[...] Auf der Fachtagung begrüßte Amtschef Duppler denn auch den Ex-Generalleutnant Grätz, einst Vize des letzten SED-Verteidigungsministers Horst Keßler, als alten Bekannten und mit warmen Worten. Grätz' Anwesenheit zeige das gewachsene Vertrauen zwischen den Zeitzeugen und dem Bundeswehr-Forschungsinstitut, so Duppler nach der Erinnerung mehrerer Teilnehmer. Das sei ein Beitrag zur viel beschworenen inneren Einheit Deutschlands, auf den man sehr stolz sei.
Vorbei mit der Höflichkeit war es dann allerdings nach dem Referat des Historikers und Publizisten Roman Grafe über die Grenztruppen der DDR. Grafe, der als Journalist jahrelang die Mauerschützenprozesse begleitet hat und Autor eines viel beachteten Buchs über die innerdeutsche Grenze ist, mochte dem Auditorium den Hinweis nicht ersparen, dass der "Kollege" (so ein Moderator) Grätz wegen Beihilfe zum Totschlag an dem Mauerflüchtling Lutz Schmidt rechtskräftig zu 15 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden sei.
"Der Totschläger sitzt in der ersten Reihe", klagte Grafe vom Podium den Schmusekurs des MGFA gegenüber den ehemaligen DDR-Verantwortlichen an. "Es herrschte Totenstille", erinnert sich Peter-Joachim Lapp, ehemaliger Deutschlandfunk-Redakteur und renommierter DDR-Forscher, an die Situation: "Alle waren entsetzt." Erregt sei dann MGFA-Forschungsdirektor Professor Hans-Erich Volkmann aufgesprungen, so übereinstimmend Zeugen: Ausfälle gegenüber Teilnehmern werde er als Veranstalter nicht zulassen; er entschuldige sich ausdrücklich für die Äußerungen Grafes.
Aus: "Geistige Wiedervereinigung der Militärs scheint vollendet" (SPIEGEL ONLINE - 19. April 2003: Hans Michael Kloth, Eklat bei Bundeswehr-Institut. "Der Totschläger sitzt in der ersten Reihe")
Quelle:
http://www.havemann-gesellschaft.de/info157.htm-.-
[...] Roman Grafe (* 1968 im Nordosten der ehemaligen DDR) ist ein deutscher Autor und freier Journalist.
Roman Grafe wurde 1968 in der damaligen DDR geboren. Nach einigen erfolglosen Versuchen gelang es Grafe im Januar 1989 in die Bundesrepublik Deutschland überzusiedeln. Anschließend studierte er Journalistik an der Journalistenschule St. Gallen in der Schweiz. Seit 1993 arbeitet Grafe als Autor und freier Journalist u. a. für die ARD und die Süddeutsche Zeitung. Seine Bücher behandeln vor allem die Geschichte der Innerdeutschen Grenze und die Prozesse gegen die Mauerschützen und ihre Befehlsgeber.
[...] Das Landgericht Berlin untersagte Roman Grafe und dem Siedler-Verlag mit Urteil vom 2. Februar 2006 die weitere Verbreitung des Buches Deutsche Gerechtigkeit. Der ehemalige Politoffizier der DDR-Grenztruppen Sven Hüber, der heute in gehobener Position bei der Bundespolizei tätig ist, hatte gegen das Buch geklagt. Er hatte sich auf den Schutz seiner Anonymität berufen und argumentiert, es gebe kein öffentliches Interesse an der Nennung seines Namens.
Dem Kläger wird in dem Buch indirekt eine moralische Mitschuld am Tod von Chris Gueffroy vorgeworfen. Gueffroy ist das letzte Opfer, das durch Waffeneinsatz an der innerdeutschen Grenze ums Leben kam.
Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) veröffentlichte im Dezember 2006 einen Aufruf, in dem gegen ein Verbot des Buches protestiert wurde. Zu den 45 Unterzeichnern gehörten etliche Prominente, u. a. Wolfgang Thierse, Wolf Biermann, Erich Loest und Ralph Giordano, aber auch Wissenschaftler, Juristen und Polizeibeamte. Die Verbreitung dieses Protestschreibens wurde der IGFM kurz darauf gerichtlich untersagt; ebenso (am 19. Dezember durch das Landgericht Berlin) der Robert-Havemann-Gesellschaft, die den Aufruf übernommen hatte.[1]
Im März 2007 wurde das Urteil in der Berufung vom Kammergericht Berlin aufgehoben.[2][3] Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte im September 2007 eine Beschwerde Hübers gegen die Nichtzulassung der Revision ab. Hüber hat gegen diese Entscheidung eine Anhörungsrüge erhoben, über die noch nicht entschieden ist. Laut Süddeutscher Zeitung wird er in dem Rechtsstreit von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) finanziell unterstützt.[4]
Aus: "Roman Grafe" (10/2007)
http://de.wikipedia.org/wiki/Roman_Grafe-.-
[...] Berlin (Deutschland), 20.03.2007 – Das Berliner Kammergericht hat am Montag die namentliche Nennung eines früheren Offiziers der DDR-Grenztruppen für zulässig erklärt und ein anders lautendes Urteil des Berliner Landesgerichts vom 2. Februar 2006 aufgehoben. Hintergrund ist die Klage des Vorsitzenden des Hauptpersonalrats der Bundespolizei, Sven Hüber, gegen den Journalisten Roman Grafe, der 2004 in seinem Buch „Deutsche Gerechtigkeit. Prozesse gegen DDR-Grenzschützen und ihre Befehlsgeber“ erwähnt hat, dass Hüber 1989 als Politoffizier im Berliner Grenzregiment 33 (Treptow) diente. In dem Abschnitt über Hüber wurde von der Erschießung Chris Gueffroys am 6. Februar 1989 berichtet. Gueffroy war das letzte Opfer, das durch Waffeneinsatz an der innerdeutschen Grenze ums Leben kam.
Grafe gibt Hüber in seinem Buch indirekt eine moralische Mitschuld am Tod des DDR-Flüchtlings. Hüber klagte vor dem Landgericht Berlin gegen die Verbreitung des Buches. Hüber wies eine Mitverantwortung für die Ermordung Gueffroys von sich und berief sich auf den Schutz seiner Anonymität. Es gebe, so Hüber, kein öffentliches Interesse an der Nennung seines Namens. Das Berliner Landgericht folgte der Argumentation Hübers und untersagte mit Urteil vom 2. Februar 2006 dem Siedler-Verlag die weitere Verbreitung der Publikation. Mit der gleichen Begründung wurde der Süddeutschen Zeitung eine Berichterstattung über das Verfahren untersagt. Verlag, Autor und Süddeutsche Zeitung hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt und haben jetzt vom Kammergericht Recht bekommen.
Laut einem Bericht der Südthüringer Zeitung ließ Richter Stefan Neuhaus bei dem Verfahren keine Emotionen aufkommen. „Wir haben die Sache vorberaten“, eröffnete er die Verhandlung. Es bestehe die Tendenz, das Urteil zu ändern und die Klage abzuweisen. Sven Hüber erschien nicht vor Gericht. „Der Kläger“, teilte Anwalt Johannes Eisenberg mit, „befindet sich seit dem 12. März in Übersee.“ Am Nachmittag erging das Urteil. Eine Revision ist nicht zugelassen.
Aus: "Kammergericht stärkt Pressefreiheit" (Artikelstatus: Fertig 13:34, 20. Mär. 2007 (CET))
Quelle:
http://de.wikinews.org/wiki/Kammergericht_st%C3%A4rkt_Pressefreiheit-.-
Sven Hüber, Funktionär bei der Gewerkschaft der Polizei und ehemaliger Politoffizier der DDR-Grenztruppen, prozessiert wegen der Preisgabe seiner Vergangenheit in verschiedenen Medien. Autor Roman Grafe, dessen Buch im Zusammenhang mit der Causa nicht mehr verbreitet werden konnte, schildert seine Sicht auf den Fall. sueddeutsche.de dokumentiert seine Erinnerungen.[...] Das Schulfernsehen der ARD widmete Hübers Leben in der DDR 2002 eine ganze Sendung: Sven als Baby, im Kindergarten, bei der Jugendweihe, als Grenzsoldat. Sein "erstes Leben" nennt es der Zeitzeuge Hüber. Schließlich: Hüber in seinem schicken Büro im Innenministerium und beim Biertrinken mit Bundesinnenminister Schily.
Der Beitrag vermittelt den Eindruck, Sven Hübers Laufbahn sei geradezu zwangsläufig gewesen, da er als Heranwachsender einer totalen Indoktrination nicht entkommen konnte und keinerlei Zweifel an dem ihm vermittelten Weltbild hatte: "Die ostdeutschen Kommunisten sind von ihrer Politik überzeugt. (...) Sven Hüber ist überzeugt. (...) Die Partei ist von ihm überzeugt." Dabei wird verdrängt, dass Millionen andere Menschen in der DDR genauso indoktriniert worden waren, ohne eine solche Karriere anzustreben und sich sogar bewusst vom SED-Staat abwendeten.
Der Beitrag unterschlägt die Tätigkeit Sven Hübers als Politoffizier im Grenzregiment 33 und somit seine herausragende Verantwortung beim Durchsetzen des "ideologischen Schießbefehls" (Zitat Landgericht Berlin im Urteil gegen die SED-Führung wegen der Tötung Chris Gueffroys).
Als Jugendinstrukteur des Regiments war Sven Hüber (für ein doppeltes Facharbeitergehalt) mitverantwortlich für die Erziehung "zum tiefen Klassenhass gegen die Feinde des Sozialismus" sowie für "die Ausprägung der Bereitschaft, jeden Befehl widerspruchslos zu erfüllen".
Der Beitrag verschweigt auch die leicht zu recherchierende Tatsache, dass Hüber schon in seiner Diplomarbeit (1987) ein umfangreiches "klassenmäßig geprägtes Feindbild" aufgebaut hatte, zur "politisch-moralischen Vorbereitung der Angehörigen der Grenztruppen der DDR auf den Grenzdienst". Dabei bezeichnete er das mörderische DDR-Grenzregime als legitim. Das Thema der Arbeit war sein späterer Arbeitgeber: "Der Bundesgrenzschutz als Instrument imperialistischer Macht- und Herrschaftssicherung".
Aus der Konfrontationsstrategie der BRD resultiere der "aggressive und reaktionäre Charakter" des Bundesgrenzschutzes. (Er habe die Arbeit "allein zum Zwecke der Erlangung des Diploms gefertigt, ohne davon, was er da geschrieben hat, inhaltlich überzeugt zu sein", sagt Hüber heute über die Hetzschrift. Und dass er "selbstverständlich derartige Auffassungen für falsch hielt".)
[...] Nachdem Sven Hüber seine Kritiker mit Hilfe des Berliner Landgerichts flächendeckend zum Schweigen gebracht hat, wagt das ARD-Magazin "Kontraste" im März 2007 einen Beitrag mit dem Titel: "Kein Name, kein Gesicht - warum die DDR-Geschichtsschreibung nicht von Gerichten zensiert werden darf". Autor Benedict Mülder lässt Hüber mit Gesicht und vollem Namen erscheinen.
Wenige Tage darauf macht das Berliner Kammergericht dem Zensur-Spuk ein Ende: Herr Hüber sei durch die Buch-Veröffentlichung "nicht aus der Anonymität hervorgezogen worden", er sei selber durch Fernsehauftritte und Vorträge ans Licht der Öffentlichkeit getreten, sagt der Vorsitzende Richter, Stefan Neuhaus, zu Beginn der Verhandlung. Die angegriffene Buchpassage sei richtig, "es sind wahre Tatsachen, die behauptet werden". Die dabei mitschwingende Kritik sei als Meinungsäußerung zulässig. "Was soll ich dazu sagen?", fragt Anwalt Eisenberg, diesmal so gar nicht rotzig, sondern geradezu unheimlich kleinlaut: "Ich verliere ja sowieso."
Die Hüber-Klagen gegen Siedler/Grafe und die SZ werden abgewiesen, die Kosten der Verfahren trägt der Kläger. Sven Hüber habe "als Angehöriger des Führungsstabs eines Grenzregiments das System der ,Grenzsicherung‘ gestützt und dazu beigetragen, dass es funktionierte", steht im Urteil. Er habe "an einer Indoktrination der Grenzsoldaten des Regiments mitgewirkt".
Und: "Die Presseberichte mögen für den Antragsteller lästig und unangenehm sein. Es ist nachvollziehbar, dass der Antragsteller gerade in seiner jetzigen Funktion als Vorsitzender des Hauptpersonalrates der Bundespolizei nicht an seine Tätigkeit als Offizier der Grenztruppen der DDR öffentlich erinnert werden möchte. Dennoch kann der Antragsteller unter Hinweis auf sein Persönlichkeitsrecht nicht ihm missliebige öffentliche Kritik unterbinden." Es gibt noch einen Richter in Berlin, denke ich.
Etwa 40.000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten entstanden bisher in den Verfahren "Hüber gegen den Rest der Welt" für den Kläger. Die ersten Rechnungen hat die Gewerkschaft der Polizei bereits für ihn beglichen – regelwidrig, wie es scheint: Hübers Kampf für die Verheimlichung seiner Vergangenheit und gegen die Meinungsfreiheit ist ein "rein privatrechtlicher Rechtsstreit, eine Streitigkeit zwischen Privaten", wie Anwalt Eisenberg dem Gericht mitteilte.
Solche privaten Rechtsstreitigkeiten dürfen jedoch nach der GdP-Rechtsschutzordnung nicht mit Gewerkschaftsgeldern bezahlt werden. Die Gewährung von Rechtsschutz sei vertraulich, wehrte Hübers Genosse im GdP-Vorstand Josef Scheuring Nachfragen ab.
Hüber prozessiert ungeniert weiter gegen Siedler/Grafe, bis zum Bundesgerichtshof. Durch die "rufmörderische Berichterstattung" sorgt er sich, beim "beruflichen Fortkommen beeinträchtigt zu werden", denn "übel beleumundete Beschäftigte machen in der Regel keine berufliche Karriere mehr". Bislang hat Bundesinnenminister Schäuble, der sich regelmäßig mit Sven Hüber trifft, Kritiker zurückweisen lassen mit der Begründung, Hüber sei vor der Einstellung überprüft worden, und in seine "privaten Rechtsstreitigkeiten" sei das Ministerium nicht verwickelt.
Einige Bundespolizisten haben inzwischen offen gegen ihren obersten Personalvertreter protestiert. Der BGH soll ihm letztlich einen Persilschein ausstellen, dass er mit dem "tragischen Tod des Chris Gueffroy nie etwas zu tun gehabt" habe. "Ich bin ein rechtschaffener Mann, nicht vorbestraft und habe mir noch nie etwas Rechtswidriges zu Schulden kommen lassen", erklärte er dem Gericht eidesstattlich.
Die Karlsruher Richter lehnen Sven Hübers Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im September 2007 ab.
24.10.2007 21:16:28
Legpatnost: "Ich bin ein rechtschaffener Mann, nicht vorbestraft und habe mir noch nie etwas Rechtswidriges zu Schulden kommen lassen"
Wie wahr, wie wahr. Er hat schließlich einem System gedient, das seine Taten durch Gesetz legitimierte.
Ismirschlecht.
Trotzdem, danke SZ, für diese umfang-, wie fakten-, wie lehrreiche Berichterstattung.
24.10.2007 21:42:06
benutzer1100: @Legpatnost und Co:
Wenn man auf der richtigen Seite geboren wurde,
kann man leicht über andere richten,
die auf der falschen Seite ihr Leben fristen mussten.
Was seid Ihr nur für Heuchler.
Ihr hättet genauso gehandelt wie dieser Hübner, denn Ihr seid nicht
besser.
24.10.2007 21:57:34
Beismark:
'die auf der falschen Seite ihr Leben fristen mussten'
Niemand muSSte oder muSS auf der falschen Seite sein Leben fristen.
24.10.2007 21:59:48
telefonterror: @benutzer1100:
genau er hatte keine Chance nicht als Politoffizier der Grenztruppen der DDR zu arbeiten, war drüben praktisch jeder ... kaum aus der Schule raus schon Politoffizier. Er wurde gezwungen seine Karriere so zu machen, schon klar. Wenn er mit seinem Lebenslauf nicht klarkommt ist es sein Problem, hat bei A13 später bei seiner Pension genügend Zeit darüber zu sinnieren.
Wie hoch ist die Stasi-Opferrente nochmal?
24.10.2007 22:04:17
benutzer1100: Politoffizier Hübner
Richtet nicht, damit Ihr nicht gerichtet werdet.
24.10.2007 22:39:27
Legpatnost: "Ihr hättet genauso gehandelt wie dieser Hübner, denn Ihr seid nicht besser"
Genau, benutzer1100.
Und aus diesem Grund gab es in der DDR 16,35 Millionen (Stand Januar 1990, Quelle Wikipedia) Polit-Offiziere in Grenzregimentern.
Was es dagegen im Arbeiter- und Bauern-Staat nicht gab, waren...
-einfache unbescholtene Arbeiter und Bauern
-EINE VIERTEL MILLION verurteilte politische Gefangene in 41 Jahren,
-Millionen von Untersuchungshäftlinge in 17 Untersuchungsgefängnissen der Stasi,
-Millionen von ausspionierten und aufgrund "falscher überzeugung" tagtäglich repressiv benachteiligter Bürger,
-und letztlich 1065 Grenz- und Mauertote.
Alles das gab's nicht, lieber benutzer1100, weil jeder nur werden konnte wie der Polit-Offizier im Grenzregiment 33, Sven Hüber.
24.10.2007 22:55:03
benutzer1100: @Lagpatnost
Schön gebrüllt Löwe nur mein Posting war an Dich und deinesgleichen gerichtet,
denn ich schätze Dich als einen ein, der auch zur Offizierskaste gehört und genauso
ehrgeizzerfressen seine Ziele vor Augen hatte.
Du in einer westlich orientierten Welt und Hübner eben in einer kommunistisch orientierten Welt.
Hübner hatte Pech und Du eben Glück.
24.10.2007 23:11:49
Legpatnost: Ach komm, nu ist gut, benutzer1100.
Erstens ENTSTAMME ich keiner Offizierskaste und zweitens wurde ich selbst auch keiner. Was hat aber das mit dem Thema zu tun. Wollen Sie nun behaupten, wer (hier im Westen) Soldat oder Polizist (wie Sie selbst auch mal) wird oder ist oder war oder nur gern würde, der wäre auch in der DDR Polit-Offizier in einem Grenzregiment geworden und hätte den Todesschuß auf flüchtende Mitmenschen wenn nicht selbst abgegeben, so doch zumindest für sich und gegenüber anderen gerechtfertigt?
Wie und warum denn das? Was soll das für eine Logik sein? Gut, Sie konstatieren mir "ehrgeizzerfressenheit", Ihre Sache. Tun Sie das. Aber wer sind nun die armen "Meinesgleichen"?
Ist'n bissl wirr. Bringen Sie mir ein gutes Argument, dann reden wir nochmal drüber. Ansonsten lassen wirs.
Ungeachtet dessen...
freundliche Grüße
Legpatnost
24.10.2007 23:25:21
benutzer1100: @Legpatnost
Na ja, ich hatte gedacht bei Ihren Fähigkeiten, dass es da zu einem Offizier
in der Bundeswehr und später bei der franz. Legion gereicht hätte.
Ich kann Sie ja nur beurteilen, wie Sie schreiben und recherchieren.
Sorry, nochmal, dann habe ich mich halt geirrt.
25.10.2007 00:01:21
dekla: benutzer
benutzer100, es gab ne menge leute da die es anders gemacht haben,
man muss net überall mitmachen
25.10.2007 00:23:50
benutzer1100: @dekla:
Offiziere sind eine eigene Kaste, die sind im Westen genauso mental
schlimm als sie im Osten waren.
Der Menschen-Typ ist gleich, nur die Weltanschaung und die Indoktrinierung
ist verschieden.
Auf Befehl machen die alles was ihr Vorgesetzter von ihnen verlangt und sei es noch so unmenschlich.
Und bitte vergessen Sie das GG, denn erst kommt der Befehl, die Ausführung
und erst später das GG und das Gewissen.
Ich spreche doch nicht vom "Normalbürger" sondern eben nur von dieser Elite.
25.10.2007 01:08:16
derblauebarbar: "Ich möchte Frieden haben."
Frieden kann er haben, wenn er tot ist. So wie das Maueropfer. Bis dahin wird er sich wohl mit der Kritik an seiner Person abfinden müssen, auch wenn's ihm nicht paßt.
Die Argumente, die ganze verottete Einstellung ist 1:1 wie nach dem
Krieg beim Einsatzgruppenprozess. Die (teilweisen) Argumentationsstrategien der Richter zur Entlastung des Angeklagten auch. Soweit, so bekannt und schlecht.
Was ich nicht verstehe, ist das geduldige Ausharren seines neuen Arbeitgebers, findet die Gewerkschaft der Polizei denn wirklich keinen Besseren?
25.10.2007 10:57:27
Legpatnost: @NobleHouse
Nur um nicht mißverstanden zu werden, NobleHouse: Die von mir aufgeführte Zahl von 16,35 Millionen Menschen war, Stand Januar 1990, die Bevölkerungszahl der DDR.
Dass ich schrieb: "Und aus diesem Grund gab es in der DDR 16,35 Millionen [...] Polit-Offiziere in Grenzregimentern" sollte nur verdeutlichen, dass es nach benutzer1100's Aussage, es sei als ganz natürlich anzusehen, unter den dort gegebenen Verhältnissen eine Richtungsentscheidung und Karriere wie Sven Hüber zu verfolgen, dass es also nach diesen Worten eben auch 16,35 Millionen Polit-Offiziere hätte geben müssen. Was natürlich nicht der Fall war.
[...]
MfG
Legpatnost
25.10.2007 14:15:12
AK871: Ach ja, ich vergaß...
...bezüglich der "Verwendung" von Personal aus den 12 Jahren von 33 bis 45, mit oder ohne Schuld haben sich beide deutsche Staaten nichts genommen. Der Kleinere hat nur immer wieder auf den Größeren mit Dreck geschmissen, ohne dass der Größere vom Dreck des Kleineren wußte.
Ein gewisser Herr Paulus, zum Jahreswechsel 42/43 kommandierender General, später Generalfeldmarschall, der 6. Armee der Heeresgruppe Süd, war Ende der 50er Jahre Gastdozent an der Militärakademie der DDR in Dresden, sein persönlicher Adjudant, ein gewisser Oberst Adam, hat da ein sehr interessantes Buch geschrieben. Herr Paulus ist hier übrigens nur als Beispiel angeführt, ob seines im Januar 43 erworbenen Bekanntheitsgrades.
Es kommt dabei nicht auf die absolute Anzahl und auch nicht auf das Maß der Verstrickung an, der Sachverhalt als solcher ist ausreichend um jegliches "Sieh was DER da macht.." moralisch in Abrede zu stellen.
Derjenige werfe den ersten Stein, der da frei ist von jeglicher Schuld.
Für manche Sprüche ma[g] ich es wirklich, das Buch der Bücher.
26.10.2007 18:45:16
hase69: Hoher Offizier
Oberleutnant ein "hoher Offizier"?
Na gut, ich war zuletzt Gefreiter, da war auch ein Oberleutnant ziemlich "hoch". Kommt eben immer auf die Perspektive an *bg*. Auf jeden Fall musste jeder in den BGS "Übernommene" damals jeden Tag damit rechnen "gegauckt" zu werden. Und alle, die länger als wenige Jahre in den DDR-Grenztruppen oder bei der Paßkontrolle ("PKE", Stasi) dienten, wurden eh nicht übernommen. Und dann solche Meldung! Das haute schon rein :-(
Aus: "Vom DDR-Politoffizier zum Bundespolizisten: Eine deutsche Karriere und ein Justiz-Albtraum" (24.10.2007)
Quelle:
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/842/139551/