• Welcome to LINK ACCUMULATOR. Please log in.

[Überwachung und Paranoia (Notizen) ... ]

Started by lemonhorse, August 20, 2008, 08:14:33 PM

Link

#120
35C3 - Funkzellenabfrage: Die alltägliche Rasterfahndung unserer Handydaten
Wie wir alle regelmäßig den Behörden ins Netz gehen und wie man immerhin mehr Transparenz schaffen kann Polizei und Geheimdienste sammeln per "Funkzellenabfrage" Tag für Tag Millionen von Standort-Daten. Netzbetreiber liefern den Behörden regelmäßig Datensätze aller Mobilfunknummern, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in bestimmten Funkzellen waren. Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen erfahren Betroffene nicht davon. Dieser Talk macht deutlich, was diese Form der Massenüberwachung aus bürgerrechtlicher Sicht bedeutet. Danach stellen die Speaker das Berliner Funkzellenabfragen-Transparenz-System vor, das zumindest ein wenig Licht ins Dunkel dieser Überwachungsmaßnahmen bringen kann. Ulf Buermeyer Andre Meister
https://youtu.be/W1ZvaVjU22A

2018-12-29: Polizei und Geheimdienste sammeln per "Funkzellenabfrage" Tag für Tag Millionen von Standort-Daten. Netzbetreiber liefern den Behörden regelmäßig Datensätze aller Mobilfunknummern, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in bestimmten Funkzellen waren. Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen erfahren Betroffene nicht davon.
Dieser Talk macht deutlich, was diese Form der Massenüberwachung aus bürgerrechtlicher Sicht bedeutet. Danach stellen die Speaker das Berliner Funkzellenabfragen-Transparenz-System vor, das zumindest ein wenig Licht ins Dunkel dieser Überwachungsmaßnahmen bringen kann.
https://media.ccc.de/v/35c3-9972-funkzellenabfrage_die_alltagliche_rasterfahndung_unserer_handydaten

--

Quote[...] Firmen wie FinFisher aus Deutschland, Hacking Team aus Italien oder die NSO Group aus Israel scheuen das Licht der Öffentlichkeit. Denn ihr Geschäft sind Spionageprogramme, die bislang unbekannte Sicherheitslücken von Smartphones und Computern ausnutzen, um sämtliche Aktivitäten der Nutzer auszuspionieren: Mail-Korrespondenz, Adressbücher, Chat-Programme, Telefonanrufe – sie schalten sogar Kamera und Mikrofon nach Belieben ein, ohne dass der Nutzer dies merkt.

Die Firmen verkaufen ihre Programme für Millionenbeträge an Regierungen und sind dabei nicht besonders wählerisch. Nach Recherchen von Amnesty International und dem kanadischen Citizen Lab in Toronto setzten Länder wie China, Mexiko, Bahrain, Pakistan, Marokko oder die Arabischen Emirate solche Programme gezielt gegen Journalisten, Menschenrechtler und Oppositionelle ein. Diese leben fortan in Angst, denn für ein paar ,,falsche" Tweets drohen ihnen und ihren Kontakten jahrelange Haftstrafen, Folter und Schlimmeres.

Der Italiener Claudio Guarnieri, besser bekannt unter seinem Hackernamen Nex, sammelt seit über zehn Jahren Informationen über diese Spionagesoftware. Für das Citizen Lab und Amnesty International hat er Dutzende Fälle dokumentiert. In seinen Dossiers schlüsselt er detailliert auf, wie die Smartphones und Computer infiziert wurden und welche Auswirkungen dies auf die Betroffenen hat. Einige besonders eindrückliche Fälle zeigt er auf seiner Webseite surveillance.gallery. Darunter sind Diep Saeeda aus Pakistan und Ahmed Mansoor, der von den Emiraten zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt wurde, weil er sich in sozialen Medien kritisch gegenüber der Regierung geäußert hatte.

Doch nach den Snowden-Enthüllungen sei das Interesse der Medien an solchen Geschichten wieder abgekühlt. Nex vermutet, dass das auch an der Unsichtbarkeit der Spionageprogramme liegt. Man kann sie weder spüren, sehen noch hören. Um ihre Tarnkappen zu zerstören, sammelt er deshalb infizierte Geräte und versucht, die Programme zu extrahieren. Bei mancher Malware wie dem Remote Control System von Hacking Team oder Pegasus der NSO Group kann er die Hersteller zuordnen. Bei anderen Programmen wie Crimson oder StealthAgent aus Pakistan sind die Urheber bislang unbekannt geblieben.

Aus den Binaries der Programme erstellt Nex dreidimensionale Punktwolken, an denen sich Software-Strukturen erkennen lassen. Zur Darstellung nutzt er die Programmiersprache Processing (processing.org) sowie das C++-Toolkit openFrameworks (openframeworks.cc). An den dreidimensionalen Quadern lassen sich beispielsweise Bereiche von Subroutinen ausmachen. ,,Ich kann inzwischen an der reinen Struktur erkennen, ob eine Software für Android oder Windows programmiert wurde", erklärt Nex im Gespräch mit c't. Bei anderen Programmen wie etwa FinSpy von FinFisher sehe man nur ein undurchsichtiges Rauschen. Diese hohe Entropie weist auf eine Verschlüsselung des Codes hin, die die Analyse erschwert.

Neben der Visualisierung setzte Nex den Code der Trojaner auch in Geräusche um. Dazu wandelte er die Binaries per Pulse Code Modulation in 16-Bit-PCM-Dateien. Heraus kommen tuckernde Rauschteppiche, die man sich ebenfalls in seiner ,,Gallery of Surveillance" online anhören kann.

Durch die kurzen Lärmschnipsel wurde der Berliner Musiker und Produzent Alec Empire auf das Projekt aufmerksam. Bekannt wurde Empire in den 90er Jahren, als er die Gruppe Atari Teenage Riot gründete und mit seinem Label Digital Hardcore die Aggressivität des Punk mit Elektro-Sounds aus Synthesizern und Drumcomputern verknüpfte. Seitdem arbeitete er mit Künstlern wie Björk, Nirvana und Nine Inch Nails zusammen und komponierte diverse Film-Soundtracks.

,,Durch meine Arbeiten zieht sich ein roter Faden, der den Kampf menschlicher Wesen gegen die Technik beschreibt", erklärte Empire bei der ersten öffentlichen Vorstellung seiner Kollaboration mit Nex auf der Superbooth in Berlin. Er hält die neuen Überwachungssysteme für eine der größten Bedrohungen – nicht nur für Aktivisten, sondern auch für Kreative: ,,Wenn ein Kind in der Schule ein Bild malt und ihm dabei von hinten ständig ein strenger Lehrer über die Schulter schaut, dann kann das Kind sich nicht frei entfalten", erklärt er. Die negativen Auswirkungen von Überwachung und Konformitätsgängelung sieht er bereits in der Popmusik der jüngsten Jahre: ,,Die Musik wird immer konservativer. Es geht nur noch darum, wer 300.000 Klicks auf YouTube kriegt und nicht mehr um neue musikalische Ideen. Wenn man in die Charts schaut, bekommt man das Gefühl, als sei die Kultur eingefroren."

Doch er sieht Hoffnung. Teile der jungen Generation seien hochpolitisch. Und wie die 68er brauche diese Generation eine neue Form von Protestsongs: ,,Jeder Musiker sollte das Hacker-Manifest lesen. Macht etwas Einzigartiges. Kopiert nicht bloß die Hits, die millionenfach geklickt werden. So was ist langweilig", stellt er gegenüber c't klar.

Wie so etwas klingen kann, führte Empire auf der Superbooth in Berlin anhand zweier unfertiger Beispiele erstmals vor. Während andere Musiker Rauschen meist nur als Effekt einsetzen, nahm er die Konvertierungen von Nex als Grundlage für seine Kompositionen: ,,Für manche mag es sich nur wie Lärm und Rauschen anhören. Aber das Gehirn erkennt intuitiv Muster im scheinbaren Chaos der Algorithmen. Und aus diesen Strukturen erwachsen bei mir dann ganze Songs," erläutert er den Prozess. Die ersten Stücke klingen brachial, aggressiv und bedrohlich – wie ein Dance-Soundtrack zu einem Spionage-Thriller mit fetten Industrial-Beats. Dazu sollten eigentlich die 3D-Visualisierungen von Nex auf einem Beamer zu sehen sein. Doch die Technik wehrte sich an diesem Abend gegen die beiden Rebellen, sodass nur unscharfe Bilder vom Laptop projiziert werden konnten.

Wie das Projekt weitergeht, steht noch nicht ganz fest. Alec Empire will die bisherigen Tracks mit Gesang und Sprachsamples erweitern und neue Stücke komponieren. Daraus könnte sich ein Album oder eine Live-Show entwickeln. Ende Juni wurden die beiden zur Recon-Konferenz nach Montreal eingeladen.

Dass die Zeit für solch kritische audiovisuelle Projekte günstig ist, sehen Nex und Alec Empire am aufkommenden Protest gegen die Dominanz der Internet-Riesen. ,,Gerade die junge Generation dachte anfangs, jeden Tag sei Weihnachten, wenn sie eine kostenlose App starteten. Die Kids gingen da unkritisch ran, wie beim Ausprobieren neuer Drogen. Doch langsam dämmert ihnen, dass es üble Nebenwirkungen gibt", vergleicht Empire die Situation.

Firmen wie Google reagieren auf die neue Stimmung, indem sie besseren Datenschutz versprechen (siehe Artikel über Googles Datenschutzverbesserung). Doch Nex traut dem Konzern nicht: ,,Die Smartphones werden nun zu noch mächtigeren Überwachungswerkzeugen, als sie es eh schon sind. Künftig können sie die Aufzeichnungen selbst auswerten. Ob die Daten auf dem Gerät oder in der Cloud gesammelt werden, spielt keine Rolle. Als einziges zählt, wer die Kontrolle über das Smartphone hat – und das ist weiterhin Google oder eine Regierung mit geheimen Trojanern." (hag)

Dieser Artikel stammt aus c't 12/2019.


Aus: "Wie ein Musiker und ein Hacker die Überwachungsindustrie enttarnen" Hartmut Gieselmann (24.05.2019 )
Quelle: https://www.heise.de/ct/artikel/Wie-ein-Musiker-und-ein-Hacker-die-Ueberwachungsindustrie-enttarnen-4427673.html



Gallery of Surveillance is an art project by Nex.
Surveillance is an imperceptible threat. For years, exposés of the targeted surveillance of human rights defenders, journalists and activists have made into the news, revealing how technology has become a tool in the arsenal of oppressive states to crush dissent.
Spyware, often developed by Western companies and sold to the highest bidders, is recurrently used to silently and invisibly infect computers and mobile phones, in order to record every conversation and track every move of those fighting for freedom and democracy.
These technologies are meant to be stealthy and remain unnoticed. They are designed to escape attention and accountability for as long as possible. The apparent immateriality of spyware makes it unrelatable to the larger public, but, as with any other software, governmental spyware is also an architecture of bytes. It is a living digital being that someone, somewhere, sometime, created with some thousands of lines of code.
This project aims to create a sensorial experience of these spy technologies through visuals and sounds, in an attempt to deconstruct the power of the watchers and tell the stories of their victims. Walking through some of the most prominent and outrageous cases of digital surveillance of human rights defenders, you will be able to see and hear the spyware used by governments around the world.
https://surveillance.gallery/


Link

Quote[...] Digitale Spuren aus dem Smart Home sollen künftig als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen. Für diesen Zugriff auf Alexa & Co. wollen die Innenminister von Bund und Ländern auf ihrer Frühjahrskonferenz kommende Woche den Auftrag zur Erarbeitung einer Handlungsempfehlung geben. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf die diesbezügliche Beschlussvorlage. Digitalen Spuren komme "eine immer größere Bedeutung" bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen und terroristischen Bedrohungslagen zu, werde das Vorhaben darin begründet.

Sprachassistenten wie Alexa oder Google Home, aber auch Fernseher und Kühlschränke, die mit dem Internet verbunden sind, sammeln permanent Daten, die nach Auffassung der Innenminister für Sicherheitsbehörden wertvoll sein könnten, heißt es in dem Bericht weiter. Damit die künftig bei Ermittlungen verwendet werden können, sollten nun verfassungsrechtliche Bedenken ausgeräumt werden. Künftig soll eine richterliche Zustimmung dafür ausreichen. Die Innenpolitiker erwarten demnach aber Widerstand der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern. Der Plan gehe auf einen Antrag aus Schleswig-Holstein zurück, dem die Innenstaatssekretäre von Union und SPD bereits zugestimmt haben.

Der Datenschutz bei den digitalen Assistenten Alexa & Co. steht immer wieder im Fokus der Aufmerksamkeit, bislang ging es dabei aber vor allem darum, welche Daten bei den Anbietern landen und wie gut die vor unzulässigen Zugriffen geschützt sind. So hatte c't im Dezember einen Fall öffentlich gemacht, in dem höchst private Sprachaufzeichnungen von Amazons Echo-Geräten an fremde Personen gegangen waren. Im April war dann bekannt geworden, dass Amazon Mitarbeiter aufgezeichnete Befehle von Nutzern an die Assistenzsoftware Alexa anhören und abtippen lässt, um die Spracherkennung zu verbessern. Verbraucherschützer hatten ein Ende dieser Praxis gefordert.

Dass die Regierungen in Bund und Ländern nun Zugriff auf diese Daten haben wollen, ist nur einer von gleich mehreren geplanten Eingriffen in den Datenschutz, die derzeit für Aufsehen sorgen. So will das Bundesinnenministerium von Horst Seehofer die Anbieter von Messengern einem Bericht zufolge dazu zwingen, verschlüsselte Kommunikation lesbar zu machen. Die Justizminister wollen derweil die Sicherheit des geplanten Mobilfunkstandards 5G schwächen, um Ermittlern weiterhin Zugriffe zu ermöglichen. Laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland wollen die Innenminister nun außerdem über den Umgang mit jenen Daten beraten, die in privaten Fahrzeugen anfallen.


Aus: "Smart Home: Innenminister planen Zugriff auf Daten von Alexa & Co." Martin Holland  (05.06.2019)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Smart-Home-Innenminister-planen-Zugriff-auf-Daten-von-Alexa-Co-4439526.html

QuoteErexopia, 05.06.2019 20:08

Sehr verquer

Dashcams werden als Beweis vor Gericht abgelehnt, aber heimlich mitgeschnittene Privatgespräche werden zugelassen. Die spinnen schon ziemlich...


QuoteDer IT-Verunsicherer, 05.06.2019 17:58

und demnächst: Innenminister fordern in jedem Haushalt Alexa und Co

von was für Idioten wird man denn regiert ?


QuoteAutumn70, 05.06.2019 12:14

Es ist interessant was z.B. Amazon alles sammelt ....

... und was wir an Informationen preisgeben.

Wo man sich aufhält, Produkte die man sich nur angesehen hat (nicht gekauft), wohin man liefern lässt, wann man dort aktiv war, ob der Tab im Vordergrund oder Hintergrund war, woher man auf die Amazon Seite kommt (Referrer)......

35C3 - Archäologische Studien im Datenmüll
https://www.youtube.com/watch?v=lbN6R6MubSI

Schon ohne die Datenweitergabe ist es gruselig!

Was kann man daraus schließen?

Ab Minute 27:00.....


Quote

    Moody, 05.06.2019 11:26

Byebye Kernbereich privater Lebensgestaltung

Die Ueberwachung macht vor gar nichts mehr halt - es wird alles gesammelt, Daten digitaler Dienstleister (Google, Amazon, Facebook, etc.) und nun auch alle digitalen Daten die zum Kernbereich privater Lebensgestaltung gehoeren.
Fuer diesen Bereich der intimen Privatsphaere und der Wohnung bestand bisher durch die Ausschlussdefinition des "Kernbereichs privater Lebensgestaltung" eine ausdrueckliche Ausnahme von der Ueberwachung, weil man eben nicht *alles* ausschnueffeln wollte, der Buerger hatte auch Rechte, die historischen Verfehlungen waren noch im Gedaechtnis. Diese Schamgrenze faellt nun.

Wenn das wegfaellt gibt es keinerlei Beschranekungen mehr, der richterliche Vorbehalt ist ein Witz, die Richter stoppen von tausenden Antraegen keinen einzigen. Da wird nichts geprueft, da wird nur in Sekunden abgenickt und unterschrieben - Konsequenzen hat das fuer die Richter keine, selbst wenn sich hinterher herausstellt, dass eine Ueberwachung absehbar voellig ueberzogen und grundlos war. Ein Schutz fuer die Buerger besteht damit nicht, das ist nur ein juristisch-buerokratisches Plazebo.

Was unterscheidet diese Art der nun moeglichen Ueberwachung von der der Stasi? Gar nichts mehr.

Es ist schon irre - auf der einen Seite verlangen wir keine Dokumente bei der Einreise mit angegeben Fluchtgrund und verhindern nicht wirksam multiple Antraege auf Asyl mit mehreren Identitaeten, was von Terroristen gerne genutzt wird, auf der anderen Seite ueberwachen wir die Staatsbuerger nun hinein bis ins privateste. Denn den eigenen Buergern - denen ist offensichtlich im Besonderen nicht zu trauen.

Das einzig Gute daran ist: Nun weiss jeder, der sich eine dedizierte Sprach-Assi Wanze in die Wohnung stellt, dass er so doof ist sich selbst potenziell zu belasten.

Das tatsaechliche Problem besteht aber langfristig: Heute kann ich auf solche Geraete verzichten, aber irgendwann wird es kaum noch "intelligente" (oder irgendwelche) Hauselektronik geben, die solche "Sprachassistenz", Datensammelei oder gar Videoueberwachung nicht per default mitbringt. In 20 Jahren muss ich also digitaler Eremit sein und mich aus dem dann ueblichen sozialen Leben verabschieden, wenn ich nicht staendig von jedem Gadget ueberwacht werden will. Mein Konsumverhalten ist dann sowieso glaesern - und die Auswertung allen zugaenglich ausser mir selbst.

Und wir regen uns ueber China auf und klopfen uns auf die Schulter, was unsere Menschen- und Buergerrechte angeht, waehrend unsere Politiker und Beamte dabei sind das in aller Gruendlichkeit still und heimlich abzuschaffen.

Mir graust, wenn diese Moeglichkeiten wirklich mal einer Regierung in die Hand faellt, die die Demokratie abschaffen will. Seit Trump, Salvini, Orban, Kaczyński und der staerker werdenden AfD sollte man sich ueberlegen ob die staatliche Schaffung und Auswertung solcher Datensammlungen nicht erheblich mehr Nebenwirkungen hat als Nutzen.

F*ck die Ueberwacher - mehr Sicherheit ergibt sich daraus ohnehin nicht. Die Justiz entlaesst ohnehin die meisten Straftater mit einem Klaps auf die Finger, die organisierte Kriminalitaet die bei uns taetig ist lacht sich einen Ast. Desorganisation, Ueberlastung und laissez faire in der Justiz trifft auf absolut extreme Ueberwachungswuensche fuer Polizei und Dienste - hier passt einfach nichts mehr zusammen.

Diese Ueberwachungsoffensive passt wie die Faust aufs Auge der Selbstbeweihraeucherung zu "70 Jahre Grundgesetz"... Schein und Sein. ...

Gruss
M.


QuoteJ.Reuther, 05.06.2019 10:47

Hand aufs Herz: Wer von euch hat eine Alexa im Schlafzimmer? ... Um eine richterliche Genehmigung zu bekommen reicht ein Verdacht.


Quoteduke3d.exe, 05.06.2019 10:09

Die Frage ist: Ob sich die Besitzer der Geräte jetzt daran stören werden?

Oder, ob dieses typische "Ich hab doch nichts zu verbergen" wieder ausgegraben wird. ...


QuoteCabriofahrer, 05.06.2019 10:37

Wenn das die Stasi noch erlebt hätte ...


...

Link

Quote[...] Die deutsche Wirtschaft bleibt weiter ein starker Akteur im umstrittenen Markt für Überwachungstechnik. So hat die Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren den Export von Spähsystemen im Wert von mehr als 26 Millionen Euro genehmigt. Zu den Zielländern gehörten Staaten wie Ägypten, Katar, Saudi-Arabien oder die Vereinigten Arabischen Emirate, in denen es oft zu Menschenrechtsverstößen kommt. Laut Kritikern wird die Abhörtechnik auch eingesetzt, um Aktivisten oder Journalisten auszuspionieren.

Konkret hat die Bundesregierung 13 mal den Export von Technologie zur Telekommunikationsüberwachung und in 15 Fällen die Ausfuhr von Ausrüstung für Überwachungszentren und zur Vorratsdatenspeicherung gebilligt. Dies geht aus einer Antwort der Exekutive auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, über die der NDR vorab berichtet.

Ägypten hat demnach 2015 und 2019 Abhörsysteme für Sprachtelefonie, die in der Regel auch Fähigkeiten zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten umfassen, im Wert von fast zwei Millionen Euro erworben. Brunei hat 2016 und 2019 Überwachungstechnologie im Gesamtwert von fast 1,3 Millionen Euro von deutschen Firmen importiert. Das Sultanat war im April international in die Kritik geraten, weil das Land zeitweise die Todesstrafe für gleichgeschlechtlichen Sex eingeführt hatte.

Hiesige Unternehmen erhielten zudem 2015, 2016 und 2018 jeweils eine Lizenz zur Ausfuhr von Spähtechnik nach Katar mit einem Auftragsvolumen von mehr als einer Million Euro. Dabei soll es sich um Folgeaufträge aus früheren Exporten gehandelt haben. Auf Saudi-Arabien entfällt eine Exportgenehmigung mit einer vergleichsweise überschaubaren Summe von 1142 Euro. Mit teils deutlich größeren Werten stehen auf der Liste etwa auch der Libanon, Tunesien, Algerien, Indien oder Indonesien.

Die Zahlen überraschen, da die Bundesregierung eigentlich schon 2015 Lücken in der Exportkontrolle von Spähsoftware schließen wollte. Laut einem damaligen Beschluss zur Reform der Außenwirtschaftsverordnung bedürfen Überwachungssysteme für Sprachtelefonie und zur Vorratsdatenspeicherung zumindest einer Genehmigung und dürfen nicht mehr unkontrolliert ausgeführt werden. Schon 2017 hatte sich aber erstmals gezeigt, dass die Bundesregierung einschlägige Exporte in großem Stil auch in autoritäre Staaten erlaubte.

Rätselhaft bleibt auch mit dem Bescheid, wie türkische Oppositionelle vor wenigen Jahren offenbar mit Trojanern deutschen Ursprungs ausgespäht werden konnten. Zum Einsatz gekommen sein soll dabei ein Produkt der Münchner Firma FinFisher alias Gamma Group, die auch das Bundeskriminalamt (BKA) mit einem Staatstrojaner beliefert. Die Bundesregierung schreibt nun nur, dass für die einschlägige Produktgruppe keine Genehmigungen erteilt worden seien. Für Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen in Deutschland, passt das alles nicht zusammen. Die Exportkontrollen müssen ihm zufolge dringend überarbeitet werden, "sowohl auf europäischer als auch auf globaler Ebene".

Auf EU-Ebene soll eine Reform der Verordnung über den Export von Gütern, die sowohl militärisch als auch zivil genutzt werden können (Dual Use) genutzt werden können, eigentlich die Ausfuhr von Überwachungstechnik weiter erschweren. Das vom EU-Parlament unterstützte Vorhaben droht im EU-Ministerrat aber am Widerstand auch von Deutschland zu scheitern. Die FDP bezeichnete es fatal, dass die Bundesregierung trotz dokumentierter Fälle von Missbrauch digitaler Software menschenrechtliche Durchgriffsmöglichkeiten torpediere und in ihrer eigenen Exportpraxis massive Mängel zeige. (bme)


Aus: "Überwachungstechnik: Deutsche Firmen beliefern kräftig weiter autoritäre Staaten" Stefan Krempl (22.06.2019)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Ueberwachungstechnik-Deutsche-Firmen-beliefern-kraeftig-weiter-autoritaere-Staaten-4453416.html

QuoteAl-Aziz, 22.06.2019 21:43

MORAL vs GELD - Gewinner: GELD

wie immer siegt geld vor menschen...lieber millionen tote...als 1 euro zu verlieren...ekelhaft, ...


QuoteLivinlight, 22.06.2019 16:03

business as usual

Hat hier irgendwer wirklich die Illusion, dass es um Moral, Verantwortung oder so geht?...


QuoteXMPP shill, 23.06.2019 22:49

Deutsches Traditionshandwerk

Überwachung ist ein urdeutsches Traditionshandwerk, klar dass man sich dieses Stück Kulturgut nicht nehmen lassen will.


...

Link

Quote[...] Das israelische Sicherheits-Unternehmen NSO Group hat eine Spyware entwickelt, die beliebige Nutzerdaten von Cloud-Diensten abgreifen kann. Dazu zählen Apple, Google und Microsoft. Der Konzern betont, dass die Software nur an verantwortungsbewusste Regierungen verkauft wird.
Die Spyware ist bereits seit einigen Jahren unter dem Namen "Pegasus" bekannt. Bislang konnte das Programm jedoch nur Daten, die lokal auf einem Gerät gespeichert wurden, sam­meln und übermitteln. Einem Bericht der Financial Times zufolge hat sich dies nun ge­än­dert. Das Tool kann ab sofort auch in der Cloud gespeicherte Informationen auslesen. Unter anderem werden Standortdaten, Fotos, Dokumente und Nachrichten des Nutzers erfasst. ...

Gegenüber dem Nachrichtennetzwerk CNBC hat die NSO Group versichert, dass das Software-Produkt ausschließlich an verantwortungsvolle Regierungen ausgeliefert wird. Mit dem Tool sol­len die Regierungen Terroranschläge und wei­te­re Verbrechen verhindern können. Es wird ex­pli­zit bestritten, die Software als Werkzeug zur Massenüberwachung zu bewerben. Es bleibt natürlich völlig unklar, anhand welcher Kri­te­rien die NSO Group eine Regierung schlussendlich als "ver­ant­wort­ungs­be­wusst" einstuft.


Aus: "Pegasus: Spionage-Tool soll Daten aus der Cloud abgreifen können" Tobias Rduch (21.07.2019)
Quelle: https://winfuture.de/news,110181.html

Quotebeeelion am 21.07.19 um 11:15 Uhr

"nur an verantwortungsbewusste Regierungen" - Ha! Danke für den Lacher


-

https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2019-07/ueberwachung-spionagesoftware-pegasus-datenzugriff-cloud

Quote
Gerd Fehlbaum #7

"....verantwortungsbewusste Regierungen verkauft werde..."

Aha. Dann bin ich aber beruhigt!


...

Link

Quote[...] Eine große Datenpanne beim IT-Dienstleister SyTech hat den russischen Geheimdienst FSB in Mitleidenschaft gezogen. Die Hackergruppe 0v1ru$ hat Berichten zufolge bei dem Auftragnehmer des KGB-Nachfolgers 7,5 Terabyte an Daten zu laufenden Projekten und Operationen der Moskauer Spionagebehörde entwendet. Daraus geht etwa hervor, wie der Inlandsgeheimdienst Nutzer des Anonymisierungsdienstes Tor zu identifizieren sucht, selbst im großen Stil Informationen aus sozialen Netzwerken abzweigt und Russland gegebenenfalls vom Internet abkoppeln will.

0v1ru$ hatte am 13. Juni zunächst die derzeit nicht funktionierende SyTech-Website mit einem Yoba-Emoticon verziert sowie darauf andere Hinweise auf den Hack gestreut. Später gab das Kollektiv die erbeuteten Daten an die größere Hackergruppe Digital Revolution weiter, die das Material an diverse Pressevertreter weitergab und Hinweise darauf über Twitter verbreitete. Die Hacker ätzten, dass der FSB seine enthüllten Aktivitäten am besten in "Operation Küchensieb" umbenennen sollte.

BBC Russland, die als erste über den Fall berichtete, spricht vom voraussichtlich "größten Datenleck in der Geschichte der russischen Geheimdienste". Die offenbarten Projekte hätten Namen wie "Arion", "Relation" oder "Hrywnia", wobei letzterer für die ukrainische Währung steht. Mit der Operation "Nautilus" soll der FSB gezielt mehr oder weniger öffentliche Daten etwa von Facebook oder LinkedIn abfischen, die Variante "Nautilus-S" steht für die Deanonymisierungsoffensive der Agenten mit eigenen Tor-Exit-Nodes. Diese soll schon seit 2012 mithilfe des FSB-nahen Forschungsinstitut Kvant laufen, dessen Schwerpunkt auf der Quantentechnologie liegt. Digital Revolution will die Einrichtung bereits zu einem früheren Zeitpunkt gehackt haben.

"Mentor" ist laut Forbes darauf ausgerichtet, Informationen von russischen Firmen zu klauen. "Hope" und "Tax-3" sollen dabei helfen, das russische Netz vom Rest des Internets etwa bei einer großen Cyber-Attacke abzutrennen, wie es ein jüngst beschlossenes Gesetz vorsieht.

Größere Staatsgeheimnisse konnten die Hacker offenbar nicht in die Hände bekommen. Überraschender ist der Umfang des abgeflossenen Materials und die Tatsache, dass die digitalen Einbrecher bei SyTech offenbar kein allzu schweres Spiel hatten. Externe Dienstleister haben sich bereits wiederholt als Schwachstelle für Geheimdienste entpuppt. So arbeitete der NSA-Whistleblower Edward Snowden etwa zuletzt beim Auftragnehmer Booz Allen Hamilton.

Über Hintergrund und Herkunft der ursprünglichen Hacker 0v1ru$ ist bislang nichts bekannt, ihr Twitterkonto ist schon wieder offline. Russische Aktivisten liefern sich seit Jahren einen "zivilen Cyberkrieg" mit der Regierung aufgrund der zunehmenden Zensur des Internets und der Blockade von Messenger-Diensten wie Telegram. Genauso gut könnten mittelbar aber etwa auch westliche Geheimdienste wie die NSA hinter dem Angriff auf SyTech stehen. Der FSB antworte nicht auf Medienanfragen rund um den Vorfall. (tiw)


Aus: "Russischer Geheimdienst: Massiver Datenverlust beim KGB-Nachfolger FSB" Stefan Krempl (21.07.2019)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Russischer-Geheimdienst-Massiver-Datenverlust-beim-KGB-Nachfolger-FSB-4476027.html

QuoteAlAdler, 21.07.2019 18:39

Danke für den süffisanten Hinweis auf Booz Allen Hamilton ..

Danke Heise, für den süffisanten Hinweis auf Booz Allen Hamilton und deren Ruhm-reichen ex-Mitarbeiter - unsere Liebe, sein Lohn!
Wenn man die zeitliche Dimension beachtet, dass ist die Menge der abgeflossenen Daten bei FSB und NSA doch ungefähr in der gleichen Größenordnung. Liegen ja 6 Jahre dazwischen ..

Erstaunlich finde ich, wie schnell die Terabytes offenbar gesichtet und analysiert werden konnten ;-) Das hat bei den Daten von Snowden doch etwas länger gedauert - vielleicht waren die ja wertvoller. Fefe unkte ja schon, dass das vielleicht auch nur ein Honeypot war.

Wie dem auch sei: Anders als bei Snowden werden unsere Medien von den Transatlantikern nun sicher aktiviert, um uns aus dem ex-FSB-Datenschatz darüber zu informieren, was für ein feindliches Land dieses Russland doch sei.

Bei Snowden - wir erinnern uns - gab es ja Zensur- und Sanktionierungs-Bestrebungen seitens der Amerikaner, die dazu geführt haben, dass Herrn Snowden selbst heute noch nicht in Deutschland auftreten und und den Beschiss an unserer Demokratie und an unserer Freiheit berichten darf: Die transatlantischen Herrscher-Clans haben ihre momentan maximal-mögliche Strafe für die Veröffentlichung der Wahrheit verhängt: Die Exkommunikation aus der neoliberalen Werte-Diktatur.

Al


Quotecooregan, 21.07.2019 19:21


Re: Wirklich lustig

Windows12 schrieb am 21.07.2019 18:05:

    ich könnte mich kugeln vor lachen, wenn noch nicht mal die Geheimdienste ihre Daten sicher verstauen können.

Richtig. Könnte man. Wenn das alles nicht so ernst wäre.

Genauer: wenn nicht andauernd irgendwelche Marktschreier ihre Lügen verbreiten würden, das könne 'bei uns', 'mit unseren Behörden' oder 'mit unseren Systemen' nicht passieren. Und wenn nicht so viele Leute auf diese Lügen hereinfallen würden.

Es gibt keine sicheren Daten. Genauer: die einzig sicheren Daten sind die, die gar nicht erst erhoben und gespeichert werden. Ganz gleich, ob es um Geheimdienstdaten, Kommunikations-Vorratsdaten, Fluggastdaten, eGK/TI-Daten, facebook-Daten, Bankdaten oder Fussballvereinsdaten geht.

gruß
cooregan

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.07.2019 19:21).



Link

Quote[...] In Kasachstan zwingt die Regierung des Landes offenbar ihre Internet-Nutzer auf Provider-Ebene zur Installation eines staatlichen TLS-Zertifikats, worüber sich sämtlicher per HTTPS verschlüsselter Internet-Verkehr abfangen und entschlüsseln lässt. Alle Internet-Nutzer des zentralasiatischen Landes werden von den lokalen Internet Service Providern (ISP) seit Kurzem angehalten, ein von der Regierung herausgegebenes Zertifikat auf ihren Geräten und in den Browsern zu installieren, damit das Surfen im Netz weiterhin möglich ist, berichtet ZDnet.

Laut dem ZDnet-Bericht sind die örtlichen ISPs angewiesen, seit Mittwoch dieser Woche ihre Benutzer zur Installation eines vom kasachischen Staat herausgegebenen TLS-Zertifikats als Root-CA (Certificate Authority) in den Pool vertrauenswürdiger Zertifikate zu zwingen. Damit lässt sich aller verschlüsselter Verkehr dechiffrieren und vom Staat filtern (zumindest alle Websites, an denen die Regierung interessiert ist, wie Soziale Medien und Suchmaschinen), was einem Man-in-the-Middle-Angriff (MITM) auf die Netzkommunikation gleichkommt.

Der kasachische Provider Kcell etwa schreibt auf einer englischsprachigen Webseite zur Begründung, die Maßnahme diene dem Schutz des lokalen Internets vor Hackern, Online-Betrügern und anderen Cyber-Bedrohungen. Damit würden die Internetnutzer des Landes vor Hackerangriffen sowie vor dem "Betrachten illegaler Inhalte" geschützt, was eine verklausulierte Formulierung für das Spionage-Interesse des Staates ist.

Installiere man das Zertifikat nicht, könne es "zu Problemen beim Zugriff auf manche Webseiten" kommen, schreibt Kcell in seinen FAQ. Nutzer ohne dieses Zertifikat würden auf eine Webseite mit einer entsprechenden Installationsanweisung umgeleitet, schreibt ZDnet. Auf die Frage in den Kcell-FAQ, ob das Zertifikat den Schutz der persönlichen Daten beeinträchtige, lautet die irreführende Antwort, das Sicherheitszertifikat habe "keinen Zugriff auf persönliche Daten" – tatsächlich haben die kasachischen Behörden damit jeden Zugriff auf vertrauliche Daten, die durch HTTPS-Verbindungen geleitet werden.

Die kasachische Regierung hat zudem versucht, über Mozilla ihre Root-CA in den Pool vertrauenswürdiger CA-Zertifikate des Firefox-Browsers aufnehmen zu lassen. Im Mozilla-Bugtracker wird dieser Versuch abgelehnt, weil er de facto ein MITM-Angriff sei. Dort wird zudem vorgeschlagen, das Zertifikat auf eine Sperrliste zu setzen, damit auch das manuelle Installieren durch den Browser-Benutzer abgelehnt wird. Bereits 2015 unternahm Kasachstan den Versuch, eine eigene Spionage-CA in Firefox zu integrieren, was in Diskussionen einhellig verworfen wurde.

Der Versuch einer quasi 'offiziellen' Spionagemaßnahme des HTTPS-Traffics im eigenen Land per Anweisung an die ISPs wirkt eher hilflos, wenn man ihn mit dem weitaus subtileren Vorgehen von Geheimdiensten und Security-Unternehmen weltweit vergleicht, die eigene CA-Zertifikate zu platzieren versuchen, wie etwa vor einiger Zeit der Fall Darkmatter zeigte. (tiw)


Aus: "Kasachstan: Regierung will verschlüsselten Internet-Verkehr überwachen" Tilman Wittenhorst (21.07.2019)
Quelle: https://www.heise.de/security/meldung/Kasachstan-Regierung-will-verschluesselten-Internet-Verkehr-ueberwachen-4475982.html

QuoteRSP, 21.07.2019 16:10

Re: Mit großer Sicherheit

Ein alter chinesischer Fluch soll übersetzt "Mögest du in interessanten Zeiten leben!" lauten. Ich fürchte, das lässt sich nun nicht mehr abwenden.

Hätte vor nur 10 Jahren jemand all das behauptet, was inzwischen beschlossen wurde, hätte man ihm eine Zwangsjacke verpasst. Jetzt bekommen wir die Zwangsjacke - und einige scheinen sich darin sogar pudelwohl zu fühlen. Vielleicht, weil sie als Privatpatienten auch die passenden Pillen dazu bekommen?

RSP.


...

Link

Quote[...] Kameras werden die neuen Lehrer in China. Sie studieren die Gesichtsausdrücke der Schüler während des Unterrichts ganz genau – abschreiben oder gar einschlafen wird hier keiner. Offiziell sollen die Daten, die gesammelt werden, Aufschluss darüber geben, ob und wie sich das Lernverhalten verändert.

Was für Deutschland undenkbar wäre, ist Teil eines Plans, mithilfe künstlicher Intelligenz Chinas Schüler digital zu optimieren. Das Kamerasystem kann erkennen, ob Schüler interessiert sind, traurig, wütend oder gelangweilt.

Es ist wie der Videobeweis beim Fußball: Ein Schiedsrichter bekommt nicht alles mit, auch ein Lehrer nicht – aber dank der Kameras soll er seine Schüler umfassender beurteilen können. Die Kontrolle ist künftig umfassend.

In China ist die digitale Rundumüberwachung und Verhaltenskontrolle der Bürger schon länger Alltag. Schon 2017 verkündete der Staatsrat einen ,,Entwicklungsplan für Künstliche Intelligenz der neuen Generation", bis 2030 sollen demnach umgerechnet 150 Milliarden US-Dollar investiert werden.

Viele Chinesen sind durchaus bereit, Überwachungskameras, Gesichtserkennung oder gar Zensur- und Spionage-Apps hinzunehmen, wenn das zu mehr Sicherheit führt. Im Mai wurde nun Guangzhou als Pilotregion für die Ausbildung im Fach Künstliche Intelligenz an den Schulen auserkoren. Es soll ab September an den Mittel- und Oberschulen gelehrt werden. Parallel dazu wird das Kamerasystem erprobt.

Die menschlichen Lehrer erfahren, was ihre Schüler lesen, was sie in der Kantine essen, wie aufmerksam oder müde sie sind und wie sie sich am Unterricht beteiligen. So hat etwa die Oberschule Nr. 11 in Hangzhou ein ,,intelligentes Verhaltensmanagementsystem für Klassenräume" installiert, das die Ausdrücke und Bewegungen der Schüler erfasst und große Datenmengen analysiert. Das System identifiziert die Schüler auch in der Mensa per Gesichtsscan und regelt die Abbuchung des Geldes für das Essen.

Neben der Aufzeichnung schulischer Leistungen liefert die Datenerfassung so noch eine Analyse des Ernährungsverhaltens der Jungen und Mädchen. Eltern bekommen einen Überblick darüber, ob ihre Kinder nur noch Kohlenhydrate essen und Gemüse und Fisch oder Fleisch links liegen lassen, und vor allem, wie häufig sie zu Snacks und zuckerhaltigen Getränken greifen. Das sind Daten, die für die Hersteller von Fertignahrung oder Getränken von Interesse sein können.

Zhang Guanchao, der stellvertretende Rektor der Oberschule, sieht sich in einer der Vorreiterrolle und ist stolz darauf, dass seine Schule zu den ersten gehört, die nicht nur Gesichtserkennung in den Schulklassen, in der Mensa und an den Getränkeautomaten einsetzen, sondern auf dem gesamten Schulgelände. Selbst in der Schulbibliothek werden die Bücher schon seit 2017 per Gesichtsscan ausgeliehen.

Vonseiten der Eltern gab es jedoch durchaus Kritik, in den sozialen Netzwerken machte sich Unmut breit. Sie sahen ihre Kinder als Versuchskaninchen. ,,Technologien sollten uns dienen, nicht uns überwachen", schrieb ein Nutzer. Zwischenzeitlich ist das System an der Musterschule in Hangzhou ausgesetzt worden.

Chinas Schulsystem setzt bis heute größtenteils auf Frontalunterricht und Auswendiglernen von Fakten, die bei der Abschlussprüfung, Gaokao genannt, abgefragt werden. Die Punktzahl entscheidet darüber, ob man an einer der führenden Elite-Unis oder den eher unbekannten Hochschulen studieren darf.

Aber die Curricula sind nun in Bewegung geraten – es scheint, als könne die KI-Nutzung im Unterricht und zur Kontrolle der Schüler nicht schnell genug gehen. Zum neuen Schuljahr sollen an 100 Schulen in Guangzhou Pilot-Kurse in Künstlicher Intelligenz angeboten werden.

Xiong Bingqi, stellvertretender Leiter eines Bildungsforschungsinstituts in Peking, mahnt an, dass KI-Kurse nur an Schulen unterrichtet werden sollten, wenn Bildungsbehörden und andere relevante staatliche Institutionen und Lehrerausschüsse Machbarkeitsstudien und Unterrichtsbewertungen durchgeführt haben.

,,KI-Unterricht sollte nicht überstürzt in Grund- und Mittelschulen gelehrt werden, ohne ernsthaft die Bedürfnisse der Gesellschaft nach KI und den Unterrichtsbedingungen der Schulen zu berücksichtigen", sagte er den Staatsmedien.

Auch die Schüler rebellieren. Durch die KI-Kurse wird ihnen neuer Lehrstoff zusätzlich aufgebürdet, der in den Abschlussprüfungen bisher noch nicht einmal abgefragt wird. Chinas Weg hin zur Nutzung der digitaler Überwachung in den Schulen scheint aber festzustehen.


Aus: "Wenn Kameras jede Gesichtsregung auswerten" Ning Wang (18.08.2019)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/totale-ueberwachung-in-chinas-schulen-wenn-kameras-jede-gesichtsregung-auswerten/24913046.html

QuoteSciaridae 16.08.2019, 20:31 Uhr
Antwort auf den Beitrag von Pat7 16.08.2019, 19:31 Uhr
Das Traurige daran ist ja, dass sich selbst konservativ, gar christlich nennende Menschen hierzulande, mit ihren feuchten Träumereien zum Einsatz dieser Technik bereits an die Grenzen der Verfassungsmäßigkeit herantasten, um auch hier Schritt für Schritt für "Sicherheit und Ruhe" zu sorgen. Und viele Bürger finden das gut, weil sie ja nichts zu verbergen haben. Diese ahnungslosen Idioten, im Sinne der ursprünglichen Bedeutung, werden uns noch viel Freude bereiten.


...

Link

#127
Quote[...] Das Google-Sicherheitsteam Project Zero hat eine bislang beispiellose Malware-Kampagne gegen iPhone-Nutzer aufgedeckt. Über mehrere Jahre soll eine Gruppe bisher ungenannter Täter verschiedene Websites gehackt und mit Schadcode infiltriert haben.

Über äußerst komplexe Exploit-Chains, die Bugs in Safari, im Kernel sowie mehrere Sandbox-Escapes ausnutzten, kam so ein Implant auf die betroffenen Geräte, das nahezu vollständig freie Hand hatte, wie das Project-Zero-Forscher Ian Beer berichtet.

Solche Drive-by-Angriffe, bei denen der Besuch infizierter Websites ausreicht, um sich Schadcode einzufangen, sind im iOS-Segment bislang quasi unbekannt. Da Exploits für iOS auf dem Sicherheitsmarkt extrem teuer (weil vergleichsweise selten) sind, kommen vor allem gezielte Angriffe vor – etwa auf Aktivisten in Unterdrückerstaaten oder besonders "wertvolle" Personen wie Politiker oder Manager.

Hier wurde in der Vergangenheit der Begriff des "1-Million-Dollar-Dissidenten" geprägt. Beer meinte, hier handele es sich eher um ein Projekt, um den "n+1'th potential future dissident" zu überwachen. Ob die Exploits 1 Million, 2 Millionen oder 20 Millionen Dollar gekostet hätten, wolle er nicht diskutieren.

Die ausgenutzten Lücken sollen über mehrere Jahre in iOS vorhanden gewesen sein – auch bei der Entdeckung durch das Google Project Zero waren einige noch nutzbar, also als Zerodays ungepatcht. Betroffen waren iOS 10, 11 sowie 12. Apple habe auf Googles Angaben mit dem Out-of-Band-Update iOS 12.1.4 am 7. Februar reagiert – dabei wurde dem Konzern eine Patch-Deadline von nur sieben Tagen gelassen. iOS 10 kam bereits im September 2016 auf den Markt. Insgesamt fünf verschiedene Exploit-Chains konnten die Google-Sicherheitsforscher identifizieren – die Angreifergruppe passte sie offenbar immer wieder an.

War das Implant einmal auf dem iPhone, griff es unter anderem Nachrichtendatenbanken verschlüsselter Chats wie WhatsApp sowie Apples iMessages ab und übertrug sie auf einen externen Server. Weiterhin gab es Funktionen zur Übertragung der Kontaktdatenbank, aller enthaltener Fotos sowie wichtiger Tokens wie denen von Google. Inhalte von Telegram, Skype, Google, Outlook, Facebook und diversen weiteren potenziell interessanten Apps konnten abgesaugt werden. Auch Sprachnachrichten und SMS lagen offen, genauso wie die Keychain mit den Passwörtern und WLAN-Zugängen (Schlüsselbund). Weiterhin konnte Beer ein GPS-Tracking durch das Implant nachvollziehen, als er in Amsterdam auf Reisen war.

Immerhin: Dem Sicherheitsforscher zufolge blieb das Implant über Reboots des iPhone hinweg nicht erhalten; um es erneut auf das Gerät zu spielen, müsse eine infizierte Website ein zweites Mal besucht werden. Aufgrund der Breite der Informationen, die exfiltriert werden konnten, darunter auch Token aus dem iPhone-Schlüsselbund, sei jedoch mit einem "persistenten Zugriff" auf Inhalte der Nutzer zu rechnen. Hinzu kommt, dass iPhone-Nutzer ihr Gerät üblicherweise vergleichsweise selten neu starten.

Welchem konkreten Zweck der Angriff diente, wurde bislang noch nicht bekannt. Beer betonte aber, dass es "keinerlei Diskriminierung der Ziele" gegeben habe – es reichte stets aus, bestimmte Websites zu besuchen. Sein Team schätze, dass diese "Tausende Besucher pro Woche" gehabt hätten. Beer sagte weiter, es handele sich offenbar um eine Gruppe, die sich fortgesetzt darum bemüht habe, "die iPhones bestimmter Gemeinschaften" über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren zu hacken. (bsc)


Aus: "iPhones über Jahre mit bösartigen Implants infiziert" Ben Schwan (30.08.2019)
Quelle: https://www.heise.de/mac-and-i/meldung/Google-Project-Zero-iPhone-Nutzer-ueber-Jahre-mit-boesartigen-Implants-infiziert-4510434.html

QuoteRangerNik, 30.08.2019 16:28

Schlussfogerungen: Staatliche Trojaner.

Find ich ja schön dass sowas immer am Ende rauskommt. Es gibt sicher noch mehr solche Aktionen, aber die werden auch noch rauskommen.

Google hat offensichtlich beschlossen den Täter geheim zu halten - was auch eine Aussage ist.

Was man weiss:
- Millionenkosten, sehr hoher Aufwand
- Keine finanziellen Motive -> Daher Staat / Kontrolle / Politisch
- Kleine Webseiten welche wohl von einer ganz gewissen Gruppe verwendet werden
- Default app liste - könnte praktisch jeder sein
- Google hält die liste der Webseiten geheim -> Von der wäre wohl sehr leicht zu sehen wer hier die Zielgruppe war

Fragen: Was wäre Google's motivation, das geheim zu halten?

Wahrscheinliche Antwort: Westliche oder westlich-freundliche Täter. Weil wenn's Russland oder China gewesen wären dann wäre Google das doch ganz egal.

Meine vermutung: Westlich Alliierter mit viel Geld, wenig Skrupel, und etwas inkomptetent da die Gefahr hier mit der Hand in der Keksdose erwischt zu werden ja doch sehr gross war. Nur eine Frage der Zeit.

PS: Die Liste kommt sicher noch raus, so leicht lässt sich das nicht geheimhalten.


QuotePositiv_Posten, 30.08.2019 16:39

Re: Schlussfogerungen: Staatliche Trojaner.

Wohl Chinesischer Staatsangreifer

"Bisher gibt es nur Andeutungen von Google, wer die Opfer gewesen sein könnten. Im Blogpost heißt es zum einen: "Um zum Ziel (einer solchen Kampagne - Anm. d. Red.) zu werden, könnte es schon reichen, einfach in einer bestimmten Region geboren oder Teil einer bestimmten ethnischen Gruppe zu sein". Etwas weiter unten ist die Rede von "der Fähigkeit, ganze Bevölkerungen ins Ziel zu nehmen und in Echtzeit zu überwachen". Zum anderen listet Project Zero im Abschnitt über die Details zum Implantat jene Apps auf, die immer ausgelesen werden. In dieser Liste finden sich auffällig viele Dienste, die in China populär sind. Auf Twitter spekulieren Experten deshalb, dass die Kampagne gegen bestimmte ethnische Minderheiten in China gerichtet war."

https://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/google-deckt-riesige-iphone-hackerkampagne-auf-a-1284403.html


Quoteel_listo, 30.08.2019 16:46

... Staatlicher Akteur ist klar, aber Google ist ne Firma, die Geld verdienen will und nicht die USA. Insofern will es sich Google auch nicht komplett mit China komplett verscherzen (ohne Hardware aus China läuft bei und von Google auch nix) und selbst Russland dürfte Google nicht vollkommend egal sein. Wirklich egal, dürfte es Google nur bei Iran oder Nordkorea sein.


...

-
Quote[...] Eine spektakuläre Angriffswelle gegen Apple-Geräte soll ihren Ausgangspunkt in China haben. Das berichtet das IT-Blog TechCrunch unter Berufung auf informierte Kreise. Ziel der Kampagne seien uigurische Muslime gewesen, die in der chinesischen Provinz Xinjiang leben.

Googles Sicherheitslabor Project Zero hatte zuvor aufgedeckt, dass über mehrere ausgefeilte Exploit-Chains mindestens zwei Jahre lang iPhones tausender Nutzer gehackt worden waren – verwendet wurden dabei von Apple ungepatchte Lücken (Zerodays), die in iOS 10, 11 und 12 steckten. Dabei soll es ausgereicht haben, bestimmte Websites zu besuchen, um sich ein sogenanntes Implant mit Schadcode einzufangen, das auf dem Gerät dann nahezu freie Hand hatte. So wurden etwa verschlüsselte Chats, SMS, Fotos und Inhalte bekannter Apps abgesaugt, zudem war ein GPS-Tracking möglich.

Versuche der Handy-Überwachung in Xinjiang mittels Schadcode waren bereits zuvor bekannt geworden – allerdings hatten sich diese nach früheren Erkenntnissen vor allem gegen Android-Nutzer gerichtet. Chinesische Zollbeamte sollen etwa Malware auf Geräte beim Grenzübertritt aufgespielt haben. Zudem gab es Durchsuchungen von iPhones mit spezieller Hardware. iOS-Angriffe per Drive-by-Download sind dagegen eine neue Dimension.

Das Project Zero von Google hatte zuvor keine Angaben über die Herkunft der Angriffe gemacht. Beobachter hatten jedoch spekuliert, dass es sich aufgrund der Breite der Maßnahme wohl um einen "state-sponsored actor", also eine staatliche finanzierte Gruppierung, gehandelt haben könnte. iPhone-Exploits sind auf dem Sicherheitsmarkt sehr teuer, weshalb bislang die Ansicht galt, dass Massenangriffe auf diese Geräte nicht vorgenommen werden; stattdessen galten gezielte Überwachungsmaßnahmen als realistischer, etwa gegen bestimmte Dissidenten. Die Exploit-Kampagne, die mehrere solcher Lücken geschickt kombinierte, zeigt nun, dass dem offenbar nicht so ist – zumindest, wenn der Angreifer über ausreichende Mittel verfügt.

Apple hatte mehrere der Lücken – andere waren zuvor gepatcht worden – innerhalb kurzer Zeit im Februar 2019 mit iOS 12.1.4 behoben, nachdem der Konzern von Google informiert worden war. Neben TechCrunch berichtete auch das US-Wirtschaftsmagazine Forbes, dass sich die Kampagne gegen Uiguren richtete. Dort hieß es, die Websites, die den Schadcode vertrieben, hätten auch Android- und Windows-Geräte angegriffen. Angeblich sollen die Opfer mit einem Trick dazu gebracht worden sein, einen Link zu öffnen. Betroffen waren demnach sowohl Bewohner von Xinjiang als auch Menschen in der uigurischen Diaspora.

TechCrunch zufolge tauchten die Seiten im Google-Index auf, weshalb User auch von Außen auf sie gelenkt wurden und deshalb nicht nur Uiguren betroffen gewesen sein könnten. Die US-Bundespolizeibehörde FBI soll den Suchriesen darauf aufmerksam gemacht haben. Google wollte den Bericht nicht kommentieren. Ian Beer von Project Zero hatte zuvor mitgeteilt, dass es bei dem Angriff "keinerlei Diskriminierung der Ziele" gegeben habe.

In seiner ausführlichen Analyse hatte der Sicherheitsforscher auch erwähnt, dass im Schadcode einige Details steckten, die eher laienhaft waren. So soll die Übertragung der Daten vom iPhone ohne HTTPS-Verschlüsselung erfolgt sein und die IP-Adressen der Server, an die sie zu gehen hatten, waren hart codiert, konnten also nicht gewechselt werden. (bsc)


Aus: "Großer iPhone-Angriff richtete sich angeblich gegen uigurische Muslime" Ben Schwan (02.09.2019)
Quelle: https://www.heise.de/mac-and-i/meldung/Bericht-Grosser-iPhone-Angriff-erfolgte-gegen-uigurische-Muslime-4511325.html


Link

#128
Quote[...] Wahrscheinlich könnten die amerikanischen Geheimdienste problemlos herausfinden, dass Sie gerade diesen Text lesen. Und auch, wann Sie zuletzt eine E-Mail verschickt oder mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin telefoniert haben. Oder dass Sie sich gerade vor Ihrem Bildschirm am Kinn kratzen.

Noch vor wenigen Jahren hätten diese Sätze wie Paranoia geklungen – oder zumindest selbstbezogen. Es schien abseits von Science-Fiction- und Hollywoodfantasien nicht vorstellbar, dass die amerikanischen Geheimdienste jegliche Kommunikation aller Menschen weltweit speichern könnten. Dass sie jeden von uns ins Visier nehmen würden und diese Daten dann auch noch durchsuchen würden. Im Hintergrund, ohne das Wissen der Öffentlichkeit geschehen.

Seit dem 6. Juni 2013 ist klar, dass dies der Realität ziemlich nahe kommt. Damals erschien ein Bericht im britischen Guardian mit dem nüchternen Titel "NSA collecting phone records of millions of Verizon customers daily": Die amerikanische National Security Agency (NSA) speichere täglich die Anruflisten aller Kundinnen und Kunden des Telekommunikationsdienstleisters Verizon. Der Bericht war der Anfang einer ganzen Kaskade von Artikeln, die einen unfassbaren Skandal aufdeckten: Die amerikanischen Geheimdienste überwachten Menschen weltweit – ohne dass die davon wussten. Unter Aufsicht einer demokratischen Regierung spionierten sie den Globus aus.

Die Quelle für diese Berichte waren Dokumente, die direkt aus der NSA kamen; von einer Person, die selbst einmal an diesem System mitgearbeitet, es durch ihre fachlichen Kenntnisse mitermöglicht hatte: Edward Snowden. Heute ist sein Name mit der NSA-Affäre, seine persönliche Geschichte mit den Veröffentlichungen verwoben. Es ist die Geschichte eines Mannes, der ursprünglich nur seinem Land dienen wollte – und schließlich einige seiner größten Geheimnisse enthüllte.

Der Weg von Edward Snowden wurde schon etliche Male in verschiedenen Varianten nachgezeichnet; in Zeitungsartikeln seine beruflichen Stationen, in der Dokumentation Citizenfour seine Enthüllungen in einem Hongkonger Hotelzimmer und in dem Hollywoodfilm Snowden mit Joseph Gordon-Levitt in der Hauptrolle sein restliches Leben. Einige Details gab Snowden auch selbst preis. Seine Autobiografie Permanent Record, die nun erschienen ist, könnte daher eine langweilige Nacherzählung dessen sein, was man sowieso schon irgendwie wissen konnte; ein mit Anekdoten gespickter Lebenslauf.

Aber Snowden schafft es, dem mehr hinzuzufügen. Er erzählt die Geschichte des Internets mit dem er groß wurde, von ersten anarchischen Strukturen in den Achtzigern bis zum Web heute, das längst von großen Unternehmen kontrolliert wird. Snowden zeichnet die jüngere Geschichte Amerikas, wie der 11. September die USA auf ihren Weg zum Sicherheitsstaat lenkte. Und seine individuellen Entscheidungen macht er verständlich, indem er die Überwachungssysteme und das Rechtssystem erklärt. Snowdens Autobiografie liest sich wie ein Plädoyer für die Privatsphäre. Und auch wie eine Bitte um Verständnis für seine Entscheidungen.

Man muss sich das bewusst machen: Die NSA entwickelte zahlreiche Tools, um den Internetverkehr zu überwachen. Ein digitales Werkzeug, das dabei besonders stark in die Privatsphäre von Nutzerinnen und Nutzern eindrang, hieß Turbulence. Damit konnte die Behörde jede URL weltweit prüfen. Tippte jemand etwa google.com in den Browser ein, durchlief diese Anfrage auch Server in Telekommunikationsfirmen und Botschaften. Ein weiteres Werkzeug namens Turmoil sammelte diese Daten – abgesehen von der URL etwa das Land, aus dem die Anfrage gestellt wurde. Schien irgendetwas verdächtig, wurde die Anfrage weiter an das Werkzeug Turbine geleitet, das sie auf die Server der NSA verwies. Automatisiert wurden dann Exploits, also Schadprogramme, mit der URL an den Nutzer geschickt. Während der also dachte, er würde schlicht Google abrufen, konnte die NSA von nun an alle seine Daten überwachen. So beschreibt es Snowden. Massenüberwachung per Mausklick.

Nur warum schien das außer Snowden niemand bei der NSA fragwürdig zu finden? Wie konnte es sein, dass niemand früher an die Öffentlichkeit ging? Zwar skizziert der Whistleblower in seinem Buch durchaus einzelne Verstöße, die Mitarbeiter begingen oder von denen sie wussten. Erzählte er seinen Kollegen von seinen Bedenken, erntete er oft nur ein Schulterzucken: "Was will man machen?"

Vielleicht war ihnen das Ausmaß der Überwachung gar nicht bewusst. Kein einzelner Agent habe jemals einfach zufällig während seiner Tätigkeit von allen Aktionen etwas mitbekommen können, schreibt Snowden. Auch weil die auf vielfältige technische Art und Weise begangen wurden. "Um auch nur die Spur einer strafbaren Handlung zu entdecken, musste man danach suchen. Und um danach suchen zu können, musste man wissen, dass es sie gab."

Es ist wahrscheinlich relativ leicht zu beantworten, warum Edward Snowden zum Whistleblower wurde: Ihn plagten sein Wissen und sein Gewissen. Schwieriger ist zu beantworten, wie seine Zweifel entstanden. Permanent Record zeigt: Es gab nicht die eine Situation, die besondere Grenzüberschreitung, die pikante Information, die Snowden zu seinem Schritt inspirierten.

Es begann banal: Er sollte auf einer Konferenz einen Vortrag über Chinas Fähigkeiten halten, amerikanische Agenten elektronisch zu verfolgen. Bei der Vorbereitung stieß er auf ein System totalitärer Kontrolle. Er las über Mechanismen und Geräte, mit denen Chinas Regierung täglich Anrufe und Internetverbindungen ihrer Bürgerinnen und Bürger sammelte, speicherte und auswertete. "Ich konnte mir einfach nicht vorstellen, dass die USA so viele Informationen über das Treiben der Chinesen besaßen, ohne genau die gleichen Dinge zumindest ansatzweise auch selbst getan zu haben", schreibt Snowden. Es war nicht mehr als ein Verdacht. Einer, der ihn nicht mehr loslassen sollte.

Wie jemand, der Betrug in einer langjährigen Beziehung wittert, dämmerte es auch Snowden: Die ersten Zweifel kann man noch verdrängen, es gibt schließlich immer eine Erklärung. Aber irgendwann plagt einen das Unwissen, man will mehr herausfinden, fängt an zu recherchieren – auch wenn man vielleicht noch nicht weiß, wonach man sucht. Zumindest unterbewusst hat man da schon entschieden, dass man den tatsächlichen oder vermeintlichen Vertrauensbruch nicht länger hinnehmen will. 

Snowdens eigentliche Recherchephase begann auf Hawaii, an einem Ort, der The Tunnel genannt wird. Sein Büro lag unterhalb eines Ananasfeldes und hinein gelangte man über einen Tunnel. Seine aktive Suche nach Übergriffen der NSA habe nicht damit begonnen, dass er Dokumente kopiert, sondern dass er sie gelesen habe, schreibt Snowden. Er baute ein eigenes System, mit dem er Informationen aus allen möglichen Netzwerken zusammentrug. Seinen Chefs verkaufte er es als Forum für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter: Sie würden alle die Dokumente sehen, die für sie relevant waren.

Die Ironie: Fast alle Dokumente, die Snowden später Journalistinnen und Journalisten übergeben würde, stammten aus diesem System, heißt es in dem Buch. Der damalige Geheimdienstmitarbeiter schmuggelte sie in SD-Karten auf Zauberwürfeln, im Mund oder einfach in der Hosentasche aus dem Gebäude. Unbemerkt.

Doch so sehr die von ihm gesammelten Erkenntnisse auch einschlugen: Blickt man zurück, scheint sich wenig verändert zu haben. Gesetze wie die europäische Datenschutzgrundverordnung vermitteln zumindest europäischen Bürgerinnen mehr digitale Rechte. Die NSA sammelt offenbar nicht mehr die Anruflisten aller Amerikanerinnen und Amerikaner. Und der Webverkehr ist mittlerweile oft verschlüsselt (selbst Messenger wie WhatsApp).

Und doch bleibt da das Gefühl, dass vielleicht irgendwo jemand permanent mithört, mitaufzeichnet, mitliest. Denn wenn irgendwas nach den Snowden-Enthüllungen klar ist, dann das: Der geheimdienstliche Durst nach Informationen wird niemals gestillt sein. Das zeigt sich auch in Deutschland, wo das Bundesinnenministerium gerne Hintertüren in verschlüsselte Kommunikation einbauen will. Obwohl das Ziel von Verschlüsselung das Gegenteil meint.

Machtlos sind Bürgerinnen und Bürger aber nicht. Verschlüsselung sei der einzig wirkliche Schutz gegen Überwachung, schreibt Snowden in seinem Buch. Jede Nation habe ihren Rechtskodex, doch der Computercode sei für alle gleich. Es sei einfacher, ein Smartphone zu verschlüsseln, als ein Gesetz zu verändern. Nun hat natürlich nicht jeder die IT-Kenntnisse von Snowden, das ist klar. Allerdings gibt es relativ einfache Wege, zumindest schon mal die eigenen E-Mails vor Mitleserinnen und Mitlesern zu schützen.

Das ist vielleicht die wichtigste Botschaft von Edward Snowden: Jeder kann sich wehren. Den Veröffentlichungstermins seines Buches wählte der Whistleblower aus seinem Asyl in Moskau nicht zufällig. In einem Video auf Twitter weist er darauf hin, dass der 17. September auch der Constitution Day in den USA ist: Vor genau 232 Jahren wurde an diesem Tag die amerikanische Verfassung unterzeichnet.

Im vierten Zusatz der US-Verfassung heißt es: "Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums, vor willkürlicher Durchsuchung, Verhaftung und Beschlagnahmung darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen." Kurz: Ohne Verdacht darf es keine Durchsuchung geben.

Versteht man das Internet als digitalen Raum, müsste dieser Zusatz auch dort gelten.

Edward Snowden:  Permanent Record – Meine Geschichte
S. Fischer Verlag, 2019; 432 Seiten



Aus: ""Permanent Record": Weil die wissen, was Sie tun" Eine Rezension von Lisa Hegemann (17. September 2019)
Quelle: https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2019-09/permanent-record-edward-snowden-whistleblower-cia-nsa-autobiografie-rezension/komplettansicht

QuoteMinilieb #2.1

Letztendlich bestätigt er, dass unser Werte- und Demokratiekonstrukt solange trägt, wie niemand richtig hinsieht. Diese Erkenntnis ist bedrückend. Ja, wir leben in einer Demokratie, haben ein Grundgesetz, benehmen uns zivilisiert.

Letztendlich ist das behördliche Misstrauen und der Datenmissbrauch aber kaum geringer als das totalitärer Staaten. Chinas Massenüberwachung und -kontrolle erscheint uns schauderlich. Aber wie lange würde es dauern auch bei uns ein ähnliches System scharf zu schalten und ähnlich zu nutzen. Wir arbeiten daran. Wir digitalisieren alles und jedes, bauen Kameras überall auf um uns sicherer zu fühlen, freuen uns über digitale Bezahlmöglichkeiten, stellen uns Wanzen ins Zimmer und erkennen nicht, dass wir uns selbst wegsperren.

Die freie Bewegungsfreiheit ohne das Wissen anderer wird in nicht allzulanger Zeit nicht mehr gegeben sein. Unsere Freiheit werden unsere Kinder nicht mehr haben. Im besten Fall werden sie sie nicht vermissen...


QuoteRobert Nozick #2.5

Edward Snowden ist den USA wohl eher ein Straftäter, der Landesverrat begangen hat und damit im Zweifel Menschen in Gefahr gebracht hat.
Und ich schließe mich dieser Einschätzung ausdrücklich an.


QuoteMinilieb #2.6

"Edward Snowden ist den USA wohl eher ein Straftäter, der Landesverrat begangen hat und damit im Zweifel Menschen in Gefahr gebracht hat."

Exakt das trifft auf jeden zu, der im Dritten Reich Widerstand geleistet hat. Gesetzesbrecher, die im Zweifel Menschen in Gefahr gebracht haben. Ob den Führer, die SS, die Gestapo, die Wehrmacht oder aufgrund Spionageaktivitäten den Endsieg gefährdeten. Sie alle haben "Landesverrat" begangen und Menschen gefährdet...


QuoteRobert Nozick #2.7

Nun, wenn sie die USA und das "Dritte Reich" gleichsetzen haben Sie selbstverständlich Recht. Allerdings disqualifiziert sich damit ihre Aussage von selbst.


QuoteMinilieb #2.8

Ich setzte nicht die USA mit den Nazis gleich sondern prüfe die Tragfähigkeit Ihrer Argumentation und stelle fest, dass es so einfach wohl nicht ist...


QuoteHugo von Bahnhof #2.13

"Edward Snowden ist ein moderner Held..."

Da bin ich völlig eiverstanden. Nur habe ich in ZON viele verschiedene Aufrufe zu vielen verschiedenen Aktionen gelesen. Nur der Aufruf dazu, dass Snowden Asyl in Deutschland bekommt, habe ich wahrscheinlich übersehen. ...


QuotedeDude #10

Snowden hat auf die Frage was er am meisten fürchtet bzgl. seiner Enthüllungen mal gesagt "Das die Leute es zur Kenntnis nehmen, aber keinerlei Konsequenzen daraus gezogen werden" ...


QuoteNr.27 mit extra Käse #15

Kann mich noch gut erinnern, wir hatten in der Firma eine zeitlang einen selbstständigen konstrukteur der sich geweigert hat sein Rechner ans Netz zu hängen. Der hat ständig gesagt" ihr glaubt gar nicht was da alles überwacht wird" der hatte Angst um seine Daten.
Damals hat man den nicht für voll genommen, Aluhut und so weiter.
Zwei Jahre später hat dann Snowden ausgepackt.


...

Link

Quote[...] Auf der Suche nach Kriminellen könnte ein neues Computerprogramm Ermittlern künftig die Analyse abgehörter Telefonate erleichtern. In einem groß angelegten europäischen Projekt von Forschungseinrichtungen und Ermittlungsbehörden wie Interpol soll bis 2022 eine Software entstehen, die Kriminalisten mit einem Suchbegriff über eine Vielzahl von Telefongesprächen laufen lassen können.

Das Programm solle dann schnell verdächtige Stellen zum Beispiel zum Wort "Sprengstoff" finden, anstatt dass Ermittler stundenlang Telefonate durchhören müssten, sagte Dietrich Klakow, der als Sprachtechnologe an der Universität des Saarlandes dabei ist. Auch Kriminelle machten am Telefon "klassischen Small Talk", sagte der Professor für Sprach- und Signalverarbeitung. Sie plauderten über das Wetter in der Region oder die jüngsten Fußballergebnisse. "Dazwischen kommt dann ein kleiner Schnipsel über das kriminelle Geschäft, das sie abwickeln wollen", sagte Klakow. Nur diese Sätze seien wichtig für die Strafverfolgungsbehörden.

Die neue Software solle solche Stellen erkennen – in verschiedenen Sprachen. Die Gesamtleitung des Projekts "Roxanne" (Real Time Network, Text, and Speaker Analytics for Combating Organized Crime) liegt in der Schweiz beim Forschungsinstitut Idiap in Martigny. (APA/dpa, 7.11.2019)


Aus: "Überwachung: Software soll Ermittlern das Abhören von Telefonaten erleichtern" (7. November 2019)
Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000110778701/software-soll-ermittlern-das-abhoeren-von-telefonaten-erleichtern


Link

Quote[...]  Das US-Militär hat automatisierte biometrische Erkennungsformen als neue Waffe entdeckt. Es sammelt daher – wo immer etwa im Rahmen von Operationen möglich – Gesichtsbilder, Iris-Aufnahmen, Fingerabdrücke und DNA-Daten von Freund und Feind. Die Körpermerkmale und ihr Abgleich mit Fahndungsdatenbanken oder Listen mit bekannten terroristischen Gefährdern sollen helfen, Gegner zu erkennen, den "Nebel des Kriegs" auf Schlachtfeldern zu lüften und Anschläge zu verhindern. Die Gefahr des Missbrauchs für andere Überwachungszwecke ist aber hoch.

"Indem wir unseren Gegnern die Anonymität verweigern, können wir unsere letale Kampfkraft steigern", schreibt der leitende Pentagon-Mitarbeiter Glenn Krizay laut Aufzeichnungen, die das neue Online-Magazin OneZero auf Basis von Anfragen nach dem US-Informationsfreiheitsgesetz erhalten hat. "Das ist genauso, wie wenn wir die Tarnung von einem Munitionslager des Feindes reißen."

Krizay ist der Direktor der Defense Forensics and Biometrics Agency (DFBA), die das einschlägige Automated Biometric Information System (ABIS) des US-Militärs betreibt. Die Biometriedatenbank enthält dem Bericht zufolge schon 7,4 Millionen Identitäten, die von potenziellen Terroristen in Einsatzgebieten bis zu alliierten Soldaten reichen, die mit US-Kräften trainieren. Das Pentagon hat in das IT-System bislang rund 345 Millionen US-Dollar in den vergangenen zehn Jahren investiert.

Das zunächst von Lockheed entworfene und inzwischen vom US-Rüstungskonzern Leidos betriebene ABIS erlaubt es militärischen Einheiten laut der veröffentlichten Präsentation, "Personen von Interesse" zu markieren und auf eine als "Biometrically Enabled Watch List" (BEWL) bezeichnete Beobachtungsliste zu setzen. Betroffene können so durch Überwachungssysteme auf Kriegsschauplätzen, an Grenzen oder in Militärlagern weltweit identifiziert, verfolgt und gegebenenfalls etwa durch Drohnenschläge getötet werden. Die Anfänge des biometrischen Überwachungsprogramms des Pentagons liegen in den US-Operationen in Afghanistan und Irak.

Die Folien zeigen auch auf, wie das militärische Biometriesystem mit Pendants auf staatlicher oder lokaler Ebene verknüpft ist und wie der Verbund ständig erweitert werden soll. Bereits angeschlossen ist ABIS demnach an die Datenbank "Next Generation Identification" (NGI) des FBI, die 2016 bereits allein 411,9 Millionen Gesichtsbilder enthielt und inzwischen deutlich angewachsen sein dürfte. Die NGI ist wiederum mit zahlreichen einschlägigen IT-Systemen der US-Polizei in den Bundesstaaten sowie Städten und Gemeinden vernetzt. Die DFBA kann also letztlich ihren Bestand mit biometrischen Merkmalen von Millionen von US-Bürgern abgleichen.

Zugleich arbeitet die Pentagon-Behörde derzeit daran, die eigenen Systeme mit der biometrischen Datenbank des Department of Homeland Security (DHS) zu verbinden, in dem Krizay nach seiner Zeit als Geheimdienstexperte bei der Air Force als Manager in Führungspositionen tätig war. Das DHS wird nach jüngsten Schätzungen 2022 biometrische Merkmale inklusive Fingerabdrücke und Gesichts- sowie Irisbilder von 259 Millionen Menschen aus aller Welt in seinem System haben und damit 40 Millionen mehr als 2017 erwartet.

Schon heute handelt es sich bei der DHS-Datenbank, die derzeit in die Amazon-Cloud verlagert wird und so mit einer "Homeland Advanced Recognition Technology" (HART) einfacher durchsuchbar werden soll, um die weltweit zweitgrößte biometrische Kennzeichensammlung. Nur das nicht weniger umstrittene indische Aadhaar-System enthält mehr einschlägige Identifikationsmerkmale. Beim DHS kommen die Daten etwa aus Visa-Anträgen oder dem Grenzschutzsystem und Einreiseprogramm US Visit.

Vor einem Jahr haben zudem die NATO-Staaten den Aufbau einer Biometriedatenbank beschlossen. Unter dem Titel "Nato Automated Biometric Identification System" (NABIS) sollen auch darin Aufnahmen von Gesicht, Iris und Fingern gespeichert werden, wie Netzpolitik.org berichtet. Das Bundesverteidigungsministerium hat dies prinzipiell bestätigt.

Einen Prototyp testete die NATO nach eigenen Angaben 2014 im gemeinsamen Manöver "Unified Vision". Das US-Militär erklärt in diesem Zug auch die damaligen technischen ABIS-Spezifikationen. In einer späteren Version könnten auch Hände und Venen, Handschriften, Sprechproben, Tastendruck oder der Gang von Personen als biometrische Informationen erhoben und verarbeitet werden.

Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen nutzt ebenfalls ein zentrales "biometrisches Identitätsmanagement-System", in dem Daten von 8,2 Millionen Erwachsenen und Kindern ab fünf Jahren aus 66 Ländern erfasst werden. Erhoben werden laut dem Auswärtigen Amt Gesichtsfotos, Fingerabdrücke beider Hände und Bilder beider Irides. Hersteller der genutzten Software ist die Firma Accenture. Auch im Welternährungsprogramm der UN werden in 32 Staaten biometrische Informationen von 11,4 Millionen Betroffenen verarbeitet. Der linke Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko kritisiert: "Besonders problematisch ist, dass die Systeme auch die Weitergabe von Daten an Polizeien oder Geheimdienste erlauben."

Insgesamt stricken die USA so an einem globalen, Biometrie-gestützten Überwachungsnetzwerk auch mithilfe der Verbündeten. Der DFBA-Chef Krizay selbst lässt daran keinen Zweifel. Er hat etwa ein Szenario aufgezeichnet, in dem Daten eines Verdächtigen in Detroit gegen Informationen gecheckt werden könnten, die "von irgendeinem Berggipfel in Asien" stammen. Parallel entwickelt die EU eine biometrische Superdatenbank über ein virtuelles Verbundsystem unter dem Aufhänger Interoperabilität. Offizielle Zugriffsmöglichkeiten durch US-Behörden sind hier aber nicht vorgesehen. (tiw)



Aus: "USA: Militär, Grenzschutz und Polizei bauen riesiges Biometrie-Überwachungsnetz" Stefan Krempl (10.11.2019)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/USA-Militaer-Grenzschutz-und-Polizei-bauen-riesiges-Biometrie-Ueberwachungsnetz-4583497.html

QuoteFregin, 10.11.2019 18:18

Wie nannte man die Krankheit noch gleich, bei der man rings um sich herum nur Feinde sieht? Achja... Paranoia.


QuoteKing of Ködel, 10.11.2019 17:53

Alles Anfänger - Hände und Venen, Handschriften, Sprechproben, Tastendruck oder der Gang von Personen
Da war die gute alte DDR aber mal wieder allen voraus: Die hatten das alles und Geruchsproben.

(Ich verweise auf den Spiegel-TV-Bericht. Auch nach 30 Jahren noch ein herrliches Stück.)



...

Link

Quote[...] Der Onlinehändler Zalando steht wegen einer Software zur Personalbewertung intern in der Kritik. Dies geht aus einer Studie der Berliner Humboldt-Universität im Auftrag der gewerkschaftsnahen Böckler-Stiftung hervor, über die die Süddeutsche Zeitung berichtet. Demnach kommen die Studienautoren zu einem eindeutigen Urteil: Zalando ist verantwortlich für "ein Gefühl der Überwachung, von Leistungsdruck und Stress".

Grundlage für die gegenseitigen Bewertungen ist ein System namens Zonar, mit denen Vorgesetzte und Mitarbeiter die Stärken und Schwächen von 5.000 Kolleginnen und Kollegen bewerten sollen. "Im Kern geht es darum, Beschäftigte permanent zu bewerten, zu kontrollieren und zu sanktionieren", heißt es demnach in der Studie. Der Konzern drücke damit die Löhne und schaffe ein Klima der Angst. Gerade befristete Mitarbeiter fürchteten um ihren Arbeitsplatz.

Zalando weist die Vorwürfe zurück. Es gebe ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an Leistungskontrolle, zitiert die Zeitung aus einer Erklärung des Unternehmens. Zonar werde nur im gesetzlich erlaubten Umfang genutzt. Personalchefin Astrid Arndt sagte, dass laut einer internen Umfrage 67 Prozent der Mitarbeiter Zalando als guten Arbeitgeber weiterempfehlen würden. Nur 13 Prozent erwägen demnach einen Firmenwechsel. "Zonar ist kein Instrument der Kontrolle", wird Arndt zitiert. "Wir glauben, dass wir den Mitarbeitern mit Zonar sehr entgegenkommen." Es sei "ein wichtiger Bestandteil unseres Talentmanagements".

Demgegenüber stehen die zahlreichen Äußerungen von Mitarbeitern, die die Süddeutsche Zeitung zitiert. "Es ist eine 360-Grad-Überwachung", heißt es dort etwa. Man könne nicht einfach mal einen schlechten Tag haben. Eine andere Mitarbeiterin beschreibt in dem Bericht den Druck, ständig freundlich zu agieren, "gute Miene zum bösen Spiel" zu machen, jeden ständig anzulächeln – "das kann sich sonst alles rächen". Statt zusammenzuarbeiten, würde man seinen eigenen Herrschaftsbereich verteidigen, konstatiert ein weiterer Mitarbeiter. Ein Kollege gab den Studienautoren zu Protokoll: "Eigentlich sind das Stasi-Methoden."

In der modernen Arbeitswelt, schreiben die Berliner Wissenschaftler, würden solche Systeme zusehends eingesetzt. "Zonar bündelt Dynamiken, die die Arbeitswelt prägen", zitiert die Süddeutsche aus der bereits 2017 begonnenen Studie. "Onlinehändler wie Amazon oder Zalando bilden die Vorhut."

Im Jahr 2015 hatte die New York Times ähnliche Praktiken bei der US-Tochter des weltumspannenden Versandhändlers Amazon aufgedeckt. Auch dort war ein sogenanntes Anytime-Feedback-Tool im Einsatz, auch dort fühlten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Übermaß kontrolliert und überwacht. Vor allem auf Kranke und auf die als solche titulierten Low Performer sei enormer Druck ausgeübt worden.


Aus: "Zalando soll Tausende Mitarbeiter systematisch kontrolliert haben" (19. November 2019)
Quelle: https://www.zeit.de/arbeit/2019-11/ueberwachung-arbeitsplatz-zalando-zonar-mitarbeiter

Link

#132
Quote[...] Experten des Chaos Computer Club (CCC) haben im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) nachgewiesen, dass der mutmaßlich von der türkischen Regierung gegen Oppositionelle eingesetzte Android-Trojaner von der Münchner Firma Gamma International / FinFisher stammt. Außerdem sehen sie es als erwiesen an, dass das von ihnen untersuchte Schadcode-Sample nach dem 18. Juli 2015 erstellt wurde.

Damit hätte ein Export dieses Programms wohl gegen § 18 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) verstoßen, wenn Berichte der Bundesregierung aus dem Juli zutreffen, dass für Staatstrojaner bisher keine entsprechenden Genehmigungen erteilt wurden. Demnach droht den zuständigen FinFisher-Mitarbeitern eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Netzpolitik.org, die GFF, Reporter ohne Grenzen und das European Center for Constitutional and Human Rights haben in dem Fall Strafanzeige beim zuständigen Zollkriminalamt gestellt.

... Der von den CCC-Experten Thorsten Schröder und Linus Neumann, nach eigenen Angaben ehrenamtlich, im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte durchgeführte Bericht ist unter dem Titel Evolution einer privatwirtschaftlichen Schadsoftware für Staatliche Akteure veröffentlicht. Die Analyse, alle darin untersuchten Software-Samples und die zum Auslesen der Trojaner-Konfiguration entwickelten Tools stehen auf GitHub zur Verfügung. Die CCC-Experten laden interessierte Mitglieder der IT-Security-Gemeinde ausdrücklich dazu ein, ihre Forschungsergebnisse zu prüfen. (Fabian A. Scherschel) / (fab)


Aus: "36C3: Spionage-Trojaner FinFisher - CCC weist rechtswidrigen Export nach" Fabian A. Scherschel (28.12.2019)
Quelle: https://www.heise.de/security/meldung/36C3-Spionage-Trojaner-FinFisher-CCC-weist-rechtswidrigen-Export-nach-4624098.html?seite=all

QuotemordsDing boa eh, 28.12.2019 13:50

Keiner von denen wird jemals eine Strafe zu erwarten haben - für die Zusammenarbeit mit Despoten wird nur bestraft, wer sich zum Handlanger des falschen Despoten macht.


...

-

Quote[...] Die Polizei in Nordrhein-Westfalen soll ein neues Instrument zur Analyse ihrer Daten bekommen: Wie das Landeskriminalamt am Montag mitteilte, soll künftig ein Programm der Firma Palantir die verschiedenen Datenbanken verknüpfen und auswerten. Der Mutterkonzern arbeitet für US-Geheimdienste und das Pentagon. Der Auftragswert in NRW liegt laut Ausschreibung bei 14 Millionen Euro.

Im 4. Quartal dieses Jahres soll der Testbetrieb der Software starten. 2021 ist laut LKA der Vollbetrieb geplant. In Hessen gibt es inzwischen sogar eine mobile Version der dortigen Palantir-Software.

Das neue System zur Datenbankübergreifenden Analyse und Recherche (DAR) soll die Arbeit der Ermittler revolutionieren. Bisher habe man Informationen zum Beispiel zu einer Person "in jedem System einzeln suchen und dann per Hand zusammentragen" müssen, sagte LKA-Projektleiter Dirk Kunze im Gespräch mit der dpa. "Das ist zeitraubend und aufwendig". Zudem könnten Informationen zu spät vorliegen – oder übersehen werden. Die Palantir-Software soll per Mausklick alles auf einmal liefern.

In Hessen hatte Kritik an der Beschaffung und den Funktionen einer Palantir-Software der Polizei für einen Untersuchungsausschuss gesorgt. Dem dortigen System "Hessendata" wurde der Vorwurf gemacht, dass Palantir nicht nur polizeiinterne Daten zusammenführe, sondern zusätzlich zum Beispiel Facebook auslese. Tatsächlich kann auch die hessische Polizei aber nur Facebook-Daten einbinden, die sie per richterlichem Beschluss von dem Unternehmen angefordert und rechtmäßig erlangt hat. "Die Analyseplattform Hessendata hat keinen Zugriff auf das Internet", führte Innenminister Peter Beuth (CDU) gegenüber dem Landtag aus.

Genauso verhalte es sich mit der Software für NRW, sagte Kunze. Das LKA NRW betonte, dass der Wahl der Firma Palantir Deutschland ein langes Vorbereitungs-, Ausschreibungs- und Auswahlverfahren vorangegangen sei. Am Ende habe es von fünf Finalisten konkrete Angebote eingefordert – Palantir habe am besten abgeschnitten, sagte Kunze.

"Wir sind uns sicher, mit der Firma Palantir Deutschland GmbH einen kompetenten und verlässlichen Partner gefunden zu haben", ergänzte LKA-Chef Frank Hoever. "Wir haben uns zum Ziel gesetzt, polizeiliche Daten zukünftig noch besser und effektiver auszuwerten. Dadurch sollen Tatzusammenhänge schneller erkannt, Täter zügiger ermittelt und bevorstehende Straftaten erfolgreich verhindert werden", erläuterte Hoever. (olb)


Aus: "NRW-Polizei will Datenanalyse- und Recherchesystem von Palantir einsetzen" (13.01.2020)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/NRW-Polizei-will-Datenanalyse-und-Recherchesystem-von-Palantir-einsetzen-4634646.html

Quotecooregan, 13.01.2020 17:46

NRW setzt dann also precrime-Software einer CIA-Ausgründung ein
Als hätte man noch nie von Edward Snowden gehört, oder alles vergessen.
Die alternative Erklärung, dass die Konsequenzen den Entscheidern scheißegal sind, ist noch beunruhigender.

Ich nenne das Verrat an allem, was politisch Verantwortlichen in Deutschland heilig sein sollte. ...

gruß
cooregan
*angewidert*


Quotelelelelelelelelelelelelelele, 13.01.2020 15:40

Mal sehen.

    Der Mutterkonzern arbeitet für US-Geheimdienste und das Pentagon
    hat keinen Zugriff auf das Internet

Mal schauen. Ein bisschen was versenden geht bestimmt.



Quotep4ran0id, 13.01.2020 15:28

...

    Der Mutterkonzern arbeitet für US-Geheimdienste und das Pentagon. Der Auftragswert in NRW liegt laut Ausschreibung bei 14 Millionen Euro.
    [...]   "Wir sind uns sicher, mit der Firma Palantir Deutschland GmbH einen kompetenten und verlässlichen Partner gefunden zu haben"


Jaja, was kann da schon schief gehen! ...


...

Link

Quote[...] Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) kritisiert China in ihrem Jahresbericht für das "übergriffigste öffentliche Überwachungssystem, das die Welt jemals gekannt hat". In dem Bericht, der in New York vorgestellt wurde, heißt es: "Die Kommunistische Partei Chinas, die befürchtet, die Gewährung politischer Freiheit könnte ihre Macht gefährden, hat einen Orwellschen Hightech-Überwachungsstaat und ein ausgeklügeltes Internet-Zensursystem errichtet, um öffentliche Kritik zu überwachen und zu unterdrücken." Gleichzeitig nutze die Führung in Peking ihren wachsenden wirtschaftlichen Einfluss im Ausland, um das globale System zur Verteidigung der Menschenrechte auszuhebeln.

"Peking hat lange Zeit die Kritik im eigenen Land unterdrückt. Nun versucht die chinesische Regierung, diese Zensur auf den Rest der Welt auszuweiten", schreibt HRW-Chef Kenneth Roth in dem Bericht. Sollte China daran nicht gehindert werden, drohe eine "dystopische Zukunft", in der sich niemand außerhalb der "Reichweite chinesischer Zensoren" befinde. Zudem drohe das internationale Menschenrechtssystem so stark geschwächt zu werden, dass keine Überprüfung der Repression durch nationale Regierungen mehr möglich sei, warnte Roth. Dies zeigt sich laut dem HRW-Bericht bereits jetzt in den Gremien der Vereinten Nationen.

In seiner von etwa 13 Millionen Muslimen bewohnten Provinz Xinjiang im Nordwesten habe China ein "albtraumhaftes System" zur Kontrolle der Minderheit eingerichtet. HRW geht davon aus, dass in Xinjiang bis zu eine Million Menschen in Umerziehungslagern festgehalten werden, die meisten von ihnen Uiguren. Sie sind ethnisch mit den Türken verwandt und fühlen sich von den herrschenden Han-Chinesen unterdrückt. Die Regierung in Peking wirft uigurischen Gruppen Separatismus und Terrorismus vor.

Viele Menschen in China wollten frei leben, sagte Roth in New York. "Die Regierung von Präsident Xi Jinping ist jedoch verantwortlich für die brutalste und tiefgreifendste Unterdrückung, die China seit Jahrzehnten erlebt hat." Die Behörden hätten zivilgesellschaftliche Gruppen zerschlagen, unabhängige Journalisten mundtot gemacht und die Online-Kommunikation stark eingeschränkt. HRW kritisiert zudem, dass Peking immer ausgefeiltere Technologien zur Unterdrückung einsetze und dadurch massiv in die Privatsphäre der Menschen eingreife. DNA-Proben würden unter Zwang gesammelt und große Datenanalysen sowie künstliche Intelligenz eingesetzt. "Ziel ist es, eine Gesellschaft frei von Dissens zu schaffen", so die Menschenrechtler.

HRW wirft China auch einen systematischen Angriff auf die internationale Durchsetzung von Menschenrechten vor. Die Großmacht nutze bei den Vereinten Nationen ihren Einfluss, um Maßnahmen zur Verfolgung von Tätern in der ganzen Welt zu verhindern. Die Regierung in Peking fürchte Präzedenzfälle. Deshalb versuche China unter Staatschef Xi Jinping unter anderem, Maßnahmen gegen syrische und russische Luftangriffe auf syrische Zivilisten oder wegen der Gewalttaten der Armee in Myanmar gegen die Rohingya-Minderheit zu blockieren. Vor diesem Hintergrund habe UN-Generalsekretär António Guterres bislang nicht öffentlich von der chinesischen Regierung gefordert, die Unterdrückung der muslimischen Minderheit der Uiguren in der Provinz Xinjiang zu beenden.

HRW appellierte an die demokratischen Staaten, gemeinsam gegen Pekings Strategie vorzugehen. Sie sollen dafür etwa Alternativen zu chinesischen Krediten zur Verfügung stellen und das Vermögen chinesischer Regierungsvertreter einfrieren, die sich an der Unterdrückung der Uiguren beteiligten.

HRW-Chef Roth wollte den Jahresbericht eigentlich in Hongkong vorstellen, doch wurde ihm am Flughafen der chinesischen Sonderverwaltungsregion die Einreise verweigert. Die Regierung in Peking hatte den Schritt als ihr souveränes Recht verteidigt. Organisationen wie Human Rights Watch unterstützten "anti-chinesische Aktionen und Unruhestifter in Hongkong", hieß es. Roth sagte, dass das Einreiseverbot das Problem mit China lebhaft illustriere. HRW musste zur Vorstellung seines Berichts, der Kapitel zu Dutzenden Ländern weltweit enthält, nach New York ausweichen.


Aus: "China hat das "übergriffigste Überwachungssystem" der Welt" (14. Januar 2020)
Quelle: https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-01/human-rights-watch-china-ueberwachung-uiguren-menschenrechte

Quotestemal #17

Wir echauffieren uns über China. Dabei sind wir auf dem gleichen Weg. Seit Snowden sind 5 Jahre rum. Damals war es schon erschreckend, wie Deutsche überwacht werden. Mit Sicherheit ist das System noch um einen Quantensprung perfider geworden.  ...


QuoteHammer oder Nagel #19

Es ist vollkommen normal das man ab einer gewissen Konzentration von Menschen (Individuen) konkrete Regeln aufstellen und diese strikt durchsetzen muss wenn man möglichst allen gerecht werden will. Technik heutzutage ermöglicht deutlich effektivere Regeln, da kein Kontrollorgan zu viel Macht haben muss und menschliches Versagen/Schwäche geringer wird.
Verschiedene Faktoren wirken auf/gegen eine Notwendigkeit so eines Systems hin wie z.b Kultur/Geschichte/Tradition und Homogenität/wirtschaftliche Erträglichkeit/ öffentliche Sicherheit etc.

Und solange Ordnung/Stabilität/Aufstiegschancen ermöglicht werden sehe ich nicht warum die Chinesen gegen so ein System sein sollten.
Die "Menschenrechte" sind kein Heiligtum und niemanden wird der Blitz treffen der sie nicht einhält (oder die Raketen des Westens), nicht mehr und nicht weniger.
Freiheit ohne Verpflichtungen ist eben auch nur Beliebigkeit....


QuoteTico77 #19.1

Hoch lebe die Diktatur, da hat wenigstens alles seine Ordnung!


QuoteKapaster d.J. #20

Interessant, wie sich rechte und linke Geringschätzung individueller Freiheiten beim Thema China immer auf das Harmonischste vereinen.
Die rechten und linken Ränder mag vieles trennen, aber in der Meinung, dass der Einzelne nichts zählt, sind sie sich doch ziemlich einig.


QuoteMurano #20.5

china ist nicht links sondern eine neoliberale diktatur.


QuoteKapaster d.J. #20.6

Ich spreche nicht von China, sondern von dessen Freunden, die sich hier immer melden.


QuoteCicero_95 #21

China hat die Dystopie von Orwells 1984 zum Leben erweckt. Ich muss sagen, ohne jede Übertreibung, China ist nicht länger ein autokratischer Staat der Freiheitsrechte seiner Büger begrenzt es ist der Inbegriff einer totalitären Diktatur geworden, ein Staat in dem keine Rechte existieren. Es ist ein Staat der keinerlei menschlichen Freiheitsaudruck akzeptiert der von dem absoluten Willen Xi Jinping abweicht, alles und jeder einzelne muss sich dem Staat unterwerfen und das macht nicht mal vor einer etwas anderen Kultur, einer anderen Religion Halt, nicht mal eigene Gedanken sind zulässig. China ist ein extremistischer Führerstaat und die Welt erhebt ihren rechten Arm zum Gruß, um es mal auf poetische Weise auszudrücken. Es ist erschreckend wie viele Länder bereit sind alle ihre Werte und ihre Verfassung zu verraten, indem sie sich Chinas Einfluss auf diese Weise unterwerfen. Niemand hat Deutschland oder irgend ein anderes Land gezwungen sich ökonomisch derart auszuliefern, das alles beruht nur auf hemmungsloser Gier.


Quotemanu26 #28

"Taiwan ist eine Vorzeigedemokratie. Trotzdem hat die Bundesregierung Präsidentin Tsai Ing-wen nicht zu ihrer Wiederwahl gratuliert – aus Rücksicht auf China. [...] Wang Yi [chinesischer Außenminister] zog am Montag mit Blick auf die Taiwan-Wahl alle verbalen Register. Separatisten, die Taiwan abspalten wollten, würden ,,tausend Jahre lang stinken", ätzte er bei einem Besuch in Zimbabwe." https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/bundesregierung-und-taiwan-keine-glueckwuensche-aus-berlin-16581098.html


...

Link

Quote[...] Die Coronavirus-Krise wird unter Wissenschaftlern als gefährlicher Ausnahmefall angesehen – entscheidend ist demnach, die Verbreitung zu verlangsamen. So soll auch ein befürchteter Kollaps des Gesundheitssystems vermieden werden.

Um diese Ziele zu erreichen, wird nach Informationen von Tagesspiegel-Checkpoint in Wissenschaftskreisen und internationalen Tech-Unternehmen jetzt eine außergewöhnliche Maßnahme diskutiert: Anstatt zu versuchen, die Kontaktpersonen von Infizierten durch zeitintensive und am Ende trotzdem ungenaue persönliche Abfragen herauszubekommen, könnte ein Abgleich von Bewegungsdaten etwa eines Handys die Ausbreitung drastisch verlangsamen.

Solche Ortsdaten werden zum Beispiel von Apple und Google minutenweise sehr genau für mehrere Wochen gespeichert. Für die Telekom verwies eine Sprecherin auf die hohen Datenschutzvorschriften, an die sich das Unternehmen halte. Daher sei es nicht möglich, die Bewegung einzelner, möglicherweise mit dem Coronavirus infizierte Kunden zurückzuverfolgen. Daten von Mobilfunkkunden würden bei der Telekom nur in anonymisierter Form vorliegen.

Darüber hinaus nutze man auch grundsätzlich keine Datensätze einzelner Nutzer. Die kleinste Einheit für eine Analyse umfasse immer mindestens die kombinierten Daten von 30 Nutzern. Zwar sei es grundsätzlich möglich, personenbezogene Bewegungs- und Kommunikationsdaten zur Verfügung zu stellen. Dies geschehe aber ausschließlich auf richterliche Anordnung hin für die staatlichen Ermittlungsbehörden, betonte die Sprecherin.

Doch wäre so ein Vorgehen mit den hiesigen strengen Datenschutzregeln vereinbar? Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht bestimmte Bedingungen vor, damit eine Datenverarbeitung rechtmäßig und zulässig ist. Neben der expliziten Einwilligung der Betroffenen gilt dies nach Artikel 6 DSGVO auch unter der folgenden Voraussetzung: ,,Die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen." Trotzdem wäre der Abgleich von Bewegungsdaten nach Einschätzung von Datenschutzexperten schwierig.

Es sei ,,auf den ersten Blick keine spezifische Rechtsgrundlage ersichtlich", die die Erhebung von Bewegungsdaten zur Eindämmung des Coronavirus ermögliche, sagt eine Sprecherin des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Ähnlich sieht es der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber. "Ein staatlich erzwungener Zugriff auf die Handydaten von Infizierten – wie er scheinbar aktuell in China praktiziert wird – wäre hier rechtlich gesehen mehr als problematisch", sagte Kelber dem Tagesspiegel.

Neben der Frage, auf welcher Rechtsgrundlage ein entsprechendes Vorgehen erfolgen sollte, müsste auch die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs hinterfragt werden. Zu rechtfertigen sei eine derartige Maßnahme nur mit Zustimmung der Betroffenen, so Kelber weiter. ,,Die Betroffenen müssen vorher ausführlich über den Zweck der Erhebung, die Nutzung der Daten und die Speicherdauer informiert werden, damit Sie die potentiell für sie entstehenden Risiken abwägen können."

In Berlin und anderen Bundesländern übermitteln die Gesundheitsämter die Namen möglicher Kontaktpersonen zum Teil noch per Fax. Sie sind zudem auf die Erinnerung der Infizierten und die Kenntnis der Namen möglicher Kontaktpersonen angewiesen. Bei vielen täglichen Begegnungen im öffentlichen Raum ist das jedoch nahezu unmöglich.

Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) wäre das Auslesen von Bewegungsdaten aus dem Mobiltelefon eine gute Möglichkeit, um Kontaktpersonen von Infizierten aufzuspüren und so die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. ,,Wir wissen inzwischen, dass das technisch möglich ist", sagt RKI-Präsident Lothar Wieler.

Ein kleines Team des RKI habe mit Mitarbeitern anderer Institutionen in den vergangenen beiden Tagen eine entsprechende ,,Skizze" erstellt: ,,Das sind erste Überlegungen." Es werde in Ruhe besprochen, ob das für die Gesellschaft akzeptabel wäre. Für ihn sei klar, dass das nur möglich wäre, ,,wenn der einzelne seine Daten auch spenden würde".

Die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz (KI) werden in der Medizin heute schon umfangreich genutzt. Dabei geht es etwa um die Bilderkennung bei pathologischen Befunden oder in der Krebsbehandlung.

Allerdings klagen Mediziner, Wissenschaftler und Gesundheitspolitiker in Deutschland immer wieder darüber, dass hiesige Datenschutz-Bedenken häufig dem Patientenwohl entgegenstünden. Das zeige auch das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), das Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gerade auf den Weg schickt – und das der Bekämpfung von Epidemien künftig Steine in den Weg legen könnte, so die Befürchtung.

Das PDSG regelt Datenschutzbestimmungen für die elektronische Patientenakte (ePA), die im kommenden Jahr allen gesetzlich Versicherten angeboten werden muss. In der Akte sollen Patientendaten zusammengeführt werden, die Versicherten bestimmen, ob sie die ePA nutzen und worauf ihre behandelnden Ärzte Zugriff bekommen. Mit dem PDSG werde Daten- über Seuchenschutz gestellt, beklagt der Deutsche Landkreistag. Die kommunalen Gesundheitsämter hätten bei Epidemien keinen Zugriff auf die ePA-Daten, könnten diese also auch nicht zur Eindämmung von Infektionskrankheiten nutzen.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) soll laut Gesetzentwurf zwar an das System angeschlossen werden, über die die ePA-Inhalte ausgetauscht und eingespeist werden. Allerdings hätten Amtsärzte nur sehr eingeschränkte Zugriffsrechte: Nämlich ausschließlich auf elektronische Impfdokumentationen und U-Untersuchungshefte. Ausgeschlossen wäre damit die Nutzung aller anderen Daten, zum Beispiel beim Ausbruch von Tuberkulose-Erkrankungen.

Solche Daten würden, sagte die beim Landkreistag für Digitalisierungsfragen zuständige Leiterin Ariane Berger, bislang von den Gesundheitsämtern genutzt werden können, ,,sofern sie elektronisch vorliegen". Die Möglichkeit fiele mit dem PDSG weg. Gerade vor dem Hintergrund der beginnenden Coronavirus-Epidemie wirke eine solche Regelung völlig kontraproduktiv, meint Berger. Die jetzt vorgesehen Regelungen für den ÖGD würden ,,es diesem unmöglich machen, seine Aufgaben im Zuge der Gefahrenabwehr" zu erfüllen.


Aus: "Robert-Koch-Institut erwägt Handy-Tracking"  Lorenz Maroldt Fabian Löhe Robert Ide Oliver Voß Thomas Trappe (05.03.2020)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/coronavirus-infizierte-aufspueren-robert-koch-institut-erwaegt-handy-tracking/25613154.html

Quotelinx 05.03.2020, 21:41 Uhr

    Ein staatlich erzwungener Zugriff auf die Handydaten von Infizierten – wie er scheinbar aktuell in China praktiziert wird

Woher stammt denn diese Info?
Laut Heise kann man sich die App instasllieren, um Einschränkungen umgehen zu können. Von Zwang steht da nichts
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Quarantaene-oder-nicht-China-setzt-gegen-den-Coronavirus-auf-eine-App-4675737.html


Quotemarla44 05.03.2020, 17:10 Uhr

Totale Überwachung - oder Tod. Das sind wohl die einfallsreichen Alternativen.


QuoteDenkerin 05.03.2020, 16:43 Uhr

Bevor man in kopflosem Aktionismus die Grundrechte aushebelt, sollte man erstmal dafür sorgen dass alle Verdachtsfälle getestet werden können und die medizinische Versorgung aufrechterhalten bleibt.


QuoteZwiebelchen 05.03.2020, 16:43 Uhr

In Polen gibt es jetzt den ersten labortechnisch nachgewiesenen Corona-Fall. Die betroffene Person war auf einer Karnevalsfeier im Kreis Heinsberg. In Berlin hätte man ihn nicht getestet, weil Heinsberg nach wie vor laut RKI kein Risikogebiet ist.

Statt die Liste der Risikogebiete zu aktualisieren und die Regelung - Tests bei Mensch zu Mensch Kontakt mit verfizierten Infizierten - zu lockern, erwägt man beim RKI ernsthaft Handytracking. Wofür so ein Virus doch alles gut ist...

-

Quote[...] Das Szenario ist dystopisch. Über Mobilfunkdaten werden die Bewegungen von Menschen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, verfolgt. Wer mit ihnen in Kontakt kam, wird per SMS angewiesen, sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben. In Israel ist dieser Privatsphäre-Albtraum Realität. Am Montagabend setzte Premierminister Benjamin Netanyahu die Notfollbestimmung im Kraft, berichtet die New York Times. Gelten soll sie zunächst für 30 Tage. Eine Genehmigung des Generalstaatsanwalts vorausgesetzt, können Behörden nun auf die Daten zugreifen, um die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen.

Der israelische Premier sieht das Gleichgewicht zwischen den Rechten des Einzelnen und den Bedürfnissen der Gesellschaft durch die Notfallsbestimmung nicht in Gefahr. Vom israelischen Inlandsgeheimdienst Shin Bet heißt es, dass mit den Daten Leben gerettet werden könnten.

Bürgerrechtler sehen hingegen den bisher größten Test für die israelische Demokratie. Selbst in Krisen wie dieser müssten Bürgerrechte erhalten bleiben, kritisiert der Datenschützer Malkiel Blass. Er verstehe, dass Infektonen und Ansteckungen verhindert werden müssten. Aber es sei unvorstellbar, dass Bürgerrechte wegen der Panik um das Virus mit Füßen getreten würden, sagte Blass, der von 2004 bis 2012 stellvertretender Generalstaatsanwalt war: "Und zwar in einem Ausmaß, das für die Bedrohung und das Problem völlig unverhältnismäßig ist."

Gesammelt werden die Mobilfunkdaten zu Zwecken der nationalen Sicherheit, wie von den Behörden bestätigt wird, mindestens seit 2002. Details darüber, um welche Daten es sich genau handelt, wie sie gespeichert werden, oder ob und wann sie gelöscht werden, ist nicht bekannt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sie den Namen des Anschlussinhabers, Verbindungsdaten, Zahlungen sowie Standortdaten, die bei der Verbindung der Geräte mit Mobilfunkmasten erhoben wurden, umfassen.

Darüber, wer unter welchen Bedingungen auf die Daten zugreifen konnte und wie sie genutzt wurden, kann bestenfalls spekuliert werden. Laut einem Gesetz aus dem Jahr 2002 können sie bei "Bedrohungen durch Terror, Sabotage, Spionage und der Aufdeckung von Staatsgeheimnissen" genutzt werden. Das dies in der Vergangenheit auch wiederholt geschehen sei und Mobilfunkdaten in großem Ausmaß an die Behörden übermittelt wurden, bestätigten Ministerialbeamte der "New York Times".

Mit den Daten kann jedenfalls problemlos festgestellt werden, wo sich welcher Anschlussinhaber zu welchem Zeitpunkt befindet. Die israelischen Dienste seien gut darin geübt zwischen geeigneten Zielen, also solchen, die verdächtigt werden die nationale Sicherheit zu gefährden und unschuldigen Zivilisten zu unterscheiden, sagt ein ehemaliger Shin-Bet-Offizier der Zeitung.

Bei der Nutzung der Daten in der Coronakrise gehe es nicht darum, unschuldige Leute zu tracken oder ihre Privatsphäre zu verletzen, sondern um den Einsatz bestehender Technologie, um infizierte Personen ausfindig zu machen, die Tausende andere anstecken könnten.

Das bleibt nicht unwidersprochen. Wem sein Recht auf Privatsphäre wichtig sei, sollte sich Sorgen machen, sagt die Wissenschaftlerin Tehilla Shwartz Altshuler vom israelischen Demokratieinstitut: Die Coronakrise sei kein Krieg oder eine Intifada: "Es ist ein ziviles Ereignis und sollte auch wie eines behandelt werden."


Aus: "Geheimdienst trackt Smartphones von Corona-Infizierten"  (17.03.2020)
Quelle: https://futurezone.at/netzpolitik/geheimdienst-trackt-smartphones-von-coronavirus-infizierten/400783520

-

Quote[...] In Berlin und anderen Bundesländern übermitteln die Gesundheitsämter die Namen möglicher Kontaktpersonen von Coronapatienten zum Teil noch per Fax. Das könnte sich bald ändern. Nach Tagesspiegel-Informationen wird in Wissenschaftskreisen und internationalen Tech-Unternehmen jetzt eine außergewöhnliche Maßnahme diskutiert: Anstatt zu versuchen, die Kontaktpersonen von Infizierten durch zeitintensive und am Ende trotzdem ungenaue Abfragen herauszubekommen, könnte ein Abgleich von Bewegungsdaten etwa eines Handys die Ausbreitung drastisch verlangsamen.

Bisher läuft das Tracking der Bewegungsdaten analog ab – und offensichtlich unkoordiniert. So sollen Menschen, die aus Ländern wie Italien, China, Südkorea und dem Iran per Bus, Bahn oder Flugzeug nach Deutschland kommen, so genannte ,,Aussteigerkarten" ausfüllen, wie Innenminister Horst Seehofer (CSU) Ende Februar erklärte.

Damit solle gewährleistet werden, dass die Eingereisten beim Auftreten eines Corona-Falls kontaktiert werden können. Doch eine Woche später ist offenbar noch immer unklar, wer diese Karten verteilt und wie die Daten überhaupt gesammelt, zusammengeführt und ausgewertet werden.

Bei der Deutschen Bahn werden die Karten tatsächlich in Papierform verteilt. Sie sollen vom Zugpersonal ,,bei Bedarf", also im Verdachtsfall, verteilt werden, sukzessive würden die Züge damit ausgestattet. Wie viele Züge bisher solche Karten mitführen, wann ein ,,Verdachtsfall" besteht und wie viele Karten bereits an Behörden weitergeleitet wurden, teilte der Bahn-Sprecher nicht mit.

Apple und Google etwa speichern jedoch Ortsdaten minutenweise sehr genau für mehrere Wochen. Auf ihren Servern können auch Bewegungsprofile der vergangenen Wochen abgespeichert sein.

In Deutschland haben laut Alf Zugenmaier, Professor an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften München, im Wesentlichen zwei Akteure Zugriff auf Bewegungsdaten: ,,Netzbetreiber wie die Telekom oder O2 und App-Anbieter, denen ich auf meinem Smartphone eine Berechtigung erteilt habe."

Doch Bewegungsdaten von Telekom, O2 oder Vodafone reichen wahrscheinlich nicht aus. Netzbetreiber in Deutschland seien technisch in der Lage, Mobiltelefone geografisch zu lokalisieren. Dies werde beispielsweise genutzt, wenn über ein Telefon ein Notruf abgesetzt wird. Die Ortung erfolge dabei aber punktuell – üblicherweise senden Mobilfunkgeräte nicht kontinuierlich Daten über ihren Standort.

Einen Datenbestand von Bewegungsdaten möglichst vieler Bundesbürger, den die staatlichen Gesundheitsstellen nun einfach für die Eindämmung des Coronavirus anzapfen können, gibt es also nicht.

Es sei ,,auf den ersten Blick keine spezifische Rechtsgrundlage ersichtlich", die die Erhebung von Bewegungsdaten zur Eindämmung des Coronavirus ermögliche, sagt eine Sprecherin des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sieht solche Eingriffe rechtlich problematisch, denkbar sei es mit einer freiwilligen Zustimmung der betroffenen Personen.

Die umstrittene Praxis der Vorratsdatenspeicherung, bei der Provider in Deutschland bestimmte Daten für eine mögliche spätere Strafverfolgung durch staatliche Organe abspeichern müssen, hilft beim Kampf gegen Corona auch nicht: ,,In der Vorratsdatenspeicherung finden sie nur eine Liste der Kommunikationsvorgänge, keine lückenlosen Bewegungsdaten der Handynutzer", sagt Zugenmaier.

So könnte der Staat zwar nachverfolgen, wann jemand sein Mobiltelefon benutzt habe, nicht aber, wo sich der Handybesitzer zwischen zwei Telefonaten überall bewegt haben könnte. Gegen die Vorratsdatenspeicherung laufen zudem Klagen, das Bundesverwaltungsgericht hatte im September 2019 den Fall an den europäischen Gerichtshof verwiesen und die Speicherpflicht bis zur Entscheidung ausgesetzt.

Auch der Experte mahnt: ,,Die wichtigen Fragen zu Datenschutz und Privatsphäre müssen vor einer App-Entwicklung diskutiert werden."

Mediziner, Wissenschaftler und Gesundheitspolitiker klagen in Deutschland immer wieder darüber, dass hiesige Datenschutz-Bedenken häufig dem Patientenwohl entgegenstünden. Das zeige auch das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), das Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gerade auf den Weg schickt – und das der Bekämpfung von Epidemien künftig Steine in den Weg legen könnte, so die Befürchtung.

Das PDSG regelt Datenschutzbestimmungen für die elektronische Patientenakte (ePA), die im kommenden Jahr allen gesetzlich Versicherten angeboten werden muss. In der Akte sollen Patientendaten zusammengeführt werden, die Versicherten bestimmen, ob sie die ePA nutzen und worauf ihre behandelnden Ärzte Zugriff bekommen.

Mit dem PDSG werde Daten- über Seuchenschutz gestellt, beklagt der Deutsche Landkreistag. Die kommunalen Gesundheitsämter hätten bei Epidemien keinen Zugriff auf die ePA-Daten, könnten diese also auch nicht zur Eindämmung von Infektionskrankheiten nutzen.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) soll laut Gesetzentwurf zwar an das System angeschlossen werden, über die die ePA-Inhalte ausgetauscht und eingespeist werden, allerdings hätten Amtsärzte nur sehr eingeschränkte Zugriffsrechte: nämlich ausschließlich auf elektronische Impfdokumentationen und U-Untersuchungshefte. Ausgeschlossen wäre damit die Nutzung aller anderen Daten, etwa beim Ausbruch von Tuberkulose.

Solche Daten würden, sagte die beim Landkreistag für Digitalisierungsfragen zuständige Leiterin Ariane Berger, bislang von den Gesundheitsämtern genutzt werden können, ,,sofern sie elektronisch vorliegen". Die Möglichkeit fiele mit dem PDSG weg. Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Epidemie wirke eine solche Regelung völlig kontraproduktiv, meint Berger.

Die jetzt vorgesehenen Regelungen für den ÖGD würden ,,es diesem unmöglich machen, seine Aufgaben im Zuge der Gefahrenabwehr" zu erfüllen.

Unter der deutschen Bevölkerung gibt es zahlreiche, gerade ältere Menschen, deren Handys kein Ortstracking zulassen. Laut einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom vom Januar 2020 nutzen 76 Prozent der Bundesbürger ab 16 Jahren ein Smartphone. In der Altersgruppe 65 plus sind es nur 40 Prozent. Dabei gehören insbesondere ältere und kranke Menschen zu den Hauptrisikogruppen bei den Coronakranken.

Außerdem: Was passiert, wenn durch das Tracking zeitgleich tausende Menschen aufgefordert werden, sich testen zu lassen, weil sie vor Tagen in einer U-Bahn mit einem Coronainfizierten gefahren sind? Vermutlich wären die Gesundheitseinrichtungen in einem solchen Fall von einem Tag zum anderen überfordert.

In China wird dieses Verfahren sehr umfangreich praktiziert (siehe nebenstehenden Beitrag). Auch in Korea gibt es bereits Apps, die anzeigen, an welchen Orten infizierte Personen festgestellt wurden. Dabei werden auch Alter und Nationalität der Erkrankten genannt und wo sie sich zuvor aufgehalten haben.

Die Daten werden von den Behörden veröffentlicht, die Entwickler der Apps ,,Corona 100m" und ,,Corona Map" nutzen die Informationen, indem sie sie auf Karten veranschaulichen. Allein ,,Corona 100m" war in den ersten drei Wochen mehr als eine Million Mal heruntergeladen worden.


Aus: "Mit Handy-Tracking auf der Suche nach Infizierten" (05.03.2020)
Sebastian Christ Paul Dalg Robert Ide Fabian Löhe Lorenz Maroldt Antje Sirleschtov Sonja Álvarez Oliver Voß Miriam Schröder Thomas Trappe
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/dem-coronavirus-auf-der-spur-mit-handy-tracking-auf-der-suche-nach-infizierten/25615356.html

Link

Quote[...] Wie geht Diktatur heute? Etwa so: ,,Personen mit einem schlechteren Rating sind Reisebeschränkungen unterworfen", lautet eine Durchsage im Schnellzug von Shanghai nach Peking. Bürger, die im chinesischen Sozialkredit-System ganz unten einsortiert worden sind, werden mit ihrem Konterfei in Supermärkten an den Pranger gestellt, dürfen keine Flugreisen buchen, erhalten keine Kredite mehr.

Tatsächlich ist mit dem Überwachungs-Regime die Kriminalitätsrate stark gesunken. Probleme würden nicht durch Inhaftierung, sondern durch die missbilligende Reaktion der Gesellschaft gelöst, sagt der Sozialwissenschaftler und Regierungsberater Lin Junyue, der in dem französischen Dokumentarfilm ,,Überwacht: Sieben Milliarden im Visier" als Erfinder der Sozialkredite in der Volksrepublik China vorgestellt wird.

Lin Junyue würde seine Idee gerne ins kapitalistische Ausland verkaufen, in Europa habe Polen Interesse signalisiert. Um das französische Publikum zu überzeugen, sagt er: ,,Mit dem Sozialkredit-System hätte es die Gelbwesten-Bewegung nie gegeben."

Auch ohne chinesische Importe wurde in Frankreich der Einsatz von Überwachungs-Technologien vorangetrieben – aus Angst vor terroristischen Anschlägen. Nachdem in Nizza ein islamistischer Attentäter am 14. Juli 2016 mit einem Lkw 86 Menschen tötete, experimentierte die Stadt mit einer Gesichtserkennungs-Software aus Israel. 13 Unternehmen testen verschiedene Sicherheitslösungen – unter Führung des Rüstungskonzerns Thales.

Nizzas Bürgermeister Estrosi verteidigt die Maßnahmen wegen der ,,realen Bedrohungen", Soziologe Laurent Mucchielli warnt vor dem ,,paranoiden Charakter". Autor Sylvain Louvet und sein Team haben in Frankreich, China, Israel und den USA gedreht.

Die intelligente Videoüberwachung sei zu einem neuen Wirtschaftszweig mit einem jährlichen Umsatz von 40 Milliarden US-Dollar geworden. Themen sind die Amazon-Software ,,Rekognition", die offenbar Schwarze häufiger mit Straftätern verwechselt als Weiße, oder das ,,Project Maven" des US-Militärs zur Entwicklung autonomer Waffen. Erkennungssoftware kommt in Drohnen zum Einsatz, die selbständig entscheiden, auf welches Ziel eine Rakete abgefeuert wird.

Besonders eindrucksvoll gelingt die zum Teil mit versteckter Kamera gedrehte Recherche in der chinesischen Provinz Xinjiang, in der die Unterdrückung der Uiguren mittels moderner Technologien perfektioniert wurde.

Hier sind an jeder Wohnungstür persönliche Daten samt QR-Code angebracht, die chinesische Polizei erhält per App Informationen über jede Person. Regelmäßig erstellt die App auch Listen mit Personen, die zu internieren sind. Nach Schätzungen von NGOs sind in China mittlerweile mehr als eine Million Uiguren inhaftiert.

,,Angenommen das Überwachen wäre ein Virus, dann lebte es von unseren Ängsten und dem ungezügelten Run auf die Künstliche Intelligenz", lautet ein Kommentar in dem 2019 gedrehten Film, der die Corona-Pandemie also noch nicht thematisieren konnte (,,Überwacht: Sieben Milliarden im Visier", Arte, Dienstag, 20 Uhr 15). Die Warnung vor umfassender Überwachung bleibt nun jedoch erst recht relevant.


Aus: "Arte-Doku zur Überwachungspraxis: Perfekte Unterdrückung" Thomas Gehringer (20.04.2020)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/arte-doku-zur-ueberwachungspraxis-perfekte-unterdrueckung/25756912.html


Link

Quote[...] Update vom Mittwoch, 22.04.2020, 11.01 Uhr: Der Corona-Krisenstab des Landes Hessen will künftig auf eine Software des US-Unternehmens Palantir setzen, um den Überblick über die Pandemie zu behalten. Das bestätigte das Hessische Innenministerium der Süddeutschen Zeitung. Das Programm ,,Foundry" könne Verbindungen zwischen Informationen ziehen, die Menschen in kurzer Zeit nicht sehen könnten. Es stelle Informationen wie die Verteilung von Coronavirus-Infektionen, Bettenkapazitäten oder die Versorgung mit Schutzkleidung in einem übersichtlichen Lagebild dar. Die Software greife nicht auf ,,individualisierte Person- oder Patientendaten" zu.

Zur Kundschaft des Unternehmens aus Kalifornien gehören auch das US-Militär und der amerikanische Geheimdienst. Daher gibt es auch Kritik an dem Vorhaben der hessischen Landesregierung. Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko (Linke) warnte vor dem Einsatz der Software: Im Kampf gegen Corona möglichst viele Daten auszuwerten, sei zwar wichtig, es sei jedoch ,,fatal, wenn deutsche Behörden mit Konzernen kooperieren, die mit Geheimdiensten unter einer Decke stecken". Unter dem ,,Deckmantel des Infektionsschutzes" werde ein System installiert, das Polizei und Gesundheitsämter ,,schrittweise zu einem Bevölkerungsscanner ausbauen" könnten.


Aus: "News-Ticker: Coronavirus in Hessen: Krisenstab setzt auf umstrittene Spezial-Software aus den US" (22.04.2020)
Quelle: https://www.fr.de/frankfurt/robert-koch-institut-org27664/corona-coronavirus-covid-19-hessen-zahlen-aktuell-tote-infizierte-zr-13652303.html

Link

Quote[...] Missing Link: Geheimdienst und Verfassungsgericht vereint gegen den Rechtsstaat

Dienstag verkündet das Bundesverfassungsgericht sein lange erwartetes Urteil zur BND-Massenüberwachung. Ein Verfassungsrechtler dämpft die Hoffnung der Kläger.

Der Tag der Entscheidung naht: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) spricht am Dienstag sein Urteil zur anlasslosen Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Spätestens seit der mündlichen Verhandlung im Januar sind die Beschwerdeführer zuversichtlich, dass die Karlsruher Richter der breiten Spionage klare Grenzen setzen werden.

Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die zusammen mit fünf Medienorganisationen wie Reporter ohne Grenzen im Namen von mehreren, größtenteils im Ausland arbeitenden Journalisten Einspruch gegen das 2016 reformierte BND-Gesetz erhoben hat, unterstreicht: "Wir erwarten ein Grundsatzurteil, das das Telekommunikationsgeheimnis erheblich stärken kann, und mit ihm den internationalen Menschenrechtsschutz sowie die Pressefreiheit im digitalen Zeitalter."

Mit dem Verfahren wollen die Beteiligten Grundsatzfragen klären lassen, die in Deutschland seit über 20 Jahren für Diskussionen sorgen: Ist eine anlasslose, nahezu flächendeckende Datenanalyse durch hiesige Geheimdienste mit dem Grundgesetz vereinbar? Sind deutsche Behörden im Ausland an die Grundrechte gebunden? Die Bundesregierung verneint dies, wie sie in der mündlichen Verhandlung auf kritische Nachfragen aus den Reihen des Ersten Senats bekräftigte.

Buermeyer geht davon aus, dass das Gericht dem Gesetzgeber angesichts des durch den Auslandsgeheimdienst "ausgehöhlten Redaktionsgeheimnisses" und den damit verknüpften Gefahren für die Pressefreiheit aufgeben könnte, Vertrauensbeziehungen zwischen Journalisten und ihren Quellen besser zu schützen und die gezielte Überwachung von Medienschaffenden, die dem BND bekannt sind, an gesteigerte Voraussetzungen zu knüpfen. Denkbar seien auch andere Auflagen, um beispielsweise den Transfer von Daten an ausländische Stellen einzuschränken sowie die Kontrolle über die Auslandsüberwachung auszuweiten und zu stärken.

Doch auf Bürgerrechtler könnte eine herbe Enttäuschung zukommen, wenn das BVerfG an seiner seit Jahrzehnten verfolgten Linie zu Belangen der Geheimdienste festhält. Der Verfassungsrechtler Eggert Schwan beschreibt diesen Kurs in seinem aktuellen Buch "Geheimdienst oder Rechtsstaat", das einer schmerzhaften, auch persönlich geprägten Abrechnung mit den "Hütern der Verfassung" auf 200 Seiten gleichkommt: Der Rechtsanwalt vertrat die Journalistin Gabriele "Gaby" Weber in den 1990ern in einem Verfahren gegen das "Verbrechensbekämpfungsgesetz", in dem es ebenfalls bereits mit um die BND-Auslandsüberwachung ging, konnte die Ansprüche der Beschwerdeführer dabei aber nicht in allen Punkten durchsetzen.

Für den Kenner der Materie steht fest: Das höchste Gericht hat sich schon mit dem "skandalösen Abhörurteil" von 1970 "an die Spitze der Apologeten der Geheimdienstideologie gestellt" und auch später immer wieder "einen Großteil seiner Reputation verspielt ", die es sich etwa 1983 mit dem wegweisenden Volkzählungsurteil und dem darin verankerten "informationellen Selbstbestimmungsrecht" erworben hat. Schwan formuliert drastisch: Wenn das BVerfG den Geheimdiensten sogar so "entsetzliche Rechtsbrüche", wie sie der NSA-Whistleblower Edward Snowden offenbart habe, durchgehen lasse, "dann ist es nicht mehr weit davon entfernt, auch vor dem Geheimdienstmord die Augen zu verschließen". Es sei "allerhöchste Zeit und sozusagen der letzte Moment, die Notbremse zu ziehen".

In der Lesart der Karlsruher Richter seien die Geheimdienste inklusive des BND, der zweifellos "der gefährlichste für die verfassungsgemäße Ordnung" sei, "zulässig und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden", fasst der 82-Jährige deren jahrzehntelange einschlägige Rechtsprechung zusammen. Dies gelte inklusive aller Aspekte, die den Charakter der einschlägigen Sicherheitsbehörden ausmachten: "Vorfelderfassung, Geheimhaltung, nachrichtendienstliche Mittel und Lizenz zum Rechtsbruch." Nur zur "Lizenz zum Töten", habe sich das Gericht bisher ausdrücklich nicht geäußert, obwohl diese "zweifellos auch zum Wesen der Geheimdienste gehört".

Laut dem bereits mehrfach ergangenen "Basta" der Verfassungshüter hätten sich "auch die Freiheitsgrundrechte" mit allen damit verknüpften Regeln dem Überwachungswahn zu beugen, obwohl der in sie eingreifende Staat diese eigentlich zu beachten habe, schreibt Schwan. "Das Bundesverfassungsgericht bricht mit seiner Rechtsprechung zu den Geheimdiensten das Verfassungsrecht", urteilt der Beobachter. Es erstelle diesen "Persilscheine für die Missachtung nahezu sämtlicher Regeln des Grundgesetzes".

Schwan geht bei seiner Analyse zurück bis zum Dritten Reich und den Anfängen der Bundesrepublik. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten "den neuen Staat gegenüber den möglicherweise erneut auffrischenden Stürmen des Totalitarismus wetterfest machen", hält er fest. Sie hätten daher die Entscheidungsmacht über den Einsatz der Instrumente der "streitbaren Demokratie" in die Hände des Bundesverfassungsgerichtes gelegt.

Auch die Haltung der Politik gegenüber Spionage und vor allem gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) war anfangs von deutlicher Zurückhaltung geprägt. Vor seiner Zeit als Bundeskanzler erklärte Konrad Adenauer zumindest noch: "Wir sind uns ja wohl alle darüber einig, dass der Verfassungsschutz überhaupt nichts zu tun hat mit der Gestapo oder einer ähnlichen Institution."

Ein Geheimdienst hätte das BfV so gar nicht werden dürfen, schlussfolgert der Buchautor. Beim BND seien die Ansprüche an die Rechtsstaatlichkeit dagegen von Anfang an deutlich geringer gewesen. So habe Adenauer diesen in den Räumen belassen, "in denen der General Gehlen mit seiner Truppe schon als 'Sicherheitsdienst der SS' residiert hatte, nämlich in Pullach". Dort habe der BND den alten Geist viel besser verbergen und pflegen können. Bezeichnenderweise habe der CDU-Kanzler auch zu keiner Zeit den Versuch unternommen, dem Auslandsgeheimdienst "die notwendige verfassungsrechtliche Grundlage" durch eine Grundgesetzreform zu verschaffen.

1960 hatte das Bundesverfassungsgericht noch entschieden: "Kein Akt der Exekutive, der in Rechte des Bürgers eingreift, kann richterlicher Nachprüfung entzogen werden." Am 15. Dezember 1970 dann die Kehrtwende just in Bezug auf die Geheimdienste, denen das Parlament mit der Notstandsverfassung 1968 erstmals weitgehende Befugnisse zum Eingriff ins Post- und Fernmeldegeheimnis gegeben hatte: Die Schlapphüte durften von da an etwa Telefongespräche mithören, Funksprüche abfangen und Briefe öffnen. Die Karlsruher Richter ließen mit dem Abhörurteil nicht nur diese Klauseln durchgehen, sondern schränkten auch die Artikel im Grundgesetz für die gerichtliche Kontrolle der "Dienste" ein.

Schwan zitiert aus dem Urteil: Gegen die Verfassungsordnung und die Sicherheit und den Bestand des Staates gerichtete Bestrebungen, Pläne und Maßnahmen gehen demnach meist von Gruppen aus, die ihre Arbeit tarnen und im Geheimen leisten, die wohlorganisiert sind und in besonderer Weise auf ungestört funktionierende Nachrichtenverbindungen angewiesen sind. Diesem "Apparat" gegenüber könne ein Verfassungsschutz nur wirksam arbeiten, wenn seine Überwachungsmaßnahmen grundsätzlich geheim und deshalb auch einer Erörterung innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens entzogen bleiben.

Für den emeritierten Professor für Vollzugsdienst an der Berliner Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege ist diese Ansage ein Unding: Darf man die Streitbarkeit der Demokratie so weit treiben, dass der Verfassungsfeind mit seinen bösen Absichten und hinterlistigen Methoden mit allen nur erdenklichen Mitteln, auch mit denen, die er selbst benutzt, auch im Vorfeld gesucht, verfolgt, zur Strecke gebracht und vernichtet werden darf, fragt er. Dürfe der Staat selbst sich zum Kriminellen, Terroristen und Staatsfeind mausern?

Schwan sieht in der Entscheidung die Überzeugung mitschwingen, "dass die Geheimdienste das Recht haben, im Effekt die gesamte Gesellschaft zum Objekt ihrer Überwachung zu erniedrigen und dass es dabei auf die Rechtmäßigkeit der gewählten Überwachungsinstrumente nicht ankommt". Wenn der Staat meine, sich eines Spitzelapparats bedienen zu dürfen, der die grundrechtlich gesicherten Freiheiten einschränke und geradezu flächenmäßig alle Bürger erfasse, werde "die größte Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung deutlich".

Seit dem Abhörurteil sei das Bundesverfassungsgericht "aus den Schützengräben der Vorfeldideologie" nicht mehr herausgekommen, konstatiert der Schüler von Ex-Bundespräsident Roman Herzog. Dies spiegele sich etwa auch im Urteil vom 14. Juli 1999 zum Verbrechensbekämpfungsgesetz wider. Dieses selbst erklärten die Richter zwar in Teilen für verfassungswidrig. Die Befugnis des Bundesnachrichtendienstes aus dem sogenannten G10-Gesetz, womit dieser zur "Früherkennung bestimmter aus dem Ausland drohender schwerer Gefahren" und zu Zwecken der Unterrichtung der Bundesregierung den Telekommunikationsverkehr überwachen, aufzeichnen und auswerten darf, hielten sie aber grundsätzlich für vereinbar mit Artikel 10 Grundgesetz und dem darin verbrieften Fernmeldegeheimnis.

Der Streit drehte sich damals wie heute vor allem um die "strategische Fernmeldeaufklärung" des BND im Ausland, die etwa auch als strategische Kontrolle bekannt ist und wegen der Amnesty International ebenfalls das BVerfG angerufen hat. Der Geheimdienst darf über dieses Instrument die internationale Telekommunikation mit bis zu hunderttausenden Selektoren wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Pseudonymen von Nutzern durchforsten und die Inhalte analysieren, die in diesem Datenstaubsauger hängenbleiben.

Die "Rohmasse" ist dabei riesig: Allein am Frankfurter Internetknoten De-Cix kann der BND täglich laut Medienberichten mehr als eine Billion Verbindungen ausleiten. Davon blieben nach dem Aussortieren erster IP-Adressen rund 24 Milliarden Rohdaten übrig. Im Inland dürfen die darauf angesetzten Suchbegriffe und Kennungen keine Identifizierungsmerkmale enthalten, mit denen sich bestimmte Telekommunikationsanschlüsse gezielt erfassen lassen. Für das Ausland gilt dies nicht. Aber auch dort sind für den BND etwa Telefonnummern deutscher Staatsangehöriger oder einer deutschen Gesellschaft tabu, solange es sich nicht um einen "Beifang" handelt.

Ausländer im Ausland seien derweil für den Bundesnachrichtendienst "vogelfrei", weiß Schwan. "Anschlüsse im Ausland dürfen sogar gezielt abgehört beziehungsweise erfasst werden." Damit ist für den Rechtsgelehrten "der Verfassungsbruch offenkundig". Verletzt sei schon der allgemeine Gleichheitssatz aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz, "weil es keinen sachlich rechtfertigenden Grund für diese auf den Unterschied zwischen Deutschen und Nichtdeutschen abstellende Ungleichbehandlung gibt".

Die Verfassungsbestimmungen richteten sich an Jedermann, an "alle Menschen", argumentiert Schwan. "Das Grundgesetz knüpft an die Ausübung deutscher Staatsgewalt an" und gelte überall dort, wo diese ausgeübt werde, "und wenn dies im Weltraum ist". Wäre dies anders, wäre die Staatsgewalt totalitär, nämlich rechtlich nicht gebunden: "Dies zu verhindern ist der Sinn der Verfassung." Klar sei auch, dass die Spione im Auftrag des Staates handelten, selbst wenn ihre Aktivitäten ihre Wirkung auch oder nur im Ausland entfalteten.

Den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz rügten die von ihm vertretenen Beschwerdeführer in der damaligen Klage nicht, räumt der Anwalt ein und entschuldigt sich mit einem "Mea culpa". Hier könnte das BVerfG also diesmal anders entscheiden und der neuen Beschwerde in einem seiner "Ja, aber"-Urteile zumindest teilweise stattgeben.

Eine Wende um 180 Grad hat der frühere Präsident der Institution, Hans-Jürgen Papier, an diesem Punkt bereits vollzogen. Das CSU-Mitglied hat nach seinem Ausscheiden aus der Richterbank mehrfach seine neue Ansicht zu Protokoll gegeben, dass auch die Kommunikation im Ausland zwischen Ausländern grundrechtsgeschützt ist. Die BND-Zugriffe auf Datenaustauschpunkte wie den De-Cix bezeichnete Papier sogar als "insgesamt rechtswidrig". Das ganze "strategische" Konstrukt passe nicht mehr auf die Internetkommunikation.

Schwan zufolge verletzt die BND-Auslandsüberwachung auch das Prinzip der staatlichen Souveränität, weil der deutsche Gesetzgeber sich anmaße, der Exekutive hoheitliche Maßnahmen im Bereich anderer Staaten zu genehmigen, denen diese nicht zugestimmt hätten. Das BVerfG habe sich 1999 aber generell geweigert, die umkämpfte Vorschrift aus dem G10-Gesetz verfassungsrechtlich zu überprüfen: Es habe die Beschwerde des einzigen Ausländers unter den Prozessbeteiligten, der von diesem Artikel betroffen gewesen sei, als unzulässig abgewiesen.

"Ohne Angabe weiterer Einzelheiten geht daraus nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit hervor, dass er durch Maßnahmen, die sich auf die angegriffenen Bestimmungen stützen, in seinen Grundrechten berührt wird", befanden die Karlsruher Richter vor gut 20 Jahren. Geradezu albern sei dies gewesen, meint Schwan und legt dieses Motto so aus: "Bevor ich dir sage, was ich von dir weiß, musst du mir erst einmal sagen, was du vermutest, dass ich es von dir weiß."

Dabei liegt laut dem Rechtswissenschaftler die Vollzugsmaßnahme schon im Anspringen des automatischen Aufnahmegerätes im Augenblick des Auftauchens eines der Suchbegriffe in der überwachten Kommunikation. Über die Dichte des Netzes beziehungsweise Rasters, das mit diesen Suchbegriffen über die Kommunikation gelegt werde, wisse der uruguayische Beschwerdeführer zwar nichts, weil diese "vor ihm und der Öffentlichkeit und dem Gericht geheim gehalten wird". Es sei aber wahrscheinlich, dass der BND seine Telefonate mitschneide: "Es liegt nicht in den Genen eines Geheimdienstes, das zu unterlassen, was er meint, tun zu dürfen".

Neben dem Unwillen der Richter, dem vermutlich Betroffenen zumindest eine "Rechtsschutzmöglichkeit gegen das Ermächtigungsgesetz" zu gewähren, machten Schwan eine Reihe anderer Aspekte schon im Vorfeld der Entscheidung stutzig. So habe die damalige BVerfG-Spitze eingeräumt, ein Vorab-Gespräch hinter verschlossenen Türen mit der Gegenseite geführt zu haben. Wäre er bei dieser Mitteilung nicht völlig überrascht gewesen, hätte er einen Befangenheitsantrag gestellt.

Generell seien bislang viele Entscheidungen aus Karlsruhe darauf hinausgelaufen, "die Datenverarbeitung durch die Geheimdienste von sämtlichen (!) Regeln des grundrechtlichen Datenschutzes freizustellen" und rechtlich vollkommen zu entfesseln, moniert der Verfasser. Damit habe das Gericht gegen die Grundsätze verstoßen, die es selbst anderweitig entwickelt habe. Nahezu nichts sei geschehen, um der "geradezu uferlosen Ausweitung der geheimdienstlichen Überwachungsbefugnis die gebotenen rechtsstaatlichen Zügel anzulegen".

Mit den Überwachern der Überwacher ist es Schwan zufolge auch nicht weit her. Der angeblich gleichwertige Rechtsschutz durch die G10-Kommission habe zu "keiner Zeit das geleistet, was man sich von ihm einst versprochen hat". Dies gelte auch für die vielen anderen Kontrollinstitutionen, "die wie Pilze aus dem Boden schossen und zwar viele Pöstchen für versorgungsbedürftige Bedienstete oder Parteifreunde geschaffen", aber nichts verbessert hätten.

Alle vermeintlichen Kontrollinstanzen sieht der Rechtswissenschaftler endgültig "verhöhnt" durch den Coup der NSA, dem BND Suchbegriffe in die Listen zu schmuggeln, die zu Spionage für die Amerikaner bei deutschen Industriebetrieben geführt hätten. Selbst dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags und der G10-Kommission habe das Gericht daraufhin die Einsicht in die Selektoren mit dem Argument verweigert, dass dem "das Interesse der Bundesregierung an funktionsgerechter und organadäquater Aufgabenwahrnehmung" gegenüberstehe.

Das Geheimhaltungs- überwiege das parlamentarische Informationsinteresse, da die Listen "aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen" gar nicht der Verfügungsgewalt der Exekutive unterfielen, lautete ein weiter Grund für die Absage. Die vom BND und der NSA gemeinsam betriebenen Überwachungsaktivitäten seien aber "in einem erheblichen Umfange rechtswidrig" gewesen, da schon die erforderlichen gesetzlichen Eingriffsbefugnisse gefehlt hätten, hält Schwan dagegen. Die sogar für das Ausspähen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) benutzten Selektoren seien sozusagen "instrumenta sceleris": Werkzeuge des Verbrechens. Damit entfalle für diese "jedwede Möglichkeit der Rechtfertigung für die Geheimhaltung auch gegenüber dem Parlament und seinen Ausschüssen".

Als besonders empörend empfindet es der Jurist, dass das BVerfG in seiner Entscheidung erneut mit keinem Wort auf die Frage der Rechtmäßigkeit eingehe. Damit habe es wieder Bereitschaft signalisiert, "sich zum Helfershelfer der Geheimdienstideologie zu machen". Zugleich sei mit der mit viel "juristischer Phantasie und Erfindungsgabe" erfolgten Brüskierung des Parlaments kaum ein zynischerer Umgang mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung vorstellbar. Letztlich seien die Richter sogar bereit gewesen, die ihnen von der Verfassung zugewiesenen Aufgaben zu opfern: es gebe hier nur Möglichkeiten einer "eingeschränkten verfassungsrechtlichen Kontrolle".

Geheimschutzabkommen der Geheimdienste untereinander, wie sie die Regierung und die Spitze der Judikative hier ins Feld geführt haben, seien nichtig, betont Schwan. Dies lerne ein Jurastudent prinzipiell schon in den ersten Semestern. Ergebnis sei gewesen: "Die Kanzlerin ist der Meinung: 'Abhören unter Freunden, das geht schon gar nicht'. Der 'Hüter der Verfassung' jedoch ist ganz anderer Meinung und antwortet ihr sinngemäß: 'Doch, doch, das geht sehr wohl, es muss nur geheim bleiben'." Daraus müsse man folgern: "Der Rechtsstaat hat seine Seele, seinen Charakter und sein Gewissen verloren."

Bei ihrer "Vergewaltigung des Verfassungsrechts" haben die Karlsruher Richter laut dem Kämpen "Mittäter" in Form weiterer glühender Anhänger der "Werttheorie" und der damit einhergehenden "Güterabwägungsschaukelei". Diese "Lehre" sei trotz ihres Missbrauchs im Nationalsozialismus auch in der deutschen Staatsrechtslehre nach dem 2. Weltkrieg quasi zu einem Allgemeingut avanciert.

Mit dieser Idee lasse sich "alles rechtfertigen", beklagt Schwan, wobei das Bundesverfassungsgericht sich zum "Champion in der Handhabung dieser merkwürdigen Interpretationsmethode" aufgeschwungen habe. Es spreche immer wieder davon, dass verschiedene zu schützende Rechtsgüter "im gleichen Rang" stünden: "Warum sich daraus die Zulässigkeit der Geheimdienste ergeben soll, die Vorfahrt vor allen anderen angeblich gleichrangigen Werten genießen, bleibt ungeklärt." Genau dies sei aber auch die Methode der Werttheorie.

In Artikel 1 Grundgesetz steht geschrieben, dass es "Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist", die unantastbare Würde des Menschen zu schützen. Da sei nicht etwa "die Staatssicherheit oder die Sicherheit der Bevölkerung vor Gefahren für Leib, Leben und Freiheit" erwähnt, ist dem Juristen nicht entgangen. Schon gar nicht gestatte die Verfassung, dass dem Sud der angeblich gleichrangigen Grundrechte "als giftige Würze auch noch die Einrichtung der Geheimdienste hinzugegeben wird. Die so angerichtete Speise verliert ihre Ungenießbarkeit auch nicht durch das Beiwerk der Begriffe 'Verfassungswert', 'hochrangig' und 'Schutzpflicht'."

Für umso erstaunlicher hält es Schwan, dass das BVerfG als Quelle der Schutzpflicht, die am Ende seiner Argumentationskette die Geheimdienste rechtfertigen solle, auch noch "die Garantie der Menschenwürde" benenne. Es bewege sich damit auf den geistigen Bahnen "des Hohepriesters der nationalsozialistischen Staatslehre", nämlich auf denen von Herbert Krüger, der noch in einer Nachkriegsauflage seiner Staatslehre die Leistung von Gehorsam gegenüber dem Staat als "höchste irdische Selbsterfüllung der Menschenwürde" bezeichnet habe. Die "Wertordnung", auf der die "Hüter der Verfassung" hier aufbauten, gehe auf den "staatsrechtlichen Chefideologen des Nationalsozialismus" zurück: den "Theodor Maunz des Jahres 1943".


Aus: "Missing Link: Geheimdienst und Verfassungsgericht vereint gegen den Rechtsstaat" Stefan Krempl (17.05.2020)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Missing-Link-Geheimdienst-und-Verfassungsgericht-vereint-gegen-den-Rechtsstaat-4722708.html?seite=all

Quoteuid, 17.05.2020 09:32

Klagen ist trotzdem wichtig.

Erschöpfung des Rechtswegs ist nämlich Voraussetzung für Art. 20 Abs. 4.


...

Link

Quote[...] KARLSRUHE taz | Das Bundesverfassungsgericht hat die BND-Novelle von Ende 2016 in vollem Umfang für verfassungswidrig erklärt. Zugleich haben die Richter klargestellt, dass deutsche Grundrechte den BND auch im Ausland binden. Die anlasslose Auslandsaufklärung des BND wurde aber nicht generell verboten. Der Bundestag hat für eine Neuregelung Zeit bis Ende 2021.

Der amerikanische Whistleblower Edward Snowden hatte 2013 enthüllt, wie US-Geheimdienste systematisch den internationalen Telefon-, E-Mail- und SMS-Verkehr überwachen und auswerten. Bald wurde jedoch deutlich, dass auch der BND im Ausland ähnlich agiert. Ende 2016 schuf die Bundesregierung im BND-Gesetz immerhin eine gesetzliche Grundlage für die Auslandsaufklärung des BND.

Gegen diese Ergänzung des BND-Gesetzes klagten sechs internationale Journalisten sowie die Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG). Die globale Überwachung des BND schüchtere investigative Journalisten ein. Das Gesetz ziele zwar nicht auf Journalisten, es schütze sie aber auch nicht angemessen, so ROG-Geschäftsführer Christian Mihr.

In der mündlichen Verhandlung im Januar wurde dann bekannt, in welchem Ausmaß der BND weltweit die Kommunikation von Ausländern im Ausland überwacht. So sucht der BND mit Hunderttausenden Suchbegriffen in den Telekommunikationsnetzen nach verdächtigen Nachrichten. Suchbegriffe ­können Namen, Orte oder Chemikalien sein. Zu 90 Prozent geht es jedoch um Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ,,sogenannte technische Selektoren". Der BND greift dazu auf Internetknoten, Tiefseekabel oder Satellitenkommunikation zu.

Mit Hilfe von Filtern sollen Deutsche und teilweise auch EU-Bürger vor der BND-Ausspähung geschützt werden. Für sonstige Ausländer ist aber kaum Schutz vorgesehen. Täglich gebe es 154.000 Treffer, so der BND, wobei am Ende aber nur 262 Telefonate, E-Mails oder SMS für den BND wirklich relevant seien.

Die Bundesregierung hielt die Klage der internationalen Journalisten für unzulässig. Die Grundrechte des Grundgesetzes gälten nur auf deutschem Boden, so ihre Argumentation. Dem hat das Bundesverfassungsgericht nun in voller Deutlichkeit widersprochen. Die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte bleibe auch dann bestehen, wenn sie im Ausland agiert.

Der Senatsvorsitzende Stephan Harbarth sprach von einer ,,Klarstellung", es habe also noch nie etwas anderes gegolten. Tatsächlich war die Frage bisher aber hoch umstritten und wurde jetzt erstmals vom Bundesverfassungsgericht geklärt. Schon insofern handelt es sich um ein echtes Grundsatzurteil.

Als Folge dieser Weichenstellung wurde die BND-Novelle nun gleich doppelt für verfassungswidrig erklärt. Zum einen fehle der Hinweis, in welche Grundrechte das Gesetz eingreife. Zum anderen sei es auch in der Sache verfassungswidrig, weil die Eingriffe in Fernmelde- und Pressefreiheit völlig unverhältnismäßig seien.

Der federführende Richter Johannes Masing stellte aber klar, dass die anlasslose Selektoren-Fahndung des BND nicht generell gegen das Grundgesetz verstößt. Die Bedrohung aus dem Ausland habe zugenommen, die Früherkennung von Gefahrenlagen werde wichtiger. Bis Ende 2021 kann der BND unverändert fortfahren. Ab dann müssen die jetzt aufgestellten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beachtet werden.

So muss sich die Früherkennung auf ,,schwerwiegende" Gefahren und bestimmte geografische Regionen beschränken. Eine globale Überwachung halten die Richter für unzulässig. Die Kommunikation von Deutschen müsse schon vor der Prüfung ,,bestmöglich" herausgefiltert werden. Wird sie erst bei der Prüfung erkannt, müsse sie sofort gelöscht werden. Wenn die Kommunikation den Kernbereich privater Lebensgestaltung betrifft, zum Beispiel weil es um Sex oder Religion geht, muss die Überwachung abgebrochen werden.

Der BND müsse sein Verfahren durch interne Regeln klar strukturieren, um die Kontrolle zu erleichtern, so die Richter. Soweit Algorithmen bei der Auswertung zum Einsatz kommen, müsse deren Arbeitsweise nachvollziehbar bleiben. Alle sechs Monate müsse geprüft werden, ob Daten gelöscht werden können. Verkehrsdaten (,,Wer hat wann mit wem kommuniziert") darf der BND im Ausland zwar auf Vorrat speichern und auswerten, muss sie aber spätestens nach sechs Monaten löschen.

Die wichtigste Forderung des Bundesverfassungsgerichts betrifft aber die Stärkung der Geheimdienstkontrolle. Bisher gab es für die Auslandsüberwachung des BND nur ein relativ zahnloses ,,unabhängiges Gremium" (UG). Künftig soll der Bundestag ein ,,gerichtsähnliches" Gremium einrichten, das viele BND-Aktionen vorab genehmigen muss.

So müsse die neue Kontrollinstanz zum Beispiel die gezielte Überwachung von Journalisten und Anwälte vorab prüfen, weil diese Berufsgruppen besonders auf vertrauliche Kommunikation angewiesen seien. Auch bei Personen, die nicht nur als Informationsmittler überwacht werden, sondern weil sie selbst als gefährlich gelten, müsse das neue Gremium vorab zustimmen, weil für sie auch die Überwachung bedrohlich werden könnte, etwa durch die Weitergabe von Daten.

Neben dem gerichtsähnlichen Gremium soll es noch eine ,,administrative" Kontroll­instanz geben, die mit Stichproben auf die Einhaltung des Rechts achtet. Sie soll mit mindestens 30 Mitarbeitern ausgestattet werden. Bei der Ausgestaltung der beiden neuen Kontrollgremien hat der Bundestag großen Gestaltungsspielraum, solange die Effizienz gewahrt ist.

Zulässig bleibt künftig auch die Kooperation mit anderen Nachrichtendiensten. Bisher bekommt der BND rund 60 Prozent seiner Selektoren von Partnerdiensten, denen er dann auch die Ergebnisse liefert. Je mehr man an andere Dienste liefert, desto mehr bekommt man auch zurück, so die Logik der Branche. Die Verfassungsrichter haben nichts dagegen, denn das Grundgesetz sei auf internationale Zusammenarbeit angelegt, auch bei der Sicherheit.

Allerdings wird ein ,,Ringtausch" von Daten ausdrücklich verboten. Der BND darf also nicht Briten in Großbritannien überwachen, damit der englische Dienst GCHQ Deutsche in Deutschland überwacht. Der BND bestreitet, dass es einen derartigen Ringtausch überhaupt gegeben habe.

Auch dürfe die Kooperation der Dienste nicht die Geheimdienstkontrolle beschränken, so die Karlsruher Vorgabe. Bei künftigen Kooperationen müsse die ,,Third Party Rule" so ausgestaltet werden, dass die Weitergabe von Informationen an die deutschen Kontrolleure nicht von anderen Diensten genehmigt werden muss. Das jedenfalls ist ein großer Fortschritt.

Das 140-seitige Urteil beeindruckte alle Verfahrensbeteiligten. Der CDU-Innenexperte Armin Schuster sprach von einem ,,starken und sehr gut durchdachten Urteil". Christian Mihr der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen nannte das Urteil einen ,,Meilenstein".


Aus: "Bundesverfassungsgericht zu BND: Grundgesetz gilt auch im Ausland" Christian Rath (19. 5. 2020)
Quelle: https://taz.de/Bundesverfassungsgericht-zu-BND/!5684241/

QuoteBlue Screen of Death
gestern, 19:53

endlich, nach 71 Jahren, eine Klarstellung, das der Artikel 1 des Grundgesetzes eine globale Wirkung hat.


-

Quote[...] Paukenschlag in Karlsruhe: Die anlasslose Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) von Ausländern im Ausland verstößt in ihrer jetzigen Form formell und inhaltlich gegen Grundrechte. Die derzeitige Fassung im BND-Gesetz sei aus formalen und inhaltlichen Gründen verfassungswidrig, erklärte der frischgebackene Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Verkündung des Urteils am Dienstag (Az. 1 BvR 2835/17). Mit der mit Spannung erwarteten Entscheidung halten die Richter zum ersten Mal fest, dass der deutsche Staat das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit auch im Ausland wahren muss und an das Grundgesetz gebunden ist.

Der Bundesnachrichtendienst überwache die Telekommunikation an der Schnittstelle von Internationalisierung, wachsender sicherheitsbezogener Herausforderungen und der Digitalisierung, die auch eine zunehmende "Verwundbarkeit von Rechtsgütern" mit sich bringe, erläuterte Harbarth, der im Herbst 2016 als CDU-Bundestagsabgeordneter noch für die einschlägige Gesetzesnovelle gestimmt hatte. Eine anlasslose strategische Aufklärung des Geheimdienstes unter Verzicht von Eingriffsschwellen dürfe es in diesem sensiblen Umfeld nicht geben. Nötig sei ein Verbot pauschaler globaler Überwachung, stellte Harbarth klar.

Der Gesetzgeber müsse Zwecke der Spionage klar festlegen und etwa spezifische Anforderungen an die "Bevorratung" von Daten und den Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen aufstellen, appellierte er an seine früheren Kollegen im Parlament. Nötig seien "Löschungspflichten" und auch beim Transfer von Informationen an ausländische Stellen bedürfe es klarer Vorgaben. Der individuelle Rechtsschutz der Betroffenen müsse durch eine ausgebaute, objektiv-rechtliche Kontrolle erhalten werden, die gerichtlich und administrativ sicherzustellen sei.

Besonders erschwerend falle die außerordentliche Streubreite der strategischen Telekommunikationsüberwachung ins Gewicht, unterstreichen die Richter in ihrem typischen "Ja, aber"-Urteil. Die Maßnahme sei "anlasslos gegenüber jedermann einsetzbar" und erlaube "gezielt personenbezogene Überwachungen", objektive Eingriffsschwellen gebe es nicht: "Das Instrument erlaubt heute, tief in den Alltag hinreichende, auch höchst private und spontane Kommunikationsvorgänge zu analysieren und zu erfassen sowie bei der Internetnutzung zum Ausdruck kommende Interessen, Wünsche und Vorlieben aufzuspüren."

Andererseits helfe "die Versorgung der Bundesregierung mit Informationen für ihre außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungen" ihr, "sich im machtpolitischen Kräftefeld der internationalen Beziehungen zu behaupten" und "folgenreiche Fehlentscheidungen" zu vermeiden. Insoweit gehe es mittelbar zugleich darum, die demokratische Selbstbestimmung und den Schutz der verfassungsrechtlichen Ordnung zu wahren.

Ein weiterer Gesichtspunkt für die "Rechtfertigungsfähigkeit" der strategischen Überwachung liege darin, dass sie durch eine Behörde vorgenommen werde, "die selbst grundsätzlich keine operativen Befugnisse hat". Einige Auflagen, wie das Werkzeug grundrechtskonform ausgestaltet werden soll, hat das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber ins Hausaufgabenbuch geschrieben.

Zunächst müsse dieser "einschränkende Maßgaben zum Volumen der für die jeweiligen Übertragungswege auszuleitenden Daten" auf- und sicherstellen, "dass das von der Überwachung abgedeckte geographische Gebiet begrenzt bleibt". Die Inlandskommunikation sowie erforderlichenfalls ein Austausch, an dem auf mindestens einer Seite Deutsche oder Inländer beteiligt sind, müsse der BND "vor einer manuellen Auswertung nach dem Stand von Wissenschaft und Technik bestmöglich" ausfiltern.

Die Befugnis, Verbindungs- und Standortdaten im Rahmen der Auslandsüberwachung gesamthaft zu speichern und zu bevorraten, muss den Verfassungshütern zufolge "hinsichtlich der davon erfassten Datenströme begrenzt bleiben". Eine Speicherdauer von sechs Monaten dürfe nicht überschritten werden.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung für Zwecke der Strafverfolgung im Inland steht noch aus. Die Richter fordern "besondere Anforderungen für den Schutz von Berufs‑ und Personengruppen, deren Kommunikation eine gesteigerte Vertraulichkeit verlangt". Ein gezieltes Eindringen in solche schutzwürdigen Vertraulichkeitsbeziehungen etwa von Rechtsanwälten oder Journalisten könne nicht schon allein damit gerechtfertigt werden, dass die angestrebten Informationen nachrichtendienstlich nützlich sind.

Zudem sei dem Kernbereich privater Lebensgestaltung stärker Rechnung zu tragen. "Nicht hinreichend begrenzt ausgestaltet sind auch die angegriffenen Regelungen zur Übermittlung von Erkenntnissen der Auslandsüberwachung an andere Stellen", rügt das Gericht. Soweit Daten an ausländische Dienste wie die NSA übermittelt würden, müsse der Gesetzgeber zusätzlich "eine Vergewisserung über den rechtsstaatlichen Umgang mit den Daten auf Empfängerseite vorschreiben". Der bisher einfach mitgeschickte "Disclaimer" reicht folglich nicht aus. Die gesetzlichen Regeln müssen ferner "insbesondere einen Austausch von Erkenntnissen aus auf Deutschland bezogenen Überwachungsmaßnahmen ausländischer Dienste unterbinden", konstatieren die Richter.

Ein solcher "Ringtausch" sei verfassungsrechtlich verboten. Nach der BND-NSA-Selektorenaffäre verlangt der 1. Senat zudem, dass die Suchbegriffe von den Partnerdiensten "plausibilisiert werden", um das "Ausspähen unter Freunden" oder Industriespionage zu verhindern. Der BND dürfe zudem von ihm erhobene Verbindungs- und Standortdaten nicht "unselektiert" ohne jede Kontrollmöglichkeit aus der Hand geben. Zu gewährleisten ist laut dem Urteil "eine Kontrolle in institutioneller Eigenständigkeit". Hierzu gehörten ein eigenes Budget, eine eigene Personalhoheit sowie Verfahrensautonomie. Die zuständigen Stellen "sind personell wie sächlich so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen können". Inhaltlich müssten sie gegenüber dem BND "alle für eine effektive Kontrolle erforderlichen Befugnisse haben".

Gegen Teile des 2016 novellierten BND-Gesetzes, das dem Auslandsgeheimdienst eine Überwachung ganzer Internetknoten und Netze erlaubt, hatten Anfang 2018 sieben größtenteils im Ausland investigativ arbeitende Journalisten Einspruch erhoben, die Bereiche wie Korruption und Wirtschaftskriminalität beackern. Auch die Organisation Reporters sans Frontieres und damit die Mutter des deutschen Ablegers Reporter ohne Grenzen (ROG) als juristische Person, erhob Einspruch. Unterstützt wurden sie etwa von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), der Deutschen Journalisten-Union (dju), dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) sowie dem Netzwerk Recherche.

Der in Karlsruhe verhandelte Streit drehte sich neben der Frage, ob das Grundgesetz auch für eine Sicherheitsbehörde im Ausland gilt, vor allem um die "strategische Fernmeldeaufklärung" des BND mit dem Schwerpunkt Ausland. Der Geheimdienst darf demnach prinzipiell mit dieser "strategischen Kontrolle" die internationale Telekommunikation mit bis zu hunderttausenden Selektoren wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Pseudonymen von Nutzern durchforsten und die Inhalte analysieren, die in diesem Datenstaubsauger hängenbleiben.

Dieses weitgehende Instrument wollte der 1. Senat dem BND nicht ganz aus der Hand schlagen. Er befand, dass es verhältnismäßig und damit verfassungsgemäß ausgestaltet werden könne. Die beanstandeten Vorschriften gelten daher bis zum Jahresende 2021 fort, um dem Gesetzgeber eine weitere Reform unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Anforderungen zu ermöglichen.

Die "Rohmasse" des Datenstaubsaugers ist riesig: Allein am Frankfurter Internetknoten De-Cix kann der BND täglich laut Medienberichten rund 1,2 Billionen Verbindungen ausleiten. Davon sollen nach dem Aussortieren erster IP-Adressen mit klarem regionalen Bezug zu deutschen Nutzern rund 24 Milliarden Rohdaten übrigbleiben. Im Inland dürfen die darauf angesetzten Suchbegriffe keine Identifizierungsmerkmale enthalten, mit denen sich bestimmte Telekommunikationsanschlüsse gezielt erfassen lassen. Für das Ausland gilt dies nicht. Aber auch dort sind für den BND etwa Telefonnummern deutscher Staatsangehöriger oder einer deutschen Gesellschaft tabu, solange es sich nicht um "Beifang" handelt.

Ausländer im Ausland galten bislang für den Bundesnachrichtendienst als "vogelfrei", monierten Kritiker in den vergangenen Jahren immer wieder. Verletzt sei schon der allgemeine Gleichheitssatz aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz, argumentierte etwa der Verfassungsrechtler Eggert Schwan, weil es keinen sachlich zu rechtfertigenden Grund für diese auf den Unterschied zwischen Deutschen und Nichtdeutschen abstellende Ungleichbehandlung gebe. Die Verfassungsbestimmungen richteten sich an Jedermann, an "alle Menschen".

Eine Wende um 180 Grad hatte der vormalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, an diesem Punkt bereits vollzogen. Das CSU-Mitglied hat nach seinem Ausscheiden aus der Richterbank mehrfach seine neue Ansicht zu Protokoll gegeben, dass auch die Kommunikation im Ausland zwischen Ausländern grundrechtsgeschützt ist. Die BND-Zugriffe auf Datenaustauschpunkte wie den De-Cix bezeichnete Papier sogar als "insgesamt rechtswidrig". Das ganze "strategische" Konstrukt passe nicht mehr auf die Internetkommunikation.

Ex-BND-Chefs wie Gerhard Schindler oder August Hanning hatten vor dem Urteilsspruch betont, dass Deutschland einen starken, von Dritten unabhängigen Auslandsgeheimdienst brauche. Der BND habe immer wieder entscheidende Informationen über das weltpolitische Geschehen wie zum Irak-Krieg durch das Abhören von Telefonaten und das Mitlesen von Mails erhalten. Die Väter des Grundgesetzes würden sich im Grabe umdrehen, wenn etwa die Kommunikation der Taliban von Artikel 10 Grundgesetz geschützt sein solle.

Aktive und frühere Geheimdienstler sahen sogar die Sicherheit Deutschlands bei einer möglichen harten Entscheidung des Gerichts bedroht. Sie schlossen nicht aus, dass hinter dem Verfahren eine gezielte geheimdienstlich gesteuerte Aktion stecken könnte, um der Bundesrepublik zu schaden.

(kbe)


Aus: "Bundesverfassungsgericht schränkt BND-Massenüberwachung deutlich ein" Stefan Krempl (19.05.2020)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesverfassungsgericht-schraenkt-BND-Massenueberwachung-deutlich-ein-4723874.html

-

Quote[...] Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) in seiner aktuellen Form für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Der Richterspruch setze "neue Standards im internationalen Menschenrechtsschutz und für die Freiheit der Presse", lobte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Verfassungsbeschwerde gegen Teile des 2016 novellierten BND-Gesetzes zusammen mit fünf Medienorganisationen unterstützt hatte. Mit der Ansage, dass deutsche Behörden auch im Ausland an die Grundrechte gebunden sind, werde auch "die Glaubwürdigkeit Deutschlands in der Welt" gestärkt.

Christian Mihr, Geschäftsführer der an der Klage beteiligten Reporter ohne Grenzen, freute sich, "dass Karlsruhe der ausufernden Überwachungspraxis des Bundesnachrichtendienstes im Ausland einen Riegel vorschiebt". Das Urteil setze neue Standards im internationalen Menschenrechtsschutz und für die Pressefreiheit. Die Bundesregierung bekomme damit die Quittung "für ihre jahrelange Weigerung, die digitale Massenüberwachung einzuhegen".

Die Linksfraktion fühlt sich in ihrer Kritik an der Reform des BND-Gesetzes bestärkt. Fraktionsvize André Hahn begrüßte als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags (PKGr), dass den Überwachern der Überwacher elementare Informationen über Kooperationen des BND mit anderen Auslandsgeheimdiensten nicht mehr vorenthalten werden könnten. Der BND dürfe seine grundrechtswidrige Überwachungspraxis nicht bis zu einer Novelle ungeniert fortführen. Martina Renner, frühere Obfrau der Linken im NSA-Untersuchungsausschuss, konstatierte, dass die "schallende Ohrfeige" die jahrzehntelang praktizierte "Weltraumtheorie" genauso als Mumpitz entlarve wie die im BND ebenfalls angewandte "Funktionsträgertheorie".

Die Verfassungsrichter hätten herausgearbeitet, "dass unsere Werte und elementaren Grundrechte nicht an der Landesgrenze enden und auch in der Kooperation mit ausländischen Diensten berücksichtigt werden müssen", meinte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Es müsse nun gewährleistet werden, "dass der BND sein Vorgehen bei der Fernmeldeaufklärung stärker begründet".

Konstantin von Notz, Vize-Fraktionschef der Grünen und stellvertretender PKGr-Vorsitzender, bezeichnete das Urteil als "wegweisend für die Arbeit von Nachrichtendiensten in der digitalen Welt und bedeutend für die Grundrechte von Millionen Menschen weltweit". Die Enthüllungen Snowdens und die anschließende Aufklärung des Bundestags hätten die Rolle der deutschen Sicherheitsbehörden ans Tageslicht gebracht. Die Bundesregierung müsse jetzt schnell die Konsequenzen ziehen.

"Im Zeitalter digitaler Kommunikation" hätten die Verfassungshüter "das Fernmeldegeheimnis entschieden gestärkt" und dessen "extraterritoriale Schutzwirkung" erläutert, kommentierte Klaus Landefeld, Vizechef des eco-Verbands der Internetwirtschaft. Sie sähen vor allem eine "umfassende, unabhängige Kontrolle aller Maßnahmen vorab als notwendig an".

Enttäuscht gab sich der EU-Abgeordnete Patrick Breyer, da das Gericht "anlasslose Massenüberwachung und flächendeckende monatelange Vorratsdatenspeicherung" nicht generell untersagt habe. Das Mitglied der Piratenpartei fordert zudem: "Verpflichtende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und wirksame Anonymität müssen unsere Sicherheit technisch gewährleisten." Frank Rieger, Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC) bedauerte, dass das Gericht nicht die globale BND-Spionage grundsätzlich beendet habe. Es versuche nur, "sie in einen konkreteren rechtlichen Rahmen zu pressen".

Als international "schwer vermittelbar", kritisierte Norbert Röttgen (CDU), Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Bundestags, die Entscheidung. Indem das Gericht die BND-Abhörpraxis im Ausland kippe, werfe es "erhebliche Fragen an unsere strategische Operations- und Kooperationsfähigkeit auf – und das in einer Zeit, in der Aggression von außen immer komplexer wird".

Ihn überrasche die Ansage aus Karlsruhe nicht, twitterte der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch, der im PKGr sitzt. "Grundrechte heißen so, weil sie grundlegend für Alle gelten müssen!" Es gelte daher nun, schnell das BND-Gesetz anzupassen und dem Geheimdienst "klare Regeln für seine Arbeit" zu geben. Weiter hieß es aus der SPD-Fraktion, sie sehe die eigene Position unterstützt, dass die strategische Fernmeldeaufklärung "verfassungskonform ausgestaltet werden" könne.

Der US-Geheimdienstenthüller Edward Snowden nannte das Urteil einen "Schritt in die richtige Richtung". "Ich hoffe, dass sich andere Staaten am heutigen Gerichtsurteil ein Beispiel nehmen und dass auch internationale Standards entwickelt werden, um den Aufbau solcher Systeme zu verbieten", sagte Snowden laut einer Mitteilung, die sein deutscher Anwalt Wolfgang Kaleck verbreitete. Snowden habe mit seinen Enthüllungen 2013 "auch eine Beweisgrundlage für Gerichte schaffen" wollen.

Die Bundesregierung befürchtete vorab, dass der BND seine Aufgaben nicht mehr erfüllen könne, wenn das Gericht dessen Internetaufklärung zu stark in die Grenzen weise. BND-Präsident Bruno Kahl hatte in der mündlichen Verhandlung im Januar zu bedenken gegeben, der Dienst würde in einem solchen Fall auf einem Auge blind. 20 Prozent der Meldungen, die der Dienst generiere, basierten auf der strategischen Auslandsüberwachung.


Aus: "BND-Urteil: Bundesverfassungsgericht stärkt das Fernmeldegeheimnis international" Stefan Krempl (19.05.2020)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/BND-Urteil-Bundesverfassungsgericht-staerkt-das-Fernmeldegeheimnis-international-4724784.html

Link

#139
Quote[...] Der Bericht ist Teil eines internationalen Rechercheprojekts des Vereins Forbidden Stories, der die Arbeit von Reportern weiterführt, die bedroht werden oder die bei ihren Recherchen ermordet wurden. Mehr als 20 Journalisten von Medien wie der Washington Post oder Haaretz arbeiten daran. In Deutschland sind an dem Projekt neben der ZEIT auch der NDR, der WDR und die Süddeutsche Zeitung beteiligt.

Omar Radi fürchtete schon lange, dass er von der marokkanischen Regierung überwacht wird. Radi ist Journalist, er berichtet über Korruption im Umfeld des marokkanischen Königshauses, er schreibt über die Verbindung von politischer Macht und wirtschaftlichen Interessen im Land, über krumme Geschäfte von Bodenspekulanten, Polizeigewalt und Vetternwirtschaft. In ihren Reden verspricht die marokkanische Regierung mehr Demokratie. Doch geht es um die Meinungs- und Pressefreiheit, sprechen die Taten des Königshauses eine andere Sprache. Im März wurde Radi aufgrund eines Tweets wegen Missachtung des Gerichts zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt – er hatte einen Richter kritisiert, der lange Haftstrafen gegen regierungskritische YouTuber bestätigt hatte. Es war nicht der einzige Versuch, zu kontrollieren, was er sagt und schreibt.

Nach Recherchen von Amnesty International wurde Radi zeitweilig rund um die Uhr überwacht, jede seiner Äußerungen, jede seiner Bewegungen ausspioniert. Ein heute von Amnesty veröffentlichter Bericht zeigt, dass Radis Mobiltelefon mindestens zwischen Januar 2019 und Januar 2020 mehrfach mit einer Spionagesoftware namens Pegasus angegriffen wurde, die die israelische Firma NSO weltweit an Polizeien und Geheimdienste verkauft. Er habe schon länger den Verdacht, "ausgespäht zu werden", sagt Omar Radi in einem Videointerview mit Forbidden Stories – das internationale Rechercheprojekt, an dem die ZEIT und ZEIT ONLINE beteiligt sind, hatte die Zusammenarbeit mit Amnesty koordiniert.

Wer genau den Journalisten ausspioniert hat, ist unklar, doch frühere Überwachung von Bürgerrechtlern im Land und das Muster des Angriffes ließen es wahrscheinlich erscheinen, dass es der marokkanische Geheimdienst war, so Amnesty: "Der anhaltende Missbrauch der NSO-Instrumente deutet darauf hin, dass marokkanische Behörden die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung nicht respektieren und schützen", heißt es in dem Bericht.

Das Spionageprogramm Pegasus kann – wenn es einmal auf das Handy eingeschleust ist – nahezu alle Informationen auf einem Mobilgerät heimlich auslesen, ob es Nachrichten sind, Kontaktlisten, Telefonate oder Bewegungsdaten. Die Überwacher wissen dadurch jederzeit, auf welchen Seiten Verdächtige surfen, mit wem sie kommunizieren, wo sie sich aufhalten.

Für Behörden sind die Handys in der Hosentasche längst zum wichtigsten Ziel von Überwachung geworden. Über sie laufen Geschäfte, Anrufe, Botschaften und Bilder, aus ihren Daten lassen sich Bewegungsprofile und Übersichten über menschliche Stärken und Schwächen erstellen. Wer Zugang zum Mobiltelefon hat, kann das Leben eines Menschen bis in den intimsten Winkel ausleuchten und sogar Vorhersagen über dessen Verhalten machen.

Das israelische Unternehmen NSO rechtfertigt sich damit, dass man nur dabei helfe, Terroristen zu finden und Schwerkriminelle zu ermitteln, dass man aber keinen Einfluss darauf habe, wen die staatlichen Käufer von Pegasus überwachen. NSO versichert außerdem, dass man sich an alle internationalen Exportbeschränkungen für solche Spionagesoftware halte, dass man Menschenrechte achte und sich an ethische Prinzipien gebunden fühle. Doch zeigen Fälle wie der von Omar Radi immer wieder, wie schwierig und gefährlich der Umgang mit solcher Überwachungstechnik ist.

Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Fällen, die belegen, dass solche Spionagewerkzeuge längst nicht nur zur Jagd nach Terroristen genutzt werden. Allein die digitalen Waffen von NSO tauchten auf Geräten von zahlreichen Bürgerrechtlern und Journalisten auf, beispielsweise in Mexiko. Dortige Behörden hatten sie gekauft, um Drogenhersteller und Drogenhändler zu finden, doch zeigen Analysen des Citizen Lab der Universität Toronto, das sich ebenfalls mit der Suche nach Pegasus beschäftigt, dass sie auch gegen Journalisten angewendet wurden.

Genau das scheint in Marokko zu geschehen. Seit Jahren werden dort regierungskritische Journalisten mit Hausdurchsuchungen und Prozessen verfolgt, um sie einzuschüchtern. "Die marokkanischen Behörden kaufen jede erdenkliche Überwachungs- und Spionagelösung, sie wollen alles wissen", sagt Radi. "Marokko ist ein Polizeistaat, Überwachung ist also völlig normal."

Vor elf Jahren hatte die marokkanische Regierung eine Spionagesoftware namens RCS von der italienischen Firma Hacking Team gekauft. Sie habe damit viele Menschen im Land ausgespäht, so Radi. Damals habe er bereits vermutet, unter den Opfern zu sein und seine Geräte überprüfen lassen. "Sie fanden den Virus auf meinem Rechner, ich habe ihn dann nicht mehr benutzt, er war komplett verwanzt."

Amnesty International hatte bereits im Oktober 2019 einen ersten Bericht veröffentlicht, der zeigte, dass die marokkanische Regierung Journalisten und Bürgerrechtler im Land auch mit Pegasus angreift.

Der Fall von Radi geht jedoch weit darüber hinaus: NSO scheint einen Weg in fremde Mobiltelefone gefunden zu haben, gegen den es für die Betroffenen keine Gegenwehr mehr gibt. Bisherige Angriffe mit Pegasus brauchten zumindest einmal die unbewusste Mitarbeit der Opfer und boten die Chance, dass die Betroffenen den Angriff bemerkten. Dabei wurde eine SMS verschickt, die einen Link enthielt oder via WhatsApp ein Anruf auf dem Telefon des Opfers gestartet.

Der neue Infektionsweg jedoch ist für die Betroffenen nicht mehr sichtbar, der Angriff erfolgt direkt über das Mobilfunknetzwerk. Entweder durch die Mithilfe des Netzwerkbetreibers oder durch sogenannte IMSI-Catcher, die dem Telefon vortäuschen, ein Mobilfunkmast zu sein, sodass es sich bei ihnen einbucht und dann infiziert wird. Einen ersten Bericht, dass NSO solche IMSI-Catcher anbietet, hatte Business Insider im Januar 2020 veröffentlicht. Der Fall Omar Radi zeigt, dass die Technik auch gekauft und eingesetzt wird.

Radi sagt, dass er niemals auf unbekannte Links klickt, da er seit Langem davon ausgeht, angegriffen zu werden. "Die Attacke ist heimtückischer, sie hinterlässt viel weniger Spuren als bisherige", sagt Claudio Guarneri in einem Gespräch mit der ZEIT und ZEIT ONLINE. Der Sicherheitsforscher leitet das technische Labor von Amnesty International und untersucht seit Jahren solche Spionagesoftware. "Hier passiert alles unsichtbar für den Nutzer." Die Regierung selbst äußerte sich dazu nicht, entsprechende Anfragen blieben unbeantwortet.

Der Fall belegt damit, wie wenig wirksam Absichtserklärungen von Herstellern wie NSO sind. Aufgrund der internationalen Kritik an ihren Produkten hat die israelische Firma gerade erst einen Menschenrechtskodex verabschiedet. In dem steht beispielsweise, dass die staatlichen Nutzer ausdrücklich dazu verpflichtet seien, Produkte wie Pegasus "ausschließlich zur Prävention und Untersuchung schwerer Verbrechen (einschließlich Terrorismus) einzusetzen und sicherzustellen, dass die Produkte nicht zur Verletzung von Menschenrechten verwendet werden".

Damit konfrontiert antwortet NSO, aufgrund von Geheimhaltungsvereinbarungen könne man weder dementieren noch bestätigen, ob Marokko Pegasus gekauft habe. Über die Anschuldigungen sei man jedoch "zutiefst bestürzt". "Wir prüfen die darin enthaltenen Informationen und werden, falls erforderlich, eine Untersuchung einleiten", so ein Sprecher des Unternehmens. Man nehme die Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte ernst und sei sehr daran interessiert, "negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu vermeiden".

Omar Radi wird das nicht vor der marokkanischen Regierung schützen, er versucht sich zu wehren, so gut es geht, auch wenn er den Kampf für schwierig hält. Von der Justiz in Marokko sei keine Hilfe zu erwarten, Klagen gegen die Überwacher würden gar nicht erst zugelassen, sagt er. "Ihre Technik ist allem überlegen, was Hacker, Datenschützer oder Journalisten aufbieten können. Daher ist der beste Weg, es ihnen wenigstens so schwer wie möglich zu machen und ständig die Handys zu wechseln – oder erst gar keines zu benutzen."


Aus: "Marokko setzt Überwachungssoftware Pegasus gegen Journalisten ein" Kai Biermann (22. Juni 2020)
Quelle: https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2020-06/spionage-ueberwachung-nso-marokko-journalist-pegasus/komplettansicht

QuoteMuschelschubser146 #14

Man höre und staune.


Quotedummzeuch #11

Des einen Freiheitskämpfer sind des anderen Terroristen. Ist ja nichts neues, kennt man aus vielen anderen Staaten auch. ...


...

-

Quote[...] Der umstrittene Überwachungssoftware-Anbieter NSO behält in Israel seine Exportlizenz. Ein Tel Aviver Gericht hat den Antrag von Amnesty International zurückgewiesen, NSO diese Lizenz zu entziehen. Dem Unternehmen war vorgeworfen worden, mit der Software Pegasus totalitären Regierungen bei der Ausspähung von Journalistinnen und Dissidenten geholfen zu haben. Nach Amnesty-Angaben hatten marokkanische Behörden den wegen eines behördenkritischen Twitter-Beitrags verurteilten Journalisten Omar Radi mithilfe des Pegasus-Programms ausspioniert.

Die Richterin des Tel Aviver Bezirksgerichts urteilte jedoch, die Kläger hätten "keine stichfesten Beweise vorgelegt". Es sei den Klägern nicht gelungen, den Vorwurf zu untermauern, "dass Menschenrechtler überwacht wurden, indem man versuchte, in ihre Handys einzudringen". Auch eine mutmaßliche Rolle von NSO bei solchen Versuchen habe man nicht beweisen können.

Die Richterin erklärte zudem, dass die Mitangeklagten, unter ihnen Israels Außen- und Verteidigungsministerium sowie die Vorsitzende der israelischen Ausfuhrkontrolle im Sicherheitsbereich, ihre Rolle auf angemessene Weise erfüllt hätten. Die Exportlizenz für NSO sei erst "nach außerordentlich gründlicher Prüfung" erteilt worden. Ein Teil des Urteils blieb allerdings geheim.

Im Juni hatte Amnesty schwere Vorwürfe gegen die marokkanischen Behörden erhoben. Diese hätten Radi mit der NSO-Software "wegen seines Journalismus und Aktivismus systematisch" verfolgt. Im März war Radi von einem marokkanischen Gericht zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. NSO wollte auf Nachfrage keine Angaben zu seinen Geschäften in Marokko machen. Das Unternehmen zeigte sich angesichts der Vorwürfe jedoch "besorgt" und kündigte eine interne Untersuchung an.

Auch Facebook hatte NSO im Oktober vergangenen Jahres in den USA verklagt. Damit wehrte sich das Online-Netzwerk erstmals vor Gericht gegen mutmaßliche Ausspähattacken auf seinen populären Dienst WhatsApp. Der Vorwurf in der Klage lautete, NSO habe versucht, sich über eine später geschlossene Sicherheitslücke bei WhatsApp Zugriff auf Hunderte Smartphones zu verschaffen. Unter den Zielpersonen seien Journalisten, Anwältinnen, Dissidenten, Menschenrechtsaktivistinnen, Diplomaten und Regierungsbeamte gewesen.

NSO war auch vorgeworfen worden, seine Überwachungssoftware habe bei der Ermordung des saudischen Dissidenten Jamal Khashoggi eine Rolle gespielt. Das israelische Unternehmen hatte in der Vergangenheit betont, sein Produkt werde "lediglich für die Untersuchung und Verhinderung von Verbrechen und Terrorismus genutzt".


Aus: "Überwachungssoftware: NSO darf Exportlizenz in Israel behalten" (13. Juli 2020)
Quelle: https://www.zeit.de/digital/2020-07/ueberwachungssoftware-nso-pegasus-exportlizenz-israel-amnesty-international-ausspaehung-journalisten