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[Peer-to-Peer (P2P)... (Filesharing)]

Started by Textaris(txt*bot), October 24, 2006, 09:48:59 AM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Peer-to-Peer (P2P) Connection (engl. peer für ,,Gleichgestellter", ,,Ebenbürtiger" oder ,,Altersgenosse") und Rechner-Rechner-Verbindung sind synonyme Bezeichnungen für eine Kommunikation unter Gleichen, hier bezogen auf ein Netzwerk von Computern.

In einem Peer-to-Peer-Netz sind alle Computer gleichberechtigt und können sowohl Dienste in Anspruch nehmen als auch Dienste zur Verfügung stellen.


Aus: "Peer-to-Peer" (10/2007)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Peer-to-Peer


-.-

Quote[...] Das Peer-to-Peer-Datenvolumen hat zwischen Juni und Oktober in Deutschland um 10 Prozent zugenommen. Tagsüber macht das P2P-Aufkommen nach Erhebungen der Leipziger Firma ipoque GmbH 30 Prozent des gesamten Internetverkehrs aus, nachts bis zu 70 Prozent. Als populärste P2P-Anwendung in Deutschland hat BitTorrent eDonkey überholt. Sie beansprucht mehr als die Hälfte des P2P-Verkehrs in Deutschland. Beide Tauschbörsen zusammen produzieren mehr als 95 Prozent des P2P-Verkehrs und haben damit ältere Tauschbörsen nahezu verdrängt, teilt ipoque mit. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben den anonymen Internetverkehr auf Netzwerkebene analysiert. Die Daten repräsentieren demnach das Internetnutzungsverhalten von rund 100.000 Haushalten in Deutschland.

Ausgehend von der Anzahl getauschter Dateien zeigt sich laut ipoque, dass auch kleinvolumige Medieninhalte wie eBooks viel getauscht werden. Spitzenreiter bei der Anzahl getauschter Dateien sind bei BitTorrent Musik, Kinofilme, Pornografie und TV-Serien. Bei eDonkey ist der Anteil pornografischer Dateien mit 30 Prozent doppelt so hoch wie bei BitTorrent, dagegen werden über BitTorrent verhältnismäßig wesentlich mehr Software und Spiele getauscht.


Aus: "Studie: P2P-Datenvolumen nimmt in Deutschland weiter zu" (23.10.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/79870


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das schwedische Torrentverzeichnis thepiratebay.org hat zu einem kleinen Schlag gegen Zensur im Internet ausgeholt. Nachdem sich schon dänische Provider zum blockieren von allofmp3.com entschieden haben, sperrt auch der schwedische Internetanbieter Perspektiv Bredband (Perspektive Brotmusikgruppe?) für seine Nutzer den Zugang zum russischen Musikdownloadanbieter allofmp3.com. allofmp3.com ist vergleichbar mit dem iTunes Musicstore, nur das allofmp3.com ca. 0.2$ für ein Lied verlangt (also ein Viertel des 'normalen' Preises?!?). Der Anbieter operiert von Russland aus und hält sich nach russischem Recht für legal.

[...] thepiratebay.org verbietet neuerdings Perspektiv Kunden ihre Seite aufzurufen:

QuoteAfter careful consideration, we have for the first time ever, decided to block an ISP because of their management.

thepiratebay.org ist eins der grössten Torrentverzeichnisse (und sicher auch für viel Traffic der zahlenden Perspektivkunden verantwortlich) und hat schon Angriffe der RIAA, MPAA und der schwedischen Regierung überlebt.

Aus: "thepiratebay.com: Dein ISP Passt Mir Nicht!" Stefan (12. Dezember 2006 - 11:38)
Quelle: http://www.dasistdasen.de/2006/12/12/thepiratebaycom-dein-isp-passt-mir-nicht/


-.-

Quote[...] Die schwedische Seite The Pirate Bay, der nach eigenen Aussagen größte Bittorrent-Tracker der Welt, war schön öfter Thema auf Fiket, vor allem im Zusammenhang mit der Razzia im Mai, bei der Server beschlagnahmt wurden und der Verdacht aufkam, dass Druck von Seiten amerikanischer Rechteinhaber der Anlass dafür war. Meines Wissens ist das bis heute nicht aufgeklärt.

Die russische Seite AllofMP3, ein weiterer Dorn im Auge der Musikindustrie, wird seit zwei Wochen von mehreren dänischen Internetanbietern (ISPs) gesperrt. Viele sehen das zu Recht als Angriff auf eine der Grundfesten des Internet, seine Freiheit. Jetzt zieht der erste schwedische ISP, Perspektiv Bredband, nach und "bezieht Stellung", indem er seinen Kunden Zugang zu AllofMP3 verweigert.

Hier kommt die Pirate Bay und die befreundete Interessenorganisation Piratbyrån, die sich für freien Kulturaustausch einsetzt, wieder ins Spiel. Die haben sich nämlich entschlossen, den Spieß umzudrehen und Perspektiv Bredband mitsamt Kunden den Zugang zur Pirate Bay zu verweigern. In der entsprechenden Pressemitteilung werden die Gründe näher dargelegt und auch ein PHP-Skript angeboten, mit dem andere Seiten das gleiche tun können.

Die Pirate Bay ist eine der meistbesuchten schwedischen Seiten und es nicht abwegig, dass diese Aktion zu Kundenverlust bei Perspektiv Bredband führt.


Aus: "Pirate Bay sperrt ISP aus" (Fiket; 12. Dec 2006, 13:28)
Quelle: http://www.fiket.de/2006/12/12/pirate-bay-sperrt-isp-aus/

-.-

Quote[...] Swedish piratbyran.org (Bureau of Piracy) and thepiratebay.org today launched a campaign to force the swedish ISP Perspektiv Bredband to resume connectivity to the net and stop blocking their users access to the Russian site allofmp3.com...

"Perspektiv Bredband blocks internets - right back at ya!" (12/2006)
Quelle #2: http://piratbyran.org/perspektiv/english.php


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Janko Röttgers verweist auf eine Studie, wonach 60% der Filme, die in Tauschbörsen so rumwandern, pornographischer Natur seien. Das sind Sechzig Prozent, also sechs von zehn! 20% sollen auf TV-Serien entfallen und lediglich fünf Prozent auf Hollywood-Filme. Die übrigens 15% sind ungeklärt, da bleibt ja noch einiges übrig.

Das sieht die Filmindustrie sicherlich anders.


Aus: "Fast nur Porn in p2p?" (Dienstag, 26. Dezember 2006)
Quelle: http://netzpolitik.org/2006/fast-nur-porn-in-p2p/

-.-

Quote[...] Porn and TV dominate the video content that people downlaod from P2P networks, according to a new study by the NPD Group. The market researchers estimate that 60 percent of those videos are "adult content", while 20 percent are TV shows.

Mainstream movies only account for five percent, and the NPD news release ddin't give any indication on what the remaining 15 percent are all about. Music videos? Anime? The Scene episodes? We'll never know.

NPD estimates that six million US households used P2P networks to download video content in Q3 2006. The news release quotes NOD vice president Russ Crupnick stating:

"Even though right now the majority of downloaded video content is adult-film content, the amount of intellectual property stolen from mainstream movie studios, networks, and record labels will continue to rise, unless strong and sustained action is taken to prevent piracy."


From: "12/25: 60 percent of P2P video downloads are porn" (Posted by: Jank0)
Quelle: http://www.p2p-blog.com/item-217.html

Quelle #3: http://www.npd.com/press/releases/press_061220.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Ein Sprecher der deutschen Phonoverbände hat angesichts wenig fruchtender "gut gemeinter Appelle" der Musikindustrie die Notwendigkeit des Vorhabens der IFPI betont, hierzulande im Jahr 2007 monatlich mindestens 1000 illegale Nutzer von Tauschbörsen anzuzeigen. "Uns geht es darum, das Bewusstsein für den Wert geistigen Eigentums zu schärfen, egal ob es um Musik, Spielfilme, Hörbücher, Spiele, Software, Fotografie oder andere Kreativleistungen geht", verteidigte der neue stellvertretende IFPI-Geschäftsführer Stefan Michalk die geplante scharfe juristische Vorgehensweise gegen die Anbieter geschützter Werke in P2P-Netzwerken gegenüber der Süddeutschen Zeitung. "Die Musikindustrie hat hier eine unangenehme Vorreiterrolle, da sich Musik vergleichsweise leicht kopieren und tauschen lässt."

Laut Michalk will die deutsche Landesgruppe des internationalen Verbandes der Tonträgerhersteller mit den Massenstrafanzeigen klarmachen, "dass der Diebstahl geistigen Eigentums kein Kavaliersdelikt ist". Illegale Angebote stellen seiner Ansicht nach zunehmend eine existenzielle Bedrohung für alle Kreativindustrien dar. "Dagegen wehren wir uns", betonte der Verbandssprecher. "Die Zahl der Strafanträge gegen Uploader in Tauschbörsen haben wir seit März 2004 stetig erhöht und werden das auch weiter tun." Die im Phonoverband vertretenen Musiklabel rechnen angesichts der noch nicht komplett vorliegenden Unternehmenszahlen für 2006 erneut mit einem Rückgang des Verkaufs von Tonträgern wie CDs im zumindest einstelligen Prozentbereich, der auch durch überproportional steigende bezahlte Musikdownloads nicht ausgeglichen worden sei.

Zu den Auswirkungen der bisherigen juristischen Hatz gegen Tauschbörsennutzer äußerte sich Michalk zurückhaltend. Er wertete allein als Erfolg, "dass die Anzahl illegaler Downloads trotz kontinuierlich steigender DSL-Anschlüsse nicht gestiegen ist". Insgesamt haben die deutschen Phonoverbände bislang in 20.000 Fällen Strafanzeige gestellt, wovon sich allein 10.000 auf 2006 beziehen. Laut den Berechnungen der Industrie sollen 2005 439 Millionen CD-Alben illegal kopiert worden sein, was einen rechnerischen Verlust von fünf Milliarden Euro ausmache. Dazu komme eine Milliarde Euro Schaden durch illegale Downloads im Internet.

Große Hoffnungen setzt die Musikindustrie auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Bisher müssen die Phonoverbände beim illegalen Kopieren von Musikstücken Strafanzeige stellen, um an den Namen den Internetsurfers hinter der zunächst nur bekannten IP-Adresse zu kommen. Mit den geplanten neuen gesetzlichen Regelungen könnte die Musikindustrie rascher zivilrechtlich gegen Musikpiraten vorgehen, da ihnen die Provider direkt Auskunft über die Nutzerinformationen geben müssten. Allerdings konnte sich die Musikindustrie bislang nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, dass nicht zunächst ein Richter über die Weitergabe der persönlichen Daten entscheiden soll. Ein Dorn im Auge ist ihr auch, dass das Bundesjustizministerium die Abmahngebühren bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzern auf 50 Euro pro Fall beschränken will.

Die Staatsanwaltschaften sehen sich momentan bereits mit Strafanzeigen etwa aus der Logistep-Maschinerie überschüttet. Eine Erhöhung der Schlagzahl ist daher heftig umstritten. Für den neuen Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Christian Sommer, etwa sind derlei Massenverfahren nicht die Lösung des Problems. "Nicht nur, dass durch solche Massenverfahren die Strafverfolgungsbehörden instrumentalisiert und die Überlastung der einzelnen Dienststellen und Staatsanwaltschaften billigend in Kauf genommen werden" beklagt der Vertreter der Filmindustrie. Das Vorgehen schade auch generell "einem kooperativen Klima nachhaltig".

Schon jetzt haben Sommer zufolge zahlreiche Strafverfolgungsbehörden die Grenze, von der an Strafverfahren tatsächlich eingeleitet werden, massiv erhöht. Dies habe zur Folge, "dass nur noch in den seltensten Fällen die Chance auf ein Urteil besteht." Dies gehe soweit, dass bereits in naher Zukunft "die Verfolgung von Piraterie durch strafprozessuale Maßnahmen nicht mehr möglich sein könnte." Die sinkende Anzahl an Strafverfahren bei gleichzeitiger Steigerung der Einstellungen an Verfahren und das Setzen auf Vergleichszahlungen durch die Anzeigen-Maschinerien würden einer "Dekriminalisierung von Urheberrechtsverletzungen" gleichkommen.


Aus: "Musikindustrie verteidigt geplante Massenanzeigen gegen P2P-Nutzer" (14.01.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/83670


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Wie IFPI, der internationale Dachverband der Musikindustrie, schon im gerade veröffentlichten Jahresbericht andeutete, will man künftig im Kampf gegen die Online-Piraterie auch die Zugangs-Provider stärker in die Pflicht nehmen. Wie das geschehen soll, ließ der Bericht aber offen.

Dafür erklärt nun der Vorstand des Verbandes, John Kennedy, gegenüber der britischen Times, wie man sich diese Unterstützung vorstellt: Die Provider sollen künftig jenen Kunden, die wiederholt eine Tauschbörse benutzen, einfach den Zugang sperren. Sonst will der Verband gegen die Provider selbst rechtlich vorgehen.

Womit zumindest bewiesen wäre, wie maßlos dieser Industriezweig seine eigenen Möglichkeiten und Ansprüche überschätzt und wie niedrig gleichzeitig die Bereitschaft ist, geltendes Recht anzuerkennen - solange es nicht dem eigenen Vorteil dient. Denn was Kennedy von den Providern verlangt, kommt der Aufforderung zum Rechtsbruch gleich.

Die Provider müssten rechtswidrig - weil ohne richterliche Autorisierung - den Datenverkehr ihrer Kunden überwachen. Und das nicht nur auf technischer Ebene (z.B. Protokolle, Ports), sondern auch mit inhaltlichen Prüfungen. Schließlich ist die Nutzung eines P2P-Verfahrens nicht per se illegal oder verboten.

Strafbar ist es allenfalls, wenn dabei durch den Tausch geschützter Werke das Urheberrecht verletzt wird. Diese Verletzung ist aber nur nachweisbar, wenn die getauschten Daten inhaltlich bekannt sind und ihr Transfer vom Rechteinhaber nicht genehmigt wurde. Dieser Nachweis kann also weniger vom Provider als vielmehr vom jeweiligen Rechteinhaber erbracht werden.

Man muss daher annehmen, dass sich hinter Kennedys Forderung der rosarote Wunschtraum der gesamten Branche verbirgt: Daten-Transfer im Internet ja, aber nur mir Kontrolle aller Daten durch die Musikindustrie.


Aus: "Provider sollen P2P-Nutzer sperren" (intern.de; Donnerstag, 18. Januar 2007)
Quelle: http://www.intern.de/news/neue--meldungen/--200701181121.html

Quelle #2: http://business.timesonline.co.uk/article/0,,13130-2553030.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Auf ihrem Parteitag haben die norwegischen Liberalen einen Antrag ihrer Jugendorganisation angenommen, der die Interessen von Kunstschaffenden und Gesellschaft wieder ins Gleichgewicht bringen soll. Statt "eine ganze Generation zu kriminalisieren", sollten neue Wege gegangen werden, um Künstler angemessen für die Nutzung ihrer Werke zu bezahlen. Dazu gehört die Legalisierung von Filesharing bei gleichzeitiger Einführung neuer Kompensationsmodelle. Internationale Gesetze und Verträge, so fordern die Liberalen, müssten entsprechend angepasst werden.

[...] Die Verwendung kleiner Teile aus Werken anderer Künstler zur Schaffung neuer Werke solle vereinfacht werden, lautet eine weitere Forderung. Das heute gültige, restriktive Recht "macht Musikern, Filmproduzenten, Schriftstellern und anderen Künstlern das Leben schwer, wenn sie vorhandenes Material bearbeiten wollen, um daraus etwas Neues zu schaffen". Als Ausweg schlagen die Liberalen vor, den Anwendungsbereich von Ausnahmebestimmungen für die "faire Nutzung" von Werken auszuweiten.

Das norwegische Urheberrecht schützt ebenso wie das der meisten anderen Länder Urheberrechte bis zu 70 Jahre nach dem Tod der Urheber. Zwei oder mehr Generationen können auf diese Weise von den schöpferischen Leistungen ihrer Vorfahren profitieren, ohne selbst kreative Leistungen vollbringen zu müssen. Diese 70-Jahre-Frist ist den norwegischen Liberalen zu lang: "Das ist unsinnig. Der urheberrechtliche Schutz sollte eine bessere Balance zwischen Innovation und Verbreitung kultureller Leistungen anbieten. Die liberale Partei setzt sich für eine Verkürzung der Schutzfrist ein."

Und schließlich soll DRM verboten werden, denn "alle, die das Nutzungsrecht für ein Produkt bezahlt haben, müssen es zu technologisch neutralen Bedingungen nutzen können. Das bedeutet, dass es nicht sein darf, dass Distributoren kontrollieren, wie die Bürger ihre digitale Musik abspielen." Zu diesem Zweck solle der Einsatz von DRM verboten werden, wenn er verhindert, dass "Konsumenten Informationen und kulturelle Werke frei nutzen und weiterverbreiten können". Im Bewusstsein, wie schwierig die Durchsetzung eines solchen Verbots unter den gegenwärtigen internationalen Bedingungen wäre, fordern die Liberalen als Minimalvariante, dass "Produkte mit DRM deutliche Hinweise über den Umfang der DRM-Maßnahmen tragen müssen".

Die norwegischen Liberalen sind mit zehn Sitzen im Parlament vertreten und konnten bei der letzten Wahl 5,9 Prozent der Stimmen erringen.

Aus: "Norwegens Liberale wollen Filesharing legalisieren - "Das Urheberrecht ist nicht mehr zeitgemäß"" Robert A. Gehring (ji) (17.04.2007)
Quelle: http://www.golem.de/0704/51726.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar will im Streit um den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte verhindern, dass die persönlichen Daten einer Vielzahl von Tauschbörsen-Nutzern ohne rechtsstaatliche Schranke "einfach" an die Musik- und Filmindustrie herausgegeben werden. "Die durch die Anbieter von Telekommunikationsdiensten gespeicherten Daten über die Nutzung des Internets unterliegen dem Fernmeldegeheimnis", betont der oberste Hüter der Privatsphäre der Bundesbürger. "Sie dürfen nur auf Basis verfassungsrechtlich einwandfreier gesetzlicher Regeln für andere Zwecke verwendet werden."

Schaar wendet sich mit der Klarstellung gegen Forderungen der Musik- und Filmindustrie, im Rahmen des heftig umkämpften Gesetzes zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie beim Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen einen "Direktzugang" zu Informationen wie Name und Anschrift von Internetnutzern über die Zugangsprovider zu erhalten. Für den Datenschützer ist bei den geplanten zivilrechtlichen Auskunftsansprüchen gegen die Netzanbieter auf jeden Fall ein Richtervorbehalt vorzusehen. Zudem dürften sich diese nicht auf "gelegentliche Teilnehmer" von Tauschbörsen beziehen. Ich warne vor einer "Kriminalisierung der Schulhöfe", erklärte Schaar am heutigen Freitag in diesem Zusammenhang. Es sei völlig inakzeptabel, die Personendaten sporadischer, nicht gewerbsmäßig handelnder Filesharer bei ausgemachten Rechtsverstößen ohne weiteres herauszugeben.

Zur Untermauerung seiner Forderungen verweist der Datenschutzbeauftragte auf die "häufig unklare Urheberrechtslage im Internet". Dort würden sich auch eine Vielzahl von nicht geschützten Werken wie etwa Musikstücken befinden. Es sei daher zu befürchten, "dass gutgläubige Nutzer sich dem Generalverdacht einer strafbaren Handlung ausgesetzt sehen oder zu Unrecht mit erheblichen finanziellen Forderungen bedroht werden". Weiter unterstrich Schaar, dass der Zugriff auf Verbindungsdaten, die im Rahmen der geplanten verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten von den Providern sechs Monate vorgehalten werden sollen, bei Urheberrechtsverletzungen nicht zu gestatten sei. Dieser müsse vielmehr auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt bleiben.

Die Regierung will es mit ihrem Vorstoß einfacher machen, Rechtsverletzer zu identifizieren und gegen sie leichter in zivilrechtlichen Verfahren vorzugehen. Dazu sollen Provider auf Basis des neuen Auskunftsanspruches die zu einer IP-Adresse gehörenden Bestands- und Nutzerdaten herausgeben,­ wenn ein Richter dem zustimmt. Bei der 1. Lesung des Gesetzesentwurfs im Bundestag hatten unter anderem Rechtspolitiker von der CDU/CSU-Fraktion sowie von der FDP erklärt, dass die von der Musik- und Filmindustrie gewünschten Informationen aber nicht vom Fernmeldegeheimnis betroffen seien und der Umweg über das Gericht daher nicht erforderlich sei.

Der Rechtehalter habe ja bereits die IP-Adresse des mutmaßlichen Verletzers und damit das Verbindungsdatum ermittelt, hatten die Abgeordneten ausgeführt. Es gehe danach allein um die Zuordnung einer Internetkennung zu Name und Anschrift des Nutzers. Damit habe die IP-Adresse keine andere Funktion als die Nummer eines gewöhnlichen Telefonanschlusses. Die Abfrage der Bestandsdaten sei somit einer Telefonauskunft gleichzustellen. Die Provider selbst laufen insgesamt Sturm gegen die Schaffung von Auskunftsansprüchen. Mit einem automatisierten Verfahren ohne Richtervorbehalt würden Rechteinhaber und Privatunternehmen ähnliche Befugnisse wie der Staatsanwalt beanspruchen, beklagt die Branche.


Aus: "Datenschützer pocht auf enge Regelung beim Auskunftsanspruch gegen Provider" Stefan Krempl (18.05.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/89890


lemonhorse

Quote[...] Im Kampf gegen "Internet-Piraterie" hat die Musikindustrie auch in Deutschland inzwischen eine härtere Gangart gegen Nutzer von Internet-Tauschbörsen eingelegt. Allein im vergangenen halben Jahr verfolgte die Industrie mit 25.000 Strafanzeigen Musikfans, die im Internet Songs vermutlich illegal heruntergeladen oder vertrieben haben. Von dem strafrechtlichen Vorgehen verspricht sich die Plattenindustrie ein wirksames Mittel gegen den illegalen Musiktausch.

[...] Die Musikindustrie-Verbände in den USA und in Deutschland gehen bei der Verfolgung von illegalem Musiktausch ganz ähnlich vor. Die Ermittler forschen bei Verdacht im Internet auf Tauschbörsen und gegebenenfalls über die Internet-Provider nach den IP-Adressen der auffällig gewordenen Computer. Darüber lassen sich die Nutzer beziehungsweise Eigentümer eindeutig identifizieren. Diese Informationen werden dann für die Strafverfolgung an die Staatsanwalt übergeben. Für eine effektivere Fahndung befürworten die Verbände deshalb auch die aktuellen Pläne des Bundesrates. Danach könnten gespeicherte Verbindungen bei den Internet-Providern auch zu zivilrechtlichen Zwecken verwendet werden. (Renate Grimming, dpa) / (vbr/c't)

Quote
13. Juni 2007 19:36
Richtig so, denn...
SpäMMy.DX (321 Beiträge seit 20.05.06)

...Raubkopierer sind bekanntlich Verbrecher - und gehören streng
Bestraft!
Es ist erschreckend wie lasch bis jetzt mit den Raubkopierern
umgegangen wurde, ein härteres Durchgreifen halte ich zum Schutze
unserer Kultur für dringend erforderlich. Ideen müssen endlich wieder
an Wert gewinnen, aber bei so einem zahnlosen Tieger von
Urheberrecht, wie wir es hier haben wird das leider nichts.

Es muss endlich eine härtere Gangart im Umgang mit diesen
Netzparasiten gewählt werden. Vorallem aber muss mehr gegen die
sogenannten "Privatkopierer" vorgegangen werden anstatt sich nur auf
die großen Fische zu beschränken. Der größte Schaden ensteht schon
lange nicht mehr durch den Verkauf illegaler Kopien sondern durch den
massenhaften, illegalen Download aus dem P2P-Sumpf im Internet.
Diesen gilt es nun nachhaltig trockenzulegen und den Weg für den
Siegeszug des Originals zu eröffnen!

Quote13. Juni 2007 20:26
Bewertung: [++]
LosUr (40 Beiträge seit 02.03.06)

Nur die Ironietags hast du vergessen. ;-)


Quote13. Juni 2007 20:26
Polisten auf Schulhöfen einsetzen...
Kaux (29 Beiträge seit 18.10.06)

Um die Musik-Piraten auch außerhalb des überwachten Internet dingfest
zu machen. Sinnvoll wäre auch eine gesetzlich vorgeschriebene Kamera
im eigenen Haus installieren zu müssen, um auch sicher zu gehen, das
man keine CD's zuhause kopiert.
Naja, wenn erstmal der "Staatstrojaner" kommt, dann wird alles
anders!

Wie viel zahl eigentlich die Musiklobby so an ,,Spenden" indirekt an
die Regierung?

Quote13. Juni 2007 20:59
Re: Polisten auf Schulhöfen einsetzen...
Marktwo (10 Beiträge seit 15.05.07)

Kaux schrieb am 13. Juni 2007 20:26

> Um die Musik-Piraten auch außerhalb des überwachten Internet dingfest
> zu machen. Sinnvoll wäre auch eine gesetzlich vorgeschriebene Kamera
> im eigenen Haus installieren zu müssen, um auch sicher zu gehen, das
> man keine CD's zuhause kopiert.

wer nichts zu verbergen hat, sollte schon heute freiwillig eine Cam
installieren und der MI Zugriff darauf geben. Auch ein wöchentlicher
remote scan aller Datenträger im Haushalt würde hier endlich
Fortschritt bringen.

Ein subventionierter VDSL Zwangsanschluss - RFID Chips mit DNA Infos
im Ausweis + Nacken und ich könnte endlich wieder angstfrei ins
Bettchen gehen.


Quote14. Juni 2007 1:19
Jugendarrest
o815 (mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.05)

Wesentlich härtere Strafen sind IMO das effizienteste Mittel, dem
milliardenfachen Diebstahl Einhalt zu gebieten. Ein 14-Jähriger, der
einmal ein Wochenende im Jugendgefängnis zugebracht hat, wird in
Zukunft mit Sicherheit nicht mehr so schnell ehrliche Menschen
bestehlen. Eine ganz ähnliche Auffassung hat vor kurzem ein
Staatsanwalt in einem Spiegel-Interview geäußert. Er sagte sinngemäß,
man solle Jugendliche, die sich den ganzen Tag nur auf der Straße
herumtreiben und Straftaten begehen, viel schneller mal für ein paar
Tage ins Gefängnis stecken, die meisten kämen nämlich wie verwandelt
heraus und würden nicht mehr rückfällig. _Auch hört man diese Meinung
von vielen Jugendlichen, die schon im Gefängnis saßen!_ Sie sagen,
das Gefängnis hätte sie auf den richtigen Weg gebracht!

Quote14. Juni 2007 1:32
Re: Jugendarrest
Marcusson (219 Beiträge seit 28.06.04)

Die ernst gemeinte Studie, die diese These unterstützt und nicht in
der Bildzeitung abgedruckt wurde, möchte ich mal sehen ;)

Mal ganz abgesehen davon, dass es in dem Artikel primär um nicht
geschäftsfähige Personen ging und diese sind in Deutschland AFAIK gar
nicht strafmündig. Ergo ist eine solche Forderung völlig unsinnig.

Und ich glaube die Aussage des Anwalts bezog sich auf Straftaten wie
bspw. schwere Körperverletzung und nicht auf das unerlaubte Kopieren
einer Datei ohne gültige Lizenz ;)

Quote14. Juni 2007 8:04
Re: Jugendarrest
DasMarX (mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.04)

> Wesentlich härtere Strafen sind IMO das effizienteste Mittel, dem
> milliardenfachen Diebstahl Einhalt zu gebieten.
Quatsch: In USA gibts die Todesstrafe und gleichzeitig viele Morde.

> ... wird in Zukunft ... nicht mehr so ... ehrliche Menschen bestehlen.
Ehrliche Menschen? Die Musikindustrie ist ehrlich? Muhahahaha. Ha!

> Er sagte ... man solle Jugendliche, die sich den ganzen Tag nur auf
> der Straße herumtreiben und Straftaten begehen...
Na ja, die Leute, die sich Musik über P2P besorgen sind aber selten
die, 'die sich den ganzen Tag nur auf der Straße rumtreiben und
Straftaten begehen'. Insofern hinkt der Vergleich nicht nur gewaltig,
er ist auch keiner.

Dein Post ist so dermaßen bescheuert, das man den Mantel der
Nächstenliebe über ihn ausbreiten sollte, nur damit ihn keiner mehr
lesen muss.

Quote14. Juni 2007 8:43
Please stop feeding the troll!
Mistreder (191 Beiträge seit 29.08.02)

(oder: keine Angst, der will nur spielen!)





Aus: "Härtere Gangart gegen "Musik-Piraten" auch in Deutschland" (13.06.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/91122


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Torrent-Suchmaschine "The Pirate Bay" wird nun offenbar doch nicht auf eine schwarze Liste der Behörden gesetzt, mit der schwedische Provider Websites mit kinderpornografischen Inhalten blockieren. Das teilt die Pirate Bay auf ihrem Blog mit. Das für diese Woche erwartete Update der Liste werde die Pirate Bay nicht enthalten, heißt es in dem Eintrag. Unklar ist allerdings, ob dies auch für zukünftige Updates der Liste gilt. Die schwedischen Behörden hatten zunächst angekündigt, den Torrent-Tracker auf die Sperrliste zu setzen.

Die Betreiber der Website hatten die Vorgehensweise der Polizei scharf kritisiert und den Verdacht, an der Verbreitung von Kinderpornografie beteiligt zu sein, zurückgewiesen. Sie werfen den Behörden vor, nach der erfolglosen Polizeiaktion mit Razzia und zeitweiliger Stilllegung des Angebots nun zu jedem denkbaren Mittel zu greifen, um die ungeliebte Piratenbucht trocken zu legen. Jetzt werde überlegt, gegen die Verantwortlichen bei den Behörden Klage wegen Rufschädigung oder Fehlverhalten im Amt einzureichen, heißt es weiter.

Unterdessen hat das schwedische Justizministerium am Montag einen neue Gesetzesinitiative vorgelegt, nach der die Inhaber von Urheberrechten erweiterte gerichtliche Unterstützung bei der Verfolgung von mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen erwarten können. Wie die englischsprachige Nachrichtenseite The Local berichtet, könnten die Provider durch ein entsprechendes Gesetz gerichtlich gezwungen werden, die Identitäten hinter mutmaßlich illegalen Filesharings den Rechteinhabern preiszugeben. (vbr/c't)

Quote10. Juli 2007 20:16
"Mutmaßliche" Urheberrechtsverletzungen?
besserwiss0r (79 Beiträge seit 28.06.07)

Das ist ja fast so schön wie "Vorbeugehaft". :)


Aus: "Pirate Bay wird offenbar doch nicht gesperrt" (10.07.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/92502


Textaris(txt*bot)

Quote[...] "Wir sind zurück". Die BitTorrent-Seite Suprnova.org ist wie Anfang des Monats berichtet wieder da. Fast drei Jahre, nachdem der ursprüngliche Betreiber die Seite vom Netz genommen hatte, ist die beliebte Anlaufstelle für Filesharer unter dem Banner der Piratenbucht wieder eröffnet worden, zunächst als Beta. "Suprnova war wegen starken Drucks der Copyright-Lobby einige Jahre down", heißt es zur Begrüßung. Jetzt schmeißt ThePirateBay, selbst schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten, den Laden und gibt sich wie üblich selbstbewusst: "Wir beugen uns niemandem!"

Unter einem Werbebanner für Sexuallockstoffe finden sich dann die erwarteten Inhalte: "Transformers", "The Hills Have Eyes 2", "28 Weeks Later" und "Mallorca Summer Hits". Ärger mit den Rechteinhabern scheint da vorprogrammiert. Doch ist die Rechtslage alles andere als eindeutig. Auf Suprnova selbst liegen nur die Torrent-Dateien, in denen Informationen über die zum Download vorgesehene Datei und die Adresse eines Tracker genannten Servers enthalten sind. Der Tracker organisiert dann den Download der gewünschten Datei von zufällig ausgewählten Quellen im P2P-Netz. So hatte der ursprüngliche Betreiber auch Besuch von der Polizei, die Ermittlungen wurden aber schließlich eingestellt. Auch bei der PirateBay kamen die schwedischen Behörden trotz einer spektakulären Razzia nicht zum Erfolg.

Entsprechend selbstbewusst richten die Piraten einige Worte an die "Unternehmen, die das Internet nicht lieben": "Was auch immer ihr versenkt, bauen wir wieder auf. Für wen auch immer ihr verklagt rekrutieren wie zehn neue Piraten. Wo immer ihr hingeht, wir sind euch schon voraus. Ihr seid die Vergangenheit und vergessen, wir sind das Internet und die Zukunft". Das kann man ein weinig selbstgerechtes Pathos nennen. In den Rechtsabteilungen der Film- und Musikindustrie wird es wohl eher als Kampfansage verstanden werden. Vielleicht ist es keine so gute Idee, den schon verwundeten Tiger noch zu reizen.

Nicht zuletzt gibt es Bemühungen verschiedener Lobbyisten, das schwedische Gesetz, das die Piratenbucht noch schützt, zu ergänzen oder zumindest strikter auszulegen. Schweden hatte sein Urheberrecht im Sommer 2005 den EU-Richtlinien angepasst. Bisher ist eine BitTorrent-Site auch nach dem neuen Recht nicht verboten. Doch ist das auch Auslegungssache: Sollte ein Filesharing-Fall irgendwann vor dem Obersten Schwedische Gerichtshof landen und die Richter den BitTorrent-Seiten zumindest die Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung attestieren, könnte der Wind für die Piraten plötzlich drehen. (vbr/c't)

Quote22. August 2007 13:23
Raubkopierer sind Verbrecher!
chilling effects at heise-forum (10 Beiträge seit 13.07.07)

Ob der neueste Kinofilm in der DVD-Abteilung vom Media-Markt geklaut
wird. Oder über Supernove im Internet. - Das ist ja wohl einerlei!

Diebstahl bleibt Diebstahl! Liebe Raubkopierer, da gibt es nix schön
zu reden!

Deshalb bin ich für die gnadenlose Verfolgung und harte Bestrafung
von Raubkopierern!

22. August 2007 13:30
Vollste Zustimmung !!! [++]
Der Kalif von Redmond, (2 Beiträge seit 22.08.07)

sehr wichtiger Beitrag!!!!


Quote22. August 2007 13:29
RAUBKOPIERER SIND VERBRECHER!!!
Der Kalif von Redmond, opensource_ist_nicht_halal@unterderbruecke.de (1 Beiträge seit 22.08.07)

Es wird Zeit, dass diese Copyright-Terroristen und ihre
Unterstützerszene endlich der Gerechtigkeit zugeführt werden. Man
kann nur hoffen, dass sich unsere amerikanischen Freunde dieser
Landplage endlich annehmen. Da es sich bei dieser bandenmäßig
betriebenen Verletzung von Urheberrechten ganz klar um
Wirtschaftsterrorismus handelt, müssen auch militärische Mittel zur
Anwendung kommen, falls sich das Problem anders nicht in den Griff
bekommen lässt.

Quote22. August 2007 14:17
Cracker sind Helden!
xtraa (807 Beiträge seit 08.03.01)

sry4 cp :) scnr.

Sicher gibt es feuchte Wunschträume der Hersteller, für eine
Bildbearbeitungssoftware wie Photoshop auch dem kleinen Grafik-Kiddie
@Home 999 Euro abknüpfen zu wollen.

Sicher werden dies aber auch immer feuchte träume bleiben.

Fakt ist, dass Applikationen wie Cubase, Photoshop, AutoCAD und
ähnliche heute niemals Standard wären, wenn sie nicht vor 10 Jahren
per Crack verfügbar gemacht worden wären.

Denn nur so war es möglich, sich die generation heranzuzüchten, die
heute mit eben diesen Programmen arbeitet und die hauptverantwortlich
dafür ist, dass diese programme heute Marktführer bzw. Standard sind.

Auch wenn es vielleicht nicht auf den ersten Blick in unser
Marktwirktschaftliches Bild passt, so zeigt es ganz klar, dass die
Firmen davon profitieren. Anders sieht es natürlich aus, wenn eine
Software gewerbsmäßig genutzt wird, das ist klar und da braucht man
nicht drüber zu diskutieren.

Aber haben die Cracker für ihre freiwillige Promotion jemals Kohle
gesehen? Dafür, dass sie oft tagelang vorm Debugger saßen und den
Firmen damit letztendlich in die Tasche gearbeitet haben? Nein, und
ist auch ok so, denn als Lohn reichte ihnen stets Skills und
Anerkennung und der simple Umstand, das Programm einfach real nutzen
zu können.

Betrachtet man es von der Seite, und da gibt es keine verschobene
Wahrnehmung sondern einfach die tatsache dass es sich tatsächlich so
entwickelt hat, dann ist das gar nicht mehr so unehrenhaft, was die
Groups da machten und machen, insbesondere, wenn man das Risiko
dazuzählt unter dem sie arbeiten.

Wie gesagt, ich differenziere hier zwischen privater und gewerblicher
Nutzung. Gute Programme setzen sich immer durch, wenn den Menschen
nur die Möglichkeit gegeben wird, diese auch zu nutzen.

Die gesamte technische Entwicklung hinsichtlich dem Aufbau von
Websites bis hin zur Weiterentwicklung diverser Software mit neuen
Features, wäre ohne Cracks Jahre hinter dem Stand zurückgeblieben,
auf dem sie sich heute befindet.

Das man das alles keinem Juristen erzählen kann, ist mir klar. Aber
ehrlich auch genauso scheißegal :)

Gruß,

xtraa



Aus: "Suprnova in der Piratenbucht" (22.08.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/94711


Textaris(txt*bot)

Quote[...] In der Piratenbucht stehen die Zeichen weiter auf Sturm, und wieder sorgt die schwedische Justiz für Wellengang. Nach einigen erfolglosen Versuchen, die rund um den Globus beliebte Torrent-Suchmaschine vom Netz zu nehmen, sondiert die schwedische Staatsmacht weiter ihre Optionen. In einer offiziellen Bestandsaufnahme für die Regierung empfiehlt die Berufungsrichterin Cecilia Renfors, die Zugangsanbieter bei der Bekämpfung der Piraterie stärker in die Pflicht zu nehmen. In dem Bericht "Musik und Film im Internet – Bedrohung oder Chance?" spricht sich die Juristin dafür aus, dass Provider ihren Kunden, die mit ausgedehntem Filesharing auffallen, den Zugang sperren sollten.

Renfors schlägt vor, "dass Internetprovider verpflichtet werden sollten, ihren Beitrag zur Beendung sämtlicher Urheberrechtsverletzungen zu leisten". Damit meint sie keinen finanziellen Beitrag: Den Vorschlag, die Zugangsanbieter mit einer pauschalen Urheberrechtsabgabe zu Gunsten der Inthalteindustrie zu belegen, lehnte die ehemalige Vorsitzende der schwedischen Rundfunkkommission ab. Mit einer solchen Gebühr würden Rechteinhaber zwar entschädigt, aber der Kontrolle ihrer Rechte beraubt. Stattdessen sollten die Provider den Zugang von Kunden sperren, "die das Internet nutzen, um urheberrechtlich geschütztes Material in großem Stil zu verteilen". Zwar sei auch der Download nicht gerade erlaubt, doch solle ein solcher Verstoß nicht ausreichen, um den Zugang zu sperren. Unklar bleibt indes, was "in großem Stil" in diesem Zusammenhang bedeutet. Doch geht es offenbar um Intensiv-Sharer, die ihren Esel rund um die Uhr knechten: Eine solche Sperre, meint die Richterin, würde es vielleicht ein paar Mal pro Jahr geben.

Immerhin sollen die ISPs nach Renfors Vorstellungen nicht selbst nach besonders aktiven Filesharern fahnden. Vielmehr sollen sie nur auf Initiative der Rechtinhaber tätig werden. Sollten die Provider dem allerdings nicht nachkommen, soll der Rechteinhaber vom ISP eine Entschädigung verlangen können. Kein Wunder, dass die Branche nicht gerade euphorisch reagiert. "Das ist ein schlechter Vorschlag, ineffektiv und vom Prinzip her falsch", sagte der Chef des schwedischen Providers Bredbandsbolaget, Marcus Nylen, der Online-Zeitung The Local. Der Manager fragt sich zudem, wie das in der Praxis funktionieren soll. Ein Zugangsanbieter habe keine polizeilichen Befugnisse und könne nicht prüfen, wo sich die Kunden im Netz gerade rumtreiben. Der Verband der schwedischen IT-Industrie hat eine Anfrage von heise online bisher nicht beantwortet.

Der auf Initiative von Justizministerin Beatrice Ask entstandene Bericht setzt die bisher erfolglosen Bemühungen der schwedischen Regierung fort, dem Filesharing in Schweden neue Grenzen zu setzen. Das relativ liberale schwedische Recht macht es den Behörden bisher sehr schwer, effektiv gegen massive Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Schweden ist dank dieser Gesetzeslage Heimat eines der Erzfeinde der Film- und Musikindustrie: ThePirateBay, einer der größten Bittorrent-Seiten der Welt, operiert keck unter schwedischer Jurisdiktion. Wie zum Spott der Inhalteanbieter, die seit Jahren vergeblich gegen die schwedischen Freibeuter vorzugehen versuchen, hat sich die PirateBay zuletzt einen Zwilling zugelegt. Auch der beliebte Tracker Suprnova, nach Ärger mit den Behörden Ende 2004 vom Netz genommen, segelt nun unter schwedischer Piratenflagge. Bei der Vorstellung der Betaversion sparten die Betreiber nicht mit Provokationen für die Inhalteindustrie, die sie für einen scheintoten Riesen ohne Zukunft halten.

Auch wenn ähnliche Theorien, weniger krass formuliert, von durchaus seriösen Beobachtern geteilt werden, führt die provokative Haltung der PirateBay-Betreiber in einen Konflikt, den sie auf Dauer nicht gewinnen können. Die Tatsache, dass insbesondere die Musikindustrie zu einem großen Teil die Verantwortung für ihre eigene Misere trägt, macht die unberechtigte Weitergabe von Musik nicht legitim und schon gar nicht legal. Dass der moralische Kompass der PirateBay nicht mehr ganz eingenordet ist, zeigt auch die jüngste Aufregung um vermutlich kinderpornografische Torrents, die mit Kenntnis der Administratoren zwei Wochen verfügbar gewesen sein sollen. Anstatt anzuerkennen, dass massives Filesharing ein gesellschaftliches Problem ist, zieht sich die Szene gerne auf juristische Spitzfindigkeiten zurück. Natürlich finden sich auf Torrent-Sites selbst keine geschützten Inhalte, sondern nur die Informationen, wo diese zu finden sind. Doch ist Bittorrent auch nicht deshalb so populär, weil es dort nur Selbstgemachtes und Kochrezepte gibt.

Diese ignorante Haltung führt zu einem Wettrüsten mit Justiz und Politik, bei dem die Justiz zu fragwürdigen und manchmal verzweifelten Mitteln greift: Kinderpornografie und Rechtsextremismus waren zwei der Aufhänger, mit denen die Justiz zuletzt gegen PirateBay vorgegangen war. Der Gesetzgeber steht nicht nur in Schweden unter dem enormen Druck der einflussreichen Inhalteindustrie, deren Lobbymacht trotz des Schwundes wirtschaftlicher Bedeutung nicht abgenommen hat. Überall gibt es Bestrebungen, den freien Umgang mit Inhalten zunehmend einzuschränken. Oder schlimmer noch: Der Staat zieht sich machtlos zurück und gibt den Begehrlichkeiten der Industrie nach. In diesem Fall sollen die Provider zum verlängerten Arm der Inhalteindustrie gemacht werden; auch hierzulande wünscht sich die Musikindustrie nichts sehnlicher, als direkten Zugriff auf die Kundendaten der Provider. Den Kalten Krieg ums Copyright verlieren so am Ende nicht nur die Piraten in der Bucht, sondern die ganz normalen Verbraucher. (vbr/c't)

Quote4. September 2007 15:59
Der Zusammenhang zwischen Raubkopierern und . . .
seseoB (41 Beiträge seit 25.11.05)

HarzV Schmarotzern ist doch offensichtlich!

Können sich das gute Vista nich leisten und Saugen daher illegal!

~~seseoB~~

Quote4. September 2007 16:05
Re: Der Zusammenhang zwischen Raubkopierern und . . .
Xyrus (mehr als 1000 Beiträge seit 10.06.05)

seseoB schrieb am 4. September 2007 15:59

> Können sich das gute Vista nich leisten und Saugen daher illegal!
>
> ~~seseoB~~

Saugt man denn jetzt mit Vista (Lizenz) legal?

Quote4. September 2007 16:50
Re: Der Zusammenhang zwischen Raubkopierern und . . .
Edna Krabappel (mehr als 1000 Beiträge seit 22.04.04)

Natürlich, Vista macht das sogar von alleine, habe ich schon oft in
englischprachigen Foren gehört: Vista sucks.




Quote4. September 2007 16:14
Knickt Schweden nun doch ein?
Captain Data (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.03)

Wenn ich sehe, dass auf der einen Seite immer wieder immer mehr
"liberalisiert" werden soll und auf der anderen Seite der Kunde dank
Copyright & co quasi in Ketten gelegt wird, schwillt mir dann doch
der Kamm.

Ich kann es nicht oft genug wiederholen: So wie das Urheber- und
Patentrecht, das Copyright, also im Prinzip das "Intellectual
Property" gehandhabt wird, ist dies gewissermassen das Ende von
Kunst, Kultur und Fortschritt. Das Problem ist dabei einfach, dass
diese Rechte nicht an den Urheber gebunden sind, sondern veraeussert
werden koennen, zusaetzlich dazu noch die ewig lange Schutzzeit. Dies
muss abgestellt werden, damit ein faires und vor allen Dingen
sinnvolles System installiert werden kann.

1. Schutzzeiten werden eingedampft auf hoechstens 5 Jahre. Waehrend
dieser Zeit kann der Urheber (und nur der) mit seinem Produkt tun und
lassen was er will.

2. Die Rechte sollten nicht laenger uebertragbar sein, alleiniger
Urheber ist der oder die Person oder die Firma, in deren Auftrag
mindestens eine Forschergruppe das Produkt entwickelt hat. (Das
wuerde dann bedeuten, dass z.B. die Musikindustrie hoechstens die
Vermarktungsrechte vom geistigen Urheber eines Musikstueckes erwerben
kann, nicht aber das Urheberrecht selbst!)

3. Nach Ablauf der Frist muss das Produkt "open-source" werden, d.h.
zugaenglich fuer alle und darf nur noch zum Selbstkostenpreis
vermarktet werden.

4. Dies gilt insbesondere fuer medizinische und medizintechnische
Produkte: am Leid anderer darf hoechstens waehrend der Schutzzeit
Geld verdient werden, danach muss das Produkt der Allgemeinheit
zugaenglich gemacht und zum Selbstkostenpreis angeboten werden.

Vorteile?

- Produktkosten sinken
- Innovationen muessen wieder getaetigt werden um Umsaetze zu
generieren
- Niemand kann sich mehr ausschliesslich durch den Besitz von
Geistigen Eigentumsrechten bereichern.

Quote4. September 2007 16:32
Re: Knickt Schweden nun doch ein?
Th.Posso (mehr als 1000 Beiträge seit 18.05.00)

Von was schreibst Du nun eigentlich? Urheberrecht? Patentrecht? Oder
was, oder wie?

tp

Quote4. September 2007 16:53
Re: Knickt Schweden nun doch ein?
Captain Data (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.03)

Von allem ein bisschen, weil auch sehr stark verwandt. Es darf mE in
einer Zivilisation des Fortschritts und der geistigen Aufgeklaertheit
kein ewig waehrendes Recht auf geistige Eigentuemer geben.

Andererseits gibts auf dem Planeten keine solche Zivilisation. Nur
eigentumsfixierte Primaten ...


Quote4. September 2007 17:05
Re: Knickt Schweden nun doch ein?
Th.Posso (mehr als 1000 Beiträge seit 18.05.00)

Captain Data schrieb am 4. September 2007 16:53

> Von allem ein bisschen, weil auch sehr stark verwandt. Es darf mE in
> einer Zivilisation des Fortschritts und der geistigen Aufgeklaertheit
> kein ewig waehrendes Recht auf geistige Eigentuemer geben.

Wo sind Deine ganzen Erfindungen für die Welt veröffentlicht, die
diesen Fortschritt bringen?

tp

Quote4. September 2007 17:20
Re: Knickt Schweden nun doch ein?
Captain Data (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.03)

MEINE Erfindungen sind es nicht, aber wenn ich an patentfreie
Erfindungen / Entdeckungen denke, sehe ich das Rad vor meinen Augen.
Die Erfindung des Werkzeugs in Form des Faustkeils. Die Bestielung
desselbigen. Die Entdeckung des Feuers usw usf.

Oder Kunst und Kultur vor dem 20. Jahrhundert: Alle moeglichen
Kuenstler haben unglaubliche geistige Leistungen und Talent erbracht,
um der Kultur tolle Kunstwerke beizusteuern. Dass die meisten davon
zeitlebens nie besonders reich waren, ist eine ganz andere Kiste.
Letztendlich haben viele davon nicht nur wegen des Broterwerbs ihre
Kunst dargeboten, sondern eben auch um sich selbst zu verwirklichen.
Heute hat man eher den Eindruck, es wird nur noch des Geldes wegen
entwickelt und erfunden, nur nicht, um die Gesellschaft
weiterzubringen. Oder hat, um mal ganz konkret zu fragen, der
Fernseher oder das Mobiltelefon die Gesellschaft irgendwie verfeinert
und kulturell aufsteigen lassen?

Quote4. September 2007 17:31
Re: Knickt Schweden nun doch ein?
Th.Posso (mehr als 1000 Beiträge seit 18.05.00)

Captain Data schrieb am 4. September 2007 17:20

> MEINE Erfindungen sind es nicht,

Aha. Aber anderen vorschreiben wollen, was die mit ihren Erfindungen
machen sollen, möchtest Du schon. Das ist interessant.

> Oder Kunst und Kultur vor dem 20. Jahrhundert: Alle moeglichen
> Kuenstler haben unglaubliche geistige Leistungen und Talent erbracht,
> um der Kultur tolle Kunstwerke beizusteuern.

Eigentlich haben die meisten Sachen erbracht, weil sie einen
Auftraggeber hatten, der das Zeug bezahlt hat.

> Oder hat, um mal ganz konkret zu fragen, der
> Fernseher oder das Mobiltelefon die Gesellschaft irgendwie verfeinert
> und kulturell aufsteigen lassen?

Keine Ahnung, was für Dich ein kultureller Fortschritt ist und was
nicht. Für Menschen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht in
die Kirche gehen können, oder für Menschen, die aus finanziellen
Gründen nicht in die Oper gehen können, scheint mit das Fernsehen mit
entsprechenden Angeboten sehr wohl hilfreich. Gut, vielleicht bist Du
der Meinung, dass es kein kultureller Fortschritt ist, irgendein
Konzert aus der Met daheim empfangen zu können, oder bist der
Meinung, dass derartige Konzerte nur den Wohlhabenden vorbehalten
sein sollten, aber der Meinung muss man sich nicht anschließen.

tp

Quote4. September 2007 17:35
Re: Knickt Schweden nun doch ein?
Captain Data (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.03)

Also ausgerechnet Kirchenbesuche haette ich nicht als Beispiel
angebracht - gerade die Kirchen sind ja nun grad heute ein Beispiel
fuer Unkultur. Wie unzivilisiert die einzelnen Religionen miteinander
umgehen braucht man ja kaum zu erwaehnen.

Ansonsten respektiere ich deine Meinung, aber ich erwarte auch, dass
du die meine respektierst.

Quote4. September 2007 17:46
Re: Knickt Schweden nun doch ein?
Th.Posso (mehr als 1000 Beiträge seit 18.05.00)

Captain Data schrieb am 4. September 2007 17:35

> Also ausgerechnet Kirchenbesuche haette ich nicht als Beispiel
> angebracht - gerade die Kirchen sind ja nun grad heute ein Beispiel
> fuer Unkultur. Wie unzivilisiert die einzelnen Religionen miteinander
> umgehen braucht man ja kaum zu erwaehnen.
>
> Ansonsten respektiere ich deine Meinung, aber ich erwarte auch, dass
> du die meine respektierst.

Warum sollte ich nicht? Nur ist es - nun sagen wir mal -
verwunderlich, dass Du gerade die Kirchen, als historisch eigentlich
unbestritten mit die bedeutensten, prägenden Bestandteile jeglicher
Kultur, nicht zur Kultur zählst.

tp

Quote4. September 2007 19:20
Re: Knickt Schweden nun doch ein?
Captain Data (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.03)

Ich traue den Religionen nicht wirklich über den Weg und mache sie
für viel Leid in der Welt verantwortlich. Aber auch das ist meine
Meinung, die niemand teilen muss. Das sehe ich schon als Unkultur an.
Abgesehen davon definiere ich, was "Gut" und "Schlecht" ist, nicht
ausschliesslich danach ein, was war, sondern vor allen Dingen, was
ist und was sein wird. Und da machen die Religionen, aber auch die
weltlichen Anführer, keinen guten Eindruck.










Quote4. September 2007 15:34
"massives Filesharing ein gesellschaftliches Problem"
score365 (215 Beiträge seit 04.12.01)

Filesharing hat nichts, aber auch gar nichts mit Raubkopien zu tun.
Nicht zwangsläufig. Filesharing ist ein technisches Konzept, Dateien
gemeinsam zu nutzen. Auf Filesharing wollen neue legale
Video-Downloaddienste setzen damit die legalen Videos schneller
heruntergeladen werden können und nicht die Serverfarm des Anbieters
auschließlich belasten. Filesharing soll nach mancher Meinung dafür
sorgen, dass das Wissen der Menschheit erhalten bleibt und zwar durch
gemeinsames Filesharing enormer Datenmengen. Filesharing ist eine
Zukunftstechnologie und kein  totzuwünschendes Übel oder gar ein
"gesellschaftliches Problem" - ihr Idioten!

Quote4. September 2007 15:55
Re: "massives Filesharing ein gesellschaftliches Problem"
Roland Weber, Roland Weber (mehr als 1000 Beiträge seit 05.07.02)

score365 schrieb am 4. September 2007 15:34

> Filesharing hat nichts, aber auch gar nichts mit Raubkopien zu tun.

Stimmt. Da fehlt im Artikel der Zusatz "von durch den
Urheberrechtsinhaber nicht freigegebenen Daten" oder
so ähnlich. Schon eine Mail an den Autor geschrieben?

Denn daß das Problem nicht korrekt benannt wurde ändert
nichts daran, daß es eines ist.

ciao,
  Roland


Quote4. September 2007 16:11
Re: "massives Filesharing ein gesellschaftliches Problem"
Desiatox (mehr als 1000 Beiträge seit 20.06.00)

score365 schrieb am 4. September 2007 15:34

> Filesharing hat nichts, aber auch gar nichts mit Raubkopien zu tun.
> Nicht zwangsläufig.

Zwischen diesen beiden Aussagen ist ein großer Unterschied.

Natürlich hat Filesharing mit Raubkopien zu tun. Die meisten
'geshareten files' sind nun mal illegitime Kopien. Es ist der
Haupt-Anwendungszweck. Bittorrent wird zwar gerne auch für
Linux-Distributionen genutzt, aber vergleiche das mal mit
Porno-Torrents.

Mit gleicher Berechtigung könnte man sagen "Outlook hat nichts mit
Email zu tun, es ist ein Groupware-Client."

Quote4. September 2007 15:52
"einflussreichen Inhalteindustrie"
kawumman, kawumman@quaan.dhs.org (166 Beiträge seit 01.03.01)

Ja, die sind so einflußreich wie wir dumm sind ;-)



Aus: "Schweden will Provider im Kampf gegen Filesharing einspannen" (04.09.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/95454


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Wie gewinnt man den Kampf gegen Filesharer? Die US-Firma MediaDefender setzt nicht auf langwierige Klagen oder fragwürdige Abschreckungskampagnen, sondern geht ganz pragmatisch vor: Nicht klagen, plagen! Das Unternehmen überschwemmt im Auftrag von Platten- und Filmfirmen die Filesharing-Netze mit verstümmelten Songs und zerhackten Videos, sogenannte Decoys und Spoofs.

Wer nach dem neusten Blockbuster oder Charthit sucht, soll an ihrer Stelle die gleichnamigen aber defekten Dateien herunterladen und irgendwann genervt die ganze Dateitauscherei aufgeben. Eine effektive Gegenmaßnahme sei das, die nicht in die Privatsphäre der User eingreife, so die MediaDefender-Website. Als zusätzlichen Service für Platten- und Filmfirmen bietet man zudem den "Leak Alert" an, der den Auftraggebern stets mitteilt, welche Werke gerade von Cyber-Piraten auf Filesharing-Seiten verteilt werden. Am Wochenende jedoch drehten die Datentauscher den Spieß um, das US-Unternehmen geriet selbst in das Visier von Filesharing-Aktivisten.

Ein bislang beispielloser Hack-Angriff auf das Antipiraterie-Unternehmen sorgt seitdem für Aufruhr in der Filesharing-Szene. Hat die bislang unbekannte Hacker-Gruppe MediaDefender-Defenders wirklich 700 Megabyte an internen E-Mails entwendet, zumindest ein Telefongespräch zwischen dem Unternehmen und dem Büro der New Yorker Staatsanwaltschaft mitgeschnitten und das Ganze auch noch auf der Piratenseite The Pirate Bay veröffentlicht?

Ein Blick in die Dateien überzeugt: Das sieht echt aus, eine solche Masse an internen Details, Kontaktdaten und anderen Informationen kann man von außerhalb der Firma kaum recherchieren. MediaDefender selbst sagt zu der Sache gar nichts: Anfragen von SPIEGEL ONLINE blieben dort ohne Antwort, auch das "Wall Street Journal" biss auf Granit. Während sich das US-Unternehmen wegduckt, herrscht derweil Konsens: Die Daten sind echt, tickerte nicht nur die Nachrichtenagentur AP um die Welt.

Binnen Stunden hatten sich die geklauten Dateien im Internet verbreitet, Websites bereiteten die E-Mails als Internetseite auf und veröffentlichten das Gesprächsprotokoll. Blog-Autoren durchsuchen seitdem die Mails nach interessantem Material, Betreiber von Filesharingseiten hoffen auf Firmengeheimnisse, die es ihnen erleichtern, die Antipiraterie-Störenfriede von ihren Seiten zu verbannen.

Die Mails strotzen nur so vor heiklen Details: Die Sozialversicherungsnummern der Angestellten sind dort ebenso zu finden wie Gehaltslisten, Analysen der P2P-Strukturen und die Summen, die Medienunternehmen für die Arbeit von MediaDefender zu zahlen bereit sind - 4000 Dollar Schutzgebühr pro Album pro Monat, 2000 Dollar für einen bestimmten Track. MediaDefender behauptet, zu jeder Zeit ungefähr zwölf Millionen Filesharer mit ihren Taktiken auf den fünfzehn populärsten P2P-Netzen zu erreichen: Gnutella, eDonkey, BitTorrent, Soulseek, Shareaza, FastTrack, IRC, Usenet, DirectConnect, MP2P, Kademlia und Overnet.

Der E-Mail-Verkehr umfasst neun Monate - darunter sind freilich auch viele private Informationen oder gar Statusmeldungen vom Bürokühlschrank: "Bitte nehmt Euer Essen aus dem Kühlschrank nach Hause. Ein Salat musste wegen Schimmel auf dem Essen weggeschmissen werden. Schimmel kann allergische Reaktionen und Atemwegsprobleme hervorrufen."

Die ungewollte Veröffentlichung, ein sogenannter Leak, ist jedoch nicht nur eine schwere Panne im Kampf gegen die Filesharer, sondern beschädigt die Vertrauenswürdigkeit des Unternehmens gleich in mehrfacher Hinsicht.

Zum einen fliegt MediaDefender zumindest vor den Torrent-Fans als Lügner auf: Vor zwei Monaten wurde bekannt, dass die gerade frisch gestartete Filmseite Miivi.com nur eine Falle ist, Filmfans zum Download einer dubiosen Software zu verleiten. Im Juli, nachdem die Filesharing-Seite Torrentfreak.com erstmals über Miivi.com berichtete, ließ MediaDefender noch verlauten, dass die Videoseite nur zu Testzwecken online und nicht für normale Surfer gedacht war. Aus dem internen Mailverkehr zieht man bei Torrentfreak nun andere Schlüsse.

Ein wichtiger Vorwurf gegen MediaDefender lässt sich nach den Mails jedoch kaum halten. Die Meldung, dass die Miivi-Software auch die Festplatte der arglosen Nutzer in einer Art Online-Durchsuchung nach raubkopierten Filmen durchstöbert, kommentiert ein Miivi-Entwickler belustigt: "Ich wusste gar nicht, dass wir so gerissen sind."

An anderer Stelle leitet MediaDefender-Boss Randy Saaf eine Anfrage vom Medienkonzern Universal an fünf Untergebene weiter: Hat die Klagewelle gegen Uni-Absolventen irgendeinen Rückgang bei den Filesharing-Aktivitäten von .edu-Adressen bewirkt? Randys Kommentar: "Darüber könnt ihr mal einen Moment lang lachen."

Als besonders brisant stellt sich im Nachhinein der E-Mail-Wechsel zwischen MediaDefender und dem Büro der Staatsanwaltschaft von New York heraus. Zum einen wird damit eine bislang unbekannte Zusammenarbeit offenbar, die jetzt möglicherweise hinfällig ist. Zum anderen dokumentiert sie eine krasse Fehleinschätzung.

Am 30. August, das geht aus den Mails hervor, zeigte sich Sonderermittler Michael G. McCartney noch besorgt über einen Login-Versuch aus Schweden, der in den Log-Dateien protokolliert wurde und offenbar über übliche Zufallsversuche von Hackern hinaus ging. Vermutlich etwas später folgte das Telefonat, das auch bei The Pirate Bay veröffentlicht wurde: Wieder zeigte sich der Vertreter des Büros der Staatsanwaltschaft von New York besorgt über den Datenschutz bei MediaDefender.

Zusammen mit dem Unternehmen wollte man Jagd auf Verteiler von Kinderpornographie machen. Um die kompromittierenden Daten jedoch vor Gericht verwenden zu können, müssen diese hieb- und stichfest sein. Ein Hacker könnte Daten nachträglich manipulieren - allein die Möglichkeit, dass so etwas geschieht, könnte das Vorhaben obsolet machen.

Damals beschwichtigte MediaDefender noch: "Oh, jaja, wir haben unseren E-Mail-Server überprüft und unser E-Mail-Server ist nicht gefährdet." Ganz geheime Gespräche könne man ja auch per Telefon erledigen. Dass sowohl die E-Mails, als auch das Telefon-Protokoll nun das Gegenteil beweisen, ist mehr als nur peinlich. Weder der betreffende Staatsanwalt noch MediaDefender bezogen bisher Stellung zu dem Vorgang.

Aber wie konnte so ein massiver Hack samt Telefon-Abhören überhaupt funktionieren?

Die Hacker selbst erläutern in einer kurzen Erklärung, die dem Download beiliegt, wie sie vorgegangen sind: Der Hack-Angriff gelang nur, weil ein MediaDefender-Mitarbeiter all seine Arbeits-Mails an ein Gmail-Konto weiterleitete, das angeblich leicht zu knacken ist. Von dort soll es ein Kinderspiel gewesen sein, in die Server von MediaDefender einzudringen: In den Mails wurden Rechneradressen und Zugangsdaten verbreitet. Vermutlich konnten die oder der Hacker mit diesen Daten auch die Voice-over-IP-Gespräche der Angestellten abhören. Wer einmal im System ist, kann dort relativ unbemerkt stöbern.

Als Erstes erfuhr der Betreiber des Filesharing-Blogs Torrentfreak.com von dem Leak - eine anonyme Quelle wies ihn auf die brisanten Dateien hin. Wohl, weil er schon in der Vergangenheit über, vor allem aber auch gegen MediaDefender schrieb. Er deutet die Veröffentlichung der Mails und des Telefongesprächs als Kampfansage an die Unterhaltungsindustrie.

Unter dem Namen Ernesto - seinen Klarnamen will er lieber nicht verraten - schreibt der Holländer auf Torrentfreak.com vor allem über die Angriffe der Platten- und Filmindustrie. Er war es auch, der in Amerika anrief und MediaDefender auf die Veröffentlichung hinwies. Das Unternehmen zeigte sich schockiert, sicherte Ernesto aber ein Interview zu, sobald sich der Staub um den Leak gelegt hat.

Das jedoch könnte noch eine Weile dauern - die MediaDefender-Defenders haben bereits angekündigt, noch viel mehr heißes Material zu haben, das sie "zur richtigen Zeit" veröffentlichen wollen.

Derweil sieht es auch um den Aktienkurs der Muttergesellschaft von MediaDefender nicht rosig aus. Nach dem Bekanntwerden des Hacks stürzte der Artistdirect-Kurs von 2,24 Dollar um knapp 20 Prozent auf 1,80 Dollar. Viel schlechter ging es dem Kurs nur im Januar. Kurz nachdem Torrentfreak das erste Mal von den MediaDefender-Taktiken berichtete.


Aus: "FILESHARING: Angriff auf die Copyright-Verteidiger" Von Felix Knoke (19. September 2007)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,506455-2,00.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Musikpiraterie wird schärfer bestraft. Jeder, der einen Server mit illegalen Angeboten betreibt, muss mit deutlich höheren Strafen als bisher rechnen. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landgerichts Hamburg hervor. Im dem verhandelten Fall legten die Richter den Streitwert für jedes einzelne angebotene Musikstück auf einem Server im Tauschnetzwerk eDonkey auf 20.000 Euro fest. Bei 50 angebotenen Titeln liegt der Streitwert bereits bei einer Million Euro.

Höhere Streitwerte bedeuten gleichzeitig höhere Strafzahlungen für ertappte Raubkopierer. Denn nach dem Streitwert richtet sich das Honorar der Anwälte der Musikindustrie - und dieses müssen überführte Musikpiraten in jedem Fall begleichen. "Bereits bei einem Streitwert von 20.000 Euro kann der Anwalt 839,80 Euro für seinen Abmahnbrief in Rechnung stellen", rechnet Rechtsanwalt Arndt Joachim Nagel, Mitarbeiter der Münchner IT-Recht-Kanzlei, vor. Liegt der Streitwert bei einer Million Euro, kostet die Post vom Anwalt bereits 5844,80 Euro.

Möchte sich der Serverbetreiber vor Gericht verteidigen und sollte er dabei unterliegen, muss er auch noch die Gerichtskosten tragen. Deren Höhe richtet sich ebenfalls nach dem Streitwert, genauso wie das Honorar für den eigenen Rechtsberater. Damit nicht genug: "Hinzu kommen Schadensersatzforderungen der Musikindustrie, die schnell im vierstelligen Bereich liegen", erklärt IT-Anwalt Nagel.

Das Hamburger Urteil bezieht sich auf Betreiber von File-Sharing-Servern, auf denen nicht selten Tausende Lieder und Filme zum Download bereitliegen. Bei Privatpersonen sind die Streitwerte niedriger, aber immer noch abschreckend genug: 6000 Euro für das erste Musikstück, 3000 Euro für das zweite bis fünfte, 1500 Euro für das sechste bis zehnte und 600 Euro für jedes weitere.

Auch als Privatperson wird man schnell zum Anbieter illegaler Kopien und läuft Gefahr, sich finanziell zu ruinieren. Oft genug sogar unabsichtlich: Bei den meisten Tauschprogrammen landen alle Downloads automatisch in einem Ordner, der wiederum für andere Nutzer freigegeben ist.

Das eDonkey-Netzwerk ist zur Zeit eine der meistgenutzten Quellen für illegale Downloads. Die zugehörige Software wird zwar seit September 2006 nicht mehr vertrieben, Nutzer können jedoch über neue Clients wie eMule weiter Musik tauschen.

Quote

19.09.2007 13:58:25

FrankBlack: Selbst ist der Server

Mal von allen Grundsatzdiskussionen abgesehen, denen ich zustimme, kommt mir am Artikel irgendwas komisch vor.

Auf den Servern lagern im eDonkey-Netz keine Dateien, diese stellen lediglich die Verbindungen zwischen den Clients her. Also verstehe ich nicht, was das mit dem "Streitwert für jede auf dem Server angebotene Datei" soll? Außer, man bezeichnet Clients, die länger online sind und viele Dateien anbieten, als "Server". Dann ist die Unterscheidung zu den "Privatpersonen", die ihren Client nur benutzen, um Dateien runterzuladen, allerdings fließend, da man, während man online ist, die Dateien, die man gerade herunterlädt oder schon heruntergeladen hat, auch anderen anbietet.

Quote

19.09.2007 11:27:40

TheBORG: Unglaublich..

Hamburg mal wieder.. Aber es ist ja allgemein bekannt dass Hamburg und Köln sich längst zu den "Hu*en" der Musikindustrie gemacht haben. Nichts gegen Urheberrechte und deren Schutz, aber man hat hier vollends den Sinn für Verhältnismässigkeit verloren. Hier geht es um fiktive Summen die lediglich den Anwälten zugute kommen und schon vor einer eigentlichen Verhandlung so manchen Familie in den Ruin treiben könnten, wenn die Kiddies mal wieder mit eDonkey rumgespielt haben.

Vergessen wir nicht, wie Abmahnungen gezielt eingesetzt werden, um "kleine Fische" fertig zu machen, die es sich nicht leisten können, überhaupt ihr Recht einzufordern.

Quote

19.09.2007 12:57:23

spektator:

Es ist an der Zeit, dass dieses Thema zum politisiert wird!
Es ist eben nicht nur ein Thema der Gesetzgebung, sondern ein genuin politisches, wie in der Zeit digitaler Kommunikation mit geistigem Eigentum umgegangen wird.
Bisher hat man den Eindruck, dass das Thema so niedrig gehängt wird, dass die Musikindustrie nach Belieben Einfluß auf die gesetzliche Absicherung ihres Vorgehens nehmen kann. DIe Politik fürchtet anscheinend nicht, dass Wähler ihre Stimmabgabe von dieser Frage abhängig machen.
Ich denke, die Mehrzahl der Bürger ist an einer Massenkriminalisierung, abstrusen Forderungen und Anwaltsgeschnüffel nicht interessiert. Die Musikindustrie ist in dieser Verfassung im ökonomischen Todeskampf und wird nur noch durch Gesetze am Leben erhalten.
Es ist an der Zeit, die Schranken zu öffnen und die Industrie den Bedingungen des Internets ohne besondere rechtliche Absicherung auszusetzen. Niemand hat an etwas anderem ein Interesse, außer die Industrie selbst.

Quote

19.09.2007 12:20:11

Einzelmeinung: Jedes Tönchen ein Milliönchen

Da erinnert man sich doch gerne an die Musikpiraten der CDU, die auf ihren Inaugurationsveranstaltungen im letzten Wahlkampf einen Stones-Song ("Angie") rauf und runter spielten; dem heftigen Widerspruch der Rechteinhaber zum Trotz.

Zu welchem Preis dieser Widerspruch letztendlich und geräuschlos abgewehrt wurde und ob die Musikindustrie hier einen 'intelligenten' Deal machte... man weiß es nicht.

Man weiß nur, daß die ehemalige Ablehnung der 'Kriminalisierung der Schulhöfe' im Geschwätz der Lobbyisten unterging. Heute fordert die Industrie ungeniert, aber nicht ohne begründete Zuversicht, den Zugang zu Providerdaten - als sei der gemeine Downloader ein Terrorist. Man sollte sich dieser Wendung erinnern, wenn Mautdaten und ähnliches angespochen werden.

Quote

19.09.2007 13:57:02

trendsetzer: Serienbriefe...

von großen Anwaltskanzleien werden wohl ab 2008 an alle Haushalte verschickt?

Ähnlich wie die Versandhauskataloge, kommen Einschreiben ins Haus geflattert, mit der Aufforderung zu der Allgemeinen Grundsatzbeschuldigung des illegalen Kopierens und/oder Herunterladens urheberrechtlich geschützter Musik-/Video-/Film-/Programmdateien
Stellung zu nehmen. Falls innerhalb von 14 Tagen keine schriftliche Erklärung an Eides statt eingeht, gilt der Generalverdacht als bestätigt und ein Pauschalurteil zu rund 900,00 Euro Schadensersatz wird fällig. Zuzüglich der Anwalts- und Gerichtsgebühren.

Oder kennen sie jemanden, der sich noch nie einen Musiktitel heruntergeladen, von Freundes CD kopiert oder eine selbstgebrannte CD verschenkt hat? Nein?

Schuldig!

Wir brauchen doch keine Online-Überwachung und die eh schon längst praktizierte Datenschutzverletzung. Es gilt der Grundsatz des Generalverdachts. Der Einzelne wird in die Beweispflicht genommen, so einfach ist das. Im Grunde ist jede popelige Steuererklärung ein Beweismittel der Steuerehrlichkeit. Und die wird monatlich, viertel-, halb-, dreiviertel und ganzjährlich von staatswegen abgefordert. Oder nicht?

Quote19.09.2007  13:42:03

Diego666:

Oh, Mann eure Zensur ist hohl

Wen interessiert es?
Es ist doch so, dass es DIE Musikindustrie nicht gibt.
Die Industrie, die Schwach*sinnsmucke, blondierter Möchtegernstars mit den Moralvostellungen einer ********* (auf der Strasse stehend und auf Kundschaft wartend) vertreiben und Musik, die selbst wenn sie ursprünglich gut war, so überproduziert ist, dass man sie nach dreimaligen Hören nicht mehr ertragen kann, die regen sich über Tauschbörsen auf.
Kleine Labels mit guter Musik dagegen, können froh sein, dass es so Tauschbörsen gibt und die werden sich hüten, etwas degegen zu unternehmen.
Das Argument, Tauschbörsen würden jungen Künstlern schaden, zieht doch nicht.
Kleine Labels profitieren extrem davon, dass man die Bands, die keiner kennt, dort runterladen kann. Wenn sie gut sind, werden sie auch gekauft.
Tauschbörsen sind Riesenwerbeplattformen für kleine Labels, die kein Geld haben, um Radiosender und Fernsehsender zu kaufen und zu bestechen.
[...]


Quote

19.09.2007 13:24:51

Diego666:

Diesen Kommentar können wir leider nicht veröffentlichen. Bitte beachten Sie unsere netiquette und unsere AGB.




Aus: "Geldregen für Anwälte - 20.000 Euro pro Lied" Neue Streitwerte für illegale MP3s: Das Hamburger Landgericht legte in einem Präzedenzfall 20.000 Euro fest - für jedes einzelne Musikstück auf dem Server - Von Christian Wölbert (19.09.2007)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/648/133399/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Betreiber der BitTorrent-Site PirateBay wollen zahlreiche Unternehmen aus der Musik- und Filmindustrie wegen Computersabotage verklagen. Grundlage dafür sind interne E-Mails eines für die Motion Picture Association of America (MPAA) tätigen Unternehmens, die im Internet aufgetaucht waren. Man habe nun Beweise, dass die Musik- und Filmindustrie professionelle Cracker, Saboteure und DDoS-Initiatoren bezahle, um das Angebot von PirateBay zu sabotieren. Man habe die Namen der beteiligten Firmen der Polizei weitergemeldet, heißt es.

Ob aus der Anzeige tatsächlich eine Anklage wird, bleibt abzuwarten. Das dürfte unter anderem davon abhängen, ob eine Datei mit angeblichem E-Mail-Verkehr als Beweis dienen kann. PirateBay ist indes immer wieder selbst Ziel von Ermittlungen gewesen. Im vergangenen Jahr waren bei einer Razzia Server beschlagnahmt worden, sodass der Dienst vorübergehend offline war. (uma/c't)

Quote23. September 2007 15:04
Backbord hart Steuerbord Kanonen bereit - hisst die Flagge
proforma (mehr als 1000 Beiträge seit 12.06.03)

Es wird zurückgeschossen :)


Quote23. September 2007 16:18
Wo kommen wir denn da hin?!
SpäMMy.DX (390 Beiträge seit 20.05.06)

Jetzt verklagen auch noch die Verbrecher ihre Opfer? Dreister geht es
nun wirklich nicht. Selbst wenn die Unterhaltungsindustrie wirklich
versucht haben sollte, Piratebay zu hacken, so währe dies überaus
berechtigt. Die Rechte der dort illegalerweise bereitgestellten
Dateien liegen schließlich bei der Unterhaltungsindustrie und nicht
bei den hinterhältigen Netzparasiten.

Es wird wirklich mal zeit, dass den Betreibern der Piratenbucht ein
für alle mal ihr schmutziges Handwerk gelegt wird. Immerhin wirkt
dieses illegale Portal maßgeblich an der Verbreitung von Raubkopien
mit und verursacht somit milliardenschäden bei Musik- und
Filmindustrie.

Euer,
SpäMMy.DX
Besinnliche und trollfreie Diskussionen. Knallrote Fakten, die jeder
gerne liest.

Quote23. September 2007 16:32
Re: Wo kommen wir denn da hin?!
Spackie (61 Beiträge seit 02.06.05)

SpäMMy.DX schrieb am 23. September 2007 16:18
Die Rechte der dort illegalerweise bereitgestellten
> Dateien liegen schließlich bei der Unterhaltungsindustrie und nicht
> bei den hinterhältigen Netzparasiten.

Wer keine Ahnung hat, soll mal die Klappe halten. Pirate Bay ist
nciht verwantwortlich für die Bereitstellung illegales Material. Du
verstehst das Prinzip von Bittorent nicht.

Die Dateien werden letztendlich von PRivaten Nutzern zur Verfügung
gestellt. Pirate Bay ist nur ein Dienst, der wie als Suchmaschine für
die Trakcer der Dateien dient.

So ist mein Kenntnisstand. Wenn ich falsch liege, dann malt mich rot
an ...
Wenn icht, grün braucht ihr mir nicht geben ;)


Quote23. September 2007 16:33
Re: Wo kommen wir denn da hin?!
kajott (552 Beiträge seit 05.07.00)

SpäMMy.DX schrieb am 23. September 2007 16:18

> Die Rechte der dort illegalerweise bereitgestellten
> Dateien liegen schließlich bei der Unterhaltungsindustrie und nicht
> bei den hinterhältigen Netzparasiten.

Man merkt, das du Dumpfbacke nicht den Hauch von Ahnung hast.
Auf PirateBay liegen torrentfiles. Diese haben keinen Inhalt, der die
Rechte von Rechteverwertern berühren würde!

Quote23. September 2007 16:47
Re: Wo kommen wir denn da hin?!
GeneticAngel (71 Beiträge seit 07.07.04)

SpäMMy.DX schrieb am 23. September 2007 16:18

> Jetzt verklagen auch noch die Verbrecher ihre Opfer?

Klaro. Rechtsstaatlichkeit eben. In Schweden haben TPB nichts
illegales gemacht, was man von der Unterhaltungsindustrie aber nicht
sagen kann, sollten sich die "Mails" als Beweis verwerten lassen.

> Dreister geht es nun wirklich nicht.

Das fanden einige dreist, was man so in diesen "Emails" lesen konnte.

> Selbst wenn die Unterhaltungsindustrie wirklich
> versucht haben sollte, Piratebay zu hacken, so währe dies überaus
> berechtigt.

Selbstjustiz ist berechtigt?
Ich möchte gar nicht wissen, was Sie, mit welcher Verantwortung auch
immer, beruflich tun und was passiert, wenn man Ihnen mal frische
Atemluft zuführt.

> Die Rechte der dort illegalerweise bereitgestellten
> Dateien liegen schließlich bei der Unterhaltungsindustrie und nicht
> bei den hinterhältigen Netzparasiten.

Kann schon sein. Nur ist es in Schweden legal, Torrent-Dateien zu
verlinken und anzubieten.

> Es wird wirklich mal zeit, dass den Betreibern der Piratenbucht ein
> für alle mal ihr schmutziges Handwerk gelegt wird. Immerhin wirkt
> dieses illegale Portal maßgeblich an der Verbreitung von Raubkopien
> mit und verursacht somit milliardenschäden bei Musik- und
> Filmindustrie.

Mich hat TPB schon einige male davor bewahrt, mehr als mir lieb ist
und mehr als es mir wert ist, in die Unterhaltungsindustrie zu
investieren.

Ich betrachte TPB als Anlaufstelle für Leute, die gerne testen bevor
sie kaufen. Wenn das "Produkt" der Unterhaltungsindustrie wirklich so
gut ist, kaufe ich es mir. Ist es hingegen bescheiden, so wird es
wohl von der UI in den angeblichen "Milliardenschaden"
hineingerechnet.

Wenn Produkte eine bescheidene Qualität haben, kauft sie niemand.
Nur die Unterhaltungsindustrie hat wohl das Privileg, es den
"Downloadern" in die Schuhe zu schieben.

> Euer,
> SpäMMy.DX
> Besinnliche und trollfreie Diskussionen. Knallrote Fakten, die jeder
> gerne liest.

Digitale Grüße

Quote23. September 2007 18:21
Kreti und Pleti geben ihren Senf ab
Gedanken-Terrorismus, alexander.orlov@loxal.net (28 Beiträge seit 26.05.07)

SpäMMy.DX schrieb am 23. September 2007 16:18

> Jetzt verklagen auch noch die Verbrecher ihre Opfer? Dreister geht es
> nun wirklich nicht. Selbst wenn die Unterhaltungsindustrie wirklich
> versucht haben sollte, Piratebay zu hacken, so währe dies überaus
> berechtigt. Die Rechte der dort illegalerweise bereitgestellten

Ich halte es für "überaus berechtigt" dir auf die Nase zu schlagen
und kann das also tun, ohne die Befürchtung zu haben von dir verklagt
zu werden? Das wäre natürlich zu schön... Im übrigen sprichst du hier
Selbstjustiz an, die in rechtsstaatlichen Demokratien verboten, in
Bananenrepubliken jedoch ein gängiges Mittel ist, "seine Rechte"
durchzusetzen. Dort gilt "das Recht" des Stärkeren und ich bezweifle,
dass gerade du in einer solchen Gesellschaft glücklich werden
könntest.

> Dateien liegen schließlich bei der Unterhaltungsindustrie und nicht
> bei den hinterhältigen Netzparasiten.

Der Nazijargon steht dir sehr gut und hört sich bei dir auch recht
authentisch an.

> Es wird wirklich mal zeit, dass den Betreibern der Piratenbucht ein
> für alle mal ihr schmutziges Handwerk gelegt wird. Immerhin wirkt
> dieses illegale Portal maßgeblich an der Verbreitung von Raubkopien
> mit und verursacht somit milliardenschäden bei Musik- und
> Filmindustrie.

Dir ist schon klar, dass die Aussage in dieser Form völliger Blödsinn
ist? MÖGLICHE Einbußen in der Gewinnbilanz sind keine Schäden sondern
bloße Spekulationen.

Wenn man sich überlegt, dass solche Birnen wie du die
Mehrheitsmeinung in dieser Gesellschaft vertreten, kann einem schon
schlecht werden.


Quote23. September 2007 15:20
Ladendieb verklagt Polizei wegen Nötigung
Pinguinforscher, Andreas Müller (5 Beiträge seit 17.09.07)

Vollkommen richtig, dass die Musik- und Filmindustrie sich zur Wehr
setzt.
Solange wir nicht auf das Instrument der Onlinedurchsuchung
zurückgreifen können müssen sich die Geschädigten (MI/FI) eben selber
helfen.
Der Richter wird hoffentlich die groteske Klage von Piratebay
abweisen.

Quote23. September 2007 15:22
Re: Ein Fisch für den Pinguinforscher
jackobli (325 Beiträge seit 05.10.00)

Ein Fisch für den Trollversuch

Quote23. September 2007 15:36
Wohl eher: Ladendieb zeigt prügelnde Ladendetektive bei Polizei an
montred (255 Beiträge seit 27.03.07)

Dein Vergleich hinkt gewaltig. Das Gewaltmonopol liegt hier und in
anderen rechtsstaatlichen Ländern allein bei der Polizei. Demzufolge
wäre es mitnichten OK, wenn die gewisse Unternehmen hier zur
Selbstjustiz greifen würden und selbst versuchen mittels Angriffen
Rechner vom Netz zu bekommen, die ihnen persönlich nicht in den Kram
passen. Wenn sie meinen, dass dort illegale Dinge passieren, dann
sollten sie dies - zusammen mit eventuellen Beweisen - zur Anzeige
bringen. Der Rest liegt allein im Ermessen der jeweiligen
Ermittlungsbehörden.

Insoweit machen die Piratebay-Betreiber vor, wie es geht. Sie haben
Kenntnis erhalten, dass jemand systematisch Angriffe auf ihre Rechner
durchführt. Sie übergeben diese Erkenntnisse der Polizei und warten
nun ab, was passiert.






Quote23. September 2007 15:26
"Das dürfte unter anderem davon abhängen...
Sarcan (260 Beiträge seit 23.09.02)

...ob eine Datei mit angeblichem E-Mail-Verkehr als Beweis dienen
kann."

...angeblich können es die selbstgestrickten Logfiles von Logistep
und Co doch auch, und genügen ja immerhin für Abmahnungen und
Klageerhebungen... oder gilt das nur für manche?



Aus: "PirateBay will Musik- und Filmindustrie verklagen" (23.09.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/96396


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Jammie Thomas geht in Berufung. Die 30-jährige Amerikanerin, die von einem Geschworenengericht in der vergangenen Woche wegen der unerlaubten Verbreitung von 24 Musikstücken zu insgesamt 222.000 US-Dollar Schadensersatz verurteilt worden war, will sich auf dem Rechtsweg weiter gegen die klagenden Labels wehren. Wie Thomas auf ihrer MySpace-Seite mitteilt, hat ihr Anwalt Brian Toder in einem Interview mit CNN angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

[...] Die Reaktionen auf das Urteil fallen unterschiedlich aus. Für den Beauftragten der US-Regierung für die internationale Durchsetzung geistigen Eigentums, Chris Israel, belegt das Urteil die Wirksamkeit des US-Copyrights. "Fälle wie dieser zeigen, dass die strikte Verfolgung ein wesentlicher Teil unserer Anstrengungen gegen die Piraterie ist, und dass wir in den Vereinigten Staaten ein effektives Rechtssystem haben, das Rechteinhabern den Schutz ihres geistigen Eigentums ermöglicht", sagte der Regierungsbeamte gegenüber CNet News.

Auch Kritiker des Urteils räumen ein, dass die Indizien in diesem Fall deutlich auf Thomas hinweisen. Doch deute das Urteil auf die Schwäche des US-Copyrights hin, das für solche Fälle keine angemessene Behandlung vorsehe. Das US-Gesetz bevorteile die Interessen der Inhalteindustrie und schränke die faire Nutzung über Gebühr ein. Die von der Jury festgesetzten Summen stünden in keinem Verhältnis zum entstandenen Schaden. Darüber hinaus dürfte sich der Erfolg der RIAA als Pyrrhussieg entpuppen: Eine gewonnene Schlacht, doch der Krieg sei längst nicht mehr zu gewinnen. Ungeachtet dessen will die RIAA die Klagekampagne, die nach Aussagen einer Sony-Managerin im Prozess gegen Thomas "Millionen" verschlingt, weiter an dieser Politik der Abschreckung festhalten.

Abschreckung ist auch ein Teil der Strategie der deutschen Musikindustrie. Doch dürfen die Labels in Deutschland, so sie denn vor Gericht gehen, nicht mit Summen wie in den USA rechnen. "Schadensersatzzahlungen in den USA sind mit deutschen Verhältnissen grundsätzlich nicht vergleichbar", erklärt der Geschäftsführer des frisch getauften Bundesverbands Musikindustrie, Stefan Michalk. "Trotzdem hat das Urteil Signalwirkung über die USA hinaus: Erstens ist Musikdiebstahl kein Kavaliersdelikt und zweitens ist es besser, sich außergerichtlich zu einigen, wenn man erwischt wurde. In Deutschland halten wir an der Strategie fest, dass die Strafen zwar spürbar sein sollen, die Betroffenen aber nicht an den Rand des Ruins treiben." (vbr/c't)

Quote8. Oktober 2007 19:31
Die Abschreckung funktioniert tatsächlich
stardrifter (mehr als 1000 Beiträge seit 15.03.04)

Wer sowas liest schreckt erst recht davor zurück, bei denen noch was
zu kaufen...

Quote8. Oktober 2007 19:37
Hätte sie sich vorher überlegen müssen
csrss.exe (mehr als 1000 Beiträge seit 07.09.06)

Es ist schließlich nicht erst seit gestern bekannt, dass illegales
Kopieren nicht gern gesehen wird.


Quote8. Oktober 2007 20:43
Perverses Rechtsverständnis der Musikindustrie
evil_eddie (mehr als 1000 Beiträge seit 05.05.05)

Nur um es mal festzuhalten: Es geht hier um eine
Schadensersatzzahlung, also eine grundsätzlich zivilrechtliche Sache
und der Wicht von der Musikindustrie hat nichts anderen zu verkünden
als "In Deutschland halten wir an der Strategie fest, dass die
Strafen zwar spürbar sein sollen, die Betroffenen aber nicht an den
Rand des Ruins treiben.".

Vielleicht sollte man dem Herrn mal etwas davon erzählen, dass ein
Schadensersatz _nicht_ zum Strafen da ist, sondern, wie der Begriff
schon sagt, um einen durch ein Unrecht erlittenen Schaden wieder "gut
zu machen". Das BGB definiert ihn ganz eindeutig als "Ersatz des ...
entstehenden Schadens" Für Strafen sind ausschliesslich die Gerichte
in Strafverfahren zuständig, nicht der Geschädigte in einem
Zivilprozess.

Das ist in den USA etwas anders, daher auch die astronomische Summe,
aber wir sind hier nunmal in der BRD.

Was dieser nette Herr Michalk hier verkaufen zu versucht, ist, dass
seine Lobbymannschaft hier in Deutschland nicht ganz so drakonisch
Selbstjustiz (man könnte es auch treffender "Rache" nennen) übt, wie
die Kollegen in den USA. Ich nenne das eine schizophrene,
alttestamentarische Rechtsauffassung.

Man muss sich mal überlegen, worum es hier geht: Für das mögliche
Kopieren einiger Musikstücke und dem möglichen Schaden von maximal
ein paar Dollar (wobei neutrale Experten ja eher von exakt $0,00
Schaden ausgehen) wird eine Frau mit voller Absicht in den Ruin
getrieben, um ein Exempel zu statuieren.

Fehlt nur noch, dass die Köpfe von Ladendieben vor dem Kaufhaus
aufgespiesst werden - das würde ja auch abschrecken, tolle Sache
also. Im Ernst: Das hat nichts mehr mit Rechtsstaat zu tun, das ist
Barbarei. Und Herr Michalk rühmt sich noch dessen, dass er ein
halbwegs zivilisierter Barbare sei.

Pfui, Teufel. Ekelig ist das.

Quote9. Oktober 2007 8:47
Re: Perverses Rechtsverständnis der Musikindustrie
gonzo9876 (12 Beiträge seit 17.08.07)

evil_eddie schrieb am 8. Oktober 2007 20:43

> Man muss sich mal überlegen, worum es hier geht: Für das mögliche
> Kopieren einiger Musikstücke und dem möglichen Schaden von maximal
> ein paar Dollar (wobei neutrale Experten ja eher von exakt $0,00
> Schaden ausgehen) wird eine Frau mit voller Absicht in den Ruin
> getrieben, um ein Exempel zu statuieren.

Also nichts für ungut, aber Leute mit dieser Auffasssung verstehe ich
nicht. Stell Dir vor Du schreibst einen potentiellen Bestseller und
vertreibst/verkaufst ihn als pdf. Du kannst mir nicht weismachen,
dass Du Dich nicht ärgern würdest und dagegen vorgehen würdest, wenn
jemand 1 Exemplar kauft und dann das pdf  zum freien Download auf
seine Webseite stellen würde.

Nur weil etwas immateriell ist, kann doch durch Weitergabe von Kopien
Schaden entstehen! Worüber man natürlich streiten kann, ist wie der
Schaden berechnet wird.


Quote8. Oktober 2007 20:47
Grandioser Sieg der Musikindstrie
Magnar Hirschberger, Magnar Hirschberger (586 Beiträge seit 19.05.05)

Die Musikindustrie will uns die wirtschaftliche Hinrichtung einer
alleinerziehenden Mutter als großen Sieg unserer Rechtsordnung (bzw.
der der USA) verkaufen. Das sagt eigentlich alles über dieses
perverse Pack!

Wenn die sich nicht mal zu Tode siegen ...

Magnar Hirschberger


Quote9. Oktober 2007 8:16
Bereithaltung ohne Copyright ist vollkommen zu Recht verboten
ADie (mehr als 1000 Beiträge seit 09.05.01)

Es ist richtig und konsequent, bereits die Bereitstellung von Musik,
für die man nicht das Copyright hat, in einem über das Internet
zugänglichen Ordner zu bestrafen. Das ist genau so, als würde man sie
auf einer Website zum Download anbieten.

Es gibt keinen einzigen vernünftigen Grund, warum man so etwas tun
sollte, außer natürlich den, dass man illegalerweise Musik tauschen
will.

Über die Höhe der Strafzahlung kann man natürlich streiten. Die ist
sicher im Augenblick zu hoch. Wenn allerdings diese dumme Frau nicht
auf ihren geldgeilen Anwalt hören, sondern den Kompromiss mit den
Rechteinhabern suchen würde, käme sie sicher mit einem weit
geringeren Betrag davon.

All denjenigen, die hier gegen die "Musikindustrie" wettern, kann ich
nur sagen: Wenn Ihr wirklich wollt, dass die ihre Macht verlieren und
neue, gerechtere  Vertriebssysteme entstehen, dann boykottiert Alles
von denen. Kauft weder deren CD's noch klaut illegal deren Musik,
denn damit gebt Ihr ja zu, dass sie etwas leisten, was etwas wert
ist. Holt Euch stattdessen die Musik von Plattformen, deren
Vertriebsmodell ihr als gerecht empfindet (Jamendo, Magnatune,
usw..). Eure Konsumentenmacht ist größer, als Ihr glaubt.

Eine Haltung, die den illegalen Musiktausch mit einer angeblich
moralischen Begründung "Musikmafia, Ausbeuter, ..." rechtfertigen
will, ist einfach nur scheinheilig und verlogen. Denn letzten Endes
schadet man damit sowohl den Künstlern als auch den ehrlichen
Käufern.


Aus: "Jammie Thomas will Filesharing-Urteil anfechten" (08.10.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/97095


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Oink's Pink Palace (frequently written as OiNK) was a prominent BitTorrent tracker located at Oink.cd, previously Oink.me.uk. On October 23, 2007 it was shut down by IFPI, BPI, and other organizations.[1]

The site was an invitation-only BitTorrent community, with a membership of around 180,000[2] members at the time of closure; though only around 80,000 were regularly active. It was mainly oriented around sharing music albums in quality controlled MP3 and FLAC formats, but also offered other files such as e-books.[3] In contrast to the reported opinion of the Police, the site's main purpose was not to release albums before they were commercially released, as the albums that were leaked early only accounted for a very small percentage of the total music catalogue.[3]


"Oink's Pink Palace" (24.10.2007)
http://en.wikipedia.org/wiki/Oink%27s_Pink_Palace

-.-

Quote[...] Der Torrent-Tracker Oink, mit niedlichem Piggy-Logo und zuletzt unter einer Domain der Demokratischen Republik Kongo unterwegs, wurde in einer gemeinsamen, von Interpol koordinierten Aktion britischer und niederländischer Behörden dichtgemacht. Wie der internationale Verband der Phonowirtschaft (IFPI) am heutigen Dienstag in London mitteilte, durchsuchten Polizisten im englischen Middlesborough die Wohnung eines 24-jährigen Briten sowie seinen Arbeitsplatz und die Wohnung seines Vaters. Die niederländischen Behörden hatten die in einem Amsterdamer Rechenzentrum beheimateten Server bereits in der vergangenen Woche beschlagnahmt.

Der verhaftete 24-Jährige, der britischen Presseberichten zufolge in der IT-Abteilung eines "multinationalen Konzerns" arbeitet, soll sich als Betreiber des geschlossenen Trackers der Verabredung zum Betrug sowie der Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht haben. Dem Schlag der Behörden gingen nach IFPI-Angaben zweijährige Ermittlungen voraus, an denen Ermittler des britischen Phonoverbands BPI und der IFPI beteiligt gewesen seien.

Oink war ein exklusiver Torrent-Club mit selektiver Türpolitik und strikten Regeln für die nach IFPI-Angaben rund 180.000 Mitglieder. Zugang gab es nur auf Einladung anderer Mitglieder, die Zugangscodes zu der Website waren begehrte Tauschmittel unter Filesharern. Begehrt war der Club auch wegen seines exklusiven "Angebots": Oink galt als einer der besten Quellen für noch nicht offiziell veröffentlichte Musik. Nach Industrieangaben wurden auf dem Tracker in diesem Jahr 60 CDs vor ihrem regulären Verkaufsstart veröffentlicht.

Zudem habe der Betreiber mit einem Paypal-Spendenkonto Geld gesammelt. Ein Sprecher der britischen Polizei nannte das gegenüber BBC News "ein extrem lukratives Geschäft"; die Mitglieder hätten mit ihren "Spenden" dafür gesorgt, dass sie weiter Zugang zu der Seite erhielten.

Der oberste Piratenjäger der IFPI, Jeremy Banks, weist auf das wachsende Problem der Industrie mit sogenannter "Pre-Release Piracy" hin. "Oink war das Zentrum der illegalen Verbreitung von Vorveröffentlichungen im Netz. Das hier ist kein Fall von Freunden, die Musik zum Spaß tauschen." Nach Ansicht der Industrievertreter hat die Verbreitung von Vorveröffentlichungen besonders schädliche Auswirkungen auf den Absatz legaler Musik. (vbr/c't)

Quote23. Oktober 2007 23:09
FUCK YOU !
lp_ (512 Beiträge seit 18.11.06)

Das war die beste Community, zu denen ich je angehört habe, sowas
findet man nur noch bei einer BSD/Linux Community. Ich weiß nicht, ob
das einer verstehen kann, der nicht bei OiNK war. Aber, diese Seite
war ein Musterbeispiel dessen, wie es gut möglich ist, dass
Musikliebhaber aus >170 Ländern friedlich miteinander koexistieren
konnten. Das, was so perfekt und schön ist wird zunichte wegen FUCKIN
PROFIT!!!! gemacht, während das EVIL weiter machen kann wie es will.
Dieser 24 Jährige verdient kein Gefängnis, der verdient den
Friedensnobelpreis und viele der Mitglieder auch.

Ich kanns nicht glauben.

Ich hoffe so hoch ihr mit euren barbarischen Art auch kommt, do tief
fällt ihr auch runter, ohne die intelligenten und guten Menschen mit
in Leidenschaft zu ziehen.

So müssen sich die Aufgeklärten im 18 Jahrhundert gefüllt haben.

Grüße an alle Ex-OiNKer. Ich hoffe wir einigen uns schnell wieder.

Quote24. Oktober 2007 0:04
Der Admin ist wieder auf freiem Fuß
Bertelsmannrepublik Deutschland (100 Beiträge seit 29.06.07)

"OiNK Admin Released From Custody"

> http://torrentfreak.com/oink-admin-released-from-custody-071023/

Was mich ein wenig Ärgert, ist die Darstellung in manchen Medien, als
ob es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handeln würde, sich also
jemand damit die Taschen "vollmacht". Vor allem die von Heise
zitierte BBC-Formulierung ist schon eine perfide Meisterleistung,
suggeriert eine Paysite, aber man kann sich im Zweifel immer
herausreden.

Gruß

ps: Fürs Protokoll, ich war nicht Mitglied bei Oink.

Quote24. Oktober 2007 0:21
Re: Der Admin ist wieder auf freiem Fuß
geheim (mehr als 1000 Beiträge seit 23.01.00)

Bertelsmannrepublik Deutschland schrieb am 24. Oktober 2007 0:04

> "OiNK Admin Released From Custody"
>
> > http://torrentfreak.com/oink-admin-released-from-custody-071023/
>
> Was mich ein wenig Ärgert, ist die Darstellung in manchen Medien, als
> ob es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handeln würde, sich also
> jemand damit die Taschen "vollmacht".

Ich frage mich ob die IPFI dies als "beweis" vorgelegt hat um den
Durchsuchungsbefehl vom Richter zu bekommen?

> Vor allem die von Heise
> zitierte BBC-Formulierung ist schon eine perfide Meisterleistung,
> suggeriert eine Paysite, aber man kann sich im Zweifel immer
> herausreden.

Oh, die Cops haben direkt von einer Paysite gesprochen, der
Fernsehbericht den die BBC gezeigt hat war auch "gut", es scheint
naemlich so zu sein das die Presse zu der Verhaftung und Durchsuchung
eingeladen worden ist, was ja auch recht neu ist, normalerweise
erfaehrt man so etwas ja meist er hinterher in der Presse..... Ein
schelm wer boeses dabei denkt.

> ps: Fürs Protokoll, ich war nicht Mitglied bei Oink.

Dann hast Du was hervorragendes verpasst.



Quote24. Oktober 2007 12:23
Re: FUCK YOU !
cmb149, cmb149@gmx.de (21 Beiträge seit 05.09.02)

Die Frage ist doch eher

Warum haben Dich Deine Eltern nicht erzogen?
Warum hast Du keinerlei Rechtsverständnis?
Warum weisst Du nicht was Eigentum ist?

MUSIKLIEBHABER stellen sicher das Musiker ihr Geld bekommen, anstatt
Sie zu bestehlen.

Ob PROFIT gemacht wird weisst Du doch gar nicht, die Produktion eines
Albums dauert oft ein Jahr, da steckt eher Enthusiasmus, Leidenschaft
und Liebe drin, mit Geld verdienen (auch Musiker müssen Miete
bezahlen) hat das nicht mehr viel zu tun, Dank DIEBEN wie DIR.

Ich hoffe doch sehr dass Dir heute Nacht ein paar Einbrecher die Bude
leerräumen, PC, Bett, TV, DVD-Player, alles weg. Dann kannst Du ja
mal über Begriffe wie "Dein" und "Mein" nachdenken.

Die kindischen, lächerlichen Pseudobegründungen warum man alles
klauen darf kannst Du Dir sonst wohin stecken. Wenn Du mein Sohn
wärst würdest Du für solche Sprüche (auch im Internet) jetzt richtig
was hinter die Ohren bekommen.

Vielleicht solltes Du mal 1 Tag in Deinem Leben arbeiten, nur um mal
ein Gefühl zu bekommen was es bedeutet etwas zu leisten. Dass Du ein
nützliches Mitglied der Gesellschaft wirst können wir ja wohl eh
ausschließen, Du wirst Dein Leben lang nur schmarotzen.

Ich frage mich gerade warum ich die Kommentare hier überhaupt noch
lese, sowas ist eigentlich viel zu deprimieren.

Gruß and alle anderen Menschen,
CMB

Quote24. Oktober 2007 12:37
Re: FUCK YOU !
SFNR1 (mehr als 1000 Beiträge seit 21.03.03)

cmb149 schrieb am 24. Oktober 2007 12:23

*blubb*
>
> Gruß and alle anderen Menschen,
> CMB

naja, ein wenig überzeichnet...

was wurde gestohlen? richtig, nichts. es wurde verteilt, virtuell.
wenn ich mich auf die straße stell, "satisfaction" sing und die
passanten nehmen das per diktiergerät auf werd ich wohl auch nicht
den stones schaden oder? wenn man was haben will kann man auch dafür
zahlen aber viele leute hören nur probe. ist es "besser" oder
"moralischer" wenn ich die songs ausm radio mitschneide? wenn ich mir
sie von freunden borge und kopiere?




Quote24. Oktober 2007 4:24
Wiki-Link zu Hintergründen
Wuffhund (10 Beiträge seit 03.12.05)

Ein paar interessante Infos und Links gibts auf

http://en.wikipedia.org/wiki/Oink%27s_Pink_Palace



Aus: "Eine Verhaftung nach Razzia gegen Torrent-Tracker" (23.10.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/97839


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Vertreter der nach eigenen Angaben weltweit größten BitTorrent-Tracker blickten auf der Konferenz The Oil of the 21st Century überwiegend optimistisch in die Zukunft. "Ich sehe nicht, warum ein Tracker illegal sein könnte", erklärte Peter Kolmisoppi, Mitgründer der schwedischen PirateBay, auf der noch bis Sonntag laufenden Tagung im Telegrafenamt des Berliner Bezirks Mitte. Auf der Site selbst würden ja keine Inhalte angeboten. Generell sei es "langweilig", über veraltete Konzepte wie das Copyright zu sprechen. "Wir sind eine legale Seite", konstatierte auch Erik Dubbelboer, Präsident der in den Niederlanden sitzenden Betreiberfirma von Mininova. "Wir haben dort keinen Content."

Tatsächlich ist es den Anbietern der beiden Filesharing-Portale bislang gelungen, dem massiven, im Fall von PirateBay teilweise öffentlich dokumentierten Druck von Rechteinhabern etwa aus Hollywood aufgrund vergleichsweise liberaler Urheberrechtsgesetze in Schweden und Holland standzuhalten. "Wir sind auch verärgert", konterte Kolmisoppi den Verdruss etwa der Motion Picture Association of America (MPAA) mit dem Verweis auf die von US-Rechtehaltern immer wieder fälschlicherweise beanspruchte weltweite Geltung US-amerikanischer Gesetze wie dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Der MPAA war es im vergangenen Jahr kurzzeitig gelungen, mit Hilfe der schwedischen Polizei und einer von den Ermittlern durchgeführten Razzia die Piratenbucht drei Tage stillzulegen. Seit die Site rasch wieder online war, "schickt uns die MPAA nichts mehr", erläuterte Kolmisoppi. Die unterhaltsamen Antworten der selbsternannten Piraten auf andere Anforderungen von Anwälten oder "Web-Sheriffs" zur Beseitigung geschützter Werke fasste er mit den Worten "Fuck you" zusammen.

Einen echten rechtlichen Angriffspunkt in Form eines "Single Point of Failure" sieht Kolmisoppi bei der PirateBay nicht: "Ich denke nicht, dass ein Versagen droht." Man werde höchstens weitere Erfahrungen mit dem Rechtssystem machen, verwies der blonde junge Mann auf drohende Gerichtsverfahren. Anfang Mai kündigte der schwedische Staatsanwalt Hakan Roswall rechtliche Schritte gegen The Pirate Bay an. Er wirft den Betreibern Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz, Hilfeleistung beim Verstoß gegen das Urheberrecht durch andere und Bildung einer Verschwörung zum Verstoß gegen Urheberrechte vor. Die schwedische Justizministerin Beatrice Ask will zudem die Provider in der rechtlichen Schlacht gegen die Torrent-Seite einspannen. Ein Kampf gegen Windmühlen, meint der PirateBay-Gründer: "Wenn wir das nicht anbieten, macht es eben jemand anders."

Bei Mininova, dem Nachfolger der inzwischen in die Piratenbucht aufgenommen Site Suprnova mit rund zwei Millionen Besuchern pro Tag, laufen dagegen noch Gespräche etwa mit der MPAA. "Das geht alles zähflüssig über die Bühne", berichtete Dubbelboer und widersprach zugleich Gerüchten, dass es bereits einen Deal zum Ausfiltern von Hollywood-Filmen gebe. Man wolle keine Selektion bei den Torrents vornehmen, aber die Rechteinhaber "total zu ignorieren, ist auch schwierig". Sollte ein Filter eingebaut werden, lasse man dies die Öffentlichkeit auf jeden Fall wissen. Was die Zukunft bringe, sei unklar. Vielleicht ja aber auch eine "neue, bessere und noch mehr dezentralisierte Filesharing-Technologie" als BitTorrent.

Die PirateBay-Macher engagieren sich laut Kolmisoppi bereits in diese Richtung: "Wir unterstützen die Entwicklung eines neuen Filesharing-Protokolls." Im Gegensatz zu BitTorrent werde dieses Open Source sein, damit die Nutzer in Eigenregie daran feilen und leichter Tracker-Systeme weltweit aufsetzen könnten. Weitere Details wollte Kolmisoppi noch nicht verraten. Die Arbeit an dem Protokoll sei aber überfällig, seit große Filmstudios bei der BitTorrent-Mutterfirma an Bord seien. Zugleich bekräftigte der Schwede, dass die "Piraten" ein Streaming-Protokoll als Peer-to-Peer-Dienst (P2P) aufsetzen wollen. Die allgemein ausgesandte Botschaft laute: Die Technik gehe einen Schritt weiter als etwa bei YouTube und sei damit auch nicht so einfach zu zensieren wie zentrale Videoplattformen.

Generell wollten die Panelteilnehmer eigentlich weniger über Fragen von Immaterialgüterrechten als vielmehr über "Filesharing als neue Kulturindustrie" sprechen. Das Nutzen der Tauschbörsen sei längst eine alltägliche Sache geworden und werde "mehr und mehr einfach gemacht", befand Kolmisoppi in diese Richtung. Selbst Medienfirmen würden die Tracker nutzen, um etwa vollständige Listen von ausgestrahlten Fernsehserien für die kommerzielle Verwendung zu erhalten. Die größte Nutzergruppe bei Mininova seien nach wie vor Studenten, ergänzte Dubbelboer. An den Fragen im Forum sei aber abzulesen, dass "auch mehr und mehr über Fünfzigjährige vorbeischauen, die noch nie zuvor etwas heruntergeladen haben". Dass große Medienfirmen eines Tags aber Geld in die Plattform stecken, glaubt der Niederländer nicht. Bisher herrsche aus dieser Branche der Konfrontationskurs vor.

Der Londoner Autor und Filmproduzent Jamie King versuchte aus den Trackerbetreibern herauszukitzeln, ob die Piratenseiten letztlich nicht sogar diejenigen mit der höheren – wenn auch versteckten – Ethik im Gegensatz zu kommerziellen Konzernangeboten seien. Zumindest gehe es ihnen offensichtlich nicht um den Verkauf von Nutzerdaten, wie ihn für King etwa gerade die Netzwerkseite Facebook mit der Annahme einer Millionenbeteiligung von Microsoft vollzogen hat. Er prophezeite eine "Massenrevolte", wenn den Nutzern klar werde, dass viele Anbieter im Web 2.0 die von ihnen preisgegebenen Informationen und die eigen generierten Inhalte allein als Ware und Mittel für die eigene Bereicherung sähen. Die P2P-Seiten hätten jenseits von Werbung dagegen keinen Weg gefunden, aus den im Angesicht einer massiven Ausdehnung des Copyrights aufgebauten Infrastrukturen Geld zu machen. Dafür hätten sie aber die bessere Reichweite und hätten das Problem gelöst, die Aufmerksamkeit der Nutzer auf bestimmte Inhalte zu lenken.

Auch als die besseren Archive handelten Filesharing-Befürworter P2P-Dienste im Vergleich zu den entsprechenden, oft mit proprietären Formaten und Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) arbeitenden Angebote traditioneller Medienhäuser wie den öffentlich-rechtlichen Sendern. Vor allem das geschlossene, auf ausgefallene Filmproduktionen spezialisierte Torrent-Netzwerk KaraGarga kam hier zur Sprache, wo Links auf einmal verfügbare Streifen archiviert und somit auch nach Jahren noch zu neuem Leben erweckt werden könnten. Umstrittener war dagegen der Ansatz von KaraGarga und anderen kleinen P2P-Seiten, das Verhältnis von Up- und Downloads zu messen und Punkte für selbst angebotene Werke zu verteilen.

Allgemeines Ziel der vom Projektbüro bootlab mit Förderung der Kulturstiftung des Bundes organisierten Konferenz ist eine kritische Auseinandersetzung mit dem Zitat Mark Gettys, des Präsidenten der Bildagentur Getty Images, wonach "das geistige Eigentum das Öl des 21. Jahrhunderts" sei, und den dahinter stehenden Konzepten rund um Urheber-, Patent- oder Markenrechte. Im Rahmen eines panischen "Kriegs gegen die Piraterie" versuche ein Kartell von Vertreibern von Firmenwissen sein exklusiven Rechte zur "Ausbeutung" der informationellen Ressourcen der Welt zu erhalten, heißt es in der Einführung zu der Tagung. Dieser Versuch der Privatisierung öffentlichen Eigentums stoße aber auf einen fast automatisch erfolgenden Widerstand, der durch die technologische Entwicklung und den damit verknüpften kulturellen und sozialen Fortschritt angetrieben werde. Im Zeitalter der unwiderruflichen digitalen Reproduktion und des Internet müsse das bereits von Walter Benjamin betonte positive Potenzial des Kopierens herausgearbeitet und die künstliche Verknappung von Ideen und geistigen Werken verhindert werden. (Stefan Krempl) / (jk/c't)

Quote28. Oktober 2007 1:05
Damals haben wir selbstgemachte Musikkassetten auf dem Schulhof getauscht
axioms (129 Beiträge seit 04.10.04)

Vielleicht sollten die Kids dies in Zukunft wieder so machen.
Natürlich in Form von USB-Sticks und Festplatten.

axioms

Quote28. Oktober 2007 1:32
Naja, ist dann doch ein bißchen was anderes:
ichwersonst (mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.02)

Kasette: maximal 90 Minuten Musik, Keierlei Bildmaterial, mieser Ton,
mit jeder Kopiegeneration eine weitere Qualitätsverschlechterung,
Überspielen von 1h dauert 1h (gut, das wurden später 30m pro 1h),
Verbeitungsgrad eher begrenzt, weil halt immer noch physiche
Anwesenheit erforderlich.

P2P: Beliebige Massen, jedwedes Produkt, Oualität 1:1 zum Original,
beliebig kopierbar, je nach Verbindung kann man sich binnen kürzester
Zeit Massen an Material zusammentragen, Verbreitungsgrad weltweit.

Ich kann den Verdruss der CI durchaus verstehen, und wenn ein Film
vor dem Kinostarrt schon zigtausendfach über den Erball verteilt ist
kann ich sogar ihre Verärgerung verstehen, aber deren Lösungsansätze
für das Problem erscheinen mir grundlegend falsch.

Quote28. Oktober 2007 1:42
Schon richtig
axioms (130 Beiträge seit 04.10.04)

Schon richtig
Aber die Kids handeln nunmal nach dem Prinzip des Lustgewinns.
Warum sollten sie plötzlich anders handeln?
Die Illegalität des Tauschwesens, der Börsen und der schnellen Netze
kriminalisiert die Kids. Das kann es doch nicht sein?
Es sind die zahlenden Kunden von morgen.




Quote28. Oktober 2007 8:02
Raubrittertum!
rebzilla (mehr als 1000 Beiträge seit 28.06.01)

So lange Urheberrechtsabgaben auf Medien wie Kassetten, oder Minidisk
oder Festplatten und CD-Rohlinge erhoben werden.

Ist selbst das tauschen von Musik und Film kein Verbrechten.

Man bedenke selbst die Abgaben auf Geräte wie Computer, die es
könnten.

Ich selbst finde es auch zum Kotzen, wenn ich für meinen Drucker und
meinen Scanner Abgaben an Urheberrechtsvereinigungen zu zahlen habe,
für Texte und Bilder sowie Audiodateien, die ich selbst erstellt
habe.

Das ist Raubrittertum!



Quote28. Oktober 2007 2:36
Fight for our right to copy ...
IM Carlos (552 Beiträge seit 26.04.07)

wie bei Darwin überlebt das angepaßteste und das wird nun mal die
Community sein und nicht Mi und Fi.
Ich unterstütze immer noch Bands. Gehe sondieren auf Konzerten.
Sondiere auf 'Kunden die das gehört/geshared haben haben auch das
gehört/geshared.'-Listen, Kaufe  DANN CD's und DVD's. Gehe auf
Konzerte und kaufe Platten und other merchandise. Mache Publicity und
nehm andere auf Konzerte, die wiederum ...

Vielleicht sollte sich zumindest die MI vom Album als Produkt
verabschieden und stattdessen das Video, die DVD, die CD mit
Mehrwert, Konzerte, Festivals und Merchandise als Produkt anerkennen.

Ich kauf ääääußerst selten CD's ohne 'Mehrwert', ohne Video-Beigabe,
ohne andere Features.

Und der Rest ....

... fight for our right ... :-) 

Quote28. Oktober 2007 7:48
Dann braucht es härtere Strafen und eine stärkere Überwachung des Internet!
homo_oeconomicus (59 Beiträge seit 26.10.07)

Egal wie man zur Musikindustrie steht (ich finde die auch recht lahm.
Die sollten sich an die moderne Welt anpassen und sich dem Internet
nicht verweigern!):
Gesetz ist Gesetz, und wenn einer raubkopiert, muss er hart bestraft
werden.

Die Vorgehensweise der Justiz ist allerdings falsch.
Statt sich darauf zu konzentrieren, irgendwelche Minisiege zu
erreichen, sollte man einfach:

- härtere Strafen für Raubkopierer (z.B. das hier ist gut:
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/96978
)

- strengere Überwachung (z.B. Sperrung von P2P-Protokollen wie
Bittorrent oder von "Piratenseiten" durch die Internetprovider)

Wenn jemand meint, dass es sinnvoll sei, Musiktauschen im Internet zu
legalisieren, soll er sich politisch dafür einsetzen!
Einfach zu machen was er will, geht nicht!
An Gesetze muss man sich halten, sonst gibt es Chaos.

Oder glaubt ihr, den Raubkopierern würde es gefallen, wenn sich die
Musikindustrie sagen würde "scheißen wir auf die Gesetze, stellen wir
Schlägertrupps zusammen!" - NEIN!
Darüber sollten auch die hier im Forum mal nachdenken, die offen zum
Gesetzbruch aufrufen!

Es gibt bei uns ein demokratisches System das Gesetze macht. Diese
Demokratie (unsere Verfassung) sollte JEDER respektieren!

Das Internet ist im Übrigen kein Spielplatz für selbsternannte
Hackerkinder oder Musiktauscher.
Das Web ist:
- eine B2B Schnittstelle
- ein Medium, mit dem man dem Kunden gut Produkte verkaufen kann

Es geht nicht an, dass die Musikindustrie einerseits legale
Downloadangebote anbietet, dieser Service dann aber nicht in dem Maße
wie es möglich wäre genutzt wird, weil es gleichermaßen kriminelle
Anbieter von gestohlenem geistigem Eigentum gibt, die das gratis
anbieten!

Quote28. Oktober 2007 8:47
Re: Dann braucht es härtere Strafen und eine stärkere Überwachung des Internet!
DerTerraner (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.05)

Was würde es bringen P2P Ports zu sperren?
Nichts!

Würden ein paar Ports gesperrt, würden einfach andere benutzt.
Außerdem würden so auch legale P2P-Downloads (ja das gibt's auch!)
behindert werden.

Deshalb kann die Forderung nach Port-Sperren kaum blödsinniger sein
als alle anderen Forderungen, mit denen man die Verbreitung von
"Raubkopien" verhindern will.

Quote28. Oktober 2007 9:28
Re: Dann braucht es härtere Strafen und eine stärkere Überwachung des Internet!
Supermax, supermax@gmx.at (24 Beiträge seit 21.11.01)

(Härtere) Strafen wenn dann nur für gewerbliche "Raubkopierer" - denn
es kann nicht sein daß jemand sich an der Arbeit bzw. dem geistigen
Eigentum anderer bereichert. Aber jemanden der sich gelegentlich mal
einen Film oder ein Musikstück runterlädt gleich mit strafbewehrten
Unterlassungklagen und einem fiktiven Streitwert von mehreren 10.000
Euro zu bombardieren, ist eindeutig überzogen. Die Schweiz macht mit
ihrer kürzlich verabschiedeten Urheberrechtsnovelle vor, daß es auch
anders geht - und man kann den Eidgenossen sicher nicht vorwerfen,
ein Haufen von Revoluzzern und Anarchisten zu sein.

Eine Verbesserung der Umsatzsituation für die Online-Angebote der
"Big Players" wird es erst dann geben, wenn Kunden überall auf der
Welt auf dasselbe Angebot zurückgreifen können, und nicht so wie es
jetzt oft der Fall ist, bestimmte Inhalte nur für bestimmte Länder
verfügbar sind.

Aber einige Musikgruppen haben es ja schon vorgeführt, daß sich der
direkte Musikverkauf ohne DRM und Kopierschutz durchaus auszahlt, und
es steht zu erwarten, daß weitere sich diesem Modell anschließen
werden. Das klassische Vertriebsmodell, wie es von MPAA, RIAA etc.
und den davon vertretenen Studios bzw. Labels propagiert wird, ist
ohnehin bereits eine lebende Leiche.

Quote28. Oktober 2007 9:58
Re: BlaBlaBla
Truffaut (241 Beiträge seit 03.10.07)

homo_oeconomicus schrieb am 28. Oktober 2007 7:48

> Das Internet ist im Übrigen kein Spielplatz für selbsternannte
> Hackerkinder oder Musiktauscher.
> Das Web ist:
> - eine B2B Schnittstelle
> - ein Medium, mit dem man dem Kunden gut Produkte verkaufen kann

An diesem Punkt hätte ich fast meinen Espresso ausgeprustet vor
Lachen. In welchem Paralleluniversum lebst Du denn?

> Es geht nicht an, dass die Musikindustrie einerseits legale
> Downloadangebote anbietet, dieser Service dann aber nicht in dem Maße
> wie es möglich wäre genutzt wird, weil es gleichermaßen kriminelle
> Anbieter von gestohlenem geistigem Eigentum gibt, die das gratis
> anbieten!

Wir werden alle sterben!!!!

^^

Quote28. Oktober 2007 13:03
Re: BlaBlaBla
resident_e (448 Beiträge seit 07.05.02)

> Bundesminister Schäuble steht z.B. ganz oben auf der Karriereleiter.
> Bayerns Ministerpräsident Beckstein auch.
> Und die teilen meine Ansichten...

Du teilst Ihre. Oder anders formuliert:
Der Kuchen besteht nicht aus den Krümeln.

Generell scheinst du aber zu eng zu denken.
>Das Web ist:
> - eine B2B Schnittstelle
> - ein Medium, mit dem man dem Kunden gut Produkte verkaufen kann

Das ist ein Telefonnetz bzw. eine Briefpost auch.
Ist auch gut und richtig so.
Aber wieso blendest du alle anderen Nutzungsmöglichkeiten des Web
aus?
Schon E-Business besteht aus wesentlich mehr
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

B2Bpr
B2C und C2B
B2A,A2A oder A2B
und vor allem
C2C!

Da Du dich dafür mehr interessierst als für technische Details,
sei doch wenigstens dort umfassender.
Dann verschüttet auch Truffaut nicht aus Versehen seinen Espresso.
Und am Rande www != internet...


Quote28. Oktober 2007 9:40
Raubkopierer sind Verbrecher
Golden_Shower83 (13 Beiträge seit 19.09.07)

Deshalb muss gegen dieses Gesindel und ihre Sympathisanten- und
Unterstützerszene mit der gesamten unbarmherzigen Härte des Gesetzes
vorgegangen werden. Es kann schließlich nicht sein, dass diese
Copyrightterroristen den Künstlern und Unternehmern noch länger auf
der Nase herumtanzen. Dass diese Kapitalverbrecher auch noch so
dreist sind, und sich ihrer schwerstkriminellen Taten in aller
Öffentlichkeit brüsten, ist der Gipfel der Schamlosigkeit.
Es muss endlich Schluss sein, mit diesen Wildwestsitten im Internet,
schmeisst diese Verbrecher endlich raus aus unserem Internet. Deshalb
ein klares Ja zur Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung, nur
so lässt sich diesem kriminellen Geschmeiß ein für alle Mal den
Garaus machen! Dann kann man sich endlich auch wieder als aufrechter
und anständiger Deutscher angstfrei im Internet bewegen, ohne
befürchten zu müssen, sich durch einen unabsichtlichen Klick auf
einen Link strafbar zu machen!!!

Quote28. Oktober 2007 10:51
Re: Raubkopierer sind Verbrecher
-Jo- (mehr als 1000 Beiträge seit 08.09.04)

Golden_Shower83 schrieb am 28. Oktober 2007 9:40

> ... Copyrightterroristen... schwerstkriminellen Taten...
> ...wieder als aufrechter und anständiger Deutscher angstfrei
> im Internet bewegen....

*PRUUUUUUUST* das Wort "Copyrightterrorist" find ich kool!
muhahaha...

ansonsten [--] für Deinen "Schwachsinn"... (c;


Quote28. Oktober 2007 12:27
Re: Raubkopierer sind Verbrecher
Hans Pfeffer, Hans Pfeffer (337 Beiträge seit 27.03.07)

Golden_Shower83 schrieb am 28. Oktober 2007 9:40

> Deshalb muss gegen dieses Gesindel und ihre Sympathisanten- und
> Unterstützerszene mit der gesamten unbarmherzigen Härte des Gesetzes
> vorgegangen werden. Es kann schließlich nicht sein, dass diese
> Copyrightterroristen den Künstlern und Unternehmern noch länger auf
> der Nase herumtanzen. Dass diese Kapitalverbrecher auch noch so

Momentan ist es aber eher so, dass die MI kriminellen oftmals
unschuldige vor den Kadi zerrren und sie in den finaziellen Ruin
treiben. Vor solchen kriminellen habe ich nicht den geringsten
Respekt, Leute die über Leichen gehen sind Schweine.

> dreist sind, und sich ihrer schwerstkriminellen Taten in aller
> Öffentlichkeit brüsten, ist der Gipfel der Schamlosigkeit.
> Es muss endlich Schluss sein, mit diesen Wildwestsitten im Internet,
> schmeisst diese Verbrecher endlich raus aus unserem Internet. Deshalb

Ja Nazis raus aus dem Internet

> ein klares Ja zur Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung, nur
> so lässt sich diesem kriminellen Geschmeiß ein für alle Mal den

glücklicherweise ist die Bevölkerung nicht so von dieser Nazi Idee
überzeugt.

> Garaus machen! Dann kann man sich endlich auch wieder als aufrechter
> und anständiger Deutscher angstfrei im Internet bewegen, ohne

jetzt wirds aber wirklich richtig deutlich. "Deutscher" oder doch
gleich Arier?

> befürchten zu müssen, sich durch einen unabsichtlichen Klick auf
> einen Link strafbar zu machen!!!

Ja und warum, weil man jeden Furz im Internet bestrafen will. Das
beste Beispiel sind doch Abmahnung, wegen inkorrektem Impressum etc.
heutzutage verdienen sich irgendwelche Rechtsanwälte ne goldene Nase
weil sie ihre Abmahnungen zu tausenden einfach so verschicken.
Mittlerweile verkaufen Pornoproduzenten ihren Müll gar nicht mehr im
Handel, sondern sie verteilen ihren Schrott in Tauschbörsen,
verklagen dann die Downloader und kassieren so das 3fache was sie
frühers kassiert haben.

Pfui

Quote28. Oktober 2007 11:02
Re: Dann braucht es härtere Strafen und eine stärkere Überwachung des Internet!
IM Carlos (567 Beiträge seit 26.04.07)

Dass Du Internet auf B2B begrenzt offenbart ja schon Deinen
Hintergrund.

Quote28. Oktober 2007 12:37
Re: Dann braucht es härtere Strafen und eine stärkere Überwachung des Internet!
nautsch (38 Beiträge seit 30.04.07)

Ich hab lang nicht mehr so gelacht.

Entweder bist du ein echt guter Troll mit Rhetorikstudium oder
einfach nur Hirntod.

Trotzdem danke für diesen Beitrag.





Aus: "Filesharing-Protagonisten unbeeindruckt von rechtlichen Bedrohungen" (28.10.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/98076

-.-

BitTorrent kooperiert mit MTV Networks und Paramount (29.11.2006)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/81734

-.-

Quote"Intellectual Property is the oil of the 21st century" - this quote by Mark Getty, chairman of Getty Images, one of the world's largest Intellectual Proprietors, offers a unique perspective on the current conflicts around copyrights, patents and trademarks. Not only does it open up the complete panorama of conceptual confusion that surrounds this relatively new and rather hallucinatory form of property - it must also be understood as a direct declaration of war.
The Oil of the 21st Century
Perspectives on Intellectual Property
http://oil21.org/?about


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die kanadische Polizei hat Besseres zu tun als Tauschbörsennutzer zu belästigen. Sagt sie.
Noël St-Hilaire, Chef der Abteilung Urheberrecht der kanadischen Polizei, erklärte in einem Interview mit der französischsprachigen kanadischen Tageszeitung Le Devoir, man würde ab sofort die polizeilichen Ermittlungen gegen private Tauschbörsennutzer einstellen und sich auf die echten Raubkopie-Händler konzentrieren. Man habe einfach nicht die Kapazitäten für die Verfolgung des Volkssports Filesharing. Genau, möchte der Ihnen sehr ergebene Verfasser dieser Zeilen ausrufen! Genau so wenig, wie man einen Cop neben jede Ampel stellen kann, um Rotlichtverweigerer zu ermitteln. Irgendwo hört der Spass ja auf. Und die Vernunft setzt ein. [fe]


Aus: "Kanada stoppt Verfolgung von P2P-Nutzern" von Fritz Effenberger (11.11.2007)
Quelle: http://www.theinquirer.de/2007/11/11/kanada_stoppt_verfolgung_von_p2pnutzern.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Kryptografie für privat kopierte Filme und Musik? Offizielle ringen nach Antworten.
Der anhaltende Krieg gegen die Privatkopie verursacht derzeit neue Kollateralschäden. Wie die Kollegen vom britischen Register einem örtlichen Internetprovider entlockten, stieg dort der Anteil verschlüsselter Torrents innerhalb von 12 Monaten von vier auf 40 Prozent, also das Zehnfache. Erste Reaktionen vom nationalen Arm der Musiklobby: "Unsere Internetdetektive, die Provider und die Polizei sind sich dieser Nutzung von Kryptografie bewusst. Diese wird schon seit längerem in anderen Formen von Internetkriminalität eingesetzt." Was da von Matt Phillips, Sprecher des British Phonographic Institute zu hören war, entspricht der Standardausrede "alles Terroristen". Das Drama hat aber bereits grössere Ausmasse angenommen. Dazu Neil Armstrong, Products Director der British-Telecom-Tochter PlusNet: "Man kann nicht beurteilen, ob ein Internetnutzer urheberrechtlich geschütztes Material herunterlädt oder nicht, ausser man untersucht jedes Packet, das über die betreffende Leitung geht. Wir würden so etwas aber nur tun, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind, und selbst dann wäre es unwahrscheinlich, dass wir verschlüsselte Daten untersuchen können". Was der nette Herr von der British Telecom da so gepflegt formuliert, könnte das Ende der juristischen Verfolgung von Tauschbörsenbenutzern bedeuten. Wobei das die in einer Lose-Lose-Möbiusschleife gefangenen Privatkopie-Feinde nicht weiter interessieren muss, deren Tage sind sowieso gezählt. [fe]


Aus: "Verschlüsseltes P2P immer beliebter" von Fritz Effenberger (09.11.2007)
Quelle: http://www.theinquirer.de/2007/11/09/verschlusseltes_p2p_immer_beliebter.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Nach Angaben des Hamburger Musikindustrie-Anwalts Clemens Rasch schicken Polizeibehörden in Verfahren gegen Personen, denen der nicht lizenzierte Upload von Musikdateien in Filesharingnetzwerke vorgeworfen wird, bei Hausdurchsuchungen sichergestellte Rechner an Raschs Firma proMedia GmbH, die als "Piratenjäger" der Musikindustrie arbeitet. Bei proMedia werden laut Auskunft des Anwalts die Festplatten gespiegelt und die gespiegelten Kopien "ausgewertet".

Das Vorgehen ist insofern problematisch, da Rasch und proMedia in den Verfahren nicht neutral sind, sondern die Musikindustrie vertreten und nach eigenen Angaben möglichst viele Verurteilungen zur Abschreckung erreichen wollen. Zudem profitiert Rasch durch die Gebühren für die nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens von ihm standardmäßig versandten Abmahnungen. Zudem kann das Vorgehen der Ermittlungsbehörden ein Problem für die gerichtssichere Beweiserhebung darstellen: In einem nicht urheberrechtlich begründeten Strafverfahren führte der unsachgemäße Umgang mit einem sichergestellten Rechner zudem bereits dazu, dass das Amtsgericht Lübeck ein Verfahren einstellen musste, weil nicht mehr gewährleistet war, dass die Daten auf der Festplatte nicht zu Ungunsten des Beschuldigten verändert worden waren.

Rasch machte die Angaben zu den sichergestellten Festplatten am gestrigen Dienstag auf einer Informationsveranstaltung in München. Dort beklagte er auch, dass die Verkürzung der Speicherung der Verbindungsdaten auf sieben Tage, die sich nach dem von Holger Voss erwirkten Datenschutzurteil gegen T-Online einpendelte, dazu führte, dass mittlerweile für etwa die Hälfte der von seiner Firma ermittelten IP-Nummern keine Nutzerdaten mehr ermittelt werden können. Zu Zeiten, als die meisten Provider noch 80 Tage lang speicherten, lag dieser "Datenschwund" laut Angaben des Anwalts bei lediglich 10 bis 15 Prozent. Nach Einführung der sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung will Rasch in seinen Verfahren auf die dadurch gespeicherten Daten zurückgreifen.

Die Einführung eines Verbots der Kopien von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" führte laut Rasch zu zahlreichen ungerechtfertigten Beschlagnahmen von Privatkopien durch seiner Ansicht nach überforderte Polizeibehörden, etwa bei Verkehrskontrollen. Er betonte, dass seine Kanzlei außerhalb von vor dem offiziellen Erscheinungstermin angebotenen Musikstücken nur bei Uploads ab einer bestimmten Anzahl tätig werde, die er jedoch geheim halten wolle. Die Kanzlei Wilde & Beuger geht in ihrem Filesharing FAQ davon aus, dass die Grenze aktuell bei 499 Stücken liegt. (pem/Telepolis)


Quote14. November 2007 9:19
Recht 2.0
WorstoftheWeb (mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.04)

Der Ankläger erhält die Beweismittel zur freien Manipulation.
Und wann gibts wieder Pranger und Galgen auf dem Marktplatz?

CU WotW


Quote14. November 2007 9:11
Unglaublich...
beeyatch (135 Beiträge seit 25.08.04)

da fehlen einem die Worte. (alias: kt)

Quote14. November 2007 9:24
Wieso dürfen die Anwälte des Klägers die PCs haben?
SimonH (mehr als 1000 Beiträge seit 25.08.06)

Was ist denn wenn jemand unschuldig ist?

Dann haben die die ganzen privaten Daten und können schön schnüffeln?

Und wenn der Kläger den PC hat, dann ist es doch ein leichtes dem
Beschuldigten Daten unterzujubeln.

Also sorry, aber sowas ist die größte Schweinerei überhaupt, wie kann
man bitte dem Kläger die PCs aushändigen, es ist die Aufgabe der
Polizei die Computer zu prüfen und nicht die des Klägers.

Ausserdem machen die sich auch der Urheberrechtsverletzungen
strafbar, denn indem die Festplatte gespiegelt wird wird ja auch z.B.
das Betriebssystem kopiert und bei einem Windows-System z.B. wäre das
auch eine Raubkopie und somit eine "Straftat".

Ich als "Beschuldigter" würde sofort dagegen klagen so hart es geht,
diese Methoden sind pervers und nicht tragbar.

Quote14. November 2007 9:24
Was lernen wir wieder daraus?
DerPlo (mehr als 1000 Beiträge seit 06.12.06)

Keine Musik downloaden und keine Musik kaufen!
Wie die Musikindustrie will euch was schenken?
Nein lieber auch nicht annehmen könnte ja ein Rootkit drauf sein.

Wenn sie mir mein letzten Spass das Internetradio nehmen nun gut dann
höre ich eben garkeine Musik mehr aber kaufen werde ich mit
Sicherheit NIE mehr was von den
"großen vier".

Generel finde ich es sehr beschäment das ein kulturelles Gut
"industrialisiert" wurde bzw nur noch durch reine gier bestimmt wird.

Quote14. November 2007 9:31
Re: Was lernen wir wieder daraus?
joort (471 Beiträge seit 15.09.06)

DerPlo schrieb am 14. November 2007 9:24

>
> Generel finde ich es sehr beschäment das ein kulturelles Gut
> "industrialisiert" wurde bzw nur noch durch reine gier bestimmt wird.

Das wird auch mit dem Internet passierten - vielmehr ist es schon
passiert!
Stichwort - GEZ-Gebühr auf Computer

http://www.gebuehrenstop.de?ld=109




Quote14. November 2007 9:28
Na toll, was kommt als Nächstes?
seniler alter Zirkusaffe (mehr als 1000 Beiträge seit 02.10.03)

Eine Schnittstelle im Bundestrojaner für die Lakaien der
Musikindustrie?

[...]


Aus: "Polizei gibt Rechner von Beschuldigten an Musikindustrie-Anwalt weiter" (14.11.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/98933


Textaris(txt*bot)

Quote[...] In einem der zahlreichen Verfahren der US-Musikindustrie gegen mutmaßliche Filesharer muss die Klageseite nun ihre Schadensersatzforderung erläutern und dem Gericht Einblick in ihre Kostenaufstellung gewähren. Das entschied der Richter in dem Verfahren der Universal Music Group (UMG) und anderer gegen Marie Lindor, der vorgeworfen wird, 38 Titel unberechtigt über Filesharing-Netze verbreitet zu haben.

Die von dem US-Verband RIAA vertretenen Label fordern Schadensersatz von mindestens 750 US-Dollar pro Verstoß und berufen sich dabei auf das US-Copyright (DMCA), das die pauschale Festsetzung des Schadensersatzes unabhängig vom tatsächlich erlittenen Schaden zwischen 750 und 150.000 US-Dollar erlaubt. Der Anwalt der Beklagten bezweifelt, dass dies bei Musikstücken, die weniger als einen Dollar kosten, angemessen ist und den Anforderungen eines fairen Prozesses und damit der Verfassung entspricht.

Anwalt Ray Beckerman versucht schon seit einiger Zeit, die Musikindustrie zur Herausgabe von Zahlen zu zwingen, die ein Licht auf den tatsächlich entstandenen Schaden werfen könnten. Der Jurist argumentiert, dass die Forderung der RIAA bei angenommenen Großhandelspreisen von 70 US-Cent je Song weit überzogen und damit nicht verfassungskonform sei. Er fordert, den Schadensersatz auf das maximal Zehnfache der tatsächlichen Kosten zu begrenzen.

Seinen vorherigen Anträgen, die Klageseite möge bitte ihre tatsächlichen Kosten beziffern, hatten die RIAA-Anwälte mit Gegenanträgen beantwortet. Darin hieß es unter anderem, Beckermans Forderung sei zu vage. Zudem lägen entsprechende Unterlagen nicht vor oder seien nur mit großem Aufwand beizubringen. Auch anderen Versuchen von Anwälten, der Musikindustrie das Geheimnis ihrer Kalkulation zu entlocken, begegneten die RIAA-Juristen mit taktischen Ausweichmanövern. Die Strategie der RIAA sei, meint Beckerman in seinem Blog, bei Beweisanträgen zu mauern.

In diese Mauer hat Richter Robert Levy nun ein Loch geschlagen. Er ordnete am Montag an, dass die RIAA innerhalb von zwei Wochen ihre Kosten für den Verkauf der fraglichen Musikstücke genauer erläutern muss. Der Richter ist der Ansicht, dass die Offenlegung durchaus geeignet ist, für das Verfahren wertvolle und verwertbare Beweise zu liefern. Darüber hinaus sollen die Kläger genau erklären, welche Kosten sie warum nicht beziffern können und warum dies gegebenenfalls nur mit unzumutbarem Aufwand möglich sei.

Die Frage der Schadensersatzhöhe in Filesharing-Fällen war vor allem durch den Prozess gegen Jammie Thomas ins öffentliche Interesse gerückt. In dem Verfahren um 24 Songs hatten die Geschworenen die Angeklagte für schuldig befunden und bei der Ermittlung des Schadensersatzes den Spielraum des DMCA genutzt. Mit insgesamt 222.000 US-Dollar oder 9.250 US-Dollar pro Song setzte die Jury auch ein deutliches Zeichen. Thomas wird gegen das Urteil in Berufung gehen. (vbr/c't)

Quote28. November 2007 21:20
222.000 $ sind OK so
Exxtreme (mehr als 1000 Beiträge seit 13.06.01)

Denn das schreckt weitere Raubkopierer ab wenn sie mit solchen
Strafen rechnen müssen. Ist halt die Konsequenz daraus, daß man
blechen muss wenn man gegen geltende Gesetze verstösst. Hätte Frau
Thomas die 24 Songs gekauft dann wäre sie wohl mit 24$ davon
gekommen. Ich finde es gut, daß hier ein Verbrecher mit der vollen
Härte des Gesetzes getroffen wird. Speziell dann wenn man meint wegen
24$ kriminell werden zu müssen.

MfG

Quote28. November 2007 21:52
20.000 Eur Strafe für Falschparken sind OK!
LeJared (867 Beiträge seit 25.08.05)

Denn das schreckt weitere Falschparker ab wenn sie mit solchen
Strafen rechnen müssen. Ist halt die Konsequenz daraus, daß man
blechen muss wenn man gegen geltende Gesetze verstösst. Hätte Herr
Mustermann das Parkticket gekauft dann wäre er wohl mit 2,40 EUR
davon gekommen. Ich finde es gut, daß hier ein Verbrecher mit der
vollen Härte des Gesetzes getroffen wird. Speziell dann wenn man
meint wegen 2,40 kriminell werden zu müssen.

Quote29. November 2007 10:39
Re: 20.000 Eur Strafe für Falschparken sind OK!
Honaki (301 Beiträge seit 21.09.04)

und das Tatwerkzeug sollte natürlich auch eingezogen werde, das es
nicht zu weiteren Straftaten misbraucht werden kann.




Quote29. November 2007 0:47
Die Rechungen der MI stimmen!!! ....(und Wichser sind Massenmörder!)
Mordkopierer (232 Beiträge seit 10.05.05)

80Mio Spermien pro Samenerguss * 2mal wichsen täglich = 160Mio nicht
geborende Menschen am Tag, die EIN EINZELNER Wichser auf dem Gewissen
hat!!

Vermutlich ist die "Schadenskalkulation" der MI ähnlich...

Quote28. November 2007 20:07
Weltweit erlittener Schaden durch Filesharing: 67,5 Billionen Dollar!
madox, mail@janser.net (312 Beiträge seit 13.10.05)

Anzahl Tauschbörsen Benutzer: ca. 900'000'000
Durchschnittliche Anzahl Musikstücke: ca. 100
Schaden erlitten* pro Musikstück: 750$

67'500'000'000'000$ jährlicher Schaden.

Das ist *bedeutend* mehr als die Summe des Brutto-Inlandprodukts
folgender Länder zusammen:

- USA
- China
- Japan
- Deutschland
- Frankreich
- Indien
- Ganz Afrika
- England
- Italien
- Brasilien
- Schweden
- Russland

Wie ihr seht, hat die Musikindustrie *enormen* Schaden erlitten.
Deshalb finde ich Foren-Beiträge welche sich gegen die Musikindustrie
richten mehr als daneben. Künstler wie Britney Spears haben mehr
verdient!





Aus: "US-Musikindustrie muss in Filesharing-Prozess Zahlen offenlegen" (28.11.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/99709


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die polizeilichen Ermittlungen gegen TPB sind abgeschlossen, die Akten den Betreibern zugeschickt worden. In einem Monat soll nun das Verfahren startet, doch Verzögerungen sind vorprogrammiert: Admin Brokep hat nicht die Absicht, Weihnachten und Neujahr mit dem Wälzen größerer Mengen toten Baums zu verbringen.

Weshalb eine Verschiebung des Verhandlungsbeginns bereits beantragt sei. Über 4.000 Seiten Akten umfasst die Papierlieferung an die TPB-Betreiber, Kopf Brokep weist in seinem Blog passenderweise darauf hin, dass man solchen Papierkrieg durch Verwenden elektronischer Formate und Distribution via P2P wesentlich ressourcenschonender hinbekommen könnte.

Der Inhalt der Akten sei externer Link in neuem Fenster folgtnach dem ersten Blick nichts neues: Torrent-Listings, Informationen über die Betreiber, Werbeeinnahmen und Ausgaben des Serverbetriebs - laut Brokep keinerlei Hinweise auf Handlungen, die nach schwedischem Gesetz nicht legal seien.

Seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde bereits angekündigt, dass wegen der Beihilfe zum Verstoß gegen Urheberrechte Anklage erhoben werde. Um die naheliegende Strategie zu entwickeln, brauchten die Ermittler indessen mehr als ein Jahr, in dem die beschlagnahmten Server untersucht wurden - die Untersuchungsfrist wurde dabei mehrfach verlängert.

Insofern wäre es mehr als angemessen, auch der Gegenseite die gewünschte Fristverlängerung zu gewähren. Und nebenbei: um die stattgefundene Papierverschwendung zu kompensieren, haben Brokep und das Pro Piracy Movement externer Link in neuem Fenster folgtfünf Bäume gekauft.


Aus: "Verfahren gegen The Pirate Bay Papierverschwendung galore" (11. Dezember 2007)
Quelle: http://www.gulli.com/news/verfahren-gegen-the-pirate-bay-2007-12-11/

-.-

Message sent to Mr. Soze December 11
Filed under Piracy, Personal, Environment by brokep
Sorry, in Swedish only. My e-mail to the police officers about the investigation.
http://blog.brokep.com/2007/12/11/message-sent-to-mr-soze/



Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der schwedische Staatsanwalt Håkan Roswall will am Donnerstag dieser Woche Anklage gegen den Torrent-Tracker ThePirateBay erheben. Das berichten schwedische Tageszeitungen wie Dagens Nyheter und Svenska Dagbladet.

Der Vorwurf lautet, wie schon vor gut zwei Wochen berichtet, auf angebliche Verschwörung zum Verstoß gegen Urheberrechte. In den Besitz der Beweismittel will die Staatsanwaltschaft bei einer Razzia Ende Mai 2006 gekommen sein: Damals wurden PirateBay-Server beschlagnahmt und drei Personen verhört.

An anderer Stelle wird gemeldet, der Torrent-Tracker habe mittlerweile mehr als 10 Millionen Peers. Zudem handhabt der Tracker jetzt mehr als eine Million Torrents. Als Tracker indexiert ThePirateBay zwar zum Tausch bei BitTorrent angebotene Dateien und hält .torrent-Dateien mit den IP-Adressen der beteiligten Rechner bereit, bietet selbst aber kein urheberrechtlich geschütztes Material direkt zum Download an. (anw/c't)

Quote28. Januar 2008 13:22
"Dinner for one" im Gerichtssaal,
Stephan_Bs (991 Beiträge seit 10.06.05)

die wievielte Klage gegen Torrent - Tracker ist das eigentlich schon?

Die müssen doch irgendwann mal merken, dass es eine juristische
Lösung für oder gegen Filesharing nicht gibt.
Same procedure as last trial judge?...

Dem armen Richter wird wohl nur eine gute Portion Elkschnaps im
Richterzimmer helfen das Schauspiel zu ertragen.


Quote28. Januar 2008 14:45
Piracy Is Good?
TheDyynz (80 Beiträge seit 03.03.07)

Sehr interessanter vortrag. An die, dies noch nicht gesehen haben.
Lohnt sich auf jedenfall mal zu schauen ;) keine hirnlos propaganda.

http://au.youtube.com/watch?v=LxCoCTc3T5Q

http://au.youtube.com/watch?v=oIqG7WgqQ-w

http://au.youtube.com/watch?v=2XftaEUYLz4

http://au.youtube.com/watch?v=gS5DaO9yFQ0

http://au.youtube.com/watch?v=kHcRnspYJ-Q

http://au.youtube.com/watch?v=E4jNMhIYUBY

http://au.youtube.com/watch?v=doM9Vboy4EU




Aus: "Anklage gegen PirateBay wird am Donnerstag erhoben" (28.01.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/102556


Textaris(txt*bot)

#23
Quote[...] In der beschaulichen dänischen 90.000-Seelen-Gemeinde Frederiksberg hat die Musikindustrie vor Gericht den ersten Erfolg ihrer neuen Abwehrstrategie gegen Online-Tauschbörsen erstritten: Der Internetprovider Tele2 muss seinen dänischen Kunden dem Urteil zufolge den Zugang zur Webseite Piratebay.org verwehren. Seit heute Nachmittag blockiert Tele2 die Seite, 100.000 der zwei Millionen Internetanschlüsse in Dänemark sind von der Sperrung betroffen.

Angestrengt hatte die Klage die dänische Sektion des Musikindustrieverbands IFPI. Der mit dem Fall betraute dänische Anwalt Jakob Plesner Mathiasen erklärte SPIEGEL ONLINE: "Der Provider kann Berufung einlegen. Wir gehen davon aus, dass das dänische Recht hier klar ist, da das oberste Gericht bereits in einem vergleichbaren Fall ähnlich entschieden hat."

Der Musikindustrieverband IFPI bekämpft die schwedische Seite Piratebay.org seit Jahren – bislang erfolglos. Die Seite ist eine Suchmaschine für sogenannte Torrents. Das sind Informationsdateien, die im Web Anbieter und Interessenten bestimmter Dateien zusammenbringen und eine schnelle Datenübertragungen zwischen ihren Rechnern ermöglichen.

Im Gegensatz zu vergleichbaren Suchmaschinen haben die Betreiber von Piratebay.org immer die Öffentlichkeit gesucht und argumentiert, die Copyright-Inhaber könnten ihnen nach schwedischem Urheberrecht nichts anhaben. Schließlich würden sie nicht selbst auf ihren Servern Inhalte zum Download anbieten, sondern nur neutral Informationen zu Speicherorten unterschiedlichster Daten bereithalten.

Noch immer veröffentlichen die Betreiber stolz E-Mails von Anwälten, die im Auftrag von Microsoft, Apple, Warner Brothers und anderer Firmen die Löschung bestimmter Torrent-Dateien verlangen. Die öffentliche Antwort der Piratebay-Macher: "Wir haben wegen dieser Mitteilungen keine Maßnahmen ergriffen, außer uns über die Absender lustig zu machen." Nach einer Durchsuchung der Piratebay-Serverräume 2006 hat vor wenigen Tagen die schwedische Staatsanwaltschaft Anklage gegen die vier Betreiber erhoben. Der Prozessausgang ist ungewiss – bislang läuft das Webangebot weiter, ohne jede Einschränkung.

Der vor Gericht durchgedrückte Blockadezwang ist der erste sichtbare Erfolg der neuen Strategie der Musikindustrie: Weil sich Verfahren wie das gegen Piratebay.org hinziehen und währenddessen immer neue Quellen im Web zu sprudeln beginnen, will die Musikindustrie nun einfach die Übertragung von Musik-, Film- und Softwaredateien aus trüben Quellen blockieren lassen

Kim Stensdal, Redakteur beim dänischen IT-Fachmagazin "Computerworld", hält es für wahrscheinlich, dass alle dänischen Provider diese Sperrungsanordnung umsetzten werden. Stensdal begründet das mit dem Verhalten der Provider in einem vergleichbaren Fall 2006: "Damals hat dasselbe Gericht entschieden, dass Tele2 seinen Kunden den Zugang zur russischen Seite Allofmp3 sperren soll. Tele2 macht das bis heute, ebenso wie die anderen dänischen Internetprovider."

IFPI-Anwalt Jakob Plesner Mathiasen erklärt SPIEGEL ONLINE: "Wir werden die anderen Provider über die Entscheidung informieren. Wir gehen davon aus, dass sie der Entscheidung folgen werden." Stensdal glaubt nicht, dass die dänischen Provider im Fall von Piratebay weitere Prozesse provozieren werden: "Ich bin mir recht sicher, dass sie sich so verhalten werden wie 2006 bei der Allofmp3-Sperrung."

Stefan Michalk, Geschäftsführer des deutschen Bundesverbands Musikindustrie, sieht hier auch die deutschen Internetprovider in der Pflicht: "Die Provider haben jahrelang indirekt von Internetpiraterie im Web profitiert. Niemand zahlt doch für eine superschnelle Breitband-DSL-Flatrate, um darüber zu mailen und Nachrichten zu lesen." Man habe auf verschiedenen Ebenen Gespräche mit den Internetprovider zu diesem Thema geführt, bislang jedoch ohne Ergebnis.

Michalk zu SPIEGEL ONLINE: "Ich hoffe, dass wir ähnlich wie in Frankreich ohne Klagen zu einem fairen Interessenausgleich zwischen Providern, Rechteinhabern, Datenschützern und den Kunden finden." Zum Hintergrund: In Frankreich ist ein Gesetz in Arbeit, das es erlauben soll, notorischen Raubkopierern den Internetzugang zu sperren und Provider in die Filterpflicht zu nehmen.

Michalk argumentiert, beim deutschen Status Quo scheinbar neutraler Provider könne es nicht bleiben: "Die Provider können nicht weiter tatenlos zusehen, wie Urheberrechtsverletzungen ihr Geschäft befeuern, da halten wir uns natürlich alle Möglichkeiten offen, auch juristische Schritte."

Diese Prozesse könnten durchaus zuungunsten der Provider ausgehen – bislang ist noch kein vergleichbarer Fall in Deutschland bis zur letzten Instanz durchgefochten, die Landgerichte entscheiden unterschiedlich. Arne Trautmann, Münchner Anwalt für IT-Recht, fasst die unübersichtliche Lage so zusammen: "Würde die Musikindustrie wie in Dänemark gegen deutsche Internetprovider vorgehen, so ist es durchaus denkbar, dass ein Gericht den Provider zur Sperrung der Piratebay-Seite verpflichtet."




Aus: "RAUBKOPIEN: Musikindustrie zwingt Provider Web-Filter auf" Von Konrad Lischka (05. Februar 2008)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,533216,00.html

-.-

Quote[...] Ein dänisches Gericht hat angeordnet, dass der Internet Service Provider Tele2 Danmark den Zugang zum Torrent-Tracker The Pirate Bay blockieren muss. Der Provider wolle nun der Anordnung nachkommen, berichtet die dänische Sektion der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI). Die IFPI erwartet, dass weitere Provider Pirate Bay blockieren werden, um die illegale Weiterverbreitung urheberrechtlich geschützter Werke zu unterbinden. In Medienberichten heißt es allerdings, die anderen dänischen Provider würden zumindest nicht sofort eine Blockade errichten.

Die Musikindustrie drängt seit einigen Monaten auf juristische Schritte gegen Pirate Bay. Die schwedische Polizei hatte 2006 die Server des Torrent-Trackers beschlagnahmt und Beweismittel gesichert. Diese werden nun in einem Verfahren vor einem schwedischen Gericht verwendet, in dem die Staatswanwaltschaft umgerechnet 127.000 Euro Schadenersatz von den Pirate-Bay-Betreibern fordert.

Tele2 Danmark geriet im Jahr 2006 in einem ähnlichen Fall in die Schlagzeilen, nachdem die IFPI eine einstweilige Verfügung zur Sperrung des russischen MP3-Discounters Allofmp3.com erwirkte. Die ehemalige schwedische Mutter Tele2 hatte Tele2 Danmark voriges Jahr an das norwegische Unternehmen Telenor verkauft. Tele2 hat in Dänemark etwa einen Marktanteil von 4 Prozent unter den landesweit 2 Millionen Internetnutzern. (anw/c't)


Quote5. Februar 2008 10:21
Die Bucht ist weg und dann?
coredump777 (mehr als 1000 Beiträge seit 15.06.01)

Weichen die Leute, wie das heute schon massenhaft gemacht wird, auf
One-Click-Hoster aus, die es zu Dutzenden, wenn nicht Hunderten gibt.
Die haben außerdem den Charme, dass man beim Download nicht
gleichzeitig Uploader einer Datei ist.

Das Vorgehen ist lächerlich; die IFPI-Funktionäre demonstrieren hier
einen Aktionismus, um vor ihren beitragszahlenden Mitgliedern ihre
hohen Gehälter zu rechtfertigen. Man ist der Meinung (wie die
Amerikaner im Irak und die Deutschen in Afghanistan) durch das
Gewinnen einzelner Schlachten einen bereits verlorenen Krieg zu
gewinnen; das wird aber nicht funktionieren. Mir scheint das aber
außerhalb der IFPI auch jeder zu wissen.


Quote5. Februar 2008 12:43
SPERRE BEREITS GEKNACKT
AlgorithMan (mehr als 1000 Beiträge seit 18.02.07)

Die Sperre sieht einfach so aus, dass DNS Anfragen nach dem hostname
nicht beantwortet werden... alternative DNS Server zu benutzen reicht
schon, um die Sperre zu umgehen


Quote5. Februar 2008 13:22
Schon wieder eine DNS-Sperre?
Räuber Glotzenfotz (338 Beiträge seit 23.08.07)

Iss ja langweilig...

btw - es gibt noch andere torrent-Tracker wo man sich sein linux
runterladen kann - mininova beispielsweise :)






Aus: "Tele2 Danmark blockiert Torrent-Tracker Pirate Bay" (05.02.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/102986

-.-

Quote

QuoteFaust007, 05.02.2008

Unfug

Die Industrie kann nix machen.
Ständig wird über Raubkopierer-Mörder gesprochen nur verurteilt ist in Deutschland niemand.

Wenn P2P-Nutzer verurteilt werden,dann für 8000 Musikstücke,die Sie in einem Ordner freigegeben haben :D

Während die Industrie über solche Verbote nachdenkt,sind die Programmierer schon längst weiter.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verteilte_Hashtabelle

Die Industrie ist nicht bereit umzudenken.
Bald kommen P2P-Telefone in unsere Großstädte[Jeder fungiert als Server/Client].


QuoteZyklotron, 05.02.2008

Freiheit kann man nicht verkaufen

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, Europa sei auf dem Weg in eine Wirtschaftsdiktatur.



QuoteNewtex, 05.02.2008

Es gibt keine "Netzneutralität"!!!! Und das ist auch gut so! Sonst könnte doch jeder kommen und Kinderpornographie, Rechtsradikales Gedankengut oder sonst was im Netz veröffendlichen und sagen dass das ja zu seinem Recht auf freien Meinungsäußerung gehört, das er machen und sagen kann was er will. Aber das ist ja Gott sei Dank nicht so. Ich bin prinzipiell dafür das man auch Internet Seiten(wie man das technisch auch umsetzt) sperren kann um eine handhabe gegen so was zu haben. Und die Sache mit der Datenspeicherung ist sowieso eine andere Baustelle aber prinzipiell das selbe. wenn man die Daten nicht speichern würde (was bis jetzt auch alle Provider gemacht haben ohne das sich jemand daran gestört hat) könnte man auch keine Nazis oder Pädophile mehr aufspüren und das Netz würde wirklich zum Rechtsfreien Raum. Also mein Rat: Vielleicht denkt man erstmal nach bevor man der Bild(die sich ja mangels Wahrheitsgehalt nicht mehr Zeitung nenne darf) glaubt.


QuoteMollari, 05.02.2008

Unbeaufsichtigtes Beaufsichtigen!
@newtex

And who watches the Watchers?

Das ist das Problem!

Denn wie es im Moment aussieht kann man den Behörden in Deutschland auch nicht trauen.
Siehe unseren Inneminister, der bekommt verboten die Bundeswehr im inneren einzusetzen, und macht es dann trotzdem. (G8-Gipfel)
Oder es ist verboten einen von terroristen gekidnapptes Flugzeug abzuschießen, aber der Minister sagt ganz klar das er es trotzdem machen würde.
Oder wenn jetzt, wie gestern in einem Spiegel-Artikel beschrieben, Private Firmen die beschlagnahmten Festplatten ohne Aufsicht durchsuchen dürfen, und der Manipulation Tür und Tor geöffnet wird.
Oder wenn wie schon mehrfach passiert, die Festplatten ohne von den Behörden gespiegelt zu werden, an den Rechtsanwalt der Musikindustrie geht zum auswerten!
Das ist übrigens der Gipfel! Ich suche erst einmal, und wenn ich was finde, egal was, werde ich mich mit dem Rechteinhaber in Verbindung setzen, und wenn der das O.K. gibt, dann kann ich handeln und schön Geld verdienen, oder aber vielleicht kann man ja auch, da man ja unbeaufsichtigt ist, kompromittierende Dateien auf den Rechner schmeißen. So könnte man z.B. ganz praktisch die Konkurrenz ausschalten.
Und und und ...

Und niemand soll mir mit dem blödesten aller Sprüche kommen, "wer nichts macht, dem kann auch nichts passieren!"
Das! ist endgültig vorbei!


Quotefrietz,  05.02.2008

und was dann? anscheinend glauben sie, wenn im internet keine kipos oder nazis sind, sind sie in real life auch weg? was verbietet man als nächstes im netz? politische meinungen? kommentare, satire? was bei uns verboten ist, muss woanders noch lange nicht verboten sein. das internet hört nicht an den landesgrenzen auf. wenn ihnen die internetkontrolle gefällt, können sie ja nach china oder birma auswandern.
wenn etwas im netz ist, dass nicht mit der deutschen rechtsauffassung übereinstimmt, sollten die ermittlungsbehörden tätig werden. vorher etwas zu verbieten heisst zensur uns das ist das letzte, was man im internet haben will


Quoteededie, 05.02.2008

ich gestehe


Ich gestehe. Ja, ich habe mir paar Filme per p2p runtergeladet. Aber nicht die amerikanischen Blockbuster, sondern Filme aus Ländern die hier fast niemand kennt: Indien, Taiwan, Südamerika, Japan, Rumänien usw.
Ich würde sie gerne im Kino sehen, aber wo gibt es sie noch? Die selbe Industrie die uns mit ihren Filmmüll übergiesst, will nun dem einen auch die letzte Möglichkeit verbieten an Qualitätsfimen zu kommen.
Ich würde auch gerne dafür bezahlen wenn ich meinem "superschnellen" pirateitauglichen Anschluss eine Webseite finden könnte, wo die Filme zu einem fairen Preis (5 - 10 Euro) zu downloaden wären.
Aber damit verdient ja die Industrie zu wenig.


Quoteder_durden, 06.02.2008

Mal wieder dieses ünsägliche Todschlagargument für dumme...

QuoteZitat von Newtex:

Es gibt keine "Netzneutralität"!!!! Und das ist auch gut so! Sonst könnte doch jeder kommen und Kinderpornographie, Rechtsradikales Gedankengut oder sonst was im Netz veröffendlichen und sagen dass das ja zu seinem Recht auf freien Meinungsäußerung gehört, das er machen und sagen kann was er will. Aber das ist ja Gott sei Dank nicht so. Ich bin prinzipiell dafür das man auch Internet Seiten(wie man das technisch auch umsetzt) sperren kann um eine handhabe gegen so was zu haben. Und die Sache mit der Datenspeicherung ist sowieso eine andere Baustelle aber prinzipiell das selbe. wenn man die Daten nicht speichern würde (was bis jetzt auch alle Provider gemacht haben ohne das sich jemand daran gestört hat) könnte man auch keine Nazis oder Pädophile mehr aufspüren und das Netz würde wirklich zum Rechtsfreien Raum. Also mein Rat: Vielleicht denkt man erstmal nach bevor man der Bild(die sich ja mangels Wahrheitsgehalt nicht mehr Zeitung nenne darf) glaubt.


Das ist ja mal wieder der Klassiker!
Zensur einführen und wer (wie ich etwas strikt dagegen hat) wird vorgeworfen, schändliches wie Pädophilie usw. zu dulden.

Sie verstehen einfach nicht was das bedeutet. Wenn Provider sperren müssen, wird bald alles gesperrt was nicht passt oder irgeneiner Lobby gegen den Strich geht.

Und hören Sie auf, ständig mit Themen wie Terror oder Pädophilie zu argumentieren - das ist Unsinn und wirde der Problematik nicht gerecht. Der normale Nutzer wird zensiert, kriminelle Machenschaften laufen bequem über VPN usw. weiter.

Immer dieser fürchterliche, unüberlegte Populismus!



QuoteLeberwurstpizza, 06.02.2008


p2p verbieten?

wie soll das denn gehen?

ist in etwa so, wie wenn jemand versucht, die zahnpasta zurück in die tube zu drücken.

immerhin wird es ein paar anwälten den kühlschrank füllen und die miete zahlen.




Quelle: http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=3212&page=3 (02/2008)


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Betreiber des schwedischen Torrent-Trackers Pirate Bay wehren sich gegen die Blockade durch den Telekommunikationsanbieter Tele2 Danmark. Sie informieren Tele2-Nutzer auf der Website The Jesper Bay darüber, wie die Sperre umgangen werden kann. Sie ist benannt nach dem Marketing-Direktor der dänischen Sektion der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), Jesper Bay. Die Betreiber erläutern, sie wollten den Namen des IFPI-Mitarbeiters zur Abwechslung in einem positiven Zusammenhang erwähnen.

Für die Umgehung der Blockade empfiehlt Pirate Bay den Weg über OpenDNS beziehungsweise den Eintrag alternativer DNS-Server im Router. Außerdem schildern sie, wie Windows- und Mac-OS-X-Nutzer ihr System umkonfigurieren können. Ähnlich lässt sich auch eine Sperre von Arcor zu zwei Porno-Webseiten umgehen. Zusätzlich bietet Pirate Bay einen telefonischen Service an.

Tele2 ist gerichtlich dazu gezwungen, den Weg zu The Pirate Bay zu sperren. Laut einer Übersetzung des Beschlusses hat das Gericht befunden, bei dem Angebot handele es sich um eine Suchmaschine eigens für den unautorisierten Vertrieb urheberrechtlich geschützter Werke. Das dänische Urheberrecht verbiete die direkte oder indirekte Reproduktion solcher Werke. Indem Tele2 derartige Dateien über sein Netz transportiere, reproduziere sie sie vorübergehend und leiste Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen. In Schweden hat die Staatsanwaltschaft bereits Anklage gegen die Pirate-Bay-Betreiber erhoben.

Die Tochter des norwegischen Konzerns Telenor erwägt derweil laut einem Bericht auf Infoworld rechtliche Schritte gegen die Blockade. Tele2-Vertreter wollen sich demnach zunächst am kommenden Montag zusammen mit anderen Telekommunikationsunternehmen beraten. (anw/c't)


Quote7. Februar 2008 16:32
Jesper Bay
mr.urLAUBEr (522 Beiträge seit 10.07.02)

"sie wollten den Namen des IFPI-Mitarbeiters zur Abwechslung in einem
positiven Zusammenhang erwähnen."

Ha! Ich lach mich weg.

....



Quote7. Februar 2008 18:26
Respekt!
AcidDust (mehr als 1000 Beiträge seit 23.05.02)

Ich kann den Jungs von Piratebay immer nur wieder meinen Respekt
erweisen. Ich meine welche Gruppe hat den Kampf gegen die MI so
geprägt wie sie? Nicht nur das es in vielen Ländern nur politische
Gruppen wie die "Piratenpartei" gibt, sie halten an ihrem Ziel trotz
vieler auch häufig unerlaubter Tiefschläge der Gegner fest..

Schade das es keinen Shop mehr gibt, ich hatte mir vor 1-2 Jahren mal
einige T-Shirts dort bestellt und an diesem Kampf auch finanziell
teilzunehmen...

*
AD


Quote7. Februar 2008 17:36
Die Jungs haben halt Humor
meandnotyou (23 Beiträge seit 11.01.08)

... find ich. Sieht man auch an den Vernehmungsprotokollen der
schwedischen Polizei letztes Jahr:
http://torrentfreak.com/the-pirate-bay-interrogations-080207/

...
Interrogator: Okay. Then what are we doing here?

brokep: Well it was you who wanted to (not recognizable, laugh)
interrogate me.


Quote7. Februar 2008 19:50
Moderne Robin Hoods
Abraxis (mehr als 1000 Beiträge seit 14.10.01)

Irgendwie erinnert mich The Pirate Bay immer an Robin Hood - muss
wohl an einigen vorhandenen Parallelen liegen.

Eine kleine Gruppe Leute, die mehr oder weniger (je nachdem von
welchem Staat man das aus betrachtet) gegen (zum Teil unsinnige)
Gesetze verstoßend den Leuten etwas frei Haus liefern (torrents), was
von den Großen und Mächtigen garnicht so gern gesehen wird.

Letztere werden von dem kleinen Haufen Leute, die hinter The Pirate
Bay stehen regelmässig an der Nase herumgeführt. Jede bierernste
Maßnahme wird mit viel Humor gekontert oder unterlaufen. Jedes hoch
seriös formulierte Schriftstück wird zusammen mit einer extrem
unterhaltenden Antwort gepostet.

Man mag sich darüber streiten (was ja offensichtlich auch getan wird)
ob es rechtlich alles in Ordnung ist. Aber moralisch?

Eins steht jedenfalls fest. Der Unterhaltungswert wie hier die ganz
großen und Mächtigen, die Juristen, Politiker und sogar ganze Gesetze
kaufen können, derart gekonnt verarscht werden ist echt riesig.

...

Abraxis



Aus: "Pirate Bay wehrt sich gegen Blockade" (07.02.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/103148


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Weltverband der Phonoindustrie International Federation of the Phonographic Industry (kurz IFPI) hat durchgesetzt, dass die drei größten israelischen Internet-Provider den Zugriff auf HttpShare.com verhindern müssen. Dabei handelt es sich um eine hauptsächlich an hebräisch sprechende Menschen gerichtete Site. Allerdings verlinkt sie auf Filesharer wie BitTorrent und HTTPlink. Israelische Surfer bekommen beim Aufruf dieser Seiten nun statt der Links die Fehlermeldung "404" zu sehen.

Es hat HttpShare nichts geholfen, dass die Betreiber in den Niederlanden sitzen und die Site selbst keine illegalen Inhalte enthält, nach niederländischer Rechtsauffassung also nichts gegen deren Betrieb spricht. So hat die israelischen Richter auch nicht gestört, dass Israelis, die nicht über einen der drei Provider surfen, genauso weiter ungehinderten Zugang zu HttpShare haben wie der Rest der Welt.

Welche Strategie des IFPI auch immer dahinter stecken mag, jedenfalls hat die Blockade der eher unbekannten Site HttpShare ihr zu höherem Bekanntheitsgrad verholfen. Auf ähnliche Weise hatte die IFPI im Februar den kleinen dänischen Provider Tele2 Danmark dazu verdonnern lassen, den Zugang zum Torrent-Tracker The Pirate Bay zu blockieren. Danach ließ sich ein erhöhter Datenverkehr aus Dänemark auf The Pirate Bay feststellen. (bb/c't)

Quote8. März 2008 13:56
Nur weiter so
2007Twister2007, Bettina Winsemann, twister@freunde-der-freiheit.de (mehr als 1000 Beiträge seit 02.09.07)

Ach, solche Nachrichten erfreuen mich mittlerweile.
Dadurch, dass dann plötzlich Seiten gesperrt werden und darüber
berichtet wird, finden sich mehr Leute, die sich plötzlich für das
Thema Informationsfreiheit und Zensur etc. interessieren.
Politikbildung und -engagementförderung über Bande sozusagen. Also
bitte mehr davon.


Quote8. März 2008 14:05
Re: Nur weiter so
nazghul (mehr als 1000 Beiträge seit 23.05.03)

Du bist böse, Bettina :)

Allerdings hast Du recht: Seit an der (zu einem privaten Träger
gehörenden) Schule, für die ich u.a. arbeite, so eine Art "Net-Nanny"
auf den PCs zentral vorgeschrieben wurde - die z.B. halbe Seiten über
Gartenbau nicht mehr anzeigt, weil sie sich am Wort "Fruchtkapsel"
und "Besamung" stößt - sind die Politik-Lehrer nur noch am stöhnen.
Machten sie vorher meist Frontalunterricht vor schlafenden Klassen,
werden inzwischen Themen wie Informationsfreiheit, Zensur,
Jugendschutz, "geistiges Eigentum" von den Schülern aufs Tapet
gebracht und heiss diskutiert (dass dabei das Auswendiglernen der
Namen aller amtierenden deutschen Ministerpräsidenten, wie im
Lehrplan vorgeschrieben, zu kurz kommt, muss wohl nicht erwähnt
werden :) )



Quote8. März 2008 15:43
Re: Nur weiter so
2007Twister2007, Bettina Winsemann, twister@freunde-der-freiheit.de (mehr als 1000 Beiträge seit 02.09.07)

GoC schrieb am 8. März 2008 15:11

> 2007Twister2007 schrieb am 8. März 2008 13:56
> > Dadurch, dass dann plötzlich Seiten gesperrt werden und darüber
> > berichtet wird, finden sich mehr Leute, die sich plötzlich für das
> > Thema Informationsfreiheit und Zensur etc. interessieren.
> > Politikbildung und -engagementförderung über Bande sozusagen.
>
> Ist es wirklich so? Meinst Du nicht, daß der Schuß ziemlich leicht
> nach hinten losgehen kann (z.B. weil "sie" viel stärker als unsereins
> sind)?

Ich erlebe das Gegenteil.

> > Also bitte mehr davon.
>
> Diese Theorie, daß zunehmende Repression für mehr politisches
> Bewußtsein bei "den Massen" sorgt, wurde meiner Meinung nach schon
> mehrfach ziemlich gründlich widerlegt.

Inwiefern?
Ich erlebe das Gegenteil täglich. Leute, die sich überhaupt nicht für
Datenschutz und Bürgerrechte usw. interessieren, regen sich darüber
auf, dass sie Seite xyz nicht mehr erreichen können, stellen fest,
dass dies gesetzlich oder per Anweisung geregelt wurde und beginnen
nachzudenken.

Aus meiner Erfahrung heraus kann ich sagen, dass die zunehmende
sinnfreie Repression mittlerweile selbst bei
Hardcore-Nichts-zu-verbergen-Habenden Früchte trägt.


Quote8. März 2008 15:19
Raubkopierer sind Verbrecher!
Golden_Shower83 (29 Beiträge seit 19.09.07)

Deshalb ist die Sperrung eine richtige und wichtige Entscheidung und
trägt zu einem sauberen Internet bei.


Quote8. März 2008 16:00
Du hast "Terroristen" vergessen!
Necronomikon (187 Beiträge seit 17.02.04)

Sowie die Worte Mörder, Kinderporno und Dieb!

Schlecht getrollt, das muss besser gehen. Auch ein kleiner Absatz mit
Geflame gegen Microsoft oder Apple wäre schön gewesen....





Quote8. März 2008 22:44
http://he.wikipedia.org/wiki/Proxy
Andy2002 (mehr als 1000 Beiträge seit 07.06.00)

> http://he.wikipedia.org/wiki/Proxy

Ich verstehe leider kein Hebräisch, ist das die richtige Seite?

Gruß an die IFPI


Quote9. März 2008 9:17
HTTPShare bedankt sich für die Werbung
lila_kuh (519 Beiträge seit 20.08.03)

:-)

...



Aus: "IFPI zwingt israelische Provider, P2P-Seiten zu sperren" (08.03.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/104753


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Wer einen Internetanschluss hat, haftet auch, wenn über diese Verbindung andere das Recht brechen. Auf dieses Prinzip beruft sich Anwalt Spreckelsen: "Wenn von einem Anschluss Rechtsbrüche begangen werden, hat man als Inhaber dafür zu sorgen, dass das aufhört."

Das klingt abstrakt, beinhaltet aber ein sehr konkretes Risiko für alle, die beispielsweise ein W-Lan betreiben, ohne den Zugang zu sichern: So könnte jemand durch "Huckepack-Surfer", von denen er gar nichts weiß, zum Rechtsbrecher werden - zumindest im Rahmen der Störerhaftung.

Interessant ist die Begründung des Anwalts der Musikindustrie, warum das Amtsgericht nicht verlangen kann, dass die Kanzlei prüft, ob die Zuordnung von Personen zu IP-Adressen stimmt: "Solche Fehler passieren sehr, sehr selten. Mir sind in den Tausenden von Fällen, die wir bearbeiten, bisher nur zwei bekannt, in denen es zu solchen Problemen gekommen ist." In beiden Fällen habe man "nach Bekanntwerden der Verwechslung sämtliche Ansprüche sofort zurückgezogen".

Sprich: Staatsanwaltschaft, Musikindustrie und Internet-Provider arbeiten in Tausenden von Fällen bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen sehr effektiv zusammen. Aus dieser Arbeit für die Musikindustrie berichtet Spreckelsen: "Es ist ein ganz normales Verfahren, dass die Staatsanwaltschaft dem Strafantragssteller nach Abschluss der Ermittlungen Einsicht in die Ermittlungsakten gewährt oder Auskünfte über den Akteninhalt erteilt."

Das kann man sich so vorstellen: Eine Ermittlungsfirma wie zum Beispiel Promedia protokolliert, unter welchen IP-Adressen in Tauschbörsen urheberrechtlich geschütztes Material angeboten wird. Dann wird bei der Staatsanwaltschaft Anzeige im Auftrag der Rechteinhaber erstattet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt die Inhaber der IP-Adressen. Und dann verrät sie dem Antragssteller, wer sich hinter den in Tauschbörsen protokollierten Adressen verbirgt.

Auf solche Auskünfte besteht ein gesetzlicher Anspruch – schließlich sollen Geschädigte ja die Möglichkeit haben, zum Beispiel Ansprüche auf Schadensersatz zu erheben. Ob ein Betroffener sofort klagt oder erst abmahnt - das bleibt ihm überlassen.

Az 316 C 127/07




Aus: "TAUSCHBÖRSEN-KRIMINALITÄT: Abmahn-Bumerang erwischt Musikindustrie" Von Konrad Lischka  (20. Dezember 2007)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,524464,00.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Vier große japanische Telekomverbände, die zusammen rund 1000 kleinere Internet-Provider vertreten, wollen in Zukunft Kunden vom Netz trennen, die sich in Tauschbörsen illegal mit Musik und Software eindecken. Den vier Organisationen gehören etwa 1000 größere und kleinere örtliche Internet-Provider an.

Nach einem Bericht japanischer Medien wollen die Unternehmen im April ein Gremium ins Leben rufen, in dem sie zusammen mit den Rechteinhabern Richtlinien entwickeln, unter welchen Bedingungen Nutzer vom Netz getrennt werden, die fragwürdiges Material anbieten.

Die Maßnahme soll vor allem die in Japan beliebte P2P-Software Winny treffen, die etwa 1,75 Millionen Nutzer einsetzen sollen. Ihr Entwickler Isamu Kaneko wurde im Jahr 2004 sogar von der japanischen Polizei festgenommen und 2006 zu einer Geldstrafe von 1.500.000 Yen verurteilt.

Bereits vor zwei Jahren versuchte ein japanischer Internet-Provider, sich von unliebsamen Kunden zu trennen, die in Tauschbörsen aktiv waren. Das für Kommunikation zuständige Ministerium sprach aber eine Verwarnung aus, weil ein solcher Schritt nicht mit dem Recht auf Privatsphäre vereinbar sei.

Nach der neuen Vereinbarung könnten Rechteinhaber die Provider selbst auf Urheberrechtsverstöße aufmerksam machen, die ihre Kunden per Mail verwarnen. Erst wenn ein Kunde wiederholt auffällig werde, könne man ihn vorübergehend vom Netz trennen und im nächsten Schritt den Vertrag kündigen. (kav/c't)


Aus: "Japanische Provider wollen Tauschbörsianern die Leitung kappen" (16.03.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Japanische-Provider-wollen-Tauschboersianern-die-Leitung-kappen--/meldung/105121




Textaris(txt*bot)

Quote[...] Wer ohne zu zahlen Musik runterlädt, der soll von seinem Internetprovider vom Netz genommen werden, so die Pläne der Industrie. Eine der kreativsten Industrien ist zweifelsohne die Musikindustrie. Nicht so sehr bei der Schöpfung neuer Musik, sondern der Hervorbringung immer neuer Ideen, wie man mithilfe des Staats die Einkünfte aus den fetten CD-Jahren in eine Art staatlich garantierte Rente in die Post-CD-Zeiten retten kann.

Einer der putzigsten Einfälle jüngster Zeit kam vergangene Woche vom Sony-BMG-Chef in Deutschland, Edgar Berger. Er propagierte ,,eine Art Flensburg-Kartei für Internet-Sünder". Wer es nicht weiß: Die ,,Flensburg-Datei" ist das Strafpunkteregister für deutsche Autofahrer: Bei schweren Verstößen gegen Verkehrsregeln (Schnellfahren, bei Rot über die Kreuzung fahren) werden Strafpunkte vergeben, ab einer gewissen Punktezahl der Führerschein entzogen.

Dies ist der Traum des Herrn Berger: Wer illegal – oder sagen wir korrekter: ohne zu zahlen – Musik runterlädt, der soll von seinem Internetprovider vom Netz genommen werden. Vielleicht stellt sich Sony-BMG noch ein Eskalationsmodell vor, z. B. Laptop wegnehmen, im Wiederholungsfall einbuchten – wie in der dazupassenden Kinowerbung.

QuoteWaldorf Synths are back, 27.03.2008 16:25   
      
wann kapiert denn endlich....
die Musikindustrie, dass die MusikerInnen diese Abzocker nicht mehr braucht. Selbstvermarktung ist viel günstiger, man ist endlich unabhängig, kreativer und man wird nicht mehr von der Musikmafia missbraucht.

QuoteK R, 28.03.2008 19:51   

Re: wann kapiert denn endlich....
viele musiker wollen aber nicht unabhängig und kreativer sein, sondern einfach geld kassieren

leider




Aus: "Musikfans, Feinde der Musikindustrie" Von Helmut Spudich (28. März 2008)
http://derstandard.at/?url=/?id=3279002

-.-

Quote[...] Am 11. April wird das Parlament voraussichtlich den Gesetzentwurf zur "Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" verabschieden. CDU und SPD haben sich offenbar noch auf ein paar verschärfte Formulierungen verständigt.

Günter Krings, Berichterstatter der Unions-Fraktion für geistiges Eigentum im Rechtsausschuss, sagt SPIEGEL ONLINE: "Wir haben lange verhandelt und einige Formulierungen des Regierungsentwurfs deutlich weiter im Sinne des Urheberrechtsschutzes gefasst."

Größte Neuerung in dem Gesetzentwurf ( PDF): Ein Rechteinhaber kann demnächst auch ohne Strafanzeige von einem Internet-Provider Auskunft verlangen, wer hinter einer IP-Adresse steckt, unter der Raubkopien im Netz angeboten wurden. Dass ein Provider Auskunft erteilen muss, entscheidet ein Richter per Anordnung.

Dieser Auskunftsanspruch ist beschlossene Sache – SPD und Union sind sich da einig. Die Grünen nennen diese Neuerung einen "Kotau vor der Unterhaltungsindustrie". Ihr rechtspolitischer Sprecher Jerzy Montag begründete die Ablehnung in der Bundestags-Zeitung " Das Parlament" so: "Wenn jemand gesehen hat, wie ein anderer Ihr Auto kaputtgefahren hat, können Sie den auch nicht verklagen, damit er Ihnen sagt, wer es war."

Wann die Provider ihre Kunden verraten müssen, formuliert der Gesetzestext recht schwammig. Von "Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung" ist die Rede, und von Urheberrechtverletzungen in "gewerblichem Ausmaß". Unions-Copyrightexperte Krings hat diesen Ausdruck durchgesetzt. Warum, begründet er so: "Diese weite Formulierung umfasst zum Beispiel auch das Anbieten eines kompletten Musikalbums zum Download." Krings kündigt außerdem an: "Diesen Fall werden wir auch so in die Begründung des Gesetzes aufnehmen, um hier Klarheit zu schaffen."

[...] Im Gesetzentwurf steht, dass Provider sogenannte Verkehrsdaten herausgeben müssen. Gemeint sind damit Details, wer wann unter welcher IP-Adresse welche Dienste genutzt hat. Anhand dieser Daten können Provider den Rechteinhabern sagen, welchem Kundenanschluss sie zu einem bestimmten Zeitpunkt eine konkrete IP-Adresse zugeteilt hatten.

Das Problem bei diesem Auskunftsanspruch: Die Verkehrsdaten müssen bei den meisten Internetanschlüssen zu Abrechnungszwecken eigentlich gar nicht mehr gespeichert werden - bei den verbreiteten Flatrates rechnen die Provider ja nicht nach Zeit ab.

Die Verkehrsdaten speichern Provider nur, weil es das Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung verlangt. Die Folge, so Anwalt Christian Solmecke: "Nun sagt das Verfassungsgericht klar und deutlich, dass diese Daten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden dürfen. Wenn die Einschätzung im endgültigen Urteil bestehen bleibt, läuft der neue Auskunftsanspruch aus dem Urheberrecht ins Leere."

Das sieht Stefan Michalk vom Bundesverband Musikindustrie genauso. Er bilanziert gegenüber SPIEGEL ONLINE: "Es sieht so aus, dass dieses Gesetz den Geschädigten kein wirksames Instrument zur Identifizierung der Rechteverletzer gibt. Hier hebeln sich zwei Gesetze gegenseitig aus."

Justizministerin Brigitte Zypries kritisiert öffentlich Abmahnungen, die mit "vierstelligen Anwaltsrechnungen" zum Beispiel an ein "15jähriges Mädchen, das ein Foto ihrer Lieblings-Popgruppe auf ihrer Homepage eingestellt hat" gehen. Der im Justizministerium erarbeitet Gesetzentwurf enthält folglich auch eine Passage, die Gebühren für anwaltliche Abmahnungen in bestimmten Fällen begrenzt.

Es scheint allerdings fraglich, ob das den Betroffenen helfen wird. Der ohnehin schwammige Entwurf des Ministeriums wurde im Rechtsausschuss des Bundestags noch etwas weiterbearbeitet. Unions-Vertreter Krings erklärt: "Wir haben erreicht, dass die Abmahngebühren auf 100 - nicht auf 50 - Euro gedeckelt werden, und dass diese Deckelung auch nur in den einfachsten Fällen greift."

Was sind aber diese "einfach gelagerten" Fälle, bei denen die Deckelung laut dem aktuellen Gesetzentwurf greift? "Unsere Verfahren sind wahrscheinlich nicht betroffen", ist sich Stefan Michalk vom Bundesverband Musikindustrie sicher. Aber: "Der Gesetzestext gibt Interpretationsspielraum, das werden also Gerichte klären müssen."

Schuld daran sind zwei schwammige Formulierungen im Gesetzestext. Die Deckelung der Abmahngebühren ist auf Fälle beschränkt, die einfach gelagert sind, und bei denen urheberrechtlich geschützte Werke nicht gewerbsmäßig angeboten wurden.

Was das bedeuten könnte, weiß Anwalt Christian Solmecke trotz viel Erfahrung mit solchen Verfahren nicht. Seine Prognose: "Mit diesen Formulierungen werden sich die Gerichte vermutlich noch jahrelang herumschlagen."




Aus: "GESETZENTWURF: Provider sollen Raubkopie-Verteiler enttarnen" Von Konrad Lischka  (02. April 2008)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,544819-5,00.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Rechtsausschuss des Bundestags hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch nach einer dreiviertelstündigen Aussprache diverse Änderungen am heftig umstrittenen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte beschlossen. Für die Korrekturen stimmten CDU/CSU und SPD, deren Rechtspolitiker im Vorfeld bereits die entsprechende Linie abgesteckt hatten. Alle Oppositionsparteien lehnten das Vorhaben ab. Mit dem Votum des Rechtsausschusses ist der Weg frei für die abschließenden Lesungen und die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs am Freitag dieser Woche im Plenum des Parlaments.

Kern des Vorhabens ist es, einen Auskunftsanspruch gegen an Rechtsverletzungen unbeteiligte Dritte wie Internetprovider zu schaffen. Damit soll es einfacher werden, die Identität von möglichen Rechtsverletzern etwa in Tauschbörsen aufzudecken. Über die entsprechende Herausgabe von hinter einer IP-Adresse stehenden Nutzerdaten muss gemäß dem Entwurf ein Richter entscheiden. Gegen diese Auflage hatten Musik- und Filmindustrie sowie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels bei einer parlamentarischen Anhörung protestiert.

Neu an der Fassung des Rechtsausschusses ist, dass der prinzipiell umstrittene Auskunftsanspruch bei Rechtsverletzungen "im gewerblichen Ausmaß" greifen soll. Zur Erfüllung dieses Kriteriums reiche es aus, dass entsprechende Verstöße gemäß den Brüsseler Vorgaben für das Gesetz zur Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils vorgenommen würden, heißt es in der Formulierungshilfe des federführenden Bundesjustizministeriums. Handlungen, die in gutem Glauben von Endverbrauchern ausgeführt werden, seien hiernach "in der Regel nicht erfasst".

Laut der Änderung der Rechtspolitiker sind bei dem einschränkenden Merkmal neben quantitativen aber auch qualitative Aspekte von Verstößen zu berücksichtigen. Für Urheberrechtsverletzungen im Internet bedeutet dies gemäß der Formulierungshilfe, dass die erforderliche Schwere der Tat etwa auch dann zu bejahen sei, "wenn eine besonders umfangreiche Datei wie ein vollständiger Kinofilm oder ein Musikalbum oder Hörbuch vor oder unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich" öffentlich zugänglich gemacht würden. Der Auskunftsanspruch, der europarechtlich nicht zwingend vorgegeben ist, könnte sich somit durchaus gegen Gelegenheitsnutzer von Tauschbörsen richten.

Diese Ansicht des Justizministeriums hat den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar auf den Plan gerufen. In einem heise online vorliegenden Schreiben an den Rechtsausschuss moniert er, dass der Schaden beim Rechteinhaber offenbar doch entgegen der EU-Richtlinie unabhängig von sonstigen Kriterien wie der Absicht des Verletzers zur Erlangung eines wirtschaftlichen Vorteils genügen solle. Er sehe bei einer solchen Formulierung die Gefahr der Ausweitung des einschränkenden Merkmals, um den Rechteinhabern auch schon bei einmaligen Verstößen ohne gewerblichen Hintergrund einen Auskunftsanspruch zu ermöglichen. Es drohe eine "Kriminalisierung der Schulhöfe". Auch die Grünen forderten in einem Änderungsantrag vergeblich eine Klarstellung, dass eine Datenabfrage beim Provider bei gutgläubig Handelnden nicht erfolgen dürfe.

Nicht gefolgt sind die Rechtspolitiker der Empfehlung des Bundesrates, im Rahmen des Auskunftsanspruch Rechteinhabern offiziell einen Zugriff auf die sechs Monate lang auf Vorrat zu speichernden Verbindungsdaten zu gewähren. Einsicht nehmen dürfen sie so theoretisch allein in die für Abrechnungszwecke oder zur Systemabsicherung aufbewahrten Verbindungsdaten der Provider. Noch gibt es aber keine systematischen technischen Ansätze zur Trennung der für unterschiedliche Ziele vorgehaltenen Informationen.

Abmahnwellen bereits wegen geringfügiger Urheberrechtsverletzungen im Internet will der Gesetzgeber begegnen, indem er den Kostenerstattungsanspruch für den ersten anwaltlichen Unterlassungsanspruch bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen deckelt. Den noch fälligen Betrag hat der Rechtsausschuss von zunächst geplanten 50 auf 100 Euro heraufgesetzt. Diese Grenze ermöglicht es den Rechtsinhabern laut der Formulierungshilfe, Rechtsverletzungen auch in einfach gelagerten Fällen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs wirksam zu verfolgen. Zugleich schütze sie Verbraucher vor überzogenen Forderungen.

Hinzugekommen sind nach der Ratifizierung des Londoner Übereinkommens auch Klauseln, welche die bisherigen Vorschriften zur Übersetzung europäischer Patentschriften in die eigene Amtssprache hierzulande aufheben. Mit dem Protokoll haben sich Deutschland und bisher elf weitere Vertragsstaaten der Europäischen Patentorganisation (EPO) verpflichtet, im Wesentlichen nicht mehr auf die kostspieligen Übersetzungen zu pochen.

Im Gegensatz zu den Grünen und den Linken bemängelte die FDP in einem Entschließungsantrag, dass der Entwurf nicht scharf genug sei. Andere EU-Länder wie Frankreich seien bei der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte schon weiter und sähen etwa eine Sperre des Internetzugangs nach wiederholten Urheberrechtsverstößen vor. Den Liberalen missfällt zudem die Kappung der Abmahngebühren, die sie für systemwidrig halten.

(Stefan Krempl) / (jk/c't)


Quote9. April 2008 11:15
"Der Rechtsausschuss des Bundestags
Der_Svenny (748 Beiträge seit 09.09.07)

hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch nach einer
dreiviertelstündigen Aussprache diverse Änderungen am heftig
umstrittenen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur besseren
zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte beschlossen."

*kaffevombildschirmwisch*

Heftig umstritten und in !!!45 min!!! abgesegnet - geil, Männer, ich
bin stolz auf euch.....

"Meine Herren, hat jeder seinen Kaffee"?

"SIR - JA SIR"

"Öffnen Sie nun bitte die vor Ihnen liegenden Koffer"

"SIR - JA SIR"

"Zufrieden"?

"SIR - JA SIR"

"Ich wünsche angenehme Heimreise"

"SIR - DANKE SIR"

Svenny


Quote9. April 2008 11:17
unsere Politiker"eliten" handeln weiterhin...
AlStadler (146 Beiträge seit 20.02.07)

gegen das Allgemeinwohl und die sie beauftragenden Bürger.
Sie "schützen" in der sozialen Marktwirtschaft die Einnahmequellen
von Monopolen gegen besseres Marktwissen. Gesunder menschenverstand
wurde aufgegeben zugunsten von oben genannten Monopoleinkünften.

...


Quote9. April 2008 11:21
Den Liberalen ...
St.Laurenz (25 Beiträge seit 14.09.07)

---Zitat---
... missfällt zudem die Kappung der Abmahngebühren, die sie für
systemwidrig halten.
---Zitat---

Nun haben sie es wenigstens zugegeben, die Liberalen. Sie sind die
Anwaltspartei der Abmahnwütigen.
Ist Grafenreuth Mitglied oder nur Sponsor?

St.


Quote9. April 2008 11:23
http://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
exil (mehr als 1000 Beiträge seit 31.12.02)

> Neben Beamten und Angestellten arbeiten seit mehreren Jahren
> auch externe Mitarbeiter in deutschen Bundesministerien. Dabei
> handelt es sich nicht um klassische Freie Mitarbeiter, die von
> den Behörden finanziert werden, sondern um Personen aus der
> Privatwirtschaft, aus Verbänden und Interessengruppen, die
> weiterhin Angestellte ihres eigentlichen Arbeitgebers bleiben
> und von diesem bezahlt, zeitweilig in Bundesministerien tätig sind.
> Teilweise geschieht dies im Rahmen eines seit 2004
> etablierten Personalaustauschprogramms, teilweise in Formen
> die in Veröffentlichungen der Bundesregierung mit "externe
> Mitarbeiter", "Entsendung" und "Abordnung" bezeichnet werden.
> Beobachter sehen darin eine neue Dimension des Lobbyismus.

Ich sehe darin gekaufte Gesetze -- siehe Newsmeldung.

Meine Angestellten bekommen von mir ein fürstliches Gehalt für
Arbeit, die sie nicht tun. Die Kündigung ist bereits geschrieben und
wird bei der nächsten Bundestagswahl ausgehändigt.


Quote9. April 2008 11:43
Eine Trennung von Staat und Wirtschaftsinteressen
Prokrastes (mehr als 1000 Beiträge seit 06.07.05)

scheint in Deutschland spätestens jetzt überhaupt nicht mehr zu
existieren.

Damit ist dieser Staat in seinen Grundzügen korrupt.


Quote9. April 2008 11:46
In Salami-Taktik zum großen Abmahn-Terror 2.0
HahaPwnedZOMFG (13 Beiträge seit 02.04.08)

Die Ermächtigungsgesetze für die Wirtschaft scheinen mir beschlossene
Sache zu sein. Datenspeicherung, Urheberrechtsnovelle... das alles
geht Hand in Hand und hat Konzept. Der Beschluss das entgegen dem
Willen des Volkes und in Ignoranz aller Kritik und Argumente
durchzuziehen scheint schon älter zu sein.

Am Ende steht der vollständige Zugriff auf den Bürger durch die
Industrie. Einziger Zweck sind möglichst grosse Einnahmen aus der
lukrativen Verfahrens-Maschinerie. Und der feuchte Traum der
Industrie das jeder alles kaufen muss, ob er es den Preis wert findet
oder nicht - no preview anymore.

Wir wissen doch alle das einmal erhobene Daten auch verwendet werden.
Wozu sie sonst speichern? Jetzt dürfen sie noch nicht an die
Vorratsdaten ran, in Zukunft wird dies sicher "notwendig". Jetzt
redet man von einer Deckelung der Abmahn-Gebühren, verschweigt aber
das es hierbei wie in der Vergangenheit in Wirklichkeit um den
Schadensersatzanspruch geht, mit dem das wirklich grosse Geld gemacht
wird. Da muss die daten-besorgende Strafanzeige am Anfang aus dem
Weg, denn die hat Grundsätze und ist nicht beliebig in der Anzahl
nach oben skalierbar. Die Abmahnung ist auf dem Weg zum Prozess
weiterhin Pflicht und wird sowieso von der Industrie massenweise
vorgenommen, kein Problem das weiterzumachen - 100 € per Schreiben
sind immer noch eine gute Lizenz zum Geld drucken.

Erschreckend finde ich das Ausmass in dem die Politiker den
Rechtsstaat missachten und damit ungestraft davonkommen. Der Zugriff
auf Daten der Bürger durch nicht-autorisierte Stellen ist ein glatter
Einbruch in unsere Grundrechte.

Mein Fazit: der letzte Krieg ist mal wieder zu lange her, man hat
mittlerweile vergessen was wir an unserer Verfassung und am
Rechtsstaat haben und WARUM das alles mal genau so festgeschrieben
wurde. Es ist eine Schande dass das Bundesverfassungsgericht
mittlerweile die letzte Instanz ist, die uns vor den ausufernden
Entgleisungen der Politik rettet. Und es ist beschämend wie sich die
Politiker vom Volk abwenden und gegen dieses arbeiten, Hand in Hand
mit Kapitalgesellschaften. Ich wünschte das deutsche Volk hätte genug
Rückgrat und Wege sich zu wehren. Aber das Wirtschaftsgefängnis, in
dem sich aktuell der Grossteil der Bevölkerung befindet, funktioniert
erschreckend gut. Man kann sich schlicht keine französische
Revolution leisten.


Quote9. April 2008 11:52
Also genau DAS, was NIEMALS passieren wird, kommt jetzt,,,,
Hannes Blank, Hannes Blank (336 Beiträge seit 14.12.07)

Jeder kann es noch auf Abgeordneten-Watch als Aussage von unzähligen
Abgeordneten nachlesen...
Neeeein....diese gespeicherten Daten dienen der Terrorbekämpfung und
der Verfolgung schwerer Verbrechen, aber sollen garantiert nicht der
Musik- und Filmindustrie zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung
dienen..blabla...

Hauptsache sich bei jeder Gelegenheit über die Unehrlichkeit anderer
öffentlich aufregen....das lenkt gut von den eigenen Lügen ab.

Ich bin so froh, dass ich Nichtwähler bin, sonst wäre ich u.U. noch
enttäuscht, was für Arschgeigen ich meine Stimme gab. Das einzige was
mich ärgert ist, dass ich(wie alle anderen Steuerzahler) denen das
Gehalt bezahle....aber die MI stellt vermutlich einen grössen Posten
auf der Gehaltsabrechnug dar, als jeder einzelne Steuerzahler?


Quote9. April 2008 11:54
Ist doch super...
DerPlo (mehr als 1000 Beiträge seit 06.12.06)

... und wenn der letzte illegale Download unterbunden wurde, dann
genau dann wird die Musik- und Filmindustrie merken das noch immer
keiner ihren Mist käuft.

Glauben die eigentlich wirklich das jemand der wegen sowas mal
verklagte wurde auch nur noch ein einzige CD/DVD in seinem Leben
kaufen wird?


Quote9. April 2008 13:10
Ich möchte so gern DVDs , CDs und Spiele kaufen ...
IEEE802.1q (mehr als 1000 Beiträge seit 01.07.02)


ABER ES GEHT NICHT ! ES GEHT EINFACH NICHT MEHR !!

Wenn ich mit einer DVD oder CD im Markt an der Kasse stehe , dann
überkommt mich körperliche Übelkeit..  Ich weiss dann ganz genau wem
ich dieses Geld zahle und was diejenigen damit anfangen.

Die DVD würd anfangen zu flüstern. Ich höre es auf dem Heimweg aus
dem Kofferraum:

"Mit dem Geld was du für mich bezahlt hast werden Werbespots bezahlt
die den eigenen Kunden beschipfen und einschüchtern sollen"

Die Tüte mit der DVD liegt bei mir zuhause auf dem Wohnzimmertisch
und ich höre es schon deutlicher:

"Mit dem Geld was dü für mich bezahlt hast wird Lobby-Arbeit bezahlt
die Freiheitsrechte abbaut und die Demokratie demontieren, weil
einige den Hals nicht voll kriegen und es sich nicht vorstellen
können das ihr Geschäftmodell überholt ist"

Ich stelle die eingeschweisste DVD ins Regal und höre es immer lauter
und lauter:

"Mit dem Geld was du für mich gezahlt hast werden Anwälte bezahlt die
Familien in den Ruin klagen"

Dann reicht es und ich bringe die DVD wieder zurück in den Laden...



Aus: "Weg frei für Auskunftsanspruch gegen Internetprovider bei Urheberrechtsverletzungen" (09.04.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Weg-frei-fuer-Auskunftsanspruch-gegen-Internetprovider-bei-Urheberrechtsverletzungen--/meldung/106247/



Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der neue Auskunftsanspruch

Für den neuen Auskunftsanspruch gelten die folgenden Bedingungen (§ 101 UrhG):

   1. Es muss eine Rechtsverletzung ,,in gewerblichem Ausmaß" vorliegen. Das ist der Fall, wenn Ziel der Handlung die Erlangung eines ,,unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils" ist. Das Herunterladen von Werken für den eigenen Privatgebrauch ist keine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß. Ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung kann sich sowohl aus der Anzahl der Rechtsverletzungen (z.B. Bereitstellung einer großen Zahl von Musikstücken in Tauschbörsen) wie auch aus der Schwere der Rechtsverletzung ergeben. Eine schwere Rechtsverletzung kann nach Meinung des Gesetzgebers vorliegen, ,,wenn eine besonders umfangreiche Datei, wie ein vollständiger Kinofilm, oder ein Musikalbum oder Hörbuch vor oder unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden."

   2. Ist zur Auskunfterteilung die Verwendung von Verkehrsdaten erforderlich, setzt der Auskunftsanspruch eine richterliche Anordnung voraus. Dies gilt insbesondere in Tauschbörsenfällen, wenn der Internet-Zugangsanbieter Auskunft darüber erteilen soll, welcher seiner Kunden zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte, dynamisch vergebene IP-Adresse genutzt hat. Die Zuordnung dynamischer IP-Adressen zu den einzelnen Kunden ist ein Verkehrsdatum, weil sie ,,bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes" anfällt (§ 3 Nr. 30 TKG). Die richterliche Anordnung muss der Rechteinhaber beantragen und dafür 200 Euro zahlen (§ 128c KostO). Diese Gebühr kann er später von dem Rechtsverletzer ersetzt verlangen.

   3. Internet-Zugangsanbieter dürfen zur Erteilung solcher Auskünfte keine auf Vorrat gespeicherten Daten verwenden (§ 113b TKG). Leider sind Internet-Zugangsanbieter bisher verbreitet der Meinung, sie seien aus § 100 TKG zu eigenen Zwecken – zur Missbrauchsahndung – berechtigt, für sämtliche Kunden eine Woche lang zu speichern, mit welcher IP-Adresse sie wann das Internet genutzt haben. Das widerspricht dem Gesetz (§ 96 TKG) und dem Urteil des Landgerichts Darmstadt im Fall Voss gegen T-Online, ebenso der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Es entspricht aber der Meinung des Bundesdatenschutzbeauftragten, der Staatsanwaltschaften, des Amtsgerichts Bonn und einer nicht rechtskräftigen, späteren Entscheidung des Landgerichts Darmstadt. Daher müssen Internetnutzer damit rechnen, dass ihr Provider Dritten Auskunft über ihre Identität erteilt, wenn die beanstandete Handlung nicht länger als eine Woche zurück liegt. Um das zu verhindern, sollten sie gegen ihren Zugangsanbieter auf Unterlassung klagen. Eine solche Klage hat nach meiner Einschätzung hohe Erfolgsaussichten.

Der neue Auskunftsanspruch schränkt die schon bisher bestehenden Zugriffsmöglichkeiten der Rechteinhaber nicht ein: Diese können bei der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Angabe der IP-Adresse des Tauschbörsennutzers Strafanzeige erstatten (§ 106 UrhG). Als Opfer der Straftat können sie anschließend die Ermittlungsakte einsehen (§ 406e StPO).

Die Staatsanwaltschaft ermittelt zumeist die Identität des betroffenen Nutzers. Staatsanwaltschaften haben nach § 113 TKG nämlich einen uneingeschränkten Anspruch auf Auskunfterteilung über die Identität von Internetnutzern. Die Zugangsanbieter müssen zur Auskunftserteilung auch Vorratsdaten nutzen (§ 113b TKG). § 113 TKG ist wohl mit der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung nicht eingeschränkt worden. Das Gericht hat zwar entschieden, dass Vorratsdaten nach § 100g StPO einstweilen nur zur Verfolgung schwerer Straftaten (§ 100a StPO) herausgegeben werden dürfen. Eine Auskunfterteilung nach § 113 TKG über die Identität von Internetnutzern (Bestandsdaten) unter Verwendung von Vorratsdaten bleibt aber nach § 113 TKG zur Verfolgung jeglicher Bagatelldelikte und sogar Ordnungswidrigkeiten zulässig. Mit Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung müssen Internet-Zugangsanbieter den Staatsanwaltschaften somit künftig sechs Monate lang Auskunft über den Nutzer einer IP-Adresse erteilen. Bisher war dies aufgrund der Löschungspraxis der Provider nur maximal eine Woche lang möglich. Hiergegen hilft nur die Verwendung eines Anonymisierungsdienstes oder Proxys.

Ein kleiner Teil der Gerichte und Staatsanwaltschaften versperrt den Rechteinhabern neuerdings den Weg, über eine Strafanzeige und Akteneinsicht die Identität von Tauschbörsennutzen auszuforschen (Heise-Meldung: http://www.heise.de/newsticker/Keine-Akteneinsicht-fuer-die-Musikindustrie-bei-Filesharing--/meldung/105888). Diese Haltung hat sich aber bislang noch nicht durchgesetzt.

Insgesamt ist die Beschränkung des neuen, direkten Auskunftsanspruchs auf gewerbliche Rechtsverletzungen als Erfolg anzusehen, wenngleich der Auskunftsanspruch als solcher weiterhin abzulehnen ist. Das schwerere Problem liegt aber nicht in dem Auskunftsanspruch, sondern in der Vorratsdatenspeicherung. Wäre die Aufzeichnung von Kommunikationsdaten auf das erforderliche Maß begrenzt, liefen sämtliche Zugriffsmöglichkeiten leer und würde wieder eine vertrauliche Kommunikation möglich. Eine Überwachung und Auskunfterteilung im Fall eines konkreten Verdachts mag in Grenzen angehen, nicht aber eine anlasslose Aufzeichnung des Kommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung.

Abmahnkosten

Anwaltliche Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung dürfen künftig maximal 100 Euro kosten (§ 97a Abs. 2 UrhG), wenn

   1. es sich um eine erstmalige Abmahnung handelt,
   2. ein einfach gelagerter Fall vorliegt,
   3. eine nur unerhebliche Rechtsverletzung abgemahnt wird und
   4. die Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs begangen wurde.


Ein ,,Handeln im geschäftlichen Verkehr" ist nach der Rechtsprechung bei allen wirtschaftlichen Tätigkeiten gegeben, die der Förderung eines eigenen oder fremden Geschäftszweckes dienen. Eine Gewinnerzielung ist nicht erforderlich, nicht einmal ein Handeln gegen Entgelt. Für die Annahme eines Handelns im geschäftlichen Verkehr kann es daher ausreichen, wenn die Rechtsverletzung auf einer Homepage erfolgt, auf der bezahlte Werbebanner eingeblendet sind oder entgeltliche Dienste angeboten werden.

Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll die Begrenzung der Abmahnkosten insbesondere in den folgenden Fällen gelten:

    * Öffentliche Zugänglichmachung eines Stadtplanausschnitts der eigenen Wohnungsumgebung auf einer privaten Homepage ohne Ermächtigung des Rechtsinhabers,
    * Öffentliche Zugänglichmachung eines Liedtextes auf einer privaten Homepage, ohne vom Rechtsinhaber hierzu ermächtigt zu sein,
    * Verwendung eines Lichtbildes in einem privaten Angebot einer Internetversteigerung ohne vorherigen Rechtserwerb vom Rechtsinhaber.

Auch wenn die Abmahnung in diesen Fällen nur 100 Euro kosten darf, kann der Rechteinhaber zusätzlich Erstattung der Lizenzgebühr verlangen, die für eine Erlaubnis zu zahlen gewesen wäre. Die Lizenzgebühr kann sich auf mehrere tausend Euro belaufen.

Insgesamt ist daher weiterhin zu raten, nur Werke unter CreativeCommons-Lizenz weiter zu verwenden. Um das zu ermöglichen, sollten möglichst viele Menschen ihre Homepage und Werke unter eine solche Lizenz stellen. Bei den Texten auf daten-speicherung.de ist dies der Fall.


Aus: "Der neue Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverstößen" Von Patrick Breyer (11. April 2008 um 9.57 Uhr · Abgelegt unter Datenschutz im Privatsektor, Internet-Zugangsprovider, Juristisches, Metaowl-Watchblog)
Quelle: http://www.daten-speicherung.de/index.php/der-neue-auskunftsanspruch-der-unterhaltungsindustrie-bei-urheberrechtsverstoessen/



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Quote[...] Filesharer haben schnelle Rechner - Polizisten nicht ....

29. April 2008

Bitte auch unser Update am Ende dieser Meldung beachten.

Im Rahmen der mehr als 1.000 von uns betreuten Filesharing-Verfahren haben wir ja schon so einiges erlebt. Heute aber fiel uns ein besonders interessantes Exemplar einer Ermittlungsakte in die Hände. Zur Ausgangssituation: Ein Mandant ist beim Filesharing erwischt worden, die Polizei durchsucht seine Wohnung, findet seinen Rechner und entdeckt dort etwa 3500 Musikstücke, die der Mandant angeboten haben soll. Gegen den Mandanten wird ein Strafbefehl erlassen - rund 65 Tagessätze a 40 € ( = 2600 €) soll er zahlen, der Computer soll eingezogen und verwertet werden.

Ohne Einschaltung eines Anwaltes gibt der Mandant die Tat zu und beugt sich seinem Schicksal (was übrigens keinem Filesharer zu empfehlen ist). Erst als die Kanzlei Rasch im Zivilverfahren nun weitere 10.000 € von ihm verlangt, werden wir eingeschaltet. Soweit so gut. Das Besondere an dem Fall ist aber, dass der Mandant einen sehr schnellen Rechner hat(te), der so im Polizeialltag offenbar noch nicht aufgetaucht ist. Es handelt sich um den Medion "MED MT 380″ (incl. gültiger Windows XP Lizenz !), auf den die Polizeibeamten offenbar "scharf" sind. Jedenfalls liest sich so der Verwertungsvorschlag der zuständigen Staatsanwaltschaft, den wir nachfolgend zitieren:

Quote

    Verwertungsvorschlag:

    Der vorgelegte Personalcomputer Medion läuft problemlos, ist beeindruckend leistungsstark und befindet sich - sieht man von der notwendigen Innenreinigung mal ab - quasi im Neuzustand. Ein derart schneller Rechner wurde hier bislang noch nicht überprüft. Zudem ist eine gültige Lizenz für das Betriebssystem vorhanden. Das vorgelegte externe Festplattenlaufwerk befinde sich ebenfalls in einwandfreien Zustand und funktioniert ohne Einschränkungen

    Die Verwendung des Personalcomputers im Dienstbetrieb [der Staatsanwaltschaft, Anmerk. d. Verfassers] wäre reizvoll, eine Verwertung als Auswerterechner der Polizei erscheint angesichts der starken Leistungsdaten und der klaren Multimediaausrichtung des Systems jedoch sinnvoller. Die externe Festplatte ist aufgrund der besonders großen Speicherkapazität geradezu prädestiniert für einen Einsatz im Bereich der Auswertung von Internetkriminalität.

    Die Verwertung durch den Gerichtsvollzieher dürfte keinen wirklich nennenswerten Erlös erbringen, da zwischenzeitlich entsprechende Systeme bei Medion im Neuzustand mit Garantieleistungen als Ausverkaufsware zu beziehen sind.

    Ich rege daher an, die Zuweisung der vorgelegten Geräte an das Polizeipräsidium [...], Dezernat 4.2 zu beantragen. [...]


Ganz offenbar ist also geplant, mit dem schnellen Rechner des Mandanten weitere Filesharer aufzuspüren und dingfest zu machen. Die Geschichte ist damit doppelt traurig: Traurig ist, dass der Mandant mit 65 Tagessätze absolut überzogen bestraft worden ist. Traurig ist darüber hinaus die technische Ausstattung der Polizei, wenn ein in die Jahre gekommener Medion-Rechner so eine Besonderheit darstellt. Falls dieses Beispiel Schule macht, muss der Begriff "Beschaffungskriminalität" bald neu definiert werden... ;-)

Den gesamten Verwendungsvorschlag gibt es hier als pdf

Update: Wegen der vielen Nachfragen hier noch der Hinweis: Der beschlagnahmte Rechner wurde in der Winteraktion 2005 bei Aldi erworben. Bei der angesprochenen Staatsanwaltschaft handelt es sich um die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Das Eigentum an eingezogenen Gegenständen geht in Deutschland nach der Einziehung auf den Staat über, wie ein Blick in unser Strafgesetzbuch beweist:

    § 74 StGB
    Voraussetzungen der Einziehung

    (1) Ist eine vorsätzliche Straftat begangen worden, so können Gegenstände, die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, eingezogen werden.

    (2) Die Einziehung ist nur zulässig, wenn
    1. die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen oder
    2. die Gegenstände nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit gefährden oder die Gefahr besteht, daß sie der Begehung rechtswidriger Taten dienen werden.

    (3) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 ist die Einziehung der Gegenstände auch zulässig, wenn der Täter ohne Schuld gehandelt hat.

    (4) Wird die Einziehung durch eine besondere Vorschrift über Absatz 1 hinaus vorgeschrieben oder zugelassen, so gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend.

    § 74e StGB
    Wirkung der Einziehung

    (1) Wird ein Gegenstand eingezogen, so geht das Eigentum an der Sache oder das eingezogene Recht mit der Rechtskraft der Entscheidung auf den Staat über.

    (2) Rechte Dritter an dem Gegenstand bleiben bestehen. Das Gericht ordnet jedoch das Erlöschen dieser Rechte an, wenn es die Einziehung darauf stützt, daß die Voraussetzungen des § 74 Abs. 2 Nr. 2 vorliegen. Es kann das Erlöschen des Rechts eines Dritten auch dann anordnen, wenn diesem eine Entschädigung nach § 74f Abs. 2 Nr. 1 oder 2 nicht zu gewähren ist.

    (3) § 73e Abs. 2 gilt entsprechend für die Anordnung der Einziehung und die Anordnung des Vorbehalts der Einziehung, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig ist.

Update 2: Vielleicht für den einen oder anderen auch ein guter Hinweis; der Staat versteigert oftmals die beschlagnahmten Tatobjekte bzw. Hehlerware auf seiner eigenen Versteigerungsplattform. Da die Auktionen dort aber offenbar nicht so gut laufen, hat das Sächsische Justizministerium im August 2007 beschlossen, Hehlerware künftig bei ebay einzustellen.
Autor:    Rechtsanwalt Christian Solmecke
Kategorie: IT-/Telekommunikationsrecht, Medien, Entertainment- und Urheberrecht
Stichwörter: Abmahnung, Filesharing



Aus: "Filesharer haben schnelle Rechner - Polizisten nicht..." Von Christian Solmecke (29. April 2008)
Quelle: http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/421/filesharer-haben-schnelle-rechner-polizisten-nicht/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] In einem erst jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 12. März 2008 (Az.: 5 Qs 19/08) entschied das Landgericht München I, dass einem für die Medienindustrie tätigen Klägeranwalt bei Filesharingvorwürfen keine Akteneinsicht gewährt wird. Durch diese Entscheidung kommt der Anwalt nicht an die Daten des Inhabers des Internetanschlusses und kann diesen auch nicht abmahnen. Das Strafverfahren gegen Unbekannt, das der Klägeranwalt mit Hilfe der IP-Nummer initiiert hatte, wurde eingestellt.

Bei ihrer Ablehnung des Antrags auf Gewährung von Akteneinsicht stellte die 5. Strafkammer des Landgerichts München I fest, dass die Staatsanwaltschaft die Interessenabwägung gemäß Paragraph 406e Abs.2 StPO zutreffend vorgenommen hatte. Dabei verwarf das Gericht den von der Klägerpartei vorgebrachten Vergleich, die Abfrage der zu einer IP-Nummer und einem Zeitpunkt gehörigen Personendaten würde lediglich einem Blick in ein Telefonbuch gleichen und rückte das Bild dahingehend zurecht, dass es eher darum geht "wer mit wem was am Telefon besprochen hat".

Insgesamt kam das Gericht zu der Ansicht, dass bei solch einer Akteneinsicht wegen Filesharingvorwürfen einem "erheblichen Eingriff" lediglich "fragliche zivilrechtliche Ansprüche" gegenüberstehen. Dabei spielte neben der Berücksichtigung der informationellen Selbstbestimmung, des Fernmeldegeheimnisses und der Persönlichkeitsrechte der Anschlussinhaber auch eine Rolle, dass mit dem bloßen Vorbringen einer gespeicherten IP-Nummer "deren eigene strafrechtliche Verantwortlichkeit für den Urheberrechtsverstoß nicht bewiesen ist".

Dabei berücksichtigte das Gericht, dass es einen "Anscheinsbeweis", wie ihn Abmahnanwälte in ihren zivilrechtlichen Ansprüchen geltend machen, im Strafprozessrecht nicht gibt. Dort gilt nach Art. 6 Abs.2 EMRK vielmehr die Unschuldsvermutung. "Es ist jedoch", so der Wortlaut des Beschlusses, "nicht Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, die Geltendmachung bloßer zivilrechtlicher Ansprüche, ohne dass eine Straftat nachweisbar wäre, zu ermöglichen".

Als für den Abwägungsvorgang relevant erachtete das Gericht auch die Tatsache, dass es sich bei den urheberrechtlich geschützten Werken, für die der Klägeranwalt Rechtsverletzungen geltend machte, um Pornofilme handelte. Solche Werke dienen dem Gericht zufolge "der sexuellen Neugier und Befriedigung der jeweiligen Betrachter", weswegen eine Offenlegung von Nutzerdaten "ganz erheblich in die Intimsphäre und damit sogar in den besonders geschützten Kernbereich der Persönlichkeitsrechte des Computerbesitzers" eingreift.

Auch das Landgericht Saarbrücken hatte in einem Beschluss vom 28.01.2008 (Az.: 5 (3) Qs 349/07) mit einer zwar wesentlich kürzeren aber ähnlichen Begründung entschieden, dass bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren aufgrund von Filesharing-Vorwürfen keine Akteneinsicht zu gewähren ist. (pem/Telepolis)




Quote29. April 2008 14:20
Meine Empfehlung an die Pornoindustrie: Ein offener Brief an Frau Merkel...
Der fliegende Ferdinand (29 Beiträge seit 09.01.06)

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Geschlechtsverkehr vor der Kamera ist gut fürs Wachstum in
Deutschland!
...
Durch die illegale Verbreitung von Pornographie im Internet entsteht
unserer Kultur- und Kreativwirtschaft jährlich ein Schaden in
Milliardenhöhe.
...
Schon heute und auch in Zukunft ist der Verkauf und Verleih von
Pornos ein Motor für stetiges Wachstum und Wohlstand in Deutschland.
...
Deshalb bitten wir Sie: Nehmen Sie sich dieses Themas an und machen
Sie es zur Chefsache. Denn während etablierte Künstler noch von den
Erfolgen der Vergangenheit zehren können, trifft die
Internetpiraterie vor allem junge Nachwuchstalente. Langfristig wird
so die kulturelle und kreative Vielfalt in unserem Land abnehmen und
wir verspielen eine unserer wichtigsten Zukunftsressourcen.


[http://www.heise.de/bilder/106992/0/1]

Quote29. April 2008 15:46
Schäbig! Und die Porno-Industrie geht derweil den Bach runter
Alles aufklappen (81 Beiträge seit 31.01.06)

Kein Geschäftsbereich hat unter dem illegalen Tauschen von
geschützten Inhalten mehr zu leiden als die Porno-Industrie. Die
Umsätze sind derart eingebrochen, dass die Darsteller inzwischen auf
eigene Kosten am Drehort erscheinen müssen. Die Gagen sind so gering,
dass die Akteure seit geraumer Zeit darauf angewiesen sind, ihr
Einkommen weitestgehend auf dubiosen Porno-Messen zu verdienen, wo
sie sich vom Publikum bisweilen begrabschen lassen müssen -
entwürdigend!

Auch die Herstellung hochwertiger Porno-Produktionen muss zukünftig
gesichert bleiben. Außerdem steht den Darstellern ein faires
Einkommen für ihre Schauspielkunst zu - gleiches Recht für Alle.



Aus: "Keine Akteneinsicht bei Filesharing-Vorwürfen" (29.04.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Keine-Akteneinsicht-bei-Filesharing-Vorwuerfen--/meldung/107175

-.-

Kontextuales Textrauschen:
   
[Lobbyismus vom feinsten... (Notiz, BRD, Merkel, MI)] « Reply #55 on: April 27, 2008, 12:05:15 PM »
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Künstlern Unterstützung im Kampf gegen illegale Kopien aus dem Internet zugesagt.
http://www.subfrequenz.net/forum/index.php/topic,46.msg3207.html#msg3207


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Valence Media, die Betreiber der Torrent-Suchmaschine TorrentSpy, müssen wegen Copyright-Verletzungen 110 Millionen US-Dollar Schadenersatz an die US-Filmindustrie zahlen. Dies entschied das Bundesbezirksgericht in Los Angeles laut einer Mitteilung der Motion Picture Association of America (MPAA). Außerdem darf Valence Media künftig keine Torrent-Suchmaschine mehr betreiben. Die TorrentSpy-Website ist bereits seit gut einem Jahr nicht mehr am Netz.

MPAA-Mitgliedsunternehmen hatten Anfang 2006 einige P2P-Verzeichnisse verklagt, darunter auch TorrentSpy. Dessen Betreiber wollten nicht klein beigeben und erhielten dabei Unterstützung der Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation (EFF). Sie begründeten ihren Antrag auf Klageabweisung damit, dass auf TorrentSpy selbst kein urheberrechtlich geschütztes Material vorgehalten werde.

Außerdem wehrten sich die Beschuldigten dagegen, Daten zum Besucherverkehr auf der TorrentSpy-Website aufzeichnen zu müssen und der MPAA auszuhändigen. Administratoren der Website hatten unter Eid ausgesagt, dass IP-Adressen der Nutzer nicht verfügbar gemacht werden könnten. Allerdings hatten Moderatoren des TorrentSpy-Forums bereits im Frühjahr 2006 eingeräumt, dass IP-Adressen aufgezeichnet werden könnten. Das Gericht kam im Dezember 2007 zu dem Schluss, die TorrentSpy-Betreiber hätten Falschaussagen geleistet und systematisch Beweismittel vernichtet. Sie seien für für Copyright-Verletzungen verantwortlich.

In der Zwischenzeit wurde nur noch über die Höhe der Schadenersatzsumme verhandelt. Die Filmindustrie feiert das nun ergangene Urteil als einen "wichtigen Sieg für die großen Hollywood-Studios". Die Höhe des Schadenersatzes sei ein eindeutiges Zeichen, dass derlei Angebote illegal seien. In dem Verfahren ging es um etwa 3700 Torrent-Dateien, für die rechnerisch jeweils ein Schadenersatz von rund 30.000 US-Dollar fällig werden. (anw/c't)

Quote8. Mai 2008 11:05
Endlich mal Gerechtigkeit
HoChiMin (308 Beiträge seit 08.04.08)

Aber diese verlogenen Beweisvernichter (ha ha wie blöd muss man sein
um zu behaupten IP Addressen nicht aufzeichen zu können - sie wollen
es einfach nicht)
sollten sich nicht mit einem Chapter 11 und ein paar tausend US$
Verlust der eigeneinlage ihrer Ltd. davonkommen. Alleine für diese
Aussage gehörten sie wegen Falschaussage (war's gar ein Meineid? -
das gibt pauschal drei Jahre) in den Knast.

Und schön das die EFF jetzt kräftig Anwaltskosten zahlen muss.

...



Quote8. Mai 2008 11:28
In World-Trade-Centern gemessen...
AlgorithMan (mehr als 1000 Beiträge seit 18.02.07)

110 Millionen $...  Bei 200$ Schadensersatz pro versehentlich
getötetem Afghanischen Zivilisten ist das verlinken auf
"Raubkopierer" also so schlimm wie das Töten von 550.000 Menschen...

Das verlinken auf 3700 "Raubkopierer" entspricht also 211
World-Trade-Centern...

Jeder einzelne Link entspricht 150 Menschenleben oder 12,6
World-Trade-Center Etagen

Moment mal... demzufolge müsste Osama Bin Laden eigentlich mit einer
Geldstrafe von 520.400$ davonkommen... Warum versteckt der sich
eigentlich? ich meine wenn nur jeder 150. der Opfer (also 18 Stück)
selbst eine Raubkopie besessen hat, haben die USA nach dieser
Rechnung durch die Anschläge sogar noch PLUS gemacht! Am Ende zahlen
die dem noch was drauf!





Aus: "TorrentSpy-Betreiber müssen 110 Millionen US-Dollar Schadenersatz zahlen" (08.05.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/TorrentSpy-Betreiber-muessen-110-Millionen-US-Dollar-Schadenersatz-zahlen--/meldung/107605


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Wegen seiner Weigerung, gegen Nutzer von illegalen Internet-Tauschbörsen zu ermitteln, ist der Chef der Wuppertaler Staatsanwaltschaft selbst ins Fadenkreuz der Justiz geraten. Gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt Helmut Schoß werde wegen Strafvereitelung und Rechtsbeugung ermittelt, bestätigte ein Sprecher des Düsseldorfer Generalstaatsanwalts am Montag einen Bericht der Neuen Rhein Zeitung. Nach Bekanntwerden der Linie der Wuppertaler Ermittlungsbehörde waren Strafanzeigen gegen den Ermittler eingegangen.

Es zeichne sich aber eine Einstellung des Verfahrens gegen Schoß ab, ergänzte der Sprecher auf Anfrage. Zur Haltung der Wuppertaler Staatsanwaltschaft könne es zwar abweichende Rechtsmeinungen geben. Ein strafrechtlicher Vorwurf erwachse daraus aber nicht. Die Wuppertaler Staatsanwälte sehen sich von der Musik-, Porno- und Computerspiele-Industrie missbraucht. Die Ermittlungen seien "nicht mehr verhältnismäßig".

Tausende Strafanzeigen wurden von den Behörden in den vergangenen Wochen abgewiesen. Zwar verletze das Herunterladen von Musik oder Filmen das Urheberrecht, dies sei aber keine gravierende Straftat. Den Rechte-Inhabern gehe es nicht um die Strafverfolgung, sondern lediglich um die Namen der Nutzer, die sie für Abmahnungen verwenden, hatte ein Sprecher der Wuppertaler Staatsanwaltschaft die Haltung der Behörde begründet. Auch andere Juristen, etwa in Schleswig-Holstein oder dem Saarland, sehen das inzwischen so. (dpa) / (vbr/c't)


Quote26. Mai 2008 21:12
Komisch, am 28. März wollte Heise dazu noch keine News raus geben
Wakko (mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.00)

Ich hatte Heise angeschrieben und die meinten, dass Sie Gravenreuths
Selbstinszenierung keine Plattform geben wollen.

Wakko




Aus: "Filesharing: Ermittlungen gegen Wuppertaler Staatsanwalt" (26.05.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Filesharing-Ermittlungen-gegen-Wuppertaler-Staatsanwalt--/meldung/108489