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[Kopierschutz + Copyright... ]

Started by Textaris(txt*bot), May 30, 2007, 01:40:02 PM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Als Kopierschutz bezeichnet man Maßnahmen, die Daten davor schützen sollen, vervielfältigt zu werden.

Einen perfekten Kopierschutz gibt es nicht, da die Daten auf einem Datenträger für ein Lese- oder Abspielgerät lesbar sein müssen. Dabei ist nicht zu verhindern, dass die vom Abspielgerät gelesenen Daten auf einem anderen Datenträger abgespeichert werden. Ein Kopierschutz ist daher nur für bestimmte Lesegeräte wirksam, schützt die Daten aber nicht gegenüber manipulierten Lesegeräten oder Lesegeräten fremder Hersteller. An Stelle des Lesegeräts kann bei digitalen Daten auch Software oder Firmware treten.

[...] Beispiele: Um Computerspiele in den frühen 80er Jahren zu schützen, wurde das sogenannte Lenslok-Verfahren eingesetzt. Es handelte sich dabei um eine jeweils einzigartig geschliffene Plastiklinse, die der Programmnutzer vor den Bildschirm halten musste, um einen entsprechenden Schutzcode von dort ablesen zu können. Ohne die Linse war der Code auf dem Bildschirm unleserlich.


Aus: "Kopierschutz" (05/2007)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz


-.-

Quote[...] Aktivisten haben sich selbst angezeigt, um rechtliche Klarheit zu erzwingen

Ende vergangener Woche hat das Bezirksgericht in Helsinki den DVD-Kopierschutz "Content Scrambling System" (CSS) einstimmig für wirkungslos "im Sinne des Urheberrechtsgesetzes" erklärt. Nach der Entscheidung ist CSS keine "wirksame technische Schutzmaßnahme" und somit die Umgehung von CSS nicht verboten. Das Gericht folgte der Meinung von Experten.


Durch die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtline von 2001 in finnisches Recht wurde, wie auch in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten, die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen für digitale Werke verboten und unter Strafe gestellt. Das Verbot wurde allerdings durch die Richtlinie und ebenso im finnischen Gesetzestext mit einer Einschränkung versehen: Nur solche "technischen Schutzmaßnahmen" sind geschützt, die "wirksam" sind, um ihr Ziel – Kopieren verhindern oder Zugang kontrollieren – auch zu erreichen. Über die Auslegung dieser Bestimmung herrscht seit der Verabschiedung der Richtlinie wegen ihrer Unklarheit Streit unter Juristen und Laien. Durch das Urteil aus Finnland wurde diese Frage jetzt erstmals vor Gericht geklärt.

Zwei finnische Aktivisten haben das Urteil erzwungen, indem sie Selbstanzeige erstatteten und dadurch Ermittlungen sowie ein Strafverfahren in Gang setzten. Sie hatten auf einer Website Anleitungen zur Umgehung des CSS-Kopierschutzes veröffentlicht und sich anschließend wegen "möglicher Verletzung des Urheberrechtsgesetzes" selbst bei der Polizei angezeigt. Der Fall landete nach den Ermittlungen vor Gericht.

Zur Prüfung des Falles hörte das Gericht IT-Experten an, die bestätigten, was allgemein bekannt ist: Bereits seit Jahren zirkuliert im Internet Software, mit der die Umgehung des CSS-Kopierschutzes ein Kinderspiel ist. Jede Suchmaschine liefert auf eine entsprechende Anfrage Hinweise, wo solche Software zu bekommen ist. Dazu das Gericht: "Seitdem es 1999 einem norwegischen Hacker gelungen ist, den auf DVDs eingesetzten CSS-Schutz zu umgehen, sind Endanwender in der Lage, mit Leichtigkeit vergleichbare Software aus dem Internet herunterzuladen, sogar kostenlos. [...] Bei einigen Betriebssystemen wird diese Software sogar gleich mit installiert. [...] Daher kann CSS nicht mehr länger als 'wirksam' im Sinne des Gesetzes gelten."

Das Gericht wies die Anklage in allen Punkten zurück, was einer der beiden Aktivisten, Mikko Rauhala, so kommentierte: "Es scheint also möglich zu sein, ein schlechtes Gesetz mit gesundem Menschenverstand zu interpretieren – an dem es während des Gesetzgebungsverfahrens gefehlt hat."

Das Urteil erging in erster Instanz, so dass der Staatsanwaltschaft der Weg in die Revision offen steht. Es ist noch nicht abzusehen, ob das Urteil auch in höheren Instanzen Bestand haben wird. In anderen EU-Staaten ist in dieser Frage noch kein Urteil gefallen. Auf jeden Fall setzte das Gericht in Helsinki europaweit ein Zeichen dafür, wie die Formulierungen der EU-Richtlinie interpretiert werden können.

Aus: "Gericht erklärt DVD-Kopierschutz für wirkungslos" von Robert A. Gehring, (ji, Networld / 29.05.2007 / 14:01)
Quelle: http://www.golem.de/0705/52530.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Einen Beitrag zu einer Copyright-Konferenz in Utah versah Professor Tehranian mit einem fiktiven Tagesablauf im Leben eines fiktiven Juradozenten, der es mit seinen alltäglichen Verrichtungen Copyrightverstöße begeht, die mit etwas über 12 Millionen Dollar, alternativ seiner "physischen Vernichtung" geahndet werden könnten.

[...] Einige "Fair-Use-Fälle tauchen in der fiktiven Geschichte auf, und einige Gesetzgebungen, die in Deutschland nicht entsprechend geahndet würden - angesichts der fortgesetzten Verschärfungen der Copyrightregimes ist das jedoch nicht gerade beruhigend, sondern wirkt eher als Ausblick darauf, was die Zukunft bringen könnte.

Allein seine Mails, die er morgens weiterleitet, könnten dem hypothetischen "John" drei Millionen Dollar Schadensersatzforderungen einbringen, falls er Fullquote aktiviert hat und unerlaubterweise beim Forwarden damit gegen das Copyright der Sender verstößt. Die Verteilung von Kopien jüngst erschienener Rechtsartikel in seinem Seminar würde "John ebenfalls teuer kommen, und selbst die vom Architekten John Gehry inspirierten Kritzeleien, die er während einer langweiligen Fakultätssitzung macht, stellen ein unerlaubtes Derivat eines urheberrechtlich geschützten architektonischen Entwurfs dar.

Eine Gedichtlesung in seiner Literaturklasse ist ebenso untersagt wie die Weiterleitung von fünf Fotografien  eines Freundes, die dieser beim Footballspiel der Utes aufgenommen hat. Richtig gefährlich wird das kurze Schwimmen im Universitätsschwimmbad: Weil er sich eine von Hanna Barbera lizenzierte Cartoonfigur hat tätowieren lassen (Copyrightverstoß), ist der Badespaß gleichzeitig die unerlaubte öffentliche Vorführung eines geschützten Werks, die theoretisch mit angeordneter Laserentfernung geahndet werden kann (alternativ natürlich die "sofortige komplette Zerstörung").

So geht der fiktive Tagesablauf noch externer Link in neuem Fenster folgteinige Stunden weiter, am Ende kommt Tehranian auf mindestens 83 Urheberrechtsverstöße, die mit Schadensersatz in Höhe von 12,45 Millionen Dollar geahndet werden könnten. Dabei hat "John" weder einen Brenner benutzt, noch ein Filesharingprogramm angeworfen. Aufs Jahr hochgerechnet wären über viereinhalb Milliarden Dollar fällig - Strafen und Gerichtskosten nicht inbegriffen.

Überspitzt? Sicherlich. Doch es dürfte ein interessantes Gedankenexperiment sein ...

Aus: "Urheberrecht: Ist ein Leben ohne Copyrightverstoß möglich?" (19. November 2007)
Quelle: http://www.gulli.com/news/urheberrecht-ist-ein-leben-2007-11-19/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Nun muss man wissen, dass bis heute nicht vollständig enträtselt ist, wie Vögel denn nun eigentlich das Singen lernen. Fest steht allerdings, dass Nachahmung und beständiges Üben eine zentrale Rolle spielen. So konnten Wissenschaftler in Chicago vor wenigen Monaten nachweisen, dass Singvögel ihr Repertoire sozusagen im Schlaf lernen, nämlich indem sie in ihren Träumen immer und immer wieder das üben, was sie tagsüber von sich geben. Auf dem in diesem Zusammenhang kritischen Gebiet der Nachahmung gehören insbesondere Stare zu den begabtesten Vögeln. Erst kürzlich soll ein Däne einen Star in seinem Garten auf den Namen 'Nokia' getauft haben, weil der Vogel das Klingeln seines Telefons so täuschend echt zu imitieren vermochte.

Was nun Schwitters, seine 'Ursonate' und die Stare von Hjertøya angeht, so gibt es mehrere Augenzeugenberichte, die Schwitters' Begeisterung fürs Rezitieren auch jenseits der Bühne dokumentieren. So kolportiert der mit Schwitters befreundete DaDa-Künstler Hans Arp: "In der Krone einer alten Kiefer am Strande von Wyck auf Föhr hörte ich Schwitters jeden Morgen seine Lautsonate üben. Er zischte, sauste, zirpte, flötete, gurrte, buchstabierte." Es wäre also durchaus möglich, dass Schwitters auch auf der spärlich besiedelten Insel Hjertøya lautstark rezitiert - und damit die Stare beeindruckt hat.

In seinem Antwortschreiben an den Kiepenheuer Bühnenverlag beteuert Müller, er habe niemals den Plan gehegt, die Ursonate mit dem 'Geschrei von Vögeln' zu intonieren, da er "so etwas auch für ausgesprochen peinlich hielte." Außerdem habe er von der GEMA eine Sondergenehmigung erhalten, die CD-Produktion als "Naturgeräusche" anzumelden, da es sich um Vogelstimmenaufnahmen und nicht um eine Komposition von ihm handele.

Jedenfalls war Wolfgang Müller sehr gespannt auf die Antwort aus dem Hause Kiepenheuer. In seinem Brief vermerkte er:

QuoteWenn Sie Pläne fassen, das Urheber- und Aufführungsrecht für Kunstwerke musikalischer und darstellender Art auch auf Tiere selbst, in diesem Fall imitationsbegabte Vögel auszuweiten, würde mich das persönlich sehr interessieren.


Er gab allerdings zu bedenken, dass es schwer fallen dürfte, auch die Stare von Hjertøya zur Kooperation zu überreden. Außerdem könnte es

Quotedurchaus sein, dass in der Zukunft noch mehr imitationsbegabte Vogelarten urheberrechtlich geschützte Werke von Kurt Schwitters und anderen imitieren und interpretieren, ohne zuvor eine Genehmigung bei der Kiepenheuer Bühnenvertriebs GmbH einzuholen.


Tatsächlich können Tiere - im Gegensatz zum Menschen - keine Urheberrechte verletzen, weil für einen solchen Akt bewusstes Handeln vorausgesetzt werden muss. Dennoch ist man sich beim Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht in München nicht so ganz sicher, ob Müllers Starenaufnahme nicht doch eine Verletzung des Urheberrechts darstellt. Allerdings müsse man dazu, so Urheberrechtsexperte Paul Katzenberger, die folgende Kausalität akzeptieren: Die Stare haben Schwitters die 'Ursonate' abgelauscht und sie dann über Generationen hinweg von Star zu Star weitergegeben. Die Müllersche Aufnahme wäre dann eine Einspielung der 'Ursonate' über den Umweg der Stare und könnte damit durchaus eine Verletzung des Urheberrechts darstellen. Anders würde es dagegen aussehen, wenn Schwitters bei der Komposition der 'Ursonate' seinerseits Elemente von Staren- und anderem Vogelgesang verwendet hätte, worauf es übrigens starke Hinweise gibt - man denke nur an Schwitters' Lautgedicht 'Obervogelgesang'.

Inzwischen hat man sich im Hause Kiepenheuer aus der Affäre gezogen, indem man sich die Müllersche Sicht der Dinge zu eigen gemacht hat und davon ausgeht, dass es sich bei den Starengesängen um in der Natur vorgefundenes Material handelt. Im Klartext heißt das: Stare und andere stimmbegabte Tiere dürfen Schwitters nach Herzenslust intonieren, und wer will, darf davon Aufnahmen anfertigen und unters Volk bringen. Was aber, wenn jemand seinem Papagei die 'Ursonate' beibringt? So lange keine Grundsatzentscheidung zum Thema 'Tiere und Urheberrecht' vorliegt, würde Paul Katzenberger aus urheberrechtlicher Sicht davor abraten. Sie könnten sich unbeabsichtigt schuldig machen.

Quote22. Juni 2001 7:59
Nachbarsgarten
Pater Saurus


Das wichtigste ist, daß das Problem an der Wurzel gepackt wird.
Die Vögel müssen für ihre Darbietungen Gebühren
zahlen, ganz klar. Wobei man berücksichtigen muß, daß
sie ja nicht einfach Straßenmusikanten sind, sondern sich in
ihrem normalen Bühnenumfeld bewegen und mit ihrem Gesang in
gewisser Weise auch Einnahmen haben, nämlich Paarungpartner und
Reviersicherung.
Man sollte ihnen mindestens zehn Prozent ihrer täglichen
Würmer und Käferbeute abknöpfen, und wenn sie nicht
bereit sind zu zahlen, greifen die üblichen Sanktionen:
Außerbetriebsetzen ihres Instruments durch Knebel oder durch
Herausschneiden der Zunge, und in ganz notorischen Fällen der
Gesetzesübertretung Haft bis zu lebenslänglich.
Mit einem solchen Präzedenzfall hätte man dann auch die
nötige Handhabe um störende Hähne und Kröten in
Nachbarsgarten zum Schweigen zu bringen.


Quote22. Juni 2001 8:16
Schwitters hat das .......
Flavus


Urheberrecht der Stare verletzt, indem er einfach
ihren Gesang als eigenes Werk ausgegeben hat.

Quote25. Juni 2001 15:11
Lösungsmodell ala GEZ/GEMA
ac


Wir brauchen ganz einfach eine pauschale Urheberrechtsabgabe auf
Vogelkäfige.
Jeder der einen Vogelkäfig zur Aufnahme eines Vogel bereit
hält muss zahlen, das monatliche kassieren könnte die GEZ
übernehmen.

Auf Scanner und CD-ROMs zur Datensicherung liegt ja nun auch eine
Abgabe, weil man mit dem Scanner Bücher und Zeitungen kopieren
könnte.

Wundert es da noch das die Deutschen aussterben?

...



Aus: "Stare zwitschern Ursonate - und stellen damit das Urheberrecht in Frage" - Dürfen Vögel singen wie ihnen der Schnabel gewachsen ist? - Von Katja Schmid (TP, 22.06.2001)
Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/7/7934/1.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Von eigenen CDs im MP3-Format gezogene Kopien sind nicht "autorisiert" und verstoßen damit gegen das Urheberrecht – so zumindest argumentieren Anwälte des US-Verbandes der Musikindustrie (RIAA) in einem Verfahren gegen ein Ehepaar im US-Bundesstaat Arizona, das sich selbst verteidigt. Rechtsanwalt Ray Beckerman hat die Eingabe in seinem Prozessbeobachtungsblog 'Recording Industry vs The People' [http://recordingindustryvspeople.blogspot.com/] dokumentiert. Außer den aus ähnlichen Verfahren hinlänglich bekannten Argumenten bringen die RIAA-Anwälte damit einen neuen Aspekt ins Spiel: Nach Experten-Ansicht will die Musikindustrie damit das Recht auf Privatkopie unterminieren.

In dem Verfahren, in dem der Richter schon einmal für die Musikindustrie geurteilt, das dann aber revidiert hatte, geht es um zahlreiche Musikstücke und die Frage, ob sie tatsächlich über ein P2P-Netz verbreitet wurden. Das ist – auch nach Ansicht einiger Anwälte, die mutmaßliche Filesharer in Verfahren gegen die Label vertreten – die Kernfrage: Während die RIAA argumentiert, die Bereitstellung der Musikstücke in einem zum Tausch freigegebenen Ordner ("Shared"-Ordner) auf der Festplatte konstituiere schon eine Rechtsverletzung, interpretieren die RIAA-Kritiker das US-Distributionsrecht so, dass für den Nachweis eines Verstoßes auch eine tatsächliche Verteilung bewiesen werden muss.

Der Ehemann hatte vorher zu seiner Verteidigung angeführt, die auf seinem PC gefundenen MP3-Dateien seien Kopien von gekauften CDs und rein zum eigenen Gebrauch bestimmt, eine Verbreitung über Kazaa habe nicht stattgefunden und sei auch nicht beabsichtigt gewesen. In einer vom Richter angeforderten Stellungnahme zu vier Fragekomplexen stellen die RIAA-Anwälte dazu nun etwas umständlich fest: "Sobald die Beklagten die Aufnahmen der Kläger in das komprimierte MP3-Format gewandelt haben und sich diese in seinem Shared-Ordner befinden, sind sie nicht mehr die von den Klägern vertriebenen autorisierten Kopien."

Auch wenn die RIAA-Juristen mit dieser unklaren Formulierung die Konvertierung in MP3 im direkten Zusammenhang mit der Ablage im "Shared"-Order anführen, werten Beobachter dieses neue Argument als einen Angriff auf die Fair-Use-Doktrin des US-Copyrights und das Recht auf Privatkopie, das zuvor auch schon mal die Musikindustrie explizit bekräftigt hatte. Dazu kommt, dass die Anwälte in der Herleitung ihres Arguments die Umwandlung der CD-Tracks in MP3-Dateien in suggestiver Weise gleichsam als Vorbereitungshandlung für die Verbreitung beschreiben.

Das Verfahren wird am 14. Dezember mit einer mündlichen Anhörung fortgesetzt, nachdem der Richter seine zunächst zu Gunsten der Kläger ausgefallene schriftliche Entscheidung vom 20. August einen Monat später widerrufen hatte. Am 7. Dezember, dem letztmöglichen Datum für weitere Eingaben, hatten die RIAA-Anwälte ihre Stellungnahmen eingereicht. (vbr/c't)

Quote11. Dezember 2007 15:58
Abspielen einer CD, wenn eine 2. Person im Zimmer ist, ist illegal!
Plotzenhotz (mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.03)

Denn die CD wurde nur an eine Person verkauft. Wenn gleichzeitig eine
zweite Person die Musik hören kann, so ist diese ein Raubhörer und
gehört bestraft!!!





Aus: "RIAA-Anwälte: Umwandlung von CDs in MP3-Files "unautorisiert"?" (11.12.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/100408


Textaris(txt*bot)

#4
Quote[...] Das britische Ministerium für Kultur, Medien und Sport [http://www.culture.gov.uk/] plant ein Gesetz, nach dem Internetprovider verpflichtet wären, gegen Internetnutzer vorzugehen, wenn sie verdächtigt werden, illegal Filme oder Musik herunterzuladen. Beim ersten Verstoß, berichtet die Tageszeitung The Times, ist eine E-Mail mit einer Warnung vorgesehen, beim zweiten Mal soll eine zeitlich befristete Sperre des Internetzugangs erfolgen, beim dritten Mal soll der Internetzugang ganz gesperrt werden.

Internetprovider, die der Maßnahme "three strikes" nicht nachkommen, können nach dem Gesetz belangt werden. Geplant ist auch, dass die persönlichen Daten der verdächtigen Kunden den Gerichten offengelegt werden müssen und die Internetprovider Informationen über ihre verdächtigen Kunden weitergeben.

Das Ministerium bereitet für den Gesetzesvorschlag ein Dokument vor, das in der nächsten Zeit veröffentlicht werden soll, um die britische Unterhaltungsindustrie zu fördern. Erste Entwürfe des Programms zur "kreativen Ökonomie" habe man bereits zur Konsultation an die Beteiligten geschickt. Als eines der Probleme wird genannt, dass Internetzugänge teilweise nicht vom Kunden selbst, sondern von anderen Personen zum Download verwendet werden, etwa durch das Eindringen in eine WLAN-Verbindung. Ein anderer Konfliktpunkt sei, wie viele Warnungen die Internetprovider verschicken und wie viele Accounts sie sperren sollen. Man schätzt, dass etwa sechs Millionen Briten über ihre Breitbandverbindungen illegal Kopien aus dem Internet herunterladen.

In dem Programm zur Förderung der Unterhaltungsindustrie soll in Analogie zum Weltwirtschaftsforum in Davos eine neue internationale Konferenz World Creative Economy Forum eingeführt und ein neues Filmzentrum in London gefördert werden. Zudem ist daran gedacht, zu gewährleisten, dass Kinder wöchentlich fünf Stunden kulturellen Aktivitäten nachgehen. So sollen die Kinder das Recht erhalten, ein Musikinstrument zu lernen, Museen zu besuchen oder Filme zu machen. (fr/Telepolis)


Quote12. Februar 2008 11:24
"wenn sie verdächtigt werden..." ??
GriessbreiKing (46 Beiträge seit 26.10.04)

Kann ich kaum glauben, dass ein Verdacht ausreichen soll, damit der
Provider gegen den Kunden vorgehen muss.


Quote12. Februar 2008 11:29
Re: "wenn sie verdächtigt werden..." ??
Sandbank (mehr als 1000 Beiträge seit 07.08.07)

GriessbreiKing schrieb am 12. Februar 2008 11:24

> Kann ich kaum glauben, dass ein Verdacht ausreichen soll,
> damit der Provider gegen den Kunden vorgehen muss.

Genau das ist mir auch aufgestoßen: Die Strafe auf Verdacht,
und dann auch noch ausgeführt von einem privaten Unternehmen.

Das wäre fernab aller Regeln des Rechtsstaates.

Quote12. Februar 2008 14:32
Re: "wenn sie verdächtigt werden..." ??
GoC (mehr als 1000 Beiträge seit 26.06.01)

Sandbank schrieb am 12. Februar 2008 11:29
> Genau das ist mir auch aufgestoßen: Die Strafe auf Verdacht,
> und dann auch noch ausgeführt von einem privaten Unternehmen.
>
> Das wäre fernab aller Regeln des Rechtsstaates.

Der "Rechtsstaat" kann manche Sachen delegieren, und insbesondere
kann der britische Rechtsstaat, zu dessen Portfolio meines Wissens
noch immer Folter zur Erlangung von Geständnissen gehört, vielleicht
andere Aufgaben als der deutsche Rechtstaat delegieren, aber Du hast
schon recht, daß immer offensichtlicher wird, daß der Rechtsstaat nur
insofern besteht, daß die Regierung die Wünsche der Konzerne in
Gesetzesform gießt und dann behauptet, daß das rechtens sei. Immerhin
hast Du ja nicht von einem "demokratischen Rechtsstaat", sondern nur
von einem "Rechtsstaat" gesprochen...





Quote12. Februar 2008 11:12
Richtig so
Ottokar Domma (mehr als 1000 Beiträge seit 14.08.00)

Hallo,

das ist komplett richtig so. Auf diese Weise lernen auch die DAUs wie
wichtig die Entwicklung/Benutzung von verschlüsselten / anonymen
Tauschbörsen ist.

Mfg


Quote

12. Februar 2008 11:20
Die Weltkarte der Überwachung - Großbritannien: schwarz.
[Namen auf Wunsch gelöscht (SysOP, 09/2008)] (mehr als 1000 Beiträge seit 13.01.00)

http://tinyurl.com/ywpp9y

Hoch interessanter Vergleich, vor Allem wenn man in die Details geht.
Da ist GB zusammen mit USA, Russland und China schwarz. "Sauber", die
Anführer der freien Welt.

[Leading surveillance societies in the EU and the World 2007
28/12/2007 => The 2007 International Privacy Ranking
http://www.privacyinternational.org/article.shtml?cmd%5B347%5D=x-347-559597]


Quote12. Februar 2008 11:24
Sanktionen auf Verdacht
Sandbank (mehr als 1000 Beiträge seit 07.08.07)

Illegales Verhalten zu bestrafen, ist korrekt.
Für diese Aufgabe gibt es staatliche Organe.

Hier aber geschieht etwas ganz anderes.

Bestraft wird ein Verdacht. Die Provider sind gehalten,
bei Verdacht auf illegale Downloads Strafen anzuwenden.

Und: Nicht der Staat straft, sondern ein Unternehmen.

Ein solches Gesetz würde den Rechtsstaat doppelt aushöhlen.

Quote12. Februar 2008 11:25
Ja ja, Solche E-Mails kenne ich...
SantaMaria (37 Beiträge seit 09.05.05)

"...weitere Informationen entnehmen Sie der beigefügten Datei..."

o_O


Quote12. Februar 2008 11:26
Wurde auch Zeit!
pflo (39 Beiträge seit 09.11.05)

Die Raubkopierer haben lange genug Argumente für schärfere
Überwachung geliefert. Es wird Zeit das dieser Sumpf entgültig
ausgetrocknet wird.

Wo kommt diese Alles-Lau-Mentalität nur her? Im Supermarkt klaut ihr
doch auch nicht wie die Raben.

Quote12. Februar 2008 11:48
Re: Wurde auch Zeit!
TiCaKi (96 Beiträge seit 12.02.03)

pflo schrieb am 12. Februar 2008 11:26

> Wo kommt diese Alles-Lau-Mentalität nur her? Im Supermarkt klaut ihr
> doch auch nicht wie die Raben.

Wenn ich Essen kopieren könnte, würde ich definitiv keine
Lebensmittel mehr kaufen, sondern von jedem Stück 1 und dann fleißig
kopieren.

Da man Essen aber leider nicht kopieren kann und mit einem Diebstahl
der Supermarkt einen tatsächlichen Verlust erleidet, muss du wohl
einsehen das der Vergleich nicht verwendbar ist.

Die Gegenfrage wäre wohl, wieso muss ich zu einer DVD die ich besitze
noch eine VHS kaufen nur um sie auf diesem Medium zu sehen. Wieso
muss ich obwohl ich unstreitbar das recht besitze die Filmmusik zu
hören noch eine Soundtrack CD kaufen nur um sie ohne DVD Spieler zu
hören. Wieso muss ich dann diese Soundtrack CD auch noch als MP3
Medium kaufen wenn ich diese Musik auch noch in meinem MP3 Player
hören möchte. Erkläre mir bitte mal kurz wieso ich obwohl ich mir
etwas gekauft habe, ich aber nicht das Recht besitze dieses Kaufgut
für immer zu sichern, obwohl es durch die Art des Kaufgutes ohne
weiteres sich ewig sicherlassen würde.

Wenn du die Fragen alle durch hast, weißt du wieso ich keine CDs mehr
kaufe und wieso ich recht viele DVDs mag aber solche mit Kopierschutz
mir weder leihe noch kaufe und wieso ich BR nicht haben will.

Gruß ticaki

P.S. nur meine meinung dazu. :)



Quote12. Februar 2008 11:48
Ein mal falsch parken: Verwarnung - dann Auto 2 Wochen weg - dann Enteignung
intern nett (mehr als 1000 Beiträge seit 07.06.04)

Das dient zur Förderung der deutschen Automobilindustrie.



Quote12. Februar 2008 11:53
Abschaffung des Rechtsstaats
L.L.F Linux.Liberation.Front (653 Beiträge seit 02.11.05)

Tja langfristig wird einem nichts andres übrig bleiben als alle
Dateien komplett zu verschlüsseln oder den gesamten Traffic gleich
durch einen ssl Proxy bzw VPN zu sichern.

Denn um illegale Downloader zu identifizieren wird wohl eine analyse
des gesamten Traffics von nöten sein.
Das heißt jede art von daten die ihr irgendwie über euren
Internetzugang verschickt wird ersteinmal gescannt, egal ob private
emails und Datei Anhänge oder ob ihr in ICQ einem Freund eine Datei
schickt.

Wenn ich also einem Freund von mir eine Privatkopie per email schicke
dann gehe ich schon das Risiko ein eine verwarnung zu bekommen.

Mal ganz davon zu schweigen das das jede Mail die ich schicke erstmal
von einem von der MI entwickelten Programm gescannt wird nicht.
Damit würde also einem privaten Unternehmen das Recht zugestanden
meine gesamte Kommunikationsinhalte zu überwachen und auszuwerten und
mich nacher für mögliche vergehen zu bestrafen.

In einem vernünftigen Demokratischen Rechtsstaat bekommt nur die
Polizei solch weitreichenden Rechte und zwar NUR auf vorherige
richterliche Anordnung.
Auch die Bestrafung illegaler Downloader wird somit an die
Privatwirtschaft abgeben denn eine Internetsperre kann nun ohne faire
Gerichtsverhandlung durchgesetzt werden.
Die Betroffenen haben somit kaum eine Chance sich gegen solche
Maßnahmen zu verteidigen und müssten vor einem privaten Unternehmen
ihre UNSCHULD BEWEISEN die Unschuldsvermutung wäre somit quasi
abgeschafft.

Solche Gesetze beweisen mal wieder nur das unsere Politiker nichts
weiter als Marionetten der Wirtschaft sind und schon lange nicht mehr
die Interessen der Bevölkerung vertreten.
Der Ausverkauf des Rechtsstaats hat gerade erst begonnen und wird
immer weitergehen solange sich nur wenige Menschen ernsthaft zu Wehr
setzen.

...

Quote12. Februar 2008 12:24
Re: Abschaffung des Rechtsstaats
L.L.F Linux.Liberation.Front (654 Beiträge seit 02.11.05)

Bald betrifft es möglicherweise auch uns denn das Vorhaben wird
bereits auf EU Ebene verhandelt.
Wenn daraus eine EU richtlienie werden sollte dann sind wir auch
drann......


Quote12. Februar 2008 12:25
Der erste große Schritt hin zu chinesischen Zensurverhältnissen in der EU
Baneus (mehr als 1000 Beiträge seit 31.01.01)

Der erste Schritt: Provider müssen User sperren, die illegale Inhalte
laden. Die Provider sind dabei in Aufhebung der Gewaltenteilung
Wächter, Richter und Vollstrecker in Personalunion.

Der zweite Schritt: Einige wenige Politiker bestimmen, was legal ist
- und was nicht. Damit bestimmt ein kleiner Zirkel, wie ehedem die
kommunistischen Zentralräte, was die Leute sehen dürfen und was
nicht.

...


Quote12. Februar 2008 22:21
Zitat zum Thema
Chef Exekutions Offizier (mehr als 1000 Beiträge seit 16.03.06)

Die spinnen, die Briten! (Obelix)



Aus: "Britischen Internetbenutzern droht Sperre bei illegalen Downloads" (12.02.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/103342




Textaris(txt*bot)

Quote[...] Auf jeden Fall hat Sony BMG damit erheblichen Erklärungsbedarf, immerhin hat man in der Vergangenheit nicht einmal davor zurückgeschreckt Rootkits auf den Rechnern der eigene CD-KäuferInnen zu installieren um gegen das Kopieren vorzugehen. (apo)

Quotemit denkender, 02.04.2008 09:11   


:-)


QuoteF.B., 06.04.2008 14:09   

also dazu kann ich nur eines sagen
hahahahahaahahahahahahaahahahahaah doppelmoral im rampenlicht

das müssen sie nun erklären :)


Quotesolandre, 06.04.2008 23:05   

Re: also dazu kann ich nur eines sagen
was soll man da erklären?

die starken machen die gesetze - für die schwachen.





Aus: "Anti-Raubkopien-Razzia gegen Sony BMG" (02. April 2008)
Quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=3285189

-.-

Quote[...] Der Musikgigant hat geklaute Serversoftware eingesetzt und soll daher vor Gericht. Der französische Hersteller von Administrationstools für Windows, PointDev, erhielt einen Anruf eines IT-Mitarbeiters von Sony BMG mit einer Supportanfrage. Beim Checken der Installation stellte sich heraus, dass der Software-Key gefälscht war. Eine daraufhin veranlasste Hausdurchsuchung ergab, dass die geklaute Software "Ideal Migration" auf insgesamt vier Servern des deutsch-japanischen Musikvertriebs installiert war. Ein klarer Fall von Piraterie. PointDev verlangt jetzt Schadenserstaz in Höhe von 300.000 Euro. Der Imageschaden für die selbsternannten Musikpiratenfeinde dürfte höher zu beziffern sein. [fe]


Aus: "Sony BMG wegen Piraterie angeklagt" von Fritz Effenberger (01 April 2008, 11:03)
Quelle: http://www.theinquirer.de/2008/04/01/sony_bmg_wegen_piraterie_angeklagt.html

-.-

Quote[...] "Piraten" haben es schwer in Australien. Sich Musik und Filme nicht ganz legal aus dem Netz zu ziehen, kann Down Under schneller zu Konsequenzen führen als hierzulande. Regelmäßig finden dort Razzien gegen den Handel mit illegalen Kopien statt. Und wie überall auf der Welt üben Film- und Musikindustrie Druck auf Politik und Provider aus, effektive Maßnahmen gegen Filesharing zu ergreifen. Wie in Großbritannien will die Musiklobby auch auf dem fünften Kontinent eine Drei-Verstöße-Regel durchsetzen: Fällt ein Internetnutzer zum dritten Mal wegen vermeintlich illegaler Filesharing-Aktivitäten auf, soll ihm der Provider den Internetzugang abklemmen.

Die Verbände der Musik- und Filmbranche leisten international ganze Arbeit, solche Begehrlichkeiten auf die Tagesordnung der Politiker zu setzen. Das dient dem Ziel gleich zweifach: Setzen sich die Interessen der Musikindustrie durch, gibt es ein entsprechendes Gesetz. Sollten diese Bemühungen schließlich doch keine Früchte tragen, sorgen sie dennoch für Druck auf die Internetbranche, sich an freiwilligen Regelungen zu beteiligen.

In Australien setzt zumindest ein Provider schon auf eine modifizierte "Three Strikes"-Regel. Er dreht seinen dreifach auffälligen Kunden nicht den kompletten Zugang ab; per E-Mail kann sich der Beschuldigte immerhin noch um die Aufklärung des Sachverhalts kümmern. Das ist angesichts der nicht immer klaren Sachlage auch durchaus angebracht und weist auf einen zentralen Konstruktionsfehler der "Three Strikes"-Methode hin: Die ISPs sollen ihren Kunden allein auf Verdacht der Musikindustrie den Netzzugang verwehren. Doch reichen die Informationen, mit denen die Musikindustrie in der Regel ihren Verdacht begründet, nach Ansicht von Experten oft nicht aus.

Wenn es um einen möglichen Rechtsverstoß wie Urheberrechtsverletzung und Konsequenzen daraus geht, sollte ihrer Meinung nach ein Gericht urteilen. Die Entscheidung, ob jemand rechtswidrig gehandelt hat oder nicht, dürfe nicht zwischen Musikindustrie und Providern ausgehandelt werden. Andererseits regt sich – zumindest hierzulande – auch Widerstand der Justiz, die sich nicht von der Musikindustrie instrumentalisieren lassen will.

Der Verband der australischen Internetbranche will sich, ungeachtet der Kooperationsbereitschaft einzelner Mitglieder, auch weiter gegen die Begehrlichkeiten der Rechteinhaber wehren. Auch in Großbritannien, wo ähnliche Regelungen auf dem Tisch liegen, regt sich Protest. In Japan haben sich dagegen bereits weite Teile der Branche auf eine Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern verständigt.

Aufklärungsbedarf scheint es unterdessen in Kreisen der australischen Polizei zu geben. Hunderte südaustralische Polizeibeamte sollen ihre Arbeitsrechner zum Download von DVD-Kopien genutzt haben, heißt es in einem Bericht der Zeitung The Australian. Aufgefallen sei dies bei einer internen Revision der IT-Anlagen der Polizei. Die Behörde hat ihre leitenden Beamten nun angewiesen, derartige potenzielle Urheberrechtsverletzungen künftig zu unterbinden. Eine offizielle Untersuchung, die zu Anklagen wegen Urheberrechtsverletzung führen könnte, soll es laut Zeitungsbericht aber nicht geben. Der Grund: zu viele Fälle. (vbr/c't)

Quote7. April 2008 19:36
Trying to make bits uncopyable ...
freesurface (18 Beiträge seit 25.08.06)

... is like trying to make water not wet.
The sooner people accept this, and build business models that take
this into account, the sooner people will start making money again.
[Bruce Schneier]



Aus: "Australische Provider sollen Filesharer sperren" (07.04.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Australische-Provider-sollen-Filesharer-sperren--/meldung/106147


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Quote[...] Der US-Kongress arbeitet an einer Gesetzesinitiative, mit der altgediente Musikkünstler und Tonträgerhersteller für ihre "wichtigen Beiträge zur Gesellschaft" belohnt und ihre Werke deutlich länger vergütet werden sollen. Laut dem Entwurf für einen "Compensating Legacy Artists for their Songs, Service, and Important Contributions to Society Act " werden digitale Übertragungen von Musik- und Tonaufnahmen, die zwischen 1923 und 1972 entstanden sind, bis 2067 urheberrechtlich geschützt. Das Copyright würde damit im Extremfall 144 Jahre lang gelten, während die Schutzfrist in den USA im Regelfall derzeit 95 Jahre beträgt, was im internationalen Vergleich bereits lang ist.

Mit dem "Classic Act", den das US-Abgeordnetenhaus jüngst bereits befürwortete, wären fast alle Einspielungen von Musikstücken aus der Zeit vor 1972 bei einer Wiedergabe etwa über das Internet länger als 95 Jahre geschützt und müssten entsprechend vergütet werden. Wer ein entsprechendes Werk etwa in ein kommerzielles Video, eine Audio-Dokumentation oder einen Podcast einbauen wollte, müsste dafür zahlen und den oder die Rechteinhaber ausfindig machen. Ein zentrales Verzeichnis der Urheber oder Produzenten beziehungsweise ihrer Erben gibt es gerade für derart alte Aufnahmen aber nicht, was die Betroffenen in der Praxis vor große Probleme stellen dürfte, da sie in den meisten Fällen die Einwilligung der Rechteinhaber für eine Wiedergabe einholen müssten.

Das Gesetz würde ferner alle einschlägigen Tonaufnahmen von verbrieften Nutzerrechten etwa für Bildungszwecke ausnehmen sowie in vielen US-Staaten zunächst ein neues Recht für digitale öffentliche Aufführungen und Musikeinspielungen schaffen. Zudem würden sich die USA mit der umfangreichen Schutzdauerausweitung vom Rest der Welt abkoppeln. So war in der EU die entsprechende Frist für Musikkünstler und die Plattenindustrie zuletzt 2009 von 50 auf 70 Jahre ausgedehnt worden. Die EU-Kommission konnte sich dabei nicht mit ihrem Vorschlag durchsetzen, die Urheberrechtsgeltung auf 95 Jahre nach US-Vorbild zu verlängern.

Glaubt man europäischen Sachverständigen, ist das Copyright mit derlei Schritten längst "vollkommen aus dem Ruder gelaufen". Auch in den USA wächst nun der Protest gegen das neue, zunächst weitgehend von der Öffentlichkeit unbemerkt vorangetriebene Unterfangen. So haben in dieser Woche 42 Rechtsgelehrte einen Brandbrief an die zuständigen Politiker im US-Senat geschrieben, wo der Entwurf als nächstes behandelt werden soll. Sie warnen darin, dass der "Classic Act" mit den eigentlichen Copyright-Zielen unvereinbar und insgesamt unverhältnismäßig sei. Anreize, neue Werke zu schaffen, würden damit nicht geschaffen, sondern allein bestehende Rechteinhaber belohnt. Das mit nichts zu rechtfertigende Vorhaben dürfte ihrer Ansicht nach parallel "schädliche Auswirkungen auf die Öffentlichkeit" entfalten.

Zu den Unterzeichnern des Schreibens gehört der Harvard-Rechtsprofessor Lawrence "Larry" Lessig, der seit Langem gegen die Auswüchse des Copyright-Systems kämpft und als Alternative das "Creative Commons"-Modell mit ausgeweiteten Nutzerprivilegien ins Leben gerufen hat. In einem Meinungsbeitrag für "Wired" erinnert der Experte daran, dass der Kongress just vor knapp 20 Jahren mit dem "Sonny Bono Act" die allgemeine Copyright-Schutzdauer um 20 Jahre erweitert habe. Mit der elften einschlägigen Ausdehnung innerhalb von 40 Jahren habe der US-Gesetzgeber dafür gesorgt, dass berühmte Werke einschließlich der Disney-Schöpfung Micky Maus nicht in die "Public Domain" wanderten und damit frei nutzbar gewesen wären.

Lessig hatte damals Eric Eldred, den Betreiber eines Internetarchivs, bei einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz unterstützt. Der Supreme Court wies die Klage 2003 aber zurück. Dabei ließ das oberste US-Gericht jedoch durchblicken, dass es davon ausgehe, dass die 95-jährige Copyright-Frist nun ausreiche. Weit gefehlt, interpretiert Lessig die neue Initiative. Käme dieses bedingungslose, nicht einmal eine Anspruchsanmeldung erfordernde "Geschenk" an alte Schöpfer und Produzenten im Musiksektor auch durch den Senat, sei davon auszugehen, dass sämtliche Rechteinhaber für alle Werkkategorien gleiche Bedingungen einforderten. Mit dem Ansatz aus der Verfassung, dass das Copyright "Fortschritt fördern" solle, habe dies absolut nichts mehr zu tun. (Stefan Krempl) / (bme)

QuoteDanny Schneider, 21.05.2018 00:16


all diese Gesetze kranken an einem entscheidenden Punkt...

kommt der Rechteinhaber zu dem Schluß, das das Verwerten der Rechte nicht rentabel genug ist, dann verschwindet die Kunst im Nirwana...
klar gibts das Bach Konzert X nicht mehr von Orchester Y zu kaufen, gibt es noch 100erte alternativen im Handel.
Aber bei kleinen Gruppen ist das anders. ich habe mal die CD's von Count Raven >15Jahre gejagt, bis zum Glück ein kleines Label die noch mal aufgelegt hat. Zuvor gab es maximal schlechte gebrauchte, zu knackigen Preisen. Und so hab ich noch mehr Kandidaten in der Sammlung.
Das RECHT etwas verwerten zu dürfen müsste die Pflicht beinhalten zu verwerten und zwar zu fairen Preisen.
wird ein Recht nicht genutzt, sollten die Werke sagen wir nach spätestens 5 Jahren an die Allgemeinheit fallen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.05.2018 00:18).


QuoteFusionsramme, 20.05.2018 15:01

... Werke für 3-4 Generationen einer freien Nutzung und Bearbeitung zu entziehen, ist vollständiger Irrsinn und giergetriebene Lobbypolitik. Ebensogut kann man das Gesetz "Money for Nothing"-Bill nennen. ...


QuoteAlita, 19.05.2018 22:05

Ich gratuliere allen 200-jährigen, dass sie bis zum Ende von ihren Jugendwerken leben können.


Quotevitvit, 19.05.2018 18:59

Ist das krank!




Aus: "US-Kongress erwägt Copyright-Verlängerung auf bis zu 144 Jahre" (19.05.2018)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Kongress-erwaegt-Copyright-Verlaengerung-auf-bis-zu-144-Jahre-4052607.html