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[Online-Durchsuchungen (Staatstrojaner)... ]

Started by Textaris(txt*bot), December 11, 2006, 02:00:04 PM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Vier bayerische Sozialdemokraten haben wegen der Anfang August in Kraft getretenen Befugnisse zu heimlichen Online-Durchsuchungen für Polizei und Verfassungsschutz in Bayern Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die von der früheren brandenburgischen Verfassungsrichterin und Rechtsprofessorin Rosemarie Will ausgearbeitete Klage richtet sich vor allem gegen Bestimmungen in den Novellen des bayerischen Polizeiaufgaben- und Verfassungsschutzgesetzes, die verdeckte Zugriffe auf informationstechnische Systeme auch zur Gefahrenabwehr erlauben. Dabei dürfen die Beamten auch Daten verändern und löschen. Zudem sieht die Beschwerde den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und die Anforderungen an den Richtervorbehalt nicht ausreichend gewahrt.

Florian Ritter von der oppositionellen SPD-Fraktion im Freistaat hatte bereits bei der Verabschiedung der beiden Gesetzesentwürfe mit der Mehrheit der allein regierenden CSU den Gang nach Karlsruhe angekündigt. Er monierte etwa, dass der "Bayerntrojaner" auch gegen Personen aus dem Umfeld Verdächtiger eingesetzt werden dürfe. Diesen Punkt greift die Klageschrift ebenso auf wie die Lizenz zum heimlichen Betreten von Wohnungen zum Installieren der für Online-Razzien benötigten Spähsoftware auf den Rechnern Verdächtiger. Die Beschwerdeführer aus dem Rechtsausschuss des bayerischen Landtags geben zu Bedenken, dass dabei massiv in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingegriffen werde und über den im Bund angestrebten Kompromiss für verdeckte Online-Durchsuchungen durch das Bundeskriminalamt (BKA) hinausgegangen werde. Generell würden die Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu heimlichen Eingriffen in IT-Systeme aufgestellt habe, nicht eingehalten.

Bei einer Anhörung im Bundestag über die Erweiterung der BKA-Kompetenzen Mitte September waren sich Staatsrechtler uneins in der Frage, ob eine Regelung zum Eindringen in Wohnungen für das Anbringen von Spionagewerkzeugen auf einem PC verfassungskonform auszugestalten sei. Markus Möstl aus Bayreuth hatte keine Bedenken gegen eine solche Klausel. Christoph Gusy aus Bielefeld hielt sie dagegen höchstens für legitim, wenn sie auf die "Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen" beschränkt werde.

Quote24. September 2008 16:54
"Bayerntrojaner"
Ami (mehr als 1000 Beiträge seit 21.03.00)

Was für ein Wort... Metaphern des Todes...


Quote24. September 2008 16:55
Es wäre ja wirklich toll, wenn die SPD diesem Wahn ein Ende machen wollte...
OscarWild (674 Beiträge seit 02.05.03)

...und nicht nur auf Stimmenfang wäre, um später die Karre nach
bewährtem Prinzip gleichermaßen in den Dreck zu fahren.


Quote24. September 2008 16:58
Beweise schaffen
/ch (62 Beiträge seit 22.05.06)

"Dabei dürfen die Beamten auch Daten verändern und löschen."

um die Erfolgsquote zu erhoehen und den Eingriff zu rechtfertigen...

Aber wer nichts zu verbergen hat...


Quote24. September 2008 17:11
Die Überschrift ist ja schon köstlich
Acro (822 Beiträge seit 07.07.04)

4 Hansel, zufälligerweise alle aus der SPD (das muss wirklich Zufall
sein!) legen Beschwerde ein, und schon heisst es "die SPD legt
Beschwerde ein".

Einen Teufel tut die normalerweise, diese Bande von Umfallern! Der
Formulierung in der Überschrift folgende könnte ich genauso gut in
Bezug auf meine Person sagen: Bevölkerung der BRD hält
Koalitionsparteien für grösstmögliche A****geigen.

Acro


Quote24. September 2008 17:22
Ich habs ja erst nicht geglaubt, daß mit der Lizenz zum Fälschen der Beweise
ABAPer (312 Beiträge seit 10.02.02)

Ich habs für einen Verständnisfehler gehalten. Allein die Vorgabe,
daß die Daten der Betroffenen geändert und/oder gelöscht werden
dürfen, klang einfach zu unglaublich, um wahr zu sein. Aber
anscheinend sind die Bayern wirklich so plump vorgegangen, und wollen
per Gesetz das "Anpassen" der Beweise erlauben.

Wie so oft in den letzten Jahren bleibt uns wieder nur der Glaube an
das Verfassungsgericht. Und nach den letzten Urteilen dürfen wie auch
hier noch Hoffnung haben.

ABAPer

Quote24. September 2008 23:51
Re: Ich habs ja erst nicht geglaubt, daß mit der Lizenz zum Fälschen der Beweise
kivan (782 Beiträge seit 22.01.06)

ABAPer schrieb am 24. September 2008 17:22

> Ich habs für einen Verständnisfehler gehalten. Allein die Vorgabe,
> daß die Daten der Betroffenen geändert und/oder gelöscht werden
> dürfen, klang einfach zu unglaublich, um wahr zu sein. Aber
> anscheinend sind die Bayern wirklich so plump vorgegangen, und wollen
> per Gesetz das "Anpassen" der Beweise erlauben.
>

Ist grundsätzlich ein technisch notwendiger Passus. Wie willst du
Software installieren *ohne* Daten zu verändern?

Dass man mit der Phrase ein Scheunentor öffnet, wollen die
Abgeordneten wohl nicht sehen.



Quote24. September 2008 17:58
Bischen spät, gell? Nur Wahlkampf, denn die SPD macht das Bundesweit ja mit!
the_Blues (mehr als 1000 Beiträge seit 05.11.01)

Aber erspart mir das dämliche Gefrickel, denn in Karlsruhe etwas
einreichen ist für einen Laien richtig Stress.

Reicht mir schon das ich auf kommunaler Ebene den komischen Menschen
ins Kreuz treten muss, damit die nicht immer nach oben buckeln und
unten treten.

Das mache ich aus rein orthopädischen Gründen! Möchte ja das unsere
geliebten Volksvertreter gesund bleiben, um weiter die lästigen
Geldberge in ihrer eigenen Tasche entsorgen.

Munter bleiben!


Quote24. September 2008 18:00
OHGOTT!!
Helium3 (mehr als 1000 Beiträge seit 07.09.05)

Sperrt eure Kinder ein, die SPD mach mal wieder ein Wahlversprechen

SPD? Sind das nicht diejenigen die
nach der Wahl wieder mit Bauchschmerzen doch noch zustimmen?

Das jetzt die SPD gegen den Bundestrojaner ist verheisst überhaupt
nix gutes.
Mir sitzt noch viel zu tief das mit dem Spruch "Mit uns keine
Mehrwertsteuer" in den Knochen


Quote24. September 2008 18:08
Schily wars doch, der hat angefangen mit dem Mist...
i-n-t-e (59 Beiträge seit 09.08.08)

...und der war auch SPD.
Ziemlich durchsichtige Wahlkampf-Taktik, meiner Meinung nach.
Die Axel-Springer-Presse ist der SPD momentan auch recht wohlgesonnen
- da fragt man sich, gehen die Ambitionen gerade tatsächlich gegen
die CDU, oder doch nur gegen die Linkspartei, indem diese als obsolet
dargestellt werden soll?


Quote25. September 2008 08:20
Das Rollkommando ist wahrscheinlich schon unterwegs...
WorstoftheWeb (mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.04)

Seit kurzem weiß man ja, wie in Bayern mit Systemkritikern umgegangen
wird.

CU WotW



Aus: "SPD legt Verfassungsbeschwerde gegen den "Bayerntrojaner" ein" Stefan Krempl (24.09.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/SPD-legt-Verfassungsbeschwerde-gegen-den-Bayerntrojaner-ein--/meldung/116438

-.-

Quote[...] Morgens um Fünf beim Pressesprecher der Piratenpartei in Bayern, auf der Suche nach einer undichte Stelle bei den Behörden.

Da verstehen die bayerischen Polizeibeamten keinen Spass: Wie mittlerweile offiziell bekannt wurde, stürmten Beamte vor einer Woche, am Freitagmorgen um 5:45 Uhr die Privatwohnung des Pressesprechers der Piratenpartei Bayern, Ralph Hunderlach. Man drohte damit, "alle Zimmer des selbstständigen Computerexperten auszuräumen, wenn er seine Quellen nicht nenne."

Dem war die Veröffentlichung eines Dokuments vorausgegangen, das der Piratenpartei anonym zugespielt worden war und Indizien dafür lieferte, dass in Bayern bereits heute und ohne rechtliche Grundlage Trojaner zur Bespitzelung von Bürgern eingesetzt würden. Die Piratenpartei sieht sich nach dem ebenfalls rechtlich ungesicherten Polizeiüberfall auf einen Zeugen (Hunderlach ist kein Tatverdächtiger) in ihrem Verdacht bestätigt. [fe]

Update: Kurz nach dem Posten dieses Artikels kam eine Pressemeldung der Piratenpartei rein, die von weiteren Repressalien berichtet. So wurde der Server des ehemaligen politischen Geschäftsführers der Partei, Jan Huwald, beschlagnahmt und sein alternativ verwendeter Zugang zum Server einer Universität ohne Angabe von Gründen gesperrt. Huwald befindet sich im Ausland und ist auf elektronische Kommunikation mit seinem Anwalt angewiesen, Emails über kommerzielle Freemailer sind aber der Polizei jederzeit zugänglich. Die deutsche Piratenpartei hat erklärt, die beiden Betroffenen auch finanziell zu unterstützen und sehen den Quellenschutz in unserem Land als Spielball von Behördeninteressen. Der Fall erregt mittlerweile internationales Aufsehen, Newswebseiten in Frankreich, Grossbritannien, Polen, Österreich und den USA haben darüber berichtet.

Quote* von faq`
    * 19.09.08 20:33
    * comment

Zu DDR-Zeiten wäre das Geschrei im Westen groß gewesen. Über diese massive Bespitzelung wäre sogar die Stasi hoch erfreut, so krass waren sogar die nicht.

Wo es geht -wehrt euch. Dem Staat scheint das Recht ja inzwischen auch egal zu sein. Warum soll ich mich dann daran halten?

Das 4. Reich in Vorbereitung? Fehlen eigentlich nur noch paar schöne Gummiparagraphen das jeder einfach so weggesperrt werden kann dann haben wir es wieder.





Aus: "Rollkommando schützt Bayerntrojaner" Von Fritz Effenberger (Friday 19 September 2008)
Quelle: http://www.theinquirer.de/2008/09/19/rollkommando-schutzt-bayerntrojaner.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die neuen Vorschriften ermöglichen dem BKA unter anderem die heimliche Online-Durchsuchung privater Computer. Diese Kompetenz wird allerdings bis zum 31. Dezember 2020 befristet, bereits nach fünf Jahren soll eine Evaluierung stattfinden. Für die Anordnung einer Online-Durchsuchung setzte die SPD die Einbeziehung eines Datenschutzbeauftragten durch. Die Union kann für sich in Anspruch nehmen, dass es eine Eilbefugnis für das BKA geben wird. "Es waren schwierige Verhandlungen, die sich aber gelohnt haben", sagte Bosbach. "Wir haben ein gutes Gesetz noch besser gemacht." tju


Aus: "Koalition beschließt "modernstes Polizeigesetz Deutschlands"" (6. November 2008)
Quelle: http://www.welt.de/welt_print/article2682335/Koalition-beschliesst-modernstes-Polizeigesetz-Deutschlands.html

-.-

Quote[...] Die große Koalition hat sich nach zähen Verhandlungen auf die umstrittene Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) verständigt. Die präventiven Befugnisse der Wiesbadener Polizeibehörde zur Terrorabwehr werden demnach stark ausgebaut. Neben Kompetenzen etwa zur bundesweiten Rasterfahndung, zur "vorsorglichen" Telekommunikationsüberwachung nebst dem Abhören von Internet-Telefonie direkt vor oder nach einer Verschlüsselung, zur Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten oder zum Einsatz des großen Lausch- und Spähangriffs mit Mini-Kameras und Mikrofonen enthält das umfangreiche Vorhaben auch die Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen.

Die SPD konnte dabei durchsetzen, dass das Instrument zum verdeckten Zugriff auf IT-Systeme zunächst bis 2020 befristet werden soll. Weiter ist vorgesehen, dass neben zwei BKA-Beamten auch der Datenschutzbeauftragte der Behörde abgegriffene Daten auf Berührung des eigentlich unantastbaren Kernbereichs privater Lebensgestaltung hin begutachtet.

"Wir haben bei einigen Eingriffsbefugnissen die rechtsstaatlichen Anforderungen erhöht", erläuterte Wolfgang Bosbach, Vizechef der Unionsfraktion im Bundestag, heute das Ergebnis der abschließenden koalitionsinternen Gesprächsrunde am gestrigen Dienstagabend gegenüber der Nachrichtenagentur AP. Gleichzeitig erhalte das BKA ein "praxistaugliches Gesetz, mit dem es den Terror wirksam bekämpfen kann". Im Unterschied zum Entwurf der Bundesregierung sieht die Verständigung von SPD und Union auch vor, den Einsatz des "Bundestrojaners" sowie der Rasterfahndung und die Zusammenarbeit mit den Ländern nach fünf Jahren auf den Prüfstand zu stellen und evaluieren zu lassen. Bei verdeckten Online-Durchsuchungen behält das Papier der Koalition weiter das Prinzip aus dem Regierungsvorschlag bei, dass der BKA-Präsident eine Eilbefugnis für die Anordnung der Maßnahme in besonderen Gefährdungssituationen erhält. Normalerweise soll das Instrument nur nach richterlicher Genehmigung eingesetzt werden dürfen.

SPD-Fraktionsvize Fritz-Rudolf Körper versicherte gegenüber der ARD, dass mit dem gefundenen Verfahren für das Ausspähen von Festplatten den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts voll Rechnung getragen würde. Zuvor hatten Experten bei einer parlamentarischen Anhörung vor allem bei den Plänen zu Online-Durchsuchungen noch viele offene und rechtliche Fragen gesehen. So hatte etwa Hansjörg Geiger, früherer Chef des Bundesnachrichtendienstes, "ernsthafte Zweifel" an der verfassungsmäßigen Durchführbarkeit von Online-Razzien. Staatrechtler führten aus, dass der Kernbereichsschutz höchstens über Kunstgriffe zu gewährleisten sei. Insgesamt hatten viele Sachverständige verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken angesichts des Gesamtvorhabens geäußert. Trotzdem soll der Vorstoß nun mit den Änderungen der Koalition bereits am Mittwoch vom Bundestag abgesegnet werden. Sollte auch der Bundesrat in Folge zustimmen, könnte das BKA-Gesetz noch Ende des Jahres in Kraft treten. (Stefan Krempl) / (pmz/c't) 


Quote5. November 2008 21:29
Befristung? (Editiert vom Verfasser am 05.11.08 um 21:36)
Stan 0.2 (mehr als 1000 Beiträge seit 10.08.07)

Bis 2020? Warum nicht bis 2200? Oder 3000! Das ist dann auch
"befristet".

Aua.


Quote5. November 2008 21:37
EINE HEIMLICHE DURCHSUCHUNG KANN NIEMALS
GSgo9v6a (336 Beiträge seit 15.04.08)

NIEMALS NIEMALS!!!!!!!!!
rechtstaatlich sein!

EOT.


Quote5. November 2008 21:42
Ich bin fassungslos... (kt)
Jürgen Wahlmann

kt


Quote5. November 2008 21:45
ich möchte niemanden mehr
devnull01 (106 Beiträge seit 11.01.07)

von einem Rechtstaat oder einer Demokratie sprechen hören, weil in
Genanntem gibt es keine "heimlichen Durchsuchungen" egal welcher Art
auch immer.

Ich hoffe das wenigstens jetzt viel mehr Leuten als bisher die Augen
auf gehen und sie dieses Thema nicht mehr so leichtfertig abtun.

...


Quote5. November 2008 21:50
Tschüss Rechtsstaat...
therealredzac (297 Beiträge seit 17.03.03)

...willkommen Überwachungsstaat

Volksvertreter nennt sich sowas.
Kann denen nicht einer mal einen Rieeeesigen Haufen vor die Tür
setzen...


Quote5. November 2008 21:58
Solziologen untersuchen: Verhaltensmuster im Überwachungsstaat Fanta
Fanta (mehr als 1000 Beiträge seit 25.02.00)

das ist ja quais "Überwachungsstaat 2.0". Jetzt geht es nicht mehr
darum Kameras zu installieren und jede Mail sowie jedes gesprochene
Wort überwachen zu können. Hier geht es darum: wie verändert sich
das
Verhalten der so beobachteten! Menschen sind ja keine Mäuse im
Versuchslabor, das Verhalten ist komplexer! Schon Heisenberg wusste:
die Beobachtung beeinflusst das Objekt!

Ich nenne es mal einen 'umgekehrten Schrödingers Katze' Effekt!
Nicht
die Frage ob die Katze ist oder nicht! Die Frage lautet: wie
verändert sich das Verhalten der Katze wenn sie weiss dass sie
beobachtet wird? Ist es ihr egal? Nimmt sie es hin? Oder verändert
sie ihr Verhalten, um möglich unauffällig zu sein? Entwicklet sie
Verhaltensmuster, die mit Kameras und Mikrofonen alleine nicht zu
erfassen sind?

Interessant sind sicher auch Ergebnisse, die vom Produktmarketing
abgeleitet werden können. Niemand würde einen giftgrünen
Joghurtbecher kaufen. Eine Überwachungskamera mit
'Taubenabwehrstacheln' wirkt analog dazu bedrohlicher als eine, die
sich kindlich bauchig in die Architketkur oder die Landschaft fügt!

Ziel des Ganzen ist es wohl, den Überwachungsstaat harmlos, putzig
und behütend erscheinen zu lassen! Und zum Ende glauben die Bürger,
dass Überwachung sie schützt, nicht bespitzelt! Und hier sind wir
wieder bei meinem Lieblingsthema: 1815 glaubten die Untertanen dank
der Propaganda schliesslich auch, dass sie von den Besatzern befreit
wurden, nicht dass die aus dem Land getieben wurden, die Demokratie
und Parlamente brachten. Und wer Zweifel hatte verschwand in
Metternichs Folterkellern!


Quote5. November 2008 22:05
SPD ist ekelhaft !!! (CDU sowieso schon)
gedankenfurz (582 Beiträge seit 06.12.03)

Diese Angestellte-im-öffentlichen-Dienst-Partei SPD widert mich
zunehmend an.

Hat dort niemand wenigstens den Rest eines Rückgrades ?

(Gut, Frau Nahles hat bestimmt wieder Alibi-Bauchschmerzen).

Ekelhaft. Ekelhaft. Ekelhaft.


Quote5. November 2008 22:05
Und die Terroristen ...
SilentNoise (117 Beiträge seit 12.10.05)

... benutzen ab jetzt das gute Linux. Aber das wird ja dann
vielleicht als nächstes verboten. Einige Heise-Trolle haben ohnehin
schon immer gewusst, dass das ein Terroristen-Betriebssystem ist.


Quote5. November 2008 22:08
Fragt doch mal
Formeleins (28 Beiträge seit 22.08.02)

den Dr. Wiefelspütz auf Abgeordnetenwatch.de wie er zu der Sache
steht und er wird euch immer antworten und der glaubt daran, dass
Deutschland das beste rechtsstaatliche System hat. Der ist das kleine
Männchen, welches seine Nase immer in die richtige Richtung dreht und
den Bürger unverschämte und herablassende Antworten gibt. Aber
probiert es mal aus und staunt .


Quote5. November 2008 22:20
puh endlich gehts dem terror an den kragen
Fluxforge (64 Beiträge seit 23.08.08)

ich konnte ja schon kaum 5 meter weit sehen vor lauter terror.
ueberall ist terror, der meine einfahrt zuparkt.

ich denke, dass dies sehr gute neuigkeiten fuer die stark
terrorgebeutelte bundesbevoelkerung sind!


Quote5. November 2008 22:32
Wir waren das Volk!
Anton K. (mehr als 1000 Beiträge seit 15.06.03)

... Ein Stück Freiheit ist verloren.
Ein Stück mehr Überwachungsstaat für die Überwacher gewonnen.

Dummheit wuchert.

Quote5. November 2008 22:45
Alles halb so schlimm ;-) (Editiert vom Verfasser am 05.11.08 um 23:10)
OpenMinder (24 Beiträge seit 30.07.08)

Wardriving, WEP-Cracking inkl. MAC-Address Spoofing zum Volkssport
machen. Bei der Masse an WLANs - ein riesen Spielplatz!

Einen USB-Stick auf DSL(Damn-Small-Linux)-Basis überall in Cafes,
Mensas und U-Bahnen liegen lassen mit ensprechend vorkonfigurierten
Tools, dass jeder DAU sie benutzen kann und  passender Aufschrift:
"Blindstick", "Hohenschönhausen 2.0" oder "Wer hat Angst vorm bösen
Wolf?(gang)"

Mittels Störerhaftung wird das zu einem gesellschaftlichen Problem !
Wenn unbescholtene Bürger, Familienväter, oder besser MdBs und
Bankiers plötzlich nach §129a Straftaten begangen haben sollen.

Korrekte Zeit! Wird spannend!


Quote5. November 2008 23:14
Irgendwann wird dieses Verbrechen aufgearbeitet...
Kommando Dieter Kaufmann (280 Beiträge seit 22.03.08)

..und jede Polithure, die diesem Stasi 2.0-Gesetz zugestimmt
hat, wird mit mindestens zehn Jahren Demokratisierungscamp
und Einziehung des gesamten Privatvermögens rechnen müssen.

...


Quote5. November 2008 23:45
die DDR gab es auch weniger als 4-mal so lang "befristet"
evilk666 (mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.02)


Also das ist ja wirklich süß! Wen soll denn bitte diese "Befristung"
beruhigen? Wer nickt denn solch einen Kompromiss ab?

Was müssen das bloß für "zähe" Verhandlungen gewesen sein! Vermutlich
waren dabei auch wieder ganz viel Bauchschmerzen im Spiel.


Quote5. November 2008 23:52
Was für einen Wert hat der Rechtstaat noch,
Alleswirdxxx (239 Beiträge seit 22.01.07)

wenn er sich solcher Methoden bedienen muss, um sich am Leben zu
erhalten?

...


Quote6. November 2008 02:25
Scheiße ey...
J8T5X7 (15 Beiträge seit 17.10.05)

Das war das erste, was ich nach diesem Artikel gedacht hab.

Ich bin sprachlos über das, was da steht. Hoffentlich wird das ganz
schnell gekippt.


Quote6. November 2008 05:07
Wie ich den Spruch hasse! (Editiert vom Verfasser am 06.11.08 um 05:10)
madking75 (3 Beiträge seit 01.07.08)

-> "Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten"

Und ob ich was zu verbergen habe, mein Privat-Leben! Wen geht meine
Ausrichtung meiner Sexualität an? Was ist mit meinen Tagebüchern auf
meinem Rechner?

Aber nein, da wird so getan, das nur nach Strafrechtlichen Dingen
ausschau gehalten wird. Welche denn bitteschön? Welche sind so
gravierend, das eine heimliche online Durchsuchung gerechtfertigt
ist?

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, das Beamte private und auch
intime Sachen auf dem Rechner nicht zur Kenntnis nehmen und das auch
nicht irgendwo vermerkt wird.

Ich bin mir sicher, das das alles nur zur Auswertung bestimmter Daten
dient. Die sind doch scharf auf den "gläsernden Bürger". Die
Datensammelwut geht mir tierisch auf den Nerv.

Was ist eigenlich mit angeschlossenen Webcams? Dürfen die darauf auch
zugreifen?

Ich hab schon fast beschlossen, mein ganzes Leben online zu stellen,
aus Protest!


Quote6. November 2008 05:19
Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten!
Joey Mousepad (mehr als 1000 Beiträge seit 22.10.02)

Endlich wird den Behörden ermöglicht, mit angemessenen Mitteln gegen
den internationalen Terrorismus vorzugehen, ohne die Rechte der
rechtschaffenden Bürger zu verletzen. Ich bin von der Weitsicht
unserer Politiker begeistert! Keine Ahnung was unseren Verbündeten in
den USA jetzt droht? Sie haben ja gerade einen arabischen Muslimen
zum Präsidenten gewählt!

Bei uns bleibt ja zum Glük alles klar: Die Rechte des Bürgers bleiben
gewahrt, denn der verdeckte Zugriff auf IT-Systeme wird zunächst bis
2020 befristet.


Quote6. November 2008 05:54
Demokratie und so
cemeth (2 Beiträge seit 11.02.08)

Problem ist, dass die Politiker die sowas wollen, keine Ahnung von
der Technik haben, und dann außerdem noch die massive Mehrheit aller
Menschen ebenfalls keine Ahnung hat von dem Thema (und es ihnen
dementsprechend relativ egal ist bis sie mal selbst
beschuldigt/betroffen sind).

Die einzigen, die genug Ahnung haben, um zu wissen dass das zum einen
massiv die Bürgerrechte einschneidet und zum anderen technisch gar
nicht zuverlässig, betriebssystem- und flächendeckend funktionieren
kann, sind die absolute Minderheit. Und die zählt nun mal in einer
Demokratie nicht. Da bräuchte man eine Meritokratie für...

Unterm Strich heißt das für mich, dass diverse Politiker schön viel
Scheiße anstellen können mit Computer/Internet und allem was
dazugehört ohne dass es eine nennenswerte Mehrheit versteht und
interessiert.

Idealerweise sollte es so aussehen, dass der CCC oder eine andere
Gruppierung von technisch sehr versierten Leuten eine Art Veto-Recht
bei computerbezogenen Gesetzesvorschlägen hat, so dass absolute
Katastrophen wie das hier vermieden werden können.


Quote6. November 2008 07:39
Welche Chancen hat dieses Gesetz...
Midnight Angel (mehr als 1000 Beiträge seit 04.05.00)

nicht vom Verfassungsgericht kassiert zu werden?

Ja, ich weiß; die Hoffnung stirbt zuletzt.

-M.A.


Quote6. November 2008 07:56
Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten! (kT)
Steinheimer (135 Beiträge seit 06.10.07)

kT!


Quote6. November 2008 08:17
Die guten alten 80er Jahre
sky4walk, mail@andrebetz.de (mehr als 1000 Beiträge seit 02.07.00)

Kann sich noch jemand daran erinnern, wie die Politiker damals die
Volkszählung durchführen wollten? Da gabs nen riesen Aufstand, Leute
habe protestiert und sogar unter Androhung einer Geldstrafe bis
10000DM (das war damals noch viel Wert) falsceh Angaben abgegeben.
Und heute? Heute ist es glaube ich den Leuten so ziemlich
scheissegal, bis auf ein paar Aktivisten, die sich die Mühe machen
nach berlin zu fahren. Was ist da los in unsere Land? Sind den Leuten
Wahlen in Amiland, Kampf um mehr Lohn und Börsengeld wichtiger als
Grundrechte?

Quote6. November 2008 08:19
Re: Die guten alten 80er Jahre
Midnight Angel (mehr als 1000 Beiträge seit 04.05.00)

sky4walk schrieb am 6. November 2008 08:17

Heute geben die Leute in Hoffnung auf Payback-Rabatte wesentlich mehr
von ihren Daten direkt an die Privatwirtschaft, als sich unsere
Volkszähler in den 80ern je hätten träumen lassen.

-M.A.

Quote6. November 2008 08:23
Ich hätte nie gedacht....
WorstoftheWeb (mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.04)

...das die 'gute alte Zeit' wirklich besser war.
Aber scheint so zu sein, wenn man so zurückblickt ;)

CU WotW



Quote6. November 2008 08:38
Ich bin (Ver)-Fassungslos
Beutlin (34 Beiträge seit 04.05.01)


> http://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland


Quote6. November 2008 09:28
Den Terror wirksam bekämpfen!
Jayday (4 Beiträge seit 05.09.08)

>>"Gleichzeitig erhalte das BKA ein "praxistaugliches Gesetz, mit dem
es den Terror wirksam bekämpfen kann"<<

Der Terror innerhalb Deutschlands muss endlich bekämpft werden! Der
Terrorsimus darf keine weiteren unschuldigen Opfer fordern!

Die Bundeswehr muss endlich im inneren einsetzbar sein, damit endlich
Schluss ist mit all den entführten Flugzeugen, die wöchentlich in die
Frankfurter Bürotürme gesteuert werden. Versteht doch endlich! Da
kann unsere Polizei einfach nicht mehr aushelfen. Die sind schlicht
überfordert und außerdem fehlts an der entsprechenden Ausrüstung.
Dasselbe gilt übrigens für das Stoppen der stündlichen Anschläge, die
von der Ostsee aus verübt werden. Keine sprengstoffgeladenen
Kanonenbote mehr, die die Spree hochfahren und das Regierungsviertel
bedrohen!

Und wenn man nur eine Sekunde weiterdenkt. Dann ist die
Onlinedurchsuchung ein weiterer, logischer Schritt um diese und all
die anderen schrecklichen Anschläge, die minütlich die Bundesrepublik
erschüttern zu verhindern. Ich trau mich schon gar nicht mehr vor die
Tür. Und meine Angst ist berechtigt! Wer weiß schon, was der
Dönermann von nebenan gerade am heimischen Computer ausheckt und
plant, wenn er mir nicht gerade meinen Lieblingssnack verkauft? Hä?
Solche Leute müssen überwacht werden! Und nicht nur die! Mein Nachbar
zum Beispiel. Wer weiß was der im Netz und am Computer treibt! Der
sieht schon so komisch aus! Naja, vielleicht nicht unbedingt eines
der sekündlichen stattfindenden Selbstmordattentate auf deutschen
Straßen, aber irgendwas ist auch mit dem faul. Ich tipp mal auf Kipo.
Ja, dass muss es sein. So wie der immer blöd grinst...

Zum Glück habe ich nichts zu verbergen. Deshalb begrüße ich alle
staatlichen Überwachungsmaßnahmen. So ein GPS Lokalisator unter der
Haut, der mit der örtlichen Polizeiwache kommuniziert... Das wär doch
was! Endlich sicher fühlen.

DER PREIS DER SICHERHEIT IST DIE FREIHEIT! Da scheiß ich doch auf die
Freiheit. Was hab ich davon? Grad hier in Deutschland, wo ich an
jeder Ecke von nem sprengstoffgürteltragenden Terroristen
niedergemetzelt werden kann! Ich will doch auch nur Leben!

-----------------
<wer Satire findet, darf sie behalten>


Quote6. November 2008 10:01
Linuxversion des Bundestrojaners nur closed source?
_42_ (263 Beiträge seit 18.08.00)

... also wenn die Linuxversion des Trojaners nicht open source
gemaesz GNU GPL wird, dann duerfen die den bei mir nicht
installieren. ;-)


Quote6. November 2008 10:10, sys3

Na endlich!

Das heuchlerische Rumgeeiere und die zur Schau getragenen
Bauchschmerzen der mitregierenden Spezialdemokraten hätte ich auch
kaum noch länger ertragen können. Als ob nicht jeder halbwegs
Informierte vorher gewusst hätte, dass sie "umfallen" werden. Je
schneller das Gesetz verabschiedet wird, um so schneller kann
Karlsruhe es kassieren.


Quote6. November 2008 10:15
Die neuen Vorschriften ermöglichen dem Bundeskriminalamt...
fuckedupgeek (7 Beiträge seit 05.11.08)

> Die neuen Vorschriften ermöglichen dem Bundeskriminalamt neben der
> heimlichen Online-Durchsuchung privater Computer die Installation von
> Mikrofonen und Kameras für Lausch- und Spähangriffe in Wohnung sowie
> Rasterfahndungen.

http://www.heise.de/newsticker/foren/forum-146907/write/

Wenn meine Freundin und ich Gewerbe anmelden würden, würden wir dann
Geld für's ficken bekommen?


Quote6. November 2008 10:30
Welche Terroristen eigentlich?
Hinz & Kunz (mehr als 1000 Beiträge seit 28.09.01)

Hab ich was verpasst?

hinz & kunz


Quote6. November 2008 10:35
Wo wird berichtet? [links inside]
loralitilli (375 Beiträge seit 05.06.04)

Ich bin erstaunt, dass unsere Mainstreammedien auch darüber
berichten. Wenn auch nur knapp und nicht so ausführlich, aber
immerhin.

[1] tagesspiegel
> http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/BKA-Gesetz;art122,2654456

[2] spiegel online
> http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,588756,00.html

[3] tagesschau
> http://www.tagesschau.de/inland/bkagesetz114.html

[4] sueddeutsche
> http://www.sueddeutsche.de/politik/932/316812/text/

[5] afp [FDP Kritik!]
> http://afp.google.com/article/ALeqM5g7U2wDom1BwU-swzC2sF5Mr1lJCg

[6] afp
> http://afp.google.com/article/ALeqM5jvBijDsOIDUKTgJ7c70yX5BBt7Ow

[7] welt online
> http://www.welt.de/welt_print/article2682335/Koalition-beschliesst-modernstes-Polizeigesetz-Deutschlands.html

[8] ftd
> http://www.ftd.de/politik/deutschland/:BKA-Gesetz-Koalition-beendet-Dauerstreit/435503.html

[9] gulli
> http://www.gulli.com/news/bka-gesetz-regierungskoalition-2008-11-06/

[10] focus
> http://www.focus.de/politik/deutschland/bka-einigung-auf-ausweitung-der-bka-kompetenzen_aid_346485.html

[11] pr online
> http://www.pr-inside.com/de/zeitung-koalition-einigt-sich-auf-bka-gesetz-r897940.htm

[12] stern [sogar als top news!]
> http://www.stern.de/politik/deutschland/:Online-Durchsuchungen-FDP-BKA-Gesetz/644687.html


Quote6. November 2008 10:51
Verschwörung, Verschwörung!
ADie (mehr als 1000 Beiträge seit 09.05.01)

Tut mir leid, aber 99% der hier abgesetzten Postings sind nur
dümmliches Verschwörungsgefasel.

Die wesentliche Anforderung, dass ein Richter vorher der
Onlinedurchsuchung zustimmen muss, ist erfüllt: "Normalerweise soll
das Instrument nur nach richterlicher Genehmigung eingesetzt werden
dürfen". Wobei Heise hier auch noich falsch informiert: Die
Online-Durchsuchung _darf_ erst nach richterlicher Genehmigung
durchgeführt werden. Auch die  die Anordnung der Maßnahme in
besonderen Gefährdungssituationen durch den BKA-Präsidenten muss
einer richterlichen Überprfung standhalten.

Wer unter diesen Umständen der Sache nicht traut, sollte mal seine
Grundkenntnisse über Gewaltenteilung und die deutsche Verfassung
erweitern. EIn Gang nach Karlsruhe ist in diesem Fall m.E.
aussichtslos. Bei der Vorratsdatenspeicherung sieht die Sache
allerdings ganz anders aus, weil da ohne Verdachtsgrund gesammelt
wird.


Quote6. November 2008 11:03
01.12.2019: Ihre Lizenz für den Bundestrojaner STASI-SCHÄUBLE 2.0 läuft ab
lilJens (53 Beiträge seit 14.11.06)

Achtung: Ihre Lizenz für den Bundestrojaner STASI-SCHÄUBLE 2.0 läuft
ab. Bitte installieren Sie die neue Version STASI-SCHÄUBLE 3.0.
Sie können die Software nach dem 31.12.2019 nicht mehr verwenden.

Alternativ können Sie uns auch monatlich ein Image Ihrer Festplatte/n
schicken.
Sollten Sie sich für den Postweg entscheiden, benutzen Sie dafür
bitte das Formblatt STASI-SCHÄUBLE-0815, welches Sie auf
ddr.stasi-brd.org herunterladen können.

Per eMail senden Sie das Image bitte an stasi-schaeuble@ddr-brd.org.

Mit freundlichen Grüßen

W. Schäuble


Quote6. November 2008 11:09
Seht doch mal die Vorteile
Lucid.Dream (659 Beiträge seit 23.07.06)

Statt durch Nachbarschaftsklatsch ohne Sammlung weitere Beweise muss
jetzt nicht mehr ein SEK-Kommando harmlose Bürger verkrüppeln.
Jetzt kann man ruhigeren Gewissens Müll über seine Nachbarn labern
und (fiktiven) Granatenbesitz denunzieren.
Keiner wird zu Gehacktem gekloppt, man kann ja erst mal mit
StasiTrojaner erkunden.

Quote6. November 2008 11:23
Re: Seht doch mal die Vorteile
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

Lucid.Dream schrieb am 6. November 2008 11:09

> ...
>
> Und dann erst verkrüppeln....

Ja. Da hilft auch ein Trojaner nicht. Unschuld kann man nicht
beweisen, egal wie sehr man sich bemüht.

Wenn jemand behauptet, ich hätte eine Atombombe im Keller versteckt,
kann ich das nicht entkräften. Wenn man nichts findet, bedeutet das
nur, dass sie sehr gut versteckt ist.

Saddam Hussain könnte ein Lied über dieses Delemma singen, wenn er
nicht inzwischen Hingerichtet worden wäre.

Deshalb gab es früher mal ein Prinzip, das sich Unschuldsvermutung
nannte. Es besagte, das jemand als unschuldig gilt, bis es eindeutige
Beweise für seine Schuld gibt.

Das wurde aber inzwischen von Schäuble, in Einvernehmen mit Zypries,
für unseren neuen Präventivstaat abgeschafft.

Jeder gilt als schuldig und darf entsprechend behandelt werden. Erst
wenn man dann vielleicht mal irgendwann vor einem Gericht steht, gilt
das alte Prinzip angeblich wieder.
Aber in Zeiten, in denen sogar "präventive Tötungen" vom
Innenminister ins Gespräch gebracht werden, nutzt das im Zweifelsfall
auch nur noch wenig. Bis in einen Gerichtsaal schafft man es dann gar
nicht mehr, wenn man ins Visier der Geheimpolizei gerät.




Quote6. November 2008 11:10
NEU: Bekämpfung von Terrorismus durch Abschaffung der Armut
Insasse (12 Beiträge seit 09.07.07)

Dem Terrorismus den Boden entziehen (welche "politische" Herkunft
auch immer) kann nur bedeuten, die Machtverhältnisse, die gerade
zementiert werden, zu Gunsten der Erde und der Menschen und Lebewesen
auf ihr zu ändern.

...


Quote6. November 2008 11:28
Himmel vs. Hölle
mLine (12 Beiträge seit 21.10.08)

Erinnert mich irgendwie an die Geschichten über Himmel und die Hölle,
Götter, usw.
Welchem Zweck dienen diese Geschichten?
Sie sollen die Leute verängstigen und Ruhigstellen ("Gott weiß alles,
Gott sieht alles, Bist du nicht brav kommst du in die Hölle,
blablabla").
Da die sich die Menschen aber immer mehr von Religionen und deren
Horror-Märchen abwenden - sie keine Angst mehr haben - muss ein
anderer Weg gefunden werden um sie einzuschüchtern.

Klingt doch logisch oder? :D

MfG mLine



Aus: "Weg frei für bundesweite heimliche Online-Durchsuchungen" (05.11.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Weg-frei-fuer-bundesweite-heimliche-Online-Durchsuchungen--/meldung/118475

-.-

Quote[...] Die Einigung von Union und SPD auf einen gemeinsamen Entwurf für das BKA-Gesetz ist bei Richterbund und FDP auf heftige Kritik gestoßen. "Das ist ein rechtsstaatlich absolut unzureichendes Ergebnis, das die FDP im Bundestag ablehnen wird", sagte die stellvertretende FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die geplante Befristung der Online-Durchsuchung bis 2020 nannte die frühere Bundesjustizministerin "eine Farce". Eine zwölfjährige Frist sei viel zu lang. "Dann kann man gleich ganz auf eine Befristung verzichten."

Anstoß nahm Leutheusser-Schnarrenberger auch daran, dass das BKA nach der Koalitions-Einigung in dringenden Fällen zunächst ohne Richterbeschluss Computer anzapfen darf. "Online-Durchsuchungen sind technisch und zeitlich so aufwendig, dass gar keine Eilfälle denkbar sind. Hier soll offenbar die Kontrolle durch einen Richter ausgehebelt werden", sagte die FDP-Rechtsexpertin.

Auch der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Christoph Frank, beklagte in der Zeitung Defizite: "Ich halte eine möglichst effektive justizielle Kontrolle der Online-Durchsuchung wegen der Schwere des Grundrechts-Eingriffs für unverzichtbar." Ob der absolut geschützte Kernbereich der Privatsphäre bei Durchsuchungen betroffen sei, müsse ein unabhängiger Richter beurteilen.

[...] Die Änderungsanträge von Union und SPD sehen bei der Online-Durchsuchung von Computern verdächtiger Personen ein zweistufiges Verfahren zur Sicherung der Privatsphäre vor. Die Durchsuchung muss ein Richter anordnen. Bei der Online-Durchsuchung muss sichergestellt werden, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht verletzt wird, berichtete die ARD.

Diese Überprüfung soll nicht wie bisher vorgesehen von nur zwei BKA-Beamten, sondern zusätzlich vom unabhängigen Datenschutzbeauftragten des BKA vorgenommen werden. "Wenn dem Datenschützer Zweifel an der Verwertbarkeit der Daten kommen, müssen diese dem Richter vorgelegt werden. Damit wird den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts voll Rechnung getragen", sagte SPD-Fraktionsvize Fritz-Rudolf Körper der ARD.

DPA/AP

QuoteMalt (6.11.2008, 9:24 Uhr)

Diese "Sicherheitsmaßnahmen"...

...sind doch eine reine Farce! Wenn ein "Datenschutzbeauftragter des BKA" als Kontollperson prüfen soll, ob die Daten verwertbar sind - wo istnn da die Kontrolle? Das ist ähnlich hilfreich wie die Ärzte der SS im Konzentrationslager!
.
Die Schlinge zieht sich immer enger zusammen... wird ja auch eilig, schließlich wachen die Bürger langsam, gaaaanz langsam auf. Da muss man natürlich gucken, dass man man den Pöbel irgendwie unter Kontrolle behält, denn sonst könnte es ja mal tatsächlich passieren, dass DAS VOLK sich holt, was ihm gehört!


Quotemakira (6.11.2008, 9:33 Uhr)

ha!

Wie weit muss es noch kommen in diesem Land bevor die Menschen aufwachen? Wer heute noch sagt, "ich hab doch nichts zu verbergen" wird sich später nicht wieder mit "das hab ich alles nicht gewusst" rausreden können. Und ich dachte, Geschichte wiederholt sich nicht - oder zumindest dachte ich, der Deutsche hätte aus ihr gelernt. Gelernt hat wohl nur der Faschist, der heutzutage versucht, vorsichtiger vorzugehen.
Wir schiffen fröhlich in etwas schlimmeres als einen Polizeistaat und singen quietschfidel Bumsfallera!
Es ist zwar 1 Tag zu spät, dennoch: remember remember....


QuoteClemens1964 (6.11.2008, 9:49 Uhr)

ich habe neulich mal

mit einem älteren Polizisten "alter schule" gesprochen. Diese hat eine leitende funktion inne und sagte: er könne es oft kaum noch mit seinem gewissen vereinbaren, wie er andere polizisten decken muss. er sprach von der polizei als "staat im staate". und einem solchen verein geben wir überwachungsmöglichkeiten wie in einer diktatur in die hand? wahnsinn!


QuotebR4iNST0RM (6.11.2008, 10:52 Uhr)

Das Stinkt!

,,"Online-Durchsuchungen sind technisch und zeitlich so aufwendig, dass gar keine Eilfälle denkbar sind. Hier soll offenbar die Kontrolle durch einen Richter ausgehebelt werden", sagte die FDP-Rechtsexpertin."
Genau das war von Anfang an klar! Hier geht es nicht um ,,Terrorabwehr", hier geht es schlicht um die Überwachung der Bürger, natürlich ohne eigene Kontrolle!
Dieses Gesetz darf nicht verabschiedet werden und Schäuble muss sofort sein Amt abgeben!
Diese paranoide Kontrollwut muss eingedämmt werden! Es reicht!


Quotepaulundbaer (6.11.2008, 10:57 Uhr)

Märchen vom Grundgesetze und der böse Wolf

...von wegen Grundrechte und der ganze Rest, was uns zustehen soll und für was wir schuften. Der Staat holt sich die finanziellen Mittel die er braucht, ohne Rücksicht auf die nächtsten Generationen und unsere Renten. Und aus guter Quelle weiß ich das die Unverletzlichkeit der Wohnung (ist ein in Artikel 13 des Grundgesetzes geregeltes Abwehrgrundrecht) auch nix gilt. Willkommen im Polizeistaat!!!!!
Gruß
ein Steuerzahler.


Quoteelenath (6.11.2008, 11:02 Uhr)

Geschichte wiederholt sich doch.

Und der Leitsatz "It has happend before and it WILL happen again!" stimmt traurigerweise.
Dieses Gesetz wird keinen einzigen Terroristen davon abhalten seinen Tätigkeiten nachzugehen. Es dient einzig und allein der Kontrolle der Bürger.


QuoteGisella (6.11.2008, 11:08 Uhr)

@clemens

-und ich "hasse" diese "Force" auch. Mir kommt die Galle hoch, wenn ich diese langhaarigen, fetten, mit Ohringen geschmückten Herren sehe.Ich habe sie auch in den USA gehasst-alle, mit Verbindungen , Papa, Opa -sind dann zur Polizei gegangen-und waren dann "Hungerleider". Die Bewachung durch unseren Staat findet doch schon lange statt. Neue Steuernummer-von der Wiege bis zur Bahre.-Angst haben diese -unsere Volksvertreter vor ihrem Volk. Von wegen Terrorismus. Lächerliche Ausreden. Alles von den USA abgekupfert.




Aus: "Online-Durchsuchungen: FDP kritisiert neues BKA-Gesetz" DPA/AP (06. November 2008)
Quelle: http://www.stern.de/politik/deutschland/:Online-Durchsuchungen-FDP-BKA-Gesetz/644687.html

-.-

Quote
QuoteNa und.....
tomtom72, 06.11.2008
Das dieses ausforschen von Terroristen bald ausgeweitet werden wird, ist wohl jedem klar der halbwegs einen Hausverstand besitzt. ...


QuoteDas alles ist Demokratie!
szeky, vor 8 Stunden, 6 Minuten
Freut euch, euer Wille wurde umgesetzt.

...



Aus Kommentaren zu "Deutschland: Einigung über Online-Durchsuchung" (05.11.2008)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/320035/

-.-

Quote[...] Die neuen Vorschriften ermöglichen dem Bundeskriminalamt neben der heimlichen Online-Durchsuchung privater Computer die Installation von Mikrofonen und Kameras für Lausch- und Spähangriffe in Wohnungen sowie Rasterfahndungen. Heftig umstritten waren bei den Innenexperten von Union und SPD bis zuletzt die Details der Online-Durchsuchung. Mitte September hatte es dazu eine Anhörung des Innenausschusses gegeben. Bereits am Donnerstag kommender Woche soll das BKA-Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden.

Die zusätzlichen Kompetenzen für das BKA waren 2006 mit der Föderalismusreform vereinbart worden. Erstmals soll das BKA nicht nur für die Strafverfolgung, sondern auch für die Abwehr terroristischer Gefahren zuständig werden. Wegen der Online-Durchsuchung konnten sich die Koalitionspartner lange nicht einigen. Erst nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kam es zu einem Kompromiss. Nach der ersten Lesung im Juni waren von Seiten der SPD weitere Änderungswünsche laut geworden. Die Opposition lehnt das Gesetz ab. (goe/AFP/dpa)

Quotevon klaus_weiss | 05.11.2008 20:39:30 Uhr
Warum hört und liest man keinen Kommentar eines Tagesspiegel-Journalisten zu dieser Schweinerei? Sind alle noch Obama-besoffen?

"Der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken kritisierte auf dem Verbandstag des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) in Rostock-Warnemünde scharf das sogenannte BKA-Gesetz, das weitgehende Befugnisse für das Bundeskriminalamt zur Abwehr von Terrorismus und schweren Straftaten vorsehe. Inhalt des Gesetzes sei, dass das BKA von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial verlangen kann, obwohl ein Zeugnisverweigerungsrecht zum Schutz der Informanten besteht."

http://www.heise.de/newsticker/Journalistenverband-kritisiert-Online-Durchsuchung-und-BKA-Gesetz--/meldung/118341






Aus: "Terrorismus-Bekämpfung: Große Koalition einigt sich auf neues BKA-Gesetz" (05.11.2008)
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/BKA-Gesetz;art122,2654456

-.-

Quote[...] In Karlsruhe wird nach FOCUS-Informationen damit gerechnet, dass die Bundesjustizministerin 2008 ans Bundesverfassungsgericht wechselt und 2010 Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts wird.

2010 endet die Amtszeit des derzeitigen Präsidenten Hans-Jürgen Papier aus dem Ersten Senat, der der Union zugerechnet wird. Die Richterstelle für Brigitte Zypries (SPD) würde voraussichtlich noch vor Ablauf der Bundestagswahlperiode im Herbst 2009 frei. Im Februar 2008 muss Vizepräsident Winfried Hassemer wegen der Altersgrenze den Zweiten Senat verlassen. Für seinen Sitz hat die SPD das Vorschlagsrecht, die auch beim Präsidentenamt am Zug ist. Zypries kann auch auf Unterstützung aus der Union setzen. ...

Quote
Frieder Wittmann (19.03.2008 15:56)
Das kann ja wohl nicht wahr sein!
Spätestens nach dem heutigen Eilurteil des BverfG müsste Frau Zypries zurück treten! Sie hat ganz bewusst eine Verfassungswidriges Gesetz durchgedrückt. Und jetzt soll sie Präsidentin eben dieses Gerichtes werden?


Quote
Dirk Ritter (20.03.2008 11:19)
Unglaublich!
Wie kann man überhaupt in Erwägung ziehen eine Frau Zypries in dieses Amt zu lassen, obwohl Sie an verfassungswidrigen Gesetzen mitarbeitet und dem Volk, Hand in Hand mit Herrn Schäuble, glattweg Lügenund Horrorgeschichten über die Notwendigkeit solcher Überwachung auftischt!? Was sollte man den dieser Frau glauben, oder drehen sich hier die Dinge immer nach dem jeweiligen Wind? Lächerlich!





Aus: "Karlsruhe Zypries zum Bundesverfassungsgericht?" (20.08.06)
Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/zypries_aid_113970.html

-.-

Quote[...] Erst nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kam es zu einem Kompromiss. Nach der ersten Lesung im Juni waren von Seiten der SPD weitere Änderungswünsche laut geworden. Die Opposition lehnt das Gesetz ab. Der Bundestag wird das BKA-Gesetz voraussichtlich kommenden Mittwoch verabschieden.

Quote

06.11.2008 08:57:51

Rhinelander: Kritischer Journalismus sieht anders aus. Je mehr es in die Zukunft geht um so näher kommen wir 1984.


Quote

06.11.2008 09:00:53

rumburak2006: 1984

brauchen wir nicht, wir hatten 1933-1945 & 1949-1989. Unsere Geschichte lehrt dass der wahre Feind Deutschlands der Staat ist. Dem Staat unter dem Mäntelchen des "Schutzes" mehr Macht zu geben, ist wie Zuhälter als Zweitjob die Sittenpolizei machen zu lassen.



Quote

06.11.2008 09:48:52

wawerka: Liebe SZ

Dieser Artikel sollte eigentlich ganz oben auf der "Titelseite" eurer Homepage stehen...und nicht versteckt in der Abteilung "Politik" ganz weit unten!

Ich würde mir von Ihnen generell eine höhere Priorisierung der Themen wünschen, die dermassen tief in das Privatleben aller Bürger dieses Landes eingreifen.

Interessant wäre auch mal ein Beitrag über das neue Gesetz zur "Jugendpor.no.grafie" welches gestern in Kraft getreten ist. Dieses ist nämlich (mit Absicht?) so schwammig formuliert worden, dass man, grade im Zusammenhang mit der nun bald möglichen heimlichen Onlinedurchsuchung JEDEN Bürger ganz leicht diskreditieren und mundtot machen kann.

Nach diesem neuen Jugendpor.nografie.gesetz wäre zum Beispiel der Besitz des Filmes "Die Blechtrommel" strafbar...schon ein bisschen bizarr oder.

Komischerweise habe ich weder bei Ihnen noch bei anderen "Leitmedien" in den letzten Tagen etwas darüber gelesen



Quote

06.11.2008 10:01:36

scopex: Liebe Regierende sucht euch doch ein anderes Volk!

Bei dem, was ihr für das deutsche Volk an Überwachungsmaßnahmen für erforderlich haltet, muß es sich um ein Volk von Terroristen und Bandenkriminellen handeln. Da solltet ihr euch schon die Frage stellen, ob so ein Volk zu regieren überhaupt erstrebenswert ist!




Aus: "Terror-Bekämpfung: Koalition einigt sich auf BKA-Gesetz" (dpa/AFP/hai/jkr) (05.11.2008)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/932/316812/text/?page=1#readcomment


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Begriff ,,Integrität" ist komplex und vielschichtig. Integrität ist etwas, wofür eine Person zum einen Teil selber verantwortlich ist. Zum anderen Teil hängt Integrität vom Wohlverhalten der Mitmenschen ab und von den gesellschaftlichen Lebensbedingungen. Der Begriff findet Verwendung vor allem dann, wenn darauf hingewiesen werden soll, dass die Persönlichkeit eines Menschen, seine Ganzheit und Unversehrtheit ein zerbrechliches Gut ist und gegen Angriffe von außen geschützt werden muss. Neben dieser Verwendung gibt es eine zweite Bedeutungsrichtung. Die Aussage über einzelne Menschen, sie seien ,,integer", meint, dass diese Personen ,,unbestechlich" sind und über ,,feste, tief verankerte, positive Werte" verfügen, zu denen sie stehen und von denen sie sich nicht abbringen lassen.

...


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Integrit%C3%A4t_(Ethik) (20. November 2008)

-.-

Quote[...] Integrität ist auf dem Gebiet der Informationssicherheit ein Schutzziel, das besagt, dass Daten über einen bestimmten Zeitraum vollständig und unverändert sein sollen. Eine Veränderung könnte absichtlich, unabsichtlich oder durch einen technischen Fehler auftreten. Integrität umfasst also Datensicherheit (Schutz vor Verlust) und Fälschungssicherheit (Schutz vor vorsätzlicher Veränderung).

Die Integrität von Daten ist gewährleistet, wenn die Daten vom angegebenen Absender stammen und vollständig sowie unverändert an den Empfänger übertragen worden sind. Beispielsweise ist bei Daten in einer Datenbank (Empfänger) die Integrität gewahrt, wenn die Daten denen entsprechen, die ursprünglich in einer Eingabe (Absender) eingegeben wurden.

...


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Integrit%C3%A4t_(Informationssicherheit) (8. Oktober 2008)


-.-

Quote[...] Der Bundestag hat das BKA-Gesetz verabschiedet, doch mehrere Bundesländer verweigern die Zustimmung. Aus gutem Grund, meinen Markus Hansen vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und der Dresdner Informatik-Professor Andreas Pfitzmann: Die geplanten Regelungen zur Online-Durchsuchung mit dem so genannten Bundestrojaner höhlen nicht nur den Datenschutz aus, indem sie das heimliche Eindringen des BKA in private Computer legalisieren, schreiben sie in der aktuellen Ausgabe 25/08 der c't unter dem Titel "Windei Bundestrojaner". Sie sind zudem überzeugt, dass der Bundestrojaner keine vor Gericht verwertbaren Beweise gegen Terroristen liefern kann.

Um überhaupt Daten zu finden, müsse der Ermittler tatsächlich auf ein System zugreifen können. Bei IT-Nutzern mit nur geringem Verständnis der genutzten Technik, die kaum in der Lage sind, sich gegen Angriffe zu schützen, dürfte das mit allen Methoden möglich sein, schreiben Hansen und Pfitzmann. Da etwaige Infiltrationsmöglichkeiten der Ermittler aber identisch mit den Angriffen von Schadsoftware, organisierter Kriminalität, Wirtschaftsspionage und fremden Geheimdiensten sein müssten, könnte das System bereits vorher kompromittiert worden sein, während bei versierten und sensibilisierten IT-Nutzern ein Infiltrationsversuch über Kommunikationsnetze nur wenig erfolgversprechend sei.

Zwar könne der Bundestrojaner problemlos herausbekommen, welche Informationen auf einem Computer abgespeichert sind, er könnte auch verschlüsselte Dateien bereits vor ihrer Verschlüsselung lesen. Als ein weiteres Problem schildern Hansen und Pfitzmann aber, dass per Software niemals sicher ermittelbar sei, ob es wirklich der Verdächtigte war, der die Informationen dort abgespeichert hat. Die Ermittler könnten nicht nachweisen, wer an der Tastatur saß. Zudem könnten die gefundenen Daten auch manipuliert worden sein, wenn das BKA völlig unbemerkt in den Rechner einbrechen konnte. Zum Beispiel von jemandem, der den Verdacht auf eine unschuldige Person lenken will. Daher seien solche Beweise vor Gericht wenig belastbar.

Um dieses Problem zu lösen, müssten die Ermittler den Verdächtigen bei der Eingabe beobachten, zum Beispiel durchs Fenster oder durch das Auffangen und Analysieren der elektromagnetischen Strahlung, die von jedem Computer ausgehen. Doch auch solche herkömmlichen Überwachungsmethoden verletzen laut Bundesverfassungsgericht das neu formulierte Grundrecht auf "Integrität informationstechnischer Systeme". Gemeint ist damit, dass jeder Bürger sich darauf verlassen können muss, dass die Daten, die er seinem Handy, Organizer, MP3-Spieler oder Computer anvertraut, auch vertraulich bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich hervorgehoben, dass der Staat die zentrale Verantwortung hat, die Integrität informationstechnischer Systeme nicht nur zu achten, sondern aktiv zu gewährleisten. Die Einführung einer Online-Durchsuchung wirkt genau entgegengesetzt.

...

Quote24. November 2008 10:04
Verwertbarkeit der Daten
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

"Sie sind zudem überzeugt, dass der Bundestrojaner keine vor Gericht
verwertbaren Beweise gegen Terroristen liefern kann."

Da hat wohl jemand das Konzept einer Geheimpolizei nicht verstanden.

Das neue BKA ist keine normale Polizei mehr, deren Aufgabe es ist,
Verbrecher einem Gericht zuzuführen und im Auftrag der
Staatsanwaltschaft Beweise zu sammeln.
Eine Geheimpolizei arbeitet "präventiv", also bevor überhaupt ein
Verbrechen begangen wird. Dafür braucht man keine Beweise (wäre
naturgemäß auch schwierig, etwas zu beweisen, was noch nicht passiert
ist), denn praktischerweise sind sich Schäuble und Zypries einig,
dass die Unschuldsvermutung nur vor Gericht gilt, nicht bei der
"präventiven Gefahrenabwehr".
Solange, bis der Fall vor einem Gericht landet (wenn es denn
überhaupt dazu kommt), hat die Geheimpolizei freie Hand und kann mit
den "Gefährdern" machen, was sie will, bis hin zur von Schäuble ins
Gespräch gebrachten "präventiven Tötung".

Für die Zwecke der "präventiven Gefahrenabwehr" tun die heimlich
erspitzelten Daten durchaus ihren Zweck.


Quote24. November 2008 10:14
In einem österreichischen Geschichtsbuch habe ich neulich gelesen...
Nordstern67 (mehr als 1000 Beiträge seit 07.04.06)

dass der Staat in der Ära Metternichs zwar die Bürger in ihrem
Alltagsleben überwachen und in ihrer Meinungsfreiheit massiv
unterdrücken konnte, aber unfähig war, sie vor Gewalt und
organisiertem Verbrechen (damals z.B. durch Räuberbanden) zu
beschützen.

Der Mann im Rollstuhl wäre nur zu gern der neue Metternich - und sein
Staat hat auch genau die gleichen die Probleme "geerbt".

Der Nordstern.


Quote24. November 2008 11:37
Wieder zur Erinnerung: "Online" ist Nebensache !
osorno (110 Beiträge seit 01.07.08)

Die ganze Diskussion um "ONLINE" Durchsuchungen ist ein reine
Nebensache !

Es geht um heimliche Einbrüche und Hausdurchsuchungen.

Der "Online" Trojaner wird mangels "online" Möglichkeiten dann
Offline direkt auf einem PC installiert.

Das wiederum dient als Vorwand um heimlich in die Wohnung
einzudringen.

Das ist der einzige Sinn und Zweck dieser ganzen Sache !

Wenn das erstmal per Gesetz erlaubt ist wird später nicht mal mehr
dieser Vorwand gebraucht. Man wird heimliche Wohungsdurchsuchungen
dann einfach so machen, rein aus einem "Anfagsverdacht" - natürlich
am liebsten ohne Richter Genehmigung.

Tun kann man es heute schon, aber noch könnte das ein Verfahren in
Frage stellen und zum Freispruch führen - noch !

Was dann alles passiert, wenn da jemand heimlich in der Wohnung war
weiss dann auch keiner, ausser denen die drin waren...

Deswegen ist jedewede Diskussion um "sinnvoll" oder unter welchen
Bedingungen erlaubt völlig absurd und führt letzlich nur zum selben
Ergebnis - es wird erlaubt sein.

Deshalb muss die ganz klare Aussage heissen:

Niemals HEIMLICHE Durchsuchungen, egal wie und wo !


Quote24. November 2008 12:12
Terroristen setzen eh auf Low-Tec und die eigentliche Zielsetzung ist...
Zwergpirat (293 Beiträge seit 08.07.00)

Vielleicht gibt es den einen oder anderen Amateur der Handy und
Computer benutzt, aber mal ehrlich, welcher Terrorist ist denn so
blöd ein Handy oder Satellitentelefon zu benutzen oder seine
Anschlagspläne per E-Mail zu verschicken? Ich meine mich sogar zu
erinnern, dass Satellitentelefone und Co. dazu benutzt wurden um die
Ermittler auf eine falsche Spur zu bringen.

Oder dieses Antiterrorgesetz, bei dem es darum ging einen leichten
Einblick zu bekommen wer welche Konten hat. Dies hat natürlich
Begehrlichkeiten bei anderen Behörden geweckt und was ist daraus
geworden? Jetzt wird mit Hilfe dieser Gesetze bei Hartz IV Empfängern
nach nicht angegebenen Konten gefahndet.

Wie war es mit diesem tollen Mautsystem? Überwachungskameras,
Satellitentechnik haben auch hier Begehrlichkeiten bei anderen
Behörden geweckt. Dann wird gefragt, können die Behörden das
Mautsystem nicht auch bei schweren Verbrechen zur Ermittlung des
Täters benutzen? Als nächstes kommt dann vielleicht die Frage, ob man
es nicht auch bei leichteren Straftaten einsetzen könne und wenn wir
schon dabei sind, dann könnte man ja auch schauen ob Arbeitslose
einer nicht angemeldeten Tätigkeit nach gehen. Dann werden auch
irgendwann die Arbeitgeber die Hand heben und sagen, durch
Mitarbeiter die Krankfeiern und gar nicht krank sind entstehen uns
Schäden in Milliardenhöhe, können wir nicht auch Zugriff auf die
Kameras bekommen.

Andere Länder haben gezeigt, dass man ein solches Mautsystem auch
ohne diese Überwachungstechnik aufbauen kann. Man spart dabei auch
noch riesige Summen.

Und so wird es auch hier kommen. Sobald das Gesetz durch ist, wird es
Begehrlichkeiten bei anderen Behörden wecken. Finanzamt, Arbeitamt,
Sozialamt, Zoll und viele mehr.

Und wie hier bereits in vielen Threads ausführlich besprochen wurde,
es gibt so simple Methoden um diesen Unfug zu umgehen und wenn es der
gezielt Einsatz von Low-Tec ist, hier wird doch nur der technisch
nicht so begabte Normalverbraucher ins Visier genommen.


Quote24. November 2008 12:44
Aber der Wiefelspütz hat doch immer gesagt...
Marsupilami72 (74 Beiträge seit 09.08.06)

...das wäre "kein technisches, sondern nur ein verfassungsrechtliches
Problem".

Und jetzt kommt da einfach ein Informatikprofessor daher und sagt
"nene - sehr wohl technisches Problem!" (nicht, dass vorher schon
tausende andere das gesagt hätten, aber egal).

Was nun, Herr Dr. jur. Wiefelspütz? Hat der Informatikprofessor auch
unrecht?

Quote24. November 2008 12:57
Re: Aber der Wiefelspütz hat doch immer gesagt...
Schnapprollo_ (298 Beiträge seit 01.03.07)

Marsupilami72 schrieb am 24. November 2008 12:44

> Was nun, Herr Dr. jur. Wiefelspütz? Hat der Informatikprofessor auch
> unrecht?

Eindeutig JA. Der ist kein Mitglied der Bundesregierung und damit in
dieser Thematik unwichtig! Am Ende kommen da noch Ärzte oder
Atomphysiker auf irgendwelche Ideen. Für die Wahrheit in Deutschland
reichen Abgeordnete (solange die in der richtigen Partei sind),
Geistliche und Seelsorger - MEHR NICHT!

</ironie>

;)

MfG



Quote24. November 2008 15:18
Der Bundestrojaner ist sinnvoll
gsm (mehr als 1000 Beiträge seit 12.02.00)

Angesichts der Instabilität die nach dem Zusammenbruch des Ostblocks
auf der Welt herrscht, ist ein verstärktes Vorgehen gegen
terroristische und andere destabilisierende Elemente unumgänglich!
Nur der guten Polizeiarbeit in der BRD ist es zu verdanken, dass
Anschläge in Deutschland bislang verhindert werden konnten.
Als freier Bürger möchte ich meine Freiheit aber auch in Zukunft
verteidigt wissen, und dazu brauchen wir eben auch entsprechende
rechtliche Mittel!
Darum bin ich für den Bundestrojaner und gegen die Initiativen von
Chaoten und "alternativen" Pöblern.





Aus: ""Windei Bundestrojaner"" (24.11.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Windei-Bundestrojaner--/meldung/119317


Textaris(txt*bot)

Quote[...]  Da bereits einige Bundesländer ihre Ablehnung für die Neuregelung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) bekundet haben, will Schäuble nun neue Abstimmungsregeln im Bundesrat einführen. Kritiker sehen darin den Versuch, das so genannte BKA-Gesetz, das auch die umstrittene Online-Durchsuchung beinhaltet, doch noch durch den Bundesrat zu bringen.

Schäuble und der stellvertretende SPD-Fraktionschef Fritz Rudolf Körper hatten vorgeschlagen, das Grundgesetz zu ändern, dass eine einfache Mehrheit in der Länderkammer für einen Beschluss ausreicht. So galten bisher Enthaltungen als Nein-Stimmen. Diese sollen laut Schäubles Vorschlag künftig nicht mehr gezählt werden. So hatten FDP- und SPD-regierte Länder wie Sachsen und Rheinland-Pfalz bereits im Vorfeld ihre Enthaltung angekündigt.

Was die Opposition als "peinlich" zurückweist, stößt selbst bei Parteifreunden wie dem Hamburger Bürgermeister Ole von Beust oder dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann auf Ablehnung: "Man kann sich zwar durchaus über den Einfluss kleinerer Parteien im Bundesrat ärgern. Deswegen dürfen wir aber auf keinen Fall den Einfluss des Bundesrates bei zustimmungspflichtigen Gesetzen schwächen", ließ Herrmann über einen Sprecher erklären.

Der niedersächsische FDP-Landes- und Fraktionschef Philipp Rösler empfindet Schäubles Initiative als "absolut peinlich". Es sei offensichtlich, dass hier nur deshalb ein System geändert werden soll, weil man für seine Politik keine Mehrheiten findet.

...


Aus: "Schäuble will Online-Durchsuchung um jeden Preis"
Von:  Martin Schindler (Montag, 24. November 2008)
Quelle: http://www.silicon.de/cio/wirtschaft-politik/0,39038992,39199377,00/schaeuble+will+online_durchsuchung+um+jeden+preis.htm


-.-

Quote[...] Nach dem am Freitag veröffentlichten ZDF-"Politbarometer" finden es 57 Prozent grundsätzlich richtig, dass das BKA das Recht erhalten soll, die Festplatten von Computern verdächtiger Personen heimlich auszuspähen. 39 Prozent sind dagegen.

Die Wähler der FDP stimmen im Gegensatz zur Parteilinie mit 65 Prozent der Online-Durchsuchung zu. Auch im SPD-Lager findet sich mit 52 Prozent eine knappe Mehrheit und selbst bei den Anhängern der Linkspartei, die sich vehement gegen das Gesetz stellt, ist jeder zweite dafür. Nur bei den Grünen überwiegt die Ablehnung. Lediglich 30 Prozent ihrer Wähler stimmen zu. Die größte Zustimmung zur Online-Durchsuchung gibt es mit 67 Prozent im Lager der Unions-Anhänger. (sba/dpa)



Aus: "Umfrage: Mehrheit der Bürger findet Online-Durchsuchung richtig"
(ZEIT online, Tagesspiegel, 21.11.2008)
Quelle: http://www.zeit.de/news/artikel/2008/11/21/2666770.xml


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Heimliche Online-Durchsuchungen sollen zukünftig innerhalb der Europäischen Union auch grenzüberschreitend möglich werden. Das wurde kürzlich in Brüssel beschlossen.

Die Justiz- und Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten verständigten sich auf ein entsprechendes Vorhaben. Die Voraussetzung, dass Sicherheitsbehörden auch auf Rechner im Ausland zugreifen dürfen, soll allerdings davon abhängig sein, dass Online-Durchsuchungen im jeweiligen Land bereits gesetzlich möglich sind.

Detaillierte Pläne liegen hierfür noch nicht vor. Allerdings wird es wohl eine Voraussetzung sein, dass die Justiz des Landes, in dem der zu untersuchende Rechner steht, dem Vorgehen der ausländischen Ermittler zustimmt. Ermittler sollen so aber auf jeden Fall schneller an Informationen kommen, als wenn der übliche Weg der internationalen Rechtshilfe gegangen wird.

Unklar ist allerdings bisher, ob Online-Durchsuchungen wirklich in allen Ländern Europas durchsetzbar sind. In Deutschland sollten diese im neuen BKA-Gesetz geregelt werden. Genau an diesem Punkt entbrannte allerdings der heftigste Widerstand und das Gesetz konnte bis heute nicht verabschiedet werden.


Aus: "Europa-weite Online-Durchsuchungen in Planung"
von Christian Kahle für WinFuture.de (01. Dezember 2008)
Quelle: http://winfuture.de/news,43915.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] BERLIN - Kurz bevor das Gesetz für das Bundeskriminalamt verabschiedet wird, fordert jetzt auch der Verfassungsschutz das Recht zur Online-Durchsuchung. ,,Auch wir brauchen die Befugnis zum Zugriff auf informationstechnische Systeme", sagte am Montag Heinz Fromm, der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz. Er sprach bei einem Symposium zur Terrorismusbekämpfung in Berlin.

Einzelne Online-Durchsuchungen hat der Bundesverfassungsschutz früher schon durchgeführt, unter anderem gegen den Islamisten Reda S. Grundlage war eine geheime Verwaltungsvorschrift, die der damalige Innenminister Otto Syhily (SPD) 2005 unterzeichnet hatte. Sein Nachfolger Wolfgang Schäuble stoppte die Praxis jedoch im Frühjahr 2007, nachdem der Bundesgerichtshof eine gesetzliche Grundlage für den heimlichen Polizei-Zugriff auf Computer forderte.

[...] Außerdem forderte Fromm eine Stärkung des Bundesamts für Verfassungsschutz gegenüber den sechzehn Landesämtern. Im Bereich des islamistischen Terrorismus sollten künftig alle Erkenntnisse zentral vom Bundesamt ausgewertet werden, ,,damit nichts verloren geht und nichts zurückgehalten wird", so Fromm. Zudem will Fromm alle nachrichtendienstlichen Operationen in diesem Bereich zentral in seiner Behörde steuern. Das Bundesamt habe zwar schon eine Zentralstellen-Funktion, doch müsse diese ,,optimiert" werden. Die in Berlin zahlreich anwesenden Chefs der Landesämter reagierten auf diesen Vorschlag kühl. ,,Darüber reden wir hinter verschlossenen Türen", sagte etwa Alexander Eisvogel vom Verfassungsschutz in Hessen. Vorstöße wie der von Fromm sind heikel, seit Otto Schily 2004 vorschlug, die Landesämter zu bloßen Außenstellen des Bundesamts zu machen. Damals wurde aber immerhin in einer Verwaltungsvorschrift festgeschrieben, dass das Bundesamt in Terror-Fragen stets die Federführung hat.



Aus: "Symposium in Berlin: Geheimdienst will online lauschen" Von Christian Rath (08.12.08)
Quelle: http://www.ksta.de/html/artikel/1228404085744.shtml


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Quote[...] In Großbritannien sollen Onlinedurchsuchungen durch die Polizei oder den Geheimdienst ohne Richterentscheid möglich werden. Das Innenministerium verabschiedete einen entsprechenden Plan,  berichtet die britische Times. Die Behörde stützt sich dabei auf einen Plan des Ministerrats der Europäischen Union. Dabei sei eine enge Zusammenarbeit und Amtshilfe mit Strafverfolgungsbehörden in Frankreich, der Bundesrepublik Deutschland und anderen EU-Staaten geplant, so das Blatt weiter. Gemeinsam würden Einzelheiten des Vorschlags entwickelt, zitiert das Blatt. In Deutschland darf das BKA ab Jahresbeginn 2009 private Computer hacken, braucht aber einen Durchsuchungsbefehl.

Eine "Ferndurchsuchung", wie die britische Variante für staatliches Hacken heißt, sollen ranghohe Strafverfolger anordnen können, wenn es ihrer Ansicht nach "verhältnismäßig" ist und zur Abwehr einer Straftat dient, die mit mehr als drei Jahren Gefängnis belegt ist. Darunter fallen Kinderpornografie, Internetbetrug, Identitätsdiebstahl und Terrorismus. Shami Chakrabarti von der britischen Menschenrechtsorganisation Liberty bezweifelt die Rechtsmäßigkeit des Vorhabens des Innenministeriums.

In Großbritannien ist der Abbau demokratischer Rechte im IT-Bereich weiter fortgeschritten als in Deutschland: Richard Clayton, Informatik-Experte an der Cambridge University, erklärte der Times, dass es bereits seit 1994 möglich sei, staatliche Onlinedurchsuchungen durchzuführen. Eine Änderung am Computer-Missbrauchsgesetz aus dem Jahr 1990 habe dies ermöglicht. Die Methode würde aber nur selten angewandt, so Clayton. Auch ein Einbruch in die Wohnungen des Verdächtigen zum Ausspähen der IT-Ausstattung, um Key-Logger-Spionagesoftware genau anzupassen, sei damit bereits möglich.

Hierzulande darf das Bundeskriminalamt laut BKA-Gesetz die Wohnung des Verdächtigen nicht betreten. Ob die Behörde auf V-Leute setze, um direkten Zugriff auf die Computer von Verdächtigen zu bekommen, wollte BKA-Sprecherin Sandra Clemens Golem.de nicht direkt beantworten. "Kriminaltaktische Ausführungen hinsichtlich der Umsetzung möchte ich nicht treffen", sagte Clemens.

Laut dem Acpo-Verband (Association of Chief Police Officers), einer Vereinigung für die Führungsebene der Polizei in England, Wales und Nordirland, fänden Onlinedurchsuchungen seit dem Inkrafttreten der Verordnung zu den Gesetzen mit Ermittlungsbefugnissen (Regulation of Investigatory Powers Act - RIP oder RIPA) aus dem Jahr 2000 statt. Sie seien bei einem kleinen Teil der 194 verdeckten Durchsuchungsmaßnahmen in Privatwohnungen, Büros und Hotelzimmern im Jahr 2008 nötig gewesen. BKA-Chef Jörg Ziercke erwartet 2009 in Deutschland dagegen nur drei bis vier Onlinedurchsuchungen. (asa)


QuoteDatenschutz ist Täterschutz !
Datum: 06.01.09 - 23:56
Autor: RichardV
Ich finde es absolut ok, wenn Computer auch ohne richterliche Erlaubnis auf illegale Inhalte geprüft werden können. Und wer sich dagegen wehrt, diese lächerlichen Datenschützer zum Beispiel, die sollte man als allererstes überprüfen, da diese in der Regel immer was zu verbergen haben.

Datenschutz ist Täterschutz! Es ist bewiesen dass Überwachung Verbrechen verhindert und aufklärt.

QuoteAutor: Bananentester

Hier für dich:
<°)OOo<


QuoteRe: STIMMT !
Datum: 07.01.09 - 00:13
Autor: Froz3nT1ger
Seltsam, dass man die aktuell in den Medien diskutierte, deutsche Terrorzelle trotz Datenschutz gefunden und außer Gefecht gesetzt hat.

Wo liegt also das Problem? Sollen 80 Mio. Menschen ihre Freiheit weiter beschneiden lassen, damit ein paar tausend Polizisten lediglich der Job leichter gemacht wird? Dann erwarte ich aber auch, dass deren Löhne gekürzt werden. Weniger Arbeit = Weniger Geld. Man schreit ja auch so gern die Parole "Mehr Arbeit = Mehr Geld".

Teile mir doch bitte deine dresse mit. Ich würde gerne das einzie haus in Deutschland sehen, das keine Gardinen am Fenster hat und wo die Haustür für jeden offen steht.

Wie....dem ist nicht so? Was zu verbergen? Privatsphäre genießen? Nix da, schön abgeben zum Wohle des Volkes. Ach Moment, das Volk setzt sich ja aus vielen Individuen zusammen. Was machen wir denn jetzt?

QuoteErwiesen ist auch
Datum: 07.01.09 - 16:16
Autor: wand
daß solche Maßnahmen erstens nicht in Einklang mit Menschenrechten zu bringen sind und zweitens zu machtpolitischen Zwecken mißbraucht werden.

Wenn du auf deine Menschenrechte verzichten willst - bitte. Die anderen 6 Mrd Menschen wollen das nicht also sprich gefälligst nur für dich. Und wenn dich der Mißbrauch nicht kratzt weil du unfähig bist, weiter als bis zum Brett vor deinen Kopf zu denken - bitte. Die anderen Menschen können weiter denken und sind deshalb mit Unrechtsregimes nicht einverstanden. Du bist vermutlich sogar so dumm, zu glauben, die Stasi war eine Wohltätigkeitsverband.






Aus: "London will Onlinedurchsuchung ohne Richterentscheid - Europaweites Hacken der Polizei und Geheimdienste geplant" (Networld / 06.01.2009)
Quelle: http://www.golem.de/0901/64416.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, fordert angesichts der "Industrialisierung" von Cybercrime eine Ausweitung der gesetzlichen Grundlage für heimliche Online-Durchsuchungen und die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung direkt auf dem Rechner eines Verdächtigen. Die Polizei müsse in der Lage sein, der organisierten Kriminalität auch im Internet "Paroli bieten zu können", erklärte der BKA-Chef am heutigen Dienstag im Umfeld einer Sicherheitstagung des Hightechverbands Bitkom in Berlin. Dazu sei es erforderlich, vor oder nach der Verschlüsselung "auf dem System" zu sein. Die Ermittler müssten "auf dem Gerät sein", um die Kommunikation von Computerkriminellen überwachen zu können.

Das Anfang des Jahres in Kraft getretene neue BKA-Gesetz erlaubt den Einsatz des Bundestrojaners nur präventiv zur Abwehr terroristischer Gefahren. Inzwischen seien allein hierzulande aber "täglich 300.000 bis 500.000" Rechner mit Schadsoftware infiziert, schilderte Ziercke den Umfang von Cybercrime. Die Folge sei der Missbrauch der befallenen Computer für Phishing, Spamming, den Einbruch in fremde Systeme oder "Distributed Denial of Service"-Attacken (DDoS). Das Abfischen von Passwörtern und Logindaten beim Online-Banking habe die Einführung des iTan-Verfahrens zwar im vergangenen Jahr zunächst um über 50 Prozent zurückgedrängt. Inzwischen habe sich die Täterszene aber mit ausgefeilterten Trojanern angepasst, sodass schon wieder 1800 neue Phishing-Fälle zu registrieren gewesen seien. Dazu kämen Kinderpornographie und andere Betrugsfälle, umschrieb Ziercke das nicht zu verleugnende dunkle "Phänomen des Internet", das zu all den positiven Dingen auf der Datenautobahn hinzutrete.

Die Strafverfolgung sei bei Cybercrime schwierig, verwies der BKA-Chef auf die rege Diskussion um Datenschutz hierzulande. Man werde aber etwa über die Möglichkeit der Quellen-TKÜ zur Aufklärung von Computerkriminalität reden müssen, die Experten zufolge technisch gesehen verdeckten Online-Durchsuchungen nahe kommt. "70 Prozent der Erfolge beruhen heute auf der TKÜ", sagte Ziercke. "Da kann man den Kopf nicht in den Sand stecken". Es gehe auch bei Cybercrime längst um organisierte Strukturen, nicht um den kleinen Nutzer, der Musikstücke runterlädt. Verortet seien die Banden der Cybergangster vor allem in Osteuropa. "Die Justiz muss sich aufstellen", plädierte der Fahnder für ein rasches Gegensteuern. Zugleich gab er zu Protokoll, dass die Polizei von ihren ausgeweiteten Kompetenzen bei der Internetüberwachung maßvoll Gebrauch mache: "Wir haben noch nicht eine Online-Durchsuchung durchgeführt." Er gehe daher weiter davon aus, dass es zu "vier bis fünf" Maßnahmen mit einem verdeckten Zugriff auf IT-Systeme pro Jahr komme. Online-Razzien würden so "keine Bedrohung für den einzelnen Bürger" darstellen.

Auch Dieter Kempf, Präsidiumsmitglied des Bitkom und Vorstandsvorsitzender des Vereins "Deutschland sicher im Netz", machte sich für eine neue Sichtweise der Computerkriminalität stark: "Wir müssen unsere Einstellung zu dem Thema deutlich verändern, es sind kriminelle Akte." Es werde daneben zwar noch den "idealtyptischen Hacker" geben, gleichsam den Graffiti-Sprüher des Web. Dieser sei aber nicht Thema der Veranstaltung. Als großes Hindernis bei der Aufklärung von Verbrechen im Internet machte der Vorstandsvorsitzende der DATEV den Einsatz von Verschlüsselungstechniken durch Angreifer aus: "Wenn nur die Kryptographie nutzen, die etwas verbergen wollen, haben wir ein Riesenproblem."

Generell erhofft sich Kempf ein effektiveres Vorgehen gegen Cybercrime durch den Aufbau spezialisierter "Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften". Damit könne das Know-how der Strafverfolger "massiv gestärkt und gebündelt" werden. Ziercke betrachtete diesen Vorstoß aber skeptisch. Das Internet finde schließlich "in allen Bereichen statt" und es komme querbeet zu Betrug, Wirtschaftskriminalität oder Terrorismus. Prinzipiell sei daher eine bessere Ausbildung von Staatsanwälten und Richtern wünschenswert.

...

(Stefan Krempl) /  (jk/c't) 


Quote20. Januar 2009 12:50
täglich 300.000 bis 500.000 Rechner
xICEWINDx (mehr als 1000 Beiträge seit 09.08.04)

> Inzwischen seien allein hierzulande aber "täglich 300.000 bis 500.000" Rechner
> mit Schadsoftware infiziert, schilderte Ziercke den Umfang von Cybercrime.

... da fällt der eine oder andere (Bundes-)Trojaner auch nicht mehr
auf, oder was?


Quote20. Januar 2009 12:50
Die übliche Salamitaktik
Frickelfreund (17 Beiträge seit 20.01.09)

Kaum ist eine Zumutung für den Bürger durchgewunken fordert sofort
einer die nächste nach. Und weil es so kleine Schritte sind und peut
a peut geschieht kriegt die Masse des Wahlviehs gar nicht mit, wie
wir in einen totalitären Überwachungsstaat schlittern [...]

F.



Quote20. Januar 2009 16:36
Ich versteh die Aufregung nicht? (Editiert vom Verfasser am 20.01.09 um 16:40)
Isualkopoprepus (122 Beiträge seit 19.09.08)

Hi,

1. [--] klicken,

2. den Text lesen, ernst nehmen und beantworten:

Ich versteh die Aufregung wirklich nicht. Hier wird andauernd die
Privatsphäre des einzelnen betont und die Würde des Menschen mit ihr
gleichgestellt. Das kann man so sehen, tue ich aber nicht.

Die moderne Kriminalität nutzt das Internet mit all seinen
Möglichkeiten. Wie kann man da dem Staat, der für mich ein absolutes
Gewaltmonopol besitzt, was nicht nur auf physischer sondern auch auf
exekutiver Ebene gilt, das Recht absprechen, sich hier mit den
Kriminellen auf eine Ebene zu begeben, um sie zu bekämpfen?

Ernsthaft, beantworte mir mal jemand diese Frage. Welche Alternativen
hat der Staat denn?

Häufig gehörte Argumente innerhalb dieser Diskussion und meine
Meinung dazu:

a) Der Staat hat nichts in meiner Privatssphäre verloren!

Da frage ich mich, wie ich dienstlich Verbrechen begehe und wie hier
eine Unterscheidung stattfinden soll.

b) Es werden unbescholtene Bürger trojanert!

Das findet doch heute schon auf anderem Wege statt. Oder sind
Hausdurchsuchungen und Abhöraktionen bei Unschuldigen tolerierbar? Es
ist die alte Frage:

Soll man 99 Mörder freilassen, weil unter 100 einer unschuldig ist
oder toleriert man einen Fehlgriff?

Ich kann diese Frage nicht reinen Gewissens beantworten, aber manche
hier tun so, als könnten sie es. Politiker tun auch so, aber die hat
ja irgendwann auch mal irgendwer gewählt, oder? So funktioniert eben
Demokratie, sie ist nicht perfekt, aber in meinen Augen das beste was
wir haben.

Aber zurück zum Thema: Was ist an dem Bundestrojaner so schlimm, dass
er den Untergang des Abendlandes einläutet?

c) Der Bundestrojaner stellt nur den Anfang eines totalitären
Überwachungsstaates dar!

Dasselbe Lied hat man auch bei der Rasterfandung, Abhöraktionen und
der Volkszählung gehört. Ich kann mich trotzdem noch relativ frei
bewegen und manchmal sogar den Bereich der Illegalität betreten ohne
direkt von staatlichen Organen zusammengeknüppelt zu werden. Warum
sollte der Bundestrojaner daran etwas ändern?

Hat mir irgendjemand stichhaltige Argumente gegen das neue
BKA-Gesetz, die nicht auf paranoiden Gedankenspielen basieren?

PS: Ich habe eine Urvertrauen in den Staat, die wahrscheinlich ein in
der DDR aufgewachsener Mensch nicht besitzt. Und ich halte Politiker
nicht für völlig verblödete Menschen, die nicht wissen was sie tun.

PPS: Ich bin auch CDU- und FDP-Wähler.

Quote20. Januar 2009 18:10
Re: Ich versteh die Aufregung nicht?
MichaelSpohn (99 Beiträge seit 02.09.03)

Isualkopoprepus schrieb am 20. Januar 2009 16:36

> Ich versteh die Aufregung wirklich nicht. Hier wird andauernd die
> Privatsphäre des einzelnen betont und die Würde des Menschen mit ihr
> gleichgestellt. Das kann man so sehen, tue ich aber nicht.

Eben! Waterboarding muß endlich als Verhörmethode auch für Ladendiebe
anerkannt werden. Die Wirksamkeit bei gleichzeitiger Unschädlichkeit
(es stirbt ja keiner dran) wurde bereits jahrelang an
Terrorverdächtigen erprobt ...

> Soll man 99 Mörder freilassen, weil unter 100 einer unschuldig ist
> oder toleriert man einen Fehlgriff?

Nicht mal, wenn der Fehlgriff bei Dir stattfinden würde, könnte ich
darüber hinwegsehen!

> Hat mir irgendjemand stichhaltige Argumente gegen das neue
> BKA-Gesetz, die nicht auf paranoiden Gedankenspielen basieren?

Vielleicht ein kleines "Gedankenspiel" aus Zeiten der RAF: Mein Vater
kam damals erst um 22 Uhr nach Hause, nachdem meine Mutter und ich
schon 5 Stunden auf ihn gewartet haben und außer uns vor Sorge waren.
Er war mit seinem Auto unterwegs und geriet in eine Polizeisperre. Er
gab Fahrzeug- und Führerschein raus und wurde urplötzlich ohne
Vorankündigung von drei Polizisten aus dem Auto gezerrt und
verprügelt, während die anderen mit gezogenen Maschinenpistolen drum
herumstanden! Der Grund: Es gab Ähnlichkeiten zu einem bewaffneten
Gewalttäter.

Mein Vater heißt Hans-Jürgen, der Straftäter Heinz-Joachim. Mein
Vater war damals 30, der Straftäter 56. Mein Vater fuhr mit einem
roten NSU durch Braunschweig, der Straftäter war eine Stunde zuvor
mit einem blauen Mercedes in Hamburg gesehen worden, mein Vater hatte
längere braune Haare, der gesuchte Straftäter kurze graue. Aber bei
SO vielen Ähnlichkeiten kann man im Eifer des Gefechts natürlich
schon mal verwechselt und 5 Stunden festgehalten werden.

Oder der Fall eines Behinderten in Braunschweig, bei dem sich die
Polizei in der Tür geirrt hatte? Sie traten ihm die Tür ein und
hielten ihn mit zwei Mann auf dem Boden, obwohl er mit nur noch einem
Arm nicht mal so mobil war, sich gegen einen zu wehren.

Aber daß so etwas beinahe jedem passieren kann, ist natürlich auch
nur pure Paranoia. Deswegen benötigen wir mehr Mittel, damit die nur
noch gegen die Bösen eingesetzt werden. Unwahrscheinlich, daß da mal
ein Unschuldiger auf der Strecke bleibt. Naja, und Kollateralschäden
muß man wohl tolerieren ...

> PS: Ich habe eine Urvertrauen in den Staat, die wahrscheinlich ein in
> der DDR aufgewachsener Mensch nicht besitzt. Und ich halte Politiker
> nicht für völlig verblödete Menschen, die nicht wissen was sie tun.

Ach ja, und wenn Frau Zypries, die nicht mal weiß, was ein Browser
ist, unbedingt für die Vorratsdatenspeicherung ist, dann geht das
auch in Ordnung ...

Und wenn man irgendeine/n Abgeordnete/n fragt, was denn in einem
x-beliebigen Gesetz so im Kern drinsteht, über das sie demnächst
abstimmen, dann wissen auch alle wenigstens in Grundzügen darüber
Bescheid? Träum weiter. Die wissen meistens nicht mal über Gesetze
Bescheid, die aus ihrem Ressort stammen!

> PPS: Ich bin auch CDU- und FDP-Wähler.

Tja, wenigstens nichts extrem links oder extrem rechts. Aber ist es
denn beruhigend, daß man sich eigentlich nur noch aussuchen kann, von
wem man beschissen wird?

P.S.: Mein Vater hat bis heute keine Entschuldigung erhalten!


Quote20. Januar 2009 18:13
Re: Ich versteh die Aufregung nicht?
milchkanne (937 Beiträge seit 29.02.08)

Isualkopoprepus schrieb am 20. Januar 2009 16:36

> Hi,
>
> 1. [--] klicken,
>
> 2. den Text lesen, ernst nehmen und beantworten:
>
> Ich versteh die Aufregung wirklich nicht. Hier wird andauernd die
> Privatsphäre des einzelnen betont und die Würde des Menschen mit ihr
> gleichgestellt. Das kann man so sehen, tue ich aber nicht.

Nun, ich schon. Ich achte meine Würde und meine Privatspäre und sehe
beides untrennbar gekoppelt. Und ich achte sogar deine Würde und
Privatsphäre. Selbst dann, wenn du mir keinen Grund dazu gibst.

> Die moderne Kriminalität nutzt das Internet mit all seinen
> Möglichkeiten. Wie kann man da dem Staat, der für mich ein absolutes

Die moderne Kriminalität fährt Auto, liest die Zeitung, isst Brot,
Wurst und Käse und atmet Luft.
Was war noch einmal deine Aussage?

> Gewaltmonopol besitzt, was nicht nur auf physischer sondern auch auf
> exekutiver Ebene gilt, das Recht absprechen, sich hier mit den
> Kriminellen auf eine Ebene zu begeben, um sie zu bekämpfen?

Wer sich auf die Ebene eines Kriminellen begibt, ist zu einem
Kriminellen geworden. Und dem soll ich das Gewaltmonopol überlassen?
Vergiss es. Nein danke.

> Ernsthaft, beantworte mir mal jemand diese Frage. Welche Alternativen
> hat der Staat denn?

Die gleichen, wie jeder andere von uns. Ich breche nicht in fremde
Systeme ein, um einen Kriminellen zu jagen. Brauche ich auch nicht,
denn ich bekomme genug Informationen, wenn er es bei mir versucht.
Seine Liebesbriefe und seine Einkaufsliste sind für mich da völlig
unwichtig. Wozu also auf das System einbrechen ... ausser natürlich,
wenn man dort ein paar Dinge hinterlassen möchte!
Wenn die Strafverfolgung zu der Ansicht gelangt, dass es auf einem
Rechner Beweise zu einem Straffall gibt, dann gibt es oberaffengeile
Methode: Beschlagnahmung! Schon einmal davon gehört?

> Häufig gehörte Argumente innerhalb dieser Diskussion und meine
> Meinung dazu:
>
> a) Der Staat hat nichts in meiner Privatssphäre verloren!
>
> Da frage ich mich, wie ich dienstlich Verbrechen begehe und wie hier
> eine Unterscheidung stattfinden soll.

Du begehst dienstlich Verbrechen? Bist du Mitglied der Regierung?

> b) Es werden unbescholtene Bürger trojanert!
>
> Das findet doch heute schon auf anderem Wege statt. Oder sind

Das solltest du besser beweisen, weil das ein klarer Rechtsverstoss
ist.

> Hausdurchsuchungen und Abhöraktionen bei Unschuldigen tolerierbar? Es

Nein.

> ist die alte Frage:
>
> Soll man 99 Mörder freilassen, weil unter 100 einer unschuldig ist
> oder toleriert man einen Fehlgriff?

Wie jemand schon sagte: die deutsche Bevölkerung besteht NICHT zu 99%
Verbrechern. Auch wenn sich das jemand so sehr wünscht. Aber nun
frage ich dich: Was ist von jemanden zu halten, der jeden ausser sich
für einen Verbrecher hält?

> Ich kann diese Frage nicht reinen Gewissens beantworten, aber manche
> hier tun so, als könnten sie es. Politiker tun auch so, aber die hat

Ja. Mein Gewissen ist in diesem Punkt rein. Ich bin felsenfest davon
überzeugt, dass 99% der deutschen Bevölkerung KEINE Verbrecher sind.

> ja irgendwann auch mal irgendwer gewählt, oder? So funktioniert eben

Jein. Leider werden die Stimmen der Nicht- und Ungültigwähler
unkorrekt ignoriert.

> Demokratie, sie ist nicht perfekt, aber in meinen Augen das beste was
> wir haben.

Nein. Wir haben keine Demokratie. Am ehesten haben dies wohl die
Schweizer.

> Aber zurück zum Thema: Was ist an dem Bundestrojaner so schlimm, dass
> er den Untergang des Abendlandes einläutet?

Vielleicht möchte so manch einer hier, dass seine/ihre Kinder nicht
in einer Untergangwelt leben müssen. In meiner Familie erziehen wir
unsere Kinder zur Selbstverantwortung. Das passt nicht zu der
Selbstaufgabe, die du praktizierst. Nur weil du aufgegeben hast und
andere dein Leben regeln läßt (übrigens ein Zeichen von
Unmündigkeit), heisst das ja noch lange nicht, dass alle anderen
deinem Beispiel folgen müssen. Tatsächlich würde das auch gar nicht
funktionieren. Denn wenn alle das Denken und Selbstverantwortung
abgeben, wer führt sie dann durch das Leben? Keiner wäre dazu fähig.

> c) Der Bundestrojaner stellt nur den Anfang eines totalitären
> Überwachungsstaates dar!
>
> Dasselbe Lied hat man auch bei der Rasterfandung, Abhöraktionen und
> der Volkszählung gehört. Ich kann mich trotzdem noch relativ frei

Stimmt ja auch.

> bewegen und manchmal sogar den Bereich der Illegalität betreten ohne
> direkt von staatlichen Organen zusammengeknüppelt zu werden. Warum
> sollte der Bundestrojaner daran etwas ändern?

Du kannst manchmal den Bereich der Illegalität betreten? Aber nicht
immer?

> Hat mir irgendjemand stichhaltige Argumente gegen das neue
> BKA-Gesetz, die nicht auf paranoiden Gedankenspielen basieren?

Lies die Antworten. Ach ja, und liest bitte die Urfassung des GG.
Nicht die Weichei Variante von heutzutage.

> PS: Ich habe eine Urvertrauen in den Staat, die wahrscheinlich ein in

In welchen Staat?

> der DDR aufgewachsener Mensch nicht besitzt. Und ich halte Politiker

Ich bin nicht in der DDR aufgewachsen.

> nicht für völlig verblödete Menschen, die nicht wissen was sie tun.

Genau das ist das Problem: sie wissen sehr genau, was sie tun. Ich
halte einen Grossteil unserer Politiker für infam, selbstsüchtig,
machtgeil und korrupt. Denn das ist das Gesicht, dass sie mir
tagtäglich zeigen.

> PPS: Ich bin auch CDU- und FDP-Wähler.

Warum überrascht mich das nicht?

-milchkanne.


Quote21. Januar 2009 00:37
Re: Ich versteh die Aufregung nicht?
Isualkopoprepus (123 Beiträge seit 19.09.08)

milchkanne schrieb am 20. Januar 2009 18:13

> Isualkopoprepus schrieb am 20. Januar 2009 16:36
>

> >
> > Soll man 99 Mörder freilassen, weil unter 100 einer unschuldig ist
> > oder toleriert man einen Fehlgriff?
>
> Wie jemand schon sagte: die deutsche Bevölkerung besteht NICHT zu 99%
> Verbrechern. Auch wenn sich das jemand so sehr wünscht. Aber nun
> frage ich dich: Was ist von jemanden zu halten, der jeden ausser sich
> für einen Verbrecher hält?

Ich komme gerade von einem Geschäftsessen und bin ziemlich müde, aber
eine Sache möchte ich hier mal klarstellen:

Mein Beispiel wurde wohl durchweg falsch verstanden. Natürlich sind
nicht 99% der dt. Bevölkerung Verbrecher. Ich wollte vielmehr das
Beispiel anführen, in dem von 100 verurteilten Verbrechern einer
unschuldig verurteilt wurde. Diese Zahl beruht nicht auf
irgendwelchen Statistiken, sondern ist lediglich eine
Diskussionsgrundlage.

Ich freue mich über die vielen Antworten, bin aber jetzt nicht mehr
in der Lage sie entsprechend zu beantworten, führe die Diskussion
aber gerne morgen fort, falls noch jemand Interesse hat. Alle haben
recht, gehen aber meiner Meinung nach in ihren Äußerungen zu weit.

...


Quote20. Januar 2009 20:28
Re: Ich versteh die Aufregung nicht?
VJAdmin (838 Beiträge seit 02.10.05)


> PS: Ich habe eine Urvertrauen in den Staat

Dann hasst du nicht verstanden, was Demokratie bedeutet.

So long...


Quote20. Januar 2009 23:53
Forderung nachvollziehbar
Ave (509 Beiträge seit 22.04.06)

Wenn man tagtäglich mit schweren Verbrechen zu tun hat und immer
wieder Kriminelle laufen lassen muss weil technische und personelle
Ausstattung mangelhaft ist, kommt man sicherlich in Selbstzweifel. In
meinen Augen zeichnet sich ein guter Polizist dadurch aus auch in
solch einer scheinbar ausweglosen Situation das zu tun was sein
Dienstherr, das Volk will, und wenn wir lieber Kriminelle rumlaufen
lassen und dafür unser Postgeheimnis haben, dann ist das eben so,
auch wenns für dein ein oder anderen gefrusteten Beamten vielleicht
unverständlich ist.

Denke auch das Leute die jeden tag mit üblen Verbrechen zu tun haben,
Fälle mit toten Kindern bearbeiten müssen, z.B. ganz andere Meinungen
haben zu Massengentest oder einem genetischen Fingerabdruck.

Ich finde man sollte die Polizisten die solche Forderungen stellen
nicht gleich verteufeln sondern lieber andere Lösungswege anbieten,
z.B. durch personelle Aufstockung.






Quote20. Januar 2009 12:55
Leider halten die Jungs ihr Volk völlig zurecht...
large (mehr als 1000 Beiträge seit 30.05.00)

... für so bescheuert, nichts gegen diesen Wahnsinn zu unternehmen.


Quote20. Januar 2009 13:01
FT+++Musikindustrie bekundet Interesse an BT+++FT
Der_Hutmacher (16 Beiträge seit 21.08.07)

And so on...

Die Marketingabteilung vom BKA arbeitet schon an einem
Lizensierungsmodell für Großkunden.

Welcome to hell;)


Quote20. Januar 2009 13:16
Wenn ich den Spruch schon höre...
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

"Die Polizei müsse in der Lage sein, der organisierten Kriminalität
auch im Internet "Paroli bieten zu können""

Toll. Damit könnte man ja alles rechtfertigen.
Ein Gangster schießt sich den Weg frei? Dann darf das ein Polizist
auch.
Ein Verbrecher nimmt Geiseln? Dann schnapp sich die Polizei halt
dessen Familie und bringt einen nach dem anderen um, bis er aufgibt.

Es kann doch niemals "Waffengleichheit" zwischen einer
rechtsstaatlichen Sicherheitsbehörde und skrupellosen Verbrechern
geben. Die Polizei muss im Gegensatz zu den Kriminellen gewisse
Grenzen achten.
Die ultimativen Grenzen sind die des Menschenrechts. Wer heimlich in
der Privatsspähre von Menschen herumschnüffelt, wie es bei der
Onlinedurchsuchung der Fall ist, der verletzt damit die Würde dieses
Menschen.

Die Achtung der Würde des Menschen ist wohl das höchste Menschenrecht
überhaupt und steht nicht umsonst auch in unserem Grundgesetz an
erster Stelle.
Man darf es nicht einfach außer Kraft setzen, nur um im Internet
irgendwelchen Kriminellen nachzustellen.


Quote20. Januar 2009 14:07
hi hi hi hi hi hi hi hi hi hi ... ha haaaa (Editiert vom Verfasser am 20.01.09 um 14:26)
DrNihil (mehr als 1000 Beiträge seit 03.03.08)

hu huuuuu he hee ..

die Tinte mit der das Gesetz geschrieben wurde ist noch nicht mal
trocken ..


Quote20. Januar 2009 16:29
Ihr habt doch alle Paranoia
Acid_Lee (mehr als 1000 Beiträge seit 09.01.00)

Organisierte Verbrecher sind Terroristen.




Quote21. Januar 2009 09:20
Ich hasse es recht zu haben. Wer ist her Paranoid? - Ich war es dann also nicht!
cosphi (327 Beiträge seit 17.10.08)

Es ist noch nicht lange her. Da wurde ich hier im Forum als paranoid
bezeichtet, als ich sagte dass es beim Schäuble-Trojaner nicht bei
fiktiven Terroristen in Deutschland bleibt sondern er viel öfters
eingesetzt werden soll.

Nun ist es soweit. OK, zugegeben ich hätte nicht gedacht dass es nur
ein paar Tage bis Wochen dauerd, aber dass es passieren wird war doch
wohl klar.

Dazu kennen wir unsere Regierung(en) und deren selbsternannten
Experten doch viel zu gut.

Ist zwar leicht OT, aber ihr werdet sehen dass die Internetzensur
nicht nur gegen Kipo eingesetzt werden wird. Wir müssen jetzt was
tun! Dass man unserer Regierung und deren Vertreter in der Wirtschaft
nicht trauen kann wurde am Beispiel BKA-Gesetz wiedereinmal
eindrucksvoll bewiesen!


Quote21. Januar 2009 13:13
Schamfrist
Stacheljochen (mehr als 1000 Beiträge seit 18.12.03)

Die Schamfrist wird immer kürzer.


Quote21. Januar 2009 15:13
"Trojaner" für Hooligans?
GrandSpar, grandspar@gmx.de (75 Beiträge seit 28.12.00)

---------------------------
"Trojaner" für Hooligans?
CDU-Chef Baldauf für Online-Durchsuchungen bei Problemfans

MAINZ Der rheinland-pfälzische CDU-Chef Christian Baldauf kann sich
auch Online-Durchsuchungen bei so genannten Problemfans vorstellen.
Dies sagte Baldauf beim Expertengespräch der Konrad-Adenauer-Stiftung
in Mainz zum Thema "Zwischen Sportbegeisterung und Gewaltbereitschaft
- Sicherheit bei Fußballveranstaltungen. ... "

---------------------------

http://www.wormser-zeitung.de/rhein-main/objekt.php3?artikel_id=2976294

die maulwürfe werden mehr. :(



Aus: "BKA-Chef will Bundestrojaner auch gegen organisierte Kriminalität einsetzen" (20.01.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/BKA-Chef-will-Bundestrojaner-auch-gegen-organisierte-Kriminalitaet-einsetzen--/meldung/122019


Textaris(txt*bot)

#183
Quote[...]  Der Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung, Klaus-Dieter Fritsche, sagte im April 2007, der BND habe bereits Onlinedurchsuchungen durchgeführt, aber "nicht so viele". Anfang 2008 sprach das Magazin Focus von "rund 60" Vorgängen. Die neue Zahl 2.500 geht wohl auf einen aktuellen Bericht von Fritsche an das Bundestagsgremium zur Kontrolle der Geheimdienste zurück.

Bislang hat der BND keine ausdrückliche gesetzliche Befugnis für Onlinedurchsuchungen. Im BND-Gesetz heißt es nur, dass er die gleichen nachrichtendienstlichen Mittel anwenden kann wie der Verfassungsschutz. Die meisten seiner geheimen Befugnisse sind aber nur in einer internen Dienstvorschrift geregelt. Dort ist seit Mitte 2005 auch der heimliche Eingriff in fremde Computer aufgeführt. Innenminister Schäuble erklärte 2007, der Verfassungsschutz werde bis zu einer gesetzlichen Regelung keine Onlinedurchsuchungen mehr durchführen. Der BND hat aber weitergespäht.

Bisher hält die Bundesregierung hierfür keine gesetzliche Regelung für nötig. Begründung: Im Inland mache der BND so etwas nicht, und bei Spähaktionen im Ausland sei kein Gesetz erforderlich. Diese Position ist aber kaum haltbar, weil immer wieder auch Deutsche im Ausland von Onlinedurchsuchungen des BND betroffen sind. So wurde voriges Jahr bekannt, dass der Auslandsgeheimdienst monatelang die E-Mail-Kommunikation der Spiegel-Journalistin Susanne Koelbl mit dem afghanischen Handelsminister mitgelesen hatte, da auf dem Computer des Ministers BND-Spähsoftware installiert war. Der Bundestag rügte den BND dafür scharf. Die Innenpolitiker Wolfgang Bosbach (CDU) und Max Stadler (FDP) forderten am Wochenende neue Rechtsgrundlagen für BND-Trojaner. Wolfgang Wieland von den Grünen will dem Geheimdienst Onlinedurchsuchungen ganz verbieten. "Wir lehnen den heimlichen Eingriff in die Privatsphäre auch im Ausland ab", sagte Wieland der taz.

Ex-BND-Präsident Hansjörg Geiger forderte: "Der Bundesnachrichtendienst muss sich auch im Ausland an menschenrechtliche Standards halten." Das sagte Geiger zur taz. Die Bundesregierung plant laut Spiegel nur eine neue Verwaltungsvorschrift. Danach müsste der BND-Chef Ernst Uhrlau jeder Onlinedurchsuchung zustimmen.




Aus: "Eingriff in die Privatsphäre - BND überwacht 2.500 Computer" (09.03.2009)
Quelle: http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/bnd-ueberwacht-2500-computer/


-.-

Quote[...] Hackerangriffe im Auftrag der Bundesregierung sind kein Einzelfall. Nach Informationen des SPIEGEL hat der Geheimdienst BND in den vergangenen Jahren in mindestens 2500 Fällen PCs im Ausland durchsucht. Dabei seien zum Teil Festplatteninhalte heimlich kopiert und nach Pullach übermittelt worden. In anderen Operationen wurden BND-internen Informationen zufolge sogenannte Keylogger installiert, mit denen Tastatureingaben mitverfolgt und dadurch Passwörter für E-Mailfächer gewonnen werden können.

Das Kanzleramt will nun mit einer neuen Dienstanweisung die Anwendung der Online-Durchsuchung noch restriktiver handhaben, um damit illegale Aktionen auszuschließen. So soll die Online-Durchsuchung nur nach dem "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" angewendet werden dürfen, ein Beamter mit Befähigung zum Richteramt soll die Überwachung kontrollieren. Der BND-Präsident muss die Maßnahme zuvor persönlich genehmigen.

Vor kurzem hatte der Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung, Klaus-Dieter Fritsche, den Abgeordneten des Parlamentarischen Kontrollgremiums die Ergebnisse einer BND-internen Untersuchung präsentiert, die das Kanzleramt im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben hatte. Damals war aufgeflogen, dass der BND illegalerweise mehrere Monate lang den E-Mailverkehr zwischen dem afghanischen Minister Amin Farhang und einer SPIEGEL-Journalistin mitgelesen hatte.

Zu den Spionagezielen des BND, bei denen die Pullacher Behörde die Online-Durchsuchung angewendet hat, zählten auch der pakistanische Atomwissenschaftler Abdul Qadir Khan und das Computernetz des Iraks. Auch den E-Mail-Verkehr eines von der Welthungerhilfe geleiteten Büros in Afghanistan haben deutsche Agenten teilweise mitgelesen.

Inzwischen fordern sowohl Experten der Regierungskoalition als auch Oppositionspolitiker eine gesetzliche Regelung. "Der BND braucht für die Online-Durchsuchung dringend eine Rechtsgrundlage", sagt der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach. Auch der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Max Stadler (FDP), will "den rechtsstaatlichen Standard neu per Gesetz definieren". Eine allgemeine Generalvollmacht, auf die sich der BND berufe, entspreche "nicht mehr dem Stand der Debatte seit der Entscheidung des Verfassungsgerichts".

Im Februar vergangenen Jahres hatte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht die Online-Durchsuchung mit Blick auf den Verfassungsschutz nur unter strengen Auflagen zugelassen. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) erklärte am heutigen Samstag in Berlin, durch das Bekanntwerden der Praktiken des BND sei die Bundesregierung "Lügen gestraft" worden. Vor dem Bundesverfassungsgericht habe sie seinerzeit erklärt, dass eine Online-Durchsuchung so aufwendig sei, dass nur von einer Handvoll Fälle pro Jahr auszugehen sei. "Diese Behauptung hat sie jetzt im Gesetzgebungsverfahren zum BKA-Gesetz wiederholt", kritisierte Baum. Der FDP-Politiker bereitet derzeit eine Verfassungsbeschwerde zum BKA-Gesetz vor. Das Karlsruher Urteil von 2008 hatte er mit einer Verfassungsbeschwerde zum NRW-Online-Gesetz erwirkt.


Aus: "ONLINE-DURCHSUCHUNG - BND infiltrierte Tausende Computer im Ausland" Von Holger Stark (07.03.2009)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,611954,00.html

-.-

Quote[..] Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat offenbar in großem Umfang die Online-Durchsuchung zur Spionage benutzt und damit geheime Daten abgefangen, wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in der kommenden Ausgabe 11/2009 unter Berufung auf BND-interne Quellen berichtet. In den vergangenen Jahren seien in mindestens 2500 Fällen Computer im Ausland infiltriert und Festplatteninhalte nach Pullach übermittelt worden. In weiteren Operationen installierten die BND-Mitarbeiter Keylogger, mit denen sie Tastatureingaben und damit Passwörter zum Beispiel für E-Mailfächer abgriffen.

Das Kanzleramt will nun laut Spiegel mit einer neuen Dienstanweisung die Anwendung der Online-Durchsuchung noch restriktiver handhaben, in der Hoffnung, damit illegale Aktionen auszuschließen. So soll die Online-Durchsuchung nur nach dem "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" angewendet werden dürfen, ein Beamter mit Befähigung zum Richteramt soll die Überwachung kontrollieren. Der BND-Präsident muss die Maßnahme zuvor persönlich genehmigen.

Vor kurzem habe der Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung, Klaus-Dieter Fritsche, den Abgeordneten des Parlamentarischen Kontrollgremiums die Ergebnisse einer BND-internen Untersuchung präsentiert, die das Kanzleramt im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben hatte. Damals war aufgeflogen, dass der BND illegalerweise mehrere Monate lang den E-Mailverkehr des afghanischen Handelsministeriums mitgelesen hatte. Zu den Spionagezielen des BND, bei denen die Pullacher Behörde die Online-Durchsuchung anwendete, zählten laut Spiegel auch der pakistanische Atomwissenschaftler Abdul Qadir Khan und das Computernetz des Irak.

Inzwischen forderten sowohl Experten der Regierungskoalition als auch Oppositionspolitiker eine gesetzliche Regelung. "Der BND braucht für die Online-Durchsuchung dringend eine Rechtsgrundlage", zitiert Der Spiegel den CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach. Auch der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Max Stadler (FDP), wolle "den rechtsstaatlichen Standard neu per Gesetz definieren". Eine allgemeine Generalvollmacht, auf die sich der BND berufe, entspreche "nicht mehr dem Stand der Debatte seit der Entscheidung des Verfassungsgerichts". Im Februar vergangenen Jahres hatte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht die Online-Durchsuchung mit Blick auf den Verfassungsschutz nur unter strengen Auflagen zugelassen. (bb/c't)

Quote7. März 2009 16:26
Aber das BKA würde das ja nie machen...
mojobox (194 Beiträge seit 20.01.07)

... ein Missbrauch ist also vollkommen ausgeschlossen. </sarkasm>


Quote7. März 2009 16:54
Eisberg
PITER (136 Beiträge seit 24.08.02)

Wie bei allem das an die Öffentlichkeit gerät ist es immer nur
Die Spitze des Eisbergs.

Bekannt geworden sind jetzt ,,mindestens 2500 Fällen"
Wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit das die Computer in deiner
Firma überwacht werden aber nur noch nicht im Spiegel genannt wurden.

Aber unserem Innenminister kann man ja VERTRAUEN.
Wer über einen Präventiven Schiessbefehl nachdenkt 
muss doch Vertrauenswürdig sein.</sarkasm>


Quote7. März 2009 17:13
Sich über die Chinesen empören aber selber machen
Taleteller (mehr als 1000 Beiträge seit 31.07.07)

Was war das für ein Aufregung als 2007 raus kam das die Chinesen
Trojaner zur Spionage einsetzen.


http://www.heise.de/newsticker/Deutsche-Regierung-im-Visier-eines-chinesischen-Trojaners--/meldung/94932


Was war das für ein Theater damals, und das Merkel wollte sich
bekanntlich sogar persönlich beschweren gehen.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,502050,00.html

Bin gespannt wann ein chinesische Gesandter anreist um sich über die
deutschen Methoden zu beschweren.


Quote7. März 2009 17:43
Ein Spionagedienst spioniert
milchkanne (mehr als 1000 Beiträge seit 29.02.08)

Nein, was für eine Überraschung! Auf die Idee ist sicherlich noch nie
einer gekommen.  *gnaaark*

-milchkanne.


QuoteLeser-Feedback zum Beitrag
7. März 2009 17:49
Onlinedurchsuchung funktioniert offenbar doch
themis1 (362 Beiträge seit 08.06.07)

Wie war das noch mit den tollen Aussagen hier im Forum, dass die
Onlinedurchsuchung garnienich funktioniert und wenn doch dann ohnehin
nur bei den dümmsten Anwendern?

...

Quote7. März 2009 18:00
Re: Onlinedurchsuchung funktioniert offenbar doch
Slasher006 (88 Beiträge seit 18.11.08)

Vor kurzem hatte Heise berichtet das die USRegierung 6 Jahre alte
System mitsamt Software verwendet. So schwer wirds wohl nicht sein.
Da können 6 Jahre alte Hacks immer noch funktionieren.


QuoteLeser-Feedback zum Beitrag
7. März 2009 18:02
Re: Onlinedurchsuchung funktioniert offenbar doch
ManiG (353 Beiträge seit 04.12.00)

Ich gehe davon aus, daß der BND in diesen Fällen Mitarbeiter vor Ort
hatte, welche die "Erst-Infektion" durchgeführt haben.



Quote7. März 2009 18:07
Re: Onlinedurchsuchung funktioniert offenbar doch (Editiert vom Verfasser am 07.03.09 um 18:08)
Funktastatur (mehr als 1000 Beiträge seit 04.06.04)

> Wie war das noch mit den tollen Aussagen hier im Forum, dass die
> Onlinedurchsuchung garnienich funktioniert und wenn doch dann ohnehin
> nur bei den dümmsten Anwendern?
>
> Hier wurden offenbar Regierungsstellen infiltriert. So wirkungslos
> scheint es ja dann doch nicht zu sein.

Natürlich funktioniert das.
Wie kommen sonst diese ganzen Bot-Netzwerke zusammen?
Oder warum werden ganze Firmen und Behörden PCs und Netzwerke
infiziert? ...
...


Quote7. März 2009 18:55
Ich versteh die Aufregung hier nicht!
RC (mehr als 1000 Beiträge seit 25.02.00)

Hallo Leute,

BND heißt Bundes Nachrichten Dienst = SPIONAGE für die BRD!

Was bemerkenswert zu sein scheint ist, dass die Auslese-SW zu
existieren scheint. Aber eben nur scheint, denn Spionage bedeutet,
dass Agenten sich, wie auch immer, Zugang zu den für sie
interessanten PCs verschaffen können (und es auch tun!), um
beispielsweise darauf eine SW zu installieren, die die erforderliche
Spionageübertragung ausführt. Es muss nicht zwangsläufig online
passieren.

Diese "Tätigkeit" wird von allen Staaten dieser Welt so oder so
ähnlich gemacht. DAS ist keine Aufregung wert.

ABER wenn ein Herr Schäuble gerne BND und BKA "vereinen" möchte oder
auch nur "näher" an einander bringen will, die Bundeswehr im Innern
einsetzen will, D A S  I S T  etwas das es zu verhindern gilt!

Er möchte gerne Onlinedurchsuchungen für ALLE 80 Mio. Bundesbürger
legalisieren. Auch DAS ist zu verhindern.

Es gibt genug worüber wir uns berechtig aufregen können und es sieht
nicht danach aus, dass die Masse die Absichten und Machenschaften
durchschaut.

Was wir tun können ist: AUFKLÄRUNG, AUFKLÄRUNG, AUFKLÄRUNG,
AUFKLÄRUNG, ....

Alex


Quote7. März 2009 20:08
Online Durchsuchung auf ausländischen PCs - Ist das nicht sein Job?
Subkommandante Markus (298 Beiträge seit 21.02.03)

Sorry, aber ist das letztlich nicht der Job des BND, informationen im
Ausland zu beschaffen? Ich meine ja nur: der BND ist für die deutsche
auslandsspionage zuständig, auch wenn er sich selber schönfärberisch
als Bundesnachrichtendienst bezeichnet.

Wirklich interessant wäre nur, was für PCs bzw Personen da
ausspioniert wurden. Nachdem die europäischen und internationalen
Nachrichtendienste ja untereinander zusammenarbeiten, wäre es ja
durchaus denkbar, dass es da so eine art arbeitsteilung gibt. CIA
oder DGSE spionieren fröhlich deutsche User aus, während der BND sich
im gegenzug um amerikanische oder frazösiche User kümmert.

So umschiffen beide Parteien die Klippen ihrer nationalen datenschutz
gesetzte und bekommen am ende doch die Informationen die sie haben
wollen.

Aber wer weiss das schon ....


Quote7. März 2009 21:30
Ob die Jungs hier mitlesen?
winnipoo (mehr als 1000 Beiträge seit 23.04.08)

Falls ja - weiter so Männer, wir sind stolz auf euch. Zeigt der
ganzen Welt mal so richtig, wo der Hammer hängt! Ihr seid die Krönung
- pfeif auf Gesetz, pfeif auf irgend welche Rechte!

Und ich habe auch nichts dagegen, auch von euch überwacht zu werden -
ein guter Deutscher, ein treuer Bürger dieser Republik kann ja nichts
befürchten, ich habe ja auch nichts zu verbergen - vor wem auch!

Wer nicht dafür ist, muß dagegen sein - vorwärts, ein deutsches
Volkslied auf den Lippen, der Sonne entgegen wandernd!

Wir sind stolz auf euch und die, die euch führen - ohne Zweifel das
Beste, was die Welt je gesehen hat!

Hurrrraaaaaa und die Faust zur Brust!*

Was bin ich doch so froh, in dieser Welt leben zu dürfen - Klasse,
DANKE

Das gibt Mut und Kraft, glaubt es mir...

Svenny

*Jaja - schon klar



Aus: "BND benutzt Online-Durchsuchung zur Spionage" (07.03.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/BND-benutzt-Online-Durchsuchung-zur-Spionage--/meldung/134169


-.-

Quote[...] Sind es wirklich so viele? Das hat am Wochenende wohl jeder gedacht, der von den 2.500 Onlinedurchsuchungen des Bundesnachrichtendienstes gehört hat. Wir haben ja immer noch die Versicherung von BKA-Chef Ziercke in den Ohren, das Bundeskriminalamt werde nur ganz wenige Computer heimlich durchsuchen, weil das technisch so unheimlich schwierig sei. Was gilt denn nun?

Möglicherweise ist die Erklärung ganz einfach. Vielleicht steckt einfach in jedem Computer, den die deutsche Regierung per Entwicklungshilfe einer anderen Regierung oder einer privaten Organisation zur Verfügung stellt, bereits die Spionage-Software des BND. So könnte sich der BND sparen, in fremde Wohnungen einzubrechen, um den Trojaner des BND zu installieren, und er müsste die "Zielperson" auch nicht mit aufwendig gefälschten E-Mails überlisten. Bei solch hinterhältigen Geschenken würde der installierte Trojaner seinem Namen jedenfalls alle Ehre machen.

Dieses Szenario könnte nicht nur erklären, warum der BND so erstaunlich viele Onlinedurchsuchungen einfädeln kann, sondern auch, warum sich im Jahr 2006 ein BND-Trojaner sogar auf dem Computer des afghanischen Handelsministers Farang befand. Die afghanische Regierung bekommt ja bekanntlich einige Hilfe aus Deutschland.

Außerdem fragt man sich, weshalb eigentlich das Bundeskriminalamt für viel Geld einen eigenen BKA-Trojaner entwickeln musste, wenn der Bundesnachrichtendienst doch schon eine sehr effiziente Software zu haben scheint. Schließlich hat der BND sein Werkzeug auch 2006 dem Verfassungsschutz zur Verfügung gestellt, als dieser den Islamisten Reda S. ausspionierte.

Aus den "Erfolgen" des BND kann also wohl nicht unbedingt auf die Häufigkeit von BKA-Spähaktionen geschlossen werden. Andererseits kann über die geplante Einführung weiterer Spähbefugnisse - etwa in der Strafprozessordnung oder für den Bundesverfassungsschutz - nicht einmal vernünftig diskutiert werden, solange man nicht weiß, wie oft nun das BKA in fremde Computer eindringt.




Aus: "Online-Durchsuchungen: Verschenkt der BND infizierte Computer? - Trojanische Geschenke" Ein KOMMENTAR VON CHRISTIAN RATH
Quelle: http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/trojanische-geschenke/

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Großbritannien Online-Durchsuchung deluxe

Die in Deutschland seit Jahresbeginn im BKA-Gesetz verankerte Online-Durchsuchung privater Rechner ist nun auch in Großbritannien offenbar Realität.

Das britische Innenministerium soll, mehr oder weniger unter Ausschluss der Öffentlichkeit, Pläne in die Tat umgesetzt haben, die es den Ermittlern erlauben, "routinemäßig ohne Durchsuchungsbefehl die Rechner Verdächtiger zu hacken". Dies ist noch einmal erheblich weitgehender als die in Deutschland geltende Regelung: Hierzulande ist die Online-Durchsuchung nur bei dem Verdacht auf schwere Verbrechen und mit Genehmigung eines Richters erlaubt.

Die Briten nennen die Prozedur auch, in typisch britischem Understatement, "remote searching", was dem deutschen Begriff "Online-Durchsuchung" in etwa entspricht. Dabei soll die komplette Festplatte des Verdächtigen auf belastendes Material hin durchsucht werden. Großbritannien setzt mit der Neuregelung eine EU-Richtlinie um, die entsprechende Befugnisse für die Ermittlungsbehörden zulässt - und nicht nur das: Nach dem EU-Beschluss sollen die Behörden anderer EU-Länder, wie etwa Deutschlands und Frankreichs, die britische Polizei ersuchen dürfen, den Rechner eines in Großbritannien befindlichen Verdächtigen mit dieser Methode zu durchsuchen und das gefundene Material weiterzugeben.

Die Voraussetzungen für eine Online-Durchsuchung sind in Großbritannien eher leicht zu erfüllen: Diese ist dann zulässig, wenn ein ranghoher Polizeibeamter "glaubt, dass es verhältnismäßig und zur Aufklärung oder Abwehr ernsthafter Straftaten notwendig ist", eine solche Durchsuchung durchzuführen. Als "ernsthaft" gelten nach dieser Definition alle Straftaten, die mit einer Gefängnisstrafe von mehr als drei Jahren bestraft werden können. Darunter fallen nach den neuen britischen Cybercrime-Gesetzen auch viele IT-bezogene Verbrechen.

Opposition und Bürgerrechtsorganisationen sehen in den neuen Befugnissen für Großbritanniens Polizei einen weiteren Schritt auf dem Weg zum Überwachungsstaat und eine erhebliche Verletzung von Datenschutzgesetzen. Sie fordern wenigstens höhere Hürden für die Online-Durchsuchung, wie etwa die Notwendigkeit einer richterlichen Genehmigung.

(via Times Online, thx!)

Police set to step up hacking of home PCs (David Leppard , January 4, 2009)
http://www.timesonline.co.uk/tol/news/politics/article5439604.ece




Aus: "Großbritannien - Online-Durchsuchung deluxe" Annika Kremer (07. März 2009)
Quelle: http://www.gulli.com/news/gro-britannien-online-2009-03-07/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Generalbundesanwältin Monika Harms hat sich dafür ausgesprochen, die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus zu erweitern. "Wir müssen die Erkenntnisse, die wir im präventiven Bereich über das BKA-Gesetz gewinnen, auch im Bereich der Strafverfolgung nutzen können", sagte Harms dem Hamburger Abendblatt. Die Generalbundesanwälting regte eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung an, um das BKA-Gesetz, in dem unter anderem die umstrittene heimliche Online-Durchsuchung privater PCs geregelt ist, auch für die Strafverfolgung einsetzen zu können. "Ich habe immer gefordert, dass die technische Ausstattung der Sicherheitsbehörden so erfolgen muss, dass wir auf Augenhöhe mit denjenigen sind, die unsere Freiheit bedrohen. Eine Verbesserung ist jetzt durch die Maßnahmen des BKA-Gesetzes erreicht worden – jedenfalls im präventiven Bereich. Man wird aber nicht darum herumkommen, auch für die Strafprozessordnung über neue Instrumente nachzudenken", erklärte Harms.

Bedenken von Datenschützern wies Harms zurück. "Wer behauptet, Polizei und Staatsanwaltschaft wollten in jeden Computer hineinschauen, verkennt die Realität", sagte sie. "Erkenntnisse aus diesen technischen Durchsuchungen werden nur in wenigen Fällen genutzt und natürlich unter Wahrung der Beschuldigtenrechte im Ermittlungsverfahren." Solche Diskussionen kämen ihr ohnedies merkwürdig vor. "Einerseits regen sich die Leute über mögliche Online-Durchsuchungen auf, andererseits geben sie ihre Daten überall freigebig preis", sagte sie.

Die Generalbundesanwältin äußerte sich besorgt über die Sicherheitslage im Jahr der Bundestagswahl: "Wir haben seit Anfang des Jahres im Internet eine zunehmende islamistische Propaganda zu verzeichnen, die sich in deutscher Sprache auch an deutsche Bürger wendet." Diese Propaganda ziele darauf ab, Entscheidungen zu beeinflussen, etwa über Auslandseinsätze der Bundeswehr, sagte Harms. Schon in der Vergangenheit hätten Islamisten mit einzelnen Drohvideos versucht, Bundestagsentscheidungen zur Verlängerung der Afghanistan- Mission zu beeinflussen. "Jetzt sehen wir Videos mit ähnlichen Botschaften in relativ kurzen Abständen. Das ist eine ernst zu nehmende Situation."

Ob Erkenntnisse etwa aus der heimlichen Online-Durchsuchung überhaupt gerichtsverwertbare Beweise liefern und für die Strafverfolgung sinnvoll sein können, wird von Juristen stark bezweifelt. Unabhängig davon stießen die Forderungen von Harms prompt auf Kritik. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, warf Harms vor, ihre Forderungen nicht eindeutig begründen zu können: "So pauschal darf man die Grenzen zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nicht infrage stellen. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass wichtige Beschuldigtenrechte auf der Strecke bleiben", sagte Beck dem Abendblatt. Er bemängelte die rechtliche Grundlage von Online-Durchsuchungen: "Die Online-Durchsuchung ist keine Petitesse. Die Durchsuchung findet statt, ohne dass der Nutzer davon erfährt. All die Rechte, die er bei einer gewöhnlichen Hausdurchsuchung hat, laufen in diesem Fall leer."

Quote16. März 2009 10:10
Tolle Argumentation...
Rochus (186 Beiträge seit 22.11.01)

"Einerseits regen sich die Leute über mögliche Online-Durchsuchungen
auf, andererseits geben sie ihre Daten überall freigebig preis"

Zwischen der Preisgabe von einigen ausgewählten Daten und der
Preisgabe von ALLEN Daten liegt doch wohl noch ein Unterschied.


Quote16. März 2009 10:12
FT. Inspektor Sledge Hammer für bewaffnete Hausdurchsuchung
sys_64738 (mehr als 1000 Beiträge seit 30.04.02)

FakeTicker (heise/troll):

Soeben hat sich Inspektor Hammer als selbsternannter Sprecher der
Strafverfolgungsbehörden für die Durchführung schwerbewaffneter
Hausdurchsuchungen ausgesprochen.

Hammer sagte dazu: "Die Zeiten, in denen wir angestrebt haben, mit
den Kriminellen auf Augenhöhe zu agieren, sind vorbei. Wir wollen
jetzt endlich einen Vorsprung haben. In spätestens einem Jahr wird
jede Straftat im Vergleich zu unseren Handlungen blass aussehen.
Vertrauen sie mir: Ich weiß, was ich tue."

Bis denne,
sys


Quote16. März 2009 10:22
"die Leute"
seniler alter Zirkusaffe (mehr als 1000 Beiträge seit 02.10.03)

> "Einerseits regen sich die Leute über mögliche Online-Durchsuchungen auf,
> andererseits geben sie ihre Daten überall freigebig preis", sagte sie.

Schonmal drüber nachgedacht, dass man "die Leute" möglicherweise in
mehrere disjunkte Gruppen aufteilen kann?
Oder differenzieren wir nur noch zwischen "die Staatsmacht" und "das
zu überwachende Volk"?


Quote16. März 2009 11:17
Der Gipfel der Unverschämtheit
evilk666 (mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.02)

<<<"Einerseits regen sich die Leute über mögliche
Online-Durchsuchungen auf, andererseits geben sie ihre Daten überall
freigebig preis">>>

Einerseits wollen Bürger nicht vergewaltigt werden und andererseits
begehen "die Bürger" solche Vergewaltigungen. Was für eine schlaue
Gegenüberstellung.

Wie grenzenlos dumm muss man denn bitteschön sein, den Unterschied
nicht sehen zu wollen zwischen einer staatlich aufgezwungenen
Grundrechteeinschränkung und der freien Entscheidung von
Einzelpersonen zu ihrem Umgang mit privaten Daten?

Es kotzt mich wirklich an. Muss denn wirklich jeder in der Regierung
auf das geistige Niveau eines Schäuble herabsinken?


Quote16. März 2009 12:03
" .. dass wir auf Augenhöhe mit denjenigen sind, die unsere Freiheit bedrohen."
chris2k (343 Beiträge seit 22.04.00)

Dieser Satz von Frau Harms bedarf in seiner unfreiwilligen Komik
keines weiteren Kommentars.

Gruss

Christoph


Quote16. März 2009 13:59
Zynisch... (Editiert vom Verfasser am 16.03.09 um 14:00)
wiejetzt (42 Beiträge seit 12.02.09)

"Einerseits regen sich die Leute über mögliche Online-Durchsuchungen
auf, andererseits geben sie ihre Daten überall freigebig preis"

Der entscheidende Unterschied ist, daß ich als Bürger durch das Recht
auf informationelle Selbstbestimmung bislang (sic!) selbst in der
Hand habe, WELCHE Daten ich von mir preisgeben will.

Es ist einfach nur zynisch, so zu tun, als wäre es dem User eh egal,
was mit seinen Daten passiert.

Und es passiert hier zunehmend das, wovor alle
Datenschutz-Befürworter immer gewarnt haben: was unter dem Vorwand
der Terrorismusbekämpfung begonnen wurde, wird nun - zumindest
rhetorisch - immer weiter ausgeweitet auf die allgemeine
Strafverfolgung.

Wir sind halt alle Terroristen und bedrohen alle die "Freiheit" in
diesem Land. Man hat es dem einzelnen Bürger bloß noch nicht
nachgewiesen.

Man sollte diesen ganzen Leuten, von Schäuble über Frau von den Laien
bis hin zu Frau Harms mal über Amazon.com ein Exemplar des
Grundgesetzes schicken...





Aus: "Generalbundesanwältin: Heimliche Online-Durchsuchung für die Strafverfolgung" (jk/c't, 16.03.2009) 
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Generalbundesanwaeltin-Heimliche-Online-Durchsuchung-fuer-die-Strafverfolgung--/meldung/134596


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Berlin - Die CDU will schon vor der Bundestagswahl durchsetzen, dass Ergebnisse von Online-Durchsuchungen auch zur Strafverfolgung genutzt werden können. "Ein Entwurf der Bundesjustizministerin zur Änderung der Strafprozessordnung liegt bereits vor", sagte CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Bei gutem Willen aller Beteiligten lassen sich die neuen Vorschriften in den nächsten Wochen abschließend beraten und beschließen."

Zuvor hatte Generalbundesanwältin Monika Harms im Hamburger Abendblatt gefordert, Erkenntnisse aus Online-Razzien des BKA oder von Länderpolizeien in Strafverfahren verwerten zu dürfen. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) äußerte sich zunächst ablehnend: Die Regelung zur Online-Durchsuchung im BKA-Gesetz sei Gegenstand einer neuerlichen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. "Ich meine, wir sind vor diesem Hintergrund gut beraten, zunächst die Entscheidung über diese Verfassungsbeschwerde abzuwarten, bevor der Gesetzgeber neue Regelungen schafft, die den angefochtenen Grundrechtseingriff fortdauern lassen", sagte Zypries dem Abendblatt. Nun, nach Bosbachs Vorstoß mit Hinweis auf die Überlegungen aus dem Justizministerium, erklärte ein Sprecher von Zypries, es handele sich um einen Entwurf mit Überlegungen im Anfangsstadium. Im angedachten Gesetz soll laut Bosbach den Strafverfolgern zum einen zur Aufklärung schwerer Verbrechen die sogenannte Quellen-TKÜ erlaubt werden. Dabei wird die Telekommunikation mittels Spionage-Software abgegriffen, ehe Internettelefonate oder E-Mails von den Überwachten verschlüsselt werden können. "Es darf nicht sein, dass Tatverdächtige sich durch moderne Verschlüsselungstechnik der Strafverfolgung entziehen können", sagte Bosbach. Die Befugnisse der Behörden müssten dem technischen Fortschritt angepasst werden.

Zum anderen sieht der Entwurf aus dem Hause Zypries laut Bosbach vor, dass Erkenntnisse aus Online-Razzien des Bundeskriminalamts oder von Länderpolizeien auch in Strafverfahren verwertet werden dürfen - genau wie Bundesanwältin Harms dies gefordert hatte. Eine eigenständige Erlaubnis für Online-Durchsuchungen in der Strafprozessordung werde es hingegen nicht geben.

Zur Abwehr schwerster Gefahren - also im Vorfeld möglicher Straftaten - darf das BKA seit Januar Online-Razzia und Quellen-TKÜ einsetzen. Bei beiden wird eine ähnliche Technik verwendet. Die Ermittler dürfen bei der Überwachung der Telekommunikation jedoch nicht auf die gesamte Festplatte des Rechners zugreifen, sondern nur Sprach-, Video- und Textmeldungen erfassen und ausleiten.

Der "Spiegel" meldete, das Innenministerium habe dem BKA eine spezielle Form der Internet-Überwachung untersagt. Seit 2001 hatte die Behörde den Angaben zufolge regelmäßig die Verbindungsdaten von Nutzern ihrer Homepage ausgewertet. Ins Fadenkreuz des BKA seien alle Internet-Nutzer geraten, die mehrmals auf ausgewählte Fahndungsseiten geklickt hätten. Diese Ermittlungsmethode halte das Justizministerium nun für einen schwerwiegenden "Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung".

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Aus: "Online-Durchsuchung: Union dringt auf Änderung der Strafprozessordnung - CDU will PC-Spionage auch zur Strafverfolgung" (23. März 2009)
Quelle: http://www.abendblatt.de/daten/2009/03/23/1095119.html

-.-

Quote[...] Die Regierungskoalition will künftig die heimliche Online-Durchsuchung auch für die Aufklärung schwerer Verbrechen erlauben. Das berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung in ihrer Samstagsausgabe. Wolfgang Bosbach, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagte gegenüber dem Blatt, dass noch in dieser Legislaturperiode eine Änderung der Strafprozessordnung vorgenommen werden solle. Ein entsprechender Entwurf der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) liege bereits vor. [Update: Allerdings will Zypries vorerst wohl die Online-Durchsuchung nur in Form der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) zulassen, die zum Abhören von VoIP vor der verschlüsselten Übertragung eingesetzt wird.]

Strafverfolger müssten bei schweren Taten die Möglichkeit haben, mit Hilfe von Spionage-Software beispielsweise Internettelefonate abzuhören oder E-Mails abzufangen, bevor eine Software diese Daten verschlüsselt, betonte dagegen Bosbach. Der CDU-Politiker sagte, dass man dafür sorgen müsse, dass sich Straftäter nicht mit Hilfe von Verschlüsselungstechniken der Strafverfolgung entziehen könnten. Es sei also notwendig, die Befugnisse der Behörden dem technischen Fortschritt anzupassen. Der Entwurf sehe unter anderem vor, dass Ergebnisse aus Online-Durchsuchungen des BKA oder von Länderpolizeien auch bei der Strafverfolgung verwendet werden dürfen. Eine eigenständige Erlaubnis von Online-Durchsuchungen soll es in der Strafprozessordung allerdings nicht geben.

Einen ähnlichen Vorschlag äußerte jüngst auch Generalbundesanwältin Monika Harms: Sie sprach sich dafür aus, die im präventiven Bereich über das BKA-Gesetz gewonnenen Erkenntnisse auch zur Strafverfolgung zu nutzen. Dafür regte sie eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung an, um das BKA-Gesetz, in dem unter anderem die umstrittene heimliche Online-Durchsuchung privater PCs geregelt ist, auch für die Strafverfolgung einsetzen zu können. (spo/c't)

Quote21. März 2009 13:19
<Loriot> Ach? </Loriot>
querzi (38 Beiträge seit 15.09.08)

Überrascht mich nicht :-)


Quote21. März 2009 13:19
Eigentlich müsste Bosbach der Blitz treffen!
Sven Marcel Buchholz, Sven Marcel Buchholz (mehr als 1000 Beiträge seit 25.01.02)

Sagte er doch immer wieder: "Die Online-Durchsuchung diene nur dem
Anti-Torror-Kampf."


Quote21. März 2009 13:22
Surprise! Surprise!
realspace (mehr als 1000 Beiträge seit 09.02.00)

Aber so etwas auch. Solche Ideen waren aber wirklich nicht zu
erwarten. Welch eine Überraschung!

Ursprünglich sollten nur Terroristen gejagt werden und eigentlich
niemand heimlich online durchsucht werden, jetzt sollen es schon so
einige Verdächtige online durchsucht werden.

...


Quote21. März 2009 13:28
Na, waere haette das gedacht?
ongar (mehr als 1000 Beiträge seit 13.02.01)

Warum bin ich nicht ueberrascht, von dieser Forderung?

War ja schliesslich abzusehen, das unsere Strafverfolger
mit den Kriminellen "auf Augenhoehe" sein muessen.

Wie sie das allerdings mit den 5 - 10 Faellen pro Jahr
vereinbaren wollen ist mir nicht ganz klar.

Bin jetzt wirklich nur noch gespannt, wann die Wirtschaft
ihre Forderungen aufstellt, um "Geistiges Eigentum" zu
schuetzen.

Auch glaube ich, das demnaechst Verschluesselungsverbote
fuer Privatpersonen ins Gespraech kommen.

gruss rudi

Quote21. März 2009 13:33
Re: Na, waere haette das gedacht?
Sunburst (mehr als 1000 Beiträge seit 12.01.03)

nein onlinedurchsuchungen bei privatpersonen wegen Raubkopien im
Auftrag der Industrie..


Quote21. März 2009 15:35
Re: Na, waere haette das gedacht?
jworth (136 Beiträge seit 13.11.08)

ongar schrieb am 21. März 2009 13:28

> Wie sie das allerdings mit den 5 - 10 Faellen pro Jahr
> vereinbaren wollen ist mir nicht ganz klar.

Die meinten "Pro Person"...



Quote21. März 2009 13:34
SPEKULIERT NICHT - "schwere Straftat" ist schon definiert! (Editiert vom Verfasser am 21.03.09 um 13:35)
AlgorithMan (mehr als 1000 Beiträge seit 18.02.07)

Hier fangen schon die ersten an, zu spekulieren, was eine "schwere
Straftat" denn so alles sein könne und vermuten, dass darunter in
nicht allzu ferner Zukunft Filesharing gehören werde...

Wie ihr aber hier nachlesen könnt, ist der Begriff schon bei der
Salami-Taktik-Ausweitung der VDS definiert worden

http://www.heise.de/newsticker/meldung/98595

demnach ist das alles, was eine HÖCHSTSTRAFE von 5 Jahren oder mehr
hat - und wo liegt die Höchststrafe für Copyright-Verstöße? hmmmmm?
BINGO! Der Kandidat erhält 100 Punkte!


Quote21. März 2009 13:44
Gottver*ickte Nazi-Sch*eine!!
Kommander Konker (441 Beiträge seit 27.11.03)

Das war mein erster Gedanke.


Quote21. März 2009 13:47
Salami-Taktik 1.0
Ragnar 40k (mehr als 1000 Beiträge seit 02.01.03)

Die gute alte Salami-Taktik - wird niemals alt.


Quote21. März 2009 14:03
Offener Brief an Wolfgang Bosbach
AlgorithMan (mehr als 1000 Beiträge seit 18.02.07)

hab ich grad auch über abgeordnetenwatch.de an ihn persönlich
geschickt:

Sehr geehrter Herr Bosbach,
entgegen Ihre Zusicherungen, Vorratsdatenspeicherung und
Online-Durchsuchung AUSSCHLIEßLICH gegen Terrorismus einzusetzen,
fordert Ihre Fraktion nun, die Befugnisse auf "schwere Straftaten"
auszuweiten. Hiermit meinen Sie Straftaten, die mit einer
Höchststrafe von 5 Jahren oder mehr bedroht sind, worunter auch
Copyright Verstöße fallen würden. Zusammen mit der Tatsache, dass
Ihre Fraktion Briefen von 200 Musikern (von denen einige
Unterschriften gefälscht waren) mehr Beachtung schenkt als
Verfassungsbeschwerden von 32.000 Normalbürgern und der Tatsache,
dass ihre Fraktion der Industrie Zugriff auf diese Daten (ohne
Richterlichen Vorbehalt) gewähren will, drängt sich mir eine Frage
auf:

Wenn morgen alle korrupten und verlogenen Politiker tot umfallen
würden, was glauben Sie, wie viele Abgeordnete überleben würden?

Quote22. März 2009 02:11
Wurde abgelehnt - also nochmal...
AlgorithMan (mehr als 1000 Beiträge seit 18.02.07)

Die Frage wurde von Abgeordnetenwatch abgelehnt (weil sie gegen den
Moderations-Codex verstößt... weils inhaltlich keine Frage sondern
ein Vorwurf ist) also hab ich's mal umformuliert

Sehr geehrter Herr Bosbach,
entgegen Ihren Zusicherungen, Vorratsdatenspeicherung und
Online-Durchsuchung AUSSCHLIEßLICH gegen Terrorismus einzusetzen,
fordern Sie und Ihre Fraktion nur wenige Wochen nach dem Beschluss
der jeweiligen Gesetze, die Befugnisse auf die Verfolgung "schwerer
Straftaten" auszuweiten.
Ich möchte Sie nun fragen, warum Sie diese Gesetze schrittweise
fordern (erst "ausschließlich" gegen Terrorismus, dann gegen schwere
Straftaten, bald vermutlich gegen alle Straftaten). Wenn Sie glauben,
dass das Volk diese Gesetze akzeptieren würde, wenn es wüsste was
langfristig auf es zu kommt - warum fordern Sie dann nicht gleich den
letzten Schritt?
Oder glauben Sie, dass das Volk diese Gesetze nicht akzeptieren
würde, wenn es wüsste, was langfristig auf es zukommt? Inwieweit wäre
eine solche schrittweise Einführung der Gesetze dann noch
demokratisch?



Quote21. März 2009 14:19
Das gibt dann wieder ein schönes Verfahren in Karlsruhe (Editiert vom Verfasser am 21.03.09 um 14:21)
Rudi_Ratlos (mehr als 1000 Beiträge seit 21.02.01)

und das BVerfG wird in Anbetracht des Ignorierens seines letzten
Urteils zur OD eine noch grösseren Hammer auspacken als beim 1.
Versuch. Auf Ignoranz reagiert das Gericht traditionell nämlich
ziemlich sauer.

Gleich noch ein Nachtrag für alle Verschwörungstheoretiker: Nein, man
kann das Grundgesetz nicht passend ändern - Artikel 79. Es ist
wirklich erstaunlich, welche Weisheit die Väter und Mütter der
Verfassung hier bewiesen haben, denn dieser Artikel hat sich in den
letzten 60 Jahren von einem theoretischen Konstrukt zum Bollwerk der
Grundrechte gewandelt...


Quote21. März 2009 14:23
Zur Erinnerung:
seniler alter Zirkusaffe (mehr als 1000 Beiträge seit 02.10.03)

Angefangen hat's mit 5-10 "Durchsuchungen" pro Jahr, im Kampf gegen
schwerstkriminelle Terroristen. Und zum Zeitpunkt dieser Forderung
war besagte Schwelle schon überschritten.

CDU/SPD: Heute schon verarscht worden?


Quote21. März 2009 14:28
Aber uns Paranoia vorwerfen!
Taleteller (mehr als 1000 Beiträge seit 31.07.07)

Was wurde da im Vorfeld nicht alles abgesondert: Maximal 10 Fälle im
Jahr ... Bla Bla ... im Kampf gegen den Terrorismus ... Bla Bla ...
Sonderfälle da Sauteuer im Einsatz ...

Und was wird gemacht? Genau das wovor die Kritiker gewarnt haben, die
Kriterien werden so lange weichgekocht bis keine mehr da sind und
dann argumentiert man müsse solche Gesetze machen weil es sowieso
gängige Praxis wäre.

...


Quote21. März 2009 14:52
Ich lebe in Angst und Schrecken
Albe23 (328 Beiträge seit 15.04.08)

Ständig habe ich das Gefühl, auf Schritt und Tritt überwacht zu
werden. Auch durch meterdicke Stahlwände werde ich beobachtet,
während die, die an den Bedienpulten der Kameras sitzen sich eins ins
Fäustchen lachen. Ich kann keine Internetseite mehr aufrufen, da
alles mitgelesen wird. Wenn die passenden Stichworte fallen, steht
gleich am nächsten Tag ein Polizist vor der Tür. Panik Panik.

Hallo?
Wer hier die Bundesrepublik mit der DDR gleich setzt (weiter unten in
den Beiträgen) hat wohl nicht in Geschichte aufgepasst und einen
Schuss weg.

Quote21. März 2009 19:09
Da hast in Geschichte nicht aufgepasst
LennStar (731 Beiträge seit 30.12.07)

sonst würdest du die Weimarer Republik kennen.
Die nötige Wirtschaftskrise zur 1:1 Widerholung haben wir ja schon.


Quote21. März 2009 14:57
Re: Ich lebe in Angst und Schrecken
sys_64738 (mehr als 1000 Beiträge seit 30.04.02)

Albe23 schrieb am 21. März 2009 14:52

[...]

> Hallo?
> Wer hier die Bundesrepublik mit der DDR gleich setzt (weiter unten in
> den Beiträgen) hat wohl nicht in Geschichte aufgepasst und einen
> Schuss weg.

Klaro, *schwupps* *peng* war die DDR über Nacht da: mit Mauer,
Grenzzäunen und Stasi aus dem Nichts... Aber gut, Du hast ja nichts
zu befürchten.

Bis denne,
sys

Quote21. März 2009 15:07
Re: Ich lebe in Angst und Schrecken
Albe23 (332 Beiträge seit 15.04.08)

Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg. Vielleicht nicht so weit
wie vor einigen Jahren, aber noch weit.

Quote21. März 2009 15:23
Re: Ich lebe in Angst und Schrecken
Acid_Lee (mehr als 1000 Beiträge seit 09.01.00)

Immerhin haben wir schon eine Bundeskanzlerin mit DDR-Vergangenheit,
die voll hinter dem Überwachungswahn steht.




Quote21. März 2009 17:14
Wer schührt denn hier die Angst?
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

Wer versucht ständig immer neue "Schutzgesetze" durchzusetzen, mit
diversen Schreckensszenarien, angefangen bei Terroristen über
Kinderschänder und Amokläufer bis hin zum bösen Neonazi...?

Leider haben die Angstmacher immer wieder Erfolg. Die Liste der schon
durchgesetzen und konkret geplanten Überwachungs- und
Unterdrückungsgesetze ist schier endlos:
Terror-Datenbank, biometrische Pässe, Vorratsdatenspeicherung usw.
sind schon Realität.
Heimliche Onlinedurchsuchung, Internetzensur usw. stehen grade ins
Haus.
Die nächsten Schirtte wurden auch schon lange öffentlich angedacht,
z.B. Bundeswehreinsätze in Inland, Legalisierung von Folter und
"präventive Tötungen" (aka politischer Mord).

Aber was ist denn in die andere Richtung geschehen? Vielleicht kannst
du mir da helfen? Mit welchen Gesetzen, wurden denn mal die
Bürgerrechte gestärkt, den Befugnissen der staatlichen Behörden
engere Grenzen gesetzt usw.?
Wann gab es zum letzten mal auch nur einen einzigen Schritt Richtung
freiheitlichem Rechtsstaat und nicht nur immer in die Gegenrichtung?

Ein einziges Beispiel würde mir schon reichen. Mir scheint nämlich
das letzte Gesetz dieser Art 1949 mit dem Grundgesetz verabschiedet
worden zu sein.

In welche Richtung entwickelt sich also unser Staat?



Quote21. März 2009 15:14
Ach was solls...
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

Schafft die freiheitlich-demokratische Grundordnung doch einfach ganz
ab und wir haben es endlich hinter uns.

Diese ewige Salamitaktik ist einfach nur zum Kotzen. Warum das alles?
Offenbar kann doch sowieso niemand mehr verhindern, dass unser
Rechtsstaat in einen willkürlichen Polizeistaat umgebaut wird.
Alle Mittel, die das verhindern sollten, haben sich als wirkungslos
erwiesen. Grundgesetz und Verfassungsrichter halten die
Polizeistaatsfans nicht auf und die Wähler erst recht nicht. Denen
ist alles viel zu egal.

Warum also noch das Schmierentheater? Mir wird das jedenfalls einfach
zu blöd. Schafft die Bürgerrechte ab und gut ists...

Ganz offensichtlich haben wir die Freiheit einfach nicht verdient.


Quote21. März 2009 15:20
Von Anfang an
DexterFilmore (mehr als 1000 Beiträge seit 19.02.01)

haben wir gesagt: wenn sie erstmal die Befugnisse bekommen, weiten
sie sie aus.

Und DA BITTE, da ist es!

Wir haben immer gesagt diese Scheissbande lügt und an und sie haben
jahrelang erzählt nein stimmt nicht NUR bie Terror NUR bei innerer
Sicherheit und NIX anderes und wie JEDESMAL stellt sich hinterher
raus sie machen sowieso WAS SIE WOLLEN, ob SPD, ob CDU, alles die
gleiche Hitze, Zypries, Schäuble, von der Leyen, Schünemann, Uhl und
wer nicht noch, es wird einfach über unseren Kopf hinweg entschieden!

....


Quote21. März 2009 18:16
Bosbach, Wiefelspütz, Schäuble, Zypries.... (Editiert vom Verfasser am 21.03.09 um 18:19)
portability (69 Beiträge seit 26.01.04)

ich stell mir manchmal vor, wie die in SS-Uniformen aussähen.
In vollem Wichs, mit Totenkopf und Runen.
Der Totenkopf würde auf alle Fälle gut passen, denn sie sind die
Totengräber des freiheitlichen Rechtsstaates.

"Wollt ihr den totalen Überwachungsstaat? Wollt ihr ihn, wenn nötig,
totaler und radikaler, als wir ihn uns heute überhaupt erst
vorstellen können?"


Quote21. März 2009 18:13
Wer nichts zu verbergen hat...
SADA, nklar@yahoo.com (11 Beiträge seit 04.12.00)

Was ist nun mit der Fraktion, die nix zu verbergen hat?
Spürt Ihr die Einschläge nicht auch langsam näher kommen?

...

Ich mache mir wirklich Sorgen um uns!


Quote21. März 2009 20:16
Also das ist ja SOWAS von unerwartet ..
Doggy 

.. das zieht mir ja völlig die Schuhe aus. Ich hätte das nie erwartet
- nie für möglich gehalten. Da gibt es noch andere Interessierte, die
an unserer Leben interessiert sind? Am besten ganz ohne Richter?
Jederzeit? Unentdeckt?

Also die Debatte zur Onlinedurchsuchung im Gang war, diskutierte ich
mit diversen Bekannten über dieses Thema. Einhelliger Meinung der
meisten: na, das wird dabei bleiben, wir sind hier ja nicht in der
DDR oder in China!

...


Quote22. März 2009 07:49
Bitte nicht geifern, sondern erstmal sachgerecht überlegen
ADie (mehr als 1000 Beiträge seit 09.05.01)

Wieso sollte die Mafia eigentlich ein absolutes unbeschränktes Recht
darauf haben, dass ihre Computer nicht angezapft werden?

Wenn jemand in den begründeten Verdacht gerät, schwere Verbrechen
begangen zu haben, muss in unser aller Interesse in seine Rechte
eingegriffen werden.

Das ist überhaupt nicht zu vergleichen mit der
Vorratsdatenspeicherung, wo bereits das Verhalten unschuldiger Bürger
protokolliert wird.

Quote22. März 2009 07:56
Re: Bitte nicht geifern, sondern erstmal sachgerecht überlegen
acehw (116 Beiträge seit 04.12.00)

ADie schrieb am 22. März 2009 07:49

> Wenn jemand in den begründeten Verdacht gerät, schwere Verbrechen
> begangen zu haben, muss in unser aller Interesse in seine Rechte
> eingegriffen werden.

Das Problem bei der "Onlinedurchsuchung" ist, dass die "Beweise" die
dort gefunden werden keine sind, weil überhaupt nicht sichergestellt
ist, dass die "Beweise" nicht von der Polizei dort platziert wurden
wo sie "gefunden" wurden. Damit würden "Beweise" in Gerichtsverfahren
gebracht, die keine sind. Spätestens beim BVG würde ein Urteil dass
auf solchen "Beweisen" basiert kassiert werden. Es ist eben nicht
umsonst notwendig bei einer normalen Hausdurchsuchung für eigene
Zeuge zu sorgen. Das geht bei der "Onlinedurchsuchung" nur nicht.


Quote22. März 2009 07:56
Re: Die Mischung machts! (Editiert vom Verfasser am 22.03.09 um 07:57)
Lena X (mehr als 1000 Beiträge seit 15.08.07)

ADie schrieb am 22. März 2009 07:49

> Das ist überhaupt nicht zu vergleichen mit der
> Vorratsdatenspeicherung, wo bereits das Verhalten unschuldiger Bürger
> protokolliert wird.

In der Tat. Das Problem ist aber die brisante Kombination von Beidem.
Glaubt noch irgendwer, dass diese Bundesregierung dem Auftrag
nachgeht, UNS, die Bürger und Wähler zu beschützen? Also ICH NICHT.

Ein Freund von mir hat das neulich sehr passend formuliert:

| Sieh's einfach so... Die Bundesrepublik hat nur sehr sehr lange
| gebraucht, zu erkennen, daß das eigene Volk der Feind ist. Da war
| die DDR der BRD um Lichtjahre voraus - Stasi gabs von Anfang an.


Quote23. März 2009 08:26
Re: Bitte nicht geifern, sondern erstmal sachgerecht überlegen
Threonin (193 Beiträge seit 17.05.05)

IN Österreich gibt es ein Gesetz gegen Kriminelle Vereinigungen
(Antimafiaparagraph 278a)

Einmal wurde dieser Paragraph angewendet - gegen Tierschützer. Die
haben zwar Sachbeschädigung begangen und ein paar böse E-Mails
verschickt, Eine MAfiaorganisation sind sie aber nicht.

Bei den Ermittlungen, auch mit massiver Überwachung etlicher
Mitglieder verschiedenster Tierschutzorganisationen gab es kein
verwertbares Ergebnis. Selbst die lange Untersuchungshaft einzelner
Personen führte zu keinem Ergebnis.

Ausnahme: Jeder Österreicher überlegt es sich mittlerweilen sehr
genau, ob er für Tierschutzanliegen eintritt.

Das Beispiel zeigt auch, wohin die Reise geht. In Österreich sind es
die Tierschützer in Deutschland die Globalisierungs- und
Kernenergiegegner oder Andere. Die Mafia selbst kommuniziert
ohnehin über ihre traditionell bewährten Wege.

Grüße.




Quote23. März 2009 10:24
Albtraum ohne Erwachen
Jordy (mehr als 1000 Beiträge seit 14.05.04)

Ich ertrage es nicht, mitansehen zu müssen wie das Land in dem ich
lebe schrittweise, salamitaktisch zu einer grauenvollen
Polit-Diktatur transformiert wird. Einer DDR 2.0 wie hier viele
sagen. Und ich kann nichts dagegen tun - garnichts. Es ist wie in
einem Albtraum - nur ganz langsam "in Echtzeit" und ohne die Chance
daraus zu erwachen. Irgendwann, in 20 Jahren vielleicht, werde ich
hier nicht mehr leben können - zumindest wenn ich nicht alle meine
Ideale, meinen Verstand und meine Freiheitsbedürfnisse aufgegeben
habe.

Ich will meinen Lebensabend nicht so verbringen - als entseelter
Sklave im mehr oder weniger goldenen Käfig. Ich hatte immer
unsägliche Angst vor solchen Systemen; Unterdrücksstaaten und
Diktaturen jedweder Art. Dafür bin ich nicht dumm und anpassungsfähig
genug.

Ich fühle mich wie ein Frosch im Topf. Es schmerzt nicht. Vielleicht
wird es auch nie schmerzen, wenn die Temperatur ganz langsam steigt.
Aber ich weiß dass der "Tod" kommt. Schleichend. Irgendwann.

...



Aus: "Bundesregierung will Online-Durchsuchung auch zur Strafverfolgung erlauben [Update]" (21.03.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-will-Online-Durchsuchung-auch-zur-Strafverfolgung-erlauben-Update--/meldung/134953


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat erstmals über Operationen mit Hilfe der umstrittenen Online-Durchsuchung berichtet. Demnach griff der Geheimdienst in den vergangenen Jahren in ausländischen Staaten, unter anderem in Afghanistan und im Kongo, in 90 Fällen auf Computer zu und spähte Festplatteninhalte aus.

Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS meldet, räumte dies der stellvertretende BND-Chef Arndt Freiherr Freytag von Loringhoven am Mittwoch gegenüber den Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) ein.

Der Einsatz der ,,Bundestrojaner" richtete sich demnach vorwiegend gegen politische Institutionen, Behörden und Firmen. In etwa zehn Prozent der Fälle sei auf Rechner von Einzelpersonen zugegriffen worden. Zudem berichtete der BND-Vize von mindestens 2500 Fällen, in denen der Dienst versucht habe, E-Mail-Konten zu lesen.

Quote#1 Geheimarchiv 2009-03-22 11:25

Also fuer mich steht schon lange fest, dass gespitzelt wird! Es werden ja auch nur Rechner verkauft, die man ganz sicher ausspitzeln kann! Waehrend man da einen Beitrag schreibt, lesen die Schlapphuete schon mit!
Alles, was sie jetzt oeffentlich machen, ist nur die Spitze des Eisberges und kommt nach dem Motto raus: Luege, so lange Du kannst ...



Aus: "BND Online-Durchsuchungen - BND räumt 90 Online-Durchsuchungen im Ausland ein"
(mmnews.de, Sonntag, 22. März 2009)
http://www.mmnews.de/index.php/200903222575/Politik/BND-Online-Durchsuchungen.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] In Kreisen der SPD-Bundestagsfraktion gilt es als ausgeschlossen, dass die große Koalition noch in dieser Legislaturperiode den Einsatz des Bundestrojaners im Rahmen der Strafprozessordnung (StPO) zulässt. Dieser Ansatz zur Freigabe heimlicher Online-Durchsuchungen für die Strafverfolgung oder etwa auch für den Verfassungsschutz sei zwar letztlich konsequent, erklärte ein Sprecher gegenüber heise online, die Materie sei aber "rechtlich sehr komplex". Bisher darf allein das Bundeskriminalamt (BKA) zur Abwehr terroristischer Gefahren verdeckt auf IT-Systeme Verdächtiger zugreifen. Gegen die entsprechende Gesetzesnovellierung laufen aber Verfassungsbeschwerden. Diese wollen die Sozialdemokraten auf jeden Fall zunächst abwarten. Weitere Grundrechtseingriffe in diesem Bereich würden "ohne höchstrichterlichen Segen" der bestehenden Regeln nicht verfolgt.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Wolfgang Bosbach, hatte zuvor verkündet, dass noch vor den Bundestagswahlen eine entsprechende StPO-Änderung erfolgen solle. Für dieses vom BKA und der Generalbundesanwaltschaft verfolgte Vorhaben kann die Union nun aber nicht auf die Unterstützung des Koalitionspartners zählen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte zuvor erwogen, eine Verwertbarkeit der Funde bei heimlichen Online-Durchsuchungen zur Terrorabwehr für die Strafverfolgung zuzulassen. Wie ein Sprecher ihres Ressorts am heutigen Sonntag aber gegenüber heise online erklärte, wolle man auch in dieser Frage die Entscheidung aus Karlsruhe zur Novellierung des BKA-Gesetzes abwarten. Die Verfassungsrichter hatten vergangenes Jahr dem Ausspähen von Festplatten bereits vorab sehr enge Grenzen gesetzt.

Weiter verfolgt wird in der Koalition laut Justizministerium eine Initiative, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) verstärkt im Rahmen der Strafprozessordnung zuzulassen. Dabei geht es um das Abhören von Internet-Telefonaten vor beziehungsweise nach einer Verschlüsselung direkt auf dem Rechner des Betroffenen. Die dazu eingesetzte Technik ist vergleichbar mit der zur Online-Durchsuchung, es darf offiziell aber nur auf die laufende Kommunikation zugegriffen werden und keineswegs auf gesamte Festplatteninhalte. Einen Vorstoß der Bundesregierung wird es nach Angaben des Justizressorts aus Zeitgründen aber nicht mehr geben. Die Fraktionen von Union und SPD müssten hier einen eigenen Entwurf vorlegen.

Nach der FDP kritisierten unterdessen auch die Linken die Gedankenspiele der großen Koalition scharf. Petra Pau, Mitglied im Fraktionsvorstand, bezeichnete die "Maßlosigkeit der CDU/CSU" als "verlässlich". Am Anfang heiße es, dass niemand die Absicht habe, heimlich Computer auszuspähen. Am Ende stehe dann die Devise: "Bürgerrechte, wie Datenschutz und Postgeheimnis, waren gestern." Der Respekt der Union gegenüber dem Grundgesetz befinde sich im freien Fall.

Das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet zudem über neue Einzelheiten zu den zuvor bereits bekannt gewordenen Geheimdienstoperationen mit dem Bundestrojaner. Demnach griff der Bundesnachrichtendienst (BND) in den vergangenen Jahren in ausländischen Staaten wie Afghanistan oder Kongo in angeblich 90 Fällen verdeckt auf Computer zu und spähte dabei Festplatteninhalte aus. Dies habe der stellvertretende BND-Chef Arndt Freiherr Freytag von Loringhoven am Mittwoch gegenüber Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) des Bundestags eingeräumt. Die heimlichen Online-Durchsuchungen richteten sich demnach vorwiegend gegen politische Institutionen, Behörden und Firmen. In etwa zehn Prozent der Fälle seien Rechner von Einzelpersonen inspiziert worden. Davon zu unterscheiden seien die mindestens 2500 Fälle, in denen der Nachrichtendienst versucht habe, E-Mail-Konten mithilfe von Spionagesoftware zu lesen. (Stefan Krempl)/ (axv/c't)


Quote22. März 2009 13:34
vorerst
Oberlöschmeister (54 Beiträge seit 02.12.07)

Die Betonung liegt auf diesem kleinen Wort!
Und nach der Wahl wird das Wort gestrichen. Heuchlerpack!

OLM


Quote22. März 2009 13:35
"vorerst"
Die Troll-Nanny (mehr als 1000 Beiträge seit 18.10.07)

Man will schon aber nicht jetzt. Ist ja ein altes Ritual, sich erst
zieren - dann umfallen. Das möchte man nicht auslassen.


Quote22. März 2009 13:36
Also ich übersetze dann mal
ABM Rulez (mehr als 1000 Beiträge seit 06.03.02)

Die SPD will sich bei den Bildzeitungslesern als Datenschutzpartei
des kleinen Mannes profilieren. Beschlossen ist aber schon längst,
dass die das mittragen werden, egal ob in der Regierung oder der
Opposition.

Andere Beispiele der SPD-Zuverlässigkeit sind der
Mehrwertsteuerkompromiss oder die Beschwerde des Parteivorsitzenden,
dass die Wähler die Partei doch tatsächlich an den Wahlversprechen
messen wollen.

Das ging sogar der Bildzeitung zu weit:
> http://www.bild.de/BTO/news/aktuell/2006/08/31/muentefering-empoerung/muentefering-empoerung-wahlversprechen.html

Cheers


Quote22. März 2009 14:05
Überraschender Anstieg der Anzahl von Terroristen
tuvalu_ (645 Beiträge seit 02.08.06)

Es gibt mehr Terroristen als geglaubt. Selbst das Rotlichtmilieu und
die Drogenszene sind bereits infiltriert. Außerdem haben die
Ermittler festgestellt, dass die Linke Szene bereits unterwandert
ist. Insbesondere durch Raubkopierer fließt viel Geld in den
Terrorismus. Deshalb *musste* der Bundestrojaner häufiger eingesetzt
werden als geplant. Dabei hat sich dieses Instrument als sinnvolle
und effiziente Ermittlungsmethode herausgestellt, auch gebe es
keinerlei Bedenken. Kritiker der Onlinedurchsuchung stellten sich oft
als Sympathisanten heraus und würden vom Verfassungsschutz
beobachtet.

tuvalu_


Quote22. März 2009 23:10
SPD will heimliche Terror-Anschläge vorerst nicht zur Wahlbeeinflussung (kT)
nesnap (mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.04)

...




Aus: "SPD will heimliche Online-Durchsuchungen vorerst nicht zur Strafverfolgung" (22.03.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/SPD-will-heimliche-Online-Durchsuchungen-vorerst-nicht-zur-Strafverfolgung--/meldung/134968


Textaris(txt*bot)

Quote[...]  Der amerikanische Bundestrojaner CIPAV ("Computer and Internet Protocol Address Verifier") wurde in den letzten sieben Jahren offenbar weit häufiger eingesetzt als bisher angenommen. Das legen nun nach dem amerikanischen Informationsfreiheitsgesetz öffentlich zugänglich gemachte Akten nahe. Einer Notiz vom 7. März 2002 ist zu entnehmen, dass die Abteilung Computer Crime and Intellectual Property des US-Justizministeriums "Anzeichen dafür" sah, dass das FBI sein Programm "unnötig" (needlessly) einsetzte. Um das "Aufkommen schwieriger rechtlicher Fragen" mit der möglichen Folge von Einschränkungen der CIPAV-Nutzung zu vermeiden, wurde von dort aus mehr Zurückhaltung angemahnt.

Im Sommer 2007 war CIPAV erstmals einer breiteren Öffentlichkeit bekannt geworden. Damals gelangten Informationen zum FBI-Trojaner über eine eidesstattliche Erklärung und einen Durchsuchungsbefehl an die Presse. Anlass war ein Verfahren gegen einen Fünfzehnjährigen, der zu 90 Tagen Haft verurteilt wurde, weil er auf einer MySpace-Seite Bombendrohungen gegen seine Schule ausgesprochen hatte. Das deutsche Innenministerium hat auf diesen Fall im Zusammenhang mit der Diskussion auf die umstrittene Online-Durchsuchung als Beispiel verwiesen.

Seit diesem Fall ist bekannt, dass das Programm unter anderem die IP-Nummer, die MAC-Adresse, die offenen Ports, die laufenden Programme, Daten der Windows-Version und den bei der Registrierung angegebenen Namen sowie jede IP-Adresse, mit der sich der Rechner verbindet, ermittelt und versendet. Wie CIPAV auf den Rechner des Fünfzehnjährigen gelangte, war lange nicht klar. Den nun freigegebenen Dokumenten nach wurden Verdächtige dazu verlockt, beispielsweise MySpace-Seiten zu besuchen, auf denen man dann Sicherheitslücken ihres Browsers und ihres Betriebssystems ausnutzte.

Beantragt hatte die Freigabe der CIPAV-Akten das Magazin Wired. Von den insgesamt 152 Seiten, die es auf seinen Antrag hin bekam, sind viele Stellen weiß überklebt. 623 weitere Dokumentseiten sollen noch mindestens bis zum Jahr 2033 unter Verschluss bleiben. (pem/Telepolis)




Aus: "FBI-Trojaner wurde sehr häufig eingesetzt" (18.04.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/FBI-Trojaner-wurde-sehr-haeufig-eingesetzt--/meldung/136377


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Innenministerin Fekter und Justizministerin Bandion-Ortner bekräftigten am Donnerstag bei der ÖJK-Frühjahrstagung die Absicht, die Online-Durchsuchung einzuführen. Bandion-Ortner will sie auf "sehr schwerwiegende Delikte" wie etwa Terrorismus oder organisierte Kriminalität beschränkt haben, Fekter will etwas darüber hinaus gehen - und plädierte insgesamt dafür, für die Polizei nötige Methoden - wie auch die Vorratsdatenspeicherung - "raschest" zuzulassen.

Fekter denkt z.B. auch daran, per Online-Durchsuchung Amoktaten Jugendlicher verhindern zu können. Aber auch sie will nur "Verbrechen" per Online-Durchsuchung verhindern können, nicht aber "Delikte", wie sie gegenüber der APA erklärte.


[...] Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ) betonte bei der Eröffnungssitzung der Frühjahrstagung die "Balance zwischen Schutz und Privatsphäre" im Datenschutz. Vor dem Hintergrund der Novelle zum Datenschutzgesetz, das tags zuvor in Begutachtung geschickt worden war, meinte er: "Für diese Novelle gilt, dass das Verhältnis von Sicherheit und individuellen Freiheitsrechten so auszugestalten ist, dass beide in einem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen."

Die Fragen des Datenschutzes sind derzeit für Ostermayer nicht zuletzt deshalb aktueller denn je, wie die letzten Monate bestätigen würden. Themen wie der Missbrauch von Mitarbeiterdaten, Personenscanner und Passagierdaten im internationalen Flugverkehr, die intensive Diskussion der Vorratsdatenspeicherung in Europa und Gesundheitsdaten im Rahmen von E-Health-Anwendungen würden im Mittelpunkt stehen.

[...] Nach Weißenbach sprach der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx. Er betonte die zunehmend politische Wichtigkeit von Datenschutz, die sich in der derzeitigen Überarbeitung der E-Privacy-Richtlinie widerspiegle. Hauptaufgabe sei es, private Daten in der Praxis effektiv zu schützen. Auch die Notwendigkeit globaler "Sicherheitsdienste" werde größer, betonte Hustinx.

(APA)


Aus: "Fekter: Online-Durchsuchung gegen Amokläufe" (21.05.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1603528/

-.-

Quote[...] Bei der Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission wurden die geplante Online-Durchsuchung und neue gesetzliche Ermächtigungen diskutiert.

Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk ortet eine fortschreitende Aufweichung der Grenzen zwischen Prävention und Verfolgung - etwa bei der Online-Durchsuchung. Neue gesetzliche Ermächtigungen, wie sie im Regierungsprogramm vorgesehen sind, müsse man an den "Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit" messen, meinte er bei der Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission am Freitag. Funk regte dahingehend eine Revision des Systems der Organisationsdelikte im Strafrecht an.

"Neue gesetzliche Ermächtigungen für Online-Durchsuchungen für Zwecke der Prävention oder der Strafverfolgung sind an den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, der gesetzlichen Bestimmtheit sowie der sichtbaren Funktions- und Kontrollsicherheit zu messen und nur von diesen Grundsätzen her legitimierbar", so Funk. "De lege lata" gebe es in Österreich derzeit keine gesetzlichen Grundlagen für Online-Durchsuchungen. Die Grundsätze der Spezialität und der Limitierung würden es nicht zulassen, dass bestehende Ermächtigungen insbesondere zu Hausdurchsuchungen, zur Sicherstellung von Beweismitteln oder zur Überwachung von Telekommunikation als Rechtsgrundlagen interpretiert werden dürfen.

Hannes Tretter, Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte, hatte zuvor zu diesem Thema angemerkt, dass man dabei die Behörden zur Ermittlung und Weiterverarbeitung von personenbezogenen und teils sensiblen Daten ermächtige, wobei die Betroffenen von der Ausübung dieser Befugnisse in der Regel nicht Kenntnis erlangen werden.

Bereits der Verfassungsgerichtshof habe in einem ähnlichen Fall festgehalten, dass der Gesetzgeber gegen den allfälligen verfassungswidrigen Gebrauch dieser Ermächtigungen und gegen mögliche Willkür Rechtsschutzmechanismen vorsehen müsse, so Tretter. Auch der Rechtsschutzbeauftragte beim Bundesministerium für Inneres (BM.I) biete aus verschiedenen Gründen keinen effektiven Rechtsschutz.

Diese Rechtsschutzdefizite lösen laut Tretter "erhebliche grundrechtliche Bedenken" gegen die geplanten sicherheitspolizeilichen Bestimmungen aus. Daraus folge auch, dass die den Behörden in den Bestimmungen des SPG eröffneten Ermessensspielräume auch dort verfassungswidrig sein könnten, wo diese für sich genommen unbedenklich wären, wenn sie unter der nachprüfenden Kontrolle unabhängiger Instanzen stünden.

"Es steht außer Zweifel, dass die Sicherheitsbehörden zur Erfüllung vieler Aufgaben notwendigerweise auch über die Berechtigung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten verfügen müssen", so Tretter. Allerdings müsse dabei die maßhaltende Relation zwischen den Interessen der Öffentlichkeit und den Betroffenen "in klaren Konturen" gesetzlich vorgezeichnet sein und einer wirksamen rechtsstaatlichen Kontrolle unterliegen.

(APA)


Aus: "DATENSCHUTZ: Rechtsschutzdefizite bei Online-Durchsuchung" (22.05.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1603565/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit der Erweiterung des BKA-Gesetzes zu Jahresbeginn noch keinen Computer online durchsucht. "Ich setze die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, diese Durchsuchungen nur als ultima ratio, also als letztes Mittel einzusetzen, konsequent um", sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke laut dpa dem Westfalen-Blatt. Bislang hätten die "herkömmlichen Ermittlungsmöglichkeiten" zur Aufklärung der Verdachtsfälle ausgereicht. Er rechne dennoch – wie schon im Januar – mit vier bis fünf Online-Durchsuchungen pro Jahr.

Seit Januar darf das BKA bei Terrorverdacht vorbeugend ermitteln. Die Beamten können bei dringender Gefahr Verdächtige überwachen, Wohnungen abhören, Computer heimlich ausspähen und Rasterfahndungen einleiten. Ebenfalls im Januar reichte die Bürgerrechtlerin Bettina Winsemann Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetzesnovelle ein, im April folgte eine zweite von Journalisten, Juristen und Ärzten.

(anw/c't) 


Quote26. Mai 2009 14:11
hm?
irgendweranders (mehr als 1000 Beiträge seit 27.10.01)

Ich dachte eigentlich gemäß der Dringlichkeit würden ohne die
Online-Durchsuchungen eigentlich jeden Tag dutzende von unschuldigen,
kleinen Kindern durch böse Terroristen in in die Luft gesprengt
werden?

*verwirrt*



Quote26. Mai 2009 14:01
Amtshilfe vom BND nicht mitgerechnet?
Schachtgrund (139 Beiträge seit 08.03.09)


http://www.heise.de/newsticker/BND-Online-Durchsuchungen-und-E-Mail-Ueberwachungen--/meldung/134983

> Der stellvertretende BND-Chef [soll eingeräumt haben], dass der BND in
> 90 Fällen mittels Bundestrojaner auf Computer zugegriffen und
> Festplatteninhalte ausgespäht habe.

Aber man hat natürlich nur ausländische Internet-Röhren angebohrt.
Wir Deutsche sind vom Bundestrojaner ja nicht betroffen. Oder?

http://www.heise.de/newsticker/Bundestrojaner-gegen-afghanischen-Minister--/meldung/106977

> Die Spiegel-Autorin Susanne Koelbl soll mit dem Politiker, der angeblich
> einen deutschen Pass besitzt, eine elektronische Korrespondenz geführt
> haben und dabei in das Überwachungsnetz geraten sein.

> Der sogenannte Bundestrojaner sei aber nicht gegen deutsche Bürger im
> Inland eingesetzt worden, hatte es damals geheißen.

Quote26. Mai 2009 14:03
Stimmt schon
Bernhard Scheffold, Bernhard Scheffold (mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.01)

Das ist wie bei der Internetzensur. Da wird auch nix vom BKA
protoolliert, das machen die Provider, die die Logs an das BKA
übermitteln "dürfen" bzw. Echtzeitzugang dafür bereitstellen müssen.
Da kann das BKA immer sagen: "Wir haben nichts protokolliert, wir
doch nicht!"

Die Durchführung einer Onlinedurchsuchung kann man ja auch prima bei
einer Landespolizei in Auftrag geben. Dazu leiht man dann eben
kurzerhand den eigenen Fachmann an die Landespolizei aus und voila:
"Wir waren's nicht".

Man muss nur Neusprech richtig deuten, dann versteht man schon, was
gemeint ist.



Aus: "BKA: Bislang noch keinen PC online durchsucht" (26.05.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/BKA-Bislang-noch-keinen-PC-online-durchsucht--/meldung/138423


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Bundesregierung spielt mit dem Gedanken, nach dem Bundeskriminalamt (BKA) auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Kompetenzen zum Einsatz des Bundestrojaners auszurüsten. Der entsprechende verdeckte Zugriff auf informationstechnische Systeme könne angesichts der IT-Nutzung etwa bei Anschlagsvorbereitungen in terroristischen Netzwerken auch den Staatsschützern "nützlich" sein, schreibt das federführende Bundesinnenministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/129/1612963.pdf ) auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken. Eine entsprechende Regelung werde "in die Prüfung des Handlungsbedarfs der nächsten Wahlperiode einbezogen".

BfV-Präsident Heinz Fromm hatte zuletzt Ende vergangenen Jahres öffentlich seine Forderung nach einer Lizenz für heimliche Online-Durchsuchung für die Agenten erneuert. Die Verfassungsschutzbehörde brauche diese Befugnis, falls sie von einem anderen Nachrichtendienst eine Information über terroristische Gefahren bekomme und diese nicht an die Polizei weitergeben dürfe. Es sei dann wichtig, selbst Festplatten Verdächtiger inspizieren zu dürfen. BKA-Präsident Jörg Ziercke verkündete unterdessen, dass die Wiesbadener Polizeibehörde von der ihr Anfang 2009 anvertrauten Kompetenz für den heimlichen Zugriff auf IT-Systeme bislang noch keinen Gebrauch gemacht habe.

Bedeckt hält sich die Bundesregierung angesichts weiterer Fragen der Linken, ob der Verfassungsschutz bereits ohne rechtliche Regelung das Instrument der Online-Durchsuchung angewendet oder dazu Amtshilfe erbeten habe. Keinen Kommentar gab das Innenministerium auch zu Spekulationen, dass das BfV bereits intern über technische Mittel zum Einsatz des Bundestrojaners verfüge. Zur Begründung heißt es, dass man zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel und operativer Methodik der Geheimdienste des Bundes grundsätzlich nur im dafür zuständigen parlamentarischen Kontrollgremium Stellung nehme.

(Stefan Krempl) /  (pmz/c't) 

Quote27. Mai 2009 18:44
sehr schön
peikko (859 Beiträge seit 01.02.08)

Liebe Freunde,
endlich kommen mal sinnvolle Vorschläge. Nur so bekommen wir unser
Land wieder sicher. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.
Online Durchsuchungen, Vorratsdatenspeicherung dies alles hilft uns
die Welt ein gutes Stück sicherer zu machen.
so ich mach jetzt Feierabend
liebe Grüsse
euer

peikko

Quote27. Mai 2009 19:09
Re: sehr schön
Baneus (mehr als 1000 Beiträge seit 31.01.01)

Vergiss nicht, auf dem Weg nach draussen das Gehirn vond er Gardrobe
mitzunehmen - da hängt es scheinbar


Quote27. Mai 2009 19:33
kein Wunder warum es um Deutschland schlecht bestellt ist
qswtr (10 Beiträge seit 22.04.09)

In der Arbeitszeit solch einen Unsinn zu schreiben. Wo mag sein
Arbeitsplatz nur sein? In einer Behörde?



Quote27. Mai 2009 18:58
Bitte in Zukunft "Verfassungsschutz" schreiben
xyz2000 (26 Beiträge seit 19.02.09)

Hätten wir einen echten Verfassungsschutz, dann wäre dieser schon
längst gegen Schäuble und andere Politiker aktiv geworden, die
neuerdings sogar ganz offen zugeben, daß ihnen unser Grundgesetz bei
der Erreichung ihrer kriminellen Ziele mehr oder weniger im Weg ist.

Also bitte in Zukunft "Verfassungsschutz" schreiben, damit die
Alibifunktion dieser Behörde jedem sofort ins Auge sticht. Danke!


Quote27. Mai 2009 19:25
Endlich mal eine schlüssige Argumentation
Advocadus Diaboli (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)

Zitat:

"Die Verfassungsschutzbehörde brauche diese Befugnis, falls sie von
einem anderen Nachrichtendienst eine Information über terroristische
Gefahren bekomme und diese nicht an die Polizei weitergeben dürfe."

Rekaptiulieren wir doch mal: Das BKA braucht die Befugnis um besser
gegen Terroristische Bedrohungen vorgehen zu können. Also würde ich
mal sagen, dass das BKA für die Abwehr der 82 Millionen Terroristen
hier im Land zuständig ist.

Und jetzt argumentiert das BfV, dass es ja Informationen bekommen
könnte die es nicht weitergeben darf und daher selbst tätig werden
muß. Da drängen sich doch gleich folgende Fragen auf:

- Ist die Nicht-Weitergabe von Informationen über terroristische
Gefahren nicht gleichzeitig eine Straftat, nämlich die vorsätzliche
Nicht-Anzeige einer geplanten Straftat?

- Warum "darf" diese Information nicht an die Polizei weitergegeben
werden? Haben sie vielleicht auch in alter Kohl-Manier irgendwem ihr
Ehrenwort gegeben verschwiegen zu sein?

- Wenn die Information die da nicht weitergegeben werden darf so "top
secret" ist, wer kontrolliert dann ob die Befugnis nicht mißbraucht
wird? Läuft es dann wie so oft in der letzten Zeit ohne jegliche
Kontrolle ab?

Ist ja nett, dass sie ihren Handlungsbedarf in der nächsten
"Wahlperiode" ermitteln wollen. Aber wenn ich mir so angucke wohin
Deutschland und Europa aktuell steuern hege ich die heftige
Befürchtung, dass man irgendwann keine Wahlen mehr verantstalten wird
sondern die Diktatur dann halt offen ihre häßliche Fratze zeigt.

Quote28. Mai 2009 10:27
Re: Endlich mal eine schlüssige Argumentation (Editiert vom Verfasser am 28.05.09 um 10:28)
Roland Weber, Roland Weber (mehr als 1000 Beiträge seit 05.07.02)

Advocadus Diaboli schrieb am 27. Mai 2009 19:25

> Und jetzt argumentiert das BfV, dass es ja Informationen bekommen
> könnte die es nicht weitergeben darf und daher selbst tätig werden
> muß.
>
> - Warum "darf" diese Information nicht an die Polizei weitergegeben
> werden? Haben sie vielleicht auch in alter Kohl-Manier irgendwem ihr
> Ehrenwort gegeben verschwiegen zu sein?

Weil sie aus nicht gerichtsverwertbaren und ggfs. illegalen Quellen
stammen kann. Und ja, sie haben ihr Ehrenwort gegeben. Den anderen
Geheimdiensten gegenüber, von denen sie solche Informationen
erhalten. Wenn sie die zur Polizei rüberschieben, bekommen sie in
Zukunft nix mehr. Es ist ein Geheimdienst, die müssen geheimhalten.

ciao,
  Roland




Quote27. Mai 2009 20:26
Fehlt nur noch Bundesregierung erlaubt Medienindustrie Onlinedurchsuchungen
Jokurt (mehr als 1000 Beiträge seit 24.10.03)

Diese Nachricht dürfte wohl noch vor den Wahlen kommen :-)

Quote28. Mai 2009 09:20
Re: Fehlt nur noch Bundesregierung erlaubt Medienindustrie Onlinedurchsuchungen
Karsten14478 (mehr als 1000 Beiträge seit 10.12.01)

Du irrst Dich: nach den Wahlen kommt die Meldung, dass es vor den
Wahlen beschlossen wurde.



Quote27. Mai 2009 23:13
Beschwert Euch nicht
newswombel (878 Beiträge seit 14.11.04)

Wir sind noch zu leise.


Quote28. Mai 2009 08:58
Folter und Sippenhaft sind auch "nützlich"
NoCompromise (115 Beiträge seit 03.09.08)

nt


Quote28. Mai 2009 09:57
Ich sehe es schon kommen... "concurrent access error in bundestrojaner.dll"
Hacker-Staat, Tobias Weisserth (698 Beiträge seit 22.03.07)

Das kann lustig werden. Da eine deutsche Behörde nicht weiß, was die
andere gerade im Schilde führt, dürfen sich Terrorverdächtige bald
darauf einstellen, dass gleich zwei Behörden gleichzeitig den Rechner
mit dem Bundestrojaner verschönern und sich in die Quere kommen.

Richtig geil wird's dann, wenn dabei technische Pannen auftreten, die
der Benutzer des Computers nicht übersehen kann.

Oder wenn die eine Behörde "Beweismaterial" platziert, welche die
andere für authentisch hält. Usw.

Aber mal ganz ehrlich. Wer den Computer und Verschlüsselung für die
Vorbereitung von Kapitalverbrechen nutzt, wird sich in den meisten
Fällen ohnehin der Überwachung entziehen können. Das Wissen ist nicht
geheim, die Software dazu ist frei und die Prinzipien der Vorsicht
lernt auch irgendwann der dümmste Terror-Ali mit bösen Absichten. Der
Normalbürger/Journalist/Berufsgeheimnisträger, der nichts böses im
Schilde führt hingegen, macht sich über solche Vorsichtsmassnahmen
keine Gedanken und ist staatlichem Machtmissbrauch damit ausgesetzt.



Aus: "Bundesregierung erwägt Online-Durchsuchungen durch Verfassungsschutz" (27.05.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-erwaegt-Online-Durchsuchungen-durch-Verfassungsschutz--/meldung/139487


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Nach den Debatten über die Internetsperren wegen Urheberrechtsverletzungen stehen Frankreich nun neue Diskussionen bevor: Die Sperre von Webseiten mit Kinderpornografie und der Einsatz von Trojanern zur Überwachung von verdächtigen Computer sind Bestandteil eines neuen Gesetzentwurfes zur Verbesserung der inneren Sicherheit, den die Innenministerin Michèle Alliot-Marie heute Morgen ihren Ministerkollegen vorgestellt hat.

Ziel des Gesetzespakets mit über 40 Paragrafen und dem langen Namen "Loi d'orientation et de programmation pour la performance de la sécurité intérieure" und dem freundlicheren Kürzel LOPPSI: die Anpassung der französischen Ordnungskräfte an neuere Entwicklungen der Kriminalität. Zwar freute sich die Innenministerin über rückläufige Zahlen in der Kriminalitätsstatistik, aber deutlich sei auch, dass bei der Kriminalität "neue Formen der Gewalt aufgetaucht sind".

Mit Hilfe von vorgesehenen Mitteln in Höhe von 2,5 Milliarden Euro will man nun die innere Sicherheit in den nächsten fünf Jahren ausbauen und auf neue Herausforderungen einrichten. Neben schärferen Regelungen für Gesetzesüberschreitungen im Straßenverkehr, für Gewalt in Fußballstadien und einer Neuorganisation der Polizeiarbeit gehören die Computerüberwachung und die Bekämpfung der Cyberkriminalität zu den zentralen Punkten des Reformprojekts zur inneren Sicherheit.

Zu den neuen technischen Mitteln, mit denen Strafverfolger laut Loppsi künftig ausgestattet werden sollen, gehört allen voran die Möglichkeit mittels einer "Spionage-Software" die Computer von verdächtigen Personen zu überwachen – nach erteilter Befugnis durch einen Magistratrichter. Die "Cyber-Hausdurchsuchung", die vom Innenministerium mit dem Abhören des Telefons verglichen wird, sei vor allem für Fahndungen in Fällen von Terrorismus und Schwerkriminalität gedacht.

Seiten mit kinderpornografischen Inhalten sollen laut Loppsi künftig in Frankreich gesperrt werden, auch das ist neu und dürfte auch im Nachbarland zu einigen Diskussionen führen. Die Liste für die zu sperrenden Seiten werden den Internetprovidern laut Gesetzesentwurf künftig vom Innenministerium zugeschickt.

Eine Neuerung gibt es auch beim Identitätsdiebstahl: So sollen auch dann Gefängnisstrafen (bis zu einem Jahr) und Geldstrafen bis zu 15.000 Euro verhängt werden, wenn dem Geschädigten ein "moralischer Schaden" entstanden ist. Bislang orientierte sich das entsprechende Gesetz einzig am finanziellen Schaden.

Der Gesetzesentwurf wird nicht vor Mitte Juli zur ersten Lesung im Parlament erwartet, Bis dahin verspricht der Vorschlag, für eine rege öffentliche Diskussion zu sorgen. (tpa/Telepolis)

Quote27. Mai 2009 14:52
Inspektor Clouseau (kwt)
-gb- (542 Beiträge seit 28.05.06)

Fast wie Dr. Watson ...

-gb-


Quote27. Mai 2009 15:38
"Einsatz von Trojanern zur [...] Verbesserung der inneren Sicherheit" (Editiert vom Verfasser am 27.05.09 um 15:39)
sigi714 (84 Beiträge seit 23.11.07)

Alleine für diesen Satz als Argumentation für die Online-Überwachung
sollte die Steinigung mit Festplatten als Strafe festgelegt werden:

Entweder man nutzt eine bekannte oder noch nicht bekannte
*Sicherheits*lücke aus um das Ding auf den Rechner zu bekommen (ohne
etwas gegen die Lücke zu unternehmen) oder man reißt irgendwelche
Ports für die Online-Kommunikation mit dem Trojaner auf.

In jedem Fall hat das - sollte es einen falsch Verdächtigten -
treffen, mit Sicheerheit nun wirklich gar nichts zu tun.

Ich sehe es schon vor mit: 0-day-Exploit für den Bundestrojaner im
Umlauf :-)

EDIT: *Stein*igung mit Festplatten ist ja nicht ganz korrekt, fällt
mir gerade auf <g>


Quote27. Mai 2009 17:00
War das die Grundidee der EG/EU?
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

Dass die Staaten nicht mehr ihre Soldaten gegeneinander antreten
lassen, sondern die Regierungen geschlossen gegen das Volk und für
den eigenen Machterhalt agieren? ...



Aus: "Frankreichs Regierung will den "Franzosentrojaner"" (27.05.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Frankreichs-Regierung-will-den-Franzosentrojaner--/meldung/139437


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit Inkraftreten der Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt am 1. Januar dieses Jahres noch keine heimliche Online-Durchsuchung durchgeführt. Das hat nach Angaben der tageszeitung (taz) ein BKA-Sprecher auf Anfrage mitgeteilt. Das BKA habe auch keinen entsprechenden Antrag bei Gericht gestellt. "In Zeiten der terroristischen Bedrohung halten wir die Online-Durchsuchung dennoch für ein unverzichtbares polizeiliches Instrument", sagte der BKA-Sprecher.

Das neu gefasste BKA-Gesetz hat der Wiesbadener Polizeibehörde neue Befugnisse eingeräumt, die der Terrorismusbekämpfung dienen sollen. Dazu gehören heimliche Online-Durchsuchungen, Rasterfahndungen, das präventive Abhören der Telekommunikation nebst Internet-Telefonie oder die Möglichkeit zum Abfragen von Verbindungsdaten und zur Ortung von Mobiltelefonen. Gegen das Gesetz läuft eine Verfassungsbeschwerde, an der auch der FDP-Politiker und ehemalige Innenminister Gerhart Baum beteiligt ist.

...

(anw/c't)

Quote15. Oktober 2009 11:21
"Unverzichtbar, aber wir nutzen es nicht" Logisch (kt).
gurk27 (449 Beiträge seit 14.05.04)


Quote15. Oktober 2009 11:23
Wo sind die Terroristen?
Papst01 (200 Beiträge seit 11.12.06)

Wir fassen zusammen:
BKA: Wir brauchen das unbedingt, bei einer solchen Bedrohungslage!
Regierung: Onlinedurchsuchung wird Gesetz - schließlich hat uns das
BKA ja "glaubhafte Fakten" dass es notwendig ist.
Bericht: Keine einzige Onlinedurchsuchung seit über 10 Monaten

...

Quote15. Oktober 2009 11:27
Re: Wo sind die Terroristen?
Twister2009, Bettina Winsemann, bettina@freunde-der-freiheit.de (mehr als 1000 Beiträge seit 16.01.09)

Papst01 schrieb am 15. Oktober 2009 11:23

> Da frag ich mich doch 2 Sachen: Entweder es gibt keine Terroristen in
> D, die man abhören können muss oder das BKA ist völlig unfähig, und
> findet keine!

Du hast das Prinzip noch nicht verinnerlicht.
Die Leute sind noch zu clever bzw. das BVerfG hat zu hohe Schranken
gesetzt.

Lies Dir mal (auch wenn es meine Zusammenfassung ist) den Fall Wolf
Wetzel durch. Da wird die weitere Überwachung damit begründet, dass
bisher keine für die Überwachung notwendigen tatsächlichen
Anhaltspunkte sich ergeben haben, was bedeutet, dass der Herr sich zu
konspirativ verhält.


Quote15. Oktober 2009 11:33
Re: Wo sind die Terroristen?
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

Papst01 schrieb am 15. Oktober 2009 11:23

> ...
> Da frag ich mich doch 2 Sachen: Entweder es gibt keine Terroristen in
> D, die man abhören können muss oder das BKA ist völlig unfähig, und
> findet keine!
>

Oder es gibt (ein paar) Terroristen, aber die normalen,
rechtsstaatlichen Ermittlungsmethoden reichen völlig aus, um sie zu
überführen und Anschläge zu verhindern.

So oder so. Die heimliche Onlinedurchsuchung ist für diesen Zweck
(Terrorbekämpfung) unnötig.

Aber das ist ja wohl auch eigentlich nicht der Grund dafür, dass es
sie gibt. Das echte Ziel ist viel interessanter und es wird sogar
dann erreicht, wenn die heimliche Onlinedurchsuchung gar nicht
wirklich angewendet wird.

Die heimliche Onlinedurchsuchung ist (zusammen mit der VDS) das
Gegenstück zu den Teleschirmen von 1984. Man weis niemals, ob man in
der Vergangenheit oder in diesem Augenblick Ziel einer heimlichen
Überwachung war oder ist. Es findet ja alles heimlich statt, im
Gegensatz zu rechtsstaatlichen Hausdurchsuchungen.

Allein dadurch, dass sich jeder Mensch in Deutschland fragen muss,
was die Behörden schon alles über ihn wissen könnten, schafft man ein
wunderbares Klima der Angst und Unterdrückung.
Liest grade ein BKA-Beamter mit, was ich schreibe?

Das ist die effektivste Form von Überwachung. Sie wirkt sogar, wenn
sie gar nicht wirklich stattfindet.




Quote15. Oktober 2009 12:25
Unverzichtbar
Jotun (mehr als 1000 Beiträge seit 04.10.01)

Unverzichtbar, brauchen das ganz dringend, müssen mit den Terroristen
auf Augenhöhe bleiben, Deutschland ist ein Gefährdungsbereich und
wird von Terroristen bedroht, wenn erstmal Bomben hochgehen werden
die die Gegen die OD waren die Schuldigen sein etc etc

Das konnte man ja alles hören von den Befürwortern. Und bis jetzt
haben sie das noch nicht gebraucht, obwohl es ja so dringend nötig
war. Eine neues Gesetz wird gegen alle Gegenstimmen durchgedrückt,
und nach fast 1 Jahr ist es noch nicht mal angewendet worden. Kommt
nur mir das komisch vor? Wo sind den die Gefahrenherde die online
durchsucht werden müssen? Wo sind die Bombenleger denen man ja nur
damit auf die schliche kommen kann?

"Ne, gebraucht haben wir das noch nicht, aber trotzdem... irgendwann
brauchen wir das vielleicht ja mal. Und wenn nicht wird einfach ein
Antrag gestellt, für die Akten."


...


Aus: "Bericht: BKA hat bisher noch keine Online-Durchsuchung durchgeführt" (15.10.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bericht-BKA-hat-bisher-noch-keine-Online-Durchsuchung-durchgefuehrt-829383.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] MAZ: Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Sie waren in den 90er-Jahren schon einmal Justizministerin. Ist das Ausmaß der Überwachung heute größer als damals?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Ja. Es gibt heute die heimliche Online-Durchsuchung von Computern. Es gibt jetzt eine sechsmonatige anlasslose Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten. Das Bundeskriminalamt hat präventive Befugnisse bei der Terrorabwehr erhalten. An all das haben wir in den 90er-Jahren noch nicht einmal gedacht.

...


Aus: "Sabine Leutheusser-Schnarrenberger über die Schwerpunkte ihrer Politik" (23.11.2009)
Quelle: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11664938/492531/Sabine-Leutheusser-Schnarrenberger-ueber-die-Schwerpunkte-ihrer-Politik.html


-.-

Quote[...] Die neue Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht heute ein größeres Ausmaß an Überwachung als in den 90er-Jahren, als sie zuletzt den Ministerposten besetzte. In einem Interview der Berliner tageszeitung (taz) verwies sie auf die heimliche Onlinedurchsuchung von Computern und die sechsmonatige anlasslose Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten. "Das Bundeskriminalamt hat präventive Befugnisse bei der Terrorabwehr erhalten. An all das haben wir in den 90-er Jahren noch nicht einmal gedacht."

Die Politikerin war 1996 zurückgetreten, weil sie die Einführung des großen Lauschangriffs nicht mittragen wollte. Auf die Frage, ob sich ihre Maßstäbe mittlerweile verändert hätten, sagte die Liberale, die heutige Situation sei mit der damaligen nicht vergleichbar. "Die FDP hat in den letzten elf Jahren nicht regiert, aber 2009 konnte ich in den Koalitionsverhandlungen einen Kurswechsel in der Innen- und Rechtspolitik einleiten."

Zwar hat es bislang noch keine Online-Durchsuchung gegeben, doch die Befugnis zum heimlichen Ausspähen der Computerfestplatte ist für Leutheusser-Schnarrenberger "sehr beunruhigend, weil der PC vielen Menschen als Schreibtisch, Gedächtnis oder Tagebuch dient und damit einen sehr persönlichen, privaten Charakter hat". Mit der Forderung nach der Abschaffung der Online-Durchsuchung habe sich die FDP in den Koalitionsverhandlungen mit CDU und CSU aber nicht durchsetzen können.

Leutheusser-Schnarrenberger hatte gemeinsam mit anderen FDP-Politikern eine Verfassungsklage gegen die sechsmonatige Speicherung aller Telefon-, E-Mail- und Internet-Verbindungsdaten eingereicht. Die Ministerin will am 15. Dezember zur Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorratsdatenspeicherung nach Karlsruhe kommen. Sie komme dann nicht als Ministerin, sondern werde als "Beschwerdeführerin" zumindest anwesend sein. Eigentlich ist das Justizministerium in der Bundesregierung federführend für die seit 2008 laufende Vorratsdatenspeicherung und müsste das Gesetz auch in Karlsruhe verteidigen.

"Aus Respekt vor meinem jetzigen Amt werde ich nicht auf der Seite der Beschwerdeführer sitzen, aber ich werde anwesend sein", sagte die Justizministerin der taz. "Ich werde mich nicht zur Sache einlassen, will aber mit meiner Anwesenheit deutlich machen, dass ich zu meiner Rechtsposition stehe und die Bedeutung unterstreichen, die ich diesem Thema beimesse." Zur Entlassung von Staatssekretär August Hanning, unter Wolfgang Schäuble der führende Architekt der inneren Sicherheit, wollte sich Leutheusser-Schnarrenberger nicht äußern. Die Ablösung Hannings gilt unter Beobachtern als Indiz dafür, dass das deutsche Sicherheitssystem umgebaut werden soll.

Indes hat sich Leutheusser-Schnarrenberg auf dem Politik-Portal Abgeordnetenwatch zur Weitergabe von Fluggastdaten an die USA geäußert. Im Koalitionsvertrag stehe, dass sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen mit den USA für ein hohes Datenschutzniveau einsetzen werde. Ein automatisierter Zugriff auf den Zahlungsverkehr-Dienstleister SWIFT von außen solle ausgeschlossen werden. Es sei "ziemlich unglücklich, dass dieses Abkommen in der EU einen Tag vor dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages noch schnell nach den alten Regeln durchgepeitscht werden soll". Das würde das EU-Parlament brüskieren, das dem Abkommen kritisch gegenüber stehe und das mit dem Lissabonner Vertrag ein Mitentscheidungsrecht erhalte. Auch deshalb stehe die Bundesregierung dem Swift-Abkommen sehr distanziert gegenüber.

(anw/c't)

Quote23. November 2009 13:18
Ich findes es beunruhigend, wenn man das nur als "beunruhigend" bezeichnet
WinstonS. ...

Die heimliche Online-Durchsuchung ist die Aufhebung der
Gewaltenteilung in Deutschland und damit ein Angriff auf die Säulen
unserer Demokratie.

Wer will den den Beweisen anschließend noch glauben? Wer stellt
sicher das kein Beamter im Streben auf Beförderung und Anerkennung
nicht die belastenden Dateien auf den Rechner gespielt hat?

Weiterhin finde ich es "beunruhigend", dass keine
Amtsenthebungsverfahren eingeleitet worden sind und scheinbar der
Verfassungsschutz ebenfalls keine Ermittlungen aufgenommen hat.

...

Quote23. November 2009 16:04
Re: Ich findes es beunruhigend, wenn man das nur als "beunruhigend" bezeichnet
Helli, mail@helli.de (mehr als 1000 Beiträge seit 29.02.00)

WinstonS. schrieb am 23. November 2009 14:51

> Die Polizei kann vereinfacht gesagt, als Werkzeug durch die
> Staatsanwaltschaft eingesetzt werden.

Staatsanwalt und Polizei ist Exekutive, agiert also auf gleicher
Ebene.

> Der Staatsanwalt beantragt beim
> Richter einen Durchsuchungsbeschluss und dieser wird von der Polizei
> ausgeführt.

Exekutive und Judikative = Gewaltenteilung.

> Der Durchsuchte kann einen unabhängigen Zeugen verlangen,
> der diese Durchsuchung beaufsichtigt. Also die Judikative beschließt
> eine gesetzliche Einschränkung der Privatsphäre und die Polizei führt
> aus.

Nein. Die Judikative gestattet der Exekutive eine VORHER von der
Legislative in bestimmten Fällen vorgesehene Einschränkung der
Grundrechte vorzunehmen. Widerum sind die Gewalten geteilt. Die
Judikative prüft, ob sich die Exekutive an die von der Legislative
gegeben Spielregeln hält.

> All das soll außer Kraft gesetzt werden, die Polizei soll direkt
> durchsuchen können, heimlich und das auf einem Medium welches
> einfachst zu manipulieren ist. (Ich weiß, im engen Rechtsrahmen kann
> sie schon jetzt Durchsuchen, ohne Richterbeschluss).

Nicht das ich wüsste. Richtervorbehalt ist immer noch gegeben.

Eine Aufhebung der Gewaltenteilung wäre, wenn das BKA ohne
Einschalten eines Richters (Vorbehalt der Judikative) bestimmen
dürfte, welches Verhalten eines Bürgers eine polizeiliche Maßnahme
rechtfertigt (Vorbehalt der Legislative).



Quote23. November 2009 13:56
Sehr beunruhigend, weil ...
crypulse (730 Beiträge seit 27.06.04)

"sehr beunruhigend, weil der PC vielen Menschen als Schreibtisch,
Gedächtnis oder Tagebuch dient und damit einen sehr persönlichen,
privaten Charakter hat"

Das WEIL interessiert hier überhaupt nicht. Der Staat hat da
grundsätzlich nichts zu schnüffeln. Egal, ob sich darauf private oder
geschäftliche Daten befinden oder das Stück Technik nur zur Zierde
herumsteht.


...


Aus: "Justizministerin: heimliche Online-Durchsuchung ist "beunruhigend"" (23.11.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerin-heimliche-Online-Durchsuchung-ist-beunruhigend-866324.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Mit der gesetzlichen Zulassung von Online-Durchsuchungen dürfen rheinland-pfälzische Ermittler künftig zudem verdeckt auf Computer von Terrorverdächtigen und Schwerkriminellen zugreifen. Rheinland-Pfalz sei damit das erste Bundesland nach Inkrafttreten des BKA-Gesetzes Anfang 2009, das die gesetzliche Zulassung einer Online-Durchsuchung anstrebe, erklärte Innenminister Karl Peter Bruch (SPD). Die Erfahrungen in Bayern (wo Online-Durchsuchungen bereits seit 2008 möglich sind) und auf Bundesebene zeigten, dass diese Maßnahme "absoluten Ausnahmecharakter" habe, versicherte Bruch. Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2008 damals bestehende Länder-Regelungen zur Online-Durchsuchung für verfassungswidrig erklärt, den möglichen Einsatz der Maßnahme stark eingeschränkt und im gleichen Zug ein Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" formuliert.

Das Internet werde zunehmend zur "Vorbereitung polizeirelevanter Gefährdungslagen" genutzt, erklärte der Innenminister von Rheinland-Pfalz nun. Deshalb sei es unerlässlich, "dass die Methoden der Sicherheitsbehörden mit den technischen Möglichkeiten der Terroristen und Kriminellen Schritt halten". Dazu gehört laut Innenministerium auch, "die Polizei zur Unterbrechung oder Verhinderung der Telekommunikation zu ermächtigen, um dadurch in besonderen Gefahrenlagen besonders wichtige Rechtsgüter wie Leib und Leben oder Freiheit einer Person effektiv schützen zu können". Als Beispiel wird hier die Fernzündung von Bomben über Mobilfunkgeräte angeführt.

...

(pmz)




Aus: "Rheinland-Pfalz vor Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung" (19.08.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rheinland-Pfalz-vor-Quellen-TKUe-und-Online-Durchsuchung-1062123.html

http://www.netzpolitik.org/2010/spd-landesregierung-rheinland-pfalz-weiter-auf-uberwachungskurs/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Mit Loppsi 2 werden die französischen Sicherheitsbehörden auch mit der Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen ausgerüstet. Dafür ist zunächst eine Richtergenehmigung einzuholen.

...


Aus: "Frankreich erhält Websperren ohne Richtervorbehalt" (Stefan Krempl) / (vbr)  (09.02.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Frankreich-erhaelt-Websperren-ohne-Richtervorbehalt-1186445.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Auf seinem Rechner hatte das bayerische Landeskriminalamt (LKA) eine Spionage-Software versteckt. Das heimlich am Flughafen installierte Programm sicherte der Polizei weitreichenden Zugriff auf den Laptop. Sobald sich das Gerät ins Internet einwählte, übermittelte es alle 30 Sekunden ein Foto des Bildschirms zu den Ermittlern - gut 60.000 in drei Monaten.

Der Fall widerlegt die gebetsmühlenartigen Beteuerungen, mit denen die Große Koalition die Infiltration von privaten Rechnern, landläufig "Online-Durchsuchung" genannt, gegen den Widerstand von Opposition, Datenschützern und Verfassungsrichtern durchgesetzt hatte. Computer würden nur in "eng begrenzten Ausnahmefällen" infiltriert werden, versprach der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Es gehe nicht "um die kleinen User", assistierte der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, sondern nur um "Fälle schwerster Kriminalität und bei Terrorismus". Seit 2009 erlaubt das BKA-Gesetz den "verdeckten Eingriff" in Computer, wenn "Leib, Leben oder Freiheit" einer Person oder der Bestand des Staates in Gefahr sind. Die Bundesregierung folgte damit einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, Bayern übernahm die Formulierungen im Kern.

Doch der betroffene kaufmännische Angestellte steht weder unter Terrorverdacht, noch wird er eines Kapitalverbrechens beschuldigt. Gegen den Landshuter läuft seit 2008 ein Ermittlungsverfahren wegen "banden- und gewerbsmäßigen Handelns und Ausfuhr von Betäubungsmitteln". Er ist in einer Firma angestellt, die Psychopharmaka vertreibt. In Deutschland legal, im Ausland möglicherweise nicht - das ist strittig. Die Polizei nutzte die Spionage-Software jedenfalls nicht zur Gefahrenabwehr, sondern um eine mutmaßliche Straftat aufzuklären.

Ausgerechnet in Bayern regiert seit 2008 die FDP mit, die sich in Sachen Online-Durchsuchung als Vorkämpferin der Bürgerrechte profiliert hat. Schon in den Koalitionsverhandlungen mit der CSU hatten die Liberalen gegen das Ausspähen von Computern gewettert. Und kürzlich beschied die bayerische Landesvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in ihrer Funktion als Bundesjustizministerin dem verärgerten Bundesinnenminister, mit ihr werde es keine neue Ausweitung der Anwendung von Spionage-Software geben.

Wie weit das bayerische LKA die Grenze des Legalen überschritten hat, zeigt ein Blick in die Ermittlungsakte. Gegen den Pharmahändler sicherten sich die Ermittler im April 2009 zwar einen Beschluss vom Amtsgericht Landshut. Angeordnet wurden darin aber "die Überwachung und Aufzeichnung des Telekommunikationsverkehrs", auch für Telefonate via Internet über den Anbieter Skype.

Diese Art Gespräche übers Netz lassen sich nicht durch einfaches Anzapfen der Leitung abhören, da sie verschlüsselt übertragen werden. Eine Spionage-Software fängt deshalb die Gesprächsdaten vor der Verschlüsselung ab und schickt sie an die Ermittler. Ausdrücklich untersagt hatten die Richter jedoch das Übertragen von Daten, die nichts mit Telefonaten und E-Mail-Verkehr zu tun haben - also jene rund 60 000 Fotos in der Akte.

Das Amtsgericht hielt den begrenzten Cyber-Angriff für nötig, weil eine wochenlange konventionelle Telefonüberwachung erfolglos geblieben war. Die Polizei hatte nur herausgefunden: Der Verdächtige verabredete sich per SMS regelmäßig zu Skype-Telefonaten. Die Ermittlungen stockten, weil die Beamten hier nicht mithören konnten. "Die weitere Ausforschung des Sachverhalts", befand der Richter, sei ohne Schnüffelprogramm "wesentlich erschwert".

Allein diese Auffassung der Landshuter Juristen ist umstritten. Als Rechtsgrundlage gilt der sogenannte Abhör-Paragraf 100a der Strafprozessordnung, der einst für herkömmliche Gespräche per Telefon gedacht war. Experten bemängeln heute, die Späh-Software manipuliere den Computer und sei laut Bundesverfassungsgericht ein "Eingriff in ein informationstechnisches System". Ein derartiger Schritt, urteilten die Karlsruher Richter 2008, sei aber nur in gesetzlich präzise festgelegten Grenzen zulässig.

Doch das LKA-Programm konnte mehr, als das Amtsgericht erlaubte. Im 30-Sekunden-Takt schickte es Fotos der Skype-Oberfläche und des Internet-Browsers an die Ermittler. Die Ausspähung fiel erst auf, als der Anwalt des Beschuldigten, Patrick Schladt, Monate später in der Ermittlungsakte Fotos vom Bildschirm seines Mandanten fand.

... Anwalt Schladt weiß bis heute nur ungefähr, wie der Spion auf dem Rechner seines Mandanten funktionierte. Nachdem er in der Ermittlungsakte Hinweise auf die Software gefunden hatte, bekam er Wochen später Einsicht in zwei DVDs mit den rund 60.000 Fotos. Was er beim Durchblättern sah, ist für ihn "ein massiver Eingriff in die Grundrechte" des Beschuldigten.

...


Aus: "Massiver Eingriff" Von Steffen Winter (28.02.2011)
Quelle: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,748110,00.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das Bundeskriminalamt (BKA) hat einem Bericht zufolge den Hauptverdächtigen der "Düsseldorfer Zelle", die hierzulande Anschläge geplant haben soll, mit einer heimlichen Online-Durchsuchung ausgespäht. Im Zuge der Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Drahtzieher eines potenziellen Terrorangriffs haben die Strafverfolger nach Informationen des Spiegel einen Bundestrojaner zum verdeckten Zugriff auf seinem Rechner und zur Telekommunikationsüberwachung installiert. Der Festnahme der Dreiergruppe ging demnach offenbar voraus, dass die Ermittler mithörten, wie die Festgenommenen Vorbereitungen für einen Test einer Bombenexplosion besprachen.

BKA-Präsident Jörg Ziercke berichtete am heutigen Samstag laut Agenturmeldungen, dass die Beteiligten im Internet nach elektronischen Bauteilen sowie "Bombenkochbüchern" in Form von Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen gesucht hätten. Sie sollen zudem versucht haben, sich Wasserstoffperoxid, Aceton und weitere Materialien zu beschaffen. Zwei der Männer hätten probiert, aus Grillanzündern Hexamin zu gewinnen, um damit einen Bombenzünder herzustellen. Fertiger Sprengstoff sei nicht sichergestellt worden, wohl aber ein Behältnis, in dem möglicherweise Sprengstoff aufbewahrt wurde.

... Die Bundesregierung erklärte zuvor in der jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko, dass das BKA gemäß seiner gesetzlichen Befugnis die für einen Eingriff in informationstechnische System erforderlichen "und den rechtlichen Voraussetzungen genügenden Einsatzmittel" entwickelt habe. Von der sogenannten Remote Forensic Software mache die Behörde auch mittlerweile Gebrauch. Voriges Jahr hatte das Bundesinnenministerium noch verkündet, dass das BKA bis dahin von seiner umstrittenen Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen noch keinen Gebrauch gemacht habe.

Wie oft der Bundestrojaner bislang zum Einsatz gekommen ist, verrät die Bundesregierung nicht. Sie räumt dafür ein, dass die gleiche Software, die für den verdeckten Zugriff etwa auf Festplatten verwendet wird, auch bei der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung genutzt wird. Damit können Internet-Telefonate vor der Ver- beziehungsweise nach der Entschlüsselung abgehört werden. Der Antwort nach unterscheide sich der Einsatz in beiden Fällen aber trotz der gleichen Technik "maßgeblich in ihren Funktionalitäten". Kritiker der Maßnahme etwa in der FDP-Bundestagsfraktion fürchten dagegen, dass bei der Quellen-TKÜ unzulässigerweise regelmäßig auch Informationen erfasst werden, die noch nicht oder nicht mehr Gegenstand laufender Telekommunikation sind.

In dem Schreiben des Innenministeriums heißt es weiter, dass die Ausfuhr von Spähsoftware deutscher Hersteller zum Eindringen in fremde Rechnersysteme "grundsätzlich keiner Genehmigungspflicht" unterliege. Sie sei nur ausfuhrgenehmigungspflichtig, wenn sie der Kontrolle von Gütern mit "doppeltem Verwendungszweck" oder für rein militärische Verwendung unterliege. Der Verkauf entsprechender Technik etwa nach Ägypten stelle "allein noch keine Straftat dar". Eine statistische Auswertung entsprechender bereits getätigter und genehmigter Ausfuhren sei aufgrund "der bestehenden Datenbankstrukturen" nicht möglich. Eine Forderung zur weltweiten Ächtung von Spionagesoftware für private Rechner ist der Regierung nach eigenen Angaben "im Einzelnen nicht bekannt". (Stefan Krempl) / (jk)


Aus: "Mit dem Bundestrojaner gegen mutmaßliche Terrorplaner" (30.04.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Mit-dem-Bundestrojaner-gegen-mutmassliche-Terrorplaner-1235299.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Bundesregierung verweigert Auskünfte zum Einsatz des Bundestrojaners, das BKA behauptete Mitte letzten Jahres, ihn noch nicht eingesetzt zu haben, aber das Bayrische Justizministerium hat schon einige Einsatzfälle für Landestrojaner zugegeben. Im April diese Jahres berichtete bereits Telepolis ausführlich über eine Antwort der Justizministerin Beate Merk (CSU) auf eine parlamentarische Anfrage der Landtagsabgeordneten Susanna Tausendfreund von den Grünen. Da war noch von vier Maßnahmen die Rede.

Wie nun der Spiegel in der morgen erscheinenden Printausgabe berichtet, habe das Justizministerium in München eingeräumt, dass der sogenannte Bayern-Trojaner zwischen 2009 und 2010 insgesamt fünfmal in Augsburg, Nürnberg, München und Landshut genutzt wurde. Dabei sollten Straftaten wie banden- und gewerbsmäßiger Betrug oder Handel mit Betäubungs- und Arzneimitteln aufgeklärt werden.

Die Software ermöglicht es den Ermittlern, Internettelefonate und Chats abzufangen sowie Fotos von der Bildschirmoberfläche zu speichern. Die Rechtslage ist strittig. Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2008 hohe rechtliche Hürden für die Ausspähung gesetzt: Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen".

Die CSU im bayrischen Landtag hatte 2008 gegen den erbitterten Widerstand der Opposition die umstrittene Online-Durchsuchung als erstes deutsches Bundesland eingeführt . Demnach dürfen Polizei und Verfassungsschutz zur vorbeugenden Abwehr von Gefahren die Computer von Verdächtigen ausforschen. Bei der tatsächlichen Strafverfolgung konkret geplanter oder bereits ausgeführter Verbrechen hingegen dürfen Staatsanwälte und Kripo weiterhin nicht heimlich in Computer eindringen.

Im Juli 2009 schränkte die schwarz-gelbe Koalition im bayerischen Landtag die Online-Durchsuchungen wieder ein: Demnach darf die Polizei nicht mehr heimlich in Wohnungen eindringen, um Spionage-Software zu installieren. (Mit Material von dpa) (as)


Aus: "Bayern setzte Landestrojaner mehrfach ein" (26.06.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bayern-setzte-Landestrojaner-mehrfach-ein-1268096.html


Textaris(txt*bot)

"Chaos Computer Club analysiert Staatstrojaner" (2011-10-08 19:00:00)
http://ccc.de/de/updates/2011/staatstrojaner

Analyse einer Regierungs-Malware (2011)
http://www.ccc.de/system/uploads/76/original/staatstrojaner-report23.pdf

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" ... Der CCC betonte, die sogenannte Quellen-TKÜ dürfe ausschließlich für das Abhören von Internettelefonie verwendet werden. Dies sei durch technische und rechtliche Maßnahmen sicherzustellen. Die analysierte Software ermögliche aber einen viel weitergehenden Angriff. Es habe sich gezeigt, dass "in der Praxis eine effektive Trennung von ausschließlicher Telekommunikationsüberwachung und dem großen Schnüffelangriff per Trojaner möglich oder überhaupt erst gewünscht ist".

Die Analyse des Codes habe ergeben, dass die Funktionen über das Abhören von Kommunikation weit hinausgingen und die expliziten Vorgaben des Verfassungsgerichtes verletzten. Die Software könne etwa über das Netz weitere Programme nachladen und ferngesteuert ausführen, die Erweiterbarkeit auf die volle Funktion des Bundestrojaners sein von Anfang an vorgesehen; damit könnte dann einfach das Durchsuchen, Schreiben, Lesen sowie Manipulieren von Dateien auf den Computern von vermeintlichen Verdächtigen durchgeführt werden. "Sogar ein digitaler großer Lausch- und Spähangriff ist möglich, indem ferngesteuert auf das Mikrophon, die Kamera und die Tastatur des Computers zugegriffen wird", betonte der CCC. ..."

Aus: "CCC knackt Staatstrojaner" (08.10.2011)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/CCC-knackt-Staatstrojaner-1357670.html

" ... Die Hacker machten sich an die Detailuntersuchung. Was sie dabei fanden, erstaunte selbst hartgesottene Zyniker. ... Den gängigen Antivirusprogrammen ist der Trojaner völlig unbekannt. ... Technisch gesehen lassen sich so digitale Beweismittel problemlos erzeugen, ohne dass der Ausspionierte dies verhindern oder auch nur beweisen könnte. Finden sich auf einer Festplatte Bilder oder Filme, die Kindesmissbrauch zeigen, oder anderes schwer belastendes Material, so könnte es dort auch plaziert worden sein. Solche ,,Beweise" würden zum Beispiel bei einer späteren Beschlagnahme des Computers ,,gefunden" werden und sind auch mit forensischen Mitteln nicht als Fälschung erkennbar. ... Dass es, sobald ein Computer einmal infiltriert ist, keine Beweissicherheit mehr gibt, ist einer der gravierendsten Kritikpunkte an behördlichem Computerverseuchen überhaupt. Dass sich nun herausstellt, dass der fälschlich als ,,Quellen-Telekommunikationsüberwachung" deklarierte digitale Spitzel über eine Programmnachladefunktion verfügt und obendrein diese Funktion nicht einmal rudimentär gegen einen Missbrauch durch Dritte gesichert ist, bestätigt die schlimmsten Szenarien. De facto handelt es sich hier um mehr als einen Bundestrojaner, nicht um eine begrenzte Software zum Abhören von Telekommunikation. Alle Befürchtungen, die von Kritikern des Bundestrojaner-Einsatzes artikuliert wurden und dazu beitrugen, das Bundesverfassungsgericht zu seinem Bundestrojaner-Urteil zu veranlassen, haben sich bestätigt ..."

Aus: "Ein amtlicher Trojaner – Anatomie eines digitalen Ungeziefers " Von Frank Rieger (08.10.2011 )
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ein-amtlicher-trojaner-anatomie-eines-digitalen-ungeziefers-11486473.html

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" ... Für besonders gefährlich halten die Hacker eine Funktion, mit der derjenige, der die Befehlsgewalt über den Trojaner hat, ein beliebiges Programm über das Internet auf den infizierten Computer laden und ausführen lassen kann, ohne dass der Nutzer davon etwas mitbekommt. Gerade diese Funktion aber darf es in der Quellen-TKÜ nicht geben. ,,Mit dem Nachladen von Programmteilen lassen sich zum Beispiel Mikrofon oder Kamera am Computer als Raumüberwachungswanze nutzen." Zudem könnten durch die Nachlade-Funktion nicht nur die Festplatte durchsucht und Dateien heruntergeladen werden, sondern es könnten sogar Dateien über das Netz auf den Computer geschoben werden. Bilder oder Filme, die belastendes Material zeigten, könnten auf diesem Weg auf Computern plaziert werden. Die Beweissicherheit sei, sobald ein Computer infiziert sei, somit nicht mehr gegeben. ... "

Aus: "Der deutsche Staatstrojaner wurde geknackt" (F.A.S., 08.10.2011)
http://www.faz.net/aktuell/chaos-computer-club-der-deutsche-staatstrojaner-wurde-geknackt-11486538.html

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" ... Zudem leite die Software ihre Beute über einen Command-and-Control-Server in den USA (C+C). ... "

Haben wir denn keine eigenen Server ?
Foul Breitner, 09.10.2011

Aus: "CCC findet Sicherheitslücken in Bundestrojaner" (09.10.2011)
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,790756,00.html

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Kai Biermann (zeit.de, 8.10.2011): " ... Angesichts der nun entdeckten Spähsoftware entsteht der Eindruck, dass sich die Behörden nicht an die vom Verfassungsgericht gesetzten Beschränkungen halten und sogar bewusst dagegen verstoßen. ... "

* Christian Dossmann
* 08.10.2011 um 23:28 Uhr
Erwischt – Fast wäre ich auf diesen Aprilscherz von Zeit Online hineingefallen... Heute ist doch der 1. April, oder?

* jim_nihilist
* 09.10.2011 um 0:03 Uhr
Das Internet als rechtsfreier Raum
Von der CDU oft befürchtet und gefürchtet...

Aus: "CCC enttarnt Bundestrojaner" Von Kai Biermann (8.10.2011)
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-10/ccc-bundestrojaner-onlinedurchsuchung


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Berlin –  Interne Schriftwechsel aus dem Bayerischen Justizministerium zeigen, dass schon vor vier Jahren mit der Entwicklung und dem Einsatz von rechtswidriger Überwachungssoftware begonnen wurde – und dass der Staat die Kontrolle über das Programm der Trojaner in die Hände privater Firmen legte. In dem Schriftwechsel zwischen Ministerium, Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälten, der der FR vorliegt, geht es um eine Spionagesoftware, die von der Firma DigiTask im hessischen Haiger entwickelt wurde.

In der ,,Leistungsbeschreibung" von DigiTask finden sich alle Spionage-Funktionen, die jetzt beim Bundestrojaner als rechtswidrig gebrandmarkt werden: Detailliert wird etwa die ,,Live-Ausleitung", des Sprach-, Video-, und Chatverkehrs sowie der kompletten Dateiübertragung beschrieben – also das Ausspionieren eines PC-Nutzers in Echtzeit.

Ebenso die Möglichkeit des heimlichen Hochladens weiterer Programme auf den Rechner des Überwachten: ,,Update unbemerkt über den normalen Datenstrom". Selbst verschlüsselte Kommunikation könne man mit einer ,,Capture-Unit" in Echtzeit ausspionieren und an einen ,,Recording-Server" leiten. Mit ,,mobilen Auswertstationen" und einem mitgelieferten Multimediaplayer könnten dann alle Kommunikationsarten wie Schrift, Sprache und Videos ,,live wiedergegeben werden", so die Firma.

Der Mietpreis der Spionagesoftware pro Monat und Maßnahme: 3500 Euro, die einmaligen Installationskosten: 2500 Euro. Für nochmal so viel könne man auch SSL-verschlüsselte Daten ,,decodieren", wie sie etwa beim Online-Banking, bei Chat-Netzwerken und in Internet-Shops genutzt werden. Auf dem Computer der Zielperson installiert werden könne dieser Trojaner etwa als Dateianhang einer E-Mail. Auch ,,weitere Installationsroutinen könnten jederzeit integriert werden".

,,Zur Verschleierung der eigenen IP-Adresse müssen noch zwei Proxyserver von Ihrem Amt angemietet werden", rät DigiTask den bayerischen Behörden. ,,Es empfiehlt sich hier einen Proxy in Übersee zu mieten." Genauso ist es laut Chaos Computer Club auch beim Staatstrojaner.

Alle jetzt geknackten Trojaner wiesen die Merkmale auf, die im Schriftwechsel genannt wurden – mit Möglichkeit der Live-Ausspähung, Totalkontrolle und unbemerkten Datenhochladens. In Bayern kam die umstrittene Spionage-Software bereits mehrfach zum Einsatz. Der Staat spionierte trotz rechtlicher Schranken offenbar einfach weiter. Umfassend, in Echtzeit, ohne Legitimation.


Aus: "Die Privaten hinter dem Bundestrojaner" Matthias Thieme (10 | 10 | 2011)
Quelle: http://www.fr-online.de/politik/bundestrojaner-die-privaten-hinter-dem-bundestrojaner,1472596,10985154.html


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Quote[...] Die "Verhaftung" und Tiefenanalyse des deutschen Polizeitrojaners durch die Hacker des Chaos Computer Club (CCC) hat im Grunde keine besonders überraschenden Erkenntnisse erbracht.

Ganz ähnlich wie bei der Publikation der US-Depeschen durch Wikileaks kam in etwa jener Sachverhalt zu Tage, den damit befasste Kreise immer schon vermutet hatten. Der große Unterschied: Nun ist es nachgewiesen, und das kommt einem Volltreffer im Argumentationsdepot gegen die deutschen Behörden gleich.

Vom damaligen deutschen Innenminister Wolfgang Schäuble und dem Präsidenten des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke angefangen, wurde die Legalisierung eines solchen "Instruments" mit den üblichen Argumenten seit 2007 in Deutschland vehement vorangetrieben.

Um der Online-Rekrutierung von Jihad-Aktivisten entgegenzuwirken, müssten die Behörden technisch auf gleicher Höhe agieren können, war eins dieser "Argumente".

Unter der irreführenden Bezeichnung "Online-Dursuchung" wurden dann ebenso irreführende Analogien gezogen und technische Grundsätze wurden umdefiniert, wenn sie nicht ins Konzept passten.

So wird diese behördliche Schadsoftware noch immer beharrlich als "Remote Forensic Software" bezeichnet, obwohl das schlicht falsch ist.

Der oberste Grundsatz der Forensik ist, dass die betreffenden Datenträger Bit für Bit kopiert werden müssen. Nicht einmal das Betriebssystem selbst darf dabei gestartet werden, weil jeder Neustart den ursprünglichen Datensatz verändern würde. Allein deshalb würden allfällige Ergebnisse vor Gericht nicht anerkannt.

Im Falle des vom CCC arretierten Polizeitrojaners aber wird eine gesamte Programmsuite aus der Ferne auf dem betreffenden System installiert. Das System auf dem Ziel-PC wird dadurch massiv verändert.

Technisch läuft exakt derselbe Vorgang ab, den der Gesetzgeber als "Herstellen und Ausbringen von Schadsoftware" sowie "Eindringen in ein Computersystem" ahndet. Ein EU-Rahmenbeschluss sieht dafür eine Höchststrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Der deutsche Gesetzgeber hat hier allerdings - und auch mit gutem Grund - Ausnahmeregeln gesetzt. Das Herstellen, Modifizieren und Benutzen von Schadsoftware etwa zu nicht-kriminellen Zwecken wurde ausgenommen, denn das sind Routinevorgänge in jedem Antivirus-Labor.

Legitimiert wurde damit aber auch die Produktion von "Staatstrojanern", die sich technisch von der Schadsoftware der Kriminellen fast überhaupt nicht unterscheiden.

So auch in diesem Fall. Es handelt sich um die übliche Kombination aus trojanischem Pferd, Verschleierungsmechanismen (Rootkit) und einer Hintertür ѕamt Downloadprogramm und Keylogger.

Das heißt, es können laufend neue Komponenten nachgeladen und installiert werden. Da laut CCC Authentifizierungsmechanismen völlig fehlen, wäre dies unentdeckt auch Dritten möglich.

Das ist nicht etwa eine theoretische Annahme, sondern im Bereich der organisierten Cyber-Kriminalität seit Jahren übliche Praxis.

Die Botnet-Betreiber versuchen so, gekidnappte Computer einander wieder abzujagen. Mechanismen zur Authentifizierung gehören deshalb mittlerweile zum Standardrepertoire jeder "besseren" Malware-Suite, die von Kriminellen für Kriminelle angeboten wird.

All das zusammen führt jeden forensischen Ansatz völlig ad absurdum und eröffnet dem Missbrauch sozusagen "Hintertür und Port". Warum wird dieser Ansatz in mehreren deutschen Bundesländern dann immer noch forciert?

Es geht um verschlüsselte Kommunikation im Allgemeinen und im Besonderen um Skype. Der integrierte Keylogger zeichnet alle Tastatureingaben auf und erfasst damit auch die Zugangsdaten zu HTTPS-verschlüsselten Diensten wie dem Online-Banking, Kryptografieprogrammen wie PGP und eben Skype.

In eben diesem Zusammenhang ist das deutsche Unternehmen DigiTask bereits 2008 aufgefallen, als ein diesbezügliches Angebot an die bayerischen Strafverfolger in Wikileaks erschien. Aus den Dokumenten geht hervor, dass DigiTask eine spezielle "Skype Capture Unit" anbietet, die 3.500 Euro pro Monat und Arbeitsplatz kostet.

Damit könnten nicht nur 10 Skype-Telefonate parallel abgehört werden, der Trojaner übermittelt auch alle anderen Skype-Dienste wie Chat oder Dateitransfers, ebenso wie die Buddy-List, also das Adressbuch.

Bei mehreren ISS-Überwachungsmessen war die Firma DigiTask ebenfalls als Hersteller von "Remote Forensic Software" aufgetreten.

"Die DigiTask GmbH ist bundesweit führender Anbieter von speziellen Sicherheits- und Kommunikationslösungen für Behörden", heißt es auf der Website des Unternehmens. Eine Anfrage von ORF.at bei DigiTask wurde am Sonntagnachmittag gestellt.


Aus: "Deutscher Polizeitrojaner gegen Skype" (9. 10. 2011)
Von Erich Moechel - Netzpolitik, Datenschutz - und Spaß am Gerät.
Quelle: http://fm4.orf.at/stories/1688934/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die hessische Firma Digitask, Herstellerin des in die Schlagzeilen geratenen Staatstrojaners, ist in der deutschen Sicherheitsszene keine Unbekannte. Seit Jahren gilt der Softwareentwickler mit Sitz in Haiger als erste Adresse und Lieferant von Abhörtechnik für Telefon, Handys und SMS im Auftrag von Polizei und Behörden. Auch in Deutschland hat sich das Unternehmen zum Platzhirsch im Markt für Abhör-Lösungen entwickelt – und hat sich nach Medienberichten mit den Jahren auch eine besondere Beziehung zum Zollkriminalamt in Köln aufgebaut.

Digitask wies am Dienstag die Kritik an ihrer Arbeit zurück. Man habe nur das programmiert, was in Auftrag gegeben worden sei, sagte Rechtsanwalt Winfried Seibert in Köln, der DigiTask vertritt. Verantwortlich für den Einsatz sei immer der Auftraggeber gewesen. Auch die Kritik an der Qualität der Programmierung wollte Seibert nicht gelten lassen: "Zu der damaligen Zeit war die Software auf dem Stand der Technik", sagte Seibert. Die Experten des CCC hatten die Überwachungssoftware als dilettantisch bezeichnet.

... Im Jahr 2009 brachte das Portfolio der Firma eine besondere Auszeichnung ein: Die Bürgerrechtsorganisation Foebud verlieh Digitask den Negativpreis "Bigbrotheraward", mit dem Unternehmen geächtet werden, "die in auffallender Weise den Datenschutz verletzen oder missachten". Kritisiert wurde, dass die Firma bereits vor zwei Jahren einen umstrittenen Trojaner für das Bayerische Landeskriminalamt programmiert habe. Fünf Millionen Euro soll nach den Berechnungen des Vereins an Digitask für den Auftrag geflossen sein.

Allein für das Zollkriminalamt hat die Firma zwischen 2008 und 2009 Aufträge im Gesamtwert von mehr als 2,7 Millionen Euro ausgeführt, berichtete Spiegel Online. Aber auch das LKA Baden-Württemberg sowie die Bundesnetzagentur gehören zu den Kunden. Im Jahr 2007 hatte Digitask bereits den bayerischen Behörden ein Angebot für das Ausspähen von Internet-Telefonaten unterbreitet, bei dem pro Monat ein Grundpreis von 3500 Euro für die Bereitstellung einer Capture-Software für das Abhören von Skype-Telefonaten veranschlagt wird. Hinzu kommen 2500 Euro Installationskosten und 2500 Euro für die Decodierung des der Daten pro Monat und Maßnahme.

Der Staatstrojaner läuft nur unter dem Windows-Betriebssystem, nicht auf Rechnern mit Mac OS X oder Linux. Grundsätzlich sei DigiTask jedoch in der Lage, Software für andere Betriebssysteme zu liefern – wenn ein entsprechender Auftrag vorliege, hieß es von Digitasks Rechtsvertreter. Windows-Hersteller Microsoft hat auf den von Digitask programmierten Staatstrojaner inzwischen reagiert und wie alle großen Antivirensoftware-Hersteller die Signatur des Staatstrojaners in ihre Datenbank eingepflegt. Über das Sicherheitspaket von Microsoft wird der Trojaner jetzt also abgewehrt. Zudem werde derzeit geprüft, ob Digitask mit der Nutzung von Entwicklerumgebungen von Microsoft möglicherweise Urheber- oder Markenrechte verletzt hat, sagte Thomas Baumgärtner, Sicherheitsexperte bei Microsoft.

(Renate Grimming, dpa) / (jk)

QuoteMatthias Bethke, 11. Oktober 2011 21:41
Wir haben nur Befehle ausgeführt![tm]

Diese "Entschuldigung" hat in Deutschland ja Tradition.


QuotePincinato, 11. Oktober 2011 17:20
"Man habe nur das programmiert, was in Auftrag gegeben worden sei, ..."


"... sagte Rechtsanwalt Winfried Seibert in Köln, der DigiTask
vertritt. Verantwortlich für den Einsatz sei immer der Auftraggeber
gewesen.

ich muß kotzen wenn ich sowas lese!

DAS sind die handlanger, die frei nach dem motto "führer befiehl, wir
folgen dir" alles machen.

ich könnt mich nicht mehr im spiegel ertragen wenn ich für einen
solchen drecklsaden arbeiten würde!


Quote7bit, 11. Oktober 2011 17:40
Ich bin in der falschen Branche.

Wer hilft mir mein Gewissen und meinen Anstand loszuwerden? Gibts da
irgendwo Lehrgänge?



Aus: "Staatstrojaner-Hersteller Digitask: Entwickler für besondere Aufgaben" (11.10.2011)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatstrojaner-Hersteller-Digitask-Entwickler-fuer-besondere-Aufgaben-1359326.html


Textaris(txt*bot)

#205
Staatstrojaner: Mehr als 50 Einsätze bundesweit (16.10.2011)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatstrojaner-Mehr-als-50-Einsaetze-bundesweit-1361857.html

-.-

Quote[...] Der Chaos Computer Club hat gewollt-ungewollt ein Meinungs- und Stimmen-Chaos zur Ausspähung von Rechnern im Zuge der notwendigen Kriminalitäts-Bekämpfung angerichtet. Man sollte endlich die Kirche im Dorf lassen und die von Staats wegen programmierten Viren – nach richterlicher Genehmigung – weiter benutzen und nicht auf diese "Trojaner"-Methode verzichten. Eines darf sich der von den Kriminellen stets aufs Neue herausgeforderte Staat nicht leisten: Dinge zu unterlassen, die er mit guten Rechtsgründen tun kann.

Der Vorwurf des drohenden Überwachungsstaates wird gerne und schnell erhoben von Menschen, deren Sensibilität in Bezug auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 des Grundgesetzes) achtenswert ist. Man wünschte sich dieses Feingefühl nur auch gegenüber den Aufgaben der Sicherheitsorgane und gegenüber potenziellen Verbrechensopfern. Die Polizei muss im Kampf gegen Kinderpornografie und andere Verbrechen im weltweiten Netz "auf Streife" gehen, wie es NRW-Innenminister Ralf Jäger zu Recht gefordert hat. Zu einer intelligenten Fahndung, die auf der Höhe der technischen Zeit zu sein hat, gehört es zwingend, die Computer Hochverdächtiger zu infiltrieren.

Quelle: RP



Aus: "Ja zum "Trojaner" VON REINHOLD MICHELS - (17.10.2011)
Quelle:  http://nachrichten.rp-online.de/leitartikel/ja-zum-trojaner-1.2513001


-.-

Quote[...] Hamburg - Alles halb so schlimm? Das ist offenbar die Sicht von Hans-Peter Uhl (CSU), dem innenpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, wenn es um den Einsatz sogenannter Staatstrojaner geht. Insgesamt hätten die Behörden von Bund und Ländern in den vergangenen drei Jahren in rund hundert Fällen die umstrittene Spionage-Software eingesetzt, erklärte Uhl. Er selbst hält dies für eine geringe Fallzahl.

Der "Osnabrücker Zeitung" vom Samstag sagte der Unionsexperte, dass alle Sicherheitsbehörden zusammen seit 2009 etwa 35-mal pro Jahr Trojaner eingesetzt hätten, "um verschlüsselte Kommunikation am Computer abzugreifen". Allein Bayern habe in der Zeit bei Verdacht auf schwere Kriminalität 25-mal Trojaner eingesetzt, dabei seien vereinzelt auch Screenshots, also Aufnahmen des Bildschirms, weitergeleitet worden.

Vor diesem Hintergrund sprach Uhl von einer "unverantwortlichen Hysterisierung" der derzeitigen Debatte über Staatstrojaner. Die Schuld daran, dass die Polizeibehörden mit dem Einsatz der Schnüffelsoftware wahrscheinlich Rechtsbrüche begangen haben, wies Uhl in verklausulierter Form den Liberalen zu: Er warf Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor, Polizei und Staatsanwälte seit Jahren im Regen stehen zu lassen.

Wörtlich sagte Uhl: "Wir haben die Ministerin immer wieder darauf hingewiesen, dass die Ermittler beim Einsatz von Spionage-Software in Strafverfahren in einer gesetzlichen Grauzone arbeiten." Geschehen sei aber "absolut nichts", sagte Uhl der "NOZ". Die Äußerung impliziert, dass die Aufregung um den potentiellen Rechtsbruch hätte vermieden werden können, wenn man die Rechtslage entsprechend geändert hätte.

Genau daran war 2007 der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gescheitert: Für die Ermöglichung der damals als Bundestrojaner und Online-Durchsuchung thematisierten erweiterten Kompetenzen für Fahnder wollte er zeitweilig sogar das Grundgesetz ändern. Die Sicherheitspläne stießen auf breite gesellschaftliche Ablehnung, das Bundesverfassungsgericht stutzte sie schon im Ansatz zurück. Am Ende kam es zur Novelle des BKA-Gesetzes, das zumindest ein bisschen mehr Schnüffeln unter Auflagen erlaubte - nicht aber das, was deutsche Fahndungsbehörden in den vergangenen drei Jahren offenbar zur Praxis gemacht haben.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte am Dienstag die Bundesländer aufgefordert, die zuvor vom Chaos Computer Club (CCC) enttarnte Spionage-Software nicht mehr einzusetzen. Zunächst müsse geklärt werden, ob das Programm mehr könne, als gesetzlich zulässig sei. Am Mittwoch räumte die Bundesregierung den Einsatz von Spionage-Software bei den Zollbehörden in 16 Fällen ein.

pat/AFP


Aus: "Staatstrojaner: Behörden spähten 100-mal Computer aus"
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,791941,00.html

-.-

Quote[...] Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) verteidigt in der am Sonntag erscheinenden "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" den Einsatz von Trojaner-Software für die Kommunikationsüberwachung sowie die durch die CCC-Analyse aufgedeckte Nachladefunktion: "Wir brauchen diese Nachladefunktion, um uns den normalen Updates auf dem Zielcomputer anpassen zu können."

Friedrich sagte, die Landesbehörden hätten "völlig zu Recht" darauf hingewiesen, "dass sie die Grenzen dessen, was rechtlich zulässig ist, nicht überschritten haben". Zurückhaltend äußerte er sich zur Forderung nach einem TÜV für Trojaner: "Wir haben behördeninterne Kontrollen." Friedrich übte zudem scharfe Kritik am Chaos Computer Club (CCC). Dieser habe "dem Chaos in seinem Namen alle Ehre gemacht". Es seien viele Missverständnisse entstanden.

In der Debatte um staatliche Spionage-Software hat der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), vor Hysterie gewarnt. Es werde der "völlig falsche Eindruck" erweckt, der Staat hacke sich in die Computer seiner 83 Millionen Bürgern ein, sagte der CSU-Politiker der Nachrichtenagentur dpa am Samstag.

Uhl geht davon aus, dass Bund und Länder seit 2009 zusammen etwa 35-mal pro Jahr Trojaner verwendet haben, um verschlüsselte Kommunikation abzugreifen. Damit käme man auf rund 100 Einsätze in drei Jahren. Er räumte aber ein, dass diese Zahl eine Schätzung ist.

Bekannt sei, dass Bundeskriminalamt, Bundesverfassungsschutz und Bundespolizei seit 2009 insgesamt in 25 Fällen Trojaner einsetzten, sagte Uhl. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte diese Zahl am Samstag. Es habe sich hier um Quellen-TKÜ gehandelt, also das Abgreifen von Internet-Telefonaten vor der Verschlüsselung. Nach den Worten von Uhl sind seit 2009 auch 25 Fälle aus Bayern bekannt. Aus den anderen Ländern lägen noch keine offiziellen, konkreten Zahlen vor. Uhl betonte, es gehe bei dem Trojaner-Einsatz um schwere Fälle von Kriminalität. Für den Einsatz gebe es richterliche Beschlüsse.

In der "Neuen Osnabrücker Zeitung" warf Uhl Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Samstag vor, Polizei und Staatsanwälte seit Jahren im Regen stehen zu lassen: "Wir haben die Ministerin immer wieder darauf hingewiesen, dass die Ermittler beim Einsatz von Spionagesoftware in Strafverfahren in einer gesetzlichen Grauzone arbeiten."

Jedoch sei daran nichts geändert worden. Es sei "zutiefst unfair", wenn Leutheusser-Schnarrenberger jetzt mit dem Finger auf das Bundesinnenministerium zeige. Das Ministerium habe seine Hausaufgaben – für das Bundeskriminalamt – längst gemacht. Nun müsse Leutheusser-Schnarrenberger diese Vorschriften sinngemäß in die bislang lückenhafte Strafprozessordnung übernehmen, sagte Uhl.

Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) hält den Einsatz von legaler Trojaner-Software zur Verbrechensbekämpfung für notwendig. "Es gilt, die Grundrechte immer zu gewährleisten", sagte er der dpa. "Klar ist aber auch: Wir benötigen dieses Instrument der Quellen-Telekommunikationsüberwachung." In Rheinland-Pfalz wurde ein Einsatz der Späh-Software bisher in einem Fall nur vorbereitet, ohne dass Daten abgegriffen wurden.

Der Chaos Computer Club (CCC) hatte am vergangenen Samstag die Version eines Trojaners zum Abhören von verschlüsselten Telefonaten über das Internet heftig angeprangert: Nach den Erkenntnissen des Clubs kann die Software mehr als sie darf und hinterlässt auf dem Computer des Betroffenen gravierende Sicherheitslücken. Die umstrittene Software war auch in Bayern eingesetzt worden. Allerdings hatten Innenminister Joachim Herrmann und Justizministerin Beate Merk (beide CSU) Vorwürfe zurückgewiesen, dass der Einsatz nicht legal gewesen sei.

Im Jahr 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem grundlegenden Urteil ein Grundrecht auf Schutz des persönlichen Computers geschaffen und hohe Hürden für Online-Durchsuchungen – also für die Durchsuchung der Festplatte – gesetzt. Die Quellen-TKÜ wird häufiger angewandt als die äußerst sensible Online-Durchsuchung. Allerdings setzten die Ermittler in beiden Fällen Trojaner ein. Nach einer Umfrage im ZDF-Politikbarometer lehnen 52 Prozent der befragten Bundesbürger die Online-Durchsuchung ab, 43 Prozent sind für diese Maßnahme.

(mit Material von dpa) / (rek)

Quote15. Oktober 2011 20:35
Originalzitat von Minister Zimmermann
Brandenburg.1 (108 Beiträge seit 10.10.09)

Original-Teilzitat der Meldung: Friedrich übte zudem scharfe Kritik
am Chaos Computer Club (CCC). Dieser habe "dem Chaos in seinem Namen
alle Ehre gemacht". Es seien viele Missverständnisse entstanden.

Genau so begründete sinngemäss die damalige Stasi der ex. DDR ihre
Überwachungsmassnahmen gegen die Bevölkerung: Unterdrückung
subversiven Gedankengutes und Verhinderung der Staatsgefährdung.

Werden diese Vorfälle aufgedeckt bzw. publik gemacht, werden den
Betroffenen - im konkreten Fall der CCC - u.a. "Irrtümer, bewusste
Fehlinformation, Verunsicherung der Öffentlichkeit etc... -
unterstellt. Diese Verfahren sind aus Diktaturen bestens bekannt.

Kurz gesagt, durch die Bank hinweg unglaubwürdige Begründungen für
die Bespitzelung der meist unschuldigen Bevölkerung. Willkommen in
der ÜRD (Überwachungs-Republik - Deutschland) ex BRD!

Mein pers. Eindruck, dass Bundesinnenminister Friedrich ähnlich wie
damals Erich Mielke vor der DDR-Volkskammer (ich liebe doch alle...)
gelinde gesagt mit dem Rücken an der Wand steht....


Quote15. Oktober 2011 16:47
Nachladefunktion...
Thomas Graf

Also bisher kommt immer die Behauptung, dass das natürlich nicht sein
darf und dem Hersteller das auch so gesagt wurde. Wäre sonst ja gegen
das Urteil vom Verfassungsgericht.

Jetzt kommt er und gibt zu dass man das braucht? ...


Quote15. Oktober 2011 17:51
Frau Leutheusser-Schnarrenberger ...
cdonat

... lässt die Ermittlungsbehörden im Regen stehen? Sie wollte
eigentlich eine entsprechende rechtliche Grundlage schaffen, aber
genau die Scharfmacher wie Uhl, Friedrich, etc. wollten das so nicht
haben.

Allerdings gibt es, wie hier ja auch schon einige angemerkt haben,
auch keine Grauzone. Was die Ministerin an rechtsstaatlichen
Selbstverständlichkeiten nicht durchsetzen konnte, hat dann eben das
Verfassungsgericht geurteilt.


Die größte Frechheit haben sich aber allem Anschein nach die
Schweizer Behörden jetzt geleistet. Die haben eben festgestellt, dass
sie das selber so nicht machen dürfen. Also haben sie DigiTask
beauftragt, das Ausspähen zu übernehmen und weil das ja dann nicht
von der Schweiz aus gemacht wird, ist das ja dann auch kein Problem,
oder?

> http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/trojaner_im_fall_stauffacher_eingesetzt_1.12994241.html

Nach der Logik könnte man in Zukunft eigentlich auch Teheraner oder
Pekinger Behörden und Firmen beauftragen, die eigenen Bürger
auzuspionieren. Ist ja kein Problem, alles völlig legal, wenn die das
machen - Großes Barschel Ehrenwort.


Quote15. Oktober 2011 18:27
Der Innenminister hat was falsch verstanden...
TheBug

Das Justizministerium ist nicht dazu da um ihn mit den Gesetzen zu
versorgen die er gerne hätte und Urteile des
Bundesverfassungsgerichtes sind auch für Bundesminister bindend.


Quote16. Oktober 2011 00:02
Ist ein Zielsystem erst einmal verändert...
Aleister_Crowley

...so ist jedes Ergebnis einer nachträglichen Analyse/Überwachung
anzweifelbar. Um diese Zweifel auszuräumen, müsste jede Veränderung
eindeutig nachvollziehbar sein. Nur wie soll man ein Computersystem
VOR der ersten Installation jeglicher Schnüffelsoftware
"beweissichern"? Das geht nur mit physischem Zugang und
Hardwareeinsatz - und selbst dann müsste ein vertrauenswürdiger
Beobachter, Notar, Anwalt o.Ä. anwesend sein...

Solange diese Grundproblematik nicht geklärt ist, können von
Trojanern gesammelte Daten nicht gerichtlich verwertet werden.

Müssen sie aber leider auch gar nicht - es reicht, wenn durch Analyse
gesammelter Daten ein Delikt gefunden und anderweitig bewiesen wird.
Und wenn ein Richter oder Anwalt dann fragt: "Wie kamen Sie
eigentlich auf die Fährte?", braucht man ja nicht unbedingt darauf
hinzuweisen, dass ein Trojaner beteiligt war...


Quote16. Oktober 2011 20:40
wo ist eigentlich der bundespräsident?
Pincinato

könnte der nicht auch mal seine meinung dazu sagen?
oder hat dieser keine meinung zu[m] verfassungsbruch ...



Aus: "Staatstrojaner: Bundesinnenminister verteidigt den Einsatz und greift CCC an" (15.10.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatstrojaner-Bundesinnenminister-verteidigt-den-Einsatz-und-greift-CCC-an-1361814.html

-.-

0zapftis: Der Staatstrojaner zwischen Grauzone und Nachladefunktion
Von markus | Veröffentlicht am: 16.10.2011 um 14:28h
http://netzpolitik.org/2011/0zapftis-der-staatstrojaner-zwischen-grauzone-und-nachladefunktion/

-.-


Textaris(txt*bot)

Quote17. Oktober 2011 16:12
Danke Stefan!
comaiu

»Wenn sich Behörden nicht an geltendes Recht und die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts halten, muss sich der Rechtsstaat dagegen
zur Wehr setzen können. Ob die Justiz zu einer konsequenten
Ermittlung in dem Fall fähig und willens ist oder dabei versagt, wird
sich jetzt herausstellen.«

> Bayerntrojaner: Strafanzeige gegen Innenminister Herrmann
> Posted on 17. Oktober 2011 by Aleks Lessmann
> http://piratenpartei-bayern.de/2011/10/17/bayerntrojaner-strafanzeige-gegen-innenminister-herrmann/

c.


Aus einem Kommentar zu: "Piraten stellen Strafanzeige gegen Bayerns Innenminister" (17.10.2011 )
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Piraten-stellen-Strafanzeige-gegen-Bayerns-Innenminister-1362310.html



Textaris(txt*bot)

Quote[...] Virenanalysten von Kaspersky haben eine neue Version des Staatstrojaners von Digitask entdeckt. Sie unterstützt auch 64-Bit-Windows und kann deutlich mehr Programme belauschen. Der große Bruder des vom CCC analysierten Trojaners besteht aus insgesamt fünf Dateien. Sie fanden sich in einem Installationsprogramm namens scuinst.exe (Skype CaptureUnit Installer), das F-Secure kürzlich aufgespürt hatte.

Neben Skype stehen eine Reihe von weiteren Voice-Over-IP-Applikationen auf der Liste der zu überwachenden Prozesse, aber auch Browser, Mail- und Instant-Messaging-Programme. Die vollständige Liste ist:

    explorer.exe
    firefox.exe
    icqlite.exe
    lowratevoip.exe
    msnmsgr.exe
    opera.exe
    paltalk.exe
    simplite-icq-aim.exe
    simppro.exe
    sipgatexlite.exe
    skype.exe
    skypepm.exe
    voipbuster.exe
    x-lite.exe
    yahoomessenger.exe

Darüber hinaus haben die Experten einen signierten 64-Bit-Treiber entdeckt, dessen Zertifikat vom fiktiven Herausgeber Goose Cert ausgestellt wurde. Eine Signatur ist Voraussetzung dafür, dass ein 64-Bit-Windows den Treiber lädt. Allerdings akzeptiert ein normales Windows das gefälschte Zertifikat nicht, so dass bei der Installation eigentlich auch der Zertifikatsspeicher von Windows manipuliert werden müsste. Wie dies geschieht, ist bislang unklar. Aber es wird immer klarer, dass Antiviren-Software keinen Schutz vor einem solchen Staatstrojaner bieten kann. Denn wer den Zertifikatsspeicher manipuliert, kann auch eventuell aufmüpfige AV-Software zum Schweigen bringen.

Und schließlich haben die Digitask- Entwickler offenbar weitere Rootkit-Methoden abgekupfert und neben der bekannten AppInit-Methode auch einen neuen Mechanismus implementiert, die Trojaner-Bibliothek im Kontext der Zielprozesse zu aktivieren. (ju)

Quote18. Oktober 2011 18:53
Endlich! BKA-konformes "Microsoft Vista LC (Legally Compliant)"
erazerhead (918 Beiträge seit 21.05.07)

+++ WOW, Download Now! It's Free! +++

Endlich. Lange habe ich auf die neueste Version des Staatstrojaners
für meinen Windows-PC warten müssen. Das Warten hat nun ein Ende! Und
das Beste: Der neue Staatstrojaner kann jetzt viel mehr Programme
belauschen, den Zertifikatspeicher von Windows manipulieren um eine
gefälschte Treibersignatur unterzujubeln usw. usw. Einfach toll!

Endlich habe auch ich ein BKA-konformes "Microsoft Vista LC (Legally
Compliant)" mit integriertem Bundestrojaner (in bunt!) und High-Speed
Bundesnetzwerkverbindungen. Damit bin ich endlich sicher im Internet
(Fernuni des Terrors) unterwegs und muss mir auch um leidige Dinge
wie z.B. Backups endlich keinen Kopf mehr machen.

Leider gibts den Staatstrojaner für mein Linux nicht. Und dabei hab
ich echt nichts zu verbergen und würde das durch die Installation des
Staatstrojaners so gerne öffentlich bekunden.

Lang lebe unsere geliebte Bundesregierung
und unsere geliebte Führerin Angela Merkel.

Quote18. Oktober 2011 19:24
Re: Endlich! BKA-konformes "Microsoft Vista LC (Legally Compliant)"
HeroHolger (107 Beiträge seit 19.01.07)

Die Todgeweihten grüßen dich o Cesar Merkel!


Quote18. Oktober 2011 21:49
Re: Endlich! BKA-konformes "Microsoft Vista LC (Legally Compliant)"
reporter

erazerhead schrieb am 18. Oktober 2011 18:53

> Leider gibts den Staatstrojaner für mein Linux nicht. Und dabei hab
> ich echt nichts zu verbergen und würde das durch die Installation des
> Staatstrojaners so gerne öffentlich bekunden.

Es gibt ihn NOCH nicht. Und dies gilt auch für MacOs. Ich denke dies
ist nur eine Frage der Zeit.



Quote18. Oktober 2011 22:36
Die Jagd ist eröffnet!
Ali Deutscher (20 Beiträge seit 13.09.10)

das wird die Konkurrenz von Kaspersky nicht auf sich sitzen lassen
und sich an der Jagd nach dem Bundestrojaner beteiligen. Auf genau
diesen Effekt habe ich mich gefreut!

...





Aus: "Kaspersky entdeckt neue Staatstrojaner-Version" (18.10.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kaspersky-entdeckt-neue-Staatstrojaner-Version-1363051.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] In einem Verfahren gegen linke Aktivistinnen holte sich die Schweizer Polizei Amtshilfe bei deutschen Behörden. Wer den Einsatz von DigiTask-Software bewilligte, bleibt nebulös

... Demnach haben Schweizer Ermittler ein Rechtshilfeersuchen an deutsche Behörden gerichtet, um beim Ausforschen von zwei linken Aktivistinnen zu helfen. Anscheinend handelte es sich dabei nicht um eine Überwachung der Kommunikation am privaten Rechner ("Quellen-TKÜ"). Sicher ist aber, dass 2008 im Zeitraum von mehreren Monaten Mails mitgelesen wurden.

... Die neuen Informationen zur grenzüberschreitenden behördlichen Nutzung staatlicher Schadsoftware lassen vermuten, dass Rahmenbedingungen wie Details hierzu in bi- oder multilateralen Arbeitsgruppen erörtert werden. Gewöhnlich tagen diese Zusammenkünfte informell, treten also weder auf Anweisung eines demokratischen Gremiums zusammen, noch sind sie rechenschaftspflichtig. Erst zögerlich kam deshalb die längst ausgeuferte Praxis des grenzüberschreitenden Einsatzes verdeckter Ermittler in linken Zusammenhängen ans Licht.

...


Aus: "Landeskriminalamt Bayern schnüffelt mit DigiTask für Schweizer Polizei" Matthias Monroy (19.10.2011)
Quelle: http://www.heise.de/tp/artikel/35/35712/1.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Warum redet sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich ohne Not um Kopf und Kragen? Die Hacker des Chaos Computer Club haben unwiderleglich gezeigt, dass der Staat die Kontrolle über einen mehrfach eingesetzten Staatstrojaner verloren hat. Hätte er es nicht, wäre das, was in Bayern in einen Laptop eingebaut wurde, ein bewusster Verstoß gegen das Grundgesetz. Das wollte eigentlich niemand glauben. Aber seitdem der CSU-Politiker redet, wie er redet, wachsen die Zweifel.

Der Innenminister behauptet, die Software sei maßgeschneidert und entspreche den gesetzlichen Anforderungen. Die Hacker haben gezeigt, dass der bayerische Trojaner über illegale Funktionen verfügt und von jedem Kriminellen hätte gekapert werden können.

Friedrich bestreitet diese illegale Funktion, die er selbst erst bedenklich fand, mittlerweile nicht mehr. Er hält sie aber für notwendig. Während ausgerechnet das Bundeskriminalamt (BKA) vor dieser Art Nachladefunktion warnte und sie deshalb nach eigenem Bekunden auch nicht einsetzte, stellt der Minister das Urteil des ihm unterstellen BKA und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Frage. Die Meinung einer Regierung, so sagte er der ,,Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung", sei halt manchmal anders als die Meinung eines Gerichts. Weiß er noch, was er sagt?

Man erlebt hier politischen Kontrollverlust angesichts komplexer technologischer Systeme in Echtzeit. Es ist ein Lehrstück. Friedrich kann nicht zugeben, dass die Komplexität digitaler Systeme den Staat ebenso kalt erwischt, wie sie schon vorher die Finanzmärkte erwischt hat. ,,Wir vertrauten Computern", hatte Alan Greenspan während seiner denkwürdigen Anhörung vor dem amerikanischen Senat nach der Lehman-Pleite gesagt.

Das tut auch Friedrich. Offenbar setzt er auf die Überforderung der Öffentlichkeit. Anders ist sein Satz nicht zu erklären, dass er nicht wisse, was für ein Trojaner dem Chaos Computer Club zugespielt wurde. Die Wahrheit ist, dass der Code des Spionageprogramms seit dem vorvergangenen Samstag im Netz steht und die Sicherheitsbehörden wenig später wussten, worum es sich handelt. Schon diese Behauptung allein zeigt, dass der Innenminister entweder nicht weiß, wovon er redet, oder dass er ein hohes Risiko eingeht.

Auf dem Gebiet der Überwachungssoftware führt Friedrich einen Angriffskrieg aus dem vergangenen Jahrhundert. Dabei ist sein Vorwurf an den Chaos Computer Club, dieser habe mit seiner Enthüllung, dass der Staatstrojaner gesetzwidrig programmiert sei, nichts als ,,Chaos" verbreitet, alles andere als witzig. Denn Hacker haben gezeigt, dass zumindest bei Landesbehörden die Produktion amtlicher Spionageprogramme außer Kontrolle geraten ist. Es ist skandalös genug, dass eine Firma, deren Vorläuferin wegen Bestechung von Zollbeamten verurteilt wurde, immer noch für viele Millionen Euro die Instrumente für die heikelste aller Überwachungsaufgaben herstellen darf.

Nicht weniger skandalös ist das Niveau der Software, wie mittlerweile alle Fachleute bestätigen. Bis heute ist es ein Rätsel, ob sich die Firma selbst eine Hintertür in den Code offenhielt. Völlig unklar ist auch, ob die Beamten überhaupt wussten, was man ihnen an die Hand gab - alles Aufgaben für einen Innenminister, der nicht nur das Recht, sondern auch die Freiheit zu schützen hat.

Anstatt die neue Abhängigkeit des Rechts vom Code zu thematisieren, bekräftigt der CSU-Politiker Sachverhalte, die bisher niemand in Frage gestellt hat: Dass Terrorismus und schwerste Verbrechen auch digital überwacht werden müssen und dass Polizei und Justiz gesetzestreu sind. Es wäre zu wünschen, dass die Sicherheitsbehörden erkennen, dass sie gerade von ihrem Dienstherren angesichts der Herausforderungen der vernetzten Welt im Regen stehen gelassen werden.

Der Innenminister redet sich ein, er habe noch die Kontrolle über die Systeme - und es ist diese Illusion, die am erschreckendsten ist. Politiker des digitalen Zeitalters müssen endlich erkennen, dass der Verlust der Kontrolle die Regel kommunikativen und politischen Handelns sein wird, so lange das Verständnis der Software quasi-magisch bleibt und die Institutionen im zwanzigsten Jahrhundert steckenbleiben. Die Grundtugend in einer Gesellschaft, in der Computer alles wissen, ist Skepsis.

Von einem Innenminister ist deshalb zu erwarten, dass er sich nicht zum flammenden Verteidiger einer Software macht, die auch er nicht versteht, sondern dass er transparente, nachvollziehbare Wege zeigt, wie in seinem Verantwortungsbereich die Integrität des Codes durch Fachleute und überprüfbare und logische Verfahren garantiert werden könnte. Das ist gar nicht so schwer: Eines dieser Verfahren ist die Umkehrung der Beweislast beim Richtervorbehalt. Bisher ist es für einen Richter einfacher, einer Überwachungsmaßnahme zuzustimmen, als sie abzulehnen.

Wir leben in einer Zeit, in der Politiker die Unwahrheit sagen müssen, weil sie die Erwartungen von Finanzmärkten nicht beeinflussen wollen, die aber selbst nur wieder Abbilder von Algorithmen hochkomplexer Computersoftware sind. Jetzt erleben wir einen vergleichbaren Fall bei der Fundamentalfrage persönlicher Freiheit.

QuotePloy - 19.10.2011 15:17 Uhr

Ein Verfassungsfeind, der Herr Friedrich

Wenn man liest, mit welchen Nonchalance sich Herr Friedrich ueber die Verfassung hinwegsetzt (in der die Gewaltenteilung normiert ist), so bleibt nur ein Fazit: Der Mann ist ein Verfassungsfeind.
Frueher durfen Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht einmal Postbote sein - bei dieser Bundesregierung sind sie nicht einmal fuer ein Ministeramt disqualifiziert.


QuoteWolfsteiner - 19.10.2011 15:11 Uhr

Zuviel Aufregung

Ich kann die Aufregung nicht verstehen. In Deutschland hat jeder Polizist eine Schusswaffe. Jeder kann zum nächsten Marktplatz gehen und ein Dutzend Menschen erschießen. Das tun die Polizeibeamten aber nicht, weil sie mit ganz wenigen Ausnahmen gesetzestreu sind. Sollten künftig Polizisten keine Schusswaffen mehr haben, weil sie sie zwar nicht missbrauchen, aber missbrauchen könnten? Dürfen Staatsanwaltschaften und ihre Hilfsbeamten keine Späh-Programme haben, weil sie sie missbrauchen könnten? Dürfen die Programme keine Funktionen haben, die missbraucht werden könnten? Was gibt Herrn Schirrmacher Anlass, zu glauben, unsere Strafermittlungsbehörden würden - vielleicht sogar in großem Stil - rechtswidrig, ja strafbar ermitteln? Unsere Journalistik darf das ja längst (unter dem Decknamen "Informantenschutz"); der investigative Journalismus setzt schon lange Spähprogramme in exzessivem Ausmaß ein und zwar ohne jede Kontrolle. Deutsche Richter und Staatsanwälte machen das nicht.


Quotekikolo - 19.10.2011 13:21 Uhr

missbrauch erwuenscht

jeder der den interessen dieser leute in den weg geraet ob zufaellig oder bewusst ...wird zentrum dieses von anfang an geplanten missbrauchs sein ...es ist also sozusagen mal wieder eine gewissensfrage


Quotemiwieder - 19.10.2011 10:54 Uhr

Überforderung der Öffentlichkeit

Auf die Überforderung der Öffentlichkeit zu setzen wird so manchem Politiker das politische Genick brechen. Die Öffentlichkeit sind wir und wir lassen uns längst nicht mehr für so Blöd verkaufen wie mancher Politiker oder manche Politikerin hofft das wir es sind. Wir sind nicht überfordert, wir bekommen alles mit und wir gehen immer öfter auf die Barrikaden. Beispiele dafür gibt es in jüngster Vergangenheit genug. Ich glaube, die einzigen, die wirklich überfordert sind und nicht mehr wissen was sie tun sind unsere Volksvertreter. Es ist ein Schande für uns mündige Bürger, uns von solchen Menschen vertreten lassen zu müssen. Unsere Regierung kümmert sich schon lange nicht mehr um das eigene Volk, sie will es nur noch kontrollieren. Gott sei Dank kommen so langsam immer mehr Bürger dahinter und irgendwann hat es hoffentlich auch der Letzte verstanden.  ...


QuoteABrwn - 19.10.2011 10:38 Uhr

Kein Kontrollverlust

In diesem Artikel ist mehrfach zu lesen, Friedrich und die Behörden hätten "die Kontrolle" verloren und wären quasi einfach durch "die Komplexität technischer Systeme" wie den Trojaner überfordert. Ich denke, dass ist die wohlwollendste Interpretation des Vorgangs. . Persönlich glaube ich, dass niemand die Kontrolle verloren hat. Ich denke, die beteiligten Minister und Behörden waren sich der vollen Funktionalität zu jedem Zeitpunkt glasklar bewusst. Sie wussten genau was sie Taten. . Die Konsequenz, die man daraus ableiten muss schmerzt. Ja, unsere Ministerien und Behörden sind bereit Verfassungsbruch zu begehen. Sie treten die Freiheit mit Füßen und spitzeln uns. DIESER Realität muss man sich bewusst werden. Alles andere ist Augenwischerei.


QuoteHansMeier555 - 19.10.2011 09:39 Uhr

Warum muss man das alles selber machen?

Warum ist die Opposition aus SPD und Grünen, warum ist die Liberalismuspartei F.D.P. nicht in der Lage, das Problem zu benennen und die Regierung zur Rede zu stellen? Warum müssen da erst die Freaks und Nerds vom CCC kommen? Warum sind unsere Abgeordneten wie auch der Rest der selbsternannten Qualitätspresse sonst immer so zahn- und ahnunglos, warum übernehmen die immer so bereitwillig den Spin der Pressesprecher?

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QuoteJMense - 19.10.2011 11:35 Uhr

Die Frage lautet eher: Wer hat ein Interesse?

Die Frage ist eher: Welches Interesse haben denn vielleicht die einen oder anderen Beamten bei den Landeskriminalämtern, beim BKA, bei den Geheimdienst, sich nicht um Gesetz und Grundrechte zu scheren? Schließlich ist der Trojaner ja bewusst bestellt und bewusst eingesetzt worden. Zumindest die Historiker wissen: Geheimdienste haben schon zu allen Zeiten und in allen Regionen der Welt immer zuerst die eigene Bevölkerung ausspioniert, um politisch missliebige Menschen ausfindig zu machen.  ...


QuoteRalf Vormbaum - 19.10.2011 08:29 Uhr

Mehr als nur ein politischer Kontrollverlust

"Man erlebt hier politischen Kontrollverlust angesichts komplexer technologischer Systeme in Echtzeit." Es handelt sich wohl weniger um einen Kontrollverlust denn um das genaue Gegenteil. Die Mißachtung grundgesetzlicher Vorgaben beruht ja eben nicht auf Überforderung angesichts der Komplexität der heute nutzbaren technologischen Systeme. Absichtliches staatliches Handeln, das sich durch Gerichte nicht einschränken lassen will, steht dahinter. Nicht anders sind die Stellungnahmen Herrn Friedrichs zu verstehen. Wäre es nur ein Kontrollverlust, eine einmalige Entgleisung sozusagen, so könnte man nach Behebung des Kontrollverlustes beruhigt sein. So aber muss man sich fragen, welche Leute da in unserem Land politisch Verantwortung tragen und welches Rechtsverständnis diese Leute vom Grundsatz her haben. Herr Friedrich scheint die Papstworte vor dem Bundestag nicht einmal ansatzweise verstanden zu haben. Wo in einem Staat Macht vor Recht gesetzt wird, verkommt er zu einer Räuberbande.



Aus: "Staatstrojaner: Außer Kontrolle" Von Frank Schirrmacher (18.10.2011 )
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/staatstrojaner-ausser-kontrolle-11497401.html