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[Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]

Started by Textaris(txt*bot), June 09, 2005, 04:22:06 PM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Julian King, EU-Kommissar für die Sicherheitsunion, hat vorige Woche einen Bericht bestätigt, wonach es massive Probleme mit der Handhabe des Schengener Informationssystems (SIS) in einzelnen Mitgliedsstaaten gibt. Die Brüsseler Regierungsinstitution habe "praktische Schritte" unternommen, um dem Missbrauch entgegenzuwirken, betonte der Brite. Es liefen derzeit "vertrauliche Gespräche" mit den betroffenen EU-Ländern.

Schon Mitte 2018 hatte das Online-Magazin EU Observer gemeldet, dass Großbritannien illegal im großen Stil persönliche Informationen aus der Datenbank kopiert habe, die das Reisen ohne Grenzkontrollen in der Schengen-Zone ermöglichen soll. Das Königreich nimmt über die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit nur eingeschränkt an dem Verbund teil und hat keinen vollständigen Zugriff auf das Informationssystem. In einem internen EU-Dokument listeten Prüfer dem Bericht zufolge aber auf, dass die Briten nicht nur sensible Daten abgezogen, sondern sogar mit Dienstleistern aus Drittstaaten wie den USA geteilt haben.

King erwähnte zwar nun nicht direkt Großbritannien, das Anfang November aus der EU ausscheiden will. Er verwies aber auf "Herausforderungen" mehrerer Mitgliedsstaaten in diesem Bereich, die aktuell angegangen würden.

Gegenwärtig sind 26 EU-Länder vollständig an das SIS angeschlossen. Das System mit rund 82 Millionen Einträgen dient der automatisierten Fahndung nach Personen und Sachen wie zu überwachende Kraftfahrzeuge, Banknoten, gestohlene Ausweisdokumente oder Schusswaffen. Dazu kommen Fotos, Fingerabdrücke und gegebenenfalls Haftbefehle für rund 500.000 Bürger aus Drittstaaten, die nicht in die EU einreisen dürfen, über 100.000 Hinweise auf vermisste Personen und 36.000 Verdächtige von Straftaten, nach denen teils heimlich gefahndet werden kann. Das SIS soll künftig stärker mit anderen Datenbanken aus dem Sicherheitsbereich verwoben werden und zum Zentrum des Ausbaus der biometrischen Überwachung werden.

Großbritannien hatte seit 2015 eingeschränkten Zugang zum SIS, hielt sich aber nicht an die Regeln. Dem Bericht nach kopierten Sicherheitsbehörden von der Insel unter anderem die komplette Liste für terroristische Gefährder und nutzten sie für ihre eigenen Grenzkontrollen im Kampf gegen den Terrorismus. Kontrolleure fanden zugehörige Dateien auf Rechnern etwa in britischen Flug- oder Seehäfen, Polizeistationen oder sonstigen Ämtern. Regelmäßige Updates bezogen die Behörden dort aber nicht, sodass die Daten teils rasch nicht mehr aktuell oder sogar falsch waren.

Die Prüfer warnten, dass so Unschuldige ins Visier der Grenzschützer kommen könnten. Insgesamt verursachten die britischen Verstöße "schwere und unverzügliche Risiken für die Integrität und die Sicherheit der SIS-Daten sowie für die Betroffenen", hielten sie auf 29 Seiten fest. Andererseits würden Hinweise auf gestohlene Autos vom Kontinent in Großbritannien nicht verfolgt. Insgesamt sei die an sich geschützte Kerndatenbank nicht richtig implementiert worden.

Konzerne wie Atos, IBM, CGI oder Fujitsu betreiben laut dem Bericht die nationalen, auf SIS beruhenden Datenbanken sowie Warnsysteme für die britischen Behörden. Dadurch vergrößere sich massiv die Gefahr, dass Informationen entwendet oder von US-Stellen auf Basis des Patriot Act angefordert werden könnten. London hat trotz der Rechtsverletzungen inzwischen angekündigt, die kopierten Daten sogar nach dem potenziellen Brexit behalten und weiter nutzen zu wollen.

Die Renew-Fraktion im EU-Parlament fordert von der Kommission nun rasch Aufklärung und detaillierte Informationen über die eingeleiteten Schritte, da sonst das öffentliche Vertrauen untergraben werden könne. Laut den Liberalen soll die Exekutivinstanz erläutern, ob sie Vertragsverletzungsverfahren gegen die betroffenen Mitgliedsstaaten durchführen will und was sie gegen mögliche Datenabflüsse in die USA unternehme. Kritiker wie der linke Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko monieren seit Langem, dass das SIS viel zu aufgebläht sei und auf dieser Basis bald ein "Bevölkerungs-Scanner" gegen "unliebsame Personengruppen" entsteht könnte. (mho)


Aus: "Missbrauch des Schengen-Informationssystems: Großbritannien kopierte Daten" Stefan Krempl  (29.07.2019)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Missbrauch-des-Schengen-Informationssystems-Grossbritannien-kopierte-Daten-4481596.html

Quotemix, 29.07.2019 14:46

Es konnte ja niemand ahnen, dass irgendwer die Daten missbräuchlich verwendet.


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Textaris(txt*bot)

#211
Quote[...] Ein Gericht in den USA hat bestätigt, dass FBI-Agenten zehntausendfach Suchanfragen in einer Datenbank der Behörde gemacht haben, die nicht autorisiert waren. Sie sollen Personen aus dem In- und Ausland gesucht haben, etwa Informationen über sich selbst, über Freunde, Bekannte, Verwandte und Mitarbeiter. Damit haben sie gegen das Gesetz verstoßen, in dem das Überwachungsprogramm verankert ist, und gegen den Vierten Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten, der Bürger vor staatlichen Übergriffen schützen soll.

Die Verstöße sind bereits im Oktober 2018 aufgefallen. Nun hat das Wall Street Journal davon erfahren und die Entscheidung des Gerichts veröffentlicht. Verhandelt wurde der Fall vor dem United States Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC), das für Überwachungsaktionen der Auslandsgeheimdienste zuständig ist. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 bekamen FBI-Agenten Zugriff auf die elektronische Suche in der betroffenen Datenbank – mit der Begrenzung, dies nur in Verdachtsfällen nutzen zu dürfen, etwa bei Terrorismus und Cyberkriminalität. Dagegen verstießen die Agenten. Sie suchten ohne ersichtlichen Grund zehntausende Personen. Laut Wall Street Journal muss das FBI nun neue Übersichten und Regeln schaffen, um weiteren Missbrauch zu verhindern.

Das FBI liefert sich mit großen IT-Unternehmen wie Google, Facebook und Co. immer wieder eine Art Crypto War, in dem sie Hintertüren in verschlüsselter Software fordern. Strafverfolger wollen Zugang zu möglichst vielen Daten. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen auf Mobilgeräten etwa führe sonst zu einem "Going Dark", einer Blindheit im digitalen Zeitalter.

In Deutschland wird über Staatstrojaner diskutiert. Das Landeskriminalamt Berlin hatte bereits 2012 einen Vertrag mit dem Münchener Hersteller FinFisher abgeschlossen – durfte die Überwachungssoftware zunächst aber gar nicht nutzen. Sachsen-Anhalt will sein Verfassungsschutzgesetz anpassen, um Staatstrojaner einsetzen zu können. Auch das Bundeskriminalamt setzt eine Eigenentwicklung von Spähsoftware ein. (emw)


Aus: "FBI-Agenten missbrauchen zehntausendfach Datenbank" (09.10.2019)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/FBI-Agenten-missbrauchen-zehntausendfach-Datenbank-4549939.html

QuoteGonzilein, 09.10.2019 13:19

Also damit konnte ja niemand rechnen hätte uns doch bloß einer vor dem Missbrauchspotential solchen Datenbanken gewarnt!

Beste Grüße


Quoterdoch, 09.10.2019 13:21

Nichts ist so attraktiv, wie Macht über (Wissen von) anderen Menschen zu haben

Frag mal einen affinen Datenbankadmin, der nicht ausgelastet ist.
Oder eine Regierung, die gerne eine zentrale Sammelstelle aller Informationen zu ihren Bürgern aufbauen will. Oder ein System, das am Besten gleich alle Daten zur einem leicht lesbaren Scoring-Wert zusammenfasst.

Nix ist so geil wie Macht.


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Textaris(txt*bot)

QuoteLady Bitch Ray @LadyBitchRay1 Jan 7 2020

Einmal hat sich mal ein Polizist in Uniform zu mir ins Zugabteil gesetzt & ein Gespräch mit mir begonnen, um mich nach 10 Minuten nach meiner Nummer zu fragen. Als ich dann sagte, dass ich ,,nicht mit Bullen date", wollte er mich wegen ,,Beamtenbeleidigung" anzeigen, kein Witz!
https://twitter.com/LadyBitchRay1/status/1214799095736483842

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Quote
Peter @Neusser - Replying to @LadyBitchRay1

Was für Lappen. Aber echte Profis fragen nicht, die recherchieren.


Quote"Hohe Dunkelziffer: Missbrauch von Polizeidatenbanken auch in Bremen" Jürgen Theiner (14.11.2019)
Wenn Polizisten in den Datenbanken ihrer Behörde nach personenbezogenen Daten suchen, muss das einen klaren dienstlichen Bezug haben. Doch nicht immer ist das der Fall. Auch in Bremen gibt es Missbrauch. ... Typisch für Datenabfragen, die nichts mit den Dienstgeschäften zu tun haben, sind offenbar unbefugte Einsichtnahmen in die polizeiliche Datenbank Artus und das Zentrale Verkehrsinformationssystem (Zevis) des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg. Artus ist ein sogenanntes Vorgangsbearbeitungssystem der Bremer Polizei. Dort werden zum Beispiel das Einsatzgeschehen protokolliert und Strafanzeigen eingegeben. Zugang zu dieser Datenbank haben im Grundsatz alle gut 2500 Bremer Polizeibeamten. Die Anmeldung erfolgt über die Dienstausweis-Chips und die Eingabe einer vierstelligen PIN-Nummer. Dass die Artus-Recherche von Polizeibeamten nicht immer und ausschließlich den Dienstgeschäften gilt, dafür kann Imke Sommer Beispiele liefern. ,,Wir hatten zum Beispiel vor ein, zwei Jahren den Fall, dass auf dem Parkplatz einer Polizeidienststelle ein besonders auffälliges, luxuriöses Auto geparkt war. Daraufhin gab es kurzfristig jede Menge Halteranfragen im Zevis."

Man könnte solch einen Fall als Petitesse abtun, doch es gibt auch deutlich gravierendere Vorkommnisse. So ist der Datenschutzbeauftragten aktuell ein Fall zur Kenntnis gelangt, bei dem Polizeibeamte die krankheitsbedingte Abwesenheit eines Kollegen offenbar zum Anlass nahmen, sich in der Datenbank danach zu erkundigen, ob interne Ermittlungen gegen ihn laufen.

Zuletzt hatten der ,,Spiegel" und der Berliner ,,Tagesspiegel" über einschlägiges Fehlverhalten von Polizisten in anderen Bundesländern berichtet. In der Hauptstadt hatten Beamte Daten über eine Kollegin abgefragt, um etwas über deren privaten Beziehungsstatus herauszufinden. In einem anderen Fall hatte ein Polizist eine Bande von Drogendealern mit Informationen versorgt und so vor Razzien gewarnt. In Berlin war es für die Beamten aber offenbar deutlich leichter als in Bremen, sich durch einen kleinen technischen Kniff unerkannt Zugriff auf Daten zu verschaffen. ...
https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-missbrauch-von-polizeidatenbanken-auch-in-bremen-_arid,1875197.html


https://twitter.com/Neusser/status/1214802752561434626

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Über den Autor/ die Autorin: Matthias Monroy - Wissensarbeiter, Aktivist und Mitglied der Redaktion der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP. In Teilzeit Mitarbeiter des MdB Andrej Hunko. Alle Texte unter digit.so36.net, auf englisch digit.site36.net, auf Twitter @matthimon. Viel zu selten auf der Straße (dafür im Internet) gegen Faschismus, Rassismus, Sexismus, Antisemitismus. Kein Anhänger von Verschwörungstheorien jeglicher Couleur. Benutzt das Binnen-I trotz Gepolter nervtötender Maskulisten.

Das Schengener Informationssystem (SIS II) enthielt im vergangenen Jahr 81 Millionen Sachfahndungen und rund 900.000 Personenfahndungen. Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) in Tallinn hat nun ein Upgrade durchgeführt. Die von der Agentur geführte Datenbank setzt mit der neuen Version drei neue EU-SIS-Verordnungen technisch um.

Zukünftig können auch Europol, Eurojust und Frontex auf die größte europäische Fahndungsdatenbank zugreifen. Die Agenturen dürfen alle Arten von Ausschreibungen im System abfragen, darunter auch verdeckte Fahndungen.

Insgesamt nehmen 26 EU-Mitgliedstaaten am SIS II teil, außerdem Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. Die meisten Einträge (20 Millionen) kamen im Jahr 2017 aus Italien, gefolgt von Frankreich (11 Millionen) und Deutschland (über 10 Millionen). 2017 wurde das System fünf Milliarden mal abgefragt, darunter von Grenz-, Polizei- oder Ausländerbehörden. Im Jahr 2018 stiegen die Zugriffe laut eu-LISA auf sechs Milliarden.

Seit zwei Jahren können rund zwei Drittel der SIS-Teilnehmer mit einem Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungssystems (AFIS) auch Fingerabdrücke durchsuchen. Auf diese Weise können etwa Tatortspuren unbekannter Tatverdächtiger mit dem SIS II abgeglichen werden. Das dürfen Europol, Eurojust und Frontex jetzt ebenfalls. Mit dem Upgrade auf die Version 9.3.0 ist es mit dem SIS II außerdem möglich, sogenannte Slaps zu durchsuchen. Dabei handelt es sich um ,,flache Fingerabdrücke", wie sie demnächst im Rahmen des neuen ,,Einreise-/Ausreisesystems" (EES) mit Selbstbedienungskiosken an allen EU-Außengrenzen abgenommen werden. Auch DNA-Daten können im SIS II gespeichert werden, sie sind aber nicht durchsuchbar.

Die neue SIS-Verordnung ist Teil der grundsätzlichen Neuordnung von EU-Datenbanken im Bereich Justiz und Inneres. Sämtliche Informationssysteme mit biometrischen Daten werden unter dem Stichwort ,,Interoperabilität" teilweise zusammengelegt. Das SIS, die Fingerabdruckdatenbank Eurodac, die Visumsdatenbank (VIS), das Strafregister ECRIS und das noch zu errichtende ,,Ein-/Ausreisesystem" (EES) bilden einen ,,gemeinsamen Identitätsspeicher", in dem Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit Name und Geburtsdatum für jede Person in einer einzigen durchsuchbaren Datei gespeichert sind.

Ebenfalls geplant ist ein ,,gemeinsamer Dienst für den Abgleich biometrischer Daten", der jeden neuen Eintrag mit bereits vorhandenen Daten überprüft. Vorgesehen ist außerdem ein einheitliches ,,Europäisches Suchportal", das bei einer polizeilichen Anfrage gleich mehrere Datenbanken abfragt. Schließlich soll auch ein ,,Detektor für Mehrfachidentitäten" eingeführt werden, der Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit Personendaten abgleicht.

Laut dem Bundesinneministerium ist die Umsetzung der ,,Interoperabilitäts"-Verordnungen ,,insgesamt hochkomplex". Derzeit liegt die EU-Kommission aber weitgehend im Zeitplan. Das gilt auch für das ebenfalls geplante ,,Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem" (ETIAS), über das alle Angehörigen von Drittstaaten ihre Einreise in die EU vorab ankündigen müssen. Lediglich die Erneuerung von VIS und Eurodac könnte sich verspäten. Grund sind die neuen Verordnungen, die derzeit vom Rat, der Kommission und dem Parlament beraten werden. Weil das Projekt ,,Interoperabilität" allerdings die Erneuerung aller bestehenden Systeme erfordert, seien laut dem Innenministerium durch die Verspätung ,,Interdependenzen nicht auszuschließen".

Das SIS II enthält inzwischen auch Informationen von Drittstaaten. So haben etwa US-Behörden Daten zu sogenannten ,,ausländischen Kämpfern" geschickt, die nun in das System übernommen werden. Wenn es sich dabei um Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten handelt, kümmern sich diese um die Speicherung. Für die ,,Fremdspeicherung" Drittstaatsangehörigen müssen sich einzelne EU-Mitglieder bereit erklären.

Neben dem technischen Upgrade des SIS II wird auch die politische Steuerung für das Informationssystem umgebaut. Derzeit werden SIS-Angelegenheiten in einer eigenen Ratsarbeitsgruppe behandelt. Diese Ratsarbeitsgruppe ,,SIS/SIRENE" soll nun aufgelöst werden. Sie wird den Plänen zufolge in die bestehende Ratsarbeitsgruppe ,,Informationsaustausch und Datenschutz" (DAPIX) überführt, aus der allerdings der Datenschutz herausgelöst und ebenfalls in einer eigenen, neuen Gruppe behandelt wird.


Aus: "EU-Datenbanken: Upgrade für das Schengener Informationssystem" Matthias Monroy (13.01.2020)
Quelle: https://netzpolitik.org/2020/upgrade-fuer-das-schengener-informationssystem/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Ob bei einer Demonstration oder abends in der Bar: Wenn es nach dem Entwickler Hoan Ton-That geht, könnte künftig jeder Mensch dank Gesichtserkennung identifizierbar werden. Wie die ,,New York Times" berichtet, sollen mit der App ,,Clearview" nicht nur Namen von Passanten, sondern auch sensible Daten wie der Wohnsitz und private Hintergründe nur wenige Klicks entfernt sein.

Die Idee ist einfach: Nutzer machen ein Foto von einer fremden Person und laden die Datei in der App hoch. Das System, das laut Unternehmen Zugriff auf mehr als drei Milliarden Fotos von Facebook, Youtube und Co. hat, durchforstet die Datenbanken und stellt alle öffentlichen Fotos der Person zusammen – inklusive Links.

Mit der App richtet sich der gebürtige Australier Ton-That, der mittlerweile in San Francisco lebt, vor allem an Strafverfolgungsbehörden. Laut ,,New York Times" haben im vergangen Jahr mehr als 600 Strafverfolgungsbehörden die Gesichtserkennungs-App verwendet. Zudem hätten auch einige Unternehmen Lizenzen der App erworben. Eine Liste der Unternehmen und Behörden will ,,Clearview" laut der ,,New York Times" jedoch nicht vorlegen. Eine solche Art der Gesichtserkennung galt bisher als Tabu unter Tech-Unternehmen.

"Die Möglichkeiten, dies als Waffe einzusetzen, sind endlos", zitiert die ,,New York Times" Eric Goldman, Co-Direktor des High Tech Law Institute an der Santa Clara University. "Stellen Sie sich einen schurkischen Strafverfolgungsbeamten vor, der potenzielle romantische Partner verfolgen möchte, oder eine ausländische Regierung, die dies nutzt, um Geheimnisse über Menschen zu erpressen oder ins Gefängnis zu werfen." Bislang sei die App nach Angaben von US-Polizeibeamten vor allem zur Aufklärung von Ladendiebstählen, Mord und Kindesmissbrauch eingesetzt worden.

Nach Unternehmensangaben findet ,,Clearview" in 75 Prozent der Fälle Übereinstimmungen. Eine unabhängige Überprüfung gibt es hierzu jedoch nicht. Viele US-Polizeibeamte sehen in der App einen großen Mehrwert für ihre Arbeit. So berichtet die ,,New York Times" von einem Fall der Polizei in Indiana. Ein Zeuge filmte, wie ein Mann einem anderen Mann in den Bauch geschossen hatte. Die Tat konnte innerhalb von 20 Minuten gelöst werden, da das System den Täter auf einem Social-Media-Video erkannte. Die US-Polizei hatte den Mann bisher nicht in ihrer Datenbank gelistet. Ob die App letztlich für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird, ist unklar. Doch Nachahmer könnten sich dem Konzept bedienen – und die Privatsphäre nachhaltig verändern.


Aus: "Jedes Gesicht eine offene Datenbank?" Gloria Geyer (18.01.2020)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/wissen/gesichtserkennungs-app-clearview-jedes-gesicht-eine-offene-datenbank/25448546.html

Quotejonnyrotten 10:13 Uhr
Wie schon in mehreren ScFi-Filmen dargestellt, steuern wir auf eine Gesellschaft hin, in der alles und jeder überwacht wird. Zum großen Teil ist das ja bereits verwirklicht oder wird wie in China massiv vorangetrieben. ...


QuoteBabsack 10:08 Uhr

    Bislang sei die App nach Angaben von US-Polizeibeamten vor allem zur Aufklärung von Ladendiebstählen, Mord und Kindesmissbrauch eingesetzt worden.

Ist das schlecht gelogen.Mein lieber Scholli.
Ich werde gerade sowas von wütend.
Zeit sich mal wieder den mittlerweile alten Klassiker
"Staatsfeind Nr.1" anzuschauen,um nicht zu vergessen,
wie es aussehen könnte,wenn einem plötzlich als unbescholtenem Bürger zugesetzt werden kann,wenn man als Bürger im eigenen Land plötzlich Feind der Ermittlungsbehörden und Geheimdienste wird,weil man beispielsweise ein Verbrechen eines Ordnungshüters beobachtet hat.
Wohlgemerkt zum Feind der Behörden,und nicht weil man wegen eines begangenen Verbrechens gesucht wird,wie ein gewöhnlicher Krimineller.
Klar, dass man offiziell dann auch zu einem solchen gemacht wird,damit die Überwachung und Verfolgung plausibel zu rechtfertigen ist, falls etwas öffentlich wird.


...

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Über den Autor/ die Autorin: Matthias Monroy - Wissensarbeiter, Aktivist und Mitglied der Redaktion der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP. In Teilzeit Mitarbeiter des MdB Andrej Hunko. Alle Texte unter digit.so36.net, auf englisch digit.site36.net, auf Twitter @matthimon. Viel zu selten auf der Straße (dafür im Internet) gegen Faschismus, Rassismus, Sexismus, Antisemitismus. Kein Anhänger von Verschwörungstheorien jeglicher Couleur. Benutzt das Binnen-I trotz Gepolter nervtötender Maskulisten.

Europäische Polizeibehörden und Rüstungsfirmen arbeiten an einer ,,Plattform für Terrorismusaufklärung" im Internet. Sie soll Material zur Förderung von Gewalt und ,,Radikalisierung" aufspüren. Damit geht die Technik weit über die ebenfalls drohenden Uploadfilter hinaus.

Im Sicherheitsforschungsprogramm ,,TENSOR" entwickelt die Europäische Union die automatische Erkennung von kriminellen Inhalten im Internet. Die Technik soll im automatisierten Verfahren ,,Material zur Förderung terroristischer Gewalt und Radikalisierung" aufspüren. Auf der Projektwebseite wird dies als ,,Crawlen, Überwachen und Sammeln" bezeichnet. Die Software soll sich auch mehrsprachig in sozialen Medien bewegen und ,,dialoggestützte Bots" mit Künstlicher Intelligenz nutzen. Gefundene kriminelle Inhalte werden anschließend kategorisiert und interpretiert, damit sie von Strafverfolgungsbehörden genutzt werden können. Die Software zur ,,Internetdurchdringung" soll auch im Darknet ermitteln.

Das Projekt ist die technische Umsetzung der Forderung nach einer ,,Früherkennung terroristisch organisierter Aktivitäten, Radikalisierung und Rekrutierung", wie sie der Rat der EU-Staaten vor zwei Jahren in Schlussfolgerungen und die EU-Kommission in einer Mitteilung gefordert hatten. Dort wird nicht nur die schnelle Entfernung ,,illegaler Online-Inhalte" angemahnt, sondern auch deren ,,proaktive Erkennung".

,,TENSOR" wird von der Polizei aus Nordirland geleitet. Neben weiteren europäischen Polizeibehörden sind mehrere Rüstungskonzerne und Forschungsinstitute beteiligt. Deutsche Teilnehmer sind das Cybercrime Research Institute in Köln und die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern. Beraten werden die ForscherInnen von der Deutschen Hochschule der Polizei, den Vereinten Nationen und von Interpol. Die internationale Polizeiorganisation könnte die Ergebnisse von ,,TENSOR" anschließend weltweit bekannt machen und Polizeibehörden in der Anwendung trainieren.

Im September hatte die Kommission ihren Vorschlag zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte vorgelegt. Die darin geforderten Uploadfilter für ,,extremistisches" oder ,,terroristisches" Material sollen auf eine Datenbank zurückgreifen, die YouTube, Google, Twitter und Facebook gestartet haben. Dort werden keine ganzen Dateien gespeichert, sondern deren Hashwerte. Forschungen wie in ,,TENSOR" gehen darüber hinaus und sollen bislang unbekannte Inhalte entdecken. Diese könnten dann ebenfalls in den Uploadfilter aufgenommen werden.

Die Hash-Datenbank der großen Internetfirmen wird auch von europäischen Polizeibehörden gefüttert. Die Polizeiagentur Europol betreibt dazu in Den Haag eine ,,Meldestelle" für Internetinhalte, die selbst das Internet nach mutmaßlich kriminellen Inhalten durchsucht und anschließend Entfernungsanordnungen an die Firmen versendet. Dabei handelt es sich nicht um Inhalte oder Accounts, die von Gerichten oder Staatsanwaltschaften als strafbar eingestuft werden, sondern um Einschätzungen der Polizeibehörden.

Bei Europol würde vermutlich auch die Suchmaschine aus ,,TENSOR" eingerichtet. Damit sie für die Strafverfolgung nutzbar sind, müssen alle Inhalte, die Europol als kriminell erachtet, heruntergeladen werden. In Den Haag werden sie in der Europol-Analysedatei ,,Check the Web" gespeichert, die aus einem Projekt des Bundeskriminalamts (BKA) hervorging.

Zur Verwaltung von Entfernungsanordnungen betreibt die ,,Meldestelle" bei Europol eine ,,Internet Referral Management Application" (IRMA). Die Datenbank soll Accounts oder Inhalte verwalten, die bereits zur Entfernung gemeldet wurden, sodass eine zweite Anordnung nicht mehr nötig ist. Manche Internetinhalte werden jedoch von Polizei oder Geheimdiensten beobachtet und sollen deshalb online bleiben. Auch diese im Widerspruch stehenden Ersuchen werden über IRMA moderiert. Im Rahmen eines Pilotprojekts wurden Frankreich, die Niederlande sowie Belgien an die IRMA angeschlossen, vor wenigen Wochen folgte das BKA.

Zur Erleichterung von Ermittlungen im Internet hat Europol das Portal SIRIUS online gestellt. Es enthält ,,Leitfäden, Tipps, Foren, Fragen & Antworten sowie Tools der Strafverfolgungsbehörden". Dort erfahren ErmittlerInnen, über welche Kontaktstelle bei Internetfirmen die Entfernung von Inhalten beantragt werden kann. SIRIUS enthält auch Anleitungen über ,,Arten von Daten", die im Rahmen von Ermittlungen als Beweismittel ,,direkt von den Diensteanbietern abgerufen werden können". Zur Vereinfachung grenzüberschreitender Abfragen ,,elektronischer Beweismittel" haben sich der Rat und das Europäische Parlament kürzlich auf eine gemeinsame Verordnung verständigt.

Viele der Maßnahmen, mit denen jetzt das Internet kontrolliert und überwacht wird, basieren auf dem früheren EU-Forschungsprojekt ,,Clean IT". Unter niederländischer Leitung sollte es die Erkennung und Entfernung von ,,gewalttätigen oder –befürwortenden Formen des Terrorismus und Extremismus" verbessern. Die im Abschlussbericht vor sechs Jahren genannten Schlussfolgerungen und Empfehlungen sind weitgehend umgesetzt. So empfahl ,,Clean IT" beispielsweise die Einrichtung von privaten und polizeilichen Meldestellen, ein System vertrauenswürdiger Hinweisgeber und einer gemeinsamen Datenbank für bekannte terroristische Inhalte. Die Installation von Uploadfiltern, wie sie die Kommission jetzt fordert, war in ,,Clean IT" nicht vorgesehen. Die ForscherInnen rieten stattdessen zu nutzerbasierten Werkzeugen (,,end-user controlled filters"). Eine Entfernung von Inhalten sollte demnach stets auf dem Rechtsweg erfolgen. Heute entscheiden hierüber jedoch die Firmen.

Für die Forschungen in ,,TENSOR" zahlt die Europäische Kommission rund 5 Millionen Euro, weitere 600.000 Euro finanzieren die Beteiligten. Das Projekt endet am 31. August, dann werden die Ergebnisse vorgestellt. Mit ,,DANTE", ,,Asgard" und ,,RED-ALERT" werden weitere Zusatzfunktionen wie die Verfolgung von Finanzströmen oder die Spracherkennung beforscht. Denkbar wäre, diese Suchmaschinen auch mit Gesichtserkennung auszustatten. Mit einer solchen Anwendung sucht Interpol derzeit im Internet nach gerichtsverwertbaren Beweisen zu ,,ausländischen Kämpfern". Laut einem Dokument, das die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch online gestellt hat, betreibt auch die Polizeiagentur Europol unter dem Namen ,,FACE" ein solches Projekt.


Aus: ",,Crawlen, Überwachen und Sammeln": EU forscht an Suchmaschine für kriminelle Internetinhalte" Matthias Monroy (11.02.2019)
Quelle: https://netzpolitik.org/2019/crawlen-ueberwachen-und-sammeln-eu-forscht-an-suchmaschine-fuer-kriminelle-internetinhalte/

Textaris(txt*bot)

Quote[...] BlueLeaks heißt ein riesiger Datensatz, den eine Gruppe US-amerikanischer Aktivisten vor kurzer Zeit veröffentlicht hat. Er enthält viele Tausende interne Unterlagen von Polizeibehörden überall aus den USA bis hin zum FBI. Die veröffentlichten Informationen reichen bis zu 24 Jahre zurück, es sind aber auch neuere darunter. Die aktuellsten Unterlagen stammen aus dem Juni 2020, sie befassen sich teils schon mit dem Covid-19-Ausbruch in den USA und den Demonstrationen gegen Polizistinnen und Polizisten in Folge des Todes von George Floyd.

Besonders angesichts der landesweiten Proteste gegen Polizeigewalt hat das Leak einige politische Brisanz. Das FBI hat eine Ermittlung eröffnet, um die Quelle der Daten zu finden. Und amerikanische Behörden sind offensichtlich sehr daran interessiert, deren Verbreitung zu verhindern – sie haben dazu auch eine deutsche Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Über einen Server, der bei einem Anbieter in Sachsen stand, war der 269 Gigabyte große Datensatz der Gruppe Distributed Denial of Secrets (DDoSecrets) bislang online verfügbar, all seine Unterlagen für jeden durchsuchbar. Diesen Server hat die Staatsanwaltschaft Zwickau am 3. Juli beschlagnahmt, wie am heutigen Mittwoch bekannt wurde. Es habe ein "Vorabsicherungsersuchen im Rahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen" vorgelegen, schrieb die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung.

DDoSecrets ist eine Gruppe kanadischer und amerikanischer Journalistinnen und Aktivisten. Der Name spielt auf den Begriff Distributed Denial of Service an, der in der IT-Sicherheit für einen Angriff steht, bei dem sehr viele Anfragen auf einen Server gelenkt werden. Die Gruppe hat sich, so wie einst auch WikiLeaks, der Aufgabe verschrieben, verborgene Informationen und Zusammenhänge offenzulegen.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gab am Telefon zu, dass man wisse, dass es sich bei DDoSecrets um ein journalistisches Projekt handele, wollte aber keine weiteren Angaben machen. Da es um ein amerikanisches Verfahren gehe, erteile man keine Auskünfte.

In der Mitteilung heißt es, bei der Beschlagnahmung gehe es "um eine vorläufige Maßnahme". Erst wenn das offizielle Rechtshilfeersuchen eingegangen sei, werde "eine Prüfung erfolgen, ob und in welchem Umfang eine gerichtliche Beschlagnahme von Daten mit dem Zweck der Herausgabe als Beweismittel an die US-Behörden in Betracht kommt". Ob der Server dann an die USA ausgeliefert werde, darüber entscheide das Bundesamt für Justiz.

DDoSecrets ist über die deutsche Amtshilfe verwundert. In den USA wäre die Polizei niemals mit so etwas durchgekommen, schreibt Lorax Horne, ein Mitglied der Gruppe, in einer Nachricht an ZEIT ONLINE. Immerhin habe man die Daten nicht selbst erlangt, sondern lediglich öffentlich zugänglich gemacht. "Der Oberste Gerichtshof hat geurteilt, dass Journalisten gehackte Daten veröffentlichen dürfen. DDoSecrets ist nur der Herausgeber und deutsche Polizisten sind in unser Büro marschiert und haben unsere Veröffentlichungen beschlagnahmt." Das Veröffentlichen von Informationen dürfe aber keine Straftat sein. Eine solche Entwicklung müsse jedem Sorgen machen, der an einer gesunden Medienlandschaft interessiert sei.

Der Server bei dem Anbieter in Sachsen war der wichtigste Download-Server des Kollektivs, auf ihm lagen mehr als nur die BlueLeaks-Datensätze. Die Beschlagnahmung werde die Veröffentlichung aber nur verzögern und nicht verhindern, so Horne, man habe Kopien der Akten.

Auch andere Verbreitungswege der Gruppe wurden bereits geschlossen. So löschte Twitter den Account von @DDoSecrets, Links auf den Datensatz werden von der Plattform mit einem Warnhinweis versehen. Durch die Beschlagnahmung des Servers ist dieser Link derzeit nun nicht mehr erreichbar.

DDoSecrets hat in der Vergangenheit Leaks zu den verschiedensten Themen veröffentlicht, beispielsweise Daten über Steuerflüchtlinge auf den Bahamas, über Neonazis oder auch E-Mails des chilenischen Militärs.


Aus: "BlueLeaks: Deutsche Ermittler beschlagnahmen Server amerikanischer Whistleblower" Kai Biermann (8. Juli 2020)
Quelle: https://www.zeit.de/digital/internet/2020-07/blueleaks-ddosecrets-whistleblower-server-beschlagnahmt

Polizei-Daten aus den USA: BlueLeaks-Server bei Zwickau beschlagnahmt (Update)
... DDoS betont gegenüber netzpolitik.org seine Rolle in der Zusammenarbeit mit Journalist:innen, darunter die Henri-Nannen-Schule in Deutschland, mit der es ein gemeinsames Projekt gab.
Whistleblowing und die Weitergabe von geschützten oder geheimen Informationen sind eine Säule des Journalismus. Geschützt wird diese Praxis durch die Pressefreiheit, vor allem dann, wenn es ein öffentliches Interesse gibt. Leaking ist aber immer ein Abwägungsprozess wie Anna Biselli treffend schreibt. ...
https://netzpolitik.org/2020/polizei-daten-aus-den-usa-blueleaks-server-bei-zwickau-beschlagnahmt/

BlueLeaks, sometimes referred to by the Twitter hashtag #BlueLeaks, refers to 269 gigabytes of internal U.S. law enforcement data obtained by the hacker collective Anonymous and released on June 19, 2020, by the activist group Distributed Denial of Secrets, which called it the "largest published hack of American law enforcement agencies." ....
https://en.wikipedia.org/wiki/BlueLeaks

Quoteinthewintertime #4

Achso die Veröffentlichung von Internen Unterlagen aus US-Polizeibehörden von deutschen Boden aus soll also Journalismus sein? Gut das diesen treiben ein Ende gesetzt wurde.


Quote
Moenimentum #4.2

Sie machen es sich, mit Ihrer Vereinfachung in die andere Richtung, aber mindestens genauso leicht. DDoS hat auch Unterlagen zu Geldern auf den Bahamas hochgeladen:
https://www.derstandard.at/story/2000118267130/leaks-gegen-steueroasenfinanzministerium-prueft-daten-von-hackern
was zumindest die Datenbasis und Grundlage für guten Journalismus schafft. Oder wollen Sie etwa behaupten Panama Papers und Paradise Papers wären kein Journalismus gewesen?


QuoteGandhi19 #8.4

"Mal abwarten, was rauskommt."

Das kommt raus: "Im Zuge der Recherchen stieß der "Spiegel" auf einige prominente Namen aus Deutschland. So unterhielten die beiden BMW-Hauptaktionäre Susanne Klatten und Stefan Quandt von 1985 bis 2005 jeweils eine Firma auf den Bahamas. Ein "Notgroschen" in Höhe eines "kleineren zweistelligen Millionenbetrags", wie dem "Spiegel" erklärt wurde."
https://www.derstandard.at/story/2000118267130/leaks-gegen-steueroasenfinanzministerium-prueft-daten-von-hackern


Quote
El Capone 2.0 #6

Interessant, wie deutsche Behörden kritische und investigative Journalisten und Aktivisten drangsalieren und schikanieren.


QuoteRon.Meikestradt #6.1

Interne Polizeiunterlagen mit Klarnamen zu veröffentlichen ist also "kritisch und investigativ"?

Aha.


QuoteTee4U #9

Um den Vorgang vielleicht mit anderen Augen zu sehen, sollte man sich den umgekehrten Fall mal vorstellen. Also Unmengen interner deutscher Behörden-Korrespondenz, samt Klarnamen etc. auf einem US-Server. Man stelle sich die Reaktionen hier vor, wenn US-Behörden die Kooperation ablehnen würden.


QuoteFloMei #9.3

Auch wenn die Beziehungen wie wir spätestens seit dem NSA-Skandal wissen sicher nicht auf Augenhöhe sind, so waren bisher US-Behörden in der Verfolgung von Kriminalität oder Terrorismus durchaus auch gegenüber Deutschland kooperativ.


QuoteAriovistvs #17

Also ein Staat der behauptet es liege eine Pressefreiheit vor, beschlagnahmt Daten eines jurnalistischen projekts, das selbst in den USA nicht verboten ist, wenn man die Daten zugespielt bekommt. Zumindest ist das in der Theorie so. Mit solchen Aktionen untermauert man doch vielmehr,das auch im sogenannten Westen,die pressefreiheit mehr ein Slogan ist,als wirklich gegeben.


QuoteRon.Meikestradt #17.1

Ob das in den USA verboten ist oder nicht - oder auch Deutschland wird gerade geprüft. ...


QuoteMeister_Yupa #33

Erst wenn das offizielle Rechtshilfeersuchen eingegangen sei, werde "eine Prüfung erfolgen, ob und in welchem Umfang eine gerichtliche Beschlagnahme von Daten mit dem Zweck der Herausgabe als Beweismittel an die US-Behörden in Betracht kommt".

Wenn ich den Satz richtig verstehe, gibt es derzeit noch nicht einmal ein Rechtshilfeersuchen. Hier wurde also erst einmal ohne juristisches Verlangen ein Server beschlagnahmt.


QuoteElder Ede #36

Ein schlechter Western: "Erst schießen, dann fragen." ...


QuoteJ.-E. Schmidt #38

Donald Swamp hat eben auch in deutschen Behörden so seine Fans.
Öffentliche "Transparenz" ist ja bekanntlich die Hölle aller Populisten. Da muss man dann als sächsische Behörde schon mal vorauseilend eingreifen!
Mitunter hat man den Eindruck, dass in Sachsen große Wehmut herrscht, wenn man an die willfährige und so nützliche Unterwerfung unter die Bedürfnisse eines allmächtigen, großen Bruders zurückdenkt...
Devot, aber unhistorisch und undemokratisch.


Quoteheimlicher_lehrplan #39

Vorauseilender Gehorsam eben, wen wundert's?

Viel interessanter gestaltet sich die Frage, ob und inwieweit der Anbieter in Zwickau, bei dem es sich höchstpersönlich um Hetzner Online handeln dürfte, beim Vorgehen der Beschlagnahmung implementiert war.


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Quote[...] In einem weiteren Fall von rechtsextremen Bedrohungen soll es laut einem Zeitungsbericht eine unberechtigte Datenabfrage von einem Rechner der hessischen Polizei gegeben haben. Die "Frankfurter Rundschau" ("FR") berichtet in ihrer Dienstagsausgabe unter Berufung auf einen internen Polizeivermerk, von dem Computer seien persönliche Daten der Kabarettistin Idil Baydar abgerufen worden. Die Polizei gehe auch dieser Datenabfrage nach.

Baydar wird dem Blatt zufolge seit Monaten von Rechtsextremisten mit Schmäh- und Drohschreiben überzogen. Sie ist die dritte Prominente, bei der es laut Medienberichten unberechtigte Datenabfragen bei der hessischen Polizei gegeben haben soll.

Zuvor war über Abfragen persönlicher Daten der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz und der hessischen Linken-Fraktionsvorsitzenden Janine Wissler berichtet worden. Auch sie erhielten rechtsextreme Drohschreiben.

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main, Nadja Niesen, sagte der "FR", es gebe "weitere Geschädigte" in dem gegen Unbekannt geführten Ermittlungsverfahren. Etwaige Namen würden aber "weder genannt noch bestätigt". Die jeweiligen Drohmails wiesen "Ähnlichkeiten in Aufbau und Wortlaut auf".

Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) hatte in der vergangenen Woche einen Sonderermittler zu den Drohmails eingesetzt: Der Direktor der Kriminaldirektion im Frankfurter Polizeipräsidium, Hanspeter Mener, übernahm federführend die Ermittlungen. (AFP)


Aus: "Daten über Kabarettistin von hessischem Polizeicomputer abgerufen" (14.07.2020)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/rechtsextreme-drohungen-gegen-idil-baydar-daten-ueber-kabarettistin-von-hessischem-polizeicomputer-abgerufen/26002508.html

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Quote[...] Von einem Polizeicomputer aus sollen unberechtigt Daten der Kabarettistin İdil Baydar abgerufen worden sein, berichtet die Frankfurter Rundschau unter Berufung auf einen internen Polizeivermerk.

Baydar erhält dem Bericht zufolge seit Monaten Schmäh- und Drohschreiben von Rechtsextremisten. Sie ist die dritte Prominente, bei der es laut Medienberichten unberechtigte Datenabfragen bei der hessischen Polizei gegeben haben soll. Zuvor war über Abfragen persönlicher Daten der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız und der hessischen Linke-Fraktionsvorsitzenden Janine Wissler berichtet worden. Auch sie erhielten rechtsextreme Drohschreiben.


Aus: "Hessische Polizei: Persönliche Daten von Kabarettistin von Polizeirechner abgerufen" (14. Juli 2020)
Quelle: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-07/rechtsextremismus-hessen-polizei-datenabfrage-kabarettistin-idil-baydar


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Quote[...] Berliner Polizisten können nach dem Login in ihren "multifunktionalen Arbeitsplatz" (MAP) nicht nur das Polizeiliche Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (Poliks) aufrufen, sondern in bis zu rund 130 lokalen, bundesweiten, europäischen und weltweiten Datenbanken recherchieren. Dies hat die Senatsinnenverwaltung in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Benedikt Lux mitgeteilt.

Ordnungshüter in der Hauptstadt haben demnach "zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr, aber auch der allgemeinen Verwaltung" standardmäßig Zugriff auf rund hundert IT-Systeme. Bekannt war bereits, dass Nutzer auf Dienststellen nach ihrer Authentifizierung am "multifunktionalen Arbeitsplatz" (MAP) je nach Berechtigung etwa auch das nationale Polizeisystem Inpol, Datenbanken des internationalen Verbunds Interpol, das Schengener Informationssystem (SIS), das Ausländerzentralregister (AZR) oder das Visa-Informationssystem (VIS) der EU abfragen können

Ein MAP-Login dient laut der Auskunft aber ferner als "Sesam, öffne dich" etwa für die europäische Fingerabdruckdatei Eurodac, das Europol-Informationssystem, die Sexualstraftäterdatei, die "zentrale Haftbefehlssammlung und Indexdatei", eine Fahrradhalter-Datenbank, ein Verzeichnis zu Wirtschaftskriminalität und eine "Auswertedatenbank polizeilicher Staatsschutz". Systeme für Raub, Taschendiebstahl, Eigentums- und Sexualdelikten sowie Terrorismusfinanzierung dürfen nicht fehlen.

Dazu kommen zahlreiche speziellere Datensammlungen etwa zu "Software für die Überwachung der Einhaltung von Sozialvorschriften im Straßenverkehr", Graffiti, Glückspiel, Phishing-Angriffen, Trickbetrug durch falsche Polizeibeamte, Hasskriminalität, "Nachtleben" (ehemals "Rotlicht") und eine "zentrale Schuh- und Reifenspurensammlung". Bezeichnungen wie "Mekong" für illegalen Zigarettenhandel, "Esok" für "ehemalige Sowjetunion OK" (organisierte Kriminalität) sowie "Gruppierungen aus dem arabischen Sprachraum" verweisen darauf, dass diese Verzeichnisse auf bestimmte Ethnien ausgerichtet sind.

"Berechtigte Dienstkräfte der Polizei" haben über ihren MAP laut dem Innenressort ferner Zugang zu Datenbanken des Bundes wie das Fingerabdrucksystem AFIS, die Anti-Terror-Datei, das nationale Waffenregister, die Rechtsextremismusdatei, das zentrale Fahrzeugregister oder dem Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV). Angeschlossen sind über die Bundesländer zudem etwa das Vereins- und Melderegister.

Beamte der Bundespolizei, die in der gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schleuser mit Bezug zum Land Berlin tätig sind, können zudem auf Poliks zugreifen. Dies gilt auch für Fahnder aus Brandenburg, die mit Polizeivollzugsaufgaben zur Bekämpfung der länderübergreifenden Eigentumskriminalität in einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe beauftragt oder als Verbindungsbeamte tätig sind. Der Zugang erfolgt dabei "jeweils im automatisierten Abrufverfahren".

Ordnungshüter können zudem in Poliks "personengebundene und ermittlungsbezogene Hinweise (PHW/EHW)" vergeben und abrufen. Diese Datenbankeinträge dienen offiziell dem Schutz der Vollzugskräfte und gelten teils nur für Berlin, teils auch bundesweit für Inpol. Am häufigsten wird laut den Regierungsangaben der EHW "Btm-Konsument" mit 30.956 Markierungen seit 2010 vergeben. Er verweist auf Personen, die Drogen nehmen.

Den Hinweis "Aufenthaltsverbot" hat die Berliner Polizei 2015 neu eingeführt und 2019 6469 mal genutzt, in diesem Jahr bereits 6514 mal. Clankriminalität wird erst seit vorigem Jahr erfasst und kommt auf bislang 154 Treffer. Verwendet werden zudem Signale wie "Ansteckungsgefahr", "Einbrecher", "Freitodgefahr", Gefährder, "politisch motivierte Straftäter", "Reichsbürger", "Reisende Täter" sowie "Rocker". Insgesamt finden sich in Poliks seit 2010 97.348 einschlägige Hinweise. Nutzer können bei Abfragen nur einen Wert auswählen, aber generell mehrere vergeben.

"Die Zugriffsmöglichkeiten auf polizeiliche Datenbanken unterliegen einem Rechte- und Rollenkonzept", betont die Verwaltung. So werde sichergestellt ist, "dass Mitarbeitende der Polizei Berlin nur auf die Datenbanken zugreifen können, die für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich erforderlich sind". Eine detaillierte Aufstellung, wie viele Personen zu jedem einzelnen IT-System Zugriff haben, liege nicht vor. Abfragen für eine Vielzahl der Register würden protokolliert, eine "automatisierte Auswertung dieser Informationen" sei jedoch nicht möglich.

In Poliks wird der Antwort zufolge nicht gespeichert, "wie viele Personenanfragen durchgeführt werden". Es finde lediglich eine Protokollierung zu Datenschutzzwecken statt. Dabei würden Informationen zum Zeitpunkt der Anfrage und deren Grund sowie zum Nutzer abgelegt. Nicht aufgezeichnet werde, "ob an der abgefragten Person im Informationssystem ein PHW oder EHW veröffentlicht wurde".

Missbräuche der Zugriffsmöglichkeiten sind in der Hauptstadt – ähnlich wie etwa in Hessen – bereits vielfach dokumentiert. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk beklagte 2018, dass der Zugang zu Poliks & Co. immer wieder ausgenutzt werde, um "Freunde, Familie, Nachbarn oder Dritte und deren Lebensumstände auszuspionieren".

Später rügte die Kontrolleurin, es habe keine regelmäßige Zugriffskontrolle stattgefunden, sondern "nur eine stichprobenartige und aus unserer Sicht nicht ausreichende Überprüfung" der getätigten Abfragen durch Vorgesetzte. Der Zugang sei unzureichend protokolliert worden: "Allgemeine Schlagworte wie 'Vorgangsbearbeitung' oder 'sonstiger Grund' waren zur Abfrage ausreichend". Die Passwortabfrage ließ sich Berichten zufolge zudem vergleichsweise einfach aushebeln beziehungsweise hacken.

Niklas Schrader, der für die Linke im Abgeordnetenhaus sitzt, kritisierte gegenüber Netzpolitik.org das Ausmaß der Sammlungen: "Es wäre an der Zeit, im polizeilichen Datenbestand gründlich auszumisten." Nicht mehr erforderliche Datenbanken sollten gelöscht werden.

Der grüne Anfragensteller Lux monierte, dass bei fast allen personengebundenen Hinweisen "der Rechtsschutz für die Betroffenen höchst problematisch" sei. Sie müssten "aktiv gegen die Speicherung vorgehen", ohne zu wissen, dass einschlägige Daten über sie vorgehalten würden. Die rot-rot-grüne Koalition hatte sich vorgenommen, zumindest einige PHW zu streichen. Innensenator Andreas Geisel (SPD) soll sich aber quergelegt haben.

(tiw)


Aus: "Berliner Polizei: Ein Login öffnet Tür zu bis zu 130 Datenbanken" Stefan Krempl (19.07.2020)
Quelle: https://www.heise.de/news/Berliner-Polizei-Ein-Login-oeffnet-Tuer-zu-bis-zu-130-Datenbanken-4847279.html


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Quote[...] Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will mit technischen Sicherungsmaßnahmen verhindern, dass Polizistinnen und Polizisten illegal Daten abfragen. "Ich werde prüfen, ob der Zugriff auf Polizeidatenbanken mit biometrischen Merkmalen besseren Schutz ermöglicht", sagte Seehofer. "Datenzugriffe sind eine sehr sensible Angelegenheit und sollten deshalb mit den höchsten Standards geschützt sein."

Seit 2018 wurden in Deutschland mehr als 400 Ordnungswidrigkeits-, Straf- oder Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und Beamte eingeleitet, die unberechtigt Daten abgefragt haben sollen. Das ergab eine Recherche der Welt am Sonntag (WamS), die dafür Innenministerien und Datenschutzbeauftragte der Bundesländer und des Bundes befragte.

Einige der Abfragen stehen womöglich in Zusammenhang mit rechtsextremen Drohschreiben. Seit etwa zwei Jahren verschicken Unbekannte Drohmails an Politikerinnen, Anwältinnen und andere Frauen, die mit "NSU 2.0" unterzeichnet sind. In den vergangenen Wochen nahm die Zahl der Hassmails zu. Teils enthalten sie Informationen über die Empfängerinnen, die nicht öffentlich bekannt sind.

Über einige der Betroffenen wurden zuvor Personendaten von Polizeicomputern abgerufen, im Mittelpunkt des Skandals steht die hessische Polizei. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) sprach von 69 Drohschreiben.

Der WamS zufolge unterscheiden sich die Kontrollmechanismen bei den Datenabfragen von Land zu Land. In vielen Bundesländern wird demnach nur stichprobenartig kontrolliert. Beamte in Baden-Württemberg müssten jede 50. Abfrage begründen, Hessen frage nur bei der 200. Abfrage nach – und das auch erst seit 2019. In Bundesländern wie Sachsen, Hamburg oder Baden-Württemberg ahndeten Datenschutzbehörden Ordnungswidrigkeiten, in anderen Ländern fehlten der Behörde entsprechende Befugnisse.

Innenexperten von FDP- und Linksfraktion forderten bundesweit einheitliche Kontrollverfahren, um Missbrauch zu verhindern. Der unrechtmäßige Abruf von Personendaten erschüttere das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden, sagte FDP-Politiker Konstantin Kuhle. "Die Innenminister von Bund und Ländern müssen sicherstellen, dass unbefugte Datenabfragen sofort gestoppt werden."

Kuhle beklagte, dass viele Fälle nur schleppend aufgeklärt würden. Teils vergingen Jahre, bis unberechtigten Datenabfragen nachgegangen werde. Das sei "ein ungeheuerlicher Vorgang, der zur Entfremdung von Sicherheitsbehörden und Bevölkerung beiträgt."

Auch der stellvertretende Linken-Fraktionschef André Hahn forderte schärfere Kontrollmechanismen. "Völlig unkontrollierbare Bereiche darf es nicht länger geben", sagte der Innenexperte. Die Bestimmungen müssten bundesweit vereinheitlicht werden. "Wer als Polizist Daten abfragt und diese für Straftaten wie Morddrohungen zur Verfügung stellt, ist selbst ein Fall für die Staatsanwaltschaft und muss sofort entlassen werden."


Aus: "Horst Seehofer will Missbrauch von Polizeidatenbanken verhindern" (26. Juli 2020)
Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-07/nsu-2-0-seehofer-polizei-datenabfrage-rechtsextremismus

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Quote[...] Bei der Berliner Polizei soll es unerlaubte Datenabfragen im Zusammenhang mit rechtsextremen Morddrohungen gegeben haben. Das teilte Berlins Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk am Donnerstag mit und beanstandete die Verweigerung der Polizei, den Fall aufzuklären.

,,Die Berliner Polizeibehörde offenbart durch die hartnäckige Verweigerung ihrer Mitwirkung ein bedenkliches Rechtsverständnis", schrieb Smoltczyk. Das Vorgehen der Polizei bezeichnete sie als ,,äußerst irritierend".

Bei den unerlaubten Datenabfragen soll es sich nach Tagesspiegel-Informationen ausgerechnet um Betroffene rund um die rechtsextreme Anschlagsserie in Neukölln handeln. Im Frühjahr 2019 war an mehreren Wohnhäusern die Drohung ,,9mm für (...). Kopfschuss" aufgetaucht.

In einem der Fälle bestätigte die Polizei auf Anfrage der Datenschutzbeauftragten Zugriffe auf die Daten zweier Betroffener, zuvor hatte es eine Beschwerde einer Person gegeben. ,,Lediglich einen Teil dieser Zugriffe konnte die Polizei nachvollziehbar dienstlich begründen", schreibt Smoltczyk.

Der Forderung auch die restlichen Abrufe nachvollziehbar zu machen, sei die Polizei trotz ,,mehrfacher Mahnschreiben" nicht nachgekommen. Die Polizei begründete die Weigerung der Auskünfte mit ,,Verfahrensrechten" der betroffenen Beamten, schreibt die Datenschutzbeauftragte. Nach Tagesspiegel-Informationen sollen die Abrufe direkt aus dem Landeskriminalamt (LKA) gekommen sein.

Die Behörde verstoße damit gegen ,,die Verpflichtungen zur Bereitstellung aller zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Datenschutzaufsichtsbehörde erforderlichen Informationen", schreibt die Datenschutzbeauftrage. Smoltzyk beanstandete das förmlich.

Eine solche Beanstandung ist das schärfste Mittel, das ihr zur Verfügung steht. Sollte die Behörde nicht darauf reagieren, erklärte sie, werden sie den Vorgang dem zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses vorlegen und dort Bericht erstatten.

Die lückenlose Aufklärung solcher Bedrohungslagen liege auch im Interesse der Polizeibehörden selbst, erklärte Smoltczyk, ,,die derzeit aufgrund der sich häufenden Fälle von unrechtmäßigen Datenabfragen und Kontakten zum rechtsextremen Spektrum im Fokus der Öffentlichkeit stehen".

Der Innenexperte der Berliner Linksfraktion, Niklas Schrader, schrieb am Donnerstag: "Das muss in den Innenausschuss. Und wir brauchen dringend eine unabhängige Untersuchung!" Das Vertrauen der Betroffenen der mittlerweile rund 70 Taten umfassenden Anschlagsserie sei nicht nur erschüttert, es sei weg.

Erst am Mittwoch war bekannt geworden, dass einer der Beamten der Ermittlungsgruppe Rechtsextremismus (EG Rex), der zu Neuköllner Betroffenen Kontakt hatte, wegen eines rassistischen Übergriffs vor Gericht steht. In der Vorwoche zog die Generalstaatsanwaltschaft den ermittelnden Staatsanwalt ab und kündigte an, jetzt alle Verfahren neu aufzurollen.


Aus: "Dubiose Datenabfragen an Polizeicomputern im Neukölln-Komplex" Julius Betschka (13.08.2020)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-polizei-verweigert-aufklaerung-dubiose-datenabfragen-an-polizeicomputern-im-neukoelln-komplex/26093050.html

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Quote[...] Der Internetkonzern Google stellt wegen des umstrittenen Sicherheitsgesetzes die Zusammenarbeit mit den Behörden in Hongkong ein. Wie das Unternehmen laut einem Bericht der Washington Post mitteilte, würden Datenanfragen der dortigen Behörden im Rahmen von Strafverfolgungen nicht mehr direkt beantwortet.

Allerdings stehe den Hongkonger Behörden weiterhin der diplomatische Weg offen: "Wie immer können Behörden von außerhalb der USA Datenanfragen zu strafrechtlichen Ermittlungen über diplomatische Kanäle stellen", teilte Google mit. Der Internetkonzern habe ohnehin bei den allermeisten Anfragen aus Datenschutzgründen keine Antworten gegeben.

Mit seiner Entscheidung behandelt Google Hongkong nicht mehr anders als den Rest Chinas. Die Behörden in der früheren britischen Kronkolonie müssen künftig auf staatlicher Ebene Rechtshilfe beantragen. Das geht über das US-Justizministerium.

Die Polizei in der Finanzmetropole war Anfang der Woche massiv gegen Demokratieaktivisten vorgegangen – unter anderem war der bekannte Medienunternehmer Jimmy Lai festgenommen worden, der aber inzwischen gegen Zahlung einer Kaution wieder freigelassen wurde. Die Verhaftungen basieren auf dem Sicherheitsgesetz, das die chinesische Regierung im Juni durchgesetzt hat. Es gilt als Einschnitt in die Autonomie der Stadt, die ihr bei der Übergabe an China 1997 nach dem Prinzip "Ein Land – zwei Systeme" für mindestens 50 Jahre zugesagt worden war. Das Gesetz sieht lebenslange Haft als Höchststrafe für zahlreiche Vergehen vor, die Chinas Behörden als Subversion, Abspaltung und Terrorismus werten.

Die USA hatten das neue Sicherheitsgesetz deutlich kritisiert. Erst in der vergangenen Woche wurden Sanktionen gegen Hongkongs Regierungschefin Carrie Lam und zehn Regierungsbeamte wegen Verschiebung der dortigen Parlamentswahl verhängt.

Anders als auf dem chinesischen Festland ist Google in Hongkong verfügbar. Wie die Washington Post schreibt, scheint Google aber durch die Einstellung der Zusammenarbeit mit den Behörden den großen Einfluss von Peking anzuerkennen, der in Hongkong durch das neue Sicherheitsgesetz entstanden ist. Laut dem Bericht hat Google gute Beziehungen zu China. So betreibe das Unternehmen dort ein Büro für künstliche Intelligenz.


Aus: "Google arbeitet nicht länger mit Behörden in Hongkong zusammen" (14. August 2020)
Quelle: https://www.zeit.de/digital/2020-08/google-sicherheitsgesetz-hongkong-china-datenanfragen

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Quote[...] Auf Eckpunkte für einen virtuellen Zusammenschluss der Melderegister und zahlreicher anderer behördlicher Datenbanken hatte sich die große Koalition jüngst bereits geeinigt, nun hat das Bundesinnenministerium einen Referentenentwurf zur "Einführung einer Identifikationsnummer in die öffentliche Verwaltung" vorgelegt. Ressortchef Horst Seehofer (CSU) bleibt demnach bei dem Vorhaben, die Steuer-ID zu einer allgemeine Bürgernummer für alle möglichen Ämter zu erweitern.

Kommen soll laut dem Papier mit Stand Ende Juli, das Netzpolitik.org veröffentlicht hat, eine Identifikationsnummer, um die mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) vorgesehenen E-Government-Dienste mithilfe der relevanten Verwaltungsregister von Bund und Ländern umzusetzen. Die Kennung soll gewährleisten, dass sogenannte Basisdaten natürlicher Personen "von einer dafür verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden".

Die Registermodernisierung soll über eine übergreifende Suchmaske erfolgen. Um den gewünschten Datensatz anhand grundlegender Informationen wie Name und Anschrift in unterschiedlichen Registern von Bund und Ländern finden zu können, ist eine Personenkennziffer nötig. Dabei will das Ministerium Vorarbeiten der Innenministerkonferenz (IMK) entsprechend "auf die vorhandenen Strukturen der Steuer-Identifikationsnummer" aufsetzen und diese "um die für ein registerübergreifendes Identitätsmanagement notwendigen Elemente" ergänzen.

Nur eine eindeutige ID, "die in allen Registern gleichermaßen vorliegt", ermögliche eine medienbruchfreie, verwaltungsübergreifende und nutzerfreundliche Kommunikation, begründet das Ministerium das Vorhaben. Ohne ein solches Ordnungskriterium könne der Grundsatz "once only" nicht umgesetzt werden, wonach die Bürger ihre Daten der Verwaltung nur einmal geben müssen. Dies entspreche auch dem Gebot der Datenminimierung. Um zu vermeiden, dass Profile erstellt werden, dürfe die ID selbst keine Rückschlüsse auf andere persönliche Informationen zulassen.

Als zentrale Relaisstation soll das Bundesverwaltungsamt dienen und dafür zur "Registermodernisierungsbehörde" ausgebaut werden. Es soll beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeicherte Daten zur Steuer-ID im automatisierten Verfahren abrufen und im Sinne des OZG an registerführende sowie andere öffentliche Stellen übermitteln dürfen. Der Transfer soll über eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung abgesichert werden.

Bei Datenabrufen prüfe die als "dritte Stelle" zwischengeschaltete Behörde automatisiert bei jedem Aufbau einer Verbindung anhand sicherer Authentifizierungsverfahren die Identität des abrufenden Amts, über die "kein Zweifel bestehen" dürfe. Näheres zum technischen Verfahren soll das Innenministerium per Verordnung festlegen können. Der Bundesdatenschutzbeauftragte soll die Behörde regelmäßig überprüfen können, das Gesetz nach drei Jahren mithilfe auch von "wissenschaftlichem Sachverstand" durch das Innenressort evaluiert werden.

Virtuell verknüpft werden sollen so unter anderem Melderegister, das Ausländerzentralregister sowie Datenbanken etwa für Führerschein-, Waffen- oder eID-Kartenbesitzer. Dazu kämen etwa auch das Schuldner- und Anwaltsverzeichnis sowie Register für Wohngeld- und Bafög-Empfänger. Die vorgesehenen Basisdaten umfassen Informationen wie Namen, Geburtsort und -datum, Geschlecht, Anschriften, Tag des Ein- oder Auszugs sowie Staatsangehörigkeiten. Auch eine mögliche Auskunftssperre für besonders schützenswerte Personen soll vermerkt werden. Große Unterschiede zu den derzeit über Melderegister abrufbaren Merkmalen gibt es demnach nicht.

Aktuelle Basisdaten zu natürlichen Personen seien ein zentrales Anliegen, wirbt das Ministerium für die Initiative. Werde die Verwaltung digitalisiert, müsse im Interesse aller Beteiligten gewährleistet sein, dass Personenverwechslungen ausgeschlossen und vorhandene Datenbestände den Bürgern fehlerfrei zugeordnet werden könnten. Für die Transparenz gegenüber den Bürgern soll ein "Datencockpit" sorgen, das eine "einfache, transparente und zeitnahe Wahrnehmung der Betroffenenrechte" nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ermögliche.

Für Datenschützer ist ein allgemeines Personenkennzeichen ein rotes Tuch. Sie bemängeln seit Langem, dass die Steuer-ID entgegen der ursprünglichen politischen Beteuerungen zunehmend in den verschiedensten Lebensbereichen verwendet werde. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber lehnt den vorgesehenen Ansatz auch aus verfassungsrechtlichen Gründen ab. Es bestehe die Gefahr einer "vollständigen Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit". Der Normenkontrollrat hatte in seiner Blaupause zur Registermodernisierung 2017 auf eine datenschutzfreundlichere Variante nach dem Vorbild Österreichs verwiesen.

Das Innenministerium räumt zwar ein, dass es um einen "Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung" der Bürger gehe. Dieser sei aber "insgesamt verfassungsrechtlich gerechtfertigt, weil in der registerunterstützten und datenbankbasierten Verwaltung ein hohes Bedürfnis für eine eineindeutige Zuordnung von Datensätzen zu der jeweils richtigen Person besteht". Die einmaligen Kosten für den Aufbau einer vernetzten Registerstruktur schätzt das Haus von Seehofer auf etwa 915,7 Millionen Euro.

(vbr)


Aus: "Vernetzte Register: Seehofer macht Ernst mit Steuer-ID als Bürgernummer" Stefan Krempl (25.08.2020)
Quelle: https://www.heise.de/news/Vernetze-Register-Seehofer-macht-Ernst-mit-Steuer-ID-als-Buergernummer-4878923.html


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#223
Quote[...] Im Fall der rechtsextremen Drohschreiben mit dem Absender "NSU 2.0" verfolgen die hessischen Sonderermittler einem Medienbericht zufolge neue Spuren in Hamburg und Berlin. Wie der WDR und die "Süddeutsche Zeitung" berichteten, haben sie in den beiden Städten insgesamt vier Polizeibeamte als mögliche Verdächtige im Blick. Alle vier seien bereits vernommen worden, dürften jedoch weiter zum Dienst erscheinen.

In Hamburg soll es sich um eine Beamtin des Reviers Hamburg-Mitte sowie einen Beamten des Reviers Hamburg-Neugraben handeln. Sie sollen unabhängig voneinander private Daten der "taz"-Autorin Hengameh Yaghoobifarah in Polizeicomputern abgerufen haben, kurz bevor Yaghoobifarah anonyme Drohungen erhielt.

Die Beamten gaben dem Bericht zufolge an, die Daten aus Neugier beziehungsweise aus Wut über eine Kolumne in der "taz" im Polizeicomputer abgefragt zu haben. Aus Sicht der Sonderermittler gibt es demnach aber bislang keine Belege dafür, dass sie die Daten genutzt oder weitergegeben haben.

In Berlin konzentriert sich der Verdacht dem Bericht zufolge auf zwei Beamte in den Stadtteilen Neukölln und Spandau. Sie sollen in der polizeilichen Datenbank Poliks die privaten Daten der Berliner Kabarettistin Idil Baydar abgefragt haben, die wenig später ebenfalls vom "NSU 2.0" bedroht wurde - unter Verwendung ebensolcher Daten, die vor der Öffentlichkeit geschützt sind.

Bereits seit August 2018 verschicken Unbekannte unter dem Pseudonym "NSU 2.0" Drohschreiben. Das Kürzel erinnert an die Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Immer wieder weisen Spuren zur Polizei selbst. In Landshut waren Ende Juli ein ehemaliger Polizeibeamter und seine Ehefrau kurzzeitig festgenommen worden. Das Paar wird verdächtigt, mehrere Drohschreiben an Bundestagsabgeordnete und verschiedene andere Adressaten verschickt zu haben. Die bundesweiten Ermittlungen führt eine Gruppe von Sonderermittlern von Wiesbaden aus. Zeitweise haben der Gruppe etwa 60 Beamte angehört.

Quelle: ntv.de, uzh/AFP


Aus: "Vier Beamte fragten Daten ab "NSU 2.0"-Ermittler verdächtigen Polizisten" (Montag, 07. September 2020)
Quelle: https://www.n-tv.de/politik/NSU-2-0-Ermittler-verdaechtigen-Polizisten-article22019322.html

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Quote[...] Frankfurt - Ein Polizist und eine Polizistin vom 1. Revier in Frankfurt sind bereits seit viereinhalb Jahren von ihren Aufgaben entbunden, weil noch immer nicht geklärt ist, ob sie unrechtmäßig die Daten der Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz von einem Dienstcomputer abgefragt haben. Ihre Bezüge bekommen die beiden allerdings weiterhin. Das Dienstrecht sehe das so vor, teilte das hessische Innenministerium jetzt auf Anfrage der Frankfurter Rundschau mit.

Der Polizist und die Polizistin gehören auch zu den fünf Polizeibeamt:innen, die in einer Chatgruppe rassistische und nationalsozialistische Nachrichten austauschten. Das Landgericht hatte es abgelehnt, einen Prozess gegen sie zu eröffnen, dagegen hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Gegen drei von ihnen wurde eine vorläufige Dienstenthebung ausgesprochen. Bei zwei davon wurden nach Auskunft des Innenministeriums die Bezüge um 40 und 50 Prozent gekürzt. Beim dritten Beamten sei dies aufgrund ,,der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Beamten" derzeit nicht möglich.

Am 2. August 2018 war sechs Minuten lang von dem Dienstrechner im 1. Revier auf der Zeil nach Basay-Yildiz und ihrer Familie geforscht worden. Wenige Stunden später erhielt die Anwältin das erste Drohschreiben einer Serie, die mit ,,NSU 2.0" unterschrieben war, in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorgruppe ,,Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU).

Eingeloggt war zum Zeitpunkt der Abfrage die Polizeibeamtin Miriam D., doch ihr Passwort war auf der Wache allgemein zugänglich. Bei den Ermittlungen zu dem Fall stellte sich heraus, dass D. an der Chatgruppe ,,Itiotentreff" teilnahm, in der teilweise rassistische und rechtsextreme Inhalte ausgetauscht wurden. Dieser Chatgruppe gehörte auch ihr Kollege Johannes S. an.

Gegen beide wurde nach Auskunft des Innenministeriums am 26. Oktober 2018 ,,ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte" ausgesprochen. ,,Beide Beamte befinden sich seitdem nicht im aktiven Dienst", sagte ein Sprecher von Innenminister Peter Beuth (CDU). Die Disziplinarverfahren gegen D. und S. seien ,,bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens in gleicher Sache ausgesetzt". Bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft ist ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizistin und den Polizisten wegen der ,,NSU 2.0"-Drohungen anhängig. Es dürfte erst vorankommen, wenn auch das Urteil gegen den arbeitslosen Berliner Alexander Mensch rechtskräftig ist.

Der heute 55-Jährige war im November 2022 wegen zahlreicher ,,NSU 2.0"-Drohschreiben an Politiker:innen, Journalist:innen und andere Personen des öffentlichen Lebens zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Er ist dagegen in Revision gegangen, über die noch nicht entschieden wurde.

Das Landgericht Frankfurt hält Mensch auch für den Absender des ersten Drohschreibens vom 2. August 2018. Die Nebenklägerin Basay-Yildiz und ihre Anwältin Antonia von der Behrens sind dagegen überzeugt, dass der Polizist Johannes S. dieses Drohfax versandt hat. Er hatte vor der Tat nach Basay-Yildiz und einem ihrer Mandanten gegoogelt.

Für den Zeitpunkt, an dem das Fax versandt wurde, war S. laut einem Einsatzprotokoll unterwegs – doch die Beweisaufnahme ergab, dass dieser Einsatz in Wirklichkeit erst später stattfand, also nicht als Alibi dienen konnte.

Im schriftlichen Urteil des Landgerichts, das der FR vorliegt, heißt es, ,,es konnte nicht geklärt werden, ob die Zeugin D. oder ein anderer Angehöriger der 3. Dienstgruppe, die zum Abfragezeitpunkt ihren Dienst versahen, die Abfrage vornahm. Zudem blieb offen, ob die Abfrage auf eigene Veranlassung eines diensthabenden Polizeibeamten oder etwa einer telefonischen Anfrage erfolgte. Ebenso wenig konnte ermittelt werden, was im Nachgang mit den Daten der Nebenklägerin Basay-Yildiz geschah und ob diese aufgrund Datenabfrage am 2. 8. 2018 und wenn ja, auf welchem Wege in die Verfügungsgewalt des Angeklagten gerieten".

Die Kammer räumte ein, es sei anzunehmen, ,,dass der Zeuge S. räumlich und zeitlich in der Lage gewesen wäre, die Datenabfrage zu tätigen und das erste Fax zu versenden". Die Indizien rechtfertigten eine entsprechende Feststellung aber nicht.

Ungeklärt blieb vor Gericht auch, wer auf Wiesbadener Polizeirevieren illegale Abfragen von Daten der Linken-Politikerin Janine Wissler und der Kabarettistin Idil Baydar vorgenommen hatte, die ebenfalls danach vom ,,NSU 2.0" bedroht wurden. Man habe nicht herausfinden können, ,,ob der Angeklagte deren personenbezogene Daten aus Datenabfragen bei Polizeirevieren erhielt, auch wenn dies unter anderem wegen der zeitlichen Nähe nahe liegt", heißt es in dem Urteil.

Auf dem 3. Revier in Wiesbaden waren die Daten Wisslers am 10. Februar 2020 abgefragt worden, nach Angaben des Gerichts ,,unter der Kennung des Polizeibeamten Kevin M.". Baydars Daten waren am 4. März 2019 zunächst bei der Polizei in Berlin und dann auf dem 4. Polizeirevier in Wiesbaden recherchiert worden.

Auch gegen Kevin M. war ein Disziplinarverfahren geführt worden. Es sei abgeschlossen, aber nähere Informationen könnten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gegeben werden, teilte das Innenministerium mit. Jedenfalls sei M. nicht wie seinen Frankfurter Kolleg:innen verboten worden, seine Dienstgeschäfte zu führen. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaften in Frankfurt und Wiesbaden läuft auch kein Ermittlungsverfahren gegen M. (Pitt von Bebenburg)

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Aus: "Polizei-Skandal: Frankfurter Polizist und Polizistin sind seit Jahren vom Dienst freigestellt" Pitt von Bebenburg (08.05.2023)
Quelle: https://www.fr.de/rhein-main/frankfurter-polizist-und-polizistin-sind-seit-jahren-vom-dienst-freigestellt-92261910.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Google assistiert Strafverfolgern mit weitgehenden Formen der Datenanalyse in Suchhistorien von Nutzern. Der US-Konzern gibt der Polizei dabei – zumindest in den USA – auch Informationen heraus, die auf einer Inverssuche basieren. Ermittler können so mit einer gerichtlichen Anordnung personenbezogene Daten von Anwendern erfragen, die nach einem bestimmten Schlüsselwort wie der Adresse eines Tatorts gesucht haben und damit verdächtig sind.

Normalerweise hat die Polizei erst einen Verdächtigen und bemüht sich dann bei Internetfirmen um Auskünfte zu dessen Online-Tätigkeiten. Auf die bereits genutzte Option zur Rückwärtssuche machte jetzt der Detroiter Reporter Robert Snell aufmerksam und veröffentlichte dazu auf Twitter einschlägige Gerichtsdokumente. Es geht darin um die Verhaftung eines Mitarbeiters und Verwandten des Sängers R. Kelly, der eine Klage wegen einer Sexualstraftat am Hals hat. Bei dem Teammitglied, Michael W., klickten die Handschellen nun im August, weil es angeblich in Florida den SUV eines Zeugen in Brand gesteckt haben soll.

Die Ermittler brachten Michael W. mit der Tat sowie der Beeinflussung von Zeugen in Verbindung, nachdem sie eine Durchsuchungsanordnung an Google geschickt hatten. Darin forderten sie Informationen über Nutzer an, "die nach der Adresse des Wohnhauses in der Nähe der Brandstiftung gesucht hatten". Den im Juli eingereichten Antrag der Polizei gab das zuständige Gericht am Dienstag frei.

Laut den von Snell publizierten Papieren stellte Google den Fahndern die IP-Adressen von Personen zur Verfügung, die nach der Adresse des Brandopfers suchten. Die Ermittler konnten eine davon aus dem US-Bundesstaat Georgia mit einer Telefonnummer von Michael W. verknüpfen. Sie nutzten dann die Aufzeichnungen von Verbindungs- und Standortdaten rund um den Tatort, um festzustellen, dass das Mobiltelefon des Verdächtigen zum entsprechenden Zeitpunkt in der Nähe der Brandstiftung eingebucht war.

Im Anschluss schickten die Strafverfolger Google einen weiteren Beschluss speziell für das Nutzerkonto von Michael W. Dabei stellten sie fest, dass er Formulierungen und Fragen in die Suchmaschine eingegeben hatte wie: "Wo kann ich ein gewöhnliches .50-Maschinengewehr kaufen", "Einschüchterung von Zeugen" und "Länder, die keine Auslieferung mit den Vereinigten Staaten haben".

Die zuvor getätigte Inversabfrage ist vergleichbar mit einer Rückwärtssuche bei der Telefonauskunft. Dabei fragt der Anrufer nicht – wie sonst üblich – eine Rufnummer auf Basis eines Namen und einer Adresse ab. Stattdessen sucht er nach Name und Anschrift des Nutzers einer ihm allein bekannten Rufnummer. Solche Auskunftsersuchen waren in Deutschland aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben lange verboten. Auch heute noch gelten dafür erhöhte Schranken. Anschlussinhaber können zudem für sich beantragen, von dem Suchverfahren ausgenommen zu werden.

In den USA ist die jetzt bekannt gewordene, angeblich schon öfter praktizierte Schlüsselwort-Variante umstritten. Entsprechende Anordnungen umgingen die vom vierten Verfassungszusatz garantierten Möglichkeiten zur Kontrolle der polizeilichen Überwachung, meinte Albert Fox Cahn, Direktor des Surveillance Technology Oversight Project, gegenüber dem US-Magazin "CNet". "Wenn ein Gericht einen Daten-Dump von jeder Person genehmigt, die nach einem bestimmten Begriff oder einer Adresse gesucht hat, ist das wahrscheinlich verfassungswidrig."

Google war zuvor bereits in die Kritik geraten, weil der Konzern auch sogenannten Geofence-Ersuchen nachgekommen ist, auf deren Basis die Polizei laut US-Gerichten eine unzulässige mobile Rasterfahndung durchführen konnte. Wenn der Suchmaschinenbetreiber seinem Versprechen nachkomme, und Suchhistorien nach einer gewissen Zeit tatsächlich richtig anonymisieren würde, könnte er die in solchen Fällen begehrten Daten gar nicht herausgeben, monierte Jennifer Lynch von der US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF).

"Wir verlangen einen Durchsuchungsbefehl und drängen darauf, den Geltungsbereich solcher besonderen Forderungen einzuschränken, wenn sie zu weit gefasst sind", hielt Richard Salgado, Googles Direktor für Strafverfolgung und Informationssicherheit, dagegen. Anfragen für Inverssuchen machten weniger als ein Prozent der gesamten Gerichtsanordnungen aus. Ein Anwalt von Michael W. kündigte an, die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Polizei und Googles gerichtlich überprüfen lassen zu wollen. Die Auswirkungen dieses Ermittlungsansatzes höhlten die Privatsphäre der Betroffenen völlig aus.

(wid)


Aus: "Inverssuche: Google liefert Polizei Nutzerdaten auf Basis von Suchbegriffen" Stefan Krempl (09.10.2020)
Quelle: https://www.heise.de/news/Inverssuche-Google-liefert-Polizei-Nutzerdaten-auf-Basis-von-Suchbegriffen-4925754.html

QuoteRegi87, 11.10.2020 16:04


"wahrscheinlich verfassungswidrig."

Nur, wenn es um US-Bürger geht ....

Die US-Verfassung schützt gem. 4. Verfassungszusatz nur die Privatheit von US-Bürgern.
Malt euch mal aus, was mit den Daten von uns Europäern so alles möglich ist ....

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.10.2020 16:05).


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Textaris(txt*bot)

Quote[...] FREIBURG taz | Teile des Antiterrordatei-Gesetzes sind verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Senatsbeschluss, der an diesem Freitag veröffentlicht wurde. Polizei und Verfassungsschutz dürfen im Rahmen der Antiterrordatei zunächst keine gemeinsamen Projektdateien mehr führen. Voraussetzung für das Data Mining müsse nach einer Neuregelung eine konkrete Gefahr oder ein begründeter Verdacht sein.

Die Antiterrordatei sollte nach den islamistischen Anschlägen von 2001 die Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz gegen den internationalen Terrorismus verbessern. Die Verbunddatei enthielt keine neuen Daten, sondern erleichterte nur den Überblick, welche Behörde zu welcher Person etwas gespeichert hat. Die Datei wurde nach langem Zögern der Verfassungsschutz-Ämter, die Angst um ihre Quellen hatten, erst 2006 eingerichtet. Stand 2017 speicherte sie knapp 12.000 IslamistInnen, die großteils im Ausland leben. Faktisch ist es eine Islamistendatei.

Das Bundesverfassungsgericht befasste sich 2013 erstmals mit der Antiterrordatei, billigte die Grundstruktur und beanstandete zahlreiche Details, etwa eine mangelnde Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragten.

Im Reparaturgesetz fügte der Bundestag dann auf Wunsch der Sicherheitsbehörden auch noch eine zusätzliche Funktion ein. Polizei und Verfassungsschutz können jetzt zu bestimmten ,,Projekten" gemeinsame Dateien anlegen und aus der Verknüpfung der Daten neue Erkenntnisse schöpfen. Als mögliches Thema für derartige Data-Mining-Projekte wurde damals die Ausreise von kampfbereiten Islamisten nach Syrien oder deren Rückkehr nach Deutschland genannt.

Nun hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts auch den Data-Mining-Paragrafen beanstandet. Die projekthafte Zusammenführung der Daten von Polizei und Verfassungsschutz sei unverhältnismäßig, weil konkrete Eingriffsschwellen fehlen. Künftig muss den Projekten eine konkrete Gefahr oder ein begründeter Verdacht von Straftaten des internationalen Terrorismus zugrunde liegen. Bis zu einer Neuregelung darf der Paragraf ab sofort nicht mehr angewandt werden. Die RichterInnen erklärten ihn für ,,nichtig".

Das wird die Sicherheitsbehörden aber nur mäßig schmerzen. Denn im Rahmen des Karlsruher Verfahrens wurde bekannt, dass Polizei und Verfassungsschutz den Data-Mining-Paragrafen noch kein einziges Mal genutzt hatten. Auch eine vergleichbare Regelung in der 2012 eingerichteten Rechtsextremismusdatei fand noch nie Anwendung. Die Behörden begründeten das mit Software-Problemen. Außerdem finde der Informationsaustausch heute eher von Mensch zu Mensch im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) statt.

Erfolgreicher Kläger war der pensionierte Oldenburger Richter Robert Suermann. Er hatte auch schon 2013 das erste Urteil zur Antiterrordatei erstritten. Die Bundesregierung hatte seine Klage zwar für unzulässig gehalten, denn ein pensionierter Richter müsse nicht befürchten, in einer Datei für gefährliche Islamisten zu landen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte jedoch, Richter Suermann werde ,,mit einiger Wahrscheinlichkeit" vom Data-Mining-Paragrafen ,,berührt". Das meinen die VerfassungsrichterInnen vermutlich nicht ernst. Solche fantasievollen Annahmen sind aber notwendig, damit die Klage zulässig ist und das Gericht eine Norm für verfassungswidrig erklären kann.


Aus: "Verfassungsgericht zu Antiterrordatei: Data Mining nur bei Gefahr" Christian Rath (11.12.2020)
Quelle: https://taz.de/Verfassungsgericht-zu-Antiterrordatei/!5737611/

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die derzeitigen Regeln für die Weitergabe persönlicher Daten durch den Verfassungsschutz an andere Behörden sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Einen entsprechenden Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht getroffen. Dabei geht es um die Weitergabe heimlich gesammelter Daten, etwa an Strafverfolgungsbehörden.

Zwar diene dies dem legitimen Zweck, die Sicherheit des Staates und der Bevölkerung zu schützen, teilten die Karlsruher Richterinnen mit. Allerdings seien die Regelungen dazu in ihrer aktuellen Form nicht klar genug und unverhältnismäßig. Laut dem Gerichtsbeschluss verstoßen sie damit gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Nun muss bis spätestens Ende 2023 das Bundesverfassungsschutzgesetz überarbeitet werden, bis dahin bleiben die beanstandeten Vorschriften mit Einschränkungen in Kraft.

Die Verfassungsbeschwerde, die das Gericht in dem Beschluss adressierte, wurde bereits vor neun Jahren erhoben. Teilweise sind die Vorschriften seitdem bereits geändert worden. So hieß es in deren früherer Fassung, der Verfassungsschutz dürfe in bestimmten Fällen persönliche Daten "an inländische öffentliche Stellen" übermitteln. 2015 wurde dies eingegrenzt, allerdings nicht im Fall von Staatsschutzdelikten.

Geklagt hatte Carsten S., der im Münchner Prozess um die Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) 2018 rechtskräftig als Helfer der Terroristen zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde. Er hatte den NSU-Tätern eine Pistole übergeben, mit denen sie mehrere Menschen töteten. 2020 kam S. auf Bewährung wieder frei.

Die Verfassungsbeschwerde bezog sich auf das Gesetz über die gemeinsame Rechtsextremismus-Datei von Polizei und Nachrichtendiensten, das wiederum auf die Weitergaberegeln im Verfassungsschutzgesetz verweist. Die Datenbank war bereits bei ihrer Einführung 2012 umstritten.


Aus: "Bundesverfassungsgericht: Verfassungsschutz muss Datenweitergabe einschränken" (3. November 2022)
Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-11/bundesverfassungsgericht-verfassungsschutz-datenweitergabe-strafverfolgung-nsu

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Technologie zur Gesichtserkennung ist in China ein lukrativer Markt. Etwa 8000 Firmen sind in den vergangenen zehn Jahren gegründet worden. Der Kuchen war bislang ausreichend groß genug, um alle Wettbewerber zu versorgen. Drei Millionen öffentliche Aufträge waren im gleichen Zeitraum ausgeschrieben. Die Nachfrage wird in naher Zukunft weiter steigen. Chinas Überwachungsnetz wird immer enger, der Kontrollwahn der Partei immer größer.

Die Covid-19-Pandemie hat Peking konsequent dazu genutzt, immer schärfere Maßnahmen mit Verweis auf gesundheitspolitische Dringlichkeit zu rechtfertigen. Gesichtserkennung zählt zu den zentralen Elementen der staatlichen chinesischen Überwachung. Mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) wird sie immer ausgeklügelter und präziser.

Wie raffiniert die Software inzwischen ist, die chinesische Behörden zur Überwachung einsetzen, macht die Technologie ,,one person, one file" deutlich. Sie ist eine Weiterentwicklung herkömmlicher Software-Systeme und ist in der Lage, Personen mit einem Minimum an biometrischen Daten zu identifizieren und sie in Echtzeit mit anderen Datensätzen zu verknüpfen. Selbst Masken über Mund und Nase reichen nicht mehr aus, um sich der Identifikation durch die Technik zu entziehen.

Aber auch sie ist nur eine Komponente eines technologischen Ökosystems, das der autokratischen Regierung in Peking dabei helfen soll, ihre autoritäre Politik langfristig durchzusetzen. Peking behauptet, die Überwachung sei für die Verbrechensbekämpfung von entscheidender Bedeutung. Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch behaupten dagegen, das Land baue einen Überwachungsstaat auf, der tief in die Privatsphäre der Bürger eindringe und beispielsweise ethnische Gruppen wie die Uiguren engmaschig überwachen soll.

Big Data ist der Schlüssel. Nirgendwo sonst auf der Welt fallen so große Mengen an Daten und Informationen über Bürger in die Hände einer Regierung wie in China. Menschen werden zu komplett gläsernen Akteuren, deren Verhalten nicht nur in gewissem Umfang vorhergesagt, sondern auch manipuliert werden kann.

Das erinnert an Science Fiction, ist aber schon verblüffend real. ,,Durch Vorhersagen darüber, wie Personen auf Anreize reagieren könnten, können Autokraten die KI-Technologie zur Verhaltensmanipulation einsetzen", sagte David Yang von der Harvard Universität bei einer Podiumsdiskussion in Washington. Yang ist einer der Autoren der Studie AI-tocracy, die sich mit der Nutzung von KI durch autokratische Systeme beschäftigt.

Politischer Dissens, soziale Unruheherde oder die Entwicklung bürgerlicher Bewegungen sollen bereits im Frühstadium ermittelt und eliminiert werden. All das hilft einer Elite, ihr Machtmonopol über mehr als eine Milliarde Menschen zu verteidigen. Beispiel: Proteste. Kamerasysteme der Firma Dahua Technology namens ,,Jinn" sind jetzt in der Lage, die Behörden zu alarmieren, wenn eine Person beim Entrollen eines Transparents entdeckt wird. Seit Mai ist die Software verfügbar. Und sie trifft einen Nerv, nachdem es im Vorjahr einem Mann gelungen war, ein Banner an einer Pekinger Autobahnbrücke zu befestigt, auf dem er das Ende der Diktatur gefordert hatte.




Aus: "Wie Künstliche Intelligenz in China der Überwachung dient – und zum Exportschlager wird" Marcel Grzanna (13.08.2023)
Quelle: https://www.fr.de/politik/ki-kuenstliche-intelligenz-china-ueberwachung-manipulation-gesichtserkennung-uiguren-tbl-zr-92457977.html

Quotezerberus

Wer Netzpolitik liest für den sind solche Zeitungsmeldungen keine Überraschung mehr. Derartige Entwicklungen im Bereich der Überwachung werden dort seit geraumer Zeit publiziert.


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Textaris(txt*bot)

Quote[...]  Frankreichs Präsident Macron will sicherstellen, dass keine auszuweisenden Menschen übersehen und dass Abschiebeverfahren beschleunigt werden. Alle Einzelfälle sollen im Detail überprüft werden.

Nach dem islamistischen Messerangriff in einer Schule in Frankreich hat Präsident Emmanuel Macron die Behörden angewiesen, die nationale Gefährderdatei nach auszuweisenden Menschen zu kontrollieren.

Wie der Elysée-Palast mitteilte, wies das Innenministerium alle Präfekten des Landes per Rundschreiben an, innerhalb von 48 Stunden die örtlichen Bewertungsgremien einzuberufen, um alle Einzelfälle "im Detail zu überprüfen".

Besonderes Augenmerk soll dabei auf "Ausländer in irregulärer Situation" gelegt werden. Die Überprüfung der Gefährderdatei soll sicherstellen, dass niemand von den Behörden übersehen wird und dass die Abschiebeverfahren beschleunigt werden.

Macron wolle, dass seine Minister einen "Staat verkörpern, der unerbittlich gegenüber all jenen ist, die Hass und terroristische Ideologien in sich tragen", sagte ein hochrangiger Berater des Elysée-Palasts. Das Innenministerium soll nach dem Willen des Präsidenten ein besonderes Augenmerk auf "junge Männer aus dem Kaukasus in der Altersgruppe von 16 bis 25 Jahren" legen, fuhr der Berater fort.

Im nordfranzösischen Arras war am Freitag ein Anschlag verübt worden. Ein als islamistischer Gefährder registrierter 20-Jähriger aus der russischen Republik Inguschetien erstach den 57 Jahre alten Lehrer Dominique Bernard und verletzte drei weitere Menschen.

Macron verurteilte den Angriff als "islamistischen Terrorismus". Die Tat in Arras weckt in Frankreich Erinnerungen an die Ermordung des Lehrers Samuel Paty, der am 16. Oktober 2020 Opfer eines islamistisch motivierten Anschlags geworden war. Der Täter hatte tschetschenische Wurzeln.

Heute musste dieselbe Schule in Arras wegen einer Bombendrohung geräumt werden. Die Drohung sei über das Internet eingegangen, Experten für die Entschärfung von Sprengsätzen seien im Einsatz, wie die Behörden mitteilten.

Mehrere Dutzend Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte mussten das Gebäude verlassen. An der Schule fand heute kein Unterricht statt. Es gab aber ein Angebot zur psychologischen Beratung wegen des Anschlags vom Freitag. Zudem war an der Schule eine Gedenkfeier für Bernard geplant.

In allen anderen Schulen Frankreichs ist heute für 14 Uhr eine Schweigeminute geplant. Die Schüler haben ihren Unterricht zudem erst um 10 Uhr begonnen, damit Lehrer bis dahin Zeit haben, sich in der Vorbereitung miteinander auszutauschen.

Seit Freitag gilt in Frankreich die höchste Terrorwarnstufe, die Zahl der im Antiterroreinsatz patrouillierenden Soldaten soll heute auf bis zu 7.000 erhöht werden. Zwei der berühmtesten Sehenswürdigkeiten des Landes - das Louvre-Museum in Paris und das Schloss von Versailles - wurden am Wochenende nach Anschlagsdrohungen geräumt.


Aus: "Macron lässt Gefährderdatei prüfen" (16.10.2023)
Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/frankreich-gefaehrderdatei-100.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Umwelt- und Anti-Akw-Aktivistin Cécile Lecomte ist zwar auf einen Rollstuhl angewiesen, braucht aber keinen, wenn sie für ihren Protest auf Bäume klettert. Ihr Aktivismus hat ihr nicht zuletzt in Polizeikreisen Bekanntheit eingebracht. So wurde sie eine Zeit lang zum Zweck der Personenkontrolle zur Fahndung ausgeschrieben, ihre Daten landeten im Informationssystem ,,Inpol". Rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht Hannover im vergangenen Herbst entschied (Az. 10 A 5471/21 und 10 A 602/22).

Etwas unheimlich, was Lecomte im Dezember 2020 widerfuhr. Damals gab es Proteste im Dannenröder Forst rund 80 Kilometer nördlich von Frankfurt am Main. Bäume sollten einer Autobahn weichen. Lecomte unterstützte die Proteste, beteiligte sich aber nicht. Sie saß im ICE, erzählt sie, unterwegs zu einem privaten Termin, bei dem sie Kletterunterricht geben wollte. Deshalb hatte sie ihre Utensilien dabei.

Ausweislich ihres Fahrtverlaufs war sie auch nicht auf dem Weg zum Forst. Bei einem Halt am Frankfurter Bahnhof bestiegen trotzdem Bundespolizisten den Zug, kontrollierten sie – nur sie – und nahmen ihr das Kletterwerkzeug ab. Woher wussten sie, dass die Aktivistin im Zug saß? Lecomte berichtet, sie habe die Fahrt wegen ihres Rollstuhls online anmelden müssen.

Sie hätte es gern genauer gewusst, wollte klagen – aber bekam keine Prozesskostenhilfe. Die Gerichte sahen keine Aussicht auf Erfolg. Dagegen zog sie – allein und ohne Anwalt – bis vor das Bundesverfassungsgericht, das ihr jetzt Recht gab. (Az: 1 BvR 687/22).

Nur weil Lecomte eine ,,polizeibekannte Aktivistin" sei, heiße das nicht, dass man sie jederzeit durchsuchen dürfe, meint das Gericht. Stütze sich die Polizei dabei auf ihre Datenbestände, dürfe nicht automatisch unterstellt werden, dass Speichern und Verwenden der Daten rechtmäßig sei. Schon gar nicht, wenn sie ,,Grundlage für ein gezieltes Herausgreifen" gewesen seien.

Woher wusste die Bundespolizei, dass Frau Lecomte im Zug saß? Was rechtfertigte die Annahme, dass sie sich an Protesten beteiligen würde? Die Fragen führen in die Tiefen der polizeilichen Datensysteme. Sie vor Gericht zu klären, daran sollte nicht nur die Betroffene ein Interesse haben. Geld darf da kein Hindernis sein.


Aus: "Überwachung von Aktivisten: Wenn Polizisten plötzlich zu viel wissen"
Eine Kolumne von Jost Müller-Neuhof (21.01.2024)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/uberwachung-von-aktivisten-wenn-polizisten-plotzlich-zu-viel-wissen-11080927.html

QuotePolizeiphilosoph
21.01.24 18:10

Schon spannend.

Die Aktivisten mißachten das Recht Dritter, begehren über den sogenannten "Zivilen Ungehorsam" das Recht, die Regeln nach einem eigenen Gut/Böse-Raster beugen zu dürfen. Aber wenn dann der Rechtsstaat ab einem bestimmten Punkt beginnt, Interesse an der Person zu bekommen und aufgrund derer Verhaltensweisen dann ggf. auch sagt: "Das gucke ich mir an", dann gibts Katzenjammer.

Menschen, die sich rechtskonform verhalten, obige Aktivistenschiene nicht bedienen, haben das Problem nicht.


Quotetizian2011
30.01.24 16:52
@Polizeiphilosoph am 21.01.24 18:10

    Schon spannend.

    Die Aktivisten mißachten das Recht Dritter, begehren über den sogenannten "Zivilen Ungehorsam" das Recht, die Regeln nach einem eigenen Gut/Böse-Raster beugen zu dürfen. Aber wenn dann der Rechtsstaat ab einem bestimmten Punkt beginnt, Interesse an der Person zu bekommen und aufgrund derer Verhaltensweisen dann ggf. auch sagt: "Das gucke ich mir an", dann gibts Katzenjammer.

    Menschen, die sich rechtskonform verhalten, obige Aktivistenschiene nicht bedienen, haben das Problem nicht.



Hat sie sich nicht rechtskonform verhalten, als sie im Zug saß und nachweislich gar nicht zu dem Forst fuhr? Und es geht hier nicht um "das gucke ich mir an", sondern hier wurde ihr persönliches Eigentum ohne Rechtsgrund abgenommen, von der Kontrolle mal zu schweigen.

Schon spannend.


QuoteMartin_Kniffke
22.01.24 09:35
@Polizeiphilosoph am 21.01.24 18:10

Ich bin immer wieder erstaunt über das pubertäre Niveau, auf dem die Rechte, auf dem die vermeintlichen Law&Order-Verteidiger argumentieren.

Das bestätigt alle Kritik, berechtigt grundlegend jeden Zweifel, solches Milieu könne selbstverständlich im Staatsbürger-Anerkennungs-Antragsverfahren die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen.

Es fehlt ja an den grundlegendsten Begriffen von Rechtsstaat, Demokratie, Bürgerrechten. Hier scheint Großteil Integrationsverweigerung vorzuliegen. Und die Gesetzesgrundlage, auf der Polizei, Behörden, Staat nicht als Obrigkeitsstaat in einem demokratischen Gemeinwesen handeln kann und darf, ist nicht mal im Ansatz geläufig.

Stattdessen argumentieren Reaktionäre wie Pubertierende am elterlichen Abendbrottisch gegen Rechte, Pflichten, Regeln.
Weil er ja nachweisen kann, dass die mächtigen Eltern auch nicht einfach deshalb die Macht haben, weil sie immer unbescholten sind, recht haben oder gar das richtige tun.
Stattdessen versucht er jetzt auch einfach nur die Macht zu haben. Mit den unsinnigsten Argumentationsspiralen, schiefen Vergleichen, rabulistischen Vergleichen und Erzählungen.

Und nun mal zu Ihrer Information: Meine Vorfahren verhielten sich brav rechtskonform, als sie mindestens zu Massenmord nichts sagten.

Frauen mussten Gesetzesverstösse begehen, um neulich, kürzlich erst - in geschichtlichen Dimensionen betrachtet - das Wahlrecht zu erhalten.

Was Sie hier also in Wahrheit vertreten ist: Demokratie wäre schön, wenn sie nicht jeden Tag aufs neue nachweisen muss, auch im Alltag Demokratie zu sein. Dieser Prozess findet in der Regel in Kräfteverhältnissen statt, in der eine Mehrheit glaubt, bereits Eigentümer der Demokratie zu sein. Es gibt aber kein Eigentum an der Demokratie. Sie ist ein dynamischer, konfliktreicher, widersprüchlicher Prozess.
An dessen Ende in dessen Verlauf jene Minderheiten im Recht waren, die eine Mehrheit bis dahin zu Kriminellen erklärt hatte.


QuoteZeitungsleser74
21.01.24 14:41

Sicherheit hat manchmal ihren Preis. Ich gehe davon aus, dass es sich hier um einen bedauerlichen Einzelfall handelt, der juristisch entsprechend Bewertung findet, aber nicht repräsentativ ist.
Im Übrigen dürfte anzunehmen sein, dass man sicherlich nicht polizeilich überwacht wird, wenn man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat.


QuoteBaBerlin
21.01.24 12:01

Sicher ... es ist uns lieber, wenn ein Bombenleger durchgewunken wird und hinterher man sich bestürzt zeigt.


Quotealltimehigh
21.01.24 13:16
@BaBerlin am 21.01.24 12:01

Es ging hier aber nicht um einen "Bombenleger".


QuoteBob_der_Baumeister66
20.01.24 10:27

Auf Inpol landet erstmal niemand grundlos. Insoweit hat sie ihren Teil dazu beigtragen. In Zeiten, wo sich Kriminelle gerne weinerlich als Aktivisten tarnen, kann sowas schonmal passieren. Sollte nicht aber acuh Grund die Verfahrensweise grundsätzlich in Frage zu stellen. Hierzu taugt ein Einzelfall nicht.


QuoteMaVo
20.01.24 17:54
@Bob_der_Baumeister66 am 20.01.24 10:27

Ist das Urteil des Gerichts nicht deutlich genug für sie? Rechtswidrig - wie in: verbotener Maßen, ohne Grundlage oder eben ohne guten Grund!

Aber immer wieder bezeichnend, dass diejenigen, die auf die Einhaltung von Recht und Gesetz achten sollen, bei sich selbst vollständig versagen und sich das dann auch noch schön reden!


QuoteJeanLuc7
19.01.24 21:19

Und das alles ohne die angeblich lebensnotwendige Vorratsdatenspeicherung...


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