SUBFREQUENZ.NET - LINK ACCUMULATOR
May 23, 2012, 04:18:04 AM *
Welcome, Guest. Please login or register.

Login with username, password and session length
News: Catch Basin For HYPERLINKS...
 
   Home   Help Search Login Register  
Pages: [1]   Go Down
  Print  
Author Topic: zu macht und herrschaft ...  (Read 614 times)
lemonhorse
Administrator
Hero Member
*****
Offline Offline

Posts: 678


View Profile WWW
« on: September 04, 2008, 09:27:19 PM »


Aus: "Die Monarchie des goettlichen Rechts"
Goldmanns Illustrierte Weltgeschichte
Teil6, Seite 204


-.-


The separation of powers, also known as trias politica, is a model for the governance of democratic states. The model was first developed in ancient Greece and came into widespread use by the Roman Republic as part of the uncodified Constitution of the Roman Republic. Under this model, the state is divided into branches or estates, each with separate and independent powers and areas of responsibility. The normal division of estates is into an executive, a legislature, and a judiciary. Parliamentary democracies do not have distinct separation of powers. The executive, which often consists of a prime minister and cabinet ("government"), is drawn from the legislature (parliament). This is the principle of responsible government. However, although the legislative and executive branches are connected, in parliamentary systems there is usually an independent judiciary and the government's role in the parliament does not give them unlimited legislative influence. ...
http://en.wikipedia.org/wiki/Checks_and_Balances


Staats-Gewalt: Ausnahmezustand und Sicherheitsregimes. Historische Perspektiven (Göttinger Gespräche zur Geschichtswissenschaft, Bd. 27), Wallstein Verlag, Göttingen, 2008
Rezensionen aus dem Archiv für Sozialgeschichte - Alf Lüdtke/Michael Wildt (Hrsg.)
http://library.fes.de/fulltext/afs/htmrez/81004.htm


Herrschaft ist sozialwissenschaftlich nach dem deutschen Soziologen Max Weber wie folgt definiert: "Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden". Im Unterschied zu seiner Definition der Macht (die er als soziologisch amorph, also formlos bezeichnet) setzt Herrschaft ein bestimmtes Maß an Dauerhaftigkeit voraus; sie ist eine institutionalisierte Form von Über- und Unterordnung (Subordination), die jedoch keinerlei hierarchische Strukturen voraussetzt.
Dadurch, dass Weber ein Minimum an Gehorsam voraussetzt, geht seine Definition über die von Karl Marx hinaus, dessen Herrschaftsbegriff auf Macht basierte. Ähnlich meint Franz Oppenheimer mit Herrschaft eine Beziehung zwischen zwei rechtsungleichen sozialen Klassen. Er unterscheidet mit Otto von Gierke die Herrschaft als vertikale Sozialbeziehung von der Genossenschaft als horizontale Beziehung.
In der Geschichtswissenschaft ist Herrschaft die Ausübung der Macht über Untergeordnete und Abhängige durch Machtmittel. ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Herrschaft


Der Begriff Anarchie (griech. ἀναρχία, „Herrschaftslosigkeit“; Derivation aus ἀ privativum und ἀρχία, „Herrschaft“) bezeichnet einen Zustand der Abwesenheit von Herrschaft. [...] Die ursprüngliche Bedeutung des Begriffs in der Antike wurde im Laufe der letzten Jahrhunderte in verschiedenartigen philosophischen und humanwissenschaftlichen Denkschulen überformt, die vielgestaltige Gesellschaftsordnungen unter dem Wort „Anarchie“ subsumieren. ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Anarchie


Der Begriff Gewalt (eine Bildung des althochdeutschen Verbes verwalten, bzw. waltan – stark sein, beherrschen) findet vor allem Verwendung, wenn mit Zwang – vor allem physischem, aber auch psychischem – etwas durchgesetzt werden soll. ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewalt


Die Leibeigenschaft oder Eigenbehörigkeit bezeichnet eine im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit weit verbreitete persönliche Abhängigkeit von Bauern von ihrem Grundherren; die Erbuntertänigkeit stellt eine besondere, regionale Form der Leibeigenschaft dar (vgl. Grundherrschaft). Die leibeigenen Bauern bewirtschafteten Höfe, die ihren Grundherren gehörten, und mussten dafür Pacht (Gült) zahlen. Daneben waren sie zu Frondiensten verpflichtet und mussten, sofern der Grundherr aus dem Klerus stammte, ihm einen Zehnt leisten. Im Gegensatz zu Hörigen, bei denen die Abgaben- und Fronpflichten an das bewirtschaftete Gut gebunden sind, sind sie bei Leibeigenen personengebunden. Der Umfang der Dienste war aber im Gegensatz zur Sklaverei begrenzt und genau festgeschrieben. ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Leibeigenschaft


Der Begriff Absolutismus bezeichnet eine frühneuzeitliche Herrschaftsform, die − nach traditioneller Auffassung − von der Regierung eines aus eigener Machtvollkommenheit handelnden Herrschers ohne politische Mitwirkung ständischer Institutionen bestimmt war. Zugleich wird der Begriff als Bezeichnung für die von dieser Regierungsart geprägte Epoche europäischer Geschichte zwischen den Religionskriegen des 16. und frühen 17. Jahrhunderts und den Revolutionen des späten 18. Jahrhundert verwendet. ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Absolutismus


tbc.
« Last Edit: July 15, 2009, 11:10:29 AM by lemonhorse » Logged
Pages: [1]   Go Up
  Print  
 
Jump to:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.16 | SMF © 2011, Simple Machines Valid XHTML 1.0! Valid CSS!