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[Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Notizen) ... ]

Started by Textaris(txt*bot), July 27, 2021, 02:37:22 PM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) [Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken], umgangssprachlich auch Facebook-Gesetz genannt, ist ein deutsches Gesetz, das bußgeldbewehrte Compliance-Regeln für Anbieter sozialer Netzwerke betreffend den Umgang mit Nutzer-Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte im Netz sowie eine vierteljährliche Berichtspflicht der Anbieter einführt, außerdem Opfern von Persönlichkeitsverletzungen im Internet einen Anspruch auf Auskunft über Bestandsdaten des Verletzers aufgrund gerichtlicher Anordnung eröffnet.

... 2015 wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Arbeitsgruppe zum Umgang mit strafbaren Inhalten in sozialen Netzwerken gebildet, die aus Vertretern der Internetanbieter und zivilgesellschaftlicher Organisationen bestand. Vereinbart wurden konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Hassinhalten im Internet. Einige Netzwerke gaben Selbstverpflichtungen ab, die nach Ansicht des Ministeriums jedoch nicht ausreichten.

Der damalige Justizminister Heiko Maas argumentierte, eine Auswertung der Rechtspraxis bei der Löschung strafbarer Inhalte in sozialen Netzwerken durch ,,jugendschutz.net" habe Anfang 2017 ergeben, dass Löschungen von Hasskommentaren nur unzureichend erfolgten, und forderte, den Druck auf die Netzwerke weiter zu erhöhen. Um die Unternehmen noch stärker in die Pflicht zu nehmen, brauche man gesetzliche Regelungen. Zwar würden bei YouTube 90 Prozent der strafbaren Inhalte gelöscht, bei Facebook jedoch nur 39 Prozent und bei Twitter nur ein Prozent. Außerdem habe man schlechte Erfahrungen mit Falschmeldungen (,,Fake News") im US-Wahlkampf 2016 gemacht.

Die Studie wurde von dem Münchner Professor für Medienrecht Marc Liesching kritisiert, da ein Teil der Studie auf der Bewertung von Rechtslaien basiere.

... Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde und wird kontrovers diskutiert. Zum einen bestehe Handlungsbedarf angesichts der massiv steigenden Zahlen von Hassrede im deutschsprachigen Internet. Auf der anderen Seite wird die Gefahr gesehen, dass durch das Gesetz die Meinungsfreiheit eingeschränkt werde.

...


Aus: "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" (16. Juli 2021)
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Netzwerkdurchsetzungsgesetz


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erhofft sich vom neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetz eine deutlich effektivere Löschung von Hasstiraden aus dem Netz. ,,Wer diffamiert oder bedroht wird, muss das ab sofort mit wenigen Klicks direkt vom betreffenden Posting aus melden können", erklärte die Ministerin am Montag anlässlich des Inkrafttretens der Neuregelung in Berlin.

Das im Mai von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz schreibt vor, dass die Meldewege zum Übermitteln von Beschwerden nutzerfreundlicher werden müssen. Derzeit seien die vorgesehenen Möglichkeiten dafür ,,zum Teil noch zu kompliziert oder versteckt", hieß es zur Begründung der Neuregelung.

Zudem soll es mit dem neuen Gesetz ein besseres Verfahren für die Fälle geben, in denen es Differenzen zur Löschung von Inhalten gibt. Bei entsprechenden Streitigkeiten zwischen Nutzern und Anbietern bestehen derzeit keine Regelungen für eine einfache außergerichtliche Beilegung des Streits. Deshalb sieht das neue Gesetz nun vor, dass entsprechende Verfahren geschaffen werden müssen.



,,Meldewege für strafbare Inhalte müssen mühelos auffindbar und leicht bedienbar sein", erklärte Lambrecht. Außerdem werde die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen vereinfacht: ,,Wer sich gerichtlich gegen Hasspostings wehren will, kann ab jetzt die dafür benötigten Daten wie den Namen des Hetzers deutlich leichter von den Plattformen herausverlangen."

Zudem würden Nutzerinnen und Nutzer künftig besser vor unberechtigten Entscheidungen der Plattformen geschützt. ,,Wenn ein eigenes Posting gelöscht wird, können Betroffene von Facebook, Twitter & Co die Überprüfung dieser Entscheidung verlangen", erklärte Lambrecht. ,,Gleiches gilt, wenn ein als strafbar eingeschätzter und gemeldeter Inhalt nicht gelöscht wird."

(c-st/AFP)



Aus: "Neues Netzwerkdurchsetzungsgesetz tritt in Kraft" (28. Juni 2021)
Quelle: https://rp-online.de/politik/deutschland/hass-im-netz-neues-netzwerkdurchsetzungsgesetz-tritt-in-kraft_aid-60316307

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) will stärker gegen rechtswidrige Äußerungen auf Telegram vorgehen. Das Ministerium hat gegenüber netzpolitik.org bestätigt, dass das Bundesamt für Justiz (BfJ) gerade zwei Bußgeldverfahren gegen Telegram führt. Der Dienst fällt damit offenbar nach Ansicht des Ministeriums und des BfJ unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG).

Ein Verfahren bezieht sich auf den fehlenden ,,leicht erkennbaren und unmittelbaren Meldeweg für strafbare Inhalte", beim zweiten Verfahren geht es um die ,,Nichtbenennung eines Zustellungsbevollmächtigten für Ersuchen von deutschen Gerichten". Beide Vorschriften stammen aus dem NetzDG.

Bisher war unklar, ob Telegram wie andere soziale Netzwerke, zum Beispiel Facebook oder Twitter, unter das NetzDG fällt. Für Messengerdienste – und zu denen zählte Telegram bisher – gelten die Vorschriften des NetzDG nämlich nicht. Über die neue Gangart der deutschen Behörden hatte zuerst der Spiegel berichtet [https://www.spiegel.de/netzwelt/apps/telegram-gruender-pawel-durow-der-telegram-milliardaer-und-sein-dunkles-imperium-a-0e3901ac-6b9b-47ac-b76b-4e26d5551596].

Das Bundesjustizministerium, das dem BfJ übergeordnet ist, begründet die Einordnung damit, dass es auf Telegram die Möglichkeit gibt, ,,Kanäle einzurichten, mit denen beliebige Inhalte mit einer breiten Öffentlichkeit geteilt werden können." Das entspreche den Funktionen eines sozialen Netzwerks. ,,Wenn es darüber hinaus Hinweise für Gewinnerzielungsabsichten des Anbieters gibt und dieser mehr als zwei Millionen registrierte Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland hat, kann der Anwendungsbereich des NetzDG eröffnet sein", heißt es vom BMJV.

Im Dezember 2020 hatte der Telegram-Gründer und Milliardär Pavel Durov angekündigt, dass man 2021 beginnen wolle, Werbung auf den ,,one-to-many-Kanälen" zu schalten. In der FAQ von Telegram steht, dass die Monetarisierung von Inhalten dazu dienen soll, die Infrastruktur und Gehälter der Entwickler zu finanzieren. ,,Das Erzielen von Gewinnen wird jedoch nie das Endziel von Telegram sein."

Wieviele registrierte Nutzer:innen Telegram in Deutschland hat, lässt sich nur abschätzen. Bei einer Studie des Reuters Institute gaben 12 Prozent der Befragten in Deutschland an, Telegram zu nutzen. Eine Umfrage von Statista aus dem Jahr 2019 rechnete die Anzahl der Nutzer:innen auf 7,8 Millionen hoch. Laut Gründer Durov hat Telegram weltweit im Januar 500 Millionen monatlich aktive Nutzer:innen überschritten.

Bisher ist es Behörden kaum gelungen, gegen rechtswidrige Inhalte in den Abo-Kanälen auf Telegram vorzugehen. Eine Ausnahme scheint die Löschung von terroristischen und islamistischen Inhalten zu sein. Hierbei bescheinigt das Bundeskriminalamt (BKA) gegenüber netzpolitik.org, dass Telegram den Löschanforderungen des BKA, welches dieses über Europol stellt, ,,regelmäßig" nachkomme und dass der Dienst auch eigeninitiativ agiere ,,hinsichtlich der Löschung von islamistischen Inhalten".

In den FAQ von Telegram steht ähnliches: ,,Während wir terroristische (z.B. ISIS-bezogene) Bots und Kanäle blockieren, werden wir keinesfalls Nutzer daran hindern, auf friedliche Weise alternative Meinungen zum Ausdruck zu bringen."

Wie friedliche Äußerung von alternativen Meinungen aussieht, interpretieren Telegram und deutsche Behörden offenbar unterschiedlich. Das BMJV beruft sich auf ,,Ermittlungsverfahren, Studien und Berichte", die zeigen sollen, dass ,,die Verbreitung von volksverhetzenden Inhalten, von Bedrohungen, Diffamierungen und anderen Hass-Straftaten" häufig über Telegram erfolge. Das BKA sagt gegenüber netzpolitik.org, dass Telegram erfahrungsgemäß ,,Anregungen zur Löschung von rechtsextremistischen Inhalten" auch weiterhin größtenteils nicht nachkomme.

Die Identitäre Bewegung war eine der ersten rechtsextremen Gruppen, die Telegram für sich entdeckte. Sie wich darauf aus, nachdem ihre Kanäle auf anderen Plattformen gelöscht worden waren. In der Corona-Pandemie in Deutschland nutzten dann viele Menschen aus dem Umfeld der Querdenken-Bewegung den Dienst.

Um das Strafrecht konsequent durchzusetzen, sei das NetzDG ,,ein wichtiges Instrument", so das BMJV. Ab Februar 2022 müssen Plattformen nach einer Novelle des NetzDG schwere Fälle wie Morddrohungen an das BKA melden. Das gelte dann auch für Telegram, teilte das Bundesjustizministerium mit.

Wie Telegram jetzt darauf reagieren wird, dass es sich hierzulande an das NetzDG halten soll, ist noch offen. Deutsche Ermittlungsbehörden sagten jüngst dem Spiegel, dass es sich in der Vergangenheit kaum gelohnt habe, Briefe an die Adresse des Unternehmens in Dubai zu schicken.

,,Das Unternehmen hat nun Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen", so das BMJV gegenüber netzpolitik.org. Die Bußgelder, die in den beiden Verfahren drohen, liegen bei für die Nichtbennennung eines Zustellungsbevollmächtigten bei bis zu 5 Millionen Euro, für den fehlenden Meldeweg sogar bei bis zu 50 Millionen Euro.

Nähere Inhalte der beiden Verfahren wie zum Beispiel den Zeitraum, in dem Telegram reagieren soll, wollte das BMJV nicht mitteilen. Telegram selbst hat auf eine Anfrage von netzpolitik.org zum Thema bislang nicht geantwortet.

In Deutschland wird Telegram oft weitgehend als Kommunikationskanal von Rechtsradikalen, Verschwörungstheoretiker:innen und Drogenkonsument:innen wahrgenommen. Diese Rezeption wird der Situation in Deutschland aber nur teilweise gerecht, weil sich politische Initiativen aller Couleur in Telegram-Gruppen organisieren und die Kanäle des Dienstes zur Verbreitung ihrer Nachrichten und Kommunikation untereinander nutzen.

Telegram erlaubt nicht nur riesige Gruppenchats von bis zu 200.000 Teilnehmer:innen, sondern auch Einbahnstraßen-Kanäle mit unbegrenzter Abonnent:innenzahl. Mit Telegram können niedrigschwellig, schnell und ohne großen Datenverbrauch Nachrichten an eine sehr große Zahl von Menschen verschickt werden. Gleichzeitig können sich lokale Gruppen in Chats organisieren.

Genau das ist es, was Protestbewegungen für ihre Mobilisierung brauchen und was diese kommunikativ beflügelt. Und das könnte auch einer der Gründe sein, warum Telegram nicht nur autoritären Regimes ein Dorn im Auge ist.

Weltweit gesehen nimmt Telegram aufgrund seiner Kommunikationsarchitektur eine wichtige Rolle für Protestbewegungen ein. So organisierten sich Demokratie-Aktivist:innen in Iran, in Hongkong, Thailand und in Belarus über den Messenger mit der Kanalfunktion. In Belarus entstand mit Nexta sogar ein redaktioneller aktivistischer Nachrichtenkanal, der zwei Millionen Menschen erreicht und eine Gegenöffentlichkeit zu den zensierten und eingeschränkten Medien des Landes darstellt.

Obwohl es immer wieder Probleme mit der Sicherheit von Telegram gab, ist die Attraktivität des Dienstes in autoritären Staaten ungebrochen. Das liegt auch daran, dass sich Telegram bislang als sehr schwer zensierbar erwiesen hat. Telegram selbst arbeitet immer wieder daran, Zensurmaßnahmen gegen den Dienst technisch zu kontern.


Aus: "Telegram soll sich an das NetzDG halten" Pia Stenner, Markus Reuter (09.07.2021)
Quelle: https://netzpolitik.org/2021/bussgeldverfahren-telegram-soll-sich-an-das-netzdg-halten/


https://www.scmp.com/tech/apps-social/article/3014382/what-telegram-and-why-did-messaging-app-prove-so-popular-during

https://www.bbc.com/news/world-asia-54598956

https://www.tagesschau.de/investigativ/funk/belarus-telegram-101.html

https://www.dw.com/de/iran-proteste-die-rolle-der-telegram-app/a-42032480

https://www.mdr.de/nachrichten/welt/osteuropa/politik/belarus-nexta-onlinedienst-telegram-100.html

https://www.heise.de/tipps-tricks/Wie-sicher-ist-Telegram-5048425.html

https://techcrunch.com/2020/06/22/telegram-anti-censorship-china-iran

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Im Namen der Tochterfirma YouTube hat Google Irland Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen die jüngsten Änderungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingelegt. Hauptsächlich geht es um die neue Meldepflicht von Betreibern großer sozialer Netzwerke für strafrechtlich relevante Inhalte ans Bundeskriminalamt (BKA) sowie das sogenannte Gegenvorstellungsverfahren rund um entfernte Beiträge.

Google hat einen Eilantrag gestellt, um zu erwirken, dass YouTube die neuen Auflagen nicht erfüllen muss (Az.: 6 L 1277/21). Ferner will der Konzern im Hauptsacheverfahren endgültig geklärt wissen, ob die Pflichten Bestand haben und so einen dauerhaften Rechtsschutz erzielen (Az.: 6 K 3769/21). Dies bestätigte ein Gerichtssprecher gegenüber heise online. Wann eine Entscheidung ergehe, sei noch offen. Ein Eilverfahren dauere im Schnitt zwei bis drei Monate, eine Entscheidung mit einer Hauptverhandlung ein Jahr.

Mit dem Gesetz "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" [https://www.heise.de/news/Bundestag-Pflicht-fuer-Verdachtsmeldungen-ans-BKA-und-Passwortherausgabe-4788958.html] führte der Bundestag voriges Jahr die nun von Google angegriffene Pflicht für Betreiber großer sozialer Netzwerke wie Facebook, TikTok, Twitter und YouTube in Paragraf 3a NetzDG ein, strafrechtlich relevante Inhalte wie Hassbeiträge, Terrorismuspropaganda oder Bedrohungen und Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht mehr nur zu löschen, sondern parallel unaufgefordert – zusammen mit IP-Adresse und Portnummer – ans BKA zu melden.

Netzpolitisch aktive Vereine monierten bereits während des Gesetzgebungsverfahrens, dass eine umfassende "Verdachtsdatenbank" in Form eines polizeilichen Zentralregisters beim BKA entstehe [https://www.heise.de/meldung/NetzDG-Reform-Verdachtsdatenbank-nie-gekannter-Dammbruch-4659517.html], was rechtsstaatliche Dämme breche. Die Meldevorgabe für Diensteanbieter führe unweigerlich dazu, dass massenhaft Bürgerdaten ans BKA weitergeleitet werden, beklagte der IT-Verband Bitkom. Dabei könnten die Unternehmen die Strafbarkeit der Nutzer gar nicht abschließend bewerten. Das Gesetz sehe zudem keine spezifische Löschfrist vor. Systematisches Datensammeln auf Verdacht breche mit der gängigen Rechtspraxis.

Das sogenannte Anti-Hass-Gesetz verzögerte sich wegen des langen Streits über die damit auch verknüpfte Verschärfung der Bestandsdatenauskunft. Im April wurde es nach einem dazu gefundenen Kompromiss im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Klausel zur Meldepflicht soll am 1. Februar 2022 in Kraft treten.

Das bereits greifende Gegenvorstellungsverfahren hatte der Bundestag erst Ende Juni mit der jüngsten NetzDG-Reform verabschiedet. Es soll bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen einem Nutzer und dem Anbieter eines sozialen Netzwerks, ob gemeldete Inhalte gelöscht werden müssen oder nicht, zum Einsatz kommen. Die Betreiber sind damit verpflichtet, auf Antrag eines Mitglieds ihre Entscheidungen zum Entfernen oder Beibehalten von Beiträgen – auch aufgrund ihrer Geschäftsbedingungen – zu überprüfen und das Ergebnis gegenüber dem Betroffenen "in jedem Einzelfall zu begründen".

Bei diesem in Paragraf 3b NetzDG verankerten "Put-Back-Mechanismus" sollen YouTube & Co. sicherstellen, "dass eine Offenlegung der Identität des Beschwerdeführers und des Nutzers in dem Verfahren nicht erfolgt". Name und Anschrift dürften auch nicht "etwa versehentlich mit dem Antrag" an den Nutzer weitergeleitet werden, "für den der Inhalt gespeichert wird".

Google hatte diesen Ansatz im Gesetzgebungsprozess scharf kritisiert: Erneut würden damit "faktisch staatliche Aufgaben mit in alle Richtungen nachteiligen Effekten auf Private" verlagert, meinte das Unternehmen. "Selbst bei Anonymisierung der personenbezogenen Daten des Betroffenen kann die vollständige Anonymität nicht gewährleistet werden." Der Antragsteller laufe Gefahr, "dass möglicherweise gewaltbereite, rechtsextreme Gruppierungen ihn identifizieren können".

Die Klage richtet sich zudem gegen Teile der Paragrafen 3e und 4a NetzDg, in denen es um Aufsichtsfragen und die dafür zuständigen Behörden geht. Mittelfristig könnten so auch europarechtliche Fragen wie die des Herkunftslandprinzips berührt werden: Laut der E-Commerce-Richtlinie gilt eigentlich das Recht des EU-Sitzlandes für Google, also Irland. Ausnahmen sind nur in gut begründeten Fällen zulässig. Die EU-Kommission hatte sich daher vorab kritisch geäußert. Sie drängt auf einheitliche und transparente Verfahren im Rahmen der geplanten Digital Services Act. Vor allem diesen Streitpunkt könnte das Verwaltungsgericht auch dem Europäischen Gerichtshof vorlegen.

Google unterstütze die Ziele des NetzDGs, rechtswidrige Hass-Inhalte schnell zu entfernen und Straftäter konsequent zu verfolgen, betonte ein Konzernsprecher. Die jüngsten Novellen griffen aber in fundamentale Nutzerrechte ein. Von Anbietern wie YouTube werde verlangt, "dass sie automatisch, massenhaft und vorratsmäßig Nutzerdaten an Strafverfolgungsbehörden übermitteln müssen, ohne rechtliche Anordnung und ohne Wissen der Betroffenen, basierend alleine auf der Vermutung der Rechtswidrigkeit".

Diese Auflage "steht unseres Erachtens im Widerspruch zu verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten", heißt es bei Google. "Wir haben uns daher entschlossen, die betreffenden Vorgaben durch das zuständige Verwaltungsgericht Köln prüfen zu lassen." In einem Blogbeitrag führt das Unternehmen aus: "Der legitime Anspruch einer effektiven Strafverfolgung muss hier mit den Erfordernissen der Datenschutzgrundverordnung, dem Recht auf Meinungsfreiheit und anderen Eckpfeilern des Rechtsstaates in Einklang gebracht werden."

(olb)


Aus: "Google-Tochter YouTube klagt gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz" Stefan Krempl (27.07.2021)
Quelle: https://www.heise.de/news/Google-Tochter-YouTube-klagt-gegen-das-Netzwerkdurchsetzungsgesetz-6148794.html

Quotexix, 27.07.2021 13:29

NDG ist Murks. Strafbare Posts nicht verfolgen aber auch.

Die Alternative wäre der Glaube an das gute im Menschen. Keiner schreibt mehr irgendwelchen Mist. Der Staat hat weniger Aufwand mit Verfolgung solcher Dinge. Schnüffelpraxis und Meldekram - alles nicht nötig. Also liebe Leute, reißt euch zusammen. Verlasst eure Hassblase. Es gibt auf der Welt genug Anlass Gutes zu tun.

xix


QuoteSchafan, 27.07.2021 14:41

Re: NDG ist Murks. Strafbare Posts nicht verfolgen aber auch.

Jeder strafbare Post ist verfolgbar bis zu einem gewissen Grad. Es steht jedem frei, der Zeuge einer Straftat ist diese bei der Polizei zu melden/anzuzeigen. Auch ohne, dass es ein NetzDG gibt.

Was das NetzG bedeutet ist auf die analoge Welt übertragen so etwas wie, dass Betreiber von öffentlichen Orten wie Bars, Diskotheken oder Restaurants verpflichtet sind beim Verdacht einer Straftat diese zu unterbinden und Identitätsmerkmale des vermeintlichen Straftäters zu erfassen und an eine Polizeibehörde zu melden.

Was google hier moniert ist, dass das Unterbinden von Straftaten sowie die Identitätserfassung eigentlich Aufgabe der Polizei ist und auch sein sollte.


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