• Welcome to COMMUNICATIONS LASER #17. Please log in.

[Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]

Started by Textaris(txt*bot), June 09, 2005, 04:22:06 PM

Previous topic - Next topic

0 Members and 1 Guest are viewing this topic.

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Berlin (dpa) - Beim Umgang des Verfassungsschutzes mit der Linkspartei gibt es in den Bundesländern deutliche Unterschiede. Einige Geheimdienste haben Linken-Politiker auch dann noch im Visier, wenn sie in den Bundestag gewählt wurden. Besonders rigide ist der Nachrichtendienst in Niedersachsen. Andere Verfassungsschützer sind weniger eifrig oder haben die Beobachtung wieder eingestellt.

Das geht aus einer am Sonntag bekanntgewordenen Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag zur «Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste» hervor.

Danach hat Hessen mitgeteilt, dass zwar zwei aktuelle Bundestags- Abgeordnete im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (Nadis) gespeichert sind. Die Beobachtung sei aber eingestellt worden, als die Abgeordneten ihr Bundestagsmandat aufnahmen.

Eine Erfassung bei Nadis ist Voraussetzung für eine zielgerichtete Informationssammlung des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Vier weitere Länder haben angegeben, wie viele Abgeordnete im Nadis gespeichert sind. Neun Länder gaben an, keine Abgeordneten erfasst zu haben. Bayern und Rheinland-Pfalz lehnten entsprechende Angaben ab.

Niedersachsen hat mit Abstand am meisten gespeichert: zwölf Abgeordnete, darunter wohl auch sechs aus anderen Ländern, die bei Veranstaltungen in Niedersachsen auffällig geworden waren, wie eine Sprecherin des Landes-Verfassungsschutzes sagte. Es seien aber nie gezielt einzelne Personen beobachtet worden. Nach Informationen des «Tagesspiegels am Sonntag» hat das Bundesamt für Verfassungsschutz knapp 30 der 76 Linken-Bundestagsabgeordneten im Nadis erfasst.

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) will die Partei in Zukunft stärker beobachten lassen. Es gebe immer mehr Hinweise gebe, dass die Linke mit Linksautonomen zusammenarbeite. «Die Zahlen belegen, dass wir Linksextremisten stärker beobachten müssen und dazu zählt auch die Linkspartei», sagte Schünemann.

Schünemann zeigte kein Verständnis für die Entscheidung mancher Bundesländer, die Linkspartei nicht oder nicht mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Die Zusammenarbeit von Vertretern der Linkspartei mit Linksautonomen sei ein Skandal.    Die Linkspartei reagierte empört. «Dass manche Länder überhaupt einen Geheimdienst auf eine Oppositionspartei ansetzen, ist ein Skandal», erklärte der Datenschutzbeauftragte der Bundestagsfraktion, Jan Korte. Seine Parteifreundin, Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau, kritisierte nach Angaben des «Tagesspiegels»: «Damit werden die Wähler verunsichert, weil sie nicht wissen, ob sie bei Kontakt mit Abgeordneten der Linken auch ins Visier der Behörde geraten.»


Aus: "Linke unterschiedlich im Geheimdienst-Visier " (10. Januar 2010)
Quelle: =70682&tx_ttnews[backPid]=23&cHash=bd5e3179ff]http://www.greenpeace-magazin.de/index.php?id=55&tx_ttnews[tt_news]=70682&tx_ttnews[backPid]=23&cHash=bd5e3179ff

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die zweite Ausbaustufe des Schengener Informationssystems (SIS II) nimmt Gestalt an, obwohl nicht völlig klar ist, ob die umfangreiche Fahndungsdatenbank überhaupt im täglichen Einsatz zufriedenstellend läuft. Im vergangenen Jahr wurde vom Rat der Europäischen Union beschlossen, dass SIS II vor dem eigentlichen Einsatz zwei Testläufe absolvieren soll, von denen mindestens einer erfolgreich abgeschlossen werden muss. Nachdem sich die Meilenstein-Testläufe um ein halbes Jahr verzögerten, scheiterte der erste Test am 21. und 24. Januar 2010. Daraufhin wurde das Zeitfenster für das Testprogramm erneut verlängert  und eine Expertenrunde eingesetzt, welche die SIS-II-Probleme evaluieren sollte. Der erste Test wurde schließlich für "nicht aussagekräftig" erklärt, weil nicht klar gewesen sei, ob die technischen Probleme dem Auftragnehmer (Steria Mummert und Hewlett Packard) anzulasten sind. Die Klärung der ausstehenden Fragen war Sache der Expertenrunde.

Am 2. und 5. März fand nun der zweite Testlauf statt, der von Beamten der Europäischen Kommission, dem SIS II Management Board und der Expertenrunde bewertet wurde. "Obwohl die Prüfbedingungen sowohl von den Mitgliedsstaaten als auch vom Auftragnehmer nicht völlig eingehalten wurden und eine sehr begrenzte Zahl von Transaktionen nicht die erforderlichen Antwortzeiten aufwiesen, kamen die Kommission und die große Mehrheit der Sachverständigen aus den Mitgliedsstaaten (13 von 16) zu dem Schluss, dass die Abweichungen unbedeutend und die Hauptziele des Tests erreicht worden waren", heißt es in einem Papier, das heise online vorliegt. "Folglich betrachteten die Kommission, das SIS II Global Programme Management Board und die Task Force "SIS II" in ihrer Sitzung vom 6. April 2010 den erneuten Durchlauf des ersten Meilenstein-Tests als 'Erfolg'."

Wie aus weiteren Unterlagen der Expertenrunde ersichtlich ist, weigerten sich die Experten aus Deutschland, Österreich und Frankreich, SIS II als Erfolg zu bezeichnen, weil die Antwortzeiten des Datenbanksystems unbefriedigend seien. Mit der Bewertung als "Erfolg" kann SIS II jedoch weiter installiert werden. Bis jetzt sollen die Arbeiten an SIS II rund 60 Millionen Euro gekostet haben. Neben dem Aufbau der Fahndungsdatenbank wird auf europäischer Ebene über den Aufbau einer IT-Agentur für Freiheit, Sicherheit & Recht nachgedacht, die SIS II und andere Datenbanken technisch betreuen soll. (Detlef Borchers) / (pmz)

Quote16. April 2010 16:45
IT-Agentur für Freiheit, Sicherheit & Recht
JZL240I-U (mehr als 1000 Beiträge seit 02.01.01)

Das ist dann wohl ein Analogon zum Wahrheitsministerium -- oder eine
nachgeordnete Behörde desselben?


Quote16. April 2010 17:18
Wessen Freiheit, Sicherheit und Recht?
maunz o.O

...



Quote17. April 2010 12:51
1984
Hinz & Kunz (mehr als 1000 Beiträge seit 28.09.01)

Inner Party < 2% of population
Outer Party
Proles ~85% of population

Dürfte in D 2010/2014 ziemlich realistisch sein...
hinz & kunz




Aus: "Fahndungsdatenbank SIS II "erfolgreich" getestet - trotz gegenläufiger Expertenmeinung" (16.04.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Fahndungsdatenbank-SIS-II-erfolgreich-getestet-trotz-gegenlaeufiger-Expertenmeinung-979661.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Bundesregierung will offenbar ihre Planungen ohne die europäische Fahndungsdatenbank SIS II machen und einen Schlussstrich unter das Software-Debakel ziehen. Dies geht aus einer Antwort von Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der tageszeitung vorliegt.

Claus-Dieter Fritsche, der als Nachfolger des SIS II-Befürworters August Hanning im Bundesinnenministerium für die deutsche wie internationale Polizeiarbeit zuständig ist, bewertete SIS-II der taz zufolge als gescheitert. Der technische Ansatz sei veraltet, die Auftragnehmer überfordert. Das Antwortverhalten der Fahndungsdatenbank sei "erratisch", wird Fritsche zitiert. Damit hat sich der Staatssekretär offenbar das negative Urteil des deutschen Experten zu Eigen gemacht, der nach dem zweiten SIS-Testlauf Fehler bemängelte.

Neben Deutschland lehnen auch Österreich und Frankreich SIS II ab. Dagegen steht ein Mehrheitsvotum der anderen Schengen-Staaten mit 13 von 16 Stimmen: Obwohl sie in einem heise online vorliegenden internen Beratungspapier zugeben, dass auch der zweite Testlauf seine Probleme hatte, soll SIS II als "erfolgreich getestet" bewertet werden. Mit dieser Bewertung wäre der Weg frei für eine Installation des Systems.

Wie sich die Bundesregierung mit ihrer negativen Bewertung in dieser Situation vom gesamteuropäischen SIS II distanzieren kann, ist unter Experten umstritten. Eine skizzierte Lösung soll darin bestehen, dass zwar der Datenbestand laufend von SIS II übernommen wird, jedoch auf performanten Bundesservern abgefragt wird. Das eigentliche Abfrage-System namens "Steria Interconnection Box, mit dem nationale deutsche Systeme an SIS II angeschlossen sind, könnte als zusätzlich bremsende Middleware in einem innerdeutschen Verbund wegfallen. SIS II soll im Vollausbau bis zu 300 Millionen Datensätze speichern können. Derzeit arbeiten die europäischen Fahndungsbehörden mit einer von SIS  I aus entwickelten Interimslösung namens SIS one4all. (Detlef Borchers) / (pmz)




Aus: "Bundesregierung will Schlussstrich unter SIS II ziehen" (19.04.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-will-Schlussstrich-unter-SIS-II-ziehen-981160.html


Textaris(txt*bot)

QuoteINPOL-neu ist das bundesländerübergreifende Informationssystem der Polizei beim Bundeskriminalamt, das 2003 das veraltete System INPOL ablöste. INPOL-neu ist als Verbunddatei aufgebaut. Das Verbundsystem besteht aus den beiden Bereichen: INPOL-zentral  beim Bundeskriminalamt und das bei der jeweiligen Landespolizei  betriebene System INPOL-Land (oft auch als POLAS oder POLIS bezeichnet). ...

...

Kosten:
Die mangelhafte Abstimmung zwischen Bund und Ländern kostete den Steuerzahler rund 50 Millionen Euro[5]. Der Bundesrechnungshof hat die Kosten für INPOL-neu auf etwa 60 Millionen Euro beziffert.

Laut dem Magazin Focus sollen (unter Berufung auf BKA-Insider) mindestens 140 Millionen Mark zu den vorgesehenen Kosten von 100 Millionen Mark hinzugekommen sein.[6]

Inhalte, Aufbau, Aufgaben:
Alle wichtigen Meldungen über Straftaten  und Straftäter, die nicht nur lokalen oder regionalen Charakter haben, werden in INPOL-neu gespeichert.

Beispielsweise werden Angaben über Straftäter, Kriminalakten, Fälle und Haftstrafen gesammelt und gespeichert.

Über INPOL-neu werden zwei Datenbanken zur Verfügung gestellt: eine für kriminalpolizeiliche Recherchen sowie eine Datei für Standardanfragen. Neben einer schnellen und unkomplizierten Bewältigung polizeilichen Anwendungen sollen auch Querbezüge zwischen mehreren Tatverdächtigen, Tatorten und -waffen möglich sein.

INPOL-neu soll auch automatisiert Beziehungsgeflechte zwischen gesuchten Personen, Gegenständen und offenen Fällen herstellen können.[7]

Das System ermöglicht Anfragen, beispielsweise für eine Funkstreife vor Ort oder bei einer Grenzkontrolle an einem deutschen Flughafen zu folgenden Fragestellungen: Wer wird gesucht? Wonach wird gefahndet? Besteht ein Haftbefehl? Fahndet das Ausland? Liegt der Verdacht der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation vor? Ist das Fahrzeug gestohlen?

Zu den Aufgaben und Funktionen von INPOL-neu gehören:

    * Fahndungssystem
    * Informations- und Recherchesystem

Zugriffe, Datenaustausch und Datenübermittlung:
Der Zugriff auf INPOL-neu erfolgt entweder über die spezifische Zugangssoftware AGIL (genauer: über die in der Arbeitsgruppe INPOL-Land abgestimmte Software) oder unmittelbar über das Vorgangsbearbeitungssystem des Bundeslandes.

Angeschlossen an INPOL-neu sind:

    * das Bundeskriminalamt (BKA),
    * die Landespolizeien mit ihren Polizeidienststellen,
    * die Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz) und
    * die Zollbehörden.

Die Mitarbeiter dieser Behörden haben unterschiedliche Zugriffe auf INPOL-neu. Der unterschiedliche Zugang zu der Datenbank soll über hierarchische Zugangsberechtigungen geregelt sein, sodass nicht jeder Nutzer jede Information erhalten kann.

Der weitaus größte Teil der insgesamt in INPOL-neu verarbeiteten Daten stammt aus der Anbindung der bei den Länderpolizeien betriebenen Datenbanken.

Über INPOL-neu existiert der Zugriff auf nationale und internationale Datenbestände:

    * Schengener Informationssystem (SIS)
    * Europäisches Informationssystem (EIS) bei Europol

Zudem besteht die Möglichkeit für unmittelbaren Zugriff auf polizeiexterne Datenquellen:

    * Zentrales Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg
    * Ausländerzentralregister (AZR) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln


Daten und Fakten:
Von 270.000 Arbeitsplätzen[8] in ganz Deutschland können Polizisten auf INPOL-neu zugreifen. Im Idealfall ist jeder polizeiliche Arbeitsplatz angeschlossen.

Die INPOL-Personenfahndungsdatei beinhaltete Ende 2006[9] u. a. folgende Bestände:

    * 628.200 Festnahmeersuchen
    * 178.200 Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung

In der INPOL-Sachfahndungsdatei sind etwa 10,66 Mio. Gegenstände erfasst, die wegen eines möglichen Zusammenhangs mit Straftaten gesucht werden. In der Sachfahndung enthalten sind etwa:

    * 4.500.000 Ausweispapiere, Führerscheine usw.
    * 811.000 Fahrräder
    * 225.000 Schusswaffen
    * 176.500 Personenkraftwagen

Im April 2001[10] waren

    * 790.000 Personenfahndungen, davon 580.000 auf Ausweisungsverfügungen gegen untergetauchte Ausländer gespeichert.

In der Sachfahndungsdatei waren 2001 rund 8 Millionen Gegenstände erfasst, die im Zusammenhang mit Straftaten standen:

    * 3,6 Millionen verschwundene Ausweispapiere
    * 1 Million Fahrräder
    * 160.000 gesuchte Schusswaffen
    * 40.000 Lastwagen
    * 37.000 Krafträder

Technik:
Das Bundeskriminalamt verfügt über insgesamt zehn HP/UX-Server mit insgesamt mehr als 20 CPUs und mehr als 20 Gigabyte Arbeitsspeicher. Daran hängen, laut Auskunft eines Entwicklers, ,,etliche Terabyte an Plattenkapazität".[1]

Aus Kunden-Referenzen und Profilen ist bekannt, dass u.a. folgende Systeme und Technologien eingesetzt werden bzw. wurden:

    * HP-UX 11.0
    * Oracle 8i (Oracle Parallel Server, OPS) - RDBMS
    * MC/ServiceGuard
    * EMC²-Storage
    * Omniback (Datensicherung)
    * Application Server BEA Weblogic; BEA Tuxedo
    * Java, Swing, JavaBeans
    * XML
    * CORBA
    * Sun Solaris

...


Aus: http://de.wikipedia.org/wiki/INPOL-neu
# Datum der letzten Bearbeitung: 8. Januar 2010, 12:33 UTC
# Versions-ID der Seite: 69000047
# Permanentlink: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=INPOL-neu&oldid=69000047
# Datum des Abrufs: 22. April 2010, 07:33 UTC


Textaris(txt*bot)

#109
Quote[...] Der EU-Rat hat zur Ergänzung bestehender nationaler Anti-Terror-Dateien  die Einrichtung eines übergreifenden Informationssystems zur "Radikalisierung" potenzieller "Gefährder" gefordert. Dies geht aus dem Entwurf  für einen Beschluss für den Einsatz eines "standardisierten, multidimensionalen und teilstrukturieren Instruments zum Sammeln von Daten und Informationen über Radikalisierungsprozesse in der EU" hervor, das die Regierungsvertreter der Mitgliedsstaaten Mitte April beschlossen haben.

Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch, die den Plan jetzt bekannt gemacht hat, kritisiert das Vorhaben in einer Stellungnahme. Es solle ein System zur Risikoabschätzung von "Radikalisierungserregern" aufgebaut werden. Nach den Kriterien zur Einschätzung des Gefährdungspotenzials, könnten "Millionen Menschen in der EU" in das Raster fallen und unter spezielle Beobachtung genommen werden.

Die EU hat bereits 2009 einen Aktions- und Umsetzungsplan verabschiedet, laut dem die Mitgliedstaaten "Mechanismen" schaffen sollen, um "systematisch die Hauptfaktoren in Radikalisierungsprozessen zu analysieren". Dabei sollen die verschiedenen Umfelder, die Extremismus erzeugen, identifiziert und genau untersucht werden. Informationen vor allem über die Aktivitäten "extremistischer religiöser Führer" und andere Verbreiter von Hass und Terroraufrufen seien etwa über Europol auszutauschen.

Mit der neuen "Radikalisierungsdatei" will der Rat nun erreichen, dass die Mitgliedstaaten die "vielen Facetten" des vorgeschlagenen Instruments zur Datensammlung voll nutzen und den Informationsaustausch "optimieren". Europol "Listen" mit Personen erstellen können, die in Radikalisierungsprozesse oder die Verbreitung extremistischer Botschaften verwickelt sind. Über das System soll Warnhinweise erzeugt werden, die konkrete Aktionen wie die besondere Überwachung oder die Festnahme Verdächtiger auslösen könnten.

Laut Statewatch reichen die nationalen Anti-Terror-Gesetze in der EU aber bereits aus, um strafrechtlich gegen Anstifter gewalttätiger Anschläge vorzugehen. Die Bürgerrechtler verweisen auf ein bisher vom Rat geheim gehaltenes Hintergrund-Dokument (PDF-Datei) zum Aufbau des vorgeschlagenen Informationssystems. Demnach sollen in der Datenbank nicht nur Angaben über islamistische "Gefährder" erfasst werden, sondern auch über "Radikalisierungsagenten" von Rechts- und Linksaußen, aus dem nationalistischen Umfeld und aus Kreisen von Globalisierungsgegnern. Diese Definition sei so breit angelegt, dass selbst die Unterstützer von Freiheitskämpfern in anderen Ländern darunter fallen könnten. Letztlich dürfte es möglich, mit dem Instrument gegen alle vorzugehen, die "gegen den Status quo sind".

Die Bürgerrechtsvereinigung stößt sich weiter an einem Katalog von 70 Fragen, mit dem Sicherheitsbehörden den Radikalisierungsgrad von Personen einschätzen sollen. Einige seien schlicht bizarr, andere zeigten, wie einfach man in das staatliche "Netz des Verdachts" geraten könne. So würden etwa Verbindungen zu "anderen ideologischen Bewegungen" abgeklopft, "die Gewalt unterstützen". Auch seien Beziehungen zu "Schulkameraden, Nachbarn, Freunden, Verwandten oder Gefängnisgenossen" zu untersuchen. Darüber hinaus werde auf die "wirtschaftliche Situation", "auffällige psychologische Züge", den "Grad der direkten persönlichen Unterstützung" etwa durch die Familie oder das allgemeine "soziale Umfeld" abgestellt.

Dazu komme laut Statewatch, dass mit dem Stockholmer Programm zur inneren Sicherheit eine weitere Datenbank für "gefährliche Unruhestifter" im Raum stehe. Generell drohten "offene, legitime politische Diskussionen und Aktionen" so zu einem "weiteren Opfer des Kriegs gegen den Terror" zu werden.

Zu weit gefasst ist die Bedeutung von Risikoträgern nach Ansicht der Bürgerrechtler auch beim EU-Programm zur Errichtung nationaler Fußballinformationspunkte (National Football Information Points). Mittlerweile hätten elf Mitgliedsstaaten einschließlich Deutschlands sogenannte Hooligan-Dateien aufgebaut, wie aus einer Unterrichtung (PDF-Datei) der Ratspräsidentschaft von Mitte Mai hervorgehe. Weitere neun haben dem Papier zufolge vergleichbare Datenbanken mit potenziell gefährlichen und gewaltbereiten Fußballfans, zu denen die nationalen Informationszentren Zugang hätten. Laut Statewatch reiche in manchen Ländern aber schon ein Platzverweis aus, um in einer der Gewalttäter-Dateien zu landen. In Folge könnten etwa Reisen zu Fußballspielen in anderen Ländern unterbunden werden. (Stefan Krempl) / (anw)

Quote28. Mai 2010 15:51
Wer entscheidet was Radikal ist?
Einbildung (mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.05)

Sind die Atomtransport-Blockirer Radikal?
Ist es Radikal, einem beamten gegenüber unfreundlich zu sein?
Ist es Radikal von der gesallschaftlichennorm abzuweichen?

...


Quote28. Mai 2010 16:24
Vor 20 Jahren: Stasizentrale gestürmt, 2010 ist der Laden neu eröffnet
stephen falken (663 Beiträge seit 14.04.08)

Viel mehr fällt mir da gar nicht ein.

Wenn ich den Begriff "Gefährder" schon höre kommt mir schon die Galle
hoch. Entweder einer ist Schuldig dann gehört er in den Knast oder er
ist unschuldig und ein freier Mann. So ein "bisschen" Schuldig oder
wie ist das zu verstehen.

Die Stasi hat es vorgemacht, Geruchsproben von potentiellen
Aufrührern für den Notfall. Alles generalstabsmässig aufgebaut das
ganze System. Aber was hat es genützt??

Die Antwort ist klar! Das genaue Gegenteil von dem was erwünscht war.
Alle Menschen lebten in permanenter Unfreiheit und das System ging
dennoch unter.

...


Quote30. Mai 2010 02:32
Wo kann ich mich einschreiben?
Syndikal (156 Beiträge seit 01.10.07)

Lieber Spitzelstaat,
ich möchte mich hiermit um die Aufnahme in die Radikalisierungsdatei
bewerben. Meine Qualifikationen sind eine ausgeprägte Abscheu gegen
willkürliche Überwachungsmaßnahmen, Abbau der Bürgerrechte und
jedwede Bevormundung. Ich sympathisiere mit diversen Strömungen, die
unsere Pseudodemokratie durch eine richtige Demokratie ersetzen
wollen. Mein Radikalisierungsprozess in der BRD begann unter
SSchäuble und VdL und setzt sich bis zum heutigen Tage fort. Somit
werde ich mittelfristig selbstverständlich zu einem Gefährder für
alle, die eifrig daran werkeln, die GeStaSi wieder auferstehen zu
lassen.
Zu meiner Überwachung biete ich an, eine Webcam unten in meiner
Kloschüssel anzubringen. Da könnt ihr dann auch nachvollziehen, dass
er 24 cm lang ist (könnt ihr schon mal eintragen, unter Vorbehalt
natürlich, schließlich ist meinen Aussagen nicht zu trauen).

Cheers
Syndikal


Quote28. Mai 2010 20:41
Bitte nehmt mich in diese Datei auf
DerWaechter (97 Beiträge seit 19.02.10)

- ich bin radikaler Kapitalismus- und Globalisierungegner
- ich rufe in diversen Foren zu aktivem Widerstand gegen das System
auf
- ich praktiziere zivilen Ungehorsam, wo es mir möglich ist und rufe
auch andere dazu auf
- wenn ich besonders schlecht gelaunt und/oder besoffen bin plädiere
ich für französische und rumänische Lösungen, beim Umgang mit unseren
korrupten Machteliten
- ich boykottiere die GEZ
- ich verbreite subversive Propaganda in Internet
- ich benutze politisch unkorrektes Vokabular
- ich besitze ein paar Raubkopien

und habe oft unkeusche Gedanken....


Quote29. Mai 2010 03:24
Die EU bereitet sich auf den Kampf gegen die Bürger vor
alaska_hal (983 Beiträge seit 04.07.02)

Eines Tages, spätestens wenn wirtschaftliche Not eingetreten ist,
werden die Menschen versuchen sich gegen diesen totalitären Apparat
zur Wehr zu setzen. Das werden dann "Radikalisierungserreger" sein.
Die EU-Bürokratur bereitet sich Schritt für Schritt auf diesen Kampf
vor. Desswegen braucht sie einen eigenen Überwachungsapparat, einen
eigenen Etat und eine eigene Polizei, das wird auch noch alles
kommen.



Aus: "EU plant "Radikalisierungsdatei"" (28.05.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-plant-Radikalisierungsdatei-1010297.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Drogenkonsumenten werden von der österreichischen Regierung künftig in speziellen Datenbanken verzeichnet. Schon der Verdacht des Besitzes illegaler Drogen (darunter fallen auch Cannabis-Produkte) reicht dafür aus. Eine entsprechende Novelle des Suchtmittelgesetzes wurde im Sommer vom österreichischen Parlament beschlossen und soll nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bald in Kraft treten. Vorgesehen ist, dass das Gesundheitsministerium vier Verzeichnisse anlegt: Suchtmittelregister, Substitutionsregister, Statistik-Register und ein Verzeichnis von Todesfällen, die im Zusammenhang mit Suchtgiftkonsum stehen. Kritiker fürchten, dass die gesammelten Daten in falsche Hände gelangen könnten. Besonderes Interesse daran haben etwa Arbeitgeber oder Versicherungen.

Im Suchtmittelregister landen alle Personen, die im Verdacht stehen, ein Suchtgiftdelikt begangen zu haben oder gegen die eine entsprechende Anzeige erstattet wurde; ferner verurteilte Suchtgift-Straftäter sowie Personen, bei denen Suchtmittel oder Drogenausgangsstoffe beschlagnahmt wurden. Auch Personen, von denen eine Bezirksverwaltungsbehörde annimmt, dass sie Drogen missbrauchen, wandern in die Kartei. Verzeichnet werden dabei Daten wie Name, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Staatsbürgerschaft, Meldeadresse, Daten über Anzeigen, Verurteilungen, Probezeiten und dergleichen, die betroffenen Drogen und deren Konsumform, Schulbildung, Wohn- und Erwerbssituation, Informationen über medizinische Maßnahmen.

Direkten Online-Zugriff auf wesentliche Teile des Registers erhalten das Gesundheitsministerium selbst, die Bezirksverwaltungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte. Auch übermittelt das Gesundheitsministerium Daten im Einzelfall online an das Verteidigungsministerium, das Bundesheer, das Innenministerium, die Gewerbebehörden sowie das Wirtschaftsministerium, damit diese die Eignung einer Person zum Soldaten, Zivildiener oder Gastwirt überprüfen können.

Im Substitutionsregister werden alle Drogensüchtigen verzeichnet, die Drogenersatzstoffe erhalten und der Übermittlung ihrer Daten zugestimmt haben. Hans Zeger von der Arge Daten fürchtet, dass die Gesundheitsministerin per Verordnung bestimmt, dass nur solche Personen in ein Substitutionsprogramm aufgenommen werden dürfen, die der Datenübermittlung zustimmen. Drogenkranke hätten dann die Wahl, weiterhin illegale Drogen beschaffen zu müssen oder auf die ärztliche Schweigepflicht zu verzichten.

Die Bezirksverwaltungsbehörden erhalten in ihrer Eigenschaft als Gesundheitsbehörden direkten Online-Zugriff auf das Substitutionsregister. Sie dürfen die Daten wiederum an Ärzte und Apotheker weitergeben. Damit soll die Mehrfachbehandlung von Suchtkranken verhindert werden. Aus dem Substitutionsregister werden die Daten sechs Monate nach Beendigung der Behandlung entfernt. Aus dem Suchtmittelregister sollen Daten von Verdächtigen nach Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch gelöscht werden. Ansonsten sind die Informationen spätestens nach fünf Jahren zu beseitigen. Allerdings werden die Daten vor ihrer Löschung in pseudonymisierter Form in ein separates Statistik-Register kopiert.

In dem Statistik-Register kann man zwar von einem einzelnen Datensatz nicht auf den Namen der betroffenen Person rückschließen. Kennt man allerdings den Namen einer Person, kann man alle sie betreffenden Einträge finden und so auch nach Jahrzehnten noch eine (angebliche) Drogenkarriere nachvollziehen. Für statistische Auswertungen ist ein externer Dienstleister heranzuziehen, der dem Ministerium anonymisierte Auswertungsergebnisse zur Verfügung stellt. Wie bei dem Verzeichnis der suchtmittelbezogenen Todesfälle ist auch für das Statistik-Register keine Löschung der Daten vorgesehen. Sie sollen für immer gespeichert bleiben. (Daniel AJ Sokolov) / (pmz)




Aus: "Österreich erfasst Drogenkonsumenten künftig in speziellen Datenbanken" (11.11.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/oesterreich-erfasst-Drogenkonsumenten-kuenftig-in-speziellen-Datenbanken-216508.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag dem Entwurf für eine Verordnung des Bundesinnenministeriums zugestimmt, mit dem die umstrittene Datensammlung "Gewalttäter Sport" nebst vielen anderen Warndateien des Bundeskriminalamts (BKA) auf eine rechtliche Grundlage gestellt wird. Das Innenressort hatte die Vorlage unter Verweis auf die anstehende Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika und den damit auch hierzulande geplanten "Public Viewing"-Großveranstaltungen mit Eilbedürfnis an die Länderkammer weitergeleitet. Geregelt werden soll allgemein die Art der Daten, die nach den Paragraphen 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen. Eine Beratung der neuen Rechtsverordnung auch im Bundestag hielt das Innenministerium nicht für nötig.

Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei führen eine Vielzahl von Warndateien. Zu den Datensammlungen gehört die sogenannte Hooligan-Datei, in der Anfang 2009 fast 11.000 Personen erfasst waren. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht bezeichnete deren bereits zehn Jahre zurückliegende Einrichtung vor anderthalb Jahren als illegal, da das Informationssystem auf keiner klaren Rechtsgrundlage beruhe. Auf dieses Manko haben das Innenministerium und die Länderkammer nun reagiert und dabei auch gleich Fakten geschaffen für die Einrichtung später angelegter Dateien etwa zur "Erfassung politisch links motivierter Straftaten", "Erfassung rechtsorientiert politisch motivierter Straftäter" und "Straftäter politisch motivierter Ausländerkriminalität". Auch die umfassende Anti-Terror-Datei wird von der Rechtsverordnung berührt. Vorausblickend erfolgen zudem Anpassungen der Rechtslage an die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des ins Schlingern geratenen Schengener Informationssystems II (SIS II).

Konkret benennt die Verordnung in Paragraph 1 eine weite Palette an personenbezogenen Daten von Beschuldigten und "anderen zur Identifizierung geeigneten Merkmalen", die erfasst werden dürfen. Sie reicht von Namen einschließlich Spitznamen und Alias-Personalien über den Familienstand, das Geburtsdatum, den Geburtsort oder die Volkszugehörigkeit bis hin zu Lichtbildern, Personenbeschreibungen nebst Merkmalen wie äußerer Erscheinung, besonderen körperlichen Merkmalen, Stimm- und Sprachmerkmalen oder Identitätsdokumenten.

Paragraph 2 umreißt "weitere" Daten, die unter anderem auch von Verdächtigen gesammelt werden könnten. Dazu gehören etwa Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten wie im Umgang mit Waffen, zu verwendeten Kommunikationsmitteln samt IP-Adresse und Diensteanbieter oder zu Fahrzeugen und anderen Verkehrsmitteln. Ferner werden Informationen zu Konten, Finanztransaktionen, Betäubungsmitteln oder zur Religionszugehörigkeit zur Terrorismusbekämpfung angeführt. Ein Eintrag in der DNA-Analyse-Datei oder der Status einer Person nach polizeilichen Definitionen wie "Gefährder" oder "relevante Person" sind ebenfalls eingeschlossen. In Folgeparagraphen werden weitere personenbezogene Datenbestände beschrieben, wie sie etwa bei der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen der bei einer polizeilichen Fahndun erhoben werden.

Abschließend legt die Verordnung Kategorien von Dateien fest, die das BKA führen darf. Eingeschlossen sind Datenbanken "im Bereich der politische motivierten Kriminalität" oder "sonstiger Straftaten bei öffentlichen Veranstaltungen und Nukleartransporten". Das BKA soll unter anderem auch festlegen dürfen, dass weitere personenbezogene Daten von Beschuldigten in deliktbezogenen Dateien, Kriminalaktennachweisen oder Gewalttäterdateien aufbewahrt werden dürfen.

Der netzpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, kritisierte in einer ersten Reaktion die Verabschiedung der Verordnung im Eilverfahren gegenüber heise online. Vor allem für die Informationssysteme jenseits der Hooligan-Datei hätte "dringender Gesprächsbedarf" auch im Parlament bestanden. Am besten wäre es nach Ansicht des Oppositionspolitikers gewesen, gleich einen Entwurf für ein "Dateiengesetz" vorzulegen und darin sämtliche Datenschutzprinzipien zu regeln. Das Vorgehen des Innenministeriums könne dagegen verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen. (Stefan Krempl ) / (vbr)




Aus: "Bundesrat segnet Rechtsgrundlage für "Hooligan-Datei" ab" (04.06.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-segnet-Rechtsgrundlage-fuer-Hooligan-Datei-ab-1015946.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Freiburg taz | Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hat rund 80 Dateien des Bundeskriminalamts vor der Rechtswidrigkeit gerettet. Dazu gehören die Hooligan-Datei, die Dateien für "Gewaltäter links" und "Gewalttäter rechts". Am Mittwoch tritt die von de Maizière erlassene BKA-Daten-Verordnung in Kraft - just an dem Tag, an dem das Bundesverwaltungsgericht über die Zulässigkeit der Hooligan-Datei entscheiden wollte.

Vor wenigen Wochen hatte de Maizière einen Entwurf der BKA-Daten-Verordnung an die Länder gesandt. Der Entwurf wurde aber nicht veröffentlicht. Bekannt wurde er erst letzten Donnerstag, als er ganz kurzfristig auf die Tagesordnung des Bundesrats genommen wurde. Am Freitag stimmte die Länderkammer dem Entwurf dann ohne jede Aussprache zu, anschließend unterschrieb de Maiziére die Verordnung, am 9. Juni tritt sie in Kraft.
Anzeige

Das Innenministerium rechtfertigt das blitzartige Vorgehen damit, dass faktisch nichts geändert werde. Die Verordnung sei nach Auffassung des Ministeriums eigentlich unnötig und diene nur der Rechtssicherheit.

Tatsächlich haben aber mehrere Verwaltungsgerichte seit 2008 entschieden, dass die Hooligan-Datei derzeit rechtswidrig ist (taz 28. 4. 2009). Das BKA-Gesetz erlaubt zwar die Einrichtung von zentralen Dateien - welche Daten darin gespeichert werden dürfen, müsse aber laut Gesetz in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats festgelegt werden. Auf diese Verordnung hat die Bundesregierung bisher verzichtet und die Dateien nur auf interne Einrichtungsermächtigungen gestützt. Nach Ansicht von Ex-Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) war dies ausreichend, weil alles wesentliche bereits im BKA-Gesetz stehe.

Sein Nachfolger de Maizière geht nun aber kein Risiko ein und schuf schnell die von den Gerichten geforderte Verordnung. Dies ist zumindest ein Gewinn an Transparenz, denn die Verordnung ist öffentlich, die Errichtungsermächtigungen waren geheim.

In der Verordnung ist nun nachzulesen, was über Beschuldigte, Verdächtige und "zukünftige Straftäter" gespeichert werden kann. Neben den üblichen Personalien können allerlei Besonderheiten wie eine ungepflegte Erscheinung, eine schrille Stimme, ein Dialekt, ein Sprachfehler oder auffällige Tätowierungen erfasst werden. Auch die Schuhgröße, die Handschrift und das Gewicht sind, soweit bekannt, in den BKA-Dateien speicherbar. Ob der Speicherumfang damit ausgeweitet wird, bleibt unklar, da die bisherige Errichtungsermächtigung ja nur intern bekannt war.

Unter welchen Voraussetzungen eine Person, die bisher nicht verdächtig war, als "zukünftiger Straftäter" (Seite 32 der Begründung) eingestuft wird, bleibt offen. Laut dem schon seit 1997 geltenden Paragraph 8 des BKA-Gesetzes müssen "bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden". Dies wird auch in der neuen Verordnung nicht konkretisiert.

Zu den 80 Dateien, die de Maizière vor der Rechtswidrigkeit bewahrt hat, gehört unter anderem die DNA-Analysedatei, der Kriminalaktennachweis, die Fahndungs- und Vermissten-Datei sowie zahlreiche spezielle Verbunddateien zu einzelnen Straftaten und Deliktsgruppen.

Die 1994 eingerichtete Hooligan-Datei umfasste Mitte 2009 nach Auskunft der Bundesregierung rund 11245 Personen. Die Speicherung kann zum Beispiel dazu führen, dass die Ausreise zu Länderspielen oder Partien der Champions League verweigert wird. Die im Jahr 2000 eingerichtete Datei "Gewalttäter links" erfasste 1866 Personen, die Datei "Gewalttäter rechts" hatte 1328 Einträge.


Aus: "Präventive Datensammlung - De Maizière rettet BKA-Dateien" VON Christian Rath (07.06.2010)
Quelle: http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/de-maiziere-rettet-bka-dateien/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Schweizer Staatsschutz hat Daten über 200.000 Personen erfasst und diese "nicht gesetzeskonform" verarbeitet. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Schweizer Parlaments. Die parlamentarische Oberaufsicht forderte am Mittwoch in Bern den Einsatz eines externer Datenschutzbeauftragten. Der solle nun bestimmen, welche Daten in der Datenbank ISIS (Informatisiertes Staatsschutzinformationssystem) gelöscht oder behalten werden dürfen

GPDel-Präsident Claude Janiak rügte, die Datenbearbeitung sei "nicht gesetzeskonform erfolgt". Bei der Geheimdienstdatensammlung sei vor allem die Pflege und Systematik der Datenbank über Jahre hinweg enorm vernachlässigt worden, bemängeln die parlamentarischen Kontrolleure. Daten von heute 120.000 erfassten Personen "mit eigener Staatsschutzrelevanz" seien nicht richtig überprüft worden, häufig seien falsche Daten eingetragen worden. Um Kontrollen vorzutäuschen seien Daten auch verfälscht worden, heißt es in dem Bericht (PDF) der GPDel.

Rund die Hälfte der 200.000 Datensätze des Nachrichtendiensts seien zudem überhaupt nicht direkt von Belang. Unter den in ISIS gespeicherten Personen sind etwa auch 83.000 sogenannte Drittpersonen, die in der Mehrheit nicht staatsschutzrelevant seien. Ihre Speicherung, so folgert die GPDel, entspreche nicht den rechtlichen Vorgaben. Drittpersonen sind etwa erfasst, weil sie eine Verbindung zu einer registrierten Person oder zu einer Meldung in der Datenbank haben. Vor allem handelt es sich um über 50.000 Personen, die aufgrund der sogenannten Fotopasskontrolle registriert wurden. Im Rahmen dieses präventiven Fahndungsprogramms werden Personen aus einem Dutzend Staaten an der Grenze erfasst, wenn sie in die Schweiz ein- und ausreisen.

Die Mängel bei der Qualitätskontrolle haben nach den Erkenntnissen des Parlaments auch mit einer Umstellung auf ein neues Datenbanksystem zu tun. 2005 wurden die Daten aus dem alten, hierarchisch organisierten ISIS-System in eine relationale Datenbank mit dem Namen ISIS-NT (Neue Technologie) übertragen. Zudem haben die Nachrichtendienste laut GPDel in großem Ausmaß vernachlässigt, die gesetzlich alle fünf Jahre vorgeschriebene Überprüfung vorzunehmen.

Das vernichtende Fazit der parlamentarischen Kontrolleure: Die Datenerfassung entspricht den rechtlichen Anforderungen "in keiner Art und Weise", was "Zweifel an der Richtigkeit und Relevanz der Daten" aufkommen lasse. Die GPDel fordert nun eine provisorische Datensperre aller Daten, die nicht ordnungsgemäss überprüft wurden. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür hatte der GPDel entsprechende Hinweise gegeben. "Die Größenordnung zeigt, dass eine gewisse Eigendynamik entsteht, wenn Amtsstellen verpflichtet werden, Daten zu sammeln", sagte Thür und forderte eine Stärkung der beiden Aufsichtsorgane GPDel und EDÖB.

Mit Blick auf die sogenannte "Fichenaffäre" stellte Janiak zudem fest, dass ein Kulturwandel beim Staatsschutz wohl nicht stattgefunden habe. Die der Affäre den Namen gebende Personenkartei hatte Ende der 1980er Jahre einen der größten politischen Skandale der Schweiz ausgelöst hatte. Dabei stellte sich heraus, dass Bundespolizei und Nachrichtendienst rund 900.000 Personen, Organisationen und Ereignisse bespitzelt hatten. Jeder zwanzigste Schweizer und jeder dritte Ausländer war in der Kartei erfasst, die 1994 von ISIS abgelöst wurde. (Tom Sperlich) / (vbr)

Quote1. Juli 2010 21:27
Re: Nein!
HorstHorstmann, Horst Horstmann (mehr als 1000 Beiträge seit 22.09.06)

CaHeRe schrieb am 1. Juli 2010 19:28

> Alles hätte ich ja vermutet, aber das hätte ich nicht erwartet.

Wolltest Du testen, ob Heise schon die neuen Sarkasmusfilter im
Einsatz hat?


http://www.heise.de/newsticker/meldung/Filter-erfasst-sarkastische-Online-Kommentare-1031020.html


Horst



Aus: "Bericht: Datensammlung des Schweizer Geheimdiensts ist "nicht gesetzeskonform"" (01.07.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bericht-Datensammlung-des-Schweizer-Geheimdiensts-ist-nicht-gesetzeskonform-1032240.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) und der Datenschutzbeauftragte des Landes, Edgar Wagner, haben am Montag in Mainz Maßnahmen vorgestellt, mit denen das Polizei-Informationssystem POLIS besser vor Missbrauch geschützt werden soll. Danach werden künftig bei jeder POLIS-Abfrage die konkreten Gründe für eine Suche protokolliert. Auch soll nach Möglichkeit immer das Aktenzeichen aus der Vorgangsverwaltung automatisch erfasst werden, um Abfragen eindeutig bestimmten polizeilichen Aufgabenerledigungen zuordnen zu können.

Hintergrund der Maßnahmen ist die sogenannte Polizeidaten-Affäre im Zusammenhang mit dem Ausbau des Nürburgrings. Gleich zwei Landtagsabgeordnete der CDU hatten im vergangenen Jahr eingeräumt, Polizisten dazu angestiftet zu haben, illegal Daten über Geschäftsleute aus dem Polizei-Informationssystem zu besorgen, die im Umfeld des umstrittenen Projekts "Nürburgring 2009" aktiv waren. Die Privatfinanzierung des mehr als 300 Millionen Euro teuren neuen Freizeitparks in der Eifel war im Sommer 2009 spektakulär gescheitert.

Die Landesregierung, die zu 90 Prozent an der Nürburgring GmbH beteiligt ist, geriet in den Verdacht, auf Betrüger hereingefallen zu sein. Der rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD), gleichzeitig Aufsichtsratschef der Nürburgring GmbH, trat daraufhin zurück, die Staatsanwaltschaft Koblenz nahm Ermittlungen auf. Im September 2009 wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt, der die Verantwortlichkeiten der gescheiterten Privatfinanzierung offenlegen soll. Die nächste Sitzung ist für den 8. August 2010 anberaumt.

Während der CDU-Landtagsabgeordnete Peter Dincher nach Bekanntwerden der unrechtmäßigen Weitergabe von Polizeigeheimnissen sein Mandat niederlegte, weigerte sich sein Kollege Michael Billen zurückzutreten – trotz Aufforderung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Christian Baldauf, auf das Landtagsmandat zu verzichten. Er sei freigewählter Abgeordneter und nur seinem Gewissen und seinen Wählern verpflichtet, begründete der gelernte Landwirt seine Position. Billen hatte zuvor zugegeben, über seine bei der Polizei beschäftigte Tochter illegal an die POLIS-Daten gelangt zu sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen beide wegen der Anstiftung zum Geheimnisverrat sowie des Verstoßes gegen das Landesdatenschutzgesetz.

Der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz nahm die Vorfälle zum Anlass, im November 2009 eine Sonderstichprobe zur Nutzung von POLIS durchzuführen. Wagners Angaben zufolge wurden dabei fünf weitere Vorgänge entdeckt, bei denen Abfragen in unzulässiger Weise durchgeführt wurden. In einem Fall sollen "unberechtigt Polizeikollegen abgefragt" worden sein, in den anderen vier Fällen soll es sich um "Abfragen von Angehörigen ohne dienstliches Erfordernis" gehandelt haben. Pro Tag werden in Rheinland-Pfalz offiziellen Angaben zufolge mehr als 7000 POLIS-Abfragen durchgeführt.

"Das Land braucht diese Daten, muss sie jedoch auch schützen", erklärte Innenminister Bruch jetzt in Mainz. Ein Missbrauch sei nie ganz auszuschließen. Die Zahl der aufgedeckten Fälle sei "vor dem Hintergrund des großen Datenbestandes" zwar verkraftbar, urteilte Datenschützer Wagner. Dennoch sollen unberechtigte Datenschnüffler abgeschreckt werden. Zu den jetzt verabschiedeten Maßnahmen gehört auch, dass die Rechtmäßigkeit von Abfragen häufiger als bisher durch Stichproben kontrolliert wird. (pmz)

QuoteGiaccomo, 12. Juli 2010 16:19

"Ein Missbrauch sei nie ganz auszuschließen."

Soooooooo.

Danke fuer dieses Statement.
Das gilt ja wohl fuer alle Datenbanken und sollte sich mal unter der
Bevoelkerung und Politikern herumsprechen.


Quote12. Juli 2010 19:34
Wahnsinn, 7000 Abfragen pro Tag x 365 Tage = 2.5 Mio. Abfragen pro Jahr.
Hyperion123

RLP hat knapp 4 Mio. Einwohner, d.h. rein statistisch gesehen wird
jeder zweite Bürger pro Jahr abgefragt oder jeder alle zwei Jahre.

Also für mich sieht dies doch sehr nach Polizeistaat aus. Und der
Problembär Beck ist Chef dort. Wow, echt coole Leistung!

Quote12. Juli 2010 19:54
Re: Wahnsinn, 7000 Abfragen pro Tag x 365 Tage = 2.5 Mio. Abfragen pro Jahr.
Netzbulle

Hyperion123 schrieb am 12. Juli 2010 19:34

> RLP hat knapp 4 Mio. Einwohner, d.h. rein statistisch gesehen wird
> jeder zweite Bürger pro Jahr abgefragt oder jeder alle zwei Jahre.

Entschuldige, aber das ist so nicht richtig.
Abfragen zu Personendaten sind nur ein Ausschnitt der Fragen, die die
Polizei an die polizeilichen Informationssysteme stellt.
Auch Anfragen nach der Seriennummer eines beim Hehler
sichergestellten Handys oder eines gefundenen Fahrrades werden in den
Informationssystemen abgefragt um zu prüfen ob die Gegenstände als
gestohlen registriert wurden.

Insoweit kannst ist Deine obige Rechnung nicht zutreffend.

Ich kann leider nicht einschätzen, wie das Verhältnis zu Fragen nach
Personendaten zu beispielsweise Sachanfragen oder anderen
Abfrageformen ist. Ist natürlich stark von der Dienststelle abhängig,
eine Dienststelle, die Hehlerei bearbeitet dürfte sich in der
Abfragestruktur deutlich von einer Dienststelle unterscheiden, die
Staatssschutzdelikte
bearbeitet... .

Gruß,

Netzbulle

btw: Hier können Abfragen nur abgesetzt werden, wenn existierende
Vorganngsnummern als Bezug sowie eine kurze Begründung der Anfrage
angegeben werden.

Quote12. Juli 2010 20:07
Re: Wahnsinn, 7000 Abfragen pro Tag x 365 Tage = 2.5 Mio. Abfragen pro Jahr.
Hyperion123 (714 Beiträge seit 04.05.04)

> Insoweit kannst ist Deine obige Rechnung nicht zutreffend

Klar ist sie nicht zutreffend, sondern rein statistisch betrachtet.
Natürlich wird bei einem Drogendealer vielleicht dutzendfach
abgefragt.
Aber es werden auch nicht 2.5 Mio. Handies gestohlen oder Straftaten
begangen (bei knapp 4 Mio. Einwohnern).

Das Ganze ist maximal erschreckend und sollte jedem zu DENKEN geben.

...

Quote12. Juli 2010 23:19
Re: Wahnsinn, 7000 Abfragen pro Tag x 365 Tage = 2.5 Mio. Abfragen pro Jahr.
der_raabe (7 Beiträge seit 03.07.10)

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es 283.162 Straftaten. Die
Anzahl der "Negativ-Abfragen" (Bei der Polizeikontrolle geprüftes
Fahrrad nicht gestohlen etc.) kommen da nochmal dazu. Wenn man jetzt
bedenkt, dass jeweils Täter, Opfer, Zeugen etc. eingetragen werden,
die Abfragen bestimmt teilweise auch doppelt erfolgen (Vorstrafen
prüfen o.ä.) sehe ich die Zahl als nicht sooooo hoch an





QuoteArcher, 12. Juli 2010 16:05
Die Zahl der aufgedeckten Fälle sei ... verkraftbar.

Ich finde Supermärkte nützlich. Vor dem Hintergrund des Tagesumsatz
ist es aus meiner Sicht auch verkraftbar, wenn ich meine Einkäufe
ohne zu bezahlen heraustrage.

...





Aus: "Polizeidaten-Affäre führt zu Konsequenzen" (12.07.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizeidaten-Affaere-fuehrt-zu-Konsequenzen-1036676.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) plant für die Angehörigen von Drittstaaten eine elektronische "Aufenthaltskarte" mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zehn Jahren.

Deutsche Ausländerbehörden werden künftig von Millionen Bürgern ohne Pass eines EU-Landes Fingerabdrücke nehmen. Das sei für die elektronische Aufenthaltskarte vorgesehen, die nach der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises im November ausgegeben werden soll, bestätigte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Samstag einen Bericht der "Welt".

Daneben muss die Karte wie der Personalausweis für alle Bundesbürger auch ein digitales Foto aufweisen. Der neue elektronische Ausweis soll auch für Schweizer und ihre Familienangehörigen sowie solche US-Bürger gelten, die im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel brauchen. Die Einführung der neuen Chipkarte für Ausländer war vor zwei Jahren EU-weit beschlossen worden. Der Ausweis im Scheckkartenformat ersetzt den Aufenthaltstitel, der in den Pass eines Ausländers eingeklebt wird. Die Einführung der digital lesbaren Karte, die zehn Jahre gültig bleiben soll, wird sich über mehrere Jahre hinziehen.

Jährlich beantragen oder verlängern nach Zahlen des Bundesinnenministeriums rund 1,1 Millionen Ausländer aus Drittstaaten einen Aufenthaltstitel in Deutschland.

Der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl schätzte die Gesamtzahl der Betroffenen in der "Welt" auf 4,3 Millionen. Dazu könnten auch ausländische Familienangehörige von EU-Bürgern gehören.

Dem offiziellen EU-weiten Start der einheitlichen Aufenthaltskarte im Mai 2011 soll in Deutschland ab Herbst eine Testphase in 19 Ausländerbehörden vorausgehen - zunächst ohne die Beteiligung von antragstellenden Ausländern. Die Ausländerbehörden sollen die biometrischen Daten einlesen und an die Bundesdruckerei übermitteln, die dann die Karten herstellen soll. Die EU verlangte hohe Vorkehrungen gegen Fälschungen. Dies solle zur Verhinderung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des illegalen Aufenthalts beitragen. Eine zentrale Speicherung von Fingerabrücken im Ausländerzentralregister ist laut Bundesinnenministerium nicht vorgesehen.

Eine Zusatzfunktion der neuen Karte soll dem Inhaber als Identitätsnachweis im Internet dienen. Durch eine Signatur lassen sich dort auch Geschäfte abschließen. Unklar ist noch, ob die Aufenthaltskarte genauso viel kosten wird wie der elektronische Personalausweis, für den Erwachsene 28,80 Euro zahlen sollen. (dpa/dapd)

Quote*  von macthepirat
    * 18.09.2010 12:41 Uhr
    *
      Minus
          o Schlecht: 11
          o Gut: 15
      Plus
    * (26 Stimmen)

NEIN !
ganz entschieden dagegen. Fingerabdrücke nimmt man nur Kriminellen oder Leuten im Hochsicherheitsbreich ab. Daher: 1.Es beschädigt die Menschenwürde 2. anschließend führt man das auch für den Rest der Bevölkerung ein.

Vielleicht sollten wir Monsieur de Maizere in sein "Herkunftsland" abschieben.... (Wer Ironie findet darf sie behalten)


Quote*  von BRDMatrix
    * 18.09.2010 14:53 Uhr
    *
      Minus
          o Schlecht: 5
          o Gut: 5
      Plus
    * (10 Stimmen)

Antwort auf macthepirat vom 18.09.2010 13:52 Uhr
Oh mann
nachdenken.

Da könnte man auch gegen Ausweise sein. Dagegen, dass man eine Meldeadresse hat, und man könnte auch Waffen freigeben, Aufenthaltsrechte freigeben, einfach komplette Freiheit und Menschlichkeit erlauben. Ich wäre sehr gespannt, was wir dann für eine Gesellschaft hätten und was die Empörungsprofis dann dazu sagen würden.


Quote*  von lindblom
    * 18.09.2010 13:12 Uhr
    *
      Minus
          o Schlecht: 4
          o Gut: 10
      Plus
    * (14 Stimmen)

Antwort auf ach.was vom 18.09.2010 12:42 Uhr
ach.was
Klar, und "Sie haben auch nichts zu verbergen und deshalb ist es in Ordnung so..."

Stört es Sie kein bisschen, dass man Ihnen von vornherein misstraut?

Dass man Sie grundsätzlich als potentiellen Kriminellen ansieht und auch so mit Ihnen umgeht?

In einem Rechtsstaat gilt der Grundsatz, dass jeder solange unschuldig ist bis das Gegenteil bewiesen wird.
Wenn ich eine Gruppe der Bevölkerung oder später (wie sicher geplant...) die gesamte Bevölkerung unter "Generalverdacht" stelle, dann wird dieser rechtsstaatliche Grundsatz vollkommen verdreht.

Das gefährdet meiner Ansicht nach unsere Demokratie sehr viel stärker als ein "paar Illegale".


Quote*  von ach.was
    * 18.09.2010 13:28 Uhr
    *
      Minus
          o Schlecht: 4
          o Gut: 3
      Plus
    * (7 Stimmen)

Antwort auf lindblom vom 18.09.2010 13:12 Uhr
Leide nicht an Paranoia
"Stört es Sie kein bisschen, dass man Ihnen von vornherein misstraut?"


Stoert es Sie, dass es mich nicht stoert?


Quote*  von lindblom
    * 18.09.2010 15:45 Uhr
    *
      Minus
          o Schlecht: 0
          o Gut: 5
      Plus
    * (5 Stimmen)

Antwort auf ach.was vom 18.09.2010 13:28 Uhr
ach.was
Es stört mich nicht, dass es Sie nicht stört.
Sie können ja freiwillig überall und immer Ihre Fingerabdrücke abgeben... Nur, es darf Sie dann auch nicht stören, wenn andere Menschen das eben nicht möchten...


...


Aus: "Millionen Ausländer sollen Fingerabdruck abgeben" (18.09.2010)
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/millionen-auslaender-sollen-fingerabdruck-abgeben/1936876.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das EU-Parlament  ist den Empfehlungen des EU-Haushaltsausschusses gefolgt und hat im Rahmen der Haushaltsberatungen am Mittwoch beschlossen, die für 2011 vorgesehenen 30 Millionen Euro für das Schengener Informationssystem II (SIS II) zu sperren. Diese Summe für die Einrichtung der neuen Datenbank wird erst freigegeben, wenn die EU-Kommission einen realistischen und verbindlichen Zeitplan für die Fertigstellung des Informationssystems präsentieren kann. SIS II, dass unter Einbeziehung der Zwischenlösung SIS One4All bislang 90 Millionen Euro Entwicklungskosten verschlungen hat, soll frühestens im ersten Quartal 2013 betriebsbereit sein.

Die nun vom Parlament beschlossene Haushaltssperre für SIS II hatte sich bereits auf der Sitzung des EU-Haushaltsausschusses Anfang Oktober abgezeichnet. Dort hatte vor allem die Ankündigung der für SIS II verantwortlichen EU-Kommission für Unmut gesorgt, dass neben den etatmäßig vorgesehenen 30 Millionen eine zusätzliche Zahlung von rund 13 Millionen erfolgen soll. Diese Zahlung ist aus der Sicht der EU-Kommission nicht mit Zusatzkosten verbunden, sondern würde aus einem bereits genehmigten IT-Etat erfolgen, der der Kommission für die Jahre 2007 bis 2013 zur Verfügung steht.

Der Haushaltsausschuss bewertete indes die neuen Mittel als Indiz dafür, dass der Kostenrahmen von SIS II nicht festgeschrieben ist. Zuvor hatte bereits der Innenausschuss des EU-Parlamentes auf Antrag der CSU-Politikerin Monika Hohlmeier einen Ausgabenstopp beschlossen.

Die aktuelle Haushaltssperre gibt vor allem den Ländern Deutschland, Österreich und Frankreich recht, die SIS II nach einem nicht besonders erfolgreich verlaufenen Testlauf kritisch bis ablehnend gegenüberstehen. Zuletzt hatten Deutschland und Österreich einen umfangreichen Fragenkatalog zur Fahndungsdatenbank an die EU-Kommission übermittelt, der Licht in das IT-Desaster bringen soll. (Detlef Borchers ) / (vbr)

Quote21. Oktober 2010 08:00
Herrje, wo ist das Problem?
Sheogorath (mehr als 1000 Beiträge seit 25.01.05)

... Wie schon bei Gesundheitskarte und E-Perso ist das Einzige, was uns
vor der Tyrannei schützt, die Inkompetenz unserer Tyrannen...


Quote21. Oktober 2010 08:06
trotzdem ein Erfolg
evilk666 (mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.02)

"90 bzw 30 Mio Euro Entwicklungskosten"

Was davon wohl tatsächlich für die Programmierung ausgegeben wurde?

Also wenn man von den Millionenbeträgen mal Hardware, Reisekosten,
Geschenke an Partei-Freunde in der Wirtschaft ("Beraterhonorare")
usw.. abzieht.

...



Aus: "EU-Parlament dreht SIS II den Geldhahn zu" (21.10.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Parlament-dreht-SIS-II-den-Geldhahn-zu-1122320.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Polizei- und Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern modernisieren zurzeit ihre Informationssysteme. Dabei wollen sie über eine Volltextsuche auch die Daten erschließen, die bisher nur in den Akten vorhanden sind, kritisieren die Datenschutzbeauftragten. In einer Entschließung zur 80. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben sie jetzt gefordert, dies nur eingeschränkt innerhalb der sehr engen verfassungsrechtlichen Grenzen zuzulassen.

Die Datenschützer blicken dabei auf das Nachrichtendienstliche Informationssystem des Bundesverfassungsschutzes (NADIS), das in der zweiten Jahreshälfte 2011 mit einer Volltextsuche ausgestattet werden soll. Vorgesehen ist derzeit lediglich ein Filter, mit dem eine Verfassungsschutzbehörde festlegen kann, ob auch andere Verfassungsschutzbehörden die dort von ihr eingestellten Dateien einsehen können. Die Datenschutzbeauftragten gehen davon aus, dass NADIS als Vorbild für polizeiliche Informationssysteme dienen könnte.

In den Akten befinden sich auch Daten von unbescholtenen Bürgern, die unwissentlich Kontakt zu Zielpersonen hatten, beispielsweise Journalisten, Demonstranten oder zufällige Teilnehmer von Veranstaltungen, die Verfassungsschützer identifizieren und in ihren Berichten aufführen können. Der Vorsitzende der Konferenz, Jörg Klingbeil, erläuterte gegenüber heise online: "Hier gibt es eine Menge Beifang, auch über Personen, die nicht als Zielperson im Fokus der Nachrichtendienste stehen." Mit der Volltextsuche könnten weite Recherchiermöglichkeiten entstehen. Google dürfe aber nicht das Vorbild für die Recherche in den Dateien von Polizei und Verfassungsschutz sein.

Bisher erlaubt das Bundesverfassungsschutzgesetz in § 6 nur Indexdateien, über die ausschließlich Zielpersonen gesucht werden können. Alle anderen erwähnten Personen werden von der Abfrage nicht erfasst. Zeigt das System einen Suchtreffer an, muss die nachfragende Behörde die Herausgabe der Akte bei der jeweiligen Behörde anfordern. Mit dem neuen NADIS würden hingegen Treffer zu allen in den Berichten erwähnten Personen angezeigt, auch stünde unter Umständen die Akte sofort zur Verfügung. Jene, die keine Zielpersonen sind, sollen nicht geschwärzt werden.

Eine umfassende Abruf- und Auswertungsmöglichkeit greife in das Grundrecht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung ein, meinen die Datenschützer, zumal die Daten ohne Wissen der Betroffenen erhoben und verarbeitet würden. Derartige Auswertungen könnten technisch lediglich vorübergehend erschwert werden, solche Hindernisse beseitigten "weder den Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch den Verstoß gegen die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Grenzen einer Vorratsdatenverarbeitung". Angesichts des fortgeschrittenen Planungsstands vermutet Peter Diekmann, der stellvertretende Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, gegenüber heise online: "Mag sein, dass die gesetzlichen Regeln der technischen Realisierung nachziehen."

Die Datenschutzrisiken seien bei den Sicherheitsbehörden "gravierend", insbesondere bei den Nachrichtendiensten, da diese auch Informationen zu legalem Verhalten und Erkenntnisse mit noch unklarer Relevanz sammeln dürfen. Eine systemweite Suche könnte auch für Unverdächtige möglicherweise schwere Konsequenzen haben.

Die Datenschutzbeauftragten fordern, die Risiken schon in den Konzepten der Weiterentwicklung von IT-Systemen auszuschließen. Aber obwohl die Datenschutzbeauftragten als Kontrolle für die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder fungieren und einen Beratungsauftrag haben, sei ihr Wunsch, in dem Projekt mitarbeiten zu dürfen, sowohl vom Bundesinnenministerium wie auch von der Innenministerkonferenz "strikt abgelehnt" worden, erläuterte Diekmann. Der Arbeitskreis der Datenschutzkonferenz sei lediglich zweimal vom Bundesamt für Verfassungsschutz zusammenfassend unterrichtet worden. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (anw)

Quote6. November 2010 21:56
Immer klarer: Datenschutz als Verbrecherschutz
Roland Mösl

Immer mehr demaskieren sich die sogenannten "Datenschützer".
Das wesentlichste Anliegen der "Datenschützer": der Schutz von
Verbrechern.


Quote5. November 2010 11:20
Hieß das nicht früher mal Rasterfahndung?
Gotan (mehr als 1000 Beiträge seit 31.08.00)

Sowohl das Resultat des Verfahrens (Auswahl in die Gruppe der
Verdächtigen aufgrund mehrerer ausgewählter Merkmale), als auch die
Problematik ("Beifang": Menschen werdaufgrung der Koinzidenz
harmloser Merkmale zu Verdächtigen) scheinen mir dieselben.


Quote6. November 2010 01:27
Deutschland 2025
pinguin74 (mehr als 1000 Beiträge seit 03.09.06)

"Sehr geehrter Hansi Kraus,

wir beglückwünschen Sie zu Ihrer Volljährigkeit. Nach Analyse Ihres
Lebensweges seit Ihrer Geburt wurde entschieden, dass Ihnen eine
Lehrstelle als Bäckerlehrling zugeteilt wird. Finden Sie sich bitte
bei der Bäckerei Bröhrmeier am 16.08. um 8h ein. Desweiteren ergaben
Gesprächsanalysen, dass Sie einer systemkritischen Familie
entstammen. Wir möchten Sie daher bereits präventiv daraufhinweisen,
dass Sie sich als Staatsbürger entsprechend zu benehmen haben. Ihr
Verhaltensmuster lässt ebenso einen Führerschein ab Ihrer
Volljährigkeit nicht opportun erscheinen, Sie werden daher an Ihrem
25igsten Geburtstag erneut angeschrieben, wenn Sie einer Fahrschule
zugeteilt werden können. Diese Wartezeit dient Ihrer
Persönlichkeitsentwicklung. Sie werden mit separater Post Ihre
Keycard bekommen, mit der Sie nun fernsehen dürfen. Aufgrund Ihrer
Persönlichkeitsanalyse werden jedoch die Sender MüllTL und TittsLive
gesperrt sein. Dies dient Ihrer weiteren sittlichen Entwicklung. Die
beigelegte Kapsel dient der weiteren Begleitung Ihres Lebensweges von
Amtes wegen. Sie ist magensaft- und stuhlresistent und innerhalb 24
Stunden nach Erhalt dieses Schreibens einzunehmen. Die Kapsel ist bei
Diabetes geeignet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bundesverfassungsdienst
gez. der Innenminister E. von Klaeden

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift
gültig



Aus: "Datenschutzbeauftragte warnen vor Volltextsuche bei Verfassungsschutz und Polizei" (05.11.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutzbeauftragte-warnen-vor-Volltextsuche-bei-Verfassungsschutz-und-Polizei-1131172.html


"Googeln in Geheimdienstakten" (05.11.2010)
Die Papierakten des Verfassungsschutzes sollen eingescannt und zu voll recherchierbaren Dateien werden. Doch Datenschützer von Bund und Ländern sehen Gefahren. VON CHRISTIAN RATH
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/googeln-in-geheimdienstakten/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Laut einem Eckpunktepapier des Koalitionsausschusses, das der tageszeitung vorliegen soll, werden zwei neue Datenbestände aufgebaut, die der Bearbeitung von Visa-Anträgen dienlich sein sollen. In einer sogenannten "Einlader-Datei" sollen alle Personen und Organisationen erfasst werden, die für einen visumpflichtigen Ausländer bürgen. Hinzu kommt eine "Warndatei", in der Personen erfasst werden, die einmal als Schleuser aufgefallen sind. Beide Dateien werden seit Langem von der CDU gefordert – nun soll auch Justizministerin Zypries (SPD) zugestimmt haben.

... Der Kompromiss zwischen SPD und CDU war möglich geworden, nachdem die CDU in Vorverhandlungen dem SPD-Vorschlag zugestimmt hatte, die Einlader-Datei nicht beim Ausländerzentralregister zu führen, das bereits über eine rudimentäre Warndatei verfügt. Wer die Datei künftig in welchem System speichert, soll noch verhandelt werden. (Detlef Borchers) / (Detlef Borchers) / (pmz)


Aus: "Große Koalition: Wer häufig visumpflichtige Ausländer einlädt, fällt künftig auf" (08.10.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Grosse-Koalition-Wer-haeufig-visumpflichtige-Auslaender-einlaedt-faellt-kuenftig-auf-210162.html

-.-

Quote[...] Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hat das Bundesinnenministerium den Versuch des Auswärtigen Amtes und des Justizministeriums gestoppt, eine Einigung bei der Einführung der Visa-Warndatei zu erreichen. Nach Aussage des CSU-Abgeordneten Hans-Peter Uhl ist die Einführung dieser "Einlader-Datei" damit gestorben.

Die Zeitung berichtet von einem Gespräch mit Uhl sowie mit Reinhard Grindel, Obmann der CDU im Innenausschuss des Bundestages. Grindel gilt als Befürworter der Datei, in der alle Personen und Verbände gespeichert werden sollen, die innerhalb von zwei Jahren mehr als fünf Einladungen an Gruppen oder Einzelpersonen aussprechen, die der Visumspflicht unterliegen.

Bei Viel-Einladern spiele die "Musik des Missbrauchs", erklärte Grindel gegenüber der Zeitung. Gegen die Einrichtung hatten sich regelmäßig einladende Institutionen wie Sportverbände, Kirchen und Universitäten gewehrt, die sich über den Generalverdacht des Visa-Missbrauches empörten. Widerspruch gab es auch von den Grünen, der Linksfraktion und der FDP. Unter diesen Vorzeichen zog Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) ihre zunächst gegebene Zustimmung zur Einrichtung dieser Datei zurück.

Nach erneuter Modifikation durch das Justizministerium und das Auswärtige Amt sollte nun eine Warndatei eingerichtet werden, in der wegen Visa-Missbrauchs Verurteilte gespeichert werden. Dieser Vorschlag wird wiederum von der CDU abgelehnt. Hans-Peter Uhl warf den Kritikern nach Angaben der SZ vor, die Beschleunigung von Visa-Verfahren zu "diffamieren". Den Kirchen bescheinigte der CDU-Mann "komplette Ahnungslosigkeit".

Ob die Datei in der nächsten Legislaturperiode realisiert werden kann, ist ungewiss. Für die Grünen erklärte die Bundesvorsitzende Claudia Roth, dass die Pläne für eine solche Datei endgültig vom Tisch müssten. (Detlef Borchers) / (Detlef Borchers) / (vbr)

...


Aus: "Bericht: Mit der Visa-Warndatei wird's wohl nix" (19.03.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bericht-Mit-der-Visa-Warndatei-wird-s-wohl-nix-207909.html

-.-

Quote[...] Der Innenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, hat sich nach den Bombenexplosionen in Stockholm für die rasche Einführung einer Visa-Warndatei ausgesprochen. "Der Politik würde zu Recht Verantwortungslosigkeit vorgeworfen, wenn wir Terroristen ungeprüft mit deutschem Visum bei uns einreisen" ließen, sagte der CSU-Politiker der Leipziger Volkszeitung am heutigen Montag. Gefährder dürften nicht in einer deutschen Botschaft irgendwo auf der Welt eine Einreisgenehmigung beantragen und sie auch bekommen, um anschließend in Deutschland einen Bombenanschlag zu verüben. Die Daten von Terrorverdächtigen, die ohnehin bei den Nachrichtendiensten gelistet seien, müssten unbedingt bei der Visa-Antragsstellung abgeglichen werden.

Die Visa-Warndatei sollte schon von der großen Koalition verabschiedet werden. Die SPD war im Prinzip einverstanden, es waren nur noch Detailfragen offen. Schwarz-Gelb hat im Koalitionsvertrag vereinbart, "eine zentrale Visa-Warndatei zu schaffen". Damit sollen insbesondere die deutschen Visumbehörden unterstützt und der Prozess der Visumerteilungen insgesamt beschleunigt werden. Personenbezogene Informationen zu Einladern, Verpflichtungsgebern oder Bestätigenden sollen "als notwendige Ergänzung der Datensätze zu Personen nur aufgenommen werden", wenn zu ihnen bereits "Warninhalte" gespeichert seien.

Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, verlangte von der Bundesregierung ein konsequenteres Vorgehen gegen terroristische Herausforderungen und schloss sich dabei Uhls Appell an. Er verstehe nicht, warum es keine Visa-Warndatei gebe, "die es der Bundespolizei ermöglicht, zu allem entschlossene Hassprediger von unserem Land von vornherein fernzuhalten". Hamburgs Bürgermeister Christoph Ahlhaus drängt ebenfalls auf schärfere Sicherheitsgesetze. Das Attentat in Schweden, bei dem am Samstag zwei Menschen leicht verletzt wurden, zeige deutlich, "dass wir wachsam bleiben müssen", so der CDU-Politiker vor einer Sitzung des Präsidiums seiner Partei in Berlin. Nun müssten sich die Kritiker einen Ruck geben, um bisher umstrittene Instrumente der Sicherheitsbehörden wie die Vorratsdatenspeicherung zu ermöglichen. Ende vergangener Woche hatte die Regierungskoalition aber vereinbart, einen Gesetzesentwurf zur verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren in diesem Jahr nicht mehr voranzutreiben. (Stefan Krempl) / (anw)

Quote13. Dezember 2010 13:49
Der Attentäter war Schwede.
bauerul

Der Attentäter war Schwede.

Hat zwar nichts mit dem Thema  tun. Aber das haben die Forderungen
der deutschen Polit-Pisaner ja auch nicht.

Quote13. Dezember 2010 14:12
Re: Der Attentäter war Schwede.
bauerul (431 Beiträge seit 21.12.09)

Nebumuk schrieb am 13. Dezember 2010 14:05

> Ist doch egal, hauptsache man ist in den Medien und kann auch mal
> etwas fordern.

Eben. Ganze Bataillone von (Neu-)Schweden könnten in Deutschland
"einmarschieren" und keine Visa-Überwachung würde daran etwas ändern.



Quote13. Dezember 2010 13:59
Wer direkt nach einem Anschlag ...
Gunn (20 Beiträge seit 17.06.03)

... ohne dass die Umstände der Tat ausgiebig ermittelt wurden, neue
oder erweiterte Sicherheitsgesetze verlangt, sollte für mindestens
einen Monat nicht mehr öffentlich reden dürfen.

Wenn die bereits bekannten Ermittlungsergebnisse erkennen lassen,
dass zwischen der Forderung und dem Anschlag kein Zusammenhang
besteht (mir ist jedenfalls nicht klar wie eine deutsche
Visa-Warndatei diesen Anschlag hätte verhindern können) darf die
Dauer des Redeverbots gerne deutlich verlängert werden.


Quote13. Dezember 2010 14:14
Iwan Petrowitsch Pawlow
moselspinner (mehr als 1000 Beiträge seit 29.10.08)

Leider ist er zu früh gestorben. Damals hat er seine Versuche noch
mit intelligenten Lebewesen gemacht.
Was hätte er heute nur für eine Auswahl an Forschungsobjekten


...



Aus: "Ruf nach Visa-Warndatei nach Anschlag in Stockholm" (13.12.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Ruf-nach-Visa-Warndatei-nach-Anschlag-in-Stockholm-1152054.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] die Visawarndatei ist umstritten. Datenschützer halten sie für ein undemokratisches Instrument und für eine riskante Datensammlung. Der Union ist sie trotzdem ein Anliegen. Mithilfe der Datei soll all jenen die Einreise nach Deutschland verweigert werden, die sich terroristisch oder kriminell betätigen oder betätigt haben. Auf den ersten Blick keine dumme Idee, wer will schon Kriminelle aufnehmen.

Problematisch jedoch ist die Art und Weise, wie diese Datei funktioniert. Erstens sollen all jene darin gespeichert werden, die "im Zusammenhang mit Visa-relevanten Strafdelikten verurteilt sind", also beispielsweise für Menschenhandel, Prostitution oder Schwarzarbeit. Versuchen sie anschließend, jemand anderen nach Deutschland einzuladen, was eine Voraussetzung dafür ist, dass derjenige ein Visum bekommt, wird diese Einreiseerlaubnis verweigert. Das klingt nicht schlimm, doch nur solange, wie die Straftaten eng begrenzt sind. Trifft es auch jene, die vielleicht mit einem Touristenvisum hierher flohen und dann illegal blieben, ginge das eigentlich schon zu weit. Die FDP war daher bislang dagegen und fand, eine solche Sammlung dürfe sich nicht gegen jeden Fall von Visumsmissbrauch richten.

Zweitens soll die Datei auch jeden speichern, der "in einen Visaantrag involviert ist". Im Wesentlichen seien das Einlader und Antragsteller, sagte Friedrich, aber es können wohl auch Familienmitglieder oder Kontaktpersonen sein. Sie alle werden dann mit einer weiteren Datenbank verglichen, der ebenfalls nicht unumstrittenen Anti-Terror-Datei. Bislang hatten FDP, Bürgerrechtler und Kirchen genau diese "Einladerdatei" kritisiert, da sie jeden unter Generalverdacht stelle, der eine Einladung ausspreche.

Noch dazu ist die Anti-Terror-Datei ein schwieriges Instrument. Der Bundestag hatte sie am 1. Dezember 2006 beschlossen. Polizei und Geheimdienste können auf sie zugreifen, was an sich schon problematisch ist, weil beide laut Grundgesetz strikt getrennt handeln müssen. Auch die Kriterien, wie jemand in die Datei kommt, sind nicht immer transparent. Datenschützer und Bürgerrechtler lehnen sie ab und Grüne, FDP und Linke haben damals gegen das Gesetz gestimmt. Nun also soll jeder "Einlader" daraufhin überprüft werden, ob es dort Einträge über ihn gibt – wie auch immer diese aussehen.

Dabei wird nicht nur abgeglichen, ob der Verdacht des Terrorismus besteht. Geprüft werde auch, sagte Friedrich, ob die Überprüften "zur Gewalt bereit sind". Eine schwammige Kategorie, wie überhaupt das ganze Verfahren der Visumsablehnung durch die Warndatei nicht transparenter wird.

...


Aus: "Visa-Warndatei - Netzsperren am Ende, nun kommen Vorratsdaten" Von Kai Biermann (6.4.2011)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-04/netzsperren-fdp-vorratsdaten


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die ungarische Ratspräsidentschaft hat die Mitgliedsstaaten darauf aufmerksam gemacht, dass das Schengener Informationssystem (SIS) 2010 um 12,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf über 35 Millionen Einträge angewachsen ist. Die in der Grenzkontrolldatenbank gespeicherten Warnhinweise seien vor allem wegen der um 10 Prozent gestiegenen Ausweisungsverfahren und deshalb gewachsen, weil die Gruppe der Personen um 11 Prozent größer wurde, die heimlich überwacht oder einer gesonderten Überprüfung unterzogen werden sollten. Das geht aus einer Mitteilung der Ungarn an die zuständigen Arbeitsgruppen des EU-Ministergremiums hervor, die jetzt von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht wurde.

Die Ratspräsidentschaft, die sich offenbar darum sorgt, dass das System und die ihm angeschlossenen nationalen Zugangspunkte in Form der Verbindungseinheit SIRENE (Supplementary Information Request at the National Entry) überlastet werden könnten, verweist noch auf andere Zahlen aus der SIS-Jahresstatistik, die eine "größere Aufmerksamkeit" der Mitgliedsstaaten erfordern könnten. So sei die Zahl der bei Suchanfragen in der Datenbank ausgelösten Treffer auf 91.351 angestiegen, also um 6,66 Prozent gegenüber 2009. Gegenüber 1997, seit die erfolgreichen Anfragen gezählt werden, betrage das Wachstum 429 Prozent. Die Zahl der Hinweise auf vermisste Personen sei zwischen 2009 und 2010 gar um knapp 50 Prozent in die Höhe geschnellt.

Das vorgelegte Zahlenmaterial belegt weiter, dass sich zwischen 1997 und 2010 der Löwenanteil der Einträge mit 253.640 Stück beziehungsweise knapp über 40 Prozent auf Warnungen vor Einreiseverboten bezog. Danach folgen Hinweise auf gestohlene Fahrzeuge mit 114.428, auf polizeilich oder gerichtlich gesuchte Personen mit 79.211 und auf gestohlene oder verloren gegangen Ausweisdokumente mit 76.130 Meldungen. Die Suche nach Banknoten oder Waffen macht nur 0,31 Prozent der Gesamtanfragen aus.

Statewatch hat zudem ein Ergebnisprotokoll des jüngsten Treffens der Ratsarbeitsgruppe zu Informationsaustausch und Datenschutz im Mai veröffentlicht, wonach sich einzelne Mitgliedsstaaten um das geplante EU-Polizeisystem EPRIS (European Police Records Index System) sorgen. Laut dem Papier setzte die schwedische Delegation den Punkt auf die Tagesordnung, da sie meinte, das Verfahren könne zu wenig transparent sein. Sie kritisierte, dass die EU-Kommission die Ergebnisse einer Vorstudie und einer dafür durchgeführten Befragung von Mitgliedsstaaten zur Notwendigkeit des Registers nur teilweise veröffentlicht habe. Die Schweden monierten weiter, dass die Erhebungsbasis recht begrenzt gewesen sei und die Resultate auch so hätten interpretiert werden können, dass EPRIS nicht unbedingt für erforderlich gehalten werde.

Andere Delegationen beklagten laut dem Papier, dass die Pläne der Kommission zu weit gingen. Details der Voruntersuchung legten ihnen zufolge nahe, dass statt des anfangs ins Spiel gebrachten reinen Verzeichnissystems mit Verweisen auf Fundstellen in anderen Systemen eine vollständige, für sich stehende Polizeidatenbank geplant sei. Die EU-Kommission habe aber versichert, dass sie das Projekt nicht aufbohren und die Mitgliedsstaaten stärker einbeziehen wolle. Ein Jahr zuvor hatte sie laut einem früheren Protokoll (PDF-Datei) noch angegeben, dass die Vorstudie klar den "Mehrwert" von EPRIS aufgezeigt habe und bereits eine Machbarkeitsstudie an eine private Einrichtung vergeben worden sei. Statewatch betont, dass es dabei auch darum gehen soll, "die Effizienz des grenzüberschreitenden Austauschs von Polizeidaten zu erhöhen". (Stefan Krempl) / (anw)




Aus: "Wachstum der Schengen-Datenbank weckt Bedenken" (15.06.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Wachstum-der-Schengen-Datenbank-weckt-Bedenken-1260985.html


Textaris(txt*bot)

Quote[... ] Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch hat eine Analyse (PDF-Datei: http://www.statewatch.org/analyses/no-145-ecris-epris-ixp.pdf) veröffentlicht, wonach die zunehmende Kooperation zwischen Strafverfolgern in der EU auf Basis des "Prinzips der Verfügbarkeit" nationaler Ermittlungsdaten auf Kosten der Grundrechte geht. Derzeit würden eine Reihe übergreifender IT-Systeme aufgebaut, um den Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Sicherheitsbehörden zu erleichtern, schreibt Statewatch-Experte Chris Jones. Während es für eine begrenzte Kooperation in diesem Bereich sicher gute Gründe gebe, unterwanderten die gegenwärtigen Versuche zu einem einfachen und systematischen Transfer großer Datenmengen eine Reihe vermeintlich von der Gemeinschaft hochgehaltene Grundrechte. Entsprechende Gesetzgebungsverfahren zeigten wenig Sensibilität für den Schutz der Privatsphäre der Bürger und seien allein auf die Wünsche von Polizei- und Justizbehörden ausgelegt.

Am weitesten gediehen sind dem Report zufolge die Arbeiten am Europäischen Strafregisterinformationssystem, die auch der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx bereits kritisiert hatte. Das European Criminal Records Information System (ECRIS) soll es Ermittlern und Staatsanwälten erlauben, Informationen aus Strafakten der Mitgliedsstaaten zu ziehen, und so etwa bei einem neuen Verfahren auf bereits frühere Verurteilungen hinweisen. Konzipiert worden sei aber ein "sehr problematisches System", schreibt Jones. Kennzeichen dafür seien "schwere Fehler beim Datenschutz, das Verlassen auf potenziell mangelhafte Maschinenübersetzungen und ein erhebliches Kontrolldefizit". Darüber hinaus habe sich die Reichweite des Registers bereits über die ursprüngliche Planung hinausbewegt.

In Planung sei zudem das Polizeisystem EPRIS (European Police Records Index System), das von Europol und einer Reihe von Mitgliedsstaaten entwickelt werde. Es solle Ermittlungsbehörden die Möglichkeit an die Hand geben, die Datenbanken jeweils anderer Pendants nach personenbezogenen Informationen zu durchforsten. Einzelne EU-Länder hätten aber bereits die Notwendigkeit des Registers und die Transparenz bei einschlägigen Beschlüssen zu seiner Errichtung hinterfragt. Hier sei höchste Wachsamkeit nötig, heißt es in der Studie.

Noch am Anfang stehen Jones zufolge die Arbeiten an einer noch weitergehenden Austauschplattform für Strafverfolgungsbehörden. Das Projekt einer "Information Exchange Platform" (IXP) setze auf einen zentralen Zugang zu allen Informationswerkzeugen und Datenbanken der europäischen Ermittler und zugehöriger Ämter. Eine entsprechende Empfehlung des Generalsekretariats des EU-Rates als zugriffsberechtigte Instanz deute auf einen deutlichen Wandel in der Art und Weise hin, in der Akten über Verdächtige und Verurteilte verbreitet würden und wem sie zur Verfügung stünden. Auch dieses Projekt müsse gemeinsam mit den beiden anderen Vorhaben unter Beobachtung gestellt werden, wozu Statewatch eine eigene Website freigeschaltet hat. (Stefan Krempl) / (vbr)




Aus: "Bürgerrechtler: Datenschutz kommt bei EU-Strafverfolgung unter die Räder" (03.09.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Buergerrechtler-Datenschutz-kommt-bei-EU-Strafverfolgung-unter-die-Raeder-1336243.html


Textaris(txt*bot)

#122
Quote[...] Eine Konsequenz aus der Panne müsse die Schaffung einer Zentraldatei für Polizei und Verfassungsschutz sein, bei der auf Bundesebene Informationen analysiert und koordiniert würden, meinte Schünemann. ,,Es ist klar, dass wir eine Veränderung in der Sicherheitsarchitektur brauchen, damit sich Fehler nicht wiederholen."

...

Quotetante bruseliese
16.11.2011
Wie kann ein Verfassungsschutz, der
die Verfassung schützen soll,
selbst in rechten Kreisen mitmischen,
diese organisieren und ausstatten
und sogar Verfassungsleute sich an
Tatorten aufhalten ?
Die erzählen uns nicht die Wahrheit.


QuoteMops
16.11.2011
Warum hört man nichts mehr über den hessischen Verfassungschützer der an 6 Tatorten zugegen war?


QuoteSwifterMan
16.11.2011
Seit dem 2. Weltkrieg "übersieht" der Deutsche Verfassungs-Schutz die Verwicklung Deutscher Geheim-Dienste in den "stay behind" Terror, den CIA und NATO in allen Ländern des Westens unter falscher Flagge verüben, wie der hochangesehene Schweizer Historiker Prof. Daniele Ganser in seiner Dokumentation über die Geheim-Armeen genau beschreibt.


QuoteYtk Einklappen
16.11.2011
Ich wuerde mir von der Berichterstattung wuenschen, das etwas mehr zu den erheblichen Widerspruechen und unlogischen Gesamtbild in diesem Fall eingegangen wird. ...



Aus: "Schwere Panne bei Fahndung nach Rechtsextremisten" (16.11.2011)
Quelle: http://www.welt.de/politik/article13719953/Schwere-Panne-bei-Fahndung-nach-Rechtsextremisten.html


-.-

Quote[...] Gefährliche Neonazis will Friedrich in einem neuen Zentralregister erfassen. Darin sollten ,,Daten über gewaltbereite Rechtsextremisten und politisch rechts motivierte Gewalttaten zusammengeführt werden", sagte Friedrich der ,,Süddeutschen Zeitung". Diese Datei solle ähnlich wie die Datensammlung über gefährliche Islamisten aufgebaut und vom Verfassungsschutz sowie Polizei in Bund und Ländern gespeist werden.

... Der innenpolitische Sprecher der Union, Hans-Peter Uhl (CSU), wies hingegen Forderungen nach einem neuen NPD-Verbotsverfahren als Aktionismus zurück und forderte stattdessen wieder einmal eine rasche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. ,,Die ganze Republik rätselt, wie groß der braune Sumpf in Deutschland ist. Ohne Internet- und Telefonverbindungsdaten der Zwickauer Zelle dürfte das aber schwer zu klären sein", sagte Uhl der ,,Neuen Osnabrücker Zeitung". Er forderte die FDP auf, ihren Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung aufzugeben.

...


Aus: "Verfassungsschützer gestehen Panne ein " (16.11.2011 )
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/mutmasslicher-terrorhelfer-holger-g-verfassungsschuetzer-gestehen-panne-ein-11530523.html

-.-

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenminister-Friedrich-plant-Neonazi-Register-1379682.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Auf wenig Gegenliebe stößt Unionspolitiker Friedrich ausgerechnet beim Koalitionspartner FDP: "Was soll das Neue an so einer Datei sein?", fragte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im SWR. Die stellvertretende FDP-Chefin pochte darauf,  zunächst klarzustellen, welche Register bereits existieren. "Es gibt ja natürlich Dateien für Gewalttäter von rechts, wie wir sie auch für islamistische Gewalttäter und linke Gewalttäter haben."

Gisela Piltz, Innenexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, sekundierte den Ausführungen ihrer Parteifreundin: "Sowohl Polizei als auch Verfassungsschutz führen ihre jeweiligen Dateien. Eine zusätzliche neue Datei ist nicht das Ei des Kolumbus", sagte Piltz zu sueddeutsche.de. "Ob oder ob nicht beispielsweise die Anti-Terror-Datei überhaupt effizient ist, wird ja gerade aktuell ohnehin evaluiert."

... Zustimmung bekommt Innenminister Friedrich von einem Fraktionskollegen und Mann vom Fach: Bei Wolfgang Bosbach (CDU) stößt der Vorschlag auf offene Ohren. Die Idee "entspricht meinen Überlegungen", sagte er zu sueddeutsche.de. Mit einer bundesweiten Datei gewaltbereiter Rechtsextremisten "können wir Lagebilder erstellen. Das hilft Gewalttaten zu verhindern."

Bosbach, der Vorsitzender des Innenausschusses ist, betonte, dass es ein Trennungsgebot zwischen den Behörden gebe. Aber das "ist ja kein Kooperations- und Informationsverbot". Es reiche nicht aus, die Daten "alle dezentral zu sammeln und nur einmal im Jahr für den Verfassungsschutzbericht des Bundes zusammenzufügen". Gutes Vorbild sei die Anti-Terror-Datei, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingerichtet wurde. Da werde schon heute die Bündelung der Informationen betrieben.

...


Aus: "FDP lässt Friedrichs Vorschlag abperlen" (16.11.2011)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/neonazi-zentralregister-friedrich-macht-einen-schweren-fehler-1.1190570-2


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Berlin - Bund und Länder ziehen nach der Neonazi-Mordserie erste Konsequenzen: Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) kündigte am Freitag die Schaffung einer zentralen Datei für Ermittlungen gegen rechtsextreme Gewalttäter an. Darauf habe sich der Krisengipfel von Bund und Ländern geeinigt, sagte Friedrich am Freitag. Einzelheiten soll eine Arbeitsgruppe festlegen. Damit setzte sich Friedrich offenbar gegen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger durch. Die FDP-Politikerin hatte sich zuletzt zurückhaltend zu dem Vorschlag Friedrichs geäußert.

...


Aus: "Bund und Länder einigen sich auf zentrale Neonazi-Datei" (18.11.2011)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,798574,00.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP hat der Innenausschuss des Bundestages dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF-Datei: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/066/1706643.pdf) zugestimmt und damit den Aufbau einer Visa-Warndatei eingeleitet. Die von Kritikern geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Datenverknüpfung mit der Antiterror-Datei wurden nicht berücksichtigt [http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsrechtliche-Bedenken-gegen-geplante-Visa-Warndatei-1366503.html].

In der Visa-Warndatei sollen alle Antragsteller auf ein Visum sowie diejenigen, die sie eingeladen haben, in Deutschland gespeichert werden, sofern die Einladenden mehr als drei Einladungen pro Jahr (bei juristischen Personen fünf) aussprechen. Nach einem Eintrag findet ein vom Bundesverwaltungsamt angestoßener automatischer Datenabgleich mit der Antiterror-Datei statt. Bei einem Treffer sollen die Sicherheitsbehörden wie die Visumsbehörden benachrichtigt werden. In der Sitzung des Innenausschusses kündigte ein Vertreter des Bundesinnenministeriums an, dass geprüft werde, ob die Visa-Daten auch mit der geplanten Datensammlung gegen den Rechtsextremismus werden müssen.

CDU/CSU und FDP bewerteten die Einrichtung einer Visa-Warndatei als ein Verfahren, das zusätzliche Sicherheit bringe und gleichzeitig zum Bürokratieabbau führe. Explizit gegen die Visa-Warndatei stimmten die Vertreter der Grünen und der Linken, die von einer überzogenen "generellen Terrorverdächtigung" sprachen. Die SPD betonte, sie befürworte Maßnahmen gegen den Visumsmissbrauch, lehne die gefundene Lösung aber ab. (Detlef Borchers) / (anw)

Quote30. November 2011 21:26
Unverdächtigendatei
drachenglut (200 Beiträge seit 23.04.10)

wie wäre es damit?
das wäre bürokratieabbau, denn dann kann man sich alle anderen
sparen.
nach links, rechts und islamisten, gibts ja noch die Terrordatei,
Schwarzarbeit, Drogen, Visa, Geldwäsche, Schwarzgeld wahrscheinlich
auch Taschendiebe und ach ja Stadiongänger landen auch ferne in
Gewalttäter Fußballdateien u d und und...
die 5 - 10 da nicht erfassten Bundesbürger könnte man doch einfacher
in der Unverdächtigendatei speichern und allen andere pauschal nen
Stempel auf die Stirn machen. Sobald davon dann mehr als 3 zusammen
treffen werden Sie verhaftet und erstmal genau durchleuchtet.


Quote1. Dezember 2011 08:30
Heise: Troll--Warndatei ist beschlossen
pianola (497 Beiträge seit 08.03.03)

In der Troll-Warndatei sollen alle User mit mehr als zwei negativen
Bewertungen sowie diejenigen, die diese Beiträge angesehen haben,
gespeichert werden.

Nach einem Eintrag findet ein vom Heisesverwaltungsamt angestoßener
automatischer Datenabgleich mit der FacebookAntiTroll-Datei statt.

Neue Beiträge von User in der Troll-Warndatei werden von der Heise
Kommission für ein besseres Internet (HKFEBI) geprüft und ggf.
verworfen.



Aus: "Visa-Warndatei ist beschlossen" (30.11.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Visa-Warndatei-ist-beschlossen-1387849.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, drängt auf eine rasche Einführung der geplanten Neonazi-Datei. Bislang existierten die Daten nur verstreut, sagte Ziercke am Mittwoch bei der BKA-Herbsttagung in Wiesbaden. Es gebe "keine Zusammenführung".

Als Konsequenz aus der unentdeckt gebliebenen Neonazi-Mordserie und den Pannen bei Polizei und Verfassungsschutz hatte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) eine neue Verbunddatei angekündigt. Im Gespräch ist unter anderem, Bankverbindungen, Telefonverbindungen und Kontaktleute von gewaltbereiten Rechtsextremisten zentral zusammenzuführen.

... Bei sechs Rechtsextremisten in Bremen hat die Polizei derweil mehrere Waffen beschlagnahmt. Durchsuchungen habe es bei vier NPD-Mitgliedern und bei zwei Rechtsextremisten gegeben, die der DVU angehören oder angehörten, teilte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) am Mittwoch mit. Die Behörden sprachen ein Waffenverbot gegen die Betroffenen aus.

"Wir sind der Auffassung, dass Waffen nicht in die Hände von Rechtsradikalen gehören", sagte Senator Mäurer. Seinen Angaben nach gibt es im kleinsten Bundesland 150 Anhänger der rechten Szene, 30 davon gelten als gewalttätig oder gewaltbereit. Bei den Kontrollen am Dienstag hatte die Polizei mehrere Gewehre, Pistolen und Schalldämpfer gefunden.


...


Aus: "BKA-Chef Ziercke fordert Neonazi-Datei" (7. Dezember 2011)
Quelle: http://www.stern.de/politik/deutschland/kampf-gegen-rechtsextreme-bka-chef-ziercke-fordert-neonazi-datei-1759806.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den vom Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus akzeptiert. Mit diesem Gesetzentwurf wird die rechtliche Grundlage zum Aufbau der im November 2011 angekündigten "Verbunddatei Rechtsextremismus" geschaffen. Die Polizeigewerkschaften kritisieren den Aufbau dieser Datei als ungenügende Maßnahme.

Die Anlage der neuen Verbunddatei lehnt sich an die Antiterrordatei (ATD) an, die als Indexdatenbank rund 20.000 Personen umfasst und auf Suchläufe nur Mitteilungen über vorhandene Fundstellen herausgibt. "Anders als die ATD wird die zukünftige Rechtsextremismusdatei zudem nicht nur als reiner Fundstellennachweis ausgestaltet, sondern es wird im Rahmen von Projekten zur Aufklärung rechtsextremistischer Bestrebungen sowie zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten auch eine erweiterte Nutzung der in der Rechtsextremismusdatei gespeicherten Daten möglich sein", heißt es in der Erläuterung der Bundesregierung zur neuen Datei.

Dies geht den beiden Polizeigewerkschaften nicht weit genug. Die Neonazi-Datei sei ein unzereichender Schritt in die richtige Richtung, heißt es in der Pressemeldung der Deutschen Polizeigewerkschaft. Um ein umfassendes Bild zu erhalten, müssten auch alle Kontaktpersonen verdächtiger Rechtsextremisten erfasst werden. Dies habe jedoch die Justizministerin verhindert. "Die Bundesjustizministerin muss aufpassen, dass sie nicht zur 'Bundesverhinderungsministerin' wird", heißt es in der Stellungnahme, die außerdem auf eine rasche Einführung der Vorratsdatenspeicherung drängt.

Auch die konkurriende Gewerkschaft der Polizei übt in ihrer Stellungnahme Kritik an der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die sich für eine zeitliche Befristung der Dateiinhalte stark gemacht hatte: "Auch jetzt beharrt die Bundesjustizministerin auf Speicher- und Löschungsfristen. Wie sollen die Sicherheitsbehörden aber langjährige Verbindungen aufdecken, wenn sie ihre Erkenntnisse aus Datenschutzgründen nach einigen Jahren wieder wegwerfen müssen?", fragt der GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut.

Hingegen hat Jörg Ziercke (SPD), der Präsident des Bundeskriminalamt (BKA) die Einrichtung der Verbunddatei begrüsst. Gegenüber dem ARD-Morgenmagazin betonte Ziercke, dass die Einrichtung einer gemeinsamen Datei angesichts der sehr unterschiedlichen Ausgangsdaten schon ein großer Vorteil sei. (Detlef Borchers) / (vbr)

Quote18. Januar 2012 17:01
Reicht da nicht die Gehaltsliste des Verfassungsschutz
Hasta la Vista

da sind doch alle drin, von denen die Rede ist.


Quote18. Januar 2012 17:17
Warum "Datei", warum nicht "Datenbank"?
laZee (mehr als 1000 Beiträge seit 15.02.06)

Ich verstehe immer nicht, wieso die das Datei nennen. Klingt für mich
immer wie von nem Internetausdrucker ausgedacht.

Oder ist das sprachlich irgendwie sogar korrekter?


Quote19. Januar 2012 02:10
Wann immer Datenbanken "Datei" genannt werden,
that.SelectedDude

hat das einen faulen Beigeschmack.


Quote18. Januar 2012 19:35
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Zak McKracken (565 Beiträge seit 06.12.04)

... ist die einzige Politikerin dieser Regierung mit Rückgrad.
Außerdem die einzige FDP-Politikerin, die ich uneingeschränkt wählbar
finde.

Wenn diese Frau neben den Innenministern Schily und Schäuble hätte
ihr Amt ausüben können, hätten wir jetzt einen großen Haufen Probleme
weniger ... Sie scheint mir die letzte Person in diesem Betrieb zu sein, die noch
versteht, was es mit Demokratie, Gewaltenteilung und der
Unschuldsvermutung auf sich hat. ...

Quote19. Januar 2012 08:11
Re: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
64kByte

Dem schließe ich mich an. Es ist schon erstaunlich, was diese Frau
quasi allein gegen all alles an Katastrophen verhindert hat.

Wahrscheinlich liegt das auch an der momentanen Schwäche ihrer
Partei. Die angeschlagene Parteiführung der FDP ann es sich derzeit
einfach nicht leisten, Leutheusser-Schnarrenberger wie beim letzten
Mal (Großer Lauschangriff) in den Rücken zu fallen.




Aus: "Verbunddatei Rechtsextremismus beschlossen" (18.01.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verbunddatei-Rechtsextremismus-beschlossen-1416341.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Caffier plant, künftig Gesichtsscanner in Fußballstadien einzusetzen. Damit sollten Randalierer, Caffier sagt "Chaoten", zuverlässig aus den Arenen ferngehalten werden. Die Geräte könnten die Gesichter der Besucher mit Bildern aus der Datei "Gewalttäter Sport" abgleichen und Alarm schlagen, wenn sich ein Problemfan in die Arena schleichen will. Der Minister geht davon aus, dass Stadionverbote derzeit nicht wirksam durchgesetzt werden, weil etwa bei Auswärtsspielen die Rowdys nicht zweifelsfrei identifiziert werden könnten.

Nach Auskunft des Schweriner Innenministeriums hat man daher eine Machbarkeitsstudie zum Einsatz der Gesichtsscanner in Auftrag gegeben. Eine Arbeitsgruppe soll nun die Möglichkeiten der Technik und deren rechtliche Einsetzbarkeit prüfen. Dabei würden auch internationale Expertisen berücksichtigt, heißt es. Anschließend werde man versuchen, in einem Pilotprojekt eigene Erfahrungen zu sammeln: Big Brother bei Hansa Rostock.

... Der Berliner Soziologe und ehemalige Sprecher des Fanbündnisses Baff, Gerd Dembowski, ist empört von den Überwachungsplänen: "Es ist ein Armutszeugnis für jede Demokratie, wenn an solche Methoden gedacht wird." Den Ursachen des Hooliganismus komme man nicht mit "Gesichtserkennungsrobotertum" bei. Die dazu benötigten Finanzmittel sollten besser für Fachleute aufgebracht werden, die das Verhalten von Polizei und Fans analysierten und alternative Handlungsmöglichkeiten entwickelten.

... Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt dennoch die Erprobung der Gesichtsscanner. "Ich halte das für eine sinnvolle Sache", so der Bundesvorsitzende Rainer Wendt. "Wir müssen alle rechtlichen und technischen Möglichkeiten ausschöpfen, um Schläger aus den Stadien herauszuhalten." Die Datei "Gewalttäter Sport" biete dazu eine hervorragende Grundlage.

...


Aus: "Innenminister plant Gesichtsscanner in Stadien" Von Jörg Diehl und Mike Glindmeier (01.02.2012)
Quelle: http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,812581,00.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die sogenannte Hooligan-Datei hat in den vergangenen drei Jahren weiter zugelegt. Waren vor drei Jahren noch knapp 11.000 Personen in der Datenbank "Gewalttäter Sport" beim Bundeskriminalamt (BKA) gespeichert, sind es mittlerweile bereits etwas über 13.000. Über 2100 davon haben bundesweit Stadienverbot; allein in Nordrhein-Westfalen haben Fußballvereine der Ligen 869 entsprechende Auflagen erteilt. Dies geht aus der jetzt veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor.

Die Oppositionspartei interessierte sich auch dafür, ob die Hooligan-Datei möglicherweise für Gesichtsscanner an den Eingängen von Fußballstadien zur besseren Durchsetzung von Stadienverboten verwendet werden soll. Vor Kurzem habe es Berichte über einen solchen Vorschlag des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Innenressortchef Lorenz Caffier (CDU), gegeben. Demnach sollen Gewalttäter nicht in die Sportstätten eingelassen werden. Die Bundesregierung hält eine "abschließende Einschätzung" dieses Vorstoßes derzeit aber noch nicht für möglich. Zunächst bleibe die von Caffier angekündigte Machbarkeitsstudie abzuwarten, an der Bundesbehörden "weder finanziell noch aktiv beteiligt sind".

Das BKA sei vom Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern zu biometrischen Systemen im Allgemeinen und zur Realisierbarkeit des geplanten Szenarios angefragt worden, räumt das Bundesinnenministerium jedoch ein. Das BKA habe 2006 und 2007 mit dem Projekt "Gesichtserkennung als Fahndungshilfsmittel" am Mainzer Hauptbahnhof die Technik in einem "nichtkooperativen Fahndungsszenario" getestet. Die Identifizierungsraten hätten damals abhängig von den Lichtverhältnissen bei bis zu 60 Prozent gelegen. Aktuell bearbeite oder plane das BKA nach dem ernüchternden Versuch keine Vorhaben, bei denen mit Hilfe automatisierter Gesichtserkennung gesuchte Personen "in der Menge" ausgespäht werden sollten.

Personenbezogene Informationen würden in der Verbunddatei "Gewalttäter Sport" ausschließlich nach einer Einzelfallprüfung nach dem Bundeskriminalamtsgesetz und der entsprechenden Errichtungsanordnung gespeichert, erläutert die Bundesregierung. Die Datenbank diene der "Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen und sonstiger Straftaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen". Erfasst werden könne man auf Basis "eingeleiteter und abgeschlossener Ermittlungsverfahren sowie rechtskräftiger Verurteilungen" unter anderem bei "Straftaten unter Anwendung von Gewalt gegen Leib und Leben oder fremde Sachen" oder bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. An die Bundespolizei seien seit 2005 insgesamt 26 Löschungsersuche gerichtet worden, 14 davon sei stattgegeben worden. Sonst seien allein die "datenerhebenden Stellen" für Löschanträge zuständig. (Stefan Krempl) / (anw)


Aus: "Hooligan-Datei wächst weiter an" (04.04.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Hooligan-Datei-waechst-weiter-an-1500597.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das Bundesinnenministerium hat seine Informationsübersicht zum polizeilichen Informationswesen mit den neuesten Nutzungszahlen des derzeitigen Schengener Informationssystems (SIS1+) aktualisiert. Danach bewährt sich SIS1+, das von 187.000 Terminals in Deutschland abgefragt werden kann, vor allem bei der Personenfahndung. Mit Europol, Eurojust und den nationalen Staatsanwaltschaften wurde der Nutzerkreis von SIS zum Jahre 2012 erweitert. Kritisiert wird das Nachfolgesystem SIS II: sämtliche Termine seien nicht eingehalten worden, und die Funktionalität lasse zu wünschen übrig.

Mit 41 Millionen Datenbankeinträgen (darunter 35 Millionen Identifikationsdokumente und 4,7 Millionen Kraftfahrzeuge) erfüllt das derzeitige Schengener Informationssystem nach Angaben des Bundesinnenministeriums seinen Zweck. Besonders im Bereich der Personenfahndung zeige sich die Leistungsfähigkeit. So sind aktuell 692.000 Ausländer aus Drittstaaten in der Datenbank gespeichert, denen die Einreise ins Schengen-Gebiet verweigert wird. Darüber hinaus wird per SIS1+ nach dem Aufenthaltsort von 85.000 Personen gefahndet und es werden 34.000 flüchtige Personen, 23.000 vermisste Erwachsene sowie 29.000 vermisste Kinder gesucht.

Während das aktuelle System zufriedenstellend arbeitet, kommt leise Kritik am geplanten SIS II auf, das im ersten Quartal 2013 in Betrieb genommen werden soll. Nach Darstellung des Bundesinnenministeriums fehle es bei SIS II an der Möglichkeit, neue Datenkategorien anzulegen. Auch sei die Verknüpfung von Anfragen – etwa eine Personenfahndung mit einer Fahrzeugfahndung – noch nicht möglich. Schließlich könnten keine Binärdateien (Fingerabdrücke, PDF-Dateien) über das System übermittelt werden. Auch sind zwischen den Zeilen Zweifel am Zeitplan zu lesen, wenn es heißt: "2001 wurde die Entwicklung des SIS II der EU-Kommission (KOM) übertragen. Aufgrund vielfältiger Probleme im Zentralprojekt konnten sämtliche Termine zur Inbetriebnahme (2006, 2007, 2008, 2009, 2011) nicht eingehalten werden. Die Planung reicht derzeit bis zum 1. Quartal 2013."

Nach Informationen, die heise online vorliegen, geht die deutsche Kritik an SIS II aber viel weiter. Bemängelt wird vor allem, dass SIS II vor der Inbetriebnahme bei den sogenannten "Meilensteintests" nicht ausreichend getestet wird. Dazu müssten die bisher mit SIS1+ genutzten Testwerkzeuge für SIS II umgeschrieben werden, was nicht geschehen sei. Zwei deutsche Software-Experten hätten festgestellt, dass diese Werkzeuge derzeit nur einen Teil des zentralen Systems analysieren können. Das sei unzureichend, heißt es in der Stellungnahme von Bundesinnenminister Friedrich an die Adresse der EU-Kommission: "Die Funktionstüchtigkeit des SIS II müsse aber angesichts der sicherheitspolitischen Bedeutung des Systems zweifelsfrei nachgewiesen werden. Die SIS1+-Testwerkzeuge müssten deshalb – wie vom Rat vor zweieinhalb Jahren festgelegt – eingesetzt werden. Andernfalls habe Deutschland kein Vertrauen in die Ergebnisse des Meilensteintestes."

Nach der Planung der EU-Kommisssion stehen im Jahr 2012 zwei wichtige Meilensteintests auf dem Programm, der Provisional Systems Acceptance Test (PSAT) des Zentralsystems und der Central Systems Qualification Test (CSQT), bei dem der Anschluss des Zentralsystems an die jeweiligen Systeme der Mitgliedstaaten geprüft wird. Diese sollten zuvor jedoch den nationalen Compliance Test Extended (CTE) absolviert haben, was zum Stichtag des 1. Januar 2012 jedoch nur ein Staat (Portugal) schaffte. Warum die Tests in den anderen Staaten noch laufen, hat unterschiedliche Gründe. In einigen Fällen sollen Upgrade-Probleme mit IBMs Websphere MQ verantwortlich sein, welche die technische Basis für die nationalen SIS II-Knotenpunkte stellt. Aus diesem Grunde sollen nicht alle Mitgliedstaaten den CSQT abarbeiten, sondern nur acht Länder, die sich dazu freiwillig bereit erklären und deren CTE bis Ende März abgeschlossen ist. Das dann zum Einsatz kommende Testwerkzeug SFR/PAN wird von Österreich und Deutschland darum abgelehnt, weil es nur für SIS1+ ausgelegt ist und nicht alle Funktionen von SIS II testet.

Die EU-Kommission, die am Zeitplan von SIS II festhält, hat mittlerweile begonnen, das Hauptquartier für die zuständige IT-Agentur für Freiheit, Sicherheit und Recht in Tallinn einzurichten, das die zentralen SIS II Datenbank-Systeme in Straßburg (Frankreich) und St. Johann (Österreich, Backup-Datenbank) betreut und steuert. Die Agentur soll im Dezember ihre Arbeit aufnehmen. Zur Eröffnung erklärte die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström, dass man sich es nicht leisten könne, dass das Informationssystem auch nur für Minuten nicht erreichbar sei. Dies würde die Sicherheitslage in Europa beträchtlich beeinflussen. (Detlef Borchers) / (ssu)

Quote3. April 2012 16:19
andy55

Agentur für Freiheit, Sicherheit und Recht
George Orwell's Newspeak lässt grüssen...




Aus: "Schengen-Informationssystem: Folgestandard bereitet Probleme" (03.04.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schengen-Informationssystem-Folgestandard-bereitet-Probleme-1500116.html




Textaris(txt*bot)

Quote[...] Zehn Jahre nach dem Amoklauf am Erfurter Gutenberg-Gymnasium hat der Bundestag die Einrichtung eines deutschlandweiten Waffenregisters beschlossen. Das Parlament stimmte für die Einführung der zentralen Kartei bis Ende dieses Jahres. Allerdings ist noch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

Bislang sind die Daten über genehmigungspflichtige Waffen bei 600 einzelnen Behörden gespeichert, die aber nicht miteinander vernetzt sind. Künftig soll schnell abrufbar sein, wer Besitzer einer Waffe ist und wo er sie gekauft hat. "Der Weg einer erlaubnispflichtigen Waffe soll über den aktuellen Besitzer hinaus über etwaige Vorbesitzer bis hin zum Waffenhersteller oder Importeur zurückzuverfolgen sein", heißt es in dem Gesetzestext.

Deutschland setzt damit vorzeitig eine EU-Richtlinie um, die vorsieht, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2014 ein zentrales Waffenregister einzuführen ist.

In Erfurt hatte im April 2002 ein ehemaliger Schüler am Gutenberg-Gymnasium zwölf Lehrer, zwei Schüler, eine Sekretärin und einen Polizisten erschossen, bevor er sich selbst tötete. Nach diesem Vorfall sowie nach dem Amoklauf von Winnenden (Baden-Württemberg) 2009 war das Waffenrecht geändert worden. Auch die Forderung nach einem zentralen Waffenregister kam damals auf.


Aus: "Bundestag beschließt deutschlandweites Waffenregister" (27.04.2012)
Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-04/waffen-register-deutschland


Textaris(txt*bot)

Quote[...] FREIBURG taz | Der Bundestag hat am Donnerstag die Einführung einer gemeinsamen Rechtsextremismusdatei von Polizei und Verfassungsschutz beschlossen. CSU-Innenminister Hans-Peter Friedrich hatte diese als Konsequenz aus den Morden des NSU-Trios vorgeschlagen. Neben CDU/CSU und FDP stimmte auch die SPD dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu. Linke und Grüne votierten dagegen.

Die Rechtsextremismusdatei soll keine neuen Daten erfassen, sondern den Sicherheitsbehörden das Auffinden bereits gespeicherter Daten erleichtern. Die Datei wird beim Bundeskriminalamt (BKA) geführt und soll die Zusammenarbeit der 36 Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern verbessern. Die sogenannte Neonazi-Datei enthält Daten zu ,,gewaltbezogenen" Rechten und ihren Kontaktpersonen. Als Kontaktperson gelten nur Angehörige der rechtsextremen Szene. Vermutlich wird sich am Ende aber der Großteil dieser Szene in der Datei zumindest als Kontaktperson wiederfinden.

Von allen erfassten Rechtsextremisten hält die Datei elf Grunddaten bereit, etwa Name, Geburtstag, besondere körperliche Merkmale und ein Lichtbild. Außerdem enthält die Datei pro Person 21 ,,erweiterte Grunddaten", die zur Einschätzung des Extremisten dienen, zum Beispiel Mitgliedschaften, besuchte Veranstaltungen, Sprachkenntnisse, Waffenbesitz. Ein freies Textfeld ermöglicht zusätzliche Vermerke. Auf die erweiterten Grunddaten darf nur im Eilfall ohne Zustimmung der liefernden Behörde zugegriffen werden.

Zudem können Polizei oder Dienste den gesamten Datenbestand für Analysezwecke im Stile einer Rasterfahndung durchforsten. Auf Druck von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist dies aber nur in zeitlich und räumlich begrenzten Projekten zulässig. So könnte zum Beispiel nachgewiesen werden, dass sich bestimmte Nazis einer Region kennen, weil sie immer wieder gemeinsam bei Konzerten, Demonstrationen und Veranstaltungen gesehen wurden.

Mit Verlängerung kann ein derartiges Analyseprojekt bis zu vier Jahre dauern. Bei dieser gemeinsamen Nutzung von Polizei- und Verfassungsschutzdaten dürften sich wohl am ehesten Probleme mit der Trennung von Polizei und Geheimdiensten ergeben.




Aus: "Name, Geburtstag, Lichtbild und mehr" von Christian Rath (28.06.2012)
Quelle: http://www.taz.de/Bundestag-beschliesst-Neonazi-Datei/!96329/

-.-

Quote[...] BERLIN. (hpd/hu) Gestern hat der Bundestag eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Schaffung einer Rechtsextremismusdatei durchgeführt. Dabei wurden von den Sachverständigen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen, die die Humanistische Union teilt.


Der Gesetzentwurf sieht vor, nach dem Vorbild der Anti-Terror-Datei (zur Bekämpfung des islamistischen Terrors) eine ebensolche Datei zur Erfassung von Rechtsextremisten zu schaffen. Die Humanistische Union hatte bereits die Einführung der Anti-Terror-Datei wegen der damit verbundenen Grundrechtseingriffe verurteilt. "Bis heute gibt es weder einen Nachweis, dass diese Datei zu einer wirksameren Bekämpfung des Terrorismus beigetragen hat, noch sind die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen sie ausgeräumt", erklärt die Bundesvorsitzende, Prof. Rosemarie Will.

"Gegenwärtig wird das Anti-Terror-Datei-Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Warum diese Überprüfung nicht abgewartet wird, leuchtet nicht ein", so Will weiter. "Anstatt sich in Aktionismus zu üben, sollte der Gesetzgeber die Ergebnisse der von Bund, Ländern und Parlamenten eingerichteten Untersuchungsgremien zum Versagen von Polizei und Verfassungsschutz bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus abwarten. Ohne zu wissen, warum im Falle des 'Nationalsozialistischen Untergrundes - NSU' diese Behörden versagt haben, sollten ihnen keine neuen Instrumentarien wie die Extremismusdatei zur Verfügung gestellt werden."

Mit Dateien, wie sie hier in Form der Rechtsextremismusdatei geplant werden, ist vorprogrammiert, dass Polizei und Verfassungsschutz sich mit persönlichen Daten bevorraten und willkürlich Bürger als Rechtsextremisten erfassen.

In seinem Gutachten zur Sachverständigenanhörung hat Professor Dr. Fredrik Roggan, der langjährige stellvertretende Vorsitzende der Humanistischen Union, deutlich gemacht, dass bei der Rechtsextremismus-Datei wie schon bei der Anti-Terror-Datei zentrale Fragen nicht geklärt sind:

    Was ist Gewalt (hier extremistische Gewalt)? Der in dem Gesetzentwurf verwandte Begriff der Gewalt ist nicht zu vereinbaren mit dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatz, weil mit ihm auch schon die Teilnehmer einfacher Sitzblockaden in der Datei erfasst werden können.
    Wer ist eine Kontaktperson? Nach dem Gesetzentwurf kann eine Vielzahl von Personen, die der rechtsextremistischen Szene zugeordnet werden, gespeichert werden. Die Betroffenen selbst müssen ihrerseits keinerlei rechtsextremistische (Gewalt-)Handlungen begangen haben, vom rechtsextremistischen Hintergrund ihrer Bekannten selbst nichts wissen.



Aus: "HU lehnt eine Rechtsextremismusdatei ab" Sven Lüders (20.03.2012)
Quelle: http://hpd.de/node/13085


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Bundesrat hat am Freitag den vom Bundestag beschlossenen Gesetzesentwurf zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus passieren lassen. Damit ist der Weg frei für die Einrichtung einer Neonazi-Datei, die den Informationsaustausch zwischen Polizei und Geheimdiensten bei der Bekämpfung des "gewaltbezogenen Rechtsextremismus" vereinfachen soll. Kritiker sehen das Vorhaben als potenziell verfassungswidrig an, da es das Trennungsgebot von polizeilicher und geheimdienstlicher Tätigkeit aushebele.

Auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses verzichtete die Länderkammer. Sie begrüßt, dass mit der Errichtung der Verbunddatei "auch eine wichtige und richtige Konsequenz aus der unzureichenden Aufklärung" der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) gezogen werde.

In einer zugleich verabschiedeten Entschließung drängt der Bundesrat weiter auf eine Verschärfung des Vorhabens, wie sie bereits schon im März gefordert wurde. Die Länderkammer moniert, dass die vorgesehenen Befugnisse nicht weit genug gingen, um insbesondere das neue Nachrichtendienstliche Informationssystem der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern (NADIS) "als umfassendes Analyseinstrument nutzen zu können". Zudem sieht es die Kammer bei der Erteilung von Waffenscheinen als geboten an, eine Abfragemöglichkeit bei den Verfassungsschutzbehörden einzuführen. Sie bittet Bundestag und Bundesregierung, "diese Anliegen in nachfolgenden Gesetzgebungsverfahren umzusetzen". (Stefan Krempl) / (axk)




Aus: "Bundesrat segnet Neonazi-Datei ab" (06.07.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-segnet-Neonazi-Datei-ab-1633985.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die umstrittene Praxis von Zollverwaltungen für zulässig erklärt, von Exportunternehmen einen Abgleich von Mitarbeiterdaten mit Anti-Terror-Listen der EU zu fordern. Die Prüfung, ob Bedienstete in entsprechenden Registern geführt werden, verstößt laut der höchsten Instanz für Steuer- und Zollangelegenheiten nicht gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. Das Verfahren für die Erteilung eines Sicherheitszertifikats sei einer Außenhandelsfirma oder seinen Angestellten auch zumutbar. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des BFH vom 19. Juli hervor.

Unternehmen, die einen "zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" in Form eines "Authorised Economic Operator" (AEO) anmelden und sich so die Zollabfertigung erleichtern wollen, müssen demnach weiter für den Erhalt der entsprechenden Sicherheitssiegel einen Abgleich der Arbeitnehmerdaten mit europäischen Anti-Terror-Datenbanken vornehmen. Betroffen sind zum Beispiel Betreiber von Airports, Häfen, Speditionen oder Versandfirmen.

2011 hatte das Bundesfinanzministerium als Aufsichtsbehörde des Zolls wegen dessen Praxis einen Big Brother Award erhalten. Die Jury des Negativpreises bemängelte vor allem, dass das Verfahren keine Rechtsgrundlage im Bundesdatenschutzgesetz finde. Mehrere hundert Firmen würden so im Einvernehmen mit dem Zoll den Datenschutz unterwandern.

Die BFH-Richter verweisen in ihrer Entscheidung auf die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU und darin verankerte Verordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus. Demnach sei es etwa verboten, Personen, die mit Al Qaida oder den Taliban in Verbindung stehen und in den Listen zu Terrorismusverdächtigen namentlich aufgeführt sind, Geld oder andere Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Der AEO-Status werde seit Januar 2008 "besonders zuverlässigen und vertrauenswürdigen Unternehmen verliehen" und erfordere daher die spezielle Kontrolle.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte zeigte sich enttäuscht von dem Beschluss. "Meine Kritik an den von Zollverwaltungen ohne konkreten Anlass angeordneten pauschalen, massenhaften Beschäftigtenscreenings wird durch die Entscheidung des BFH nicht ausgeräumt", erklärte Peter Schaar. Es sei fragwürdig, ob diese Prüfungen einen zusätzlichen Beitrag zur Terrorbekämpfung leisten. Gehälter würden zumeist unbar bezahlt, und damit nähmen schon die Banken Abgleiche ihrer Kundendaten mit den Anti-Terror-Listen vor.

Darüber hinaus existiert dem Datenschützer zufolge für Massendatenabfrage keine Rechtsgrundlage. Weder die europäischen Anti-Terror-Gesetze noch die einschlägigen UN-Beschlüsse enthielten entsprechende Verpflichtungen. Schaar erinnerte daran, dass sich der Düsseldorfer Kreis der Datenschutzaufsichtsbehörden für die Wirtschaft im November in einer Entschließung (PDF-Datei) für eine Begrenzung der Kontrolle von Beschäftigten bei AEO-Zertifizierungen eingesetzt habe. (Stefan Krempl) / (ssu)

Quote22. August 2012 18:36
" in den Listen zu Terrorismusverdächtigen"
Heisasa (mehr als 1000 Beiträge seit 22.10.04)

Welcher Richter hat die Namen abgesegnet, die in diese "Listen"
wandern?
Keiner.

Welchen rechtsstaatlichen Wert haben demnach diese "Listen"?
0 (in Worten: null).

> Der AEO-Status werde seit Januar 2008 "besonders
> zuverlässigen und vertrauenswürdigen Unternehmen
> verliehen" und erfordere daher die spezielle Kontrolle.
Das trifft für die Listen, anhand die Mitarbeiter aussortiert werden,
offenbar nicht zu.

Das ist Willkür, kein Rechtsstaat.

Zum Kotzen ist das.

Quote22. August 2012 18:48
Pass ja auf du!
jaqmol

Sonst setzt dich noch jemand auf die Liste!


Quote22. August 2012 20:28
Sowas hat Tradition
Karl Frank, karl.frank@freecx.de (mehr als 1000 Beiträge seit 08.07.00)

Heisasa schrieb am 22. August 2012 18:36

> Welcher Richter hat die Namen abgesegnet, die in diese "Listen"
> wandern?
> Keiner.
>
> Welchen rechtsstaatlichen Wert haben demnach diese "Listen"?
> 0 (in Worten: null).
>
> > Der AEO-Status werde seit Januar 2008 "besonders
> > zuverlässigen und vertrauenswürdigen Unternehmen
> > verliehen" und erfordere daher die spezielle Kontrolle.
> Das trifft für die Listen, anhand die Mitarbeiter aussortiert werden,
> offenbar nicht zu.
>
> Das ist Willkür, kein Rechtsstaat.
>
Sowas hat in Staaten mit Willkürherrschaft eine lange Tradition.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarze_Liste#Schwarze_Listen_in_Politik_und_Gesellschaft

Aktuell verändert sich der demokratische Rechtsstaat hin zu einer
globalen, faschistischen Regierungsform mit demokratischer Maske.

> Zum Kotzen ist das.
>
Leider allzu wahr und traurig.

Cheers,
Karl-Uwe




Aus: "Bundesfinanzhof: Anti-Terror-Screening des Zolls ist rechtmäßig" (22.08.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesfinanzhof-Anti-Terror-Screening-des-Zolls-ist-rechtmaessig-1673045.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat sich gegen den Vorschlag der EU-Kommission ausgesprochen, Strafverfolger uneingeschränkt auf die Fingerabdruckdatenbank für Asylbewerber und illegale Einwanderer EURODAC zugreifen zu lassen. Das könne zwar bei der Verbrechensbekämpfung hilfreich sein, räumt Hustinx in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme (PDF-Datei: http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2012/12-09-05_EURODAC_EN.pdf) zu der im Mai präsentierten Gesetzesinitiative ein. Die Änderung käme aber einem "schwerwiegenden Eingriff in die Rechte einer besonders verwundbaren Gruppe von Menschen" gleich – obwohl sie gar nicht notwendig sei.

"Nur weil die Daten bereits gesammelt worden sind, sollten sie nicht für einen anderen Zweck verwendet werden", betonte Hustinx und warnte vor einer erneuten "schleichenden Erosion der Grundrechte". Betroffene könnten weitreichend stigmatisiert werden. Die Kommission habe nicht hinreichend begründet, warum Asylsuchende sonderbehandelt werden sollten. So wäre es etwa potenziell möglich, beim Fund eines Fingerabdrucks an einem Tatort eine in EURODAC gespeicherte Person zu identifizieren. Für andere gesellschaftlichen Gruppen gälte dies nicht, weil keine Datenbestände vorhanden seien.

Der Datenschützer verwies darauf, dass bereits einige Rechtsinstrumente existierten, mit denen in einem anderen Mitgliedsstaat vorgehaltene Fingerabdrücke und andere polizeilich erfasste Daten "konsultiert" werden könnten. Es sei nicht erkennbar, warum das nicht ausreiche. Hustinx empfiehlt daher, Ermittler auf EURODAC nur unter spezifischen, klar definierten Kriterien wie einem begründeten Verdacht auf die Beteiligung an schwerwiegenden Straftaten zugreifen zu lassen. Die Daten dürften nicht an Drittstaaten weitergegeben werden.

Eine Anfrage für einen polizeilichen Zugang zu dem System, in dem laut Angaben der Kommission schon 2008 rund 220.000 Einträge von Asylbewerbern, 62.000 von "irregulären" Grenzgängern und 76.000 von illegalen Einwanderern verarbeitet wurden, müsse zudem von einer "unabhängigen Stelle" wie einem Gericht geprüft werden, schreibt der Datenschützer weiter. Die europäische Polizeibehörde Europol müsse dieselben Schutzmechanismen aufbieten wie nationale Strafermittler. (Stefan Krempl) / (axk)

Quote5. September 2012 21:48
Asylsuchende sonderbehandelt
kranseier

> Die Kommission habe nicht hinreichend begründet, warum Asylsuchende
> sonderbehandelt werden sollten.

"Sonderbehandlung" war eines von Himmlers und Eichmanns
Lieblingswörtern.
Ich finde Sprache und Ausdruck generell ziemlich wegweisend - Orwell
hat das mit Neusprech sehr schön dargestellt; deshalb bin ich etwas
entsetzt über ein solches "Beamtendeutsch" - auch wenn es sich
möglicherweise "nur" um einen Übersetzungsfehler handelt.
Bei so einem Ausdruck kräuseln sich mir sämtliche Nackenhaare.


Quote6. September 2012 06:38
Heute die Asylanten, morgen wir alle!
MAILER-DAEMON (mehr als 1000 Beiträge seit 15.06.00)

Es sollte sich keiner die Illusion machen, es wäre technisch
unmöglich, die im Reisepass gespeicherten Fingerabdrücke zu einer
EU-weiten Datenbank zusammenzuführen.

Und was technisch möglich ist, wird bei entsprechendem politischen
Klima auch gemacht werden.



Aus: "Oberster EU-Datenschützer gegen Abgleich von Asylbewerber-Daten" (05.09.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oberster-EU-Datenschuetzer-gegen-Abgleich-von-Asylbewerber-Daten-1701278.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die von Bundesinnenminister Friedrich am Mittwoch in Betrieb genommene Verbunddatei Rechtsextremismus (RED) stößt auf geteiltes Echo. Bundesdatenschützer Peter Schaar betonte gegenüber MDR Info, dass er die Rechtsextremismusdatei nicht ablehne. Die "informatorische Verschmelzung" von Polizei und Verfassungsschutz müsse jedoch kritisch betrachtet werden, zumal es nicht Aufgabe der Polizei sei, Gesinnungen zu prüfen.

Aktuell soll die neue Verbunddatei über 9000 Einträge haben und auf 20.000 Datensätze beschränkt sein, wurde zur Präsentation der verschiedenen Abfragebildschirme erklärt. Ob sie für die Polizei nützlich ist, werde sich "aber erst im Arbeitsalltag bei der Beobachtung und Aufklärung auch dezentral agierender rechtsextremer Kleingruppierungen erweisen", meinte Bernhard Witthaut von der Gewerkschaft der Polizei. Sein Pendant Rainer Wendt von der Deutschen Polizeigewerkschaft begrüßte die Datenbank.

Dagegen kritisierte der Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK) das Neo-Nazi-Register als unzureichend. Es müssten nicht nur Personenangaben, sondern auch alle Organisationsdelikte wie die Teilnahme an gewalttätigen Demonstrationen gespeichert werden, damit effizient ermittelt werden könne. Die überraschende Verlängerung der Amtszeit von Jörg Ziercke beim Bundeskriminalamt wurde hingegen vom BDK begrüßt.

Für die CDU erklärte Innenpolitiker Wolfgang Bosbach gegenüber der Tagesschau, es dürfe kein Lagerdenken mehr geben im Stil von "mein Tatort, meine Zuständigkeit, mein Fall, ich weiß etwas, das Du nicht weißt". Kritisch äußerte sich Petra Pau von der Fraktion die Linke: Der Name Verbunddatei klinge gut, besage aber gar nichts, da die entscheidenden Störquellen nicht ausgeschaltet würden. "Die erste ist die unsägliche V-Leute-Praxis, bei der Nazis für Geld oder Vergünstigungen über Nazis plaudern sollen. Die zweite ist die Geheimtuerei der Verfassungsschützer, die gern im Trüben fischen und das Licht meiden."

Die von Innenminister Friedrich zur Vorstellung der Verbunddatei begründete Ablehnung, alle V-Leute in die Datei aufzunehmen, hält der SPD-Politiker Sebastian Edathy für "völlig aberwitzig". Edathy, Vorsitzender des parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschusses, meinte gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, dass für das V-Leute-System ebenfalls eine behördenübergreifende Datei angelegt werden müsse. Dagegen hatte Friedrich angeführt, dass es ausreichend sei, wenn ein V-Mann-Führer in der Rechtsextremismus-Datei nachschaue, ob über seinen V-Mann Erkenntnisse vorliegen.

Bereits vor dem Start von RED hatte Sven Lüders, Geschäftsführer der Humanistischen Union, die Verbunddatei als "hastig erstellte Kopie der Antiterror-Datei" bezeichnet. Ihr Zweck sei einzig und allein, die Aufhebung des Trennungsgebotes von Polizei und Geheimdiensten weiter voranzutreiben. (Detlef Borchers) / (anw)

Quote20. September 2012 09:08
Spart Aufwand!
OscarWild

Bisher mussten im Falle eines Falles aufwändig Akten geschreddert
oder verlegt werden, jetzt kann bei Bedarf einfach ein Datensatz
gelöscht werden, bevor sich noch jemand blamiert.



Aus: "Kritik und Zustimmung für Neonazidatei" (20.09.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kritik-und-Zustimmung-fuer-Neonazidatei-1712082.html

-.-

Quote[...] BKA-Chef Ziercke führte aus, dass die neue Datei eine hohe Prognosesicherheit habe und schnell Verbindungslinien aufdecke, in denen regionale Bezugspunkte transparenter als bisher offenbart würden. Caffier wie Friedrich sprachen sich strikt gegen eine Abschaffung des Bundesverfassungsschutzes aus, dessen neuer Präsident Hans-Georg Maaßen die Präsentation der Datei einleitete. Die alternative zum BfS sei ein Riesenmoloch, der Misstrauen produziere, erklärte Friedrich. Wenn einzelne Länder freilich ihre Verfassungsschutzämter zusammenlegen würden, so sei das ihre Sache.

Friedrich verneinte zur Präsentation der Datei die Frage, ob angesichts der Fehler und Pannen bei der Fahnung nach dem "nationalsozialistischen Untergrund" nicht auch eine Verbunddatei aller V-Leute eingeführt werden müsse. "Ein Beamter kann ja feststellen, ob irgendwo Rechtsextremismus-Informationen über seinen V-Mann vorhanden sind". Dies müsse ausreichen. (Detlef Borchers) / (vbr)

Quote19. September 2012 17:30
"RED"? Hat da jemand Dilbert gelesen?
Taschentux

Manager: "Wir brauchen eine Datenbank!"
Dilbert: "Ok, welche Farbe soll sie haben?"
Manager (nach kurzem Nachdenken): "Rot!"



Aus: "Innenminister nehmen Neonazidatei in Betrieb" (19.09.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenminister-nehmen-Neonazidatei-in-Betrieb-1711690.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat die umstrittene Antiterrordatei vor dem Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Instrument gegen den Terrorismus genannt. "Ohne sie würde der Kampf gegen den islamistischen Terrorismus eines Werkzeugs von ganz entscheidender Wirkung beraubt", sagte er.

Auch der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, setze sich für die Datensammlung der Sicherheitsbehörden ein. Die Datei helfe, bei Hinweisen auf mögliche Terrorpläne schnell reagieren zu können. In solchen Fällen spiele "der Zeitfaktor eine ganz entscheidende Rolle", sagte Ziercke bei der Verhandlung in Karlsruhe. Die Antiterrordatei "verhindert es, dass eine möglicherweise heiße Spur auf eine kalte Liste kommt".

Ein pensionierter Richter hatte Verfassungsbeschwerde gegen die Datensammlung eingelegt. Er sieht unter anderem sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die Voraussetzungen für eine Speicherung seien zu unbestimmt, sagte sein Anwalt Maximilian Suermann. Es würden "unbescholtene Bürger erfasst, die in dieser Datei nichts verloren haben".

... Die Datensammlung umfasst unter anderem Angaben zu Telefonanschlüssen, Bankverbindungen, Religion und "besonderen Fähigkeiten", die bei Terroranschlägen nützlich sein könnten. Erfasst werden nicht nur Terrorverdächtige selbst, sondern auch Menschen, die zu ihnen Kontakt haben.

Derzeit stehen mehr als 16.000 Personen auf der Liste, sagte BKA-Chef Ziercke. Davon lebten 13.000 im Ausland. Etwa 1.000 seien Islamisten, die in Deutschland im Visier der Fahnder stünden. Aktuell gehe das BKA von etwa 130 sogenannten Gefährdern aus sowie 30 weiteren Personen, die "sehr dicht" an diesen Islamisten dran seien. Unter Beobachtung seien zudem 50 Islamisten, die ein Terrorcamp im Ausland besuchen oder von dort zurückkehren wollten.

Die Verfassungsrichter des Ersten Senats bemängelten bereits, dass auch Daten über Menschen gesammelt werden, die unter Umständen nichts von ihrer vermuteten Nähe zum Terrorismus wissen. Richter Michael Eichberger wollte wissen, ob jemand, der in der Datei geführt wird, möglicherweise Probleme bei Sicherheitsüberprüfungen bekommen kann – etwa, wenn er sich um einen Job bei einer Fluglinie bewirbt.

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri wollte negative Folgen nicht ausschließen. Der Prozessvertreter der Bundesregierung sagte hingegen, dass es keine generelle Abfrage der Terrordatei bei Sicherheitsüberprüfungen gebe. Mit einem Urteil ist voraussichtlich erst im kommenden Jahr zu rechnen.


Aus: "Friedrich hält Antiterrordatei für unverzichtbar" (06.11.2012)
Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-11/antiterrordatei-verfassungsgericht

-.-


Quote[...] Ende 2006 wurde die sogenannte Antiterrordatei vom Bundestag beschlossen und wenige Monate darauf eingerichtet. Jetzt, sechs Jahre später, berät das Bundesverfassungsgericht, ob sie vielleicht gegen die Verfassung verstößt. Diejenigen, die das damals schon sagten, sind noch immer sicher, dass die Datenbank des Bundeskriminalamtes genau das tut. Die Richter scheinen zumindest einige Punkte kritisch zu sehen. Die Bundesregierung hingegen verteidigte das Instrument bei der Anhörung in Karlsruhe.

Die Datenbank soll es Polizeien und Geheimdiensten ermöglichen, Daten zu allen im Zusammenhang mit Terrorismus bekannt gewordenen Personen zu speichern. Derzeit stehen schätzungsweise 16.000 Datensätze darin. Eingegeben werden zwei verschiedene Dinge. Zum einen die sogenannten Grunddaten, also Namen, frühere und derzeitige Anschriften, Geschlecht,  Geburtsdatum und -ort, Geburtsstaat und Staatsangehörigkeiten, aber auch besondere körperliche Merkmale, Sprachen, Dialekte und Fotos.

Zum anderen werden dazu die im Antiterrordatei-Gesetz sogenannten erweiterten Grunddaten gespeichert. Laut Bundesverfassungsgericht sind das Telekommunikationsanschlüsse und -endgeräte, Bankverbindungen, Volkszugehörigkeit, Religionszugehörigkeit, terrorismusrelevante Fähigkeiten, Ausbildung und Beruf, Tätigkeiten in wichtigen Infrastruktureinrichtungen, Gefährlichkeit, Waffenbesitz und Gewaltbereitschaft, Fahr- und Flugerlaubnisse, aber auch besuchte Orte oder Gebiete.


Überwachung Verfassungsrichter sehen Antiterrordatei kritisch

Das Verfassungsgericht hat zu verstehen gegeben, dass die Antiterrordatei nicht so bleiben kann, wie sie ist. Zu viel wird darin nach zu unklaren Kriterien gespeichert.

© Uli Deck/dpa
BKA-Präsident Jörg Ziercke in Karlsruhe

BKA-Präsident Jörg Ziercke in Karlsruhe

Ende 2006 wurde die sogenannte Antiterrordatei vom Bundestag beschlossen und wenige Monate darauf eingerichtet. Jetzt, sechs Jahre später, berät das Bundesverfassungsgericht, ob sie vielleicht gegen die Verfassung verstößt. Diejenigen, die das damals schon sagten, sind noch immer sicher, dass die Datenbank des Bundeskriminalamtes genau das tut. Die Richter scheinen zumindest einige Punkte kritisch zu sehen. Die Bundesregierung hingegen verteidigte das Instrument bei der Anhörung in Karlsruhe.

Die Datenbank soll es Polizeien und Geheimdiensten ermöglichen, Daten zu allen im Zusammenhang mit Terrorismus bekannt gewordenen Personen zu speichern. Derzeit stehen schätzungsweise 16.000 Datensätze darin. Eingegeben werden zwei verschiedene Dinge. Zum einen die sogenannten Grunddaten, also Namen, frühere und derzeitige Anschriften, Geschlecht,  Geburtsdatum und -ort, Geburtsstaat und Staatsangehörigkeiten, aber auch besondere körperliche Merkmale, Sprachen, Dialekte und Fotos.

Zum anderen werden dazu die im Antiterrordatei-Gesetz sogenannten erweiterten Grunddaten gespeichert. Laut Bundesverfassungsgericht sind das Telekommunikationsanschlüsse und -endgeräte, Bankverbindungen, Volkszugehörigkeit, Religionszugehörigkeit, terrorismusrelevante Fähigkeiten, Ausbildung und Beruf, Tätigkeiten in wichtigen Infrastruktureinrichtungen, Gefährlichkeit, Waffenbesitz und Gewaltbereitschaft, Fahr- und Flugerlaubnisse, aber auch besuchte Orte oder Gebiete.

Aus beiden Datensätzen ergibt sich im Zweifel ein vollständiges Bild der Person. Oder, wie es Frank Rieger, einer der Sprecher des Chaos Computer Clubs, tageschau.de sagte: Gespeichert werde "...einfach alles, was man über einen Menschen formalisiert wissen kann. Dazu existieren noch sogenannte Freitextfelder, in die die einstellende Behörde beliebige Anmerkungen schreibt, die nicht kontrolliert werden."

In der Wikipedia ist eine Liste aufgeführt, die versucht, alle Datenbanken zu erfassen, die in der Datei des BKA zusammenlaufen. Die Liste ist lang. Von Fingerabdruckdatenbanken fließen ebenso Informationen ein wie von der Gewalttäterdatei links und der Zentralstellendatei Sexualstraftäter, um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof machte schon mit seinen ersten Worten deutlich, dass der Gesetzgeber die 2007 in Kraft getretene Regelung wohl wird nachbessern müssen. Das Gericht müsse erwägen, "ob und inwieweit eine Zusammenarbeit von Polizeibehörden und Sicherheitsdiensten zulässig ist, die in Deutschland getrennt voneinander arbeiten", sagte Kirchhof. Aber auch der Kreis der aufgenommen Personen birgt dem Vorsitzenden zufolge "verfassungsrechtliche Probleme". Dies gelte vor allem für unbescholtene und nichtsahnende Kontaktpersonen mutmaßlicher Terroristen. "Dürften die auch dann erfasst werden, wenn sie sich sogar ausdrücklich gegen den Terrorismus wenden?", fragte Kirchhof die geladenen Präsidenten der Sicherheitsdienste.

"Die datenschutzrechtlichen Prüfungen auf Bundes- und auf Länderebene bestätigen meine Befürchtung, dass die Abgrenzung zwischen flüchtigen und für die Terrorbekämpfung relevanten Kontakten in der Praxis Schwierigkeiten bereitet", sagte beispielsweise der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in einem Interview mit heute.de. Wenn die Faktenlage dünn sei, sagte Schaar, bestehe die Gefahr, "dass im Zweifel lieber gespeichert wird".

Mitglieder von verbotenen Organisationen werden dabei genauso erfasst wie ihre Unterstützer. Wobei dieser zweite Personenkreis sehr unbestimmt ist, was die Kritiker bemängeln. Im Zweifel, sagte Rieger, genüge es, einen Terrorverdächtigen zu kennen. "Oder im Umfeld einer Organisation, einer Moschee oder einem Restaurant aufzufallen, in dem sich auch Verdächtige bewegt haben. Die Schwelle, um erfasst zu werden, ist sehr niedrig. Nicht selten werden auch einfach Namen verwechselt."

Die Betroffenen müssen im Zweifel nicht einmal wissen, dass ihr Bekannter oder ihre Bekannte im Zusammenhang mit Terrorismus verdächtigt wird, um als Unterstützer in den Daten aufzutauchen. Auch wird niemandem mitgeteilt, dass er in der Datenbank steht. Dabei kann es durchaus zu Problemen führen, wenn man in der Antiterrordatei steht, glaubt Rieger.

"Wer einmal in die Antiterrordatei eingetragen ist, der hat ein erhebliches Stigma, und das wird er auch nicht einfach wieder los. Es gibt keine richtige Möglichkeit, sich aus dieser Datenbank löschen zu lassen." Man könne lediglich versuchen, alle möglichen Behörden anzuschreiben, um dahinter zu kommen, welche den Eintrag vorgenommen hat. Doch sei aufgrund der Geheimhaltung nicht einmal bekannt, welche Behörden Zugriff auf die Datenbank hätten, sagte Rieger.

Die Richter des Ersten Senats fragten vor allem nach dem Umgang mit Kontaktpersonen kritisch, die unter Umständen nichts von der vermuteten Nähe zum Terrorismus wissen. So wollte Richter Michael Eichberger wissen, ob jemand, der in der Datei geführt wird, möglicherweise Probleme bei Sicherheitsüberprüfungen bekommen kann – etwa, wenn er sich um einen Job bei einer Fluglinie bewirbt. Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri wollte negative Folgen nicht ausschließen. Der Prozessvertreter der Bundesregierung betonte hingegen, es gebe keine generelle Abfrage der Terrordatei bei Sicherheitsüberprüfungen.

Es gibt aber weitere Kritikpunkte. Die Datei verstoße auch gegen das sogenannte Trennungsgebot, sagen Kritiker. Dieses Gebot soll verhindern, dass Strafermittler wie Geheimdienste denken und handeln und jemanden nur auf ein vages Gerücht hin überwachen oder gar festnehmen. Verhandelt wird außerdem, ob die Datei gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, gegen das Fernmeldegeheimnis, gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung und gegen den effektiven Rechtsschutz verstößt – denn klagen kann niemand gegen seine Aufnahme in den Datenspeicher.

Das Verfassungsgericht hat neben Datenschützern und dem Chaos Computer Club auch die Präsidenten des Bundeskriminalamtes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes eingeladen, ebenso den Bundesinnenminister, Vertreter von Landespolizeibehörden und der Humanistischen Union.

Die Nutznießer dieser Datei verteidigten sie in der mündlichen Anhörung am Dienstag. "Ohne sie würde der Kampf gegen den islamistischen Terrorismus eines Werkzeugs von ganz entscheidender Wirkung beraubt", sagte Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, sagte, dank der Datei könne bei Hinweisen auf mögliche Terrorpläne schnell reagiert werden. Die Antiterrordatei "verhindert es, dass eine möglicherweise heiße Spur auf eine kalte Liste kommt".


Bei allem Nutzen, den das Instrument möglicherweise hat, muss dieser jedoch gegen den Schaden abgewogen werden. Der aber könnte im Zweifel gewichtig sein. Noch dazu, da das Instrument längst erweitert, beziehungsweise auf ein anderes Gebiet übertragen wurde. Im September startete das Bundesinnenministerium nach dem Modell der Antiterrordatei auch eine für Rechtsextremismus. Die ist eine Kopie der ersten und hat damit auch, wie Netzpolitik damals schrieb, "deren Probleme".

Sie ist nicht Gegenstand der Verhandlung, wäre von einem Urteil ebenfalls betroffen. Mit dem ist aber wohl erst im kommenden Jahr zu rechnen.


Aus: "Verfassungsrichter sehen Antiterrordatei kritisch"  Von Kai Biermann (06.11.2012)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-11/antiterrordatei-verfassungsgericht

-.-

https://de.wikipedia.org/wiki/Antiterrordatei#In_der_Anti-Terror-Datei_zusammengef.C3.BChrte_Datenbanken_.28Auszug.29 | Seite ,,Antiterrordatei". In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 7. November 2012, 09:47 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Antiterrordatei&oldid=110210644 (Abgerufen: 7. November 2012, 10:58 UTC)


Textaris(txt*bot)

Quote[...] In einem Nachklapp zur Anhörung des Bundesverfassungsgerichts am 6. November zum Antiterrordateigesetz (ATDG) von 2006 hat der Chaos Computer Club (CCC) seine Stellungnahme dazu nun veröffentlicht (PDF-Datei: http://www.ccc.de/system/uploads/124/original/antiterrordatei-final.pdf). Der CCC behandelt darin technische Fragen und damit zusammenhängende mögliche Grundrechtsverstöße. Er zeigt Missbrauchsszenarien auf, die nach seiner Ansicht schwer zu vermeiden seien. So meint der CCC, jemand, der "einmal ins Visier der Nachrichtendienste geraten ist, kann durch den Eintrag in die Antiterrordatei zusätzlich bei allen mit nachrichtendienstlicher oder polizeilicher Arbeit befassten Behörden stigmatisiert werden". Solch eine Person könne "zur Figur in einem kafkaesken Alptraumroman werden, nur dass dieser nicht zwischen zwei Buchdeckeln stattfindet, sondern im echten Leben, mit nicht abwendbaren Folgen im Alltag oder im Berufsleben".

In der Antiterrordatei erfassen Polizeibehörden und Nachrichtendienste von Bund und Ländern verschiedene Informationen zu Terrorverdächtigen und ihrem Umfeld. Dabei werden sowohl direkt personenbezogene Daten zentral gespeichert als auch Hinweise auf weiterführende Informationen bei den beteiligten Behörden. Das zugrundeliegende Antiterrordateigesetz hatte der Bundestag im Dezember 2006 mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedet. Die Datei, in der Datenbanken verschiedener Sicherheitsbehörden zusammenlaufen, ist im März 2007 in den Betrieb gegangen. Gegen das ATDG hatte ein pensionierter Richter Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Der CCC hatte in der Anhörung zu der Beschwerde vorgebracht, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im ATDG ungenügend berücksichtigt werde. Falsche oder veraltete Daten aus der ATD könnten gegen den Betroffenen weiterverwendet werden, da er sie nicht kontrollieren könne. Nur die Behörde, die den Eintrag vorgenommen hat, könne diese Daten selbst löschen oder berichtigen, habe aber keinen Einfluss mehr auf die Datensätze, die von anderen Behörden verarbeitet werden. Das habe sich beispielsweise während der Ermittlungen gegen die rechtsgerichteten Terroristen des NSU als Problem erwiesen.

Im NSU-Fall und in weiteren Fällen hätten sich strukturelle Fehler der Datei offenbart. Geheimdienste könnten die Anfragen der Polizeien nach verdeckten Daten einseitig sehen. Es sei also allgemein möglich, dass beispielsweise ein LKA in der ATD anfragt, ob gegen einen Verdächtigen etwas vorliegt. Da dieser ein V-Mann eines Geheimdienstes ist, handele es sich um einen verdeckten Eintrag. Dem LKA-Mann werde dieser Eintrag nicht angezeigt, der Geheimdienst sei aber informiert und könne seinen V-Mann warnen. Im Fall des NSU habe der Verfassungsschutz so seine V-Männer vor geplanten polizeilichen Festnahmen und Durchsuchungen warnen können.

Weiter kritisiert der CCC, dass durch das ATDG die rechtsstaatliche Grenze zwischen Polizeiaufgaben und den Befugnissen der Geheimdienste verwischt werde. Das Trennungsgebot sollte absichern, dass Polizeien und Geheimdienste nicht noch einmal wie in der Zeit des Nationalsozialismus zu eng kooperieren. Menschen sollten nicht einer Gesinnungsstrafbarkeit unterworfen werden können und außerhalb gerichtlicher Kontrolle heimlichen Überwachungen ausgesetzt sein. Mit der Antiterrordatei ist es aber vielen Stellen möglich, "Menschen ein nur schwammig definiertes Terror-Stigma anzuheften". Schließlich verstoße das ATDG gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot, da das Anwendungsgebiet "Terrorismus" nicht genau definiert werden. Weitere Probleme sieht der CCC unter anderem in der großen Zahl der zugriffsberechtigten Behörden und im Risiko eines technischen Angriffs auf die ATD. (anw)

QuoteKönig mit Krone, 28. November 2012 15:47

Die Datei hat immer Recht!



Aus: "CCC kritisiert "kafkaeske" Stigmatisierung durch Antiterrordatei" (28.11.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/CCC-kritisiert-kafkaeske-Stigmatisierung-durch-Antiterrordatei-1758198.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Wieder wird das digitale Repertoire von Polizeibehörden der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union erweitert: Ermittler sollen zukünftig auf Fingerabdrücke von Asylbewerbern zugreifen dürfen. Dies hat der Innenausschuss des EU-Parlaments gestern beschlossen. Die Abgeordneten gaben damit ein Votum ab, an das sich die Fraktionen bei der endgültigen Abstimmung in der Regel halten werden. Während Sozialdemokraten, Liberale und Konservative für den Entwurf stimmten, votierten Grüne und Linke dagegen. ...

Zur Abstimmung stand die Ausweitung der Zweckbestimmung der sogenannten EURODAC-Datenbank, in der Fingerabdrücke von Schutz suchenden Asylbewerbern gespeichert sind. Jetzt soll die Datensammlung auch für die polizeiliche Nutzung freigegeben werden. Auch die Polizeiagentur EUROPOL soll darauf zugreifen dürfen.

Die EURODAC-Datensammlung wurde ursprünglich eingerichtet, um mehrfache Asylanträge von ein und derselben Person aufzuspüren. Gespeichert werden auch Fingerabdrücke von Migranten ab einem Alter von 14 Jahren, die bei der Einreise über die ,,grüne Grenze" oder innerhalb der EU ohne gültigem Aufenthaltstitel aufgegriffen werden. Ihre Daten dürfen 10 Jahre lang verarbeitet werden.


... Die neue Verordnung ist nach Ansicht des EU-Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx eine "schleichende Erosion der Grundrechte". Neben Hustinx hatten auch zahlreiche Flüchtlingsorganisationen gegen die neue Zweckbestimmung von EURODAC votiert. Kritisiert wurde die Stigmatisierung der Schutz suchenden Migranten als Kriminelle. ...

... Die EU plant den Aufbau weiterer Datensammlungen, die zukünftig alle Einreisen in die 27 Mitgliedstaaten biometrisch erfassen sollen. Unabhängig von der Herkunft der Reisenden und dem Zweck ihrer Einreise sollen Fingerabdrücke im sogenannten "Ein- und Ausreisesystem" gespeichert werden (Totale Luftsicherheitskontrolle). Überdies soll auch der Verlauf von Flugreisen, dabei genutzte Verkehrsmittel, gebuchte Hotels oder Mitreisende in einer neuen Datenbank nachvollziehbar werden. Informationen aus diesem "Passagierdatenregister" sollen von den Fluglinien vor jedem Flug an Behörden im Zielland übermittelt werden. Dies soll nach gegenwärtigem Vorschlag alle Flüge betreffen, die aus den Mitgliedstaaten starten. Zuvor war noch davon die Rede, Flüge innerhalb der EU von der Regelung auszunehmen.

...


Aus: "EU-Polizeibehörden wollen Zugriff auf Fingerabdruckdatenbank" (18.12.2012)
Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/8/153393

http://www.europarl.europa.eu/news/de/pressroom/content/20121214IPR04657/html/MEPs-favour-police-access-to-asylum-seekers%27-fingerprints-subject-to-safeguards