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[Grundrechte & Global Issues... ]

Started by lemonhorse, August 04, 2008, 01:40:39 PM

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,,Mit Armut erwürgen" (07.09.1992)
Große Öl- und gewaltige Erdgasfunde im vereinigten Jemen wecken die Begehrlichkeit Saudi-Arabiens. Riad behauptet, die Mehrzahl der Felder befände sich auf saudischem Gebiet. König Fahd sieht seine Vorrangstellung auf der arabischen Halbinsel durch den Nachbarn gefährdet. Wird aus dem Disput ein heißer Konflikt?

"Der wahre Grund des Jemen-Kriegs?" Georg Meggle (30. Oktober 2018)
Was steckt wirklich hinter diesem Krieg? Zu welchem Sinn und Zweck wird er geführt? Um welche Interessen geht es bei diesem Völkermord? Und um die Interessen von wem?
https://www.heise.de/tp/features/Der-wahre-Grund-des-Jemen-Kriegs-4205930.html


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"Welternährung: 820 Millionen Menschen hungern" Alexandra Endres (15. Juli 2019)
Dass bis 2030 kein Mensch auf der Erde mehr Hunger leidet, wird kaum noch zu schaffen sein. Im Gegenteil, warnt die FAO: Wirtschaftskrisen werden die Lage verschärfen. ,,, Bis zum Jahr 2030 soll niemand mehr Hunger leiden, das hatten sich die Vereinten Nationen vor vier Jahren vorgenommen. Ein großes Ziel – und es ist kaum noch zu erreichen, wie Wissenschaftler unter Federführung des Entwicklungsökonomen und UN-Sonderberaters Jeffrey Sachs erst kürzlich schrieben. Tatsächlich steigt die Zahl der Hungernden, statt zu sinken: Im Jahr 2018 waren es 820 Millionen Menschen. Das geht aus dem jährlichen, gerade aktuell veröffentlichten Bericht der UN-Welternährungsorganisation FAO zum Stand der weltweiten Nahrungsmittelsicherheit hervor. ... Zugleich, und das ist nur auf den ersten Blick ein Widerspruch, nimmt die Zahl der Übergewichtigen und Fettleibigen zu. Im Jahr 2016 waren zwei Milliarden Erwachsene weltweit übergewichtig, das sind die neusten verfügbaren Daten. Etwa ein Drittel von ihnen galt als fettleibig. Die Zahl der übergewichtigen Kinder und Jugendlichen überstieg die 300 Millionen. ...
https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-07/welternaehrung-bericht-fao-hunger-nahrung-wirtschaftskrise

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Quote[...] ,,Es besteht kein Konflikt, keine Meinungsverschiedenheit zwischen der Kirche, dem Heiligen Stuhl, und den Vereinten Nationen in Sachen Menschenrechten, vor allem nicht wenn es um den Frieden und den Wohlstand für alle Menschen geht."

Silvano Maria Tomasi ist katholischer Erzbischof und ständiger Beobachter des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen, der UNO. Allerdings hat der Vatikanstaat die Menschenrechtscharta der UNO nicht unterzeichnet. Die Menschenrechte stellen jene Rechte dar, die einzelne Personen vom Staat einfordern können. Der Heilige Stuhl ist einer der wenigen Staaten, die diese Rechtsforderungen der Vereinten Nationen nach wie vor ablehnen. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention wurde bisher vom Heiligen Stuhl nicht unterzeichnet.

Aus einem präzisen Grund hat der Vatikan immer noch Probleme damit, solche internationalen Dokumente zu unterzeichnen, erklärt Daniele Menozzi, Historiker an der Universität Scuola Normale Superione in Pisa und Autor eines 2012 erschienen Buches zum Thema Kirche und Menschenrechte:
,,Gegen das Recht des Menschen über sich selbst zu bestimmen argumentieren die Päpste mit dem Naturrecht, dem sich der Kirche nach die Menschen unterzuordnen haben."

Die Kirche und die Menschenrechte: ein Thema, das die Päpste seit 1789 beschäftigt. Die Ausrufung der Menschenrechte während der Französischen Revolution überraschte die Kirche. Vor allem war Papst Pius VI. über das Verhalten des französischen Klerus angesichts der Menschenrechtserklärung überrascht.

,,Die französische Kirche beteiligte sich an der Verfassung dieser Erklärung. Sie war nicht mit allen Artikeln der Erklärung einverstanden, gab aber Empfehlungen, die beim Abfassen des Textes berücksichtigt wurden. Als Rom davon erfuhr, reagierte der Papst sofort: Pius VI. verurteilte die Menschenrechtserklärung offiziell, mit dem Hinweis, dass diese Rechte der kirchlichen Lehre widersprächen."
Die Mehrheit des französischen Klerus gehorcht dem römischen Diktat.

Mit der entschiedenen Ablehnung dieser ersten Menschenrechtserklärung beginnt Historiker Menozzi zufolge die konfliktreiche Geschichte zwischen dem Vatikan und den verschiedenen späteren Menschenrechtserklärungen:

,,Das Motiv der Ablehnung solcher Erklärungen seitens der Kirche liegt in der Überzeugung der Päpste, dass sich eine menschliche Gesellschaft nach den Prinzipien Gottes und nicht der Menschen zu organisieren habe.

Und so kommt es vor allem im 19. Jahrhundert zu scharfer Kritik seitens der Päpste allen Versuchen gegenüber Menschenrechte zu deklarieren. Ende der 1870er-Jahre schließlich erklärt Papst Leo XIII., dass es innerhalb des göttlichen Naturrechts gewisse Menschenrechte gebe."

Die Rede ist vom Sogenannten ,,ius divinum naturale". Das ist jenes göttliche Recht, das aus den Hinordnungen, den inclinationes, der menschlichen Natur abgeleitet werden kann und somit dem Naturrecht vergleichbar ist. Das ,,ius divinum" wird unmittelbar auf den Willen Gottes zurückgeführt. Es ist im Verständnis der Kirche überzeitlich, dem übrigen kirchlichen und menschlichen Recht übergeordnet. Es kann somit weder von weltlichen noch von kirchlichen Gesetzgebern verändert und aufgehoben werden. Aus diesem Grund tat sich vor allem die Kirche des 19. und der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts schwer damit, Menschenrechtserklärungen anzuerkennen. Schon allein deshalb, weil jede solche Erklärung den päpstlichen Primat nicht nur infrage stellt, sondern negiert. Der päpstliche Primat gilt allerdings als eine dem Willen des menschlichen Gesetzgebers entzogene weil von Gott verliehene Rechtstatsache.

Die Einstellung der Kirche den Menschenrechten gegenüber änderte sich, so Historiker Menozzi, zum ersten Mal mit Papst Johannes XXIII.:
,,Vor allem mit seiner Enzyklika ,Pacem in terris' von 1963 vollzog die Kirche eine tief greifende Wende. Zum ersten Mal überhaupt wurde das Wort ,Menschenrechtserklärung' positiv in einem päpstlichen Dokument erwähnt. Dieser Papst war davon überzeugt, dass diese Erklärung die Basis für alle menschlichen Organisationen sein sollte."

Johannes XXIII. eröffnete damit einen Dialog innerhalb seiner Kirche. Die bis dato hohe Barriere zwischen Menschenrechten und göttlichem Naturrecht war entschieden niedriger geworden.

Das Abschlussdokument des Zweiten Vatikanischen Konzils sprach sich aber weitaus vorsichtiger gegenüber dem Thema der Menschenrechte aus als Papst Johannes XXIII. Dort war, wenn auch mit weitreichenden Zugeständnissen der modernen Gesellschaft gegenüber, wieder vom Primat des göttlichen Naturrechts die Rede.

Mit dem Pontifikat von Johannes Paul II., vor allem aber von Benedikt XVI. setzte sich innerhalb der Amtskirche wieder jene orthodoxe Konzeption des göttlichen Naturrechts als allem menschlichen Recht übergeordnet durch.

Und jetzt, mit Papst Franziskus? Wird sich mit ihm in Sachen Kirche und Menschenrechten etwas ändern? Katholiken weltweit erwarten sich, so Historiker Daniele Menozzi, auch in diesem Punkt Veränderungen durch den Papst aus Argentinien:

,,Während des Pontifikats von Benedikt XVI. kann man von einer Obsession bezüglich des göttlichen Naturrechts sprechen. Franziskus hat deutlich gemacht, das unter seinem Pontifikat diese Fixierung nicht mehr so wichtig ist. Er sagte es klar: Die Kirche darf nicht wollen, dass sich die Menschen ihrem Recht unterordnen, sondern sie muss die Frohe Botschaft verbreiten."

Aber Menozzi glaubt nicht, dass der Vatikan bald schon UNO- und EU-Menschenrechtserklärungen unterzeichnen wird. Mit Papst Franziskus, so der Historiker, wird das Dogma des göttlichen Naturrechts als allem menschlichen Recht übergeordnet nicht etwa abgeschafft, sondern nur weniger wichtig.


Aus: "Staat und Religion: Der Vatikan und die Menschenrechte" Thomas Migge (09.01.2015)
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/staat-und-religion-der-vatikan-und-die-menschenrechte.886.de.html?dram:article_id=308219

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Quote[...] Vor 30 Jahren wurde die Kinderrechtskonvention von den Vereinten Nationen verabschiedet. Sie garantiert das Recht auf Überleben, Entwicklung und Schutz. In Österreich gelten Kinderrechte seit 1992, und seit 2011 steht das in der Kinderrechtskonvention verankerte Recht des Kindes auf Schutz vor jedweder Form von Gewalt, vor Misshandlung, Vernachlässigung, sexuellem Missbrauch oder Ausbeutung in Österreich in Verfassungsrang.

Und dennoch erleben hierzulande viele Kinder Gewalt in der Erziehung. Die "gsunde Watschn" wird vielfach immer noch verteilt und verteidigt. Das Gallup-Institut hat im Auftrag der Möwe-Kinderschutzzentren eine Befragung dazu durchgeführt. 95 Prozent sehen demnach "eine Tracht Prügel" klar als Gewalt, aber nur für 34 Prozent wird eine "leichte Ohrfeige" als Gewalthandlung gesehen. Und nur für 26 Prozent fällt es unter Gewalt, wenn Eltern länger nicht mit ihrem Kind sprechen, um es zu bestrafen, so ein weiteres Ergebnis der Befragung.

...


Aus: "Haben Sie Gewalt in der Erziehung erlebt?" (20. November 2019)
Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000111230560/haben-sie-gewalt-in-der-erziehung-erlebt

Quote
Tagesfresse

Haben sie Gewalt in der Erziehung erlebt? - Meine Kindheit war zu einer Zeit, in der die schwarze Pädagogik noch als erwünschtes Erziehungsmodell galt. ...
Übrigens ist Gewalt in der Erziehung erst seit 1989 verboten.


---

    ,,Unter der ,Schwarzen Pädagogik' verstehe ich eine Erziehung, die darauf ausgerichtet ist, den Willen des Kindes zu brechen, es mit Hilfe der offenen oder verborgenen Machtausübung, Manipulation und Erpressung zum gehorsamen Untertan zu machen."

– A. Miller: Evas Erwachen, 2001

In einem weiteren Sinne wird unter schwarzer Pädagogik schlagwortartig auch jede Erziehung verstanden, die Erziehungsmittel wie Gewalt, Einschüchterung und Erniedrigung verwendet. Häufig wird dem Erziehenden die Absicht zugeschrieben, sich selbst persönlich zu erhöhen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarze_P%C3%A4dagogik

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Quote[...] Neun lange Jahre haben die Vorermittlungen der schwedischen Staatsanwaltschaft gedauert. Jetzt hat sie festgestellt: Die vorliegenden Beweise reichen nicht aus, um Anklage gegen Julian Assange erheben zu können. Das sollte ein guter Tag sein für den preisgekrönten Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, der die Vorwürfe stets bestritten hatte. Ist es aber nicht.

Denn an der Lage des 48-jährigen Australiers ändert der Beschluss der schwedischen Staatsanwaltschaft erst einmal nichts: Assange bleibt weiter in Haft, isoliert in seiner Zelle im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh bei London. Jetzt geht es um das, was der Publizist aus gutem Grund immer vermeiden wollte, weswegen er überhaupt sieben Jahre lang das Asyl in der Enge der ecuadorianischen Botschaft ertragen hat. Es geht um seine drohende Auslieferung an die USA.

18 Anklagepunkte hat dort eine geheim tagende Grand Jury zusammengetragen. Der Vorwurf: Verschwörung mit der ehemaligen US-Soldatin Chelsea Manning zum Stehlen und Veröffentlichen von US-Staatsgeheimnissen. Genauer gesagt: von hunderttausenden geheimer Dokumente von den US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan, von hochbrisanten Botschaftsdepechen.

Diese Dokumente haben das Bild der amerikanischen Militäreinsätze verändert. Die zehntausenden zivilen Opfer dieser Kriege wurden plötzlich sichtbar, Folter und Kriegsverbrechen. Die US-geführten Kriege waren nicht so sauber, wie die von smarten PR-Strategen veröffentlichten Bilder vermeintlich klinisch sauberer Präzisionsschläge suggerierten. Sie waren schmutzig und grausam - so wie jeder Krieg. Die veröffentlichten Fakten waren schmerzhaft. Das sorgsam gepflegte Bild von der wohlwollenden Supermacht USA bekam empfindliche Risse. Man könnte auch sagen: Es war guter, investigativer Journalismus. So wie funktionierende Demokratien ihn brauchen, wenn gut informierte Bürger Rechenschaft von den Regierenden verlangen sollen. Den Bürger brauchen, wenn die wirklich oberster Souverän des Staates sein sollen.

Aber Washington sann auf Rache - und machte keinen Hehl daraus. Obamas Vize Präsident Joe Biden nannte Assange einen "high-tech Terroristen". Der ehemalige Sprecher des Repräsentantenhauses, Newt Gingrich, meinte, der Wikileaks-Gründer solle wie ein "feindlicher Kämpfer" behandelt werden. Bei Fox-News schlug der Kommentator Bob Beckel sogar vor, Assange zu ermorden. Außenminister Mike Pompeo bezeichnete Wikileaks 2017 als "nicht-staatlichen, feindlichen Geheimdienst".

Diese Rhetorik lässt keinen fairen Prozess für Assange in den USA erwarten. Dort drohen ihm 175 Jahre Haft. Mit welchen Bandagen die US-Behörden vorgehen, zeigt ihr Umgang mit der Whistleblowerin Chelsea Manning. Sieben Jahre hat sie bereits in Haft gesessen wegen der Weitergabe von Staatsgeheimnissen an Wikileaks, bis Ex-Präsident Obama sie am Ende seiner Amtszeit begnadigte. Jetzt sitzt sie seit über 150 Tagen erneut in Haft. Weil Manning sich weigert, vor der Grand Jury gegen Assange auszusagen.

Das britisch-amerikanische Auslieferungsabkommen von 2007 verbietet ausdrücklich die Auslieferung in politisch motivierten Fällen. Kann irgendjemand einen Zweifel daran haben, dass dieses Auslieferungsverfahren politisch motiviert ist? Dennoch wird es von beiden Seiten weiter betrieben, unter flagranter Verletzung der Rechte Assanges. Das geht los bei den Haftbedingungen. Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, hat Assange im Sommer im Gefängnis besucht. Die Bedingungen seiner Haft seien "fundamental inhuman" schreibt Melzer in seinem Bericht. Assange "zeige alle Symptome eines Menschen, der länger psychischer Folter ausgesetzt" gewesen sei.

Das geht bei der Behinderung der Verteidigung weiter. Die hatte sich vergeblich mehr Zeit gewünscht, um sich auf die Verhandlung ab dem 25. Februar vorzubereiten. Weil sie nur sehr begrenzten Zugang zu ihrem Mandanten hatte. Und weil Assange seine Dokumente verloren hat, als Ecuador das Botschaftsasyl im April dieses Jahres aufhob. Die ecuadorianische Botschaft hat damals sämtliche Habe des Wikileaks-Gründers den US-Behörden übergeben.

Dazu kommt: Assange war in der Botschaft rund um die Uhr ausspioniert worden. Selbst die Gespräche mit seinen Anwälten waren mit geheimen Kameras und Mikrofonen in der Botschaft aufgezeichnet worden - und landeten umgehend bei den US-Behörden. Allein dieser Umstand würde in jedem normalen Prozess zur Einstellung des Verfahrens führen.

Aber an diesem Verfahren ist nichts normal. Eine Supermacht will exemplarisch einen Journalisten abstrafen: Zur Einschüchterung an alle Enthüller und ihre Helfer. Wikileaks hat die Dokumente lediglich veröffentlicht - und große internationale Medien haben mitgemacht. Hier soll Journalismus kriminalisiert werden. Der Whistleblower Edward Snowden hat es auf den Punkt gebracht: Wenn das Aufdecken von Verbrechen wie ein Verbrechen  behandelt wird, werden wir von Verbrechern regiert.


Aus: "Kommentar: Vorwurf geklärt, doch Julian Assange bleibt in Gefahr" Matthias von Hein (20.11.2019)
Quelle: https://www.dw.com/de/kommentar-vorwurf-gekl%C3%A4rt-doch-julian-assange-bleibt-in-gefahr/a-51327851

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#25
""China Cables": Von Algorithmen ins Internierungslager geschickt" Martin Holland (25.11.2019)
Seit Jahren gibt es Berichte über die massive Unterdrückung der Uiguren im Westen Chinas. Geheimdokumente geben nun Einblicke – auch in den Beitrag von Technik. ... Unter Berufung auf die "China Cables" spricht der China-Experte Adrian Zenz gegenüber dem NDR nun von einer "systematischen Internierung einer ganzen ethno-religiösen Minderheit" und einem "kulturellen Genozid". Die Dokumente belegen für ihn demnach "im Detail, dass die Regierung seit 2017 eine Massenkampagne der Umerziehung in dieser Region durchführt, unter dem Namen der Berufsbildung". Gleichzeitig, so der Experte, "geben die Dokumente aber auch eine schockierende Gewissheit, dass das Ganze eine systematische und vor allem eine geheime Kampagne ist". Letzteres ist mit dem neuerlichen Leak spätestens jetzt nicht mehr der Fall. (mho)
https://www.heise.de/newsticker/meldung/China-Cables-Von-einer-Software-ins-Internierungslager-geschickt-4595731.html

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Quote[...] Wie war das noch? Nichts ist so spannend oder auch so bedeutend wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist. Sei es auch nicht ganz korrekt zitiert – der Tenor ist einer, der zum Tag der Menschenrechte passt. Wäre das nicht eine Idee, eine großartige, große, den Menschenrechten zum Durchbruch zu verhelfen?

Ja, wäre es. Wenn nicht schon viele, darunter große Geister und Politiker, darauf gekommen und daran gescheitert wären. Es ist doch so: gescheitert. Denn seit Jahrzehnten gibt es rechtliche und andere Regelungen; nur dass die offenkundig mit Ignoranz gestraft werden. Als würde der Mensch nicht klüger. Die Liste der Menschenschänder ist lang, wird nicht kürzer und liest sich alles in allem erschreckend.

Zur Erinnerung: Auf internationaler Ebene wurde 1948 die Menschenrechtsdeklaration der Vereinten Nationen verabschiedet. Die gilt, logischerweise, universal, global und ist aktuell. Aber rechtlich nicht bindend.

Bindend dagegen sind die schon 1966 geschlossenen Pakte: der über bürgerliche und politische Rechte, der über wirtschaftliche, soziale und kulturelle. So viele Menschenrechtsabkommen wurden verabschiedet, die Europäische Menschenrechtskonvention von 1953, die Amerikanische Menschenrechtskonvention von 1969, die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker von 1981, die Arabische Charta der Menschenrechte 1994, die asiatische Menschenrechtsdeklaration von 2012.

Aber auch dass die Gerichtshöfe, zum Beispiel der Europäische oder der Internationale Strafgerichtshof, sich mit Menschenrechten befassen, ist bei Weitem keine Garantie für deren Einhaltung. Genozide finden statt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen.

... Es gibt genügend Hinweise jährlich auf die Verletzungen von Menschenrechten, von Amnesty International über Human Rights Watch bis hin zu den UN. Aber wenn die Staaten doch nicht willens sind – was hilft? Was bleibt also? Gewalt gewiss nicht.

Nur schon der Fundus dessen, was an gewaltigen Waffen eingesetzt werden könnte, ist viel zu gefährlich. Lebensgefährlich.

Nein, was bleibt, was hilft, das ist, der Idee zu folgen: dass es universelle Menschenrechte gibt. Und gehe es in winzig kleinen, in Mäuseschritten voran. Hier ist der Fortschritt eine Maus. Da gilt es beispielsweise, den Chinesen als der neuen Weltmacht vor aller Welt zu sagen, dass jeder sehen kann, was sie tun.

Ihnen Mal um Mal öffentlich zu erklären, dass die Teilnahme an einem internationalen Regelwerk nicht bedeutet, dass sie das Regelwerk bestimmen. Das soll sie irritieren. Und Irritation ist der Anfang. Konsequenzen sind der nächste Schritt. Wo Menschenrechte mit Füßen getreten werden, da darf die Politik als Erstes nicht schweigen – und muss als Zweites ihre Schlüsse daraus ziehen. Die nennen sich Sanktionen.

Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit*, alte, revolutionäre Ideale. Sie sind auch noch nicht verwirklicht, trotzdem bleiben sie das, wonach Menschen streben. Um wie viel besser kann es erst werden, wenn mit dem Freiheitsdrang die gründliche Kenntnis der Menschenrechte alle Nationen durchdringt.

Das ist auch schon eine ältere Erkenntnis, eine von Benjamin Franklin, die zu verwirklichen sich aber immer noch lohnt. Schon gar in diesen Zeiten, in denen eine Chance darin liegt, dass Informationen nicht an Landesgrenzen haltmachen. Tatsachen und Taten werden offenbar. Und so kann sich ganz langsam zum Besseren wenden, was wir zu diesem Tag beklagen müssen. Eines Tages. Ist so eine Idee.



Aus: "Nicht schweigen, sondern bestrafen" Stephan-Andreas Casdorff (09.12.2019)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/tag-der-menschenrechte-nicht-schweigen-sondern-bestrafen/25316774.html

Quotecz284 09.12.2019, 18:57 Uhr

    Die nennen sich Sanktionen.
     
    Genozide finden statt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen.

Ökonomie geht nicht erst seit heute vor Menschenrechte.
Waffen werden, oftmals unter Umgehung geltender Rechtsnormen, in Krisengebiete und an so ziemlich alle Fronten der Welt geliefert.
Da wird richtig Geld verdient, da werden Einflussgebiete erobert oder die Macht ganzer Staaten oder Regionen neu geregelt
Im Nachhinein wird die Vergangenheit und der gemachte Konflikt stets geklittert, immer nach dem Motto: "Der Sieger hat Recht."
Das Schlimmste ist, dass solche Unwahrheiten in die Geschichtsbücher übernommen werden und bereits die nächste Generation nicht mehr weiß, was damals wirklich geschah.


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Quote[...] Nach der Trauer die Wut: Im Iran und im Irak haben die Menschen ihre Machthaber genauso satt wie Einmischung von außen.  ... Dass überhaupt wieder protestiert wird, ist erstaunlich. Wer in diesen Zeiten im Irak oder im Iran auf die Straße geht, braucht eine Mischung aus dem Mut der Verzweiflung und Glück. Als sich im vergangenen November Iraner im ganzen Land gegen eine drastische Erhöhung der Benzinpreise erhoben, wurden Hunderte, womöglich über 1500 Menschen getötet – erschossen oder überfahren von Sicherheitskräften wie den Basidsch-Milizen, einer Hilfspolizei von Freiwilligen, die den Revolutionsgarden unterstehen. Im Irak feuerten Scharfschützen auf Demonstranten, Aktivisten wurden entführt und gefoltert, viele sind seither verschwunden. ...

... Die Aktivisten haben sich aus der Falle der Geopolitik befreit. Man müsse sich gegen jede Form der Unterdrückung richten, haben am vergangenen Wochenende Studenten der Teheraner Amir-Kabir-Universität geschrieben. "Während der letzten Jahre hat die Präsenz der USA nichts produziert als wachsende Unsicherheit und Chaos. Aber Amerikas Abenteuertum ist keine Entschuldigung für lokale Repression."

Da könnten sie zusammenkommen, die regimekritischen iranischen Studenten und der proiranische Milizionär Murtada al-Mussawi aus Bagdad. "Ich würde gern endlich in einem Staat leben,", sagt er, "der nicht das Schlachtfeld ausländischer Mächte ist."


Aus: "Genug gelogen" Andrea Böhm, Lea Frehse und Luisa Hommerich (15. Januar 2020)
Quelle: https://www.zeit.de/2020/04/proteste-naher-osten-iran-irak-regime-korruption/komplettansicht

QuotePertlyCornflakes #5

Wir im Westen haben die Lügen unserer Regierungen zur Nahost-Politik genauso satt.


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#28
"USA und China im HRW "World Report 2020"" Bulgan Molor-Erdene (16. Januar 2020)
Am Dienstag veröffentlichte die Nichtregierungsorganisation Human Rights Watch ihren diesjährigen Bericht zur Lage der Menschenrechte in über 90 Ländern. Auf rund 650 Seiten beklagen die Autoren ein breites Spektrum an Diskriminierungen, Menschenrechtsverletzungen, und Bedrohungen der Zivilgesellschaft. Technologische Massenüberwachung, Internetsperren, extreme Polizeigewalt, institutioneller Rassismus, rechtsextremistische Angriffe auf Asylunterkünfte, Homophobie, politische Morde, Massenexekutionen, you name it.
https://www.heise.de/tp/features/USA-und-China-im-HRW-World-Report-2020-4638812.html

China - Events of 2019
https://www.hrw.org/world-report/2020/country-chapters/china-and-tibet#

"Human Rights Watch kritisiert ,,alptraumhaftes Kontrollsystem" in China" (14.01.2020)
https://www.tagesspiegel.de/politik/hightech-ueberwachungsstaat-human-rights-watch-kritisiert-alptraumhaftes-kontrollsystem-in-china/25433524.html

"Human Rights Watch: China - "Super-Gau für die Menschenrechte""
Unterdrückung, Zensur, Manipulation: Human Rights Watch stellt im World Report 2020 sehr deutlich und eindringlich China an den Pranger. Das Land bedrohe existentiell internationale Menschenrechte. ...
https://www.dw.com/de/human-rights-watch-china-super-gau-f%C3%BCr-die-menschenrechte/a-51994726

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Quote[...] Die Zahl der Hinrichtungen ist im vergangenen Jahr weltweit erneut kleiner geworden. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International, die darüber jährliche Berichte verfasst, verzeichnete für 2019 einen erneuten Rückgang der Exekutionen um fünf Prozent in einem Jahr. 657 Hinrichtungen statt der noch 690 ein Jahr zuvor, so der am Dienstag veröffentlichte Bericht, sei nicht nur die geringste Zahl in einem Jahrzehnt, es setze sich auch ein seit 2015 anhaltender Trend fort.

Die Organisation weist allerdings darauf hin, dass das nur die Zahl ist, die sie aus offiziellen Quellen, Berichten von Angehörigen oder anderen Zeugen und Zeitungsberichten gewinnen konnte.

Man nehme nur Fälle in die Zählung auf, für die es eine nachvollziehbare Bestätigung gebe. Insofern läge die tatsächliche Zahl sicher höher als jene 657, die der Bericht verzeichnet.

Für China, das seine Hinrichtungspraxis als Staatsgeheimnis - das tun auch Weißrussland und Vietnam - unter Verschluss hält, veröffentlicht Amnesty bereits seit zehn Jahren keine Zahl mehr. Die Organisation vermutet aber, dass jährlich Tausende Menschen in China exekutiert werden.

Amnesty zeigte sich über diesen Teil des Zahlen zufrieden. Er belege, "dass die Bewegung anhält, die grausame, inhumane und entwürdigende Höchststrafe weltweit abzuschaffen", heißt es im Bericht. Allerdings stünden einige Länder dagegen.

Im Irak zum Beispiel habe sich die Zahl der vollstreckten Todesurteile fast verdoppelt, in Saudi-Arabien sei sie um ein knappes Viertel gestiegen. Überhaupt sind Länder des Nahen Ostens und Nordafrikas 2019 für 88 Prozent der bekannt gewordenen Hinrichtungen verantwortlich - China wieder ausgenommen.

In Iran sank die Zahl der Hinrichtungen leicht, was Amnesty auf eine Ergänzung des Anti-Drogen-Gesetzes zurückführt, allerdings auf einem sehr hohen Niveau: Amnesty verzeichnete im letzten Jahr mindestens 251 Menschen, an denen die Todesstrafe im Iran vollstreckt wurde, zwei weniger als im Jahr zuvor.

Vier sollen noch minderjährig gewesen sein, darunter zwei Cousins, beide bei ihrer Verhaftung 15 Jahre alt, die in einem unfairen Verfahren wegen mehrfacher Vergewaltigung verurteilt wurden und in der Haft Peitschenhiebe erleiden mussten. Amnesty spricht von Iran als dem "Top-Henker der Region".

In Saudi-Arabien verzeichnete Amnesty im vergangenen Jahr 184 vollstreckte Todesurteile, die höchste jemals festgestellte Zahl. Mehr als die Hälfte der Opfer hatte einen nichtsaudischen Pass, sechs der Hingerichteten waren Frauen.

84 Menschen wurden wegen Drogendelikten geköpft - die übliche Form der Vollstreckung -, 55 wegen Mordes und 37 wegen Vorwürfen des Terrorismus. Die Todesstrafe werde jedoch auch gezielt gegen Dissidenten aus der schiitischen Minderheit Saudi-Arabiens eingesetzt, bemerkt Amnesty.

In Europa außerhalb der EU verzeichnet der Bericht nur noch die früheren Sowjetrepubliken Russland, Weißrussland, Kasachstan und Tadschikistan als Länder, die die Todesstrafe verhängen; nur Weißrussland vollstreckt sie allerdings. Und die USA erwerben sich mit 35 Hinrichtungen im vergangenen Jahr nicht nur den traurigen Ruhm, dies als einziges Land der Organisation amerikanischer Staaten (OAS) zu tun.

In den USA sitzen auch weltweit die meisten Menschen in Erwartung ihrer Hinrichtung in Todeszellen. Amnesty wirft den Vereinigten Staaten zudem vor, dass unter den Opfern auch im vergangenen Jahr wieder geistig Behinderte waren.

Aber auch dort sind Fortschritte zu verzeichnen. New Hampshire schaffte im 2019 als 21. Bundesstaat der USA die Todesstrafe komplett ab; Kaliforniens Gouverneur setzte ihre Vollstreckung aus.

Das Bekenntnis von Gouverneur Gavin Newsom hat Amnesty seinem diesjährigen Bericht sogar vorangestellt: "Es ist falsch, einen Menschen absichtlich zu töten und als Gouverneur werde ich die Hinrichtung keines einzigen erlauben", sagte Newsom am 13. März 2019 und bekannte zugleich, dass das US-Strafsystem "in jeder Hinsicht ein Fehlschlag war". Es diskriminiere Angeklagte, "die geisteskrank, schwarz oder braun waren oder sich keine teuren Anwälte leisten konnten".

Ein weiterer souveräner Staat, der die Todesstrafe abgeschafft hätte, ist 2019 nicht hinzugekommen - auch dies vermerkt der Bericht. Bisher sei sie in 106 Ländern komplett verboten, in 142 Ländern werde sie nicht angewandt.

Der Generalsekretär von Amnesty in Deutschland, Markus N. Beeko, forderte weiteren "entschlossenen Druck der internationalen Staatengemeinschaft auf diese letzten Staaten, die weiterhin an dieser grausamen unmenschlichen Praxis festhalten". Dass sie "mit den grundlegenden Menschenrechten unvereinbar" sei, werde von den weitaus meisten anerkannt. "Wir müssen die internationale Aufmerksamkeit verstärkt auf die kleine Gruppe von Staaten lenken, die Jahr für Jahr Menschen hinrichten."


Aus: "Amnesty verzeichnet weniger Hinrichtungen" Andrea Dernbach (21-04.2020)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/exekutionen-weltweit-amnesty-verzeichnet-weniger-hinrichtungen/25757972.html

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Quote[...] KARLSRUHE taz | Das Bundesverfassungsgericht hat die BND-Novelle von Ende 2016 in vollem Umfang für verfassungswidrig erklärt. Zugleich haben die Richter klargestellt, dass deutsche Grundrechte den BND auch im Ausland binden. Die anlasslose Auslandsaufklärung des BND wurde aber nicht generell verboten. Der Bundestag hat für eine Neuregelung Zeit bis Ende 2021.

Der amerikanische Whistleblower Edward Snowden hatte 2013 enthüllt, wie US-Geheimdienste systematisch den internationalen Telefon-, E-Mail- und SMS-Verkehr überwachen und auswerten. Bald wurde jedoch deutlich, dass auch der BND im Ausland ähnlich agiert. Ende 2016 schuf die Bundesregierung im BND-Gesetz immerhin eine gesetzliche Grundlage für die Auslandsaufklärung des BND.

Gegen diese Ergänzung des BND-Gesetzes klagten sechs internationale Journalisten sowie die Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG). Die globale Überwachung des BND schüchtere investigative Journalisten ein. Das Gesetz ziele zwar nicht auf Journalisten, es schütze sie aber auch nicht angemessen, so ROG-Geschäftsführer Christian Mihr.

In der mündlichen Verhandlung im Januar wurde dann bekannt, in welchem Ausmaß der BND weltweit die Kommunikation von Ausländern im Ausland überwacht. So sucht der BND mit Hunderttausenden Suchbegriffen in den Telekommunikationsnetzen nach verdächtigen Nachrichten. Suchbegriffe ­können Namen, Orte oder Chemikalien sein. Zu 90 Prozent geht es jedoch um Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ,,sogenannte technische Selektoren". Der BND greift dazu auf Internetknoten, Tiefseekabel oder Satellitenkommunikation zu.

Mit Hilfe von Filtern sollen Deutsche und teilweise auch EU-Bürger vor der BND-Ausspähung geschützt werden. Für sonstige Ausländer ist aber kaum Schutz vorgesehen. Täglich gebe es 154.000 Treffer, so der BND, wobei am Ende aber nur 262 Telefonate, E-Mails oder SMS für den BND wirklich relevant seien.

Die Bundesregierung hielt die Klage der internationalen Journalisten für unzulässig. Die Grundrechte des Grundgesetzes gälten nur auf deutschem Boden, so ihre Argumentation. Dem hat das Bundesverfassungsgericht nun in voller Deutlichkeit widersprochen. Die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte bleibe auch dann bestehen, wenn sie im Ausland agiert.

Der Senatsvorsitzende Stephan Harbarth sprach von einer ,,Klarstellung", es habe also noch nie etwas anderes gegolten. Tatsächlich war die Frage bisher aber hoch umstritten und wurde jetzt erstmals vom Bundesverfassungsgericht geklärt. Schon insofern handelt es sich um ein echtes Grundsatzurteil.

Als Folge dieser Weichenstellung wurde die BND-Novelle nun gleich doppelt für verfassungswidrig erklärt. Zum einen fehle der Hinweis, in welche Grundrechte das Gesetz eingreife. Zum anderen sei es auch in der Sache verfassungswidrig, weil die Eingriffe in Fernmelde- und Pressefreiheit völlig unverhältnismäßig seien.

Der federführende Richter Johannes Masing stellte aber klar, dass die anlasslose Selektoren-Fahndung des BND nicht generell gegen das Grundgesetz verstößt. Die Bedrohung aus dem Ausland habe zugenommen, die Früherkennung von Gefahrenlagen werde wichtiger. Bis Ende 2021 kann der BND unverändert fortfahren. Ab dann müssen die jetzt aufgestellten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beachtet werden.

So muss sich die Früherkennung auf ,,schwerwiegende" Gefahren und bestimmte geografische Regionen beschränken. Eine globale Überwachung halten die Richter für unzulässig. Die Kommunikation von Deutschen müsse schon vor der Prüfung ,,bestmöglich" herausgefiltert werden. Wird sie erst bei der Prüfung erkannt, müsse sie sofort gelöscht werden. Wenn die Kommunikation den Kernbereich privater Lebensgestaltung betrifft, zum Beispiel weil es um Sex oder Religion geht, muss die Überwachung abgebrochen werden.

Der BND müsse sein Verfahren durch interne Regeln klar strukturieren, um die Kontrolle zu erleichtern, so die Richter. Soweit Algorithmen bei der Auswertung zum Einsatz kommen, müsse deren Arbeitsweise nachvollziehbar bleiben. Alle sechs Monate müsse geprüft werden, ob Daten gelöscht werden können. Verkehrsdaten (,,Wer hat wann mit wem kommuniziert") darf der BND im Ausland zwar auf Vorrat speichern und auswerten, muss sie aber spätestens nach sechs Monaten löschen.

Die wichtigste Forderung des Bundesverfassungsgerichts betrifft aber die Stärkung der Geheimdienstkontrolle. Bisher gab es für die Auslandsüberwachung des BND nur ein relativ zahnloses ,,unabhängiges Gremium" (UG). Künftig soll der Bundestag ein ,,gerichtsähnliches" Gremium einrichten, das viele BND-Aktionen vorab genehmigen muss.

So müsse die neue Kontrollinstanz zum Beispiel die gezielte Überwachung von Journalisten und Anwälte vorab prüfen, weil diese Berufsgruppen besonders auf vertrauliche Kommunikation angewiesen seien. Auch bei Personen, die nicht nur als Informationsmittler überwacht werden, sondern weil sie selbst als gefährlich gelten, müsse das neue Gremium vorab zustimmen, weil für sie auch die Überwachung bedrohlich werden könnte, etwa durch die Weitergabe von Daten.

Neben dem gerichtsähnlichen Gremium soll es noch eine ,,administrative" Kontroll­instanz geben, die mit Stichproben auf die Einhaltung des Rechts achtet. Sie soll mit mindestens 30 Mitarbeitern ausgestattet werden. Bei der Ausgestaltung der beiden neuen Kontrollgremien hat der Bundestag großen Gestaltungsspielraum, solange die Effizienz gewahrt ist.

Zulässig bleibt künftig auch die Kooperation mit anderen Nachrichtendiensten. Bisher bekommt der BND rund 60 Prozent seiner Selektoren von Partnerdiensten, denen er dann auch die Ergebnisse liefert. Je mehr man an andere Dienste liefert, desto mehr bekommt man auch zurück, so die Logik der Branche. Die Verfassungsrichter haben nichts dagegen, denn das Grundgesetz sei auf internationale Zusammenarbeit angelegt, auch bei der Sicherheit.

Allerdings wird ein ,,Ringtausch" von Daten ausdrücklich verboten. Der BND darf also nicht Briten in Großbritannien überwachen, damit der englische Dienst GCHQ Deutsche in Deutschland überwacht. Der BND bestreitet, dass es einen derartigen Ringtausch überhaupt gegeben habe.

Auch dürfe die Kooperation der Dienste nicht die Geheimdienstkontrolle beschränken, so die Karlsruher Vorgabe. Bei künftigen Kooperationen müsse die ,,Third Party Rule" so ausgestaltet werden, dass die Weitergabe von Informationen an die deutschen Kontrolleure nicht von anderen Diensten genehmigt werden muss. Das jedenfalls ist ein großer Fortschritt.

Das 140-seitige Urteil beeindruckte alle Verfahrensbeteiligten. Der CDU-Innenexperte Armin Schuster sprach von einem ,,starken und sehr gut durchdachten Urteil". Christian Mihr der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen nannte das Urteil einen ,,Meilenstein".


Aus: "Bundesverfassungsgericht zu BND: Grundgesetz gilt auch im Ausland" Christian Rath (19. 5. 2020)
Quelle: https://taz.de/Bundesverfassungsgericht-zu-BND/!5684241/

QuoteBlue Screen of Death
gestern, 19:53

endlich, nach 71 Jahren, eine Klarstellung, das der Artikel 1 des Grundgesetzes eine globale Wirkung hat.


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Quote[...] Paukenschlag in Karlsruhe: Die anlasslose Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) von Ausländern im Ausland verstößt in ihrer jetzigen Form formell und inhaltlich gegen Grundrechte. Die derzeitige Fassung im BND-Gesetz sei aus formalen und inhaltlichen Gründen verfassungswidrig, erklärte der frischgebackene Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Verkündung des Urteils am Dienstag (Az. 1 BvR 2835/17). Mit der mit Spannung erwarteten Entscheidung halten die Richter zum ersten Mal fest, dass der deutsche Staat das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit auch im Ausland wahren muss und an das Grundgesetz gebunden ist.

Der Bundesnachrichtendienst überwache die Telekommunikation an der Schnittstelle von Internationalisierung, wachsender sicherheitsbezogener Herausforderungen und der Digitalisierung, die auch eine zunehmende "Verwundbarkeit von Rechtsgütern" mit sich bringe, erläuterte Harbarth, der im Herbst 2016 als CDU-Bundestagsabgeordneter noch für die einschlägige Gesetzesnovelle gestimmt hatte. Eine anlasslose strategische Aufklärung des Geheimdienstes unter Verzicht von Eingriffsschwellen dürfe es in diesem sensiblen Umfeld nicht geben. Nötig sei ein Verbot pauschaler globaler Überwachung, stellte Harbarth klar.

Der Gesetzgeber müsse Zwecke der Spionage klar festlegen und etwa spezifische Anforderungen an die "Bevorratung" von Daten und den Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen aufstellen, appellierte er an seine früheren Kollegen im Parlament. Nötig seien "Löschungspflichten" und auch beim Transfer von Informationen an ausländische Stellen bedürfe es klarer Vorgaben. Der individuelle Rechtsschutz der Betroffenen müsse durch eine ausgebaute, objektiv-rechtliche Kontrolle erhalten werden, die gerichtlich und administrativ sicherzustellen sei.

Besonders erschwerend falle die außerordentliche Streubreite der strategischen Telekommunikationsüberwachung ins Gewicht, unterstreichen die Richter in ihrem typischen "Ja, aber"-Urteil. Die Maßnahme sei "anlasslos gegenüber jedermann einsetzbar" und erlaube "gezielt personenbezogene Überwachungen", objektive Eingriffsschwellen gebe es nicht: "Das Instrument erlaubt heute, tief in den Alltag hinreichende, auch höchst private und spontane Kommunikationsvorgänge zu analysieren und zu erfassen sowie bei der Internetnutzung zum Ausdruck kommende Interessen, Wünsche und Vorlieben aufzuspüren."

Andererseits helfe "die Versorgung der Bundesregierung mit Informationen für ihre außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungen" ihr, "sich im machtpolitischen Kräftefeld der internationalen Beziehungen zu behaupten" und "folgenreiche Fehlentscheidungen" zu vermeiden. Insoweit gehe es mittelbar zugleich darum, die demokratische Selbstbestimmung und den Schutz der verfassungsrechtlichen Ordnung zu wahren.

Ein weiterer Gesichtspunkt für die "Rechtfertigungsfähigkeit" der strategischen Überwachung liege darin, dass sie durch eine Behörde vorgenommen werde, "die selbst grundsätzlich keine operativen Befugnisse hat". Einige Auflagen, wie das Werkzeug grundrechtskonform ausgestaltet werden soll, hat das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber ins Hausaufgabenbuch geschrieben.

Zunächst müsse dieser "einschränkende Maßgaben zum Volumen der für die jeweiligen Übertragungswege auszuleitenden Daten" auf- und sicherstellen, "dass das von der Überwachung abgedeckte geographische Gebiet begrenzt bleibt". Die Inlandskommunikation sowie erforderlichenfalls ein Austausch, an dem auf mindestens einer Seite Deutsche oder Inländer beteiligt sind, müsse der BND "vor einer manuellen Auswertung nach dem Stand von Wissenschaft und Technik bestmöglich" ausfiltern.

Die Befugnis, Verbindungs- und Standortdaten im Rahmen der Auslandsüberwachung gesamthaft zu speichern und zu bevorraten, muss den Verfassungshütern zufolge "hinsichtlich der davon erfassten Datenströme begrenzt bleiben". Eine Speicherdauer von sechs Monaten dürfe nicht überschritten werden.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung für Zwecke der Strafverfolgung im Inland steht noch aus. Die Richter fordern "besondere Anforderungen für den Schutz von Berufs‑ und Personengruppen, deren Kommunikation eine gesteigerte Vertraulichkeit verlangt". Ein gezieltes Eindringen in solche schutzwürdigen Vertraulichkeitsbeziehungen etwa von Rechtsanwälten oder Journalisten könne nicht schon allein damit gerechtfertigt werden, dass die angestrebten Informationen nachrichtendienstlich nützlich sind.

Zudem sei dem Kernbereich privater Lebensgestaltung stärker Rechnung zu tragen. "Nicht hinreichend begrenzt ausgestaltet sind auch die angegriffenen Regelungen zur Übermittlung von Erkenntnissen der Auslandsüberwachung an andere Stellen", rügt das Gericht. Soweit Daten an ausländische Dienste wie die NSA übermittelt würden, müsse der Gesetzgeber zusätzlich "eine Vergewisserung über den rechtsstaatlichen Umgang mit den Daten auf Empfängerseite vorschreiben". Der bisher einfach mitgeschickte "Disclaimer" reicht folglich nicht aus. Die gesetzlichen Regeln müssen ferner "insbesondere einen Austausch von Erkenntnissen aus auf Deutschland bezogenen Überwachungsmaßnahmen ausländischer Dienste unterbinden", konstatieren die Richter.

Ein solcher "Ringtausch" sei verfassungsrechtlich verboten. Nach der BND-NSA-Selektorenaffäre verlangt der 1. Senat zudem, dass die Suchbegriffe von den Partnerdiensten "plausibilisiert werden", um das "Ausspähen unter Freunden" oder Industriespionage zu verhindern. Der BND dürfe zudem von ihm erhobene Verbindungs- und Standortdaten nicht "unselektiert" ohne jede Kontrollmöglichkeit aus der Hand geben. Zu gewährleisten ist laut dem Urteil "eine Kontrolle in institutioneller Eigenständigkeit". Hierzu gehörten ein eigenes Budget, eine eigene Personalhoheit sowie Verfahrensautonomie. Die zuständigen Stellen "sind personell wie sächlich so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen können". Inhaltlich müssten sie gegenüber dem BND "alle für eine effektive Kontrolle erforderlichen Befugnisse haben".

Gegen Teile des 2016 novellierten BND-Gesetzes, das dem Auslandsgeheimdienst eine Überwachung ganzer Internetknoten und Netze erlaubt, hatten Anfang 2018 sieben größtenteils im Ausland investigativ arbeitende Journalisten Einspruch erhoben, die Bereiche wie Korruption und Wirtschaftskriminalität beackern. Auch die Organisation Reporters sans Frontieres und damit die Mutter des deutschen Ablegers Reporter ohne Grenzen (ROG) als juristische Person, erhob Einspruch. Unterstützt wurden sie etwa von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), der Deutschen Journalisten-Union (dju), dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) sowie dem Netzwerk Recherche.

Der in Karlsruhe verhandelte Streit drehte sich neben der Frage, ob das Grundgesetz auch für eine Sicherheitsbehörde im Ausland gilt, vor allem um die "strategische Fernmeldeaufklärung" des BND mit dem Schwerpunkt Ausland. Der Geheimdienst darf demnach prinzipiell mit dieser "strategischen Kontrolle" die internationale Telekommunikation mit bis zu hunderttausenden Selektoren wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Pseudonymen von Nutzern durchforsten und die Inhalte analysieren, die in diesem Datenstaubsauger hängenbleiben.

Dieses weitgehende Instrument wollte der 1. Senat dem BND nicht ganz aus der Hand schlagen. Er befand, dass es verhältnismäßig und damit verfassungsgemäß ausgestaltet werden könne. Die beanstandeten Vorschriften gelten daher bis zum Jahresende 2021 fort, um dem Gesetzgeber eine weitere Reform unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Anforderungen zu ermöglichen.

Die "Rohmasse" des Datenstaubsaugers ist riesig: Allein am Frankfurter Internetknoten De-Cix kann der BND täglich laut Medienberichten rund 1,2 Billionen Verbindungen ausleiten. Davon sollen nach dem Aussortieren erster IP-Adressen mit klarem regionalen Bezug zu deutschen Nutzern rund 24 Milliarden Rohdaten übrigbleiben. Im Inland dürfen die darauf angesetzten Suchbegriffe keine Identifizierungsmerkmale enthalten, mit denen sich bestimmte Telekommunikationsanschlüsse gezielt erfassen lassen. Für das Ausland gilt dies nicht. Aber auch dort sind für den BND etwa Telefonnummern deutscher Staatsangehöriger oder einer deutschen Gesellschaft tabu, solange es sich nicht um "Beifang" handelt.

Ausländer im Ausland galten bislang für den Bundesnachrichtendienst als "vogelfrei", monierten Kritiker in den vergangenen Jahren immer wieder. Verletzt sei schon der allgemeine Gleichheitssatz aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz, argumentierte etwa der Verfassungsrechtler Eggert Schwan, weil es keinen sachlich zu rechtfertigenden Grund für diese auf den Unterschied zwischen Deutschen und Nichtdeutschen abstellende Ungleichbehandlung gebe. Die Verfassungsbestimmungen richteten sich an Jedermann, an "alle Menschen".

Eine Wende um 180 Grad hatte der vormalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, an diesem Punkt bereits vollzogen. Das CSU-Mitglied hat nach seinem Ausscheiden aus der Richterbank mehrfach seine neue Ansicht zu Protokoll gegeben, dass auch die Kommunikation im Ausland zwischen Ausländern grundrechtsgeschützt ist. Die BND-Zugriffe auf Datenaustauschpunkte wie den De-Cix bezeichnete Papier sogar als "insgesamt rechtswidrig". Das ganze "strategische" Konstrukt passe nicht mehr auf die Internetkommunikation.

Ex-BND-Chefs wie Gerhard Schindler oder August Hanning hatten vor dem Urteilsspruch betont, dass Deutschland einen starken, von Dritten unabhängigen Auslandsgeheimdienst brauche. Der BND habe immer wieder entscheidende Informationen über das weltpolitische Geschehen wie zum Irak-Krieg durch das Abhören von Telefonaten und das Mitlesen von Mails erhalten. Die Väter des Grundgesetzes würden sich im Grabe umdrehen, wenn etwa die Kommunikation der Taliban von Artikel 10 Grundgesetz geschützt sein solle.

Aktive und frühere Geheimdienstler sahen sogar die Sicherheit Deutschlands bei einer möglichen harten Entscheidung des Gerichts bedroht. Sie schlossen nicht aus, dass hinter dem Verfahren eine gezielte geheimdienstlich gesteuerte Aktion stecken könnte, um der Bundesrepublik zu schaden.

(kbe)


Aus: "Bundesverfassungsgericht schränkt BND-Massenüberwachung deutlich ein" Stefan Krempl (19.05.2020)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesverfassungsgericht-schraenkt-BND-Massenueberwachung-deutlich-ein-4723874.html

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Quote[...] Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) in seiner aktuellen Form für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Der Richterspruch setze "neue Standards im internationalen Menschenrechtsschutz und für die Freiheit der Presse", lobte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Verfassungsbeschwerde gegen Teile des 2016 novellierten BND-Gesetzes zusammen mit fünf Medienorganisationen unterstützt hatte. Mit der Ansage, dass deutsche Behörden auch im Ausland an die Grundrechte gebunden sind, werde auch "die Glaubwürdigkeit Deutschlands in der Welt" gestärkt.

Christian Mihr, Geschäftsführer der an der Klage beteiligten Reporter ohne Grenzen, freute sich, "dass Karlsruhe der ausufernden Überwachungspraxis des Bundesnachrichtendienstes im Ausland einen Riegel vorschiebt". Das Urteil setze neue Standards im internationalen Menschenrechtsschutz und für die Pressefreiheit. Die Bundesregierung bekomme damit die Quittung "für ihre jahrelange Weigerung, die digitale Massenüberwachung einzuhegen".

Die Linksfraktion fühlt sich in ihrer Kritik an der Reform des BND-Gesetzes bestärkt. Fraktionsvize André Hahn begrüßte als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags (PKGr), dass den Überwachern der Überwacher elementare Informationen über Kooperationen des BND mit anderen Auslandsgeheimdiensten nicht mehr vorenthalten werden könnten. Der BND dürfe seine grundrechtswidrige Überwachungspraxis nicht bis zu einer Novelle ungeniert fortführen. Martina Renner, frühere Obfrau der Linken im NSA-Untersuchungsausschuss, konstatierte, dass die "schallende Ohrfeige" die jahrzehntelang praktizierte "Weltraumtheorie" genauso als Mumpitz entlarve wie die im BND ebenfalls angewandte "Funktionsträgertheorie".

Die Verfassungsrichter hätten herausgearbeitet, "dass unsere Werte und elementaren Grundrechte nicht an der Landesgrenze enden und auch in der Kooperation mit ausländischen Diensten berücksichtigt werden müssen", meinte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Es müsse nun gewährleistet werden, "dass der BND sein Vorgehen bei der Fernmeldeaufklärung stärker begründet".

Konstantin von Notz, Vize-Fraktionschef der Grünen und stellvertretender PKGr-Vorsitzender, bezeichnete das Urteil als "wegweisend für die Arbeit von Nachrichtendiensten in der digitalen Welt und bedeutend für die Grundrechte von Millionen Menschen weltweit". Die Enthüllungen Snowdens und die anschließende Aufklärung des Bundestags hätten die Rolle der deutschen Sicherheitsbehörden ans Tageslicht gebracht. Die Bundesregierung müsse jetzt schnell die Konsequenzen ziehen.

"Im Zeitalter digitaler Kommunikation" hätten die Verfassungshüter "das Fernmeldegeheimnis entschieden gestärkt" und dessen "extraterritoriale Schutzwirkung" erläutert, kommentierte Klaus Landefeld, Vizechef des eco-Verbands der Internetwirtschaft. Sie sähen vor allem eine "umfassende, unabhängige Kontrolle aller Maßnahmen vorab als notwendig an".

Enttäuscht gab sich der EU-Abgeordnete Patrick Breyer, da das Gericht "anlasslose Massenüberwachung und flächendeckende monatelange Vorratsdatenspeicherung" nicht generell untersagt habe. Das Mitglied der Piratenpartei fordert zudem: "Verpflichtende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und wirksame Anonymität müssen unsere Sicherheit technisch gewährleisten." Frank Rieger, Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC) bedauerte, dass das Gericht nicht die globale BND-Spionage grundsätzlich beendet habe. Es versuche nur, "sie in einen konkreteren rechtlichen Rahmen zu pressen".

Als international "schwer vermittelbar", kritisierte Norbert Röttgen (CDU), Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Bundestags, die Entscheidung. Indem das Gericht die BND-Abhörpraxis im Ausland kippe, werfe es "erhebliche Fragen an unsere strategische Operations- und Kooperationsfähigkeit auf – und das in einer Zeit, in der Aggression von außen immer komplexer wird".

Ihn überrasche die Ansage aus Karlsruhe nicht, twitterte der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch, der im PKGr sitzt. "Grundrechte heißen so, weil sie grundlegend für Alle gelten müssen!" Es gelte daher nun, schnell das BND-Gesetz anzupassen und dem Geheimdienst "klare Regeln für seine Arbeit" zu geben. Weiter hieß es aus der SPD-Fraktion, sie sehe die eigene Position unterstützt, dass die strategische Fernmeldeaufklärung "verfassungskonform ausgestaltet werden" könne.

Der US-Geheimdienstenthüller Edward Snowden nannte das Urteil einen "Schritt in die richtige Richtung". "Ich hoffe, dass sich andere Staaten am heutigen Gerichtsurteil ein Beispiel nehmen und dass auch internationale Standards entwickelt werden, um den Aufbau solcher Systeme zu verbieten", sagte Snowden laut einer Mitteilung, die sein deutscher Anwalt Wolfgang Kaleck verbreitete. Snowden habe mit seinen Enthüllungen 2013 "auch eine Beweisgrundlage für Gerichte schaffen" wollen.

Die Bundesregierung befürchtete vorab, dass der BND seine Aufgaben nicht mehr erfüllen könne, wenn das Gericht dessen Internetaufklärung zu stark in die Grenzen weise. BND-Präsident Bruno Kahl hatte in der mündlichen Verhandlung im Januar zu bedenken gegeben, der Dienst würde in einem solchen Fall auf einem Auge blind. 20 Prozent der Meldungen, die der Dienst generiere, basierten auf der strategischen Auslandsüberwachung.


Aus: "BND-Urteil: Bundesverfassungsgericht stärkt das Fernmeldegeheimnis international" Stefan Krempl (19.05.2020)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/BND-Urteil-Bundesverfassungsgericht-staerkt-das-Fernmeldegeheimnis-international-4724784.html

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Trump's "Law and Order" – "Cold" Ideals and "Sick at Heart" Louis Rene Beres  (June 15, 2020 03:19:54 pm)
JURIST Guest Columnist Louis René Beres, Professor Emeritus of International Law at Purdue, discusses Donald Trump's calls for police and even the military to bring "law and order" to the US in the wake of recent Black Lives Matter peaceful protests. "Tis bitter cold, and I am sick at heart." – Hamlet
... For an afflicted American nation, it never seems to end. On June 1, 2020, President Donald J. Trump once again openly defiled US Constitutional protections of free speech and assembly, on this occasion by gratuitously violent treatment of law-abiding civilian demonstrators. A week later, and with no discernible regrets, Trump was boisterously defending the Buffalo New York police officers who had so plainly used unreasonable force against an elderly civil rights protestor. Here, Trump alleged, ex nihilo and, as usual, without any tangible evidence, that the collapsed and bleeding 75 year old peace activist was actually a clandestine "Antifa provocateur."
Credo quia absurdum, said the ancient philosophers. "I believe because it is absurd." All this dissembling was merely the iceberg tip of incessant presidential wrongdoing. It was just the latest law-damaging installment of an American "bad dream." ...
https://www.jurist.org/commentary/2020/06/louis-beres-trumps-law-order-cold-sick-heart/

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#32
Quote[...] Trotz massiver Polizeigewalt haben den vierten Abend in Folge Menschen in vielen Städten in Belarus (Weißrussland) für einen Rücktritt von Präsident Alexander Lukaschenko demonstriert. In mehreren unabhängigen Kanälen des Nachrichtendienstes Telegram war in der Nacht zum Donnerstag auf Videos zu sehen, wie Menschen in Minsk, Grodno und anderen Städten Lukaschenko dazu aufriefen, die Gewalt zu beenden und abzutreten.

Es gab erneut Dutzende Festnahmen und mehrere Verletzte. Zugleich wuchs die Solidarität mit den Demonstranten. In Minsk traten mehr als 100 Ärzte gegen Gewalt auf.

Die belarussische Literaturnobelpreisträgerin Swetlana Alexijewitsch forderte erstmals den autoritären Präsidenten Alexander Lukaschenko direkt zum Rücktritt auf. ,,Verzieh Dich, bevor es zu spät ist!", sagte die 72-Jährige in einem am Mittwochabend vom belarussischen Dienst des Radiosenders Swoboda (Radio Free Europe) veröffentlichten Interview. ,,Aus meiner Sicht hat der Machtapparat dem Volk den Krieg erklärt." Niemand habe sich eine solche Gewalt vorstellen können.

Vielerorts bildeten sich Menschenketten gegen die Polizeigewalt und gegen Wahlfälschung. Bei der Präsidentenwahl am Sonntag hatte Lukaschenko, der seit mehr als 26 Jahren im Amt ist und als ,,letzter Diktator Europas" gilt, sich zum sechsten Mal als Sieger ausrufen lassen - mit 80,08 Prozent der Stimmen. Seine Gegner sehen dagegen die 37 Jahre alte Kandidatin Swetlana Tichanowskaja als Siegerin. Sie ist unter dem Druck der Behörden in das EU-Land Litauen geflohen.

Der nicht zur Wahl zugelassene Kandidat Waleri Zepkalo, ein prominenter IT-Unternehmer, appellierte aus seinem russischen Exil an die EU, Tichanowskaja als Präsidentin anzuerkennen. Hunderte IT-Unternehmer forderten Lukaschenko zum Einlenken auf und drohten in einem offenen Brief, mit ihren Firmen das Land zu verlassen.

Es kursierten mehrere Videos, auf denen Männer mit Kritik an der Gewalt gegen friedliche Bürger ihre Uniformen in den Müll warfen oder sogar verbrannten, ihre Dienstmarken mit Kündigungsschreiben abgaben. Sie erklärten, dass sie ihren Eid auf den Schutz des belarussischen Volkes und nicht dem Machterhalt eines Mannes geschworen hätten. Die Echtheit der Videos war nicht überprüfbar. Ein Uniformierter des Innenministeriums sagte, dass er im Dienst bleibe, aber Tichanowskaja als die neue Präsidentin anerkenne.

Die vierfache Biathlon-Olympiasiegerin Darja Domratschewa zeigte sich bestürzt über die Gewalt in ihrer Heimat. Sie appellierte an die Sonderpolizei Omon, die Gewalt zu beenden. ,,Lasst nicht weiter diesen ungerechten Horror auf den Straßen zu", schrieb sie bei Instagram. Jeder Konflikt lasse sich auf friedliche Weise lösen. Ein Moderator des Staatsfernsehens kündigte demonstrativ seinen gut bezahlten Posten. Auch andere Journalisten entschieden sich zur Kündigung.

In Minsk etwa schossen Männer in schwarzen Uniformen und Sturmmasken wahllos mit Gummigeschossen in Richtung von Bürgern, die von Balkonen aus die Beamten ausbuhten und ,,Schande" riefen. Bekannt wurde zudem ein zweiter Todesfall bei den seit Sonntag andauernden Protesten. Eine Mutter warf der Polizei vor, ihren Sohn am Wahlsonntag entführt und seinen Tod verursacht zu haben.

Die Behörden bestätigten, dass der 25-Jährige tot sei, die Todesumstände aber untersucht werden müssten. Ein anderer Mann war durch einen Sprengsatz gestorben. Es gab bisher Hunderte Verletzte und mehr als 6000 Festnahmen bei den größten Protesten in der Geschichte des Landes.

Auch im Ausland kam es zu Protesten gegen die Gewalt in Belarus - wie etwa an der Botschaft des Landes in Moskau. In Lettland demonstrierten mehrere hundert Menschen vor der belarussischen Botschaft. In der Hauptstadt Riga forderten sie die Freilassung inhaftierter Demonstranten. In der Ukraine forderte Ex-Präsident Petro Poroschenko per Video Lukaschenko zum Gewaltverzicht auf.

Derweil boten sich die Nachbarländer Litauen, Polen und Lettland als Vermittler an. Der litauische Präsident Gitanas Nauseda präsentierte einen entsprechenden Plan, um die Gewalt beenden zu können, wie die Präsidialkanzlei des baltischen EU-Landes mitteilte. Polen und Lettland würden diesen Plan sowie die Einleitung eines internationalen Vermittlungsprozesses unterstützen, hieß es weiter. Lukaschenko lehnt einen Dialog bislang strikt ab.

Nauseda sagte der Mitteilung zufolge, erstens müssten die Behörden in Belarus die Lage unverzüglich deeskalieren und ,,die Anwendung brutaler Gewalt gegen das Volk beenden". Zweitens müssten alle inhaftierten Demonstranten freigelassen und ihre Verfolgung eingestellt werden. ,,Drittens erwarten wir, dass die belarussischen Behörden schließlich einen Dialog mit ihren Bürgern aufnehmen." Die Einrichtung eines ,,Nationalrats" mit Vertretern aus Regierung und Zivilgesellschaft könnte ein geeigneter Schritt sein.


Aus: "Die Solidarität mit den Demonstranten wächst" (13.08.2020)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/vierte-protestnacht-in-belarus-die-solidaritaet-mit-den-demonstranten-waechst/26090680.html

Präsidentschaftswahl in Weißrussland 2010 ... Mehrere Tausend Menschen – nach offiziellen Angaben handelte es sich um 3000, nach Angaben unabhängiger Medien um 15.000 bis 25.000 – versammelten sich am 19. Dezember im Zentrum von Minsk, um gegen Wahlfälschungen zu demonstrieren. Es handelte sich damit um die größte Demonstration in Belarus seit der Präsidentschaftswahl 2006.
https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4sidentschaftswahl_in_Wei%C3%9Frussland_2010

Die Präsidentschaftswahl in Weißrussland 2020 endete am 9. August 2020. Bereits ab dem 4. August konnten Wahlberechtigte ihre Stimme abgeben. Die Wahl wurde von anhaltenden Protesten in Weißrussland begleitet und von der COVID-19-Pandemie überschattet. Sie gilt als Scheinwahl, weil relevante Gegenkandidaten festgenommen wurden und Wahlmanipulationen nachgewiesen werden konnten. ... Laut belarussischen Staatsmedien soll Amtsinhaber Lukaschenka gemäß Nachwahlbefragungen 79 Prozent der Stimmen, die aussichtsreichste Gegenkandidatin Zichanouskaja 6,9 Prozent der Stimmen erhalten haben. Diese Zahlen gelten für unabhängige Beobachter und die Opposition als gefälscht und damit nicht aussagekräftig. ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4sidentschaftswahl_in_Wei%C3%9Frussland_2020

Belarus: Zehntausende Menschen bei friedlichen Protesten in Minsk (15. August 2020)
Litauen und Estland zweifeln das Wahlergebnis an, die belarussische Opposition sieht die neuen EU-Sanktionen spektisch
https://www.derstandard.at/story/2000119375149/zehntausende-menschen-bei-friedlichen-protesten-in-minsk

Link

"Wer Diktator ist, das bestimmen wir!"  Tomasz Konicz (19. August 2020)
Ein Kommentar zu den imperialen Doppelstandards deutscher Geopolitik
https://www.heise.de/tp/features/Wer-Diktator-ist-das-bestimmen-wir-4874035.html

Als Doppelmoral wird ein Normensystem bezeichnet, das gleiches Verhalten ethisch unterschiedlich bewertet, je nachdem, welcher Personengruppe die ausführende Person oder die betroffenen Personen angehören, oder je nachdem, ob diese sich in einer öffentlichen oder privaten Situation innerhalb oder außerhalb einer Gemeinschaft befinden, ohne dass dafür ein sachlicher Grund vorhanden wäre. Die Doppelmoral kann sich dabei explizit in einem moralischen Code niederschlagen, der eine unterschiedliche Wertordnung abbildet, oder implizit im moralischen Empfinden, im Verhalten und in den Werturteilen Einzelner. Entscheidendes Merkmal ist, dass ,,mit zweierlei Maß" gemessen wird. ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Doppelmoral

https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Ethische_Haltung

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#34
Quote𝖕𝖚𝖘𝖘𝖞 𝖗𝖎𝖔𝖙 (@pussyrrriot) twitterte um 3:07 vorm. on Sa., Aug. 22, 2020:
I can't believe it's my life:

I have 3 comrades murdered (Nemtsov, Baburova, Markelov), I spent 2 years in in penal colonies for nothing when i was 22-24, a father of my kid was poisoned and almost died, and now Navalny, my friend, is in coma and fighting for life.

xx Nd https://t.co/HUsdw8EQih
https://twitter.com/pussyrrriot/status/1296977274382688256


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Nadeschda Andrejewna Tolokonnikowa (russisch Наде́жда Андре́евна Толоко́нникова; * 7. November 1989 in Norilsk, Sowjetunion) ist eine russische politische Aktivistin und Performancekünstlerin. Internationale Bekanntheit erlangte sie als Mitglied von Pussy Riot.  ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Nadeschda_Andrejewna_Tolokonnikowa

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"Nawalny soll vor möglicher Vergiftung genau beobachtet worden sein" (23.08.2020)
Der Kreml-Kritiker liegt seit Samstag in der Berliner Charité. Einem russischen Medienbericht zufolge hatten die Behörden ihn zuletzt detailgenau im Fokus. Thomas Loy Hannes Heine Rebecca Barth
Hintergrund ist ein Artikel der Moskauer Boulevardzeitung ,,Moskowski Komsomolez". Darin werden detailgenau alle Bewegungen des Oppositionellen bei seiner Reise durch Sibirien beschrieben. In dem Artikel beruft sich die Zeitung auf nicht näher genannte Sicherheitskreise.
Darin wird beschrieben, wo sich Nawalny zu jedem Zeitpunkt aufhielt, mit wem er sprach und wo er übernachtete. Das Team soll mehrere Hotelzimmer angemietet haben, Nawalny sei aber in eine ,,konspirative" Wohnung gebracht worden. Jemand aus seinem Team soll Sushi bestellt haben. Dabei sollen die Behörden ihn die ganze Zeit beschattet haben, heißt es in dem Beitrag weiter.  ...
https://www.tagesspiegel.de/berlin/charite-aeussert-sich-vorerst-nicht-nawalny-soll-vor-moeglicher-vergiftung-genau-beobachtet-worden-sein/26119112.html


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Quote[...] Die US-Regierung hat Sanktionen gegen die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag (IStGH), Fatou Bensouda, verhängt. US-Außenminister Mike Pompeo kündigte an, möglichen Besitz der Juristin in den USA einzufrieren. Das gelte auch für Bensoudas Mitarbeiter, den IStGH-Abteilungsleiter Phakiso Mochochoko.

Auch gegen weitere Personen, die die Chefermittlerin bei ihrer Arbeit unterstützen, könnten noch Strafmaßnahmen verhängt werden, sagte Pompeo. Den Strafgerichtshof bezeichnete er als "durch und durch kaputte und korrupte Institution". Er warf dem IStGH "rechtswidrige Versuche" vor, "Amerikaner seiner Gerichtsbarkeit zu unterwerfen". Pompeo hatte Bensouda und mehreren ihrer Mitarbeiter schon im April 2019 das US-Einreisevisum gestrichen.

Im März hatte das Tribunal in Den Haag gegen heftigen Widerstand der USA Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen in Afghanistan zugelassen. Dabei sollen Vorwürfe gegen die radikalislamische Taliban geprüft werden, aber auch gegen afghanische Regierungstruppen und das mit ihnen verbündete US-Militär. Dabei sollen auch mögliche Kriegsverbrechen von US-Soldaten und Mitarbeitern des US-Geheimdienstes CIA untersucht werden.

Bensouda hatte beantragt, Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen einleiten zu können. Der Chefanklägerin zufolge gebe es Hinweise auf Folterungen, Misshandlungen und Vergewaltigungen von Gefangenen durch US-amerikanische Militärs und Geheimdienstangehörige.

UN-Generalsekretär António Guterres habe Pompeos Ankündigung "mit Sorge" aufgenommen, sagte UN-Sprecher Stephane Dujarric. "Wir beobachten die Entwicklungen in dieser Sache weiterhin sehr aufmerksam." Die Organisation Human Rights Watch teilte mit, Sanktionen seien eigentlich dafür da, um Kriminelle und Kleptokraten zu bestrafen. Es sei eine "erstaunliche Pervertierung" dieses Prinzips, wenn plötzlich jene, die eigentlich internationale Verbrechen aufklären sollen, selbst zur Zielscheibe würden, sagte Justizdirektor der Organisation Richard Dicker.

Die USA haben den 2002 gegründeten IStGH als einziger westlicher Staat nie anerkannt. Das Land lehnt Ermittlungen des Weltstrafgerichts gegen US-Bürger strikt ab. Im Juni hatte US-Präsident Donald Trump seinen Behörden per Dekret genehmigt, gegen Mitglieder des Gerichtshofs mit Sanktionen vorzugehen. Der Gerichtshof hatte schon damals dagegen protestiert, der Schritt sei eine "Attacke auf die Herrschaft des Rechts".


Aus: "Internationaler Strafgerichtshof: USA verhängen Sanktionen gegen Chefanklägerin" (2. September 2020)
Quelle: https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-09/internationaler-strafgerichtshof-den-haag-usa-sanktionen-fatou-bensouda-kriegsverbrechen

QuoteBenutzzzzzzzzer #24

Schön zu sehen, wie die USA die westlichen Werte durchsetzen.


Quoteeichelhäher #9

Mit welchem moralischen Recht will die USA überhaupt noch Kriegsverbrechen in anderen Staaten anklagen, wenn man selbst nicht gewillt ist, sich diesem von unabhängigen Institutionen festgestellten Tatbeständen zu unterwerfen?


QuoteEinTollerName #9.2

Mit dem Recht des Stärkeren.


QuoteIkarus95 #14

'Law and Order'

...


QuoteMeerschwimmer #16

Ermittlungen gegen Kriegsverbrechen der USA sind überfällig! Es ist eine Schande, dass es erst jetzt dazu kommt: Vietnam 1963-1975, Nicaragua 1984-1988, Irakkrieg 2003 und die Besetzung des Irak bis 2011, Afghanistan seit 2001, Drohnenkrieg seit 2004 im gesamten Mittleren Osten, Soleimani 2020.
Ich wünsche Frau Basouda einen langen Durchhaltewillen.


Quoter.schewietzek #16.3

Prozesse könnten ja durchaus stattfinden - halt ohne die Anwesenheit von Angeklagten....


QuoteArthur Philipp Dent #17

Die USA stellen sich genauso wie Russland und China und einige weitere gegen eine internationale Gerichtsbarkeit. Trump ist noch einen Schritt weiter gegangen, und hat kürzlich noch einen wegen Kriegsverbrechen geschassten Offizier rehabilitiert.
Die Sanktionen der USA sind ein neuer trauriger Höhepunkt, ...


QuoteSpanky Ham #23

Ja wo kommen wir denn hin wenn sich Bürger der USA, dem Schwert und Schild der freien Welt, der Garant für Wohlstand, Frieden, Freude und Eierkuchen, sich vor einem Internationalen Gericht für exterritoriale Schandtaten verantworten müssen?
Dann macht es doch gar keinen Spaß mehr Soldaten und "externe Berater" in verwackelte Länder zu schicken.
Ich vertraue da doch ehr der amerikanischen Justiz.


QuoteFriedenstaube2019 #28

Es ist ein Skandal, wie die USA internationales Recht missachten. Das erlebt man eigentlich nur von Diktaturen und Autokraten...


QuoteBannor #28.1

Die USA wurden am 27. Juni 1986 vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag für ihre direkte und indirekte militärische Teilnahme am Contra-Krieg zur Beendigung der ,,rechtswidrigen Anwendung von Gewalt" gegen Nicaragua und Zahlung von Reparationen verurteilt. Die USA weigerten sich jedoch, das Urteil anzuerkennen. Nicaragua wandte sich daraufhin an den UNO-Sicherheitsrat, welcher eine Resolution verabschiedete, die alle Staaten dazu aufrief, das internationale Gesetz zu befolgen. Die USA legten ihr Veto gegen die Resolution ein.

Die legten sogar ein Veto ein, sich an das Völkerrecht halten zu müssen.


QuoteRobert Capet #39

Bereiten die USA schon eine Invasion in den Niederlanden vor?
"US-Kongress droht Niederlanden mit Invasion" Steven Geyer (12.06.2002)
Parlament und Regierung in den Niederlanden sind empört: Beide Häuser des US-Kongresses haben einem Gesetz zugestimmt, das, falls amerikanische Bürger vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag angeklagt werden, sogar die Invasion im Nato-Partnerland vorsieht.
https://www.spiegel.de/politik/ausland/internationales-strafgericht-us-kongress-droht-niederlanden-mit-invasion-a-200430.html


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#36
Quote[...] Am vergangenen Donnerstag haben das Free Assange Committee Germany und freeAssange.eu dem deutschen Bundestag eine Petition zum Schutz der Grund-und Menschenrechte von Julian Assange übergeben. Die Petition fordert den Bundestag auf, alle zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um das Unrecht gegen Julian Assange zu beenden und seine Menschenrechte zu schützen. "Das Mindeste, das für Julian Assange passieren muss, ist die Verlegung in ein ziviles Krankenhaus", heißt es in der Petition fest. Obwohl er seine Strafe wegen Kautionsverstoß seit September abgesessen hat, wird Julian Assange nach wie vor im Belmarsh Prison in London in Isolationshaft gehalten. Ohne ausreichenden Kontakt zu seinen Verteidigern und ohne die Möglichkeit, sich angemessen auf das Verfahren vorzubereiten, in dem es um seine Auslieferung an die USA geht, wo er laut Anklage für 175 Jahre im Gefängnis verschwinden soll. Dass sowohl diese Anklage – die seit Juli 2019 drei Mal geändert wurde – wie auch der Umgang der britischen Justiz mit dem Wikileaks-Gründer rechtlich höchst fragwürdig ist, dass dies von namhaften Juristen festgestellt wurde und der Folterbeauftragte der Vereinten Nationen, Nils Melzer, nach einem Besuch Assanges festgestellt hat, dass es sich bei der Behandlung Assanges um massive psychische Folter handelt – all dies ist seitens der deutschen Regierung und des Bundestags bisher hartnäckig ignoriert worden. Als einige Abgeordnete der Partei ,,Die Linke" letztes Jahr dazu ein Experten-Hearing im Bundestag veranstalteten, lies sich aus den anderen Fraktionen kein Mensch blicken – und der UN-Beauftragte Melzer, der um einen Termin im Außenministerium gebeten hatte, wurde mit dem Hinweis abgefertigt, dass man keinerlei Grund sehe, das britische Rechtssystem in Zweifel zu ziehen.

... Diese Ignoranz gerade derjenigen, die in Reden und Leitartikeln ständig ,,Pressefreiheit" und ,,Demokratie" betonen – also Politiker, Parlamente, Großmedien und Institutionen wie ,,Amnesty" – ist unerträglich. Denn es geht hier längst nicht mehr um das Einzelschicksal eines Menschen, sondern darum, wie es der UN-Beauftragte Nils Melzer ausgedrückt hat, ,,einen Präzedenzfall zu verhindern, der das Schicksal der westlichen Demokratien besiegeln würde. Denn wenn es erst einmal zu einem Verbrechen geworden ist, die Wahrheit zu sagen, während die Mächtigen straffrei ausgehen, wird es zu spät sein, den Kurs zu korrigieren. Unsere Stimme wird dann vor Zensur und unser Schicksal vor uneingeschränkter Tyrannei kapituliert haben".

Edward Snowden hat das prägnant auf den Punkt gebracht: ,,Wenn das Aufdecken von Verbrechen wie ein Verbrechen behandelt wird, werden wir von Verbrechern regiert." Dass die oben genannten Instanzen und Institutionen zu dem schreienden Unrecht schweigen, das Julian Assange angetan wird, macht deutlich, dass sie schon mit mehr als einem Bein nicht auf Seiten des Rechtsstaats und der Demokratie stehen, sondern auf der Seite der Verbrecher.

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Aus: "Europäische Grundrechte für alle – außer für Julian Assange" Mathias Broeckers (Posted on 30/11/2020)
Quelle: https://www.broeckers.com/2020/11/30/europaische-grundrechte-fur-alle-auser-fur-julian-assange/

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Quote[...] Man muss sich das einmal vorstellen: Mitten in Europa — und nicht etwa in der Türkei oder in Weißrussland und auch in keinem der anderen Länder des ehemaligen Ostblocks, die in keinem sonderlich guten Ruf stehen, sondern mitten in einer unserer ältesten parlamentarischen Demokratien — sitzt ein Mann seit nunmehr zwei Jahren im Gefängnis, ohne dass er irgendetwas verbrochen hat. Einfach nur deswegen, weil er etwas veröffentlicht hat, was den Mächtigen der Welt, konkret: den Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien, nicht in den Kram passt. Und nicht etwa nur in einem einfachen Gefängnis ist der Journalist Julian Assange inhaftiert, sondern in dem berüchtigten Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, wie ein Terrorist oder ein supergefährlicher Mörder. 23 Stunden am Tag befindet er sich in vollkommener Isolation, was eine moderne Foltermethode darstellt.

Und die öffentliche Meinung in Europa — wo man sich sehr schnell darüber empört, wenn der russische Oppositionelle Alexander Nawalny verhaftet wird, wo man sich auch keineswegs ein Blatt vor den Mund nimmt, wenn von Weißrussland ein Flugzeug zur Landung gezwungen wird, in dem der Blogger Roman Protassevich sitzt — die übt sich dabei bloß in einer merkwürdigen Zurückhaltung, die nimmt diese Vorgangsweise weitgehend hin oder schweigt überhaupt dazu. Auch die hohe europäische Politik reagiert nicht, es gibt keine Forderungen nach Sanktionen, es gibt keine Warnungen und Drohungen, wie das mit ziemlicher Sicherheit der Fall wäre, wenn Assange nicht ein von den USA und Großbritannien, sondern von Russland inhaftierter Journalist wäre.

Wie konnte es so weit kommen? Wie ist so etwas überhaupt möglich? Welche Entwicklungen sind es, die dazu geführt haben? Um darüber zu sprechen, fanden sich am 2. Juli, dem Vorabend des 50. Geburtstags des Australiers, der UN-Sonderberichterstatter für Folter, der Schweizer Nils Melzer, sowie sein Vorgänger in diesem Amt, der Österreicher Manfred Nowak, zu einem Hintergrundgespräch in den Räumlichkeiten des Österreichischen Journalist*innen Clubs (ÖJC) in Wien ein. Mitveranstalter war der Schweizer Presse Club. Anschließend gab es eine Präsentation von Melzers Buch "Der Fall Assange. Geschichte einer Verfolgung". Moderiert wurde beides von Fred Turnheim, der bis vor kurzem Präsident des ÖJC war [https://youtu.be/rGLgoaSP11k, LIVE: Diskussion N. Melzer, M. Nowak, F. Turnheim: Pressefreiheit und Rechtsstaat in Gefahr, 04.07.2021].

Mein Blogbeitrag wird sich zu einem großen Teil auf die Informationen beziehen, die bei dieser Veranstaltung (inklusive Fragerunde, die allerdings nicht mehr im unten eingebetteten Video zu sehen ist) sowie in Melzers Buch Thema wurden. In einigen Punkten beruht er auch auf Auskünften, die mir der UN-Sonderberichterstatter dankenswerterweise im Nachhinein zukommen ließ.

Natürlich ging es dabei nicht nur um den inhaftierten Journalisten Assange. Präsent sind bei der Diskussion genauso die Schicksale der Whistleblower Edward Snowden und Chelsea Manning. Sie ,,sind die Leichen im Keller des Westens", wie es schon in der Ankündigung heißt. ,,Ihre Verfolgung und Misshandlung zerstört die Glaubwürdigkeit der westlichen Wertegemeinschaft."

Melzer, Nowak und Turnheim erzählen in einem gemeinsamen Gespräch die Geschichte nach. Vieles von dem, was sie sagen, ist zwar nicht grundlegend neu für diejenigen, die die Weltpolitik in den letzten 20 Jahren kritisch beobachtet haben. Und trotzdem ist es wichtig, diese Dinge immer wieder in Erinnerung zu rufen, weil der öffentliche Diskurs leider nur über ein miserables Langzeitgedächtnis verfügt und allzu vieles blitzesschnell vergisst.

Also lassen die Diskutanten die Ereignisse Revue passieren: Ausgangspunkt ist natürlich 9/11, der Anschlag auf die beiden Türme des World Trade Centers im Jahr 2001, den die Administration des damaligen US-Präsidenten George Bush als Vorwand für ihren ,,Krieg gegen den Terror" und damit für teils massive Einschränkungen der Menschenrechte genutzt hat. Auf dieses Geschehnis gehen letztlich alle weiteren Entwicklungen zurück, in deren Sog auch die europäischen Verbündeten der USA sich weitgehend kritiklos reißen ließen. Es kam zum Einmarsch in Afghanistan, später zur Invasion im Irak.

Damit einher ging aber die Schaffung rechtsfreier Räume. Nowak legt dar, um was für eine einschneidende Zäsur es sich dabei handelt. Die Folter, die grundsätzlich seit der Aufklärung ein geächtetes Instrumentarium gewesen war — das man zwar vielleicht dennoch anwandte, aber ohne dass irgendjemand etwas davon wissen durfte — wurde wieder salonfähig gemacht. Die Regierung Bush verkündete ungeniert, dass sie sich bei der Bekämpfung ihrer Gegner nicht durch den Rechtsstaat behindern lassen würde. Verhör- und Folterzentren außerhalb der USA wurden geschaffen. Man braucht dabei nicht bloß an Guantanamo denken. Ähnliche Einrichtungen wurden vom CIA in verschiedenen Staaten Osteuropas wie Rumänien, Polen und Litauen betrieben. Gleichzeitig wurden Massaker an Angehörigen der Zivilbevölkerung der bekriegten Länder Alltag, ohne dass die Täter Konsequenzen zu befürchten hatten. Dies schon deswegen nicht, weil es bis zum Auftauchen von Wikileaks praktisch kein Bewusstsein in der Weltöffentlichkeit darüber gab, dass solche Dinge überhaupt passieren.   

Zwar gab es vorübergehend eine gewisse allgemeine Empörung und wurde eine Handvoll von Soldaten zu geringfügigen Strafen verurteilt, nachdem 2004 der Folterskandal von Abu Ghuraib ans Tageslicht gekommen war. Dabei landeten aber bloß die Harmlosesten der Täter auf der Anklagebank, die ganz kleinen Fische. Um einiges schrecklicher als Mitglieder der US-Armee, so erläutert Nowak, agierten in dieser Hinsicht nämlich die Angehörigen der CIA. Von denen wurde aber ebenso wenig irgendjemand zur Rechenschaft gezogen wie von den Angestellten der im Irakkrieg sehr zahlreich vertretenen amerikanischen privaten Militärunternehmen, die der Aussage der Folteropfer zufolge die Allerschlimmsten gewesen waren.

Einige Jahre später fällte US-Präsident Barack Obama mehr als nur eine verheerende Entscheidung. Ein Teil der amerikanischen Kriegsverbrechen gelangte nun doch an die Öffentlichkeit. In Zusammenarbeit mit Manning veröffentlichte Wikileaks Material, das die Kriegsverbrechen der USA belegte. Das sogenannte Collateral Murder Video wurde davon am bekanntesten. Überdies gab es das Problem mit Guantanamo, das zu schließen Obama vor seiner Wahl vollmundig der Weltöffentlichkeit versprochen hatte. Eine vollständige Schließung ließ sich jedoch nicht bewerkstelligen.

Wie reagierte Obama auf diese beiden Herausforderungen? Zum einen entdeckte er das Drohnenmorden. Zwar hatte es schon unter der Regierung Bush die illegalen Tötungen mittels fliegender Roboter gegeben, aber Obama ordnete eine deutliche Erhöhung der Anzahl der Einsätze an. Auf seine Veranlassung hin wurden statt wie bisher durchschnittlich zwei Drohnenangriffe im Monat nun fünf in der Woche geflogen. Obama ließ demnach während seiner Regierungszeit im Schnitt 20 derartiger Einsätze im Monat und 240 im Jahr durchführen. Da aber fast jede dieser Militäraktionen gleich mehrere Personen einschließlich Unbeteiligter umbrachte, kann man erahnen, wie viele Menschenleben er auf dem Gewissen hat. Das Drohnenmorden war Obamas Spezialität und seine Alternative zu Guantanamo. Seine Logik war folgende: Leute in Guantanamo inhaftieren und foltern, das schaut nicht gut aus, das macht kein gutes Bild in der Weltöffentlichkeit, das dürfen wir also nicht. Daher — töten wir die Verdächtigen gleich.

So sah also, das möchte ich hier persönlich hinzufügen, der vorgebliche Humanismus des Lieblings der linksliberalen Szene hinter der Kulisse aus, das muss man an dieser Stelle einmal offen aussprechen, und man muss sich nach wie vor darüber wundern, was Obama hat alles tun können, ohne dass es an seinem Image allzu viel gekratzt hat. Nicht nur aber, dass er damit gegen ein grundlegendes Rechtsprinzip der Genfer Konvention verstoßen hat, welches derartige Tötungsbefehle klipp und klar verbietet¹, er hatte damit auch seinem Nachfolger im Amt, Donald Trump, eine Steilvorlage geliefert — der da nicht müde zurückstehen wollte und die Anzahl der Drohneneinsätze gleich auf drei am Tag erhöhte.

Man sieht hieran also, wie die USA im Laufe der letzten 20 Jahre ihre Gewalttätigkeit immer mehr verstärkt haben. Auf der anderen Seite lehnte Obama es aber strikt ab, die von Whistleblowern aufgedeckten amerikanischen Kriegsverbrechen einer ernsthaften gerichtlichen Verfolgung zuzuführen, obwohl hohe Beamte der Uno ihn darauf drängten. Stattdessen tat er etwas ganz anderes: Er ließ die Whistleblower (und da ging es nicht bloß um Manning) so hart verfolgen wie kein US-Präsident vor ihm.

Übrigens ist es auch unwahr, dass, wie oft behauptet wird, Obama Manning schließlich ,,begnadigt" hätte. Deren Strafe wurde lediglich herabgesetzt, aber nach ihrer Freilassung wurde sie sehr bald wieder inhaftiert, bis sie durch einen Selbstmordversuch fast gestorben wäre. Den sogenannten Nürnberger Prinzipien zufolge, die nach dem Zweiten Weltkrieg im Völkerrecht Geltung erlangten und die auf Kriegsverbrechen Bezug nehmen, hat Obama sich aber, so führt Melzer aus, mit seinem Verhalten selbst schuldig gemacht. Die Anordnung zur Nicht-Verfolgung von Kriegsverbrechen ist selbst ein Vergehen und strafbar.²

Im Grunde ist es also Obama, der vor ein Gericht gehört hätte, und nicht Manning oder Assange, so kann man Melzers Aussagen an diesem Punkt weiterdenken, obwohl er das nicht explizit ausspricht. Denn diese beiden wiederum hätten, so sagt er, für das, was sie getan haben, überhaupt nie zur Rechenschaft gezogen werden dürfen. Assange war ohnehin nie ein ,,Whisteblower" — auch wenn er fälschlicherweise manchmal als ein solcher bezeichnet wird —, sondern ein Journalist, der im Grunde nur das getan hat, was Journalisten tun. Im Fall Manning stelle sich die rechtliche Situation zwar etwas anders dar, räumt Melzer ein, weil es sich hier um ein Mitglied der US-Armee handle, aber wenn Rechtsbrüche oder gar Kriegsverbrechen vorliegen, könne natürlich von einer Bindung an die Schweigepflicht keine Rede mehr sein. Zumal Manning Vorgesetzte auf die Menschenrechtsverletzungen hingewiesen hatte, diese aber keine Konsequenzen daraus gezogen hatten.

Dieselbe perverse Logik, die für Obamas Strategie gegenüber Kriegsverbrechern und Whistleblowern maßgeblich war, ist es aber, die sich im Prozess gegen Assange geradewegs fortsetzt. Und hier ist man sogar einen Schritt weitergegangen. Denn mit dem vorläufigen Urteil eines britischen Gerichts im Auslieferungsverfahren gegen Assange, das am 4. Jänner gefällt wurde, ist genau das eingetreten, was man befürchtete: Auf einmal stehen nicht nur Whistleblower, sondern auch diejenigen, die kraft ihrer journalistischen Tätigkeit als ,,geheim" deklarierte Dokumente entgegen nehmen, explizit unter Strafandrohung, selbst wenn sie damit Verbrechen und Korruption ans Licht bringen.

Das britische Gericht unter dem Vorsitz der Richterin Vanessa Bareitser gab nämlich dem amerikanischen Auslieferungsgesuch in allen Punkten recht. Der einzige Grund, warum es den Antrag abwies, war der schlechte gesundheitliche Zustand des Journalisten. Entgegen aller nachvollziehbaren Logik ließ man jedoch Assange auch dann immer noch nicht frei [https://orf.at/stories/3196259/].

Erst jetzt, ein halbes Jahr nach dem Urteil, hat die britische Justiz die im Jänner sofort eingelegte Berufung der US-Vertretung zugelassen [https://www.spiegel.de/ausland/julian-assange-britisches-gericht-laesst-berufung-gegen-abgelehnte-auslieferung-zu-a-9618727a-0d9e-4a15-aa5c-150a55dbcc9c]. Das ist ein ungewöhnlich langer Zeitraum. Hinter dieser Verzögerung steckt jedoch offensichtlich eine bewusste Strategie. Ein rasches Ende des Prozesses liegt nämlich keineswegs in den Interessen der USA und Großbritanniens. Sobald der Instanzenweg abgeschlossen ist und ein endgültiges nationales Urteil vorliegt, könnten die Anwälte Assanges den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass dieser einer Auslieferung des Journalisten nicht zustimmen würde. Deswegen hat man es von britisch-amerikanischer Seite nun auf ein möglichst langes Verfahren angelegt, das sich über Jahre ziehen wird. Der Prozess wird, wie Melzer sagt, in einer ,,Endlosschleife" gelassen. Oder, wie es die "Berliner Zeitung" recht deutlich formulierte: ,,Wer die Mächtigen kritisiert, verrottet im Knast." Und das ohne rechtsgültiges Urteil.

[https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/julian-assange-wer-die-maechtigen-kritisiert-verrottet-im-knast-li.168969]

Hingewiesen sei hier aber am Rande auch auf das Schicksal des ehemaligen britischen Botschafters Craig Murray. Der Freund von Assange wurde im Mai in einem gleichfalls bizarren Verfahren verurteilt [https://www.nachdenkseiten.de/?p=72388&fbclid=IwAR1uNWsWGVFN-RFzbphi7CWDVWq6HGr0me6sxOf29vjYYsz1-aRyymkqSpQ]. Er war ein Augen- und Ohrenzeuge für vieles, und seine regelmäßigen Blogeinträge waren eine der wenigen gründlichen Quellen für das, was im unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess gegen den Australier wirklich geschah. Man darf eine Absicht vermuten: Aufgrund des Verfahrens gegen ihn war es ihm nämlich nicht möglich nach Spanien zu reisen, wo in einem weiteren Schlüsselprozess seine Aussage von großer Wichtigkeit gewesen wäre. Dort steht David Morales vor Gericht, der Chef jener Sicherheitsfirma, die Assange jahrelang in der ecuadorianischen Botschaft in London für den amerikanischen Geheimdienst ausspionierte.

Und schließlich ist zu erwähnen, dass der US-Anklage jüngst einer ihrer wichtigsten Zeugen auf kuriose Weise abhanden gekommen ist: Der Isländer Sigurdur Ingi Thordarson hat öffentlich eingestanden, dass seine den inhaftierten Journalisten belastenden Aussagen auf einem Gegenschäft mit dem FBI beruhten und frei erfunden waren [https://stundin.is/grein/13627/].

Eine unrühmliche Rolle spielen die Medien, die über all diese Skandale eigentlich laufend, rund um die Uhr, berichten müssten. Das tun sie ganz eindeutig nicht, oft aber lancieren sie außerdem leider Meldungen über Assange, deren grundlegender Duktus schlicht inakzeptabel ist.

Als durchaus sehr charakteristisches Durchschnittsbeispiel nehme ich eine kürzlich veröffentlichte APA-Meldung her [https://www.diepresse.com/6000891/leben-im-fadenkreuz-der-justiz-wikileaks-grunder-assange-wird-50], die wortgleich von mehreren österreichischen Zeitungen wiedergegeben wurde.  ,,Die US-Justiz wirft Assange vor ...", heißt es dort, und dann werden die gegen ihn erhobenen Vorwürfe noch einmal alle wiederholt, die inzwischen bereits x-fach widerlegt worden sind, auf eine Weise, als könnte immer noch etwas Wahres daran sein. Er habe Depeschen ,,gestohlen", er sei ein ,,Spion", er habe Menschenleben ,,in Gefahr gebracht", und dann werden natürlich auch noch die Vergewaltigungssvorwürfe wiedergekäut. Daraufhin heißt es, ebenso schwebend: ,,Seine Unterstützer sehen in ihm hingegen einen Journalisten, der mit investigativer Arbeit schlimme Kriegsverbrechen ans Licht brachte."

Nun sehen das nicht einfach nur seine Unterstützer so, sondern das ist er ganz eindeutig, erstens ein Journalist, der für seine publizistische Arbeit überdies mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet wurde, und zweitens einer, der Kriegsverbrechen enthüllt hat. Gleich anschließend wird ja sogar in der Meldung selbst das Video mit der Tötung von irakischen Zivilisten in Badgad erwähnt. Was also soll dann dieser unsägliche Wahrheitsrelativismus in der Formulierung an einer Stelle, an der er vollkommen unangemessen ist?

Macht man so etwas im Fall Nawalny? Redet man denn hier vielleicht so: ,,Für die einen ist er ein Oppositioneller, für die anderen hingegen ..."? Oder im Fall Protassevich: ,,Für die einen ist er ein seiner Kritik an der weißrussischen Regierung wegen verfolgter Blogger, für die anderen hingegen ..."? Nein. Warum also hier, im Fall von Assange, plötzlich diese Täter/Opfer-Relativierungen? Es gereicht der APA nicht zur Ehre, solche lavierenden Artikel zu verbreiten. Damit wird abermals nur die seichte Diskussion bedient, was Assange nun selbst für ein Mensch ist, was er womöglich falsch oder richtig gemacht hat, anstatt sich ernsthaft mit der brisanten politischen Materie auseinanderzusetzen.

Diese Meldung ist jedoch prototypisch für viele andere, die in einem sehr ähnlichen Stil gehalten sind. Sie haben oft interessante Ansätze, aber dann verlieren sie sich in dem, was die Umgangssprache ,,Wischi-Waschi" nennt. Und anstatt dass klar und eindeutig für einen von Justizwillkür verfolgten Kollegen Stellung genommen wird, der auf eine Art und Weise inhaftiert ist, die allen Menschenrechten spottet, so dass man meinen sollte, dass es eigentlich kein Wenn und Aber geben dürfte — übt man sich in relativierenden Formulierungen.

Freilich muss man mit einem allzu pauschalen Urteil über die Medien vorsichtig sein. Viele Journalisten machen exzellente Arbeit und halten das Thema am Leben. Hier etwa eine hervorragend recherchierte Arte-Doku, deren einziges Manko in der missverständlichen Titelwahl besteht. Mit "Spionageaffäre" ist nämlich nicht etwa die Tätigkeit von Assange gemeint, sondern seine illegale Überwachung durch UC Global: https://youtu.be/NQrz-J8R9zA (Julian Assange: Chronik einer Spionageaffäre | ARTE Reportage, 06.07.2021)

Was die Politik betrifft, so gibt es zwar immer wieder vereinzelte Abgeordnete verschiedener europäischer Parteien, die sich zu Gruppen zusammenschließen, um gemeinsam Initiativen für Assange zu starten. Leider werden sie dabei aber von der ganz hohen europäischen Politik jämmerlich im Stich gelassen, ohne deren Unterstützung nichts Effektives machbar ist. Man musss sich auf Aufrufe beschränken [https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/bundestag-abgeordnete-fordern-freiheit-fuer-julian-assange-li.168710].

Auf sehr drastische Weise wurde dieses Dilemma im Fall des kürzlich an  Angela Merkel gerichteten "Briefs der 120" [https://assange-helfen.de/] sichtbar, der vom Publizisten Günter Wallraff initiiert und von vielen prominenten Politikern, Journalisten und Künstlern unterzeichnet worden war. Doch obwohl er durchaus einiges an Aufmerksamkeit in den Leitmedien auf sich zog, prallte dieser dramatische Appell an die deutsche Bundeskanzlerin, sich während ihres Besuches in den Vereinigten Staaten beim US-Präsidenten Joe Biden für die Freilassung von Assange einzusetzen, völlig wirkungslos an ihr ab.

Es gibt unzählige Assange-Aktivisten und entsprechende Plattformen, die schier Unglaubliches leisten. Und an ihre Seite hat sich immerhin der UN-Sonderberichterstatter für Folter gestellt. Als die wichtigste derzeit laufende Initiative wird der sogenannte Genfer Appell betrachtet [https://www.change.org/p/geneva-call-to-uk-and-us-free-assange-gva-freeassange?fbclid=IwAR0RieBvGj0XQjr7uGjDFyLqwpVQkkkE9pBau82hB-1_4PCXtxIZuqPIgkY], ein Aufruf zur sofortigen Freilassung des Journalisten, der zwar von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt in der Schweiz gestartet wurde, den zu unterschreiben aber alle Europäer aufgefordert werden, die am Schicksal von Assange Anteil nehmen, denen Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit nicht gleichgültig sind und die an der Einhaltung der Menschenrechte sowie des Völkerrechts ein Interesse haben.

Auch zu erwähnen ist das Volksbegehren ,,Staatsbürgerschaft für Folteropfer", das für Assange und in allen ähnlich gelagerten Fällen die automatische Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft verlangt. Und zusätzlich werden in den großen Städten ganz Europas mit hoher Regelmäßigkeit Mahnwachen für Julian Assange abgehalten und jede Menge anderer Protestaktionen veranstaltet, gerade jetzt zu seinem 50. Geburtstag war dies wieder verstärkt der Fall. Wobei man freilich Realist bleiben muss. Eine Wirkung kann dies alles nur entfalten, wenn die breite Öffentlichkeit für das Thema Feuer fängt. Hier sind die Journalisten, die Medien- und Meinungsmacher gefragt, und darum hat an dieser Stelle auch an sie ein Aufruf zu ergehen, den Geschehnissen um Assange endlich den gebührenden Platz im Diskurs zukommen zu lassen. Der Genfer Appell richtet sich deswegen nicht zuletzt gleichfalls eindringlich an sie. Ihnen muss man bewusst machen, dass es hier um ihre eigene Freiheit geht.

Eine unseren westlichen Wertegrundsätzen entsprechende Lösung könnte freilich dennoch am Ende nur die Politik herbeiführen. Das würde heißen, dass US-Präsident Joe Biden doch noch einlenkt. Oder aber dass, wie Melzer es formuliert, ,,sich Großbritannien plötzlich auf die Rechtsstaatlichkeit besinnt und die Auslieferung ablehnt, weil Assange eines politischen Deliktes angeklagt ist, seine Verfahrensrechte schwer verletzt wurden, die ihm vorgeworfenen Handlungen von der Pressefreiheit geschützt sind und ihn in den USA ein unfairer politischer Schauprozess sowie lebenslange Haft unter unmenschlichen Bedingungen erwarten." Allein damit ist ungeheuer viel auf den Punkt gebracht, was sich jede Relativierung verbietet.

Die Arbeit an diesem Beitrag war bereits weitgehend abgeschlossen, als eine neue Meldung hereinflatterte. Eben die, dass ein britisches Gericht den Berufungsantrag gegen die erstinstanzliche Entscheidung endlich zugelassen hat [https://www.spiegel.de/ausland/julian-assange-britisches-gericht-laesst-berufung-gegen-abgelehnte-auslieferung-zu-a-9618727a-0d9e-4a15-aa5c-150a55dbcc9c]. Der Prozess geht also in die nächste Runde. Fast gleichzeitig wurde aber auch eine andere Neuigkeit publik [https://www.heise.de/news/Bericht-Julian-Assange-muesse-in-den-USA-nicht-in-strenge-Isolationshaft-6131412.html]. Einem Bericht des "Wall Street Journal" zufolge hat die US-Regierung Großbritannien versprochen, dass im Fall einer Auslieferung Assange nicht in strenge Isolationshaft in einem Hochsicherheitsgefängnis kommen werde, sondern seine Haftzeit in seinem Heimatland Australien absitzen könnte.

Warum es sich bei diesem Vorschlag nicht etwa um eine humanitäre Anwandlung der US-Regierung, sondern nur um einen neuen fiesen Trick, ja, eine Falle für Assange handelt, das sei hier kurz erklärt. Zum einen verstößt eine solche Abmachung, bevor überhaupt ein Urteil gefällt wurde, gegen alle rechtlichen Gebräuche und dient offensichtlich nur dazu, das Urteil zu beeinflussen. Zum anderen: Was wird den USA schon passieren, wenn sie dann ihr Versprechen nicht einhalten? Im Übrigen sei daran erinnert, dass Melzer bereits vor Monaten vor einem solchen Schachzug der amerikanischen Rechtsvertreter warnte. Darin liege eben der Haken der Begründung, mit der Richterin Baraitser am 4. Jänner den Auslieferungsantrag zurückgewiesen hat, legte er damals schon dar. Dadurch dass der Gesundheitszustand Assanges als einziges Hindernis angegeben wurde, welches einer Auslieferung im Weg stünde, bräuchten die USA im Grunde nur eine Garantie abgeben, dass sie ihn gut behandeln würden, und hätten wieder freie Bahn. Das ist anscheinend so in etwa das, was nun tatsächlich versucht wird.

In einer aktuellen Stellungnahme bezeichnet Melzer folgerichtig das US-Angebot als reine "Augenauswischerei". Eine derartige Überstellung nach Australien könne ja überhaupt erst zur Anwendung kommen, wenn beim Verfahren in den Vereinigten Staaten alle Rechtsmittel ausgeschöpft worden wären, erklärt er, "und das kann 10 Jahre oder mehr dauern".³ Als ähnlich wertlos betrachtet er die Zusicherung der USA, Assange keinen SAMs zu unterwerfen. Hinter diesem Ausdruck verbergen sich die englischen Worte "Special Administrative Measures", was so viel wie "Spezielle Verwaltungsmaßnahmen" bedeutet. Dabei handelt es sich aber nur um das allerhärteste amerikanische Einzelhaftsystem. "Keine SAMs heißt also noch lange nicht keine Isolationshaft." Melzer weiter: "Abgesehen davon: Was ist mit Pressefreiheit, politischem Delikt, Verfahrensverletzungen durch Botschaftsüberwachung und so weiter? Julian Assange gehört überhaupt nicht ins Gefängnis." Dem ist nichts hinzuzufügen. (Ortwin Rosner, 19.7.2021)




Literaturhinweis:

    Nils Melzer, Oliver Kobold: "Der Fall Julian Assange. Geschichte einer Verfolgung". Piper, München 2021.

Fußnoten

¹ Es handelt sich hierbei um das sogenannte "Denial of Quarter"-Verbot in Art. 41 Erstes Zusatzprotokoll Genfer Konventionen, welches den Befehl, "keine Überlebenden" übrigzulassen oder auf dieser Basis Krieg zu führen, ausdrücklich verbietet.

² Die Nürnberger Prinzipien bilden vor allem für die Strafbarkeit von Staatsoberhäuptern die Grundlage (Nr. 1., 2., 3. und 7.). Die Strafbarkeit der Nicht-Verfolgung von Kriegsverbrechen stützt sich auf den Grundsatz der Kommandantenverantwortung, der mit dem Yamashita-Urteil des Tokio Tribunals als Völkergewohnheitsrecht anerkannt wurde, vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) beziehungsweise dem Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR) in verschiedenen Fällen bestätigt wurde und in Artikel 28 des Römischen Statuts (= die vertragliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs mit Sitz in Den Haag) wiedergegeben ist. Da dieser Grundsatz anerkanntes Gewohnheitsrecht ist, ist er auch für die USA verbindlich. Es geht dabei wohlgemerkt um eine selbstständige Strafbarkeit des Kommandanten beziehungsweise Vorgesetzten durch Unterlassung seiner Aufsichts- und Durchsetzungspflicht des Völkerrechts. Das heißt: Strafbar ist er in diesem Sinne zwar nicht für die Verbrechen seiner Untergebenen, sehr wohl aber für die Nicht-Durchsetzung des Völkerstrafrechts.

³ Ganz ähnlich schätzt Stella Moris, die Verlobte Assanges, die ja auch Juristin ist, die Lage im "Guardian" ein [https://www.theguardian.com/media/2021/jul/10/us-pledge-that-julian-assange-could-serve-any-jail-sentence-in-australia-is-grossly-misleading-partner-says].



Aus: "Julian Assange: Wie die USA ihre Kriegsverbrecher schützen" Ortwin Rosner (19.7.2021)
Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000128052144/julian-assange-wie-die-usa-ihre-kriegsverbrecher-schuetzen

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LazyJones

Und Schweden?

Ich vermisse eine Erwähnung der extrem korrumpierten Justiz in Schweden, die Assange überhaupt erst der Strafverfolgung in der EU ausgesetzt hat.


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Cicero22

Schweden hat im Fall Assange eine gleichermassen traurige wie viele enttäuschende Rolle gespielt. Ich hätte nicht gedacht, dass das in Schweden möglich wäre.


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JohannaHufner

Und Obama habens den Friedensnobelpreis verliehen...


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Liberaler Atheist

Die Liebe der linken Journalisten und Foren Schreiberlinge zu Assange ist einfach nur lächerlich. Bitte einfach nur die sehr präzise Begründung der britischen Richterin lesen, warum dem US-Auslieferungsantrag im Prinzip Recht zu geben ist.


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Markus2001

Die Illegalität des ganzen Verfahrens fängt sich schon damit an, dass Assange nicht mal US-Bürger ist. Wie kann es v Belang sein, dass er gegen ein US-Gesetz v 1917 verstößt? Würde man ihn auch an Russland ausliefern, weil er gegen russische Geheimhaltungsregeln verstoßen hat?


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Chief Bogo

Einmal mehr Vielen Dank Hr. Rosner für einen wichtigen und informativen Artikel über Julian Assange. Danke dass Sie hier dieses Thema immer aktuell behandeln (auch wenn derStandard Ihre Artikel sichtbarer platzieren könnte).
Von all diesen Ungerechtigkeiten zu lesen, den menschenunwürdigen Haftbedingungen, der psychischen Folter, der Unmenschlicheit der Amerikaner und Briten, dem "Friedensnobelpreisträger" Obama (was für ein Hohn!), der Feigheit und Scheinheiligkeit anderer Regierungen, etc, etc... lässt in mir den Zweifel an Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit im größer werden.
Die Öffentlichkeit hat Assange sehr viel zu verdanken. Der Preis den er dafür zahlen muss ist leider immens hoch.


Quote
eigenvector

danke an den autor, dass er diese unerträgliche und verlogene heuchelei des "wertewestens" und dessen medialer unterstützer (aka qualitäts-journalisten), so klar artikuliert. ...


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Girlitz

23 Stunden am Tag befindet er sich in vollkommener Isolation

Und die Politiker der sogenannten freien Welt wissen es, uns schauen zu. Das ist die wirkliche Tragödie.
Die sogenannten Rechtsstaaten pfeifen auf den Rechtsstaat, wenn's ums Eingemachte geht.


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Heinz Elmann

Linke vs Rechte, Russland gegen Amerika, Nawalny gegen Assange.
Wenn da in Lager gespalten wird und diffamiert wird lenkt das vom eigentlichen Thema ab.

Hier geht es um Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte vs Autoritarismus.

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derrotepapst

Ich habe das gerade nochmal gelesen - Wirklich gut zusammengefasst. Und was die Qualität, die Recherche, Faktencheck und auch Standpunkte anbelangt, wesentlich besser als das was man hier auf Titelseiten findet.

Wird leider untergehen.

Die Frage ist was tun? Im Grunde können wir nichts tun. Nur dem Treiben, das immer perverser wird allgemeingesellschaftlich betrachtet, zusehen..mit Ärger oder Zynismus und Spott und Hohn. Ich hab mich für die letzten 3 Optionen entschieden. Sobald ich einen Politiker im TV oder sonstwo von Menschenrechten, Demokratie ET CETERA, sprechen höre, muss ich entweder umschalten oder lachen.


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mkrispin

Mich ueberkommt immer oefter ein Wuergereiz bei sowas


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Link

Quote[...] Die Corona-Pandemie hat die Zahl der weltweit an Hunger leidenden Menschen laut einem UN-Bericht um 18 Prozent steigen lassen. Die "wirtschaftlichen Einbrüche als Folge der Corona-Maßnahmen auf der ganzen Welt haben zu einem der schlimmsten Anstiege des weltweiten Hungers in Jahrzehnten geführt", heißt es in einem gemeinsamen Bericht mehrerer UN-Organisationen.

Von dem Weg zu ihrem vereinbarten Ziel, den Hunger bis 2030 auszurotten, sei die Staatengemeinschaft bereits vor der Pandemie abgekommen, konstatieren die Organisationen. Die Pandemie habe nun darüber hinaus für Rückschritte gesorgt. Die gesamten Auswirkungen der Pandemie können dem Bericht zufolge zwar noch nicht abgeschätzt werden. Doch waren demnach im vergangenen Jahr rund 118 Millionen Menschen mehr von Hunger betroffen als 2019.

Die Zunahme von mittlerer oder ernster Nahrungsmittelunsicherheit sei so hoch gewesen wie in den fünf Jahren davor zusammen. "Fast jeder dritte Mensch auf der Welt hatte 2020 keinen Zugang zu angemessener Ernährung - ein Anstieg von fast 320 Millionen Menschen in nur einem Jahr", heißt es in dem Bericht. Darunter seien Millionen Kinder, die nicht genug zu essen bekommen, um gesund aufzuwachsen. Die meisten mangelernährten Kinder leben demnach in Asien und Afrika.

Am schlimmsten vom Hunger betroffen waren demnach Länder, in denen es infolge von Klimaphänomenen zu Katastrophen kam oder in denen es bewaffnete Konflikte gab - oder beides. Zwischen 720 und 811 Millionen Menschen - knapp ein Zehntel der Weltbevölkerung - waren Schätzungen zufolge unterernährt. Dies seien 70 bis 161 Millionen mehr als 2019. Der Anstieg war deutlich höher als in den Vorjahren.

"Die Covid-19-Pandemie ist nur die Spitze des Eisbergs", schreiben die Autoren. Noch alarmierender sei, dass sie Schwachstellen aufgedeckt habe, die sich in den vergangenen Jahren im Nahrungsmittelsystem gebildet hätten. Diese seien Folgen von Konflikten, Klimaveränderungen und Wetterextremen sowie wirtschaftlichen Einbrüchen.

Mehr als die Hälfte aller unterernährten Menschen lebt demnach in Asien (418 Millionen), mehr als ein Drittel in Afrika (282 Millionen). In Lateinamerika und der Karibik leiden den Angaben zufolge rund 60 Millionen Menschen an Hunger. Den schärfsten Anstieg bei der Zahl hungriger Menschen gab es 2020 in Afrika. Es seien rund 46 Millionen mehr als 2019.

Das Ziel der Staatengemeinschaft, den Hunger bis zum Jahr 2030 zu stoppen, kann den aktuellen Prognosen zufolge nur unter "enormen Anstrengungen" erreicht werden. Dazu müssten insbesondere drastische Maßnahmen getroffen werden, durch die Ungleichheiten beim Zugang zu Nahrungsmitteln beseitigt werden. Als Beispiele nannten die Experten etwa humanitäre Hilfe in Konfliktgebiete oder Unterstützungsprogramme in Form von Sach- oder Geldleistungen, um Nahrungsmittel-Preisschwankungen abzumildern. Auch ein breiterer Zugang zu Klimarisikoversicherungen für Kleinbauern wurde genannt.

Wenn sich allerdings nichts ändert, könnten 2030 laut Prognosen der UN-Experten - unter anderem bedingt durch die Langzeitfolgen der Pandemie - noch immer rund 660 Millionen Menschen von Hunger betroffen sein. Dies wären nach aktueller Schätzung etwa 30 Millionen Menschen mehr als in einem Szenario, in dem es die Corona-Krise nicht gegeben hätte. "Wir bewegen uns in die falsche Richtung", warnen die Autoren des Berichts.

Die beteiligten Organisationen verwiesen auf die Chance, diese Themen bei zwei großen internationalen Lebensmittel- und Ernährungsgipfeln sowie bei der UN-Klimakonferenz in diesem Jahr anzugehen. An dem Bericht beteiligt waren die UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation, der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung, das Kinderhilfswerk Unicef, das Welternährungsprogramm sowie die Weltgesundheitsorganisation.

Quelle: ntv.de, chl/AFP/dpa


Aus: "Corona verstärkt massiv weltweiten Hunger" (Montag, 12. Juli 2021)
Quelle: https://www.n-tv.de/panorama/Corona-verstaerkt-massiv-weltweiten-Hunger-article22677533.html

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"Als die italienische Polizei den 23-jährigen Carlo Giuliani erschoss" Sarah Serafini (18.07.2021)
300'000 Menschen protestierten im Juli 2001 gegen den G8-Gipfel in Genua. Danach kam es zu einer beispiellosen Gewalteskalation. Ein 23-Jähriger wurde erschossen, hunderte Aktivisten gefoltert.
Ein Toter, hunderte Verletzte und von der Polizeigewalt schwer traumatisierte Menschen war die traurige Bilanz der Proteste gegen den G8-Gipfel in der italienischen Hafenstadt im Jahr 2001. Dass sich in Italien, einem demokratischen Land, ein solch beispielloser Gewaltexzess entladen kann, entsetzte ganz Europa und darüber hinaus. Später entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Das, was in Genua passierte, war Folter und die Verantwortung dafür trägt der italienische Staat. ...
https://www.watson.ch/!652317301

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,,Revealed: leak uncovers global abuse of cyber-surveillance weapon" (Sun 18 Jul 2021 17.00 BST)
Stephanie Kirchgaessner, Paul Lewis, David Pegg,Sam Cutler,Nina Lakhani and Michael Safi
Spyware sold to authoritarian regimes used to target activists, politicians and journalists, data suggests
https://www.theguardian.com/world/2021/jul/18/revealed-leak-uncovers-global-abuse-of-cyber-surveillance-weapon-nso-group-pegasus

Anonymous777 – 19.07.2021 18:15: " ... Wie Snowden sagte: Erst heißt es ,,Terrorbekämpfung" und am Ende sind es Journalisten, Bürger, NGO's ..." //Quelle: https://www.heise.de/forum/heise-online/Kommentare/Spyware-Pegasus-Journalistenverbaende-fordern-Handeln-nach-Ausspaeh-Vorwuerfen/Wie-Snowden-sagte/posting-39293466/show/ | Zu: https://www.heise.de/news/Spyware-Pegasus-Journalistenverbaende-fordern-Handeln-nach-Ausspaeh-Vorwuerfen-6142047.html

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"Netzpolitik: Whistleblower, der Dokumente zu US-Drohnenangriffen leakte, drohen elf Jahre Haft" (26. Juli 2021)
Daniel Hale hat einen elfseitigen Brief an das Gericht verfasst, in dem er über seine Erlebnisse und Beweggründe berichtet. ... Hale war im Rahmen des umstrittenen Espionage Act angeklagt und 2019 von einem Geschworenengericht verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, eine Reihe an Geheimdokumenten – auch "Drone Papers" genannt –, die nicht in Verbindung mit dem Drohnenangriff im Jemen standen, weitergegeben zu haben. Er hatte sich schuldig bekannt. Diese Woche soll seine Strafe verkündet werden, berichtet "The Intercept". Das Medium soll auch Empfänger der geleakten Unterlagen gewesen sein, gibt allerdings keinen Kommentar betreffend seiner Quellen ab. ...
https://www.derstandard.at/story/2000128457121/whistleblower-der-dokumente-zu-us-drohnenangriffen-leakte-drohen-elf-jahre

"Facing Years in Prison for Drone Leak, Daniel Hale Makes His Case Against U.S. Assassination Program" Ryan Devereaux (July 24 2021)
With prosecutors seeking a maximum sentence, Hale delivered a powerful handwritten letter describing his motivations to the court.
https://theintercept.com/2021/07/24/daniel-hale-assassination-program-drone-leak/

"In Pre-Sentencing Letter, Drone Whistleblower Daniel Hale Says Crisis of Conscience Motivated Leak" Brett Wilkins (July 23, 2021)
"I came to believe that the policy of drone assassination was being used to mislead the public that it keeps us safe... I began to speak out, believing my participation in the drone program to have been deeply wrong."
https://www.commondreams.org/news/2021/07/23/pre-sentencing-letter-drone-whistleblower-daniel-hale-says-crisis-conscience

Daniel E. Hale is a former National Security Agency intelligence analyst who leaked classified information about drone warfare to the press.
https://en.wikipedia.org/wiki/Daniel_Hale_(intelligence_analyst)

https://en.wikipedia.org/wiki/Category:American_whistleblowers

https://theintercept.com/drone-papers/