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[Fehlerhafte und rechtswidrige Daten (Notizen)... ]

Started by Textaris(txt*bot), August 31, 2017, 08:12:55 AM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Ist Björn Kietzmann nun einer der "etlichen Straftäter", mit denen die Bundesregierung den Entzug von 32 Akkreditierungen beim G20-Gipfel in Hamburg begründet hat? Sein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis von 2015 deutet nicht darauf hin: Das ist blütenweiß. Der Datenauszug des BKA, den der 37-jährige Fotograf nun in der Post fand, enthält dagegen gleich 18 Einträge, die den Journalisten sprachlos machen. Ins Auge sticht dabei vor allem der Vorwurf "Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion" in der Kategorie "politische motivierte Kriminalität". Das klingt dramatisch - ist aber nachweislich falsch.

Kietzmann hatte im Juli 2011 eine Demonstration fotografiert, als in seiner Nähe ein Feuerwerkskörper explodierte. Die Polizei hielt ihn für den Täter, nahm ihn fest und ließ ihn erkennungsdienstlich behandeln. Vier Kollegen, mit denen Kietzmann zum Zeitpunkt des Vorfalls zusammenstand, bestätigten gegenüber der Staatsanwaltschaft dessen Unschuld. Die Staatsanwaltschaft reduzierte die Ermittlungen daraufhin vom Vorwurf des Sprengstoffangriffs auf einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und stellte auch dieses Verfahren nach kurzer Zeit ein. Was also bis heute in den Dateien als schwere Gewalttat gespeichert ist, hat erwiesenermaßen nichts mit dem Fotografen zu tun.

Ähnlich falsch oder irreführend sind auch alle übrigen gespeicherten "Delikte", die teilweise bis in das Jahr 2002 zurückreichen. Da finden sich zum Beispiel Einträge über angebliche Verstöße gegen das Urheberrecht: So hatte sich ein Polizist in Coburg beschwert, dass Kietzmann bei einer Demonstration eine Gruppe von Polizisten fotografiert hatte. Das ist zwar legal, führt aber immer wieder zu Anzeigen, die - wie auch bei Kietzmann - in der Regel zügig eingestellt werden. Trotzdem finden sich solche Beschuldigungen auch nach acht Jahren noch in den Datenbanken des BKA.

Die einzige Verurteilung im Leben des Fotografen liegt bereits 14 Jahre zurück: Für einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wurde Kietzmann im Januar 2003 zu einer Geldstrafe von 320 Euro verurteilt. Es ging um die Teilnahme an einem gewaltfreien Studentenprotest. In den Datenbanken der Polizei soll dieses Bagatelldelikt aus Jugendzeiten allerdings noch mindestens bis Juli 2021 gespeichert bleiben.

Die Akte Kietzmann ist die umfangreichste der zehn BKA-Bescheide, die dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegen. Doch auch in allen anderen finden sich zahlreiche Einträge, die entweder offensichtlich falsch sind oder von Juristen für eindeutig rechtswidrig gehalten werden.

Im Fall des Stuttgarter Online-Journalisten Alfred Denzinger ist zum Beispiel ein sieben Jahre alter Datensatz wegen "Beleidigung" aufgeführt, der auf die Anzeige eines vorbestraften Rechtsextremisten zurückgeht. Im Laufe des Ermittlungsverfahrens hatte sich allerdings schnell herausgestellt, dass nicht der Journalist eine Straftat begangen hatte, sondern der Rechtsextremist und ein Mittäter eine friedliche Mahnwache einer Schorndorfer Bürgerinitiative tätlich angegriffen hatten. Beide wurden dafür rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt, die Anzeige gegen Denzinger zurückgezogen. Doch in der Verbunddatei des BKA soll der Eintrag noch bis Februar 2020 gespeichert bleiben.

Und der nie zu einer Anklage führende Vorwurf eines unerlaubten Fotografierens von Polizisten findet sich gleich in mehreren Einträgen als "politisch motivierte Kriminalität", wie das vermeintliche Delikt "Verstoß gegen das Versammlungsgesetz". In all diesen Fällen ging es in Wirklichkeit nur darum, dass bei Demonstrationen auch die Personalien von Journalisten kontrolliert wurden.

Die Grünen werfen Regierungssprecher Steffen Seibert vor, die Sicherheitseinschätzungen des BKA unkritisch übernommen zu haben. Innenexperte Konstantin von Notz erklärt:
    "Ganz offensichtlich wurden die Akkreditierungen in einer relevanten Anzahl von Fällen auf Grundlage falscher Tatsachen entzogen. Das ist für die Bundesregierung nicht nur maximal peinlich, es stellt vor allem einen erheblichen Eingriff in die Pressefreiheit dar."

Aus all diesen Beispielen ergibt sich für Experten ein Muster, das weit über den Fall der entzogenen Akkreditierungen hinaus reicht. In der Behörde der Bundesbeauftragten für den Datenschutz wartet man deshalb schon gespannt auf die Beschwerden der betroffenen Journalisten. Denn nun sei offensichtlich geworden, wovor Datenschützer seit Jahren warnen: dass die Vielzahl gespeicherter Daten erhebliche Nachteile für die berufliche und private Existenz von Bürgern haben kann. Und auch das Ausmaß an fehlerhaften und rechtswidrig gespeicherten Daten entspricht früheren Erfahrungen, die in den Tätigkeitsberichten längst dokumentiert sind.

So hatte der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar im Jahre 2012 die Datenbank "PMK-links Z", in der politisch motivierte Kriminelle gespeichert werden, überprüft und dabei viele Rechtsverstöße festgestellt. Das BKA löschte in der Folge rund 90 Prozent der Einträge. Statt 3819 Personen im März 2012 waren im Juli 2015 nur noch 331 Personen gespeichert. "Spätestens zu diesem Zeitpunkt war klar, dass die Polizei mit den Kriterien, die eine Speicherung rechtfertigen, zu großzügig umgegangen war", sagte Schaar.

Experten sind überzeugt, dass sich eine ähnlich hohe Quote rechtswidriger Einträge auch für andere Dateien als die in 2012 geprüfte Datenbank gilt. Allerdings geht es bei den Fallzahlen um ganz andere Größenordnungen. Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums sind allein in der Datei "Innere Sicherheit" aktuell 109.625 Personen und 1.153.351 Datensätzen zu Delikten gespeichert. Das ist das 27-fache der 41.549 politisch motivierten Straftaten, die laut Kriminalstatistik im Jahre 2016 insgesamt begangen wurden. Die 2012 vom BKA vorgenommenen Korrekturen an der überzogenen Speicherungspraxis seien wohl nicht allzu nachhaltig gewesen, kritisiert Schaar.

Das gilt übrigens nicht nur für politische Straftaten. Datenschützer verweisen vor allem auf die "Fallgruppe Rauschgift", in der inzwischen mehr als 473.000 Personen mit Millionen von Datensätzen gespeichert sind. Bei mehr als der Hälfte der Betroffenen liegen die Einträge mehr als zehn Jahre zurück.

Ein Blick in die Polizeistatistik zeigt aber, dass weit über die Hälfte dieser Menschen irgendwann einmal mit geringen Mengen Cannabis in Verbindung gebracht wurden - was in der Regel nie zur Anklage geführt hat, wohl aber zu langjährigen Speicherungen in den Datenbanken des BKAs - ohne dass die meisten Betroffenen das auch nur ahnen.

Die hohe Zahl rechtswidrig gespeicherter Datensätze ist vor allem das Ergebnis einer rechtlichen Unschärfe: Das Gesetz über das Bundeskriminalamt erlaubt im Paragrafen 8 auch die Speicherung von Ermittlungen, die nicht zu einer Verurteilung vor Gericht geführt haben - im Gegenzug wird dafür aber in jedem Einzelfall eine "Negativprognose" gefordert: Es muss konkret begründet werden, warum von der Person auch in Zukunft Straftaten zu erwarten sind und die Speicherung früherer Ermittlungen deshalb wichtig ist. Nur dann gilt das als verfassungsrechtlich zulässig.

Datenschützer kritisieren allerdings seit Jahren, dass diese Datensätze auch ohne eine solche "Negativprognose" über Jahre gespeichert bleiben.

    "Das kehrt die Unschuldsvermutung gegen die sonst geltenden Prinzipien um und widerspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts."

So steht es zum Beispiel im Datenschutzbericht 2017, der wenige Wochen vor dem G20-Gipfel kaum beachtet veröffentlicht wurde. Auch müsse im Gesetz eindeutig geregelt werden, dass jeder Freispruch automatisch zur Löschung aller entsprechenden Datensätze führen müsse.

Fatal sei freilich, dass die Masse an Daten die Ermittlungsarbeit der Polizei nicht erleichtere, sondern behindere, betont Schaar:

    "Das Beispiel des Attentäters vom Berliner Breitscheidplatz belegt, dass Sicherheitsbehörden angesichts immer zahlreicherer Datensätze den Überblick verloren haben und letztlich zu falschen Bewertungen gekommen sind. Weniger wäre mehr."

Im Ergebnis nütze es dem Rechtsstaat und stärke zugleich die Polizeiarbeit, wenn man sich auf relevante Daten beschränke.

Der frühere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem, der die unrechtmäßige Speicherung von Daten zuvor schon als "skandalös" bezeichnet hatte, fordert nun eine umfassende Aufklärung, die deutlich über den Fall der G20-Akkreditierungen hinaus reicht:

    "Es geht um drei unterschiedliche Probleme: Wann muss eine Eintragung, selbst wenn sie anfänglich rechtmäßig war, aus allen Dateien entfernt werden, in die sie inzwischen gelangt ist? Zweitens: Reicht eine Eintragung als solche, um bei dem Betroffenen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründen zu können? Drittens: Die Polizei muss bei der Entscheidung über einen Eingriff gegen einen Journalisten berücksichtigen, dass Journalisten bei ihrer Arbeit der besondere Schutz der Medienfreiheit zusteht. Auf allen drei Ebenen scheinen Fehler begangen worden zu sein. Hier muss dringend für rechtsstaatliche Klarheit gesorgt werden."

Von Notz sieht vor allem den Bundesinnenminister in der Verantwortung, der die Warnungen der Datenschützer über Jahre in den Wind geschlagen habe: "Seit Jahren dokumentiert das unionsgeführte Ministerium, wie egal ihm der Datenschutz ist. Der Datenschutz schützt aber keine Daten, sondern unsere Menschenwürde und Privatsphäre."

Im vorliegenden Fall erkenne man gut, wie abgründig und willkürlich staatliches Handeln werden kann, wenn es auf rechtswidrigen, schlecht kontrollierbaren und schlampig geführten Dateien beruhe. Das Versagen müsse trotz Wahlkampf vom Parlament aufgeklärt werden: "Sollte die Bundesregierung mauern, müssen wir schärfere parlamentarische Instrumente ins Auge fassen." Damit spielt von Notz auch auf das Instrument eines Untersuchungsausschusses an.


Aus: " Entzogene Akkreditierungen Millionen rechtswidrige Daten in BKA-Datei?" Arnd Henze, ARD-Hauptstadtstudio (30.08.2017)
Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/gzwanzig-datenschuetzer-101.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Manipulation von Medien ist eines der größten Probleme der digitalen Welt. Denn die sogenannten Deepfakes sind so geschickt gefälschte Videoclips und Texte, dass sie häufig als authentisch durchgehen.

... [Nina Schick]  Die Pornografie ist in diesem Fall der Wegweiser – genauso wie in den Anfangszeiten des Internets. Damals gab es die Ansicht, das Internet sei ein Ort für Weirdos und werde niemals etwas für Menschen wie uns. Aber für mich ist das nur ein Zeichen dafür, dass Deepfakes kein Frauenthema bleiben werden. Es wird viele, viele weitere Fälle geben, in denen die Identität von Menschen und ihr digitales Abbild ohne ihre Zustimmung und Wissen gekapert werden. Das zeichnet sich schon ab.

...


Aus: "Deepfake-Expertin: ,,Es wird viele Fälle geben, in denen die Identität von Menschen gekapert wird"" Anna Schughart (23.08.2021)
Quelle: https://www.rnd.de/digital/medien-manipulation-deepfakes-als-gefaelschte-videos-und-texte-immer-haeufiger-zu-finden-KTKKWD7IPNAWLFHFTEWJANGU64.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] New York. Der Kurznachrichtendienst X blockiert derzeit Suchanfragen nach der US-amerikanischen Popikone Taylor Swift. Trolle hatten den Kurznachrichtendienst X mit gefälschten pornografischen Aufnahmen der US-amerikanischen Popsängerin Taylor Swift überflutet. Laut einem Bericht der ,,New York Times" wurde ein auf X geteiltes Bild von Swift 47 Millionen Mal angesehen, bevor das Konto gesperrt wurde.

Obwohl solche Deepfakes auf X verboten sind, reagierte die Plattform relativ spät. Nachdem die Situation offenbar aus dem Ruder gelaufen ist, scheint die Lösung derzeit zu sein, eine Suche nach dem Namen der Sängerin zu blockieren.


Aus: "Nach gefälschten Pornoaufnahmen: X blockiert Taylor-Swift-Suchanfragen" (29.01.2024)
Quelle: https://www.rnd.de/promis/wegen-porno-deepfakes-taylor-swift-suchanfragen-auf-x-laufen-ins-leere-LDRG5DBGZZAKTBQJZQKHA4DKPY.html