügers wirksam anzuwenden sein wird.[82] Wer hingegen Anschläge vom Zuschnitt des 11. September 2001 logistisch abwickeln kann, dem ist jedenfalls nach der aktuellen breiten öffentlichen Diskussion der Online-Überwachung ohne weiteres zuzutrauen, einige wenige Gedanken auf EDV-Sicherheit zu verwenden, zumal sich zumindest deren Grundbegriffe fast so schlicht wie ein Kochrezept formulieren lassen.[83]
Angesichts der beschriebenen Eingriffsdichte und der Bedeutung des Computers für Leben und Privatsphäre des Einzelnen, für den der PC oftmals die Funktion eines "ausgelagerten Gehirns" hat,[84] unterliegt schließlich auch die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der beschriebenen Zugriffsoptionen zumindest erheblichen Zweifeln. Dem wird in einem eigenen Beitrag nachzugehen sein.
Die "Online-Durchsuchung". Technischer Hintergrund des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme (Von Ulf Buermeyer, Berlin *, Heft 4/2007, hrr-strafrecht.de ist ein Service der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Strate & Ventzke) http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/07-04/index.php?sz=8-.- 18.01.2008, Frage von Arne Ludwig
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
wie begründen Sie ihre Zustimmung zur Online-Durchsuchung, wenn massgebliche Sicherheitsexperten und Strafrechtler [1] zu Bedenken gegeben haben, dass sich damit nur "virtuelle Eierdiebe" werden fangen lassen.
Mit freundlichen Grüssen.
1. www.hrr-strafrecht.de
20.01.2008 Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr Ludwig,
ich lese jede wissenschaftliche Stellungnahme zur Online-Durchsuchung. Ich bin aber auch Sicherheitsexperte und Rechtswissenschaftler und arbeite zur Zeit an einem Buch über die Online-Durchsuchung von Festplatten. Wichtige Entscheidungen lasse ich mir nicht von Experten abnehmen. Unser Land ist keine Experten-Demokratie. Das Parlament ist der Gesetzgeber. Die an der Gesetzgebung beteiligten Abgeordneten sind freilich gut beraten, wenn sie sich mit externem Sachverstand auseinandersetzen. Das tue ich sehr intensiv.
Unserer Polizei benötigt das angemessene, selbstverständlich strikt rechtsstaatliche Instrumentarium, um einer Kommunikation, die zu kriminellen Zwecken erfolgt, nachzugehen. Dabei ist die Entwicklung der Kommunikationstechnologie zu berücksichtigen.
Übrigens: Ich kenne niemanden, der sich für "virtuelle Eierdiebe" interessiert. Mir jedenfalls ist dafür meine Zeit zu schade.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
18.01.2008, Frage von Enrico Weigelt
Werter Hr. Wiefelspütz,
ich möchte mich als IT-Unternehmer herzlich bei Ihnen und Ihren Kollegen bedanken.
Durch Ihre Politik der Verängstigung und dem Streben nach Legalisierung von EDV-Kriminalität für den Staatsapparat erfreuen wir uns reger Nachfrage an Hochsicherheitslösungen. Unsere Kundschaft ist sehr besorgt um die Sicherheit ihrer Daten und fragt deshalb verstärkt unsere Dienste nach.
War es noch vor einigen Monaten schwierig, die Kundschaft in Sachen EDV-Sicherheit zu sensibilisieren, ist das heute - dank der Politik - meist nicht mehr nötig: die Bedrohung ist nun für jedemann offentsichtlich.
Eine Frage bewegt mich dennoch:
Sind Sie ernsthaft so naiv zu glauben, man könnte damit - wie behauptet - Schwerkriminelle überführen ?
Als IT-Experte wage ich das stark zu bezweifeln ! Selbstverständlich werden sich auch Kriminelle der vielfältig verfügbaren Hochsicherheits-Technologien bedienen.
Mit freundlichem Gruß,
Enrico Weigelt, metux IT service
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
3 Interessierte warten auf diese Antwort
Aus: "abgeordnetenwatch.de: Dr. Dieter Wiefelspütz" (Stand: 20.01.2008) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_dieter_wiefelspuetz-650-5785--f93133.html#frage93133
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« Reply #156 on: January 22, 2008, 11:36:36 AM » |
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[...] Der Vorstoß von Bayerns neuem Innenminister Johannes Herrmann (CSU), Verfassungsschützern des Freistaats unverzüglich eine Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen zu geben, hat die Opposition empört und Strafverfolger erfreut. [...] Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden ist die Möglichkeit heimlicher Online-Durchsuchungen gemäß dem Staatsanwalt dringend erforderlich. "Wir müssen eine entsprechende Befugnis für spezielle und eng begrenzte Fälle schaffen, die es – nach entsprechender richterlicher Anordnung – gestattet, auf beweisrelevante Daten verdeckt, frühzeitig und gezielt zuzugreifen, bevor diese verschlüsselt oder unauffindbar im Internet abgelegt werden." Als Ursache nannte er die wachsenden Ausmaße der Cyber-Verbrechen. Nur langsam würden Öffentlichkeit und Politik begreifen, "was sich in den Weiten des Internets an Möglichkeiten, Strafbares zu tun, weltweit zusammenbraut". Es gebe kaum noch einen Kriminalitätsbereich, in dem das Internet als Tatmittel keine Rolle spiele. Die Palette reiche vom internationalen Terrorismus über Kinderpornografie und die Verbreitung von rechtsradikalem Gedankengut bis hin zum Betrug bei Online-Auktionen. (Stefan Krempl) / (jk/c't) 21. Januar 2008 11:27 FT: Cyberpunk ermordet Matty24 (252 Beiträge seit 26.03.02)
... am Tatort wurde auch das Tatmittel konfisziert.
Es war ein Internet.
Das Blut tropfte noch grün herunter, der Mord konnte also noch nicht lange her sein.
Aber mittels der Atomwaffe der forensischen Frühaufklärung, der Online Durchsuchung, wird der Täter womöglich noch in dieser Stunde gefasst sein.
Preiset, Leute, preiset...
21. Januar 2008 11:36 Als in Bayern lebender Franke human_implements_happyfiable (485 Beiträge seit 26.02.07)
möchte ich kundtun das längst nicht alle Einwohner dieses Bundeslandes so hinverbrannt sind. Leider ist es nur so das gerade in Altbayern (wo ich momentan im Exil lebe) die Leute eben CSU wählen "weil das halt schon immer so war". In Diskussionen sind diese Menschen oft erstaunlich aufgeschlossen und gebildet. Dies wirkt sich aber nicht auf das Wahlverhalten aus. Vielleicht kann ich doch noch den ein oder anderen dazu überreden bis zur nächsten Wahl seine Entscheidung (die ja quasi vererbt wird) mal zu hinterfragen. Wünscht mir Glück...
21. Januar 2008 11:44 Unbescholtene Bayern haben nichts zu befürchten!!! RunningTux (669 Beiträge seit 13.09.07) Ja schon geht wieder das Geheule los. Mich interessiert es überhaupt nicht, ob eine Linkssoziale Pau erzürnt ist. Es geht hier um die Zukunft von Bayern. Müssen wir denn wirklich warten bis ein Flugzeug in die Frauenkirche fährt bevor hier etwas unternommen wird? Ich weiß schon wofür die CSU gut ist! 21. Januar 2008 11:48 Re: Unbescholtene Bayern haben nichts zu befürchten!!! irgendwo auf arbeit (mehr als 1000 Beiträge seit 22.04.02)
RunningTux schrieb am 21. Januar 2008 11:44
> Müssen wir denn wirklich warten bis ein Flugzeug > in die Frauenkirche fährt bevor hier etwas unternommen wird? Ich weiß > schon wofür die CSU gut ist!
Jo, schon - aber wie bekommt man die komplette CSU in ein Flugzeug?
21. Januar 2008 11:49 Re: Unbescholtene Bayern haben nichts zu befürchten!!! Zirkon (mehr als 1000 Beiträge seit 17.01.01) RunningTux schrieb am 21. Januar 2008 11:44 > Ja schon geht wieder das Geheule los. Mich interessiert es überhaupt > nicht, ob eine Linkssoziale Pau erzürnt ist. Es geht hier um die > Zukunft von Bayern. Müssen wir denn wirklich warten bis ein Flugzeug > in die Frauenkirche fährt bevor hier etwas unternommen wird? Ich weiß > schon wofür die CSU gut ist! Die Gefahr ist ja durchaus real, denn bekanntlich ist man ja schon praktisch im Flughafen, wenn man am Hauptbahnhof ist... 21. Januar 2008 12:22 MUAHAHAHAHAHA der Christian (823 Beiträge seit 08.05.02)
You made my day!!!
Ein Bayer! 21. Januar 2008 12:33 Re: Unbescholtene Bayern haben nichts zu befürchten!!! nyxx (208 Beiträge seit 12.02.07)
HAHAHAHHAHAHHAHAAHHAA
OMG .. genial, lange nicht mehr so gelacht :D
21. Januar 2008 11:57 Wir müssen in die Computer hinein AltGr (mehr als 1000 Beiträge seit 09.09.03)
d.h. im konkreten Fall, dass man bei gut geschützen PC's in die private Wohnung eindringt, um den PC bildlich gesprochen verwanzen wird/muss.
Ciao
21. Januar 2008 11:59 Nur langsam würden Öffentlichkeit und Politik begreifen... Guul (236 Beiträge seit 19.11.03) Schön wenn es so wäre. Derzeit ist die Palette, der von der heimlichen Onlinedurchsuchung betroffenen Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und zivilrechtlicher Tatbestände länger als die Anzahl der geplanten Anwendungsfälle. "Die Palette reiche vom internationalen Terrorismus über Kinderpornografie und die Verbreitung von rechtsradikalem Gedankengut bis hin zum Betrug bei Online-Auktionen." "Wir müssen eine entsprechende Befugnis für spezielle und eng begrenzte Fälle schaffen,..." Wieso werden die Politiker mit solchen offensichtlichen Widersprüchen bei Interviews nicht mehr konfrontiert? Ein paar scharf geführte Interviews, am besten live im Fernsehn, könnten dazu führen, dass Politik und Öffentlichkeit begreifen was hier wirklich passiert. 21. Januar 2008 12:22 Re: Nur langsam würden Öffentlichkeit und Politik begreifen... Wüstenspringmaus (29 Beiträge seit 27.12.07)
Guul schrieb am 21. Januar 2008 11:59
> Wieso werden die Politiker mit solchen offensichtlichen Widersprüchen > bei Interviews nicht mehr konfrontiert?
Weil die sogenannten Journalisten selbst keine Ahnung haben, oder weil nur Journalisten vom Typ "Hofberichterstatter" an die Politiker direkt ran gelassen werden.
wsm
21. Januar 2008 12:01 Wieso nehme ich der Linken ihre Fürsorge blos nicht ab? Largor (mehr als 1000 Beiträge seit 14.02.03)
Das liegt doch bestimmt nicht am neuen Polizeigesetz, dass sie in Berlin durchgewunken haben. Oder?
21. Januar 2008 12:54 Was kommt als Nächstes? schmierfink (183 Beiträge seit 31.01.06)
Schnüffelschnittstellenzwang? ... Aus: "Bayerns geplantes Solo bei Online-Razzien ist heftig umkämpft" (21.01.2008) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/102114
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« Reply #157 on: January 24, 2008, 12:04:24 PM » |
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[...] Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG oder PKGr) ist in der Bundesrepublik Deutschland ein Organ des Bundestags, mit dem die Legislative die Arbeit der Exekutive überwachen soll.
[...] Das Gremium setzt sich aus Mitgliedern des Bundestags zusammen. Die Anzahl der Mitglieder wird dabei vor der Wahl des Gremiums durch den Bundestag festgesetzt. Die Mitglieder erhalten Einblick in die Arbeit der deutschen Geheimdienste, die dem Bund unterstehen: Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst und Bundesnachrichtendienst. Da die Arbeit der Geheimdienste naturgemäß geheim bleiben soll, sind die Mitglieder des Gremiums zur Verschwiegenheit auch gegenüber den anderen Mitgliedern des Bundestags verpflichtet.
[...] 1978 wurde das Parlamentarische Vertrauensmännergremium (PVMG), das 1956 von Bundeskanzler Konrad Adenauer installiert worden war, durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) abgelöst. Rechtliche Grundlage für die Arbeit des Organs wurde so am 11. April 1978 das „Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit“. 1999 wurde es – unter anderem wegen der missverständlichen Abkürzung PKK (teils auch PKM) – in Parlamentarisches Kontrollgremium umbenannt.
In den Bundesländern existieren ähnliche Gremien der Landesparlamente zur Kontrolle der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz.
...
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarisches_Kontrollgremium (01/2008) -.- [...] Die Bayerische Staatsregierung und die CSU verweigern dem Landtag Auskunft über Lauschangriffe und Online-Durchsuchungen. Die CSU lehnte am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags die Forderung der Grünen nach einem Bericht der Staatsregierung zu diesen Spähmaßnahmen ab. Als Grund nannte die Regierungsfraktion die Vertraulichkeit der Informationen. Die Auskünfte sollen nur dem Parlamentarischen Kontrollgremium und anderen geheim tagenden Institutionen vorgelegt werden. SPD und Grüne werteten das als "fadenscheinigen Vorwand". Die grüne Abgeordnete Christine Stahl warf der CSU vor, mit ihrer Politik den Rechtsstaat auszuhöhlen. ... Da stellt sich natürlcih die Frage ... mic26, vor 21 Stunden, 19 Minuten ... wer überwacht die Überwacher, wenn alles streng geheim ist?
Aus: "Online-Durchsuchung: CSU bleibt stumm" (23.01.2008) Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/251654/-.- [...] Staatsregierung und CSU verweigern im Landtag die Auskunft über Lauschangriffe und Online-Durchsuchungen in Bayern. Die CSU lehnte am heutigen Mittwoch im Innenausschuss des Landtags die Forderung der Grünen nach einem Bericht der Staatsregierung zu Spähmaßnahmen ab. Als Grund nannte die Regierungsfraktion die Vertraulichkeit der Informationen. Die Auskünfte sollen nur dem Parlamentarischen Kontrollgremium und anderen geheim tagenden Institutionen vorgelegt werden. SPD und Grüne werteten das als fadenscheinigen Vorwand. Die Grünen-Abgeordnete Christine Stahl warf der CSU vor, mit ihrer Politik den Rechtsstaat auszuhöhlen. Normalerweise stimmt die CSU im Landtag Berichtsanträgen der Opposition zu. Beim Thema Lauschangriff wich die CSU jedoch von den langjährigen Gepflogenheiten des Parlaments ab. Die Grünen wollten von der Staatsregierung wissen, aus welchen Gründen wie viele Bürger in Bayern seit 2003 abgehört wurden. Außerdem verlangt die Opposition Auskunft, welche Technik eingesetzt wird, um Telefongespräche und Internet-Verbindungen anzuzapfen sowie Gespräche in Wohnungen zu belauschen. Auch die SPD bezeichnete die Weigerung der CSU als unverständlich: "Es gibt überhaupt keinen Grund, warum die Staatsregierung nicht berichtet", sagte der Münchner Abgeordnete Florian Ritter. Die Grünen-Abgeordnete Stahl kritisierte insbesondere den Vorstoß von Innenminister Joachim Herrmann (CSU), dem Verfassungsschutz das Eindringen in private Computer über das Internet zu erlauben. "Wann ist bei Ihnen eigentlich das Ende der Fahnenstange erreicht", fragte Stahl. "Ihnen ist wichtig, dass der Staat Zugriff auf alles und jeden hat." Die CSU habe mit ihrer Sicherheitspolitik in den vergangenen Jahren fünfzehnmal Ohrfeigen vom Bundesverfassungsgericht kassiert, sagte Stahl mit Blick auf die Niederlagen des Freistaats in Karlsruhe. Die CSU verteidigte sich mit dem Argument, die Politik dürfe die technische Entwicklung nicht ignorieren. "Wenn Verbrechensabredungen im Internet getroffen werden, muss die Politik darauf reagieren", sagte der CSU-Abgeordnete Herbert Ettengruber. (dpa) / (vbr/c't) 23. Januar 2008 13:57 Kurz: Die Überwacher wollen nicht überwacht werden. ichwersonst (mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.02) Also dasselbe Bild wie überal anders auch: Wir wollen alles von Dir wissen, aber Dich gehts nichts an, was wir treiben. Nein, auch dann nicht, wenn Du davon vielleicht betroffen bist. Warum vermutest Du das eigentlich? Machst Du etwas, das Du nicht darfst und das wir wissen sollten? Na? Sorry, aber ein Staat der seine Bürger beschnüffelt, ihnen das aber nicht mitteilen mag ist nicht mehr nur in der Theorie fachistisch. 23. Januar 2008 15:25 Re: Kurz: Die Überwacher wollen nicht überwacht werden. Graferix4711 (363 Beiträge seit 23.11.04)
ichwersonst schrieb am 23. Januar 2008 13:57
> [...] > Sorry, aber ein Staat der seine Bürger beschnüffelt, ihnen das aber > nicht mitteilen mag ist nicht mehr nur in der Theorie fachistisch.
... faschistisch, nicht fachistisch (sieht fast wie 'fachchinesisch' aus).
23. Januar 2008 15:51 Re: Kurz: Die Überwacher wollen nicht überwacht werden. MacMad (mehr als 1000 Beiträge seit 01.06.02)
ichwersonst schrieb am 23. Januar 2008 13:57
...
Geheime Gesetze für geheime Dienste, die widerum geheime Daten produzieren. Ist doch nur konsequent.
Wann kommt das Verschlüsselungsverbot?
23. Januar 2008 16:45 Re: Kurz: Die Überwacher wollen nicht überwacht werden. human_implements_happyfiable (495 Beiträge seit 26.02.07)
MacMad schrieb am 23. Januar 2008 15:51
> Geheime Gesetze für geheime Dienste, die widerum geheime Daten > produzieren. > Ist doch nur konsequent. > > Wann kommt das Verschlüsselungsverbot?
Interessant wird es erst wenn Du aufgrung geheimer Beweise von einem Geheimgericht verurteilt wird. Dann hast Du noch Glück wenn Du nicht auf Nimmerwiedersehen in einem Geheimgefängnis verschwindest. Alles zur Sicherheit des Staates.
23. Januar 2008 16:53 Re: Kurz: Die Überwacher wollen nicht überwacht werden. DawaZangpo, Dawa Zangpo, DawaZangpo@netscape.net (105 Beiträge seit 18.01.07)
Wie gesagt KZ BRD 2008 Hat von Kurnaz niemand gelernt?
23. Januar 2008 13:59 Wir werden noch alle Terroristen miata (mehr als 1000 Beiträge seit 26.09.01)
spätestens dann wenn wir den Rechtsstaat wiederherstellen werden!
23. Januar 2008 14:26 Diktatur halt, nur die Figuren dürfen gewählt werden. Sven Sasse, Sven Sasse (43 Beiträge seit 15.12.07)
Der Unterschied zu einer herkömmlichen Diktatur ist lediglich, daß es keinen Personenkult gibt. Auch Du darfst mal mitspielen, untersteh Dich aber, Veränderung zu wollen.
Ein ehemaliger DDR-Bürger
23. Januar 2008 14:39 Wenn eine Regierung sich weigert, dem Parlament ... J.Reuther (157 Beiträge seit 22.11.05)
... eine statistische Auswertung der Vorgänge vorzulegen, dann legt das für mich nahe, dass da was passiert was den Wählern nicht gefallen könnte und vielleicht mal wieder den Staatsanwalt oder das Bundesverfassungsgericht interressieren könnte.
Liebe Politiker! Geheim ist Bäh in einer Demokratie!
23. Januar 2008 14:46 Wer nix zu verbergen hat... kwilly (256 Beiträge seit 05.04.07)
...
PS: Es ist übrigens ein Charakterzug von Diktaturen, dass der Staat von seinen Bürgern totale Transparenz einfordert (zur Not halt mittels vorgehaltener Waffe), selbst aber keine Informationen preisgeben will. 23. Januar 2008 16:08 Die einfachste Erklärung: gege (895 Beiträge seit 25.06.01)
Nicht nur Bayern und unionsregierte Bundesländer "erproben in der täglichen Praxis" bereits, was Regierungsfraktionen und Kanzlerin in Berlin erst noch als (Überwachungs-)Gesetze beschließen werden.
Solche Tests unter strenger Aufsicht des Bundesinnenministerium, des BKA und der Bundesanwaltschaft könnten von der Bevölkerung falsch verstanden werden...
Man möchte vermeiden, dass bei den anstehenden Landtagswahlen aufrechte Demokraten vor Wut zittrige Hände kriegen und sich beim Kreuzchen machen "vertun". Die automatisierte Willenskorrektur per NEDAP-Wahlcomputer hat sich noch nicht flächendeckend durchsetzen können.
Um es mit einem alten CDU-Slogan auszudrücken: "keine Experimente" (Jedenfalls nicht an der Wahlurne - mit dem Grundgesetz darf man das schon mal..)
gege
(wer Zynismus findet, darf ihn im Kanzleramt abgeben)
Aus: "Bayern verweigert Auskunft zu Überwachungsmaßnahmen" (23.01.2008) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/102302-.- KonText: => Topic: [Zur Politik der Geheimhaltung... ] http://www.subfrequenz.net/forum/index.php/topic,382.0.html
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« Reply #158 on: February 13, 2008, 09:52:36 AM » |
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[...] Trotz massiver Kritik hat Bayerns Staatsregierung ihre Pläne zur heimlichen Online-Durchsuchung von Computern auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte heute den Gesetzentwurf von Innenminister Joachim Herrmann (CSU), geht aus einer Mitteilung der Staatskanzlei hervor. Damit soll es dem Verfassungsschutz erlaubt werden, heimlich über das Internet auf die Computer von Terrorverdächtigen zuzugreifen. "Die Befugnisse des Verfassungsschutzes sollen an neue technische Entwicklungen angepasst werden. Wenn Terroristen sich modernster Kommunikationstechniken bedienen, dann kann der Verfassungsschutz nicht auf dem technischen Stand von vor zehn Jahren stehenbleiben", sagte Herrmann nach der Kabinettssitzung in München. Bayern setze als eines der ersten Länder und noch vor dem Bund die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ins Gesetz um. Strenge Verfahrensregelungen sollen "ein Höchstmaß an Rechtsstaatlichkeit" garantieren. Am 27. Februar gibt das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über eine Regelung zur Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz bekannt. Das Gesetzgebungsverfahren wurde in Bayern bereits jetzt schon eingeleitet, um es noch in dieser Legislaturperiode abschließen zu können. Die eventuellen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen noch in das Gesetz eingebaut werden. Der Ministerrat werde sich deshalb Anfang April nach der Verbandsanhörung noch einmal mit dem Gesetzentwurf befassen, bevor er dem Landtag zugeleitet wird, sagte Herrmann. Der bayerische Gesetzentwurf fasse die Voraussetzungen für eine Online-Durchsuchung "deutlich enger als die nordrhein-westfälische Regelung", heißt es aus der Staatskanzlei. In Bayern soll eine Online-Datenerhebung nur zulässig sein, wenn die Voraussetzungen für eine Telefonüberwachung gegeben sind. Außerdem werde der Kernbereich privater Lebensgestaltung ausdrücklich geschützt. Die Online-Durchsuchung müsse von der unabhängigen G-10-Kommission des Bayerischen Landtags genehmigt werden. (anw/c't) 12. Februar 2008 15:53 "Kernbereich privater Lebensgestaltung" Zombiehunter (mehr als 1000 Beiträge seit 08.04.06)
Soso, der soll also "ausdrücklich geschützt" werden. Wie soll das gehen? Wenn der Ermittler meine Korrespondenz findet, macht er die Augen zu, oder was? Das ist doch genau das, was er finden will. Das ist sowas von scheinheilig.
12. Februar 2008 16:09 Wayne interessiert das? Gunjah (222 Beiträge seit 11.02.05)
1. Wer für den Schutz seiner Privatsphäre ist, hat was zu verbergen und sympathisiert mit Terroristen.
2. Der Rest meiner Mitbürger beteuert sowieso in jeder Diskussion, dass man nichts zu verbergen habe und das "Jungle-Camp" sowie "Deutschland sucht das Popmodell" sind 100% mal interessanter als die Beschneidung der rudimentären Bürgerrechte.
Wer braucht diese Grundrechte, so lange die Glotze läuft und HartzIV jeden Monat auf dem Konto liegt...
12. Februar 2008 17:36 wir brauchen einen starken Staat,... danielamorchelo (1 Beitrag seit 12.02.08)
der dem Bürger zeigt, wo es lang geht. Deshalb hat Bayern solches Gesetz auf den Weg gebracht.
12. Februar 2008 19:38 Demokratie muss eine wehrhafte Demokratie sein, damit sie sich... danielamorchelo (9 Beiträge seit 12.02.08)
Demokratie muss eine wehrhafte Demokratie sein, damit sie sich gegen Kriminelle verteidigen kann. Demokratie und Wehrhaftigkeit ist kein Gegensatz, sondern bedingen einander.
Die Demokratie muss sich mit jeweils den aktuellen technischen Möglichkeiten hart und erfolgreich wehren. Es dürfen nicht nur Kriminelle wie Drogenhändler, Terroristen aller Art und Parteien wie die NPD, die die Demokratie ausnutzen, um ein rassistisches Regime anzustreben, die jeweils aktuellen technischen Möglichkeiten nutzen, sondern dies müssen auch die Strafverfolger können.
12. Februar 2008 17:10 Bayern ist der Zeit immer ein wenig Vorraus SpäMMy.DX (451 Beiträge seit 20.05.06) Doch um optimalen Schutz vor Terroristen zu haben brauchen wir die Onlinedurchsuchungen Deutschlandweit - und zwar schnellstmöglich! Es darf nicht sein, dass fast überall in Deutschland noch weggesehen wird, während Terroristen das nächste blutige Attentat planen. Es wird Zeit, dass sich nun auch der Rest von Deutschland seiner Verantwortung gegenüber dem Volk stellt und die notwendigen Maßnahmen schnellstmöglich in die Tat umsetzt. Euer, SpäMMy.DX Besinnliche und trollfreie Diskussionen. Knallrote Fakten, die jeder gerne liest. 12. Februar 2008 18:00 Re: Bayern ist der Zeit immer ein wenig Vorraus thomas.pi (8 Beiträge seit 13.01.06) > Doch um optimalen Schutz vor Terroristen zu haben brauchen wir die > Onlinedurchsuchungen Deutschlandweit - und zwar schnellstmöglich! - Alle 72 Sekunden verunglückte ein Mensch. (in Deutschland) Quelle: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,426614,00.htmlIraq Coalition Casualty Count listet 37.781 getötete Zivilisten seit März 2005 (Stand: 29. September 2007) Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Irak-Krieg#ZahlenAndere Quellen gehen von 392.979 bis 942.636 aus. Wie viele Opfer gab es in den letzten 10 Jahren, die durch Terrorismus gestorben sind? Ich glaube wir haben ganz andere Probleme, die wir lösen müssen. ... Aus: "Bayern bringt Gesetz über Online-Durchsuchungen auf den Weg" (12.02.2008) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/103383
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« Reply #159 on: February 27, 2008, 10:02:47 AM » |
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[...] Am morgigen Mittwoch gibt das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung darüber bekannt, ob heimliche Online-Duchsuchungen privater PCs durch Strafverfolger und Ermittlungsbehörden verfassungsgemäß sind. Schon im Vorfeld aber hieß es von der SPD, dass man die heimliche Online-Durchsuchung im geplanten neuen BKA-Gesetz festschreiben will, wenn das Bundesverfassungsgericht die Maßnahme grundsätzlich erlaubt. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, der SPD-Politiker Sebastian Edathy, kündigte gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger an, er gehe davon aus, dass man sich noch im ersten Halbjahr 2008 über die Festschreibung der heimlichen Online-Durchsuchung im BKA-Gesetz einigen werde: "Die Mehrheit der SPD-Bundestagsfraktion wird den Fachpolitikern folgen." Für Edathy gibt es drei Voraussetzungen für die heimliche Online-Durchsuchung: Sie müsse technisch machbar und verhältnismäßig sein sowie unter rechtsstaatlicher Kontrolle durchgeführt werden. Edathy hatte schon früher angekündigt, die SPD werde sich der gesetzlichen Regelung der umstrittenen Ermittlungsmaßnahme nicht widersetzen. Die Entscheidung über die heimliche Online-Durchsuchung, die das Bundesverfassungsgericht morgen verkündet, ergeht in einem Verfahren gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das die Ermittlungsmaßnahme für den Verfassungsschutz regelt. Dagegen hatten die Autorin Bettina Winsemann (alias Twister) sowie ein Mitglied der Partei Die Linke und drei Rechtsanwälte Verfassungsbeschwerde eingelegt. Zu den Klägern gehört auch der FDP-Politiker Gerhart Baum. Das Verfahren hat aber über die Behandlung des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes hinaus grundsätzliche Bedeutung für die Einführung der Befugnis zur heimlichen Online-Durchsuchung privater PCs. Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgericht Anfang Oktober vergangenen Jahres sahen Experten wenig Chancen für eine Aufrechterhaltung der umstrittenen Regelung zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme". Vor allem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, aber auch andere Politiker aus SPD und CDU betonten in den letzten Wochen und Monaten immer wieder, die heimliche Online-Durchsuchung privater PCs sei eine unverzichtbare Ermittlungsmaßnahme im Kampf gegen den Terrorismus. Die CSU hat in Bayern zudem eine stark umstrittene Initiative gestartet, mit einem Landesgesetz dem bayerischen Verfassungsschutz die Möglichkeit zur heimlichen Online-Durchsuchung zu geben. (jk/c't) 26. Februar 2008 9:19 Was ist bloß aus der SPD geworden... 64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)
Man sollte meinen, dass an der Spitze dieser partei gebildete, halbwegs intelligente Menschen stehen.
Sie wissen also, was für Auswirkungen die Einführung der heimlichen Online-Razzien haben wird.
Sie wissen, dass sie damit das BKA in eine Geheimpolizei umwandeln.
Und fast noch schlimmer sind die Auswirkungen auf unsere Gesellschaft. Wenn niemand mehr weiß, ob nicht die BKA-Geheimpolizei auf seinem Rechner rumschnüffelt oder herumgeschnüffelt hat und sich nicht sicher sein kann, wer was über ihn weiß, ist es um die Freiheit geschehn. Freiheit kann es nur geben, wenn die Privatsphäre gewahrt bleibt. Wird in die Privatsphäre eingeriffen (was manchmal zwecks Strafverfolgung sein muss), dann muss das öffentlich (im Stil einer Polizeiaktion) und nicht heimlich (wie bei einem Geheimdienst) erfolgen. Denn schlimmer als die Spionage und Überwachung selbst, ist die Angst davor.
Genausogut könnte man Überwachungskameras über alle Wahlkabinen hängen. Dann ist es um die freien Wahlen geschehen, selbst wenn man glaubwürdig versichert, dass nur ein kleiner Bruchteil der Kameras wirklich eingeschaltet ist.
Ich hoffe, die Verfassungsrichter zeigen etwas mehr Verstand, als die Politiker.
26. Februar 2008 9:21 Ich kann mich noch gut daran erinnern, sealslayer (513 Beiträge seit 30.11.03)
wie weit einige Leute das Maul aufgerissen haben, wie schlecht doch die Stasi war.
Die hatten es gewagt Geruchsproben zu sammeln, die PKZ zu nutzen, Menschen zu überwachen und heimlich in Wohnungen einzudringen.
Und viele erzählen immer noch wie schlecht und böse das Alles doch war.
Mittlerweile fehlen mir echt die Worte wenn eine (westdeutsche) Abgeordnete der Linken die Stasi gerne wieder hätte und die Damen/Herren der CxU/SPD ihren Rücktritt fordern. Keine Ahnung welche der beiden Seiten mich mehr ankotzt. Das heuchlerische Getue oder die offensichtliche Ahnungslosigkeit.
Bleibt nur zu hoffen, daß das BVerfG vernünftig entscheiden wird.
26. Februar 2008 10:08 Sehr geehrte Buerger, sehr geehrte Buergerin! Turbo Tux (mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.00)
Bitte geben Sie sämtliche Partitionen ihrer Computer zum vollstaendigen Zugriff durch die Bundesbehoerden frei.
Sie koennen folgende Verfahren verwenden: - Windowsfreigabe - Samba-Freigabe - NFS-Freigabe
Bitte richten Sie auch auf Ihren Computern und Routern einen Telnetzugang ein. Dem Benutzer "Stasi" (ohne Anfuehrungszeichen) geben sie bitte das Passwort "Wolfgang" (ohne Anfuehrungszeichen) und Administratorrechte.
Sollten Sie hinter einem NAT-Router Computer verwenden, schalten Sie bitte die TCP-Ports ab 5001 entsprechend weiter.
Sollten Sie dieses nicht bis zum 30.2.08 durchgefuehrt haben, werden Ihnen Fachbeamte persoenlich bei der Einrichtung behilflich sein.
Mit freundlichen Gruessen, Ihr freundliches Bundesinnenministerium, Abteilung "Staatlich toleriertes Archiv sicherheitsrelevanter Informationen"
26. Februar 2008 10:58 Wie haben eigentlich Deutschland, England und Spanien... Corwin Duke, Corwin Duke (674 Beiträge seit 11.05.00)
die RAF, die IRA und die ETA all' die Jahre OHNE Totalüberwachung überstanden? Eigentlich müssten wir doch alle tot sein!
27. Februar 2008 9:17 Unterschied zwischen NRW-Gesetz und dem, was der Bund plant. 64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)
So schlimm das in NRW beschlossene Gesetz auch ist, über das heute befunden wird, es ist nicht so gefährlich, wie das, was auf Bundesebene geplant ist.
In NRW erlaubt dieses Gesetz dem Geheimdienst (Verfassungsschutz), heimlich Computer auszuspähen. Der Geheimdienst ist aber kein Strafverfolgungsbehörde.
Die Geheimdienstinformationen sollen nur dazu dienen, der jeweiligen Regierung eine Grundlage für sicherheitspolitische Entscheidungen zu liefern. Sie sind nicht dazu gedacht, irgendwelche Verbrecher aufzuspühren und vor ein Gericht zu stellen. Dafür sind die heimlich zusammengeschnüffelten Informationen und das durch Bestechung oder Erpressung zusammengegratztes Hörensagen auch gar nicht belastbar genug.
Auf Bundesebene plant man aber, die heimlichen Online-Durchsuchungen dem BKA, also der Polizei zu erlauben. Das ist eine ganz andere Qualität. Was hier geschaffen wird, ist nichts anderes, als eine Geheimpolizei.
Eine Behörde, die mit den selben dubiosen Methoden arbeitet, wie ein Geheimdienst, dabei aber gleichzeitig Strafverfolgung betreibt.
Zwei Tatsachen relativieren das aber wieder. Zum einen, spähen Geheimdienste garantiert schon seit Jahrzehnten heimlich Computer aus. Auch ohne gesetzliche Grundlage. Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Zum anderen ist durch die "Anti-Terror-Datenbank" sowieso schon eine enge Verknüpfung zwischen Polizei und Geheimdiensten geschaffen worden.
Die strikte Trennung von Polizei und Geheimdienst, die man wegen der schrecklichen Erfahrungen aus dem Dritten Reich eigentlich vorgesehen hatte, ist schon längst ganz nebenbei aufgehoben worden.
Aus: "SPD will heimliche Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz verankern" (26.02.2008) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/104049
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« Reply #160 on: February 27, 2008, 02:07:00 PM » |
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[...] Aber es ist ein Verbrechen an der jungen Generation, wenn ihnen erzählt wird, dass wir einen Überwachungsstaat haben oder anstreben. Es ist infam, die Sicherheitsgesetze mit der Stasi zu vergleichen.
Aus: "Innenminister Schäuble zum heutigen CDU-Parteitag in Hannover - Wir brauchen Religion, Orientierung und Heimat!" Von N. BLOME und V. KÖTTKER ( 12.12.2007 / 03.12.2007) Quelle: http://www.bild.de/BILD/news/politik/2007/12/03/schaeuble-wolfgang/cdu-parteitag,geo=3136332.html-.- [...] Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung von PCs wegen Grundgesetzwidrigkeit für nichtig erklärt. Das Bundesverfassunsgericht postuliert in seinem Urteil ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das etwa das Telekommunikationsgeheimins und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergänzt. Damit führen die Verfassungsrichter ähnlich wie beim Volkszählungsurteil ein in der modernen digitalen Welt begründetes neues Grundrecht ein; dieses Recht sei aber nicht schrankenlos, da etwa zur Abwehr konkreter Gefahr Eingriffe möglich sein müssen. Dies trifft aber nicht auf die Regelungen zur heimlichen Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zu, da sie einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre darstellten. Eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs sei, ähnlich wie bei Eingriffen in das Telekommunikationsgeheimnis oder in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nur unter strengen Auflagen möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat heimliche Online-Durchsuchungen von PCs damit an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Das heimliche Ausspähen privater PCs sei nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen". Die Entscheidung über die heimliche Online-Durchsuchung erging in einem Verfahren gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das die Ermittlungsmaßnahme für den Verfassungsschutz regelt. Dagegen hatten die Autorin Bettina Winsemann (alias Twister) sowie ein Mitglied der Partei Die Linke und drei Rechtsanwälte Verfassungsbeschwerde eingelegt. Zu den Klägern gehört auch der FDP-Politiker Gerhart Baum. (jk/c't) 27. Februar 2008 10:26 Doch noch ein Rechtsstaat ? HOSTess (252 Beiträge seit 08.03.01)
Danke erst mal
27. Februar 2008 10:28 ich freue mich :-) cacheflow (145 Beiträge seit 06.06.05)
mehr braucht man dazu nicht zu sagen...
einen fröhlichen Gruß an Alle!
CF
27. Februar 2008 10:28 Hurra ! - mein Glaube an die Justiz wurde bestätigt. Danke ! Chaang (mehr als 1000 Beiträge seit 12.10.01)
kwT
27. Februar 2008 10:28 Dann wissen wir ja, wo die Verfassungsfeinde sitzen. Klaus818 (mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.03)
In den siebzigern durfte man als Verfassungsfeind nicht mal zur Müllabfuhr, heute darf man Gesetze erlassen.
27. Februar 2008 10:29 Danke BVG!!! siebzehn (1000 Beiträge seit 29.04.05)
Es gibt noch Hoffnung!
27. Februar 2008 10:29 Meinen Dank an die Kläger Tims Katze (mehr als 1000 Beiträge seit 10.05.07)
Vielen Dank Twister, Herr Baum und andere,
es ist zwar nicht ganz das Ergebnis, was sich viele gewünscht haben (ein Schlupfloch existiert noch), aber das Urteil sagt den Verfassungsfeinden, dass sie welche sind.
Gut gemacht!
27. Februar 2008 10:29 Jetzt sind die "Auslegungskünstler" wieder dran Olaf Boos, Olaf Boos (247 Beiträge seit 10.01.00)
Bas BVerfG hat eine recht klare Entscheidung gesprochen, die so ganz und garnicht im Sinne der Überwachungsfanatiker ausgefallen ist. Nachdem "die politische Bühne" aber per Se als extrem einsichtsresistent anzusehen ist, dürfen wir gespannt sein, mit welchen Wortklaubereien und welchen Gaunertricks das Ganze doch noch in ein "pro Schnüffelei" umgemünzt werden wird....
27. Februar 2008 10:29 Die letzte Bastion steht... L0rdy (103 Beiträge seit 28.02.01)
Gott sei Dank rettet uns das BVG (und der BGH) bisher in letzter Instanz vor den verrückten aus Berlin und den Länderparlamenten.
Was es jetzt noch bräuchte wären Konsequenzen für die, die solche Gesetze verabschieden.
27. Februar 2008 10:30 N-TV Überschrift: Onlinedurchsuchungen unter Auflagen möglich Sarcan (408 Beiträge seit 23.09.02)
"Das Bundesverfassungsgericht hält Online-Durchsuchungen unter Auflagen für zulässig. [...] Union und SPD hatten mit dem Urteil gerechnet und wollen jetzt zügig ein neues Gesetz für Online-Durchsuchungen schaffen."
Na so kann man die Welt wohl auch verstehen, wenn man unbedingt will... ich für meinen Teil schließe mich der Intpretation seitens Heise an und verstehe das Urteil als Bestätigung des gesunden Menschenverstandes, aber ich bin sicher, dass die Geschichte in genau der bei N-TV gezeigten Manier von der Politik zerredet werden wird...
27. Februar 2008 10:31 Dammbruch Zapp_Brannigan (28 Beiträge seit 05.10.03)
Freut Euch nicht zu früh. Klar ist, dass es sofort ein neues Schnüffelrecht beschlossen wird. In der Praxis sind "tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr" ähnlich wie "Gefahr im Verzug" bei Hausdurchsuchungen viel zu geringe Hürden für Polizeiwillkür.
27. Februar 2008 10:32 Jetzt mal langsam ttpytec (743 Beiträge seit 30.06.03)
Erst schauen wir mal, was "überragend wichtige Rechtsgüter" sind. Denn wenn die gefährdet sind, kann, nach einem Richtervorbehalt (der, wie wir an den vielen Hausdurchsuchungen sehen, nichts wert ist) immer noch eine heimliche Online-Durchsuchung durchgeführt werden. Es ist jetzt nur nicht mehr so leicht, wie sich die Herren das erhofft hatten. Aber ganz vom Tisch ist es auch nicht :-(
ttp
27. Februar 2008 10:32 Auf Spon klingt das anders... AudioholicA (102 Beiträge seit 27.07.05) http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538061,00.html Karlsruhe erlaubt heimliche Online-Durchsuchungen nur unter strengen Auflagen Was denn nun? 27. Februar 2008 10:36 Re: Auf Spon klingt das anders... Jürgen Kuri, Jürgen Kuri, jk@ct.heise.de (mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.00)
AudioholicA schrieb am 27. Februar 2008 10:32
> http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538061,00.html > > Karlsruhe erlaubt heimliche Online-Durchsuchungen nur unter strengen > Auflagen
Die Regelungen im NRW-Verfassungschutzgesetz sind nichtig. Grundsätzlich sind heimliche Online-Durchsuchungen nur dann mögich, wenn ähnlich strenge Auflagen wie beim Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis oder in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung möglich sind. Also sind Online-Durchsuchungen nicht in jedem Fall verboten, es ist ja aber auch nicht immer verboten, die Post zu durchsuchen...
So steht es hier doch auch drin.
27. Februar 2008 10:38 Schade... Arby (mehr als 1000 Beiträge seit 09.01.00) Keine grüne Welle... Ich bin - ehrlich gesagt - enttäuscht. Wie Wolfgang Bosbach (CDU) erwartet hatte, hat das BVerfG die Online-Durchsuchungen leider nicht komplett für unzulässig erklärt. Im Grunde haben die Verfassungsrichter nur dem NRW-Gesetzgeber ein Armutszeugnis ausgestellt, weil das Gesetz inhaltliche und formale Fehler enthalte. Die Politik wird sich also in Zukunft darauf konzentrieren (ob es ihr gelingt, lass ich mal im Raum stehen), derartige Gesetze, die Online-Durchsuchungen erlauben sollen, wasserdichter zu formulieren. Erlaubt sei eine Online-Durchsuchung, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet seien. Na, prima! Wer darf das dann beurteilen? Ein Richter, der seinen Karl-Otto auf den Beschluss schreiben muss und - ohne die Richter als Berufsstand an sich in schlechtes Licht rücken zu wollen - rein theoretisch geschmiert werden kann. Stecken wir doch einfach den Reichstag in Brand, damit der Bestand des Staates konkret gefährdet ist. Ach ne, das gabs schon, das fällt auf. Heutzutage reicht es da schon aus, wenn der bereifte Minister von einer abstrakten Terrorgefahr phantasiert. Nein, das war heute nicht schön. Nach den ersten Worten von Hans-Jürgen Papier (gesehen im Phoenix-Livestream) wollte ich schon den Sekt köpfen, aber das ist mir schnell vergangen, als mir klar wurde, dass Online-Durchsuchungen an sich nicht für unzulässig erklärt wurden. Ja, mit strengen Auflagen, das stimmt schon, aber jede Auflage lässt sich irgendwie umgehen, aushebeln oder "fehl"interpretieren. Immerhin, das BVerfG gesteht unseren heimischen Festplatten den Status der privaten Lebensgestaltung und somit den schützenswerten Raum der Privatsphäre zu. Aber was bringt uns das, wenn irgendwelche "strengen Auflagen" mit Scheinbegründungen erfüllt werden können, um letztendlich doch fast beliebig auf private PCs online und heimlich zugreifen zu können. Noch ein Tropfen mehr in mein Fass, das mich beim Überlaufen aus diesem meinem Heimatland vertreibt. Ich könnte kotzen... 27. Februar 2008 10:42 Re: Schade... mwka (mehr als 1000 Beiträge seit 03.01.01)
Arby schrieb am 27. Februar 2008 10:38
> Ich bin - ehrlich gesagt - enttäuscht. Wie Wolfgang Bosbach (CDU) > erwartet hatte, hat das BVerfG die Online-Durchsuchungen leider nicht > komplett für unzulässig erklärt.
Sorry, aber es gibt und gab noch nie absolut schrankenlose Grundrechte.
> Erlaubt sei eine Online-Durchsuchung, wenn "überragend wichtige > Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret > gefährdet seien. Na, prima! Wer darf das dann beurteilen?
Genauso wie bei einer Hausdurchsuchung. Oder ist das für dich unkritischer?
> Ein > Richter, der seinen Karl-Otto auf den Beschluss schreiben muss und - > ohne die Richter als Berufsstand an sich in schlechtes Licht rücken > zu wollen - rein theoretisch geschmiert werden kann.
Wenn du der Meinung bist, dass jeder Richter geschmiert werden kann, solltest du das Land so schnell wie möglich verlassen und in ein Land ziehen, wo Richter nicht geschmiert werden können.
> Noch ein Tropfen mehr in mein Fass, das mich beim Überlaufen aus > diesem meinem Heimatland vertreibt. Ich könnte kotzen...
In welchem Land wird denn weniger überwacht?
27. Februar 2008 10:43 Re: Schade... Lavalampe (742 Beiträge seit 27.03.06)
Arby schrieb am 27. Februar 2008 10:38
> Noch ein Tropfen mehr in mein Fass, das mich beim Überlaufen aus > diesem meinem Heimatland vertreibt. Ich könnte kotzen...
Eure Worte hört ich wohl, nun laßt Taten sprechen.
www.immigration.govt.nz
27. Februar 2008 10:52 Re: Schade... enzo.c (mehr als 1000 Beiträge seit 12.03.02)
> Ich bin - ehrlich gesagt - enttäuscht. Wie Wolfgang Bosbach (CDU) > erwartet hatte, hat das BVerfG die Online-Durchsuchungen leider nicht > komplett für unzulässig erklärt. Im Grunde haben die > Verfassungsrichter nur dem NRW-Gesetzgeber ein Armutszeugnis > ausgestellt, weil das Gesetz inhaltliche und formale Fehler enthalte.
es ist genau wie es zu erwarten war. Es ist wohl ziemlich klar, daß das BVerfG genauso wie es unter bestimmten Vorraussetzungen eine Durchsuchung oder ein Abhören für legitim hält, dies auch in besonderen Fällen und bestimmten Vorraussetzungen bei der Online Durchsuchung so sieht.
27. Februar 2008 10:40 So ein Quatsch Gulasch Nikov (mehr als 1000 Beiträge seit 05.05.05)
In Deutschland gilt immer noch der Schily-Act, durch den das Grundgesetz suspendiert wurde.
D.h. illegales Abhören, heimliche Hausdurchsuchungen, Mitlesen der eMail und eine "harmlose" Sache wie die Online-Durchsuchung finden weiterhin statt. Die einzigen Rechte, die du noch hast, sind diejenigen, die du dir durch geeignete technische Sicherheitsvorkehrungen sichern kannst. Am PC geht es noch, aber beim Telefonieren sieht es schon mal ganz düster aus :-(
Oder was dachtest du ?
27. Februar 2008 10:41 Ihr habt überhaupt nichts verstanden. der echte Zaphod Beeblebrox (731 Beiträge seit 23.07.03) Die Onlinedurchsuchungen wurden unter strengen Auflagen erlaubt. Das ist der Türöffner für grenzenlose Durchsuchungen. Unser Staat scheißt auf Auflagen. Es gibt genug Beispiele in der Vergangenheit, die zeigen, dass es dem Staat herzlich egal ist, wie die Auflagen aussehen mögen. Der Zweck heiligt die Mittel. Was kümmert schon Hehlerware, wenn man Steuerhinterzieher schnappen kann. 27. Februar 2008 10:43 Re: Ihr habt überhaupt nichts verstanden. Arby (mehr als 1000 Beiträge seit 09.01.00) der echte Zaphod Beeblebrox schrieb am 27. Februar 2008 10:41 > Unser Staat scheißt auf Auflagen. Danke, einer der wenigen, die es geschnallt haben, dass das Urteil KEINE GRÜNE WELLE wert ist! Ich würd dir dafür ja ein ++ geben, aber dann geht das so oder so unter. Also ausnahmsweise ein [--], damit der Beitrag durch sein ROT auch auffällt. 27. Februar 2008 10:50 Re: Ihr habt überhaupt nichts verstanden. enzo.c (mehr als 1000 Beiträge seit 12.03.02) Nein es ist genau wie es nach Grundgesetz zu erwarten wäre. Das das BVerfG unter bestimmten Auflagen auch die Durchsuchung eines Computers erlaubt, wie es auch unter bestimmten Vorraussetzungen die Durchsuchung einer Wohnung erlaubt, war selbstverständlich. 27. Februar 2008 11:06 Re: Ihr habt überhaupt nichts verstanden. Ludwig Gaßner, Ludwig Gaßner (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)
enzo.c schrieb am 27. Februar 2008 10:50
> Nein es ist genau wie es nach Grundgesetz zu erwarten wäre. Das das > BVerfG unter bestimmten Auflagen auch die Durchsuchung eines > Computers erlaubt, wie es auch unter bestimmten Vorraussetzungen die > Durchsuchung einer Wohnung erlaubt, war selbstverständlich.
Ist unter diesen bestimmten Voraussetzungen auch die *heimliche* Durchsuchung einer Wohnung erlaubt?
Nein?
Warum ist dann die *heimliche* Durchsuchung eines Computers erlaubt?
27. Februar 2008 10:44 Re: Ihr habt überhaupt nichts verstanden. Nebumuk (mehr als 1000 Beiträge seit 09.03.06)
That the point. Siehe Kontoabfragungen, Telefonüberwachung usw. Kontoabfragen eingeführt zur Terrorbekämpfung, nun benutzt für Hartz 4 Empfänger.
27. Februar 2008 10:46 Ihr habt nichts verstanden ,oder ? Nebumuk (mehr als 1000 Beiträge seit 09.03.06)
Zitat von focus.de
Das Ausspähen von Computern sei grundsätzlich nur dann verfassungsgemäß, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut gebe, urteilte das oberste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe.
Bei konkrete Gefahr darf online durchsucht werden. Na wann ist die wohl gegeben ?
http://www.focus.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht_aid_262968.html
27. Februar 2008 10:47 Super Urteil und super Begründung KKinski (853 Beiträge seit 06.01.07)
Das Gericht war nah dran an der Materie und man merkt die haben sich damit auseinander gesetzt. Sprich die wissen jetzt was ein Browser ist. Die sind auch konkret auf die "informationstechnischen Systeme" eingegangen, was auf den ersten Blick nach schwammig aussieht, ist der große Vorteil. Es wird auf alle Geräte bezogen mit denen man ins Internet gehen kann. Ach und das die Art.1 GG ins Rennen werfen, soll wahrscheinlich dem Schäuble den Wind aus dem Segel nehmen. Und sehr präzise, das muss man denen lassen. Es gibt keine Möglichkeit für Präventivschnüffelei!!
KKinski
27. Februar 2008 10:47 An die Juristen unter uns: Was bedeutet konkrete Gefahr? Alphager (mehr als 1000 Beiträge seit 08.06.04) Anschlagspläne? Anschlagsideen? Mitgliedschaft in ner terroristischen Vereinigung? Lustiger Hut? Wie hoch ist die Hürde wirklich? 27. Februar 2008 11:04 Re: Ich bin kein Jurist, GRohnePunkte (733 Beiträge seit 07.03.04)
Vertrauen Sie bitte nicht darauf dass ein Richter etwas überprüft. Das kann er gar nicht. Bei Hausdurchsuchung oder eben dann auch Online Durchsuchungen, gibt der Richter immer seinen Blankostempel weil ja die Behörde vorher ermittelt hat und das, was die Behörde anführt, für den Richter grundsätzlich zuerst einmal die Wahrheit ist. Wissen Sie wie oft Finanz-oder Polizeibehörden Dinge konstruieren die es so gar nicht gibt oder nie gegeben hat, nur damit der Richter überzeugt wird, den Stempel zur Durchsuchung zu geben ? Es ist das sicherlich in mehr als 50% aller Fälle die komplizierter sind als ein Hühnerdiebstahl der Fall. Das heisst, wenn die Behörden etwas wollen, dann wissen die, was und wie sie schreiben müssen, damit sie vom Richter einen Stempel bekommen. Der Richter überprüft überhaupt nichts, das kann er auch gar nicht, oder er müsste dazu wieder die selbe Behörde mit Ermittlungen beauftragen die gerade diese Anzeige formuliert hat, das würde sinnlos sein.
Das Einzige wozu der Richter gut ist, ist, dass jeder Schritt von der unabhängigen Justiz protokolliert wird, das heisst, dass die Behörde später nicht mehr sagen kann, das war nicht so und das haben wir gar nie so gesagt bzw. formuliert. Aber für die Ermittlungen ist vorerst der Richter nicht zuständig. Er gibt auf jede korrekt und ausreichend formuliert Anzeige der Behörde IMMER seinen Blankostempel zur Hausdurchsuchung und später auch zur Onlinedurchsuchung. Es kommt immer nur darauf an, wie die Behörde inhaltlich formuliert.
Das ist die Realität.
27. Februar 2008 11:16 Was hast du denn erwartet? nimm (819 Beiträge seit 05.06.01)
[...] Die eigentliche Gefahr durch die OD droht nicht den Filesharern, sondern den Whistleblowern, investigativen Journalisten, Oppositionsführern und Revolutionsanzettlern. Und durch die Heimlichkeit der nun erlaubten OD sind sie auch weiterhin in Gefahr.
Das Problem ist, dass die OD _überhaupt_ eingesetzt wird, denn man kann sich nun nie sicher sein.
Das ist ein schwarzer Tag. 27. Februar 2008 10:56 Re: An die Juristen unter uns: Was bedeutet konkrete Gefahr? 38685 (13 Beiträge seit 24.06.03) Hier > http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr#Arten_der_Gefahr werden die Arten der Gefahr recht gut aufgelistet. Die Bemühungen von Schäuble und Co. gingen in Richtung abstrakte Gefahr. Da zwischen liegt ein (juristisch) grosser Unterschied. Und genau denn haben die Verfassungsrichter heute netterweise angeführt. 27. Februar 2008 10:54 Gut oder doch nicht gut? McQuerly (mehr als 1000 Beiträge seit 16.01.03)
Der Urteil bremst die hemungslose Online-Durchsuchung. Aber sie verhindert sie nicht wirklich. Im Gegenteil, alle Bundesländer werden nun ihre Lücken suchen und die Internetgemeinde wohlmöglich schon sehr bald mit ihren Trojaner verseuchen...
Welche Horrorvorstellung.
Trotzdem: Dank an die zumindest Teilweise erfolgreichen Kläger. Ohne sie wäre alles noch viel viel schlimmer.
27. Februar 2008 11:12 Panoptisches Prinzip dennis_fake (mehr als 1000 Beiträge seit 29.01.05)
Ich muß es nochmal erwähnen, da es hier vollkommen unterzugehen scheint: Die *heimliche* "Online-Durchsuchung" ist unter bestimmten Umständen zulässig. Das bedeutet, daß jeder jederzeit überwacht/durchsucht werden _könnte_.
Das Panoptische Prinzip ist mit diesem Urteil absolut anwendbar: wir können den Überwacher nicht sehen, er aber (potentiell) uns immer.
27. Februar 2008 12:17 Leseart des Urteils und pers. Fazit MarksKarl (mehr als 1000 Beiträge seit 15.03.01)
Schon interessant, wie tendenziös die verschiedenen Lesearten dieses Uteils ausfallen: Nur mal einige Überschriften:
heise: Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz
sueddeutsche: "Computer-Grundrecht" eingeführt
Spiegel Online: Hohe Hürden für Online- Fahnder - Schäuble hofft trotzdem auf Umsetzung
Welt: Karlsruhe baut hohe Hürden für Online-Razzien
Zeit: Vertraulichkeit geht vor
Noch vor einigen Minuten waren die Überschriften übrigens wesentlich euphorischer in Richtung "Karlsruhe erlaubt Online-Trojaner"
Mein Fazit ist noch extremer: Durch die absolut gerechtfertigten und richtigen Hürden bei einem hypothetischen Einsatz des OTrojaners, ist dieser praktisch obsolet. Denn wenn genügend Anhaltspunkte zusammen sind und diese nicht per OTrojaner gewonnen wurde, kann man auch weiter die bisherigen "Quellen" befragen, bzw. den Verdachtigen auch gleich ganz konventionell überwachen. Da brauchts dann auch keinen OTrojaner mehr...
siehe auch:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-somit-waeren-OTrojaner-komplett-vom-Tisch/forum-132833/msg-14491009/read/
27. Februar 2008 12:36 Nachreichung und Bestätigung MarksKarl (mehr als 1000 Beiträge seit 15.03.01)
MarksKarl schrieb am 27. Februar 2008 12:17
> Mein Fazit ist noch extremer: > Durch die absolut gerechtfertigten und richtigen Hürden bei einem > hypothetischen Einsatz des OTrojaners, ist dieser praktisch obsolet. > Denn wenn genügend Anhaltspunkte zusammen sind und diese nicht per > OTrojaner gewonnen wurde, kann man auch weiter die bisherigen > "Quellen" befragen, bzw. den Verdachtigen auch gleich ganz > konventionell überwachen. Da brauchts dann auch keinen OTrojaner > mehr...
Aus dem aktuellen Spiegel-Artikel:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538092,00.html "Innenminister Schäuble (CDU) ließ mitteilen, er hoffe noch immer auf eine schnelle Einigung und der Schaffung eines Gesetzes, das sich im Rahmen der Entscheidung bewegt. Wirklich zufrieden aber kann der Minister mit dem Rüffel aus Karlsruhe nicht sein. Wie beim Großen Lauschangriff wird ein mögliches Gesetz so viele Hürden enthalten, dass es in der Fahnder-Praxis ***kaum noch anwendbar ist***, fürchten seine Fachleute."
Aus: "Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz" (27.02.2008) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/104125-.- [...] Mit dem neuen Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" will das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu heimlichen Online-Durchsuchungen bestehende Schutzlücken schließen. Es setzt damit nicht nur der angegriffenen Ausforschung von IT-Systemen grundsätzlich sehr enge Grenzen. Darüber hinaus haben die Verfassungsrichter auch erstmals den Herrschaftsbereich des Nutzers über seinen informationstechnischen Gerätepark abgesteckt. Sie haben dabei klargestellt, dass in dieser privaten Datensphäre nichts verändert und nur unter sehr strengen Auflagen etwa abgehört werden darf. Das Grundrecht beschreibt einen umfassenden Systemschutz, der weit über vom User veröffentlichte Informationen hinausgeht. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sprach von "neuartigen Gefährdungen" für die Privatsphäre etwa durch den wissenschaftlichen Fortschritt und die Umstellung der Lebensgewohnheiten, denen das neue, nicht ganz einfach auszusprechende Grundrecht gerecht werden solle. IT-Systeme seien gewissermaßen allgegenwärtig und "für die Lebensführung der Bürger von zentraler Bedeutung". Sie würden etwa der Archivierung und Verwaltung der eigenen und der gesellschaftlichen Angelegenheiten oder der Unterhaltung dienen. "Daneben enthalten viele Gegenstände des Alltags informationstechnische Komponenten", führte Papier weiter aus. Außerdem nehme die Bedeutung der IT für die Persönlichkeitsentfaltung durch die zum Normalfall werdende Vernetzung zu. Die bestehenden Grundrechte lassen dem Verfassungsgericht nach Schutzlücken. "Spezifischen Gefährdungen" kann laut Papier etwa durch das Telekommunikationsgeheimnis in Artikel 10 Grundgesetz, das die Übertragung von Kommunikation erfasst, "nicht hinreichend begegnet werden". Als Beispiel nannte der Gerichtspräsident vor allem die bereits durchgeführte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Sei das System dabei erst einmal etwa mit einem Trojaner infiltriert, sei die entscheidende Hürde genommen, um es "insgesamt auszuspähen". So könnten etwa auch auf dem Rechner abgelegte Daten zur Kenntnis genommen werden, "die keinen Bezug zur laufenden Telekommunikation aufweisen". Dem müssten klare verfahrensrechtliche Regelungen entgegengestellt werden. Ferner könnte gar – teils unbeabsichtigt – das Verhalten in der eigenen Wohnung ausgeschnüffelt werden, solange mit einem Server "auch Geräte im Haushalt gesteuert werden". Weiter setzte sich das Gericht mit Artikel 13 Grundgesetz zur Unverletzlichkeit des Wohnraums auseinander. Hier warnte es etwa vor möglichen Einblicke in Vorgänge der Wohnung mithilfe der Informationstechnik, "die der natürlichen Wahrnehmung des geschützten Bereichs entzogen sind". Die Hüter des Grundgesetzes verwiesen etwa auf elektromagnetische Abstrahlungen von Monitoren oder das Abgreifen von Tastatureingaben mit Hardware-Keyloggern. Angeschlossenen Peripheriegeräte wie Mikrofone oder Kamera könnten dazu genutzt werden, Vorgänge innerhalb der Wohnung zu überwachen und somit eine weitgehende "Infiltration" vorzunehmen. Davon sei auch auszugehen, wenn Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden in Wohnungen eindringen würden, um ein System physisch zu manipulieren. Derlei Überwachungsmaßnahmen hat das Verfassungsgericht nun einen schweren, wenn auch nicht ganz unentfernbaren Riegel vorgeschobenen. Es hat zugleich die Schutzrechte auf mit einem Rechner in der Wohnung direkt verknüpfte Server sowie auf Laptops oder Mobiltelefone ausgedehnt. Adressbücher oder Terminkalender auf Handys könnten etwa bei privater oder auch geschäftlicher Nutzung regelmäßig auf persönliche Vorlieben schließen lassen oder gar Persönlichkeitsprofile ablesbar machen, begründete Papier den Beschluss in diese Richtung. Zugleich kam der Gerichtspräsident damit auf weitere Ausprägungen des Persönlichkeitsrechts wie das informationelle Selbstbestimmungsrecht zu sprechen, das den Schutzanforderungen ebenfalls nicht in ausreichendem Maße entspreche. Vielmehr müsse künftig generell das Interesse des Nutzers geschützt werden, "dass die erzeugten und verarbeiten Daten vertraulich bleiben". Der neue Grundrechtsschutz umfasse auch die im Arbeitsspeicher temporär gehaltenen Bits und Bytes, erläuterte Papier. Der Nutzer müsse über das System insgesamt "selbstbestimmt" verfügen können. Stärkt das 108 Seiten lange Urteil mit dem neuen Grundrecht einerseits die Bürgerrechte prinzipiell, so lässt es andererseits aber auch die Sicherheitsbehörden nicht im Regen stehen. Die Hürden für Eingriffe in das nun postulierte "Computer-Grundrecht" etwa durch verdeckte Online-Durchsuchungen sind zwar hoch und in etwa vergleichbar mit denen beim großen Lauschangriff oder der Rasterfahndung. Sie umfassen nicht nur einen Richtervorbehalt, sondern es werden auch konkrete Anhaltspunkte für eine aktuelle Gefahr für überragend wichtige Rechtsgüter wie Leib und Leben sowie Freiheit der Person oder die Bedrohung der Staatsgrundlagen gefordert. Zugleich hat das Gericht aber auch – was in sich nicht ganz widerspruchslos bleibt – die möglichen Eingriffe in den laut Papier "unantastbaren Kernbereich der privaten Lebensgestaltung" näher beschrieben. Dieser solle im Bereich des Menschenrechtsschutzes zwar weitmöglichst "geschont" werden, betonte der Gerichtspräsident. Dabei seien aber "zwei Stufen" zu unterscheiden. Zunächst habe die "Erhebung kernbereichsrelevanter Daten möglichst zu unterbleiben". Falls dies "nicht in Betracht" komme durch Sicherungstechniken, habe der Gesetzgeber sicher zu stellen, dass einmal erhobene Daten "unverzüglich gelöscht werden". Die von der CDU/CSU beim großen Lauschangriff geforderte Lösung des Mitlaufens eines Richterbands schloss das Verfassungsgericht so nicht ganz aus. Nicht zuletzt haben die obersten Richter dem Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen erwartungsgemäß die windige Basis für Netzbespitzelungen durch die dortigen Staatsschützer um die Ohren gehauen. Die entsprechende Klausel sei nichtig, da sie den Auflagen zur Normenklarheit und zur Verhältnismäßigkeit nicht entspreche, betonen sie in dem Grundsatzurteil. Die Kernpunkte der Entscheidung weisen aber weit über den konkreten Fall hinaus und werden neben Juristen die große Koalition sowie Landesregierungen in den nächsten Monaten und Jahren in Atem halten. (Stefan Krempl) / (jk/c't) 27. Februar 2008 12:54 DANKE an den CCC CD 05 00 (70 Beiträge seit 03.11.06)
Danke an den CCC dessen mittlerweile jahrzehntelange Arbeit hat Früchte getragen! Unsere Verfassungsrichter haben ein Urteil gefällt, dem man Fachkenntnis anmerkt. Die Richter in Karlsruhe wussten was sie taten! Das iat auch der aufklärenden Arbeit des CCC zu verdanken. Denn nur wer Fachwissen hat, kann fachlich gut entscheiden!
Heute ist ein großer Tag für unsere Demokratie!
27. Februar 2008 12:55 Danke! Danke! Danke! Anday (147 Beiträge seit 06.10.04)
Hoffentlich hat der Spuk der heimlichen Onlinedurchsuchungen mit diesem Urteil ein ebenso jähes Ende gefunden, wie der große Lauschangriff.
Danke, Karlsruhe!
27. Februar 2008 13:08 Selektives denken bei den Öffentlich-Rechtlichen? Wirus (mehr als 1000 Beiträge seit 29.10.00)
Gerade in den Nachrichten beim hessische Rundfunk (HR3)
"Bundesverfassungsgericht erlaubt Online-Durchsuchung unter strengen Auflagen"
Kein Wort vom gekippten Gesetz in NRW oder von der Stärkung der Bürgerrechte.
IMHO hat der BVerfGH auch nix erlaubt sondern nur die generellen Grenzen für ein mögliches, zukünftiges Gesetz abgesteckt.
Dieses Gesetz wird dann sicherlich nochmals einer Prüfung standhalten müssen.
27. Februar 2008 13:25 Schönbohm: Online-Durchsuchung jetzt zügig und rechtssicher verankern dennis_fake (mehr als 1000 Beiträge seit 29.01.05) "Eine effektive Bekämpfung schwerster Gefahren für Bürger und Rechtsstaat ist in der modernen Informationsgesellschaft ohne die Möglichkeit der Online-Durchsuchung praktisch nicht mehr möglich. [...] Extremisten und Terroristen nutzen Chatrooms und Foren, um ihre Aktivitäten öffentlich zu verschleiern. So genannte Terrorhandbücher enthalten Anleitungen zur Herstellung von Kampfmitteln, für Anschläge, Geiselnahmen und Bombenbau. Islamistische Extremisten verbreiten Propagandabotschaften und Tötungsvideos so genannter Glaubenskrieger. Weblogs spielen eine immer größere Rolle und File Sharing ermöglicht es Extremisten, einschlägige Propaganda, Videoclips, Anleitungen und sonstige Daten untereinander schnell, einfach und weltweit zu verbreiten." > http://de.internet.com/index.php?id=2054851 (27.02.2008) Bitte nicht zu sehr lachen/weinen. 27. Februar 2008 13:28 Und nun, Herr Wolf? exil (mehr als 1000 Beiträge seit 31.12.02)
Als das NRW-Verfassungsbeschißgesetz beschlossen wurde, schrieb ich an den NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) eine Mail und bat höflich, aber energisch, sich auf den liberalen Weg zu besinnen und machte deutlich, daß meine privaten und geschäftlichen Daten *niemanden* etwas angehen.
Immerhin: es kam eine Antwort zurück. Erwartungsgemäß von irgendeinem Hilfsschreiberling, Marke Copy&Paste-Textblock.
Nach dem heutigen Tag erwarte ich immer noch Ihre Antwort, Herr Wolf. Inzwischen aber persönlich, mit einer wirklich guten Begründung und einer ebensolchen Entschuldigung. [...] Your turn.
27. Februar 2008 13:38 Schön, das Schauspiel wird jetzt lustig ... ichwersonst (mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.02)
Da dieses Urteil so dermaßen Eindeutig ist, daß man es nicht einfach ignorieren kann, dürfen wir also nun auf das Schauspiel gespannt sein, mit welchen Tricksereien die Politik dieses Urteil wie die letzten karikieren und letztenedlich pervertieren wird, nur um ihre schon vorher geäusserten Ziele zu erreichen.
Und das dieser Versuch stattfinden wird, zeigt sich schon daran, daß sie nur wenige Tage vor der Entscheidung plötzlich alle neue BND-Gesetze aus dem Hut zauberten, mit denen das selbe Spiel von vorne beginnen wird.
27. Februar 2008 13:43 Und jetzt seht zu.... GenuineAdvantage (6 Beiträge seit 22.06.07)
...dass niemand vergisst, was die Menschenfeinde Schily, Schäuble und deren Mitläufer und Parteien uns antun wollten!
Solche "Experimente" müssen langfristig mit Simmenentzug geahndet werden. Freunde und Verwandte müssen weiterhin über die Denkweise dieser Menschen aufgeklärt werden. Kinder müssen gewarnt werden wo der Bespitzelungswahn hinführt. Vertrauen was sinnlos zerstört wurde, muss von den Parteien mühselig wieder aufgebaut werden.
27. Februar 2008 13:45 Das ist der späte aber gründliche Rundumschlag! gege (949 Beiträge seit 25.06.01)
Das Urteil setzt jeder Bespitzelung durch IT enge Grenzen. Richtervorbehalt reicht nicht mehr, dazu kommen jetzt noch begründeter Verdacht und Eingrenzung auf Schwerverbrechen.
Man kann das Urteil auch soweit interpretieren, dass es sogar DRM-Verfahren und intransparent "nach Hause telefonierende" Geräte und Programme erfasst.
Das BVerG stärkt insgesamt den Schutz der Privatsphäre unter Berücksichtigung der (informations-) technischen Entwicklung und kann sehr viel weitergehende Folgen als nur eine extrem enge Eingrenzung zu Möglichkeiten der Online-Überwachung haben.
Und da heisst es im Volksmund "Papier ist geduldig"? Das darf man spätestens seit heute als die Geduld sehen, auch ganz dicke Bretter zu bohren und sollte nicht länger als Duldsamkeit missverstanden werden...;-))
Eine durch das höchste Gericht eingeleitete Gewaltbremsung, die manch rücksichtslosen Rollstuhlfahrer nachhaltig aus dem Sitz reißen könnte... schmerzvoll für jeden, der nicht (Grund-)gesetzkonform angeschnallt ist sondern in Terror- und Allmachtswahn die empfohlene Richtgeschwindigkeit weit überschritten hatte!
Die Latte liegt jetzt hoch genug, damit nicht jeder Spinner schon aus Jux darüberspringt.
So weit so gut
gege
Aus: "Neues "Computer-Grundrecht" schützt auch Laptops und Daten im Arbeitsspeicher" (27.02.2008) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/104150-.- [...] Das Bundesverfassungsgericht hält Online-Durchsuchungen unter Auflagen für zulässig. Das NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung ist jedoch nichtig. Das Ausspähen von Computern sei grundsätzlich nur dann verfassungsgemäß, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut gebe, urteilte das oberste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Dazu gehörten „Leib, Leben und Freiheit der Person“. Das gleiche gelte, wenn die Grundlagen oder der Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen bedroht seien. Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung notwendig. Die Verfassungshüter entwickelten zudem mit Blick auf die Gefahren der Online-Durchsuchung ein neues „Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Dieses Recht auf den Schutz vor Datenausforschung durch den Staat ist laut Urteil nötig, weil die Nutzung von informationstechnischen Systemen heute für die Persönlichkeitsentfaltung vieler Bürger von zentraler Bedeutung geworden ist. Eine Überwachung dieser Systeme und die Auswertung der darauf gespeicherten Daten könne „weit reichende Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Nutzers bis hin zur Profilbildung ermöglichen“. Zugleich verwarf das Gericht das nordrhein-westfälische Gesetz zur Online-Durchsuchung. Das Gesetz verletzte das allgemeine Persönlichkeitsrecht und sei nichtig. Nach dem NRW-Gesetz durfte der Landesverfassungsschutz E-Mails oder Internet-Chats beobachten. Die Behörden konnten auf Festplatten gespeicherte Daten ausspionieren. Auch der Zugriff auf Internet-Telefonate war erlaubt. Dagegen hatten der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), zwei weitere Anwälte, eine Journalistin und ein Mitglied der Linken geklagt. nb/Reuters/ddp/AFP P. Beckmann (27.02.2008 10:38) Artikel-Überschrift: "erlaubt" Die Überschrift leitet irr. Die Entscheidung stellt eine große, wenn auch nicht vollständige Niederlage für Schäuble, die Union und die ihr mittlerweile in der Meinung folgende SPD dar. Der zweite Absatz macht dagegen deutlich, wie das Gericht in diesem Verfahren entschieden hat. Die sogenannte Online-Durchsuchung ist unter Einhaltung den genannten Auflagen kaum noch realisierbar. LuckyLuke58 | 2 Kommentare (27.02.2008 12:36)
Ist doch eh egal....
...wenn es unsere Demokratie notwendig hat, mit Hilfe von "Hehlerware" nach Steuersünder zu fahnden, werden sich BND und sonstige staatliche Stellen auch nicht weiter um die Intimsphäre Ihrer Bürger scheren. Wer will es den auch kontrollieren?? ... und das es mit dem Datenschutz in diesem, "unserem Land" nicht mehr weit her ist, zeigen viele legalisierte Amtshilfen: wie Daten von KFZ-Zulassung an GEZ usw. usw. usw. Landknecht | 362 Kommentare (27.02.2008 12:31) Geniales Urteil! Nichts ist einfacher als eine richterliche Anordnung zu bekommen. Telefonabhörung sollte auch nur in Ausnahmefällen möglich gewesen sein und siehe da, es wurden über 40.000 richterliche Anordnungen in 1 Jahr erteilt. Dabei sollten es doch nur ein paar wenige werden und nur in Ausnahmefäller erlaubt sein. Wie soll ein Richter entscheiden, wenn ihm von Ermittlern möglich Tatsachen vorgelegt werden, die reine Auslegungssache der Ermittler sind. Das Urteil ist nichts anderes, als ein weiterer Freibrief für Schäuble und Konsorten und dient weder dem Bürger, noch dem Datenschutz. Ich bin fest davon überzeugt, dass es jetzt erst richtig losgeht, denn mit diesem Richterspruch, sind die Weichen für einen Überwachungsstaat sorgfältig gestellt worden. Jeglicher Glaube an Gerechtigkeit ist damit weg
Botnetzerror (27.02.2008 12:23) Ein großer Tag für die FDP und alle Demokraten. Wo bleiben jetzt die Konsequenzen in Form von Rücktritten. Wer verfassungsfeindliche Gesetze auf den Weg bringt muss sofort des Amtes verwiesen werden. Das sollten wir aus der Geschichte gelernt haben.
Meier (27.02.2008 12:19) Die Vernunft hat gesiegt Eine Schlacht ist gewonnen, aber nicht der Krieg. Ein Krieg, den der Staat gegen seine Bürger führt. Der Staat möchte alles wissen, alles beherrschen damit er alles kontrollieren kann. Der Staat wird weiter morodieren gegen seine Untertanen mit neuen Methoden.
kahatrain | 1744 Kommentare (27.02.2008 12:18) Das technisch mögliche Ausspähen von Daten Online, kann man nicht durch Gesetze verhindern, sondern nur unter Strafe stellen, dass wissen alle. Ein Richter darf den Online-Zugriff nun legalisieren, wenn der Staat oder eine Person geschützt werden soll. Die Praxis wird es zeigen.
Nebumuk | 152 Kommentare (27.02.2008 12:07) Richterliche Genehmigung hilft doch nicht. Die ist doch schnell zu bekommen. Wieviele Bürger werden nach erfolgter Telefonüberwachung darüber informiert. Niemand hält sich an diese Gesetze, weil niemand dafür in den Knast wandert.
Mike (27.02.2008 12:01) Wisst Ihr was? Sie tun es trotzdem...Wer geklaute Daten kauft und sich als Hehler verhält, dem traue ich noch viel grössere Schweinereien zu. Der deutsche Staat ist nicht gerade zimperlich wenn es darum geht. Der BND und der Geheimdienst hören dennoch mit. Macht Euch darauf gefasst. Dieses neue Gesetz ist nicht mal das Papier wert auf dem es geschrieben steht.
wibi40 | 7314 Kommentare (27.02.2008 11:59) Vernünftiges Urteil Vorallem die Einschränkungen und die richterliche Genehmigung verhindern ein unkontrolliertes Ausspähen durch Staatsorgane.
Rednite_Pleasure | 53 Kommentare (27.02.2008 11:49) Online-Durchsuchung... sollte und muss als Mittel der Strafverfolgung erlaubt sein, genau wie das Grundgesetz muss sich auch die Strafverfolgung anpassen. Wogegen es hier allerdings ging, ist der teilweise verdachtsunabhängige und pauschale Einsatz, besonders ohne Richtervorbehalt. Das Urteil legt aber die Hürde nun sehr hoch und wenn Richter nicht dazu über gehen wie bei normalen Durchsuchungen pauschal abzuzeichnen, sondern wirklich zu prüfen, wird es tatsächlich auch nur sehr wenige Anwendungsfälle geben. Wirklich interessant ist die Neubewertung des Computers, da sich auch generell jetzt die Frage stellt in wie weit eine pauschale Beschlagnahmung einer Festplatte mit allen Daten zulässig ist. Aber das werden andere Urteile klären.
Fritz Privat (27.02.2008 11:00) Also verabschieden wir uns vom Rechtsstaat Dennoch herzl. Glückwunsch an Herrn Baum u.A. zum Teilerfolg. Dem Kollegen Wolf (NRW-IM) hat Karlsruhe sein Bespitzelungsgesetz um die Ohren gehauen. Ich bin aber überzeugt, dass Wolf auch ohne Gesetz weiter bespitzeln lässt. So wie das inzwischen tägliche Praxis ist. Wer also weiter der Meinung ist, er "habe nichts zu verbergen" und bei ihm "könne man ruhig", dem kann man nur sagen schlaf weiter.
steuerzahler60 | 1245 Kommentare (27.02.2008 10:40) tolle Demokratie Ich habe nichts anderes erwartet. Bundesrichter werden nicht gewählt - die werden ernannt, vom Bundestag.... Und die Formulierung " tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr" erlaubt unserem Innenminister im Prinzip alles. Denn in der Vergangenheit waren wir ja ALLE erst mal verdächtig (Rasterfahndung, Heiligendamm usw.). Also nichts anderes als ein höchstrichterlicher Freibrief. Tolle Demokratie.
hugojojo | 16 Kommentare (27.02.2008 10:33) Manchmal siegt doch noch die Vernunft Ich wäre ausgewandert, wenn diese Datenschnüffler Recht bekommen hätten. Hoffen wir, dass die Staatsanwälte das Recht jetzt nicht beugen und bei "Jedem" dringenden Tatverdacht unterstellen. Aus: "Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe erlaubt Online-Durchsuchung" (27.02.08) Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht_aid_262968.html
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lemonhorse
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« Reply #161 on: February 27, 2008, 04:11:16 PM » |
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[...] Einer allgemeinen oder rein präventiven Überwachung ist ein Riegel vorgeschoben worden. Das Bundesinnenministerium hat vom Bundesverfassungsgericht indirekt die Hausaufgabe bekommen, das geplante BKA-Gesetz mit seinen weit reichenden Befugnissen für die Ermittler komplett umzuschreiben.
Spannend ist das Urteil vor allem im Hinblick auf die Vorratsdatenspeicherung, über die auch im Frühjahr entscheiden werden soll. Es ist kaum vorstellbar, dass die umfassende und präventive Erhebung zahlloser digitaler Bewegungsprofile im Lichte des neuen Grundrechts Bestand haben wird.
Aus: "Bundesverfassungsgericht zu Online-Durchsuchungen: Hausaufgaben für Wolfgang Schäuble" Burkhard Schröder (NZ, 27. Feb 12:25) Quelle: http://www.netzeitung.de/ansichtssache/915880.html-.- [...] Nach dem Urteil ist klar, dass Online-Durchsuchungen nur unter strengen Auflagen möglich sind. Als Voraussetzungen nennt das Gericht, drohende Gefahren für Leib, Leben und Freiheit sowie Bedrohungen, die den Bestand des Staates oder die Grundlagen der menschlichen Existenz berühren. Außerdem muss ein Richter die Maßnahme anordnen. Intime Daten müssen geschützt bleiben oder bei der Auswertung sofort gelöscht werden.
Die Koalition hält trotz der Einschränkungen an ihren Plänen fest. Schäuble kündigte an, er werde die Auflagen im BKA-Gesetz berücksichtigen. "Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann", sagte der CDU-Politiker. Der Online-Durchsuchung komme bei der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus eine zentrale Rolle zu. "Sie wird nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen", sagte Schäuble.
Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, forderte die Politik auf, darüber nachzudenken, ob Online-Durchsuchungen mit den Auflagen als Ermittlungsinstrument überhaupt noch geeignet seien. Das Verfassungsgericht habe die Hürden für ein Gesetz sehr hoch gesetzt. Es bleibe für die Maßnahme nur sehr wenig Raum, sie sei in nur ganz wenigen Fällen zulässig. "Deshalb liegt der Spielball nun auf Seiten der Politik." Sie müsse darüber nachdenken, ob Online-Durchsuchungen unter den Voraussetzungen, überhaupt noch geeignet seien, sagte Schaar der FTD.
Auch der der frühere FDP-Innenminister Gerhard Baum, einer der Kläger, sprach von einer Absage an den Präventionsstaat. "Heute ist Rechtsgeschichte geschrieben worden", sagte er der FTD. Für die Gesetzgebung seien mit dem Urteil sehr hohe Hürden geschaffen worden seien. "Es muss bei jedem Eingriff überprüft und abgewogen werden, ob es angemessen ist, die Privatsphäre zu verletzen".
Die SPD sieht sich durch das Urteil in ihrer Skepsis bestätigt. "Den überzogenen Vorstellungen von sicherheitspolitischen Hardlinern wurde eine Absage erteilt", sagte der SPD-Vorsitzende Kurt Beck. Trotzdem wollen die Sozialdemokraten den Streit mit der Union rasch beilegen. "Ich gehe davon aus, dass Innenminister Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries sich jetzt sehr schnell einig werden", sagte SPD-Fraktionschef Peter Struck. Auch sein Unionskollege Volker Kauder rechnet mit einer Lösung des festgefahrenen Streites.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz nannte das Urteil einen "Geniestreich der Richter". Es stelle endlich Rechtsfrieden her und stoße bei allen Beteiligten auf große Zustimmung, sagte er der FTD. Er schlug vor, das neue Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ins Grundgesetz zu schreiben. "Ich erwarte, dass wir das Urteil millimetergenau ins BKA-Gesetz aufnehmen", sagte Wiefelspütz. Online-Durchsuchungen würden dadurch nicht zum "Wald-und-Wiesen Ermittlungsinstrument".
Die Innenpolitiker der Koalition wollen sich am kommenden Montag mit Schäuble treffen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Nach Ansicht des innenpolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), kann das Gesetz bis zum Sommer verabschiedet werden.
Während die Große Koalition mit dem Urteil aus ihrer Sackgasse herauskommt, bedeutet die Entscheidung für NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) eine Niederlage. Das Gericht urteilte, dass die Befugnisse des Landesverfassungsschutzes das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzten und damit nichtig seien. Nach dem NRW-Gesetz durfte der Landesverfassungsschutz E-Mails oder Internet-Chats beobachten. Die Behörden konnten auf Festplatten gespeicherte Daten ausspionieren. Auch der Zugriff auf Internet-Telefonate war erlaubt. Wolf kündigte an, dass Gesetz zu überprüfen.
Aus: "Karlsruhe setzt enge Grenzen für Online-Razzien" von Kai Beller und Henning Jeß, Berlin (27.02.2008) Quelle: http://www.ftd.de/politik/deutschland/323299.html?p=1
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« Reply #162 on: February 28, 2008, 12:07:12 PM » |
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[...] [...] greenboy-X, 27.02.2008
Wer schreibt solche Artikel?
Hallo, Es ist schon traurig das eine Zeitung wie der "SPIEGEL" noch immer allgemeine Floskeln von Herrn Schäuble übernimmt!
Zitat: "Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der eine bundesgesetzliche Regelung anstrebt, hält die Online-Durchsuchung für zwingend erforderlich im Kampf gegen den Terrorismus." Das ist doch nun weitreichend wiederlegt. Es geht nicht nur um den Terrorismus sondern um die allgemeine Überwachung. Das hat selbst die Politik schon öffentlich zugegeben! Der Spiegel sollte keine Lügen abdrucken oder Online bereit stellen! Wir alle sollten froh sein wenn das Bundesverfassungsgericht diesen Gesetz entwurf der einfach so durch die Gremien gepeitscht wurde ablehnt!
[...] Dr. Siegfried Schreiber, 27.02.2008
Online-Durchsuchungen sind kein Mittel zur Terrorbekämpfung. Sie sind Terror. Terror gegen den so genannten Rechtsstaat, den man doch angeblich schützen will. Es ist nie um Terrorbekämpfung im eigentlichen Sinne gegangen. Es geht um Kontrolle und Macht. Die bösen islamischen Buben und die Liebhaber freizügiger Kinderbildchen sind nur vorgeschobene Argumentationskrücken. Wir werden uns noch wundern was in Zukunft alles unter dem Begriff "Terror" zu verstehen ist. Da wird u.a. auch Steuerhinterziehung, nicht genehmigter Download von Musik, Filmen und Software und nicht bezahlte GEZ dazu gehören. Die Feinde der Demokratie und Freiheit sitzen nicht in den Moscheen, sondern an den Schalthebeln der Macht. Die gläserne Kuppel in Berlin sollte man im Auge behalten, nicht die Gebetshäuser der Muslime.
Tigershark_2, 28.02.2008
[...] Einen Demokraten würde es auszeichnen, wenn er mit seinen Gesetzesentwürfen nicht permanent die Grenzen der Verfassung austesten würde.
Und das gilt nicht nur für Herrn Schäuble.
[...]
Online-Durchsuchungen - sinnvolles Mittel zum Terrorschutz? http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=3366&page=28-.- [...] Das kleine Einmaleins der polizeilichen Gefahrenabwehr, wie es hier von den Karlsruher Richtern für die Berliner Innenpolitik wiederholt wird, war früher selbstverständlich. Wann eine "konkrete Gefahr" anzunehmen ist, darüber gibt es hundert Jahre höchstrichterliche Rechtsprechung, und Wolfgang Hoffmann-Riem, der Richter, der das Urteil geschrieben hat, war als Polizeirechtsprofessor an der Hamburger Uni dafür verantwortlich, dass kein Student auf den Rechtsstaat losgelassen wird, der Regeln über die "konkrete Gefahr" nicht beherrscht.
Möglich reicht nicht. Ein konkretes Wahrscheinlichkeitsurteil, so ist die Lehre, ist die Prognose zu einem bestimmten Zeitpunkt. Wobei der Zeitpunkt, schränkt das Gericht ein, nicht unmittelbar bevorstehend sein müsse - aber wengistens in naher Zukunft.
Doch in Berlin sind sie drauf und dran, das kleine Einmaleins des rechtstaatlichen Polizieirechts dranzugeben. Zur "Vorbeugung" gegen Straftaten, so sieht es ein Entwurf aus dem vergangenen Sommer vor, soll das Bundeskriminalamt Computer durchsuchen dürfen. Heute schon werden "Gefährder" in schwarzen Listen der Ermittler geführt. Gefährder ist nach einer amtlichen Definition eine "Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen", dass sie irgendwann irgendeine Untat begehen. Blitzschnell kann aus einem "Gefährder" ein Terror-Verdächtiger werden, und aus einem Terror-Verdächtigen eine Zielperson der Computer-Spionage.
Mit Gefahrenabwehr hat das alles nichts zu tun. "Diffuse Anhaltspunkte für mögliche Gefahren", sagen die Richter, reichen für schwere Eingriffe nicht.
Wolfgang Schäuble sieht den Karlsruher Spruch als Bestätigung seines Kurses: Nur in extremen Ausnahmefällen, verspricht er, solle von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden. Das wäre der Fall, den das Verfasssungsgericht meint: Ein katastrophales Ereignis steht so konkret bevor, dass man glaubt zu wissen, wer Opfer und wer Täter ist.
Wozu, fragt der Leser des Urteils, fummelt ihr dann noch lange in der Festplatte des mutmaßlichen Terroristen herum? Warum tut ihr nicht endlich etwas gegen die Gefahr? Steine statt Brot für Wolfgang Schäuble: Vielleicht merkt er es jetzt ja selbst, dass er die Vorschrift, die er haben kann, gar nicht braucht.
Aus: "ONLINE-DURCHSUCHUNGEN: Schäubles Spähpläne - ausgehebelt und zurechtgestutzt" Von Thomas Darnstädt ( 27. Februar 2008) Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538177,00.html-.- [...] Während die Fraktionsspitzen der großen Koalition nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts über heimliche Online-Durchsuchungen die rasche Verabschiedung einer entsprechenden Lizenz zumindest für das Bundeskriminalamt in Aussicht gestellt haben, warnen SPD-Medienpolitiker vor "übereilten Entscheidungen". Was die Umsetzung der Entscheidung des Verfassungsgerichtes anbelange, müsse der Grundsatz gelten: "Gründlichkeit vor Schnelligkeit", erklärte die Sprecherin der Arbeitsgruppe Medien der SPD-Bundestagsfraktion, Monika Griefahn, gemeinsam mit dem medienpolitischen Sprecher Jörg Tauss. Es gelte nun, die Vorgaben aus Karlsruhe vor dem Hintergrund des neu formulierten Grundrechtes auf Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen "sorgfältig zu prüfen" und den Entwurf des BKA-Gesetzes zu korrigieren. Demgegenüber unterstrich der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stephan Mayer, dass das BKA "nun ohne Verzögerung die gesetzliche Befugnis für Online-Durchsuchungen erhalten muss". Bestätigt sieht er zudem die Forderung der Bayern, den so genannten Bundestrojaner "auch zum Zweck der Strafverfolgung einzusetzen". Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) forderte er auf, "zügig einen Gesetzentwurf dazu vorlegen". Das Bundesverfassungsgericht habe generell anerkannt, "dass die Computerfestplatte kein Bereich sein darf, in dem sich Terroristen ungestört organisieren können". Zypries selbst hat angekündigt, eine Überarbeitung der Strafprozessordnung in diesem Sinne zu prüfen. Die Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Rosemarie Will, liest den Bescheid der roten Roben anders: "Das Verfassungsgericht hat erkannt, dass die Nutzung elektronischer Informationssysteme zum Alltag vieler Bürger gehört." Sie hätten einen Anspruch darauf, diese neuen Techniken "in einer freiheitlichen Weise nutzen zu können, ohne sich ständig vor einer staatlichen Überwachung sorgen zu müssen". Mit Blick auf die bisherigen Vorstöße zur Einführung von Online-Razzien betonte die Rechtsprofessorin: "Die Daten privater Computer sind nach dem heute ergangenen Urteil für die Strafverfolger und Geheimdienstler weitgehend tabu, die bisherigen Gesetzentwürfe aus Berlin und Bayern Makulatur." Das Verfassungsgericht habe für mögliche Eingriffe in die digitale Privatsphäre "erstaunlich klare Grenzen" gezogen. Als "Bahn brechend" feierte padeluun als Vertreter des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung die "ausführliche und erstmalige Würdigung der Tatsache, dass heutzutage auch informationstechnische Systeme oftmals dem besonders zu schützenden Kernbereich privater Lebensführung zuzurechnen sind". Angesichts der Urteilsbegründung geht der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern davon aus, "dass es technisch nicht möglich sein wird, eine grundrechtskonforme Einführung der Online-Durchsuchung umzusetzen". Die technischen Hürden, die privaten Daten unangetastet zu lassen, dürften kaum zu überwinden sein. Der Arbeitskreis erwartet eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs für die Novelle des BKA-Gesetzes. Allerdings sei dieser auch ohne Online-Durchsuchung "brandgefährlich", warnte Ricardo Cristof Remmert-Fontes. "Dem BKA sollen geheimdienstliche Befugnisse zugeteilt werden, auch sollen Weisungsgebundenheit und Rechenschaftspflicht weitgehend wegfallen." Eine solche künftige "Geheime Bundeskriminalpolizei" müsse auf jeden Fall verhindert werden. Kritisch bewerteten die Aktivisten die grundsätzliche Erlaubnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung, also zum Abhören von Internet-Telefonaten vor dem Einsatz von Verschlüsselung. Der Chaos Computer Club (CCC) freut sich derweil, dass das von ihm seit dem Volkszählungsurteil vor 25 Jahren geforderte "Recht auf eine digitale Intimsphäre" nun den Segen der obersten Richter habe. Die Gedanken seien gemäß dem Urteil "auch dann frei, wenn sie auf einem Computer gespeichert sind". Der Schutz des digitalen Ichs betreffe aber nicht nur PCs, sondern auch Telefone und sonstige vernetzte Geräte. CCC-Sprecher Dirk Engling verlieh zugleich der Hoffnung Ausdruck, "dass die Internetausdrucker in der Politik kein weiteres Vierteljahrhundert brauchen, bis sie dieses neue Grundrecht verinnerlichen". Auch die Auswertung von beschlagnahmten Daten wird sich laut den Hackern an den Maßstäben des neuen Grundrechts orientieren müssen. Die Prozeduren der Ermittlungsbehörden bei der digitalen Beweiserhebung seien umgehend auf den Prüfstand zu stellen. Die in letzter Zeit üblich gewordene Durchfilzung von Festplatten durch Privatfirmen sei mit der Entscheidung klar verfassungswidrig. Weiter hätten die Richter festgelegt, dass informationeller Selbstschutz durch Verschlüsselung von Daten ein Recht sei, das nur unter sehr engen Voraussetzungen ausgehebelt werden dürfe. Der Ausblick des CCC auf die politischen Reaktionen ist trotzdem skeptisch. Der Bundestrojaner sei zwar "regelrecht notgeschlachtet" worden. Man erwarte jedoch nicht, dass Innenpolitiker wie Bundesminister Wolfgang Schäuble (CDU) "plötzlich die Verfassung ernst nehmen". Das neue Grundrecht werde "erst durch aggressive Verteidigung und Anwendung lebendig". Hier seien "wir alle gefragt". (Stefan Krempl) / (vbr/c't) 27. Februar 2008 18:53 Eines muss man der CDU lassen chaom (143 Beiträge seit 16.02.01)
Sie sagt was sie will, auch wenn's einigen wehtut. Die SPD druckst immer nur rum und versucht es allen rechtzumachen, was irgendwie immer mehr schiefgeht!
28. Februar 2008 9:10 Ich finde es hier erstaunlich,... Alita, s.grenzdoerffer@bbn.de (398 Beiträge seit 14.06.00)
... wie die SPD in den Kommentaren als wankelmuetig bezeichnet wird, nur weil sie die Gesetze an die Rechtslage anpassen will, waehrend die CDU als standhaft gefeiert wird, weil sie fest auf ihre illegalen Gesetzesvorschlaege baut und sie nicht abaendern will.
27. Februar 2008 19:17 Hat eigentlich niemand das Urteil gelesen? dennis_fake (mehr als 1000 Beiträge seit 29.01.05) > Angesichts der Urteilsbegründung geht der Zusammenschluss von > Bürgerrechtlern davon aus, "dass es technisch nicht möglich sein > wird, eine grundrechtskonforme Einführung der Online-Durchsuchung > umzusetzen". Die technischen Hürden, die privaten Daten unangetastet > zu lassen, dürften kaum zu überwinden sein. Eine gesetzliche Ermächtigung zu einer Überwachungsmaßnahme, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung berühren kann, hat so weitgehend wie möglich sicherzustellen, dass Daten mit Kernbereichsbezug nicht erhoben werden. ** Ist es - wie bei dem heimlichen Zugriff auf ein informationstechnisches System - praktisch unvermeidbar, Informationen zur Kenntnis zu nehmen, bevor ihr Kernbereichsbezug bewertet werden kann, muss für hinreichenden Schutz in der Auswertungsphase gesorgt sein. Insbesondere müssen aufgefundene und erhobene Daten mit Kernbereichsbezug unverzüglich gelöscht und ihre Verwertung ausgeschlossen werden ** (vgl.BVerfGE 109, 279 <318>; 113, 348 <391 f.>). > http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html Und das ist ja mit eines der schwarzen Löcher in diesem Urteil: der *absolute* Schutz des Kernbereichs persönlicher Lebensgestaltung wird *relativiert*. Ein Eingriff in diesen ist *zulässig*, nur müssen dann hinterher eben dazugehörige Daten gelöscht werden - dann ist aber der Eingriff schon passiert. 27. Februar 2008 21:53 Re: Hat eigentlich niemand das Urteil gelesen? aldebay (30 Beiträge seit 09.12.05) Das hast Du - offenbar als einer der wenigen hier - richtig erkannt. Damit hat das BVerfG auch seine bisherige Rechtsprechung relativiert (Wohnraumüberwachung etc.). Das hat aber wohl auch mit Tatsachen zu tun: Wenn man den preiswerten Ratschlägen zur "kernbereichskonformen" Speicherung folgt ("privat"), könnte man die Sache beliebig aushebeln. Daher: wie soll es anders gehen? 27. Februar 2008 22:47 Re: Hat eigentlich niemand das Urteil gelesen? diw (14 Beiträge seit 24.02.08)
aldebay schrieb am 27. Februar 2008 21:53
> aushebeln. Daher: wie soll es anders gehen?
Man hätte die Online-Durchsuchung auch verbieten können, weil der "Kernbereich" ganz sicher nicht geschützt werden kann. Aus naheliegenden Gründen ist das aber nicht passiert.
27. Februar 2008 21:25 Neues Grundrecht?! Das ist kein "neues" Grundrecht! Hacker-Staat, Tobias Weisserth (153 Beiträge seit 22.03.07)
Hallo alle zusammen.
hier in voller Länge:
> http://bundestrojaner.blogspot.com/2008/02/startschuss-fr-den-bundestrojaner.html
Und zu diesem Punkt:
Das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" ist kein neu geborenes Grundrecht. Dieses Recht ergibt sich lediglich aus der Anwendung Art. 2 GG. Wenn wir fortwährend zur Wahrung unserer Grund- und Menschenrechte das Verfassungsgericht in Karlsruhe anrufen müssen, um Art. 1 bis Art. 20 GG in unserem Sinn zu interpretieren, weil der Staat eine ablehnende Interpretationsweise unser Grund- und Menschenrechte anwendet, dann stimmt doch etwas in unserer ach so freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht. Wir brauchen auch keine neuen Grundrechte, keine Erweiterung, sondern eine konsequente Anwendung der bestehenden. Dass ein Computer und sein Inhalt ebenso schutzwürdig sind wie private Unterlagen in der eigenen Wohnung, erschließt sich doch eigentlich durch den gesunden Menschenverstand, wenn man sich Art. 1 bis Art. 20 GG ansieht! Es ist doch eine Schande, dass unsere Staatsführung, allen voran Verfassungsächter Wolfgang Schäuble, diese Grundrechte mutwillig falsch auslegt!
Ich kann den aktuellen Jubel nicht nachvollziehen. Was wir erreichen wollten, nämlich das Schäubles Bundestrojaner durch das Urteil gestoppt wird, haben wir nicht bekommen. Und ist er erst mal da, wird er auch angewandt. Ob das rechtens ist oder nicht interessiert heute ja niemanden mehr... Siehe Cicero, siehe g8 Gipfel usw.
28. Februar 2008 2:04 Was hat eine HEIMLICHE Überwachung mit einer ÖFFENTLICHEN Razzia zu tun?? Timotheus von Aschersleben (189 Beiträge seit 11.01.08) Kann mir das einer mal erklären? 28. Februar 2008 5:16 Re: Was hat eine HEIMLICHE Überwachung mit einer ÖFFENTLICHEN Razzia zu tun?? Arkon, arkon0@gmx.de (mehr als 1000 Beiträge seit 11.08.00)
Nichts, deswegen wird die SPD der heimlichen Durchsuchung problemlos zustimmen und erst im nächsten Step, wenn die heimlichen Razzien kommen (Sprich massendurchsuchungen von PCs), dann wird man nur mit Bauchschmerzen zustimmen (wie bei der VDS).
28. Februar 2008 8:24 Sehr merkwürdige Äußerung von Herrn Mayer 64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)
"...auch zum Zweck der Strafverfolgung einzusetzen..."
Wenn ich die Urteilsbegründung halbwegs richtig verstanden habe, gibt es bestenfalls genau ein Verbrechen, dass den Einsatz einer heimlichen Online-Razzia eventuell rechtfertigen könnte und das ist (geplanter) Mord. Also eine konkrete Gefährdung von Menschenleben.
Es ist wohl eher unwahrscheinlich, dass ein Krimineller irgendwie den Fortbestand unseres Staates bedrohen könnte. (Höchstens sowas wie die James-Bond-Super-Schurken Marke Dr. No und selbst die müssten sich ordentlich ins Zeug legen.)
Da ist es doch schon etwas merkwürdig, allgemein von "Strafverfolgung" zu sprechen.
Ich glaube, die Zahl der Mordfälle, die man (nur) mit einer heimlichen Online-Razzia hätte verhindern können, dürfte in den letzten 30 Jahren ziemlich nahe 0 gehen. So gesehen erscheint es schon als eine ausgesprochen "optimistische" Schätzung, die Online-Razzia überhaupt ca. 10 mal pro Jahr einsetzen zu wollen. Einmal alle 10 Jahre ist wohl realistischer.
Warum will man für einen so unwahrscheinlichen Fall ein für unseren freiheitlichen Rechtsstaat derart bedrohliches Instrument überhaupt einführen?
Die Polizei braucht die heimliche Online-Razzia schlicht nicht. Für einen Geheimdienst wäre es sicher interessant (und ich bin überzeugt, die machen das sowieso schon so lange, wie es überhaupt vernetzte Computer gibt), aber eben nicht für die Strafverfolgung.
Jeder, der die heimliche Online-Durchsuchung für die Polizei freigeben will, plant eine Geheimpolizei zu errichten. Das hat nichts mehr mit Strafverfolgung zu tun, sondern ist ein direkter Angriff auf unserern Rechtsstaat.
28. Februar 2008 10:09 Sachlich total Falsch Frau Zypries Arghmage (mehr als 1000 Beiträge seit 06.02.02)
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) forderte er auf, "zügig einen Gesetzentwurf dazu vorlegen". Das Bundesverfassungsgericht habe generell anerkannt, "dass die Computerfestplatte kein Bereich sein darf, in dem sich Terroristen ungestört organisieren können". >>>
Das Bundesverfassunggericht hat nicht über die Rechte von Terroristen entscheiden sondern über die Rechte von UNSCHULDIGEN BÜRGERN, welche ledeglich verdächtigt werden eventuell in Zukunft unter ungünstigen Zuständen einen Terroranschlag machen könnten.
Aber interessant, dass UNSCHULDIGE BÜRGER von Ihnen schon gleichgesetzt werden mit Terroristen.
Aus: "SPD-Medienpolitiker wollen Online-Razzien nicht einfach abnicken" (27.02.2008) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/104184
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« Reply #163 on: April 16, 2008, 08:38:40 AM » |
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[...] Innenminister Schäuble und Justizministerin Zypries sind sich einig: Bald schon sollen Polizisten Computer online durchsuchen können. In die Wohnung des Verdächtigen eindringen dürfen sie aber nicht. [...] Nach monatelangem Ringen bringt die Bundesregierung das BKA-Gesetz und damit auch die umstrittene Regelung zur Online-Durchsuchung privater Computer auf den Weg. Vorgesehen sei, dass zur Online-Durchsuchung die entsprechende Wohnung vorher nicht betreten werden müsse, sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Stefan Paris, am Dienstag. Die SPD hatte das heimliche Betreten von Wohnungen zur Installation von Spähprogrammen abgelehnt. Jetzt haben sich die Ressorts von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geeinigt. Nach Abschluss der Ressortabstimmung werde der Gesetzentwurf über erweiterte Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Bekämpfung des Terrorismus nun an die Länder geschickt, sagte Paris. "Damit ist der Weg frei, dass das BKA die entsprechenden präventiven Befugnisse bekommt." Vor der Sommerpause könne der Entwurf dem Kabinett vorgelegt werden. DSL_RAPTOR, 16.04.2008 um 02:44
festplatten
jeder der sich kriminellen machenschaften hingibt die in einen terroristischen bereich reichen, wird einfach den stecker aus dem modem ziehen, wenn er merkt das seine festplatte ständig wie doof rödelt, obwohl er gerade nix macht..
das einzige wozu die diskrete online dursuchung gut ist, ist ahnungs- und wehrlose bürger auszuspähen..
und dann, ich lebe in NRW, gibt es auch noch das problem des anfallenden traffics, damals hatte ich 1500MB volumen, und innerhalb von 10 minuten wurden über einen dsl 2000 anschluss über einen telekom server 2GB daten von meinem PC ins internet übertragen, technisch nur machbar für leute die in der telekom zentrale sitzen, und mal eben meine bandbreite erhöhen um meine festplatte zu kopieren..
auf den kosten für die überschreitung meines volumens von damals, bin ich übrigends sitzen geblieben...
super idee, ich werde auf jeden fall schön auf meine firewall updates gucken...
die online durchsuchung konnte auch nur nem rollstuhlfahrer einfallen...
viel spass noch, ich bin der meinung es gibt wichtigere UND dringendere probleme für das was an zivilisation noch übrig ist...
Aus: "Online-Durchsuchung kommt" (ZEIT online, dpa 15.4.2008) Quelle: http://www.zeit.de/online/2008/16/online-durchsuchung-.- [...] Der Gesetzentwurf weist dem Bundeskriminalamt mehr als ein Dutzend neue Kompetenzen zu - insbesondere in der Terrorbekämpfung und der Gefahrenabwehr. Künftig darf das BKA unter anderem die Rasterfahndung und die akustische Wohnraumüberwachung anwenden sowie auf die Fahrzeugdaten von Verdächtigen zugreifen.
Das Bundesinnenministerium hält es für möglich, dass die Regierung den Entwurf noch vor der Sommerpause beschließt.
Aus: "Online-Durchsuchung: BKA horcht und guckt" VON STEFFEN HEBESTREIT (16.04.2008) Quelle: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?sid=1fb8ab4ab9e4139aba9a9f38400fe405&em_cnt=1319624-.- [...] Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Kollegin im Justizressort, Brigitte Zypries (SPD) haben sich auf einen gemeinsamen Entwurf für die heftig umstrittene Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) geeinigt. Der letzte offene Streitpunkt war die Fassung der geplanten Befugnisse für die Polizeibehörde zu heimlichen Online-Durchsuchungen. Agenturmeldungen zufolge haben die beiden Kontrahenten auch hier nun Nägel mit Köpfen gemacht. Nach Abschluss der Abstimmung zwischen beiden Ressorts werde der mehrfach überarbeitete Entwurf mit deutlich erweiterten präventiven Überwachungsmöglichkeiten für das BKA zur Terrorabwehr zunächst an die Länder geschickt. Mit einer Verabschiedung im Kabinett sei dann vor der Sommerpause zu rechnen. Zuletzt war zwischen Union und SPD vor allem noch umkämpft, ob die Ermittler für die Installation des sogenannten Bundestrojaners auch in Wohnungen eindringen und die digitale Wanze direkt vor Ort auf einem Zielrechner installieren dürfen sollen. Laut Sprechern Schäubles wird gemäß der Verständigung mit Zypries in dem Entwurf eine solche händische Manipulation der Rechner nicht zugelassen. Die verdeckte Online-Durchsuchung dürfe demnach "nur per Kabel" erfolgen, heißt es im Innenministerium. Zuvor hatten Mitarbeiter von Schäuble vor allem E-Mails auch von Behörden als möglichen Königsweg zur Einschleusung von Bundestrojanern auf IT-Systemen Verdächtiger angesehen. Das Einbrechen in Wohnräume hatte die SPD im Gegensatz zur CDU/CSU-Fraktion als grundgesetzwidrig erachtet und auf das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung verwiesen. Beobachter gehen davon aus, dass die große Koalition ansonsten die engen und detaillierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Ausspähung von IT-Systemen mehr oder weniger eins zu eins übernommen hat. Heimliche Online-Durchsuchungen sind laut Karlsruhe nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Zugleich begründeten die roten Roben ein umfassendes Grundrecht auf die Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen, in das nur unter Beachtung hoher Hürden eingegriffen werden darf. Trotzdem rechnet Malte Spitz aus dem Vorstand der Grünen mit erneuten Klagen gegen das neue BKA-Gesetz, so es denn eines Tages vom Bundestag verabschiedet werden sollte. Der Entwurf, welcher der Wiesbadener Polizeibehörde etwa auch Befugnisse zur präventiven Telekommunikationsüberwachung, zum großen Lauschangriff oder zur Rasterfahndung an die Hand geben will, würde dem Oppositionspolitiker zufolge "den gesamten Sicherheitsapparat umstrukturieren und dem BKA geheimdienstliche Instrumente zusprechen". Dass Zypries hier mitgegangen sei, spreche eine deutliche Sprache über die Achtung der Bürgerrechte bei der SPD und im Justizministerium. (Stefan Krempl) / (pmz/c't) 15. April 2008 19:09 Nicht, das es mich etwas anginge, Willi Waelzlager (mehr als 1000 Beiträge seit 26.03.04)
aber weiss Frau Zypries zwischenzeitlich, was ein Browser ist?
15. April 2008 19:14 Re: Nicht, das es mich etwas anginge, schwitteck-18th-Reloaded (56 Beiträge seit 29.03.08) Willi Waelzlager schrieb am 15. April 2008 19:09 > aber weiss Frau Zypries zwischenzeitlich, was ein Browser ist? Sie muss nichts wissen, denn als Justizministerin hat sie ausschließlich die Aufgabe das umzusetzen, was die Leute mit den Geldkoffern ihr befehlen. Es geht darum, in schlechter werdenden Zeiten für 90% der Menschheit die Sicherheit von 10% der Menschheit zu sichern, denen es auf Kosten der 90% immer besser geht. Das Justizministerium hat nicht die Aufgabe, einen Rechtsstaat zu erhalten. Zumindest nicht mehr. Ausserdem müssen dringend die Lobbyzubrotträger geschützt werden: "Und keiner nennt es Korruption" Thomas Barth 14.04.2008 - Das große Schweigen um die "Leihbeamten"-Affäre http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27714/1.html Wo kämen wir denn hin, wenn Prols mitbestimmen dürften. Die 10% könnten sich eventuell eine Jacht weniger kaufen. Das darf auf keinen Fall geschehen! 15. April 2008 19:20 Nachtrag schwitteck-18th-Reloaded (57 Beiträge seit 29.03.08)
Nachtrag: Was ich mich immer noch frage: Warum plaziert die Wirtschaft nicht einmal wenigstens rhethorisch und intellektuell ernstzunehmende Marionetten? So viel teurer können die doch auch nicht sein oder gilt mittlerweile selbst bei der Bestechung das Prinzip kurzfristige Gewinnmaximierung um jeden Preis?
Wenn ich Käufer wäre, würde ich einen Betrugsprozess anstrengen.
Apropos: Kann man sich heuchelnde Politiker eigentlich patentieren lassen? Das wäre doch was: Lizenzgebühren für jedes gebrochene Wahlversprechen ... :-) 15. April 2008 19:11 Bauchschmerztabletten-Industrie boomt. realspace (mehr als 1000 Beiträge seit 09.02.00)
Wie wir eben aus gut unterichteten Kreisen erfahren haben, boomt der Absatz von Schmerzmittel gegen Bauchschmerzen.
Neu auf den Markt soll auch ein Medikamt sein, zur Merkbefreiung.
15. April 2008 19:20 Zur Erinnerung: neue Befugnisse fürs BKA benötigen fast das ganze Alphabet (a-y) dennis_fake (mehr als 1000 Beiträge seit 29.01.05)
Es gibt in dem Gesetzentwurf einen Paragrafen 20, der die künftigen Befugnisse des BKA auflistet. Dieser Paragraf ist gegliedert nach den Buchstaben a bis y - das heißt, man braucht fast das gesamte Alphabet, um alle Ermittlungskompetenzen für das BKA zu definieren. Dazu gehören etwa der Lauschangriff innerhalb und außerhalb der Wohnung plus Videoangriff, die Raster- und Schleierfahndung sowie der Einsatz so genannter IMSI-Catcher, mit denen innerhalb kürzester Zeit der Standort von Handy-Benutzern ermittelt werden kann. Dazu gehören auch weitgehende Abhörerlaubnisse, der Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern. Und das Recht, Wohnungen jederzeit betreten zu können.
Die Bundesregierung strebt mit dem Umbau der deutschen Sicherheitsarchitektur eine Vermischung von Polizei, Militär und Geheimdiensten an. Diesen Vorwurf erhebt der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion Wolfgang Wieland (Grüne) im Interview mit der Berliner Zeitung, 14.02.2008 > http://euro-police.noblogs.org/post/2008/02/14/das-bka-wird-sich-der-kontrolle-entziehen
15. April 2008 19:29 Terrorist mit 3 Jahren... CH3CH2OH (mehr als 1000 Beiträge seit 12.12.03)
Folgende Meldung hab ich gestern bei The Register gefunden: > http://www.theregister.co.uk/2008/04/11/poole_council_ripa/
Dort hat ein Borough Council (~Landratsamt) die britischen Gesetzte zur Überwachung Terrorverdächtiger (RIPA) genutzt, um ein 3 Jahre altes Kind und seine Eltern beschatten zu lassen, weil man nicht sicher war, ob die Eltern das Kind in der richtigen Schule (im zum Wohnort passenden Schulbezirk) angemeldet haben.
Kommentar des Councils: "On a small number of occasions, RIPA procedures have been used to investigate potentially fraudulent applications for school places. In such circumstances, we have considered it appropriate to treat the matter as a potential criminal matter."
(Übersetzung: "In einer kleinen Zahl von Fällen wurden die Befugnisse des Terrorabwehrgesetztes genutzt, um Verdachtsfälle betrügerischer Anmeldungen an Schulen zu untersuchen. Unter solchen Umständen sehen wir es als angebracht an, die Angelegenheit als mögliche Straftat zu betrachten")
Ich finde das passt wunderbar. Wenn Befugnisse da sind, werden sie auch auf Teufel komm raus genutzt, besonders von irgendwelchen Verwaltungsmitarbeitern, die nicht um ihre Wiederwahl fürchten müssen. Egal, was Politiker vorher versprechen.
Schöne Grüße CH3CH2OH
P.S.: Es hat sich inzwischen herausgestellt, dass das überwachte Kind an der richtigen Schule angemeldet ist.
15. April 2008 19:39 Vor 30 Jahren .... Frank Meisel, Frank Meisel (84 Beiträge seit 26.05.06) wurde man gefragt, "Opi, warum hast Du damals mitgemacht".... In 30 Jahren werden wir gefragt: "Papi, warum hast Du nichts gemacht"... Was werden wir antworten? 15. April 2008 21:11 Re: Vor 30 Jahren .... FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)
> Was werden wir antworten?
Nichts. Weil unsere Kinder in der Schule lernen werden, dass Menschenrechte eine Ausgeburt des verwirrten 20. Jahrhunderts waren.
Und wenn wir antworten, verpfeifen sie uns.
15. April 2008 20:14 'und dem BKA geheimdienstliche Instrumente zusprechen' epc_ (31 Beiträge seit 04.02.06)
Also doch, bekommen wir sie endlich wieder, die gute alte
GeStaPo
wem war das nicht im vornhinein klar?
15. April 2008 20:51 Der Terrorist als Gesetzgeber. Wie man mit Angst Politik macht. pinguin74 (659 Beiträge seit 03.09.06)
Nein, keine reißerische Überschrift von Pinguin74, sondern der Titel des aktuellen Buches von Heribert Prantl. Und der Mann weiß als Ex-Richter, wovon er spricht. Kaufen und lesen ...danach auswandern.
15. April 2008 22:42 Dieser Staat verrät die Demokratie... Mauisurfer (mehr als 1000 Beiträge seit 01.03.06)
Was verstehen diese Politiker eigentlich unter Demokratie? Dass sie das Land nicht nur finanziell ausplündern sondern auch die letzte Bastion der Privatsphäre unterwandern?
Was Schäuble und Zypries da anstellen ist ein Verrat an der Freiheit. Was Politiker im Allgemeinen so anstellen ist Verrat am Bürger. Niemand wird zu wichtigen Entscheidungen gefragt, wichtige Themen werden am Bürger vorbei entschieden, egal ob er damit einverstanden ist.
Beispiele gefällig?
Niemand hat die Deutschen gefragt ob sie wiedervereinigt werden wollen, der Umtauschkurs war einen Einladung für die reichen DDR´ler ein DM Vermögen anzuhäufen, sicher mit Wissen und Unterstützung der Westbonzen, die ihre Kollegen aus dem Osten ja mit einem guten Startkapital versorgen wollten. Wer hat geragt ob das VOlk nicht doch die DM behalten will? Niemand.
Jetzt darf das Volk nicht mal über die EU Verfassung abstimmen, ein Thema dass tief in die persönlichen Freiheiten eingreifen wird. Was interessiert mich eine Ausschreibung in Polen.
Wir werden entmündigt, das Land ist nicht durch die Schuld der Bürger in diesem jämmerlichen Zustand, es ist die Schuld der Politiker die mit ihren Gesetzen Spekulanten erlauben gesunde Unternehmen zu zerstören. Wir blasen einem totalitärem Staat wie China 180 Millionen Euros in den Hintern, einem Land das mehr Bargeld auf den Konten hat als der halbe Westen zusammen.
Dieser Satt unterstützt die Globalisierungsidee die aber nur den Unternehmern Vorteile verschafft, der Rest wird langsam verrecken.
Die EU lässt zu dass Afrika verhungert, die subventioniert Exporte in die Dritte Welt, verbietet aber das diese dritte Welt Produkte nach Europa ausführt. Dieses verlogene System tötet Menschen und niemand sagt was.
Und nun kommen unsere Stasiverschhnitte, lügen uns mit vermeintlichen Terrorgefahren voll und werden das Gesetz oder besser diesen faulen Kompromiss im Bundesrat wohl durchbekommen. Das einzige was noch hilft ist diesem Pack die rote Karte zu zeigen und das geht nur noch mit einem Wahlboykott um diesen Unmenschen zu zeigen dass sie ihre Genzen schon zur Zeiten von Kohl überschritten haben. Man kann einfach keine Parteien mehr wählen. Es wird Zeit dass ein totaler Umbruch erfolgt, sonst sind nicht mehr die Terrorängste das Problem von Schäuble und Co, sondern das eigene Volk.
16. April 2008 0:38 "Sie haben Post" PerfectFord (736 Beiträge seit 25.09.07)
> Die verdeckte Online-Durchsuchung dürfe demnach "nur per Kabel" erfolgen, heißt > es im Innenministerium. Zuvor hatten Mitarbeiter von Schäuble vor allem E-Mails > auch von Behörden als möglichen Königsweg zur Einschleusung von Bundestrojanern > auf IT-Systemen Verdächtiger angesehen.
Von: Stasi-IM_Nr_7364984@Bundesamt_fuer_Datensammlung.de
An: Muster@mann.de
Betreff: Amtlicher Behördenbescheid
Sehr geehrte/r Herr/Frau E-Mailempfänger,
diese E-Mail enthält im Anhang einen amtlichen Bescheid.
Aus Sicherheitsgründen deinstallieren Sie zunächst bitte eventuelle Firewall-, Virenscanner- und Anti-Spywareprogramme. Speichern Sie anschließend die Datei "Bundestrojaner.exe" auf ihrer Festplatte ab und öffnen diese zum Lesen des Bescheids per Doppelklick.
Bei Rückfragen erreichen Sie den Unterzeichner dieses Bescheids zu den im Bescheid genannten Bürozeiten.
Mit freundlichen Grüßen,
im Namen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch den Bundespäsidenten vertreten durch den Bundesinnenminister vertreten durch die ausführende Bundesbehörde vertreten durch das Bundesamt für Datensammlung vertreten durch die Unterabteilung Vi.r_us
Herr / Frau * dieser Bescheid wurde maschinell erstellt und Bedarf keiner Unterschrift*
Rechtshilfebelehrung: Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Zur Einhaltung der Frist genügt es, wenn Sie den betreffenden Computer an die als Absender genannte E-Mail-Adresse zurücksenden.
Datenschutzhinweis: Die Sammelung Ihrer Daten erfolgt in Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz.
Aus: "Schäuble und Zypries bei heimlichen Online-Durchsuchungen einig" (15.04.2008) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Schaeuble-und-Zypries-bei-heimlichen-Online-Durchsuchungen-einig--/meldung/106540
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« Last Edit: April 16, 2008, 09:03:55 AM by Textaris(txt*bot) »
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Textaris(txt*bot)
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« Reply #164 on: April 16, 2008, 03:08:13 PM » |
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[...] Mittlerweile sind weitere Einzelheiten des neuen Entwurfs für das BKA-Gesetz bekannt geworden. So lobte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, dass sich das Papier genau an die Leitlinien aus Karlsruhe halte. Schäuble konnte sich Agenturmeldungen zufolge zudem nicht mit seiner Forderung durchsetzen, dass etwa per großem Lauschangriff gewonnene Erkenntnisse aus der elektronischen Überwachung verdächtiger Wohnungen von der Polizei ohne Einschränkung an den Verfassungsschutz oder andere Geheimdienste weitergeben werden dürfen. Dagegen hatte Zypries verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Nach der jetzigen Fassung kann das BKA nur bei Nachrichtendiensten anfragen, ob gegen Verdächtige etwas vorliegt. Die ARD berichtet zudem, dass der Abhörschutz für Berufsgeheimnisträger weiterhin im Unterschied etwa zu Seelsorgern der evangelischen oder katholischen Kirche nicht für Imame gelten soll. Erfasst würden nur Geistliche der "öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften". Der Zentralrat der Muslime wetterte gegen die "unsachgemäße Ungleichbehandlung". Der Rechtsexperte der SPD-Fraktion, Klaus-Uwe Benneter, hat unterdessen Vorbehalte angekündigt: "Wir werden uns genau ansehen, ob der Gesetzentwurf mit den engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt, und behalten uns einen Einspruch vor", sagte er der Berliner Zeitung. Nicht zuletzt sei sicherzustellen, dass die rechtmäßige Anwendung des Gesetzes regelmäßig überprüft werde. Auch müsse klar sein, dass Betroffene im Nachhinein über die Durchsuchung ihrer Computer informiert werden. Vertreter aller Oppositionsparteien lehnten den Entwurf weiter entschieden ab. "Wir sehen uns in unserer kritischen Haltung zum BKA-Gesetz insbesondere auch dadurch bestärkt, dass der Bundesinnenminister zusätzlich den Spähangriff auf die Tagesordnung gesetzt hat", bemängelte die Innenexpertin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz. "Lauschen, spähen, Festplatten ausschnüffeln", Schäuble und Zypries hätten mit diesem Ansatz die Grenzen des neuen, vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten "IT-Grundrechts" verkannt. Karlsruhe habe eindringlich davor gewarnt, durch die gebündelten Maßnahmen die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen möglich zu machen. Petra Pau, Innenpolitikerin der Linken, sprach von einem "Kompromiss gegen die Bürger, gegen ihre Freiheitsrechte". Die Netzbespitzelung sei "ein weiterer Baustein auf dem Weg vom demokratisch verfassten Rechtsstaat zum präventiven Sicherheitsstaat". Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth bezeichnete die Einigung als "Gift für den Rechtsstaat". Die große Koalition versuche unbelehrbar, in Richtung Überwachungsstaat zu gehen. Der Vorsitzende des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft eco, Michael Rotert, warnte, dass mit der geplanten Online-Durchsuchung auch "das Vertrauen der Computernutzer in die Sicherheit von Behörden-Portalen und Behörden-Software wie zum Beispiel dem Steuerprogramm Elster untergraben" werde. Weiter monierte der Providervertreter, dass sich die Strafverfolger mit dem im Raum stehenden Vorgehen grundsätzlich derselben Methoden wie "kriminelle Hacker" bedienen würden. (Stefan Krempl) / (pmz/c't) 16. April 2008 15:04 Was ich auf den Webseiten der Opositionsparteien vermisse... FLxxxxT.DE (mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.00)
...sind Listen der Gesetze die sie wieder abschaffen werden sobald sie durch Wahlen dazu befähigt wurden.
Warum hört man davon immer nur vor aber nie nach den Wahlen?
Was hat eine in die Regierung gewählte Partei jemals abgeschaft?
Ist es nicht viel öfter so das Oposition gegen alles ist aber davon nichts mehr wissen will wenn von der Opositionsbank auf die Regierungsbank gewechselt wird?
mfg
16. April 2008 15:25 Baum dazu in DIE ZEIT Ralf Wenzel, Ralf Wenzel (795 Beiträge seit 05.10.00)
Lesenswert:
http://www.zeit.de/online/2008/16/onlinedurchsuchung-baum?page=1
Ralf
Aus: "BKA arbeitet "mit Hochdruck" am Bundestrojaner" (16.04.2008) Quelle: http://www.heise.de/newsticker/BKA-arbeitet-mit-Hochdruck-am-Bundestrojaner--/meldung/106567-.- [...] ZEIT online: Wenigstens wurde klargestellt, dass die Polizei nicht in Wohnungen eindringen darf, um Spähprogramme auf privaten Computern zu installieren.
Baum: Aber das ist doch wohl das Mindeste! Es ist doch geradezu lächerlich, wenn die SPD das jetzt als Erfolg darstellt. Kein Experte ist der Meinung, dass das ohne Grundgesetzänderung ginge. Man darf sich durch das Nachgeben von Herrn Schäuble an diesem Punkt nicht den Blick auf die Problematik verstellen lassen, die in dem ganzen Thema steckt.
ZEIT online: Also bleiben Ihre Grundbedenken, dass Polizei und Geheimdienste, auch wenn das jetzt nur von außen mit Hilfe von Trojaner erfolgen darf, Zugriff auf private Computerfestplatten erhalten, auch von möglicherweise Unverdächtigen?
Baum: Die Onlinedurchsuchung durch Geheimdienste wird von Karlsruhe nicht geduldet. Das darf auch nicht durch die Hintertür ermöglicht werden. Offenbar gibt es in der Vereinbarung Regelungen im BKA-Gesetz, den Nachrichtendiensten Informationen daraus zur Verfügung zu stellen. Auch die wird man genau überprüfen müssen. Es gibt noch weitere Fragen: Was geschieht zum Beispiel mit Menschen, die ein Zeugnisverweigerungsrecht haben wie Ärzte, Pfarrer oder Journalisten? Wie werden die geschützt?
ZEIT online: Und wenn all diese Fragen zu Ihrer Zufriedenheit geklärt würden?
Baum: Auch dann bleibt die Onlinedurchsuchung ein schwerwiegender Eingriff in Grundrechte – sicher unter hohen Voraussetzungen. Aber es bleibt offen: Brauchen die Sicherheitsbehörden dieses Mittel wirklich? Denn man muss ja immer abwägen zwischen der Freiheitseinschränkung einerseits und dem Sicherheitsgewinn andererseits. Hier haben die Sicherheitsbehörden die Beweislast! Selbst in dem Rahmen, der nach dem Karlsruher Urteil verfassungsrechtlich zulässig ist, müssen sie uns darlegen, warum sie die Onlinedurchsuchung unbedingt benötigen. Und wir müssen frei entscheiden, ob das wollen.
ZEIT online: Immerhin geht es um ein sehr wichtiges Ziel: die Abwehr von Terrorgefahren.
Baum: Ja, aber dem muss man gegenüberstellen die Freiheitsverluste und die Risiken, die mit einem solchen Eingriff verbunden sind. Auch für andere Personen, die irgendwie in Kontakt mit dem Computer kommen. Die Gefahren, die ein Trojaner in einem Rechner mit sich bringt, sind sehr weitreichend.
ZEIT online: Die Onlinedurchsuchung ist nicht der einzige Punkt, der Sie an dem BKA-Gesetz stört.
Baum: Das BKA-Gesetz ist ein Element auf dem Weg in eine neue Sicherheitsarchitektur. Schäuble möchte bewährte Prinzipien der Rechtsordnung ändern, zum Beispiel die Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz. In dem Gesetz vermischen sich deren Kompetenzen. Verfassungsschutz und Polizei werden sich immer ähnlicher, die polizeilichen Ermittlungsbefugnisse überschneiden sich immer stärker mit geheimdienstlichen. Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer sehr bedenklicher Punkte. Dazu gehören die Rasterfahndung, die Wohnraumüberwachung, auch die Parallelität der Kompetenzen von Länderpolizeien und Bundespolizei. Auch sie kann dazu führen, dass die Datenschutz-Rechte der Bürger weiter eingeschränkt werden.
ZEIT online: Sie haben schon das Gesetz zum Abschuss entführter Flugzeuge und das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz in Karlsruhe zu Fall gebracht. Werden Sie auch gegen das BKA-Gesetz klagen, wenn es nicht noch geändert wird?
Baum: Wir stehen erst am Anfang des Gesetzgebungsprozesses. Das wird noch viele Wochen dauern. Am Ende werde ich sehen, ob ich noch einmal nach Karlsruhe gehen muss. Das werde ich nicht leichtfertig tun, sondern erst nach gründlicher Prüfung. Aber diese Option besteht natürlich. Denn ich habe gelernt, dass man nicht nur Urteile in Karlsruhe erstreiten muss, sondern dass man sie unter Umständen hinterher auch noch gegen den Gesetzgeber verteidigen muss.
Aus: "Baum droht mit neuer Klage" Das Interview führte Ludwig Greven (ZEIT online, 16.4.2008) Quelle: http://www.zeit.de/online/2008/16/onlinedurchsuchung-baum?page=1-.- EXKURS: [...] Hamburg - Lidl, Penny, Edeka: Im Einzelhandel scheint die Überwachung von Mitarbeitern gängige Praxis. Seitenweise lassen die Unternehmen Spitzelprotokolle mit intimen Details anfertigen. Doch jetzt kommt heraus: Die Branche ist längst kein Einzelfall. Deutschlandweit haben sich Detekteien darauf spezialisiert, die Angestellten ihrer Auftraggeber systematisch auszuspionieren.
Über ein besonders krasses Beispiel berichtet der "Stern". Demnach bietet die Detektei Pembjo ihre Dienste offensiv im Internet an. "Sie brauchen Informationen über Mitarbeiter? In diesen Fällen beraten wir Sie gerne individuell." Mit Hilfe von verdeckter Videoübermittlung erhalte der Auftraggeber "ein umfassendes Bild vom Verhalten seiner Mitarbeiter". Zusätzlich verspricht die Detektei einen "detaillierten schriftlichen Observationsbericht und einen Zusammenschnitt aller festgestellten Szenen".
Der "Stern" zitiert den Manager eines Discounters, der selbst Mitarbeiter illegal beobachten ließ: "Unter den Detekteien herrscht ein extremer Wettbewerb. Viele versuchen sich durch Zusatznutzen zu profilieren. Ich habe solche Protokolle zigfach angeboten bekommen." Von Lappalien bis hin zu intimsten Details wird so gut wie alles festgehalten - Liebeskummer genauso wie arbeitslose Verwandte oder Krankheiten von Ehepartnern...
Dabei beschränkt sich das Phänomen nicht auf den Einzelhandel. Auch im Büro schnüffeln die Chefs ihren Angestellten hinterher. Möglich macht dies spezielle Software, wie sie zum Beispiel das Saarbrücker Unternehmen Protectcom vertreibt. Der Name des Produkts: "Orvell Monitoring" - offenbar eine Anspielung auf den Schriftsteller George Orwell und seinen düsteren Überwachungsroman "1984".
Was im Buch noch Fiktion ist, wird heute Wirklichkeit: Per Mausklick kann jeder Schritt der Mitarbeiter überwacht werden. Laut "Stern" muss der Arbeitgeber die Software nur auf dem Computer seiner Leute installieren - und nichts bleibt mehr geheim. Die Software speichert "ausführlich bis zum letzten Tastenanschlag" (Eigenwerbung) alle E-Mails, die aufgerufenen Internetseiten, Chat-Unterhaltungen, aufgerufene Dokumente und sogar Passwörter. Auf Wunsch kann sich der Chef das Ganze auch live anschauen. Die aus den USA stammende Software soll in Deutschland schon mehr als 100.000 Mal verkauft worden sein.
Auch Video- und Tonaufzeichnungen sind in den Unternehmen offenbar weit verbreitet. "Mit modernen Mikrofonen können sie Gespräche sehr gut auswerten", sagt Matthias Brümmer von der Gewerkschaft NGG im "Stern".
Besonders oft richten sich die Spitzel-Attacken gegen Mitarbeiter, die im Verdacht stehen, sich gewerkschaftlich zu engagieren. "Alles wird in Bewegung gesetzt, um einen Betriebsrat zu verhindern", sagt der anonyme Discounter-Manager im "Stern". "Wenn eine Betriebsratsgründung ansteht, wird bei den Rädelsführern im Dreck gewühlt. Die Frage ist: Findet der Detektiv was, um ihn loszuwerden?"
Dabei kommt die Anweisung zur Spionage offenbar von ganz oben. "Als Führungskraft müssen Sie die Leute so lange melden, bis sie zusammenbrechen. Wenn Sie das nicht machen, sind Sie selbst ganz schnell weg vom Fenster."
wal
Aus: "SCHNÜFFEL-PROTOKOLLE: Detektive umwerben Firmen mit spezieller Spionage-Software" (16. April 2008) Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,547784,00.html-.-
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