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[Liedtexte, Streitwert und Abmahn-Opfer]

Started by Textaris(txt*bot), June 09, 2005, 11:40:24 AM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Wer unbedarft Liedtexte seines Idols online stellt, muss mit einer Abmahnung der Berliner Anwaltskanzlei Wollmann und Partner rechnen. Bereits 42 der meist nichtkommerziell arbeitenden Songtext-Webmaster bekamen eine Kostennote in Höhe von rund 1600 Euro ins Haus -- pro veröffentlichtem Songtext, wohlgemerkt. Auf der Suchliste der Anwaltskanzlei standen beispielsweise Titel von Keimzeit und Sarah Connor, aber auch ein Oldie der Gruppe Blondie. Die im Auftrag der Musikverlagsgruppe Meisel verfassten Abmahnungen haben ein "Geschäftsvolumen" von über 300.000 Euro.

Die meisten Betroffenen verstanden ihr Lyrics-Angebot als Werbung für die Künstler oder Dienst am Plattenkäufer -- und übersahen dabei, dass Songtexte grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind (§ 2 UrhG). Alleine der Urheber bestimmt darüber, wo und wann sein Songtext veröffentlicht wird (§ 15 UrhG). Das gilt auch für Seiten, die so genannte Gitarren-Tabs anbieten, also Akkorde oder Gitarrengriffe mit Liedtext, und ebenso für von Besuchern eingesendete und online gestellte Liedtexte. Warum der Streitwert pro Song allerdings höher bewertet wurde als der bei einem illegal angebotenen MP3-File, weiß wohl nur die Anwaltskanzlei. Viele der Abmahn-Opfer haben sich deshalb auf der Webseite "Kampf um Songtexte" organisiert.

Andere Musikverlage sehen die Rechtslage bislang weniger eng: Eva Mair-Holmes von Trikont beispielsweise findet es eher "toll, wenn sich Menschen die Mühe machen, die Texte herauszuhören", wie sie in einem Interview mit der Hannoverschen Zeitung zugab. (cm/c't)

Aus: "Abmahnwelle überrollt deutsche Songtext-Seiten" (17.04.2005)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/58666

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Abmahnungen werden immer mehr zum modernen Zensurinstrument, um gegen Kritiker im Internet vorzugehen.

... Das jüngste Beispiel dieser Art trifft die gut gemachte Zitate-Website »Sehr erfahrende Menschen«, die sich bereits seit Jahren auch auf unserer handverlesenen Literaturlinkliste befindet. Auf der Website sammelt deren Betreiber Holger Jass mittlerweile über 350 Zitate berühmter Menschen und erstellt dazu wunderbare und witzige Animationen. Bei einem Zitate-Quiz kann man raten, welcher der »sehr erfahrenen Menschen« was davon gesagt hat.

Nach eigenen Aussagen wollte Jass mit dieser Website die Leute nicht nur zum Schmunzeln bringen, sondern auch etwas Bildung vermitteln, denn selbst seine eigene 17-jährige Tochter und ihr Freundeskreis wissen oft nicht mehr, wer Elvis, Friedrich der Große, Sepp Herberger, Lenin, Immanuel Kant oder Winston Churchill waren. Daher wird jedes Zitat um eine Kurzbiografie ergänzt.

Nun werden der Website ausgerechnet Zitate des Komikers Karl Valentin zum Verhängnis. Dessen Enkelin versteht leider keinen Spaß. Anneliese Kühn, so ihr Name, ließ Jass durch ihren Anwalt abmahnen, da ihrer Ansicht nach die Verwendung von Opas Zitaten eine Urheberrechtsverletzung darstelle.

Jass konsultierte seinerseits einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Der bescheinigte ihm bei einem etwaigen Prozess in dieser Sache gute Sieges-Chancen. Jass schreibt auf seiner Website: »Zum Einen liege es nahe, dass es sich bei der beanstandeten Verwendung um eine im Hinblick auf die Kunst- und Meinungsäusserungsfreiheit ,,freie Benutzung" gemäß § 24 Urhebergesetz (UrhG) handle, zum anderen könnte die Nutzung durch das Zitatrecht gem. § 51 UrhG gedeckt sein.«

Doch leider lässt sich ein Gerichtsurteil auch bei einer vermeintlich klaren Rechtslage nicht voraussehen. Und so teilte der Anwalt auch mit, dass Jass im Falle einer Niederlage auf rund 7.000 Euro Prozesskosten sitzen bleiben würde.

Für Jass ist dieses Risiko zu hoch: »Das kann ich mir leider nicht leisten und deshalb bin ich wohl gezwungen Sem-Net in den nächsten Tagen aus dem Internet zu entfernen.«

Es wäre das traurige Ende einer liebevoll gestalteten, informativen und witzigen Website, die einer juristischen Drohgebärde zum Opfer fallen würde.

Darüber hätte auch Karl Valentin nicht lachen können. »Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist!«, lautet eines seiner Zitate.


Aus: "Wegen Karl Valentin: Zitate-Website fällt Abmahn-Wahn zum Opfer" (15.06.2008)
Quelle: https://www.literaturcafe.de/zitate-website-faellt-abmahn-wahn-zum-opfer/

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Quote[...] In immer neuen Schüben rollen Abmahnwellen durch Deutschland und treffen auch Tausende von Selbstständigen, kleinen und mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein. Abmahnopfer wie Carolin Kirchwehm aus Kiel und Edmund Majerus aus Altenholz hoffen nun auf eine Gesetzesänderung.

Kiel. Der Vorname des Geschäftsführers im Impressum abgekürzt statt ausgeschrieben. Die Bezeichnung "Acryl" statt "Polyacryl" für die Textilie im Webshop angegeben. Oder schlicht die Handelsregisternummer im Impressum vergessen: Oft sind es Kleinigkeiten, simple Formfehler, die für Unternehmer teure Folgen haben – 1000 Euro für die erste Abmahnung, wenn die Post von einem Anwalt kommt. Mehrere Tausend Euro können es werden, wenn die betroffene Firma den Fehler macht, ungeprüft eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, den angeblichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht aber nicht abstellt.

In immer neuen Schüben rollen Abmahnwellen durch Deutschland und treffen auch Tausende von Selbstständigen, kleinen und mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein: ,,Das ist ein Massenphänomen, das für enorme Verunsicherung sorgt", sagt Tina Möller, Rechtsexpertin der Industrie- und Handelskammer Kiel. Immerhin: Nach Jahren, in denen Kammer und betroffene Unternehmen gegen die Abzocke durch Anwälte und Vereine kämpfen, kündigt sich Besserung an: Per Gesetz will die Bundesregierung der Abmahnindustrie finanziell das Wasser abgraben. Von einem ,,Meilenstein" spricht Möller, warnt aber auch: ,,Noch ist das Thema nicht durch." Gegen das Gesetz, mit dem sich nach der Sommerpause der Bundesrat befassen wird, rege sich Widerstand.

Als typisches Opfer der Abmahnindustrie sieht sich Carolin Kirchwehm (39). Inhaberin des Kieler Fotogeschäftes Vico. Über Jahre hatte es sich für das kleine Unternehmen (zehn Mitarbeiter) bewährt, Restbestände an Fotozubehör per Ebay zu verkaufen. Da es sich dabei um originalverpackte Neuware handelt, aktivierte Vico auch den Button ,,Herstellergarantie". Leider wurde dabei versäumt, die Kunden über die konkreten Garantiebedingungen zu informieren.

Folge war ein Abmahnschreiben von ,,Ido", dem ,,Verband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V." mit Sitz in Leverkusen. Darin, so Kirchwehm, sei Vico ultimativ aufgefordert worden, den Fehler zu korrigieren und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Das Unternehmen fügte sich im Glauben, die Sache sei damit ausgestanden. Der Ebay-Handel wurde vorübergehend eingestellt – sicherheitshalber. Doch leider passierte einige Zeit später der gleiche Fehler, begangen von einem Mitarbeiter, der sich neu um den Ebay-Handeln kümmerte. Auch er gab ,,Herstellergarantie" an, ohne jedoch die notwendigen Bedingungen zu nennen. Die prompte Konsequenz: eine Vertragsstrafe von 4000 Euro.

,,Völlig unverhältnismäßig", sagt die Inhaberin. Schließlich habe Vico nicht mehr als zehn Artikel im Jahr auf diesem Weg verkauft – Durchschnittsumsatz: 500 Euro." Weder habe man vorsätzlich gehandelt noch sei ein nennenswerter Kundenschaden entstanden. Aus Angst vor erneuter Abmahnung hat Vico inzwischen den Ebay-Verkauf ganz eingestellt – mit der Folge, dass das Unternehmen auf Restposten sitzen bleibt: ,,Oftmals geht es dabei um sehr spezielle Artikel, für die im stationären Geschäft nur schwer ein Abnehmer zu finden ist", sagt die Inhaberin.

Auch Edmund Majerus (57) fühlt sich von der Abmahnbranche über den Tisch gezogen. Seine Abacus–Gruppe mit Sitz in Altenholz ist unter anderem in der Vermietung von Ferien-Häusern und im Immobiliengeschäft aktiv. Insgesamt viermal haben vermeintliche Wettbewerbswächter versucht, Geld aus ihm herauszuholen – in einem Fall ist das auch gelungen. Majerus' Fehler: Statt die Endreinigung für eine Ferienimmobilie im Gesamtpreis zu berücksichtigen – wie es vorgeschrieben ist – , hatte er die Kosten dafür extra ausgewiesen. Daraufhin wurde er von einem Anwalt abgemahnt, und musste dafür 1600 Euro bezahlen. ,,Die üben einen enormen Druck aus", sagt der Unternehmer, der den Gedanken, den Verbraucher zu schützen, als absolut sinnvoll erachtet, ,,aber nicht, wenn er als Vorwand für ein mehr als zweifelhaftes Geschäfts missbraucht wird".


Aus: "Schleswig-Holstein: Tausende Firmen von Abmahnungen betroffen" Ulrich Metschies (09.08.2019)
Quelle: https://www.kn-online.de/wirtschaft/tausende-firmen-von-abmahnungen-betroffen-BIJQ2GGQIGO64CN4MNWOHUVX4I.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Millionen Webseitenbetreiber haben eine Abmahnung erhalten, angeblich wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch Missachtung der DSGVO.

... Mindestens 170 Euro Schmerzensgeld werden in den Abmahnungen verlangt, weil die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht erfüllt sei. Was ist dran an der Welle? Der Verdacht der Staatsanwaltschaft: Betrug und Erpressung.

Der Partyservice aus dem Odenwald in unserem Fallbeispiel ist mit seiner Internetseite genauso betroffen wie etwa Vereine oder Familien mit einer privaten Homepage im Internet: In seinem Abmahnungsbrief fordert der Berliner Rechtsanwalt Kilian Lenard im Namen seines Mandanten Martin Ismail 170 Euro Schadensersatz, weil die Homepage seine Persönlichkeitsrechte verletze. Die Inhaber trifft es völlig unerwartet, sie sind sich keiner Schuld bewusst.

Im Internet finden sich zahlreiche Beschwerden von weiteren Betroffenen, die zahlen sollen, weil sie Google Fonts verwendet haben. Google Fonts sind Schriftarten, die bei der Erstellung von Webseiten kostenlos verwendet werden können. Werden diese Schriftarten nicht downgeloaded und lokal verwendet, sondern immer wieder von Google neu in die Webseite eingebunden, werden beim Besuch der Webseite einige Daten der Nutzer an Google in die USA verschickt - etwa die IP-Adresse.

Im Abmahnungsschreiben wird beklagt, dass die Ersteller der Webseiten die Schriften nicht downgeloaded und deshalb gegen die Persönlichkeitsrechte von Martin Ismail verstoßen hätten - wie tausende andere Webseitenbetreiber auch.

Auch beim Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität haben sich zahlreiche Betroffene beschwert. Syndikus-Rechtsanwalt Peter Solf hat deswegen vor einigen Monaten Strafanzeige gegen die Anwaltskanzlei und Martin Ismail gestellt. Er geht von Forderungen an private und gewerbliche Betreiber von Webseiten in Millionenhöhe aus. Mehrere Tausend Abgemahnte dürften auch gezahlt haben. Solf schätzt, es sind mehrere Hundertausend Euro zusammengekommen.

Auch ein Buchautor aus Weil im Schönbuch hat im Oktober eine Abmahnung erhalten. Dabei habe ,,überhaupt kein Traffic stattgefunden" auf der angemahnten Begleit-Webseite zu einem seiner Bücher. Das Buch sei bisher nur zehn Mal verkauft worden. Deshalb beschließt er, nicht zu bezahlen und abzuwarten.

Wer ist Martin Ismail? Wir stellen fest: Bei seiner Adresse in Hannover gibt es Namen von mehreren Firmen, die alle Martin Ismail gehören. Auf unsere Anfrage hat er nicht reagiert. Ihn selbst treffen wir nicht an. Die Hausbewohner erklären, der Gesuchte sei ihr Vermieter, der nur zum Briefkasten-Leeren vorbeikomme. Wir seien nicht die ersten, die sich nach ihm erkundigten.

Auch die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin ermittelt gegen Anwalt Kilian Lenard und seinen Mandanten Martin Ismail - rund 420 Anzeigen von Betroffenen sind hier bereits eingegangen. Ende 2022 lässt die Staatsanwaltschaft eine Razzia durchführen.

Dass trotzdem diese Abmahnwelle losgetreten worden sei und gleichzeitig angeboten wurde, ,,wenn ihr das Zivilverfahren vermeiden wollt, könnt ihr uns im Vergleichsweg 170 Euro zahlen", erfülle den Tatbestand des versuchten Betruges und möglicherweise auch der versuchten Erpressung.

Außerdem sollen die abgemahnten Webseiten mit Hilfe einer Software gezielt gesucht worden sein. Für den Oberstaatsanwalt ist klar,...

    ,,...dass es nur dann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung sein kann, wenn auch tatsächlich eine natürliche Person diesen Webseitenaufruf macht."

Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner, Berlin

Wenn die Webseiten, wie es in diesen Fällen der Anfangsverdacht ist, automatisiert aufgerufen worden sind, gibt es letztendlich keine Grundlage dafür, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung geltend zu machen, weil es sich nur um eine Software handelt.

Bei einer Verurteilung durch ein Gericht stünde für Rechtsanwalt Kilian Lenard seine Zulassung als Anwalt auf dem Spiel. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich erfolgt sind. Doch auch an seiner Adresse treffen wir niemanden an. Seit November 2022 ebbt die Abmahnwelle von Ismail und Lenard zwar ab, doch vorbei sind die Google Fonts-Abmahnungen nicht.

Peter Solf vom Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität berichtet von zwei weiteren unbekannten Absendern - eine Firma und eine Privatperson - die ebenfalls abmahnen, sogar eine Unterlassungserklärung fordern.

...


Aus: "Google Fonts - Abzocke mit Abmahnungen: Vorsicht, wenn Sie eine Homepage betreiben" (31.1.2023)
Quelle: https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/abmahnung-online-webseite-urherberrecht-musik-video-foto-100.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Bereits in den 1980er Jahren gab Gravenreuth Computerzeitschriften wiederholt Interviews zum Thema der so bezeichneten ,,Raubkopien" und verfolgte Asterix-Plagiate, in denen unlizenzierte Zeichnungen aus Asterix-Bänden mit neuen Texten in den Sprechblasen versehen wurden, um damit zum Beispiel auf satirische Weise gegen Kernkraft (Asterix und das Atomkraftwerk[9][10]), gegen die Nachrüstung (Asterix in Bombenstimmung) oder gegen die ,,Startbahn West" (Asterix im Hüttendorf) zu protestieren. So wurden Tauschanzeigen von Comic-Sammlern durchsucht und Anfragen nach diesen Comics an alternative Buchhandlungen gestellt. Anbieter dieser Hefte erhielten Abmahnungen. Gegen den Veranstalter des Kölner Comic-Tauschtags stellte er Strafantrag, weil ein Teilnehmer dieser Veranstaltung entsprechende Hefte anbot und der Veranstalter dies wusste.

Die Mitglieder der Cracker-Gruppe Radwar, die auf dem Heimcomputer Commodore C64 aktiv waren, wurden Mitte der 1980er Jahre von Gravenreuth verfolgt. Durch Einladungen von Gravenreuth auf Partys der Crackergruppe entwickelte sich in der Folgezeit eine Art Hassliebe zwischen den Softwarepiraten und dem Anwalt.

Bekannt wurde Gravenreuth, als einer seiner Testbesteller Ende 1992 auf verdächtig erscheinende Kleinanzeigen in Computerzeitschriften, in denen überwiegend Privatleute inserierten, die sogenannten ,,Tanja-Briefe" (unter dem Pseudonym ,,Tanja Nolte-Berndel" und einigen weiteren weiblichen Pseudonymen wie Tamara) versandte.[11][12] Teilweise war diesen Briefen sogar ein Foto (aus einer Bildagentur) der vermeintlich 15-jährigen Schreiberin beigelegt. Das vorgeblich minderjährige Mädchen schrieb die Zielperson mit folgendem Inhalt an: Ihr seien neue Spiele auch zu teuer, weshalb sie Tauschpartner suche. Man solle ihr eine Liste der zu tauschenden Software schicken, sie würde dann ihre schicken und mitteilen, welche Spiele sie abzugeben hätte. Falls ein so Angeschriebener auf die Bitte um Software-Tausch der angeblichen Jugendlichen einging, wurde dieser bei entsprechender Beantwortung wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht abgemahnt, gegebenenfalls auch angezeigt. Auch führten einige Fälle zu Hausdurchsuchungen. Von Kritikern wurde Gravenreuth vorgeworfen, dass er die Abgemahnten zu den Straftaten selbst aufgefordert habe; dieser Vorwurf wurde jedoch von den Gerichten nicht bestätigt. Auch folgte das Gericht nicht den Beklagtenanwälten, welche argumentierten, dass es nicht tatsächlich zum Raubkopieren gekommen war und dass Freiherr von Gravenreuth gar nicht wissen konnte, ob nicht erlaubterweise Originalspiele getauscht werden sollten.

Später tauchte sein Name immer wieder im Zusammenhang mit Abmahnungen auf, in denen er hauptsächlich Ansprüche aus dem Bereich des Markenrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes durchsetzte. Die inhaltliche und formale Berechtigung war in einzelnen Fällen auch unter Juristen umstritten. Unter anderem galt dies für die Fälle der Marken ,,Rainbow"[13], ,,Triton"[13], ,,Ballermann" und ,,Explorer".[14] Durch diese Abmahnungen waren neben großen Firmen auch viele einzelne Personen und kleinere Firmen betroffen, die sich in Unkenntnis der eigenen Rechtsposition oft im Zweifel dafür entschieden, einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang zu vermeiden und die im Rahmen der Abmahnung erhobenen Forderungen zu begleichen. Den Vertrieb einer Linux-Distribution von SuSE stoppte Gravenreuth wegen einer Markenrechtsverletzung mittels einer einstweiligen Verfügung.[15]

Gravenreuth trat unter anderem als Anwalt der Ratinger Firma Symikron in Erscheinung, die als Inhaberin der Marke ,,Explorer" zahlreiche Website-Betreiber abmahnte, die den Begriff ,,Explorer" auf ihren Seiten verwendeten. Bei der Verteidigung der Marke ,,Explorer" kam es zu Ungereimtheiten bezüglich mehrerer von Mitarbeitern und Geschäftsführern der Symikron GmbH abgegebener Versicherungen an Eides statt. Das Landgericht München I erklärte im Urteil vom 19. Juni 1996 – 7 HKO 11205/96, dass es diese für unglaubwürdig halte.[16] Später wurde in Prozessen behauptet, Microsoft habe für die Verwendung des Namens ,,Explorer" für den in Windows enthaltenen Dateimanager und Browser einen Lizenzvertrag mit Symikron abgeschlossen. Das Deutsche Patent- und Markenamt ließ jedoch die Marke ,,Explorer", deren Inhaber Symikron war, wegen Bösgläubigkeit löschen.[17]

Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2002 machte Günter von Gravenreuth Schlagzeilen mit Abmahnungen und – wenn keine Unterlassungserklärungen abgegeben wurden – auch gerichtlichen Verfahren bezüglich E-Cards gegen Parteien wie die SPD, FDP, PDS, DVU, die Grünen und Die Republikaner. Diese hatten an der Zusendung unerwünschter Werbe-E-Mails über E-Cards mitgewirkt.

Im Jahre 2007 scheiterte er mit mehreren Anträgen, so einer einstweiligen Verfügung, gegen die taz. Im Verfahren 15 O 346/06 scheiterte sein Anspruch daran, dass nach Ansicht des Landgerichts Berlin dem Verwender des Double-Opt-in-Verfahrens nicht zugemutet werden kann, in jedem Einzelfall auszuschließen, dass dieses missbraucht wird. So scheiterte er im gleichen Jahr auch gegen mindestens ein weiteres Unternehmen vor dem Amtsgericht München ebenfalls mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Versand von Opt-in-Bestätigungen.

In der IT-Szene und unter anderen Juristen hatte Gravenreuth vehemente Kritiker, die sich mit ihm zum Teil erbitterte Streitgespräche in den verschiedensten Diskussionsforen lieferten. In einem der bekanntesten deutschen Foren, dem Heise-Forum, wurde ihm ,,virtuelles Hausverbot" erteilt, und er durfte nach Unterzeichnung einer entsprechenden Unterlassungserklärung dort keine Beiträge mehr verfassen.[18][19] Die Widerklage in diesem Prozess, in der es um die Verlinkung privaten Bildmaterials ging, verlor Heise vor dem Oberlandesgericht München.[20]

In ein anderes Forum klagte er sich nach einer ähnlichen Sperre erfolgreich wieder ,,hinein".[21]

Von 1988 bis 2005 arbeitete Gravenreuth mit Bernhard Syndikus zusammen. Beide traten als Frhr. v. Gravenreuth & Syndikus Rechtsanwälte auf. 2005 schied Syndikus aus der Kanzlei aus. Von 1999 bis 2002 war Gravenreuth Mitglied des Aufsichtsrats der on-web AG.[22]

... Wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen wurde Günter Freiherr von Gravenreuth im Jahr 2000 in München zu einer Geldstrafe verurteilt.[23]

Gravenreuth wurde am 16. April 2008 vom Landgericht München (nach einer Absprache) rechtskräftig zu einer Haftstrafe von elf Monaten verurteilt, die sich aus den Bewährungsstrafen zweier erstinstanzlicher Urteile wegen Untreue von sechs (ursprünglich neun) Monaten und sieben Monaten zusammensetzte. Die erstinstanzlichen Urteile befanden, dass Gravenreuth im Jahr 2002 Mandantengelder rechtswidrig einbehalten und dem eigenen Vermögen einverleibt habe.[23][24][25] Die Verkürzung einer der Vorstrafen um drei Monate und die damit unter zwölf Monaten liegende Gesamtstrafe waren hinsichtlich der weiteren Berufsausübung für Gravenreuth von Interesse, da ihn eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr als unwürdig im Sinne von § 7 Nr. 5 BRAO hätte erscheinen lassen, so dass die Zulassung als Rechtsanwalt nach § 14 Abs. 1 BRAO zu widerrufen gewesen wäre.

Am 10. September 2007 wurde Günter von Gravenreuth vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.[26] Das Urteil erfolgte, nachdem er den Internet-Domainnamen der taz hatte pfänden lassen und versucht hatte, diesen zu versteigern, wobei er angab, er habe nach einer einstweiligen Verfügung gegen die taz das darin geforderte Geld nicht erhalten. Die taz erstattete daraufhin Strafanzeige. Die Zahlung des in der Verfügung verlangten Geldes konnte durch ein Fax bewiesen werden, welches bei einer Durchsuchung in Gravenreuths Büro gefunden wurde. Dieses Fax war Gravenreuth nach seiner Aussage nicht bekannt, und er versuchte sich mit ,,mangelnder Rechtskenntnis" und dem ,,Chaos in seinem Büro" zu entschuldigen. Die Vorsitzende äußerte in ihrem Urteil, dass ,,die Allgemeinheit vor Gravenreuth geschützt" werden müsse. Aufgrund des vorangegangenen Urteils wegen Urkundenfälschung fiel das Urteil ohne Bewährung aus.[27][26][28][29][30] Gravenreuth legte Berufung ein.[23] Am 17. September 2008 wurde Gravenreuth in diesem Verfahren zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil lautete auf versuchten Betrug, die Vorstrafe im Verfahren vom 16. April 2008 wegen Untreue floss in die Strafbemessung mit ein.[31][32][33] Der Anwalt von Gravenreuth legte gegen das strafgerichtliche Urteil Revision ein. Die Generalstaatsanwaltschaft München leitete ein anwaltsgerichtliches Verfahren gegen Gravenreuth ein.[34]

Die Revision wurde mit Urteil vom 2. Februar 2009 zurückgewiesen.[35] Das Kammergericht in Berlin wertete die strafbare Handlung von Gravenreuth als einen vollendeten Betrug, nicht nur als Versuch. Somit hätte Gravenreuth eine 14-monatige Haftstrafe antreten müssen.[36] Gravenreuth erhielt Strafaufschub bis zum Februar 2010, weil er zeitlichen Bedarf für die Auflösung seiner Kanzlei geltend machte.[37] Er erschien jedoch nicht zum Haftantritt und entzog sich der drohenden Festnahme durch Suizid.[8]

...


Günter Werner Freiherr von Gravenreuth (* 12. Juli 1948 in München; † 22. Februar 2010 ebenda; gebürtig Günter Werner Dörr) war ein deutscher Rechtsanwalt und Verleger. Er erlangte breite Bekanntheit durch umstrittene Abmahnungen, die er gegen Urheber- und Markenrechtsverletzungen anstrengte. Daneben war er Autor mehrerer juristischer Veröffentlichungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. ...
Seite ,,Günter Freiherr von Gravenreuth". In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 30. September 2024, 02:41 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth&oldid=249005947 (Abgerufen: 30. Dezember 2024, 17:21 UTC) // https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth

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Quote[...] Mittwoch, 09.09.2015, 17:48

Er war das Enfant terrible der deutschen Internetszene – jetzt hat sich der bekannte Münchner Jurist Günter Freiherr von Gravenreuth offensichtlich das Leben genommen.


Aus: "Abmahnanwalt Günter von Gravenreuth: ,,Letzter Gruß" per E-Mail" Torsten Kleinz (09.09.2015)
Quelle: https://www.focus.de/digital/internet/letzter-gruss-per-e-mail-abmahnanwalt-gravenreuth_id_1960917.html

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Quote[...] BERLIN taz | Auf der Website seiner Münchner Anwaltskanzlei steht seit Montag eine Todesanzeige zu seiner Person. In der Nacht zum Montag hat Günther Freiherr von Gravenreuth noch einen Abschiedsbrief in Form einer E-Mail an Freunde und Bekannte gesendet, meldeten am Montag unter anderem "Focus Online" und "heise online".

In dem Schreiben habe er angekündigt, sich mit einer scharfen Waffe das Leben zu nehmen, und diverse Gründe für seinen Freitod genannt. Laut einer Pressemeldung des Datenschutzvereins FoeBuD, denen das Schreiben vorliegt, nannte Gravenreuth finanzielle und private Probleme ebenso wie die Sorge um seine Gesundheit und die bald anzutretende Haftstrafe als eine Vielzahl von Schicksalsschlägen. Eine Mitarbeiterin des Vereins wollte nicht näher auf den Inhalt des Abschiedsbriefs eingehen, ergänzte aber, dass der umstrittene Anwalt sich immer den Diskussionen gestellt habe. Das wollte FoeBuD mit der Pressemitteilung positiv hervorheben.

Von Gravenreuth war 2008 wegen versuchten Betrugs an der taz und der Veruntreuung von Mandantengeldern zu einer 14-monatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Gravenreuth hatte die taz wegen einer eingegangenen Bestätigungsmail abgemahnt und im Nachhinein behauptet, die nachweislich eingegangene Zahlung der taz nicht erhalten zu haben. Er pfändete die Domain und versuchte sie gewinnbringend zu versteigern. Bei einer Hausdurchsuchung wurde jedoch die per Fax gesendete Eingangsbestätigung der Zahlung gefunden, was zu seiner Verurteilung geführt hat. Um ihm für die Auflösung seiner Kanzlei Zeit zu geben, wurde der Haftantritts auf Mitte Januar 2010 verschoben. Nachdem von Gravenreuth diesen Termin verstreichen ließ, drohte ihm nun in Kürze eine zwangsweise Abführung.


Aus: "Günter von Gravenreuth: Tod eines Anwalts" Julia Herrnböck (22.2.2010)
Quelle: https://taz.de/Guenter-von-Gravenreuth/!5147179/

https://www.heise.de/news/Abmahnanwalt-zu-14-Monaten-Haft-ohne-Bewaehrung-verurteilt-206501.html

Quotedaniel
21.01.2011, 12:54 Uhr

Der hat doch viele C64 Kopierer fertig gemacht, finanziell usw und auch andere Menschen.


QuoteFragender
25.02.2010, 10:16 Uhr

Wo bitte ist auf der seite gravenreuth.de das Impressum? ...


QuoteEin Freund
23.02.2010, 22:56 Uhr

Wenigestens im Angesicht des Todes sollten Feindschaften begraben sein.
Ansonsten wäre es erbärmlich sich ein Mensch zu nennen.


Quoteerleichtert
23.02.2010, 10:52 Uhr

Ich kann mich noch an den Mann erinnern, als er 1982 (!) bei unserem kleinen Zeitschriftenverlag in München ankam und uns aufgrund eines fehlerhaften Impressums in unserem einzigen Druckwerk (einer Zeitschrift mit geringer Auflage) abmahnen wollte!!

Die IT-Abmahnungen hat er sich erst später einfallen lassen...

Nur zähes Verhandeln hat uns damals vor dem Ruin gerettet.
Von dem Tag an habe ich darauf geachtet, diesem Menschen aus dem Weg zu gehen.


QuoteBrandeis
22.02.2010, 15:17 Uhr

Tja, was soll man dazu sagen? So ein Ende wünsche ich niemandem.


...

https://www.heise.de/news/Rechtsanwalt-von-Gravenreuth-ist-tot-936776.html

QuoteJürgen Kuri, 22.02.2010 12:32

Ich fordere dazu auf, den Anstand zu wahren
Salü zusammen,

wir lassen das Forum zu dieser Meldung über den Tod von Gravenreuths
offen in der Erwartung, dass sich die Leser und Kommentatoren
gesittet verhalten können. Was auch immer man zu dem Anwalt denken
mag, es gilt auch nach seinem Tod, dass man nicht mit
menschenfeindlichen oder anderen unflätigen Äußerungen über ihn oder
einen anderen Menschen herzieht.

Wer meint, sich nicht daran halten zu müssen, der wird aus den Foren
rausgeschmissen.

In diesem Sinne, jk


https://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Rechtsanwalt-von-Gravenreuth-ist-tot/forum-231422/comment/

QuoteTirofijo, 24.02.2010 00:21

Der arme Teufel!

Nein, damit meine ich nicht Gravenreuth,
sondern den wahrhaftigen Teufel.


Quotemove.l, 23.02.2010 10:27

Es gibt keine Gerechtigkeit nach dem Tod mehr: Gedenken wir den Geschädigten

Grundsätzlich war es früher einfacher. Da gab es den Himmel, das
Fegefeuer und die Hölle. Wenn man am Grab stand, wusste man: Ok,
diese Schwein (wenn er eines war), der ist nun tot und jetzt wird
abgerechnet. Der Spruch "Lasst die Toten in Ruhe" ist ein Spruch aus
jener Zeit, wo das Diesseits eine andere Rolle spielt. Es gab sogar
ein Gericht am Ende aller Zeiten.

Heute aber  können wir nicht mehr auf einen Gott nach dem Tod hoffen
und sagen: Der wird es schon richten. Wir leben in einer Welt, die
eben keine Gerechtigkeit mehr hat und insofern sollte man sich schon
überlegen, wie man gerade damit umgeht, dass man sich heute in den
Tod ohne Konsequenzen flüchten kann oder dass man einfach an Krebs
stirbt und sagen kann: "Alles ist gut". Deswegen muss echt darüber
nachgedacht werden, ob eben mit dem Phänomen "üble Persönlichkeit"
anders umgegangen werden muss!

Denn eigentlich sollte man allen gedenken, denen diese
Persönlichkeiten Schaden angerichtet haben, die sie um schlaflose
Nächte gebracht haben und Schweissausbrüche. Man sollte in seinem
Fall darüber nachdenken, wie diese perverse Abmahnindustrie
funktioniert und dessen Teil Herr Gravenreuth war.


QuoteTeIperi0n, 23.02.2010 04:57

Ein Wunsch bleibt...
nämlich der, daß es für jeden Abmahnanwalt, der meint, das Recht
ähnlich wie GvG bis zur Belastungsgrenze biegen zu können, Mahnung
und Warnung ist.

Ich fürchte jedoch, der Wunsch bleibt unerfüllt.


...