Schlagwort: Respect for Human Rights in Armed Conflicts

[Kriegsschauplätze (Das Verhältnis) #20… ]

Die Genfer Konventionen, auch Genfer Abkommen genannt, sind zwischenstaatliche Abkommen und eine essentielle Komponente des humanitären Völkerrechts. Sie enthalten für den Fall eines Krieges oder eines internationalen oder nicht-internationalen bewaffneten Konflikts Regeln für den Schutz von Personen, die nicht an den Kampfhandlungen teilnehmen. Die Bestimmungen der vier Konventionen von 1949 betreffen die Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde (Genfer Abkommen I), die Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See (Genfer Abkommen II), die Kriegsgefangenen (Genfer Abkommen III) und die Zivilpersonen in Kriegszeiten (Genfer Abkommen IV). … Aufgrund der Kriege in den 1960er Jahren, wie beispielsweise des Vietnamkrieges, des Biafra-Konflikts in Nigeria, der Kriege zwischen den arabischen Staaten und Israel sowie der Unabhängigkeitskriege in Afrika, verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 19. Dezember 1968 die Resolution 2444 (XXIII) „Respect for Human Rights in Armed Conflicts“. Diese Resolution bekräftigte die allgemeine Gültigkeit von drei grundlegenden Prinzipien des humanitären Völkerrechts: (1) die Existenz von Beschränkungen bei der Wahl der Mittel zur Kriegsführung; (2) das Verbot von Angriffen gegen die Zivilbevölkerung; (3) die Verpflichtung zur Unterscheidung zwischen Kombattanten und der Zivilbevölkerung sowie zur weitestmöglichen Verschonung der Zivilbevölkerung. | https://de.wikipedia.org/wiki/Genfer_Konventionen & https://de.wikipedia.org/wiki/Genfer_Konventionen#Genfer_Abkommen_IV

Thomas Speckmann „Alles aus der Luft“ (27.07.2014): “ … Recht schnell halten viele Europäer die israelischen Militäroperationen für „unverhältnismäßig“. … Zugleich stellt sich die Frage, ob das moralische Überlegenheitsgefühl, das sich angesichts solcher Opferzahlen [Am Freitag berichtete die Weltgesundheitsorganisation von bisher fast 800 Toten im Gazastreifen] regelmäßig in der europäischen Öffentlichkeit verbreitet, wirklich vollends gerechtfertigt ist. Denn die Europäer haben in den vergangenen Jahren zusammen mit ihren amerikanischen Verbündeten immer wieder selbst Feldzüge geführt, die mit dem Vorgehen der Israelis große Übereinstimmungen aufweisen. Die Bundesrepublik Jugoslawien bekam im Kosovo-Konflikt 1999 die Zerstörungskraft der amerikanischen und europäischen Luftwaffen zu spüren. Aus wohlbegründeter Furcht vor hohen Verlusten in einem Bodenkrieg griff die Nato auf den strategischen Luftkrieg zurück. Im Gegensatz zum taktischen Luftkrieg, der vor allem die Streitkräfte des Gegners zum Ziel hat, handelt es sich hierbei um eine Variante der nach dem Ersten Weltkrieg vom britischen Militärtheoretiker B. H. Liddell Hart entwickelten Strategie des „indirect approach“, die den Feind an seiner schwächsten Stelle treffen will: seiner Infrastruktur. Während im Seekrieg die äußeren Versorgungswege attackiert werden, nimmt der strategische Luftkrieg die wirtschaftlichen Zentren ins Visier. Die systematische Bombardierung von Industrieanlagen und Verkehrswegen soll die Rüstungsproduktion und den Nachschub der gegnerischen Streitkräfte einschränken.
Seit dem Zweiten Weltkrieg ist diese Strategie zu einem festen Bestandteil der Kriegführung westlicher Mächte geworden. Um verlustreiche Entscheidungen auf dem Schlachtfeld zu vermeiden und den Gegner dennoch durch die Zufügung erheblicher Schäden zur Aufgabe seines politischen Willens zu bewegen, wird dessen Infrastruktur angegriffen. Im Luftkrieg gegen Japan steigerte sich dies bis zum Abwurf von zwei Atombomben. Eine Vorgehensweise, die ihre Fortsetzung in den Flächenbombardements von Korea und Vietnam fand, um schließlich in den sogenannten „chirurgischen Angriffen“ auf Brücken, Hörfunk- und Fernsehsender, Telekommunikationseinrichtungen sowie Wasser- und Elektrizitätswerke auf dem Balkan, in Afghanistan, im Irak und zuletzt in Libyen weiterentwickelt zu werden. … Während im Ersten Weltkrieg vor 100 Jahren auf ein ziviles Opfer noch zehn getötete Soldaten kamen, hat sich das Verhältnis heute nahezu umgekehrt. Kriege scheinen damit erneut mehr und mehr zu einer Angelegenheit von Gesellschaften als Ganzem gemacht zu werden. Diese „republikanische“ Sicht eines Jean-Jacques Rousseau, die keine Privatheit und daher auch keine Non-Kombattanten kennt, erlebt in den heutigen Kriegstypen und Kampfformen eine Renaissance. Sollte sie weiter andauern, dürfte dies elementare Folgen für die Durchsetzbarkeit der Genfer Konventionen wie allgemein des Völkerrechts haben. …“ | http://www.tagesspiegel.de/meinung/krieg-in-gaza-und-krieg-in-kosovo-alles-aus-der-luft/10254882.html

stefano1, 28.07.2014 12:42 Uhr: “ … Die Zivilisten sind das eigentliche Ziel Ich würde sogar noch weiter gehen als der Autor. Die Schädigung der Zivilisten sind in den modernen Kriegen nicht mehr „Kollateraschaden“, sondern eigentliches Ziel. … Der Grund für den Angriff der NATO auf die Serben im Kosovo – das blendet der Autor hier aus – muss vor dem Hintergrund der ungeheuren Grausamkeiten im Bosnienkrieg gesehen werden, die die Kombatanten, mehrheitlich die serbischen Milizen, den Familien ihrer Gegner antaten. … “

Kommentar von fritz, 28.07.2014 10:42 Uhr: “ … Ein Unrecht rechtfertigt nicht ein anderes – Zivilpersonen und zivile Einrichtungen sind unbedingt zu schonen, so ist es im Völkerrecht und in den Menschenrechten festgeschrieben. Wer sich nicht an diese internationalen Menschenrechte halte, laufe Gefahr, „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ zu begehen, betonte die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Navi Pillay, kürzlich. In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, wer (nämlich beide Parteien) zurzeit dagegen verstößt und ob der Westen in der Vergangenheit dagegen verstoßen hat. Die Menschenrechte sind nicht teilbar und gelten immer und für jeden. …“