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[Zum Spannungsfeld der Musikindustrie... ]

Started by Textaris(txt*bot), June 13, 2005, 11:34:42 AM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Google-Tochter YouTube zeigt seit gestern den Nutzern in Großbritannien keine Musikvideos mehr, die von Plattenfirmen stammen oder von ihnen beansprucht werden – so genannte premium music videos. Damit reagiert die Videoplattform auf Ansprüche der Verwertungsgesellschaft PRS for Music (ehemals Performing Right Society), schreibt der YouTube-Manager Patrick Walker in einem Weblog-Eintrag. Nachdem die PRS-Lizenz ausgelaufen sei, habe die Verwertungsgesellschaft neue, für YouTube nicht akzeptierbare Bedingungen für eine neue Lizenz aufgestellt. Sie seien nicht transparent und würden zu wesentlich höheren Kosten führen, erläutert Walker.

YouTube hat nach eigenen Angaben mit drei der vier größten Plattenlabel und mit vielen unabhängigen Firmen Lizenzvereinbarungen geschlossen. Hinzu kommen Ansprüche von Gesellschaften, die die Interessen von Sängern, Textern, Komponisten und anderen vertreten, die an Musikvideos beteiligt sind. Das könne, wie in diesem Fall, zu Komplikationen führen, schreibt Walker. PRS for Music sei nicht bereit, die Musikstücke zu nennen, für die die Lizenz gelten soll, sodass sie auch identifiziert werden könnten, heißt es weiter im YouTube-Blog. Damit würde YouTube ein ähnliches Angebot gemacht wie einem Käufer in einem Musikgeschäft, der eine unbeschriftete CD kaufen soll und nicht weiß, welche Musik sich darauf befinde.

PRS for Music zeigt sich in einer Mitteilung im Interesse der Verbraucher und Musiker empört, schockiert und enttäuscht über die Sperrung der Musikvideos. Google habe den Schritt mitten in den Verhandlungen eigenmächtig und ohne Ankündigung vollzogen. Der Suchmaschinendienstleister habe dies damit begründet, dass es weniger als bisher an die Musiker zahlen wolle – und das, obwohl die Popularität der Videoplattform zunehme. (anw/c't)

Quote10. März 2009 09:58
YouTube als kostenlose Werbeplattform nutzen wollen...
a_berger (82 Beiträge seit 04.10.02)

...und dann auch noch dick abkassieren wollen. Und wenn dann kein
Agreement zustandekommt, "empört" sein.
Liebe PRS, stellt doch selber was auf die Beine, wenn Euch Youtube
nicht passt.


Quote10. März 2009 10:02
"PRS for Music sei nicht bereit, die Musikstücke zu nennen"
Advocadus Diaboli (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)

Ja, das kommt mir irgendwie bekannt vor. Die GEMA hier will auch,
dass ich jede Vereinsfeier bei der Musik gespielt wird anmelde. Pro
forma wird zwar ein Formular für eine Liste der gespielten Titel
geschickt, aber wenn das dann bei der Anmeldung fehlt ist es der GEMA
auch egal, hauptsache man bezahlt das Geld...

Ansonsten sehe ich auch leichte Parallelen zu SCO die ja auch nie so
recht benennen konnten welcher Code denn nun von ihnen geklaut
gewesen sein soll... :-)


Quote10. März 2009 10:08
"empört, schockiert und enttäuscht"
monty03 (mehr als 1000 Beiträge seit 21.02.04)

Ach, liebe PRS...

das sind Millionen von Usern bezüglich der Musikindustrie auch.
Na, wie fühlt sich das an?

Mit EINEM Unterschied: die User/Kunden/Käufer werden gebraucht, die
MI und deren Lobbyverbände NICHT.

MfG.
Monty

Ex-GEMA-Mitglied





Aus: "YouTube blockiert Musikvideos für britische Nutzer" (10.03.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/YouTube-blockiert-Musikvideos-fuer-britische-Nutzer--/meldung/134276


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Nach ORF.at vorliegenden Informationen von Montag Abend scheiterte die eigentlich schon beschlossene Verlängerung des EU-Copyrights von 50 auf 95 Jahre im Koordinierungskomitee des Ministerrats (COREPER) an einer "signifikanten" Gruppe von Staaten, der längst nicht nur England angehört.


Aus: "EU SHOWDOWN - Vor Entscheidung über Telekompaket" (futurezone/Erich Moechel, 31.3.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1503680/

Textaris(txt*bot)

#72
Quote[...] Die Verhandlungen zwischen YouTube und der GEMA über eine Verlängerung ihres am heutigen Dienstag auslaufenden Lizenzvertrags zur Nutzung des Repertoires der Musikverwertungsgesellschaft sind vorläufig gescheitert. Nach Angaben der GEMA will die Google-Tochterfirma nun Videos der von der Gesellschaft vertretenen Plattenfirmen auf der deutschen Plattform sperren. Damit bleibt YouTube seiner auch in Großbritannien an den Tag gelegten Linie treu, wo das Webunternehmen seit Anfang März nach dem Auslaufen einer Lizenz der dortigen Verwertungsgesellschaft PRS for Music bereits Musikspots für britische Nutzer blockiert.

Von November 2007 an durfte das Videoportal das GEMA-Repertoire auf Vertragsbasis in Künstlerspots sowie in Beiträgen zeigen, die Nutzer selbst erstellt haben. Die Gespräche über eine Fortführung der Vereinbarung scheiterten nun laut der GEMA vor allem daran, dass YouTube weiter allein eine Pauschalgebühr zahlen will. Die Verwertungsgesellschaft drängt dagegen auf genauere Informationen zu den genutzten Musikwerken und der Anzahl der abgespielten Streams, um "die Angemessenheit der Vergütung" besser beurteilen und die eingenommen Gelder in unbekannter Höhe zielgerichteter an die Urheber und Musikverlage ausschütten zu können. Generell möchte die GEMA eine "angemessene Beteiligung an den Einnahmen und Wertschöpfungen von YouTube erreichen".

Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der Verwertungsgesellschaft, kündigte an, sich der "grundlegenden Auseinandersetzung" im Interesse der vertretenen Urheber und Rechteinhaber weiter stellen zu wollen. Auch Bereiche wie Buchverlage und Autoren, Tonträgerlabels und Sendeanstalten seien prinzipiell davon betroffen. Deutsche Kreative hätten genauso wie ihre Kollegen in Großbritannien empört auf das Geschäftsgebaren von YouTube reagiert. Die GEMA zitiert den Komponisten Enjott Schneider mit der dankbaren Ansage, dass es "in diesem Tal voller Flatrate-Kultur und Flatrate-Hirnen" noch Instanzen gebe, die dem "Verrat" und "Verkauf" von Urhebern entgegenwirken würden. (Stefan Krempl) / (pmz/c't)


Quote1. April 2009 00:15
1. April
MC0804 (3 Beiträge seit 25.02.09)

Das war der Heise Aprilscherz für dieses Jahr ?
Ich meine, so bescheut kann doch selbst die GEMA nicht sein und die
"Werbeplattform" Youtube links liegen lassen ?
Kollege von mir würde jetzt sagen "Gibt Leute, die sind dumm wie
Knäckebrot". Wenn dem so ist, dann wäre die GEMA ja die
Knäckebrotfabrik ?


Quote1. April 2009 09:17
Verwertung & Vermarktung, Verrat & Verkauf
Schaulustiger (386 Beiträge seit 19.05.04)

Es gibt sie noch: die Berufe, in denen man sich mehr als 30 Jahre
lang mit ein und demselben Wissensstand ein behagliches Netz aufbauen
kann, ohne sich große Sorgen um die eigene berufliche Zukunft machen
zu müssen. In Deutschland ist so ein Quell renitenter
Fortschrittsverweigerung die GEMA, die in den besten deutschen
Traditionen "gibbet nisch, woll'ma nisch, ham'wa noch nie so gemacht,
wird's auch net geben" die Fahne der medientechnischen Reaktion hoch
hält.

Bereits 1903 wurde die Anstalt für musikalische Aufführungsrechte
gegründet, die allerdings schon 1913 die Anstalt für
mechanisch-musikalische Rechte GmbH an die Seite gestellt bekam, denn
viele Musiker machten sich damals Sorgen um die neu aufkommende
Technologie der Schallplatte. Für die jüngeren Leser: eine
Schallplatte war ein analoger Tondatenträger, der ausah wie ein
verkohlter USB-Stick, der unter eine Dampfwalze geraten war. Klang
auch so. Der Begriff "Mechanisch-Musikalisch" hat also erstmal nichts
mit Kraftwerk oder Ladio Gaga zu tun, sondern ausschliesslich mit der
Aufnahmetechnik, die schon damals kreative Köpfe wie Richard Strauss
(DSDS-Gewinner von 1917) an den Rande des Ruins brachte.

Die Argumente von damals waren überraschenderweise die gleichen wie
die der GEMA von heute. Als in Amerika 1890 von Thomas Edison sein
Phonograph als eine Art "Juke-Box" für Gaststätten angeboten wurde,
setzten die Lizenzinhaber der Phonoindustrie einen Münzeinwurfschlitz
für das Gerät durch. Als Begründung musste natürlich der Schutz des
geistigen Eigentums herhalten. Das Geld ging jedoch - wer hätte das
gedacht - ausschliesslich an die Pächter und Lizenznehmer, ohne dass
die Künstler beteiligt worden wären. Ein Modell, dass sich auch 2009
noch großer Beliebtheit erfreut!

Gegen 1927 kam dann zeitgleich mit dem Radio die elektromagnetischen
Tonaufzeichnung auf. Liefen frühere Aufnahmen über den Schalldruck
des Sängers (wodurch Karrieren von Leuten wie Daniel Küblböck
naturgemäß unterbunden wurden), wurde nun mit elektrischen
Verstärkern gearbeitet. 1928 wurde das erste Tonbandgerät für
Aufnahmen erfunden, 1929 der erste tragbare Schallplattenspieler, den
man ans Radio anschliessen konnte (allerdings wie die frühen iPods
nicht jogger-tauglich) und 1935 präsentierte AEG das Magnetophon K1.

Das war natürlich eine rasante technologische Entwickelung, von der
die damligen Verwertungsgesellschaft ziemlich überrumpelt wurden.
Mittlerweile gab es zudem in Deutschland verschiedene Gesellschaften,
zwischen denen die Künstler munter wechseln konnten. Da kam 1933 ein
schlauer Mann daher: Joseph Goebbels, ein früher Prototyp eines
Marketingleiters, der später für die Podcasts des Führers
verantwortlich war. Mit dem "Reichsgesetz über die Vermittlung von
Musikaufführungsrechten" schaltete er die Verwertungsgesellschaften
gleich und ab 1938 gab es nur noch eine Gesellschaft in Deutschland:
die STAGMA, aus der nach einer kurzen Zeit der Blüte der Marschmusik
1947 die GEMA hervorging.

Fast-Forward: 1952 kommt die erste Vinyl-Schallplatte, wobei echte
DJs damals noch auf 12-Zoll-Schellack schwörten. 1963 taucht der
Kassettenrekorder von Phillips auf. 1979 der Walkman. 1981 die CD.
1997 das MP3-Format (verhalf dem Internet zum Durchbruch!) und ab ca.
2000 die ersten Möglichkeiten, Musik online zu erwerben (siehe auch
"Internetblase"). Geändert hat sich seitdem im Geschäftsmodell der
GEMA: Nichts. Nada. Na, warum auch?

Bis heute wehrt sich die GEMA beharrlich dagegen, die elektronische
Form der Weitergabe von Musikvideos und Musikstücken als das
anzusehen, was sie eigentlich ist: Werbung für den Künstler. Eines
der ersten Musikvideos überhaupt, "Bohemian Rhapsody" von Queen,
wurde als Werbefilm veröffentlicht. Der junge Caruso sang 1889 für
100 englische Pfund 10 Arien auf Matrize und wurde somit Leuten
bekannt, die ihn nie zuvor hatten singen hören.

Die Musikindustrie ist letztendlich nichts anderes als eine riesige
Vermarktungsagentur für Künstler. Konnten in den letzten Jahrzehnten
aus der Künstlerwerbung noch satte Gewinne eingefahren werden, indem
man den "Konsumenten" glaubhaft versicherte, sie müssten für diese
Werbung auch noch etwas zahlen, obwohl sie die Künstler nicht live
sahen, so bröckelt dieses Geschäftsmodell spätestens seit dem
Aufkommen der digitalen Verbreitung von Daten über das Internet sowie
der neuen Möglichkeit, die dieses Internet für Künstler zur
Selbstvermarktung bereit hält. Die Zeiten, in denen man einmal alle
Jubeljahre seinen Hintern ins Studio schleppte, ein paar Songs
aufnahm ("all fillers, no killers") und sich dann zusammen mit
einigen "Verwertern" im Schaukelstuhl zurücklehnte und wartete, bis
das Geld auf's Konto floss, dürften endgültig vorbei sein. Seht's
positiv: bei den ähnlich veranlagten Finanzmanagern ist es schlimemr
ausgegangen.

Für mich persönlich würde es ziemlich große Einschränkungen bedeuten,
wenn ich nicht mehr in der Lage wäre, bei Youtube&Co nach Künstlern
und deren Liedern zu suchen. Nichts gegen die 30-Sekunden-Ausschnitte
in manchen Musik-Stores, aber ich habe ganz gerne die gesamte Ware
vor mir, die ich zu erwerben gedenke, nicht nur Ausschnitte. Für eine
Ware, bei der es kein Rückgaberecht gibt (wie auch, per Upload!?),
ist das ein dreistes Vorgehen. Da kann ich eigentlich auch Autos
kaufen, indem ich mir nur Bilder vom Kofferraum anschaue. Warndreieck
drin -> Kaufempfehlung!

Ob wir eine Verwertungsgesellschaft überhaupt noch brauchen, darüber
will ich mir bisher kein Urteil erlauben. Es gibt interessante
Alternativkonzepte, wie zB. die Wissensallmende, Kultursteuer oder
die Kulturflatrate, allerdings steht hier die Diskussion in
Deutschland - auch aufgrund Widerstands seitens von GEMA, Künstlern
und MI - am Anfang. Bis es so weit ist, werde ich weiterhin online
meine Musik erwerben, so lange sie DRM-frei ist und ich die
Gelegenheit habe, mir legal die zu erwerbenden Stücke vor dem Kauf
anzuhören. Das ist allemal günstiger als der Kauf einer CD und bei
den wirklich interessanten Künstlern bringe ich gerne die Kosten auf,
um mir die Künstler einmal live anzusehen. Andererseits... 70 Euro
für eine Konzertkarte? Ihr spinnt doch!


Quote31. März 2009 20:55
@heise: Der zitierte Enjott Schneider sitzt im GEMA-Aufsichtsrat
rm -rf /mnt/windows (19 Beiträge seit 31.01.05)

http://www.gema.de/der-verein-gema/organisation/aufsichtsrat/

Bitte im Artikel erwähnen.


Quote31. März 2009 21:25
Erst vor zwei Wochen erlebt
Takayama (379 Beiträge seit 23.11.05)

mein alter Herr (Ende 50) hat auf Youtube eine deutsche
Chanson-Sängerin entdeckt, deren Texte und Stimme er gut fand - so
gut, daß er sich extra ein Google-Konto anlegte, um relevante Videos
zu "bookmarken".

Vor zwei Wochen bin ich mit Ihm wegen eines neuen Monitors zum
lokalen "Uranus"-Elektromarkt gefahren. Er schlenderte durch die
CD-Regale und fand zufällig das Album. Einen Monitor haben wir nicht
gekauft, aber die CD...

... der Mann hat seit Uriah Heep in den 1970ern keine Musiktonträger
mehr erworben...

Wieder eine CD, die in Zukunft nicht verkauft worden wäre. Youtube
ist heute quasi Video/Radio on demand. Macht euch eure Kundschaft
doch noch weiter kaputt.



Quote31. März 2009 20:07
12cent pro "klick" will die GEMA!!? Sind die auf Drogen???
xLiberty (36 Beiträge seit 12.01.07)

Ich glaubs ja nicht! In was für nen realitätsfernem Land lebe ich
eigentlich?

Laut Spiegel.de will die Gema 12 cent pro aufgerufenes Video *LOL*

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,616605,00.html


Quote31. März 2009 20:32
Vielleicht wacht Otto-Normalverbraucher jetzt mal auf ...
D'Spayre (mehr als 1000 Beiträge seit 13.01.02)

... wenn er sein Lieblingsvideo nicht mehr auf Youtube findet, weil
die GEMAFIA mal wieder zu gierig war.

Was gewinnt die GEMA eigentlich wenn Youtube nicht zahlt? Ist ja
nicht so, daß sie ein alternatives Angebot hätten. Die GEMAFIA und
die Künstler gehen leer aus, es gibt keinen Werbeeffekt mehr und die
Konsumenten werden bevormundet.

Was für Idioten sitzen eigentlich bei der GEMA?


Quote31. März 2009 20:13
Die GEMA wird das selbe Schicksal wie CMA ereilen! HOFFENTLICH!
haselmaus (mehr als 1000 Beiträge seit 20.12.00)

Diese Made im Pelz der Gesellschaft und der Schaffenden gehört genau
so abgewickelt wie die CMA. Selbsternanntes Lumpenpack ohne
eigenLEistung zu gunsten einiger weniger sogenannter "Rechteinhaber".

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,611695,00.html

Mach den Laden Dicht und "teert und federt" die Manager der MI!

Wer Kultur verbietet und der Bevölkerung nicht zugänglich macht ist
kein bischen besser als das braune Pack, welches von entartete Kunst
gelabert hat und Bücher verbrennen ließ. Hier wird versucht einen
Status Quo der Geldeintreibung zu erreichen, anstatt der Vielfalt und
der Weiterentwicklung daraus eine Chance zu gebe.

Grüße

HM :-)



Quote1. April 2009 00:11
Ich Produzier Music seit fast 10 Jahren,...
mathews (14 Beiträge seit 16.01.09)

aber ich stehe zu 100% hinter dem, was Youtube gerade macht und es
amüsiert mich köstlich! Vielleicht wachen die Leute dann mal auf und
sehen, was da vor sich geht, anstatt postings wie "Fuck youtube for
deleting/censoring the video" von sich zu geben. Youtube ist wie in
eine Zeitmaschine in die man steigt und sieht, was man zB. mit 13 so
gehört hat und DAS ist Gold wert! Aber klar, auch das werden sie uns
wegnehmen.

Auch ich habe schon mal vor über einem Jahr eine Verwahrnung von
Youtube bekommen, weil ich damals ein Video von Mr. "Sexy-never-left"
reingestellt habe, und das natürlich in einer Audio-Qualität, die man
sich nur sehr ungerne auf seiner (High-End)-Hifi-Anlage antun würde.
Wollen die im ernst, für Werbung, die für die MI in diesem Falle
kostenlos ist, AUCH noch bezahlt werden? Angeblich pro gestreamtes
Video 12 cent? Hahaha.... oops, mein kaffee...

Solution? Revolution... und ich hoffe ihr gierigen Geldsäcke geht
unter!
shutdown -r now!



Aus: "YouTube will Spots mit GEMA-Musik sperren" (31.03.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/YouTube-will-Spots-mit-GEMA-Musik-sperren--/meldung/135532


lemonhorse

Quote[...] Im Wiederaufnahmeverfahren gegen Jammie Thomas-Rasset wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Musik in einem Filesharing-Netz muss die Verteidigung kurz vor Prozessauftakt am kommenden Montag einen Rückschlag verkraften. Richter Michael Davis ließ die von den klagenden US-Plattenlabels vorgebrachte Beweismittel entgegen einem Antrag der Verteidigung zu. Thomas-Rassets neues Anwaltsgespann hatte gefordert, die vom technischen Dienstleister MediaSentry gesammelten Informationen zu Musikstücken und IP-Adressen nicht als Beweise zuzulassen.

Zugleich verwehrte der Richter der Verteidigung die Möglichkeit, nachträglich auf "Fair Use" zu plädieren. Diese im US-Copyright vorgesehene Schutzklausel für die legale Verwendung geschützten Materials hätte die Beklagte bereits in der Klageerwiderung in Anspruch nehmen müssen, meint der Richter. In dem nun schon seit Jahren dauernden Verfahren sei davon aber bisher nicht die Rede gewesen.

Darüber hinaus wies der Richter den Antrag der Kläger ab, die Aussage eines von der Verteidigung als Experten konsultierten Informatikers nicht zuzulassen. Doch schränkte Davis die Aussagemöglichkeiten von Assistant Professor Yongdae Kim von der Universität Minnesota ein. Kim darf zwar zu von den Klägern vorgebrachten Beweisen Stellung nehmen, soll sich mit Spekulationen zum Hergang der Ereignisse aber zurückhalten.

Rasset-Thomas wird die illegale Verbreitung von insgesamt 24 Musikstücken über Kazaa vorgeworfen, was sie aber zurückweist. Ihr Fall ist das erste von Tausenden vergleichbaren Verfahren, die unter Federführung des Verbands der US-Musikindustrie (Recording Industry Association of America, RIAA) angestrengt wurden, in dem es tatsächlich zu einer Verhandlung und einem Urteil gekommen war. Eine Geschworenenkammer hatte Rasset-Thomas für schuldig befunden und zu Schadensersatz in Höhe von 222.000 US-Dollar verurteilt. Richter Davis kassierte das Urteil später wegen eines Rechtsfehlers und ordnete ein Wiederaufnahmeverfahren an. (vbr/c't)

Quote13. Juni 2009 10:23
24 Musikstücke! Was für ein abscheuliches Verbrechen!
Pro¡ektor (mehr als 1000 Beiträge seit 15.01.00)

Das ist etwas mehr als EINE CD... Und das alles wahrscheinlich noch
in nur EINEM Downloadordner! Das zeigt die hinterhältige
Skrupellosigkeit dieser Schwerverbrecherin. Sie sollte mit aller
Härte des Gesetzes bestraft werden!!!1elf
Wieviele Notleidene Plattenbosse hat dieses abscheuliche Subjekt
damit wohl um ihren wohlverdienten Profit gebracht... *kopfschüttel
über diese grauenvolle, menschenverachtene
Raubmordkopierkriminalität*

//wer Ironie findet, darf sie sich auf's Frühstückbrot schmieren.

Quote13. Juni 2009 10:28
Re: 24 Musikstücke! Was für ein abscheuliches Verbrechen!
Necronomikon (489 Beiträge seit 17.02.04)

Dafür hat sie wahrlich den Stuhl verdient!!!



Quote13. Juni 2009 10:26
Existenz vernichtet...
unheilig666 (700 Beiträge seit 04.01.08)

...wegen 24 MP3-Dateien.

was für eine kranke gesellschaft...





Aus: "Filesharing-Prozess: Rückschlag für die Verteidigung" (13.06.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Filesharing-Prozess-Rueckschlag-fuer-die-Verteidigung--/meldung/140349


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Bis 2014 möchte die Gema ihren Anteil an den Umsätzen der Konzertveranstalter deutlich steigern: zehn Prozent der Einnahmen sollen dann an die Verwertungsgemeinschaft fließen. Bisher zahlen die Konzertveranstalter sehr viel weniger.

Ihre Abgaben staffeln sich zurzeit nach der Größe des Konzerts. Für eine Veranstaltung mit bis zu 3.000 Zuschauern zahlen sie 1,9 Prozent der Einnahmen an die Gema; bei einer Show mit bis zu 15.000 Besuchern sind es 1,5 Prozent; bei Konzerten mit mehr als 15.000 Besuchern 3,6 Prozent.

Die Gema bezeichnet die derzeitige Höhe der Beteiligung als "unangemessen niedrig". Die deutliche Aufstockung bis 2014 soll Schritt für Schritt vollzogen werden. Bereits ab dem 1. Februar zahlen die Konzertveranstalter mehr. Geplant ist ein plus von 14 Prozent auf die derzeitigen Abgaben.

Die stufenweise Erhöhung soll es den Konzertveranstaltern ermöglichen, sich auf die neuen Tarife einzustellen, teilte Gema-Pressesprecherin Bettina Müller in einem offiziellen Statement mit.

Dass die Gema nun mehr auf den Live-Sektor setzt, verwundert kaum. Seit Monaten hat sich im im Musikgeschäft die Erkenntnis durchgesetzt, dass nur noch mit Konzerten Geld zu verdienen ist.

[...] Während nach Angaben der Verbände die Autorenvergütung bei einem beispielhaften Rockkonzert mit 1.200 Besuchern und einem Eintrittspreis von 23 Euro bei rund 600 Euro liege, wolle die Gema die Vergütung bis 2014 auf 2.580 Euro erhöhen. Bei einem Konzert mit 5.000 Besuchern und einem Durchschnittspreis von 45 Euro sollen es künftig 18.000 Euro statt wie bisher 3.370 Euro sein.

Ein Angebot des Verbandes für eine moderatere Erhöhung der Beteiligung, habe die Gema abgelehnt. Der idkv hatte deshalb bereits nach Weihnachten gemeinsam mit dem Verband der deutschen Konzertdirektionen ein Schiedsstellenverfahren gegen die Verwerter eingeleitet.

...


Aus: "Gema will an Konzerten mehr Geld verdienen" (30.01.2009)
Quelle: http://www.spiegel.de/kultur/musik/0,1518,604491,00.html


-.-

Quote[...] Konzertkarten für Superstars wie Madonna oder die Rolling Stones sind heute schon fast unbezahlbar. Doch bald dürften die Preise endgültig durch die Decke gehen.

...


Aus: "Konzerte: Gema fordert 600 Prozent mehr" von Axel Postinett  (29.01.2009)
Quelle: http://www.handelsblatt.com/technologie/webwatcher/konzerte-gema-fordert-600-prozent-mehr;2136841


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Hersteller von Speicherkarten und Sticks haben sich mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der Vergütungssätze geeinigt. Für die Einigung hat auch die Tatsache beigetragen, dass USB-Sticks bei der Speicherung urheberrechtlich geschützer Inhalte nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Der Branchenverband Informationskreis Aufnahmemedien (IM) und Verwertungsgesellschaften hatten sich bereits vor einigen Wochen auf eine Vergütung von 10 Cent verständigt. Danach ist künftig für diese Speichermedien unabhängig von deren jeweiliger Kapazität ein Vergütungssatz von 0,10 € je Stück zu zahlen.

Bei Speicherkarten konnten sich die Lager nach einer Gesetzesnovelle des Urheberrechtes Anfang 2008 nicht einigen, da die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) eine Abgabe rückwirkend zum 1. Januar 2008 verlangte, was der IM jedoch ablehnte.

Jetzt sei ein "Durchbruch" erzielt worden, dessen Einzelheiten jedoch noch auszuhandeln seien, so der IM in einer Pressemitteilung. Bei der Festlegung des Tarifs sind sowohl der IM als auch die ZPÜ davon ausgegangen, dass die urheberrechtlich relevante Nutzung von Speichermedien weniger als fünf Prozent beträgt.

Hierzu erklärt Rainald Ludewig, Vorsitzender des Informationskreises Aufnahme-Medien und Chefjustiziar bei Panasonic: "Mit diesem Ergebnis ist es beiden Seiten erstmals gelungen, das neue Vergütungssystem in vernünftiger Art und Weise in die Praxis umzusetzen, wie dies der Gesetzgeber neu geregelt hat." Das Ergebnis sei ausgewogen und trage sowohl den Ansprüchen der Urheber als auch der Industrie Rechnung.

Vor der Novelle des Urheberrechts am 1. Januar 2008 konnten Speicherkarten nicht in das Pauschalvergütungssystem einbezogen werden, da die alte Fassung des Gesetzes explizit zwischen Bild- und Tonträgern unterschieden hat. Bei CD- und DVD-Rohlingen einigte man sich so, dass CDs als Tonträger und DVDs als Bildträger eingestuft wurden. Die Abgabe für einen Single-Layer-DVD-Rohling beträgt 17,4 Cent pro Stück. Bei CDs beträgt die Abgabe "30 Prozent von 7,2 Cent pro Stunde Spielzeit" - einfacher ausgedrückt 2,87 Cent pro CD.


Aus: "GEMA kassiert 10 Cent für jeden USB Stick"
Martin Schindler, 23. Juni 2009, 09:11 Uhr
Quelle: http://www.silicon.de/mittelstand/0,39038986,41005643,00/gema+kassiert+10+cent+fuer+jeden+usb+stick.htm


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Politik reagiere nicht hart genug auf Internetpiraterie, begründete Dieter Gorny, Geschäftsführer des Bundesverbands der Musikindustrie, die Absage der Branchenmesse Popkomm in Berlin und sorgte allseits für Kopfschütteln. Mark Chung vom Verband Unabhängiger Tonträgerunternehmen, der die Indie-Label vertritt, sagt: ,,Starke Vereinfachungen helfen niemandem."

Das Internet ist nämlich nicht der Feind der Musik. Es ist nur der Feind der Tonträgerindustrie. Nach Wachswalze, Schallplatte, Magnetband und CD hat sich Musik vom physischen Träger gelöst und lässt sich mit geringem Aufwand beliebig oft kopieren. Legale Musikdownloads machen zwar in Deutschland noch nicht 39 Prozent des Marktes aus wie in den USA; doch sind die Erlöse im ersten Quartal dieses Jahres wieder um 16 Prozent gestiegen. Bei allen Debatten um illegale Downloads geht es nicht um einen Konflikt zwischen Künstlern und Publikum, wie die Industrie ihn seit Jahren lautstark inszeniert. Deren Interessen lassen sich im Netz wunderbar vereinen.

Niemand führt die neuen Verhältnisse gerade selbstbewusster vor als die Amerikanerin Amanda Palmer, Sängerin des Cabaret-Rockduos Dresden Dolls. Will Amanda Palmer ihr Publikum mobilisieren, braucht sie kein PR-Büro und keine Konzertagentur. Über Twitter lädt sie zu Strandkonzerten mit Gruppenfoto oder zur Spontanparty in einer Stripbar. Einen Pressetermin in einem leeren Kaufhaus verwandelte sie in ein Gratiskonzert für 350 Fans. An einem Freitagabend im Mai entstand bei einem Massenchat ein T-Shirt-Spruch. Palmer gestaltete direkt am Laptop die Druckvorlage, ein Freund setzte einen kleinen Online-Shop auf. Am Ende der Nacht waren 200 T-Shirts verkauft. Am Tag darauf weitere 200. In ihrem Blog zog die Sängerin Bilanz: ,,Einnahmen durch Twitter in zwei Stunden: 11 000 Dollar. Einnahmen durch mein Major-Soloalbum dieses Jahr: 0 Dollar." So klingt die Verzückung einer Künstlerin, die ihre Macht entdeckt – und vorführt, dass die Zeiten, in denen sich Künstler von Managern sagen lassen mussten, wo es langgeht, endgültig vorbei sind.

Im Prinzip lassen sich heute alle Aufgaben einer Plattenfirma – Aufnahme, Design, Booking, Buchhaltung – selbst erledigen oder an Freunde delegieren; während Fans in Netzwerken wie last.fm durch automatische Empfehlungen via Geschmacksprofil für Werbung sorgen oder über Fundraising-Foren gleich in die Rolle des Investors schlüpfen und Geld für Produktionen vorstrecken. Zuletzt sammelte Patrick Wolf das Geld für sein viertes Studioalbum über die Website Bandstocks. Auch die Kölner Band Angelika Express finanzierte ihr letztes Album mittels ,,Angelika Aktien" im Wert von 50 Euro, 80 Prozent der Einnahmen sollten zurück an die Fans fließen.

Es streckt ohnehin kaum noch ein Label Geld für Studioaufenthalt und Produktionskosten vor. Lieber kauft man fertige Bänder. Die vier verbliebenen Riesen Sony, Universal, EMI und Warner sehen ihre Zukunft im Lizenzhandel für Mode, Werbung, Filme und Computerspiele. Sogenannte 360-Grad-Verträge sichern das Mitverdienen an allen Aktivitäten der Künstler, vor allem an den Konzerteinnahmen. Auch Bertelsmann spielt, nachdem sich der Konzern 2008 von Sony gelöst hatte, jetzt mit BMG Rights Management wieder auf dem brummenden Rechtemarkt mit. Das Geschäft der erhabenen Alten: die Nachlassverwaltung.

So sind neue Künstler weitgehend sich selbst überlassen. Es schießen Kleinstlabels aus dem Boden, die oft nicht mehr veröffentlichen als die Musik ihrer Gründer. Der Berliner Pressungsdienstleister Handle With Care kann sich vor Aufträgen kaum retten – er hat sich auf Kleinstauflagen unter 1000 spezialisiert.

[....] Das meistverkaufte Mp3-Album 2008 bei Amazon war ,,Ghosts" von Nine Inch Nails – obwohl zuvor mit CC-Lizenz veröffentlicht. In Deutschland könnten mehr Künstler diesen Weg gehen, würde die GEMA hierfür Tantiemen einführen – nur ein Beispiel, wie ausbleibende politische Weichenstellungen die neuen Möglichkeiten behindern.

Dass das Internet alles von selbst regle, erweist sich ebenso als Aberglaube wie die Hoffnung, es ließe sich beliebig regulieren. Die schönen Erfolgsbeispiele zeigen bislang vor allem, wie es gehen könnte – aber leider noch viel zu selten geht. Für Stars ist es leicht, in den neuen Kanälen gut auszusehen. Die große Frage ist, wie neue Künstler ihr Publikum finden. Hier sieht Indie-Vertreter Mark Chung derzeit schwarz: ,,Die neuen unter den fünf Millionen Künstlern, die ihre Myspace-Seiten eingerichtet haben, merken schnell, dass es niemanden gibt, der in sie investiert."

Die gute Nachricht: Künstler dürfen in Zukunft wesentlich größere Stücke des Kuchens beanspruchen. Die schlechte: Der Kuchen ist alleine schwer zu backen. Andreas Gebhard von der Agentur ,,newthinking communications" sieht hier einen wachsenden Markt für Beratungs- und Software-Dienstleistungen. Auch der Staat wäre gefragt, seine ,,Initiative Musik" auszubauen. Was infrastrukturelle Förderung bringen kann, zeigt das Popmusterland Schweden.

Die Industrie bezichtigt die Internetpiraten gerne des Raubbaus. Eine pikante Vereinfachung, denn nichts verschwindet, wenn man eine Datei kopiert, im Gegenteil: Hinterher hat man zwei. Doch dafür waren die alten Vertriebsstrukturen nicht gemacht. Neue bilden sich erst aus. Es geht um nicht weniger als die Frage, wie die Gesellschaft in Zukunft ihre Künstler entlohnt und ihre kulturelle Erneuerung sichert. ,,Die Trias aus Schöpfern, Interpreten und Hörern driftet auseinander", beklagt Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrats. ,,Jeder verfolgt seine Interessen, anstatt einen gemeinsamen Lösungsweg zu suchen."

Auf der einen Seite steht eine Industrie, die ihre Gewinne am liebsten eins zu eins ins neue Medium hinüberretten würde; auf der anderen Seite eine große Hörerschaft, die nicht einsieht, warum sie für ein unbegrenzt kopierbares Datenbündel noch immer 10 Euro zahlen soll. Und dazwischen die Künstler, auf sich selbst gestellt und ohne eigene Interessenvertretung, in der nicht auch die Verwerter mitsprechen würden. Ein Zusammenschluss der Urheber ist eine der Chancen, die in einem öffentlich organisierten Vergütungssystem wie der Kulturflatrate liegen. Es könnte erstmals eine exakte Abrechnung zwischen Künstler und Hörer schaffen und die Tauschbörsennutzer an die Kasse holen. Industrie und CDU würden die Piraten lieber gleich vom Internet trennen. Legalisierung oder Sanktionen – eine Frage für die nächste Legislaturperiode.

Die Musikkonzerne verlieren den Anschluss an die Diskussion.

[...] Zehn Jahre ist es her, dass die erste Tauschbörsensoftware Napster das Ende der CD einläutete. Inzwischen sitzt der erste Internetpirat im Europaparlament. Kulturpiraten, argumentiert der Musikjournalist Matt Mason in seinem gratis im Netz veröffentlichten Buch ,,The Pirate's Dilemma", sind nicht der Feind. Sie erfinden neue Stile, Technologien und Geschäftsmodelle. Ohne ihre Innovationen wäre die heutige Kulturindustrie nicht denkbar.

...

Quotevon  gieslinder  gieslinder ist gerade offline  | 27.7.2009 11:15 Uhr
Ein Tag in der Kulturredaktion...
...das muß schon toll sein : Fern jeder Realität, schreibt man
sich das Leben schön.
Hier der gute Künstler, dort die fiese Industrie. Allerdings
frage ich mich, warum Künstler immer noch bei der bösen Industrie
ihre Platten rausbringen und vor allem : warum fast alle bei der
Gema sind ? Das ist für mich ein Widerspruch ! Wenn's doch alles
umsonst sein soll, dann muß doch keiner mehr die Urheberrechte
schützen lassen, wie es die Gema tut.
Aber ich kann es mir schon denken : Als Künstler und mit ihm, die
Verbündeten im Feuilleton, stehen doch lieber auf der Seite des Guten, Schönen und Wahren. Fürs harte, böse Geschäft sind dann
die Manager und eben die fiese Plattenindustrie da. So kann man
sich auch in die Tasche lügen.


Quote
Comment
von dondoof dondoof ist gerade offline | 28.7.2009 21:45 Uhr
dankedankedanke.
danke für diesen wunderbaren text und das hervorragende beispiel amanda palmer. allein schon, weil sich in den kommentaren zeigt, welche abstrusen bilder von gebilden wie "der konsument", "der künstler", "die industrie" und nicht zuletzt "die gema" existieren. fakten sind:

- die gema erstickt in einem ewig gestrigen haufen papierkram, der für die rechteverwertung "kleiner" künstler kaum förderlich ist. sie ist und bleibt verwerter, nicht etwa (wie so oft falsch verstanden) schützer im sinne des urheberrechts. sie verfolgt zudem ein tantiemen-modell, das weder zeitgemäß noch international gängig sein dürfte. in den usa ist es beispielsweise möglich, einzelne stücke aus dem katalog zu entfernen. das geht in de nicht. fazit: bist du drin, ist alles drin, was du geschrieben hast. und stellt alice cooper "i'm 18" für die nutzung in onlinesendern frei, gilt das in deutschland NICHT, weil die gema hier nach ihrem system tantiemen eintreibt. das nur mal als beispiel. somit ist es im übrigen auch nicht möglich, gema-mitglied zu werden, sofern man auch nur EINEN EINZIGEN SONG unter cc veröffentlicht hat. klar, oder? doof, oder?

- künstler, die sich selbst vermarkten, haben den entscheidenden vorteil, nicht mehr am ende der nahrungskette zu sitzen. das bringt viele vorteile. vielleicht nur regional - aber was soll's denn? ich persönlich höre einige bands aus aller welt, die ich ohne diese art von vermarktung kaum kennengelernt hätte. und ich habe einige alben in alle welt verkauft, weil ich mich selbst vermarktet habe. geht alles. natürlich sind es in erster linie exzentrische, zeigegeile menschen, die das am besten können. künstler eben. davon reden doch alle. das ist der preis für die fehlende retorte. man werfe auch einen blick auf jack conte, der mit seinen youtube-mashups gutes geld über downloads verdient.

- es zeigt sich hier auch, dass viele leute eben in megastar-kategorien denken. die frage ist doch eher: wer braucht das denn noch?

viele grüße.


Quote
Comment
von jeffrowland jeffrowland ist gerade offline | 27.7.2009 12:53 Uhr
Kein Naturgesetz
vielleicht sollte man grundsätzlich das Modell des Geldverdienens via Tonträger hinterfragen. Schließlich gibt es kein Naturgesetzt, das besagt, dass der Verkauf von Tonträgern den Lebensunterhalt sichert. Ich denke, hier wird ein Geschäftsmodell, das primär für den Pop-und Rockbereich funktioniert hat, stark verallgemeinert. Für klassische Musiker ist dies allenfalls ein Zubrot und Werbung für Liveauftritte, auch im Jazzbereich dürfte auch schon der bisherige Umsatz kaum für den Lebensunterhalt gesorgt haben. Wenn man etwa mal die Anzahl der in der Jazzthing alle zwei Monate besprochenen und beworbenen neuen CDs anschaut und sich dazu mal die Größe des Nischenpublikums für New Jazz vor Augen führt, wird sehr schnell zu dem Schluss gelangen, dass mit diesen Tonträgern keineswegs das große Geld verdient werden kann.
Die Interessen des Publikums wandeln sich, nicht umsonst wird Madonna ihren neuen Vertrag mit einer Vermarktungsfirma für Liveauftritte geschlossen haben
Wenn man jetzt ganz böse wäre, könnte man vielleicht sogar behaupten, das 'richtige' Musiker, die schon immer ihr Geld mit Liveauftritten und Unterrichten verdient haben, das Ganze auch etwas entspannter sehen, als Stars und deren 'Rechte'-Vermarkter...


Quotevon  e.elsolami  e.elsolami ist gerade offline  | 27.7.2009 13:44 Uhr
Payola

[...] Die sog. Formatradios sind für nichts nichts anderes da als das befohlene Abdudeln immer gleicher Musik. Und wer in diesem Forum die GEMA so hoch lobt, sollte sich vergegenwärtigen, daß diese in der Hand der Industrien ist. Nicht umsonst sollen die jüngsten Statutänderungen vor allem den Künstlern, die bei den Majors unter Vertrag sind, den Löwenanteil der Erlöse sichern, die durch eine schamlose Erhöhung der Gebühren für Veranstalter eingetrieben werden. Nein, die Musik spielt inzwischen woanders. Nur haben es deutsche Politiker und die Plattenindustrie noch nicht gemerkt. Und Veranstaltungen wie die Popkomm sind wirklich verzichtbar.





Aus: "Musikbranche - Die gute Tat der Piraten"  Von Kolja Reichert (26.7.2009)
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/kultur/Musikpiraten-Musikindustrie-Internet;art772,2857452


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Guardian brachte heute einen Artikel eines der zufällig auserwählten Opfer der RIAA, die jetzt saftige Strafen zahlen sollen. Das ist der Prozess, wo erst ja, dann doch wieder nicht live aus dem Gerichtssaal gestreamt werden durfte: How it feels to be sued for $4.5m

...


Aus: "How it feels to be sued for $4.5m"
von carsten raddatz um 23:30 am Dienstag, 28. Juli 2009
http://netzpolitik.org/2009/how-it-feels-to-be-sued-for-45m/

-.-

Quote[...] To a certain extent, I'm afraid to write this. Though they've already seized my computer and copied my hard drive, I have no guarantee they won't do it again. For the past four years, they've been threatening me, making demands for trial, deposing my parents, sisters, friends, and myself twice – the first time for nine hours, the second for seven. I face up to $4.5m in fines and the last case like mine that went to trial had a jury verdict of $1.92m.

When I contemplate this, I have to remind myself what I'm being charged with. Investment fraud? Robbing a casino? A cyber-attack against the federal government? No. I shared music. And refused to cave.

...

Comments in chronological order (Total 520 comments) [30.07.2009]


From: "How it feels to be sued for $4.5m" (27.07.2009)
Source: http://www.guardian.co.uk/music/musicblog/2009/jul/27/filesharing-music-industry


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Filesharing-Prozess gegen Joel Tenenbaum vor dem US-Bundesgericht in Boston (Massachusetts) ist am Donnerstag mit der Aussage des Beklagten fortgesetzt worden. Der 25-jährige Student hat sich den Fragen der Klageseite gestellt und dabei ohne Umschweife eingeräumt, die strittigen 30 Songs über Kazaa heruntergeladen und darüber in der Prozessvorbereitung gelogen zu haben. Tenenbaum sagte darüber hinaus aus, er sei sich dabei bewusst gewesen, dass andere Kazaa-Teilnehmer von seinem Rechner Songs herunterladen konnten. Auf die Frage der Klagevertreter, ob er die Verantwortung für "Download und Verbreitung aller 30 zur Debatte stehenden Songs" übernehme, antwortete Tenenbaum: "Ja."

Mit technischen und rechtlichen Fragen der Urheberschaft, der nachgewiesenen Verbreitung oder der Beweiskraft der vorgelegten Ermittlungsergebnisse müssen sich die Geschworenen nach dem Geständnis des Beklagten nicht mehr herumplagen. Richterin Nancy Gertner wies die Jury mit einer der vergangenen Nacht veröffentlichten Entscheidung an, die Urheberrechtsverletzung in 30 Fallen als nachgewiesen zu betrachten und nur noch über den Schadensersatz zu entscheiden. Gertner änderte damit ihre eigene Anordnung vom Vortag, in der sie zunächst nur die Urheberschaft der Kläger als nachgewiesen betrachtet und die Entscheidung über eine Rechtsverletzung den Geschworenen überlassen hatte.

Damit geht es in dem Prozess nur noch um die Höhe des Schadensersatzes. Wenn sich die Geschworenen wie geplant am heutigen Freitag zur Beratung zurückziehen, müssen sie darüber befinden, ob Tenenbaum die Urheberrechte der Kläger willentlich verletzt hat und die Summe für jeden einzelnen Song festlegen. Der Vorsatz macht dabei einen wesentlichen Unterschied: Das Gesetz sieht Schadensersatz zwischen 750 und 30.000 US-Dollar pro Verstoß vor, bei willentlichen Verstößen bis zu 150.000 US-Dollar. Tenenbaum droht damit eine Summe von bis zu 4,5 Millionen US-Dollar (3,2 Millionen Euro).

Für Tenenbaum lautet die spannende Frage nun, ob er mit 22.500 US-Dollar davonkommt oder die Geschworenen ihm eine Millionenstrafe aufbrummen – wie die Jury in dem ersten überhaupt verhandelten Filesharing-Prozess gegen Jammie Thomas-Rasset. Die 32-Jährige war in der Neuauflage ihres Verfahrens zu 1,92 Millionen US-Dollar verurteilt worden. Solche angesichts des Handelspreises für 30 Songs bei Anbietern wie iTunes oder Amazon absurd anmutenden Schadensersatzsummen dürften der Musikindustrie als Abschreckung willkommen sein, werden allerdings auch weiter die Gerichte beschäftigen. Das Verfahren gegen Thomas-Rasset geht in Berufung, unter anderem wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Schadensersatzes.

Das ist auch der Weg, den Tenenbaums Verteidigung einschlagen könnte. So ist neben Harvard-Professor Charles Nesson auch Thomas-Rassets Anwalt Kiwi Camara für Tenenbaum im Einsatz. Tatsächlich hat es bisher nicht so ausgesehen, als ob der umtriebige Harvard-Professor einer konkreten Strategie folgt. Im Gegenteil konnten Prozessbeobachter den Eindruck gewinnen, dass die Mätzchen des erfahrenen Juristen seinem Mandanten bisher eher geschadet haben. Nesson hatte die Geduld der vorsitzenden Richterin mehrfach auf die Probe gestellt, unter anderem mit wiederholten Anträgen, das Verfahren live ins Internet zu übertragen.

Die Schlussplädoyers am heutigen Freitag werden zeigen, ob Nesson noch ein As im Ärmel hat. Danach sieht es allerdings nicht aus, auf ihrer Website zieht die Verteidigung bereits ein Resümee des Verfahrens: "Die Schlacht wurde verloren, der Krieg ist aber noch nicht vorbei".

(vbr/c't) 

Quote31. Juli 2009 19:44
Das Internet darf kein Rechtsfreier Raum sein...
0xd00faffe (mehr als 1000 Beiträge seit 02.04.01)

... es müssen die selben Regeln gelten wie in der offline-Welt,
schreien unsere Politiker doch immer ...

Also, vergleichen wir doch mal:
Fahrkarte von meiner Haustüre zum Stachus kostet 2,10€
Kaufe ich mir die nicht und werde erwischt kostet das 40€
Macht Faktor 19

1 Song bei Amazon oder Itunes kostet ca 1€

...



Aus: "Geständnis in US-Filesharing-Prozess" (31.07.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Gestaendnis-in-US-Filesharing-Prozess--/meldung/142898


Textaris(txt*bot)

Quote[...] "Pop mit Staatsknete" - die Zeile, mit der die Popzeitschrift Spex in ihrer aktuellen Ausgabe den Schwerpunkt überschreibt, hat es in sich. Die Krise der Plattenkonzerne hat die Musikbranche endgültig darauf gebracht, nun auch, wie so viele andere Künste, ihr Stück vom großen Kultursubventionskuchen zu fordern. Allen voran wird der Cheflobbyist der Musikindustrie, Dieter Gorny, nicht müde auf jedem Podium temperamentvoll Unterstützung für die Popmusik zu verlangen. Aber auch exponierte Vertreter der unabhängigen Labels, Produzenten und Verlage wie der Musikverleger und ehemalige Bassist der Einstürzenden Neubauten, Mark Chung, sind längst mit im Boot.

Allzu weit sind sie im Vergleich zu anderen Künsten bislang noch nicht gekommen, die Ohren der Politik scheinen jedoch immer größer zu werden. Der "Initiative Musik" etwa, einer maßgeblich durch das Engagement des CDU-Abgeordneten Steffen Ketterer im Oktober 2007 zustande gekommene Fördereinrichtung der Bundesregierung für die Musikwirtschaft, stehen in diesem Jahr schon über 2,3 Millionen Euro zur Verfügung. Doppelt soviel wie noch 2008. Die sogenannte "siebte Förderrunde" der Initiative ist am 12. August zu Ende gegangen. Weitere zwei Infrastruktur- und 19 Künstlerprojekte werden nun mit fast 325000 Euro unterstützt. So weit, so gut.

Die Selbstverständlichkeit jedoch, mit der die nun warmlaufende Institutionalisierung einer so merkwürdigen Sache wie direkter staatlicher Förderung von kommerziell orientierter Musik (an der es zudem alles andere als mangelt) inzwischen hingenommen wird, ist erstaunlich. An der Unwiderstehlichkeit der Argumente kann das nicht liegen.

...


Aus: "Rock around the Gießkanne" Von J.-C. Rabe (04.09.2009)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/kultur/104/486519/text/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Musiker und Produzenten sprechen sich gegen die Pläne der britischen Regierung aus, illegales Filesharing mit Zugangssperren für mehrfach erwischte Internetnutzer zu ahnden. Die Mitglieder der Featured Artists Coalition (FAC), der Komponistenvereinigung British Academy for Songwriters, Composers and Authors (BASCA) und des Produzentenverbands Music Producers Guild (MPG) wenden sich in einer gemeinsam veröffentlichten Erklärung gegen die auf Initiative von Labour-Wirtschaftsminister Peter Mandelson verschärfte Regierungslinie in Sachen Filesharing. Die drei Branchenorganisationen weichen damit von der Linie des Dachverbands UK Music ab.

Gut finden die Branchenvertreter die kostenlose Verbreitung ihrer Werke in den Filesharing-Netzen auch nicht. Die drei Organisationen bekennen sich zum Urheberrecht und seinem Schutz als lebenswichtig für eine gesunde Musikbranche. Doch zeigen sich die Musiker, Komponisten und Produzenten ernsthaft besorgt über die britischen Pläne für eine verschärfte Gesetzgebung. Der Ansatz der Regierung, heißt es in der gemeinsamen Antwort der Branchenorganisationen auf einen "nicht beantwortbaren" Fragenkatalog des Wirtschaftsministeriums, deute auf eine "weit von der Öffentlichkeit und den Musikkonsumenten entfernte Denkweise" hin.

Die "schwammige Schätzung" für den jährlichen Nutzen der geplanten Gesetze auf etwa 200 Millionen Pfund beruhe auf der Annahme, dass jeder getauschte Song ein der Industrie entgangener Verkauf sei. Das sei nur "Lobbyisten-Sprech" und entbehre jeder logischen und wissenschaftlichen Grundlage. Im Gegenteil gebe es Hinweise, dass regelmäßige Filesharer ebenso regelmäßig Musik oder Filme kaufen. Darüber hinaus halten die Branchenorganisationen die offiziellen Schätzungen der Kosten für die Durchsetzung des Gesetzes (65 Millionen bis 85 Millionen Pfund im ersten Jahr) für "grob untertrieben" und damit im Hinblick auf den wirtschaftlichen Nutzen für "eindeutig unverhältnismäßig".

"Die Branche muss nach vorne schauen, nicht zurück", erklärte BASCA-Chef Patrick Rackow gegenüber der BBC. "Wir haben hier ein Riesenproblem, für das wir eine Lösung finden müssen. Ich kenne die Lösung nicht, ich glaube, keiner kennt sie." Keine Lösung seien aber harte Sanktionen gegen Musikfans. "Es gibt bessere Wege, damit umzugehen, ohne die Verbraucher total aufzuregen." Mit schweren Geschützen würden die Fans endgültig vergrault, meint auch FAC-Vorstandsmitglied Ed O'Brien. "Damit beginnen sie einen Krieg, den sie nie gewinnen werden." Zu den Regierungsplänen sagte der Radiohead-Musiker: "Es wird nicht funktionieren. So einfach ist das."

Die britische Regierung drängt zu härteren Maßnahmen gegen illegale Filesharer. Die Regierung erwägt dabei Netzsperren als "letztes Mittel gegen den harten Kern von Copyright-Piraten", wie es aus dem Wirtschaftsministeriums hieß. Danach sollen die Kompetenzen der britischen Aufsichtsbehörde Ofcom erweitert werden. Die Behörde soll künftig bei Providern Sanktionen bis zu Anschlusssperren gegen illegale Filesharer durchsetzen können. Vorbild ist das in Frankreich weiter heftig umstrittene Hadopi-Gesetz, laut dem eine neue Behörde die Sanktionen gegen wiederholte Filesharer aussprechen soll. Nachdem sich die britische Regierung in ihrem Zukunftsreport "Digital Britain" zunächst gegen Netzsperren und für gemäßigtere Sanktionen ausgesprochen hatte, hat Wirtschaftsminister Mandelson eine Verschärfung in die Debatte eingebracht.

(vbr/c't)




Aus: "Musiker gegen Internetsperren bei Filesharing" (10.09.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Musiker-gegen-Internetsperren-bei-Filesharing--/meldung/145147


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die PPCA glaubt nicht, dass die Fitness-Firmen tatsächlich auf kostenfreie Tonkunst umsteigen: Dies sei keine "echte Musik" und werde von den Kunden nicht akzeptiert werden.

...


Aus: "Australische Fitness-Studios wollen auf freie Musik umsteigen" (18.05.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Australische-Fitness-Studios-wollen-auf-freie-Musik-umsteigen-1002590.html


Textaris(txt*bot)

That report suggests that for every $1,000 sold, the average musician gets $23.40. Here's the chart that the article shows, though you should read the whole article for all of the details...

"RIAA Accounting: Why Even Major Label Musicians Rarely Make Money From Album Sales"
by Mike Masnick (Tue, Jul 13th 2010)
http://www.techdirt.com/articles/20100712/23482610186.shtml


"The Music Industry's Funny Money"
Still think a music career is an easy path to a blinged-out life? Don't believe the hype. A whole lot of folks have to get paid before the musician does. The Root traces the money trail.
By: Cord Jefferson | Posted: July 6, 2010 at 5:48 AM
http://www.theroot.com/views/how-much-do-you-musicians-really-make?GT1=38002


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Aachen. Für Donnerstag wird Schnee vorhergesagt, der dann still und leise über den Weihnachtsmarkt rieseln kann. Denn: Erstmals hat der Märkte und Aktionskreis City (kurz MAC) die Weihnachtsmusik abgedreht. Statt Lieder wie «O Tannenbaum» und «Süßer die Glocken nie klingen» tönen aus den dezent angebrachten Lautsprechern in diesem Jahr nur Warnhinweise und Personenaufrufe.

«Die Kosten für die Gema-Gebühren sind explodiert», sagt MAC-Geschäftsführer Manfred Piana. Bislang sei die Hintergrundmusik finanzierbar gewesen und habe pauschal mit rund 4000 Euro für die Zeit des Weihnachtsmarktes zu Buche geschlagen: «Diesmal war wohl ein neuer Sachbearbeiter am Werk und hat die Gebühren um rund 200 Prozent erhöht.»

Das heißt, der MAC hätte diesmal etwa 12.000 Euro für die nicht unumstrittene weihnachtsmusikalische Beschallung berappen müssen. «Das ist unserer Meinung nach nicht mehr angemessen und steht in keiner Relation», betont Piana.

Zahlreiche Anbieter sehen das anders. «Mir ist das zwar noch gar nicht aufgefallen, aber zu einem weihnachtlichen Flair gehört auch die passende Musik», meint Petra Permantier, die an ihrem Stand Figuren und Holzanhänger verkauft.

Regelrecht empört sind Liesel Taschbach und Adi Warrimont, die seit 30 Jahren mit einem Holzbrettchen-Stand am Weihnachtsmarkt vertreten sind: «Das Flair des Weihnachtsmarktes fehlt diesmal völlig. Die Kauflaune der Besucher ist ohne Musik ganz schlecht.»

Ähnlich sieht das auch Irma Winkens, bei der Spielzeuge über die Theke gehen: «Musik gehört untrennbar zum Weihnachtsmarkt.» Noch deutlicher wird Veronika Schorn, die Stofftiere und Räuchermännchen anbietet: «Ein Weihnachtsmarkt ohne Musik ist eine traurige Veranstaltung. Ordentliche Weihnachtsmusik motiviert die Besucher eher zu einem Bummel. Allerdings war die Auswahl der Stücke in den Jahren zuvor oft störend.»

Dieser Vorwurf ist auch Manfred Piana des Öfteren zu Ohren gekommen. «Wir hatten natürlich keinen Discjockey auf dem Weihnachtsmarkt, der passend zur Stimmung die richtigen Titel wählt. Per I-Pod und Zufallswiedergabe wurde die Musik eingespielt», erklärt Manfred Piana und ergänzt: «Wir haben im vergangenen Jahr die Musik schon runtergefahren und auch damals schon diskutiert, komplett auf weihnachtliche Hintergrundmusik zu verzichten.»

... Die Besucher des Weihnachtsmarktes beurteilen den weitestgehend musikfreien Markt unterschiedlich. Bei einer nicht repräsentativen AN-Umfrage reichten die Urteile von «ohne Musik keine Stimmung» bis hin zu «die Stille trägt zu einer schönen Atmosphäre bei». Vor allem die jüngeren Gäste vermissen die Berieselung, wie beispielsweise eine Schülergruppe vom Kaiser-Karls-Gymnasium: «Wir finden den Weihnachtsmarkt ohne Musik langweilig.»

...


Aus: "Weihnachtsmarkt: Stille statt «Stille Nacht»" (23.11.2010)
Quelle: http://www.an-online.de/lokales/aachen-detail-an/1469665?_link=&skip=&_g=Weihnachtsmarkt-Stille-statt-Stille-Nacht.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Im vergangenen Jahr rückten Facebook-Aktivisten dem kalkulierten "X Factor"-Hit mit krachenden Gitarrenriffs zu Leibe, indem sie zum massenhaften Download eines Songs der Crossover-Band Rage Against The Machine aufriefen. Die Mission der "X Faktor"-Gegner ging auf: Rund eine halbe Million Mal verkaufte sich der 17 Jahre alte Titel "Killing in the Name" und verwies Großbritanniens Casting-Star Joe McElderry mit seiner Schmuseballade auf Platz zwei.

An diesen Erfolg versucht die Online-Initiative Cage Against The Maschine nun anzuschließen - in diesem Jahr allerdings mit feiner Ironie statt brachialem Titel: Bei Facebook und anderen Netzwerken rufen die Aktivisten zum Kauf des Stücks "4'33" auf - Vier Minuten, 33 Sekunden aufgenommenes Nichtmusizieren.

Gegen das Gedudel

Das Opus stammt aus der Feder des verstorbenen Avantgarde-Komponisten John Cage. Im Jahr 1952 uraufgeführt, besteht es aus drei Sätzen absoluten Schweigens, die Musiker rühren ihre Instrumente nicht an, klappen höchstens den Klavierdeckel auf und nach dem Stück wieder zu. Sie zelebrieren die Stille, die, wie sich herausstellt, durchaus mehr als Nichts bietet: Da ist Hüsteln aus dem Publikum zu hören, entfernter Straßenverkehr zu ahnen, alles in allem ein Hintergrundrauschen, das viel raumeinnehmender ist als man es zunächst erwartet. Bereits damals wurde der Titel auch als Statement gegen das allgegenwärtige Kaufhausgedudel des urbanen Nachkriegs-Amerikas verstanden.

Und jetzt: Stille im Radio als Antwort auf kalkulierbare Casting-Hits? Wenn es nach dem Willen der stillen Protestler geht, werden die britischen Radiostationen nicht darum herumkommen, die Neuaufnahme von John Cages 4'33 als neue Nummer Eins vorzustellen. Facebooks Mobilisierungspotential soll es möglich machen: Bereits jetzt haben 82.500 Menschen dort ihre Sympathie für das Projekt bekundet, minütlich werden es mehr.

... Dieser Kampf richtet sich letztlich generell gegen den Kommerz von Casting-Shows und Entertainment-Industrie. Nicht die Plattenbosse oder die Ideengeber der Kampagne sollen vom Erfolg profitieren, sondern verschiedene Wohltätigkeitsorganisationen, an die, nach Angaben der Macher von "Cage Against The Machine", alle Erlöse fließen sollen. Auch hier ist der unterschwellige Sarkasmus der Kampagne erkennbar: Eine der fünf Empfängerorganisationen ist die britische Tinnitus Association.

...


Aus: "Web-Kampagne gegen Pop-Industrie: Klick gemacht, stille Nacht" Von Florentine Dame (16.12.2010)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,734375,00.html

-.-

http://www.facebook.com/cageagainstthemachine


Textaris(txt*bot)

Quote[...] The music industry has spent tens of millions of dollars to lobby government officials worldwide during the past decade, but whether or not the initiative has helped to shape a viable legal and commercial framework is a subject of debate.

According to a Center for Responsive Politics analysis based on data collected from the United States Secretary of the Senate Office of Public Records (SOPR), the recorded music industry and the Recording Industry of America (RIAA) have spent over $90 million in lobbying efforts in the United States alone since 2000.

The total represents money spent after CD sales began to see steep declines in revenue as file sharing became more common. The music industry spent $4.0 million in lobbying in 2000, a figure which rose significantly to $17.5 million in 2009, according to the Center for Responsive Politics. The industry also has actively lobbied officials with the World Intellectual Property Organization (WIPO) and affiliated organisations, although data indicating how much it spent for these groups is not readily available.

The sum spent on lobbying efforts to enforce copyright protections reflects an effort to thwart file sharing that is more ambitious in scale compared to other media industry groups in the United States. The motion picture industry, for example, spent less than half of what the music industry invested in lobbying during the 2000-2010 period, according to the Center for Responsive Politics' statistics. The RIAA and recording industry players have also spent over $50 million in legal fees for the industry's lawsuit campaign intended to thwart illegal file sharing, according to tax filings and estimates by attorneys involved in the litigation.

"The music industry is spending more than other media groups," said Dave Levinthal, communications director for the Center for Responsive Politics.

...


From: "Special Report: Music Industry's Lavish Lobby Campaign For Digital Rights"
By Bruce Gain for Intellectual Property Watch @ 6 January 2011 4:38 pm
Source: http://www.ip-watch.org/weblog/2011/01/06/special-report-music-industrys-lavish-lobby-campaign-for-digital-rights/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der EU-Ministerrat hat wie erwartet am Montag die Geltungsdauer bestimmter Schutzrechte für Tonaufnahmen von derzeit 50 auf 70 Jahre verlängert. Laut Mitteilung (PDF-Datei: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/intm/124570.pdf) gab es keine einhellige Entscheidung: Belgien, Tschechien, die Niederlande, Luxemburg, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Schweden haben gegen die Direktive gestimmt, Österreich und Estland enthielten sich. Zuvor hatten auch Urheberrechtsexperten und Bürgerrechtsorganisationen das Vorhaben kritisiert. Die Mitgliedsländer haben nun zwei Jahre Zeit, die neue Regelung in ihren nationalen Gesetzen zu berücksichtigen.

Damit soll der Schutz der sogenannten verwandten Schutzrechte auf Tonaufnahmen länger währen. Dazu zählen die Rechte an der Aufführung eines urheberrechtlich geschützten Werkes, nicht aber die Urheberrechte der Autoren oder Komponisten selbst. Im Musikbereich etwa sind die Einspielungen von Musikwerken betroffen: Darunter fallen die Beiträge der an den Aufnahmen beteiligten Interpreten sowie Leistungsschutzrechte für Produktion, Vervielfältigung und Veröffentlichung.

Die EU-Kommission hatte sich 2008 für eine Verlängerung der Schutzfristen auf 95 Jahre eingesetzt. Das Europäische Parlament stimmte 2009 der Verlängerung zu, allerdings nur um 20 Jahre. Urheberrechtsexperten kritisierten, die EU-Kommission habe bei den Plänen sich die Feder zu sehr von der Musikindustrie führen lassen. Der EU-Rat argumentierte, die Künstler würden in der Regel ihre Karrieren relativ früh beginnen, daher seien nach den bisherigen Regeln ihre Werke nicht über ihre gesamte Lebenszeit geschützt. Außerdem soll die Rechtslage in der EU harmonisiert werden. (anw)

Quote13. September 2011 09:08
Dann können ja die Rechte mit dem Tod des Künstlers erlöschen...
Hightower

Zitat: "Der EU-Rat argumentierte, die Künstler würden in der Regel
ihre Karrieren relativ früh beginnen, daher seien nach den bisherigen
Regeln ihre Werke nicht über ihre gesamte Lebenszeit geschützt."


Quote13. September 2011 08:54
Der EU-Rat argumentierte.. (Editiert vom Verfasser am 13.09.11 um 08:54)
Jotun (mehr als 1000 Beiträge seit 04.10.01)

"Der EU-Rat argumentierte, die Künstler würden in der Regel ihre
Karrieren relativ früh beginnen, daher seien nach den bisherigen
Regeln ihre Werke nicht über ihre gesamte Lebenszeit geschützt.
Außerdem soll die Rechtslage in der EU harmonisiert werden."

Dumm nur, dass es bei dem Gesetz um "die Rechte an der Aufführung
eines urheberrechtlich geschützten Werkes, nicht aber die
Urheberrechte der Autoren oder Komponisten selbst" geht. Die Rechte
an der Aufführung hat der arme, junge Künstler aber in aller Regel an
die Musikindustrie abgetreten.
Aber wer hätte etwas anderes erwartet, wenn die Politiker sich von
eben dieser Industrie beraten lassen (a.k.a. das Gesetz diktieren).

...




Aus: "EU-Rat beschließt längere Schutzfrist für Tonaufnahmen" (13.09.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Rat-beschliesst-laengere-Schutzfrist-fuer-Tonaufnahmen-1341496.html


Textaris(txt*bot)

#87
Quote[...] Die Gema soll bei einer Aktion IP-Adressen von Anonymous-Aktivisten ermittelt haben. Auf der Grundlage gab es heute und gestern Durchsuchungen gegen 106 Menschen in Deutschland.

Das Bundeskriminalamt hat am 12. und 13. Juni 2012 bundesweit Wohnungen von mutmaßlichen Mitgliedern des Kollektivs Anonymous durchsuchen lassen. Betroffen waren insgesamt 106 Menschen, gegen die wegen Teilnahme an einer DDOS-Attacke auf die Server der deutschen Musikrechteverwertung Gema ermittelt wird. Das berichtet Welt Online unter Berufung auf Sprecher der Gema sowie der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt.

Ein Gema-Sprecher sagte: "Die Gema steht häufiger im Fadenkreuz von Hackerangriffen, das sind wir schon gewohnt. Doch im Dezember gab es einige Angriffe, die zu massiven Einschränkungen für Kunden und Mitarbeiter der Gema geführt haben." Die Gema habe IP-Adressen der Angreifer sammeln und die Daten den Ermittlungsbehörden übergeben können.

...


Aus: "Bundeskriminalamt startet Massenrazzia gegen Anonymous" Achim Sawall (13.6.2012)
Quelle: http://www.golem.de/news/gema-bundeskriminalamt-startet-massenrazzia-gegen-anonymous-1206-92510.html

-.-

Quote[...] Womöglich hat es schon ausgereicht, auf einen bestimmten Link zu klicken, um auf die Liste der Verdächtigen zu kommen.

Der Vorwurf der Behörden lautet nun: Computersabotage. Wer die Datenverarbeitung anderer erheblich stört, dem können nach Strafgesetzbuch, Paragraf 303, eine mehrjährige Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen.

Die bundesweite Aktion ging von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt aus, die seit Dezember 2011 mit Unterstützung des Bundeskriminalamts in der Sache ermittelt. Es gehe um insgesamt 106 Beschuldigte, bestätigt Oberstaatsanwalt Alexander Badle dem SPIEGEL. Allein in Hessen seien zehn Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt worden, so Badle. Die Fälle der nicht in Hessen ansässigen Beschuldigten seien an die zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben worden. Der Schwerpunkt lag mit 33 Fällen in Nordrhein-Westfalen, 18 sind es in Baden-Württemberg und 15 in Berlin.

Nach ersten Erkenntnissen der Ermittler handle es sich bei den tatsächlich Verdächtigen wie zu erwarten um Jugendliche und Heranwachsende - und nicht um die ermittelten Anschlussinhaber.

Der plötzliche Polizeibesuch sorgte gestern in vielen Fällen für ernste Diskussionen im Familienkreis. Von SPIEGEL ONLINE kontaktierte Betroffene sprachen von "massivem Stress mit den Eltern". Andere haben für den Vorwurf, ebenfalls hinter den Gema-Attacken zu stecken, gar keine Erklärung.

So ist es auch im Fall einer Berliner Familie, den Doreen Kröber samt dem abfotografierten Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Wiesbaden in ihrem Blog beschreibt. Dass das gezeigte Dokument authentisch ist, wurde dem SPIEGEL bestätigt.

Es war am Dienstag kurz nach acht Uhr morgens, als drei Berliner LKA-Beamte in Zivil an einer Wohnungstür in Tempelhof klingelten und eine überraschte Berlinerin um Einlass baten. Mit der Polizei hatte die zweifache Mutter bislang vor allem als Arbeitgeber zu tun. Sie war dort mehrere Jahre als Angestellte tätig. Doch nun präsentierten ihr die Ex-Kollegen den Beschluss - in dem es heißt, vom Internetanschluss der Familie sei am 17. Dezember abends die Webseite der Gema attackiert worden.

Der Tatverdacht, heißt es in dem veröffentlichten Beschluss weiter, "beruht auf Ermittlungen des BKA und den gesicherten Logdateien des Webservers der Webseite der GEMA und der Auskunft des Internet Service Providers". Die Verdächtigen hatten sich "bewusst" an einem Anonymous-Angriff beteiligt, so der Vorwurf. Zwar sei die Gema-Seite zu keinem Zeitpunkt unerreichbar gewesen, aber erheblich langsamer geworden, heißt es in dem Beschluss.

Weder sie selbst noch ihr Mann, der als Beschuldigter geführt wird, weil der Internetanschluss auf seinen Namen läuft, könnten sich darauf einen Reim machen, sagt die Berlinerin dem SPIEGEL. Ihre Kinder seien sechs und neun. Die Beamten seien freundlich gewesen, dennoch kritisiert die 40-Jährige die Durchsuchung als "unverhältnismäßig".


...


Aus: "Razzia trifft Anonymous-Mitläufer" Von Judith Horchert und Marcel Rosenbach (13.06.2012)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/anonymous-attacke-gegen-gema-fuehrt-zu-hausdurchsuchungen-a-838656.html

-.-

Quote[...] ...

Quotewissen ist ohnmacht, 13. Juni 2012 22:07

Gierige Ekel Melken Ahnungslose

Was wirft man den Betroffenen eigentlich vor? Eine Webseite ist
vorübergehend ein wenig langsamer erreichbar gewesen? Oh, welch
Frevel! ...



http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Gierige-Ekel-Melken-Ahnungslose/forum-230831/msg-21970532/read/showthread-1/

-.-

Quote[...] Nachdem die Website der Gema Ende der vergangenen Woche wieder das Ziel von Angriffen – mutmaßlich durch die Hackergruppierung Anonymous – geworden ist, verzichtet die Musikverwertungsgesellschaft diesmal auf eine Strafanzeige. Gegenüber der dpa begründete ein Sprecher die Entscheidung damit, dass die Angreifer diesmal nur schwer zu identifizieren seien und die Auswirkungen der Attacken gering waren. Nach den Angriffen war am Sonntag im Namen von Anonymous ein Video auf Youtube veröffentlicht worden, in dem es unter anderem heißt: "Die GEMA hat eine Grenze überschritten. Wir bedauern keinen unserer Angriffe".

Erst in der vergangenen Woche hatte das Bundeskriminalamt (BKA) bundesweit Wohnungen durchsucht und Rechner sowie Mobilgeräte beschlagnahmt. Die mehr als 100 Beschuldigten sollen sich im Dezember 2011 an einer DDoS-Attacke auf den Server der Gema beteiligt haben. Diese Angriffe hätten laut der Verwertungsgesellschaft zu massiven Einschränkungen für Kunden und Mitarbeiter geführt. (mho)

Quote19. Juni 2012 16:44
Semi-OT: Was ich an der GEMA-Kritik nicht verstehe...
srws (187 Beiträge seit 19.09.07)

Für den größten Teil der Heiseforen-Teilnehmer scheint ja klar zu
sein, dass die Gema ein mafiöser Verein ist, der durch seine
gesetzlich geschützten Umtriebe sowohl Veranstaltern und
Clubbetreibern als auch unbekannten Künstlern schadet, nebenbei noch
das Internet zensiert (youtube), durch Abgabeforderungen Datenträger
verteuert und das Geld Bohlen & Co in den Rachen schiebt. Das mag
alles stimmen und ich selbst halte diese Tatsache für eine
Ungeheuerlichkeit. Allerdings erfährt man außerhalb des Heise-Forums
und einiger Blogs relativ wenig von dieser ganzen Problematik, und
das obwohl ein Großteil der Bevölkerung davon betroffen ist: Wenn
Veranstaltungen teurer werden, Clubs schließen müssen und Musik und
Videos im deutschen Internet nicht verfügbar sind, haben darunter
nicht nur ein paar Anonymous-Geeks sondern die breite Masse zu
leiden. Diese scheint sich dieser ganzen Problematik aber kaum
bewusst zu sein.

Meiner Meinung nach geht Google hier genau den richtigen Weg: Sie
sagen ganz klar, wer hinter den Videosperrungen steht und machen so
vielleicht auch Hans Müller, der doch nur mal auf Youtube ein Video
seines Lieblingsschlagersängers sehen wollte, auf die Gema
aufmerksam. Ich verstehe nicht, wieso nicht viel mehr Betroffene
diesem Beispiel folgen: Wenn Veranstaltungen teurer werden weil die
Gema höhere Gebühren verlangt, könnten die Veranstalter ihren Gästen
den Grund ganz klar nennen, ebenso wenn Clubbetreiber höhere Preise
für Getränke in ihren Clubs verlangen müssen um damit gestiegene
Gebührenforderungen zu finanzieren. Wenn kleine Bands nicht ohne
weiteres Musik auf ihrer Website veröffentlichen dürfen, könnten sie
doch dort den Grund genau nennen und auf die Gema verweisen. Sogar
Hersteller von Speichermedien könnten die erhobenen Gebühren auf die
Verpackungen drucken.

Denn: solange nur ein paar Heise-Foristen und Anonymous-Kiddies gegen
die GEMA vorgehen, wird sich an der Situation sicher nichts ändern.
Wenn dagegen in der breiten Öffentlichkeit eine Stimmung gegen diesen
Verein erzeugt wird, wird dies über kurz oder lang dazu führen, dass
Nachwuchsmusiker nicht mehr der GEMA beitreten,
Koknkurrenzgesellschaften Erfolg haben
(http://www.heise.de/newsticker/meldung/Konkurrenz-fuer-die-GEMA-1580419.html),
die Politik mal ein Auge auf den Verein wirft oder sogar die GEMA
selbst umdenkt (auch wenn letzteres bisher sehr unwahrscheinlich
erscheint).


Quoteweb goodbye , 19. Juni 2012 15:53

Dank der GEMA wissen wir jetzt wie es um die Totalüberwachung steht
denn der zurückliegende BKA Einsatz hat klar gemacht, dass die
Strafverfolgungsbehörden jeden Respekt vor dem Schutz der Privatsphäre
verloren haben.

Aus nahezu nichtigem Anlass ... wurde Hausfriedensbruch begangen. Die Hemmschwelle
dazu liegt mittlerweile im Keller.

Quote19. Juni 2012 16:03
Re: Dank der GEMA wissen wir jetzt wie es um die Totalüberwachung steht
Jotun (mehr als 1000 Beiträge seit 04.10.01)

web goodbye schrieb am 19. Juni 2012 15:53

> Aus nahezu nichtigem Anlass, und nichteinmal mit einem begründbaren
> Anfangsverdacht, wurde Hausfriedensbruch begangen.

Ein bandenmäßiger, organiesierter Gesetzesbruch ist also nichtig? Und
eine IP-Adresse die nicht nur einmal im Log auftauchte, zu genau der
Zeit als dazu aufgerufen wurde, eine IP-Adresse von der tausende
Anfragen pro Sekunde abgeschickt wurden ist nicht begründbar?
Die IP-Adresse mag kein entscheidender Beweis sein, aber sie ist auf
jedenfall ein Indiz. Und zur Beweissicherung hat man sich jetzt die
passenden Hardware geholt.
Jeder einzelne mag nicht so viel gemacht haben. Aber die Masse
machts. Und wer Teil der Masse ist, braucht nicht damit zu rechnen
dass er deswegen in dieser untergeht.

Quote19. Juni 2012 16:32
Re: Da waren die Urheber, also Anonymous daran schuld
web goodbye

Es hat sich ja herausgestellt, dass diese unbedarften Mitläufer mit
Ihrer Eizelaktion kaum Schaden angerichtet haben. Dies ist den
Initiatoren anzulasten.

Übrigens, wer kann schon genau sagen, ob die DoS-Attacken nur von der
besagten Website ausgingen.
Jeder Webdesigner baut im Nullkommanix eine Seite, die lädt so ein
Javaskript ohne dass man überhaupt etwas merkt. Da brauchst du noch
nicht einmal zu klicken.

... Ich will mich frei und ohne Furcht im Web bewegen
können.

Es kommt gar nicht auf den GEMA-Fall an. Das Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung, das gerade ohnehin ausser Kraft gesetzt ist,
sah vor, dass Verbindungsdaten nur bei schweren Straftaten
herausgegeben werden müssen.


Ich sehe wirklich nicht ein, dass die Hemmschwelle zur
Hausdurchsuchung auf den Aufruf einer problematischen Website
reduziert wird.





Aus: "Gema stellt keine Strafanzeige gegen Hacker" (19.06.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gema-stellt-keine-Strafanzeige-gegen-Hacker-1620735.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Viele Veranstalter buchen junge und unbekannte Bands, die wenig einspielen – manchmal zahlen die Veranstalter sogar noch drauf. Das Prinzip: Disco- und Konzertveranstalter lassen eine noch unbekannte Band bei sich auftreten. Die Kosten, die das Konzert verursacht, fangen diese Einrichtungen mit anderen Veranstaltungen auf, zum Beispiel mit Disco-Abenden oder Partys. Doch auch dabei hält die Gema die Hand auf, schließlich soll von der Musik, die per CD oder Laptop gespielt wird, auch etwas bei den Komponisten, Textern, Produzenten ankommen. Doch die neuen Tarife für die Disco-Abende verteuern sich offenbar dramatisch. Und das bedeutet, dass den Veranstaltern die Luft wegbleibt, um weniger ertragreiche Konzerte mit jüngeren Bands zu buchen. Auch die Tarife für Live-Konzerte sollen steigen.

... Gegen eine realistische Erhöhung hat Holger Schmidt vom Nightrooms nichts. Gleichzeitig hofft er, dass die neue Tarifordnung der Gema nicht durchkommt. Denn dann: ,,Muss ich die Kosten vielleicht an die Kunden weitergeben" - über Eintrittspreise und Getränke. Warum? ,,Wir zahlen derzeit rund 18 000 Euro an die Gema pro Jahr", sagt Schmidt. Stimmen seine Berechnungen wären es ab 2013 115 500 Euro ....

Die Gema verteidigt sich und weist darauf hin, dass die Tarife vereinfacht werden sollten – was sogar stimmt. Aber der Verein räumt auch ein: ,,Discotheken und Clubs trifft es tatsächlich negativ", so Gema-Sprecher Franco Walther, ,,aber das liegt daran, dass der alte Tarif so günstig war."

...


Aus: "Disco- und Party-Veranstalter in Dortmund fürchten neue Gema-Gebühren"
Von Peter Ring und Tim Müßle (23.05.2012)
Quelle: http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/disco-und-party-veranstalter-in-dortmund-fuerchten-neue-gema-gebuehren-id6685577.html

-.-

http://www.wzonline.de/nachrichten/newsdetails-allgemein/article/gema-tarife-diskos-unter-druck.html?


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vorgelegt, mit dem die Schutzdauer für Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre ausgeweitet werden sollen. Laut dem im Blog der "digitalen Linken" veröffentlichten Papier (PDF-Datei) von Ende Juli sollen davon Urheber von Musikkompositionen mit Text wie Songschreiber, ausübende Künstler sowie Tonträgerhersteller profitieren. Die Schutzfrist um 20 Jahre zu verlängern eröffne ihnen die Chance, "sich an der wirtschaftlichen Entwicklung in dem geregelten Bereich weiterhin zu beteiligen". Dies stehe auch im Einklang mit dem Leitgedanken der Bundesregierung "zur nachhaltigen Entwicklung".

Das Justizressort will damit eine EU-Richtlinie umsetzen, die mit dem Segen des europäischen Ministerrates und des Parlaments seit Herbst 2009 gilt. Die Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen innerhalb von zwei Jahren in ihren nationalen Gesetzen berücksichtigen. Die EU-Kommission wollte die Schutzdauer ursprünglich auf 95 Jahre verlängern, was die Abgeordneten aber ablehnten.

Interpreten von Musikstücken sollen an den zusätzlichen Einnahmen, die der Tonträgerhersteller etwa durch Vervielfältigung, Vertrieb und der Veröffentlichung eines geschützten Werks etwa im Internet erzielt, zu 20 Prozent beteiligt werden. Verwertungsgesellschaften sollen die Vergütungen jährlich an die Interpreten auszahlen, die ihre Rechte gegen eine einmalige Zahlung an die Produktionsfirma übertragen oder abgetreten haben. Vorschüsse oder vertraglich festgelegte Abzüge dürfen im Anschluss an das 50. Jahr nach der "rechtmäßigen Veröffentlichung" oder öffentlichen Wiedergabe nicht gekürzt werden.

Zunächst außen vor bleiben Musik-DVDs; die Kommission will erst nach ersten Erfahrungsberichten prüfen, ob die Regeln auf diesen Bereich ausgedehnt werden. Einnahmen aus der Vermietung sonstiger Tonträger, der öffentlichen Sendung und Wiedergabe sowie aus Zahlungen für private Kopien werden ebenfalls nicht einbezogen. Hier werden Sänger und andere Bandmitglieder schon von den Verwertungsgesellschaften ausgezahlt.

Plattenfirmen können ihnen entstehende zusätzliche Ausgaben etwa fürs Marketing nicht von der Vergütung für die Interpreten abziehen. Sie sind zudem verpflichtet, ausübenden Künstlern auf Verlangen Auskunft über die Einnahmen und sonstige Informationen zu geben, die dazu nötig sind, den Vergütungsanspruch zu beziffern.

Prinzipiell sollen die neuen Vorschriften für Aufzeichnungen von Darbietungen und Tonträger gelten, deren bisherige Schutzdauer zum Umsetzungsstichtag im November 2013 noch nicht erloschen sind und solche, die danach entstehen. Hat ein Interpret vor diesem Datum bereits einen Übertragungsvertrag mit einer Plattenfirma abgeschlossen, sollen sich die neuen Schutzfristen auch darauf beziehen, "wenn keine eindeutigen vertraglichen Hinweise auf das Gegenteil vorliegen". Weitere von der Richtlinie ermöglichte vertragliche Anpassungen seien nicht nötig, da sie das deutsche Recht bereits abbilde.

Die Linken monieren an dieser Stelle, dass es schon auf EU-Ebene nicht um die ausübenden Künstler, sondern die übrigen Rechteinhaber und die Musikindustrie gegangen sei. Ein Interpret, der seine Rechte abgetreten habe, sei sie nun "automatisch für 20 weitere Jahre los". Das Verfahren könne problemlos auch so geregelt werden, dass die Ansprüche nach Ablauf der alten Schutzdauer automatisch an den Künstler zurückfallen. Schon während der Beratung der Richtlinie auf EU-Ebene hatte es Proteste gegen das Vorhaben gehagelt. Vor allem Bürgerrechtsorganisationen und Forscher rieten generell davon ab, den Urheberrechtsschutz zu verlängern. Sie befürchten, dass davon nur die Industrie, die Rechteinhaber sowie eine Handvoll ins Rentenalter kommender Popstars profitieren.

Die genauen Auswirkungen der nationalen Initiative kann sich das Justizministerium eigenen Angaben zufolge noch nicht ausmalen. Die Schutzdauer für Musikkompositionen mit Text werde sich "für eine nicht bezifferbare Anzahl" entsprechender Werke verlängern, ist in der Gesetzesbegründung nachzulesen. Soweit der Urheber seine Rechte auch weiterhin ausübt oder Ansprüche geltend macht, führe dies aber zu "keiner messbaren Verhaltens- oder Aufwandsänderung".

"Die Verwerter von Darbietungen ausübender Künstler und von Tonträgern werden während der verlängerten Schutzdauer entsprechende Lizenzvereinbarungen zu schließen haben", erklärt das Ministerium weiter. Dies entspreche den bereits geltenden urheberrechtlichen Vorgaben. Dem Tonträgerhersteller könne als Schuldner von Zahlungs- beziehungsweise Auskunftsansprüchen des ausübenden Künstlers gegebenenfalls ein zusätzlicher Zeit- und Kostenaufwand entstehen. Im Gegenzug profitiere er aber von einer längeren Verwertungsmöglichkeit der Aufzeichnungen. Insgesamt sei "mit quantifizierbaren Auswirkungen des Gesetzes auf das Preisniveau" nicht zu rechnen.

Der derzeit mit den übrigen Ressorts besprochene Entwurf, der noch vom Kabinett und vom Bundestag verabschiedet werden muss, tritt zu einem weiteren Entwurf für ein Urheberrechtsgesetz, mit dem das Justizministerium ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger schaffen will. Vom ursprünglichen Anlauf für eine umfassende Urheberrechtsreform in Form eines "dritten Korbs", der sich vor allem auch um die Belange von Wissenschaft und Forschung kümmern sollte, ist dagegen nach wie vor keine Spur in Sicht. (Stefan Krempl) / (anw)

Quotesniggles, 8. August 2012 15:57
Ich kaufe längst keine Musik mehr
Dieser ganze Bullshit rund um die Musikindustrie geht mir
mittlerweile einfach so derb auf den Sack, dass ich schon lange keine
Musik mehr kaufe. Ich konsumiere neuere Musik einfach nicht mehr
freiwillig. ... Weil es mir einfach zu doof ist eine immer gierigere Branche zu finanzieren in der nur die
das große Geld bekommen die eh schon das Meiste haben und kleine Künstler mit Kleckerbeträgen abgespeist werden.

...


QuoteWahrheitsager, 8. August 2012 16:51

Von mir aus 100 oder 200 Jahre

... Im Übrigen wünsche ich mich in eine Zeit zurück, in der man
wenigstens noch auf dem Klo scheissen konnte, ohne von allen Seiten
bedudelt zu werden.


Quotesputnik1969, 8. August 2012 18:24
Verlängerung der Rentenbezugszeit bis 70 Jahre nach dem Tod

Es kann schliesslich nicht angehen, dass meine Enkel nicht mehr davon
profitieren, dass ich mal gearbeitet habe... Denn ein Komponist macht
ja auch nichts anderes...
Also sollte die Rente aus der Rentenversicherung bis 70 Jahre nach
dem Tod an die Erben weitergezahlt werden... Das ist angemessen finde
ich...


QuoteThomBS, 9. August 2012 09:20

Loriot und Karl Valentin

Von unserer Regierung der Superchristen und der nur von Geld lebenden
FDP war ja nichts anderes zu erwarten. Trolle, die billig irgendwo
ein paar Rechte gekauft haben, dürfe der Menschheit die Nutzung
menschlichen Eigentums bei Androhung der totalen Vernichtung
verbieten. Es geht doch nichts über Korruption und Lobbyisten!

Ich persönlich als jahrzehntelanger Loriot-Fan werde mir niemals mehr
etwas vom großen Meister kaufen. Seine Erbin führt einen Kreuzzug
gegen Fans von Loriot. Sie führt mit Hilfe von Anwälten einen
Kreuzzug gegen Menschen, die das Ansehen Loriots aufrecht erhalten
und ihn verehren.

Aus genau diesem Grunde habe ich alles, was ich jemals zu Loriot
geschrieben habe, von meiner Webseite entfernt. Vor Jahren hatte ich
das Adventsgedicht auf der Seite. Heute würde ich Opfer der Erbin und
sähe mich einem Krieg der Anwälte ausgesetzt, die dank CDU und FDP
nicht ruhen werden, bis sie mich komplett vernichtet haben.

Wie so etwas geht und wie man bequem das Erbe eines großen Menschen
nutzt, um mit Hilfe von Anwälten abzukassieren, zeigt das Beispiel
von Karl Valetin. Dessen Erben führen einen Krieg zur Vernichtung
eines Menschen, der vor Jahren einmal für ein Projekt kurze Zitate
von Valentin auf seiner Webseite hatte.

Wenn hingegen eine Zeitung auf dem Gebiet der früheren DDR einen
Artikel von mir zum Krieg in Georgien stiehlt, für einen eigenen
ausgibt und mit meinem geistigen Eigentum Geld verdient, dann dürfen
die das. Genauso wie dieser Verlag am lautesten schreit, wenn es
darum geht, das Leistungssschutzrecht und damit die totale Zensur in
Deutschland zu fordern.

So, genug Polemik für den Vormittag. Muss jetzt arbeiten.




Aus: "Regierung will Urheberrechtsschutz für Musiker und Komponisten verlängern" (08.08.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Regierung-will-Urheberrechtsschutz-fuer-Musiker-und-Komponisten-verlaengern-1663309.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Ein US-Bundesgericht in Massachusetts hat die gegen den wegen Urheberrechtsverstößen verurteilten Joel Tenenbaum verhängte Strafe von in Höhe von 675.000 US-Dollar (derzeit rund 538.000 Euro) bestätigt (PDF-Datei: http://beckermanlegal.com/Lawyer_Copyright_Internet_Law/sony_tenenbaum_120823Decision.pdf). Ein Geschworenengericht hatte Tenenbaum im Jahr 2009 für schuldig befunden, 30 Songs illegal heruntergeladen und über die Filesharing-Börse Kazaa verbreitet zu haben.

Richterin Rya Zobel hat nun Tenenbaums Antrag auf eine Neuauflage seines Verfahrens zurückgewiesen. Die Höhe des Schadenersatzes sei angesichts der Beweislage nicht übertrieben. Zudem liege sie eher am unteren Ende der bei vorsätzlichen Urheberrechtsverletzungen möglichen Geldstrafen (750 bis 150.000 US-Dollar pro Song). Auch das Limit für für Verstöße ohne Vorsatz sei nicht überschritten (bis zu 30.000 US-Dollar pro Song).

Zuletzt hatte Tenenbaum den Obersten Gerichtshof der USA einschalten wollen, weil die Höhe des Schadensersatzes seiner Ansicht nach gegen die Verfassung verstößt. Der Supreme Court hatte jedoch abgelehnt, ihn anzuhören. 2010 gelang es Tenenbaum vor Gericht eine Senkung der Geldstrafe auf 67.500 US-Dollar zu erwirken, 2011 wurde diese Entscheidung jedoch wieder in einem von Sony angestrengten Berufungsverfahren einkassiert und die alte Strafe wieder in Kraft gesetzt. (axk)

Quote24. August 2012 21:11
Nur weiter so!
MajorGriffon

Schöner kann man die Absurdität des derzeitigen
Verwertungsrechtssystems nicht darstellen!


Quote24. August 2012 22:13 ...
Cheop

... Recht muss Recht bleiben - Abschreckung auf Kosten von menschlichen Schicksalen ist abgrundtief
menschenverachtend.



Aus: "US-Gericht bestätigt Rekordstrafe gegen Filesharer" (24.08.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Gericht-bestaetigt-Rekordstrafe-gegen-Filesharer-1674581.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Schutzfrist für Musik soll um 20 Jahre wachsen. Das nütze den Künstlern, sagt die Regierung. Doch profitieren vor allem Plattenfirmen – auf Kosten der Allgemeinheit.

...Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der die sogenannte Schutzdauer für die Rechte an Musikaufnahmen von 50 auf 70 Jahre verlängern soll. Urheberrechtsexperten halten das für einen Fehler.

... Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüterrecht hat zu diesem Thema bereits 2008 eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Tenor: Die Verlängerung der Schutzfrist bringt den Künstlern nichts und zementiert außerdem die "Unzulänglichkeiten des heutigen Systems". Es profitierten allein die Tonträgerhersteller, heißt es darin.

... Die Bundesregierung will also dafür sorgen, dass Plattenfirmen 20 Jahre länger Geld mit Tonträgern verdienen können als bisher. Diesen Zugewinn – und nur diesen – müssen sie mit den Musikern teilen. Die Musiker bekommen von den zusätzlichen Einnahmen ein Fünftel.

Kein Wunder also, dass der ganze Plan Gegner hat. Der Jurist John Weitzmann vom Urheberrechtsportal irights.info schreibt dazu per Mail: "Das Argument, die Studiomusiker und Interpreten würden im Alter von der Verlängerung profitierten, grenzt an Zynismus. Das Einzige, was diese Verlängerung tut, ist, die Bilanzen einer Handvoll großer Unternehmen auf Kosten der Allgemeinheit zu füttern."

Denn nicht nur die marginale Beteiligung der Künstler wird kritisiert, sondern die Verlängerung der sogenannten Schutzfrist insgesamt. Diese Verlängerung werde, schreibt Weitzmann, "handfeste negative Wirkungen auf Verfügbarkeit, Nachnutzbarkeit und Rezeption der Tonaufnahmen ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts haben – und damit auf Innovationspotenzial und kulturellen Reichtum der europäischen Zivilgesellschaft in der Zukunft".

Denn wenn Rechteverwerter einen immateriellen Gegenstand länger nutzen dürfen, bedeutet es, dass die Rechte einer anderen Gruppe beschnitten werden – hier sind es die Rechte der Allgemeinheit. Bisher durfte jeder Aufnahmen verwenden, die 50 Jahre oder älter waren, durfte sie aufführen, samplen, in Filme einbauen.

Das britische Centre for Intellectual Property and Information Law der Uni Cambridge hat daher schon angesichts der EU-Richtlinie 2011 gewarnt, dass Europa dabei sei, einen wichtigen Teil seines kulturellen Erbes wegzuschließen.

... Bei Büchern ist das Problem bereits sichtbar, wie der Copyright-Forscher Paul Heald von der Universität of Illinois gezeigt hat. Aufgrund der Schutzfristen gibt es viele Werke, die zwar nicht mehr verlegt werden, weil sich das angesichts geringer Nachfrage nach den Titeln für Buchverlage nicht mehr rechnet. Gleichzeitig aber darf aufgrund der Rechtslage auch niemand anderes die Titel anbieten – unter einem anderen Geschäftsmodell beispielsweise oder ganz ohne Rechte. Das aber führt dazu, dass viele Bücher einfach nicht mehr verfügbar sind.

Aufgrund der geplanten Verlängerung der Schutzfrist um zwanzig Jahre droht so etwas nun auch für die Musik der Fünfziger und Sechziger. Das wird nicht die Beatles betreffen, aber sicher viele weniger erfolreiche Platten. Dabei ist es kein Problem, Gesetze und Rechtsmodelle zu ändern. Ein Problem aber ist es, wenn nicht alle Beteiligten gleichermaßen von einer solchen Änderung etwas haben.

Quote
    FSonntag
    01.11.2012 um 13:11 Uhr

Am Thema vorbei

das Problem liegt nicht darin, das Urhebern eine länger Schutz zugesprochen wird.

Das Problem liegt an Buy-Out Verträgen, von Verlagen und Medienunternehmen, die die Urheber knebeln. Diese Verträge binden und blockieren. Medienunternehmen drängen freie Urheber dazu für wenig und nicht angemessenes Honorar alle Rechte abzutreten. Das ist die einfache Wahrheit. Wäre dies nicht so, würden viele Urheber umtriebiger sein können und brach liegendes Material weiter vermarkten...

... "...weil sich das angesichts geringer Nachfrage nach den Titeln für Buchverlage nicht mehr rechnet. ..."

Genau das ist der Punkt, Buchverlage, Vrlage und Medienunternehmen haben sich die Nutzungsrechte angeeignet, wie gesagt zu zumeist unfairen konditionen, und horten die Werke. Also liegt das Problem nicht direkt bei dem Schutz der Urheber, als vielmehr bei den Unternehmen, die Urhebern die Nutzungsrechte abkaufen. Da Urheber oft mit Herzblut an Ihrer Arbeit hängen würden diese sich darüber freuen, wenn Ihr "Produkt" weiterhin gekauft und Verwendung finden würde.

Beste Grüße
FSonntag


Quote
    Tom S.
    01.11.2012 um 14:14 Uhr

EU Vorgaben

Ich kann es nicht mehr hören. Alle unpopulären Entscheidungen werden von den Regierungen an die nicht demokratisch legitimierte EU übertragen, um dann die Hände in Unschuld zu waschen. Genau deshalb würde ich - sollte es mal eine Abstimmung zur EU geben - auf jeden Fall mit Nein stimmen. Diese Zustände sind in meinen Augen inakzeptabel.

Das Volk hat doch in Brüssel überhaupt keine Stimme, die ganzen Lobbies (Großkonzerne etc.) dagegen haben dort ihre Vertreter. Bei solchen Entscheidungen frag ich mich, ob nicht einer dieser Vertreter doch mal den einen oder anderen Koffer bei einem EU-Abgeordneten "vergessen" hat...


Quote
    Gerhard Berlin
    01.11.2012 um 15:10 Uhr

Urheberrecht?

Die Verlängerung des Schutzes auf 70 Jahre kann sich nicht auf das Urheberrecht beziehen, da das Urheberrecht ausschließlich der Künstler (Urheber) hat.
Es ist weder verkäuflich noch verpfändbar. Die Schutzfrist des Urheberrecht beginnt erst mit dem Tod des Künstlers nach einer gewissen Frist zu schwinden.
Das Veröffentlichungsrecht der Musikindustrie ist etwas anderes, und um das geht es hier wohl eher.



Aus: "Regierung will Musik 70 Jahre lang sperren"  Kai Biermann (01.11.2012)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/internet/2012-11/musik-schutzdauer-leistungsschutzrecht


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Bundesregierung stellt sich hinter die sogenannte "GEMA-Vermutung", derzufolge Veranstalter oder DJs im Einzelfall belegen müssen, dass keine Musik aus dem von der GEMA verwalteten Repertoire zur Aufführung gekommen ist. Die "GEMA-Vermutung" mit der damit verknüpften Abgabenpflicht habe sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergeben, erklärte der Staatssekretär im Bundesjustizministerium Max Stadler (FDP) am Montag im Petitionsausschuss des Bundestags.

Stadler hält die GEMA-Vermutung für gerechtfertigt, da es sonst kaum möglich sei, die Rechte der Künstler geltend zu machen. Die Veranstalter hätten es mit dem Gegenbeweis einfacher, auch wenn es einen gewissen Aufwand bedeute. Er sehe derzeit keine Möglichkeiten, das System insgesamt zu ändern. Einzelne Mechanismen müssten aber verbessert und die Gespräche zwischen allen Seiten intensiviert werden.

In den vergangenen Jahren wurden über 1000 Petitionen zu der Musikverwertungsgesellschaft an den Bundestag gereicht. Konkreter Anlass des Expertengesprächs war unter anderem ein Anliegen von David Henninger, in dem er sich für ein Ende der GEMA-Vermutung einsetzt. Henninger begründete seine von 62.842 Personen unterstützte Petition mit dem enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Betroffenen, alle genutzten Stücke und die damit verknüpften Rechte aufzuführen.

In der Anhörung erläuterte ein Vertreter Henningers, es müssten "alle am Werk beteiligten Urheber, also auch Komponisten und Verleger, angegeben" werden, um eine Vermutung zu widerlegen. Dazu komme "das Problem der Namensdopplungen", sodass auch der aktuelle Wohnort und das Geburtsdatum der Rechteinhaber genannt werden müssten. "Das bindet einen mehrere Tage." So würden derzeit letztlich "die gesamten Kosten auf die Veranstalter abgewälzt".

In der intensiven Diskussion in den Internet-Foren des Petitionsausschusses sprach sich eine Mehrheit der Beteiligten dafür aus, die GEMA begünstigende Praxis aufzuheben. Diese sei in Zeiten des Internets nicht mehr zeitgemäß und entspreche nicht der Vielfalt der heutigen Musikindustrie. So gebe es durch freie Lizenzen eine nie dagewesene Menge an frei verfügbarer Musik. Dies betreffe insbesondere den elektronischen Bereich, in dem viele Urheber entweder bewusst ihre Werke frei verfügbar machen oder nicht zu ermitteln seien.

Auf weniger Anklang war mit rund 400 Mitzeichnern eine Petition des Punk-Musikers Thomas Theophil gestoßen, eine staatliche Verwertungsgesellschaft nach dem Vorbild der GEMA zu schaffen. Der Antragsteller verwies im Parlament auf jüngst angekündigte und umkämpfte Erhöhungen der Tarife der Verwertungsgesellschaft "in unverhältnismäßigem Umfang". Größere Clubs und Diskotheken, die etwa 24-stündige Tanzrunden anböten, müssten demnach deutich mehr zahlen. Es müsse eine Alternative geben, "damit Kultur finanzierbar bleibt".

Stadler stellte heraus, dass es kein gesetzliches Monopol der GEMA gebe, aber derzeit ein faktisches. Der Staat könne Künstlern aber nicht vorschreiben, Mitglied einer Verwertungsgesellschaft zu werden. Er sorge daher dafür, "dass es faire Verfahren gibt" und nehme seine Aufsichtspflicht wahr. Es habe Ende Oktober ein erstes Schiedsgespräch stattgefunden, in dem die GEMA "deutliche Änderungen" angekündigt habe. So sollten die geforderten Zuschläge erst nach acht statt nach fünf Stunden Veranstaltungsdauer greifen und von 50 auf 25 Prozent herabgesetzt werden. Insgesamt sei die Einführung der Tarifreform von Anfang Januar auf 1. April 2013 verschoben worden. (Stefan Krempl) / (anw)

Quote5. November 2012 17:00
Koffer-Vermutung
Pyrphoros (119 Beiträge seit 30.07.09)

Ich bin für die Einführung einer "Koffer-Vermutung". Politiker müssen
belegen, dass für ihre Aussagen und Gesetzes-Entwürfe keine Koffer
angenommen wurden. Die Koffer-Vermutung mit der damit verknüpften
Zurücktretepflicht ergibt sich aus der Notwendigkeit die Demokratie
zu stärken.

Quote6. November 2012 03:05
Re: Koffer-Vermutung
X5493 (664 Beiträge seit 24.01.12)

Koffer sind doch sowas von out...

Der Politiker von heute erhält üppige Redner-Honorare oder hat
Berater-Verträge.




Aus: "Bundesregierung steht hinter der "GEMA-Vermutung"" (05.11.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-steht-hinter-der-GEMA-Vermutung-1743629.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Im vergangenen Jahr seien weltweit rund 4,5 Milliarden US-Dollar (umgerechnet derzeit rund 3,5 Milliarden Euro) in die Suche nach neuen Künstlern, ihre Entwicklung und in die Vermarktung geflossen, teilte die Internationale Vereinigung der Phono-Industrie (IFPI) am Montag in Berlin mit. Im Jahr 2010 waren es 5 Milliarden US-Dollar.

...

Quotesnopo, 13. November 2012 08:41

Musikindustrie: Uns geht's wieder etwas besser

Kunden: "Uns nicht!"

- Weil wir nämlich immer noch generell wie Straftäter behandelt
werden und nicht wie Kunden.

- Weil immer noch Themen wie VDS etc. in der Schwebe sind, die eine
Komplettüberwachung der Bürger zur Folge haben, nur um die
lächerlichen (!) Umsätze der MI zu sichern.

- Weil uns immer noch vorgehalten wird, die MI hätte deswegen kein
zweistelliges Wachstum mehr, weil wir alles raubkopieren - dabei
haben wir schlicht kein Geld, keine Zeit und kein Interesse mehr für
dieses Zeug!

- Weil wir mal eine "Lizenz" und mal einen "Datenträger" erwerben -
je nachdem wie es Euch gerade passt und demnach auch oftmals Dinge
doppelt kaufen müssen.

- Weil man Musik zwar "rauben" aber seltsamerweise nicht vererben
kann (http://www.focus.de/digital/computer/apple/rechtsstreit-um-itunes-mu
siksammlung-bruce-willis-will-apple-verklagen_aid_812182.html)

- Weil die Gema jeden verdächtigen und jedem eine Rechnung schreiben
darf - ohne Belege vorzuweisen oder ihre Ansprüche überhaupt prüfen
zu müssen!



Aus: "Musikindustrie: Uns geht's wieder etwas besser" (12.11.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Musikindustrie-Uns-geht-s-wieder-etwas-besser-1748411.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...]  Bevor sich gestern die Musikindustrie bei der Verhandlung des Bundesgerichtshofs zur Haftung für Filesharing durch Minderjährige ihre verdiente Ohrfeige abholte, legte sie selbst in gleicher Münze vor. So entglitt der FAZ (AFP) zufolge einem Anwalt der Musikindustrie ein bemerkenswertes Statement:

Der Fall werfe "ein grelles Licht", darauf, dass für viele Eltern der Begriff Erziehungsaufgabe zu einem Fremdwort geworden sei, (...) Während früher "auch mal eine Ohrfeige nicht geschadet" habe, würden Kinder heute an freier Leine laufen gelassen.

Eltern sollten also das nach den Vorstellungen der Geräuscheindustrie verletzte Urheberrecht als deren gewaltbereite Türsteher vermitteln.

...


Aus: "Ohrfeige um Ohrfeige - Sympathisiert die Musikindustrie mit Prügelstrafe?" Markus Kompa (16.11.2012)
http://www.heise.de/tp/blogs/6/153203


-.-

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/musiktausch-im-internet-eltern-haften-nicht-fuer-raubkopien-ihrer-kinder-11961702.html


Textaris(txt*bot)

#95
Quote[...] Der Verband der britischen Musikindustrie BPI [The BPI is the representative voice of the UK recorded music business.] hat Provider informiert, dass sie die von den Machern der Pirate Bay installierte Promo-Plattform für Künstler nicht länger blockieren sollen. Die Bürgerrechtsorganisation Open Rights Group (ORG) hatte nach Bekanntwerden der Sperre am Montag eigenen Angaben zufolge mehrere große Zugangsanbieter in Großbritannien angeschrieben. Virgin Media bestätigte daraufhin, dass die URL der "Promo Bay" sich auf der für Provider maßgeblichen Sperrliste der BPI befunden habe.

Der britische High Court hatte Internetversorger des Königreichs im April dazu verpflichtet, die BitTorrent-Plattform Pirate Bay zu sperren. Im Juni leisteten TalkTalk, Virgin Media, Everything Everywhere, O2 (Telefónica), Sky und BT der Anordnung Folge. Virgin Media zufolge instruiert die BPI die Provider im Rahmen der Auflage, nicht nur alle Domains und Sub-Domains der Pirate Bay zu blockieren. Zu erfassen seien auch sämtliche IP-Adressen oder URLs, deren alleiniger oder hauptsächlicher Sinn und Zweck darin bestehe, den Zugang zur virtuellen Piratenbucht "zu ermöglichen oder zu erleichtern".

Da die BPI die Promo Bay von dieser Definition zunächst erfasst gesehen habe, war es nach Ansicht von Virgin Media auch Aufgabe des Verbands, die Zugangsanbieter über einen möglichen Fehler zu instruieren. Dies ist inzwischen erfolgt. Die Macher der "Pirate Bay" hatten den Ableger vorige Woche gestartet, um kostenlos Werbung für ausgesuchte unabhängige Künstler vor allem aus der Musik- und Filmbranche zu machen.

Für die ORG zeigt der Vorfall, wie intransparent das ganze Filterverfahren abläuft. Weder die Provider noch die BPI offenbarten, was alles auf der geheimen Sperrliste stehe. Hier müssten Mechanismen gefunden werden, um das Verfahren durchsichtiger zu gestalten. Eine kleine Abhilfe könne eine derzeit bei der Internet Engineering Task Force erörterte HTTP-Fehlermeldung sein, die auf eine staatlich angeordnete Blockade verweise. (Stefan Krempl) / (vbr)

Quote6. Dezember 2012 20:46
Musikverwerter sagt Providern, wo es langgeht....
jondo (613 Beiträge seit 07.12.11)

"Der Verband der britischen Musikindustrie BPI hat Provider
informiert, dass sie die von den Machern der Pirate Bay installierte
Promo-Plattform für Künstler nicht länger blockieren sollen."

Wer regiert hier? Wer hat hier das Sagen?

Quote6. Dezember 2012 22:42
Re: Musikverwerter sagt Providern, wo es langgeht....
diskless (mehr als 1000 Beiträge seit 05.03.04)

jondo schrieb am 6. Dezember 2012 20:46
...
> Wer regiert hier? Wer hat hier das Sagen?
Der mit den grössten schwarzen Koffern.





Aus: ""Promo Bay" nicht mehr auf britischer Sperrliste" (06.12.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Promo-Bay-nicht-mehr-auf-britischer-Sperrliste-1763945.html


http://www.heise.de/newsticker/meldung/Britische-Provider-blockieren-die-Promo-Bay-1761380.html




Textaris(txt*bot)

Quote[...] Mit den Stimmen von Schwarz-Gelb und der Grünen hat der Bundestag Donnerstagnacht den umstrittenen Regierungsentwurf zur Änderung des Urheberrechts verabschiedet, mit der die Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller von 50 auf 70 Jahre erweitert werden soll. Diese Regelung wird etwa für jene gelten, die beim einspielen eines Albums beteiligt sind. Genauso lang soll künftig aber auch der Schutz der Urheberrechte von Komponisten und Textern währen. Die SPD enthielt sich bei der Abstimmung, die Linke votierte dagegen.

Bei Musikwerken mit einem Komponisten und einem Texter soll die ausgedehnte Frist mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen beginnen. Rechteinhaber sollen 20 Prozent ihrer nach Ablauf der bisherigen 50-Jahresspanne erzielten Erlöse zurücklegen. Diese "Mehreinnahmen" sollen von einer Verwertungsgesellschaft als zusätzliche jährliche Tantieme an die eigentlichen Musikmacher ausgeschüttet werden. Zudem sollen ausübende Künstler ihre Abtretungsverträge kündigen können, wenn Tonträger 50 Jahre nach Veröffentlichung nicht mehr in Umlauf gebracht oder aufgeführt werden.

Die Koalition fügte eine Klausel ein, wonach dieses neue Recht zum Kündigen von Übertragungsverträgen mit Plattenproduzenten bei einer gemeinsamen Darbietung mehrerer Künstler dem Vorstand der Gruppe oder des Orchesters zustehen soll.

Eine Aussprache im Plenum fand angesichts der vorgerückten Stunde kurz vor Mitternacht nicht mehr statt, die vorgesehenen Reden gingen nur zu Protokoll. Die CDU/CSU-Fraktion hob hervor, dass der Entwurf eine EU-Richtlinie umsetze und wenig Handlungsspielraum bestanden habe. Es werde sichergestellt, dass zusätzliche Einnahmen in Fällen von Verknüpfungen von Musikkompositionen und Text durch den "wiederauflebenden Schutz" eines bereits gemeinfreien Werks dem Urheber und nicht etwa Plattenfirmen zustehe. Die Liberalen merkten an, dass Werkvermittler eine "wertvolle Dienstleistung" erbrächten und ihre "Symbiose" mit Urhebern besonders schützenswert sei.

Aus der SPD-Fraktion hieß es dagegen, dass die mit der Richtlinie verbundene, von der Rechteverwerter-Lobby in Brüssel durchgesetzte Ausdehnung der Schutzfristen sachlich nicht notwendig sei. Mehreinnahmen kämen nur einigen wenigen Stars und ihren Plattenfirmen zugute, rügte die Linke. Die Grünen monierten, dass die Verlängerung politisch problematisch sei, da sie zu Lasten der Interessen der Verbraucher sowie der eigentlichen Werkschöpfer gehe. Sie hätten sich trotzdem entschieden, die Umsetzung der EU-Vorgaben mit dem Entwurf zu unterstützen. (Stefan Krempl) / (anw)

Quote26. April 2013 18:10
Ich hab kein Unrechtsbewusstsein
kurz angebunden (605 Beiträge seit 23.10.12)

70 Jahre? Hmjaneeklar. Dann mach ich mir halt meine eigenen Regeln,
wenn der Gesetzgeber so durch und durch korrupt ist. Indie-Bands
bekommen Geld von mir, gerne auch bei Konzerten. Major Labels werden
seit nunmehr über 10 Jahren konsequent boykottiert, und dabei bleibts
auch. Die sind es nämlich, die direkt oder indirekt diese
Lobby-Sauereien verursacht haben.

C?U, FDP und Grüne sind natürlich für weitere 70 Jahre unwählbar, SPD
auch, selbst wenn sie hier zufällig mal nicht mitgemacht haben.

Wenn ich mal Musik produziere, die jemand hören will, wird's unter CC
gestellt. Und wenn mir Musik von jemandem gefällt, der Flattr
anbietet, bekommt der ein paar Cent von mir.

Quote26. April 2013 19:18
Re: Ich hab kein Unrechtsbewusstsein
Zweckpessimist (mehr als 1000 Beiträge seit 17.08.03)

Ich habe schon ein Unrechtsbewusstsein, immer wenn ich aus
Bequemlichkeit Medien kaufe, weil ich zu faul bin, nach Kopien zu
suchen, stelle ich mir vor, wie mit meinem Geld meine Volksvertreter
bestochen werden.

Schutzfrist verlängert? Dann wird sie von mir im Geiste verkürzt.
Alles, was über den Tod des Urhebers hinausgeht, ist ohnehin absurd,
ansonsten wäre etwas wie im Patentrecht, 25 Jahre nach Anmeldung mit
jährlichen Gebühren, noch halbwegs zu vertreten. Witwen, die nach 50
Jahren noch viel Geld für die sechs Töne der Tagesschau erhalten, das
kann man keinem Menschen plausibel erklären.


Quote26. April 2013 21:22
Re: Ich hab kein Unrechtsbewusstsein (Editiert vom Verfasser am 26.04.13 um 21:24)
MKes (452 Beiträge seit 28.09.10)

... Mittlerweile interessiert es mich nicht mehr die Bohne was für
Gesetze wie verlängert werden in Sachen Urheberechte.
Die machen was sie wollen, ich mache was ich will. Fertig. ...



Quote27. April 2013 08:34
Das funktioniert nur bei Katholiken, Hindus und Buddhisten,
DrZarkov

denn wer nicht an die Wiedergeburt oder zumindest die Auferstehung
von den Toten glaubt, wundert sich sehr über diese "Schutzrechte":

>Bei Musikwerken mit einem Komponisten und einem Texter soll die
>ausgedehnte Frist mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen beginnen.
>Rechteinhaber sollen 20 >Prozent ihrer nach Ablauf der bisherigen
>50-Jahresspanne erzielten Erlöse zurücklegen. Diese "Mehreinnahmen"
>sollen von einer Verwertungsgesellschaft als zusätzliche jährliche
>Tantieme an die eigentlichen Musikmacher ausgeschüttet werden. Zudem
>sollen ausübende Künstler ihre Abtretungsverträge kündigen können,
>wenn Tonträger 50 Jahre nach Veröffentlichung nicht mehr in Umlauf
>gebracht oder aufgeführt werden.

Wie können Mehreinnahmen an die "eigentlichen Musikmacher"
ausgeschüttet werden, wenn diese seit mindestens 70 Jahren tot sind?

Wie kann ich als Künstler einen Vertrag kündigen, weil meine Platten
50 Jahre nach meinem Tod nicht mehr gespielt werden?

Waren die besoffen, als das Gesetz verabschiedet wurde, oder
(rhetorische Frage) geht es etwa gar nicht um die Künstler?


Quote26. April 2013 09:30
Die heuchlerischen machtgeilen grünen...
wolli (277 Beiträge seit 06.01.00)

Letztes jahr noch gegen ACTA protestiert, jetzt zementieren die das
veraltete vermarktungsmodell der contentmafia gegen die früher
protestiert haben. Widerliche verlogene pack.



Aus: "Bundestag verlängert Schutzfrist für Tonaufnahmen" (26.04.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-verlaengert-Schutzfrist-fuer-Tonaufnahmen-1850149.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Berthold Seliger: Ich denke [ ], dass Popkultur heutzutage keine wirklich avantgardistische Funktion in der Gesellschaft mehr besitzt. Pop ist in der aktuellen Ausprägung Weltzustimmungs-Pop. Adorno hat einmal über Mahler geschrieben, dass dessen Symphonik "gegen den Weltlauf plädiert", heute haben wir das Gegenteil davon.

...


Aus: ""Eine Arbeitswelt inszenieren, in der sich Sklaverei wie Freiheit anfühlt" Reinhard Jellen (09.03.2014)
Quelle: http://www.heise.de/tp/artikel/41/41080/3.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] The man who produced Nirvana, Pixies and wrote the 1993 essay, The Problem with Music, has always been an industry outsider. In 2014, it's his optimism that sets him apart ... In the eyes of Albini and his cohort of hard-working, indie bands – not to mention many musicians who had a brief (and largely financially unrewarding) time in the spotlight – the internet has offered a way of creating a sustainable career.

... Albini has a knack for colourful imagery, such as this description of how the internet has provided music lovers instant access to a cornucopia from around the world: "Imagine a great hall of fetishes where whatever you felt like fucking or being fucked by, however often your tastes might change, no matter what hardware or harnesses were required, you could open the gates and have at it on a comfy mattress at any time of day. That's what the internet has become for music fans. Plus bleacher seats for a cheering section." ...

Quotepatbrit
18 Nov 2014

This will do nicely.
"The music business is a cruel and shallow money
trench, a long plastic hallway where thieves and
pimps run free, and good men die like dogs.
There's also a negative side."

― Hunter S. Thompson


QuoteGertie12
18 Nov 2014

The internet has turned has-beens into pathetic old timers trying to pose as rock stars. There is nothing more ridiculous than to see 50 something "singer songwriters" still talking about themselves as if they're relevant. As if they ever were. Nobody wants to go see some lame "artist" play to an empty room. The 90s are over. Time for new blood. Go away old geezers, you suck. one more thing..if you've never made a dime at your music, you're not a "musician". It's a hobby.


QuotePaul Lyons
19 Nov 2014
0 1

Glad that someone is optimistic about the music business. It has always been full of vultures and pimps. The great Sam Cooke made a small fraction of the profits on his hits as was the case of most stars of his era. 3 percent of record sales. Numbers like that. So there really were no "good 'ole days." I think playing in the pit for silent films would have been a gas.

I still am trying to figure out who makes the ad money when someone posts a song on YouTube that was copyrighted. A Bob Marley song will have 50 million views and if the person who posted this copyrighted material is making the money, I find that strange. I have a feeling it often is Google. The latest in the series of pimps in suits. We really have become accustom to viewing music as though it is downloadable open-source software. It is hard to follow the money in the music business.

The latest stats do point out that there are fewer working musicians in cities and the freelancers that are still doing it are hanging on by a thread. http://arstechnica.com/tech-policy/2012/10/have-we-lost-41-percent-of-our-musicians-depends-on-how-you-the-riaa-count/


...


From: "Steve Albini: the internet has solved the problem with music"
Monica Tan (Monday 17 November 2014 02.53 GMT)
Source: http://www.theguardian.com/music/2014/nov/17/steve-albini-at-face-the-music-how-the-internet-solved-problem-with-music

-

Quote[...]  Heute jedoch, erklärte [Steve Albini.], sei das Problem mit der Majorindustrie vom Tisch, hätten Musiker bessere Chancen, ginge es trotz des Gejammers allerorten gerechter zu.

Im Wesentlichen bringt er drei Argumente vor: Es sei viel einfacher, Kontakte zu knüpfen, um Konzerte zu spielen und damit Geld zu verdienen. Musik sei heute zu einem Bruchteil der früheren Kosten zu produzieren und zu verbreiten. Außerdem mache das Internet die Majorlabels überflüssig, die ja noch nie ihre Künstler anständig an den Gewinnen beteiligten und ihnen letztendlich alle Kosten aufbürdeten. Dazu nimmt er genüsslich die in der Tat allgegenwärtige Floskel ,,Wir müssen herausfinden, wie sich der digitale Vertrieb für alle lohnen kann" auseinander. ,,Wir" kritisiert Albini, meine mit Sicherheit nicht die Hörer.

... Den ,,Graben voller Scheiße", durch den die Bands bei geringer Erfolgsaussicht um die Wette schwimmen, gibt es noch immer, auch wenn kein Majorlabelvertrag mehr auf der anderen Seite lockt. Was hat sich also geändert?

Nichts Grundlegendes. Konzerne legen immer noch nach Belieben die Bedingungen fest, unter denen man für sie arbeiten darf, und alle machen mit. Die Systemfrage wird nicht gestellt.

...


Aus: "Das Internet hat den Pop nicht befreit" Jörg Augsburg (03.12.2014)
Quelle: https://www.freitag.de/autoren/joerg-augsburg/das-internet-hat-den-pop-nicht-befreit


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Als das Bundeswirtschaftsministerium den Musikexperten Dieter Gorny Ende März zum "Beauftragten für Kreative und Digitale Ökonomie" machte, wurde das kontrovers aufgenommen. In dieser ehrenamtlichen Position berät er seitdem den Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel zum Thema Digitalisierung. Bei der Ankündigung nannte das Ministerium zahlreiche Beschäftigungsfelder des neuen Beauftragten, darunter eine Professur an der Fachhochschule Düsseldorf, seine Vorsitzendenposition am European Center for Creative Economy und vergangene Großtaten wie den Vorsitz beim Musiksender Viva. Was die Ankündigung des BMWi unterschlug: Dieter Gorny war und ist Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI), dem Lobby-Arm der deutschen Musikbranche.

Als solcher hat Dieter Gorny vielfach seine Position genutzt, um die Interessen seines Verbandes zu
vertreten: So forderte er hartes Durchgreifen gegen "Musikpiraten", die Songs illegal aus dem Netz herunterladen. Um die Dramatik digitaler Downloads zu unterstreichen, sagte er 2009 die von ihm mitgegründete Musikmesse Popkomm ab – angeblich konnten sich Unternehmen die Teilnahme "wegen des Diebstahls im Internet nicht mehr leisten". Wiederholt machte er sich für Internet-Sperren nach dem Vorbild des französischen Three-Strikes-Modells "Hadopi" stark und verglich in Interviews auch schon mal Downloader mit betrunkenen Autofahrern.

Im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes hat der Grünen-Politiker Malte Spitz beim Wirtschaftsministerium Unterlagen dazu angefordert, unter welchen Bedingungen Dieter Gorny zum Berater wurde. Neben dem eigentlichen Vertrag erhielt Spitz auch Zugang zum Mail-Verkehr zwischen Gorny und dem Ministerium. Aus diesen Unterlagen geht hervor, dass Gorny sein Arbeitsfeld in weiten Bereichen selbst festlegen durfte. Spitz legte das Material vorab dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel vor. Das Magazin kommt zur Schlussfolgerung, dass das Ministerium zahlreiche Formulierungen direkt von Gorny übernommen habe.

Der Korrespondenz zufolge gab es auch innerhalb des Ministeriums Bedenken bei der Ernennung des Musik-Lobbyisten zum ministerialen Berater. Wie der Spiegel berichtet, enthält der Vertrag eine Klausel, Gorny dürfe "keine weiteren Tätigkeiten gegenüber Dritten" übernehmen, die seine Aufgaben für die das Ministerium "berühren". Grünen-Politiker Spitz sieht in Gornys fortgesetzter Lobby-Tätigkeit jedoch einen klaren Konflikt mit dieser Klausel.

In einer Stellungnahme beschreibt Spitz die Berufung als nicht nur "inhaltlich falsch". Die Benennung begründe sich "wohl eher aus Seilschaften und Freundschaften"; Sigmar Gabriel habe seinem Parteifreund "etwas Gutes zukommen lassen" wollen. Gorny wird für seine ehrenamtliche Aufgabe von der Bundesregierung nicht bezahlt. Das ehrenamtliche Engagement verschafft ihm aber eine starke Position, um der Regierung die Interessen des BVMI nahezubringen. Aus diesem Grund kommt wohl auch Spitz zu seinem Fazit: "Gorny ist nicht haltbar." (ghi)

Quoteberni27, 29.08.2015 20:36

Volker Pispers über Gabriel:
"Ich dachte bilsang immer, Dick und Doof wären ZWEI"


QuoteSystem.Diagnostics, 30.08.2015 00:15

Digitalbeauftragter?

Ist das die offizielle Bezeichnung? Sein grosses Lebenswerk "Viva" ist wegen des Digital-Trends vor die Hunde gegangen und er daraufhin ausgestiegen. Dieser Typ hat NULL KOMPETENZ im Digital-Bereich. Das ist als ob würde man Uschi Glas als Ausländerbeauftagte einstellen weil sie mal in 2-3 Indianerfilmen mitgespielt hat. ...



Aus: "Kritik an Gabriels Digitalbeauftragtem: "Gorny ist nicht haltbar"" (29.08.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kritik-an-Gabriels-Digitalbeauftragtem-Gorny-ist-nicht-haltbar-2794131.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Es geht um eine Rhythmussequenz von gerade einmal zwei Sekunden, aber für die deutsche Musikbranche steht viel auf dem Spiel: Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entscheidet sich am kommenden Dienstag (31. Mai), was beim Kopieren fremder Beats und Klänge Vorrang hat – die Kunstfreiheit oder der Urheberschutz. In dem ungewöhnlichen Verfahren haben die Karlsruher Richter es mit einem Streit zwischen den Elektropop-Pionieren Kraftwerk und dem Produzenten und Komponisten Moses Pelham zu tun, der die Gerichte nun schon seit weit mehr als einem Jahrzehnt beschäftigt.

Gestritten wird um eine Klangfolge aus dem Kraftwerk-Titel "Metall auf Metall" aus dem Jahr 1977. Pelham hatte sich daran bedient und den Rhythmus zwanzig Jahre später in Endlosschleife unter das Lied "Nur mir" gelegt, das er 1997 mit der Sängerin Sabrina Setlur aufnahm. Kraftwerk-Gründungsmitglied Ralf Hütter sieht sich dadurch um Teile seines künstlerischen Werkes gebracht.

Nach einem ersten Urteil von 2008 hatte Hütter auch bei der Revision 2012 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in dem Verfahren um Unterlassung und Schadenersatz die Oberhand behalten. Der Setlur-Song darf derzeit in den beanstandeten Versionen nicht mehr vertrieben werden. Dagegen haben Pelham und Setlur Verfassungsklage eingelegt. Etliche Produzenten und Musiker haben sich angeschlossen, darunter die Sängerin Sarah Connor, der Rapper Bushido und der Reggae-Musiker Gentleman. (Az. 1 BvR 1585/13)

Sie alle streiten dafür, dass das sogenannte Sampling, also die Interpretation eines fremden Beats in neuem musikalischen Kontext, auch ohne ausdrückliche Genehmigung erlaubt bleibt. Sie berufen sich dabei auf den §24 des Urheberrechtsgesetz zur Freien Benutzung und den Art. 5 Abs. 3 zur Kunstfreiheit im Grundgesetz. "Ich halte das für mein Recht", hatte Pelham in der Verhandlung im November gesagt. Ohne Sampling sei Hip-Hop überhaupt nicht möglich. Es gehe gerade um die künstlerische Auseinandersetzung mit dem Original.

Das hatten die BGH-Richter anders gesehen und den §85 UrhG angeführt. Nach ihrem Urteil braucht es selbst dann die Zustimmung, wenn nur ein ganz kleiner Ausschnitt kopiert werden soll. Vor allem dürfen weder Melodien "geklaut" werden noch Tonfolgen oder Klänge, die der Künstler ohne Probleme selbst einspielen könnte. Und die Richter hatten Pelham damals zugetraut, das Kraftwerk-Sample mit eigenen Mitteln zu rekonstruieren.

Die Kläger um Pelham sehen sich dadurch in ihrer Kunstfreiheit verletzt. Das Urteil mache es unmöglich, sich – wie heute in der elektronischen Musik gang und gäbe – mit Tonaufnahmen aus der Vergangenheit musikalisch auseinanderzusetzen. Komponisten und Produzenten würden unnötig verunsichert.

Hütter dagegen hatte in der Verhandlung im November die Mühe betont, die es 1977 gekostet habe – noch mit Tonbändern und ohne digitale Technik – das Stück zu produzieren. Als er 20 Jahre später seinen Rhythmus in dem neuen Lied wiedererkannt habe, sei er betroffen gewesen. Unter Kollegen hätte es sich gehört, vorher anzurufen, sagte er. (mit Material von dpa) / (hag)

QuoteRubbel Die Katz, 29.05.2016 13:14

Noch was zum Hintergrund

Wer den Beitrag aufmerksam der wird feststellen dass es nicht um den Klang oder Rhythmus selbst geht. Es geht um ein Sample ein Ausschnitt der eins zu eins aus einem Lied übernommen wurde.

Außerdem geht es speziell um die Ratte Pelham der Jahrelang Kinder und Jugendliche bzw. deren Familien mit höchstmöglichen Abmahnforderungen und Drohungen traktiert hat. Dabei wurden einzelne Songs abgemahnt die er vorher selbst ins Netz gestellt hat.
Überhaupt hat er sich mit DigiProtect ziemlich illegalen Methoden bedient um die Fans seiner Musik zu überführen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Moses_Pelham

Trotzdem haben die Kultrentner von Kraftwerk der Kunst einen Bärendienst erwiesen.


...


Aus: "Kraftwerk vs. Pelham: Karlsruhe urteilt zum Urheberschutz beim Sampling" (29.05.2016)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kraftwerk-vs-Pelham-Karlsruhe-urteilt-zum-Urheberschutz-beim-Sampling-3221599.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Nach 17 Jahren und fünf Gerichtsurteilen streiten sie immer noch – über zwei Sekunden Musik. Zwei Sekunden, die ursprünglich von der deutschen Band Kraftwerk 1977 als Teil ihres Tracks ,,Metall auf Metall" komponiert und eingespielt wurden. 1997 benutzte ein Team um den Produzenten Moses Pelham diese zwei Sekunden als digitales Extrakt (Sample) von der Tonaufnahme Kraftwerks. Sie wurden in einer Dauerschleife als Rhythmus des Songs ,,Nur mir" verwendet, veröffentlicht von der Deutschrapperin Sabrina Setlur. Gefragt hatten Pelham & Co. nicht. Kraftwerk erhoben Klage, unter anderem auf Schadensersatz und Unterlassung. Eine beispiellose Odyssee begann.

Nach fünf Niederlagen vor Gericht hat die Pelham-Seite ihrerseits im Namen der Kunstfreiheit Verfassungsbeschwerde erhoben – unterstützt von einigen weiteren Mitstreitern wie Setlur selbst, die bislang juristisch unbeteiligt war. An diesem Dienstag will das Bundesverfassungsgericht nun sein Urteil verkünden.

Die mündliche Verhandlung am 25. November 2015 war kontrovers verlaufen. Zahlreiche Stellungnahmen von Bundesjustizministerium bis zu Industrie- und Juristenverbänden wurden eingeholt. Und natürlich die beteiligten Künstler angehört. Auf der einen Seite Kraftwerk-Mitgründer Ralf Hütter, der erzählte, wie er und die anderen diesen Sound damals mit einfachen Tonbändern ohne digitale Technik als Klangkomposition geschaffen haben. Er beschwor das Ideal des originär nur aus sich schöpfenden Künstlers.

Auf der anderen Seite Pelham und Co., sie argumentierten, ohne Sampling seien weite Teile heutiger Populärkultur nicht mehr möglich und derart kleine Aneignungen im Übrigen ohne Nachteil für den Gesampelten. Ohne einen konkreten Schaden nachzuweisen, verwiesen Kraftwerk wiederum auf die große Bedeutung von Samplinglizenzen als Einnahmequelle.

Was wie eine Privatfehde aus Absurdistan anmutet, ist im Grunde viel mehr: das Ringen um den passenden Interessenausgleich. Künstlerische Freiheit und lebensnahes Recht hier, Schutz von ästhetischen und wirtschaftlichen Investments dort. Alles gute Gründe, die schwierig auszubalancieren sind. Wie sehr es die Gerichte richtig machen wollen, kann man daran ablesen, dass das Bundesverfassungsgericht die nun zu entscheidende Verfassungsbeschwerde überhaupt angenommen hat. Musik in Karlsruhe. Urheberrecht! Zwischen Atomausstieg und Oppositionsrechten. Ein Novum.

Dieser Plagiatsfall ist extrem in jeder Hinsicht. Und der größte Prozess, der in Sachen Musik, Urheberrecht und Kunstfreiheit im 21. Jahrhundert in Deutschland bislang geführt worden ist. Auch andere Länder blicken gespannt nach Karlsruhe, nirgends gibt es bislang einen vergleichbaren Rechtsstreit.

Sampling steht kurz gesagt für die Möglichkeiten, beliebig große Auszüge aus Tonaufnahmen digital extrahieren, speichern, transformieren und in neuen Tonaufnahmen weiterverwenden zu können. Seit Mitte der achtziger Jahre, als Technik und Software plötzlich zu erschwinglichen Preisen zu haben waren, ist Sampling kompositorische Alltagskultur mit niedriger Zugangsschwelle.

Warum fragt man nicht einfach, wenn man samplen will? Anders als bei Coverversionen fehlt bei Sampling ein standardisierter, rechtlich sicherer, jedermann gleich behandelnden und ökonomisch ausgewogener, sprich: realistischer Weg, Sampling-Lizenzen zu erwerben. Was Coldplay gelingt, nämlich von Hütter persönlich eine Antwort zu bekommen, ist für viele unmöglich. Ganz gleich, wie gut oder kulturell relevant ihre Arbeit auf Basis des Samples ausfällt, zu oft bleibt nur die Wahl zwischen Lassen und Illegalität. Auch deshalb polarisiert dieser Rechtsstreit so.

Beim Samplingakt werden drei verschiedene Rechte berührt: Das Urheberrecht der Komponisten – und gegebenenfalls der Textdichter. Das Leistungsschutzrecht der ausübenden Musiker, die man auf der Tonaufnahme spielen hört. Und das Recht des Tonträgerherstellers an der Tonaufnahme, das sich seinem wirtschaftlichen und organisatorischen Investment in die Produktion verdankt. Meistens liegen diese Rechte bei verschiedenen Inhabern, von Anfang an oder weil sie im Zuge der Auswertung der Tonaufnahme übertragen wurden. In diesem Streit nun liegen alle Rechte bei Kraftwerk.

Der Fall und seine Entwicklung sind juristisch kompliziert. Die Sache lässt sich dennoch auf ein Kernproblem herunterbrechen, bei dem es eben genau darum geht, dass ein Samplingakt zugleich verschiedene Rechte berührt: Ist es richtig, dass hinsichtlich des Tonträgerherstellerrechts null Toleranz gilt, während es hinsichtlich der anderen beiden Rechte eine Untergrenze gibt, unterhalb derer man sich alles frei aneignen darf?

Schöpfungshöhe nennen Juristen diese Untergrenze. Sie soll musikalisches Handwerkszeug für alle frei halten. Jeder darf somit aus seinem Lieblingslied seinen Lieblingsakkord nachspielen und weiterverarbeiten. Die Frage ist nun, ob das Bundesverfassungsgericht solche Übernahmen künftig auch digital von der Tonaufnahme eben dieses Liedes erlaubt. Zumindest, bis eben jene Untergrenze erreicht ist. Microsampling nennt man das.

Die ersten beiden Instanzen haben die Pelham-Seite mit dem Null-Toleranz-Argument wegen Verletzung des Tonträgerherstellerrechts von Kraftwerk verurteilt. Über die Verletzung der anderen beiden Rechte wurde deswegen bislang gar nicht entschieden. Hoch umstritten, begann der Bundesgerichtshof 2008 im dritten Urteil das Null-Toleranz-Argument aufzuweichen, traute sich aber noch nicht richtig.

Nach einer Konkretisierung in den beiden Folgeurteilen gilt nun, dass nur kurze Samples ohne Melodien Dritter frei benutzt werden dürfen, wenn man das Gesampelte zudem nicht selbst hätte nach- und einspielen können – fiktiver Maßstab ist dabei ein Durchschnittsproduzent – und der Sample im neuen Werk verblasst. Der Gewinn ist gering. Anstelle des Null-Toleranz-Arguments steht nun ein Faktisch-Nie-Maßstab. Die Pelham-Seite verlor entsprechend ab hier mit der neuen Begründung, dass sie die zwei Sekunden Kraftwerk-Musik selbst hätte nachproduzieren können.

Wären die Auswirkungen groß, wenn das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde stattgibt? Eher auf symbolischer Ebene. Denn die Untergrenze wird gerade im Bereich der Musik sehr niedrig angesetzt, wird aber nur im Einzelfall genau festgelegt. Und Melodien schützt das Urhebergesetz zudem gleich kategorisch. Einzelne Sounds, Rhythmuspartikel und Ähnliches würden frei. Microsampling eben. Für alle größeren Samples bleibt es wohl bei dem vom Bundesgerichtshof entwickelten Szenario. Faktisch heißt das, dass man beim Sampling jenseits der Untergrenze weiterhin die Zustimmung aller Rechteinhaber braucht.

Kommt die Sache nun an ihr Ende? Unwahrscheinlich. Es gibt zum einen auch auf EU-Ebene ein Urheberrecht. Es gäbe Argumente, sich vor dem Europäischen Gerichtshof hierauf zu berufen. Es passt zur Skurrilität dieses Falls, dass es aber auch wieder zurück auf Start gehen könnte. Denn die Frage, ob die zwei Sekunden nun die Untergrenze für diesen konkreten Einzelfall überspringen, ist bislang ja gar nicht entschieden.

Der Autor ist Musikwissenschaftler und Jurist. Er lehrt an der FU Berlin und der TU Dortmund. Gerade erschienen: ,,Mashup in der Musik. Fremdreferenzielles Komponieren, Sound Sampling und Urheberrecht", transcript Verlag, Bielefeld 2016.

QuoteBabsack, 31.05.2016 08:32 Uhr

Könnte mich totlachen welche Korintenkacker manche Künstler doch sind,n´est ce pas?


QuoteThomasM, 31.05.2016 08:05 Uhr

Hmm. Kann das sein, dass die zuviel Geld haben? Jahrelange, gerichtliche Streitereien um 2 Sekunden Musik?
Wobei es ja nicht so ist, wie die aneignende Seite weißmachen will. Wären es tatsächlich nur zwei Sekunden, wäre das vielleicht keinem aufgefallen, man hätte sich über Zufälle und eben die Schöpfungshöhe gestritten. Wenn nun aber diese zwei Sekunden in Dauerschleife hintereinandergehängt werden und den Grundrhythmus des neuen Liedes vorgeben, dann ist es eben keine Lappalie mehr und sollte schon nur unter Einwilligung der Urheber stattfinden dürfen. Dass man für diese Feststellung jahrelang und mehrere Gerichtsinstanzen braucht, ist nicht wirklich zu verstehen.


Quotezenker_bln
    30.05.2016 19:40 Uhr

Erstaunlich!
Derjenige, der sich mit seiner damaligen Firma DigiProitect darum kümmerte , das auch nicht der Fitzel eines Songs von ihm und seinen Schützlinge (u.a. Sabrina Setlur) gestohlen sehen wollte, möchte jetzt einen Freifahrtschein um noch mehr Kohle anzuhäufen, indem er bei anderen Künstlern stehlen geht!

https://de.wikipedia.org/wiki/Moses_Pelham

https://de.wikipedia.org/wiki/DigiProtect

QuoteMostrichmeister, 31.05.2016 08:11 Uhr

Antwort auf zenker_bln vom 30.05.2016 19:40 Uhr
Von künstlerischer Freiheit reden und Geld verdienen meinen!



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Aus: "Bundesverfassungsgericht zum Sampling Durfte Moses Pelham zwei Sekunden Kraftwerk kopieren?" Frédéric Döhl (31.05.2016)
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/kultur/bundesverfassungsgericht-zum-sampling-durfte-moses-pelham-zwei-sekunden-kraftwerk-kopieren/13662898.html


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Quote[...] Im Streit um die Verwendung einer fremden Rhythmussequenz hat der Komponist und Produzent Moses Pelham vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg erzielt. Seiner Verfassungsbeschwerde wurde stattgegeben, der Fall muss nun neu vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden werden. Zugleich wiesen die Richter darauf hin, dass eine gesetzliche Bezahlpflicht eingeführt werden könnte. Außerdem sollte der Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden.

...  Der Bundesgerichtshof muss den Fall nun noch einmal bewerten. Seine Urteile trügen der Kunstfreiheit nicht hinreichend Rechnung, sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof. Er begründete die Entscheidung mit der Kürze der Sequenz. Daraus sei ein neues, eigenständiges Kunstwerk entstanden, ohne dass Kraftwerk dadurch wirtschaftlichen Schaden habe. Ein Verbot würde "die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen".

Pelham hatte sich im Prozess auf Artikel 5 des Grundgesetzes berufen, der die Kunstfreiheit schützt. Wenn er grundsätzlich nicht sampeln dürfe, könne es seine Kunstform nicht geben. Unter zehn Tonträgern seit 1989 enthielten seiner Meinung nach neun ein Sample.

Kraftwerk-Gründungsmitglied Ralf Hütter hatte Pelham Diebstahl geistigen Eigentums vorgeworfen. Unter Kollegen hätte es sich gehört, vorher anzurufen, hatte er im November in der Verhandlung in Karlsruhe gesagt. Der Bundesgerichtshof hatte 2012 zu Hütters Gunsten entschieden. Ein fremder Beat dürfe, egal wie lang er ist, nur dann kopiert werden, wenn er nicht gleichwertig nachgespielt wird, hatten die Richter geurteilt. Daraufhin hatte Pelham Verfassungsbeschwerde eingelegt.


Aus: "Verfassungsgericht erlaubt freies Kopieren fremder Beats" (31. Mai 2016)
Quelle: http://www.zeit.de/kultur/musik/2016-05/verfassungsgericht-teilerfolg-fuer-moses-pelham-im-samples-streit

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Quote[...] Die Urteile trügen der Kunstfreiheit nicht hinreichend Rechnung, sagte Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof. Er begründete die Entscheidung mit der Kürze der Sequenz. Daraus sei ein neues, eigenständiges Kunstwerk entstanden, ohne dass Kraftwerk dadurch wirtschaftlichen Schaden habe. Ein Verbot würde "die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen", sagte er. (Az. 1 BvR 1585/13)

QuoteSnyder, 31.05.2016 11:11

So fühlt sich also die Überwindung kognitiver Dissonanz an. Meine Sympathien könnten nicht eindeutiger verteilt sein (Kraftwerk: *sabber*, Moses P: pfuigack!). Und dennoch ist das Urteil durch und durch vernünftig. Seltsames Gefühl.


Quoteschlägerpolizist, 31.05.2016 11:30

Ist so etwas nicht einfach nur ein Zitat? Zwei Sekunden eines Stückes verwenden und daraus ein neues, eigenständiges Werk schaffen – ist das nicht einfach nur ein Zitat?

Wenn Pelham hier ein bestehenden Hit leicht verändert neu auf den Mark gebracht hätte unter eigenem Namen, dann könnte man darüber streiten. Aber ein Sample-Loop zu verwenden ist doch nicht so, als würde sich hier jemand eine fremde Leistung zueigen machen.

Der Mensch ist von Kulturgütern umgeben und diese beeinflussen das Leben jedes einzelnen fortwährend. Warum soll ich mich damit nicht künstlerisch auseinandersetzen dürfen? Wenn ich aus Zeitungsausschnitten eine Kollage bastele, dann erschaffe ich ebenfalls ein neues Werk aus bereits bestehenden Teil-Werken. Ich kann diese Werke in einen neuen Kontext setzen, mich damit kritisch auseinandersetzen, einen anderen Blick auf das bestehende Werk erzeugen, etc.

Ein Ölgemälde, welches z.B. einen Stormtrooper zeigt, der am letzten Abendmahl teilnimmt – ist das ein neues Kunstwerk, ein Zitat oder ein Plagiat? Immerhin ist StarWars mittlerweile so tief in der Pop-Kultur angekommen, dass man sich diesem Phänomen kaum entziehen kann. Es umgibt mich und beeinflusst mich allerorten und jederzeit. Es sollte klar sein, dass ich mich damit auseinandersetzen darf, wenn ich nicht grade einen eigenen Film mit den Figuren fremder Schöpfer drehe, der darauf abzielt auf einen fahrenden Zug aufzuspringen. Solange ich jedoch ein eigenes Werk schaffe, dass ein bestehendes Phänomen aus der Kultur aufgreift und verarbeitet, dann sollte das möglich sein.


QuoteSven Schumacher, 31.05.2016 12:00

Kraftwerk vs. Kraftwerk (Kickstarter)
[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kraftwerk-Brennstoffzellen-Generator-fuer-die-Hosentasche-2514253.html]

Kraftwerk hat auch ein beliebtes KS-Projekt wenigstens in große Schwierigkeiten gebracht:
Das Projekt "Kraftwerk", welches eine Brennstoffzelle als Handy-Lader umfasst, wurde in den USA verklagt. Das hat - wie ich verstanden habe - fast 2 Millionen US$ gekostet, obwohl das Projekt den Streit gewonnen hat. Zur Zeit versucht man bei dem KS-Projekt einen Neustart... nach einer Insolvenz am Standort Dresden.

Scheint so, als würde die ehemals progressive und gute Band gerne klagen ... anstatt gute Musik zu machen oder mit Leuten sinnvoll zu sprechen.

QuoteSven Schumacher, 31.05.2016 12:25
... bei manchen Dingen sehe ich den wirtschaftlichen Sinn einer Klage ein... aber eine Band mit generischem Namen (Kraftwerk ist ja schon lange vorher für eine Einrichtung zur Stromerzeugung benutzt worden) verklagt eine Firma die eine Einrichtung zur Stromerzeugung vermarkten will??? Und ein 2s-Schnipsel ist eben kein "Kunstwerk" ... auch wenn es gut klingt.




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Aus: "Moses P. vs. Kraftwerk: Verfassungsgericht kippt BGH-Urteil zum Sampling" Martin Holland (31.05.2016)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Moses-P-vs-Kraftwerk-Verfassungsgericht-kippt-BGH-Urteil-zum-Sampling-3222880.html


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#103
Quote[...] Prof. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI), wird bei der im Herbst anstehenden turnusgemäßen Vorstandswahl nicht wieder antreten. ... Die Vorstände des BVMI dankten Dieter Gorny und würdigten sein langjähriges Engagement für die Musikindustrie: Frank Briegmann (President Central Europe Universal Music und Deutsche Grammophon): ,,Durch seine vielfältigen Kontakte in der Branche und auf politischer Ebene war Dieter Gorny ein idealer Mittelsmann zwischen uns und unseren politischen Stakeholdern ([Ein alle Aspekte des Begriffs ,,Stakeholder" umfassender Ausdruck deutschen Ursprungs existiert in der Literatur nicht. Verwendete Näherungen sind Anspruchsträger oder Interessenten und Betroffene. Bei Projekten spricht man von Interessengruppen, interessierten Parteien, Anspruchsberechtigten oder Anspruchsgruppen.]). Wir wissen zu schätzen, dass wir diese Kompetenz zehn Jahre lang auf der Seite unserer Branche wussten."

... Dieter Gorny ist geschäftsführender Direktor des European Centre for Creative Economy (ecce), Beauftragter für kreative und digitale Ökonomie im Bundeswirtschaftsministerium und Professor für Kultur- und Medienwissenschaft an der Fachhochschule Düsseldorf. Er ist Präsidiumsmitglied des Deutschen Musikrats, Vorsitzender des Bundesfachausschusses Musikwirtschaft und Aufsichtsratsvorsitzender der Initiative Musik. Zuvor gründete der studierte Kontrabassist und Komponist unter anderem den Musiksender VIVA, rief die Musikmesse Popkomm ins Leben und wurde 1997 für seine Verdienste um das deutsche Fernsehen mit dem Adolf-Grimme-Preis ausgezeichnet.

... Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) vertritt die Interessen von rund 250 Tonträgerherstellern und Musikunternehmen, die mehr als 80 Prozent des deutschen Musikmarkts repräsentieren. Der Verband setzt sich für die Anliegen der Musikindustrie in der deutschen und europäischen Politik ein und dient der Öffentlichkeit als zentraler Ansprechpartner zur Musikbranche. Neben der Ermittlung und Veröffentlichung von Marktstatistiken gehören branchennahe Dienstleistungen zum Portfolio des BVMI. Seit 1975 verleiht er die GOLD- und PLATIN-Awards an die erfolgreichsten Künstler in Deutschland, seit 2014 auch die DIAMOND-Awards und seit 1977 werden die Offiziellen Deutschen Charts im Auftrag des BVMI erhoben. Zur Orientierung der Verbraucher bei der Nutzung von Musik im Internet wurde 2013 die Initiative PLAYFAIR ins Leben gerufen. Das kulturelle Engagement des BVMI erfolgt unter dem Label der Deutschen Phono-Akademie: Jährlich werden herausragende Künstler mit dem Deutschen Musikpreis ECHO, dem ECHO KLASSIK und dem ECHO JAZZ ausgezeichnet.


Aus: "Dieter Gorny kandidiert nicht erneut für Vorstandsvorsitz des BVMI" (Berlin, 19.09.2017 (PresseBox))
Quelle: https://www.pressebox.de/inaktiv/bundesverband-musikindustrie-ev-berlin/Dieter-Gorny-kandidiert-nicht-erneut-fuer-Vorstandsvorsitz-des-BVMI/boxid/872279

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Quote[...] Das große Comeback, das feiert die Branche insgesamt. Nach Jahren von Umsatzverlusten und Krisenstimmung glaubt die Musikindustrie, tragfähige Geschäftsmodelle gefunden zu haben. Noch immer wächst die Live-Auswertung: Immer mehr Festivals blühen auf, Tourneen werden länger, Konzertveranstalter professioneller. Zudem verdient die Branche inzwischen echtes Geld im Internet, denn Musik-Streaming im Abo erreicht endlich den Massenmarkt. Dazu kommen Verwertungsdeals um die Künstler – etwa Musik für Werbung, Sponsoring, Kooperationen in sozialen Medien.

Einer der Optimisten beim Kongress in Hamburg ist Ole Obermann. Der Digitalchef von Warner Music präsentierte dafür die passenden Zahlen: Der weltweite Umsatz seiner Branche schrumpfte seit 1999 im Schnitt jährlich um vier Prozent. Doch seit 2015 dreht der Trend – es stehen zwar ebenfalls vier Prozent in der Statistik, doch diesmal mit einem Plus als Vorzeichen. ,,Musik gehört endlich zu den Treibern des Umbruchs, nicht länger zu den Getriebenen", sagte er. Für Obermann ist es das Streaming, das noch länger steigende Umsätze verspricht. Schließlich zahlen erst 130 Millionen Kunden weltweit für Abo-Dienste wie Spotify, Deezer und Apple Music. 1,5 Milliarden Menschen nutzen werbefinanzierte Angebote – und sind potenzielle zahlende Kunden. Gestützt wird der Trend durch neue Produkte wie Amazons intelligenten Lautsprecher. In Deutschland wuchs die Plattenindustrie laut ihrem Bundesverband 2016 um drei Prozent. Fast 40 Prozent des Umsatzes von 1,6 Milliarden Euro kamen aus dem Digitalgeschäft – vor allem aus dem Streaming.

... Die große Kommerzialisierung: Viele Independent-Labels und idealistischen Veranstalter kleinerer Festivals, die bei dem Reeperbahn-Kongress seit Jahren zahlreich vertreten sind, sehen die Entwicklung skeptisch. Einen Schock gab es vor zwei Jahren: Besonderen Argwohn erregte der Wechsel des Rock-am-Ring-Erfinders Marek Lieberbergs und seines Sohns Andre zum US-Livemusik-Konzern Live Nation. Deutschlands bekanntester Festival-Veranstalter verließ damals seine selbst gegründete Agentur, die er allerdings schon längst beim börsennotierten Veranstalter CTS Eventim untergebracht hatte. Seitdem spielt er im globalen Wettstreit mit: Live Nation und Konkurrent AEG liefern sich ein Rennen um die wirkmächtigsten Festivals und Exklusivverträge mit Künstlern. Kleinere Veranstalter fürchten, zugkräftige Künstler nicht mehr zu bekommen.

... Andre Lieberberg, seit 2016 Chef von Live Nation für den deutschsprachigen Raum, ging in Hamburg in die Charmeoffensive. Zwar habe es tatsächlich große Verunsicherung durch seinen Wechsel gegeben, aber: ,,Die Perspektive zwischen innen und außen differiert stark", meinte er. Es gebe nun bessere Möglichkeiten etwa für Markenpartnerschaften und Sponsoring. Der Wechsel sei unumgänglich geworden, weil die internationale Vernetzung steige, ein mittelgroßer Spieler zwischen die ganz großen Konkurrenten geraten könne. ,,Das Musik-Business ist zyklisch. Konstant können wir nur wachsen, wenn wir neue Geschäftsfelder entwickeln", sagte er. Durch den Wechsel zu Live Nation sei es nun möglich, deutlich Personal aufzustocken – etwa im Ticketing und im Sponsoring. ,,Wir haben eine aggressive Wachstumsstrategie", sagte Lieberberg.

Lieberberg kündigte an, auch durch Übernahmen von Festivals wachsen zu wollen. ,,Wir wollen aber dabei die Veranstalter als Partner im Team behalten", sagte er. Und beruhigte die anwesenden Konkurrenten: ,,Wir wollen nicht jedes Festival aufkaufen." Und: ,,Ich sehe nicht, dass wir eine Bedrohung für die Indies sind."

Dabei hat Live Nation den Druck in Deutschland durch Neugründungen wie ,,Rock im Pott" die Übernahme des US-Festivals ,,Lollapalooza", das seit 2015 auch in Berlin stattfindet, deutlich erhöht.

... Als größeres Problem sahen die Veranstalter von kleineren Festivals steigende Kosten. So berichteten die Macher des mit wenigen Tausend Besuchern kleinen, aber renommierten Festivals in Haldern am Niederrhein von verdoppelten Sicherheitskosten seit der Loveparade-Tragödie. Dazu kommen Belastungen durch den Mindestlohn: Das Modell vieler meist kleinerer Festivals, durch freiwillige Helfer und sogenannte Praktikanten Geld zu sparen, gerät so in Gefahr. ,,Wir sehen einen kulturpolitischen Anschlag durch das Mindestlohngesetz", wettere Branchen-Anwalt Christan Kuntze.

In Hamburg präsentiert sich die Branche allerdings hochlebendig. Über 25.000 erwartete Fans, 4000 Fachbesucher und 400 Journalisten sehen an vier Tagen immerhin 500 Konzerte.


Aus: "Die Musikindustrie feiert ihr Comeback" Christoph Kapalschinski (23.09.2017)
Quelle: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/reeperbahn-festival-die-musikindustrie-feiert-ihr-comeback/20367770.html

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Quote[...]  Der traditionellen Aufteilung in Klassen stellt er ein hochdifferenziertes Modell entgegen, das geprägt ist von vier Kapitalarten: ökonomisches, kulturelles, soziales und symbolisches Vermögen. Eine zentrale Rolle kommt dabei dem sogenannten Habitus zu. Bourdieu versteht darunter Gewohnheiten, Güter und Lebensstil, die jemanden als Angehörigen einer bestimmten sozialen Gruppe kennzeichnen. Doch sind diese feinen Unterschiede heute noch aufrechtzuerhalten, bzw. müssten sie nicht noch feiner werden? Die Möglichkeit der Selbstdarstellung in den sozialen Netzwerken beispielsweise stellt das Habitus-Konzept auf den Kopf; der hybride Konsument kauft sowohl in Billigläden als auch in hochpreisigen Märkten. Ging Bourdieu noch davon aus, dass der Erwerb kulturellen Kapitals sozialen Aufstieg bedeuten könnte, sprechen heutige Soziologen wie Oliver Nachtwey von Abstiegsgesellschaften.

... In der britischen Castingshow "Britain's got talent" trat 2007 ein gewisser Paul Potts mit einer ungewöhnlichen Darbietung auf. Statt eines Pop- oder Rocksongs sang er die Arie "Nessun dorma" aus Puccinis Oper Turandot. Seine Interpretation ging nicht nur der Jury zu Herzen. Nach dem Gewinn des Wettbewerbs bekam der 1970 geborene Paul Potts einen Plattenvertrag und wurde innerhalb kürzester Zeit steinreich. Was zu seinem Aufstieg beitrug, war das spektakuläre Narrativ, dass sich rasch um seine Person bildete: Vater Busfahrer, Mutter Supermarktkassiererin, Sohn erobert die Hochkultur.

Für Paul Potts sozialen Aufstieg sorgte ein Urteil, dass von einem bestimmten Milieu erzeugt und von anderen reproduziert wurde. Es war weder geschmackssicher noch besonders differenziert. Professionelle Musikkritiker wiesen darauf hin, dass Paul Potts bei allem Mut, den er mit seinem Auftritt bewiesen hatte, ein eher mittelmäßiger Künstler sei. Während des Singens verbrauchte er zuviel Kraft, zudem sang er den Text falsch. Hinzu kam, dass er alles andere als ein kulturell unterbelichteter Underdog war: Er hatte ein Philosophiestudium und eine klassische Gesangausbildung absolviert.

Am Beispiel dieses britischen Shooting-Stars lassen sich die Kernpunkte einer der einflussreichsten soziologischen Theorien des 20. Jahrhunderts exemplifizieren: das Habitus-Konzept und das der hochkomplexen Differenzierungen, die der französische Philosoph und Soziologe Pierre Bourdieu entwickelte. Aus der Fülle der Veröffentlichungen des 1930 geborenen Bourdieu sticht vor allem ein 1979 erschienenes Buch heraus: Es trägt den Titel "Die feinen Unterschiede - Kritik der gesellschaftlichen Urteilskraft". Bis heute gilt es als Klassiker der Analyse und Beschreibung moderner Gesellschaften.

... Vier Kapitalsorten macht Bourdieu für die Aufteilung der Gesellschaft in Klassen aus: ökonomisches Kapital, kulturelles Kapital, soziales Kapital und symbolisches Kapital, jeweils auch an Unterschiede in Geschmack und Lebensstil gebunden. Der springende Punkt ist dabei, dass diese unterschiedlichen Kapitalformen miteinander korrespondieren können.


... [ Neoliberalismus ] [ ] habe unvergleichbare Formen sozialen Elends hervorgerufen, die orchestriert würden von einem medialen Imperialismus, der die Zukurzgekommenen mit einer Dauerberieselung aus den Scheinwelten des Glamours und Konsums in Schach halte. Dass diese Erkenntnis nicht gerade der letzte Schrei der Kapitalismuskritik war, war Pierre Bourdieu durchaus bewusst. Schließlich hatte bereits die Kritische Theorie Max Horkheimers und Theodor W. Adornos von einer Kulturindustrie gesprochen, die die Welt zu einem ewigen Karnevalsfest erkläre. Pierre Bourdieu war jedoch einer der ersten Gesellschaftswissenschaftler, der die verheerende Rolle der europäischen Sozialdemokraten und Sozialisten beim Sieg des Neoliberalismus anprangerte und analysierte. In seinen letzten Lebensjahren argumentierte er in einer Reihe von Vorträgen und politischen Schriften gegen die politischen Initiatoren dieses Wandels: Lionel Jospin in Frankreich, Tony Blair in Großbritannien und Gerhard Schröder in Deutschland.

Die Sozialdemokratie Ende des 20.Jahrhunderts, so Pierre Bourdieu, habe ihre zeitweilige Übermacht und Vorherrschaft in Europa nicht dazu genutzt, eine wirkliche Alternative zu Kapitalismus und autoritärem Kommunismus aufzubauen. Vielmehr habe sie - und das gelte besonders für die Agenda 2010 der Schröder/Fischer Administration - einen sozialen Kahlschlag inszeniert, den selbst die marktförmigsten konservativen Politiker nicht intendiert hätten. Der Marsch der Gewerkschaften in die Bedeutungslosigkeit, der Fatalismus der Lohnabhängigen, der Absturz in die Armut sei das Werk derjenigen Parteien, die seit über 100 Jahren auf der Seite der Schwachen stünden.

"Nichts ist weniger unschuldig, als den Dingen ihren Lauf zu lassen", sagte Pierre Bourdieu einmal. Ein Architekt kommender Veränderungen war er nicht. Auf seiner Suche nach Gesetzen und Bewegungsabläufen innerhalb moderner Gesellschaften aber war Pierre Bourdieu brillant. Es wäre falsch, seine Theorie in die Mottenkiste der Ideengeschichte zu verfrachten. Denn sie lässt sich durchaus auch zur Beschreibung heutiger Verhältnisse heranziehen, so rasant diese sich auch geändert haben und auch noch ändern werden.


Aus: "Das Denken Pierre Bourdieus im 21. Jahrhundert - Noch feinere Unterschiede?" Michael Reitz (26.11.2017)
Quelle: http://www.deutschlandfunk.de/das-denken-pierre-bourdieus-im-21-jahrhundert-noch-feinere.1184.de.html?dram:article_id=398990