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[JobCard und ELENA... (Notizen)]

Started by Textaris(txt*bot), May 22, 2008, 09:34:26 AM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die JobCard (engl. job – Arbeitsplatz; card – Karte) ist ein – noch fiktives – Verfahren, mit dem Einkommensnachweise elektronisch mit Hilfe einer Chipkarte mit integriertem elektronischen Signaturzertifikat (Signaturkarte) erbracht werden sollen. Die Chipkarte soll von allen in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern als Sozialversicherungskarte und "Schlüsselkarte" verwendet werden.

Der Begriff wird auch verallgemeinernd für das gesamte JobCard-Verfahren gebraucht, nämlich für die geplante zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten und die Nutzung dieser Daten durch die Agenturen für Arbeit und weitere Stellen. Die Vorarbeiten für das JobCard-Verfahren wurden in die aktuellen Pläne zur Einführung des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA-Verfahren) übernommen.


Die JobCard war Teil des Aktionsprogramms Informationsgesellschaft Deutschland 2006 der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder. Das JobCard-Konzept geht auf einen Vorschlag der so genannten Hartz-Kommission und auf Forderungen von Arbeitgeberverbänden zurück. Danach sollen bestimmte Arbeitnehmerdaten, die für die Entscheidung über Ansprüche auf Arbeitslosengeld und andere Leistungen benötigt werden – beispielsweise über Beschäftigungszeiten und Höhe des Entgelts – zukünftig auf Vorrat bei einer zentralen Stelle gespeichert werden. Die Agenturen für Arbeit könnten dann bei Bedarf unmittelbar auf diese Daten zugreifen. Eine Anfrage beim jeweiligen Arbeitgeber würde sich erübrigen. Zudem müssten die Arbeitgeber die Daten nicht mehr archivieren und die bislang bei der Datenübermittlung entstehenden Medienbrüche  würden vermieden [Unter einem Medienbruch versteht man einen Wechsel des informationstragenden Mediums innerhalb eines Informationsbeschaffungs- oder -verarbeitungsprozesses].

[...]

Das JobCard-Verfahren soll wie folgt ablaufen:

    * Der Arbeitnehmer beantragt bei einem Zertifizierungsdiensteanbieter (Trust Center) eine geeignete Signaturkarte mit qualifizierter elektronischer Signatur, die den Spezifikationen von SASCIA (Signature Alliance Signature Card Interoperable API) entspricht. Ob die Anmeldung direkt erfolgen oder die Krankenkasse des Arbeitnehmers als Vermittlungsstelle fungieren soll, die auch die Meldung an die Registratur Fachverfahren (siehe unten) übernimmt, ist noch nicht entschieden.
    * Der Arbeitnehmer meldet die JobCard bei der so genannten Registratur Fachverfahren, einer zentralen öffentlich-rechtlichen Stelle, an. (Möglicherweise wird diese Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt werden.)
    * Die Registratur Fachverfahren verknüpft die Identifikationsnummer (ID) des Zertifikates der JobCard mit der Rentenversicherungsnummer des Arbeitnehmers. (Dieses Verfahren ist erforderlich, weil die Arbeitnehmerdaten bei der ZSS aus rechtlichen Gründen nicht unter der Rentenversicherungsnummer gespeichert werden dürfen, daher ist ein neues Speicherkriterium erforderlich.)
    * Unabhängig davon übermittelt der Arbeitgeber regelmäßig bestimmte Daten seines Arbeitnehmers an die Zentrale Speicherstelle (ZSS). Die Übermittlung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form.
    * Wird der Arbeitnehmer arbeitslos, so geht er mit seiner JobCard zur zuständigen Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit fordert die Arbeitnehmerdaten bei der Zentralen Speicherstelle an. Die JobCard des dann arbeitslosen Arbeitnehmers und die Signaturkarte des Agenturmitarbeiters dienen dabei der Legitimation der Beteiligten.
    * Hat die Zentrale Speicherstelle alle Informationen der anfragenden Stelle überprüft (berechtigte Stelle, berechtigter Sachbearbeiter, Einverständnis des Antragstellers/Arbeitslosen), übermittelt sie die angeforderten Arbeitnehmerdaten an die Agentur für Arbeit.
    * Die Agentur für Arbeit verarbeitet die Daten, indem sie beispielsweise anhand der Entgelthöhe die Höhe des Arbeitslosengelds berechnet.


[...] Ziele: Das JobCard-Verfahren wird für die Arbeitgeber sowie für die Agenturen für Arbeit erhebliche Kostenersparnisse mit sich bringen. Allein auf Arbeitgeberseite soll sich ein Rationalisierungspotenzial von schätzungsweise 100.000 Personentagen im Bereich der Personalverwaltung ergeben. Dies entspricht möglichen Einsparungen von geschätzten 500 Millionen Euro pro Jahr.

Für die Arbeitnehmer ist die JobCard nicht mit unmittelbaren finanziellen Vorteilen verbunden. Die mit dem JobCard-Verfahren verbundene beschleunigte Datenübermittlung soll jedoch dazu führen, dass die Arbeitnehmer im Versicherungsfall schneller die ihnen zustehenden Leistungen erhalten.

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die Einführung der JobCard aber auch der elektronischen Unterschrift zum Durchbruch verhelfen. Denn obwohl die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Signaturen bereits 1997 durch das Signaturgesetz festgelegt wurden, wurden Signaturkarten bisher nicht in großem Umfang angeboten oder nachgefragt. Dies soll sich mit der Einführung der JobCard schlagartig ändern. Die Ausstattung von etwa 50 Prozent der deutschen Bevölkerung mit Signaturkarten soll dazu führen, dass die elektronische Unterschrift auch in anderen Bereichen anerkannt und unterstützt wird. So könnten beispielsweise beim Online-Banking die bisher vorherrschenden PIN/TAN-Verfahren durch elektronische Signaturen abgelöst werden. Die JobCard wird daher auch als potenzielle ,,Killerapplikation" für die elektronische Unterschrift angesehen.

[...]

Freiwilligkeit: Da eine effiziente Umstellung von Papier- auf elektronische Datenübermittlung auf Seiten der abrufenden Behörden nur funktionieren kann, wenn die Teilnahme am Verfahren verpflichtend für alle potenziellen Antragsteller ist, gehen die derzeitigen Planungen von einer gesetzlichen Pflicht zur Teilnahme am JobCard-Verfahren aus.

[...]

Kritik: Das geplante JobCard-Verfahren wird besonders von Datenschützern kritisiert. Die millionenfache Sammlung von Arbeitnehmerdaten bei der Zentralen Speicherstelle sei eine unzulässige Datenspeicherung auf Vorrat, da nicht abzusehen sei, ob die Daten überhaupt jemals benötigt werden. Zudem verstoße die Datenübermittlung und -speicherung ohne Zutun des Arbeitnehmers gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Arbeitnehmer sei nicht mehr Herr seiner Daten, sondern werde unter Kostengesichtspunkten zum Objekt staatlichen Handelns degradiert.

In der Tat ist nach derzeit geltendem Datenschutzrecht eine Datenerhebung und -speicherung nur zulässig, wenn die Daten zu einem konkreten Zweck benötigt werden. Zweck des JobCard-Verfahrens ist die vereinfachte Datenerhebung für die Aufgaben der Agenturen für Arbeit (Ermittlung Arbeitslosengeld 1 und 2, Kindergeld), kommunale Stellen (Wohngeld, Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, Jugendamt etc.) und gerichtliche Stellen (z.B. Beantragung Prozesskostenhilfe). Die gespeicherten Daten sollen nicht nur im Fall der Arbeitslosigkeit verwendet werden, sondern auch zur Erlangung vieler Sozialleistungen dienen. Deshalb sollen die Daten aller Arbeitnehmer gespeichert werden, unabhängig davon, ob sie arbeitslos sind oder nicht. Es ist denkbar, dass ein Teilnehmer am JobCard-Verfahren keine Bundeswehrzeit oder Zivildienst absolviert, während seines Berufslebens nicht arbeitslos wird, kein Kindergeld beantragt, nicht geschieden wird, keinen Unterhalt zu zahlen hat und seine Daten daher auch niemals benötigt werden. Die Datenspeicherung wäre in diesem Fall nicht erforderlich und daher nach derzeitiger Rechtslage auch nicht zulässig.

Weitere datenschutzrechtliche Probleme sind abzusehen: Das JobCard-Verfahren wird nach einer Pilotphase auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden. So könnten beispielsweise die Rentenversicherungsträger auf die gespeicherten Daten (Vorabauskunft Rente) zugreifen, um Rentenansprüche auszurechnen. Wahrscheinlich werden auch die Arbeitnehmer verpflichtet werden, zusätzlich weitere persönliche Daten preiszugeben, die die genannten Behörden und Stellen zu ihrer Aufgabenerledigung benötigen.

Diese Entwicklung birgt die Gefahr in sich, dass eine zentrale Datenbank mit detaillierten Informationen über jeden Einwohner Deutschlands entsteht, auf die eine Vielzahl von Stellen zugreifen können. Der viel beschworene ,,Gläserne Bürger" könnte damit Realität werden.

...


Aus: "JobCard" (12. April 2008)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/JobCard

-.-

Quote[...] Derzeit erstellen 2,8 Millionen deutsche Arbeitgeber jährlich ca. 60 Millionen Bescheinigungen, die nach § 312 Sozialgesetzbuch aus dem EDV-System auf Papiervordrucke der Bundesanstalt für Arbeit gedruckt werden, um anschließend in andere Systeme eingebenen zu werden. ELENA soll diesen Medienbruch beseitigen: Arbeitgeber senden ihre Entgelt-Daten an eine Zentrale Speicherstelle (ZSS), wo sie von Sachberabeitern der Bundesanstalt für Arbeit abgefragt werden können, sowie der Arbeitnehmer mit seiner qualifizierten digitalen Signatur die Einwilligung zur Datenabfrage dokumentiert hat. Dabei ist ELENA selbst keine eigenständige Chipkarte, sondern nur eine auf einer Karte aufgebrachten qualifizierte Signatur, die öffentlich überprüft werden kann und die manuelle Unterschrift eines Antragsstellers auf Leistungszahlungen ersetzt. Gleichzeitig soll sie die "rechtssichere Kontrolle des Datenabrufs" feststellen.

Wie das Wirtschaftsministerium in seiner Mitteilung zum heutigen Kabinettsbeschluss ausführt, soll ELENA die Unternehmen um Verwaltungskosten von mehr als 85 Millionen Euro im Jahr entlasten. Dafür kommen Kosten auf die Arbeitnehmer zu. Sie müssen sich eine qualifizierte digitale Signatur besorgen, die auf dem kommenden elektronischen Personalausweis oder "auf jeder modernen Bankkarte" gespeichert wird. Derzeit kostet eine solche Signatur mit einem drei Jahre gültigen Zertifikat bei den Trustcentern durchschnittlich 60 Euro. Bis zum Start von ELENA hofft man, dass die Kosten auf 40 Euro gefallen sind und mit der massenhaften Nutzung von ELENA noch weiter fallen können. Das Wirtschaftsministerium formuliert die angestrebte Entwicklung so: "Die Kosten des qualifizierten Zertifikates liegen nach Aussage der Wirtschaft zukünftig bei rund 10,- Euro für 3 Jahre."

Inwieweit Arbeitnehmer diese Kosten erstattet bekommen, ist noch unklar. Im Gesetzesentwurf ist vom "Anspruch auf Erstattung der angemessenen Kosten für das qualifizierte Zertifikat" die Rede, wenn der Arbeitnehmer sich nicht schon vor der Nutzung von ELENA ein Zertifikat besorgt hat. Für die Bezieher von Arbeitslosengeld II werden die Signaturkosten vom Staat bezahlt, nicht aber die Kosten für die notwendige Smartcard als Signaturträger. Außerdem übernimmt der Bund eine Vorfinanzierung in Höhe von 55 Millionen Euro, mit der die Zentrale Speicherstelle (ZSS) in Regie der Deutschen Rentenversicherung aufgebaut wird.

Die Bunderegierung sieht ELENA als Antriebsmotor, der der seit mehr als 10 Jahren angeboten Signaturtechnik den nötigen Anschwung verleiht. So erklärte Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) zum ELENA-Beschluss: "Mit der qualifizierten Signaturkarte nutzen wir ein System, das bedeutend für die Entwicklung der neuen Kommunikationstechniken ist. Die Signaturkarten bieten den Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise die Möglichkeit, sich im Internet auszuweisen sowie auf elektronischem Wege rechtssicher zu unterschreiben. Davon profitiert der Verbraucher, der elektronische Handel und die Dienstleistungswirtschaft."

Die von Datenschützern vorgebrachten Bedenken gegen die unmäßige Vorratsdatenspeicherung von Beschäftigungsdaten werden vom Wirtschaftsministerium nicht geteilt. "Die Daten in der Zentralen Speicherstelle werden nach der Übermittlung durch den Arbeitgeber sofort geprüft, zweifach verschlüsselt und danach gespeichert. Eine Entschlüsselung ist nur im Rahmen eines konkreten, durch den Teilnehmer legitimierten Abrufs möglich. Ein direkter Zugriff auf die Datenbank ist weder für interne Mitarbeiter noch für Hacker möglich, da die Speicherung der Daten und deren Verschlüsselung in unterschiedlichen Verantwortlichkeiten liegt", heißt es in der Presseerklärung zum Kabinettsbeschluss. Überdies sei das Verfahren auch deswegen datenschützend, weil der Arbeitgeber im Gegensatz zum heutigen Papierverfahren nicht erfahren könne, ob sein Arbeitnehmer Sozialleistungen beantragt. (Detlef Borchers) / (jk/c't)

Quote25. Juni 2008 16:40
Direkter Zugriff auf die Datenbank...
cbv (mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.00)

... sei "nicht möglich, da die Speicherung der Daten und deren
Verschlüsselung in unterschiedlichen Verantwortlichkeiten liegt"

Ahja, das hieß es sicherlich auch vor der Daten-Panne bei den
Meldeämtern.

Menschliches Versagen (und/oder ausreichend kriminelle Energie) ist
natürlich völlig ausgeschlossen. Weil amtlich verboten, oder wie? Es
kann schließlich nicht sein, was nicht sein darf...

*kopfschüttel* Warum bin ich nicht wirklich vom Ausgang dieser
Kabinettssitzung überrascht?


Quote25. Juni 2008 19:59
Vorratsdatenspeicherung
Timmi31 (61 Beiträge seit 19.11.03)

Auch die taz hat heute einen interessanten Kommentar dazu online:

"Künftig wird sich der größte Teil der Bevölkerung in der neuen
Zentralen Speicherstelle (ZSS) wiederfinden. Dort wird aufgelistet,
was jemand verdient, wo er wann gearbeitet hat, sein Familienstand,
sein Anrecht auf Sozialleistungen. Außerdem ist schon eine
Erweiterung auf diverse Verwaltungsvorgänge geplant, so dass dann
millionenfach Mieten, Unterhaltszahlungen und manches andere über
eine zentrale Datei gespeichert und verteilt werden."

und weiter:

"Eine solche Datei kann das Leben der Bürger einfacher machen, weil
sie dann weniger Bescheinigungen brauchen, und es spart Geld in den
Verwaltungen ein. Das sind positive Aspekte. Sie sorgen aber
gleichzeitig dafür, dass die Zahl und die Qualität der Daten stetig
zunehmen wird - und damit auch die Begehrlichkeiten von Polizei und
Geheimdiensten, die Zugriff suchen. Es ist eine
Vorratsdatenspeicherung auf einem ganz neuen Gebiet - nach Telefon,
Internet oder der Registrierung von Pkw-Fahrdaten auf den
Autobahnen."

> http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/goldmine-fuer-datensammler/


Aus: "Bundeskabinett beschließt elektronischen Einkommensnachweis ELENA" (25.06.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bundeskabinett-beschliesst-elektronischen-Einkommensnachweis-ELENA--/meldung/109990


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Bundesregierung will in einer ,,zentralen Speicherstelle" sämtliche Einkommensdaten abhängig Beschäftigter der letzten vier Jahre erfassen (,,Elektronischer Einkommensnachweis", ELENA). Damit sollen Sozialmissbrauch unterbunden und Bürokratie abgebaut werden. Das heißt aber im Klartext auch, dass demnächst zehntausende von Sachbearbeitern Zugriff auf persönliche Vermögensangaben haben.

Die Bundesregierung will die zentrale Datenbank in Berlin einrichten. Die Steuerdaten sind bisher nur dezentral bei den einzelnen Finanzämtern gespeichert. Die neue zentrale Datei soll Daten zum Ehepartner, zu Kindern, zur Religionszugehörigkeit, zur Steuerklasse und zu Freibeträgen enthalten. Zugriff sollen neben Finanz- auch Sozialbehörden erhalten, insbesondere bei der Beantragung von Arbeitslosengeld. Auch bei kommunalen Verfahren (z.B. Wohngeld) und gerichtlichen Verfahren (z.B. Prozesskostenhilfe) soll Zugriff gewährt werden. Eine Verwendung zur Strafverfolgung (z.B. Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit) wurde angeblich bisher nicht geprüft. Zunächst ist geplant, dass ein Datenzugriff voraus setzen soll, dass der Betroffene eine Signaturkarte zur Verfügung stellt, wozu er allerdings im Regelfall verpflichtet sein wird. Außerdem soll die Entschlüsselung der Daten ohne Vorliegen der Signaturkarte des Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

In einem Gutachten des Normenkontrollrats vom November 2007 heißt es: ,,Die jährlichen Bürokratiekosten der Wirtschaft im ELENA-Verfahren entsprechen in etwa dem Aufwand des heutigen papiergebundenen Verfahrens (...). Mit jeder weiteren Nutzung der Daten der elektronischen Entgeltbescheinigungen [zu anderen Zwecken] sind im Durchschnitt Entlastungseffekte von etwa 5 Mio. Euro für die Wirtschaft verbunden." Es ist geplant, nach Einführung der Datenbank die Verwendung zu weiteren Zwecken zu öffnen.

Zuständig für die Erarbeitung des Gesetzentwurfs, der bis Sommer vorliegen soll, ist das Bundeswirtschaftsministerium.

[...]


Aus: "Elena: Zentrale Datenbank mit allen Arbeitnehmer-Einkommensdaten geplant" (Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy - 16. April 2008 um 7.21 Uhr · Abgelegt unter Frühwarnsystem, Juristisches, Metaowl-Watchblog)
Quelle: http://www.daten-speicherung.de/index.php/elena-zentrale-datenbank-mit-allen-arbeitnehmer-einkommensdaten-geplant/



Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Erosion staatlicher Zurückhaltung bei der Durchmusterung der Bevölkerung nimmt zu. Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) hält die geplante bundesweite Gehaltsdatei für den elektronischen Einkommensnachweis aber für "gefährlich". Elena - wie die geplante Datenbank heißt, soll die Einkommensverhältnisse des Einzelnen bis zu vier Jahre lang zurückverfolgen lassen, aufgegliedert nach Zuschlägen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Das eigentlich Gefährliche an Elena ist der zentrale Speicher", sagte Goll dem Focus. Auch bei der Kontenabfrage sei der Kreis der Zugriffsberechtigten nach der Einführung "in zwei Schritten erheblich ausgeweitet" worden. Goll forderte auf eine zentrale Einkommensdatei ganz zu verzichten. "Es würde doch ausreichen, wenn der Arbeitgeber im Einzelfall die Daten per Knopfdruck übermittelt. Das ist etwas weniger bequem, aber zumutbar."

"Den Parlamentarier möchte ich sehen, der 'nein' sagt, wenn der Kreis der Behörden für den Kampf gegen die Schwarzarbeit, Steuerbetrug oder Terrorismus erweitert werden soll," so der schleswig-holsteinischer Datenschutzbeauftragter, Thilo Weichert, gegenüber dem Focus.

Das Bundeswirtschaftsministerium will eine Datenbank aufbauen, an die von den Arbeitgebern monatlich die Einkommensdaten für 34 Millionen abhängig Beschäftigte gemeldet werden müssen. Selbstständige und Freiberufler bleiben außen vor. Wenn ein Bürger zum Beispiel Arbeitslosengeld benötigt, Kindergeld beantragt oder über Unterhaltszahlungen streitet, könnten die Behörden dort Daten online abrufen. Dazu ist dann das Einverständnis des Betroffenen notwendig.

Ende September oder Anfang Oktober 2007 soll nach Informationen des Magazins das Bundeskabinett über den elektronischen Einkommensnachweis entscheiden, nachdem der Gesetzentwurf Ende Februar von der Tagesordnung genommen wurde.

Die Speicherungen sollen ab 2009 beginnen, voraussichtlich soll die Datenbank im Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg betrieben werden. Zugriff soll nur der Staat aber nicht die Wirtschaft haben. Ab 2011 soll die Bundesagentur für Arbeit als Vorreiter mit den Datenabrufen starten, weitere Behörden könnten folgen. (ad)


QuoteHaben ja wohl alle nen Knall
Datum: 28.07.07 - 18:39
Autor: micha_der_erste
Sorry, aber erst Rollstuhl-Mielke, dann die Merkel und jetzt das...
Das traurigste ist, dass 80% der Menschen hier in Deutschland mittlerweile erfolgreich so verdummt wurden (durch TV etc) dass sie es nicht mehr merken...

QuoteRe: Elena hilft beim Kampf gegen den islamistischen Terror
Datum: 29.07.07 - 20:33
Autor: Dauerregen
foo schrieb:
> .

Ja sicher!
Und gegen das Ozonloch, die Klimaveränderung, Fußpilz und Hämorriden!






Aus: "Bundesweite Gehaltsdatei aller Beschäftigten in der Kritik" (Software / 28.07.2007 / 16:15)
Quelle: http://www.golem.de/0707/53786.html

-.-

Kontext:
[Kontenspionage ("Kontenabfragen", SWIFT etc.)]
[09. Mai 2005] Seit dem 1. April dürfen deutsche Behörden die Konto-Stammdaten aller Bürger automatisch abfragen....
http://www.subfrequenz.net/forum/index.php/topic,240.0.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] In Deutschland wird künftig zentral erfasst, wer an einem Streik teilgenommen hat. Auch ob rechtmäßig oder wild gestreikt wurde oder Beschäftigte vom Arbeitgeber ausgesperrt wurden, steht vom 1. Januar 2010 an in einer bundesweiten Datenbank. Was Gewerkschafter und Datenschützer in Alarmstimmung versetzt, hört offiziell auf den Namen Elena - die Abkürzung für "Elektronischer Einkommensnachweis". Vom kommenden Jahr an müssen aufgrund eines neuen Gesetzes Arbeitgeber sämtliche Entgeltdaten ihrer Beschäftigten digital an eine zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung übermitteln. Ab 2012 sollen damit Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld schnell und ohne aufwendigen Papierkram beantragt werden können.

Bürokratieabbau und Kostenersparnis heißen die Zauberworte. Was Elena im Detail enthält, wurde dagegen bislang lieber nicht an die große Glocke gehängt - obwohl es schon seit September feststeht. Die Liste der Angaben, die Unternehmen über ihre Arbeitnehmer zu machen haben, ist mehr als 40 Seiten lang. Und darin wird nicht nur nach Namen, Geburtsdatum, Anschrift oder Bezügen gefragt, sondern in der Rubrik "Fehlzeiten" auch nach einer Teilnahme an Streiks. Oder nach Abmahnungen und möglichem Fehlverhalten.

"Das ist ein absoluter Skandal", findet Werner Filipowski, Vize-Vorsitzender des Verdi-Gewerkschaftsrats. "Ich bin schockiert, dass solche Daten zentral gelagert werden." Auch Peter Wedde, Direktor der Europäischen Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt und Experte für Arbeitnehmerdatenschutz, kritisiert die "ausufernde" Vorratsdatenhaltung von Elena: "Gerade in diesen Zeiten des Datenmissbrauchs sollte der Staat seiner Vorbildfunktion gerecht werden und sparsam mit Daten umgehen." Diese Datenbank aber sei "weit übers Ziel hinausgeschossen", sagte Wedde. Informationen über Streiks etwa hätten darin nichts verloren. "Wenn ich streike, nehme ich ein Grundrecht wahr."

Und ebenso bedenklich sei es, dass Arbeitgeber über Abmahnungen und Kündigungsgründe Auskunft geben sollen - ohne dass der Betroffene sich dazu äußern könne. Die Vorgaben für die Datensammlung sind von Sozialversicherungsträgern und Kommunen ausgehandelt und von Arbeits- und Wirtschaftsministerium in Berlin abgesegnet worden.

Bedenken versuchen die Beteiligten zu zerstreuen. Bei der Bundesagentur für Arbeit heißt es: Die detaillierte Schilderung von "vertragwidrigem Verhalten", das zur Kündigung führte, brauche man für eine eventuelle Entscheidung über eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Und nach Streiks, erklärt eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums, werde so genau gefragt, weil nur rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen als sozialversicherte Beschäftigungszeiten zählen würden. Außerdem seien alle Daten bei Elena bestens geschützt: Sie dürften nur abgerufen werden, wenn sie für Leistungsanträge benötigt werden - und zwar nur von den zuständigen Stellen und nur mit Zustimmung der Arbeitnehmer. "Arbeitgeber", so die Sprecherin, "kommen an diese Daten nicht heran."


Aus: "Datenbank Elena - Wer streikt, wird erfasst" Von Joachhim F. Tornau (29.11.2009)
Quelle: http://www.fr-online.de/top_news/2110813_Datenbank-Elena-Wer-streikt-wird-erfasst.html

Textaris(txt*bot)

Quote... Neben Eckdaten wie Name, Anschrift, Versicherungsnummer, Einkünften und Abzügen sollen die Datensätze auch Informationen über Kündigungsgründe enthalten -- hier darf der Arbeitgeber ein Freitextfeld ausfüllen. Entgegen dem ursprünglichen Plan soll auf den Vermerk von Fehlzeiten bei der Teilnahme an Streiks verzichtet werden.

Bis 2012 läuft Elena im funktional beschränkten Testbetrieb, danach sollen sich darüber staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld und Wohngeld papierlos beantragen und bewilligen lassen. Für Unternehmen soll das Verfahren sowohl den Aufwand als auch die Kosten bei der Datenerfassung und -weitergabe reduzieren.

Trotz einiger Anpassungen vor dem Start sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar das Verfahren weiterhin mit großer Skepsis: ""Die Einrichtung einer solchen Datei wirft schwerwiegende datenschutzrechtliche Fragen auf: Ist sie überhaupt angemessen? Können die Missbrauchsrisiken beherrscht werden? Wie kann verhindert werden, dass die umfangreichen Datenbestände, wenn sie erst einmal gespeichert sind, für andere Zwecke verwendet werden?"

Schon im November 2008 hatten die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die Frage gestellt, ob Elena eine verfassungswidrige Datensammlung auf Vorrat sei. In einer Pressemitteilung versprach Schaar, er werde ein Auge darauf haben, dass wirklich nur erforderliche Daten erfasst werden. Die Bundesregierung habe zwar die Erfassung von Fehlzeiten abgeschafft, nicht aber die Erhebung zu Abmahnungen und Kündigungsgründen. Hier sieht Schaar weiterhin Nachbesserungsbedarf. (ghi)

...

Quote31. Dezember 2009 17:57
41seitiger Lebensberechtigungsnachweis ELENA (Editiert vom Verfasser am 31.12.09 um 18:15)
edgar666 (mehr als 1000 Beiträge seit 02.09.06)

Verdi-Bsirske:
"Sinn mache ELENA, wenn Beschäftigte nicht mehr bei ihrem Arbeitgeber
vorstellig werden müssen, weil sie Wohngeld beantragen wollen - das
gehe den Chef nichts an. Aber die Liste der an ELENA zu meldenden
Daten umfasse mittlerweile 41 Seiten."

Fazit:
Der kleine Mann, der Knecht, soll auf Linie gebracht werden.
Eine entwickelte Parallelgesellschaft wird die logische Folge sein.
Der Lord Siegelverwahrer und Daten-Gauleiter läßt aus dem
Kompetenz-Zentrum (KZ) grüßen. Eine Demokratie sieht anders aus!

Das war mal ein Traum: Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit

...

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/foren/S-41seitiger-Lebensberechtigungsnachweis-ELENA/forum-171851/msg-17872008/read/




Aus: "Datenschutzbeauftragter kritisiert weiterhin Arbeitnehmerdatenspeicherung" (31.12.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutzbeauftragter-kritisiert-weiterhin-Arbeitnehmerdatenspeicherung-894156.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat erneut Bedenken gegen das Datenerfassungs- und Vernetzungsprogramm "Elena" vorgebracht. Es sieht den Entwurf (PDF-Datei: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2009/0892-09.pdf) aus dem Bundesarbeitsministerium für eine Verordnung zur Übermittlung der Daten für den Elektronischen Entgeltnachweis als zu unbestimmt an, er sei möglicherweise verfassungswidrig. Es müsse verhindert werden, dass "intime Daten" aus Arbeitsverhältnissen an das zentrale Elena-System übertragen werden, meinen die Datenschützer. Sie appellieren daher an den Bundesrat, den Vorstoß in seiner jetzigen Form abzulehnen.

Der Bundesratsausschuss für Arbeit und Sozialpolitik befasst sich am morgigen Donnerstag mit dem Entwurf für die Datensatzverordnung. Laut ULD lässt er weitgehend offen, welche konkreten Informationen über Beschäftigte ein Arbeitgeber an die Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung des Bunds übermitteln muss. Die benötigten Datensätze solle ein "nicht demokratisch legitimiertes Gremium" in einer zusätzlichen technischen Datensatzbeschreibung festlegen. Dabei vertreten seien allein Sozialversicherungsinstitutionen und Kommunen. Eine Beratung erfolge durch die Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftliche Verwaltung und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Für die Datenschützer ist fraglich, ob eine Verordnung als Rechtsgrundlage für die Übermittlungsverpflichtung genügt. Wegen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sei höchstwahrscheinlich ein parlamentarisch legitimiertes Gesetz erforderlich.

Das ULD stört sich zum Beispiel daran, dass Arbeitgeber melden sollen, ob einer Kündigung eine Abmahnung vorausgegangen war. In einem Freitextfeld sollte das vermeintlich vertragswidrige Verhalten, welches Anlass zur Entlassung gab, beschrieben werden. Zudem sollte auf Fehlzeiten etwa aufgrund von legalen oder illegalen Streiks verwiesen werden. Eine überarbeitete Version der Beschreibung (PDF-Datei) von Ende Dezember verzichtet auf Angaben über die Teilnahme an Protestkundgebungen. Das Arbeitsministerium hat ferner angekündigt, dass alle Daten in dem Katalog noch einmal auf ihre Notwendigkeit hin geprüft werden sollten.

Trotzdem bemängelt das ULD das vorgesehene Verfahren zur Festlegung der Datensätze. ULD-Leiter Thilo Weichert geht davon aus, dass derzeit eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung vor allem der strittigen personenbezogenen Informationen fehlt. Solange Bund und Länder hier nicht nachgebessert hätten, "muss unseres Erachtens kein Arbeitgeber entsprechende Meldungen vornehmen". Generell kritisiert der Datenschutzbeauftragte, dass "die zentrale Speicherung der Daten aller Beschäftigten in der Bundesrepublik auf Vorrat eine völlig andere Qualität als das bisherige Verfahren hat, bei dem im Bedarfsfall eine Bescheinigung auf Papier ausgestellt wurde".

Beim Bundestag sind unterdessen zwei Online-Petitionen zu Elena anhängig. Ein Antrag, der derzeit von knapp 7000 Mitzeichnern unterstützt wird, fordert die komplette Aufhebung des Verfahrens. Zur Begründung heißt es, dass "unzulässig Daten erhoben werden, die weit über den ursprünglichen Sinn des Gesetzes hinausgehen". Damit werde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die zweite Petition macht sich allein für eine Zusammenstreichung der Arten der Fehlzeiten stark, um den Bürger nicht "total gläsern" erscheinen zu lassen. Dieses Begehren hat derzeit etwas über 2000 Unterstützer. Für die nordhessischen Jusos steht derweil fest: "Das Elena-Gesetz muss weg", um weiteren Formen der Vorratsdatenspeicherung einen Riegel vorzuschieben. (Stefan Krempl) / (anw)

Quote27. Januar 2010 21:57
man ist doch ganz einfach :-)
Eric1000 (12 Beiträge seit 13.11.09)

... eindeutig ist elena genau das selbe wie die kaderakte in der DDR ... nur noch schlimmer .

[...]



Aus: "Bundesrat soll Übermittlung sensibler Daten an Elena verhindern" (27.01.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-soll-Uebermittlung-sensibler-Daten-an-Elena-verhindern-914959.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Spitzenpolitiker der Liberalen machen im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gegen den elektronischen Entgeltnachweis (Elena) mobil. Die FDP wolle das System, mit dem monatliche Gehaltsabrechnungen und andere persönliche Daten von Arbeitnehmern in einem zentralen Register bei der Deutschen Rentenversicherung gespeichert werden sollen, kippen, kündigten FDP-Fraktionsvize Gisela Piltz und der parlamentarische Geschäftsführer der Liberalen, Christian Ahrendt, gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) an.

Mit Elena drohe "die lückenlose Dokumentation des Alltags aller Berufstätigen", warnte Ahrendt laut dem Bericht. Der Staat dürfe aber nicht verdachtsunabhängig etwa Informationen erheben, wann ein Arbeitnehmer gestreikt habe oder wann er oder seine Kinder krank gewesen seien. Generell lesen die beiden FDP-Politiker das Urteil aus Karlsruhe als Aufforderung an die Politik, "sich bei der Datensammelwut zurückzunehmen". Bundesregierung und Bundestag müssten "die klaren Feststellungen" des Verfassungsgerichts ernst nehmen und "ein neues Datenbewusstsein schaffen".

Zuvor hatte auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Fortbestand von Elena sehr skeptisch beäugt. Es sei "sehr fraglich, ob das Sammeln all dieser Daten geboten ist", sagte die Liberale laut einem Bericht der Financial Times Deutschland auf einer Tagung der "Berliner Datenschutzrunde" am Donnerstag. Der Richterspruch aus Karlsruhe werde Auswirkungen auf viele Projekte zur Datenerfassung haben.

Erst Anfang März hatte der Bundestag einen Antrag der Grünen zur Aussetzung von Elena kontrovers diskutiert. Die Opposition hatte damals mit Ausnahme der SPD vorgebracht, dass der Spielraum für anlasslose Datenspeicherungen wie das ursprünglich von Rot-Grün vorangebrachte Elena-Verfahren gemäß der neuen Vorgaben der Hüter des Grundgesetzes enger werde. Politiker der Union und der SPD hatten beim Einkommensregister dagegen alle Auflagen aus Karlsruhe erfüllt gesehen.

Ahrendt und Piltz verschärften laut NOZ auch ihre Kritik an der geplanten Einführung des elektronischen Personalausweises im November. Das neue Hoheitsdokument ist ihrer Ansicht nach "nicht sicher, schon gar nicht für zehn Jahre Gültigkeitsdauer". Die Bürger liefen damit Gefahr, dass ihre Daten unbefugt ausgelesen würden. Es drohe verstärkter Identitätsdiebstahl. Zudem bestünde keine Notwendigkeit, biometrische Merkmale in den Ausweis aufzunehmen. Die beiden FDP-Politiker wiederholten zugleich ihre Forderung, das Großprojekt bis 2020 auf Eis zu legen. (Stefan Krempl) / (se)

Quote14. März 2010 10:50
Das fällt denen ja ziemlich spät ein...
The Independent

...aber gerade noch rechtzeitig vor der NRW-Wahl, die ja bislang ganz
im Licht einer von Lobbyisten käuflich erwerbbar erscheinenenden
Regierungsparteienlandschaft steht. Es wäre glaubwürdiger gewesen,
die beiden eminent bedeutsamen Themen ELENA und Personalausweis
gleich im Berliner Koalitionsvertrag abschlägig zu regeln, zumal sich
das VDS-Votum aus Karlsruhe ja schon im Vorfeld abgezeichnet hatte.


Quote14. März 2010 13:43
Guten Morgen, liebe FDP!
snopo

Wir haben jetzt März, d.h. die Erprobung läuft seit 2 1/2 Monaten.
Ihr seid seit ca. fünf Monaten an der Macht.
Und auch ohne Bundesverfassungsgericht darf man in diesem Land gerne
sein Gehirn einschalten!

...



Aus: "FDP will zentrales Einkommensregister Elena zu Fall bringen" (14.03.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/FDP-will-zentrales-Einkommensregister-Elena-zu-Fall-bringen-954388.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Viele Arbeitgeber in Deutschland haben ihre Angestellten offenbar nicht ausreichend über den elektronischen Entgeltnachweis ELENA informiert. Nach einer aktuellen Umfrage, wurden 56 Prozent der Arbeitnehmer nicht über die Weitergabe ihrer Lohn- und Gehaltsdaten informiert.

Mehr noch: 40 Prozent kennen das Gesetz gar nicht. Die Umfrage wurde im Auftrag des Betriebssoftware-Anbieters Sage vom 10. bis 17. März unter knapp 500 Angestellten durchgeführt.

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Angestellten über die Datenweiterleitung zu informieren. "Aber meist steht das nur ganz klein links unten auf der Lohnabrechnung - oder anderswo im Kleingedruckten", versucht Rena Tangens vom Datenschützer-Verein Foebud das Informationsloch zu erklären.

Viele Unternehmen hätten sich eine Aufschub-Erlaubnis geholt, um erst später umstellen zu müssen. Denn das neue Verfahren bringe für die Firmen einen großen bürokratischen Aufwand. "Wir wissen das, weil viele an uns herantreten und erzählen, dass ihr Arbeitgeber erst ab Mai melden wolle", sagte Tangens, "dann aber rückwirkend bis Januar". Positive Beispiele seien Unternehmen, in denen die Angestellten separate Schreiben erhalten - auch das habe es gegeben. "Wir stellen aber auch viel Verwirrung fest".

Foebud initiiert und koordiniert eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Verfahren. Eine Woche nach dem Start der Aktion haben bislang über 20.000 Menschen an der Aktion beteiligt. Die Verfassungsbeschwerde soll bis 31. März beim Bundesverfassungsgericht abgegeben werden.

QuoteHans Burger schrieb am 23. März 2010 um 08:57

oder desinteressiert ....

In unserem Unternehmen wurde dem Gehaltsnachweis ein Beiblatt im DIN A4-Format angehängt. Trotzdem können über 90% unserer Mitarbeiter mit dem Begriff ELENA nichts anfangen, da sie das Blatt entweder nicht gelesen oder die Hintergründe der Information nicht verstanden haben. Immer wieder höre ich die Aussagen "Ich habe nichts zu verbergen, die wissen doch eh schon alles über mich ...". Ich kann nur jedem raten sich an der Verfassungsbeschwerde zu beteiligen, da hier ein Datenpool geschaffen wird, dessen vollständiges Gefahrenpotential kaum abzusehen ist! Es ist ein Skandal, wie schamlos unsere Politik sich dabei auf die Naivität und Sorglosigkeit der meisten Bürger verläßt. Als IT-Leiter eines mittelständischen Industriebetriebs kann ich nur warnen, denn in mehr als 20 Jhren im IT-Geschäft habe ich bis heute noch kein 100% sicheres und fehlerfreies System gefunden! Mißbrauch in irgeneiner Form ist IMMER möglich!



Aus: "ELENA: Deutsche Arbeitnehmer oft ahnungslos" Sibylle Gassner (22. März 2010)
Quelle: http://www.silicon.de/cio/strategie/0,39038989,41529429,00/elena+deutsche+arbeitnehmer+oft+ahnungslos.htm


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Quote[...] Deutschland, 16.03.2010 – Nachdem Anfang März das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung  verkündet wurde, an dessen Klage sich bereits über 34.000 Betroffene beteiligt hatten, begleiten der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der FoeBuD seit Montag auch gegen das ELENA-Verfahren eine Massenklage.

ELENA steht für den elektronischen Entgeltnachweis. Dabei werden Einkommensnachweise nicht nur wie bisher den Angestellten ausgehändigt, sondern zusätzlich noch in Form eines multifunktionellen Datensatzes an eine zentrale Speicherstelle gesendet und dort für bis zu fünf Jahre lang gespeichert.

Ab 2015 sollen die Daten auch von Kranken- und Pflegekassen, Renten- und Unfallversicherungen, Sozialämtern und Studentenwerken genutzt werden können. Betroffen von der umfangreichen Erfassung sind neben Angestellten auch Beamtinnen und Beamte, Berufssoldat/innen und Richter/innen.

Zunächst wollten die ELENA-Gegner vor Einreichung der Klage das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung abwarten, da es sich bei der Arbeitnehmerdatenbank um eine ähnlich weitreichende Datenerfassung handelt. Weil das Gesetz allerdings vor einem Jahr beschlossen wurde und eine Verfassungsbeschwerde binnen Jahresfrist eingereicht werden muss, verbleiben den Datenschützern nur wenige Tage um die Klageschriften beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzureichen. Betroffene Arbeitnehmer können sich bis zum 25. März an der Klage beteiligen.

Quellen

    * www.spiegel.de: ,,Verfassungsbeschwerde gegen ,,Elena" – Datenschützer starten Angriff auf riesigen Sozialdaten-Speicher" (16.03.2010)
    * www.heise.de: ,,Mitmach-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA gestartet" (15.03.2010)



Aus: "Verfassungsklage gegen ELENA-Verfahren eingeleitet" (Veröffentlicht: 18:34, 16. Mär. 2010 (CET))
Quelle: http://de.wikinews.org/wiki/Verfassungsklage_gegen_ELENA-Verfahren_eingeleitet


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Quote[...] Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) stellt die zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten auf den Prüfstand. In seinem Ministerium gebe es erhebliche Zweifel an der Praxistauglichkeit der Erfassung von elektronischen Entgeltnachweisen (Elena), berichtete das Handelsblatt. Aus Sicht des Wirtschaftsministeriums bringe die monatliche Datenübermittlung besonders kleineren Firmen einen unverhältnismäßig großen Mehraufwand. "Wir können uns eine Mittelstandskomponente vorstellen, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen von der elektronischen Meldepflicht und damit von neuer Bürokratie befreit", hieß es im Wirtschaftsministerium.

"Elena" fasst alle Daten von Arbeitnehmern und Beamten zusammen, die für einen Einkommensnachweis nötig sind. Die Arbeitgeber sind seit dem 1. Januar verpflichtet, dafür die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten zu melden. Ziel des Vorhabens ist es, Bürokratie abzubauen. Von 2012 an sollen die Sozialbehörden auf Basis dieser Daten Leistungen auszahlen oder auch verweigern.

In der vergangenen Woche hatten 22.000 Kläger Verfassungsbeschwerde gegen Elena eingereicht. Sie sehen darin eine grundgesetzwidrige Vorratsdatenspeicherung. Auch konservative Politiker haben sich kritisch über die Datenerfassung geäußert. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, meint, Elena gehe weit über die  verdachtsunabhängige Protokollierung von Telekommunikationsdaten hinaus. Vor zwei Wochen war bekannt geworden, dass Elena noch einmal auf den Prüfstand kommen soll.

Die zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten ist Teil der unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder eingeleiteten Hartz-Reform. Die seinerzeit errechnete Summe von 87 Millionen Euro, die die Unternehmen durch den Bürokratieabbau einsparen sollten, sieht das Wirtschaftsministerium laut dem Bericht ebenfalls skeptisch. "Davon profitieren lediglich Konzerne und große Mittelständler", heißt es. Rot-Grün habe sich Elena schöngerechnet. (anw)


Quote6. April 2010 15:28
Besser wäre es wenn er die Bevölkerung vor ELENA verschont
Beauregard (264 Beiträge seit 29.07.08)

Leider darf man soviel von dem Herrn wohl nicht erwarten ...




Aus: "Wirtschaftsminister will Mittelstand vor Elena verschonen" (06.04.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Wirtschaftsminister-will-Mittelstand-vor-Elena-verschonen-970382.html


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Quote[...] Der elektronische Entgeltnachweis (ELENA) wird auch vom Arbeitsministerium infrage gestellt. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, dass ein Moratorium und eine anschließende Neuregelung von ELENA denkbar sei, wenn den Firmen "sehr viele Mehrkosten" entstünden. Er betonte zudem, dass das Wirtschaftsministerium federführend sei. Was dort entschieden wird, werde man mittragen.

ELENA fasst alle Daten von Arbeitnehmern und Beamten zusammen, die für einen Einkommensnachweis nötig sind. Die Arbeitgeber sind seit dem 1. Januar verpflichtet, dafür die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten unter anderem zu Einkommen, Arbeitsstunden, Krankheitstagen und Urlaubstagen an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Die zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten ist Teil der unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder eingeleiteten Hartz-Reform. Zuletzt hatte Wirtschaftsminister Brüderle ein Moratorium für ELENA angedeutet. Dies sei sinnvoll, wenn ELENA keine Entlastung für den Mittelstand bringe.

Unterdessen warnt der IT-Branchenverband Bitkom davor, ELENA zu stoppen. Es sei ein Fehler, auf die Kosten für Chipkarten und die elektronische Signatur zu schauen und Einsparungen von 85 Millionen Euro zu ignorieren. Mit den angenommenen Einsparungen verweist der Bitkom jedoch auf eine Berechnung des Wirtschaftsministeriums, die als völlig veraltet gilt. In ihr tauchen keine Kostenrechnungen für die Chipkarte auf, da angenommen wurde, dass 2012 zum Start der ELENA-Abfragen mit dem beendeten Rollout der elektronischen Gesundheitskarte allgemein Karten im Umlauf sind, die eine digitale Signatur speichern können. Derzeit gehen Fachleute davon aus, dass die elektronische Gesundheitskarte frühestens 2015 allgemein verfügbar ist.

Außerdem wurden die jährlichen Kosten für eine qualifizierte elektronische Signatur mit 3,30 Euro im Jahr angesetzt, sie liegen derzeit aber bei mindestens 20 Euro. Bei der Beantragung von Wohngeld oder Arbeitslosengeld I soll die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Sozialamt diese Kosten für die Signaturkarte übernehmen. An dieser Regelung hatte sich Kritik entzündet, die sich vor allem auf die Kosten für die notwendigen Lesegeräte bezog, die von Städten und Gemeinden angeschafft werden müssen.

Über die nun laufende ELENA-Debatte, die eine Verschiebung und Überprüfung des Vorhabens allein aus Kostengründen thematisiert, sind die Bürgerrechtler vom FoeBuD ungehalten. Sie vermissen eine politische Debatte über die "Vorratsdatenspeicherung von Arbeitnehmerdaten". Der FoeBuD hat eine Verfassungsklage gegen ELENA initiiert und organisiert.

Update:
Mittlerweile wird ein (zumindest vorübergehender) Stopp für ELENA immer wahrscheinlicher: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärte laut dpa am Mittwoch in Berlin ebenfalls, sie sei für eine Überprüfung des Projekts. (Detlef Borchers) / (jk)


Aus: "Weiteres Rätselraten um ELENA" (07.07.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Weiteres-Raetselraten-um-ELENA-Update-1034148.html

-.-

Quote[...] BERLIN. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle hat aus allen beteiligten Lagern massive Unterstützung für seinen Vorstoß erhalten, die massenhafte Speicherung von Arbeitnehmerdaten auf Eis zu legen. Als Gründe für den Stopp werden sowohl Kostenexplosion als auch technische Mängel genannt.

Einst war der elektronische Entgeltnachweis (Elena) als deutsches Vorzeigeprojekt zum Bürokratieabbau gedacht. Nun steht die erst im Januar in Betrieb genommene zentrale Speicherstelle für Arbeitnehmerdaten vor dem Aus, wie Brüderle gestern im Handelsblatt ankündigte.

Das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises war von der Großen Koalition beschlossen und zum Meilenstein des Bürokratieabbaus und Signal für Innovation erklärt worden. Die Zeit, in der rund drei Millionen Arbeitgeber etwa 60 Millionen Beschäftigungsnachweise im Jahr in Papierform ausstellten, sollte der Vergangenheit angehören. Mit dem neuen Verfahren sollten die Firmen 85 Mio. Euro pro Jahr sparen.

Die Freude daran währte nur kurz. Der Mittelstand bemängelte, dieses Einsparvolumen werde nicht erreicht. Die Kommunalverbände klagten, die Kosten von Elena, insbesondere für die dafür geplante elektronische Signatur, liefen aus dem Ruder. Die Rede war von Summen oberhalb von einer Milliarde Euro. Jedenfalls könne die angepeilte Größenordnung von zehn Euro pro Karte mit der elektronischen Signatur nicht gehalten werden. Mit dieser Signaturkarte sollte der Bürger seine Daten freigeben können.

Die Kosten pro Arbeitnehmer, die ab 2012 mit einer digitalen Unterschrift Wohn- oder Elterngeld abrufen sollen, würden statt der geplanten zehn Euro inzwischen auf 60 bis 80 Euro geschätzt, geht aus einem Schreiben der Spitzenverbände der Kommunen an die Regierung hervor. Unterm Strich könne das Projekt etwa 3,2 Mrd. Euro kosten.

...

Quote06.07. 13:46
Talkabout

Solange der Bürger keine Einsicht und keinen Einfluß darauf hat welche Daten da versendet werden, solange werde ich gegen diese elektronische Versklavung ankämpfen.



Aus: "Breite Front gegen Datensammelprojekt" von Thomas Sigmund (06.07.2010)
Quelle: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/elena-breite-front-gegen-datensammelprojekt;2613656



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#11
Quote[...] Die Bundesregierung will den umstrittenen elektronischen Gehaltsnachweis "Elena" wieder abschaffen. Die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie Arbeit und soziales haben sich laut einer gemeinsamen Mitteilung von Montag darauf verständigt, "das Verfahren schnellstmöglich einzustellen". Als Grund geben die Ministerien die noch ungenügende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur an. Diese sei für das Elena-Verfahren aber "datenschutzrechtlich zwingend geboten".

Damit ist ein nicht nur datenschutzrechtlich höchst umstrittenes IT-Großprojekt des Bundes gescheitert. Mit dem System sollte der Papierkram auf dem Amt verringert werden. Der "elektronischen Entgeltnachweis" sollte bei Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Elterngeld die Arbeitgeberbescheinigungen auf Papier ersetzen und Abläufe erleichtern.

Im Januar war das Projekt in die erste Phase gegangen. Seither müssen Arbeitgeber mit ihren monatlichen Gehaltsabrechnungen für jeden ihrer Beschäftigten zahlreiche Eckdaten wie Name und Anschrift, Versicherungsnummer, Gesamt-, Steuer- und Sozialversicherungs-Bruttoeinkünfte, Abzüge für die Sozialversicherung sowie steuerfreie Bezüge verschlüsselt an die zentrale Datenbank der Deutschen Rentenversicherung übermitteln.

Diese enorme Datensammlung rief die Datenschützer auf den Plan. Das Bundesverfassungsgericht wurde mehrfach angerufen, lehnte einen Eilantrag gegen Elena im vergangenen September aber ab. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte Elena im Januar grundsätzlich infragegestellt. Ihr Parteikollege, der ehemalige Innenminister Gerhart Baum, hält das Verfahren für verfassungswidrig. Die Bundesregierung will nun dafür sorgen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht werden.

Im Wirtschaftsministerium gab es darüber hinaus Zweifel an der Praxistauglichkeit sowie Befürchtungen, vor allem mittelständische Unternehmen könnten unverhältnismäßig belastet werden. Die Kommunen hatten zudem vor Mehrkosten von bis zu 250 Millionen Euro gewarnt. Auch im Arbeitsministerium und der CDU/CSU regte sich Widerstand. Ein Antrag der Grünen auf eine Moratorium war vom Bundestag allerdings abgelehnt worden. Fürsprecher fand Elena schließlich nur noch der IT-Branche.

Die Arbeitgeber müssen nun von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Das Wirtschaftsministerium werde in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, teilten die Ministerien weiter mit. Die Investitionen sollen aber nicht umsonst gewesen sein: Das Arbeitsministerium werde ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Elena-Infrastruktur für "ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung" genutzt werden könne. (vbr)

Quote18. Juli 2011 19:27
Na das ist aber nett.
bickerdyke (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.01)

Da macht sich jemand Gedanken darüber, dass kleine und
mitelständische Unternehmen unverhältnismässig belastet werden
könnten....

EIN HALBES JAHR NACHDEM DAS GANZE SYSTEM EINGERICHTET UND BEZAHLT
WERDEN MUSSTE!!


Quote18. Juli 2011 20:11
Untote leben länger
schnelleschnecke (54 Beiträge seit 09.07.06)

> Das Arbeitsministerium werde ein Konzept erarbeiten,
> wie die bereits bestehende Elena-Infrastruktur für
> "ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren
> in der Sozialversicherung" genutzt werden könne.

Mit anderen Worten: das Ding wird in ein paar Jahren unter anderem
Namen wieder auferstehen.


Quote19. Juli 2011 08:54
Nanu? Träum ich?
FrogmasterL

Die Regierung beendet freiwillig ein gescheitertes Großprojekt,
anstatt wie sonst alles schönzureden und ob der Alternativlosigkeit
und torpedogeilen Vorteile(die irgendwann vielleicht sogar die
Nachteile kompensieren) noch weitere Millionen und Planstellen da
reinzuschmeissen? ...



Aus: "Elena: Der elektronische Gehaltsnachweis kommt in den Schredder" (18.07.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Elena-Der-elektronische-Gehaltsnachweis-kommt-in-den-Schredder-1281341.html

-.-

Quote[...] Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Anfang vom Ende des elektronischen Entgeltnachweises (Elena) formell besiegelt. Das Bundeskabinett hat dazu in seiner Sitzung einen Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium zur Einstellung des vielfach kritisierten IT-Großprojektes verabschiedet. Laut der "Formulierungshilfe", die an ein anderes Gesetz gekoppelt werden soll, wird das Elena-Gesetz komplett aufgehoben und die alte Rechtslage wiederhergestellt. Die Regierung setzt damit eine Absprache vom Juli um, in der die ungenügende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur als Hauptgrund für die Einstellung von Elena genannt wurde.

Eine Sprecherin des Wirtschaftsressorts zeigte sich gegenüber heise online zuversichtlich, dass das Vorhaben im Herbst rasch Bundesrat und Bundestag passieren werde und so bis spätestens Anfang Januar 2012 in Kraft treten könne. Zu diesem Zeitpunkt würde sonst die zweite Elena-Phase greifen, in der die bei der Zentralen Speicherstelle vorgehaltenen, von den Arbeitgebern gelieferten Daten erstmals abgerufen werden könnten.

Die bereits erhobenen rund 700 Millionen Datensätze sollen laut dem Entwurf gelöscht werden. Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung müssen Arbeitgeber mit ihren monatlichen Gehaltsabrechnungen für jeden ihrer Beschäftigten aber noch zahlreiche Informationen wie Name und Anschrift, Versicherungsnummer, Gesamt-, Steuer- und Sozialversicherungseinkünfte, Abzüge für die Sozialversicherung sowie steuerfreie Bezüge verschlüsselt an die zentrale Datenbank der Deutschen Rentenversicherung übermitteln.

Parallel zu der Aufhebungsinitiative hat das Kabinett Eckpunkte des Bundesarbeitsministeriums für ein "projektorientiertes Meldeverfahren in der Sozialversicherung" beschlossen. Es gehe dabei zunächst um ein "Forschungsprojekt", wie das mit Elena aufgebaute Wissen über neue Wege zum Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern weiter genutzt werden könne, erläuterte eine Ressortsprecherin gegenüber heise online. Eine Zeitspanne für diese Vorhaben gebe es noch nicht. Die Regierung hofft, dass die millionenschweren Aufwendungen für den Aufbau und Betrieb des Systems zum E-Gehaltsnachweis so nicht ganz verpuffen. Über die genauen bisherigen Kosten des Verfahrens kann die Bundesregierung noch keine Auskunft geben.

Kerstin Andreae, wirtschaftspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen, und ihr für Innenpolitik zuständiger Kollege, Konstantin von Notz, sprachen von einem "Ende mit Schrecken für Elena". Das Aus für das Projekt sei lange überfällig gewesen, da es "datenschutztechnisch völlig aus dem Ruder gelaufen" sei und nicht den erhofften Bürokratieabbau mit sich gebracht habe. Die Kosten des Verfahrens seien explodiert; die Verunsicherung sowohl auf Unternehmerseite als auch bei den Bürgern sei groß gewesen. Die beiden Politiker bedauern, dass sich Schwarz-Gelb erst nach einem über Monate geführten Zuständigkeitsstreit und dem Treiben der Opposition dazu durchringen konnte, Elena "klammheimlich" vor der Sommerpause zu beerdigen. Die Bundesregierung muss nun nach Ansicht der Grünen "umgehend zukunftsfähige und unbürokratische Meldestrukturen aufbauen", die hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht werden. (Stefan Krempl) / (jk)




Aus: "Bundesregierung beschließt Aus für Elena" (21.09.2011)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-beschliesst-Aus-fuer-Elena-1347406.html


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Quote[...] Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für den Stopp des elektronischen Entgeltnachweises (Elena) gegeben. Er hat dazu das Beherbergungs- und Handelsstatistikgesetz passieren lassen, mit dem der Bundestag im September einen Änderungsantrag zur Abwicklung des umstrittenen IT-Projekts verknüpft hatte. In einer Entschließung (PDF-Datei: http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_2034972/SharedDocs/Drucksachen/2011/0601-700/608-11_28B_29,templateId%3Draw,property%3DpublicationFile.pdf/608-11%28B%29.%20pdf) fordern die Länder die Bundesregierung aber auf, umgehend zu prüfen, welche Daten auch nach Inkrafttreten des Gesetzes sowie im Licht der angestrebten Nachfolgeregelung für ein "projektorientiertes Meldeverfahren in der Sozialversicherung" noch zu löschen seien.

Hintergrund des Drängens des Bundesrates ist, dass im Rahmen des Elena-Verfahrens etwa von jeweils zuständigen Rentenversicherungsträgern bereits einschlägige Aufzeichnungskonten für Beamte, Soldaten und Richter angelegt wurden. Diese würden nach Beendigung des Projekt nicht mehr benötigt werden, schreiben die Länder. Laut ersten vorläufigen Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung Bund seien davon rund 120.000 Versicherte betroffen. Dem Bundesrat zufolge kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch bei anderen Behörden Daten im Rahmen des Verfahrens gespeichert worden seien, die nun nicht mehr erforderlich seien und vernichtet werden müssten. Insgesamt sollen laut dem Gesetz zunächst 700 Millionen Datensätze gelöscht werden. (Stefan Krempl) / (vbr)

Quote8. November 2011 08:09
"Datenlöschung" zu fordern ist naiv
shandar

Bei den Massenspeicherpreisen wird kaum jeamand wirklich Daten
löschen. Man nimmt sie aus der Produktion. Daten, die einmal im
System sind können praktisch nicht mehr aus der Welt geschafft
werden.

Und wenn es nur ein fehlgeleiteter Admin ist, der sich mal schnell
ein Backup auf eine externe Festplatte zieht. Backups machen ist ja
des Admins Pflicht.

Möglicherweise sind die Daten ja irgendwann mal zu was gebrauchen,
und ein Terabyte kostet weniger als 100 Euro...



Aus: "Bundesrat fordert umfangreiche Datenlöschung nach Elena-Aus" (07.11.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-fordert-umfangreiche-Datenloeschung-nach-Elena-Aus-1374760.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Alle personenbezogenen Daten, die für das System des Elektronischen Entgeltnachweises (Elena) von über 35 Millionen Arbeitnehmern gesammelt wurden, sind gelöscht. Davon hat sich nach eigenen Angaben der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, überzeugt. Die rund 700 Millionen Datensätze waren bei der früheren Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren gespeichert.

Kurz nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufhebung des Elena-Verfahrensgesetzes Anfang Dezember 2011 hatte Schaar, der den Datenbankhauptschlüssel verwaltet hatte, sämtliche Schlüssel vernichtet. Juristisch betrachtet waren die Daten damit bereits als gelöscht anzusehen; alle am Elena-Verfahren Beteiligten hatten sich aber darauf verständigt, die Daten auch physisch zu löschen.

Der Bundestag hatte Elena Ende September 2011 beerdigt. Als Hauptgrund für die Einstellung des Systems wurde seinerzeit die ungenügende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur genannt. Kritiker wie der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum monierten aber auch, dass an zentraler Stelle sämtliche Daten gesammelt und für fünf Jahre vorgehalten würden. (anw)

Quote16. April 2012 11:09
Ist schon klar
Trololol (134 Beiträge seit 24.10.11)

hat man ihm eine leere Festplatte gezeigt und gesagt, dass die Daten
vorher da drauf waren? Und noch ein paar leere Bänder, vom gelöschten
Backup.

Niemand kann "mal eben" feststellen, dass alle Kopien von
irgendwelchen Daten gelöscht wurden.

Ich vermute, dass er sich von den "Experten" vor Ort die
Informationen geholt hat. Wer schon mal in einem solchen Audit saß,
weiß, wie dort die Wahrheit verbogen wird um nicht negativ
aufzufallen.


QuoteeDonkey, 16. April 2012 11:18

Möchten Sie "Elena-Daten" wirklich in den Papierkorb verschieben?


QuoteGotgalf, 16. April 2012 15:22

Dass die Daten gelöscht sind ist so wahr wie die Existenz Gottes
Man kann es glauben, oder man kann es bleiben lassen.



Aus: "Elena-Daten sind gelöscht" (16.04.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Elena-Daten-sind-geloescht-1526018.html