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[Information und Geistiges Eigentum [?]... ]

Started by Textaris(txt*bot), July 10, 2006, 11:11:52 AM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Im Fall Naruto hatte ein US-Gericht 2015 entschieden, dass die Urheberrechte weder dem Affen Naruto gebührten – die in dessen Namen die Tierrechtsorganisation PETA eingeklagt hatte – ebenso wenig dem Fotografen, dessen Kamera der Affe nutzte. Auf eine Berufung von PETA hin wies der US Court of Appeals for the Ninth Circuit am 23. April 2018 die Klage von PETA ab und sprach dem britischen Fotografen David Slater die Vermarktungsrechte an den Bildern zu.

...


Aus: "Selbstauslöser schließt Urheberrecht nicht aus" Alexia Papaioannou (06.05.2020)
Quelle: https://www.lhr-law.de/magazin/urheber-eines-selbstausloeser-bildes/

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Quote[...] Der mysteriöse Straßenkünstler Banksy hat die Markenrechte an seinem berühmten "Flower Thrower"-Motiv verloren, auf dem ein maskierter Mann einen Blumenstrauß wirft. Man habe entschieden, das Markenrecht aufzuheben, bestätigte die zuständige EU-Behörde für geistiges Eigentum. In einer Erklärung wird dies damit begründet, dass Banksy seine Identität geheim halte und sich außerdem in der Vergangenheit wiederholt entschieden gegen Urheberschutzrechte ausgesprochen habe. In seinem 2005 veröffentlichten Buch "Wall and Piece" hatte Banksy etwa geschrieben: "Copyright is for losers"...


Aus: "Banksy verliert Copyright für berühmtes Bild" (Donnerstag, 17. September 2020)
Quelle: https://www.n-tv.de/panorama/Banksy-verliert-Copyright-fuer-beruehmtes-Bild-article22044091.html

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Quote[...] Wie hältst du's mit dem Urheberrecht? Das ist die Gretchenfrage unseres kognitiven Kapitalismus, in dem Reichtum zunehmend über immaterielle Güter wie Wissen und Codes produziert wird – womit das Konzept des geistigen Eigentums entscheidet, wer daran partizipiert. Oder, um es noch grundlegender zu formulieren: Wir sind im Internetzeitalter damit konfrontiert, den Begriff des Teilens neu zu denken. Teilen im Sinne von Mitteilen und Teilhaben kennzeichnet die Produktion und Konsumtion immaterieller Güter. Und der in diesem Prozess geschaffene Reichtum wirft die Frage auf, wie er verteilt werden soll.

...

QuoteTiefseetanker
    16.03.2012 um 7:50 Uhr

Urheberrechtsschutz bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Das ist ja schon ein Widerspruch in sich, so viel dazu.

...

http://www.zeit.de/2012/12/Urheberrechtsdebatte?commentstart=1#cid-1938518



Aus: "Lernt zu teilen! Bevor es zu spät ist" Von Maximilian Probst | Kilian Trotier (16.03.2012)
Quelle: http://www.zeit.de/2012/12/Urheberrechtsdebatte

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Quote[...] In der Erklärung zur Gründung der französischen Piraten-Partei in englischer Sprache vom 25. Juni 2006 heißt es: "Wir, die französischen Internauten, beobachten gegenwärtig die Besetzung des französischen Internets durch einige wenige Parteigänger und Interessengruppen zum Nachteil der großen Mehrheit der Internauten." Das will man nicht länger hinnehmen: "Wir fordern die Aufhebung aller Gesetze, die das geistige Eigentum auf französischem Boden definieren und wir fordern alle Internauten auf, diese Gesetze im Alltag zu ignorieren."

Der Plan der Internauten sieht sechs Reformen vor, die der Umsetzung der Parteiziele dienen sollen: Die Herstellung der vollständigen, uneingeschränkten Redefreiheit, die Abschaffung des Urheberrechts wie es derzeit existiert, die Einführung des Rechts auf Anonymität im Internet, die Legalisierung von Peer-to-Peer-Netzwerken für nicht kommerzielle Zwecke, die Abschaffung von Abgaben und Steuern für Hardware und einen kostenlosen Internet-Zugang für alle.

Mit Stand vom 7. Juli 2006 hat die französische Piraten-Partei 2.474 Mitglieder.




Aus: "Piraten zeigen Flagge in Frankreich - Partei will Urheberrecht abschaffen"
(golem.de Networld / 09.07.2006 / 11:46; von Robert A. Gehring)
Quelle: http://www.golem.de/0607/46382.html


Textaris(txt*bot)

#1
QuoteFOCUS Online: Lehnen Sie das Konzept des geistigen Eigentums generell ab?

Seipenbusch: Wir glauben nicht, dass es so etwas wie geistiges Eigentum überhaupt gibt. ...


Quelle http://www.focus.de/digital/internet/tid-14460/piratenpartei-viele-gruene-schuetzen-lieber-irgendeinen-hamster_aid_405252.html (05.06.09)

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Quote[...] Geistiges Eigentum (engl. intellectual property (IP), frz. propriété littéraire et artistique, Synonym intellektuelles Eigentum) ist ein im Naturrecht wurzelnder Begriff, der Rechte an immateriellen Gütern beschreibt. Immaterialgüter sind z. B. Ideen, Erfindungen, Konzepte, geistige Werke, Informationen. Diese Güter sind jedoch nicht generell rechtlich geschützt, sondern nur wenn die Rechtsordnung einer Person entsprechende Rechte zuweist, z. B. durch Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- oder Urheberrechte. Inhaber eines solchen Rechts ist z. B. der Anmelder eines Patents oder der Schöpfer eines urheberrechtlichen Werks.

Das geistige Eigentum ist nicht mit dem sachenrechtlichen Eigentum gleichzusetzen. Ähnlich wie beim Sacheigentum handelt es sich jedoch um ein so genanntes ausschließliches Recht, das es dem Inhaber ermöglicht, über die Nutzung des geschützten Guts zu entscheiden.

Die Theorie vom geistigen Eigentum entstand größtenteils erst in der Neuzeit, vor allem ab dem 18. Jahrhundert und dort im Zusammenhang mit dem Nachdruck von Büchern. Die Bezeichnung Immaterialgüterrecht entstand dagegen erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts.

Diese Rechte und ihre abgeleiteten Rechtsderivate sind i. d. R. durch internationale Abkommen geschützt und werden lizenziert, manchmal auch auf andere Weise übertragen, was den Vorgängen Veräußerung, Vermietung entspricht. Meistens unterliegen diese Rechte Einschränkungen durch Rechte der Allgemeinheit, wie etwa das Zitierrecht für urheberrechtlich geschützte Werke, das Recht, Forschung ohne patentrechtliche Einschränkungen betreiben zu dürfen, das Recht von Künstlern auf Parodien oder das Grundrecht der Informationsfreiheit.

Der Begriff des ,,geistigen Eigentums" wurde vielfach – auch in der juristischen Literatur – kritisiert. Die Naturrechts- bzw. Eigentumstheorie ist nur eine von vielen Begründungen zur Gewährung von Immaterialgüterrechten, die vor allem beim Urheberrecht und – historisch überholt – beim Patentrecht angewendet wird. Anhänger anderer Theorien halten die Bezeichnung daher für verfehlt; sie stelle eine fehlerhafte Analogie zum Sacheigentum her. Stattdessen wird häufig der von Josef Kohler 1907 geprägte Begriff ,,Immaterialgüterrecht" verwendet. Der vielleicht wichtigste Verfechter einer Theorie des geistigen Eigentums war der im letzten Drittel des 19. Jhdts. wirkende Oberbergrat Rudolf Klostermann.

Von einigen Kritikern des Immaterialgüterschutzes wird der Begriff daher als ideologisch besetzt (Kampfbegriff) kritisiert.[1] weshalb von ihnen die Bezeichnungen ,,immaterielle Güter" ,,immaterielle Monopolrechte" oder auch ,,geistige Monopolrechte" eingeführt wurden. Diese Begriffe wiederum seien, so die Befürworter des Begriffs ,,geistiges Eigentum", propagandistisch abwertend und stellten zu Unrecht eine Beziehung zu Monopolen her.

[...] Die menschliche Zivilisation hat sich durch Sprache, Kommunikation, Zugang zu Kulturgütern und Austausch von Information entwickelt.

Die menschliche Kultur, sowohl technische Erfindungen als auch künstlerische Produkte, Mode, Architektur, Design, Musik oder Literatur, ist stets im Wandel, und baut dabei stets auf vorheriger Innovation auf. Neue Werke sind fast immer Weiterentwicklungen, Hybride oder Verfeinerungen von älteren Ideen.

Kritiker des Schutzes von geistigem Eigentum behaupten, dass es mit Monopolen auf Information vergleichbar sei und eine schädliche und prohibitive Wirkung auf Wirtschaft und Gesellschaft entfalten könne. Es ist umstritten, ob und inwieweit der Schutz geistigen Eigentums den Urhebern, z.B. Erfindern und Künstlern, zu Gute komme. Umstritten ist auch, wann und bei welcher rechtlichen Ausgestaltung der Schutz geistigen Eigentums der Gesellschaft nutzt. Somit ist eine Abwägung von Interessen von Rechteinhabern und Rechtenutzern, z.B. Konsumenten notwendig. Ein Beispiel sind die Rechte von pharmazeutischen Unternehmen an Medikamenten gegen AIDS, welche in armen Ländern für den größten Teil der Bevölkerung unbezahlbar sind.

[...]


Aus: "Geistiges Eigentum" (09/2007)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Geistiges_Eigentum

-.-

Quote[...] Dem Begriff des Naturrechts kann die Überzeugung zugrunde liegen, dass jeder Mensch ,,von Natur aus" (also nicht durch Konvention) mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet sei – unabhängig von Geschlecht, Alter, Ort, Staatszugehörigkeit oder der Zeit und der Staatsform, in der er lebt. Dazu gehören das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder das Recht auf persönliche Freiheit. Die Naturrechte werden demnach als vor- und überstaatliche ,,ewige" Rechte angesehen.

Daneben gibt es eine Auffassung von Naturrecht als ,,Recht des Stärkeren". Unter der Voraussetzung der Gemeinnützigkeit bedeutete dies, dass gleiche Rechte den Sieg der besseren Leistung über angestammte Berechtigungen ermöglichen sollten. In Sozialdarwinismus und Faschismus hat sich daraus allerdings ein paradoxes ,,angestammtes Recht der besseren Leistung" ergeben.

[...] Die Idee der Naturrechte (beide Ausprägungen) reicht bis in die griechische Antike zurück und gewann im Zeitalter der Aufklärung (17. bis 18. Jahrhundert) politische Bedeutung. Sie befand sich in Opposition zum christlich-mittelalterlichen Verständnis der Gnade: dass Eigenschaften wie Leben oder Freiheit durch gnädige Autoritäten wie Gott oder den Fürsten persönlich und willkürlich verliehen seien, ohne dass ein Recht darauf bestehe.


Aus: "Naturrecht" (09/2007)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Naturrecht

-.-

http://de.wikipedia.org/wiki/Immateriell

-.-

[...]

-.-

Quote[...] 2.000 US-Dollar im Jahr kostet ein hochwirksames Leukämie-Medikament, das jedes Jahr 24.000 Indern das Leben rettet. Für die gleiche Behandlung werden in Industriestaaten des Nordens 27.000 US-Dollar pro Patient verlangt. Das wäre ein Todesurteil für die meisten indischen Patienten. es könnte ihnen drohen, wenn der schweizerische Pharmakonzern Novartis mit seiner Klage gegen die indische Regierung Erfolg hat, die gestern vor dem High Court im indischen Chennai verhandelt wurde. Novartis will in dem Verfahren Patentschutz für seine Wirkstoffkombination in Indien durchsetzen, die es in Industrieländern für teures Geld unter dem Markennamen "Glivec" verkauft.

[...] Schutzrechte für Medikamente, deren Zusammensetzung nur leicht verändert wird, verbietet das indische Patentrecht. Damit trifft es einen ökonomischen Nerv der weltweiten Pharmaindustrie: Schätzungsweise 66 Prozent aller "neuen" Medikamente sind lediglich veränderte Mixturen bekannter Arzneien, auf die langjährige Patente gewährt werden. Wirklich neue Wirkstoffe sind in der Medikamentenentwicklung selten.

Deshalb will Novartis mit seiner Klage nun diesen Passus im indischen Patentrecht zu Fall bringen. "Wir wollen Klarheit, wie Indien zu geistigen Eigentumsrechten steht", sagte John Gilardi von Novartis gestern der taz. "40 Länder erkennen unser Glivec-Patent bereits an."


Aus: "Wer zahlt, darf überleben: Patentklage des Pharmariesen Novartis bedroht medizinische Versorgung in Entwicklungsländern. Ärzte ohne Grenzen warnt vor Katastrophe" VON TARIK AHMIA (taz vom 30.1.2007, S. 9, 116 Z.)
Quelle: http://www.taz.de/pt/2007/01/30/a0124.1/text

-.-

Quote[...] Nur selten wird die Heuchelei der Pharmaindustrie so offensichtlich wie bei ihrem Umgang mit Entwicklungsländern. Da gehen die Konzerne notfalls auch über Leichen, wie es sich in der Klage des Pharmariesen Novartis gegen indische Generika-Medikamente andeutet.

Per Gerichtsbeschluss und mit Verweis auf weltweite Abkommen will Novartis in Indien die Produktion von Kopien des Leukämiemedikamentes Glivec stoppen. Zu lukrativ scheint mittlerweile das Geschäft, das eine zahlungskräftige indische Mittelklasse verspricht. Dass die meisten Entwicklungsländer am Tropf der indischen Generikaproduktion hängen, ist dabei zweitranging. Mit aller Macht will Novartis das indische Patentgesetz aus dem Weg räumen, das ihnen das Melken ihrer ergiebigsten Cashcow verleidet.

Sollte es Novartis gelingen, den Patentschutz auf Generika durchzusetzen, so wäre dies ein weiterer Schritt zur Kommerzialisierung des Menschenrechtes auf Gesundheit. Dass Arme dabei das Nachsehen haben, spielt dabei keine Rolle.

Noch immer gibt es für die typischen Krankheiten der Armen wie Malaria, die Schlafkrankheit, Tuberkulose oder Aids keine Heilung. Stattdessen investieren Konzerne wie Novartis ihre Ressourcen in lukrative Lifestyle-Präparate gegen Haarausfall, Übergewicht und Erektionsstörungen. Und verballern mehr Geld für Werbung als für die medizinische Forschung: So hat etwa der Novartis-Konzern im letzten Jahr 30 Prozent seiner Ausgaben für das Marketing ausgegeben - nur 19 Prozent flossen in die Forschung.


Aus: "Gesundheit als Ware" Von TARIK AHMIA (taz vom 30.1.2007, S. 12, 46 Z.)
Quelle: http://www.taz.de/pt/2007/01/30/a0166.1/text


Textaris(txt*bot)

Quote[...] "Die Bundesregierung will die besondere Rolle Deutschlands in diesem Jahr nutzen, um auf allen Ebenen internationale Initiativen zum Schutz des geistigen Eigentums voranzubringen", betonte die Ministerin. Ohne wirksamen Schutz etwa von Urheber- oder Patentrechten würden Innovationen gebremst, "weil sich Investitionen nicht rentieren". Produktpiraterie richte beträchtlichen volkswirtschaftlichen Schaden an und vernichte Arbeitsplätze. Der weltweite illegale Umsatz werde auf rund 350 Milliarden Euro geschätzt. Diese Entwicklungen seien aufgrund der internationalen Verflechtungen nicht nur mit innerstaatlichen Maßnahmen zu bekämpfen.

Quote
31. Januar 2007 17:53
Ich warte ungeduldig auf die Zeit nach Frau Zypries.
henio
   
Um nicht missverstanden zu werden, ich bin nicht dafür, dass
man Produkte die auf CD oder auf DVD angeboten werden einfach
vervielfältigt und sie dann im Internet zum Download anbietet.

Die Personen, die diese CD's bzw. DVD's herstellten, haben
ein Recht darauf, dafür angemessen entlohnt zu werden.

Und Personen, die CD-Kopien verkaufen, sind ganz gewöhnliche
Diebe und sie gehören auch als solche bestraft.

Ich begreife aber nicht wieso Innovationen dadurch gefördert
werden, wenn das, was Frau Zypries als "geistiges Eigentum"
bezeichnet, unter Verschluss gehalten wird.

Gerade der Austausch von Informationen hat die Wissensexplosion
der letzten Jahrhunderte erst ermöglicht, und von Isaac Newton,
einem der genialsten theoretischen Physiker stammt der Spruch:
"Wenn ich weiter sehen konnte als andere vor mir, dann deshalb,
weil ich auf den Schultern von Giganten stehe...".

Was Newton wohl damit gemeint hat ?

Und meint Frau Zypries tatsächlich, dass ein Mann wie Beethoven
die Neunte Symphonie bloss deshalb geschaffen hat, weil es es
als Investition ansah, die sich rentiert ?

Ich fürchte fast, dass sie das wirklich meint, deshalb sehne ich
den Tag herbei, an dem Frau Zypries aus dem Justizministerium
verschwindet.

henio.

Quote
31. Januar 2007 16:22
Darf ich raten?
xpert71

Nach der Wahl 2009 (falls der Chaotenhaufen um Angie solange an der
Macht bleibt), hat sie bestimmt einen gutdotierten Posten in der
Privatwirtschaft à la Schily, Müller oder Clement.

Quote
31. Januar 2007 16:30
Wunderbar ...
ichwersonst   

... wie elegant diese Frau es fertigbringt, private "Raubkopien" und
gewerbsmäßige "Produktpiraterie" in einen Topf zu werfen, miteinander
zu verbinden und so den Eindruck zu erwecken, es handele sich um
dasselbe Thema.

Quote
31. Januar 2007 16:33
Clash of the Titans: Zypries vs. Schäuble:
FrogmasterL

Während Frau Z. Urheberrechtsverletzung als existenziell bedrohlich
für unsere Kultur einstuft, sieht Herr Schäuble die Gefahr im
'Terror'.

Wie wird der Kampf enden? Welche Bedrohung wird uns auslöschen?

Wie kann man der Gefahr Herr werden?

Ich hab's: Durch stärkere Überwachung des Internet!

Ich frag mich nur eins: Werde ich weiterhin ungeschoren Attentate mit gefälschten DVDs
ausführen können? Oder muss ich mich fürderhin auf das Raubfälschen
von Gewürzgurken beschränken?

Quote
31. Januar 2007 17:41
User für schärfere Strafverfolgung von Verletzungen von Bürgerrechten
Mr. S

> bessere Auskunftsansprüche über Hintermänner und Vertriebswege, eine
> wirksame Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch einstweiligen
> Rechtsschutz, Ansprüche auf Vernichtung von Piraterieware, Ansprüche auf die
> Vorlage und Sicherung von Beweismitteln und auch Regelungen zum
> Schadensersatz

a) Anwälte werden wegen jedem Furz die Leute abmahnen/verklagen (Geldschneiderei)
b) MI und FI dürfen Polizei spielen obwohl das hoheitliche Staatsaufgaben sind (eine Verfassungsklage ist hier angebracht!)
c) Politiker sind mittlerweile Industrievertreter und keine Volksvertreter (Korruption)
d) Um der Industrie die "Beweisaufnahme" zu erleichtern werden mit Sicherheit weitere Bürgerrechte wie z. B. das Fernmeldegeheimnis oder Postgeheimnis abgeschaft

Die Verantwortlichen für solche unverschämten Änderungen die den
deutschen Überwachungsstaat weiter ausbauen sollten bestraft werden!




Aus: "Zypries für schärfere Strafverfolgung von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte" (31.01.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/84598


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte stieß bei Experten im Rahmen einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am heutigen Mittwoch auf ein geteiltes Echo. Eine der Kernfragen war, wie der vorgeschlagene Auskunftsanspruch gegen Provider zur einfacheren Verfolgung insbesondere von rechtswidrig handelnden Tauschbörsen-Nutzern ausgestaltet werden soll. Rechts- und Informatikwissenschaftler sowie Verbraucher- und Datenschützer stützten hier die Regierungsauffassung, wonach ein Richter über die Herausgabe von hinter einer IP-Adresse stehenden Nutzerdaten entscheiden soll. Vertreter der Rechteinhaber waren entgegengesetzter Ansicht und forderten auch die Streichung der Klausel, wonach der Auskunftsanspruch nur bei Urheberrechtsverletzungen "im geschäftlichen Verkehr" gelten soll.

"Der Richtervorbehalt ist für uns das entscheidende Kriterium", erklärte Oliver Süme vom Verband der deutschen Internetwirtschaft eco. Er befreie den Zugangsanbieter vor der Einzelüberprüfung von Rechtsverletzungen. Diese wäre in der Praxis laut Süme mit einem enormen Aufwand verbunden, zudem würde ein hohes Haftungsrisiko bleiben. Generell sei es ein Novum, dass der Provider als Nicht-Störer in Anspruch genommen werden solle. Da würde es zu weit gehen, ihn auch noch in eine Richterrolle zu drängen. Auf keinen Fall dürfe es zu "automatisierten Massenabfragen" von Nutzerdaten kommen. Die Systeme der Provider sähen keinen automatisierten Vorgang vor, der die IP-Adressen mit den Personendaten zusammenführe. Zudem wäre ein solches Verfahren auch datenschutzrechtlich bedenklich. Die Einschränkung auf Rechtsverletzungen im geschäftlichen Verkehr sei so sinnvoll.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar untermauerte seine Haltung, wonach die richterliche Genehmigung eines Auskunftsanspruchs unerlässlich ist. Seinen Ausführungen nach handelt es sich bei der Verwendung dynamischer IP-Adressen zum Zweck, einzelnen Kommunikationsvorgängen im Internet auf den Grund zu gehen, um eine Ausforschung der näheren Umstände der Telekommunikation. Diese unterlägen dem Fernmeldegeheimnis, so dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in ein Grundrecht handle. Darüber könne ein Provider nicht selbst entscheiden. Mit der Regelung der Fangschaltung im Telefonnetz, wo ein Anbieter selbst im Falle etwa einer Belästigung eines Kunden handeln dürfe, sei das absehbare "Massenverfahren" des Nachkommens von Auskunftsbegehren nicht vergleichbar. Generell sollte es Schaar zufolge dabei bleiben, "dass nicht jeder, der sogar zufällig oder ohne Kenntnis der rechtlichen Lage in eine Tauschbörse hineinschaut, gleich Gegenstand einer entsprechenden rechtlichen Maßnahme wird".

Der Datenschützer sprach sich auch strikt gegen die Empfehlung des Bundesrates aus, einen Zugriff auf die künftig wohl sechs Monate lang auf Vorrat zu speichernden Verbindungsdaten zur zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu gewähren. Damit würden sich "die schlimmsten Befürchtungen erfüllen", die einen weiteren Dammbruch bei der Ausgestaltung der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung mit sich brächten. Einer Warnung illegal handelnder Filesharing-Nutzer unterhalb der Schwelle des formellen Abmahnens wollte sich Schaar nicht generell widersetzen. Dazu müssten aber die strikten Zweckbindungsregeln des Telekommunikationsgesetzes zur Verwendung von Verbindungsdaten geändert werden.

Volker Kitz vom Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum plädierte für eine Erweiterung des Richtervorbehalts: "Bei Kinderpornographie im Internet kommt man nur mit Gerichtsbeschluss an die Verbindungsdaten. Dass sie leichter zu haben sein sollen, wenn jemand ein geschütztes Musikstück herunterlädt – das wäre niemandem zu vermitteln." Die von einem Rechteinhaber ermittelten Verbindungsdaten würden vom Provider zumindest für einen Abgleich mit den eigenen Aufzeichnungen genutzt, sodass es dafür einer Einwilligung oder Rechtsgrundlage bedürfe. Als berechtigt bezeichnete Kitz auch die von der Regierung angestrebte Begrenzung der Abmahnkosten. Der Missbrauch laufe aber nicht über die Festsetzung der Anwaltsgebühren, die dem Entwurf zufolge bei einem ersten, leichten Fall auf 50 Euro begrenzt werden sollen. Vielmehr würden die Streitwerte meist sehr hoch angesetzt. Diese seien daher zu begrenzen.

Patrick von Braunmühl vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) empfahl, die erste Abmahnung ganz ohne Kosten für die Verbraucher zu belassen. Eine inakzeptable Vorstellung für Winfried Tilmann vom Deutschen Anwaltsverein. Ihm zufolge stellen die Gesetze bereits genügend Schutz der Verbraucher vor Abmahnwellen zur Verfügung. Zudem beklagte er, dass beim Schadensersatz allein die einfache Lizenzgebühr fällig werden soll. Hier sei das deutsche Recht seit Langem "defizitär".

Anne-Katrin Leenen vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Heiko Wiese von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) und Peter Zombik als Vertreter des Bundesverbands der phonographischen Wirtschaft waren sich einig, dass der Richtervorbehalt und die Deckelung der Abmahngebühren fallen müssen. Die an das Gericht pro Auskunftsverfahren zu zahlenden 200 Euro würden sich bei der "Vielzahl der Verletzungen in Tauschbörsen" auf "untragbare Summen" addieren, monierte Leenen. Die Verleger müssten "Millionenbeträge" aufbringen, um zehntausende Rechtsverletzer auf dem zivilrechtlichen Weg zu verfolgen. Nutzer von Tauschbörsen seien zudem gerade nicht zu wirtschaftlichen Zwecken tätig. Man habe es vielmehr mit einer Summe von Einzelangeboten zu tun, die zusammen wirtschaftlich gefährlich seien.

Auch Wiese zufolge kann das "gewerbliche Ausmaß" einer Rechtsverletzung "nicht allein quantitativ bemessen werden". Eingriffe ins Fernmeldegeheimnis könnten zudem einzelgesetzlich geregelt werden. "Geben Sie uns Brot statt Steine", appellierte Zombik an die Abgeordneten. Nur mit einer konsequenten Verfolgung von Rechtsbrechern sei die "Flutwelle von Internetpiraterie" zurückzudrängen. Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch müsse daher "angemessen und praktikabel" sein und dürfe bei Rechtsverletzungen im Internet aufgrund kurzfristiger Speicherungen von Verbindungsdaten beziehungsweise der Sperrung der Vorratsdaten für die Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen nicht leerlaufen.

Der Richtervorbehalt würde die Gerichte laut Zombik erheblich belasten. Die Vorleistungssumme könne von den Rechtehaltern auch nicht zurückgefordert werden, wenn etwa in einer Familie der konkrete Verletzer nicht zu ermitteln sei. Insgesamt sei das Gesetz in seiner jetzigen Form "mit so hohen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken behaftet, dass wir sehr wohl erwägen müssten, in welchen Fällen wir davon Gebrauch machen würden". Ohne den Richtervorbehalt müssten Provider aber regelmäßig eine Auskunft verweigern, erwiderte Hannes Federrath, Informatikprofessor an der Uni Regensburg. Die in Rechten Verletzten müssten demnach doch wieder auf den Klageweg zurückgreifen.

Quote
20. Juni 2007 21:03
+++Faketicker+++Kreuzritter streiten über Kreuzigungsrechte+++
spiegelberg (142 Beiträge seit 01.12.05)

Berlin, Bundessündenpfuhl

Zermürbt von jahrhundertelanger Lobbyarbeit führender radikaler
Sekten, diktierte Gott dem Sprecher seines Rechtausschusses Moses
kürzlich eine Neufassung der Gebote und die Entwurfsfassung wurde
Vertretern der Eiferer umgehend auf Steintafeln unter Creative
Commons Lizenz zugänglich gemacht. Noch während im Vatikan über
resultierenden Verfahrensvorschriften gegrübelt wurde, kam es im
Sündenpfuhl des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nationen zu
ersten Verbalgefechten und Lobbyversuchen.

"Der Inquisitionvorbehalt ist für uns das entscheidende Kriterium",
erklärte Großinquisitor Anselm der Potente als Vorsitzender des
Verbandes "Anklage, Urteilsfindung und Exekution". Er befreie die
Verbandsmitglieder von einer Gewissensprüfung und verlagere das
Hauptrisiko des Fegefeuers auf die Gerichtsinstanz. Es würde zu weit
gehen, die Henker auch noch in eine Richterrolle zu drängen. Auf
keinen Fall dürfe es zu "automatisierten Massenanklagen" von Ketzern
und Hexen kommen. Die Systeme der Inquisitoren sähen keinen
automatisierten Vorgang vor, man sei grundsätzlich auf redliche
Denunziation angeiesen.

Auch Bundesfeigenblatt Theobald der Sanftmütige untermauerte seine
Haltung, wonach die richterliche Genehmigung einer zünftigen
Hinrichtung unerlässlich sei. Seinen Ausführungen nach handelt es
sich bei der Verwendung dynamischer Denunzianten zum alleinigen
Zwecke, einzelnen Ketzereien an Mariä Lichtmess Einhalt zu gebieten,
um eine Roßkur für läßliche Sünden. Diese unterlägen jedoch
traditionell dem Ablaßhandel, so dass es sich um einen
schwerwiegenden Eingriff in ein "Grundrecht des Dorfpfaffen" handle.
Darüber könne ein Denunziant keinesfalls selbst entscheiden. Nicht
jeder, der ums Feuer tanze, sei auch rhythmisch beseelt und folglich
besessen, schloss der schmunzelnde Weise.

Der Quotenheilige sprach sich auch strikt gegen die Empfehlung
führender Scheinheiliger aus, einen Zugriff auf Erkenntnisse durch
die künftig angedachte "Vorratsfolter zur kirchenrechtlichen
Verfolgung von Körperkult und Völlerei" zu gewähren. Einer Warnung
illegal handelnder Huren, Tagdiebe und Hungerleider unterhalb der
Schwelle des formellen Prangerstehens wollte sich Theobald nicht
generell widersetzen und man könne dafür auf das bewährte Mittel der
Neunschwänzigen Katze zurückgreifen.

Hochwürden Trost, seines Zeichens einziger Diskussionsteilnehmer, der
noch alle Sinne beisammen hatte und Leiter des "Instituts für
Geistige Gesundheit", plädierte für eine Erweiterung des
Richtervorbehalts: "Bei Schändung des Gartengrabs zu Jerusalem käme
man nur mit Gerichtsbeschluss zur Befriedigung seiner Rachegelüste.
Dass sie leichter zu haben sein solle, wenn jemand  lediglich den
Belzebub tanze – das wäre niemandem zu vermitteln." Die von einem
Denunzianten vorgebrachten Anschuldigungen würden vom Inquisitor
zumindest zum Anlaß für die gängige peinliche Befragung, so dass es
dafür einer Einwilligung oder Rechtsbeugung bedürfe und dieses
Beugerecht müsse allein dem Würdenträger obliegen.

Gunnar von Braufreud vom "Bundesverband demenzkranker Trinker"
empfahl, die erste peinliche Befragung ganz ohne Kosten für die
Geschundenen zu belassen, sie sei dann besonders schnell vergessen.
Eine inakzeptable Vorstellung für Gutfried Knallmann vom "Deutschen
Fürsprecherverein". Ihm zufolge stellen die Gesetze bereits
übertriebenen Schutz der Beschuldigten vor willkürlichen
Masseninquisitionen zur Verfügung, "Wer nehme denn noch einen
Fürsprecher in Anspruch, wenn Richterbestechung sich nicht mehr
lohne."

Katrin-Anne Lehen vom "Börsenverein des Deutschen Denunziantentums",
Heiko Acker von der Spitzenorganisation der Brennholzwirtschaft und
Gustl Zombik als Vertreter des "Bauernbundes Impotenz und Ehehygiene"
waren sich einig, dass der Richtervorbehalt und die Verweichlichung
der Christenheit fallen müssen. Die an das Gericht pro Denunziation
zu zahlenden 30 Silberlinge würden sich bei der "Vielzahl der
Verletzungen unserer sittlichen Überzeugungen" auf "untragbare
Summen" addieren, monierte Lehen. Die Denunzianten müssten
"Millionenbeträge" aufbringen, um wenigstens noch Sonntags
Rechtsverletzer kreischen und lodern zu sehen. Außerdem werde
mitunter auch mutwillig ohne Besen getanzt, wenngleich der Geist
dieser Provokation doch außer Frage stünde.

Auch Acker zufolge kann das "schändliche Ausmaß" einer Ketzerei
"nicht allein nach Gottes Gebot bemessen werden". "Geben Sie uns
Steine und Fackeln", appellierte Zombik an die Gemeinschaft der
Heiligen. Nur mit einer konsequenten Verfolgung von Rechtsbrechern
sei die "Flutwelle von Ketzerei" zurückzudrängen. Nur durch
konsequenten Kahlschlag unter der verderbten Bevölkerung lasse sich
der zunehmende Werteverfall eindämmen. Zudem sei zu überprüfen, ob
nicht bereits der Herr im Himmel selbst sich der Beihilfe zu
Gotteslästerung schuldig gemacht habe, indem er seine eifrigsten
Inquisitoren mit nächtlicher Müdigkeit belege und ihren Eifer damit
unnötig ausbremse. "Eher gewährt dieser weltfremde Leichtfuß einem
Teufelsanbeter Einlass zur Himmelspforte, als dass er zehn
Unschuldige preisgibt", womit er abschließend zu mehr Prinzipientreue
aufrief.

Der Richtervorbehalt würde die Gerichte laut Zombik erheblich
belasten und einige Richter beschwerten sich bereits über die
Klagewelle. Diese "offensichtliche Parteinahme" mache weitere
Prozesse gegen diese fehlgeleiteten Richter selbst unausweichlich und
somit entstünde ein zunehmender Klagestau. Noch während die
Diskussion in vollem Gange war stürmten unterdessen Elitetruppen der
Kreuzritter ein Abendmahl in der Nähe Jerusalems, das sie als "Das
Letzte" bezeichneten um ihrer Abscheu über dort verübte Speiseriten
Ausdruck zu verleihen. Der Generalermächtigung durch einen
rollstuhlfahrenden Erlöser vorauseilend wurde der Redelsführer nach
kurzem Scheinprozess gekreuzigt.

Quote20. Juni 2007 22:13
Re: +++Faketicker+++Kreuzritter streiten über Kreuzigungsrechte+++
IggoOnTour (mehr als 1000 Beiträge seit 02.04.01)

Omg, scheinbar hast du ca. 500 Jahre gebraucht um deinen Post
abzuschicken, und trotzdem das Thema getroffen.

Das muss mit dem Teufel zugehen

Iggo



Quote21. Juni 2007 9:33
Die Experten waren 6 zu 3 für den Richtervorbehalt!
PolitikNerd (8 Beiträge seit 31.05.07)

Sorry Herr Krempl, aber ich finde den Bericht nicht ganz zutreffend.
Ich selbst war als Gast in der Anhörung von Anfang bis Ende dabei.

Tatsächlich hat außer den drei Experten aus den Reihen der
Rechteinhaber keiner den Richtervorbehalt für entbehrlich gehalten.
Es stand also 3 zu 6 in dieser Sache. Es waren nicht nur Herr Dr.
Schaar, sondern auch Herr v. Braunmühl, Herr Süme (eco), Herr Dr.
Kitz (vom Max-Planck-Institut), Herr Federrat (ein Informatiker) und
Herr Prof. Tilmann (vom Deutschen Anwaltverein) der Auffassung, dass
die von der Bundesregierung vorgeschlagene Lösung (Auskunftsanspruch
mit Richtervorbehalt) beibehalten werden sollte.

Die Kritiker brachten gewichtige Argumente dafür vor:
- der Provider hat gar keine Chance, zu entscheiden ob eine
Rechtsverletzung vorliegt oder nicht (Federrat, Süme)
- Rechtsunsicherheit für den Provider (Süme)
- Der Provider darf als Nichtstörer nicht schlechter gestellt werden
als ein normaler Zeuge vor Gericht, das heißt man darf ihm nicht auch
noch das Haftungsrisiko für die Entscheidung aufbürden, ob er
Auskunft gibt oder nicht.
- Weil in das Fernmeldegeheimnis eingegriffen wird, darf der Provider
die Daten ohne eine richterliche Anordnung nicht an Dritte
herausgeben (Schaar)
- Angebliche Beispiele der Rechteinhaber dafür, dass man auf den
Richtervorbehalt verzichten können wurden von Schaar zerpflückt
- Werden die Daten ohne richterlichen Beschluss herausgegeben, liegt
ein Wertungswiderspruch vor: private Rechteinhaber kämen leichter an
persönliche Kommunikationsdaten als die Strafverfolger (Schaar, Kitz)
- Gefahr von Massenverfahren: Mit Massenverfahren bricht das gesamte
System der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zusammen, damit
ist niemandem geholfen (Kitz, Federrat)

Herr Dr. Zombik sah im Laufe der Anhörung immer unglücklicher drein.
Für ihn ist es insgesamt nicht gut gelaufen.
Quote21. Juni 2007 10:44
Re: Die Experten waren 6 zu 3 für den Richtervorbehalt!
streaming (588 Beiträge seit 12.09.05)

Danke so weit.

Nachfrage dazu:

> - Gefahr von Massenverfahren: Mit Massenverfahren bricht das gesamte
> System der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zusammen, damit
> ist niemandem geholfen (Kitz, Federrat)
>

(Alleine die) Die IFPI hat meines Wissens (alleine) dieses Jahr
bereits 25.000 Verfahren eröffnet (also rd. 5000 pro Monat).

Wo liegt die Grenze von "Massenverfahren"? Und welches "System der
Verfolgung" soll hier bitte zusammenbrechen?

Grüsse
ALOA,Piratenpartei


Quote21. Juni 2007 11:50
Re: Die Experten waren 6 zu 3 für den Richtervorbehalt!
PolitikNerd (9 Beiträge seit 31.05.07)

Erstmal bricht schon die Auskunfterteilung zusammen. Schließlich darf
der Provider aus Datenschutzrechtlichen Gründen die IP-Adressen nicht
automatisiert zuordnen, das geschieht händisch.
Vorher muss aber von einem juristischen Experten geprüft werden.
Damit beschäftigen sich bei den großen Providern ganze Abteilungen.
Wenn dann die betroffenen Nutzer nicht einfach Abmahnung
unterschreiben und kuschen, sondern sich wehren, hat die Justiz
richtig Spaß.
Einige Experten haben deshalb gesagt, dass der Richtervorbehalt die
Justiz sogar entlastet: einfach als Filter, damit weniger Fälle
reinkommen. Und dann gibt es auch weniger Missbrauch mit den
nachfolgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen.


Quote20. Juni 2007 21:54
Nicht weitgehend genug! Strafen erhöhen!
Immortalis Imperator (74 Beiträge seit 26.05.07)

Im Moment drohen Raubkopierern nur maximal fünf Jahre Haft. Das ist
eindeutig zu wenig, zumindest kann man anders nicht erklären, dass
immer noch tagtäglich tausendfach Musiklieder von Internet-Piraten
heruntergeladen werden. Deshalb ist es wichtig, aus präventiven
Gründen die Strafandrohung deutlich zu erhöhen. Ebenso muss auch die
Strafverfolgung deutlich vereinfacht werden. Die sechsmonatige
Speicherungsfrist der IP-Adressen ist viel zu kurz, mind. 10 Jahre
wären hier angebracht. Des weiteren sollten die Künstler befugt sein,
bereits bei einem bloßen Verdacht vom Provider die Namen der
IP-Inhaber herauszuverlangen, um so weitere Verfolgungsschritte
einleiten zu können, etwa eine Hausdurchsuchung. Nur so kann effektiv
gegen die Raubkopiererei vorgegangen werden.

Quote21. Juni 2007 8:09
Re: Nicht weitgehend genug! Strafen erhöhen!
KKinski (435 Beiträge seit 06.01.07)

Also soll Warner Music eine Hausdurchsuchung einleiten können und
anschliessend wenn sie einen Film oder ein mp3-Stück finden mich
gleich zu 12 Jahren Zwangsaufenthalt im Warner Movie World
verurteilen, da muss man dann den ganzen Tag als Bugs Bunny oder
Batman verkleidet durch die Gegend rennen und schwitzen, auf dass man
nie wieder sündigt.

KKinski



Aus: "Experten streiten über Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte" (20.06.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/91487


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Wenn Unternehmen vermuten, dass beim Download von Dateien Urheberrechte verletzt wurden, sollen sie künftig Nutzerdaten erhalten - auch ohne richterlichen Beschluss.

Unternehmen sollen künftig das Recht bekommen, die Verbindungsdaten privater Internetnutzer zu bekommen. Dies sieht ein Gesetzentwurf zur Durchsetzung des geistigen Eigentums vor.

In einer Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestags hat nun der Verbraucherzentrale Bundesverband die geplante Regelung scharf kritisiert. Denn der Datenzugriff werde künftig auch ohne richterlichen Beschluss ermöglicht.

"Der Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen rechtfertigt keine hemmungslose Preisgabe privater Nutzerdaten", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller.

Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung des geistigen Eigentums" will Deutschland eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzen. Die Richtlinie sieht vor, dass Rechteinhaber etwa aus der Musik- oder Filmwirtschaft bei Verletzung ihrer Rechte im Internet Auskunft bei den Providern verlangen können.

Die EU-Richtlinie sieht allerdings einen solchen Auskunftsanspruch erst bei einem gerichtlichen Verfahren vor. Hier hat die Bundesregierung bereits draufgesattelt.

Schon vor einem offiziellen Verfahren soll mit einem richterlichen Beschluss der Einblick in die Nutzerdaten möglich sein. Auf Druck der Musik- und Filmbranche verlangt der Bundesrat aber noch eine weitergehende Abweichung vom EU-Recht: Selbst ohne richterlichen Beschluss sollen Rechteinhaber von den Internetprovidern die Herausgabe privater Nutzerdaten verlangen können.

Außerdem will der Bundesrat die für die Bekämpfung des Terrorismus und anderer schwerer Straftaten vorgesehene Vorratsdatenspeicherung jetzt auch zur privaten Verfolgung von Urheberrechtsverstößen nutzen.

Privaten Nutzern drohten massenhaft mit Abmahnungen und Prozessen überzogen zu werden, warnt der Verbraucherzentralen Bundesverband.

Allein in diesem Jahr habe die Musikindustrie mehr als 25.000 Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen eingeleitet. Bei Verbraucherzentralen häuften sich die Beschwerden: Viele Verbraucher berichten, dass zum Teil auch gegen geringfügige Verstöße Minderjähriger mit unnachgiebiger Härte vorgegangen wird.

Quote20.06.2007  15:29:38

2fresh: Fußnote

Ist nicht das eigentlich beunruhigende die lapidare Erwähnung:

"Außerdem will der Bundesrat die für die Bekämpfung des Terrorismus und anderer schwerer Straftaten vorgesehene Vorratsdatenspeicherung jetzt auch zur privaten Verfolgung von Urheberrechtsverstößen nutzen."

Bisher wurde lediglich die allgemeine Volks-Panik geschürt um Datensammlungen jeglicher Art anzulegen und Zugriffsrechte durchzusetzen. Nachdem nun (fast) alle Instrumente installiert sind kann die Verwertung beginnen. Was in anderen Kommentaren mit Verweis auf den Kontroll- und Präventiv-Staat bangend heraufbeschworen wird findet hier seine konkrete Anwendung in der Privatwirtschaft.

Quote

20.06.2007 13:53:15

endoplasmatisches retikulum: Virtueller Lynchmob ahoi!

Ich möchte auch jederzeit ohne richterlichen Beschluss auf die Nutzerdaten der gesamten Bevölkerung zugreifen können. Vielleicht möchte, verzeihung, muss ich ja mal irgendjemanden wegen irgendwas belangen. Wer will noch?




Aus: "Verbraucherschützer empört - Tiefer Blick ins Private" (SZ; 20.06.2007)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,ra3m3/wirtschaft/artikel/597/119452/


Textaris(txt*bot)

Quoteprotektionismus 2.0

"Was man nicht beweisen kann, muss man predigen."

[Christoph Engel über das Argument, ohne geistiges Eigentum gäbe es keinen hinreichenden Anreiz zur Innovation.]

Labels: idee und wirklichkeit

posted by la deutsche vita at 18:56, 18.12.2007


Quelle: http://reformstaub.blogspot.com/2007/12/protektionismus-20.html#links

-.-


Quote[...] Wenn man das Wesen Gottes verstehen könnte, bräuchte man nicht mehr an ihn zu glauben.
Wenn man auf die Entwicklungsgeschichte des geistigen Eigentums zurückblickt, kann man den
Eindruck gewinnen, dass auch hier gute Theologen am Werk waren. Zu des Kaisers Zeiten las
sich das Lob des Patentrechts so:

Quote,,Es ist keine Übertreibung, wenn wir die der deutschen Industrie aus dem Patentschutz
zu Theil gewordenen Segnungen als unberechenbar bezeichnen; wenn wir sagen,
dass kein Zollschutz, keine Art der staatlichen Fürsorge auf die Industrie und
den Volkswohlstand so günstig wirken konnte, wie die auf tiefer sittlicher Grundlage
beruhende, aus unserem innersten Rechtsbewusstsein hervorgegangene Ordnung der
Besitzverhältnisse geistigen Eigenthums"2.

Unter der gegenwärtigen Bundesregierung ist die Sprache jugendgerechter geworden. Begleitend
zur Novelle des Urheberrechts hat sie eine Kampagne mit dem Slogan gestartet: ,,Kopien brauchen
Originale". Dort heißt es:
Quote
,,In einer Gesellschaft, die immer mehr von kreativen Ideen und immer weniger von
Kohle und Stahl lebt, wird das Recht des Kreativen an seinem Werk und der Schutz
von Ideen zunehmend wichtig – also auch das Urheberrecht. Es bietet dem Kreativen
Schutz seines Werkes und damit eine Existenzgrundlage" 3.

Was man nicht beweisen kann, muss man predigen. Die beiden Zitate kommen Predigttexten
gefährlich nahe. Nicht ohne Grund. Denn die konzeptionelle und die empirische Basis des geistigen
Eigentums sind bei weitem nicht so fest, wie diese Zitate glauben machen möchten. Das gilt
gerade für das in der (rechts-)politischen Diskussion zentrale Argument: ohne geistiges Eigentum
gibt es keinen hinreichenden Anreiz zur Innovation. Auch den dogmatisch arbeitenden Juristen
geht das etwas an. Denn bei jedem Auslegungszweifel muss er das Telos der Norm rekonstruieren.
Wenn die Standardbegründung brüchig ist, muss die teleologische Auslegung viel vorsichtiger
werden.

...


Christoph Engel: "Geistiges Eigentum als Anreiz zur Innovation – Die Grenzen des Arguments"
Quelle: http://www.coll.mpg.de/pdf_dat/2007_04_bonline.pdf




Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der US-Ökonom Joseph Stiglitz hat davor gewarnt, dass Immaterialgüterrechte Innovationen behindern. Das System des geistigen Eigentums "schmälert den Zugang zum Wissen", erklärte der Professor, der 2001 den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften für seine Arbeiten über das Verhältnis von Information und Märkten erhielt, laut dem Fachdienst Intellectual Property Watch am Samstag bei der Eröffnung des Instituts für Wissenschaft, Ethik und Innovation der Universität Manchester. Konkrete Einschränkungen seien vor allem beim Patentsystem erforderlich.

Stiglitz bemängelte bereits den grundlegenden Ansatz, etwa Urheber- oder Patentrechte überhaupt als "geistiges Eigentum" zu deklarieren. Immaterielle Güter seien öffentlich und würden sich nicht "verbrauchen" lassen. Es sei daher auch schwierig, andere von ihrem Genuss auszuschließen. Das Eigentumsrecht an physikalischen Gütern könne daher nicht einfach auf sie übertragen werden. Andernfalls entstünden Monopolrechte über das Wissen, die oft missbraucht würden. Als Beispiel eines solchen Versagens nannte er die gegenwärtigen "Patentdickichte" im Bereich Software. Jeder, der ein erfolgreiches Computerprogramm schreibe, werde auf dieser Basis wegen Patentverletzungen verklagt.

Ferner bemängelte Stiglitz, dass der Wert, den private Unternehmer aus dem Patentsystem zögen, höher sei als die Gewinne für die Gesellschaft in Form von verfügbaren technischen Neuheiten. Eine innovative Idee könnte aufgrund eines Patentschutzes zwar theoretisch schneller von allen genutzt werden. Ein Patentinhaber aber erhalte ein Langzeit-Monopol, das für ein Ungleichgewicht zwischen Profit und gesellschaftlichem Gewinn sorge. Zudem werde dem Globalisierungskritiker zufolge auch die Kluft zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern größer. Die medizinische Versorgung in Schwellenländern leide, wenn aufgrund von Patentrechten keine generischen Arzneimittel hergestellt werden dürften, die billiger als die Originalprodukte seien.

Der Nobelpreisträger hält zwar nichts davon, das Patentsystem komplett abzuschaffen. Der gewerbliche Rechtsschutz sollte aber auf bestimmte materielle Bereiche und einzelnen Länder beschränkt werden, lautet sein Lösungsansatz. Die Ausschreibung von Wettbewerben oder staatliche Förderung könnten helfen, den Zugang zum Wissen zu erleichtern und Innovationen in Bereichen mit klar definierten Zielsetzung wie der Entwicklung eine Heilmittel gegen Malaria voranzutreiben.

Der Medizin-Nobelpreisträger John Sulston teilt Stiglitz' Bedenken und Forderungen. Er beklagte, dass immer mehr das Bild einer privaten Eigentümerschaft an Wissenschaft und Innovation entstünde. Die Forschung werde damit aber in besonders profitable Bereiche gedrängt. Andere, weniger Gewinne versprechende Sektoren würden vernachlässigt. Immaterialgüterrechte seien zu einer ideologischen Frage etwa bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) geworden, monierte Sulston weiter. Jede Verbesserung des Patentwesens werde etwa von Pharmakonzernen als Schwächung des Systems interpretiert. Dabei sei aus dem Auge geraten, dass Patentrechte ein "guter Diener" für alle sein sollten und nicht auf eine "göttliche Ebene" gehoben werden dürften.

Die Internationale Handelskammer (ICC) hat derweil in ihrem Jahresbericht (PDF-Datei) zu Fragen des geistigen Eigentums die Wirtschaft aufgefordert, die Mechanismen von Immaterialgüterrechten der Öffentlichkeit besser zu erläutern. Angesichts der "zunehmenden Politisierung" des Patentwesens oder der Durchsetzung von Urheberrechten würde fehlendes Verständnis des Systems zu vielen Zweifeln führen. Die Wirtschaft müsse daher die von Stiglitz gerade zurückgewiesene Argumentationslinie in den Vordergrund rücken, dass gewerbliche Schutzrechte nicht nur Anreize für Forschung und Entwicklung gebe, sondern auch Transparenz und die Verbreitung von Wissen fördere. (Stefan Krempl) / (vbr/c't)


Quote7. Juli 2008 18:56
Der Mann hat recht...
Michael Meyer, Michael Meyer (343 Beiträge seit 14.12.00)

> Das Eigentumsrecht an physikalischen Gütern könne daher
> nicht einfach auf sie [immaterielle Güter] übertragen werden.

Das ist den meisten Menschen unbewusst bereits klar geworden.
Deswegen treten ja auch diese immensen Probleme bei der Durchsetzung
"geistigen Eigentums" auf.

Allerdings befürchte ich, daß diese Kritik ohne Folgen bleiben
wird... die, die das System ändern könnten, profitieren zu sehr vom
aktuellen Status...


Quote7. Juli 2008 19:37
lool Ehrlich??? Gibs ja gar nicht
Chagall1985 (61 Beiträge seit 07.03.08)

Ich wusste doch wenn erstmal ein Nobelpreisträger sagt was alle
anderen schon wissen dann gehts aber los!

Und wenn das nächste mal ein Nobelpreisträger feststellt, das die
Stromkosten in Deutschland nur mit einem Monopol zu erklären sind
dann wird alles gut!

Bin Ich froh das ich jetzt weiss, dass alle anderen die Ich kenne
Recht gehabt haben!


Quote7. Juli 2008 21:03
2164
Christopher Schrage

Gut, dass es nun auch einmal von einem Nobelpreisträger gesagt wurde.
Ich rechne mit einer diesbezüglichen Reform im Jahr 2164.




Aus: "Nobelpreisträger kritisiert System des geistigen Eigentums" (07.07.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Nobelpreistraeger-kritisiert-System-des-geistigen-Eigentums--/meldung/110560


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Auf dem "Beyond the Borders"-Kongress des Verbands der deutschen Internetwirtschaft (eco) wurden am gestrigen Donnerstag nicht nur die technischen Grenzen des Internets ausgelotet, sondern auch juristische. Darüber hinaus tauschte sich die Branche in Köln über zukünftige Geschäftsmodelle der IT- und Content-Wirtschaft aus. Für besonders intensive Diskussionen sorgte die Frage, ob die Provider in Zukunft mehr als Hilfssheriffs der Musik- und Filmindustrie fungieren sollten.

In einem Impulsreferat forderte Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie, einen "fairen Ausgleich zwischen Kultur und Technik". So würden die Provider vom Musikangebot im Internet profitieren – als Beleg diente ihm eine Werbung des Providers T-Online. Allerdings werde der Slogan "Life is sharing" von einem guten Teil der Kundschaft missverstanden. So sollen im vergangenen Jahr über 3,3 Millionen Deutsche illegal insgesamt 312 Millionen Songs heruntergeladen haben. Als Antwort warb er für ein Modell der Graduated Response. Die Provider sollen dabei von der Musikindustrie ermittelten Filesharern Warnungen zukommen lassen. Umfragen in Großbritannien und Frankreich hätten ergeben, dass die Nutzer nach einer oder zwei solcher Ermahnungen das illegale Filesharing einstellen würden. Welche Konsequenz den Unbelehrbaren drohen soll, ließ Michalk bewusst offen.

Dieses Modell sei im Interesse aller Beteiligten: Die Provider würden wertvolle Bandbreite einsparen, da illegales Filesharing bis zu 70 Prozent der Bandbreite beanspruche. Stattdessen könnten sie mit eigenen Pay-Angeboten Gewinne einfahren. Eine angestrebte Beteiligung an den Umsätzen von trafficintensiven Angeboten wie YouTube sei damit unnötig. Die Justiz würde entlastet, weil die Musikindustrie nicht mit Tausenden von Strafanzeigen gegen die Nutzer vorgehen müsse. Die Kunden würden auch von der außergerichtlichen Warnung profitieren, da die erste Beschwerde außer einem Brief keine Konsequenzen nach sich ziehe. Nicht zuletzt sei das Modell auch gut für den Datenschutz, da weniger Daten an die Musikindustrie übermittelt werden müssten.

Der Vorschlag stieß bei den Anwesenden auf wenig Gegenliebe. Medienforscher Volker Grassmuck, der auf dem Kongress für das Modell einer Kultur-Flatrate warb, nannte den Vorstoß aberwitzig, da hier an mehreren Stellen elementar in den Datenschutz der Nutzer eingegriffen werde. Eine geplante Internetsperre für Filesharer bezeichnete er als verfassungswidrig, da die Betroffenen dann von Informationsbeschaffung und Meinungsäußerung ausgeschlossen seien. Auch Filter für P2P-Traffic, wie sie zum Beispiel in Großbritannien geplant sind, erteilte Grassmuck eine Absage: Die Filter könnten unmöglich zwischen legitimer und illegitimer Datenübertragung unterscheiden.

Die positive Entwicklung des Internets sei nur möglich gewesen, da es sich um eine dezentrale Infrastruktur mit einer End-to-End-Strategie handele, die interoperabel und nicht-diskriminierend sei. Er warnte davor, diese Prinzipien zu ändern: "Today's optimisation is tomorrow's bottleneck" – würde man das Internet nur an heutige Bedürfnisse anpassen, würde dies die Entwicklung in der Zukunft behindern. Mit der Musikindustrie ging er hart ins Gericht: "Der Krieg gegen Kopieren korrumpiert unsere Gesellschaft", sagte Grassmuck. So würden die Geheimverhandlungen um das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA die Gesetzgebung des Europaparlaments untergraben. "Dabei hat die Musikindustrie sehr wohl erkannt, dass mit dem Verkauf von einzelnen Musikstücken kein Geld mehr zu machen ist." Geschäftsmodelle wie Musikflatrates oder Lizenzabkommen mit YouTube zeigten dies. Er plädierte für einen neuen Sozialvertrag, der das Auskommen der Künstler sichern sollte.

Auch von Providerseite kam starke Kritik an den Plänen der Musikindustrie. Oliver Süme, eco-Vorstand für Recht und Regulierung, betonte, dass die Provider von allen möglichen Interessensgruppen mit Sperr- und Filterwünschen konfrontiert werden: Die Erotik- und die Glücksspielbranche, Jugendschützer, Filmindustrie und der Staat seien jetzt schon aktiv. Dass Provider in eigenem Ermessen die Illegalität der Handlungen ihrer Kunden beurteilen sollten, hält er für ausgeschlossen. Die Unternehmen bräuchten eine klare Rechtsgrundlage – "alles andere führt ins Chaos", so Süme.

Für einen Provider sei der Umgang mit personenbezogenen Daten das Herzstück seines Geschäfts. Michalks Vorschlag bedeute einen erheblichen Eingriff in dessen Infrastruktur. Süme betonte: "Ob über unsere Leitungen Musikdateien, E-Mails oder Textdateien übertragen wwerden, ist uns egal." Er verglich das Ansinnen der Musikindustrie damit, dass die Betreiber einer privaten Autobahn Fahrzeuge mit defekten Blinklichtern oder abgefahrenen Reifen aussortieren müssten. Dass Michalk seinen Vorschlag als Verbesserung des Datenschutzes bezeichne, sei "aberwitzig".

Michalk verteidigte sich gegen die Kritik: "Es wird oft unterstellt, wir sind gegen Datenschutz, das sind wir aber gar nicht". Vielmehr konterkarierten die Konsumenten selbst den Datenschutz, wenn sie zum Beispiel an Gewinnspielen teilnähmen. Bei der Verfolgung von Filesharern würde die Musikindustrie lediglich die Daten verwenden, die die Filesharer selbst aussandten. Einer Kultur-Flatrate erteilte er eine Absage: "Alle sollen irgendwie für irgendwas bezahlen, obwohl sie vielleicht gar keine Musik hören" – wenn das Modell Schule machte, wollten sich auch bald Film- und Buchindustrie ihre Gewinne über eine solche Abgabe sichern.

Quote12. September 2008 11:43
Der Herr Stefan Michalk ist ja ein echter Datenschützer
Dwaddy (mehr als 1000 Beiträge seit 25.04.05)

> "Es wird oft unterstellt, wir sind gegen Datenschutz, das sind wir aber gar
> nicht".

Und weiter:

> "Bei der Verfolgung von Filesharern würde die Musikindustrie lediglich die
> Daten verwenden, die die Filesharer selbst aussandten."

Feine Sache. Geben sie mir bitte ihre Adresse, Herr Michalk. Ich komm
dann gleich mit nem IMSI-Catcher vorbei, um ihre Mobilfunksignale,
die sie ja selber aussenden, mal ein bisschen abzuhören. Und gucke
mal gleich nach, was sie so per WLAN mitzuteilen haben. Ein
Richtmikrophon auf das Fenster ihres Schlafzimmers ist dann ja auch
nicht so schlimm, schließlich senden SIE ja die Signale aus.


Quote12. September 2008 11:59
"Dieses Modell sei im Interesse aller Beteiligten...
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

...: Die Provider würden wertvolle Bandbreite einsparen, da illegales
Filesharing bis zu 70 Prozent der Bandbreite beanspruche."

Ähm...

Ich glaube, einem Provider ist es sowas von schnurz, ob die Daten
"illegal" sind oder nicht. Traffic ist für ihn Umsatz. Und Umsatz
bringt Geld.

Warum verkaufen sich 16.000er-DSL-Anschlüsse mit fetten Upstreams
denn überhaupt? Nur damit sich die Leute fleißig eine
Linux-Distribution nach der anderen herunter laden können?

Es git ein schönes Interview mit Dieter Bohlen, in dem er sagt, dass
es Unsinn sein, den Leuten einen Hammer in die Hand zu drücken, ihnen
dann aber vorschreiben zu wollen, dass sie keine Nägel einschlagen
dürfen. Und Recht hat der Mann! (Traut man ihm gar nicht zu.)

Wenn die 70% stimmen, dann zeigt das nur, dass "illegales"
Fileshareing eine Realität ist und sogar einer der Grundpfeiler des
Internets überhaupt.

Das ist ja grade das tolle an Informationen und dem
Informationszeitalter, in dem wir leben. Wenn man sie teilt, dann
werden sie mehr und nicht weniger. Gibt man sie weg, behält man sie
trotzdem. Und die Welt ist ein Dorf. Innerhalb von
Sekundenbruchteilen ist ein Datenpaket in Amerika oder in Japan.
Klar das die Leute davon Gebrauch machen. Das kriminalisieren zu
wollen, ist absurd.

Das sind komplett andere Umstände, als im Industriezeitalter, wo die
Waren von einem Konzern exklusiv in einer Fabrik produziert und über
ein Händlernetz verteilt und verkauft wurden und die Kunden nur
passive Konsumenten waren.
Das funktioniert mit Schuhen oder Autos, aber nicht mit
Informationen.

Ist es nicht naheliegender, sich irgendwie mit den Realitäten
anzupassen und sich neue Geschäftsmodelle auszudenken, statt zu
versuchen, mittels gekauften Gesetzen die Nutzung der wahren Natur
von Informationen zu verbieten und so zu versuchen, die alten
Zustände zu erhalten?

Es ist Zeit, dass auch der Kapitalismus endlich im
Informationszeitalter ankommt. Das Industriezeitalter ist vorbei und
kommt auch nicht wieder!


Quote12. September 2008 12:40
"Musikindustrie" vs. "Auskommen der Künstler sichern"
IchBIN (mehr als 1000 Beiträge seit 18.02.05)

Ja, was denn nun? Sollen die Künstler und Kulturschaffenden für ihre
Arbeit endlich angemessen entlohnt werden, oder soll weiterhin eine
Abschröpf-Instanz dazwischengeschaltet bleiben, die sich fürs
Nichtstun fettfressen darf?


Quote12. September 2008 12:50
Die Grenzen des Urheberrechts (Editiert vom Verfasser am 12.09.08 um 12:50)
Neo42 (983 Beiträge seit 13.01.00)

Der Künstler Johannes Kreidler hat ein Stück "komponiert", das 33
Sekunden lang ist und 70.200(!) "Zitate" (== Schnippsel) aus fremden
Werken enthält. Nun möchte er eine entsprechende Anzahl von
GEMA-Anmeldeformularen bestellen, ausfüllen und einreichen. Sehr
gelungene Aktion, die die Grenzen des herkömmlichen Urheberrechts im
digitalen Zeitalter deutlich macht.

Aber seht selbst:

http://de.youtube.com/watch?v=HUhnQVbtQR8


Quote12. September 2008 14:03
ECO Verband bezieht Stellung. Endlich!
PremKavi (237 Beiträge seit 16.08.06)

Die Internetprovider sind Geschäftsleute und keine Garanten der
Demokratie. Doch das Internet selbst mit seinen diversen Protokollen
ist nicht nur einfach eine Kommunikationsplattform, sondern trägt
dazu bei, dass sich Menschen und Völker verständigen und vielleicht
auch einen Weg zu echter Demokratie finden.

Die Sperre des Internetzugangs, wie sie in Frankreich und
Großbritannien bereits praktiziert wird, wäre verglichen mit dem
normalen Leben ein Hausverbot in sämtlichen Geschäften nach einem
Ladendiebstahl. Im einen Fall ist es der Ausschluss von der
Informationsgesellschaft, der Ausschluss von der Kommunikation mit
E-Mails oder der Internettelefonie, im anderen Fall wäre ein allein
Stehender zum verhungern verurteilt.

Es ist typisch für die Musikindustrie, dass sie längst jede
Verhältnismäßigkeit verloren hat. Mit der Rede ihres
Bundesgeschäftsführer während des eco Kongresses hat sie sich die
letzten Sympathien bei den Internet Providern verspielt.

Es ist doch typisch für den Vertreter der Musikindustrie, dass er
wieder einmal versucht, P2P als insgesamt illegal zu verteufeln.
Gerade in Großbritannien, was er als Beispiel anführt, nutzt unter
anderem die BBC P2P und Torrent, um dem Verbreitungsauftrag gerecht
werden zu können, denn Videos in voller Auflösung über einen
Webserver zu verteilen, könnte sich noch nicht einmal die BBC
leisten. Doch die Musikindustrie torpediert legale Inhalte in diesen
Netzwerken. Ich nehme an, dass hinter den Plänen von Herrn Schäuble
maßgeblich die Musikindustrie steht. Es wäre interessant, die Spenden
der Musikindustrie und ihrer Verbände an die CDU/CSU wie auch
einzelner Politiker offen zulegen.

Die Musikindustrie konnte in dem Prozess am Oberlandesgericht
Düsseldorf um einen EDonkey Server die behauptete überwiegend
illegale Nutzung von P2P nicht beweisen. Dennoch tut sie weiterhin
so, als hätte sie diesen Beweis erbracht.


http://www.heise.de/newsticker/OLG-Duesseldorf-Betreiber-eines-eDonkey-Servers-haftet-nicht--/meldung/115650


Es gibt sicher Geschäftsmodelle, die auch ohne eine Kultur Flatrate
für Musiker das Internet zu einer echten Vertriebs Plattform machen.
Die Frage, die sich eher dabei stellt, ist, obwohl für solche
Geschäftsmodelle eine Musikindustrie gebraucht wird. Soweit die
Politiker sich nicht einmischen, wird das über die nächsten Jahre
hinweg der Markt entscheiden. Vielleicht findet ja auch die
Musikindustrie einen Weg aus ihrem Dilemma, ohne praktisch jeden P2P
Nutzer und das Usenet zu kriminalisieren.

Zumindest im Fall des Usenet hat die Musikindustrie in Amerika längst
einen Weg gefunden. Das Usenet bietet bereits seit seinem Beginn 1979
die Möglichkeit, einen beliebigen Beitrag im gesamten Usenet zu
löschen. Man nennt das: "notice and take down."

Dazu muss sich der Inhaber eines verletzten Rechts an den News-Server
wenden, über den der Beitrag in das Usenet hoch geladen wurde.
Derselbe News-Server kann auch eine Cancel-Nachricht versenden, mit
der dieser Beitrag auf allen News-Server wieder gelöscht wird.
Alleine bei Giganews wurden im ersten Halbjahr 2007 88.000
Cancel-Messages auf Wunsch der RIAA an die anderen News-Server
gesendet. Dieses Verfahren geht mit allen amerikanischen Usenet
Providern automatisiert.

Doch in Deutschland versucht die Musikindustrie immer wieder, dass
Usenet an sich und die Usenet Provider zu kriminalisieren. Solange es
Gerichte gibt, wie die Medienkammer des Landgerichts Hamburg, wird
sie auch teilweise Erfolg damit haben.

Die Internetprovider haben völlig recht damit, wenn sie sich nicht zu
Hilfssheriffs machen lassen. Sie haben völlig recht damit, dass Sie
da nicht nur die Forderungen der Musikindustrie sondern die
Forderungen von Hinz und Kunz berücksichtigen müssten und das
Internet soweit gefiltert würde, dass schließlich gar nichts mehr
übrig bleibt außer einigen Regierungsoffiziellen Seiten. Sicher ein
Wunschtraum von Herrn Schäuble. Und zugleich die Drohung mit
ständigen Prozessen, in die Internet Provider hineingezogen würden,
weil man die Sperre von irgend einer Webseite oder andere Sperren von
ihnen verlangt.

Sowohl für Internetprovider als auch für Usenet Provider muss es
endlich Rechtssicherheit geben. Rechtssicherheit kann es nur geben,
wenn die Rolle dieser Provider als Access Provider unangreifbar ist.
Wenn der Paragraph 1004 BGB S. 2 entweder gänzlich gestrichen oder
seine analoge Anwendung auf so genannte Mitstörer gesetzlich verboten
wird. Dieser Paragraph stammt noch aus der Kaiserzeit und
verpflichtet den so genannten Mitstörer zu einer vorab Zensur. Seine
Grenzen findet dieser Paragraph lediglich in den zumutbaren
Prüfpflichten, die jeder Richter nach Gutdünken selbst auslegt. Ein
Access Provider darf nicht andererseits jegliches Haftungsprivileg
verlieren durch die auch von den Vätern dieses Gesetzes nicht
vorhersehbaren Konsequenzen für das Internet.

Ich bin froh, dass der ECO - Verband deutlich Stellung bezieht und
sich nicht zu Bütteln der Musikindustrie macht. Schlimm genug, dass
sich eine breite Allianz von CDU/CSU, SPD und FDP zu
Interessenvertretern der Musikindustrie hat machen lassen.

...



Aus: "Provider als Hilfssheriffs an der Datenautobahn?" Torsten Kleinz / (vbr/c't) (12.09.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Provider-als-Hilfssheriffs-an-der-Datenautobahn--/meldung/115850

-.-

Quote[...] Seit vergangener Woche kursiert im Netz ein angeblicher Entwurf zum geplanten internationalen Handelsabkommen gegen die Verletzung geistiger Eigentumsrechte. Das von Wikileaks veröffentlichte Dokument soll als Diskussionsgrundlage für teilnehmende Regierungen und die Interessenvertreter der Industrie dienen. In dem vierseitigen Papier umreißen die Autoren mögliche Eckpunkte des geplanten "Anti Counterfeiting Trade Agreement" (ACTA) sowie konkrete Maßnahmen zur Eindämmung von Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen.

Unbestätigten Berichten zufolge soll der Entwurf auch beim Treffen der G8-Staaten im Juli in Tokio besprochen werden. Nach ursprünglichen Angaben der EU-Kommission sollte ACTA dagegen nicht im Rahmen der G8, der WTO oder anderer Institutionen vorangetrieben werden. Im Oktober 2007 hatten sich die USA und die EU sowie weitere Staaten grundsätzlich auf eine gemeinsame Vorgehensweise verständigt. Die Herkunft des Entwurfs ist unterdessen unklar. Das Papier wird in einigen Berichten dem Büro der US-Handelsbeauftragten zugeschrieben, das die Verhandlungen für die USA führt.

Die in dem Papier vorgesehenen Maßnahmen sind weit gefasst und entsprechend weitreichend. Kritiker bemängeln vor allem, dass die Verhandlungen über das Abkommen hinter verschlossenen Türen ohne die Beteiligung von Vertretern der Zivilgesellschaft stattfinden und bisher nichts über konkrete Pläne nach außen drang. Sie fürchten, dass die ACTA-Länder im Zusammenspiel mit Industrievertretern einen neuen Akteur außerhalb der internationalen Organe etablieren, der nur von den jeweiligen Mitgliedsländern kontrolliert wird. Zudem reichten die vorgeschlagenen Maßnahmen teilweise über die jeweils geltenden nationalen Gesetze hinaus.

Die zunehmende Verletzung von geistigen Eigentumsrechten insbesondere im Bereich der Produktfälschungen und "Piraterie" bedrohe die nachhaltige Entwicklung der Weltwirtschaft, heißt es in dem Dokument. Ziel des geplanten Handelsabkommens sei die verstärkte internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung solcher Delikte. Weitere Säulen der Kooperation sollen mit Rechteinhabern abgestimmte Anstrengungen bei der Verfolgung sowie ein angepasster Rechtsrahmen sein. Die ACTA-Gründerstaaten wollen sich auf ein möglichst weit reichendes Abkommen verständigen, dem weitere Länder dann beitreten können.

Im Rahmen des Abkommens soll dem Papier zufolge die strafrechtliche Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen erleichtert werden. Die Behörden sollen auch ohne Anzeige der geschädigten Rechteinhaber aktiv werden können. Zudem solle mit dem Abkommen die Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Parteien gefördert werden. Eine bereits als "Pirate-Bay-Killer" bezeichnete Klausel soll die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ohne Bereicherungsabsicht ermöglichen. Explizit erwähnt der Entwurf zudem einen Rechtsrahmen, der Internet-Provider bei mutmaßlichen Rechtsverletzungen zur Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern "ermutigen" solle.

Konkrete Befugnisse für Zollbehörden sollen die Beschlagnahmung mutmaßlicher Fälschungen auf eigene Initiative oder auf Hinweis der Rechteinhaber erleichtern. Einem kanadischen Medienbericht zufolge könnten Zollbeamte danach künftig die Inhalte der von Reisenden mitgeführten Medienträger kontrollieren und auf mögliche Rechtsverletzungen überprüfen. (vbr/c't)

Quote28. Mai 2008 08:47
Verwerter als Urheber allen Contents?
Fanta

Moin,

was wir erleben ist ein Rückfall ins Mittelalter!

Der König war von Gott gewollt, jedes Geschöpf Gottes Geschöpf und
deshalb dem König Untertan. Die Tiere, von Gott erschaffen Eigentum
des Königs. Weshalb das Jagen in den Wäldern des Königs untersagt
war. Und, da der Wald gottgewollt war war jeder Wald ..... nun ja.

Und nun kommen die Rechteverwerter! Jeder Content ist von
Rechteinhalter geschaffen. Und die Rechteverwerter sind ihre
Statthalter auf Erden .....




Aus: "ACTA: Kritik an geplantem Abkommen gegen Produktpiraterie" (heise online, 28.05.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/ACTA-Kritik-an-geplantem-Abkommen-gegen-Produktpiraterie--/meldung/108556


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der US-Senat hat am gestrigen Freitag mit überwältigender Mehrheit einem Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte zugestimmt. Mit dem Vorhaben soll die Beschlagnahme von Gütern und Werkzeugen vereinfacht werden, die für Verstöße gegen Rechte an immateriellen Gütern verwendet werden. Gegner des Vorstoßes fürchten, dass die Klausel trotz einer Entschärfung auch Server, PCs oder Netzwerkausrüstung umfasst, die für illegale Filesharing-Aktivitäten verwendet worden sind. Zudem soll ein "Copyright-Zar" bei der US-Regierung installiert werden. Diesem United States Intellectual Property Enforcement Representative (USIPER) haben die Senatoren ins Stammbuch geschrieben, das staatliche Vorgehen gegen Verletzungen von Copyright-, Marken- und Patentrechten im In- und Ausland zu koordinieren.

Das im Senat zunächst unter dem Titel "Enforcement of Intellectual Property Rights Act of 2008" behandelte Vorhaben haben die Senatoren zugleich in "Prioritizing Resources and Organization for Intellectual Property Act" (Pro IP) umbenannt und so mit der Bezeichnung des im Mai bereits verabschiedeten Pendants im US-Repräsentantenhaus in Einklang gebracht. Die Abgeordneten haben nun voraussichtlich noch heute ein zweites Mal das Wort. Es ist damit zu rechnen, dass der Entwurf im Repräsentantenhaus bei der abschließenden Abstimmung ebenfalls mit großem Rückhalt gebilligt wird. Nach der Unterschrift durch US-Präsident George W. Bush könnte das Gesetz dann in Kraft treten.

Vertreter der Unterhaltungsindustrie begrüßten die Verabschiedung des Entwurfs. Das Gesetz schaffe "an einem kritischen ökonomischen Wendepunkt einen verbesserten Schutz für ein wichtiges Gut, das die Führung unserer globalen Wettbewerbskraft auszubauen hilft", lobte die Recording Industry Association of America (RIAA). Die Verbraucher würden zudem von einem zu erwartenden größeren Angebot an legalen Download-Diensten profitieren. Die Copyright Alliance, der unter anderem die Filmlobby MPAA (Motion Picture Association of America) angehört, erwartete ebenfalls eine kräftige wirtschaftliche Dividende durch die Initiative: "Für jeden Steuerdollar, der in Folge für die verstärkte Durchsetzung geistigen Eigentums ausgegeben wird, können mindestens drei neue Dollar an Steuern eingesammelt werden."

Die US-Bürgerrechtsorganisation Public Knowledge bezeichnete die Verabschiedung des Gesetzes als "unglücklich". Auch wenn der Rechtsausschuss im Senat in letzter Minute noch eine Klausel gestrichen habe, auf deren Basis Rechteinhaber über die Staatsanwaltschaft gegen Copyright-Verletzer hätten vorgehen können, verstärke das Gesetz nur das Ungleichgewicht zugunsten großer Medienkonzerne in den allgemeinen Bestimmungen zum Urheberrechtsschutz. In einer Zeit, in der sich die ganze digitale Welt an weniger restriktiven Distributionsmodellen ausrichte und sich Gerichte gegen die hohen Schadensersatzforderungen gegen Verbraucher in Copyright-Streitfällen aussprächen, weise der Vorstoß in die ganz falsche Richtung.


Quote28. September 2008 07:31
Welch ÜBERRASCHUNG!
seiberkreim (36 Beiträge seit 03.12.07)

... wer hätte das gedacht.

cu
seiberkreim


Quote27. September 2008 18:07
Die Amis sind pleite!
diw (942 Beiträge seit 24.02.08)

Klar, dass die jetzt nach jedem Strohhalm greifen! Die Bankenkrise
ist ja schließlich auch von Raubmordkopierterroristen verursacht
worden!

Quote27. September 2008 18:32
Quatsch!
KayHH (mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.04)

Der Osama war's.

> http://www.roughlydrafted.com/2008/09/18/osama-bin-ladens-dream-of-us-economic-collapse/

KayHH

Quote28. September 2008 11:29
Re: Die Amis sind pleite!
Paule S (mehr als 1000 Beiträge seit 30.10.05)

Die Aussage "die Amis sind pleite", finde ich etwas übertrieben!
Es gibt immer einer, der Profit aus solch einer Situation zieht!
Merke: Kapital wird nicht vernichtet, es wird nur umverteilt!



Quote29. September 2008 09:56
Ich warte auf den Tag, wo es heisst...
Matthi (709 Beiträge seit 13.02.02)

> "US-Senat verabschiedet Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung der Buergerrechte"

> "US-Senat verabschiedet Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung des Datenschutzes"

> "US-Senat verabschiedet Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung des Folterverbots"

> "US-Senat verabschiedet Gesetzesentwurf zur besseren Gesundheitsvorsorge"

> "US-Senat verabschiedet Gesetzesentwurf zur besseren Bankenkontrolle"

> "US-Senat verabschiedet Gesetzesentwurf zur besseren Kontrolle des Waffenverkaufs"

... to be continued ...




Aus: "US-Senat verabschiedet Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums" (Stefan Krempl) / (uma/c't) (27.09.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/US-Senat-verabschiedet-Gesetzesentwurf-zur-besseren-Durchsetzung-geistigen-Eigentums--/meldung/116583


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Joichi Ito, Entrepreneur und Creative-Commons-Geschäftsführer, hat das Symposium der diesjährigen Ars Electronica, "A New Cultural Economy", kuratiert. ORF.at befragte Ito zur Kultur des Teilens, ihrer Bedrohung durch die traditionelle Medienindustrie und den Grundlagen einer neuen kulturellen Ökonomie.

"A New Cultural Economy" lautet der Titel der diesjährigen Ars Electronica. Beim Festivalsymposium, das am Freitag und Samstag im Linzer Brucknerhaus stattfindet, loten Ökonomen, Wissenschaftler und Künstler die Grenzen des geistigen Eigentums im Zeitalter digitaler Medien aus und erörtern Visionen und Modelle einer neuer kulturellen Ökonomie.

Kuratiert wurde das Symposium von "Joi" Ito, der auch Geschäftsführer der Urheberrechtsinitiative Creative Commons ist, die sich für einen offenen Zugang zu Informationen und kulturellen Gütern einsetzt.

Es sei wichtig, die wirtschaftlichen Aspekte der durch Computer und Internet entstandenen neuen Kultur des Teilens und der Zusammenarbeit zu untersuchen, denn nur so könnten politische und rechtliche Problemstellungen gelöst werden, meint Ito im E-Mail-Interview mit ORF.at.

Dass die traditionelle Medienindustrie auf eine Verschärfung von Urheberrechtsgesetzen drängt und den Schutz geistigen Eigentums forciert, sei auch die Angst vor dem Unbekannten, so Ito: "Wir bemühen uns um eine Zusammenarbeit und versuchen, hybride Modelle zu entwickeln."

[...]

ORF.at: Warum brauchen wir eine neue kulturelle Ökonomie?

Joicho Ito: Das Internet und andere Entwicklungen in der Computer- und Kommunikationstechnologie haben eine neue Art der Kultur ermöglicht, an der jeder aktiv teilnehmen kann. Das beste Beispiel dafür ist die Wikipedia. Die Möglichkeiten, die uns das durch diese Technologien veränderte Umfeld bietet, gehen jedoch viel weiter.

Wir diskutieren dieses Potenzial seit Jahren und haben viele technische Fragen gelöst. Wir stehen jedoch auch vor politischen und rechtlichen Problemen. Um sie zu lösen, ist es wichtig, die wirtschaftlichen Faktoren der Kultur des Teilens zu untersuchen.

ORF.at: Welche Regeln könnten einer Ökonomie des Teilens zugrunde liegen?
Ito: Einer der Faktoren, die zum Erfolg des Internets geführt haben, sind offene und interoperable technische Spezifikationen. Das wird von den Leuten angenommen. Wir müssen das technische, rechtliche und gesellschaftliche Verständnis des Teilens und der Zusammenarbeit entwickeln. Eine Grundlage dafür bietet Creative Commons.

ORF.at: Wie könnten neue Formen des geistigen Eigentums aussehen?
Ito: Copyright und geistiges Eigentum müssen sich weiterentwickeln, aber es braucht Zeit, bis die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen sind.

Während Regierungen die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen müssen, arbeiten Freie-Software-, Open-Source- und Creative-Commons-Communitys daran, Lösungen zu entwickeln, die unter den bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen genutzt werden können.

Wir müssen die Transaktionskosten für die kulturelle Teilnahme senken. Inhalte sollen ohne zeitaufwendige Prüfung geteilt und genutzt werden können. Dazu müssen wir Standards schaffen. Damit können maschinell lesbare Lizenzen angeboten und urheberrechtsbewusste Tools ermöglicht werden.

Auch wenn derzeit viel über geistiges Eigentum von Individuen und Unternehmen gesprochen wird, gewinnt geistiges Eigentum, das sich im gemeinschaftlichen Besitz befindet, zunehmend an Bedeutung. Der Schutz dieser Art des geistigen Eigentums wird sowohl wirtschaftlich als auch kulturell immer wichtiger.

ORF.at: Lobbyisten der Medienindustrie verteidigen die traditionellen Geschäftsmodelle sehr vehement und rufen nach strengeren Urheberrechtsgesetzen und einem besseren Schutz geistigen Eigentums. Ist die Kultur des Teilens dadurch gefährdet?

Ito: Ich glaube, sie ist durch einige sehr spezfische Forderungen bedroht, die diese Lobbyistengruppen durchsetzen wollen. Manche Gesetze machen es schwierig, Informationen und kulturelle Güter zu teilen und zu nutzen, und behindern die Entwicklung entsprechender Werkzeuge.

Wenn man in Betracht zieht, dass Copyright und geistiges Eigentum ja eigentlich Innovationen fördern sollen, dann sind einige Gesetze auch schlicht unvernünftig. Ich meine etwa unangemessen lange Schutzfristen oder Bestimmungen, die Digital Rights Management [DRM] betreffen.

Einige Aspekte traditioneller Geschäftsmodelle in der Medienindustrie sind durch die Kultur des Teilens unter Druck geraten. Vieles ist aber auch ein Missverständnis, und einiges ist sicherlich die Angst vor dem Unbekannten. Wir bemühen uns um eine Zusammenarbeit und versuchen, hybride Modelle zu entwickeln, um Fortschritte zu erzielen.

Ich möchte aber klarstellen, dass Open-Source-, Freie-Software- und Creative-Commons-Communitys nicht gegen geistiges Eigentum und Copyright-Gesetze sind. Wir verlangen nur, dass die Nutzer das Recht haben sollen zu wählen. Wir verlangen nicht, dass Copyright-Gesetze abgeschafft werden sollen. Damit gemeinschaftliches Eigentum offen sein kann, muss es auch geschützt sein.

ORF.at: Was kann die Politik tun, um neue Möglichkeiten der Produktion und des Gebrauchs von Information zu unterstützen?
Ito: Regierungen sollten alle Arten von Information und Kultur, die von ihnen gefördert werden, frei zugänglich machen.

ORF.at: Sie haben auch viele Internet-Unternehmen beraten und finanziert. Was macht ein erfolgreiches Internet-Unternehmen aus?
Ito: Teil der globalen Ökologie von Diensten zu sein, die sich untereinander verbinden, vernetzen und austauschen. David Weinberger, der auch beim Symposium sprechen wird, umschreibt das mit dem Satz: "Small pieces loosely joined" [kleine Teile, die locker miteinander verbunden sind, Anm.]. Das trifft die Sache sehr genau.

ORF.at: Sie haben im April von Lawrence Lessig die Geschäftsführung von Creative Commons übernommen. Wie geht es mit Creative Commons weiter?
Ito: Wir müssen auch Hersteller und Diensteanbieter dazu bringen, Creative Commons in ihre Angebote zu integrieren. Wir müssen mehr Werbung für Creative Commons machen und die Anpassung unserer Lizenzen an nationale rechtliche Rahmenbedingungen vorantreiben. Bisher wurden CC-Lizenzen an die nationale Rechtslage von 47 Ländern angepasst.

Vor kurzem haben wir begonnen, verstärkt mit Bildungsinitiativen und der wissenschaftlichen Community zusammenzuarbeiten - und die Initiativen ccLearn und Science Commons. Beide Projekte entwickeln sich sehr gut. Es ist sehr wichtig, dass Creative Commons auch über das Feld der Kultur hinaus wahrgenommen wird.

QuoteEs scheitert am Gesellschaftssystem
octogen, vor 25 Tagen, 7 Minuten
Wie hier andere schon erwähnt haben - es ist keine Angst vor dem Unbekannten, sondern Profitgier, Angst um den eigenen Vorteil, Egoismus, "Wettbewerb" - oder anders ausgedrückt, eine Art von Krieg, eben ohne Waffen, aber mit wirtschaftlichen Mitteln.

Man hört oft, Verzicht - wie etwa Einsparungen, Minderungen des Wohlstands, längere Arbeitszeiten usw. - sei notwendig um "wettbewerbsfähig" zu bleiben, und "das ist eben so, weil es der Markt verlangt, da kann man nichts machen".

Natürlich ist das falsch. Der Markt wurde von Menschen so geschaffen, und wir selbst sind die Ursache dafür, dass es "eben so ist".

Nichts Anderes ist passiert, als das wir selbst ein gesellschaftliches System geschaffen haben, das unseren eigenen Egoismus im Endeffekt gegen uns selbst wendet.

Hätten dieses Prinzip endlich mal alle verstanden, und würden alle MITEINANDER anstatt GEGENEINANDER (im "Wettbewerb", bzw. Krieg) leben, dann gäbe es den Druck, "wettbewerbsfähig" zu sein, überhaupt nicht. In weiterer Folge wären Eigentumsrechte überflüssig.

Allerdings reden wir in diesem Fall nicht mehr einfach von einer wirtschaftlichen oder politischen Revolution, sondern von einer charakterlichen, persönlichen Revolution eines großen Teils der Menschheit - und das ist prinzipiell zwar möglich, wird aber vielleicht sehr lange dauern, oder garnie passieren - wie auch immer, an unserem Unglück sind wir selbst schuld, wenn wir eine derartige gesellschaftliche Revolution nicht schaffen.

QuoteDu behandelst "uns", also die gesamte Gesellschaft,
macindd, vor 24 Tagen, 23 Stunden, 10 Minuten
als ein Ganzes. Das ist imho nicht richtig, denn es gibt verschiedenste Schichten, die mal mehr, mal weniger profitieren und großteils solche, die insgesamt auf der Verliererseite stehen. Vieles an Deinem Posting kann ich unterschreiben, allerdings denke ich, dass durchaus einige die Mechanismen "des Marktes" begreifen, die meisten von denen aber davon profitieren, daß es so ist wie es ist. Daher kommt die Darstellung dass es "einfach" so sei. Man hält bewusst ein System aufrecht, von dem man weiß dass es ungerecht und falsch ist, weil seine Mechanismen einem in die Hände spielen.

Anders gesagt: Man muss nur dieses System etablieren und aufrechterhalten und dessen Mechanismen erledigen dann den Rest ganz von selbst, es bringt wenigen immensen Wohlstand, während 99% der Gesellschaft dabei verlieren. Egoismus eben.

Die Revolution muss daher im Nachdenken über dieses System beginnen, und zwar auf breiter gesellschaftlicher Basis.



Quotees gibt keine existenz
butterweich, vor 24 Tagen, 20 Stunden, 6 Minuten
ohne wettbewerb.allein schon wenn wer um einen geschlechtspartner buhlt befindet er sich im wettbewerb, wie sollte es also eine welt ohne wettbewerb geben??

und die schönen und gescheiten werdens immer leichter haben, und wenn nicht so wärs doch auch nicht gerecht oder?


QuoteAbgesehen von Deinem zweiten Absatz, butterweich,
macindd, vor 24 Tagen, 18 Stunden, 31 Minuten
der einfach nur Blödsinn ist, in welchen Zusammenhang stellst Du Wettbewerb und für alle schädlichen extremen Egoismus?

Mit Wettbewerb haben "wir" es schon versucht; Ergebnis ist die heutige Welt - Armut, Korruption und Benachteiligung wo man hinsieht. Hat nicht gut funktioniert, daher wäre es doch eine Überlegung wert, mal das Gegenteil auszuprobieren ...


Quoteleiwande Diskussion..
ukwerna, vor 24 Tagen, 17 Stunden, 48 Minuten
...wie gibts das, dass in der futurezone 80% was im Schaedel haben, und im "normalen" orf forum das vehaeltniss genau umgekehrt scheint...?

traurig..


Quote"sei angst vor dem unbekannten"
derm0nd, vor 25 Tagen, 53 Minuten
bloedsinn. profitinteressen. sonst gar nix.

lg mond




Aus: ""Die Angst vor dem Unbekannten"" (04.09.2008)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/304697/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy hat EU-Kommissionschef Jose Manuel Durao Barroso dazu aufgefordert, eine Passage aus dem Telekompaket zu streichen, die ihn daran hindern würde, Internet-Sperren bei Urheberrechtsverstößen ohne richterliche Kontrolle durchzusetzen.

Der französischen Tageszeitung "Liberation" ist es gelungen, in den Besitz eines Schreibens zu kommen, das Sarkozy an Barroso geschickt hatte. Das Blatt veröffentlichte den Brief am Montag in seinem Fachweblog Ecrans [Bildschirme].

In dem Brief fordert Sarkozy Barroso und Medienkommissarin Viviane Reding dazu auf, sich "persönlich" für die Streichung des Zusatzes 138 aus dem Telekompaket zu engagieren. Dieser verhindere den Kampf gegen Internet-Piraterie, was die Existenz der französischen und europäischen Medienindustrie bedrohe. Es gehe darum, die "finanzielle Gesundheit" der Industrie sicherzustellen.

Der Zusatz 138, der unter anderem von den sozialdemokratischen französischen Abgeordneten Catherine Trautmann und Guy Bono eingebracht worden war, soll sicherstellen, dass Sarkozy seinen "Three Strikes Out"-Plan für Internet-Sperren nicht durchsetzen kann. Der Text war am 24. September in letzter Sekunde ins Parlament eingebracht worden - auch mit Unterstützung zahlreicher konservativer Abgeordneter.

Besagter Abschnitt sieht vor, dass kein Internet-Nutzer ohne richterliche Kontrolle verfolgt werden kann. Sarkozy hingegen will in Frankreich eine Zentralbehörde, die HADOPI, einrichten, die auf Zuruf der Medienindustrie Filesharern erst zwei Warnhinweise schickt und ihnen dann beim dritten Urheberrechtsverstoß den Zugang zum Internet kappt - ohne dabei einen Richter hinzuziehen zu müssen.


Sarkozy will Schutzfristen verlängern
Sarkozy spricht sich in seinem Brief auch für die Verlängerung der Schutzfristen auf Tonaufnahmen aus. Diese seien dringend notwendig, damit die Musikindustrie ihre Investitionen amortisieren könne.

Die Schutzfristen betragen in der EU derzeit 50 Jahre, sie sollen aber auf Initiative der Medienindustrie und der EU-Kommission auf 95 Jahre angehoben werden. Sarkozy schreibt an Barroso, das sei notwendig, damit die Künstler ihr ganzes Leben lang von ihren Arbeiten profitieren könnten.

Das Problem dabei ist nur, dass sich das EU-Parlament bei seiner Abstimmung am 24. September in Brüssel mit einer Mehrheit von immerhin 573 zu 74 Stimmen für Zusatz 138 ausgesprochen hatte. Auch zahlreiche Abgeordnete der Konservativen stimmten für Zusatz 138. Das Telekompaket, das aus drei EG-Richtlinien besteht, ist derzeit auf dem Weg zu Kommission und Ministerrat. Letzterer soll sich am 27. November mit dem Text befassen.

Sollte der Ministerrat an den vom Parlament verabschiedeten Texten Veränderungen vornehmen, wird das Telekompaket abermals durchs Parlament müssen. Diese zweite Lesung wäre für Frühjahr 2009 zu erwarten. Dann wird sich Sarkozy allerdings nicht mehr so leicht damit tun, "Three Strikes Out" auf die Agenda zu setzen, denn die EU-Ratspräsidentschaft liegt dann bei der Tschechischen Republik.

Was die Meinung der EU-Kommission und der federführenden Ressortchefin Reding anbelangt, so gibt es dazu widersprüchliche Berichte. Die französische Bürgerrechtsinitiative La Quadrature du Net, die schon früh gegen Sarkozys Pläne eingetreten war, meldete am 25. September ohne Quellenangabe, dass Reding sich gegen Zusatz 138 engagieren würde.

"Liberation" dagegen schreibt im Beitrag zum Brief des Präsidenten, dass die im Sinne Sarkozys agierende französische Kulturministerin Christine Albanel [UMP] vergangene Woche damit gescheitert sei, Reding zur Änderung von Zusatz 138 zu bewegen. Daher, so das Blatt, habe sich Sarkozy dazu genötigt gesehen, auf oberster Ebene direkt an Barroso zu schreiben.

Das deckt sich mit den Beobachtungen der britischen Politologin Monica Horten, die auf ihrer Fachwebsite unter Berufung auf interne Quellen bei der Kommission schreibt, dass Reding sich nicht gegen Zusatz 138 engagieren werde.

Laut einem Bericht des Nachrichtenkanals euronews vom Dienstag hat sich Martin Selmayr, ein Sprecher der EU-Kommission, dahingehend zu dem Brief Sarkozys geäußert, dass die Kommission die Entscheidung des Parlaments respektieren werde.

"Nach unserer Ansicht ist der fragliche Zusatz eine wichtige Bestätigung der grundlegenden Prinzipien der Rechtsordnung der Europäischen Union - besonders der Grundrechte", so Selmayr.

QuoteMachtgeile...
mbrain, vor 17 Stunden, 37 Minuten
Figuren, die die den Rechtsstaat angreifen.

...




Aus: "Internet-Sperren: Sarkozy macht Druck" Von Günter Hack (07.10.2008)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/312767/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Streit um die Vereinbarkeit des Programms "RealDVD" mit den Regelungen der DVD Copy Control Association (DVD CCA), in dessen Verlauf sowohl dessen Hersteller RealNetworks als auch der Interessenverband der US-Filmindustrie MPAA (Motion Picture Association of America) Klage eingereicht haben, hat eine neue Eskalationsstufe erreicht: So ordnete die zuständige Richterin am Bezirksgericht von San Francisco Marilyn Hall Patel nun an, dass die Software vorläufig nicht mehr vertrieben werden darf. Interessierte Kunden werden hierüber mittlerweile auch auf der offiziellen Website des Herstellers informiert.

Laut US-Medienberichten hat Richterin Patel die Anordnung getroffen, da sie sich erst einmal ein Bild von der Sach- und Rechtslage verschaffen wolle. Offenbar hat Patel also eine Abwägung getroffen, ob RealNetworks eher ein Verkaufsstopp des Programms zuzumuten ist oder den Hollywoodstudios eine mögliche Rechtsverletzung durch den Einsatz der Software. Da die Hollywoodstudios geltend machen dürften, dass ihnen durch RealDVD ein Schaden in beträchtlicher Höhe entsteht, überrascht die Entscheidung nicht. Ein Rückschluss auf den Ausgang der Verfahren lässt dies aber wohl nicht zu. (nij/c't) 

Quote7. Oktober 2008 14:36
und dann bitte direkt noch den RealPlayer verbieten!
lattendicht.de (65 Beiträge seit 25.01.02)

...besser spät als nie!


Quote7. Oktober 2008 14:47
Bitte auch einen vorläufigen Vertriebsstopp für Schußwaffen verhängen
Leitungsmaximum (84 Beiträge seit 20.02.08)

...bis geklärt ist, ob Dritten mit Hilfe von Schußwaffen Schaden
zugefügt werden kann.


Quote7. Oktober 2008 15:26
Für Sicherheitskopien von DVDs gibt es kostenlose Software
Stefan Friedt, Stefan Friedt (mehr als 1000 Beiträge seit 27.06.04)

Im Gegensatz zu RealDVD landet der Film dann unverschlüsselt auf der
Platte.


Quote7. Oktober 2008 19:34
Re: Für Sicherheitskopien von DVDs gibt es kostenlose Software
Zelos83 (980 Beiträge seit 01.06.08)

ich kopiere meine DVDs legal mit dd. Das geht mit fast allen
(OSX/Matsushita Laufwerk).

Damit ist dann auch gleichzeitig der Nachweis erbracht, daß kein
technisch wirksamer Kopierschutz vorhanden ist. Obwohl natürlich die
Beweislast beim Kläger liegen würde.


Aus: "Gericht ordnet Vertriebsstopp für DVD-Kopiersoftware an" (07.10.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Gericht-ordnet-Vertriebsstopp-fuer-DVD-Kopiersoftware-an--/meldung/117027



Textaris(txt*bot)

Quote[...] "Je mehr man gibt, desto mehr gewinnt man"  - Autoren und Verlage sollten nach Ansicht des Schriftstellers Paulo Coelho das Internet als Chance und nicht als Bedrohung begreifen.

"Je mehr man gibt, desto mehr gewinnt man", sagte der brasilianische Bestsellerautor am Dienstag vor Beginn der Frankfurter Buchmesse.

Verlage sollten das neue Medium als globale Werbeplattform sehen und nicht als "Feind". Coelho stellt seit Beginn dieses Jahres einmal im Monat einen seiner Titel ungekürzt online. Der Verkauf sei nicht eingebrochen, im Gegenteil.

Auch das Verhältnis zwischen Autor und Leser gewinne durch das Internet, ihr Verhältnis sei heute so eng wie noch nie: "Die Leser sind keine rein passiven Empfänger mehr. Sie haben die Chance, eine aktivere Rolle zu spielen."

Coelho hatte im vergangenen Jahr die Nutzer seiner Website aufgefordert, sein Buch "Die Hexe von Portobello" zum Film umzuarbeiten. Dabei kamen 14 Kurzfilme heraus. "Das Internet hat mich gelehrt, keine Angst davor zu haben, Ideen auszutauschen und andere dazu zu motivieren, ihre Ideen kundzutun."


Aus: "Coelho: Internet ist Chance, nicht Feind" (14.10.2008)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/314722/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Von Dienstag bis Donnerstag debattiert die französische Nationalversammlung in erster Lesung das im Juni 2008 von der konservativen Regierung eingebrachte "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet". Dieses Vorhaben der französischen Kulturministerin Christine Albanel, die der Partei UMP von Präsident Nicolas Sarkozy angehört, ist in Frankreich stark umstritten.

Bürgerrechtsorganisationen wie La Quadrature du Net, die Konsumentenschutzorganisation UFC/Que choisir und die französische Sektion der Internet Society haben sich - unter zahlreichen anderen gegen das Gesetz ausgesprochen, da es tief in die Bürgerrechte eingreift. Die französische Regierung hat das Projekt jedoch auf hohe Priorität gesetzt und will es möglichst schnell verabschieden.

Dieses Gesetz ist das weltweit erste, das die Forderungen der Musik- und Filmindustrie nach Internet-Sperren bei wiederholtem Verstoß gegen das Urheberrecht durch Internet-Nutzer alias "Three Strikes Out" in nationales Recht umsetzt. Da die Medienindustrie versucht, diese Maßnahmen auch EU-weit im Rahmen des Telekompakets zu legalisieren, das im April zur zweiten Lesung im EU-Parlament erwartet wird, ist es sinnvoll, sich das Gesetz im Detail anzusehen.

Als Grundlage für diesen Artikel dienen die aktuellste Version des Gesetzes vom 20. November 2008 sowie die 178 Seiten umfassende Liste der Änderungsanträge vom 19. Februar 2009. In welcher Form das Gesetz beschlossen wird, ist aufgrund der zahlreichen Änderungsanträge nicht endgültig abzusehen. Damit Präsident Sarkozy das Gesetz unterzeichnen kann, müssen die beiden Kammern des französischen Parlaments, der Senat und die Nationalversammlung, sich erst auf einen gemeinsamen Text geeinigt haben.

In Frankreich kursiert dieses Gesetz unter dem Namen "Loi HADOPI", da es dazu führen wird, dass der Staat eine zentrale Behörde namens "Haute Autorite pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur Internet" (HADOPI) einrichtet. Die HADOPI soll auf Zuruf der Medienindustrie mutmaßliche Verstöße gegen das Urheberrecht - etwa den unlizenzierten Download von Musikstücken und Filmen - registrieren und über die Provider Warnungen an die Nutzer verschicken und beim dritten registrierten Verstoß Netzsperren verhängen.

Das "Loi HADOPI" ist dabei im Kontext mit anderen Maßnahmen zu sehen. So beinhaltet das Paket auch eine Änderung des französischen Urheberrechtsgesetzes, welche die Provider für Urheberrechtsverstöße haftbar macht (Artikel 336-3). Das ist einer der wichtigsten Punkte der weltumfassenden Strategie der Medienindustrielobby gegen Piraterie.

Die Provider sollen sich nicht mehr auf ihren Status als neutrale Datentransporteure zurückziehen können - und zum Ziel von Klagen der Medienindustrie werden. So ist die Einführung der Providerhaftung eines der wenigen von der EU-Kommission offiziell bekanntgegebenen Verhandlungsziele des Anti-Piraterie-Abkommens ACTA, das derzeit von der Kommission unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit den USA und anderen Industriestaaten ausgehandelt wird.

Laut Artikel 2 des Gesetzes ist die einzurichtende HADOPI eine "unabhängige Verwaltungsbehörde und juristische Person". Ihr Auftrag ist es, "die Entwicklung legaler kommerzieller Medienangebote in öffentlichen Netzwerken zu fördern und die nichtlegitime Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zu beobachten". Weiters soll die HADOPI für den Schutz besagter Medienobjekte sorgen und den Einsatz technischer Schutzmaßnahmen regulieren und überwachen. Sie kann auch von der Regierung bei Gesetzesänderungen im Bereich des Urheberrechts beratend hinzugezogen werden und soll auch bei entsprechenden Vorhaben auf internationaler Ebene aktiv werden.

Die HADOPI ist verpflichtet, einen jährlichen Bericht über ihre Aktivitäten an Regierung und Parlament zu schicken. Dieser Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die HADOPI verfügt über zwei Führungsgremien: das Kollegium und die Kommission für den Schutz der Urheberrechte. Die Leitung hat formal die Kommission, die sich aus neun Mitgliedern zusammensetzt, die per Dekret bestimmt werden. Das operative Geschäft wie das Verhängen der Netzsperren ist allerdings Sache der Kommission.

Das Kollegium besteht aus drei Mitgliedern, die je vom Staatsrat, vom Kassationsgerichtshof (dem französischen Höchstgericht) und vom Rechnungshof entsandt werden. Nur diese drei Mitglieder dürfen zum Präsidenten des Kollegiums gewählt werden. Der Präsident entscheidet im Fall eines Patts bei Abstimmungen.

Ein weiteres Mitglied wird vom Präsidenten der Akademie für Technologie entsandt, es soll für die notwendige technische Kompetenz im Gremium sorgen. Mitglied Nummer fünf kommt aus dem CSPLA, dem obersten Beratungsgremium für "geistiges Eigentum". Vier weitere Mitglieder sind von den Ministerien zu entsenden, die für elektronische Kommunikation, Verbraucherschutz und Kultur zuständig sind.

Das Alltagsgeschäft der HADOPI, also das Abstrafen von Internet-Nutzern, geht folgendermaßen vor sich. Der Präsident akkreditiert Fahnder, die Fälle bei der Behörde einreichen dürfen. Diese Fahnder sollen sich einerseits aus privaten "professionellen Agenturen" rekrutieren, wie sie die Medienindustrie bei der Jagd auf Filesharer einsetzt. Andererseits sollen auch die Verwertungsgesellschaften und das Nationale Filmzentrum (Centre national de la cinematographie) sowie - bezeichnenderweise als Letzte in der Liste aufgeführt - auch die Staatsanwaltschaft mutmaßliche Rechteverletzer bei der HADOPI anzeigen. Die gemeldeten Verstöße müssen allerdings im Lauf der vergangenen sechs Monate geschehen sein.

Die Kommission prüft dann die Anschuldigungen. Dazu erhält sie vollen Zugriff auf die beim Provider gespeicherten Kunden- und Verkehrsdaten. Hier fällt auf, dass auch die Mindestdauer der auf Drängen des EU-Ministerrats eingeführten Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten exakt sechs Monate beträgt.

Auch die privaten Fahnder der Medienindustrie bekommen gemäß Artikel 331-20 vollen Zugriff auf die beim Provider gespeicherten Verkehrs- und Kundendaten. Ob die Person, die die inkriminierten Verstöße begangen hat, dann auch tatsächlich vor dem Computer gessessen ist, werden freilich auch sie nicht feststellen können.

Hat die Kommission aus ihrer Sicht eine Urheberrechtsverletzung festgestellt, kann sie dem Provider, bei dem der mutmaßliche Delinquent seinen Account hat, befehlen, eine Warn-Mail an diesen zu schicken. Diese erste Warnung soll auch eine Belehrung darüber enthalten, wie wichtig der Urheberrechtsschutz für die Künstler ist.

Von der Medienindustrie selbst ist hier übrigens nicht die Rede - eine Unterlassung, die selbst den UMP-Abgeordneten Lionel Tardy und Marc Le Fur zu bigott zu sein scheint. Sie fordern in Änderungsvorschlag 133, dass zuvorderst der Schaden für die Medienindustrie in den Warnungen angesprochen werden soll. Schließlich seien illegitime Downloads "in allererster Linie ein Problem für die Medienindustrie, nicht für die Künstler", so Tardy und Le Fur wörtlich.

Sollten Fahnder und Kommission bei einem mutmaßlichen Urheberrechtsverletzer innerhalb von sechs Monaten einen weiteren Verstoß feststellen, kann sie den Provider eine weitere Warn-Mail schicken lassen. Zu diesem Zeitpunkt kann sie die Warnung auch als Einschreiben zustellen lassen. Die Mails könnten ja den mutmaßlichen Urheberrechtsverletzer nicht erreichen.

Das Gesetz enthält an dieser Stelle zwei für einen demokratischen Rechtsstaat außerordentlich problematische Regeln. Und zwar ist in Artikel 331-24 ausdrücklich festgehalten, dass der Inhaber des inkriminierten Anschlusses in beiden Anschreiben nicht darüber informiert wird, welche urheberrechtlich geschützten Dateien er der Meinung der Fahnder zufolge heruntergeladen oder zur Verfügung gestellt haben soll. Weiters verweigert der Gesetzgeber dem Beschuldigten bei Empfang der beiden Warnungen auch ausdrücklich die Einspruchsmöglichkeit (Artikel 331-24, Abschnitt 73).

Der Beschuldigte weiß also nicht, wessen er beschuldigt wird, und er kann auch nicht Einspruch dagegen erheben. Das finden auch einige Abgeordnete von UMP und Opposition merkwürdig. Es gibt vier Abänderungsanträge, in denen die Abgeordneten fordern, dass die Beschuldigten erfahren, was sie nun eigentlich verbrochen haben sollen.

Das darf er erst dann, wenn die Kommission dem Provider den Befehl gibt, ihn bei der dritten festgestellten Verfehlung vom Netz abzuhängen. Wenigstens diese Entscheidung muss dem Beschuldigten per Einschreiben zugestellt werden. Sie muss innerhalb eines Jahres ab Zeitpunkt der zweiten Warnung erfolgen.

e nach Schwere des unterstellten Vergehens kann die Kommission den Provider anweisen, den Internet-Zugang des Beschuldigten von einem Monat bis zu einem Jahr zu sperren. Der Beschuldigte wird in eine zentrale Datenbank eingetragen, die von der HADOPI betrieben wird (Artikel 331-31) und darf auch bei keinem anderen Provider einen Vertrag abschließen.

Die Provider müssen sich bei der Kundenakquise darüber informieren, ob ein potenzieller Neukunde in der Sperrliste aufgeführt ist. Tun sie das nicht, können sie mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro belegt werden. Der Beschuldigte muss auch die Kosten für eine vorzeitige Auflösung seines Vertrags mit dem Provider tragen.

Die Kommission kann laut Artikel 331-25 auch verlangen, dass der Beschuldigte öffentlich, etwa in einer Zeitung, bekanntgibt, Maßnahmen getroffen zu haben, die einen künftigen Verstoß gegen das Urheberrecht verhindern sollen. Die Kosten dafür hat der Beschuldigte zu tragen. Diese Bestimmung ist sogar der UMP-Berichterstatterin Marland-Militello zu viel. Mit Unterstützung einiger Sozialdemokraten, Linker und Liberaler schlägt sie in Änderungsantrag 14 vor, den Paragrafen ersatzlos zu streichen. Er sei "nutzlos, gefährlich und diskriminierend", so die Abgeordneten.

Das Gesetz lässt den Beschuldigten aber auch die Möglichkeit, sich schuldig zu bekennen und freiwillig bis zu drei Monate auf den Internet-Zugang zu verzichten. Es besteht auch die Möglichkeit, den Internet-Zugang dergestalt einschränken zu lassen, dass der Urheberrechtsschutz intakt bleibt - beispielsweise durch eine Blockade von P2P-Protokollen seitens des Providers.

Hat der Beschuldigte bei seinem Provider ein Kombipaket geordert, darf ihm bei einer Netzsperre das Telefon nicht abgestellt werden. Der Provider wiederum muss nach erfolgter Anweisung durch die HADOPI den Forderungen der Behörde innerhalb von 15 Tagen nachkommen. Tut er das nicht, muss er pro Verstoß ein Bußgeld in Höhe von maximal 5.000 Euro bezahlen.

Die HADOPI steht umgekehrt in der Pflicht, jene Maßnahmen publik zu machen, die sie für geeignet hält, Urheberrechtsverstöße zu verhindern. Beispielsweise müssen die Verwender von WLAN-Zugangsgeräten ihre Systeme mit Passwort schützen, damit nicht Dritte ihre Zugänge missbrauchen können. Die Provider wiederum müssen die möglichen Maßnahmen gegen ihre Kunden in ihre AGB aufnehmen. Sie müssen außerdem regelmäßig Mails an alle ihre Kunden verschicken, in denen sie diese "vor den Gefahren unlizenzierter Down- und Uploads für das künstlerische Schaffen warnen".

Auch hier ist von Medienkonzernen nicht die Rede, Konzepte wie Creative Commons und Open Source kommen im ganzen Gesetzestext nicht vor - auch dann nicht, wenn es um die Erziehung der User geht.

Denn das Gesetzespaket sieht auch eine Änderung der Lehrpläne an Schulen vor, welche die Lehrer dazu verpflichtet, die Sicht der Medienindustrie in Fragen des Urheberrechts sowie die zu erwartenden Strafen bei Verstößen an die Schüler weiterzugeben - im Rahmen des Informatikunterrichts. Auch die Lehrer selbst seien entsprechend zu "sensibilisieren" (Kapitel III bis).

[...] In diesem Kontext mag es wie ein Scherz anmuten, dass es ausgerechnet ein französischer Multi ist, der es als einer der wenigen Medienkonzerne weltweit versteht, mit dem Internet tatsächlich Geld zu machen. Der Umsatz der Vivendi-Tochter Activision Blizzard hat sich laut aktueller Jahresbilanz dank Mega-Hits wie dem Online-Spiel "World of Warcraft" auf 2,1 Milliarden Euro verdoppelt.

Auch das operative Geschäft der Musiksparte Universal Music Group konnte 2008 um zehn Prozent auf 686 Millionen Euro zulegen, die Umsätze mit dem Internet-Musikgeschäft stiegen um 31 Prozent. Ob es für die Medienkonzerne also günstig ist, wenn die Internet-Nutzer just in dem Moment systematisch verunsichert werden, in dem ihre eigenen Angebote im Netz endlich beginnen, für die Kundschaft attraktiv zu werden, darf zumindest bezweifelt werden.

Sicher ist, dass zuerst einmal die Provider und ihre Kunden zahlen müssen. Laut einer Umfrage des französischen Wirtschaftsmagazins "Les Echos" vom 26. Februar schätzt allein Orange die Kosten für die Umsetzung der Gesetzesvorgaben auf rund 13 Millionen Euro jährlich.

Scheitern könnte das "Loi HADOPI" letztlich an der EU, nämlich am Telekompaket, das im April zur zweiten Lesung im EU-Parlament erwartet wird. Wird der von der französischen Sozialdemokratin Cathérine Trautmann eingebrachte Änderungsantrag 138 (in der zweiten Lesung: Nummer 46) zur Universaldienstrichtlinie vom Parlament angenommen, wird es in der ganzen EU illegal, ohne richterliche Verfügung den Zugang zum Internet zu kappen.

QuoteAch du scheisse

noxventa, vor < 1 Minute

Bei jeder Zeile des Beitrages haben sich meine Nackenhaare ein Stück weiter aufgestellt.

...


QuoteWieviel ...

walkoffame, vor 1 Stunde, 23 Minuten

... kostet eigentlich so ein Staatspräsident?




Aus: "URHEBERRECHT - Frankreich debattiert "Three Strikes Out"" (futurezone/Günter Hack, 10.03.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1503099/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] YouTube blockiert seit Montagabend Musikvideos für britische Nutzer. Zuvor waren Lizenzverhandlungen zwischen der zu Google gehörenden Online-Videoplattform und der britischen Verwertungsgesellschaft Performing Right Society (PRS) geplatzt. Nach Angaben eines YouTube-Sprechers hatte die Verwertungsgesellschaft ihre Lizenzforderungen nach dem Auslaufen von Verträgen um ein Vielfaches erhöht. Unter den neuen Bedingungen würde YouTube bei jedem Abruf eines Videos Geld verlieren, so der Sprecher.

Die PRS zeigte sich über den Schritt von YouTube "schockiert". In einem am Montag veröffentlichten Statement beklagte die Verwertungsgesellschaft, dass Google trotz der zunehmenden Popularität von Musikvideos auf YouTube auf niedrigere Lizenzgebühren gedrängt hätte. Von der Blockade sollen auch nutzergenerierte Videos betroffen sein, die lizenzpflichtige Musik enthalten.

Google hat mit zahlreichen Labels, darunter Universal Music, Sony und EMI, Lizenzvereinbarungen über die Nutzung ihrer Musikvideos abgeschlossen. Diese betreffen aber nur die Lizenzen für Ton- und Filmaufnahmen. Die Rechte an Komposition und Text müssen Online-Videoanbieter von den Verwertungsgesellschaften gesondert erwerben.

Im Dezember waren Lizenzverhandlungen zwischen YouTube und Warner Music gescheitert. Der Musikkonzern ließ darauf hin tausende Musikvideos von der Plattform entfernen.


Aus: "LIZENZEN: YouTube sperrt Musikvideos für britische Nutzer - Verhandlungen mit Verwertungsgesellschaft geplatzt" (Erstellt am 9.3.2009, futurezone/Reuters)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1503172/


Textaris(txt*bot)

#15
Quote[...]  Mit den Stimmen des konservativen Regierungsbündnisses UMP hat die französische Nationalversammlung in der Nacht zum Freitag den heftig umstrittenen Gesetzesentwurf verabschiedet, der bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen auch das Kappen der Internetverbindung erlaubt. Die Mehrheit der Abgeordneten folgte damit in Grundzügen den Vorschlägen der Regierung und des Senats. Die Sozialisten und andere oppositionelle Parteimitglieder stimmten gegen das Vorhaben mit dem Titel "Schöpfung und Internet". Französischen Medienberichten zufolge waren beim abschließenden Votum kurz vor Mitternacht nach einer rund 40-stündigen, über mehrere Woche verteilten heftigen Debatte aber nur noch rund 16 Parlamentarier anwesend.

Internetnutzer riskieren in Frankreich künftig gemäß dem auch in Großbritannien diskutierten "Three Strikes"-Ansatz die Abschaltung ihres Anschlusses, wenn sie wiederholt illegal geschützte Werke etwa aus Tauschbörsen herunterladen. Nach zwei Warnungen per E-Mail oder per Brief soll ein Surfer, dem die geplante Kontrollbehörde Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet (HADOPI) bei Rechtsverletzungen auf die Schliche kommt, zunächst zwei Monate –und gegebenenfalls bei weiteren Verstößen ein Jahr lang – vom Internet abgekoppelt werden. Ein auch von UMP-Abgeordneten unterstützter Antrag, statt einer Abschaltung eine Geldstrafe zu verhängen, fand keine Mehrheit.

Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch vom Conseil Constitutionnel, dem französischen Verfassungsgericht, geprüft werden. Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net hofft, dass das "ungenaue, absurde, gefährliche und nicht durchsetzbare Gesetz" dabei durchfällt und die "Monsterbehörde" HADOPI noch verhindert werden kann. Gegner des Vorstoßes setzen auch auf das EU-Parlament, das im Rahmen der Novellierung des Telecom-Pakets bisher gegen Internetsperren ohne Richterbeschluss kämpft.

Das "Forum der Rechteinhaber", ein Zusammenschluss der Buch-, Film-, Spiele- und Musikwirtschaft, begrüßte den Parlamentsbeschluss. "Damit vollendet Frankreich den nächsten Schritt zu einem effektiven Vorgehen gegen illegales Downloaden auf technischer Ebene als sinnvolle Ergänzung einer straf- oder zivilrechtlichen Ahndung von Urheberrechtsverletzungen im Internet", erklärte Christian Sommer, Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). An dem verabschiedeten Warnverfahren sollte sich die deutsche Politik ein Bespiel nehmen, ergänzte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. (Stefan Krempl) / (vbr/c't)


Aus: "Französisches Parlament stimmt für Internetsperren bei Urheberrechtsverstößen" (03.04.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Franzoesisches-Parlament-stimmt-fuer-Internetsperren-bei-Urheberrechtsverstoessen--/meldung/135766


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Ministerrat der französischen Republik hat sich am heutigen Mittwoch mit der geplanten Ergänzung des Gesetzes über den Schutz literarischen und künstlerischen Eigentums im Internet ("Loi Hadopi") beschäftigt. Die vom Justizministerium vorgestellten fünf neuen Artikel sollen auch den Bedenken des Verfassungsgerichts Rechnung tragen, das Teile des Gesetzes zuvor kassiert hatte. Französische Medienberichte sprechen dennoch von einer Verschärfung.

Einzelheiten des Vorhabens wurden nicht veröffentlicht. Doch die Regierung Sarkozy hält an ihrem Ziel, bei Urheberrechtsverletzungen im Wiederholungsfalle auch Netzsperren zu verhängen, französischen Agenturberichten zufolge fest. Laut der neuen Fassung sollen Sanktionen nun nicht mehr von einer Behörde, sondern auf richterliche Anordnung verhängt werden. Darüber hinaus sehe die neue Regelung nun Bußgelder von bis zu 1500 und im Wiederholungsfall 3000 Euro für Anschlussinhaber vor, über deren Zugang Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, berichtet die Tageszeitung La Tribune.

Anderen Berichten zufolge soll die Ergänzung unter Bezug auf bestehende Gesetze gegen Fälschungen auch höhere Bußgelder oder sogar Haftstrafen vorsehen. Zudem ist von massiven Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro die Rede, wenn sich Anschlussinhaber über einen Richterbeschluss hinwegsetzen und sich einen neuen Internetzugang bei einem anderen Provider verschaffen. Das neue Gesetz sei weitaus abschreckender als in der ursprünglichen Form, heißt es laut Le Parisien aus dem Justizministerium. So könnten die Strafen im vereinfachten Verfahren verhängt werden.

Die Ergänzung wurde von der neuen Justizministerin Michèle Alliot-Marie eingebracht, die nach einer umfassenden Kabinettsumbildung diese Woche in die Regierung aufgerückt war. Das Vorhaben war zuvor maßgeblich von der früheren Kulturministerin Christine Albanel vorangetrieben worden. Unter ihrer Ägide wurde vor gut einer Woche eine gekürzte Fassung des Gesetzes in Kraft gesetzt, nachdem der Verfassungsrat Teile des Gesetzes als nicht verfassungskonform gekippt hatte.

Die "Verfassungsweisen" hatten sich vor allem an den geplanten Kompetenzen der vom Gesetz vorgesehenen Behörde "Hadopi" gestoßen. Die Behörde sollte im Falle von wiederholten Verstößen ursprünglich Internetsperren direkt anordnen können. In den französischen Medien gilt das Scheitern des Vorhabens vor dem Verfassungsrat als Hauptursache für die Demission Albanels. Ihr Nachfolger Frédéric Mitterrand, Neffe des ehemaligen Staatspräsidenten François Mitterand, musste die Federführung an das Justizressort abgeben.

Wie das französische Nachrichtenmagazin L'Express berichtet, sollen sich beide Parlamentskammern voraussichtlich am 20. Juli während einer Sondersitzung in den Parlamentsferien mit dem Gesetz befassen. Dann soll laut Medienberichten auch der Gesetzentwurf veröffentlicht werden. Staatspräsident Nikolas Sarkozy hatte am Montag in einer Rede vor beiden Kammern des Parlaments betont, dass er das Vorhaben bis zum Ende verfolgen werde.

Nach den nun bekannt gewordenen Passagen müssten beispielsweise Betreiber eines ungesicherten WLANs haften, wenn darüber illegales Filesharing betrieben wurde. In Deutschland ist diese Problematik nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, bislang gibt es eine unterschiedliche Rechtsprechung. Während das Oberlandesgericht Frankfurt am Main voriges Jahr die Haftung eines WLAN-Betreibers für die missbräuchliche Nutzung seines Anschlusses durch unbekannte Dritte deutlich einschränkte, siegte der Musiker Bushido in einem Rechtsstreit um Urheberrechtsverletzungen über ein offenes WLAN vor den Landgericht Düsseldorf. (vbr/c't) / (anw/c't)

Quote24. Juni 2009 21:21
anstatt hier rumzujaulen...
Xpw (mehr als 1000 Beiträge seit 05.11.02)

...einfach mal eine kleine machtdemonstration:
kein geld für multimedia, absolut null (wenigstens für einen monat)!

ich mache das seit jahren. ob kopieren erlaub oder verboten ist, ob
download illegal oder scheißegal ist, ob der anschluß gesperrt wird
oder
nicht, alles scheißegal!

eine konstante bleibt (bei mir jedenfalls): mein portemonaie bleibt
zu!

oder anders gesagt: FUCK U!


Quote24. Juni 2009 21:42
Wenn jetzt auch noch für USB-Sticks "Urheberrechtsabgaben" bezahlt werden...
irgendweranders (mehr als 1000 Beiträge seit 27.10.01)

... dann kann ich doch ganz legal kopieren was ich will? Hab doch
dann genau für diesen Grund bezahlt!

???


Quote25. Juni 2009 09:01
Die Franzosen sind trotzdem min. 2000 IQ Punkte über den Deutschen (Editiert vom Verfasser am 25.06.09 um 09:02)
Ralf.D.Muller, Ralf Müller, RalfDMuller@googlemail.com (72 Beiträge seit 16.04.09)

Klassischer Fall: "Regierung handelt gegen Bürger"

--) Franzosen wehren sich und benutzen anonymes P2P
(www.stealhnet.de)

Deutsche Regierung handelt gegen Bürger

--) Die meisten deutschen klatschen Beifall (einmal mehr in der
Geschichte klatschen sie zu ihrem eigenen Untergang). Eine kleine
Hand voll fängt an zu weinen und versinkt in Lethargie und eine noch
kleinere Hand voll versucht sogar ihre Feigheit nichts zu tun, noch
rechtfertigen.

Die deutsche Revolution findet halt immer erst nach der Revolution
statt. Oder wie hier schon einige im Forum treffend analysiert haben,
wenns nichts mehr zu verlieren gibt.

Die Evolution wird sich hier bitter zeigen, wenn sich dieses dumme,
feige und opertunistische Volk irgendwann selbst zersetzt hat. Eine
Frage der Zeit. Nur eine Frage der Zeit. Die Befähigung ist
implementiert.


Quote25. Juni 2009 09:33
Absurd
ADie (mehr als 1000 Beiträge seit 09.05.01)

Ralf.D.Muller schrieb am 25. Juni 2009 09:01

> Klassischer Fall: "Regierung handelt gegen Bürger"
Sie handelt nur gegen einen Teil der Bürger. Und zwar gegen
diejenigen, die P2P vollkommenn hirnlos benutzen. Wer P2P
unreflektiert benutzt, betrügt die Künstler auch. Eine Begründung im
Stil "Das Geschäftsmodell der Musikverwerter ist eben veraltet,
deswegen können wir alle Kulturschaffenden hemmungslos bescheißen"
ist auch nicht wirklich stichhaltig.

>
> Deutsche Regierung handelt gegen Bürger
>
s.o.

> --) Die meisten deutschen klatschen Beifall (einmal mehr in der
> Geschichte klatschen sie zu ihrem eigenen Untergang).
Das ist einmal mehr ein vollkommen überzogener Vergleich von
irgendwas mit dem Hitlerregime.




Quote25. Juni 2009 09:41
**FT** CDU/CSU: Digitale Todesstrafe? Das können wir über!
Taleteller (mehr als 1000 Beiträge seit 31.07.07)

**FAKETICKER**

Als Reaktion auf die Verschärfung der "Filesharing-Gesetzes" der
Franzosen haben die Vertreter von CDU/CSU Ihr Programm geändert.
Thomas Strobl (CDU) kommentierte: "Die Pläne Frankreichs gehen in die
richtige Richtung, sind aber einfach nicht abschreckend genug." Er
plädierte für die Wiedereinführung der Todesstrafe um, so wörtlich
"Diese drogensüchtigen pädophilen Raubmordkopier-Terroristen
standrechtlich erschießen lassen zu können."

Da nach Meinung der Union in Deutschland Millionen dieser
Schwerverbrecher wohnen will man aus Gründen der Effizienz auf
Gerichtsverfahren verzichten, da das "Nur Zeit und Geld kostet, wo
das Urteil sowieso schon fest steht".

Verfassungsrechtliche bedenken hat man keine, die militanten Richter
aus Karlsruhe stehen schon seit längerem beim BKA unter Beobachtung,
ein abweisendes Urteil des BVerfG würde zeigen das die Richter
voreingenommen wären und als Terroristen-Sympathisanten entschieden
hätten.

Das "Three Strikes and your Death" Gesetz soll noch im Herbst in
Kraft treten. Die SPD hat bereits Ihren Willen zum Umfallen
signalisiert, sofern die Union Ihr über die 5% Hürde hilft. Das
Gesetz gilt Bundesweit, ausgenommen sind Staatsbedienstete und
Leistungsträger mit mehr als 100,000€ Brutto.

Unbestätigt ist bisher das Gerücht das Dieter Gorny als Reaktion auf
das Vorhaben nackt auf einer Veranstaltung der GEMA getanzt haben
soll. In England plant man eine Ausweitung der Deutschen Pläne mit
dem verpflichtenden Einbau von Selbstschußanlagen in Monitoren.



Aus: "Französisches Filesharing-Gesetz soll verschärft werden" (24.06.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Franzoesisches-Filesharing-Gesetz-soll-verschaerft-werden--/meldung/141027


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Versailles (pte/23.07.2008/11:58) - Internetprovider sollen künftig noch stärker als bisher zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Web herangezogen werden. Zu dieser Übereinkunft kamen gestern, Dienstag, die Minister für Kultur und Medien der 27 EU-Mitgliedsstaaten bei einem informellen Treffen in Versailles. Entsprechende Vorschläge, die derartige Richtlinien vorsehen, seien deshalb im Zuge der geplanten Reform des Telekompaketes von der EU-Kommission zu unterstützen, fasste die französische Kulturministerin Christine Albane zusammen. Es sei bedauerlich, dass im bisherigen Telekom-Richtlinienpaket der EU noch keinerlei Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums verankert seien. Dies solle sich spätestens mit der bevorstehenden Novellierung ändern. "Eine Verpflichtung der Serviceprovider, Nutzer auf urheberrechtliche Pflichten und Verstöße hinzuweisen, ist ein Schritt in die richtige Richtung", meinte auch der deutsche Kulturstaatsminister Bernd Neumann.

Heftige Kritik an den Plänen und Ansichten der EU-Kulturminister kommt hingegen vom Verband der deutschen Internetwirtschaft (ECO) http://www.eco.de. "Diese Form der Privatisierung der Rechtsdurchsetzung bedeutet, dass die Internetwirtschaft bei der Durchsetzung von Urheberrechten ständig Dienste als Hilfssheriff leisten soll", stellt Oliver Süme, Vorstand im Bereich Recht und Regulierung beim ECO, fest. Die Unternehmen seien für Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht verantwortlich. "Sie stellen eine für Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbare Infrastruktur zur Verfügung, und sie haben nicht den Hauch einer Chance zu beurteilen, wo die Grenze zwischen erlaubtem und unerlaubtem Handeln ihrer Kunden jeweils genau verläuft", betont Süme.

Insbesondere die von der französischen Regierung unterstützte Idee der Musik- und Filmwirtschaft, als Reaktion auf mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen den Internetzugang zwangsweise stillzulegen, wird vom ECO abgelehnt. "Dieses System zur Sanktionierung nach französischem Vorbild würde nicht nur massive Grundrechtseingriffe bedeuten, sondern zugleich auch der wirtschaftlichen Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien Schaden zufügen", heißt es vom ECO. Der Zugang zum Internet sei für viele Menschen heute unverzichtbar. "Das Internet ist für uns alle zu wichtig, um es mit einseitig die Musik- und Filmindustrie bevorzugenden Regeln, die jedes Maß verloren haben, in Gefahr zu bringen", erklärt Süme. Ein derartiges Vorgehen sei zudem unverhältnismäßig, weil die Sanktion stets den Anschlussinhaber treffe, der oftmals gar nicht der Rechtsverletzer ist.

Auch in Deutschland hat die Musikindustrie erst kürzlich wieder ihre Forderung bekräftigt, dass Internetprovider beim Schutz geistigen Eigentums in der digitalen Welt stärker eingebunden werden sollen (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=080314023). Während die Anbieter von Internetzugängen von der Musik- und Filmindustrie profitieren, entzögen sie sich beim Kampf gegen die Internetpiraterie der Verantwortung, so der Vorwurf. "Internetprovider sind für die Inhalte von Drittanbietern nicht selbst verantwortlich", kontert Kurt Einzinger, Präsident des europäischen Verbandes der Internet Service Provider EuroISPA http://www.euroispa.org, auf Anfrage von pressetext. Ihre Rolle könne zudem nicht generell festgelegt werden. "Es muss bei dieser Frage klar zwischen Access- und Host-Providern unterschieden werden. Letztgenannte haben datenschutzrechtlich gar keine Möglichkeit, konkrete Webinhalte einzusehen, da sie lediglich eine Durchleitungsaufgabe wahrnehmen", so Einziger.





Aus: "Online-Piraterie: EU will Provider als "Hilfssheriffs"" (23.07.2008)
Quelle: http://pressetext.at/news/080723016/online-piraterie-eu-will-provider-als-hilfssheriffs/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Mit der Erfindung des Buchdrucks mittels beweglicher, metallischer Lettern durch Johannes von Gutenberg um 1440 in Mainz änderte sich nicht nur die Technik der Vervielfältigung von Texten radikal. Auch die Rechtslage änderte sich. Denn die neue Technik erlaubte eine viel größere Zahl von Kopien. Das Bücherdrucken wurde daher zu einem Wirtschaftsfaktor. Das Interesse der Buchdrucker, ihre Bücher vor Nachdrucken zu schützen, traf sich mit dem politischen Interesse der Landesherren, möglichst zu kontrollieren, was gedruckt wurde. So erhielten die Drucker obrigkeitliche Druckerlaubnisse ("Druckprivilegien"), die Landesherren kassierten dafür Gebühren und überwachten zugleich den Buchmarkt. Sie konnten so eine Art Zensur ausüben.

Die Druckprivilegien hatten aber den Nachteil, dass sie nur in einem Land galten, was in den kleinen deutschen Staaten der frühen Neuzeit keinen wirksamen Schutz vor Nachdrucken bot. Bücherschmuggel war während Jahrhunderten ein ebenso lukratives Geschäft wie in neuerer Zeit der Schmuggel von hoch besteuerten Zigaretten. An den Schutz der Rechte von Autoren dachte auch zwischen dem 15. und dem 18. Jahrhundert niemand.

Noch der Naturwissenschaftler Isaac Newton (1643-1727) schrieb seinem Kollegen Robert Hooke am 5. Februar des Jahres 1675 fast wörtlich dasselbe wie Johannes von Salisbury 500 Jahre zuvor: "Wenn ich weitergehen konnte als Du und Descartes, so deshalb, weil ich auf den Schultern von Giganten stand." Urheberrechtlich relevante Ansprüche leitete er daraus aber so wenig ab wie der Philosoph John Locke (1632-1704). Dieser schrieb in seiner zweiten "Abhandlung über die Regierung" (1690) zum Zusammenhang von Arbeit und Eigentum: "Obwohl die Erde und alle niederen Lebewesen allen Menschen gemeinsam gehören, so hat doch jeder Mensch ein Eigentum an seiner eigenen Person. Auf diese hat niemand ein Recht als nur er allein. Die Arbeit seines Körpers und das Werk seiner Hände sind, so können wir sagen, im eigentlichen Sinne sein Eigentum. (...) Denn da diese Arbeit das unbestreitbare Eigentum des Arbeiters ist, kann niemand außer ihm ein Recht auf etwas haben, was einmal mit seiner Arbeit verbunden ist." Für seine eigene intellektuelle Arbeit beanspruchte Locke dieses Eigentumsrecht aber noch nicht, obwohl die Logik seiner Argumentation zwingend in diese Richtung wies.

Das Recht von Autoren, Bücher drucken zu lassen, wurde in England erstmals 1710 im "Statute of Anne" gesetzlich festgeschrieben. Der volle Titel des Statuts belegt, dass man damit mehrere Zwecke verfolgte und unterschiedliche Interessen schützte: "An Act for the Encouragement of Learning, by Vesting the Copies of Printed Books, in the Authors or Purchasers of such Copies during the Times therein Mentioned." Die Regierung wollte demnach Wissen und Lernen fördern, abern auch Autoren und Käufer der Bücher für bestimmte Zeit vor illegalen Nachdrucken schützen. Die "Ermunterung" galt "gelehrten Männern, nützliche Bücher zu planen und zu schreiben", aber von Autorenrechten war nirgends die Rede. Die Schutzfrist für Bücher betrug nach dem Statut 14 Jahre und konnte um 14 weitere verlängert werden, sofern der Autor noch lebte. Als geschützt galten Bücher, die in das Register der Londoner Buchhändlergilde eingetragen waren. "Unerwünschten" Büchern konnte die Obrigkeit den Eintrag verweigern. Sie machte so Autor und Drucker recht- bzw. brotlos.

In der Französischen Revolution entstand 1791 zunächst die Rechtsfigur des "geistigen Eigentums" ("propriété littéraire et artistique") und zwei Jahre später das erste explizite Autorenrecht. Der Autor erhielt nun das Recht, den Druck und die Gestaltung seines Werks zu kontrollieren und wurde so zum Träger eines zivil- und strafrechtlich geschützten Eigentumstitels. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts schufen fast alle europäischen Staaten einen ähnlichen Urheberrechtsschutz. Der Nachteil dabei: der Schutz blieb beschränkt auf einen mehr oder weniger großen Staat. Gegen Nachdrucke im Ausland konnten weder Autoren noch Verleger etwas unternehmen.

Erst 1886 kam es zur "Berner Konvention" über das Copyright-Zeichen © und damit zu einem international, aber noch keineswegs global geltenden Urheberrechtsschutz für Bücher (zunächst für 50 Jahre, später für 70 Jahre). Mit relativ kleinen Korrekturen und Anpassungen hatte dieser Urheberrechtsschutz fast hundert Jahre Bestand. Ein weltweit geltendes Urheberrechtsabkommen trat erst am 6. September 1952 in Kraft.

Die "Berner Konvention" galt noch nicht für Fotos. Die Fotografie wurde zwar zwischen 1826 und 1839 erfunden, aber erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einem Massenphänomen. Unter Urheberrechtsschutz kam sie 1907. Kurz zuvor entstanden der Urheberschutz für musikalische Werke (1903) und kurz danach der Verwertungsschutz (1915) für diese.

Alle medientechnischen Innovationsschübe nach dem Zweiten Weltkrieg von den Tonbandgeräten, Kleinfilmkameras, Tonkassetten, Fotokopiergeräten, Videorecordern, CD-Brennern und Handy-Videos bis zum Internet zogen und ziehen zwangsläufig Diskussionen über den Schutz von Urheberrechten nach sich, weil damit immer auch Kopiermöglichkeiten erweitert oder erleichtert werden.

Exemplarisch dafür war der Streit nach dem Aufkommen von relativ billigen Tonbandgeräten für den Hausgebrauch in den 50er Jahren. Zunächst versuchte die "Genossenschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte" (Gema), die Herstellung und den Verkauf solcher Geräte juristisch verbieten zu lassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand einen Weg aus dem Dilemma der konkurrierenden Rechte von Urhebern und der Gewerbefreiheit von Unternehmern - und zwar mit der Rechtsfigur der "Kopie zum privaten Gebrauch". Beim Verkauf von Tonbandgeräten wurde eine Geräteabgabe erhoben, die von einer neutralen Verwertungsgesellschaft unter die Rechtinhaber musikalischer Werke verteilt wird. Genauso verfuhr man auch im Falle der Ende der 60er Jahre aufkommenden Fotokopiergeräte und jüngst bei der Einführung einer Abgabe für CD-Rohlinge.

Während das Urheberrechtsgesetz von 1870 mit wenigen Ergänzungen bis 1966 praktisch unverändert blieb, musste es seit 1973 nicht weniger als sieben Mal angepasst werden an die medientechnologisch veränderten Produktions-, Kopier- und Verwertungsbedingungen. Die Intervalle, in denen solche Anpassungen - je nach Interessenlage - vorgenommen oder verhindert werden sollen, werden immer kürzer. Daraus erklärt sich auch eine gewisse Hektik der aktuellen Debatte, in der je nach Stimmungs- und Interessenlage der Untergang der Musikbranche, der Beginn unbeschränkter Gratiskultur oder das Ende des Urheberrechts beschworen werden.

Quote

08.09.2009 02:18 Uhr:
Von Schmusebauch:

Leute die eine Kulturflatrate fordern sind für mich solange kleingeistige hedonistische Arschlöcher, bis sie im gleichen Atemzug eine Brot und Wasser Flatrate für Kultur / Medienschaffende fordern.



Quote07.09.2009 20:58 Uhr:
Von Frank Rademacher:

Das Urheberrecht ist die geistige Versklavung der Gesellschaft –
Urheberrechtsverletzung strafrechtlich bis zu 5 Jahren Haft zu sanktionieren, ist reiner Irrsinn. Reine Lobbypolitik-Politik, mehr nicht.
Genauso die einseitige Berichtserstattung in den gängigen Medien. Da spricht man unisono von sog. Piraten, Raubkopierer, Diebe usw. Wieso klagt den keiner Google an? Das Urheberrecht ist das Recht des Stärkeren. Ohne Macht, kein wirkliches Urheberrecht.
Mit Hinblick auf Urheberrechte (Patente) der Pharmafirmen, verhindert man die Lieferung von lebensnotwendigen Medikamenten in sog. Entwicklungsländer. Folge: Tod zigtausender Menschen.
Ich plädiere für eine bedingungslose Aufhebung des Urheberrechts. Anschließend sollte, der Jene der Rechte aus Urheberschaften gegen die breite Schicht der Bevölkerung geltend macht, zu 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden.


Quote08.09.2009 09:22 Uhr:
Von dietah:

Kruzifix!
Auf diesen Artikel warte ich seit 3 Jahren.

Genau darum gehts es, wenn durchgeknallte FrauInnen ...ähhm tschuldigung... FamilienministerInnen und rollstuhlfahrende Grundgesetzamokläufer vom Untergange des Abendlandes faseln.
Die schwabbelige Großindustrie, die vom Zäunebauen und Danachabkassieren lebt, gießt ihren klebrigen Sermon drüber... Und schon sind wir da, wo wir gerade sind.

Hier gehts nur um den möglichst billigen Versuch der restaurativen Kräfte ihr Macht- bzw. Profitmonopol zu sichern und auf neue Technologien auszuweiten.
Damit der Rubel auch noch morgen rollt, ohne sich anstrengen zu müssen bzw. der erneute und kümmerliche Versuch den Menschen kontrollieren zu wollen.

...



Aus: "Geschichte des Urheberrechts - Kopieren verboten" VON RUDOLF WALTHER (08.09.2009)
Quelle: http://www.taz.de/1/debatte/theorie/artikel/1/kopieren-verboten/


Textaris(txt*bot)

Quote[...]  Die französische Nationalversammlung hat die lange umkämpften Strafvorschriften des "Gesetzes zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" am gestrigen Dienstag endgültig abgesegnet. Das Gesamtvorhaben will in Frankreich das auch hierzulande viel diskutierte Verfahren zur "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße im Netz aufsetzen. Von Anfang 2010 an drohen Rechtsverletzern damit nach zwei Verwarnungen per E-Mail und Brief einjährige Sperren ihres Internetzugangs. Dazu kommen gegebenenfalls Geldbußen in Höhe von bis zu 300.000 Euro und eine dreijährige Gefängnisstrafe.

Für den entsprechenden Gesetzestext auf Basis eines Entwurfs der konservativen Regierung stimmten 258 Abgeordnete, 131 votierten dagegen. Von den 307 Volksvertretern der Regierungspartei UMP enthielten sich 55, sechs lehnten die Initiative ab. Von den 204 Delegierten der Sozialisten erteilten 113 dem Entwurf eine Absage. Die Oppositionspartei hat angekündigt, gegen das Gesetz erneut vor den Verfassungsrat zu ziehen. Sie hatte bereits den ersten Vorstoß vor dem französischen Verfassungsgericht zu Fall gebracht. Insgesamt zieht sich der Marathon über die Verabschiedung des Vorhabens bereits über mehr als ein Jahr hin.

Ursprünglich sollte eine Verwaltungsbehörde, die Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet (Hadopi), die weitgehenden Sanktionen verhängen. Hier haben Regierung und UMP nun etwas nachgebessert: Über das Kappen des Internetzugangs und weitere Strafen soll nun ein Gericht entscheiden, allerdings in einem Schnellverfahren.

Die Opposition und Bürgerrechtsorganisationen wie La Quadrature du Net monieren daher, dass den Betroffenen ein anständiges Verfahren verweigert werden solle. Zudem würden als Basis für die Verurteilung illegaler Filesharing-Aktivitäten allein IP-Adressen der Nutzer herangezogen, die nicht als gültige Beweismittel zu werten seien. "Hadopi 2 ist genauso gefährlich wie der erste Streich", betont ein Sprecher von La Quadrature du Net. Das dahinterstehende "Three Strikes"-Modell greife tief in die Grundrechte auf Meinungs- und Kommunikationsfreiheit ein und sei nicht vereinbar mit neuen Ansätzen zur Vergütung von Künstlern etwa über eine Pauschalvergütung und globale Internetlizenzen.

Die verabschiedeten Sanktionen beziehen sich nicht nur auf die eigentlichen Rechtsverletzer, sondern auch auf "nachlässige" Inhaber von Internetanschlüssen. Wer Urheberrechtsverstöße über sein Netzwerk nicht verhindert, kann als Mitschuldiger mit einem einmonatigen Internetentzug und einer Geldstrafe in Höhe von 3750 Euro belegt werden. Versucht ein Verurteilter, sich vorzeitig wieder einen Netzzugang zu verschaffen, droht ihm auch noch einmal eine Geldbuße von 3750 Euro. Während der Auszeit muss er zudem die Providergebühren weiter bezahlen.

(Stefan Krempl) / (jk/c't)

Quote23. September 2009 13:56
Sowas brauchen wir auch
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

für bürgerfeindliche Politiker.

1. Stufe: Vier Wochen Rede- und Publikationsverbot.

2. Stufe: Entzug des Wahlkreises und Listenplatzverbot für die ersten
200 Plätze

3. Stufe: Endgültige Herabstufung zum einfachen Bürger

Entschieden wird per Volksentscheid mit einfacher Mehrheit.


Quote23. September 2009 15:58
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!
benny 'The_Benny' walter (mehr als 1000 Beiträge seit 23.05.01)

Auch die Franzosen haben das endlich begriffen!

benny

Quote23. September 2009 21:29
wenn es wenigstens "benny"-frei wäre ...(kT)
Chipotl (248 Beiträge seit 29.08.07)

kT


Quote23. September 2009 16:30
Bürger sollten keine denkfreien Räume sein...
Mr.Wartung (mehr als 1000 Beiträge seit 20.02.02)

und ungefiltert falsche Argumente von Politikern übernehmen - oder
von Lobbyisten, oder von...

Mr. Wartung



Quote23. September 2009 16:35
Erst, wenn der letzte Raubkopierer verklagt...
Marsupilami72 (233 Beiträge seit 09.08.06)

Erst,
wenn der letzte Raubkopierer verklagt,
der letzte Computer beschlagnahmt,
der letzte Internetanschluss gekappt
und die letzte Datei kopiergeschützt ist
werdet ihr feststellen,
dass trotzdem keiner eure Musik kauft...


Quote23. September 2009 23:37
Die Urheberrechts-Kriminalität fängt doch schon im Kindergarten an!
REPNZ (mehr als 1000 Beiträge seit 13.06.00)

Einladungen für Geburtstage werden -einfach so- mit Diddl(c) Grafiken
aus dem Internet verziert. Da werden Las-Ketchup(c) Nena(c) und
Juli(c) Songs geträllert, ohne GEMA\Vervielfältigungsrechte
abzuführen! Die Fensterscheiben werden mit Micky-Mouse(c) Motiven
bemalt. Zum Fasching sieht man reihenweise nachgemachte Batman(c),
Schlumpf(c) und Sponge-Bob(c) Kostüme.

Wenn der Ort sich auch noch Kinder(c)! garten nennt, wundert einen
nichts mehr...



Aus: "Frankreich: Harte Strafen für Urheberrechtsverletzung per Filesharing"  (23.09.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Frankreich-Harte-Strafen-fuer-Urheberrechtsverletzung-per-Filesharing--/meldung/145766


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Digitalisierung stellt das traditionelle Urheberrecht vor eine große Herausforderung. Seit Jahren tobt daher ein politischer Krieg um die richtigen Rahmenbedingungen. Zehn Jahre nach Start der ersten Tauschbörse Napster ist immer noch keine Lösung in Sicht. Vielleicht liegt das auch daran, dass man immer nur gehofft hat, der Geist des Kopierens würde wieder zurück in die Flasche gehen? Was gab es nicht alles für Verschärfungen: Alleine in Deutschland wurde in den letzten Jahren das Urheberrecht gleich zweimal an das "digitale Zeitalter" angepasst. Dazu kam das Durchsetzungsgesetz, was Rechteinhabern mehr zivilrechtliche Sanktionsmöglichkeiten gebracht hat. Wovon auch gerne Gebrauch gemacht wird, um neue Geschäftsmodelle auf der Grundlage von Massenabmahnungen zu entwickeln.

Einen Schritt weiter geht Frankreich. In einem erneuten Anlauf hat das französische Parlament das umstrittene HADOPI 2 – Gesetz beschlossen. Das Verfassungsgericht hatte den ersten Versuch zurück gewiesen. Mit dem HADOPI 2 Gesetz soll ein "zivilisiertes Internet" durchgesetzt werden, was Nicolas Sarkozy als Zielrichtung definierte. Die neue zu schaffende HADOPI-Überwachungsbehörde (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur Internet) soll zukünftig in Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern Tauschbörsennutzer verfolgen. Beim ersten Mal erwischen gibt es eine Warn-E-Mail, bei der Wiederholung einen blauen Brief und beim dritten Mal soll dann das Internet gekappt werden. Das Internetverbot soll bis zu einem Jahr gelten, dazu sind Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro und maximal zwei Jahre Gefängnisstrafe geplant.

Das muss man sich mal vorstellen: Für das nicht-kommerzielle Tauschen von Musik oder Filmen soll französischen Bürgern bei einer Wiederholung für bis zu einem Jahr das Internet entzogen werden. Natürlich gilt das für den Anschlussinhaber. Wenn die Kinder Tauschbörsen nutzen und dabei erwischt werden, kommt eben die ganze Familie in den fragwürdigen Genuss, gemeinsam vom digitalen Leben ausgeschlossen zu werden.

[...] Die Forderung, Tauschbörsennutzern das Internet zu sperren, ist irrsinnig, unverhältnismässig und unvernünftig. Und darüber hinaus gibt es zahlreiche ungelöste Problemstellungen:

1. Hier wird eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung gefordert, ohne jegliche Überprüfung auf Rechtsstaatlichkeit und mit Umgehung jeglicher rechtsstaatlicher Instanzen.
2. Die von den privaten Ermittlern übermittelte IP-Adresse muss nicht unbedingt die richtige sein.
3. Die Sanktion trifft den Anschlussinhaber und nicht unbedingt den Rechtsverletzter.
4. Es gibt bereits strafrechtliche und zivilrechtliche Ansprüche für Rechteinhaber. Ohne jegliche Evaluation der neuen Maßnahmen soll jetzt sofort noch mehr durchgesetzt werden.
5. Kunden verlieren das Vertrauen in ihre Provider. Provider werden zur Verantwortung gezogen und sollen als Kontrollinstanz agieren.
6. Was ist mit Triple- und Quadruple-Play-Anschlüssen? Wird dann auch das Telefon gekappt?
7. Was ist bei Irrtümern? Falsche Zuordnungen von IP-Adressen zu Anschlussinhabern kommen vor, Zahlendreher passieren. Wer haftet? Wer ist Ansprechpartner?
8. Die Eskalationsstufe trägt nicht dazu bei, dass die Frage gelöst wird, wie Kreative im digitalen Zeitalter vergütet werden können.

Im Jahre 2009 vom Internet ausgeschlossen zu werden, kommt einer digitalen Todesstrafe gleich.

[...]

Quote*  29. September 2009 um 10:19 Uhr
    * —cure


Die Musikindustrie hat einfach eine Entwicklung verschlafen und will jetzt mit aller Macht am Status Quo festhalten. Technischer Fortschritt lässt sich aber nicht aufhalten.

Das die Künstler unter Tauschbörsen leiden ist meiner Meinung nach ein vorgeschobenes Argument der Musikindustrie. Die Künstler sind meist selbst nicht mehr die Rechteinhaber ihrer eigenen Musik, sondern müssen diese vertraglich an die Labels verkaufen.

Die Industrie hätte früher neue Vertriebswege und Geschäftsmodelle erarbeiten sollen. Ich würde mir wünschen, dass viele junge Künstler auf eigene Faust produzieren und veröffentlichen würden. Die technischen Gegebenheiten sind dafür ja schon mit einem Laptop gegeben. Dann würde sich auf wieder Qualität durchsetzten, da die Hörer bestimmen würden, was sie hören wollen, und nicht allein auf die für den Massenmarkt aufbereiteten Musikkonserven der Majorlabels ertragen müssten.

Fazit: Nicht die Tauschbörsen, sondern eine falsche Strategie gepaart mit schlechtem Output hat die Musikindustrie dahin geführt, wo sie sich jetzt befindet. Allerdings ist es einfacher zu Jammern und nach dem Gesetzgeber zu schreien, als eigene Fehler zuzugeben und den Kurs zu korrigieren.





Aus: "Wollen wir den digitalen Gesellschaftsausschluss?"
Von Markus Beckedahl 28. September 2009 um 14:32 Uhr
Quelle: http://blog.zeit.de/kulturkampf/2009/09/28/wollen-wir-die-digitale-todesstrafe/


Textaris(txt*bot)

Quote

Sie covern Radiohead, White Stripes oder Massive Attack. Was sagen Sie zum Vorwurf, das sei eine Masche?

Jamie Cullum: Wer das sagt, hat nicht genau hingehört. Alle diese Popsongs habe ich neu durchgearbeitet, mit neuen Harmonien – es sind keine Coverversionen, sondern Neu-Interpretationen.


Aus: "Jamie Cullum im Interview: "Ich schieße aus der Hüfte"" (2. November 2009)
Quelle: http://sz-magazin.sueddeutsche.de/musikblog/jamie-cullum-im-interview-ich-schiese-aus-der-hufte/

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Ars Technica hat einen interessanten Artikel über Moral Panics and the Copyright Wars, das neue Buch von William F. Patry. Patry ist US-amerikanischer Copyright-Anwalt, hat maßgeblich am amerikanischen Copyright-Law mitgeschrieben und berät Google in Urheberrechtsfragen. In diesem Zusammenhang ist es gut zu wissen, dass von ihm Sätze stammen wie dieser:

,,The Copyright Wars and the recent grotesque expansion of rights and remedies should be regarded as a legal equivalent of the subprime mortgage crisis: cancers on our system that were foreseeable and preventable but for greed, a failed ideology that the unregulated private pursuit of profit is also in the best interest of the public, and worldwide lack of political courage to admit to and take responsibility for the damage caused by copyright laws that harm rather than serve the public."

...


Aus: "William Patry: Moral Panics and the Copyright Wars | Spreeblick"
(Johnny Haeusler 04.11.2009 um 10:02)
Quelle: http://www.spreeblick.com/2009/11/04/william-patry-moral-panics-and-the-copyright-wars/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) hat sich in einem Interview mit dem Magazin Promedia für ein Urheberrecht ausgesprochen, "das mit der Digitalisierung kompatibel ist". Nach der Novelle des Urheberrechts ("2. Korb") 2008 müsse der weitere Handlungsbedarf für den anstehenden "3. Korb" geprüft werden. Ein Anti-Piraterie-Gesetz nach französischem oder britischem Vorbild, das Rechtsverstöße mit Zugangssperren ahnden kann, schließt Neumann zudem nicht grundsätzlich aus. "Wir werden sehen, wie sich die Praxis in Frankreich entwickelt", sagte der Unions-Politiker.

Für eine Lösung nach französischem Vorbild lässt die aufgeweichte Sprachregelung zu Internetsperren im verabschiedeten EU-Telecom-Paket einigen Spielraum. Zwar sei im Koalitionsvertrag vereinbart, "keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen" zu ergreifen, sagte Neumann. Stattdessen solle die Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Providern gefördert werden. "Wir müssen hier zu einer Lösung kommen, denn ansonsten wird es schwierig, einer weiteren Aufgabe aus dem Koalitionsvertrag, der wirksamen Durchsetzung des Urheberrechts, gerecht zu werden."

Neumann versteht sich "als Vorkämpfer für den Schutz geistigen Eigentums" und "Anwalt der Kreativen". Dazu will der die Diskussion über ein "Leistungsschutzrecht für Presseverleger" ebenso führen wie über die Privatkopie. "Man sollte sich aber vor Augen halten, dass es kein 'Recht auf Privatkopie' gibt", sagte Neumann dem Magazin. Es müsse aber diskutiert werden, "ob weitere Einschränkungen der Privatkopie wirklich effektiv und mit Rücksicht auf die Verbraucher durchsetzbar wären". (vbr/c't)

Quote27. November 2009 17:36
Es GIBT ein Recht auf Privatkopie!
fuzzy.barnes (367 Beiträge seit 17.01.07)

§53 UrhG
> http://bundesrecht.juris.de/urhg/__53.html

> (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch
> eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen
> Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken
> dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich
> rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte
> Vorlage verwendet wird.

So Herr Neunmalklug. Wie wärs mal damit, den Kopf aus dem
Verdauungsendtrakt der Musikverwurster zu nehmen, damit man wieder
selber Lesen kann.

Oder muss man Ihnen das auch noch beibringen?


Quote27. November 2009 17:15
Es gibt kein Recht auf Kulturstaatsminister
Prokrastes (mehr als 1000 Beiträge seit 06.07.05)

Auch nicht auf müde Kopien von Marionetten der Rechteverwertermafia.


Quote27. November 2009 17:06
Bürger: ,,Es gibt kein Recht auf Ministerrente"
Der Silver Surfer (mehr als 1000 Beiträge seit 20.07.07)

Dafür denke ich sollte man vorher was leisten. Z.B. dem Bürger
dienen.


Quote27. November 2009 16:59
Es gibt kein Recht auf Kultursubventionen (Editiert vom Verfasser am 27.11.09 um 16:59)
Ninh (544 Beiträge seit 17.01.00)

Deshalb bitte komplett streichen. Inklusive des
Staatsministerpostens. Danke.


Quote27. November 2009 17:03
Dann bitte auch die Pauschalabgaben abschaffen!
rainer_d (mehr als 1000 Beiträge seit 04.02.00)

http://de.wikipedia.org/wiki/Gema

...


Quote27. November 2009 17:10
Es gibt kein Recht darauf wiedergewählt zu werden
wahrheit (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)

...


Quote27. November 2009 17:12
Es gibt ein Recht auf Privatkopie
G. Threepwood (mehr als 1000 Beiträge seit 14.04.04)

Ich soll mir also eine CD sogar zweimal kaufen, wenn ich sie im Auto
*und* im Wohnzimmer hören will - oder ein CD-Mäppchen permanent hin
und her schleppen?

Und wenn mein Tochter sagt: Ey Papa, coole Musik, die will ich auch
hören, dann stiefel ich in den Laden und kauf für sie ne dritte CD,
weil sie die Musik ja vielleicht hören möchte, während ich mit dem
Auto unterwegs bin?

Ja nee - is klar. Mach ich, Herr Kulturstaatsminister. Kein Thema.
Für unsere Kreativen tu ich doch alles. Und weil die von jeder CD ja
nur einen Bruchteil abbekommen (mmh - wer kriegt eigentlich den
Rest?), kauf ich CDs ab sofort nur noch im Dutzend. Hätte ich auch
von selbst drauf kommen können. Danke noch mal Herr Kulturdingens -
und schönen Freitach noch...


Quote27. November 2009 17:20
Privatkopie: "Es gibt keinen Kulturstaatsminister"
proforma (mehr als 1000 Beiträge seit 12.06.03)

...



Quote27. November 2009 17:29
3 strikes im Bundestag
evilk666 (mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.02)


wer dreimal "in Verdacht gerät" das Grundgesetz missachtet zu haben,
soll aus dem Bundesparlament ausgeschlossen werden.

Das ganze "soll" von einer unparteiischen Gruppe beschlossen werden.
Er "soll" auch dazu angehört werden. Den Rechtsweg zum Beweis seiner
Unschuld darf er selber einschlagen. Solange er seine Unschuld nicht
bewiesen hat, gilt er als schuldig und die Bundestagssperre wird
umgesetzt.

Das wäre 1:1 die Umsetzung der geforderten Internetsperre. Dann bitte
auch noch aufs Telefonieren ausdehnen (Stichwort Betrüger-Callcenter,
Cold Calls).


Quote27. November 2009 17:49
Artikel 22 der universellen Menschenrechtserklärung
Oliver Fels, Oliver Fels (mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.00)

"Artikel 22

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht [...] in den Genuß
der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen,
die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit
unentbehrlich sind."

Mit der Neumann-Ergänzung: "Wenn er es sich leisten kann."

Oliver

Quote27. November 2009 18:37
Re: Artikel 22 der universellen Menschenrechtserklärung
Haskell Mustard (mehr als 1000 Beiträge seit 04.09.08)

...

Jeder hat das Recht sich das Geld zu verdienen um es sich leisten zu
können.



Quote27. November 2009 18:14
Recht auf Privatkopie: §53 UrhG Abs. 1-3
Angstroem (mehr als 1000 Beiträge seit 29.06.00)

...regelt sogar das Recht der *Weitergabe* im privaten Lebensumfeld,
nicht nur die eigengenutzte Kopie.

Vielleicht sollte der Herr Kulturstaatsminister einfach mal für seine
monatlichen 7000 Euro, die *WIR* ihm letztendlich zahlen, ins
Gesetzbuch gucken, bevor er derartige Malmots (von Bonmot kann hier
ja keine Rede sein...) in Umlauf bringt.

Aber vermutlich ist der schwarze Koffer einfach besser gefüllt, so
daß das Ministergehalt dagegen verblaßt...

Quote27. November 2009 18:17
Fehlinterpretation...
GMailUser (919 Beiträge seit 05.03.08)

der gute Mann zeigt doch nur, dass das Gesetz fehlerhaft ist und
entsprechend angepasst werden muss.

Für die Politiker ist nicht das aktuelle Gesetz maßgebend, es ist nur
der steinige Weg der für die eigenen Bedürfnisse geebnet werden muss.



Quote27. November 2009 20:22
Kann dem geistig Verwirrten mal wer verklickern
irgendwo auf arbeit (mehr als 1000 Beiträge seit 22.04.02)

dass sich ein Recht auf Privatkopie schon alleine aus der Tatsache
ableitet, dass jeder beim Kauf von Leermedien und Geräten eine
Pauschale dafür zahlt? Oder wollte der Hein gerade erzählen, dass
diese Abgabe illegalerweise erhoben wird?


Quote27. November 2009 21:39
Demokratie: Es gibt ein Recht auf dumm daherreden..
DerExperte (mehr als 1000 Beiträge seit 12.02.02)

Das ist der Unterschied zwischen einer Demokratie und dem
Kulturstaatsminister.

mfg.de



Aus: "Kulturstaatsminister: "Es gibt kein Recht auf Privatkopie"" (27.11.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kulturstaatsminister-Es-gibt-kein-Recht-auf-Privatkopie-871314.html


Textaris(txt*bot)

#24
Quote[...] Now, the 22-year-old Chicago woman faces up to three years in prison after being charged with a rarely invoked felony designed to prevent movie patrons from recording hot new movies and selling bootleg copies.

But Tumpach insisted Wednesday that's not what she was doing — she was actually taping parts of her sister's surprise birthday party celebrated at the Muvico Theater in Rosemont.

While she acknowledged there are short bits of the movie on her digital camera, there are other images that have nothing to do with the new film — including she and a few other family members singing "Happy Birthday" to her 29-year-old sister at the theater.

"It was a big thing over nothing," Tumpach said of her Saturday afternoon arrest. "We were just messing around. Everyone is so surprised it got this far."

...


From: "Woman arrested for trying to record 'Twilight' on digital camera"  BY DAN ROZEK Staff Reporter (December 2, 2009)
Source: http://www.suntimes.com/news/metro/1916606,twilight-taping-arrest-movie-120209.article

-.-
QuoteDer Begriff der Relation steht im engen Zusammenhang mit den Begriffen Struktur und System. In der Systemtheorie versteht man unter der Struktur eines Systems die Menge aller Relationen zwischen den einzelnen Elementen des Systems. ...


    * Seitentitel: Relation
    * Herausgeber: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
    * Autor(en): Wikipedia-Autoren, siehe Versionsgeschichte
    * Datum der letzten Bearbeitung: 24. November 2009, 17:58 UTC
    * Versions-ID der Seite: 67220762
    * Permanentlink: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Relation&oldid=67220762
    * Datum des Abrufs: 6. Dezember 2009, 12:29 UTC


-.-

Quote[...·] Am Donnerstag nämlich trat der Strafbefehl eines Gerichtes in Münster gegen den Lehrer Benjamin Thomas H. in Kraft, der in Moskau zwei Menschen totgefahren hat.

[...] Als Botschaftsangehöriger genoss er strafrechtliche Immunität, konnte deshalb in Russland nicht verurteilt werden, sondern reiste nach Deutschland aus. Das russische Außenministerium war informiert. Es legte keinen Protest ein.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft in Münster ist den Akten der russischen Behörden gefolgt und stellte einen Strafbefehl aus, dem das Gericht gefolgt ist: Ein Jahr auf Bewährung, 5000 Euro Geldstrafe, ein Monat Führerscheinentzug. H. legte keinen Widerspruch ein. Seit Donnerstag wird der Strafbefehl vollstreckt.

Die deutsche Justiz habe "die Mindeststrafe" für einen "Doppelmord" verhängt, schrieben russische Medien. Das russische Außenministerium äußerte "Erstaunen" und "Unverständnis". In Russland hätten H. 15 Jahre Haft gedroht.



...

(SZ vom 20.11.2009/jab)


Aus: "Der Raser mit dem roten Nummernschild" Von Sonja Zekri, Moskau (19.11.2009)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/panorama/676/495007/text/

-.-

...

Quote[...] Die 22jährige Sam knipste Fotos von der Geburtstagsüberraschungsparty für ihre ältere Schwester, nahm dabei wohl auch ein paar Sekunden Video auf, und wurde, weil das in einem Kino passierte, vom Chef des Hauses angezeigt.

Die Polizei nahm sie mit, behielt sie zwei Tage lang (!), bis ein Richter ihre Freilassung anordnete (ich dachte, das Prinzip wäre andersrum...). Jetzt hat der zuständige Stastsanwalt das Verfahren wegen Nichtigkeit eingestellt. Zuvor hatte sich der Regisseur des Abendfilms (pic: Twilight: New Moon), Chris Weitz, öffentlich für Sam eingesetzt, das Filmstudio liess die Anklage gegen Samantha Tumpach fallen.

Die Geschichte ist also nochmal glimpflich ausgegangen. Wir sehen aber, dass die Gehirnwäsche der MPAA bereits schlimme Folgen zeigt; der Kinomanager hatte auf einer Verhaftung bestanden.

In anderen News vom selben Tag erfahren wir, dass die US-Filmindustrie ,,a.k.a. ,,Hollywood") das beste Jahr ihrer Geschichte erlebt, der Jahresumsatz wird 2009 erstmal die 10-Milliarden-Dollar-Marke übersteigen. Diese verdammten, dreckigen Piraten: Erst stehlen sie die Filme aus dem Internet, und anschliessend gehen sie auch noch ins Kino und kaufen die DVD. Unerhört.


Aus: "Samantha muss nicht wegen Fotos im Kino in den Knast" 11k2 (2009/12/12/)
Quelle: http://11k2.wordpress.com/2009/12/12/samantha-muss-nicht-wegen-fotos-im-kino-in-den-knast/


Textaris(txt*bot)

Quote3-plus-1 (20. März 2010 07:16)
Nur wenige Tage seit der Wiederaufführung der Metropolis-Originalfassung ...

... wo alle Laudatoren einen Kniefall vor dem "Raubkopierer" gemacht
haben, der überhaupt ermöglichte, dass der Film nicht vernichtet
wurde und nun dies.

Nun ja, auch ich bin schuldig und stifte wo ich kann zu
Copyright-Verstößen an. Genauer bei Software die auf Vintage-Systemen
nur auf Kassette erschienen ist. Was da nicht bald auf andere,
emulatorlesbare Formate übertragen ist, wird für immer verloren sein!

http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Nur-wenige-Tage-seit-der-Wiederauffuehrung-der-Metropolis-Originalfassung/forum-176514/msg-18270546/read/

-.-

EU will "Anstiftung" zu Copyright-Verstößen international strafbar machen (19.03.2010)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-will-Anstiftung-zu-Copyright-Verstoessen-international-strafbar-machen-959592.html



Textaris(txt*bot)

Quote[...] Skandälchen um Jüngst-Autorin Helene Hegemann noch mal aufgewärmt. Eigentlich war da nicht viel mehr als eine Schulabbrecherin, die Teile ihres Romans ,,Axolotl Roadkill" kurzerhand beim Internet-Blogger Airen abschrieb. Der hätte das gar nicht bemerkt, findige Feuilletonisten aber schon. Die fühlten sich hintergangen, hatten sie doch eben die 17-jährige Hegemann zum literarischen Wunderkind hochgelobt. Und jetzt: alles nur geklaut?

Der Entrüstung schließt sich nun der Verband deutscher Schriftsteller an. Der hat eine ,,Leipziger Erklärung" aufgesetzt und namhafte Unterzeichner gefunden: Günter Grass, Erich Loest, Gunter Kunert, Christa Wolf und Sybille Lewitscharoff. Im Mecker-Papier steht dann: ,,Wenn ein Plagiat als preiswürdig erachtet wird, wenn geistiger Diebstahl und Verfälschung der Kunst hingenommen werden, demonstriert diese Einstellung eine fahrlässige Akzeptanz von Rechtsverstößen im etablierten Literaturbetrieb." Bingo. Gewonnen haben alle.

[...] Die Messe Leipzig tat gut daran, die Nominierung Hegemanns für den Preis der Leipziger Buchmesse aufrechtzuerhalten – auch nach den Plagiatsvorwürfen. Sie hat die etablierten Grantler provoziert, die befürchten, dass ihre Bücher bald E-Books heißen und genauso illegal heruntergeladen werden wie die Musik von Michael Jackson. Es sind die Besitzstandswahrer, die Googles Bücher-Scan fürchten und überhaupt dieses ganze ominöse ,,Internet". Leipzig hat sich auf die andere Seite geschlagen, auf die der Jungen. Auf die des Bloggers Airen, für den ,,geistiges Eigentum" vermutlich ein Unwort ist und der am Messe-Samstag auf der Literaturparty ,,Litpop" seinen Roman ,,Strobo" präsentiert. Leipzig will die Messe der Leser sein, nicht die der biederen Bücher-Händler, als die Frankfurt sich präsentiert. Also lockt das Bücher-Mekka des Ostens mit Manga-Halle, Hörbuchnacht und Lesungen an 350 Orten in der ganzen Stadt. Die gerade volljährig gewordene Hegemann muss darüber hinweg helfen, dass 2010 nur 2100 Aussteller kamen, gut 200 weniger als 2008, aber noch genauso viele wie 2009. ,,Konsolidierung" nennt man die Stagnation in Leipzig und gibt sich zufrieden.

[...] Neben der traditionellen Ausrichtung auf osteuropäische Literatur gibt es erstmals einen Gemeinschaftsstand Lateinamerika. Neu ist außerdem ein eigener Messebereich für Musik. Da gibt es nicht nur Notenhefte, sondern auch eine Reihe musikalischer Veranstaltungen. Neben der literarischen Prominenz um Günter Grass, Martin Walser, Herta Müller, Clemens Meyer oder Martin Suter haben sich auch Nina Hagen, Ben Becker, Marianne Sägebrecht, Katharina Thalbach und Karel Gott angesagt.


Aus: "Haue für Helene Hegemann" Von André Weikard, Leipzig (17.03.2010)
Quelle: http://www.focus.de/kultur/buecher/buchmesse-haue-fuer-helene-hegemann_aid_490629.html

-.-

Quote[...] An ihrem 18. Geburtstag am kommenden Freitag (19. Februar) stellt Hegemann ihren durchaus frei zusammengemixten Roman offiziell vor. Dabei ist die Einstellung der jungen Autorin nicht ungewöhnlich – zumindest nicht für die ,,Generation Internet". Das Kopieren liegt vielen Nutzern quasi im Blut, und auf ihren Rechnern zu Hause entsteht aus Texten, Bildern und Videos etwas Neues: ein Remix.

Dass Künstler sich bei anderen Kreativen Inspiration holen oder gar ganze Textpassagen übernehmen, ist nichts Neues. ,,Kopieren ist gängige kulturelle Praxis", sagt der Mediensoziologe Volker Grassmuck. Auch Geistesgrößen wie Goethe und Beethoven klauten ungeniert. Aus Alt mach Neu einige Künstler haben dieses Prinzip längst zur Kunstform erhoben, indem sie Collagen aus anderen Werken machten

Heute ist das Kopieren und Bearbeiten jedoch einfacher denn je. ,,Im Internet entsteht eine virtuelle, multimediale, globale Gesamt- Bibliothek", sagt Grassmuck, der als Gast-Professor im brasilianischen São Paulo arbeitet. Immer mehr Texte, Bilder und Videos sind nur noch einen Klick entfernt. Und dank dem Computer als Universal-Werkzeug könne jeder Laie am Schreibtisch Texte, Musik und Videos erstellen oder eben herunterladen und bearbeiten. Dafür hat sich ein Begriff etabliert, der aus der lauten Welt der DJs stammt: Remix.

Der Remix hat die Diskotheken und Ateliers dieser Welt längst verlassen. ,,Für die neue Generation von Internet-Nutzern ist kennzeichnend, dass sie Inhalte mit großer Selbstverständlichkeit zusammenwürfelt und rekonfiguriert", sagt der Forscher Urs Gasser, der an der Universität Harvard das Zentrum für Internetforschung leitet. An den Rechnern weltweit wird gemixt, was Tastatur und Maus hergeben.

Manchmal entstehen dabei echte Kunstwerke. Der Hip-Hop-Produzent Danger Mouse mischte 2004 das ,,White Album" der Beatles mit dem ,,Black Album" des Rappers Jay-Z zum ,,Grey Album" – urheberrechtlich nicht sauber, aber künstlerisch auf höchstem Niveau. Der israelische Musiker Kutiman spielte virtuos mit privat erstellten Musik-Videos von YouTube und erstellte daraus neue funkige Songs, die auf dem Portal thru-you.com zu finden sind.

Viele Mischer sind nicht unbedingt Künstler, sondern Liebhaber. Fans der ,,Star Wars"-Saga schnitten etwa den Film ,,Episode I – Die dunkle Bedrohung" (original: ,,Phantom Menace") neu. Begründung: Das Original habe sich vom ursprünglichen Stil des Regisseurs George Lucas entfernt. Andere dichten ihren fiktiven Stars ein Sexualleben an was die Originalautoren oft aussparen. Selbst der düstere Zauberlehrer Severus Snape aus den ,,Harry Potter"-Büchern kommt so zu romantischen Momenten.

Oft dient der Remix auch als politisches Kampfmittel. Das erlebte beispielsweise Wolfgang Schäuble, heute Finanzminister, in seiner Zeit als Chef des Innenressorts. Als ein Wahlkampfplakat mit dem CDU- Politiker erschien, rief der Blog Netzpolitik.org dazu auf, ,,schönere Slogans abseits der Partei-PR zu bauen". Einer der rund 1000 Vorschläge: ,,Wir zur Vorratsdatenspeicherung: Yes, We Scan!"

Längst nicht alle ,,Mashups" – so der gängige Begriffe für die Mix- Inhalte sind aber künstlerisch oder kreativ. Zahlreiche YouTube- Videos haben einen neuen Soundtrack verpasst bekommen – mehr nicht. Und im berüchtigten Internetforum 4chan montieren die Besucher hin und wieder im Schutz der Anonymität die Köpfe bekannter Menschen auf die Körper von Pornodarstellern.

Die Gesetze sind den meisten Mischern entweder egal oder nicht bekannt.

...


Aus: "Aus Alt mach Neu: Helene Hegemann und der Remix" dpa (17.02.2010)
Quelle: http://www.focus.de/digital/computer/computer-aus-alt-mach-neu-helene-hegemann-und-der-remix_aid_481220.html

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Quote[...] Die Pioniere der elektronischen Musik "Kraftwerk" verklagten 3p-Chef Moses Pelham, weil er für Sabrina Setlur einen ihrer Drum-Loops verwendet hatte, ohne vorher zu fragen. Der Bundesgerichtshof entschied damals, dass auch beim Einsatz von noch so kleinen Sound-Fetzen aus fremden Werken der betroffene Tonträger geschützt werden muss, und gab somit Kraftwerk zunächst Recht.

...


Aus: "Bushido hat geklaut - So what?" (24.03.2010)
Quelle: http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/suedwild/kommentar-bushido-dark-sanctuary-ID1269441887354.xml

-.-

Quote[...] Der "Gangsta-Rapper" Bushido hat sich vor Gericht in Verfahren um Urheberrechtsverletzungen durchgesetzt. Der Musiker war gegen drei Computerbesitzer vorgegangen, die seine Musik aus einer Internet-Tauschbörse heruntergeladen haben sollen. Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte gestern laut Mitteilung einstweilige Verfügungen gegen die Beklagten (u. a. Az.: 12 O 195/08). Die Prozessgegner hatten versichert, keine Musik illegal aus dem Internet zu holen.

Ein Rentner hatte erklärt, er wisse gar nicht, wer oder was Bushido sei und habe auch kein Programm, um Musik aus dem Internet herunterzuladen. Ein Ehepaar hatte angegeben, zur fraglichen Zeit sei nachweisbar niemand an ihrem Computer gewesen. Das Gericht befand, dass es darauf nicht ankommt und wendete den Grundsatz der "Störerhaftung" an.

...


Aus: "Bushido siegt in Rechtsstreit um Urheberrechtsverletzungen über offenes WLAN" (17.07.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bushido-siegt-in-Rechtsstreit-um-Urheberrechtsverletzungen-ueber-offenes-WLAN--/meldung/112925

-.-

Quote[...] Erst kürzlich hatte die IT-Recht Kanzlei von einer Abmahnwelle, ausgelöst durch Abercrombie & Fitch berichtet. eBay-Verkäufer, die Artikel von Abercrombie & Fitch verkauften, wurden wegen angeblicher Verletzungen der Markenrechte von Abercrombie & Fitch abgemahnt.. Nun wehrt sich der als Rap-Künstler bekannte Bushido gegen Konkurrenz auf dem Textilsektor.

Bushido ist seit sieben Jahren als Rap-Künstler in Deutschland bekannt und tätig, sowohl durch Konzerte als auch den Verkauf von um 800.000 Tonträgern hat er Bekanntheit erlangt. Er ist zudem Inhaber der deutschen Marke BUSHIDO Nr. 30428333. Die Marke ist neben Produkten, die im Zusammenhang mit dem Musikgeschäft stehen, auch für Kleidung eingetragen.

Aus dieser Marke macht Bushido nun seine Rechte an dem Namen ,,BUSHIDO" gegenüber Benutzern geltend, die diesen für ihre Zwecke verwenden. In einem der IT-Recht Kanzlei bekannten Fall wurden Verkäufe von Textilien, die über die eBay-Plattform getätigt wurden und mit ,,BUSHIDO" bezeichnet worden waren, abgemahnt.

...


Aus: "Rapper Bushido geht gegen Markenrechtsverletzungen vor"
veröffentlicht von Rechtsanwältin Verena Eckert (08. Oktober 2007)
Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&cid=2344&title=Rapper+Bushido+geht+gegen+Markenrechtsverletzungen+vor

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Quote[...] Bushido hat ein Modell entwickelt, um die Filesharer abzukassieren. [...]

Bushido lässt über seinen Anwalt [ ] Abmahnungen verschicken. Soweit nichts Ungewöhnliches. Darin lässt er jedoch das Angebot unterbreiten, einen Vergleich abzuschließen: Wenn der Filesharer 400 EUR zahlt, ist die Sache für ihn erledigt. Die 400 EUR setzen sich laut Abmahnung zusammen aus 200 EUR als Ersatz für die entstandenen Anwaltskosten und 200 EUR als Schadenersatz für Bushido. Für den Fall, dass der Filesharer auf diesen Vorschlag nicht eingeht, werden die vollen Anwaltskosten in Höhe von gut 600 EUR und ein nicht näher bezifferter Schadensersatz fällig.

Für den Filesharer ist dieses Angebot ein gutes Geschäft. Denn er ,,spart" gut 200 EUR. Doch auch für Bushido ist das wohl auch kein Verlustgeschäft.

Denn: Er kassiert pro verglichenem Fall 200 EUR als Schadensersatz, der ihm in vielen dieser Fälle wohl gar nicht zustehen würde. Doch die Eltern, Großeltern oder Freunde der Filesharer zahlen freiwillig Schadensersatz, um so den 400 EUR-Rabatt bei den Anwaltskosten zu erlangen. Und für Bushido ist die Höhe der Anwaltsvergütung eigentlich egal, denn er profitiert hiervon ja schließlich nicht. Nur für den Fall, dass Bushido tatsächlich seinen Anwälten in jedem so vergleichsweise geeinigten Fall die Differenz zwischen den geforderten gut 600 EUR und den vom Filesharer gezahlten 200 EUR ersetzen würde, wäre es tatsächlich ein ,,Vergleich" – also eine Regelung, bei der beide Seiten nachgeben.

Es ist aber auch möglich, dass die Anwälte im Vergleichsfall für ihr Abmahnschreiben tatsächlich nur die 200 EUR bekommen. Dann würde Bushido an jedem Filesharer, der von diesem ,,guten Angebot" Gebrauch macht, 200 EUR verdienen. So lohnt sich Filesharing auch für das Opfer!

Der Fairness halber: Wir wissen nicht, ob Bushido dieses Vorgehen tatsächlich erfunden hat. Denn auch einige der Porno-Abmahner arbeiten nach diesem Modell. Und scheinbar funktioniert's ganz gut!


Aus: "Das Bushido-Modell der Tauschbörsen-Bekämpfung"
veröffentlicht von Rechtsanwältin Verena Eckert (17.03.2008)
Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/bushido-modell-filesharing.html

-.-

Quote[...] "Bushido hat sich mit fremden Federn geschmückt", sagte der Vorsitzende Richter Bolko Rachow. Bushido hat nach Überzeugung der Richter in 13 der 16 umstrittenen Titel sogenannte "urheberrechtlich geschützte Tonfolgen" benutzt, unter Musikern Loops genannt. Die Loops hat Bushido laut Gericht dann mehrfach hintereinander geschnitten und einen neuen Text darübergelegt. Die Richter sprachen den französischen Künstlern auch deshalb Schadensersatz zu, weil Bushido ungefragt seine teils brutalen Texte über ihre Musik gelegt hatte. "Da hätte man fünfmal fragen müssen", sagte Richter Rachow.

Das Urteil des Hamburger Landgerichts gegen Bushido ist noch nicht rechtskräftig. Der Musiker und seine Verteidiger können vor dem Hamburger Oberlandesgericht in Berufung gehen.

Im November 2008 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass bereits derjenige in die Urheberrechte eingreift, "der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt". Allerdings könne die Benutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung erlaubt sein, wenn ein eigenständiges Werk mit großem musikalischem Abstand zur ursprünglichen Tonfolge entstehe.

Schon 2007 hatte Bushido Ärger in Urheberrechtsfragen: Die norwegische Metalband Dimmu Borgir hatte seinerzeit Passagen ihrer Musik bei Bushido entdeckt. Der Streit wurde seinerzeit außergerichtlich geklärt.

Quote

Abmahnungen...

Was ist eigentlich mit den sogenannten "Abgemahnten"?

Ist einer von den Dreizehn "geklauten" Songs mal von Bushido abgemahnt worden?

Wenn ja, wie sieht dann da die rechtliche Grundlage aus, wenn "Abgemahnte" für Uhrheberrechte "geblecht" haben, auf Songs, auf denen Bushido nie selber, wie sich jetzt zeigt, ein Uhrheberrecht besaß.

Oder wurde keiner der Dreizehn Songs abgemahnt? Wenn das so wäre, dann stinkt das ja schon förmlich gegen den Wind, wenn Bushido nur das abmahnt, was er bzw. seine Produzenten wirklich selber "produziert" haben.



QuoteCedric Noles, 23.03.2010

"Internotation"

Hätte Bushido besser einmal Rat bei Helene Hegemann und dem Ullstein-Verlag geholt.
Die verkauft ihre Plagiate als "Intertextualität" genannte Kunst weiterhin unbehelligt.
Mensch Bushido, bisschen mehr Phantasie, dann hättest du das als "Internotation" und neue Kunstform verkauft und wärst noch in die Musikgeschichte eingegangen.



Quote23.03.2010, Leberwurstpizza

bushido klaut?

hält wirklich jemand den typen für was anderes als die reinkarnation von Milli Vanilli?



Aus: "Plagiatsurteil - Gericht lässt Bushido-Alben schreddern" (23.03.2010)
Quelle: http://www.spiegel.de/kultur/musik/0,1518,685251,00.html

-.-

Quote[...] Hamburg (msd) - Einen Tag nach dem spektakulären Urteil, mit dem das Landgericht Hamburg dem Rapper Bushido praktisch die Urheberrechte an seinen Songs entzogen hat, scheinen die Betroffenen in eine Art Schockstarre verfallen zu sein. Des Rappers Webseite tut so, als sei nix gewesen, Anfragen bei Label und Vertrieb bleiben unbeantwortet.

Nicht dass die Begründung für das Urteil überraschen würde. Die frappanten Gemeinsamkeiten zwischen den Songs von Dark Sanctuary und Bushido kann jeder hören, der Ohren hat.

Überraschend an der gestrigen Gerichtsentscheidung ist vor allem, dass es Bushido bzw. seinen Anwälten nicht gelungen ist, das Urteil - wie in früheren Fällen auch - mit einem Vergleich abzuwenden, koste es, was es wolle. Zumal zumindest derzeit nicht ersichtlich ist, warum die von Bushido angestrebte Berufungsverhandlung ein anderes Ergebnis erbringen sollte.

[...] Da die beanstandeten Titel auch auf diversen Samplern gelandet sind, ist aber nicht nur der Major Universal betroffen. Auch bei Sonymusic etwa wird man nicht erfreut sein, dass man nun etwa die "Bravo Hits 56" aus dem Verkehr ziehen muss. Auch hier sind Schadensersatzforderungen denkbar.

Wer keine Urheberrechte hat, kann diese auch nicht einfordern. Und so stehen auch die vielen von Bushido wegen illegaler Downloads abgemahnten Fans juristisch gesehen plötzlich viel besser da. Wenn sie wegen der vom Gericht genannten Titel abgemahnt wurden oder Schadensersatz bezahlt haben, können sie ihr Geld und vermutlich auch ihre Anwaltskosten zurück fordern.

Unterdessen meldete sich heute auch die bestohlene Band zu Wort. Ihre deutschen Anwälte zeigten sich zufrieden mit dem Urteil: ""Dieser ungewöhnlich große Plagiatsfall dürfte in der Geschichte der deutschen populären Musik bisher einzigartig sein", zitiert motor.de Anwältin Katrin Busch. Der Versuch, sich mit Bushido außergerichtlich zu einigen, sei schief gegangen. Die Vorstellungen hätten zu weit auseinandergelegen.

Insgesamt hatten die Richter in ihrem gestrigen Urteil 13 der ursprünglich 16 Titel beanstandet, die Dark Sanctuary als ihre eigene Musik wiedererkannten. Der Rapper habe bei Liedern "urheberrechtlich geschützte Tonfolgen", sogenannte Loops, verwendet. Bolko Rachow, der vorsitzende Richter, gab zu Protokoll, Bushido habe sich mit fremden Federn geschmückt. Bushido stellte die Loops einfach mehrmals hintereinander und unterlegte so den jeweiligen Song.

...


Aus: "Urteil gegen Bushido: Nach dem Super-GAU" (24.03.2010)
Quelle: http://www.laut.de/Urteil-gegen-Bushido/Nach-dem-Super-GAU/24-03-2010

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Quote[...] Die Plagiatsmeldungen reißen nicht ab. Kaum ist die Aufregung um Helene Hegemanns Buch "Axolotl Roadkill" abgeklungen, geht es mit dem Gesamtwerk Bushidos weiter.

[...] Im Detail ging es um 28 Tonfolgen aus vier Alben der inzwischen aufgelösten französischen Band aus den Jahren 1999 bis 2004, die leicht verändert in 16 Bushido-Titeln als sich ständig wiederholende Tonschleifen eingearbeitet worden sein sollen.

Große Sample-Kunst darf man sich darunter in den meisten Fällen eher nicht vorstellen. Vergleicht man etwa den Dark-Sanctuary-Song "Les Memoires Blessees" mit Bushidos Ballade "Nadine", ist unüberhörbar, dass das elegische Klaviermotiv, das beiden Werken zugrunde liegt, beinahe exakt dasselbe ist. Allenfalls lässt sich eine minimale Frequenzmanipulation feststellen.

[...] Im November 2008 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass bereits derjenige in die Urheberrechte eingreift, "der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt". Die Benutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung könne allenfalls erlaubt sein, wenn ein eigenständiges Werk mit großem musikalischen Abstand zur ursprünglichen Tonfolge entstehe.

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Gegenüber der SZ waren weder Bushido selbst noch sein Label zu einer Stellungnahme bereit.

AP/ddp/crab

Quote

24.03.2010 17:40:21

contrapasso:

copy paste jeder machts und der mainstream verdient das geld...

ey. ist ja alles so schön bunt hier.


Quote24.03.2010  11:56:54

Inorbit:

Bushido, der Lümmel.

...


Quote

24.03.2010 13:02:57

plastikfinken: haha

französische gruftis nachklimpern - wie arm ist das denn? echt böse und so. das würstchen!

na mal schauen wie sein management versucht das image vom echt provokanten gulliprinzen wieder glattzubügeln. die ghetto gymnasiasten sind auch nicht mehr, was sie mal waren.






Aus: "Der Rapper als Hegemann" (24.03.2010)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/kultur/683/506850/text/

-.-

Quote[...] BERLIN taz | Was in der Branche schon lange als offenes Geheimnis gehandelt wurde, ist seit Dienstag endlich aktenkundig: Der Rapper Bushido hat über Jahre so viele seiner Songs ganz ordinär aus musikalischen Versatzstücken anderer Künstler zusammengeschraubt, dass sich schwer tut, wer überhaupt etwas Originäres in dieser Musik entdecken will.

2007 gabs deswegen schon eine rechtliche Auseinandersetzung mit der norwegischen Band Dimmu Borgir, am Dienstag kam es dann knüppeldicke: Die französische Gothic-Band Dark Sanctuary hatte Bushido in einem Zivilprozess verklagt, weil er unerlaubt gleich 16 Titel von ihr verwendet und als seine eigenen ausgegeben hatte. Das Landgericht Hamburg verurteilte den 31-jährigen Musiker nun zur Zahlung von 63.000 Euro Schadensersatz. Überdies ordnete es an, elf Tonträger müssten aus dem Verkauf genommen und geschreddert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine außergerichtliche Einigung aber unwahrscheinlich. Peinlich, zumal Bushido selbst eifersüchtig über seine Rechte wacht.

Nun gehört das Sample, der Loop, also die "urheberrechtlich geschützte Tonfolge" im Hiphop nicht nur zum guten Ton, sondern ist konstitutiv für das ganze Genre. Die größten Fans von Bushido sitzen ohnehin im bürgerlichen Feuilleton, wo man Geschichten vom "bösen Jungen" liebt, der "es schaffen kann, wenn er sich nur richtig anstrengt" – auch wenn der bürgerliche Junge nicht "von unten" kommt, sondern aus einem Gymnasium in Berlin-Tempelhof. Homophobie, Rassismus und Frauenfeindlichkeit werden dann zugunsten der rührenden Karriere gerne mal als "gossenlyrischer Realismus" durchgewunken und sanktioniert – von exakt denselben Leuten, die auch im Fall einer Helene Hegemann nicht von Diebstahl sprechen, sondern lieber vornehm über "Intertextualität" schwadronieren. Seis drum.

Wirklich seltsam ist, dass sich der "Rapper" Bushido offenbar mit Vorliebe ausgerechnet bei absolut Hiphop-fernem Kitsch-Metal mit satanischem Einschlag bedient hat. Uncooler gehts nun wirklich nicht.


Aus: "Über seine eigenen Rechte wacht Bushido eifersüchtig - Haltet den Depp!"
KOMMENTAR VON ARNO FRANK  (25.03.2010)
Quelle: http://www.taz.de/1/leben/musik/artikel/1/haltet-den-depp/

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der größte irische Provider, Eircom, hat am heutigen Montag den Pilotbetrieb für sein bereits seit Längerem geplantes  System zur "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverletzungen gestartet. Dies berichtet die Irish Times. Nach drei Verwarnungen soll demnach gemäß dem umkämpften "Three Strikes"-Verfahren ("drei Urheberrechtsverletzungen, und du bist raus ...") der Netzzugang zunächst kurzzeitig für eine Woche, beim vierten Mal für ein Jahr gekappt werden. Der erste Hinweis werde telefonisch erfolgen, danach setzte man auf E-Mails und Briefe.

Eircom hat sich der Meldung nach darauf eingelassen, während der Testphase zunächst die Benutzer, denen sich 50 von der Musikindustrie ausfindig gemachte IP-Adressen zuordnen lassen, auf illegale Download-Aktivitäten hinzuweisen. Der Platzhirsch unter den irischen Zugangsanbietern willigte Anfang Januar 2009 prinzipiell in das Aufsetzen eines Warn- und Sperrsystems zur Bekämpfung von Copyright-Verstößen für seine rund 750.000 Breitbandkunden ein. Hintergrund war ein Rechtsstreit mit den großen Plattenfirmen EMI, Sony BMG, Universal und Warner sowie der Industrievereinigung Irish Recorded Music Association (IRMA). Dabei hatten die Labels zunächst darauf gedrungen, dass Eircom illegale Downloads mithilfe technischer Lösungen wie Filtersoftware unterbindet und dazu die Netzkommunikation großflächig überwacht.

IRMA-Chef Dick Doyle kündigte an, dass seine Organisation Eircom jede Woche mit tausenden IP-Adressen von Copyright-Sündern versorgen könne. Man wolle aber erst sehen, inwieweit der Provider imstande sei, die Eingaben in dem neuen Prozess abzuarbeiten. Doyle verwies zugleich auf Studien, wonach 80 Prozent der verwarnten Nutzer ihre Finger von weiteren rechtswidrigen Filesharing-Aktivitäten ließen. Die Musikindustrie versuche so, die Surfer zur Inanspruchnahme legaler Alternativen zu bewegen. Der irische Kabelanbieter UPC widersetzt sich unterdessen nach wie vor den Forderungen der IRMA zur Einrichtung eines "Three Strikes"-System, da er dafür keine rechtliche Grundlage sieht. Der Provider setzt auf eine gerichtliche Klärung der Frage.

Unklar ist auch noch, inwieweit das von Eircom implementierte Verfahren mit den Vorgaben der EU zur Regulierung des Telekommunikationsmarktes im Einklang steht. Gemäß dem novellierten Telecom-Paket sollen die Mitgliedsstaaten vor der Einrichtung von Systemen für Internetsperren den Nutzern ein "faires und unparteiisches Verfahren" garantieren. Entsprechende Maßnahmen müssen effektiv sein und schnell überprüft werden können. Gesetzliche Regelungen für Verfahren zur abgestuften Erwiderung auf Urheberrechtsverletzungen existieren unter anderem bereits in Frankreich und in Großbritannien. Eircom soll dem Bericht der Irish Times zufolge aber der erste Provider sein, der ein entsprechendes System trotz der Bedenken von Datenschützern tatsächlich in Betrieb nimmt. (Stefan Krempl) / (odi)

Quote24. Mai 2010 15:56
Lustiger Verein diese MI (Editiert vom Verfasser am 24.05.10 um 15:58)
abracadaboum (652 Beiträge seit 16.10.04)

Die wollen also buchstäblich tausenden Nutzern das Netz kappen, indem
sie IP-Adressen sammeln und diese dann weitergeben und bilden sich
ein, dass die Kunden dann ganz brav zum Laden um die Ecke gehen, um
sich dort nen stapel Musik-CDs zu kaufen.
Nicht der Kunde ist König, sonder der Kunde ist dämlich! Oder wie
denken die sich das?

Wenn das Konzept aufgeht esse ich nen Besen.


Quote24. Mai 2010 17:35
Probleme, die sich von selbst lösen
nerventanz (mehr als 1000 Beiträge seit 28.02.09)


Ein Provider, der den Netzverkehr ausspioniert, ist eine Gefahr.
Egal, ob man was illegales macht oder nicht, es ist ein Risiko, in so
einem Netz eingewählt zu sein.

Jeder sicherheitsbewusste Internet-Nutzer wird somit den Anschluss
sofort kündigen. Vom Vertrag her geht das sowieso nicht, dass ein
Vertragspartner nachträglich einseitig den Vertrag ändert. Deswegen
hat man logischerweise sowieso das Recht auf Kündigung. Evtl sogar
mit Schadenersatz (Zeit ohne Internetanschluss), in bestimmten
Fällen.

Gut ist wenigstens, wie man sehen kann, wie Lobbys und
Bestechungsgelder mal wieder die Welt regieren. Manchmal ist es nicht
so offensichtlich, dass da jemand schon seit geraumer Zeit die
Politik vergiftet und die Meinung der Leute total verdreht.

Naja... wenigstens können sich die Bestochenen mit dem Geld legal ein
paar CDs kaufen. Die normalen Leute sind sowieso immer die Ärsche,
deswegen... wen kümmert's?



Quote24. Mai 2010 18:10
Wann kommt das nach DE?
Todd.Outsourced, ToddOutsourced@googlemail.com (42 Beiträge seit 14.05.10)

Das wäre genau die richtige Maßnahme um hiesige Raubkopierer
abzuschrecken.

Quote24. Mai 2010 22:17
Re: Wann kommt das nach DE?
dreadsoul (55 Beiträge seit 01.12.03)

Todd.Outsourced schrieb am 24. Mai 2010 18:10

> Das wäre genau die richtige Maßnahme um hiesige Raubkopierer
> abzuschrecken.

Es gibt im juristischen Sinne auch jetzt noch keine "Raub"kopien,
auch wenn manche das gerne hätten.



Quote25. Mai 2010 09:18
Analog zum Briefverkehr:
NetReaper (mehr als 1000 Beiträge seit 13.01.00)

"Dabei hatten die Labels zunächst darauf gedrungen, dass Eircom
illegale Downloads mithilfe technischer Lösungen wie Filtersoftware
unterbindet und dazu die Netzkommunikation großflächig überwacht."

Also beim Briefverkehr wäre das auf folgendes herausgelaufen:

"Dabei hatten die Labels zunächst darauf gedrungen, dass Eircom
illegale Briefsendungen mithilfe technischer Lösungen wie
automatischem Briefeöffnen und -scannen unterbindet und dazu die
Briefkommunikation großflächig überwacht."

Merkt eigentlich einer noch was?
Meine Kommunikation gehört mir! Und wer sie filtert oder überwacht,
der hat bereits ein Verbrechen (!) begangen.


...


Aus: "Irischer Provider Eircom beginnt mit Netzsperren bei Copyright-Verstößen" (24.05.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Irischer-Provider-Eircom-beginnt-mit-Netzsperren-bei-Copyright-Verstoessen-1006112.html




Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der französisch-schweizerische Filmregisseur Jean-Luc Godard hat sich in einem Rechtsstreit um den illegalen Download und den Austausch von tausenden Musikstücken auf die Seite des Beschuldigten gestellt. Die 79 Jahre alte Filmlegende war durch einen Artikel in der französischen Tageszeitung Libération  auf den Fotografen James Climent aufmerksam geworden. Dieser war von den Verwertungsgesellschaften SACEM und SDRM beschuldigt worden, knapp 14.000 Musikstücke aus dem Internet geladen zu haben. Sie erstritten vor Gericht eine Strafe von 20.000 Euro. Godard habe daraufhin angeboten, 1000 Euro für Rechtskosten bereitzustellen, schreibt Climent in seinem Weblog.

Godard, der mitunter als "Bertolt Brecht der Nouvelle Vague" bezeichnet wird, hatte sich schon bei früherer Gelegenheit gegen die französische Aufsichtsbehörde Hadopi (Haute Autorité pour la diffusion des Oeuvres et la protection des droits sur Internet) gewandt, die in Frankreich für Urheberrechtsverletzungen im Internet zuständig ist. Im Mai bezweifelte Godard in einem Interview die Möglichkeit eines Urheberrechts. Es gebe kein geistiges Eigentum. Die Kinder eines Künstlers könnten von dessen Werken höchstens bis zu ihrer Volljährigkeit profitieren.

Climent hatte sich in dem Urheberrechtsverfahren gegen die Verwertungsgesellschaften 2007 auf Anraten seines Rechtsanwalts für schuldig erklärt. Zwei Jahre später wurde über ihn die Geldstrafe verhängt. Climent strebt nun ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Dafür müsste er 5000 Euro Anwaltskosten zusammenbekommen. Neben den 1000 Euro vom Regisseur hat Climent 104,38 Euro über Paypal eingesammelt, 19,34 über den Belohnungsdienst Flattr sowie einen Betrag von bis zu 1200 Euro. Von dem europäischen Gericht will Climent unter anderem den freien Zugang zur Kultur als Grundrecht bestätigt sehen. Dieses werde durch das seit Anfang dieses Jahres geltende Gesetz für Internetsperren gefährdet. (anw)

Quote14. September 2010 14:02
Mit Chabrol wäre das nicht passiert
Geripptes (114 Beiträge seit 09.08.10)

der ist vorgestern gestorben.

Quote14. September 2010 14:29
Leider -kwt
Soulsaver (mehr als 1000 Beiträge seit 08.08.06)

kwt




Quote14. September 2010 16:23
Godard hat recht - es gibt kein geistiges Eigentum!

OskarMaria

Die Angelegenheit ist ein Witz - niemand kann an immateriellen Dingen
Eigentum erlangen. Jeder Gedanke, jedes Gedicht, jedes Musikwerk
bekommt nur dann einen Wert, wenn diese sich von ihrem Verfasser
loslösen und hinaus in die Welt wandern. Wenn sie von Anderen für
goutiert und konsumiert werden. Eingesperrt in Tresorräumen und
unzugänglichen Bibliotheken sind sie völlig wertlos.
Doch wenn diese flüchtigen Ideen durch die Gesellschaft wandern,
werden sie zum Allgemeingut - zum Teil unserer intellektuellen und
kulturellen Identität, auf der letztlich alles Neue auch aufbaut.

Selbst unser Staat ist -bisher- nicht auf die Idee gekommen, diese
virtuellen Dinge mit einem Eigentumsstempel zu versehen. Wäre auch
nur schwer möglich. So wurde das Urheberrecht als Recht zur
ausschließlichen Verwertung konzipiert. Will sagen - nur dem Urheber
soll der wirtschaftliche Profit an jenen virtuellen Dingen zustehen.

Geistiges Eigentum ist inhaltlicher Schwachsinn, ein Produkt unserer
dreisten Content-Industrie, die damit ihre Pfründe sichern will.

Gruß OskarMaria

Quote14. September 2010 16:38
Re: Godard hat recht - es gibt kein geistiges Eigentum!
Edna Krabappel (mehr als 1000 Beiträge seit 22.04.04)

OskarMaria schrieb am 14. September 2010 16:23

> So wurde das Urheberrecht als Recht zur
> ausschließlichen Verwertung konzipiert.

Nein, wie kommst Du darauf? Die Verwertungsrechte sind nur ein Teil
unseres Urheberrechts, auch Deine philosophischen Überlegungen haben
einfach nichts mit den rechtsethischen Grundlagen unseres
Urheberrechts zu tun, siehe dazu meine Antwort im anderen Thread:


http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Re-Woher-hat-Godard-sein-Geld/forum-185851/msg-19139931/read/


Es gibt in anderen Kulturräumen auch andere rechtsethische
Rechtfertigungen eines Urheberrechts.

Tut mir leid, aber dieser Diskurs wird schon seit Jahrhunderten
geführt, und da kannst Du nicht einfach mit deinen persönlichen
Ansichten als "grundlegende Wahrheiten" kommen.



...


Aus: "Jean-Luc Godard unterstützt Beschuldigten in Filesharing-Rechtsstreit" (14.09.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Jean-Luc-Godard-unterstuetzt-Beschuldigten-in-Filesharing-Rechtsstreit-1078534.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Ein Jahr nach Verabschiedung eines umstrittenen französischen Gesetzes gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet sind die ersten Warnungen an Verdächtige verschickt worden. Die zuständige Aufsichtsbehörde HADOPI bestätigte laut dpa entsprechende Berichte.

Die Haute autorité pour la diffusion des œuvres et la protection des droits sur internet, wie die aus dem "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" hervorgegangene Behörde in voller Länge heißt, ist mit der Umsetzung des Systems der "abgestuften Erwiderung" auf wiederholte Urheberrechtsverletzungen beauftragt. Copyright-Sündern drohen nach dem am 1. Janur 2010 in Kraft getretenen HADOPI-Gesetz nach zwei Verwarnungen per E-Mail und Brief bis zu ein Jahr dauernde Sperren ihres Internetzugangs. Dazu kommen gegebenenfalls Geldbußen in Höhe von bis zu 300.000 Euro und eine dreijährige Gefängnisstrafe.

Nutzer, die entsprechende Sanktionen von vornherein vermeiden wollen, sollen dies nach jüngst bekannt gewordenen Vorstellungen der Behörde mit der Installation einer Art digitalen Wanze auf ihrem Rechner tun können. HADOPI hatte dazu in einem nicht zur Veröffentlichung gedachten Papier Anforderungen an eine "Sicherheitssoftware" aufgestellt, mit der die Nutzer beim Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen ihre Unschuld beweisen können sollen. Umschrieben hat das Amt zudem bereits den Wunsch, dass entsprechende Überwachungsprogramme auch direkt auf den Routern von Nutzern ihren Platz finden. Derzeit verwarnt die Behörde Internet-Nutzer, die illegal Filme oder Musik herunterladen, auf Basis der IP-Adresse.

Vergleichbare "Three-Strikes"-Regelungen sind auch in anderen Ländern in der Diskussion beziehungsweise bereits umgesetzt, darunter Neuseeland und Großbritannien. Auch auf EU-Ebene oder in den Verhandlungen um das Antipiraterie-Abkommen ACTA gab es immer wieder Vorstöße, solche Regelungen in internationalen Vereinbarungen ebenfalls zu verankern. In Deutschland liegen entsprechende Pläne immer wieder einmal auf dem Tisch, bislang aber werden sie von der Bundesregierung abgelehnt. (jk)


Aus: "Erste Warnungen an mutmaßliche Urheberrechtsverletzer in Frankreich" (05.10.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Erste-Warnungen-an-mutmassliche-Urheberrechtsverletzer-in-Frankreich-1101512.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Am Wuppertaler Zentrum für Informations- und Medienverarbeitung soll ein Jahrzehnte altes Medienarchiv gelöscht werden, weil nach geltender Rechtsauffassung allein der Besitz solcher Bestände strafbar sei

In Universitäten – nicht nur deutschen – ist es seit Einführung des Videorekorders Praxis geworden, Fernsehprogramminhalte mitzuschneiden und zu archivieren; teilweise, weil darin das Wirken der eigenen Hochschule und deren Mitarbeiter darstellt wird; häufiger aber um der Medienforschung und -ausbildung eine inhaltliche Grundlage zu bieten. So finden sich insbesondere in film- und medienwissenschaftlichen Instituten mittlerweile beachtliche Sammlungen von Fernseh-, Spiel- und Dokumentarfilmen, die es Studenten und Forschern an diesen Instituten ermöglichen, medienarchäologisch und -historisch zu arbeiten. Nicht selten sind diese Archive die einzigen Zugangsquellen für rare und ansonsten unauffindbare Medieninhalten geworden.

Bislang waren solche Sammlungen vor allem durch die Personal- und Raumknappheit der Universitäten bedroht: Die Aufzeichnungen und Geräte müssen verwaltet und gepflegt werden (was insbesondere bei VHS-Kassetten eine Herausforderung ist). Das könnte nun jedoch bald überflüssig werden, denn das deutsche Urheber- und Verwertungsrecht trifft eine recht eindeutige Aussage über solche Bestände: Sie sind illegal. Das hat die Verwaltung der Universität Wuppertal nach Auffassung ihrer Justiziarin nun dazu gebracht, in vorauseilendem Gehorsam das universitätseigene Zentrum für Informations- und Medienverarbeitung (ZIM) aufzufordern, sein umfangreiches Aufzeichnungsarchiv zu vernichten.

Nachdem die Angelegenheit jetzt öffentlich wurde, hat das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" eine Pressemitteilung herausgegeben und im Anschluss daran die ,,Gesellschaft für Medienwissenschaften" (GfM) in einem Protestbrief an den Universitätsrektor Lambert Koch diese dazu aufgefordert, von dem Vorhaben abstand zu nehmen. Auf ihrer Webseite argumentiert die GfM:

"Einmal ganz abgesehen davon, dass insbesondere die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Deutschland einen Bildungsauftrag haben, der in der Verwendung von Mitschnitten ihrer Sendungen in Lehre und Forschung eine Fortsetzung im Sinne des Gesetzgebers findet, verweist das groteske Ansinnen der Rechtsabteilung der Wuppertaler Universität auf einen eigentlichen Notstand im Bereich der medienwissenschaftlichen Forschung: Es bedarf dringend einer klaren und zuverlässigen Regelung des Zugangs zu und der Verwendungsmodalitäten von urheberrechtlich geschütztem audiovisuellem Material für Forschung und Lehre."

Die Angelegenheit könnte angesichts der in den Uni-Archiven schlummernden Mitschnitt-Schätze noch weiterreichende Konsequenzen bekommen. Bislang wurden solche Archive stillschweigend geduldet – wie auch die Vorführung des Materials zu Lehr- und Forschungszwecken. Durch weitere Verschärfung des Urheberrechts sollen solche Grauzonen künftig ebenfalls abgedeckt werden, weswegen sich das Aktionsbündnis im Juli für eine "Wissenschaftsschranke" ausgesprochen hatte, nach der Literatur (und andere Forschungsquellen) einer genehmigungsfreien Nutzung unterliegen sollen.


QuoteBummelHummel, 9. November 2010 09:06

Ein besonders anschauliches Beispiel, wie ...

... ein ausguferndes, pervertiertes Urheberrecht Forschung und
Bildung behindern.


Quotekulinux, 9. November 2010 08:42

Innovative Juristen!


Mensch Klasse!
Da zerbrechen sich Bibliothekare, Archivare und alle, die mit
digital(isiert)em Kulturgut im weitesten Sinne zu tun haben, seit
Jahrzehnten den Kopf, wie man das Zeugs dauerhaft speichern kann ...
und dann haben die Juristen die Lösung: Nix speichern! Löschen!
Da lassen sich ja noch ungeahnte Anwendungsmöglichkeiten absehen:
Frage des Grundeigentums für die Cheops-Pyramide nicht mehr eindeutig
klärbar? - Abreißen!
Keine Erben für die Tantiemen aus Beethovens Musik, Goethes Schriften
oder Rembrandt Gemälden mehr auffindbar? - Vernichten!
Eine völlig neue Anwendung des alten DDR-Spruchs "wir bauen auf und
reißen nieder / so ham wir Arbeit immer wieder" tut sich da auf , die
zudem ungeahnte Entfaltungsmöglichkeiten für die ansonsten ja schon
arg gebremste Kreativität der Leute bietet: Bisher musste sich jeder
Künstler doch irgendwie immer sagen lassen: "War schon mal da, gibt's
schon, nix Neues!" Und nun werden die Werke und alle ihre Spuren
regelmäßig vernichtet - und Platz is'!
Hm, das ließe sich ja auch auf Gesetze anwenden. Wer sagt denn, dass
wir z.B. alte Grundsätze des römischen Rechts (keine Strafe ohne
Gesetz, im Zweifelsfalle zugunsten des Angeklagten etc. pp.) einfach
beibehalten müssen: Lassen wir die findigen Juristen doch das
Rechtssystem immer wieder neu erfinden! Das bleibt spannend und
sichert UNMENGEN von Arbeitsplätzen: Vollbeschäftigung für alle mit
IQ über 35, die daher geeignet sind, als Juristen zu arbeiten!

Hurra!
SCNR

Kuli, kopfschüttelnd


Quoteperpetuum, 9. November 2010 08:59

Was soll's

wir sind hier schließlich im Mutterland der hirnlosen Bürokratie, wo
vor der Vernichtung von Unterlagen stets eine Sicherheitskopie
anzufertigen ist! :D



QuoteBuchstabenUndZahlen, 9. November 2010 08:38

Geschäftsschädigend!

Diese Kostenlosmentalität der Intelektüllen ist geschäftsschädigend
für unsere gebeutelte Wirtschaft. Da sammeln sich Milliarden in
irgendwelchen profitfreien Archiven ohne irgendeinen Beitrag zum
Wachstum zu liefern. Wo kämen wir denn hin, wenn Informationen von
jedem einfach so verbraucht würden ohne Gegenleistung? Diese
langbärtigen Medienwissenschaftler saugen am Hals der
Verwertungsgesellschaften und ihre Analysen verderben dem
unbescholtenen Bürger den Genuß an den brandneuen Erzeugnissen
unserer Inhaltsindustrie.

Denkt denn niemand an den Wirtschaftsstandort?




Aus: "Löschen statt speichern" Von Stefan Höltgen (09.11.2010)
Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/6/148709


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, will sicherstellen, dass das Urheberrecht nicht zum Hindernis in der vernetzten Welt wird. "Copyright ist kein Zweck an sich", betonte die Niederländerin Ende vergangener Woche in einer Rede auf einem Kultur- und Medienforum in Avignon. Es gehe vielmehr darum, Künstlern weiterhin Schaffensmöglichkeiten zu erhalten. Immer öfter werde das Urheberrecht aber nicht respektiert. In einigen Bereichen sei die "Piraterienachfrage" so hoch, "dass wir uns fragen müssen, was wir falsch machen".

Als Beispiel nannte Kroes die Digitalisierung von Werken wie zum Beispiel für die Europeana, die als Online-Portal für Bibliotheken, Museen und Archive gelten soll. Sie warf die Frage auf, ob diese "12 Millionen Bücher, Bilder, Karten, Musikstücke und Videos umfassende Sammlung von einem Stillstand bedroht ist, weil das Copyright ihr Steine in den Weg legt". Es gebe Probleme bei der Erschließung "verwaister Werke", für die kein Urheber mehr auszumachen sei, sowie für vergriffene Bücher. Die Europeana könnte zu einem Nischendasein verdammt sein, wenn ihr keine Lizenzen für den vollen Katalog europäischer Einrichtungen erteilt werden könnten. Es sei auch frustrierend, wenn für die Vermarktung keine Partnerschaften mit Unternehmen eingegangen werden könnten.

"Unser heutiges fragmentiertes Copyright-System ist schlecht ausgerichtet auf das Wesen der Kunst, die keine Grenzen kennt", so Kroes. Es begünstige, dass die Rechteinhaber und Vermittler eine wichtigere Rolle spielten als die Künstler. "Das irritiert die Öffentlichkeit, die oft nicht auf das zugreifen kann, was ihr die Kreativen anbieten möchten." Zugleich entstehe ein "Vakuum, das durch illegale Inhalte gefüllt wird". So würden die Werkschaffenden ihrer wohlverdienten Vergütung beraubt. Gleichzeitig sei die Copyright-Durchsetzung häufig eingebettet in "sensible Fragen über die Privatsphäre, Datenschutz oder sogar die Netzneutralität".

In diesem Zusammenhang komme es einigen möglicherweise gelegen, eine Debatte zu vermeiden oder "sie in moralistische Begriffe zu verpacken, die Millionen Bürger nur dämonisiert", erklärte Kroes. Der Ansatz könne aber nicht aufrechterhalten werden. Eine Copyright-Reform müsse diskutiert werden, um den digitalen Binnenmarkt in Europa zu befördern. Es müsse über Eigeninteressen von Nationen sowie Unternehmen hinausgeblickt und einen "neuen Ansatz fürs Urheberrecht" etabliert werden.

Kroes kündigte Gesetzesentwürfe für "verwaiste Werke" zur Erhöhung der Transparenz von Verwertungsgesellschaften an. "Wir werden erneut die unterschiedlichen nationalen Vergütungssysteme für Privatkopien untersuchen", sagte sie weiter. Die EU-Kommission werde verfolgen, ob multi-territoriale beziehungsweise gesamteuropäische Lizenzen geschaffen werden. Es sollen zusätzliche Ideen gesammelt werden, "bis das System richtig funktioniert". Zuvor hatte bereits der britische Premierminister David Cameron von den Konservativen in Aussicht gestellt, das Copyright für das Internet-Zeitalter fit machen zu wollen, und dabei Lockerungen des Rechtsrahmens ins Auge gefasst. (Stefan Krempl) / (anw)

Quotedevil2k7, 8. November 2010 16:20

Was geht denn jetzt ab?

Ist das eine Nebelkerze, oder haben die was begriffen und meinen das ernst?





Aus: "EU-Kommissarin fordert "neuen Ansatz fürs Copyright"" (08.11.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Kommissarin-fordert-neuen-Ansatz-fuers-Copyright-1132168.html


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Quote[...] Palo Alto/Berlin - Das Online-Netzwerk Facebook hat das englische Wort 'Face' (Gesicht) in den USA als Marke schützen lassen. Das US-Patentamt stellte dem kalifornischen Unternehmen eine vorläufige Bescheinigung ('Notice of Allowance') aus, dass der Antrag auf Markenschutz erteilt wird. Der Antrag von Facebook auf die Nutzung des Wortes 'Face' wurde für Telekommunikationsdienstleitungen, Chat-Räume und andere computer-gestützte Mitteilungsformen bewilligt. Der Markenschutz von Alltagsbegriffen ist umstritten.

...


Aus: "Marke 'Face' geschützt" (25.11.2010 )
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/b5y38q/3743384/Marke-Face-geschuetzt.html

-.-

Quote[..] Das US-amerikanische Unternehmen Walker Digital LLC hat den Social-Network-Betreiber Facebook wegen angeblicher Patentverletzung verklagt. Laut einem Bericht der Finanznachrichtenagentur Bloomberg geht es vor einem Bundesbezirksgericht im US-Bundesstaat Delaware um eine Technik, die anonyme Kommunikation über Netzwerke zwischen zwei oder mehr Beteiligten und Kontrolle über die Herausgabe vertraulicher Informationen ermöglicht. Einer der drei Erfinder der Technik ist laut Patentschrift neben dem Kläger Jay Walker der bekannte Computersicherheitsexperte Bruce Schneier.

Facebook-Sprecher Andrew Noyes wies die Vorwürfe laut dem Bericht als unseriös zurück. Sein Unternehmen werde sich mit allen Mittel wehren. Walker Digital verfügt über eine Reihe an Patenten, die das Unternehmen auch rigoros vor Gericht durchsetzt. Walker Digital hat außerdem 1998 das Online-Reiseportal priceline.com in die Welt gesetzt. (anw)


Aus: "Facebook wegen angeblicher Patentverletzung verklagt" (25.11.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebook-wegen-angeblicher-Patentverletzung-verklagt-1142020.html


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Quote[...] "Aus Sicht des heutigen Urheberrechts wäre Goethe als einer der wohl größten Plagiatoren in der Geschichte einzustufen", sagte Till Kreutzer, Rechtsanwalt und Urheberrechtsexperte bei einer Veranstaltung der österreichischen Wirtschaftskammer.

"Urheberrechtliche Herausforderungen im digitalen Zeitalter" war denn auch der Titel der Veranstaltung. Kreutzers im Vortrag geäußerten Thesen waren aber schon deutlich anders geartet, als man es bei Veranstaltungen zum Thema Urheberrecht gemeinhin hört.

Nach einem Streifzug durch die Kulturgeschichte von Goethe über Brecht zur frühen Remix-Kultur der Siebzigerjahre und Video-Remixes auf YouTube, schloß Kreutzer, dass es nun langsam Zeit werde, sich vom "romantischen Bild des einsamen Schöpfers" zu verabschieden.

Im Grunde habe das nämlich noch nie gestimmt. Und während bei anderen Veranstaltungen zum Thema meist stereotyp wiederholt wird, wie unerläßlich Copyright für die kulturelle Weiterentwicklung sei, sagte Kreutzer: "Im Urheberrecht geht es überhaupt nicht um Kultur, sondern um den Schutz eines Individuumѕ." In erster Linie würden allerdings "die Interessen der Wirtschaft dahinter geschützt, nicht jene des eigentlichen Urhebers."

Als Beispiel dafür nannte Kreutzer, dass es EU-weit bis jetzt nicht einmal einen Ansatz für ein europaweit einheitliches Urhebervertragsrecht zum Schutz der Kreativen gebe.

An Richtlinien und Verordnungen zum Schutz der "kreativen Industrien" mangelt es hingegen keineswegs. Aktuell wird wieder einmal versucht, die "Richtlinie zum Ѕchutz geistigen Eigentums" (IPRED) so zu ändern oder zu ergänzen, dass Tauschbörsenbenutzer auch strafrechtlich verfolgt werden können, "Internetsperren" sind ebenso wieder drin.

Davor hatte die Content-Industrie bereits versucht, eine "Kooperationspflicht" für Provider bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen im Telekomrichtlinien-Paket festzuschreiben.

"Eigentlich bräuchten die Urheber eher einen Schutz vor dem Verwerter", denn in der Regel sei es so, dass Urheber die Verwertungsrechte pauschal an Verlage abtreten, zum Beispiel Autoren oder Journalisten.

So sei es mittlerweile längst die Regel, dass etwa die Texte von Printjournalisten in den Online-Ausgaben ein zweitesmal verwertet werden, die Urheber aber an diesen Erlösen nicht beteiligt seien.

Und schon immer falsch gewesen sei die Annahme, dass Urheber per se ein Interesse daran hätten, ihre Werke möglichst lang schützen, wohl aber die Verwerter.

"Eine überlange, pauschale Schutzdauer von 70 Jahren ist weder nützlich noch zielführend". Vor allem, wenn es ausschließliche Nutzungsrechte betreffe, sollten die sich an an den durchschnittlichen Verwertungszyklen der Teilbranche orientieren, so Kreutzer.

Gemeint ist damit unter anderem die riesige Zahl sogenannter verwaister Werke ("orphan works"), die nicht wieder publiziert werden können, weil die Verwertungsrechte unklar sind.

In der anschließenden Podiumsdiskussion stießen Kreutzers Thesen bei Andreas Manak vom Verein für Antipiraterie (VAP), der die Interessen der Filmindustrie vertritt, naturgemäß auf wenig Zustimmung.

Manak warf den Internetprovidern mangelnde Kooperationsbereitschaft vor, was sich zum Beispiel in der Vergabe dynamischer IP-Adressen äußere, die in Österreich unverständlicherweise nicht zu den (auskunftspflichtigen) Stammdaten zählten. Und soviel Aufwand sei es doch nicht, wenn die Provider diese dynamischen IP-Adressen eine Zeitlang speichern würden anstatt sie zu löschen.

"Aber das dürfen wir doch nicht laut Datenschutzgesetz" wandte Michael Czermak, Leiter der Rechtsabteilung von UPC Telekabel, ein.

Das war das Stichwort für Franz Medwenitsch, Direktor von IFPI Austria, dem österreichischen Ableger der International Federation of the Phonographic Industry: In puncto "Urheberrechtsdurchsetzung hat Österreich das Niveau eines Entwicklungslands." Es sei einfach "ein Defekt des Internet, dass es keine Identitätsfeststellung gibt", sekundierte Manak.

Was die Thesen Kreutzers angehe, so müsse festgehalten werden, dass die Content-Industrie keineswegs den technischen Fortschritt behindere, oder gar Kreativität verhindere. In der Frage von Remixen sei es für die Wirtschaft eben von bleibender Bedeutung, dass ihre Contents steuerbar seien, so Medwenitsch.

Als internationales Unternehmen, das in mehreren europäischen Ländern tätig ist, warte die UPC natürlich auf europäische Harmonisierung in Sachen Urheberrechtsabgaben sagte Czermak.

Als Kabel-TV-Betreiber, also Content-Anbieter, sei man in jedem Land mit einer anderen Regelung konfrontiert, anders gestaffelten Abgaben, "das ist zu teuer und komplex. Aus unserer Sicht haben die Musik- und Filmindustrie schlicht verschlafen," für eine EU-weit einheitliche Regelung Druck zu machern.

Gegen Ende der Diskussion meldete sich noch ein Vertreter des Verbands österreichischer Zeitungsverleger, der erklärte, warum es den Verlagen leider nicht möglich sei, die Printjournalisten an der Online-Zweitverwertung ihrer Artikel zu beteiligen.




Aus: "Urheberschutz gegen Rechteverwerter" Erich Moechel  (22. 6. 2011)
Quelle: http://fm4.orf.at/stories/1684322/


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Offener Brief von 51 Tatort-Autoren
29. März 2012 - 14:11
http://www.drehbuchautoren.de/nachrichten/2012/03/offener-brief-von-51-tatort-autoren-0

Antwort auf den offenen Brief der Tatort-Drehbuchschreiber
2012-03-29 17:30:00, zas
http://ccc.de/updates/2012/drehbuchautoren

CCC antwortet auf Demagogie-Vorwurf der "Tatort"-Autoren
http://www.heise.de/newsticker/meldung/CCC-antwortet-auf-Demagogie-Vorwurf-der-Tatort-Autoren-1487084.html