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Author Topic: [Vernichtung von Daten (löschen)... ]  (Read 37468 times)

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[Vernichtung von Daten (löschen)... ]
« Reply #70 on: May 24, 2023, 10:37:28 AM »

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[...] Suchmaschinen wie Google müssen Verweise auf Artikel über Menschen nur dann aus ihren Trefferlisten löschen, wenn die Betroffenen offensichtlich falsche Angaben nachweisen können. Das hat der Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden. Die Betreiber sind demnach nicht verpflichtet, die Nachweise für Falschinformationen selbst zu ermitteln beziehungsweise auf die Betroffenen zuzugehen.

Im konkreten Fall ging es um ein Paar aus der Finanzdienstleistungsbranche. Die Kläger wollten, dass mehrere kritische Artikel über ihr Anlagemodell nicht mehr als Treffer auftauchen, wenn man bei Google nach ihren Namen sucht. Eine US-amerikanische Website hatte die entsprechenden Artikel veröffentlicht. Deren Betreiberin war wiederum Vorwürfen ausgesetzt, sie begünstige gezielt negative Berichte, um die Betroffenen damit zu erpressen.

Google entfernte die Links zu den Artikeln nicht. Zur Begründung hieß es, man könne nicht beurteilen, ob die Vorwürfe wahr seien.

Vor seinem Urteil hatte sich der Bundesgerichtshof an den Europäischen Gerichtshof gewandt. Dieser entschied Ende vergangenen Jahres dann, dass eine Suchmaschine Suchtreffer auszulisten habe, wenn Betroffene nachwiesen, dass die verlinkten Berichte offensichtlich unrichtige Informationen enthielten oder zumindest ein wichtiger Teil davon nicht richtig sei. Dabei müssten die Betroffenen aber lediglich Nachweise vorlegen, die "vernünftigerweise verlangt werden können", um die offensichtliche Unrichtigkeit festzustellen. An dieser Entscheidung orientierten sich die Karlsruher Richter nun.

Der BGH gab dem Paar allerdings in einem Punkt recht, nämlich, dass keine Fotos mit ihnen ohne jeglichen Kontext in den Trefferlisten angezeigt werden dürfen – sogenannte Vorschaubilder.

Bereits 2020 hatte der Bundesgerichtshof eine weitere Klage zum sogenannten Recht auf Vergessenwerden entschieden. Darin ging es um einen ehemaligen Geschäftsführer eines regionalen Wohlfahrtsverbands in Mittelhessen. Er wollte Google-Treffer entfernen lassen, die auf ältere Presseberichte verwiesen, die in Verbindung mit seinem vollen Namen über eine Erkrankung und ein Millionen-Minus seines Verbands berichteten. Darauf habe er keinen Anspruch, so das Gericht. Das Ereignis sei von erheblichem öffentlichem Interesse, begründeten die Richter ihr damaliges Urteil. Insgesamt, müsse aber in jedem einzelnen Fall abgewogen werden, ob das Persönlichkeitsrecht oder das Recht der Öffentlichkeit auf Informationen höher zu bewerten sei.


Aus: "BGH-Urteil: Google muss Suchergebnisse zu Personen nur bei Falschangaben löschen" (23. Mai 2023)
Quelle: https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2023-05/google-bgh-artikel-datenschutz
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