[...] Das Bundesinnenministerium und das Justizressort haben einen entscheidenden Kompromiss im seit über einem Jahr schwelenden Streit über ein Gesetz zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts erzielt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) soll demnach die Befugnis erhalten, den Bundestrojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) einzusetzen. Die Staatsschützer könnten damit die Kommunikation via Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema direkt auf einem Zielsystem abhören, bevor diese ver- oder nachdem sie entschlüsselt wird.
Bei der Quellen-TKÜ geht es um das Überwachen eines laufenden verschlüsselten Austauschs. Damit soll das BfV etwa auch Internet-Telefonate oder Videokonferenzen via Facetime, Google Hangouts, Skype oder Zoom abhören dürfen. Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte zunächst in seinem Referentenentwurf vom vorigen Jahr für die Staatsschützer auch eine Kompetenz für noch weitergehende heimliche Online-Durchsuchungen vorgesehen, über die IT-Systeme insgesamt ausgeforscht werden dürfen. Hier wollte die SPD aber nicht mitgehen.
Seehofer verwies im Gespräch mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe auf "sehr schwierige Verhandlungen" mit dem Koalitionspartner. Die Sozialdemokraten seien zwar bereit, "dem Verfassungsschutz mehr Befugnisse zu geben". Sie wollten aber "die Online-Durchsuchung von Festplatten oder Computern nicht mittragen", beklagt der CSU-Politiker. Die Union habe sich daher dazu entschlossen, das umzusetzen, "was politisch möglich ist". Man werde also das neue Verfassungsschutzgesetz mit der Quellen-TKÜ, aber ohne Online-Durchsuchung ins Bundeskabinett einbringen.
Für beide Kompetenzen greifen die Behörden in der Regel auf Staatstrojaner zurück, wofür sie Sicherheitslücken ausnutzen müssen. Ist die Überwachungssoftware erst einmal auf einem System, sind die Grenzen zwischen den Maßnahmen zudem fließend. Kritiker warnen daher bei beiden Ansätzen vor massiven Gefahren für die allgemeine IT-Sicherheit.
Unklar ist, inwieweit sich Seehofer mit seinen restlichen Plänen aus dem ursprünglichen Entwurf durchsetzen konnte oder was er im weiteren Verfahren noch erreichen kann. So sollte zunächst auch der Bundesnachrichtendienst (BND) "technische Mittel" gegen "deutsche Staatsangehörige" oder "sich im Bundesgebiet aufhaltende Personen" in Stellung bringen und Daten von deren IT-Systemen erheben, auswerten und an Dritte inklusive ausländische Stellen wie die NSA übermitteln dürfen.
Ferner wollte der Innenminister Staatsschützern und BND-Agenten die Lizenz erteilen, für "Vorbereitungshandlungen" zum Aufspielen des Bundestrojaners auf private Endgeräte heimlich die Wohnung einer Zielperson betreten zu können. Rechtswissenschaftler lehnen einen solchen Schritt als sehr tief in die Grundrechte der Betroffenen einschneidende Maßnahme ab.
Aus dem von Christine Lambrecht (SPD) geführten Justizministerium war zu hören, die regierungsinterne Abstimmung laufe gut. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag habe man vereinbart, die Kompetenzen des Verfassungsschutzes "maßvoll" auszuweiten und die parlamentarische Kontrolle zu stärken. Lambrechts Vorgängerin Katarina Barley (SPD) hatte die Initiative Seehofers noch komplett als weit über das Ziel hinausschießend zurückgewiesen.
Der SPD-Innenpolitiker Helge Lindh sprach gegenüber der ARD von einem klugen Kompromiss, mit dem das BfV in der digitalen Welt nichts dürfe, was ihm nicht schon in der analogen gestattet sei. Der Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Innenausschuss, Armin Schuster, monierte, dass am Ende die SPD-Parteivorsitzende Saskia Esken "die Bremse reingehauen" habe. Diese erklärte, sie sei bei weitem nicht die einzige Sozialdemokratin, die Online-Durchsuchungen ablehne. Schuster hofft nun auf Verschärfungen im noch ausstehenden parlamentarischen Verfahren.
Der FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle und der Fraktionsvize der Grünen, Konstantin von Notz, stellten die Verfassungskonformität auch der Quellen-TKÜ in Frage. Schon beim Einsatz von Staatstrojanern im Polizeibereich seien zentrale Fragen bis heute nicht geklärt und diverse Verfassungsbeschwerden anhängig. Kuhle unterstrich, dass das BfV stattdessen gut ausgebildete Fachleute brauche, die ein Gespür für Radikalisierungstendenzen in der Gesellschaft hätten.
"Die Online-Durchsuchung für den Verfassungsschutz hätte das Redaktionsgeheimnis und damit eine der Säulen der Pressefreiheit in Deutschland ausgehöhlt", konstatierte Christian Mihr, Geschäftsführer der Medienorganisation Reporter ohne Grenzen. "Es ist gut, dass die große Koalition auf diese maßlosen Pläne verzichtet." Das Instrument Staatstrojaner sei jedoch generell heikel, sodass man dort genau hinschauen werde.
(tiw)
Aus: "Koalition einig: Verfassungsschutz soll Bundestrojaner einsetzen dürfen" Stefan Krempl (07.06.2020)
Quelle:
https://www.heise.de/news/Koalition-einig-Verfassungsschutz-soll-Bundestrojaner-einsetzen-duerfen-4776518.html
cooregan, 07.06.2020 15:38
Trojaner für TKÜ, aber keine Durchsuchung? Wer soll das denn glauben?
Wir sollen also darauf vertrauen, dass die Schlapphüte auf Geräten, die sie erfolgreich infiziert haben, nur die Eingaben in Kommunikationskanäle überwachen, nicht aber auch auf die Datenträger schauen? Ernsthaft?
Wer all die Jahre seit Snowden nicht blind und taub unter einem Stein zugebracht hat, weiß, dass auch unsere Geheimdienste kein Vertrauen verdienen. Wir reden immerhin vom gleichen Verfassungsschutz, der von Rechtextremisten und Sympathisanten durchseucht ist, und aus dessen Reihen heraus auch erwiesenermaßen die polizeilichen Ermittlungen gegen eine mordend durchs Land ziehende Nazibande sabotiert wurden. Ohne, dass das später ernsthafte Folgen gehabt hätte.
Der die Aufklärung der NSA- und NSU-Skandale und weiterer Schandtaten sowie die parlamentarische Kontrolle seiner Handlungen nach Kräften behindert, verzögert und unterlaufen hat und das bis heute tut.
Und denen sollen wir so ein STASI-Werkzeug in die Hand drücken und blind darauf vertrauen, dass sie es 'nur' im Rahmen der Quellen-TKÜ verwenden?
Sorry. Nein.
gruß
cooregan
wilma12, 07.06.2020 18:17
Ich bin verwirrt, laut Verschwörungstheoretikern ist doch die Corona-App das neue Schnüffeltool des Staates.
Werden hier etwa Steuergelder verschwendet, indem 2 Wanzen parallel entwickelt werden? Ein klarer Fall für den Bund der Steuerzahler....
sambache, 07.06.2020 17:27
Staatstrojaner: ja, Onlinedurchsuchung: nein ?
Ich dachte der einzige Zweck des Staatstrojaners wäre es, nach belastenden Material zu suchen.
Oder soillen wir glauben, dass da nur das aktuelle Livegespräch mitgeschnitten wird und man sich sonst nicht auf dem Gerät umschaut ?
Folgende Dinge werden hoffentlich passieren, damit wir uns keine Sorgen machen müssen:
o Die Dienste werden sich wie schon immer in der Vergangenheit brav an alle Gesetzte gehalten, und natürlich keine zusätzlichen Daten sammeln.
o Der Staatstrojaner wird als erste Software ohne Fehler in die Geschichte eingehen,
daher kommt zu es auch zu keinen Daten- oder Softwareleak.
o Alle beteiligten Personen sind rechtschaffen und integer, daher wird keine einzige Person diese Möglichkeiten mißbrauchen.
Wenn das nicht so ist sind wir am Arsch :-(
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