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[Zur Politik der Geheimhaltung... ]

Started by Textaris(txt*bot), December 23, 2007, 11:35:04 PM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] auf seiner Facebook-Seite bestätigte M. sein Schicksal inzwischen: "Ich wurde wegen Offenlegung von Geheiminformationen an nicht autorisierte Personen verhaftet."

[...] Ellsberg hatte 1971 die "Pentagon Papers" an die Presse lanciert - interne Memos, aus denen hervorging, dass die Regierung den Vietnamkrieg längst aufgegeben hatte. Dafür wurde Ellsberg jahrelang verfolgt.

"Obama setzt das Schlimmste der Bush-Regierung fort", sagte Ellsberg im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE über die Verfolgung von Whistleblowern. "Diese andauernde Verletzung der Bürgerrechte ist unverzeihlich." Obama habe sich "um 180 Grad gedreht".

Auch WikiLeaks-Gründer Julian Assange hatte erst vorige Woche bei einer Tagung in New York gegen die Linie der Obama-Regierung protestiert. "Die Bemühungen, Whistleblower kaltzustellen, sind wirklich außerordentlich", sagte er - wenige Tage, bevor der Fall M. bekannt wurde. "Es ist sehr beunruhigend." Wikileaks-Sprecher Daniel Schmitt erklärte kürzlich im Interview [...], unter welchem Druck die Enthüller stehen.

[...]

    * Mitte April klagte die Regierung Thomas Drake, einen Ex-Mitarbeiter der Spionagebehörde NSA, wegen Geheimnisverrats an. Drake hatte noch unter Bush einen Reporter der "Baltimore Sun" über eklatante Missstände bei der NSA unterrichtet. "Unsere nationale Sicherheit erfordert es, dass solches Benehmen energisch verfolgt wird", begründete Staatsanwalt Lanny Breuer vom US-Justizministerium die Anklage. Drake drohen nun bis zu zehn Jahre Haft.
    * Obama will James Risen, einen Reporter der "New York Times", zwingen, seine Insider-Quellen für sein jüngstes CIA-Enthüllungsbuch offenzulegen. Risen bekam Ende April eine neue gerichtliche Zwangsvorladung zugestellt, die von Justizminister Eric Holder persönlich abgesegnet war. Risen weigert sich bisher jedoch, der Vorladung - die die Bush-Leute noch hatten verfallen lassen - nachzukommen.
    * Brad Birkenfeld kam schlechter weg. Der Ex-Banker hatte den Steuerhinterziehungsskandal bei der Schweizer Bank UBS enthüllt. Die Informationen führten dazu, dass UBS der US-Regierung 780 Millionen Dollar Strafe zahlen und die Namen von rund 250 Kunden übergeben musste. Die Regierung revanchierte sich, indem sie Birkenfeld anklagte. Im August 2009 wurde er zu 40 Monaten Haft verurteilt.
    * Der frühere FBI-Linguist Shamai Leibowitz wurde Ende Mai zu 20 Monaten Haft verurteilt. Er hatte fünf FBI-Dokumente an einen Blogger weitergeleitet. "Die absichtliche Offenlegung geheimer Informationen ist eine ernste Straftat", erklärte US-Staatsanwalt David Kris. "Die Strafe soll eine Warnung an alle in der Regierung sein, die erwägen, die Geheimnisse unserer Nation zu kompromittieren."

All diese Fälle sorgten bisher kaum für Aufsehen. Die etablierten Medien berichteten nur klein darüber, wenn überhaupt.

...


Aus: "Verhaftung nach WikiLeak-Enthüllung - Obama jagt die Skandaljäger" Von Marc Pitzke, New York (08.06.2010)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,699321,00.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] In den Ministerien und Archiven des Bundes lagern nach Berechnungen eines Historikers mehr als 7,5 Millionen Geheimakten. Allein im Bundeskanzleramt und im Bundesinnenministerium würden über 3,5 Millionen als Verschlusssache gestempelte Dokumente liegen, errechnete der Freiburger Historiker Josef Foschepoth nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel". Diese seien in aller Regel der zeitgeschichtlichen Forschung entzogen.

Grundsätzlich gilt für Geheimakten eine Verschlussfrist von 30 Jahren. Geheimakten aus den Jahren 1949 bis 1959 werden nach einer Neuregelung bis 2013 zugänglich gemacht. Akten, die zwischen 1960 und 1994 angelegt wurden, sollen bis 2025 schrittweise (drei Jahrgänge pro Kalenderjahr) geöffnet werden. Für Verschlusssachen, die von 1995 an erstellt wurden, gilt dann die 30-Jahres-Frist.

Demgegenüber hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, eine weitgehende Offenlegungspflicht für bisher geheime Verträge zwischen Bund und Unternehmen gefordert: "Der Bund sollte hier dem Land Berlin folgen", sagte Schaar dem Spiegel. Berlin plant als erstes Bundesland, Verträge mit Wirtschaftsunternehmen, die den "Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge" betreffen, künftig zu veröffentlichen. Darunter fallen Privatisierungen von Krankenhäusern, Wasser- und Abwasseranlagen, Strom- und Gasnetzen sowie Dienstleistungen im öffentlichen Nahverkehr oder der Müllentsorgung.

Noch vor der Sommerpause will das Berliner Abgeordnetenhaus eine entsprechende Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes verabschieden. Damit werde ein "hohes Maß an Transparenz und Publizität" geschaffen, heißt es in einer Stellungnahme des Senats zu der Initiative von Grünen und den Berliner Regierungsparteien SPD und Die Linke.

Bisher wurde eine Veröffentlichung auch in Berlin unter Berufung auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse abgelehnt, darunter fielen der umstrittene S-Bahn-Vertrag mit der Deutschen Bahn AG und die Teilprivatisierung der Wasserversorgung an die Konzerne Veolia und RWE. "Der Bürger hat aber ein Recht darauf zu wissen, zu welchen Bedingungen der Staat Leistungen privatisiert", sagt der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar. Das gelte auch für den Bund, wo "selbst Verträge mit Staatsunternehmen wie der Deutschen Bahn AG wegen Vertraulichkeitsklauseln vor der Öffentlichkeit geschützt werden". Damit, so der Datenschutzbeauftragte, werde das Gesetz ,,teilweise ad absurdum geführt". Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen und Niedersachsen haben bisher noch nicht einmal ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz erlassen.

Selbst in einer Schicksalsfrage der Demokratie, dem Schutz des Wahlverfahrens vor Manipulation, hat sich das Informationsfreiheitsgesetz im Ernstfall als wirkungslos erwiesen. Auf dem Höhepunkt der Diskussion um den Einsatz von Wahlcomputern verweigerte die zuständige Behörde dem c't-Korrespondenten Richard Sietmann den beantragten Einblick in das Zulassungsverfahren. In dem Prozess, den Sietmann daraufhin mit Unterstützung des Heise-Verlags führte, entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig im Oktober 2007 gegen die Informationsfreiheit. (18 Monate später befand das Bundesverfassungsgericht den Einsatz der Wahlcomputer bei der Bundestagswahl 2005 für verfassungswidrig). (dpa) / (cp)

QuoteLazyJones, 19. Juni 2010 14:34
Geheime Verträge des Staates = Untreue

Wem gehört der Staat? Den Beamten, die diese Verträge unterzeichnen,
oder den Bürgern? Natürlich muß der Eigentümer des Vermögens, das mit
solchen Verträgen in die Pflicht genommen wird, volle Akteneinsicht
haben, alles Andere ist de facto Veruntreuung von Staatseigentum.
Geheime Verträge zw. dem Staat und Unternehmen sollten schlicht und
einfach verboten werden.



Aus: "Historiker: Bund hält 7,5 Millionen Akten geheim" (19.06.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Historiker-Bund-haelt-7-5-Millionen-Akten-geheim-1025712.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Verfassungsgerichtshof hat dem Senat ein paar schallende Ohrfeigen verpasst. Sie gaben der Grünen-Abgeordneten Heidi Kosche Recht, die Einsicht in alle Unterlagen rund um die Privatisierung der Wasserbetriebe verlangt hatte. Die Argumente, mit denen der Senat dies abgelehnt hatte, seien völlig unzureichend, urteilten die neun Richter am Mittwoch einstimmig. Das bedeutet, dass die bisher praktizierte weitgehende Geheimhaltung bei Verträgen zwischen Senat und privaten Unternehmen so nicht mehr funktionieren wird. Kosche hofft, in den Unterlagen Argumente zu finden, mit denen die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe rückgängig gemacht werden kann.

1999 hatte die Koalition von CDU und SPD unter Eberhard Diepgen knapp die Hälfte der Anteile an den Wasserbetrieben verkauft (siehe Kasten). Dies war bereits damals hochumstritten. Derzeit setzt sich die Initiative "Berliner Wassertisch" für eine Offenlegung der Verträge ein, was der Senat bislang verweigert.
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Die Grünen-Abgeordnete Kosche durfte in einem besonders geschützten Raum zwar den Vertrag lesen, sie darf die Informationen aber nicht weitergeben. Den Einblick in weitere 120 Aktenordner mit Informationen rund um das Geschäft lehnte der Senat ab: Dadurch werde angeblich der "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" verletzt beziehungsweise es gebe "überwiegende private Interessen an der Geheimhaltung".

Der Verfassungsgerichtshof entschied nun, dass diese Begründungen des Senats unzureichend sind. Die Ablehnung der Akteneinsicht sei lediglich "pauschal und formelhaft" erfolgt. Stattdessen müsse der Senat für jede einzelne Information, die geheim bleiben soll, ausführlich abwägen und begründen.

...


Aus: "Senat nassgemacht" VON SEBASTIAN HEISER (15.07.2010)
Quelle: http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/senat-nassgemacht/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Überall im Land hat der Staat mittlerweile Baufirmen Teile von Autobahnen übertragen, damit sie diese Strecken sanieren. Dafür überlässt ihnen die Bundesregierung fast alle Einnahmen aus der Lkw-Maut. Das klingt nach einem sauberen Geschäft, das sich für beide Seiten lohnt. Doch Hofreiter erhält keine Antwort, als er wissen will, wie viel Geld der Staat bei diesem Geschäft spart. Der Staat will ihm auch keine Unterlagen zeigen. Auf seine Frage antwortet das Verkehrsministerium, bei der A8 betrage der wirtschaftliche Vorteil für den Staat exakt »10,02 Prozent«.

Anton Hofreiter fragt sich, wie man das auf zwei Stellen hinter dem Komma beziffern kann, bei einem Projekt, das sich über 30 Jahre erstreckt und gerade erst begonnen hat. Seine Neugier steigt, auch sein Argwohn, er drängt auf Akteneinsicht. Seit drei Jahren stellt er nun immer wieder lange Anfragen an die Regierung, manche umfassen 50 verschiedene Fragen, doch er erhält nur kurze, ausweichende Antworten. Als er zum Beispiel wissen möchte, wie die Risiken zwischen Staat und privaten Firmen verteilt sind, antwortet ihm das Ministerium: »Die Risikoverteilung erfolgte grundsätzlich nach dem Prinzip, dass jeder das Risiko zu tragen hat, das er am besten beherrschen kann.« Da habe er schon manchmal »a Wuat kriagt«, sagt Hofreiter.

Schließlich gibt das Verkehrsministerium nach, es gewährt Anton Hofreiter Einblick in die Unterlagen – jedoch nicht in die Verträge selbst, sondern nur in die sogenannten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die das Ministerium von Verkehrswissenschaftlern schreiben ließ. Um diese als »Verschlusssachen« deklarierten Schriftstücke einzusehen, muss Hofreiter sich bei der Bundestagsverwaltung anmelden. Dann bekommt er einen Termin im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, in einem von drei Parlamentsneubauten im Regierungsviertel. Das Haus liegt direkt an der Spree, die Ausflugsschiffe mit den Touristen fahren daran vorbei. Die gläsernen Fassaden geben dem Bau etwas Transparentes, Lichtes, doch der Eindruck täuscht: Im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus sitzt die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags.

Hofreiter fährt in den sechsten Stock. Oben muss er klingeln, in einem Leseraum übergibt ihm ein Aufseher die Unterlagen. Dann setzt sich Hofreiter an einen Lesetisch, der auf drei Seiten von hohen Sichtblenden umgeben ist, wie in einem Wahllokal. Einen Kugelschreiber und Papier darf Hofreiter mitbringen, er darf sich Notizen machen, aber keine Kopien. Und er muss eine Geheimhaltungsklausel unterschreiben. Darin verpflichtet er sich, dass er über das, was er gelesen hat, nicht öffentlich spricht; er darf es also nicht im Bundestag zitieren. Ja, er darf nicht einmal mit »Dritten« darüber reden. »Dritte« sind auch andere Abgeordnete. Würde er diese Verpflichtung nicht unterschreiben, blieben ihm die Unterlagen verwehrt. »Ich finde es skandalös«, sagt Hofreiter, »dass man sich nicht mit Kollegen oder Fachleuten darüber austauschen darf!«

Der Volksvertreter, der im Auftrag seiner Wähler die Arbeit der Regierung kontrollieren will, wird behandelt wie ein lästiger Bittsteller, der seine Nase nicht in alles hineinstecken soll.

[...] Als die ZEIT mit einer Firma für Systemtechnik sprechen will, die entlang der A1 Kabel verlegt, erklärt deren Projektleiter, er dürfe nicht mit der Presse reden. Dann aber erhält er nach Intervention beim Baukonsortium doch noch die Erlaubnis zum Gespräch. In einem Gasthof im Dorf Hatzte, wo er die Woche über wohnt, in Sichtweite zur Autobahn, sitzt er am Abend nach der Arbeit im Schankraum und löffelt Hochzeitssuppe. Es ist Ruhetag, der Mann sitzt allein im Raum. Er plaudert über Kupfer- und Glasfaserkabel, aber darüber, wie die Konditionen für die Subunternehmen aussehen, sagt er nichts. Er darf es nicht.

Das größte Geheimnis wird aus der Frage gemacht, wie hoch der Mautanteil für die Privaten ist. Stimmt es, was Experten behaupten, dass der Bund komplett auf alle Einnahmen verzichtet?

[...] Heiko Gerken müsste die Antwort kennen. Er ist Leiter der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Verden an der Aller. Gerken wacht darüber, dass die privaten Firmen alle Arbeiten auf der A1 vertragsgemäß erledigen. Gerkens Verkehrsbehörde ist auf mehrere zweigeschossige, kasernenartige Gebäude am Rande von Verdens Innenstadt verteilt, umgeben von Dienstparkplätzen und kurz geschnittenem Rasen. Eine Behörde wie aus den Wirtschaftswunderjahren der Bundesrepublik, als der Staat sich noch jede öffentliche Investition leistete.

Jetzt gibt es in der Behörde ein sechsköpfiges »Vertragsbetreuungsteam«. Beamte, die nur dazu da sind, ihre privaten Vertragspartner im Auge zu behalten. Das klingt nicht gerade nach einem Vertrauensverhältnis. Es ist für die Bauunternehmen nämlich verführerisch, ihren Wissensvorsprung vor dem Staat auszunutzen und überhöhte Kosten abzurechnen oder die Arbeiten in schlechterer Qualität als vereinbart auszuführen.

Die sechs Leute des Vertragsbetreuungsteams sind daher bemüht, ständig den Überblick über den Fortgang der Baustelle auf der A1 zu behalten. Dazu gehören auch Kontrollfahrten. »Der Vertrag umfasst 162 Aktenordner, einschließlich aller Planfeststellungsbeschlüsse«, sagt Behördenleiter Gerken. Auch die Maut für die Privaten berechnet das Vertragsbetreuungsteam. Immer am Monatsende wird abgerechnet. Sinnlos, zu fragen, wie viel die Unternehmen bekommen.

Warum diese Geheimniskrämerei, auch aufseiten des Staates? »Wir veröffentlichen nie Daten, auch wenn die Behörde selbst der Auftraggeber ist«, antwortet Gerken brummelig. »Das unterliegt dem Wettbewerb.« Der Steuerzahler solle sich mal keine Sorgen machen, findet er. Die öffentlich-privaten Partnerschaften hätten doch nur Vorteile.

Es gehe bei diesen Projekten gar nicht ums Sparen, das sei meist nur vorgeschoben, sagt Professor Holger Mühlenkamp von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, ein Experte auf diesem Gebiet. Diese Deals seien oft nur dazu da, »Budgetbeschränkungen zu umgehen«. Die bisher größte Budgetbeschränkung in der Geschichte der Bundesrepublik tritt im Haushaltsjahr 2011 in Kraft: die Schuldenbremse. Sie ist im Grundgesetz verankert, mehrere Verfassungsänderungen hat der Bundestag dafür im vorigen Jahr beschlossen. Die Nettokreditaufnahme des Bundes darf künftig nur noch höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen.

Die neuen Autobahnprojekte fallen jedoch nicht unter die Schuldenbremse, deswegen sind sie für Politiker so attraktiv. Wer eine Autobahn an Private vergibt, belastet den Staat nicht mit neuen Schulden – er verzichtet nur auf Einnahmen, indem er die lukrative Lkw-Maut den Privaten überlässt. Was am Ende aufs Gleiche hinausläuft: Der Staat hat weniger Geld zur Verfügung und engt seinen Handlungsspielraum ein – und dies über viele Jahre. Doch kurzfristig können Politiker mit diesem Modell erst einmal weiter ungehindert neue Autobahnen bauen und Wählerstimmen sammeln.

Jürgen Kühling, Professor für Immobilien- und Infrastrukturrecht an der Universität Regensburg, hält es für »nicht akzeptabel, dass immer mehr Angelegenheiten des Staates in den Bereich der Geschäftsgeheimnisse verlagert« werden: »Je mehr privatisiert wird, desto mehr wird der demokratischen Kontrolle entzogen.«

Mit dem Informationsfreiheitsgesetz, 2006 mit Aplomb in Kraft gesetzt, versprach die Bundesregierung totale Transparenz. Jeder Bürger habe künftig einen Anspruch auf Zugang zu Informationen von Bundesbehörden. Von nun an sollen alle Informationen prinzipiell zugänglich sein. Aber kein anderes Gesetz enthält so viele Ausnahmeregelungen wie dieses Informationsfreiheitsgesetz. Eine davon lautet: Einblick in Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nur mit Zustimmung des betroffenen Unternehmens. Bislang hat keine Firma, die an einer öffentlich-privaten Partnerschaft beteiligt ist, zugestimmt. Nicht eine einzige.

Quote19.07.2010 um 12:53 Uhr, Chali

Wie amüsant!

So ein Artikel in der ZEIT! Es geschehen noch Zeichen und Wunder.

Der Sachverhalt ist ja nun uralt, dass hätte man schon vor vier fünf sechs Jahren auf den www.nachdenkseiten.de nachlesen können. (Und der Rechnungshof - was ist das schon anderes als gesunder Menschenverstand.)
Aber immerhin ... veröffentlicht.

Und Herren Hofreiter rufe ich zu: Willkommen im Neo-Liberalismus.



Quote* 19.07.2010 um 16:04 Uhr
   * Landburli

22. Technokraten

Das ist meiner Meinung nach das beste Stichwort im Artikel.

Und nein das Problem sind nicht private Betreiber sondern Intransparenz. Wenn es wirklich ein "fairer Deal", wie man heute sagt, wäre dann gäbe es ja keinen Grund für Geheimhaltung. Im Übrigen habe ich als Staatsbürger schlicht und ergreifend ein Grundrecht darauf dass die Behörden und meine Volksvertreter auf mein Verlangen alles was mich interessiert und nicht sicherheitsrelevant ist (zB laufende Ermittlungen der Kripo) offenlegen. Zu sagen dass die Gesetze das nicht "vorsehen" ist eine in sich geschlossene Argumentation von Technokraten - dann sind die Gesetze schlicht falsch und müssten geändert werden. So wird ein Schuh d'raus.

Mich erschreckt nur immer wie leicht es Leuten mit pawlowschem Reflex dadurch gemacht wird unsere Demokratie und die Marktwirtschaft immer weiter runterzureden, weil immer alles "dem System" in die Schuhe geschoben wird - anstatt konkreten verantwortlichen Personen. Instransparenz ist kein Privileg irgend eines "Systemes", im Gegenteil.


Quote* 19.07.2010 um 16:38 Uhr
   * hanzwurzt

26. Wird sich etwas ändern?

Nachdem das Berliner Verfassungsgericht die Geheimhaltung bezüglich der Privatisierung der Wasserversorgung für nichtig erklärt hat, wäre der Weg frei auch bei anderen Privatisierungen gerichtliche Schritte einzuleiten.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist der Verkauf von 49,9 Prozent der Berliner Wasserbetriebe im Jahr 1999 durch die damalige große Koalition an die privaten Konzerne RWE und Veolia zum Preis von umgerechnet rund 1,6 Milliarden Euro. Seit dieser Teilprivatisierung stiegen die Wasserpreise um 30 Prozent, obwohl viel Personal abgebaut wurde. Der Vertrag garantiert den Investoren unabhängig von der Geschäftsentwicklung eine Rendite auf das ,,betriebsnotwendige Kapital". Dies erklärt Experten zufolge die steigenden Preise – denn Wasser gibt es in Berlin mehr, als gebraucht wird, und es ist leicht zu fördern.

Bundestagsmitglied Hans-Christian Ströbele (Grüne), der neben der Klägerin saß, erhofft sich von dem Urteil Schützenhilfe in seinem eigenen Kampf um Transparenz: Die Bundesregierung verweigert ihm die Einsichtnahme in Verträge zwischen dem bundeseigenen ,,Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung" (Soffin) und den von ihm gestützten notleidenden Banken: Dabei ,,möchte man als Steuerzahler wissen, unter welchen Bedingungen die hunderte von Milliarden Euro ausgegeben werden" ...


http://www.tagesspiegel.de/berlin/landespolitik/oberste-richter-zwingen-senat-zu-mehr-transparenz/1883382.html;jsessionid=52DA240BACF205B73B6AF38D208BE7A6



Aus: "Privatisierte Autobahnen: Deutschlands gefährlichste Straße" Von Roland Kirbach  (19.7.2010)
Quelle: http://www.zeit.de/2010/29/DOS-Autobahn


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Reinhard Jellen: Wie viel Geld hat der Staat bislang für die Rettung "systemrelevanter" Banken ausgegeben?

Leo Müller: Die deutsche Regierung veröffentlicht diese Zahlen nicht. Publiziert werden nur die Zahlen vom Soffin-Rettungsfonds, die aber längst nicht alle Leistungen von Bund und Ländern erfassen. Andere Länder publizieren hingegen ehrlich: Zum Beispiel kommuniziert die Bank of England die Kosten mitsamt einer Einschätzung über die Risiken, die in der Zukunft auf die Steuerzahler zukommen. Das wird in Deutschland verheimlicht.

...


Aus: "Deutschland hat die größten Bad Banks der Welt"
Reinhard Jellen (TP, 30.08.2010)
Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33208/1.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] In a 6-5 ruling issued this afternoon, the 9th Circuit Court of Appeals handed the Obama administration a major victory in its efforts to shield Bush crimes from judicial review, when the court upheld the Obama DOJ's argument that Bush's rendition program, used to send victims to be tortured, are "state secrets" and its legality thus cannot be adjudicated by courts.  The Obama DOJ had appealed to the full 9th Circuit from last year's ruling by a 3-judge panel which rejected the "state secrets" argument  and held that it cannot be used as a weapon to shield the Executive Branch from allegations in this case that it broke the law.  I've written multiple times about this case, brought by torture/rendition victim Binyam Mohamed and several others against the Boeing subsidiary which, at the behest of the Bush administration, rendered them to be tortured.

...


From: "Obama wins the right to invoke "State Secrets" to protect Bush crimes"
By Glenn Greenwald (Wednesday, Sep 8, 2010 18:09 ET)
Source: http://www.salon.com/news/opinion/glenn_greenwald/2010/09/08/obama/index.html


Textaris(txt*bot)

Quote[....] Ihre Bilanzen unterliegen striktester Geheimhaltung. Um Informationen über die Geschäfte dieser Bank zu erlangen, muss ein Staatsanwalt ein Rechtshilfeersuchen stellen, das in der Regel nicht gewährt wird. Ihre leitenden Mitarbeiter genießen weitgehend Immunität. Außerdem sind ihre Kapitalerträge von der Steuer befreit.

...


Aus: "Glasnost bei der Vatikanbank?" Reinhard Jellen (07.10.2010)
Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33415/1.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Vatikanbank


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Fruchtkremfüllung ohne jede Spur von Frucht, Schokoladenpudding mit nur einem Prozent Kakao-Anteil: Verbraucher dürfen weiterhin nicht erfahren, wie solche irreführenden Festlegungen im Deutschen Lebensmittelbuch zustande kommen. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat am Dienstag (02.11.2010) eine Berufungsklage der Verbraucherorganisation foodwatch auf Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen der staatlichen Lebensmittelbuchkommission abgewiesen (Az. 8 A 475/10). ,,Wir teilen die Gesetzesauslegung der Richter nicht. Sobald uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, werden wir prüfen, ob wir Revision gegen die Entscheidung beantragen", sagte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode.

Die Lebensmittelbuchkommission legt in ihren ,,Leitsätzen" so genannte ,,Verkehrsbezeichnungen" für Lebensmittel fest, die bei der Kaufentscheidung eine wichtige Rolle spielen. Dabei mutet sie den Verbrauchern oft irreführende Begriffe zu – so wurde festgelegt, dass zusammengeklebte Fleischstücke ohne besonderen Hinweis als ,,Schinken" verkauft werden dürfen oder Kartoffelsalat nur 20 Prozent Kartoffeln enthalten muss. Die Protokolle der nicht öffentlichen Sitzungen bleiben geheim. Den vom Bundesverbraucherministerium ernannten 32 Mitgliedern der Kommission, darunter Lobbyisten der Nahrungsmittelindustrie, ist eine ,,Verschwiegenheitspflicht" auferlegt.

foodwatch hatte Ende 2007 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, um unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eine Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen der Lebensmittelbuchkommission zu erreichen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (Az 13 K 119/08) im Ergebnis, wenn auch mit abweichender Begründung. Demnach unterliegen die Beratungsergebnisse in den Protokollen keinem Vertraulichkeitsschutz und werden nunmehr an foodwatch herausgegeben. Allerdings bleibt die Einsicht in die Protokolle insgesamt verwehrt. Die Öffentlichkeit erfährt damit weiterhin nicht, wie die Entscheidungsfindung in der Kommission abläuft und welche Interessen von wem mit welchen Argumenten vertreten werden.

Das Oberverwaltungsgericht sieht eine Gefahr darin, dass durch die Veröffentlichung von Protokollen bei zukünftigen Beratungen der Lebensmittelbuchkommission die notwendige Atmosphäre der Offenheit und Unbefangenheit fehle. Die Vertraulichkeit der Beratungen sicherzustellen ist ein Ausschlussgrund für die Herausgabe von Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (§ 3 Nr. 3b IFG). Anders als im IFG verlangt, stellten die Richter jedoch keine begründete Prognose auf, dass durch Bekanntwerden der Protokolle eine ernsthafte, konkrete Gefahr für die Beratungen der Lebensmittelbuchkommission entsteht. Zudem führt das Urteil dazu, dass die Geheimhaltung der Informationen auch über den Zeitpunkt der eigentlichen Beratung hinaus wirksam ist. ,,Eine solche Auslegung ist weder mit dem Wortlaut des Informationsfreiheitsfreiheitsgesetzes noch mit der damit verbundenen Transparenz behördlicher Entscheidungen in Einklang zu bringen", erklärte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode.




Aus: "Lebensmittelbuch bleibt Geheimsache" (08.11.2010)
Quelle: http://www.rodenkirchen.de/html/shownews.php?id=3875


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Quote[...] Diese Berichte ,,sind aus gutem Grund als geheim eingestuft", sagte US-Außenamtssprecher Philip Crowley. Wikileaks ,,beschädigt die Beziehungen zwischen Ländern und untergräbt das Vertrauen, das Regierungen brauchen, um regionale und globale Herausforderungen gemeinsam zu meistern." Und er warnte: ,,Das Leben von Menschen, die uns wertvolle Informationen und Einschätzungen übermitteln, steht auf dem Spiel."

Das US-Außenministerium hat seine Botschaften schon vor Monaten angewiesen, die Korrespondenz mit der Zentrale in Washington auf brisante Inhalte hin zu prüfen. Im Pentagon durchkämmt eine 100-köpfige Arbeitsgruppe geheime Berichte aus den letzten Jahren, um die Folgen für die nationale Sicherheit einzuschätzen. Vorsorglich informierte Washington laut ,,Wikileaks" bereits sechs enge Verbündete über die mutmaßliche Brisanz der Dokumente. Deutschland war angeblich nicht dabei.

...


Aus: "Wikileaks: USA befürchten Diplomatie-GAU" Joachim Rogge (27.11.2010)
Quelle: http://www.fr-online.de/politik/usa-befuerchten-diplomatie-gau/-/1472596/4873830/-/view/asFirstTeaser/-/index.html


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Quote[...] Ein Sprecher des Auswärtigen Amts sagte am Freitag in Berlin, die Bundesregierung kommentiere Meldungen über ,,vertrauliche Kommunikationen von anderen Staaten grundsätzlich nicht". Er könne daher über die angekündigte Veröffentlichung der Dokumente oder eine mögliche US-Warnung nichts sagen. Es gebe aber mit den USA einen ,,ständigen vertrauensvollen Austausch".

...


Aus: "USA fürchten Enthüllung: Wer hat Angst vor Wikileaks?" (26.11.2010)
Quelle: http://www.fr-online.de/politik/wer-hat-angst-vor-wikileaks-/-/1472596/4873318/-/index.html


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Quote[...] Spanische Gerichte haben in der Vergangenheit mehrfach nicht kommerzielles Filesharing als urheberrechtskonform eingestuft. US-Diplomaten haben deshalb jahrelang massiven Druck auf die spanische sozialistische Regierung ausgeübt, das Urheberrechtsgesetz im Lande zu verschärfen. Die spanische Tageszeitung El País hat anhand von ausgewählten Depeschen, die von Wikileaks publiziert wurden, das Vorgehen der US-Regierung und ihrer Diplomaten dokumentiert.

Wörtlich heißt es beispielsweise in einer Depesche der US-Botschaft in Spanien von Februar 2008: "Wir schlagen vor, der neuen Regierung zu sagen, dass Spanien auf die Beobachtungsliste kommt, wenn sie nicht bis Oktober 2008 drei Dinge erledigt. Erstens soll die Regierung eine offizielle Erklärung abgeben, dass Piraterie illegal ist und dass das System der Geräteabgaben die Urheber nicht für per Filesharing erworbene, urheberrechtlich geschützte Materialien kompensiert. Zweitens soll sie das 'Circular' von 2006 verbessern, das in Spanien überwiegend so interpretiert wird, dass Filesharing legal ist. Und drittens soll die Regierung offiziell verkünden, dass sie vergleichbare Maßnahmen wie Frankreich und/oder Großbritannien ergreifen wird, um die Internetpiraterie bis zum Sommer 2009 einzudämmen. [...] Wir machen diesen Vorschlag [...], weil wir davon ausgehen, dass ein solches Verfahren wahrscheinlicher zu konstruktivem Handeln der neuen Regierung führen würde."

Die US-Regierung machte ihre Drohung, Spanien auf die "schwarze Liste" des Special-301-Reports zu setzen, schließlich 2008 und 2009 wahr. Das machte die spanische Regierung am Ende gefügig. ...

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Provider auf behördliche Anweisung den Zugang zu bestimmten Inhalten blockieren oder die Inhalte löschen müssen. Auf Anfrage müssten die Internetprovider Urheberrechtsverletzer gegenüber den zuständigen Behörden identifizieren.

Geplant war, den Gesetzentwurf als Anhang zu einem Gesetzentwurf über die Wirtschaftsentwicklung durch die beiden Kammern des Parlaments verabschieden zu lassen. Doch dann kamen die Wikileaks-Veröffentlichungen und die spanischen Parlamentarier konnten im Internet nachlesen, wie das Gesetz zustande gekommen war. Das veranlasste sämtliche Oppositionspolitiker im Wirtschaftsausschuss des Kongresses (der Abgeordneten), gegen das Gesetz zu stimmen. Das Ergebnis: Der Entwurf fiel mit 20:18 Stimmen durch.

...

Quote

Datum: 22.12.10 - 16:39
Autor: Götterchen

Ach Gottchen!

Sind das jetzt die weltverändernden Dinge, die Wikileaks bewirkt? Zu zeigen, dass es (berechtigten) Druck auf Staaten mit schwachen Urheberrechtsgesetzen gibt?


Quote
Datum: 22.12.10 - 17:06
Autor: developer

Re: Ach Gottchen!

Das was angeblich jeder schon wusste, wurde vorher von den gleichen Leuten die das jetzt behaupten als Verschwörungstheorien gebrandmarkt.

Nur mal so als Anmerkung.



Kommentar zu "Spanisches Filesharing-Gesetz fällt im Kongress durch" Autor: developer Datum: 22.12.10 - 17:06
Quelle: http://forum.golem.de/kommentare/politik-recht/wikileaks-opfer-spanisches-filesharing-gesetz-faellt-im-kongress-durch/ach-gottchen/47802,2585247,2585247,read.html#msg-2585247



Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die ursprüngliche von einer Bundesrichterin in Virginia ausgestellte Subpoena hat das US-Justizministerium bereits am 14. Dezember an Twitters Rechtsabteilung gefaxt. Dass die Betroffenen erst jetzt davon erfahren, liegt am letzten Satz in der Anordnung: "Twitter darf die Existenz dieser Entscheidung oder dieser Untersuchung nicht gegenüber den genannten Nutzern oder irgendeiner anderen Person enthüllen, solange dies nicht vom Gericht erlaubt wird."

Gegen dieses Verbot scheint Twitter sich juristisch gewehrt zu haben, eine bei Salon veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichts vom 5. Januar hebt das Sprechverbot auf.

Anfragen von SPIEGEL ONLINE zu dem Verfahren hat Twitter nicht beantwortet, dem US-Onlinedienst Cnet teilte ein Firmensprecher lediglich mit, man habe den Grundsatz, "Nutzer über Forderungen zur Offenlegung ihrer Kontoinformationen von Regierungsstellen und Ermittlungsbehörden zu informieren", solange man nicht mit juristischen Mitteln davon abgehalten werde.

... Interessant an dem Verfahren ist, dass die Anordnung unbemerkt geblieben wäre, hätte Twitter nicht die Aufhebung des Maulkorberlasses erwirkt. Sollte das US-Justizministerium ähnliche Entscheidungen gegen andere US-Internetfirmen erwirkt haben, könnten die betroffenen Kunden noch völlig ahnungslos sein. Anfragen bei Google, Facebook und Amazon, ob das Justizministerium vergleichbare Entscheidungen in den Vereinigten Staaten erwirkt hat, haben die Unternehmen bis zu Veröffentlichung dieser Meldung nicht beantwortet.


Aus: "WikiLeaks-Unterstützer: US-Justizministerium verlangt Zugriff auf Twitter-Daten" Von Konrad Lischka (08.01.2011)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,738447,00.html


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Quote[...] Der Nazi-Kriegsverbrecher Eichmann, verantwortlich für Deportation und Ermordung von Millionen Juden, hätte offenbar schon weit vor 1960 verhaftet werden können – denn der BND kannte seinen Aufenthaltsort. Über die Offenlegung sämtlicher Akten dazu streitet nun auch der Bundestag..

...Grund verwies darauf, dass der Fall Eichmann in der kommenden Woche auf der Tagesordnung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) stehe. Das Bundestagsgremium, in dem Abgeordnete die Geheimdienste überwachen, tagt allerdings ausschließlich geheim. Die Mitglieder des PKG unterliegen der Schweigepflicht.

Auch das Bundeskanzleramt als Aufsichtsbehörde für den Geheimdienst sperrt sich gegen die Herausgabe aller Akten, da eine Veröffentlichung der deutschen Nahostpolitik und der Zusammenarbeit des BND mit ausländischen Geheimdiensten schade.

...


Aus: "Zu geheim für die Öffentlichkeit: Streit um Eichmann-Akten" (19.01.2011)
Quelle: http://www.n-tv.de/politik/Streit-um-Eichmann-Akten-article2403886.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Ein wenig amüsiert kann man beobachten, wie manche US-Behörden versuchen, ihre Angestellten daran zu hindern, auf die von WikiLeaks veröffentlichte Depeschen des Außenministeriums zuzugreifen, weil sie trotz Veröffentlichung im Netz und bei Medien wie der New York Times, dem Guardian, dem Spiegel und mittlerweile weiteren Publikationen offiziell geheim sind.

Es ist eine absurde Reaktion, die Geheimhaltung von Dokumenten, die von jedem eingesehen werden können, der über eine Internetverbindung verfügt, ausgerechnet bei den eigenen Leuten durchzusetzen. Die einst von den USA gegenüber dem Ostblock und neuerdings gegenüber China ausgegebene Parole, dass ein freier Informationsfluss gewährleistet sein müsse, kehrt sich hier ins Gegenteil um, wenn eigene Interessen berührt sind.

Anfang Dezember wurde der Zugang zu WikiLeaks für alle Mitarbeiter von US-Regierungsbehörden gesperrt. Die US-Luftwaffe ließ den Zugang zu mehreren Websites von Pentagon-Rechnern sperren, angeblich auch den zu einigen Websites von Medien, die WikiLeaks beim Scoop unterstützt haben. Schon im August gab es nach der Veröffentlichung der Afghanistan-Dokumente eine Anweisung des Pentagon, dass die Soldaten nicht auf die WikiLeaks-Website zugreifen und dort Dokumente herunterladen dürfen.

Wie ein Schreiben des Air Force Materiel Command (AFMC) vom 3. Februar zeigt, das von der Federation of American Scientists veröffentlicht wurde, sollten die Soldaten auch weiterhin nicht nur von Pentagon-Rechnern, sondern auch von ihren privaten Computern aus nicht auf WikiLeaks-Material zugreifen und mit den dort veröffentlichten Dokumenten wie mit anderen geheimen umgehen. Die Argumentation, warum für alle Welt öffentliche Dokumente weiterhin als geheim gehandhabt werden sollen, ist interessant: "Als geheim eingestufte Informationen werden nicht automatisch in Folge einer unautorisierten Veröffentlichung zu nicht mehr geheim eingestuften. Der Zugang zur WikiLeaks-Website würde potenziell als geheim eingestufte Informationen auf nicht unter Geheimhaltung stehende Netzwerke einführen." Zwar sind die Informationen öffentlich, aber sie wurden nicht frei gegeben, weswegen die Regierungsangestellten nicht zu dem offen Vorliegenden hinschauen dürfen bzw. wegschauen müssen.

Bestätigt wurde auch noch einmal, dass nicht nur WikiLeaks, sondern auch andere Websites, die geheime Informationen veröffentlichen, für Rechner der USAF blockiert werden. Nach der Rechtsabteilung des Air Force Materiel Command sei es für zivile oder militärische Angestellte der Luftwaffe auch nicht erlaubt, auf ihren privaten Computern auf WikiLeaks zuzugreifen. Wer dies macht, müsse mit einer Anklage wegen Spionage rechnen. Dasselbe treffe auch für Familienmitglieder zu.

Das war harter Tobak, den die Rechtsabteilung hier ausgebrütet hat, um diensteifrig den Bann über WikiLeaks mit schweren Strafandrohungen zu stärken. Offenbar gab es hier doch auch Widerstand innerhalb des Pentagon. Jedenfalls wurde bereits am 7. Februar die obige Mitteilung entfernt und erklärt, dass die Geheimhaltungsvorkehrungen nicht auf Familienmitglieder Anwendung finden, sofern sie nicht selbst bei der Luftwaffe angestellt sind. Für alle nichtmilitärischen Angelegenheiten sei das Justizministerium zuständig.


Aus: "US-Luftwaffe im Geheimhaltungsfieber für WikiLeaks-Informationen" Florian Rötzer (13.02.2011)
Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/8/149245


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Quote[...] Wien/Gau. Ein altes bayerisches Atomkraftwerk sorgt in Österreich für Aufregung. Eigentlich hätte Isar1 heuer stillgelegt werden sollen. Aber nachdem Deutschland die AKW-Laufzeiten verlängert hat, wird dort noch mindestens acht Jahre lang Strom produziert. Der Reaktor gilt als veraltet. Schon vor Jahren hatte die österreichische Bundesregierung eine Studie über sein Risiko in Auftrag gegeben. Seit Juni 2010 ist sie fertig.

Was drinnen steht, darf die Öffentlichkeit aber nicht erfahren. Denn die Autoren hatten bei ihrer Recherche ,,Betriebsgeheimnisse" des Betreibers E.ON erfahren. Deutsche Behörden stimmten deshalb einer Veröffentlichung nicht zu, das Umweltministerium in Wien versprach Vertraulichkeit.

... Der oberösterreichische Umweltlandesrat Rudi Anschober (Grüne), der die Studie angeregt hatte, schlug deshalb vor, eine Kurzfassung zu erstellen, die frei von Betriebsgeheimnissen ist. Seltsamerweise ruht nun aber auch sie in einer Schublade des Ministeriums. Die deutschen Behörde hätten wieder ,,entschieden, die Freigabe zur Veröffentlichung nicht zu erteilen", wie Anschober aus einem Brief von Umweltminister Berlakovich erfahren hat.

Nun ist Anschober sauer: ,,Das ist skandalös, die Sache gehört auf den Tisch." Nach seinen Informationen habe das Außenministerium auf deutschen Druck hin bei Berlakovich interveniert. Der bayerische Umweltminister Markus Söder (CSU) wischte die Bedenken der Nachbarn mit ruppigen Worten beiseite. ,,Die Österreicher haben keine Ahnung, was in deutschen Kernkraftwerken stattfindet", polterte er im Bayerischen Rundfunk, ,,sie sollen sich um ihre eigenen Dinge kümmern."

Immerhin: Der Inhalt eines anderen Gutachtens zu Isar 1 ist bekannt. Drei österreichische Länder hatten es in Auftrag gegeben, im Herbst zitierte ,,Profil" daraus. ,,Die schwerwiegenden Konstruktionsmängel können durch keinerlei Nachrüstmaßnahmen ausgeglichen werden", heißt es da.

...


Aus: "D: Risikostudie über AKW unter Verschluss gehalten" (diepresse.com, 02.03.2011)
Quelle: http://diepresse.com/home/panorama/klimawandel/638698/D_Risikostudie-ueber-AKW-unter-Verschluss-gehalten?_vl_backlink=/home/panorama/klimawandel/index.do


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Quote[...] Unter Punkt 49 bis 51 enthielt das Schriftstück ursprünglich die Antworten Thomas Kossendeys (CDU), Staatssekretär im Verteidigungsministerium, auf die Fragen der Bundestagsabgeordneten Viola von Cramon. Die Grünen-Politikerin wollte wissen, wie viel die Bundesregierung für die Nutzung des Flughafens zahlt, wofür genau und an wen. Doch wer das Dokument nun über die Informationsseite des Bundestags aufruft, findet den Satz: "Die Antworten sind in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und können dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden." Die bereits vor Wochen veröffentlichten Zahlen, über die mehrere Medien, darunter die Frankfurter Rundschau, bereits berichtet hatten, wurden also nachträglich zur Geheimsache erklärt. Grünen-Politikerin von Cramon wurde in einem Brief vom 9. Juni darauf hingewiesen, dass die ihr übermittelten Antworten "sensible Daten" enthielten und nach erneuter Prüfung vom Verteidigungsministerium als "VS - Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft worden seien.

Sensibel ist aus Sicht der Bundesregierung wohl vor allem eine Zahl: 15,95 Millionen Euro. Diese Summe lässt sich - so wurde aus den Antworten Kossendeys ersichtlich - das Regime in Taschkent für die Anwesenheit der Bundeswehr im Land jährlich bezahlen. Die Summe wurde demnach in einem im April 2010 zwischen beiden Ländern geschlossenen Abkommen festgelegt und im Januar 2011 erstmals gezahlt - rückwirkend für 2010 direkt an das usbekische Finanzministerium. Aus Sicht von Menschenrechtsaktivisten ist dies ein höchst fragwürdiger Vorgang. Denn das Regime von Präsident Islam Karimow geht seit Jahren gewaltsam gegen Kritiker und unabhängige Journalisten vor.

... Berlin fährt gegenüber dem Diktator aus Taschkent seit Jahren einen auffällig zurückhaltenden Kurs. Während die USA 2005 nach dem Massaker von Andischan an Hunderten Zivilisten mit ihrer Kritik nicht hinterm Berg hielten und darauf ihren Stützpunkt in Chanabad räumen mussten, verbissen sich die Deutschen harsche Kommentare - und durften bleiben. Kurze Zeit später erhielt der für das Massaker verantwortliche damalige Innenminister Sakir Almatow gar ein Visum für eine Krebsbehandlung in einer deutschen Klinik. Menschenrechtler forderten damals Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen ihn nach dem Völkerstrafgesetzbuch - vergeblich. 2008 sorgte die Bundesregierung mit für die Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Usbekistan. Im Gegenzug wurde Karimow aufgefordert, eine unabhängige Untersuchungskommission zu den Vorgängen von Andischan einzurichten. Er tat es nicht.

Entsprechend besorgt zeigen sich Menschenrechtsaktivisten, Berlin könne im Fall Usbekistan Menschenrechtsfragen den geostrategischen Interessen opfern. "Die Bundesregierung sollte sich nicht unter Druck setzen lassen, sondern ihre engen Beziehungen zu Taschkent nutzen, das Thema Menschenrechte offen anzusprechen", sagt Inga Zachow von Amnesty International. Schließlich habe sich die Lage für unabhängige Journalisten und Regimekritiker in Usbekistan in den vergangenen Jahren ständig weiter verschlechtert. Es gebe zahlreiche Berichte von Schikanen, willkürlichen Verhaftungen, Folter und Schauprozessen, so Zachow.

Quote15.06.2011
13:50 Uhr
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maria daubenbuechel

... interessant, daß eine demokratische regierung mit einer diktatur kooperiert, bezw. mit deutschen steuergeldern eine diktatur unterstützt wird.



Aus: "Zahlungen an Usbekistan sind plötzlich geheim" Nadja Erb (15.06.2011)
Quelle: http://www.fr-online.de/politik/zahlungen-an-usbekistan-sind-ploetzlich-geheim/-/1472596/8558656/-/index.html

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Quote[...] Wenn radioaktiver Müll im Castor per Bahn nach Gorleben gefahren wird, empört das Hunderttausende. Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt rollen derweil zig weitere Atomtransporte durchs Land. Allein im April und Mai 2011 fuhren sieben Transporte quer durch Schleswig-Holstein. Das geht aus einer Liste des Bundesamtes für Strahlenschutz hervor. Sie brachten neue Brennelemente ins Kernkraftwerk Brokdorf.

Sechs der sieben Transporte rollten über die Straßen von Lingen nach Brokdorf. Ein Transport kam aus Rostock, wo die Brennelemente aus einer Fabrik im schwedischen Västeras angelandet worden waren. Welche Strecken die Lkw nahmen, ob sie den Elbtunnel passierten oder die Elbbrücken, Lübeck streiften oder andere Städte, ist geheim. Kein Wunder: Das Innenministerium in Kiel bestätigt gegenüber den LN, dass die Transporte allesamt ohne Polizeischutz unterwegs waren. Das sei bei Gefahrgutklasse 7, in die die Transporte eingestuft sind, nicht notwendig.

... Nach Angaben des zuständigen Justizministeriums waren auch im Jahr 2010 sieben solcher Atomtransporte durchs Land gerollt. 2009 waren es acht, 2008 noch 14, im Jahr 2007, als die Meiler Krümmel und Brunsbüttel noch am Netz waren, sogar 18 Transporte.

Während die Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel laut neuem Ausstiegsbeschluss der Bundesregierung nicht wieder angefahren werden, geht der Meiler in Brokdorf heute nur vorübergehend für die jährliche Revision vom Netz. Dann sollen Wartungsarbeiten durchgeführt und 44 der insgesamt 193 Brennelemente des Reaktors ausgetauscht werden. Bis 2021 soll der Meiler noch Strom liefern. Mit weiteren Atomtransporten ist also zu rechnen.


Aus: "Geheime Atom-Transporte quer durch Schleswig-Holstein" (15.06.2011)
Quelle: http://www.ln-online.de/nachrichten/3145412/Geheime_Atom-Transporte__quer_durch_Schleswig-Holstein



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#87
Quote[...] Am vorigen Mittwoch war alles ein bisschen anders: Die Kanzlerin zeigte sich nach Teilnehmerangaben verärgert. Grund für die Empörung: ein Bericht im SPIEGEL über das streng geheime Panzergeschäft mit Saudi- Arabien. Der Bundessicherheitsrat hatte in der vergangenen Woche grundsätzlich den Export von mehr als 200 "Leopard"-Kampfpanzern vom hochmodernen Typ 2A7+ gebilligt. Sie wundere sich doch sehr, dass aus solchen geheimen Gremien etwas nach außen dringe, sagte Merkel laut Teilnehmern.

...


Aus: "Merkel schimpft über Indiskretion bei Panzer-Deal" (08.07.2011)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,773155,00.html

-.-

Quote[...] Hinter geschlossenen Türen ging es nicht nur um ein milliardenschweres Rüstungsgeschäft, sondern um strategische Grundsatzfragen. Wer die ohne öffentliche Debatte entscheiden will, ist nicht im 21. Jahrhundert angekommen.

...


Aus: "Die Geheimgespräche über den Leo sind ein Fehler" Von Hans Monath (6.7.2011)
Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-07/saudi-arabien-panzer-beschluss

-.-

Quote[...] Die schwarz-gelbe Bundesregierung lehnte am Mittwoch auch vor dem Bundestag jede Auskunft ab. Begründet wurde dies damit, dass der Bundessicherheitsrat über Rüstungsgeschäfte "seit jeher" geheim entscheidet. Der zuständige Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) sagte der "Passauer Neuen Presse": "Die Sitzungen sind absolut vertraulich. Deshalb kann ich dazu nichts sagen."

...


Aus: "Ströbele droht mit Klage und spricht von Schmiergeldern" (7. Juli 2011)
Quelle: http://www.stern.de/politik/deutschland/panzerdeal-mit-saudi-arabien-stroebele-droht-mit-klage-und-spricht-von-schmiergeldern-1703433.html


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Quote[...] "Inzwischen wissen wir, dass in den Geheimarchiven der Bundesregierung nach meiner Schätzung rund 7,5 Millionen geheimer Dokumente schlummern." Dafür, dass er heute Akteneinsicht erhält, hat der Historiker Josef Foschepoth jahrelang gekämpft und sich von Agenten des Verfassungsschutzes durchleuchten lassen. "Da werden Erkundigungen eingeholt über inneres und äußeres Leben", so Foschepoth. "Beamte, Verwandte, Bekannte werden befragt." Nur unter Bewachung darf der Historiker in die geheimen Akten sehen. Ob er sie später auch wissenschaftlich verwenden darf, muss dann noch einmal extra genehmigt werden - auch wenn sie aus den 1950er Jahren stammen.

Unglaubliches hat der Freiburger Historiker bereits entdeckt - zum Beispiel, dass die Bundesrepublik jahrzehntelang die Post ihrer Bürger öffnete - illegal, am Grundgesetz vorbei. "Sie können, wenn man es hochrechnet, durchaus von 250 Millionen Postsendungen ausgehen", so Foschepoth, "die in den ersten 20 Jahren der Bundesrepublik aus DDR-Post und aus Post von und nach Osteuropa aus dem Verkehr genommen und teilweise wieder in die Post zurückgegeben wurde, aber kopiert, ausgewertet und zensiert wurde."

Auch die Berliner Journalistin Gaby Weber kämpft für Offenlegung. Der Bürger habe ein Recht auf Information, sagt sie - auch beim Bundesnachrichtendienst. "Der Vorteil war, dass ich sie kalt erwischt habe" so Weber. "Sie sind so selbstsicher, dass sie mir, als ich die erste Anfrage nach den Akten zu Adolf Eichmann in Argentinien gestartet habe, gesagt haben: 'Wir haben ganz viel, wir haben 4,5 Tausend Blatt und die werden wir ihnen niemals geben, die sind geheim bis auf immer.' Da habe ich gesagt: Ist ja schön, wollen wir mal sehen."

Was wusste der BND über den Kriegsverbrecher Adolf Eichmann? Diese Frage will Gaby Weber trotz verwehrter Akteneinsicht beantworten und sucht Hilfe bei einem Anwalt. Reiner Geulen ist der Verwaltungsrechtsexperte in Deutschland. Dass der Bundesnachrichtendienst Dokumente seit einem halben Jahrhundert unter Verschluss hält, wollen die beiden nicht akzeptieren und ziehen vor Gericht. "Nachdem das Bundesverwaltungsgericht entschieden hatte, die Akten müssen vorgelegt werden, wurden Akten vorgelegt", sagt Geulen und zeigt: "Ein Teil sah aber so aus, wie man auf diesen Bildern sieht. Sie waren von oben bis unten geschwärzt." So sieht die Geschichtsaufarbeitung bei Bundeskanzleramt und Bundesnachrichtendienst aus - trotz Gerichtsbeschluss.

"Das ist eigentlich nicht akzeptabel", findet Geulen. "Die Beteiligten sind längst alle gestorben. Es geht hier um Zeitgeschichte, aber es muss auch deutlich aufgeklärt werden, dass die frühe Bundesrepublik eine starke Kontinuität mit der Nazizeit hatte, vor allem im Beamtenapparat und übrigens auch in den Denkweisen." Überwachungsräume in westdeutschen Postämtern, im großen Stil angezapfte Telefonleitungen - die offizielle Geschichtsschreibung kennt diese Kapitel bisher nicht. Die staatliche Geheimhaltung von historischen Vorgängen dieser Art hat System, ist Josef Foschepoth überzeugt. "Dahinter steckt letztlich doch noch die Missachtung der Bürgerrechte", so der Historiker, "oder das Misstrauen, das dem Bürger dem Staats gegenüber entgegengebracht wird. Deshalb muss er gewissermaßen über x Barrieren der Geheimhaltung und der Verschlusssachen davon abgehalten werden, dass er sich mit Fragen beschäftigt, mit denen er sich nicht beschäftigen soll."

Die Journalistin Gaby Weber gibt nicht auf und recherchiert immer weiter. Aus dem Fall Eichmann wird der Fall Adenauer. Weber entdeckt einen Kredit über 630 Millionen Deutsche Mark, der Israel im Geheimen gewährt wurde. War es Bestechungsgeld, damit im Eichmannprozess nicht die Nazivergangenheit von Adenauers Staatssekretär Globke erwähnt wurde? Und wieder wird Weber Akteneinsicht verwehrt. "Da ging es um die Akten von Hans Globke", so Weber. "Die hat Globke, als er aus dem Amt geschieden ist, einfach mit nach Hause genommen. In meinen Augen ist das Diebstahl, weil die Unterlagen immer dem Bund gehört haben und nicht einem Beamten. Als er gestorben ist, hat seine Tochter sie der Konrad-Adenauer-Stiftung vermacht, aber mit der Bedingung, dass sie darüber entscheiden würde, wer Zugang dazu hätte."

Nun liegen Globkes Akten bei Hanns Küsters, dem Archivar der Konrad-Adenauer-Stiftung. Auch Geheimakten sind darunter. Dass nicht der Staat, sondern Privatpersonen wie die Tochter Globkes über Einsicht entscheiden, das sei nunmal gängige Praxis. "Wir versuchen auch in dem Fall, die Nachlassgeber zu beraten", so Küsters, "ihnen zu sagen: Bitte überlegt, wenn ihr meint, man sollte hier bestimmte Leute an Akten nicht heranlassen, ob das wirklich sinnvoll ist." Ursula von der Leyen hat vor kurzem Ordner mit dem Bundesadler vorbeigebracht. Was staatlich ist und was privat, damit nehmen es die Politiker sicht so genau, sagt Hanns Küsters. Wieviele Geheimsachen in seinem Keller schlummern, da ist der Archivdirektor überfragt.

"Sie verhalten sich wie mittelalterliche Duodezfürsten", sagt Gaby Weber. "Sie entscheiden nach ihrem Gutdünken, was das Volk sehen darf und was nicht. Wir leben in einer Demokratie und das Volk hat bestimmte Rechte, die ich gerne einklagen möchte." Deshalb hat Gaby Weber nun Michael Hollmann verklagt, den Direktor des Bundesarchivs, das dafür sorgen soll, dass sie die Globkeakten doch noch sehen kann. Schließlich gehörten die ja dem Staat. Michael Hollmann, Direktor des Bundesarchivs. "Das ist keine kommode Situation, aber sie ist fachlich hochinteressant", so Hollmannn. "Und sie dürfte sowohl die Wissenschaft als auch die Publizistik sehr stark betreffen, weil das ja einen gewissen Grundsatzcharakter haben könnte, was da geschieht."

Noch immer entscheidet Helmut Schmidt persönlich, wer in die Handakten seiner Kanzlerschaft schauen darf. Er wird dieses Jahr 93 Jahre alt. Auch Helmut Kohl ist Hüter seiner eigenen Geschichte. Wenn das Gericht Gaby Weber Recht gibt, müssten die Ex-Politiker staatliche Akten rausrücken. Auch Josef Foschepoth kämpft weiter dafür, dass staatliche Akten, die älter sind als 30 Jahre, generell freigegeben werden, denn noch liegen sie auf dem Kasernengelände der Elitetruppe GSG 9 - schwer bewacht und uneinsehbar.



Aus: "Unter Verschluss - Streng geheime Akten in deutschen Archiven"
04.07.2011 / Clemens Riha für Kulturzeit / tm/se
Quelle: http://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/themen/155382/index.html


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Quote[...] In den Ministerien und Archiven des Bundes lagern nach Berechnungen eines Historikers mehr als 7,5 Millionen Geheimakten. Allein im Bundeskanzleramt und im Bundesinnenministerium würden über 3,5 Millionen als Verschlusssache gestempelte Dokumente liegen, errechnete der Freiburger Historiker Josef Foschepoth nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel". Diese seien in aller Regel der zeitgeschichtlichen Forschung entzogen.

Grundsätzlich gilt für Geheimakten eine Verschlussfrist von 30 Jahren. Geheimakten aus den Jahren 1949 bis 1959 werden nach einer Neuregelung bis 2013 zugänglich gemacht. Akten, die zwischen 1960 und 1994 angelegt wurden, sollen bis 2025 schrittweise (drei Jahrgänge pro Kalenderjahr) geöffnet werden. Für Verschlusssachen, die von 1995 an erstellt wurden, gilt dann die 30-Jahres-Frist.

Demgegenüber hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, eine weitgehende Offenlegungspflicht für bisher geheime Verträge zwischen Bund und Unternehmen gefordert: "Der Bund sollte hier dem Land Berlin folgen", sagte Schaar dem Spiegel. Berlin plant als erstes Bundesland, Verträge mit Wirtschaftsunternehmen, die den "Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge" betreffen, künftig zu veröffentlichen. Darunter fallen Privatisierungen von Krankenhäusern, Wasser- und Abwasseranlagen, Strom- und Gasnetzen sowie Dienstleistungen im öffentlichen Nahverkehr oder der Müllentsorgung.

Noch vor der Sommerpause will das Berliner Abgeordnetenhaus eine entsprechende Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes verabschieden. Damit werde ein "hohes Maß an Transparenz und Publizität" geschaffen, heißt es in einer Stellungnahme des Senats zu der Initiative von Grünen und den Berliner Regierungsparteien SPD und Die Linke.

Bisher wurde eine Veröffentlichung auch in Berlin unter Berufung auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse abgelehnt, darunter fielen der umstrittene S-Bahn-Vertrag mit der Deutschen Bahn AG und die Teilprivatisierung der Wasserversorgung an die Konzerne Veolia und RWE. "Der Bürger hat aber ein Recht darauf zu wissen, zu welchen Bedingungen der Staat Leistungen privatisiert", sagt der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar. Das gelte auch für den Bund, wo "selbst Verträge mit Staatsunternehmen wie der Deutschen Bahn AG wegen Vertraulichkeitsklauseln vor der Öffentlichkeit geschützt werden". Damit, so der Datenschutzbeauftragte, werde das Gesetz ,,teilweise ad absurdum geführt". Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen und Niedersachsen haben bisher noch nicht einmal ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz erlassen.

Selbst in einer Schicksalsfrage der Demokratie, dem Schutz des Wahlverfahrens vor Manipulation, hat sich das Informationsfreiheitsgesetz im Ernstfall als wirkungslos erwiesen. Auf dem Höhepunkt der Diskussion um den Einsatz von Wahlcomputern verweigerte die zuständige Behörde dem c't-Korrespondenten Richard Sietmann den beantragten Einblick in das Zulassungsverfahren. In dem Prozess, den Sietmann daraufhin mit Unterstützung des Heise-Verlags führte, entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig im Oktober 2007 gegen die Informationsfreiheit. (18 Monate später befand das Bundesverfassungsgericht den Einsatz der Wahlcomputer bei der Bundestagswahl 2005 für verfassungswidrig). (dpa) / (cp)

Quote19. Juni 2010 14:34
Geheime Verträge des Staates = Untreue
LazyJones (974 Beiträge seit 24.02.00)

Wem gehört der Staat? Den Beamten, die diese Verträge unterzeichnen,
oder den Bürgern? Natürlich muß der Eigentümer des Vermögens, das mit
solchen Verträgen in die Pflicht genommen wird, volle Akteneinsicht
haben, alles Andere ist de facto Veruntreuung von Staatseigentum.
Geheime Verträge zw. dem Staat und Unternehmen sollten schlicht und
einfach verboten werden.


Quote19. Juni 2010 14:52
Geheim - wenn ich das schon lese/höre...
DeMark (mehr als 1000 Beiträge seit 29.11.00)

... dreht sich mir der Magen um.

Was ist das bloß für ein Land, dass seine Bürger wie Idioten und
Dummbleibende behandelt?!

Was für einen Mist haben die Regierungen nur verzapft, das dass
geheim gehalten werden muss?

Was wird uns vor enthalten? Etwa, dass Gorleben doch nicht als
Endlager geeignet ist? Etwa, die Spendengelder des Herr Kohl - wer
nun gespendet hat?

Oder etwa, dass schon seit 50 Jahren feststeht, wer nächster Kanzler
wird?

Könnte auch sein, das dass Bimstein... pardon... das Bernsteinzimmer
längst bei einem Wirtschaftsboss im Partykeller aufgebaut ist?

Warum sind Akten aus der BRD Gründungszeit erst 2013 zugänglich? Weil
dort schon vor dem Scheitern des Rentensystems gewarnt wurde?

...


Quote19. Juni 2010 21:27
Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten!
Pinguine sind Terroristen

k.w.T.



Aus: "Historiker: Bund hält 7,5 Millionen Akten geheim" (19.06.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Historiker-Bund-haelt-7-5-Millionen-Akten-geheim-1025712.html


lemonhorse

Quote[...] Spätere Aussagen von Beteiligten lassen darauf schließen, dass am 4. August kein Gefecht stattgefunden hatte bzw. dass die Maddox und die Turner Joy auf nicht vorhandene Gegner gestoßen waren. Allerdings sind auch nach der Veröffentlichung der von Hanyoks zunächst geheim gehaltenen Untersuchung im Herbst 2005 nicht alle Akten über den Tonkin-Zwischenfall für die Öffentlichkeit zugänglich.

...


Aus: "Tonkin-Zwischenfall" (15. August 2011)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Tonkin-Zwischenfall


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Douwe Korff, Experte für Internationales Recht an der London Metropolitan University, hat bei der Vorstellung einer Studie zu ACTA kein gutes Haar an dem umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommen gelassen. Es handle sich um eine extrem schlechte Vereinbarung, kritisierte der Niederländer am Dienstag in Brüssel. Schon beim weitgehend geheim gehaltenen Verhandlungsprozess sei einiges falsch gelaufen, da nur die Seite der Rechteinhaber konsultiert worden sei. Herausgekommen sei dementsprechend ein vollständig unausgewogenes Dokument, das den Verwertern geistigen Eigentums enorm starke Durchsetzungsrechte an die Hand gebe und Grund- sowie Freiheitsrechte im Prinzip missachte.

...

(Stefan Krempl) / (jk)

Quote4. Oktober 2011 16:18
Lieber Herr Korff
IggoOnTour

genau das was sie hier bemängeln war vom allerersten Tag an das Ziel
von ACTA. Deswegen wurde es unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt und beschlossen.

Quote4. Oktober 2011 17:53
Re: Lieber Herr Korff
Joachim Durchholz

Und darum ist das Gutachten wichtig, denn jetzt kommt die
Öffentlichkeit und sagt (hoffentlich!): "so nicht".

Wenigstens wachen sie auf.
Besser spät als nie...




Aus: "Gutachter rät zu komplettem Neustart beim Anti-Piraterie-Abkommen ACTA" (04.10.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gutachter-raet-zu-komplettem-Neustart-beim-Anti-Piraterie-Abkommen-ACTA-1354240.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Angesichts immer neuer Enthüllungen über die Neonazi-Mordserie tagt der Innenausschuss seit Montag in nicht-öffentlicher Sitzung.

...


Aus: "Ermittler spekulieren über Verbindung zum Umfeld der Polizistin" (21.11.2011)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,799018,00.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] In Fall NSU haben die Sicherheitsbehörden längst ihren Kotau gemacht und zerknirscht das eigene Versagen eingestanden. BKA-Chef Jörg Ziercke – trotz aller eingeräumten Versäumnisse noch immer im Amt – gab im Innenausschuss Ende November zu Protokoll, dass ,,der Polizei weder Erkenntnisse zur Existenz dieser terroristischen Zelle vorher vorgelegen haben noch dass es bei den Anschlagsplanungen solche Hinweise auf die rechtsextremistische Szene gab". Und Heinz Fromm – nach wie vor oberster Verfassungsschützer der Republik – sagte im gleichen Ausschuss, es sei ,,weder gelungen, das Abtauchen der Mitglieder des NSU zu verhindern noch Hinweise auf Unterstützer zu erhalten".

Die öffentliche Festlegung der beiden Behördenchefs scheint damit eindeutig. Doch dürfte sie in den anstehenden Untersuchungsausschüssen genau hinterfragt werden. Immerhin hatten Bundesbehörden eigene Quellen im Unterstützerumfeld der Ende Januar 1998 abgetauchten Jenaer Neonazis Beate Z., Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Das BfV erhielt zudem Informationen aus den Landesämtern in Thüringen, Sachsen und Brandenburg sowie vom Militärischen Abschirmdienst (MAD). Sie alle führten V-Leute, die mal mehr, mal weniger dicht an dem Trio dran waren. Und trotzdem wollen sie von allem nichts gewusst haben?

Am 12. Dezember legte das BfV eine ,,Chronologie der Erkenntnisse und operativen Maßnahmen nach Abtauchen der Mitglieder der terroristischen Vereinigung ,Nationalsozialistischer Untergrund'" für die Jahre 1998 bis 2001 vor. Dieses 24-seitige Geheimpapier – die VS-Einstufung soll laut Aufdruck erst 2041 enden – widerlegt eindrücklich die These von der Ahnungslosigkeit der Sicherheitsbehörden. Liest man den Bericht aufmerksam, stößt man auf gleich drei V-Leute und Informanten, die das LfV Thüringen und der MAD im unmittelbaren Unterstützerumfeld des abgetauchten Trios führten. Unerwähnt bleiben in dem Report zwei weitere Spitzel: eine Quelle des Bundesamts für Verfassungsschutz in der Neonazi-Vereinigung ,,Thüringer Heimatschutz", die eine zentrale Rolle bei der Unterstützung von Beate Z. und ihren Freunden spielte; und ein weiterer Informant einer Bundesbehörde, der zeitweise sogar direkten Zugang zu Z. gehabt haben soll.

... Im Fall der 1998 untergetauchten Neonazis sah die Bundesanwaltschaft [ ] keine Zuständigkeit. Sie stützte sich dabei auf Einschätzungen des Verfassungsschutzes und des BKA, das 1999 zum Beispiel übermittelte, dass Mundlos, Böhnhardt und Z. lediglich in der Stadt Jena aktiv gewesen seien. Hinweise auf überregionale Aktivitäten hätten nicht vorgelegen; Kontakte habe die Gruppe nur zu der regional agierenden ,,Kameradschaft Jena" gepflegt. Es handele sich bei den dreien zudem um Einzeltäter, nicht um eine eigens gegründete Gruppierung.

Nur eine verhängnisvolle Fehleinschätzung? Oder wollten die Sicherheitsbehörden ihre eigenen Quellen in der Neonazi-Szene vor einem allzu forschen Ermitteln der Bundesanwälte schützen?

Diese Fragen ließen sich in den Untersuchungsausschüssen anhand des BfV-Berichts vom Dezember gut diskutieren – wenn die Abgeordneten ihn denn lesen dürften. Das aber hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) untersagt. Selbst den Parlamentariern in geheim tagenden Kontrollgremien für die Nachrichtendienste wird der aussagekräftige Report vorenthalten. Aus Gründen der nationalen Sicherheit, wie es heißt.


Aus: "Ein tolles Spektakel mit viel Haudrauf"
Zwickauer Zelle | 23.01.2012 10:40 | Andreas Förster
Quelle: http://www.freitag.de/politik/1203-ein-tolles-spektakel-mit-viel-haudrauf


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Russische Behörden hatte die Einsicht in die Ermittlungsakten verweigert. Die Justiz begründete dies mit der Vertraulichkeit der Unterlagen, die als geheim eingestuft wurden. Auch die Anträge der Angehörigen, Auskunft über die Todesumstände zu bekommen und ihre Familienmitglieder zu rehabilitieren, habe die russische Justiz schroff abgewiesen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Kläger – eine Witwe und neun Kinder von Polen, die bei dem Massaker vor 72 Jahren getötet worden waren – hätten keinerlei offizielle Information erhalten.

Konkret ging es um zwölf Opfer des Massakers, darunter Offiziere der polnischen Armee und Polizei, einen Armee-Arzt und einen Schuldirektor. Sie waren nach dem Einmarsch russischer Truppen in Polen gemeinsam mit etwa 22.000 Menschen im April und Mai 1940 von der sowjetischen Geheimpolizei erschossen worden. Im Wald von Katyn bei Smolensk wurden mehr als 4.000 der Leichen in Massengräbern verscharrt. 


...


Aus: "Russland wegen Katyn-Massakers verurteilt" (16.04.2012)
Quelle: http://www.zeit.de/politik/ausland/2012-04/russland-katyn-urteil

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#95
Quote[...] Bei der Anforderung von Ermittlungsakten ist er auf den guten Willen der Sicherheitsbehörden angewiesen. Diese entscheiden für sich, welche Informationen sie als so geheim einstufen, dass sie niemand außerhalb der Behörde sehen darf. Im Konfliktfall bleibt den Abgeordneten nichts anderes übrig, als gerichtlich gegen die Sicherheitsbehörden vorzugehen – was Jahre dauern kann.

... Andere fordern, dass der Geheimdienst künftig transparenter arbeitet und der Einsatz von V-Leuten durch eine unabhängige Instanz kontrolliert wird. Gegner argumentieren, ein Geheimdienst könne nur vernünftig arbeiten, wenn er eben nicht jeden seiner Schritte dokumentieren müsse. V-Männer würden sich kaum mehr anwerben lassen, wenn sie davon ausgehen müssten, dass ihre Personalien noch von einer weiteren Stelle überprüft werden.

Quote
   muellerzwo
   04.07.2012 um 20:41 Uhr

Was untersucht dieser Untersuchungsausschuss eigentlich?
Die Ungereimtheiten in diesem Fall?
Die losen Fäden, die da en masse heraushängen?
Einigt man sich in dieser Republik jetzt schon per Akklamation auf einen/die Schuldigen?
Könnte der Untersuchungsausschuss auch herausbekommen, dass der VS gar nicht geschlampt hat, sondern dass der Fall ganz anders liegt?


Quote
   Käptn Chris
   04.07.2012 um 23:39 Uhr

Alleine schon die Überschrift [Ein Untersuchungsausschuss, der sich lohnt]

Werte Frau Caspari,
also der Artikel ist ja echt krass. Seit 10 Monaten forschen nun schon diese Abgeordneten, deren Ausbildung bestimmt nix mit Strafverfolgung oder Aufdeckung von Ungereimtheiten zu tun hat, mit dem Ergebnis, das sich sehen lassen kann... Blanke Sprachlosigkeit bei so viel Information auf einmal.
Steht jetzt fest, wer die Akten geschreddert hat, bzw. wer das angeordnet hat oder /und was in den Akten stand???
Ist davon irgendetwas ans Licht gebracht worden.
Aber sie nennen das: das Ergebnis kann sich sehen lassen.
Welches denn, bitte schön???


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   wolff666
   05.07.2012 um 0:17 Uhr

... Ich glaube dem Ausschuß kein Wort,dem Geheimdiensten erst recht nicht. Nicht im Ansatz!!


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   wolff666
   05.07.2012 um 0:49 Uhr

Schon mal was von Gladio gehört? ...

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   Sonderseite
   05.07.2012 um 5:31 Uhr

Das ist so nett von den Behörden - wer kontrolliert hier wen?

"Auch der Militärische Abschirmdienst erlaubte den Abgeordneten in dieser Woche, geheime Akten gänzlich ohne Schwärzung einzusehen. ...

Diese Entwicklung ist der bislang wohl größte Erfolg des parlamentarischen Kontrollgremiums. Bei der Anforderung von Ermittlungsakten ist er auf den guten Willen der Sicherheitsbehörden angewiesen. Diese entscheiden für sich, welche Informationen sie als so geheim einstufen, dass sie niemand außerhalb der Behörde sehen darf."

Da erlauben die Geheimdienste den Vertretern des Volkes sogar, die Akten (also die noch nicht geschredderten) im Klartext zu lesen. ... Nun gut, Deutschland macht auch Verträge um Mautsysteme zur Geheimsache, damit man dann auf Wikileaks lesen muss, wer da die Lizenz zum Gelddrucken ausgestellt bekam.

Man kann in einem Interview von 2007 mit Herrn Schmidt (Herausgeber der ZEIT und ehemaliger Bundeskanzler) lesen: "Ich traue inzwischen überhaupt keinem Geheimdienst mehr. Punkt." ...

... die Sachlage um "versehentlich" vernichtete Akten lassen Zweifel an der parlamentarischen Kontrolle der Dienste aufkommen. ... Bedenklich auch, dass die Dienste die größten Fürsprecher einer Pauschalüberwachung (VDS) sind, während sie selbst ...


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   Titus der Dritte
   05.07.2012 um 8:06 Uhr

Ja, Gladio ist mir bekannt!

Und wer nicht weiß was/wer "Gladio" ist, dem empfehle ich das Buch des Schweizer Historikers Daniele Ganser "NATO - Geheimarmeen in Europa - inszenierter Terror und verdeckte Kriegsführung" erschienen bei Orell Füssli. Nein, kein Produkt von Verschwörungstheoretikern, sondern, soweit ich weiß, eine Dissertation. 445 Seiten, davon 40 Seiten Anmerkungen und Quellenangaben.

Man kann nur staunen, was sich in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts abspielte - und "niemand" - außer den Regierungen in ganz Europa - wusste davon.

Nach der sehr intensiven Lektüre war ich entsetzt, was Geheimdienste (unter der NATO-Aufsicht) anrichteten. Sie schreckten vor nichts zurück. Mit diesen Kenntnissen kann ich sagen, dass NSU fast schon "eine Kleinigkeit" ist.

...


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   christianbln07
   05.07.2012 um 9:23 Uhr

Verschwörungspraxis

Fakt ist: Akten werden vernichtet.
Fakt ist: es gab/gibt eine reale Praxis der Verschwörung des Geheimdienstes gegen die Aufklärungsarbeit der Kommission.
Wenn man nun anfängt die Ungereimtheiten in kausalen Zusammenhängen zu sehen, schreit immer jemand : "Verschwörungstheorie!!!"
Bis hier her und weiter nicht!
Klingt vernünftig. Aber:
Es gab leider so etwas wie die Plutoniumaffäre, das Attentat beim Oktoberfest, Celler Loch etc.
Die Gründung der BRD Geheimdienste durch hohe Nazis unter Billigung der CIA klingt auch nach Krimi ist aber gleicher maßen historische Tatsache.

Nur weil es obskure Spinner gibt, die an UFOS oder die Weisen von Zion glauben, heißt es doch nicht, dass es keine Verschwörungen gibt.
Ein Geheimdienst arbeitet ja per Definition im Geheimen.
Die Geheimnisträger sind auf Verschwiegenheit eingeschworen.
Was wäre der Sinne eines Geheimdienstes der ohne Intention und Strategie agiert?
Unter dem Mantel der Rationalität Denkverbote erteilen, heißt vor der Wahrheit kapitulieren.


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    Nummer15
    05.07.2012 um 10:30 Uhr

Aus der Sicht der Opfer!

Der Aktenkrieg der dt. Behörden erklären aber nicht, warum 9 Migranten vor den Augen des Staates sterben mussten!



Aus: "Ein Untersuchungsausschuss, der sich lohnt" Von Lisa Caspari (04.07.2012)
Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-07/untersuchungsausschuss-nsu-fromm-verfassungsschutz/seite-2


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Deutsche Bundestag hat vom Blog Netzpolitik.org verlangt, ein vor kurzem ins Netz gestelltes Gutachten, das vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags stammt, wieder zu entfernen. Die Macher des Blogs haben bereits erklärt, der Aufforderung nicht nachkommen zu wollen.

Das Schreiben des Bundestags fordert Blogmitbetreiber Markus Beckedahl dazu auf, ,,die fortwährende rechtswidrige Veröffentlichung unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 17.10.2012 einzustellen und die Veröffentlichung zukünftig zu unterlassen." Im Schreiben findet sich aber keine weitere Begründung, warum die Veröffentlichung rechtswidrig sei.

Das gegen den Willen des Bundestags publizierte Gutachten befasst sich mit dem Problem der Abgeordnetenbestechung und stellt fest, dass Deutschland zu den ,,Schlusslichtern" beim Strafmaß für diese Korruptionsform zählt. Laut dem Blogpost von Netzpolitik.org wurde es bislang vom Bundestag unter Verschluss gehalten. Die Blogger hätten das Gutachten mit der Auflage erhalten, es nicht zu verbreiten oder zu veröffentlichen – inklusive des Warnhinweises, dass die Publikation von Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstelle.

...

Quote17. Oktober 2012 15:55
Re: Wer nichts...
Wolfgang Nohl

amnesie schrieb am 17. Oktober 2012 15:43

> make.conf schrieb am 17. Oktober 2012 15:37
>
> > Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.
> >
>
> Das ist einer der schlechtesten Aussagen, die man in so einem Kontext
> machen kann.
> Denn seltsamerweise schreit das komplette Heise-Forum, wenn ein
> Innenminister damit mal wieder die Internet-Überwachung begründet.
> Nur hier ist es plötzlich gerechtfertigt....
>
> Versteh' das einer.

Das ist doch ganz einfach:

Ausgerechnet die "Volksvertreter"
die bei ihrer Forderung nach der Vorratsdatenspeicherung
so gerne mit dem Argument hausieren gehen:
"Wer nichts zu verbergen hat ..."
die tun nun alles, um etwas zu verbergen,
was ihnen unangenehm ist,
wo es aber objektiv gar keinen Grund dafür gibt
es zu verbergen.

Bei der Vorratsdatenspeicherung
werden Dinge gespeichert, die vielleicht höchst privat sind,
und die deshalb keinen Dritten etwas angehen.

Die hier zu Diskussion stehenden Informationen
sind aber nicht privat, sondern es geht um  
wichtige Sachverhalte bezogen auf das Verhalten
politische Amtsträger in strafrechtlichen Grauzonen.

mfg Wolfgang Nohl


http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Re-Wer-nichts/forum-240334/msg-22584727/read/



Aus: "Bundestag: Netzpolitik.org soll Gutachten zur Abgeordnetenbestechung löschen" (17.10.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-Netzpolitik-org-soll-Gutachten-zur-Abgeordnetenbestechung-loeschen-1731449.html

https://netzpolitik.org/2012/der-deutsche-bundestag-fordert-uns-auf-das-bisher-geheim-gehaltene-gutachten-zur-abgeordnetenkorruption-zu-depublizieren/

https://netzpolitik.org/wp-upload/Abgeordnetenkorruption-Einschreiben.pdf


Textaris(txt*bot)

Quote[....] Eine Einheit des geheim agierenden Kommandos Spezialkräfte der Bundeswehr hat in Nordafghanistan einen ranghohen Taliban aufgegriffen und der Justiz übergeben. Der Mann war 2009 für die Entführung von mehreren Tanklastern nahe Kunduz verantwortlich. ...


Aus: "Bundeswehr nimmt Top-Taliban fest" Von Matthias Gebauer (23.10.2012)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/ausland/afghanistan-bundeswehr-nimmt-hohen-taliban-fest-a-862794.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Neunzehn Fragen, kaum Antworten: Die Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko und Jan Korte von den Linken haben von der Bundesregierung Details zur E-Mail-Überwachung durch die deutschen Geheimdienste verlangt. Die Antwort auf ihre Kleine Anfrage ist wenig erhellend: Fast alle Angaben sind als "geheim" oder als "vertraulich" eingestuft. Nur ein paar Sätze deuten an, über welche Mittel insbesondere der Bundesnachrichtendienst (BND) verfügt.

Im Februar hatte das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Bundestages einen Bericht veröffentlicht, nach dem Verfassungsschutz, BND und Militärischer Abschirmdienst (MAD) im Jahr 2010 die Inhalte von 37 Millionen E-Mails durchsucht haben. Gesucht wurde dabei nach mehr als 15.000 Begriffen aus den Bereichen Terrorismus, Proliferation und Schleusung. Grundlage der E-Mail-Überwachung nach Suchbegriffen ist das G-10-Gesetz. Darin ist geregelt, wie und wann Geheimdienste in das nach Artikel 10 des Grundgesetzes garantierte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis eingreifen dürfen.

Doch die Abgeordneten wollten mehr wissen als in diesem Bericht stand. Die Standardantwort der Bundesregierung auf die Fragen lautete allerdings: "Einzelheiten zu den technischen Fähigkeiten des BND können in diesem Zusammenhang nicht öffentlich dargestellt werden, da aus ihrem Bekanntwerden sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf den Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden der Behörde ziehen und so eine Erfassung vermeiden könnten ... Im Ergebnis könnte dies für die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörde und mithin für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein oder aber die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden."

Die Abgeordneten dürfen die Informationen nun zwar bei der Geheimschutzstelle des Bundestages einsehen, sie aber nicht kopieren oder weitergeben.

... Interessant an ihrer Antwort sind noch zwei Punkte: Erstens geht aus ihr hervor, dass die Telekommunikationsanbieter "eine vollständige Kopie der Telekommunikation" bereitstellen. So steht es in der "Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung von Telekommunikation" (TKÜV). Was bedeutet, dass Mail-Anbieter ihre kompletten Daten an den Geheimdienst übermitteln, wahrscheinlich, indem sie eine Schnittstelle zu ihren Servern bereitstellen.

Überwachen darf der BND davon aber höchstens 20 Prozent, wie die Bundesregierung ausführt. Hunko und Korte ist unklar, wie sichergestellt wird, dass sich der BND daran hält.

Zweitens geht aus der Antwort der Regierung hervor, dass es keine Statistiken darüber gibt, in wie vielen Fällen die Überwachung "ermittlungsrelevante" Ergebnisse hervorgebracht hat oder wie viele schwere Straftaten verhindert werden konnten. Im Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums dagegen heißt es, in 213 Fällen – von 37 Millionen E-Mails – habe es verwertbare Hinweise gegeben.

So bleibt Hunko nicht viel anderes übrig, als zu spekulieren, was der BND so alles tut und kann: "Ich gehe davon aus, dass der Auslandsgeheimdienst auch ausländische Rechner mit Trojanern ausspioniert", schreibt er in einer Stellungnahme. Danach gefragt hatte er nicht. Aber eine Antwort hätte er von der Bundesregierung wohl auch kaum bekommen.

Quote
    interessiert61
    24.05.2012 um 19:22 Uhr

wenn die Regierung Zeit dafür hat Mails zu lesen, bitte meine können sie gerne lesen-habe nichts zu verbergen  ...

http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-05/e-mail-ueberwachung-bnd?commentstart=1#cid-2080517


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    DDave
    24.05.2012 um 21:43 Uhr

Ich habe ja nichts zu verbergen?!

So haben Sie nicht?! - Warum stellen Sie Ihren Emailverkehr nicht online, für alle einsichtbar?
Würden Sie jeder Person alles, was Sie in Emails und Nachrichten via Web schreiben, erzählen?
Es geht nicht um die Frage, ich habe nichts oder etwas zu verbergen, sondern was geht es den Geheimdienst oder den Staat an, mit wem ich wann kommuniziert habe und insbesondere was ich geschrieben habe.
Es steht einem Rechtstaat nicht zu mich (seinen Bürger) ohne Verdacht zu überwachen.

http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-05/e-mail-ueberwachung-bnd#cid-2080788


    -lupo-
    25.05.2012 um 8:02 Uhr

... nichts zu verbergen...

... dann haben Sie sicher nichts dagegen wenn ich nächste Woche zu Ihnen komme und Überwachungskameras in Ihrem Schlaf-, Wohnzimmer usw. installiere. Auch wenn Sie nichts zu verbergen haben, ich würde mich sehr freuen alles über Sie zu erfahren. ...

http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-05/e-mail-ueberwachung-bnd?commentstart=17#cid-2081247

Quote



Aus: "Regierung schweigt über Mail-Spionage des BND"  Von Patrick Beuth (24.05.2012)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-05/e-mail-ueberwachung-bnd


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Europäische Zentralbank darf weiterhin Einsicht in Unterlagen verweigern, wenn die Veröffentlichung das Gemeinwohl gefährdet. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Er wies damit eine Klage einer Journalistin der Nachrichtenagentur Bloomberg gegen die EZB zurück.

Die Journalistin hatte im Sommer 2010 die Europäische Zentralbank um zwei interne Studien gebeten. Die erste beschäftigte sich mit komplizierten Swap-Geschäften und deren Folgen auf den Schuldenstand Griechenlands. Das zweite Dokument drehte sich um die kleine Zweckgesellschaft Titlos in London, die von der griechischen Nationalbank gegründet wurde und umstrittene Kreditverbriefungen ausgab – was wiederum Folgen auf den Schuldenstand Griechenlands und anderer Euro-Zonen-Länder hatte. Interessantes Material, auf das sich die Finanzmärkte mit Interesse gestürzt hätten.

Die EZB entschied damals, die Studien nicht auszuhändigen. Der Sommer 2010 war turbulent, Finanzkrise, Euro-Krise, die Europäische Zentralbank tätigte massive Anleihekäufe. Die Studien seien zum einen sieben Monate alt und das Datenmaterial überholt, argumentierte damals die EZB. Die Veröffentlichung würde außerdem "ein hohes und gravierendes Risiko einer schwerwiegenden Irreführung der Öffentlichkeit im Allgemeinen und der Finanzmärkte im Besonderen" darstellen.

Die Journalistin klagte daraufhin vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Luxemburger Richter bestätigten nun die Auffassung der EZB. Zu labil seien damals die Finanzmärkte gewesen, jede weitere Information der Währungsbanker hätte für noch mehr Verunsicherung gesorgt. Die EZB habe daher mit ihrer Einschätzung richtig gelegen, dass eine Veröffentlichung "das öffentliche Interesse im Hinblick auf die Wirtschaftspolitik der Union und Griechenlands konkret und tatsächlich beeinträchtigen würde", urteilte der EuGH.

...

Quote
    Dr. Nerd.
    29.11.2012 um 14:47 Uhr

Habe ich das richtig verstanden? Man darf nun Dinge geheim halten, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass sie zu viel Aufsehen oder Ärger erregen?




Aus: "EZB-Studien zu Griechenland bleiben unter Verschluss"  Von Marlies Uken (29.11.2012)
Quelle: http://www.zeit.de/wirtschaft/2012-11/eugh-ezb-studien


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Bundessicherheitsrat tagt geheim unter Vorsitz der Bundeskanzlerin und gibt auch nichts über die Inhalte seiner Sitzungen bekannt. ...


Aus: "Waffendeals unter Ausschluss der Öffentlichkeit" (11.02.2013)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/deutschland-und-seine-ruestungsexporte-waffendeals-unter-ausschluss-der-oeffentlichkeit-1.1540009


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Bundesministerien und -ämter sind Journalisten nur begrenzt auskunftspflichtig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellte in einem Urteil klar, dass der Geltungsbereich der Landespressegesetze nicht bis zum Bund reicht. Damit kann der Bundesnachrichtendienst dem Kläger – einem Journalisten der Bild-Zeitung – auch weiterhin die Auskunft verweigern, wie viele Mitarbeiter des Auslandsgeheimdienstes Mitglied der NSDAP, der SS, der Gestapo oder der Abteilung Fremde Heere Ost waren.

... Anspruch auf Auskunft haben Journalisten durch die Landespressegesetze. Bisher galt als üblich, dass auch Bundesbehörden, also Ministerien, Ämter, Aufsichtsbehörden und darunter auch die Geheimdienste Fragen von Journalisten beantworten. Nur zu besonders schutzwürdigen Angelegenheiten durften die Befragten bisher Antworten verweigern, etwa wenn die Sicherheit des Landes gefährdet oder schutzwürdige Interessen von Personen verletzt werden könnten. Das für den Bundesnachrichtendienst zuständige Bundesinnenministerium kann sich nach dem Urteil nun darauf berufen, gar nicht zur Auskunft verpflichtet zu sein.

... Doch das Bundesverwaltungsgericht ist für die Untätigkeitsklage nur in erster Instanz zuständig. Der Journalist kann noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

... Betroffene hatten bereits befürchtet, das Urteil könnte zulasten der Medien ausfallen, weil einer der Richter vor Jahren einen entsprechenden Aufsatz verfasste: 2006 hatte der Jurist Jan Hecker ein Ende der Bindung von Bundesbehörden an die Landespressegesetze verlangt. Hecker arbeitete damals im Innenministerium, nun sitzt er als Richter im sechsten Senat des Bundesverwaltungsgerichtes – jenem Senat, der das Urteil über das BND-Verfahren fällte.




Aus: "Bundesrichter schränken Auskunftsanspruch von Journalisten ein" (20.02.2013)
Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-02/urteil-presse-auskunftsanspruch-bundesverwaltungsgericht


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das Gericht der Europäischen Union hat mit einer Entscheidung vom Dienstag klargestellt, dass die EU-Kommission im Rahmen internationaler Vertragsverhandlungen Dokumente unter Verschluss halten kann. In dem Urteil über die Veröffentlichung von Informationen über das inzwischen gescheiterte Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) stärkten die Richter die Möglichkeit der EU-Kommission, Ausnahmen von ihrer allgemeinen Transparenzpflicht geltend zu machen. Geklagt hatte 2010 die niederländische EU-Abgeordnete Sophie in't Veld von den Liberalen (ALDE), die seit 2008 versucht, Zugang zu ACTA-Dokumenten zu erhalten.

Zwar erkannte das Gericht an, dass die Kommission der Abgeordneten zu viele Dokumente vorenthalten habe. Die Kommission muss demnach eine Liste offener Fragen zum konsolidierten ACTA-Entwurf und eine Darstellung der EU-Rechtslage im Bereich "Geistiges Eigentum im Internet" offenbaren. Der Großteil der Verhandlungsdokumente, wie etwa Einschätzungen der Mitgliedsländer zu geplanten strafrechtlichen Maßnahmen oder ein Bericht über die technische Zusammenarbeit der ACTA-Partner, bleibt dagegen im Giftschrank.

Wie bescheiden das Auskunftsrecht der Öffentlichkeit ist, zeigen die mageren Zugeständnisse in Bezug auf übermäßige Schwärzungen in den Dokumenten. Die Kommission hatte darin sogar ihre eigene Aussage geschwärzt, dass sie nicht gegen eine Verbreitung der Verhandlungsdokumente gewesen sei, sofern es darüber einen Konsens der Vertragsparteien gegeben hätte. Das ging selbst den Richtern zu weit, die der Kommission deswegen die Hälfte der Verfahrenskosten auferlegten. Die Kommission habe durch die wenig sorgfältige Behandlung des Zugangsantrages und das zweimalige Nachschieben einzelner ACTA-Dokumente noch im Verlauf des Gerichtsverfahrens dieses erschwert und verteuert.

In't Veld zeigte sich in einer ersten Reaktion enttäuscht von dem Urteil, das "eine Kultur der Diskretion und Geheimhaltung von Diplomaten aus den 1950er Jahren" aufrecht erhalte. Sie fürchtet, dass so diplomatische Verhandlungen weiter grundsätzlich als Verschlusssachen behandelt werden, schreibt sie in einer Pressemitteilung. Ihr Anwalt Onno Brouwer erklärte dazu: "Die entscheidende Frage ist, ob Bürger das Recht haben, über die Positionen der Union in Verhandlungen zu internationalen Abkommen informiert zu werden." Das Urteil stelle die Anforderungen der Diplomatie über die der Demokratie.

In't Veld kündigte an, die Transparenzregeln zu einem Wahlkampfthema der Liberalen bei der kommenden Europawahl zu machen. Die aktuellen Transparenzbestimmungen seien ganz offensichtlich nicht mehr ausreichend. Die laufende Novelle der Verordnung EG 1049/2001 sei festgefahren, weil Kommission und Mitgliedsstaaten den Zugang zu Dokumenten weiter restriktiv handhaben wollten, das Parlament aber für bessere Zugangsrechte sei.

In't Veld hatte in einem früheren Verfahren einen Teilsieg beim Zugang zu den Verhandlungsdokumenten über das Abkommen zum Bankdatentransfers errungen, gegen das der Rat der EU jedoch in Berufung gegangen ist. Laut ihrem Sprecher steht noch nicht fest, ob in't Veld gegen das heutige Urteil Berufung einlegen wird. Das Urteil wirft auch einen Schatten auf die bevorstehenden Verhandlungen über das geplante US-EU Freihandelsabkommen. (Monika Ermert) / (axk)

QuoteMausklicker, 20. März 2013 19:25
Geheimdemokratie

EU-Kommissare verweigern PARLAMENTARIERN die in Augenscheinnahme von
Dokumenten!
Und ein GERICHT bestätigt dies!!!

"Das Urteil stelle die Anforderungen der Diplomatie über die der
Demokratie."

Sprachlos!

klick


Quote20. März 2013 18:42
ACTA ist in jedweder Hinsicht ein wunderbares Beispiel ...
ichwersonst

... für den Zustand der Demokratie in Europa.


Quote20. März 2013 18:51
Daten, die von öffentlichem Interesse sind ...
Herr Troll

...werden im öffentlichen Interesse geheimgehalten.

So wird Herrschaftswissen generiert, nicht zuletzt, um den
Bürokratieknechten in Brüssel das Gefühl zu geben, wichtig zu sein.

Und es ist immer wieder interessant zu sehen, wie diese merkwürdigen
Kandidaten sich Demokratie vorstellen.


QuoteBaneus , 20. März 2013 18:58
Demokratie geht nur mit Transparenz.

Damit ist ACTA und die hier festgeschriebene Art des Umgangs mit den
Verhandlungsinhalten ein Lehrbuchbeispiel für diktatorische
Handhabung.

Eine Schande für die EU - nicht dass es in der Gesamtmenge dessen,
was die EU und besonders die EU Kommission mittlerweile an
Unerträglichkeiten, Diktaturverhalten und Missachtung simpelster
Demokratieregeln angehäuft hat, noch irgendwie auffiele.


Quote20. März 2013 22:25
"Wer nichts zu verbergen hat, braucht nichts zu befürchten"...
janpiranha

...heißt es immer aus gewissen Kreisen über Vorratsdatenspeicherung,
Bundestrojaner, CCTV und Abhörmaßnahmen.

Aber wehe, die Regierungen und Regierungsorganisationen sollen mal
selbst Transparenz zeigen.

...



Aus: "EU-Gericht erlaubt weitgehende Geheimhaltung von ACTA-Dokumenten" (20.03.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Gericht-erlaubt-weitgehende-Geheimhaltung-von-ACTA-Dokumenten-1826736.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die deutsche Regierung hat über Jahrzehnte die Rückgabe brisanter NS-Akten an das Bundesarchiv verzögert. Das geht aus vertraulichen Unterlagen hervor, die der Journalist Malte Herwig bei Recherchen für ein Buch über die sogenannte Flakhelfergeneration in Washington eingesehen hat*.

Seit Kriegsende lagerten wichtige Akten der NSDAP, dar unter auch die Mitgliederkartei, im Document Center, einem von den Amerikanern bewachten Gebäudekomplex in Berlin. Erst im Sommer 1994, nach mühsamen Verhandlungen, ging das Archiv in deutsche Obhut über. Bislang ging man davon aus, dass die USA die Überstellung der Akten verzögert hatten. So hatte es auch das Auswärtige Amt erklärt, das die Verhandlungen führte. Tatsächlich wären die USA schon 1967 zur Rückgabe bereit gewesen, wie aus den von Herwig gesichteten Depeschen und vertraulichen Memos hervorgeht. Die Verhandlungen über die Modalitäten scheiterten aber an der Hinhaltetaktik der Deutschen. Als die Grünen 1989 einen Parlamentsbeschluss durchsetzten, um auf die Regierung Druck auszuüben, ging das Auswärtige Amt nach Aktenlage so weit, die Amerikaner um ein doppeltes Spiel zu bitten. Bei seinen Recherchen stieß Herwig auf einen Bericht vom Februar 1990, in dem die Berliner US-Gesandtschaft die Vorgesetzten in Washington darüber informierte, dass die deutsche Delegation kompromisslos die sofortige Rückgabe des Document Center fordern werde, allerdings nur zum Schein. Tatsächlich erwarte das Außenministerium in Berlin eine klare Absage, um den Bundestag entsprechend informieren zu können. Die deutsche Seite fürchtete die Enttarnung deutscher Spitzenpolitiker, die vor 1945 Mitglied der NSDAP gewesen waren. Die Sorge war berechtigt. Einer der ersten Namen, die nach Übergabe der Akten an die Öffentlichkeit gelangten, war der von Hans-Dietrich Genscher. Der langjährige Außenminister wusste bereits seit Anfang der siebziger Jahre, dass eine NSDAP-Mitgliedskarte mit seinem Namen im Document Center lag. Gegenüber Herwig erklärte Genscher, ein Fraktionskollege habe ihm den Hinweis gegeben, er habe sich dies dann vom Center bestätigen lassen. Die wiederholte Erklärung von Genscher, er sei ohne sein Wissen zum Mitglied der Nazi-Partei gemacht worden, hält Herwig für absolut unplausibel. Eine bis zum Schluss penibel überwachte Vor aussetzung für die Aufnahme sei ein Antrag mit eigenhändiger Unterschrift gewesen: "Alles andere hätte ja auch keinen Sinn ergeben", sagt der Forscher, "gerade in Diktaturen sind Parteien Agitationsorganisationen, die aktive Mitglieder wollen, keine Parteileichen."

* Malte Herwig: "Die Flakhelfer. Wie aus Hitlers jüngsten Parteimitgliedern Deutschlands führende Demokraten wurden". Deutsche Verlags-Anstalt, München; 320 Seiten; 22,99 Euro.


Aus: "Bundesregierung verzögerte Rückgabe brisanter NS-Akten" (05.05.2013)
Quelle: http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/bundesregierung-verzoegerte-rueckgabe-brisanter-ns-akten-a-898084.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Öffentlich, aber auch streng geheim - Der Status ihrer Arbeit ist laut dem vorliegenden Kommissionsbeschluss gleichzeitig öffentlich und streng geheim. So soll die Öffentlichkeit zwar über eine Website vom Tun und Treiben dieser Experten unterrichtet werden, doch Ausnahmen davon könne es natürlich geben, heißt es in Artikel 5, Absatz 7, "wenn der Publikation eines Dokuments öffentliche oder private Interessen" entgegenstünden.

Ebenso müssen Mitglieder dieser Gruppe, wie auch dort geladene Experten, der "Verpflichtung professioneller Geheimhaltung" nachkommen, widrigenfalls könne die Kommission "alle geeigneten Maßnahmen ergreifen".


Aus: "EU plant Vorratsdatenspeicherung 2.0" Erich Moechel  (22. 4. 2013)
Quelle: http://fm4.orf.at/stories/1716492/