• Welcome to COMMUNICATIONS LASER #17. Please log in.

[Peer-to-Peer (P2P)... (Filesharing)]

Started by Textaris(txt*bot), October 24, 2006, 09:48:59 AM

Previous topic - Next topic

0 Members and 1 Guest are viewing this topic.

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Zwischen 2003 und 2005 war elitetorrents.org einer der größten BitTorrent-Tracker. Am 25. Mai 2005 veranlasste das US-Justizministerium die Schließung der Webseite und übernahm die Kontrolle über die Webserver. Nun sind die Geschworenen in dem Verfahren gegen den Elite-Torrents-Administrator Daniel Dove zu einer Einigung gekommen: Wie das Department of Justice mitteilte, befanden die Geschworenen den Angeklagten der Konspiration zu schwerer Urheberechtsverletzung für schuldig.

Über Elite Torrents waren urheberrechtlich geschützte Werke meist schon erhältlich, bevor sie in Geschäften zu kaufen oder in Kinos zu sehen waren. Bekanntestes Beispiel dürfte Star Wars Episode III: Revenge of the Sith gewesen sein, der bereits Stunden vor der Erstaufführung zum Download bereitgestanden haben soll. Innerhalb von 24 Stunden sei er mehr als 10.000 Mal heruntergeladen worden.

Die Urteilsverkündigung ist für den 9. September angesetzt; Dove drohen bis zu zehn Jahre Haft. Seine Co-Administratoren Grant T. Stanley und Scott McCausland bekannten sich bereits im September 2006 schuldig. Beide wurden zu jeweils fünf Monaten Gefängnis mit anschließender Bewährungsstrafe verurteilt. (vza/c't)
Quote30. Juni 2008 10:58
Bekenne mich auch schuldig!
Lena X (870 Beiträge seit 15.08.07)

Könnte wetten die Geschworenen haben selbst gesaugt wie die Deppen -
dabei allerdings nicht wirklich nachgedacht und ständig dieses
bedrückende Gefühl gehabt, etwas Verbotenes zu tun. Und an diesem
scheiss Gefühl sind natürlich die Betreiber dieser Seiten schuld!
Muss man dicht machen damit sie anständige Bürger nicht in Versuchung
führen!

Die Alternative wäre natürlich das Denken.
Wenn sich 90% der Bevölkerung für Schuldig bekennt, dann müsste das
in einer angeblichen Demokratie reichen um bestehende Gesetze zu
ändern.
Und jetzt komm mir keiner mit "Superstars müssen doch auch leben" -
ich hab im gerade vergangenen Monat genau 3 CDs gekauft. Gruppen die
hier Musik gemacht haben und im Anschluss ihre 100% independent CDs
ohne Kopierschutz verkauften:
http://www.hannahpearl.com/
http://www.makana-movement.de/

Auch Filesharer geben Geld für "Content" aus. Nur Sony-BMG und
Konsorten gehen dabei leer aus. Aber damit kann ich leben.


Quote30. Juni 2008 11:01
Konspiration zu schwerer Urheberechtsverletzung (Editiert vom Verfasser am 30.06.08 um 11:03)
dennis_fake (mehr als 1000 Beiträge seit 29.01.05)

> Zwischen 2003 und 2005 war elitetorrents.org einer der größten
> BitTorrent-Tracker.

Ein _Tracker_ - die Betreiber haben also höchstens mittelbar zu
Urheberrechtsverstößen beigetragen.
Entsprechend hat man wohl auch ein wenig Straftatbestände
konstruiert, um mal "ein Exempel statuieren" zu können, denn was
genau ist denn bitte "Konspiration zu schwerer
Urheberechtsverletzung"?

Insgesamt liest sich die Meldung auf USDOJ.GOV seltsam und verworren
und ich bin nach der Lektüre nicht wirklich klüger.

| Elite Torrents used BitTorrent peer-to-peer (P2P) technology to
| distribute pirated works to thousands of members around the world.

Hm, hm... sie haben nun mal nichts selbst verteilt, sondern eher so
etwas wie einen Teil der dafür notwendigen Infrastruktur
bereitgestellt.

| Dove was an administrator of a small group of Elite Torrents
| members known as "Uploaders" [who had very high-speed Internet
| connections], who were responsible for supplying pirated content to
| the group.
| Dove operated a high-speed server, which he used to distribute
| pirated content to the Uploaders.

Also was jetzt:
1. Dove wirbt "Uploader" mit schnellen Zugängen an (50x schneller als
"reguläre"?), die Werke (Filme, Software, ...) im Gepäck hatten und
macht diese über seinen Tracker verfügbar.
2. Dove hatte "high-speed server" und hat von diesen Werke an die
"Uploader" verteilt.

Ein einziges Durcheinander...

Gab es zentrale Personen, die Inhalte geliefert haben und in welchem
Verhältnis stand Dove zu diesen? Er hat sie "geworben", doch was
bedeutet das? Ist das die "Konspiration"?
Hat Dove selbst Material besorgt oder verteilt oder verfügbar
gemacht?

Klare Beschreibung und Abgrenzungen zwischen den Tätigkeiten der
einzelnen Personen fehlen mir hier und so kann ich auch überhaupt
nicht einschätzen, wieso Dove nun zehn Jahre Gefängnis erwarten
könnten, während Co-Administratoren zu fünf Monaten verurteilt
wurden.

[Edit: Grammatikwirrwarr beseitigt]


Quote30. Juni 2008 12:59
Verurteilung wegen VERTEILUNG und UPLOAD
Pandur2000 (601 Beiträge seit 01.03.04)

Lest doch mal...

"The jury was presented with evidence that Dove was an administrator
of a small group of Elite Torrents members known as "Uploaders," who
were responsible for supplying pirated content to the group.

Die Jury wurde mit Beweisen konfrontiert, dass Dove als der
Administrator einer kleinen Gruppe von Elite Torrent-Mitgliedern, als
"Uploader" bekannt, die dafür verantwortlich waren, raubkopierten
Inhalt an die Gruppe bereitszustellen, tätig war."

The evidence also showed that Dove operated a high-speed server,
which he used to distribute pirated content to the Uploaders.

Die Beweise zeigten außerdm dass Dove einen High-Speed-Server
betrieb, dn er dafür benutzte, raubkopierte INHALTE an die Uploader
zu verteilen."

Es geht hier also nicht um das Bereitstellen von Torrent-Links,
sondern um die Bereitstellung der entsprechenden Dateien. Sprich, die
Jungs waren als Releaser tätig. Dass das, gerade bei Filmen die noch
nicht mal Premiere hatten, höchst illegal ist (und meiner Meinung
nach unnötig), das muss man nicht bestreiten.


Quote30. Juni 2008 11:19
Im Namen der Lobbyverbände...ääh, des Volkes verkünde ich folgendes Urteil ;-) kt
His.Dudeness (137 Beiträge seit 04.02.06)

kt



Aus: "P2P: Geschworene befinden Administrator von Elite Torrents für schuldig" (30.06.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/P2P-Geschworene-befinden-Administrator-von-Elite-Torrents-fuer-schuldig--/meldung/110187


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Anwalt Dieter Fussenegger von der Vorarlberger Kanzlei bestätigte gegenüber ORF.at den Versand der Schreiben: "Es trifft zu, dass wir Urheberrechtsverletzungen über Auftrag unserer Mandanten anwaltlich geltend machen." Bei dem in den Briefen geforderten Betrag von 790 Euro handle es sich um eine Pauschale, die Ansprüche der Rechteinhaber nach dem Urheberrechtsgesetz, die Kosten der Beweissicherung sowie die Anwaltskosten abdecken soll.

Die Urheberrechtsverletzungen wurden laut Fussenegger von einem von den Mandanten der Kanzlei beauftragten Software-Unternehmen erfasst und ausgewertet. Als Auftraggeber nannte der Anwalt Medien- und Software-Unternehmen.

Laut "Format" sind von den Schreiben bisher ausschließlich Kunden der Telekom Austria [TA] betroffen. Die Telekom Austria berief sich in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Magazin auf "eine gesetzliche Auskunftspflicht nach dem Urheberrechtsgesetz, auch ohne richterlichen Beschluss oder staatsanwaltlichen Auftrag Auskunft über die Stammdaten ihrer Kunden [Anm.: Wer zu einem bestimmten Zeitpunkt Inhaber einer IP-Adresse war] geben zu müssen".

Gegenüber ORF.at sagte TA-Sprecher Martin Bredl, dass im Jahr 2005 eine Urteil des Obersten Gerichtshofs [OGH] ergangen sei, das die Telekom Austria bei Urheberrechtsverletzungen zur Herausgabe der Daten an Rechteinhaber zwinge. Die TA habe sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen den Richterspruch gewehrt, sagte Bredl: "Aufgrund des Urteils sind wir jedoch gezwungen, die im Urheberrecht vorgegebene Herausgabe durchzuführen."

Ob in solchen Fällen Urheberrecht vor Datenschutz geht, ist nach Meinung von Rechtsexperten jedoch in der Schwebe. Der OGH hatte diese Frage 2007 in einem Verfahren einer Verwertungsgesellschaft gegen einen Internet-Anbieter an den Europäischen Gerichtshof [EuGH] weitergegeben. Eine Entscheidung steht noch aus.

"Wenn jemand Auskunft gibt, dann gibt er freiwillig Auskunft", sagte der Salzburger Richter Franz Schmidbauer, der die Website Internet4Jurists betreibt, zu ORF.at. Seiner Meinung nach besteht derzeit keine zivilrechtliche Auskunftspflicht für Provider.

QuoteDeutsche Zustände?
reistidis, vor 8 Stunden, 39 Minuten
Auch auf die Gefahr hin, daß manche hier meine Bedenken wieder als unbegründet abtun:
Das Geschäftsmodell der angelaufenen Abmahnwelle
in Österreich wurde praktisch unverändert aus Deutschland importiert.
Allerdings hat in Deutschland die Politik bereits reagiert und gegen den
Abmahnmahn die Notbremse gezogen. Daher weichen jetzt manche
findige Unternehmer nach Österreich aus, hier finden sie aufgrund
unklarer gesetzlicher Bestimmungen einen richtiggehenden Selbstbedienungsladen vor.

Es geht hier nicht mehr um das Behandeln von einzelnen Fällen, es ist
eine Systemantwort dringend nötig, d.h. die Politik ist gefordert.

Für die Skeptiker, die meinen: "ja, aber in Österreich läuft das alles
ganz anders und ist außerdem rechtlich völlig in Ordnung..."
noch ein Ausschnitt aus der angesehenen
Frankfurter Allgemeinen Zeitung zum Thema:

...Pervertiert wird das System jedoch inzwischen durch eine zwar immer noch kleine, aber höchst effiziente Truppe von Abmahn-Anwälten, die das Internet systematisch nach Rechtsverletzungen durchsuchen. Nicht selten gehen sie bei ihren Geschäften den umgekehrten Weg: Nicht der Mandant wendet sich an eine Kanzlei seiner Wahl, sondern der Advokat sucht sich einen geeigneten Auftraggeber, um seinen Fund mit Hilfe von kostensparenden Satzbausteinen in bares Geld umzuwandeln.
Der Verdacht, dass dabei nicht alles nach den guten Sitten der Anwaltschaft läuft, liegt nahe: Es scheint schwerlich vorstellbar, dass sich ein Mandant über die horrenden Gebühren zu dem angegebenen Streitwert von oft 50.000 Euro eine verbindliche Rechnung ausstellen lässt, nur damit sein Anwalt die Summe wegen Lappalien vom mutmaßlichen Rechtsverletzer eintreiben kann. Advokaten, die missbräuchlich mit Abmahnungen um sich werfen, droht von den Rechtsanwaltskammern meist nur eine Rüge, die von so manchem sanktionierten Juristen auch noch als Trophäe an die Wand gepinnt wird.
Deckelung der Gebühren bei 100 Euro ist überfällig
Der Weg der SPD-Ministerin, die Gebühren für Anwälte bei 100 Euro zu deckeln, ist deshalb zwar ungewöhnlich, aber überfällig. Die Auswüchse zeigen deutlich, dass die bisherigen Instrumente insbesondere der Rechtsprechung nicht ausreichen, um dieses sittenwidrige Geschäftsmodell auszutrocknen. Es darf nicht allein den Gerichten überlassen werden, ob sie Missbrauch erkennen und in ihrem Urteil berücksichtigen.
Gewiss: Die Zeche zahlt der Urheber, der in einfach gelagerten Fällen bald nicht mehr eine so imposante Drohkulisse aufbauen kann. Doch es ist nicht damit zu rechnen, dass künftig scharenweise Internetbegeisterte die Urheberrechte anderer sehenden Auges zu ihren Gunsten ausschlachten und im Schutz der Kostenbegrenzung eine unerfreuliche Abmahnung in Kauf nehmen. Immerhin gilt sie ausschließlich für einmalige, unerhebliche Verstöße, bei denen eine solche Beschränkung der Urheberrechte eher zu verschmerzen ist....




QuoteCrashkurs Abmahnwahn
reistidis, vor 10 Stunden, 19 Minuten
Hier für alle neu Hinzugekommenen eine kleine Einleitung zum Thema:

Die Sache mit den Urheberrechtsverletzungen wird bloß vorgeschoben um
schnell an möglichst viel Geld zu kommen. Daß mit dieser Abzocke irgendwelche
Rechtsverstöße geahndet bzw. verhindert werden sollen ist eine reine Verarschung.
Wenn dem so wäre, müßten zuallererst die Internetspitzel jene User ermitteln, die
die abgemahnten Dateien als erste in Umlauf bringen. Aber anscheinend schaffen die das nicht...
Macht aber nichts, man ist ja kreativ beim Ausdenken neuer Geschäftsmodelle.
"Turn Piracy into Profit" lautet das Motto einer Abmahn-Abzockfirma.
Peinlicherweise ist jetzt ein geheimer Vertrag veröffentlicht worden, der zeigt, wie
eine dieser "Internetdetekteien" direkt mit den Pornoproduzenten zusammenarbeitet.

(http://www.gulli.com/news/p2p-abmahn-vertrag-geleaked-2008-08-18/)

Funktioniert so:
Die stellen rechtlich einwandfrei die Pornofilme in der Tauschbörse ein und überwachen
dann einfach, von welcher IP-Adresse zu welchem Datum/Uhrzeit auf diese Dateien zugegriffen
wird. Dabei reicht schon der reine Download, denn nach deren Argumentation stellt man
dann automatisch die Datei allen anderen Nutzern zur Verfügung.
Die Spitzel haben also zunächst nur folgendes:
Eine urheberrechtlich geschützte Datei, eine IP-Adresse von der darauf zugegriffen
wurde und eine entsprechende Uhrzeit/Datum.
Diese zunächst harmlosen Daten werden dann an die Rechtsanwaltskanzleien weiter-
gegeben. Die RA klopfen dann bei der Telekom/AON an und fragen: "Welchem ihrer
Kunden war zu dem und dem Zeitpunkt diese und jene IP-Adresse zugeordnet?
Der ist nämlich nach unseren Daten (Uhrzeit, Datei, IP-Adresse) ganz ganz böse gewesen!"
Ganz nebenbei reichen sie unter dem Tisch noch 102,80 Euro pro Datensatz rüber,
damit AON auch was vom Kuchen abbekommt.
AON empört sich daraufhin, rechtlich abgesichert, über die bösen, bösen
Tauschbörsennutzer und gibt die sensiblen persönlichen Daten ihrer eigenen Kunden
(Name, Adresse und gottweiß was sonst noch)an die Rechtsanwälte weiter.
Das widerspricht nach Meinung von AON aber nicht dem Recht auf Datenschutz,
denn die "konkretisierten Angaben, die auf eine Straftat hinweisen"
(nochmals: Uhrzeit, Datei, IP-Adresse)rechtfertigen ja die Herausgabe der Daten
an irgendwelche fragwürdige Dritte, ganz ohne richterliche Anordnung!

...



Aus: "Pornoproduzenten mahnen P2P-Nutzer ab" (16.10.2008)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/315216/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das französische Parlament hat das umstrittene Gesetz gegen Urheberrechtsverstöße im Netz in einer erneuten Lesung am Donnerstag überraschend doch noch abgelehnt. Das vom konservativen Regierungsbündnis UMP eingebrachte und von Staatspräsident Nicolas Sarkozy maßgeblich unterstützte Vorhaben scheiterte in der vor den Osterfeiertagen nur spärlich besetzten Nationalversammlung mit 15 gegen 21 Stimmen. Französischen Medienberichten zufolge stimmten zwei UMP-Abgeordnete mit der Opposition gegen den Gesetzentwurf.

Der weltweit beachtete und von der Unterhaltungsindustrie gestützte Vorstoß der Regierung Sarkozy hätte den Franzosen eines der weltweit schärfsten Gesetze gegen mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen beschert. Der Entwurf sah vor, dass Internetnutzer bei wiederholten Downloads geschützter Werke etwa aus Filesharing-Netzen der Zugang abgeklemmt werden sollte. Darüber sollte eine eigens einzurichtende Behörde (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet, Hadopi) wachen.

Am Donnerstagmorgen hatte das Gesetz die zweite Kammer des Parlaments, den Senat, passiert. Berichten zufolge hat die UMP die peinliche Schlappe einigen von der zweiten Kammer in letzter Minute vorgenommenen Änderungen zu verdanken, die ein UMP-Abgeordneter und ein parteiloser Ex-UMP-Mann nicht mehr mittragen wollten. Dass vom Internet abgeklemmte Nutzer trotzdem weiter für ihren Anschluss zahlen sei in ihren Augen eine unverhältnismäßige doppelte Bestrafung. In der Abstimmung am Donnerstag fand dieser Entwurf keine Mehrheit mehr.

In der vergangenen Woche hatten sich wenige Abgeordnete des Parlaments in mitternächtlicher Abstimmung noch auf die Kernpunkte der Vorlage verständigt. In diesem abgesegneten Entwurf gestrichene Verschärfungen seien dann vom Senat wieder eingefügt worden, hieß es heute, sodass eine neue Abstimmung erforderlich wurde. In dieser habe dann auch die Zentrumspartei ihre neutrale Haltung aufgegeben und sich der Opposition angeschlossen.

Staatssekretär Roger Karoutchi kündigte gegenüber der Nachrichtenagentur Agence France Presse (AFP) an, die Regierung werde in den kommenden Wochen eine entsprechend geänderte Fassung erneut einbringen. Die Opposition hofft allerdings, dass das Gesetz mit der gestrigen Abstimmungspleite erledigt ist. Bürgerrechtler sehen in dem vorerst gescheiterten Gesetz einen "wunderbaren Sieg für die Bürger". (vbr/c't)


Quote10. April 2009 18:49
"Three Strikes"-Gesetz für Deutsche Politiker !
wahrheit (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)

3 mal einem Gesetz zugestimmt das vom Bundesverfassungsgericht
gekippt wurde und das war es mit der Wählbarkeit.
Die Halbwertszeit eines deutschen Berufslügners läge im Schnitt,
vermutlich bei 3,5 Zustimmungen.




Aus: "Französische Nationalversammlung lässt Anti-Filesharing-Gesetz überraschend durchfallen" (09.04.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Franzoesische-Nationalversammlung-laesst-Anti-Filesharing-Gesetz-ueberraschend-durchfallen--/meldung/136043


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der französische Senat hat am gestrigen Mittwoch den ergänzenden Sanktionsteil zum Anti-Filesharinggesetz zugestimmt. Mit einer Mehrheit von 189 Stimmen gegenüber 142 Gegenstimmen hat die 2.Kammer der Legislative den Vorschlag der Regierung angenommen. Die Gegenstimmen kamen überwiegend aus der sozialistischen und der kommunistischen Partei.

Der verabschiedete Gesetzestext legt Strafen fest, die bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen über einen Internetnutzer verhängt werden können. Die Ergänzung zum bereits verabschiedeten gekürzten Internetgesetz wurde von der Regierung vorangetrieben, nachdem der Verfassungsrat Anfang Juni entschieden hatte, dass der vorherige Regierungsentwurf nicht verfassungskonform ist. Nach dem neuen Entwurf werden die Strafen, wie von den Verfassungsrichtern gefordert, nun strafrichterlich angeordnet, statt von einer eigens geschaffenen Behörde (HADOPI) verhängt.

In einem vereinfachten beschleunigten Verfahren, das demjenigen ähnelt, das bei Geschwindigkeitsüberschreitungen praktiziert wird, kann der Richter eine Höchststrafe von bis zu einem Jahr Internetsperre für mehrmaliges nicht-lizenziertes Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken aussprechen. Die Gebühr für den Provider muss der betroffene Nutzer dennoch weiter entrichten. Sollte ein Internetuser, der bereits gesperrt ist, ein erneuter Urheberrechtsverstoß nachgewiesen werden, droht ihm eine Strafe von 3750 Euro. Der Richter entscheidet auf der Grundlage eines Dossiers, das von der Kontrollbehörde HADOPI, die eng mit Rechteinhabern zusammenarbeitet, vorbereitet wird. Laut Regierung soll dieses Verfahren 80 Prozent der Fälle abdecken. Man erwartet etwa 50.000 Fälle im Jahr. Dazu sollen 109 neue Stellen geschaffen werden, darunter 26 Magistratsrichter.

Bei besonders schweren Verstößen und im Fall eines Widerspruchs sind strafrechtliche Verfahren vorgesehen. Hier kann die bereits bestehende Gesetzgebung zu Fälschungen angewendet und Gefängnisstrafen bis zu 2 Jahren sowie Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro verhängt werden. Wenn Urheberrechtsverletzungen unter dem Strafbestand der Fälschung geahndet werden, gelten die Verurteilten als vorbestraft. In den anderen Fällen werden die Verstöße nicht in das Vorstrafenregister aufgenommen.

Laut dem neuen Entwurf riskiert der mehrmals verwarnte Filesharer auch dann eine einmonatige Sperre und eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro, wenn ein Dritter über seinen Internetzugang die Urheberrechtsverstöße begangen hat. Der dazugehörige neu eingeführte Tatbestand der "Nachlässigkeit" – im Orginalgesetzestext "négligence caractérisée" – wird bereits kritisiert, da er eine Sicherungssoftware des Internetusers voraussetzt. Die Kritiker befürchten, dass über vorgeschriebene Software zur Absicherung des Internetzugangs über lange Frist eine Zensurinfrastruktur aufgebaut werden kann.

Umstrittenen ist auch eine Formulierung, die neu im Ergänzungstext aufgenommen wurde: Demnach könnten nicht nur Verstöße geahndet, die via Internet begangen werden, sondern allgemein über "elektronische Kommunikation", also auch Mail-Anhänge. Weitere Debatten über das Hadopi2-Gesetz sind also zu erwarten. Ab 21. Juli kommt die Sanktionsergänzung vor die erste Kammer des französischen Parlaments, die Nationalversammlung. (tpa/Telepolis)

Quote9. Juli 2009 13:57
Logisch und gerecht
Kommando Abdul Rahman, Alexander Vogt (mehr als 1000 Beiträge seit 23.03.06)

Wer betrunken Auto fährt, dem entzieht man die Fahrerlaubnis.

Wer das Internet illegal benutzt, dem entzieht man den Zugang.

Das ist logisch und gerecht.


Quote9. Juli 2009 14:00
Frankreich wird Hotspotlos...
usual suspect (346 Beiträge seit 31.05.05)

Ich bin ja mal gespannt, wie lange das Gesetz durchhält.

Welches Hotel oder Restaurant kann denn jetzt noch einen Hotspot
betreiben?
Wie wollen die denn verhindern, dass Firmen abgeklemmt werden?
Was passiert mit Hochschulen/Schulen?

Reicht es jetzt, wenn ich in einem Krankenhaus an eine RJ45 Dose
komme, dass das gesamte Krankenhaus vom Internet getrennt wird?

Fragen über Fragen...


Quote9. Juli 2009 13:50
DIESMAL haben Carla und Nico dran gedacht...
SeBiG (mehr als 1000 Beiträge seit 19.12.02)

...auch die Verfassungrichter zu schmieren - und nicht nur das
lobbyhörige Pack im Parlament.

   Où est Europe? :-( = SeBiG


Quote9. Juli 2009 13:48
Immer wenn der Staat droht die Kontrolle über seine Bürger zu verlieren ...
ichwersonst (mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.02)

... schubst er die gesamte Gesellschaft zurück ins Mittelalter.
Scheint ein ehernes Gesetz zu sein, unabhängig von der gerade
aktuellen Regierungsform.

Hier haben wir weitestgehende Überwachung (damit es zu Verfahren
kommen kann), Schnellverfahren (nur in Unrechtssystemen und in
Notlagen üblich), Unverhältnismäßigkeit (Sperrung), Sippenhaft
(strafe ohne Tatverantwortung), Vertragszwang (weiterzahlen trotz
Sperre), Bestrafen von Rechtsansprüchen (erhöhte Strafen bei
Wiederspruch) und dieses Seltsame Konstrukt eines Richters, der auf
Basis einer Behördenempfehlung entscheidet (und nicht etwa auf Basis
seines Urteilsempfindens und seiner Gesetzesinterpretation, wie sich
das gehört) die wiederrum eng mit den Lobbyverbänden zusammenarbeitet
klingt jetzt auch nicht wirklich koscher.

Und Parlamentarier, die das für in Ordnung halten und ihm Zustimmen -
Demokratie, was ist nur aus Dir geworden :(


Quote9. Juli 2009 13:46
Wer kontrolliert das alles?
Tims Katze (mehr als 1000 Beiträge seit 10.05.07)

Der letzte Absatz stößt wirklich übel auf:

<<Umstrittenen ist auch eine Formulierung, die neu im Ergänzungstext
aufgenommen wurde: Demnach könnten nicht nur Verstöße geahndet, die
via Internet begangen werden, sondern allgemein über "elektronische
Kommunikation", also auch Mail-Anhänge.>>

Mal abgesehen davon, dass meines Wissens die "elektronische
Kommunikation" heutzutage fast immer Teil des Internets ist, ist es
einfach nicht einzusehen, dass "einfach" so Behörden Einblick in den
privaten Netzverkehr nehmen. Man muss sich demnach gar nicht mehr auf
"bösen" Ports herumtreiben, um sich verdächtig zu machen, die reine
Präsenz reicht aus.

Und selbst wenn im Anhang eine MP3-Datei steckt: Hier ist es doch
mehr als nur wahrscheinlich, dass es hier um eine Weitergabe im Sinne
einer Privatkopie an einen Freund handelt, sofern der Adressat kein
Verteiler ist.





Aus: "Französischer Senat stimmt neuem Gesetz zu Internet-Sperren zu" (09.07.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Franzoesischer-Senat-stimmt-neuem-Gesetz-zu-Internet-Sperren-zu--/meldung/141766


Textaris(txt*bot)

#39
Quote[...] Ein Gericht in den Niederlanden verfügte zugunsten der Anti-Piraterie-Organisation Brein und gegen The Pirate Bay. Die drei Gründer von The Pirate Bay haben jetzt zehn Tage Zeit, um den Traffic zu und aus den Niederlanden zu blockieren.

Der Richter Wil Tonkens hielt in einem schriftlichen Gerichtsbeschluss fest, dass die drei Betreiber "jeder für sich und alle zusammen" sich um den Stopp des Datenverkehrs zu kümmern hätten, ansonsten falle eine Strafe in der Höhe von 30.000 Euro pro Tag an. In dem Urteil wurden Hans Frederik Lennart Neij, Peter Kalevi Sunde Kolmisoppi und Per Gottfrid Svartholm Warg namentlich genannt.

Aus dem Gerichtsbeschluss geht allerdings nicht hervor, wie die Betreiber den Traffic zu blockieren hätten und wie das Gericht die Umsetzung des Urteils erzwingen könnte, wenn die Betreiber diese Sperre nicht umsetzen können.


In einer separaten Entscheidung des niederländischen Gerichts wurde festgestellt, dass auch das schwedische Unternehmen, das den Kauf von The Pirate Bay angekündigt hatte, die Blockierung des Datenverkehrs vom ersten Tag der Übernahme an umsetzen müsste.

Die Global Gaming Factory (GGF) hatte angekündigt, The Pirate Bay für 7,8 Millionen Dollar übernehmen zu wollen. Der Verkauf wurde bisher nicht abgeschlossen.

Mitte April waren die drei Gründer und der Finanzier Carl Lundström von einem schwedischen Gericht zu 3,6 Millionen Dollar Schadenersatz und einem Jahr Haftstrafe verurteilt worden.

(AP/futurezone)

Quote

      solala, vor 8 Stunden, 12 Minuten

      Uii, da wird sich die MI freuen, endlich können die Nillarden an Verlusten ausgeglichen werden, die Leute werden shlange stehen vor den CD Läden heißt es doch, wir wollen alle den neuesten Schinken....

      Blöd, wann der Schuß nach hinten geht, und das das passiert, dafür gibts einige Wisschenfaftlcihe arbeiten, die das bestättigen, sprich, am Ende wird die MI noch weniger verkaufen als jetzt!

      Da wird in einigen Ländern die MI noch bitter böses Lehrgeld bezhalen müssen!
   
...




Aus: "Niederlande: Pirate Bay muss draußen bleiben" (31.07.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1621981/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Vertreter der Filmindustrie haben sich in den Reigen der Befürworter von Web-Sperren eingereiht. Die "Gatekeeper" in Gestalt der Provider sollten den Zugang zu umstrittenen Webangeboten mit Links zu Videostreams aktueller Kinofilme wie Kino.to blockieren, forderte Max Wiedemann, Produzent der deutschen Komödie "Männerherzen", auf dem Forum zu "Prävention und Aufklärung" der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) in Berlin am heutigen Dienstag. Dies sei "technisch kein Problem", betonte der Erfolgsunternehmer unter großem Beifall der versammelten Branchenvertreter. Die einzige Möglichkeit, der Download-Plage Herr zu werden, sei es, "nicht die Konsumenten zu bestrafen, sondern die Hehler".

Der Internetindustrie und ihrer Abwehrhaltung bei Zugangsblockaden warf Wiedemann vor, "Nebelkerzen" zu werfen, um "wirksame Mittel" gegen Urheberrechtsverstöße im Internet zu vermeiden. Die Nutzer dürften "gar nicht erst in Versuchung" geführt werden, sich illegal kopierte und nicht zur Verbreitung freigegebene Filme übers Internet anzuschauen. Auch den Widerstand der Zugangsanbieter sowie zahlreicher Nutzer und Datenschützer gegen die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung verstand der Produzent nicht. Es rege sich schließlich auch niemand mehr darüber auf, "dass Autos Nummernschilder haben". Eine dynamische IP-Adresse entspreche in diesem Bild einem Mietwagen, bei dessen Anbieter auch noch im Interesse der Strafverfolgung wochen- und monatelang zu ermitteln sei, wem das Fahrzeug zu einem gewissen Zeitpunkt zur Verfügung gestellt wurde.

Auch Klaus Jansen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sah "mutige Provider gefragt". Diese müssten den "Arsch in der Hose haben, das Richtige zu machen". Er gehe mit der Idee aus der Veranstaltung, "selbst Zugangsanbieter zu werden" und so Pionierarbeit zu leisten. Den Bürger über müsse kommuniziert werden, dass sie den Cyberspace derzeit "auf eigene Gefahr betreten". Denn eine Strafverfolgung finde im Internet derzeit "nicht wirklich statt". Dies liege unter anderem an der "Flatrate-Misere", durch die vielfach keine Verbindungsdaten mehr gespeichert würden und der "Tatort" im Netz dadurch nicht mehr zu rekonstruieren sei. Die Vorratsdatenspeicherung bezeichnete Jansen daher als "einzige Chance", um den Opfern im virtuellen Bereich noch irgendwie zu helfen: "Wir müssen zu Lösungen finden, mit denen wir regulierend eingreifen können."

Oliver Süme vom Verband der deutschen Internetwirtschaft eco wehrte sich dagegen, "einen ganzen Industriezweig als Wurzel des Übels darzustellen". Das Internet sei keineswegs ein rechtsfreier Raum. So gebe es zum einen auf der strafrechtlichen Ebene "Mittel und Weg zur Rechtsdurchsetzung". Zum anderen sei für zivilrechtliche Verfahren ein eigener Auskunftsanspruch geschaffen worden. Gegen illegale Inhalte bei Host-Providern gebe es ferner mit Notice-und-Takedown-Verfahren ein effektives Mittel. Der Großteil der Anbieter entferne entsprechende Inhalte, da sie nach Kenntnisnahme in der Haftung seien. Eine Sperrung würde dagegen "überhaupt nichts bringen" und sei "immer mit großen rechtlichen Problemen verbunden". Es handle sich dabei um einen "grundlegenden Eingriff" in die technische Infrastruktur, für den es keinen Rechtsrahmen gebe.

Dem Polizeivertreter erwiderte der Providervertreter, dass sich die Ermittler offenbar "ihres eigentlichen hoheitlichen Aufgabenfelds" im Internet entledigen wollten. Sinnvoller wäre es, die Strafverfolger "mit geschultem Personal und Technik auszurüsten". Der Vergleich mit dem Straßenverkehr hinke zudem völlig, da in diesem Bereich auch nicht die Privatwirtschaft etwa über die Zulassung von Autos bestimme. Ferner werde dort auch nicht für ein halbes Jahr gespeichert, "wer wann von wo nach wo fährt". Die Netze würden zudem zu 99 Prozent legal genutzt und der Breitbandausbau sorge seit Jahren für einen allgemeinen Wirtschaftsaufschwung.

Der GVU-Vorstandsvorsitzende Christian Sommer schätzte indes den Anteil des illegalen Traffic am gesamten Internetverkehr auf etwa 50 Prozent. In Schweden sei der P2P-Verkehr nach Inkrafttreten eines neuen Copyright-Gesetzes mit einer Art Auskunftsanspruch stark eingebrochen. Sorgen bereitete Sommer die weitere Dezentralisierung von Filesharing-Netzen etwa mit OpenBitTorrent oder webbasierten Datei-Hostdiensten. Auch das Streaming illegaler Kopien weiche von etablierten großen Plattformen auf kleine Spezialangebote aus, die schwieriger zu verfolgen seien. Generell sprach sich Sommer für eine verstärkte "Kooperation" mit Providern aus, in deren Rahmen Nutzern nach Rechtsverstößen deutliche Warnhinweise zugestellt werden sollten. (Stefan Krempl) / (jk/c't)

Quote3. November 2009 16:22
Dumm, Dümmer, Unterhaltungsindustrie
Christian Treczoks, (658 Beiträge seit 13.01.00)

Wann wachen diese Deppen endlich auf und _nutzen_ das Netz, statt
immer nur dagegen anzuschreien? Diese ewige Forderungen "Drehen Sie
die Zeit zurück, aber sofort!" und "Unsere Profite aus einem
überholten Geschäftsmodell sind wichtiger als die Freiheit der
Bürger" geht mir langsam auf die Nerven!


Quote3. November 2009 16:29
IP Adresse = Nummernschild ? (Editiert vom Verfasser am 03.11.09 um 16:29)
bill_bo (718 Beiträge seit 29.07.00)

Kein schlechter Vergleich.

Ich moechte mal sehen was passiert, wenn an allen Strassenecken
Kameras aufgestellt werden, die die Nummerschilder vorbeifahrender
Autos fotographieren , nur fuer den Fall, dass jemand einen Unfall
verursacht und Fahrerflucht begeht.

Denn nichts anderes passiert im Web in den diversen Serverlogs. Die
Verbindung der IP zu einer Person ist nur der letzte fehlende Stein
der zur umfassenden Ueberwachung im Netz noch fehlt.

Quote4. November 2009 09:32
Re: IP Adresse = Nummernschild ?
tk-guru (7 Beiträge seit 27.05.09)

Machen wir es doch ganz einfach - IPV6 einführen und jeder bekommt
bei der Geburt eine IP-Adresse (bis zur Bare) und schon kann sich die
Content Mafia die ganze Ermittlung sparen.

...



Quote3. November 2009 16:39
Ich kanns echt nicht mehr lesen und nicht mehr hören.
Blutwurst0815 (373 Beiträge seit 09.05.08)

Die Filmindustrie fordert dies. Die Musikindustrie fordert jenes.

Was die fordern geht mir 8 Spurig am Arsch vorbei. Echt.

Ich fordere von der Filmindustrie mal wieder richtige Filme zu
produzieren, wo es sich lohnt mal ins Kino zu gehen und nicht so eine
einheitlich weichgespülte PG16 Kacke. Von der Musikindustrie fordere
ich die Förderung von richtigen Künstlern und nicht das massenhafte
auf den Markt kotzen von zusammengecasteten Retortentrotteln, die
einen Sommer rumzappeln und dann in der Versenkung verschwinden.

Ich fordere das Recht meine Lieder für mich verfielfältigen zu
dürfen, ohne dafür gleich kriminalisiert zu werden. ich fordere
Rootkitfreie Medien, die ich auf meinem PC abpsielen kann, ohne
gefahr zu laufen, das Herr Sony, oder Frau GEMA bestimmen, welches
Lied ich womit abspiele.

Da die FI und die MI dies nicht erfüllen werden, habe ich denen nur
noch eins zu sagen : Ihr nervt. geht sterben. Euren Scheiss lade ich
mir nicht mal umsonst aus dem Netz. Ihr habt am Markt
vorbeiproduziert, die Zukunft nicht erkannt und heult nun rum, das
keiner Euren Müll kaufen will. Da kann kein Provider der Welt etwas
dran ändern.


Quote3. November 2009 16:44
Meinte Mutter(!!!) ...
Ali Admachu (mehr als 1000 Beiträge seit 18.10.04)

... hat mich letztens gefragt, ob ich kino.to kennen würde! Auf
Arbeit würen viele darüber reden!

Dazu ist anzumerken, dass meine Mutter froh ist, den Rechner
anzukriegen, Mails zu schreiben (Bild anhängen ist schon schwierig!)
und zu Surfen. Von torrents, rapidshare, Esel, P2P, TOR, etc. hat sie
nie was gehört.

Wenn Seiten wie kino.to bei Otto Normal angekommen sind, hat die
Filmwirtschaft verloren! Und meine Mutter ist für mich der Beweis,
dass sie angekommen sind!

Quote3. November 2009 16:58
Meine auch..
Mr.Burns_ (13 Beiträge seit 20.10.09)

Geil,

hat meine auch schon gefragt. "Wie geht denn das?" Allerdings
scheiterte sie an den wiederholten "Installationsaufforderungen" die
angeblich notwendig sind..

Also nutzt sie den PC weiter zum Mahjong und Solitär..



Quote3. November 2009 17:03
Das Schöne ist, es BRINGT ja auch tatsächlich was.......
cw173 (53 Beiträge seit 15.08.07)

1998 - Napster tritt auf die Bühne und steigt in kürzester Zeit zum
erfolgreichsten "Musikdienst" auf. Nach anfänglicher Ignoranz werden
die Betreiber niedergeklagt und helfen sich erst mit Filterlisten
(dann halt Madona statt Madonna gesucht....) um wenig später ganz
aufzugeben. Die Musikindustrie sieht sich am Ziel.

2000-2001 - Morpheus und weniger später Kazaa lösen Napster ab, die
User wechseln in kürzester Zeit einfach den Clienten. Die
Musikindustrie kämpft auch hier wieder jahrelang, bis sich die
Dienste einstellen oder "legal" umwandeln, um dann natürlich in der
Bedeutungslosigkeit zu verschwinden.

2004 - Edonkey / Emule - Dasselbe in grün, nur werden diesmal mehrere
dezentrale Server verwendet, das wegklagen gestaltet sich daher
schwierig. Es wird anfangs versucht einige große Hauptserver vom Netz
zu nehmen, mit mäßigem Erfolg. Man freundet sich langsam mit dem
Gedanken an, diese "Plage" nie loszuwerden, sagt das aber natürlich
nicht so. Edonkey gibt es daher bis heute.

2005 - heute - Bittorrent erblickt das Licht der Welt - die Technik
ist besser, das runterladen schneller, die Technik schon fast
dezentral, trotzdem etablieren sich wenige große Seiten
(piratebay...) als zentraler Umschlagplatz und kämpfen teilweise sehr
theatralisch gegen die Schließung, bis heute. Bis heute die
meistverbreiteste Technik im P2P-Bereich.

2006 - heute - Rapidshare und Co. treten auf den Plan. Heute kann
jeder 12jährige mit der Kombination "gesuchtes Programm bzw.
mp3-Album + rapidshare" bei google zum gewünschten Erfolg kommen.
Ohne Freigabe des eigenen Uploads etc. Die Musikindustrie scheint
langsam die Segel zu streichen, denn hier hat man es mit einem
zentralen Server zu tun (rapidshare), den man relativ leicht
stilllegen könnte. Aber man feiert lieber wenige Prozente Rückgang
bei Emule als Erfolg, was wohl ganz einfach daran liegen könnte dass
rapidshare und Co. wesentlich schneller sind und einfacher......

1998 - 2009 - 11 Jahre, in denen die Musikindustrie nur langsam
dazugelernt hat, und immer noch oft in das alte Schema "wir hauen
drauf und dann wächst nichts nach" agiert.

Liebe Musikindustrie: Schaltet 1 Seite ab, und es entstehen 3 neue.
Schmiert die Politiker solange bis sie Netzsperren einrichten, und
OpenDNS's werden wie Pilze aus dem Boden schießen. Verklagt einen
13jährigen und seine Mutter auf 100.000 EUR Schadensersatz, und es
werden tausende in Blogs und Foren Geld sammeln, um dagegen zu
kämpfen. KOMMT NUR !

...

Quote3. November 2009 18:38
youtube zensur
Gunstick (442 Beiträge seit 07.03.04)


Oh, das wort youtube ist gefallen.
Na da erzähl ich doch mal meine kleine story...
Ich filme mit meiner DV kamera eine Akrobatik show.
Aus den Lautsprechern dröhnt rockmusik.

Stelle es auf youtube.
Das video wird zensiert wegen copyright der musik.
Wie gesagt, nicht nur die musik stummgeschaltet sondern das gesamte
video.
Dabei gibt's das stück in voller Länge ein duzend mal auf youtube,
ohne störenden applaus und hintergrundgespräche.

Bis heute ist, trotz nachfragen, nix seitens youtube passiert.

Das ganze copyright geschwafel ist also ein kompletter schwachsinn.
Die können mich alle dort lecken wo die sonne nie scheint.



Quote3. November 2009 19:57
Re: Das Schöne ist, es BRINGT ja auch tatsächlich was.......
PremKavi (mehr als 1000 Beiträge seit 16.08.06)

> 2006 - heute - Rapidshare und Co. treten auf den Plan. Heute kann
> jeder 12jährige mit der Kombination "gesuchtes Programm bzw.
> mp3-Album + rapidshare" bei google zum gewünschten Erfolg kommen.
> Ohne Freigabe des eigenen Uploads etc. Die Musikindustrie scheint
> langsam die Segel zu streichen, denn hier hat man es mit einem
> zentralen Server zu tun (rapidshare), den man relativ leicht
> stilllegen könnte. Aber man feiert lieber wenige Prozente Rückgang
> bei Emule als Erfolg, was wohl ganz einfach daran liegen könnte dass
> rapidshare und Co. wesentlich schneller sind und einfacher......

Stimmt nicht ganz, mit dem Segel streichen, denn Rapidshare hat
längst der Contentindustrie einen direkten löschenden Zugriff auf den
Server ermöglicht. Dass dabei die Contentindustrie dennoch düpiert
wird, steht auf einem anderen Blatt. Denn es gibt auch längst ein
Tool, das Rapidshare Uploads automatisch überwacht und mit einem
geänderten Hashwert und leicht veränderten Dateinamen wieder hoch
lädt, dabei auch gleich den Link auf der Website anpasst, wenn es
feststellt, dass die Datei Rapidshare gelöscht wurde. Im Prinzip ist
also der löschende Zugriff eine uferlose Sisyphusarbeit, an der
lediglich die Firmen verdienen, die im Auftrag der Contentindustrie
die Recherche und Löschungen vornehmen.

Völlig übersehen hast Du in deiner Zusammenstellung das Usenet, das
ebenfalls vollkommen dezentral ist, in dem zudem keine Protokolle
über einzelne Downloads angelegt werden und selbst die Löschung per
Admin Cancel (Notice and take down), obwohl prinzipiell im Usenet
vorgesehen, Schwierigkeiten macht, weil insbesondere einige
holländische News-Server den Admin Cancel generell ignorieren und
noch nicht einmal an ihre Peering Partner weiterleiten.

> 1998 - 2009 - 11 Jahre, in denen die Musikindustrie nur langsam
> dazugelernt hat, und immer noch oft in das alte Schema "wir hauen
> drauf und dann wächst nichts nach" agiert.

Die Musikindustrie hat von den Unternehmen der Contentindustrie wohl
noch am ehesten dazugelernt, wenn man von der Pornoindustrie absieht,
die mit als erste das Internet zur Distribution und erfolgreichen
Vermarktung genutzt hat. Die Softwareindustrie hat es auch ziemlich
schnell begriffen, wer kauft heute noch eine Software auf der
Original DVD, stattdessen erwirbt man über das Internet. Abgesehen
von der einem PC bereits beiliegenden Software

Dagegen haben die Verlage überhaupt noch nichts kapiert und die
Filmindustrie eigentlich auch nicht.

Vom Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter können wir
ohnehin nichts anderes erwarten, als die Forderung nach stetig weiter
ausgedehnter Überwachung möglichst jeden Bürgers. Wenn man unfähig
ist, zu ermitteln, weil man noch in den Größenordnungen von vor 10
Jahren denkt und mit den technischen Entwicklungen nicht etwa mangels
Gesetzen sondern mangels qualifizierten Personals nicht mithalten
kann, dann will man eben diejenigen verpflichten, Stoppschilder
aufzustellen, die dieses qualifizierte Personal haben, also die
Internet Service Provider. So kann man sich auch in Zukunft die
erforderliche Fortbildung sparen und auf das Ermitteln verzichten.
Eine sehr bequeme Haltung, mit der man die eigene Unfähigkeit bestens
übertünchen kann

Es ist allgemein bekannt, dass leistungsfähige Webserver eigentlich
nur in einigen wenigen Ländern der Welt stehen, voran die
Bundesrepublik Deutschland. Man bräuchte also, statt zu sperren, nur
zu ermitteln und würde feststellen, dass sich das Geschehen im
wesentlichen in jenen Industrieländern abspielt, die beim
Urheberrecht wie auch der Haftung des Host Providers ab Kenntnis sehr
ähnliche Gesetze haben.

Um eine andere, der Filmindustrie verhasste Webseite zu nennen,
nzb.to, ist auf einem Server in Belgien. Der Hauptsponsor hat seinen
offiziellen Firmensitz in Miami, einen Strohmann als Geschäftsführer,
doch tatsächlich sitzt er in einem kleinen Dorf in
Schleswig-Holstein.

Ich weiß nicht, warum sich die Contentindustrie nach wie vor weigert,
sich mit den Realitäten des Internets zu befassen. Es wäre so
einfach, solche Webseiten vom Netz zu nehmen, wenn man sich nur die
Mühe machen würde, zu ermitteln, auf welchem Server sie gehostet
sind.

Schließlich wurde das BKA nun auch gerade dazu verpflichtet, zu
ermitteln statt einfach ein Stoppschild davor zu stellen.

Die Internet Service Provider sollen offensichtlich nach dem Willen
sowohl der Contentindustrie als auch die Sicherheitspolitiker, die
auffälligerweise seit Jahren in das selbe Horn blasen, so etwas
ähnliches spielen wie früher der Zoll an den Grenzen. Dabei wurde
doch die Grenzkontrolle innerhalb der EU inzwischen abgeschafft. Im
Internet möchte man sie nun wieder einführen.

Das wäre vielleicht noch verständlich, wenn leistungsfähige
Infrastruktur tatsächlich in Ländern wäre, die das Urheberrecht oder
Kinderpornos ignorieren. Doch in den wenigen Ländern, in denen eines
von beiden ignoriert wird, wird sich wohl kaum die Infrastruktur für
leistungsfähige Server finden inklusive deren internationaler
Netzanbindung.

Seit über einem Jahr habe ich gelegentlich mit MPA, GVU und anderen
Verbänden der Contentindustrie zu tun und bin immer wieder überrascht
über die völlige Unkenntnis des Internets wie auch der technischen
Möglichkeiten. Ich fürchte, bei der Polizei sieht es damit noch viel
schlimmer aus. Doch statt sich die erforderlichen Kenntnisse zu
verschaffen, fordert man schärfere Gesetze. Als ob ohne
Ermittlungsarbeit irgendein Gesetz überhaupt einen Erfolg haben
könnte.

Das Internet ist weder ein rechtsfreier Raum, wie es im Wahlkampf von
der Union immer wieder postuliert wurde, noch ein urheberrechtsfreier
Raum, wie es jetzt im Koalitionspapier steht. Doch man muss es
verstehen, nicht nur juristisch, sondern auch technisch.


Quote3. November 2009 17:58
Wenn ich öffentlich "mutige Bürger" suchen würde...
Beaker (mehr als 1000 Beiträge seit 07.08.01)

...solche, die den "Arsch in der Hose haben, das Richtige zu machen",
zum Kampf gegen:

- korrupte Politik
- gleichgeschaltete Lügenmedien
- die den Staat beherrschende Finanzwirtschaft
- Entsozialisierung und weitere Umverteilung von unten nach oben
- usw. usf.

Was wäre dann?

Richtig, ich hätte ratz fatz ein paar nette Herren mit Strumpfmasken
vor der Tür, die mir einen kostenlosen Hubschrauberflug nach
Karlsruhe spendieren...


Quote3. November 2009 19:48
ToDo Liste - Zensur
Taleteller (mehr als 1000 Beiträge seit 31.07.07)

To-Do Liste zur Einführung einer Zensur ...

- KiPo (Zur Einführung, sowas mag keiner)
- Raubmordkopierer (In Arbeit ...)
- Glücksspiel (Geht bestimmt was als Suchtthema)
- Linke und rechte Blogs
- Regierungskritisches
- Politische Foren im allgemeinen

Abschließend Umstellung auf Whitelisting ...





Aus: "Filmindustrie fordert Maßnahmen gegen Verlinkung illegaler Streaming-Seiten" (03.11.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Filmindustrie-fordert-Massnahmen-gegen-Verlinkung-illegaler-Streaming-Seiten-849096.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Seit ein paar Tagen schon ist der Tracker "down". Und daran wird sich auch nichts ändern. The Pirate Bay, der wahrscheinlich umfangreichste und mit Sicherheit umstrittenste Tracker der Welt, bleibt offline. Die Betreiber des vor sechs Jahren ans Netz gegangenen Dienstes erklärten das endgültige Aus heute mit dem technischen Fortschritt. Tracker als zentrale Register werden angesichts dezentral organisierter P2P-Netze nicht mehr gebraucht: "Es ist das Ende eine Ära", heißt es im Blog der Piratenbucht. Das ist nur die eine Seite der Medaille.

Auf der anderen hat der Tracker seinen Machern zwar viele Sympathien im weltweiten Netz, aber auch eine Menge Ärger vor internationalen Gerichten eingebracht. Die Gründer des Dienstes betonen zwar, mit dem laufenden Verfahren in Schweden oder den Verfügungen etwa in den Niederlanden habe die Entscheidung nichts zu tun. Doch ist ein Vorteil des trackerlosen Filesharing-Netzes auch, dass es eben keine zentrale Vermittlungsinstanz mehr gibt, die von der Justiz für mögliche Urheberverletzungen der Nutzer haftbar gemacht werden kann.

"Es gibt niemanden mehr, der rechtlich verantwortlich ist", sagt Mitgründer und Ex-Sprecher Peter Sunde, der aber immer noch für die Seite spricht, der schwedischen Nachrichtenagentur TT. "Es gibt keinen Sündenbock mehr." Doch betont Sunde, die Website werde es weiter geben. Die Dateien sollen nun mit sogenannten Magnet-Links referenziert werden. Das P2P-Blog Torrentfreak berichtet von Verhandlungen in der Szene, sämtliche Tracker aufzugeben und auf dezentrales Filesharing umzustellen.

Die große Frage ist nun, wie sich das Abschalten des Trackers auf das in Schweden laufende Strafverfahren gegen die drei Ur-Piraten und den umstrittenen Unternehmer Carl Lundström auswirkt. Nach der spektakulären Verurteilung der vier Angeklagten zu Haft- und Geldstrafen im April soll das Berufungsverfahren im kommenden Jahr beginnen. Vorher sollen die von den vier Angeklagten vorgebrachten  Befangenheitsvorwürfe gegen die Berufungskammer geklärt werden.

Auch Mitgründer Gottfrid Svartholm Warg rechnet mit Auswirkungen auf die Rechtsstreitigkeiten. Warg und der dritte Pirat im Bunde, Fredrik Neij, waren erst Ende Oktober vom Stockholmer Amtsgerichts mit einer strafbewehrten Unterlassungsverfügung belegt worden. Sie sollen den Betrieb der Pirate Bay unterlassen, ansonsten droht ihnen eine Strafe von jeweils 500.000 Kronen (knapp 50.000 Euro). Alle drei haben zu verschiedenen Anlässen wiederholt erklärt, nicht mehr für den Betrieb der Website verantwortlich zu sein.

Die internationale Unterhaltungsindustrie, für die The Pirate Bay der Inbegriff des bösen Internets geworden ist, glaubt diesen Beteuerungen nicht. Sie darf sich über einen symbolischen Sieg freuen, hat sie es in der Vergangenheit doch immer öfter verstanden, Gerichte trotz teilweise schwacher Indizien von der Schlüsselrolle der drei Gründer zu überzeugen und auch die Provider mit in den Streit hineinzuziehen. Andererseits sind die drei Piraten eine überzeugende Distanzierung bisher schuldig geblieben – das gilt auch für ihre Rolle bei dem gescheiterten Versuch, die Pirate Bay zu verkaufen und zu legalisieren.

(vbr/c't)




Aus: "Pirate Bay nimmt Torrent-Tracker vom Netz" (17.11.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Pirate-Bay-nimmt-Torrent-Tracker-vom-Netz-862216.html

-.-

Quote[...] Einen der größten dieser Tracker betrieb bislang Pirate Bay. Der wird nun abgeschaltet, weil neue Erweiterungen für das Bittorrent-Protokoll einen Tracker überflüssig machen. Mit speziellen Erweiterungen können die Clients einander ohne zentrale Verweisstelle entdecken.

Derart erweiterte Torrent-Dateien bietet Pirate Bay weiterhin zum Download an - Verweise auf eine andere Datenquelle also, die wiederum auf weitere Adressen verweisen, an denen dann Daten zu holen sind. Daten, die durchaus das Urheberrecht der Verlage, Labels, Filmstudios, Software-Firmen, Programmierer, Musiker, Regisseure, Drehbuchautoren und anderer Kreativer verletzen können, deren Werke jemand digitalisiert hat und zum Download anbietet. In der Top 100 der beliebtesten Torrents auf Pirate Bay stehen derzeit vor allem Raubkopien von Filmen, Computerspielen, Softwarepaketen und Fernsehserien.

lis


Aus: "Pirate Bay schließt Vermittlungsstelle - Datentausch läuft weiter" (18.11.2009)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,661921,00.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Eine australische Analyse von Filesharing-Dateien im BitTorrent-Netzwerk will herausgefunden haben, dass es sich bei den getauschten Inhalten zum Großteil um urheberrechtlich geschütztes und nicht zum Download freigegebenes Material handele. Bei 89 Prozent der untersuchten Torrents seien Copyright-Verletzungen festzustellen gewesen, heißt es in einer jetzt von der Australian Federation Against Copyright Theft (AFACT) veröffentlichten Studie (PDF-Datei), die das Internet Commerce Security Laboratory (ICSL) der University of Ballarat im Frühjahr durchgeführt hat. Unterstützung für die Forschungsarbeit erhielt das Institut vom australischen Medienkonzern Village Roadshow, der AFACT-Mitglied ist.

Die Studie nahm die beliebtesten BitTorrent-Tracker in den Blick, die auf der kanadischen Meta-Suchmaschine Torrentz.com gelistet waren. Diese hat unter anderem Torrent-Seiten wie Mininova, Demonoid oder The Pirate Bay in ihrem Index. Andere, speziell auf legale und frei verfügbare Inhalte ausgerichtete Torrent-Verzeichnisse wie ClearBits oder http://linuxtracker.org/:LinuxTracker|_blank)$ blieben dagegen außen vor. Wenig überraschend fanden die Forscher bei ihrer Probe von 1000 zufällig über Torrentz ausgewählten und mit Dateinamen versehenen Download-Links heraus, dass sich unter den Top 100 nur ein legal getauschtes Open-Source-Programm befand.

Insgesamt stellte sich laut dem Report heraus, dass es sich nur bei 0,3 Prozent der Torrents um nicht gegen das Copyright verstoßende Inhalte handelte. 16 Fälle bezeichneten die Wissenschaftler als "zwiespältig", da ihr rechtlicher Status nicht genau herauszufinden gewesen sei. 91 Torrents hätten sich auf pornographische Inhalte bezogen, die aufgrund "unklarer Herkunft" etwa in Form von Amateuraufnahmen nicht weiter untersucht wurden. Der Anteil von Kinderpornos lag mit vier Funden bei "größer als 0,0 Prozent".

43,3 Prozent der Torrents bezogen sich auf Filme, 29,1 auf TV-Shows und 16,5 Prozent auf Musikstücke. Spiele machten 4,4 und Bücher 0,2 Prozent des untersuchten Aufkommens aus. Zugleich sollen nur vier Prozent der Torrents für 90 Prozent der letztlich erfolgten Downloads verantwortlich gewesen sein. Zu den beliebtesten Dateien gehörten demnach der Hollywood-Streifen "The Incredible Hulk" und die jüngste Folge aus der "Indiana Jones"-Serie. In der Kategorie Musik war die Doppel-CD "The Fame Monster" von Lady Gaga am gefragtesten. In einer Hochrechnung schätzen die Forscher, dass zum Zeitpunkt der Analyse 117 Millionen Dateien mithilfe von rund einer Million Torrents getauscht wurden.

Für die AFACT ist damit klar, dass BitTorrent und die darauf aufbauende P2P-Software zwar an sich rechtmäßig sein könnten. Es brauche aber nur eine Internetverbindung und ein entsprechendes Torrent-Programm, um effizient große Dateien zwischen Nutzern auszutauschen. Letztlich handle es sich so um die bevorzugte Software für das Filesharing nicht-autorisierter Inhalte. ClearBits kritisierte dagegen in einer ersten Reaktion, dass die Studie "kompletter Unsinn" sei. Man biete selbst mehr legale Torrents an, als in der Analyse insgesamt untersucht worden seien.

(Stefan Krempl) / (jk)

Quote24. Juli 2010 14:41
98% aller Copyright-Verstöße werden mit einem Microsoft-Betriebssystem begangen
Belshirash (7 Beiträge seit 12.04.10)

Verbietet Windows!

Mal im Ernst:
Danke an Heise dass ihr die Antwort von ClearBits noch im letzten
Satz erwähnt. Ohne diese Suchmaschine zu kennen, ich denke das "z" im
Namen ist doch ein eindeutiger Hinweis auf "WareZ", wie diese Inhalte
von der Zielgruppe genannt werden. Wer damit sucht, sollte nichts
anderes erwarten.


Quote24. Juli 2010 14:49
Mängel an dieser Studie
hyanakin (82 Beiträge seit 03.05.09)

TorrentFreak hat sich die Studie mal ein bisschen genauer angeschaut
und dabei auf zahlreiche Mängel hingewiesen:

http://torrentfreak.com/tech-news-sites-tout-misleading-bittorrent-piracy-study-100724/


Quote24. Juli 2010 20:27
Der Zweck der Studie ist doch klar...
MagicMulder (mehr als 1000 Beiträge seit 04.01.02)

Die Studie soll doch offenbar die weltfremden Politiker darauf
vorbereiten, nach "im Netz ist sowieso nur Schmutz und Terrorismus"
auch auf "Tauschbörsen sind sowieso nur für Illegales" einzuschwenken
und die entsprechenden Programme (Herstellung, Vertrieb, Besitz, ...)
unter Strafe zu stellen. All hail MPAA & RIAA, gods and goddesses of
the holy content.

Quote24. Juli 2010 22:48
Re: Der Zweck der Studie ist doch klar...
Baneus (mehr als 1000 Beiträge seit 31.01.01)

schlimmer. Australien möchte ein Filter/Zensursystem einführen bzw
hat das bereits getan.... Rest darfst dir denken


Quote25. Juli 2010 00:11
Re: Der Zweck der Studie ist doch klar...
bgks (mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.03)

Du scheinst nicht bis "4% der Torrents bedienen 90% der Downloads"
runtergelesen zu haben, oder was daran ist schwer zu verstehen? Es
geht nicht um ein Einschwören. Das ist bereits eine
Kosten-Nutzen-Analyse.



Quote24. Juli 2010 21:03
So what?
jupp0r (193 Beiträge seit 17.08.03)

Mal im ernst: wen verwundert das denn?

Filesharing wird nicht mehr weg gehen, es wird, solange es das
Internet gibt als Phänomen erhalten bleiben und die Frage ist doch:
wie gehen wir damit um, also wie schaffen wir es trotzdem, Menschen
davon zu überzeugen Kulturerzeugnisse herzustellen.

Quote25. Juli 2010 00:18
Re: So what?
jupp0r (194 Beiträge seit 17.08.03)

bgks schrieb am 24. Juli 2010 23:53
> Offensichtlich dadurch nicht, daß "wir" die Gewinnaussichten für
> Produkte von zweifelhaftem kulturellem Wert durch Filesharing
> mindern. Und diese Absicht halte ich auch für nichts als einen
> Vorwand.

Wo soll denn bei ihrem Kommentar die Aussage sein? Stellen sie meine
Prämisse infrage und denken, durch restriktive Gesetze und technische
Maßnahmen ließe sich Filesharing bekämpfen?

Ich glaube nicht daran. Der technische Fortschritt hat hier nun
einmal Fakten geschaffen. Jeder kann weltweit mehr oder weniger
unbehelligt Informationen austauschen, ohne diese Technik würde
unsere Gesellschaft schon jetzt nicht mehr funktionieren.

Die einzige Möglichkeit, Filesharing zu vermeiden, indem die
Industrie frühzeitig brauchbare Angebote schafft wurde verschlafen
(bei Musik und Film, auf dem Buchmarkt sind die Verlage zumindest in
Deutschland grad kräftig dabei). Jetzt muss es darum gehen, damit
umzugehen.


Quote25. Juli 2010 05:25
Re: So what?
Michael9 (mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.00)

jupp0r schrieb am 25. Juli 2010 00:18

> Die einzige Möglichkeit, Filesharing zu vermeiden, indem die
> Industrie frühzeitig brauchbare Angebote schafft

Letztens in der U-Bahn: Zwei Jugendliche Unterhalten sich, wie
sie ihr iPhone "geknackt" haben (das Pseudo-Untergrund-
Englisch war fürchterlich).

Jetzt zahlen sie an irgendeine obskure Gang aus Sonstwoistan
(soweit ich das im Netz nachforschen konnte) 5€ im Monat und
dafür gibt es nahezu alles im iPhone Shop geknackt für Lau zum
runterladen. (Ich hab kein iPhone und die iPhone User um mich
herum sagen zu dem Thema irgendwie nichts. Merkwürdig...)

Nur um das Mal in Relation zu setzen:
Eine durchschnittliche Anwendung im iPhone Store kostet ~99cent.
Apple hat alles richtig gemacht und der Markt hat die Preise schon
in den Keller gedrückt.

Klar hat sich der Markt und die Industrie geändert, keine Frage.
Aber wir sollten einfach anerkennen, dass sich der Mensch auch
geändert hat. Es gibt einfach zunehmend Leute, die anscheinend
aus bizarrer "Selbstverteidigung", politischen, sozialen, recht-
haberische Gründen oder gar aus geistiger Umnachtung sich längst
aus der normalen Gesellschaft verabschiedet haben.

Filesharing ist für sie kein Zwischenzustand, bis die iPhone
Store Applikationen 1cent kostet oder es eine Flat für 5€
gibt. Das ist der Dauerzustand, der nicht mehr geändert wird.
Wenn Apple 5€ verlangt, werden sie jemanden finden der 1€
verlangt.

Diese Leute sind komplett verloren. Diese beiden Kids werden in
ihrem ganzen restlichen Leben immer und immer wieder versuchen
an digitales Zeug "anders" ranzukommen. Wenn Sie zahlen, dann
nur dann wenn es das Spiel oder das Video oder das Happening
erfordert. Nur wenn der "einfache Weg" lange und hart
versperrt ist.

Hier geht es nicht um den gelegentlichen Griff in den Schlamm.
Es geht hier um einen kompletten Lifestyle, von dem Konstant
behauptet wird dass er nicht existiert - obwohl man ihn immer
mehr und mehr sieht.

Und das ist genauso _verlogen_ wie der sinnlose, gierig-politisierte
Kampf der Content-Maschine. Wenigstens haben BEIDE Seiten längst
akzeptiert, das keiner die Moral-Karte hochhalten kann. Die ist
längst verschütt gegangen.

#m



Quote26. Juli 2010 07:41
Mir ist langweilig
Landi01 (797 Beiträge seit 17.12.01)

ich mach mal ne Studie....

oder was sagt die Studie sonst aus, für etwas was jeder weiss
brauch ich keine Studie.

Die nächste kommt von rapidshare, hotfile etc...



Aus: "Studie: Copyright-Verstoß bei 89 Prozent von BitTorrent-Inhalten" (24.07.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Studie-Copyright-Verstoss-bei-89-Prozent-von-BitTorrent-Inhalten-1044822.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Nach der Verhaftung der Megaupload-Hintermänner hat nun Schwedens Oberster Gerichtshof (Högsta Domstolen) die Haft- und Geldstrafen gegen die Pirate-Bay-Gründer Frederik Neij und Peter Sunde sowie ihren Unterstützer Carl Lundström bestätigt.

Neij muss zehn Monate, Sunde acht Monate und der Großindustrielle Lundström vier Monate ins Gefängnis. Die Geldstrafe beläuft sich auf umgerechnet insgesamt 5,2 Millionen Euro. Der Entscheidung war ein jahrelanger Rechtsstreit vorausgegangen: Im April 2009 hatte ein schwedisches Gericht die drei Mitglieder in erster Instanz zu Geld- und Haftstrafen verurteilt. In einer Berufungsentscheidung im Jahr 2010 wurden zwar die Strafen verringert, das Urteil aber im Grundsatz bestätigt.

Die schwedische Seite fungierte vor einigen Jahren als Bit-Torrent-Tracker, ein Verzeichnis von Daten, die auf den angeschlossenen Rechnern auf aller Welt lagern. Die Suchfunktion ermöglichte auch den Zugang zu urheberrechtlich geschütztem und illegal herunterladbarem Material, das Nutzer einander auf ihren Festplatten zur Verfügung stellen. Die Kläger hatten sechs Filme als Beispiele für solche Urheberrechtsverletzungen genannt.

Die Macher von The Pirate Bay argumentierten hingegen, auf der Seite nur ein technisches Verzeichnis zu bieten, nicht jedoch urheberrechtlich geschützte Dateien selbst zu hosten.  Die schwedische Justiz folgte dieser Argumentation nicht und verurteilte die Verantwortlichen wegen Komplizenschaft bei der Bereitstellung von Raubkopien. Der vierte Verurteilte, Svartholm Warg, war von der Berufung ausgenommen, da sein Urteil bereits rechtskräftig war.

Nach Angaben der Website Torrentfreak will nun mindestens einer der Verurteilten vor den Europäischen Gerichtshof ziehen - dies ändert allerdings nichts daran, dass die Pirate-Bay-Macher ihre Haftstrafen antreten müssen. Peter Sunde, der auch den Social-Payment-Dienst Flattr gründete und weiterhin für dieses Unternehmen arbeitet, zeigt sich in einem Blogeintrag enttäuscht, aber nicht überrascht.  "Der Kampf geht mit mir oder ohne mich weiter, ich bin nur ein Bauer in diesem Spiel. Aber immerhin ein Bauer auf der moralisch richtigen Seite."  Sunde kündigte an, im Gefängnis ein geplantes Buch zu vollenden.

Die Marke Pirate Bay wird trotz des Urteils weiterhin bestehen: Ein in Schweden lebender Brite hatte sich den Namen gesichert - und will unter diesem künftig Rum anbieten.



Aus: "Gründer der Pirate Bay müssen ins Gefängnis"  (02.02.2012)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/digital/oberstes-gericht-bestaetigt-urteil-gruender-der-pirate-bay-muessen-ins-gefaengnis-1.1273669

-.-

Quote[...] Jetzt ist auch das zweite Urteil im Prozess gegen die Gründer der Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay rechtskräftig. Wie TorrentFreak am heutigen Mittwoch meldet, hat der Oberste Gerichtshof Schwedens den Berufungsantrag der Gründer Fredrik Neij und Peter Sunde sowie des Unternehmers Carl Lundström abgelehnt. Damit ist das Urteil vom November 2010, in dem die beiden jeweils zu mehrmonatigen Haftstrafen und zur Zahlung von 46 Millionen Kronen (rund 5 Millionen Euro) verurteilt wurden, jetzt rechtskräftig. Bereits im November war das letzte Urteil im abgetrennten Prozess gegen Mitgründer Gottfrid Svartholm Warg bestätigt worden.

Den Gründern der Website und dem Internetunternehmer wird vorgeworfen, Millionen Internetnutzern ein Forum für massive Urheberrechtsverletzungen geboten zu haben. Die Beklagten hatten dagegen stets erklärt, dass die Website selbst kein urheberrechtlich geschütztes Material zum Download bereitgehalten habe.

Seit Bekanntgabe der Entscheidung wird auf Pirate Bay außerdem von der ursprünglichen .org-Domain auf eine .se-Domain umgeleitet. Gegenüber TorrentFreak begründete ein Betreiber diesen Schritt mit der jetzt großen Gefahr, dass US-Behörden die Domain beschlagnahmen. Direkt von dem Urteil sei der Betrieb der Site aber nicht betroffen. (mho)

Quote1. Februar 2012 17:30
TPB dazu im Blog
nerventanz (mehr als 1000 Beiträge seit 28.02.09)

> http://thepiratebay.se/blog/204

> Our 3 friends and blood brothers have been sentenced to prison.
> This might sound worse than it is. Since no one of them no longer
> lives in Sweden, they won't go to jail. They are as free today as
> they were yesterday.

LOL!


Quote1. Februar 2012 17:31
Keine Religionsfreiheit in Schweden? (Link inside)
SirGrey


http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schweden-erkennt-Filesharing-Bewegung-als-Religion-an-1405056.html


Gestern hott und heute hüh. Die spinnen die Schweden.


Quote2. Februar 2012 08:16
Re: Verbrecher gehören bestraft
Hezekiah

Haskell Mustard schrieb am 1. Februar 2012 21:29

> Insofern weckt das Urteil in mir Genugtuung sowie Schaden- und
> Gerechtigkeitsfreude.

Das zeigt das du keine Ahnung hast warum hier wer für was verurteilt
wurde.
Jemand hat, vereinfacht gesagt, eine Suchmaschine für Torrents
entwickelt und sie "ins Netz gestellt". Dafür wurde er vor einiger
Zeit verurteilt und das Urteil wurde jetzt bestätigt. Aktuell wird
diese Suchmaschine übrigens von der schwedischen Piratenpartei völlig
legal betrieben.

WikiQuote:
"Dem schwedischen Urheberrecht zufolge konnte ThePirateBay, da sie
als Tracker selbst keine urheberrechtlich geschützten Dateien
anbietet, nicht belangt werden."


Quote2. Februar 2012 07:06
Re: Verbrecher gehören bestraft
ambio

Haskell Mustard schrieb am 1. Februar 2012 21:29
> Insofern weckt das Urteil in mir Genugtuung sowie Schaden- und
> Gerechtigkeitsfreude.

Schon mal überlegt dich einliefern zu lassen?
Bist du als kleines Kind vielleicht auf den Kopf gefallen?



Aus: "Letztes Urteil im Prozess gegen Pirate-Bay-Gründer" (01.02.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Letztes-Urteil-im-Prozess-gegen-Pirate-Bay-Gruender-1426772.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat die Verfolgung von Rechtsverletzungen im Internet erleichtert. Nach einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung müssen Internet-Provider auch bei nicht gewerblichen Verletzungen in aller Regel den Namen und die Anschrift von Nutzern mitteilen, die ein Musikstücke unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben. Der Rechteinhaber wäre "faktisch schutzlos gestellt", soweit er in solchen Fällen keine Auskunft erhielte, hieß es zur Begründung.

Der BGH gab damit dem Antrag eines Musikvertriebs statt, der Rechte an Musiktiteln des Sängers Xavier Naidoo wahrnimmt. Der Vertrieb hatte IP-Adressen von Nutzern ermittelt, die den Titel "Bitte hör nicht auf zu träumen" im vergangenen Herbst über eine Online-Tauschbörse zum Herunterladen angeboten hatten. Dabei handelte es sich um sogenannte dynamische IP-Adressen, die nicht dauerhaft einem Nutzer zugeteilt werden, sondern jeweils neu vom Provider vergeben werden.

Wer sich hinter den wechselnden IP-Adressen verbirgt, ist nur den Providern bekannt, die die IP-Adressen zuweisen. Das war in diesem Fall die Telekom. Der Musikvertrieb wollte vom Provider wissen, wer die Adressen jeweils genutzt hatte. Die Vorinstanzen in Köln hatten den Antrag abgelehnt, weil die Verletzung kein gewerbliches Ausmaß gehabt habe.

Der BGH hob nun die Entscheidungen der Instanzgerichte auf und gab dem Antrag statt. Auch in Fällen ohne gewerbliches Ausmaß sei die Herausgabe der sogenannten Verkehrsdaten zulässig; damit lässt sich ermitteln, welcher Nutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte dynamische IP-Adresse hatte. Ein solcher Antrag sei "unter Abwägung der betroffenen Rechte des Rechtsinhabers, des Auskunftspflichtigen und der Nutzer sowie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in aller Regel ohne weiteres begründet", so der BGH in der Mitteilung zum Urteil.

In dem Verfahren ging es um die Auslegung des seit September 2008 geltenden Gesetzes zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Im Urheberrecht kamen neue Passagen zum Auskunftsanspruch von Providern hinzu. Im Gesetzestext heißt es, dass die Rechteinhaber von jemandem, der "in gewerblichem Ausmaß" beispielsweise ihr Urheberrecht verletzt hat, Auskunft über Herkunft und Vertriebsweg des Materials erhalten müsse.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs sieht keinen Zusammenhang zwischen dieser Formulierung und dem im folgenden Abschnitt des Gesetzes geregelten Auskunftsanspruch gegenüber Dritten wie beispielsweise Internetprovidern. Tatsächlich heißt es im zweiten Abschnitt nur, dass etwa in Fällen "offensichtlicher Rechtsverletzung" auch ein Auskunftsanspruch gegenüber einer Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte. Gewerbsmäßig bezieht sich in diesem Abschnitt auf den Provider, nicht auf den Rechtsverletzer.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZB 80/11)

ore/lis/dpa/AFP


Aus: "Provider müssen Tauschbörsen-Nutzer verraten" (10.08.2012)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesgerichtshof-provider-sollen-illegale-filesharer-verraten-a-849373.html

-.-


http://www.heise.de/newsticker/meldung/Filesharing-BGH-bestaetigt-grundsaetzlichen-Auskunftsanspruch-der-Rechteinhaber-1665091.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das von Google unterstützte Measurement Lab (M-Lab) hat eine erste Statistik mit Zahlen von 2012 zu Einschränkungen des Verkehrs in Peer-2-Peer-Netzwerken (P2P) einschließlich BitTorrent veröffentlicht. Hierzulande gehört Kabel Deutschland demnach weiter zu den größten Bremsern von Filesharing-Anwendungen. Allerdings drosselt der Provider den Messungen zufolge weniger als im Vorjahr: Liefen 2011 noch 69 Prozent aller BitTorrent-Übertragungen eingeschränkt, waren es im ersten Quartal dieses Jahres nur noch 37 Prozent. Aktuell reduziert der Zugangsanbieter eigenen Angaben zufolge die Bandbreite für Filesharing für den Rest des Tages ab Erreichen eines täglichen Gesamtdatenvolumens von 60 GByte.

Das M-Lab sammelt die Daten zum Netzverkehr mit der vom Max-Planck-Institut für Software-Systeme Glasnost-Anwendung. Nutzer können damit unter anderem überprüfen, ob der P2P-Verkehr über ihre Leitung normal, verzögert oder gar nicht läuft. Insgesamt halten sich große Provider in Europa, wo Brüssel gerade über gesetzlichen Auflagen zur Stärkung der Netzneutralität brütet, mit BitTorrent-Bremsen zurück. Aus Ländern wie Frankreich, Italien, den Niederlanden, Polen, Spanien oder Schweden sind keine wichtigen Marktakteure auf der Liste. Eine Ausnahme bildet Großbritannien. BT begrenzt laut jüngsten Messungen 65 Prozent einschlägiger Transfers, während die Vergleichsrate für 2011 noch bei 57 Prozent lag. Virgin Media, BSkyB und o2 drosselten mit Quoten zwischen 22 und 2 Prozent die Tauschbörsennutzung weniger häufig als im Vorjahr.

In den USA hat der Streit um die Ausbremsmanöver des Kabelnetzbetreibers Comcast insgesamt zu weniger Einschränkungen des Filesharing-Verkehrs geführt. Die Federal Communications Commission (FCC) mahnte den Konzern 2008 wegen einer P2P-Blockade ab. Der Anbieter ging gegen die damit verknüpften Sanktionen der Regulierungsbehörde gerichtlich vor und konnte im Berufungsverfahren erreichen, dass die Auflagen für nichtig erklärt wurden. Die FCC erließ daraufhin aber verschärfte Leitlinien für das offene Internet. Mittlerweile greifen kundenstarke US-Provider wie Comcast, AT&T oder Verizon in 3 Prozent der BitTorrent-Transfers ein, Cox in 6 Prozent.

Ganz anders gestaltet sich die Situation in Kanada, wo Rogers 80 und Bell 77 Prozent der Übertragungen reglementieren. Nur Cogeco und Telus kommen dort an die Raten der US-Nachbarn heran oder unterbieten diese sogar noch. In Australien sticht iiNet mit einer Drosselrate von 11 Prozent negativ hervor, in Japan gehören Infoweb Fujitsu und J:COM mit 60 beziehungsweise 83 Prozent zu den großen Filesharing-Bremsern. (Stefan Krempl) / (mho)


Aus: "Filesharing-Bremsen der Provider in aller Welt beleuchet" (10.08.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Filesharing-Bremsen-der-Provider-in-aller-Welt-beleuchet-1665358.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Am 19. Januar 2012 wurde Megaupload durch das Justizministerium der Vereinigten Staaten geschlossen, gegen sieben Hauptverantwortliche, darunter den Gründer Kim Schmitz, wurde Anklage erhoben wegen: Verschwörung zur Bildung einer kriminellen Vereinigung (max. 20 Jahre Freiheitsstrafe), Verschwörung zum Begehen von Urheberrechtsverletzungen (max. 5 J. Freiheitsstrafe), Verschwörung zur Geldwäscherei (max. 20 J. Freiheitsstrafe) und kriminelle Urheberrechtsverletzungen in mehreren Fällen (jeweils max. 5 J. Freiheitsstrafe). Dabei soll den Rechteinhabern der illegal verbreiteten Daten ein Schaden in Höhe von einer halben Milliarde US-Dollar entstanden sein, während der Umsatz des Megaupload-Netzwerks im gleichen Zeitraum auf 175 Millionen US-Dollar geschätzt wird.

Angeklagt wurden:

    Finn Batato (Marketingleiter)
    Julius Bencko (Grafikdesigner)
    Sven Echternach (Leiter Geschäftsentwicklung)
    Mathias Ortmann (Technischer Leiter, Mitbegründer und Direktor)
    Andrus Nomm (Leiter Softwareentwicklung)
    Kim Schmitz (Gründer)
    Bram van der Kolk (Aufsicht über Programmierung und Netzwerkstruktur der ,,Mega"-Seiten)

Unter den Angeklagten befinden sich vier Deutsche. Batato, Ortmann, Schmitz und van der Kolk wurden noch am 19. Januar von der neuseeländischen Polizei in Auckland vorläufig festgenommen. Die Festnahmen wurden auf Schmitz' Geburtstagsfeier gelegt, um gleichzeitig auch angeklagte Gäste festzunehmen. ...

...


http://de.wikipedia.org/wiki/Megaupload (26. Juli 2012)


-.-

Quote[...] Ein Video könnte die Aussage von Kim Dotcom (aka Kim Schmitz aka Kimble) stützen, bei der Razzia im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen seine Sharehoster-Plattform Megaupload sei die Polizei unverhältnismäßig gegen ihn vorgegangen. Aus den Videoaufnahmen, die der Fernsehsender 3News veröffentlichte, geht hervor, dass mindestens zwei Helikopter, vier Einsatzwagen, Hunde und schwer bewaffnete Mitglieder der Antiterror-Einheit Special Tactics Group beteiligt waren. Insgesamt waren demnach rund 100 Personen involviert.

Als er verdächtige Geräusche gehört habe, habe er einen Alarmknopf bedient und sich über eine versteckte Tür in einen nicht ohne weiteres zugänglichen Teils seines Anwesens zurückgezogen, sagte Dotcom aus. Nach etwa einer Viertelstunde habe die Polizei ihn gefunden. Nach Aussage eines Polizeisprechers sei es bei dem Einsatz darum gegangen, möglichst zu verhindern, dass Beweise vernichtet werden könnten. Dotcom entgegnete, das FBI sei bereits vor der Razzia in seinem Haus aktiv gewesen, habe Durchsuchungen durchgeführt und Material gesichert.

Dotcom hat außerdem der Polizei Misshandlung bei seiner Festnahme im Januar vorgeworfen. "Sie waren überall", zitierte das Online-Portal "Stuff.co.nz" Dotcom am Dienstag aus einer Gerichtsanhörung in Auckland. "Ich habe einen Schlag ins Gesicht bekommen, Stiefel, die mich traten, als ich auf dem Boden lag, ein Knie in meinen Rippen, und ein Mann stand auf meiner Hand", berichtete der gebürtige Kieler demnach.

Bei der Anhörung ging es um Dotcoms Besitz, der bei der Festnahme beschlagnahmt worden war. Ein Gericht hatte die Durchsuchungsbefehle im Juni für illegal befunden. Die US-Behörden werfen ihm vor, die inzwischen geschlossene Plattform zu einem der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Filmen und Musik gemacht zu haben – den Rechteinhabern sei eine halbe Milliarde Dollar Schaden entstanden.

Die USA haben seine Auslieferung beantragt. Darüber soll erst im März nächsten Jahres befunden werden. Dotcom wehrt sich gegen die Festnahme, die Beschlagnahmung seiner Besitztümer und gegen die Auslieferung. Bei einem Schuldspruch droht Dotcom eine Haftstrafe bis zu 20 Jahren. Er ist zur Zeit gegen Kaution auf freiem Fuß. Dotcom lebt mit seiner Familie in einem Anwesen nördlich von Auckland. (mit Material der dpa) / (anw)


Aus: "Polizeieinsatz gegen Megaupload-Gründer: Streit über Verhältnismäßigkeit" (09.08.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizeieinsatz-gegen-Megaupload-Gruender-Streit-ueber-Verhaeltnismaessigkeit-1663715.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...]  Wie sich jetzt herausstellte, verlief die Providersperre von ''The Pirate Bay'' erfolglos. Der durch Filesharing verursachte Datenverkehr ist in Großbritannien nicht zurückgegangen. Die britische Piratenpartei hatte diesen Misserfolg bereits vor Monaten vorausgesagt.

Die Musik und Filmlobby der Niederlande und Großbritannien konnte vor ungefähr zwei Monaten eine Sperre des BitTorrent-Indizierer und -Tracker Portals "The Pirate Bay" durchsetzen. Begründet wurde diese damit, dass das Portal die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte unterstützen würde. Im April 2012 waren sechs der wichtigsten Internetdienste Großbritanniens per Gerichtsbeschluss veranlasst worden, The Pirate Bay zu blockieren.

Doch wie BBC.com berichtet ist der durch das Filesharing verursachte Datenverkehr trotz Sperre in Großbritannien nicht zurückgegangen. Auch andere betroffene Zugangsanbieter mussten dies feststellen, der große niederländische Provider XS4All konnte sogar einen Anstieg des Peer-To-Peer-Traffics feststellen. Die Anbieter von Internetdiensten KPN, Ziggo und UPC bestätigten ebenfalls, dass die Blockade kaum registrierbare Auswirkungen auf den P2P-Verkehr gehabt habe und die Werte mittlerweile wieder beim Alten wären.

Loz Kaye, Führer der Piratenpartei UK, hatte gegen das Verbot gekämpft. "Wir haben von Anfang an gesagt, die Blockierung ist ineffektiv. Wer weiß wie das Internet funktioniert kann auch diese Sperre umgehen", so Kaye zu BBC. Die Partei selbst hat einen Proxy-Server, der trotz Providersperre den Zugriff auf The Pirate Bay ermöglicht hat.

Der Verband der britischen Plattenfirmen British Phonographic Industry (BPI) ließ zu dem Thema verlauten, dass trotz Misserfolg weiterhin gegen ähnliche Portale vorgegangen wird.
Geoff Taylor, Chef der BPI, erklärte: "Pirate Bay verletzt das Urheberrecht im großen Stil. Wir wollen den Schaden für britische Musiker und Labels reduzieren". Taylor sieht trotz allem eine Wirksamkeit in der Sperre: "Vor der Gerichtsverhandlung war die Seite eine der Top 50 der beliebtesten Webseiten in Großbritannien. Heute ist sie auf Nummer 282 gesunken."


Aus: "Pirate Bay-Blockade ohne Effekt" (17.07.12)
Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/10132-pirate-bay-blockade-ohne-effekt.php

-.-

Quote[...]  Der zu einer Gefängnisstrafe von 12 Monaten verurteilte Gottfrid Svartholm wurde nun in Kambodscha aufgegriffen. Svartholm ist einer der Gründer der BitTorrent-Suchmaschine [Pirate-Bay] und war im vergangenen Jahr aufgrund von Copyright-Verstößen schuldig gesprochen.

Das Urteil war aufgrund des angeblich schlechten Gesundheitszustandes von Svartholm zunächst vertagt worden. Während die anderen Mitbegründer von Pirate Bay, Peter Sunde, Fredrik Neij und Carl Lundström bereits 2010 zu Gefängnis- und Geldstrafen verurteilt wurden, erschien Svartholm wiederholt krankheitsbedingt nicht vor Gericht. Zuletzt wurde Svartholm international gesucht,  da sein Aufenthaltsort unbekannt war. Wie das Portal TorrentFreak nun mit Hinweis auf schwedische Medien berichtet, wurde Svartholm aber nun in Kambodscha gefasst.

Weder die Behörden in Kambodscha noch in Schweden wollten die Festnahme kommentieren. Svartholms Anwalt meinte nur, dass der Schwede wohl aufgrund des internationalen Haftbefehls von der Polizei verhaftet wurde. Svartholm hätte seine Strafe bereits am 2. Jänner diesen Jahres in Schweden antreten sollen. Neben der zwölfmonatigen Strafe wurde Svartholm zu 900.000 Euro Strafe verurteilt.


Aus: "Pirate-Bay-Gründer in Kambodscha verhaftet" (01.09.12, futurezone)
Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/11085-pirate-bay-gruender-in-kambodscha-verhaftet.php


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das japanische Strafsystem ist nicht unbedingt für seine Milde bekannt, doch ein neu eingeführtes Gesetz gegen den illegalen Download von urheberrechtlich geschützten Dateien übertrifft selbst die Erwartungen vieler Beobachter. Insgesamt drohen bei einem Vergehen bis zu zwei Jahre Haft oder eine Strafe von zwei Millionen Yen (knapp 20.000 Euro). Das Gesetz wurde nach massiven Lobbyingmaßnahmen durch die Musikindustrie umgesetzt. Auch Uploader haben in Japan eine harte Strafe zu erwarten: Bis zu zehn Jahre Haft oder aber eine Strafe von zehn Millionen Yen (100.000 Euro) dürfen durch das Gericht verhängt werden.

Das neue Gesetz stößt auf harte Kritik, da der Download seit 2010 zwar illegal, so wie in vielen anderen Ländern aber nicht strafrechtlich verfolgt wurde. Die Verkaufszahlen sprechen allerdings eine andere Sprache, denn Japan ist der zweitgrößte Musikmarkt nach den USA und somit essentiell für viele Musikverlage. Eine Studie aus dem Jahr 2010, in Auftrag gegeben von der Recording Industry Association of Japan, legt nahe, dass auf jeden legalen Musikdownload zehn Illegale kommen und die Wirtschaft dadurch erheblichen Schaden davontragen würde. Vorsitzender des Interessenverbands für japanische Musikverlage ist Naoki Kitagawa, der auch CEO von Sony Music Entertainment Japan ist. Dieser zeigt sich erfreut über das neue Gesetz und spricht davon, dass es "illegale Aktivitäten im Internet reduzieren wird."


Aus: "Japan führt schwere Strafen für Filesharing ein" (01.10.12)
Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/11628-japan-fuehrt-schwere-strafen-fuer-filesharing-ein.php


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Staatsanwaltschaft in Lissabon, das Departamento de Investigação e Ação Penal (DIAP), sieht keine Handhabe, um strafrechtlich gegen Filesharing von Musikstücken und Filmen vorzugehen. Die Ermittler haben laut portugiesischen Medienberichten einen Antrag der nationalen Anti-Piraterie-Vereinigung Acapor zurückgewiesen, Verfahren gegen 2000 Tauschbörsennutzer einzuleiten. Vielmehr erklärte das DIAP Filesharing für rein private Zwecke als rechtmäßig.

Selbst wenn die Tauschbörsennutzer in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P) Dateien hoch- und runterlüden, sei dieses Verhalten als legal anzusehen, heißt es im Bescheid der Strafverfolgungsbehörde. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Kopiervorgang andauere, wenn ein Download beendet werde. Das Recht auf Informationsfreiheit, Bildung und Kultur im Internet dürfe nicht ungebührlich eingeschränkt werden, solange mögliche Copyright-Verstöße klar im nicht-gewerblichen Bereich blieben. Davon geht die portugiesische Staatsanwaltschaft bei einzelnen Songs und Filmen im Gegensatz zur deutschen Rechtsprechung aus, was auch ein zivilrechtliches Vorgehen von Rechteinhabern gegen Filesharing-Aktivitäten in Portugal erschweren dürfte.

Der Beschluss betont zudem, dass die von Acapor gelieferten 2000 IP-Adressen kein ausreichendes Mittel zur Identifizierung von Copyright-Sündern seien. Der dahinterstehende Anschlussinhaber "ist nicht notwendigerweise in dem Moment der Nutzer, in dem sich eine Urheberrechtsverletzung abspielt oder ein geschütztes Werk öffentlich verfügbar gemacht wird", heißt es in der Entscheidung. Ausfindig zu machen sei so höchstens die Person, auf die ein Internetzugang registriert ist. Selbst wenn Privatkopien aus P2P-Netzwerken als rechtswidrig anzusehen seien, meint die Staatsanwaltschaft weiter, müssten die betroffenen Künstler sich selbst gegen eine Vervielfältigung für den Eigenbedarf aussprechen.

Acapor-Chef Nuno Pereira zeigte sich schwer enttäuscht von der Entscheidung und monierte, dass sich die Ermittler nur das Leben erleichtern wollten. Sie hätten sich das Gesetz zurechtgebogen, um nicht 2000 Verfahren eröffnen und ebenso viele Hausdurchsuchungen durchführen zu müssen. Das ganze Verfahren müsse neu aufgerollt werden. Das portugiesische Urheberrecht verlangt derzeit nicht, dass Privatkopien von Originalen beziehungsweise einer legalen Quelle gemacht werden müssen. Dies ist aber möglicherweise nicht mit der europäischen Copyright-Richtlinie vereinbar: Auf Antrag eines niederländischen Gerichts muss der Europäische Gerichtshof derzeit prüfen, ob nach EU-Recht ein privater Download aus einer rechtswidrigen Vorlage per se illegal ist. (Stefan Krempl) / (axk)

Quote28. September 2012 17:14
Sie hätten sich das Gesetz zurechtgebogen
TFTD (285 Beiträge seit 11.04.11)

"Sie hätten sich das Gesetz zurechtgebogen, um nicht 2000 Verfahren
eröffnen und ebenso viele Hausdurchsuchungen durchführen zu müssen."

Hausdurchsuchungen wegen Privatkopien. In was für einer Welt Leben
wir eigentlich? Und ich glaube die Polizisten und auch der Staat hat
echt größere Probleme wo er seine Ressourcen einsetzten sollte.

Gute Nachricht zum Wochenende kann ich zu der Meldung nur sagen. :)



Aus: "Privates Filesharing in Portugal für rechtmäßig erklärt" (28.09.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Privates-Filesharing-in-Portugal-fuer-rechtmaessig-erklaert-1720239.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Torrentsuchmaschine The Pirate Bay ist von einem irdischen Server auf eine virtuelle Maschine in der Cloud umgezogen. "Langsam, aber sicher legen wir unsere irdische Form ab und steigen zur nächsten Daseinsstufe in der Cloud auf", teilen die unbekannten Betreiber der berühmt-berüchtigten Website in einem esoterisch angehauchten Blogbeitrag mit.

Mit dem Schritt machen sich die Betreiber unabhängiger von lokaler Infrastruktur – und damit auch weniger greifbar für die stets interessierten Behörden. Die haben schon mehrfach versucht, die Piratenbucht trocken zu legen. 2007 wurden die Server im Rahmen einer Polizeiaktion beschlagnahmt, zuletzt hatte der Hoster Anfang Oktober Besuch von den Behörden. Das sei nun nicht mehr so einfach, meinen die Piraten: "Jeder Versuch eines Angriffs auf The Pirate Bay ist von nun an ein Angriff auf Alles und Nichts."

Der Umzug fand am Dienstag in aller Stille statt. Die neue Pirate Bay sei auf verschiedene Clouddienste weltweit verteilt, erklärten die Betreiber gegenüber TorrentFreak. "Wenn uns ein Anbieter abschaltet, mieten wir eine virtuelle Maschine bei einem anderen und spielen die Serverimages hoch". Ganz ohne Hardware geht es aber noch nicht: Vor der Bucht in der Cloud stehen ganz irdische Loadbalancer und Router, die auch bei der Verschleierung der eigentlichen Server helfen.

Zuvor hatten die Piraten bereits ihre eigenen Tracker abgeschaltet, die den Verkehr im Bittorrent-Netz regeln, und schließlich auf das Hosting von Torrent-Dateien verzichtet. Seither ist The Pirate Bay eine Suchmaschine, die sogenannte Magnet-Links ausgibt, die direkt auf die gesuchten Dateien verweisen.

Doch die Evolution der Piratenbucht wird nicht nur von der technischen Entwicklung getrieben. Das jahrelange Vorgehen von Rechteinhabern und Behörden hat den Spielraum der Piraten deutlich eingeschränkt. In Großbritannien und den Niederlanden müssen Provider den Zugang zur Piratenbucht blockieren.

Die Gründer der Website, inzwischen auch nicht mehr die Jüngsten, wurden in Schweden verurteilt und sollen nun eine Haftstrafe antreten sowie betroffenen Unternehmen Schadensersatz leisten. Nach dem erfolglosen Berufungsantrag vor dem höchsten schwedischen Gericht folgte der Umzug von der .org-Domain auf die aktuelle schwedische Adresse. (vbr)


Aus: "Piraten ziehen von der Bucht in die Cloud" (17.10.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Piraten-ziehen-von-der-Bucht-in-die-Cloud-1731482.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Nach der Blockade von The Pirate Bay wollen Vertreter der Musikindustrie, dass Internet-Provider drei weitere Seiten sperren: Fenopy, H33t und Kickass Torrents sollen für Briten nicht mehr erreichbar sein.

Vergangenen April wurde per Gerichtsbeschluss verordnet, dass britische Internet Provider den Zugang zur Torrent-Seite The Pirate Bay blockieren müssen. Nutzer sollen keinen Zugriff auf die Seite bekommen, auf der auch urheberrechtlich geschütztes Material zu bekommen ist. Die Initiative ging von dem Verband der Musikindustrie aus.

Eben diese British Phonographic Industry will nun weitere Sperren, wie die BBC berichtet. In einem Schreiben an Internet-Provider fordert sie auf, Fenopy, H33t und Kickass Torrents zu blockieren, da diese geschützte Inhalte vertreiben. In einer ersten Reaktion sprachen sich die ISPs dagegen aus. Erst wenn ein Gerichtsbeschluss vorliegt, werde man der Blockade nachkommen.

Der Musikverband ist zuversichtlich, dass dies noch vor Weihnachten passieren wird. Mit der Sperre von ThePirateBay liegt ein Musterprozess vor, weshalb weitere Anträge schneller erledigt werden könnten.


Aus: "UK: Sperre weiterer Torrent-Seiten gefordert" (23.10.12)
Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/12080-uk-sperre-weiterer-torrent-seiten-gefordert.php


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die italienische Justiz geht Berichten zufolge auf breiter Front gegen Filehoster, Streaming-Portale und Torrent-Suchmaschinen vor. Ein römischer Ermittlungsrichter hat demnach die italienischen Netzbetreiber angewiesen, den Zugang zu 27 einschlägigen Domains auf DNS-Ebene zu sperren.

Die Websites, darunter Filehoster wie Rapidgator, Uploaded oder Bitshare, seien derzeit in Italien nicht erreichbar, berichtet TorrentFreak unter Berufung auf einen italienischen Anwalt für Internetrecht. Der Richter hat demnach erklärt, er wolle die Beschlagnahme der Domains auf internationaler Ebene vorantreiben.

Laut italienischen Medien geht die richterliche Anordnung auf die Beschwerde des italienischen Filmverleihs Sunshine Pictures zurück, der den französischen Trickfilm "Ein Monster in Paris" im November 2012 in italienische Kinos gebracht hatte. Auf den betroffenen Websites – darunter auch Streaming-Portale – sei der Film widerrechtlich verbreitet worden. Der Verleih habe daher Ende Februar die Behörden eingeschaltet. (vbr)

Quote15. April 2013 19:04
Kollateralschaden
gweihir

Wird Zeit, das die Justiz bei solchen massiv nicht
verhaeltnissmaessigen Aktionen den vollen Kollateralschaden bezahlen
muss und der verantwortliche Richter mit empfindlichen negativen
Auswirkungen rechnen muss. Schliesslich gibt es genug Leute, die
Scharehoster voellig legal nutzen um Daten geunstig zwischenzulagern
oder Backups dorthin machen. Hat man bei Megaupload gut sehen
koennen. Wenn man jetzt auf einmal Anbieter von Dienstleitungen
zumachen kann, nur weil man die Dienste auch zu verbotenen Sachen
nutzen kann, dann muss man das ganze Internet abschalten.



Aus: "Italienische Justiz geht massiv gegen Filesharing-Websites vor" (15.04.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Italienische-Justiz-geht-massiv-gegen-Filesharing-Websites-vor-1842443.html