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[Anonymität... (Notizen)]

Started by Textaris(txt*bot), September 17, 2007, 12:12:33 PM

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Textaris(txt*bot)

"Schnell wird der Einzelne Opfer des Mobs; die Gefahr von Wiki-Lynchjustiz halte ich für sehr real. In der Wikipedia-Welt bestimmen jene die Wahrheit, die am stärksten besessen sind. Dahinter steckt der Narzissmus all dieser kleinen Jungs, die der Welt ihren Stempel aufdrücken wollen, ihre Initialen an die Mauer sprayen, aber gleichzeitig zu feige sind, ihr Gesicht zu zeigen." - Jaron Lanier, DER SPIEGEL Nr. 46/2006, S. 182f

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Der amtierende US-Präsident Donald Trump wollte anscheinend versuchen, anonym mit seinen Anhängern über das Soziale Netzwerk Parler zu kommunizieren. Das bestätigte der CEO der Plattform, John Matze, am Donnerstag (14. Januar). Quelle: https://www.rollingstone.de/donald-trump-parler-anmeldung-person-x-2234303/ (15.01.2021 )

-.-

Auch das Tragen von Schäuble-Masken, das vorher als Kunstaktion bei der Polizei angekündigt worden war, führte wegen angeblichen Verstößen gegen das Vermummungsverbot zu Polizeieingriffen.
Aus: "Schäuble mobilisierte mit" Peter Nowak (TP, 23.09.2007)
Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26257/1.html

-.-

Ohne Privatsphäre gibt es keine Freiheit
sabine (08.12.2007 16:08) zu "Internet - Das Ende der anonymen Surfer" (07.12.2007)
Quelle: http://www.focus.de/digital/internet/internet_aid_228687.html

-.-

Quote[...] Anonymität (von griechisch ανόνυμος = namenlos) ist die Geheimhaltung der Identität einer Person, einer Gruppe, einer Institution oder einer agierenden Struktur. Auch können sich zum Beispiel Computersysteme anonym oder offen erkennbar an einem anderen System anmelden beziehungsweise einloggen.

Verwandt damit ist das Pseudonym (=Kunstnamen) von Politikern, Künstlern, Schriftstellern oder Journalisten, da auch diese dazu dienen können, die Privatsphäre zu schützen.

Das lateinische inkognito bezeichnet das unerkannte Auftreten "in die Masse tauchen" einer prominenten Persönlichkeit [ ] in der Öffentlichkeit.


Aus: "Anonymität" (09/2007)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Anonymit%C3%A4t

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Quote[...] Bei Aktivitäten im Internet fühlen sich viele Benutzer anonym. Diese Anonymität ist jedoch trügerisch. Ohne Schutzmaßnahmen erfährt die Gegenseite bei der Kommunikation die IP-Adresse des Benutzers. Doch auch Cookies, Browserinformationen oder zuletzt besuchte Seiten können ohne Wissen des Anwenders weitergegeben werden.

Mit der IP-Adresse eines Benutzers kann der Anbieter von Internetdiensten die tatsächliche Identität des Benutzers in der Regel nicht ermitteln, er kann jedoch Hinweise wie den Provider und oft auch noch Land und Region herausfinden, wenn der Benutzer sich nicht schützt. Die Identität eines Internetbenutzers kann jedoch häufig durch eine Anfrage der Strafverfolgungsbehörden beim jeweiligen Provider festgestellt werden: Die meisten Provider speichern mehrere Tage oder Wochen lang, wer wann welche IP-Adresse hatte, obwohl ihnen genau diese Speicherung vom Gesetz verboten wird (§ 96 TKG).

[...] Für viele Probleme hinsichtlich Anonymität gibt es technische Lösungsmöglichkeiten. Die größte Gefahr stellt jedoch der unbedarfte Umgang mit den eigenen Daten dar. So geben immer mehr Kunden ihre Daten freigiebig für Bonussysteme wie Kundenkarten oder für Preisausschreiben heraus, ohne zu wissen, was mit diesen geschieht.

[...] Strafverfolgungsbehörden haben Schwierigkeiten mit der Aufklärung, wenn bei über das Internet verübten Verbrechen solche Verschleierungsmechanismen genutzt werden. Daher wird von ihrer Seite eine Einschränkung oder sogar eine Illegalisierung solcher Dienste gefordert. Andererseits wird von Verfechtern der Anonymität argumentiert, dass gerade durch Anonymität die Sicherheit des Einzelnen, aber auch der Gesellschaft als Ganzes erhöht werden kann, da anders ein Missbrauch von legal oder illegal gesammelten Daten in der Praxis nicht zu verhindern ist. So ist es etwa jedem Provider von Internetdiensten, aber auch dem Arbeitgeber am Internetarbeitsplatz oder auch nur einem technisch versierten Bastler mit Zugang zur Telefonverteileranlage in einem privaten Wohnhaus ein leichtes, Verbindungs- und Kommunikationsdaten auszuspähen. Damit könnte ein sehr detailliertes Persönlichkeitsprofil des jeweiligen Internetnutzers erstellt werden. Trotz Datenschutzgesetzen ist solch ein Missbrauch in der Praxis, z. B. auch durch einzelne kriminelle Angestellte eines Providers mit Zugang zur Infrastruktur, praktisch nicht immer zu verhindern.


Aus: "Anonymität im Internet" (09/2007)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Anonymit%C3%A4t_im_Internet


Textaris(txt*bot)

#1
Quote[...] Selbstdatenschutz bedeutet, die Gefahren hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit kennenzulernen und selbst aktiv Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Insbesondere durch die weltweite Vernetzung gibt es in Bezug auf personenbezogene Daten neue Bedrohungen in bis dahin nie gekanntem Ausmaß. Problematisch ist an der Internettechnologie vor allem, dass sie bereits einen sehr hohen Komplexitätsgrad erreicht hat. Selbst einzelne Fachleute sind heute nicht mehr in der Lage, die gesamte Technik zu überblicken. Durch weitere Neuentwicklungen dieser Technik steigert sich die Komplexität von Tag zu Tag.

Beispiele aus der Praxis:

    * Ein Jugendlicher wendet sich mit einem Problem an eine Onlineberatungsstelle per herkömmlicher E-Mail. Es geht um Probleme mit der eigenen Familie (der Vater ist gewalttätig). Der Jugendliche hat ein eigenes Mailkonto des Zugangsproviders. Der Vater besitzt jedoch das Masterpasswort und lässt sich alle Mails in Kopie zusenden.

    * Beim Surfen gelangt ein Trojanisches Pferd auf den privaten PC eines Internetnutzers. Dieser hat weder Antivirensoftware installiert, noch wird der PC regelmäßig mit einem anderen Programm untersucht, das Spyware erkennen kann. Dieser PC kann nun aus der Ferne komplett überwacht und sogar ferngesteuert werden. Es gibt im Netz sogar Tools, die automatisch nach solchen mit trojanischen Pferden infizierten PCs (sogenannten Zombies) suchen.

    * Eine Frau kommuniziert per E-Mail mit ihrem Scheidungsanwalt. Ihr Ex-Mann hat sich Zugriff auf die Zugangsdaten des Mailkontos verschafft. Dieser kennt nun im Voraus jeden geplanten Schritt der Ehefrau und weiß um die möglichen Konsequenzen seines Verhaltens. Weder die Ehefrau noch deren Anwältin ahnen, dass der Prozessgegner genau informiert ist.

    * Ein Mitarbeiter hat Probleme mit seinem Vorgesetzten. Über den Dienstaccount wendet er sich an eine Beratungseinrichtung zum Thema Mobbing. Der Vorgesetzte lässt sich die E-Mails über den Administrator der Firma zusenden.

    * Ein junger Mann bewirbt sich um eine Anstellung bei einem international tätigen Unternehmen. Dieses Unternehmen arbeitet mit einer illegal tätigen Auskunftei zusammen. Durch gezieltes Phishing, Pharming und Spoofing werden alle webbasierten Accountdaten der Zielperson verdichtet und ausgewertet. Dabei stellt sich heraus, dass die Zielperson bei einem Kontaktportal ein schwules Profil unterhält, aufgrund psychischer Probleme mehrere Anfragen an webbasierte Onlineberatungen gerichtet hat und es zu regelmäßigen Kontoüberziehungen kommt. Bei einem Internet-Auktionshaus tritt die Zielperson durch regelmäßiges Aufkaufen von Münzen und Second-Hand-Jeans in Erscheinung. Die verdichteten Profildaten reichen der zuständigen Personalabteilung aus, um die eingereichte Bewerbung negativ zu bescheiden.

    * Die Passwörter zur Abfrage von Mailservern werden i. d. R. ohne Verschlüsselung im Netz transferiert. So ist es möglich, weltweit auf die Mailbox eines Ratsuchenden zuzugreifen. Bei sensiblen Themen wird der E-Mailnutzer somit erpressbar.


Die meisten Verbraucher kennen die Gefahren nicht, die damit verbunden sind, persönliche Daten herauszugeben. Erschwerend kommt hinzu, dass die meisten Internetnutzer der fälschlichen Meinung sind, das Internet wäre anonym. Sie sind sich der Bedrohungen eines in Wirklichkeit ,,offenen Netzes" nicht bewusst.

Kryptografie findet in der Internetkommunikation noch wenig Anwendung. Dies liegt vor allem daran, dass den Anwendern die Gefahren oft nicht bewusst sind und dass sie den Umgang mit Verschlüsselungstechnik nicht gelernt haben. Dies ist vor allem bei E-Mails problematisch.

In einer Informationsgesellschaft bedarf es daher der Aufklärung und entsprechender Bildungskonzepte, die Bürgern und Verbrauchern helfen, sich auch beim Surfen im WWW und erst Recht bei finanziellen Transaktionen im Internet zu schützen. Für einen angemessenen Selbstdatenschutz ist also notwendig, dass sowohl verlässliche Informationen bereitgestellt als auch Technologien zum Schutz der persönlichen Daten entwickelt werden. Nur wenn das Wissen der Nutzer und die technischen Lösungen der Komplexität der Technik gerecht werden, können die Risiken wirksam minimiert werden.


Aus: "Selbstdatenschutz" (09/2007)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstdatenschutz

-.-

"Informationelle Selbstbestimmung im Internet mit Firefox, NoScript, JAP/JonDo, Tor, GPG/PGP und Mixminion" (Jens Lechtenbörger, 2007)
Quelle: http://www.informationelle-selbstbestimmung-im-internet.de/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Kurz nach 0 Uhr an einem Sonntagmorgen Ende Juli soll die Polizei an die Wohnungstür des Düsseldorfer Betreibers eines Tor-Exit-Nodes, einem Server für das Anonymisierungsnetzwerk The Onion Router (Tor), geklopft haben. In einem Blog-Eintrag schreibt der Betroffene, dass die Polizei aufgrund eines Foren-Beitrags auf dem privaten Polizei-Forum CopZone seine Wohnung durchsucht und alle Rechner beschlagnahmt habe – den Server, der offenbar bei einem Hosting-Anbieter stand, hat die Polizei jedoch nicht angerührt. Der inkriminierte Forenbeitrag soll Bomben- und Morddrohungen gegen Mitarbeiter eines Arbeitsamtes enthalten haben und ist inzwischen nicht mehr abrufbar.

Da die IP-Adresse zum Forum-Beitrag durch das Anonymisierungsnetzwerk verschleiert wurde und auf den Tor-Exit-Node verwies, gingen die Ermittler offenbar davon aus, dass der Serverbetreiber den Beitrag verfasst hat. Dieser Irrtum konnte Stunden später geklärt werden. Unklar bleibt, warum zwar die Rechner des Düsseldorfers beschlagnahmt wurden, der Server jedoch nicht. Die Aktion habe den Serverbetreiber und seine Frau zu Tode erschreckt, er sei am Ende seiner Zivilcourage, schreibt er in seinem Blog-Eintrag. Daher schalte er den Server "wormhole.ynfonatic.de" ab.

Quote17. September 2007 11:06
Bitte nicht einschüchtern lassen!
DerRico (449 Beiträge seit 27.11.00)

Diese Durchsuchung ist nach den vorliegenden Tatsachenbeschreibungen
völlig unzweck- und unrechtmäßig gewesen.
Falls die Unterschrift geleistet wurde, bei der man der Durchsuchung
zustimmt, ist diese ungültig.
Alle beschlagnahmten Gegenstände müssen zurückgegeben werden und
können für keinen Beweis verwendet werden.

So weit das Recht.

Dann: So siehts aus, Freunde. Es reicht ein vermuteter Absender eines
Forenbeitrages, um sämtliche Hardware wegzuschleppen. Es wird zwar
nix gefunden, aber derjenige ist erst mal sämtliche Daten und sein
Deck los, das man problemlos im Polizeiarchiv verschwinden lassen
kann.
Genau gegen so was gehts am Samstag auf die Straße. Damit wir uns
zeigen, damit wir Kontakte knüpfen, damit so was nicht ungenannt
bleibt.

An den Durchsuchten: Jetzt bitte nicht aufgeben, an Dir wurde Unrecht
verübt. Moralische Unterstützung findest Du hier im Forum. Einfach
nach Beiträgen Ausschau halten, die:
- grün bewertet wurden
- von Leuten geschrieben wurden, die Fakten aufzählen und wichtige
Links kennen
- NICHT mit "selbst Schuld" beginnen
- Betriebssysteme keine Wertung zukommen lassen

Finanzielle Unterstützung: Schwierig. Ist auch für mich Neuland.
Mal Twister fragen.

Kauft euch Kämme, es kommen lausige Zeiten....

R.


Quote17. September 2007 10:08
Tor-Admins: Jetzt gaaanz ruhig bleiben!
Kozzah, Kozzah@tekworld.de (674 Beiträge seit 23.02.05)

Wenn ihr auch einen Tor-Server betreibt, lasst ihn weiter laufen,
keine Panik!

Wenn ihr dem deutschen Polizeistaat nicht in die Hände fallen wollt,
einfach in die letzte Zeile der Konfigurationsdatei

reject *:*

schreiben, dann arbeitet euer Tor-Server nicht mehr als Exit-Node und
taucht bei fraglichen Ermittlungen nicht auf, der Anonymität im Netz
helft ihr trotzdem weiter!

Deren Ziel war es nicht, einen Typen hops zu nehmen, der in nem Forum
mit was-auch-immer droht, deren Ziel war es, euch Angst zu machen!

Wenn wir unsere Server jetzt abschaltet, haben sie gewonnen!

Quote17. September 2007 10:16
Richtig gemacht @Polizei
blindcoder (16 Beiträge seit 18.02.05)

So, mal fuer alle zum Mitschreiben.

Ich finde, die Behoerden haben groesstenteils richtig reagiert.
Ausser, dass sie den Server selbst nicht angefasst haben zumindest,
haben sie in meinen Augen richtig gehandelt.

Nur, weil es sich um einen Tor-Server handelt, heisst das noch lange
nicht, dass der Betreiber nicht auch der Autor der Dorhung ist.
Was hindert mich daran, einen Tor-Server zu betreiben (was ich ne
Weile gemacht habe), dann auf dem Server nen Firefox zu starten, per
X-Forwarding oder VNC lokal bediene, damit ne Bombendrohung absetze
(was ich NICHT gemacht habe) und dann behaupte, es waere aus dem Tor
Netzwerk gekommen?

Nein, ich bin kein Verfechter des "Wer nichts zu verbergen hat"
Pseudoarguments. Aber: Wer einen Tor-Server betreibt, muss sich der
moeglichen Konsequenzen bewusst sein. Dieser Vorfall ist eine davon.

Freundliche Gruesse,
blindcoder

Quote17. September 2007 10:43
Re: Richtig gemacht @Polizei
blindcoder (21 Beiträge seit 18.02.05)

AlMiD schrieb am 17. September 2007 10:41

> blindcoder schrieb am 17. September 2007 10:16
>
> ...
> > Pseudoarguments. Aber: Wer einen Tor-Server betreibt, muss sich der
> > moeglichen Konsequenzen bewusst sein. Dieser Vorfall ist eine davon.
> ...
>
> Exakt das ist es! Auch bei Dir hat die Einschüchterungstaktik voll
> gegriffen: Berteibe einen Tor-Server und warte auf die Polizei.

HUUU! "Einschuechterungstaktik". Schoenes Wort haste da gefunden.
Was soll also deiner Meinung nach passieren? Bombendrohungen ab
sofort voellig ignorieren?

> "Es mejor morir de pie que vivir de rodillas"
Bleib doch bitte bei der deutschen Sprache, dann versteht man dich
vielleicht auch.

Quote17. September 2007 11:03
Re: Richtig gemacht @Polizei
Tirofijo (mehr als 1000 Beiträge seit 24.06.03)

blindcoder schrieb am 17. September 2007 10:43

[...]

>
> > "Es mejor morir de pie que vivir de rodillas"
> Bleib doch bitte bei der deutschen Sprache, dann versteht man dich
> vielleicht auch.

Auch wenn man es dir übersetzt, wirst du es nicht verstehen.
Leute mit vorauseilendem Gehorsam können das nicht.

Quote17. September 2007 11:08
Re: Richtig gemacht @Polizei
blindcoder (25 Beiträge seit 18.02.05)

Tirofijo schrieb am 17. September 2007 11:03

> blindcoder schrieb am 17. September 2007 10:43
>
> [...]
>
> >
> > > "Es mejor morir de pie que vivir de rodillas"
> > Bleib doch bitte bei der deutschen Sprache, dann versteht man dich
> > vielleicht auch.
>
> Auch wenn man es dir übersetzt, wirst du es nicht verstehen.
> Leute mit vorauseilendem Gehorsam können das nicht.

Ah, verstehe. Weil ich einen Tor-Server betrieben habe, mir angesehen
habe, was da drueber lief, und entschlossen habe, dass ich das nicht
unterstuetzen moechte, betreibe ich jetzt vorauseilenden Gehorsam.
Verstehe.
Was war nochmal der Name deines Tor-Exit-Nodes?




Quote17. September 2007 11:45
Re: Richtig gemacht @Polizei
Tom Stein, Tom Stein (mehr als 1000 Beiträge seit 23.03.04)

blindcoder schrieb am 17. September 2007 10:16

> Ich finde, die Behoerden haben groesstenteils richtig reagiert.
> Ausser, dass sie den Server selbst nicht angefasst haben zumindest,
> haben sie in meinen Augen richtig gehandelt.

Zum Zeitpunkt der Durchsuchung wußte die Polizei vermutlich noch
nicht, dass es ein Tor-Server ist. Und da man nicht mal eben alles
glauben sollte, war es sicher richtig, dass trotzdem die Rechner vor
Ort erst einmal sichergestellt wurden.

Aber: Warum versucht die Polizei nicht vorher den Standort des
Servers zu ermitteln (z.B. über ein einfaches "traceroute" erfährt
man schon viel)? Ist die Polizei so unerfahren, dass sie jeden Server
am Standort des Besitzers wähnt und die Existenz von 1&1, Strato,
Server4You und wie sie alle heißen völlig ignoriert?

Insofern hat die Polizei vieles, aber definitiv nicht alles richtig
gemacht. Und ob eine Razzia in einem Privathaus unbedingt um 0 Uhr
statt wie sonst üblich um 6 Uhr stattfinden muss, sei auch zur
Diskussion gestellt.

> Nur, weil es sich um einen Tor-Server handelt, heisst das noch lange
> nicht, dass der Betreiber nicht auch der Autor der Dorhung ist.

Absolut richtig.

> Nein, ich bin kein Verfechter des "Wer nichts zu verbergen hat"
> Pseudoarguments. Aber: Wer einen Tor-Server betreibt, muss sich der
> moeglichen Konsequenzen bewusst sein. Dieser Vorfall ist eine davon.

Ja, wer handelt oder nicht handelt setzt sich damit Risiken aus und
muss neben den Konsequenzen des Handelns auch die aus dem Risiko von
Mißverständnissen entstehenden Konsequenzen tragen. Das nennt man das
(in unserer Vollkasko-Gesellschaft gerne ignorierte) Lebensrisiko.

Ich betreibe einen WLAN-Router und bin mir bewusst, dass dies kein
Freibrief für eigene Tätigkeiten sein kann - und umgekehrt fremde
Tätigkeiten zunächst einmal mir zugerechnet werden. Der Witz: Je
besser der Router abgeschirmt ist, umso schwieriger ist es im Falle
eines Hacks für mich, dem Richter klar zu machen, dass das Ding
gehackt werden konnte und daher ich nicht unbedingt verantwortlich
bin.

Tom




Aus: "Tor-Server-Betreiber stellt nach Razzia Anonymisierungsserver ab" (17.09.2007)
Quelle: http://www.heise.de/security/news/meldung/96070


Textaris(txt*bot)

Quote[...] "Früher oder später wird es keine anonymen Nutzer im Netz mehr geben", sagte der russische Antiviren-Experte Eugene Kaspersky. Schon heute existiere eine Privatsphäre im Netz eigentlich nicht mehr. ,,Wenn die Polizei es wirklich will, erfährt sie auch, wer hinter einer Aktion steckt." Bei der rasant wachsenden Internetkriminalität komme es bei der Bekämpfung aber auch immer mehr auf eine internationale Zusammenarbeit an. Erforderlich wäre dafür eine Art ,,Internet-Interpol", so der Chef der Antiviren-Software-Firma Kaspersky Lab.

Alle Netzwerke eines Landes wie Straßen, Strom- oder Kommunikationsleitungen gelten als sensible Infrastruktur und würden reguliert. ,,Nur das Internet ist noch anarchisch", so Kapersky. Dass die Sicherheit des Datenverkehrs in der Verantwortung der jeweiligen Regierungen liege, zeige der jüngste Trend zu politisch motivierten Angriffen.

So sei zuletzt mit massiven Attacken auf Internetseiten aus Estland der dortige Datenverkehr lahmgelegt worden. Und mit gezielten Angriffen über Tauschbörsen sei ein Kollaps des lokalen Internets in zwei russischen Städten verursacht worden.

Für eine erfolgreiche Bekämpfung der immer gerisseneren Internetangriffe ist nach Meinung von Kaspersky auch ein Internetführerschein nötig. ,,Stellen Sie sich vor, ein Auto fährt auf den Straßen mit abgedunkelten Scheiben, ohne zugelassene Reifen und ohne jegliches Kennzeichen." Im Straßenverkehr sei so etwas undenkbar, im Internet aber nach wie vor Realität. Netznutzer bräuchten deshalb eine Art eindeutiger Identifikation, die sie bei allen Aktionen im Netz ausweise.
claf/dpa

QuoteM.Schulze (10.12.2007 17:42)
Die Normalbürger sind die Dummen
Jeden Hans und Franz der Abends ne runde im Internet surft wird man kontrollieren, aber die Terroristen die mit geklauten Handykarten mobil surfen wird man nie kriegen.

QuoteLoki (10.12.2007 13:30)
So ein Unfug!
Wer will der bleibt im Netz anonym! Heute, wie auch in Zukunft, das sollte K. eigentlich klar sein. Neue Reglementierungen treffen doch nur wieder Otto-Normalsurfer. Absolut sinnfrei. Und der Vergleich mit dem Straßenverkehr ist nur eines: lachhaft. Im Strassenverkehr werden Menschen körperlich verletzt, wenn was schief läuft. Im Netz nicht.

QuoteMatthiasP | 1 Kommentar (10.12.2007 00:47)
Gläsern ist die Gesellschaft ohnehin
Bestellen Sie doch einmal in einem Internetshop oder im Versandhaus und nutzen Sie dazu eine Kundenkarte oder ein Login für einen Onlineshop. 3% Rabatt oder mehr wird Ihnen gewährt, der Unternehmen möchte etwas über Sie wissen, genauer die Abteilungen Vertrieb / Marketing / Werbung. Schneller und einfacher als im Internet geht die Sammlung von Daten nicht.

QuoteMasterP (10.12.2007 00:40)
Für und wieder
Eine eindeutige Identifizierung von Usern ist ohnehin schon möglich, sobald man einen Computer beim Provider anmeldet. Durch die Userkennung lässt sich dies fast immer zurückverfolgen. Der Provider vergibt eine IP und einen Zeitstempel. IP Zeitstempel Zugangsdaten Der Inhaber des Internetzugangs. Andere Lösungswege wären wünschenswert, auch hinsichtlich der Privatsphäre.

Quotepuschelhenne | 11 Kommentare (09.12.2007 12:31)
Heute e-mail morgen mein Briefkasten. Das Internet muss unter das Gesetz des Briefgeheimnisses fallen.


Quotetricom | 154 Kommentare (09.12.2007 10:20)
Mal wieder ne Behörde
Klar doch, ein Internetführerschein muss her, mit Tausenden von Beamten bei der zuständigen Behörde, mit Gebühren für die Erteilung, selbstverständlich braucht man dann auch noch Bußgelder. Und wer zu schnell surft, der bekommt den Schein dann entzogen. Da wiehert doch der Amtsschimmel schon wieder ganz laut.

QuoteJoGi (09.12.2007 05:24)
Er weiß, doch dass es nicht geht.
Der Herr Kapersky weiß doch ganz genau, dass sich das nicht flächendeckend (weltweit) durchsetzen lässt. Wer schlechtes im Sinn hat, dessen Möglichkeiten werden kaum begrenzt. Otto normal wird immer weiter ausspioniert. Eine Scheinsicherheit wird da vermittelt, und Kapersky verdient bestimmt gut daran. Der leichtgläubige Schäuble wird's ihm abnehmen. Auf dass alle CDU wählen, oder wehe....


QuoteBen (09.12.2007 03:40)
Nicht mehr nutzen...
Nach einem solchen Statement werde ich garantiert nicht mehr irgendeine Software aus dieser Schmiede nutzen...


Quotesxmgirl (09.12.2007 01:23)
Internet Privatsphäre
In 50 Jahren hat wahrscheinlich schon jeder einen Mikrochip implantiert. Die Veränderungen in Richtung Überwachung kommen schleichend durch die Hintertür.


Quotesabine (08.12.2007 16:08)
Ohne Privatsphäre gibt es keine Freiheit
Wenn wir uns nicht mehr unbeobachtet informieren können, gibt es faktisch keine geheimen Wahlen mehr, denn welche Webseiten wir ansehen und was wir in Emails schreiben, läßt Schlüsse zu was wir wählen. Gasleitungen und der Straßenverkehr können Menschen töten. Das Internet nicht. Und daß dort JEDER seine Meinung äußern kann, ggf auch anonym, ist höchst wertvoll für die Demokratie.





Aus: "Internet - Das Ende der anonymen Surfer" (07.12.07)
Quelle: http://www.focus.de/digital/internet/internet_aid_228687.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Chaos Computer Club (CCC) hat keine Anzeichen für gezielte staatliche Repressionsmaßnahmen gegen die Betreiber von Servern für das Anonymisierungsnetzwerk Tor (The Onion Router) hierzulande. "Wir haben grundsätzlich positive Erfahrungen mit den Strafverfolgern gemacht", erklärte Julius Mittenzwei am gestrigen Donnerstag auf dem 24. Chaos Communication Congress (24C3) in Berlin. Der Rechtsanwalt betreut die Missbrauchsabteilung für die Anonymisierungsdienste, welche die Hackervereinigung in Form eines Tor-Servers und der Unterstützung des Projekts Java Anonymising Proxy (JAP) derzeit betreibt. Mit den Ermittlern könne man immer reden. Selbst die Beschlagnahme von Tor-Servern im September 2006 durch die Staatsanwaltschaft Konstanz sei "Beifang" größerer Ermittlungen wegen Kinderpornografie und damit aus Perspektive der damaligen Fahndungsarbeit "wohl rechtmäßig" gewesen.

Im vergangenen Jahr hatte Roger Dingledine, der Programmierer der freien Software für das Tor-Netzwerk, die deutschen Behörden noch als Vorhut im Kampf gegen datenschutzfördernde Techniken im Internet ausgemacht. Inzwischen scheinen Hacker und Strafverfolger dazugelernt zu haben. "Erdgeist" vom CCC führte "Strafverfolger mit Morgenbesuchen" zwar nach wie vor in seiner Liste der "natürlichen Feinde von Anonymisierungsdiensten" neben gestressten Providern oder "komplexen Setups" bei der Konfiguration des Tor-Clients.

Die meisten Ermittler würden derzeit vor allem aber eine schriftliche Bestätigung erhalten wollen, dass sie auch bei einer genauen Durchsuchung von Tor-Servern "nichts finden würden", erläuterte Mittenzwei. Es gehe ihnen darum, eine Akte damit möglichst rasch schließen zu können. Er müsse den Fahndern aber zuvor immer wieder genau erklären, warum ihnen in Fällen unter Einbezug von Anonymisierungsnetzen aufgrund ausbleibender Datenspeicherung "nicht viel weiter geholfen werden könne". Hilfreich seien auch Hinweise auf die Haftungsprivilegien für Provider im Telemediengesetz oder bei hartnäckigen Fällen auf die ursprüngliche Finanzierung von Tor durch die US Navy.

In den rund zwei Jahren, in denen der CCC bereits Anonymisierungsdienste anbietet, sind den Datenreisenden nach Angaben Mittenzweis 15 Anfragen von Staatsanwaltschaften, zwei Anordnungen zur Telekommunikationsüberwachung, zirka 25 Anfragen der Polizei sowie zwei Vorladungen ins Haus geflattert. Auch der Konstanzer Beschlagnahmungsaktion, die inzwischen laut dem Anwalt in Einstellungen der Verfahren ohne Tatverdacht endete, entging der Tor-Server des Clubs nicht. Bezeichnend ist, dass sich ausländische Ermittler überhaupt nicht wegen der Anonymisierungsangebote an den CCC wandten.

Keinesfalls beantwortet werden konnten laut dem Juristen Anfragen zur Herausgabe von Verbindungsdaten. Bei JAP hätten generell in die Zukunft gerichtete Abhörmaßnahmen aufgrund der dort vorgesehenen Überwachungsschnittstelle eingerichtet werden können. Bei einer Ermittlung aufgrund eines Wurms, der volksverhetzende E-Mails verschickt habe, sei diese aber wegen der Angabe einer falschen URL in der Anordnung ins Leere gelaufen. In einem Erpressungsfall habe eine IP-Adresse in den Log-Dateien ferner lediglich auf eine Karibikinsel verwiesen und die Spur sei so im Sand verlaufen. "Wer wirklich was zu verbergen hat, baut zwei, drei weitere Sicherheitsnetze ein", ist sich Mittenzwei daher sicher. "Die bösen Jungs wird man so eh nicht fangen." Diese würden im Zweifelsfall dann auch über gekaperte Internetrechner gehen.

Angesichts der drohenden Verpflichtungen zur Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten riet Mittenzwei zum Abwarten und Teetrinken. Ein Tor-Server-Betreiber der German Privacy Foundation (GPF) hatte jüngst davor gewarnt, dass privat unterhaltene Rechner für das Anonymisierungsnetzwerk aufgrund der strengen strafprozessoralen Anforderungen aus dem heftig umstrittenen Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung kaum noch aufrecht erhalten werden könnten. Dabei sind sich Experten einig, dass über DSL betriebene, auch nur zeitweilig für Tor geöffnete Ausgangsknoten (Exit Nodes) wichtig sind für das gesamte Anonymisierungsnetz. Hintergrund ist, dass sie keine statische IP-Adresse haben und somit weniger leicht auf eine Filterliste von Zensoren wandern können.

Trotzdem gab Mittenzwei das Motto "keine Panik" aus. Zum einen würden alle Bestimmungen aus der Gesetzesnovelle erst 2009 mit Bußgeldern durchgesetzt. "Wir können sie bis dahin komplett ignorieren." Bis zum Stichtag könne dann die ein oder andere Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung greifen. Zum anderen stünde die technische Richtlinie zur Umsetzung der Auflagen zur Massendatenlagerung noch aus. Es sei damit unklar, ob Anonymisierungsserver tatsächlich betroffen seien. Davon ist in der Begründung des Gesetzes bislang ausdrücklich die Rede.

Der CCC-Anwalt bezweifelt dagegen, dass private DSL-Nutzer, die ihre Kapazitäten hin und wieder für Tor freischalten, überhaupt zu den gesetzlich erfassten "Betreibern von Telekommunikationsdiensten" gehören. Generell sei umstritten, ob ein Anonymisierungsserver nicht eher zu den Telemediendiensten zu zählen sei und damit in einen anderen gesetzlichen Anwendungsbereich falle. Selbst mit den bei der Vorratsdatenspeicherung aufzubewahrenden Informationen könnten die Strafverfolger ferner letztlich nicht viel anfangen. (Stefan Krempl)


Quote28. Dezember 2007 11:31
Die privaten Serverbetreiber werden schon noch aufgeben!
ed (mehr als 1000 Beiträge seit 09.09.02)

Ein paar Hausdurchsuchungen um Mitternacht (Gefahr im Verzug!)
und nur noch die hartgesottenen werden den Server am Netz
lassen. Dann noch ein bischen FUD (muss der Serverbetreiber
Verbindungsdaten speichern oder nicht?) durch die Gerichte
und die Anonymisierungsserver sind eliminiert.

Quote28. Dezember 2007 12:12
Chaos = Zustand vollständiger Unordnung oder Verwirrung
the west is the best (31 Beiträge seit 08.11.07)

Sicher nicht erstrebenswert.
Chaos != Recht und Ordnung

Freiheit != Narrenfreiheit
Hackerfreiräume = Narrenfreiräume = rechtsfreie Räume
Rechtsstaat != rechtsfreie Räume
Rechtsfreie Räume => Verbrechen

Quote28. Dezember 2007 12:39
Re: Chaos = Zustand vollständiger Unordnung oder Verwirrung
187^nemesis (503 Beiträge seit 17.05.02)

the west is the best schrieb am 28. Dezember 2007 12:12

> Sicher nicht erstrebenswert.
> Chaos != Recht und Ordnung
>
> Freiheit != Narrenfreiheit
> Hackerfreiräume = Narrenfreiräume = rechtsfreie Räume
> Rechtsstaat != rechtsfreie Räume
> Rechtsfreie Räume => Verbrechen

Dann wäre Totalüberwachung von allem und jedem, an jedem Ort und Rund
um die Uhr, die einzige mögliche logische Konsequenz aus Deiner
Aussage. Denn wie sollte man nach dieser Logik einem Opfer erklären
können, dass man gerade diese Stelle, diesen Raum nicht überwacht
hat.

Wenn Du soviel Furcht vor anderen Menschen hast, dass Dir das
erstrebenswert erscheint, hast Du soviel Chaos im Kopf, dass Du den
Zustand der Verwirrung ganz locker erreicht hast.


Quote28. Dezember 2007 12:50
Re: Chaos = Zustand vollständiger Unordnung oder Verwirrung
A D P (279 Beiträge seit 14.11.06)

Recht auf freie Entfaltung != Recht auf staatlich kontrollierte,
überwachte und genehmigte Entfaltung


Quote28. Dezember 2007 13:15
Nicht drauf anspringen, Leute
JonnyBoy (292 Beiträge seit 31.12.03)

Der Typ will Euch mit seinem Posting doch nur provozieren (genau wie
weiter unten dieser trollblog.de) - und Ihr springt prompt darauf an.
Dem geht es doch gar nicht um einen konstruktiven Beitrag in der
Diskussion, sondern der will bloß Unruhe stifen.
Zeigt Größe und ignoriert ihn einfach. So entzieht man ihm auch seine
Spielwiese.


Quote28. Dezember 2007 15:00
Ernstgemeinte Frage
Volker Putt (32 Beiträge seit 26.04.07)

Was ist denn, wenn man sich die Software so kompiliert, dass in den
Logdateien
nur Adressen aus Schäubles Behörde stehen ? Oder welche aus dem
127er-Netz.
Oder welche mit 246.xxx ...
Würde man damit nicht die ganze Sache ad absurdum führen ?
Für den Einsatz fehlerhafter Software kann man ja wohl nicht
verknackt werden.

Quote28. Dezember 2007 15:30
Re: Ernstgemeinte Frage
themis1 (92 Beiträge seit 08.06.07)

Volker Putt schrieb am 28. Dezember 2007 15:00

> Was ist denn, wenn man sich die Software so kompiliert, dass in den
> Logdateien
> nur Adressen aus Schäubles Behörde stehen ? Oder welche aus dem
> 127er-Netz.
> Oder welche mit 246.xxx ...
> Würde man damit nicht die ganze Sache ad absurdum führen ?
> Für den Einsatz fehlerhafter Software kann man ja wohl nicht
> verknackt werden.

Nein, aber für Strafvereitelung.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__258.html

Quote28. Dezember 2007 23:09
Re: Ernstgemeinte Frage
Der nordische Schalk (175 Beiträge seit 03.11.07)

themis1 schrieb am 28. Dezember 2007 15:30

> Volker Putt schrieb am 28. Dezember 2007 15:00
>
> > Was ist denn, wenn man ... kann man ja wohl nicht
> > verknackt werden.
>
> Nein, aber für Strafvereitelung.
> http://bundesrecht.juris.de/stgb/__258.html

Hm – speichern muß man(cher) ja – vorerst – wohl. Und an den Daten
herumspielen ... gut. Aber wie sieht es mit Daten im Log aus, die
,,zusätzlich anfallen"?

Trickster

PS: Nein, das interessiert mich nicht persönlich. Wenn, dann aus
,,intellektuellen Gründen".



Quote28. Dezember 2007 22:03
Re: Ernstgemeinte Frage
PurplePill (599 Beiträge seit 04.08.07)

Volker Putt schrieb am 28. Dezember 2007 15:00

> Für den Einsatz fehlerhafter Software kann man ja wohl nicht
> verknackt werden.

Nicht wenn Du Microsoft oder Apple heißt. :p

Nee Jux bei der Seite, nicht wenn dir ein Anwalt
eine schöne EULA schreibt.

Und natürlich auch nur dann wenn
Dir keiner eine Absicht nachweisen kann.




Quote28. Dezember 2007 19:17
Panik überall
themis1 (93 Beiträge seit 08.06.07)

Gegen die offenbar beginnende Massenhysterie wirkt das Statement
erstaunlich sachlich.

Es gibt eben doch einen Unterschied zwischen der "Staatsgewalt" und
Amoklaufenden "furchtbaren Juristen" der Medienkonzerne.

Sorgen mache ich mir weniger wegen der VDS als vielmehr wegen der
schon anlaufenden Lobbyarbeit, wer alles darauf zugreifen will. Gegen
Aufklärung schwerer Straftaten kann kaum jemand ernsthaft etwas
haben, aber dass schon zur Durchsetzung privater Forderungen
Lobbyisten Zugriff auf die Daten haben wollen ...




Aus: "24C3: Hackerfreiräume und Anonymisierungsdienste" (28.12.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/101095


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Kommentare auf chinesischen Nachrichtenseiten dürfen künftig nicht mehr anonym sein. Wie die New York Times am Wochenende meldete, existieren seit kurzem entsprechende geheime Regierungsvorgaben, die einen Registrierungszwang vorsehen. Große chinesische Portale wie Netease, Sina, Sohu und viele weitere hätten Anfang August damit begonnen, die anonyme Kommentarmöglichkeit abzuschalten.

Zuvor konnten Nutzer in vielen Fällen direkt und ohne Anmeldung ihre Meinung abgeben; wollte man den Verfasser in Erfahrung bringen, mussten Behörden den Provider einschalten, um die Internet-Protokoll-Adresse zurückzuverfolgen. So viel Mühe müssen sie sich künftig nicht mehr machen: Neben dem Klarnamen wird bei den Portalen inzwischen sogar die persönliche Identifikationsnummer vor dem ersten Posting verlangt.

Die neuen Vorgaben sind laut dem Bericht vor allem deshalb geräuschlos eingeführt worden, weil Peking breite Nutzerproteste vermeiden wollte. Die hatten im Sommer dazu geführt, dass ein auf jedem neu gekauften Rechner zwangsweise vorgesehener Jugendschutzfilter ("Grüner Damm") dann doch nur zur freiwilligen Vorgabe wurde.

Die neue Zwangsregistrierung vor dem Kommentieren ist allerdings keineswegs umgehungssicher. Wie die "New York Times" weiter meldet, lassen sich auch gefälschte Namen, Handy- und ID-Nummern zur Anmeldung nutzen, ein zentraler Abgleich mit staatlichen Datenbanken scheint nicht stattzufinden. Offensichtlich setzen die chinesischen Internet-Kontrolleure auf das Wohlverhalten der User und deren Angst, sich nicht an die Vorgaben der Nachrichtenseiten zu halten.

Beobachtern zufolge ist die Abschaffung anonymer Kommentare nur ein weiterer Schritt hin zu einer verschärften Netzkontrolle in China. Schon jetzt sorgt dort  ein ausgeklügelter Zensurfilter dafür, dass kritische Angebote nicht eingesehen werden können. Kritische Blogger und andere Netzdissidenten werden regelmäßig verhaftet.

Ziel der Initiativen sei es eine "größere soziale Verantwortung" und mehr "Höflichkeit" im Netz herzustellen, so die Regierung. Das bedeutet vor allem, dass der schon jetzt nur sehr kleine Freiheitsraum Internet in China weitere eingeschränkt werden dürfte.


Quote08.09.2009 08:59 Uhr:
Von Rod:

In Deutschland sind wir doch auch nicht besser dran: Vorratsdatenspeicherung, Abschaffung des Briefgeheimnis, Abschaffung des Bankgeheimnis, Sperrung von Internetseiten mittels geheimer Sperrliste, Impressumpflicht von Webseitenbetreibern, Abmahnwahn usw.

Die chinesische Regierung bekennt sich wenigstens offen zur Zensur und Überwachung, wogegen die deutsche Regierung Überwachung und Zenzur das KO-Argument der Kinderpronographie vorschiebt, der Endeffekt ist aber derselbe.


Quote

08.09.2009 08:54 Uhr:
Von orwell:

Ist auf den deutschen Nachrichtenseiten doch auch nicht anders, da wird zensiert, teilweise sogar die geposteten Kommentare noch verändert bevor sie freigeschaltet werden.


Quote

07.09.2009 15:37 Uhr:
Von GonZoo:

Da kann ich nur müde lächeln - Zensoren der Online-Kommentare bei "Focus online" hauen gnadenlos alles weg, was nicht ins eigene Weltbild paßt. Und ohne sich zu registrieren geht da ohnehin nichts. Kritische Kommentare über das Merkel, Atomkraft etc. sucht man dort meist vergebens.


Quote07.09.2009 14:28 Uhr:
Von kleiner Spinner:

Wir haben übrigens auch eine Impressumpflicht für Webseiten.





Aus: "Chinesische Nachrichtenseiten - Anonyme Kommentare verboten" VON BEN SCHWAN (07.09.2009)
Quelle: http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/anonyme-kommentare-verboten/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die chinesischen Behörden haben begonnen, Relay-Knoten und Verzeichnisserver des Anonymisierungsdienstes Tor anhand ihrer Adressen zu blockieren. Laut einem Eintrag im Blog des Tor-Projekts unterbricht die "Große Firewall" (GFW) bislang die Kommunkation zu etwa 80 Prozent der gelisteten Tor-Knoten. Auch heißt es dort, man habe diesen Tag erwartet.

Schon Mitte vergangenen Jahres hatte China die Website des Tor-Projekts gesperrt. In der Folge hatten Betreiber und Entwickler wohl versucht, durch Kontrolle von neuen Servern im Tor-Netzwerk zu verhindern, dass sich chinesische Behörden einschmuggeln und so an die Liste der öffentlichen Knoten kommen – offenbar ohne Erfolg.

Zwar ist der Aufbau einer anonymen Verbindung auch mit nur 20 Prozent der Tor-Knoten noch machbar, doch dauert das dann unangenehm lange. Der Autor des Blog-Eintrags rät Nutzern, nicht-öffentliche Tor-Relays (Bridges) aufzusetzen, wenn sie chinesischen Tor-Nutzern helfen wollen. Tor-Bridges tauchen nicht in den öffentlichen Verzeichnislisten auf und lassen sich daher nur schwer finden und blockieren. (bb/c't)



Quote28. September 2009 19:58
Überraschung?
Columba (19 Beiträge seit 29.03.09)

Überrascht das jetzt ernsthaft jemanden?

Mich hätte es eher gewundert, wenn das nicht der Fall gewesen wäre.

China zensiert alles, was nicht ins Konzept passt, da ist TOR echt ne
kleinigkeit!


Quote28. September 2009 18:22
Vorratsdatenspeicherung
Kleingedruckte (450 Beiträge seit 13.03.09)

Vorratsdatenspeicherung ist in Europa der erste Schritt in die selbe
Richtung.


Quote29. September 2009 06:46
Ihr habt alle leicht reden!
aietes (16 Beiträge seit 13.02.07)

Ich sitze hier in China und hab nun seid 2 Tagen keinen TOR Zugang
mehr. Das Vidalia Kontrollpanel bleibt mit der Fehlermeldung
"Verbinde zu einem Relay-Verzeichnis fehlgeschlagen (kein Pfad zum
Rechner)" stehen.

Was das heisst? Keine (K-) Pornos mehr ansehen? Keine kritischen
Berichte mehr ueber die KP in China lesen? Keine Berichte mehr ueber
Tibet?

Pah: Alles viel profaner und VIEL VIEL weitreichender:

-Seid September 2008 kein Youtube mehr (Davor nur von April bis
einschliesslich August 2008) Viele meiner chinesischen Freunde und
Kollegen gucken Hollywoodfilme TV etc online. Aber alle von
chinesischen Websites. Youtube kennen einige gar nicht!

-cczwei ist nicht erreichbar. Ist anscheinend auch eine Gefahr fuer
die KP!

-Tagesschaufilme angucken geht nicht (Flash!). Download der Filme
immerhin moeglich. Fuer die "100 Sekunden"-filmchen brauch ich schon
mal 2 Stunden, manchmal aber auch nur 10 Minuten

Skype kann man hier in China nur in einer zensierten Version
herunterladen vom Server tom.com. Man erkennt es nach dem
Installieren sofort daran, dass einem staendig chinesische Werbung
rechts unten im Rechner eingeblendet wird. Spaetestens beim Chatten
und Nutzen verdaechtiger Woerter wird einem dann die zweite
geaenderte Funktion bewusst...

-Die hier allgegenwaertige Chat Software QQ erlaubt einfach alles,
was die Kommunikation zwischen 2 Rechnern im Internet bzw Netz
erleichtert. Eigentlich eine tolle Sache. Manche Firmen benutzen es
sogar, um Daten hin- und her zuschicken. Das Teile dieser Software
von auslaendischen Virenprogrammen als Trojaner erkannt werden und
die Software saemtliche Kommunikation filtert ist widerum meinen
Freunden nicht bekannt, oder sie nehmen es hin, da die Software ja so
einfach handzuhaben ist.

-Die deutsche Bildersuche in Google kann oft nicht benutzt werden
(Manchmal geht es, wieso, weiss ich nicht). Die meissten
nichtchinesischen Google-Server sind gesperrt. Das heisst, dass man
beim Stichwort "Blume" oder "Tulpe" einfach nichts zu sehen bekommt!
(Ach ja: Schon mal Flickr besucht und nur weisse Bilder mit kleinem
roten Kreuz gesehen?)

-Was ist Twitter? Willkommen zurueck im Web 1.0!

Und viele meiner chinesischen Freunde wissen das alles nicht. Die
besuchen ja auch nie eine auslaendische Website. Oft mit dem
Argument: Die laden so langsam!

Und immer diese Scheiss-Diskussion mit den Chinesen hier, dass die
Regierung das machen muss, sonst zerfaellt China und DAS WUERDE
WIRKLICH SCHLIMM WERDEN. Ein Totschlagargument fuer die Chinesen:
DAS will doch keiner haben. Da muss ich doch auch zustimmen. Und dann
ist es doch garnicht mehr so schlimm, das ich ein "paar" Websites
nicht mehr sehen kann. Das waere doch dann wirklich zu selbstsuechtig
von mir!

Und am Schluss der Diskussionen bin ich als Paranoiker abgestempelt.
Typisch Auslaender, der die Chinesen immer so kritisieren muss.
(Dabei stimmt das in jedem anderen Themenbereich ueberhaupt nicht.
Aber wehe, man vertritt mal eine andere Meinung mit Verve! Dann ist
der Abend versaut!)

Passt blos auf mit Eurer v.d. Leyen: Wehret den Anfaengen! Hier wird
die Zensur mit schoener Regelmaesssigkeit perfekter und allgemeiner.

Und mein Vater beklagt sich, dass sein DSL nur 6 Mbit hat: Mann, ich
hab hier manchmal nicht mal 6 bit!

Ich geh jetzt wieder in mein offline-Kaemmerchen, alleine
weiterheulen...
:(







Aus: "China blockiert Anonymisierungdienst Tor" (28.09.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/China-blockiert-Anonymisierungdienst-Tor--/meldung/146007

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Jurist Patrick Breyer moniert, dass das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg seine im vergangenen Jahr eingeleitete Rechtsprechung zur Mitstörerhaftung von Online-Diensteanbietern entgegen vieler Einwände fortschreibe. Mit einem Urteil von Ende September (Az.: 5 U 111/08) gegen RapidShare verfolge die Justizbehörde weiter das Ziel, das "Unwesen von Raubkopierern" durch ein "Generalverbot" anonymer Veröffentlichungsdienste im Netz zu unterbinden, schreibt der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktive Experte in einem heise online vorliegenden Fachbeitrag.

RapidShare leistet laut der noch wenig beachteten Hamburger Entscheidung "der massenhaften Begehung" von Urheberrechtsverletzungen Vorschub. Die Rechteinhaber seien dagegen trotz der gesetzlichen Pflicht der Provider zur Löschung rechtswidriger Inhalte "vollständig schutzlos". Konkret stellt das Urteil im Streit um urheberrechtlich geschützte Nacktfotos den Leitsatz auf, dass ein Geschäftsmodell eines Hosting-Dienstes nicht schutzwürdig sei, wenn es vielfältige Rechtsverletzungen im Internet unter dem Deckmantel völliger Anonymität ermögliche. Davon sei bereits auszugehen, wenn fünf bis sechs Prozent der hochgeladenen Dateien illegal seien und sich daraus eine besonders hohe absolute Zahl an Rechtsverstößen ergebe. Dem Plattformbetreiber seien in diesem Fall auch Maßnahmen zumutbar, die in letzter Konsequenz zur Einstellung des Dienstes führen würden. Erforderlich sei bei bereits auffällig gewordenen Nutzern zumindest eine Überprüfung von — auch komprimierten — Dateien vor Veröffentlichung.

Für Breyer ist dieser Ansatz unhaltbar. Er beklagt, dass der zuständige Senat des OLG auf die "grundlegende und unverändert zutreffende Kritik" an dieser Rechtsprechung "im Lichte der Grundrechte" nicht ausdrücklich eingehe. Einige seiner früheren Forderungen zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen wie die Einführung einer Anmeldepflicht für Nutzer würden nun zwar "differenzierter" dargestellt. Zudem hätten die Richter nun zumindest dem Namen nach einen "Grundsatz der Anonymität" genauso anerkannt wie die Unzulässigkeit einer generellen, personenbeziehbaren Nutzerprotokollierung ins Blaue hinein. Trotzdem halte der Senat im Kern daran fest, dass "protokollierungsfreie" Internet-Veröffentlichungsdienste ohne Vorabprüfung zur Verfügung gestellter Dateien illegal seien.

Die Auswirkungen, die ein solches Verbot hätte, sind laut Breyer kaum zu überschätzen. Neben Sharehostern oder anderen Webhostern wären auch Dienste wie viele Wikis oder Online-Foren betroffen, weil auch diese zur massenhaften Veröffentlichung etwa urheberrechtlich geschützter Liedtexte genutzt werden könnten. Eine Privilegierung von Plattformen, die der Meinungsfreiheit dienten, sei nicht möglich, weil inhaltsneutrale Dienste "immer sowohl zum grundrechtlich geschützten Meinungsaustausch als auch für Rechtsverletzungen genutzt werden können". Darüber hinaus wären auch die Anbieter anonymer Internetzugänge wie kostenlose Hotspots, öffentliche Internet-Terminals oder Internetcafés erfasst. Gleiches gälte letztlich für jegliche Tauschgelegenheit auch außerhalb des virtuellen Raums wie Computerclubs, Schulhöfe oder Flohmärkte und für jedes Vervielfältigungsgerät von Fotokopiergeräte bis zu CD-Brennern.

Wie in den Zeiten der Einführung privater Tonbandgeräte sieht der Jurist daher den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht als Revisionsinstanzen vor der Aufgabe, den "Hamburger Forderungen" eine Absage zu erteilen. Sie müssten Rechteinhaber auf Vergütungsansprüche gegen diejenigen verweisen, "die gewerblich von dem rechteeingreifenden Informationsaustausch profitieren". Nur so sei ein angemessener Ausgleich zwischen dem Freiheits- und Datenschutzinteresse der überwältigenden Mehrheit rechtstreuer Internetnutzer, der Berufsfreiheit der technischen Dienstleister und dem Eigentumsinteresse der Rechteinhaber herzustellen. Der Gesetzgeber müsse dabei "Schützenhilfe" leisten, indem er die von der Justiz den Anbietern auferlegten "exzessiven Überwachungspflichten" im Rahmen einer Novellierung des Telemedien-Gesetzes "normenklar ausschließe".

(Stefan Krempl) / (vbr/c't)

Quote20. November 2009 00:44
Anlass für diesen Artikel ...
RA-Berlin (46 Beiträge seit 13.03.09)

Heise sollte sehen, dass die Artikel das notwendige Niveau behalten.
Entweder man berichtet darüber, dass Menschen die Rechtsprechung
nicht verstehen, sich vielleicht darüber ärgern oder aber man setzt
sich wirklich damit auseinander. Hier wird ein Jurist angeführt, der
sich irgendwo kritisch über die Rechtsprechung des OLG Hamburg
geäußert hat. Soll der jetzt irgendwie promotet oder bekanntgemacht
werden?

Die mitgeteilten Fragmente werden nicht einmal im Ansatz der
Rechtsprechung zum Störerbegriff bei Unterlassungsansprüchen in der
Rechtsprechung der Obergerichte und des BGH gerecht. Es gibt genug
Veröffentlichungen und Urteilsbesprechungen zu der sehr
ausdifferenzierten Rechtsprechung in einschlägigen juristischen
Fachzeitschriften zu dem Thema. Da gibt es auch immer Pro und Contra.

Hier wird jetzt so getan, als wenn hier eine Fundamentalkritik an der
Rechtsprechung eines OLG angezeigt wäre. So ist das nunmal in einem
Rechtsstaat. Wenn einem eine Gerichtsentscheidung nicht gefällt, muss
man den Rechtsweg ausschöpfen. Es wirkt schon etwas albern, wenn da
geschrieben wird, das OLG Hamburg habe nicht auf Kritik an seiner
Rechtsprechung reagiert. Es bleibe sozusagen stur. Ganze Bibliotheken
sind mit Kritik an der Rechtsprechung der deutschen Gerichte gefüllt
worden. Kritik ist ein normaler und wichtiger Vorgang in der
Rechtswissenschaft, gibt aber keinesfalls einen Anspruch darauf, auch
gehört zu werden. 

Es ist zudem auch nicht so, dass der BGH nun in Sachen
Störereigenschaft die ganz große Liberalität an den Tag legen würde.
Dies zeigt die recht resolute Rechtsprechung des BGH zur
Störereigenschaft von ebay zu Markenrechtsverletzungen (zu Rolex). Da
wurde nämlich die im Gesetz aufgenommene Haftungsprivilegierung
gerade für Unterlassungsansprüche außer Kraft gesetzt bzw. nicht
angewendet. Es kann also keine Rede davon sein, dass das OLG Hamburg
jenseits der Rechtsprechung des BGH agiere und sich gar in
Widerspruch dazu setze. Auch in der weiteren Rechtsprechung des BGH
und der Obergerichte zu Blogeinträgen und Kommentarfunktionen finden
sich ähnliche Wertungen.

Der Heise-Artikel weist auch eine Ungenauigkeit auf, die wohl kaum
von dem in Bezug genommenen Juristen stammen kann. Schon im ersten
Semester lernt nämlich jeder Jurastudent, dass das BVerfG keine
"Superrevisionsinstanz" ist. Das bedeutet, es prüft nur die
Rechtmäßigkeit von Staatsakten in Bezug auf Grundrechte und
Verfassungsrecht, nicht aber die Anwendung einfachen Rechts.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass der Autor des Heisebeitrages
weiß, dass solche Kritik bei der Leserschaft gut ankommt. Daher
werden hier vermeintliche Rosinen aus einem Statement herausgepickt
und präsentiert.

Schade, dass kennt man anders von Heise. Natürlich können und sollen
Entscheidungen von Gerichten seziert und diskutiert werden, dann aber
auch in einem entsprechenden Kontext. Objektivität heißt dann auch
keine überzogenen Tendenzen.

Unterlassungsansprüche können sich nur gegen den Störer richten.
Zentral dabei ist die für die Störereigenschaft erforderliche
Verletzung von Prüfpflichten. So jedenfalls die ständige
Rechtsprechung des BGH. Dabei stellt sich immer wieder die Frage der
Zumutbarkeit und Reichweite entsprechender Prüfpflichten. Das gilt
eben auch bei RapidShare. Das muss dann auch bei neuerer technischer
Entwicklung stets neu geprüft werden. Heute mag eine Filterung und
Überwachung von Postings z.B. ins Usenet noch unzumutbar sein, morgen
kann es aber vielleicht technisch machbar werden. Die Wertungen sind
also nie in Stein gemeisselt.

Wenn man schon differenzierter berichten will, sollte zumindest eine
Fundstelle oder Link angegeben werden, wo der angebliche Experte
seine Meinung veröffentlicht hat (was sonst hier auch passiert). So
kann nicht mal eine Auseinandersetzung mit den fragmentarischen
Thesen erfolgen.

Was ich nur sagen will, ist, eine solche Meinung darf nicht
überbewertet werden. Wer nun den Schluss daraus zieht, die Gerichte
in Deutschland würden ihre Urteile so schlecht begründen, dass man
oder eben ein "Experte" sie so einfach als falsch oder
rechtsfehlerhaft entlarven könnte, ist auf dem Holzweg. Das liest man
aber ein bisschen zwischen den Zeilen.

Wer nun die Stirn runzelt und sich fragt, woher meint der zu glauben,
hier seinerseits Kritik äußern zu können, soll einfach nach "BGH",
"Störer", "Prüfpflicht" und "Unterlasssungsanspruch" suchen und wird
sich schnell ein Bild davon machen können, dass das alles etwas
komplexer ist, als uns dieser Artikel das weiss machen möchte.

Quote20. November 2009 01:29
Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich ...
nossiwenzinger (mehr als 1000 Beiträge seit 05.11.05)

... obwohl die Kosten oft beschwerlich.
Wilhelm Busch

Moin,

schöner Vortrag von Niveau, so dass der durchschnittliche
heise-Forenleser sich verwundert die Augen reibt.

Leider aber fast für die Katz. Der Autor des Artikels ist kein
Unbekannter, sondern ein Journalist mit Agenda. Wie man die
wohlmeinende aber unbedarfte Leserschaft für seine Ziele einnimmt hat
der Mann studiert, sogar darüber promoviert. Er macht das geschickt,
spielt in höherer Liga. Mit dem profunden journalistischen Grundsatz
sich eine Sache nicht zu eigen zu machen, sei sie auch noch so edel,
hat er allerdings nicht viel am Hut.

Ich beschwere mich nicht. Ohne ihn wäre auch ziemlich langweilig
hier. Immerhin hat er es geschafft, dass ein Berliner RA sich -
kostenlos für uns Leser - kompetent zur Sache äußert. Dankeschön! :)

Gruß
Nossi




Aus: "Kritik an Hamburger Urteil zu Mitstörerhaftung von Sharehoster" (19.11.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kritik-an-Hamburger-Urteil-zu-Mitstoererhaftung-von-Sharehoster-864516.html

-.-

Verkehrssicherungspflichten von Internetdiensten im Lichte der Grundrechte
11. November 2009 um 15.21 Uhr · Abgelegt unter Juristisches, Surfprotokollierung
Schlagworte: ip-retention, Telemediengesetz, Telemedienrecht
http://www.daten-speicherung.de/index.php/verkehrssicherungspflichten-von-internetdiensten-im-lichte-der-grundrechte/


Textaris(txt*bot)

#8
Quote[...] Der CDU-Bundestagsabgeordnete Axel E. Fischer kritisiert die gängige Praxis, sich in Internet-Diskussionsforen mit einem Fantasienamen zu Wort zu melden. Ein "Vermummungsverbot im Internet" müsse her, forderte der Vorsitzende der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Bundestags. Es könne nicht sein, dass sich Bürger hinter selbstgewählten Pseudonymen versteckten und sich so der Verantwortung entzögen, sagte der Karlsruher Abgeordnete den Badischen Neuesten Nachrichten.

Für den demokratischen Entscheidungsprozess sei es wesentlich, "dass man mit offenem Visier kämpft, also seinen Klarnamen nennt", sagte Fischer. Dabei sei der neue Personalausweis eine "ideale Möglichkeit, sich im Internet zu identifizieren". Fischer sprach sich auch für einen "Radiergummi" aus, um Inhalte im Internet nach einer gewissen Zeit wieder zu löschen. Netzexperten halten diese Idee eines Verfallsdatums für Inhalte im Web allerdings aus technischen Gründen für nicht realisierbar. (dpa) / (cp)

...


Aus: "CDU-Politiker für "Vermummungsverbot im Internet"" (14.11.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/CDU-Politiker-fuer-Vermummungsverbot-im-Internet-1136033.html

Quote14. November 2010 13:46
Wenn die CDU-Politiker so weitermachen
Horas13

können die Kabarettisten einpacken, gegen diese Konkurrenz sind sie
machtlos.


Quote14. November 2010 13:35
ich fordere ein Verdummungsverbot in der Politik
Peter Jakobs

man möge bitte aufhören, die Öffentlichkeit mit völlig verblödeten
Thesen von den wirklichen Problemen abzulenken!

pj


Quote14. November 2010 13:36
Ich fordere Hirngebot in der politischen Diskussion
dazk

Meine Güte...

Alle Welt redet von Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung
in Social Networks. Da und bei Google Streetview ist Datensammelei
böse. Pseudonymisierung ist ein Weg, wie man zumindest teilweise
verhindern kann, dass immer gleich alle, zum Identitätsdiebstahl
nötigen Informationen preisgegeben werden müssen. Und dieser
Vollpfosten fordert nun Klarnamen. Wie hohl muss man sein?


Quote14. November 2010 13:39
Aber die Polizisten dürfen ohne Erkennung rumlaufen...
Lonewolff (14 Beiträge seit 03.01.07)

Wobei, das ist ja auch nicht das Internet. Da muss man sich wohl auch
nicht seiner Verantwortung stellen. ;)

...


Quote14. November 2010 13:39
"Es könne nicht sein, dass sich Bürger hinter Pseudonymen verstecken" ???
Wolfgang Nohl

"Es könne nicht sein, dass sich Bürger hinter selbstgewählten
Pseudonymen versteckten und sich so der Verantwortung entzögen, ..."

Das fordert ausgerechnet ein "Volksvertreter".

Wo sich die Politiker seit Jahzehnten dadurch auszeichnen, dass sie
sich bei all ihren Entscheidungen von annonymen Lobbyisten steuern
lassen.

mfg Wolfgang Nohl


Quote14. November 2010 13:44
Meint der jetzt CDU Transparenz wie ... (Editiert von einem Foren-Administrator am 14.11.10 um 13:54)
DrD (mehr als 1000 Beiträge seit 25.12.05)

... die Verhandlungen über die weitere Abschaffung des
Gesundheitssystems?
... die Verhandlung über die Verlängerung der Laufzeiten?
... die Verträge der Provider zu Netzsperren?
... die jüdischen Vermächtnisse?
... das EU Rettungspaket?
... der Sachsensumpf?

Vielleicht meint der auch nur so viel Transparenz wie in der
Fußgängerzone. Da lauf ich nämlich auch mit nem Riesennamensschild
rum ...


Quote14. November 2010 13:56
Namens- oder Nummernschilder fuer Passanten - jetzt!
grf (mehr als 1000 Beiträge seit 07.03.00)

Kann ja wohl nicht sein, dass man auf der Straße einfach anonym
laufen und vielleicht gar noch anonym seine Meinung äußern darf!
Daher fordere ich, dass sich jeder auf der Straße mit einem großen
Schild ausweist!

Bei solchen Politikervorschlägen frage ich mich, ob die Typen eine
Wette verloren haben und sich nun für ihre Kumpels lächerlich machen
müssen. Oder kann man wirklich so sein?

Michael.


Quote14. November 2010 13:56
dass man mit offenem Visier kämpft
x-beliebig

das sagt einer, der einer Regierung angehört, die Geheimverträge für
Projekte macht, die im Namen des Volkes gestartet werden.


Quote14. November 2010 14:14
Jede Wette, der hat kurz vor seinem Geistesblitz...
light_of_truth

die Forenbeiträge zu aktuellen politischen Themen hier gelesen.
Und nachdem er dann bei einer Suche nach den Pseudonymen bei Klicktel
keine befriedigenden Ergebnisse erzielte kam ihm diese wahnsinnig
geniale Idee.

Hut ab Herr Fischer, soviel Scharfsinn ist selten. 


Quote14. November 2010 17:14
Verbot anonymer Abstimmungen in Parlamenten, Identifizierungspflicht bei Wahlen
fr.osch

Es wird ein Verbot anonymer Abstimmungen in Parlamenten gerfordert.
Es kann doch nicht sein, dass die Parlamentarier sich in einer
anonymen Masse verstecken, wenn sie Entscheidungen gegen das Volk
fällen. Für den demokratischen Entscheidungsprozess ist es
wesentlich, "dass man mit offenem Visier kämpft, also seinen
Klarnamen nennt". Dabei ist der neue Personalausweis eine "ideale
Möglichkeit, sich im Parlament zu identifizieren".

Eine Anwesenheitspflicht im Parlament garantiert zudem, dass die
Abstimmenden auch ausreichend am Diskussionprozess beteiligt sind und
nicht Gesetze abnicken, deren Inhalt sie nicht kennen.

Ausserdem ist sicherzustellen, dass nur Parlamentarier über Gesetze
abstimmen, die sich nachweislich mit der behandelten Materie
auskennen. Dafür müssen entsprechende Kurse besucht, Leistungsscheine
vorgewiesen und Prüfungen absolviert werden. Damit lässt sich die
Qualität im parlamentarischen Entscheidungsfindungsprozess nachhaltig
erhöhen.

Bei Gesetzen müssen aus Gründen des Urheberrechts in Zukunft die
Namen der Gesetzesschreiber genannte werden. Damit können sich diese
nicht mehr der Verantwortung entziehen, und es wird zudem klar, dass
Gesetze heute von bezahlten Lobbyisten in den Ministerien verfasst
werden. Es kann doch nicht sein, dass sich Lobbyisten hinter anonymen
Gesetzestexten verstecken, wenn sie ihren Auftraggebern durch
manipulierte Gesetze satte Gewinne zuschanzen. Dabei ist der neue
Personalausweis eine ideale Möglichkeit, Gesetzestexte zu signieren.

Dank der neuen Identifizierungspflicht im Internet konnten etliche
bezahlte "Astroturfing"-Kampagnen der regierenden Parteien aufgedeckt
werden. Somit hat sich die Zahl der Befürworter von Stuttgart 21 im
Internet drastisch reduziert, es waren nur einige wenige
PR-Agenturen, die ihre Praktikanten dafür bezahlt haben, in möglichst
vielen Diskussionsforen positive Beiträge zum neuen Bahnhof zu
verfassen - bis zu mehreren tausend am Tag. Damit sollte wohl der
Eindruck erweckt werden, eine nennenswerte Zahl von Bürgern wäre für
das völlig überteuerte Bahnhofsprojekt. Einzelne Parteien bezahlen
jetzt ihre Mitglieder für Beiträge in ihrem Sinne im Internet, diese
Möglichkeit des Zuverdienstes wird vor allem von Rentnern und
Hartz-IV-Empfängern begeistert angenommen.

In Zukunft wird es ebenfalls eine Identifizierungspflicht bei Wahlen
geben. Es kann nicht sein, dass sich Bürger hinter anonymen
Wahlzetteln verstecken, es ist eine Selbstverständlichkeit im
demokratorischen Wahlverfahren, dass man zu seiner abgegebenen Stimme
steht und dann auch die Verantwortung für die gewählten Politiker
übernimmt. Befürchtungen der FDP, ihr Stimmenanteil würde ins
Bodenlose sinken, wenn sich ihr Wähler outen müssten, werden von
Vertretern der großen Parteien nur belächelt. Vereinzelt wurde
gehofft, dass diese Befürchtungen eintreffen würden.

    fr.osch


Quote14. November 2010 20:18
CDU-Politiker für "Vermummungsverbot bei Wahlen"

stardrifter

Es könne nicht sein, dass Bürger ihren Stimmzettel nichtöffentlich in
einer geheimen Wahl ausfüllen und sich so der Verantwortung entzögen.

Das kommt bestimmt auch wieder...


...

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Regierung in Peking plant, die Nutzung von Internet und Mobilfunk künftig an Klarnamen zu koppeln. So soll jeder kritische Kommentar leicht zurückverfolgt werden können.

BERLIN taz | Schon jetzt ist das Internet in China alles andere als frei: Ein riesiger Zensurapparat, die "große Firewall" genannt, blockiert alles, was den Regierenden nicht passt: Demokratiebemühungen, "freier" Journalismus, Glücksspiele, Online-Nackedeis etc. Was bislang allerdings noch erlaubt war, war eine gewisse Form von Anonymität - so konnte man ohne Angabe seines Namens auf Portalen kommentieren oder auch ein anonymes Blog führen, wenn sich dafür ein passender, nicht gesperrter Anbieter fand.

Diese Lücke will Peking nun schließen. Wang Chen, Direktor des Informationsbüros des Staatsrats, forderte im April vor dem gesetzgebenden Organ des Landes, die "schändliche Anonymität" im Netz gänzlich abzuschaffen. Laut einem Redetext, welcher der amerikanischen Menschenrechtsorganisation "Human Rights in China" (HRIC) vorliegt, ist ein ganzes Maßnahmenbündel geplant. Demnach soll künftig weder das Online-Gehen noch die Nutzung von Mobiltelefonen ohne Angabe des Klarnamens möglich sein.
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China hat mittlerweile 400 Millionen Nutzern. Künftig soll jeder von ihnen für alles, was er oder sie im Netz sagt, haftbar gemacht werden können. Große technische Anstrengungen wie die sonst notwendige Rückverfolgung der Internet-Adresse sollen dann nicht mehr nötig sein.

Peking will sich zu dem Plan nicht offiziell äußern, das Manuskript von Chens Rede verschwand schnell von der offiziellen Website. "Wir werden das neue Internet-Realnamen-System so schnell wie möglich realisieren, ein landesweites Handy-Realnamen-System einführen und das Namensregistrierungssystem Schritt für Schritt interaktiven Online-Prozessen hinzufügen", heißt es gestelzt. Demnach sollen künftig Kommentare auf Websites und in Foren nur noch mit Klarnamen erlaubt sein, alles andere soll gelöscht werden.

Das Internet ist in China trotz der ständigen Zensur zum wichtigsten Medium der Meinungsäußerung geworden. Die anonyme Nutzung erlaubt es bislang, sich zumindest teilweise mit wahren Worten an seine Mitbürger zu wenden. Allerdings war Peking auch schon früher gegen Unbekannte im Netz vorgegangen und hatte sich dann die Nutzerdaten der Portalbetreiber besorgt. Auch westliche Online-Konzerne machten hier bereits mit, was Politiker etwa in den USA scharf verurteilten.


Aus: "Zensur in China - Klarnamen fürs Internet" VON BEN SCHWAN (14.07.2010)
Quelle: http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/klarnamen-fuer-das-internet/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Law Foundation (HRLF) hat den US-amerikanischen Netzwerkausrüster Cisco verklagt. Sie wirft dem Unternehmen vor, der chinesischen Regierung bei der Verfolgung von missliebigen Personen geholfen zu haben. Die HRLF vertritt drei namentlich genannte Falun-Gong-Mitglieder, von denen einer drei Jahre lang in China festgehalten worden sei, sowie acht weitere, nicht namentlich genannte Mitglieder. Diese seien in China gefoltert worden, getötet oder würden vermisst.

Cisco habe sich mit der Kommunistischen Partei China und den Sicherheitsbehörden verschworen und beim Aufbau einer Infrastruktur namens "Golden Shield" – hierzulande besser bekannt als "Great Firewall" – geholfen, mit der das Internet zensiert und Dissidenten ausfindig gemacht werden könnten, heißt in der Klage, die der HRLF bei einem US-Bundesgericht in Nordkalifornien eingebracht hat. Die Menschenrechtsorganisation verlangt Schadenersatz in nicht genannter Höhe sowie eine Anordnung, die Cisco an weiteren ungesetzlichen Aktionen hindern soll.

Cisco hatte sich zwar 2008, als ein internes Dokument für den chinesischen Markt publik wurde, davon distanziert, die chinesische Regierung aktiv bei Zensur und Unterdrückung zu unterstützen. Die HRLF beruft sich aber auf weiteres Marketing-Material, in dem der Netzwerkausrüster aktiv damit geworben habe, mit Hilfe seiner Technik gegen "Gegner" der Volksrepublik vorgehen zu können. Die HLRF hat angekündigt, während des Gerichtsverfahrens Dokumente zu präsentieren, die Ciscos Verwicklungen belegen sollen.

Die HRLF beruft sich unter anderem auf den US-amerikanischen Alien Tort Claims Act von 1789 und den Torture Victims Protection Act von 1992. Diese Gesetze sollen es ermöglichen, aus Menschenrechtsverstößen im Ausland zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Auf diese Gesetze berief sich im Jahr 2007 auch der chinesische Dissident Wang Xiaoning in seiner Klage gegen den Internetdienstleister Yahoo. Dieser Rechtsstreit endete im selben Jahr mit einem Vergleich. (anw)


Aus: "Menschenrechtler verklagen Cisco" (23.05.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Menschenrechtler-verklagen-Cisco-1247433.html


Textaris(txt*bot)

#11
Quote[...] Wer unentdeckt auf Webseiten des Landes Niedersachsens surfen oder mit niedersächsischen Behörden anonym kommunizieren will, hat Pech. Der technische Dienstleister für die Internetangebote der Region zwischen Harz und Nordsee, der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsens (LSKN), sperrt die Nutzer von Services wie Tor aus. [Update: Java Anon Proxy alias JonDo scheint nach Angaben der Betreiber derzeit nicht betroffen zu sein.] "Wir setzen eine Sperrliste für bestimmte Anonymisierungsdienste ein", erklärte eine LSKN-Sprecherin gegenüber heise online. Es gehe dabei im Interesse der IT-Sicherheit um den Schutz vor Angriffen aus dem Cyberspace. Nach Angaben der Behördenvertreterin empfehlen auch die Hersteller von Netzwerktechnik den Einsatz zentraler Filterlisten.

Die Administratoren des LSKN sind sich zwar bewusst, dass Diensteanbieter laut Telemediengesetz (TMG) verpflichtet sind, die Nutzung von Online-Medien "anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen". Einzige gesetzliche Einschränkung ist, dass "dies technisch möglich und zumutbar ist". Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren, heißt es im TMG weiter. Laut der LSKN-Sprecherin hat das Land aber "das Recht, sich zu schützen". Für die Bürger gebe es keinen absoluten Anspruch auf Zugriff auf die landeseigenen Internetangebote.

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sieht die Sache anders. Niedersachsen schließe rechtschaffene Bürger von den Informationen und Dienstleistungen des Landes aus, die über öffentliche Portale angeboten werden, erklärte der Jurist gegenüber heise online. Dazu gehöre etwa auch die Webseite des niedersächsischen Landtags. Da alle Bürger einen Anspruch auf gleichen Zugang zu öffentlichen Telemedien hätten, hält Breyer die Sperrung für rechtswidrig. Betroffen seien einer Umfrage (PDF-Datei) des Forschungsinstituts infas zufolge 12,8 Prozent der Bundesbürger, die sich mehr oder weniger regelmäßig gleichsam mit Tarnkappe durchs Netz bewegten.

Anonymisierungsdienste zu nutzen ist nach Breyers Ansicht legitim. Wer etwa einen offenen WLAN-Hotspot nutze, könne nur mit Hilfe einer verschlüsselten Verbindung über ein Virtual Private Network verhindern, dass sein Datenverkehr mitgelesen und dabei Unbefugten persönliche Sachverhalte wie Passwörter bekannt werden. Auf Anonymizer angewiesen seien auch deutsche Journalisten und Menschenrechtsgruppen, die in autoritären Staaten arbeiteten. Kein anderes Bundesland, auch nicht das Bundeskriminalamt (BKA) oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), hielten solche Sperrungen für erforderlich, sagte Breyer. (Stefan Krempl) / (anw)

Quote20. Juni 2011 14:29
Achja, der Zusammenhang zwischen Anonymität und Gefährdungspotenzial
FrogmasterL

Immer wieder eindrucksvoll demonstriert durch gepanzerte und
vermummte Schlägertrupps, die bspw. gegen Kastanienwerfer vorgehen.


Quote20. Juni 2011 14:34
"Für die Bürger gebe es keinen absoluten Anspruch...
Irgendjemand

...auf Zugriff auf die landeseigenen Internetangebote."

Ach, wer finanziert denn wohl durch seine Steuern diese
Internetangebote? Doch wohl der gemeine Bürger, der sich immer öfter
sagen lassen muß, daß es so viele Internetangebote gibt, bei denen
viel zu viele Daten über ihn gesammelt werden. Zudem gibt es doch
Entscheidungen, daß z.B. Internet-Adressen nicht gespeichert werden
dürfen, wenn diese zur Erbringung der Leistung nicht nötig sind.
Damit ist es doch nur normal, daß manche Bürger aus Besorgnis um
zuviele Datenspuren Anonymisierungsdienste nutzen. Dies sollte man
sogar noch fördern statt mit einer doch sehr fadenscheinigen
Begründung diese Bürger auszuschließen.

Wird Zeit, daß mal einige Bürger in Niedersachsen diese Idioten, die
die Entscheidung zum Ausschluß getroffen haben, verklagen. Der
Ausschluß von Seiten wie jenen des Landtags dürfte nicht nur
rechtswidrig, sondern sogar verfassungswidrig sein. Die Kontrolle des
Staates ist eine Aufgabe, auf die die Bürger einen Anspruch haben.


Quote20. Juni 2011 14:55
Bitte auch in der Offline-Welt implementieren
Advocadus Diaboli (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)

Sprich: Jeder der ab heute in Niedersachsen irgend ein Amt betreten
will wird am Eingang aufgefordert, sich durch einen gültigen Ausweis
(der dann eingescannt und abgespeichert wird) zu identifizieren. Kann
ja nicht sein, dass ich da einfach anonym ins Bürgerbüro gehe um dort
aus dem Formularständer ein paar Formulare zu holen.

Dann merkt vielleicht auch der Offline-Bürger wie weit wir
mittlerweile gekommen sind...

Zitat, weiß aber nicht mehr von wem: "If privacy is outlawed, only
outlaws have privacy."

SCNR


Quote20. Juni 2011 15:12
Was geht den hier ab ?
Cadyrn (57 Beiträge seit 09.03.07)

Erst liest man, das die Polizei in Dresden bei einer Demo tausende
Handys komplett überwacht hat (natürlich illegal) und dann liest man
hier, das man nur noch an Landesinfos der Webpräsenz kommt, wenn man
"nachverfolgbar" ist ??
Früher habe ich über Paranoiker gelächelt, heute bin ich mir fast
sicher, sie hatten Recht !
Was kommt als nächstes ? Und was soll man machen, wenn selbst die
Polizei sich nicht an geltendes Recht hält ...
Gruß


Quote20. Juni 2011 15:52
+++++ niedersachsen sperrt anonyme wähler aus +++++
Homo erectus (mehr als 1000 Beiträge seit 20.04.01)

die wahlleiter des sind sich zwar bewusst, dass die städte und
gemeinden laut grundgesetz verpflichtet sind, geheime wahlen
anzubiten.
einzige gesetzliche einschränkung ist, dass "dies technisch möglich
und zumutbar ist".
laut der sprecherin hat das land aber "das recht, sich zu schützen".
für die bürger gebe es keinen absoluten anspruch auf geheime wahlen.





Aus: "Niedersachsen sperrt Anonymisierungsdienste aus" (20.06.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Niedersachsen-sperrt-Anonymisierungsdienste-aus-1263719.html

-.-

Quote[...] Der Zugriff auf die Webseiten des Bundeslandes Niedersachsen über den Anonymisierungsdienst Tor ist wieder möglich. Der technische Dienstleister, der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsens (LSKN), war in die Kritik geraten, weil er Nutzer von Services wie Tor per Blacklist für den Zugriff auf Seiten unter niedersachsen.de blockierte. Es gehe dabei im Interesse der IT-Sicherheit um den Schutz vor Angriffen aus dem Cyberspace, hatte eine LSKN-Sprecherin gegenüber heise online noch am gestrigen Montag erklärt.

Offensichtlich hat man auf Grund der Berichterstattung diese Praxis nun überdacht: "Nach betriebstechnischer Prüfung hat der Chief Information Security Officer (CISO) der Landerverwaltung, Michael Schätzke, heute festgelegt, die Sperrung der Anonymisierungsdienste aufzuheben", teilte das LSKN mit. Es habe "in den letzten Monaten keine nachweislichen über einen Anonymisierungsdienst gelaufenen Angriffe auf das CMS des Landes Niedersachsen gegeben", begründet der Mitteilung zufolge Schätzke die Entscheidung. Dennoch sei das Aussperren von Anonymisierungsdiensten rechtlich zulässig. Daher behalte sich das LSKN vor, "die Anonymisierungsdienste wieder in die Sperrlisten aufzunehmen, sollten über diese Dienste Angriffe von Hackern auf das Landes-CMS durchgeführt werden".

Laut LSKN bestand die Sperre bereits seit 2008, sie sei bisher aber niemandem aufgefallen. Damals sei bei einem Upgrade des Gateways die vom Hersteller empfohlene Sperrliste übernommen worden. Abgewiesene Nutzer haben einen automatisch generierten Fehlercode erhalten, mit dem sie sich beim Service Desk über den Grund der Ablehnung informieren konnten. Unter anderem Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte die Aussperrung kritisiert, da Niedersachsen rechtschaffene Bürger von den Informationen und Dienstleistungen des Landes ausgeschlossen habe, die über öffentliche Portale angeboten werden. (hob)

Quote21. Juni 2011 18:58
Widerstand ist NICHT zwecklos (kwT)
cooregan

gruß
cooregan



Aus: "Niedersachsen hebt Sperre für Anonymisierungsdienste wieder auf" (21.06.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Niedersachsen-hebt-Sperre-fuer-Anonymisierungsdienste-wieder-auf-1264768.html


Textaris(txt*bot)

Quote[....] Um staatliche Zensur im Internet auszuhebeln, können Nutzer mit Werkzeugen wie Tor auf gesperrte Seiten zugreifen. Die Zensoren fahnden allerdings unablässig nach solchen Proxy-Servern, um auch sie zu blockieren. US-Forscher um den Informatiker Alex Halderman haben nun ein neues Anti-Zensur-System namens "Telex" entwickelt, das sich durch solche Maßnahmen nicht aushebeln lässt, berichtet Technology Review in seiner Online-Ausgabe.

Telex setzt eine ähnliche Art der Analyse von Datenpaketen ein, mit denen einige Länder das Web kontrollieren: Deep Packet Inspection. Das Verfahren besteht aus zwei Hauptkomponenten: der Telex-Anwendung, die auf dem Rechner eines Nutzers läuft, und den Telex-"Stationen" bei Internet-Providern, die den Datenverkehr in einem zensierten Land mit dem Rest des Netzes verbinden.

Um das Ziel einer Datenanfrage zu verschleiern, arbeitet Telex mit einem Steganographie-Verfahren. Hierbei werden die eigentlichen Botschaften mittels spezieller Algorithmen in eine offen lesbaren Nachricht eingebaut, die nichts über den geheimen Inhalt verrät.

In der Praxis funktioniert das so, dass die Telex-Anwendung zunächst eine nichtzensierte Webseite aufruft. Der Aufruf erfolgt mittels SSL-Verschlüsselung. Die Adresse der zensierten Seite, die der Nutzer in Wirklichkeit sehen will, ist als Zeichenkette in dieser verschlüsselten Abfrage enthalten.

Eine Telex-Station bei einem Provider in einem anderen Land entschlüsselt nun zunächst den SSL-kodierten Datenstrom und zieht mit Hilfe eines zusätzlichen kryptografischen Schlüssels die geheime Zeichenkette aus der Nachricht. Dann leitet die Station die Datenverbindung zu der gewünschten, im Land des Nutzers blockierten Webadresse weiter. Auf dem Rückweg wird der Datenverkehr dann so manipuliert, dass es von außen danach aussieht, als werde nur die harmlose Seite ausgeliefert, die aktuell nicht gesperrt ist. Telex soll auf dem Usenix Security Symposium näher vorgestellt werden, das am 8. August in San Francisco startet.




Aus: "Deep Packet Inspection als Anti-Zensur-Maßnahme" (03.08.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Deep-Packet-Inspection-als-Anti-Zensur-Massnahme-1317344.html

http://www.cypherpunks.ca/~iang/pubs/telex-usenix.pdf

Steganographie gegen Internetzensur
03.08.11 – Brian Krebs
http://www.heise.de/tr/artikel/Steganographie-gegen-Internetzensur-1317291.html



Textaris(txt*bot)

Quote[...] Es ist ein Schlag gegen die lebhafte Kommunikationskultur, die derzeit in Teilen des chinesischen Webs herrscht: Chinesische Microblogger müssen ab sofort ihre Identität offenlegen.

Die Website ichinastock.com berichtet, dass bereits angemeldete Nutzer sich innerhalb von drei Monaten mit ihrer staatlichen Identifikationsnummer ausweisen sollen - sonst werden sie gesperrt. Neue Accounts können nur noch mit den zusätzlichen Angaben eröffnet werden.

Beschlossen hat die Regel die Pekinger Stadtverwaltung. Das Gesetz gilt deshalb zunächst nur für das in Peking ansässige Netzwerk Sina Weibo. Es handelt sich dabei um den populärsten der in China "Weibo" genannten Microblogs - rund 200 Millionen User nutzen Sina Weibo.

Weitere Netzwerke könnten demnächst dazu kommen, schreibt die Nachrichtenagentur Reuters - Shanghai und Guangzhou planten demnach ähnliche Regeln.

Weibos erlauben das Austauschen von Nachrichten mit einer Länge bis zu 140 Zeichen, ähneln also sehr dem in Europa, den USA und Japan beliebten Twitter. In diesen Netzwerken kann ein User mit nur einem Mausklick die Kurznachricht eines anderen wiederveröffentlichen, was eine sehr schnelle Verbreitung von Informationen in Echtzeit ermöglicht.

Deshalb liegt es auf der Hand, dass die Regierung in Peking ein äußerst wachsames Auge auf die Microblgos hat - bei Sina Weibo sollen laut der Internet-Aktivistin Rebecca Mackinnon 1.000 Mitarbeiter nur für die Zensur der veröffentlichten Kurzmeldungen zuständig sein.

Nutzer können diese Kontrolle allerdings umgehen, indem sie systemkritische Aussagen als Bild speichern und an die Nachricht anhängen. Auch Paraphrasierungen werden genutzt, um es den Internet-Kontrolleuren schwerer zu machen.

Im August dieses Jahres deutete sich eine "Microblog-Revolution" an, als zigtausende Weibo-Nutzer offen die Regierung kritisierten. Vorausgegangen war ein Zugunglück, bei dem 40 Menschen ums Leben gekommen waren. Kritiker warfen dem Eisenbahnministerium und anderen Staatsbehörden Vertuschung und Korruption beim Bau der Strecke vor.

Die Regierung versucht seitdem zunehmend, der Meinungsäußerungen Herr zu werden, immer wieder kam es zu Verhaftungen. Mitte Dezember berichtete der Guardian über zwei Chinesen, die verhaftet worden waren, weil sie ein Polizeiaufgebot gefilmt und das Video ins Web gestellt hatten.

Wie es auf der Seite digicha.comheißt, forderten in den vergangenen Wochen zahlreiche chinesische Regierungsmedien eine stärkere Kontrolle der Kurznachrichtendienste. Mit Überschriften wie "Internet-Gerüchte sind Drogen" oder "Internet-Gerüchte vergiften unsere Herzen" machten die Zeitungen massiv Stimmung gegen die neue Kommunikationskultur im Netz.

Sollten die Weibo-Nutzung künftig härter sanktioniert werden, bleiben den chinesischen Nutzern kaum noch Alternativen. Ausländische Netzwerke wie Facebook und Twitter sind in China nicht erlaubt und werden blockiert.


Aus: "Anonymität im Netz: China will kritische Microblogger enttarnen" (16.12.2011)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/digital/anonymitaet-im-netz-china-will-kritische-microblogger-enttarnen-1.1236348


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Piraten rief Weber auf, die Transparenz, die sie so gerne einforderten, auch selbst zu praktizieren. Debatten müssten mit offenem Visier geführt werden und nicht in der Anonymität des Netzes. "Wer Transparenz im Netz fordert, kann nicht anonym debattieren."

...


Aus: "CSU-Politiker will Freiheit des Internets in Verfassung verankern" (16.04.2012, (dpa) / (anw))
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/CSU-Politiker-will-Freiheit-des-Internets-in-Verfassung-verankern-1539262.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Merkel plädierte für Transparenz bei politischen Debatten im Internet, die oft anonym geführt würden. "Irgendwann muss man sich als Person in der Demokratie auch bekennen, wer man ist und wo man steht."

...

Quote23. Mai 2012 08:38
Bekennen...Soso
lab

"Irgendwann muss man sich als Person in der Demokratie auch bekennen,
wer man ist und wo man steht."

Soso - dann brauchen wir wohl freie GEHEIME Wahlen nicht mehr?



Aus: "Merkel mahnt Schutz geistigen Eigentums an" (23.05.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Merkel-mahnt-Schutz-geistigen-Eigentums-an-1582254.html

-.-

Quote[...] Wer anonym im Internet andere beschimpft, sei feige, sagte Rainer Brüderle neulich auf dem Parteitag der hessischen FDP und erntete dafür Applaus. Freiheit und Verantwortung gehörten zusammen, hielt er fest.

Brüderle misst den anonymen Beleidigungen im Netz zu viel Bedeutung bei. Wer andere Menschen anonym im Netz angeht, wird dort meistens ignoriert. Das weiß jeder, der sich regelmäßig im Internet bewegt. Erfahrene Nutzer haben längst einen selektiven Blick für Meinungsäußerungen entwickelt, mit dem sie beleidigende Äußerungen aussortieren.

Als Nutzer weiß ich: Wenn ich mich daneben benehme, wird mich die Community meiden. Wenn ich mich so richtig im Ton vergreife, muss ich sie sogar verlassen. Politikern wie Brüderle ist dieser Umgang mit pöbelnden Nutzern anscheinend unbekannt. Damit zeigen sie, wie fremd ihnen das Internet ist.

... Ich finde, niemand ist feige, der bei der Telefonseelsorge anruft und seinen Namen, zum Beispiel aus Scham, nicht nennen will. Ebenso wenig kann man es feige nennen, wenn jemand in einem Chat für suizidgefährdete Menschen anonym Hilfe sucht oder leistet. Vielen Menschen erlaubt die Anonymität des Internets überhaupt erst, ein Problem, eine Meinung oder eine Erfahrung offen anzusprechen.

Anonymität mit Feigheit gleichzusetzen ist also zu kurz gedacht. Anonymität ist eine der größten Stärken des World Wide Web.

...

Quoteinterface1833
    23.05.2012 um 10:43 Uhr

Polemik

Machen wir uns nichts vor: Brüderle benutzt einen einfachen rethorischen Trick, um seine Ansicht mehrheitsfähig zu machen: er verbindet "anonym" und "beschimpfen" und zieht seine Schlüsse in: "Wer anonym im Internet andere beschimpft, ist feige". Wer mit einem Küchenmesser einen Mord begeht, begeht eine schlimme Straftat. Darum werden wir nicht die Küchenmesser abschaffen.


Quotechristygoe
    23.05.2012 um 10:50 Uhr

Ich halte Anonymität für eine Stärke...

... es gibt Situationen, in denen Anonymität überlebenswichtig ist im Sinne einer Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit und dann auch übertragen, denn anonym kann man beispielsweise über Methoden von Arbeitgebern diskutieren, ohne ein Problem mit dem eigenen zu befürchten.

Ich halte die Anonymität im Netz für unerlässlich.


Quoten.h.skozilas
    23.05.2012 um 11:02 Uhr

Anonymität muß sein, denken wir an Autoritäre Staaten wie China oder den Iran wo das Internet die einzige Plattform der freien Willensäußerung ist. ...


QuoteTAR86
    23.05.2012 um 12:42 Uhr

Parallelwelt der Politik als Ursache?

Mir kam der Gedanke, dass der Klarnamenzwang und andere, die Totalüberwachung ermöglichende Maßnahmen deshalb bei manchen Politikern beliebt sind, weil sie selbst unter permanenter Beobachtung stehen. Ein Berufspolitiker kann sich kaum in der Öffentlichkeit bewegen oder äußern, ohne dass jemand genau protokolliert. Wenn diese Politiker dann aus der Masse und der Deckung der Anonymität attackiert werden, fühlen sie sich hilflos --- denn sie können nicht auf gleichem Level antworten. Daher fordern sie eine Einebnung des Spielfeldes.

Natürlich fußt obige Ansicht auf falschen Annahmen: der Politiker hat sich das Leben in der Öffentlichkeit ausgesucht und macht sich selbst (offline wie online) publik, um gewählt zu werden etc. Ein Blogpost oder Tweet hingegen macht den Urheber nicht zu einer Person des öffentlichen Interesses.

Und in der Tat würde ich den sich-angegriffen-Fühlenden empfehlen, mehr von dem Spruch bezüglich Eiche und der sich daran reibenden Sau zu lernen. Die Grenze ist natürlich dann überschritten, wenn Mainstream--Medien falsche, wahrscheinlich aus dem Internet stammende, Behauptungen kolportieren. Mit diesen kann dann aber auch ohne Klarnamenzwang für Foren/Twitter--Trolle umgegangen werden.

Addendum: Warum benutze ich ein Pseudonym? Damit nicht jeder ergoogeln kann, was ich wann mal gedacht oder geschrieben habe, wobei dies wahrscheinlich eine Illusion ist.

...


Quotefrohbuerger
    23.05.2012 um 12:53 Uhr

Warum Pseudonym
Ich schreibe heute pseudonym im Netz, da ich vor langer Zeit als Jugendlicher Dinge geäußert habe, für die ich mich heute schäme und ich diese Äußerungen aber nicht mehr zurücknehmen kann.
Heute entspricht mein Wesen aber nicht mehr den Äußerungen von damals. Wer die Aussagen von damals also mit meiner Person heute vergleicht, zieht falsche Schlüsse.
Mein Umgangston wurde mit dem Wechsel von Klarnamen auf Pseudonym milder anstatt rauer.
Ich habe gelernt, dass das Netz manche Dinge nie vergisst.
Ein Zwang zum Klarnamen wäre für mich das Ende des Internets, wie wir es heute kennen.


Quotebenutzer09
    23.05.2012 um 13:18 Uhr

Feigenblatt

Die angeblichen Massen pöbelnder Nutzer, denen Einhalt geboten werden muss, sind ein Feigenblatt. So etwas gibt es natürlich, aber es geht um etwas anderes.

Tatsächlich geht es aus meiner Sicht darum, dass die Politik und die Mächtigen im Lande merken, dass ihnen die Definitionsmacht über Ereignisse verlorengegangen ist, dass das Internet ein Kommunikationskanal ist, über den jeder in kürzester Zeit Zugang zu einer alternativen Sicht auf Vorgänge hat. Die Medien haben kein Monopol mehr zur Vermittlung der ,,passenden" Meinung über Geschehnisse.

Im Schutz der Pseudonymität des Internet können Menschen Unbequemes aussprechen, Sachen, die die Mächtigen schmerzen. Wer glaubt z.B., dass die Arbeit von ,,vroniplag" und anderen in der Politik begrüßt wird? Oder der Insider, der kriminelle Machenschaften von Grosskonzern XY öffentlich macht?

Das Internet ist noch weitgehend herrschaftsfrei, und wenn Politiker in aus meiner Sicht verlogener Weise ein ,,offenes Visier" fordern, eine Pflicht zum Klarnamen, dann geht es nur um eine Disziplinierung der Menschen, darum, Konformität zu erzeugen. Da unterscheiden sich die Mächtigen hier oder anderswo wenig.

Eine Klarnamenpflicht wird immer nur von den Stärkeren gefordert.


QuoteDer-Sagittarius
    23.05.2012 um 13:18 Uhr

Es ist eine traurige Notwendigkeit

Die stärkste Gruppe innerhalb der FDP, stellt die Berufsgruppe der Rechtsanwälte da. Und gerade sie war es, die durch maßlos überzogene Abmahnungen dafür sorgte, dass der Normaluser sich nur noch durch Anonymität einen gewissen Schutz verschaffen kann.

Wenn sich ein Herr Brüderle über diese Anonymität im Internet aufregt, dann darf man das als User nur noch als heulerisch auffassen.

...


QuoteR.Wackermann
    23.05.2012 um 14:26 Uhr

Feigenblatt für die Verschwörung der Herrschenden?

Ich finde, Sie haben eine reichlich romantische Vorstellung vom i-net. Wenn ich dem die Erkenntnisse gegenüberstelle, wofür das i-net vorwiegend genutzt wird, dann ergibt sich mir ein anderes Bild: 90% porno, games, spam, Werbung, Verbreitung von Gerüchten, 10% sonstige Anwendungen.

Im i-net herrscht weitgehend Anarchie. Im Grunde erstmal nichts Schlechtes. Leider kommt in anarchischen Systemen aber sehr schnell Darwin zum Vorschein und es gilt nur noch das Recht des Stärkeren. Und das ist schlecht - zumindest nach meiner Auffassung.

Ach ja, haben sie eigentlich schon mal bedacht, dass die Anonymität auch die sogen. Mächtigen schützt? Haben sie schonmal in Betracht gezogen, dass so mancher neutral scheinender Beitrag von interessierter Seite kommt? Nur weil da vielleicht Janine23 steht muss es noch lange keine vielleicht hübsche junge Dame sein - es könnte ebenso gut der Verfassungsschutz, ein Werbemailer oder ein osteuropäischer phisher mit obskuren Absichten sein.

Sie sehen, es gibt ganz unterschiedliche Aspekte zum Thema. Sie alle wollen beachtet und berücksichtigt werden, wollen wir in der Diskussion weiter kommen.
Nur das Gespenst der allmächtigen Herrschaft an die Wand zu malen, deren einziges Ziel es ist uns zu versklaven, greift da etwas zu kurz.



Aus: "Anonymität ist eine Stärke des Internets" Martin Haase-Thomas (Leserartikel, 23.05.2012)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/internet/2012-05/leserartikel-anonymitaet-internet


Textaris(txt*bot)

#16
Das Fernmeldegeheimnis (in neuerer Terminologie auch Telekommunikationsgeheimnis) ist ein Verbot des unbefugten Abhörens, Unterdrückens, Verwertens oder Entstellens, von Fernmelde- (Fernschreib-, Fernsprech-, Funk- und Telegrafen-) Botschaften.  ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Fernmeldegeheimnis

-.-

Quote[...] Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der die Auskunft über Bestandsdaten wie Name oder Anschrift von Inhabern eines Telekommunikationsanschlusses auf eine neue Rechtsgrundlage stellen will. Erstmals sollen davon ausdrücklich auch dynamische IP-Adressen erfasst sein. Es wird klargestellt, dass Provider die Netzkennungen den Inhabern von Internetzugängen automatisiert zuordnen dürfen – was einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis bedeutet – und die entsprechenden Informationen im sogenannten manuellen Auskunftsverfahren an Sicherheitsbehörden herausgeben müssen.

Im heise online vorliegenden Entwurf wird betont, dass die Auskunftspflicht auch für Daten wie PIN-Codes und Passwörter gilt, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder damit verknüpfte Speichereinrichtungen geschützt wird. Dies könnte sich etwa auf Mailboxen oder in der Cloud vorgehaltene Informationen beziehen.

Telecom-Anbieter müssen die erwünschten Daten "unverzüglich und vollständig übermitteln". Über derlei Maßnahmen haben sie gegenüber ihren Kunden sowie Dritten Stillschweigen zu wahren. Provider, die über 100.000 Kunden haben, müssen für die Abwicklung der Anfragen zudem "eine gesicherte elektronische Schnittstelle" bereithalten. Dabei sei dafür Sorge zu tragen, dass jedes Auskunftsverlangen durch eine verantwortliche Fachkraft formal geprüft werde.

Die vorgeschlagenen Änderungen, denen Bundesrat und Bundestag noch zustimmen müssen, beziehen sich insbesondere auf Paragraph 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Zudem soll in die Strafprozessordnung ein Paragraph 100 j neu eingefügt werden. Demnach wäre Auskunft zu erteilen, soweit dies für die Erforschung eines Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts eines Beschuldigten erforderlich ist. Darüber hinaus sollen die einschlägigen Gesetze für das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, den Zollfahndungsdienst, den Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst angepasst werden, da Mitarbeiter all dieser Behörden als Auskunftsberechtigte vorgesehen sind.

Erforderlich wird die Novelle durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar. Karlsruhe hatte die bisherigen Bestimmungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PINs an Strafverfolger und Geheimdienste als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Die Richter hatten etwa befunden, dass Paragraph 113 TKG in seiner jetzigen Form entgegen einer weitverbreiteten Praxis nicht auch für Auskünfte über den Inhaber einer IP-Adresse heranzuziehen ist. Sie gaben dem Gesetzgeber hier bis Juni 2013 Zeit, eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage zu schaffen. Das Gericht kassierte zudem die Auskunftspflicht über Zugangssicherungscodes, da diese unverhältnismäßig und nicht mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar sei.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Vorstoß, bei dem das Bundesinnenministerium (BMI) federführend ist, nun die von Karlsruhe geforderten "spezifischen Erhebungsbefugnisse in den jeweiligen Fachgesetzen" schafft. Die Anpassung der Landespolizeigesetze bliebe den dortigen Gesetzgebern überlassen. Für die "etwa 16 größten Dienstleister" entstehe durch die Vorschrift zur Einführung der neuen Überwachungsschnittstelle ein zusätzlicher Mehraufwand. Dieser könne aber "durch Einsparungen infolge einer zügigeren und Personalaufwand einsparenden Abwicklung der Auskunftsersuchen kompensiert werden".

Ein Sprecher des BMI betonte gegenüber heise online, dass mit der Neufassung keine "neuen Befugnisse für Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden geschaffen werden". Es würden allein die erforderlichen eigenständigen Kompetenzen zur Erhebung und Auswertung der Bestandsdaten bei den Diensteanbietern in die einschlägigen Gesetze eingefügt. Eingriffe ins Grundgesetz erfolgten "normenklar", Anforderungen an spezielle Auskünfte würden "unter besonderer Berücksichtigung der damit einhergehenden Grundrechtseingriffe festgelegt".

In Providerkreisen wird der Vorstoß dagegen als problematisch eingestuft. Angesichts der Tatsache, dass ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis erfolge, seien nur unzureichende grundrechtssichernde Regelungen enthalten, warnen Branchenvertreter. So sei einerseits die Zahl der abfragenden Stellen nicht überschaubar, anderseits gebe es keine Beschränkung auf bestimmte Delikte. So könne nach Landesrecht eine Vielzahl weiterer Behörden Auskünfte verlangen, um bei Ordnungswidrigkeiten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit tätig zu werden. Sonst übliche Schutzvorkehrungen wie ein Richtervorbehalt oder zumindest eine staatsanwaltliche Anordnung seien nicht vorgesehen. Es sei zu befürchten, dass die Initiative so erneut den Anforderungen des Verfassungsgerichts nicht gerecht werde.

Vertreter der Internetwirtschaft sehen Verbesserungsbedarf etwa bei der Auskunftserteilung unter Einschluss von Verbindungsdaten, der Verwendung von Zugriffscodes oder der besonderen Eilbedürftigkeit. Die Schnittstellenklausel bedeute für die betroffenen Unternehmen einen erheblichen finanziellen Aufwand, ohne dass eine Kostenerstattung vorgesehen sei. Die Möglichkeit müsse von den Behörden aber gar nicht genutzt werden, sodass parallel Kapazitäten für die Entgegennahme und Beantwortung von Anfragen vorzuhalten seien. Die vorgesehene Pflicht, Gesuche zu prüfen, bürde den Anbietern zudem ein hohes Haftungsrisiko auf. (Stefan Krempl) / (ssu)

Quote24. Oktober 2012 22:25
Historisch betrachtet, finde ich das nur konsequent
Beauregard (601 Beiträge seit 29.07.08)

Man kann ja nun nicht behaupten, dass hiermit das "Rad" quasi neu in
Deutschland erfunden wird.

Mir jedenfalls erscheint dies als eine konsequente Fortführung des
Rechtsstaates nach guter deutscher Tradition.

Gelegentliche Übertreibungen, erfordern dabei hin und wieder das
Einlegen unliebsamer Pausen. Dann aber ...  

Quote24. Oktober 2012 22:28
Re: Historisch betrachtet, finde ich das nur konsequent
zpool (562 Beiträge seit 11.08.11)

Beauregard schrieb am 24. Oktober 2012 22:25

Spielst Du auf das Dritte Reich und die Nazi Gestapo an, oder meinst
Du das DDR Regime und die STASI?

Quote24. Oktober 2012 23:08
Re: Historisch betrachtet, finde ich das nur konsequent
horstfx (84 Beiträge seit 04.01.12)

Kaiserreich, Drittes Reich, DDR passen allesamt darauf... 164 Jahre
und trotzdem muss man noch jeden Tag um die Ideen von 1848 kämpfen...

[https://de.wikipedia.org/wiki/1848]




...


Aus: "Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln" (24.10.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-will-Auskunft-ueber-IP-Adressen-neu-regeln-1736347.html

-.-

Quote[...] Sachverständige haben bei einer Anhörung des Innenausschusses im Bundestag am Montag Nachbesserungen beim umstrittenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft angemahnt. Die Befugnisse der Bundesbehörden würden "ganz massiv" in den präventiven Bereich erweitert, monierte der Mannheimer Staatsrechtler Matthias Bäcker einen "schweren handwerklichen Fehler". Dem Bundeskriminalamt (BKA) als "Zentralstelle" würden zudem zusätzliche Kompetenzen bei der Abfrage von Informationen über Anschlussinhaber eingeräumt, was mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar sei.

Dem Entwurf gelinge "es nicht immer, die verfassungsrechtliche Grenze einzuhalten", erklärte der Münsteraner Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler. So würden die Befugnisse des BKA und der Bundespolizei nicht wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert daran gekoppelt, dass eine konkrete Gefahr besteht. Als Bedingung werde nur die Aufgabenerfüllung der Behörden genannt, wozu auch die Gefahrenabwehr gehöre. Damit entfielen "tatbestandliche Hürden".

Ebenfalls unzureichend findet der Großteil der geladenen Experten die Möglichkeiten, die im Entwurf vorgesehenen Kompetenzen rechtlich zu kontrollieren. Zumindest beim Zugriff auf PINs, PUKs oder Passwörter hält Bäcker sowohl einen Richtervorbehalt als auch die Benachrichtigung des Betroffenen für nötig. Bei der Abfrage der Bestandsdaten hinter einer IP-Adresse sei ebenfalls ein "besserer Rechtsschutz angezeigt". Der Jurist verwies zudem auf das Problem, dass Provider dafür komplexe Datenbestände auf einer rechtlich kaum gesicherten Grundlage auswerten müssten. Dies gleiche einer "Rasterfahndung".

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sowie sein Berliner Landeskollege Alexander Dix drängten ebenfalls auf bessere verfahrenstechnische Kontrollmöglichkeiten. Sie betonten, dass nicht jede Ordnungswidrigkeit eine Bestandsdatenauskunft rechtfertige, wie es derzeit vorgesehen sei. Vielmehr müsse es sich ernste Vorfälle handeln, die einzeln zu benennen seien. Die Zugangsanbieter könnten nicht prüfen, ob die rechtlichen Bedingungen für eine Bestandsdatenauskunft gegeben seien, erläuterte Schaar. Dix fordert, die im Entwurf nicht angesprochene Regelung zum automatisierten Auskunftsverfahren im Telekommunikationsgesetz parallel zu befristen und eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation vorzuschreiben.

Der Würzburger Staatsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz meint dagegen, dass von den zur Debatte stehenden Kompetenzen "kein generelles Gefühl der Überwachung" ausgehe. Es sei der Regierung "durchaus gelungen, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen". Zusätzliche Kontrollinstrumente seien deshalb nicht zwingend. Es müsse allein sichergestellt sein, dass "grundsätzlich gegen abgeschlossene Maßnahme vorgegangen werden kann". Dazu bedürfe es aber nicht eines Richtervorbehalts.

"Als handhabbar, positiv und umsetzbar", bezeichnete Ernst Wirth vom Bayerischen Landeskriminalamt den Entwurf. Der Praktiker lobte, dass dieser nicht mit "Formvorschriften" zur rechtsstaatlichen Kontrolle überfrachtet sei. Ein Richtervorbehalt etwa würde die Ermittler immer nur "viel Zeit kosten". Zugleich räumte Wirth ein, dass sich das Instrument der Bestandsdatenauskunft "zu einer Standardmaßnahme" entwickle. Über die Anzahl der Fälle, in dem das Instrument zum Einsatz komme, könne er aber keine Auskunft geben.

Als "besonders positiv" stellte der Strafverfolger die Pflicht für größere Provider heraus, eine "gesicherte elektronischer Schnittstelle zur Erteilung der Auskunftsverlangen" vorzuhalten. Dabei handle es sich um eine moderne und transparente Kommunikationsform. Mehrere Netzbetreiber arbeiteten bereits ­ genauso wie das LKA auf der Gegenseite ­ an der Umsetzung dieser geplanten Maßgabe, da sie darin "erhebliches Einsparpotenzial" sähen. Branchenverbände lehnten diese Auflage dagegen bislang ab und warnten unter anderem vor einem erheblichen finanziellen Aufwand. (Stefan Krempl) / (vbr)

Quote11. März 2013 15:34
elementare Frage:
DerGrosseSeher

Wer schützt uns vor diesem Staat?

Quote11. März 2013 19:23
Re: elementare Frage:
Landorin (397 Beiträge seit 03.07.09)

Vom Namen her müsste eigentlich der Verfassungsschutz zuständig sein.

;)


Quote12. März 2013 01:31
elementare Antwort
d.uNd.eE (mehr als 1000 Beiträge seit 09.10.09)

DerGrosseSeher schrieb am 11. März 2013 15:34
> Wer schützt uns vor diesem Staat?
>
VPN-Tunnel nach [demokratisches Land einsetzen] (ich hab Schweden
gewählt) solved ;-)



Quote11. März 2013 16:20
Ist das in einem Rechtsstaat nicht genau so?
tuvalu_ (mehr als 1000 Beiträge seit 02.08.06)

"Ein Richtervorbehalt etwa würde die Ermittler immer nur "viel Zeit
kosten""

Das sollte uns der Rechtsstaat doch wert sein.

Sonst stellen sich doch automatisch weitere interessante Fragen:

Wozu auf einen Durchsuchungsbeschluß warten?
Warum keine Folter?
Weshalb nicht einfach Beweise unterschieben?
Wozu überhaupt noch Beweise?

t


Quote11. März 2013 17:34
Wozu die Diskussion? Selbstverständlich ist es Verfassungswidrig!
snopo (mehr als 1000 Beiträge seit 28.03.04)

Wenn jede beliebige Behörde zu jeder Zeit ohne einen Richter zu
fragen und selbst ohne Anlass mein Mailpasswort bekommt und künftig
jeden Tag mitlesen kann, dann ist das sehr wohl verfassungswidrig!

Abgesehen davon ist es durch die Datensammlung der Provider eine
gehörige Sicherheitslücke!


Quote11. März 2013 18:12
Für die einen ist es Duplo, für die anderen...
Harry Boeck

Man kann Dinge durch unterschiedliche Ausdrucksweisen extrem
unterschiedlich (mitunter diametral entgegengesetzt) aussehen lassen.

Im Bericht von der Expertenrunde ist deutlich herauszuhören, daß von
dieser Möglichkeit alle Seiten reichlich Gebrauch machten.

Je nach überwiegender Interessanlage kann man sich dann der einen
oder anderen Seite anschließen oder eine eigene Meinung dazu
herausbringen.

Meine Meinung zum Beispiel besteht darin, daß Polizeiliche Behörden
durchaus erweiterte Befugnisse bekommen könnten, wenn sie sich in der
Handhabung derselben kontrollieren lassen würden.

Letzteres sollte in einer einigermaßen NICHT-1984-Gesellschaft
selbstverständlich sein. Tatsache ist aber:

"Eine Kontrolle findet nicht statt!"



Aus: "Experten kritisieren Ausweitung des Zugriffs auf IP-Adressen und Passwörter" (11.03.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Experten-kritisieren-Ausweitung-des-Zugriffs-auf-IP-Adressen-und-Passwoerter-1820445.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...]  Eine Gesetzesergänzung des Bundesinnenministeriums soll Telekommunikationsbetreiber verpflichten, dynamische IP-Adressen, PIN-Codes oder E-Mail-Passwörter jederzeit an Geheimdienste und Polizei herauszugeben. Dazu soll der Verdacht auf Bagatellstraftaten ausreichen.

Das Bundesinnenministerium will das Telekommunikationsgesetz (TKG) ergänzen lassen, um Netzbetreiber zum Übermitteln von IP-Adressen, PIN-Codes und E-Mail-Passwörtern der Nutzer an staatliche Stellen veranlassen zu können.

Rechtsanwalt Jan Mönikes, dem der Gesetzestext vorliegt [http://www.moenikes.de/ITC/wp-content/uploads/2012/10/2012-09-26_BR_Gesetzesentwurf_Bestandsdatenauskunft.pdf], erklärte zu dem Ministeriumsentwurf: "Ein neuer Absatz 5 im Paragraf 113 TKG soll eine elektronische Schnittstelle zur Bestandsdatenabfrage einführen. Und ein neuer Paragraf 100j Strafprozessordnung soll den Anspruch auch auf dynamische IP-Adressen ausdehnen, die 'zu einem bestimmten Zeitpunkt' zugewiesen waren. (...) Zusätzlich zur bisherigen manuellen Abfrage sollen die Telekommunikationsunternehmen gezwungen werden, in eine elektronische Schnittstelle zu investieren, die von zahlreichen Diensten künftig als der 'Quick-Button' gedrückt werden kann. Ohne richterliche Auskunft oder vorheriger Kontrolle (...) können dann nicht nur 'near time' alle vorhandenen Bestandsdaten im Sinne von 'welchem Kunden gehört eine Rufnummer oder IP-Adresse?', sondern eben auch PUKs für Handys, Passwörter für die Cloud und viele andere schönen Sachen ganz leicht, easy und ohne Kontrolle abgefragt werden."

Wenn das wirklich so käme, so Mönikes, dann könnte sich dies noch deutlich schlimmer auswirken als eine begrenzte Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Ob das Bundeskabinett den Entwurf am 25. Oktober 2012 verabschiedet hat, ist unklar.

Die Piratenpartei erklärte: "Damit wird die Identität von Internetnutzern für Behörden wie Bundesnachrichtendienst, Bundeskriminalamt, Militärischen Abschirmdienst, Bundesverfassungsschutz, Bundespolizei und Zollfahndung teilweise ohne richterlichen Beschluss zugänglich. Mit diesem Schritt würde das im Grundgesetz verankerte Fernmeldegeheimnis eingeschränkt."

Patrick Breyer, Mitglied der Piratenfraktion im Landtag Schleswig-Holstein, sagte: "Wenn dieser Entwurf so verabschiedet wird, wird die private Kommunikation im Internet noch stärker überwacht werden, als dies ohnehin bereits geschieht. Der Verdacht von Bagatellstraftaten soll genügen, um ohne richterliche Anordnung Internetnutzer zu identifizieren. Das ist schlicht ein Unding." Auch Geheimdienste und BKA könnten dann privaten Internetnutzern ohne größere Einschränkungen hinterherschnüffeln.


Aus: "Bundesinnenministerium: Netzbetreiber sollen IP-Adressen und Passwörter herausgeben" Achim Sawall (25.10.2012)
Quelle: http://www.golem.de/news/bundesinnenministerium-netzbetreiber-sollen-ip-adressen-und-passwoerter-herausgeben-1210-95323.html

http://www.moenikes.de/ITC/2012/10/24/kommt-jetzt-das-quick-vor-dem-freeze/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Augsburg - Die Polizei hat am Montag im Verlagshaus der "Augsburger Allgemeinen" die Daten eines Forumsnutzers beschlagnahmt. Die Behörde ermittelt gegen einen User des Online-Forums der bayerischen Zeitung. Dieser soll den Ordnungsreferenten der Stadt, Volker Ullrich (CSU), scharf angegriffen haben. Auf ihrer Webseite berichtet die "Augsburger Allgemeine" über den Vorfall .

Der Nutzer hatte sich im Herbst vergangenen Jahres im Leser-Forum über Ullrichs Pläne geäußert, gegen die Straßenprostitution in der Stadt vorzugehen. Ullrichs Anwalt beschwerte sich Mitte Oktober über die Kommentare, heißt es bei der Zeitung. Im Forum von augsburger-allgemeine.de seien "ehrverletzende Äußerungen über Ullrich aufgetaucht", ließ Ullrichs Anwalt verlauten. Außerdem habe der Nutzer dem Ordnungsreferenten "Rechtsbeugung" vorgeworfen. Ullrichs Anwalt verlangte daraufhin von der Redaktion, den Namen des Nutzers preiszugeben.

Nach den Bestimmungen der Zeitung müssen sich die Nutzer des Leserportals mit ihren echten Daten registrieren und anerkennen, dass sie sich in ihren Kommentaren an Recht und Gesetz halten werden. Veröffentlicht wird allerdings nur das Pseudonym des Nutzers.

Die Redaktion weigerte sich, die Daten an den Anwalt herauszugeben. "Wir unterstützen weder Beleidigungen noch strafrechtlich relevante Äußerungen auf unserer Plattform und sind jederzeit bereit, diese nach Prüfung zu löschen, wenn wir darauf aufmerksam gemacht werden", sagt Jürgen Marks, Mitglied der Chefredaktion der "Augsburger Allgemeinen". Die Zeitung nehme die Meinungsfreiheit und den Schutz von Nutzerdaten sehr ernst.

Die Redaktion entschied sich dazu, die Passagen über den Politiker im Leserforum zu löschen, gab die Daten des betroffenen Nutzers aber nicht heraus. Volker Ullrich erstattete daraufhin Strafanzeige. Auch nach einer Aufforderung der Augsburger Polizei weigerte sich die Redaktion weiterhin, die Daten preiszugeben. Daraufhin rückte ein Beamter mit einem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss im Verlagshaus an.

Wie ein Mitarbeiter der Zeitung SPIEGEL ONLINE bestätigte, habe der Beamte gezielt nach dem Datensatz des Nutzers gesucht und diesen als Ausdruck mitgenommen. Die "Augsburger Allgemeine" habe dies als Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit empfunden. Doch gegen den richterlichen Beschluss habe sich die Redaktion nicht wehren können. Der Nutzer muss nun mit einer Geld- oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen.

Volker Ullrich schrieb am Montagabend bei Facebook: "Ein Ordnungsreferent muss viel Kritik einstecken! Das ist auch gut so! Aber muss man sich als Jurist den Vorwurf der 'Rechtsbeugung' gefallen lassen? Ich meine nein. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!"

Für Ullrich sei es laut "Augsburger Allgemeine" bereits das zweite Mal, dass er versucht, einen Kritiker im Internet rechtlich zu belangen. Bereits im Herbst 2011 verlangte Ullrich die Herausgabe von Daten eines Forennutzers. Die Redaktion weigerte sich bereits damals, die Daten herauszugeben.

kha


Aus: "Beleidigung im Web-Forum: Polizei beschlagnahmt Nutzerdaten bei "Augsburger Allgemeinen"" (28.01.2013)
Quelle: http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/redaktionsraeume-der-augsburger-allgemeinen-durchsucht-a-880178.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Anzahl der Anfragen von Strafverfolgungsbehörden nach Nutzerdaten von Twitter ist gestiegen. Den Microblogging-Dienst erreichten in der zweiten Jahreshälfte 2012 mehr als 1000 Anfragen von Polizei und Justiz, 18,9 Prozent mehr als noch im ersten Halbjahr. Twitter veröffentlichte die Daten nach eigener Aussage, "um sie für unsere Mitglieder verständlich und einsehbar zu machen".

Die Anfragen nach Nutzerdaten liefen typischerweise im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen auf, erklärte Twitter. Insgesamt folge das Netzwerk etwas mehr als der Hälfte der Aufforderungen (57 Prozent). Aus Deutschland kamen weniger als zehn Anfragen, die fünf Nutzer betrafen. In keinem dieser Fälle habe Twitter Nutzerdaten herausgegeben. In einem Fall war jedoch ein deutsches Nutzerprofil gesperrt wurden. Dabei wurde das Profil einer Neonazi-Gruppe für Nutzer aus Deutschland blockiert.

Die Beschwerden wegen Copyright-Verletzungen sind leicht zurückgegangen, nach 3378 im ersten Halbjahr 2012 waren es im zweiten Halbjahr noch 3268 Beschwerden. Die Aufforderungen, bestimmte Inhalte zu sperren, wuchsen dagegen stark, allerdings auf sehr niedrigem Niveau: Nach 6 im ersten Halbjahr gab es im zweiten Halbjahr 42 Aufforderungen. (dpa) / (jk)


Aus: "Twitter: Anfragen nach Nutzerdaten nehmen zu" (29.01.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Twitter-Anfragen-nach-Nutzerdaten-nehmen-zu-1793007.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die CDU-Landtagsfraktion fordert die Möglichkeit, strafbare Handlungen zu verfolgen, lehnt aber einen Klarnamenzwang im Internet ab. ,,Strafverfolgung muss jedoch im Falle kriminellen Handelns möglich sein. Wir fordern daher die Untersagung einer vollständigen Verschleierung der eigenen Identität mithilfe von technischen Manipulationen", erklärte Hauk. ...


Aus: ,,Was offline gilt, muss auch online gelten!"
Publiziert am 22.02.2013 von Andreas Deuschle   
http://www.andreas-deuschle.de/wp/2013/02/was-offline-gilt-muss-auch-online-gelten/

-.-

Quote[...]  Die CDU in Baden-Württemberg will es Nutzern verbieten, ihre Identität im Internet zu verschleiern. Für die CDU-Landtagsfraktion sei klar, "dass es klare Regeln im Netz geben muss", erklärten der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Peter Hauk, und der netzpolitische Sprecher der Fraktion, Andreas Deuschle, in Stuttgart.

Datenschutz dürfe nicht zum Täterschutz werden. "Deshalb fordern wir, dass es den staatlichen Organen ermöglicht wird, in einem klar festgelegten Rahmen Informationen zu erhalten, die zur Kriminalitätsbekämpfung notwendig sind", so Deuschle.

... Sebastian Nerz, Vizechef der Piratenpartei, erklärte, auch "in Demokratien muss es ein Recht auf Anonymität geben, denn auch heute noch können Enthüllungen etwa zur sexuellen Orientierung für den Einzelnen zu existenzbedrohenden Problemen führen."

Die Piratenpartei Baden-Württemberg lehne ein Verbot der Anonymisierung im Internet entschieden ab, weil es die Abschaffung jedweder Privatsphäre im Internet bedeute.

QuotePolitiker die das Internet nur für Bild.de nutzen...
Autor superduper 25.02.13 - 19:35

... sollten nicht anfangen sich Gesetze für selbiges zu überlegen.



QuoteForderungen an der Realität vorbei.
Autor lolig 25.02.13 - 11:56

Zum einen stellt sich mir sofort die Frage wie man das nachweisen möchte, dass jemand ein Anonymisierungsdienst nutzt, da sich schließlich die anonymisierte IP nicht auf den wirklichen Benutzer zurückverfolgen lassen sollte.

Zum anderen frage ich mich was Leute dann machen sollen die beruflich auf ein VPN angewiesen sind. Alles Verbrecher?


QuoteWie meint er das?
Autor nudel 25.02.13 - 12:22

Um das durchzusetzen, müsste er eine Ähnliche überwachung wie die chinesische Firewall einführen, um TOR und VPN dienste zu blocken. denn selbst die chinesische kann überwunden werden.


QuoteRe: Wie meint er das?
Autor Nebukadneza 25.02.13 - 12:24

Das ist nur dahergeredet! Ich glaube nicht das die ein Handfestes Konzept welches Durchführbar wäre, haben! Denn wie schon viele geschrieben haben, wer verschleiert ist, wird nicht entdeckt, wer nicht verschleiert ist, hat sich nicht strafbar gemacht. Politgewäsch vom feinsten, wenn es nicht so tot ernst wäre, würde ich es als Satire abstempeln. So ist es Realsatire...


QuoteRe: Wie meint er das?
Autor GodsBoss 25.02.13 - 20:56

Die technische Umsetzbarkeit muss doch den Mann gar nicht interessieren. Adressiert sind solche Forderungen in der Regel an diejenigen, die selbst gar keine Ahnung haben (aber dafür jede Menge wirre Vorstellungen).



Aus: "CDU will Verschleierung der Identität im Internet verbieten" Achim Sawall (25.2.2013)
Quelle: http://www.golem.de/news/klare-regeln-im-netz-cdu-will-verschleierung-der-identitaet-im-internet-verbieten-1302-97799.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das Wahabitenkönigreich Saudi-Arabien gehört zu den Ländern, die das Internet am stärksten kontrollieren und zensieren. Bereits jetzt sind Internetprovider in Saudi-Arabien von Staats wegen dazu verpflichtet, den Zugang zu Websites und Diensten zu sperren, die das Land als pornografisch ansieht. Arabischen Medienberichten zufolge plant man nun, den Zugang für die Einwohner des Gottesstaates weiter einzuschränken.

Dafür soll der Zugang zum Kurznachrichtendienst gesperrt und nur für solche Personen freigegeben werden, die sich dafür mit ihren Ausweispapieren registrieren. So will man verhindern, dass Bürger anonym und ohne Furcht vor den Behörden Informationen nach außen geben, die das Ansehen des Landes schädigen. Unter Heranziehung dieses Vorwurfs verurteilte ein Gericht in Riad die beiden Menschenrechtsaktivisten Mohammed Al-Qahtani und Abdullah Al-Hamid am 9. März zu langen Haftstrafen.

Twitter ist in Saudi-Arabien wegen der Möglichkeiten zur Wahrung der Anonymität seiner Nutzer ein Refugium, auf dem auch Themen diskutiert werden, die in den Medien des Landes tabuisiert sind: Zum Beispiel die Staatsreligion (eine Spielart des Salafismus) oder die Monarchie. Der Großmufti des Landes beschrieb Nutzer des Sozialen Netzwerks letzte Woche deshalb als Clowns, die ihre Zeit mit unanständigen Diskussionen verschwenden. Und ein Sprecher des Innenministeriums kritisierte Twitter am 8. März als Werkzeug, mit dem Kriminelle Unruhe stiften und falsche Informationen über die Regierung und die Sicherheitskräfte des Landes verbreiten würden.

Andererseits ist der saudische Prinz Alwaleed bin Talal, ein Neffe des Königs Abdullah, einer der wichtigsten Investoren bei Twitter und der designierte Thronfolger Prinz Salman eröffnete unlängst einen offiziellen Account bei dem Kurznachrichtendienst. Beide wollten bislang ebenso wenig zu den Medienberichten Stellung nehmen wie die saudische Telekommunikationsregulierungsbehörde CITC.

(pem)

Quote1. April 2013 01:19
Mist, die sind ja schneller als die EU...
Andreas Delleske

Welche Verrenkungen wir die EU nun machen, um dasselbe durchzusetzen,
es aber musterdemokratisch aussehen zu lassen? ...


Quotejondo , 31. März 2013 15:49
Erinnerung: Innenminister Friedrich will den Klarnamenzwang im Netz...

Nur mal so zum Nachdenken:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nach-norwegen-attentaten-innenminister-friedrich-fordert-ende-der-anonymitaet-im-netz-a-778803.html

So ticken und tocken unsere überwachungsfanatischen
Obrigkeitsparteien.

Im September ist Wahl.

Andere interessante Zeitungsartikel:

Uhl fordert Vorratsdatenspeicherung:
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:vorratsdatenspeicherung-union-draengt-fdp-zu-schaerferen-sicherheitsgesetzen/50195720.html

SPD nimmt Forderung nach Vorratsdatenspeicherung ins Parteiprogramm
auf: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/kampf-gegen-terror-spd-fordert-gesetz-zur-vorratsdatenspeicherung-a-760163.html

Quote31. März 2013 17:19
Re: Erinnerung: Innenminister Friedrich will den Klarnamenzwang im Netz...
Rolf Wilhelm

Ich weiss, dass diese Ansicht hier nicht sehr populär ist, aber ich
finde es falsch, wenn Datenschutz dazu misbraucht werden kann,
Straftäter und deren Taten zu verschleiern und bin daher dagegen,
Pseudonyme zur Verschleierung zu benutzen und setze das auch
konsequent um.

Allerdings gebe ich zu, dass dies nur deshalb möglich ist, weil ich
in einem halbwegs zuverlässigen Rechtsstaat lebe und sehe die
Notwendigkeit, dass das in Ländern, in denen die Menschenrechte mit
Füssen getreten werden, möglich sein muss.

Für Personen mit Wohnsitz in Mitteleuropa sehe ich diese
Notwendigkeit allerdings nicht und bisher hat mir noch niemand
plausibel erklären können, wozu es gut sein soll. "Security by
Obscurity" ist das und jeder Sicherheitsexperte wird mir zustimmen,
dass das keine endgültige Lösung ist.

Quote31. März 2013 18:44
Re: Erinnerung: Innenminister Friedrich will den Klarnamenzwang im Netz...
qyor (mehr als 1000 Beiträge seit 20.01.10)

Rolf Wilhelm schrieb am 31. März 2013 17:19

> Für Personen mit Wohnsitz in Mitteleuropa sehe ich diese
> Notwendigkeit allerdings nicht und bisher hat mir noch niemand
> plausibel erklären können, wozu es gut sein soll. "Security by
> Obscurity" ist das und jeder Sicherheitsexperte wird mir zustimmen,
> dass das keine endgültige Lösung ist.

Das ist einfach zu erklären. Du verwendest eine verschleierte
variante des "wer nichts zu verbergen hat" totschlagarguments, der
suggeriert, dass kriminelle absichten die motiviation hinter
anonymität sind.

Im RL sind wir alle anonym. Mein gegenüber in der tram weiss nicht,
wer ich bin. Der typ, mit dem ich aneinandergerate weil er mir die
vorfahrt nimmt, weiss auch nicht wer ich bin. Und nicht jeder der
mich kennt, weiss deshalb alles über mich. Meine eltern lesen nicht
meine heise-posts, meine kollegen lesen nicht meine kommunikation mit
meiner partnerin.

Pseudonyme sind die praxisnahe lösung, um diese anonymität im RL auch
auf das netz zu übertragen. Zusätzlich werden sie gern verwendet, um
sich selbst darzustellen.

Das "wer nichts zu verbergen hat" totschlagargument zieht nicht. Ich
hab eine menge zu verbergen, und dabei gibt es nichts kriminelles. Du
ziehst sicher auch die klotür hinter dir zu, oder?


Quote1. April 2013 04:37
Dumm oder bösartig?
bismarckhering (mehr als 1000 Beiträge seit 18.01.04)

Rolf Wilhelm schrieb am 31. März 2013 17:19

> Ich weiss, dass diese Ansicht hier nicht sehr populär ist,

Denkfehler: es geht nicht um die Wahl des beliebtesten Arguments.

Sind Sie das aus Ihrer Peergroup so gewohnt, daß nicht
die Richtigkeit eines Arguments, sondern seine Beliebtheit
diskussionsentscheidend ist?

Dann sollten Sie NIE über Zahlen reden.

> aber ich finde es falsch, wenn Datenschutz dazu misbraucht
> werden kann, Straftäter und deren Taten zu verschleiern

So wie die lästige Unschuldsvermutung, das nervige
Aussageverweigerungsrecht und die hinderliche Pflicht
zu rechtsstaatlichem Vorgehen.

Einfach alle Verdächtigen totschlagen, das ist billiger
und führt zu "sicheren Straßen, wie damals unter ..."

> und bin daher dagegen, Pseudonyme zur Verschleierung

Wenn man keine echten Argumente hat,
dann fängt man an zu agitieren?

> zu benutzen und setze das auch konsequent um.

Ich behaupte, Ihr Nick ist nur ein Pseudonym.
Beweisen Sie das Gegenteil durch Veröffentlichung eines Links,
der zu einem Bild Ihrer Personaldokumente führt!

Wetten, Sie wollen sich "feige in der Anonymität verstecken"?
Mit haarstäubenden Unterstellungen in denen Sie bei hiesigen
Lesern mangelnde Gesetzestreue behaupten?
Oder zumindest Ihre Einbildung ebendieser?

Wir werden sehen ...

> Allerdings gebe ich zu, dass dies nur deshalb möglich ist,
> weil ich in einem halbwegs zuverlässigen Rechtsstaat lebe

Wie rechtsstaatlich ist ein Rechtsstaat,
der nur "halbwegs" zuverlässig ist?

Was ist mit der anderen Hälfte,
Sie räumen deren Existenz ja selbst ein?

> und sehe die Notwendigkeit, dass das in Ländern, in denen
> die Menschenrechte mit Füssen getreten werden, möglich sein muss.

Ach was! Uns SIE definieren sich das selbst?

> Für Personen mit Wohnsitz in Mitteleuropa sehe ich
> diese Notwendigkeit allerdings nicht ...

Und weil SIE sie nicht sehen, ist sie nicht gegeben?
Reichlich anmaßende Geisteshaltung.

> ... und bisher hat mir noch niemand
> plausibel erklären können, wozu es gut sein soll.

Sie haben Ihre eigenen Ausführungen nicht begriffen?
Stichwort: falsche Prämisse

> "Security by Obscurity" ist ...

...eine schöne, aufgeschnappte Phrase...

> ...das und jeder Sicherheitsexperte
> wird mir zustimmen, dass das keine endgültige Lösung ist.

Eher eine "Teergrube" die zumindest "brute-force"-Angriffe
deutlich verzögert, was bei einem gründlich aber langsam
arbeitendem "Apparat" durchaus hinreichend sein kann.

Aber davon mal ab, imho geht es ihnen gewaltig gegen den Strich,
daß man sich mit anonym geäußerten Ideen INHALTLICH
auseinandersetzen muß, da dort das ganze Arsenal der altbewährten
"ad hominem"-Argumente ins Leere greift.

b.





Aus: "Medienberichte: Saudi-Arabien will Anonymität auf Twitter abschaffen" (31.03.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Medienberichte-Saudi-Arabien-will-Anonymitaet-auf-Twitter-abschaffen-1832973.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (Icann) hat bei einem Treffen in Peking beschlossen, die Registrierung von Internetdomains weltweit strenger zu regeln. Wer eine Adresse wie beispielseite.de anmelden will, muss dann nicht nur wie bisher Kontaktdaten angeben, sondern diese sollen auch überprüft werden. Außerdem werden die Verwalter der Adressen verpflichtet, Daten aus der Kommunikation mit ihren Kunden zu speichern.

Mit der Neuerung will die Icann Kriminalität erschweren, etwa das sogenannte Phishing, also das Abgreifen von Bankdaten mithilfe von gefälschten Internetseiten. Damit wird es allerdings auch für Regierungskritiker aufwendiger und risikoreicher, etwas anonym im Netz zu veröffentlichen.

Die Icann ist eine private Stiftung mit Hauptsitz in Kalifornien und zuständig für die Verwaltung der Namen und Adressen im Internet. Sie akkreditiert die sogenannten Registries, die für die Verwaltung von Domains unterhalb bestimmter Top-Level-Domains (TLD) wie .com oder .de verantwortlich sind. Die wiederum beauftragen Registrare mit dem Verkauf von Domains an Kunden, also Unternehmen oder Privatpersonen.

Bei ihrem Treffen einigten sich Icann und die Vertreter der Registrare auf eine ganze Reihe neuer Regelungen. Sie basieren allesamt auf den Vorschlägen einer Icann-Arbeitsgruppe, die wiederum ausdrücklich von zahlreichen Polizeibehörden wie dem FBI und dem Bundeskriminalamt unterstützt werden.

Um einem Missbrauch von Domains vorzubeugen, müssen Registrare künftig überprüfen, ob die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse eines Kunden korrekt ist, berichtet Thomas Rickert, der für den eco, den Verband der deutschen Internetwirtschaft in Peking, dabei ist. Außerdem, heißt es bei heise online, sollen von den Registries über die Registrare und deren Reseller bis hin zum Endkunden alle Beteiligten verpflichtet werden, korrekte Angaben zu machen beziehungsweise diese zu überprüfen. Es werden also zumindest bürokratische Hürden aufgestellt, um Kriminelle aufzuhalten.

Des Weiteren wird die Icann in Peking beschließen, dass alle Registrare Log-Daten wie IP-Adressen aus der Kommunikation mit Kunden speichern müssen. Weil sie das für mehrere Monate tun sollen, wird das Vorhaben auch Vorratsdatenspeicherung der Registrare genannt. Der Vertragstext ist noch nicht ausformuliert, Details sind deshalb noch nicht ganz klar. Aber Thomas Rickert sagt, es werde auf Antrag einzelner Registrare auch Ausnahmen von der Speicherpflicht geben, sodass Registrare "in unterschiedlichen Jurisdiktionen unterschiedliche Daten für unterschiedliche Dauer speichern müssen".

Der Nachteil der neuen Regeln: Wer in einem Land mit eingeschränkter Meinungs- und Pressefreiheit lebt, wird es noch schwerer haben, anonym eine Internetseite zu betreiben, auf der regierungskritische Inhalte stehen. Denn er wäre noch schneller zu identifizieren als bisher.

Schon heute ist es schwierig, eine Domain wirklich anonym zu beantragen. Zwar bieten viele Registrare entsprechende Dienstleistungen an. Sie nehmen den Auftrag entgegen, registrieren die Domain auf ihren eigenen Namen und sorgen so dafür, dass der eigentliche Domaininhaber nicht in der sogenannten Whois-Datenbank auftaucht, die von jedermann eingesehen werden kann.

Aber spätestens wenn der Auftraggeber mit einer Kreditkarte bezahlt, kennt der Registrar seine Identität und muss sie Strafverfolgern auf Verlangen aushändigen. Einige Anbieter behaupten, auch das mit technischen und rechtlichen Maßnahmen verhindern zu können, aber darauf ankommen lassen sollte es ein Dissident besser nicht, wenn sein Leben davon abhängt. Für wirkliche Anonymität müsste der Antragsteller unter anderem falsche Angaben zur Person machen und zum Beispiel mit Bitcoins bezahlen, was immerhin bei einigen Registraren möglich ist.

Doch auch dieser Weg soll künftig versperrt sein: Registrare, deren Geschäftsmodell darauf beruht, ihre Kunden nicht öffentlich zu machen, werden nach Angaben von heise online gezwungen, "die Klardaten der Kunden auch bei der Icann oder einem von der Icann akzeptierten Treuhänder" zu hinterlegen. Andernfalls bekämen sie keine Aufträge von den Registries mehr, weil wiederum deren Akkreditierung durch die Icann auf dem Spiel steht.

Wer in Zukunft unerkannt eine Domain registrieren will, hat zwei Möglichkeiten: Er muss entweder einen Strohmann einsetzen, der seine eigenen Daten angibt und den Registrar bezahlt. Der Strohmann ist dann allerdings schnell gefasst.

Oder aber der Anmelder gibt eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer an, die zur Validierung erreichbar sind, aber keine Rückschlüsse auf die Identität zulassen. "Für eine kriminelle Organisation dürfte das kein größeres Problem sein", sagt Michael Horn, der sich seit Jahren mit sicherer Kommunikation beschäftigt. "Für einen einzelnen Regierungskritiker, der seine Privatsphäre schützen muss, ist das schon komplizierter".

Der Weg, den die Icann einschlägt, ähnelt dem von China: Vor drei Jahren beschloss die Regierung, nur noch chinesischen Staatsbürgern Domains mit der Endung .cn zu verkaufen. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller ein Foto von sich sowie eine Vielzahl persönlicher Informationen einreicht. Ziel war eine noch strengere Kontrolle über den chinesischen Teil des Internets.

Quote
    Alter Mann
    10.04.2013 um 23:20 Uhr

Glaubt da jemand dass der "Cyberspace" ein rechtsfreier Raum sein kann?
Wo kämen wir hin, wenn das möglich wäre?

Quote
    Tschaupi
    11.04.2013 um 7:43 Uhr

... Was hat anonym mit rechtsfrei zu tun?

Falls sie ein Problem mit Anonymität haben, sollte man auch in ihrem Schlafzimmer Videoüberwachung + Vorratsdatenspeicherung einführen da es ja sein kann, dass Sie dort Straftaten begehen.

Und falls Sie jetzt behaupten, dass das Unsinn ist, werden viele andere genau das Gegenteil beweisen und ihnen sicherlich auch Listen von häuslicher Gewalt vorlegen welche auch sie unter Generalverdacht stellt.

Und warum nennen Sie sich hier "Alter Mann" und schreiben nicht unter Ihrem Klarnamen? Auch das ist Anonymität und nach Ihrer Logik könnte man behaupten, dass Sie sich hinter diesem anonymen Nick verstecken um Straftaten zu begehen. ...




Aus: "Anonyme Domains soll es nicht mehr geben" Patrick Beuth (10.04.2013)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/internet/2013-04/icann-domain-registrierung-validierung


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Quote[..]  Erst schwankten die Kurse im Rahmen der Zypern-Krise binnen weniger Stunden um mehr als hundert Euro, dann wurde Europas größte Bitcoin-Börse Bitcoin24 dichtgemacht. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen den Betreiber wegen Betrugs.

Der erwartete Niedergang der digitalen Währung blieb aber auch diesmal aus. Trotz schlechter Nachrichten pendelten sich Handel und Kurse wieder ein. Die Bitcoin-Community macht einfach weiter.

Johannes Schreiber ist Teil dieser Community. Der Student aus Berlin handelt mit Bitcoins. Er nimmt die Turbulenzen gelassen: "Kursschwankungen von 30 Prozent am Tag kommen schon mal vor – ich hab schon Schlimmeres erlebt", sagt Schreiber. Auch in diesem Monat hat er Bitcoins verkauft.

Der Grund dafür ist jedoch nicht Gottvertrauen oder Idealismus seiner Kunden. Bitcoins bieten schlicht etwas, das keine andere Währung gewährleisten kann: Unabhängigkeit von Banken und Staat und Anonymität.

Die ist auch Schreiber wichtig. Das ist nicht sein richtiger Name, denn den möchte er nicht öffentlich machen. Er sagt, er wisse nicht, wie sich die ganze Sache mit den Bitcoins mal entwickele, wie sie in zehn Jahren gesehen werde. Er hat Sorge, dass er mit seinem Hobby irgendwann Schwierigkeiten bekommen könnte, wenn er nach dem Studium einen Job sucht.

...


Aus: "Wie das Geschäft mit dem digitalen Bargeld funktioniert"  Johannes Wendt (30.04.2013)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/internet/2013-04/bitcoin-anonymitaet-haendler


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Egal, wie Rasmus Meyer sich entscheidet, läuft etwas falsch. Weil der 33 Jahre alte Online-Redakteur seine ,,User" schützen will, droht ihm die Beugehaft, wird der Familienvater zunächst für fünf Tage ins Gefängnis gehen müssen. Gibt er ihre Namen gegenüber der Justiz aber preis, verletzt der 33-jährige Duisburger sein journalistisches Ethos. Ein Dilemma.

Der Konflikt hängt mit dem Zeugnisverweigerungsrecht für Pressevertreter zusammen. Journalisten dürfen den Namen ihres Informanten verschweigen. Das gilt auch für die Schreiber von Leserbriefen, deren Identität der Redakteur gegenüber den Gerichten geheim halten darf.

Für den Online-Journalisten ist die Rechtslage anders. Es gibt viele Online-Portale, auf denen normale Bürger, also die ,,User" oder Nutzer, ihren Beitrag sofort online stellen können, ohne dass ein Redakteur zuvor prüft, ob der Beitrag presserechtlich zulässig ist. Geprüft wird nur nachträglich, entweder als Stichprobe oder auf eine Beschwerde hin. Dann werden beleidigende Äußerungen (,,Die alte Sau") oder andere strafrechtlich relevante Behauptungen (,,Der Beigeordnete S. hält doch immer die Hand auf, bevor er eine Baugenehmigung erteilt") vom zuständigen Redakteur der Online-Plattform gelöscht.

Rasmus Meyer ist festangestellter Redakteur des in Flensburg beheimateten Online-Forums ,,klinikbewertungen.de". Dort kann jeder erzählen, was er von der einen oder anderen Klinik hält. Meyer weist darauf hin, dass der Großteil der Beiträge keineswegs meckert, sondern konstruktive Kritik äußert. Auch die Kliniken empfänden die Kommentare als wichtig, um zu sehen, wo sie sich verbessern könnten.

Stein des Anstoßes ist eine eher weniger konstruktive, sondern eher persönlich diffamierende Äußerung. Ein anonymer ,,User" stellte in dem Forum online, dass die Therapeutin einer nordrhein-westfälischen Klinik sich weniger um ihre Arbeit und mehr um sexuelle Vorlieben ihrer Patienten kümmert. Die Therapeutin beschwerte sich, Rasmus Meyer löschte den Beitrag nach Prüfung. Dann wollte die Therapeutin wissen, wer hinter dem anonymen Kommentator steht. Rasmus Meyer verweigerte die Auskunft, schließlich hatte er seinen ,,Usern" die Anonymität zugesagt.

Da hatte er seine Rechnung ohne die Justiz gemacht. Die Therapeutin erstattete Anzeige wegen Beleidigung, die Staatsanwaltschaft Duisburg leitete ein Strafverfahren ein, wollte von Rasmus Meyer den Namen des ,,Users" wissen. Er schwieg, berief sich auf das

Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten. Aber das sahen zunächst die Staatsanwaltschaft, dann auch das Amtsgericht und das Landgericht Duisburg anders. Denn bei Online-Portalen sieht erst einmal kein Redakteur die Beiträge vor der Veröffentlichung.

Meyer schwieg weiter. Aber wenn ein Zeuge schweigen will, zeigen Richter gerne ihren Waffenschrank. Erst gab es ein Ordnungsgeld von 50 Euro, zuletzt die Beugehaft von fünf Tagen, die bis zu sechs Monaten ausgedehnt werden kann. Ob das verhältnismäßig ist? ,,Das ist immer eine Sache der Perspektive. Die Anzeigeerstatterin wird den Vorgang nicht als Bagatelle sehen", betont Detlev Nowotsch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Duisburg.

Rasmus Meyer hat über seinen Flensburger Anwalt Beschwerde beim Verfassungsgericht eingelegt, aber dessen Entscheidung kann Monate dauern, und die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. ,,Ich bin ja nicht justizfeindlich", sagt Rasmus Meyer, ,,aber es gibt bisher keine höchstrichterliche Entscheidung zu der Frage, ob Online-Redakteure vor dem Richter schweigen dürfen". Er wünscht sich, dass die Duisburger Justiz die Entscheidung des Verfassungsgerichtes in Karlsruhe abwartet. Seinem Chef hat das Flensburger Amtsgericht sogar in einem vergleichbaren Fall das Schweigerecht zugestanden, aber das bindet den Duisburger Richter natürlich nicht. Die Augsburger Allgemeine gab erst kürzlich den Namen eines ,,Users" preis, als die Polizei mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl in die Redaktion kam.

Meyer ist ein Mann mit Grundsätzen. In Flensburg, seinem Heimatort, gehört er zur dänischen Minderheit. Sein Großvater Karl Otto Meyer geriet in den 1980er Jahren zur bundesweiten Größe, weil er als Zünglein an der Waage dem CDU-Mann bei der Wahl zum Ministerpräsidenten trotz zahlreicher Kritik die Stimme verweigerte.

Enkel Rasmus will standhaft bleiben. Das Amtsgericht hat ihn nicht sofort ins Gefängnis gesteckt, weil es erst die Entscheidung des Landgerichtes über die direkte Beschwerde abwarten will. Wenn Meyer dort keinen Erfolg hat, kann er die Haft nur noch abwenden, wenn er die Namen seiner ,,User" nennt. Ob er standhaft bleibt? ,,Ich hoffe es", sagt er. Aber als der Amtsrichter ihn zur Beugehaft verdonnerte, ,,da habe ich schon Angst bekommen".


Aus: "Gericht verfügt Beugehaft gegen Online-Journalist" Stefan Wette (14.02.2013)
Quelle: http://www.derwesten.de/region/gericht-verfuegt-beugehaft-gegen-online-journalist-id7618674.html

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Online-Redakteur-muss-in-Beugehaft-1856799.html

Quote6. Mai 2013 10:04
Es gab in diesem erbärmlichen "Rechtsstaat" einst einen Fettwanst,
realSnort (505 Beiträge seit 02.09.06)

.. der Unsummen Schwarzgeld für dubiose Entscheidungen - zum Schaden
von uns  Allen! - genommen hatte. Dieser "ehrwürdige" Amtsträger
verschwieg hartnäckig die Quellen seines korrupten Nebeneinkommens.

Er wurde damals, trotz des Ausmaßes des Schadens, nicht durch
Beugehaft zur Offenlegung gezwungen (Obwohl es wohl kaum einen
idealeren Fall für die Anwendung von "Beugehaft" geben wird ...). Er
verschweigt bis heute seine Geldgeber.
Aber: Sowas wird nicht vergessen, liebe Gerichte.

Gleichheit vor dem Gesetz - wenn es sowas hierzulande überhaupt schon
mal gegeben haben sollte: Mittlerweile wäre das Vergangenheit. (Aber
wann hat das deutsche Volk auch je ernsthaft dafür gekämpft. Nie. Und
so wird es vermutlich auch bleiben.)


http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Es-gab-in-diesem-erbaermlichen-Rechtsstaat-einst-einen-Fettwanst/forum-255349/msg-23495833/read/

Quote6. Mai 2013 09:55
Hut ab vor dem online Redakteur! Beispielhafte Haltung !!!
RC (mehr als 1000 Beiträge seit 25.02.00)

Das Zweierlei Maß (Ex Bundeskanzler Kohl und sein Stillschweigen über
"Spender") der Justiz ist zum Kotzen!

Alex

http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Hut-ab-vor-dem-online-Redakteur-Beispielhafte-Haltung/forum-255349/msg-23495756/read/



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Quote[...] Anfang Juli wurde bekannt, dass die Kreditkartenunternehmen Mastercard und VISA keine Zahlungen mehr an schwedische VPN-Anbieter ausführen. Neben den VPN-Anbietern ist auch der schwedische Zahlungsdienstleister Payson betroffen, der die Zahlungen von Mastercard und VISA entgegen nahm und dann an die entsprechenden Ziele weiterleitete. Der schwedische, vom Pirate-Bay Mitgründer Peter Sunde ins Leben gerufene, VPN-Anbieter IPredator meldete heute Morgen nun über Twitter, was damals schon vermutet wurde: Auch Paypal ist nun auf den Zug aufgesprungen und leitet keine Zahlungen mehr an IPredator weiter. ... Inwieweit Mastercard und VISA Paypal zu diesem Schritt gedrängt haben ist zur Zeit unklar. ...

Aus: "Auch Paypal verweigert Zahlungen an den schwedischen VPN-Anbieter IPredator"
Von Nicolas Fennen | Veröffentlicht: 23.07.2013
Quelle: https://netzpolitik.org/2013/auch-paypal-verweigert-zahlungen-an-den-schwedischen-vpn-anbieter-ipredator/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Mit einem Durchsuchungsbeschluss haben Ermittler von Staatsanwaltschaft und Polizei von den Echo-Zeitungen in Darmstadt die Herausgabe persönlicher Daten eines Internetforum-Nutzers verlangt. Die Daten seien am Ende übergeben worden, alles andere hätte die Tageszeitung und den Onlineauftritt gefährdet, hieß es am Mittwoch auf Echo Online. "Die Alternative wäre gewesen, dass man die Redaktion wirklich durchsucht und Hardware mitgenommen hätte", sagte der stellvertretende Chefredakteur und Online-Chef Alexander Schneider der Nachrichtenagentur dpa. Das Medienhaus wolle gegen die Aktion Beschwerde einlegen.

Der Nutzer, der ein Pseudonym verwendete, soll in einem Kommentar Verwaltungsmitarbeiter der südhessischen Gemeinde Mühltal beleidigt haben. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt bezeichnete das Vorgehen der Ermittler am Dienstag vor einer Woche als verhältnismäßig und nicht übertrieben.

Die Ermittler hatten nach eigenen Angaben bei dem Verlag zunächst die Daten des Nutzers angefragt. Weil das abgelehnt worden sei, sei beim Amtsgericht der Durchsuchungsbeschluss erwirkt worden. Ein Kriminalbeamter und ein Staatsanwalt kamen dann zum Echo.

Laut dem Online-Bericht wollte das Medienhaus die Daten unter anderem mit dem Verweis auf das Presserecht nicht herausgeben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft geht es aber nicht um einen Bereich der Zeitung. Es handele sich um Leserbeiträge, die nicht redaktionell aufbereitet würden.

"Wir stehen auch heute noch zu dieser Entscheidung", wird Vize-Chefredakteur Schneider in dem Artikel zitiert. "Wir akzeptieren auf unserer Plattform weder Verleumdungen noch Beleidigungen. Nach einer Überprüfung sind wir auch bereit, grenzwertige Äußerungen zu beseitigen. Aber wir fühlen uns der Meinungsfreiheit verpflichtet und nehmen den Schutz der Daten unserer Leser sehr ernst." Die Redaktion löschte dem Bericht zufolge den Kommentar, der tatsächlich als grenzwertig eingestuft worden sei.

Journalisten-Organisationen verurteilten das Vorgehen der Darmstädter Ermittler mit scharfen Worten. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) sprach von einem "ungeheuerlichen Vorgang". Pressefreiheit und der Schutz von Informanten seien ein wertvolles Gut, das nicht gefährdet werden solle. Der Deutsche Journalistenverband in Hessen kritisierte die Verfahrensweise der Behörden als "völlig überzogene und unverhältnismäßige" Maßnahme, die der Bedeutung der Pressefreiheit keinerlei Beachtung schenke.

Ein ähnlicher Fall bei der Augsburger Allgemeinen hatte im vergangenen Jahr für Schlagzeilen gesorgt. Die Polizei hatte bei dem Verlag die Daten eines Nutzers des Internetforums beschlagnahmt, auch hier ging es um den Vorwurf der Beleidigung. Zu einer Durchsuchung der Redaktion kam es ebenfalls nicht, weil die Zeitung die Daten übergab, um eine Polizeiaktion zu verhindern. Später urteilte das Landgericht Augsburg, dass die Durchsuchungsanordnung rechtswidrig gewesen sei. (dpa) / (mho)


Aus: "Ermittler erhalten vom Darmstädter Echo Namen eines Foren-Nutzers" (26.06.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Ermittler-erhalten-vom-Darmstaedter-Echo-Namen-eines-Foren-Nutzers-2238788.html

http://www.echo-online.de/freizeit/multimedia/medienpublizistik/Staatsanwaltschaft-geht-mit-Durchsuchungsbeschluss-gegen-Echo-Medien-vor;art2550,5167179

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/beleidigung-im-nutzerforum-pseudonym-schuetzt-nicht-vor-der-polizei-13010989.html

QuoteZugrunde lag der gescheiterte Versuch, eine Amtsposse zu beschreiben, ohne "Unfähigkeit" zu vermuten
Klaus Fischer-100  (Forum-100) - 25.06.2014 23:35

Hintergrund:

Im Herbst 2013 hatte das Darmstädter ECHO berichtet, dass am Ortsrand wohnende Mühltaler wegen des Ausbaus der B 426 plötzlich nicht mehr ungehindert zu Fuß, mit dem Rad oder dem Rollstuhl in die Rheinstraße zum Einkaufen kommen.
Grund: Verkehrsinsel, Fuß- und Radweg, die den Übergang über die Bundesstraße hier ermöglichten, waren bei Bauarbeiten unversehens und ersatzlos abgerissen worden.
Mühltals Bauamtsleiter Jochen Göbel bedauerte die Situation, sah sich aber außerstande, Abhilfe schaffen. Die Gemeinde wollte schließlich betroffene Anwohner mit Taxigutscheinen vertrösten.

Diese Posse nutzte ein Mühltaler unter dem Nutzernamen ,,Tinker" für einen geharnischten Kommentar auf ,,Echo Online", in dem er die Mühltaler Verwaltung der Unfähigkeit bezichtigte ... Die unverblümte Kritik gipfelte in einem Zweifel an der geistigen Gesundheit der öffentlichen Verwaltung in Mühltal.
Die unbotmäßige Majestätsbeleidung wurde von Justiz und Polizei zupackend geahndet ...


QuoteAnonymität
Dietrich Schönfelder  (dsr38) - 26.06.2014 10:15

Es ist eigentlich nicht nachvollziehbar, warum nicht ALLE Online-Zeitungen verpflichtet werden (die FAZ bildet hier eine lobenswerte Ausnahme), Lesermeinungen auch in Diskussionsforen unter dem vollen Namen des Schreibers zu veröffentlichen.
Üble Pöbeleien bis hin zu Beleidgungen, wie sie in anderen großen Zeitungen in der Tagesordnung sind, würden dann weitghehend unterbleiben.


QuoteVerhältnismäßigkeit?
Stefan Müller  (SteMue70) - 26.06.2014 13:11

2 Beamte(!) ,,fühlen" sich beleidigt, sofort ist auch ein Richter zur Stelle, der einen Durchsuchungsbeschluss unterschreibt.

Die ganze deutsche Bevölkerung wird jahrelang systematisch ausspioniert unter Tatbeteiligung deutscher Politiker, Geheimdiensten und anderen deutschen Behörden.
Und was passiert? Nichts sagt der Weisungsgebundene oberste Ankläger, weil angeblich nicht einmal ein Anfangsverdacht vorliegt.


...


Textaris(txt*bot)

Quote[...] In einem Grundsatzurteil zu Persönlichkeitsrechten im Internet hat der Bundesgerichtshof den Auskunftsanspruch gegen ein Online-Portal zurückgewiesen. Der VI. Zivilsenat gab am Dienstag in Karlsruhe dem Internetdienst Sanego Recht, das einem Arzt nicht die Daten eines anonymen Nutzers preisgeben wollte. Der Vorsitzende Richter Gregor Galke sagte, die Anonymität der Nutzer dürfe nach der Vorschrift des Telemediengesetzes nur in wenigen Ausnahmen aufgehoben werden. ,,Der Schutz der Persönlichkeitsrechte ist nicht genannt.

...


Aus: "BGH: Kein Auskunftsanspruch gegen Internet-Portal" (01.07.2014)
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/medien/anonymitaet-im-internet-bgh-kein-auskunftsanspruch-gegen-internet-portal/10131678.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das Bundeskriminalamt (BKA) fordert neue gesetzliche Regelungen, um kriminelle Nutzer von Anonymisierungstools ermitteln zu können. Bei der Vorstellung des Lagebildes Cybercrime 2013 am Mittwoch in Berlin räumte BKA-Präsident Jörg Ziercke einen "Zielkonflikt" zwischen einer verschlüsselten und anonymen Internetnutzung der Bürger und den Interessen der Behörden bei der Aufklärung von Straftaten ein. ...


Aus: "BKA fordert Gesetze zur Ermittlung von Tor-Nutzern" Friedhelm Greis (27.8.2014)
Quelle: http://www.golem.de/news/cybercrime-bka-fordert-gesetze-gegen-kriminelle-tor-nutzer-1408-108846.html


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Quote[...] "Ich möchte mich bei der betroffenen Gemeinschaft von Drag Queens, Drag Kings, Transgendern und der größeren Gemeinschaft unserer Freunde, Nachbarn und Mitgliedern der LGBT-Gemeinschaft entschuldigen für das Leid, das wir Ihnen dadurch verursacht haben, wie wir mit Ihren Facebook-Konten in den letzten Wochen umgegangen sind", sagte Cox laut einer Mitteilung. "Wir haben jetzt begriffen, wie schmerzhaft das war. Wir schulden Ihnen besseres Service (...) und wir werden korrigieren, wie die Vorschriften gehandhabt werden, damit jeder Betroffene Facebook wieder nutzen kann wie zuvor", schreibt der Manager in der Folge.

In der LGBTQ-Gemeinschaft kann die Verwendung des echten Namens zu ungewollten Outings führen. Das kann große Problem und Diskriminierung nach sich ziehen, sowohl im persönlichen als auch im beruflichen Bereich. Eine Online-Petition verlangt, auftretenden Künstlern die Verwendung ihres Künstlernamens zu gestatten. "Bitte fahren Sie fort, Geld mit dem Traffic zu machen, den wir auf Ihre Website bringen", wird Facebook adressiert. Die plötzlichen Kontenlöschungen nach jahrelanger Duldung werden als Lockvogeltaktik kritisiert. Die Petition hat über 36.000 Unterstützer gefunden.

Eine einzelne Person habe mehrere Hundert Konten aus der LGBT-Gemeinschaft als "fake" gemeldet, berichtet Cox seinerseits. Facebook sei auf eine solche Kampagne nicht vorbereitet gewesen, so dass diese Meldungen in den wöchentlich Hunderttausenden Fake-Hinweisen nicht aufgefallen seien. "Unsere Vorschrift war nie, dass jeder Facebook-User seinen juristischen Namen nutzen muss", erläutert Cox. "Der Geist unserer Vorschrift ist, dass jeder auf Facebook den Namen verwendet, den er auch im echten Leben gebraucht. Für Sister Roma ist das Sister Roma. Für Lil Miss Hot Mess ist das Lil Miss Hot Mess."

Das sei die "richtige Regelung für Facebook" und "ingesamt, wenn vorsichtig angewandt, eine sehr starke Kraft für das Gute", untermauert der Manager seine Nutzungsbedingungen. 99 Prozent der Fakes seien nämlich Bösewichte wie Identitätsanmaßer, Einschüchterer, Trolle, Gewalttäter in der Familie, Betrüger, Hassredner und dergleichen mehr.

Nun sieht er erhebliches Verbesserungspotenzial bei Meldungseinbringung, Regeldurchsetzung und Kundenservice. Facebook sei bereits dabei, bessere Werkzeuge zu entwickeln, die Drag Queens authentifizieren, Bösewichte aber draußen halten sollen. "Und wir ergreifen Maßnahmen, um einen bewussteren Kundenservice für jene Konten zu leisten, die gemeldet wurden, damit wir das weniger abrupt und besser überlegt managen können", kündigte Cox an.

Mitte September hatten sich Facebook-Vertreter persönlich mit LGBTQ-Aktivisten getroffen. Damals zeigte der Konzern noch kein Verständnis. Das Friedensangebot beschränkte sich lediglich auf die Wiederherstellung gelöschter Profile für zwei Wochen. In dieser Zeit hätten die Namen berichtigt werden müssen. Auf dieses peinliche Manöver geht Cox in seinem Posting nicht ein.

Auch die Not der politisch oder religiös Andersdenkenden, die in ihrem Land verfolgt werden, spricht er nicht an. Für diese Personen kann ein Auftreten unter ihrer rechtlich korrekten Identität den Tod bedeuten. Und selbst bekannte Persönlichkeiten wie Salman Rushdie mussten schon unliebsame Bekanntschaft mit Facebooks Regelwächtern machen. (ds)


Aus: "Klarnamen-Zwang: Facebook entschuldigt sich bei Drag Queens" (02.10.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Klarnamen-Zwang-Facebook-entschuldigt-sich-bei-Drag-Queens-2410530.html

"Salman Rushdie claims victory in Facebook name battle" (15 November 2011)
http://www.bbc.com/news/uk-15733026


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Iran will künftig nicht nur unliebsame Internetinhalte filtern, sondern auch sämtliche Webnutzer im Land beim Surfen überwachen. Iranische Telekommunikationsspezialisten würden ein System entwickeln, mit dem man jeden Internetnutzer im Land identifizieren könne, sobald er sich ins Netz einlogge, berichtet die Nachrichtenagentur ISNA (Iranian Students News Agency). Telekommunikationsminister Mahmud Waesi wird mit der Aussage zitiert: "Wer künftig das Internet nutzen will, wird identifiziert. Wir werden die Identität eines jeden Web-Users kennen".

Waesi hatte schon vor einigen Wochen ein Kontrollsystem angekündigt, das es den Behörden ermöglichen soll, bestimmte Inhalte aus dem Internet-Datenstrom des Landes zu filtern. Das System solle stufenweise eingeführt werden und sei binnen sechs Monaten voll einsatzfähig, erklärte Waesi im November.

Seit den Massendemonstrationen gegen die umstrittene Wiederwahl des damaligen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad im Jahr 2009 blockiert Teheran regelmäßig den Zugang zu Plattformen wie Twitter und Facebook. Über solche Angebote waren die Proteste vor fünf Jahren mobilisiert worden.

Nach der Wahl des moderaten Präsidenten Hassan Rohani im Juni 2013 gab es Hoffnung auf eine Lockerung der Internetzensur. Im September forderte der Generalstaatsanwalt des Landes den Telekommunikationsminister auf, zahlreiche Kommunikationsangebote wie Viber, Tango und WhatsApp in Iran zu sperren. Zur Begründung hieß es, die Dienste würden obszönes Material und Beleidigungen gegen iranische Funktionäre verbreiten. Mehrere Blogger wurden von der Cyber-Polizei festgenommen, doch die fraglichen Dienste sind noch in Iran erreichbar.

Laut "AL-Monitor" nutzen trotz der immer neuen Versuche der Regierung, den Zugang zu beschränken, mehr als 30 Millionen Iraner das Internet. Einer aktuellen Studie zufolge sollen 69 Prozent der jungen Netznutzer in Iran Spezialsoftware verwenden, um die offiziellen Internetfilter zu umgehen.

mak/afp

Quotetyskie heute, 12:39 Uhr
Also kopiert der Iran den Westen, um es mal ganz einfach zusammenzufassen.


Quoteboeser Iran
leserbrief123 heute, 12:48 Uhr
... Als ob wir mit unseren tollen Regierungen auf den Iran mit dem Finger zeigen koennten.


QuoteMachterhaltende Kontrollsysteme
ornitologe heute, 12:49 Uhr
sind ja keine Erfindung der Iraner. Zensur und Kontrolle der öffentlichen und privaten Meinung wurde schon in der Antike betrieben um destabilisierende Aktivitäten zu unterbinden. Da es keine Systeme gibt, welche zu 100% hinter den jeweiligen Machthabern stehen, ist Kontrolle und Überwachung auch kein rein iranisches Phänomen.


Quotenic heute, 12:52 Uhr
Dachte auch: aha, der Iran ist also Überwachungstechnisch fast schon soweit wie Deutschland (in Kooperation mit der NSA). ...


QuoteIm Westen ist das Internet frei!!
Schlabberhorst heute, 13:02 Uhr
Man wird zwar überwacht aber du darfst machen was du willst. Es findet keine ZENSUR statt.  ....


http://www.spiegel.de/forum/netzwelt/ueberwachung-irans-behoerden-wollen-alle-web-nutzer-identifizieren-thread-201426-1.html


Aus: "Überwachung: Irans Behörden wollen alle Webnutzer identifizieren" (07.12.2014)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/iran-behoerden-wollen-internetnutzer-identifizieren-a-1007062.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das Team um Gareth Owen hatte sich der möglichen Deanonymisierung von so genannten Hidden Services und deren Nutzern gewidmet. Diese Dienste sind nur aus dem Tor-Netzwerk erreichbar und können daher den Standort ihrer Server verbergen. Die bekanntesten Dienste waren die Drogenmarktplätze "Silk Road" und "Silk Road 2", die inzwischen beide von den US-Behörden geschlossen wurden. Um sich ein Bild von dem tatsächlichen Verkehr auf diesen Services zu machen hatte die Gruppe um Owen gleich 40 Tor-Relays aufgebaut, deren Kommunikation sie sechs Monate lang überwachten, um daraus Rückschlüsse zu ziehen. Da alle Server gut genug angebunden waren, wurden sie nach nur einem Tag Mitglied des "Distributed Hash Table" – eine Art verteiltes DNS-System.

Über die Beobachtung der Anfragen an ihre Server konnten die Forscher sich ein Bild machen, welche Hidden Services im Tor-Netzwerk gesucht wurden. Mit Hilfe dieser Daten katalogisierten sie das "Dark web", also nur die Dienste, die Webserver im Tor-Netz betreiben. Wenig überraschend führten Drogenumschlagplätze mit über 15 Prozent, gefolgt von Marktplätzen aller Art, Betrugs-Seiten und Bitcoin-Angeboten.

Zwei Prozente der Angebote ordneten die Forscher der Kategorie "Missbrauch" zu – also Kinderpornografie. Zwar hatten Owen und Kollegen wohlweislich darauf verzichtet, Grafiken der Webseiten zu laden. "Die Beschreibung ließ jedoch keine Missverständnisse aufkommen", erklärte der Forscher. Auffälliger waren die Ergebnisse, als die Forscher die beobachteten Anfragen der Anzahl der Nutzer zuordneten. Mehr als 80 Prozent der Suchanfragen, die von den 40 Relays erfasst wurden, drehten sich um Kinderpornografie-Angebote. "Wir waren geschockt", schilderte Owen in Hamburg seine Reaktion. Zwar sei eine Suchanfrage in dem Distributed Hash Table nicht automatisch mit einem Besucher gleichzusetzen und man habe auch nicht zwischen automatisierten und menschlichen Anfragen unterscheiden können. Doch die erhobenen Zahlen seien ein Indiz dafür, dass der Austausch von Kinderpornografie einer der hauptsächlichen Einsatzzwecke der Hidden Services ist.

Für das Tor-Projekt kommt die Studie zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt. So hatte Tor-Sprecher Jacob Appelbaum auf der Hamburger Konferenz dafür geworben, dass Anonymität für alle Menschen wichtig sei und Tor-Nutzer ermuntert, sich selbst mit dem Projekt zu assoziieren. Im eigenen Blog verweist das Tor-Projekt darauf, dass die von Owen ermittelten Zahlen nicht unbedingt eine hohe Nutzung von Missbrauchsangeboten zeigten. So führe nur zwei Prozent des Traffics im Tor-Netzwerk zu Hidden Services. Außerdem würden Dienste, die unzuverlässig zu erreichen sind, unverhältnismäßig viele Suchanfragen auslösen. Zudem seien Anfragen durch Dienste wie Tor2Web unterrepräsentiert.

Eine weitere Erklärung, warum die Suche nach Kinderpornografie überepräsentiert sein könne, lieferte Chef-Architekt Nick Mathewson: "Jedes System, das Sicherheit im Internet bietet, wird unvermeidbar Leute anziehen, denen wir lieber überhaupt nicht helfen wollen." Da die Hidden Services bisher nur sehr schwer nutzbar seien, werde die Funktion hauptsächlich von Leuten genutzt, die auf alle Fälle eine Entdeckung vermeiden müssten. Hier stehen Kinderpornografie-Konsumenten an oberster Stelle.

Zwar räumt Owen ein, dass seine Untersuchung die hohe Nutzung nicht schlussendlich nachweist, doch verweist er auf eine vorhergehende Studie von der Universität Luxemburg, die zu ähnlichen Ergebnissen kam. In seinem Vortrag in Hamburg stellte er mehrere Überlegungen vor, wie Tor-Relay-Betreiber die Verbreitung von Kinderporno-Angeboten blockieren könnten. So sei es möglich, Tor Relays so im Netz zu positionieren, dass sie für bestimmte "Hidden Services" zuständig seien. Auch könne Tor zentral solche Angebote sperren. Dass die Tor-Betreiber auf solche Überlegungen eingehen, ist jedoch mehr als unwahrscheinlich. So berichtete Owen, dass das Projekt die Wartezeit, bis ein neues Relay Teil des Distributed Hash Table werden könne, kürzlich erheblich hochgesetzt habe. (Thorsten Kleinz) / (it)

Quote31. Dezember 2014 19:42
Genau so läuft der Hase!
Svenny. (mehr als 1000 Beiträge seit 14.07.11)

So eine Meldung brennt sich unausweichlich in die Hirne der
Bevölkerung ein!

Damit ist einer Diskussion um freiheitliche Rechte der Riegel
vorgeschoben!

Jetzt argumentiert mal objektiv für verschlüsselte Kommunikation im
Bekannten- und Verwandtenkreis - viel Spaß als Kinderficker!

So und nicht anders funktioniert perfekte Propaganda!

Kranke Welt...

Svenny

Quote31. Dezember 2014 20:15
Re: Genau so läuft der Hase!
Bauchgefuehl (271 Beiträge seit 20.07.14)

Svenny. schrieb am 31. Dezember 2014 19:42

> So und nicht anders funktioniert perfekte Propaganda!
> Kranke Welt...

Exakt. Dummerweise ist es ja eben keine Propaganda. Deine so
liebevoll als "Kinderficker" genannten Personen gibt es ja eben
wirklich. Und die werden natürlich von einem anonymisierten Netzwerk
angezogen wie Motten vom Licht.

Das heisst - je mehr wir versuchen, anonyme und sichere Netze zu
basteln, umso mehr wird krimineller und perverser Menschenmüll eben
diese Netze nutzen.

Ist also der falsche Weg. Was nun ? Lieber doch alles offen (wie
Open-Source) und unter echtem Namen ? Vieleicht mal einen Versuch
wert ....

Quote1. Januar 2015 10:10
Re: Genau so läuft der Hase!
diskord (mehr als 1000 Beiträge seit 23.01.01)

Bauchgefuehl schrieb am 31. Dezember 2014 20:15

> Exakt. Dummerweise ist es ja eben keine Propaganda. Deine so
> liebevoll als "Kinderficker" genannten Personen gibt es ja eben
> wirklich. Und die werden natürlich von einem anonymisierten Netzwerk
> angezogen wie Motten vom Licht.
>
> Das heisst - je mehr wir versuchen, anonyme und sichere Netze zu
> basteln, umso mehr wird krimineller und perverser Menschenmüll eben
> diese Netze nutzen.

Der Anfang ist korrekt, die Schlussfolgerung ist falsch.

Momentan umkreisen die Motten das Licht, denn sie werden davon
angezogen, völlig richtig. Das heisst aber nicht, dass nach
Sonnenaufgang Schwärme von Motten den Himmel verdunkeln.

Die Motten umschwärmen das Licht schon jetzt, mehr werden es nicht
werden, ihre Anzahl ist konstant.

Oder glaubst du, dass Du, deine Freunde und deine Familie dannach
suchen würden, nur weil ihr angefangen habt Kryptographie zu nutzen?
Meinst du da existiert soviel latentes Potenzial, dass du sagst: mehr
Kryptographie -> mehr Kriminalität?

Ich selbst bin auch kein Freund davon, dass sich die Kriminellen
dadurch wunderbar austauschen können. Aber ich bin Realist genug,
dass man den Geist sowieso nicht mehr in die Flasche bekommt.
Kriminelle werden es nutzen, völlig unabhängig davon was wir tun. -
Und angesichts der Industriespionage und Massenüberwachung sehe ich
nicht ein, dass die Normalbevölkerung und die Wirtschaft auf
Kryptographie verzichten sollte. Also halte ich alle Schritte in
Richtung mehr Krypthographie für sinnvoll.




Quote1. Januar 2015 10:31
Es funktioniert immer wieder...
Carbidschieter (95 Beiträge seit 23.04.14)

Die bürgerliche Gesellschaft ist so leicht zu manipulieren. Man werfe
das Stichwort "Kinderpornographie" hin und ein Sturm moralischer
Entrüstung bricht los. Natürlich muss "Tor" verboten werden. Solche
Heimlichkeiten sind nicht zu dulden im Interesse unserer Kinder. Wie
aufrecht und mutig!

... die Inquisition konnte sich auch nur durchsetzen, weil das Volk
zu ungebildet war um die wahren Hintergründe zu durchschauen. Davon
sind wir heute auch nicht weit entfernt.


Quote1. Januar 2015 11:27
Es ist nicht die Dummheit
Über allen Wipfeln ist Ruh (mehr als 1000 Beiträge seit 09.09.13)

Carbidschieter schrieb am 1. Januar 2015 10:31

> Aber die Inquisition konnte sich auch nur durchsetzen, weil das Volk
> zu ungebildet war um die wahren Hintergründe zu durchschauen. Davon
> sind wir heute auch nicht weit entfernt.

Der Normalo schließt immer von sich auf Andere. So wird der Dieb
immer Angst vor dem Diebstahl haben, weil er fest damit rechnet, dass
alle Anderen genau so denken wie er.

Psychopathen sind anders. Sie durchschauen diesen Prozess weil sie
nicht emphatisch sind und nutzen ihn zu ihrem Vorteil. Damit können
sie ohne Probleme die Menschen gegen sich selbst agieren lassen und
zu ihrem eigenen Nutzen manipulieren.

Es ist nicht die Dummheit des Volkes, sondern die Perversion ihrer
Anführer.
Auch das gebildetste Volk wird die egozentrischen Schachzüge eines
Psychopathen nicht erkennen, weil es nicht ausreichend psychopathisch
ist.

Quote1. Januar 2015 12:20
Re: Es funktioniert immer wieder...
mouse-net (mehr als 1000 Beiträge seit 09.04.04)

Carbidschieter schrieb am 1. Januar 2015 10:31

> Die bürgerliche Gesellschaft ist so leicht zu manipulieren. Man werfe
> das Stichwort "Kinderpornographie" hin und ein Sturm moralischer
> Entrüstung bricht los. Natürlich muss "Tor" verboten werden. Solche
> Heimlichkeiten sind nicht zu dulden im Interesse unserer Kinder. Wie
> aufrecht und mutig!
Was hast Du gegen aufrechte Bürger? :)
> Aber die Inquisition konnte sich auch nur durchsetzen, weil das Volk
> zu ungebildet war um die wahren Hintergründe zu durchschauen. Davon
> sind wir heute auch nicht weit entfernt.

Nein, die Inquisition konnte sich durch Angst, Folter und Gewalt
durchsetzen.
Und damit durch die Macht diese Mittel auch einzusetzen. Da hätte
weder das "aufrechte" Bürgertum was gegen getan, noch eine
Durchschaubarkeit von der Du annimmst sie sei nicht vorhanden
gewesen. Diese ist immer vorhanden, nützt(e) aber nichts, wenn man
als aufrechter und aufgeklärter Bürger doch die Hexen angeschwärzt
hat.



Quote1. Januar 2015 18:55
Re: Google hilft
0.13um (mehr als 1000 Beiträge seit 10.03.02)

DexterFilmore schrieb am 1. Januar 2015 17:17

> Was mich hierbei massiv stört ist, dass heise.de den Sautreibern hier
> noch das Wasser trägt. Man sehe sich diese Überschrift an.

https://www.google.de/search?q=Thorsten+Kleinz

http://www.focus.de/intern/impressum/autoren/torsten-kleinz_auid_427.
html

Noch irgendwelche Fragen?

BTW, es waren Redakteure von Locus Money, die mit der Firma, für die
ich gearbeitet habe "Pump 'n Dump" gespielt haben.

Und der Markwort behauptet allen Ernstes, daß es sich dabei um ein
seriöses Magazin handelt. Aber das allerschlimste ist: Er scheint das
selbst zu glauben.


...


Aus: "31C3: Kinderpornografie im Tor-Netzwerk stark nachgefragt" (31.12.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/31C3-Kinderpornografie-im-Tor-Netzwerk-stark-nachgefragt-2507444.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Ab dem ersten März diesen Jahres sollen chinesische Internetdienste eine Pflicht zur Registrierung mit Klarnamen und persönlichen Angaben durchsetzen. Das geht aus einem Bericht der South China Morning Post hervor. Die Unternehmen stellt dies vor große Probleme, wird ihnen mit diesem Schritt doch die Aufgabe zuteil, die Identität und die persönlichen Angaben von rund 650 Millionen chinesischen Internetnutzern zu verifizieren.

Mit der neuen Regelung könnten Nutzer für Behörden so überall identifizierbar bleiben, selbst wenn sie weiterhin Fantasienamen als Benutzernamen wählen. Pseudonyme seien nämlich noch erlaubt, so lange keine "unangemessenen, irreführenden oder die nationale Sicherheit gefährdenden Namen" gewählt werden, wie die Zeitung schreibt.

Laut Bericht begründet die chinesische Regierung diesen Schritt mit der Ausbreitung von Gerüchten und Falschinformationen über Fake-Accounts, die dem chinesischen Staat schaden. So würde mittels Fake-Konten "das Ökosystem Internet verschmutzt, sowie den Interessen der Massen geschadet und sozialistische Werte massiv verletzt".
Verbotene Inhalte

Schon 2014 sperrte die chinesische Regierung rund 1,8 Millionen Nutzerkonten in sozialen Netzwerken und Online-Foren mit der Begründung, dass dies im Kampf gegen Pornographie geschehen sei. Viele Nutzer in China vermuten allerdings eine Form der Netzzensur hinter diesen Kampagnen.

Dass China die Kontrolle über die Nutzung des Internets durch seine Bürger weiter verschärft, zeigte sich zuletzt durch die öffentlich gewordenen gezielten Angriffe gegen VPN-Dienste. China blockiert zudem routinemäßig soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder YouTube und selbst Google-Dienste wie Suche oder GMail. (kbe) 

Quoteamagde, 4. Februar 2015 19:45
Ah, jetzt kann Friedrich endlich auswandern

immerhin setzen die Chinesen nun durch, was er als Innenminister
forderte.

(08.08.2011) Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich verwirrt mit einem Vorschlag zum Ende der Anonymität im Netz. Doch wie anonym ist die Kommunikation im Netz überhaupt – und wie realistisch eine Klarnamenpflicht? ...
http://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/it-internet/klarnamenpflicht-wie-anonym-darf-das-netz-sein/4476420.html

Da soll a) noch mal einer sagen, der sei kein Visionär gewesen und b)
der Friedrich dahin gehen, wo seine Ideen gelebt werden. Am Besten,
er nimmt den Rest der Innenscharfmacher gleich mit.



Aus: "China zwingt zu Nutzerregistrierung unter Klarnamen" (04.02.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/China-zwingt-zu-Nutzerregistrierung-unter-Klarnamen-2540834.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Rechtsweg ist manchmal so lang, dass an seinem Ende der ursprüngliche Anfang schon nicht mehr existiert. So geht es Patrick Breyer gerade. Seit mehr als einem Jahrzehnt kämpft der schleswig-holsteinische Piratenabgeordnete auf dem Rechtsweg dafür, Prepaidkarten kaufen zu dürfen, ohne dabei seinen Namen nennen zu müssen.

Paragraf 111 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sieht seit 2004 vor, dass jede SIM-Karte auf einen Anschlussinhaber registriert wird, abgefragt werden müssen Name, Anschrift und Geburtsdatum. Breyer argumentiert, die "Zwangsidentifizierung aller Nutzer von Prepaidkarten" gefährde "die freie und unbefangene Kommunikation und Internetnutzung, die in unserer Gesellschaft unverzichtbar ist".

Mittlerweile ist er in der allerletzten Instanz angekommen. 2012 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass es ein Recht auf anonyme Kommunikation nicht gebe, woraufhin Breyer eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg einreichte, weil er das Vertriebsverbot anonymer Prepaidhandykarten in Deutschland für menschenrechtswidrig hält. 

Jetzt, knapp vier Jahre später, zeichnet sich ab, dass der EGMR die Beschwerde von Breyer annimmt, dass es also eine mündliche Verhandlung und ein Urteil geben wird.

Praktisch zur gleichen Zeit hat die Bundesregierung beschlossen, das Anonymitätsverbot im Rahmen des neuen Antiterrorpakets noch auszuweiten. In ihrem Entwurf des neu gefassten Paragrafen 111 TKG heißt es, die Daten des Prepaidkartenkäufers müssten durch die Vorlage eines Ausweises überprüft werden. Das war bisher nicht der Fall, weshalb es kein Problem war, bei der Registrierung einen Fantasienamen anzugeben.

Es könnte also sein, dass der EGMR eine Praxis für unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention erklärt, die eigentlich noch verschärft werden soll. Was zuerst kommt, ist absehbar: Wahrscheinlich wird das neue Antiterrorpaket schneller in Kraft treten. Zwar muss sich der Bundestag erst noch mit den verschiedenen Maßnahmen befassen und die parlamentarische Sommerpause beginnt bald. Aber die erste Lesung ist bereits für den morgigen Donnerstag angesetzt.

Und wie langsam der EGMR arbeitet, wird aus einem Brief des Gerichtshofs an die Bundesregierung deutlich, der ZEIT ONLINE vorliegt. Darin fordert der Vizepräsident der für den Fall zuständigen Sektion die Regierung zu einer schriftlichen Stellungnahme auf. Diese dürfe auf Deutsch verfasst werden, heißt es in dem Brief, aber eine Übersetzung ins Englische oder Französische müsse die Bundesregierung dann nachreichen. Und zwar bis spätestens zum 10. Oktober 2016. Bis dahin dürfte das Antiterrorpaket den parlamentarischen Prozess durchlaufen haben.

Beantworten soll die Bundesregierung dem EGMR diese Fragen: Beeinträchtigt Paragraf 111 TKG das Recht auf Privatsphäre und das auf Meinungsfreiheit, wie es Artikel 8 und Artikel 10 der Menschenrechtskonvention garantieren? Und wenn ja, ist diese Beeinträchtigung rechtmäßig, weil beide Artikel entsprechende Maßnahmen unter anderem "zum Schutz der nationalen Sicherheit" erlauben?

Genauso dürfte die Bundesregierung argumentieren. Ob der EGMR dem folgen wird, ist offen. Sollte er schon die bisherige, leicht zu umgehende Zwangsidentifizierung für menschenrechtswidrig erklären, müsste der Gesetzgeber das Telekommunikationsgesetz wohl erneut ändern. Daten zur Identität, sagt Breyer, dürften dann nur noch erhoben werden, wenn das zur Abrechnung nötig ist. Und das ist bei Prepaidtarifen grundsätzlich nicht der Fall.

Quotequarague #1

Ich verstehe nicht, wieso es die Zwangsidentifizierung bei Handys gibt, waehrend nahezu alle anderen Kommunikationsmoeglichkeiten auch anonym genutzt werden koennen. Ich kann anonym, also ohne Absender, einen Brief schreiben. Ich kann anonym in ein Internetcafe gehen, oder unter meinem Namen einen Internetzugang zu Hause einrichten, und dann damit anonym surfen und anonym emails und aehnliche Nachrichten verschicken. Telefonzellen sind zwar am aussterben, aber von da kann ich auch anonym telefonieren.
Aber wenn ich ein Handy benutzen will, ist es ploetzlich fuer die nationale Sicherheit unabdingbar, dass ich dafuer meinen Namen angebe?

Quotegnaddrig #1.1

Klar, mit Handys und vernetzten Autos kann man so schöne Bewegungsprofile erstellen, dafür taugen Telefonzellen und Briefe nicht so.


QuoteGrafRotz #1.2

Nach den int. Regeln des Weltpostvereins muss ein Briefumschlag ausschließlich ausreichende Frankierung und die Empfängeranschrift enthalten. Da trauen sich die Staaten auch nicht dran, weil das all zu offensichtliche Erinnerungen an Gestapo, Stasi, KGB und Co wecken würde. Da die Massenkommunikation per Post ohnehin stark rückläufig ist lässt man es angesichts der historischen Bedeutung der Postüberwachung gar nicht erst darauf ankommen. Aber Mobilfunk - das ist Massenkommunikation, das sind Bewegungsprofile. Da sabbert der personifierte Überwachungsstaat regelrecht vor Gier, da haut er seine Klauen rein.

Es bleibt nur wirklich private Dinge wieder persönlich zu besprechen oder einen handschriftlichen Brief (vgl. "Bundestrojaner" wenn man was abtippt und ausdruckt, für die ganz Paranoiden unter uns) aufzusetzen und nur mit Empfängeranschrift versehen zu versenden.

Sehen wir es so: Big Brother zwingt uns dazu, bei wichtigen Dingen des Lebens wieder zu persönlicherem Austausch (persönliches Gespräch, handschriftlicher Postbrief) zurückzukehren. Und genauso betreibe ich es auch - und Mitteilungen, die ich handschriftlich per Brief verschicke und die heutzutage entsprechend selten werden, haben übrigens eine außerordentliche Aufmerksamkeit.

Also Leute, schreibt mehr Briefe oder besprecht die Dinge lieber gleich persönlich, wo möglich.




QuoteTim Mey #1.3

Grundsätzlich gebe ich Ihnen Recht und habe den Kommentar auch empfohlen.

Aber mir wäre die Alternative zur Ausweichbewegung ("schreibt mehr Briefe oder besprecht die Dinge lieber gleich persönlich") lieber, nämlich lauter und anhaltender Protest - bis deutlich wird, dass wir für ein paar Terroristen unsere Freiheit nicht aufgeben werden.


QuoteWilliams Anti-Christ #1.4

"Ich verstehe nicht, wieso es die Zwangsidentifizierung bei Handys gibt"
Weil die bürgerrechtsfeindlichen Überwachungsapologeten das bei der Politmischpoke durchgesetzt haben. Selbstverständlich ist das völlig willkürlich.


QuoteWilliams Anti-Christ #1.5

"dass wir für ein paar Terroristen unsere Freiheit nicht aufgeben werden."
Nicht für ein paar Terroristen, sondern dafür, dass bestehende Macht- und Besitzverhältnisse unangetastet bleiben.


QuoteKöllefornia111 #7

Neben den problematischen "Ersatzpapieren" sind auch scheinbar gültige Ausweise ein Thema: Die Vielfalt der Identitätsbescheinigungen, sprich Ausweispapiere, Europa- und Weltweit können selbst von Spezialisten nicht immer als echt identifiziert werden. Ich bin im Bereich der Sicherheit tätig und durfte miterleben, daß selbst Behörden und Geheimdienste sind nicht immer in der Lage festzustellen, ob die vorgelegten Papiere nun echt sind oder nicht.
100% Sicherheit gibt es ohnehin nicht, aber die Vorlage eines Ausweises (bei wem eigentlich? Dem Verkäufer in der Tanke, Drogeriemarkt, Supermarkt oder wo auch immer denn Prepaidkarten gekauft werden können?) trägt ganz sicher nicht zu einer verbesserten Terrorismusbekämpfung bei.


...


Aus: "Prepaidkarten: Anonymität wird zum Fall für den Menschengerichtshof" Patrick Beuth (8. Juni 2016)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2016-06/prepaid-karten-anonym-menschengerichtshof


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Jedes Unbehagen über die Enttarnung der italienischen Bestsellerautorin Elena Ferrante muss mit einer Selbstbefragung beginnen. Kann man sich wirklich über den sensationslüsternen, von keinerlei literarischem Fingerspitzengefühl geprägten Bericht des Enthüllungsjournalisten Claudio Gatti empören, wenn man gleichzeitig zugeben muss, dass sich jedes Feuilleton der Welt danach die Finger geleckt hätte? Heuchelei ist immerhin eine Gefahr. Aber selbst sie käme nicht umhin, nüchtern festzustellen, dass die ,,FAZ", die den Text hierzulande druckte, mit zum Teil illegal beschafften Informationen aufwartete.

Der sprunghafte Anstieg der Überweisungen, die Ferrantes römischer Verlag Edizioni o/e an Anita Raja leistete, die zuvor nur als Übersetzerin aufgetreten war, ist ein entscheidendes Indiz der Beweisführung. Die ,,interne Quelle", die für Gatti die Kontoauszüge durchforstete, muss sich wahrscheinlich demnächst einen neuen Job suchen. Mindestens degoutant sind die Hinweise auf Rajas Immobilienbesitz: Schließlich hat sie nicht mithilfe eines Schweizer Nummernkontos Steuern hinterzogen, sie hat die ihr zustehenden Honorare investiert.

Was Gatti hier tut, ist etwas viel Schlimmeres, als Elena Ferrante aus der Anonymität zu holen: Er verletzt ihre Privatsphäre. Wer Ersteres noch hinnehmen mag, muss sich wenigstens gegen Letzteres wenden. Das ist die unmittelbar moralische Dimension des Falles. ...

... Die Unschuld des Spiels mit biografischen Details ist für Elena Ferrante nun vorbei. Und obwohl es vermutlich nur eine Frage der Zeit war, bis ihre wahre Identität aufgeflogen wäre: Diese Enttarnung hat sie nicht verdient.



Aus: "Enttarnung ist reiner Sensationsjournalismus" Gregor Dotzauer (05.10.2016)
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/kultur/bestsellerautorin-elena-ferrante-enttarnung-ist-reiner-sensationsjournalismus/14646806.html