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[Fehlerhafte und rechtswidrige Daten (Notizen)... ]

Started by Textaris(txt*bot), August 31, 2017, 08:12:55 AM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Brazil ist ein dystopischer Spielfilm mit Elementen der Groteske und Schwarzen Komödie aus dem Jahr 1985 von Terry Gilliam, der zusammen mit Tom Stoppard und Charles McKeown auch das Drehbuch schrieb. Der Film wurde im Februar 1985 auf den Internationalen Filmfestspielen Berlin erstmals in Deutschland gezeigt.

... Brazil ist eine düstere, kafkaeske Dystopie, die sich der Stilmittel der grotesken Komödie bedient. Dem damaligen Chef von Universal Studios, Sid Sheinberg, war das hoffnungslose Ende des Films zu düster; er wollte unbedingt eine Version mit einem Happy End herausbringen.

... Durch einen Druckfehler kommt es zu einer folgenschweren Verwechslung: Anstatt eines als ,,Terroristen" gesuchten freischaffenden Heizungsinstallateurs namens Tuttle, der sich dem alles beherrschenden Bürokratieapparat dieser Gesellschaft entzieht, wird ein unbescholtener Familienvater namens Buttle verhaftet und zu Tode gefoltert.

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Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Brazil_(1985) (24. Juni 2024)

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Quote[...] Ist Björn Kietzmann nun einer der "etlichen Straftäter", mit denen die Bundesregierung den Entzug von 32 Akkreditierungen beim G20-Gipfel in Hamburg begründet hat? Sein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis von 2015 deutet nicht darauf hin: Das ist blütenweiß. Der Datenauszug des BKA, den der 37-jährige Fotograf nun in der Post fand, enthält dagegen gleich 18 Einträge, die den Journalisten sprachlos machen. Ins Auge sticht dabei vor allem der Vorwurf "Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion" in der Kategorie "politische motivierte Kriminalität". Das klingt dramatisch - ist aber nachweislich falsch.

Kietzmann hatte im Juli 2011 eine Demonstration fotografiert, als in seiner Nähe ein Feuerwerkskörper explodierte. Die Polizei hielt ihn für den Täter, nahm ihn fest und ließ ihn erkennungsdienstlich behandeln. Vier Kollegen, mit denen Kietzmann zum Zeitpunkt des Vorfalls zusammenstand, bestätigten gegenüber der Staatsanwaltschaft dessen Unschuld. Die Staatsanwaltschaft reduzierte die Ermittlungen daraufhin vom Vorwurf des Sprengstoffangriffs auf einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und stellte auch dieses Verfahren nach kurzer Zeit ein. Was also bis heute in den Dateien als schwere Gewalttat gespeichert ist, hat erwiesenermaßen nichts mit dem Fotografen zu tun.

 Ähnlich falsch oder irreführend sind auch alle übrigen gespeicherten "Delikte", die teilweise bis in das Jahr 2002 zurückreichen. Da finden sich zum Beispiel Einträge über angebliche Verstöße gegen das Urheberrecht: So hatte sich ein Polizist in Coburg beschwert, dass Kietzmann bei einer Demonstration eine Gruppe von Polizisten fotografiert hatte. Das ist zwar legal, führt aber immer wieder zu Anzeigen, die - wie auch bei Kietzmann - in der Regel zügig eingestellt werden. Trotzdem finden sich solche Beschuldigungen auch nach acht Jahren noch in den Datenbanken des BKA.

Die einzige Verurteilung im Leben des Fotografen liegt bereits 14 Jahre zurück: Für einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wurde Kietzmann im Januar 2003 zu einer Geldstrafe von 320 Euro verurteilt. Es ging um die Teilnahme an einem gewaltfreien Studentenprotest. In den Datenbanken der Polizei soll dieses Bagatelldelikt aus Jugendzeiten allerdings noch mindestens bis Juli 2021 gespeichert bleiben.

 Die Akte Kietzmann ist die umfangreichste der zehn BKA-Bescheide, die dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegen. Doch auch in allen anderen finden sich zahlreiche Einträge, die entweder offensichtlich falsch sind oder von Juristen für eindeutig rechtswidrig gehalten werden.

Im Fall des Stuttgarter Online-Journalisten Alfred Denzinger ist zum Beispiel ein sieben Jahre alter Datensatz wegen "Beleidigung" aufgeführt, der auf die Anzeige eines vorbestraften Rechtsextremisten zurückgeht. Im Laufe des Ermittlungsverfahrens hatte sich allerdings schnell herausgestellt, dass nicht der Journalist eine Straftat begangen hatte, sondern der Rechtsextremist und ein Mittäter eine friedliche Mahnwache einer Schorndorfer Bürgerinitiative tätlich angegriffen hatten. Beide wurden dafür rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt, die Anzeige gegen Denzinger zurückgezogen. Doch in der Verbunddatei des BKA soll der Eintrag noch bis Februar 2020 gespeichert bleiben.

Und der nie zu einer Anklage führende Vorwurf eines unerlaubten Fotografierens von Polizisten findet sich gleich in mehreren Einträgen als "politisch motivierte Kriminalität", wie das vermeintliche Delikt "Verstoß gegen das Versammlungsgesetz". In all diesen Fällen ging es in Wirklichkeit nur darum, dass bei Demonstrationen auch die Personalien von Journalisten kontrolliert wurden.

 Die Grünen werfen Regierungssprecher Steffen Seibert vor, die Sicherheitseinschätzungen des BKA unkritisch übernommen zu haben. Innenexperte Konstantin von Notz erklärt:
    "Ganz offensichtlich wurden die Akkreditierungen in einer relevanten Anzahl von Fällen auf Grundlage falscher Tatsachen entzogen. Das ist für die Bundesregierung nicht nur maximal peinlich, es stellt vor allem einen erheblichen Eingriff in die Pressefreiheit dar."

Aus all diesen Beispielen ergibt sich für Experten ein Muster, das weit über den Fall der entzogenen Akkreditierungen hinaus reicht. In der Behörde der Bundesbeauftragten für den Datenschutz wartet man deshalb schon gespannt auf die Beschwerden der betroffenen Journalisten. Denn nun sei offensichtlich geworden, wovor Datenschützer seit Jahren warnen: dass die Vielzahl gespeicherter Daten erhebliche Nachteile für die berufliche und private Existenz von Bürgern haben kann. Und auch das Ausmaß an fehlerhaften und rechtswidrig gespeicherten Daten entspricht früheren Erfahrungen, die in den Tätigkeitsberichten längst dokumentiert sind.

So hatte der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar im Jahre 2012 die Datenbank "PMK-links Z", in der politisch motivierte Kriminelle gespeichert werden, überprüft und dabei viele Rechtsverstöße festgestellt. Das BKA löschte in der Folge rund 90 Prozent der Einträge. Statt 3819 Personen im März 2012 waren im Juli 2015 nur noch 331 Personen gespeichert. "Spätestens zu diesem Zeitpunkt war klar, dass die Polizei mit den Kriterien, die eine Speicherung rechtfertigen, zu großzügig umgegangen war", sagte Schaar.

Experten sind überzeugt, dass sich eine ähnlich hohe Quote rechtswidriger Einträge auch für andere Dateien als die in 2012 geprüfte Datenbank gilt. Allerdings geht es bei den Fallzahlen um ganz andere Größenordnungen. Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums sind allein in der Datei "Innere Sicherheit" aktuell 109.625 Personen und 1.153.351 Datensätzen zu Delikten gespeichert. Das ist das 27-fache der 41.549 politisch motivierten Straftaten, die laut Kriminalstatistik im Jahre 2016 insgesamt begangen wurden. Die 2012 vom BKA vorgenommenen Korrekturen an der überzogenen Speicherungspraxis seien wohl nicht allzu nachhaltig gewesen, kritisiert Schaar.

 Das gilt übrigens nicht nur für politische Straftaten. Datenschützer verweisen vor allem auf die "Fallgruppe Rauschgift", in der inzwischen mehr als 473.000 Personen mit Millionen von Datensätzen gespeichert sind. Bei mehr als der Hälfte der Betroffenen liegen die Einträge mehr als zehn Jahre zurück.

Ein Blick in die Polizeistatistik zeigt aber, dass weit über die Hälfte dieser Menschen irgendwann einmal mit geringen Mengen Cannabis in Verbindung gebracht wurden - was in der Regel nie zur Anklage geführt hat, wohl aber zu langjährigen Speicherungen in den Datenbanken des BKAs - ohne dass die meisten Betroffenen das auch nur ahnen.

 Die hohe Zahl rechtswidrig gespeicherter Datensätze ist vor allem das Ergebnis einer rechtlichen Unschärfe: Das Gesetz über das Bundeskriminalamt erlaubt im Paragrafen 8 auch die Speicherung von Ermittlungen, die nicht zu einer Verurteilung vor Gericht geführt haben - im Gegenzug wird dafür aber in jedem Einzelfall eine "Negativprognose" gefordert: Es muss konkret begründet werden, warum von der Person auch in Zukunft Straftaten zu erwarten sind und die Speicherung früherer Ermittlungen deshalb wichtig ist. Nur dann gilt das als verfassungsrechtlich zulässig.

Datenschützer kritisieren allerdings seit Jahren, dass diese Datensätze auch ohne eine solche "Negativprognose" über Jahre gespeichert bleiben.

    "Das kehrt die Unschuldsvermutung gegen die sonst geltenden Prinzipien um und widerspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts."

So steht es zum Beispiel im Datenschutzbericht 2017, der wenige Wochen vor dem G20-Gipfel kaum beachtet veröffentlicht wurde. Auch müsse im Gesetz eindeutig geregelt werden, dass jeder Freispruch automatisch zur Löschung aller entsprechenden Datensätze führen müsse.

 Fatal sei freilich, dass die Masse an Daten die Ermittlungsarbeit der Polizei nicht erleichtere, sondern behindere, betont Schaar:

    "Das Beispiel des Attentäters vom Berliner Breitscheidplatz belegt, dass Sicherheitsbehörden angesichts immer zahlreicherer Datensätze den Überblick verloren haben und letztlich zu falschen Bewertungen gekommen sind. Weniger wäre mehr."

Im Ergebnis nütze es dem Rechtsstaat und stärke zugleich die Polizeiarbeit, wenn man sich auf relevante Daten beschränke.

 Der frühere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem, der die unrechtmäßige Speicherung von Daten zuvor schon als "skandalös" bezeichnet hatte, fordert nun eine umfassende Aufklärung, die deutlich über den Fall der G20-Akkreditierungen hinaus reicht:

    "Es geht um drei unterschiedliche Probleme: Wann muss eine Eintragung, selbst wenn sie anfänglich rechtmäßig war, aus allen Dateien entfernt werden, in die sie inzwischen gelangt ist? Zweitens: Reicht eine Eintragung als solche, um bei dem Betroffenen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründen zu können? Drittens: Die Polizei muss bei der Entscheidung über einen Eingriff gegen einen Journalisten berücksichtigen, dass Journalisten bei ihrer Arbeit der besondere Schutz der Medienfreiheit zusteht. Auf allen drei Ebenen scheinen Fehler begangen worden zu sein. Hier muss dringend für rechtsstaatliche Klarheit gesorgt werden."

 Von Notz sieht vor allem den Bundesinnenminister in der Verantwortung, der die Warnungen der Datenschützer über Jahre in den Wind geschlagen habe: "Seit Jahren dokumentiert das unionsgeführte Ministerium, wie egal ihm der Datenschutz ist. Der Datenschutz schützt aber keine Daten, sondern unsere Menschenwürde und Privatsphäre."

Im vorliegenden Fall erkenne man gut, wie abgründig und willkürlich staatliches Handeln werden kann, wenn es auf rechtswidrigen, schlecht kontrollierbaren und schlampig geführten Dateien beruhe. Das Versagen müsse trotz Wahlkampf vom Parlament aufgeklärt werden: "Sollte die Bundesregierung mauern, müssen wir schärfere parlamentarische Instrumente ins Auge fassen." Damit spielt von Notz auch auf das Instrument eines Untersuchungsausschusses an.


Aus: "Entzogene Akkreditierungen Millionen rechtswidrige Daten in BKA-Datei?"
Arnd Henze, ARD-Hauptstadtstudio (30.08.2017)
Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/gzwanzig-datenschuetzer-101.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Manipulation von Medien ist eines der größten Probleme der digitalen Welt. Denn die sogenannten Deepfakes sind so geschickt gefälschte Videoclips und Texte, dass sie häufig als authentisch durchgehen.

... [Nina Schick]  Die Pornografie ist in diesem Fall der Wegweiser – genauso wie in den Anfangszeiten des Internets. Damals gab es die Ansicht, das Internet sei ein Ort für Weirdos und werde niemals etwas für Menschen wie uns. Aber für mich ist das nur ein Zeichen dafür, dass Deepfakes kein Frauenthema bleiben werden. Es wird viele, viele weitere Fälle geben, in denen die Identität von Menschen und ihr digitales Abbild ohne ihre Zustimmung und Wissen gekapert werden. Das zeichnet sich schon ab.

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Aus: "Deepfake-Expertin: ,,Es wird viele Fälle geben, in denen die Identität von Menschen gekapert wird"" Anna Schughart (23.08.2021)
Quelle: https://www.rnd.de/digital/medien-manipulation-deepfakes-als-gefaelschte-videos-und-texte-immer-haeufiger-zu-finden-KTKKWD7IPNAWLFHFTEWJANGU64.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] New York. Der Kurznachrichtendienst X blockiert derzeit Suchanfragen nach der US-amerikanischen Popikone Taylor Swift. Trolle hatten den Kurznachrichtendienst X mit gefälschten pornografischen Aufnahmen der US-amerikanischen Popsängerin Taylor Swift überflutet. Laut einem Bericht der ,,New York Times" wurde ein auf X geteiltes Bild von Swift 47 Millionen Mal angesehen, bevor das Konto gesperrt wurde.

Obwohl solche Deepfakes auf X verboten sind, reagierte die Plattform relativ spät. Nachdem die Situation offenbar aus dem Ruder gelaufen ist, scheint die Lösung derzeit zu sein, eine Suche nach dem Namen der Sängerin zu blockieren.


Aus: "Nach gefälschten Pornoaufnahmen: X blockiert Taylor-Swift-Suchanfragen" (29.01.2024)
Quelle: https://www.rnd.de/promis/wegen-porno-deepfakes-taylor-swift-suchanfragen-auf-x-laufen-ins-leere-LDRG5DBGZZAKTBQJZQKHA4DKPY.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] ChatGPT halluziniert, und nicht mal OpenAI könne es stoppen, so die österreichische Datenschutz-Organisation noyb rund um den Gründer Max Schrems. Die Einführung von ChatGPT im November 2022 löste einen noch nie dagewesenen KI-Hype aus. Menschen auf der ganzen Welt begannen auf einmal damit, den Chatbot für die unterschiedlichsten Zwecke zu nutzen. Darunter sogar Rechercheaufgaben. Dabei halte OpenAI selbst fest, dass der Chatbot ,,Antworten auf Benutzeranfragen generiert, indem es die nächstwahrscheinlichsten Wörter vorhersagt, die als Antwort auf die jeweilige Frage vorkommen könnten", so noyb. Mit anderen Worten: Obwohl das Unternehmen über umfangreiche Trainingsdaten verfügt, kann es aktuell nicht garantieren, dass Nutzer korrekte Informationen erhalten. Ganz im Gegenteil seien generative KI-Tools dafür bekannt zu ,,halluzinieren", so noyb. Sie erfinden ihre Antworten also schlicht.

Ungenaue Informationen sind vielleicht tolerabel, wenn Schüler ChatGPT für ihre Hausaufgaben nutzen. Sie sind jedoch inakzeptabel, wenn es um die Informationen über Einzelpersonen geht. Seit 1995 besagt das EU-Recht, dass persönliche Daten korrekt sein müssen. Mittlerweile ist dies in Artikel 5 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verankert. Personen haben laut Artikel 16 DSGVO außerdem ein Recht auf Berichtigung inkorrekter Informationen – und haben die Möglichkeit, ihre Löschung zu verlangen. Darüber hinaus müssen Unternehmen gemäß dem Auskunftsrecht in Artikel 15 nachweisen können, welche Daten sie über Einzelpersonen gespeichert haben und aus welchen Quellen sie stammen.

Das Erfinden falscher Informationen ist schon für sich genommen höchst problematisch. Aber wenn es um falsche Informationen über Personen geht, kann das ernsthafte Konsequenzen haben. Unternehmen sind aktuell noch nicht in der Lage, Chatbots wie ChatGPT mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Wenn aber ein System keine genauen und transparenten Ergebnisse liefern kann, darf es nicht zur Erstellung von Personendaten verwendet werden. Die Technologie muss den rechtlichen Anforderungen folgen, nicht umgekehrt.

Fakt ist, dass das Erfinden von Personendaten jedenfalls keine valide Option ist. Es handele sich hier laut noyb eindeutig um ein strukturelles Problem. Einem kürzlich erschienenen Bericht der New York Times zufolge ,,erfinden Chatbots in mindestens 3 Prozent der Fälle Informationen". In manchen Fällen sollen es sogar bis zu 27 Prozent sein. Im Fall, der die Grundlage für die durch noyb eingereichte Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) darstellt, antwortete ChatGPT auf die Frage nach dem Geburtstag des Beschwerdeführers (eine Person des öffentlichen Lebens) wiederholt mit falschen Informationen, anstatt den Nutzern mitzuteilen, dass die dafür notwendigen Daten fehlten.

Obwohl das von ChatGPT angegebene Geburtsdatum des Beschwerdeführers falsch war, lehnte OpenAI seinen Antrag auf Berichtigung oder Löschung ab. Die Verweigerung wurde damit argumentiert, dass eine Korrektur der Daten nicht möglich sei. Man könne zwar Daten bei bestimmten Anfragen blockieren (z.B. den Namen des Beschwerdeführers), aber nicht ohne ChatGPT daran zu hindern, alle Informationen über den Beschwerdeführer zu filtern. OpenAI hatte es sodann offenbar ebenfalls versäumt, angemessen auf das Auskunftsersuchen des Beschwerdeführers zu reagieren. Obwohl die DSGVO den Nutzern das Recht einräumt, eine Kopie aller persönlichen Daten zu verlangen, hatte OpenAI die verarbeiteten Daten, ihre Quellen oder Empfänger nicht offengelegt.

Die Verpflichtung, einem Auskunftsersuchen nachzukommen, gilt jedoch für alle Unternehmen. Es ist selbstverständlich möglich, die verwendeten Trainingsdaten zu protokollieren, um zumindest eine Vorstellung von den Informationsquellen zu erhalten. Laut noyb scheine es so, dass mit jeder "Innovation" eine andere Gruppe von Unternehmen meine, dass ihre Produkte nicht mit dem Gesetz übereinstimmen müssten.

Die plötzliche Zunahme der Popularität hat generative KI-Tools rasch zum Ziel der europäischen Datenschutzbehörden gemacht. Unter anderem befasste sich die italienische Datenschutzbehörde mit der Ungenauigkeit des Chatbots, als sie im März 2023 eine vorübergehende Einschränkung der Datenverarbeitung anordnete. Einige Wochen später richtete der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eine Taskforce zu ChatGPT ein, um die nationalen Bemühungen zu koordinieren. Es bleibt abzuwarten, wohin dies führen wird. Im Moment scheint OpenAI nicht einmal so zu tun, als könne es die DSGVO einhalten.

noyb fordert jedenfalls nun zunächst die DSB zu einer Untersuchung der Datenverarbeitungspraktiken von OpenAI auf. Von besonderem Interesse ist dabei die Frage, welche Maßnahmen das Unternehmen zur Sicherstellung der Richtigkeit persönlicher Daten getroffen hat. Darüber hinaus fordert noyb, dass OpenAI dem Auskunftsbegehren des Beschwerdeführers nachkommt und seine Verarbeitung in Einklang mit der DSGVO bringt. Nicht zuletzt fordert noyb die Behörde zur Verhängung eines Bußgelds auf, um die zukünftige Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Fall im Rahmen der EU-Zusammenarbeit behandelt wird.

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Aus: "ChatGPT verbreitet falsche Infos über Personen" Christian Solmecke (30. April 2024)
Quelle: https://www.wbs.legal/it-und-internet-recht/datenschutzrecht/beschwerde-gegen-openai-eingereicht-chatgpt-verbreitet-falsche-infos-ueber-personen-75946/

https://noyb.eu/sites/default/files/2024-04/OpenAI%20Complaint_DE_geschw%C3%A4rzt.pdf

"Chatbots May 'Hallucinate' More Often Than Many Realize" Cade Metz (Published Nov. 6, 2023)
When summarizing facts, ChatGPT technology makes things up about 3 percent of the time, according to research from a new start-up. A Google system's rate was 27 percent. ...
https://www.nytimes.com/2023/11/06/technology/chatbots-hallucination-rates.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Am Bundesgerichtshof ging es um ein Meme über die Grünen-Politikerin Renate Künast. Die Frage, die das Gericht zu klären hat, geht aber viel weiter.

Nicht alles, was in sozialen Netzwerken kursiert, ist wahr. Aber welche Ansprüche haben Betroffene gegen Facebook und Co., wenn dort Falschbehauptungen über sie verbreitet werden? Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt – und nahm eine Klage der Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast gegen den Facebook-Konzern Meta unter die Lupe.

Nach der mündlichen Verhandlung setzte der BGH das Verfahren zunächst aus. Er will eine Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg abwarten. Dort ist eine Vorlage aus Rumänien anhängig, deren Ausgang auch für das BGH-Verfahren relevant sein könnte. Der BGH hatte die Parteien zuvor bereits darauf hingewiesen, dass auch Europarecht in dem Karlsruher Verfahren eine Rolle spielen könnte. Ein Urteil zur Klage von Künast will der Senat erst nach der EuGH-Entscheidung fällen. (Az VI ZR 64/24)

Im konkreten Fall ging es um ein sogenanntes Meme, das ein Bild von Künast mit einem angeblichen Zitat zeigt: "Integration fängt damit an, dass sie als Deutscher mal Türkisch lernen." Das Meme wurde bei Facebook in unterschiedlichen Varianten veröffentlicht und geteilt. Die Krux: Künast hat den Satz nie gesagt. Sie klagte auf Unterlassung sowie auf Schmerzensgeld von mindestens 10.000 Euro.

Das "Ausgangs-Meme" wurde mittlerweile gelöscht. Vor Gericht will Künast erreichen, dass Facebook auch alle "kerngleichen" Varianten des Memes löschen muss – und zwar ohne, dass die Grünen-Politikerin noch einmal auf die jeweiligen Internetadressen hinweisen muss.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte ihr 2024 diesbezüglich recht gegeben. Einen Anspruch auf Schmerzensgeld hatte das Gericht hingegen anders als das Landgericht zuvor verneint. Sowohl Meta als auch Künast gingen gegen das OLG-Urteil in Revision, sodass der Fall in Karlsruhe landete.

"Ich entscheide, was ich sage und nur das ist mein Zitat", sagte Künast nach der mündlichen Verhandlung am BGH. Politikerinnen und Politiker seien schließlich auf ihre Glaubwürdigkeit angewiesen. "Wenn dann jemand ein Zitat erfindet, schadet es einem. Es führt dazu, dass sich Leute aufregen." Gerade Hasskommentare würden über den Facebook-Algorithmus dafür sorgen, dass sich das Falschzitat immer weiterverbreitet.

Es könne nicht sein, dass das Unternehmen daran verdiene, während die Betroffenen sich um die Beseitigung der entsprechenden Posts bemühen müssten, so Künast. "Die Macht dieser Konzerne und ihr Geschäftsmodell sind eine große Gefahr für unsere Demokratie."

Vor Gericht ging es darum, ob es Facebook zumutbar wäre, kerngleiche Posts ausfindig zu machen und zu löschen. Das Unternehmen argumentiert, dafür sei eine manuelle Prüfung des Beitrags auf dessen Sinngehalt nötig – zu der es als sogenannter Hosting-Anbieter nicht verpflichtet sei.

Die Organisation HateAid sieht das anders. "Es ist einem Riesen-Konzern, der Milliardengewinne macht, indem zum Beispiel solche Falschzitate verbreitet werden, durchaus zumutbar, tatsächlich auch dafür zu sorgen, dass dieses Geschäftsmodell sicher betrieben wird", sagte Geschäftsführerin Josephine Ballon. "Diesen Einwand, dass über eine menschliche Moderation gar nichts geleistet werden kann, weil es alles viel zu kompliziert und juristisch zu schwierig ist, den können wir hier einfach nicht gelten lassen."

HateAid hilft nach eigenen Angaben Betroffenen von Hass im Netz bei möglichen Strafanzeigen und in Einzelfällen auch bei Zivilklagen. Auch andere Politiker wie Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) arbeiten bei ihren Anzeigen wegen Hassnachrichten mit der Organisation zusammen.

(mack)


Aus: "Künast-Klage zu Falschzitat: Europäischer Gerichtshof soll entscheiden" (19.02.2025)
Quelle: https://www.heise.de/news/Kuenast-Klage-zu-Falschzitat-Europaeischer-Gerichtshof-soll-entscheiden-10287594.html