• Welcome to COMMUNICATIONS LASER #17. Please log in.

[Online-Durchsuchungen (Staatstrojaner)... ]

Started by Textaris(txt*bot), December 11, 2006, 02:00:04 PM

Previous topic - Next topic

0 Members and 1 Guest are viewing this topic.

Textaris(txt*bot)

Quote[...] In einem Interview hat der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) angekündigt, dass die von seiner Behörde entwickelte Software zur Überwachung Tatverdächtiger im Herbst 2015 einsatzbereit sein soll.

Tatverdächtige, die ihre Kommunikation auf dem PC oder Smartphone verschlüsseln, können sich in Zukunft nicht mehr darauf verlassen, dass sie nicht doch darüber ausspioniert werden. "Wir entwickeln ein Instrument, mit dem wir – nach richterlicher Genehmigung – an den Computer des mutmaßlichen Täters gehen, bevor er seine Kommunikation verschlüsselt", sagte der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Vor allem im Bereich sogenannter Massendelikte sieht Münch Banden am Werk, "zunehmend auch organisierte Strukturen, die gibt es bei Wohnungseinbrüchen ebenso wie bei Ladendiebstählen, wo gezielt hochwertige Güter gestohlen werden. Viele der Täter sind in verschiedenen Bundesländern aktiv, das sind dann häufig Strukturen der organisierten Kriminalität oder zumindest solche, die ähnlich aufgebaut sind".

Die von der Behörde entwickelte Software zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), auch Bundestrojaner genannt, kann einzelne Kommunikationsvorgänge wie Internet-Telefonie, Messenger-Dienste und E-Mail-Verkehr protokollieren. Laut Münch sei die Software ab Herbst 2015 einsatzbereit und stehe dann auch den Ländern, möglicherweise gegen Entgelt, zur Verfügung. Laut BKA-Chef seien die Ermittlungsbehörden anders nicht in der Lage, gegen die wachsende Bandenkriminalität anzukämpfen. In politischen wie juristischen Kreisen ist diese Software seit Jahren umstritten. (db)

Quotekernpanik, 26.04.2015 11:25
Euphemismus-Alarm: "Software zur Überwachung Tatverdächtiger"

Jedem, der die letzten Jahre nicht mit Schlafmaske und Ohrstöpseln in einer Höhle auf der Rückseite des Mondes verbracht hat, muss klar sein, dass diese Software nicht nur der Überwachung "Tatverdächtiger" dient.



Aus: "BKA-Chef: Bundestrojaner im Herbst einsatzbereit" (25.04.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BKA-Chef-Bundestrojaner-im-Herbst-einsatzbereit-2621280.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Am Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht über Verfassungsbeschwerden gegen die Novellierung des BKA-Gesetzes, wie es im Dezember 2008 verabschiedet wurde. Das Gericht hatte dazu die Klage von sechs Beschwerdeführern angenommen ... . Es muss entschieden werden, ob die neuen Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Wohnraumüberwachung und der Online-Durchsuchung beim Zugriff auf IT-Systeme nicht die Privatsphäre verletzen. Hinzu kommt die Frage, ob die Weitergabe von Daten aus den Überwachungen an ausländische Sicherheitsbehörden ohne Einschränkungen gestattet ist.

Gegen die weitreichenden Befugnisse der BKA-Gesetzes hatten Verbandsvertreter der Journalisten und der Ärzte, der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum, aber auch der ehemalige Herausgeber der Zeit, Michael Naumann, im Jahr 2009 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Naumann begründete seinen Schritt damit, dass er keine Polizei wolle, die halb CIA, halb FBI sei. Auch das Grundrecht der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnische Systeme dürfte bei der anstehenden Entscheidung berücksichtigt werden.

Laut dem BKA-Gesetz ist eine Online-Durchsuchung mittels "Bundestrojaner" nur dann verboten, wenn "allein" Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt werden. Da es kaum einen Computer gibt, auf dem neben intimen Details nicht auch Rechnungen, Notizen oder beispielsweise Routenplanungen liegen, sind der Online-Durchsuchung nach Ansicht der Beschwerdeführer keine wirksamen Grenzen gesetzt. Sie kritisieren auch, dass keine "unabhängige Stelle" die Daten der Online-Durchsuchung sichten muss, sondern dies von BKA-Beamten nach Sachleitung eines Gerichtes erfolgen soll.

Die dem BKA zur Terrorismus-Abwehr gestattete Weiterleitung von Daten aus solchen Überwachungsmaßnahmen an befreundete ausländische Dienste ist ein weiterer Punkt, der von den Richtern beurteilt werden muss. In seiner Entscheidung zur Antiterror-Datei im April 2013 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass das Trennungsgebot von Polizei- und Nachrichtendienstes nicht einfach dadurch aufgeweicht werden darf, indem der Nutzerkreis von Daten unbestimmt erweitert wird. Analog zu diesem Urteil müsse gelten, dass das BKA nicht einfach Daten an andere Dienste geben könne, so die Beschwerdeführer. (Detlef Borchers) / (mho)

QuoteCodehunter, 06.07.2015 14:37
Sieben Jahre - Und da will man erstmal entscheiden, ob man überhaupt was macht. Echt flott unterwegs die deutsche Rechtsprechung *hutab*
Da mag man sich gar nicht ausmalen wie lang die Juristerei braucht um gegen die Vorratsdatenspeicherung vorzugehen.


QuoteAmok Achim, 06.07.2015 14:41
2009!

2009 wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt, 2015 gehts erst los. Das macht 6 Jahre, in denen ein potentiell verfassungswidriges Gesetz angewendet werden konnte, bevor es auch nur die Möglichkeit gibt, es aufzuheben. Mal zum Vergleich: 6 Jahre Ermächtigungsgesetz haben 1933-1939 gereicht, um eine Republik in eine totalitäre Diktatur umzuformen und einen Weltkrieg anzuzetteln.

Besser wäre, wenn solche Gesetze erst nach Beendigung der Rechtsstreitigkeiten in Kraft gesetzt würden. Oder wenn die Verantwortlichen für verfassungswidrige Gesetze dafür büßen müßten. Derzeit gibts da ja im besten Falle nur ein Achselzucken und im schlimmsten wird der gleiche Müll einfach nochmal beschlossen (-> Vorratsdatenspeicherung).



Aus: "Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Online-Durchsuchung und Bundestrojaner" (06.07.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesverfassungsgericht-entscheidet-ueber-die-Online-Durchsuchung-und-Bundestrojaner-2737283.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Große Koalition arbeitet daran, den Einsatz staatlicher Schadsoftware massiv auszuweiten, auch auf gewöhnliche Alltagskriminalität. In letzter Minute soll die so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung in die Reform des Strafprozessrechts aufgenommen werden. Diese regelt eine Vielzahl von Änderungen der Strafprozessordnung wie die Videoaufzeichnung polizeilicher Vernehmungen und steht bereits kurz vor Verabschiedung im Bundestag.

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums bestätigte gegenüber netzpolitik.org, dass das neue Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll:

    Die Koalition hat sich schon vor einigen Wochen darauf verständigt, eine Regelung zur rechtsstaatlichen Präzisierung der Quellen-TKÜ im Ermittlungsverfahren zu erarbeiten. Diese befindet sich in der Vorbereitung. Die betroffenen Ressorts sind sich einig, dass die Präzisierung noch in dieser Wahlperiode erfolgen soll.

Seit Jahren darf das Bundeskriminalamt in Computersysteme und Mobiltelefone einbrechen, um verschlüsselte Kommunikation mitzulesen. Das Bundesverfassungsgericht stufte den derzeitigen Paragrafen letztes Jahr als verfassungswidrig ein, aber das neue BKA-Gesetz enthält wieder einen Paragrafen, der ,,weitgehend dem bisherigen entspricht".

Damit darf das BKA in IT-Geräte eindringen, um verschlüsselte Kommunikation ,,an der Quelle" zu überwachen. Und zwar genau für die Fälle mit denen man das immer begründet: zur Gefahrenabwehr von internationalem Terrorismus.

Jetzt sollen aber auch alle anderen Behörden diese Trojaner-Software einsetzen können, für ganz normale Strafverfolgung. Der 2011 vom CCC enttarnte Staatstrojaner wurde gegen einen Bodybuilder eingesetzt, der mit Anabolika handelte. Der Zoll überwachte Verdächtige wegen ,,Steuerbetrugs durch illegalen Zigarettenhandel" und Handels mit gefälschten Potenzmitteln im Internet. Solche Alltagskriminalität soll jetzt flächendeckend mit Schadsoftware verfolgt werden.

Manche Bundesländer vertreten die Auffassung, der Einsatz von Quellen-TKÜ sei mit dem Paragrafen zur Telekommunikationsüberwachung in der Strafprozessordnung bereits bisher möglich.

Doch viele namhafte Juristen sind der Meinung, dass dieser Paragraf keine adäquate Rechtsgrundlage für den Einsatz der Quellen-TKÜ ist. Bereits 2009 legten das Mitblogger Ulf Buermeyer und Jura-Professor Matthias Bäcker in einem Fachaufsatz dar. Im Jahr 2010 schloss sich auch der Generalbundesanwalt dieser Meinung an und untersagte den Einsatz der Quellen-TKÜ in seinen Ermittlungen. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte ist der Auffassung, dass Staatstrojaner ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage illegal sind.

Die aktuelle Bundesregierung kündigte schon in ihrem Koalitionsvertrag an, ,,die Vorschriften [...] rechtsstaatlich [zu] präzisieren". Eine Expertenkommission zur Reform des Strafprozessrechts forderte im Oktober 2015, ,,eine eigene Ermächtigungsgrundlage zu schaffen". Letztes Jahr verlangten die Landes-Justizminister ebenfalls die ,,Schaffung einer rechtlichen Grundlage".

Im November wünschten sich auch die Landes-Staatsanwaltschaften eine ,,Anpassung der bestehenden gesetzlichen Regelungen". ...

Jetzt, auf den letzten Metern der Legislaturperiode, wollen Union und SPD diesen schweren Eingriff in Grundrechte legalisieren und ausweiten. Um eine öffentliche Debatte über das Thema möglichst klein zu halten, wird die Regelung in letzter Minute in einem bereits existierenden Gesetzesprozesses versteckt. Ein Verfahrenstrick wie bei der Datenhehlerei im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.

Dabei darf das BKA schon längst potentielle Terroristen per Quellen-TKÜ abhören. Andere Behörden haben ganz ohne Staatstrojaner die Möglichkeit, verschlüsselte Kommunikation mitzulesen. Motherboard sowie der Rechercheverbund NDR, WDR und Süddeutsche haben berichtet, wie Polizei und Geheimdienste Messenger-Dienste abhören, indem sie sich als Web-Client anmelden und die Authentifizierungs-SMS beim Mobilfunkanbieter abfangen.

Nach Informationen von netzpolitik.org überwacht das BKA derzeit neun Nutzer-Konten von Messenger-Diensten auf diese Art, in Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts.

... Frank Rieger, Sprecher des Chaos Computer Clubs, kritisiert gegenüber netzpolitik.org:

    Die Freigabe des Überwachungstrojaner-Einsatzes für die normale Polizeiarbeit gegen Alltagskriminalität bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit massiv steigt, Betroffener einer staatlichen Rechner-Infiltration zu werden. Die Beteuerung von Regierungspolitikern und Behörden, der Trojanereinsatz sei nur eine Ultima Ratio für schwerste Fälle, stellt sich – wie zu erwarten – als zielgerichtete Lüge heraus.

Quote
KlausM sagt (3. April 2017 um 16:26)

Das ganze wird vermutlich von den gleichen Politikern betrieben, die sich über den demokratischen und rechtsstaatlichen Verfall in Ungarn, Polen oder die Türkei aufregen...


...


Aus: "Überwachung: Noch vor der Bundestagswahl: Staatstrojaner soll auch gegen Alltagskriminalität eingesetzt werden" Andre Meister  (03.04.2017)
Quelle: https://netzpolitik.org/2017/noch-vor-der-bundestagswahl-staatstrojaner-soll-auch-gegen-alltagskriminalitaet-eingesetzt-werden/

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die große Koalition will in den kommenden Monaten noch die rechtlichen Grundlagen für einen umfangreichen Einsatz von Überwachungsprogrammen auf Endgeräten von Verdächtigen schaffen. Die bereits geplante Strafrechtsreform soll stark ergänzt werden, um mit Hilfe von gehackten Smartphones oder Computern eine verschlüsselte Kommunikation überwachen (Quellen-TKÜ) oder Dateien auslesen (Online-Durchsuchung) zu können. Der Einsatz dieser "Staatstrojaner" soll der Polizei nicht nur zur Gefahrenabwehr, sondern bei Ermittlungen zu 38 beziehungsweise 27 Straftaten erlaubt sein.

... Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte erst in der vergangenen Woche auf der Internetkonferenz re:publica den Einsatz der umstrittenen Ermittlungsinstrumente verteidigt. Der Staat kann dem Minister zufolge nicht akzeptieren, "wenn es eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in einem Messengerdienst gibt, dass deswegen, weil es eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gibt, automatisch rechtsstaatliche Befugnisse des Staates zur Strafverfolgung in diesem Dienst technisch ausgeschlossen sind. Wir müssen im Einzelfall versuchen, unter den rechtsstaatlichen Bedingungen wie bisher, darauf zugreifen zu können." Daher halte er Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung "unter rechtsstaatlichen Voraussetzungen für zwingend geboten".

Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht hohe Hürden für den Eingriff in sogenannte informationstechnische Systeme gesetzt. Die Bundesregierung behilft sich im Falle der Quellen-TKÜ daher mit einem Trick: Sie erklärt in der Gesetzesbegründung, dass es sich beim direkten Abgreifen von verschlüsselten Nachrichten auf einem Smartphone oder einem Computer nicht um einen solchen Eingriff handelt. "Soweit das Bundesverfassungsgericht höhere Anforderungen an die Rechtfertigung von Eingriffen in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gestellt hat, betrafen diese nicht den Fall, dass die Überwachung und Aufzeichnung auf neu ankommende oder abgesendete Messenger-Nachrichten auf dem Endgerät begrenzt und technisch ausgeschlossen wird, dass die Gefahr des Auslesens des gesamten Systems oder auch nur der gesamten gespeicherten Kommunikation nicht besteht", heißt es in der Begründung.

Wie das möglich sein soll, ist völlig unklar. Schließlich braucht man sowohl bei der Quellen-TKÜ als auch bei der Online-Durchsuchung zunächst kompletten Zugriff auf ein Endgerät, um die Überwachungs- oder Auslesesoftware installieren zu können. Damit ist es theoretisch immer möglich, Funktionen zu implementieren, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Das will die Regierung mit folgender Vorschrift verhindern: "Durch die Dokumentation des Quellcodes, des Prozesses der Programmerzeugung aus diesem Quellcode und des Programms selbst kann im Nachhinein der Funktionsumfang der jeweils eingesetzten Überwachungssoftware abschließend nachvollzogen werden."

Besonders problematisch ist dieses Vorgehen vor dem Hintergrund, dass Polizeibehörden und Nachrichtendienste Sicherheitslücken horten müssen, um sich den Zugriff auf Endgeräte verschaffen zu können. Denn das Gesetz erlaubt es nicht, beispielsweise durch das heimliche Eindringen in die Wohnung eines Verdächtigen per direkten Zugriff auf die Hardware ein Programm zu implementieren. De Maizière sagte dazu auf der Republica lapidar, mit dem Ankauf und dem Aufspüren von Zero-Day-Exploits "kein Problem" zu haben. Dazu hat die Regierung eigens eine neue Behörde, Zitis, gegründet. Der aktuelle Fall der Ransomware Wannacry zeigt jedoch, wie problematisch das Horten von Sicherheitslücken sein kann.

Staatliche Hintertüren in verschlüsselten Messenger-Diensten lehnt die Regierung in der Formulierungshilfe jedoch weiter ab. Das sei "derzeit nicht denkbar". Weiter heißt es: "Nach den Grundsätzen der von der Bundesregierung verfolgten Kryptopolitik wird im Gegenteil aus Gründen des Schutzes vertraulicher Daten vor den Zugriffen Dritter sogar eine Stärkung der Verschlüsselungstechnologien und deren häufige Anwendung befürwortet." Wie das möglich sein wird, wenn Nutzer letztlich nicht auf die Integrität ihrer Systeme vertrauen können, bleibt ein nicht aufzulösender Widerspruch.

Sollte eine geeignete Software für die Quellen-TKÜ nicht zur Verfügung stehen, sollen die Strafverfolgungsbehörden daher konsequenterweise direkt zur Online-Durchsuchung greifen. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn die Überwachungssoftware nicht in der Lage ist, zwischen einer aktuellen und früheren Kommunikation zu unterscheiden. Bei der Quellen-TKÜ dürfen nur solche Nachrichten abgehört werden, die nach einem bestimmten Zeitpunkt gesendet oder empfangen wurden.

Dem Gesetzesentwurf zufolge ist die Quellen-TKÜ künftig bei "schweren Straftaten" erlaubt, bei denen auch Ermittlungsbehörden die Telekommunikation überwachen dürfen (Paragraf 100a Strafprozessordnung). Dazu zählen neben Mord und Totschlag auch Betrug und Computerbetrug. Die Online-Durchsuchung soll nur bei "besonders schweren Straftaten" erlaubt sein, in denen eine akustische Wohnraumüberwachung möglich ist (Paragraf 100c Strafprozessordnung).

Kritik an den Plänen kam unter anderem vom Chaos Computer Club. Dessen Sprecher Linus Neumann warf auf netzpolitik.org der Koalition vor, die "absolute Verantwortungslosigkeit"des US-Geheimdienstes NSA im Umgang mit Sicherheitslücken wie im Fall von Wannacry nicht abzulehnen, sondern statt dessen den gleichen Weg zu gehen, "statt endlich für die innere Sicherheit, und damit auch die unserer IT-Systeme, einzustehen".

Vertreter der Opposition kritisierten die Pläne der Koalition scharf. "Staatliches Hacking in dem Rahmen, den das Bundesverfassungsgericht zugelassen hat, ist technisch einfach nicht möglich", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Linke-Fraktion, Jan Korte. Der Verzicht auf Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung sei "daher rechtsstaatlich die einzige saubere Lösung".

Nach Ansicht des Grünen-Netzpolitikers Konstantin von Notz dürfen "die Strafverfolgungsbehörden nicht dazu ermutigt werden, Sicherheitslücken in informationstechnischen Systemen bewusst aufrecht zu erhalten". Notz forderte die Koalition auf, die Anforderungen an die Staatstrojaner genauer zu definieren. Das dürfe nicht Strafverfolgungsbehörden oder Gerichten überlassen werden. Zudem dürften Staatstrojaner nur bei besonderer Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit eingesetzt werden. "Ein darüber hinaus gehender Einsatz zur Strafverfolgung ist verfassungsrechtlich bedenklich", sagte Notz auf Anfrage von golem.de.


Aus: "Strafverfolgung: Großflächiger Einsatz von Staatstrojanern geplant" Friedhelm Greis (18. Mai 2017)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2017-05/strafverfolgung-staatstrojaner-polizei-sicherheitsgesetz/komplettansicht

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Mexikanische Dienste sollen eine Art Bundestrojaner eingesetzt haben, um unverdächtige Journalisten, Anti-Korruptions-Aktivisten und Menschenrechtsanwälte auszuspionieren. Diesen schweren Vorwurf erhebt ein ausführlicher Artikel der New York Times (NYT). Das Vorgehen wäre sowohl rechts- als auch lizenzwidrig. Zu den Opfern gehören prominente Aktivisten gegen Korruption, Anwälte, die Massenmord-Opfer vertreten, und Journalisten die über illegale Machenschaften der Behörden berichten. Auch deren Partner und Kinder wurden angegriffen.

Die israelische Firma NOS, Lieferant des mexikanischen Bundestrojaners namens Pegasus, betont, dass ihre Spyware nur für Ermittlungen gegen Terroristen und Drogenbanden lizenziert wurde. Das System funktioniere zudem nur bei jenem Kunden, der die Lizenz erworben habe, nicht aber bei Dritten.

Mexikos Regierung stellt den Vorwurf illegaler Spionage in Abrede. Überwacht werde nur mit richterlicher Genehmigung. Laut einem von der NYT zitierten ehemaligen Geheimdienstler Mexikos spioniert das Land aber laufend, ohne richterliche Genehmigungen einzuholen. Weil die Zielpersonen keiner Straftat verdächtigt werden, könne kein Richter eine Spionageerlaubnis erteilen. Daher würden die Anträge gar nicht erst gestellt.

Die Angreifer versuchen, die jeweilige Zielperson dazu zu verleiten, von ihrem Mobiltelefon einen Weblink aufzurufen. Dazu senden sie spezifisch zugeschnittene Textmitteilungen, die mit falschen Behauptungen einen Klick auf den mitgeschickten Link provozieren sollen.

Zu den Vorspiegelungen gehören beispielsweise plötzliche Kreditkartenbelastungen, Schlagzeilen, vermisste Kinder, eine Mitteilung eines Konsulats bezüglich eines Visumsantrags, Drohungen, Hinweise auf eine Affäre des Partners, Todesfallmitteilungen, oder Warnungen vor unmittelbar bevorstehenden bewaffneten Überfällen. Die Angreifer versuchen es monatelang immer wieder und scheuen auch nicht davor zurück, auf Kinder und Partner der eigentlichen Zielpersonen loszugehen.

Einmal geklickt, führt der Link zu einer Webpage, die eine Sicherheitslücke im Handybrowser ausnutzt, um das Gerät zu infiltrieren. Sofort können die Angreifer auf alle gespeicherten und übertragenen Daten zugreifen, alle Eingaben mitschneiden und das Mikrophon aktivieren. Das Handy wird zur Wanze. Selbst verschlüsselte Kommunikation hilft dann nicht mehr, weil Eingaben vor der Verschlüsselung und Anzeigen nach der Entschlüsselung, abgegriffen werden.

Laut NYT hat Mexiko seit 2011 80 Millionen US-Dollar an den Spywarelieferanten NSO bezahlt. Der gibt an, nicht beeinflussen zu können, wie seine digitalen Waffen nach Installation beim Kunden verwendet würden. Die Zeitung kann nicht gänzlich ausschließen, dass ein Dritter die selbe Spyware einsetzt, hält das aber für extrem unwahrscheinlich. Denn laut Hersteller kann die Software nur von jenem Kunden verwendet werden, bei dem sie installiert wurde. (ds)


Aus: "Mexiko: Bundestrojaner gegen Anwälte und Korruptionsbekämpfer" Daniel AJ Sokolov (20.06.2017)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Mexiko-Bundestrojaner-gegen-Anwaelte-und-Korruptionsbekaempfer-3747827.html

Textaris(txt*bot)

Quote[....] Die baden-württembergische Landesregierung will [ ] die Quellen-Telekommunikationsüberwachung einführen. Diese ist laut Bundesverfassungsgericht dann rechtmäßig, wenn sie ausschließlich der Terrorismusabwehr dient. Anders als das BKA-Gesetz beschränkt sich der Entwurf in Baden-Württemberg nicht darauf, weshalb Staatstrojaner auch schon bei einer Körperverletzung zum Einsatz kommen könnten. Das verstößt nach Brinks Meinung klar gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Der Datenschützer hält zudem fest, dass Betroffene über keine "hinreichende Möglichkeit" verfügten, die Abhörmaßnahme gerichtlich überprüfen zu lassen. Brink weist darauf hin, dass Betroffene gegenwärtig nur ausnahmsweise benachrichtigt werden. Das müsse der Gesetzgeber ändern. ...

Überdies enthält der Entwurf einige weitere brisante Passagen. Unter anderem soll Spezialeinsatzkommandos der Polizei der Einsatz von Explosivmitteln wie Handgranaten erlaubt werden. Der grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte gegenüber der Schwäbischen Zeitung bereits präventiv zugegeben: "Wir gehen an die Grenze des verfassungsmäßig Machbaren." ...

Quotekob, 14.10.2017 12:36

Vor langer, langer Zeit gab es einmal eine Partei die sich für die Natur einsetzte und die Farbe eines gesunden Blattes zu ihrem Namen machte. Sie war pazifistisch, menschenfreundlich, gegen Überwachung, etc.

Wie sich die Zeiten ändern.



Aus: "Harsche Kritik an grün-schwarzen Überwachungsplänen" Christiane Schulzki-Haddouti  (12.10.2017)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Harsche-Kritik-an-gruen-schwarzen-Ueberwachungsplaenen-3858580.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] "Die Wohnung ist unverletzlich", heißt es in Artikel 13 Grundgesetz. Dieses durch Durchsuchungsbefehle und den großen Lauschangriff bereits eingeschränkte Grundrecht soll nach dem Willen der Justizminister der Länder nun deutlich weiter ausgehöhlt werden. Unter der Ägide von Rheinland-Pfalz, Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern hat die Justizministerkonferenz am Donnerstag in Eisenach einen Beschluss gefasst, laut dem die Polizei künftig in Wohnungen einbrechen können soll, um leichter Staatstrojaner auf die Rechner oder andere Kommunikationsgeräte Verdächtiger aufzubringen.

In dem kurz gehaltenen Papier ist die Rede von einem "gesetzlichen Betretungsrecht". Dieses sei nötig, da die vom Bundesgesetzgeber voriges Jahr in der Strafprozessordnung neu geschaffenen breiten Befugnisse für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und heimliche Online-Durchsuchungen "mit erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Problemen behaftet sind". Bisher müssen die Strafverfolger die benötigte Spionagesoftware, mit der gegebenenfalls auch Verschlüsselung umgangen werden soll, in der Regel übers Internet per E-Mail oder Downloads auf die auszuforschenden IT-Systeme schleusen. Das führt in der Praxis offenbar teils zu erheblichen Schwierigkeiten.

Für die Ermittler dürfte sich künftig noch häufiger die Frage stellen, wie sie unbemerkt ohne große technischen Hürden ihre Staatstrojaner an den Mann oder die Frau bringen. Das umstrittene neue bayerische Polizeiaufgabengesetz etwa sieht vor, dass die Ordnungshüter Spähprogramme auch präventiv vor einer "drohenden Gefahr" zur Telekommunikationsüberwachung und zum Fernzugriff auf Festplatten verwenden dürfen. Unter anderem in Niedersachsen ist eine ähnliche Reform geplant.

Die Justizminister haben die Bundesjustizministerin Katarina Barley auf ihrer Frühjahrstagung daher aufgefordert, "sich dieser Problematik anzunehmen". Die SPD-Politikerin soll "unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Implikationen" nun einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung unterbreiten.

Ganz neu ist die vorgebrachte Idee nicht. Ex-Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte schon 2008 eine Debatte gefordert, ob das Grundgesetz das "heimliche Betreten" einer Wohnung zulasse, damit das damals allein berechtigte Bundeskriminalamt (BKA) den Bundestrojaner einfacher Terrorverdächtigen unterjubeln könne. Die SPD hatte einen solchen Ansatz damals nicht mitgetragen, da dieser einer Durchsuchung gleichkomme und daher die Verfassung geändert werden müsse. Kritiker sehen den Staat schon mit den erweiterten Beschattungskompetenzen an sich zunehmend selbst in der Rolle des eigentlichen Gefährders. (Stefan Krempl) / (anw)

QuoteFlodder, 08.06.2018 19:38

Hereinspaziert! Man hat doch schliesslich nichts zu verbergen! Also! Richtig so!



Wollen wir wetten dass die Fraktion: "ich bin doch rechtschaffender Bürger und hab nichts zu verbergen/mich mienen die doch damit nicht/ist ja nur gegen die Bösen (hatten wir schonmal)/geht mich doch nichts an/die da oben wissen schon was sie tun, hat alles seine Richtigkeit ("wenn der Führer das wüsste") da fleissig BEifall klatschen werden? ... Auf die Idee welche Auswirkungen sowas hat (haben alle im Geschichtsunterricht gepennt) kommen die garnicht erst. Und hinterher: "wir haben von nichts gewusst, wir haben auf dem Land gelebt. Wir hatten nicht mal eine Volksempfänger" ...


Quotepn, 08.06.2018 17:57

Lästiges Grundgesetz, lästiges Briefgeheimnis, stört alles nur...

... dabei beliebigen Personen beliebige "Beweise" für kriminelles Handeln unterschieben zu können. Und wie sonst soll man sich öffentlich als lupenreine Demokratie darstellen können, wenn missliebige Dissidenten nicht ganz offiziell als Kriminelle entsorgt werden können?

Soll ja hier nicht so werden wie in Russland, wo Oppositionelle erschossen werden müssen, um die Macht der aktuell Regierenden nicht zu gefährden, oder wie in Ägypten, wo mögliche Präsidentschaftskandidaten einfach so im Knast verschwinden, ohne vorherige "Überführung" als ganz schlimme Kriminelle.


QuoteFictology, 08.06.2018 18:20

Zu kompliziert - Wenn man sowieso heimlich in die Wohnung kann, um Beweise zu hinterlegen, die man dann in einer späteren Durchsuchung findet, warum dann nicht gleich die Beweise in der Dienststelle präsentieren und sagen, man hätte die letztens aus deiner Wohnung geholt?

Spart unseren überlasteten Strafverfolgern viel Arbeit.


Quotekopf-schmerz, 08.06.2018 18:29

WARUM...

Warum verwanzen die uns nicht gleich ab der Geburt?
Warum können diese Flachpfeifen nicht verstehen, dass die die nächste Diktatur unangreifbar machen, wenn sie Totalüberwachung installieren?
Warum können die das GG nicht lesen bzw. verstehen?
Warum muss das BVerfG ein mal im Jahr so einen Gesetzesentwurf kassieren?
Warum begreifen die den besonderen Schutz von Wohnung und Kommunikation nicht?
Warum bilden die sich ein, jeder sei ab Geburt verdächtig?

WARUM BEGREIFEN DIE RECHTSSTAATLICHKEIT NICHT?

Und die größte Frage: Warum werden diese Demokratie- und Verfassungsfeinde
1. nicht schon längst vom Verfassungsschutz beobachtet (ich weiß, Zitronenfalter falten keine Zitronen)
2. IMMER WIEDER GEWÄHLT...

...


...


Aus: "Staatstrojaner: Polizei soll in Wohnungen einbrechen dürfen" Stefan Krempl  (08.06.2018)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatstrojaner-Polizei-soll-in-Wohnungen-einbrechen-duerfen-4075115.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Wie angekündigt reicht der Datenschutzverein Digitalcourage eine Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz des Staatstrojaners ein. "Der Staatstrojaner ist ein maßloser Übergriff auf das Privatleben aller Menschen"; "mit solchen Gesetzen ebnet die Große Koalition den Weg in einen autoritären Überwachungsstaat", begründen die Aktivisten die Klage, die vor einem Jahr angekündigt worden war.

Jeder der digital kommuniziere, sei betroffen und könne die Klage in Karlsruhe unterstützen. Sie richtet sich gegen die Quellen-Telekommunikationsüberwachung ("Quellen-TKÜ"), die auf die laufende Kommunikation abzielt, sowie die Online-Durchsuchung, bei der die Bundespolizei beim Verdacht auf "besonders schwere Straftaten" sogar alle Daten auf einem Gerät durchforstet.

Seit einer umstrittenen Gesetzesänderung im Sommer 2017 ist es auch der Polizei erlaubt, die Technik einzusetzen, nachdem sie vorher auf Maßnahmen zur Terrorabwehr beschränkt war. Nur so können auch Inhalte von verschlüsselnden Messengern wie WhatsApp oder Threema eingesehen werden, da die ausschließlich auf den Geräten der jeweils Kommunizierenden lesbar vorliegen. Hier soll die Quellen-TKÜ Abhilfe schaffen, die Nachrichten, Mails, Telefonate vor der Verschlüsselung bzw. nach der Entschlüsselung mtlliest bzw. -hört.

Der Staatstrojaner wird unter Zuhilfenahme von Sicherheitslücken installiert, die es in der Software von IT-Geräten immer wieder gibt. Das sind die Hintertüren, die aber nicht nur die Installation des Staatstrojaners ermöglichen. sondern auch Angriffe von Geheimdiensten oder Kriminellen. Damit der Staatstrojaner funktioniert, haben die Strafverfolger aber ein Interesse daran, diese Lücken geheim zu halten. Auch Nutzer, gegen die der Staatstrojaner gar nicht eingesetzt wird, werden also potenziell gefährdet.

Digitalcourage führt nun an, dass die besonders weit gehende Online-Durchsuchung nur bei einer konkreten Gefährdung eines überragend wichtigen Rechtsgutes zulässig sei. Das werde in dem neuen Gesetz ignoriert. Darüber hinaus dürfe die Tiefe des Eingriffs angesichts verfassungsrechtlicher Vorgaben zu groß sein; außerdem verletze der Staat seine Schutzpflicht, wenn er die eingesetzten Sicherheitslücken geheim hält. Insgesamt sei es fraglich, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibe. (mho)


Aus: "Staatstrojaner: Digitalcourage reicht Verfassungsbeschwerde ein" Martin Holland (07.08.2018)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatstrojaner-Digitalcourage-reicht-Verfassungsbeschwerde-ein-4130656.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Polizei hat den größten Bedarf für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) im Bereich Drogenfahndung. Dies geht aus einem Analysepapier des Bundeskriminalamts (BKA) von 2014 hervor, das Netzpolitik.org mithilfe einer Anfrage auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes erhalten und jetzt veröffentlicht hat. 53 Prozent der gemeldeten Fälle, in denen Ermittler auf Staatstrojaner zurückgreifen wollten, lassen sich demnach dem Deliktsbereich "Rauschgiftkriminalität" zuordnen.

Das Dossier hat die "Rechtstatsachensammel- und -auswertestelle" (Retastat) beim BKA zusammengestellt. Ihre Aufgabe ist es, Sachverhalte aus der polizeilichen Praxis zu sammeln und aufzubereiten, in denen "rechtliche oder gesetzliche Defizite" als Hürden für die Arbeit der Ordnungshüter deutlich geworden sind. In diesem Fall ging es um die Quellen-TKÜ, mit der verschlüsselte Telekommunikation etwa von Messengern wie WhatsApp, Signal oder Threema sowie Online-Telefonate via Skype & Co. "an der Quelle" abgegriffen werden kann, bevor sie ver- oder nachdem sie entschlüsselt wurde. Für eine derartige Überwachung werden in der Regel Trojaner benötigt.

Als weiteren Schwerpunkt neben der Drogenkriminalität hat die Retastat in ihrer 2012 und 2013 bei Polizeien von Bund und Ländern durchgeführten Bedarfsanalyse "Eigentums- und Vermögensdelikte/Betrugsdelikte/Raub/Erpressung" einschließlich Computerbetrug ausgemacht. Auf diesen Sektor entfallen mit 23 Prozent knapp ein Viertel der angemeldeten Wünsche für den Einsatz von Staatstrojanern zum Abhören verschlüsselter Telekommunikationsinhalte.

Der Bundestag kam mit schwarz-roter Mehrheit voriges Jahr dem Drängen der Ermittler nach und verankerte eine breite Befugnis in der Strafprozessordnung (StPO), mit der die Polizei nun offiziell Internet-Telefonate und Messenger-Kommunikation bei Verdacht auf eine Vielzahl von Delikten überwachen sowie heimliche Online-Durchsuchungen durchführen darf. Der Straftatenkatalog für die Quellen-TKÜ fängt mit Mord und Totschlag an, reicht aber über Steuerdelikte, Computerbetrug, Hehlerei bis zu einem Vergehen, bei dem jemand einen Flüchtling zu einer missbräuchlichen Asylantragsstellung verleitet.

Begründet hatte die große Koalition die Initiative vor allem mit dem Kampf gegen schwere und schwerste Delikte. "Hier geht es um Straftaten wie die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, um Kinderpornografie, Mord und Totschlag oder um schweren Raub mit Todesfolge", betonte etwa der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg bei der abschließenden Lesung des Gesetzesentwurfs. Derlei Vergehen werden in der Bedarfsanalyse der BKA-Stelle aber überraschenderweise gar nicht genannt, dort geht es vor allem um wenig schwere Delikte.

Die nun öffentlich gewordene Bedarfsermittlung ist Wasser auf die Mühlen von Kritikern des Gesetzes. Ihnen zufolge wird damit der Einsatz von Staatstrojanern vor allem im Kampf gegen Alltagskriminalität ermöglicht. Politiker von SPD, FDP, Linken und Grünen zeigten sich bestärkt in ihrer Ansicht, dass die mit dem Werkzeugkasten für die Polizei verknüpften Grundrechtseingriffe absolut unverhältnismäßig seien. Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchungen gefährdeten auch die IT-Sicherheit allgemein.

Gegen das Überwachungsgesetz laufen mittlerweile einige Verfassungsbeschwerden. Mehrere Bundesländer planen trotzdem parallel, den Einsatz von Staatstrojanern noch breiter zur Gefahrenabwehr zuzulassen. Andere Länder wie Bayern, Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz haben entsprechende Möglichkeiten schon geschaffen. (Stefan Krempl) / (axk)


Aus: "BKA: Polizei braucht Staatstrojaner vor allem zur Drogenfahndung" (17.09.2018)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/BKA-Polizei-braucht-Staatstrojaner-vor-allem-zur-Drogenfahndung-4166611.html

Quoteich_habs_nicht_bestellt, 17.09.2018 14:34

Aber angeblich geht es um "Terrorabwehr..."

Ja, ne ist klar. Irgendwie war das jedem klar, der gegen das Gesetz war, das es letztlich so kommen würde. Vor allem die Gesichter derer, die das damals verteidigten würde ich jetzt gerne sehen. ...


QuoteErikMLehnsherr, 17.09.2018 20:40

Ich will ja nichts sagen...

..."Derlei Vergehen werden in der Bedarfsanalyse der BKA-Stelle aber überraschenderweise gar nicht genannt, dort geht es vor allem um wenig schwere Delikte."

Told you so.



Textaris(txt*bot)

Quote[...] WhatsApp-Chats mitlesen, Alexa durchsuchen oder Skype abhören – spezielle Programme ermöglichen es, die Kommunikation einzelner Personen gezielt zu überwachen. Die Polizei darf derlei Trojaner in Deutschland bislang schon einsetzen. Mit einem neuen Gesetz will das Bundesinnenministerium unter CSU-Politiker Horst Seehofer diese Ausspähung allerdings ausweiten: Künftig sollen auch der Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst (BND) deutsche Bürgerinnen und Bürger im Inland mit technischen Mitteln überwachen dürfen.

Seit vergangener Woche kursierten Teile des Papiers in den Medien, nun hat netzpolitik.org den "Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts" veröffentlicht.

Inwiefern geht der Referentenentwurf über die bereits bekannt gewordene Befugnis des Bundesamts für Verfassungsschutz hinaus? Was will Seehofer dem BND erlauben? Und was halten Mitglieder des Innenausschusses davon? ZEIT ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was ist ein Staatstrojaner?

Trojaner sind Programme, die mithilfe eines anderen Programms auf Computer, Handys oder Tablets eingeschleust werden. Sie werden meist als nützliche Anwendung getarnt und erfüllen dann im Hintergrund andere, für die Nutzerinnen und Nutzer unerwünschte Funktionen – daher der Name Trojaner. Sie können beispielsweise unbemerkt Spionageprogramme auf dem Rechner installieren, mit denen sich Daten ausspähen, Geräte manipulieren und etwa Tastatureingaben aufzeichnen lassen.

Als Staatstrojaner oder Bundestrojaner wird eine Software bezeichnet, die der Staat einsetzt. Die deutsche Polizei darf etwa seit einem Gesetz von 2017 zur Aufklärung von Straftaten einen solchen Trojaner nutzen. Sie erlaubt es Ermittlerinnen und Ermittlern unter anderem, die Kommunikation in Messengerdiensten wie WhatsApp zu überwachen. Von dem Einsatz der Software wissen betroffene Nutzerinnen nichts.

Derzeit stehen verschiedene Staatstrojaner zur Verfügung, nicht alle sind einsatzbereit. Seit Februar 2016 ist beispielsweise die Remote Control Interception Software, kurz RCIS, freigegeben. Rund zwei Jahre später erlaubte das Innenministerium zudem den Einsatz der Software FinSpy.

Was genau darf die Polizei überwachen?
Bis 2017 war der Einsatz des Staatstrojaners nur dem Bundeskriminalamt zur Terrorabwehr erlaubt. Doch seit am 24. August 2017 das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens in Kraft getreten ist, darf die Polizei mit der Software auch Alltagskriminalität verfolgen.

Die Onlinedurchsuchung macht es möglich, Handys und Computer auszuspähen und dabei private Daten abzugreifen. Auch besteht die Möglichkeit, sie intransparent zu verändern.

Ursprünglich standen die Staatstrojaner nicht im Gesetzentwurf, sondern in einem Änderungsantrag, den die Bundesregierung selbst nachträglich als "Formulierungshilfe" eingebracht hatte. Eine größere öffentliche Debatte kam deshalb erst zustande, als das Gesetz bereits verabschiedet war.

Gleich mehrere Kläger versuchten, rechtlich gegen das neue Gesetz vorzugehen. Datenschützer des Vereins Digitalcourage, die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die FDP reichten 2018 vor dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde ein. 2019 will sich der Erste Senat mit den Beschwerden befassen, es geht um die Aktenzeichen 2 BvR 897/18, 2 BvR 1797/18, 2 BvR 1838/18, 2 BvR 1850/18 und 2 BvR 2061/18.

Was genau überwacht die Polizei mit dem Staatstrojaner?


Einer Erhebung des Bundeskriminalamts zufolge, die netzpolitik.org veröffentlichte, sehen deutsche Polizeibehörden den "Bedarf an der Überwachung und Auswertung verschlüsselter Telekommunikationsinhalte" zur Hälfte im Bereich der Drogenkriminalität und zu einem Viertel bei Eigentums- und Vermögensdelikten. Die Bundesregierung legitimierte den Einsatz des Staatstrojaners auch als Werkzeug für die Aufklärung schwerer und schwerster Straftaten.

Um das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme nicht unzulässig einzuschränken, wird in dem Gesetz von 2017 zwischen zwei Arten des polizeilichen Staatstrojaners unterschieden: Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) dürfen Ermittler nur das mitlesen, was als laufende Kommunikation gilt. Verschlüsselte WhatsApp-Nachrichten etwa, nicht aber das ganze System oder die gesamte gespeicherte Kommunikation. Bei der Onlinedurchsuchung hingegen dürfen die Ermittler auf das gesamte Gerät zugreifen. Damit jemand auf diese Weise überwacht werden darf, muss er im Verdacht stehen, eine besonders schwere Straftat wie Hochverrat, Mord, Geldwäsche oder Bestechung begangen zu haben.

Nach Einschätzung von netzpolitik.org wird die Trennung zwischen diesen Arten der Überwachung in Seehofers neuem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt.

Was würde sich laut dem Gesetzentwurf ändern?

Bislang darf ausschließlich die Polizei die Software zur Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung einsetzen, um verdächtige Personen zu überwachen. So steht es in der Strafprozessordnung. Für Nachrichtendienste, die schon bei einem Extremismus-, Terrorismus- oder Spionageverdacht tätig werden dürfen, gilt diese Gesetzesgrundlage zwar nicht. Doch grundsätzlich dürfen weder der Verfassungsschutz noch der Bundesnachrichtendienst derzeit Staatstrojaner nutzen.

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht nun eine deutliche Ausweitung ihrer Befugnisse vor. So soll künftig beiden Diensten "Eingriff in informationstechnische Systeme" erlaubt sein. Heißt: Sie dürften Computer und Smartphones von Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland hacken sowie andere Geräte im Internet der Dinge.

Zudem soll der BND die Staatstrojaner nicht ausschließlich selbst nutzen, sondern seinen Dienst allen deutschen Behörden zur Verfügung stellen. "Die Datenverarbeitung und -übermittlung nach Absatz 1 durch den BND wird jeweils auf ein konkretes Ersuchen bewilligt, sofern der BND über entsprechende Technik und Personal verfügt", heißt es in dem Entwurf. Demnach können auch "unselektierte, unbearbeitete Informationen einschließlich personenbezogener Daten (...) Gegenstand der Übermittlung sein; für die (weitere) Selektion und Verarbeitung ist die ersuchende Behörde nach eigenem Recht zuständig (...)". Das Vorgehen sei eine "Möglichkeit der ressourcenschonenden Zusammenarbeit".

Zudem soll das Bundesamt für Verfassungsschutz das Recht bekommen, Daten von Kindern und Jugendlichen zu speichern. Bisher gilt eine Mindestaltersgrenze von 14 Jahren. Als Begründung ist unter anderem der Fall eines Zwölfjährigen genannt, der im November beziehungsweise Dezember 2016 versucht haben soll, einen Sprengstoffanschlag auf den Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen zu verüben. Weiter sind die möglicherweise beeinflussten Kinder deutscher Dschihadisten genannt, die aus Syrien nach Deutschland zurückkommen.


Was sagen Kritikerinnen und Kritiker?

"Die SPD lehnt den Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium in Gänze ab", schreibt Burkhard Lischka von der SPD und Mitglied des Innenausschuss per Mail auf Anfrage von ZEIT ONLINE. Das Papier gehe deutlich über das hinaus, was im Koalitionsvertrag vereinbart sei. "Von einer Stärkung der parlamentarischen Kontrolle ist hingegen keine Rede."

Weitere Innenausschussmitglieder von anderen Parteien sehen es ähnlich. "Einem bürgerrechtlichen Offenbarungseid" würden die Pläne zum Ausbau der Befugnisse gleichkommen, teilte etwa Konstantin von Notz von den Grünen in einer Mail mit. Zwar bestünden gegen die Verfassungsmäßigkeit der Onlinedurchsuchung seit Jahren ganz erhebliche Bedenken, aber diese seien von den Befürwortern bis heute nicht ausgeräumt worden. "Während man bei den Jamaika-Sondierungen vereinbarte, die Eingriffsschwellen hochzusetzen, hört man hierzu aus den Reihen der Groko kein Wort mehr. Stattdessen soll der Einsatz dieser ohnehin hochumstrittenen Instrumente nun auf den Geheimdienstbereich ausgeweitet werden."

Der Einsatz des Staatstrojaners soll vor allem möglich sein, wenn eine schwere staatsgefährdende Straftat vorliegt. "Dass der Entwurf diese Voraussetzung vorsieht, ist vor dem Hintergrund der in Deutschland wichtigen strikten Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten ein Problem", schreibt Konstantin Kuhle von der FDP, "denn bei einem solchen Delikt müssten eigentlich Polizei und Gerichte tätig werden und nicht der Inlandsnachrichtendienst." Die Ausweitung des Staatstrojaners auf den Inlandsnachrichtendienst berge also die Gefahr, dass die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten immer weiter verwässert werde, sagt der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.

Es falle schwer, einzeln aufzulisten, was an diesem Gesetzespaket zu kritisieren sei, sagt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linken: "Das ganze Paket ist ein Katalog Orwellscher Fantasien."

Auch die Pläne von Horst Seehofer, zukünftig Kinder in den Dateien des Verfassungsschutz zu erfassen, kritisieren SPD, Grüne und Linke. Was dazu im Entwurf stehe, sei rechtsstaatlich höchst fragwürdig, sagt etwa von Notz: "Kinder stehen aus gutem Grund unter besonderem verfassungsrechtlichen Schutz." Auch Burkhard Lischke stellt klar: "Eine Überwachung von unter 14-jährigen Kindern wird es mit der SPD nicht geben."

Konstantin Kuhle weist derweil daraufhin, dass eine Speicherung der Daten Minderjähriger nach Paragraf 11 des Bundesverfassungsschutzgesetzes bereits möglich ist – in den Dateien des Inlandsnachrichtendienstes bei Minderjährigen über 14 Jahren und lediglich in der jeweiligen Akte sogar bei Minderjährigen unter 14 Jahren. "Vor diesem Hintergrund schießt der Entwurf über das Ziel hinaus, wenn es eine generelle Speicherung von Minderjährigen erlauben will", sagt Kuhle. Stattdessen müssten die Jugendämter gestärkt werden. Ähnlich sieht es Ulla Jelpke: "Sofern es sich um Kinder handelt, die von ihren Eltern ins Einflussgebiet des 'Islamischen Staates' gebracht worden waren, brauchen die womöglich sozialtherapeutische Unterstützung, aber ganz bestimmt keinen Aufpasser vom Geheimdienst."

Was passiert als Nächstes?

Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf noch in der Ressortabstimmung in den mit dieser Thematik befassten Ministerien. Weil die SPD die Pläne vollständig ablehnt – der Entwurf enthält so ziemlich alles, was in der vergangenen Novelle des Verfassungsschutzgesetzes abgelehnt wurde –, ist es unwahrscheinlich, dass er in dieser Form angenommen wird.

Auch müsste die G-10-Kommission des Bundestags dem Gesetzentwurf zustimmen. Das unabhängige Gremium des Bundestags ist immer dann gefragt, wenn die Nachrichtendienste des Bundes in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingreifen wollen – deshalb die Bezeichnung G 10. Sie besteht aus vier Mitgliedern, die vom Parlamentarischen Kontrollgremium für die Geheimdienste eingesetzt werden. Die Mitglieder müssen nicht Abgeordnete des Bundestags sein, in der aktuellen Zusammensetzung findet sich allein unter den Stellvertretern mit Halina Wawzyniak von den Linken eine Parlamentarierin.


Aus: "Verfassungsschutz: Staatstrojaner für alle?" Alina Schadwinkel und Leonie Sontheimer (29. März 2019)
Quelle: https://www.zeit.de/digital/2019-03/verfassungsschutz-staatstrojaner-horst-seehofer-gesetzesentwurf-ueberwachung-bnd#was-ist-ein-staatstrojaner

QuoteMaximus Decimus Meridius #4

Ich gehe davon aus, dass damit dann auch die Stasi nachträglich rehabilitiert wird.


QuoteDer bõse weiße Mann #4.2

"...Sind sie verrückt diesen Gesetzesentwurf mit dem Treiben der Stasi zu vergleichen?"

Ja meinen Sie denn, die Überwachungsfreunde wären hiermit dann endlich fertig? Das ist doch nur ein nächster Schritt - weitere werden folgen wenn sich der Staub gelegt hat.

Wie war das noch gleich mit "wehret den Anfängen"? Warum sollte das nur für die Faschisten außerhalb der Regierung gelten? Die in der Regierung sind viel gefährlicher


QuoteDer Korrektor #4.3

Das ist sogar noch schlimmer. Denn die Stasi hatte keine computertechnisch automatisierte Möglichkeit Text aus Sprache zu gewinnen. Ich halte den Vergleich für absolut angemessen.


QuoteFeuer und Flamme für den Neoliberalismus #4.4

Verrückt wäre, das nicht zu tun.

Die CSU ist diesbezüglich keinen Deut besser als die SED.


QuoteSt.Ma #4.12

Da gibt es durchaus mehr als nur Parallelen. Der Bürger, der einem spanisch vorkommt wird ausgespäht, sein Privatleben durchleuchtet bis ins letzte Detail. Die Möglichkeiten sind heute viel umfangreicher und perfider als zu Stasi - Zeiten. Auf Knopfdruck kann man jede Mail der letzten Jahrzehnte nachlesen, jede Suchanfrage rekonstruieren, jedes Telefonat nach Jahre noch abhören. Dazu kommt die Gesichtserkennung der öffentlichen Kameras, das Trackingprofils des Smartphones u.v.m. Der Bürger ist dem Überwachungsstaat ausgeliefert. Von Gesetz zu Gesetz mehr. ...


QuotePyradonis #4.17

Die Stasi wirkt gegen solche Phantasien wie ein Hobbyverein. Man hat sich immer so moralisch ueberlegen gefuehlt gegenueber der DDR und nun will man sie noch uebertreffen...


QuoteShibboleth #10

Wer glaubt daß es nur um den Staatstrojaner geht, der irrt. Eine Überwachung der Bürger "mit technischen Mitteln" bedeutet auch mit Richtmikrophonen, Laser-Mikrophonen auf Fensterscheiben, gute altmodische Wanzen und Kameras in den Wohnungen installieren, manipulierte Mikrocontroller in die Tastaturen einsetzen zwecks Paßwortfishing... kurz: die Liste ist sehr lang.

Natürlich wird nicht jeder überwacht, aber POIs (persons of interest) wie Journalisten, Anwälte, potentielle Whistleblower, etc.  ...


Quote
barheine #20

Das ist nur konsequent. Wir sind ja schließlich auch alle potentielle Terroristen -- in den Augen mancher Politiker.


QuoteGustav Mahler #25

Überwachung tut nicht weh. Im übrigen werden nur die Anderen überwacht, die Bösen. Man selbst hat ja nichts zu verbergen. ...


QuoteDer Korrektor #27

Edward Snowden hat diese Technik für die USA aufgedeckt. Er lebt aktuell im Exil und muss für seinen Geheimnisverrat mit der Todesstrafe rechnen.
Und wir führen so etwas per Gesetz ein? Es ist nichts weniger als die technische Basis der Totalüberwachung. Haben wir wirklich nichts gelernt aus den totalitären Regimes auf deutschem Boden? Das ist wirklich ein "Und so begann es" Moment.


QuoteBuonista verde #28

Ein Staat, dessen direkte Vorläufer zwei totalitäre Diktaturen waren und der die Kontrolle darüber teilweise (vorsätzlich) aufgegeben hat, darüber zu verfügen wer seine Grenzen übertreten und hier leben darf, plant jetzt die gesetzgeberischen Voraussetzungen zur totalen anlasslisen Überwachungen seiner Staatsbürger.
Seines Finanziers.
Seines Souveräns.

...


QuoteWanDong #35

Jetzt ist es soweit.
Wir kopieren die Chinesen.


Quote
eisensau #35.1

Anders herum :)
"Russland kopiert deutsches Netzwerkdurchsetzungsgesetz "
https://www.heise.de/tp/features/Russland-kopiert-deutsches-Netzwerkdurchsetzungsgesetz-3773642.html


Quote
eisensau #38

Auch nicht schlecht: IM heißt jetzt "Vertrauensperson".


QuoteTrümmerlotte #38.1

Passt doch ganz gut, abgekürzt VP, scheint mir in dem Zusammenhang ganz passend, IM ist ja doch so ein bißchen verbrannt,...


QuoteBidoof #41

"Unser" Heimat-Horst zeigt wieder mal, dass er für "Recht und Ordnung" sorgt.

Da fühlt man sich doch glatt in die gute alte Zeit ala 3. Reich und DDR zurückversetzt, als der Staat noch um die Privatsspähre seiner Bürger besorgt war.


...

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Mit den Stimmen der Koalition hat der Bundestag am Freitag eine Initiative zur "Modernisierung des Strafverfahrens" verabschiedet. Im Kampf gegen Wohnungseinbruchdiebstahl erhält die Polizei damit insbesondere bei einem "serienmäßigen" Vorgehen erweiterte Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung. Sie darf damit künftig auch per Staatstrojaner verschlüsselte Nachrichten mitlesen, die etwa über WhatsApp, Signal oder Threema ausgetauscht werden. Die Abgeordneten erhoffen sich davon weitere Ansatzpunkte "für die Aufklärung der Einbruchstaten und die Überführung des Täters", wenn dieser mittels Telekommunikation etwa Kontakte mit potenziellen Käufern von Diebesgut anbahne.

Mit dem Gesetz reichert das Parlament den bereits breiten Straftatenkatalog aus Paragraf 100a Strafprozessordnung (StPO) um den Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung an. Auf Basis dieser Liste kann die Polizei seit zwei Jahren bereits auch eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) durchführen. Dabei geht es darum, die laufende Kommunikation per Staatstrojaner direkt auf dem Gerät eines Verdächtigen abzugreifen, bevor sie ver- oder nachdem sie entschlüsselt wurde.

Daneben erweitern die Volksvertreter auch die DNA-Analyse im Strafverfahren auf äußerlich erkennbare Merkmale wie die Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie das Alter. Experten warnen hier vor der Gefahr falscher Prognosen oder Interpretationen sowie rassistischen Diskriminierungen. Bei erwachsenen Opfern von Sexualdelikten wird es ferner zulässig, eine Videoaufzeichnung der richterlichen Vernehmung in der Hauptverhandlung zu verwenden und damit überflüssige Mehrfachverhöre zu vermeiden.

Den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung hat das Parlament nur noch geringfügig überarbeitet. Die Initiative muss noch den Bundesrat passieren, bevor sie in weiten Teilen mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten kann. FDP, Linke und Grüne stimmten dagegen, da etwa die Rechte von Verfahrensbeteiligten vor Gericht beschnitten würden. Die AfD enthielt sich. Die auch von der SPD gewünschte Aufnahme einer Klausel, wonach bei Bundesgerichten eine Ton- und Videoaufzeichnung von Strafprozessen durchgeführt werden könnte, lehnte die CDU/CSU-Fraktion im Vorfeld ab. (jk)


Aus: "Bundestag: Polizei darf mit Staatstrojaner Einbrecher jagen" Stefan Krempl (15.11.2019)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-Polizei-darf-mit-Staatstrojaner-Einbrecher-jagen-4587181.html

Quotehumanoid_lux, 15.11.2019 15:22

Ich finds gut

Wenn damit die Einbrecher schneller gefasst werden, ist das sicher ne super Sache.
Bei mir wurde 2x eingebrochen. Beim ersten mal stand der Einbrecher im Kinderzimmer.

Wer denk dass die Polizei / der Staat langsam bald jeden überwacht, hat wohl Angst davor dass der Staat alles über seine xxx-vorlieben weiß. Aber keine Angst hat dass ein Einbrecher den Kindern was antun würde wenn die aus Angst schreien.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.11.2019 15:32).


QuoteOscarWild, 15.11.2019 19:58

Ich nicht

humanoid_lux schrieb am 15.11.2019 15:22:

    Bei mir wurde 2x eingebrochen. Beim ersten mal stand der Einbrecher im Kinderzimmer.

dringenden Handlungsbedarf aufgezeigt

    Wer denk dass die Polizei / der Staat langsam bald jeden überwacht, hat wohl Angst davor dass der Staat alles über seine xxx-vorlieben weiß.

Kritiker zu Tätern erklärt

    Aber keine Angst hat dass ein Einbrecher den Kindern was antun würde wenn die aus Angst schreien.

Emotionale Komponente platziert (arme Kinder/arme Tiere/...)

Schema F eben.

...


Quoteich_habs_nicht_bestellt, 15.11.2019 14:25

Ich kann mich norch daran erinnern, dass Leute die genau diesen Ausgang schon bei Einführung der "Bundestrojaners" vorausgesagt haben damals als "Verschwörungstheoretiker" verschrienen wurden und dass Politiker aller Parteien hoch und heilig versichert haben "nur gegen Terrorismus".
Dann hieß es "nur bei Terrorismus und organisierter Kriminalität". Daraus wurde dann
"nur bei Terrorismus,organisierter Kriminalität und schwersten Straftaten".
Jetzt heißt es "nur bei Terrorismus, organisierter Kriminalität, schwersten Straftaten und Serieneinbrüchen". ...


QuoteSHSwiss, 15.11.2019 20:52

Wenn Salamitaktik Ironie trifft

Erst hiess es: nur bei Terroristen und organisierter Kriminalität, und wurde dann scheibchenweise immer weiter ausgedehnt. Die gleichen "Politiker" sind es welche die DDR als Verbrecherstaat bezeichnen, u.a. auch wegen der systematischen Aushorchung der Bürger. Die gleichen Politiker predigen das es keinen Nazistaat mehr geben darf. Nur, eben diese Holzköpfe beschliessen eine faktische Totalüberwachung und eine bist du nicht für mich, so bist du gegen mich, und somit schuldig Mentalität.

Klar Serieneinbrecher sind keineswegs erfreulich und gehören bekämpft, aber verlernen die Strafverfolgungsbehörden ihr Handwerk? Klar, die Überwachungsmethodik der DDR war auch nicht die feine englische Art, aber mittlerweile sind wir weiter als sich das Mielke jemals zu hoffen wagte. ...


Quotemgerhard2, 15.11.2019 14:12

Aja, der Damm ist gebrochen - bald werden die Hürden noch niedriger. Ich dachte es mir schon. Erst sollte der Staatstrojaner nur bei schwersten Verbrechen erlaubt sein. Jetzt ist er schon bei Einbrechern möglich. Bald werden noch niedrigere Straftaten folgen bis es irgendwann auch bei Ordnungswidrigkeiten möglich sein wird ... Warum sagen sie denn nicht gleich offen und ehrlich, dass sie eine Vollüberwachung wie in China wollen?


Quotesambache, 15.11.2019 15:56


So sieht das "nur gegen Terrorismus" also in der Praxis aus :-(


...

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und CDU sowie der oppositionellen AfD hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns am Mittwoch die lange umstrittene Novelle des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) verabschiedet. Die Polizei kann damit künftig mit Richtergenehmigung IT-Systeme wie Computer oder Smartphones präventiv heimlich online durchsuchen. Auch eine Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ist enthalten. Ermittler können damit die Kommunikation via Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema direkt auf einem Zielsystem abhören, bevor diese ver- oder nachdem sie entschlüsselt wird.

Für beide Szenarien greifen die Behörden in der Regel auf sogenannte Staatstrojaner zurück und nutzen dafür Sicherheitslücken aus. Für die Online-Durchsuchung räumen die Abgeordneten den Ordnungshütern nun auch das Recht ein, Wohnungen mit richterlicher Erlaubnis heimlich betreten und durchsuchen zu können. Es seien Fälle von nicht mit dem Internet verbundenen Rechnern oder Systemen denkbar, "die einen unüberwindbaren Zugriffsschutz gegen Angriffe von außerhalb aufwarten", begründen sie diese sehr weitgehende Bestimmung. Es gelte, hier "eine Regelungslücke bei solch abgekapselten" Anlagen zu schließen.

Die Polizei darf im Vorfeld von Überwachungsmaßnahmen fortan auch Geräte wie einen "WLAN-Catcher" nutzen, um "spezifische Kennungen" beziehungsweise den Standort eines IT-Systems ausfindig zu machen. Selbst der Einsatz "unbemannter Luftfahrtsysteme" ist zulässig, um Anhaltspunkte für Online-Durchsuchungen, den großen Lauschangriff oder gängige Formen der TKÜ zu erhalten. Darüber hinaus können Ermittler "Nutzungsdaten" wie IP-Adressen, Browsertyp, Seitenabrufe oder Besuchsdauer von Telemedienanbietern anfordern. Der Paragraf zur parallelen Bestandsdatenauskunft bezieht sich prinzipiell auch auf Daten wie Passwörter oder PINs, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder davon räumlich getrennten Speichereinrichtungen geschützt wird.

Zudem haben die Parlamentarier unter anderem die Möglichkeiten zur Videoüberwachung ausgeweitet, eine gesetzliche Basis für das Tragen von Body-Cams eingeführt sowie das Kfz-Kennzeichen-Scanning und die Rasterfahndung neu geregelt. "Polizeiliche Anhalte- und Sichtkontrollen" haben sie im Grenzgebiet "bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern" zugelassen. Den umkämpften Regierungsentwurf änderte der Landtag dabei im Einklang mit einem Antrag der Koalition nur noch geringfügig ab. Beim Bürgerbeauftragten soll demnach eine Ombudsstelle für die Polizei eingerichtet werden.

Polizeirechtler Fredrik Roggan hatte zuvor gewarnt, die Regelung zum Wohnungszutritt dürfte verfassungsgerichtlich beanstandet werden. Das Bündnis "SOGenannte Sicherheit", das wiederholt Demonstrationen gegen die Novelle initiiert hatte, kündigte auch umgehend eine Verfassungsbeschwerde an. Auch Oppositionsvertreter von Grünen und Linken bezeichneten den Entwurf als verfassungswidrig. Die FDP beklagte, dass unschuldige Bürger ins Visier der Strafverfolger gerieten. Ann Christin von Allwörden (CDU) warf den Kritikern vor, "Horrorszenarien" gezeichnet und "kompletten Stuss" verbreitet zu haben. Freiheitsrechte würden nur zur Gefahrenabwehr eingeschränkt, viele Instrumente stünden unter Richtervorbehalt, verteidigte Manfred Dachner von der SPD den Beschluss.

Das brandenburgische Parlament hatte eine ähnliche Bestimmung voriges Jahr noch aus dem Regierungsentwurf für die Novelle des dortigen Polizeigesetzes gestrichen. 2018 hatten die Justizminister der Länder aber bereits ein solches "Betretungsrecht" gefordert, um Staatstrojaner einfacher auf zu überwachende Geräte zu bekommen. (vbr)


Aus: "Mecklenburg-Vorpommern erlaubt Polizei Wohnungszutritt zur Offline-Durchsuchung" Stefan Krempl (12.03.2020)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Mecklenburg-Vorpommern-Durchsuchungsrechte-fuer-Polizei-deutlich-ausgeweitet-4681989.html

Quotekeine_eile, 12.03.2020 18:26

Warum erinnert mich das an den tollen Lehrfilm des MfS den ich mal beim Besuch eines Stasigefängnisses in Berlin gezeigt bekam. ...



Quoteschmonz, 12.03.2020 22:19

Den Titel "kleine DDR"

hat Brandenburg vorerst an MacPomm abgegeben.
Ich bin mir sicher, das wird ein Wanderpokal.


QuoteTorte25, 12.03.2020 18:25

Stasi Lehrfilm "konspirative Wohnungsdurchsuchung":
https://www.youtube.com/watch?v=NWW9OZu6qCY


...

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das Bundesinnenministerium und das Justizressort haben einen entscheidenden Kompromiss im seit über einem Jahr schwelenden Streit über ein Gesetz zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts erzielt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) soll demnach die Befugnis erhalten, den Bundestrojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) einzusetzen. Die Staatsschützer könnten damit die Kommunikation via Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema direkt auf einem Zielsystem abhören, bevor diese ver- oder nachdem sie entschlüsselt wird.

Bei der Quellen-TKÜ geht es um das Überwachen eines laufenden verschlüsselten Austauschs. Damit soll das BfV etwa auch Internet-Telefonate oder Videokonferenzen via Facetime, Google Hangouts, Skype oder Zoom abhören dürfen. Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte zunächst in seinem Referentenentwurf vom vorigen Jahr für die Staatsschützer auch eine Kompetenz für noch weitergehende heimliche Online-Durchsuchungen vorgesehen, über die IT-Systeme insgesamt ausgeforscht werden dürfen. Hier wollte die SPD aber nicht mitgehen.

Seehofer verwies im Gespräch mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe auf "sehr schwierige Verhandlungen" mit dem Koalitionspartner. Die Sozialdemokraten seien zwar bereit, "dem Verfassungsschutz mehr Befugnisse zu geben". Sie wollten aber "die Online-Durchsuchung von Festplatten oder Computern nicht mittragen", beklagt der CSU-Politiker. Die Union habe sich daher dazu entschlossen, das umzusetzen, "was politisch möglich ist". Man werde also das neue Verfassungsschutzgesetz mit der Quellen-TKÜ, aber ohne Online-Durchsuchung ins Bundeskabinett einbringen.

Für beide Kompetenzen greifen die Behörden in der Regel auf Staatstrojaner zurück, wofür sie Sicherheitslücken ausnutzen müssen. Ist die Überwachungssoftware erst einmal auf einem System, sind die Grenzen zwischen den Maßnahmen zudem fließend. Kritiker warnen daher bei beiden Ansätzen vor massiven Gefahren für die allgemeine IT-Sicherheit.

Unklar ist, inwieweit sich Seehofer mit seinen restlichen Plänen aus dem ursprünglichen Entwurf durchsetzen konnte oder was er im weiteren Verfahren noch erreichen kann. So sollte zunächst auch der Bundesnachrichtendienst (BND) "technische Mittel" gegen "deutsche Staatsangehörige" oder "sich im Bundesgebiet aufhaltende Personen" in Stellung bringen und Daten von deren IT-Systemen erheben, auswerten und an Dritte inklusive ausländische Stellen wie die NSA übermitteln dürfen.

Ferner wollte der Innenminister Staatsschützern und BND-Agenten die Lizenz erteilen, für "Vorbereitungshandlungen" zum Aufspielen des Bundestrojaners auf private Endgeräte heimlich die Wohnung einer Zielperson betreten zu können. Rechtswissenschaftler lehnen einen solchen Schritt als sehr tief in die Grundrechte der Betroffenen einschneidende Maßnahme ab.

Aus dem von Christine Lambrecht (SPD) geführten Justizministerium war zu hören, die regierungsinterne Abstimmung laufe gut. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag habe man vereinbart, die Kompetenzen des Verfassungsschutzes "maßvoll" auszuweiten und die parlamentarische Kontrolle zu stärken. Lambrechts Vorgängerin Katarina Barley (SPD) hatte die Initiative Seehofers noch komplett als weit über das Ziel hinausschießend zurückgewiesen.

Der SPD-Innenpolitiker Helge Lindh sprach gegenüber der ARD von einem klugen Kompromiss, mit dem das BfV in der digitalen Welt nichts dürfe, was ihm nicht schon in der analogen gestattet sei. Der Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Innenausschuss, Armin Schuster, monierte, dass am Ende die SPD-Parteivorsitzende Saskia Esken "die Bremse reingehauen" habe. Diese erklärte, sie sei bei weitem nicht die einzige Sozialdemokratin, die Online-Durchsuchungen ablehne. Schuster hofft nun auf Verschärfungen im noch ausstehenden parlamentarischen Verfahren.

Der FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle und der Fraktionsvize der Grünen, Konstantin von Notz, stellten die Verfassungskonformität auch der Quellen-TKÜ in Frage. Schon beim Einsatz von Staatstrojanern im Polizeibereich seien zentrale Fragen bis heute nicht geklärt und diverse Verfassungsbeschwerden anhängig. Kuhle unterstrich, dass das BfV stattdessen gut ausgebildete Fachleute brauche, die ein Gespür für Radikalisierungstendenzen in der Gesellschaft hätten.

"Die Online-Durchsuchung für den Verfassungsschutz hätte das Redaktionsgeheimnis und damit eine der Säulen der Pressefreiheit in Deutschland ausgehöhlt", konstatierte Christian Mihr, Geschäftsführer der Medienorganisation Reporter ohne Grenzen. "Es ist gut, dass die große Koalition auf diese maßlosen Pläne verzichtet." Das Instrument Staatstrojaner sei jedoch generell heikel, sodass man dort genau hinschauen werde.

(tiw)


Aus: "Koalition einig: Verfassungsschutz soll Bundestrojaner einsetzen dürfen" Stefan Krempl (07.06.2020)
Quelle: https://www.heise.de/news/Koalition-einig-Verfassungsschutz-soll-Bundestrojaner-einsetzen-duerfen-4776518.html
Quote


    cooregan, 07.06.2020 15:38


Trojaner für TKÜ, aber keine Durchsuchung? Wer soll das denn glauben?

Wir sollen also darauf vertrauen, dass die Schlapphüte auf Geräten, die sie erfolgreich infiziert haben, nur die Eingaben in Kommunikationskanäle überwachen, nicht aber auch auf die Datenträger schauen? Ernsthaft?

Wer all die Jahre seit Snowden nicht blind und taub unter einem Stein zugebracht hat, weiß, dass auch unsere Geheimdienste kein Vertrauen verdienen. Wir reden immerhin vom gleichen Verfassungsschutz, der von Rechtextremisten und Sympathisanten durchseucht ist, und aus dessen Reihen heraus auch erwiesenermaßen die polizeilichen Ermittlungen gegen eine mordend durchs Land ziehende Nazibande sabotiert wurden. Ohne, dass das später ernsthafte Folgen gehabt hätte.
Der die Aufklärung der NSA- und NSU-Skandale und weiterer Schandtaten sowie die parlamentarische Kontrolle seiner Handlungen nach Kräften behindert, verzögert und unterlaufen hat und das bis heute tut.

Und denen sollen wir so ein STASI-Werkzeug in die Hand drücken und blind darauf vertrauen, dass sie es 'nur' im Rahmen der Quellen-TKÜ verwenden?

Sorry. Nein.

gruß
cooregan


Quotewilma12, 07.06.2020 18:17

Ich bin verwirrt, laut Verschwörungstheoretikern ist doch die Corona-App das neue Schnüffeltool des Staates.
Werden hier etwa Steuergelder verschwendet, indem 2 Wanzen parallel entwickelt werden? Ein klarer Fall für den Bund der Steuerzahler....


Quotesambache, 07.06.2020 17:27

Staatstrojaner: ja, Onlinedurchsuchung: nein ?

Ich dachte der einzige Zweck des Staatstrojaners wäre es, nach belastenden Material zu suchen.

Oder soillen wir glauben, dass da nur das aktuelle Livegespräch mitgeschnitten wird und man sich sonst nicht auf dem Gerät umschaut ?

Folgende Dinge werden hoffentlich passieren, damit wir uns keine Sorgen machen müssen:

o Die Dienste werden sich wie schon immer in der Vergangenheit brav an alle Gesetzte gehalten, und natürlich keine zusätzlichen Daten sammeln.
o Der Staatstrojaner wird als erste Software ohne Fehler in die Geschichte eingehen,
daher kommt zu es auch zu keinen Daten- oder Softwareleak.
o Alle beteiligten Personen sind rechtschaffen und integer, daher wird keine einzige Person diese Möglichkeiten mißbrauchen.

Wenn das nicht so ist sind wir am Arsch :-(


...

Textaris(txt*bot)

QuoteSabine Leutheusser-Schnarrenberger @sls_fdp

Der präventive #Staatstrojaner für die Bundespolizei erlaubt ein Durchsuchen des Computers von vermeintlich Verdächtigen, ohne dass der Verdacht auf eine Straftat  konkret vorliegt. Um es abzurunden, bekommen alle Geheimdienste in D auch noch dieses Instrument an die Hand.

10:34 vorm. · 9. Juni 2021


https://twitter.com/sls_fdp/status/1402544590066962433

-

Quote[...] Am kommenden Donnerstag, den 10. Juni 2021 wird die Regierungskoalition voraussichtlich das ,,Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts" im Bundestag verabschieden. Die Digitale Gesellschaft hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie insbesondere den Einsatz von Staatstrojanern in der erweiterten Quellen-TKÜ durch sämtliche Geheimdienste sowie die Erweiterung der Überwachungsbefugnisse durch das Bundesamt für Verfassungsschutz kritisiert.

Das geplante Gesetz erweitert die Überwachungsbefugnisse der deutschen Geheimdienste erheblich. Trotz nahezu einhelliger Kritik der Sachverständigen und erheblichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit scheint die Koalition fest entschlossen das Gesetz zu verabschieden. Im sehr kurzfristig anberaumten Gesetzgebungsverfahren hat sich bereits eine breite Koalition, die von Facebook und Google bis zum Chaos Computer Club reicht in einem offenen Brief an den Bundestag gewandt um das Gesetz doch noch zu verhindern.

Im Fokus der Kritik steht die Befugnis zum Einsatz von Staatstrojanern zum Zweck der Quellen-Telekommunikationsüberwachung, mit der insbesondere auch gespeicherte verschlüsselte Kommunikation direkt auf dem Endgeräten der Nutzerinnen und Nutzer ausgeleitet und überwacht werden soll. Dabei soll nicht nur laufende Kommunikation überwacht werden, sondern teilweise auch rückwirkend auf gespeicherte Nachrichten zurückgegriffen werden. Dies stellt nicht nur einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen dar, sondern höhlt die Sicherheit der Kommunikation insgesamt aus, da die Behörden die Geräte hacken und Sicherheitslücken ausnutzen statt diese zu schließen.

Für das leichtere Aufspielen von Staatstrojanern sollen zukünftig auch Anbieter von Telekommunikationsdiensten verpflichtet werden, Daten (etwa Updates) über die Verfassungsschutzämter zu leiten, so dass diese Zugriff auf die Geräte der Nutzerinnen und Nutzer erlangen. Eine so weitreichende Kooperationsverpflichtung, mit der die Anbieter zu Erfüllungsgehilfen beim Infiltrieren von staatlicher Schadsoftware gemacht werden, schädigt nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen Anbietern und Nutzerinnen und Nutzern.

Tom Jennissen von der Digitalen Gesellschaft: ,,Wenn die Geheimdienste künftig ausgerechnet Sicherheitsupdates dazu nutzen wollen Schadsoftware zu installieren, untergräbt dies alle Bemühungen sichere und bewusste Kommunikation im Internet zu etablieren."

Darüber hinaus sollen die Befugnisse zur Überwachung von Einzelpersonen massiv ausgeweitet werden und den Geheimdiensten ein weites Ermessen eingeräumt werden, tätig zu werden. Dies wird insbesondere mit Aktivitäten im Internet begründet. Tom Jennissen: ,,Mit einem derartigen Ermessen wird den Verfassungsschutzämtern eine noch weitergehende Deutungshoheit über die politische Meinungsäußerung im Netz zugesprochen. Statt präziser Regeln für Geheimdienste zu formulieren, wird ihnen weitgehend freie Hand gegeben."

Zweifel am neuen Gesetz bestehen aus Sicht der Digitalen Gesellschaft auch an der Zuständigkeit des Bundes. Zudem höhlt das Gesetz das historisch bedingte Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei noch weiter aus.

Die Digitale Gesellschaft lehnt das Gesetz daher entschieden ab. Sie fordert den Gesetzgeber auf, statt kurz vor der Wahl übereilt den Geheimdiensten immer neue Befugnisse zu geben, in der kommenden Legislatur das gesamte System der inneren Sicherheit auf einen kritischen Prüfstand zu stellen. Angesichts der Personalie des bis vor kurzem amtierenden Bundesverfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen und der Ereignisse um seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erklärt Tom Jennissen: ,,Statt dem leider etablierten Grundsatz zu Folgen, dass die Geheimdienste noch aus jedem Skandal mit erweiterten Befugnissen hervorgehen, sollte die Politik endlich die Freiheitsrechte und die Sicherheit der Bevölkerung über die Interessen der Sicherheitsbehörden stellen."

...


Aus: "Pressemitteilung: Digitale Gesellschaft veröffentlicht Stellungnahme zum Verfassungsschutzrecht" Tom Jennissen (08.06.2021)
Quelle: https://digitalegesellschaft.de/2021/06/pressemitteilung-digitale-gesellschaft-veroeffentlicht-stellungnahme-zum-verfassungsschutzrecht/

Berlin, Juni 2021- Stellungnahme zum Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts
https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2021/06/SN-VerfSchR-DigiGes.pdf

-

"Bundespolizeigesetz: Große Koalition einigt sich auf Staatstrojaner-Einsatz schon vor Straftaten"
Die Bundespolizei soll Staatstrojaner gegen Personen einsetzen, die noch gar keine Straftat begangen haben. Darauf haben sich SPD und Union im Bundestag geeinigt, übermorgen wollen sie das Gesetz beschließen. Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hatte eigentlich angekündigt, das ,,auf keinen Fall" mitzutragen.
08.06.2021 um 18:43 Uhr - Andre Meister
https://netzpolitik.org/2021/bundespolizeigesetz-grosse-koalition-einigt-sich-auf-staatstrojaner-einsatz-schon-vor-straftaten/

-

Quotenetzpolitik @netzpolitik

Die Große Koalition beschließt heute Mittag den Staatstrojaner-Einsatz für alle 19 Geheimdienste und die Bundespolizei (sogar ohne begründeten Tatverdacht).

Das Zustimmen der SPD war entgegen aller Beteuerungen leider zu erwarten.
9:50 vorm. · 10. Juni 2021


Quelle: https://twitter.com/netzpolitik/status/1402896019432562691

-

Quote[...] Unser Brief an die SPD-Bundestagsfraktion: Stoppt den Staatstrojaner!

Liebe Genossinnen und Genossen,

mit Entsetzen haben wir zur Kenntnis genommen, dass gestern Abend und heute Vormittag sehr plötzlich und ohne Not eine Einigung mit der Union bezüglich der Reform des Bundespolizeigesetzes und des Verfassungsschutzrechts zustande gekommen ist. Dies beinhaltet ausweislich der bisherigen Berichterstattung die massive Ausweitung staatlicher Überwachungsmöglichkeiten auch im Vorfeld von Strafverfolgung. So soll wohl die Möglichkeit geschaffen werden, dass nunmehr auch unterhalb der Schwelle eines konkreten Tatverdachts die ,,Quellen TKÜplus" und der Staatstrojaner durch Bundespolizei und Geheimdienste eingesetzt werden kann.

Diese Einigung lehnen wir ab. Wir fordern euch auf, sie morgen bei der Abstimmung zu stoppen. Zum einen ist dies Reform politisch falsch: so ist das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bezüglich der "Quellen TKÜplus" im Rahmen der Strafprozessordnung noch nicht einmal abgeschlossen und die SPD Bundestagsfraktion läuft Gefahr, verfassungswidriges Recht mitzutragen. Darüber hinaus ist auch nicht ersichtlich, aus welchen Gründen ein so weitreichender Eingriff in die Freiheit der Menschen in Deutschland notwendig sein soll.

Wir möchten euch erinnern, dass insbesondere die Arbeit der Verfassungsschutzämter in den letzten Jahren vor allem durch Skandale geprägt war. Diesen Behörden mehr Möglichkeiten einzuräumen ist nicht klug. Darüber hinaus erschließt sich uns nicht, warum man sich in dieser politischen Phase kurz vor Ende der Legislatur noch auf einen Kompromiss mit der Unionsfraktion einlassen soll, der unserer Partei massiven Schaden und den Verlust von Glaubwürdigkeit bei Bürgerrechtler*innen, Journalist*innen und Netzaktivist*innen zufügt. Während die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Einführung von Kinderrechten im Grundgesetz, ebenso wie die Streichung des Begriffs "Rasse" aus Art. 3 GG oder die Einführung eines sinnvollen Demokratiefördergesetzes sowie die Reform des Transsexuellengesetzes blockiert und uns qua Koalitionsfrieden dafür mit in Haftung nimmt.

Angesichts dieser – noch nicht mal vollständigen – Liste ist nicht zu erkennen, warum wir diese fatale Einigung mittragen sollten. Eher im Gegenteil: wir möchten einmal daran erinnern, wie sehr die SPD gerade bei jungen und linken Wähler*innen Vertrauen verloren hat, indem die Chance, die Reform der Urheberrechtsrichtlinie zu stoppen, nicht genutzt wurde. Für uns steht fest, dass sich die Union vollkommen destruktiv in der momentanen Zusammenarbeit
verhält. Das sollten wir klarmachen und daher selbst Grenzen aufzeigen, die bei dieser Reform definitiv überschritten sind.

Besonders in den Landesverbänden und Bezirken ist es unsere Aufgabe im kommenden Wahlkampf, jungen Menschen, die sich eine linke Gesellschaft und eine bessere Zukunft wünschen, die Politik der SPD zu erklären und für diese zu werben. Mit der Zustimmung zu dieser Reform würde die Bundestagsfraktion jedoch jene Grenze überschreiten, nach der dies schlechthin nicht mehr möglich wäre. Wir schreiben euch, um eine solche für die gesamte Partei fatale Situation zu verhindern.

Wir sind in den letzten Monaten zusammen mit der Parteispitze, der Bundestagsfraktion und unserem Spitzenkandidaten solidarisch in den Wahlkampf ausgezogen. An dieser Stelle liegt es nun bei euch, diesen gemeinsamen Weg nicht zu verlassen. Wir fordern euch auf, dieser Reform nicht zuzustimmen.

Mit sozialdemokratischen Grüßen

Jessica Rosenthal, Juso-Bundesvorsitzende
Julie Rothe, Juso-Bundesgeschäftsführerin
Antonia Hemberger, stellv. Bundesvorsitzende
Matthias Glomb, stellv. Bundesvorsitzender
Almut Großmann, stellv. Bundesvorsitzende
Manon Luther, stellv. Bundesvorsitzende
Seppi Parzinger, stellv. Bundesvorsitzender
Anna Rasehorn, stellv. Bundesvorsitzende
Hanna Reichhardt, stellv. Bundesvorsitzende
Stephan Schumann, stellv. Bundesvorsitzende
Ferike Thom, stellv. Bundesvorsitzende
Philipp Türmer, stellv. Bundesvorsitzender
Michelle Rauschkolb, Yes Vice-President
Lasse Rebbin, koop. Mitglied im Juso-Bundesvorstand
Michelle Reißmann, koop. Mitglied im Juso-Bundesvorstand
Patricia Seelig, koop. Mitglied im Juso-Bundesvorstand
Mia Thiel, IUSY Vice-President
Benjamin Weiss, koop. Mitglied im Juso-Bundesvorstand, Juso-HSGen

Jusos Baden-Württemberg
Jusos Bayern
Jusos Berlin
Jusos Brandenburg
Jusos Braunschweig
Jusos Bremen
Jusos Hamburg
Jusos Hannover
Jusos Hessen-Nord
Jusos Hessen-Süd
Jusos Mecklenburg-Vorpommern
Jusos Nord-Niedersachsen
NRW Jusos
Jusos Rheinland-Pfalz
Jusos Saar
Jusos Sachsen
Jusos Sachsen-Anhalt
Jusos Schleswig-Holstein
Jusos Thüringen
Jusos Weser-Ems


Quelle: https://www.jusos.de/inhalte/unser-brief-an-die-spd-bundestagsfraktion-stoppt-den-staatstrojaner/ (2021)

https://twitter.com/jusos/status/1403055276828377096

-

QuoteLorenz Meyer
@shengfui

Liebe #SPD, die Ihr gegen einhelligen Expertenrat und gegen vorherige Versprechen den Einsatz von #Staatstrojaner​n erlauben wollt: Was treibt Euch an? Ist es eine morbide Todessehnsucht? Ist es der Wunsch, möglichst viel zu zerstören, bevor man sich bei den Wahlen verabschiedet?

1:37 nachm. · 9. Juni 2021


Quelle: https://twitter.com/shengfui/status/1402590662395052037

-

QuoteNicht Chevy Chase @DrWaumiau

Die SPD macht den Weg frei für #Staatstrojaner in der Hand von Inlandsgeheimdiensten, obwohl sie mehrfach versprochen hat, dies nicht mitzutragen. Woher dieser Vertrauens- und Glaubwürdigkeitsverlust bei den Sozialdemokraten immer herkommt? Keine Ahnung!

8:12 vorm. · 9. Juni 2021


https://twitter.com/DrWaumiau/status/1402508853497974787

-

QuoteSaskia Esken @EskenSaskia

Ich halte die Entscheidung für den Einsatz von #Staatstrojaner'n auch weiterhin für falsch, insbesondere in den Händen von Geheimdiensten. Diese Form der Überwachung ist ein fundamentaler Eingriff in unsere Freiheitsrechte und dazu ein Sicherheitsrisiko für unsere Wirtschaft.


https://twitter.com/EskenSaskia/status/1402577211882979335

QuoteReinald Kirchner @reinaldkirchner
·
9. Juni Antwort an @EskenSaskia

Und WARUM stimmt ihr dann nicht ensprechend ab? WARUM beschließt ihr ein Gesetz, wenn ihr es angeblich nicht wollt?
Das sind doch nur Krokodilstränen fürs Publikum, die Nummer habt ihr schon zu oft abgeliefert! ...


Quotebauchig-nagetier @BauchigN
·
9. Juni

Die "Wir mussten unter Bauchschmerzen wegen Koalistionsvertrag oder so ähnlich zustimmen" Partei.


QuoteChrrr @SchlChr
Antwort an @EskenSaskia

Wähle ich zur Bundestagswahl eigentlich diese "alte" SPD, die ich mit Olaf Scholz, Hartz IV, GroKo und Staatstrojaner verbinde, oder die "neue" SPD die ich mit sowas ähnlichen wie Grundeinkommen, Steuergerechtigkeit, Klimapolitik und Esken-Borjans-Kühnert verbinde?


QuoteThomas Stadler @RAStadler

Die namentliche Abstimmungen ist ganz aufschlussreich. Auch der ⁦@larsklingbeil
⁩ hat beispielsweise für den #Staatstrojaner gestimmt. Die #SPD ist einfach eine rechtsstaatlich unzuverlässige Partei.

Deutscher Bundestag - Namentliche Abstimmungen
https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=742

7:10 nachm. · 10. Juni 2021


https://twitter.com/RAStadler/status/1403036771269722121

...

"Bundestag erlaubt auch Bundespolizei den Staatstrojaner"
Die Bundespolizei darf künftig in Smartphones von Personen eindringen, die noch gar keiner Straftat verdächtigt werden.
Artikel veröffentlicht am 10. Juni 2021, 15:28 Uhr, Friedhelm Greis
Die Bundespolizei erhält neue Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) von Verdächtigen. Der Bundestag beschloss dazu am Donnerstag mit den Stimmen von Union und SPD eine Reform des Bundespolizeigesetzes. Alle Oppositionsparteien stimmten geschlossen dagegen. Das Gesetz erlaubt künftig den Einsatz von Staatstrojanern zur sogenannten Quellen-TKÜ nicht nur gegen eine Person, die einer konkreten Straftat verdächtigt wird. Der Einsatz ist auch dann möglich, "wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie innerhalb eines übersehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise eine Straftat begehen wird". ...
Darüber hinaus wird der Bundespolizei laut Gesetzesentwurf (PDF: https://dserver.bundestag.de/btd/19/265/1926541.pdf) erlaubt, nicht nur Daten zu Verurteilten, Beschuldigten und Verdächtigen zu verarbeiten, sondern auch zu "Anlasspersonen", bei denen "tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die betroffenen Personen in naher Zukunft Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden". Darüber hinaus darf die Bundespolizei Daten von Personen speichern, die als Zeugen oder als Opfer einer künftigen Straftat in Betracht kommen. Eine Einwilligung der Personen zur Datenspeicherung und Verarbeitung ist nicht vorgesehen. ...
https://www.golem.de/news/praeventive-quellen-tkue-bundestag-erlaubt-auch-bundespolizei-den-staatstrojaner-2106-157204.html

Quote
Verstehe ich das richtig?
Autor: Slythra 11.06.21 - 09:48

,,Darüber hinaus darf die Bundespolizei Daten von Personen speichern, die als Zeugen oder als Opfer einer künftigen Straftat in Betracht kommen. Eine Einwilligung der Personen zur Datenspeicherung und Verarbeitung ist nicht vorgesehen."

Das ist doch ein Freifahrtschein, dass die Daten von ALLEN grundsätzlich gespeichert werden dürfen, weil jeder ein potenzielles Opfer einer Straftat sein kann, oder verstehe ich das falsch?


QuoteKann man nur seine Stasi-Akte oder auch die von QTKÜ sehen?
Autor: mimimi123 10.06.21 - 18:45

Kann man nur seine Stasi-Akte oder auch die von der Quellen-TKÜ einsehen? Oh man echt, bin mal auf den ersten Skandal gespannt. "Huch Abgeordnete wurden überwacht","Huch der neue BRD-Trojaner verschlüsselt jetzt deine Handy-Bilder","Huch, jedes x-tes Handy wird ausgespannt"

...


QuoteSicherheit
Autor: sda0 10.06.21 - 15:43

Dient alles einzig und allein unserer Sicherheit. Wird garantiert nicht von z.B. Rechtsextremen, innerhalb dieser Kreise, die darauf Zugriff bekommen, ausgenutzt. ...


-

Quote[...] Das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz hat illegal Daten des stellvertretenden Ministerpräsidenten und SPD-Chefs Martin Dulig sowie weiterer Landtagsabgeordneter gesammelt. Laut einem Bericht der für die Geheimdienstaufsicht zuständigen Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) des Landtags vom Dienstag, der der Deutschen Presse-Agentur vorlag, speicherte der Geheimdienst kritische Äußerungen Duligs zum Umgang der sächsischen CDU mit dem Thema Rechtsextremismus. Der Bericht (PDF) ist inzwischen auch vom sächsischen Landtag veröffentlicht worden. ...

https://www.landtag.sachsen.de/dokumente/210607_PKK_Nachbericht_Abgeordnetendaten.pdf


Aus: "Verfassungsschutz Sachsen sammelt Daten von Abgeordneten" (8. Juni 2021)
Quelle: https://www.golem.de/news/geheimdienst-verfassungsschutz-sachsen-sammelt-daten-von-abgeordneten-2106-157138.html

...

Quote[...]  PKK-Nachbericht "Ungeheuerlicher Vorgang" - Verfassungsschutz sammelte Daten zu nahezu allen Abgeordneten

von Uta Deckow, MDR SACHSEN

Stand: 08. Juni 2021, 16:59 Uhr

Der Verfassungsschutz Sachsen hat über den Wirtschaftsminister und SPD-Vorsitzenden Martin Dulig illegal Daten gesammelt. Das geht aus einem Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtages (PKK) hervor, der heute vorgelegt wurde. Gesammelt wurden beispielsweise Aussagen, in denen er sich kritisch zum Umgang der sächsischen CDU mit Rechtsextremismus geäußert hatte. Damit nicht genug: Nun teilt das Landesamt mit, von der illegalen Datensammlung seien nahezu alle Abgeordneten des Landtages betroffen. ...


Aus: "PKK-Nachbericht "Ungeheuerlicher Vorgang" - Verfassungsschutz sammelte Daten zu nahezu allen Abgeordneten" Uta Deckow (08. Juni 2021)
Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/verfassungsschutz-sachsen-beobachtet-spd-minister-linke-abgeordnete-100.html

-

"Abhör-Affäre in Sachsen : ,,Gravierende Grenzüberschreitung"" Stefan Locke, Dresden (08.06.2021)
Sachsens Verfassungsschutz hat illegal Daten von Abgeordneten gespeichert – darunter auch von Vize-Ministerpräsident Martin Dulig. Der SPD-Politiker reagiert empört. ... ,,Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang. Mir fehlen dafür die Worte", sagte der SPD-Politiker dem ,,Tagesspiegel". Er habe ein Auskunftsersuchen gestellt und daraufhin sechs Seiten mit Informationen, etwa über Teilnahmen an Demonstrationen und Facebook-Einträge, erhalten. Die Informationen, die über ihn gesammelt wurden, seien überwiegend belanglos – und ,,eher peinlich für die Agenten", zitierte die Zeitung den SPD-Landeschef....
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/sachsen-verfassungsschutz-speichert-illegal-daten-von-abgeordneten-17378934.html

...

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Im Sommer beschloss der Bundestag eine weitgehende Befugnis für alle Geheimdienste von Bund und Ländern, mithilfe von Staatstrojanern in Smartphones und Computer einzudringen sowie verschlüsselte Kommunikation über Messenger mitzuschneiden. Geht es nach dem Bundesinnenministerium (BMI), müssen Anbieter von Telekommunikationsdiensten dabei helfen und sich in diesem Zug am Ziel einer "höchstmöglichen Erfolgswahrscheinlichkeit der Installation der Überwachungssoftware" ausrichten.

Zulässig wird mit dem umstrittenen Gesetz zur "Anpassung des Verfassungsschutzrechts" eine erweiterte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). So dürfen die Agenten nicht nur die laufende Kommunikation direkt am gehackten Endgerät abgreifen, bevor sie ver- oder nachdem sie entschlüsselt wurde. Dazu kommt eine Lizenz, wonach sie auch auf gespeicherte Chats und Mails zugreifen können.

Der Bundestag gab bereits allgemein vor, dass die Diensteanbieter die "berechtigten Stellen" dabei unterstützen müssen, "technische Mittel" zur Quellen-TKÜ wie Staatstrojaner sowie zusätzlich benötigte Abhörhardware "einzubringen" und die Kommunikation an sie umzuleiten. Mit einem Verordnungsentwurf, der noch unter dem früheren Ressortchef Horst Seehofer (CSU) entstand, regelt das BMI nun die "technischen und organisatorischen" Details zur Umsetzung dieser Mitwirkungspflichten.

Der Bundesrat muss dem Vorhaben am nächsten Freitag zwar noch zustimmen. Die federführenden Ausschüsse fordern aber keine Korrekturen mehr. Das Plazet der Länder dürfte so sicher sein.

Um die Quellen-TKÜ durchzuführen, "ist die vorherige Einbringung einer speziellen Software auf die Telekommunikationsendeinrichtung der von der Anordnung betroffenen Person erforderlich", führt das BMI in dem Entwurf aus. Damit dies gelingen könne, sei "die besondere Mitwirkung von Telekommunikationsunternehmen notwendig", über deren Anlagen der einschlägige Datenstrom transportiert werde.

Laut dem Vorhaben geht es nun darum, einen "Anschaltepunkt" bei den Providern für die erforderlichen Maßnahmen zu bestimmen. Dieser soll einen Zugriff "ausschließlich auf den in der Anordnung bezeichneten" Datenfluss über genormte, allgemein verfügbare Übertragungsprotokolle erlauben. Weiteres Ziel neben der gewünschten größtmöglichen Installationsgarantie ist die "Wartbarkeit im Sinne der Ermöglichung des Fernzugriffs zur Überwachung und Administration des technischen Mittels durch die berechtigte Stelle".

Nicht näher beschriebene "netzseitige Maßnahmen", die eine "Nutzung der ihm zur Übermittlung anvertrauten Telekommunikation durch die berechtigte Stelle erschweren oder unmöglich machen", soll der betroffene Anbieter aufheben. Der Innenausschuss des Bundestags hatte in einem Zusatz zu dem Gesetzesbeschluss zu diesem Komplex noch festgehalten: "Explizit nicht umfasst von der Informationspflicht ist die Beauskunftung etwaiger Schlüssel oder gar die Aufhebung der Verschlüsselung von interpersonellen Telekommunikationsdiensten."

Anbieter sollen "geeignete Modelle" für die Überwachung erproben und Anordnungen unverzüglich umsetzen. Dabei müssten die Umsetzungszeit und der tatsächliche und wirtschaftliche Aufwand der Behörden sowie des Betreibers "optimiert" werden. Die Netz- und Dienstesicherheit ist generell trotz der vorgesehenen massiven Eingriffe genauso aufrechtzuerhalten wie die "Stabilität des Netzbetriebs". Eine Überlastung soll vermieden, die Netzintegrität nur "geringstmöglich" gefährdet werden. Die Telekommunikation anderer Nutzer sei tunlichst nicht zu beeinträchtigen.

Für den "Betrieb der technischen Mittel in seinen Einrichtungen" müssen die verpflichteten Unternehmen dem Plan zufolge – sofern erforderlich – Strom, eine Netzwerkschnittstelle "mit Internetanbindung für den Fernzugriff der berechtigten Stelle" und bei einer Hardwarebox "Aufstellkapazitäten" bereitstellen. Auch für Klimatisierung soll gesorgt werden, "sofern vorhanden".

Die betroffenen Firmen müssen zu den üblichen Geschäftszeiten ferner Bediensteten der Geheimdienste nach Anmeldung Zugang zu ihren Einrichtungen gewähren, "soweit dies zur Installation, Einstellung und Wartung ihrer technischen Mittel erforderlich ist". Mitgliedern der G10-Kommission, die über die Nachrichtendienste wacht, sowie von ihr beauftragten Mitarbeiter sind Besuche zur Kontrolle der Überwachungstechnik der Datenverarbeitungsprogramme und der zu erstellenden Protokolle zu ermöglichen.

Über Störungen seiner Telekommunikationsanlagen und Einrichtungen, die seine Unterstützung bei der Umleitung von Telekommunikation beeinflussen können, hat der Verpflichtete die Behörden unverzüglich zu berichten, heißt es weiter. Zudem muss er angemessenen Schutzvorkehrungen treffen und Verschwiegenheit wahren. Die Verordnung soll am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Ob die Anbieter ihre Mitwirkungspflichten angemessen erfüllen, soll nach vier Jahren evaluiert werden.

Juristen und der eco-Verband der Internetwirtschaft beklagen angesichts der Mitwirkungspflichten ein besonders großes Missbrauchspotenzial. Sie monieren, dass damit nicht nur eine Kopie der Kommunikation ausgeleitet, sondern gezielt die Manipulation der Daten durch die Geheimdienste ermöglicht werde.

Reporter ohne Grenzen, das Whistleblower-Netzwerk und investigative Journalisten haben gegen die Befugnis zum Einsatz von Spähsoftware durch Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst & Co. vorbeugende Unterlassungsklagen bei Verwaltungsgerichten eingereicht, über die noch nicht entschieden ist. Die neue Ampel-Koalition will die Kompetenzen im Rahmen der geplanten Überwachungsgesamtrechnung überprüfen. Es kann aber noch einige Jahre dauern, bis diese fertig ist.

(bme)


Aus: "Staatstrojaner: Provider sollen "höchstmögliche" Installationsgarantie geben" Stefan Krempl (10.12.2021)
Quelle: https://www.heise.de/news/Staatstrojaner-Provider-sollen-hoechstmoegliche-Installationsgarantie-geben-6292099.html

QuoteQ9650, 10.12.2021 16:57

Krank und pervers.


Quotegroni342, 10.12.2021 18:17

Bedenklich, wenn Telekom, Vodafone, etc. zu Staatsdienern werden....

... und den Nutzern Trojaner aufspielen sollen. Fördert nicht gerade das Vertrauen in der Zivilgesellschaft, wenn der Telekom Service-Mitarbeiter beim Hausbesuch solche Vorgaben vom Staat erhalten kann.

Ich stelle fest, daß die "freiheitsliebende" FDP und Grüne bisher keines der Terror- und Überwachungsgesetze zurückgenommen haben. Die SPD hat das Gesetz ja selbst mitbeschlossen, hier ist also nichts zu erwarten.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.12.2021 18:23).



Textaris(txt*bot)

#260
QuoteAndre Meister @andre_meister

Der @bundesrat hat soeben die Mitwirkungspflicht von Internet-Anbietern bei der Staatstrojaner-Installation abgelehnt. "Die G 10-Mitwirkungsverordnung hat in der Plenarsitzung keine Mehrheit im Bundesrat erhalten. Sie kann daher nicht in Kraft treten." https://bundesrat.de

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1014/1014-pk.html#top-28

2:13 nachm. · 17. Dez. 2021


https://twitter.com/andre_meister/status/1471831023612801027


"Staatstrojaner: Bundesrat lehnt Hilfspflichten der Provider beim Spionieren ab" Stefan Krempl (17.12.2021)
Die Länder haben eine Verordnung für die Details zurückgewiesen, wie TK-Anbieter Geheimdienste beim Abhören von WhatsApp & Co. unterstützen sollten.
https://www.heise.de/news/Staatstrojaner-Bundesrat-lehnt-Hilfspflichten-der-Provider-beim-Spionieren-ab-6298363.html

-

Quote[...] Die Firma DSIRF aus Wien hat einen Staatstrojaner entwickelt, um Rechner und Smartphones zu hacken und zu überwachen. Das geht aus einer Firmen-Präsentation hervor, die wir veröffentlichen. Das Umfeld von DSIRF hat gute Kontakte nach Russland – bis in den Kreml. ...

... Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe an Firmen, die Staatstrojaner anbieten. Mit dem Branchenprimus NSO Group aus Israel mit 700 Angestellten und Firmen wie FinFisher aus Deutschland kann DSIRF mit Subzero noch nicht mithalten.

Doch mindestens die deutsche Hacker-Behörde ZITiS prüft den Kauf und Einsatz von Subzero durch Polizei und Geheimdienste.

Ob DSIRF Subzero überhaupt schon verkauft hat, konnten wir nicht in Erfahrung bringen. Geschäftsführer Drazen Mokic sagt auf Anfrage: ,,Bis zum heutigen Tage wurde Subzero weder operativ noch kommerziell eingesetzt."

Vermarktet wird der Staatstrojaner trotzdem. Dass der ehemalige Wirecard-Manager Jan Marsalek dabei mitmischt, ist nur auf den ersten Blick seltsam. Schon 2013 hat Marsalek offenbar versucht, den Staatstrojaner der italienischen Firma Hacking Team an den Karibikstaat Grenada zu verkaufen. Das berichteten Spiegel und Motherboard mit Bezug auf E-Mails von Hacking Team bei WikiLeaks.

Leider können wir Jan Marsalek nicht zu seiner Rolle befragen. Der mutmaßliche Wirtschaftskriminelle ist der meistgesuchte Mann der Welt, nach ihm wird mit internationalem Haftbefehl gefahndet. Laut Bellingcat und Handelsblatt versteckt er sich in Moskau.


Aus: "Wir enthüllen den Staatstrojaner ,,Subzero" aus Österreich" Andre Meister (17.12.2021)
Quelle: https://netzpolitik.org/2021/dsirf-wir-enthuellen-den-staatstrojaner-subzero-aus-oesterreich/

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Ein Staatstrojaner direkt aus Österreich: Im Sommer sorgte der US-Konzern Microsoft für Aufruhr, als er vor der in Wien ansässigen Firma DSIRF (Decision Supporting Information Research and Forensic) warnte. Die Software des Unternehmens – konkret der Trojaner "Subzero" – bediene sich gleich mehrerer, bisher unbekannter Sicherheitslücken in Windows und Programmen des Herstellers Adobe. Und sie werde eingesetzt, um Banken, Anwaltskanzleien und Beratungsfirmen auszuspionieren – in England, in Panama, aber auch in Österreich.

Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das verkündet das Justizministerium im Zuge der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos, die dem STANDARD vorab vorliegt. Es bestehe unter anderem der Verdacht auf Hacking und der Datenbeschädigung. Einen Angriff mittels Subzero auf heimische Ministerien sei nach derzeitigem Wissensstand nicht bekannt.

Parallel dazu gibt das Finanzministerium in einer Beantwortung einer Anfrage der Neos-Abgeordneten Stefanie Krisper an, keine Ausfuhrgenehmigung an das Unternehmen erteilt zu haben. Überhaupt seien in den vergangenen zehn Jahren keine Ausfuhrgenehmigungen für sogenannte Intrusion-Software genehmigt werden – also Software wie eben Staatstrojaner.

"Demnach bleiben eigentlich nur drei Möglichkeiten", erläutert Thomas Lohninger von der Grundrechte-NGO Epicenter Works auf STANDARD-Anfrage. "Entweder wurde die Software von Österreich aus illegal eingesetzt. Oder man hat sie aus dem Ausland ohne Ausfuhrgenehmigung zum Einsatz gebracht. Oder wiederum ein anderes EU-Land hat Ziele in Österreich gehackt."

Insgesamt seien demnach die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu begrüßen. "Da bisher unbekannte Sicherheitslücken in Microsoft Windows von DSIRF ausgenutzt wurden, ist von einer aufrechten Bedrohung durch die Angriffssoftware auszugehen."


Aus: "Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Anbieter von österreichischem Staatstrojaner" Muzayen Al-Youssef (7.10.2022)
Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000139783868/staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-anbieter-von-oesterreichischem-staatstrojaner

Quoterustikramperl

Weil illegal ablauschen und unterjubeln darf nur die nsa!


QuoteIn der U-Bahn

Für alle die es nicht verstehen. Ich glaube das ist Satire!


Quotelance link

wo missbrauch möglich ist, wird er geschehen. ein grundgesetz.


...

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Dass tausende Firmen unsere Daten für Online-Werbung sammeln, ist bekannt. Eine Recherche zeigt nun, dass auch Staatstrojaner-Hersteller das Werbesystem nutzen, um Zielpersonen zu tracken und zu hacken. Ob Deutschland über derartige Software verfügt, will die Bundesregierung nicht verraten. ...

[...] Die Hersteller für staatliche Überwachungstechnologien setzen offenbar zunehmend auf das Online-Werbesystem, um Zielpersonen auszuspionieren und ihre Geräte mit Schadsoftware zu infizieren. Das berichtet die israelische Zeitung Haaretz in einer Recherche [Paywall] über neue Entwicklungen in Israels Staatstrojaner-Industrie.

Spätestens seit den Snowden-Enthüllungen ist klar, dass es Schnittmengen zwischen dem Überwachungskapitalismus und staatlicher Überwachung gibt. Der umfangreiche Bericht der Haaretz bestätigt nun Befürchtungen, dass das außer Kontrolle geratene Datenhandelssystem des Targeted Advertising nicht nur für Werbezwecke genutzt wird, sondern auch von klassischen Spionagefirmen. Die Werbeindustrie kann offenbar nicht verhindern, dass über ihre Infrastrukturen Schadsoftware verteilt wird, die hinter Anzeigen getarnt ist.

,,Sherlock" heißt laut Haaretz zum Beispiel ein Produkt der Firma Insanet. Es soll in der Lage sein, sowohl Android- und iOS-Smartphones als auch Windows-Computer mit einem Trojaner zu infiltrieren. Das Perfide: Die Schadsoftware soll mit Werbeanzeigen in Apps oder auf Websites aufgeliefert werden, ohne dass die Betroffenen es merken oder sich wehren können.

Der Werbe-Trojaner ist dem Bericht zufolge lediglich die Speerspitze einer größeren Entwicklung auf dem israelischen Markt für Spähsoftware. In Anlehnung an den Begriff AdTech, kurz für Advertising Technologies, wird die Sparte AdInt genannt, kurz für Advertising Intelligence.

[...] Wann immer Menschen Websites besuchen oder Apps nutzen und dem Werbetracking zustimmen, werden ihre Daten an zahllose Firmen gesendet. Diese sortieren sie anhand ihrer Eigenschaften und Interessen in Zielgruppenkategorien, sogenannte Segmente. Erst kürzlich hatte eine Recherche unseres Mediums aufgedeckt, dass allein auf einem einzigen Datenmarktplatz mehr als 650.000 dieser Zielgruppensegmente gehandelt wurden: von Einkaufsverhalten und Ortsbesuchen über psychologische Label wie ,,Fragile Senioren" bis zu Gesundheitskategorien.

Schon bisher prägten Aktivist:innen deshalb den Begriff Überwachungswerbung für das System der verhaltensbasierten Werbung. Die Technik dahinter ist komplex und ausgefeilt. Innerhalb weniger Millisekunden werden in einem Zusammenspiel mehrerer Plattformen Nutzer:innen von Websites und Apps erkannt und anhand ihrer Eigenschaften als Zielgruppe ausgewiesen.

...


Aus: "Advertising Intelligence: Staatstrojaner per Online-Werbung" Ingo Dachwitz (21.09.2023)
Quelle: https://netzpolitik.org/2023/advertising-intelligence-staatstrojaner-per-online-werbung/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Sicherheitsforscher von Cisco Talos haben die Entwicklung und den Handel mit der von einigen Regierungen als Staatstrojaner eingesetzten Spionagesoftware Predator analysiert und gewähren in einem neuen Bericht ein paar Einblicke in dessen Lizenzmodell. Persistenz sei dabei beispielsweise eine Zusatzfunktion, deren Verwendbarkeit von den gewählten Lizenzoptionen des jeweiligen Kunden abhänge.

https://www.golem.de/news/predator-spyware-staatstrojaner-wurde-ueber-ios-schwachstellen-eingeschleust-2309-177918.html

https://blog.talosintelligence.com/intellexa-and-cytrox-intel-agency-grade-spyware/

Der Spyware-Hersteller Intellexa lässt es sich also gesondert vergüten, wenn die Software in der Lage sein soll, einen Neustart eines infiltrierten Android- oder iOS-Gerätes zu überdauern. Noch im Jahr 2021 sei Predator zumindest unter Android gar nicht dazu in der Lage gewesen. Seit April 2022 biete der Hersteller seinen Kunden diese Option aber an.

Auch die Kosten für den Einsatz von Predator bleiben in dem Bericht nicht unerwähnt. Die Forscher verweisen auf eine im Jahr 2021 von der New York Times veröffentlichte Angebotsbroschüre (PDF: https://int.nyt.com/data/documenttools/intellexa-commercial-proposal/309b14108229142a/full.pdf), in der die Spyware für 13,6 Millionen Euro angeboten wurde.

Enthalten waren in dem Angebot unter anderem 20 gleichzeitige Infektionen für Android- und iOS-Geräte, ein Ein-Klick-Exploit für den Erstzugriff, die für die Abwicklung erforderliche Hard- und Software, Projektpläne, Dokumentationen sowie ein 12-monatiger Garantiezeitraum. Weiterhin seien im Jahr 2022 Hinweise auf den Vertrieb der Nova-Plattform, dem Datenerfassungsmodul von Intellexa, für acht Millionen Euro aufgetaucht.
https://twitter.com/vxunderground/status/1562550443712352256

Angesichts dieser Preise wird aber auch schnell klar: Kommerzielle Spionagesoftware dieser Art ist nicht dafür gedacht, Normalbürger oder Kleinkriminelle zu überwachen. "Diese Lösungen sind für Kunden mit tiefen Taschen gedacht, und solche Ausgaben können nur von staatlich geförderten Stellen getätigt werden", so die Forscher.

Intellexa versuche sich durch spezielle Klauseln von jeglicher Verantwortung abzuschirmen, wenn ein Predator-Einsatz öffentlich aufgedeckt und auf den Anbieter zurückgeführt werde, heißt es weiter in dem Bericht. Die Übergabe der erforderlichen Hardware erfolge beispielsweise an Häfen oder Flughäfen, so dass der Hersteller behaupten könne, von deren tatsächlichem Einsatzort nichts zu wissen.

Die für die Infiltration der Zielgeräte erforderlichen Exploit-Ketten erwerbe Intellexa von externen Anbietern. Diese böten ihre Exploits oftmals im Rahmen eines Abo-Modells an, bei dem die Kunden Anspruch auf funktionsfähigen Ersatz haben, wenn eine erworbene Kette gepatcht wird. Intellexa sei zwar von ausnutzbaren Schwachstellen abhängig, das Risiko werde so jedoch auf die Exploit-Händler übertragen.

Die Predator-Spyware sei derart modular aufgebaut, dass sich spezifische Bestandteile für eine bestimmte Betriebssystemversion der Zielgeräte leicht aktualisieren und für Kunden bereitstellen ließen. Der Hersteller kann also schnell auf Android- und iOS-Updates reagieren und neu verfügbare Exploit-Ketten zeitnah implementieren.

Die Forscher haben ihre Erkenntnisse schon auf der Labscon 2023 im September vorgestellt. Eine Videoaufzeichnung von der Präsentation wurde kürzlich auf Youtube veröffentlicht.

LABSCon Reply 23 | Intellexa and Cytrox: From fixer-upper to Intel Agency grade spyware (20.12.2023)
Mercenary spyware companies need to evolve their spyware capabilities just like software from any other commercial company. This presentation details an account and timeline of one such mercenary organization, from almost bankrupt to having a fully working spyware targeting iOS and Android with one-click zero-day exploit. ...
https://youtu.be/ANbO8Hdo2mY


Aus: "Einblicke in Intellexas Handel mit der Predator-Spyware" Marc Stöckel (22. Dezember 2023)
Quelle: https://www.golem.de/news/staatstrojaner-einblicke-in-intellexas-handel-mit-der-predator-spyware-2312-180581.html