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[Informationsfreiheit (Notizen)... ]

Started by Textaris(txt*bot), June 08, 2005, 11:01:39 AM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] In einer Demokratie ist der Bürger der oberste Souverän im Staat. Entscheiden kann er nur auf Basis von Fakten. Wenn staatliche Stellen den Bürger belügen, ihn unter Verletzung seiner Grundrechte ausspitzeln und Kriegsverbrechen verheimlichen, ist das Band zwischen Repräsentant und Repräsentiertem durchschnitten. Das ist Hochverrat einer Funktionärskaste am Bürger, ein Putsch von oben.
Oder, um es mit Edward Snowden zu sagen: ,,Wenn das Aufdecken von Verbrechen wie ein Verbrechen behandelt wird, dann werden wir von Verbrechern regiert".

Doch im wirklichen Leben scheinen die Verbrechen der Mächtigen ungesühnt zu bleiben, während die Überbringer der Wahrheit im Exil oder in Gefängnissen als Staatsfeinde und Spione psychologisch gefoltert werden. Der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für Folter Nils Melzer spricht von einer ,,Hexenjagd" gegen Assange. Der Wikileaks-Gründer zeige, so Melzer, ,,alle Symptome psychologischer Folter", sein Leben sei ,,wirklich in Gefahr".
Der Fall Assange zwingt uns dazu, der Realität in ihre hässliche Fratze zu blicken, mit der Gefahr, dass unser makellos demokratisches Selbstbild zerfliesst wie die Uhren von Dalí. Snowden, Assange und Manning sind ersten Dissidenten des globalen Informationszeitalters. Sie stehen für eine Zeitenwende: Weg von Vertrauen gegenüber Mächtigen, hin zur Pflicht zu Transparenz und Rechenschaft für die Mächtigen.

...


Aus: "Wo bleibt der Aufschrei für Assange?" Milosz Matuschek (16.08.2019)
Quelle: https://www.deutschlandfunkkultur.de/presse-und-informationsfreiheit-wo-bleibt-der-aufschrei-100.html

Kontexte:
[Julian Assange / Wikileaks (Notizen, Memos, ...) ...]
https://www.subf.net/linklist/index.php/topic,168.0.html

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Quote[...] Russland schränkt die Berichterstattung über den Ukraine-Krieg weiter ein. Das russische Parlament, die Duma, verabschiedet heute ein Gesetz, das das Verbreiten vermeintlicher Falschinformationen unter Strafe stellt. Für Informationen zu russischen Soldaten, Diskreditierungen der russischen Streitkräfte oder auch Aufrufe zu Sanktionen gegen Russland drohen nun bis zu 15 Jahre Haft. Bereits seit der vergangenen Woche ist es verboten, im Zusammenhang mit der Ukraine Begriffe wie "Angriff", "Invasion" oder "Kriegserklärung" zu verwenden. Zwei der letzten unabhängigen russischen Medien, der Radiosender Echo Moskau und der TV-Sender Doschd, hatten ihren Betrieb einstellen müssen.

Die russische Medienaufsichtsbehörde Roskomnadsor geht außerdem weiter gegen ausländische Medien vor. Die Website der Deutschen Welle ist nach eigenen Angaben seit heute nicht mehr in Russland abrufbar.

...


Aus: "Russland schränkt die Informationsfreiheit weiter ein" Carolin Sprick (4. März 2022)
Quelle: https://www.turi2.de/aktuell/russland-schraenkt-die-informationsfreiheit-weiter-ein/

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QuoteDie chinesische Regierung hat nach Angaben der amtlichen Nachrichtenagentur Xinhua Ende vergangenen Jahres nahezu 13.000 Internet-Cafés im Land schließen lassen. Diese seien illegal betrieben worden und hätten sich zumeist in der Nähe von Schulen befunden, hieß es in einer Erklärung. Die Aktion habe das Ziel gehabt, "ein sicheres Umfeld für junge Menschen in China" zu schaffen, ließ Xinhua verlautbaren.

Die Regierung der Volksrepublik versucht seit geraumer Zeit die Internet-Café-Situation in den Griff zu bekommen. Im Herbst 2002 in Kraft getretene "Internet Service Site Business Management Regulations" sehen vor, dass die Betreiber Anzeige erstatten müssen, wenn ihre Kunden subversives Material auf die Rechner holen, es selbst verbreiten oder sonstwie nutzen -- dazu zählen die Behörden unter anderem pornografische Bilder und Gewalt-Videospiele.

Strenge Regeln gelten im Hinblick auf Minderjährige, die nicht ohne Erwachsene zum Surfen kommen dürfen. Die Internet-Cafés müssen daher auch wenigstens 200 Meter von Grund- und Mittelschulen entfernt sein und über Nacht schließen. Mit 87 Millionen Surfern stellt China inzwischen die zweitgrößte nationale Internet-Gemeinde nach den USA.

Aus: "Mehr als 12.000 Internet-Cafés in China geschlossen" (14.02.2005 10:30)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/56349

QuoteChina droht Porno-Anbietern im Internet seit heute mit lebenslanger Haft. Auch Telefonsex kann derart hoch bestraft werden. Nach neuen Vorschriften könnten Gerichte "in schweren Fällen" lebenslange Gefängnisstrafen verhängen, berichtet die amtliche Nachrichtenagentur Xinhua. Das Oberste Gericht der Volksrepublik China habe bestehende Gesetze entsprechend neu interpretiert.

"Jene, die in die profitorientierte Produktion und Verbreitung pornografischen Materials über das Internet, mobile Kommunikationsmittel und in Telefonsex-Dienste verwickelt sind, unterliegen Strafen bis zu lebenslanger Haft", zitiert Xinhua das Gericht. Schwere Fälle wurden unter anderem mit "mehr als 250.000 Klicks" auf einer Website definiert.

Seit Juli gehen Chinas Behörden verschärft gegen pornografische Internetseiten vor. In zehn Tagen wurden allein 700 Seiten dicht gemacht und 224 Verdächtigte festgenommen. Dabei haben die chinesischen Behörden nicht nur kommerzielle Anbieter im Visier, sondern alle Menschen, die wissentlich pornografisches Material verbreiten. (anw/c't)

Aus: "China droht Porno-Anbietern im Internet mit lebenslanger Haft" (06.09.2004)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/50695

Textaris(txt*bot)

#1
Quote[...] "Information wants to be free" is an expression that has come to be the unofficial motto of the free content movement. The expression is first recorded as pronounced by Stewart Brand at the first Hackers' Conference in 1984, in the following context:

    On the one hand information wants to be expensive, because it's so valuable. The right information in the right place just changes your life. On the other hand, information wants to be free, because the cost of getting it out is getting lower and lower all the time. So you have these two fighting against each other.[1]

Brand's conference remarks are transcribed in the Whole Earth Review (May 1985, p. 49) and a later form appears in 'The Media Lab: Inventing the Future at MIT', Viking Penguin, 1987 (ISBN 0-14-009701-5), p.202:

    Information Wants To Be Free. Information also wants to be expensive. ... That tension will not go away.[1]


[...] Brand's eleutherian attribution of emotion to an abstract human construct (information) has been adopted within a branch of the Cyberpunk movement, whose members espouse a particular political (Anarchist) viewpoint. The construction of the statement takes its meaning beyond the simple judgemental observation, "Information should be free" by acknowledging that the internal force or entelechy of information and knowledge makes it essentially incompatible with Capitalist notions of proprietary software, copyrights, patents, subscription services, private property, etc. Information is dynamic, ever-growing and evolving and cannot be contained within (any) ideological structure.

Under this line of thinking, hackers, crackers, and phreakers are liberators of information which is being held hostage by agents demanding money for its release. Other participants in this network include Cypherpunks who educate people to use public-key cryptography to protect the privacy of their messages from corporate or governmental snooping and programmers who write free software and open source code. Still others create Free-Nets allowing users to gain access to computer resources for which they would otherwise need an account. They might also break copyright law etc. by swapping music, movies, or other copyrighted materials over the Internet. Another common outlet for this viewpoint comes in the form of the wiki-movement and Wikitopianism.




From: "Information wants to be free" (08/2007)
Source: http://en.wikipedia.org/wiki/Information_wants_to_be_free

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Quote[...] Der Zielkonflikt zwischen Transparenz und Datenschutz bestimmte am heutigen Montag die Sachverständigen-Anhörung zum geplanten Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Innenausschuss des Bundestages. Die Paragrafen 3 und 4 des insgesamt 15 Paragrafen umfassenden rotgrünen Gesetzentwurfes regeln den Schutz besonderer öffentlicher Belange und behördlicher Entscheidungsprozesse, die Paragrafen 5 und 6 den Schutz personenbezogener Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Ein Anspruch auf Informationszugang besteht etwa nicht, wenn das Bekanntwerden der Information sich nachteilig auf die internationalen Beziehungen, die Belange der inneren und äußeren Sicherheit, auf ein laufendes Gerichtsverfahren oder die fiskalischen Interessen des Bundes auswirken könnte. Die Nachrichtendienste sollen gleich gänzlich den Anfragen kritischer Bürger entzogen bleiben. Soweit das Auskunftsbegehren auf Verwaltungsvorgänge zielt, in denen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen tangiert sein könnten -- mangels einer präzisen rechtlichen Definition fällt darunter jegliches wettbewerbsrelevante Knowhow von Unternehmen -- dürften die Auskünfte nur erteilt werden, "soweit der Betroffene eingewilligt hat".
Mit diesen Einschränkungen könne "jede behördliche Ablehnung, Informationszugang zu gewähren, beliebig begründet werden", bemängelte Rechtsanwalt Falk Peters von der European Society for eGovernment (ESG) den Entwurf in der Anhörung. Und der an der Berliner Humboldt-Universität lehrende Staatsrechtler Michael Kloepfer kritisierte besonders den weit gefassten Vorrang der öffentlichen Belange. "Die überaus vielen Ausnahmeregelungen können als 'Verlustliste der Informationsfreiheit' angesehen werden", meinte er. Der in der Gesetzesbegründung beschworene Grundsatz, "soviel Informationen wie möglich, so viel Geheimnisschutz wie nötig", scheine in dem Gesetz selbst nicht beherzigt, sondern "eher umgekehrt worden zu sein".

Aus: "Informationsfreiheitsgesetz in der Kritik" (14.03.2005 18:07)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/57513


Textaris(txt*bot)

#2
Quote[...] Die US-Bundespolizei FBI hat nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 Familienangehörigen von Al-Qaida-Chef Osama bin Laden und anderen saudiarabischen Staatsbürgern das Verlassen der USA ermöglicht, bevor Ermittler sie vernehmen konnten.

[...] Die von der "New York Times" veröffentlichten Dokumente waren dem Blatt zufolge bislang unter Verschluss gehalten worden, mussten dann aber veröffentlicht werden, weil die Bürgerrechtsgruppe "Judicial Watch" vor Gericht erfolgreich auf ihre Herausgabe geklagt hatte. (AFP)

Aus: "FBI verhalf bin Ladens Familie zur Flucht" (28.03.2005)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,tt2m3/ausland/artikel/145/50095/

Textaris(txt*bot)

#3
QuoteDie Philosophie des "free flow of information" ermöglicht heute über das Internet nicht nur den Zugriff auf Informationen, sondern auch auf Anordnungen von Bits, die von Juristen mitunter als "Produkte" bezeichnet werden. Aus einem harmloss Fluss von Bits quer die Datenwege rauf oder runter wird dann auf einmal ein "Diebstahl geistigen Eigentums". Wenn Bits sich vermehren, ist das für die Juristen kein Sex, sondern an ein Verstoss gegen das Urheberrechtsgesetz. Dank Komprimierungsverfahren wie MP3, Distributions- und Übertragungstechniken, Suchmaschinen und Kulturdurst flutscht es mittlerweile gewaltig: nicht nur Software, sondern auch Musik und anllählich auch Filmdateien werden munter im Netz verteilt und quer durch die Welt geschickt.

[...] Unser Ansatz geht vielmehr davon aus, daß nicht nur das Zeitalter der Kontrolle von nicht-materiellen Gütern (also Anordnungen von Bits) vorbei ist, sondern auch das Zeitalter des "geistigen Eigentums". Wir wollen das auch nicht mehr: dieser dauernde Diebstahl aus dem kollektiven Unterbewusstsein und dem öffentlichen Raum der Ideen und Gedanken.

Also machen wir uns mal ans Werk: geistiges Eigentum? Urheberrecht? Patentgesetze? Copyright? Lizenzgebühren? Können wir diesen Unsinn unter der Überschrift "Evolutionär überholt" auf den Müllhaufen der Geschichte werfen?!



Aus: "Die Freiheit der Bits und die Unmöglichkeit "geistigen Eigentums"
Quelle: http://chaosradio.ccc.de/cr53.html

Textaris(txt*bot)

#4
"Kern des Kampfs zwischen den fortschrittlichen und reaktionären Kräften im Internet ist die Frage des geistigen Eigentums." (Felix Stalde; 2001)

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Quote[...] Informationsfreiheit ist zuallererst eine ethische und politische Frage: das Grundrecht auf Wissen und Bildung; das Recht auf Zugang zu Wissen und Teilhabe an seiner Formung und Erneuerung; ihr Wert als Gegengewicht gegen kommerzielle Schließung, Informationsmonopole und informationellen Imperialismus, kurz -- es geht um die altbewährte Ausrichtung auf Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Werte, die trotz allen Wandels seither -- z.B. die Digitalisierung unseres Welthorizonts -- nichts an ihrer Zeitgemäßheit verloren haben.


Quelle: http://www.mikro.org/Events/OS/interface5/#Information%20should%20be%20free
(Der Link ist nicht mehr Gültig)


Textaris(txt*bot)

#5
"Freie Software ist eine politische Aktion, die das Prinzip der Freiheit über alles andere stellt." (Richard Stallman)

Quote[...] Die Bewegung freier Software hat nicht einfach ein neue, bessere Firma gegründet und bessere proprietäre Software entwickelt (das hat Netscape versucht und ist gescheitert). Sie hat die Spielregeln verändert, den Quelltext offen gelegt und ein kollektives globales Entwicklungsmodell installiert. Interessant ist hierbei in langer Perspektive nicht das Produkt, sondern die neue Art und Weise der Produktivkraftentwicklung. Diskussionen über die Frage, ob freie Software eher zum Kapitalismus, zum Anarchismus oder zum Kommunismus kompatibel ist, gehen an der Sache vorbei. Die Frage ist zunächst nicht, welche Gesellschaftsformation die angemessene ist, sondern wie die Arbeit beschaffen sein muß, damit sich in ihr der Mensch als Subjekt voll entfalten kann. Linux hat gezeigt, daß das gehen kann.



Aus: "Linux - Software-Guerilla oder mehr? Die Linux-Story als Beispiel für eine gesellschaftliche Alternative" von Stefan Meretz (Juni 1999)
Quelle: http://www.kritische-informatik.de/linuxswl.htm


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Manchmal finden Urheberrechtsstreitigkeiten in Kreisen statt, wo man sie am wenigsten vermuten würde. So mahnten die Anwälte der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur vor geraumer Zeit Sebastian Lütgert ab, weil dieser für sein Medienprojekt Textz.com auch Adorno-Texte verwendete. Da Lütgert nach eigenen Angaben aufgrund eines Auslandsaufenthalts nicht auf die Abmahnung reagierte, wurde er sogar per Haftbefehl gesucht.

[...] Aus dieser Ecke hätte Lütgert wohl keinen Angriff erwartet. So stellt der Netzpublizist fest:
"Gleichwohl liegt es mir fern, verklagt von einer Stiftung, die ausgerechnet Wissenschaft und Kultur zu befördern meint, wegen der angeblichen Verbreitung zweier Texte, die ausgerechnet Theodor W. Adorno geschrieben hat, bei der Justizvollzugsanstalt Berlin-Plötzensee vorstellig zu werden."

[Telepolis, Hannover, 5. März 2004 // Aus: "Katzen würden Adorno lesen" von Brigitte Zarzer]

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"Eine Raubkopie der Wirklichkeit"

[...] eine Begegnung wird ja in dem Augenblick am spannendsten, in dem sie ein vorgefertigtes Bild verändert.

Als der 73jährige Filmhistoriker Enno Patalas, der sich unentwegt mit den Problemen bei der Definition von "Originalversionen" von Filmklassikern beschäftigt, am Samstag nachmittag noch einmal das Mikro ergreift, ist so ein Moment gekommen: Der Netzkünstler Sebastian Lütgert, von der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur wegen der Verbreitung zweier Adorno-Texte über seine Website aus Copyrightgründen juristisch belangt, hat eben noch Filmbilder auf ihre Verbreitungsformen hin befragt, jetzt applaudiert er ostentativ, als Patalas erklärt: "Film ist schon an sich nichts anderes als eine Kopie, eine Raubkopie der Wirklichkeit."

[Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurt, 5. März 2004 // Aktivismus: Digitale Dissidenten bei "Neuro - Networking Europe" von Wolfgang Frömberg]

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[...] In Deutschland aber, dem Land der Besiegten, gab es um 1964 eine Zeit, in der viele kritische Schriften nicht zu haben waren. Sie wurden zwar nicht verboten, wie die Weltbühne Ossietzkys, die heute vor 71 Jahren zum letzten Mal erschien, sie waren einfach nicht vorhanden. Sie waren verbrannt oder im Ausland erschienen. Die Konsequenz waren Raubdrucke von Autoren wie Adorno. Aus Raubdrucken lernten die so genannten 68er, die es heute außerordentlich verwerflich finden, wenn ein Kunstprojekt Textpassagen online stellt. Doch wie sagte schon ein Adorno, der von seiner Stadt Frankfurt an einen Herrn Reemstma verkauft wurde, jedenfalls in der Interpretation des ersten linken KI-Programmes namens Trotzki 2000: "Es gibt kein richtiges Millionär-Werden im Falschen". [...]

[Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/45300 / von Hal Faber (jk/c't)]

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Wem sich der Sinn dieses Gerichtsstreits zwischen einem millionenschweren Altlinken und einem jugendlichen Habenichts nicht so ganz erschließt, kann nun immerhin eine Online-Petition unterschreiben: auf www.monochrom.at/adorno-textz/

http://www.titanic-magazin.de

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Bekannterweise konnte Theodor Wiesengrund Adorno die Kulturindustrie nicht leiden. Kultur als Ware war ihm ein Greuel. Was er wohl jetzt dazu sagen würde, wenn er feststellt, dass um seine eigenen Texte im Namen des von ihm gegründeten Instituts für Sozialforschung warenartig gestritten wird?

Ganz klar: Damit der Kapitalismus freundlicher rüberkommt, als er in Wirklichkeit ist, braucht es die Kultur. Die macht ihn bunt, sorgt für Abwechslung, lenkt ab durch Events und beschäftigt die Menschen. Das ist heute so und ist früher nicht anders gewesen. Und Adorno, im Grunde seines Herzens aufrechter Anti-Kapitalist, fand das gar nicht lustig. Auf sämtliche Momente, in denen Kultur aus seiner Sicht zum warenförmigen Ereignis wurde, zeigte er mit den Fingern. Kino, Jazz und das Ganze. Wenn er heute wüsste, dass mittlerweile auch die Museen zu Eventtempeln umfrisiert worden sind und dass man keine Spezial-Interessen mehr haben soll, weil sie zuwenig potentielle Käufer erreichen, würde er an seinem Gruftdeckel kratzen. Wir schwören. Klar ist: Der Allgegenwart der Ware entkommen wir heute alle mehr schlecht als recht. Auch in der Kultur. Dabei steht die Form der Kultur, die heute nur noch als "geistiges Eigentum" abgehandelt wird, eigentlich prinzipiell der Ware entgegen: Während bei materiellem Eigentum der Produzent ein Produkt schafft, das es nur einmal gibt und das in Benutzung ist, wenn es von jemandem anderen verwendet wird, wird bei "geistigem Eigentum" das Original nicht in materielle Mitleidenschaft gezogen. Genau weil man "geistiges Eigentum" wiederholen kann, ohne dass der ursprüngliche Text dabei flöten geht (wenn man einen Text abschreibt eben, oder ihn ins Netz stellt), genau deshalb hält "geistiges Eigentum" gegenüber dem Kapitalismus ein subversives Moment inne. Seine Form wehrt sich gegen den Warenstatus, indem es einfach nicht folgsam mitmacht. Zumindest solange, bis die Anwälte kommen.

[Quelle: De:Bug, Berlin, März 2004 aus :"Texte vor Gericht / Streit um Adorno" von Mercedes Bunz]

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Würde Reemtsma Adorno lesen und nicht nur besitzen, hätte er einen erfreulichen Fall von Systemresistenz erkennen müssen. Ein autoritärer Charakter ist Lütgert
zweifellos nicht, und Reemtsma hätte ihn allein deswegen schon mindestens zum Kaffee einladen müssen. Um wenigstens über Adorno zu reden.

[Bruchstück aus "In den Knast für Adorno?" (Die Tageszeitung, Berlin, 24. Februar 2004 ) / : Quelle: http://www.taz.de/pt/2004/02/24/a0195.nf/text]

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[...] wohl kaum ein Philosoph oder Soziologe hat sich so kritisch wie Adorno mit der Rolle der Kulturindustrie befasst. Dazu kommt: Die Klage wurde nicht von einem kommerziellen Verleger, sondern von einer prominenten, progressiven Stiftung angestrengt, die sich die Förderung von Wissenschaft und Kultur auf die Fahnen geschrieben hat. Dies zeigt, dass sich der Konflikt nicht in traditionelle Kategorien von links-rechts, kommerziell versus nicht kommerziell fassen lässt.

[....] Es geht um zwei radikal unterschiedliche Visionen der kulturellen Wissensordnung der Zukunft, die mächtig in die Gegenwart hineinwirkt. Auf der einen Seite steht die Vorstellung, dass Information ein handelbares Produkt sei, auf der andern jene von Information als einem Ideenfluss.

Die Anhänger der ersten Sichtweise argumentieren mit dem moralischen Recht und der wirtschaftlichen Notwendigkeit der totalen Kontrolle der digitalen Kulturgüter durch die Urheber oder Rechteinhaber. Hier bedeutet die Vernetzung in erster Linie neue Möglichkeiten, digitale Güter viel weitgehender als bisher kommerziell zu nutzen. Neue technologische Plattformen, so genannte Digital-Rights-Management-(DRM-)Systeme, sollen es ermöglichen, jede nicht lizensierte Nutzungsform auszuschliessen. Dank DRM soll beispielsweise genau bestimmt werden können, wie oft ein elektronisches Buch gelesen oder ein Song gehört werden kann, bevor eine neue Lizenz erworben werden muss.

Die Unzulänglichkeiten der jetzigen Technologien bedeutet nicht, dass diese Vision mittelfristig unmöglich ist, denn sehr viel weiter gehende Systeme sind bereits in Entwicklung. Die Befürworter dieser Vision argumentieren nicht nur mit dem Schutz der Rechte, sondern auch mit der Fairness gegenüber den Konsumenten, die nur noch so viel zu bezahlen hätten, wie sie wirklich nutzen. Die andere Sichtweise sieht in der Vernetzung primär die Chance, den Zugang zu Kulturgütern radikal zu vereinfachen, neue Formen von Öffentlichkeit zu schaffen und neue kulturelle Ausdrucksformen zu erproben. Hier steht weniger die kommerzielle Auswertung im Zentrum als vielmehr die Möglichkeit der kulturellen Innovation, die bedroht würde, wenn nur noch von den Rechteinhabern abgesegnete Verwendungsformen erlaubt wären. Innovation sei nur möglich, wenn mit Rohmaterial frei umgegangen werden könne.

[Bruchstück aus: "Kulturgüter in den digitalen Käfig gesperrt" von Felix Stalder (Tages-Anzeiger, Zürich, 24. Februar 2004)]

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Qellen siehe auch:
http://textz.com/adorno/press.de.txt


Textaris(txt*bot)

#7
QuoteDie Inhalte von Internet-Tagebüchern oder regelmäßig aktualisierten Websites -- kurz Blogs -- unterliegen offenbar bei MSN China einer Zensur. Überschriften von Blog-Einträgen im kostenlosen Dienst MSN Spaces, die Begriffe wie "Freiheit", "Demokratie", "Menschenrechte" und "Taiwans Unabhängigkeit" und "Demonstration" enthalten, werden laut Medienberichten gefiltert. Mit dieser Zensurfunktion sei MSN der chinesischen Regierung entgegengekommen.

Blogger, die solche politisch unerwünschten Wörter oder auch pornografische Begriffe verwenden, bekommen ein Pop-up-Fenster zu sehen mit dem Hinweis, dass eine vulgäre Ausdrucksweise unerwünscht sei und eine andere Formulierung verwendet werden sollte. Den Dienst MSN Spaces sollen bisher 5 Millionen Chinesen für ihre Blogs in Anspruch genommen haben. Insgesamt gibt es schätzungsweise 120 Millionen Internet-Nutzer im Reich der Mitte. MSN China ist Ende Mai als Joint Venture mit dem staatlichen Unternehmen Shanghai Alliance Investment gestartet. Neun heimische Portalbetreiber sollen lokale Inhalte beisteuern.

Die chinesische Regierung versucht seit einiger Zeit, die Aktivitäten ihrer Bürger im Internet zumindest in den Griff zu bekommen. So mussten sich beispielsweise bis Ende des vergangenen Monats alle Betreiber von chinesischen Websites eine Genehmigung erteilen lassen, ansonsten droht ihnen die Schließung. Für die Überwachung setzt das Ministerium für die Informationsindustrie seit zwei Wochen das "Night Crawler System" ein. Dieses gleicht die von den chinesischen Telecom-Firmen eingeholten Daten über registrierte chinesische Domains mit den tatsächlich erreichbaren ab.

Neben der Zensur von Inhalten ist die chinesische Regierung auch durch die Schließung von Internet-Cafés in Erscheinung getreten. Zudem gibt Bürgerrechtlern die Verfolgung von Dissidenten, die sich via Internet äußern, Anlass für Proteste. In die Kritik geraten waren auch Unternehmen wie Yahoo, die sich selbst dazu verpflichtet haben, entsprechend den Wünschen der Regierung in China tätig zu sein und Selbstzensur auszuüben, um so einer Blockade zu entgehen. (anw/c't)

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/60593 (14.06.2005)

Textaris(txt*bot)

#8
Quote[...] Alvar Freude ist weder ein rechtsradikaler Volksverhetzer noch ein Gewaltverherrlicher. Das sagt auch Staatsanwalt Apostolos Milionis. Trotzdem hat er den 32-Jährigen angeklagt, und trotzdem hat Amtsrichterin Corinna Mahringer ihn verurteilt.

Freude kämpft gegen die Bezirksregierung Düsseldorf, die unerwünschte Internetseiten für Nutzer sperren lassen will. Darunter sind Seiten des US-amerikanischen Neonazis Gary Lauck, Seiten mit wüsten Gewaltdarstellungen und fragwürdigen Sex-inhalten. Gegen die Sperrverfügung wehrt sich Freude in seinem Projekt odem.org. Dort ist im Internet eine Dokumentation über die Düsseldorfer Sperrbestrebungen niedergelegt - mit drei Links, eben zur Naziseite Gary Laucks und zu zwei weiteren Seiten. "Ohne die Links geht eine Dokumentation nicht", sagt Freude und weist darauf hin, dass er Lauck auf odem.org als Mann mit zerfressenem Gehirn beschimpft.

Staatsanwalt Milionis sagt, Freude mache mit den Links die verbotenen Seiten zugänglich. Und er trage so zur Verbreitung antisemitischer, rassistischer Hetzpropaganda bei - bis hin zur Leugnung des Holocaust. Freude entgegnet, die Nazis könne man mit einem Internet-Filtersystem nicht wirksam bekämpfen. Vielmehr müsse man aufklären. Und nichts anderes tue er mit seiner Dokumentation auf odem.org.

Der zweite Anklagekomplex betrifft Freudes Internetprojekt Freedomfone. Dort hatte er angeboten, aus allerlei - auch verbotenen - Websites vorzulesen. Kunden müssten nur eine teure 0190-Nummer wählen. "Reine Satire", sagen Freude und sein Anwalt Thomas Stadler. Das Angebot sei für Internetnutzer auf den ersten Blick so absurd, dass die Satire sofort erkannt werde. "Freiheit der Kunst und Freiheit des Internetnutzers auf Information aus allen Quellen" macht Alvar Freude, Absolvent der Merz-Akademie, geltend und stützt sich in seiner Argumentation auf die medienpolitischen Sprecher fast aller Parteien.

Stadler fragt, ob es auch strafbar sei, wenn Freude keine Links gesetzt, sondern die Adressen der verbotenen Webseiten einfach so in seiner Dokumentation erwähnt hätte. Staatsanwalt Milionis: "Das kommt auf den Einzelfall und den Kontext an." Jedenfalls sei es international unstreitig, dass es auch im Internet einen Schutz geben müsse vor Seiten mit strafbaren Inhalten - "vor allem für Jugendliche". Er fordert eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro. "Ich will das geklärt haben - auch höchstrichterlich", sagt Milionis. Anwalt Stadler fordert Freispruch. Richterin Mahringer verhängt schließlich 3000 Euro Strafe. Sie könne keine Kunst erkennen. Freude wird in Berufung gehen.
Aus: "Online-Aktivist wegen Volksverhetzung verurteilt" von STAVRAKIS (08.10.2004)
Quuelle: http://www.szbz.de/ueberregional/stuttgart/Artikel46101.cfm

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update:

QuoteDer Stuttgarter Mediendesigner Alvar Freude ist heute vom Vorwurf der Beihilfe zur Volksverhetzung in zweiter Instanz freigesprochen worden. Richter und Schöffen der 38. Strafkammer des Landgerichts anerkannten ohne Wenn und Aber, dass es sich bei Freudes Berichterstattung über von der Düsseldorfer Bezirksregierung monierten Naziwebseiten um eine Dokumentation zur Zeitgeschichte gehandelt habe. Freude hatte in seiner Online-Dokumentation die von der Bezirksregierung inkriminierten Neonazi- und Tasteless-Seiten verlinkt. In dem von Freude betriebenen Freedomphone, einer Seite, die Nutzer eingeladen hatte, sich gesperrte Webseiten am Telefon vorlesen zu lassen, sah die Kammer eindeutig eine Satire.

Freude sah gegenüber heise online ein "gutes Urteil fürs Netz, vor allem für die Leute, die sich kritisch mit der Tagespolitik beschäftigen". Ob der Staatsanwalt erneut Rechtsmittel einlegt, dazu habe er sich nach dem Urteil noch nicht geäußert, so Freude. [...]

Aus: "Freispruch im Hyperlink-Prozess" (15.06.2005)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/60673


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Quote[...] Was lehrt uns der Freispruch? Nur eines: Der Kampf geht weiter. Die Internet-Zensur in Nordrhein-Westfalen ist noch nicht vom Tisch. Und natürlich darf man nicht alles immer verlinken - es kommt auf das Ambiente an. Links zu Porno-Seiten sollten mit dem Zusatz versehen werden: Vorsicht; der Anblick der von der Natur vorgesehenen Geschlechtsteile des Homo sapiens könnte Mormonen, islamische Fundamentalisten und Jugendschützer irritieren und deren Entwicklung beeinträchtigen! Vielleicht sollte man auch die grauenhaften Bilder aus dem Irak-Krieg im Bundestag vorführen, wenn es wieder mal darum geht, Soldaten an den Hindukusch oder in andere Länder zu schicken.

[...] Die Medien werden sich für das Urteil im Fall Alvar Freude kaum interessieren. [...] selbst Spiegel online verkündet den staunenden Surferinnen und den verwunderten Surfern, das man nicht für die Inhalte fremder Websites verantwortlich sei. Wer hätte das gedacht?
BURKS ONLINE 16.06.2005
http://www.burks.de/forum/phpBB2/viewtopic.php?p=25868


Textaris(txt*bot)

#9
Quote[...] Angesichts der Tatsache, daß in dem anarchisch strukturierten, weitverzweigten, globalen Netz nicht nur ein "Murmeln und Plappern" zu finden ist, sondern auch Bilder härtester Pornographie und Gewaltdarstellungen, darunter Sex mit Tieren oder gefesselten Kindern, und politisch radikales Gedankengut verbreitet wird, werden in verschiedenen Staaten seit etwa 1994 gesetzliche Maßnahmen zur Zensur des Internet ernsthaft diskutiert und angestrebt.

Die kontrovers und vielfältig geführte Diskussion (vor allem im Internet selbst) zeigt, daß sich offenbar zwei Lager mit unterschiedlichen Meinungen gebildet haben. Die einen befürworten die Zensur der Inhalte des Internet zumeist unter dem Hinweis, daß die Jugend vor gewaltverherrlichenden und pornographischen Darstellungen sowie rechtsradikalen Gedankengut geschützt werden muß. Die Zensurgegner dagegen weisen auf das Recht der freien Meinungsäußerung hin, das im Netz durch Zensurmaßnahmen beschnitten wäre und dadurch staatliche Eingriffe in allen anderen Diskussionsbereichen Tür und Tor geöffnet wird.

Was genau bedeutet eigentlich die grundgesetzlich garantierte Meinungs- und Informationsfreiheit?
Welche Argumente für und gegen die Zensur des Internet werden vorgebracht und welche Motivation steckt dahinter?
Welche Art problematischer Inhalte gibt es überhaupt im Internet und welchen Umfang haben diese? Welche Ansätze von Zensur oder Inhaltsregulierung lassen sich im Internet bereits jetzt erkennen? Welche Möglichkeiten gibt es, problematische Inhalte einzudämmen, ohne die Meinungsfreiheit im Internet einzuschränken?

[...] Dabei soll nicht vergessen werden, daß das Netz so facettenreich, unübersichtlich und heterogen ist, daß es sich einer einfachen Darstellbarkeit und Topographie entzieht.

[...] Das Internet muß obrigkeitsstaatlich Denkenden ein Dorn im Auge sein: Jeder der ca. 60 Millionen Netzbürger kann sowohl Konsument als auch Produzent von Informationen sein. Nicht mehr die starre, geordnete Struktur bestimmt den Fortschritt, sondern die schöpferische Kraft fragmentierter, komplex vernetzter Heterogenität, die am besten mit Elementen der Chaostheorie beschrieben werden kann.

Der freie Informationsaustausch per Internet ist besonders in Regionen mit eingeschränkten Bürgerrechten das einzige Ventil, über das sich Oppositionelle entgegen der Regierungspropaganda ausdrücken und informieren können. Das jüngste Beispiel bildete die flammende Rede der US-amerikanischen First Lady Hilary R. Clinton auf der Internationalen Frauenkonferenz in Peking. Ihre Angriffe gegen die Verletzung der Menschenrechte und die massive Einschränkung der Meinungsfreiheit in China wurden von den Medien des Gastgeberlandes totgeschwiegen. Wenige Stunden später aber stand der volle Redetext im Internet allen zur Verfügung.

Das informations-regulierende Recht ist Ausfluß eines uralten menschlichen Bedürfnisses nach Informationskontrolle. Information ist für den Menschen als zoon politicon notwendige Basis des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Nur durch Information wird Kommunikation möglich. Sprache und Schrift, Bild und Ton sind die Träger der Information, durch sie gewinnt die Menschheit die ihr eigene Qualität.

Der Wunsch, die Informations- und Kommunikationsflüsse zu steuern, ist dadurch verständlich. Wer den Schlüssel zur Informationssteuerung hat, der steuert nicht nur die Information, der steuert die Gesellschaft. Informationsregulierung ist damit der direkteste, der einfachste Weg der Einflußnahme auf die Gesellschaft.

Bruchstück aus: " Die Meinungs- und Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz im Internet" von Michael Brinkmann
Quelle: http://www.michael-brinkmann.de/meinungsfreiheit.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Es ist schon erstaunlich, welche Vorstellungen mancher deutsche Richter vom Internet hat. In einem Streit zwischen der Musikindustrie und dem Heise-Verlag aus Hannover urteilte das Landgericht München I im März, dass die Erwähnung eines Unternehmens, dass illegale Software herstellt, in einem Presseartikel zulässig ist, ein Link zur Unternehmenswebsite jedoch nicht. Im konkreten Fall ging es um die Firma Slysoft. Die Firma mit Sitz in der Karibik stellt das CD-Kopierprogramms Clone CD und das DVD-Verschlüsselungsknackers AnyDVD her - Software, die gegen deutsches Urheberrecht verstoßen soll, weil sie Kopierschutz aushebelt.

Die Slysoft-Website ist unter der leicht zu erratenden Adresse www.slysoft.com zu finden.

Dass man an Unternehmensnamen einfach ein .com anhängt, um (in den meisten Fällen) direkt auf die Website der Firma zu kommen, wissen Surfer nicht erst seit gestern. Die com-Domain wurde nämlich extra für Firmen eingerichtet.

Die Münchner Richter werteten den Link zu Slysoft als vorsätzliche Beihilfe zu einer unerlaubten Handlung. Es sei nicht relevant, dass die Leser das Produkt auch über eine Suchmaschine finden könnten. Der Link mache das Auffinden "um ein Vielfaches bequemer" und erhöhe damit die Gefahr von Rechtsgutverletzungen erheblich. Den Bericht und die Erwähnung des Namens Slysoft beanstandeten die Richter hingegen nicht. Die Musikindustrie wollte ursprünglich den ganzen Artikel verbieten lassen.

[...] Nach den Links auf Slysoft geht die Plattenindustrie nun gegen ein weiteres Ziel im Internet vor: die russische Musikplattform allofmp3. Diese verkauft MP3s zum Discountertarif - Shops wie Musicload oder iTunes können da nicht mithalten. Die russischen Musikdateien enthalten zudem keinerlei digitales Rechtemanagement (DRM) - können also frei kopiert und auf CD gebrannt werden. Die Musikbranche hat wiederholt erklärt, dass allofmp3 keine Lizenzen zum Verkauf von Musik in Deutschland besitze und das Angebot deshalb illegal sei.

Weil sich die Plattform nicht direkt aus dem Netz vertreiben lässt, entsprechende Klagen in Russland scheiterten, verfolgt die Branche nun offenbar eine andere, altbekannte Strategie: Die Kanzlei Waldorf mahnt Websitebetreiber ab, die auf allofmp3 verlinken.

[...] Allfomp3 verstoße gegen deutsches Urheberrecht, heißt es in einer Ifpi-Presseerklärung. Darauf müssten sich auch diejenigen einstellen, die für "solche illegalen Online-Angebote Werbung treiben oder sie anderweitig unterstützen", indem sie etwa "Gebrauchsanleitungen", positive Testberichte oder Links bereitstellten.

Sogar eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt habe auf ihrer Webseite auf das "illegale russische Angebot" verlinkt und den Dienst obendrein noch als "richtungsweisend" und "perfekt" angepriesen.

Der Heise-Verlag aus Hannover berichtete am Freitag Nachmittag über die neuen Abmahnungen - und setzte bewusst den Link zur russischen Website in den Artikel. Auch ohne Link ist die Seite leicht zu finden: durch einfaches Anhängen einer weitverbreiteten Endung an allofmp3.


Der zuständige Redakteur, Holger Bleich, bestritt gegenüber SPIEGEL ONLINE, dass der Verlag eine Klage provozieren will: "Nicht wir haben den Streit begonnen, sondern die andere Seite." Links gehörten in die Online-Berichterstattung wie die Seitenzahlen in eine Zeitschrift. "Sollen wir denn unseren Lesern in vorauseilendem Gehorsam Informationen vorenthalten", fragte Bleich, "weil sie den kommerziellen Interessen einer Gruppe von Unternehmen entgegenstehen?" Dies widerspräche dem journalistischen Auftrag.

Eine Abmahnung wird der Verlag kaum unterschreiben. Deshalb droht eine Auseinandersetzung vor Gericht, sofern die Kanzlei Waldorf ein Unterlassungserklärung abschickt. Ob das Gericht die Linksetzung ähnlich bewertet wie im Falle Slysoft, ist fraglich, denn es geht hier um Musik und nicht um Software, die Kopierschutz aushebelt, was nach dem neuen Urheberrecht verboten ist.

Letztlich müsste, das dürfte auch der Musikbranche klar sein, schon die Erwähnung des Namens allofmp3 verboten werden.


Aus: "UMSTRITTENER LINK - Neuer Streit zwischen Musikbranche und Heise-Verlag" von Holger Dambeck (11. Juli 2005)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,364709,00.html

Textaris(txt*bot)

#11
QuoteDie Berliner Edition Tiamat geht mit scharfen rechtlichen Mitteln gegen die Macher eines Berliner Internet-Seminars zum Thema Medientheorie vor. So ist dem "Kollektiv der neuen Methodiker", welches das E-Learning-Angebot in Zusammenarbeit mit der Freien Universität, der Humboldt-Universität und der Universität der Künste Berlin durchführt, nach einer Abmahnung nun eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Nürnberg auf den Tisch geflattert. Darin wird ihnen untersagt, auf der beanstandeten Seminarseite "einen Link zu dem Buch des Autors Guy Debord mit dem Titel 'Die Gesellschaft des Spektakels' zu unterhalten und/oder zu setzen". Bei Zuwiderhandlungen droht eine Geldbuße in Höhe von 250.000 Euro oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten. Der Streitwert ist mit 50.000 Euro angegeben.

[...] Die Ironie bei der Geschichte ist, dass Guy Debord als "graue Eminenz" der Situationistischen Internationalen gilt, die sich zwischen 1957 und 1972 für einen Bruch mit zahlreichen Konventionen einsetzte. In der "Gesellschaft des Spektakels" kritisiert der französische Philosoph die kapitalistische Verwertungsmentalität, durch welche alle Aspekte des Daseins nur noch von ihrem Warencharakter her betrachtet werden.

[...] Der von den Seminarmachern verlinkte Debord-Text, der auf einer in Hamburg registrierten Domain lag, ist inzwischen nicht mehr im Netz. Die Verantwortlichen seien nach einem ersten anwaltlichen Schreiben bereit gewesen, die Datei herunter zu nehmen, sagt Bittermann. Momentan ist die zugehörige Domain twokmi-kimali.de nicht zu erreichen.

Bruchstücke aus: "Tiamat-Verlag lässt Link in einem Online-Seminar untersagen" (15.08.2005 17:16)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/62829

Textaris(txt*bot)

#12
Quote[...] Bitte mißverstehe mich nicht als Zyniker, aber als künstlerische Aktion
ist dies natürlich großartig
. Man muß es sich auf der Zunge zergehen
lassen, daß die beiden Texte, deretwegen unabhängige Künstler und
Netzaktivisten mit ruinösen Urheberrechtsverfahren, Anwaltsrechnungen
und Gefängnisandrohungen überzogen wurden, Adornos "Dialektik der
Aufklärung
" und Debords "Gesellschaft des Spektakels" sind.



Von Florian Cramer: [rohrpost] Tiamat Verlag verbietet link auf einem Internetseminar (Mon Aug 15 02:47:57 CEST 2005)
Quelle: http://coredump.buug.de/pipermail/rohrpost/2005-August/008487.html

Textaris(txt*bot)

#13
QuoteDie Situationistische Internationale (S.I.) existierte als Gruppe von 1957 bis 1972. Die Zahl der Mitglieder schwankte zwischen über 40 Mitgliedern und weniger als zehn, insgesamt waren es über die Zeit ca. 70 Personen.

Die Situationisten waren europäische Avantgarde-Künstler, die an der Schnittstelle von Kunst und Politik, Kunst und Wirklichkeit operierten und sich für die Realisierung der Versprechungen der Kunst im Alltagsleben einsetzten. Sie forderten unter anderem die Abschaffung der Arbeit und der Hierarchien, und arbeiteten an ihrem Konzept der theoretischen und praktischen Herstellung von Situationen, in denen das Leben selbst zum Kunstwerk wird. Einige Situationisten waren in den Ausbruch der Studentenunruhen vom Mai 1968 verwickelt, die auf ganz Frankreich übergriffen und anders als in Deutschland auch Arbeiter und Angestellte erfassten. Situationistische Ideen waren in den folgenden Jahren sehr verbreitet und haben international in Kunst, Politik, Architektur und Pop Spuren hinterlassen, die sich bis in die Gegenwart ziehen.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Situationismus (16.08.2005)

lemonhorse

#14
QuoteDer Heise Zeitschriften Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München Verfassungsbeschwerde einlegen. Am 28. Juli 2005 hat das OLG entschieden, dass der zum Verlag gehörende News-Dienst heise online keinen Link zum Software-Hersteller Slysoft setzen darf. Durch dieses Verbot werde die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Freiheit der Presse ihrer Ansicht nach unzulässig eingeschränkt, erklärte die Verlagsleitung.
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Dem viel beachteten Urteil des OLG München kommt nach Meinung von Rechtsexperten eine grundlegende Bedeutung weit über den konkreten Einzelfall hinaus zu. Mitte Januar 2005 hatte heise online über die neue Version der Software "AnyDVD" von Slysoft berichtet. AnyDVD soll laut Slysoft nicht nur den CSS-Schutz von DVDs entfernen, sondern auch drei weitere Kopiersperren für DVDs aushebeln. Der Bericht von heise online enthält eine kritische Würdigung der Angaben des Software-Herstellers. Der Musikindustrieverband IFPI bezeichnete Passagen des Textes als Werbung beziehungsweise als Anleitung zum Raubkopieren, insbesondere, weil in der Originalversion des Artikels ein Link zur Homepage des Software-Herstellers gesetzt war.

Acht Unternehmen der Musikindustrie wollten im einstweiligen Verfügungsverfahren die Veröffentlichung des Artikels verbieten lassen. In erster Instanz entschied das Landgericht München, dass heise online den Text zwar unverändert im Netz stehen lassen darf, aber den Link zu Slysoft entfernen muss. Gegen dieses Urteil legten beide Parteien Berufung ein. Am 28. Juli bestätigte das OLG München die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufungsanträge zurück.

In der schriftlichen Urteilsbegründung stellt das Gericht fest, dass es sich bei der Meldung von heise online entgegen der Auffassung der Musikindustrie nicht um Werbung handelt. Der Artikel wahre "auch bei einer Gesamtschau hinreichend kritische Distanz zu den wiedergegebenen Aussagen" von Slysoft. Auch eine konkrete Anleitung zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen vermochte die Kammer im Text nicht zu finden. Der geltend gemachte Anspruch der Musikindustrie, die Wiedergabe von Werbeaussagen Dritter verbieten zu lassen, sei nicht begründet, denn "bei der redaktionellen Berichterstattung und insbesondere bei der Entscheidung, welche Themen behandelt werden, handelt es sich um einen Kernbereich der Pressefreiheit."

Das Begehren des Heise Zeitschriften Verlags, einen Link zur Homepage des Software-Herstellers Slysoft setzen zu dürfen, wies die OLG-Kammer ebenfalls zurück. Das Verbot sei berechtigt, weil Slysoft unstrittig gegen den Paragrafen 95a UrhG verstoße und der Verlag als Störer dafür mit hafte. Durch das Setzen des Links habe heise online den Verstoß "willentlich und adäquat-kausal unterstützt". Den Lesern sei "das Erreichen der verlinkten Website mit der verbotenen Werbung für das Produkt 'AnyDVD' durch den zusätzlichen Service, eine unmittelbare Verbindung mit der verlinkten Website herzustellen, zumindest erleichtert" worden. Daher sei die mit dem Link-Verbot "verbundene Beeinträchtigung der Pressefreiheit bei der hier vorliegenden Konstellation gerechtfertigt".

Bei dem Link gehe es nicht um "die Mitteilung von Meinungen oder Tatsachen zur Meinungsbildung, die dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG) und dem Kernbereich der Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG) unterfallen, sondern um die weniger zentrale Frage, welchen Service ein Presseunternehmen über die Informationsbeschaffung hinaus erbringen darf."

Nach Meinung des Verlags ist das Verlinken von Informationsquellen keineswegs nur ein zusätzlicher Service, sondern unerlässlicher Bestandteil von Online-Journalismus. "Hyperlinks sind essenziell für Texte im WWW und deren eigentlicher Mehrwert gegenüber Artikeln in Zeitschriften", kommentiert Christian Persson, Chefredakteur von heise online und der ebenfalls zum Verlag gehörenden Zeitschrift c't. Die Pressefreiheit werde erheblich eingeschränkt, wenn nun Redakteure in jedem Einzelfall genau prüfen müssen, ob verlinkte fremde Inhalte die Rechte irgendeines Dritten verletzen könnten. Die Folge werde sein, dass die Qualität der Online-Berichterstattung sinke, weil weniger Links gesetzt würden.

Bis zum 12. September muss der Verlag die Verfassungsbeschwerde eingereicht haben. Das Bundesverfassungsgericht wird dann zunächst prüfen, ob es die Beschwerde zur Entscheidung annimmt.

Aus: "Heise legt Verfassungsbeschwerde gegen Link-Verbot ein" (09.2005 08:02)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/63428

-.-

Quote[...] Das Landgericht München hat mit Urteil vom 14. November 2007 (Az. 21 O 6742/07) eine im Eilverfahren ergangene Entscheidung gegen den Heise Zeitschriften Verlag bestätigt, wonach heise online im Rahmen der Berichterstattung keinen Link zur Homepage des Unternehmens Slysoft setzen darf.

Das Urteil im Rechtsstreit mit Unternehmen der Musikindustrie entspricht im Tenor dem Beschluss, den dieselbe Kammer im Verfügungsverfahren gefasst hatte, und wurde so erwartet. Auch die Begründung enthält kaum neue Aspekte: Entgegen der Auffassung des Verlags sieht die Kammer in dem Verbot keine wesentliche Einschränkung der Pressefreiheit.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Beschwerde des Heise-Verlags gegen die Eilentscheidung nicht angenommen, sondern auf die Möglichkeit verwiesen, zunächst ein Hauptsacheverfahren anzustrengen. Im Zuge dieses Verfahrens wird der Verlag nun Berufung beim Oberlandesgericht München einlegen. (hob/c't)


Quote27. November 2007 14:16
Aber zu Google darf ich noch verlinken?
Matthias Esken, Matthias Esken (mehr als 1000 Beiträge seit 04.12.00)

http://www.google.de/search?btnI=1&q=slysoft

Gruß,
Matthias

Quote27. November 2007 14:21
Re: Aber zu Google darf ich noch verlinken?
labecula (3 Beiträge seit 28.03.07)

Lustig auch, dass der Link auf Wikipedia weitergegeben wird. Der
reinste Hohn!

Matthias Esken schrieb am 27. November 2007 14:16

> http://www.google.de/search?btnI=1&q=slysoft
>
> Gruß,
> Matthias




Aus: "Link-Verbot gegen Heise bestätigt" (27.11.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/99618




lemonhorse

#15
Quote[...] Die Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen wirft Yahoo Holdings vor, zur Verhaftung und Verurteilung eines chinesischen Journalisten beigetragen zu haben. Der Internetdienstleister habe auf Anfrage von Strafverfolgern eine IP-Adresse mitgeteilt, durch die eine missliebige Mitteilung auf den E-Mail-Account des Journalisten Shi Tao zurückverfolgt werden konnte. "Wir wissen seit einiger Zeit, dass Yahoo mit der chinesischen Regierung in Fragen der Zensur zusammenarbeitet", schreibt Reporter ohne Grenzen. Nun habe sich der Internetdienstleister als Informant betätigt. Der Organisation liegt nach eigenen Angaben das Urteil vor, aus dem die Rolle Yahoos in dem Verfahren gegen Shi hervorgehe.

[...] Shi Tao stand im März wegen angeblicher Enthüllung von Staatsgeheimnissen vor Gericht. Er wurde im April zu zehn Jahren Haft verurteilt, berichtet Reporter ohne Grenzen. Als Journalist der Wirtschaftszeitung Dangdai Shang Bao soll der Verurteilte eine Mitteilung der Behörden an ausländische Websites weitergeleitet haben, schreibt Reporter ohne Grenzen. In der Mitteilung sei angesichts des 15. Jahrestags des Massakers auf dem Platz des Himmlischen Friedens am 4. Juni vor "sozialen Risiken" gewarnt worden. Shi hatte die Weiterleitung der E-Mail eingeräumt, aber der Behauptung der Behörden widersprochen, die Mitteilung sei als "streng geheim" gekennzeichnet gewesen.

[...] Yahoo China hatte vor drei Jahren eine freiwillige Erklärung unterzeichnet, nach der so genannte subversive Inhalte künftig gesperrt werden, und geriet damit in die Kritik von Menschenrechtlern.

Aus: "Reporter ohne Grenzen: Yahoo hilft chinesischen Strafverfolgern" (anw, c't / 06.09.2005)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/63664


- -


QuoteAuf die Feinheiten kommt es an:

Superking schrieb am 6. September 2005 17:44

> yahoo hat nichts unrechtes getan. es haelt sich nur an die
> rechtsprechung der vr china. und china ist immerhin ein anerkannter
> staat.

"...Yahoo China hatte vor drei Jahren eine FREIWILLIGE Erklärung
unterzeichnet, nach der so genannte subversive Inhalte künftig
gesperrt werden..."

"...Yahoo Holdings sei offiziell in HONGKONG angesiedelt. Die
Sonderverwaltungsregion hat eine von der Volksrepublik China
UNABHÄNGIGE Gerichtsbarkeit. Dennoch sei das Unternehmen einer
Anordnung aus China nachgekommen..."

Hältst DU dich an die Rechtsprechung der VR China? Nein? Wieso nicht?
Schließlich ist China ein anerkannter Staat!

> also piss off gutmenschen

Lesen UND verstehen ist angesagt.

uni

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=8777009&forum_id=84383



Quote7. September 2005 8:15
Profit kam schon immer vor den Menschenrechten

Und wenn Yahoo so willig den Chinesen bei der "Strafverfolgung"
hilft, dann erinnert das nur an andere "selbstlose" US-Firmen wie
z.B. IBM (Hollerit), die den Nazis bei der "Volkszählung" geholfen
haben...

A.P.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=8779860&forum_id=84383

lemonhorse

Quote[...] Dass westliche Unternehmen sich der chinesischen Zensur unterordnen, ist kein Geheimnis. Im Jahr 2002 unterzeichnete Yahoo freiwillig eine "Öffentliche Verpflichtung zur Selbstdisziplin für die chinesische Internet-Industrie". Alle großen Suchmaschinen folgen den chinesischen Direktiven, Suchanfragen mit regimekritischem Inhalt zu unterbinden (z.B. Suchen nach "Falun Gong"). Gegen Yahoo und Microsoft waren in der Vergangenheit zudem Vorwürfe laut geworden, auch die Inhalte von durch die US-Unternehmen in China gehosteten Webseiten und Weblogs zu zensieren.

Auch Yahoo Deutschland will die Vorwürfe im Augenblick nicht kommentieren.


Aus: "Schwere Vorwürfe gegen Yahoo" (07. September 2005)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,373492,00.html

lemonhorse

Quote[...]  Dass etwa die Suchmaschinenbetreiber, die auch in China tätig sind, kein Problem damit haben, systeminkompatible Recherchen nach Reiz- und Unworten wie "Demokratie" oder "Menschenrechte" in trauter Harmonie mit dem Regime in Peking zu unterbinden, macht noch nicht einmal mehr Schlagzeilen.

Streng genommen beteiligen sich Google, MSN, Yahoo und Co so an der Behinderung freier Informationssuche, und über die Zensur von gehosteten Seiten nehmen einige West-Unternehmen sogar an der Behinderung freier Meinungsäußerung teil. Den Unternehmen ist das immer wieder einmal unangenehm. Ändern können sie es nicht, wenn sie in China Geschäfte machen wollen. Der Profit hilft, die Pein zu ertragen.

[...] Shi Taos Verteidiger hatten im Prozess argumentiert, die von ihm tatsächlich weiter geleiteten Informationen seien zu diesem Zeitpunkt auch im Ausland bereits weit verbreitet gewesen. Von "geheim" könne keine Rede sein.

Was die Fahnder der Geheimpolizei vielmehr irritiert haben könnte, war, dass es Shi Tao gelungen war, sich beim Versand der E-Mails weitgehend zu anonymisieren. An diesem Punkt könnte Yahoo ins Spiel gekommen sein: Die Mails liefen über die Server des US-Unternehmens.

Ob und unter welchen Umständen so eine Anfrage gelaufen sei, will oder kann Yahoo nicht vertiefen: Das Unternehmen stehe unter Auflagen, solche Informationen nicht öffentlich zu machen.

[...] Dass China die Geschäftstätigkeit im Lande an Auflagen knüpft, die unter anderem die Weitergabe von Nutzerdaten auf richterliche Anordnung umfassen, dürfte die Yahoo-Chefs kaum irritiert haben, als sie ihre ersten Verträge unterschrieben: Das kennen sie genauso auch aus den USA, aus Deutschland und den EU-Ländern.


Aus: "Spiel nicht mit den Schmuddelkindern" (08. September 2005)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,373686,00.html

Textaris(txt*bot)

#18
QuoteWie die chinesische Nachrichtenagentur Xinhua verlauten lässt, treten mit sofortiger Wirkung neue Vorschriften in Kraft, die den zulässigen Inhalt von News-Seiten im Internet regelementieren. Der Staat verbietet die Verbreitung von Inhalten, die der nationalen Sicherheit und dem öffentlichen Interesse in China entgegenstünden, so Xinhua in typisch ungenauem Regierungs-Duktus.

News-Seiten benötigen ohnehin eine staatliche Genehmigung, die nur erteilt wird, wenn der Inhalt mit den sozialistischen Zielen in Einklang steht; der Zugriff auf viele ausländische Webseiten wird routinemäßig geblockt. China besitzt eine schlagkräftige "Cyber-Polizei", die unliebsame Meldungen -- auch in Blogs und News-Foren -- umgehend entfernen lässt.

Aus: "Neue Vorschriften für News-Seiten in China" (25.09.2005)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/64271

Textaris(txt*bot)

#19
Quote[...] Schwedische Tauschbörsennutzer und Copyright-Gegner haben eine Partei der Datei- und Rechtepiraten gegründet. Die Vereinigung mit dem Namen «Piratpartiet» hat sich den Kampf gegen das Urheberrecht sowie die Wahrung der Privatsphäre auf ihre Fahnen geschrieben.

[...] Bei den Gründern der «Piratpartiet» handelt es sich nach eigenen Angaben um einen Zusammenschluss von Menschen, die es Leid sind, ihre eigene und die Entwicklung der ganzen Welt durch macht- und geldgierige Unternehmen eingeschränkt zu wissen.

Durch die Weigerung der Copyright-Inhaber, ihre Rechte und Informationen mit dem Rest der Welt zu teilen, ginge so viel Potential verloren. Daher sei die totale Abschaffung von geistigem Eigentum die einzige vernünftige Konsequenz, um den freien Fluss von Informationen zu sichern.

[...] Außerdem lehnen die schwedischen Politpiraten die Beschneidung der Privatsphäre durch Antiterrormaßnahmen kategorisch ab. Bei den schwedischen Wahlen im Herbst müssen sie die dortige Vier-Prozent-Hürde überwinden und mindestens 225.000 Stimmen bekommen, um ins Parlament einziehen zu können. Eine intensivere Diskussion über das Urheberrecht werden sie mit Sicherheit auslösen. (nz)


Aus: "Datei-Piraten wollen ins schwedische Parlament" (03. Jan 13:27)
Quelle: http://www.netzeitung.de/internet/375683.html

Textaris(txt*bot)

#20
Quote[...] Für Aufsehen hatte Microsoft im Juni 2005 gesorgt, als herauskam, dass im Blogging-Portal MSN Spaces auf Regierungsanweisung einige chinesische Zeichen wie Demokratie oder Menschenrechte nicht dargestellt werden können.

In Europa und den USA sorgte diese Zensur für einen Aufschrei. Anti nahm es hin: ,,Wenn Microsoft diese Sperre nicht eingebaut hätte, wären sie vermutlich chancenlos auf dem chinesischen Markt gewesen. Außerdem haben sie damit niemanden direkt geschadet", sagt er.

Dass Microsoft aber sein Blog gelöscht hat, macht ihn wütend. ,,Die haben doch ihre Server in den USA stehen. Wie kann China Einfluss darauf haben?", fragt er.

Microsoft verteidigt sich. ,,Die chinesische Regierung hat uns mitgeteilt, dass die Inhalte gegen das chinesische Gesetz verstoßen würden. Wir haben das Blog geschlossen, da unserer Meinung nach in diesem Fall das lokale Recht Anwendung finden muss", sagt ein MSN-Sprecher.

Damit ist Microsoft nach Yahoo der zweite amerikanische Konzern, der vor der chinesischen Regierung kuscht.

[...] Um von China aus Antis neues Internettagebuch lesen zu können, muss man auf solch einen Proxy-Server zurückgreifen; der Blogger ist nach dem Behördenangriff auf seine einstige Website beim amerikanischen Anbieter Blogcity ausgewichen.

,,Ich möchte eigentlich Proxy-Server vermeiden. Ich schreibe über China, also soll das auch jeder in China lesen können", sagt er. Zudem ist der US-Provider auch keine echte Alternative: Wegen Antis kritischer Berichte kappte die chinesische Internetpolizei bereits Ende August die Verbindung zu dieser Seite.

Ans Aufgeben denkt Mister Anti aber nicht. Stattdessen fordert er kühn: ,,Sollte China irgendwann einmal demokratisch regiert werden, dann verklagen wir Yahoo und Microsoft für das, was sie uns angetan haben."


Aus: "Internet-Zensur: Der Anti - Mit einem Weblog gegen die Great Firewall: Wie ein chinesischer Blogger gegen die Zensur der Behörden und die Internetmultis kämpft" Von Christoph Giesen
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,cm3/computer/artikel/783/68715/ (SZ vom 24.1.2006)

Textaris(txt*bot)

#21
Quote[...] Google zensiert seine neue Suchmaschine in China. Zum Start des Dienstes räumte das Internetunternehmen am Mittwoch ein, dem Druck der chinesischen Regierung nachgegeben zu haben und selbst aktiv politisch heikle Themen zu filtern. "Um in China operieren zu können, haben wir einige Inhalte von den Suchergebnissen entfernt, die www.google.cn zur Verfügung stellt." Als Grund wurden chinesische "Gesetze, Vorschriften und Politik" genannt.

[...] Die Organisation Reporter ohne Grenzen sprach in einer Stellungnahme von einem "schwarzen Tag für die Meinungsfreiheit in China". Jetzt könnten die 110 Millionen Internetnutzer in China über diese chinesische Suchmaschine nur Material finden, das von der Regierung genehmigt ist und nichts mit Demokratie, Menschenrechten in China oder Tibet zu tun habe. Google folgte mit der Selbstzensur seinen Wettbewerbern Yahoo und Microsoft mit MSN Search, die ihre Inhalte in China bereits seit längerem selbst zensieren.

Google argumentierte, indem seine Suchmaschine bisher von außerhalb Chinas operiert habe, sei es zu Wartezeiten und Zugangsproblemen gekommen. Die neue Suchmaschine in China biete jetzt den gewohnten schnellen Zugang. Experten wiesen darauf hin, dass Google bisher schon Inhalte in seinen Nachrichtenseiten entfernt habe, aber nicht in seinen Suchergebnissen.


Aus: "Google zensiert seine neue chinesische Suchmaschine" (25.01.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/68792

Siehe auch: http://www.rsf.org/article.php3?id_article=16262



-.-

Quote
Google zensiert auch in Deutschland (von panfred, panfred@home.se)

Ich bin wirklich kein Freund von Nazis aber ich kenne nur das
Beispiel hier. Ein Freund freier Meinungsäußerung bin ich schon.
Früher waren das auch Demokraten aber das war bevor Demokratie
zwingend mit der Verschleppung und Folterung Verdächtiger, der
Führung von Angriffskriegen, der Besetzung fremder Länder, der
Bespitzelung des eigenen Volkes, Zensur und einem Maß an Heuchelei,
dass -wenn ich mal an die Grünen zu aktuellen
Untersuchungsausschüssen denke- selbst mich noch manches Mal
verblüffen kann, verbunden war.

http://www.google.at/search?hl=de&q=stormfront&btnG=Google-Suche&meta
=

http://www.google.de/search?hl=de&q=stormfront&btnG=Google-Suche&meta
=

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9724569&forum_id=91265


-.-

Quote

25. Januar 2006 9:51
Re: Gut und richtig so
db_maniac1 (mehr als 1000 Beiträge seit 10.3.04)   

[...] dass Google auf Anforderung von
Diktatoren Suchergebnisse unterdrückt und dabei Geld  scheffelt,
entzieht sich auch meinem Verständnis. Aber die als "Erschließung
neuer Märkte" und "Gesundes Wachstum" kaschierte Geldgeilheit scheint
ja inzwischen alle Mittel zu heiligen.
Regards,

Steve


http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9724393&forum_id=91265

Textaris(txt*bot)

#22
Quote[...] Wer beispielsweise in den USA in der Google-Bildersuche "Tiananmen" eingibt, erhält Fotos über das Massaker im Jahr 1989 angezeigt. Google.cn gibt dagegen Bilder von Soldaten aus, die die Nationalflagge hissen und zeigt lächelnde Touristen, die sich bei strahlendblauem Himmel gegenseitig ablichten.

Wer nach Texten zur "Republic of China" sucht, der offiziellen Bezeichnung von Taiwan, wird bei Google.cn feinsinniger betrogen: So werden nur Informationen ausgegeben, die die Zeit von 1912 bis 1949 beschreiben, als die heutige Volksrepublik China selbst noch diese Bezeichnung trug.

Eine Bildersuche nach dem buddhistischen Religionsführer Dalai Lama über die chinesische Landesausgabe fördert ebenfalls verfeinerte Überwachungstaktiken zutage. So werden statt der gesuchten Person Fotos von chinesischen Regierungsvertretern dargestellt, die Reden gegen die Unabhängigkeitsbestrebungen in Tibet halten. Nur ein einziges der 161 dargestellten Fotos zeigt tatsächlich den 14. Dalai Lama, allerdings ist das Foto relativ alt, und stellt den Dalai Lama dar, wie er als junger Mann vor 1959 chinesische Regierungsvertreter trifft. (as)


Aus: "Chinesische Google-Suche hat Zensur perfektioniert - Engste Zusammenarbeit mit den Machthabern in Peking " (Sonntag, 12.02.2006)
Quelle: http://de.internet.com/index.php?id=2041190&section=Marketing-News

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#23
Quote Microsoft bestreitet Beteiligung an Identitätspreisgabe

Microsoft hat eine aktive Beteiligung an der Weitergabe von Hotmail-Kundendaten bestritten, die zur Inhaftierung des chinesischen Journalisten Li Yuanlong geführt hatten. Li befindet sich bereits seit September vergangenen Jahres in Haft, weil er unter verschiedenen Pseudonymen "subversive E-Mails" verfasst und über ein anonymes Freemail-Konto von Hotmail verschickt haben soll. Nach Informationen der in New York ansässigen Bürgerrechtsorganisation "Human Rights in China" (HRIC) wird dem früheren Reporter der Zeitung Bijie Daily jetzt der Prozess wegen "Anstiftung zur Untergrabung der Staatsgewalt" gemacht. Der 45-Jährige hatte unter anderem kritisch über Armut und Arbeitslosigkeit in den ländlichen Gebieten Chinas berichtet.

Ein Sprecher von Microsofts PR-Agentur in China erklärte, basierend auf einer internen Prüfung der zur Verfügung stehenden Informationen sei eine Beteiligung Microsofts nicht erkennbar. Eine Erklärung, wie die chinesischen Behörden die Identität des Journalisten ermittelten, hatte der Sprecher indes nicht. Mehreren US-Unternehmen war zuletzt vorgeworfen worden, China dabei zu unterstützen, Rede und Meinungsfreiheit im Land zu unterdrücken. Die Firmen sollen Hilfen beim Filtern von politisch unliebsamen Inhalten in Suchmaschinen angeboten und persönliche Daten sowie E-Mails zur Verfolgung von Bürgerrechtlern preisgegeben haben. (pmz/c't; 08.03.2006 12:57)


Aus: "Microsoft bestreitet Beteiligung an Identitätspreisgabe" (08.03.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/70514


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Chinas Ministerpräsident Wen Jiabao hat heute die chinesische Internet-Zensur verteidigt. Es sei notwendig, Chinas "nationale, soziale und kollektive Interessen zu schützen", sagte Wen Jiabao auf einer Pressekonferenz zum Ende der Sitzung des Volkskongresses in Beijing. "Webseiten sollten korrekte Informationen vermitteln, anstatt die Menschen in die Irre zu führen und negativ auf die soziale Ordnung einzuwirken."

Chinas "Internet-Management" halte sich strikt an die Gesetze und entspreche internationalen Praktiken, sagte Wen Jiabao. "Jeder Bürger in diesem Land hat Rede- und Publikationsfreiheit, aber gleichzeitig sollte jeder Bürger die Gesetze befolgen." Der Regierungschef forderte die Internetindustrie zu "Selbstdisziplin und Selbstmanagement" auf.

Das Internet in China unterliegt einer strengen Zensur. Hunderte Internetseiten wie die Nachrichten des britischen Radiosenders BBC oder von Menschenrechtsorganisationen sind blockiert. Nach Angaben von Amnesty International sitzen in China 54 Menschen wegen der Verbreitung angeblich illegaler Inhalte über das Internet in Haft. In China gibt es 111 Millionen Internetnutzer. Internationale Internetsuchmaschinen wie Google, Yahoo und MSN von Microsoft sind jüngst in die Kritik geraten, weil sie ihre Suchdienste nach chinesischen Vorgaben selbst zensieren.



Aus: "Chinas Ministerpräsident verteidigt Internet-Zensur" (14.03.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/70800

Textaris(txt*bot)

QuoteSkype blockiert in China unerwünschte Inhalte in Textnachrichten

"Man muss sich an die Regeln halten"

Der VoIP-Anbieter Skype hat zugegeben, sich an der staatlichen Unterdrückung der Meinungsfreiheit in China zu beteiligen. Der dortige Partner, Tom Online, habe den Versand von Textnachrichten im Skype-Client blockiert, die Begriffe wie "Falun Gong" oder "Dalai Lama" enthielten. Das bestätigte Niklas Zennström, Chef des Unternehmens, in einem Interview mit der britischen Wirtschaftszeitung 'Financial Times' (Mittwochsausgabe).

"Tom hat einen Textfilter installiert, wie es jeder andere in dem Land auch tut", so Zennström. Dies entspräche den örtlichen Vorschriften. Das sei nichts anderes, als sich in westlichen Ländern an die Bestimmungen zu halten, argumentierte der Firmengründer. "Ich kann die Gesetze in Großbritannien, Deutschland oder den USA mögen oder nicht, wenn ich dort aber geschäftlich aktiv werden will, muss ich mich an die Regeln halten", sagte er. In China sei das nicht anders. Man könne höchstens versuchen, seinen Einfluss geltend zu machen, um Gesetzesänderungen herbeizuführen.


Aus: "Skype blockiert in China unerwünschte Inhalte in Textnachrichten" (de.internet.com; 19.04.2006)
Quelle: http://de.internet.com/index.php?id=2042546&section=Marketing-News

Textaris(txt*bot)

#26
Quote

[...] Insgesamt ist die Übertragung der Rechtfertigung von Eigentum durch Arbeit auf den Bereich geistigen Eigentums mit einer Reihe von Problemen behaftet, deren Lösungsalternativen entweder zu Widersprüchen führen oder nur jeweils bestimmte ethische Zielsetzungen und Intuitionen befriedigen.

[...] Es ist [ ] fraglich, ob in Fällen der industriell organisierten,
hoch arbeitsteiligen Erzeugung intellektueller Produkte das Rechtssubjekt, der persönliche Urheber, überhaupt noch vorhanden ist oder eine sinnhafte Beziehung zum Werk hat. Wenn aber die reale ökonomische Situation den Sinn der in der Person des Urhebers entstehenden unveräußerlichen Werkbeziehung zerstört, muss wieder die Frage nach dem gesellschaftlichen Sinn dieser Praxis auftauchen.

[...] Der gesellschaftliche Wert geistigen Schaffens ist mit wirtschaftlichen und rechtlichen Instrumenten kaum zu erfassen.

[...] Die Konzentration der Industrie im Bereich Medien, Software und Technologie spielt den Löwenanteil der Verfügungsmacht über geistiges Eigentum in die Hände weniger. Diese Oligopole etablieren zunehmend technische Kontrollmechanismen zur Verwertung der von ihnen angebotene Inhalte. Die Gesetzgebung flankiert diesen Prozeß mit der Verlängerung von Schutzfristen, der Erweiterung von Verfügungsrechten über geistiges Eigentum und Verboten der Umgehung technischer Kontrollmaßnahmen. Da es sich aber bei den Inhalten nicht um ein beliebiges Wirtschaftsgut handelt, sondern
um die Ressourcen kulturellen Lebens, sieht Lessig die Freiheit der Kultur gefährdet.
Dabei geht es ihm nicht, um eine Kritik an der eigentumsrechtlichen Form des Rechts an intellektueller Produktion, sondern um das Maß und die Reichweite der so ausgeübten Kontrolle:

,,A free culture, like a free market is filled with property. It is filled
with rules of property and contract that get enforced by the state. But just as a free market is perverted, if its property becomes feudal, so too can a free culture be queered by extremism in the property rights that define it" (Lessig, 2004, Vorwort S. XVI ).

Eine ähnliche Position vertritt Rainer Kuhlen, der in seinen Arbeiten eine Ethik des Umgangs mit Wissen und Information entwirft, besonders in Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung. Er stellt fest:

"Gesellschaften, die mehr Energie darauf verwenden, sich um die Verwertung von bestehendem Wissen und Information zu kümmern bzw. um die Sicherung von Verwertungsansprüchen, als auf die Rahmenbedingungen, die die Produktion von neuemWissen begünstigen, sind in einer ökonomischen, wissenschaftlichen, politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Abwärtsentwicklung" (Kuhlen, 2004, Kapitel 5).

[Bruchstücke aus: "Geistiges Eigentum - Eine Diskussion am Beispiel ,,Freie Software" Wissenschaftliche Hausarbeit zur Erlangung des akademischen Grades eines Magister Artium der Universität Hamburg vorgelegt von Georg Sommer aus Neustadt an der Weinstraße Hamburg (30. August 2004; pdf; 107 Seiten) | Quelle: http://www1.hansenet.de/~gs/arbeit.pdf

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[...] "Geistiges Eigentum" gehört grundsätzlich in Anführungszeichen.
(Christian; 16. Februar 2006; http://www.feldpolitik.de/feldblog/item.php?i=317)

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[...] Vertreter aus Politik und Industrie waren sich bei einer Veranstaltung des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) zum "Tag des geistigen Eigentums" am heutigen Mittwoch in Berlin einig, dass Urheber-, Patent- und Markenrechte in der digitalen Welt eine herausragende Rolle spielen. Der juristische Rahmen zur Erteilung der Schutzrechte sei daher effizienter zu gestalten. "Wir müssen das nötige Rechtsbewusstsein für geistiges Eigentum schaffen", betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Sie kündigte an, den Schutz geistigen Eigentums zum Schwerpunkt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 machen zu wollen.

[...] Joachim Wuermeling, Ex-EU-Abgeordnerter der CSU und Berichterstatter in der Softwarepatent-Debatte, monierte, dass eine "geistige Bewegung", die "dem Freakbereich verbunden" sei und sich mit dem "Antifaschismus im Internet" vereint habe, "den Mittelstand irregeführt" habe.

Bruchstück aus: Wirtschaft und Politik zelebrieren den "Tag des geistigen Eigentums" (26.04.2006) | Quelle http://www.heise.de/newsticker/meldung/72409

-.—-

26. April 2006 16:51 +++ Faketicker +++

Mafia und Camorra zelebrieren "Tag des Schutzes"
von 2CentsOfWisdom (26. April 2006 16:51)

Hochrangige Vertreter von Mafia und Camorra trafen sich heute, um den "Tag des Schutzes" zu feiern. Michael Corleone sagte in seinem Grusswort, dass der Schutz in Europa noch nicht ausreichend realisiert sei. Vor allem Deutsche und Britische Gaststaettenbesitzer wuerde immer noch das richtige Verstaendnis fuer die Vorteile des richtigen Schutzes fehlen. Deshalb plaedierte er fuer eine Vereinfachung der Schutzmoeglichkeiten. Insbesondere sollte es auch nicht- italienischen Restaurantbesitzern einfacher gemacht werden, die wirkungsvollen Schutzprogramme in Anspruch zu nehmen. Er fuehrte insbesondere aus, dass eine unzureichende Informations- politik die meisten Kunden immer noch von den ausgesprochen hohen Vorteilen der Schutzprogramme abhalten wuerden. "Wuerden die Restaurantbesitzer wissen, was ihnen entgeht, wuerden sie uns die Bude einrennen." sagte er woertlich. Corleone bekam standing Ovations von den anwesenden Politikern, insbesondere der sehr hoch geachteten deutschen Justizministerin. Sie und andere hochstehende Politiker monierten, dass viele Geschaeftsleute von schaedlichen Freak-Bewegungen wie den "Yogischen Fliegern" negativ beeinflusst und zum Narren gehalten worden seien.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10318961&forum_id=96772


Textaris(txt*bot)

#27
Quote[...] Der gesetzliche Anspruch der Bürger, Informationen von Bundesbehörden zu bekommen, läuft oft ins Leere. Seit Jahresanfang haben sich bereits 100 Bürger beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, beschwert, weil ihnen die Auskunft explizit verweigert wurde oder die Behörde gar nicht reagiert hatte, berichtet der 'Tagesspiegel am Sonntag' (kommende Ausgabe). "In den bereits abgeschlossenen Fällen waren eine Reihe von Beschwerden berechtigt", sagte Datenschutz-Sprecherin Ira von Wahl dem Blatt. Oft sei aber nicht böser Wille der Sachbearbeiter Schuld, sondern "häufig ist einfach nur große Unsicherheit festzustellen".

Nach einer Umfrage der Zeitung unter Bundesbehörden verfahren die Ämter sehr unterschiedlich mit Bürgeranfragen, die sich auf das neue Informationsfreiheitsgesetz beziehen. Von den 35 Anfragen an die Finanzaufsicht Bafin wurden viele mit Hinweis auf die aufsichtsrechtliche Verschwiegenheitspflicht abgelehnt. Anfragen an das Pharmainstitut Bfarm (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) sind in aller Regel mit Kosten verbunden - zwischen 30 und 500 Euro. Auch von den elf Anfragen, die seit Jahresanfang unter Berufung auf das neue Gesetz beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eingingen, waren nur zwei kostenfrei. In allen anderen Fällen wurden je nach Aufwand Gebühren verhängt - bis zu 200 Euro. Die Behörde beschäftigt sich unter anderem mit Gentechnik, Pflanzenschutzmitteln oder der Vogelgrippe. Zum Nulltarif arbeiten bisher dagegen das Bundesverbraucherschutzministerium, das Bundeskriminalamt und das Umweltbundesamt. (as)



Aus: "Informationsfreiheitsgesetz: Behörden wimmeln Bürger ab - Bereits 100 Beschwerden beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz" (de.internet.com; Samstag, 27.05.2006)
Quelle: http://de.internet.com/index.php?id=2043270&section=Marketing-News


Textaris(txt*bot)

#28
Quote[...] China hat seine Kontrolle über das Internet und besonders Weblogs und Suchmaschinen noch einmal verschärft.

Dort würden "mehr und mehr illegale und ungesunde Informationen verbreitet", erklärte Kabinettssprecher Cai Wu. Er kündigte an, die Regierung werde effektive Maßnahmen ergreifen, um Blogs und Suchmaschinen stärker zu kontrollieren. Nähere Details dazu wurden nicht genannt.

In China wird die Nutzung des Internets vom Staat zwar gefördert, allerdings nur für wirtschaftliche und Bildungszwecke. Inhalte, die als obszön oder politisch gefährlich gelten, werden blockiert. Ihre Verbreitung wird mit Haftstrafen hart geahndet.


Aus: "China verschärft Internet-Kontrolle Vor allem Weblogs und Suchmaschinen" (futurezone.orf.at; 04.07.2006)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/120221/


Textaris(txt*bot)

#29
Quote[...] Da das britische Außenministerium es dem britischen Autor und früheren Botschafter in Usbekistan, Craig Murray, untersagt hat, zahlreiche Dokumente innerhalb seines Buches "Murder in Samarkand" zu veröffentlichen, die seine darin aufgestellten Behauptungen belegen, hat er diese nun stattdessen auf seiner Website veröffentlicht.

Schon in der Vergangenheit hatte die britische Regierung alles darangesetzt, die Veröffentlichung seines am Donnerstag erschienenen Buches, in dem er die Verwicklung des "Westens" und insbesondere der britischen Regierung in zahllose Menschenrechtsverletzungen, darunter auch Folter, in Usbekistan im Namen des "Krieges gegen den Terror" beschreibt, zu verhindern.

Das britische Außenministerium untersagte Murray die Veröffentlichung der Dokumente in seinem Buch mit der Behauptung, diese unterlägen dem Urheberrecht der "britischen Krone", da sie von britischen Beamten innerhalb ihres Dienstes erstellt worden seien. Tatsächlich handelt es sich Murray zufolge bei den Dokumenten allerdings um Papiere, die ihm aufgrund von Anfragen im Rahmen des britischen Informationsfreiheitsgesetzes zur Verfügung gestellt worden sind. Diese Dokumente sind von "Staatsdienern" - also "Angestellten" aller britischen Staatsbürger – angefertigt worden und könnten auch von jedem einzelnen – wie dies auch Murray tat – unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz angefordert werden. Allein diese Tatsache einer möglichen millionenfachen Anforderung dieser Dokumente – deren Bearbeitung sicherlich auch aus Sicht des britischen Außenministeriums kaum wünschenswert sein dürfte – belegt zweifellos, daß hier nur erneut versucht werden soll, Murray in der Veröffentlichung seines Buches und der darin enthaltenen Informationen möglichst effektiv zu behindern, nachdem dies zuvor durch den Vorwurf des "Geheimnisverrats" schon nicht gelungen war. Tatsächlich zeigten sich allerdings sogar die Anwälte seines Verlegers überzeugt, daß die ihm überlassenen Dokumente weiterhin dem Urheberrecht unterlägen und dies nur durch eine "Millionen-Klage" angefochten werden könne.

Murray veröffentlichte die Dokumente daraufhin am Dienstag auf seiner Website – das Buch enthält nur noch Verweise auf die Website.


Aus: "Demokratie und Urheberrecht" (freace.de; 08.07.2006)
Quelle: http://www.freace.de/artikel/200607/080706b.html

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Quote[...] Murder in Samarkand: A British Ambassador's Controversial Defiance of a Tyrannical Regime Within the War on Terror (Gebundene Ausgabe) von Craig Murray => Synopsis: Craig Murray was the United Kingdom's Ambassador to Uzbekistan until he was removed from his post in October 2004 after exposing appalling human rights abuses by the US-funded regime of President Islam Karimov. In this candid and at times shocking memoir, he lays bare the dark and dirty underside of the War on Terror. In Uzbekistan, the land of Alexander the Great and Tamburlaine, lurks one of the most hideous tyrannies on earth - one founded on cotton slavery and brutal torture. As neighbouring 'liberated' Afghanistan produces record levels of heroin, the Uzbek rulers cash in on massive trafficking. They are even involved in trafficking their own women to prostitution in the West. But this did not prevent Karimov being viewed as a key US ally in the War on Terror. When Craig Murray arrived in Uzbekistan, he was a young Ambassador with a brilliant career and a taste for whisky and women. But after hearing accounts of dissident prisoners being boiled to death and innocent people being raped and murdered by agents of the state, he started to question both his role and that of his country in so-called 'democratising' states. When Murray decided to go public with his shocking findings, Washington and 10 Downing Street reached the conclusion that he had to go. But Uzbekistan had changed the high-living diplomat and there was no way he was going to go quietly.


Source: http://www.amazon.de/gp/product/1845961943/302-3633291-2600059?v=glance&n=52044011 (amazon.de; 09.07.2006)

Textaris(txt*bot)

#30
Quote[...] Culture and knowledge are good things, that increase in value the more they are shared. The Internet could become the greatest public library ever created.

The monopoly for the copyright holder to exploit an aesthetic work commercially should be limited to five years after publication. Today's copyright terms are simply absurd. Nobody needs to make money seventy years after he is dead.

No film studio or record company bases its investment decisions on the off-chance that the product would be of interest to anyone a hundred years in the future. The commercial life of cultural works is staggeringly short in today's world. If you haven't made your money back in the first one or two years, you never will. A five years copyright term for commercial use is more than enough. Non-commercial use should be free from day one.

We also want a complete ban on DRM technologies, and on contract clauses that aim to restrict the consumers' legal rights in this area. There is no point in restoring balance and reason to the legislation, if at the same time we continue to allow the big media companies to both write and enforce their own arbitrary laws.

Pharmaceutical patents kill people in third world countries every day. They hamper possibly life saving research by forcing scientists to lock up their findings pending patent application, instead of sharing them with the rest of the scientific community.

[...] Patents in other areas range from the morally repulsive (like patents on living organisms) through the seriously harmful (patents on software and business methods) to the merely pointless (patents in the mature manufacturing industries).

Europe has all to gain and nothing to lose by abolishing patents outright. If we lead, the rest of the world will eventually follow.

[...] Following the 9/11 event in the US, Europe has allowed itself to be swept along in a panic reaction to try to end all evil by increasing the level of surveillance and control over the entire population. We Europeans should know better.


From: "The Pirate Party" (10.07.2006)
Source: http://www2.piratpartiet.se/international/english


Textaris(txt*bot)

#31
Quote[...] Gegenwärtig ist die Diskussion zu den tolerierbaren Mengen von Uran in Trink- und Mineralwässern, auch im Hinblick auf die Mineralwässer, die mit dem Zusatz "Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" versehen sind, in vollem Gange. Aus aktuellen Unterlagen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist ersichtlich, dass eine Belastung von 15 Mikrogramm Uran pro Liter für Erwachsene gesundheitlich tolerierbar ist. Säuglinge sollten, da Uran die Nieren schädigen kann, so wenig wie möglich Uran aufnehmen. Zur Bereitung von Säuglingsnahrung sollten aus diesem Grund Trink- und Mineralwässer verwendet werden, deren Gehalt laut Stellungnahme des Berliner Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 13.05.2005 unter 0,2 Mikrogramm Uran pro Liter liegt.


Aus: "Chemische Form des Urans in Mineralwasser direkt nachgewiesen" (chemlin.de; 07/2005)
Quelle: http://www.chemlin.de/news/jul05/2005072103.htm

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Quote[...] Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte im Mai 2005 eine Auswertung von Mineralwasseruntersuchungen verschiedener Bundesländer veröffentlicht. Von 1530 im Handel angebotenen und untersuchten Mineralwässern enthielten 34 Proben mehr Uran als den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Grenzwert von 15 Mikrogramm pro Liter. WHO und BfR empfehlen darüber hinaus, dass abgefüllte Mineralwässer, die den Produktvermerk "Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" tragen, nur eine maximale Belastung von zwei Mikrogramm Uran pro Liter enthalten sollen. Dieses Kriterium erfüllten bundesweit sogar nur 44 Prozent der untersuchten Wasserproben. Durch Nachforschungen konnte foodwatch ermitteln, dass einige der stark belasteten Proben aus Sachsen-Anhalt stammen. Das zuständige Ministerium für Gesundheit und Soziales verweigerte aber - anders als die Behörden in den ebenfalls betroffenen Ländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg - jegliche Informationen zu den Uranbelastungen von Mineralwasserquellen im Land.

Zunächst einmal bestritt das Magdeburger Ministerium generell einen entsprechenden Informationsanspruch. Nach Erhalt der Klage argumentierte die Behörde in einem Schriftsatz ferner mit schutzwürdigen Interessen von Abfüllbetrieben. Informationen über die Belastung einzelner Quellen könnten Rückschlüsse auf die betroffenen Firmen zulassen, was möglicherweise deren Umsätze beeinträchtige. Der von foodwatch unterstützte Kläger beruft sich dagegen auf eine für Bundesregierung und  Länder verbindliche EU-Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen.


Aus: "Keine Informationen über Uran in Mineralwasser" (foodwatch.de; 05.07.2006)
Quelle: http://foodwatch.de/themen__aktivitaeten/verbrauchergesetz/beispielprozess/index_ger.html


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Quote[...] Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am Mittwoch die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt dazu verurteilt, die ihr vorliegenden Daten über das Vorkommen von Uran in Mineralwasserquellen öffentlich zu machen. Der Klage, die ein von der Verbraucherschutzorganisation foodwatch beauftragter Rechercheur gegen das Gesundheitsministerium im Oktober 2005 eingereicht hatte, wurde in vollem Umfang stattgegeben.


Aus: "Erfolg für foodwatch-Klage
Sachsen-Anhalt: Behörden müssen Informationen über uranbelastetes Mineralwasser herausgeben" von Rainer Balcerowiak (20.07.2006)
Quelle: http://www.jungewelt.de/2006/07-20/017.php

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Quote[...] Wegen zu hoher radioaktiver Belastung sind in Bayern und Nordrhein-Westfalen zwei Mineralwassermarken aufgefallen, die von den Herstellern mit dem Zusatz «geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung» beworben werden. So übersteigt das Mineralwasser «Tip Herrather Jungbrunnen» nach Messungen der Lebensmittelaufsicht Mönchengladbach den zulässigen Strahlungswert um fast ein Drittel, sagte ein Stadtsprecher und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht des Magazins «Spiegel».

Der Hersteller habe bis kommenden Donnerstag Gelegenheit, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Die Supermarktketten Extra und Real, in deren Filialen das Wasser verkauft wird, kündigten indes an, die Produkte vorerst aus den Regalen nehmen.

Ursache für die Belastung ist laut «Spiegel» ein zu hoher Anteil der Radionuklide Radium 226 und 228. Die Abfüllerfirma Krings Fruchtsaft verwies indes auf andere Messungen, denen zufolge die radioaktive Strahlung des Wassers unter dem erlaubten Wert für Babynahrung liege. Trotzdem wolle das Unternehmen nun einen Filter installieren, «der die Einhaltung des zulässigen Grenzwertes» in jedem Fall sicherstelle, hieß es.

Auch bayerische Behörden fanden laut «Spiegel» in einem Mineralwasser für Säuglingsnahrung zu hohe Strahlenwerte. Das Verbraucherministerium weigere sich jedoch, den Namen des Herstellers zu nennen.


Aus: "Radioaktiv belastete Mineralwässer entdeckt" (nz; 26. Aug 2006)
Quelle: http://www.netzeitung.de/wirtschaft/ratgeber/435256.html


Textaris(txt*bot)

#32
Quote[...] Eine politische Partei, die Straffreiheit für Privatkopien fordert, hat in Schweden schon mehr offizielle Unterstützer als die Grünen. Nun formiert sich auch in Österreich eine "Piratenpartei", in Deutschland ist eine solche ebenfalls geplant.

In Schweden hat sich eine Bewegung, die die Legalisierung von nicht-kommerziellem Filesharing und eine grundsätzliche Reform des Urheberrechts und Patentesystems fordert, so weit durchgesetzt, dass sie als politische Partei anerkannt wird. Die im Januar gegründete Partei "Pratpartiet" hat Medienberichten zufolge schon 7700 Mitglieder und mehr öffentliche Unterstützer als die Grünen - und startete jetzt mit Hilfe der Firma Relakks ein "Darknet", in dem Datenwege nicht mehr nachverfolgt werden können.

Mit der Piraten Partei Österreichs (PPÖ) formiert sich nun kurz vor der österrichischen Nationalratswahl eine politische Gruppe, die Anliegen der Internetpiraten auch im Parlament vertreten möchte, berichtet die österreichische Zeitung Der Standard. Sie hält sich an das schwedische Vorbild "Piratpartiet", der bei der bevorstehenden Parlamentswahl in Schweden ein Einzug ins Parlament zugetraut wird.

Mittlereile hat sich ein internationales Netzwerk der Piratenparteien entwickelt - bekämpft werden Urheberrechtsgesetze, die Privatleute kriminalisieren, Software-Patente und Gesetze zur dauerhaften Datenspeicherung. Das Mitte Juli von mehreren privaten Priratengruppen und Internet-Aktivisten aus Skandinavien ins Leben gerufene Piratennetzwerk Pro Piracy Lobby soll weiter ausgebaut werden - und sich möglicherweise zu einer politisch weltweit aktiven Gruppe entwickeln. Auch in Deutschland ist die Gründung einer solchen Partei geplant.


Aus: "Piratenparteien machen sich breit" (16.08.2006)
Quelle: http://www.testticker.de/pcpro/news/netzwerke/news20060816018.aspx


Textaris(txt*bot)

#33
Quote[...] Erst waren den Musik-Konzernen die Urheberrechtsverletzungen in Musik-Tauschbörsen wie Napster und Grokster ein Dorn im Auge, später knöpften sich die Musikverlage Seiten mit Liedtexten vor. Nun sind aber auch Webseiten wie Olga.net, GuitarTabs.com und sogar Diskussionsforen ins Visier der Industrie geraten.

Auf den betroffenen Seiten tauschen Musikliebhaber Tabs und Noten aus, die sie entweder aus einem Buch kopiert oder selbst nach Gehör notiert haben. Tabs ermöglichen es, Stücke zu spielen, ohne Noten lesen zu müssen, da die Fingerstellung aufgeschrieben wird.

Zahlreiche Webseitenbetreiber seien bereits gezwungen worden, die beanstandeten Inhalte zu entfernen oder die Webseite zu schließen. Die Nutzer weichen dem allerdings aus: Sie ziehen einfach auf andere Seiten um.

Der Musikindustrie ist der Austausch von Noten und Tabs bereits seit längerem ein Dorn im Auge, da dadurch der Kauf von gedruckten Noten und Gitarren-Tabulaturen unattraktiver wird. (Netzeitung.de)


Aus: "Musiker sollen Noten und Gitarren-Tabs nicht online tauschen - Musikindustrie geht gegen Musiker-Communitys vor" (golem.de; 21.08.2006)
Quelle: http://www.golem.de/0608/47283.html

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Quote[...] Die meisten Betroffenen reagierten mit Unverständnis, schließlich würden die Seiten meist privat betrieben und Texte oder Tabs nicht kommerziell vertrieben. Die MPA macht indes geltend, dass die Verkäufe von Notenblättern populärer Musikstücke seit Anfang der 90er-Jahre von rund 25.000 Stück pro Song auf lediglich 5.000 gesunken seien. Die Maßnahmen von MPA und Verlegern seien "reine Raffgier", zitiert die NYT Mike Happoldt, ehemaliges Mitglied der Ska-Punk-Band Sublime und Besitzer des Plattenlabels Skunk Records. Zwar verliere auch er mit solchen Angeboten Geld, doch als Musiker betrachtet er sie mehr als Service. Websites wie Ultimate-Guitar.com sind von diesen Maßnahmen bislang verschont geblieben, da sich deren Firmensitz im Ausland befindet. Zahlreiche Nutzer der nun geschlossenen Angebote sollen bereits auf ausländische Dienste ausgewichen sein.


Aus: "Musikverleger gehen gegen frei zugängliche Noten und Songtexte vor" (21.08.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77079/from/rss09

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QuoteSie haben ihre Lizenzgebühren zum Atmen nicht bezahlt
beh (124 Beiträge seit 17.3.03)   

... jetzt müssen wir ihnen leider das Atmen verbieten. Leider sehen
wir uns gezwungen, ihre Sauerstoffzufuhr umgehend kappen, um
Missbrauch auszuschließen.

Wir würden uns jedoch freuen, sie bald wieder als Kunde begrüßen zu
können.

Mit freundlichen Grüssen,
Ihre
Sauerstoff Lizenzvermarktung Ltd.

P.S. Wir bitten sie um Verständnis, dass wir nicht jeden Einzelfall
bis ins Detail prüfen können. Sollte diese Maßnahme auf einem
Versehen beruhren, wenden sie sich bitte an unser Servicecenter,
Mo-Fr 9:00-9:01 MESZ, Tel. 001-297-1234567.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11071477&forum_id=103432

-.-

Aufpassen...

...wenn man einer Frau ein Liedchen nachpfeift, sie könnte eine
Urheberrechtsanwältin sein!

(FischX)

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11067026&forum_id=103432





-.-

Quote[...] Da hat die Musikindustrie also einen neuen Nebenkriegsschauplatz eröffnet: Der Kampf gegen Noten und Gitarrengriffe. Ich bin ja schon immer dafür gewesen, die Hausmusik und insbesondere die Blöckflötenspieler als tendenzielle Raubkopierer pauschal zu kriminalisieren....


Aus: "Vorboten verbotener Noten" (Posted by kai at 21.08.06 20:37)
Quelle: http://www.it-weblog.de/archives/001996.html

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Quote[...] 21. August 2006 19:56 (Twister)

MPA, ich liebe euch

Bitte seht auch zu, dass ich vor allen Dingen O-Töne der von euch
vertretenen Musiker online stellt, insbesondere muss hier
klargestellt werden, dass

a) Videos, aus Lust und Laune zu Song x gefilmt, nicht geduldet
werden (YouTube und Co.)

b) sogenannte Mashes nicht geduldet werden (also ein "Zusammenmixen"
ohne Genehmigung der Künstler)

c) Songtexte, deren Interpretation und Übersetzung nur mit vorheriger
Zustimmung der Künstler möglich ist

d) Fanseiten auch nur mit Zustimmung der Künstler möglich sind, so
sie denn Songtexte, Bilder, Videos o.ä. enthalten

e) der Name der Künstler nur mit Zustimmung der Künstler genannt
werden darf da nicht selten der Name auch eine Marke darstellt

f) die Nennung des Künstlers nicht einfach so erfolgen darf um den
Künstler nicht im falschen Kontext zu erwähnen (Beispiel: auf einer
NPD-Gästebuch-SEite schreibt jemand "ich mag Künstler x")

g) die Möglichkeit, den Song von Künstler x nachzusingen, nur mit
Genehmigung des Künstlers gegeben werden darf (siehe "Singstar"),
gleiches gilt für die Möglichkkeit indem man Gitarrenakkorde
veröffentlicht usw.

h bis z werde ich nachliefern.
Ich hoffe, liebe Musikindustrie, dass ihr so weitermacht und all dies
durchsetzt  - mit drakonischen Strafen. Lisel, 14 Jahre, hat eine
Fanpage für Christina A. ins Netz gestellt, ohne zu fragen?
Verklagen.

Hans hat den Song nachgespielt auf YouTube zu sehen? Verklagen...

Nur so gewinnt ihr wahre Fans - denn die anderen werden sich im Netz
nicht gerade positiv äußern.

Btw: deutsche Bands wie Blumfeld usw. angefragt: "Hallo, wir schätzen
den Songtext "xy" sehr - dürften wir ihn bei uns auf der Seite xyz
veröffentlichen? natürlich mit Links etc" ----- keine Antwort.

The FALL angefragt: Dürfen wir "Telephone Thing" (den Text)
veröffentlichen?
Antwort: Ja, gerne.

Soviel dazu --- tja, wer nicht will...


http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11067101&forum_id=103432



Textaris(txt*bot)

#34
Quote[...] Seit Anfang des Jahres müssen sich Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, mehr Transparenz gefallen lassen. Dafür sorgt das Informationsfreiheitsgesetz, das noch von der rot-grünen Bundestagsmehrheit verabschiedet worden ist. Deutschland habe als einer der letzten Staaten der EU endlich den "obrigkeitsstaatlichen Zopf des Amtsgeheimnisses" abgeschnitten, freute sich Michael Konken, Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes, bei der Verabschiedung des Gesetzes. Doch die Praxis nach einem halben Jahr IFG gibt nur bedingt Anlass zur Freude. Wirklich brisantes Material, das für Journalisten interessant wäre, rücken die Behörden weiterhin nicht heraus.

[...] Gerade Journalisten hatten sich vom IFG, das alle Bürger in Anspruch nehmen dürfen, neue Chancen für Recherchen erhofft. Zwar haben sie bereits einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden, doch das IFG erweitert diesen Anspruch vor allem um die Akteneinsicht. Und den wollen die Journalisten offenbar nutzen. Zwar nähmen Anträge von Privatpersonen zu, erklärt Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Informationsfreiheit, doch noch seien sie in der Minderheit.

Verbände und Journalisten sind bislang die fleißigsten Antragssteller. Rund 400 Informationsanträge wurden bei den Bundesministerien bislang insgesamt gezählt, 105 davon wurden abgelehnt. Was Bundesbehörden angeht, gibt es keine Statistik.

Manfred Redelfs etwa, Leiter der Rechercheabteilung bei Greenpeace und IFG-Experte der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche, wollte wissen, welche Unternehmen 2005 die meisten Exportsubventionen im Agrarbereich erhalten haben. "Diese Exportsubventionen sorgen dafür, dass eigentlich teure deutsche Agrarprodukte in Entwicklungsländern preiswerter angeboten werden als die heimischen Erzeugnisse. So wird der lokale Markt ruiniert. Von den Agrarsubventionen profitieren aber nicht die kleineren Landwirte, sondern große Agrarunternehmen wie Südzucker", vermutet Redelfs. Seine Hypothese wollte er mit eine Recherche beim zuständigen Hauptzollamt Hamburg-Jonas bestätigt wissen. Ohne Erfolg. Das Amt erklärte, durch den Antrag könnten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Subventionsempfänger berührt werden. Daher bestehe kein Auskunftsrecht nach dem IFG.

Wer einen genauen Blick in das IFG wirft, stellt schnell fest, dass dort offenbar der Bock zum Gärtner gemacht wurde. Denn die, die das Gesetz am stärksten ablehnten, schrieben es schließlich selbst: die Beamten in den Behörden - mit einem starken Hang zu einem "preußischen Amtsverständnis" mit der Wahrung von "Amtsgeheimnissen". Und so ist der längste Teil des Gesetzes der, in dem geregelt wird, wann die Auskunft doch verweigert werden darf.

Die Ausnahmeliste liest sich wie ein Wunschzettel von Behörden und Verbänden. Kein Informationsanspruch besteht etwa, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf militärische Belange (Wunsch des Verteidigungsministeriums) oder Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle (Wunsch des Bundesrechnungshofes) haben kann. Auf Druck des Bundesverbands der Deutschen Industrie setzte sich das Wirtschaftsministerium dafür ein, das Zugang zu "Geschäftsgeheimnissen" von Unternehmen nur gewährt werden darf, wenn die Beteiligten zustimmen.

Genau diese Regel ist es nun, die dafür sorgt, dass viele Anträge abgelehnt werden, bestätigt Schaar. In der Frage der Definition eines Geschäftsgeheimnisses bestehe Klärungsbedarf. Schaar hätte es begrüßt, wenn "eine klare Abgrenzung aufgenommen worden wäre, was genau ein Geschäftsgeheimnis ist und wann es schutzwürdig ist".


Stattdessen werten einige Behörden sogar Vergehen von Unternehmen als Geschäftsgeheimnis. In Schleswig-Holstein, wo seit 2000 ein IFG auf Landesebene existiert, scheiterte etwa ein Antrag an die staatlichen Eichämter. Welche Unternehmen bei der Gewichtsangabe gemogelt hätten, wollte der Antragsteller wissen - und bekam keine Auskunft. "Es kann ja nicht sein, dass derartige Vergehen von Unternehmen auch noch durch das Geschäftsgeheimnis gedeckt werden", sagt Schaar...


Aus: "Die Freiheit der Behörden - Das neue Informationsfreiheitsgesetz wird offenbar nicht selten gegen die ausgelegt, denen es doch nutzen soll" VON HENRIK SCHMITZ (20.08.2006)
Quelle: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/medien/?sid=147c258723622f4aa063f72c248172a7&em_cnt=951689&em_cnt_page=2