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[Notizen zur Pressefreiheit... ]

Started by Textaris(txt*bot), May 13, 2006, 06:42:32 PM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Rund 15 Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs ist in den Ex-Sowjetstaaten nicht die Demokratie auf dem Vormarsch - vielmehr haben sich in den vergangenen Jahren zunehmen autoritäre Tendenzen durchgesetzt, meint der ukrainische Journalist Mykola Riabchuk. "Die Meinungsfreiheit ist also immer noch sehr eingeschränkt, wenn auch in unterschiedlichem Grade", erklärte er am Freitag bei einer Podiumsdiskussion zu "Pressefreiheit und Dissidenz im heutigen Europa", zu der der Standard zusammen mit dem Institut für die Wissenschaften vom Menschen und der Europäischen Kulturstiftung ins Museumsquartier geladen hatte.

Mitdiskutantin Anna Politkovskaia, eine der bekanntesten russischen Journalistinnen, kann von mangelnder Pressefreiheit ein Lied singen: Oft ist sie an ihrer Arbeit behindert worden. Über das Russland unter Wladimir Putin hatte sie schon gesagt, sie fühle sich in einer "Situation wie in der Sowjetunion". Auch die weißrussische Autorin Nelly Bekus sagte über ihre Heimat: "Es wird schlimmer und schlimmer." Seitdem Alexander Lukaschenko in Minsk regiere, sei es mit den hoffnungsvollen Anfängen zu Beginn der 90er-Jahre vorbei. Unliebsame Berichterstattung könne schnell horrende Geldstrafen bedeuten, "für die man Jahre arbeiten muss, um sie abzubezahlen" - oder gleich Gefängnis. Folge und Gefahr: "Selbstzensur. Man kann einfach nicht frei schreiben."

Anders in der Ukraine, betonte Riabchuk, das "fortgeschrittenste und das am meisten nach Westen orientierte Ex-Sowjet-Land". Heute, nach der orangen Revolution, "gibt es keine Chance mehr, die Journalisten zum Schweigen zu bringen". Hier sei die Herausforderung nicht die Zensur - "wir sind mit der Gefahr einer unausgewogenen Berichterstattung konfrontiert", aufgrund mächtiger Wirtschaftskonglomerate, die auch im Mediensektor aktiv sind.

Die Schriftstellerin Slavenka Drakuliæ wies am Beispiel Kroatiens auf "neue, viel subtilere Formen der Zensur" hin: "durch die Marketing-Industrie". Die großen Firmen, die teure Inserate schalteten, "wie die Telekom oder die Ölindustrie", wollten sich gut stellen mit der Politik, sagte Drakuliæ. "Also inserieren sie nicht in regierungskritischen Medien." Ziel sei es, auf diese Weise Druck auf die vom Anzeigenmarkt abhängigen Medien auszuüben - um sie auf Linie zu bringen oder in den Konkurs zu treiben.


Aus: "Man kann einfach nicht frei schreiben - Journalisten stellen Ex-Sowjetstaaten bei Pressefreiheit schlechtes Zeugnis aus" (raa/DER STANDARD; Printausgabe, 16./17.9.2006)
Quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=2588868

Textaris(txt*bot)

Quote[...] NEW YORK The Pentagon defended on Monday its months-long detention of an Associated Press photographer in Iraq, asserting that it has authority to imprison him indefinitely without charges because it believes he had improper ties to insurgents.

But journalism organizations said that covering all sides in the Iraq war sometimes requires contacts with insurgents. They called on the Pentagon to either bring charges against photographer Bilal Hussein so he can defend himself, or release him.

Hussein, an Iraqi photographer employed by the AP, was captured in Ramadi on April 12 of this year. AP executives, who worked on his case behind the scenes for five months, on Sunday made a public call for the military to transfer him to Iraq's criminal justice system or release him.

Bryan Whitman, a Pentagon spokesman, said on Monday that the military has not changed its position.

"All indications that I have received are that Hussein's detainment indicates that he has strong ties with known insurgents and that he was doing things, involved in activities, that were well outside the scope of what you would expect a journalist to be doing," said Pentagon spokesman Bryan Whitman. He refused to provide any details.

[...] One of Hussein's photos was part of a package of 20 photographs that won a Pulitzer Prize for breaking news photography last year. His contribution was an image of four insurgents in Fallujah firing a mortar and small arms during the U.S.-led offensive in the city in November 2004.

In its own effort to determine whether Hussein had gotten too close to the insurgency, the AP reviewed his work record, interviewed senior photo editors who worked on his images and examined all 420 photographs in the news cooperative's archives that were taken by Hussein.

Of those, AP executives said, only 37 photos show insurgents or people who could be insurgents, and only four show the wreckage of still-burning U.S. military vehicles. The military in Iraq has often detained journalists who arrive quickly at scenes of violence, accusing them of getting advance notice from insurgents.


From: "Journalist Groups Join in Call for Trial, or Release, of AP Photog" (AP; September 18, 2006)
Source: http://www.mediainfo.com/eandp/news/article_display.jsp?vnu_content_id=1003123982

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Eisern hält der autoritär regierende Staatschef Alexander Lukaschenko den Medienmarkt seines Landes im Griff. Die Chefredakteure der staatlichen Fernseh-Anstalten pflegt der mächtige Mann von Minsk persönlich zu ernennen. Nicht nur regionale Fernsehanstalten, sondern auch die meisten der privaten Radio-Stationen haben seine Helfer längst auf Linie gebracht. Aus Angst vor Lizenz-Entzug gehen bei den Privatstationen in der Regel nur noch Musik-Sendungen über den Äther: Die Nachrichten werden von den Staats-Sendern übernommen.

Dem 9,8-Millionen Einwohner-Land sind laut der jährlichen Erhebung des unabhängigen Journalistenverbands BAJ noch knapp 30 nichtstaatliche Publikationen geblieben. Die Auflagen der wenigen unabhängigen Zeitungen, die noch über eine Lizenz verfügten, seien sehr klein, die Distribution werde zunehmend schwieriger, berichtet im Minsker BAJ-Büro der stellvertretende Vorsitzende Andrej Bastunets: "Die Bevölkerung hat kaum mehr Möglichkeiten, sich aus unabhängiger Quelle über die Opposition zu informieren."


[...] Auf Anweisung des Informationsministeriums verweigern Druckereien den Druck und Kioske den Verkauf der missliebigen Blätter. Verlage, die zum Druck ihrer Blätter ins russische Smolensk ausweichen, machen nicht nur höhere Transport- und Vertriebskosten, sondern auch Ärger mit den Grenzbehörden oder gar die Beschlagnahmung der gesamten Auflage bei der Einfuhr zu schaffen.

Das Phänomen der Internet-Zeitungen sei in Weißrussland noch schwach entwickelt, da ein Großteil der Bevölkerung über keinen Internetzugang verfüge, so Bastunets. Da die Möglichkeiten zum Verkauf begrenzt seien, würden viele der unabhängigen Blätter den Großteil der Auflage kostenlos verteilen. Doch die Verdienstmöglichkeiten seien auch bei dem Konzept einer Gratiszeitung begrenzt, da Großinserenten zunehmend Angst verspürten, Annoncen in nichtstaatlichen Blättern zu schalten: "Mit Zeitungen kann man hier kein Geld mehr verdienen."

Als einziges europäisches Land findet sich Weißrussland auf der Liste der zehn Staaten mit der weltweit stärksten Medien-Zensur, die das in den USA arbeitende "Komitee zum Schutz von Journalisten" am Tag der Presse-Freiheit im Mai veröffentlichte. Kritischen Journalisten drohen im repressiven Weißrussland wegen angeblicher Verunglimpfung von Staatsorganen nicht nur Haft- und Geldstrafen.

Wegen der schrumpfenden Zahl potenzieller Arbeitgeber sind viele der BAJ-Mitglieder inzwischen arbeitslos. In Grodno, wo es einst relativ viele unabhängige Medien gegeben habe, könnten "Journalisten mit eigener Meinung ihren Job nicht mehr ausüben", sagt Bastunets, "entweder sie schreiben nun über Sport oder Unterhaltung - oder wechseln ihren Beruf."


Aus: "Im Würgegriff des Staates: Weißrusslands unabhängige Presse gerät zunehmend unter Druck" VON THOMAS ROSER (21. September 2006)
Quelle: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/medien/?sid=311ab67975a216f333cf956dd5191ac6&em_cnt=973499

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Quote[...] Im Jahr 2004 sind so viele Journalisten getötet worden wie seit zehn Jahren nicht mehr. Weltweit starben 56 Reporter bei der Ausübung ihres Berufs, 23 von ihnen im Irak, teilte das Komitee zum Schutz von Journalisten (CPJ) in New York mit. (Meldungen vom 5.1.2005). Acht Mitarbeiter hat der arabische Sender al-Arabija seit Beginn der US-geführten Invasion im Jahr 2003 im Irak verloren – getötet von amerikanischen Truppen oder Aufständischen. 60 tote Journalisten wurden seit Kriegsbeginn insgesamt im Irak gezählt.


Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pressefreiheit (09/2006)



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#38
Quote[...] Die Dienstag-Ausgabe der konservativen Pariser Tageszeitung "Le Figaro" ist in Tunesien wegen den Islam "beleidigender" Texte verboten worden. Dies berichteten tunesische Printmedien. Das Verbot wurde von den Behörden in Tunis ohne nähere Erklärung bestätigt, hieß es in französischen Medien am Mittwoch.

Nach Angaben der französischsprachigen tunesischen Tageszeitung "La Presse" hat das Innenministerium Tunesiens die Beschlagnahme der Ausgabe des "Figaro" vom 19. September angeordnet, weil dessen Inhalt "für den Propheten, den Islam und die Moslems schädlich und beleidigend" sei. Die tunesischen Behörden hatten im vergangenen Februar bereits das Pariser Blatt "France Soir" beschlagnahmt, als dieses die umstrittenen Mohammed-Karikaturen veröffentlichte, die in der ganzen islamischen Welt zu heftigen Protesten geführt hatten. (APA)


Aus: ""Le Figaro" wegen Beleidigung des Islam in Tunesien verboten - Französische Zeitung wurde ohne nähere Begründung beschlagnahmt" (20. September 2006)
Quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=2594139


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Quote[...] Das Gefühl einer Kränkung ist aber in der muslimischen Welt jederzeit abrufbar. Wird es zum Kriterium, an dem sich Thesen und Themen der öffentlichen Meinungsbildung messen lassen müssen, dann bedeutet das de facto die vorauseilende Aufgabe der Meinungs- und Berichterstattungsfreiheit.


Aus: "Keine Kreuzzugsstimmung - Übertriebene Vorsicht vor Islam-kritischen Berichten" (22. September 2006)
Quelle: http://www.nzz.ch/2006/09/22/em/articleEHQTI.html

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Quote[...] (ap) Seit fünf Monaten wird ein Fotograf der Nachrichtenagentur AP vom US-Militär im Irak ohne Anklage gefangen gehalten. Die Streitkräfte werfen dem 35-Jährigen vor, Kontakt mit Aufständischen gehabt zu haben und ein Sicherheitsrisiko zu sein, haben ihn aber bisher nicht formell beschuldigt oder eine öffentliche Anhörung angesetzt. Nachdem die AP in den vergangenen Monaten vergeblich ausreichende Beweise gefordert hat, hat sie sich nun entschlossen, den Fall Bilal Hussein an die Öffentlichkeit zu bringen. «Er muss entweder angeklagt oder freigelassen werden», betont AP-Präsident Tom Curley. «Eine Gefangennahme auf unbestimmte Zeit ist nicht akzeptabel.»

[...] Im Fall Hussein wurden nach Angaben der AP-Führung keine konkreten Belege für die Vorwürfe vorgelegt. Auch in seinen Fotos und weiteren Unterlagen fänden sich keine Hinweise, dass Hussein mit den Aufständischen gemeinsame Sache gemacht haben könnte, die eine anhaltende Haft rechtfertigen würden. Hussein arbeitet seit September 2004 für die AP. Der aus Falluja stammende Mann wurde zunächst aufgrund seiner Ortskenntnis als Helfer angeheuert, bevor er als Fotograf im Einsatz war. Eine seiner Aufnahmen gehörte zu einer Fotoserie, die 2005 mit dem Pulitzer-Preis gewürdigt wurde.


Aus: "AP in Konflikt mit US-Militär" (22. September 2006)
Quelle: http://www.nzz.ch/2006/09/22/em/articleEHLW2.html

Textaris(txt*bot)

#40
Quote[...] Moskau - Die Leiche wurde nach Polizeiangaben am Samstag im Foyer ihres Wohnhauses gefunden, daneben lagen eine Makarow-Pistole und vier Patronenhülsen. Politkowskaja sei von drei Kugeln im Körper getroffen und damit niedergestreckt worden, der vierte Schuss sei ihr in den Kopf gefeuert worden, sagte ein Polizeisprecher nach einem Bericht des TV-Senders Rossija. Politkowskaja hatte sich mit ihrer Berichterstattung über Tschetschenien einen Namen gemacht und im Ausland etliche Preise gewonnen. Sie veröffentlichte auch mehrere Bücher, darunter "Tschetschenien - Die Wahrheit über den Krieg".

Die Leiche Politkowskajas wurde den Polizeiangaben zufolge von einer Nachbarin gefunden. Vize-Staatsanwalt Wjatscheslaw Rosinski sprach von Hinweisen auf einen "gezielten Mord", wollte sich aber nicht auf diese Interpretation festlegen.

[...] Politkowskaja befasste sich immer wieder mit Gräueltaten tschetschenischer Aufständischer und russischer Sicherheitskräfte, aber auch mit Korruption in der russischen Armee. Damit stand sie in einem deutlichen Kontrast zu den meisten russischen Medien, die derart heikle Themen seit dem Amtsantritt von Präsident Wladimir Putin im Jahr 2000 zunehmend aussparten. "Es gab ständig das Gefühl, dass ihr etwas zustoßen würde", sagte Oleg Panfilow von der Vereinigung Journalismus in Extremsituationen. "Wenn Menschen mir die Frage stellten, ob es so etwas wie Aufrichtigkeit im russischen Journalismus gab, sagte ich: 'Ja - Anna Politkowskaja'."

Im Januar 2000 erhielt die Journalistin den Goldenen Preis der Russischen Journalisten-Union, im Februar 2003 den Preis Journalismus und Demokratie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). In 2004 gab es Hinweise, dass sie während der Berichterstattung über die Geiselnahme in Beslan vergiftet werden sollte. (tso/AFP)


Aus: "Russland: Journalistin Politkowskaja ermordet" - Die wegen ihrer Courage mehrfach preisgekrönte russische Journalistin Anna Politkowskaja ist an ihrem Moskauer Wohnsitz von Unbekannten ermordet worden. Die Reporterin war für ihre Kritik am Tschetschenien-Krieg bekannt. (07.10.2006, 21:33 Uhr)
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nachrichten/russland-tschetschenien-medien/76373.asp

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Quote[...] Moskau. AP/baz. Die Ermittlungen zum Mord an der russischen Journalistin Anna Politkowskaja konzentrieren sich einem Zeitungsbericht zufolge auf ehemalige Polizisten. Die Männer sollen in Tschetschenien Verbrechen an der Zivilbevölkerung verübt haben, schrieb die Zeitung «Kommersant» am Mittwoch. Politkowskaja habe im Jahr 2001 einen Artikel geschrieben, in dem sie die fraglichen Polizisten mit dem Tod des Tschetschenen Selimchan Murdalow in Verbindung gebracht habe.

Ein Team von Ermittlern reiste laut «Kommersant» in der vergangenen Woche in die sibirische Region Chanti-Mansiisk, nachdem dort zwei Polizisten gesehen worden waren, die wegen Verbrechen in Tschetschenien gesucht werden. Mit dem Mord an Politkowskaja wird demnach unter anderem Sergej Lapin in Verbindung gebracht, der die Journalistin schon vor fünf Jahren bedroht haben soll. Sie floh daraufhin nach Wien, kehrte aber wenige Monate später wieder nach Moskau zurück. Am 7. Oktober wurde sie im Aufzug ihres Wohnhauses erschossen.


Aus: "Expolizisten im Mordfall Politkowskaja im Visier der Ermittler" (25.10.06)
Quelle: http://www.baz.ch/news/index.cfm?keyID=D9D08A04-1208-4059-9E63E3737491F484&startpage=1&ObjectID=8086FAA4-1422-0CEF-70827785FA71F6A4

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Quote[...] Kollegen der ermordeten russischen Journalistin Anna Politkowskaja haben Angaben der Zeitung "Nowaja Gaseta" zufolge Morddrohungen erhalten. Konkret richteten sich diese gegen zwei hochrangige Mitarbeiter des Blattes, teilte die Zeitung mit. Eine der beiden am Freitag eingegangenen Drohungen stehe im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Mord an Politkowskaja im vergangenen Monat.

[...] Die zweite bei der Zeitung eingegangene Drohung sei im Zusammenhang "mit der Publikation eines Artikels über Probleme im Nord-Kaukasus" eingegangen, teilte die "Nowaja Gaseta" weiter mit. Tschetschenien liegt in dieser Region. Wegen der schwierigen Lage könnten keine weiteren Einzelheiten genannt werden, hieß es. Die Ermittlungsbehörden seien informiert worden.


Aus: "Zeitung erhält Morddrohungen: Politkowskaja-Kollegen in Angst" (27. November 2006)
Quelle: http://www.n-tv.de/737769.html


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Quote[...] «Wir dürfen Saviano nicht allein lassen wie (die von der Mafia ermordeten Anti-Mafia-Richter) Falcone und Borsellino», sagte Eco am Sonntagabend im italienischen Fernsehen. Der Autor Roberto Saviano hatte nach Erscheinen seines Buches «Gomorra» über die napoletanische Camorra Drohbriefe und anonyme nächtliche Anrufe bekommen.
Eco forderte ein Eingreifen des Staates: «In diesem Fall kennen wir sogar die Namen und Vornamen derjenigen, von denen diese Drohungen stammen», sagte er. Der Staat müsse offensiv gegen die Mafia vorgehen.

Saviano, dessen Buch in Italien seit fünf Monaten auf der Bestsellerliste steht, bekam eine Polizei-Eskorte zum Schutz zugeordnet, wie das Innenministerium in Rom mitteilte.


Aus: " ROM: Umberto Eco kämpft gegen die Mafia" (16.10.2006)
Quelle: http://www.aargauerzeitung.ch/pages/index.cfm?dom=2&rub=100004702&nrub=0&sda=1&Artikel_ID=101363847

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Quote[...] Berlin/Paris - Die Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen (ROG) hat in vielen westlichen Ländern eine alarmierende "Aushöhlung der Pressefreiheit" festgestellt: Besonders in den USA, in Frankreich und in Japan. Die USA rutschten gegenüber dem Vorjahr um neun Plätze ab und belegten den 53. Rang. "Die Beziehungen zwischen den Medien und der Bush-Administration haben sich massiv verschlechtert, seitdem dem Präsidenten jeder Journalist verdächtig erscheint, der den "Anti- Terror-Krieg" kritisch hinterfragt", urteilte ROG. In mindestens 17 US-Bundesstaaten werde der Quellenschutz abgelehnt. Die USA stehen hinsichtlich der Pressefreiheit jetzt auf einer Stufe mit Botswana, Kroatien und Tonga. Bei der erstmaligen Erstellung des Berichts 2002 waren sie noch auf Platz 17.

In Frankreich (Rang 35) hätten Redaktions- und Hausdurchsuchungen zugenommen. In Japan bedrohten zunehmender Nationalismus und das System der exklusiven Presseclubs die demokratischen Standards. Das Land fiel um 14 Plätze auf Rang 51 der Liste, die zum fünften Mal erstellt wurde.

Deutschland fiel vom 18. auf den 23. Platz zurück. Hintergrund sind hier die "Cicero"- und die BND-Affäre. Zwischen beiden Wertungen war ans Licht gekommen, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) über Jahre hinweg Journalisten illegal überwachte. Beim Magazin "Cicero" gab es Redaktions- und Hausdurchsuchungen, ein Verfahren wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat wurde inzwischen eingestellt. "Der Zugang zu Daten ist - trotz Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes - zum Teil immer noch erschwert", heißt es zur Situation in Deutschland.

Bei den "größten Feinden der Pressefreiheit" habe sich kaum etwas geändert, stellt Reporter ohne Grenzen fest. Nordkorea, Eritrea, Turkmenistan seien "das teuflische Trio der Meinungsfreiheit". Auch in Kuba, Myanmar und China riskieren Journalisten für unabhängige Recherchen und Berichte noch immer massive Drohungen, Schikanen und langjährige Haftstrafen, manchmal sogar ihr Leben."

An der Spitze der Rangliste stehen nach wie vor nordeuropäische Länder wie Finnland, Irland, Island und die Niederlande, die sich den ersten Platz teilen.


Aus: "WELTWEITES RANKING: Mehr Pressefreiheit in Bolivien als in Deutschland" (24. Oktober 2006)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,444291,00.html


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Quote[...] [Es] hat sich in der Politik ein System eingeschlichen, das mit verweigerten Stellungnahmen bis hin zur konkreten Falschinformation agiert. Dieser Politikapparat setzt die Presse nicht mit Gewalt unter Druck, er schüchtert sie auch nicht ein. Regierung und Behörden informieren jedoch nur so, wie es ihnen gerade passt. Gerade in heiklen Fragen der Geheimdienste oder der deutschen Rolle im Terror-Kampf wird geleugnet und teils auch gelogen, bis es nicht mehr anders geht. Schon jetzt sind Dementis der Behörden zu diesen Themen nichts mehr wert.

Das im politischen System verankerte Verständnis vom Recht der Öffentlichkeit auf Information gleicht mitunter einem Spiel - oder besser einem Basar, bei dem die Behörden im Vorteil sind.

Deutlicher denn je wurde dies in den Affären um die Arbeit des BND in Bagdad, dem Fall el-Masri oder bei den Missionen der Bundeswehr-Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK). Die Politik reagierte stets auf die gleiche Weise auf Fragen, die Recherchen von Journalisten aufgebracht hatten. Zuerst wurde alles mit großer Empörung abgestritten. Dann gab man ein bisschen was zu, weil es Beweise gab. Am Ende bestätigten sich die Grundannahmen meist, nur Details der Recherchen waren ab und an übertrieben. Von den anfangs oft rüden Stellungnahmen und Journalistenbeschimpfungen seitens der Regierung wollte dann niemand mehr wissen.

Je nach Lage tut man einfach so, als ob jeder Tag einen neuen Sachstand bringe und die Aussagen von gestern keinen Bestand mehr hätten. Auf Nachfragen zu Aussagen erntet man als Journalist heutzutage nur noch ein müdes Lächeln, hinter dem die Haltung steht: Warum soll man sich mit alten Vorgängen noch abplagen?


[...] Besonders deutlich zeigte sich das Vertuschungs-Syndrom in der Frage, was deutsche BND-Agenten in den ersten Kriegstagen 2003 in Bagdad trieben. Das ARD-Magazin "Panorama" hatte sehr lange recherchiert, eine Quelle innerhalb des US-Militärs gefunden und behauptet, zwei BND-Spione hätten Koordinaten für Bombenangriffe an die USA weitergeleitet. Die Empörung in der Regierung war groß. Der BND dementierte schriftlich, dass je Koordinaten übermittelt wurden. In vertraulichen Hintergrundgesprächen zwischen Reportern und Vertretern des BND wurden die Recherchen von "Panorama" als "absurd", ja sogar als "Quatsch" bezeichnet.

Derlei Dementis würden heute wohl nicht wiederholt. Der öffentliche Druck wurde so groß, dass der Auslandsgeheimdienst einiges gestehen musste. Heraus kam, dass die beiden Agenten sehr wohl und mehrfach Koordinaten an die USA weitergegeben hatten. Auch wenn bis heute unklar ist, ob diese für die Kriegsführung oder den Schutz ziviler Einrichtungen verwendet wurden: Die ersten Aussagen des BND zu dem Thema waren Falschinformationen. Geblieben ist der Eindruck, dass sich die dem Kanzleramt unterstellte Behörde gar nicht erst bemühte, eine wahre Antwort zu geben.

Ähnlich agierte die Politik im Fall der "Alliance Base", einem ultrageheimen Terror-Abwehrzentrum in Paris.

[...] Die Informationspolitik der alten, aber auch der neuen Bundesregierung führt mittlerweile zu einer tiefen Verunsicherung. Berichterstatter müssen sich fragen: Was kann man noch glauben, was kann man den Verantwortlichen noch abnehmen? Die "Berliner Zeitung" beantwortete diese Frage kürzlich sehr klar. Nach den "Lügen der letzten Jahre" sei die Glaubwürdigkeit passé, schrieb der für die Geheimdienste zuständige Redakteur Andreas Förster. Förster ist gleichzeitig einer der Reporter, den der BND über längere Zeit intensiv ausgeforscht hat, um seine Quellen aufzudecken.

Dass die Regierung am Kurs des ständigen Tricksens festhält, zeigt sich inzwischen auch bei den Vorwürfen gegen das KSK im Fall Murat Kurnaz. Der Ex-Guantanamo-Häftling beschuldigt zwei Soldaten der deutschen Elitetruppe, ihn in US-Haft im afghanischen Kandahar misshandelt zu haben. Wieder hagelte es zunächst Dementis: Es gebe keine Anhaltspunkte für die Vorwürfe. Schon da war allerdings klar: Entgegen bisheriger Angaben in Bundestagsgremien waren KSK-Soldaten zu jenem Zeitpunkt in Kandahar, den Kurnaz angegeben hatte. Kurnaz' Vorwürfe sind damit zwar keineswegs bestätigt - doch die Glaubwürdigkeit der Verantwortlichen ist beschädigt.


Aus: "PRESSEFREIHEIT: Wie die deutsche Politik trickst, tarnt und täuscht" Von Matthias Gebauer (SPON; 24. Oktober 2006)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,444401,00.html


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Quote[...] Karlsruhe/Leipzig (ddp-lbg). Aus Sicht des Leipziger Medien- und Staatsrechtlers Christoph Degenhart ist die Zeit reif für ein neues Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pressefreiheit. «Das wäre sinnvoll, weil sich im Lauf der Jahre einiges an Konfliktstoff im Verhältnis zwischen Medien und Strafverfolgungsbehörden angesammelt hat», sagte Degenhart in einem ddp-Interview. Er äußerte sich anlässlich der am Mittwoch bevorstehenden Verhandlung des Gerichts zur Durchsuchungsaktion beim Politmagazin «Cicero» vom September 2005. Das entsprechende Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Degenhart betonte, dass das Verfassungsgericht zwar schon 1966 in seinem «Spiegel»-Urteil nach der Durchsuchung des gleichnamigen Nachrichtenmagazins im Jahr 1962 die Staatsgewalt in die Schranken gewiesen habe. Seitdem sei es aber zu «relativ häufigen Eingriffen» gekommen, sagte der Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Leipzig. «Heute beklagt die Presse nicht ohne Grund, dass der Strafverfolgungsdruck der Behörden zugenommen hat», betonte Degenhart, der auch Direktor des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität ist. Redaktionsdurchsuchungen seien aber ein «gravierender Eingriff» in das Grundrecht auf Pressefreiheit.

Im September 2005 waren die Redaktion des Politmagazins «Cicero» und das Wohnhaus von Autor Bruno Schirra auf Antrag der Potsdamer Staatsanwaltschaft durchsucht worden. Hintergrund war ein Artikel Schirras im April 2005 im «Cicero», in dem er aus einem internen Papier des Bundeskriminalamtes über den Terroristen Abu Mussab al-Sarkawi zitierte. Die Staatsanwaltschaft sah eine Beihilfe zum Geheimnisverrat gegeben. Zu einem Prozess kam es aber nicht. Das Landgericht Potsdam lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht bestätigte im August 2006 diese Entscheidung.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über zwei Beschwerden des «Cicero»-Chefredakteurs Wolfram Weimer gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion. Degenhart hält es dabei «für klärungsbedürftig, ob der Straftatbestand des Verrats von Dienstgeheimnissen - wenn er auf die Presse angewandt wird - überhaupt verfassungskonform ist».


Aus: "Staatsrechtler erwartet Grundsatzurteil zur Pressefreiheit" (Samstag 18. November 2006)
Quelle: http://de.news.yahoo.com/18112006/336/staatsrechtler-grundsatzurteil-pressefreiheit.html

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Quote[...] Karlsruhe - Das in einigen Monaten erwartete "Cicero"-Urteil dürfte ähnlich weitreichend werden wie das SPIEGEL-Urteil aus dem Jahre 1966. Damals hatte das Verfassungsgericht der Staatsgewalt unmissverständlich die Grenzen aufgezeigt. Redaktionsdurchsuchungen seien unzulässig, wenn sie vor allem dazu dienten, einen mutmaßlichen Informanten aufzuspüren, betonten die Karlsruher Richter. Der Kernsatz lautete: "Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates."

Der SPIEGEL hatte im Oktober 1962 unter dem Titel "Bedingt abwehrbereit" über ein NATO-Manöver berichtet. Danach wurden wegen Verdachts des Landesverrats Redaktions- und Verlagsräume des SPIEGEL durchsucht und der damalige Herausgeber Rudolf Augstein sowie mehrere Redakteure verhaftet.

[...] Das Bundesverfassungsgericht verhandelt nun über zwei Verfassungsbeschwerden des "Cicero"-Chefredakteurs Wolfram Weimer. Er sieht einen "exemplarischen Fall für die Sicherung von Quellen- und Informantenschutz" im deutschen Journalismus gegeben.

Die erste Beschwerde richtet sich generell gegen die Entscheidungen des Amtsgerichts und des Landgerichts Potsdam zur Zulässigkeit der Durchsuchung der "Cicero"-Büroräume sowie der Beschlagnahmung von Redaktionsmaterial. Die zweite betrifft speziell die Beschlagnahme der Datenkopie der Festplatte des Computers eines ehemaligen Mitarbeiters der Redaktion. Weimer macht geltend, die Sicherstellung aller auf einem Redaktionsrechner gespeicherten Daten sei "unverhältnismäßig" und gefährde die Pressefreiheit. Die Ermittler hätten vor Ort die Datenkopie sichten müssen, um nur jene Daten mitzunehmen, die für ihr Verfahren notwendig waren.

[...] Aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) hat das "Cicero"-Verfahren "eine sehr große Bedeutung für die Pressefreiheit in Deutschland". Ermittlungsbehörden dürften nicht länger bei der Suche nach undichten Stellen in den eigenen Reihen Wohnungen und Arbeitsräume von Journalisten durchsuchen, betont der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken.


Aus: ""CICERO"-DURCHSUCHUNG: Karlsruhe vor Grundsatzurteil zur Pressefreiheit" (SPON; 19. November 2006)
Quelle: http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,449382,00.html

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Quote[...] «Wir erhoffen uns vom Bundesverfassungsgericht eine klare Aussage, dass Ermittlungsbehörden Journalisten nicht mehr der Beihilfe zum Geheimnisverrat bezichtigen dürfen, um Durchsuchungen vorzunehmen», betonte er. Dies dürfe nur noch in besonders schwerwiegenden Fällen möglich sein, dann etwa, wenn Journalisten schwerer Straftaten beschuldigt würden.

Die deutschen Journalisten bräuchten endlich die Berichterstattungsfreiheit, die für einen kritischen und gründlichen Journalismus unerlässlich sei, betonte Konken. Die «staatliche Schnüffelmentalität» schade den Journalisten, den Medien und letztlich den Bürgern.

[...] Durchsuchungen und Beschlagnahmungen müssten gesetzlich auf das für die Aufklärung von Verbrechen notwendige Mindestmaß reduziert werden. Dies gelte auch für die Überwachung der Telekommunikationsdaten von Journalisten und die Vorratsdatenspeicherung. «Die Politik muss erkennen, dass der Schutz der Pressefreiheit kein unbedeutendes Randthema ist, sondern zu den Säulen der Demokratie zählt», sagte der DJV-Chef.


Aus: "DJV-Vorsitzender kritisiert «staatliche Schnüffelmentalität»" (18. November 2006)
Quelle: http://de.news.yahoo.com/18112006/336/djv-vorsitzender-kritisiert-laquo-staatliche-schnueffelmentalitaet-raquo.html


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Quote[...] Wegen einer respektlosen Darstellung des irakischen Ministerpräsidenten Nuri al Maliki soll eine Zeitung im Norden des Iraks geschlossen werden.

Die von der Zeitung «Al Mudschtama al Madani» (Zivilgesellschaft) veröffentlichte Zeichnung zeigt den Regierungschef, der auf dem Schoß von US-Außenministerin Condoleezza Rice sitzt und von ihr gestillt wird.

Der Rat der Provinz Ninive hatte am Dienstag beschlossen, das Blatt dürfe wegen «Beleidigung eines Regierungsmitglieds» nicht mehr erscheinen.

Bezirksgouverneur Amer Dschihad will dem Befehl allerdings nicht Folge leisten. Dies wäre ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit, sagte er. Er sei dagegen, den Journalisten «einen Maulkorb zu verpassen».

Unter dem Regime von Ex-Präsident Saddam Hussein gab es keine Pressefreiheit. Seit der US-Invasion wurden im Irak Dutzende von Zeitungen gegründet.


Aus: "Zeitung im Irak droht Schließung wegen Satire" (15. Nov. 2006)
Quelle: http://www.netzeitung.de/spezial/irak/453415.html

Textaris(txt*bot)

#46
Quote[...] In einer Artikelserie im Februar und März 2004 hatte die traditionell regierungstreue Zeitung über interne Bedrohungsanalysen berichtet, aus denen hervorging, daß der dänische Geheimdienst amerikanische Angaben bezweifelte, denen zufolge der Irak im Besitz von Massenvernichtungswaffen sei und daß Saddam Husseins Regime mit der Terrorgruppe Al Qaida zusammenarbeite.

Demgegenüber hatte die Regierung von Ministerpräsident Anders Fogh Rasmussen vor dem Beschluß des dänischen Parlaments über eine Kriegsteilnahme immer wieder behauptet, man vermute nicht nur, daß der Irak Massenvernichtungswaffen besitze: ,,Das wissen wir." Durch die Artikel der ,,Berlingske Tidende", die heute noch für die Kriegsbeteiligung eintritt, war zu erfahren, daß die dänische Regierung ihre Behauptungen gegen die Wertungen ihres eigenen Geheimdienstes aufgestellt hatte.

Der Ministerpräsident und seine Koalition überstanden die Vertrauenskrise nur mühsam und verwiesen darauf, daß die zweifelhaften Behauptungen bei der Begründung der Kriegsteilnahme nicht auftauchten. Gnadenlos suchte der Nachrichtendienst dann nach dem ,,Leck". Schließlich bekannte sich der Mitarbeiter Frank Grevil dazu, die Journalisten der ,,Berlingske" informiert zu haben. Für ihn forderte der Staatsanwalt ein Jahr Haft. Das Ausmaß der Wut der Regierenden über die ,,Verräter" in der vermeintlich eigenen Presse zeigt sich auch darin, daß der damalige Verteidigungsminister eine Verschärfung der Strafen für publizistischen Landesverrat von zwei Jahren auf lebenslänglich forderte.

Nach der Verurteilung Grevils erhob der Staatsanwalt im Frühjahr 2006 Anklage gegen die Journalisten. Die Pointe an dem Verfahren war, daß die ,,Sicherheit des Reiches" - so die Anklage - nicht im geringsten gefährdet war; auch das Leben der im Irak eingesetzten dänischen Soldaten war nie durch die Zeitungsberichte gefährdet.

Die Behauptung des Chefs des Geheimdienstes, ausländische Dienste könnten zögern, den Dänen Informationen zu geben, war schon deshalb wacklig, weil der Geheimdienst ja gar keine solchen Informationen der Amerikaner hatte und keine eigenen besaß. Es war kein Verrat, sondern nur die Enthüllung der eigenen Zweifel, über welche sich die Regierung hinwegsetzte. Es ging um nichts anderes als die Irreführung der Bürger durch die Regierung.


Aus: "Vom Geheimnisverrat freigesprochen" Von Siegfried Thielbeer, Kopenhagen (04.12.2006)
Quelle: http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E95E41A0F655C4CE0B5B7EF4C468B2694~ATpl~Ecommon~Scontent.html

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Quote[...] Noch vor einer Woche sah es nicht sehr rosig aus für Michael Bjerre, Vesper Larsen und Niels Lunde von der dänischen konservativen Tageszeitung Berlingske Tidende. Gestern verließen jedoch drei freie, aber angespannt aussehende Journalisten das Stadtgericht von Kopenhagen. Ankläger Michael Jørgensen hatte bereits vier Monate Haft für jeden der drei Angeklagten gefordert.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass eine Artikelserie aus dem Jahre 2004 "Ausdruck eines berechtigten allgemeinen Interesses" war, ungeachtet der Tatsache, dass die Quelle der Information ein Major des militärischen Nachrichtendienstes Forsvaret Efterretning war. Der Major hatte berichtet, dass der Nachrichtendienst keine Erkenntnisse über Saddam Husseins Massenvernichtungsmittel habe. Premierminister Anders Fogh Rasmussen begründete Dänemarks Teilnahme am Irakkrieg jedoch genau mit der Existenz derartiger Waffen.

Selbst der Ankläger der drei Journalisten gab gegenüber dänischen Medien zu, dass die Entscheidung des Gerichtes "eine gründliche juristische Arbeit" war.


Aus: "Freispruch für dänische Journalisten" Hannes Nagel (TP; 05.12.2006)
Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24136/1.html


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Quote[...] Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat einem Magazinbericht zufolge während der Regierungszeit von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) etwa 20 Auslandskorrespondenten deutscher Medien als geheime geführte Informanten eingesetzt und bezahlt. Das Magazin beruft sich dabei auf interne BND-Akten.

Bei einem Großteil der angeworbenen Reporter handele sich um freiberufliche Journalisten, die mitunter für mehrere Zeitungen sowie TV- und Radioredaktionen arbeiteten, berichtete das Magazin "Focus". Es beruft sich auf Akten, ,die zur Vorbereitung des derzeit laufenden BND-Untersuchungsausschusses ausgewertet würden.


Aus: "BND soll in der Ära Schröder 20 Journalisten bezahlt haben" (Financial Times Deutschland; dpa, 09.12.2006)
Quelle: http://www.ftd.de/politik/deutschland/139995.html

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#48
Quote[...] Die Zahl der inhaftierten Online-Journalisten steigt schneller als die jeder anderen Gruppe. Von 134 Journalisten, die in diesem Jahr ins Gefängnis gesteckt wurden, schrieben 49 für Online-Publikationen.

Das geht aus einem Bericht des Commitee to Protect Journalists (CPJ) hervor. China, Kuba, Eritrea und Äthiopien waren die Staaten, die am schnellsten dabei sind, wenn es um die Einkerkerung von Journalisten geht. Aber auch die USA haben zwei auf ihrer Liste.

Es handelt sich dabei um den AP-Fotografen Bilal Huseein, der nunmehr seit acht Monaten im Irak inhaftiert ist, ohne dass ein Verfahren anberaumt wäre. Der zweite ist Sami al-Haj, ein Kameramann des arabischen TV-Senders Al-Dschasira. Er wurde zu fünf Jahren verurteilt und darf jetzt in Guantanomo Bay durch die Gitter seines Käfigs sehen.

Führend im Journalisten-Wegstecken aber ist und bleibt China mit einer jährlichen Kopfzahl von 24. Bei ihrer Verhaftung halfen teilweise westliche Firmen.
In Kuba sitzen 24 Redaktionsmitarbeiter im Gefängnis. Die meisten von ihnen wurden 2003 verhaftet, als der kubanische Staat massiv gegen Dissidenten vorging.

CPJ-Chef Joel Simon hat darüber nachgedacht, warum es zunehmend Online-Journalisten trifft:

"Es ist ein kritischer Zeitpunkt im Kampf um die Pressefreiheit, weil autoritäre Staaten im Internet eine wesentliche Frontlinie sehen bei ihren Bemühungen, Informationen zu kontrollieren. China greift die bestehende Auffassung an, dass es unmöglich ist, das Internet zu kontrollieren oder zu zensieren. Wenn es ihnen gelingt, dann wird das weit reichende Folgen haben. Nicht nur für dieses Medium, sondern für die Pressefreiheit in der ganzen Welt."


Aus: "Online-Journalisten landen öfter im Kerker" von Bernd Kling (de.theinquirer.net; 11 Dezember 2006; Iain Thomson/bk)
Quelle: http://de.theinquirer.net/2006/12/11/onlinejournalisten_landen_oeft.html



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Quote[...] Zwar kann es zulässig sein, die Opfer von Verbrechen oder deren Anwälte abzuhören, etwa um Schutzgelderpressern auf die Spur zu kommen. Dann müssen aber die Personen, die als »Köder« dienen sollen, informiert werden. Anwalt Gnjidic wurde ohne sein Wissen überwacht – ebenso wie die Journalisten, die mit ihm telefonierten. Mit einem Federstrich wischte der Richter scheinbar eherne Prinzipien des Rechtsstaats beiseite: das Anwaltsgeheimnis als Voraussetzung eines fairen Verfahrens und das Redaktionsgeheimnis als Voraussetzung einer freien Presse.

Man muss etwas ausholen, um die Sprengkraft dieses Vorgehens zu erkennen. Vor zwei Jahren stand El-Masri in der Kanzlei des Rechtsanwaltes Manfred Gnjidic und behauptete, von der CIA wochenlang in einem afghanischen Folterkeller misshandelt worden zu sein. Ein deutsch sprechender Beamter namens »Sam« sei in die Entführung verwickelt, behauptete der Deutschlibanese. Selbst Anwalt Gnjidic dachte, wieder so einen »Quengelmandanten« vor sich zu haben. Doch Stück für Stück stellte sich auch für die ermittelnden Staatsanwälte in München heraus, dass die Geschichte keine Erfindung war, sondern ein Beispiel dafür, wie der Anti-Terror-Krieg entgleiten kann. Einer fehlte besonders in dem Krimi: der Entführer Sam. War er gar ein deutscher Beamter?

Die Staatsanwaltschaft stand unter Aufklärungsdruck – und die Geheimdienste auf beiden Seiten des Atlantiks hüllen sich bis heute in Schweigen. Auch der damalige Innenminister Otto Schily (SPD), den der US-Botschafter später über die Entführung informiert hatte, wollte »kein Erfüllungsgehilfe der Staatsanwaltschaft« sein, wie er sagte. Und so kamen die Staatsanwälte auf eine neue Idee. Der Entführer Sam, so die Hoffnung des Ermittlungsrichters, werde sich beim Opfer El-Masri noch einmal melden, etwa um ihm Schweigegeld anzubieten. Auf diese Weise wären die Täter vielleicht zu ermitteln. Mit anderen Worten: Der Anwalt sollte den Behörden als Fliegenfänger dienen – ohne davon vorab informiert zu werden. »Anstatt Politiker und Geheimdienstler einzuvernehmen, haben sie mich abgehört, das war der bequemste Weg«, sagt Gnjidic heute.

[...] Gerade Rechtsanwälte und Journalisten müssen ihren Mandanten und Informanten die Garantie bieten, sich ihnen frei von staatlichen Lauschern anvertrauen zu können. Geschützt werden diese rechtsstaatlichen Beichtstühle von der Strafprozessordnung: Vor Gerichten genießen Rechtsanwälte und Journalisten ein Zeugnisverweigerungsrecht – so wie Seelsorger und Ärzte. Doch diese Schweigerechte werden ausgehöhlt. Der jüngste Exzess der Ermittlungsrichter fügt sich in eine Serie von Angriffen auf Berufsgeheimnisträger.

[...] Im September vergangenen Jahres durchsuchten Ermittler der Staatsanwaltschaft Potsdam die Redaktionsräume des Magazins Cicero und die Wohnung des Journalisten Bruno Schirra, weil dieser in einem Beitrag aus Akten des Bundeskriminalamts berichtet hatte. In den als vertraulich eingestuften Dokumenten ging es um die Rolle des Terroristenführers al-Sarqawi im Irak. Die Polizisten kümmerten sich jedoch nicht nur um diesen Geheimnisverrat, sondern beschlagnahmten – da sie schon einmal den Fuß in der Redakteurstür hatten – gleich 15 Kisten Recherchematerial voller interessanter Informantenaussagen, für die dem Journalisten zumindest teilweise ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.

In Chemnitz ließ die Staatsanwaltschaft im Mai 2005 die Telefonverbindung eines Journalisten abfragen, weil dieser über eine als »streng vertraulich« eingestufte Hausdurchsuchung bei einem sächsischen Politiker berichtet hatte.

Da die Veröffentlichung von geheimen Unterlagen als solche in der Regel nicht strafbar ist und die Ermittler das »Leck« in den Behörden selbst nicht kennen, versuchen sie, über den Journalisten an den Informanten heranzukommen. Sie konstruieren den Vorwurf, der Reporter hätte seinen Informanten zum Geheimnisverrat angestiftet oder mindestens Beihilfe geleistet. In den meisten Fällen erweist sich ein solcher Verdacht im späteren Verfahren als substanzlos – doch der Schaden für die Pressefreiheit ist angerichtet.

Eine neue Online-Ausforschungsmethode der Polizei bekam sogar den Segen eines Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof (BGH), obwohl für sie überhaupt keine gesetzliche Ermächtigung besteht. Mithilfe von Hacker-Programmen können Ermittler die Festplatten von Computern durchleuchten. Dafür hat Innenminister Wolfgang Schäuble dem BKA kürzlich zusätzliches Geld versprochen. Dass es für diese heimliche Datenschau keine Gesetzesgrundlage gibt, fiel erst dem BGH-Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit auf, als er im November einen Antrag auf PC-Screening auf den Schreibtisch bekam. Anders als sein Kollege lehnte Hebenstreit das Ansinnen der Bundesanwaltschaft mit deutlichen Worten ab. »Eine Rechtsgrundlage für so schwerwiegende Eingriffe wie die heimliche Ausforschung eines Computers kann (...) nicht im Wege der entsprechenden Anwendung einer anderer Eingriffsnorm gerechtfertigt werden«, schreibt er in seinem Beschluss. »Dies käme einer Umgehung des Gesetzvorbehalts (...) gleich.« In einem Rechtsstaat, im Klartext, haben nicht die Strafverfolger selbst über ihre Machtfülle zu entscheiden. Das tut immer noch der Gesetzgeber.

In der Praxis indes betätigen sich die meisten Richter als bedenkenlose Abnicker staatsanwaltschaftlicher Fahndungsmethoden. Ende 2002 belegten Rechtssoziologen der Uni Bielefeld in einer Studie, dass von über 300 Anträgen der Staatsanwaltschaften auf Telefonüberwachung nur ein einziger von einem Richter abgelehnt worden war. »Erstaunlich ist«, schreiben die Bielefelder, »wie oft die Richter staatsanwaltschaftliche Anträge wortwörtlich übernehmen und sich zu eigen machen, auch wenn diese nur teilweise vollständig oder völlig unvollständig sind.«


Aus: "Angriff auf den Rechtsstaat: Polizisten hörten den Anwalt eines CIA-Opfers ab und belauschten dabei auch Journalisten" Von Jochen Bittner und Florian Klenk (DIE ZEIT, 14.12.2006 Nr. 51)
Quelle: http://www.zeit.de/2006/51/Pressefreiheit?page=all

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Quote[...] Der Fall hätte normalerweise kaum Aufsehen erregt. In China werden täglich Journalisten drangsaliert, unter Druck gesetzt oder im Auftrag von Behörden oder Firmen verprügelt. Doch in Lans Fall schlugen die Handlanger der örtlichen Kohleindustrie wohl etwas härter zu.

Lan Chengzhang wollte über die Situation in Chinas Kohleminen berichten. Am Dienstag vergangener Woche hatte der Journalist der China Handelsnachrichten mit Kollegen eine Mine nahe der nördlichen Industriestadt Datong besucht, wie chinesische Medien berichten. Offenbar auf Anweisung des Minenbesitzers wurden die Journalisten von den Arbeitern umstellt und anschließend brutal verprügelt.

Der Journalist sei am Abend des 9. Januar "in schlechter Verfassung" in das Volkskrankenhaus Nummer Drei in Datong eingeliefert worden, berichtet die Internetseite Tianya. Die Ärzte behielten Lan zur Beobachtung über Nacht im Krankenhaus. Am nächsten Morgen war er an den Folgen seiner inneren Blutungen gestorben, berichtet die Nanfang Dushi Bao, die trotz der Zensur häufig als erstes über kritische Themen berichtet.

Die Regierung von Datong reagierte, wie Behörden in China reagieren: Sie versuchte, den Fall zu vertuschen. Tagelang durften die Zeitungen in der Provinz Shanxi und Nordchina über das Verbrechen nicht berichten. Journalisten aus anderen Provinzen, die nach Datong gereist waren, wurde der Zugang zum Krankenhaus verwehrt. Schließlich versuchten die Behörden Lan zu diskreditieren. Weil er nicht fest angestellt war, sei Lan kein echter Journalist gewesen, erklärten die Beamten. Gerüchte wurden gestreut: Lan habe versucht, die Minenbesitzer um Geld zu erpressen.

Lan Chengzhang besaß keinen Journalistenausweis, weil er erst wenige Wochen zuvor im Shanxi-Büro der China Handelszeitung als Reporter angefangen hatte. Zuvor hatte der etwa 30-Jährige bereits für Zeitschriften gearbeitet.

Der Kohleabbau gehört zu den wichtigsten Industrien in Shanxi. Viele der unsicheren und teils illegalen Minen sind im Besitz der Landkreise und lokalen Behörden und zugleich deren einzige Einnahmequelle. Offiziellen Angaben zufolge starben vergangenes Jahr 4746 Kumpel bei Unfällen unter Tage. Die Dunkelziffer dürfte sehr viel höher liegen.


Aus: "Tod bei der Recherche" Brutale Repression in China VON HARALD MAASS (17.01.2007)
Quelle: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?sid=fbe53e6e21e01314c75bbde23da29608&em_cnt=1053311


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Quote[...] Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen
gegen drei Redakteure des stern eingeleitet. Wie das Hamburger
Magazin selbst in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe
berichtet, richten sich die Ermittlungen gegen die stern-Journalisten
Oliver Schröm, Hans-Martin Tillack und Uli Rauss. Die Strafverfolger
ermitteln wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat, weil
Schröm, Tillack und Rauss in einem stern-Artikel vom 21. September
2006 über den von der CIA entführten deutschen Staatsbürger Khalid
al-Masri aus geheimen Unterlagen zitiert hatten.
Ausgangspunkt der Ermittlungen ist nach stern-Informationen eine
Bitte des BND-Untersuchungsausschusses an den Präsidenten des
Deutschen Bundestages, Norbert Lammert. Darin wurde Lammert gebeten,
die Staatsanwaltschaft davon zu unterrichten, dass als geheim
eingestufte Informationen des Ausschusses an die Öffentlichkeit
ge-langt seien. Daraufhin wurden Ermittlungen eingeleitet. Lammert
sagte dem stern, die Staatsanwaltschaft sei gezwungen, nach
Bekanntwerden eines Geheimnisverrats Ermittlungen zu beginnen.
Lammert: "Es erging unsererseits keine Anzeige gegen einzelne Medien
oder Journalisten."
Ermittlungen gegen Journalisten wegen angeblicher Beihilfe zum
Geheimnisverrat sind umstritten. Der Deutsche Journalistenverband
(DJV) kritisiert seit langem, dass immer wieder versucht werde,
Journalisten zu belangen, um damit diejenigen zu ermitteln, die die
Informationen herausgegeben haben. FDP und Grüne haben bereits
Gesetzentwürfe eingebracht, um die Rechte von Journalisten zu
stärken.


Aus: "stern: Staatsanwalt ermittelt gegen drei stern-Redakteure" (31.01.2007)
Quelle: http://www.presseportal.de/story.htx?nr=934280

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#52
Quote[...]  Untersucht wird die Affäre auch von der Bundesanwaltschaft. Diese war durch einen am 8. Januar 2006 im «Sonntagsblick» veröffentlichten Artikel ausgelöst worden. Publik gemacht wurde ein vom Schweizer Nachrichtendienst abgefangenes Fax des ägyptischen Aussenministeriums, in dem erstmals eine staatliche Stelle die Existenz von CIA-Geheimgefängnissen in Europa bestätigt.


Aus: "Anklage in der CIA-Fax-Affäre" (Tages-Anzeiger Online; sbm/sda; 13.08.2006)
Quelle: http://www.tages-anzeiger.com/dyn/news/schweiz/654512.html

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Quote[...] Die Schweizer Militärjustiz hat im Zuge der Affäre um die Veröffentlichung eines geheimen Faxes über CIA-Gefängnisse einen Mann verhaftet. Nach einer Woche Haft kam er am vergangenen Mittwoch wieder frei. Gegen ihn läuft nun eine Voruntersuchung. Der Schweizer sei am 24. Mai verhaftet worden, bestätigte Martin Immenhauser, Informationschef der Militärjustiz, am Samstag auf Anfrage eine Vorabmeldung des «SonntagsBlick». Nach einer Woche sei der Mann wieder freigelassen worden, da der Haftgrund weggefallen sei.

Der Mann, dessen Identität die Militärjustiz nicht bekanntgibt, war wegen Verdunklungsgefahr inhaftiert worden. Nun läuft laut Immenhauser eine Voruntersuchung gegen den Schweizer. Diese wird zeigen, ob es zu einer Anklage kommt. Die Verhaftung sei allein von der Militärjustiz angeordnet worden. Die Bundesanwaltschaft sei dabei nicht involviert gewesen und habe den Verhafteten auch nicht befragt, betonte Immenhauser. Es war die erste Verhaftung in diesem Fall.

Sowohl die Militärjustiz wie auch die Bundesanwaltschaft untersuchen in der Affäre, wie es zur Veröffentlichung eines vom Schweizer Nachrichtendienstes abgefangenen Faxes des ägyptischen Aussenministeriums im «SonntagsBlick» gekommen war.
Dabei geht es um mögliche Verletzung des Amtsgeheimnisses. Zwei Journalisten des «SonntagsBlick» wie auch der Chefredaktor waren in der Sache von der Militärjustiz bereits verhört worden. Die zwei Journalisten hatten kürzlich ein Buch zu der Affäre verfasst. Dort schrieben sie, das ägyptische Geheimdienst-Dokument sei in einem Intercity-Zug gefunden worden. Ein Zugreisender soll es gefunden und dem «SonntagsBlick» übergeben haben.


Aus: " Verhaftung in CIA-FAX-Affäre" (Quelle: Sonntagsblick & Kleinreport; Posted on Tuesday 06 June 2006)
Quelle: http://www.pressefreiheit.ch/portalcms/news.php?item.41.3

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Quote[...] Anfang 2006 veröffentlichte der SonntagsBlick einen ägyptischen Regierungsfax, den die Abhörstation Onyx des Schweizer Auslandnachrichtendienstes abgefangen hatte. Thema im Fax waren CIA-Gefängnisse in Osteuropa. Bedeutsame neue Informationen enthielt der Fax nicht.

Doch die Justiz von Militärminister Schmid fährt schweres Geschütz auf. Gegen die Journalisten des SonntagsBlick wird, wie Militärjustiz-Sprecher Martin Immenhauser sagt, demnächst Anklage erhoben: «Die Anklageschrift befindet sich in der Schlussredaktion.» Vorwurf: Veröffentlichung militärischer Geheimnisse.

Die angeblichen Informanten der Zeitung traf es noch härter. Wie Schwerverbrecher wurden der Sprecher des Auslandnachrichtendienstes und ein ehemaliger Infochef von Verteidigungsminister Samuel Schmid im Mai 2006 behandelt: In Handschellen abgeführt und eine Woche in Untersuchungshaft gesteckt der eine. Bei beiden wurden Privat- und Geschäftstelefone abgehört, Arbeitsplatz und Privatwohnung stundenlang durchsucht.

Beide sagen: «Wir warens nicht.» Was die Journalisten bestätigen. Tatsächlich deutet nichts darauf hin, dass die Militärjustiz schlüssige Beweise für ihre Anschuldigungen hat. Die Bundesanwaltschaft hat ein gleiches Verfahren bereits eingestellt.

Doch das für die Beschuldigten zermürbende Verfahren der Militärjustiz dauert an. Sprecher Immenhauser: «Es kann Wochen, aber auch Monate dauern, bis der Auditor entscheiden kann, ob Anklage erhoben wird.» Der Grund: Die Parteien könnten noch Ergänzungsanträge stellen. Schmids ehemaliger Infochef etwa bestreitet die Zulässigkeit der Telefonüberwachung, wie er gegenüber BLICK erklärt. Jetzt muss der Militärkassationshof entscheiden.

Schweres Geschütz in der Fax-Affäre. Geht es Bern darum, der von der Fax-Affäre «betroffenen» USA einen Sündenbock vorzuzeigen?

Auffällig tatenlos geht Bern dagegen mit dem US-Geheimdienst CIA um. Das Gesuch um gerichtliche Verfolgung des in Bern spionierenden CIA-Agenten Tom liegt seit Monaten bei Justizminister Christoph Blocher.


Aus: "Sucht Bern einen Sündenbock?" - BERN – Während die Schweizer Justiz mit Guantánamo-Folterern kungelt, gibt sie Vollgas gegen CIA-Kritiker in der Schweiz: In der Fax-Affäre will die Militärjustiz Anklage gegen SonntagsBlick-Journalisten erheben VON HENRY HABEGGER UND BEAT KRAUSHAAR (31.01.2007)
Quelle: http://www.blick.ch/news/schweiz/artikel54881

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Quote[...] Der Auditor des Militärgerichts 6 hat Anklage gegen drei Mitarbeiter des SonntagsBlicks wegen Verletzung militärischer Geheimnisse erhoben. Am 8. Januar 2006 hatte die Zeitung ein klassifiziertes Dokument der Führungsunterstützungsbasis der Armee veröffentlicht. Dieses hatte angebliche Geheimgefängnisse sowie Verhörmethoden des amerikanischen Auslandnachrichtendienstes CIA zum Gegenstand. Die Hauptverhandlung wird voraussichtlich im April in St. Gallen stattfinden, wie das Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bekannt gab. Mit Rücksicht auf die Geheimhaltung werden die Befragungen der Angeklagten zur Sache, die Einvernahme der Zeugen und die Parteivorträge voraussichtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Die Tat könnte eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.


Aus: "Militärgericht erhebt Anklage in CIA-Fax-Affäre" (07 February 2007)
Quelle: http://www.pressefreiheit.ch/portalcms/news.php

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Quote[...] Der ehemalige Chfredaktor des «SonntagsBlick» und zwei Journalisten des Blatts müssen sich vor Militärgericht 6 verantworten. Die Hauptverhandlung findet in St. Gallen statt, weil sie von Oberst Hans Rudolf Arta geleitet wird. Der Präsident des Militärgerichts 6, Arta, ist im Zivilleben Generalsekretär des St. Galler Justiz- und Polizeidepartements.

In der Anklageschrift wirft der Auditor des Militärgerichts 6, Major Beat Hirt, den drei Journalisten unter anderem vor, den Strategischen Nachrichtendienst geschwächt und damit die Sicherheit der Schweiz gefährdet zu haben.

Die Tat kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Der «SonntagsBlick» hatte am 8. Januar 2006 einen Fax des ägyptischen Aussenministeriums veröffentlicht, den der Schweizer Nachrichtendienst abgefangen hatte. Das geheime Dokument wies auf die Existenz von illegalen CIA-Gefängnissen in Osteuropa hin.

Es sei journalistisch und politisch richtig gewesen, das Papier zu veröffentlichen, hatte der Angeklagte «SonntagsBlick»-Reporter Sandro Brotz auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA im Februar dieses Jahres gesagt. Er habe zwar damit rechnen müssen, deswegen belangt zu werden, das ganze Verfahren sei für ihn aber eine «Farce».

Nicht die Journalisten gehörten vor Gericht, sondern jene, die Menschenrechtsverletzungen begingen, sagte Brotz. Den Vorwurf der Anklage, den Nachrichtendienst und damit die Sicherheit der Schweiz geschwächt zu haben, liess er nicht gelten: «Wir stellen Menschenrechte immer noch über die Eigeninteressen eines Staates».

Die Militärjustiz wende nur das geltende Recht an. Über politische Konsequenzen müsse das Parlament entscheiden, sagte Martin Immenhauser, Sprecher der Militärjustiz.

Die Hauptverhandlung vor dem Militärgericht 6 sei grundsätzlich öffentlich, heisst es in der Medienmittielung vom Dienstag. Das Gericht werde entscheiden, ob mit Rücksicht auf die Geheimhaltung Teile der Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssten. Öffentlich seien in jedem Fall die Urteilseröffnung und die mündliche Urteilsbegrüdnung.

Strafanträge enthält die Anklageschrift nicht. In der Militärjustiz gelte das Unmittelbarkeits-Prinzip, sagte Immenhauser auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Das Beweisverfahren erfolgt unmittelbar vor Gericht. Erst danach stellt die Anklage die Anträge.

Noch hängig ist das militärische Verfahren gegen jene Person, die den Medien das geheime Dokument zuspielte. Bereits eingestellt wurde dagegen das zivile Verfahren gegen Roman Weissen, den Sprecher des Strategischen Nachrichtendienstes (SND). Gegen ihn hatte die Bundesanwaltschaft wegen Amtsgeheimnisverletzung ermittelt.


Aus: "CIA-Fax-Affäre: «SonntagsBlick»-Journalisten vor Militärgericht" - Die Hauptverhandlung gegen drei Journalisten der Zeitung «SonntagsBlick» wegen Verletzung militärischer Geheimnisse in der CIA-Fax-Affäre findet am 17. April in St. Gallen statt. (10.04.07)
Quelle: http://www.20min.ch/news/schweiz/story/27741156

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Quote[...] Viele der 56 Mitgliedstaaten der OSZE verfügen über moderne Gesetze zur Informationsfreiheit. Doch die Geheimhaltung werde grundsätzlich zu breit definiert, kritisiert eine am Mittwoch in Brüssel veröffentlichte OSZE-Studie. Die Definition von Staatsgeheimnissen sollte auf Informationen beschränkt werden, deren nicht erlaubte Veröffentlichung "identifizierbare und ernste Konsequenzen" hätten, empfiehlt der Bericht der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Vorfeld des Welttages der Pressefreiheit.

Kritisiert wird auch, dass Journalistinnen und Journalisten von der Strafverfolgung gleich behandelt würden wie die Geheimnisträger, welche diese weitergeben. Allerdings werde diese Praxis häufig von den Gerichten korrigiert, erklärte der OSZE-Experte Miklos Haraszti. Dies war auch der Fall bei der im Bericht erwähnten Anklage gegen drei "SonntagsBlick"-Journalisten im Zusammenhang mit der CIA-Fax-Affäre. Sie wurden Mitte April vom Militärgericht freigesprochen.

Handlungsbedarf orten die OSZE-Experten auch beim Schutz von Informationsquellen. Als gute Praxis wird auf das spezielle Quellenschutzgesetz in Belgien hingewiesen. Nur in rund 20 Staaten gibt es gemäs Haraszti einen umfassenden Schutz für Medienschaffende, der auch bei Gerichtsverfahren standhalte. Die Schweiz gehört nicht dazu.

Gute Noten verteilte die OSZE bei den gesetzlichen Regelungen zur Informationsfreiheit. Diese seien in den vergangenen Jahren in 70 bis 80 Prozent der Mitgliedstaaten eingeführt worden. (sda)


Aus: "Welttag der Pressefreiheit OSZE bemängelt Geheimhaltungspraxis Strafverfolgung von Journalisten kritisiert." (02.05.2007)
Quelle: http://www.persoenlich.com/news/show_news.cfm?newsid=67672

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Quote[...] CIA-Fax-Affäre: Verfahren eingestellt
(zuletzt geändert am 20.06.2007)
Bern, 20.06.2007 (OA) - Die verbleibenden Verfahren in der «CIA-Fax-Affäre» sind eingestellt. Den Beschuldigten wurde eine Genugtuung zugesprochen.
Der Auditor des Militärgerichts 4 hat die beiden letzten Verfahren in der sog. «CIA-Fax-Affäre» eingestellt. Diese hatten die Umstände, wie ein klassifiziertes Dokument der Führungsunterstützungsbasis der Armee (sog. «CIA-Fax») zum «SonntagsBlick» gelangte, zum Gegenstand.

Der Auditor begründet die Verfahrenseinstellung mit dem Urteil des Militärgerichts 6 vom 17. April 2007. Dieses sprach die wegen der Veröffentlichung des erwähnten Dokuments angeklagten Journalisten vom Vorwurf der Verletzung militärischer Geheimnisse frei. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass das fragliche Dokument ein Geheimnis im Sinne von Art. 106 Abs. 1 des Militärstrafgesetzes darstelle. Der Auditor des Militärgerichts 4 teilt diese Auffassung, weshalb die noch laufenden Verfahren gegenstandslos geworden sind.

Den Beschuldigten wurde eine der Gerichtspraxis entsprechende Genugtuung zugesprochen.

Gegen die Einstellungsverfügungen können die Beschuldigten sowie der Oberauditor innerhalb von zwanzig Tagen Rekurs erheben.

Das Urteil des Militärgerichts 6 vom 17. April 2007 (Freispruch) sowie der Entscheid des Militärkassationsgerichts vom 24. Mai 2007 betreffend die Beschwerden der Beschuldigten gegen die in diesem Verfahren erhobenen Zwangsmassnahmen können im Internet unter www.oa.admin.ch heruntergeladen werden.

[...]


Aus: "CIA-Fax-Affäre: Verfahren eingestellt" (zuletzt geändert am 20.06.2007)
Quelle: http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/de/13164


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Quote[...] RAMALLAH (inn) - Die Zahl der palästinensischen Angriffe auf örtliche Medienvertreter ist in den vergangenen Wochen gestiegen. Jetzt will der palästinensische Journalistenverband den Vorsitzenden der Autonomiebehörde, Mahmud Abbas, um Hilfe bitten.

Der Verband repräsentiert Hunderte Medienvertreter aus dem Westjordanland und dem Gazastreifen. "Immer mehr palästinensische Journalisten sind besorgt um ihre Sicherheit und fürchten um ihr Leben", sagte der Vorsitzende Naim Tubassi. Der Anstieg der Angriffe sei sehr besorgniserregend.


Aus: "Palästinenser bedrohen einheimische Journalisten" (Posted on Thursday 18 January 2007)
Quelle: http://www.pressefreiheit.ch/portalcms/news.php


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Quote[...] Wie selbständig berichten die Medien? Zu wenig, findet erneut eine Studie, welche die Leistungen von Lokalmedien in den Räumen Zürich und St. Gallen analysierte. «Was als Medienleistung erscheint, ist zu einem beträchtlichen Teil PR-Leistung», heisst es im Bericht...

[...] Die Studie zweifelt ferner daran, dass die Vervielfachung der Kanäle seit 1986 zu einer substanzielleren Berichterstattung geführt hat. Festgestellt wird eine beschleunigte Reproduktion des Immergleichen. Der Aktualitätsdruck schwäche letztlich die Position der Medien gegenüber den organisierten Interessen. Angesichts der Informationsflut orientierten sich die Medien zunehmend an einer Art «Mainstream-Themenagenda»....



Aus: "Oft bloss nachgeplappert" (2. Februar 2007, Neue Zürcher Zeitung)
Quelle: http://www.nzz.ch/2007/02/02/em/articleEUB4B.html


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Quote[...] Wegen Politikerschelte in einem Internetforum muss sich in Russland ein Journalist einer Provinzzeitung vor Gericht verantworten. Der von der Kritik betroffene Gouverneur des Gebietes Wladimir habe den Inlandsgeheimdienst FSB beauftragt, die Identität des Autors zu ermitteln und ihn vor Gericht zu bringen, berichtete die in Moskau erscheinende Regierungszeitung «Rossijskaja Gaseta» am Mittwoch.

Nach einem im Vorjahr verabschiedeten Gesetz kann öffentlich geäußerte Kritik an Amtsträgern unter Umständen als extremistische Tätigkeit geahndet werden. Im konkreten Fall hatte der Journalist Dmitri Taschlykow in einem Forum der Kleinstadt Kowrow die Amtsführung von Gouverneur Nikolaj Winogradow kritisiert.

Nach Ansicht der Ermittler seien dabei grobe Ausdrücke verwendet worden. Ein Gutachter war sich jedoch nicht sicher, ob es sich tatsächlich um eine Beleidigung handelte. Russische Menschenrechtler sehen den Fall als weiteren Beweis für die zunehmende Unterdrückung der Meinungsfreiheit in den Regionen.

«Viele Staatsbeamte träumen davon, den Informationsaustausch im Internet mit Hilfe des Strafgesetzbuches unter Kontrolle zu bringen», kommentierte die Zeitung «Rossijskaja Gaseta» das Geschehen.


Aus: "Russe wegen Politiker-Kritik im Netz angeklagt" (NZ; 31.01.2007)
Quelle: http://www.netzeitung.de/medien/516367.html


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Quote[...] Paris/Hamburg - Das Satiremagazin "Charlie Hebdo" hatte im Feburar 2006 die zwölf in der dänischen Zeitung "Jyllands Posten" erschienenen Karikaturen nachgedruckt und eigene Karikaturen hinzugefügt. Die Ausgabe wurde zu einem Verkaufshit: In wenigen Tagen verkaufte sich das Heft 400.000 Mal. Die Auflage liegt normalerweise bei 140.000 Exemplaren.

Der französische Islamrat und die Moschee von Paris hatten das Wochenblatt daraufhin wegen "öffentlicher Beleidigung einer Personengruppe wegen ihrer Religion" verklagt. Der auf zwei Tage angesetzte Prozess beginnt am Mittwoch.

Im Vorfeld haben nun Politiker, Journalisten und Wissenschaftler in einer Petition vor einer "allgemeinen Selbstzensur" gewarnt. Wenn das Pariser Blatt verurteilt werde, komme dies einer schweren Einschränkung der Meinungsfreiheit gleich, heißt es in dem am Montag in der Zeitung "Libération" veröffentlichten Schreiben von rund 50 Unterzeichnern. "Einige sagen uns heute, der geopolitische Zusammenhang solle zur Vorsicht oder gar zum Schweigen anhalten. Das Gegenteil ist der Fall. Die Meinungsfreiheit und die Laizität müssen bestätigt werden. Die, die dem Fundamentalismus Widerstand leisten, haben nichts außer einer Feder und einem Stift, um auf die Gefahren aufmerksam zu machen", heißt es in der Petition.

Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem die aus Bangladesch stammende Schriftstellerin Taslima Nasreen, der Philosoph Bernard-Henri Lévy und die grüne Präsidentschaftskandidatin Dominique Voynet aus Frankreich sowie der Generalsekretär der dänischen Vereinigung demokratischer Muslime, Ibrahim Ramadan. Daneben unterstützen sie auch die französischen Anti-Rassismus-Organisationen SOS Racisme und LICRA, mehrere Laizismus-Vereinigungen und die Journalisten-Gewerkschaft SNJ.

Der französische Islamrat kritisiert vor allem drei Karikaturen: Eine Zeichnung, die Mohammed mit einer Bombe auf seinem Turban zeigt. Eine weitere, auf der Mohammed Selbstmordattentäter mit den Worten "Stop, wir haben keine Jungfrauen mehr auf Lager!" abhält. Und die dritte beanstandete Karikatur ist das Titelbild der "Charlie Hebdo"-Ausgabe: Der Prophet stützt den Kopf in seine Hände. Darunter die Zeile: "Schlimm, von Idioten verehrt zu werden."

"Die Meinungsfreiheit ist keine Provokation. Wir haben das Recht, die Religion zu kritisieren. Voltaire hat das getan und Goethe auch. Es ist Teil unserer Zivilisation, unseres Weltbilds, diese Kritik auch darzustellen." Mit diesen Worten bezog Phillipe Val, Chefredakteur von "Charlie Hebdo", bereits vor der Veröffentlichung der Karikaturen Stellung. "Alle französischen Zeitungen sollten diese Karikaturen veröffentlichen, um zu zeigen, dass sie das Recht dazu haben. Damit sollte die Diskussion beendet sein."


Aus: "KARIKATUREN-PROZESS IN FRANKREICH: Intellektuelle warnen vor Selbstzensur" (05. Februar 2007)
Quelle: http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,464444,00.html


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Quote[...] Straßburg - Ein kritischer Artikel über die Nazigold-Verhandlungen der Schweiz hat am Mittwoch abermals den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg beschäftigt. Die 17 Richter der Großen Kammer prüften eine Beschwerde des Züricher Journalisten Martin Stoll, der in der Schweiz wegen des fraglichen Berichts verurteilt worden war. Eine kleine Kammer hatte ihm im vergangenen April Recht gegeben und die Schweiz wegen Verstoßes gegen die Pressefreiheit verurteilt. Dagegen legte die Regierung in Bern Rechtsmittel ein. Das definitive Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Stoll hatte im Januar 1997 in einem Artikel für die Züricher "Sonntags-Zeitung" aus einem vertraulichen Dokument des damaligen Schweizer Botschafters in den USA, Carlo Jagmetti, zitiert. In dem Bericht, der dem Journalisten zugespielt worden war, ging es um die Verhandlungen Schweizer Banken mit dem Jüdischen Weltkongress über eine Entschädigung von Holocaust-Opfern, deren Guthaben konfisziert worden waren. Unter der Überschrift "Carlo Jagmetti beleidigt die Juden" veröffentlichte die Zeitung ganze Passagen aus dem Dokument.


Steht Diplomatenschutz über Pressefreiheit?

Der Journalist wurde daraufhin wegen der Veröffentlichung "geheimer amtlicher Debatten" zu einer Geldbuße von umgerechnet rund 500 Euro verurteilt. Wer ihm das Dokument zuspielte, ist nicht bekannt. Der Rechtsvertreter der Schweiz, Paul Seger, verteidigte das Urteil gegen den Journalisten. Die Außenpolitik brauche eine gewisse Vertraulichkeit, betonte er. Er verwies auf die Wiener Konvention, die Diplomaten unter Schutz stellt. Stoll wies dieses Argument zurück: Auch Diplomaten müssten in "gewissen Fällen" dulden, dass die Presse über ihre Aktivitäten berichte, sagte er. Der diplomatische Schutz dürfe nicht unter allen Umständen vor die Pressefreiheit gehen.

Ähnlich hatte der Gerichtshof in erster Instanz argumentiert. Die Verhandlungen über die Guthaben von Holocaust-Opfern und die Rolle der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs seien in dem Land öffentlich und kontrovers diskutiert worden. Die Öffentlichkeit habe ein "berechtigtes Interesse" an Informationen über die mit diesem "heiklen Thema" befassten Diplomaten und deren Verhandlungstaktik gehabt. Die Verurteilung des Journalisten sei daher ein unzulässiger Eingriff in das Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit gewesen.

Der Diplomat Jagmetti war ins Kreuzfeuer der Kritik geraten, nachdem er erklärt hatte, die Juden führten einen "Krieg" gegen die Schweiz. Er musste Ende Januar 1997 von seinem Posten als Botschafter in den USA zurücktreten. Die so genannte Nazigold-Affäre hatte monatelang die Beziehungen zwischen der Schweiz und den USA belastet. (dg)


Aus: "Menschenrechtsgericht verhandelt über Nazigold-Artikel" (07. Februar 2007)
Quelle: http://www.net-tribune.de/article/070207-90.php


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Quote[...] Medienberichte sind oft wesentlich geprägt durch das, was die Öffentlichkeitsarbeiter vorgekaut haben. Eine neue Studie veranschaulicht dies am Beispiel der Informationsarbeit zweier kantonaler Verwaltungen. Schlecht weg kommen vor allem die lokalen Radios und Fernsehen.

ras. Wie selbständig berichten die Medien? Zu wenig, findet erneut eine Studie, welche die Leistungen von Lokalmedien in den Räumen Zürich und St. Gallen analysierte. «Was als Medienleistung erscheint, ist zu einem beträchtlichen Teil PR-Leistung», heisst es im Bericht, welchen die Publicom dem Auftraggeber, dem Bundesamts für Kommunikation, vorlegte. René Grossenbacher, der Forschungsleiter, findet damit seine Untersuchungen bestätigt, die er vor zwanzig Jahren durchführte. Danach agieren die Medien oft am Gängelband der Öffentlichkeitsarbeiter.


Aus: "Oft bloss nachgeplappert" (2. Februar 2007, Neue Zürcher Zeitung)
Quelle: http://www.nzz.ch/2007/02/02/em/articleEUB4B.html

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Quote[...] Die Kernaussagen der nebenstehend präsentierten Studie sind erschütternd: Die Medien arbeiten danach zu einem grossen Teil als blosse Transporteure von Botschaften aus den Werkstätten der Öffentlichkeitsarbeiter. Die Forscher sehen damit Untersuchungen (Barbara Bearns / René Grossenbacher) aus den achtziger Jahren bestätigt. Schon damals wurde errechnet, dass zwei Drittel aller von den Medien verbreiteten Meldungen aus Pressestellen und PR-Agenturen stammen. Überdies stellt es eine häufige journalistische Praxis dar, die Quellen, woher die Informationen stammen, zu verschweigen. Die Dunkelziffer dürfte hoch sein. So wurde vor zwei Jahren publik, dass Abteilungen der US-Regierung Hunderte von Fernsehbeiträgen produzierten, die ohne Quellenangaben von Lokalfernsehstationen weiterverbreitet wurden. Teilweise wurden die PR-Filme gar bewusst als Eigenbeiträge ausgegeben. Und ein bekannter amerikanischer Radio- und Zeitungskommentator nahm von der Regierung 240 000 Dollar an, damit er eine Bildungsinitiative unterstütze.

Die Medien betreiben somit in hohem Mass Etikettenschwindel. Das ist verwerflich. Dennoch muss man die genannten wissenschaftlichen Befunde relativieren. Eine wesentliche Aufgabe der Medien besteht darin, über Ereignisse und Entscheide in Politik und Wirtschaft zu berichten. Öfters handelt es sich um Informationen, die nicht kontrovers sind. Diese werden heute von den jeweiligen Kommunikationsabteilungen meist Medien-affin und professionell aufbereitet. Zudem sind Öffentlichkeitsarbeiter auf ein Vertrauensverhältnis mit den Medienschaffenden angewiesen. Durch Vermittlung gezinkter Informationen würden sie ihre Glaubwürdigkeit schädigen. Sie liefen Gefahr, den Zugang zu den Medienkanälen zu verlieren. Denn die Journalisten treffen die Auswahl unter den PR-Meldungen. Als Schleusenwärter nehmen sie eine Kontrollfunktion wahr. In diesem Sinne herrscht also kein universeller «Verblendungszusammenhang». Nicht alles, was aus PR-Werkstätten kommt, muss von vorneherein schlecht sein. Die Öffentlichkeit wird keineswegs durch mächtige Manipulatoren, die in den PR-Werkstätten sitzen, systematisch hinters Licht geführt.

Die nebenstehend referierte Studie untersucht insbesondere die Leistungen der elektronischen Medien. Wenn man die Presse einbezogen hätte, wären die Resultate wohl etwas positiver ausgefallen. Während Websites, Privatradios und Lokalsender immer noch als Durchlauferhitzer funktionieren (daran werden Subventionsgelder kaum etwas ändern), liefert das gedruckte Medium am ehesten noch Einordnungen und Analysen. Angesichts der ökonomischen Schwierigkeiten steht allerdings auch die Presse unter Druck. Der Sparzwang gefährdet das Reflexionspotenzial.


Aus: "Aufklärung als prekäres Projekt" (2. Februar 2007, Neue Zürcher Zeitung)
Quelle: http://www.nzz.ch/2007/02/02/em/articleEVN9R.html


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Quote[...]  Lwiw (AFP) - Auf der Flucht vor angeblichen Einschüchterungsversuchen der Behörden seines Landes hat ein russischer Journalist in der Ukraine politisches Asyl beantragt. Alexander Koswintsew, Chefredakteur der in der westsibirischen Region Kemerowo erscheinenden Zeitung "Rossjiski Reporter", reichte am Dienstag in Lwiw im Westen der Ukraine seinen Asylantrag ein. Er sei wegen seiner Recherchen über kriminelle Aktivitäten des Gouverneurs von Kemerowo, Aman Tuleiew, von den Justizbehörden bedroht worden, erklärte Koswintsew. Diese hätten auch seine Familie in Kiew angerufen und damit gedroht, ihn auf "offiziellem oder inoffiziellem Weg" nach Russland zurückzubringen. Koswintsew arbeitete nach eigenen Angaben auch für die Oppositionszeitung Nowaja Gaseta. Deren Korrespondentin Anna Politkowskaja war am 7. Oktober vergangenen Jahres in Moskau erschossen wurden. Sie hatte unter anderem über die Korruption in Russland und über Menschenrechtsverstöße in Tschetschenien berichtet. Die regionalen Behörden von Lwiw sagten Koswintsew ihre Unterstützung zu. Er habe in seinen Artikeln deutlich gemacht, dass die russischen Behörden einen unabhängigen Journalisten bestrafen wollten, teilte ein Sprecher des Provinzparlaments mit. Lwiw gehört im Gegensatz zu den Industriestädten der Ost-Ukraine zu den Russland-kritischen Regionen. 


Aus: "Russischer Journalist bittet in Ukraine um politisches Asyl -  Reporter: Bei Recherchen von Behörden bedroht" (newsroom.de; 07.02.2007)
Quelle: http://www.newsroom.de/news/display/index.cfm?id=380090


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Quote[...] Die Monatszeitschrift hatte im April 2005 einen Artikel über den islamistischen Terroristen Abu Musab al Sarkawi veröffentlicht. Darin wurde aus einem internen Bericht des Bundeskriminalamts ausführlich zitiert. Daraufhin wurden die Potsdamer Redaktionsräume von ,,Cicero" und die Wohnung des Autors des Artikels durchsucht. Damals waren Datenträger sichergestellt sowie eine Kopie einer Computerfestplatte angefertigt.

Der Durchsuchungsbeschluss wurde damit begründet, dass der Journalist durch Veröffentlichung des vertraulichen Materials Beihilfe zum Verrat von Dienstgeheimnissen geleistet habe.

Bei der mündlichen Verhandlung am 22. November 2006 rechtfertigte die Bundesregierung die Durchsuchung. Es handele sich um keinen verfassungswidrigen Eingriff in die Pressefreiheit, erklärte Justiz-Staatssekretär Lutz Diwell.

Diese finde bei der Beihilfe zu strafbaren Handlungen ihre Grenze. Journalisten hätten kein Privileg, das ihnen die Beihilfe zu strafbaren Taten erlaube.

,,Cicero"-Chefredakteur Wolfram Weimer hatte wegen der Durchsuchung Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sein Anwalt Alexander Ignor argumentierte, dass die Staatsanwaltschaft mit der Durchsuchung nicht wie dargestellt Beweise für eine Verstrickung des Chefredakteurs ermitteln wollte.

Vielmehr sei es um die Identität des BKA-Beamten gegangen, der das Material weitergegeben hatte. Damit sei das Recht von Journalisten auf Informantenschutz verletzt worden.


Aus: "Urteil in Karlsruhe: Durchsuchung bei "Cicero" war verfassungswidrig" (dpa/AP; SZ; 27.02.2007)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,tt1m1/deutschland/artikel/632/103529/



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Quote[...] Berlin - Das Urteil war eindeutig. Anderthalb Jahre nach der Durchsuchung der "Cicero"-Redaktion und des Wohnhauses von Autor Bruno Schirra hat das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe heute geurteilt: Die Razzia war rechtswidrig. Ein einfacher Verdacht der Beihilfe zum Geheimnisverrat reiche für so eine Aktion nicht aus, entschieden sie.


Aus: ""CICERO"-URTEIL: Sieg für Pressefreiheit - klare Grenzen für Ermittler gefordert" Von Annett Meiritz und Anna Reimann (27. Februar 2007)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,468855,00.html

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Quote[...] Höchstgericht stärkte Schutz der Medien gegen polizeiliche Durchsuchungen - Neue Regeln zum Schutz von Informanten geplant
Das deutsche Verfassungsgericht hat am Dienstag eine Razzia bei der Zeitschrift "Cicero" vom September 2005 für verfassungswidrig erklärt. Damit hat das höchste deutsche Gericht den Schutz der Medien gegen polizeiliche Durchsuchungen gestärkt. Nach dem Grundsatzurteil des Ersten Senats des Verfassungsgerichtes sind Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktionen verfassungswidrig, wenn sie allein dem Zweck dienen, die "undichte Stelle" etwa in einer Behörde zu finden, über die vertrauliche Informationen an die Presse gelangt sind.

Die deutsche Regierung kündigte nach der Urteilsverkündung an, die Regeln zum Schutz von Informanten der Medien den Karlsruher Vorgaben anzupassen. "Cicero"-Chefredakteur Wolfram Weimer begrüßte es, dass nun Rechtssicherheit für investigative Journalisten herrsche. "Das ist ein Grundsatzurteil für die Pressefreiheit in Deutschland", sagte er.

Die Richter gaben damit zwei Verfassungsbeschwerden Weimers statt. Bei der Durchsuchung der im Schweizer Ringier-Verlag erscheinenden Zeitschrift waren Datenträger sichergestellt sowie eine Kopie einer Computerfestplatte gezogen worden. Die Razzia war vom Amtsgericht Potsdam angeordnet worden.

[...] Nach den Worten der Karlsruher Richter sind Journalisten, die vertrauliche Informationen publizieren, zwar nicht von einer Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen ausgenommen. Allein die Veröffentlichung eines Geheimdokuments rechtfertige aber weder die Durchsuchung von Redaktionsräumen oder Wohnungen noch die Beschlagnahme von Unterlagen. Andernfalls hätten es die Staatsanwälte in der Hand, den verfassungsrechtlich garantierten Informantenschutz zu unterlaufen, indem sie eigens zu diesem Zweck Ermittlungen gegen einen Journalisten einleiteten.

Nach dem Urteil sind "spezifische tatsächliche Anhaltspunkte" dafür erforderlich, dass der Informant die Veröffentlichung der Dienstgeheimnisse bezweckt habe. "Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person eines Informanten zu ermitteln", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung.

Die Journalisten-Organisation "Reporter ohne Grenzen" begrüßte das Urteil, forderte zugleich aber weitere Schritte zum Schutz der Pressefreiheit. "Journalisten, die Material von Informanten zugespielt bekommen und es verwenden, dürfen nicht kriminalisiert werden", forderte die Organisation am Dienstag in Berlin. Zudem sollten Telefongespräche von Journalisten vor Überwachung geschützt sein, wie es bereits für andere Berufsgruppen, etwa Rechtsanwälte oder Pfarrer, gilt.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) forderte die Gesetzgeber zum Handeln auf. "Wir erwarten von der Politik, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Pressefreiheit im Sinne eines besseren Quellenschutzes klarer definiert werden", sagte BDZV- Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff am Dienstag in Berlin. Für die Medien bedeute das Urteil künftig besseren Schutz gegen polizeiliche Durchsuchungen. Dies sei ein weiterer Schritt zur Stärkung des Quellenschutzes und damit auch der Pressefreiheit. (APA/dpa/AP)


Aus: "Razzia bei deutscher Zeitschrift "Cicero" verfassungswidrig" (27. Februar 2007)
Quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=2785493

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Quote[...] Unser journalistischer Urahn Philipp Jakob Siebenpfeiffer, geboren im Revolutionsjahr 1789, war ein kämpferischer Mann, einer, der sich den Mund nicht hat verbieten und den Schneid nicht hat abkaufen lassen. Er war Schüler des liberalen Staatsrechtslehrers Karl von Rotteck, wurde mit 29 Jahren Landkommissär des Kreises Homburg in der Rheinpfalz, geriet aber bald mit dem Regime aneinander. Er trat aus dem Staatsdienst aus, wurde hauptberuflich bürgerlicher Revolutionär, demokratischer Volksmissionar, Journalist, Verleger und Streiter gegen die Zensur.

,,Die Zensur ist der Tod der Pressfreiheit und somit der Verfassung, welche mit dieser steht und fällt", schrieb er in seiner Zeitung. Als die Regierung seine Druckerpresse versiegelte, verklagte er sie mit dem Argument: Das Versiegeln von Druckerpressen sei genauso verfassungswidrig wie das Versiegeln von Backöfen. Das ist ein wunderbarer Satz, weil darin die Erkenntnis steckt, dass Pressefreiheit das tägliche Brot ist für die Demokratie.

Vor 175 Jahren hat Siebenpfeiffer die Vaterlandsvereine ,,zur Unterstützung der freien Presse" mitgegründet und dann, im Mai 1832, zum Hambacher Fest eingeladen; dieses erste demokratische Fest war zugleich das erste große Fest der Pressefreiheit in Deutschland.

Diese Pressefreiheit galt den liberalen Meinungsführern damals als das demokratische Urgrundrecht und als Universalrezept zur Gestaltung der Zukunft; in dem Zauberwort Pressefreiheit flossen alle politischen Sehnsüchte zusammen. Was die blaue Blume für die romantische Literatur war, das war damals, für die ersten deutschen Demokraten, die Pressefreiheit: ,, ... die Welt hebt an zu klingen, triffst Du nur das Zauberwort". Der Kampf gegen die Zensur, das war der Kampf gegen die alte Ordnung.

Ein Jahr nach dem Hambacher Fest begann der Hochverratsprozess gegen Siebenpfeiffer und zwölf weitere Angeklagte. Das außerordentliche Schwurgericht zu Landau in der Pfalz saß über die Aufrührer und über die Pressefreiheit zu Gericht. Siebenpfeiffer hat sie verteidigt wie kaum ein anderer; aber dieser Kampf ist nicht gut ausgegangen für ihn. Als der von den Bürgern gefeierte und vom Staat verfolgte Mann letztlich doch verurteilt worden war, floh er - mittlerweile kränklich - mit seiner Familie in die Schweiz.

Er hatte keine Kraft mehr; und die Mitkämpfer von einst waren enttäuscht vom Aussteiger. Er wurde außerordentlicher Professor, litt unter wirtschaftlichen Nöten. Über seine letzten Jahre ist wenig bekannt. Er starb am 14. Mai 1845 in der Privatirrenanstalt von Bümliz. Man muss sich Siebenpfeiffer, den unbändigen Freiheitskämpfer, am Lebensende in der Zwangsjacke vorstellen. Das sei, schrieb sein Biograph Bernhard Becker, "ein Symbol für den weiteren Verlauf der Geschichte bis 1945".

Der große Freiheitskämpfer am Ende in der Zwangsjacke? Es ist ein unendlich trauriges Bild, ein Bild, das einen bekümmert, auch wenn man sich mit dem Journalismus von heute beschäftigt.

Die Zeiten der Zwangsjacke für die Pressefreiheit sind nämlich 1945 nicht ganz zu Ende gegangen. Es sind nur die Zeiten vorbei, in denen sich diese Zwangsjacken in der staatlichen Kleiderkammer stapelten und ein staatliches Hoheitsabzeichen trugen. Staatliche Fesselungsversuche gibt es auch heute noch in Deutschland - denken wir an die Durchsuchungsaktionen in Zeitungshäusern, Redaktionen und Privatwohnungen von Journalisten; und das Bundesverfassungsgericht wird, am Beispiel der Razzia beim Monatsmagazin Cicero, in wenigen Tagen die Staatsbehörden heftig dafür rügen.

Aber schlimmer als Cicero-Razzien sind die geistigen Zwangsjacken, die sich der Journalismus selber anzieht: Zu beklagen ist eine Tendenz zur Vermischung von Information und Unterhaltung. Zu beklagen ist die Vermischung von Journalismus und PR. Zu beklagen ist die Verquickung von Journalismus und Wirtschaft - die Tatsache also, dass sich immer mehr Journalisten zu Büchsenspannern und Handlangern von Wirtschaftslobbys machen lassen. Mittlerweile gibt es Medienpreise für "Kritischen Journalismus". Kritischer Journalismus - das sollte eigentlich eine Tautologie sein, ist es aber nicht.

[...] Schon heute sagt jeder dritte Journalist, dass die Zeit fehle, ,,um sich über ein Thema auf dem Laufenden zu halten". Dadurch ist - und das mitnichten nur bei vielen kleinen lokalen Blättern - eine zentrale journalistische Aufgabe gefährdet: das Aufspüren von Entwicklungen, das Sammeln, Bewerten und Ausbreiten von Fakten und Meinungen.

Es besteht wie noch nie seit 1945 die akute Gefahr, dass der deutsche Journalismus verflacht und verdummt, weil der Renditedruck steigt; weil an die Stelle von sach- und fachkundigen Journalisten Produktionsassistenten für Multimedia gesetzt werden, wieselflinke Generalisten, die von allem wenig und von nichts richtig etwas verstehen. Aus dem Beruf, der heute Journalist heißt, wird dann ein multifunktionaler Verfüller von Zeitungs- und Webseiten. Solche Verfüllungstechnik ist allerdings nicht die demokratische Kulturleistung, zu deren Schutz es das Grundrecht der Pressefreiheit gibt.

Der Ruf des Journalismus leidet, und mit ihm leidet der Wert der Pressefreiheit. Wie sehr er gelitten hat, dafür sind die steigenden Zahlen von Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktionen ein Indiz; ein Indiz ist auch die bisher meist eher matte Reaktion der Öffentlichkeit darauf. Beschlagnahmeaktionen in Redaktionen werden betrachtet und bewertet wie die Durchsuchungen in Wurstfabriken: Irgendetwas Verdorbenes wird sich schon finden.

Der Presse ist die Freiheit garantiert. Presse sind Journalisten, Verleger, Medienunternehmen. Die Pressefreiheit könnte entfallen, wenn diese Freiheit als Freiheit ohne Verantwortung missverstanden wird - und: wenn Medienunternehmen sich nur noch als Renditeunternehmen wie jedes andere auch verstehen. Manager, die glauben, die Herstellung von Druckwerken sei nichts anderes als die Herstellung von Plastikfolien, täuschen sich. Für die Hersteller von Plastikfolien gibt es nur die Gewerbefreiheit, aber kein spezielles, spezifisches Grundrecht.

Es hat einen Grund, warum es das Grundrecht der Pressefreiheit gibt: Pressefreiheit ist Voraussetzung dafür, dass Demokratie funktioniert. Wird dieser Grundsatz nicht geachtet, wird das Grundrecht grundlos.



Aus: "Selbstzensur in den Medien: Über den Hochverrat" Von Heribert Prantl (SZ vom 24./25.02.2007)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/658/103555/


lemonhorse

Quote[...] Moskau- Ein Journalist der russischen Wirtschaftszeitung "Kommersant" ist am Freitag in Moskau beim Sturz aus einem Fenster ums Leben gekommen.

Wie die Moskauer Staatsanwaltschaft mitteilte, stürzte der Reporter Iwan Safronow aus einem Fenster im fünften Stockwerk. Wie es dazu kam, blieb zunächst unklar. "Kommersant"-Herausgeber Andrej Wasilijew sagte, er glaube nicht an einen Selbstmord.


Aus: "RUSSISCHER JOURNALIST TOT: Mysteriöser Fenstersturz" (esp/afp)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,469664,00.html

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Quote[...] Nach einem Selbstmordanschlag auf ihren Militärkonvoi haben US-Soldaten in einem ostafghanischen Ort um sich geschossen und möglicherweise mehrere Zivilpersonen getötet oder verletzt, teilten Behörden der Provinz Nangarhar mit.

Das Vorgehen ist von Reportern beobachtet worden. Die US-Soldaten am Ort des Anschlags löschten jedoch Fotos von einem AP-Fotografen und das Video eines Kamerateams der Fernsehnachrichtenagentur APTN. Der APTN-Kameramann berichtete, auch Aufnahmen anderer Journalisten seien gelöscht worden. Die US-Soldaten gehörten nicht zur Nato-Schutztruppe ISAF. Die Berichterstatter vermuten, dass es sich um eine Sondereinheit handelt.


Aus: " Afghanistan: US-Militär löscht Kameras nach Schießunfall" (4. März 2007)
Quelle: http://www.welt.de/politik/article745314/US-Militaer_loescht_Kameras_nach_Schiessunfall.html


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#64
Quote[...] Neben dem Bundesnachrichtendienst haben auch das Bundeskriminalamt und bayerische Ermittlungsbehörden in einer groß angelegten geheimen Aktion zwischen 2002 und 2004 Journalisten des "Focus" ausgeforscht, um undichte Stellen im Bundeskriminalamt zu finden. Dabei gelang es den Ermittlern zwar nicht, die entsprechenden Beamten zu identifizieren. Im Zuge der Ermittlungen wurde aber deutlich, dass ein Verantwortlicher beim "Focus" offenbar einen schwunghaften Handel mit geheimen Terrorakten betrieben hat.

Das berichtet das NDR-Magazin "Panorama" am Donnerstagabend um 21.45 Uhr im Ersten. Heute (Mittwoch, 4. April) um 23.00 Uhr sendet das Medienmagazin "Zapp" im NDR Fernsehen einen ersten Beitrag über den Skandal.
BKA ließ Journalisten durch den Agenten Werner Mauss ausforschen

Die Operation begann nach Informationen von "Panorama" im November 2002. Damals machte der ehemalige Undercover-Agent Werner Mauss, der schon in vielen spektakulären Kriminalfällen als V-Mann gearbeitet hatte, eine vertrauliche Aussage beim BKA. Es ging dabei um Hinweise bezüglich einer möglichen Terrorgefahr. Obwohl er sich Vertraulichkeit hatte zusichern lassen, wurde Mauss kurz darauf von "Focus"-Redakteuren angerufen, die im Besitz der Aussage waren.

Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft München ein Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats gegen BKA-Beamte ein, gegen "Focus"-Redakteure wurde wegen Beihilfe ermittelt. Nach "Panorama"-Recherchen wurden Millionen von Telefonverbindungsdaten erhoben und ausgewertet, um Kontakte zwischen BKA-Beamten und den Journalisten zu belegen. Auch Observationsteams wurden auf die Journalisten angesetzt. Eine besondere Rolle im Verfahren spielte fortan der Agent Werner Mauss. Mit Billigung des Bundeskriminalamtes forschte er den "Focus"-Redakteur Josef Hufelschulte über Jahre gezielt aus. In einem Fall schnitt er sogar ein Telefonat heimlich mit.
"Focus"-Redakteur soll Handel mit Terror-Akten betrieben haben

So wurden in dem Verfahren zahlreiche dubiose Verhaltensweisen des Redakteurs Hufelschulte, der beim "Focus" für Geheimdienste und innere Sicherheit zuständig ist, aktenkundig. So bot der Redakteur Hufelschulte im November 2002 dem Agenten Mauss an, er könne seine vertrauliche Aussage vom Markt kaufen, wenn er eine weitere Verbreitung verhindern wolle. Der Vermerk sei im Besitz eines Nachrichtenhändlers, der 5.000 Euro dafür verlange. Mauss händigte schließlich am 14. November 2002 den Betrag von 4.000 Euro an Hufelschulte aus. In der Folge kam es offenbar zu einem schwungvollen Handel mit geheimen Terrorakten.

Gegenüber dem Bundeskriminalamt sagte Mauss aus, er habe, nachdem er Interesse an weiteren Verschlusssachen signalisiert hatte, von Hufelschulte mehrere geheime Papiere für weitere 18.000 Euro erworben. Zur Herkunft der Verschlusssachen soll Hufelschulte gegenüber Mauss erklärt haben, die Papiere stammten von einem Nachrichtenhändler. Der wiederum habe sie von korrupten Beamten des Bundeskriminalamtes. Unklar ist nach Aktenlage, ob der Redakteur Hufelschulte das Geld von Mauss selbst behielt oder ob er es weiterleitete.

Der zuständige Oberstaatsanwalt in München bestätigte gegenüber "Panorama", dass es ein entsprechendes Verfahren gegeben habe. Details wollte er aber nicht nennen. Das Verfahren sei im Juni 2004 eingestellt worden, nachdem es nicht gelungen sei, die undichten Stellen im BKA zu identifizieren. Die "Focus"-Leitung wurde über den gesamten Vorgang vermutlich informiert. Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei, die regelmäßig für "Focus" arbeitet, hat auf einen Antrag hin im März 2006 Akteneinsicht zu dem Verfahren erhalten. Auf "Panorama"-Anfrage lehnte die "Focus"-Chefredaktion eine Stellungnahme ab.


Aus: "Presseerklärung: Neuer Presseskandal um "Focus"" (4. April 2007 / RC)
Quelle: http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2007/t_cid-3876462_.html

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Quote[...] Das Nachrichtenmagazin «Focus» sieht in Ermittlungen der Hamburger Polizei gegen einen seiner Redaktoren die Pressefreiheit gefährdet und fordert eine Änderung des Strafgesetzbuches. Das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE), eine vor einigen Jahren gegründete Eingreiftruppe der Hamburger Polizei, ermittelt gegen den Leiter des Hamburger «Focus»-Büros, Kayhan Özgenc. Die Behörde beschuldigt den Redaktor, eine Straftat begangen zu haben. Özgenc soll gegen den Strafgesetzbuchparagrafen 353d Nr.
3 «Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen» verstossen haben. Ihm droht eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Das vermeintliche Vergehen des «Focus»-Reporters basiert auf einer Affäre, die er selbst aufgedeckt hatte. Nach seinem Bericht über einen gross angelegten Auflagenbetrug bei der Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft (DDVG), der Medienholding der SPD, leitete die Staatsanwaltschaft Hamburg im Herbst 2004 ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen Verlagsmanager ein. Gleich mehrere Personen stehen unter Betrugsverdacht. In dem Artikel «Genosse in der Klemme» («Focus» 50/06) berichtete Özgenc über weitere Details der Affäre und zitierte dabei aus internen Justizunterlagen. Aufgrund einer Strafanzeige ermittelt nun auch die Münchner Staatsanwaltschaft gegen den Journalisten. Bei der Vernehmung am vergangenen Montag räumte die DIE-Ermittlerin ein, dass das Dezernat auch nach der Quelle der von «Focus» veröffentlichten Dokumente suche und eine «Straftat im Amt» vermute, also nach einem Verräter in den eigenen Reihen suche.

Özgenc war für die Aufdeckung der VW-Affäre im vergangenen Jahr mit dem wichtigsten deutschen Journalistenpreis, dem Henri-Nannen-Preis, für investigativen Journalismus ausgezeichnet worden. Als «Kriminalisierung hart recherchierender Journalisten», kritisiert der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands, Michael Konken, in der aktuellen «Focus»-Ausgabe von Montag die Ausforschung des Redaktors und seiner Arbeit. Es sei «skandalös», betont Konken, dass so kurz nach dem «Cicero»-Urteil des Bundesverfassungsgerichts schon wieder wegen der Veröffentlichung «angeblich geheimer Akten» gegen einen Journalisten ermittelt werde. Die Richter hatten eine Polizeirazzia bei der Zeitschrift «Cicero» Ende Februar für rechtswidrig erklärt und damit die Pressefreiheit bekräftigt.

«Focus»-Herausgeber Helmut Markwort erklärte: «Der Paragraf 353d und das damit verbundene Zitierverbot aus Justizakten verletzt die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit. Mit der umstrittenen Vorschrift behindert die Justiz seit Jahrzehnten die Arbeit der Redaktionen, von Lokalzeitungen bis hin zu überregionalen Blättern. Der Paragraf muss aus dem Gesetzbuch gestrichen werden. Würden die Politiker auf den Rat von Fachleuten hören, könnte das schnell geschehen. Der Rechtsausschuss des Bundestags hatte vor einigen Monaten neun Juristen nach Berlin eingeladen. Unter dem Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU) ging es auch um den Paragrafen 353d. Mehrheitlich plädierten auch die Experten für eine Abschaffung.»


Aus: " «Focus» sieht Pressefreiheit in Gefahr und fordert Gesetzesänderung" (Klein Report: Archiv - Montag, 19. März 2007)
Quelle: http://www.kleinreport.ch/meld.phtml?id=39731

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Quote[...] HAMBURG - Kaum ist die Affäre um die Bespitzelungen von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst (BND) verklungen, scheint sich eine neue Abhöraffäre anzubahnen. Nach einem Bericht des NDR-Magazins "Panorama" soll auch das Bundeskriminalamt (BKA) zwischen 2002 und 2004 in geheimen Aktionen Journalisten des "Focus" ausspioniert haben, um undichte Stellen im BKA aufzuspüren. Ein entsprechendes Verfahren habe die Münchner Staatsanwaltschaft 2004 eingestellt, ohne einen Schuldigen zu finden. Doch sei deutlich geworden, dass ein "Focus"-Redakteur mit geheimen Papieren aus dem BKA gehandelt habe. Das BKA kündigte für heute eine Erklärung an.

"Panorama" schildert die Affäre folgendermaßen: Die Operation begann demnach im November 2002. Damals machte der ehemalige Undercover-Agent Werner Mauss, der schon in vielen spektakulären Kriminalfällen als V-Mann gearbeitet hatte, eine vertrauliche Aussage beim BKA. Kurz darauf wurde Mauss von "Focus"-Redakteuren angerufen, die von der Aussage wussten. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft München ein Verfahren ein. Nach "Panorama"-Recherchen wurden Millionen von Telefonverbindungsdaten erhoben und ausgewertet, um Kontakte zwischen BKA-Beamten und den Journalisten zu belegen. Auch Observationsteams wurden auf die Journalisten angesetzt.

Der skandalumwitterte Agent Werner Mauss spielte eine besondere Rolle im Verfahren. Mit Billigung des BKA forschte er den "Focus"-Redakteur Josef Hufelschulte über Jahre gezielt aus. Angeblich habe der "Focus"-Redakteur Handel mit Terror-Akten betrieben. Mauss soll ihm für geheime Akten einmal 4000 und einmal 18 000 Euro gezahlt haben. Zur Herkunft der Verschlusssachen soll Hufelschulte Mauss erklärt haben, die Papiere stammten von einem Nachrichtenhändler. Der wiederum habe sie von korrupten BKA-Beamten. Nach Abendblatt-Informationen soll Hufelschulte das Geld als Vermittler weiter- gegeben haben. Die Chefredaktion des "Focus" schweigt bisher.



Aus: "Bundeskriminalamt Abhöraffäre - Magazin-Redakteur ausspioniert?" (HA; 5. April 2007)
Quelle: http://www.abendblatt.de/daten/2007/04/05/719285.html

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Quote[...] Die "Focus"-Leitung lehnte auf "Panorama"-Anfrage eine Stellungnahme ab. Auf Anfrage von tagesschau.de wollte sich das BKA nicht zu den Vorwürfen äußern. Eine Sprecherin verwies auf eine für morgen angesetzte Pressekonferenz . Dort wolle sich BKA-Chef Jörg Ziercke dazu äußern.


Aus: "Panorama: BKA ließ Journalisten bespitzeln: "Focus"-Redakteur handelte mit Geheimpapieren" (04.04.2007)
Quelle: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6590912_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html

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Quote[...] Um den jahrelangen Verkauf geheimer Terrorakten aus den eigenen Reihen an die Presse zu unterbinden und die Lecks ausfindig zu machen, kam es im Bundeskriminalamt (BKA) zwischen 2002 und 2004 zu umfangreichen internen Observationen. Dies erklärte der Präsident der Wiesbadener Polizeibehörde, Jörg Ziercke, am gestrigen Donnerstag. Er nahm damit Stellung zu einem Bericht, den das ARD-Magazin Panorama am Donnerstagabend sendete, wonach Redakteure des Nachrichtenmagazins Focus jahrelang von Ermittlern des BKA und des bayerischen Landeskriminalamts (LKA) ausgeforscht worden seien. Diesen Vorwurf wies Ziercke für seine Behörde energisch zurück. Es seien keine Undercover-Agenten vom BKA auf Journalisten angesetzt worden. Er bestätigte jedoch, dass es ein Verfahren gegeben habe, weil hochbrisante Unterlagen etwa aus der Terrorismusbekämpfung nach außen gelangt seien.

Im Zuge der Korruptionsuntersuchung sind laut Ziercke unter anderem etwa drei Millionen Verbindungsdaten aus dem Telekommunikationsbereich aus dem eigenen Haus ausgewertet worden. Zum Abgleich der Informationen über getätigte Anrufe sei man durch einen richterlichen Beschluss sogar verpflichtet gewesen. Trotz des enormen Aufwands sei man den "schwarzen Schafen" in den eigenen Reihen aber letztlich nicht auf die Schliche gekommen. In derselben Sache habe es auch Ermittlungen des bayerischen LKA und der Staatsanwaltschaft München gegeben, führte Ziercke weiter aus. Über die dort angewandten Ermittlungsmethoden könne er nichts sagen.

Der "schwunghafte Handel mit Behördenunterlagen" hatte dem BKA-Chef zufolge eine Dimension gehabt, "wie ich es nicht für möglich gehalten habe". Daran beteiligt gewesen sei auch ein privater Nachrichtenhändler, der die staatsschutzrelevanten Informationen gekauft und an einen Journalisten des Focus weitergegeben haben soll. Um wen es sich dabei handele, sei bis heute ebenfalls unbekannt. Medienberichte, wonach das BKA den Agenten Werner Mauss auf Reporter der Münchner Wochenzeitschrift angesetzt habe, um die undichten Stellen in der Behörde zu finden, wies Ziercke als völlig verzerrt und falsch zurück. "Vielmehr ist Herr Mauss immer eigeninitiativ an das BKA herangetreten", betonte der Sozialdemokrat. Vereinbarungen über Zulieferungen an das BKA habe es mit dem Vermittler nicht gegeben. Jüngst sprach Ziercke bei einer Debatte auf Einladung eines Verlegerverbands von 380 Fällen, in denen Informationen aus dem BKA heimlich an die Presse weitergegeben worden seien. Dabei habe er aber nur zweimal Anzeige gegen Unbekannt gestellt.

Bei dem anderen Fall handelt es sich um einen Terrorismusartikel im Politmagazin Cicero, der unter anderen zu einer Razzia in den Potsdamer Redaktionsräumen führte. Ein solches Vorgehen erklärte das Bundesverfassungsgericht Ende Februar für verfassungswidrig. Allein die Veröffentlichung eines Geheimdokuments rechtfertige weder die Inspektion von Büros oder Wohnungen von Journalisten noch die Beschlagnahme von Unterlagen, urteilten die Karlsruher Richter und stärkten so die Pressefreiheit.

Der FDP-Innenexperte Max Stadler kündigte angesichts der Bespitzelungsvorwürfe an, dass sich möglicherweise nun der BND-Untersuchungsausschuss des Bundestags mit den Vorgängen befassen werde. Dieser beschäftigt sich unter anderem bereits mit der Spionage des Bundesnachrichtendienstes gegen Journalisten und Autoren, die Ende 2005 publik geworden waren. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) stimmte einem entsprechenden Überprüfungsvorschlag zu. Er wies darauf hin, dass der betroffene Zeitraum vor seiner Amtsübernahme lag. Eine Aufklärung der Vorfälle aus dem Verantwortungsbereich seines Vorgängers sei somit nicht seine Aufgabe. (Stefan Krempl)


Aus: "BKA durchforstete Millionen Telefonverbindungen in Korruptionsaffäre" (06.04.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/87950


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Quote[...] BKA-Präsident Jörg Ziercke wandte sich gegen Darstellungen des NDR-Magazins ,,Panorama", wonach Journalisten des Magazins Focus ausgeforscht worden sein sollen. Er verwahre sich nachdrücklich gegen diese Behauptung, sagte Ziercke in Wiesbaden.

Ziercke bestätigte aber ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts, dass "korrupte BKA-Beamte" geheime und "hochsensible Unterlagen" verkauft haben sollen. Es gebe ,,offenbar einen schwunghaften Handel mit Behördenunterlagen."

Dabei seien auch politisch hochbrisante Unterlagen etwa aus der Terrorismusbekämpfung nach außen gelangt. Das Ermittlungsverfahren des bayerischen Landeskriminalamts und der Staatsanwaltschaft München sei jedoch erfolglos geblieben.


Aus: "BKA-Chef Ziercke: Ermittlungen ja, Bespitzelung nein" (05.04.2007)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,tt3l2/deutschland/artikel/975/108867/

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Quote[...] WIESBADEN -

Korrupte Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes (BKA) haben jahrelang höchst vertrauliche Informationen aus dem Terrorismusbereich verkauft. Bis heute wurden die Täter noch nicht enttarnt, wie BKA-Präsident Jörg Ziercke sagte. Er bestritt zugleich energisch die Observierung von Journalisten im Zusammenhang mit den Ermittlungen.

[...] Beim Versuch, den schwarzen Schafen auf die Spur zu kommen, seien interne BKA-Verbindungsdaten untersucht worden, sagte der BKA-Chef. Journalisten seien nicht bespitzelt worden, betonte Ziercke und reagierte damit auf einen Bericht des ARD-Magazins "Panorama".

Zum Abgleich der Verbindungsdaten sei man durch richterlichen Beschluss verpflichtet gewesen. "Deshalb kann man nicht von einer Bespitzelung von Journalisten sprechen", betonte der Behördenleiter. "Panorama" hatte berichtet, es seien "Millionen von Telefonverbindungsdaten" durchforstet und Journalisten überwacht worden.

An dem Handel mit geheimen Informationen war laut Ziercke auch ein privater Nachrichtenhändler beteiligt, der die staatsschutzrelevanten Informationen gekauft und an einen Journalisten des Nachrichtenmagazins "Focus" weitergegeben haben soll. Um wen es sich dabei handele, sei bis heute ebenfalls unbekannt. Medienberichte, wonach das BKA den Agenten Werner Mauss auf "Focus"-Journalisten angesetzt habe, um die undichten Stellen in der Behörde zu finden, wies Ziercke als völlig verzerrt und falsch zurück. "Vielmehr ist Herr Mauss immer eigeninitiativ an das BKA herangetreten", sagte Ziercke. Vereinbarungen über Zulieferungen an das BKA habe es mit dem Agenten nicht gegeben.

Im Zusammenhang mit dem "schwunghaften Handel mit Behördenunterlagen" stand laut Ziercke auch der Freitod eines BKA-Direktors 1993. Einzelheiten zu diesem Fall wollte Ziercke jedoch nicht nennen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat sich nach eigenen Angaben noch nicht näher mit den Vorwürfen gegen das Bundeskriminalamt befasst. Er sei erst seit Ende 2005 im Amt: "Ich habe die letzten Tage nicht damit verbracht aufzuklären, was in der Zeit vor meiner Amtszeit gewesen ist. Das ist auch nicht meine vorrangige Aufgabe."
AP


Aus: "Ermittlungen Die undichten Stellen hat das Bundeskriminalamt auch nach Jahren noch nicht gefunden
BKA-Mitarbeiter verkauften Informationen über Terrorgefahr" (7. April 2007)
Quelle: http://www.abendblatt.de/daten/2007/04/07/720392.html

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Quote[...]  Das BKA habe keinen externen Datenabgleich durchgeführt, um Journalisten als mögliche Kontaktpersonen ausfindig machen zu können, versicherte Ziercke. "Es hat keine telefonische Bespitzelung von Journalisten durch das BKA gegeben." Im Dezember 2003 sei die Datenerhebung im Bundeskriminalamt eingestellt worden.


Aus: " Ziercke: BKA hat keine Journalisten bespitzelt" (07.04.2007)
Quelle: http://www.allgemeine-zeitung.de/politik/objekt.php3?artikel_id=2779586

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Quote[...]  Die Vorwürfe um die angebliche Bespitzelung von Journalisten durch das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) wecken Erinnerungen an die BND-Affäre: Im Jahre 2005 war bekannt geworden, dass der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) jahrelang Journalisten bespitzeln ließ. Die Angelegenheit kam ins Rollen, nachdem der Geheimdienstexperte und Publizist Erich Schmidt-Eenboom von seiner Überwachung durch den BND erfahren hatte. Später wurden weitere Fälle bekannt. Dabei ging es offenbar darum, "undichte Stellen" bei der Behörde ausfindig zu machen, durch die Journalisten mit Informationen versorgt worden waren.

In einem Untersuchungsbericht zu der BND-Bespitzelung stellte der frühere Bundesrichter und Sonderermittler Gerhard Schäfer im Mai 2006 fest, dass die in den 90er Jahren begonnene Überwachung bis zum Jahr 2005 andauerte. Die Beobachtung sei "ganz überwiegend rechtswidrig" gewesen, urteilte der Jurist. Schäfer gelangte außerdem zu der Erkenntnis, dass Journalisten auch selbst als Spitzel geführt wurden. Ziel sei es gewesen, "Informationen, Informanten und redaktionelle Hintergründe auszuforschen".

Zwar kündigte die deutsche Regierung als Konsequenz aus der Affäre an, die Dienstvorschriften für den BND zu verschärfen, und der neue BND-Chef Ernst Uhrlau bat die ausgeforschten Journalisten um Entschuldigung. Dennoch entschied der Bundestag auf Drängen der Opposition, den Fall zum Gegenstand im Untersuchungsausschuss zu machen, der unter anderem wegen geheimer CIA-Flüge ermittelt. Dabei soll insbesondere geklärt werden, inwieweit die BND-Führung und das Bundeskanzleramt von der Überwachung wussten. Einer der betroffenen Journalisten, der "Focus"-Mitarbeiter Josef Hufelschulte, hatte behauptet, der ehemaligen BND-Chef Hansjörg Geiger habe die Bespitzelung 1996 persönlich angeordnet. Die Regierung hatte in ihrer Stellungnahme zu der Affäre hingegen betont, die BND-Leitung sei nicht oder nicht ausreichend über die Vorgänge informiert worden.


Aus: "Erinnerungen an BND-Affäre" (kurier.at; 06.04.2007, 16:29 | APA/AFP | thu)
Quelle: http://www.kurier.at/nachrichten/ausland/68916.php

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Quote[...] In der aktuellen BKA-/Focus-Affäre wurde zwar auch ein Journalist, der Focus-Mann Josef Hufelschulte, überwacht, um seine Quellen im Bundeskriminalamt aufzudecken. Doch die Empörung hält sich bislang zu Recht in engen Grenzen. Denn so, wie es derzeit aussieht, hat Hufelschulte brisante Unterlagen aus dem BKA nicht nur benutzt, um darüber zu berichten (wenn überhaupt), vielmehr scheint er sie (auch) für dubiose Geschäfte eingesetzt zu haben. So soll Hufelschulte solche geheimen Dokumente in Zusammenarbeit mit einem Nachrichtenhändler weiterverkauft haben. Und - noch schlimmer - er soll einem Betroffenen angeboten haben, dass er gegen Zahlung eines Geldbetrages auf die Berichterstattung verzichte. Man muss dies wohl als Erpressung bezeichnen.

Wenn diese Vorwürfe stimmen - und bisher haben weder Hufelschulte noch Focus-Chef Helmut Markwort etwas bestritten -, dann hat sich Hufelschulte verhalten wie ein Anti-Journalist, dessen Metier nicht mehr die Veröffentlichung, sondern die Nicht-Veröffentlichung von Nachrichten ist. Ein derartiger Vorgang bringt nicht nur Hufelschulte selbst und das Magazin in Verruf, er könnte auch Probleme für den gesamten Berufsstand mit sich bringen. Schließlich können Sicherheitsbehörden die Verfolgung von Journalisten leichter rechtfertigen, wenn es nicht nur um die Geheimhaltung von Dienstgeheimnissen, sondern auch um den Schutz Dritter vor Erpressung geht.

Allerdings läge das Verhalten Hufelschultes, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, so jenseits journalistischen Denkens und Handelns, dass alles für einen absurden Einzelfall spricht. Wenn Focus als journalistisches Produkt noch ernst genommen werden will, sollte es den Vorgang schleunigst aufklären. CHRISTIAN RATH



Aus: "HAT EIN "FOCUS"-REDAKTEUR GEHEIMAKTEN ZUR ERPRESSUNG GENUTZT? - Ein Journalist im Zwielicht" Von  CHRISTIAN RATH (taz vom 7.4.2007, S. 13, 48 Z. (Kommentar))
Quelle: http://www.taz.de/pt/2007/04/07/a0196.1/text

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Quote[...] In der Affäre um den Handel mit sensiblem Geheimmaterial aus dem Bundeskriminalamt ist gegen Focus-Redakteur Josef Hufelschulte Strafanzeige wegen Erpressung erstattet worden. Dieser weist die Vorwürfe zurück.


Aus: "BKA-Affäre: Strafanzeige gegen "Focus"-Redakteur"" Von Johannes Nitschmann  (SZ; 21.04.2007)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,ra5m5/kultur/artikel/52/110941/

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Quote[...] Hufelschulte ist nicht zum ersten Mal in eine Affäre verstrickt. Auch im BND-Journalisten-Skandal spielte er im Vorjahr eine große Rolle. Im Bericht des Bundestags-Sonderermittlers Gerhard Schäfer wurde Hufelschulte eher als Täter denn als Opfer dargestellt. Von den rund 14 Seiten im Schäfer-Bericht beschäftigen sich nur eineinhalb mit der Observation von Hufelschulte, der Rest bezieht sich auf 58 Gespräche Hufelschultes mit dem BND-Sicherheits-Chef Volker Förtsch. Der ,,Focus"-Redakteur habe dem Geheimdienst dabei Interna aus der Konkurrenz-Redaktion des ,,Spiegel" verraten, heißt es im Bericht. Hufelschulte betonte gestern gegenüber dem ,,Kölner Stadt-Anzeiger", dass er bei den Gesprächen mit Förtsch ohne sein Wissen und gegen sein Wollen ,,abgeschöpft" worden sei.


Aus: "Ein heikler Handel" VON CHRISTIAN RATH  (17.04.07)
Quelle: http://www.ksta.de/html/artikel/1176113284358.shtml

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Quote[...] FOCUS-Sprecher Uwe Barfknecht erklärte: ,,Der Staatsanwalt musste von Amts wegen bei einem bloßen Anfangsverdacht nach den dubiosen Berichten des NDR und einer Anzeige von Herrn Mauss ermitteln. Wir haben das ganze Verfahren äußerst gelassen gesehen, schließlich war der Sachverhalt schon seit 2002 der Staatsanwaltschaft München hinreichend bekannt und in der Angelegenheit bereits im Jahr 2004 ein Verfahren der Staatsanwaltschaft München wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat gegen den FOCUS-Redakteur eingestellt worden. Inzwischen musste der NDR auf Beschluss des Landgerichts Hamburg eine Gegendarstellung der FOCUS-Redaktion senden. Uns liegen bereits vier Entscheidungen zweier unabhängiger Gerichte gegen die pseudoskandalisierende Berichterstattung des NDR vor."


Aus: "BKA-Affäre: Ermittlungen gegen FOCUS-Redakteur eingestellt" (02.07.07)
Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/bka-affaere_aid_65211.html

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Quote[...] Im Streit zwischen dem «Focus»-Redakteur Josef Hufelschulte und dem Privatdetektiv Werner Mauss hat die Staatsanwaltschaft München zwei Ermittlungsverfahren wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt. Mauss und Hufelschulte hatten sich gegenseitig angezeigt.

Bei beiden Verfahren stehe Aussage gegen Aussage, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag. Er bestätigte damit entsprechende Pressemitteilungen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) und der «Focus»-Redaktion.

Die NDR-Magazine «Panorama» und «Zapp» hatten über angeblich korrupte Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) und Hufelschultes angebliche Beteiligung am Handel mit geheimen Akten berichtet. Hufelschulte soll von Mauss 4000 Euro kassiert haben, mit denen dieser die Veröffentlichung einer vertraulichen Aussage von ihm bei deutschen Sicherheitsbehörden habe verhindern wollen.

Vor einem Monat setzte Hufelschulte gerichtlich eine Gegendarstellung beim NDR durch, in der er die «Zapp»-Darstellung zurückwies, er habe Mauss mit einer Veröffentlichung der vertraulichen Akte gedroht. Er bestritt jedoch nicht, von Mauss 4000 Euro für die Akte erhalten zu haben.

Mauss zeigte Hufelschulte wegen Erpressung an, woraufhin Hufelschulte im Gegenzug Mauss wegen falscher Verdächtigungen anzeigte. Für Erpressung fanden die Münchner Ermittler jedoch keine Anhaltspunkte. Die «Focus»-Redaktion betonte, Hufelschulte habe wiederholt öffentlich klargestellt, niemanden erpresst zu haben. (dpa)

Aus: "Ermittlungen in BKA-Affäre eingestellt" (NZ; 02. Jul 2007)
Quelle: http://www.netzeitung.de/medien/686470.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Sieben Monate hat ein US-Reporter im Gefängnis gesessen. Er hatte sich geweigert, einen Film über einen Protest von G8-Gegnern den Behörden zu übergeben.

Nach sieben Monaten Beugehaft zwecks Auslieferung von Filmmaterial ist ein amerikanischer Reporter am Dienstag wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Joshua Wolf war 226 Tagen in einem kalifornischen Gefängnis und damit länger in Beugehaft als jeder andere Journalist in den USA vor ihm.

Der 24-Jährige hatte 2005 bei einer gewaltsamen Demonstration in San Francisco gegen den G-8-Gipfel im schottischen Gleneagles Videoaufnahmen gemacht und sich dann beharrlich geweigert, diese den Behörden zu übergeben.

Sieben Monate hat ein US-Reporter im Gefängnis gesessen. Er hatte sich geweigert, einen Film über einen Protest von G8-Gegnern den Behörden zu übergeben.

Nach sieben Monaten Beugehaft zwecks Auslieferung von Filmmaterial ist ein amerikanischer Reporter am Dienstag wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Joshua Wolf war 226 Tagen in einem kalifornischen Gefängnis und damit länger in Beugehaft als jeder andere Journalist in den USA vor ihm.

Der 24-Jährige hatte 2005 bei einer gewaltsamen Demonstration in San Francisco gegen den G-8-Gipfel im schottischen Gleneagles Videoaufnahmen gemacht und sich dann beharrlich geweigert, diese den Behörden zu übergeben.

Polizist schwer verletzt

Bei der Protestaktion erlitt ein Polizist einen Schädelbruch. Die Behörden wollten deshalb Wolfs Filmmaterial für ihre Ermittlungen auswerten. Außerdem sollte der freiberufliche Journalist gerichtlich aussagen, was er ebenfalls strikt ablehnte.

Das strittige Video wurde jetzt schließlich im Internet veröffentlicht. Darin sahen die Justizbeamten eine Erfüllung der gerichtlichen Forderung nach Aushändigung des Materials. Allerdings war die Szene, bei der der Polizist zu Schaden kam, nicht zu sehen.

Wolf erklärte bei seiner Freilassung, er werde weiterhin jede Aussage verweigern. (AP)



Aus: "US-Journalist aus längster Beugehaft entlassen" (04.04.2007)
Quelle: http://www.netzeitung.de/medien/604874.html



Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Zeitung 'Die Welt' hat sich in Polen den Zorn gläubiger Katholiken zugezogen. Eine Satire auf den verstorbenen Papst Johannes Paul den Zweiten im Online-Angebot des Blattes sorgt in dem Nachbarland derzeit für Empörung. Die Satire macht sich über die Wunder lustig, die für den Prozess der Seligsprechung des früheren Papstes nötig sind. Dabei werden mehrere Bilder des früheren Kirchenoberhauptes mit ironischen Texten kombiniert. Auch die polnische Botschaft in Berlin ist aufgebracht und prüfe, so heißt es, 'diplomatische Schritte'.


Aus: "Polen: Empörung über Papst-Satire bei 'welt.online'" (Donnerstag, 05. April 2007)
Quelle: http://www.dradio.de/kulturnachrichten/20070405090000/drucken/

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Quote[...] Die Satire in weltonline auf die Seligsprechung des früheren Papstes Johannes Paul II. wird nach Auffassung des Deutschen Journalisten-Verbandes von der Pressefreiheit gedeckt. 'Es ist Teil der Meinungsfreiheit im demokratischen Staat, mit dem Mittel der Satire Kritik an Persönlichkeiten und Institutionen zu üben', erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Gläubige Katholiken müssten dieses demokratische Grundrecht, von dem auch sie profitierten, akzeptieren.

Der DJV reagierte damit auf die zahlreichen Proteste, die die Redaktion der Online-Ausgabe der Welt am heutigen
Papst-Satire wird von Pressefreiheit gedeckt Mittwoch erreichten. Weltonline hat in seiner Satirerubrik Glasauge mehrere Fotos aus dem Leben des früheren Papstes Johannes Paul II. zusammen mit satirischen Bildtexten unter der Überschrift 'Noch mehr Papstwunder' veröffentlicht. Daraufhin gingen in der Redaktion zahlreiche Beschwerden aufgebrachter Katholiken ein. Darüber hinaus prüft die polnische Botschaft in Berlin nach Informationen des DJV diplomatische Schritte.

'Die Auseinandersetzungen um die Mohammed-Karikaturen haben gezeigt', so der DJV-Vorsitzende, 'dass es das demokratische Grundrecht der Pressefreiheit zu verteidigen gilt.'


Aus: " Pressemeldung von: Deutscher Journalistenverband (DJV): Papst-Satire wird von Pressefreiheit gedeckt" (2007/04/04)
Quelle: http://www.businessportal24.com/de/Papst_Satire_Pressefreiheit_164468.html


Textaris(txt*bot)

#67
Quote"Seymour Hersh ist ein Lügner." (George W. Bush nach dem 11. September 2001 zu Robert Woodward)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Seymour_Hersh

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Quote[...] Als Muckraker (engl. für Mistkratzer, Schmutzaufwühler, Nestbeschmutzer) wurden am Anfang des 20. Jahrhunderts US-amerikanische Journalisten und Schrifsteller bezeichnet, die als Väter des Investigativen Journalismus gelten können.

Sie enthüllten durch systematische Aufdeckung von Missständen, schmutzige Geschäfte, Filz, Vetternwirtschaft, Korruption in Wirtschaft und Politik. Der damalige US-Präsident Theodore Roosevelt versuchte diese Journalisten als muckraker zu diffamieren. Die Angegriffenen indessen übernahmen das Schimpfwort als Ehrentitel. Die Öffentlichkeit verfolgte die Enthüllungen mit wachsendem Interesse, und schließlich entwickelte sich eine Bewegung (muckraking movement), die viele gerichtliche Untersuchungen der Affairen und einige gesetzgeberische Reformen bewirkte.

Der Eintritt der USA in den ersten Weltkrieg 1917 setzte der Mistkratzer-Bewegung ein Ende. Trotzdem gab und gibt es bis in die Gegenwart Journalisten und Publikationen, die verborgene Missstände aufgedeckt und Veränderungen durch die demokratische Öffentlichkeit bewirkt haben.

Eine entsprechende Traditionslinie des muckraking fehlt in Europa weitgehend. Eine kritische Berichterstattung war und ist oft mit einer Haftstrafe bedroht. Die Verbreitung entsprechender Publikation wurde ganz verboten oder unterlag der Zensur.

Insbesondere in Deutschland entwicklete sich erst nach 1945 eine allgemein anerkanntere liberalere journalistischen Auffassung; die Traditionslinie der Zensur und die eigene ,,Schere im Kopf" wirken teilweise noch bis heute fort.


Aus: "Muckraker" (04/2007)
http://de.wikipedia.org/wiki/Muckraker

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Quote[...] Doha (pte/11.04.2007/06:20) - Der Enthüllungsjournalist und Pulitzer-Preisträger Seymour Hersh hat auf dem 3. Al-Jazeera Forum in Doha/Qatar die USA kritisiert, die gesamte Welt einer kollektiven Zensur zu unterwerfen. Die USA würden den Iran mit Sanktionen erdrücken und die Staatsoberhäupter der mächtigsten Länder regelmäßig unter Druck setzen. Er sei daher froh zur Kenntnis zu nehmen, dass Al-Jazeera sich dieser Zensur widersetzt, zitiert US-Journalist Danny Schechter in seinem Blog http://www.newsdissector.org den preisgekrönten Key Note Speaker. Hersh ist nur einer von namhaften und renommierten Journalisten, die an dem dreitägigen Forum mit dem Titel "Media and the Middle East: Going beyond the Headlines" teilnahmen.

Im Mittelpunkt der Debatten des Forums standen die Konflikte, insbesondere der Krieg im Irak sowie die Vertiefung der Gräben zwischen dem Westen und den arabisch-muslimischen Ländern nach dem 11. September. "Zu einem Zeitpunkt, bei dem der Dialog zwischen Nord und Süd, West und Ost immer notwendiger geworden ist, ist die Rolle des Journalisten als Katalysator für diesen Dialog unverzichtbar geworden", lauteten die Worte von Wadah Khanfar, Direktor von Al-Jazeera, bei seiner Eröffnungsrede. Zentrale Fragen waren etwa, ob der Journalismus seine Kapazität verloren hat, den Behörden Stand zu halten und ob er sich von seiner Aufgabe, die Öffentlichkeit zu informieren, entfernt hat. "Wir führen einen Kampf, in dem es um Wahrheit und Propaganda geht", ist Hersh überzeugt. BBC-Journalist Martin Bell geht sogar noch weiter und behauptet: "Ein Journalist, der weder verhaftet noch bestraft worden ist, sollte sich Gedanken darüber machen, ob er tatsächlich Journalismus betreibt oder etwas anderes".

[...] Weitere Vortragende des Forums waren der Rechtsprofessor Lawrence Lessig von der Stanford Law School als Key Note Speaker, Michael Oreskes, Chefredakteur der International Herald Tribune, Muhamad Musfir, Dozent am Institut für Politikwissenschaft der Qatar University und Daniel Dodd, Strategieleiter für Journalismus beim britischen Sender BBC. Die Teilnehmenden des Forums kamen hauptsächlich aus arabisch- und englischsprachigen Ländern. Französische und deutsche Medienvertreter waren unterrepräsentiert, obgleich Sender wie die Deutsche Welle und France 24, unter anderem ihren Fokus auf das Publikum im Nahen Osten gelegt haben und ihr Programm zum Teil auch in arabischer Sprache senden.

Aus: "Pulitzer-Preisträger: "USA zwingen der Welt Zensur auf" 3. Al-Jazeera Forum beleuchtet Nahen Osten in westlichen Medien" (11.04.2007)
Quelle: http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=070411003

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Quote[...] Did America learn anything from Vietnam? Was there a lesson in the way that war ended that could have prevented this war from starting?
You mean learn from the past? America?

Yes.
No. We made the same dumb mistake. One of the arguments for going into Vietnam was that we had to stop the communist Chinese. The Chinese were behind everything — we saw them and North Vietnam as one and the same. In reality, of course, the Chinese and the Vietnamese hated each other — they had fought each other for 1,000 years. Four years after the war ended, in 1979, they got into a nasty little war of their own. So we were totally wrong about the entire premise of the war. And it's the same dumbness in this war, with Saddam and the terrorists.

On the other hand, I would argue that some key operators, the Cheney types, they learned a great deal about how to run things and how to hide stuff over those years.

From the press?
Oh, come on, how hard is it to hide things from the press? They don't care that much about the straight press. What these guys have figured out is that as long as they have Fox and talk radio, they're OK in the public opinion. They control that hard. It kept the ball in Iraq in the air for a couple of years longer than it should have, and it cost Kerry the presidency. But now it's over — Iraq's done. A lot of the conservatives who promoted the war are now very much against it. Some of the columnists in this town who were beating the drums for that war really owe an apology. It's a sad time for the American press.

What can be done to fix the situation?
[Long pause] You'd have to fire or execute ninety percent of the editors and executives. You'd actually have to start promoting people from the newsrooms to be editors who you didn't think you could control. And they're not going to do that.

What's the main lesson you take, looking back at America's history the last forty years?
There's nothing to look back to. We're dealing with the same problems now that we did then. We know from the Pentagon Papers — and to me they were the most important documents ever written — that from 1963 on, Kennedy and Johnson and Nixon lied to us systematically about the war. I remember how shocked I was when I read them. So . . . duh! Nothing's changed. They've just gotten better at dealing with the press. Nothing's changed at all.

– Matt Taibbi, Rolling Stone


From: "Cheney's Nemesis" By Rolling Stone (05 Apr 2007)
Source: http://www.mediachannel.org/wordpress/2007/04/05/cheneys-nemesis/

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Quote[...] Tatsächlich existieren in der Bundeswehr viele Vorschriften über den Umgang mit Medienanfragen. Allerdings, so Kammerbauer, werde jeder Einzelfall gesondert beurteilt und behandelt. Je nach Dimension des Vorgangs entscheiden die Pressestäbe auf lokaler, regionaler oder gar Ministeriumsebene über eine Interviewerlaubnis. Dabei achten die Presseoffiziere auch darauf, dass die Soldaten keine Dienstgeheimnisse oder operative Einzelheiten ausplaudern. Mit entscheidend für eine Interviewerlaubnis sind auch mögliche politische Auswirkungen der Veröffentlichung. Aber einen Fall wie den der britischen Geiseln im Iran kennt die Bundeswehr nicht, deutsche Soldaten blieben bislang von dieser Erfahrung verschont.

Die deutschen Verteidigungspolitiker raten der Truppe bei einem vergleichbaren Vorgang schon einmal zu ausgesprochener Zurückhaltung. "Man müsste mit einem solchen Fall restriktiv umgehen", sagt der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Arnold. "Die Bundeswehr hätte hier auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Soldaten." Dabei will Arnold keineswegs einen Interviewboykott ausrufen. Man müsse auch in einem solch heiklen Fall sehr wohl das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit einlösen, so der SPD-Politiker. "Aber dies muss durch einen organisierten Prozess geschehen und nicht durch eine privatisierte Öffentlichkeitsarbeit." Sobald Geld fließe, erklärt Arnold, würden die Geschehnisse womöglich überzeichnet dargestellt.

[...] Üblicherweise verhalten sich Militärs nicht anders als gewöhnliche Großkonzerne. Sie kontrollieren möglichst jede Information, die das Haus verlässt. Sie schützen, wie im Falle der deutschen Totenkopfbilder aus Afghanistan geschehen, Mitarbeiter der von Skandalen betroffenen Unternehmensteile vor unkontrollierten Presseanfragen. Und sie halten einen Teil der Informationen als Betriebsgeheimnis zurück. So ist beispielsweise über die Arbeit des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr auch aus besten Informationsquellen gemeinhin nichts zu erfahren.



Aus: "Propagandaschlacht: Wie ein Großkonzern hütet das Militär seine Betriebsgeheimnisse" Die Bundeswehr-Richtlinien verbieten den Verkauf von Interviews. Über ihre PR-Arbeit entscheidet die Truppe aber im Einzelfall - VON ROUVEN SCHELLENBERGER (11.04.2007)
Quelle: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=1112370


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Quote[...] Die zentrale Bedeutung des Rechts auf freie Meinungsäußerung wurde von internationalen Gerichtshöfen und Organisationen in aller Welt anerkannt. Schon in ihrer allerersten Sitzung 1946 erklärte die UN-Vollversammlung dieses Recht in ihrer Resolution 59 zum "Prüfstein aller Freiheiten", denen sich die Vereinten Nationen verpflichtet fühlen.( )Die Garantie der freien Meinungsäußerung gilt verstärkt noch für die Medien. So hat der Europäische Gerichtshof mehrfach die "herausragende Rolle der Presse" für den Rechtsstaat herausgestellt, insofern sie für die Meinungsbildung über die politische Führung und ihre Absichten unentbehrlich sei. Sie befähige also jeden Bürger zur Teilnahme an der freien politischen Diskussion, "die das Kernstück des Konzepts einer demokratischen Gesellschaft darstellt".(2)

Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt aber nicht absolut. Die Frage, in welchem Maße die Meinungsäußerung geschützt oder eingeschränkt werden sollte, ist Gegenstand umfassender Kontroversen. Nur wenige Staatsrechtler argumentieren, diese Freiheit dulde keinerlei Begrenzung. Die genau Grenze zwischen dem, was erlaubt und was verboten ist, war jedoch immer umstritten. Wie weit das Recht auf freie Meinungsäußerung gehen soll, bleibt letztlich in hohem Maße dem "Ermessen" der einzelnen Staaten überlassen und ist damit vom jeweiligen Umfeld abhängig.

Nach dem internationalen Kodex für Menschenrechte darf das Recht auf freie Meinungsäußerung in zweierlei Hinsicht eingeschränkt werden: Erstens soweit es "für die Achtung der Rechte und des Rufs anderer" erforderlich ist (Art. 19, Abs. 3a); zweitens "für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit" (Art. 19, Abs. 3b). Voraussetzung ist jedoch, dass die Einschränkungen "durch Gesetz zugelassen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind", wie es in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention formuliert ist.

Dies ist die internationale Rechtsbasis für Beschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung auf nationaler Ebene, etwa in Form von Gesetzen gegen Verleumdung oder Blasphemie sowie nationale Sicherheitsbelange betreffend. Die Formulierung ist dabei so vage, dass sie den Staaten einen großen Ermessensspielraum lässt. Im Lauf der Zeit haben sich aber einige Kriterien herausgebildet. Am wichtigsten sind dabei die drei Anforderungen, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) für die Beschränkung der Meinungsfreiheit aufgestellt hat:

- eine Beschränkung muss tatsächlich das legitime Ziel verfolgen, das sie zu erreichen behauptet;

- die Einschränkung muss nach einem demokratischen Verfahren erfolgen, also entweder durch das Parlament oder aufgrund einer Ermächtigung durch das Parlament;

- die Einschränkung muss "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig" sein.

Der letzte Punkt ist sehr wichtig, und das Wort "notwendig" ist dabei sehr wörtlich zu nehmen. Es reicht also nicht aus, dass die Einschränkung lediglich "nützlich" oder "vernünftig begründbar" ist.

Das Völkerrecht erlegt den Staaten eine ganz klare Pflicht auf, die in Artikel 20 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte formuliert ist. Hier heißt es im Absatz 1: "Jede Kriegspropaganda wird durch Gesetz verboten." Und im Absatz 2: "Jedes Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird, wird durch Gesetz verboten."

Dies ist die einzige Vorgabe, die Staaten bei der Einschränkung der Meinungsfreiheit erfüllen müssen. Es gibt jedoch noch keine verbindliche völkerrechtliche Norm in Bezug auf Propaganda oder sogenannte "hate speech" (rassistische, sexistische, antisemitische und fremdenfeindliche Hetze). Und was etwa Kriegspropaganda betrifft, so wird sie in der Regel von den Staaten und Regierungen selbst betrieben.

In der juristischen Bekämpfung von Hate Speech zeigen sich deutliche Unterschiede. Das eine Extrem findet sich in den USA, wo sie wie andere Meinungsäußerungen geschützt ist, es sei denn, sie ist tatsächlich ein Aufruf zu Gewalt oder führt mit einiger Wahrscheinlichkeit zu "unmittelbarer Gewaltanwendung". Das Kriterium ist sehr streng: Selbst eine Rede, die Gewalt rechtfertigt oder rassistische Beleidigungen enthält, ist noch geschützt, wenn nicht beweisbar ist, dass es zu "unmittelbarer" Gewaltausübung kommen wird.

Das andere Extrem ist die konsequente Einschränkung von Hate Speech und die Entwicklung einer spezifischen Regelung für die Leugnung des Holocaust oder anderer Genozide. Besonders tiefe Unterschiede gibt es innerhalb der Europäischen Union, wo Frankreich und Deutschland sehr hohe Hindernisse gegen Hate Speech errichtet haben, während in Großbritannien und Ungarn etliche Formen von Hate Speech stark geschützt sind.

Der dänische "Karikaturenstreit" war nicht überraschend, wenn man an die Reaktion auf die Publikation von Salman Rushdies "Satanischen Versen" denkt oder an die Ermordung des niederländischen Filmemachers Theo van Gogh.

Das letzte Kapitel schrieb die französische Justiz erst vergangenen Monat. Die französische Satirezeitschrift Charlie Hebdo war von muslimischen Gruppen wegen "öffentlicher Beleidigung einer Gruppe aufgrund deren religiöser Zugehörigkeit" angeklagt worden. Am 22. März wurde der Herausgeber Philippe Val von einem Pariser Gericht freigesprochen.

Der dänische Konflikt ist exemplarisch für den Zustand und das Schicksal der Beziehungen zwischen der arabisch-islamischen Welt und dem Westen. Dabei spielt sich die Konfrontation in Form öffentlichen Demonstrationen und Ausschreitungen ab, aber auch und noch intensiver auf der virtuellen Ebene: im Internet und in den Programmen der TV-Satellitensender.

Viele Regierungen im Westen appellierten an ihre Medien, sich "verantwortungsvoll" zu verhalten, andere wiederum betonten, die Meinungsfreiheit sei eines der fundamentalen Freiheitsrechte. In dieser Neuauflage der Diskussionen über Blasphemie und Hate Speech bestanden die einen darauf, dass Attacken gegen eine Religion legitim seien, während die anderen argumentierten, dass die Gläubigen gegen solche Angriffe geschützt werden müssten. Zu neuen Blasphemie-Gesetzen ist es im Gefolge des Karikaturenstreits nicht gekommen, aber in vielen Fällen versuchten die Staaten gewaltsamen Demonstrationen entgegenzuwirken, wobei es zu Zensurmaßnahmen oder auch Festnahmen kam.

In der islamischen Welt wurden Journalisten und Redakteure, die die Karikaturen abgedruckt hatten, verhaftet und ihre Publikationen vorübergehend oder ganz verboten. Im Jemen wurden drei unabhängigen Zeitungen (Yemen Observer, Rai al-A'am und al-Hurriya) die Lizenzen entzogen und ihre Herausgeber inhaftiert. In Jordanien wurden die Herausgeber der Zeitungen Shihan und al-Mihwar wegen der Publikation der dänischen Karikaturen festgenommen, dann aber gegen Kaution wieder freigelassen. Aus demselben Grund wurde die Zeitung Shams in Saudi-Arabien vorübergehend eingestellt. In Malaysia verfügten die Behörden die Schließung der Sarawak Tribune und erklärten die Publikation und Produktion wie auch den Import und die Verbreitung, ja sogar den Besitz der Karikaturen für eine strafbare Handlung.

Andere Staaten setzten sich erfolgreich dafür ein, dass in die Präambel der Resolution der UN-Vollversammlung, die den neuen Menschenrechtsrat der UN konstituiert, ein Absatz aufgenommen wurde, in dem es heißt: " Nichtregierungsorganisationen, religiöse Organe und die Medien haben einen wichtigen Beitrag zu leisten zur Förderung von Toleranz und Respekt vor Religion und Glauben wie auch der Religions- und Glaubensfreiheit."

In den meisten Staaten ist Blasphemie nach wie vor ein Straftatbestand(3), obwohl die einschlägigen Paragrafen in vielen bewährten Demokratien nur selten angewandt werden. In Großbritannien etwa wurde seit 1923 nur zweimal ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet; in Norwegen reicht der letzte Fall bis 1936, in Dänemark bis 1938 zurück. Andere Staaten wie Schweden und Spanien haben ihre Blasphemie-Gesetze aufgehoben. In den USA weist das Oberste Bundesgericht jedes Gesetz, das Blasphemie verbieten will, immer wieder entschieden zurück. Der Supreme Court argumentiert, es gehöre nicht zu den Aufgaben der Regierung, "tatsächliche oder eingebildete Angriffe auf eine bestimmte religiöse Doktrin zu verhindern"(4).

Anders der Europäische Gerichtshof: Er befand, dass es bei Blasphemie auf nationaler Ebene einen Spielraum geben müsse, zu interpretieren, was "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig" ist. Das entspricht der allgemeinen Auffassung des EuGH, der davon ausgeht, dass die staatlichen Behörden besser als internationale Richter in der Lage seien, über die "Notwendigkeit" einer "Einschränkung" zu befinden, die gerade die Menschen schützen soll, deren tiefste Gefühle und Überzeugungen am stärksten verletzt würden.

Dieser Argumentationslinie des EuGH widersprechen allerdings viele Organisationen, die für Menschenrechte und das Recht auf freie Meinungsäußerung eintreten. Blasphemie-Gesetze werden in der ganzen Welt immer wieder missbraucht, um Religionsfreiheit und Rechte religiöser Minderheiten einzuschränken. Zudem gibt es keinerlei Belege dafür, dass das Recht auf freie Religionsausübung, wie es nach internationalem Recht definiert ist, mit oder durch Blasphemie-Gesetze besser gewahrt oder geschützt wird. Denn dabei geht es nicht darum, eine Religion zu respektieren, sondern um den Respekt vor dem Recht der Menschen, die Religion ihrer eigenen Wahl zu praktizieren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zum Beispiel eindeutig entschieden, dass das Recht auf freie Religionsausübung dem Staat keinesfalls die Pflicht auferlegt, Gesetze zu verabschieden, die Gläubige vor Beleidigung oder Kränkung schützen.(5)

Wie in Entscheidungen von mehreren internationalen Gerichten herausgearbeitet wurde, bezieht sich das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht nur auf "Informationen" oder "Ideen", die allgemein gutgeheißen werden, sondern auch auf solche, "die beleidigen, schockieren oder Anstoß erregen". Solange den dänischen Karikaturen keine gezielte Absicht zugrunde lag, Hass zu propagieren, waren Zensurmaßnahmen gegen diverse Zeitungen, die sie abdruckten, nicht gerechtfertigt. Die Karikaturen waren zwar für viele Menschen anstößig, aber Beleidigung und Blasphemie sollten nicht der Schwellenwert sein, an dem die Freiheit der Meinungsäußerung endet.

Die Debatte um die Frage, wann eine Äußerung geschützt und wann sie strafbar ist, wurde noch konfuser und kontroverser, als in Österreich der Holocaust-Leugner David Irving verhaftet wurde. Die Gesetzgeber haben in vielen europäischen Ländern, darunter Österreich, Frankreich und Deutschland, das Leugnen des Holocaust unter Strafe gestellt. Im Oktober 2006 verabschiedete die französische Nationalversammlung einen Gesetzentwurf, der die Leugnung des Völkermords an den Armeniern im Jahre 1915 strafbar macht.(6) Im Januar verurteilte die UN-Vollversammlung die Leugnung des Holocaust. Anfang 2007 erklärte Deutschland sogar die Absicht, ein Verbot der Leugnung des Holocaust auf EU-Ebene durchzusetzen.

Ob solche Gesetze die reale Gefahr einer erneuten Aufhetzung zum Genozid bekämpfen sollen, kann füglich bezweifelt werden. Es handelt sich wohl weit eher um eine politische Botschaft, die sich in erster Linie gegen Antisemitismus richtet. Für diesen Zweck sollten jedoch die bestehenden Rechtsvorschriften gegen Hate Speech ausreichen, die auch Grenzen für antisemitische Hasspropaganda setzen. Dagegen wirft ein pauschales Verbot, den Holocaust respektive jeden anderen Völkermord oder ein historisches Ereignis zu leugnen, viele Fragen auf und führt zu einer Reihe äußerst problematischer Konsequenzen.

Erstens geht diese Art Verbot über die anerkannten internationalen Rechtsgrundsätze in Sachen Hasspropaganda hinaus, denn hier wird ein historisches Ereignis zum Dogma erhoben und eine ganz spezifische Äußerung illegalisiert, unabhängig vom konkreten Kontext und den erzielten Wirkungen. Dieser Einwand gilt insbesondere für den französischen Gesetzentwurf zum Völkermord an den Armeniern. Der würde potenziell abweichende oder umstrittene Forschungsarbeiten und Publikationen verbieten, Frageverbote begründen und jede kontroverse wissenschaftliche Fragestellung abwürgen.

Zweitens verstärkt eine strafrechtliche Verfolgung von Holocaust-Leugnern die Aufmerksamkeit für "revisionistische Historiker", indem sie ihnen öffentlichkeitswirksame Auftritte als Dissidenten gegen die etablierte Ordnung gestattet. Damit verliert aber der demokratische Staat die moralische Überlegenheit, die er eigentlich beanspruchen sollte. Zum Beispiel hat David Irving durch seine Verhaftung und Verurteilung in Österreich eine internationale Aufmerksamkeit erlangt, die er vorher nie genossen hatte. Und in den Augen seiner Anhänger wurde er zum Märtyrer gemacht.(7) Zum dritten sollte man bedenken, dass Regierungen solche Gesetze benutzen können, um ihre Kritiker zum Schweigen zu bringen. In Ruanda richtet sich die Anschuldigung, ein "Verneiner" zu sein (also den Genozid zu leugnen) häufig gegen mutmaßliche Gegner und Kritiker der Regierung, darunter auch gegen die einzige unabhängige Zeitung des Landes.

Ein vierter Einwand betrifft die Schwierigkeit, in einem Gesetz präzise und möglichst eng zu definieren, wann eine Leugnung des Holocaust vorliegt. Doch genau dies ist nach internationalem Recht für eine legitime Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung zwingend erforderlich. Die meisten Gesetze beziehen sich nicht nur auf die Kernfakten, die internationale Gerichte mit ihren Urteilssprüchen gegen die Leugner schützen, also etwa die Existenz von Gaskammern und der Genozid an den Juden. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof zum Beispiel hat Frankreich bezichtigt, in einem Fall gegen die Achtung des Rechts auf freie Meinungsäußerung verstoßen zu haben. Zwei Franzosen waren verurteilt worden, weil sie die Legitimität des Urteils gegen Marschall Pétain wegen Kollaboration mit den Nazis bestritten haben. In diesem Fall stellte der Gerichtshof ausdrücklich fest, dass die umstrittenen Äußerungen Teil des Diskurses seien, "der in jedem Land stattfinden muss, um die eigene Geschichte offen und unbefangen zu diskutieren. In diesem Zusammenhang betont der Gerichtshof erneut, dass der Grundsatz der Meinungsfreiheit nicht nur auf ,Informationen' oder ,Ideen' anwendbar ist, die auf positive Resonanz stoßen oder als unanstößig gelten oder gleichgültig hingenommen werden, sondern auch auf solche, die beleidigen, schockieren oder Anstoß erregen."(8)

Am selben Tag, an dem das französische Parlament ein Gesetz gegen die Leugnung des Völkermords an den Armeniern verabschiedete, wurde dem türkischen Autor Orhan Pamuk der Nobelpreis für Literatur verliehen. Damit würdigte das Nobelpreiskomitee nicht nur Pamuks literarisches Werk, sondern ehrte zugleich einen standhaften Verteidiger der Meinungsfreiheit.

Diese beiden Ereignisse vom Oktober 2006 stehen für zwei unterschiedliche Prinzipien: Die Ehrung des türkischen Autors gilt der Gedankenfreiheit und fordert uns auf, offene Diskussionen über unsere Vergangenheit und über die Möglichkeit der Versöhnung zu führen. Das Gesetz des französischen Parlaments bannt uns in dogmatische Interpretationen, die uns von Versöhnung und einem gemeinsamen Verständnis der Geschichte entfernen.

Im Januar 2006 war Pamuk in Istanbul wegen Verstoßes gegen Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuchs angeklagt, der unter dem Straftatbestand "Beleidigung des Türkentums" ein breites Spektrum kritischer Äußerungen verbietet. Obwohl Pamuk freigesprochen wurde, stehen in der Türkei noch mehrere Schriftsteller und Journalisten unter ähnlicher Anklage. Im Fall Pamuk wie bei einer Reihe noch anstehender Fälle bezieht sich die Anklage auf Äußerungen oder Publikationen, die explizit oder implizit den Genozid an den Armeniern anerkennen, was nicht nur gegen türkisches Recht verstößt, sondern auch ein striktes Tabu der türkischen Gesellschaft verletzt.

Im Januar 2007 wurde Hrant Dink, türkischer Journalist armenischer Abstammung, vor seinem Büro von einem jungen Mann erschossen, der als extremer Nationalist gilt. Dink war Chefredakteur der zweisprachigen Wochenzeitung Agos, in der er sehr kluge Kommentare über das Verhältnis von Türken und Armeniern publizierte. Im Oktober 2005 hatte man ihn, ebenfalls nach Artikel 301, zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Wenige Wochen vor seiner Ermordung hatte Dink das französische Gesetz über den Völkermord an den Armeniern scharf kritisiert: "Wir sollten nicht zum passiven Opfer des irrationalen Verhältnisses dieser beiden Staaten werden. Ich werde in der Türkei angeklagt, weil ich gesagt habe, dass es einen Völkermord gab, wie es meiner Überzeugung entspricht. Aber ich werde nach Frankreich gehen, um gegen diesen Schwachsinn zu protestieren; und wenn ich es für nötig halte, werde ich gegen das neue französische Gesetz verstoßen. Ich werde das Verbrechen (der Leugnung) begehen, damit ich dort angeklagt werde."9

Seit dem 11. September 2001 haben Länder in aller Welt schärfere Gesetze zum Kampf gegen den Terror verabschiedet, darunter Australien, Großbritannien, die USA, die Türkei, Russland, Marokko, Algerien, Tunesien, Jordanien, Ägypten, Thailand, Malaysia und die Philippinen. Und die britische Regierung hat im Februar 2007 im Unterhaus ein weiteres, "ergänzendes" Antiterrorgesetz eingebracht.

In vielen Ländern ist inzwischen eine breite Definition des Begriffs "Terrorismus" gebräuchlich. In der Russischen Föderation schließt die Definition von "Extremismus" auch die Kritik an staatlichen Amtsträgern ein. Dies ist ein extremes Beispiel für eine Tendenz, die bei den neuen Antiterrorgesetzen weit verbreitet ist: Sie richten sich gegen ein immer größeres Spektrum von Gruppen und Aktivitäten, wozu auch bislang legale Protestformen gehören.

Nicht unbedingt demokratische Regime - genannt seien hier nur Usbekistan, China, Nigeria, Jordanien, Äthiopien und Nepal - bedienten sich der Antiterrorgesetze, um gegen friedliche Demonstranten, Dissidenten oder unliebsame Medien vorzugehen. Sie kriminalisieren die Befürwortung von Terrorismus bzw. die direkte oder indirekte Aufforderung zu terroristischen Aktionen. Bis Januar 2007 haben 34 Staaten die Terrorismus-Konvention des Europarats unterzeichnet, die von ihnen fordert, Handlungen unter Strafe zu stellen, die Terrorismus "provozieren", was auch "indirektes Anstacheln" bedeuten kann. Damit wird der Weg frei für neue innerstaatliche Gesetze. In Großbritannien und Dänemark wurde vor kurzem die "Rechtfertigung" oder Befürwortung des Terrorismus unter Strafe gestellt; in Spanien und Frankreich gab es solche Gesetze bereits vor 2001.(10)

Besagte Vergehen sind so breit und vage umschrieben, dass das Ganze auf eine starke Beeinträchtigung der Vereinigungs-, Meinungs- und Pressefreiheit hinauslaufen dürfte. Diese Gesetze kriminalisieren im Endeffekt auch eine Form von "Anstacheln", die extremistische Handlungen zur Folge haben könnte, also lediglich die Möglichkeit von Gewalttaten impliziert. Doch die Garantie des Rechts auf freie Meinungsäußerung erfordert nach internationalem Recht, dass eine Einschränkung im Interesse der nationalen Sicherheit - wozu auch das Verhindern terroristischer Aktionen gehört - nur unter der engen Voraussetzung möglich ist, dass die Maßnahme eine unmittelbar drohende Gewalttat verhindert. Dies ist auch der Kern der "Prinzipien von Johannesburg", die inzwischen als endgültiger Maßstab für den Schutz der Meinungsfreiheit im Kontext nationaler Sicherheitsgesetze gelten.(16)

Insgesamt zeigt die Erfahrung, dass Beschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerungen kaum ein wirksames Mittel gegen den Missbrauch dieses Rechts durch Extremisten und Rassisten sind. Vielmehr dienen solche Einschränkungen in der Regel dem Zweck, die Opposition oder Dissidenten und Minderheiten mundtot zu machen, um damit die herrschende Ideologie politisch und gesellschaftlich durchzusetzen. Die Funktion der Meinungsfreiheit besteht aber im Gegenteil gerade darin, die Vielfalt - der Interpretationen, der Meinungen und der wissenschaftlichen Forschung - zu schützen und zu verteidigen.


Aus: "Dem freien Wort Raum geben - Die Meinungsfreiheit ist in vielen Ländern gesetzlich eingeschränkt. Doch die Demokratie könnte mehr an Unsinn und Widersprüchen aushalten" von Agnès Callamard (Archivtext vom 13.4.2007)
Quelle: http://www.monde-diplomatique.de/pm/2007/04/13/a0063.text

Fußnoten:

(1) Ganz ähnliche Formulierungen wurden in den Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) übernommen. Hier werden auch die Medien der Meinungsäußerung und -verbreitung spezifiziert: " in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl". Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird auch durch regionale Menschenrechtskonventionen geschützt, desgleichen durch Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
(2) EuGH-Entscheidung zum Fall Castells v. Spain, 24. April 1992, Appl. No. 11798/85, para. 43.
(3) Dazu: International Committee for the Defence of Salman Rushdie and his Publishers (Hg.), "The Crime of Blasphemy", London (ARTICLE 19) 1989, www.article19.org/pdfs/publications/crime-of-blasphemy.pdf.
(4) Entscheidung im Fall Joseph Burstyn, Inc. v. Wilson, 343 U.S. 495, 504f. (1952).
(5) Dubowska & Skup v. Poland vom 18. April 1997, Application No. 33490/96. Das Urteil betrifft die Publikation eines Bildes von Jesus und Maria, die Gasmasken tragen, und besagt, dass die fragliche Publikation niemanden an der freien Religionsausübung gehindert hat.
(6) Als Strafmaß ist eine Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren und eine Geldstrafe bis zu 45 000 Euro vorgesehen.
(7) In Großbritannien, wo es kein Gesetz gegen Holocaust-Leugnung gibt, war Irving längst gründlich diskreditiert, als er eine Klage gegen die Historikerin Deborah Lipstadt verlor, die ihn 1998 als Holocaust-Leugner bezeichnet hatte.
(8) www.democracynow.org/article.pl?sid=07/01/23/1530254.
(9) Einige dieser Gesetze werden dargestellt und kritisiert auf der Website von "Article 19": www.article19.org/publications/global-issues/security- agendas.html. Siehe dazu: www.article19.org/pdfs/standards/joburgprinciples.pdf.
(10) Diese Prinzipien wurden von dem Global Judges Forum im August( )2002 in Johannesburg verabschiedet. Demnach sollen sich die nationalen Sicherheitsinteressen darauf beschränken, "die Existenz eines Landes oder seine territoriale Integrität gegen den Einsatz oder die Androhung von Gewaltmitteln zu schützen wie auch seine Fähigkeit zu bewahren, auf den Einsatz oder die Androhung von Gewaltmitteln zu reagieren".

Agnès Callamard ist geschäftsführende Leiterin des internationalen Projekts "Article 19" mit Hauptsitz in London, siehe www.article19.org. "Le Monde diplomatique nimmt am Zeitschriftenprojekt documenta 12 magazines teil.

Le Monde diplomatique Nr. 8249 vom 13.4.2007, Seite 12, 565 Dokumentation, Agnès Callamard

lemonhorse

Quote[...] Reporter ohne Grenzen (ROG) verurteilt die massive Gewaltanwendung der Polizei während der Demonstrationen am 14. und 15. April in Russland. ,,Das brutale Vorgehen und die Verhaftungen, von denen auch Journalisten betroffen waren, sind völlig inakzeptabel", so ROG

[...] Die Oppositionsbewegung ,,Anderes Russland" hatte zu den Demonstrationen in Moskau und St. Petersburg aufgerufen. Am Rande der nicht genehmigten Märsche kam es zu Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Demonstrierenden. Rund 400 Menschen wurden festgenommen. Hunderte wurden misshandelt, unter ihnen etwa zehn Journalisten. So wurden mehrere deutsche Reporter von ,,ARD" und ,,ZDF" an ihrer Arbeit gehindert, geschlagen und gewaltsam festgenommen. Übergriffe gab es auch gegenüber einem japanischen Fotografen, einem Korrespondenten der Nachrichtenagentur ,,Reuters" sowie gegenüber Journalisten der russischen Medien ,,Kommersant", ,,Nowaja Gazeta" und ,,Vedomosti". Alle verfügen über gültige Akkreditierungen.

Die Russische Zivilkammer hat die Brutalität der Sicherheitskräfte gegenüber Journalisten verurteilt. Sie hat den Innenminister aufgefordert, ,,diese gefährlichen Tendenzen der Gewalt gegenüber Journalisten ohne Verzögerung zu untersuchen".

Bereits am 3. und 24. März waren in St. Petersburg und in Niji Nowogrod ebenfalls Journalisten am Rande von Demonstrationen des Bündnisses ,,Anderes Russland" belästigt und an der Arbeit gehindert worden. Frühere Angriffe auf deutsche Journalisten sind bis heute trotz Ankündigung nicht aufgeklärt worden.


Aus: "Russland: ROG verurteilt brutales Vorgehen gegen Journalisten" (17.04.07)
Quelle: http://www.reporter-ohne-grenzen.de/presse/pressemitteilungen/news-nachrichten-single/article/1/russland.html

-.-

Quote[...] Etwa vierhundert Menschen demonstrierten am 7. April in Moskau auf dem Puschkinplatz, um an den Mord an der Journalistin Anna Politkowskaja zu erinnern, die vor genau einem halben Jahr erschossen wurde.

Mitglieder der Oppositionspartei ,,Russische Demokratische Partei" (,,Yabloko"), unter ihnen der Parteivorsitzende Grigory Iavlinski, die Menschenrechtsgruppe ,,Za Prava Cheloveka" sowie unabhängige Journalisten und Gegner des Tschetschenienkrieges versammelten sich auf dem Platz. Die Demonstration wurde von Spezialeinheiten der Sicherheitskräfte abgeriegelt. Einige Demonstranten trugen Transparente mit der Aufschrift ,,Wer beauftragte Politkowskajas Tod?" und ,,Der Preis für Wahrheit ist das Leben".

Viele trugen Anstecker mit dem Konterfei der Journalistin, die in ihrem Wohnhaus am 7. Oktober 2006 niedergeschossen wurde. Vor Portraits von ihr wurden Blumen niedergelegt und Kerzen entzündet. In einer Rede warf Iavlinski den Ermittlungsbehörden Versagen bei der Aufklärung von Morden an Journalisten vor. Bis sich diese Situation nicht geändert habe, bleibe Russland ein gefährliches Land für jeden, der die Wahrheit sage.


Aus: "Russland: Hunderte protestieren sechs Monate nach Mord an Politkowskaja" (12.04.07)
Quelle: http://www.reporter-ohne-grenzen.de/presse/pressemitteilungen/news-nachrichten-single/article/1/hunderte-protestieren-sechs-monate-nach-mord-an-politkowskaja.html

-.-

Quote[...] Der dynamische, stellvertretende Pressesprecher von Präsident Wladimir Putin spricht fast akzentfrei Englisch und kommt auf die Frage nach den Misshandlungen und Festnahmen der Korrespondenten am Wochenende gleich zum Punkt: "Als erstes möchte ich sagen, dass wir bedauern, was mit den Journalisten der deutschen Fernseh- und Radiogesellschaften passiert ist. Wir sind der Meinung, daß solche Vorfälle unerwünscht und unzulässig sind. Wir schließen nicht aus, daß im Laufe verschiedener Aktionen am Wochenende in Moskau und St. Petersburg die Rechtschutzorgane bei der Erfüllung ihrer Hauptaufgabe - die Absicherung der Ordnung auf den Straßen - tatsächlich inkorrekte Handlungen gegen Journalisten zugelassen haben."

Ein bisschen verklausuliert - aber immerhin ein deutlicher Wandel der harten Haltung vom Wochenanfang, als Peskov noch ganz auf Polizei-Linie war. Am 17. April diktierte er den russischen Journalisten in den Block, in Wirklichkeit hätten Ultraradikale die Miliz provoziert und diese habe nur ihre Pflicht getan. Die Handlungen der Rechtsschutzorgane seien gerechtfertigt gewesen.

[...]  Peskov gelobt nun Besserung: "Wir hoffen, dass sich so was nicht mehr wiederholen wird. Wir werden selbstverständlich die Erfahrungen dieser Veranstaltungen nutzen, um Schäden für die Vertreter der Presse und unsere Bürger künftig zu vermeiden. Aber dabei werden harte Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes gegen diejenigen angewandt, die diese Gesetze zu verletzen versuchen." Auch Polizei in anderen Ländern gehe gegen Unruhen auf den Straßen vor - wie etwa die dänische Polizei in Kopenhagen, führt Pesvok an. Er wirft den westlichen Medien vor, zweierlei Maß anzulegen.


[...] Den Brief, mit dem der ARD-Vorsitzende Fritz Raff und ZDF-Intendant Markus Schächter bei Präsident Putin gegen die Behandlung der Journalisten protestiert hatten, will Peskov nicht kennen: "Ich wiederhole nochmals: Wir sind eine offene Gesellschaft, stehen offen zum Dialog, wir sind für Kontakte mit der Presse, wir lehnen jegliche Gewalt gegen die Presse ab. Wir werden uns Mühe geben, dass sich dies nicht wiederholt. Ich hoffe, dass man uns im Westen mit der Zeit besser verstehen wird."

Eine Chance dazu hat das offizielle Russland allerdings vertan. Ein geplanter Dialog zwischen ausländischen Korrespondenten, Vertretern des russischen Innen- und Außenministeriums wurde von letzterem ohne Gründe kurzfristig abgesagt.


Aus: "Nach Ausschreitungen bei Anti-Putin-Demos: Moskau bedauert Gewalt gegen Journalisten" (20.04.2007)
Quelle: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6647482_REF3,00.html