[…] Die Anwendung des Religionsbegriffs auf das Phänomen „Geistiges Eigentum“ ist keine Metapher, sondern nur der konsequente Gebrauch eines funktionalistischen Religionsbegriffs. Allgemein wird Religion als ein „System von Vorstellungen über die Existenz von Gegebenheiten jenseits des sinnlich Erfahrbaren“ definiert.
[Aus: „Der Balken im Auge“ (Die Zensur durch die Religion vom „Geistigen Eigentum“ ist unsichtbarer aber umfassender als die Zensur durch traditionelle Religionen“) von Peter Mühlbauer (16.02.2006) / Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22047/1.html]
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