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[Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]

Started by Textaris(txt*bot), June 09, 2005, 04:22:06 PM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] In Deutschland sind deutlich mehr Rechtsextreme untergetaucht als zuletzt von der Bundesregierung angegeben. Dies berichtet die Tageszeitung Die Welt und beruft sich dabei auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag. Demnach suchen die Sicherheitsbehörden derzeit 266 Neonazis per Haftbefehl – im Oktober 2012 hatte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich noch von 110 untergetauchten Rechtsextremen gesprochen.

Die Regierung begründet diesen Anstieg laut Welt mit einer höheren Treffergenauigkeit, da nun mehr Datensätze einbezogen wurden. Demnach beruhen die Zahlen vor allem auf der jüngst gegründeten Rechtsextremismus-Datei sowie den Datenbanken der Länderpolizeien und des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Die Delikte, die den Haftbefehlen zugrunde liegen, sind demnach nur selten politisch motiviert, eine terroristische Straftat ist nicht darunter. Oft, so heißt es der Welt zufolge in dem Bericht, geht es um Fahrerflucht oder unterlassene Unterhaltszahlungen.

Die Behörden schreiben demnach lediglich 44 der insgesamt 266 Gesuchten eine rechts motivierte Straftat zu; nur bei fünf ist eine politisch motivierte Gewalttat, zumeist Körperverletzung, der Grund für den Haftbefehl. "Gleichwohl", so fügt die Zeitung hinzu, "gelten viele der 266 Abgetauchten, die eindeutig dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet werden, für Sicherheitsexperten als 'tickende Zeitbomben'".

Wie eng die Gesuchten mit dem organisierten Milieu verbunden sind, zeigt ein Blick in die Datenbank des Verfassungsschutzes, der dem Bericht zufolge 91 der 266 Abgetauchten erfasst hat. Von diesen werden nur fünf der NPD oder ihrem Umfeld zugerechnet. Neun hätten Verbindungen zur Kameradschaftsszene oder zum freien neonazistischen Spektrum, heißt es weiter. Vier der Gesuchten haben demnach engen Kontakt zur rechtsextremistischen Musikszene, zwei gehören zur Skinheadszene.

Die rechtsextremistische Szene ist seit November 2011 wieder im besonderen Fokus von Sicherheitsbehörden und Politik. Damals wurde die Mordserie der Zwickauer Terrorzelle bekannt, die zwischen 2000 und 2007, organisiert als Nationalsozialistischer Untergrund, acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Bürger sowie eine Polizistin ermordet hat. Polizei und Verfassungsschutz waren den Rechtsextremisten jahrelang nicht auf die Spur gekommen.

Quote
    Realpolitik
    12.03.2013 um 8:21 Uhr

Verbesserte Vernetzung

"Die verbesserte Vernetzung der Sicherheitsbehörden führt zu ersten neuen Erkenntnissen. Nicht 110, sondern 266 Neonazis halten sich derzeit im Untergrund auf."

Ob diese Erkenntnis nun der "verbesserten Vernetzung" zu verdanken ist bleibt für mich fraglich.Wohler wäre mir wenn diese 266 tickenden Zeitbomben nicht frei herumliefen. Wie viele dieser Personen haben Kontakte zu Verfassungsschutzbehörden ?


Quote
    Stromaufwärts
    12.03.2013 um 9:31 Uhr

Die braune Verfassung unserer Schützer

Wenn die "Suche" mit derselben Professionalität und Intensität durchgeführt wird wie bei den NSU-Terroristen, dann können wir uns ja alle beruhigt zurücklehnen...

Wie viele der Untergetauchten werden eigentlich vom Verfassungsschutz geführt = bezahlt und betreut, 265?

DAS ist nämlich die Tradition unserer Verfassungsschützer!
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ehemalige-ss-mitglieder-bildeten-eigenen-nachrichtendienst-a-887936.html

"Sechziger Jahre: Frühere SS-Mitglieder bildeten eigenen Nachrichtendienst
Sie trafen sich regelmäßig und sollen sogar Sprengstoff nach Südtirol geliefert haben: Nach SPIEGEL-Informationen bildeten frühere Mitglieder des SS-Sicherheitsdienstes noch in den sechziger Jahren ein enges Netzwerk. Die Männer hielten auch Verbindung zum Verfassungsschutz. ..."


...


Aus: "Polizei sucht 266 untergetauchte Neonazis" (12.03.2013)
Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-03/neonazi-untergetaucht-haftbefehl-?


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Anti-Terror-Datei (ATD) hat die Kooperation zwischen Polizei und Geheimdiensten verbessert und sich insofern bewährt. Das ist der Tenor eines Evaluierungsberichts (PDF-Datei: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/126/1712665.pdf) zu der Datenbank, den die Bundesregierung jetzt veröffentlicht hat. Konkrete Ermittlungserfolge oder verhinderte terroristische Anschläge könnten den Abfragen zwar nicht zugeordnet werden, da das System vor allem der "Kontaktanbahnung" zwischen den unterschiedlichen Behörden diene. Die Nutzungshäufigkeit und Rückmeldungen der Anwender belegten aber, dass das Instrument recht häufig genutzt werde, um Informationen mit Bezug auf den internationalen Terrorismus zu finden.

Die Zahl der in der ATD erfassten rund 18.000 Personen blieb in den fünf Jahren ihres Bestehens annähernd konstant. Der Anteil der Kontaktpersonen habe im Untersuchungszeitraum 2007 bis 2011 tendenziell abgenommen und zuletzt bei 18,5 Prozent gelegen. Der überwiegende Teil der Informationen stamme vom Bundesnachrichtendienst mit etwa 46 Prozent, gefolgt vom Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern (LKAs) mit 31 Prozent. Während der Analysezeit habe es rund 300.000 Suchabfragen gegeben, die zu etwa 1,4 Millionen Treffern geführt hätten. Zu 79 Prozent gingen die Nutzungen, die von jährlich knapp 50.000 auf rund 67.000 jährlich gestiegen seien, auf das BKA und die LKAs zurück.

Evaluiert wurde die ATD von einem Team, das vom Bundesinnenministerium zusammen mit der Beratungsfirma Rambøll Management Consulting bestellt wurde. Experten wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar drängen seit Längerem auf eine unabhängige Prüfung anhand "wissenschaftlicher Kriterien". Die ATD und andere Sicherheitsgesetze werden derzeit auch von einer Regierungskommission "losgelöst vom politischen Tagesgeschäft" beleuchtet.

(Stefan Krempl) / (anw)

Quote2. April 2013 18:41
Die "wir können nur gewinnen"-Situationen solcher Datenbanken und Co.
Twister2009, Bettina Hammer, twister@twistie.at (mehr als 1000 Beiträge seit 16.01.09)

Bereits zu Zeiten des Otto Schily wurde klar, dass nach der
Einrichtung solcher Datenbanken bzw. der Verknüpfung diverser
Datenbanken, nach Einrichtung diverser Behörden usw. letztendlich
eine Situation entsteht, die für diejenigen, die hinter diesen
Datenbanken oder Behörden stehen, nur positiv sein kann.

So sagte Otto Schily beispielsweise, dass die
Anti-Terror-Sicherheitsgesetze, wie sie ja gerne genannt wurden,
insofern keinen Anlass zur Besorgnis bieten da sie nur sparsam
genutzt werden.

http://www.heise.de/tp/artikel/20/20089/1.html

Hier hat Otto Schily darauf abgezielt, Befürchtungen dadurch
wegzuwischen, dass er auf die sparsame Nutzung der neuen Gesetze
hinwies - was also hieß "wir haben zwar Befugnisse, nutzen sie aber
nur wenig, also macht euch keine Sorgen."
Im Umkehrschluss wird aber eine zahlreiche Nutzung als Zeichen dafür
gewertet, dass die Befugnisse unbedingt notwendig sind.

Es gibt letztendlich also _nie_ einen Moment des Innehaltens und gar
des Überlegens ob eine Befugnis zurückgenommen wird.


Quoteichwersonst, 2. April 2013 18:59
Liebes Innenministerium ... ich weiß, ihr habt wenig Kontakt zur realen
Welt da draussen, aber 300.000 Suchanfragen an eine
"Anti-Terror-Datei" mit 18.000 Einträgen sind bei exakt 0
durchgeführten, exakt 0 aufgedeckten nach bisherigem Erkenntnisstand
exakt 0 geplanten Terror-Aschlägen kein Zeichen von Erfolg, sondern
Zeichen eines ausufernden Polizeistaates.



Aus: "Innenministerium stellt sich gutes Zeugnis für die Anti-Terror-Datei aus" (02.04.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenministerium-stellt-sich-gutes-Zeugnis-fuer-die-Anti-Terror-Datei-aus-1833802.html


Textaris(txt*bot)

#142
Quote[...] Am heutigen Dienstag beginnen in den Staaten des Schengen-Raumes die Upgrade-Prozeduren des Schengener Informationssystems (SIS) der ersten Stunde auf die Version II. Es heißt Daumendrücken: Für die gesamte Prozedur sind 36 Stunden veranschlagt, ein Fall-Back-Modus gibt es in vielen Schengen-Staaten nicht.

Im Unterschied zur Version des Schengener Informationssystems der ersten Stunde mit seinen Personendaten sollen im neuen Informationssystem biometrische Daten (Fingerabdrucke, Fotos), aber auch zur Fahndung ausgeschriebene Sachdaten gespeichert werden können. Die Migration zur neuen Datenbank, die in Straßburg und St. Johann (Osterreich, Backup-Datenbank) betrieben wird, ist vorab nicht in allen beteiligten Ländern nach den Regeln des Compliance Test Extended durchgespielt worden.

Als Fahndungs-System kommt während der Datenbank-Migration das gute alte Faxgerät zum Einsatz. Aktuelle Fahndungsersuchen sollen von der jeweiligen zentralen nationalen Schengen-Behörde, N.SIS genannt, reihum verschickt werden.

Nach heise online vorliegenden Informationen versendet alleine das zuständige Bundeskriminalamt (BKA) als deutsche SIS-Verbindungsstelle rund 1000 SIS-Fahndungsersuche pro Tag. Aus diesem Grunde bezweifeln deutsche Fachleute, ob das Upgrade so reibungslos abläuft, wie es die zuständige IT-Agentur der EU in Tallin darstellt. Die Agentur hat am 1. Dezember 2012 ihren Betrieb aufgenommen.

(Detlef Borchers) / (anw)


Aus: "Es wird spannend: Upgrade für das Schengener Informationssystem" (09.04.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Es-wird-spannend-Upgrade-fuer-das-Schengener-Informationssystem-1837560.html

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Was noch fehlt: Meta-Suchmaschine für internationale, europäische und nationale Polizeidatenbanken
Von Matthias Monroy | Veröffentlicht am: 09.04.2013 um 22:18h
https://netzpolitik.org/2013/was-noch-fehlt-meta-suchmaschine-fur-internationale-europaische-und-nationale-polizeidatenbanken/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das polizeiliche Fahndungs- und Informationsinstrument Schengener Informationssystem (SIS) der zweiten Generation ist erfolgreich gestartet. In einer am gestrigen Abend veröffentlichten Mitteilung von EU-Komissarin Cecilia Malmström heißt es, die Durchführungsphase laufe und EU-LISA, die "Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts", habe die Systemadministration übernommen. Die Datenmigration von SIS I zu SIS II soll noch einen Monat lang beobachtet und getestet werden. SIS II startet mit 45 Millionen Einträgen und soll eine Kapazität von 70 Millionen Einträgen bzw. Fahndungsersuchen haben.

SIS II sollte ursprünglich im Jahre 2007 in Betrieb genommen werden. Das ambitionierte Datenbankprojekt verzögerte sich mehrfach. Cecilia Malmström kommentierte das so: "Das SIS-Projekt war ein schwieriges Erbe für mich. Dank meiner festen Entschlossenheit konnten wir große Herausforderungen überwinden und das Projekt wieder auf Kurs bringen. Leicht war das nicht."

Nach offizieller Auskunft kostete die Entwicklung von SIS II insgesamt 167,78 Millionen Euro. Davon kostete die Entwicklung der neuen Datenbank 85,58 Millionen, der Ausbau des sTESTA-Netzwerkes 45,33 Millionen und die Qualitätskontrolle 15,94 Millionen. Mit knapp 13 Millionen stellen die beiden SIS-II-Rechenzentren in Straßburg und Sankt Johann im Pongau (Österreich) den kleinsten Ausgabeposten da. Angaben darüber, wie teuer der Betrieb von SIS II ist, gibt es noch nicht. SIS I kostete 12 Millionen Euro im Jahr.

Im Unterschied zum SIS I können in der neuen Datenbank zu einer gesuchten Person neben dem Fahndungsgrund die biometrischen Daten wie Bild, Fingerabdrucke und DNA-Proben gespeichert werden. Eine Suche allein nach Fingerabdrucken oder DNA ist derzeit noch nicht möglich, wird aber technisch angestrebt. Auch der Bereich der Sachfahndungen wurde erheblich erweitert. Darüber hinaus können in SIS II erstmals Personen- und Sachfahndungen miteinander verknüpft werden. Auch eine phonetische Suche nach ungefähren Personennamen ist möglich.

Technisch können Bundespolizei, Polizei, Zoll, Visa-Behörden, Zulassungsbehörden (für Waffen, Fahzeuge, Schiffe usw.) sowie Justizermittler über das nationale SIS-Zugangssystem und das nationale SIRENE-Büro (Supplementary Information Request at the National Entry) auf das zentrale SIS II zugreifen und Daten einstellen oder abfragen, wobei bestimmte Behörden rollenbasiert nur eingeschränkten Zugriff auf den Datenbestand haben. Auf europäischer Ebene können zudem Europol und Eurojust auf SIS II zugreifen. Jeder EU-Bürger kann über ein gerichtliches Auskunftsersuchen erfahren, was in SIS II über ihn gespeichert ist. (Detlef Borchers) / (anw)

Quote10. April 2013 10:46
Re: "Gerichtliches Auskunftsersuchen"?
Detlef Borchers, Detlef Borchers, detlef@topspin.de (mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.00)

nossiwenzinger schrieb am 10. April 2013 10:11

> Meine Lesart der EU-Pressemitteilung ist es, dass die Daten über die
> national zuständige Behörde erfragt werden können. Erst die
> *Durchsetzung* des Auskunftsersuchens erfordert dann gegebenenfalls
> den Gang zum Gericht. Weiß es jemand genau?
>

Meine Lesart: Es hängt von der Rechtssprechung des EU-Landes ab. In
Deutschland wäre es wohl so, dass erst eine Anfrage beim nationalen
SIRENE-Büro gemacht werden kann - das wäre das BKA in Wiesbaden. Wenn
dann das BKA blockt, kann/muss ein Gericht angerufen werden. Die
offizielle SIS II-Klausel lautet:

"Any person may bring an action before the courts or authority
competent under the law of any Member State to access, correct,
delete or obtain information or to obtain compensation in connection
with an alert relating to him."

--Detlef



Aus: "Schengener Informationssystem erfolgreich aktualisiert" (10.04.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schengener-Informationssystem-erfolgreich-aktualisiert-1838242.html


Textaris(txt*bot)

#144
Sicherheitswahn infiziert Verfassungsrichter
Sicherheit vor Freiheit: Das scheint nun die Haltung des höchsten Gerichtes zu sein. Denn die Richter haben die Antiterrordatei nicht gestoppt, kommentiert Kai Biermann. (24.04.2013)
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-04/verfassungsgericht-terror-antiterrordatei

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesverfassungsgericht-stutzt-Anti-Terror-Datei-zurecht-1848549.html


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Quote[...] Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) haben erleichtert auf die lange erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur 2007 eingerichteten Anti-Terror-Datei (ATD) reagiert. "Ich glaube, dass wir insgesamt sehr froh sei können, dass die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes bestätigt worden ist", erklärte der Chef des Innenressorts. Die von Karlsruhe geforderten Nachbesserungen würden nun sorgfältig geprüft und umgesetzt. Er sei sich darüber im Klaren, dass die nötigen Einschränkungen auch auf die im vergangenen Jahr nach ATD-Vorbild aufgebaute Rechtsextremismus-Datei übertragen werden müssten.

Laut dem DPolG-Vorsitzenden Rainer Wendt hat das Gericht klargestellt, "dass der Staat sich nicht künstlich dumm und unwissend machen muss". Er dürfe rechtmäßig erlangte Informationen auch verknüpfen "und im Kampf gegen die Feinde unseres freiheitlichen Staatswesens nutzen". Zum Ausbau der Analysekompetenz müssten den Sicherheitsbehörden jetzt aber auch "die erforderlichen Softwarelösungen zur Verfügung gestellt werden", um die Anlage von "Datenfriedhöfen" zu vermeiden.

Karlsruhe hat das ATD-Gesetz prinzipiell für verfassungskonform erklärt, einige Normen darin aber kassiert. Für Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) haben die Richter so "das informationelle Trennungsprinzip den Ausnahmecharakter des Austausches von Daten zwischen Polizeien und Diensten betont". Auch im Zeichen der Terrorbekämpfung dürfe es keine automatische Vermengung deren Tätigkeiten geben. Allein die Tatsache, dass in der Verbunddatei bereits rund 18.000 Personen erfasst seien, zeige die Notwendigkeit "rechtsstaatlicher Korrekturen" auf. Die Innenexpertin der Liberalen im Bundestag, Gisela Piltz, ergänzte, dass mit der Ansage "die ständigen Wünsche nach weiteren gemeinsamen Dateien verfassungsrechtlich keinen Rückhalt finden können".

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sprach von einem Urteil mit "weitreichenden Folgen". Sie beträfen nicht nur die Anti-Terror-Datei, sondern auch "zahlreiche weitere Sicherheitsgesetze und die zukünftige Arbeit der Sicherheitsbehörden". Einschlägige Überwachungsvorschriften müssten nun "insgesamt genau" geprüft werden, da ein Informationsaustausch "nur ausnahmsweise und mit besonderer Rechtfertigung zulässig" sei. Die Datenschutzbeauftragten seien "mit entsprechenden wirksamen Befugnissen" auszustatten, um der von Karlsruhe geforderten Transparenzverpflichtung bei der ATD nachkommen zu können.

Die Humanistische Union zeigte sich dagegen "trotz der umfangreichen Kritik an den verfassungswidrigen Regelungen" und an der "langen Liste handwerklicher Fehler" in dem Gesetz von dem Beschluss enttäuscht. So seien die Richter der zentralen Frage ausgewichen, wie Informationen von Ermittlern und Spionen angesichts deren unterschiedlichen operativen Aufgaben in einer gemeinsamen Zentraldatei verbunden werden könnten. Für die Bürgerrechtsorganisation führt dies zwangsweise zu "rechtsstaatlich fragwürdigen Datenübermittlungen und Befugniserweiterungen". Karlsruhe habe es versäumt, das Trennungsgebot "auf der informationellen Ebene" konkret umzusetzen.

Aus entgegengesetztem Blickwinkel kritisiert der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) den Richterspruch. Für ihn wird damit "die Diskrepanz zwischen sicherheitspolitisch gebotenen Maßnahmen und dem rechtlich Haltbaren für die Sicherheitsbehörden zunehmend unkalkulierbar". Beim Informationstransfer werde deutlich, wie wenig von dem, was die Politik vordergründig etwa im NSU-Fall wolle, am Ende auch umgesetzt werde. Der BDK spielt damit etwa darauf an, dass dem Bundesverfassungsgericht der Kreis der in der ATD erfassten "Kontaktpersonen" zu weit erschien, während Schwächen beim Abstecken dieses Kreises den Ermittlern beim Aufklären neonazistischer Strukturen "permanent um die Ohren" flögen. (Stefan Krempl) / (jk)


Aus: "Urteil zur Anti-Terror-Datei: Zentrale Frage ungelöst" (24.04.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-zur-Anti-Terror-Datei-Zentrale-Frage-ungeloest-1848925.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Innenminister Hans-Peter Friedrich fordert nach dem Terror-Anschlag in Boston ein zentrales Einreiseregister für alle Passagiere, die in die Europäische Union wollen. Als Vorbild schwebt dem CSU-Politiker das bereits vor Jahren in den USA eingeführte Programm Esta vor. "In Zeiten immer durchlässigerer Grenzen, ist es notwendig, Sicherheitssysteme zu haben, um die Sicherheit der Bürger in Europa gewährleisten zu können", sagte Friedrich SPIEGEL ONLINE am Rande seines USA-Besuchs in Washington. "Deswegen bin ich für die EU-weite Einführung eines elektronischen Reisesystems, wie es die USA haben", so der Minister.

In den USA ist das Esta-System seit mehreren Jahren Pflicht bei der Einreise - auch für deutsche Touristen, die grundsätzlich ohne Visum in die Vereinigten Staaten einreisen dürfen. Die Abkürzung Esta steht für Electronic System for Travel Authorization.

Passagiere aus Europa und allen anderen Ländern, die kein Visum für die USA brauchen, müssen sich im Vorfeld dort im System registrieren und dabei Daten über ihre Reise, ihren Aufenthalt in den USA und vorherige Reisen angeben. Ohne die Registrierung ist eine Einreise in die USA nicht möglich, die Kosten für die Überprüfung trägt der Reisende selbst.

Auf dem Programm von Friedrich, der am Sonntag gemeinsam mit Verteidigungsminister Thomas de Maizière in die USA flog, stehen Gespräche über den weltweiten Kampf gegen den Terror. Dabei besucht Friedrich auch das Rechenzentrum, in dem die Daten des US-Registrierungssystems verwaltet werden. Mit seiner Amtskollegin Janet Napolitano will er bei einem Treffen auch die Frage eines EU-Systems nach US-Vorbild diskutieren.

Die USA fordern zwar von der EU regelmäßig eine bessere Kontrolle der Reisebewegungen in und aus den USA. Derzeit wird bei der EU in Brüssel eine Ausweitung der Datenerfassung von Reisenden in Richtung USA kontrovers diskutiert. Ob sich Washington für eine Verschärfung der Einreiseregeln für die EU einsetzt, die dann auch US-Bürger betreffen würde, ist derzeit schwer absehbar.

Friedrich betonte, dass ein Registrierungssystem für die Reisenden kein großer Aufwand sei. "Wer in die EU einreisen will, meldet sich dann online an, sagt, wer er ist und was er in der EU will", so der Minister, "das Ganze ist unproblematisch über den eigenen Rechner oder ein Reisebüro zu machen und sichert, dass wir wissen, wer sich nach und in Europa bewegt". Mit Blick auf die Terror-Anschläge in Boston warb der Minister für ein "größeres Bewusstsein dafür, dass wir unsere Grenzen dennoch auch sichern müssen".

Bei den Ermittlungen nach den Anschlägen war heraus gekommen, dass die US-Behörden verdächtige Reisebewegungen der Täter offenbar nicht richtig bewerteten.

Wie streng die USA die Einreise an ihren Grenzen kontrollieren, musste Friedrich ironischerweise gemeinsam mit seinem Kollegen Thomas de Maizière am Sonntagabend ungewollt beobachten. Nach der Ankunft am Flughafen Dulles nahe der Hauptstadt Washington verzögerten die Grenzer die Abfertigung der gesamten Delegation, da sie in manchen Einreiseformularen Ungereimtheiten entdeckt hatten. Die beiden Minister mussten deswegen mehr als eine Stunde im Flugzeug warten.

Am Tag nach der ungewöhnlichen Hängepartie am Flughafen zeigte sich de Maizière betont gelassen. "Wir Minister hätten jederzeit aussteigen können", sagte er während seines Besuchsprogramms, "aber wir haben aus Höflichkeit auf die Delegation gewartet".


Aus: "Anti-Terror-Kampf nach US-Vorbild: Friedrich fordert schärfere Einreisekontrollen für Europa"
Aus Washington berichtet Matthias Gebauer (29.04.2013)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/friedrich-fordert-schaerfere-einreisekontrollen-fuer-europa-a-897263.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Nach Angaben der Bundesregierung läuft das im April gestartete Schengener Informtionssystem II (SIS II) zufriedenstellend. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion heißt es, dass die neuen Fahndungskategorien, die Verknüpfung von verschiedenen Fahnungen und die Übermittlung von Binärdateien (Bilder, Fingerabdrücke, PDF-Dateien und EU-Haftbefehl) konkrete Vorteile in der Polizeiarbeit bringen.

Gegenüber der von der EU zum Start von SIS II veröffentlichten Einschätzung, dass SIS II insgesamt 167,78 Millionen Euro gekostet hat, kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass die SIS-II-Nutzerstaaten 190,49 Millionen Euro aufbringen müssen, von denen 107,96 bereits gezahlt wurden. Alle Zahlen liegen deutlich über den ursprünglichen 14,55 Millionen, die für die Entwicklung der neuen Datenbank von 2002 bis 2006 veranschlagt worden waren. Auch bei den Kosten der nationalen Anbindung an SIS, dem sogenannten N.SIS-Knoten beim Bundeskriminalamt (BKA) stiegen die Kosten erheblich. Beispielsweise waren für das Jahr 2006 mit dem geplanten Start von SIS II 240.000,00 Euro angesetzt, doch es mussten 2.795.662,27 Euro gezahlt werden. Inzwischen liegen die durchschnittlichen Kosten für N.SIS bei 1,3 Millionen Euro pro Jahr.

In der Anfrage der Linksfraktion geht es hauptsächlich um die weiterführende Vernetzung der Informationssysteme SIS II sowie der Datenbestände von Europol und Interpol im Rahmen einer Police Information Exchange Platform (IXP). Diese wird derzeit für 1,365 Millionen Euro von Europol entwickelt und soll in der ersten Phase mit allgemeinen Informationen über "Rechtsakte, polizeiliche Kontaktstellen, Handbücher und Best Practices" gefüttert werden. Die Linksfraktion sieht in IXP den Nukleus einer neuen Meta-Suchmaschine der Fahndungsapparate. "Die gleichzeitige Suche in mehreren Datenbanken kommt einem Profiling gleich. Dieses Data Mining ist aber in vielen Mitgliedstaaten untersagt oder strengen Kriterien unterworfen. Das muss auch für Europol gelten", warnte Andrej Hunko.

Zuvor hatte sich der Linken-Abgeordnete darüber beschwert, dass die "Police Working Group on Terrorism" (PWGT), ein 1979 gegründeter Informationsverbund der Polizeien zur Bekämpfung des Linksterrorismus, nicht aufgelöst wird. Inzwischen beschäftigt sich die PWGT mit Anarchismus, Tierrechtsaktivismus und den No-Border-Initiativen beziehungsweise den No-Border-Camps. Nach Ansicht von Hunko ist die PWGT damit eine politische Polizei abseits jeder demokratischen Kontrolle. (Detlef Borchers) / (anw)


Aus: "Fahndungsdatenbank SIS II wird teurer als bisher geschätzt" (17.05.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Fahndungsdatenbank-SIS-II-wird-teurer-als-bisher-geschaetzt-1865443.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Seit Jahren forciert die EU die Harmonisierung der polizeilichen Zusammenarbeit bei internationalen Großveranstaltungen (Fussballspiele oder Gipfelproteste), um diese sicherer zu machen. Eine entsprechende Initiative startete das Bundesinnenministerium nach dem G8-Gipfel 2007. Dafür sollen vor allem "reisende Gewalttäter", die bei derartigen Events nicht gern gesehen sind, besser überwacht werden. Hierfür braucht es nach Ansicht einiger Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschlands, verbesserte Kapazitäten und mehr Zusammenarbeit.

Deutschland hatte sich dabei für Ein- bzw. Ausreisesperren stark gemacht und wollte hierfür das Schengener Informationssystem SIS II nutzen. Auf deutsche Veranlassung wurde das das Thema sogar im Stockholmer Programm erwähnt (Punkt 4.3.1.). Allerdings konnte sich die Bundesregierung mit diesen Bestrebungen bisher nicht durchsetzen.

Nun könnten die Wünsche Realität werden. Eine von der EU in Auftrag gegebene Studie (pdf: https://netzpolitik.org/wp-upload/travelling_violent_offenders_study_1.pdf) schlägt eine Lösung ganz im Sinne der BRD vor: Es soll eine EU-weite "Troublemaker"-Datei aufgebaut werden. Allerdings gibt es dabei noch eine Haken: Die Verhältnismäßigkeit. Denn einige Mitgliedstaaten haben gar kein Problem mit vermeintlichen "gewaltbereiten Störern". Häufig ist auch der rechtliche Rahmen, in dem so eine Datei angelegt werden kann, nicht gegeben. Wenn überhaupt Strukturen errichtet werden sollten, könnten hierfür vorhandene Einrichtungen genutzt werden.

Warum die EU jetzt neue Kapazitäten aufbauen soll, bleibt mehr als fraglich. Besonders pikant ist erneut die Rolle Deutschlands. Da die Begeisterung der anderen Mitgliedstaaten für das Projekt also überschaubar bleibt, findet es die deutsche Delegation erforderlich, "nochmals initiativ zu werden", wie es aus informierten Kreisen heißt.



Aus: "Die EU will ,,reisende Gewalttäter" bei Großveranstaltungen mit einer polizeilichen EU-Datei überwachen" Alexander Sander (20.08.2013)
Quelle: https://netzpolitik.org/2013/die-eu-will-reisende-gewalttaeter-bei-grossveranstaltungen-mit-einer-polizeilichen-eu-datei-ueberwachen/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Drei Kleine Anfragen der Linksfraktion widmen sich derzeit polizeilichen Datensammlungen des Bundeskriminalamtes (BKA), des Zollkriminalamtes (ZKA) und der Bundespolizei. Die Abgeordnete Ulla Jelpke hatte sich bereits im August nach dem "Umfang der zum Zwecke der Prävention geführten polizeilichen Dateien (2013)" erkundigt. Heraus kam, dass das BKA 2012 rund 23,6 Millionen Personendatensätze speicherte, 2011 waren es noch 15,7 Millionen. Alle Dateien sind in der Antwort des Bundesinnenministeriums im Anhang aufgeführt (siehe auch den Bericht von Christiane Schulzki-Haddouti bei heise.de).
Die Linksfraktion hat nun eine weitere Anfrage zur Klärung der Zunahme eingereicht. Beide parlamentarische Initiativen befassen sich vornehmlich mit der vermeintlichen "Gefahrenabwehr". Was also noch fehlt, sind Daten zu allen anderen "Strafverfolgungsdateien der Bundessicherheitsbehörden".

Die schon vorliegende Antwort zeigt einen signifikanten Anstieg beispielsweise in den Datensammlungen "Politisch motivierte Kriminalität" (PMK) zu "Straftäter linksmotiviert" (8.181 Personen) und "Straftäter rechtsmotiviert" (17.840 Personen). Als "Straftäter politisch motivierte Ausländerkriminalität" werden 3.356 Personen gespeichert. Die Bundesregierung nennt diese Zuordnungen politischer Orientierung einen "personengebundenen Hinweis".

In der Datei "Innere Sicherheit" (auch als "INPOL" bezeichnet), dem größten polizeilichen Informationssystem, werden allerdings mit 89.423 Personen noch mehr Betroffene politisch kategorisiert. Dort wird zu "rechts" von 50.107 Personen gesprochen, zu "links" von 22.837 Personen und zu "Ausländerkriminalität" von 7.160 Personen. Wie in den PMK-Dateien werden in INPOL nicht nur Beschuldigte und Verdächtige gespeichert, sondern auch "Hinweisgeber/ Zeuge/ sonstige Auskunftspersonen" sowie angetroffene "Kontakt-/ Begleitpersonen" oder "Sonstige Personen". Alle Informationen werden im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes genutzt und zur "Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder anderer erheblicher Bedeutung" vorgehalten.

Im Wirrwarr polizeilicher Vorratsdatensammlungen wird gern von Dateien gesprochen. Das BKA führt beispielsweise Dateien mit Personen- und Sachdaten, die in der INPOL-Datensammlung zusammengefasst sind und allen Landeskriminalämtern zugänglich sind. Hierzu gehören Verbunddateien (werden von Landeskriminalämtern gespeist) und Zentraldateien (BKA speichert selbst). Hinzu kommen die Amtsdateien, wo das BKA Informationen verarbeitet die andere Stellen zunächst nicht erhalten können.

Das Bundesinnenministerium klärt auf, dass Dateien als "datenbankbasierte IT-Systeme" bezeichnet werden. Diese können in "Teilmengen" gesplittet werden, die unterschiedlichen Benutzergruppen oder "Anwendungsprogrammen" zugänglich gemacht werden. Deshalb sollten Abgeordnete nicht stets nach "Datensätzen" fragen, denn je nach Fragestellung "müssen in einer konkreten Abfrage die technischen Informationsobjekte innerhalb der Datenbank zu Datensätzen gruppiert werden". ...

Das BKA nutzt als Analysesoftware beispielsweise die Anwendungen ArcGis von der Firma ESRI (früher Map&Market der Firma PTV), um Vorgänge georeferenziert darzustellen. Mit Infozoom der Firma humanIT, Analyst's Notebook von IBM oder auch Microsoft Excel werden Massendaten, etwa aus der Telekommunikationsüberwachung, verarbeitet. Ziel ist das Erkennen von "Kreuztreffern", also identischen Personen oder Objekten in unterschiedlichen Datensammlungen.

Die Dateien enthalten aber auch Datenfelder zur "freitextlichen Erfassung", in denen die Polizei willkürliche Notizen zusammenträgt. Diese "nicht katalogisierbare Datenfelder" dürften von der automatisierten Analyse ausgeschlossen sein.  ...


Aus: "Vom kleinen Zettelkasten über einfache Tabellen bis hin zu den automatisierten Sammlungen des polizeilichen Informationssystems" Matthias Monroy | Veröffentlicht: 05.10.2013
Quelle: https://netzpolitik.org/2013/vom-kleinen-zettelkasten-ueber-einfache-tabellen-bis-hin-zu-den-automatisierten-sammlungen-des-polizeilichen-informationssystems/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Bundesregierung hält es für sinnvoll, Datenbanken über "reisende Gewalttäter" einzurichten. Die Daten von Personen, von denen im Zusammenhang mit Großereignissen "erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen" könnten so "staatenübergreifend" ausgetauscht werden, um Sicherheitsrisiken zu verringern, heißt es in einer Antwort des Innenministerium auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken.

Zunächst müsse aber die Zielgruppe einheitlich definiert werden, meint die Bundesregierung. Vor allem im englischsprachigen Raum verbreitete Begriffe wie "Ordnungsstörer", "Risikofan" oder "Hooligan" seien noch nicht miteinander abgestimmt und rechtsstaatlich nicht eindeutig voneinander abgegrenzt. Das Innenministerium habe für eine EU-Studie das deutsche Verständnis vom "gewaltbereiten Störer" eingebracht.

Die Vorstellungen Berlins gehen dabei recht weit. Den Begriff etwa auf sportliche Großereignisse wie Fußballspiele einzuengen hält die Bundesregierung nicht für geboten, sie fasst auch Veranstaltungen aus den Bereichen Freizeit, Politik oder Umwelt darunter. Reisende Gewalttäter könnten so etwa vor einem G8-Gipfel genauso besonders beobachtet werden wie etwa bei größeren Protestaktionen.

Als einen Grund dafür, solche Register einzurichten, nennt die Regierung ein "Protestgeschehen", das sich durch soziale Medien gewandelt habe. Facebook können zum Planen oder YouTube zum Dokumentieren von "Ausschnitten" einzelner Aktivitäten genutzt werden. Die neuen Medien stellten "die Polizeien aller europäischer Länder" aber auch vor neue Herausforderungen, "ihre Arbeit bürgernah zu gestalten".

In der EU gibt es schon mehrere zentrale Datenbanken im Sicherheitsbereich wie etwa das Schengener Informationssystem (SIS, die Fingerabdruckdatei Eurodac oder das Visa-Register (VIS). Auch das neue SIS II stelle aber keine polizeiliche Informationssammlung zu "reisenden Gewalttätern" oder vergleichbaren kriminellen Gruppen beziehungsweise potenziellen Gefährdern dar. Es könne hier allenfalls als "passives Fahndungssystem" dienen. Hierzulande führen Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei bereits eine Vielzahl von Warndateien. Besonders umstritten ist die sogenannte Hooligan-Datei für "Gewalttäter Sport".

Die Bundesregierung plädiert dafür, dass die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden können sollten, ob sie Datenbanken für umherziehende Gewalttäter aufsetzen. Mittel wie Reisesperren hält die Regierung für "grundsätzlich geeignet", um Personen, "von denen aufgrund vorhergehenden gewalttätigen Verhaltens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erhebliche Sicherheitsstörungen zu erwarten sind", an der Teilnahme etwa an einer Sportveranstaltung in einem anderen Mitgliedsstaat zu hindern. Das Recht, sich "friedlich und ohne Waffen zu versammeln", sieht das Innenministerium dadurch nicht beeinträchtigt. (Stefan Krempl) / (vbr)

Quote9. Januar 2014 14:39
was sind "reisende Gewalttäter"?
laui

Hooligans im Umfeld von Fussballspielen,
1.Mai-Autonome?
Oder Pussi Riot Mädchen?
Globalisierungsgegner oder S21-Demonstranten, die nicht sofort bei
der ersten Polizei Aufforderung nach Hause gehen?
"Wir sind das Volk"-Skandierer aus der Ex-DDR?
Atomgegner die sich weigern die Castorgleise zu verlassen?
Baumbesetzer bei geplanten Startbahnen?

...


Quote9. Januar 2014 14:57
Re: Betrifft das auch knüppelnde Bereitschaftspolizei?
mix

Ninh schrieb am 9. Januar 2014 13:51

> kwt

Wenn man nur die Kenn-Nummern speichert, wird die Datenbank auch
nicht so groß. (ca. 3-5 Einträge pro komplette Hundertschaft)

:-/



Aus: "Berlin will "reisende Gewalttäter" in Datenbanken erfassen" (09.01.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Berlin-will-reisende-Gewalttaeter-in-Datenbanken-erfassen-2080484.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Bundesregierung hat bestätigt, dass es in Dänemark einen Angriff auf das Schengen-Informationssystem SIS gegeben hat, von dem rund 1,2 Millionen Datensätze betroffen sind. 272.606 davon seien von Deutschland aus eingestellt worden, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder am Mittwoch in einer Fragestunde des Bundestags auf Anfrage des Linken Andrej Hunko (Protokoll, S. 382). Im Dezember hatte darüber zuerst das das Schweizer Radio und Fernsehen berichtet.

Die dänische Polizei habe am 6. Juni 2013 alle Schengen-Mitgliedstaaten über einen Angriff auf dänische IT-Systeme informiert, sagte Schröder. Im Juli 2013 habe sie mitgeteilt, dass sie von der schwedischen Polizei Daten erhalten habe, die diese bei Untersuchungen mehrerer Cyberangriffe gewonnen hatte. Deren Analyse habe gezeigt, dass von den Angriffen auch Daten des SIS betroffen waren.

Der Angriff eines dänischen und eines schwedischen Hackers habe einem externen IT-Dienstleister gegolten, der neben anderen Anwendungen für die öffentliche Verwaltung auch das nationale Schengener Informationssystem Dänemarks betrieben habe. Die Sicherheitslücke, die die Hacker ausgenutzt haben sollen, sei inzwischen geschlossen worden.

Genaue Details über die Sicherheitslücke und die Art des Angriffs habe Dänemark noch nicht bekannt gegeben. Es gebe nach Aussage der dänischen Polizei keine Hinweise darauf, dass gezielt SIS-Daten ausgespäht worden seien. Diese hätten sich zusammen mit vielen anderen heruntergeladenen Daten auf dem Rechner eines der Hacker befunden. Der Bundesregierung hat laut Schröder keine Hinweise darauf, dass der Hacker die Daten weitergegeben oder veröffentlicht hat.

Das SIS ging im März 1995 in Betrieb. Vom Hackerangriff in Dänemark betroffen war die erste Generation der Datenbank, die der Fahndung nach Personen und Sachen dient. Im April dieses Jahres ging die zweite SIS-Generation in Betrieb.

Im Unterschied zum SIS I können in der neuen Datenbank zu einer gesuchten Person neben dem Fahndungsgrund die biometrischen Daten wie Bild, Fingerabdrucke und DNA-Proben gespeichert werden. Eine Suche allein nach Fingerabdrucken oder DNA ist derzeit noch nicht möglich, wird aber technisch angestrebt. Auch der Bereich der Sachfahndungen wurde erheblich erweitert. Darüber hinaus können in SIS II erstmals Personen- und Sachfahndungen miteinander verknüpft werden. Auch eine phonetische Suche nach ungefähren Personennamen ist möglich. (anw)

Quote17. Januar 2014 13:42
Bonus-Punkte gibt der folgende Satz...
cythev

"Es gebe nach Aussage der dänischen Polizei keine Hinweise darauf,
dass gezielt SIS-Daten ausgespäht worden seien. Diese hätten sich
zusammen mit vielen anderen heruntergeladenen Daten auf dem Rechner
eines der Hacker befunden."

Der Hack hat es also nichtmal auf diese staatliche Datensammlung
abgesehen sonder die nur mitgenommen weil sie "zufällig" auch da rum
lag und die Behörden hätten davon nichtmal etwas mitbekommen, wenn
sie die Daten nicht auf seinem Rechner gefunden hätten.

Da kann man jetzt ja in aller Ruhe die verdachtsunabhängige
Vorratsdatenspeicherung, De-Mail und den ganzen anderen Stuss
einführen, wenn man weiß, dass die Daten so gut geschützt sind.


Quote17. Januar 2014 13:31
sehr schön
feuerzeugbenzin

wenn warnungen das solche datenhalden unsicher sind nicht fruchten
müssen taten folgen um die behauptung zu beweisen.

demzufolge ein begrüßenswerter hack der zukünftige
sicherheitsbedenken argumentativ unterstützt.



Aus: "Angriff auf Schengen-Informationssystem: 272.606 Datensätze aus Deutschland betroffen" (17.01.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Angriff-auf-Schengen-Informationssystem-272-606-Datensaetze-aus-Deutschland-betroffen-2088169.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Berliner Polizei speichert personenbezogene Daten von Personen, die öffentliche politische Veranstaltungen angemeldet haben, in einer Datenbank. Eine Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz hat zutage gebracht, dass die Polizeiführung Mitte 2004 die eine zentrale "Veranstaltungsdatenbank" (VDB) in Auftrag gegeben hat. Darin werden personenbezogene Angaben von Anmeldern politischer Versammlungen und Demonstrationen sowie "öffentlich sichtbare" prominente Teilnehmer drei Jahre lang auf Vorrat gespeichert, wie Netzpolitik.org berichtet.

Laut der "Errichtungsanordnung" des heimlich eingeführten Polizeiregisters soll die Datenbank die "Planung von Einsatzkräften", das Erstellen von "Führungsdokumenten, Übersichten, Lagebildern und Statistiken" sowie eine "Gefährdungsbewertung" vergleichbarer künftiger Veranstaltungen erleichtern. Auch Verfassungsorgane, Vertretungen der Länder beim Bund, Bundesministerien, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt sowie Parteien und Stiftungen steuern regelmäßig Daten bei.

Dabei hat ein offenbar recht großer Personenkreis Zugriff auf die Daten. Dazu zählen "Mitarbeiter aller Polizeidienststellen, wenn und soweit die Kenntnis der Daten zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist". Aus einer Aufstellung Berliner IT-Verfahren geht hervor, dass über 2000 Mitarbeiter der Berliner Polizei und der Senatsverwaltung für Inneres die VDB in einem "Dialogverfahren" nutzen. Missbrauch soll ein als vertraulich eingestuftes Sicherheitskonzept verhindern. (Stefan Krempl) / (vbr)


Aus: "Berliner Polizei speichert Daten von Demo-Veranstaltern" (28.02.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Berliner-Polizei-speichert-Daten-von-Demo-Veranstaltern-2127559.html

Polizeiliche Vorratsspeicherung von Versammlungen in Berlin
Von Gastbeitrag | Veröffentlicht: 28.02.2014 um 9:51h
Gastbeitrag von Henriette Sodenberg und Klaus-Dieter Kohlmeier
https://netzpolitik.org/2014/polizeiliche-vorratsspeicherung-von-versammlungen-in-berlin/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] In NRW wollte Frank Herrmann, Landtagsabgeordneter der Piraten, wissen wie viele Personen der Landes-Verfassungsschutz als mutmaßlich verfassungsfeindlich in die einschlägigen Datensammlungen eingetragen hat. Zu den betroffenen Sammlungen gehören das landeseigene Register – das "Nachrichtendienstliche Informationssystem und Wissensnetz" (NADIS WN) die Anti-Terror- und die Rechtsextremismus-Datei.

Das Ergebnis: Circa 530.000 Menschen sind in der landeseigenen Amtsdatei gelandet, ca. die Hälfte auch in NADIS WN und wiederum ein Teil davon zusätzlich in der Anti-Terror- und Rechtextremismus-Datei. Natürlich nur, wenn die "sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen" vorliegen.

Richtig haarsträubend wird es jedoch bei der nordrhein-westfälischen Polizei. An die richtete Herrmann die gleiche Anfrage und bekam die Antwort, dass die Auskunft "bei weitem das Maß vertretbaren organisatorischen und personellen Verwaltungsaufwandes" überstiege. Denn allein zur Bearbeitung von Vorgängen würden jährlich 3 Millionen Vorgänge angelegt, die auch personenbezogene Daten enthalten.

...


Aus: "Nordrhein-Westfalen – Hort der Verfassungsfeinde?"
Von Anna Biselli | Veröffentlicht: 27.03.2014
Quelle: https://netzpolitik.org/2014/nordrhein-westfalen-hort-der-verfassungsfeinde/

Textaris(txt*bot)

Quote[...] In NRW wollte Frank Herrmann, Landtagsabgeordneter der Piraten, wissen wie viele Personen der Landes-Verfassungsschutz als mutmaßlich verfassungsfeindlich in die einschlägigen Datensammlungen eingetragen hat. Zu den betroffenen Sammlungen gehören das landeseigene Register – das "Nachrichtendienstliche Informationssystem und Wissensnetz" (NADIS WN) die Anti-Terror- und die Rechtsextremismus-Datei.

Das Ergebnis: Circa 530.000 Menschen sind in der landeseigenen Amtsdatei gelandet, ca. die Hälfte auch in NADIS WN und wiederum ein Teil davon zusätzlich in der Anti-Terror - und Rechtextremismus-Datei. Natürlich nur, wenn die "sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen" vorliegen.

Richtig haarsträubend wird es jedoch bei der nordrhein-westfälischen Polizei. An die richtete Herrmann die gleiche Anfrage und bekam die Antwort, dass die Auskunft "bei weitem das Maß vertretbaren organisatorischen und personellen Verwaltungsaufwandes" überstiege. Denn allein zur Bearbeitung von Vorgängen würden jährlich 3 Millionen Vorgänge angelegt, die auch personenbezogene Daten enthalten.

...


Aus: "Nordrhein-Westfalen – Hort der Verfassungsfeinde?"
Von Anna Biselli | Veröffentlicht: 27.03.2014
Quelle: https://netzpolitik.org/2014/nordrhein-westfalen-hort-der-verfassungsfeinde/

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Bundesregierung möchte den Weisungen des Bundesverfassungsgerichts zur Anti-Terror-Datei (ATD) Folge leisten und hat daher am Dienstag heimlich, still und leise einen Entwurf zur Novellierung einschlägiger Gesetze verabschiedet. Prinzipiell soll mit dem heise online vorliegenden Papier vor allem die Reichweite der als terrorismusnah erfassten Personen, die Einbeziehung von Kontaktleuten und die Nutzung verdeckt bereitgestellter erweiterten Daten geändert werden. Doch es bestehen Zweifel, ob die ATD mit den vorgeschlagenen Anpassungen wirklich verfassungsgemäß wäre.

Karlsruhe hatte das Gesetz zum Einrichtung der umstrittenen Datenbank zwar nicht grundsätzlich verworfen, aber umfangreiche Nachbesserungen gefordert. Das Gericht rügte etwa, dass "Unterstützer von Unterstützern" von Terroristen eingebunden werden könnten sowie Personen, die Gewalt lediglich befürworteten. Das Kabinett möchte sich vom Begriff des "Befürwortens" aber nicht trennen, um insbesondere Hassprediger weiterhin erfassen zu können. Künftig soll er aber direkt mit dem Gutheißen von Gewaltanwendungen in Verbindung gebracht werden. Das Merkmal des "Unterstützens" von Terrorgruppen will die Regierung einschränken mit dem Zusatz, dass es sich um eine willentliche Förderung terroristischer Aktivitäten handeln muss.

Die ATD besteht aus Basisdaten erfasster Personen und umfangreicherer Informationsbestände verschiedener Sicherheitsbehörden, die nicht sofort einsehbar sind. Die Verfassungsrichter hatten beanstandet, dass bei einer "Inverssuche" ohne Angabe eines Namens bislang der gesamte Datenbereich durchforstet werden kann. Mit dem neuen Entwurf will die Bundesregierung nun sicherstellen, dass eine solche freie Suche über die "erweiterten Grunddaten" nur noch so durchgeführt werden kann, dass dabei keine Namen gespeicherter Personen ausgegeben werden.

Personenbezogene Daten, die aus Eingriffen der Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung per großem Lauschangriff oder der Postbeschlagnahme stammen, sollen dem Vorstoß nach nur noch verdeckt in der ATD vorgehalten werden. Dies gilt laut der Begründung auch für heimliche Eingriffe in das neue "Computer-Grundrecht", also für Informationen, die per Bundestrojaner etwa von Festplatten abgegriffen werden. Solche Daten sollen der anfragenden Behörde erst angezeigt werden, wenn die sie eigentlich besitzende Institution das Einhalten der Übermittlungsvoraussetzungen geprüft und die Informationen freigegeben hat. Dazu kommt aber eine Eilfallregelung, die unter besonderen Umständen einen sofortigen Zugriff auf die besonders sensiblen Daten erlaubt.

Informationskategorien, die zu Kontaktpersonen aufbewahrt werden dürfen, sollen klarer gefasst werden. Ausdrücklich genannt werden neben genutzten Telefonanschlüssen und E-Mail-Adressen auch Internetseiten zum Verbreiten von Hasspropaganda oder für die konspirative Kommunikation. Voraussetzung ist, dass die Websites entweder von der gespeicherten Person betrieben oder von dieser maßgeblich im Rahmen ihrer terroristischen oder den Terrorismus unterstützenden Tätigkeiten genutzt werden. Letzteres betrifft etwa geschlossene Benutzergruppen oder Blogs auf von Dritten betriebenen Internetangeboten.

Parallel zur Rechtsextremismus-Datei möchte die Regierung eine Vorschrift zur "erweiterten Datennutzung" zur Aufklärung internationaler terroristischer Bestrebungen sowie zur Verfolgung oder Verhütung entsprechender Straftaten für die ATD einführen und so deren "Analysefähigkeiten" ausdehnen. Dabei sei aber sichergestellt, dass eine erweiterte Datennutzung nebst zugehörigen freien Suchfunktionen nur dann möglich ist, wenn es um "greifbare" Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit von Personen geht, unterstreicht das Kabinett.

Das Bundeskriminalamt (BKA) soll dem Bundestag künftig alle drei Jahre, erstmals zum 1. August 2017, über den Datenbestand und die Nutzung der Anti-Terror-Datei berichten und den Report zeitgleich online veröffentlichen. Darüber hinaus sollen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit mindestens alle zwei Jahre Kontrollen durchführen. Die Kosten für den Umstellungsbedarf beziffert die Regierung mit 2,65 Millionen Euro ohne laufende Belastungen.

Die beschlossenen Änderungen, die vom Bundesrat und vom Parlament noch behandelt werden müssen und auch auf die Neonazi-Datei übertragen werden sollen, beruhen großteils auf Vorschlägen, die das Bundesinnenministerium im Oktober präsentierte. Bürgerrechtlern gehen sie nicht weit genug. So empfiehlt Eric Töpfer vom Deutschen Institut für Menschenrechte in einem Kommentar (PDF-Datei), den Tatbestand des Befürwortens ersatzlos zu streichen. Eine alle zwei Jahre stattfindende Datenschutzprüfung sei nicht ausreichend; eine reibungslose Kooperation der Kontrolleure mit der G10-Kommission des Bundestags müsse sichergestellt werden (Stefan Krempl) / (vbr)


Aus: "Bundesregierung will die Anti-Terror-Datei verfassungskonformer gestalten" (11.04.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-will-die-Anti-Terror-Datei-verfassungskonformer-gestalten-2169005.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die heimliche Verfolgung von Personen und Sachen steigt nach einem Bericht der EU-Kommission rapide an. Der jüngste "Halbjahresbericht zum Funktionieren des Schengen-Raums" meldet eine 30 %ige Zunahme bei der Zahl der betreffenden Ausschreibungen im Schengener Informationssystem (SIS). Dies sei Statistiken zu entnehmen. Gründe werden in dem Papier nur angedeutet ...

Das SIS erweise sich laut der Kommission als ein "wichtiges Hilfsmittel bei der Verfolgung von Terroristen und reisenden kriminellen Banden". Seit einem Jahr kann das SIS auch Anhänge, darunter biometrische Daten, speichern. Womöglich hat dies zum Anstieg der heimlichen Kontrollen geführt: Denn die Kommission lobt das SIS als auch in jenen Fällen erfolgreich, in denen Personen ihre Identität geändert haben oder gefälschte Ausweispapiere genutzt wurden.

... Nun zeichnet sich ein weiterer, womöglich drastischer Anstieg von "verdeckten Kontrollen" oder "verdeckten Registrierungen" ab: Diese sollen vermehrt gegen sogenannte "ausländische Kämpfer" ("foreign fighters") genutzt werden. Gemeint sind Personen, die sich in einem Mitgliedstaat "radikalisieren" und dann islamischen bewaffneten Gruppen anschließen, etwa in Syrien. Anschließend kehrten sie gut ausgebildet in die EU zurück und erwiesen sich teilweise als "tickende Zeitbomben".

...


Aus: "Nutzung des Schengener Informationssystems zur "verdeckten Registrierung" von Reisenden nimmt um 30% zu"
Von Matthias Monroy | Veröffentlicht: 06.06.2014
Quelle: https://netzpolitik.org/2014/nutzung-des-schengener-informationssystems-zur-verdeckten-registrierung-von-reisenden-nimmt-um-30-zu/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die US-Regierung unter Präsident Barack Obama hat im Geheimen eine beträchtliche Ausweitung des Verfahrens genehmigt, in dem Personen auf den Terrorlisten der Vereinigten Staaten landen. Dafür seien weder "konkrete Fakten" noch "unbestreitbare Beweise" nötig, berichtet The Intercept unter Berufung auf eine "Anleitung für das Führen der Antiterrorlisten" ("Watchlisting Guidance") vom März 2013. Zusätzlich haben die Autoren das komplette – 166 Seiten lange – Dokument ins Internet gestellt. Unter den Siegeln von 19 US-Behörden wird darin aufgeschlüsselt, nach welchen Regeln jemand als "mutmaßlicher Terrorist" abgestempelt werden kann.

In der Auflistung der "terroristischen Aktivitäten", die jemanden in die Datenbank befördern können, stehen nicht nur erwartbare Straftaten, wie Flugzeugentführungen oder Bombenanschläge. Aufgeführt wird auch die Beschädigung eines Computers, der "ausschließlich von einer Finanzinstitution benutzt wird". Ein anderes Beispiel für eine terroristische Aktivität ist die "Beschädigung von Regierungseigentum". Selbst Handlungen die für Eigentum eine Gefahr darstellen und die Regierung durch Einschüchterung beeinflussen sollen, fallen demnach darunter.

Bei den Listen, um die es geht, handelt es sich neben der zentralen Terroristendatenbank (Terrorist Screening Database), um die No-Fly-List, die den Zugang zu Flugzeugen versperrt und um die Selectee List, die verschärfte Kontrollen beim Grenzübergang auslöst. Einen zentralen Bestandteil der Anleitung bilden nun die Regeln, nach denen die befüllt werden. Dafür werden niedrige Anforderungen gesetzt und Instruktionen gegeben, die sich teilweise sogar widersprechen, schreibt The Intercept. Gleichzeitig wird klargestellt, dass für einen Eintrag keine "konkreten Fakten" oder "unwiderlegbaren Beweise" nötig sind. Unzuverlässige Informationen dürfen zwar nicht zugrunde gelegt werden, aber etwa Postings auf Facebook oder Twitter. Zusätzlich gebe es eine Reihe von Schlupflöchern, durch die Personen gelistet werden können, bei denen eigentlich kein "vernünftiger Verdacht" ("reasonable suspicion") auf terroristische Aktivitäten besteht.

Aus dem Dokument gehe außerdem hervor, dass ein einziger Verantwortlicher im Weißen Haus die Berechtigung hat, ganze "Kategorien von Leuten" befristet upzugraden. Das heißt, aus einer breiten Terroristendatenbank ausschließlich auf Basis ihrer Gruppenzugehörigkeit in die deutlich engere No-Fly-List oder die Selectee List zu schieben. Um welche Kategorien es sich dabei handelt, gehe aus dem Dokument nicht hervor. Deshalb sei es unklar, ob solch eine Kategorie etwa so umfangreich sein kann, wie "alle jemenitischen Männer im wehrfähigen Alter". Anwenden darf der Assistent des Präsidenten für Heimatsicherheit und Terrorismusbekämpfung im Weißen Haus dieses Profiling auf eine Datenbank, in der im Mai 2013 fast 900.000 Personen geführt worden waren.

In der Anleitung steht außerdem äußerst genau, was passiert, wenn jemand, der auf einer solchen Liste steht, bei einem Grenzübertritt zur Seite genommen wird oder mit US-Regierungsbehörden in Kontakt tritt. Die Angestellten werden aufgefordert, nicht nur Fingerabdrücke, Reiseplanungen, identifizierende Dokumente an sich zu bringen. So sollen sie auch Informationen zur Gesundheitsversicherung, Daten zu verschreibungspflichtigen Medikamenten, "jedwede Karte mit einem Magnetstreifen", Handys, E-Mail-Adressen, Bankdaten, Internet-Accounts und noch vieles mehr erfragen oder an sich bringen.

Generell ist es dem Dokument zufolge die Politik der US-Regierung, den Eintrag einer Einzelperson in den Antiterrorlisten weder zu bestätigen noch zu leugnen. Dass die so nicht erfahren, warum sie dort stehen, wurde bereits ausführlich kritisiert. Die Anleitung geht nun auch darauf ein, nach welchen Verfahren Namen von der Liste gelöscht werden. Automatisch wird dies aber nicht einmal Toten zuteil, immerhin könnte ihre Identität von einem anderen Terroristen übernommen werden.

Lebende können bei der Heimatschutzbehörde eine Beschwerde einreichen, woraufhin eine interne, unbeaufsichtigte Überprüfung eingeleitet wird. Ob die dann erfolgreich war oder nicht, wird dem Antragssteller nicht mitgeteilt. Schwierig ist hierbei, dass alle Behörden, die zu den Einträgen in der Datenbank beigetragen haben, einer Löschung zustimmen müssen. Von diesen Behörden werde jedoch auch erwartet, dass sie die Einträge jährlich prüfen. Das gilt aber nur für die von US-Amerikanern oder Besitzern einer Green-Card.

Das von The Intercept ausgewertete Dokument der US-Regierung ist eigentlich als "nicht geheim" klassifiziert, aber die US-Regierung habe sich bislang erfolgreich gegen eine Veröffentlichung gewehrt – immer unter Berufung auf Aspekte der nationalen Sicherheit. Die Anfang 2013 überarbeitete Neufassung war den Reportern um Jeremy Scahill von einer Quelle aus Geheimdienstkreisen zugespielt worden. (mho)

QuoteBauchgefuehl, 24. Juli 2014 12:16
Ist absolut nachvollziehbar

Jedes Land hat solche Listen bzw. Liste. Und die lockeren Regeln
dafür sind ebenfalls nachvollziehbar - lieber zuviel Sicherheit als
zu wenig und dann doch wieder ein Anschlag. Zwar unbequem am
Einreiseort aber heutzutage eine absolute Notwendigkeit. Wer ist
schon gerne an Bord eines Fliegers der von relifgiösen Wirrköpfen
entführt wird ?

Die meisten Menschen bemerken von diesen Listen so gut wie nichts und
haben keinerlei Nachteile. Warum auch ? Aber ist natürlich klar, das
dumpfer Anti-Amerikanismus im Heise-Forum herzlich willkommen ist.
Goodbye Vernunft - Willkommen Wirrköpfe und Aluhutträger aller Art.
Möge das Hassgekotze einfältiger Nerds beginnen ....


QuoteLektorat, 24. Juli 2014 13:02
Angst vor Terror erzeugt unscharfe Kriterien

Wahrscheinlich ist die Angst vor Terroranschlägen die wesentliche
Triebfeder für diese sehr unscharfe Vorgehensweise. Es geht wohl vor
allem um den Faktor Zeit, der eine genaue Analyse und Bewertung von
Verdächtigen verhindert. Ich denke die Doktrin ist: lieber schneller
verdächtigen als zu spät einen Anschlag verhindert zu haben. Aus
dieser Perspektive scheint der Kriterienkatalog und die Logik
dahinter verständlich(er) zu sein.


Quotelizzarddude, 24. Juli 2014 13:24

Wenn es denn mal die Angst vor Terror wäre, die Leute dieses Schlages antreibt.



Aus: "Regelbuch enthüllt: Wie US-Behörden die Antiterror-Listen befüllen" (24.07.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Regelbuch-enthuellt-Wie-US-Behoerden-die-Antiterror-Listen-befuellen-2267193.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer, hat den Plan der Bundesregierung zur Reform der Anti-Terror-Datei (ATD) verteidigt. "Es gibt wenige Gesetze im Bereich der inneren Sicherheit, die derart umfangreich evaluiert und anschließend noch einer eingehenden verfassungsgerichtlichen Prüfung unterzogen wurden wie die Anti-Terror-Datei", erklärte der Christsoziale gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung. Mit dem Gesetzentwurf des Kabinetts würden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts "in vollem Umfang" umgesetzt.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hatte sich entschieden gegen den Vorstoß ausgesprochen, da dieser "erhebliche verfassungsrechtliche Risiken" berge. Mayer kann das Störfeuer aus Bonn nicht nachvollziehen. Für ihn gilt weiterhin: "Sowohl die Anti-Terror-Datei wie auch die Rechtsextremistendatei sind unverzichtbar, wenn man mit der berechtigten Forderung nach einem besseren Informationsaustausch unserer Sicherheitsbehörden ernst machen will."

Die auch im Bundestag und Bundesrat umstrittene ATD basiert im Wesentlichen auf einem Bericht des federführenden Bundesinnenministeriums an die Innenressorts der Bundesländer. Darin wird der Änderungsbedarf hauptsächlich aus Sicht der "Bedarfsträger" umrissen, also von Polizeibehörden und Geheimdiensten. Bürgerrechtler kritisieren, dass Unschuldige in Verdacht geraten könnten und die Datenschutzbestimmungen unzureichend seien.

Trotzdem hat sich auch ein Sprecher von Bundesinnenminister Thomas de Maizière hinter das Vorhaben gestellt. Dem Urteil aus Karlsruhe werde Genüge getan.

Nach den Grünen hat derweil auch die Linke de Maizière geraten, die Kritik der Bundesdatenschützerin als "Gelegenheit zum Umdenken und Abrüsten zu nutzen". Die Bundesregierung wäre gut beraten, "dieses rechtsstaatswidrige Anti-Terror-Projekt gänzlich aufzugeben", betonte der Vizechef der Oppositionsfraktion, Jan Korte. Der Rechtsstaat sei nicht vor Anschlägen zu schützen, indem seine Regeln aufgelöst würden. Die ATD sei besonders gefährlich, "wenn ungesicherte nachrichtendienstliche Erkenntnisse auch Polizeibehörden zur Verfügung stehen, die diese aufgrund des Trennungsgebotes nicht hätten erheben dürfen". (Stefan Krempl) / (anw)

QuoteCaboodle,  25. Juli 2014 14:19
Wieso eigentlich immer diese Verniedlichung: Datei

Das ist schlicht und ergreifend eine Datenbank.
Ich habe immer das Gefühl die Sicherheitsdienste nennen das lieber
Datei, weil es harmloser klingt.
... Datenbank ist das große bedrohliche Etwas in dem man suchen kann und
das man mit anderen Datenbanken verknüpfen kann.


QuoteIrgendjemand, 25. Juli 2014 15:40
Was ich vermisse: Ansonsten "könnten Unschuldige ihr Leben verlieren."

> Mayer kann das Störfeuer aus Bonn nicht nachvollziehen. Für
> ihn gilt weiterhin: "Sowohl die Anti-Terror-Datei wie auch
> die Rechtsextremistendatei sind unverzichtbar, wenn man mit
> der berechtigten Forderung nach einem besseren
> Informationsaustausch unserer Sicherheitsbehörden ernst
> machen will."

... Wer definiert denn eigentlich, was eine "berechtigte Forderung" sei? ...



Aus: "Innenpolitiker von CDU/CSU stehen hinter der Anti-Terror-Datei" (25.07.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenpolitiker-von-CDU-CSU-stehen-hinter-der-Anti-Terror-Datei-2268262.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Auf Anfrage der Berliner Piratenfraktion hat der zuständige Innensenator Frank Henkel (CDU) Auskunft über die Verwendung sogenannter "personengebundenen Hinweise" (PHW) erteilt. Demnach sind in der von deutschen Bundes- und Länderpolizeien geführten Datensammlung INPOL derzeit rund 152.000 Menschen als "BTM-Konsument" (BTM=Betäubungsmittel) gekennzeichnet (INPOL ist das polizeiliche Informationssystem der deutschen Bundes- und Landespolizeien). Ein Viertel davon wurden von der Polizei Berlin eingespeichert. Andere, im gesamten Bundesgebiet genutzte Kategorien sind "geisteskrank", "Ansteckungsgefahr", "Freitodgefahr", "Rocker" oder "Straftäter linksmotiviert". Die Berliner Polizei nutzt darüber hinaus weitere PHW, darunter "Auskunftssperre", "Aufenthaltsverbot", "BTM-Kontakt", "Konsument harter Drogen" oder "Serienbrandstifter".

Eine frühere Anfrage hatte ergeben, dass der Zuordnung eines PHW keine Verurteilung vorausgehen muss: Der Hinweis wird auch dann vergeben, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden war. Es genüge laut dem Senat sogar der "begründete Anfangsverdacht", dass eine entsprechende Straftat begangen werden könnte. Auch wenn also keine Straftaten in Sicht sind, darf weiter unter der Kategorie "Straftäter" gespeichert werden:

QuoteDie Verwendung der Begrifflichkeit "Straftäter" umfasst allgemein und im Zusammenhang mit Politisch motivierter Kriminaliät (PMK) auch den strafprozessualen Status des/ der "Tatverdächtigen", des/ der "Beschuldigten", des/ der "Angeschuldigten" sowie des/ der "Angeklagten" und dient hier zur Unterscheidung zum Begriff "Betroffener/ Betroffene", der bei gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen bzw. im Ordnungswidrigkeitenrecht Anwendung findet. Tatsächlich genügt der durch Tatsachen manifestierte und damit begründete Anfangsverdacht des Begehens oder der Beteiligung (an) einer Straftat, die der Politisch motivierten Kriminalität –links- zugeordnet werden kann.


Offiziell werden die PHW zur "Eigensicherung" von Polizeikräften vergeben. Im Falle der Kategorie "Straftäter linksmotiviert" können PHW aber auch dann vergeben werden, wenn Verstöße gar nicht gegen die Polizei begangen werden, sondern im Bereich des Versammlungsrechts, des Presserechts oder des Kunsturheberrecht. Das gilt ebenso, wenn deren zukünftige Begehung lediglich vermutet wird. Was soll das also mit der "Eigensicherung" zu tun haben?

Eine Benachrichtigung der Betroffenen erfolgt nicht, denn die Vergabe des PHW habe laut dem Innensenator "taktische Gründe". Im Falle der Kategorie "bewaffnet" mag das einleuchten. Im Falle von "Betäubungsmittel-Konsument" oder "Straftäter linksmotiviert" kann aber davon ausgegangen werden, dass die Betroffenen bei einer Polizeikontrolle mit weiteren Maßnahmen, etwa einer Blutentnahme oder einer Durchsuchung, behelligt werden. Dies ist aber eigentlich untersagt: Die PHW dürfen nicht als Grundlage für andere Polizeimaßnahmen genutzt werden.

Unter den Polizeiabteilungen kursiert ein vier Seiten umfassendes Papier "Berliner Ergänzungen zum PHW-Leitfaden", wo alle Kategorien von PHW enthalten sind und die "berlinspezifischen Ergänzungen" erläutert werden. Weder der Leitfaden noch "konkrete Einzelheiten" werden veröffentlicht, da aus ihnen "Rückschlüsse auf das taktische Vorgehen der Polizei" gezogen werden könnten. Das polizeiliche Handeln würde ansonsten "voraussehbar" gemacht.

Zur Geschichte der PHW hatte das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage einige Hinweise gegeben. Demnach wurden die rechtlichen Grundlagen bereits 1988 gelegt, diese aber erst Ende 1990 in INPOL "technisch realisiert". 2005 wurden die PHW dann mit weiteren Datenbanken verknüpft, darunter die Anwendungen "Personenfahndung", "Erkennungsdienst" und "Kriminalaktennachweis". Diese Möglichkeit zur Verknüpfung relativiert eine Angabe des Berliner Innensenators, der erklärt hatte dass die PHW "in keinen anderen Dateien gespeichert" würden.

Wenn sich Betroffene gegen stigmatisierende PHW (die Piraten nennen vor allem die Kategorien "geisteskrank" und "Ansteckungsgefahr") wehren wollen, müssen sie zunächst herausfinden ob sie überhaupt in den Datensammlungen geführt werden. Wie bei allen anderen Polizeibehörden sind derartige Auskünfte gebührenfrei zu erhalten. Häufig halten die Behörden entsprechende Informationen aber geheim und geben vor, dies sei dem Interesse des Staatswohl geschuldet. Mittlerweile werden die Hürden für Auskunftsansprüche auch dadurch höher geschraubt, dass beglaubigte Ausweiskopien oder Begründungen für die Anfragen verlangt werden.

...

QuoteKai 21. Sep 2014 @ 21:37

Ich persönlich finde das völlig okay wenn die Polizei sowas auflistet. Ob ich auf der Liste stehe ist mir dabei völlig egal.



Aus: "151.000 Personen sind polizeilich mit "Drogenkonsum" getaggt, andere mit "geisteskrank" oder "Ansteckungsgefahr"" von Matthias Monroy am 18. September 2014, 12:38 in Datenschutz
Quelle: https://netzpolitik.org/2014/151-000-personen-sind-polizeilich-mit-drogenkonsum-getaggt-andere-mit-geisteskrank-oder-ansteckungsgefahr/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Ohne weitere Aussprache hat der Bundesrat am Freitag dem Gesetzentwurf zur Änderung der Anti-Terror-Datei (ATD) zugestimmt. Auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Bundestag verzichtete die Länderkammer, obwohl sie im Mai noch schwere Bedenken gegen den ursprünglichen Vorstoß der Bundesregierung ins Feld geführt und gegen ein Aufbohren der Datenbank votiert hatte.

Milder stimmte die Länderchefs, dass der Bundestag mit seinem Beschluss vorigen Monat einige Korrekturen an der Regierungsinitiative vornahm. Damit wird etwa festgelegt, dass Ausführungen zu Kontaktpersonen künftig nicht mehr eigenständig recherchierbar, sondern nur noch verdeckt zusammen mit den Stamminformationen der eigentlich Terrorverdächtigen gespeichert werden dürfen.

Angaben zu so erfassten Personen gelten künftig als "erweiterte Grunddaten". In der Regel können diese erst übermittelt werden, wenn zugangsberechtigte Behörden bei der speichernden Stelle nach deren Rechtsvorschriften nachfragen. In Eilfällen sind aber auch die erweiterten Informationen für jede anfragende Behörde sofort verwendbar.

Eine erweiterte Recherche in den offenen Datenbeständen wird laut dem Entwurf zugelassen für "Rechercheprojekte", um terroristische Bestrebungen aufzuklären sowie um "qualifizierte" Straftaten zu verfolgen und zu verhüten. Entsprechende Genehmigungen gelten zunächst für zwei Jahre, können aber verlängert werden. Diese neuen Bestimmungen zum erweiterten Auswerten sollen auch für die Rechtsextremismusdatei gelten.

Der Bundesrat hatte zunächst gefordert, entsprechende Such- und Analysefunktionen der ATD nicht auszubauen. Bevor eine derart umfassende Strukturänderung des Registers vorgenommen werde, "sollten sowohl der Bedarf dafür als auch die verfassungsrechtliche Zulässigkeit gründlich geprüft werden", hatten die Länder ursprünglich empfohlen.

Zudem drängte der Bundesrat darauf, den Begriff der "rechtswidrigen Gewalt" im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Korrekturbedarf bei der ATD präziser zu fassen. Das Merkmal des "Unterstützens" von Terrorgruppen hat der Bundestag mittlerweile mit dem Zusatz eingeschränkt, dass es sich um eine willentliche Förderung terroristischer Aktivitäten handeln muss. Erfasst werden kann aber nach wie vor, wer etwa als Hassprediger Gewalt nur befürwortet. (Stefan Krempl) / (jk)

Quotegomi, 7. November 2014 12:43

In der Regel kann Mensch von missbräuchlicher Verwendung ausgehen ...



Aus: "Bundesrat winkt Reform der Anti-Terror-Datei durch" (07.11.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-winkt-Reform-der-Anti-Terror-Datei-durch-2444214.html


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QuoteDie Stolen and Lost Travel Documents Database (SLTD), deutsch ,,Datenbank verlorener und gestohlener Reisedokumente", ist eine im Jahr 2002 von Interpol eingerichtete und seither laufend aktualisierte Datensammlung. In ihr sollen die Interpol-Mitgliedsländer die Kenndaten aller Grenzübertrittsdokumente speichern, die sich nicht mehr im Besitz des berechtigten Inhabers befinden. Erfasst werden nicht nur abhandengekommene bereits individualisierte Dokumente, sondern vor allem auch abgängige Blanko-Vorlagen. Im Februar 2014 umfasste die SLTD rund 40 Millionen Datensätze aus 167 Ländern, die im automatisierten Direktabruf über das Interpol Global Communication System 24/7 weltweit für die Kontrolltätigkeit von Grenzkontrollstellen und Behörden zugänglich sind. ....


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Stolen_and_Lost_Travel_Documents_Database (11/2014)

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die in der SLTD-Datenbank (Stolen or Lost Travel Documents) von Interpol gesammelten Angaben sollen mit Hilfe des Programmes I-Checkit nicht nur von Polizeibehörden und Grenzkontrolleuren abgefragt werden, sondern auch von privaten Unternehmen, denen Ausweispapiere vorgelegt werden müssen. So soll die Fahndung nach "ausländischen Kämpfern" ausgeweitet werden. Die Bundesregierung hält die Pläne für bedenklich und gibt die deutschen SLTD-Daten deshalb nicht frei. Den Linken reicht das nicht aus.

Die Bundesregierung steht dem Interpol-Projekt "I-Checkit" kritisch gegenüber, Privatunternehmen in die Fahndung nach Personen miteinzubeziehen, die mit gefälschten Ausweispapieren reisen. Sie hat sich zu keinem Zeitpunkt an dem Projekt beteiligt, das 2016 in den Regelbetrieb gehen soll. Deutsche SLTD-Daten sind dem Projekt bisher nicht übermittelt worden. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Dieser geht die Haltung nicht weit genug. Sie befürchtet, dass Systeme wie I-Checkit eines Tages über internationale Gremien zwingend vorgeschrieben sein könnten und fordert daher den Stopp des Projektes, weil es datenschutzrechtlich höchst bedenklich sei.

I-Checkit ist ein Interpol-Projekt, bei dem derzeit die Fluglinien Air Asia und Qatar Airways, zwei französische Banken sowie Hotels in Monaco und Montenegro involviert sind. Sie fragen nach, ob vorgelegte Ausweispapiere als gestohlen oder verloren gemeldet sind und bekommen per Ampelfarbe den Status signalisiert. Bei "rot" sind sie verpflichtet, den Vorfall den Sicherheitsbehörden zu melden. Bis zur Interpol-Generalversammlung 2015 in Ruanda sollen die Tests abgeschlossen sein. Stimmen die Mitgliedsstaaten zu, könnte 2016 der Regelbetrieb aufgenommen werden. Deutsche SLTD-Daten sind bislang nicht dabei, da nach Auffassung der Bundesregierung allein den Sicherheitsbehörden Ausweisdaten mit Fahndungsdaten abgleichen dürfen. (Detlelf Borchers) / (anw)

Quote24. November 2014 15:07
Wieso Datenschutzrechtliche Bedenken?
Volker Putt

Wenn es jetzt um die generelle Fahndung nach Personen gehen würde,
OK.
Aber kurz zu überprüfen, ob das vorgelegte Ausweisdokument nicht als
gestolhen gemeldet wurde ... mir ist nicht ganz klar, welche Daten es
in dem Zusammenhang zu schützen gäbe.

Quote24. November 2014 15:16
Re: Wieso Datenschutzrechtliche Bedenken?
Linuxer367

Deshalb: Du legst Deinen Personalausweis irgendwo vor. Der
Schalter(beamte) scannt den ab und in irgendeiner Datenbank ist dein
Bewegungsprofil vervollständigt worden. Und genau das wird passieren.
Weil man es technisch nicht verhindern kann und es politische
gewünscht wird. Früher oder später.

Grüße
Linuxer




Aus: "Fahndungsdaten: Deutsche Bedenken gegen Ampel-Software I-Checkit von Interpol" (24.11.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Fahndungsdaten-Deutsche-Bedenken-gegen-Ampel-Software-I-Checkit-von-Interpol-2462470.html


Textaris(txt*bot)

#162
Quote[...] Minority Report ist ein US-amerikanischer Science-Fiction-Thriller des Regisseurs Steven Spielberg mit Tom Cruise in der Hauptrolle aus dem Jahr 2002. Das Drehbuch basiert auf der gleichnamigen Kurzgeschichte des amerikanischen Autors Philip K. Dick aus dem Jahr 1956.

... Handlung: Washington, D.C. im Jahre 2054: John Anderton arbeitet für die Abteilung Precrime der Washingtoner Polizei, die mittels Präkognition Morde verhindern soll. Ermöglicht wird dies durch die drei sogenannten ,,Precogs" Agatha, Arthur und Dashiell. Sie werden mit Medikamenten in einem Zustand zwischen Traum und Wachen gehalten, der für ihre hellseherischen Fähigkeiten besonders günstig ist. In ihren Visionen sehen sie die Morde der Zukunft voraus. ...

... Die britische Homicide Prevention Unit (HPU), eine 2004 (also nach der Entstehung des Films) gegründete Abteilung des Metropolitan Police Service, versucht mithilfe von Persönlichkeitsprofilen potenzielle Gewalttäter zu finden. Seit 2006 wird geplant, so als potenzielle Gewalttäter eingestufte Personen auch unter Umständen präventiv zu verhaften. Bei Nachrichtenmeldungen zu diesem Thema wurde wiederholt auf diesen Film verwiesen. In Washington DC gibt es seit August 2010 ein ähnliches Projekt, um Wiederholungstäter zu prognostizieren. Das weithin scharf kritisierte EU-Forschungsprojekt INDECT soll ab 2013 präventive, automatisierte Verbrechensbekämpfung aufgrund von Verhaltensanalysen auf der Basis von Überwachungskamera-Bildern ermöglichen.


Aus: "Minority Report" (27. November 2014)
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Minority_Report


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Polizei in Nordrhein-Westfalen wird Computerprogramme für Kriminalitätsvorhersagen testen. Anfang kommenden Jahres werde ein Projekt unter Leitung des Landeskriminalamts starten, teilte das NRW-Innenministerium auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Gregor Golland mit. Bislang war die Rede davon, dass ein solches Projekt geprüft werde; konkrete Termine gab es nicht.

Erste Ergebnisse würden in der zweiten Jahreshälfte erwartet. Die Polizeipräsidien in Duisburg und Köln seien in die Testphase eingebunden, von Oktober 2015 bis September 2016 sollen die dortigen Praxisphasen laufen. Bei einer erfolgreichen Testphase werde man die Software auch im Polizeialltag einsetzen.

"Predictive Policing" heißt die neue Methode. Programme sollen beispielsweise Einbrüche vorhersagen können. Dafür müssen tausende Einbrüche in die Datenbank etwa der Prognosesoftware "Precobs" ("Pre Crime Observation System") eingepflegt werden. Ähnliche Tests laufen bereits in Bayern und Baden-Württemberg.

Laut bayrischem Innenminsterium soll sich die Software bereits bewährt haben. In Zürich sollen mit dem Programm die Einbrüche um 14 Prozent zurückgegangen sein, die Software soll dort inzwischen im Regelbetrieb laufen. Mehr als 80 Prozent der Prognosen seien dort zutreffend gewesen.

Wird für ein Gebiet eine akute Einbruchsgefahr errechnet, können dort gezielt mehr Polizisten eingesetzt werden. Damit sollen die Verhaltensmuster von Profi-Einbrechern erkannt und für Vorhersagen genutzt werden. Täter kehren erfahrungsgemäß an Tatorte zurück, an denen sie sich auskennen und bereits Erfolg hatten. Beziehungs- oder Gelegenheitstaten fallen dabei allerdings durch das Raster. Das NRW-Innenministerium bezeichnete die Wirksamkeit solcher Software allerdings als noch nicht hinreichend belegt. (Mit Material der dpa) / (axk)


Aus: "NRW testet ab 2015 Software zu Kriminalitäts-Vorhersagen" (28.11.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/NRW-testet-ab-2015-Software-zu-Kriminalitaets-Vorhersagen-2468412.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Morde voraussagen kann die Maschine nicht - da ist meist zu viel Leidenschaft im Spiel: "Es gibt Verbrechen, die lassen sich nicht voraussehen. Tötungsdelikte geschehen ja meist im Familien- oder Bekanntenkreis", sagt Günter Okon. Mit Einbrüchen aber geht es, sagt der Analyst vom Landeskriminalamt. Zumindest mit genug Daten und guten Algorithmen. Wenn der 57-Jährige in seinem Büro am Ostbahnhof den Laptop aufklappt, zeigt sein neuer Helfer ihm eine Straßenkarte. Precobs hat Alarm geschlagen, westlich vom Englischen Garten markieren Quadrate mehrere 250 mal 250 Meter große Zielgebiete: rot, gelb, grün und blau. Die Farben signalisieren die Wahrscheinlichkeit, mit der dort an diesem Tag eingebrochen wird. Bei Rot ist sie am höchsten. Eine wichtige Information für die Beamten, die in der Gegend Streife fahren. "Precobs" heißt Okons Helfer: Die Software soll der bayerischen Polizei im Kampf gegen die dramatisch gestiegene Zahl der Einbrüche helfen.

Es ist der Traum jedes Polizisten, schon vor dem Verbrechen zu wissen, wann und wo es geschehen wird. In einem Pilotprojekt testet die bayerische Polizei nun eine Software, die genau das können soll: "Precobs" sagt vorher, in welchem Stadtgebiet und zu welcher Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit Einbrüche zu erwarten sind. Grundlage dafür sind statistische Berechnungen bereits verübter Delikte. Von Oktober an wird die Software im Münchner Präsidium laufen, Okon übt bereits im Simulationsmodus. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erhofft sich ähnliche Erfolge wie in Zürich, wo die Polizei bereits mit Precobs arbeitet: Innerhalb eines halben Jahres ist dort die Zahl der Einbrüche deutlich gesunken.

"Predictive Policing" - "vorhersagende Polizeiarbeit" - ist der Sammelbegriff für Technologien, die Verbrechen ermitteln sollen, bevor sie passieren ...

... Im "Vorgangsverwaltungssystem" der Polizei werden zu jedem Einbruch der vergangenen fünf Jahre der genaue Ort und andere Daten gespeichert. In Okons Tabellen steht etwa "Mehrfamilienhaus, Wohnung" - die Art des Tatorts; daneben "hebeln" oder "einsteigen" - der Modus Operandi. Wird ein neuer Einbruch gemeldet, den die Software als Teil einer möglichen Serie erkennt, löst der Computer Alarm aus. Die ermittelnden Beamten bekommen eine Mail mit der Karte und Hinweisen.

Die Fahnder wissen, dass professionelle Täter vor jedem Einbruch eine Art "Kosten-Nutzen-Rechnung" aufstellen. "Menschliches Verhalten ist musterbasiert", sagt Okon. "Das machen wir uns zunutze." Dass reiche Gegenden wie Bogenhausen oder Grünwald beliebte Ziele von Einbrechern sind, wissen Beamte mit Erfahrung natürlich auch ohne Software. Um alle Tatdaten genau auszuwerten, müssten Ermittler aber schier endlos vor Excel-Tabellen sitzen. Die Software findet Zusammenhänge zwischen Daten, die dem Menschen verborgen bleiben. Aufgabe der Polizisten ist es, die Ergebnisse richtig zu bewerten.

"Durch das neue Analyse-Instrument", sagt Minister Herrmann, "könnten wir Einsatzkräfte noch gezielter in die Brennpunkte steuern." Berechnet Precobs etwa, dass an einem Tag in einem bestimmten Straßenzug mit einem Einbruch zu rechnen ist, verstärkt die Polizei dort ihre Streifenpräsenz. In Zürich sei die Software, die die bayerische Polizei laut Münchner Präsidium etwa 100 000 Euro kostet, vor etwa einem Jahr zum ersten Mal zum Einsatz gekommen. "86 Prozent der Prognosen waren zutreffend", sagt Herrmann. Laut Innenministerium ist die Zahl der Einbrüche in Zürich innerhalb eines halben Jahres um 40 Prozent zurückgegangen. Die Münchner Polizei könnte solche Erfolge gut gebrauchen: Im Jahr 2011 gab es in Stadt und Landkreis 1035 Einbrüche, 2012 waren es 1214, im vergangenen Jahr 1452.

... Die Herstellerfirma, das Institut für musterbasierte Prognosetechnik aus Oberhausen, wirbt sogar damit, dass die Polizei in Zürich doppelt so viele mutmaßliche Einbrecher festgenommen hat wie vor dem Einsatz der Software. Der Unternehmensgründer, der Soziologe und Kriminalitätsforscher Thomas Schweer, sagt, dass der Zusammenhang von Raum und Kriminalität schon im 19. Jahrhundert erforscht worden sei. "Früher lief der Beamte mit Stecknadeln rum und steckte sie in die Karte an der Wand." Das könne Software mittlerweile besser. Datenschutzprobleme sieht er bei seinem Programm nicht: "Wir suchen Massenphänomene, keine Individuen." In den USA und anderen Ländern greifen Ermittler auch auf personenbezogene Daten zu: auf abfotografierte Nummernschilder etwa, oder auf Funkzellenabfragen von Handys.

In Bayern, sagt Schweer, werde dagegen eine Technik namens "near repeat" verwendet, die nur anonyme Tatdaten nutze. "Precobs" könne also nicht Einzelne in den Fokus der Ermittler rücken. Allerdings können Polizisten prüfen, wen sie in letzter Zeit in der gefährdeten Gegend kontrolliert haben, für die das System Alarm geschlagen hat. Der bayerische Datenschutzbeauftragte hat beim Innenminister Informationen über die Software angefordert. Anhand der Unterlagen will er anschließend entscheiden, ob er eine formelle Prüfung einleitet oder das Programm datenschutzkonform ist.

Gibt es keine Beschwerden und verläuft die Testphase positiv, könnte sich Okon vorstellen, die Software auch für andere Verbrechen zu nutzen, für Autodiebstahl etwa oder für Raub. Allerdings funktioniert das Programm nur bei Verbrechen, bei denen Täter methodisch statt impulsiv vorgehen. Morde werden sich nicht voraussagen lassen. Auch bei Beschaffungskriminalität hilft Statistik wenig. Drogensüchtige brechen oft planlos ein, sind auf schnelles Geld aus. Für den Computer handeln sie nicht rational genug.


Aus: "Gesucht: Einbrecher der Zukunft"  Jannis Brühl und Florian Fuchs (12. September 2014)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/digital/polizei-software-zur-vorhersage-von-verbrechen-gesucht-einbrecher-der-zukunft-1.2115086


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Software Precobs, mit der Einbrüche vorhergesagt werden soll, hat sich bewährt. Das teilt das bayerische Innenministerium mit. Die Software des Institutes für musterbasierte Prognosetechnik (IfmPt) wird seit Anfang September in Nürnberg und München getestet. Innenminister Joachim Herrmann will die bis Mai 2015 laufende Machbarkeitsstudie mit der polizeilichen Verbrechens-Progonosesoftware nun auf ganz Bayern ausdehnen.

Precobs ist eine Statistiksoftware, die auf der Theorie der near repeats aufsetzt. Weil Einbrecher, Straßenräuber und Autoknacker nach bestimmten, erfolgreich "getesteten" Mustern vorgehen, werden diese Modi Operandi mit allen Variablen gespeichert. Anschließend werden statistische Korrelationen ähnlicher Gebiete hinzugezogen. So werden "Treffer" erzielt, in dem ein Alarm für bestimmte Planquadrate errechnet wird, die dann stärker von der Polizei bestreift werden.

Precobs soll mustergültig gearbeitet haben, berichtet die tageszeitung, als es einen Alarm für Mittelfanken ausgab: "Die Polizeistreife fuhr hin, hielt einen Wagen an und machte einen Einbrecher dingfest, der zur Fahndung ausgeschrieben war."

Precobs ist nach Darstellung des Institutes bereits bei der Stadtpolizei Zürich in den Dauerbetrieb übergangen. Dort überlässt die "Fachgruppe Fahndung Straßenkriminalität" die Analysearbeit dem Computer und soll damit die Zahl der Einbrüche in den vom System überwachten Gebieten die Zahl um 30 Prozent gesenkt haben. Gleichzeitig soll sich laut IfmPt die Verhaftungsquote verdoppelt haben.

Die deutsche Software des Soziologen Thomas Schweer konkurriert international mit der cloudbasierten Software PredPol, die ebenfalls aus einem universitären Projekt der Erforschung urbaner Kriminalität entstand. Mit dabei ist auch IBM mit seinem Produkt Blue CRUSH (Criminal Reduction Utilizing Statistical History) auf der Basis der eigens dafür übernommenen Statistik-Software-Firma SPSS.

Diese Systeme beschränken sich nicht mehr nur auf polizeiliche Falldaten, sondern beziehen Daten aus sozialen Netzwerken in ihre Prognosen ein. So destillierte die Polizei in Chicago aus einer Liste von 13.000 verdächtigen eine "Heat List" mit 400 Personen, die als potenzielle Gefährder gelten und präventiv von Beamten besucht wurden, ein Vorgehen, das der Aktivist Cory Doctorow als pseudowissenschaftliche Rassendiskriminierung brandmarkte. (Detlef Borchers) / (anw)


Aus: "Minority Report auf bayrisch: Musterbasierte Verbrecherjagd mit Precobs angeblich erfolgreich" (27.11.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Minority-Report-auf-bayrisch-Musterbasierte-Verbrecherjagd-mit-Precobs-angeblich-erfolgreich-2467490.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Drei deutsche Landeskriminalämter wollen Anwendungen zur polizeilichen Vorhersage von Straftaten testen: Bayern hat bereits eine Versuchsreihe zum "Predictive Policing" gestartet. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben sich noch nicht auf eine konkrete Software festgelegt, holen aber Informationen zu Erfahrungen von Polizeibehörden in anderen Ländern ein.

Vielfach ist unklar was mit "Predictive Policing" eigentlich gemeint ist. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) plant deshalb laut einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums eine Auswertung entsprechender kriminologischer Ansätze und Theorien. Das hat das BKA auch bitter nötig, denn in seiner Einschätzung von "Predictive Policing" wird mit Falschbehauptungen hantiert. So heißt es beispielsweise zur Definition von "Predictive Policing", dessen Fokus liege auf dem Deliktsbereich "Wohnungseinbruchdiebstahl". Das ist Quatsch, denn sogar die bayerische Landesregierung hat angekündigt, dass Tests zwar hierauf beschränkt seien, die Anwendungsgebiete im Erfolgsfalle aber erweitert würden.

Uns liegt eine Studie des Landeskriminalamtes Niedersachsen vor, die "Predictive Policing" theoretisch betrachtet und dessen Wirkungsweise analysiert. Darin heißt es, dass nach einer aktuellen Umfrage in den USA 70 % der befragten Polizeidienststellen entsprechende Anwendungen einsetzen; insgesamt 90 % würden die Implementierung bis 2016 planen. Auch in Großbritannien, Südafrika oder Australien wird "Predictive Policing" eingesetzt. Das LKA Nordrhein-Westfalen hatte dort im Vorfeld seiner Studie Erkundigungen eingeholt.

Der Markt für polizeiliche Vorhersagesoftware ist mittlerweile stark gewachsen, es existieren sogar diverse Freeware-Programme. Pionier und Marktführer ist der IT-Konzern IBM mit seiner Software "Blue Crush". Mittlerweile erhält IBM Konkurrenz vom System "PredPol", das von einigen Universitäten mit der Polizei Los Angeles entwickelt wurde. Die meisten Anwendungen verknüpfen statistische Falldaten mit raumbezogenen Informationen, aber auch einem Veranstaltungskalender, Wetterdaten oder Zahltagen an denen viel Geld im Umlauf ist. Andere Hersteller bieten aber auch Vorhersagen auf Täterebene an oder verarbeiten Informationen zu Opfern.

... Das "Predictive Policing" macht sich die in allen Bereichen zunehmende Digitalisierung der Polizeiarbeit mit den dadurch verbundenen Möglichkeiten zunutze. Bestände von Datenbanken können miteinander in Beziehung gesetzt werden. Die wissenschaftliche Debatte benutzt hierfür der Begriff "Data Mining". Um die Wirksamkeit solcher Verfahren zu erläutern, wird gern der Vergleich mit der Nadel im Heuhaufen bemüht: Die kann umso besser gefunden werden, je mehr Daten angehäuft und verarbeitet werden. Der Heuhaufen wird also vergrößert. So wird die Polizei ermuntert noch mehr Daten zu sammeln. Im Endeffekt könnten Innenministerien die Einführung der Software sogar als Begründung für die Einrichtung weiterer Datenbanken anführen.

Auch im IT-Bereich zeigt sich damit ein allgemeiner Trend in der Polizeiarbeit, mit immer mehr Kompetenzen zur "Gefahrenabwehr" das Vorfeld von Straftaten zu erkunden.

... Eine Software gegen Wohnungseinbrüche oder Fahrzeugdiebstähle wird auch die Vorurteile bei PolizistInnen verstärken. Denn ein computergestütztes Vorhersagesystem liefert keine Anhaltspunkte, wie denn vermuteten "Verbrecher" auszusehen haben oder zu erkennen wären. Eine Reportage der ARD hat gut dokumentiert, wie dann die üblichen Stereotypen bedient werden: Kontrolliert werden Menschen mit dunkler Hautfarbe, Kapuzenpullis und andere, offensichtlich unterprivilegierte Personen.

...


Aus: "LKA-Studie erklärt Für und Wider von "Predictive Policing" – Auch BKA liebäugelt jetzt mit Vorhersagesoftware" Matthias Monroy (09. Januar 2015)
Quelle: https://netzpolitik.org/2015/lka-studie-erklaert-fuer-und-wider-von-predictive-policing-auch-bka-liebaeugelt-jetzt-mit-vorhersagesoftware/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Wenn sie die Bürger unter Generalverdacht stellt und Gefahrengebiete absteckt, in denen jeder Aufenthalt verdächtig ist, geht die Polizei davon aus, dass jeder Bürger potenziell Straftaten begeht. Diesen Mechanismus will grüne Polizeiarbeit durchbrechen.

[...] Kriminologen und Anwälte beschrieben auf dem Kongress, welche drastischen Auswirkungen es haben kann, als Verdächtiger in der ständig wachsenden "Datei Gewalttäter Sport" geführt zu werden. Die umfasst derzeit rund 15.000 Personen. Betroffene, die Aufenthaltsverboten, ständigen Ausweiskontrollen, aber auch Stadionverboten (derzeit rund 2500 Personen) unterliegen, wird präventiv ein bestimmter Lebensstil untersagt. Dabei werden sie nicht informiert, in diese Datei eingetragen worden zu sein. Sie erfahren allenfalls davon, wenn die Polizei das Stadiongebiet zu einem "gefährlichen Ort" erklärt, an dem anlasslos kontrolliert werden darf.

Der grüne Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht erklärte: "Über Jahre hinweg wurden Hunderte Millionen Euro in immer neue Datensammlungen über größtenteils unverdächtige Personen gesteckt, die dann bei Polizei und Justiz fehlten." Hier müsse die Politik umsteuern und das Geld in die direkte Finanzierung der Polizeiarbeit und nicht die IT-Aufrüstung stecken.

Gegen den Grünen Polizeikongress demonstrierten Autonome, die die Scheiben der Eingangstüren bewarfen. Laut einer Erklärung sollte dagegen protestiert werden, dass grüne Politiker und Politikerinnen mit dem Kongress "den Repressionsapparat recyceln".

...

Quote23. März 2015 11:41
Gewalttäter Sport"
herzbluten (mehr als 1000 Beiträge seit 12.06.14)


heise schreibt:
"Kriminologen und Anwälte beschrieben auf dem Kongress, welche
drastischen Auswirkungen es haben kann, als Verdächtiger in der
ständig wachsenden "Datei Gewalttäter Sport" geführt zu werden. Die
umfasst derzeit rund 15.000 Personen. Betroffene, die
Aufenthaltsverboten, ständigen Ausweiskontrollen, aber auch
Stadionverboten (derzeit rund 2500 Personen) unterliegen, wird
präventiv ein bestimmter Lebensstil untersagt. Dabei werden sie nicht
informiert, in diese Datei eingetragen worden zu sein."

Hier wird so getan, als würden unbescholtene Bürger wilkürlich in
eine geheime Datei aufgenommen. Dem ist offensichtlich nicht so, man
muss schon ziemlich aufgefallen sein. Ich finde es gut, die
Krawallmacher im Auge zu behalten. Es hat gute Gründe, und ist völlig
gerechtfertigt, diesen "bestimmten Lebensstil" einzuschränken. Ich
möchte nicht vor, während, oder nach einem Spiel von denen
zusammengekloptt werden, und auch nicht Feuerwerkskörper ins Auge
bekommen.

Quelle:
https://www.polizei.nrw.de/artikel__4596.html

Man kommt nicht zufällig auf diese Liste, aus den FAQ:

"Wie kann die Speicherung in diese Datei verhindert werden?"

"Es versteht sich von selbst, dass ein Großteil möglicher
Speicherungsgründe dadurch vermieden werden kann, wenn erst gar keine
Straftaten begangen werden. Daran sollte allein schon wegen der
Gefährlichkeit solcher Taten, den strafrechtlichen Konsequenzen und
dem Schaden, der damit anderen zugefügt wird, gedacht werden."

Quote23. März 2015 11:46
Rechtsstaatlichkeit waren
TheDuke2000 (379 Beiträge seit 08.12.00)

Ich gebe dir Recht, dass die Erfassung Gewaltätiger im Umfeld von
Fussballspielen richtig ist. Sie sollte aber auf einem
rechsstaatlichen Fundament aufbauen. Es muss also transparent sein,
wie man rein kommt, es muss Einspruchsmöglichkeiten geben und man
muss nach einer Verjährungsfrist automatisch der Eintrag entfernt
werden. Wie bei Punkten in Flensburg zum Beispiel.


Quote23. März 2015 11:55
Re: Gewalttäter Sport"
coredump777 (mehr als 1000 Beiträge seit 15.06.01)

herzbluten schrieb am 23. März 2015 11:41

> Hier wird so getan, als würden unbescholtene Bürger wilkürlich in
> eine geheime Datei aufgenommen.

Doch, in Konsequenz ist das genau so. Oder anders formuliert, es wird
nicht ausgeschlossen. Denn tatsächlich musst du ja eben nicht wegen
einer Straftat, oder eines Vergehens, oder eine Ordnungswidrigkeit
verurteilt worden sein, um dort aufgenommen zu werden, sondern es
reicht lediglich der Verdacht dazu (also: Ermittlungsverfahren
eingeleitet). Und das ist eben das Problem. Und das ist auch dann ein
Problem, wenn 99% aller Leute, die da drauf stehen, tatsächlich
Gewalttäter sind (die eben bisher immer davon gekommen sind) und ich
die allesamt für Abschaum halte (wie du vermutlich auch). Da man
nicht weiß, ob man in der Datei steht, fehlt auch eine Möglichkeit,
verwaltungsgerichtlich dagegen vorzugehen. Hier werden die dann
eventuell folgenden Grundrechtseingriffe eben nicht auf das Urteil
eines Gerichts gestellt, sondern auf (nicht überprüfte) Rechtsakte
der Polizei. Und das ist das Problem, auch wenn das
Bundesverwaltungsgericht das nicht so sieht.

Ich hätte absolut nichts dagegen, wenn die Datei nur mit Personen
befüllt wäre, die verurteilt wären. Die Polizei scheint aber Probleme
zu haben, "aufgefallene" Personen tatsächlich einer Verurteilung
zuzuführen (wie das sicherlich bei den EZB-Riots auch wieder der Fall
sein wrid). Und dann muss man diese Probleme lösen. Und nicht sagen:
Leider können wir jemanden nicht beweissicher vor Gericht bringen,
also lösen wir das Problem eben durch eine Datensammlung, bei der
schon der Verdacht genügt. Und wohlgemerkt: Das Mitführen einer Waffe
zu einer öffentlichen Veranstaltung reicht für mich da völlig. Aber
da muss man sich dann fragen: Wurde das zur Anzeige gebracht und hat
ein Gericht die vorliegenden Beweise für eine Verteilung für
ausreichend befunden? Oder werden solche Verfahren aus
"verfahrensökonomischen Gründen" eingestellt? Oder sind halt die
Beweise nicht ausreichend? Oder genügt der Polizei die Beschlagnahme?
Da würde ich ansetzen.



Quote23. März 2015 12:10
Bürger unter Generalverdacht bewirken noch was anderes...
blarg4 (mehr als 1000 Beiträge seit 24.02.10)

...dass die Polizei irgendwann nämlich als suspektes Repressionsorgan
angesehen wird - ganz so wie in der DDR. Aber mittlerweile befinden
sich ja CDU, CSU und sogar die SPD auf einem
Erich-Mielke-Revival-Trip, so dass diese Entwicklung wohl leider
unausweichlich ist.

B.Larg


Quote23. März 2015 11:29
Re: ... ohne Generalverdacht
TheDuke2000 (377 Beiträge seit 08.12.00)

> Witzig. Gerade die Grünen und die Linke Ecke propagieren ja gerne:
> ACAB.

Das machen weder die Grünen, die FDP, noch die Linken. Bei Grünen und
Linken mag es sicher Überschneidungen geben, aber es ist nicht
vorherrschende Meinung.
Was beide Parteien fordern, ist Gerechtigkeit vor Übertretungen der
Polizei. Und die gab es zum Beispiel in Rosenheim oder in Stuttgart.
Die Konsequenzen waren null oder lächerlich. Warum sollten sich
Polizisten nicht auch ans Recht halten, wenn sie schon das
Gewaltmonomol haben?

> Bei denen sind doch alle Bullen Schweine und per Definition Freiwild.

So undifferenziert sind die meisten nicht.


Quote23. März 2015 11:33
"Mindestspeicherfrist"
Kazzenkatt (mehr als 1000 Beiträge seit 23.03.00)

Muss man als Autor die Verharmlosung von Begriffen fördern?
"Mindestspeicherfrist" - noch nicht mal mit Redezeichen im Artikel!

Hier macht sich Heise definitiv der Verharmlosung der geplanten
Kriminalisierung und allumfassenden Bespitzelung der gesamten
Bevölkerung mitschuldig!
Selbst "Vorratsdatenspeicherung" ist schon ein viel zu harmloser
Begriff.



Aus: "Grüner Polizeikongress: Polizeiarbeit ohne Generalverdacht" Detlef Borchers (23.03.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gruener-Polizeikongress-Polizeiarbeit-ohne-Generalverdacht-2582493.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das Bundesamt für Verfassungsschutz möchte die Regierung mit 261 neuen Stellen und damit verbundenen 17 Millionen Euro Kosten zur "Zentralstelle" auch für die einschlägigen Landesämter ausbauen. Relevante Informationen müssten dann zwischen allen Staatsschutzbehörden über das Verbundsystem Nadis ausgetauscht werden. Zugriffe sollen vollständig protokolliert werden, um den Datenschutz nicht außer Kontrolle geraten zu lassen. Der Bundestag muss dem Vorhaben noch zustimmen ...


Aus: "Bundesregierung will Geheimdienstbefugnisse deutlich ausweiten" Stefan Krempl (25.03.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-will-Geheimdienstbefugnisse-deutlich-ausweiten-2584612.html


Textaris(txt*bot)

"BKA-Datenbank: Laut Bundesdatenschutzbeauftragtem ,,gravierender Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften""
von Matthias Monroy am 14. April 2015
,,PMK" steht für ,,Politisch motivierte Kriminalität". Verarbeitet werden Daten über linken politischen Aktivismus. Auch die Landeskriminalämter liefern hierzu Informationen. Der Zweck der Zentraldatei ist die ,,vorbeugende Strafverfolgungsvorsorge" bzw. ,,vorbeugende Gefahrenabwehr". ...
https://netzpolitik.org/2015/bka-datenbank-bundesdatenschutzbeauftragter-fand-gravierenden-verstoss-gegen-datenschutzrechtliche-vorschriften/

Eine Zentraldatei (d.h. BKA sammelt Daten für die Länder) innerhalb von INPOL. "PMK" steht dabei für "Politisch motivierte Kriminalität"). Sie ergänzt die Verbunddatei (d.h. Daten von Ländern für Länder und Bund) Gewalttäter Links. ...
http://www.datenschmutz.de/moin/PMK-links-Z

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Europol oder Europäisches Polizeiamt ist eine europäische Polizeibehörde mit Sitz in Den Haag. Sie soll die Arbeit der nationalen Polizeibehörden Europas im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität (OK) koordinieren und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Polizeibehörden fördern. ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Europol

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Quote[...] Die Polizeiagentur Europol will zukünftig geheimdienstliche Informationen ("intelligence data") speichern und analysieren. Dies geht aus einem von ihr selbst verfassten Papier hervor, das die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch nun veröffentlicht hat. Demnach sollen Informationen auch mit Geheimdiensten getauscht werden. Auf diese Weise will Europol "zentrale Nachrichtenlücken" ("key intelligence gaps") schließen.

Bislang darf die Agentur nur polizeiliche Informationen analysieren und speichern. Europol betreibt hierzu in Den Haag das "Europol Information System" (EIS). Alle aus den Mitgliedstaaten eingehenden Informationen werden sofort mit dort vorhandenen Einträgen abgeglichen. Die angeschlossenen Kriminalämter der Mitgliedstaaten können das EIS auch selbst abfragen.

... Das von Statewatch online gestellte Europol-Papier enthält auch interessante Zahlen zu europäischen Datensammlungen. So habe das SWIFT-Abkommen mit den USA zu insgesamt 7.300 "geheimdienstlichen Hinweisen" ("intelligence leads") durch US-Behörden geführt. Das Phänomen "ausländische Kämpfer" führte demnach zu einer rasanten Zunahme von Hinweisen aus den USA. Eine eigens zu "ausländischen Kämpfern" eingerichtete Vorratsdatenspeicherung wuchs seit Januar 2013 auf mittlerweile 3.600 gespeicherte Personen an. 60% der Daten seien aus nur fünf Mitgliedstaaten zugeliefert worden.

...


Aus: "Europol will Quasi-Geheimdienst werden"  Matthias Monroy (21.04.2015)
Quelle: http://www.heise.de/tp/artikel/44/44706/1.html

http://statewatch.org/news/2015/apr/eu-council-europol-exchange-of-intelligence-7272-15.pdf


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"BKA-Datenbank: Laut Bundesdatenschutzbeauftragtem ,,gravierender Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften""
von Matthias Monroy am 14. April 2015, 20:53 in Datenschutz
https://netzpolitik.org/2015/bka-datenbank-bundesdatenschutzbeauftragter-fand-gravierenden-verstoss-gegen-datenschutzrechtliche-vorschriften/

"Innenministerium bestätigt rechtswidrige Speicherung linker AktivistInnen"
von Matthias Monroy am 27. April 2015, 12:39 in Datenschutz
Dass Hunderte, vielleicht sogar Tausende Personen rechtswidrig gespeichert worden waren und dies womöglich auch Nachteile bei polizeilichen Kontrollen oder Ermittlungen nach sich zog, erwähnt der Staatssekretär nicht. Die ,,Beratung und Kontrolle" des BfDI habe jedoch ,,zu einer Verbesserung des Datenschutzes im Bereich der Zentraldateien des BKA geführt". ...
https://netzpolitik.org/2015/innenministerium-bestaetigt-rechtswidrige-speicherung-linker-aktivistinnen/

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Quote[...]  dass sämtliche Onlineaktivitäten der Bürger in Big-Data-Pools fließen. Dadurch entstehe eine neue Identität, die alle bisherigen Konzepte von nationaler Zugehörigkeit auf den Kopf stelle. Er selbst sagt gerne über sich, dass er ein ,,Bürger des Internets" ist. Staatsbürgerschaften würden heute zunehmend von Algorithmen geprägt, was Bridle als ,,Algorithmic Citizenship" bezeichnet. Dieses Konzept mache es aber notwendig, das bisherige Verständnis von Staatsbürgerschaften und –grenzen zu überdenken. Und damit auch die Welt als Ganzes.


Aus: "re:publica 15 / Keynote: Staatsgrenzen müssen neu definiert werden" von Martin Wiens (2015)
Quelle: https://www.wired.de/collection/latest/rp15-keynote-von-james-bridle

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Quote[...] Ein russischer Thinktank hat eine Software entwickelt, die Proteste stoppen soll — bevor die Menschen überhaupt anfangen, zu demonstrieren. Das Überwachungsprogramm soll in Russland nun ganz offiziell Massenunruhen verhindern.

Die Punkband Pussy Riot weiß, wie schnell politische Kundgebungen in Russland hinter Gittern enden können. Öffentliche Märsche und Demonstrationen, die ohne Zustimmung der Regierung stattfinden, sind dort verboten. Und nun kann es Andersdenkenden sogar schon zum Verhängnis werden, wenn sie online auch nur mit Protesten liebäugeln: Der Putin-freundliche Thinktank ,,Forschungszentrum für Rechtmäßigkeit und politischen Protest" hat eine Software entwickelt, die regimekritische Aktivitäten im Netz aufspüren soll. Sie ist seit wenigen Tagen im Einsatz.

Alle fünf Minuten durchsucht das Programm ,,Laplacescher Dämon" Posts in sozialen Medien, um nicht autorisierte Aktionen zu unterbinden, bevor sie überhaupt ins Rollen kommen. Die Software durchkämmt dafür Einträge gezielt auf Informationen, die auf Protestplanungen schließen lassen. Wird das Programm fündig, werden die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet.

Der russischen Zeitung Izvestia sagte der Direktor des Thinktanks, Yevgeny Venediktov, dass neben den Behörden auch Forscher, Sozialwissenschaftler und Regierungsbeamte von der Software profitieren könnten: ,,Sie werden von Vorbereitungen illegaler Demonstrationen erfahren, lange bevor die Medien darüber berichten." Von einer Smartphone-App können sich Nutzer der Software etwa über bevorstehende Protestaktivitäten unterrichten lassen. Im Izvestia-Bericht wird die Erfindung als ein ,,System, das Massenunruhen verhindert" beschrieben.

Die Entwickler haben ihr Programm nach einer Idee des französischen Mathematikers und Philosophen Pierre-Simon Laplace benannt. Der sogenannte ,,Laplacesche Dämon" ist ein Weltgeist, der die Gegenwart in all ihren Facetten und Details kennt und daher die Zukunft voraussagen kann.

Laut Venediktov überwacht die Software landesweit ,,politisch ausgerichtete Gruppen, die mit sozialen Protesten aufgefallen sind". Vorerst werden vor allem Nutzerseiten und Gruppen auf Facebook und dem russischen sozialen Netzwerk Vkontakte durchsucht. Im September 2015 soll dann auch Twitter in das System integriert werden.


Aus: "iese russische Überwachungs-Software macht Jagd auf Pussy Riot und Co." Moritz Geier (2015)
Quelle: https://www.wired.de/collection/latest/ein-programm-soll-russland-proteste-im-keim-ersticken


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Quote[...] Rechtswissenschaftler und Anwälte haben in einer Anhörung im Bundestag schwere Bedenken gegen einen Gesetzentwurf vorgebracht, mit dem das Bundeskabinett die "Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes" verbessern will. Er weise "in vieler Hinsicht verfassungsmäßige Mängel" auf, "greift an vielen Punkten zu kurz" und setze "in keinem Punkt" Empfehlungen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss des Parlaments um. Auch die "Systematik" des Gesetzes für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) werde mit neuen Verweisketten "immer schlimmer".

Mit dem Gesetz könne ein "umfassender Datenverbund der Verfassungsschutzbehörden" errichtet werden, erklärte der Karlsruher Staatsrechtler Matthias Bäcker. Die bisherige bloße Indexfunktion der Datei Nadis solle um Volltextdateien ergänzt werden, in der "beliebig viele Daten jeglicher Provenienz" gespeichert und ausgewertet werden dürften. Dabei sei "kaum noch eine Grenze zu erkennen". Ein solcher Pool sei "nicht mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu vereinbaren".

... Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, stellte sich hinter den Entwurf. "IT nur als Aktenhinweissystem zu nutzen, ist die Welt des letzten Jahrhunderts", meinte der Praktiker. Nadis sei das Mittel, "um bisher unentdeckte relevante Zusammenhänge erkennbar zu machen". Die vorgesehene Protokollierungspflicht gewährleiste die "volle Datenschutzkontrolle". V-Leute seien zwangsläufig in einem "wenig rechtsstaatstreuen Milieu zu finden", räumte Maaßen ein. "Größere und kleinere politisch motivierte Delikte werden vorkommen." Trotzdem sicherten die Bestimmungen eine ausgewogene Balance.

... Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff war zum Bedauern von Oppositionspolitikern nicht geladen worden und konnte so nicht vor Ort auf die "erheblichen verfassungsrechtlichen Probleme" hinweisen, die sie in dem Entwurf ausgemacht hat. Die CDU-Rechtspolitikerin moniert in ihrer Stellungnahme wie Bäcker, dass die Regierung unbegrenzte Volltextdateien in Nadis zulassen wolle. Davon könnten auch "unbeteiligte Dritte" betroffen sein. Voßhoff reibt sich auch daran, dass Staatsschützer Daten austauschen können sollen, wenn diese bloß "relevant" für ihre Arbeit sind. Das Trennungsprinzip zwischen Polizei und Geheimdiensten werde nicht eingehalten.

Quoteufo70, 09.06.2015 09:13

Passt ins Bild

Zusammenarbeit mit der NSA, VDS, eCall und Maut, biometrische Pässe, elektronische Gesundheitskarte, digitale Stromzähler, Bankgeheimnis, Fluggastdatenweitergabe usw.


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Aus: "Staatsschutzanhörung: Geheimdienstrecht in "beklagenswertem Zustand"" Stefan Krempl (09.06.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatsschutzanhoerung-Geheimdienstrecht-in-beklagenswertem-Zustand-2682445.html

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Quote[...] Das Deutsche Institut für Menschenrechte (Dimr) hat erneut die biometrische Erfassung von Asylbewerbern an Europas Grenzen kritisiert. Die neue Verordnung über das Datensystem Eurodac, die am 20. Juli wirksam wird, sei eine Zweckentfremdung dieses EU-Datensystems und ermögliche "erhebliche Grundrechtseingriffe", sagte Eric Töpfer, der wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut ist.

Eurodac ist das elektronische Herz des europäischen Asylsystems. Die Datenbank soll der Idee nach die Fingerabdrücke aller Menschen speichern, die Europas Grenzen ohne die Erlaubnis eines europäischen Staats übertreten, Asylsuchende ebenso wie irreguläre Migranten. Dadurch dass die nationalen Einwanderungs- und Polizeibehörden Zugriff auf Eurodac haben, ihre Daten dort einspeisen und die abrufen, die andere EU-Länder eingespeist haben, soll möglich werden, dass "Dublin" funktioniert: Nach den Regeln, die sich vor 25 Jahren die EU in der irischen Hauptstadt gegeben hat, ist das Land für ein Asylverfahren zuständig, wo ein oder eine Asylsuchende erstmals europäischen Boden betreten hat. Die Daten von sogenannten "Illegalen" werden bisher zwei Jahre lang, demnächst nur noch anderthalb Jahre lang, in Eurodac gespeichert. Die von Asylsuchenden bleiben allerdings zehn Jahre lang in der Datenbank.

Ursprünglich sollte Eurodac nur Mehrfach-Asylanträge und unerlaubte Einreisen verhindern Mit der neuen Eurodac-Verordnung bekommen aber neben den Einwanderungsbehörden auch Polizei und Staatsanwaltschaften Zugriff, darunter Europol. Die Neufassung wurde schon 2013 beschlossen, machte aber größere technische Umrüstungen nötig und wird daher erst nächste Woche wirksam. Das Dimr hält den Eingriff in Grundrechte von Flüchtlingen und anderen Migranten durch die neue Verordnung für unverhältnismäßig. Dass er nämlich notwendig wäre, ist "nicht belegt - oder nur anekdotisch", sagt Eric Töpfer. Lediglich die Niederlande äußerten sich bei einer Umfrage der EU-Kommission etwas präziser und nannten 134 Fälle in fünf Jahren, in denen der Abgleich von Spuren an Tatorten mit der nationalen Asyldatei Ergebnisse lieferte - allerdings zu 30 bis 40 Prozent für Eigentumsdelikte.

Da nur Migranten so gespeichert würden, entstehe der falsche Eindruck, "dass Asylsuchende krimineller sind als der Rest der Bevölkerung", sagt Töpfer. Die Speicherung in einer Datei, die der Polizei zugänglich ist, behandle sie wie Straftäter oder potenziell Verdächtige. Das Dimr fordert, dass die Umsetzung der Verordnung stärker als geplant von den europäischen Parlamenten und Datenschützern kontrolliert wird. Der Text fordert zwar hohe Sichtblenden für Polizei und Staatsanwälte, bevor sie in die Datensätze von Eurodac schauen dürfen - es muss unter anderem um schwerste Straftaten oder Terror gehen, sie müssen jeden Zugriff begründen - aber kontrolliert wird das von ihnen selbst. In der europäischen Polizeibehörde Europol wird dafür ein eigenes Referat geschaffen, sagt Töpfer, für das Bundeskriminalamt ist es ebenfalls wahrscheinlich. Daher müsse es "systematische Kontrollen des Datenwegs" von unabhängiger Stelle geben und die müssten effektiv sein: "Bisher gibt es keine Lieferkette, die Behörden werden lediglich schriftlich nach ihrer Abfragepraxis gefragt."

Für menschenrechtlich problematisch hält das Dimr auch das Zustandekommen der Daten in Eurodac. Wer sich gegen die Abnahme seiner Fingerabdrücke wehrt, kann auch mit Gewalt dazu gezwungen werden - mit wieviel Gewalt, bleibe unklar, und dies bei einer besonders verletzlichen Gruppe Menschen, die ortsfremd und durch die langen Migrationswege oft erschöpft, krank oder traumatisiert sind. Und es stelle sich die Frage, so Töpfer: "Wie valide ist so ein Eurodac-Treffer?" Da keineswegs in allen angeschlossenen EU-Staaten die automatisch übermittelten Daten auch von Menschen geprüft würden, seien sie auch schon vertauscht worden. "Wir haben es mit einer Wahrheitsmaschine zu tun." Das sei aber fatal, denn "der Fingerabdruck ist inzwischen der entscheidende Beweis."


Aus: "Eurodac: Menschenrechtler sehen EU-Datenbank kritisch" Andrea Dernbach (14.07.2015)
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/eurodac-menschenrechtler-sehen-eu-datenbank-kritisch/12050674.html