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[Anonymität... (Notizen)]

Started by Textaris(txt*bot), September 17, 2007, 12:12:33 PM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das Yahoo-Gate wird immer größer: Erst der mehrere Monate nach Bekanntwerden veröffentlichte massive Datenklau, der viele Fragen offen lässt, dann der von der Regierung verordnete Email-Scan mit noch mehr Fragezeichen.

Das im Auftrag der Regierung durchgeführte Scanning kann nach Berichten von Reuters noch viel weitreichender gewesen sein, als bislang bekannt geworden ist. Datenschützer und der demokratische US-Senator Ron Wyden aus Oregon fordern daher die US-Regierung auf, die Direktive an Yahoo offenzulegen. Es sieht nach Erkenntnissen der Experten so aus, dass nicht nur die Emails gescannt worden sind, sondern das gesamte Yahoo-Netzwerk. Angeblich sollte nur der Pornografie-Filter geändert worden sein, aber der, so die Experten, durchsucht nur Videos und Bilder. Auch den Spam-Filter hätte man nicht verändern können, ohne dass es der nicht eingeweihten Sicherheitsabteilung aufgefallen wäre. Vielmehr habe man nach Aussagen früherer Yahoo-Mitarbeiter ein Kernel-Modul für Linux eingeschleust, das alles überwacht hat, was bei Yahoo über die Netze geht.

Die Behörden betonen, dass es sich dabei nur um bestimmte digitale Signaturen im Zusammenhang mit einer möglichen terroristischen Aktivität gehandelt habe, aber keinesfalls um eine allgemeine Massendurchsuchung von Emails und Telefon-Daten derart, wie sie die NSA gemäß der Veröffentlichung von Edward Snowden durchgeführt habe.

Die US-Datenschützer sehen dennoch in einer Durchsuchung des kompletten Netzwerks einen Verstoß gegen das "Fourth Amendment" zur US-Verfassung.

... Yahoo-Chefin Marissa Mayer gerät damit immer mehr unter Druck. Anders als etwa Tim Cook von Apple habe sie ohne Gegenwehr die Regierungsdirektive akzeptiert.

...

Quoteevilk666, 10.10.2016 12:58

in Deutschland undenkbar

Also nicht der Umstand, dass sich z.B. BND und Telekom zur Massenüberwachung verabreden.
Ich meine, dass Teile der Regierung daran etwas auszusetzen hätten.
Aktuell erleben wir, dass rechtswidrige Taten von BND & Co durch Gesetzesänderung legalisiert werden sollen (die alten Rechtsbrüche bleiben natürlich sanktionsfrei, wie immer). Und wenn die Bundesregierung schon den BND die Totalüberwachung durchziehen lässt, soll das in Zukunft auch niemand mehr rauskriegen können - so wie auch alle anderen Behördentaten, in die das dumme Fußvolk seine Nase nicht reinzustecken hat. Also wird per Archivgesetz das Informationsfreiheitsgesetz ausgehebelt - Behörden müssen nur noch das rausgeben, was sie möchten. Alles andere schicken sie schnell ins Archiv & dann ist da 60 Jahre land der Deckel drauf. BND & Co dürfen "selbst entscheiden", was das Volk sehen darf - zur Not bleibt es eben bis in alle Ewigkeit geheim.

Aber in den USA ist das kaum anders - zum Teil aber trotzdem noch besser als bei uns.
Es wird viel Empörung geben, dann wird der Straftäter Clapper den Strafvereitlern (Parlamentarier) wieder einmal eine Lüge (Straftat) auftischen und ungeschoren (Strafvereitelung) davonkommen. Die Geheimdienste überwachen ja nur wegen der Terroristen. Zwar sammeln die auch Kompromat, gucken euren Kindern im Schlafzimmer beim Ausziehen zu oder tauschen sich deren Nacktfotos aus - aber da muss man dem größeren Ganzen wegen halt mal drüber hinwegsehen. Wo käme man auch hin, wenn diese kleinen Hoppalas alle bestrafen würde..


Quotestephen-falken

238 Beiträge seit 01.09.2015
09.10.2016 13:21

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Nur Yahoo?

Die Enthüllungen sind ja schlimm, keine Frage. Doch überraschen kann das eigentlich Niemanden. Snowden hat vieles aufgezeigt. Und die NSA werden sich in den 3 Jahren nicht auf den Lorbeeren ausgeruht haben.

Verschlüsselung greift immer mehr um sich und das reine abgreifen von durchgeleitetem Traffic läuft immer mehr ins Leere. Ein Beispiel ist die gerade angezeigt Seite, Heise.de. Was liegt für die NSA jetzt näher als direkt bei den Anbietern "einzusteigen". Legal oder illegal, das ist nur eine Frage des Standortes. Ist der Anbieter in den USA beheimatet, gehts es ganz bequem und ohne aufsehen, per NSL. Andere Anbieter muss man mühsam einzeln hacken, das wird sicherlich oft genug getan. Ob heise dabei ist? Ob das den Aufwand lohnt? Benutzen die Equipment von Cisco? Egal.

US-Anbieter werden ganz sicher abgeschnorchelt werden. Alles im Sinne der nationalen Sicherheit. Doch nur Yahoo? Kein Hotmail, kein google, kein FB, kein Twitter? IMHO unglaubwürdig. Das findet IMHO bei allen US-Anbietern exakt genauso statt nur weiß davon eben noch niemand. Völlig absurd zu glauben das beträfe nur Yahoo.


Quotedylpes, 09.10.2016 13:27

Wieso sollte sie unter Druck sein? Von Regierungsseite alles Paletti, die Gehaltszahlungen sind auch auf dem Konto und was aus Yahoo wird "wayne interessierts".


...


Aus: "Yahoo-Gate: Offenbar wurden nicht nur Emails gescannt" Andreas Stiller (heise online, 09.10.2016)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Yahoo-Gate-Offenbar-wurden-nicht-nur-Emails-gescannt-3343461.html


Textaris(txt*bot)

Edward Joseph ,,Ed" Snowden (* 21. Juni 1983 in Elizabeth City, North Carolina) ist ein US-amerikanischer Whistleblower und ehemaliger CIA-Mitarbeiter. Seine Enthüllungen gaben Einblicke in das Ausmaß der weltweiten Überwachungs- und Spionagepraktiken von Geheimdiensten – überwiegend jenen der Vereinigten Staaten und Großbritanniens. Diese lösten im Sommer 2013 die NSA-Affäre aus. Er wurde dafür mehrfach von nichtstaatlichen Organisationen ausgezeichnet und für den Friedensnobelpreis nominiert. ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Edward_Snowden

Quote[...]  Eine Kolumne von Can Dündar - Überlegungen zu Oliver Stones "Snowden"-Film
1. Oktober 2016 DIE ZEIT Nr. 41/2016, 29. September 2016

Wer ist schuld? Die Regierung, die Handys und Internetkommunikation illegal ausspäht, oder der Regierungsmitarbeiter, der die Straftat enthüllt? Der Geheimdienst, der das Parlament belügt, oder der Geheimdienstmitarbeiter, der die Lüge offenbart?

In Demokratien dürfen Regierungen das Volk, das Parlament und die Presse nicht belügen. Schuldig macht sich auch, wer seine Lüge in Akten mit dem Stempel "streng geheim" steckt und zum "Staatsgeheimnis" erklärt. So erlebten wir es bei der Watergate-Affäre, den Pentagon Papers, die die Vietnam-Lügen offenbarten, in der Iran-Contra-Affäre, bei der die Bewaffnung der Opposition in Nicaragua herauskam. Und ich persönlich erlebte es bei meiner Berichterstattung über illegale Waffenlieferungen des türkischen Geheimdienstes nach Syrien. Stets wurden zunächst nicht die Regierungen beschuldigt, sondern diejenigen, die den Skandal dokumentierten. ...

"Wenn der Kongress davon weiß, weiß es auch der Gegner. Geheimhaltung ist Sicherheit, Sicherheit bedeutet Überlegenheit." Von dieser Geisteshaltung des Geheimdienstlers im Film sind bekanntlich viele Geheimdienste inspiriert. Doch wir sehen auch und haben es in der Wirklichkeit der Staaten schon oft gesehen, dass die angeblich zum Schutz von Geheimhaltung und Sicherheit aufgetischten "offiziellen Lügen" letztlich die Geheimhaltung und Sicherheit gefährden. Als ich aus dem Film kam, den ich ohne meine Frau, die nicht ausreisen darf, in einem Kino fern meines Landes sah, klangen mir Snowdens Worte im Ohr: "Ich hatte ein ruhiges Leben, meine Liebste, meine Familie, meine Zukunft. Dieses Leben habe ich verloren. Aber ich habe ein neues. Die eigentliche Freiheit, die ich gewonnen habe, ist: Ich muss mich nicht mehr darum sorgen, was morgen geschieht. Denn ich bin froh über das, was ich heute tue."

Als ich heimkam, löste ich das Klebeband von der Webcam, zwinkerte dem schwarzen Loch zu und ging zu Bett.


Aus: "Eine Kolumne von Can Dündar - Überlegungen zu Oliver Stones "Snowden"-Film"
1. Oktober 2016 DIE ZEIT Nr. 41/2016, 29. September 2016
Quelle: http://www.zeit.de/2016/41/snowden-film-sicherheit-jounalisten-informationen-oeffentlichkeit-can-duendar


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Identifizierungsmöglichkeit von Polizeibeamten ist seit Jahren ein Thema der Innenpolitik. Nur einige, eher linke Sozialdemokraten sowie eine Mehrheit bei den Grünen sowie Linken und Piraten fordern die Identifizierbarkeit von Polizeibeamten - besonders bei Demonstrationen. Dabei stammt die Forderung von Menschenrechtsorganisationen wie etwa dem Anti-Folterausschuss des Europarats (CPT).

Der Ausschuss fordert seit Jahren, dass es Schutzmaßnahmen geben müsse, um sicherzustellen, dass Beamte, die Masken oder eine sonstige Ausrüstung tragen, welche ihre Identifizierung erschweren können, für ihre Handlungen zur Verantwortung gezogen werden können (z.B. durch eine deutlich sichtbare Nummer auf der Uniform). Der CPT führt alle paar Jahre Inspektionsreisen in den Mitgliedsländern durch und schreibt darüber Berichte, die von den Regierungen veröffentlicht werden können - aber nicht müssen. Deutschland gehört zu den Ländern, die diese Berichte und damit auch die Forderungen der CPT veröffentlichen, verbunden mit einer Beantwortung der Fragen durch die Bunddes- und Landesregierungen.

So "begrüßte" der CPT, dass Berlin als erstes Bundesland im Juni 2008 "Namens- oder Nummernschilder für Polizeibeamte in speziellen Interventionseinheiten, die Masken oder Uniformen tragen, welche ihre Identifizierung erschweren können, eingeführt hat". Lobend erwähnt wurde auch, dass seit dem 1. Januar 2011 alle Berliner Polizeibeamte zum Tragen von Namens- oder Nummernschildern verpflichtet sind. Der Ausschuss ermutigte "die Polizeibehörden der übrigen Bundesländer, diesem Beispiel zu folgen." Das war 2012.

In NRW, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, sollte es trotz langjähriger rot-grüner Landesregierung mit der Einführung der Kennzeichen für Polizeibeamte bis 2016. dauern. Doch da standen die nächsten Landtagswahlen bereits kurz bevor und 2017 kam es zum Regierungswechsel von Rot-Grün zu Schwarz-Gelb. Mit dem Ergebnis, dass die von Rot-Grün wenige Monate zuvor noch schnell eingeführte Kennzeichnung vom neuen CDU-Innenministers Herbert Reul als eine seiner ersten Amtshandlungen wieder abgeschafft wurde.

Reul erklärte dazu: "Die Kennzeichnungspflicht ist sachlich nicht vernünftig zu begründen. Anstatt unsere Polizisten unter Generalverdacht zu stellen, müssen wir als Gesellschaft wieder zu mehr Respekt und Vertrauen für die Polizei kommen. Diese Frauen und Männer sorgen dafür, dass wir in Sicherheit leben können", so Reul weiter. Reul war zuvor über 10 Jahren Mitglied des Europa-Parlaments, also Europa-Poltiker. Ihm dürften die Forderungen des Europarates wohl bekannt sein. Doch der Minister stellt sich dumm.

Die Mehrheit der Polizeibeamten und ihre Sprecher ihrer Gewerkschaften dankten es ihm. Auf die Einführung der Kennzeichen hatte die Gewerkschaft der Polizei NRW 2016 mit einer Presserklärung reagiert, die die Überschrift trug: "GdP fordert Schmerzensgeld statt Kennzeichnungspflicht." In der Erklärung wurde beklagt, dass "das Verhältnis der rot-grünen Landesregierung zu den Einsatzhundertschaften und den Alarmzügen der Polizei von einer nicht zu verstehenden Misstrauenskultur geprägt" sei.

Trotz der breiten Ablehnung innerhalb der Polizei und bei den Christdemokraten, konnten sich die Menschenrechtsinspektoren des Europarats in ihrem Bericht aus dem Jahr 2017 über die Fortschritte in Deutschland erfreut zeigen.



    Mit Schreiben vom 13. Mai 2016 informierten die deutschen Behörden den CPT darüber, dass das Tragen von Kennzeichen für Polizeibeamte in Berlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thürigen nun vorgeschrieben ist, ausgenommen in bestimmten Fällen (z.B. Fälle, in denen das Tragen von Kennzeichen eine unverhältnismäßige Gefahr darstelle), und das die Mitglieder von geschlossenen Einheiten der Polizei in mehreren Ländern (darunter Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) eine numerische Kennzeichnung zu tragen. Zum Zeitpunkt des Berichts galt die Verpflichtung in NRW nur bei der Bereitschaftspolizei. Darüber hinaus wird die Einführung solcher Kennzeichen für Mitglieder geschlossener Polizeieinheiten von den Polizeibehörden in Niedersachsen und Thüringen geprüft.
    CPT



Gegenüber dem CPT vermeldet die CDU-geführte Bundesregierung also etwas als Erfolg, was die Christdemokraten seit Jahren bekämpfen und in Debatten oft diffamieren.

In seinem jüngsten Bericht von 2017 verdeutlicht der CPT auch, warum er die Kennzeichnung fordert:



    In den letzten Jahren gab es in Deutschland eine Reihe von Fällen, bei denen strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibeamte aufgrund von Vorwürfen übermäßiger Gewaltanwendung oder sonstiger Misshandlungen angeblich deswegen eingestellt werden mussten, da es nicht möglich war, die betreffenden Polizeibeamten namentlich zu identifizieren.
    CPT


Erfreulicherweise kommt auch innerhalb der Polizei nun eine Diskussion auf über die Sinnhaftigkeit von Kennzeichnung. Im Landesjournal Sachsen-Anhalt des GdP Zeitschrift "Deutsche Polizei" schrieb Henning Zobel:

Quote

    Mit der Änderung des § 12 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, nebst neu geschaffener dazugehöriger Verordnung, sind Regelungen getroffen worden, die ein 'Entkommen' aus der Identifizierung nach Fehlverhalten jeglicher Art unmöglich machen. Im Ernst. Eine Kennzeichnung uniformierter Polizeibeamter ist mittlerweile deutschlandweit, im europäischen Raum und schon lange in den Vereinigten Staaten üblich. Dies ist auch überhaupt nicht zu beanstanden. Viele Kolleginnen und Kollegen unserer Landespolizei tragen seit Jahren ein Namensschild. Und das ist auch gut so. Als Vertreter des Staates, gebunden an Gesetze, Verordnungen und dienstliche Vorgaben, gilt es, im täglichen Dienst für den Bürger als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, aber gegebenenfalls auch repressiv gegen ihn vorzugehen. Sollte es in diesen Situationen zu Fehlverhalten durch den oder die handelnden Polizeibeamten kommen, wäre es richtig und wichtig, dass die Identität des Polizeibeamten ermittelt werden kann. Und eigentlich steht uns als "Bürger in Uniform" sogar ein Name zu?!
    Henning Zobel


Darüber erregte sich Michael Haug, Bundesjugendleiter der Deutschen Polizeigewerkschaft, in einer diffamierenden Presseerklärung, in der er dem GdP-Mann klares Bewusstsein absprach. Wir werden ihm nicht den Gefallen erweisen, und diese Diffamierung hier auch noch im Wortlaut wiederholen. Haug schrieb weiter, man sei es ja gewohnt, dass die Gewerkschaft der Polizei "immer wieder skurrile und abenteuerliche Forderungen bundesweit aufstellt". Aber dass in ihrer Zeitschrift "Deutsche Polizei" die Einführung der Kennzeichnungspflicht in Sachsen-Anhalt ausdrücklich begrüßt werde, "irritiert nicht nur uns, sondern auch unsere Kolleginnen und Kollegen". Diese demokratie- und bürgerfreundliche Haltung des GdP-Mannes könne "auf eine geistige Verwirrung zurückgeführt" werden.

... Auch beim Deutschen Institut für Menschenrechte sieht man die Notwendigkeit einer Kennzeichnung von Polizeibeamten. Und das nicht erst seit heute. Bereits 2010 startete amnesty international eine Unterschriftenaktion und forderte vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maziere eine "individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizisten, denn die Aufklärung rechtswidriger Polizeigewalt scheitert oftmals, weil die Täter nicht identifiziert werden können".

Bereits 2012 erklärte auch Beate Rudolf, damals Direktorin des Instituts, in einer Stellungnahme: "So sollte zur Aufarbeitung von Fällen von Polizeigewalt bei der Bundespolizei und allen Länderpolizeien - wie gerade in Berlin beschlossen - eine Kennzeichnungspflicht für alle Beamten eingeführt werden, um eine Identifizierung zu ermöglichen."

In der Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform schrieb Tobias Singelnstein über "Institutionalisierte Handlungsnormen bei den Staatsanwaltschaften im Umgang mit Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen Polizeivollzugsbeamte". Singelnstein belegte mit seiner Ausarbeitung, dass nur höchst selten, in einigen Bundesländern nur in 0,8 Prozent oder 1,2 bis 5 Prozent der Verfahren wegen Polizeigewalt, von den Staatsanwaltschaften überhaupt Anklage gegen die Polizeibeamten erhoben wird. Singelnstein sieht bei den Ermittlungen gegen Polizeibeamte als eines der "besondere Probleme der Beweisführung" die mangelnde Identifizierungsmöglichkeit der Beamten.



    Nach Berichten von Richtern und Staatsanwälten kommen hierbei zunächst Probleme bei der Identifizierung der Beschuldigten in Betracht. Insbesondere bei Demonstrationen aber auch bei sonstigen Einsätzen von Bereitschaftseinheiten sind die Handelnden aufgrund der Schutzkleidung und mangels Kennzeichnung im Nachhinein auch bei Gegenüberstellungen kaum zu ermitteln.

    Tobias Singelnstein


Das ist zwar jedem klar, der schon mal einer Einsatzhundertschaft begegnet ist, dennoch muss es scheinbar Menschen wie Herbert Reul noch mal gesagt werden,. Umso schöner, wenn das ein dazu berufener Wissenschaftler macht.

Bleibt zu hoffen, dass von ihrem Amt sichtbar überforderte Politiker wie NRW-Innenminister Herbert Reul statt demokratie-feindliche bayerische Polizeisondergesetze abzuschreiben, einmal einen Blick in die Fachliteratur der NRW-Kriminologen und des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu werfen. Lesen hilft - vielleicht sogar bei Innenministern. (Helmut Lorscheid)

Quotearchitectus, 14.08.2018 13:04

komisch gerade die Polizei und vor allem die Innenminister sagen doch immer ganz laut "...wer nichts zu verbergen hat....!"


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Aus: "NRW-Innenminister Reul: "Die Kennzeichnungspflicht ist sachlich nicht vernünftig zu begründen"" Helmut Lorscheid (14. August 2018)
Quelle: https://www.heise.de/tp/features/NRW-Innenminister-Reul-Die-Kennzeichnungspflicht-ist-sachlich-nicht-vernuenftig-zu-begruenden-4135330.html

Textaris(txt*bot)

#38
Quote[...] Die Regierung plant ein neues Gesetz, das die Anonymität im Internet gegenüber Behörden aufheben soll. Die Pläne für ein sogenanntes "digitales Vermummungsverbot" werden am Mittwoch dem Ministerrat vorgelegt. Konkret sollen Nutzer zwar weiterhin ihre Identität hinter einem Pseudonym wahren können, wenn sie öffentlich diskutieren. Betreiber müssen allerdings im Hintergrund Informationen, die User eindeutig identifizierbar machen, speichern und diese den Behörden im Falle einer Ermittlung zur Verfügung stellen. Zudem sollen auch Private Zugriff auf die Daten erhalten, sofern etwa der Verdacht auf eine Ehrenbeleidigung vorliegt.

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Aus: "Postings: Aufhebung der Anonymisierung könnte gegen EU-Recht verstoßen" Muzayen Al-Youssef (9. April 2019)
Quelle: https://derstandard.at/2000101118088/Postings-Aufhebung-der-Anonymisierung-koennte-gegen-EU-Recht-verstossen


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Quote[...] Wer künftig im Netz postet, wird das nicht mehr anonym tun können. Das sieht ein neues Gesetz der Bundesregierung vor, das Plattformen dazu verpflichtet, den Vornamen, den Nachnamen und die Adresse anzugeben. Die Daten müssen im Fall eine Ermittlung übermittelt werden – an Behörden, aber auch an Private, sofern der Verdacht auf Beleidigung oder üble Nachrede besteht.

"Die rechtlichen Vorgaben die in der analogen Welt gelten, müssen das auch digital tun", sagt Medienminister Gernot Blümel (ÖVP) bei einer Pressekonferenz im Anschluss auf den Ministerrat. "Deswegen gibt es eine Fülle an Beschlüssen, die getroffen werden, um das zu korrigieren." Das sogenannte "digitale Vermummungsverbot" sei ein weiterer Schritt in diese Richtung. Personen sollten ausforschbar sein, wenn sie gegen Gesetze verstoßen. Die Regelungen gelten für Plattformen, die entweder mehr als 100.000 registrierte Nutzer haben mehr Umsatz als 500.000 Euro im Jahr erzielen oder wenn sie eine Presseförderung von mehr als 50.000 Euro bekommen. Auch müssen laut dem Begutachtungsentwurf, der den Regierungsmitgliedern im Ministerrat vorgelegt wurde, die Seiten dafür sorgen, dass die Angaben echt sind. Wie, bleibt den Diensten selbst überlassen – in der Erläuterung zum Gesetz wird etwa eine 2-Faktor-Authentifizierung mit Handynummer erwähnt. Seit Anfang des Jahres müssen nämlich sämtliche Sim-Karten in Österreich mittels eines Lichtbildausweises registriert werden.

In der digitalen Welt müssen die gleichen Prinzipien gelten, wie in der real gelebten Welt. Das #Internet kann und darf kein rechtsfreier Raum sein. Den Betroffenen soll daher #Schutz durch ein digitales #Vermummungsverbot geboten werden. pic.twitter.com/8F0C4vpYa6 — Sebastian Kurz (@sebastiankurz) April 10, 2019 https://t.co/8F0C4vpYa6

Zudem müssen die Plattformen einen Zustellungsbevollmächtigten in Österreich bestellen, der die Verantwortung dafür trägt, diese Informationen zur Verfügung zu stellen. Wenn er nicht dafür sorgt, dass die Vorgaben eingehalten werden, kann er mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Halten sich die Plattformen nicht an die Vorgaben, sind hohe Bußgelder angedacht. Diese liegt "je nach Schwere" – die KommAustria soll künftig als Aufsichtsbehörde fungieren – bei bis zu 500.000 Euro, im Wiederholungsfall bei bis zu einer Million.

Online-Verkaufsplattformen sind explizit aus der Regelung ausgenommen, reine Bewertungsplattformen – wie etwa "Yelp" – nicht. Somit wären etwa das STANDARD-Forum und andere Tageszeitungen eindeutig betroffen. Plattformen, die kein Geld verdienen, auch nicht mit Werbung, sind explizit ausgenommen. Doch auch Seiten, die häufig dafür kritisiert werden, Hasspostings stehen zu lassen, etwa das FPÖ-Nahe Portal "unzensuriert.at" bleiben somit von der Regelung ausgenommen. Blümel begründet das damit, dass dadurch kleine Plattformen und Start-Ups befreit wären, die sich die Umsetzung der Vorgaben womöglich nicht leisten könnten.

Der Regierungsentwurf wird vom Provider-Verband ISPA kritisiert. "Eine derartige ,Ausweispflicht' im Internet hat mit den Verhältnissen der physischen Welt nichts zu tun, wie von den Proponenten behauptet wird", teilt er in einer Aussendung mit. Es gebe Bedenken in Sachen Datenschutz und Meinungsfreiheit. Durch die Anonymität im Netz können Nutzerinnen und Nutzer auch schwierige Themen ansprechen, ohne von ihrem Umfeld unter Druck gesetzt zu werden. Jedoch gibt es leider auch eine kleine Gruppe von Menschen, die das Internet zu illegalen Zwecken missbraucht. "Mit dieser Maßnahme stellt die Bundesregierung die Bevölkerung nun unter Generalverdacht. Denn diese Ausweispflicht stellt jedenfalls einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre dar und widerspricht den Grundsätzen des Datenschutzes.", sagt Generalsekretär Maximilian Schubert.

Die Regierung hat meinen Fall missbraucht um beim #hassimnetz-Gipfel dieses Zensurgesetz aufzubringen. Nicht in meinem Namen. Ich sage nicht nur dem Hass im Netz, sondern auch diesem Gesetz den Kampf an. — Sigi Maurer (@sigi_maurer) April 10, 2019
https://twitter.com/sigi_maurer/status/1115883295110201344?ref_src=twsrc%5Etfw


Kritik kommt auch von der Grünen-Politikerin Sigi Maurer, deren Kampf gegen sexistische Postings von der Regierung als Beleg für die Notwendigkeit des Gesetzes genannt wurde. (Muzayen Al-Youssef, 10.4.2019)


Aus: "Regierung will Anonymität im Netz abschaffen – mit hohen Strafen" Muzayen Al-Youssef (10. April 2019)
Quelle: https://derstandard.at/2000101143621/Regierung-will-Anonymitaet-im-Netz-abschaffen-mit-hohen-Strafen

Quote
peace & love, 10. April 2019, 11:29:20

man stelle sich vor: stammtisch nur mehr nach vorlage eines gültigen lichtbildausweises... und der wirt haftet.


Quotefunnyl

echt krass wie sich Österreich entwickelt. Hätte ich vor 10 Jahren nicht für möglich gehalten.
und wir machen hier im Forum immer Scherze über China oder Nordkorea. Unfassbar...


Quote
RW1

Nur ein Beispiel: eine durchaus nur kritische, keinesfalls strafrelevante Äußerung gegenüber Erdogan empfindet dieser möglicherweise als Beleidigung und verlangt vom Standard die Herausgabe der persönlichen Daten des Users. Was sich daraus alles noch ergibt möge sich jeder selbst vorstellen.


QuoteAIjoscha Stefan Roth 3

Kein überraschender Zug für autoritäre Staaten wie Weissrussland, China, Iran oder Österreich.


Quote
alleshinhinhin

,,Freiheitliche Partei Österreichs" Loooooool


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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte als rechtmäßig bestätigt. Zwar greife die Pflicht zum Tragen eines Namensschildes oder einer Nummer in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Polizisten ein. Dieser Eingriff sei aber verfassungsgemäß, urteilte das Gericht. Es wies damit die Revisionen zweier Polizisten aus Brandenburg gegen vorherige Urteile des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurück.

Die Kennzeichnungspflicht stärke die Bürgernähe und Transparenz der Polizeiarbeit, führte das Gericht aus. Zum anderen ermögliche sie eine leichtere Aufklärbarkeit bei illegalem Handeln von Polizistinnen und Polizisten. Diese Aufklärungsmöglichkeit war für die Verwaltungsrichter auch entscheidend dafür, die Kennzeichnungspflicht bei Einsätzen in geschlossenen Einheiten, den sogenannten Hundertschaften, zu bestätigen. Durch eine mögliche Identifizierung der Beamten sei zudem gewährleistet, dass die Vielzahl rechtmäßig handelnder Beamter von Ermittlungen verschont bleibe.

Viele Beamte sehen sich dagegen einem unberechtigten Misstrauen und einem Generalverdacht ausgesetzt. Die klagenden Beamten sagten in der mündlichen Verhandlung, dass sie wegen der Namensschilder um ihre Sicherheit und die ihrer Familien fürchteten. Eine Kennzeichnungspflicht gibt es in einer ganzen Reihe von Bundesländern, darunter Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz.

In Brandenburg gilt die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte seit 2013. Vollzugsbedienstete müssen demnach ein Namensschild tragen, Kräfte in sogenannten geschlossenen Einheiten wie der Bereitschaftspolizei eine Nummer, anhand derer sie eindeutig identifiziert werden können.

Die Kläger, ein Polizeihauptmeister und eine Polizeiobermeisterin, sehen ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Das Tragen eines Namensschilds oder einer Nummer erhöhe die Gefahr von Angriffen auf die Polizisten. Es sei so leichter möglich, dass die Beamten und ihre Familien auch privat ausgespäht werden oder ihnen nachgestellt werden könne. Der Gewerkschaft der Polizei ist in Brandenburg allerdings kein solcher Fall bekannt.

Laut amtlicher Statistik wird wegen 2.000 Verdachtsfällen illegaler Polizeigewalt gegen rund 4.000 Polizisten im Jahr ermittelt. Eine Studie der Ruhr-Universität Bochum zur Erforschung von Körperverletzung im Amt geht allerdings davon aus, dass auf jeden bekannten Verdacht fünf Fälle kommen, die nicht angezeigt werden. Das Dunkelfeld läge demnach bei mindestens 10.000 mutmaßlichen Gewalttaten durch Polizisten pro Jahr.


Aus: "Bundesverwaltungsgericht: Kennzeichnungspflicht für Polizisten ist rechtmäßig" (26. September 2019)
Quelle: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-09/bundesverwaltungsgericht-kennzeichnungspflicht-polizisten-namensschild-urteil

Quotedof #2

"Die Kennzeichnungspflicht stärke die Bürgernähe und Transparenz der Polizeiarbeit."

Sehe ich auch so. Polizisten, die nicht identifizierbar sein wollen, finde ich bedenklich.


Quote
Midshipman #14

Für die Familien von Polizisten ein bedrohliches Urteil. Polizisten werden erpressbar, wenn ihre Familien gefährdet sind. Ihre Kinder und Partner sind sehr weiche Ziele.
Urteil aus dem juristischen Elfenbeinturm. Ich würde nicht mit Namenszug gegen Drogendealer, Nazis oder Clans ermitteln.


QuoteTanteEusebia #4

Solange der Klarname nicht erkennbar ist, sollte eine Kennzeichnung kein Problem sein.
Gerade in Ausübung eines Sonderrechts muss die Identität des Handelnden verifizierbar sein - wer Auto fährt, muss auch per Führerschein nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Das Rechtsverständnis mancher Polizisten scheint verbesserungswürdig.


QuoteDietmar R. #5

Es sollte schon 'Waffengleichheit' zwischen Bürger und Vertretern der Exekutive herrschen, die den Bürger in Anspruch nehmen. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Entscheidung des Gerichts zu begrüßen.


QuoteG.M.V. #18

Die Polizei ist kein Geheimdienst. Dazu gehört, daß der Bürger seinen uniformierten Gegenüber identifizieren kann. Daher ein gutes Urteil.


...

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Russlands Kommunikations- und Medienaufsichtsbehörde Roskomnadsor geht massiv gegen das Tor-Netzwerk vor. Am Dienstag hat das Amt die Webseite des Anonymisierungsdienstes auf seine schwarze Liste gesetzt, sodass Internet-Zugangsanbieter des Landes den Zugang dazu sperren müssen. Das hinter dem Service stehende Tor-Projekt sieht davon vor allem Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Aktivisten vor Ort betroffen, die sich selbst online zu schützen versuchten.

Am selben Tag hatten die Projektmacher nach eigenen Angaben eine E-Mail von Roskomnadsor erhalten. Sie seien darin aufgefordert worden, nicht näher spezifizierte "verbotene" rechtswidrige Inhalte auf der Webseite beziehungsweise im Netzwerk zu löschen. Schon seit 1. Dezember waren beim Tor-Projekt immer mehr Mails von Nutzern eingegangen, die Probleme beim Zugang zu dem Dienst meldeten. Parallel sahen Mitarbeiter der Zensurbeobachtungsstelle Open Observatory of Network Interference (OONI) Anzeichen dafür, dass russische Provider das Netzwerk blockierten.

Die zivilgesellschaftliche Organisation Roskomsvoboda bestätigte, User in Moskau, St. Petersburg, Jekaterinburg und vielen weiteren russischen Städten hätten gemeldet, dass sie keine Verbindung zum Tor-Verbund herstellen konnten. Eine Journalistin der Kreml-kritischen Zeitung "Nowaja Gaseta" berichtete der Tagesschau, dass schon seit Herbst die ohnehin langsame Verbindung zu Tor gedrosselt gewesen sei. Sie verwende den zugehörigen Browser, um ihre Online-Spuren zu verwischen und abseits von staatlicher Beobachtung zu recherchieren.

In Russland greifen täglich rund 300.000 Menschen auf den Dienst zurück. Das Land stellt damit 15 Prozent aller Tor-Anwender und nach den USA die weltweit zweitgrößte Nutzergruppe. Ihr Anteil wächst laut Roskomsvoboda mit jedem neuen russischen Zensurgesetz und Angriffen auf gängige Datenschutzdienste wie Apples Private Relay.

Mit den Zensurbemühungen hat die Roskomnadsor derzeit mehr oder weniger Erfolg. Am 1. Dezember stellte OONI fest, dass 16 Prozent der Tor-Verbindungen in Russland "ungewöhnlich" verliefen. Tags darauf waren schon eine von drei betroffen. Am 8. Dezember ging der Anteil aber wieder herunter auf 16 Prozent. Russische Provider setzen die Anweisung offenbar unterschiedlich um: Manche Nutzer werden auf eine Art Stoppschild statt auf die Tor-Webseite umgeleitet. Andere scheinen bei einem Verbindungsversuch einem Man-in-the-Middle-Angriff ihrer TLS-Verbindung (Transport Layer Security) ausgesetzt zu sein – offenbar ein Versuch, die durchgehende Transportverschlüsselung ihrer Daten zu durchbrechen.

Wieder andere User stellten fest, dass ihre Verbindung wiederholt zurückgesetzt wird, wenn TLS greifen soll. Damit soll offenbar ihr Zugang zum Tor-Projekt vereitelt werden. Diese Methode deutet laut dem OONI darauf hin, dass Zugangsanbieter gemäß der Roskomnadsor auch Deep Packet Inspection (DPI) einsetzen müssen, um den gesamten Netzverkehr zu überwachen. Mit dieser tief in die Übertragungsschichten eingreifenden Methode sollen Pakete ausgefiltert werden, die für Tor bestimmt sind.

Befürworter der Internetfreiheit haben sich gewehrt, indem sie mehr als 200 Bridge-Relays errichteten, twitterte das Tor-Projekt. Solche "Brücken" werden wie gewöhnliche Tor-Zugangsknoten von Freiwilligen betrieben. Ihre IP-Adressen sind aber nicht öffentlich gelistet, sodass Gegner sie schwerer ausmachen und sperren können. Von einer Tor-Zensur Betroffenen können sich unter anderem an die Projektgruppe wenden, um eine Kennung für solche versteckte Brückenpunkte zu bekommen. Die neue Version 11.0.2 des Tor-Browsers enthält zudem bereits eingebaute Bridges, die vor allem russische Nutzer gezielt voreinstellen können sollen.

Daneben hat die Tor-Community mit Snowflake eine Browser-Erweiterung entwickelt, die ebenfalls helfe, Zensur besser zu umgehen. Darüber werden einschlägige Brückenknoten standardmäßig konfiguriert. Täglich sollen mehrere tausend entsprechende Proxy-Server verfügbar sein, die sich nur schwer orten und blockieren lassen.

"Einige russische Provider blockierten öffentliche Tor-Relays und eingebaute Brücken nach IP-Adressen", berichtet das Tor-Projekt von einem Wettlauf zwischen Hase und Igel. Zugangsanbieter nutzten auch DPI, um Snowflake-Verbindungen zu blockieren. Andere Bridges für verdeckte Datenübertragungen funktionierten aber weiterhin.

Roskomnadsor versuche, eines der wichtigsten, die Bürgerrechte erhaltenden Netzwerke der Welt zu sperren, moniert der NSA-Whistleblower Edward Snowden, der in Russland im Exil lebt. "Das ist so, als würde man das gesamte Handynetz verbieten, weil ein Drogendealer es benutzt hat." Er appellierte an die russische Behörde, "diese gefährliche und selbstzerstörerische Entscheidung sofort rückgängig" zu machen. Die Initiative werde Kriminelle nicht aufhalten, aber normalen Bürgern schaden. Roskomnadsor habe schon vergeblich versucht, Telegram zu blockieren.

Erst vorige Woche war bekannt geworden, dass ein unbekannter Angreifer massive Deanonymisierungsattacken im Tor-Netzwerk durchführt. Ein Mitglied der Duma, des russischen Parlaments, bezeichnete den Dienst am Montag nun als "absolutes Übel", das es den Menschen ermögliche, illegale Aktivitäten durchzuführen.

Beobachter sehen hinter dem Vorstoß aber auch ein weiteres Puzzlestück der Kampagne des Kremls, ein "souveränes", nach außen hin weitgehend abgeschottetes russisches Internet einzurichten. In den vergangenen zehn Jahren habe Russland eine Reihe verschiedener politischer Maßnahmen, Instrumente und infrastruktureller Veränderungen eingeführt, um sicherzustellen, dass die Regierung so viel Kontrolle wie möglich über den russischen Teil des Internets hat, erläuterte Tanya Lokot, Professorin für digitale Medien an der Dublin City University, dem Online-Portal Wired. Das alles sei Teil des Plans für ein "RuNet", in dem allein die von Moskau diktierten Regeln gälten.

(jo)


Aus: "Anonymisierungsdienst: Russland zensiert das Tor-Netzwerk" Stefan Krempl (11.12.2021)
Quelle: https://www.heise.de/news/Anonymisierungsdienst-Russland-zensiert-das-Tor-Netzwerk-6292611.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] In Friedenszeiten mag die Privatsphäre ein hohes Gut sein, kommt der Krieg, kann sie aber überlebenswichtig werden. Mit dieser Realität sehen sich nun viele Menschen in der Ukraine konfrontiert und ziehen daraus die Konsequenzen. In den vergangenen Tagen hat der verschlüsselte Messenger Signal einen massiven Wachstumsschub in dem derzeit von Russland angegriffenen Land erlebt.

... Signal führt mittlerweile die Download-Zahlen bei Apples App Store in der Ukraine an. Doch die App wird nicht nur viel heruntergeladen, sie wird offenbar auch intensiv genutzt; das zeigt eine Statistik, die Cloudflare-CEO Matthew Prince auf Twitter veröffentlicht hat. Demnach hat Signal am Montag zum ersten Mal den in Osteuropa besonders beliebten Konkurrenten Telegram überholt.

Auch wenn die konkreten Zahlen mit etwas Vorsicht zu genießen sind – sie bilden lediglich die Zahl der Anfragen an die jeweiligen Server ab, nicht das Gesamtvolumen des Datenverkehrs –, so ist der Trend unübersehbar. Der Einsatz von Signal hat sich seit dem Einmarsch russischer Truppen am Donnerstag vervielfacht.


Aus: "Russischer Angriff führt zu Ansturm auf verschlüsselten Messenger Signal in der Ukraine" Andreas Proschofsky (1. März 2022)
Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000133737734/russischer-angriff-fuehrt-in-der-ukrainzu-signal-boom-e-falschmeldungen

Quote
The Change we need

Genau dafür wurde Signal geschaffen!
Und die EU will das untergraben mit ihrer Backdoor Verschlüsselung.


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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Frankfurt – Das Hacker-Kollektiv Anonymous hat Russland bereits vor geraumer Zeit den Cyber-Krieg erklärt. Beispielsweise wurden die Server der russischen Zentralbank angegriffen und das russische Fernsehen gekapert.

Nun gab es eine erneute Attacke. Wie es in einem Statement heißt, habe man die persönliche Daten von insgesamt 120.000 Soldaten aus Russlands Armee veröffentlicht.

Teil davon sind offenbar Namen, Adressen, Passnummern. ,,Jeder Soldat, der an der Invasion in der Ukraine teilnimmt, gehört vor [ein] Kriegsgericht", teilte Anonymous mit.

Eine weitere massenhafte Veröffentlichung sensibler Daten durch Anonymous erfolgte bereits Ende März: Damals stellte das Hacker-Kollektiv geheime Informationen aus rund 62.000 E-Mailkonten online.

Dabei handelte es sich vornehmlich um Daten der Marathon Group, einem Investment-Unternehmen. Es gehört laut übereinstimmenden Medienberichten Alexander Vinokurov, einem Vertrauten von Wladimir Putin*. Vinokurov steht beispielsweise auf der Sanktionsliste der Europäischen Union. (tu mit dpa/AFP)

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Aus: "Ukraine-Krieg: Anonymous veröffentlicht sensible Daten von 120.000 russischen Soldaten" Tobias Utz (06.04.2022)
Quelle: https://www.fr.de/panorama/ukraine-krieg-anonymous-daten-russland-soldaten-hacker-kollektiv-wladimir-putin-cyber-angriffe-moskau-kreml-news-zr-91461139.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Auch beim Tagesspiegel haben wir länger darüber diskutiert, ob eine Klarnamenpflicht in den Kommentarspalten zu mehr Sachlichkeit und weniger Hassrede und persönlichen Angriffen führen würde. Und wenn ja, wie ließe sich das umsetzen? Zuverlässig, aber aufwendig wäre das Postident-Verfahren, bei dem durch die Deutsche Post AG die Identität des Antragstellers überprüft und an den Anbieter einer Diskussionsplattform weitergereicht wird.

Das wäre ein denkbares Szenario, dennoch sollte die Öffentlichkeit nicht den richtigen Namen erfahren dürfen. Vor allem bei politischen Diskussionen kann das Diskutieren mit dem Klarnamen problematisch werden. Ad-hominem-Angriffe, ausgehend von Foristen mit Klarnamen, sind längst gängige Praxis, da muss nicht noch der Adressat solcher Schmähungen dechiffriert werden.

Dass Diskussionen im Netz in das analoge Leben übergreifen können, ist ebenfalls bekannt. Auch ein Tagesspiegel-Forist, der mit Pseudonym Kommentare verfasst, berichtete uns vor Längerem von solch einem Fall. Aufgrund seiner Kommentare und der darin enthaltenen persönlichen Informationen sollen Hater die Person und deren Wohnort ausfindig gemacht und Parolen an die Wohnungstür geschmiert haben.

Solche Fälle machen deutlich, welch kriminelle Energie durch eine Klarnamenpflicht freigesetzt werden kann. Es wird den Tätern zu einfach gemacht, Menschen zu dechiffrieren, einzuschüchtern und mundtot zu machen – so in der Regel das Ziel dieserart Angriffe. Nutzer einschlägiger Hetzplattformen betrieben das schon vor zwei Jahrzehnten mit Erfolg.

Nicht erst seit heute, wo man als Kritiker von Corona-Maßnahmen mit Verschwörungstheoretikern gleichgestellt oder als Gegner von Waffenlieferungen an die Ukraine als Kremlpropagandist geschmäht wird, ist die Diskreditierung oder Bedrohung Andersdenkender in der digitalen Welt Alltag. Auch sollte man sich im Klaren sein, ob der Arbeitgeber die politische Meinung seiner Mitarbeiter kennen muss oder ob die Bewerbung dann überhaupt noch einem Google-Check standhält.

Gegen Internet-Trolle, Hassprediger und Stalker vorzugehen, sollte Ziel und Aufgabe der Strafverfolgung sein. Anhand der IP-Adresse ist es möglich, Täter ausfindig zu machen und Strafverfahren einzuleiten. Bei einer Klarnamenpflicht hingegen riskiert man, noch mehr Opfer zu produzieren.

Sollte es eine Klarnamenpflicht geben, dann muss es ausreichen, dass der Anbieter einer Plattform diesen kennt. Die Diskutierenden sollten jedoch öffentlich mit Pseudonym schreiben dürfen, um sich und möglicherweise auch die Familie vor Angriffen im digitalen wie auch im realen Leben schützen zu können.


Aus: "Internetregulierungsgesetz der EU: Mit Klarnamen im Netz diskutieren? Bitte nicht!" Atila Altun (23.05.2022)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/internetregulierungsgesetz-der-eu-mit-klarnamen-im-netz-diskutieren-bitte-nicht/28368974.html

QuoteRembrandt66 23.05.2022, 18:55 Uhr

Herr Altun weiß wovon er spricht. Und ich bin mit jedem Satz d´accord.


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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Washington, D.C. – Nikki Haley nimmt nach heftigem Gegenwind ihre Erklärung zurück, dass alle Menschen verpflichtet werden sollten, ihre Identität zu verifizieren, um soziale Medienplattformen zu nutzen. Zuvor hatte die Präsidentschaftskandidatin der Republikaner anonyme Konten als ,,Bedrohung für die nationale Sicherheit" bezeichnet.

Haley, ehemalige UN-Botschafterin und frühere Gouverneurin von South Carolina, sagte vergangene Woche, dass, falls sie zur Präsidentin gewählt werden sollte, Social-Media-Unternehmen die Identität von Personen überprüfen müssten, bevor sie ihnen erlauben, Kommentare abzugeben.

,,Wir werden sagen, dass sie dafür sorgen müssen, dass jede Person in den sozialen Medien verifiziert wird ... jeder bekommt ein verifizierbares Zeichen, damit wir genau wissen, wer er ist", sagte Haley in einer telefonischen Town Hall mit Iowa Caucus-Teilnehmern am Freitag. ,,Das wird jeden russischen, iranischen und chinesischen Bot ausschalten, der all diese Fehlinformationen verbreitet, denn das ist die billigste Form der Kriegsführung für sie."

Haley, die sich später auf Fox News ähnlich äußerte, behauptete auch, dass die Abschaffung der Anonymität zu einem zivileren Online-Diskurs unter den Nutzern sozialer Medien führen würde.

,,Sie werden anfangen, mehr Verantwortung zu übernehmen, weil sie wissen, dass ihre Familie und ihr Pastor es sehen werden, und es wird zivilisierter zugehen", sagte sie.

Am Mittwoch schränkte Haley ihre Äußerungen ein und erklärte gegenüber CNBC, sie glaube, dass das Leben zivilisierter wäre, wenn es Menschen verboten wäre, anonym zu posten, dass aber anonyme Konten für amerikanische Bürger weiterhin erlaubt wären.

,,Ich habe nichts dagegen, dass anonyme Amerikaner sich frei äußern können", sagte Haley dem Sender. ,,Was ich nicht mag, ist, dass anonyme Russen, Chinesen und Iraner sich frei äußern können.

Ein Vertreter von Haleys Kampagne bekräftigte am Mittwoch, dass Amerikaner ein Recht auf freie Meinungsäußerung haben.

,,Was Nikki nicht unterstützt, ist, dass Chinesen und Iraner anonyme Konten einrichten, um Chaos und antiamerikanischen Dreck unter unserem Volk zu verbreiten", sagte der Vertreter. ,,Sie tun das in diesem Moment, und das ist eine Bedrohung der nationalen Sicherheit. Die Unternehmen der sozialen Medien müssen das viel besser kontrollieren. Ron DeSantis will eindeutig, dass die chinesischen Propagandamaschinen in den sozialen Medien ohne jegliche Beschränkungen frei herumlaufen."

Haley sah sich wegen des Vorschlags sofort der Kritik ihrer republikanischen Vorwahlgegner ausgesetzt. Der Unternehmer Vivek Ramaswamy, der mit Haley während der gesamten Vorwahlen wegen technischer Fragen aneinandergeraten ist, wies darauf hin, dass mehrere der Gründerväter die Federalist Papers unter einem Pseudonym geschrieben hätten. Floridas Gouverneur Ron DeSantis (R) zitierte ebenfalls die Federalist Papers und bezeichnete Haleys Idee als ,,gefährlich und verfassungswidrig".

,,Sie wird bei der Ankunft in meiner Regierung tot sein", schrieb DeSantis auf X, früher Twitter. Am Mittwoch sagte DeSantis dem konservativen politischen Kommentator Glenn Beck, dass er glaube, Haleys Plan würde den Weg für ein ,,soziales Kreditsystem" ebnen, das dem in China ähnelt.

,,Die Offenlegung von Namen und Registrierungen zu erzwingen, das hat China getan. China hat das kürzlich getan", sagte DeSantis. ,,Das ist völlig unangemessen für die Vereinigten Staaten von Amerika.

Diese Haltung von Haley brachte sie in Konflikt mit dem ehemaligen Präsidenten Donald Trump und anderen führenden Persönlichkeiten der Republikanischen Partei, die seit Jahren kein Problem damit haben, Kommentare von anonymen Social-Media-Konten zu verbreiten - und auch nicht davor zurückschrecken, spaltende und aufrührerische Kommentare unter ihrem eigenen Namen zu veröffentlichen. Der Vorschlag kam auch zu einem Zeitpunkt, als Haley in den letzten Umfragen gestiegen ist und drohte, DeSantis als führenden alternativen republikanischen Kandidaten zu Trump zu überholen, insbesondere nachdem der ehemalige Vizepräsident Mike Pence und Senator Tim Scott (R-S.C.) ihre Kampagnen eingestellt hatten.

Der Vorschlag, dass alle Nutzer sozialer Medien verifiziert werden sollten, ist nicht neu - er wurde sogar von Trump im Jahr 2013 unterbreitet, wie aus einem Tweet hervorgeht, den ein DeSantis-Surrogat nach Haleys Äußerungen wieder auftauchte.

,,Es sollte verpflichtend sein, dass alle Hasser und Verlierer ihren echten Namen oder ihre Identifikation verwenden, wenn sie twittern - dann sind sie nicht mehr so mutig!" schrieb Trump damals, bevor er offiziell in die Politik ging.

Ein Vertreter von Trumps Wiederwahlkampagne reagierte am Mittwoch nicht auf die Bitte um einen Kommentar oder auf die Frage, ob Trump immer noch daran glaubt. In den zehn Jahren, die seit diesem Posting vergangen sind, wurde Trump natürlich zum Präsidenten gewählt, wurde von der früher als Twitter bekannten Website verbannt und hat seine eigene Social-Media-Plattform, Truth Social, gegründet, die sich selbst als ,,Amerikas ,Großes Zelt' [das] eine offene, freie und ehrliche globale Konversation ermutigt" bezeichnet.

Haleys Äußerungen in der telefonischen Town Hall letzte Woche wurden zunächst von einer Frau angeregt, die sich besorgt darüber äußerte, dass Ramaswamy bei der letzten GOP-Debatte ,,schreckliche Fehlinformationen" über die Ukraine verbreitet habe.

,,Aber wenn man sich anschaut, was Ramaswamy sagt, und was viele Amerikaner sagen, woher bekommen sie diese Fehlinformationen? Sie bekommen sie aus den sozialen Medien", antwortete Haley damals und forderte ein Verbot von TikTok.

Haley machte Russland, Iran, China und Nordkorea für die Flut von Fehlinformationen verantwortlich. Sie erklärte, dass sie als Präsidentin als eines der ersten Dinge von den Unternehmen der sozialen Medien verlangen würde, ,,alle ihre Algorithmen transparent zu machen". Dann sagte sie, sie würde anonyme Konten verbieten, um gegen Fehlinformationen vorzugehen.

Mary Anne Franks, Professorin an der George Washington University Law School, sagte, dass der Versuch der US-Regierung, anonyme Äußerungen einzuschränken, verfassungswidrig sei, dass aber private Unternehmen das Recht hätten, die Nutzungsbedingungen für ihre Produkte festzulegen und anonyme Äußerungen zu verbieten.

,,Wenn Haley vorschlägt, dass die Regierung die Verifizierung von Nutzern sozialer Medien verlangen kann oder sollte, stünde dies im Widerspruch zum seit langem bestehenden und soliden Schutz des Ersten Verfassungszusatzes für anonyme Äußerungen", sagte Franks, der geistiges Eigentum, Technologie und Bürgerrechte studiert. ,,Wenn Haley also stattdessen vorschlägt, dass Social-Media-Plattformen selbst von ihren Nutzern verlangen könnten oder sollten, dass sie identifizierbar sind, würde dies nicht gegen den Ersten Verfassungszusatz verstoßen - obwohl es Auswirkungen auf die freie Meinungsäußerung im Allgemeinen haben würde.

Die Aufhebung der Anonymität könnte auch schutzbedürftigen Personen schaden, darunter Whistleblowern, politischen Dissidenten und Opfern häuslicher Gewalt, sagte David Greene, Direktor für Bürgerrechte bei der Electronic Frontier Foundation, einer gemeinnützigen Organisation, die sich für den Schutz der digitalen Privatsphäre und die Meinungsfreiheit einsetzt.

,,Für diese Personen und die Organisationen, die sie unterstützen, ist eine sichere Anonymität von entscheidender Bedeutung. Sie kann buchstäblich Leben retten", sagte Greene. ,,Anonyme Kommunikation hat einen wichtigen Platz in unserem politischen und gesellschaftlichen Diskurs".

Der Oberste Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass das Recht auf anonyme freie Meinungsäußerung, auch im Internet, durch den Ersten Verfassungszusatz geschützt ist, selbst wenn sie zu Fehlinformationen führt. Im September entschieden die Richter des US-Berufungsgerichts für den 5. Gerichtsbezirk, dass Beamte der Biden-Regierung wahrscheinlich gegen den Ersten Verfassungszusatz verstoßen haben, indem sie Tech-Unternehmen dazu ermutigten, Fehlinformationen über die Coronavirus-Pandemie und über die Wahlergebnisse 2020 zu entfernen oder zu unterdrücken.

Courtney Radsch, Direktorin des Zentrums für Journalismus und Freiheit am Open Markets Institute, einer Denkfabrik für politische Ökonomie, die sich für Pressefreiheit einsetzt, warnte, dass Haleys Vorschlag die riesigen Tech-Unternehmen nur dazu ermutigen würde, noch mehr Daten über ihre Nutzer zu sammeln.

,,Wir wollen, dass sie noch mehr Daten und persönlich identifizierbare Daten über Amerikaner sammeln? Das macht keinen Sinn", sagte Radsch.

Darüber hinaus, so Radsch, würde die Abschaffung der Anonymität für einzelne Nutzer wenig dazu beitragen, andere dringende Probleme zu lösen, die durch soziale Medienplattformen mit locker durchgesetzten Standards für Desinformation und Online-Belästigung entstehen.

,,Online-Belästigung wird dadurch nicht gelöst", sagte Radsch. ,,Die Menschen sind durchaus bereit, unter ihrem echten Namen schrecklich zueinander zu sein".


Wir testen zurzeit maschinelle Übersetzungen. Dieser Artikel wurde aus dem Englischen automatisiert ins Deutsche übersetzt. Dieser Artikel war zuerst am 15. November 2023 in englischer Sprache bei der ,,Washingtonpost.com" erschienen ...

Zu den Autoren:

Amy B. Wang ist eine Reporterin für nationale Politik. Sie kam 2016 zur Washington Post, nachdem sie sieben Jahre bei der Arizona Republic gearbeitet hatte.

Paybarah arbeitet seit 2022 für die Washington Post. Zuvor berichtete er über Politik für die New York Times und Politico New York und war 2017 ein Knight-Wallace Fellow.

Dylan Wells ist Kampagnenreporterin bei The Washington Post. Zuvor berichtete sie über den Kongress und Wahlkämpfe bei USA Today, National Journal Hotline und CNN.




Aus: ",,Bedrohung der nationalen Sicherheit": Haley macht Rückzieher" (16.11.2023)
Quelle: https://www.fr.de/politik/bedrohung-der-nationalen-sicherheit-nikki-haley-macht-rueckzieher-zr-92677321.html