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[Data Mining und Abweichungsanalyse... ]

Started by Textaris(txt*bot), June 09, 2005, 04:42:11 PM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Handy-Apps sammeln mit Zustimmung von Nutzerinnen und Nutzern GPS-Daten und geben sie für Werbezwecke weiter. Dieses Vorgehen ist legal und bekannt. Allerdings zeigt eine Recherche des Portals netzpolitik.org und des Bayerischen Rundfunks (BR), in welch enormen Ausmaß sich so erhobene Daten käuflich erwerben lassen – und wie leicht Nutzer damit identifiziert werden können.

Den Berichten der beiden Medien zufolge bietet etwa ein US-Datenhändler online an, Standortdaten von etwa elf Millionen deutschen Handys zu verkaufen. Insgesamt gehe es um 3,6 Milliarden einzelne Standortdaten – die der in den Berichten nicht genannte Händler als Vorschau auf ein noch größeres Angebot über einen in Berlin ansässigen Datenmarktplatz verschenkt.

Demnach decken die 3,6 Milliarden erfassten Standorte einen Großteil Deutschlands ab. Erfasst werden sie zwar erst, nachdem Nutzerinnen und Nutzer dies erlaubt haben. Der Recherche zufolge gehen viele Menschen damit sorglos um: So würden aus den online frei verfügbaren Daten private Details ersichtlich, etwa Besuche in Suchtkliniken oder Bordellen, die Nutzern zugeordnet werden können.

Der Recherche zufolge enthält der frei verfügbare Datensatz auch Bewegungsprofile von Menschen, die für die Sicherheit des Landes relevant sind. So habe etwa eine Person identifiziert werden können, die für einen deutschen Geheimdienst arbeite. Eindeutig identifiziert sei auch eine Person, die sich in hoher Position eines nicht genannten Bundesministeriums mit Sicherheitsfragen befasst.

Das Bundesumweltministerium, das auch für Verbraucherschutz zuständig ist, zeigte sich den Berichten zufolge "alarmiert" über das Ergebnis der Recherchen. "Sind die Daten erst einmal in die Werbenetzwerke eingespeist, verlieren die Nutzer jegliche Kontrolle", zitieren netzwelt.org und der BR das Ministerium. "Derartige sensible personenbezogene Informationen sollten in einer freien Gesellschaft nicht für kommerzielle Zwecke Dritter verfügbar sein."

Auch Bundestagsabgeordnete fordern Konsequenzen aus den Erkenntnissen über das Ausmaß des Datenhandels. Konstantin von Notz (Grüne), der Vorsitzende des für Aufsicht über Geheimdienste zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremiums, bezeichnete die Situation demnach als "relevantes Sicherheitsproblem", die ein "untragbarer Zustand" sei. 

Roderich Kiesewetter (CDU), von Notz' Stellvertreter in dem Ausschuss, forderte demnach zusätzliche Regulierungen. Sie sollten verhindern, dass "solche Datensätze (...) von gegnerischen ausländischen Diensten im Rahmen hybrider Kriegsführung verwendet werden".

Vor Missbrauch der Daten warnen auch der Verbraucherschutz und die gemeinnützige Organisation HateAid, die Opfern von Hasskriminalität hilft: "Für Betroffene von digitaler Gewalt ist das ein massives Sicherheitsrisiko", sagte etwa die Juristin Anna Wegscheider von HateAid den Berichten zufolge. Stalker könnten etwa solche Daten nutzen, um Personen ausfindig zu machen.


Aus: "US-Datenhändler bietet Milliarden Standortdaten deutscher Handys an" (16. Juli 2024)
Quelle: https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2024-07/datenschutz-datenhandel-standortdaten-ueberwachung-abgeordnete-spionage

QuotePrima_Klima

Was kann man einem Bewegungsprofil entnehmen?

# Wo und wie lange arbeite ich?
# Wo kaufe ich ein? Teuer? Billig? Spezialgeschäfte?
# Welche Ärzte suche ich auf? Psychiater? Onkologen? Regelmässig?
# Teure Restaurants oder billige Kneipen?
# Urlaub im Luxus oder low Budget?
# Politische Veranstaltungen? Kritisch?
# Kultur? Theater oder Konzert?
# usw.

Man kann daraus ein prima Profil ableiten, sei es für Werbezwecke oder politische Manipulation, wie z. B. beim Referendum zum Brexit. Die Möglichkeiten sind vielfältigst.


QuoteHans12312

Sobald Personen in "hoher Position" (Zitat) betroffen sind ist Überwachung sofort ein Risiko. Solange nur das gemeine Volk betroffen ist, nennt es sich Vorratsdatenspeicherung und ist voll ok.


QuoteSuhrkamp

Ich bin stets für Offenheit im zwischenmenschlichen Umgang und hätte keine Bedenken, meine Standortdaten öffentlich zu machen. Auf Werbeangebote reagiere ich in der Regel nicht und habe, was mein Privatleben betrifft, nichts zu verbergen.


QuoteK4799

Ihre Standortdaten können in Verbindung mit ihrem Namen dazu verwendet werden ihre Kinder zu finden. Menschen mit denen sie befreundet sind.

Hat jemand den sie kennen und regelmäßig treffen Probleme mit einem Stalker?
Wurden Bilder von jemandem den sie kennen geleakt? Evtl. sogar mit dem vollen Namen oder Wohnort?
Niemand interessiert ob sie bei Edeka oder Aldi einkaufen. Der Rest ist der Teil, der ihnen Gedanken machen sollte.


QuoteKazuma

Streamen Sie denn auch schon aus Ihrem Schlafzimmer? Sie sagen doch Sie hätten nichts zu verbergen.


Quotedh82

Satire bitte kennzeichnen. Andernfalls müsste man Sie bitten, den Artikel zu lesen.


Quoteambigo

Es ist gleichgültig, ob Sie was zu verbergen haben, oder nicht. Mit dem, was Sie im Internet an Informationen im Internet hinterlassen, könnte jeder Auszubildende in Cyberkriminalität ihnen eine neue Identität verpassen, die mit ihrem realen Leben nichts mehr zu tun hat. Also: Nicht wundern, wenn irgendwann das SEK vor Ihrer Tür steht und Sie wegen Waffen- und Drogenhandels verhaftet.


QuoteSuhrkamp
Antwort auf @_jedermann_

Die von Ihnen zitierten Beispiele treffen allesamt auf mich nicht zu.


QuoteHansPeterCGN
Antwort auf @Suhrkamp

Armer Irrer :)


QuoteFh. v. Drais

Dass wir getrackt werden können, wissen wir alle, aber wie weit das gehen kann, wissen viele nicht. Dem Artikel hätte daher ein Hinweis darauf gut getan, dass und wie man die Standortdatenübermittlung ganz oder weitgehend abstellen kann.


Quoteullibulli

Das wirklich krasse an der Geschichte ist eher....

Dass der deutsche Staat noch nicht einmal zur Verbrechensverfolgung auf die Daten zugreifen kann, während jede Big-Data-KI in den USA uns komplett trackt.

Entweder wir machen endlich Ernst mit Datenschutz und schmeißen auch M365 raus, oder wir passen den Datenschutz an die Realität an.


Quoteambigo

Nicht überraschend. Das Faszinierende ist ja, in welch verschwindend geringem Ausmaß die Begeisterung für Technik und Digitalisierung mit dem damit verbundenen Verständnis für Datensicherheit korrespondiert, egal wohin man schaut.


Quotemustafa.manni

Das ist keine große Überraschung und vermutlich nur die Spitze des Eisbergs. Man kann nun lange Diskussion führen, wer welchen Bedingungen zugestimmt hat und was man wie regulieren könnte, es wird aber nichts passieren: Praktisch das ganze Internet und der Smartphone/Tablet/Smart TV Markt ist auf diesem Geschäftsmodell aufgebaut, daher wird sich nie eine politische Mehrheit finden, die dort effektiv einen Riegel vorschiebt.


QuoteGut-für-Deutschland

Und das alles ganz ohne Huawei.
Dabei dachte ich, nur die wären der Teufel.


QuoteSphinks

Das ist in höchstem Maße beunruhigend. Wer benötigt solche Daten? In der harmlosen Variante: Marketingfirmen, die wissen wollen, wann, wo und wem sie Produkte andrehen können (Achtung, wöchentlicher Einkauf startet, jetzt schnell mit Werbung XY beschallen). In der kritischen Variante: Autoritäre Staaten, die Kontrolle über ihre gläsernen Bürger haben möchten bzw. diese Daten für Kriegsführung nutzen. Realistisch wird fast jede/r von uns bereits solche Daten geteilt haben, denn das Ausschalten von Trackern ist mühsam und anfällig für Flüchtigkeitsfehler.  ...


QuoteHeimweh04

"Für Betroffene von digitaler Gewalt ist das ein massives Sicherheitsrisiko"

Nein, es ist für uns alle ein massives Sicherheitsrisiko. ...


QuoteEric S.

Solange die Daten nicht dazu genutzt werden, um mich von einer Drohne töten zu lassen, ist ja alles gut.


QuoteRedEarl

Gut dass wir die chinesischen Technik bei Infrastrukturprojekten jetzt ausgeschlossen haben, weil sie Daten speichern könnten. Könnten.


QuotePressimist

Ich möchte nicht abfällig erscheinen, aber wo liegt bei dieser Meldung der Neuigkeitswert? Das ist doch alles schon seit Jahren bekannt.


Quotefrimoe


Wer das nicht will, kann eine Menge tun. Zugreifen auf GPS ausschließlich navi-app. Wlan und bt aus wenn man es grade nicht braucht. Die meisten Leute schütteln über mich den Kopf, weil ich viele Apps nicht nutze. Alle, die Zugriff eben auf GPS, Kontakte, Fotos wollen.


...

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die polizeiliche Fahndung mittels Standortdaten beliebiger Handys ist verfassungswidrig, sagt das US-Bundesberufungsgericht für den fünften Bundesgerichtsbezirk einstimmig. Diese Art der Rasterfahndung sei ein Verstoß gegen den vierten Zusatzartikel der US-Verfassung, der willkürliche Durchsuchungen untersagt. Bürgerrechtler wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) begrüßen das Urteil, mit dem sich das Gericht bewusst gegen den vierten Bundesgerichtsbezirks stellt. Dort werden die sogenannten geofence warrants für zulässig erachtet.

Anlass für die aktuelle Entscheidung United States v Smith et al (Az. 23-60321) ist ein Überfall auf einen Lastkraftwagen der US-Post in Mississippi im Februar 2018. Die Post-Polizei nutzte im November 2018 die damals relativ neue Methode, einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss (warrant) gegen Google zu erwirken. Der Datenkonzern hatte daraufhin mitzuteilen, welche Android-Handys mit aktivierter Standortaufzeichnung (Location History) sich während einer bestimmten Stunde am Tag des Überfalls in einem rund 100.000 Quadratmeter großen Gebiet rund um den Tatort aufgehalten haben. Die Standortaufzeichnung ist in Androids Voreinstellung nicht aktiviert.

Google muss dazu die Standortverläufe aller Android-User weltweit durchforsten. Weil das Unternehmen zigtausende solcher Befehle jedes Jahr erhält, dauert das ein paar Monate. Außerdem ist die räumliche Eingrenzung nicht immer exakt möglich. Treffer werden dann gesiebt und mit Daten von Mobilfunkbetreibern sowie aus anderen Quellen angereichert. Im April 2019 nannte Google Identifikationsnummern dreier Android-Geräte, die zum fraglichen Zeitpunkt in einem rund 328.000 Quadratmeter großen Gebiet verortet wurden (eines mittels GPS, zwei mittels WLAN-Daten). Zwei davon führten die Ermittler schließlich zu zwei Männern; einer der beiden konnte in der Folge von einem Zeugen identifiziert werden. Beide Verdächtige wurden schließlich zusammen mit einem dritten Mann für den Überfall verurteilt.

Dieses Urteil bekämpften sie mit dem Argument, die Durchsuchung des Standortverlaufs aller Androidkonten sei ein Verstoß gegen den vierten Zusatzartikel der US-Verfassung, weshalb die daraus gewonnen Beweise im Verfahren nicht hätten verwertet werden dürfen. Das Bundesberufungsgericht gibt ihnen nun teilweise recht: Android-Nutzer dürften davon ausgehen, dass ihr Standortdatenverlauf geheim bleibe. Der vierte Zusatzartikel der US-Verfassung sei grundsätzlich als Schutz gegen staatliche Fischzüge in Form unbeschränkter Durchsuchungen (general warrant) konzipiert. Daher seien Durchsuchungsanordnungen, die sich praktisch gegen jedermanns Standortdaten richten, "kategorisch ausgeschlossen".

Allerdings habe die Post-Polizei damals in gutem Glauben an die Rechtmäßigkeit ihres Vorgehens gehandelt, weshalb die Beweisverwertung zulässig sei. Damit bleibt die Verurteilung der drei Männer aufrecht. Zukünftige Ermittlungen in Louisiana, Mississippi und Texas dürfen diese Variante der Rasterfahndung mit Abfrage des Standortverlaufes aller Android-Handys aber nicht mehr nutzen – solange der US Supreme Court nicht anders entscheidet.

Dass sich dieser mit der Materie befasst, anlässlich dieses Falles oder eines anderen, ist gar nicht so unwahrscheinlich. Denn im Juli hat das US-Bundesberufungsgericht für den vierten Bundesgerichtsbezirk mit 2:1 Stimmen entschieden, dass die Standortabfrage aller Android-Handys für einen zwei Stunden langen Zeitraum überhaupt kein Eingriff in die Privatsphäre seien (United States v. Chatrie, Az. 22-4489). Damit sei nicht einmal der richterliche Durchsuchungsbeschluss (warrant) erforderlich. Chatrie hat eine neuerliche Überprüfung durch eine erweiterte Richterbank des selben Gerichts beantragt, worauf es aber keine Rechtsanspruch gibt. Der vierte Bundesgerichtsbezirk umfasst Maryland, North und South Carolina sowie Virginia und West Virginia.

Somit gibt es zwei einander diametrale widersprechende Entscheidungen von Bundesberufungsgerichten, was die Wahrscheinlichkeit einer Erörterung vor dem US Supreme Court (SCOTUS) stark erhöht. Außerdem hat der SCOTUS in den letzten Jahren besonders viele Entscheidungen aus dem fünften Bundesgerichtsbezirk, dessen Gericht als konservativstes des Landes gilt, umgedreht. Gleichzeitig könnte die Entscheidung aus dem vierten Bundesgerichtsbezirk einem früheren SCOTUS-Erkenntnis widersprechen: Im Fall Carpenter v United States hat das Höchstgericht erkannt, dass Ermittler Handy-Standortdaten bei Mobilfunknetzbetreibern nur mittels warrant eruieren dürfen. Für einen warrant müssen die Strafverfolger bereits andere Informationen haben, die einen konkreten Tatverdacht begründen. Zur Überwachung beliebiger Handys, gegen deren Inhaber es keinen konkreten Verdacht gibt, sollten US-Gerichte demnach keinen Durchsuchungsbeschluss ausstellen.

Vor dem Höchstgericht des US-Staates Minnesota ist derzeit der Fall State v Contreras-Sanchez (Az. A22-1579) anhängig. Dort wollten die Ermittler von Google wissen, welche Android-Handys eine bestimmte Straße entlang gefahren sind – während eines gesamten Monats. Google übergab die Daten schließlich für eine Woche. Die EFF beteiligt sich an dem Verfahren und argumentiert, die umfassende Datenauswertung aller Android-Handys weltweit sei ein Verstoß gegen die Verfassung Minnesotas sowie den vierten Zusatzartikel der US-Verfassung. Da könnte die aktuelle Entscheidung des fünften Bundesgerichtsbezirks helfen.

...


Aus: "US-Berufungsgericht: Handy-Fahndung ist verfassungswidrig" Daniel AJ Sokolov (14.08.2024)
Quelle: https://www.heise.de/news/US-Berufungsgericht-Handy-Fahndung-ist-verfassungswidrig-9834035.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Nach 50 Jahren konnte die Polizei den Mord an einer Schwedin in Kalifornien aufklären. Der mutmaßliche Täter Michael Mullen wurde in Idaho festgenommen.

Ein jahrzehntealter Cold Case wurde in den USA offenbar geknackt: Aufgrund von DNA-Beweisen konnten die Ermittler Michael Eugene Mullen (75) als Verdächtigen im Zusammenhang mit dem Tod der Schwedin Nina «Nadine» Fischer im Jahr 1973 identifizieren. Dies teilt das Marin County Sheriff's Office mit. Mullen wurde am Mittwoch in der Nähe von Salmon im US-Bundesstaat Idaho verhaftet und wartet nun auf seine Auslieferung nach Kalifornien.

Fischer lebte mit ihrem Mann und ihrer kleinen Tochter in San Rafael, Kalifornien, als die 31-Jährige im November 1973 ermordet wurde, informierte das Büro des Sheriffs von Marin County in einer Medienmitteilung. Sowohl Fischer als auch ihr Ehemann waren schwedische Staatsangehörige und bereiteten sich darauf vor, wieder nach Schweden zu ziehen.

Fischers Ehemann fand ihre Leiche, als er von der Arbeit nach Hause kam. Sie war vergewaltigt und dreimal angeschossen worden. Ihr zweijähriges Kind wurde unverletzt in einem anderen Zimmer gefunden.

Die Strafverfolgungsbehörden befragten einige Zeugen, darunter Umzugshelfer und einen Gutachter, der am betreffenden Tag im Haus gewesen war. Jedoch ergaben die Ermittlungen keine Hinweise und der Fall blieb viele Jahre ungelöst, wie aus Zeitungsartikeln nach Fischers Tod hervorgeht.

Im Jahr 2021 übergab dann das Büro des Sheriffs von Marin County den Fall an das Familiensuchprogramm des kalifornischen Justizministeriums. Dieses vergleicht die DNA von Tatorten mit einer Erbmaterial-Datenbank, um Verwandte eines potenziellen Verdächtigen zu finden.

Nach mehreren Monaten ergab die DNA dann tatsächlich eine mögliche Spur, und nach drei weiteren Jahren der Untersuchung wurde Mullen als der Verdächtige identifiziert. Aktuell wird er im Gefängnis von Lemhi County in Idaho festgehalten.


Aus: "DNA-Spuren überführen 75-Jährigen in mysteriösem Mordfall" Reto Bollmann (21.08.2024)
Quelle: https://www.lessentiel.lu/de/story/usa-dna-spuren-ueberfuehren-75-jaehrigen-in-mysterioesem-mordfall-103171898

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Bayern hat den Pilotbetrieb der Palantir-Software für ihre "verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform" (VeRA) abgeschlossen. VeRA befindet sich seit dem 25. Dezember 2024 im Echtbetrieb. Dies teilte ein Sprecher des Bayerischen Innenministeriums auf Anfrage von heise online mit. Über einen bereits abgeschlossenen Mantelrahmenvertrag könnte es die Technik aus Bayern für die gesamte deutsche Polizei geben. Der Bundesrat fordert den Einsatz als Interimslösung nun ein.

Der Pilotbetrieb von VeRA lief demnach vom 2. September 2024 bis einschließlich 24. Dezember 2024. Als Quellen für eine automatisierte Abfrage über VeRA hat Bayern inzwischen sein Vorgangsbearbeitungssystem (VBS), sein Fallbearbeitungssystem (FBS), den Fahndungsbestand der Bayerischen Polizei (INPOL-Land-Bayern) und den polizeilich lagerelevanten Schriftverkehr (EPost – dient dem bundesweiten Nachrichtenaustausch) angebunden. Dazu seien auch "verfahrensrelevante Datenfelder aus dem Einsatzleitsystem (ELS) und dem Programm zur Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten (ProVi) angebunden und für die Analyse zur Verfügung gestellt" worden. Der Datenbestand im System kann erweitert werden: "Die Anbindung von weiteren Datenquellen ist abhängig vom fachlichen Bedarf der Analysedienststellen."

Die Polizei Bayern will Palantir den Weg ebnen. Die Pläne zur "Bundes-VeRA" waren aber zwischenzeitlich auf Eis gelegt worden, als die Innenministerien einiger Länder das Überwachungssystem ablehnten und auch das Bundesinnenministerium sich dafür entschied, statt Palantir für die Polizei eine eigene Recherche- und Analyseplattform zu schaffen.

Diese Plattform gibt es bisher bis jetzt nicht. Aktuell liege die Priorität im Programm Polizei 20 darin, die Daten der Teilnehmer in das P20-Datenhaus zu bekommen, teilte eine Sprecherin des BMI auf Fragen von heise online am 7. März 2025 mit. Solange diese Daten-Überführung nicht erfolgt sei, würde ein entsprechender Service zur Auswertung und Analyse nicht stattfinden, "die Entwicklung des Services Auswertung und Analyse (ist) zurückgestellt worden, bis die Überführung der Daten weiteren Fortschritt erreicht hat". Es sei "momentan nicht vorgesehen, 'eine Lösung von Palantir als Interimslösung' für die Datenanalyse im Bund einzusetzen".

Nun fordert der Bundesrat in einem Beschluss vom 21. März 2025 genau diese Interimslösung ein, um die "Fähigkeitenlücken der Polizeien des Bundes und der Länder bei der Informationsverarbeitung, Datenzusammenführung und Analyse unverzüglich zu schließen".

Der Bundesrat weist explizit darauf hin, dass "in der jüngsten Vergangenheit oftmals Personen mit psychischen Auffälligkeiten als Täter von Gewalttaten in Erscheinung getreten sind. Um solche schweren Straftaten besser erkennen und erfassen zu können, müssen personenbezogene Verhaltensmuster und Risiken rechtzeitig festgestellt, analysiert und bewertet werden".

Das IT-Großprojekt Polizei 20 kommt nur langsam voran, frühestens ab 2030 könnte die digital vernetzte Polizei über ein vollständig betriebsbereites eigenes Polizei-Datenhaus verfügen. Bis dahin soll "die kurzfristige zentrale Bereitstellung einer gemeinsam betriebenen Datenanalyseplattform, wie sie bei einigen Landespolizeien im Einsatz ist" bei der "zielgerichteten Datenanalyse einen wichtigen Beitrag zur effektiven Gefahrenabwehr und Strafverfolgung" helfen, fordert der Bundesrat. Bundesweit sollen "Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und gegebenenfalls Ausländerbehörden" vernetzt werden.

Aktuell wird Palantir als Plattform bei der Polizei in Bayern (Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform – VeRA), Nordrhein-Westfalen (Datenbankübergreifende Recherche und Analyse – DAR) und Hessen (HessenDATA) eingesetzt.

Der Bundesrat nennt die Firma Palantir zwar explizit nicht, fordert die Bundesregierung aber auf, "die bereits im Jahr 2023 geplanten Aktivitäten einer gemeinsam finanzierten, zentral zu betreibenden, rechtlich zulässigen Interimslösung für eine automatisierte Datenanalyseplattform im Programm Polizei 20/20, aus der sich der Bund im Mai 2023 zurückgezogen hat, erneut aufzunehmen".

Um die automatisierte Datenauswertung und Analyse auch für die Strafverfolgung einsetzen zu können, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf die Strafprozessordnung (StPO) zu ändern, "um bestehende Regelungslücken für die Verfolgung von Straftaten zu schließen und der analogen verfassungsrechtlichen Rechtsprechung für den präventiven Bereich zu entsprechen". Ohne Änderung der StPO ist der Einsatz einer bundesweiten (Interims-)Plattform nicht möglich.

Tatsächlich liegt im Bundesjustizministerium bereits seit ein paar Monaten ein Antrag der Justizminister der Länder vor, der aktuell immer noch geprüft werde, wie eine Sprecherin des BMJ auf Nachfrage von heise online mitteilte. Die Justizminister haben sich in ihrer Herbstkonferenz am 28. November 2024 über den "Einsatz von verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattformen im Ermittlungsverfahren" beraten und anschließend den Bundesminister der Justiz gebeten, die Frage zu prüfen "inwieweit bzw. unter welchen Voraussetzungen ein rechtssicherer strafprozessualer Einsatz einer entsprechenden Software zu Ermittlungszwecken ermöglicht werden kann und ob hierfür eine Gesetzesänderung nötig wäre".

Palantir darf bisher nur im Rahmen der Gefahrenabwehr eingesetzt werden. Ob und unter welchen Voraussetzungen die Polizei eine automatisierte Datenauswertung und -analyse machen darf, wird grundsätzlich durch die Länder und auf Ebene des Bundes durch das Bundesinnenministerium (Bundeskriminalamt/Bundespolizei) und in den entsprechenden Gefahrenabwehrgesetzen und in den Polizeigesetzen geregelt.

Zuletzt hatte der Bundesrat das ursprüngliche Überwachungs-Sicherheitspaket zur Terrorismusbekämpfung ausgebremst, das in der ursprünglichen Fassung auch Big-Data-Analysen mit Künstlicher Intelligenz und die Zusammenführung polizeilicher Datenbanken im Bereich des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei vorsah. Am 30. Januar 2025 wurde im Bundestag nun in erster Lesung der Entwurf eines neuen "Gesetzes zur Stärkung der polizeilichen Befugnisse" beraten, in dem auch wieder Regelungen zur automatisierten Datenanalyse im Bundeskriminalamtgesetz und Bundespolizeigesetz inklusive Änderungen der StPO vorgesehen sind.

Die Regeln zur Datenanalyse bei der Polizei sind wiederholt Gegenstand beim Bundesverfassungsgericht gewesen. Nun musste auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof prüfen, ob die rechtliche Basis für den Einsatz von Palantir zur automatisierten Datenauswertung und -analyse im Gefahrenvorfeld (also, ohne dass eine konkrete akute Gefahr vorliegen muss) mit der Verfassung des Freistaats vereinbar ist. Konkret ging es um die Auslegung der "drohenden Gefahr" im bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG).

Die Entscheidung vom 13. März 2025 lautet: Der Einsatz von Palantir zur Abwehr einer Gefahr bleibt grundsätzlich erlaubt – aber nur unter strengen Voraussetzungen. Die Polizei muss in jedem Fall sehr genau prüfen, ob konkrete, nachvollziehbare Tatsachen für eine drohende Gefahr vorliegen, um die Software nutzen zu dürfen. Vage Annahmen, allgemeine Risikoeinschätzungen oder bloße Vermutungen reichen dafür nicht aus.

(vza)


Aus: "Palantir als Interimslösung: Bundesrat fordert schnellen Einsatz für die Polizei" Imke Stock (24.03.2025)
Quelle: https://www.heise.de/news/Palantir-als-Interimsloesung-Bundesrat-fordert-schnellen-Einsatz-fuer-die-Polizei-10325605.html

Quotefasse.dich.kurz, 24.03.2025 07:40

Gesetzlich gestütze Vorverurteilungsmaschine mit total(itär)em Zugriff auf alles

GegeVotZaa.


...

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Mark James ist begeistert. "Bei all den Anwendungsfällen, die sich vor uns auftun, kommen wir kaum nach." James spricht von Künstlicher Intelligenz, die beim US-Grenzschutz der Customs and Border Protection (CBP) im Einsatz ist. Ein echter Gamechanger sei die Künstliche Intelligenz, sagte der für die Infrastruktur der Grenzwache zuständige Beamte.

Das war bereits im Herbst des Vorjahres. Doch wo setzt die US-Behörde Künstliche Intelligenz ein? Und zu welchem Zweck?

Zum Beispiel, um "Personen von Interesse" beim Grenzübertritt zu identifizieren. Eine KI scannt nahezu in Echtzeit die Social-Media-Feeds der betreffenden Person, wie aus Daten hervorgeht, die nun von der Grenzschutzbehörde veröffentlicht wurden. 31 KI-Anwendungen sind bei der CBP bereits im Einsatz, 28 weitere befinden sich aktuell in der Entwicklung oder im Teststadium.

Fivecast Onyx nennt sich eine solche Software. Sie ist laut Herstellerangaben in der Lage, öffentlich zugängliche Inhalte über eine Person binnen weniger Augenblicke zu erfassen. Vom öffentlich geposteten Foto auf Instagram bis zum längst vergessenen Blogbeitrag von vor 15 Jahren.

Und: Die Software kann die Inhalte rasch sortieren und für die Grenzbeamten so aufbereiten, damit diese entscheiden können, ob die Person bei der Einreise "von Interesse" ist. Der australische Hersteller nennt diese Methode übrigens "taktische Zielerfassung". Zu den Kunden von Fivecast gehören üblicherweise Geheimdienste, wie das Unternehmen auf seiner Website angibt.

Zu den KI-Fähigkeiten gehört aber nicht nur eine vergleichsweise simple Onlinesuche. So bietet der Hersteller auch Objekterkennung an. Das System soll darüber hinaus in der Lage sein, natürliche Sprache nach "riskanten" Schlüsselwörtern oder Phrasen zu scannen. Außerdem soll es Logos zuverlässig erkennen. Des Weiteren soll das Programm in der Lage sein, die Emotion einer Person zu erkennen.

Das ist aber längst nicht die einzige KI-Software, die Einreisende durchleuchtet. Auch Software von Dataminr wird eingesetzt. Dabei handelt es sich um eine Überwachungssoftware, die speziell für Social Media entwickelt wurde.

Das Unternehmen erlangte eine gewisse Bekanntheit, als es durch seine Analysetools 23 Minuten vor anderen Medienhäusern vom Tod Osama Bin Ladens berichten konnte. Auch die Corona-Pandemie will das Unternehmen laut eigenen Angaben allein durch die Überwachung von Social Media vorausgesagt haben.

Die Software soll bei der Analyse eines Onlineauftritts einer Person auch das Deep und Dark Web durchsuchen können.

Zur Ausrüstung des US-Grenzschutzes gehören auch autonome Sensortürme, die Menschen entlang der Außengrenzen erkennen sollen. Auch Unterwasserdrohnen kommen in Grenzflüssen zum Einsatz, wie 404 Media berichtet.

Auch das US-Heimatschutzministerium hat in der Vorwoche angekündigt, dass es damit beginnen wird, die Onlineaktivitäten von Ausländern auf Antisemitismus zu überprüfen. So wurde zuletzt Studenten ihr Visum entzogen, weil sie gegen Bombardements im Gazastreifen durch Israel protestiert hatten.

Laut der Financial Times wurden die Sicherheitsrichtlinien für EU-Beamte, die zu den kommenden Frühjahrstreffen der Weltbank und des IWF nach Washington reisen, deutlich verschärft. Die neuen Vorgaben entsprechen jenen für Reisen nach China. EU-Offiziellen werden sogenannte "Burner-Phones" und einfache Laptops zur Verfügung gestellt, um mögliche Überwachung zu verhindern.

Die EU-Kommission bestätigte die Aktualisierung ihrer Sicherheitsempfehlungen, verneinte jedoch spezifische schriftliche Anweisungen bezüglich Burner-Phones. Dennoch werden Mitarbeiter angehalten, ihre Handys vor dem Grenzübertritt abzuschalten und in speziellen Hüllen zu verwahren. Zusätzlich wird empfohlen, Visa in diplomatischen Dokumentenmappen statt im Pass aufzubewahren, um Komplikationen zu vermeiden.

Es ist bereits vorgekommen, dass Wissenschafter und Touristen wieder heimgeschickt wurden, nachdem bei Telefondurchsuchungen Postings gefunden worden waren, die kritisch gegenüber der Politik der Trump-Regierung waren. (pez, 17.4.2025)


Aus: "Wer in die USA einreist, muss sich einer Gefühlserkennung durch KI stellen" (17. April 2025)
Quelle: https://www.derstandard.at/story/3000000266068/wer-in-die-usa-einreist-muss-sich-einer-gefuehlserkennung-durch-ki-stellen

QuoteSearles

Eine durch die große Intelligenz von Donald Trump angestoßen großartige Entwicklung. Bekanntlich war man vor einigen Jahren unter Stupid Biden gezwungen, Trump zu kritisieren und seine berechtigten Einwände zum Wahldiebstahl 2020, der zweifelsohne so stattgefunden hat. Auch ich war hier möglicherweise im Sog der Systemmedien und habe entgegen meines Bauchgefühls Trump möglicherweise in sozialen Medien kritisiert, meine Nicht-Standhaftigkeit wird sicher vom Allmächtigen gerichtet werden. Endlich herrscht aber nun wieder Meinungsfreiheit und alle inklusive mir können ihre Meinung kundtun, dass unter Trump ein goldenes Zeitalter beginnen wird.

(ich muss in ein paar Wochen beruflich in die USA reisen)


QuoteSteffl98

Wenn sie meine Posts hier scannen bin ich am Arsch :))


QuoteDasGegenteilVonGutIstGutGemeint

Was sagt eigentlich der Vance dazu? Laut ihm ist ja eher Europa ein Hort der Überwachung und Meinungskontrolle.


QuoteDurango

Mir wird noch mein vor 15 Jahren nicht bezahlte Parking Ticket in der Michigan Ave., Chicago zum Verhängnis werden....


Quoteinsertnamehere

Computer says No. Computer doesn't like your vibes.


Quoteda erich

Wieder ein Schritt zur Orwells Dystopie.


QuoteWoody Guthrie

Black Mirror ist jetzt Doku.


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Textaris(txt*bot)

Quote[...] 380 Millionen Standortdaten aus 137 Ländern: Ein bislang unbekannter Datensatz zeigt so umfangreich wie nie zuvor Gefahren des globalen Datenhandels. 40.000 Apps sind betroffen. Mit alarmierender Genauigkeit geortet wurden Nutzer*innen von Wetter Online, Focus Online und Kleinanzeigen. ... Gemeinsam mit dem Bayerischen Rundfunk und weiteren Recherche-Partnern haben wir den Datensatz mehrere Monate lang analysiert, Betroffene identifiziert, mit App-Betreibern und AdTech-Unternehmen gesprochen. Wir veröffentlichen die ersten Ergebnisse gemeinsam mit Le Monde (Frankreich), SRF/RTS (Schweiz), NRK Beta (Norwegen), BNR Nieuwsradio (Niederlande) und Dagens Nyheter (Schweden). ...

Aus: ,,Databroker Files: Neuer Datensatz enthüllt 40.000 Apps hinter Standort-Tracking"
Sebastian Meineck, Ingo Dachwitz – in Überwachung (15.01.2025)
Quelle: https://netzpolitik.org/2025/databroker-files-neuer-datensatz-enthuellt-40-000-apps-hinter-standort-tracking/

QuoteAnonymous sagt am 15. Januar 2025 um 15:07 Uhr: ,,Ich habe nichts zu verbergen"

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Quote[...] Video (2024-12-29): ,,Databroker Files: Wie uns Apps und Datenhändler der Massenüberwachung ausliefern" – Sebastian Meineck, Ingo Dachwitz, Katharina Brunner and Rebecca Ciesielski

Auf unsere Recherchen gab es schockierte Reaktionen aus Bundestag und Bundesregierung, EU-Parlament und Pentagon. Aber Lippenbekenntnisse sind nicht genug, um die kommerzielle Massenüberwachung durch Handy-Apps zu stoppen. ...


LINK zum Video —> https://media.ccc.de/v/38c3-databroker-files-wie-uns-apps-und-datenhndler-der-massenberwachung-ausliefern

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QuoteDeutsche Städte und Gemeinden, die Deutsche Bahn und viele Verkehrsunternehmen vermieten das Recht, auf ihrem Gelände Werbung zu betreiben, an private Unternehmen. Inzwischen werden die bekannten Plakatwände immer mehr durch Bildschirme ersetzt, welche die Ästhetik von Online-Werbebannern in den öffentlichen Raum transportieren.

Lichtverschmutzung, Stromverbrauch, Ressourcenverbrauch für Herstellung und Entsorgung der Geräte, Gefahren für den Straßenverkehr und die ständige Reizbelastung stehen schon länger in der Kritik.

Weniger bekannt ist, dass digitale Werbeanlagen nicht nur wie Werbebanner aussehen, sondern auch dieselbe Technologie nutzen, um wählbare Menschengruppen gezielt anzusprechen. Der deutsche Marktführer im Bereich dieses "Out-Of-Home-Advertisings", der Ströer-Konzern, sammelt durch konzerneigene Online-Plattformen viele personenbezogene Daten und lässt sich von Nutzer*innen erlauben, diese zu Werbezwecken weiterzugeben.

Erik (Hamburg Werbefrei) berichtet über die Initiative "Hamburg Werbefrei", die sich dafür einsetzt, Werbeanlagen in der Stadt zu reduzieren und digitale Anlagen auf öffentlichem Grund zu verbieten. Skye (CCCHH/Radio FSK) erklärt, wie online erhobene Daten benutzt werden, um uns selbst außerhalb unserer eigenen Geräte noch zu verfolgen, und welche negativen Effekte sich aus der Beeinflussung durch die allgegenwärtige Werbung ergeben könnten. Zusammen stellen wir die Frage: Wem gehört der öffentliche Raum und wem sollte er nutzen?


Aus: "Für 'n Appel und 'n Ei: die Vereinnahmung des öffentlichen Raumes durch digitale Werbung"
Skye and Erik 34 Min. (2025-04-18)
Quelle: https://media.ccc.de/v/eh22-80-fr-n-appel-und-n-ei-die-vereinnahmung-des-ffentlichen-raumes-durch-digitale-werbung


Textaris(txt*bot)

Quote[...]  Die Software Palantir macht international von sich reden. Sie wird von US-Behörden genutzt, um Migranten aufzuspüren und abzuschieben. Die Software hat Zugriff auf verschiedene Datenbanken, verknüpft Informationen und wertet sie mit künstlicher Intelligenz aus. In den USA ist Palantir damit zu einem wichtigen Werkzeug im Rahmen weitreichender staatlicher Analyse und Überwachung geworden.

Auch in einigen Bundesländern in Deutschland wird eine stark abgespeckte Version von Palantir genutzt. Offizielles Ziel des Einsatzes der Software hierzulande: die Terrorabwehr und die Abwehr schwerer Gefahrenlagen.

Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann geht es darum, "dass wir in bestimmten Situationen, zum Beispiel bei einem drohenden Terroranschlag, ganz unterschiedliche Dateien miteinander vernetzen, gezielt nach einem bestimmten Namen, nach einer Örtlichkeit, nach einem Stichwort durchsuchen und feststellen können, gibt es da Verbindungen." Der Gebrauch von Palantir für die bayerische Polizei sei entsprechend definiert. "Wir verwenden das für besonders schwere Straftaten", erklärt Hermann.

WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung erhielten nun erstmals Einblick in die Häufigkeit und Art der Straftaten, wofür die bayerische Polizei die Software tatsächlich nutzt. Doch dabei geht es nicht nur um die Verhinderung großer Anschläge oder die Abwehr schwerwiegender Gefahren.

 Die Version, die Bayern nutzt, heißt "VeRA" und gilt als abgespeckte Version von Palantir. WDR, NDR und SZ liegt eine Liste aller Anlässe vor, zu denen die bayerische Polizei VeRA seit der Einführung des Systems Anfang September 2024 bis zum 19. Mai 2025 genutzt hat.

Viele Einträge deuten auf Großlagen hin: Eine Abfrage beispielsweise stammt vom 5. September 2024, der vermerkte Grund für die Gefahr lautet: "Leib, Leben oder Freiheit einer Person". An dem Tag ereignete sich der Anschlag in München auf das israelische Generalkonsulat, der in einem Schusswechsel zwischen einem 18-jährigen Österreicher bosnischer Abstammung und Polizisten endete.

Und auch am 20. Dezember 2024 ist ein VeRA-Einsatz vermerkt: Es ist der Tag, an dem ein saudi-arabischer Arzt in Magdeburg mit einem Auto in eine Menschenmenge raste, sechs Menschen starben, hunderte wurden verletzt. An diesem Tag nutzte das bayerische Landeskriminalamt VeRA, der vermerkte Gefahrenlage: "Bestand oder Sicherheit des Bundes oder eines Landes."

 Insgesamt fast hundert Mal wurde die Software in Bayern im fraglichen Zeitraum angeworfen. Doch große Gefahrenlagen stellen nicht die Mehrzahl der Palantir-Einsätze dar. Mehr als zwanzig Mal ging es um andere Zwecke, etwa Straftaten im Bereich "Eigentums- und Vermögenswerte" oder andere Straftaten. "Das kann auch der bandenmäßige Fahrraddiebstahl sein oder Geldautomatensprenger", so Benjamin Adjei, Grünen-Politiker aus München, der die Liste der Palantir-Einsätze als Antwort einer kleinen Anfrage im Landtag erhalten hat.

"Es ist völlig klar, dass man in einer großen Gefahrenlage auf alles zurückgreift, was man hat. Natürlich auch Palantir", so Adjei. Für ihn zeigt die Liste allerdings, dass es häufig gar nicht darum geht. "Es wird auch für deutlich weniger gemeingefährliche Situationen genutzt, und das besonders oft", so Adjei.

 Das von Palantir entwickelte System VeRA kann nicht nur polizeiliche Datenbanken verknüpfen, wie etwa das Vorgangsverwaltungssystem mit den Akten von Kriminalfällen. Das Herzstück der Software ist es, grundsätzlich auch andere bundesweite Datenbanken einzubeziehen, für die Daten zweckgebunden erhoben wurden und die normalerweise nicht für die Polizei zur Verfügung stehen. So könnten etwa Listen aus Datenbanken des Kraftfahrtbundesamtes oder das Ausländerzentralregister importiert werden und so ihren Weg ins VeRa-System finden.

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Petri sieht das kritisch: "Das Problematische an VeRA ist, dass diese Software massenhaft Menschen in die polizeilichen Datenanalysen einbezieht, die überhaupt keinen Anlass für polizeiliche Ermittlungen gegen sie gegeben haben."

Den Einsatz für akute Terrorlagen oder vergleichbare Lagen hält er durchaus für grundrechtskonform. "Wenn allerdings die Polizei VeRA routinemäßig zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten einsetzt, dann werden massenhaft unbescholtene Menschen auch dem Risiko von polizeilichen (Folge-)Maßnahmen ausgesetzt", so seine Kritik.

Vom bayerischen Innenministerium heißt es: VeRa werde im Rahmen eng gesteckter Gesetze genutzt, die Bayern dafür erlassen habe. Im Katalog der Straftaten, bei denen VeRa eingesetzt werden könne, seien Eigentumsstraftaten abgedeckt. Eine unverhältnismäßige Ausweitung von VeRa-Nutzungen sehe man nicht, da die Software nur von speziell ausgebildeten Beamten im LKA eingesetzt werden.

 In Hessen wird die Software von Palantir, die dort "Hessendata" heißt, bis zu 15.000 Mal im Jahr genutzt und ist inzwischen ein Kernstück der Ermittlungsarbeit, wie die Polizei bestätigt. Dort werden die verschiedenen landeseigenen Datenbanken sowie Daten aus dem Melderegister analysiert. Der Vorteil, so präsentiert es die Hessische Polizei, liege darin, dass man schwere Kriminalität ohne Datenanalyse nicht bearbeiten könne.

Es geht also weniger um die speziellen Fähigkeiten, die Palantir mitbringt und mehr darum, dass die Datenbanken überhaupt verknüpft und abgeglichen werden können. Bodo Koch, Chief Digital Officer der hessischen Polizei, erklärt, die Software diene zur Gefahrenabwehr. Er sagt, es gehe vor allem um mehr Effizienz im Alltag der Ermittler.

Von der Hightech-Plattform, als die Palantir häufig verstanden wird, und wofür sie auch in den USA eingesetzt wird, ist das weit entfernt - aus Datenschutzgründen. Die Software kann Verbindungen zwischen Daten aufzeigen, die der Polizei bereits vorliegen. Sie kann jedoch  - wie auch die Software VeRA - weder Wahrscheinlichkeiten für Straftaten berechnen, noch kann sie automatisiert etwa soziale Medien durchforsten.

Nach Recherchen von NDR, WDR, SZ hat die Software in Hessen wesentlich an Effektivität verloren, seit das Bundesverfassungsgericht 2023 die bisherige Nutzung einschränkte. Viele Daten laufen seitdem zwar weiter in die Software ein, werden jedoch vor den Ermittlern verborgen. Personen, gegen die kein erhärteter Verdacht vorliegt, werden geschwärzt und können nicht aufgerufen werden.

Die 2.000 Beamten, die mit Hessendata arbeiten, können nur solche Daten sehen, die für ihre Arbeit freigegeben sind. Wer an organisierter Kriminalität arbeitet, bekommt also beispielsweise keine Personen angezeigt, die im Bereich Terror auffällig geworden sind.

 Die Kritik an der Arbeit mit Palantir weist man in Hessen von sich. Ohne die Software habe man nun mal eine große Fähigkeitslücke, erklärt Bodo Koch von der hessischen Polizei. Und Palantir sei nach europaweiten Ausschreibungen beauftragt worden, da es bisher alternativlos sei.

Bisher nutzt neben Bayern und Hessen auch Nordrhein-Westfalen die Software. Und auch in Baden-Württemberg ist man sich sicher, dass es zwar wünschenswert wäre, für die polizeiliche Datenanalyse eine deutsche oder zumindest eine europäische Software nutzen zu können. Aber: "Derzeit gibt es nur eine Software auf dem Markt." Das Innenministerium in Baden-Württemberg meint damit VeRa. Auch das sächsische Innenministerium antwortete auf Anfrage von WDR, NDR und SZ, man sehe keine Alternative zum Palantir-Produkt.

Doch vor allem in einigen SPD geführten Innenministerien der Länder ist die Distanz zu Palantir zuletzt gestiegen. In dem erst kürzlich veröffentlichten Beschluss der Innenministerkonferenz findet sich ihre Kritik deutlich wieder: Zwar will man eine bundeseinheitliche Lösung für die Polizeien aller Länder einführen, der Beschluss verweist aber deutlich auf die veränderte geopolitischen Situation.

Und ohne Palantir zu nennen, scheint der Beschluss den US-Anbieter faktisch als bundeseinheitliche Lösung auszuschließen: "Einflussmöglichkeiten außereuropäischer Staaten (zum Beispiel inhaltliche Datenveränderungen, Datenausleitungen etc.)" sollen bei einer bundeseinheitlichen Datenanalysesoftware für die Polizei ausgeschlossen sein. Es solle eine "digital souveräne Lösung" angestrebt werden.

 Palantir wurde von dem umstrittenen Tech-Unternehmer Peter Thiel gegründet, der häufig durch Verschwörungsideen und seine Abneigung gegen Demokratie als Staatsform auffiel und in der neuen Trump-Regierung zu neuem Einfluss gelangt ist. Offenbar befürchten die Länder, über Palantir könnten Daten in die USA abfließen.

Wie wahrscheinlich ist eine bundeseinheitliche Lösung jetzt noch? Eigene Anläufe sind bislang gescheitert: Zwar wurde schon vor einigen Jahren eine konkrete Initiative gestartet, um eine deutsche Alternative zu den Palantir-Produkten zu entwickeln. Daran beteiligt war unter anderem das Bundesinnenministerium und ein Konsortium mehrerer deutscher Firmen.

Das Projekt "NASA" hatte zum Ziel, Softwarelösungen für Sicherheitsbehörden zu entwickeln, mit denen unter anderem eine schnelle Analyse und Verknüpfung von Daten möglich wird - perspektivisch auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz.

 Im Frühjahr 2024, nach mehreren Jahren, in denen Konzepte für unterschiedliche Behörden, darunter Polizei und Nachrichtendienste, erarbeitet wurden, kam die Initiative zum Erliegen. Ebenso erste Überlegungen einer deutsch-französischen Kooperation zur Entwicklung einer Palantir-Alternative. Die Haushaltslage, so heißt es von damals beteiligten Personen, sei dafür ausschlaggebend gewesen. Eine Anschubfinanzierung in bis zu dreistelliger Millionenhöhe sei nicht realisierbar gewesen.

Palantir wehrt sich gegen die vorgebrachte Kritik. Die Firma betonte auf Anfrage, man sammle keine Daten über oder verkaufe Daten von Bürgern. Man überwache mit seinen Produkten auch niemanden und habe sich als Unternehmen entschlossen, keine Tools zum Vorhersagen von Straftaten (predictive policing) zu entwickeln oder anzubieten. Bezüglich einer etwaigen politischen Nähe zur Trump-Regierung antwortete Palantir, man konzentriere sich darauf, langfristigen Interessen der Gesellschaft zu dienen, unabhängig von politischen Veränderungen.


Aus: "Wird die Palantir-Software unangemessen genutzt?" (19.06.2025)
Johannes Edelhoff, Lorenz Jeric, NDR, Petra Blum und Florian Flade, WDR
Quelle: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/palantir-einsatz-deutschland-100.html


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Quote[...] Der Gewerkschaftler und Journalist Hendrik Torner hat am Dienstag zusammen mit der Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde gegen das polizeiliche Auslesen und Auswerten seines Mobiltelefons erhoben. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Grundrechte auf Privatsphäre und Pressefreiheit zu stärken, die Rechtsexperten durch die aktuelle Praxis der Handy-Beschlagnahme durch Strafverfolger als massiv gefährdet erachten.

Torner ist Kreisvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Bamberg. Er geriet laut der taz im September 2023 ins Visier der bayerischen Polizei, als er eine Aktion der damals als "Letzte Generation" bezeichneten Klimaschutzgruppe in der fränkischen Stadt für die GEW-Zeitschrift "Die deutsche Schule" dokumentieren wollte. Mit seinem Smartphone nahm Torner dafür eine Polizeimaßnahme gegen Aktivisten akustisch auf.

Die Ordnungshüter beschlagnahmten daraufhin sein Mobiltelefon mit der oft genutzten, aber zweifelhaften Begründung, er habe unbefugt das gesprochene Wort der Polizisten aufgenommen. Dabei handelt es sich um ein Vergehen, das nach Paragraf 201 Strafgesetzbuch (StGB) mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden kann. Da Torner die PIN seines Geräts nicht preisgeben wollte, lasen die Ermittler das Smartphone mithilfe der Extraktionssoftware UFED der israelischen Firma Cellebrite aus. Der Gewerkschaftler erhielt sein Smartphone erst ein Jahr später zurück. Das Strafverfahren wurde eingestellt.

Bei der Akteneinsicht machte Torner eine für ihn erschreckende Entdeckung: Die Polizei hatte anhand der Daten seines Handys ein detailliertes politisches Profil von ihm erstellt. Darin hieß es, er sei in der "linken Szene" Bambergs engagiert und habe eine Abneigung gegen die Vertreter der Staatsmacht.

Torner erhob Klage beim Landgericht Bamberg gegen die Behandlung. Dieses entschied im Juni, dass die Beschlagnahme und die inhaltliche Auswertung aufgrund des fehlenden Strafantrags nach Ablauf der ersten drei Monate rechtswidrig waren. Für die Zeit davor schätzten die Richter die Maßnahme als rechtmäßig ein. Torner, seine Anwältin Gül Pinar und die GFF monieren nun, die Instanz habe sich gar nicht mit der zentralen grundrechtlichen Frage befasst, ob das Auslesen des gesamten Handys und die Erstellung eines politischen Profils auf der Basis eines bloßen strafrechtlichen Anfangsverdachts zulässig sei.

Das Bundesverfassungsgericht soll laut der Beschwerde klarstellen, dass ein so intensiver Grundrechtseingriff eine eigene klare Rechtsgrundlage mit angemessenen Schutzvorkehrungen erfordert. Sonst könne die Polizei "die gesamte Persönlichkeit und das Privatleben der Betroffenen erfassen", gibt Davy Wang, Verfahrenskoordinator bei der GFF, zu bedenken. Das komme einer "digitalen Hausdurchsuchung" gleich. Der Nachwuchsjournalist selbst führt ins Feld, Pressevertreter müssten sich darauf verlassen können, "dass vertrauliche Informationen auch vertraulich bleiben". Sonst gehe die Pressefreiheit flöten.

Die Befürchtung, dass Mobiltelefone bei bloßen Verdachtsmomenten beschlagnahmt und ausgewertet werden, kann die kritische Berichterstattung – insbesondere bei Demonstrationen – sowie den Quellenschutz erheblich einschränken. Aktuell stützen sich die Ermittlungsbehörden bei der Handy-Einsichtnahme auf allgemeine strafprozessuale Vorschriften. Diese enthalten weder klare Grenzen für den Datenzugriff noch für die Auswertung. Die Polizei hat damit auch Zugang zu vertraulichen und persönlichen Informationen, die möglicherweise nichts mit den Ermittlungen zu tun haben. Das berührt auch das Computer-Grundrecht, das die Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen schützt.

Der Beschwerdeführer will erreichen, dass Strafverfolger nur Einblick in Daten nehmen dürfen, die für ihre Untersuchung tatsächlich relevant sind. Die Verhältnismäßigkeit sei zu wahren: Bei Bagatelldelikten oder Ordnungswidrigkeiten sollte das Auslesen von Mobiltelefonen grundsätzlich nicht erlaubt sein. Ferner sei eine stärkere richterliche Kontrolle über den Umfang der Auswertung nötig.

Der aktuelle Gang nach Karlsruhe reiht sich in eine Serie von Klagen der GFF ein, die sich gegen polizeiliche Maßnahmen mit Fokus auf die Pressefreiheit richten. Dazu gehören bereits anhängige Verfassungsbeschwerden gegen das Abhören des Pressetelefons der "Letzten Generation" sowie gegen die Durchsuchung des freien Senders Radio Dreyeckland.

(afl)


Aus: "Grundrechte: Verfassungsbeschwerde wegen polizeilichem Handy-Auslesen" Stefan Krempl (29.07.2025)
Quelle: https://www.heise.de/news/Grundrechte-Verfassungsbeschwerde-wegen-polizeilichem-Handy-Auslesen-10503524.html

https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen/handyauswertung

https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/demo-dokumentiert-handy-ausgelesen-gff-und-reporter-ohne-grenzen-unterstuetzen-journalist-bei-klage-gegen-rechtswidrige-polizeiliche-datenauswertung-nach-handy-beschlagnahme

"Klage gegen Zugriff auf HandyPolizei wertete Smartphone-Daten von Journalisten aus" Christian Rath (19.6.2025)
Der Journalist Hendrik Torner dokumentierte eine Aktion der Letzten Generation. Die Polizei wertete danach seine Handydaten aus. Durfte sie das?
https://taz.de/Klage-gegen-Handy-Auslesung/!6091744

https://www.heise.de/news/Neues-Computer-Grundrecht-schuetzt-auch-Laptops-und-Daten-im-Arbeitsspeicher-184298.html

https://www.heise.de/news/Radio-Dreyeckland-Freispruch-fuer-Link-zu-linksunten-indymedia-ist-rechtskraeftig-9953593.html

QuoteStierJo, 30.07.2025 08:29

Gesprochenes Wort: Wie kann das sein?

Dass die deutsche Polizei das ein oder andere Problem in den eigenen Reihen hat, ist ja bekannt.
Warum hier aber (und das passiert in Deutschland ja auch regelmäßig) wieder richterliche Beschlüsse erlassen werden (das wäre im Artikel noch interessant gewesen), weiß wohl wieder nur der liebe Gott.

Aus meinem Alltag: ich werde gefühlt jeden zweiten Tag in meiner roten Uniform abgelichtet und habe keine Möglichkeit, mich dagegen zu wehren, ich bin hundertfach mit Bildaufnahmen im Netz, für immer. Die einzige Möglichkeit, das zu ändern, wäre aus der Freiwilligen Feuerwehr auszutreten, denn Einsatzmaßnahmen gelten als Zeitgeschehen und somit ist jeder, der daran mitwirkt nur noch Beiwerk ohne Rechte.

Und jetzt kommt unsere bezahlte Staatsgewalt und hat ein Problem damit, dass sie bei ihrer Arbeit gefilmt wird? Und dann muss als Ausrede das gesprochene Wort herhalten? Also bitte, von Studierten hätte ich ein bisschen mehr Kreativität erwartet...


QuoteLoGla, 29.07.2025 20:16

Nicht auf offener Strasse

§ 201 StGB schützt das nichtöffentlich! gesprochene Wort. Gespräche auf einer öffentlichen Straße, bei Polizeieinsätzen, Demos oder Verkehrskontrollen gelten nicht als vertraulich oder nichtöffentlich, weil sie vor Zeugen oder sogar in der Öffentlichkeit stattfinden.



QuoteSandeeh, 29.07.2025 21:43

Der Skandal ist, das sich die Polizei einer Dokumentation entzieht

Wenn der Öffentlichkeit das Recht genommen wird, polizeiliche Maßnahmen zu dokumentieren, um beispielsweise auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen - dann muss man sich über mangelndes "Vertrauen" nun wirklich nicht wundern.

Wenn die Polizei nichts zu verstecken hat, sollte eine Dokumentation doch kein Problem sein.

Ähnliches bei Strafprozessen - da gibt's bis heute keine Video-/Audiodokumentation, sondern lediglich den Gerichtsschreiber. Der deutsche Richterbund wehrt sich bisher standhaft gegen Audio-Protokolle. Warum wohl. Gerade bei Revisionsverfahren könnten diese wichtige Informationen enthalten, welche der Gerichtsschreiber nicht erfasst.

Für einen Rechtsstaat ist dieses Gebaren einfach nur peinlich und nicht verdauungsfördernd.

Sandeeh


...

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Quote[...] Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bekommt vermehrt Gegenwind zu seinem Referentenentwurf zur "Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit". Ein breites Bündnis fordert in einem offenen Brief vom Freitag den Stopp dieser geplanten Neuauflage des "Sicherheitspakets". Die Unterzeichner, zu denen etwa der SPD-nahe netzpolitische Verein D64, der Chaos Computer Club (CCC), Amnesty International und AlgorithmWatch gehören, sehen damit die Einführung einer "massenhaften biometrischen Überwachung" sowie KI-gestützter "Superdatenbanken" verknüpft.

Der geleakte Entwurf Dobrindts [https://netzpolitik.org/2025/gesichtserkennung-und-ki-innenminister-dobrindt-plant-neues-sicherheitspaket] sieht vor, dass Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge biometrische Daten gesuchter Personen mit dem gesamten öffentlichen Internet abgleichen dürfen, einschließlich sozialer Medien. Das sei Massenüberwachung, monieren die Aktivisten [https://www.ccc.de/system/uploads/370/original/Offener_Brief_Unsicherheitspaket.pdf], da dies technisch nur durch die Anlage riesiger Gesichtsdatenbanken aller im Netz abgebildeten Personen möglich wäre. Die KI-Verordnung verbiete solche Praktiken [https://www.heise.de/news/AI-Act-beschlossen-Zwischen-vertrauenswuerdiger-KI-und-dystopischen-Technologien-9653984.html]. Zudem entstünde ein Abschreckungseffekt auf die Grundrechtsausübung, da Menschen zögern könnten, Fotos oder Videos online zu teilen. Solch weitgehende Kompetenzen seien auch unverhältnismäßig, da sie auch unverdächtige Bürger träfen.

Dobrindt wolle es Bundespolizei und BKA zudem ermöglichen, automatisiert persönliche Daten aus bisher getrennten Registern zusammenzuführen und zur Analyse weiterzuverarbeiten, heißt es weiter. Die Auswertung durch KI berge "erhebliche Risiken für Grund- und Menschenrechte". Es drohe ein umfassende Profilbildung von Individuen. Ferner beschränke sich das Instrumentarium nicht auf Tatverdächtige, sondern umfasse "auch Opfer, Zeugen und andere Personen, die zufälligerweise in polizeilichen Datenbanken erfasst sind".

Für besonders bedenklich halten die NGOs den potenziellen Einsatz von Palantir für die Big-Data-Analysen. Das US-Unternehmen sei eng verbunden mit dem Trump-Anhänger Peter Thiel. Dieser mache keinen Hehl aus seiner Ansicht, dass Demokratie nicht mit Freiheit vereinbar sei. Die digitale Souveränität Deutschlands sei gefährdet, da die Firma Zugriff auf polizeiliche Daten erhielte und diese potenziell in die USA übermitteln könnte. Der CCC betont dazu, gern "Palantir-Software-Spenden" für eine Analyse entgegenzunehmen.

Der Innenminister plane mit dem "Unsicherheitspaket" Maßnahmen, "die in keinem angemessenen Verhältnis zu dem vermuteten Gewinn an Sicherheit stehen", warnen die Verfasser. Die Bundesregierung müsse Gesetze vorlegen, "die nicht ständig an der Grenze der Verfassungswidrigkeit und des Europarechts – und sogar darüber hinaus – segeln". Zuvor mahnte schon der Vorstandsvorsitzende des Branchenverbands eco, Oliver Süme: "Eine biometrische Vollerfassung im Netz ist grundrechtswidrig." Der Einsatz von KI müsse gesetzlich klar begrenzt, transparent und kontrollierbar bleiben. Ein ähnliches, zu Ampel-Zeiten im Oktober vom Bundestag beschlossenes Gesetzespaket stoppte der Bundesrat postwendend. Der CDU/CSU-Fraktion war die Initiative nicht weit genug gegangen.

(nen)


Aus: "Dobrindt will mehr digitale Ermittlungsbefugnisse: CCC & Co. protestieren massiv" Stefan Krempl (08.08.2025)
Quelle: https://www.heise.de/news/Massive-Kritik-an-Dobrindts-Neuauflage-des-Sicherheitspakets-10515247.html

QuoteEDFA
08.08.2025 20:10

Haben die was zu verbergen?

Wir haben ja z. B. auch einen Antifa-Vizekanzler. Ich wäre schon daran interessiert ob es da noch Leichen im Keller gibt - selbstverständlich nur im übertragenen Sinne.


QuoteJosef Alisa Preiselbauer
09.08.2025 10:41

Re: Haben die was zu verbergen?

EDFA schrieb am 08.08.2025 20:10:

    Wir haben ja z. B. auch einen Antifa-Vizekanzler.

Das will ich doch hoffen, dass wir einen antiafaschistischen Vizekanzler haben. Dir wäre wohl ein Faschist lieber?


QuoteSaarWolf
08.08.2025 20:41

Re: Haben die was zu verbergen?

Jeder Mensch hat etwas zu verbergen. Erst recht, wenn die Gefahr besteht, dass die rechtsextreme AfD die Macht übernehmen könnte.


QuoteTim Bonas
08.08.2025 21:53

Re: Haben die was zu verbergen?

Dann hast du ja keine große Sorge wenn du das dennoch hier postest. Etwa doch nur Symbolpolitik?


QuoteSaarWolf

09.08.2025 00:28

Re: Haben die was zu verbergen?

    Dann hast du ja keine große Sorge wenn du das dennoch hier postest. Etwa doch nur Symbolpolitik?

Ich kann mich selbst dafür entscheiden, offen dafür einzustehen, einen erneuten Faschismus zu verhindern.

Ich bin aber dagegen, dass die Daten der Einwohner*innen kreuz und quer ausgewertet und damit gerade Angehörige von Minderheiten gefährdet werden. Wohin das führt, kann man ja derzeit bei der Ausländerjagd in den USA sehen.


QuoteMartin Schröder
08.08.2025 23:08

Volkszählungsurteil

    Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. [...] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus

Man merkt, daß Dobrindt kein Jurist ist. Und beim Volkszählungsurteil (1983) war er 13, mithin vermutlich etwas zu jung, um die Tragweite zu begreifen.


...

Textaris(txt*bot)

#289
Quote[...] Der US-Techkonzern Meta, dem unter anderem Facebook und Instagram gehören, erfährt über seine Nutzer viel mehr, als diese es sich vorstellen dürften. Möglich machen das die Meta-Business-Tools. Diese Tools verwenden viele Nachrichtenportale, Online-Shops und wohl zumindest zeitweise sogar auch der Wahl-o-mat der Bundeszentrale für politische Bildung. Der US-Konzern ist dadurch bei jedem Besuch dabei, sogar wenn Nutzerinnen und Nutzer sich bei den sozialen Netzwerken ausgeloggt haben – und oft sogar selbst dann, wenn diese im Browser die Übertragung von Daten an Drittanbieter abgeschaltet hatten.

Auf diese Weise weiß das Unternehmen von vielen Benutzern, was sie einkaufen, für welche Medikamente sie sich interessieren, ob und wo sie nach Partnern suchen und zuweilen auch, welche psychischen Probleme sie beschäftigen. Das ist rechtswidrig. Rund 500 Verurteilungen haben deutsche Gerichte bereits verkündet. Bis zu 10 000 Euro Schadenersatz muss Meta danach an Facebook- und/oder Instagram-Nutzer zahlen. Unsere Urteilsliste zeigt: Eine Klage kann sich lohnen. Wer den Aufwand und die Prozesskosten scheut, bekommt vielleicht die Chance, sich einer Verbandsklage anzuschließen. Das Verbraucherinkassounternehmen Privacy ReClaim will ebenfalls eine ,,Sammelklage" starten. Das meint allerdings: Facebook- und Instagram-Benutzer treten ihr Recht auf Schadenersatz vollständig ans Unternehmen ab. 50 Euro sofort will das Unternehmen dafür bieten. Wir finden: Das ist zu wenig. Einzelheiten dazu unten unter Was Privacy ReClaim anbietet [https://www.test.de/Datenschutzverstoss-Meta-sieht-fast-jeden-Klick-6234106-0/#id6236551].

Meta setzt seine Meta-Business-Tools ein, um es Betreibern von Webseiten zu ermöglichen, den Erfolg ihrer Werbung auf Facebook und Instagram zu verfolgen. Von solchen Informationen hängen Werbestrategien und damit auch der Erfolg von Unternehmen ab. Vor allem zwei Techniken sind in den Meta-Business-Tools wichtig: das Meta-Pixel und die Meta Conversion-API.


Meta-Pixel

Das ist eine Zeichenfolge, die die Anbieter in den Code ihrer Webseiten einbauen. Sie führt dazu, dass von Meta-Servern ein Script geladen und ausgeführt wird. Es überträgt Daten wie die IP-Adresse, das Betriebssystem und die Browserversion des Besuchers an Meta. Hinzu kommen oft weitere Daten aus Cookies. Sie ermöglichen es Meta, seine Benutzer wiederzuerkennen und die Daten dieses Besuchs mit den schon vorhandenen Daten zu diesem Benutzer zu verknüpfen.

Tipp: Sie können die Datenerhebung und -übermittlung über Meta-Pixel unterbinden, indem Sie die Zustimmung zur Datenübertragung an Dritt-Server verweigern oder blockieren.


Meta Conversion-API

Das ist die Bezeichnung für ein Programm, dass Webseiten-Betreiber auf ihren Servern installieren können. Dadurch werden Daten, die der Webseiten-Betreiber selbst erhebt, an Meta übertragen. Diese Daten ermöglichen es Meta, Facebook- und Instagram-Benutzer wiederzuerkennen und die Daten zum Besuch mit ihrem Profil zu verknüpfen.

Ob Webseiten die Meta Conversion-API einsetzen und ob sie Daten zum konkreten Besuch an Meta übertragen, können Benutzer nicht erkennen und sie können es auch nicht verhindern.

Welche Techniken genau Meta auf seinen Servern einsetzt, um Benutzer wiederzuerkennen, wissen wir nicht. Fest steht: Niemand kann sich darauf verlassen, dass er anonym bleibt. Die Bewegungen der Computer-Maus etwa sind so individuell wie die eigene Handschrift.



Welche Webseiten-Betreiber die Meta-Business-Tools einsetzen und welche Technik jeweils im Einsatz ist, wissen wir nicht. Erkennbar ist allerdings, wo das Meta-Pixel und andere Meta-Business-Tools im Einsatz waren oder sind. Wichtige und bekannte Beispiele aus den Bereichen...

...Nachrichten & Politik: tagesschau.de, spiegel.de, bild.de, welt.de, faz.net, stern.de und wahl-o-mat.de
...Reisen und Freizeitgestaltung: bahn.de, airbnb.de, tripadvisor.de, hrs.de, holidaycheck.de und momondo.de
...Medizin und Medikamente: apotheken.de, shop-apotheke.de, docmorris.de, ärzte.de, helios-gesundheit.de und jameda.de
...Dating- und Erotik: parship.de, amorelie.de, orion.de und lovescout24.de
...Höchstpersönliche Probleme: krebshilfe.de, fertility.com und nie-wieder-alkohol.de

So hatte es das Landgericht Mainz festgestellt, siehe unten unter Liste mit Urteilen [https://www.test.de/Datenschutzverstoss-Meta-sieht-fast-jeden-Klick-6234106-0/#id6234111]. Aktuell fanden wir auf tagesschau.de und wahl-o-mat.de kein Spur von Meta-Business-Tools. Wo diese im Einsatz sind, läuft vermutlich oft auch die Meta Conversions-API. Sie ermöglicht es, den Erfolg von Meta-Werbung für Benutzer, die dem jeweiligen Anbieter gegenüber in die Übertragung der dazu nötigen Daten eingewilligt haben, auch dann zu verfolgen, wenn diese die Datenübertragung an Drittparteien per Browser (zum Beispiel: Safari) oder Browsereinstellung unterbinden.



Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor: Jede Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten bedarf der Rechtfertigung. Grob vereinfacht: Sie ist nur zulässig, soweit Betroffene einverstanden, sind oder es aus technischen oder rechtlichen Gründen nötig ist. Soweit Meta Facebook- und Instagram-Nutzer ausreichend genau über die Datenspeicherung und -verarbeitung bei Benutzung der Netzwerke informiert hat und diese damit einverstanden sind, ist die Speicherung der Daten bei Facebook- und Instagram-Besuchen rechtmäßig. Sind Nutzerinnen und Nutzer bei Besuchen anderer Webseiten mit der Datenspeicherung dort einverstanden sind, gilt das gleiche.

Die Speicherung und Verarbeitung der Daten über Besuche anderer Webseiten bei Meta allerdings ist rechtswidrig, auch wenn der Betreiber der Seite selbst vielleicht berechtigt war, die Daten an Meta zu übertragen.

Gestartet hat die Klagewelle die BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei in Berlin. Zahlreiche Facebook-Benutzer hatten Rechtsanwalt Max Baumeister und seine Kollegen beauftragt, für sie bei Meta Schadenersatz wegen der Facebook-Datenpanne durchzusetzen, bei der Hacker die unzureichend geschützten Daten von weltweit rund 500 Millionen Benutzern erbeutet hatten. Baumeister wies sie darauf hin: Das im Vergleich viel größere Probleme und aus seiner Sicht ebenfalls klar rechtswidrig ist die bis tief in die Intimsphäre reichende Datensammlung bei Meta selbst. Tausende beauftragten ihn daraufhin, auch deswegen gegen Meta vorzugehen.

Zahlreiche Gerichte in Deutschland haben Meta inzwischen in rund 500 Fällen mit überzeugenden Begründungen zu bis zu 10 000 Euro Schadenersatz und fast immer auch zur Unterlassung der Datenspeicherung und zur Löschung verurteilt. Rund 1 000 Klagen scheiterten zunächst. Die Begründungen zu diesen Urteilen halten wir allerdings für dürftig. Für sämtliche Urteile gilt: Sie sind nicht rechtskräftig. Meta und die von Baumeister & Kollegen vertretenen Verbraucher und Verbraucherinnen haben jeweils Berufung eingelegt.

Die ersten Berufungsurteile werden in den nächsten Monaten erwartet. Wir gehen davon aus: Sie werden die Verurteilungen von Meta bestätigen. Wie viel Schadenersatz die Berufungsgerichte und am Ende der Bundesgerichtshof für angemessen halten, ist offen. Wir denken angesichts der Menge und der Sensibilität der Meta-Datensammlung allerdings: Er wird sehr viel höher ausfallen als im Streit um die Facebook-Datenpanne. Da hatten die Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe 100 Euro für ausreichend gehalten, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.

[...]


Liste mit Urteilen:

Stiftung Warentest listet ausgewählte Urteile auf und wird die Liste fortlaufend aktualisieren. Meist haben die Gerichte Meta auch zur Löschung der Daten und zur Unterlassung der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung verurteilt.

    Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 09.05.2025
    Aktenzeichen: 3 C 8/25 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 1 500 Euro Schadenersatz
    Landgericht Aachen, Urteil vom 20.11.2024 Aktenzeichen: 12 O 470/23 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 1 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Aachen, Urteil vom 21.11.2024 Aktenzeichen: 12 O 114/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 1 500 Euro Schadenersatz
    Landgericht Augsburg, Urteil vom 28.03.2025 Aktenzeichen: 082 O 262/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 5 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Augsburg, Urteil vom 28.03.2025 Aktenzeichen: 082 O 4297/23 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 3 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Augsburg, Urteil vom 28.03.2025 Aktenzeichen: 082 O 260/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 4 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Aurich, Urteil vom 26.06.2025 Aktenzeichen: 5 O 219/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 1 500 Euro Schadenersatz
    Landgericht Berlin (Littenstr.), Urteil vom 11.04.2025 Aktenzeichen: 58 O 72/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 2 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Berlin (Tegeler Weg), Urteil vom 04.04.2025 Aktenzeichen: 39 O 97/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 2 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Berlin (Tegeler Weg), Urteil vom 04.04.2025 Aktenzeichen: 39 O 57/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 2 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Berlin (Tegeler Weg), Urteil vom 04.04.2025 Aktenzeichen: 39 O 218/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 2 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Berlin (Tegeler Weg), Urteil vom 04.04.2025 Aktenzeichen: 39 O 67/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 2 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Berlin (Tegeler Weg), Urteil vom 09.05.2025 Aktenzeichen: 15 O 138/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 1 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Berlin (Tegeler Weg), Urteil vom 19.05.2025 Aktenzeichen: 12 O 23/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 2 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Berlin (Tegeler Weg), Urteil vom 22.05.2025 Aktenzeichen: 58 O 98/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 2 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Berlin (Tegeler Weg), Urteil vom 26.05.2025 Aktenzeichen: 36 O 65/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 2 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Berlin (Tegeler Weg), Urteil vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 51 O 69/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 2 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Bielefeld, Urteil vom 12.06.2025 Aktenzeichen: 6 O 77/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 1 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Bielefeld, Urteil vom 09.07.2025 Aktenzeichen: 6 O 392/23 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 1 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Bielefeld, Urteil vom 09.07.2025 Aktenzeichen: 6 O 438/23 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 1 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Bielefeld, Urteil vom 09.07.2025 Aktenzeichen: 6 O 78/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 1 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Bielefeld, Urteil vom 09.07.2025 Aktenzeichen: 6 O 259/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 1 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Darmstadt, Urteil vom 02.05.2025 Aktenzeichen: 2 O 50/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 2 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Ellwangen, Urteil vom 19.02.2025 Aktenzeichen: 2 O 222/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 10 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Ellwangen, Urteil vom 21.02.2025 Aktenzeichen: 2 O 371/23 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 10 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Ellwangen, Urteil vom 30.05.2025 Aktenzeichen: 2 O 266/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 10 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.05.2025 Aktenzeichen: 2–01 O 30/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 2 500 Euro Schadenersatz
    Landgericht Hamburg, Urteil vom 17.04.2025 Aktenzeichen: 325 O 22/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 3 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Hamburg, Urteil vom 17.04.2025 Aktenzeichen: 325 O 56/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 3 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Hamburg, Urteil vom 17.04.2025 Aktenzeichen: 325 O 261/23 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 3 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Hamburg, Urteil vom 01.07.2025 Aktenzeichen: 301 O 20/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 3 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.04.2025 Aktenzeichen: 6 O 72/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 2 500 Euro Schadenersatz
    Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.05.2025 Aktenzeichen: 6 O 51/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 5 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Köln, Urteil vom 04.06.2025 Aktenzeichen: 28 O 583/23 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 1 500 Euro Schadenersatz
    Landgericht Köln, Urteil vom 04.06.2025 Aktenzeichen: 28 O 582/23 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 1 500 Euro Schadenersatz
    Landgericht Köln, Urteil vom 04.06.2025 Aktenzeichen: 28 O 589/23 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 2 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Köln, Urteil vom 04.06.2025 Aktenzeichen: 28 O 615/23 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 2 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Köln, Urteil vom 18.06.2025 Aktenzeichen: 28 O 634/23 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 1 500 Euro Schadenersatz
    Landgericht Leipzig, Urteil vom 04.07.2025 Aktenzeichen: 05 O 2351/23 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 5 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht Mainz, Urteil vom 27.06.2025 Aktenzeichen: 3 O 29/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 10 000 Euro Schadenersatz
    Landgericht München I, Urteil vom 27.01.2025 Aktenzeichen: 6 O 14304/23 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 1 500 Euro Schadenersatz
    Landgericht Münster, Urteil vom 29.01.2025 Aktenzeichen: 4 O 241/23 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 1 500 Euro Schadenersatz
    Landgericht Münster, Urteil vom 19.03.2025 Aktenzeichen: 12 O 95/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 1 500 Euro Schadenersatz
    Landgericht Siegen, Urteil vom Aktenzeichen: 2 O 78/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 1 500 Euro Schadenersatz
    Landgericht Stuttgart, Urteil vom 23.05.2025 Aktenzeichen: 48 O 93/24 (nicht rechtskräftig) Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin 3 000 Euro Schadenersatz

...


Aus: "Facebook und Instagram Meta kann fast jeden Klick verfolgen – Klagen dagegen können lohnen"
Text: Christoph HerrmannFaktencheck: Angela Ortega Stülper (31.07.2025)
Quelle: https://www.test.de/Datenschutzverstoss-Meta-sieht-fast-jeden-Klick-6234106-0/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] In den Jahren 2018 und 2019 bot die US-Niederlassung des deutschen Konzerns, T-Mobile, Standortinformationen ihrer Nutzer externen Firmen zum Kauf an - ohne Einwilligung der Betroffenen und ohne ausreichende Sicherheitsmaßnahmen. Die Daten waren teils in Echtzeit verfügbar und ermöglichten so eine lückenlose Nachverfolgung von Bewegungsprofilen. Ähnliche Praktiken fanden sich auch bei den Konkurrenten AT&T und Verizon.

Die US-Telekommunikationsbehörde FCC hatte den Unternehmen daher im vergangenen Jahr hohe Strafen auferlegt. Gegen diese wollte sich die Telekom gerichtlich zur Wehr setzen, wie aus einem Bericht des Magazins Ars Technica hervorgeht. Ein Berufungsgericht in Washington hat dieses Ansinnen nun aber zurückgewiesen und erklärt, dass die Strafe in Höhe von 92 Millionen Dollar gegen T-Mobile berechtigt ist.

Das Gericht stellte klar, dass Mobiltelefone im Kern immer auch Ortungsgeräte seien, da sie regelmäßig Kontakt zu Funkmasten aufnehmen. Dadurch entstehe ein präzises Bewegungsprotokoll, das tiefgreifende Einblicke in das Privatleben ermögliche. In ihrem Urteil betonten die Richter, dass T-Mobile und auch die Tochter Sprint trotz bekannter Missbrauchsfälle weiterhin Standortdaten verkauft hätten, ohne ihre Schutzmaßnahmen anzupassen.

T-Mobile und Sprint hatten sich vor Gericht nicht mehr gegen die Vorwürfe an sich gewehrt, sondern argumentiert, die FCC habe ihre Befugnisse überschritten und die Höhe der Strafen falsch berechnet. Zudem verwiesen sie auf ihr angebliches Recht auf ein Geschworenenverfahren. Die Richter wiesen diese Argumente zurück: Die Unternehmen hätten auf dieses Recht verzichtet, indem sie den direkten Rechtsweg wählten.

Konkret entfallen 80,1 Millionen Dollar der Strafe auf T-Mobile und 12,2 Millionen auf Sprint. Dies sind zwar durchaus hohe Beträge, die im Vergleich zu den Bilanzen aber trotzdem mäßig ausfallen: Allein im letzten Quartal erwirtschaftete die Telekom in ihrem US-Geschäft 17,4 Milliarden Dollar Umsatz und 3,2 Milliarden Dollar Gewinn.

Während T-Mobile nun noch eine erneute Anhörung oder sogar den Gang vor den Supreme Court prüfen kann, laufen die Verfahren gegen AT&T und Verizon weiter. Beide Konzerne erhielten ebenfalls Millionenstrafen, weil sie Standortdaten an externe Dienstleister weitergegeben haben sollen, darunter auch an den Anbieter Securus, der Strafvollzugsanstalten mit Kommunikationsdiensten beliefert.

 Zusammenfassung

    T-Mobile verkaufte 2018/2019 unerlaubt Standortdaten der Nutzer an Dritte
    US-Gericht bestätigt Strafe von 92 Millionen Dollar gegen T-Mobile
    Richterbegründung: Handys sind Ortungsgeräte mit sensiblen Bewegungsdaten
    Trotz bekannter Missbrauchsfälle änderte die Telekom ihre Schutzmaßnahmen nicht
    Strafe teilt sich auf: 80,1 Millionen für T-Mobile und 12,2 Millionen für Sprint
    Auch Konkurrenten AT&T und Verizon erhielten Millionenstrafen für ähnliches Verhalten



Aus: "Telekom muss hohe Strafe wegen Verkaufs von Standortdaten zahlen" Christian Kahle (22.08.2025)
Quelle: https://winfuture.de/news,153122.html


Textaris(txt*bot)

"Wer hat in meinem Bettchen gelegen?" Anna Biselli (28.08.2025)
Einer der mutmaßlichen North-Stream-Saboteure flog auf, weil er sich in einem italienischen Hotel anmeldete und seine Daten bei der Polizei landeten. Wie sind die Ermittler:innen an die Informationen gelangt und wie ist die Situation für Reisende bei Übernachtungen in Deutschland? ...
https://netzpolitik.org/2025/daten-beim-hotel-check-in-wer-hat-in-meinem-bettchen-gelegen/

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Erfolgsquote der Fluggastdatenanalyse liegt weiterhin im untersten Promillebereich. Die Anzahl der weiter verfolgten Vorgänge betrug 2024 nur knapp 90.000.

Deutsche Behörden durchleuchten den Flugreiseverkehr immer stärker. Die Fluggastdatenzentralstelle des Bundeskriminalamts (BKA) beziehungsweise das Fluggastdaten-Informationssystem haben 2024 insgesamt fast 548 Millionen sogenannter Passenger Name Records (PNR) erfasst und verarbeitet. 2023 waren es noch 453,7 Millionen Fluggastdatensätze, was einem Anstieg von rund 21 Prozent binnen eines Jahres entspricht. Die Zahl der betroffenen Flugpassagiere kletterte gleichzeitig von 125,7 auf 153,7 Millionen. Dabei sind Mehrfachnennungen von Datensätzen pro Flugbewegung und Fluggast möglich.

Die aktuellen Zahlen verriet die Bundesregierung in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken. Das BKA und andere Strafverfolgungsbehörden gleiche die Daten aus den Flügen innerhalb der EU und in Drittstaaten mit polizeilichen Fahndungsmitteilungen und Mustern ab, die eine frühzeitige Erkennung von terroristischen und schwer kriminellen Flugreisenden ermöglichen sollen. Die Ausbeute ist laut dem federführenden Innenministerium aber weiter vergleichsweise gering.

Es gab laut der Auskunft 207.409 durch technische Treffer erzeugte Vorgänge beim Abgleich mit Datenbeständen und 6831 beim Rastern mit Mustern. Sämtliche technischen Treffer überprüften Ermittler fachlich. Die Anzahl der dabei positiv bewerteten und an die zuständigen Behörden wie die Bundeszollverwaltung und die Bundespolizei weitergegebenen Fälle betrug 89.982. Insgesamt resultierten 1525 Festnahmen aus diesen "PNR-Ausleitungen". Davon entfielen 616 auf Flüge innerhalb der EU. Angesichts der Millionen von verarbeiteten Datensätzen ergibt sich eine sehr geringe Erfolgsquote im untersten Promillebereich in Bezug auf die Anzahl der Verhaftungen pro übermittelten PNR-Satz. In den Vorjahren fiel die Bilanz nicht besser aus.
467 Millionen Datensätze gelöscht

Die Maßnahmen der Bundespolizei und des Zolls basierten auf Fluggastdatenweiterleitungen, bei denen der angetroffene Passagier mit der zur Fahndung ausgeschriebenen Person identisch war. Die zugrundeliegenden Ausschreibungen für Personenfahndungen, die zum Eingreifen führten, umfassten im vorigen Jahr neben den Festnahmen 2233 Fälle von Aufenthaltsermittlung, 2363 von polizeilicher Beobachtung beziehungsweise verdeckter Kontrolle, 3908 von gezielter offener Überwachung und 397 der Einreiseverweigerung. Für die 67.059 PNR-Ausleitungen aufgrund von Sachfahndung existiert keine Auswertung der umgesetzten Maßnahmen.

Zum 10. Oktober 2025 waren der Exekutive zufolge 391 Luftfahrtunternehmen an das PNR-Informationssystem angebunden. Es wurden Daten von circa 90 Prozent des gesamten Flugpassagieraufkommens in Deutschland verarbeitet. Die Betriebskosten 2024 betrugen ohne Personalkosten 9,44 Millionen Euro für die technische Bereitstellung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) und 6420 Euro für die Zentralstelle beim BKA. Dazu kamen 93 Stellen bei der Polizeibehörde und 134 beim BVA. 2022 untersagte das Verwaltungsgericht Wiesbaden dem BKA eine anlasslose Himmels-Rasterfahndung, was aber kaum praktische Auswirkungen hat. 2024 wurden jedoch rund 467 Millionen Datensätze nach Erreichen der 6-Monatefrist automatisiert gelöscht und 313.795 entpersonalisiert.

(mho)


Aus: "BKA: 548 Millionen Fluggastdatensätze durchsucht – 1525 Verdächtige verhaftet" Stefan Krempl (31.10.2025)
Quelle: https://www.heise.de/news/BKA-548-Millionen-Fluggastdatensaetze-durchsucht-1525-Verdaechtige-verhaftet-10965210.html

https://www.heise.de/news/Trotz-Lockdown-Bundeskriminalamt-hat-2020-deutlich-mehr-Fluggastdaten-erfasst-6069495.html

https://dserver.bundestag.de/btd/21/023/2102365.pdf


https://www.heise.de/news/Fluggastdaten-Verwaltungsgericht-untersagt-BKA-Himmels-Rasterfahndung-7443833.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die mutmaßlichen Anschlagspläne eines 22-jährigen Islamisten aus Syrien in Berlin konnten nach Tagesspiegel-Recherchen nur dank eines Hinweises eines ausländischen Nachrichtendienstes gestoppt werden. Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) waren die deutschen Sicherheitsbehörden erneut ,,auf unsere Bündnispartner" angewiesen.

Aus Sicherheitskreisen hieß es, die Ermittler hätten Hinweise gefunden, dass der Verdächtige Abdallah R. ein Selbstmordattentat in Deutschland geplant haben soll. Berlin sei als Anschlagsziel nicht ausgeschlossen, aber es gebe bisher keine konkreten Hinweise darauf, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit.

R. sitzt seit Sonntagabend wegen Terrorverdachts in Untersuchungshaft, ein Haftrichter hatte Haftbefehl gegen ihn erlassen. Die Ermittlungen zu dem Fall laufen weiter. Zunächst werten die Kriminaltechniker laut Staatsanwaltschaft das Handy und die Materialien zum Bombenbau aus, die bei Durchsuchungen an drei Adressen in der Hauptstadt sichergestellt wurden.

Ein Spezialeinsatzkommando (SEK) kam am Sonnabend wegen der möglichen Gefährlichkeit des Mannes zum Einsatz und nahm ihn in Berlin-Neukölln fest. Dem Syrer werden die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat und das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgeworfen.

Es gehe um die Planung eines dschihadistisch motivierten Anschlags mittels einer selbst gebauten Spreng- oder Brandvorrichtung, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Spezialeinheiten der Polizei durchsuchten nach Tagesspiegel-Informationen drei Wohnungen, die R. zugerechnet werden, in der Buschkrugallee und in der Sonnenallee in Neukölln sowie in der Lindenstraße in Köpenick. Dabei fanden sie auch das Material zum Bau von Sprengsätzen.

Abdallah R. war den Behörden bislang nicht als Islamist oder im Zusammenhang mit islamistischen Gruppen bekannt. Das sagte der Chef des Berliner Landeskriminalamtes (LKA), Christian Steiof, am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Der Hinweis auf die Anschlagspläne und die islamistischen Umtriebe habe die Behörden Ende vergangener Wochen erreicht, sagte Steiof. Generalstaatsanwaltschaft und LKA hätten sich dann entschieden, nicht lange zu warten, sondern schnell zuzugreifen.

Bereits bei früheren Fällen kamen Hinweise auf Terrorverdächtige oft von ausländischen Nachrichtendiensten – meist aus den USA oder Israel. Diese haben weiter gehende Befugnisse als die deutschen Behörden und sind technisch besser ausgestattet. Sie scannen soziale Medien und Messengerdienste nach verdächtigen Nachrichten. Von welchem ausländischen Nachrichtendienst der Hinweis genau kam, darüber schweigen die Berliner Behörden allerdings bislang.

Der Berliner GdP-Landeschef Stephan Weh kritisierte am Montag, dass den deutschen Behörden beim Finden islamistischer Gefährder oft die Hände gebunden sind. ,,Es ist nicht der erste Fall und wir müssen einmal mehr dankende Worte an einen ausländischen Geheimdienst richten, weil wir in unserem Land mangels rechtlicher Handhabe faktisch blind sind", sagte Weh.

,,Es kann nicht sein, dass wir im Bereich Terror größtenteils auf unsere Bündnispartner angewiesen sind und sie sich für uns die Hände schmutzig machen müssen, weil wir nicht in der Lage sind, die Gegebenheiten auf die heute denkbaren Gefahren anzupassen." Es gehe um einen potenziellen Terroristen, der nicht für seine Tat nach Deutschland eingereist sei, sondern bereits hier mitten unter uns gelebt habe. ,,Während ausländische Geheimdienste Infos haben, sehen wir rein gar nichts", sagte Weh. ,,Das ist Sicherheit zweiter Klasse, die wir uns schlichtweg nicht erlauben können."

Abdallah R. soll laut Staatsanwaltschaft Sympathisant der islamistischen Terrormiliz Islamischer Staat (IS) sein. In sozialen Medien soll er mehrfach IS-Propaganda in Form von Kampfliedern, sogenannten Naschids, gepostet haben. Dabei handelt es sich um gesungene Lieder und Hymnen ohne eigene Instrumentalbegleitung. Diese Kampflieder mit dschihadistischem Kontext werden zur Emotionalisierung und zur politischen Mobilisierung ihrer Zuhörer eingesetzt, so die Staatsanwaltschaft. Sie stammen direkt von offiziellen Stellen des IS.

Ob ein Weihnachtsmarkt ein Anschlagziel gewesen sein könnte, sei Spekulation, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen auch zum möglichen Anschlagsziel gingen in alle Richtungen. Dazu gehöre auch die Frage, ob R. Komplizen oder Helfer hatte.

Nach Angaben der Behörden hält sich R. seit 2023 in Deutschland auf. Doch er bekam weder Asyl noch wurde er als Flüchtling anerkannt. R. lebte demnach in Berlin unter sogenanntem subsidiären Schutz. Der wird gewährt, wenn Geflüchteten nach Ansicht der Behörden in ihrer Heimat ein ernsthafter Schaden durch schwere Menschenrechtsverletzungen droht.

,,Die Festnahme zeigt erneut, dass die Gefährdungslage in Deutschland durch den Terrorismus zwar abstrakt, aber dennoch hoch ist", sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sprach von einem Erfolg: ,,Die gute länderübergreifende Kooperation hat entscheidend dazu beigetragen, eine ernste Gefahr abzuwenden." Für Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) zeigt der Fall, ,,dass wir für die Sicherheit der Menschen in der Hauptstadt im Zusammenwirken der Sicherheitsbehörden sehr wachsam sind".

Für den Vizechef der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings, zeigt die Festnahme, wie real die islamistische Bedrohung in Deutschland sei. ,,Wer hier Anschläge plant, darf keinen Schutzstatus behalten und verwirkt sein Aufenthaltsrecht", sagte Krings. Diese terroristischen Straftäter müssten rasch und konsequent abgeschoben werden – auch nach Syrien. ,,Der Staat hat die Pflicht, die Bevölkerung zu schützen und nicht diejenigen, die unsere Sicherheit gefährden", sagte Krings.

Der Vizechef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Heiko Teggatz, forderte im ,,Handelsblatt" eine ,,intensive Überprüfung" der Schutzzusagen für syrische Flüchtlinge und eine großflächige Rückführungsoffensive. Nach dem Sturz des Machthabers Baschar al-Assad sei möglicherweise bei einem Großteil der vor diesem Regime geflüchteten Syrer der Schutzgrund entfallen.

Vor neun Jahren erschütterte ein Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz Berlin. Am 19. Dezember 2016 hatte ein islamistischer Terrorist einen Lastwagen entführt und war in den Markt an der Gedächtniskirche gefahren. Durch die Tat starben insgesamt 13 Menschen, einer von ihnen Jahre später an den Folgen. Mehr als 70 Menschen wurden verletzt, manche von ihnen schwer. Der Attentäter floh nach Italien, wo er von der Polizei erschossen wurde. (mit dpa)


Aus: "Hinweis auf Abdallah R. kam von ausländischem Geheimdienst"
Alexander Fröhlich, Franziska von Werder, Dominik Mai (03.11.2025)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/syrer-soll-selbstmordattentat-in-berlin-geplant-haben-hinweis-auf-abdallah-r-kam-von-auslandischem-geheimdienst-14726336.html

Quotemicky64
03.11.25 12:56

Fast alle Hinweise auf Anschlagpläne in unserem Lande kommen aus dem Ausland. Ohne diese hätten wir bedeutend mehr Opfer zu beklagen.

Unsere Datenschutzgesetze müssen überarbeitet werden - Nachrichtendienste und Polizei erweiterte Befugnisse erhalten.

Es ist reine Heuchelei sich unseres umfangreichen Datenschutzes zu rühmen, andere deswegen zu Maßregeln aber von deren Erkenntnissen zu profitieren.
Wir haben es in diesem Bereich eindeutig übertrieben.


QuoteDirk_Weller
03.11.25 15:34
@micky64 am 03.11.25 12:56
Die erweiterten Befugnisse hat die Polizei wohl schon.

Zumindest wenn es um Hausdurchsuchungen wegen Politikerbeleidigungen geht.

Man muß halt Prioritäten setzen. ;-)


QuoteWeltenbeobachter
03.11.25 12:15

Sicherheitspolitisch muss sich was ändern. Es kann nicht angehen, dass wir auf Hilfe von Aussen angewiesen sind.


Quotemaxost
03.11.25 11:28

    Syrer soll Selbstmordattentat in Berlin geplant haben: Hinweis auf Abdallah R. kam von ausländischem Geheimdienst

Vielen Dank an die Regierung die mehr für die Sicherheit in Deutschland leistet als die eigene, die lieber das Datenschutzmaskottchen pflegt und ihre eigenen Dienste blind und taub hält, statt ihnen endlich wirksame Rechte und Mittel einzuräumen, die eigene Bevölkerung selbständig und wirksam zu schützen.


Quotejarvis
03.11.25 12:04
@maxost am 03.11.25 11:28
Unsinn, nur weil ein verbündeter Geheimdienst an der Aufdeckung dieses Planes beteiligt war, heißt das nicht, dass der Datenschutz hierzulande eine Verhinderung von Anschlägen unmöglich macht. Datenaustausch zwischen Geheimdiensten ist völlig normal.


QuoteElektron
03.11.25 12:25
@jarvis am 03.11.25 12:04

Komisch, alle bekannten Fälle der letzten Jahre beruhen Informationen ausländischer Dienste. Scheint ja ein ziemlich einseitiger Austausch zu sein.


QuoteCJa
03.11.25 12:27
@maxost am 03.11.25 11:28

Die Abwägung zwischen Sicherheit und Datenschutz ist zu komplex und delikat, um auf diese abschätzige Weise von Ihnen kommentiert zu werden. Wenn Sie kein Problem damit haben, dass buchstäblich jeder Schritt von Ihnen überwacht wird, können Sie gerne nach China ziehen.


QuoteTingeltangelMelanie
03.11.25 12:38
@maxost am 03.11.25 11:28

Wenn sie totale Sicherheit wollen, dann geht das nur mit totaler Überwachung. Das widerspricht unserem Grundgesetz, und wir wollen hier keine russischen oder chinesischen Verhältnisse. Dass Informationen aus Staaten, die andere Vorstellungen von Privatsphäre pflegen als wir selbst, trotzdem genutzt werden um Menschenleben zu retten, ist selbstverständlich.


QuoteTingeltangelMelanie
03.11.25 12:49
@maxost am 03.11.25 11:28

Wenn ihnen Datenschutz so wenig bedeutet, wieso benutzen sie ein Pseudonym?


QuoteDr.Vogel
03.11.25 13:14

Ein Mensch mit syrischer Nationalität plant Terroranschläge - und ein Funktionär einer (unbedeutenden) Polizeigewerkschaft darf fordern:

    Der Vizechef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Heiko Teggatz, forderte (...) eine großflächige Rückführungsoffensive.

Sippenhaft, nix weiter.


QuoteSteakholder
03.11.25 11:19

... Ein guter Geheimdienst braucht eine gewisse Beinfreiheit. Solange er tatsächlich "geheim" agiert, kann man die "gesetzlichen Möglichkeiten" auch gerne mal "gesetzliche Möglichkeiten" [sein] lassen und höheren Gütern eine höhere Priorität zukommen lassen.


QuotePat7
03.11.25 12:38
@Steakholder am 03.11.25 11:19

In einer Diktatur möglich. In einer Demokratie nicht. Die gesammelten Beweise dürften dann im Rechtsstaat nicht vor Gericht genutzt werden.


QuoteSteakholder
03.11.25 13:24
@Pat7 am 03.11.25 12:38

Da gibt es prominente Gegenbeispiele, z.B. bei Kontoinformationen aus der Schweiz, die auf illegale Weise erworben wurden und hierzulande verhandelt wurden.


QuotePaul_Kalbautzke
03.11.25 09:59

    Hinweis auf Abdallah R. kam von ausländischem Geheimdienst

Erstaunlich, wer hätte das gedacht. Aber dafür ist der dt. Staat ja Weltmeister in Moral und Datenschutz.


QuoteTingeltangelMelanie
03.11.25 12:41
@Paul_Kalbautzke am 03.11.25 09:59

Sie möchten gerne, dass der Staat wie in anderen Ländern alle Ihre Emails, Textnachrichten, Chats und Telefonate überwacht? Und dann gibt es plötzlich keinen Terror und keine Kriminalität mehr?


QuoteBantmut
03.11.25 09:44

... Die Formel Datenschutz ist Täterschutz hat sich mal wieder als richtig erwiesen. ...


QuoteBlueEyes82
02.11.25 17:03

Eigenlob - Ein Attentat das wahrscheinlich erneut nur durch ausländische Geheimdienste verhindert wurde! Nach wie vor ist der Datenschutz hierzuland mehr Täterschutz und es muss leider noch mehr passieren bis man handelt...


QuoteWeltenbeobachter
02.11.25 16:53

Ich frage mich, wie man 2025 immer noch verbohrt sein kann, oder so naiv sein kamm, sein eigenes Leben als Selbstmordattentäter wegzuwerfen?


QuotePepperli
02.11.25 17:23
@Weltenbeobachter am 02.11.25 16:53

Dieselbe Frage stellte ich mir gerade auch......Man steckt nicht drin, in solchen kranken Hirnen......


QuoteDJT
02.11.25 17:40
@Weltenbeobachter am 02.11.25 16:53

    Ich frage mich, wie man 2025 immer noch verbohrt sein kann, oder so naiv sein kamm, sein eigenes Leben als Selbstmordattentäter wegzuwerfen?

Das ist eine sehr gute und berechtigte Frage und die Antwort lautet in fast allen Fällen: Religiöser Fanatismus.


QuoteInan
02.11.25 15:56

Danke alle beteiligten Behörden und Einsatzkräfte.


...

Textaris(txt*bot)

"Databroker Files: Datenhändler verkaufen metergenaue Standortdaten von EU-Personal" Ingo Dachwitz, Sebastian Meineck (04.11.2025)
Exakte Ortungen, verräterische Bewegungsmuster: Die Handy-Standortdaten von Millionen Menschen in der EU stehen zum Verkauf. Angeblich nur zu Werbezwecken erhoben, lassen sich die Daten auch für Spionage nutzen. Der europäische Datenschutz versagt, selbst EU-Spitzenpersonal in Brüssel ist betroffen. Die EU-Kommission sagt: ,,Wir sind besorgt."
Diese Recherche entstand in Kooperation mit folgenden Medien: Bayerischer Rundfunk, L'Echo (Belgien), Le Monde (Frankreich), BNR (Niederlande). Sie ist Teil der ,,Databroker Files". Hier ist eine Zusammenfassung der EU-Recherche. Eine Englische Fassung des Artikels haben wir unter dem Titel ,,Targeting the EU" veröffentlicht. ...
https://netzpolitik.org/2025/databroker-files-datenhaendler-verkaufen-metergenaue-standortdaten-von-eu-personal/#netzpolitik-pw

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"Databroker Files: Wie uns Apps und Datenhändler der Massenüberwachung ausliefern" (29.12.2024)
Sebastian Meineck, Ingo Dachwitz, Katharina Brunner and Rebecca Ciesielski
https://media.ccc.de/v/38c3-databroker-files-wie-uns-apps-und-datenhndler-der-massenberwachung-ausliefern


https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/standortdaten-eu-spionage-risiko-100.html

https://multimedia.lecho.be/telephone-localisation/

https://www.lemonde.fr/pixels/article/2025/11/04/comment-des-donnees-publicitaires-permettent-de-pister-des-responsables-de-l-ue_6651547_4408996.html

https://www.bnr.nl/nieuws/tech-innovatie/10586881/locatiegegevens-eu-functionarissen-te-koop-staten-kunnen-meekijken

https://netzpolitik.org/2025/databroker-files-das-wichtigste-zur-spionage-gefahr-durch-handy-standortdaten-in-der-eu/

https://netzpolitik.org/databroker-files/

https://netzpolitik.org/2025/databroker-files-targeting-the-eu

https://www.tagesspiegel.de/politik/databroker-files-von-br-und-netzpolitikorg-handel-mit-standortdaten-ist-gefahr-fur-nationale-sicherheit-12031196.html

Quote555fuerst
17.07.24 11:22

Und plötzlich wird deutlich, dass Datenschutz auch etwas mit Sicherheit zu tun hat.


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"Palantir-Software hat verheerende Risiken" (08.12.2025)
Nach Risikoprüfung des Einsatzes von Palantir-Software in der Schweiz bekam der US-Konzern eine Absage, trotz jahrelanger Hofierung von Behörden und Armee. Den Eidgenossen sind die Risiken zu groß. Da drängt sich die Frage auf, warum die Palantir-Software für deutsche Polizeien gut genug sein soll. Innenminister Dobrindt wird sie beantworten müssen. ... Journalisten haben mit Hilfe von 59 Anfragen nach dem Öffentlichkeitsgesetz in einer lesenswerten Analyse nachvollzogen, wie sich der Konzern an öffentliche Stellen ranwanzte, um seine Software bei den Schweizer Bundesbehörden und beim Militär an den Mann zu bringen. ... Die Analyse enthält [ ] einen 20-seitigen internen Evaluationsbericht der Armee. Darin werden Vorzüge, aber auch Risiken eines Palantir-Einsatzes beschrieben, die letztlich zur Ablehnung einer Kooperation mit dem Konzern führten. Die Militärexperten kommen zu dem Schluss, dass ein Abfluss von Daten aus den Palantir-Systemen technisch nicht verhindert werden könne. ...
https://netzpolitik.org/2025/schweiz-palantir-software-hat-verheerende-risiken/

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"Wie hartnäckig Palantir die Schweiz umwarb"
Das umstrittene Tech-Unternehmen Palantir liefert Überwachungstechnologie an Militär und Geheimdienste. Bei hiesigen Behörden und der Armee aber blitzte es ab. Interne Dokumente zeigen nun weshalb. Teil 1 unserer Recherche.
Von Adrienne Fichter, Marguerite Meyer, Lorenz Naegeli, Balz Oertli, Jennifer Steiner (Text) und Klawe Rzeczy (Illustration), 08.12.2025
" ...  Es sind Szenen, wie man sie aus Diktaturen kennt: Maskierte Agenten der Migrationsbehörde ICE machen in den USA Jagd auf Migrantinnen. Im Stil von paramilitärischen Gruppen dringen sie in gepanzerten Fahrzeugen in Quartiere ein und verhaften Menschen, um sie danach ohne Gerichtsverfahren abzuschieben.
Doch woher wissen die ICE-Agenten, wo sich ihre Zielpersonen genau befinden? Dafür greift die Behörde auf Überwachungstechnologien zurück, zum Beispiel auf Produkte des US-Unternehmens Palantir Technologies. Dieses wurde vom rechtslibertären US-Milliardär Peter Thiel mitgegründet und ist heute eine der umstrittensten Firmen weltweit.
Die Software von Palantir erzeugt mit Telefon- und Flugdaten sowie mit Social-Media-Profilen Bewegungsmuster von Migrantinnen. So kann die Migrationsbehörde diese nicht nur identifizieren, sondern auch zeitnah orten. Eine der Stärken des Produkts ist nämlich: Statt viele getrennte Datenbanken und unübersichtliche Dateiformate durchsuchen zu müssen, erhalten Kunden eine einheitliche Oberfläche, in der Zusammenhänge automatisch und anschaulich sichtbar werden – etwa über Zeitachsen, Netzwerke oder grafische Auswertungen. ..."
https://www.republik.ch/2025/12/08/wie-hartnaeckig-palantir-die-schweiz-umwarb

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Palantir Technologies Inc. ist ein US-amerikanischer Anbieter von Software und Dienstleistungen, der auf die Analyse großer Datenmengen und die Herstellung einer digitalen Ontologie von Unternehmens- und Projektdaten spezialisiert ist. ... Verletzung von Menschenrechten: Amnesty International kritisierte Palantir 2020 und erneut 2025 für die Zusammenarbeit mit der US-Regierung unter Donald Trump. Die US-Behörden würden die Software dafür nutzen, Geflüchtete, Migranten sowie internationale Studierende mit unliebsamer Meinung zu überwachen und eine vermeintliche ,,Gefährlichkeit" zu bestimmen. ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Palantir_Technologies (7. Dezember 2025)

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#296
Quote[...] Thirteen former employees of influential data-mining firm Palantir are condemning the company's work with the Trump administration weeks after Immigration and Customs Enforcement reached a deal to pay Palantir $30 million to provide the agency with "near real-time visibility" into the movement of migrants in the U.S.

In a letter shared exclusively with NPR, the ex-Palantir workers, former software engineers, managers and an employee who worked with the firm's privacy and civil liberties team, say when they joined the powerful tech company, they believed in its code of conduct stating that its software should protect the vulnerable and ensure the responsible development of artificial intelligence.

"Early Palantirians understood the ethical weight of building these technologies," the thirteen former employees wrote in the letter. "These principles have now been violated, and are rapidly being dismantled at Palantir Technologies and across Silicon Valley."

Palantir and the White House did not return requests for comment.

... Palantir's customers include the Israel Defense Forces, the U.S. Department of Defense and dozens of large corporations. Now, its surveillance tools are being deployed by the Trump administration to help speed up the president's goal of deporting 1 million migrants this year. Since Trump was elected, Palantir's share price has surged more than 200%.

... Big Tech employees resisted the first Trump administration's policies, including the attempts to restrict immigration and travel from foreign countries, yet the former Palantir employees say the resistance has been muted among tech workers in Trump's second term.

They wrote: "democracy faces escalating threats: biometric data collection on immigrant children, journalists being targeted, science programs defunded, and key U.S. allies, like Ukraine, sidelined. Trump's administration has sought to greatly expand executive powers while alluding to monarchy," adding that: "Big Tech, including Palantir, is increasingly complicit, normalizing authoritarianism under the guise of a 'revolution' led by oligarchs. We must resist this trend."

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From: "Former Palantir workers condemn company's work with Trump administration" Bobby Allyn (May 5, 2025)
Source: https://www.npr.org/2025/05/05/nx-s1-5387514/palantir-workers-letter-trump

"Tech workers protest data mining firm Palantir for role in immigrant arrests" Kari Paul in San Francisco
(Tue 14 May 2019 01.19 CEST)
Activists post news reports on company's work with Ice to developers' program Github
https://www.theguardian.com/us-news/2019/may/13/tech-workers-palantir-immigration-protest-github

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Quote[...] The Trump administration has tapped Palantir — the notorious data-mining firm co-founded by billionaire tech investor Peter Thiel — to compile information on people in the United States for a "master database," creating an easy way to cross-reference sensitive data from tax records, immigration records and more. Palantir also has a $30 million contract with ICE to provide almost real-time visibility into immigrants' movements as the agency seeks to arrest 3,000 people a day. Wired reporter Makena Kelly says the company is "becoming an operation system for the entire government," and describes how Palantir's contracts with the Trump administration are an outgrowth of work done by Elon Musk's DOGE which aims to "centralize data all across government."

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From: "Palantir: Peter Thiel's Data-Mining Firm Helps DOGE Build Master Database to Surveil, Track Immigrants" (June 03, 2025)
Source: https://www.democracynow.org/2025/6/3/makena_kelly

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Quote[...] US-Behörden kaufen Informationen von Hunderten Millionen Handys – eine auch in Europa geläufige Praxis

Bei einer ICE-Razzia in Minneapolis erschoss ein Beamter am Mittwoch die 37-jährige Renee Nicole Good, als sie ihr Auto wenden wollte. Die Behörde hatte an dem Tag bis zu 2000 Beamte in die Stadt entsandt. Der lange angekündigte Aufmarsch galt vor allem Menschen aus Somalia, die Präsident Donald Trump mit Massendeportationen außer Landes schaffen will.

Wie ICE dabei vorgeht, zeigen staatliche Dokumente und Schulungsmaterialien, die das Investigativportal 404 Media nach eigenen Angaben einsehen konnte – und ebenfalls am Mittwoch veröffentlichte [https://www.404media.co/inside-ices-tool-to-monitor-phones-in-entire-neighborhoods/]. Die Behörde nutzt demnach zwei Überwachungssysteme namens Tangles und Webloc der Firma Penlink, die Zugriff auf Standortdaten von Hunderten Millionen Handys bieten. Dabei handelt es sich um Daten aus der Werbeindustrie, die bei der Nutzung von Apps Spuren auf den Geräten hinterlassen.

Ermittler*innen können in Webloc auf einer Karte Gebiete markieren. Das System zeigt dann alle Handys an, die sich dort zu einem bestimmten Zeitpunkt aufhielten. Anschließend lassen sich die Bewegungen einzelner Geräte verfolgen: Wohin fährt die Person nach der Arbeit? Wo ist nachts ihr Handy – also vermutlich ihre Wohnung? Die Software kann auch mehrere Orte gleichzeitig überwachen und anzeigen, welche Geräte an zwei oder mehr Orten waren, etwa am Arbeitsplatz oder bei einer politischen Versammlung.

Die Tracking-Daten stammen aus der Werbebranche: Über sogenannte Software Development Kits in Apps oder über das Real-Time Bidding im Online-Werbegeschäft fließen GPS-Koordinaten, WLAN- und IP-Daten an Datenbroker. Was von diesen angeblich nur für personalisierte Werbung gesammelt wird, wird dann an Überwachungsfirmen verkauft.

Über das Tracking mithilfe von Werbedaten hatten netzpolitik.org und der Bayerische Rundfunk im vergangenen Jahr mit den »Databroker Files« berichtet [https://netzpolitik.org/tag/databroker-files/]. Auch in Europa werden derartige Standortdaten demnach massenhaft gehandelt. Journalist*innen konnten mit kostenlosen Vorschau-Datensätzen Hunderte Mitarbeitende der EU-Kommission, des EU-Parlaments und sogar der Nato identifizieren. Die Daten zeigten Wohn- und Arbeitsorte, Bewegungsmuster, Besuche in Fitnessstudios oder Restaurants.

Mit Tangles kann das ICE außerdem die Überwachung sozialer Medien in die Geolokalisierung integrieren. Die Software erkennt Gesichter in Bildern und versucht, die Personen und ihre Accounts zu identifizieren. Sie analysiert deren Postings auf ihre Tonalität und filtert bestimmte Social-Media-Accounts in einer »Watch List«. In einem früheren Beitrag hatte 404 Media geschildert, wie Tangles auch gegen Demonstrant*innen eingesetzt wird – etwa bei der Bewegung Black Lives Matter.

Laut einer internen ICE-Rechtsanalyse, die die Bürgerrechtsorganisation ACLU durch eine Informationsfreiheitsklage erhielt, braucht die US-Behörde für die Nutzung dieser Daten keine richterliche Anordnung. Die Begründung: Menschen hätten die Informationen »freiwillig« an Dritte weitergegeben, indem sie Apps nutzten. Dass viele Apps nicht transparent machen, wie Standortdaten verwendet werden, oder diese sogar trotz Widerspruch sammeln, wird in dieser staatlichen Annahme ignoriert.

Gegenüber der herkömmlichen Telefonüberwachung haben kommerzielle Standortdaten jedoch einen Nachteil: Nicht jede Zielperson ist in den Datensätzen enthalten. Die Steuerbehörde IRS versuchte beispielsweise erfolglos, mit Daten des Anbieters Venntel Wohnorte von Verdächtigen zu finden – die gesuchten Personen waren schlicht nicht gespeichert.


Aus: "ICE nutzt Handydaten der Werbeindustrie für Jagd auf Migranten" Matthias Monroy (09.01.2026)
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1196728.datenbroker-ice-nutzt-handydaten-der-werbeindustrie-fuer-jagd-auf-migranten.html

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"USA: Die Architektur der Abschiebung und Palantirs Rolle im neuen ICE-System" Imke Stock (25.01.2026)
Die US-Einwanderungsbehörde ICE digitalisiert die Abschiebung mit Palantir, Penlink, Datenbrokern und KI. ... Um die Deportationsziele zu erreichen, setzt seine Regierung auf Technik verschiedener Anbieter und richtete sich in einer Werbekampagne mit einer direkten Botschaft an ,,illegale Ausländer": ,,Wir werden euch jagen". Eine zentrale Rolle spielt dabei das Unternehmen Palantir, das laut einem Exklusivvertrag zur Systemmodernisierung aus dem Januar 2026 ,,in mehr als einem Jahrzehnt der Unterstützung fundierte institutionelle Kenntnisse über die Abläufe der ICE erworben" habe. Der Journalist Michael Steinberger, der für seine Biografie über Palantir-Chef Alex Karp tiefe Einblicke in die internen Strukturen und das politische Umfeld des Unternehmens erhielt, bewertet Palantirs Rolle während Trumps erster Amtszeit zwar als weniger bedeutend, als es die damaligen Proteste und die Berichterstattung nahelegten. Entscheidend sei jedoch die Erkenntnis, dass Palantirs Technologie in den Händen eines autoritären Regimes zu einem äußerst mächtigen Werkzeug werden könne. ,,Und nun sind wir hier", so Steinberger in einem Interview vom 22. Januar 2026. ... In Deutschland setzen einzelne Sicherheitsbehörden, wie zum Beispiel Polizeibehörden in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen, trotz Kritik auch auf Produkte von Palantir. Die Bundesregierung kauft auch bei Datenbrokern ein. Auf die Frage, ob auch die Produkte von Penlink oder ähnlicher Anbieter zur Aufbereitung von Handy-Standortdaten oder anderen personenbezogenen Daten eingesetzt werden, erklärt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken (Drucksache 21/3280), dass solche Fragen ,,aus Gründen des Staatswohls nicht für das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich – auch nicht in eingestufter Form – beantwortet werden können". In Österreich gibt es eine ähnliche Anfrage an die Bundesregierung, dort steht die Antwort noch aus. ...
https://www.heise.de/hintergrund/USA-Die-Architektur-der-Abschiebung-und-Palantirs-Rolle-im-neuen-ICE-System-11152960.html

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"Report: ICE Using Palantir Tool That Feeds On Medicaid Data" Josh Richman (January 15, 2026)
EFF last summer asked a federal judge to block the federal government from using Medicaid data to identify and deport immigrants. We also warned about the danger of the Trump administration consolidating all of the government's information into a single searchable, AI-driven interface with help from Palantir, a company that has a shaky-at-best record on privacy and human rights. Now we have the first evidence that our concerns have become reality.  ...
https://www.eff.org/deeplinks/2026/01/report-ice-using-palantir-tool-feeds-medicaid-data

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#297
Quote[...] Gestapo-Greg nennt ihn Kaliforniens Gouverneur Gavin Newsom kurz und bündig. Gemeint ist Gregory Bovino. Der Chef der Grenzschutzbehörde ICE hat sich seinen Spitznamen verdient, legt er es doch darauf an, die Gestapo-Assoziation aufzurufen. Der markige Mann rasiert sich die Haare über den Ohren und im Nacken aus und trägt lange Militärmäntel. Sein Outfit martialisch zu nennen, wäre eine Untertreibung.

Im Netz toben Debatten darüber, ob dieser Spitzname den Nationalsozialismus verharmlose. Sorry, Leute: Wer sich so kleidet und einer Behörde vorsteht, deren Auftrag es ist, möglichst brutal aufzutreten, Jagd auf Menschen zu machen, die nicht aussehen wie white Anglo-Saxon Protestants, und dabei ständig Gesetze übertritt, darf schon Faschist genannt werden.

Weniger Aufmerksamkeit hingegen bekommt die Selbstinszenierung seiner Sturmtruppen, die wie Söldner oder Guerillas daherkommen. Sie tragen Jeans oder Cargopants, Holzfällerhemden oder T-Shirts, darüber taktische Westen, statt eines Namens oder einer Dienstnummer irgendwelche Fantasieangaben auf der Brust und hinten die Aufschrift ,,ICE" und ,,Police".

Das wichtigste Accessoire der ICE-Büttel aber ist der Schlauchschal, auf Englisch neck gaiter. Man zieht ihn in einer schnellen Bewegung über die Nase, fertig ist die Vermummung. Bei ihrer von Donald Trump autorisierten, aber oft illegalen Tätigkeit wollen diese Männer nicht erkannt werden.

Damit sind sie nicht allein. Weltweit schützen sich die Schergen autoritärer Regime durch Vermummung vor sozialer Ächtung und potenzieller Strafverfolgung. Ihr Auftreten als anonymer Block vermittelt die Botschaft: Wir sind unantastbar. Weswegen die Demokraten im US-Senat nun ein Maskenverbot für ICE-Leute fordern.

Die Halsgamasche ist ein Kleidungsstück, das auch Demonstrant*innen auf der ganzen Welt tragen, insbesondere dort, wo sie nicht auf den Schutz ihrer Rechte durch den Staat hoffen können. Als in den 1980ern in Deutschland eine Debatte über das Vermummungsverbot auf Demonstrationen tobte, weil autonome Steinewerfer sogenannte Hassmasken trugen, sagte Thomas Gottschalk den denkwürdigen Satz: ,,Lieber eine vermummte Jugend als eine verdummte Jugend."

Dass die Exekutive Bürger dazu nötigt, auf der Straße Gesicht zu zeigen, ihr Personal aber gesichtslos bleiben darf, ist Ausdruck eines Machtgefälles, das in den modernen Staat eingeschrieben ist. Souverän ist, wer darüber entscheidet, wer anonym sein darf und wer nicht.


Aus: "Souverän ist, wer über Anonymität entscheidet" Ulrich Gutmair Kulturredakteur (1.2.2026)
Quelle: https://taz.de/Warum-tragen-ICE-Schergen-Masken/!6147028/

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Quote[...] Eine der Kritiken an neuen Überwachungswerkzeugen für Verfolgungsbehörden lautet, dass diese zunehmend auch zweckentfremdet eingesetzt werden. Oder dass autoritäre Regierungen sie nach einer Machtübernahme gegen unliebsame Gruppen oder Personen richten.

Wie real diese Befürchtungen sind, lässt sich derzeit in den USA beobachten. Dort versieht Präsident Donald Trump die Einwanderungsbehörde ICE mit immer mehr Ressourcen für ihre Jagd auf Migrant*innen, sichert ihr für Verbrechen Straffreiheit zu und schafft sich so eine eigene brutale Präsidentengarde mit modernster technischer Ausrüstung.

Über die digitalen Überwachungsmethoden des ICE berichtet häufig das US-Investigativportal ,,404 Media". Dessen jüngste Recherche zeigt, wie etwa Palantir in die Massenfestnahmen eingebunden ist. Demnach entwickelt der berüchtigte Technologiekonzern ein Werkzeug namens ELITE, mit dem die Einwanderungsbehörde eine Karte mit Adressen von potenziellen Deportationskandidat*innen erstellen kann. Die Daten stammen unter anderem vom Gesundheitsministerium, von der US-Migrationsbehörde USCIS und vom Datenanbieter Thomson Reuters.

ICE nutzt die Software angeblich, um Orte zu identifizieren, an denen möglichst viele Personen auf einen Schlag festgenommen werden könnten. Zu jeder Person kann ein Dossier sowie ein ,,Confidence Score" abgerufen werden – also eine Bewertung, wie verlässlich die angegebene aktuelle Adresse einer gesuchten Person ist.

,,404 Media" stützt ihre Recherche auf interne ICE-Materialien, öffentliche Beschaffungsunterlagen und Aussagen eines ICE-Beamten. Ihre Veröffentlichung erfolgte kurz nachdem Kristi Noem, die Chefin des Heimatschutzministeriums, angekündigt hatte, Hunderte weitere Bundesagent*innen nach Minneapolis zu entsenden. Vergangene Woche erschoss der ICE-Beamte Jonathan Ross dort die 37-jährige US-Bürgerin Renee Nicole Good, als diese ihr Auto wenden und die Szenerie einer Razzia und Protesten dagegen verlassen wollte.

Zusätzlich zur Palantir-Software kaufte ICE zwei Überwachungssysteme namens Tangles und Webloc der Firma Penlink, die Zugriff auf Standortdaten von Hunderten Millionen Handys bieten. Darüber berichtete ,,404 Media" vergangene Woche in einer weiteren Recherche.

Die Systeme nutzen GPS-Koordinaten sowie WLAN- und IP-Daten. Sie stammen aus dem Online-Werbegeschäft und werden über sogenannte Software Development Kits bei der Nutzung von Apps hinterlassen. Von Datenbrokern werden sie angeblich für personalisierte Werbung gesammelt, dann aber auch mit anderem Zweck verkauft.

Ermittler*innen können in Webloc ebenfalls Gebiete auf einer Karte markieren. Das System zeigt dann alle Handys an, die sich zu diesem Zeitpunkt dort befinden. Anschließend lassen sich die Bewegungen einzelner Geräte verfolgen. So stellen die Beamt*innen fest, wohin eine bestimmte Person nach der Arbeit fährt oder wo sich nachts ihr Handy befindet, was beides auf den Standort ihrer Wohnung schließen lässt. Die Software kann auch mehrere Orte gleichzeitig überwachen und anzeigen, welche Geräte an zwei oder mehr Orten waren, etwa bei einer politischen Versammlung.

Laut einer internen ICE-Rechtsanalyse, die die Bürgerrechtsorganisation ACLU durch eine Informationsfreiheitsklage erhielt, braucht die US-Behörde für die Nutzung dieser Daten aus ihrer Sicht keine richterliche Anordnung. Die Begründung: Menschen hätten die Informationen ,,freiwillig" an Dritte weitergegeben, indem sie Apps nutzten.

Bekannt ist außerdem, dass ICE die Spyware ,,Graphite" des Unternehmens Paragon einsetzen darf. Die Trump-Regierung genehmigte einen Vertrag, den die Biden-Administration noch blockiert hatte.

Die Software gilt als eines der leistungsfähigsten Hacking-Werkzeuge weltweit und kann sämtliche Daten auf Smartphones auslesen, einschließlich der ansonsten verschlüsselten Kommunikation über Signal oder WhatsApp. Zudem lässt sich ein Telefon durch heimliches Aktivieren des Mikrofons zur Wanze umfunktionieren.

Nach Überwachungsskandalen in mehreren EU-Staaten wurde die bis dahin israelische Spyware-Firma Paragon Solutions Ende 2024 vom US-Private-Equity-Fund AE Industrial Partners übernommen, der dafür eine halbe Milliarde US-Dollar gezahlt haben soll. Dieser Wechsel erleichtert US-Behörden wie ICE den Einsatz der Software, obwohl größere Teile der Belegschaft weiterhin in Israel ansässig sind.

Weitere digitale Werkzeuge der US-Einwanderungsbehörde haben der Arbeitswissenschaftler Eric Blanc von der Rutgers University, der Gewerkschaftsorganisator Wes McEnany und Claire Sandberg, ehemalige nationale Organisationsdirektorin von Bernie Sanders' Präsidentschaftskampagne 2020, in der US-Wochenzeitschrift ,,The Nation" dokumentiert. Darin rufen sie zu einer Kampagne gegen die Firmen auf.

Als besonders verwundbar gelten den drei Autor*innen jene Unternehmen, deren Verträge mit ICE vor einer möglichen Verlängerung stehen. Dazu zählt etwa Dell mit einem Auftrag über umgerechnet 16 Millionen Euro für Microsoft-Software-Lizenzen, der im März ausläuft. Auch kleinere Verträge mit dem Paketdienst UPS und FedEx sowie dem Kommunikationsausrüster Motorola Solutions enden im Frühjahr.

Einen längerfristigen Vertrag hat ICE beispielsweise mit dem Kommunikationsdienstleister AT&T geschlossen. Er umfasst rund 70,5 Millionen Euro und könnte bis Juli 2032 laufen. Der Datenanbieter LexisNexis ermöglicht Trumps Milizen für 18 Millionen Euro Zugriff auf umfangreiche personenbezogene Daten aus öffentlichen und privaten Quellen, einschließlich Haftdaten.

Als einen der bedeutendsten Akteure in der ICE-Infrastruktur nennt ,,The Nation" Amazon, dessen Web Services für die Daten- und Überwachungsoperationen der Behörde unerlässlich seien.

Eine besondere Rolle spielt laut Blanc, McEnany und Sandberg aber Palantir: Der Konzern stellt den US-Migrationsbehörden unter dem Namen ,,ImmigrationOS" ein Rückgrat bereit, das Informationen aus verschiedenen Datenbanken und Anwendungen zusammenführt.

Mithilfe der Software können ICE-Beamt*innen ihre Operationen automatisieren – zu den Features gehören die KI-gestützte Zielpersonenpriorisierung, die Echtzeitüberwachung der Person sowie die Koordination von Festnahmen und Abschiebungen.

,,ImmigrationOS" greift dazu auf Daten der Sozialversicherungs-, der Steuer- und der Migrationsbehörden sowie staatlicher Wählerverzeichnisse zu. Für die Entwicklung des Systems Plattform erhielt Palantir 25,5 Millionen Euro.

Nach den jüngsten Enthüllungen von ,,404 Media" hat sich die Electronic Frontier Foundation zu Wort gemeldet. Die US-Bürgerrechtsorganisation erklärt, dass sie bereits mehrere juristische Schritte gegen die Datensammelwut der Migrationsbehörden unternommen habe – darunter Klagen gegen den Zugriff von ICE auf Gesundheits- oder Steuerdaten.

Doch diese allein reichten nicht aus: Menschen müssten im öffentlichen Diskurs weiterhin Bedenken und Protest äußern, so die Electronic Frontier Foundation. Auch müsse der Kongress umgehend handeln, ,,um diesem außer Kontrolle geratenen Zug Einhalt zu gebieten, der die Privatsphäre und Sicherheit jeder einzelnen Person in Amerika zu zermalmen droht".

Jedoch ist die Datensammelwut für diesen ,,außer Kontrolle geratenen Zug" nicht auf die USA beschränkt. Die Regierung in Washington fordert von den mehr als 40 Teilnehmern ihres Visa-Waiver-Programms einen direkten Zugriff auf nationale Polizeidatenbanken mit biometrischen Informationen.

In Deutschland wäre dies die INPOL-Datei, in der auch weit über zwei Millionen Asylsuchende oder Ausreisepflichtige mit Fingerabdrücken und Gesichtsbildern gespeichert sind. Die EU-Staaten sind zu diesem US-Zugriff grundsätzlich bereit und haben die Kommission mit Verhandlungen über ein Rahmenabkommen beauftragt.


Aus: "Mit Palantir und Paragon auf Migrantenjagd" Matthias Monroy (17.01.2026)
Quelle: https://netzpolitik.org/2026/us-einwanderungsbehoerde-mit-palantir-und-paragon-auf-migrantenjagd/

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Quote[...] US-Regierung spricht von "inländischen Terroristen". Bei Mitarbeitern der involvierten Software-Firma Palantir regt sich Widerstand.

In den USA und speziell in Minnesota greift derzeit der Protest gegen die Einwanderungsbehörde ICE um sich, nachdem deren Agenten zwei Menschen erschossen haben und Menschen durch ihre gewaltvollen Abschiebepraktiken in Panik versetzen. Neben einem de facto Generalstreik versuchen die Menschen, die Grenzschutzbeamten von ihren Einsätzen abzuhalten – etwa indem sie sie verfolgen und migrantische Nachbarn warnen, oder Gewaltexzesse dokumentieren. Das Department of Homeland Security (DHS) hat seine Beamten unterdessen angewiesen, jene Protestierenden zu filmen. Hieraus soll eine Datenbank aus Menschen entstehen, die die Regierung als "inländische Terroristen" einstuft.

Wie der Journalist Ken Klippenstein darlegt, hat das US-amerikanische Heimatschutzministerium seine Beamten angewiesen, identifizierende Informationen über jede Person zu sammeln, die sie filmt, und "diese Informationen an Intel (Sicherheitsbehörden, Anm.) weiterzuleiten, wo eine Auswertung über die Betroffenen erstellt wird". Diese Information habe Klippenstein direkt von einem in der Strafverfolgung tätigen Bundesbeamten erhalten. "Das heißt, es wird versucht, sie über soziale Medien zu identifizieren, ihre Kennzeichen zu überprüfen, sofern verfügbar, und eine Abfrage ihrer strafrechtlichen Vorgeschichte durchzuführen", habe der Beamte ausgeführt. Die Direktive sei nicht nur an ICE, sondern etwa auch an die Border Patrol gerichtet.

Auch Videoaufnahmen belegen die Strategie. So zeigt ein Video, das laut Klippenstein vergangene Woche in Maine aufgenommen wurde, wie ein ICE-Beamter Fotos von dem Auto einer Frau macht, die ihn zuvor gefilmt hatte. Als die Frau ihn fragt, weshalb er das tue, antwortet der Mann: "Weil wir eine nette kleine Datenbank haben, und jetzt gelten Sie als inländische Terroristin. ,,Also, viel Spaß damit." Auch auf den Aufnahmen, die den Mord an Renee Good dokumentieren, lässt sich diese Praxis vermuten. Sie zeigen, wie ein ICE-Beamter Good, kurz bevor das Feuer auf die Frau eröffnet wird, mit einer Handykamera filmt.

Schon vor Weihnachten wies David Bier vom libertären Cato Institute darauf hin, dass es eine systematische Praxis des DHS ist, Menschen, die die Aktivitäten ihrer Beamten dokumentieren, mit "Inhaftierungen, Festnahmen und Gewalt zu bedrohen" – eine "offizielle, landesweite Politik der Einschüchterung", wie er es nennt.

Klippenstein fragte Bier nach dem Zweck, die Menschen aufzunehmen. Dieser erklärte: "ICE-Agenten filmen Festnahmen sowohl, um den Social-Media-Blitz des DHS zu befeuern, als auch, um diese Personen zu identifizieren. Sie laden Informationen in ihre Datenbanken hoch und prüfen, ob es ausstehende Haftbefehle gibt oder ob die Personen sich illegal im Land aufhalten."

Die jüngsten Eskalationen sorgten auch für internen Aufruhr bei Palantir. Jenem Daten-Software-Unternehmen, das Amerika "tödlicher machen" soll und vom DHS unter anderem einen 30-Millionen-Dollar-Vertrag vergeben bekommen hat, um eine Plattform namens ImmigrationOS für ICE zu betreiben. Wie Wired berichtet, taten Mitarbeiter am Samstag ihre Sorge über die Kooperation ihres Arbeitgebers mit ICE in einem Thread auf Slack kund, in dem der Mord an Alex Pretti diskutiert wurde.

"Unsere Beteiligung bei ICE unter Trump2 wird intern unter dem Teppich gekehrt – zu sehr. Wir brauchen Informationen darüber, wie wir hier involviert sind," habe eine Person geschrieben. Jemand anderes habe sich gefragt: "Kann Palantir überhaupt irgendeinen Druck auf ICE ausüben? Ich habe Geschichten über Leute gelesen, die festgenommen wurden, obwohl sie einen Asylantrag stellten, keine Anordnung zur Ausreise und keinen Strafregistereintrag hatten und sich regelmäßig bei den Behörden meldeten. Überhaupt keinen Grund gegeben haben, festgenommen zu werden. Wir helfen dabei doch hoffentlich nicht?" Die Nachrichten bekamen laut Wired allesamt einige Likes.

Als Antwort postete das "Privacy and Civil Liberties"-Team von Palantir einen Link zu einer Seite im internen Firmen-Wiki, in dem festgestellt wird, dass der Vertrag mit ICE im September um sechs Monate verlängert wurde. Zudem sei man der Meinung, dass Palantir einen "echten und positiven Einfluss" auf die Einsätze haben könne, da man den Beamten Daten zur Verfügung stelle, die "präzisere und informierte Entscheidungen" ermöglichten. Der Eintrag habe zwar anerkannt, dass auch US-Staatsbürger festgenommen wurden und es "Berichte von Racial Profiling" gab, allerdings seien Palantirs Kunden bei ICE "weiterhin bemüht, unrechtmäßige oder unnötige Maßnahmen gegen US-Staatsbürger zu vermeiden". (hlk, 28.1.2026)


Aus: ""Politik der Einschüchterung": ICE arbeitet an Datenbank von Protestierenden" (28. Jänner 2026)
Quelle: https://www.derstandard.at/story/3000000305959/politik-der-einschuechterung-ice-arbeitet-an-datenbank-von-protestierenden

"Big Brothers Auge: Wie die US-Behörde ICE Palantirs "Elite"-Software einsetzt" (19. Jänner 2026)
Mit Daten aus dem Gesundheitsministerium soll das Überwachungstool für die Einwanderungsbehörde Karten mit den Aufenthaltsorten illegaler Migranten erstellen ... Der Vergleich mit "Big Brother" aus George Orwells dystopischem Roman 1984 ist bei Berichten über Überwachungsstaaten im digitalen Zeitalter nicht weit hergeholt: Der "große Bruder", der den Staat und die regierende Partei in Oceania lenkt, sieht alles. Das Jahr 1984 ist freilich schon lange Geschichte, und Orwell, der den Roman 1949 veröffentlichte, hätte wohl mindestens zwei weitere Bände gebraucht, um zu beschreiben, wie sich das Rad von Geschichte und Technik bis zum Jahr 2026 weiterdreht. ...
https://www.derstandard.at/story/3000000304691/big-brothers-auge-wie-die-us-behoerde-ice-palantirs-elite-software-einsetzt

https://www.wired.com/story/palantir-ice-dhs-alex-pretti-killing-workers-slack-minneapolis/

QuotePotus@Lokus

Puh und das mit dem Stempel "inländischer Terrorist" hat weitreichende Folgen. ...


QuotePeter G

"... allerdings seien Palantirs Kunden bei ICE "weiterhin bemüht, unrechtmäßige oder unnötige Maßnahmen gegen US-Staatsbürger zu vermeiden."

Na, wenn das so ist.


QuoteHusky583

Also mein Bild von "Terrorist" und mein Verständnis von "Terror verbreiten" erfüllen die ICE-Beamten wohl am ehesten.


QuoteFomalhaut-b

Sie werden versuchen die "Inländischen Terroristen" von den Wahlen fernzuhalten. Sie werden Probleme beim Registrieren haben oder auf unerklärlichen weise aus der Wählerliste verschwinden usw.

Wenn sie sich um Stellen im Öffentlichen Dienst bewerben werden sie keine Chance haben wenn es auf Bundesebene ist usw ...


Quotegreenberetta

So dumm können die aber nicht sein, oder? Bei Palantir arbeiten und dann noch glauben, man würde irgendetwas Gutes damit bewirken.


QuotePlatzwart0

Palantir Mitarbeiter ganz verwirrt: ,,Are we the baddies?!"


QuoteMarquis de Sade

Protestierende als inländische Terroristen bezeichnen, während staatliche Terroristen für Morde ungestraft davonkommen.

hmmm ja, fällt total schwer sich da auf eine Seite zu schlagen.


...

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Einsatz der Polizei-Software von Palantir ist an strenge Vorgaben geknüpft. Trotzdem wurde sie in sechs Monaten mindestens 2000 Mal genutzt. Wie oft genau kann das NRW-Innenministerium aber gar nicht sagen.

Herbert Reul (CDU) hat eine klare Haltung zur Software des umstrittenen US-Unternehmens Palantir: "Damit ersparen wir der Polizei wahnsinnig viel Arbeitszeit, weil wir die Daten, die sowieso schon zugänglich waren, schneller erreichen können."

Mit Palantir kann die Polizei in NRW seit 2022 verschiedene Datenbanken automatisiert durchsuchen lassen und Informationen bündeln. Händisch können die Beamten auch Social-Media-Profile oder Daten von Internetseiten hinzufügen. "Ich finde, das ist das Vernünftigste, was wir jemals gemacht haben", sagt Innenminister Reul über die Software.

Doch das Computerprogramm darf nur unter strengen Voraussetzungen genutzt werden, vor allem zur "vorbeugenden Bekämpfung besonders schwerer Straftaten", wie es im NRW-Polizeigesetz heißt, also z.B. um einen Terroranschlag oder schwere sexuelle Gewalt gegen Kinder zu verhindern. Bei einem einfachen Diebstahl etwa darf die Software nicht benutzt werden.

"Es besteht auf jeden Fall die Gefahr, dass Menschen, obwohl sie keinen Anlass dafür bieten, durch Fehlbewertungen der Software als gefährlich eingestuft werden", beschreibt Franziska Görlitz vom Verein "Gesellschaft für Freiheitsrechte" die grundsätzlichen Bedenken von Bürgerrechtlern und Datenschützern. Die Polizei könne aufgrund einer Einstufung Menschen ins Visier nehmen, "obwohl es objektiv dafür gar keine Anhaltspunkte gibt".

Doch wie oft und in welchen Fällen hat die NRW-Polizei das Programm genau eingesetzt? Das könne man nicht sagen, teilt das Innenministerium auf Anfrage des WDR-Magazins Westpol mit. Es werde gar nicht ausgewertet.

"Das ist protokolliert, es ist nachvollziehbar, es gibt nur eben keine allgemeine Statistik", rechtfertigt sich Innenminister Reul. Was sein Ministerium sagen kann: Wie viele Beamte mit dem Palantir-Programm gearbeitet haben. Es waren im letzten halben Jahr genau 2034. Ob Beamte die Software dabei nur einmal oder vielleicht mehrere hundertmal eingesetzt haben, bleibt unklar.

Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass eine ausführliche rechtsstaatliche Kontrolle der mächtigen Software sichergestellt sein muss. Im Datenschutzgesetz von NRW ist darüber hinaus ausdrücklich festgelegt, dass die Begründung für den Einsatz, also der Anlass, festzuhalten sind.

"Zunächst einmal überrascht mich, dass das Innenministerium dazu keine Auskunft geben kann", sagt die NRW-Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk im WDR-Interview. Sie ist dafür zuständig, zu überprüfen, ob die Datenauswertung der Palantir-Software in einem konkreten Fall zulässig ist: "Ich finde es auch etwas überraschend, dass man bei so einem teuren Mittel auch nicht selbstständig evaluiert ,Was bringt das? Wo hilft uns das tatsächlich?'"

Auch die innenpolitische Sprecherin der Grünen im NRW-Landtag, Julia Höller, wundert sich, dass ihr Koalitionspartner im Innenministerium die Zahlen nicht erfasst: "Das ist unsere politische Verantwortung, dass wir das nicht einfach laufen lassen, sondern dass wir diese Fragen klar beantworten können." Anders könne nicht bewertet werden, wie verhältnismäßig und nützlich die Palantir-Software wirklich sei.

In Bayern hat das Innenministerium die Zahlen zur Palantir-Nutzung dort 2025 vorgelegt. Und die unterscheiden sich erheblich von denen in NRW. Die bayerische Polizei hat die Software innerhalb eines halben Jahres nicht mehrere tausend Mal, sondern nur gut einhundert Mal benutzt. Das bayerische Innenministerium hat außerdem detailliert mitgeteilt, für welche Anlässe sie wann genutzt wurde.

"Wir haben das System länger, deswegen nutzen es auch mehr Polizisten. Bei den Bayern, die üben ja gerade erst", hält Innenminister Reul dagegen, "bei uns war es am Anfang auch viel weniger. Ich will ja, dass die Polizisten, und zwar immer dann, wenn es berechtigt ist, dieses Hilfsinstrument nutzen."

Doch ob der Einsatz berechtigt ist, ist in NRW bisher noch gar nicht überprüft worden. Die Datenschutzbeauftragte Gayk wäre berechtigt, auch ohne konkreten Anlass, die Protokolle anzufordern und zu überprüfen. Auf Nachfrage räumt sie ein, dass sie dies bisher aber noch nicht gemacht hat: "Wir haben jetzt auf der Agenda, da nochmal genauer reinzugucken."

"Datenanalysen sind heimliche Maßnahmen", wendet Franziska Görlitz vom Verein "Gesellschaft für Freiheitsrechte" ein, "wenn da jetzt eine große Anzahl durchgeführt wird, dann ist es natürlich bedenklich, wenn der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht wird, wofür wird das Analysetool eigentlich genau benutzt?""

Der Verein hält den Einsatz der Palantir-Software grundsätzlich für fragwürdig und hat 2023 schon Verfassungsbeschwerde gegen das NRW-Polizeigesetz eingelegt. Bisher hat das Bundesverfassungsgericht darüber noch nicht entschieden.

Die Grünen im Landtag tragen in der Landesregierung die Nutzung der Software eher zähneknirschend mit. Die Abgeordnete Höller drängt darauf, dass möglichst schnell ein neuer Anbieter gefunden wird: "Es ist einfach schwer verständlich, dass wir eine Software nutzen, deren Firmeninhaber der 'Best Buddy' von Donald Trump ist."

Gemeint ist der Firmengründer und langjährige Aufsichtsratsvorsitzende von Palantir, Peter Thiel, der inzwischen als Vordenker von Trumps Politik gilt. "Das ist nicht erklärbar und das entspricht nicht mehr der heutigen Zeit", sagt Höller. Ihre Forderung: "Weg von Palantir, eigene Software entwickeln, neue Lösungen finden."

Europäische Anbieter mit vergleichbarer Software gibt es mittlerweile mehrere. Zu einem davon will inzwischen wegen der Entwicklung in den USA auch Innenminister Reul wechseln. Er bestätigt gegenüber Westpol, dass die NRW-Polizei schon an einer Ausschreibung für einen neuen Anbieter arbeitet: "Wir suchen, und mehrere Bundesländer und der Bund auch. Wir sind alle auf der Pirsch, eine Firma zu finden, die das auch bieten kann, zumindest in etwa."

Unsere Quellen:

    NRW-Innenministerium
    NRW-Datenschutzbeauftragte
    Grüne im NRW-Landtag
    eigene Recherchen


Aus: "Palantir-Einsatz in NRW: Polizei nutzt Software tausendfach" Arne Hell, Boris Kartheuser (06.02.2026)
Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/polizei-software-palantir-100.html