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[Vorratsdatenspeicherung (Notizen) ... ]

Started by Textaris(txt*bot), June 08, 2005, 02:39:41 PM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der schleswig-holsteinische Landtag hat in seiner vergangenen Sitzungswoche einen Gesetzesentwurf beschlossen [http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/juni2009/texte/10_telekommunikation.htm] , der den Strafverfolgern im nördlichen Bundesland Zugang zu den sechs Monate lang verdachtsunabhängig von Telekommunikationsanbietern aufzubewahrenden Telefon- und Internetdaten verschafft. Für das von der Öffentlichkeit noch weitgehend unbeachtete Vorhaben zur Umsetzung der umstrittenen Bestimmungen des Bundes zur Vorratsdatenspeicherung ins Landesrecht stimmte die Parlamentsmehrheit von CDU und SPD. Scharfe Kritik kam dagegen von der Opposition, die verfassungsrechtliche Bedenken hat. Die Fraktionen von FDP und Grünen stimmten daher gegen die Initiative.

Konkret passt die große Koalition in Schleswig-Holstein mit dem Entwurf (PDF-Datei: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/drucks/2600/drucksache-16-2637.pdf) ihr Landesverwaltungsgesetz an die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz (TKG) des Bundes an.

Ein neuer Absatz in Paragraph 185a des entsprechenden Normenwerks stellt künftig sicher, dass die Polizei des Landes "zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" auf die bei den Providern gesammelten Verbindungs- und Standortdaten zugreifen darf. Die Verankerung in dem Landesgesetz sei nötig, hieß es bei CDU und SPD, weil ein Telefonanbieter sich mit Hinweis auf eine Lücke im Landesrecht bisher geweigert habe, entsprechende Informationen an die Behörden weiterzugeben.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, bemängelte im Rahmen der abschließenden Lesungen des Vorhabens, dass durch den Beschluss Regelungen ins Landesrecht übernommen würden, "die aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsgemäßheit überprüft werden". Dies sei "ein bisher einmaliger Vorgang in der schleswig-holsteinischen Gesetzgebung". CDU und SPD hätten sich nicht einmal Zeit gelassen, um abzuwarten, ob die Vorratsdatenspeicherung in der Strafverfolgung vor dem Grundgesetz standhält.

Kubicki räumte zwar ein, dass man von einer Regelungslücke sprechen könne. Der Griff nach den Vorschriften zur Protokollierung elektronischer Nutzerspuren im TKG gehe allerdings in die falsche Richtung. Es werde niemand erklären können, dass zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr eine Bestimmung notwendig sei, "die den Zugriff auf bis zu sechs Monate alte Telekommunikationsverbindungsdaten ermöglicht". Einer angemessenen Regelung, die bei einem konkreten Verdacht einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben einen Zugriff auf aktuelle TK-Daten im Einzelfall erlaubt hätte, wäre die FDP nicht im Wege gestanden. Mit ähnlichen Bedenken äußerte sich gegenüber heise online auch ein Sprecher des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). (Stefan Krempl) / (ciw/c't)

Quote28. Juni 2009 15:06
Kann man diese Vorratsdaten jetzt nicht verbieten?
eisenhut (875 Beiträge seit 07.04.08)

Ursprünglich sollten diese Daten doch ausschließlich zur Terror
Bekämpfung benutzt werden.

Jetzt werden diese Daten für andere Zwecke missbraucht.

Kann man jetzt dadurch nicht die Datenspeicherung wieder gänzlich
verbieten?

Da müsste man doch in Karlsruhe recht gute Karten haben, oder?


Quote28. Juni 2009 19:33
Interessante Strategie
Advocadus Diaboli (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)

Rekapitulieren wir noch mal. Die Bundesregierung hat die
Vorratsdatenspeicherung beschlossen und dabei versprochen, dass die
Daten ja nur benutzt werden sollen um die bösen Terroristen zu
fangen.

Jetzt kommt so ein schnöseliges *Landes*gesetz und will Einsicht in
die aufgrund eines *Bundes*gesetzes gesammelten Daten haben. Und
dabei natürlich die Einschränkung auf "Terroristenjagd" aushebeln
will, aber das haben wir ja schon lange vermutet.

Irgendwann in der Schule vor langer Zeit habe ich mal gelernt
"Bundesrecht" bricht "Landesrecht", d.h. wenn sich ein Bundesgesetz
und ein Landesgesetz widersprechen, dann gewinnt das Bundesgesetz.
Also kein Zugriff auf die Daten für die Polizei in
Schleswig-Holstein.

Aber wie dem auch sei, danke für diesen Vorstoß *vor* der Verkündung
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das gibt dem
Verfahren doch gleich mal neue Anhaltspunkte.

Und es zeigt sehr genau, dass jede Datensammlung Begehrlichkeiten
weckt und man das nur unterbinden kann indem man die Datensammlungen
unterbindet.

Und wer sich über die diversen Sicherheitsgesetze und ihre
Verträglichkeit mit dem Grundgesetz seit dem Jahr 2001 beschäftigen
will, da geisterte diese Woche ein schöner Link durch die Blogsphäre:

> http://www.winniewacker.de/bverfg.htm





Aus: "Schleswig-Holstein erlaubt Polizei Zugriff auf Vorratsdaten" (28.06.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Schleswig-Holstein-erlaubt-Polizei-Zugriff-auf-Vorratsdaten--/meldung/141221


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Im Hauptverfahren gegen die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten sind beim Bundesverfassungsgericht neue kritische Stellungnahmen eingegangen. Der Mannheimer Informatikprofessor Felix Freiling warnt in seinem Gutachten (PDF-Datei: http://madoc.bib.uni-mannheim.de/madoc/volltexte/2009/2360/pdf/TR_2009_005.pdf) im Auftrag der Karlsruher Richter vor einer "nahezu lückenlosen räumlichen Überwachung" durch die sechsmonatige Protokollierung von Nutzerspuren. Diese Möglichkeit werde durch die wachsende Verbreitung mobiler Internetzugänge etwa über das iPhone und eine Tendenz zu immer kürzeren Kommunikationsvorgängen wie bei SMS verstärkt. Dabei würden auch dynamisch vergebene IP-Adressen immer einfacher Rückschlüsse auf den aktuellen Aufenthaltsort zulassen.

Insgesamt werde die Kontrolle des Benutzers über den Zeitpunkt und die Menge der durch ihn verursachten Verbindungs- und Standortdaten laut Freiling in Zukunft abnehmen. Die vom Gesetz erfassten "Verkehrsdaten", die darüber Aufschluss geben, wer mit wem wann und wie lange kommuniziert hat, würden durch Trends in der Telekommunikation "plötzlich" zu Inhaltsdaten, die eigentlich nicht gespeichert werden dürfen. Der Informatiker hält es daher für sinnvoll, Verbindungsdaten "generell stärker als Inhaltsdaten zu bewerten". Diese Einschätzung würde die Ermittlungsbehörden auch darin unterstützen, "sich auf die Verfolgung von für die Gesellschaft wesentlich schädlicheren und schwereren Deliktsarten zu konzentrieren" und sich nicht zu "verzetteln".

Die Verfassungsrichter hatten sich in ihrem Fragenkatalog (PDF-Datei: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bverfg_2009-04-21.pdf) auch für Schutzmöglichkeiten der Verkehrsdaten interessiert, die die Provider anhäufen. Hier stellt Freiling dar, dass die umfassenden Sammlungen "natürlich auch für Dienstleister" etwa in der Werbung interessant seien "oder für Unternehmen, die interne Korruption bekämpfen oder Kontrolle über ihre Mitarbeiter ausüben wollen". Schutzvorkehrungen vor einem Missbrauch der Verkehrsdaten könnten in der Praxis "immer durch die Kooperation mehrerer Innentäter ausgehebelt werden". Eine "Kontrolle" dieser Gefahren sei "nur mit hohem Aufwand" erreichbar.

Generell hält der Experte die Verkehrsdatenabfrage für "ein universelles, sehr breit eingesetztes Ermittlungsinstrument". In der Vergangenheit sei das Mittel jedoch "zu einem überwiegenden Teil in Verfahren angewendet worden, die der mittleren Kriminalität zugerechnet werden". Langwierige und größere Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität, des internationalen Terrorismus oder der Wirtschaftskriminalität, die eine längerfristige Speicherung von Verkehrsdaten rechtfertigen könnten, "machen nicht so viele Fälle der Rechtswirklichkeit aus".

Problematisch für Strafverfolger seien insbesondere offene Zugangspunkte, da die Zuordnung einer Internetkommunikation an der IP-Adresse des Zugangspunkts ende und der Benutzerkreis nicht eingrenzbar sei. Bei Voice over IP (VoiP) seien die zur Speicherung verpflichteten Zugangsanbieter zudem oft nicht die eigentlichen Dienstleister. Zudem könnten Kommunikationspartner mit vorhandener Software direkt ohne Drittanbieter miteinander übers Netz telefonieren und so die Speicherauflagen umgehen. Die Absicht des Gesetzgebers, die wesentlichen Verkehrsdaten heutiger Netzkommunikation möglichst vollständig zu erfassen, werde in Zukunft "in Bezug auf Applikationsdaten zunehmend leer laufen".

Der Bevollmächtigte der über 34.000 Teilnehmer der "Massenbeschwerde" gegen die Vorratsdatenspeicherung, Meinhard Starostik, bezeichnet die Auflagen in einer aktuellen Gerichtseingabe als unnötig. Die Aufklärungsquote im Bereich der Internetdelikte übertreffe die allgemeine bei weitem und sei in den letzten Jahren auch nicht rückläufig gewesen. Die neuen Zugriffsbefugnisse würden dagegen in einer "ausufernden Praxis" für Zielwahlsuchen oder für die Identifizierung der Nutzer anhand von Verkehrsdaten genutzt. In dem Risiko, dass einem Bürger aus dem eigenen Kommunikations-, Bewegungs- und Informationsverhalten jederzeit Nachteile erwachsen könnten, liege die eigentliche Grundrechtsverletzung durch die Vorratsdatenspeicherung begründet.

Der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch, der gemeinsam mit anderen FDP-Politikern eine eigene Klage in Karlsruhe eingereicht hat, sieht derweil das Bundesverfassungsgericht auch nach der Bestätigung der formalen Grundlage der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Einschreiten veranlasst. Die Luxemburger Richter wollten "die eigentliche gestellte Verfassungsfrage sehenden Auges nicht behandeln", schreibt (PDF-Datei: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_hirsch_2009-06-15_anon.pdf) der Altliberale. Von einem gleichwertigen Grundrechtsschutz auf EU-Ebene könne keine Rede sein. Vielmehr höhle die EU-Richtlinie das europäische Datenschutzrecht mit seinen bisherigen Grundsätzen etwa des Schutzes der Privatheit, der Anonymität oder des Gebots der Zweckbestimmung personenbezogener gespeicherter Daten vollkommen aus. Die anlasslose Verpflichtung sei prinzipiell verfassungswidrig und könne auch nicht mit einschränkenden "Detailregelungen" hingenommen werden. (Stefan Krempl) /  (vbr/c't) 

Quote26. Juni 2009 17:05
Wunderbar!
MajorGriffon (697 Beiträge seit 13.07.00)

Das das so ist wussten wir sicherlich auch ohne den Gutachter.

Aber wenn das Verfassungsgericht dieser Expertenmeinung folgt ist die
Vorratsdatenspeicherung tot.

Wenn man sich die bisherige Rechtssprechung unserer Verfassungshüter
so anschaut ist eine absolut lückenlose Rundumüberwachung nicht
zulässig, nicht mal bei Strafermittlungen und shcon gar nicht bei
Bürgern, die keiner konkreten Straftat verdächtigt werden.
Das war bislang unabhängig davon, wofür unsere Innen-Megalomanen
gelobten, die Erkenntnisse nur zu verwenden.


Quote26. Juni 2009 17:32
Problem an der Wurzel packen
Michael Cammert, Michael Cammert (16 Beiträge seit 06.07.00)

Das Grundgesetz (oder eine Verfassung) ist das wichtigste Gesetz,
darunter stehen normale Gesetze und Verordnungen. Wer gegen ein
normales Gesetz oder z.B. die Straßenverkehrsordnung verstößt, kann
bestraft werden - das Verabschieden grundgesetzwidriger Gesetze
hingegen ist völlig straffrei. Würde jeder Abgeordnete für jedes
grundgesetzwidrige Gesetz, dem er zugestimmt hat, für einen Monat
eingesperrt, hätten wir fortan eine Menge Probleme weniger.


Quote26. Juni 2009 18:18
Das Problem an der Sache:
H Huber (506 Beiträge seit 04.11.06)

Gutachter: Vorratsdatenspeicherung bringt lückenlose räumliche
Überwachung

Politiker X: Ich habe keine Ahnung von der Materie, aber Terrorismus,
Kriminalität, Kinder, keine rechtsfreien Räume, Blablubb,...


Quote27. Juni 2009 13:16
Herr Hirsch spricht mir aus der Seele
The Independent (mehr als 1000 Beiträge seit 26.07.00)

Zitat: "Vielmehr höhle die EU-Richtlinie das europäische
Datenschutzrecht mit seinen bisherigen Grundsätzen etwa des Schutzes
der Privatheit, der Anonymität oder des Gebots der Zweckbestimmung
personenbezogener gespeicherter Daten vollkommen aus. Die anlasslose
Verpflichtung sei prinzipiell verfassungswidrig und könne auch nicht
mit einschränkenden "Detailregelungen" hingenommen werden."

Wie schön wäre es, wenn man von solch verantwortungsbewußten
Politikern regiert würde. *träum*


Quote28. Juni 2009 08:12
Leicht OT:Europäische Kommission rügt China wegen Internet-Filtern
3210 (192 Beiträge seit 15.09.07)

Wer heute noch nicht gelacht hat:

"Das Blockieren oder Filtern bestimmter Internet-Inhalte ist für die
Europäische Union völlig inakzeptabel."

http://www.dradio.de/kulturnachrichten/200906261600/3



Aus: "Gutachter: Vorratsdatenspeicherung bringt nahezu lückenlose räumliche Überwachung" (26.06.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Gutachter-Vorratsdatenspeicherung-bringt-nahezu-lueckenlose-raeumliche-Ueberwachung--/meldung/141192


Textaris(txt*bot)

#212
Quote[...] Der Chaos Computer Club (CCC) macht in einem jetzt veröffentlichten Gutachten (PDF-Datei: http://www.ccc.de/vds/VDSfinal18.pdf) zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten deutlich, welch tiefe Einblicke in die Privatsphäre aller Nutzer mit der umkämpften Maßnahme möglich werden. Im Kern werde durch die Speicherung der Verbindungsdaten und der Standorte der Mobiltelefone eine "Verwendung von Ausforschungsmethoden in der Polizeiarbeit möglich, die bisher nur im geheimdienstlichen und militärischen Bereich üblich sind", schreibt die Hackervereinigung in ihrer Eingabe an das Bundesverfassungsgericht. Durch die Ausforschung von Beziehungsnetzwerken, Aufenthaltsorten und Abfolgen von Kommunikation könne ein "nahezu vollständiges Profil der Persönlichkeit eines Betroffenen erstellt und über die Zeit fortentwickelt werden".

Bei der Betrachtung der Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung darf laut CCC jedoch nicht nur vom heutigen Stand der Technik ausgegangen werden. Die rasche Fortentwicklung der Technologien habe gravierende Auswirkungen auf die zukünftig aus den Kommunikationsbegleitdaten auslesbaren Informationen. Kritisch sei hier die Zunahme von Transaktionsdiensten etwa zum Bezahlen oder zur Gesundheitskontrolle, die über Mobiltelefone abgewickelt werden. Es entstünden so direkt aus den Verkehrsdaten ersichtliche Informationen über das Verhalten und Leben der Betroffenen in bisher unbekanntem Ausmaß. "Durch die ungebremste Aufzeichnung der digitalen Spuren wird das Mobiltelefon mehr und mehr zu einer Ortungswanze, sofern dem speicherwütigen Staat nicht Einhalt geboten wird", moniert CCC-Sprecher Frank Rieger. Sollte die Vorratsdatenspeicherung vor Gericht Bestand haben, bedeute das praktisch das Ende der Freiheit, unbeobachtet zu leben.

Mit der verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren entstehen nach Ansicht der Datenreisenden auch "hochzentralisierte und nicht kontrollierbare Überwachungsknoten, in denen die Netzanbieter keine aktive Rolle mehr spielen". Viele deutsche Netzanbieter hätten die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen bereits an Dienstleister ausgelagert, was auch für die Vorratsdatenspeicherung vermehrt gelte. So biete etwa der Konzern Nokia Siemens Networks, der jüngst durch die Lieferung von Abhörsystemen in den Iran [http://www.heise.de/newsticker/Iran-Regierung-wirft-Ausland-Cyberwar-vor--/meldung/140899] in die Schlagzeilen kam, solche "zweifelhaften Dienstleistungen" an. Für die Abfrage der Verbindungsdaten gebe es auch in Deutschland automatisierte Schnittstellen, deren technische Konzeption auf eine "uferlose, großvolumige Nutzung" hinweise. Diese Infrastruktur sei für ein vollautomatisches millionenfaches Eindringen in die Privatsphäre ausgelegt.

Der CCC zieht das Fazit: "Die Gefahr von Datenmissbräuchen sowie die Möglichkeiten, Rückschlüsse auf intime Details, Aufenthaltsorte, Gewohnheiten und Vorlieben im Leben jedes einzelnen Bürgers zu ziehen, stehen in keinem Verhältnis zu dem möglicherweise im Einzelfall bestehenden Vorteil bei der Strafverfolgung." Die Vorratsdatenspeicherung potenziere vielmehr die Risiken und Überwachungsfolgen in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft.

(Stefan Krempl) /  (jk/c't) 

QuoteStefan Friedt, 6. Juli 2009 13:30
Die dargestellten Folgen sind genau so gewünscht!

... Wie soll man sonst die Proteste, die sich zwangsläufig aus der Weiterverfolgung der derzeitigen Politik zugunsten der Großkonzerne ergeben, schon im Keim ersticken?

Quote6. Juli 2009 13:34
Re: Die dargestellten Folgen sind genau so gewünscht!
wiejetzt


Ich denke auch, falls Schäuble das CCC-Gutachten liest, wird er auch
nur denken "Ja... na und??"


Quote6. Juli 2009 16:18
Re: Die dargestellten Folgen sind genau so gewünscht!
KampfKeksKommando

Alles richtig - aber bitte nicht die MI vergessen. Die müssen ihre
sauer verdiente Kohle nämlich auch irgendwie verteidigen.

kkk



Quote6. Juli 2009 14:17
Dank an den CCC!
HubertM

[...] Neu war für mich z.B., dass es in den Niederlanden bereits
legale Diskriminierung dadurch gibt, dass auf der Basis von
derartigen Überwachungen "suspekte" Personen oder Organisa-
tionen identifiziert und häufiger mit legalen Kontroll-Mechanismen
(z.B. Steuerprüfungen, amtliche Prüfungen) drang-
saliert werden. Nach außen sieht es einfach nach "Pech ge-
habt" aus. Tatsächlich steckt aber System dahinter ..

Wer also nicht dem Kommunikations- oder Lokalisationsprofil
entspricht dass ihm zugeordnet wird, der erscheint auffäl-
lig. Wer auffällig erscheint, der wird Sonderprüfungen un-
terzogen. Das ist schon ganz schön gruselig ..

Und durch die Kenntnis des sozialen Gefüges innerhalb ei-
ner Gruppe (die sich in deren Kommunikationsverhalten wie-
der spiegelt, ganz ohne Kenntnis der Kommunikations-Inhal-
te!) lassen sich Angrifsvektoren und Strategien z.B. gegen
Mitläufer oder inoffizielle Meinungsführer konstruieren,
mit denen man diese Gruppen in scheinbar vollkommen demo-
kratischen Umfeld "Schach-matt" setzen kann, ohne dass das
in der Öffentlichkeit als bedenklich erkannt wird.

Und was in der Vergangenheit eben nur dem Geheimdienst im
Ausland und mit viel Aufwand möglich war, das rückt durch
die VDS und die (auf massenweise Nutzung ausgelegten) auto-
matisierten Schnittstellen auch für die hiesige Polizei
zur Routine-Methode in greifbare Nähe.

[...] Schönes Zitat dann noch von der CCC-Seite zum Thema Daten-
sicherheit der VDS-Daten:
> http://www.ccc.de/updates/2009/vds-gutachten

> "Es besteht überhaupt kein Grund für die Annahme, dass Tele-
> kommunikationsfirmen, Dienstleister oder Behörden in der La-
> ge sind, die im automatisierten Massenbetrieb erlangten Ver-
> bindungsdaten der gesamten Bevölkerung sicher zu verwahren",
> betonte CCC-Sprecher Frank Rieger.

Hoffentlich lesen das auch ein paar Politiker und versuchen
zu verstehen auf welchem Holzweg die Regierung mit ihren Re-
pressions- und Schnüffel-Gesetzen ist!

HM


Quote6. Juli 2009 16:31
Das muss man sich erstmal reinziehen...
Kiff

...ein Verbund aus Hackern (bitte nicht wieder mit Definitionswahn
von Hacker anfangen) und dem höchsten Gericht in unserem Lande
arbeiten zusammen als eine der letzten Verteidiger des Grundgesetzes.
Und trotz alldem werden weitere Angriffe auf unser GG durch das
Parlament durchgeführt. Das nenne ich mal Beratungsresistenz. Das
Verhalten lässt schon pure Absicht vermuten, womit ich hoffe, das das
BVerfG die Politiker vielleicht nochmal an GG §20 Abs. 4 erinnert.
Ich würde mich zumindest freuen, wenn hier nochmal eine deutliche
Ansage der Richter an die Politiker abgefeuert würde!

Gruß

Kiff

EDIT: Weiß eigentlich jemand, wer auf EU Ebene, der Erste war, der
diesen Vorschlag eingebracht hat. Nur so für die
Verschwörungstheoretiker zur Rückverfolgung der Lobby.


...


Aus: "CCC: Vorratsdatenspeicherung bringt unkontrollierbare Überwachung" (06.07.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/CCC-Vorratsdatenspeicherung-bringt-unkontrollierbare-Ueberwachung--/meldung/141623


-.-

Quotevon  adele-s  adele-s ist gerade offline  | 7.7.2009 4:41 Uhr
habt doch Mitleid mit den Spitzeln

früher mußten diese armen Hüter der Machthaber unter Fenstern lauschen, um feindlich gesinnte Nachbarn ausfindig zu machen, die ausländische Radiostationen wie RIAS oder später Radio Luxemburg hörten.
Wenn alles über Kabelfernsehanschlüsse und über DSL-Netze läuft, bekommen die Ermittler genannten Spitzel im Winter keine kalten Füße und keine Grippe mehr. Sie sitzen schön im warmen Überwachungsraum.

Ist uns deren Gesundheit nicht der Verlust jeglicher Freiheiten wert ?


Kommentar zu:
#2 "Warum die Vorratsdatenspeicherung uns bedroht" Von Kai Biermann (6.7.2009)
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/medien-news/digital/Vorratsdaten;art303,2841194



Textaris(txt*bot)

Quote[...] Nach nationalen Protesten vor allem aus dem Bereich der Entwickler Freier Software üben nun auch US-Bürgerrechtsorganisationen wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) scharfe Kritik am Plan der brasilianischen Regierung, Hackerparagraphen und eine dreijährige Vorratsdatenspeicherung einzuführen.

...


Aus: "Kritik an brasilianischer Regierung wegen geplantem Cybercrime-Gesetz" (18.07.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Kritik-an-brasilianischer-Regierung-wegen-geplantem-Cybercrime-Gesetz--/meldung/142196


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Sachverständige schätzen die Gefahr des Missbrauchs der von Providern verdachtsunabhängig auf Vorrat zu speichernden Telekommunikations-Verbindungsdaten als hoch ein. So sind sich alle neun vom Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren gegen die flächendeckende Protokollierung von Nutzerspuren befragten Experten und Verbände einig, dass ein ungerechtfertigter Zugriff auf die sechs Monate aufzubewahrenden Verbindungs- und Standortdaten nicht zu verhindern ist. Selbst das Bundesjustizministerium räumt in seiner Stellungnahme ein, dass eine "vollständige Verhinderung" einer Zweckentfremdung der Datenhalden nicht möglich sei. Ein missbräuchlicher Zugriff an sich Berechtigter könne allenfalls durch Protokollierungen erkennbar und somit für die Zukunft erschwert werden.

Auch der Branchenverband Bitkom beklagt einen nicht optimalen Schutz vor missbräuchlichen Abfragen der sogenannten Verkehrsdaten. Die verpflichteten Telekommunikations-Anbieter müssten ausführliche Sicherheitskonzepte vorlegen. Zudem erfolge bei ihnen regelmäßig eine "technische und organisatorische Trennung der Datenbanken sowie der zuständigen Fachabteilungen". Die eingesetzte Systemarchitektur sehe für die interne und externe Kommunikation den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien vor. Allerdings sei es in der Praxis oftmals kaum möglich, die Berechtigung eines Auskunftsersuchens der Sicherheitsbehörden "abschließend zu prüfen". Dies läge auch daran, dass die "Bedarfsträgern" unterschiedliche Formulare verwendeten. Verbesserungen könnte der Lobbyvereinigung zufolge der Einsatz elektronischer Signaturen bringen.

Als typische Fallgruppen bei mithilfe von Telekommunikation begangenen Straftatbeständen, in denen Ermittlungen ohne Rückgriff auf Vorratsdaten im Wesentlichen leer laufen, nennt der Bitkom Beleidigungen, Verleumdungen oder verbal-sexuelle Belästigungen, "internetbasierte Verletzungen von Urheberrechten" sowie Betrugsszenarien wie Bestellungen unter falschem Namen, Kreditkartenmissbrauch, Phishing oder Identitätsdiebstahl. Einen Zugriff auf Vorratsdaten zur Beantwortung zivilrechtlicher Auskunftsansprüche von Rechtehaltern hat der Gesetzgeber aber nicht erlaubt. Gleichwohl ziehen "einige Mitgliedsunternehmen" laut der Stellungnahme zumindest die von ihnen zur "Störungsabwehr" bis zu sieben Tage lang gespeicherten Verbindungsdaten "auch zur Beauskunftung im Rahmen von Verfahren wegen Verletzungen des Urheberrechts" heran. Die dabei genutzten IP-Adressen würden aber "strikt" physisch getrennt gehalten von der Datenbank für die Vorratsdaten.

Weiter hält der Verband eine Verknüpfung der anlasslos aufzubewahrenden Verkehrsdaten mit anderen personenbezogenen Informationen und eine damit einhergehende Profilbildung etwa beim Roaming, bei der Nutzung identifizierbarer Endgeräte wie Autotelefone oder von Diensten mit Ortsbezug für möglich. Informatikprofessoren und der Chaos Computer Club hatten in diesem Zusammenhang bereits in ihren vorab publizierten Gutachten vor unkontrollierbaren Überwachungsmöglichkeiten gewarnt.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix befürchtet in seinen Ausführungen (PDF-Datei), dass "bei nächster Gelegenheit die Forderung nach einer präventiven anlasslosen Speicherung von Kommunikationsinhalten erhoben wird". Das Bundesverfassungsgericht solle die Verfassungsbeschwerde daher nutzen, um "eine absolute Grenze der Überwachung technisch vermittelter Kommunikation und ihrer näheren Umstände zu ziehen".

Umstritten ist unter den Experten, ob nicht-kommerzielle Dienste etwa für E-Mail oder zur Anonymisierung der Kommunikationsspuren allgemein von der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung ausgenommen sind. Die Bundesnetzagentur sieht dafür keine Veranlassung, während die EU-Kommission davon ausgeht. Das Justizministerium geht davon aus, dass zumindest öffentliche, nicht gegen Entgelt angebotene Internetzugänge von Restaurants oder Privatpersonen keine Daten auf Vorrat sammeln müssen. Uneinheitlich beurteilen die Sachverständigen auch die Frage, ob Interessierte Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Kontakt- und Bewegungsdaten erhalten dürfen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert hier eine gerichtliche Klärung.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die "Massenbeschwerde" in Karlsruhe gegen die umfassende Aufzeichnung der Nutzerspuren initiiert hat, rief im Rahmen der Veröffentlichung der Expertenmeinungen alle Bürger noch einmal zur Teilnahme an der für den 12. September geplanten Großdemonstration in Berlin gegen den Überwachungswahn auf. Die Kundgebung unter dem Motto "Freiheit statt Angst" finde dieses Jahr zwei Wochen vor der Bundestagswahl statt. Es sei wichtig, ein Signal gegen die von Schwarz-Rot beschlossenen Sicherheitsgesetze abzugeben.

(Stefan Krempl) /  (jk/c't) 

Quote24. Juli 2009 13:10
Anordnung des BVerfG wird umgangen - Vorratsdatenabfrage auch bei Bagatellen.
BoMbY (813 Beiträge seit 15.04.00)

Damit es nicht untergeht, und weil es irgendwie immer noch nicht in
der Öffentlichkeit angekommen ist:

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage
der FDP zum Thema Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung hervor:

> Abfragen zu Bestandsdaten nach den §§ 161, 163 StPO in Verbindung mit § 113 TKG
> sind weder Gegenstand der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts
> noch der Sondererhebung. Insbesondere die in der Praxis im Bereich der
> Internetkriminalität relevanten Fälle, in denen der Anschlussinhaber zu einer
> zuvor bekannt gewordenen dynamischen Internetprotokolladresse (IP-Adresse)
> durch eine Bestandsdatenauskunft namhaft gemacht werden soll und das um
> Auskunft ersuchte Unternehmen hierfür intern auch die nach § 113a TKG
> gespeicherten Daten auswerten muss (vgl. § 113b Satz 1 Halbsatz 2 TKG), werden
> deshalb durch die Sondererhebung nicht erfasst.

> http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/111/1611139.pdf

Im Klartext heißt das, die Bundesregierung sagt (und genauso handeln
die Behörden und Provider auch Bundesweit), dass solange die
Vorratsdaten nur beim Provider ausgewertet werden um einen
Anschlussinhaber zu ermitteln,
aber nicht selbst übermittelt werden, sieht man sich an die
Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts nicht gebunden.


Quote24. Juli 2009 13:35
Es gibt keine "Hohe Gefahr des Missbrauchs"!
Stefan Friedt, Stefan Friedt (mehr als 1000 Beiträge seit 27.06.04)

Es ist ganz sicher, dass die Daten Missbraucht werden. Ich bin mir
sogar sicher, dass bestimmte Unternehmen (T*) schon jetzt zu
Spionagezwecken auf die Daten zugreifen. Und wenn es raus kommt, gibt
es wieder eine freiwillige Selbstverpflichtung in Zukunft nicht gegen
das Gesetz zu verstoßen.

Quote24. Juli 2009 13:40
Re: Es gibt keine "Hohe Gefahr des Missbrauchs"!
Stringingsfend (2 Beiträge seit 22.07.09)

Noch leben wir in einem Rechtsstaat, solche Bedenken sind
unbegründet!

LOG

Quote24. Juli 2009 13:44
Re: Es gibt keine "Hohe Gefahr des Missbrauchs"!
dure (111 Beiträge seit 29.11.05)

Stringingsfend schrieb am 24. Juli 2009 13:40

> Noch leben wir in einem Rechtsstaat, solche Bedenken sind
> unbegründet!

Ich vermisse ein wenig die "<ironie>" Tags

...


Quote24. Juli 2009 14:26
Re: Es gibt keine "Hohe Gefahr des Missbrauchs"!
Stefan Friedt, Stefan Friedt (mehr als 1000 Beiträge seit 27.06.04)

Stringingsfend schrieb am 24. Juli 2009 13:40

> Noch leben wir in einem Rechtsstaat, solche Bedenken sind
> unbegründet!

Soll das Ironie sein?

Also bei Telekom, Lidl & Co. reichte bei Entdeckung von illegalen
Bespitzelungsmethoden bisher immer eine freiwillige
Selbstverpflichtung um den Rechtsstaat zufrieden zu stellen. Klar,
wenn Du sowas als Privatmann machst, landest Du im Knast. Aber auf
der Farm der Tiere sind alle Tiere gleich. Nur manche sind gleicher.




Quote24. Juli 2009 14:52
Eine Frage der Abwägung: Wie hoch ist der Missbrauch durch Straftäter ohne ...
nixXL (mehr als 1000 Beiträge seit 04.11.03)

Einführung einer effizienten Vorratsdatenspeicherung? Mir ist es
lieber wenn der Freiraum für Straftäter eingeschränkt ist und
datentechnische Spuren, die bei Straftaten hinterlassen werden,
zuverlässig für die Ermittlungsarbeit auch Monate später zur
Verfügung stehen ...

Mit der Speicherung der Daten kann jeder Bürger der keine Straftaten
begeht eigentlich einverstanden sein, denke ich mal...

...

Quote24. Juli 2009 20:38
Re: Eine Frage der Abwägung: Wie hoch ist der Missbrauch durch Straftäter ohne .
Acaloth (675 Beiträge seit 26.08.07)

nixXL schrieb am 24. Juli 2009 14:52

> denke ich mal...

tun sie das bitte, bevor sie so einen Schwachsinn schreiben...


Quote24. Juli 2009 23:04
Re: Eine Frage der Abwägung: Wie hoch ist der Missbrauch durch Straftäter ohne . (Editiert vom Verfasser am 24.07.09 um 23:08)
Tzunami (723 Beiträge seit 13.08.02)

nixXL schrieb am 24. Juli 2009 14:52

> Einführung einer effizienten Vorratsdatenspeicherung? Mir ist es
> lieber wenn der Freiraum für Straftäter eingeschränkt ist und
> datentechnische Spuren, die bei Straftaten hinterlassen werden,
> zuverlässig für die Ermittlungsarbeit auch Monate später zur
> Verfügung stehen ...
>
> Mit der Speicherung der Daten kann jeder Bürger der keine Straftaten
> begeht eigentlich einverstanden sein, denke ich mal...

Nur weil dir deine Rechte egal sind muss das nicht auf andere
zutreffen.

Durch die Vorratsdatenspeicherung wird grundsätzlich jeder als
Verbrecher behandelt, bis er entlastet ist. So was widerspricht dem
Grundgedanken eines Demokratischen Staates.




Quote24. Juli 2009 18:04
Aber wir müssen doch die bösen Terroristen fangen!
wiejetzt (353 Beiträge seit 12.02.09)

...und Terrorist ist doch schließlich jeder! Was, du bist kein
Terrorist? Na dann hast du doch auch nix zu verbergen, oder?


Quote24. Juli 2009 18:39
Alles halb so wild....
slap882, slap882@gmx.de (mehr als 1000 Beiträge seit 21.06.01)

Hi,

als sie das Bankgeheimnis abgeschafft haben, haben sie uns gesagt,
dass es nur um terroristische Geldströme gehe. Heute erzeugen 4
Millionenen Hartz IV Empfänger und Studenten terroristische
Geldströme. Und sie leben immer noch!

Als sie uns gesagt haben, die Bundeswehr würde niemals nimmer nicht
im Inland eingesetzt werden, haben wir ihnen das natürlich geglaubt,
bis Panzer in Heiligendamm aufgefahren sind. Und iwr leben immer
noch!

Als sie uns versichert haben, dass die Mautbrücken niemals nimmer
nicht  zur Überwachung des Verkehrs eingesetzt würden, haben sie
sogar recht gehabt, denn heute gibt es clevere Maschinen, die man an
den Straßenrand stellen und damit jeden autofahrenden Terroristen
(früher: Bürger) überwachen kann. Und wir fahren immer noch!

Als sie uns erzählt haben, dass die Vorratsdaten niemals nimmer nicht
für etwas anderes untersucht würden als den pöhsen Terror, waren wir
schon misstrauisch. Und die Contentmafia wird die Daten trotzdem
kriegen.

Als sie uns versichert haben, dass die Zensur wirklich nur zum Schutz
der armen Kindileins dient, haben wir das schon nicht mehr geglaubt.
Und es war ihnen scheißegal, sie habens trotzdem eingeführt.

Was lernen wir daraus? Alles halb so wild. Solange der Deutsche
Michel RTL mit Dieter Bohlen und Hansi Hinterseer hat, der Grill
raucht und der Strom für die Kühlung des Biers da ist, gehts uns doch
allen gut, oder?

LG

slap



Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Hohe Gefahr des Missbrauchs" (24.07.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Vorratsdatenspeicherung-Hohe-Gefahr-des-Missbrauchs--/meldung/142527


Textaris(txt*bot)

#215
Quote[...] Was bei Kriminellen funktioniert, kann auch bei politisch unbequemen Gegnern klappen. Denn um als Verdächtiger zu gelten und zum Ziel dieser Methoden zu werden, reicht es, in ein bestimmtes Muster zu passen. Die Polizei wendet das sogenannte "Profiling" an. "Muslime, die sich nicht dem niederländischen Lebensstil anpassen wollen, oder beispielsweise Tierschutzaktivisten geraten schnell unter Generalverdacht", sagte Rick van Amersfoort vom Büro Jansen & Janssen der FR. Die unabhängige Organisation beobachtet die Polizei- und Geheimdienstarbeit in den Niederlanden kritisch.

Wie schnell Oppositionelle auch in Deutschland unter Generalverdacht geraten können, haben die Razzien vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm gezeigt. Ohne belastbare Hinweise durchsuchten bundesweit 900 Beamte am 9. Mai 2007 die Wohnungen und Treffpunkte von linken Aktivisten und beschlagnahmten Computer und Notizen. Später stufte der Bundesgerichtshof die Aktion der Bundesanwaltschaft als rechtswidrig ein. Doch ihr Wissen über die linke Szene hatten die Ermittler mit der Aktion erheblich erweitert. Einzelne Verdächtigte ließ die Bundesanwaltschaft noch bis vor wenigen Wochen abhören.
Die umfangreichen Datenvorräte machen solche Ermittlungen noch einfacher.

Sie ermöglichen tiefe Einblicke in Beziehungsnetze; so können noch mehr Unschuldige für potenzielle Verbrecher gehalten werden – mit entsprechenden Schikanen als Folge.
Van Amersfoort von Jansen & Jansen kommt zu dem Schluss, "dass in den Niederlanden eine Umkehrung der Beweislast stattfindet. Der Bürger gilt nicht von Anfang an als unschuldig, er muss seine Unschuld beweisen können".

Der Chaos Computer Club geht da noch einen Schritt weiter: "Die Möglichkeit, auf unauffälligem, rechtlich nur schwer anfechtbarem Wege die politische Willensbildung durch Verbrauch der Zeit und Energie einzelner Bürger zu unterbinden, ist eine Gefahr für die Demokratie."



Aus: "Niederlande - Polizei schikaniert systematisch Verdächtige" Von Ulrich Kuchelmeister und Andreas Kraft (26.07.2009)
Quelle: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1853289_Niederlande-Polizei-schikaniert-systematisch-Verdaechtige.html


-.-

Quote[...] Sag mir, wer deine Freunde sind, und ich sage dir, wer du bist: Diese alte Wahrheit hat sich überlebt. Heute müssen Sicherheitsbehörden Menschen gar nicht erst fragen, wer denn ihre Freunde sind. Es reicht, wenn die Ermittler einfach nur das Kommunikationsnetz Einzelner kennen. Und dank der Informationen aus der Vorratsdatenspeicherung können sie dieses Netz so schnell erkunden wie noch nie zuvor.

Seit dem 1. Januar 2008 speichern deutsche Telekommunikationsunternehmen, wer mit wem wann und wie lange telefoniert; wer wem wann eine SMS oder eine E-Mail schickt und bei der Benutzung des Handsys sogar, wo er sich zu diesem Zeitpunkt aufhält.

Die Inhalte der Kommunikation werden nicht gespeichert. Aber der Chaos Computer Club (CCC) warnt in einer vor kurzem ausgearbeiteten Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht: Der Wert des Inhalts könne durch die Analysen der vielen Verbindungsdaten erreicht "oder sogar übertroffen werden". Bürger haben gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, die das Gericht nun prüft.

Nach Auskunft des Bundesjustizministeriums (BMJ) haben Polizei und Staatsanwaltschaft im Zeitraum zwischen Mai 2008 und Februar 2009 mehr als 12 700 Mal Daten abfragen wollen – eine erstaunlich hohe Zahl: Der Zugriff ist nur beim Verdacht schwerer Straftaten erlaubt, wenn mindestens fünf Jahre Haft drohen.

Wie oft die Richter die Erlaubnis für den Zugriff gaben, kann der BMJ-Sprecher nicht sagen. "Es ist nur wichtig zu wissen, dass nach diesen Daten auch ohne das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nachgefragt worden wäre", sagt der Sprecher. Der Vorteil der Speicherungspflicht sei, dass alle Kommunikationsfirmen die anfallenden Daten nun ganz sicher sechs Monate lang vorhalten.

Der CCC zeigt auf, dass eben diese garantiert verfügbare Daten in ihrer Menge eine Gefahr für unschuldige Bürger und politisch kritische Geister sein könnten. Allein anhand der Daten werden zum Beispiel "innerhalb eines Beziehungsgeflechtes aktivere und weniger aktive Personen identifizierbar". Wer in einem Netzwerk ein wichtiger Anführer ist, wer als Kopf einer Bande von Kriminellen – oder aber einer Gruppe von Umweltschützern – vorsteht, das lässt sich klären, ohne dass die Ermittler mithören oder mitlesen.

Genauso erlauben die Daten Rückschlüsse auf sexuelles Verhalten – wenn jemand regelmäßig mit einem Swingerclub oder über Sexhotlines kommuniziert – oder darauf, ob ein Politiker oder ein Unternehmer oft mit Pressevertretern spricht und so sensible Informationen weitergibt.

Dass diese Daten nicht nur für die Polizei bei der Verbrechensbekämpfung wichtig sein können, zeigen die Spitzelaffären unter anderem bei der Deutschen Bahn, der Deutschen Bank und der Deutschen Telekom. Auch politische Machtkämpfe werden mit Zugriff auf Kommunikationsdaten ausgetragen. Beispiel Griechenland: Dort wurden 2004 und 2005 Hunderte Politiker, darunter auch hochrangige wie der Premierminister, abgehört. Zwar ging es da nicht um Verbindungsdaten, sonbdern um Inhalte, aber: "Die technischen Schnittstellen für inhaltliche Telekommunikationsüberwachung sind denen der Vorratsdatenspeicherung sehr ähnlich", erläutert der CCC.

Die Datenmenge, die ein einzelner Mensch erzeugt, wächst. Neben Gesprächen, Internetverbindung und SMS fallen immer öfter Informationen aus Dienstleistungen an, die über Kommunikationsgeräte abgerufen werden: Einkaufen per Handy, elektronische Fahrkarten auf Handys, Gensundheitsservice. Diese Daten wecken Begehrlichkeiten – und die Wahrscheinlichkeit, dass sie kommerziell oder politischmissbraucht werden können, ist hoch.

Dass der Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann, räumt das Bundesjustizministerium in einer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht ein: Ein missbräuchlicher Zugriff auf die Daten durch Berechtigte "kann durch entsprechende Protokollierung nur erkennbar gemacht und für die Zukunft verhindert werden. Eine vollständige Verhinderung ist nicht möglich".


Aus: "Vorratsdatenspeicherung - Durchsichtig im Netz" Von Viktor Funk (26.07.2009)
Quelle: http://www.fr-online.de/top_news/1853288_Vorratsdatenspeicherung-Durchsichtig-im-Netz.html


Textaris(txt*bot)

#216
Quote[...] Britische Sicherheitsbehörden haben im vergangenen Jahr insgesamt in 504.073 Fällen Verbindungs- oder Standortdaten auf Basis des Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA) von 2000 abgerufen. Das entspricht durchschnittlich 1381 Abfragen dieser sogenannten Verkehrsdaten pro Tag in Großbritannien. Diese Zahlen gehen aus dem am Anfang der Woche veröffentlichten Jahresbericht für 2008 des Abhörbeauftragten der britischen Regierung, Sir Paul Kennedy, hervor. Die zahlen sind zwar etwas niedriger als 2007, gegenüber 2006 ergibt sich aber immer noch eine Steigerung der entsprechenden Überwachungsmaßnahmen um etwa 60 Prozent.

Der "Interception of Communications Commissioner" betrachtet Verkehrsdatenabrufe als "unschätzbare Waffe" im Kampf gegen Verbrechen. 595 Fehler und Sicherheitsbrüche seien im Rahmen der Abfragen gemeldet worden. Dies könnte sich zunächst wie eine hohe Zahl anhören. Sie sei bei der Vielzahl der Inanspruchnahme der Protokolldaten über das "Wann, Wer, Wie oder Wo" einer erfolgten Telekommunikation aber vergleichsweise niedrig. Trotzdem habe es unter den Irrtümern einige gravierende Fälle gegeben. So sei etwa eine IP-Adresse bei der Verfolgung eines Verdachts auf Kindesmissbrauch einem Unschuldigen zugeschrieben worden. Dessen Wohnung sei gestürmt, der Bewohner verhaftet worden. Daraufhin sei die gesamte Praxis der Abfrage von Bestandsdaten, die Auskunft über den Nutzer einer IP-Adresse geben können, überarbeitet worden.

Der Bericht merkt zudem leicht kritisch an, dass Verkehrsdaten "extensiv" von Geheimdiensten genutzt würden. Es sei dabei zwar eventuell unvermeidlich, angesichts der Aufgaben von Nachrichtendiensten dabei "Kollateralschäden" durch das Eindringen in die Privatsphäre von Kontaktpersonen in Kauf zu nehmen. Die Spione würden dies aber von vornherein berücksichtigen. Überprüfungen hätten gezeigt, dass die Fehlerquote in diesem Bereich ebenfalls sehr gering sei im Vergleich zu der hohen Zahl der verarbeiteten Verbindungs- und Standortinformationen.

Sir Paul weist zudem Vorstellungen zurück, dass jeder Dorfpolizist ungehinderten Zugang zu den auch in Großbritannien auf Vorrat gespeicherten Verkehrsdaten habe. So müssten zunächst Erfordernis- und Verhältnismäßigkeitskriterien einer Anfrage erfüllt und diese von einem leitenden Behördenmitarbeiter genehmigt werden. Unter einem Richtervorbehalt steht die Verkehrsdatenabfrage im Vereinten Königsreich nicht.

Für den innenpolitischen Sprecher der oppositionellen Liberalen, Chris Huhne, sind die Zahlen dagegen ein Zeichen dafür, dass die Briten endgültig in eine Überwachungsgesellschaft getaumelt seien. Auch wenn viele der durchgeführten Maßnahmen von Polizeien und Geheimdiensten sicher nötig seien, sei ihre reine Anzahl "erschreckend". Es könne sich nicht um eine gerechtfertigte Antwort auf die Probleme des Landes handeln, "wenn der Staat eine halbe Million Menschen pro Jahr ausspioniert". Die Überwachung der Überwacher durch das federführende Innenministerium selbst sei nicht ausreichend, bemängelte Huhne weiter. Die Regierung habe George Orwells Roman "1984" offenbar nicht als Warnung, sondern als Blaupause verstanden.

Der Report listet weiter auf, dass die britische Justiz auf Betreiben des Innenressort 2008 genau 1508 neue Anordnungen zum Abhören von Telekommunikationsinhalten genehmigte und 844 weiter aufrecht erhielt. Im Vorjahr seien es noch 1881 beziehungsweise 929 gewesen. Deutlich mehr Überwachungserlaubnisse gingen im Vergleich zu 2007 an schottische Sicherheitsbehörden. Insgesamt hat sich hier die Zahl der Anordnungen von 173 auf 247 erhöht. Die Menge der gemeldeten Irrtümer bei der Durchführung der Abhöraktionen weist der Bericht mit 216 aus. 2007 seien erst 24 Fehler bekannt geworden. Die Zahl der Irrläufer hält Sir Paul in diesem Sektor für zu hoch, auch wenn nur einer davon offenbar mit Absicht herbeigeführt worden sei.

(Stefan Krempl) / (jk/c't)

Quote12. August 2009 16:20
Brazil
fitz (210 Beiträge seit 06.02.03)

> Trotzdem habe es unter den Irrtümern einige gravierende Fälle gegeben. So sei
> etwa eine IP-Adresse bei der Verfolgung eines Verdachts auf Kindesmissbrauch
> einem Unschuldigen zugeschrieben worden. Dessen Wohnung sei gestürmt, der
> Bewohner verhaftet worden.

Erinnert mich an den Film "Brazil".


Quote12. August 2009 14:39
Kollateralschäden
human_implements_happyfiable (744 Beiträge seit 26.02.07)

--snip--
Der Bericht merkt zudem leicht kritisch an, dass Verkehrsdaten
"extensiv" von Geheimdiensten genutzt würden. Es sei dabei zwar
eventuell unvermeidlich, angesichts der Aufgaben von
Nachrichtendiensten dabei "Kollateralschäden" durch das Eindringen in
die Privatsphäre von Kontaktpersonen in Kauf zu nehmen. Die Spione
würden dies aber von vornherein berücksichtigen.
--snap--

,,Wenn Sie durch unser Handeln Schaden erleiden sollten, so ist das
ein Opfer das ich gerne bringe!"



Aus: "Über eine halbe Million TK-Verkehrsdatenabfragen pro Jahr in Großbritannien" (12.08.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Ueber-eine-halbe-Million-TK-Verkehrsdatenabfragen-pro-Jahr-in-Grossbritannien--/meldung/143439


Textaris(txt*bot)

Quote[...]  Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand der Grünen, hat seinen Mobilfunkbetreiber T-Mobile auf Herausgabe aller über ihn gespeicherten personenbezogenen oder -beziehbaren Daten verklagt. Er stützt sich dabei auf den allgemeinen Auskunftsanspruch über erfasste und aufbewahrte persönliche Informationen in Paragraph 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Der Mobilfunkprovider hat sich genauso wie drei Konkurrenten geweigert, einem einfachen Auskunftsersuchen grüner Politiker nachzukommen.

Spitz meint, dass die Vorratsdatenspeicherung von Anfang an ein sehr umstrittenes Projekt gewesen sei. Die Bürger müssten parallel zu den laufenden Verfassungsklagen nun schauen, "wie es mit der Datenvorhaltung in der täglichen Praxis aussieht". Momentan könne ein Kunde nicht einmal von den Telekommunikationsanbietern erfahren, welche Daten über ihn gespeichert werden. Spitz interessiert zudem, ob sein Privatleben mit der Vorratsdatenspeicherung durchforstet werden kann und welche Fehler sich möglicherweise in die Datenberge einschleichen. Die Meinung der Bundesnetzagentur und der von den Grünen bereits angeschriebenen Provider, wonach Paragraph 34 BDSG im Fall der staatlich beauftragten anlasslosen Protokollierung der Verkehrsdaten nicht greife, wies Spitz' Anwalt Sönke Hilbrans als die "nicht herrschende Auffassung" zurück. Die einschlägige Rechtsliteratur und führende Datenschützer sähen die Sache anders.

Für Constanze Kurz, die im Namen des Chaos Computer Clubs (CCC) ein kritisches Gutachten im Rahmen der "Massenbeschwerde" gegen die Vorratsdatenspeicherung verfasst hat, geht es um die Herstellung von Transparenz. Der Kläger benutze einen Push-Dienst für seine E-Mails auf dem Mobiltelefon, sodass alle drei bis fünf Minuten automatisch Verbindungs- und Standortdaten erzeugt würden. Diese Informationen ergäben ein "Bewegungsprofil von einer Detailtreue", die selbst mit einer GPS-Wanze am Auto kaum erreicht werden könne. Zudem telefoniere Spitz mit wichtigen Menschen in der Berliner Politik, was ebenfalls "sehr interessant" sein könnte. Bei der vergleichsweise einfachen Auswertung der Daten könnten so auch soziale Profile über die engsten Freunde, Familie oder lose Kontakte gebildet werden.

Technisch ist die Herausgabe der gewünschten Informationen an den Nutzer nach Kurz' Ansicht "kein Problem". Die Strafverfolgungsbehörden fragten die Daten häufig ab und erhielten innerhalb weniger Stunden Auskunft. Das geschehe über standardisierte Schnittstellen, sodass dem Anbieter kaum Kosten entstünden.

Mit einer Verhandlung der Klage vor dem zuständigen Landgericht in Bonn rechnet Hilbrans nicht vor 2010. Er signalisierte aber vorab weiter Gesprächsbereitschaft mit T-Mobile. Ende vergangener Woche richteten die Grünen bereits eine Kampagnenseite ein, über die Interessierte mit vorgefertigten Briefen Einsicht in die bei Mobilfunkanbietern auf Vorrat gespeicherten Verbindungs- und Standortdaten verlangen können.

[Update: Ein Telekom-Sprecher betonte gegenüber heise online, dass der Bonner Konzern eine Klärung der umstrittenen Rechtsfrage begrüße. Bis dahin gehe man mit der Auskunft zu den sensiblen Vorratsdaten sehr restriktiv um, "auch um möglichen Missbrauch zu verhindern".] (Stefan Krempl) / (anw/c't)

Quote25. August 2009 13:55
Was erdreistet sich der eigentlich?
Prokrastes (mehr als 1000 Beiträge seit 06.07.05)

Was geht es den Pöbel an, was sich der Staat über ihn speichert?

Nichts.

Quote25. August 2009 14:01
Re: Was erdreistet sich der eigentlich?
ichwersonst (mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.02)

Orlok schrieb am 25. August 2009 13:57

> Prokrastes schrieb am 25. August 2009 13:55
>
> > Was geht es den Pöbel an, was sich der Staat über ihn speichert?
>
> Die Telekom ist der Staat?

Wenn die Telekom im Auftrag des Staates speichert kann man durchaus
verkürzt sagen "Der Staat" - die Telekom ist dann nur ausführender
Bütttel.

>
> > Nichts.
>
> Ich hoffe für dich, daß das Satire ist. Wenn ja, ist sie minder
> lustig.

Nur für Leute, die Satiretags benötigen um eine solche zu erkennen.



Quote25. August 2009 15:14
Telekom Sprecher: "auch um möglichen Missbrauch zu verhindern"
ongar (mehr als 1000 Beiträge seit 13.02.01)

Ich finde ja den Spruch am besten.
Ich will wissen was fuer Daten bei meinem ISP gespeichert
werden und ein Sprecher erklaert mir "Sie koennen Ihre Daten
nicht haben, weil wir Angst vor Missbrauch der Daten durch
Sie befuerchten"

Dazu nur soviel: Der einzige der "missbraeuchlich" mit meinen
Daten umgehen darf, bin ich.

gruss rudi


Quote25. August 2009 15:43
Manche kapieren es nie:
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

Datenschutz für Bürger ist Täterschutz.

Datenschutz für Unternehmen ist wichtig, weil sonst Milliarden
Arbeitsplätze gefährdet sind und der Himmel uns auf den Kopf fallen
könnte, wenn Interna nach draußen gelangen.

Datenschutz für Spitzenpolitiker ist megawichtig, weil nur diese uns
mit dem Schwert in der Hand vor den Terroristen schützen können.



Aus: "Grüner Bundesvorstand klagt auf Auskunft über Vorratsdaten [Update]" (25.08.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Gruener-Bundesvorstand-klagt-auf-Auskunft-ueber-Vorratsdaten-Update--/meldung/144215


Textaris(txt*bot)

Quote[...] 2008 ist die Zahl der Verfahren, in denen Telefongespräche und Computerkommunikation abgehört oder überwacht wurden, um elf Prozent gestiegen. ...

[...] Intensiv genutzt wird den Zahlen zufolge auch die Vorratsdatenspeicherung. Seit 1. Januar 2008 müssen Telekommunikationsanbieter alle Verbindungsdaten für sechs Monate speichern. Bei Mobiltelefonaten ist auch der Standort bei Gesprächsbeginn zu registrieren. In 8316 Verfahren nutzten Staatsanwälte solche "Verkehrsdaten".




Aus: "Der Staat hört mit" Von Daniel Brössler (22.09.2009)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/159/488554/text/

Textaris(txt*bot)

#219
Quote[...] Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag des Hamburger Telekommunikationsunternehmens Hansenet abgelehnt, mit dem das Unternehmen eine Ausnahme von der Verpflichtung zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung erreichen wollte. Das geht aus einem Beschluss (Az.: 21 K 1107/09) vom 8. September hervor, der den Beteiligten nun mitgeteilt wurde.

Die Bundesnetzagentur hatte Hansenet am 6. Juli dazu verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu schaffen und dazu innerhalb von sechs Wochen ein Umsetzungskonzept vorzulegen. Dagegen hatte Hansenet Widerspruch eingelegt. Da dieser aber keine aufschiebende Wirkung gehabt hätte, hat das Unternehmen beantragt, die aufschiebende Wirkung anzuordnen.

Hansenet sei wie andere Telekommunikationsunternehmen auch gesetzlich zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, meint das Kölner Gericht. Das Bundesverfassungsgericht habe zwar über die Verfassungsmäßigkeit dieser Verpflichtung noch nicht entschieden, es habe aber über eine einstweilige Anordnung nur einschränkende Regelungen über die Weitergabe der Daten getroffen. Auch hätten die Verfassungsrichter bei Berücksichtigung des Kostenaufwands für die Unternehmen nicht die Speicherpflicht als solche ausgesetzt.

Weiter führt das Kölner Gericht aus, das öffentliche Interesse an der sofortigen Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung sei vor dem Hintergrund der Gefahrenabwehr und effektiver Strafverfolgung höher zu bewerten als Hansenets Interesse, die für die Umsetzung der Speicherpflicht notwendigen Kosten vorerst nicht aufwenden zu müssen. Das Unternehmen kann innerhalb von zwei Wochen gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.

Das Verwaltungsgericht Köln ist damit einen anderen Weg gegangen als die Kollegen in Berlin. Das dortige Verwaltungsgericht hatte im April entschieden, dass die Bundesnetzagentur die Mobilfunkanbieter Mobilcom, Debitel, Klarmobil und Callmobile einstweilig nicht zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten zwingen darf. Das gleiche Gericht hatte im Oktober 2008 ebenso im Fall von BT Deutschland und von QSC entschieden. Im März hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden den Europäischen Gerichtshof aufgefordert, die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten auf Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu prüfen. (anw/c't)

Quote16. September 2009 10:46
Öffentliches Interesse
HossX (726 Beiträge seit 07.06.04)

Sorry liebes Gericht Kölle. Ich habe kein Interesse an der
verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung. Ich fühle mich auch
nicht die Bohne sicherer, nur weil die Kommunikation eines jeden
Bürgers diesen Landes beschnüffelt wird. Es gab vor ein paar
Jahrzehnten auch mal Schauprozesse in diesem Land, welche auch im
Interesse des Volkes durchgeführt worden sind. Denn was ein paar
Nasen in der Politikerkaste und was das Volk will, hat leider häufig
nichts miteinander zu tun.

Quote16. September 2009 10:53
Hinzu kommt
caboose (532 Beiträge seit 08.08.08)

dass Hansenet und andere Provider die Kosten sicher nicht aus der
Portokasse berappen, sondern auf die Preise für Internetzugänge
aufschlagen werden. Also mein Interesse ist auch daran nicht
besonders groß.

Quote16. September 2009 10:57
Das weisen sie dann hoffentlich auf der Rechnung explizit aus.
SixSixEight (mehr als 1000 Beiträge seit 15.03.03)

caboose schrieb am 16. September 2009 10:53

> [...] sondern auf die Preise für Internetzugänge
> aufschlagen werden.

Mein Vorschlag für die Bezeichnung des Postens:
"Der Schnüffel-Fünfer".

Gruß

SixSixEight

Quote16. September 2009 11:07
haha
taramasalata (mehr als 1000 Beiträge seit 07.08.05)

SixSixEight schrieb am 16. September 2009 10:57

> Mein Vorschlag für die Bezeichnung des Postens:
> "Der Schnüffel-Fünfer".

In Naturalien (man weiss ja nicht wo die Bankenkrise endet) wäre das
dann: "Ein Schnitzel für den Spitzel"





Quote18. September 2009 03:32
Re: Öffentliches Interesse
Armleuchter (578 Beiträge seit 06.04.08)

Ich bin schon immer der Meinung gewesen, dass die
verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung der öffentlichem
Sicherheit eher schade.


Quote16. September 2009 10:55
Gefahrenabwehr
intern nett (mehr als 1000 Beiträge seit 07.06.04)

Klappt ja auch wunderbar! Seit wir die Vorratsdatenspeicherung haben,
gab es nicht einen einzigen Fall von internationalem Terrorismus in
Deutschland. Gut, den gab es davor auch nicht, aber es beweist die
Wirksamkeit. Jetzt müssen wir noch viel mehr solcher Maßnahmen
ergreifen, damit das auch so bleibt.


Quote16. September 2009 11:05
VDS zur Gefahrenabwehr?
Advocadus Diaboli (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)

Zitat: "Weiter führt das Kölner Gericht aus, das öffentliche
Interesse an der sofortigen Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung
sei vor dem Hintergrund der Gefahrenabwehr und effektiver
Strafverfolgung höher zu bewerten als Hansenets Interesse, die für
die Umsetzung der Speicherpflicht notwendigen Kosten vorerst nicht
aufwenden zu müssen."

Jetzt möge mir mal hohe Gericht erklären, wie "Gefahrenabwehr" per
VDS funktioniert? Um drohende Gefahren abzuwehren müsste diese
erkannt werden was wiederum bedeuten würde, dass die VDS-Daten eben
nicht nur gespeichert sondern auch permanent, soszusagen on-the-fly
ausgewertet werden.

Lustig ist auch das: "Im März hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden
den Europäischen Gerichtshof aufgefordert, die EU-Richtlinie zur
Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten auf Vereinbarkeit
mit den Grundrechten zu prüfen."

Da fällt mir doch ganz spontan ein, dass Grundrechtsfragen und EuGH
sozusagen ein Oxymoron sind, seltene Ausnahmen mögen diese Regel
bestätigen. ;-)

Siehe auch
> http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Gerichtshof#Kritik


Quote16. September 2009 17:46
Interessante Vorgehensweise
StYxXx (mehr als 1000 Beiträge seit 19.03.03)

Normalerweise würde man davon ausgehen, dass ein Szenarie so
aussieht:

Man hat einen aktuellen Status. Dieser soll geändert werden. Diese
Änderung ist aber umstritten. Bis geklärt ist, bleibt man beim status
quo..
Nicht aber hier. Hier sagt man "ok, ob die Änderung doof ist, wissen
wir nicht, aber vorsichtshalber führen wir sie mal ein"?

Man stelle sich das mal bei anderen Bereichen vor. Z.B. in der
Industrie. Beim Flugzeugbau neue Verbindungsstücke für die
Tragflächen nutzen? Naja ok, die Tests sind noch nicht abgeschlossen,
wir wissen nicht, ob das Flugzeug nicht ab 2km höhe zerbröselt. Aber
bauen wir sie mal vorsorglich ein und fliegen damit, bis die Tests
fertig sind. (Analog zu den Einschränkungen die es derzeit bei der
VDS ist könnte man dann sagen, dass halt nur die hälfte der Passage
im Flugzeug sitzen darf. Ok, das kostet total sinnlos mehr als
bisher. Aber ist bei der vds ja auch so zur Zeit.).


Quote16. September 2009 18:52
Hansenet, 5 EUR VDS-Zuschlag...
jtsn (mehr als 1000 Beiträge seit 09.06.00)

...erheben und getrennt auf der Rechnung ausweisen. Geht es an die
Brieftasche, interessiert sich das Volk plötzlich für Grundrechte.

...



Aus: "Gericht: Hansenet muss Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung folgen" (16.09.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Hansenet-muss-Verpflichtung-zur-Vorratsdatenspeicherung-folgen--/meldung/145377


http://www.heise.de/newsticker/meldung/Hansenet-gerichtlich-zur-Vorratsdatenspeicherung-gezwungen-863764.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die rumänische Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) ist am Donnerstag vom Verfassungsgericht in Bukarest für verfassungswidrig erklärt worden. Das berichtet die rumänische Nachrichtenagentur Mediafax.

Die verdachtsunabhängige Erfassung und Speicherung sämtlicher elektronischer Kommunikationsvorgänge und Handystandortdaten sei nicht mit Artikel 28 der rumänischen Verfassung vereinbar, der das Kommunikationsgeheimnis garantiere, so das Gericht. Es gab damit einer Bürgerrechtsorganisation recht, die gegen den Mobilfunkprovider Orange eine Musterklage angestrengt hatte. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Strafverfolger nur bei einem konkreten Verdacht, mit richterlicher Genehmigung und unter Kontrolle der Staatsanwaltschaft in das Kommunikationsgeheimnis eingreifen dürfen.

Die rumänische Umsetzung der Data-Retention-Richtlinie ist im Jänner 2009 in Kraft getreten. Das Gesetz hätte dem Innenministerium und den rumänischen Geheimdiensten Zugriff auf sämtliche Kommunikationsdaten der Bevölkerung gegeben. Auch in Österreich soll die Data-Retention-Richtlinie aus dem Jahr 2006 umgesetzt werden. Ein vom Wiener Ludwig-Boltzmann-Institut erstellter Gesetzesentwurf ist am 11. September an das federführende Infrastrukturministerium übergeben worden.

Auch in Deutschland haben Bürgerrechtler gegen die dortige Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung der Daten - wie in der Richtline selbst vorgesehen - auf die Verfolgung schwerer Verbrechen aus den Bereichen Terrorismus und organisierte Kriminalität eingeschränkt. Eine Urteil des deutschen Höchstgerichts in dieser Sache steht noch aus.

(futurezone)


Aus: "Rumänien: Data-Retention verfassungswidrig" (09.10.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1629089/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Deutsche Datenschützer haben den Kompromiss von Union und FDP zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) kritisiert. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) nannte die Einigung der zukünftigen deutschen Regierungskoalitionäre am Montag "inakzeptabel".

"Die verdachtlose und flächendeckende Aufzeichnung unserer Telefon-, Handy- und E-Mail-Benutzung soll unverändert fortgesetzt werden", sagte Sandra Mamitzsch vom
AK Vorrat. Sie forderte, dass Telefongespräche und E-Mails genauso behandelt werden wie persönliche Gespräche und Briefe, "anonym und spurenlos".

Union und FDP hatten in der vergangenen Woche vereinbart, dass Verbindungsdaten aller Telefon- und Internet-Kunden bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr 2010 weiter verdachtsunabhängig gespeichert werden, weil das durch eine EG-Richtlinie vorgegeben ist. Auf sie zugegriffen wird aber nur, wenn "konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit" besteht, also bei schwersten Straftaten. So ist es auch in der schwarz-gelben Koalitionsvereinbarung in Bayern formuliert.

Die bayrische FDP-Vorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wies Kritik an dem Kompromiss zurück. "Die Vorratsdatenspeicherung wird dort ausgesetzt, wo der Bund zuständig ist. Das ist ein gutes Ergebnis", sagte sie der "Passauer Neuen Presse" (Montag-Ausgabe).

...

(AFP/futurezone)


Aus: "Data-Retention: AK Vorrat kritisiert Koalition" (19.10.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1629733/

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 124/2009 vom 27. Oktober 2009
1 BvR 256/08
1 BvR 263/08
1 BvR 586/08



Mündliche Verhandlung in Sachen ,,Vorratsdatenspeicherung"


Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am

                15. Dezember 2009, 10:00 Uhr,
                im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
                Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe

...


Quelle: http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg09-124.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Hansenet widersetzt sich weiterhin den gesetzlichen Auflagen zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Das Hamburger Telekommunikationsunternehmen hat einem Sprecher zufolge beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln eingelegt, das einen Antrag der Firma auf eine vorläufige Befreiung von der Pflicht zur  verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren über sechs Monate hinweg im September abgelehnt hatte. Derzeit gilt bei dem Provider daher die Ansage: "Bis zum Zeitpunkt einer endgültigen Entscheidung werden wir die Vorratsdatenspeicherung nicht vollumfänglich umsetzen." Details will das Unternehmen nicht bekannt geben.

Strafverfolger beschweren sich unterdessen laut einem Bericht der "Wirtschaftswoche" über die Praxis der Tochter von Telecom Italia. Das Magazin zitiert aus einem internen Vermerk von Ermittlern, wonach die Firma nach wie vor "nicht über die zur Vorratsdatenspeicherung der betreffenden Verkehrsdaten notwendigen technischen Anlagen verfügt". Mit 2,3 Millionen DSL-Kunden sei Hansenet die einzige große Telefongesellschaft, die sich weigere, den Strafverfolgungsbehörden den Zugriff auf Vorratsdaten zu ermöglichen. Als offizieller Grund werde angegeben, dass man die Aufbewahrung der Nutzerspuren für verfassungswidrig halte. Der Konzern wolle aber offensichtlich auch Geld sparen.

Auch das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit die gesetzlichen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung. Bis zu einer voraussichtlich im ersten Halbjahr 2010 ergehenden Entscheidung haben die Karlsruher Hüter des Grundgesetzes gerade eine Auflage verlängert, wonach Ermittler nur zur Abwehr schwerer Gefahren Zugang zu den Datenhalden bei den Providern erhalten dürfen. TK-Unternehmen wie die Mobilfunkanbieter
Mobilcom, Debitel, Klarmobil und Callmobile sowie die Provider BT Deutschland und QSC dürfen laut Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin derzeit von der zuständigen Bundesnetzagentur nicht zur Vorratsdatenspeicherung gezwungen werden. Die Berliner Richter befanden, dass die Pflicht zur Aufbewahrung der Verbindungs- und Standortdaten ohne angemessene Kostenerstattung verfassungswidrig sei. Hansenet hofft nun, einen vergleichbaren Bescheid von der Berufungsinstanz zu erhalten. (Stefan Krempl) / (it/c't)

Quote31. Oktober 2009 19:46
Ich frage mich...
BlackHawkDown (92 Beiträge seit 25.03.09)

warum das BVerfG so lange für eine Entscheidung braucht?
Der Termin für ein Urteil wird von mal zu mal verschoben. :-(

Wenn ich mir die Schnelligkeit der entsprechenden Gerichte von
Nachbarstaaten (Österreich, Frankreich) anschaue, will mir keine
Antwort einfallen, warum die so lange braucht um klarzustellen, das
die VDS gegen die Verfassung/Grundgesetz verstößt.

Ich sehe es noch so kommen, das wir im ersten Halbjahr 2010 wieder
einer Verschiebung des Urteils vom BVerfG bekommen. Dann wohl zum
Ende 2010.

Wie viele Jahre zieht sich denn dieses Verfahren schon hin?

Ich will endlich mal wissen, ob meine Beteiligung an der Massenklage
Erfolg hat oder nicht!



Aus: "Hansenet speichert TK-Daten weiterhin nicht auf Vorrat" (31.10.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Hansenet-speichert-TK-Daten-weiterhin-nicht-auf-Vorrat-847214.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Abstimmungsbedarf zwischen Innen-, Verkehrs- und Justizministerium gibt es noch in zwei heiklen Bereichen. Das Justizministerium muss nämlich noch festlegen, ab welchem Strafmaß die Behörden auf die Datensammlung, speziell auf die Stammdaten der Anwender, zugreifen dürfen. Um die Arbeit der Polizei zu erleichtern, würde das Innenministerium hier die Schwelle gern möglichst niedrig ansetzen und die auf Vorrat gespeicherten Daten auch für die präventiven Aufgaben der Sicherheitsbehörden zugänglich machen. Die EG-Richtlinie, die eigentlich zur Terrorbekämpfung geschaffen wurde, lässt die Möglichkeit offen, dass die Vorratsdaten auch zu anderen Zwecken eingesetzt werden können.

Weiters geht es darum, in welchen Fällen die Polizei ohne richterlichen Beschluss auf die Daten zugreifen darf. Im Normalfall ist der Zugriff auf die Vorratsdaten für Zwecke der Strafjustiz den Behörden nur dann erlaubt, wenn ein Richter seine Genehmigung erteilt, so Hannes Tretter, Leiter des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte, am Freitag gegenüber ORF.at.

Das Institut hat im Auftrag des Infrastrukturministeriums einen Entwurf für die Änderungen am Telekommunikationsgesetz ausgearbeitet, mit denen die Data-Retention-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll. Man habe "keinen Beamtenentwurf" haben wollen, weil die Thematik die Menschenrechte berühre, so Enk.

"Es gibt im Entwurf nur eine Ausnahme vom Richtervorbehalt, und zwar dann, wenn es um die Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben geht", so Tretter. Hier solle es eine entsprechende "Gefahr im Verzug"-Klausel geben, die den Sicherheitsbehörden auch den Zugriff auf die Stammdaten und Standortdaten des Nutzers ohne richterlichen Beschluss erlaubt, sofern die betroffene Person im Nachhinein über die Datenverwendung informiert wird. An dieser Stelle sei den Interessen am Schutz des Lebens und der Gesundheit gegenüber dem Datenschutz Vorrang zu geben, dem jedoch durch die nachträgliche Information Genüge getan werde, so Tretter.

Weiterhin sei vorgegeben, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten dezentral bei den Providern gespeichert werden müssten - und zwar auf physisch abgetrennten Rechnersystemen, die speziell zu diesem Zweck unterhalten werden. Zudem werde jeder Zugriff der Behörden auf die Daten registriert und seinerseits gespeichert. Die Datenübermittlung vom Provider an die Behörden müsse verschlüsselt werden.

Da die Data-Retention tief in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift, spricht sich Tretter dafür aus, sie nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten einzusetzen, wie dies ursprünglich von der EU vorgesehen war. Tretter erwartet, dass der vorliegende Entwurf den Vorgaben der EU Genüge tun werde. "Wir sind mit großer grundrechtlicher Sorgfalt vorgegangen", so Tretter, der die Aufgabe seines Instituts damit als beendet ansieht. Die restlichen Punkte müssten die Ministerien untereinander klären.

[...] BZÖ-Justizsprecher Ewald Stadler bezeichnete in einer Aussendung vom Freitag die Regierungspläne zur Vorratsdatenspeicherung als "Überwachungsphantasien" und "Anschlag auf die Bürgerrechte": "Während Kriminelle in Österreich mittlerweile fast Narrenfreiheit haben und die Aufklärungsrate bei lächerlichen 30 Prozent in Wien herumdümpelt, kümmern sich die EU und die Bundesregierung lieber darum, die über acht Millionen österreichischen Bürger zu überwachen und zu bespitzeln."

...

Quote
Keine Angst

pc104, vor 1 Tag, 23 Stunden, 13 Minuten

Auch die ÖVP wird's nur so lang für gut und richtig halten wie sie selbst regieren. Staatliche Überwachung ist für die Brüder allesamt nur dann cool und sexy wenn sie selbst am Ruder sind.



QuoteFreiheit: 1945-2010

bootleg, vor 2 Tagen, 18 Stunden, 23 Minuten

RIP


QuoteNa, entweder hofft die Mitzi, nun doch ...

vergesstwahlenkauftaktien, vor 2 Tagen, 18 Stunden, 29 Minuten

... noch ueber die DR ihr Handtaschl zurueck zu bekommen oder aber sie ist die Steigbuegelhalterin fuer die Copyright-Industrie, die in ihren Kunden ja ohnedies samt und sonders Terroristen erblickt ...

Ach, wie treuherzig waren doch damals noch die Worte in Bruessel, man brauche und wolle das doch nur fuer die poesen poesen Terroristen und fuer die ganz gefaehrliche OK.

Salamitaktik in Reinkultur ...


...


Aus: "Data-Retention: Streit über Zugriffsbedingungen" (futurezone/Günter Hack, 06.11.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1631242/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Lobbyvertreter der Musikwirtschaft und der Verlagsbranche haben an das Bundesverfassungsgericht appelliert, die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten aufrecht zu erhalten. Obwohl die sechs Monate von den Providern verdachtsunabhängig aufzubewahrenden Verbindungs- und Standortdaten gemäß der gesetzlichen Vorgaben nur an staatliche Stellen zu hoheitlichen Zwecken herausgegeben werden dürfen, halten die beiden Industriezweige sie prinzipiell für unerlässlich zur "Gewährleistung der Rechtsdurchsetzung" im "digitalen Zeitalter". Diese sei für viele der Rechteinhaber, die von "der massenhaften Internet-Piraterie" betroffen seien, nur bei Vorliegen einer entsprechenden Datenbasis "überhaupt noch möglich".

Mit dem Plädoyer für die Vorratsdatenspeicherung wandten sich der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Bundesverband Musikindustrie bereits im Februar an die Verfassungsrichter. Veröffentlicht wurde das entsprechende Schreiben aber erst, nachdem sich Beobachter über die Ladung von Vertretern dieser Organisationen zu der für Dezember anberaumten mündlichen Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden gegen die pauschale Protokollierung der Nutzerspuren wunderten. Auf Nachfragen der Bevollmächtigten von Beschwerdeführern gab das Verfassungsgericht vor kurzem die jetzt vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im Internet publik gemachte Eingabe (PDF-Datei: https://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bverfg_schreiben_2009-11-04_1-bvr-256-08.pdf) heraus.

Zur Begründung ihrer Initiative führen die beiden Verbände aus, dass sich der Sachverhalt bei der zivil- oder strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverstößen im Internet nur über eine Zuordnung von Verkehrdaten wie der dynamischen IP-Adresse und der exakten Zeit des illegalen Angebots zu den Bestandsdaten des Providers ermitteln lasse. Die Rechteinhaber hätten nun zwar auf Basis des ihnen vom Gesetzgeber an die Hand gegebenen zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs keine Möglichkeit, an die sechs Monate lang eingelagerten Verbindungsinformationen zu kommen.

Prinzipiell müsste zur Durchsetzung des gesetzlich vorgesehenen Mittels aber "eine ebenso unspezifische generelle Vorratsdatenspeicherung erfolgen", wie sie derzeit für die eng begrenzten Zwecke des Strafrechts und der Gefahrenabwehr vorgesehen sei. Andernfalls drohe der Auskunftsanspruch "regelmäßig leer zu laufen". Somit stellten sich "hier im Wesentlichen ähnliche verfassungsrechtliche Fragen", wie sie gegenwärtig in Karlsruhe im Hauptsacheverfahren zu entscheiden seien.

Abschließend betonen die Rechtsexperten beider Verbände, dass sie es "nach alledem unbedingt geboten halten, die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung zum Zwecke des Abgleichs für eine Auskunft über Bestandsdaten eines Verletzers auch bei Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen" in die von den Verfassungsrichtern vorzunehmende Güterabwägung einzubeziehen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält dagegen, dass die Nutzung des Internets ebenso wenig nachvollziehbar sein müsse wie die von Tonbandgeräten, Fotokopierautomaten, CD-Brennern, Flohmärkten oder Schulhöfen. Das Internet dürfe kein Überwachungsnetz sein. Eine Totalprotokollierung von Internetzugängen sei völlig unverhältnismäßig, nur um "einen aussichtslosen Kampf gegen die digitale Privatkopie" zu führen.

(Stefan Krempl) / (pmz/c't)

Quote11. November 2009 19:11
Ich nehme stark an, dass...
dolios

... die sich durch so etwas nur selbst ins Bein schießen. Das
Verfassungsgericht wird daraus auch Begehrlichkeiten ableiten - und
zwar genau die, die von Anfang an angemahnt wurden.


Quote11. November 2009 19:39
Und ich dachte die VDS wäre zur Terrorbekämpfung
FiSi83

... weil sonst das BKA doch keine terroristischen Aktivitäten
verfolgen und rekonstruieren könnte. Anmahnungen, es würden die
Interessen von Lobbys und sonstigen Zielfremden vorhaben dienen,
wurden als SchnickSChnack abgetan.

Die VDS ist nur für die Erhaltung der inneren Sicherheit und zur
Terrorismusbekämpfung ... niiiiiiiiicht. Wann kommt denn das Plädoyer
der Musikmafia zu Onlinedurchsuchungen?


Quote11. November 2009 19:57
Musikindustrie fleht: "Bitte, bitte achtet nicht auf das Grundgesetz!"
White Dwarf (996 Beiträge seit 10.07.08)

Es überrascht wohl niemanden, dass die MI solches fordert.
Überraschend ist allerdings, mit welcher undiplomatischen Offenheit
sie dies mittlerweile tut.

...





Aus: "Plädoyer der Musikindustrie für die Vorratsdatenspeicherung" (11.11.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Plaedoyer-der-Musikindustrie-fuer-die-Vorratsdatenspeicherung-857184.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Vorsitzende des übergeordneten Technischen Komitees TC LI, Peter van der Arend, gab in Scottsdale bekannt, dass für die in Arbeit befindliche technische Spezifikation zur Vorratsdatenspeicherung erneut eine Reihe von Ergänzungen, Zusätzen und Abänderungsanträgen eingetroffen seien, die nun eingearbeitet würden.

Man sei gerade dabei, die Version 1.5.1 auszuarbeiten, teilte Van der Arend den nach Arizona angereisten Mitgliedern der Arbeitsgruppe mit.

Schon die derzeit kursierende Version 1.3.1 vom September mit dem Titel "Gesetzmäßige Überwachung (LI), Umgang mit Vorratsdaten und Übergabe-Schnittstelle für Anforderung und Übergabe der Daten" zeigte sich gegenüber den ersten Entwürfen stark angeschwollen. Die technische Spezifikation umfasst bereits 89 Seiten - und laufend kommen neue Datenfelder hinzu, die in der aktuell gültigen EG-Richtlinie 2006/24/EG überhaupt nicht genannt werden.

Alleine im Abschnitt B 2.2.4.1, den "Subscribed Telephony Services", kam ein Dutzend solcher "optionaler Parameter" dazu: Anbindung, Art und Zeitdauer des Kundenvertrags, geografischer Ort von beim Kunden installierten Geräten, eine Liste der IMEI- und MAC-Adressen aller vom Provider gestellten Endgeräte. Und falls es sich denn um ein Service handelt, das mit einer SIM-Card betrieben wird, hätten die Überwacher gerne auch die PUK-Codes des betreffenden Endgeräts dazu.

PUK ist der "Pin Unlock Key", der anders als der PIN-Code nicht vom Besitzer des Handys verändert werden kann. Über den PUK erlangt man volle Kontrolle über das betreffende Endgerät und kann es nach Belieben manipulieren.

Vom nächsten Abschnitt B 2.2.4.2, den "Abrechnungsdetails", dіe in der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt nicht vorkommen, sind Datenfelder für Einzelabrechnungen des Providers vorgesehen samt Einzahlungsort und Zeitpunkt, Währung und Zahlungsart des betreffenden Kunden.

Auf diese Weise kommt auch die Bankverbindung zum Datenkonvolut dazu.

Im Annex E 2.4 zum Thema "Netzzugang" - laut EU-Richtlinie müssen nur Ort und Zeit der Einwahl, benutzte IP-Adresse sowie Dauer der Verbindung gespeichert werden - wünscht man sich noch ein paar weitere Informationen dazu. Zum Beispiel den Benutzernamen für das Log-in und den Umfang des dann abgewickelten Datenverkehrs, übersichtlich in Up- und Downloads gegliedert.

Dass ein technisches Regelwerk wie jenes zur Vorratsdatenspeicherung so weit über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausschießt, erklärt sich zum Teil aus der Genese dieser technischen Spezifikationen.

Für sie zeichnet nämlich das National Technical Assistance Center (NTAC) verantwortlich, eine Schnittstelle im britischen Innenministerium zum Inlandsgeheimdienst MI5, aber auch zum militärischen General Communication Headquarters (GCHQ).

Über das NTAC laufen auch sämtliche Polizei- und Gerichtsanfragen zur Entschlüsselung abgefangener oder beschlagnahmter Daten. Das dafür nötige Know-how aber ist ebenso wie die formale Zuständigkeit in Cheltenham beim GCHQ angesiedelt.

Und weil im Technischen Komitee TC-LI bzw. der Arbeitsgruppe SA3LI die Vorgaben vom niederländischen Gegenstück zum britischen NTAC namens PIDS (Platform Interceptie Decryptie en Signaalanalyse), dem deutschen Bundesverfassungsschutz sowie Innenministeriumsbeamten aus Frankreich stammen, ist die Wunschliste insgesamt derart angeschwollen.

Sie spiegelt ziemlich genau wider, nach welchem Muster die Überwachung der Netzwerke im Wechselspiel zwischen Politik, Geheimdiensten und Polizei in den letzten zehn Jahren eskaliert.

Wenn es nach einigem Hin und Her wie im Fall der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung schließlich zu einer Einigung kommt, sind die radikalsten und überschießendsten Ansätze, die in der Regel aus England und/oder Frankreich kommen, darin abgemildert, schaumgebremst oder gar nicht enthalten.

Sodann beginnt ein von den oben genannten Institutionen besetztes Subkomitee, die technischen Anforderungen der Überwacher auszuformulieren. Das geschieht vorerst einmal entlang dem Buchstaben der Richtlinie, dann kommen die Sonderwünsche an die Reihe.

Nach und nach wird dann in ein- und denselben Überwachungsstandard, der sich auf eine EU-Richtlinie beruft, all das hineingeschrieben, was in den EU-Gremien nicht konsensfähig war.

Bis auf drei, die etwas mit Richtlinientext zu tun haben, werden denn auch sämtliche neuen Felder zur Vorratsdatenspeicherung in der Version ETSI TS 102 657 1.3.1 als "optional" eingestuft. Die technische Voraussetzung ist damit gegeben, dass auf nationaler Ebene genau das umgesetzt werden kann, was in EU-Gremien keine Mehrheit fand.

Am 1. Dezember trifft der harte Kern der LI-Überwacher auf Einladung der British Telecom im walisischen Cardiff zusammen, bereits am 9. Februar ist wieder ein reguläres Treffen angesagt, diesmal in Rom.

Ein weiteres Anzeichen für die Globalisierung der Vorratsdatensammelwut ist das für 2010 geplante Treffen in St. Petersburg. Schließlich ist das einladende Russische Zentralintitut zur Erforschung und Entwicklung der Kommunikation (ZNIIS) ein "Stakeholder" im "Lawful Interception"-Komplex des ETSI. Das ZNIIS kann seit Jahren im Technischen Komitee TC LI jederzeit Abänderungsanträge für neue Überwachungsoptionen einbringen.

(futurezone/Erich Moechel)

QuoteIrgendwann ist schluss mit lustig

bernhard1701, vor 42 Minuten

wenn diese durchgeknallten Typen von den Geheimdiensten nicht endlich einmal auf den Boden zurückgeholt werden, kann man nicheinmal mehr einen Pfurz lassen, ohne das der irgendwo registriert wird.
Meine - spontane - Idee wäre, dass jeder Bürger der westlichen Welt 1 Euro gibt, damit die besten Detektive der Welt engagiert werden und die dann hemmungslos im Privatleben dieser Leute herumschnüffeln.
Dann sollte jedes noch so pikante Detail den Medien zur Verfügung gestellt und die Geheimdienstler insgesamt - mit Lebenslauf, Foto etc. - enttarnt werden.
Natürlich sollten auch die Politiker, die sowas gutheissen, in diese Behandlung miteinbezogen werden.
Vielleicht (wahrscheinlich) vergeht ihnen dann die Lust.


QuotePrivatsphäre?

      ljack, vor 3 Stunden, 5 Minuten

      ... aber keine Sorge, sie verletzten die Grundrechte nur so weit, wie sie es für nötig erachten...



QuoteIrgendwann ...

walkoffame, vor 4 Stunden, 19 Minuten

... werden uns unsere Nachkommen fragen: "Opa, warum habt ihr das damals zugelassen?"

Und wir werden nur herumstammeln ...

QuoteOpa

ceiber, vor 4 Stunden, 11 Minuten

wird antworten: Wir haben von alledem nichts gewusst.

Und Recht hat er, denn ich bin mir sicher, dass dieses Thema 99% der Bevölkerung am A. vorbeigeht. Der durchschnittliche Büger hat andere Sorgen, ist sorglos oder hat sowieso nichts zu verbergen, nicht wahr?



QuoteGESTAPO
heliman, vor 5 Stunden, 38 Minuten
Auf dieses Posting antworten

     
Quotewieso

      ceiber, vor 4 Stunden, 18 Minuten

      GE-STAPO? STAPO reicht vollkommen, weiß ja eh jeder was gespielt wird.


QuoteDas Experiment DDR ist gescheitert

0stoney0, vor 5 Stunden, 41 Minuten

Die EU lernt nicht daraus, sondern liefert eine Neuauflage.

...

QuoteDa bin ich mir nicht so sicher...

      ceiber, vor 3 Stunden, 57 Minuten

      Die DDR war ja nur ein wissenschaftliches Experiment. Die Erkenntnisse daraus sollen nun verwertet werden. Die technischen Möglichkeiten sind inzwischen vielversprechend, wer weiß, vielleicht gelingt nun endlich der perfekte totale Überwachungsstaat. Schließlich muss jede Forschung auch einmal Ergebnisse zeigen.

      Die Geschwindigkeit und Schamlosigkeit mit der die Überwachungsmaßnahmen derzeit umgesetzt werden lässt zumindest darauf schließen. Der Bürger hat schon verloren und ist aufgrund seiner Teilnahmslosigkeit auch selber Schuld daran.




Aus: "Data-Retention: Geheimdienste wollen mehr" (23.11.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1632211/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die deutsche Übersetzung eines Urteils des rumänischen Verfassungsgerichtshofs (Curtea Constitutionala a României) veröffentlicht, in dem das dortige Gesetz zur sechsmonatigen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten als verfassungswidrig verworfen wurde. Das Urteil  wurde am 8. Oktober verkündet und liegt seit dem 23. November in schriftlicher Form (PDF-Datei) vor. Darin heißt es, durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung würden die in der Strafprozessordnung vorgesehenen Ausnahmen vom Fernmeldegeheimnis "zur Regel" gemacht. Auch wenn das Gesetz nicht Kommunikationsinhalte betreffe, vereitelten und hemmten die zu speichernden Daten wahrscheinlich die freie Ausübung der Rechte auf Fernmelde- und Meinungsfreiheit. Die fortwährende Vorratsspeicherung reiche aus, um in den Menschen die berechtigte Sorge um die Wahrung ihrer Privatsphäre und die Furcht vor einem möglichen Missbrauch zu wecken.

Eine Person, die angerufen wird, könne aufgrund ihrer Beziehung zum Anrufer ungewollt zum Ziel staatlicher Strafverfolgung werden, heißt es weiter in dem Urteil. Diese mögliche Einmischung in das Privatleben erscheint den Richtern als zu exzessiv. Da das Gesetz für alle Personen gleichermaßen gelte, berge es die Gefahr, dass die Unschuldsvermutung ausgehebelt und alle Nutzer elektronischer Kommunikationsdienste und öffentlicher Kommunikationsnetze unter den Verdacht gestellt werden, terroristische oder sonstige schwere Straftaten begangen zu haben. Da sich das Gesetz auf fast alle natürlichen und juristischen Benutzer öffentlich zugänglicher Kommunikationsdienste und -netze erstrecke, sei es nicht vereinbar mit den Bestimmungen auch der Europäischen Menschenrechtskonvention, die die Gewährleistung des Rechts auf Privatleben, das Briefgeheimnis und die Meinungsfreiheit garantiere.

Das rumänische Verfassungsgericht akzeptiert die Gründe, aus denen heraus das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geschaffen wurde. Es sei "unabdingbar, ausreichende und wirksame rechtliche Mittel zur Verfügung zu stellen, die der kontinuierlichen Modernisierung und Entwicklung von Kommunikationsmitteln Rechnung tragen, damit das Auftreten von Kriminalität kontrolliert und bekämpft werden kann". Da müssten die Rechte des Einzelnen mit denen der Allgemeinheit abgewogen werden. In diesem Zusammenhang verweisen die rumänischen Richter auf ein Urteil (PDF-Datei) des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 1978. Demnach könnten Eingriffe ohne ausreichende Garantien die Demokratie, die eigentlich verteidigt werden soll, untergraben oder sogar zerstören.

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert nun, die Bundesregierung müsse auf dieses Urteil reagieren und die verdachtslose Protokollierung des Kommunikationsverhaltens sofort stoppen. Außerdem solle die Regierung eine Initiative zur Aufhebung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einleiten. Der Arbeitskreis hatte eine Massenklage beim Bundesverfassungsgericht initiiert, der sich rund 34.000 Bürger angeschlossen haben. Das Gericht will Mitte Dezember über die Vorratsdatenspeicherung verhandeln. (anw/c't)



Quote27. November 2009 15:03
Es ist schon blamabel...
comix (169 Beiträge seit 20.12.01)

das wir uns von Rumänien Demokratie und Menschenrechte erklären
lassen müssen.


Quote27. November 2009 11:48
Rumänien darf kein rechtsfreier Raum sein!
benny 'The_Benny' walter (mehr als 1000 Beiträge seit 23.05.01)

Wo kommen wir denn da hin wenn Menschenrechte ploetzlich ueber der
Aufklaerung von Straftaten stehen?

benny


Quote27. November 2009 11:48
Rumänien zeigt Deutschland, wie ein Rechtsstaat funktioniert...
Shred (mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.00)

Deutschland, peinlich Vaterland!


Quote27. November 2009 11:58
Es ist ganz schön traurig mit sehen zu müssen, wie ein kleines Land des
Froodles (173 Beiträge seit 12.08.04)

ehemaligen Ostblocks uns, dem Vorzeigebild einer westlichen
Demokratie, zeigt, was Demokratie und Menschenrechte eigentlich sind
und was dem zuwider läuft.
Meine Hochachtung für die rumänischen Verfassungrichter. Davon
könnten sich deutsche Politiker mal ein Scheibchen abschneiden. Bei
uns scheint man nämlich vergessen zu haben, wer eigentlich der
Souverän dieses Staates ist. Nur so zur Erinnerung; Das sind WIR; Das
Volk !


Quote27. November 2009 11:59
Und das in einem Land,
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

wo die Schurken(Securitatae) von einst heute ganz legal und
weitgehend unverfolgt wieder die Fäden ziehen.
Und in so einem Land entscheiden die Verfassungsrichter, dass das
grundlose Bespitzeln des Volkes gegen die Menschenrechte (nicht etwa
'nur' gegen die Verfassung) verstößt.
Ich denke, so haben sich unsere westlichen Politiker das nicht mit
der so genanntne Demokratie im ehemaligen Ostblock vorgestellt.

Quote27. November 2009 15:16
Re: Es ist schon blamabel...
kurt schmidt, kurt schmidt (3 Beiträge seit 19.11.09)

... dass Rumänien unter dem Deckmantel verfassungsrechtlicher
Grundwerte einen rechtsfreien Raum gestaltet. So sehe ich das!!

Oder zweifelst du ebenso ernsthaft die Sinnhaftigkeit von Radarfallen
auf deutschen Strassen an, was nichts anderes als eine Überwachung
des Verkehrs darstellt? Warum sollte denn der Strassenverkehr
überwacht werden dürfen und der Datenverkehr nicht???

Hättest du lieber das Gesetzt des Dschungels auf der Strasse oder im
Internet??

Meinst du nicht, dass die Datenspeicherung vielleicht doch okay ist,
nur der Zugang zu diesen Providerdaten je nach Tatbestand sinnvoll
reguliert werden sollte?

Und übrigens:  http://www.das-dass.de/

Quote27. November 2009 15:32
Re: Es ist schon blamabel...
Anubiz (mehr als 1000 Beiträge seit 31.05.02)

kurt schmidt schrieb am 27. November 2009 15:16

> ... dass Rumänien unter dem Deckmantel verfassungsrechtlicher
> Grundwerte einen rechtsfreien Raum gestaltet. So sehe ich das!!
>
> Oder zweifelst du ebenso ernsthaft die Sinnhaftigkeit von Radarfallen
> auf deutschen Strassen an, was nichts anderes als eine Überwachung
> des Verkehrs darstellt?

Ach, eine Radarfalle speichert, wann wer wo fährt?
Egal ob er zu schnell ist oder nicht?
Interessant ...


Quote27. November 2009 16:08
Re: Es ist schon blamabel...
kurt schmidt, kurt schmidt (6 Beiträge seit 19.11.09)

Gulasch Nikov schrieb am 27. November 2009 15:33

> Du fühlst dich also sicher in einem Land, in dem seit dem Erlass des
> Schily-Act 2003  _alle_ Telefone disfunct sind ?
>
> Übrigens wird es ja auch bei eMail versucht und da würde ich für D.
> 100% Disfunctionalität unterstellen und global vielleicht 80%.
>
Ja ich fühle mich sicher, aus dem einfachen Grund, weil ich nichts zu
verbergen habe
.


Quote28. November 2009 02:26
Re: Es ist schon blamabel...
AlgorithMan (mehr als 1000 Beiträge seit 18.02.07)

im 3. reich und der ddr sind genug menschen verschwunden, die auch
nichts zu verbergen hatten...

und die vorratsdatenspeicherung mit radarfallen zu vergleichen ist
einfach nur lächerlich, denn bei der VDS werden ALLE bürger rund um
die uhr kontrolliert

...


Quote28. November 2009 03:20
Re: Es ist schon blamabel...
kurt schmidt, kurt schmidt (18 Beiträge seit 19.11.09)

AlgorithMan schrieb am 28. November 2009 02:26

> im 3. reich und der ddr sind genug menschen verschwunden, die auch
> nichts zu verbergen hatten...
>
> und die vorratsdatenspeicherung mit radarfallen zu vergleichen ist
> einfach nur lächerlich, denn bei der VDS werden ALLE bürger rund um
> die uhr kontrolliert
>

Da verwechselst du leider Speicherung mit Kontrolle.
Nur weil Daten gespeichert werden, heißt es noch lange nicht dass sie
kontrolliert werden! Und mach dir mal eines klar: die Strassen, auf
der viele Unfälle geschehen werden dauerhaft kontrolliert!
Da wo im Internet dauerhaft Straftaten begangen werden, sollte auch
dauerhaft kontrolliert werden. Dh also Server mit illegalen Inhalten
müssen im Visier gehalten (Radar auf Strasse) und die zu den
entsprechenden IPs (Kennzeichen) zugehörigen Personen
(Fahrzeughalter) ermittelt werden.
Wo ist also der Unterschied???

> das wäre eher so, als hättest du permanent nen polizisten auf dem
> beifahrersitz, der kontrolliert, ob du nicht zu schnell bist...

Erstens wird das auch so kommen (GPS Verkehrsüberwachung startet zB.
in Holland schon bald und es ist nur eine Frage der Zeit bis es
überall so ist) und zweitens ist dieser Vergleich leider auch falsch.
Der Staat hat überhaupt nicht die Kapazitäten und davon auch
abgesehen überhaupt kein Interesse alle Internetuser dauerhaft zu
überwachen, wie es dein Beispiel assoziiert.
Wozu denn auch???
Die Regierung kann ja schon froh sein, wenn sie wenigstens die
schlimmsten Vergehen verfolgen kann. Dies schlägt sich auch in der
Rechtsprechung deutlich nieder. Kinderpornoringe lässt man
auffliegen. Filsharer dagegen lässt man inzwischen schon fast freie
Hand. Für die "kleineren" Vergehen interessieren die sich einen
Dreck.

> wobei
> mit den weiteren vorschlägen (3-strikes und so) noch dazu kommen
> würde, dass der polizist dir auch den lappen abnehmen darf, wenn er n
> schlechten tag hat oder dich nicht leiden kann, ohne dafür zur
> verantwortung gezogen werden zu können, ohne dass du dich juristisch
> dagegen wehren dürftest

Moment mal... meines Wissens nach bekommst du bei dieser Variante
zunächst eine simple Verwarnung. Dh. Du erhältst sogar die
Möglichkeit Einspruch zu erheben noch lange bevor es zu irgendwelchen
Konsequenzen kommt!
Ist dir das nicht tausendmal lieber, als einen fiesen Abmahnanwalt
auf den Hals gehetzt zu bekommen, der dir 1350 € als
Vergleichsangebot in Rechnung stellt?

Quote28. November 2009 09:45
Internetausdrucker?
.paladin. (55 Beiträge seit 22.01.05)

deine Argumentation lässt einen ähnlichen Sachverstand vermuten^^




Quote27. November 2009 20:03
Dein Vergleich passt sehr gut, hinkt aber ganz gewaltig!!
Oberguru (mehr als 1000 Beiträge seit 21.06.04)

> Oder zweifelst du ebenso ernsthaft die Sinnhaftigkeit von Radarfallen
> auf deutschen Strassen an, was nichts anderes als eine Überwachung
> des Verkehrs darstellt? Warum sollte denn der Strassenverkehr
> überwacht werden dürfen und der Datenverkehr nicht???

Schon im Ansatz falsch!

Bei einer Radarkontrolle wird gemessen, wie schnell das Gefleuch ist,
das sich da vorbeibewegt, und wenn eines davon zu schnell ist, wird
geblitzt und zugleich die Daten genommen.

Wenn hingegen nicht zu schnell gefahren wird, passiert rein gar
nichts!

Dein Vergleich sagt aber aus, dass sämtliche Kennzeichen von
vorbeifahrenden Fahrzeugen genommen würden, auch wenn sie korrekt
gefahren wären.

Deshalb ist der Datenschutz bei Radarkontrollen gegeben, bei der
Vorratsdatenspeicherung hingegen nicht, denn da wir genau das letzte
Szenario umgesetzt: die Daten von jedem werden gespeichert, ob er
sich was zuschulden hat kommen lassen oder nicht wird dabei gar nicht
unterschieden. Und genau das wurde in Rumänien als
menschenrechtswidrig und somit auch verfassungswidrig für unzulässig
erklärt!

Quote28. November 2009 03:32
Re: Dein Vergleich passt sehr gut, hinkt aber ganz gewaltig!!
kurt schmidt, kurt schmidt (20 Beiträge seit 19.11.09)

Oberguru schrieb am 27. November 2009 20:03

> > Oder zweifelst du ebenso ernsthaft die Sinnhaftigkeit von Radarfallen
> > auf deutschen Strassen an, was nichts anderes als eine Überwachung
> > des Verkehrs darstellt? Warum sollte denn der Strassenverkehr
> > überwacht werden dürfen und der Datenverkehr nicht???
>
> Schon im Ansatz falsch!
>
> Bei einer Radarkontrolle wird gemessen, wie schnell das Gefleuch ist,
> das sich da vorbeibewegt, und wenn eines davon zu schnell ist, wird
> geblitzt und zugleich die Daten genommen.
>
> Wenn hingegen nicht zu schnell gefahren wird, passiert rein gar
> nichts!

Okay, da dies häufiger behauptet wird, kopiere ich meine Antwort von
anderer Stelle mal überall hin:

Macht euch mal eines klar: die Strassen, auf
denen viele Unfälle geschehen werden dauerhaft kontrolliert!
Da wo im Internet dauerhaft Straftaten begangen werden, sollte auch
dauerhaft kontrolliert werden.

Dh also Server mit illegalen Inhalten müssen im Visier gehalten
(Radar auf Strasse) und die zu den
entsprechenden IPs (Kennzeichen) zugehörigen Personen
(Fahrzeughalter) ermittelt werden.

Und nun ratet mal von wo das Kennzeichen ermittelt wird.. richtig,
von einer zentralen Datenbank.
Dort ist das okay, keiner meckert, wenn sein Kennzeichen samt
Adresse, Namen, polizeilichem Führungszeugnis, Punktekonto usw.
gespeichert werden.

Wo ist also der Unterschied???

>
> Dein Vergleich sagt aber aus, dass sämtliche Kennzeichen von
> vorbeifahrenden Fahrzeugen genommen würden, auch wenn sie korrekt
> gefahren wären.

Falsch, man ermittelt nur Kennzeichen, die zu schnell waren.



Quote27. November 2009 16:24
Re: Es ist schon blamabel...
Claus Färber, Claus Färber (331 Beiträge seit 16.04.00)

comix schrieb am 27. November 2009 15:03
> das wir uns von Rumänien Demokratie und Menschenrechte erklären
> lassen müssen.

Ganz so ist es ja auch nicht. Die Rumänen mussten immerhin auch ihr
Verfassungsgericht bemühen, das ist nicht anders als bei uns.

Unser Verfassungsgericht hat nur noch nicht entschieden. Aber das
kann viele Gründe haben; vielleicht wurde es später angerufen (weil
die RiL bei uns später umgesetzt wurde), vielleicht arbeitet es auch
gründlicher (vor allem inbezug auf die schwierige Frage zum
Verhältnis mit EU-Recht).



Quote27. November 2009 15:02
Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
kurt schmidt, kurt schmidt (2 Beiträge seit 19.11.09)

... von dort aus urheberrechtlich geschützte Werke downloaden und
dann über kostenpflichtigen Filehostingaccounts das Material weltweit
umsetzen.

Ein perfektes Geschäftsmodell für ein paar lumpige kröten an
Serverkosten, dank rumänisch garantierter Immunität.

Wo endet das? bei gestohlenen Kreditkartendaten? beim
Kinderpornoring? oder beim handel mit atomwaffen?

Ja klar, bei Verdacht werden dann Serverdaten gespeichert... ich lach
mich tot.

Quote27. November 2009 15:22
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
VJAdmin (974 Beiträge seit 02.10.05)

...

Du hast recht. Denn wir alle (also auch du) sind
Verbrecher/Terroristen/Kinderschänder (zutreffendes bitte
unterstreichen).

So long...

Quote27. November 2009 15:45
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
kurt schmidt, kurt schmidt (4 Beiträge seit 19.11.09)

VJAdmin schrieb am 27. November 2009 15:22
> Du hast recht. Denn wir alle (also auch du) sind
> Verbrecher/Terroristen/Kinderschänder (zutreffendes bitte
> unterstreichen).
>
> So long...

Ja sind wir, du, ich, ALLE... 
denn jeder ist Teil des Internet nutzenden Kollektivs.
Und das Kollektiv begeht tatsächlich verbrechen. Das Kollektiv zahlt
auch dafür in seiner Gesamtheit. Ich zahle, du zahlst, alle zahlen
auf verschiedenste Art und Weise (falls Du interessiert bist worum es
dabei geht, dann google nach externen Effekten)

Solange wir die Daten also nicht speichern, können wir auch die
Rechtsprechung nicht individualisieren.

Also bin ich genau so schuldig wie DU!

Das große Problem dabei ist nun, dass der Brave am Ende der Dumme
ist.

So long...



Quote27. November 2009 15:50
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
nevermind my nick (913 Beiträge seit 20.05.09)

das ist erst gemeint oder?
Ein Stalker kann ich anzeigen und eine einstweilige Verfügung
erzwingen. Auch wenn er mir nie irgendwas tut. Aber eine Regierung
die mich überall hin verfolgt muss ich gewähren lassen?

Quote27. November 2009 15:56
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
kurt schmidt, kurt schmidt (5 Beiträge seit 19.11.09)

nevermind my nick schrieb am 27. November 2009 15:50

> das ist erst gemeint oder?
> Ein Stalker kann ich anzeigen und eine einstweilige Verfügung
> erzwingen. Auch wenn er mir nie irgendwas tut. Aber eine Regierung
> die mich überall hin verfolgt muss ich gewähren lassen?

1. Wie willst du denn einen Stalker anzeigen, ohne seine Idendität zu
kennen (wir reden hier von Verbrechen im Internet, ohne die
Möglichkeit eine IP rückzuverfolgen!)?
2. Eine Regierung sollte dir nur überall hin folgen dürfen, wenn
entsprechender Tatverdacht besteht, bzw. Gefahr im Verzug ist. Das
ist doch absolut richtig und so sollte es auch sein!

Quote27. November 2009 16:21
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
nevermind my nick (914 Beiträge seit 20.05.09)

kurt schmidt schrieb am 27. November 2009 15:56

> nevermind my nick schrieb am 27. November 2009 15:50
>
> > das ist erst gemeint oder?
> > Ein Stalker kann ich anzeigen und eine einstweilige Verfügung
> > erzwingen. Auch wenn er mir nie irgendwas tut. Aber eine Regierung
> > die mich überall hin verfolgt muss ich gewähren lassen?
>
> 1. Wie willst du denn einen Stalker anzeigen, ohne seine Idendität zu
> kennen (wir reden hier von Verbrechen im Internet, ohne die
> Möglichkeit eine IP rückzuverfolgen!)?

Ich spreche von der realen Welt. Nicht von einem Chat in dem dich
Biene27w verfolgt...

Und wenn es z.B. zu erstzunehmenden Morddrohungen via Internet kommt
stelle ich Anzeige gegen unbekannt. Ob dann aber die
Vorratsdatenspeicherung herangezogen wird bezweifle ich!

> 2. Eine Regierung sollte dir nur überall hin folgen dürfen, wenn
> entsprechender Tatverdacht besteht, bzw. Gefahr im Verzug ist. Das
> ist doch absolut richtig und so sollte es auch sein!

Genau!! Aber was macht sie? Sie verfolgt mich überall hin, in jede
Ecke. Wollen alles von mir wissen OHNE einen entsprechenden
Tatverdacht, ohne Gefahr im Verzug, ohne nur den kleinsten Grund!!

Und angesichts der Tatsache, dass Terroristen eher nicht geistig
beschränkt sind und allgemein bekannt ist, dass es eine
Vorratsdatenspeicherung gibt, meinst du die würden nicht über Umwege
mit einander kommunizieren?

Also was will man? Man will das Volk rasterfanden können. Jeder
könnte ein Terrorist sein. Alles sind potentielle Feinde. Und diese
Einstellung ist ja auch ok bei irgendwelchen Geheimdienstfuzzys, die
schon so kaputt sind dass sie niemandem mehr trauen können. Aber wenn
solche Einstellungen in Gesetze gegossen werden ist man auf den Weg
in einen Polizeistaat.

Klar soweit?

Quote27. November 2009 16:30
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
kurt schmidt, kurt schmidt (9 Beiträge seit 19.11.09)

nevermind my nick schrieb am 27. November 2009 16:21

> Ich spreche von der realen Welt. Nicht von einem Chat in dem dich
> Biene27w verfolgt...
> Und wenn es z.B. zu erstzunehmenden Morddrohungen via Internet kommt

Wenn dich nun eine dir unbekannte Person im realen Leben stalkt und
im Internet Morddrohungen macht, wie willst du diese jemals stellen
ohne die Daten der Provider??

> stelle ich Anzeige gegen unbekannt.

Oh super, und dann?????

> Ob dann aber die
> Vorratsdatenspeicherung herangezogen wird bezweifle ich!

Wenn nicht dann, wann dann????

> > 2. Eine Regierung sollte dir nur überall hin folgen dürfen, wenn
> > entsprechender Tatverdacht besteht, bzw. Gefahr im Verzug ist. Das
> > ist doch absolut richtig und so sollte es auch sein!
> Genau!! Aber was macht sie? Sie verfolgt mich überall hin, in jede
> Ecke. Wollen alles von mir wissen OHNE einen entsprechenden
> Tatverdacht, ohne Gefahr im Verzug, ohne nur den kleinsten Grund!!

Das hat dann aber nichts mit Datenvorratsspeicherung zu tun, sondern
ist eine ganz anderes Problem!

> Und angesichts der Tatsache, dass Terroristen eher nicht geistig
> beschränkt sind und allgemein bekannt ist, dass es eine
> Vorratsdatenspeicherung gibt, meinst du die würden nicht über Umwege
> mit einander kommunizieren?

Na umso besser, vorausgesetzt überall werden Daten gespeichert findet
man sie auch umso leichter.

>
> Also was will man? Man will das Volk rasterfanden können. Jeder
> könnte ein Terrorist sein. Alles sind potentielle Feinde. Und diese
> Einstellung ist ja auch ok bei irgendwelchen Geheimdienstfuzzys, die
> schon so kaputt sind dass sie niemandem mehr trauen können. Aber wenn
> solche Einstellungen in Gesetze gegossen werden ist man auf den Weg
> in einen Polizeistaat.
>

Auch das ist eine andere Frage.

> Klar soweit?

ja, absolut

Quote27. November 2009 16:42
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
nevermind my nick (916 Beiträge seit 20.05.09)

kurt schmidt schrieb am 27. November 2009 16:30

> nevermind my nick schrieb am 27. November 2009 16:21
>
> > Ich spreche von der realen Welt. Nicht von einem Chat in dem dich
> > Biene27w verfolgt...
> > Und wenn es z.B. zu erstzunehmenden Morddrohungen via Internet kommt
>
> Wenn dich nun eine dir unbekannte Person im realen Leben stalkt und
> im Internet Morddrohungen macht, wie willst du diese jemals stellen
> ohne die Daten der Provider??
Genau so wie man es früher mit einer mir unbekannten Person gemacht
hätte??
>
> > stelle ich Anzeige gegen unbekannt.
>
> Oh super, und dann?????
Werde ich vielleicht mal observiert bis mich der Typ wieder verfolgt?
Erlich gesagt keine Ahnung, wurde noch nie gestalkt. Aber ich kenne
noch einen Fall aus meiner Kindheit. Bei meiner Pflegemutter hat
immer ein Psycho angerufen und irgendwelche Scheizze erzählt. Den hat
man ganz ohne Rasterfandung gefunden und bekam eine einstweilige
Verfügung.
>
> > Ob dann aber die
> > Vorratsdatenspeicherung herangezogen wird bezweifle ich!
>
> Wenn nicht dann, wann dann????
Tja das frage ich mich auch.

Übrigens ist es auch ohne Vorratsdatenspeicherung möglich mit einem
richterlichen Beschluss eine Person einer IP Adresse zu zu weisen.
>
> > > 2. Eine Regierung sollte dir nur überall hin folgen dürfen, wenn
> > > entsprechender Tatverdacht besteht, bzw. Gefahr im Verzug ist. Das
> > > ist doch absolut richtig und so sollte es auch sein!
> > Genau!! Aber was macht sie? Sie verfolgt mich überall hin, in jede
> > Ecke. Wollen alles von mir wissen OHNE einen entsprechenden
> > Tatverdacht, ohne Gefahr im Verzug, ohne nur den kleinsten Grund!!
>
> Das hat dann aber nichts mit Datenvorratsspeicherung zu tun, sondern
> ist eine ganz anderes Problem!
Ähm nein? Darum geht es doch gerade!
Ich meine.. klar wenn man nicht weiss dass man beobachtet wird und
man nicht weiss was man alles mit solchen Daten anfangen kann ist das
ganze nicht so schlimm. Aber Menschen die beobachtet werden verhalten
sich anders. Das hat nichts mit "Ich hab nichts zu verbergen" zu tun.
>
> > Und angesichts der Tatsache, dass Terroristen eher nicht geistig
> > beschränkt sind und allgemein bekannt ist, dass es eine
> > Vorratsdatenspeicherung gibt, meinst du die würden nicht über Umwege
> > mit einander kommunizieren?
>
> Na umso besser, vorausgesetzt überall werden Daten gespeichert findet
> man sie auch umso leichter.
Hast du mich überhaupt verstanden?
>
> >
> > Also was will man? Man will das Volk rasterfanden können. Jeder
> > könnte ein Terrorist sein. Alles sind potentielle Feinde. Und diese
> > Einstellung ist ja auch ok bei irgendwelchen Geheimdienstfuzzys, die
> > schon so kaputt sind dass sie niemandem mehr trauen können. Aber wenn
> > solche Einstellungen in Gesetze gegossen werden ist man auf den Weg
> > in einen Polizeistaat.
> >
>
> Auch das ist eine andere Frage.
Andere Frage? Ist es nicht genau DAS um was es hier geht?
>
> > Klar soweit?
>
> ja, absolut
Du hältst Rasterfandungen für was gutes, nicht wahr?

Quote27. November 2009 17:02
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
kurt schmidt, kurt schmidt (11 Beiträge seit 19.11.09)

nevermind my nick schrieb am 27. November 2009 16:42

> > Wenn dich nun eine dir unbekannte Person im realen Leben stalkt und
> > im Internet Morddrohungen macht, wie willst du diese jemals stellen
> > ohne die Daten der Provider??
> Genau so wie man es früher mit einer mir unbekannten Person gemacht
> hätte??

Internetstalking gabs ja noch gar nicht. Neue Techniken erfordern
nunmal neue Gesetze. Das Fernmeldegesetz wurde ja auch nicht wegen
der Rauchzeichen von Indianern eingeführt :)

> >
> > > stelle ich Anzeige gegen unbekannt.
> >
> > Oh super, und dann?????
> Werde ich vielleicht mal observiert bis mich der Typ wieder verfolgt?

Lach ... ich kenne jmd, der dieses Problem aktuell hat... was glaubst
du wie die Wirklichkeit aussieht? Es gibt KEINE CHANCE für den
gestalkten, wenn zu einer IP keine Person ermittelt werden kann!
Die Peson wird heute noch und zwar auf ganz perfide Art gestalkt,
seit vielen Jahren!

> Erlich gesagt keine Ahnung, wurde noch nie gestalkt. Aber ich kenne
> noch einen Fall aus meiner Kindheit. Bei meiner Pflegemutter hat
> immer ein Psycho angerufen und irgendwelche Scheizze erzählt. Den hat
> man ganz ohne Rasterfandung gefunden und bekam eine einstweilige
> Verfügung.

Genau... und wie hat man ihn gefunden?????
Im Prinzip nur wegen Datenspeicherung!

> >
> > > Ob dann aber die
> > > Vorratsdatenspeicherung herangezogen wird bezweifle ich!
> >
> > Wenn nicht dann, wann dann????
> Tja das frage ich mich auch.
>

Denkst Du man betreibt Vorratsdatenspeicherung um unschuldige zu
Verdächtigen und im Falle von Verbrechen davon dann aber keinen
Gebrauch zu machen??

> Übrigens ist es auch ohne Vorratsdatenspeicherung möglich mit einem
> richterlichen Beschluss eine Person einer IP Adresse zu zu weisen.

okay, wenn ich dich also bestalke und du gleichzeitig meine IP
trackst, dann weißt du nur, dass ich bei einem bestimmten Provider
bin, da sich ja mit jeder sitzung die IP ändert. Wenn der Provider
aber nicht auf Vorrat speichert welche seiner Kunden zu welcher Zeit
eine bestimmte IP zugewiesen bekommen hatte, wirst du mich auch
leider nicht finden können.

> >
> > > > 2. Eine Regierung sollte dir nur überall hin folgen dürfen, wenn
> > > > entsprechender Tatverdacht besteht, bzw. Gefahr im Verzug ist. Das
> > > > ist doch absolut richtig und so sollte es auch sein!
> > > Genau!! Aber was macht sie? Sie verfolgt mich überall hin, in jede
> > > Ecke. Wollen alles von mir wissen OHNE einen entsprechenden
> > > Tatverdacht, ohne Gefahr im Verzug, ohne nur den kleinsten Grund!!
> >
> > Das hat dann aber nichts mit Datenvorratsspeicherung zu tun, sondern
> > ist eine ganz anderes Problem!
> Ähm nein? Darum geht es doch gerade!

Nein, du spielst auf die Art der Verwendung gespeicherter Daten an!
Niemand sagt, dass sie frei zugängli9ch sein dürfen!

> Ich meine.. klar wenn man nicht weiss dass man beobachtet wird und
> man nicht weiss was man alles mit solchen Daten anfangen kann ist das
> ganze nicht so schlimm. Aber Menschen die beobachtet werden verhalten
> sich anders. Das hat nichts mit "Ich hab nichts zu verbergen" zu tun.
> >

Gewöhne dich schnellstmöglich an den Gedanken im Internet
dauerbeobachtet zu werden! Es ist nämlich so.

> > > Und angesichts der Tatsache, dass Terroristen eher nicht geistig
> > > beschränkt sind und allgemein bekannt ist, dass es eine
> > > Vorratsdatenspeicherung gibt, meinst du die würden nicht über Umwege
> > > mit einander kommunizieren?
> >
> > Na umso besser, vorausgesetzt überall werden Daten gespeichert findet
> > man sie auch umso leichter.
> Hast du mich überhaupt verstanden?

Anscheinend nicht.

> >
> > >
> > > Also was will man? Man will das Volk rasterfanden können. Jeder
> > > könnte ein Terrorist sein. Alles sind potentielle Feinde. Und diese
> > > Einstellung ist ja auch ok bei irgendwelchen Geheimdienstfuzzys, die
> > > schon so kaputt sind dass sie niemandem mehr trauen können. Aber wenn
> > > solche Einstellungen in Gesetze gegossen werden ist man auf den Weg
> > > in einen Polizeistaat.
> > >
> >
> > Auch das ist eine andere Frage.
> Andere Frage? Ist es nicht genau DAS um was es hier geht?
> >
> > > Klar soweit?
> >
> > ja, absolut
> Du hältst Rasterfandungen für was gutes, nicht wahr?

Wenn sie nicht Willkürlich betrieben wird sondern strengen Regularien
unterliegt und nur bei Gefahr im Verzug durchgeführt wird, halte i9ch
sie für gut.

Quote28. November 2009 05:11
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
kurt schmidt, kurt schmidt (24 Beiträge seit 19.11.09)

Hursch schrieb am 27. November 2009 17:55

> >>Lach ... ich kenne jmd, der dieses Problem aktuell hat... was
> glaubst du wie die Wirklichkeit aussieht? Es gibt KEINE CHANCE für
> den gestalkten, wenn zu einer IP keine Person ermittelt werden kann!
>
> Ja mit vorratsdatenspeicherung hat man die probleme natürlich nicht
> eine ip zu ermitteln - es gibt ja keine proxyserver; oh wait...

Proxis loggen! Bei rumänischen Proxis kannst du dich zur Zeit aber
noch sicher fühlen, genauso wie bei den üblichen "Schurkenstaaten".
Alle anderen würde ich zu Vertuschungszwecken tunlichst vermeiden.








Quote28. November 2009 09:32
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern... (Editiert vom Verfasser am 28.11.09 um 09:32)
Mathias Habel, Mathias Habel (mehr als 1000 Beiträge seit 27.10.00)

Speicherst Du mal einfach auf Verdacht die persönlichen Daten
zuallermeist unbescholtener Bürger, so hat das langfristig Folgen.
Das beschädigt das die Demokratie übel. Schließlich darf der Staat
keinen Generalverdacht gegen seine Bürger hegen. Im Endeffekt mag
sowas dazu beitragen, die Legitimität unserer Demokratie, die
Teilhabe des Bürgers am offenen gesellschaftlichen Diskurs zu
untergraben. Das Bundesverfassungsgericht macht das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung immer wieder geltend, um eben
"Anpassungseffekte" durch den damit gefühlten Verfolgungsdruck
(proaktives Duckmäusertum, den Mächtigen nach dem Mund reden, kein
offener Meinungsaustausch mehr) zu verhindern. Ich gehe daher stark
davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die
Vorratsdatenspeicherung verbieten oder stark einschränken wird.

Mathias



...


Aus: "Rumänisches Verfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Menschenrechte" (27.11.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rumaenisches-Verfassungsgericht-Vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-Menschenrechte-870904.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Fassungslos war am Freitag auch der Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft GdP in Rheinland-Pfalz, Ernst Scharbach. "Das ist ein Riesenhammer", sagte er der SZ. Die Aktionen schädigten das Ansehen der Polizei in einer Form, "dass es mich wirklich graust". Als Polizist lerne man, dass jede Anfrage in der Polis-Datenbank genau nachvollziehbar sei. Und jeder wisse, dass allein dienstliche Recherchen erlaubt seien, keine privaten. "Das macht man nicht", sagte er. "Punkt."


Aus: "Der zweite Fall" Von Marc Widmann (28.11.2009)
Politiker missbraucht Datenbank
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/608/495930/text/

-.-

Quote[...] Der Trierer Landtagsabgeordnete Michael Billen (CDU) musste eingestehen, dass er sich Informationen illegal beschafft hatte. Sie stammten aus den Unterlagen seiner Tochter, die als Polizeikommissarin arbeitet. Diese habe sich, so Billen, "aus Neugier" im Polizeicomputer im polizeilichen Informationssystem (Polis) umgesehen und dort Daten über Geschäftsleute gefunden, die im Zusammenhang mit der Nürburgring-Affäre erwähnt worden waren. Sie habe Auszüge ausgedruckt und mit nach Hause genommen.


[...] Billen erklärte, er habe ohne das Wissen seiner Tochter in deren Unterlagen "gekramt" und die Papiere "abgegriffen". Er wisse, dass er "einen großen Fehler gemacht" habe: "Sie sehen in mir einen betroffenen Vater." Billen versicherte, die polizeilichen Dienstgeheimnisse nicht an Medien weitergegeben zu haben. Dort kursierten allerdings in den letzten Tagen bereits Berichte, die sich auf Informationen aus der Datei Polis bezogen.

...

Quote27.11.2009 13:57 Uhr:
Von B. A.:

Das ist genau der Grund warum die ganze Vorratsdatenspeicherung zu Gunsten der Polizei nicht hinzunehmen ist.
Viele Polizisten werden "aus Neugier" Informationen über ihre Nachbarn/Bekannten/Freunde einsehen ...




Aus: "Wirbel um Nürburgring-Projekt - CDU-Aufklärer bei Datenklau erwischt" (27.11.2009)
Quelle: http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/cdu-aufklaerer-bei-datenklau-erwischt/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Bundesnetzagentur hat am heutigen Mittwoch die konkreten Vorgaben (PDF-Datei: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/17738.pdf ) zur Implementierung der Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten veröffentlicht. Sie sind Teil der "Technischen Richtlinie zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation und zum Auskunftersuchen für Verkehrsdaten". Die Bestimmung mit der Abkürzung "TR TKÜV" legt generell die technischen Einzelheiten fest, die zur Sicherstellung einer vollständigen Erfassung der zu überwachenden Telekommunikation und zur Auskunftserteilung erforderlich sind. Darüber hinaus gibt sie Anhaltspunkte zur Gestaltung der Übergabepunkte der abgehörten und gespeicherten Daten an die "berechtigten Stellen" im Sicherheitsbereich.

Version 6.0 der Technischen Richtlinie enthält erstmals auch die Anforderungen für die Umsetzung der verdachtsunabhängigen sechsmonatigen Protokollierung der Nutzerspuren im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung. Im Vergleich zum Entwurf vom Frühjahr gibt es dabei keine wesentlichen Änderungen mehr. Abgerufen werden sollen demnach die Verbindungs- und Standortinformationen von Festnetz-, Mobil- und VoIP-Gesprächen sowie von E-Mails und IP-Adressen. Zu den abzufragenden Daten zählen weiter etwa die Teilnehmerkennung (IMSI), die Mobile Subscriber ISDN Number (MSISDN), die Geräte-Seriennummer IMEI, E-Mail und SIP-Kennungen aus der Internet-Telefonie und DSL-Kennungen wie Rufnummer oder Angabe des Endpunktes in Form einer Hausanschrift.

Die Auskunftserteilung an Strafverfolger, Verfassungsschutzbehörden, Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst unterliegt dem Fernmeldegeheimnis. Die aufgeführten Stellen benötigen daher eine Richtergenehmigung für die Datenabfrage. Die neue Version der Technischen Richtlinie sieht hier vor, dass entsprechende Anordnungen auch elektronisch geschützt übermittelt werden können. Dabei sollen Kryptosysteme auf Basis der IPSec-Protokoll-Familie eingesetzt werden.

Die eigentlichen Bestimmungen für die Vorratsdatenspeicherung, gegen die diverse Verfassungsbeschwerden laufen, finden sich seit der jüngsten Reform der Regeln zur Telekommunikationsüberwachung im Telekommunikationsgesetz (TKG). Weitere grobe Ausführungsbestimmungen regelt die seit Jahren umstrittene Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV). Die neue zugehörige Technische Richtlinie tritt nach der Bekanntgabe ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur in Kraft. (Stefan Krempl) / (vbr/c't)

Quote2. Dezember 2009 19:56
Der Genosse Mielke
Max66 (210 Beiträge seit 03.01.06)

wäre sehr stolz. Von so was konnte er nur träumen.

...

Quote3. Dezember 2009 06:36
Re: Der Genosse Mielke
blckguard (mehr als 1000 Beiträge seit 16.04.03)

Die hatte damals noch kein weltumspannendes Internet und
Drahtloskommunikation.
Hätten sie es gehabt, hätten die das wohl aber genauso gemacht wie
heute. Okay mit etwas weniger "rechtstaatlichem" Touch, und direkt
alle "Features" und für jeden "Ermittler" Vollzugriff. Also das was
hierzulande auch in ein paar Jahren durch die Hintertür ins Gesetz
geschoben wird.


Quote2. Dezember 2009 20:54
Dreist - eigentlich gehts da um die TKÜV
DrNihil (mehr als 1000 Beiträge seit 03.03.08)

die haben das gleich geschickt mit der Vorratsdatenspeicherung
gemischt

sozusagen die VDS als TKÜV light - da braucht man nur den schalter
umlegen und schon wird man komplett ueberwacht

Quote2. Dezember 2009 21:38
Re: Dreist - eigentlich gehts da um die TKÜV
knarr (mehr als 1000 Beiträge seit 14.05.07)

DrNihil schrieb am 2. Dezember 2009 20:54

> die haben das gleich geschickt mit der Vorratsdatenspeicherung
> gemischt
>

XML Strukturen zur Übermittlung einer "Kopie des kompletten zu
überwachenden" (sic) Fax (als tiff), Audiosignals (wav,mp3), SMS oder
MMS.

> sozusagen die VDS als TKÜV light - da braucht man nur den schalter
> umlegen und schon wird man komplett ueberwacht
>

TKÜV blackzware, ohne Filter





Quote2. Dezember 2009 21:12
VPN Gateway in Rumänien
xpert71 (mehr als 1000 Beiträge seit 12.06.04)

und schon läßt es sich ungestört surfen.
Dort wurde die VDS vom Verfassungsgericht letztens gekippt. Warum
also nächsten Sommer nicht mal ans Schwarze Meer statt nach Malle,
mit einem 19" Server und ein paar Linux CDs im Gepäck. Ein Rack bei
einem Hoster dürfte gleich gefunden sein.


Quote3. Dezember 2009 08:14
Nur konsequent, wenn demnächst auch "gelbe" Briefe erfasst werden
Hinz & Kunz (mehr als 1000 Beiträge seit 28.09.01)

Wird wohl nicht so schwer sein, in den Verteilzentren Absender &
Empfänger auszulesen

hinz & kunz

Quote3. Dezember 2009 09:39
Re: Nur konsequent, wenn demnächst auch "gelbe" Briefe erfasst werden
susi_schlager (mehr als 1000 Beiträge seit 28.08.02)

> Wird wohl nicht so schwer sein, in den Verteilzentren Absender &
> Empfänger auszulesen
> hinz & kunz

Nun ja, da - wie man seit kurzem weiß - in Hochzeiten des Kalten
Krieges ähnlich viele Briefe und Pakete "von Ost nach West" heimlich
in der BRD geöffnet und analysiert wurden wie umgekehrt in der DDR
(wo es ja sowieso jeder wußte), halte ich es für möglich, daß so
etwas auch heute schon läuft.

Trotzdem wäre das Versenden truegecrypteter Container per Post wohl
um einiges sicherer als Webkommunikation, wenn man wirklich "unter
dem Radar der Staatsschnüfler durchfliegen" will.



Quote3. Dezember 2009 08:50
Danke, für das Veröffentlichen, der Pläne der STASI .nt
Laluminat (90 Beiträge seit 18.05.09)

.nt.nt.



Aus: "Technische Vorgaben zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung stehen" (02.12.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Technische-Vorgaben-zur-Umsetzung-der-Vorratsdatenspeicherung-stehen-875271.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Mehrere Telekommunikationsunternehmen müssen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg die Technik für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung anschaffen. Die Richter gaben in vier von fünf Fällen entsprechenden Beschwerden der Bundesnetzagentur statt, wie die Pressestelle des Gerichts am heutigen Montag mitteilte. In der Vorinstanz vor dem Verwaltungsgericht Berlin hatten noch die Telecom-Unternehmen Recht bekommen. (Beschlüsse vom 2.12.2009 – Az.: OVG 11 S 81.08, 8.09, 9.09, 10.09, 32.09.)

British Telecom, Debitel, Mobilcom, QSC und der Internetanbieter Domain Factory werden damit verpflichtet, die Kosten für die vom Gesetzgeber geforderte Datenspeicherung zu tragen.

Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, die Übertragung der  Kosten für derartige öffentliche Aufgaben auf die Unternehmen stelle einen unzulässigen Eingriff in ihr Grundrecht auf Freiheit der Berufsausübung dar. Aufgrund der drohenden irreparablen Folgen müssten die Folgen zu ihren Gunsten abgewogen werden. Das OVG meinte nun, es gebe keine Zweifel an der Kostenregelung, die es rechtfertigten, die Verpflichtung zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung vorläufig auszusetzen. Auch eine Folgenabwägung der Nachteile für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr gehe zu Lasten der Telekommunikationsunternehmen. Die möglichen Schäden seien nicht so hoch, dass das Gemeinschaftsinteresse an einem Vollzug der EU-Richtlinie zurücktreten müsse.

Das OVG fasste die Beschlüsse wenige Tage, bevor sich das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigt. Während es im OVG über die Pflicht zur Speicherung auf eigene Kosten ging, verhandelt das oberste deutsche Gericht am 15. Dezember über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung.

Laut Gesetz können Daten von Telefon- und Internetverbindungen sechs Monate lang gespeichert werden – ein Verdacht ist hierzu nicht nötig. Gespeichert werden technische Daten, nicht aber die Inhalte der Gespräche. Gegner des Gesetzes haben im März 2008 mit einer einstweiligen Anordnung einen Teilerfolg errungen.

Das OVG gab lediglich einem kleinen Webhoster Recht und wies hier eine Beschwerde der Netzagentur zurück. Maßgeblich dafür waren Zweifel des Gerichts, ob dieses Unternehmen überhaupt der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung unterliegt. Außerdem wäre das Kleinunternehmen sonst voraussichtlich gezwungen, seinen Geschäftsbetrieb einzustellen, hieß es.

(anw/c't)

Quote7. Dezember 2009 18:00
Die Lösung ist doch ganz einfach...
Chaotarch (mehr als 1000 Beiträge seit 14.12.00)

... das Zeug einkaufen und auf die Kundenrechnungen einen Extra Punkt
namens Vorratsdatenspeicherung aufbringen.

Mal schauen wie der Aufschrei wird, wenn denn Leuten klar wird, was
da eigentlich da hinter steckt. Ich meine der Deutsche Michel schreit
doch erst dann, wenn es an die Kohle geht.

Und mit einem Punkt wie "High quality Vorratsdatenspeicherung from
your Government for Police/BKA..." bekommt die Rechnung auch die
richtige Würze.

Und wenn dann der Kunde auf der Hotline anruft und fragt was das
soll, einfach fragen wenn er gewählt hat. Antwortet er mit
Rot,Schwarz oder Gelb, einfach Antworten selbst Schuld und für alle
anderen ein Pech gehabt. Aber vielleicht einfach mal die Post des
Rot,Schwarz,Gelben Nachbarn durchwühlen, damit er eine Idee davon
bekommt was seine von Ihm gewählte Partei so anstellt.

Hf,
Jens




Aus: "Urteil: Firmen müssen Technik für Vorratsdatenspeicherung beschaffen" (07.12.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Firmen-muessen-Technik-fuer-Vorratsdatenspeicherung-beschaffen-879116.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Den "Rechtsfreien Raum des Tages" erhält unsere Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner für die Forderung, doch die Vorratsdatenspeicherung auch auf Online-Betrug auszuweiten.

...

Quote#  Parse
Dez 8th, 2009 @ 13:35

Ich such immer noch die Tür zum Raum Internet. Ich glaub beim nächsten "rechtsfreien Raum" häng ich mich an der online auf (oder geht das an der offline besser). Das dumme Geplapper kann einen ja ganz Meschugge machen – mit den Augen roll.




Aus: "Rechtsfreier Raum des Tages: Ilse Aigner"
von markus um 11:01 am Dienstag, 8. Dezember 2009
http://www.netzpolitik.org/2009/rechtsfreier-raum-des-tages-ilse-aigner/


-.-

Quote[...] dpa BERLIN. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) will mit neuen Gesetzen die Kriminalität im Internet bekämpfen. Leider sind der Polizei oft die Hände gebunden, da Online-Betrug als minderschwere Straftat eingestuft wird.

Das sagte Aigner dem Handelsblatt vor dem Gipfel der Bundesregierung zur Informationstechnologie (IT) in Stuttgart. Die wachsende Online- Kriminalität gefährde die IT-Branche stärker als die Wirtschaftskrise. Studien belegen, dass jeder zweite Verbraucher im Internet schon einmal Opfer krimineller Machenschaften geworden ist, sagte Aigner.

Sie kritisierte, dass das Bundesverfassungsgericht die Herausgabe von Internetdaten eines Verdächtigen nur bei schwersten Straftaten erlaube. Angesichts dieser Restriktionen muss sich der Staat fragen, ob er Gefahr läuft, einen rechtsfreien Raum zu schaffen. Mit ihrer Initiative stößt Aigner auf Kritik des Koalitionspartners. Vertrauen ins Internet und die Neuen Medien schafft man nicht, wenn diese regelmäßig als Hort des Verbrechens dargestellt werden, sagte FDP - Fraktionsvize Gisela Piltz. Es müsse darum gehen, das geltende Recht anzuwenden. Dazu bedarf es gut ausgestatteter Polizeibehörden, damit auch im Internet Kriminalität verfolgt werden kann, sagte Piltz.




Aus: "Computer:  Aigner fordert Gesetze gegen Online-Kriminalität" (07.12.2009)
Quelle: http://www.handelsblatt.com/newsticker/technologie/computer-aigner-fordert-gesetze-gegen-online-kriminalitaet;2495657

-.-


-.-

Quote[...] Seit wann kennt das Strafgesetzbuch den Tatbestand des Onlinebetrugs? Wieder eine Gesetzesänderung verpasst? Nein, es gibt ihn offenbar wirklich nicht. Denn Betrug ist immer noch Betrug, ob online oder offline. Diesbezüglich gibt es leider auch im Internet keine rechtsfreien Räume, die die Bundesregierung jetzt schließen müsste.


Aber dieser nicht existierende Onlinebetrug soll laut Frau Aigner nun auch noch eine minderschwere Straftat darstellen? Das erscheint in der Tat skandalös. Was, der Strafrahmen des Betrugs ist seit mehr als 100 Jahren unverändert? Dann muss das aber wirklich schleunigst geändert werden.

Was will uns Ilse Aigner mit Ihrer Forderung also sagen? Genau! Bei schweren Straftaten gibt es die Möglichkeit der TK-Überwachung, des Lauschangriffs und der Onlinedurchsuchung. Bei (einfachem) Betrug stehen diese Instrumentarien nicht zur Verfügung und das ist auch gut und richtig so.

Der Schuster sollte schlicht bei seinen Leisten bleiben und die Ilse bei ihren Melkmaschinen. Andererseits fällt sie beim IT-Gipfel auch nicht weiter auf, denn dieser Gipfel wird auch in diesem Jahr eine Demonstration der Ahnungslosigkeit der Bundesregierung sein. Alle Jahre wieder, so heißt es kurz vor Weihnachten eben.

...

Quote
Quote

7. Dezember 2009 23:42
Anonym meinte...

    Wie aus Meldungen des DLFs hervorgeht scheint Frau Aigner auch die neue Gallionsfigur in Sachen "Heute zensieren wir das Internet gegen Kinderpornographie und morgen gegen andere unliebsame Inhalte" zu sein. Offenbar hat es Methode dieses brisante Thema einer fachfremden aber altengerechten Politikerin zu übertragen.


Quote8. Dezember 2009 09:37   
Blogger Gucky meinte...

    Genau... da "verkaufen" ahnungslose Politiker meist genauso ahnungslosen älteren Menschen ein Bedrohungsszenario um Überwachung durchzupeitschen.
    Da hängt immer noch das Damoklesschwert der "zensursula" und ihrem "Zugangserschwerungsgesetz" über uns und dann kommen die nächsten ahnungslosen Bekloppten und tönen rum... :-(

Quote8. Dezember 2009 15:14   
Anonymous Anonym meinte...

    Wer weiss- vielleicht wird ja demnächst der Posten der Bundesjustizministerin frei...



Aus: "Internet-Law: Ilse bleib bei Deinen Melkmaschinen" (7.12.09)
Quelle: http://www.internet-law.de/2009/12/ilse-bleib-bei-deinen-melkmaschinen.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die umstrittenen Verkehrsdaten [Kommunikationsverkehrsdaten] geben Polizei, Zoll und Geheimdiensten Auskunft darüber, wer wann wie oft und wo mit wem per Telefon oder Internet Kontakt hatte. Auf diese Weise lassen sich Personenprofile erstellen. Die Verkehrsdaten könnten zudem automatisiert mit anderen Datenbanken abgeglichen werden, etwa Konten, Mautdaten oder elektronischen Akten. Für Weichert steht fest: "Eine solche Datenfusion stellt heute kein technisches Problem mehr dar."
Bis vor Kurzem galt die Warnung vor solchen Fusionen selbst unter Experten als nicht besonders ernst zu nehmend: Die Datenbanken enthielten zu viele Daten, die unvollständig oder falsch waren. Ein Abgleich in der Größenordnung einer Rasterfahndung galt daher als ineffizient. Doch das hat sich inzwischen geändert: Es gibt nun Verfahren, die effizient Massenabgleiche durchführen können.
Wie diese funktionieren, erklärt der US-Informatikprofessor Simson L. Garfinkel in der Zeitschrift "Spektrum der Wissenschaft" am Beispiel von US-Spielkasinos. Diese haben in den letzten Jahren ein Verfahren zur Identitätsklärung vorangetrieben, das eine Datenfusion ermöglicht. Auf diese Weise können sie Spieler identifizieren, die sich aufgrund ihrer Spielsucht selbst auf eine Sperrliste haben setzen lassen, oder auch Betrüger erkennen.
Die Spielkasinos gleichen hierfür Daten von Kreditkartengesellschaften, öffentlichen Verzeichnissen und Übernachtungen in kasinoeigenen Hotels ab. Ihr System entwickelt Hypothesen, nach denen es Schreibfehler, Mehrdeutigkeiten und unsichere Angaben bewertet. Sobald neue Informationen vorliegen, aktualisiert das System seine Hypothesen. Die Firma IBM hat hierzu einen weiteren Baustein entwickelt, mit dem zwei Organisationen feststellen können, ob ein und dieselbe Person in ihren Datenbanken aufgeführt ist, ohne dafür den Namen preisgeben zu müssen. Auf diese Weise, so kritisiert Garfinkel, werde "die verdachtsunabhängige Schleppnetzfahndung von der Ausnahme zur Regel" gemacht.
Auch für den Dresdner Informatikprofessor Andreas Pfitzmann ist klar: "Hier ist eine technische Hürde gefallen, die nun durch juristische und organisatorische Hürden ausgeglichen werden muss." Das fordern auch Dix und Weichert für die Datenfusion staatlicher Datenbanken. Doch die Regeln dürften sich nicht nur darauf erstrecken. "Der Staat greift auch auf die Daten von Firmen zu - und die automatisierte Zusammenführung der Datenbestände wird überall umgesetzt, auch von den Unternehmen selbst. Das ist das besonders Alarmierende an der Entwicklung", sagt der Berliner Datenschutzbeauftragte Dix. Er glaubt sogar, dass "die Datenbestände, die jetzt angehäuft werden, nicht mehr effektiv gegen einen Missbrauch durch externe Angreifer oder Insider geschützt werden können".
Die Datenschützer erwarten daher, dass aufgrund der nun fehlenden technischen Hürde dem Bundesverfassungsgericht nichts anderes übrig bleibt, als die Zugriffsschwellen deutlich zu erhöhen - wenn es die Vorratsdatenspeicherung nicht gleich verbietet.


Aus: "Vorratsdatenspeicherung - Datenschützer fürchten Rasterfahndung"
von Christiane Schulzki-Haddouti, Bonn (13.12.2009)
Quelle: http://www.ftd.de/politik/deutschland/:vorratsdatenspeicherung-datenschuetzer-fuerchten-rasterfahndung/50049923.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Seit dem 1. Januar 2008 müssen Telefonanbieter Verbindungs- und Standortdaten ihrer Kunden verdachtsunabhängig aufbewahren (§ 113a TKG). Für die Internetprovider galt eine Übergangsfrist bis Januar 2009. Bei dieser Vorratsdatenspeicherung müssen Telekommunikationsanbieter sechs Monate lang speichern, wer mit wem wann telefoniert hat. Bei Mobilfunkgesprächen wird auch archiviert, von wo aus telefoniert wurde. Konkret gespeichert werden Rufnummer, Uhrzeit, Datum der Verbindung und – bei Handys – der Standort zu Beginn des Gesprächs.

Beim Internet werden Daten zum Zugang (IP-Adresse) sowie zur E-Mail-Kommunikation und Internet-Telefonie erfasst. Der Kommunikationsinhalt oder der Aufruf einzelner Internetseiten sollen nicht gespeichert werden. Zugriff haben Polizei und Staatsanwaltschaft. Dafür brauchen sie in der Regel einen Richterbeschluss. Aber auch Geheimdiensten stehen die Vorratsdaten prinzipiell offen. In mehreren Verfügungen haben die Verfassungsrichter den Zugriff der Ermittler aber bis zu einer Entscheidung über die Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung stark eingeschränkt.

Die sechsmonatige Protokollierung der Nutzerspuren "gewährleistet nicht die Sicherheit unbescholtener Bürger, sondern gefährdet sie", erklärte nun beispielsweise Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im Vorfeld der Karlsruher Anhörung am Dienstag. Die Statistik zeige, dass Straftaten mit der Verpflichtung zur Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortinformationen weder häufiger aufgeklärt noch verhindert würden als ohne diese Vorsorgemaßnahme. Dagegen nehme sie Straftätern, Kranken und Hilfsbedürftigen die Möglichkeit, sich anonym und ohne Furcht vor Nachteilen am Telefon helfen zu lassen.

"Ohne die Vorratsdatenspeicherung wäre die Polizei in vielen Fällen blind und taub", hält der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, im Gespräch mit dem "Hamburger Abendblatt" dagegen. Die Strafverfolger könnten sonst "nur noch die Täter fassen, die mit dem Hammer die Scheibe einschlagen, nicht aber die, die sich für schwere Verbrechen verabreden". In einigen wenigen Fällen hätten mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung auch "Gefahren für das Leben im Vorwege" abgewehrt werden können. Allgemein betonen Ermittler immer wieder, dass sie ausgebrochenen Schwerverbrechern oder im Internet ihr Unwesen treibenden Päderasten und anderen Cybergangster ohne die moderne, vom Computer aus bedienbare Fahndungstechnik mit vielerlei Rastermöglichkeiten nicht habhaft werden könnten.

Fakt ist, dass bei der Nutzung der digitalen Technik ohne Treffen zusätzlicher Schutzmaßnahmen umfangreiche Datenbestände anfallen: Wer sein Mobiltelefon einschaltet, funkt seinen Standort permanent durch die Welt. Wer im Internet surft, ist über seine IP-Adresse mehr oder weniger einfach identifizierbar. Verbindungsdaten könnten aussagekräftiger als Inhaltsdaten sein, warnte der Chaos Computer Club (CCC) neben anderen Rechtsexperten und Datenschützern in einer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht. Und das nicht zuletzt, weil sie automatisiert analysierbar seien. Das Potenzial der Vorratsdatenspeicherung als Ermittlungsinstrument ist somit groß –­ genauso groß aber, wie die damit einhergehende Gefahr für weitgehende Grundrechtseingriffe. Wenn umfangreiche Datenmengen gespeichert werden, häufen sich schließlich auch die Möglichkeiten für Missbrauch oder den Diebstahl der sensiblen Informationen.

In diesem Sinn weist der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf eine neue Eingabe des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar im Rahmen der Karlsruher Prüfung hin. Telekommunikationsunternehmen sollen demnach rechtswidrig weit mehr Informationen erfasst haben, als im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen. Dabei gehe es etwa um die Inanspruchnahme von Internetzugängen, Handys, Hotspots, E-Mail und Telefonanschlüssen. Von Nutzern mobiler Internetzugänge würde oft gar der jeweilige Standort "lückenlos erfasst".

Bei einem Anbieter sei das Bewegungsverhalten in den vergangenen sechs Monaten auf 15 Minuten genau "präzise nachzuverfolgen" gewesen. Viele TK-Firmen bewahrten die Daten zudem länger als die erlaubten sechs Monate auf. Zugriffe darauf würden nicht immer protokolliert und seien dadurch nicht nachvollziehbar. Die richterlichen Genehmigungen seien "recht häufig" mangelhaft. Entsprechende Berichte geben der mit der Vorratsdatenspeicherung verknüpften Angst vor dem "gläsernen Bürger" weiter Nahrung.

Auch Medienverbände und Fernsehsender haben dem Bundesverfassungsgericht noch einmal die möglichen Folgen der Protokollierung der Nutzerspuren vor Augen geführt. In einem Schreiben an Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier  weisen sie laut "Spiegel" darauf hin, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Journalisten und potenziellen Informanten "mit bislang nicht gekannter Intensität" gefährdet wäre, sollten die Karlsruher Richter das Gesetz bestätigen. Der Staat erhalte damit "erstmals Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von und mit allen Journalisten" für das jeweils zurückliegende halbe Jahr. "Allein diese Tatsache wird Informanten massiv abschrecken", heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme von den Journalistenverbänden DJV, ver.di, den Verbänden der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage BDZV und VDZ, der ARD, dem ZDF und dem Privatsenderverband VPRT.

Insgesamt sehen sich die Hüter der Verfassung mit einem historischen Fall konfrontiert: Allein eine der mehreren anhängigen Verfassungsbeschwerden wird von über 34.000 Bürgern unterstützt. Unter anderem aus Sorge um das informationelle Selbstbestimmungsrecht haben zudem Gewerkschaften und zahlreiche Parteien und einzelne Politiker geklagt. Dazu gehört neben den Altliberalen Gerhart Baum und Burkhard Hirsch die jetzige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die FDP-Politikerin sieht sich mit dem Wechsel aus der Opposition auf die Regierungsbank in der paradoxen Situation, gegen das Gesetz zu sein und es zugleich doch qua ihres Amtes verteidigen zu müssen. Um diese Doppelrolle nicht auf die Spitze zu treiben, wird sie entgegen anderer Ankündigungen der Verhandlung nun fernbleiben. Ihre Verfassungsbeschwerde hält sie aber aufrecht.

Die Karlsruher Richter haben in einstweiligen, immer wieder verlängerten Anordnungen das Schürfen in den Datenhalden durch den Staat bereits stark eingeschränkt. Seitdem dürfen Sicherheitsbehörden nur noch zur Abwehr schwerer Gefahren und zur Verfolgung im Einzelfall schwerwiegender Straftaten auf die Verkehrsdaten zugreifen. Die Verfassungshüter monierten auch, dass der Bund bei der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie ohne Not über die "zwingenden Vorgaben" aus Brüssel hinausgegangen sei. Die EU habe den Datenzugriff allein bei "schweren Straftaten" vorgesehen, nicht schon bei "mittels Telekommunikation" begangener Delikte wie Stalking im Internet.

Spannend wird jetzt die Frage, ob es das Verfassungsgericht bei dieser Linie belässt oder ob es auch die Datenspeicherung an sich als unvereinbar mit dem Grundgesetz wertet. Auch die Äußerungen der Richter zum Zusammenspiel mit Brüssel beziehungsweise dem Gerichtshof der EU werden genau zu verfolgen sein. Datenreisende können eine Pressekonferenz des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und dessen Live-Berichterstattung zu den Vorgängen im Gerichtssaal  online miterleben.

[http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de/]

(Stefan Krempl) / (jk)


Quote14. Dezember 2009 12:56
Anfaengliche Argumentation
CSC (mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.00)

Anfangs hiess es noch, man braeuchte dieses Instrument fuer die
Verfolgung von Terrorismus... jetzt stellt sich die Polizei hin und
sagt sie waere "blind und taub" ohne VDS, aber von Terrorismus ist an
keiner Stelle mehr die Rede. Ich wuerde mal einige Wortbeitraege aus
der Anfangszeit der Diskussion aus dem Parlament einstreuen um klar
zu machen wie wir hier verarscht werden...


Quote14. Dezember 2009 13:10
"wer mit wem wann telefoniert hat"
KolbHans (mehr als 1000 Beiträge seit 08.03.01)

"wer mit wem wann telefoniert hat" wird nicht gespeichert.
Es wird lediglich gespeichert, zwischen welchen Anschlüssen wann eine
Verbindung bestand. WER da mit WEM telefoniert hat, wissen nur die
beiden selbst.
Was die ganze Sache aber eher noch schlimmer macht.


Quote14. Dezember 2009 13:08
Das Zögern und Verschleppen des BVerfG ist unentschuldbar
p_kater (mehr als 1000 Beiträge seit 29.07.04)

Wir haben es hier mit einer Technik zu tun deren _Wesen_ es ist alle
Menschen anlassunabhängig und dauerhaft überwachen zu können. Es ist
keine Frage dass es mit einer Demokratie nicht vereinbar ist alle
Bürger ohne das Vorliegen besonderer Gründe zu überwachen. Das Wissen
darum, rund um die Uhr unter Kontrolle zu stehen und wesentliche
Aspekte seines Lebens und insbesondere seiner sozialen Interaktion
überwacht und gespeichert zu wissen macht eine Verfassung obsolet,
die die Bürger als Souverän betrachtet. Trotzdem erlaubt das BVerfG
dies (wiederholt) erst mal "auf Probe" und verstösst gegen den vom
BVerfG selber postulierten Grundsatz der Datenvermeidung und
Datensparsamkeit, der im Wissen um die Missbrauchsmöglichkeiten
entwickelt wurde.
Wer wird mit den gespeicherten Bewegungsdaten der gesamten
Bevölkerung was genau machen wenn er einmal Zugriff erlangt? Alleine
diese Ungewissheit sollte schnellstens ein grundsätzliches Verbot
nicht nur rechtfertigen sondern erzwingen. Und was macht das BVerfG:
Es bastelt zusammen mit den potentiellen Missbrauchern an den Details
der Missbrauchmöglichkeiten herum und lässt grundsätzliche Aspekte
völlig ausser acht.
Als das BVerfG damals die Grundsätze zur Datensparsamkeit und
Datenvermeidung formulierte fühlte ich mich von diesem Gericht als
Bürger geschützt. Aber das waren andere Zeiten und anders besetzte
Senate. Die Richter damals sahen sich als Hüter der Verfassung, nicht
als Vollstrecker ihrer Arbeitgeber.
Es wäre ein Wunder wenn die jahrzehntelange Deformation aller Aspekte
einer freiheitlichen und sozialen Gesellschaft durch eine unfähige
und korrupte Politik das BVerfG ausgespart hätte. Und richtig: Wunder
gibt es nicht.

Quote14. Dezember 2009 13:44
Re: Das Zögern und Verschleppen des BVerfG ist unentschuldbar
Jordy (mehr als 1000 Beiträge seit 14.05.04)

Das Problem ist: wir haben keine Demokratie. Alles Beteiligten wissen
das, außer den Bürgern. Die glauben immernoch alles, was oft genug
wiederholt wird.

Und selbst wenn der Urteil gegen die Speicherung ausfällt, letztlich
mogeln sich die Politiker um das Urteil herum. Hauptsache man hat die
80000000 Terroristen gut im Griff.

Quote14. Dezember 2009 13:59
Re: Das Zögern und Verschleppen des BVerfG ist unentschuldbar
GeronimoMch (mehr als 1000 Beiträge seit 28.01.00)

Ich bin zwar auch mit dem Tempo des BVerfG unzufrieden, aber es als
Handlanger der Regierung hinzustellen ist Bullhsit.

Der letzte (von vielen) Beweisen: Die Entscheidung zum Vertrag von
Lissabon. Alles andere als Regierungsfreundlich.



Quote14. Dezember 2009 13:28
Ohne Vorratsdatenspeicherung werden wir alle STERBEN ! ! !
Überwachungsterror (457 Beiträge seit 14.11.08)

Fraglich ist wie sich die Menscheit ohne dieses Sicherheitsfeature
überhaupt soweit entwickeln konnte?

Bei all den Terror und der GEFAHR !!!

Und jetzt schluckt den Mist und haltet schön die Füße still !

...


Quote14. Dezember 2009 14:37
Komplettüberwachung
delopinions (mehr als 1000 Beiträge seit 30.09.08)

Warum nicht. Wenn ich mal an Altersdemenz leide, frage ich einfach
bei Vater Staat nach wie mein Leben so war.



Aus: "Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht" (14.12.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-vor-dem-Bundesverfassungsgericht-884970.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Aus einem heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichten Schreiben des Bundesbeauftragten für Datenschutz an das Bundesverfassungsgericht, geht hervor, dass Telekommunikationsanbieter bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ohne Rechtsgrundlage deutlich mehr Daten erheben und speichern als erlaubt (Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten, PDF: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bfdi_schreiben_2009-11-24_1-bvr-256-08.pdf) .

[...] Im Rahmen eines Evaluierungsprojekts der Artikel 29-Gruppe der EU-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde geprüft, inwieweit Datenschutzerfordernisse in Bezug auf die Art der gespeicherten Daten, Sicherheitsmaßnahmen, Prävention von Missbrauch sowie die Verpflichtungen aus Speicherfristen durch die Unternehmen erfüllt werden. Dazu beantworteten sechs repräsentative, deutsche Unternehmen die Fragebögen der Datenschützer und wurden auch vor Ort geprüft.

Das Ergebnis ist erschreckend, denn die betroffenen Unternehmen speichern deutlich mehr Daten als vom Gesetzgeber überhaupt gefordert: Illegal erfasst würden Informationen über die Nutzung von Internet-Zugängen, Handys, Internet-Hotspots, E-Mail und Telefonanschlüssen. Von Nutzern mobiler Internetzugänge würde gar der jeweilige Standort "lückenlos erfasst", so dass bei einem Anbieter das Bewegungsverhalten der Nutzer in den vergangenen sechs Monaten auf 15 Minuten genau "präzise nachzuverfolgen" sei.

Auch die technisch-organisatorischen Regeln zur Aufbewahrung und zum Zugriff auf die Daten lesen sich sehr beunruhigend: Viele Anbieter bewahrten die sensiblen Daten über Kontakte, Bewegungen und Internetnutzung weit länger als die vorgeschriebenen sechs Monate auf, teilweise bis zu einem Jahr. Bei einem Unternehmen sei sogar beabsichtigt gewesen, Auskunftsschreiben als "Handelsbriefe" bis zu 10 Jahre zu archivieren. Zugriffe auf die hochsensiblen Kommunikationsdaten würden oftmals nicht protokolliert und seien dadurch nicht nachvollziehbar. Bei einem Unternehmen waren Mitarbeiter mit Zugriff auf die Vorratsdaten gar in einem Großraumbüro mit anderen Kollegen untergebracht. Die richterlichen Zugriffserlaubnisse seien "recht häufig" mangelhaft und benannten keine der gesetzlichen Katalogstraftaten.

...

Quote#  Sthenes
Dez 14th, 2009 @ 12:58

Eine gute Zusammenfassung.
Was ich an dem Protokoll bedenklich finde ist, dass ~17% der Befragten die Vorratssdaten zusammen mit den Ueblichen speichern. Dass dabei der Standort teilweise exakt ueberpruefbar ist, erfuellt die "paranoia" vieler Internetnutzer und Bekannter von mir – 1984 ist nicht so weit gewesen.
Weiterhin wurden IP Zuordnungen ohne Rechtsgrundlage fuer Straftaten hinausgegeben, die keine Katalogstraftaten (Mord, Terrorismus, etc.) sind. Das wurde auch durch "Drohungen/direkte Bitten" der Sicherheitsbehoerden erreicht. Damit ist zusammenfassend festzustellen:
Es ist moeglich, den genauen Standort von Handynutzern festzustellen, wie auch das Abrufen dieser Informationen in Faellen bei denen schon die Aufloesung der IP illegal waere.

Was mich interessieren wuerde: In wievielen Faellen und fuer welche Straftaten wurden die Daten wirklich uebermittelt, wurden die Betroffenen darueber informiert? Vielleicht im Rahmen einer kleinen Anfrage.



Quote#  Simon
Dez 14th, 2009 @ 13:12

Die Provider und Co werden noch ganz gewaltig auf die Fresse fallen, nämlich spätestens dann wenn die Kunden merken wie sie verarscht werden und den Providern weglaufen.

Und auf einmal sind VDSL5000 mit Super-Duper-Bonus-Mega-Entertainment gar nicht mehr so gewollt. Zumindest bis die Kunden es wieder vergessen haben was die Provider so machen.

Also liebe CDU: Verbietet VPNs und SSH-Tunnel, sowie sämtliche Verschlüsselungen, ausserdem noch Server im Ausland usw. Ist doch höchst kriminell wenn man sich der VDS und der illegalen Datenerhebung entziehen will.


Quote#  Aurisa
Dez 14th, 2009 @ 14:56

Komisch... irgendwie überrascht mich das überhaupt nicht... mehr :(...


Quote#  dot tilde dot
Dez 14th, 2009 @ 16:24

die wikipedia erklärt recht gut, auf was sich das ungenannte unternehmen beruft:

http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsbrief

.~.





Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Anbieter speichern illegal weit mehr als erlaubt"
von florian um 11:08 am Montag, 14. Dezember 2009
Quelle: http://www.netzpolitik.org/2009/vorratsdatenspeicherung-anbietern-speichern-illegal-weit-mehr-als-erlaubt/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Warum hat EU die Überwachung und Speicherung von Telefon- und Internet-Daten beschlossen?

Auslöser war die Angst vor weiteren Terroranschlägen. So kamen Ermittler nach den Attentaten von London 2005 einem Verdächtigen durch die Anrufe auf seinem Handy auf die Spur. Um auch nachträglich herausfinden zu können, wer wann mit wem telefoniert oder sich wie oft ins Internet eingewählt hat, verlangten Innenpolitiker die Speicherung der Verbindungsdaten für Polizei und Staatsanwaltschaft. Schon kurz nach dem 11. September 2001 hatte sich der Rat der EU-Staats- und Regierungschefs für den Ausbau der Datenspeicherung ausgesprochen.
Wie kam es zur Speicherpflicht in Deutschland?

Auf Druck der Staats- und Regierungschefs stimmte das EU-Parlament für die nun gültige Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Diese EU-Vorgaben müssen von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. So verabschiedete der Bundestag am 9. November 2007 ein Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen, das die Große Koalition eingebracht hatte. Seit 1. Januar 2008 gilt in Deutschland die Speicherpflicht für Festnetz- und Handy-Gespräche sowie bei SMS-Kommunikation. Seit 2009 müssen auch Internetdaten erfasst werden.


Was genau wird gespeichert?

In erster Linie geht es um Verbindungsdaten, nicht um die Inhalte der Kommunikation: Wer hat sich mit welcher IP-Adresse ins Internet eingewählt? Wann wurde von welchem Apparat welche Telefonnummer angerufen? Von wo hat ein Mobilfunk-Teilnehmer telefoniert? Einige Datenschützer warnen aber, dass sich von dem einen sehr schnell auf das andere schließen lässt und sich bei SMS Verbindungsdaten und Inhalt der Nachricht aus technischen Gründen gar nicht trennen lassen. Die Speicherung der Internet-Verbindungsdaten wird erst ab 2009 verpflichtend. Die Daten dürfen laut Gesetz zur Verfolgung "erheblicher" oder "mittels Telekommunikation begangener" Straftaten verwendet werden.

Welche Daten werden erfasst?:
Festnetz, Mobil- und Internetelefonie: Beteiligte Telefonnummern, Dauer, Datum und Uhrzeit der Gespräche. Mobiltelefone: zusätzlich der Standort der Anrufer bei Gesprächsbeginn, die eindeutig dem Gerät zugeordnete IMSI-Nummer sowie SMS-Verbindungsdaten Internet: die dem Computer vom Internetprovider zugeteilte jeweilige IP-Adresse, der Anschluss, über den die Internet-Verbindung hergestellt wird, Dauer, Datum und Uhrzeit der Verbindung E-Mail: Adressen, Ein- und Ausgangsdaten der Kommunikationspartner (Daten aus dem E-Mail-Header) Die Inhalte der Kommunikation sollen nicht gespeichert werden.

[...]

Werden nicht nur Daten erfasst , die auch vorher schon gespeichert wurden?

Nein. Je nach Land galten in der EU sehr unterschiedliche nationale Regelungen. In Deutschland mussten Telekommunikationsanbieter vor der Einführung der Vorratsdatenspeicherung die Daten nach Beenden der Verbindung eigentlich unverzüglich löschen, es sei denn, Daten wurden zu Abrechnungszwecken benötigt. Dies führte in der Praxis dazu, dass deutsche Telefonanbieter einige Verbindungsdaten durchaus eine Zeit lang speicherten. Die Vorratsdatenspeicherung macht diese Ausnahme nun zur Pflicht. Andere Verbindungsdaten wurden aber bisher gar nicht gespeichert.


Wer unterstützt die Vorratsdatenspeicherung?

Auf EU-Ebene machte sich besonders Großbritannien für die Vorratsdatenspeicherung stark. Neben Innenpolitikern und Polizeivertretern sprachen sich auch Lobbyisten der Musikindustrie für die Vorratsdatenspeicherung aus: Sie hoffen, die Daten auch für die Verfolgung von Schwarzkopierern und Tauschbörsenbetreibern nutzen zu können. In Deutschland unterstützt neben Bundesinnen- und Bundesjustizministerium [Stand: 10.02.2009] zum Beispiel die Gewerkschaft der Polizei die Vorratsdatenspeicherung.

Was sagen die Kritiker?

Sie haben zwei Hauptargumente: Die 450 Millionen EU-Bürger dürften nicht durch eine generelle Speicherung ihrer Verbindungsdaten pauschal als Terroristen oder Kriminelle verdächtigt werden. Außerdem halten sie die Vorratsdatenspeicherung für unverhältnismäßig gegenüber einem relativ geringen Nutzen. Besonders kritische Gegner sehen in der Speicherung einen weiteren Schritt zum Überwachungsstaat. Die Verbindungsdaten reichten aus, um Bewegungs- und Interessenprofile der Kommunikationsteilnehmer zu erstellen.

Unzufrieden mit der Vorratsdatenspeicherung sind auch Provider und andere Internet-Firmen: Sie sehen durch den Aufwand für die Datenspeicherung deutlich höhere Kosten auf sich zukommen. Vertreter von Berufsverbänden wie Ärzten, Journalisten oder Anwälten kritisieren das Gesetz, da der Vertrauensschutz bei der Kommunikation mit Patienten, Informanten oder Mandanten ausgehöhlt werde.

Mehr als 34.000 Menschen haben gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung eine Massenklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" koordiniert. Auch Politiker von FDP, Grünen und der Partei Die Linke klagen.

Was passiert mit den erhobenen Daten?

Die Daten müssen von den Telekommunikationsunternehmen auf eigene Kosten gespeichert werden. Mit zwei einstweiligen Anordnungen im März und November 2008 schränkte das Bundesverfassungsgericht den Umgang aber entscheidend ein: Die Daten dürfen nur bei schwerwiegenden Straftaten wie Mord, Raub und Totschlag an Ermittler weitergeleitet werden und wenn Gefahr für Leib oder Leben droht oder die Sicherheit des Bundes gefährdet ist. Darüber hinaus beschränkten die Richter den Zugriff auf die Daten für den Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abwehrdienst und die Polizeibehörden in Bayern und Thüringen.

[...]

Was sagen die Gerichte?

Das Bundesverfassungsgericht muss weiterhin feststellen, ob das Gesetz insgesamt verfassungsgemäß ist. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, Datenschützer und Bürgerrechtler meinen hingegen: nein. Das Bundesverfassungsgericht könnte die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland generell für verfassungswidrig erklären oder Nachbesserungen verlangen.

Zuvor hatte das Gericht ein Urteil des Europäische Gerichtshof abgewartet. Dieser musste entscheiden, ob die zugrunde liegende EU-Richtlinie überhaupt rechtmäßig zustande gekommen war. Irland hatte dagegen geklagt und argumentiert, dass die Richtlinie über Binnenmarkt-Vorschriften eingeführt wurde, obwohl es um Terror- und Krimininalitätsbekämpfung gehe. Der Europäische Gerichtshof sah dies jedoch als gerichtfertigt an, da die Speicherpflicht vor allem die Telekommunikationsunternehmen beträfe. Zu Fragen von Datenschutz und Privatsphäre äußerte er sich nicht.


Welche Folgen hat die Speicherung in der Praxis?

Hier liegt vieles im Dunkeln. Die Telekommunikationsunternehmen und Internet-Provider meldeten bereits organisatorische und technische Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Wie oft und mit welchem Erfolg Ermittler auf Verbindungsdaten zugegriffen haben, ist unbekannt. Eine repräsentative Forsa-Umfrage - die nach dem Auffliegen der missbräuchlichen Nutzung von Verbindungsdaten durch Mitarbeiter der Deutschen Telekom durchgeführt wurde - ergab, dass fast jeder Bundesbürger die Datenspeicherung für einen zu großen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger hält und die Mehrheit sensible Gespräche am Telefon vermeiden würde. Allerdings hatte nur jeder dreizehnte Befragte bereits tatsächlich einmal wegen der Vorratsdatenspeicherung auf Telefon, Handy oder E-Mail verzichtet.

Gibt es eine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung?

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, empfiehlt die "Quick Freeze"-Methode: Statt generell Daten zu protokollieren, sollten die Ermittlungsbehörden die Möglichkeit haben, ab einem bestimmten Verdachtsmoment speichern zu lassen. So wird es schon bisher teilweise gemacht. Schaar verweist darauf, dass nach den Terroranschlägen von Madrid die vorhandenen Telefondaten zur Ermittlung von Verdächtigen ausgereicht hätten.


Zusammengestellt von Fiete Stegers




Aus: "EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung - Wer will was speichern und warum?" (10.02.2009)
Quelle: http://www.tagesschau.de/ausland/vorratsdatenspeicherung56.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] "Die unbeobachtete und unbeobachtbare Kommunikation ist für die Demokratie unerlässlich", erklärte gestern Meinhard Starostik, der Anwalt des AK Vorrat, der auch die Massenbeschwerde formuliert hat, die von fast 35.000 Bürgern unterstützt wurde. "Der Staat soll den Bürger schützen, aber er muss ihn auch respektieren und darf ihn nicht ohne jeden Anlass wie einen potenziellen Straftäter behandeln", sagte Burkhard Hirsch.

Hirsch warnte vor einem "Dammbruch". Bald könnte auch der Kauf von Flug- und Bahntickets zwangsgespeichert werden, und die Mautdaten auf der Autobahn würden ebenso dauerhaft aufbewahrt wie Videoaufnahmen in Geschäften und auf Straßen. Hirsch gingen die Beispiele nicht aus, von der Ausleihe von Büchern bis zum Absenden von Briefen - alles könnte künftig vorratsgespeichert werden, um eventuelle Ermittlungen der Polizei zu erleichtern.

Dagegen hatte die Bundesregierung gestern einen schweren Stand. Für die eigentlich zuständige Justizministerin sprach ihre Staatssekretärin Birgit Grundmann. Doch diese wünschte sich nur neue "Erkenntnisse" und verteidigte die Vorratsdatenspeicherung mit keinem Wort. Damit stand der junge Berliner Rechtsprofessor Christoph Möllers als Vertreter der Regierung letztlich allein gegen drei Klägergruppen und die Mehrzahl der Sachverständigen.

"Der Regierung geht es nicht um eine flächendeckende Überwachung der Bevölkerung", argumentierte Möllers, sie wolle nur sicherstellen, dass Verbindungsdaten, die im Zeitalter der Flatratetarife nicht mehr zu Abrechnungszwecken gespeichert werden, der Polizei weiter zur Verfügung stehen. Entscheidend sei, dass nur im Verdachts- und Gefahrenfall auf die Daten zugegriffen wird.

Möllers erinnerte daran, dass Karlsruhe die Nutzung von Verbindungsdaten durch die Polizei bereits für verfassungskonform erklärt hat.

Peter Schaar, der Bundsesdatenschutzbeauftragte, kritisierte dies schon im Ansatz. "Wenn Daten nicht mehr gespeichert werden, ist das aus Sicht des Datenschutzes gut und sollte kein Anlass sein, nach einem Ersatz zu suchen." Constanze Kurz vom Chaos Computer Club erinnerte daran, dass die Positionsdaten von Mobiltelefonen noch nie zu Abrechnungszwecken gespeichert wurden. "Wer ein Handy mit sich führt, trägt damit stets eine Ortungswanze in der Tasche."

Auf der Richterbank war zunächst keine klare Tendenz erkennbar. Die Sozialdemokratin Christine Hohmann-Dennhardt fragte mehrfach, ob es für den Gesetzgeber überhaupt eine Grenze gebe, ab wann eine Vorratsdatenspeicherung unzulässig werde – und erhielt keine Antwort. Dagegen wollte der liberal-konservative Richter Michael Eichberger wissen, ob es denn nach zwei Jahren Vorratsdatenspeicherung nachweisbare Einschüchterungseffekte in der Bevölkerung gebe. Burkhard Hirsch konnte nur mit der Gegenfrage antworten, ob die Menschen überhaupt ausreichend darüber informiert seien.

Die Richter des Ersten Senats müssen nun entscheiden, ob die Speicherung grundsätzlich zulässig ist, wobei es allerdings europarechtliche Verwicklungen gibt. Außerdem werden sie prüfen, welche Behörden auf die Daten zugreifen können, ob die Daten bei den Providern sicher vor Missbrauch sind und ob die Telefon- und Internetfirmen für ihre Investitionskosten zu entschädigen sind. Das Urteil wird erst in einigen Monaten verkündet.

Quote

16.12.2009 07:25 Uhr:
Von Müllers Meinung:

Mal davon abgesehen sollte der Staat auch nicht jederzeit wissen können, wo ein Bürger sich wann aufhält, was mit den RFID-bestückten neuen Ausweiskarten im nächsten Jahr definitiv möglich wird...

Aber die sind ja sooooo praktisch weil viel kleiner nicht wahr, Herr De Maiziére




Aus: "Vorratsdatenspeicherung - Warnung vor einem Dammbruch" VON CHRISTIAN RATH (16.12.2009)
Quelle: http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/warnung-vor-einem-dammbruch/


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Quote[...] Seit 2008 ist in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Emailadressen sowie Telefon- und Handydaten werden seitdem gespeichert. Wird deswegen weniger telefoniert? Äußern sich die Kommunikationsteilnehmer jetzt vorsichtiger als vorher? Oder hat die Speicherung kein Verhalten auf das Kommunikationsverhalten? Das sind Fragen, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf wissenschaftlicher Grundlage erforschen will. Daher hat er einen Aufruf gestartet, um Wissenschaftler zu suchen, die ein solches Forschungsprojekt starten.

Bisher gibt es bisher sehr unterschiedliche Signale in dieser Frage. So erklärten in einer im Mai 2008 im Auftrag des Deutschen Journalisten-Verbandes erstellten Forsa-Umfrage 91 % der befragten Journalisten, dass sie ihr Kommunikationsverhalten auch nach der Datenspeicherung nicht geändert haben.

Allerdings erklärte die Mehrheit der Befragten, sie würden wegen der Vorratsdatenspeicherung davon absehen, per Telefon, Email oder Handy Kontakt zu einer Eheberatungsstelle, einem Psychotherapeuten oder einer Drogenberatungsstelle aufzunehmen, wenn sie deren Rat benötigten. Daraus schloss Patrick Beyer vom AK Vorrat, dass die Konsequenzen der Speicherung lebensgefährlich sein können, wenn ein notwendiger Anruf bei einer solchen Einrichtung unterbleibt.

Im Juni 2006 kam ein Forschungsprojekt der Universität Newcastle zu dem Ergebnis, dass schon ein Poster, auf dem ein Auge als Symbol der Überwachung abgebildet ist, Einfluss auf das Kommunikationsverhalten hat.

...

Quote26. Januar 2010 10:04
Im Hinterkopf schwirrt der Gedanke mit
Jeropac (mehr als 1000 Beiträge seit 30.10.01)

Das ist ja eben der Haken an der Sache.


Quote26. Januar 2010 08:55
91 % der befragten Journalisten
Taleteller (mehr als 1000 Beiträge seit 31.07.07)

Kunststück, das dürfte genau die überwältigende Mehrheit an
"Journalisten" sein deren Recherche-Arbeit darin besteht DPA und
Pressemeldungen abzutippen und ein zwei Sätze zu ändern damit es
nicht so sehr auffällt. Die haben auch mit VDS nichts zu befürchten,
so lange sie sich an die "Regeln" halten.

Gäbe es hierzulande noch einen Mainstream unabhängiger Medien hätten
wir diese Zustände gar nicht.



Aus: "Datenüberwachung und Kommunikationsverhalten" Peter Nowak (26.01.2010)
Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/6/146966


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Schweden wegen der Nichtumsetzung der EU-Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten verurteilt. In einem am Donnerstag ergangenen Urteil (Az. C-185/09) haben die Richter in Luxemburg das skandinavische Land der Verletzung des EU-Vertrags für schuldig befunden. Geklagt hatte die EU-Kommission, die über die nationalen Implementierungen der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren wacht. Die schwedische Regierung kam vergleichsweise glimpflich davon: Sie muss lediglich die Gerichtskosten tragen. Von einer möglichen Geldbuße für jeden Tag des andauernden Rechtsverstoßes sah der EuGH ab.

Ein Ende des "Ungehorsams" ist bei der vom Erfolg der Piratenpartei aufgeschreckten schwedischen Regierung nicht abzusehen. Justizministerin Beatrice Ask erklärte laut einem Bericht der "taz", dass sie trotz des Urteils keinen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen werde. Die Regierung habe ihre Meinungsbildung nicht abgeschlossen, ob die Richtlinie die Privatsphäre einzelner Bürger verletze und damit einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Grundrechte und die europäische Menschenrechtskonvention darstelle. Zuvor hatte bereits die designierte schwedische Innenkommissarin, Cecilia Malmström, angekündigt, dass sie die Vereinbarkeit der Direktive mit dem übrigen Gemeinschaftsrecht prüfen wolle.

In den USA hat FBI-Direktor Robert Mueller unterdessen erneut die Einführung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. Bei einem Arbeitsgruppentreffen habe er gefordert, dass Provider "Herkunft- und Zielinformationen" von Internetnutzern zwei Jahre lang aufbewahren, meldet der Nachrichtendienst CNet. Zudem habe sich das FBI dafür stark gemacht, Angaben über besuchte Webseiten zu erfassen. Greg Motta, Leiter der Abteilung "Digitale Beweissicherung" beim FBI, habe aber betont, dass es allein um Verbindungs- und nicht um Inhaltsdaten gehe. Die Verbindungsinformationen seien nötig, um  Strafverfolgung auch im Internetzeitalter gewährleisten zu können.

In den USA gibt es laut Motta bereits seit 1986 eine Auflage für Telekommunikationsfirmen, zumindest die Verbindungsdaten bei kostenpflichtigen Gesprächen 18 Monate lang aufzubewahren. Eingeschlossen in diese auch für die Abrechnung erforderlichen Informationen seien Angaben über den Namen, die Adresse und die Telefonnummer eines Anrufers, die Zielnummer sowie das Datum, die Zeit und die Dauer der Verbindung. Für eine Ausdehnung dieser Vorschrift auf eine allgemeine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung hat das FBI laut einer Umfrage die Unterstützung weiterer Polizei- und Sicherheitsbehörden. (Stefan Krempl) / (akr)

QuoteKiwisauce, 6. Februar 2010 21:20
Alter Schwede, Hut ab! (kwT)



Aus: "Schweden widersetzt sich der Vorratsdatenspeicherung" (06.02.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schweden-widersetzt-sich-der-Vorratsdatenspeicherung-923756.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Sechs Monate sind eine lange Zeit. Die meisten Freunde, Verwandten, Geschäftspartner und Bekannten kontaktieren wir in dieser Frist wenigstens einmal. Mit Menschen, die in unserem Leben wichtig sind, kommunizieren wir innerhalb eines halben Jahres gar Hunderte Male. Dieses Verhalten liefert einem Auswertungsalgorithmus erste Anhaltspunkte, um unser Leben digital zu rekonstruieren. Die Art und Weise, wie aus algorithmischer Sicht Telefonkontakte verarbeitet werden, kann man sich graphisch als ein Spinnennetz vorstellen, in dem die einzelnen Personen, Firmen oder Anschlüsse die Knotenpunkte sind.

Die Fäden im Spinnennetz sind Pfeile, welche die Kommunikationsrichtung zwischen den Knoten aufzeigen. Im nächsten Schritt wird die Anzahl der Anrufe, E-Mails und SMS gezählt, die zwischen der Zielperson und jedem einzelnen Kommunikationspartner ausgetauscht wird. Je häufiger der Kontakt, desto breiter die Spinnenfäden. Die sogenannte Gewichtung der Kontakte, abhängig vom Auswertungszweck, offenbart weitere Einsichten. Jemand, mit dem man nachts um drei eine Stunde lang telefoniert, ist vielleicht interessanter als jemand, mit dem man primär zu Geschäftszeiten kurze Telefonate und E-Mails austauscht. Andere Gewichtungskriterien können Orte oder Zeiträume sein. Es entsteht ein anschauliches soziales Bild, mit wem eine Zielperson wie eng verbunden ist.

Als Nächstes kommt die Ausweitung. Dazu werden die Verkehrsdaten des letzten halben Jahres von allen Personen, mit denen wir in Verbindung stehen, oder mindestens derer, die aus der ersten Auswertungsphase interessant erscheinen, abgefragt. In der Regel ist die Ausweitung mehrstufig: Mit wem unsere Freunde reden und mit wem die Freunde unserer Freunde und wiederum deren Freunde kommunizieren, alles fließt in das große Spinnennetz. Die Menge an Daten vervielfacht sich exponentiell und mit ihr die Tiefe der Erkenntnisse, die gewonnen werden können. Die Algorithmen der Analysesoftware korrelieren alle Daten miteinander. Sie markieren für jedes Telefonat die entsprechenden Spinnenfäden kräftiger und wenden die Gewichtungskriterien an. Sämtliche Beziehungsnetzwerke werden sichtbar.

Aus den Kommunikationsbeziehungen lassen sich nun weitreichende Schlüsse ziehen. Menschen, die oft und häufig mit vielen anderen telefonieren, haben in der Regel eine aktivere soziale Rolle als solche, die nur gelegentlich zum Hörer greifen. Viele intensive Kontakte weisen auf eine zentrale Rolle im sozialen Gefüge. Hierarchische Strukturen, wie zum Beispiel in politischen Parteien, werden leicht erkennbar.

Nehmen wir etwa Gruppen von Milchbauern, Atom- oder Windkraftgegnern, die ihre Proteste organisieren. Sie bestehen aus Anführern und Sprechern, aus fleißigen Aktivisten und vielen Mitläufern. Eine Analyse der Verkehrsdaten, ausgehend von einigen bekannten Vorreitern und einem signifikanten Ereignis, wird über die Ausweitung des auszuwertenden Personenkreises die gesamte Gruppenstruktur offenlegen. Es wird problemlos möglich, die Kernpersonen zu identifizieren, tatsächliche Informationshierarchien zu erkennen und herauszufinden, wer wirklich wichtig für den Erfolg der Gruppe ist. Oft sind es nicht die Megaphonträger, die den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg einer politischen Aktion ausmachen, sondern die Logistiker, Vordenker und Organisatoren.

Wie der typische Informationsfluss innerhalb eines sozialen Gefüges abläuft, lässt sich automatisiert an der zeitlichen Abfolge von Gesprächen ersehen. Üblich ist dazu die Auswahl einer Nachricht oder eines Ereignisses, das für viele der Erfassten von Interesse ist. Wie bei einem Stein, der in einen stillen Teich geworfen wird, schaut man zu, wie die Informationswellen ihren Weg nehmen. Eine Verfügung etwa, die eine Demonstration untersagt, wird dazu führen, dass es hektische Telefonate und SMS zwischen den Milchbauernprotestlern gibt. Durch algorithmische Auswertung, wer zuerst mit wem telefoniert, wer mit den meisten anderen spricht und wie schnell und wohin sich die schlechte Nachricht verbreitet, wird die Macht- und Informationsstruktur der Gruppe auf Knopfdruck offenbart. Auch ohne Kenntnis der Gesprächs- oder Nachrichteninhalte - die nur durch Hineinhören zu erlangen wäre - lässt sich allein aus dem zeitlichen Kontext und der Reihenfolge des Kommunikationsflusses eine hohe Informationsgüte extrahieren, nahezu vollautomatisch.

Die Abbildung menschlichen Verhaltens in den Datenspuren ist mittlerweile genügend erforscht und analysiert, so dass sich auch in großen Mengen von Verkehrsdaten typische Muster auffinden lassen. Selbst für Privatschnüffler erschwingliche Analysesoftware ist in der Lage, Kommunikationsmuster automatisiert in Verbindungsdaten tausender Teilnehmer zu erkennen. In den Datenskandalen von Telekom, Deutscher Bank und anderen Großkonzernen ging es genau um diese Verkehrsdatenanalysen durch zwielichtige Dienstleister. Dabei werden, je nach Datenverfügbarkeit, nicht nur Telefonverbindungen, E-Mails und SMS ausgewertet, sondern auch Kommunikation über soziale Netzwerke.

[...] Die nächste Analysestufe integriert den Ort zum Zeitpunkt der Kommunikation in das Gesamtbild. Mobiltelefone hinterlassen bei jeder Verbindungsaufnahme, egal ob ankommend oder abgehend, ob Anruf, SMS oder E-Mail, ihre geographische Position in den Verkehrsdaten. Auch Festnetz- und DSL-Anschlüsse daheim und im Büro haben einen Ort. Kombiniert man diese Örtlichkeiten mit den Verkehrsdaten, lässt sich oft der Inhalt eines Gespräches automatisiert erschließen, ohne es tatsächlich abzuhören. Ein einfaches Beispiel ist eine Abfolge von Anrufen bei drei Mobilnummern, danach bei einem Anschluss, der als Restaurant im Telefonbuch geführt wird, gefolgt von einigen SMS an die zuerst angewählten Mobilnummern. Wenn sich dann später die Mobiltelefone in Funkzellen in der Nähe der Restaurant-adresse aufhalten, lässt sich sogar algorithmisch und ohne menschliches Zutun ein gemeinsamer Restaurantbesuch ableiten. Anstelle des Restaurants ließe sich auch ein einschlägiges Etablissement oder etwa ein Notar setzen.

Die Genauigkeit der Standortbestimmung wächst mit der Fortentwicklung der Technik, die Funkzellen werden kleiner. Dadurch kann die Position der Mobiltelefone präziser erfasst werden. Zudem nimmt die Kommunikationsdichte exorbitant zu. Jede SMS, jedes Telefonat, jede E-Mail entspricht einem gespeicherten Aufenthaltsort: Datenpunkte auf der Landkarte. Je mehr wir kommunizieren, desto dichter wird das Spinnennetz der Datenspuren. Und wenn sich jemand als nicht hinreichend geschwätzig erweist, kann mit Tricks wie der sogenannten ,,Stillen SMS" nachgeholfen werden. Da auch beim Empfang jeder SMS eine Position verzeichnet wird, genügt es, eine solche stille Nachricht zu schicken. Der Mobiltelefonbesitzer bemerkt davon nichts, sein Aufenthaltsort zum Zeitpunkt des Em-pfangs der ,,Stillen SMS" wird trotzdem in den Verkehrsdaten gespeichert. Das Mobiltelefon wird zur Ortungswanze.

[...] Mit über einen längeren Zeitraum gesammelten und analysierten Daten lässt sich ein genaues Modell des normalen alltäglichen Lebens einer Person, einer Gruppe oder auch einer großen Menschenmenge errechnen. Wir sind in unser Individualität sehr viel vorhersehbarer als uns bewusst ist. Der normale Bewegungsradius und die übliche Häufigkeit, Dauer, Uhrzeit von Anrufen und ihren Zielrufnummern lässt sich mathematisch abbilden. Man kann sich das Normalitäts-Modell als eine von einem Algorithmus berechnete Wolke aus Datenpunkten vorstellen, die eine bestimmte Größe, Form und Farbe hat. Wenn etwas Außergewöhnliches passiert, wir also von den gewohnten Bewegungs- und Kommunikationsmustern abweichen oder plötzlich mit neuen Menschen intensive Kontakte pflegen, verändert sich die Datenwolke. Abweichungen von bisher als Normalität erkannten Mustern automatisch zu erkennen, ist eine seit Jahrzehnten perfektionierte Technik, man nennt sie Anomalieerkennung.

Kreditkartengesellschaften verwenden sie seit langem, um Betrug zu erkennen. Wer sonst immer in Mittelfranken mit seiner Karte tankt und zweimal im Jahr standardkonformen Urlaub macht, wird nicht plötzlich in Honkong mehrere Plasmafernseher kaufen. Die algorithmische Erkennung von Abweichungen vom Alltag lässt sich aber auch hervorragend einsetzen, um plötzlich aufkeimende politische Aktivität, neue Beziehungen oder kompromittierende Laster automatisch zu erkennen. Auch hier gilt, dass die Software nur gut genug sein muss, um die Aufmerksamkeit eines menschlichen Analysten anzustoßen.

Die entstandenen Möglichkeiten der detaillierten automatisierten Ausforschung, von politischer Willensbildung bis zu privatesten Aktivitäten, werfen grundlegende Fragen auf. Es gilt für uns alle, über das Prinzip des Umgangs mit derartig brisanten Daten zu entscheiden. Sind die Risiken, die sich durch Zusammenführung und Analyse, Profilerstellung und Normalitätsabgleich, aber auch durch die Gefahr eines Datenverlustes ergeben, nicht schon so groß, dass besser gleich auf die Speicherung verzichtet werden sollte? Niemand kann angesichts der Datenskandale der letzten Jahre noch guten Gewissens behaupten, dass heikle Datensammlungen immer sicher verwahrt werden.

...

Die Entscheidung zwischen ,,alles speichern und den Zugang regulieren" und ,,so wenig wie möglich speichern" ist eine grundlegende. Die Geschwindigkeit und Vehemenz, mit der nach dem 11. September die unsere Gesellschaft konstituierenden Grundfesten des Rechts im Namen der Sicherheit in Frage gestellt wurden, hinterlassen erhebliche Zweifel daran, dass eine reine Beschränkung des Zugangs zu den Vorratsdaten auf Dauer ausreichend sein wird. Ist blindes Vertrauen in die Institutionen noch selbstverständlich? Können wir uns, die Frage muss gestattet sein, darauf verlassen, dass der heutige freundliche Rechtsstaat von nebenan nicht unter dem Druck kommender realer oder imaginärer Bedrohungen zu einem repressiven Präventionsstaat wird? Es gibt ein deutliches Warnzeichen: Die technischen Abfrageschnittstellen für die Verkehrsdaten sind auf automatisierte Massenabfertigung ausgelegt, so wie es für eine schnelle Ausweitung und massenhafte Analyse notwendig ist. Im digitalisierten Ablauf sind rechtliche Schranken nur noch als störender Sonderfall vorgesehen, die im Notfall mit einer kleinen Änderung am Programm wegrationalisiert werden können.

Auch wenn sich das Verfassungsgericht zu einer signifikanten Kappung der Speicherung der Verkehrsdaten durchringen kann, steht es vor der schweren Aufgabe, zu definieren, was die Kriterien und Grenzen sind, nach denen eine Auswertung von ohne Anlass gespeicherten Verkehrs- und anderen Daten grundrechtskonform stattfinden darf. Letztlich wird es die Frage beantworten müssen, welchen Schutz das Individuum vor den Dämonen der technischen Machbarkeit im Digitalzeitalter hat.

Frank Rieger ist Sprecher des Chaos Computer Clubs und technischer Geschäftsführer einer Firma für Kommunikationssicherheit. Im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts hat er ein Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung verfasst.

QuoteKlasse Artikel und bravo FAZ!  [59]
Hendrik Glabauke (adiummy)

Ich kenne das Gutachten des CCC und bin in sofern nicht von der Qualität der Analyse von Frank Rieger überrascht. Aber ich muss konstatieren, dass ich sehr erfreut über die FAZ bin, die fast als einzige Tageszeitung endlich die Tragweite der Digitalisierung begreift und in einem entsprechendem Ausmaß würdigt. Sowohl die Politik als auch weite Teile der Medienlandschaft stolpern ahnungslos durch durch die digitale Revolution, deren Takt längst in Übersee vorgegeben wird, begreifen nicht im Ansatz das Gefährdungspotential der Vorratsdatenspeicherung und schieben entsprechende Artikel gerne in die Nerdecke ("Technik", "Netzwelt",...) ab. Es ist wohl Frank Schirrmacher zu verdanken, dass vermeintliche Technikthemen (in Wahrheit sind es absolut essentielle gesellschaftspolitische Fragestellungen, die damit verknüpft sind) endlich den verdienten Stellenwert bekommen. Vorratsdatenspeicherung, Providerhaftung, Internetsperren, Netzneutralität, biometrische Massenerfassung, Deep Packet Inspection.... Die Schlachtfelder der nahen Zukunft sind schon abgesteckt, überlassen wir sie nicht denen, die uns nichts gutes wollen.


...


Aus: "Vorratsdatenspeicherung - Du kannst dich nicht mehr verstecken" Von Frank Rieger (22. Februar 2010)
Quelle: http://www.faz.net/s/RubF3CE08B362D244869BE7984590CB6AC1/Doc~E2DB28F0A1D814E61BD8AE675DE76A85F~ATpl~Ecommon~Scontent.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Kurz vor dem mit Spannung erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung am kommenden Dienstag habe die neue EU-Justizkommissarin Viviane Reding angekündigt, die zugrunde liegende EU-Richtlinie grundlegend zu überprüfen, berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Sie werde sich für das "richtige Gleichgewicht" zwischen der Terrorismusbekämpfung und der Achtung der Privatsphäre einsetzen und die Richtlinie "noch in diesem Jahr auf den Prüfstand stellen", so die neue Vizepräsidentin der EU-Kommission.

Reding sehe die bislang geltende Vorgabe kritisch, nach der die Kommunikations-Verbindungsdaten aller Bürger ohne jeden Verdacht von den Anbietern für mindestens sechs Monate gespeichert werden müssen: "Die Vorratsdatenspeicherung kann jedermanns Grundrecht auf Privatsphäre einschränken." Es müsse "gewährleistet werden", dass die Vorratsdatenspeicherung mit der seit Dezember verbindlichen EU-Grundrechtecharta "vereinbar" sei. Konkret werde sie "untersuchen, inwiefern die Speicherung verschiedenster Datensätze notwendig ist, ob die Speicherzeit für Daten angemessen ist und ob nicht weniger aufdringliche Maßnahmen dem gleichen Ziel dienen könnten", so die EU-Kommissarin.

Unterdessen hat der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, gegenüber der Nachrichtenagentur dpa für den Dienstag ein "Grundsatzurteil zu der Massenspeicherung von Telefon und E-Mail-Verbindungsdaten" angekündigt und damit die Spannung weiter erhöht. Dieses Urteil werde in ganz Europa Beachtung finden, erklärte er. (hob)

Quote27. Februar 2010 15:05
Dynamische Rechtsauffassung
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

Komisch, wie ein und dasselbe Vorhaben sowohl als 'alternativlos' als
auch als 'kritisch' betrachtet werden kann.
Ich denke, wir sind alle in großer Gefahr?





Aus: "EU will Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung neu prüfen" (27.02.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-will-Pflicht-zur-Vorratsdatenspeicherung-neu-pruefen-942207.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] das Karlsruher Rechenzentrum der 1&1 Internet AG, einer der größten Internetprovider Deutschlands ...

[...] In einem der Serverräume fällt ein etwa ein Meter breiter und mannshoher schwarzer Schrank auf. Er sieht aus wie ein Kaffeeautomat. In dem Schrank steckt ein Festplattenroboter mit einer Speicherkapazität von 30 Terabyte - das Spezialsystem für die Vorratsdatenspeicherung. Es kostete 1,2 Millionen Euro. Wer wem E-Mails schickt, wer wen anruft und welcher DSL-Kunde sich wann beim Provider anmeldet - all das hält diese schwarze Maschine sechs Monate lang fest. Der Provider ist dazu verpflichtet. In einem anderen Raum steht ein grauer, abgeschlossener Metallschrank mit einer Milchglastür. Er dient der Telekommunikationsüberwachung. Mit einer richterlichen Genehmigung kann die Polizei einen Provider anweisen, E-Mails oder Telefongespräche von Verdächtigen aufzuzeichnen. ,,Horchposten" oder ,,Stille Post" nennen die 1&1-Techniker diese Anlage. Bedient werden darf sie nur von vier Mitarbeitern. Sie und ihre Familien wurden vom Verfassungsschutz überprüft. Alle Daten werden verschlüsselt ,,ausgeleitet" und an die Polizei übermittelt.

[...] Ein paar Türen weiter kümmert sich das Behördenteam um die Verfolgung von Rechtsverletzungen und Anfragen der Strafverfolgungsbehörden. Aber nur selten geht es tatsächlich um Straftaten. ,,Bei 80 Prozent der abgefragten Nutzerkennungen wollen Urheber einzelne Internetsurfer zivilrechtlich in Anspruch nehmen", sagt Lorenz Kappei, Justitiar und Leiter des Behördenteams. Dann verlangen die Anwälte der Musikindustrie mit einer richterlichen Anordnung Auskunft über die Inhaber einer bestimmten IP-Adresse, des Kennzeichens eines Rechners im Netz, und die acht Mitarbeiter des Behördenteams müssen prüfen, ob sie die Daten herausgeben. Das ist oft gar nicht so einfach, denn zu dem recht neuen Anspruch auf Auskunft gibt es noch wenig und vor allem widersprüchliche Rechtsprechung. Urheber haben seit September 2008 einen Auskunftsanspruch gegenüber den Providern, aber nur, wenn ihre Rechte ,,in gewerblichem Ausmaß" verletzt worden sind, was die Gerichte unterschiedlich auslegen. ,,Die Anfragen haben seitdem überhandgenommen", sagt Kappei. ,,Wir wurden zum Hilfssheriff der Musikindustrie gemacht."

Unklare Rechtslage - das gilt auch für die Frage, wie die sogenannten Logfiles einzustufen sind. Das sind Daten, die beim Betrieb der Webserver im Auftrag des Kunden anfallen. Aus ihnen ergibt sich etwa, welcher Rechner wie oft und zu welcher Zeit auf bestimmte Inhalte einer Website zugegriffen hat. Mit den Daten lässt sich recht genau verfolgen, wer ein Webangebot wie nutzt, es sind begehrte Informationen für Web-Anbieter, und selbst einige Bundesbehörden nutzen sie. Allerdings halten Datenschützer und das Bundesjustizministerium die Speicherung der IP-Adressen für rechtswidrig. ,,Wir sitzen zwischen allen Stühlen", sagt Lorenz Kappei. ,,Geben wir die Daten raus, beschweren sich die Datenschützer. Tun wir's nicht, machen uns die Kunden Druck, die Statistiken über die Nutzung ihrer Website verlangen." Im Januar ist 1&1 dazu übergegangen, die letzten Ziffern der IP-Adresse aus Datenschutzgründen abzuschneiden, wodurch auch die Auswertungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Nicht alle Webhosting-Kunden sind damit einverstanden.

Die Provider ärgert, dass die Regierungen ihnen immer mehr Aufgaben auflasten, ohne sie dafür zu entschädigen. Auch für die Internetsperren gegen Kinderpornographie mussten sie eigens eine Infrastruktur aufbauen, um die Sperrwünsche des Bundeskriminalamts erfüllen zu können. Als das System fertig war, hatte es sich die Regierung anders überlegt und rückte von den Sperren wieder ab. Die Provider blieben auf ihren Investitionskosten sitzen.

Schon kommt die Rundfunkkommission der Länder mit neuen Forderungen: Im Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags sollen Internetzugangsanbieter, die fremde Daten nur durchleiten, ohne sie anzuschauen, mit Inhalte-Anbietern auf eine Stufe gestellt werden. Damit könnten auch Zugangsanbieter haftbar gemacht werden für Informationen, die Dritte ins Internet einspeisen. Im Ergebnis würden die Provider in eine inhaltliche Überwachung aller Datenströme gezwungen, befürchtet Saskia Franz, Justitiarin bei 1&1. ,,Das könnte zu einem Paradigmenwechsel führen, der die freie Kommunikation im Internet in Frage stellt." Aber in Karlsruhe weiß man die sogenannte Internetgemeinde auf seiner Seite. Mit deren Hilfe wurde schon die frühere Familienministerin Ursula von der Leyen zu Boden gerungen. Sie heißt in dieser Gemeinde nur noch ,,Zensursula". Das hat in der Politik noch niemand vergessen.




Aus: "Die Herren der Terabyte" Von Stefan Tomik, Karlsruhe (01. März 2010)
Quelle: http://www.faz.net/s/RubCC801D08D34145F4A46F9638F4147CFF/Doc~E7B0FFC06F0E9494899ED01382298BBA9~ATpl~Ecommon~Scontent.html


Textaris(txt*bot)

#242
Leitsätze - zum Urteil des Ersten Senats vom 2. März 2010
Verkündet am 2. März 2010
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html

-.-

Quote[...] Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.

[Update: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.

Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber "um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.]

[2. Update: Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften der Paragraphen 113 a und b TKG sowie 100 g Abs. 1 Satz 1 StPO im Hinblick auf die Erfassung von Verkehrsdaten insgesamt für nichtig erklärt. Das Gericht präzisiert dies in einer Pressemitteilung noch: "Demzufolge können die Vorschriften auch nicht in eingeschränktem Umfang übergangsweise weiter angewendet werden, sondern verbleibt es bei der gesetzlichen Regelfolge der Nichtigerklärung." Für die Speicherung der Vorratsdaten fehlt damit eine gesetzliche Grundlage, die Speicherung ist also einzustellen, die erhobenen Daten unverzüglich zu löschen.]

...

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, hatte vor der Urteilsverkündung im ARD-"Morgenmagazin betont: "Es geht nicht um Übermut des Gesetzgebers, der Bürgerrechte einschränken will. Die Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen wird heute immer stärker zur Begehung und Planung von Straftaten genutzt." Der FDP-Innenexperte Hirsch sagte im Bayerischen Rundfunk: "Ich bin der festen Überzeugung, dass die jetzige Regelung verfassungswidrig ist und ich glaube, dass das Verfassungsgericht auch so entscheiden wird." Dem Radiosender NDR Info sagte Hirsch: "Ich denke, dass der Staat jetzt schon die Möglichkeit hat, die Verbindungsdaten dann nachzuforschen und zu prüfen, wenn er gegen einen Bürger einen konkreten Verdacht hat."

...

(anw)

Quote2. März 2010 10:25
Ich möchte einfach mal Danke sagen
Gonzilein (881 Beiträge seit 28.04.06)

an alle, die sich dafür stark gemacht haben!!

MfG

Gonzi


Quote2. März 2010 10:19
Ein guter Tag für den Rechtsstaat
Tomtar (69 Beiträge seit 28.01.07)

Ein schlechter Tag für CDU, CSU und SPD.


Quote2. März 2010 10:20
In einem Punkt hat Herr Bosbach recht:
DerExperte (mehr als 1000 Beiträge seit 12.02.02)

"Übermut des Gesetzgebers" steckte nicht dahinter.

Sondern eine LMAA-Haltung gegenüber dem Grundgesetz.

mfg.de


Quote2. März 2010 10:27
Und los gehts. Die namentliche Abstimmung:
exil (mehr als 1000 Beiträge seit 31.12.02)

...

> http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/16wp/20071109_teleueberwach.pdf


Quote2. März 2010 10:36
Ein Wermutstropfen...
StephW (93 Beiträge seit 04.11.04)

Schade... Solche Hetzer wie die Herren Bosbach und Wiefelspütz werden
lediglich den einen Satz vernommen haben: "Zwar ist eine
Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein
schlechthin verfassungswidrig." Das wird wieder einmal so umgedeutet
werden, daß die VDS vollkommen in Ordnung sei...
Die Hürden für die Speicherung und die schallende Orfeige
(Nichtigkeit der gesetze!!! So etwas gibt es nahezu nie!) für den
Gesetzgeber, werden diese Leute niemals bemerken. Diese Leute merken
ohnehin keine Einschläge mehr...
Was ich allerdings hervorragend finde, ist die Tatsache, daß das
Verfassungsgericht so hohe Anforderungen an die Datenspeicherung
(Verschlüsseling, Sicherung der Daten, ganz enge Grenzen hinsichtlich
des Verfahrens und der materiellen Vorraussetzungen für den Abruf der
Daten, usw usf...) zu setzen. Das macht eine VDS nahezu unmöglich,
denn ALLE vorgebrachten Argumente sind hier aufgegriffen worden.

Einfach großartig...

Was mich ebenfalls sehr positiv stimmt, ist die Tatsache, daß der
erste Senat des Verfassungsgerichts sich einen feuchten Schmutz um
das Europarecht gekümmert hat. Dies wird nämlich noch in einem
gesonderten Verfahren entschieden... Insofern ist dieses Urteil nicht
politisch angreifbar, weil der Senat etwa seine Grenzen überschritten
hätte.

Wie gesagt: Es ist nur schade, daß die unverbesserlichen Terroristen
im Bundestag unter einer partiellen Wahrnehmung leiden und hier einen
Ansatzpunkt für ihre Demagogie finden können...


Quote2. März 2010 10:59
Hat einer von euch eigentlich die Mitteilung des BVG überhaupt gelesen?
Edna Krabappel (mehr als 1000 Beiträge seit 22.04.04)

Ansonsten verstehe ich nicht, daß ihr euch so freut.

Das BVG hat die *Ausgestaltung* kritisiert, nicht die VDS selber.
Hier stellt das BVG klar, daß es *keine* Bedenken gibt die Daten zu
speichern und zur Verfolgung von Straftaten zu nutzen. Ja, es erlaubt
sogar diese zur Verfolgung von *Ordnungswidrigkeiten* !

Lediglich an die konkrete Umsetzung wurden erheblich höhere
Forderungen gestellt. Aber da die ja nun bekannt sind, kann man diese
schnell im Gesetzestext nachbessern.


Quote2. März 2010 11:25
Ein Parlament voller Juristen ist ...
linux_dau (975 Beiträge seit 13.07.06)

... nicht in der Lage, verfassungskonforme Gesetze zu machen.

In freier Wildbahn wären die wegen Unfähigkeit wohl arbeitslos und
auf Hartz4.


Quote2. März 2010 11:38
VIDEO Berlin Freiheit statt Angst 2009 - link inside
bazinga (22 Beiträge seit 10.02.10)

Zur Feier des Tages:
http://www.youtube.com/watch?v=W-uTLV8Bfe4

Viel Spaß


Quote2. März 2010 11:47
Patrick Breyer vom Arbeitskreis ergänzt:
hallimasch (mehr als 1000 Beiträge seit 24.06.07)

"Gleichzeitig werden wir den juristischen Kampf gegen die
Vorratsdatenspeicherung fortsetzen. Die heutige Entscheidung,
derzufolge eine verdachtslose Erfassung der gesamten Bevölkerung
verhältnismäßig sein könne, ist nicht hinnehmbar und ebnet den Weg in
den Überwachungsstaat. Unter Bezugnahme etwa auf die abweichende
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rumäniens werden wir bei dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen das
heutige Urteil einlegen."

> http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/355/1/lang,de/





Aus: "Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung [2. Update]" (02.03.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Karlsruhe-kippt-Vorratsdatenspeicherung-2-Update-943695.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Eine Vorratsdatenspeicherung ist grundsätzlich und ausnahmsweise möglich, aber nicht so, wie sie derzeit in den deutschen Gesetzen geregelt ist: Dies ist der Inhalt des soeben verkündeten und mit Spannung erwarteten Urteils des Bundesverfassungsgerichts.

Das höchste deutsche Gericht erklärt die Vorratsdatenspeicherungs-Regeln des deutschen Telekommunikationsgesetzes zwar für grundgesetzwidrig und nichtig, erläutert aber zugleich, wie künftig ein verfassungsgemäßes Gesetz auf der Basis der einschlägigen EU-Richtlinie aussehen kann.

Bis dahin darf es keine Vorratsdatenspeicherung geben. Alle bisher gespeicherten Daten (das Verfassungsgericht hatte in einstweiligen Anordnungen die Speicherung, aber nicht die Herausgabe der Daten vorläufig genehmigt) müssen sofort gelöscht werden.

Das Bundesverfassungsgericht lässt damit die Vorratsdatenspeicherung zwar nicht derzeit, aber doch künftig im Prinzip zu und weicht damit von seiner bisherigen Rechtsprechung ab; es verbietet die vorsorgliche Erfassung und Speicherung aller Telekommunikationsdaten aller Bürger nicht mehr; will eine solche Speicherung aber, wenn sie ohne konkreten Anlass erfolgt, sehr streng geregelt wissen.

Das Gericht macht aus seinem Urteil eine eindringliche und eindrucksvolle Warnung vor den Gefahren, die eine umfassende Vorratsdatenspeicherung mit sich bringt: Es handele sich um einen "besonders schweren Eingriff" in die Rechte der Bürger "mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt".

Das Urteil ist nur ein halber Sieg für die mehr als 35.000 Beschwerdeführer: Die bisher (auf der Basis des verfassungswidrigen Gesetzes) gespeicherten Daten müssen zwar gelöscht werden. Die Richtlinie der Europäischen Union zur Vorratsdatenspeicherung lässt das Bundesverfassungsgericht jedoch völlig unangetastet; es hätte sonst einen Konflikt mit dem Europäischen Gerichtshof riskiert. Stattdessen rügt es die Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht und die einzelnen gesetzlichen Regeln für den Zugriff des Staates auf die gespeicherten Daten. Die müssen nun völlig neu und unter Beachtung der Karlsruher Einschränkungen formuliert werden.

Quote

02.03.2010 12:57:30

Teddiy: Inkompetenz der prüfenden Ministerialbürokratie?

Es ist beängstigend, was in den letzten Jahren als verfassungsbrechende Gesetze vom Bundestag und ebenso vom Bundespräsident veröffentlicht wurden.

Es wäre Aufgabe der Medien, hier darauf hinzuweisen, dass das Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik den Eindruck erweckt, dass die Verfassung nicht mehr berücksichtigt wird, dass also jedes Gesetz verfassungswidrig ist.

Dabei sind bei jedem Gesetz tausende hochbezahlter Ministerialbeamter mit Entwurf und Prüfung beschäftigt. Erst in allen betroffenen Ministerien (teilweise mit Hilfe oder auf Initiative von Lobbygruppen), dann zumindest in den Fraktionen unter Zuhilfenahme des wissenschaftlichen (juristischen) Dienstes des Bundestages.

Anschliessend hat der Bundespräsident Köhler noch -wie ich erfuhr- 500 hochbezahlte Beamte zur Verfügung, die nichts anderes tun, als Gesetze, nachdem sie den Bundestag bereits geprüft passiert haben, nochmals auf Verfassungkonformität durchprüfen.

Ich bezweifelt, ob man bei diesem "Check and Balance" noch von einem völligen Versagen aus Inkompetenz sprechen kann. Der Bruch der Verfassung wird in diesem Lande längst systematisch betrieben.



Quote

02.03.2010 12:34:30

exi: und da sollte man bedenken

Dieser Schäuble, der im Stuhl im Bundestag, der da ganz scharf drauf war, diesen Schrott als Gesetz zu bekommen, der behauptet doch glatt, er sei Jurist, er hätt Rechtswissenschaften studiert, er sei ein Mann vom Fach, er wüßt was er macht und er wüßt, daß er es richtig macht. Und nun sehen wir, daß er eben doch keine Ahnung hat. Daß er lebenslang und unvereinbar in Konflikt mit dem Grundgesetz steht. Den jetzt in den Finanzen zu haben, ist dann noch schlimmer. Am besten zieht seine Chefin endlich (!) einmal Konsequenzen und schmeißt ihn wegen nachgewiesener Unfähigkeit raus!


Quote

02.03.2010 11:58:10

joehaferko: Makaber

Welches tiefgreifende, die Gesellschaft beeinflussende Gesetz der vergangenen 10 Jahre ist eigentlich nicht von den karlsruher Richtern ganz oder teilweise als nicht grundgesetzkonform gerügt worden? Wo bleibt die generelle betrachtung seitens der Journalisten und Staatsrechtler, welch erbärmlicher Standard der gesetzgebung der regierungen der Jahre 1999 bis 2010 sich dahinter verbirgt.

Ärzte und Rechtsanwälte mit solchen Verstößen gegen Rechtsgrundlagen würden wohl zweifellos die Zulassung (Aprobation) verlieren, will der Souverän, das Volk sich nicht langsam vor solch Volksvertretern schützen.

Und noch viel interessanter: Welche Gruppen stehen hinter den verfassungswidrigen Gesetzen?!



Aus: "Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung ''Schwerer Eingriff in die Rechte der Bürger''" Von Heribert Prantl (02.03.2010)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/568/504777/text/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Insgesamt 35.000 Menschen hatten gegen das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" geklagt, so viele wie nie zuvor beim Bundesverfassungsgericht. Menschen, die finden, dass die damalige Bundesregierung aus Union und SPD viel zu weit gegangen ist in dem Bemühen, Täter zu verfolgen und Straftaten zu verhindern; die finden, dass in diesem Bemühen die Unschuldsvermutung gelten muss und nicht alle Menschen unter Generalverdacht stehen dürfen.

Im ersten Punkt bekamen sie nun von Karlsruhe Recht, im zweiten jedoch nicht. Heißt es doch in der Urteilsbegründung, eine Speicherungspflicht sei "in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig".

Hintergrund hierfür ist der Ursprung des Gesetzes. War es doch der Versuch, eine für alle europäischen Staaten bindende Richtlinie umzusetzen, die grundsätzlich eine solche Speicherung fordert. Diese Richtlinie zieht das Bundesverfassungsgericht nicht in Zweifel. Im Urteil heißt es: "Das Grundgesetz verbietet eine solche Speicherung nicht unter allen Umständen."

Damit bleibt vor allem ein Tritt in den Hintern des deutschen Gesetzgebers, seine Arbeit ordentlich zu machen. Denn der hierzulande beschrittene Weg, diese Vorgabe umzusetzen, war nach Ansicht der Richter Murks — oder in ihrer Sprache "die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung ist nicht verfassungsgemäß". Vor allem, weil sie zu weit ging und bei den Zugriffsrechten auf die Daten jedes Maß verlor.

Immerhin handele es sich bei dieser Speicherung "um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Mit diesem Satz bestätigt das Gericht, was die Kläger immer beschworen, was die Bundesregierung bislang jedoch abstritt: Dass sich nämlich aus den Vorratsdaten so genaue Rückschlüsse auf private Belange schließen lassen, dass mit ihnen jeder Bürger praktisch nackt gemacht werden kann.

Das Gericht bestätigte darüber hinaus auch eine Gefahr, auf die die Kritiker immer wieder hingewiesen hatten: Weil dies auch noch unbemerkt geschehe, sei das Verfahren dazu geeignet, "ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann".

[...] Theoretisch hätten diese Forderungen auch durch eine Änderung des bestehenden Gesetzes umgesetzt werden können. Jedoch scheint es, als wollten die Richter den üblichen Reflex der Politik verhindern, ein solches Urteil sofort als Bestätigung des eigenen Handelns zu verkaufen und nur ein wenig Kosmetik vorzunehmen. Geschehen ist das oft genug, sei es beim Großen Lauschangriff, bei der Onlinedurchsuchung oder auch schon bei der Vorratsdatenspeicherung. Es ging, so scheint es, um eine Erziehungsmaßnahme: Denkt bitte noch einmal grundsätzlich darüber nach, was Ihr da tut!

Mehr kann das Bundesverfassungsgericht nicht leisten, ein neues Gesetz kann und darf es nicht schreiben. Das müssen die Bürger tun, in Person ihrer dafür von ihnen gewählten Vertreter, der Bundesregierung.

...


Aus: "Karlsruhe drückt den Reset-Knopf" # Von Kai Biermann  (2.3.2010 )
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-03/vorratsdaten-bverfg-karlsruhe


-.-

Quote[...] Bei der CDU zeigte man sich eher zurückhaltend. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Peter Altmaier (CDU), sagte, er sei ,,ausdrücklich nicht froh" über die Entscheidung, die aber zu akzeptieren sei. Altmaier war von 2005 bis 2009 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern. In seine Amtszeit fiel das Gesetz, das Telekommunikationsfirmen und Internetprovider verpflichtete, die Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass vorsorglich sechs Monate lang zu speichern.

[...] Unzufrieden zeigte sich [ ] die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Das Urteil sei eine ,,schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber". Abermals habe eine schlampige Gesetzesformulierung dazu geführt, dass der Polizei ein notwendiges Ermittlungsinstrument ,,aus der Hand geschlagen wurde", beklagte der GdP-Vorsitzende, Konrad Freiberg, am Dienstag in Berlin. Der Gesetzgeber müsse nun ,,unverzüglich" ein dem Richterspruch voll entsprechendes Gesetz vorlegen, mit dem die Polizei wieder gespeicherte Telekommunikationsdaten zur Aufklärung schwerster Straftaten nutzen dürfe. ,,Die Aufgabe der Polizei, Menschen vor Straftaten zu schützen, wird aber auch mit einem neuen, verfassungsgemäßen Gesetz stark erschwert." Das Gericht habe die Hürden für den Zugriff der Polizei so hoch gelegt, dass Vorratsdatenspeicherung zur polizeilichen Gefahrenabwehr kaum mehr in Frage komme. Es bleibe abzuwarten, ob die Aufklärung schwerer Straftaten noch auf demselben hohen Niveau möglich sei wie bisher.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) reagierte noch schärfer. Dies sei ,,ein guter Tag für alle Kriminellen", sagte Vizeverbandschef Wilfried Albishausen dem ,,Westfalen-Blatt" .


Aus: "Vorratsdatenspeicherung gestoppt - Westerwelle: Karlsruher Urteil ,,hervorragend"" (02. März 2010)
Quelle: http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EE59DAC6A61BC4C6796F55705FEFEE847~ATpl~Ecommon~Scontent.html

-.-


Quote[...] Dieser Tag dürfte den Telefon- und Internetprovidern noch lange in Erinnerung bleiben. Mit einem Schlag gewinnen sie freie Speicherkapazitäten in ihren Serverparks, die ihnen die Bundesregierung per Gesetz aufgenötigt hat. Sie verlangt seit 2008, jeweils für sechs Monate die Verbindungsdaten aller Telefon- und Computernutzer abzuspeichern. Mit heutigem Urteil ordnen die Karlsruher Verfassungswächter das große Festplattenputzen an: Die gespeicherten Vorratsdaten müssen gelöscht werden – und zwar sofort.

Die Firmen dürfen die Daten nur noch so lange aufheben, wie sie aus technischen Gründen und für Abrechnungszwecke benötigt werden – ein, zwei Wochen bei Flatrate-Surfern oder drei Monate bei Einzelverbindungsnachweis.

[...] Aus den Daten ließen sich Rückschlüsse bis in die Intimsphäre ziehen und detaillierte Aussagen zu politischen Zugehörigkeiten ablesen. Allein ihre Existenz könne ,,ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorrufen" und damit die ,,unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen".

[...] Die deutschen Verfassungsrichter verteidigen hartnäckig die Grundsätze des Datenschutzes und das von ihnen formulierte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Hans-Jürgen Papier, scheidender Präsident des Bundesverfassungsgerichts, war vor seinem Amtsantritt CSU-Mitglied. Mit diesem Urteil am Ende seiner Amtszeit liefert er noch einmal den Beweis, wie sehr auch Konservative ihren Freiheitsbegriff von Datensammlern bedroht sehen.

Wenn die Bürger ihre Freiheit nutzen wollten, dann dürfe das ,,nicht total erfasst und registriert werden," lautet das Credo der Richter. Das sei Teil der Identität der Bundesrepublik. Für die Wahrung dieser Grundsätze möge sich die Regierung auf EU-Ebene und international doch bitte einsetzen, lautet eine peinliche Mahnung der Richter an die Politik. Das Urteil weist ausdrücklich über die Vorratsdatenspeicherung hinaus. Wer einen solchen riesigen Datenpool durchsetze, verringere damit den Spielraum in Bezug auf weitere Datensammlungen – wie zum Beispiel die der Fluggastdaten.

[...] Weniger streng sehen die Karlsruher die Herausgabe von sogenannten IP-Adressen, die Rückschlüsse auf Internetsurfer erlauben. Die Behörden würden dafür ja nicht die Vorratsdaten selbst abrufen, sondern nur auf ihrer Grundlage Auskünfte über den Inhaber eines Internetanschlusses erhalten. Systematische Ausforschungen oder Persönlichkeits- und Bewegungsprofile seien so nicht möglich, meinen die Verfassungshüter. Für diesen Abruf muss auch kein Richter bemüht, die Betroffenen aber informiert werden.

Der harte Richterspruch kommt nicht überraschend. Karlsruhe hatte die massenhaften Klagen und großen Vorbehalte gegen die Speicherung von Verbindungsdaten sehr ernst genommen. Vorübergehend hatten sie nur bei schweren Straftaten und unter richterlicher Kontrolle eine Nutzung zugelassen. Am Ende fanden sich für die Datenpools kaum noch Verteidiger: Union und SPD schlugen sich als Urheber der verunglückten Regeln bei der mündlichen Verhandlung Mitte Dezember in die Büsche. Außer der Polizei schien in Deutschland kaum noch jemand die von der EU verlangte Aktion zu unterstützen.

Die EU-Richtlinie ganz abzuservieren, darin sahen die Karlsruher offenbar keinen Sinn. Sie hoffen mit ihrem Kompromissurteil, mehr für den Datenschutz auf europäischer Ebene zu erreichen als mit einem Crash-Kurs. In der langen Konkurrenz zwischen den Karlsruher Richtern und dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ist dieses Urteil auch nur eine Etappe. Die deutschen Verfassungsrichter haben darauf verzichtet, den Fall den Luxemburgern zur Entscheidung vorzulegen, und die Sache lieber selber entschieden.

(Aktenzeichen: 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08)


Aus: "Vorratsdatenspeicherung - Gegen das diffuse Gefühl der Überwachung" Hartmut Kistenfeger (02.03.2010)
Quelle: http://www.focus.de/digital/internet/vorratsdatenspeicherung-gegen-das-diffuse-gefuehl-der-ueberwachung_aid_485763.html

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Quote[...] Die Karlsruher Richter schließen aber eine Speicherung der Daten nicht generell aus. Die EU-Richtlinie - Grundlage für das seit 2008 geltende Gesetz - stellten sie nicht in Frage. Damit umschifften sie einmal mehr eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Um die Strafverfolgung effektiver zu machen, könne ein Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis grundsätzlich angebracht sein. Aber: «Er ist nur verhältnismäßig, wenn hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtschutzes getroffen sind», betonte Papier.

Diesem Anspruch werde das bisherige Gesetz nicht gerecht. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werde nicht gewahrt. Außerdem mangele es an Datensicherheit und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.

Die Verfassungsrichter machten dem Gesetzgeber klare Vorgaben, unter welchen Bedingungen die Speicherung möglich ist: So bedarf es eines Bundesgesetzes für die Speicherung, die Sicherheit der Daten muss durch eine entsprechende Aufsicht gewährleistet sein und der Betroffene muss erfahren, dass seine Daten übermittelt wurden. Wichtigste Voraussetzung für Karlsruhe: Die Daten werden von den einzelnen Telekommunikationsunternehmen gesammelt, so dass der Staat niemals selbst in Besitz eines Datenpools kommt.

...

Quote* 02.03.2010 um 13:13 Uhr
    * mein_beitrag

Kein Respekt vor der Verfassung

Das ist doch jetzt die x-te Ohrfeige aus Karlsruhe in den letzten Jahren!!

...


...


Quote* 02.03.2010 um 13:29 Uhr
    * fanta4

Das kommt dabei heraus...

wenn man sich nicht auf seine Arbeit konzentriert, sondern

- sich um Sponsoring kümmert
- gute bezahlte Vorträge wichtiger sind
- überhaupt den Fokus auf seine Nebeneinkünfte legt
- seine Kumpels aus den Seilschaften in Ministerien zum Schlafen parkt, usw. usf.

Das nenne ich spätrömische Dekadenz!



Aus: "Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung" (02.03.10)
Quelle: http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1267349276819

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Quote[...] Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhard Baum (FDP) hat den Prozess im Gerichtssaal mitverfolgt und kritisierte im Vorfeld der Urteilsverkündung in der ARD, das bisherige Gesetz ermögliche einen tiefen Eingriff in die Privatheit. "Wir sind einer Daten-Sammelwut ausgesetzt", sagte Baum.

Wolfgang Bosbach, Vorsitzender des Bundestags-Innenausschusses, äußerte hingegen in der ARD die Meinung, wenn das Gesetz stark eingeschränkt werde, würden viele Straftaten nicht mehr verhindert oder aufklärt werden.

Als Gegner der Vorratsdatenspeicherung gilt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Im Dezember hatte Schaar, gesendet in einem Hintergrund-Beitrag des Deutschlandfunks, gesagt:

"Eigentlich soll doch derjenige, der sich rechtskonform verhält und keinen Anlass dafür gibt, dass er in Verdacht gerät, eine strafbare Handlung begangen zu haben, vor dem Staat insoweit sicher sein. Das heißt: Der Staat sollte nicht registrieren, wo er sich aufhält und was er jeweils tut. Und genau das Gegenteil ist eben bei dieser Vorratsdatenspeicherung der Fall: Da wird das ganz normale Verhalten registriert."

...


Aus: "Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt" (02.03.2010)
Quelle: http://www.dradio.de/aktuell/1135454/

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Quote[...] Das ist peinlich für die Bundesregierung und ein weiterer Beleg für die Konzeptionslosigkeit der Politik in der digitalen Welt. Zuletzt blamierte man sich mit einem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornos im Netz. Bundespräsident Horst Köhler hatte es noch nicht unterzeichnet, da kündigte die Regierung schon eine Überarbeitung an.

Als ,,Zensursula" hatte sich vor allem die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit viel Engagement und – nach dem Urteil der Netzgemeinde – wenig Fachkenntnis hervorgetan. Nun hat sie eine würdige Nachfolgerin gefunden. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU).

Statt angesichts der drohenden Niederlage in Karlsruhe neu zu überlegen, lenkt die Politikerin aus Bayern nach Ansicht ihrer Kritiker ab: Nicht die Regierung sei der Daten-Krake, sondern die bösen Internet-Konzerne aus den USA: Google, Apple, Microsoft und Facebook. Diese könnten im Internet ganze Persönlichkeitsprofile erstellen. ,,Sie wissen, wofür wir uns interessieren, was wir kaufen, wohin wir verreisen, mit wem wir befreundet sind", sagte die Ministerin der ,,Süddeutschen Zeitung".

Viele halten das für ein Ablenkungsmanöver. Denn wer Fotos, Telefonnummern, Hobbys und Angaben über sexuelle Vorlieben ins Netz stellt, tut dies freiwillig – niemand wird dazu gezwungen. Auch junge Leute, die nach einer aktuellen Studie zu weit über 90 Prozent soziale Netzwerke nutzen, sind mündige Verbraucher – selbst wenn sie ihre Privatsphäre anders definieren als Eltern, Lehrer und Politiker.

Auch die mit Antiamerikanismus angereicherte Konzernkritik ist wohlfeil: Die Methoden deutscher Adresshändler und Callcenter sind oft viel weniger transparent als die der beschimpften US-Firmen.

So lückenlose Spuren wie bei der Vorratsdatenspeicherung hinterlässt zudem auch der Mitteilungsfreudigste nicht im Internet: Denn dabei wird jeder Besuch einer Webseite registriert, jeder Telefonanruf und jeder Aufenthaltsort über das Handynetz recherchierbar.


Aus: " Vorratsdaten, Web 2.0 und Google - Das Versagen der Politiker beim Datenschutz" Von Lars Winckler (1. März 2010)
Quelle: http://www.welt.de/webwelt/article6614077/Das-Versagen-der-Politiker-beim-Datenschutz.html

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Quote[...] Peter Altmaier: Die Unionsspitze versucht der SPD die Schuld für das Scheitern des Gesetzes zuzuschreiben. So sagt Peter Altmaier, erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Unions-Fraktion: "Die Federführung für das Gesetz lag bei Brigitte Zypries." In den vergangenen vier Jahren sei noch kein Gesetz in Karlsruhe gescheitert, für das der vergangene Innenminister Wolfgang Schäuble verantwortlich gewesen sei. "Ich bin nicht froh darüber, dass das Gesetz gestoppt wurde, aber wir müssen das Urteil in Demut annehmen und prüfen, welchen Handlungsspielraum uns Karlsruhe gelassen hat", sagt Altmaier weiter.


... Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "Das ist ein wirklicher Tag zur Freude", sagte die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberge. Sie sprach von einem "herausragend guten Tag" für die Grundrechte und den Datenschutz. Karlsruhe bewege sich damit nahtlos auf der Linie der Rechtssprechung der vergangenen Jahre. Die Entscheidung würde auch auf Europa ausstrahlen. Für weitere anlasslose Datensammlungen auf EU-Ebene sei der Spielraum damit geringer. "Dies betrifft etwa die Speicherung von Flugpassagierdaten."

... Jürgen Grützner: Die Telekommunikationswirtschaft will Geld vom Fiskus sehen. "Wir sind der Meinung, dass die Bundesregierung uns — den Telekomunternehmen — das bezahlen muss", sagte der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Jürgen Grützner, der Finanznachrichtenagentur dpa-AFX. "Die Telekomunternehmen haben bereits Millionen Euro investiert, um in Vorleistung zu gehen." Grützner geht davon aus, "dass wir die Daten erst komplett löschen und dann wieder speichern müssen. Je nach dem, wie die neue Gesetzeslage dann aussieht".

... Wolfgang Neskovic: Dem Linken-Abgeordneten Wolfgang Neskovic geht das Urteil nicht weit genug. Da das Gericht die in der EU-Richtlinie vorgesehene Speicherung einer Vielzahl von Datenspuren grundsätzlich für zulässig halte, sei die Entscheidung "kein Grund zum Jubeln". Das Urteil bedeute einen höchst bedauerlichen Richtungswechsel in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Denn "die verdachtslose Speicherung aller Telekommunikationsdaten sämtlicher Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik, die das Verfassungsgericht heute für grundsätzlich zulässig erklärt hat, widerspricht dem Sinn und der historischen Funktion der Grundrechte."

... Jens Seipenbusch: "Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die bürgerrechtsfeindliche Gesetzgebung der letzten Jahre", sagte der Vorsitzende der Piratenpartei, Jens Seipenbusch. Jetzt gelte es dafür zu sorgen, dass die entsprechende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für unrechtmäßig erklärt werde. Das Urteil zeige auch, dass die Piraten im Kampf für die Bürgerrechte als Gegenpol zu den etablierten Parteien dringend benötigt würden, sagte Seipenbusch.


Florian Altherr: "Andere Länder profitieren von diesem Urteil nicht, also wollen wir unseren Protest über die Grenzen ausweiten", sagt Florian Altherr, Sprecher des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und Vertreter der größten Klägergruppe. Verfassungsgerichte in Rumänien und Bulgarien hätten ähnlich entschieden wie die Karlsruher Richter, in anderen Staaten sei dies bislang nicht der Fall.



Aus: "Reaktionen - Die Stimmen zum Grundsatzurteil" ZEIT ONLINE, dpa, reuters, AFP (2.3.2010)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-03/stimmen-urteil-vorratsdatenspeicherung