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[Rechtsphilosophie (Radbruch, etc.) ... ]

Started by Link, June 22, 2018, 04:12:24 PM

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Die Rechtsphilosophie ist ein Teilgebiet der Philosophie und Grundlagendisziplin der Rechtswissenschaft, die sich mit den grundlegenden Fragen des Rechts befasst. Rechtsphilosophische Fragestellungen sind beispielsweise:

    Was ist Recht?
    In welchem Verhältnis stehen ,,Gerechtigkeit" und ,,Recht" zueinander?
    In welchem Verhältnis stehen Rechtsnormen zu anderen sozialen Normen, insbesondere zur Moral?
    Welchen Inhalt sollte das Recht haben?
    Wie entstehen Rechtsnormen?
    Was ist der Grund für die Geltung des Rechts? (Verbindlichkeit)
    In welchem Verhältnis stehen ,,Rechtsgefühl" und ,,Recht" zueinander?

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsphilosophie

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Gustav Radbruch (* 21. November 1878 in Lübeck; † 23. November 1949 in Heidelberg)
https://de.wikipedia.org/wiki/Gustav_Radbruch

Robert Alexy - Gustav Radbruchs Rechtsbegriff (2016.05.19)
§ Graz Jurisprudence Lecture 2016 § Robert Alexy lehrte bis 2013 als Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Kiel. International ist er in erster Linie als Vertreter eines moralische Grundsätze einschließenden Rechtsbegriffs und als Kritiker des Rechtspositivismus in Erscheinung getreten. Alexys Vortrag in Graz konfrontiert die sprachanalytisch gefasste Anspruchsthese mit Gustav Radbruchs neukantianisch konzipierter Sinnthese. Sein Ergebnis lautet, dass Radbruch nie ein Positivist war, sondern stets ein Nichtpositivist.
https://www.youtube.com/watch?v=-hnGY8oKQ1c


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Quote... Als Radbruchsche Formel wird eine erstmals 1946 formulierte These des deutschen Rechtsphilosophen Gustav Radbruch (1878–1949) bezeichnet. Dieser These zufolge hat sich ein Richter bei einem Konflikt zwischen dem positiven (gesetzten) Recht und der Gerechtigkeit immer dann – und nur dann – gegen das Gesetz und stattdessen für die materielle Gerechtigkeit zu entscheiden, wenn das fragliche Gesetz

    als ,,unerträglich ungerecht" anzusehen ist oder
    das Gesetz die im Begriff des Rechts grundsätzlich angelegte Gleichheit aller Menschen aus Sicht des Interpreten ,,bewusst verleugnet".

Da die Radbruchsche Formel mehrfach von der bundesdeutschen höchstrichterlichen Rechtsprechung angewandt wurde, gilt Radbruchs Aufsatz Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht, der diese These erstmals enthielt, manchen Autoren als die einflussreichste rechtsphilosophische Schrift des 20. Jahrhunderts. ...

    ,,Wo also [...] Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, können die so geschaffenen Anordnungen nur Machtsprüche sein, niemals Rechtssätze [...]; so ist das Gesetz, das gewissen Menschen die Menschenrechte verweigert, kein Rechtssatz. Hier ist also eine scharfe Grenze zwischen Recht und Nicht-Recht gegeben, während wie oben gezeigt wurde, die Grenze zwischen gesetzlichem Unrecht und geltendem Recht nur eine Maßgrenze ist [...]."

– Gustav Radbruch: Vorschule der Rechtsphilosophie. 2. Auflage, Göttingen 1959, S. 34.

https://de.wikipedia.org/wiki/Radbruchsche_Formel

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Quote[...] 1946 veröffentlichte Gustav Radbruch »Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht«

Denunziert zu werden, war im Nationalsozialismus, vor allem in den letzten Jahren des Zweiten Weltkriegs, tödlich. Zahlreiche Menschen wurden aufgrund gezielter Denunziationen hingerichtet. Ein Witz über Hitler oder das Hören der sogenannten Feindsender genügte den Richtern als Beleg für die staatsgefährdende Haltung des Delinquenten, den Rest erledigte der Scharfrichter.

Als alliierte Gerichte nach 1945 vermehrt Denunzianten vor Gericht stellten, beriefen sich diese stets darauf, dass sie sich nur an Recht und Gesetz gehalten hätten. Die Alliierten erklärten indessen unmissverständlich, dass sie Gewalttaten, Mord und Ausrottung ahnden werden, unabhängig davon, ob die entsprechenden Taten durch die nationalsozialistische Gesetzgebung gedeckt waren oder nicht.

Doch nicht nur die Denunzianten beriefen sich auf Recht und Gesetz, sondern auch die Richter, die mit ihren Urteilen das Schicksal vieler Menschen besiegelt hatten. Bei ihrem Versuch, sich von der eigenen Verantwortung für die oftmals krassen Urteile zu befreien, bekamen die Richter Hilfe von unerwarteter Seite. Im August 1946 veröffentlichte der bekannte Rechtspolitiker und Jurist Gustav Radbruch einen schmalen Aufsatz in der »Süddeutschen Juristen-Zeitung«, der wie kaum ein anderer Beitrag die Diskussion um den richtigen Umgang mit den Rechtsperversionen des Nationalsozialismus beeinflussen sollte.

Seine Stimme hatte Gewicht, er gehörte zu den wenigen Juristen, die tatsächlich unbelastet waren. Gustav Radbruch, Jahrgang 1878, war Professor in Heidelberg, Königsberg und Kiel, bevor er 1920 für die SPD in den Reichstag gewählt wurde. Von 1921 bis 1926 war Radbruch Reichsjustizminister. Danach war er wieder Professor in Heidelberg, bis ihn die Nationalsozialisten 1933 entließen. Das »Dritte Reich« verlebte er in weitgehender Isolation.

Nach Kriegsende kehrte Radbruch an die Universität Heidelberg zurück. Im Gegensatz zu vielen seiner Kollegen brauchte der damals 67-Jährige nichts zu verschweigen, musste sich nicht rechtfertigen und genoss gerade darum ein hohes Ansehen unter seinen Studenten. Der Artikel über »Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht« gehört zu Radbruchs ersten Stellungnahmen nach dem Krieg. Er entwickelt darin die These, dass ein Gesetz auch dann bindend und gültig sei, wenn es bestimmte Moralvorstellungen oder Gerechtigkeitskonzepte verletze, es sei denn, »der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit« erreiche ein unerträgliches Maß. In diesem Fall müsse das Gesetz als »unrichtiges Recht« der Gerechtigkeit weichen. Dort, wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt werde, wo die Gleichheit bei der Setzung des Rechts bewusst verleugnet werde, da entbehre das Gesetz überhaupt der Rechtsnatur.

Aber wie verhielt es sich mit der Verantwortung der Richter, welchen Anteil hatten sie an den juristischen Exzessen der NS-Rechtsprechung, an den zahlreichen Todesurteilen und Schnellverfahren? Hierzu lieferte Radbruch die überraschende Antwort, mit dem Grundsatz »Gesetz ist Gesetz« habe der Nationalsozialismus die Juristen an sich gefesselt und den deutschen Juristenstand gegen Gesetze willkürlichen Inhalts wehrlos gemacht.

An anderer Stelle schrieb Radbruch, das rechtliche Unrecht könne dem Richter aufgrund seiner positivistischen Rechtserziehung nicht als persönliche Schuld angelastet werden. Die Wirkung dieser Aussage wurde noch dadurch verstärkt, dass Radbruch gleichsam als Kronzeuge auftrat, hatte er doch immer als ein leidenschaftlicher Verfechter des Rechtspositivismus gegolten, also der Auffassung, wonach das vom Menschen gesetzte Recht immer auch gültiges und bindendes Recht sei, unabhängig von dem jeweiligen Inhalt. Für den Richter sei es Berufspflicht, das eigene Rechtsgefühl dem autoritativen Rechtsbefehl zu opfern, hatte Radbruch in seiner Rechtsphilosophie formuliert. »Wir verachten den Pfarrer, der gegen seine innere Überzeugung predigt, aber wir verehren den Richter, der sich durch sein widerstrebendes Rechtsgefühl in seiner Gesetzestreue nicht beirren lässt.«

Doch hatten jene Richter, die Denunzierte zum Tode verurteilten, tatsächlich gegen ein widerstrebendes Rechtsgefühl ankämpfen müssen? Waren sie am Ende nur die Opfer einer juristischen Theorie, Opfer ihrer Ausbildung? Die Thesen Radbruchs lenkten den Blick von der konkreten Auslegungspraxis ab. Es war letztlich eine Fiktion, dass Richter nur nach dem Wortlaut des Gesetzes urteilen. Diese Fiktion entsprach zwar der Theorie des Rechtspositivismus, deckte sich aber kaum mit der Wirklichkeit der Rechtsprechung im Nationalsozialismus. Vielmehr zeichnete sich das nationalsozialistische Rechtsdenken gerade durch die Auslegung und Anwendung von bereits vorhandenen Rechtsnormen im Geiste der nationalsozialistischen Weltanschauung aus.

Für die Nationalsozialisten war es oft gar nicht notwendig, neue Gesetze zu erlassen, da die Richter das alte Recht überwiegend im Sinne der nationalsozialistischen Idee auslegten. Weit entfernt davon, gegen innere Vorbehalte oder berufsethische Skrupel ankämpfen zu müssen, versuchten sie in vielen Fällen, durch besonders harte und kompromisslose Urteile ihre nationalsozialistische Gesinnung unter Beweis zu stellen. Die geltenden Gesetze waren ihnen hierbei oft mehr lästige Fessel als sichere Stütze.

Radbruchs Thesen wurden indessen von vielen Juristen dankbar aufgegriffen, und so entstand die Legende, der Rechtspositivismus mit seiner Auffassung, Gesetz sei Gesetz, habe die Justiz wehrlos gemacht. So ließen sich die eigene Verstrickung und der eigene Anteil an den juristischen Exzessen des Nationalsozialismus wirkungsvoll verdrängen. Dem nationalsozialistischen Unrechtsregime gerade noch entkommen, konnte man sich jetzt an den Aufbau des demokratischen Rechtsstaates machen. Juristen wurden überall gebraucht, und selbst die Alliierten beugten sich sehr bald pragmatischen Überlegungen und stellten auch belastete Juristen wieder ein.

Die juristische Elite wurde nach 1945 nicht ausgetauscht, aber die Kräfteverhältnisse änderten sich, die Hardliner nationalsozialistischen Rechtsdenkens hielten sich zurück, gemäßigte und demokratischer gesinnte Juristen gewannen an Einfluss. Unter ihnen gab es nicht wenige, die sich für eine aktive Verfolgung von NS-Tätern einsetzten. Radbruchs Aufsatz stellte ihnen wichtige Argumente zur Verfügung. Mehrfach berief sich der Bundesgerichtshof in der Folge auf die Thesen Radbruchs, die bald nach ihrem Urheber benannte »Radbruchsche Formel« wurde mit der Zeit fester Bestandteil der Rechtsprechung. Zuletzt wurden Radbruchs Thesen noch einmal im Zusammenhang mit der juristischen Aufarbeitung des DDR-Unrechts aufgegriffen.

In wenigen Sätzen hatte Radbruch das Dilemma jeder modernen Rechtsordnung auf den Punkt gebracht. Die Trennung von Recht und Moral macht das Recht flexibel und damit anpassungsfähig. Ohne diese Anpassungsfähigkeit des Rechts an neue gesellschaftliche Verhältnisse wäre eine moderne staatliche Ordnung nicht möglich. Doch diese Offenheit bedeutet eben auch, dass letztlich jede Entscheidung, jede Idee verbindliches Recht werden kann, selbst die Tötung psychisch Kranker oder die Folter.

Diese Konsequenz modernen Rechts wollte Radbruch nicht akzeptieren. Es müsse einen Kern unveränderlicher und absolut gültiger Werte geben, der von keiner staatlichen Ordnung angetastet werden dürfe. In seiner ersten Entscheidung griff das Bundesverfassungsgericht diesen Gedanken auf und formulierte: »Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Existenz überpositiven, auch den Verfassungsgeber bindenden Rechts an.«


Aus: "Justiz: Unerträglicher Widerspruch" David Johst (29.08.2016)
Quelle: https://www.juedische-allgemeine.de/kultur/unertraeglicher-widerspruch/


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Praktische Philosophie 9a: Rechtsphilosophie - Rechtspflichten, Tugendpflichten, Supererogatorisches
Prof. Dietmar Hübner, Vorlesung "Einführung in die praktische Philosophie", Nr. 9, Teil I.
Philosophie, Ethik, praktische Philosophie, Moralphilosophie.
Leibniz Universität Hannover, Sommersemester 2014.
Das Buch zur Vorlesung: Dietmar Hübner, "Einführung in die philosophische Ethik"
https://youtu.be/UkV1pEfezcM

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"Die ,,Radbruch`sche Formel" aus der Perspektive der ,,Naturrechtslehre" und der ,,Reinen Rechtslehre" Kelsens" (2019)
Eingereicht von Dipl.-Wi. Ing.(FH) Christian Gugenberger MBA
Meine  wesentliche  Motivation  Rechtswissenschaften  zu  studieren,  war  in  der  Fragestellung
begründet ,,Was ist Gerechtigkeit?" Auch  diese  Arbeit  wird  diese  Fragestellung  nicht abschließend  beantworten,  versucht  aber  das
Thema Gerechtigkeit im Kontext der geschichtlichen Entwicklung zu beleuchten. ...
https://epub.jku.at/obvulihs/download/pdf/4681611?originalFilename=true

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Naturrecht und Positivismus im Denken: Gustav Radbruchs - Kontinuitäten und Diskontinuitäten
,,Vom Rechte, das mit uns geboren ist"
Autor:Wilfried Härle, Bernhard Vogel (Hrsg.)
Stichwörter:Konrad-Adenauer-Stiftung
https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=909dbdcf-898b-e233-541d-7463356c9621&groupId=252038

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#6
Quote[...] Klimawandel, Flucht und Tod im Mittelmeer – die Diskussionen darüber erweitert Prof. Dr. Eckardt Buchholz-Schuster von der Hochschule Coburg um eine rechtsethische Perspekti-ve: Kann Untätigkeit von Staaten oder Staatengemeinschaften extremes, inakzeptables Unrecht sein?

... Buchholz-Schuster stellte das bei verschiedenen Herausforderungen von internationaler Dimension fest. Bei einer Meldung über ein im Mittelmeer gekentertes Flüchtlingsboot mit zahl-losen ertrunkenen Menschen dachte er: ,,Wie oft will ich mir das noch anhören, ohne etwas zu tun?" Aber was? Er ist Jurist, Rechtsphilosoph, kein Aktivist. Also analysierte er. Und er schrieb: eine Kurzmonografie über extremes staatliches Unrecht durch Unterlassen am Bei-spiel von Seenot auf Flüchtlingsrouten und Klimawandel. Er regt an, rechtsethische Konzepte wie die Radbruch'sche Formel auch und gerade für diesbezügliche öffentliche Diskurse als rationalen Kompass zu nutzen. In der Vergangenheit wurden sie von Gerichten auf erlassene Gesetze angewandt, aber Buchholz-Schuster sieht das Problem aktuell vor allem in fehlen-den und unzureichenden Gesetzen, in Rechtszersplitterung und einem damit einhergehenden ethischen und rechtlichen Vakuum: ,,Gerichte allein können es nicht richten".
Erschienen ist die Kurzmonografie unter dem Titel ,,Extreme Wrong Committed by National and Supranational Inactivity". Auf Englisch, weil der Wissenschaftler sich eine breitere rechts-ethische Diskussion über den deutschsprachigen Raum hinaus wünscht. ,,Auch als normative Orientierungshilfe für die Politik."

Zum Buch: Eckardt Buchholz-Schuster: Extreme Wrong Committed by National and Supranational Inac-tivity: Analyzing the Mediterranean Migrant Crisis and Climate Change from a Legal Philoso-phical Perspective. 56 Seiten, Göttingen 2021


Aus: "Tödliches Nichtstun: Wenn Staaten nicht handeln" Dr. Margareta Bögelein (31.08.2021)
Quelle: https://idw-online.de/de/news774909

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Prof. Dr. Dr. Ino Augsberg: "Historische Gerechtigkeit. Eine rechtsphilosophische Sicht" [Videovortrag]
Zur Tagung "Historische Gerechtigkeit" durften wir den Leiter des Lehrstuhls Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel in unserem Haus begrüßen. Herr Prof. Augsberg hielt den einleitenden Vortrag zu dieser dreitägigen Tagung. Letzte Aktualisierung: 14.11.2024
https://www.schleswig-holstein.de/SharedDocs/Video/DE/LASH/vortrag_augsberg?nn=c4c41399-dc48-45e2-a0e0-940730afb1d6

https://www.uni-kiel.de/de/person/augsberg-ino-46601

Ino Augsberg (*1976) ist ein deutscher Rechtsphilosoph und Hochschullehrer.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ino_Augsberg



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#8
"Recht und Moral im Nationalsozialismus" (11. März 2025)
Wie wurde im Nationalsozialismus über Recht und Moral nachgedacht? Wie sind die Menschen mit Widersprüchen zwischen Recht und Moral umgegangen? Und gibt es Parallelen zum heutigen Rechtspopulismus? Darüber spricht Norbert Paulo für praefaktisch mit Herlinde Pauer-Studer, emeritierte Professorin für Philosophie an der Universität Wien. Sie ist Autorin und Herausgeberin mehrerer Bücher zum Thema: Rechtfertigungen des Unrechts versammelt und kontextualisiert teils verstörende Texte von NS-Juristen; ,,Weil ich nun mal ein Gerechtigkeitsfanatiker bin" erzählt die faszinierende Geschichte des SS-Richters Konrad Morgen; Justifying Injustice ist eine monographische Auseinandersetzung mit der Rechtstheorie der NS-Zeit, die unter dem Titel Im Namen von 'Führer' und 'Volk' bald auf Deutsch erscheint. ...
https://praefaktisch.de/002e/recht-und-moral-im-nationalsozialismus/

https://praefaktisch.de/wp-content/uploads/2025/03/audio1853024079_geschnitten2.mp3


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#9
Quote[...] Unter dem Eindruck der NS-Diktatur verfasste der deutsch-jüdische Jurist Ernst Fraenkel seine hellsichtige Analyse "Der Doppelstaat". Heute ist sie wieder brandaktuell.

Von Heinrich Wefing
Aus der ZEIT Nr. 47/2025 Aktualisiert am 9. November 2025

Zum ersten Mal begegnete mir der Doppelstaat in Warschau, in einer Dachgeschosswohnung voller Bücher und Kunst. Draußen, vor den großen Fenstern, fiel Schnee. Ich interviewte einen polnischen Juristen zur Lage des Rechtsstaats in seinem Land. Wir diskutierten die Schwierigkeiten der liberalen Regierung Tusk, die Unabhängigkeit der Justiz wiederherzustellen, die von der nationalpopulistischen Vorgängerregierung über Jahre unterminiert worden war.

Irgendwann sprang mein Gesprächspartner, ein brillanter Verfassungsrechtler, auf und verschwand in seiner Bibliothek. "Das ist es", sagte er, als er zurückkam, "das ist der Schlüssel, um zu verstehen, was passiert ist." Er legte das Buch auf den Couchtisch, in der deutschen Fassung: Der Doppelstaat von Ernst Fraenkel, zuerst erschienen in den USA zu Beginn der Vierzigerjahre. Ein Beitrag zur Theorie der Diktatur lautet der Untertitel.

Im Studium hatte ich von dem Buch gehört und von dem Autor, einem jüdischen Rechtsanwalt, der 1938 gerade noch rechtzeitig das nationalsozialistische Deutschland hatte verlassen können, in die Vereinigten Staaten floh, nach 1945 zurückkehrte und das Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft in Berlin mitbegründete. Aber hier, mitten in Warschau, das von den Nazis völlig zerstört worden war, zur Analyse der polnischen Gegenwart das Werk eines Mannes empfohlen zu bekommen, der selbst vor den Nazis hatte fliehen müssen, das war ein unvergesslich irritierender Moment.

Natürlich wollte mein polnischer Gastgeber die PiS-Regierung, die bis 2023 an der Macht war, nicht mit dem massenmörderischen NS-Regime vergleichen. Darauf wäre er im Leben nicht gekommen. Ihm ging es um einen anderen Punkt.

Fraenkel hatte in der Frühzeit des Nazi-Regimes miterlebt, dass die Diktatur den Rechtsstaat nicht auf einen Schlag zertrümmerte. Es gab kein rasches Umschlagen von Recht zu Willkür, es wurde kein Schalter umgelegt. Die geltenden Gesetze blieben ganz weitgehend in Kraft. Die Gerichte arbeiteten auch im NS-Staat weiter, Juristen eilten wie gewohnt in wehenden Roben durch die Flure der Amts- und Strafgerichte.

So konnte die Wirtschaft weiterlaufen, die stabile Rechtsverhältnisse braucht und auf die Gültigkeit von Verträgen vertrauen muss. Und vielen Menschen blieb das trügerische Gefühl von Normalität, die Illusion, es herrschten zuverlässig Recht und Ordnung, ganz so wie immer.

Doch in das System der hergebrachten Rechtsordnung, das Fraenkel den "Normenstaat" nennt, wurde etwas Fremdes, Bösartiges implantiert. Es entstanden Bereiche der Gesetzlosigkeit, Sphären der Willkür, die sich immer weiter ausdehnten. Hier die Gerichte, die routiniert Kaufverträge prüften, Ehen schieden, Baugenehmigungen versagten. Dort der Terror der Gestapo, die brennenden Synagogen und geplünderten Geschäfte – Zonen, wie Fraenkel schreibt, "der unbeschränkten Willkür und Gewalt". "Maßnahmenstaat" nannte der Jurist diesen Bereich, in dem Richter nichts mehr zu sagen haben.

Sein Text, schrieb Fraenkel viel später, sei ein "Produkt der inneren Emigration" gewesen, er beruhe "auf Eindrücken, die sich mir tagtäglich aufgedrängt haben". Die Fälle von Angeklagten etwa, die in einem Strafprozess vom Gericht freigesprochen worden waren, aber sofort danach von der SS oder der Gestapo festgenommen und in ein KZ gebracht wurden. Oder die offen gesetzwidrige Beschlagnahme des Eigentums jüdischer Bürger.

Für Fraenkel wurde insbesondere einer seiner eigenen Fälle beispielhaft. 1936 vertrat er in einem Prozess Angestellte des Deutschen Freidenker-Verbandes. Vor dem Reichsarbeitsgericht forderte er für sie "Abgangsentschädigungen", eine Art Entlassungsgeld, das ihnen nach einem Haustarifvertrag zustand, nachdem sie auf Drängen der Gestapo ihre Jobs verloren hatten. Der Anwalt der Gestapo argumentierte, die Staatspolizei habe den Freidenker-Verband aufgelöst und einen neuen Verein gegründet, den Entlassenen stehe kein Geld zu. Die Gestapo könne das, ihre Macht sei unbeschränkt, zur Not dürfe sie sogar Ehen scheiden.

Das Gericht ließ sich davon nicht beeindrucken. Es entschied für die Männer, die Fraenkel vertrat, und gegen die Gestapo – ein durchaus bemerkenswertes Urteil. Doch wenige Tage nach dem Richterspruch beschlagnahmte die Gestapo die Entschädigung von Fraenkels Mandanten. Neben der ordentlichen Justiz mit ihren Regeln und Verfahren, dem Normenstaat, war etwas Zweites entstanden, der wölfische Maßnahmenstaat.

Der Titel von Fraenkels Buch ist oft missverstanden worden. "Doppelstaat" meint nicht das Nebeneinander von Staat und Partei, das teils konkurrierende Machtapparate entstehen ließ, SS und Polizei beispielsweise. Fraenkel will auf etwas weniger Offensichtliches hinaus.

Seine These ist, dass Normenstaat und Maßnahmenstaat, obwohl sie einander eigentlich ausschließen müssten, parallel existieren, in einer spannungsvollen, instabilen Dualität: dem Doppelstaat. Recht und Unrecht, gleichzeitig, unter demselben Regime. Das ist die vielleicht zentrale Beobachtung in Fraenkels Werk. Er habe, schrieb er im Vorwort zur 1974 erschienenen deutschen Übersetzung, "im Nebeneinander eines seine eigenen Gesetze im Allgemeinen respektierenden Normenstaats und eines die gleichen Gesetze missachtenden Maßnahmenstaats einen Schlüssel zum Verständnis der nationalsozialistischen Herrschaftsordnung gefunden".

Ein solches Nebeneinander, eine beginnende Ausbreitung des Unrechts im Gefüge des Rechts, hatte auch mein Gesprächspartner in Polen beobachtet. Auch in Polen hörte der Rechtsstaat nicht auf einen Schlag auf zu existieren. Die polnische Verfassung wurde nicht angetastet, die allermeisten Gesetze blieben intakt, ganz selbstverständlich wurden weiter Verträge beurkundet und Verbrechen bestraft. Gleichzeitig aber setzte die nationalpopulistische Regierung systematisch ihre eigenen Maßnahmen durch.

Begonnen hatte es mit der rechtswidrigen Wahl von Richterinnen und Richtern für das Verfassungsgericht, die dort buchstäblich neben den legitim berufenen Richtern saßen. Als die Mehrheit am Verfassungsgericht schließlich gekippt war, ging es in einzelnen Kammern des Obersten Gerichtshofs weiter, bei der Berufung von Staatsanwälten und hohen Beamten. Immer unklarer wurde, welche der konkurrierenden Instanzen nun gültiges Recht sprach und welche nicht. Beides existierte parallel.

Dass Fraenkel sein Buch als Beitrag zu einer "Theorie der Diktatur" bezeichnete, führt ein wenig in die Irre. Es ist akademisch im Ton, tief eingebettet in rechtsphilosophische Fragen. Aber bei aller Theorie beruht das Werk vor allem auf den praktischen Erfahrungen, die Ernst Fraenkel als Anwalt in Berlin gemacht hatte: Es ist ein Augenzeugenbericht über die Zerstörung des Rechtsstaats.

Fraenkel wurde 1898 in Köln in ein wohlhabendes jüdisches Elternhaus geboren, 1916 meldete er sich als Freiwilliger zum Kriegsdienst. Er habe gehofft, erklärte er später, das Ende des Ersten Weltkriegs werde auch das Ende des Antisemitismus bringen.

Nach der Entlassung aus der Armee studierte Fraenkel Jura und Geschichte in Frankfurt am Main, trat der SPD bei, erfüllt von sozialistischen Ideen, arbeitete von 1927 an als Anwalt in Berlin, eng verbunden mit der Gewerkschaftsbewegung, vor allem dem Deutschen Metallarbeiter-Verband.

In dessen Zentrale, einem kühnen Neubau des Architekten Erich Mendelsohn, hatte auch die Kanzlei ihren Sitz, die Fraenkel mit seinem Kollegen Franz L. Neumann betrieb. Neumann war, wie Fraenkel, ein arbeitswütiger Anwalt – und zugleich politisch aktiv; im Sommer 1932 wurde er Syndikus des SPD-Parteivorstandes und war damit einer der wichtigsten Rechtsberater der Partei. Fraenkel soll, so berichtet es seine Biografin Simone Ladwig-Winters, zeitweilig als Justizminister einer sozialdemokratisch geführten Reichsregierung im Gespräch gewesen sein. So war er, als die Nationalsozialisten bald darauf die Macht übernahmen, gleich doppelt gefährdet: als Jude und als Sozialdemokrat.

Noch im März 1933 schrieb Fraenkel in der Zeitschrift Die Justiz so prophetisch wie trotzig: "Niemand weiß heute in Deutschland, wie lange er noch seine Stimme erheben darf. [...] Wir halten die Fahne aufrecht. Auf dieser Fahne stehen die Worte: Gegen die Willkür."

Aber die Willkür raste durch Berlin. Am 2. Mai 1933 wurden die Freien Gewerkschaften zerschlagen, die SA besetzte das Haus des Metallarbeiter-Verbandes, bewaffnete Trupps drangen ein. "Baumlange SA-Lümmel", so erinnerte sich Fraenkel nach dem Krieg, verhafteten Gewerkschaftsfunktionäre und besetzten Büros, darunter Fraenkels Kanzlei. Zugleich vertrieben die Nazis Juden systematisch aus den Behörden, Universitäten, Gerichten und Ministerien; auch jüdische Anwälte verloren ihre Zulassung oder durften nicht mehr für ihre Mandanten vor Gericht auftreten.

Fraenkel setzte sich zur Wehr. Reichspräsident Paul von Hindenburg hatte erfolgreich darauf gedrungen, dass Juden, die wie Fraenkel im Ersten Weltkrieg an der Front gekämpft hatten, weiterarbeiten durften. Fraenkel stellte einen entsprechenden Antrag, am 11. Mai wurde er wieder zugelassen. Er verlegte seine Kanzlei in sein Wohnhaus in Berlin-Tempelhof. Doch seine Situation war prekär, er sei, schrieb er später, "auf Schritt und Tritt Schikanen, Diskriminierungen und Demütigungen ausgesetzt" gewesen.

Spätestens 1936 begann Fraenkel, der Kontakt zu Widerstandsgruppen hielt und immer wieder Verfolgte des NS-Regimes vor Gericht vertrat, seine Erlebnisse zu notieren. Er sammelte Fälle wie das Freidenker-Verfahren und gab ihnen einen theoretischen Rahmen, "um mit ihnen innerlich fertig zu werden", wie er einmal bemerkte. Während sich das Regime als Gastgeber der Olympischen Spiele inszenierte, während um ihn herum Kommunisten und Sozialdemokraten verfolgt und verhaftet wurden und während auch er selbst immer mehr ins Visier der Nazis geriet, arbeitete Fraenkel heimlich an einem Manuskript.

Mitten im Herzen des nationalsozialistischen Berlin, unter der wuchtigen Kuppel des Lesesaals der Preußischen Staatsbibliothek Unter den Linden, lieh er Bücher aus, wertete Urteile aus, studierte die Aufsätze einer Rechtswissenschaft, die sich den neuen Machthabern in die Arme warf, und schrieb an seiner Analyse dessen, was gerade in Deutschland geschah. Es wurde ein einzigartiger Bericht aus dem Inneren einer entstehenden Diktatur, eine Nahaufnahme, die zeigt, wie ein Rechtsstaat demontiert wird. Fraenkel hat es in Echtzeit beobachtet und beschrieben.

Bis der Druck zu groß wurde: Freunde warnten ihn, er stehe auf einer Verhaftungsliste. Am 20. September 1938 bestieg Fraenkel eine Maschine nach London, mit nur zehn Reichsmark in der Tasche, ohne seine Frau Hanna, die ihm erst kurz darauf folgte, und ohne den brisanten Text im Gepäck.

Wie genau das Manuskript aus Berlin herausgeschmuggelt wurde, wird sich vermutlich nie völlig klären lassen. Nach Einschätzung von Fraenkels Biografin Ladwig-Winters gab es womöglich drei Exemplare der Schrift: Eine Kopie war im Garten eines Freundes vergraben worden. Eine weitere soll später im Oberkommando der Wehrmacht aufgetaucht und dort "von Schreibtisch zu Schreibtisch" gewandert sein. Die dritte Abschrift schließlich, vielleicht die wichtigste, hatte Fraenkel einem engen Freund anvertraut. Sie muss hastig durch mehrere Hände gegangen sein, unter strengster Geheimhaltung, bis sie endlich in den Besitz eines französischen Gesandten gelangte, der sie wohl in seinem Diplomatengepäck herausbrachte aus Hitlers Reich.

Über London und New York gingen die Fraenkels nach Chicago, wo er noch einmal mit einem Jura-Studium begann – und weiter am Doppelstaat arbeitete. Der Text erschien zum ersten Mal um die Jahreswende 1940/1941 im Verlag der Oxford University Press in New York unter dem Titel The Dual State. Gewidmet hat Fraenkel das Buch seiner Frau Hanna, "in Erinnerung an die gemeinsam erlebten, schweren Jahre der bürokratisierten Rechtlosigkeit". Das ist, etwas blässlich, Fraenkels Wort: "bürokratisierte Rechtlosigkeit". Wenig später hat der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch eine griffigere Wendung dafür gefunden: gesetzliches Unrecht.

Wie sein Buch kehrte auch Fraenkel nach dem Krieg nach Deutschland zurück. Er wandte sich vom Juristischen ab und der Politikwissenschaft zu. Vor fünfzig Jahren, im März 1975, ist Ernst Fraenkel, der Theoretiker von Diktatur und Demokratie, in Berlin gestorben. Aber sein Werk lebt fort, und es gewinnt auf beklemmende Weise an Aktualität.

In der Zeitschrift The Atlantic erschien unlängst ein Essay des Juristen Aziz Huq, der an der University of Chicago lehrt – der Universität, an der Fraenkel sein Buch vollendete. Huqs Text ist überschrieben mit: America Is Watching the Rise of a Dual State, zu Deutsch: Amerika erlebt den Aufstieg eines Doppelstaates. Die Unterzeile lautet: For most people, the courts will continue to operate as usual – until they don't. Für die meisten Menschen werden die Gerichte wie gewohnt funktionieren – bis sie es nicht mehr tun. Und dann ist es zu spät.

Das ist das Perfide an der Konstruktion des Doppelstaates: Er organisiert die Unterdrückung von Widerspruch, lässt aber die große Mehrheit der Bürger in Frieden. Sie können weiterleben wie gewohnt oder wegschauen, während Opposition zusehends gefährlicher wird.

Huq hütet sich, Donald Trumps Amerika des Jahres 2025 allzu direkt mit dem Nazi-Regime der Dreißigerjahre zu vergleichen. Das Land ist längst keine Diktatur, die Gerichte arbeiten, viele Menschen stellen sich Trumps autoritären Versuchen entgegen. Aber dennoch bietet Fraenkels Doppelstaat ein analytisches Instrumentarium, um zu verstehen, was derzeit in den Vereinigten Staaten geschieht.

"Die Liste der Maßnahmen, die eine Sphäre schaffen, in denen das Recht nicht gilt", werde "jeden Tag länger", schreibt Huq: die Begnadigung der Männer, die das Kapitol stürmten; die forcierten Rücktritte von Staatsanwälten, die nicht gegen Trumps Gegner ermitteln wollen; die Einschüchterung und Erpressung von Großkanzleien und Universitäten; die Festnahmen von Migranten auf offener Straße durch vermummte Beamte in Zivil. Das gemeinsame Ziel all dieser Schritte sei die Schaffung eines "Maßnahmenstaats", schreibt Huq, "in dem nicht das Recht regiert, sondern grausame Launenhaftigkeit".

Wohin das am Ende führen wird, ist unmöglich zu sagen. Doch dass Der Doppelstaat jetzt ausgerechnet in dem Land wieder gelesen wird, in dem Fraenkel Zuflucht fand vor dem Faschismus, ist eine bittere historische Pointe.


Aus: "Wenn das Recht noch besteht, aber nicht mehr gilt" (9. November)
Quelle: https://www.zeit.de/2025/47/der-doppelstaat-ernst-fraenkel-rechtsstaat-nationalsozialismus-gxe/komplettansicht

Der Doppelstaat ist eine Studie des deutsch-amerikanischen Juristen und Politikwissenschaftlers Ernst Fraenkel (1898–1975) über den NS-Staat.
https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Doppelstaat

Heinrich Wefing (* 1965 in Darmstadt)
https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Wefing_(Journalist)

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"America Is Watching the Rise of a Dual State" Aziz Huq (March 23, 2025)
For most people, the courts will continue to operate as usual—until they don't.
https://www.theatlantic.com/magazine/archive/2025/05/trump-executive-order-lawlessness-constitutional-crisis/682112/

Link

"Thüringen 1930: Als die Justiz die Nazis noch einmal stoppen konnte"
Gastbeitrag von Dr. Sebastian Felz, 22. April 2025.
Drei Jahre vor ihrer Machtergreifung wurde die NSDAP in Thüringen erstmals an einer Landesregierung beteiligt. Minister Wilhelm Frick führte nationalsozialistische Schulgebete ein und "säuberte" die Polizei. Beide Aktionen stoppte damals der Staatsgerichtshof, wie Sebastian Felz erinnert. ...
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/thueringen-1930-justiz-nazis-stoppen-wilhelm-frick

Der Autor Dr. Sebastian Felz ist Mitglied des Vorstandes des "Forum Justizgeschichte".
https://www.forumjustizgeschichte.de/

Zweck des Vereins ist die Erforschung und Vermittlung der Bedeutung und Funktion des Rechts und der Justiz im demokratischen Rechtstaat vor dem Hintergrund des Justizunrechts im 20. Jahrhundert.
Der Verein erfüllt diesen Zweck durch die Wahrnehmung folgender Aufgaben:
– die Erforschung der neueren Rechts- und Justizgeschichte, insbesondere der juristischen Zeitgeschichte des 20. Jahrhunderts und die Aufklärung über diese Rechts- und Justizvergangenheit durch eine zeitnahe Veröffentlichung der Forschungsergebnisse und deren Vermittlung in der Juristenausbildung,
– die Errichtung, Unterhaltung und Förderung von Foren zur neueren Rechts- und Justizgeschichte, insbesondere die Schaffung einer entsprechenden Forschungs- und Arbeitsstelle,
– die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, insbesondere die Durchführung von allgemein zugänglichen Seminar- und Vortragsveranstaltungen sowie Arbeitskreisen,
– die Durchführung von allgemein zugänglichen Bildungsveranstaltungen aller Art einschließlich entsprechender Veröffentlichungen, durch die auch eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Erhalt von Baudenkmälern der neueren Justizgeschichte bewirkt werden soll,
– die Zusammenarbeit bei der Durchführung von Forschungsvorhaben mit anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Einrichtungen und Vereinigungen, die unmittelbar Ziele im Rahmen der steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke des Vereins verfolgen.
Helmut Kramer, Plädoyer für ein Forum für die juristische Zeitgeschichte, 1998 (PDF)
http://dev.forum-justizgeschichte.de/wp-content/uploads/2017/09/Kramer_Helmut_Plaedoyer_fuer_ein_Forum_fuer_die_juristische_Zeitgeschichte.pdf

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