[...] Aber es ist ein Verbrechen an der jungen Generation, wenn ihnen erzählt wird, dass wir einen Überwachungsstaat haben oder anstreben. Es ist infam, die Sicherheitsgesetze mit der Stasi zu vergleichen.
Aus: "Innenminister Schäuble zum heutigen CDU-Parteitag in Hannover - Wir brauchen Religion, Orientierung und Heimat!" Von N. BLOME und V. KÖTTKER ( 12.12.2007 / 03.12.2007)
Quelle:
http://www.bild.de/BILD/news/politik/2007/12/03/schaeuble-wolfgang/cdu-parteitag,geo=3136332.html-.-
[...] Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung von PCs wegen Grundgesetzwidrigkeit für nichtig erklärt. Das Bundesverfassunsgericht postuliert in seinem Urteil ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das etwa das Telekommunikationsgeheimins und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergänzt.
Damit führen die Verfassungsrichter ähnlich wie beim Volkszählungsurteil ein in der modernen digitalen Welt begründetes neues Grundrecht ein; dieses Recht sei aber nicht schrankenlos, da etwa zur Abwehr konkreter Gefahr Eingriffe möglich sein müssen. Dies trifft aber nicht auf die Regelungen zur heimlichen Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zu, da sie einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre darstellten.
Eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs sei, ähnlich wie bei Eingriffen in das Telekommunikationsgeheimnis oder in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nur unter strengen Auflagen möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat heimliche Online-Durchsuchungen von PCs damit an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Das heimliche Ausspähen privater PCs sei nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen".
Die Entscheidung über die heimliche Online-Durchsuchung erging in einem Verfahren gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das die Ermittlungsmaßnahme für den Verfassungsschutz regelt. Dagegen hatten die Autorin Bettina Winsemann (alias Twister) sowie ein Mitglied der Partei Die Linke und drei Rechtsanwälte Verfassungsbeschwerde eingelegt. Zu den Klägern gehört auch der FDP-Politiker Gerhart Baum. (jk/c't)
27. Februar 2008 10:26
Doch noch ein Rechtsstaat ?
HOSTess (252 Beiträge seit 08.03.01)
Danke erst mal
27. Februar 2008 10:28
ich freue mich :-)
cacheflow (145 Beiträge seit 06.06.05)
mehr braucht man dazu nicht zu sagen...
einen fröhlichen Gruß an Alle!
CF
27. Februar 2008 10:28
Hurra ! - mein Glaube an die Justiz wurde bestätigt. Danke !
Chaang (mehr als 1000 Beiträge seit 12.10.01)
kwT
27. Februar 2008 10:28
Dann wissen wir ja, wo die Verfassungsfeinde sitzen.
Klaus818 (mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.03)
In den siebzigern durfte man als Verfassungsfeind nicht mal zur
Müllabfuhr, heute darf man Gesetze erlassen.
27. Februar 2008 10:29
Danke BVG!!!
siebzehn (1000 Beiträge seit 29.04.05)
Es gibt noch Hoffnung!
27. Februar 2008 10:29
Meinen Dank an die Kläger
Tims Katze (mehr als 1000 Beiträge seit 10.05.07)
Vielen Dank Twister, Herr Baum und andere,
es ist zwar nicht ganz das Ergebnis, was sich viele gewünscht haben
(ein Schlupfloch existiert noch), aber das Urteil sagt den
Verfassungsfeinden, dass sie welche sind.
Gut gemacht!
27. Februar 2008 10:29
Jetzt sind die "Auslegungskünstler" wieder dran
Olaf Boos, Olaf Boos (247 Beiträge seit 10.01.00)
Bas BVerfG hat eine recht klare Entscheidung gesprochen, die so ganz
und garnicht im Sinne der Überwachungsfanatiker ausgefallen ist.
Nachdem "die politische Bühne" aber per Se als extrem
einsichtsresistent anzusehen ist, dürfen wir gespannt sein, mit
welchen Wortklaubereien und welchen Gaunertricks das Ganze doch noch
in ein "pro Schnüffelei" umgemünzt werden wird....
27. Februar 2008 10:29
Die letzte Bastion steht...
L0rdy (103 Beiträge seit 28.02.01)
Gott sei Dank rettet uns das BVG (und der BGH) bisher in letzter
Instanz vor den verrückten aus Berlin und den Länderparlamenten.
Was es jetzt noch bräuchte wären Konsequenzen für die, die solche
Gesetze verabschieden.
27. Februar 2008 10:30
N-TV Überschrift: Onlinedurchsuchungen unter Auflagen möglich
Sarcan (408 Beiträge seit 23.09.02)
"Das Bundesverfassungsgericht hält Online-Durchsuchungen unter
Auflagen für zulässig. [...] Union und SPD hatten mit dem Urteil
gerechnet und wollen jetzt zügig ein neues Gesetz für
Online-Durchsuchungen schaffen."
Na so kann man die Welt wohl auch verstehen, wenn man unbedingt
will... ich für meinen Teil schließe mich der Intpretation seitens
Heise an und verstehe das Urteil als Bestätigung des gesunden
Menschenverstandes, aber ich bin sicher, dass die Geschichte in genau
der bei N-TV gezeigten Manier von der Politik zerredet werden wird...
27. Februar 2008 10:31
Dammbruch
Zapp_Brannigan (28 Beiträge seit 05.10.03)
Freut Euch nicht zu früh. Klar ist, dass es sofort ein neues
Schnüffelrecht beschlossen wird. In der Praxis sind "tatsächliche
Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr" ähnlich wie "Gefahr im Verzug"
bei Hausdurchsuchungen viel zu geringe Hürden für Polizeiwillkür.
27. Februar 2008 10:32
Jetzt mal langsam
ttpytec (743 Beiträge seit 30.06.03)
Erst schauen wir mal, was "überragend wichtige Rechtsgüter" sind.
Denn wenn die gefährdet sind, kann, nach einem Richtervorbehalt (der,
wie wir an den vielen Hausdurchsuchungen sehen, nichts wert ist)
immer noch eine heimliche Online-Durchsuchung durchgeführt werden. Es
ist jetzt nur nicht mehr so leicht, wie sich die Herren das erhofft
hatten. Aber ganz vom Tisch ist es auch nicht :-(
ttp
27. Februar 2008 10:32
Auf Spon klingt das anders...
AudioholicA (102 Beiträge seit 27.07.05)
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538061,00.html
Karlsruhe erlaubt heimliche Online-Durchsuchungen nur unter strengen
Auflagen
Was denn nun?
27. Februar 2008 10:36
Re: Auf Spon klingt das anders...
Jürgen Kuri, Jürgen Kuri, jk@ct.heise.de (mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.00)
AudioholicA schrieb am 27. Februar 2008 10:32
> http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538061,00.html
>
> Karlsruhe erlaubt heimliche Online-Durchsuchungen nur unter strengen
> Auflagen
Die Regelungen im NRW-Verfassungschutzgesetz sind nichtig.
Grundsätzlich sind heimliche Online-Durchsuchungen nur dann mögich,
wenn ähnlich strenge Auflagen wie beim Eingriff in das
Telekommunikationsgeheimnis oder in das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung möglich sind. Also sind Online-Durchsuchungen nicht
in jedem Fall verboten, es ist ja aber auch nicht immer verboten, die
Post zu durchsuchen...
So steht es hier doch auch drin.
27. Februar 2008 10:38
Schade...
Arby (mehr als 1000 Beiträge seit 09.01.00)
Keine grüne Welle...
Ich bin - ehrlich gesagt - enttäuscht. Wie Wolfgang Bosbach (CDU)
erwartet hatte, hat das BVerfG die Online-Durchsuchungen leider nicht
komplett für unzulässig erklärt. Im Grunde haben die
Verfassungsrichter nur dem NRW-Gesetzgeber ein Armutszeugnis
ausgestellt, weil das Gesetz inhaltliche und formale Fehler enthalte.
Die Politik wird sich also in Zukunft darauf konzentrieren (ob es ihr
gelingt, lass ich mal im Raum stehen), derartige Gesetze, die
Online-Durchsuchungen erlauben sollen, wasserdichter zu formulieren.
Erlaubt sei eine Online-Durchsuchung, wenn "überragend wichtige
Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret
gefährdet seien. Na, prima! Wer darf das dann beurteilen? Ein
Richter, der seinen Karl-Otto auf den Beschluss schreiben muss und -
ohne die Richter als Berufsstand an sich in schlechtes Licht rücken
zu wollen - rein theoretisch geschmiert werden kann. Stecken wir doch
einfach den Reichstag in Brand, damit der Bestand des Staates konkret
gefährdet ist. Ach ne, das gabs schon, das fällt auf. Heutzutage
reicht es da schon aus, wenn der bereifte Minister von einer
abstrakten Terrorgefahr phantasiert.
Nein, das war heute nicht schön. Nach den ersten Worten von
Hans-Jürgen Papier (gesehen im Phoenix-Livestream) wollte ich schon
den Sekt köpfen, aber das ist mir schnell vergangen, als mir klar
wurde, dass Online-Durchsuchungen an sich nicht für unzulässig
erklärt wurden. Ja, mit strengen Auflagen, das stimmt schon, aber
jede Auflage lässt sich irgendwie umgehen, aushebeln oder
"fehl"interpretieren.
Immerhin, das BVerfG gesteht unseren heimischen Festplatten den
Status der privaten Lebensgestaltung und somit den schützenswerten
Raum der Privatsphäre zu. Aber was bringt uns das, wenn irgendwelche
"strengen Auflagen" mit Scheinbegründungen erfüllt werden können, um
letztendlich doch fast beliebig auf private PCs online und heimlich
zugreifen zu können.
Noch ein Tropfen mehr in mein Fass, das mich beim Überlaufen aus
diesem meinem Heimatland vertreibt. Ich könnte kotzen...
27. Februar 2008 10:42
Re: Schade...
mwka (mehr als 1000 Beiträge seit 03.01.01)
Arby schrieb am 27. Februar 2008 10:38
> Ich bin - ehrlich gesagt - enttäuscht. Wie Wolfgang Bosbach (CDU)
> erwartet hatte, hat das BVerfG die Online-Durchsuchungen leider nicht
> komplett für unzulässig erklärt.
Sorry, aber es gibt und gab noch nie absolut schrankenlose
Grundrechte.
> Erlaubt sei eine Online-Durchsuchung, wenn "überragend wichtige
> Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret
> gefährdet seien. Na, prima! Wer darf das dann beurteilen?
Genauso wie bei einer Hausdurchsuchung. Oder ist das für dich
unkritischer?
> Ein
> Richter, der seinen Karl-Otto auf den Beschluss schreiben muss und -
> ohne die Richter als Berufsstand an sich in schlechtes Licht rücken
> zu wollen - rein theoretisch geschmiert werden kann.
Wenn du der Meinung bist, dass jeder Richter geschmiert werden kann,
solltest du das Land so schnell wie möglich verlassen und in ein Land
ziehen, wo Richter nicht geschmiert werden können.
> Noch ein Tropfen mehr in mein Fass, das mich beim Überlaufen aus
> diesem meinem Heimatland vertreibt. Ich könnte kotzen...
In welchem Land wird denn weniger überwacht?
27. Februar 2008 10:43
Re: Schade...
Lavalampe (742 Beiträge seit 27.03.06)
Arby schrieb am 27. Februar 2008 10:38
> Noch ein Tropfen mehr in mein Fass, das mich beim Überlaufen aus
> diesem meinem Heimatland vertreibt. Ich könnte kotzen...
Eure Worte hört ich wohl, nun laßt Taten sprechen.
www.immigration.govt.nz
27. Februar 2008 10:52
Re: Schade...
enzo.c (mehr als 1000 Beiträge seit 12.03.02)
> Ich bin - ehrlich gesagt - enttäuscht. Wie Wolfgang Bosbach (CDU)
> erwartet hatte, hat das BVerfG die Online-Durchsuchungen leider nicht
> komplett für unzulässig erklärt. Im Grunde haben die
> Verfassungsrichter nur dem NRW-Gesetzgeber ein Armutszeugnis
> ausgestellt, weil das Gesetz inhaltliche und formale Fehler enthalte.
es ist genau wie es zu erwarten war. Es ist wohl ziemlich klar, daß
das BVerfG genauso wie es unter bestimmten Vorraussetzungen eine
Durchsuchung oder ein Abhören für legitim hält, dies auch in
besonderen Fällen und bestimmten Vorraussetzungen bei der Online
Durchsuchung so sieht.
27. Februar 2008 10:40
So ein Quatsch
Gulasch Nikov (mehr als 1000 Beiträge seit 05.05.05)
In Deutschland gilt immer noch der Schily-Act, durch den das
Grundgesetz suspendiert wurde.
D.h. illegales Abhören, heimliche Hausdurchsuchungen, Mitlesen der
eMail und eine "harmlose" Sache wie die Online-Durchsuchung finden
weiterhin statt.
Die einzigen Rechte, die du noch hast, sind diejenigen, die du dir
durch geeignete technische Sicherheitsvorkehrungen sichern kannst. Am
PC geht es noch, aber beim Telefonieren sieht es schon mal ganz
düster aus :-(
Oder was dachtest du ?
27. Februar 2008 10:41
Ihr habt überhaupt nichts verstanden.
der echte Zaphod Beeblebrox (731 Beiträge seit 23.07.03)
Die Onlinedurchsuchungen wurden unter strengen Auflagen erlaubt.
Das ist der Türöffner für grenzenlose Durchsuchungen.
Unser Staat scheißt auf Auflagen.
Es gibt genug Beispiele in der Vergangenheit, die zeigen, dass es dem
Staat herzlich egal ist, wie die Auflagen aussehen mögen.
Der Zweck heiligt die Mittel.
Was kümmert schon Hehlerware, wenn man Steuerhinterzieher schnappen
kann.
27. Februar 2008 10:43
Re: Ihr habt überhaupt nichts verstanden.
Arby (mehr als 1000 Beiträge seit 09.01.00)
der echte Zaphod Beeblebrox schrieb am 27. Februar 2008 10:41
> Unser Staat scheißt auf Auflagen.
Danke, einer der wenigen, die es geschnallt haben, dass das Urteil
KEINE GRÜNE WELLE wert ist!
Ich würd dir dafür ja ein ++ geben, aber dann geht das so oder so
unter. Also ausnahmsweise ein [--], damit der Beitrag durch sein ROT
auch auffällt.
27. Februar 2008 10:50
Re: Ihr habt überhaupt nichts verstanden.
enzo.c (mehr als 1000 Beiträge seit 12.03.02)
Nein es ist genau wie es nach Grundgesetz zu erwarten wäre. Das das
BVerfG unter bestimmten Auflagen auch die Durchsuchung eines
Computers erlaubt, wie es auch unter bestimmten Vorraussetzungen die
Durchsuchung einer Wohnung erlaubt, war selbstverständlich.
27. Februar 2008 11:06
Re: Ihr habt überhaupt nichts verstanden.
Ludwig Gaßner, Ludwig Gaßner (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)
enzo.c schrieb am 27. Februar 2008 10:50
> Nein es ist genau wie es nach Grundgesetz zu erwarten wäre. Das das
> BVerfG unter bestimmten Auflagen auch die Durchsuchung eines
> Computers erlaubt, wie es auch unter bestimmten Vorraussetzungen die
> Durchsuchung einer Wohnung erlaubt, war selbstverständlich.
Ist unter diesen bestimmten Voraussetzungen auch die *heimliche*
Durchsuchung einer Wohnung erlaubt?
Nein?
Warum ist dann die *heimliche* Durchsuchung eines Computers erlaubt?
27. Februar 2008 10:44
Re: Ihr habt überhaupt nichts verstanden.
Nebumuk (mehr als 1000 Beiträge seit 09.03.06)
That the point. Siehe Kontoabfragungen, Telefonüberwachung usw.
Kontoabfragen eingeführt zur Terrorbekämpfung, nun benutzt für Hartz
4 Empfänger.
27. Februar 2008 10:46
Ihr habt nichts verstanden ,oder ?
Nebumuk (mehr als 1000 Beiträge seit 09.03.06)
Zitat von focus.de
Das Ausspähen von Computern sei grundsätzlich nur dann
verfassungsgemäß, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für eine
konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut gebe, urteilte
das oberste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe.
Bei konkrete Gefahr darf online durchsucht werden.
Na wann ist die wohl gegeben ?
http://www.focus.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht_aid_262968.html
27. Februar 2008 10:47
Super Urteil und super Begründung
KKinski (853 Beiträge seit 06.01.07)
Das Gericht war nah dran an der Materie und man merkt die haben sich
damit auseinander gesetzt. Sprich die wissen jetzt was ein Browser
ist. Die sind auch konkret auf die "informationstechnischen Systeme"
eingegangen, was auf den ersten Blick nach schwammig aussieht, ist
der große Vorteil. Es wird auf alle Geräte bezogen mit denen man ins
Internet gehen kann.
Ach und das die Art.1 GG ins Rennen werfen, soll wahrscheinlich dem
Schäuble den Wind aus dem Segel nehmen.
Und sehr präzise, das muss man denen lassen. Es gibt keine
Möglichkeit für Präventivschnüffelei!!
KKinski
27. Februar 2008 10:47
An die Juristen unter uns: Was bedeutet konkrete Gefahr?
Alphager (mehr als 1000 Beiträge seit 08.06.04)
Anschlagspläne? Anschlagsideen? Mitgliedschaft in ner terroristischen
Vereinigung? Lustiger Hut?
Wie hoch ist die Hürde wirklich?
27. Februar 2008 11:04
Re: Ich bin kein Jurist,
GRohnePunkte (733 Beiträge seit 07.03.04)
Vertrauen Sie bitte nicht darauf dass ein Richter etwas überprüft.
Das kann er gar nicht. Bei Hausdurchsuchung oder eben dann auch
Online Durchsuchungen, gibt der Richter immer seinen Blankostempel
weil ja die Behörde vorher ermittelt hat und das, was die Behörde
anführt, für den Richter grundsätzlich zuerst einmal die Wahrheit
ist. Wissen Sie wie oft Finanz-oder Polizeibehörden Dinge
konstruieren die es so gar nicht gibt oder nie gegeben hat, nur damit
der Richter überzeugt wird, den Stempel zur Durchsuchung zu geben ?
Es ist das sicherlich in mehr als 50% aller Fälle die komplizierter
sind als ein Hühnerdiebstahl der Fall. Das heisst, wenn die Behörden
etwas wollen, dann wissen die, was und wie sie schreiben müssen,
damit sie vom Richter einen Stempel bekommen. Der Richter überprüft
überhaupt nichts, das kann er auch gar nicht, oder er müsste dazu
wieder die selbe Behörde mit Ermittlungen beauftragen die gerade
diese Anzeige formuliert hat, das würde sinnlos sein.
Das Einzige wozu der Richter gut ist, ist, dass jeder Schritt von der
unabhängigen Justiz protokolliert wird, das heisst, dass die Behörde
später nicht mehr sagen kann, das war nicht so und das haben wir gar
nie so gesagt bzw. formuliert. Aber für die Ermittlungen ist vorerst
der Richter nicht zuständig. Er gibt auf jede korrekt und ausreichend
formuliert Anzeige der Behörde IMMER seinen Blankostempel zur
Hausdurchsuchung und später auch zur Onlinedurchsuchung. Es kommt
immer nur darauf an, wie die Behörde inhaltlich formuliert.
Das ist die Realität.
27. Februar 2008 11:16
Was hast du denn erwartet?
nimm (819 Beiträge seit 05.06.01)
[...] Die eigentliche Gefahr durch die OD droht nicht den Filesharern,
sondern den Whistleblowern, investigativen Journalisten,
Oppositionsführern und Revolutionsanzettlern. Und durch die
Heimlichkeit der nun erlaubten OD sind sie auch weiterhin in Gefahr.
Das Problem ist, dass die OD _überhaupt_ eingesetzt wird, denn man
kann sich nun nie sicher sein.
Das ist ein schwarzer Tag.
27. Februar 2008 10:56
Re: An die Juristen unter uns: Was bedeutet konkrete Gefahr?
38685 (13 Beiträge seit 24.06.03)
Hier > http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr#Arten_der_Gefahr werden
die Arten der Gefahr recht gut aufgelistet.
Die Bemühungen von Schäuble und Co. gingen in Richtung abstrakte
Gefahr. Da zwischen liegt ein (juristisch) grosser Unterschied.
Und genau denn haben die Verfassungsrichter heute netterweise
angeführt.
27. Februar 2008 10:54
Gut oder doch nicht gut?
McQuerly (mehr als 1000 Beiträge seit 16.01.03)
Der Urteil bremst die hemungslose Online-Durchsuchung. Aber sie
verhindert sie nicht wirklich. Im Gegenteil, alle Bundesländer werden
nun ihre Lücken suchen und die Internetgemeinde wohlmöglich schon
sehr bald mit ihren Trojaner verseuchen...
Welche Horrorvorstellung.
Trotzdem: Dank an die zumindest Teilweise erfolgreichen Kläger. Ohne
sie wäre alles noch viel viel schlimmer.
27. Februar 2008 11:12
Panoptisches Prinzip
dennis_fake (mehr als 1000 Beiträge seit 29.01.05)
Ich muß es nochmal erwähnen, da es hier vollkommen unterzugehen
scheint:
Die *heimliche* "Online-Durchsuchung" ist unter bestimmten Umständen
zulässig. Das bedeutet, daß jeder jederzeit überwacht/durchsucht
werden _könnte_.
Das Panoptische Prinzip ist mit diesem Urteil absolut anwendbar:
wir können den Überwacher nicht sehen, er aber (potentiell) uns
immer.
27. Februar 2008 12:17
Leseart des Urteils und pers. Fazit
MarksKarl (mehr als 1000 Beiträge seit 15.03.01)
Schon interessant, wie tendenziös die verschiedenen Lesearten dieses
Uteils ausfallen: Nur mal einige Überschriften:
heise:
Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen im
NRW-Verfassungsschutzgesetz
sueddeutsche:
"Computer-Grundrecht" eingeführt
Spiegel Online:
Hohe Hürden für Online- Fahnder - Schäuble hofft trotzdem auf
Umsetzung
Welt:
Karlsruhe baut hohe Hürden für Online-Razzien
Zeit:
Vertraulichkeit geht vor
Noch vor einigen Minuten waren die Überschriften übrigens wesentlich
euphorischer in Richtung "Karlsruhe erlaubt Online-Trojaner"
Mein Fazit ist noch extremer:
Durch die absolut gerechtfertigten und richtigen Hürden bei einem
hypothetischen Einsatz des OTrojaners, ist dieser praktisch obsolet.
Denn wenn genügend Anhaltspunkte zusammen sind und diese nicht per
OTrojaner gewonnen wurde, kann man auch weiter die bisherigen
"Quellen" befragen, bzw. den Verdachtigen auch gleich ganz
konventionell überwachen. Da brauchts dann auch keinen OTrojaner
mehr...
siehe auch:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-somit-waeren-OTrojaner-komplett-vom-Tisch/forum-132833/msg-14491009/read/
27. Februar 2008 12:36
Nachreichung und Bestätigung
MarksKarl (mehr als 1000 Beiträge seit 15.03.01)
MarksKarl schrieb am 27. Februar 2008 12:17
> Mein Fazit ist noch extremer:
> Durch die absolut gerechtfertigten und richtigen Hürden bei einem
> hypothetischen Einsatz des OTrojaners, ist dieser praktisch obsolet.
> Denn wenn genügend Anhaltspunkte zusammen sind und diese nicht per
> OTrojaner gewonnen wurde, kann man auch weiter die bisherigen
> "Quellen" befragen, bzw. den Verdachtigen auch gleich ganz
> konventionell überwachen. Da brauchts dann auch keinen OTrojaner
> mehr...
Aus dem aktuellen Spiegel-Artikel:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538092,00.html
"Innenminister Schäuble (CDU) ließ mitteilen, er hoffe noch immer auf
eine schnelle Einigung und der Schaffung eines Gesetzes, das sich im
Rahmen der Entscheidung bewegt. Wirklich zufrieden aber kann der
Minister mit dem Rüffel aus Karlsruhe nicht sein. Wie beim Großen
Lauschangriff wird ein mögliches Gesetz so viele Hürden enthalten,
dass es in der Fahnder-Praxis
***kaum noch anwendbar ist***, fürchten seine Fachleute."
Aus: "Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz" (27.02.2008)
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/104125-.-
[...] Mit dem neuen Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" will das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu heimlichen Online-Durchsuchungen bestehende Schutzlücken schließen. Es setzt damit nicht nur der angegriffenen Ausforschung von IT-Systemen grundsätzlich sehr enge Grenzen. Darüber hinaus haben die Verfassungsrichter auch erstmals den Herrschaftsbereich des Nutzers über seinen informationstechnischen Gerätepark abgesteckt. Sie haben dabei klargestellt, dass in dieser privaten Datensphäre nichts verändert und nur unter sehr strengen Auflagen etwa abgehört werden darf. Das Grundrecht beschreibt einen umfassenden Systemschutz, der weit über vom User veröffentlichte Informationen hinausgeht.
Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sprach von "neuartigen Gefährdungen" für die Privatsphäre etwa durch den wissenschaftlichen Fortschritt und die Umstellung der Lebensgewohnheiten, denen das neue, nicht ganz einfach auszusprechende Grundrecht gerecht werden solle. IT-Systeme seien gewissermaßen allgegenwärtig und "für die Lebensführung der Bürger von zentraler Bedeutung". Sie würden etwa der Archivierung und Verwaltung der eigenen und der gesellschaftlichen Angelegenheiten oder der Unterhaltung dienen. "Daneben enthalten viele Gegenstände des Alltags informationstechnische Komponenten", führte Papier weiter aus. Außerdem nehme die Bedeutung der IT für die Persönlichkeitsentfaltung durch die zum Normalfall werdende Vernetzung zu.
Die bestehenden Grundrechte lassen dem Verfassungsgericht nach Schutzlücken. "Spezifischen Gefährdungen" kann laut Papier etwa durch das Telekommunikationsgeheimnis in Artikel 10 Grundgesetz, das die Übertragung von Kommunikation erfasst, "nicht hinreichend begegnet werden". Als Beispiel nannte der Gerichtspräsident vor allem die bereits durchgeführte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Sei das System dabei erst einmal etwa mit einem Trojaner infiltriert, sei die entscheidende Hürde genommen, um es "insgesamt auszuspähen". So könnten etwa auch auf dem Rechner abgelegte Daten zur Kenntnis genommen werden, "die keinen Bezug zur laufenden Telekommunikation aufweisen". Dem müssten klare verfahrensrechtliche Regelungen entgegengestellt werden. Ferner könnte gar – teils unbeabsichtigt – das Verhalten in der eigenen Wohnung ausgeschnüffelt werden, solange mit einem Server "auch Geräte im Haushalt gesteuert werden".
Weiter setzte sich das Gericht mit Artikel 13 Grundgesetz zur Unverletzlichkeit des Wohnraums auseinander. Hier warnte es etwa vor möglichen Einblicke in Vorgänge der Wohnung mithilfe der Informationstechnik, "die der natürlichen Wahrnehmung des geschützten Bereichs entzogen sind". Die Hüter des Grundgesetzes verwiesen etwa auf elektromagnetische Abstrahlungen von Monitoren oder das Abgreifen von Tastatureingaben mit Hardware-Keyloggern. Angeschlossenen Peripheriegeräte wie Mikrofone oder Kamera könnten dazu genutzt werden, Vorgänge innerhalb der Wohnung zu überwachen und somit eine weitgehende "Infiltration" vorzunehmen. Davon sei auch auszugehen, wenn Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden in Wohnungen eindringen würden, um ein System physisch zu manipulieren.
Derlei Überwachungsmaßnahmen hat das Verfassungsgericht nun einen schweren, wenn auch nicht ganz unentfernbaren Riegel vorgeschobenen. Es hat zugleich die Schutzrechte auf mit einem Rechner in der Wohnung direkt verknüpfte Server sowie auf Laptops oder Mobiltelefone ausgedehnt. Adressbücher oder Terminkalender auf Handys könnten etwa bei privater oder auch geschäftlicher Nutzung regelmäßig auf persönliche Vorlieben schließen lassen oder gar Persönlichkeitsprofile ablesbar machen, begründete Papier den Beschluss in diese Richtung.
Zugleich kam der Gerichtspräsident damit auf weitere Ausprägungen des Persönlichkeitsrechts wie das informationelle Selbstbestimmungsrecht zu sprechen, das den Schutzanforderungen ebenfalls nicht in ausreichendem Maße entspreche. Vielmehr müsse künftig generell das Interesse des Nutzers geschützt werden, "dass die erzeugten und verarbeiten Daten vertraulich bleiben". Der neue Grundrechtsschutz umfasse auch die im Arbeitsspeicher temporär gehaltenen Bits und Bytes, erläuterte Papier. Der Nutzer müsse über das System insgesamt "selbstbestimmt" verfügen können.
Stärkt das 108 Seiten lange Urteil mit dem neuen Grundrecht einerseits die Bürgerrechte prinzipiell, so lässt es andererseits aber auch die Sicherheitsbehörden nicht im Regen stehen. Die Hürden für Eingriffe in das nun postulierte "Computer-Grundrecht" etwa durch verdeckte Online-Durchsuchungen sind zwar hoch und in etwa vergleichbar mit denen beim großen Lauschangriff oder der Rasterfahndung. Sie umfassen nicht nur einen Richtervorbehalt, sondern es werden auch konkrete Anhaltspunkte für eine aktuelle Gefahr für überragend wichtige Rechtsgüter wie Leib und Leben sowie Freiheit der Person oder die Bedrohung der Staatsgrundlagen gefordert.
Zugleich hat das Gericht aber auch – was in sich nicht ganz widerspruchslos bleibt – die möglichen Eingriffe in den laut Papier "unantastbaren Kernbereich der privaten Lebensgestaltung" näher beschrieben. Dieser solle im Bereich des Menschenrechtsschutzes zwar weitmöglichst "geschont" werden, betonte der Gerichtspräsident. Dabei seien aber "zwei Stufen" zu unterscheiden. Zunächst habe die "Erhebung kernbereichsrelevanter Daten möglichst zu unterbleiben". Falls dies "nicht in Betracht" komme durch Sicherungstechniken, habe der Gesetzgeber sicher zu stellen, dass einmal erhobene Daten "unverzüglich gelöscht werden". Die von der CDU/CSU beim großen Lauschangriff geforderte Lösung des Mitlaufens eines Richterbands schloss das Verfassungsgericht so nicht ganz aus.
Nicht zuletzt haben die obersten Richter dem Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen erwartungsgemäß die windige Basis für Netzbespitzelungen durch die dortigen Staatsschützer um die Ohren gehauen. Die entsprechende Klausel sei nichtig, da sie den Auflagen zur Normenklarheit und zur Verhältnismäßigkeit nicht entspreche, betonen sie in dem Grundsatzurteil. Die Kernpunkte der Entscheidung weisen aber weit über den konkreten Fall hinaus und werden neben Juristen die große Koalition sowie Landesregierungen in den nächsten Monaten und Jahren in Atem halten. (Stefan Krempl) / (jk/c't)
27. Februar 2008 12:54
DANKE an den CCC
CD 05 00 (70 Beiträge seit 03.11.06)
Danke an den CCC dessen mittlerweile jahrzehntelange Arbeit hat
Früchte getragen! Unsere Verfassungsrichter haben ein Urteil gefällt,
dem man Fachkenntnis anmerkt. Die Richter in Karlsruhe wussten was
sie taten! Das iat auch der aufklärenden Arbeit des CCC zu verdanken.
Denn nur wer Fachwissen hat, kann fachlich gut entscheiden!
Heute ist ein großer Tag für unsere Demokratie!
27. Februar 2008 12:55
Danke! Danke! Danke!
Anday (147 Beiträge seit 06.10.04)
Hoffentlich hat der Spuk der heimlichen Onlinedurchsuchungen mit
diesem Urteil ein ebenso jähes Ende gefunden, wie der große
Lauschangriff.
Danke, Karlsruhe!
27. Februar 2008 13:08
Selektives denken bei den Öffentlich-Rechtlichen?
Wirus (mehr als 1000 Beiträge seit 29.10.00)
Gerade in den Nachrichten beim hessische Rundfunk (HR3)
"Bundesverfassungsgericht erlaubt Online-Durchsuchung unter strengen
Auflagen"
Kein Wort vom gekippten Gesetz in NRW oder von der Stärkung der
Bürgerrechte.
IMHO hat der BVerfGH auch nix erlaubt sondern nur die generellen
Grenzen für ein mögliches, zukünftiges Gesetz abgesteckt.
Dieses Gesetz wird dann sicherlich nochmals einer Prüfung standhalten
müssen.
27. Februar 2008 13:25
Schönbohm: Online-Durchsuchung jetzt zügig und rechtssicher verankern
dennis_fake (mehr als 1000 Beiträge seit 29.01.05)
"Eine effektive Bekämpfung schwerster Gefahren für Bürger und
Rechtsstaat ist in der modernen Informationsgesellschaft ohne die
Möglichkeit der Online-Durchsuchung praktisch nicht mehr möglich.
[...]
Extremisten und Terroristen nutzen Chatrooms und Foren, um ihre
Aktivitäten öffentlich zu verschleiern. So genannte Terrorhandbücher
enthalten Anleitungen zur Herstellung von Kampfmitteln, für
Anschläge, Geiselnahmen und Bombenbau. Islamistische Extremisten
verbreiten Propagandabotschaften und Tötungsvideos so genannter
Glaubenskrieger. Weblogs spielen eine immer größere Rolle und File
Sharing ermöglicht es Extremisten, einschlägige Propaganda,
Videoclips, Anleitungen und sonstige Daten untereinander schnell,
einfach und weltweit zu verbreiten."
> http://de.internet.com/index.php?id=2054851 (27.02.2008)
Bitte nicht zu sehr lachen/weinen.
27. Februar 2008 13:28
Und nun, Herr Wolf?
exil (mehr als 1000 Beiträge seit 31.12.02)
Als das NRW-Verfassungsbeschißgesetz beschlossen wurde, schrieb ich
an den NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) eine Mail und bat höflich,
aber energisch, sich auf den liberalen Weg zu besinnen und machte
deutlich, daß meine privaten und geschäftlichen Daten *niemanden*
etwas angehen.
Immerhin: es kam eine Antwort zurück. Erwartungsgemäß von irgendeinem
Hilfsschreiberling, Marke Copy&Paste-Textblock.
Nach dem heutigen Tag erwarte ich immer noch Ihre Antwort, Herr Wolf.
Inzwischen aber persönlich, mit einer wirklich guten Begründung und
einer ebensolchen Entschuldigung. [...]
Your turn.
27. Februar 2008 13:38
Schön, das Schauspiel wird jetzt lustig ...
ichwersonst (mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.02)
Da dieses Urteil so dermaßen Eindeutig ist, daß man es nicht einfach
ignorieren kann, dürfen wir also nun auf das Schauspiel gespannt
sein, mit welchen Tricksereien die Politik dieses Urteil wie die
letzten karikieren und letztenedlich pervertieren wird, nur um ihre
schon vorher geäusserten Ziele zu erreichen.
Und das dieser Versuch stattfinden wird, zeigt sich schon daran, daß
sie nur wenige Tage vor der Entscheidung plötzlich alle neue
BND-Gesetze aus dem Hut zauberten, mit denen das selbe Spiel von
vorne beginnen wird.
27. Februar 2008 13:43
Und jetzt seht zu....
GenuineAdvantage (6 Beiträge seit 22.06.07)
...dass niemand vergisst, was die Menschenfeinde Schily, Schäuble und
deren Mitläufer und Parteien uns antun wollten!
Solche "Experimente" müssen langfristig mit Simmenentzug geahndet
werden. Freunde und Verwandte müssen weiterhin über die Denkweise
dieser Menschen aufgeklärt werden. Kinder müssen gewarnt werden wo
der Bespitzelungswahn hinführt. Vertrauen was sinnlos zerstört wurde,
muss von den Parteien mühselig wieder aufgebaut werden.
27. Februar 2008 13:45
Das ist der späte aber gründliche Rundumschlag!
gege (949 Beiträge seit 25.06.01)
Das Urteil setzt jeder Bespitzelung durch IT enge Grenzen.
Richtervorbehalt reicht nicht mehr, dazu kommen jetzt noch
begründeter Verdacht und Eingrenzung auf Schwerverbrechen.
Man kann das Urteil auch soweit interpretieren, dass es sogar
DRM-Verfahren und intransparent "nach Hause telefonierende" Geräte
und Programme erfasst.
Das BVerG stärkt insgesamt den Schutz der Privatsphäre unter
Berücksichtigung der (informations-) technischen Entwicklung und kann
sehr viel weitergehende Folgen als nur eine extrem enge Eingrenzung
zu Möglichkeiten der Online-Überwachung haben.
Und da heisst es im Volksmund "Papier ist geduldig"?
Das darf man spätestens seit heute als die Geduld sehen, auch ganz
dicke Bretter zu bohren und sollte nicht länger als Duldsamkeit
missverstanden werden...;-))
Eine durch das höchste Gericht eingeleitete Gewaltbremsung, die manch
rücksichtslosen Rollstuhlfahrer nachhaltig aus dem Sitz reißen
könnte...
schmerzvoll für jeden, der nicht (Grund-)gesetzkonform angeschnallt
ist sondern in Terror- und Allmachtswahn die empfohlene
Richtgeschwindigkeit weit überschritten hatte!
Die Latte liegt jetzt hoch genug, damit nicht jeder Spinner schon aus
Jux darüberspringt.
So weit so gut
gege
Aus: "Neues "Computer-Grundrecht" schützt auch Laptops und Daten im Arbeitsspeicher" (27.02.2008)
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/104150-.-
[...] Das Bundesverfassungsgericht hält Online-Durchsuchungen unter Auflagen für zulässig. Das NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung ist jedoch nichtig. Das Ausspähen von Computern sei grundsätzlich nur dann verfassungsgemäß, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut gebe, urteilte das oberste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Dazu gehörten „Leib, Leben und Freiheit der Person“. Das gleiche gelte, wenn die Grundlagen oder der Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen bedroht seien. Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung notwendig.
Die Verfassungshüter entwickelten zudem mit Blick auf die Gefahren der Online-Durchsuchung ein neues „Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Dieses Recht auf den Schutz vor Datenausforschung durch den Staat ist laut Urteil nötig, weil die Nutzung von informationstechnischen Systemen heute für die Persönlichkeitsentfaltung vieler Bürger von zentraler Bedeutung geworden ist. Eine Überwachung dieser Systeme und die Auswertung der darauf gespeicherten Daten könne „weit reichende Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Nutzers bis hin zur Profilbildung ermöglichen“.
Zugleich verwarf das Gericht das nordrhein-westfälische Gesetz zur Online-Durchsuchung. Das Gesetz verletzte das allgemeine Persönlichkeitsrecht und sei nichtig. Nach dem NRW-Gesetz durfte der Landesverfassungsschutz E-Mails oder Internet-Chats beobachten. Die Behörden konnten auf Festplatten gespeicherte Daten ausspionieren. Auch der Zugriff auf Internet-Telefonate war erlaubt. Dagegen hatten der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), zwei weitere Anwälte, eine Journalistin und ein Mitglied der Linken geklagt.
nb/Reuters/ddp/AFP
P. Beckmann (27.02.2008 10:38)
Artikel-Überschrift: "erlaubt"
Die Überschrift leitet irr. Die Entscheidung stellt eine große, wenn auch nicht vollständige Niederlage für Schäuble, die Union und die ihr mittlerweile in der Meinung folgende SPD dar. Der zweite Absatz macht dagegen deutlich, wie das Gericht in diesem Verfahren entschieden hat. Die sogenannte Online-Durchsuchung ist unter Einhaltung den genannten Auflagen kaum noch realisierbar.
LuckyLuke58 | 2 Kommentare (27.02.2008 12:36)
Ist doch eh egal....
...wenn es unsere Demokratie notwendig hat, mit Hilfe von "Hehlerware" nach Steuersünder zu fahnden, werden sich BND und sonstige staatliche Stellen auch nicht weiter um die Intimsphäre Ihrer Bürger scheren. Wer will es den auch kontrollieren?? ... und das es mit dem Datenschutz in diesem, "unserem Land" nicht mehr weit her ist, zeigen viele legalisierte Amtshilfen: wie Daten von KFZ-Zulassung an GEZ usw. usw. usw.
Landknecht | 362 Kommentare (27.02.2008 12:31)
Geniales Urteil!
Nichts ist einfacher als eine richterliche Anordnung zu bekommen. Telefonabhörung sollte auch nur in Ausnahmefällen möglich gewesen sein und siehe da, es wurden über 40.000 richterliche Anordnungen in 1 Jahr erteilt. Dabei sollten es doch nur ein paar wenige werden und nur in Ausnahmefäller erlaubt sein. Wie soll ein Richter entscheiden, wenn ihm von Ermittlern möglich Tatsachen vorgelegt werden, die reine Auslegungssache der Ermittler sind. Das Urteil ist nichts anderes, als ein weiterer Freibrief für Schäuble und Konsorten und dient weder dem Bürger, noch dem Datenschutz. Ich bin fest davon überzeugt, dass es jetzt erst richtig losgeht, denn mit diesem Richterspruch, sind die Weichen für einen Überwachungsstaat sorgfältig gestellt worden. Jeglicher Glaube an Gerechtigkeit ist damit weg
Botnetzerror (27.02.2008 12:23)
Ein großer Tag für die FDP und alle
Demokraten. Wo bleiben jetzt die Konsequenzen in Form von Rücktritten. Wer verfassungsfeindliche Gesetze auf den Weg bringt muss sofort des Amtes verwiesen werden. Das sollten wir aus der Geschichte gelernt haben.
Meier (27.02.2008 12:19)
Die Vernunft hat gesiegt
Eine Schlacht ist gewonnen, aber nicht der Krieg. Ein Krieg, den der Staat gegen seine Bürger führt. Der Staat möchte alles wissen, alles beherrschen damit er alles kontrollieren kann. Der Staat wird weiter morodieren gegen seine Untertanen mit neuen Methoden.
kahatrain | 1744 Kommentare (27.02.2008 12:18)
Das technisch mögliche Ausspähen
von Daten Online, kann man nicht durch Gesetze verhindern, sondern nur unter Strafe stellen, dass wissen alle. Ein Richter darf den Online-Zugriff nun legalisieren, wenn der Staat oder eine Person geschützt werden soll. Die Praxis wird es zeigen.
Nebumuk | 152 Kommentare (27.02.2008 12:07)
Richterliche Genehmigung hilft doch nicht.
Die ist doch schnell zu bekommen. Wieviele Bürger werden nach erfolgter Telefonüberwachung darüber informiert. Niemand hält sich an diese Gesetze, weil niemand dafür in den Knast wandert.
Mike (27.02.2008 12:01)
Wisst Ihr was?
Sie tun es trotzdem...Wer geklaute Daten kauft und sich als Hehler verhält, dem traue ich noch viel grössere Schweinereien zu. Der deutsche Staat ist nicht gerade zimperlich wenn es darum geht. Der BND und der Geheimdienst hören dennoch mit. Macht Euch darauf gefasst. Dieses neue Gesetz ist nicht mal das Papier wert auf dem es geschrieben steht.
wibi40 | 7314 Kommentare (27.02.2008 11:59)
Vernünftiges Urteil
Vorallem die Einschränkungen und die richterliche Genehmigung verhindern ein unkontrolliertes Ausspähen durch Staatsorgane.
Rednite_Pleasure | 53 Kommentare (27.02.2008 11:49)
Online-Durchsuchung...
sollte und muss als Mittel der Strafverfolgung erlaubt sein, genau wie das Grundgesetz muss sich auch die Strafverfolgung anpassen. Wogegen es hier allerdings ging, ist der teilweise verdachtsunabhängige und pauschale Einsatz, besonders ohne Richtervorbehalt. Das Urteil legt aber die Hürde nun sehr hoch und wenn Richter nicht dazu über gehen wie bei normalen Durchsuchungen pauschal abzuzeichnen, sondern wirklich zu prüfen, wird es tatsächlich auch nur sehr wenige Anwendungsfälle geben. Wirklich interessant ist die Neubewertung des Computers, da sich auch generell jetzt die Frage stellt in wie weit eine pauschale Beschlagnahmung einer Festplatte mit allen Daten zulässig ist. Aber das werden andere Urteile klären.
Fritz Privat (27.02.2008 11:00)
Also verabschieden wir uns vom Rechtsstaat
Dennoch herzl. Glückwunsch an Herrn Baum u.A. zum Teilerfolg. Dem Kollegen Wolf (NRW-IM) hat Karlsruhe sein Bespitzelungsgesetz um die Ohren gehauen. Ich bin aber überzeugt, dass Wolf auch ohne Gesetz weiter bespitzeln lässt. So wie das inzwischen tägliche Praxis ist. Wer also weiter der Meinung ist, er "habe nichts zu verbergen" und bei ihm "könne man ruhig", dem kann man nur sagen schlaf weiter.
steuerzahler60 | 1245 Kommentare (27.02.2008 10:40)
tolle Demokratie
Ich habe nichts anderes erwartet. Bundesrichter werden nicht gewählt - die werden ernannt, vom Bundestag.... Und die Formulierung " tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr" erlaubt unserem Innenminister im Prinzip alles. Denn in der Vergangenheit waren wir ja ALLE erst mal verdächtig (Rasterfahndung, Heiligendamm usw.). Also nichts anderes als ein höchstrichterlicher Freibrief. Tolle Demokratie.
hugojojo | 16 Kommentare (27.02.2008 10:33)
Manchmal siegt doch noch die Vernunft
Ich wäre ausgewandert, wenn diese Datenschnüffler Recht bekommen hätten. Hoffen wir, dass die Staatsanwälte das Recht jetzt nicht beugen und bei "Jedem" dringenden Tatverdacht unterstellen.
Aus: "Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe erlaubt Online-Durchsuchung" (27.02.08)
Quelle:
http://www.focus.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht_aid_262968.html