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[Vorratsdatenspeicherung (Notizen) ... ]

Started by Textaris(txt*bot), June 08, 2005, 02:39:41 PM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Geheimdienst der Bundeswehr, der sich laut seines Auftrages strikt auf uniformiertes Personal und sicherheitspolitische Vorgänge zu beschränken hat, entschuldigte sich offiziell bei Bodo Ramelow. Er sei irrtümlich "mit der Inbetriebnahme eines neuen Dokumentenmanagementssystems des MAD ... in elektronischer Form recherchierbar geworden". Die Sache kam ans Licht, weil der Abgeordnete wissen wollte, ob der MAD ihn registriert hat.

Bodo Ramelow sieht die Speicherung seiner Daten beim MAD halb ironisch, halb empört. "Wahrscheinlich wollten die Militärspitzel ein wachsames Auge auf meine Friedenstaube werfen", sagte Ramelow gestern der taz, "sie ist der einzige Bezug, den ich zum Soldatischen habe."

Ramelow nennt den Vorgang aber auch einen "Geheimdienstskandal", dessen Bedeutung weit über den konkreten Fall hinausgehe. "Wenn die Geheimdienste der Bundesrepublik demnächst ganz legal Verknüpfungen zwischen ihren Dateien anlegen", sagte der Wahlkampfmanager der "Linken.PDS", dann werde es für die Bürger gefährlich. "Es schützt uns nicht, sondern es setzt den Einzelnen unter Verdacht. Ich bin als Mitglied des Bundestages prominent und kann mich wehren. Was sollen andere tun?"


Aus: "MAD speichert Daten von Abgeordneten" Von CHRISTIAN FÜLLER / OTTO DIEDERICHS - taz vom 26.8.2006, S. 6, 111 Z. (TAZ-Bericht)
Quelle: http://www.taz.de/pt/2006/08/26/a0102.1/text

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Düsseldorf - Nach den gescheiterten Bombenanschlägen auf die Bahn wünschen sich die meisten Deutschen mehr Überwachungskameras auf Bahnhöfen und anderen öffentlichen Plätzen. 71 Prozent der Bundesbürger sprachen sich für die Ausweitung der Videoüberwachung aus. Dies ergab eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Innofact.

Nur rund 14 Prozent der Deutschen sprachen sich gegen zusätzliche Kameras aus. Besonders häufig hätten sich Schüler und Studenten gegen die Ausweitung der Überwachung ausgesprochen. Aber auch in dieser Gruppe seien immer noch über 60 Prozent für zusätzliche Kameras.

[...] Der CDU-Politiker sieht trotz rascher Fahndungserfolge im Fall der Kofferbomber die Terror- Gefahr in Deutschland keineswegs gebannt. ,,Wir würden einen Fehler machen, wenn wir uns jetzt zurücklehnen würden", sagte er den ,,Lübecker Nachrichten". Schäuble will vor allem das Internet stärker durchforsten lassen, da es immer mehr zum ,,Lehrbuch" für Terroristen werde.

Der Minister rief die Bürger zu mehr Wachsamkeit auf, um Verdächtigen frühzeitig auf die Schliche zu kommen.

[...]  Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierte die politischen Reaktionen auf die fehlgeschlagenen Kofferbomben-Attentate als ,,völlig unzureichend" und verlangte eine ,,grundsätzliche sicherheits- und gesellschaftspolitische Neuausrichtung". In der ,,Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag) meinte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg: ,,Offenbar muss es bei uns erst Terroropfer geben, bevor unsere Politiker es wagen, die sicherlich nicht angenehmen Konsequenzen aus der Bedrohungslage in Deutschland zu ziehen."

So seien Anti-Terror-Datei und eine neue Kronzeugenregelung lange diskutierte ,,Selbstverständlichkeiten". Mehr Sicherheit gebe es nicht zum Nulltarif, so der GdP-Chef. ,,Solange die Terrorbekämpfung nicht deutlich personell und finanziell aufgestockt wird, ist alles andere weiße Salbe."



Aus: "Deutsche wollen überwacht werden" (welt.de; Artikel vom 26. August 2006)
Quelle: http://www.welt.de/data/2006/08/26/1012171.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Eine verstärkte Überwachung des Internets fordert nach den versuchten Attentaten auf Regionalzüge Wolfgang Schäuble. Der Innenminister denkt dabei offenbar vor allem an Fachleute, die dauerhaft Foren von Extremisten beobachten und so mögliche Anschlagsplanungen frühzeitig erkennen. Im Kabinett habe Einigkeit darüber geherrscht, dass die Inhalte des Internet - auch die fremdsprachiger Seiten - genauer ausgewertet werden müssten, ergänzte Regierungssprecher Steg. Dafür würden Neueinstellungen vorgenommen und neue finanzielle Mittel bereitgestellt.

[...] Mehr Überwachung muss jedoch nicht unbedingt zum Erfolg führen - im Gegenteil. Das zeigen die Erfahrungen des 11. September.

In den USA, wo die "National Security Agency" (NSA) schon lange vor dem Angriff auf das World Trade Center das Netz umfassend beobachtete, konnten die Geheimdienstler vor den Anschlägen nicht warnen. Und das nicht nur, weil die gigantischen Mengen an Abhördaten nur schwer zeitnah auszuwerten sind: Es reicht nicht, Informationen zu protokollieren, man muss sie auch analysieren können, wenn man sie zur Prävention nutzen will. So aber blieb den US-Geheimdiensten nach den katastrophalen Anschlägen nur das peinliche Eingeständnis, im eigenen Datenbestand wichtige Hinweise gefunden zu haben - nur leider erst, nachdem die Katastrophe passiert war.

Denn davon auszugehen, man könne mit Filtern oder sonstwie automatisiert nach Schlüsselhinweisen suchen, ist naiv, wie das Beispiel USA zeigt. Auch die Terroristen wissen mittlerweile genau, dass die NSA praktisch überall abhören kann.

Darauf kann man sich einstellen und die Kommunikation anpassen. Man greift zur Verschlüsselung, oder weil das zu auffällig sein könnte, zu harmlosen Codewörtern, deren Bedeutung Überwacher kaum erahnen können. Man nutzt unauffällige Foren, in denen niemand Terroristen vermuten würde. Man verschleiert die eigenen IP-Adresse mit Anonymisierungssoftware, versteckt Nachrichten in Bilddateien (Steganografie) - der Möglichkeiten gibt es viele. Oder man verzichtet gleich ganz auf moderne elektronische Kommunikation, wie es Bin Laden oder auch Mafia-Bosse getan haben. Papierzettel reichen auch.

Man muss wissen: Mit einer Überwachung des Internets fängt man nur die, die sich darin nicht gut auskennen. Ähnlich wie bei der Videoüberwachung: Wer weiß, wo Kameras stehen, wickelt seine Geschäfte dort ab, wo die elektronischen Augen nicht hinreichen. Weil aber auch naive oder technisch unbedarfte Terroristen Attentate verüben können, müssen Ermittler intensiv im Netz fahnden können.

Dazu braucht man viele Fachleute. Oder man hört doch einfach systematisch alles ab, wie es die NSA tut, und sucht mit Softwarehilfe nach Auffälligkeiten.

Vielen Ermittlern und selbst der EU reicht eine intensivere Beobachtung einschlägiger Webseiten, wie sie Schäuble fordert, nicht aus. Sie fordern eine umfassende Archivierung sämtlicher Spuren im Internet, die Bürger hinterlassen. Telekommunikationsanbieter sollen zwischen 6 und 24 Monaten lang speichern, unter welcher IP-Adresse ein EU-Bürger wann was gemacht hat.

Das ist keine düstere Science Fiction, sondern längst europäisches Recht: Nachdem am 14. Dezember 2005 auch das Europäische Parlament seinen Widerstand gegen die sogenannte Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung aufgegeben hatte, stimmte ihr der Rat am 21. Februar 2006 zu. Nur die Vertreter Irlands und der Slowakei stimmten dagegen, Irland kündigte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof an.

So könnte die Umsetzung in Landesgesetze, die die bereits am 3. Mai 2006 in Kraft getretene EU-Richtlinie bis zum 15. September 2007 verlangt, noch verhindert werden. Bisher ist die Richtlinie noch nirgendwo umgesetzt.

Die Bundesregierung hatte eine solche Vorratsdatenspeicherung zwar 2004 abgelehnt - doch über den Umweg der EU-Gesetzgebung könnte sie schließlich doch noch eingeführt werden. Betroffene Unternehmen fürchten vor allem die hohen Kosten, wenn sie die geforderten Daten über Monate oder gar Jahre vorhalten sollen.

Von einer vollständigen Aushebelung des Datenschutzes sprechen Bürgerrechtler. Es entstünde ein Überwachungspotential, das mit nichts vergleichbar sei, was bisher in demokratischen Systemen existiere, erklärte der Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins, Thilo Weichert.

Es gibt aber noch weitergehende Forderungen in Sachen Internetüberwachung. Schleswig-Holsteins Justizminister Uwe Döring (SPD) verlangt beispielsweise Einschränkungen bei der Datenverschlüsselung im Internet. "Es gibt inzwischen Methoden, die so kompliziert sind, dass man sie nicht knacken kann", sagte Döring im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.

[....] Da hat Döring recht. Doch dass ein Verbot von Kryptografie Terroristen kaum davon abhalten wird, diese zu benutzen, sollte er eigentlich auch wissen. Auch dass Kryptografie-Software längst im Netz frei zugänglich ist. Mitglieder des Chaos Computer Clubs haben sogar ein eigenes Krypto- Handy entwickelt, das Gespräche so stark verschlüsselt, dass sie nicht abgehört werden können.


Aus: "INTERNET-ÜBERWACHUNG ZUR TERRORABWEHR - Dummenfang im Netz" Von Holger Dambeck (23. August 2006)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,433126,00.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Eltern können den Aufenthaltsort ihrer Kinder schon bald mit Hilfe eines neuen Mobilfunkdienstes bestimmen lassen. Wie das Magazin Focus berichtet, will ein Unternehmen ab Mitte Oktober eine satellitengestützte Kinderkontrolle anbieten. Das Kind muss dafür ein Handy oder einen anderen GPS-Empfänger bei sich tragen. Sobald es vom gewohnten Weg abweicht, werden die Eltern telefonisch alarmiert. Der Dienst soll 30 Euro monatlich kosten. (Quelle: MDR INFO)


Aus: "Eltern können Kinder bald über das Handy orten" (27. August 2006)
Quelle: http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/3372015.html


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Quote[...] Generalbundesanwältin Harms hat nach der Festnahme des 25-jährigen syrischen Staatsangehörigen Fadi A. S. am Samstag in Konstanz einen Haftbefehl ausgestellt. Die Bundesanwaltschaft geht offenbar davon aus, dass es noch weitere, bislang "unbekannte Mitglieder" der vermuteten "terroristischen Vereinigung" gibt, die den missglückten Anschlag mit Kofferbomben auf die Regionalzüge geplant hatten. Offenbar wurden auf dem Laptop von Fadi A. S., der auch "seinen Mittätern bei deren Flucht über die Türkei und Syrien in den Libanon behilflich" gewesen sein soll, Hinweise gefunden, dass dieser "im Vorfeld der Anschlagsversuche zusammen mit Youssef Mohamad E. H. im Internet nach Anleitungen zum Bau von Bomben" recherchiert hatte. Ob die Anleitungen falsch waren oder die Verdächtigen sie nicht korrekt ausführten, wird nicht berichtet. Aber es heißt: "Gemäß diesen Anleitungen wurden die bei den missglückten Anschlägen verwendeten Spreng-Brandvorrichtungen zusammengebaut."

In einem Interview erklärte Generalbundesanwältin Monika Harms, dass man "zahlreiche Ermittlungsansätze" gefunden habe und es, im Sinne des Anklagepunkts der Bildung einer terroristischen Vereinigung, weitere Mittäter durchaus geben könne. Harms spricht von "kleinen Gruppen, die sich spontan zu Aktionen entschließen". Das sei "neu, aber nicht weniger gefährlich" als die RAF-Terrorgruppen.

Dass die Verdächtigen die offenbar im Internet gefundene Bauanleitung für eine Bombe übernahmen, auch wenn sie nicht funktionierte, dürfte Bundesinnenminister Schäuble als Bestätigung für seine kürzlich geäußerte Forderung nach einer stärkeren Kontrolle des Internet auffassen. Am Freitag bestätigte der Innenminister dies noch einmal: "Ich werde alles daran setzen, die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden – insbesondere des Verfassungsschutzes – zu verstärken, etwa in der Kontrolle des Internets." Das Kabinett ist sich einig, wie die Bundesregierung mitteilte, dass das Personal zur Überwachung des Internet aufgestockt und mehr Mittel dafür bereitgestellt werden müssen. Auch "zusätzliche Aufwendungen" seien "denkbar", hieß es.

BKA-Chef Zierke appellierte an die Internetprovider, Bauanleitungen für Bomben aus dem Netz zu nehmen. Es könne nicht angehen, dass im Internet derartige Anleitungen veröffentlicht würden, sagte Ziercke am Freitag dem WDR. Notfalls, so der BKA-Präsident, müsse dazu eine gesetzliche Regelung her. Die gibt es allerdings eigentlich schon, nämlich den § 130a, der "Anleitungen zu Straftaten" verbietet.

Derweil überschlagen sich die kreativen Einfälle der Politiker. Den Vogel abgeschossen haben dürfte wohl Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). Dem Focus erklärte der Minister, dass man doch die Suche nach Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Hartz-IV-Empfänger auch auf die Sicherheit erweitern könne: "Wir suchen immer nach Möglichkeiten für gemeinnützige Arbeiten, die Empfänger staatlicher Unterstützung leisten können. Warum soll es nicht Leute geben, die in Bussen oder Straßenbahnen nach dem Rechten sehen? Das würde kaum zusätzliche Kosten verursachen, aber die Sicherheit und den Service erhöhen."


Aus: "Überwachung des Internet soll verstärkt werden" (heise.de; 27.08.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77327


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Auskunftsbefugnisse werden, wie es im Innenministerium heißt, in einem "ausgewogenen Verhältnis zwischen Bürgerrechten und Befugnissen des Verfassungsschutzes" erweitert und an die "die neue Bedrohung durch so genannte "Home-grown-Netzwerke" angepasst". Nach dem Vorhaben soll der Verfassungsschutz Auskünfte von Banken, Fluglinien, Postdiensten und Telekommunikationsunternehmen auch in Bezug auf "inländischen Terroristen" verlangen können. Wolf versichert: "Es ist nur der Extremist betroffen, von dem schwerwiegende Gefahren ausgehen – wie etwa ein geplanter Anschlag auf eine Synagoge." Der Verfassungsschutz habe dabei keine freie Hand, die G-10-Kommission des Parlaments müsse jeder Maßnahme zustimmen.

Dabei soll der Verfassungsschutz aber auch auf Rechner von mutmaßlichen Terroristen über das Internet zugreifen können, die Rede ist vom Zugriff auf "Internet-Festplatten": "Die verstärkte Beobachtung der modernen Kommunikationswege des Internets ist unverzichtbar im Hinblick auf ihre zunehmende Bedeutung für den internationalen Terrorismus", meinte Wolf. Das sei bereits seit 1994 im Verfassungsschutzgesetz NRW verankert. Notwendig werde der Zugriff auf das Internet, da die mutmaßlichen Terroristen im Internet nach Anleitungen zum Bau von Bomben gesucht hätten.

Konkret heißt es in der Gesetzesvorlage, dass die Verfassungsschutzbehörde folgende Maßnahmen anwenden darf: "heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen beziehungsweise die Suche nach ihnen sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel."

Der Landtag berät am heutigen Donnerstag das erste Mal über den Entwurf zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. Heftige Kritik kam bereits von Seiten der SPD. Karsten Rudolph, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, warnt davor, dass der Verfassungsschutz damit die ihm im Rahmen der Bekämpfung des internationalen Terrorismus eingeräumten Kompetenzen auf alle Bereiche ausdehnen könnte. Den Zugriff auf private Rechner bezeichnete er, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, in einem Telefonat mit Hartwig Möller, dem Leiter des NRW-Verfassungsschutzes, als "staatlich organisierten Hausfriedensbruch" und "verfassungswidrig". Möller wies diese Kritik zurück, da die Rechte des Verfassungsschutzes nicht erweitert, sondern nur transparenter gemacht würden. Innenminister Wolf warf der SPD vor, die Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes nicht verstanden zu haben und die Menschen "durch falsche Behauptungen zu verunsichern".


Aus: "Verfassungsschutz soll auf Computer übers Internet zugreifen dürfen" (31.08.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77519

Textaris(txt*bot)

Quote[...]  Seit seinem Erscheinen ist "1984" zu einem Furcht erregenden Symbol des schrecklichen Überwachungsstaates geworden. Nicht zuletzt die symbolische Kraft des Romans hat dazu beigetragen, Behörden in ihrem Bestreben, die Bürger zu überwachen, in ihre Schranken zu weisen. Kurzum: Die Privatsphäre war in den westlichen Demokratien ein hoch geschätzter Wert. Bis zum 11. September 2001.

Inzwischen scheinen diese Werte nur mehr eine nostalgische Reminiszenz an die Vergangenheit zu sein. Der Krieg gegen den Terror, so das Argument des größten Teils unserer politischen Führung, bringe die Notwendigkeit mit sich, "manche" Einschränkungen hinsichtlich der Privatsphäre hinzunehmen. Zu hören war es erst jüngst wieder, nachdem die britischen Geheimdienste eigenen Angaben zufolge einen Terroranschlag auf mehrere Flugzeuge vereitelt haben.

[...]  Das Recht auf Privatsphäre ist seit langem in Artikel 12 der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen verankert. Dieser Artikel wurde aus gutem Grund in die Erklärung aufgenommen. Der Grund ist nach wie vor gegeben. Wir vergessen gern, dass es Terrorismus und andere schreckliche Verbrechen auch schon in der Zeit gab, als die Erklärung verfasst wurde. Es gab sie bereits im alten Rom.

Wir wollen ein gedankliches Experiment wagen: Nehmen wir einmal an, man würde die vollkommene Überwachungsgesellschaft in der Europäischen Union aufbauen. Wäre dies das Ende des Terrorismus? Wohl kaum.

Terroristen sind in der Regel nicht dumm. Sie würden in Erfahrung bringen, welche Risiken elektronische Spuren für sie darstellen, und sich entsprechend verhalten. Sie würden sich folglich von digitaler Kommunikation und elektronischen Gerätschaften tunlichst fernhalten und lieber auf althergebrachte Weise miteinander kommunizieren - etwa wie Osama bin Laden, der es seit fünf langen Jahren schafft, nicht gefangen genommen oder getötet zu werden, obgleich er die meistgesuchte Person aller Zeiten ist - gesucht von der größten Weltmacht unserer Tage. Das hat Gründe: Offenbar hinterlässt er keine Spuren, weil er beispielsweise Brieftauben und Esel als Kuriere für die Übermittlung von Nachrichten einsetzt.

Dieses Argument wird durch die Tatsache gestützt, dass die Londoner Bombenleger von 2005 nicht Al-Qaida oder einem vergleichbaren Terrornetz angehörten. Es handelte sich um ganz ,normale' Bürger, die in Großbritannien zur Welt gekommen waren und die auf eigene Faust handelten. Sie waren eng miteinander befreundet, was die nicht-digitale Kommunikation wesentlich erleichterte. Und sie bildeten das, was man als von selbst entstehende und sich selbst kontrollierende Terrorzelle bezeichnet. Diese Art von Terrorismus entstünde als Folge der Schaffung einer Überwachungsgesellschaft. Und wir, die friedlichen Normalbürger, wären die großen Verlierer: Wir würden unserer Privatsphäre und Freiheit beraubt und hätten nach wie vor unter der Geißel des Terrorismus zu leiden. Die Befürworter eines großen und mächtigen Staates, der auf Kosten des Einzelnen handelt, wären hingegen die Gewinner.

Das Machtgleichgewicht zwischen Staat und Bürgern war seit jeher Gegenstand politischer und philosophischer Überlegungen. Die Bedrohung durch den Terrorismus wird nun von den Befürwortern des starken Staates genutzt, um dieses Gleichgewicht erkennbar zu verändern.

[...]  Natürlich ist in einer zivilisierten Gesellschaft ein gewisses Maß an Überwachung vonnöten. Auf einer Skala zwischen null Überwachung (= Anarchie) und totaler Überwachung (= "1984") haben die Demokratien sich stets etwa in der Mitte platziert. Mittlerweile bewegen wir uns jedoch kontinuierlich auf den Endpunkt "1984" zu. Sicherlich sind wir von diesem Punkt noch weit entfernt, aber wenn wir einen Schritt nach dem anderen in diese Richtung gehen - stets von hehren Zielen geleitet, versteht sich -, werden wir früher oder später dort landen.

Wir dürfen nicht vergessen, dass die digitale Revolution gerade erst begonnen hat, und dies bedeutet, dass die technischen Mittel für die detaillierte Überwachung jedes Jahr zahlreicher und immer raffinierter werden. Das wird noch viele Jahre lang so weitergehen. Früher oder später werden wir die Bewegung auf der Skala stoppen und der zunehmenden Überwachung Einhalt gebieten müssen - auch wenn das bedeutet, dass uns einige Verbrecher durch die Lappen gehen, die sonst erkannt und gefasst werden könnten. Wenn wir die Aufwärtsbewegung auf der Skala nicht stoppen, wird uns das Schicksal eines Tages in der Gesellschaft von "1984" aufwachen lassen. Aber glaubt jemand wirklich ernsthaft daran, dass die Innen- und Justizminister von morgen aufstehen und "das Ende der Überwachung" verkünden, wenn sie nicht von den Bürgern gezwungen werden?

Die aktuelle Situation erfordert den Aufstand der Bürger gegen einen politischen Stand, der seinen eigenen Herrschaftsbereich auf unsere Kosten vergrößern will. Sie erfordert selbstbewusste Bürger, die der Schnüffelei eine klare Absage erteilen. Sie erfordert ein Bewusstsein für den Wert der Privatsphäre, bevor es zu spät ist. Denn Privatsphäre ist wie Sauerstoff: Erst wenn keiner mehr da ist, weiß man ihn zu schätzen.

Man sollte sich einmal die Worte des britisch-österreichischen Philosophen Karl Popper (1902-1994) ins Gedächtnis rufen: "Wir müssen für die Freiheit planen und nicht nur für die Sicherheit, wenn auch vielleicht aus keinem anderen Grund als dem, dass nur die Freiheit die Sicherheit sichern kann." Und der US-Chefankläger von Nürnberg, Robert H. Jackson (1892-1954) bemerkte einst: "Es ist nicht Aufgabe des Staates, die Bürger vor Irrtümern zu bewahren. Es ist die Aufgabe der Bürger, den Staat vor Irrtümern zu bewahren."

Zum Schluss sei auch an die Worte des früheren Stasi-Chefs Erich Mielke erinnert, die uns sehr zu Denken geben sollten: "Um sicher zu sein, muss man alles wissen."

Pär Ström arbeitet als Diplom-Ingenieur und Journalist in Stockholm. Er ist Autor mehrerer Bücher zu den Themen digitale Revolution und Datenschutz. Das Buch "Die Überwachungsmafia - das gute Geschäft mit unseren Daten" (2005) erschien im Juli in Deutschland auch als Taschenbuch.


Aus: "Privatsphäre ist wie Sauerstoff - Der Kampf gegen den Terror darf die Bürgerrechte nicht gefährden" (Das Parlament, Nr. 34-35 2006, 21.08.2006 - Privatsphäre ist wie Sauerstoff)
Quelle: http://www.bundestag.de/dasparlament/2006/34-35/Titelseite/002.html

Textaris(txt*bot)

#77
Quote[...] Im deutschen Recht bezeichnet die Informationelle Selbstbestimmung das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es handelt sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht, welches im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird. Der Vorschlag, ein Datenschutz-Grundrecht in das Grundgesetz einzufügen, fand bei der Verfassungsdiskussion nach der Wiedervereinigung nicht die erforderliche Mehrheit.

Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und wurde vom Bundesverfassungsgericht im so genannten Volkszählungsurteil 1983 als Grundrecht anerkannt. Abgeleitet wird es aus der im Grundgesetz anerkannten Menschenwürde und der allgemeinen Handlungsfreiheit.

Ausgangspunkt für das Bundesverfassungsgericht ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (unter B II 1 a) des Urteils). Die freie Selbstbestimmung bei der Entfaltung der Persönlichkeit werde gefährdet durch die Bedingungen der modernen Datenverarbeitung. Wer nicht wisse oder beeinflussen könne, welche Informationen bezüglich seines Verhaltens gespeichert und vorrätig gehalten werden, werde aus Vorsicht sein Verhalten anpassen. Dies beeinträchtige nicht nur die individuelle Handlungsfreiheit sondern auch das Gemeinwohl, da ein freiheitlich demokratisches Gemeinwesen der selbstbestimmten Mitwirkung seiner Bürger bedürfe. ,,Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß."


Aus: "Informationelle Selbstbestimmung" (09/2006)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung


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Quote[...] Das US-amerikanische Justizministerium hat bei Bezirksrichterin Anna Diggs Taylor einen Aufschub der Einstweiligen Verfügung beantragt, nach der das Bespitzelungsprogramm der NSA gestoppt werden soll. Würde die Regierung dem Mitte August vom Gericht in Detroit gefassten Beschluss folgen, wären die USA verletzlicher gegenüber terroristischen Angriffen, befürchtet das Justizministerium laut Washington Post. Details dazu seien in einer nicht-öffentlichen Aussage des NSA-Chefs Keith B. Alexander enthalten, heißt es weiter.

Taylor hatte die vom US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) kurz nach den Anschlägen vom 11. September 2001 gestarteten Abhöraktionen gegen US-Amerikaner, die Auslandsgespräche mit Terrorverdächtigen geführt haben, nach einer Klage der Bürgerrechtler der American Civil Liberties Union und anderer für verfassungswidrig erklärt. Kurz nach Bekanntgabe der Einstweiligen Verfügung gegen die Bespitzelungen ist die US-Regierung vor ein Berufungsgericht gezogen. Ziel der Regierung ist es, den Vollzug der Verfügung zumindest solange aufzuschieben, wie das Berufungsverfahren vor dem Court of Appeals in Cincinnati läuft.

Die Bezirksrichterin war der Regierung bereits am Tag der Urteilsverkündung so weit entgegengekommen, als sie nicht den umgehenden Stopp der Abhörmaßnahmen forderte, sondern dem Justizministerium Zeit für eine ausführliche Erwiderung einräumte. Eine Anhörung ist für den 28. September einberaumt.


Aus: "US-Regierung fordert Aufschub des Bespitzelungsverbots" (04.09.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77682

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Quote[...] Der VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) fordert auf Basis einer wissenschaftlichen Studie (PDF-Datei: [http://www.vatm.de/content/sonstige_materialien/inhalt/08-09-2006.pdf]) den Erlass einer Verordnung zur Entschädigung der Telcos und Provider für ihre Tätigkeiten als Hilfssheriffs. Laut dem 61 Seiten starken Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg erscheint eine mögliche Regelung der Kostenerstattung für das Beschnüffeln der Kunden im Rahmen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) "nicht sachgerecht". Die Telekommunikationsüberwachung sei nicht mit der Entschädigung für einzelfallbezogene Belastungen bei Zeugenaussagen während der Ausübung normaler staatsbürgerlicher Pflichten vergleichbar.

[...] Das jetzt veröffentlichte Gutachten sieht in der Verpflichtung der TK-Unternehmen zur Auslandskopfüberwachung als unverhältnismäßigen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit der TK-Unternehmen. Eine Verfassungsbeschwerde halten die Autoren der Studie daher für besonders aussichtsreich. Dabei sollten die Kläger auch darauf hinweisen, dass das erforderliche Notifizierungsverfahren der Bundesregierung für die TKÜV-Änderung bei der EU-Kommission fehlerhaft verlaufen sei, meinen die Gutachter. Auf diese Tatsache allein könne eine Verfassungsbeschwerde aber kaum erfolgreich gestützt werden.

"Ohne eine angemessene Entschädigung der TK-Unternehmen befürchten wir eine weitere erhebliche Zunahme der Überwachungsmaßnahmen", plädiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner nun für den baldigen Erlass einer entsprechenden Regelung. Er verweist darauf, dass sich nach den Statistiken der Bundesnetzagentur die Zahl strafprozessualer Überwachungsmaßnahmen im Zeitraum 2000 bis 2005 auf inzwischen rund 40.000 pro Jahr mehr als verdoppelt hat. Der VATM hofft, dass in der noch ausstehenden Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zur laufenden TKG-Novelle endlich Klarheit geschaffen wird und die Bundesregierung einer "verfassungswidrigen einseitigen Belastung der Wirtschaft eine deutliche Absage erteilt". Für eine zügige Lösung der Frage hat sich jüngst auch der IT-Branchenverband Bitkom eingesetzt und sogar bereits konkrete Entschädigungssummen vorgeschlagen. (Stefan Krempl) / (anw/c't)


Aus: "Gutachten: Staat muss für Telekommunikationsüberwachung zahlen" (08.09.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77952

-.-

Quote[...] Die Auslandskopfüberwachung (im Weiteren: AKÜ) bezeichnet eine bestimmte Konstellation
inländischer Telekommunikationsüberwachung (im Weiteren TKÜ), die Verbindungen von
unbekannten Anschlüssen im Inland zu einem bestimmten Anschluss im Ausland erfassen
soll. Die AKÜ unterscheidet sich von der bislang praktizierten TKÜ dadurch,
• dass die Ermittlungsbehörden, i.d.R. mangels Kenntnis einer Anschlusskennung, nicht
an einem bestimmten Anschluss im Inland ansetzen können und
• stattdessen einen bestimmten – bekannten – Zielanschluss im Ausland überwachen
möchten(1).
Damit soll den deutschen Ermittlungsbehörden die TKÜ – genauer gesagt: die unmittelbare
Überwachungshoheit – auch in solchen Fällen ermöglicht werden, in denen der inländische
Anschluss, der eigentliches Ziel der Überwachung sein soll, nicht bekannt ist und stattdessen
lediglich eine im Ausland belegene Anschlusskennung als Anknüpfungspunkt für die
Überwachung haben. Unmittelbares Überwachungsobjekt ist also zunächst der ausländische
Anschluss, mittelbares – und eigentliches – Überwachungsziel hingegen der aufgrund der
Maßnahme erst zu identifizierende inländische Anschluss. (Nur) in diesen Fällen soll die
TKÜ künftig nicht mehr im Wege der Rechtshilfe im Ausland ansetzen, sondern noch im Inland,
und zwar an den Übergangspunkten (Netzknoten) zwischen in- und ausländischem Verkehr,
den sog. Auslandsköpfen(2).
Rechtsgrundlage der Auslandskopfüberwachung ist § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2
Satz 2 TKÜV-neu ("Netzknoten, die der Vermittlung eines öffentlich zugänglichen
Telefondienstes ins Ausland dienen"). Ihre Zulässigkeit, und damit der eigentliche
Anwendungsbereich, richtet sich nach den allgemeinen Rechtsgrundlagen der TKÜ; dies sind
insbes. die §§ 100a und b StPO, §§ 3, 5 und 8 G10, §§ 23a ff. des Zollfahndungsdienstgesetzes
sowie die (einige) Landespolizeigesetze (3).


Aus: "Die Neuregelung zur Auslandskopfüberwachung gemäß § 4 TKÜV auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand - Gutachten im Auftrag des VATM" (Forschungsgruppe Kriminologie; Freiburg i.Br., Juli 2006)
Quelle: http://www.vatm.de/content/sonstige_materialien/inhalt/08-09-2006.pdf

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Quote[...] Peter Altmaier, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesinnenminister, sieht mit der in Brüssel verabschiedeten Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten keinen "gläsernen EU-Bürger" einhergehen. "Wir haben bereits innerstaatlich die Möglichkeit gehabt, auf solche Daten zuzugreifen", sagte der CDU-Politiker auf einer Diskussionsrunde des Berliner Senats und der Europa-Union Berlin am gestrigen Montag im Roten Rathaus. Nun sei eine europäische Regelung geschaffen worden, damit Verbindungs- und Standortdaten für einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten gespeichert werden. Angesichts der Tatsache, dass Telcos immer mehr Flatrates anböten und die begehrten Informationen über die Gesprächspartner nicht mehr für Abrechnungszwecke von sich aus einige Zeit vorhalten würden, sei dies "ein sehr legitimes Anliegen".

Gänzlich anderer Meinung war die Berliner Justizsenatorin Karin Schubert. Die SPD-Politikerin warf Altmaier vor, so zu argumentieren, als ob es kein Grundgesetz gäbe. "Wir haben bisher nur bei einem Anfangsverdacht Daten gespeichert", stellte sie klar. Nun sollten künftig "ohne Straftat" und allein aufgrund einer dunklen terroristischen Bedrohung, "die nicht greifbar ist", die elektronischen Spuren der Nutzer in der EU protokolliert werden. Dies verstoße gegen die Auflagen der Verfassung, dass Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung "geboten, erforderlich, geeignet und angemessen sein müssen". Zudem fühle sie persönlich sich durch eine solche Form der "totalen Überwachung überall beeinträchtigt". In einem demokratischen Staat müssten die Bürger Freiheiten aber auch leben dürfen.

Generell hat die Berliner Bürgermeisterin Zweifel, "dass wir uns durch die uferlose Datenspeicherung vor Terrorismus schützen".

[...] Altmaier beeilte sich zu bekunden, dass "das Grundgesetz für uns nicht zur Disposition steht". Alle Urteile aus Karlsruhe, mit denen das Bundesverfassungsgericht etwa den Kernbereich der Persönlichkeit für Strafverfolger für tabu erklärte, seien zu respektieren. "Wir brauchen aber eine öffentliche Debatte darüber, was an Datenschutz nötig ist", befand er. Die Richter in Karlsruhe könnten sich dieser nicht gänzlich entziehen. Generell befand Altmaier, dass "die Menschen sich mehr bedroht durch den Terrorismus und die internationale Kriminalität fühlen als durch den Staat." Die Politik würde kritisiert, "weil wir zuwenig Videokameras im öffentlichen Raum installieren", brachte er ein Beispiel für den Meinungswandel angesichts einer terroristischen Gefährdung, "die sich gegenüber jedermann und an jedem Ort manifestieren" könne. Konkret forderte der Staatssekretär, dass die Geheimdienste im Rahmen des umstrittenen Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) auch bei Extremismusverdacht auf die Daten Privater sowie auf die Mautdaten zugreifen dürfen sollten.

Hansjürgen Garstka, ehemaliger Datenschutzbeauftragter Berlins, bemühte sich um eine Versachlichung der Diskussion. Er betonte, dass im Mautsystem bei TollCollect viele Daten von vornherein gleich wieder gelöscht und sich mit den übrig bleibenden kaum Straftaten aufklären lassen würden. Ähnlich verhalte es sich bei den Telekommunikationsdaten. Man müsste also fragen, "ob die Datenspeicherung von Anfang an Architekturkriterium" von Computersystemen sein solle. Diese müssten dann schon mit dem Gedanken im Hinterkopf konstruiert werden, dass die Ermittler und Nachrichtendienste möglicherweise einmal auf anfallende Daten zugreifen wollen. "Dann bliebe aber kein Lebensbereich mehr übrig, in dem nicht von vornherein die Sicherheitsbehörden ihre Interessen wahrgenommen haben", warnte Garstka. Bei vielen immer wieder aufkommenden Forderungen der Sicherheitspolitiker steht seiner Ansicht nur "ein Vollzugsdefizit dahinter". So dürfe der Bundesnachrichtendienst (BND) etwa bereits Auslandsgespräche auf Stichworte hin untersuchen, was bei Anrufen in den Libanon der erfolglosen Kofferbomben-Attentäter schon im Vorfeld hätte greifen können.


Aus: "Innenstaatssekretär verteidigt verdachtsunabhängige TK-Überwachung" (12.09.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78035

Textaris(txt*bot)

#81
Quote[...] Im April wurde bekannt, dass die US-Regierung einen Monat zuvor in Gesprächen mit EU-Vertretern den Wunsch geäußert hat, zum Zweck der Terrorismusbekämpfung Zugriff auf die Verbindungsdaten europäischer Bürger zu erhalten, nachdem im Februar die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten verabschiedet wurde. Nach der umstrittenen Richtlinie können die Mitgliedsstaaten die Daten zwischen 6 und 24 Monaten speichern. Die Forderung ist auch deshalb pikant, weil es in den USA eine Vorratsdatenspeicherung noch nicht praktiziert wird. Das US-Justizministerium versucht diese durchzusetzen, um angeblich darüber besser Kinderpornographie verfolgen zu können.

Die US-Regierung strebt offensichtlich ein ähnliches "Push-System" an, wie dies bereits mit den Flugpassagierdaten (PNR) bei transkontinentalen Flügen von in die USA gemacht wird. Allerdings muss aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs im Juni 2006 die Weitergabe der 34 Datensätze – neben Namen und Reisedaten auch Kreditkarteninformationen, Buchungen für Hotels oder Mietwagen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und anderes – von den Fluggesellschaften an die US-Zollbehörden auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Da die EU selbst auch die Daten sammeln (PDF-Datei: http://www.statewatch.org/news/2004/sep/eu-pnr-directive.pdf) und der USA entgegenkommen will, intendiert die Kommission, auch am Parlament vorbei ein neues Abkommen mit den USA zustande zu bringen.

Im Oktober veranstaltet die EU-Kommission eine Konferenz über den "internationalen Transfer von persönlichen Daten", auf der die Frage der Weitergabe von PNR-Daten an dritte Staaten, aber vermutlich auch die der Übergabe der Verbindungsdaten besprochen werden soll. Auch im Rahmen eines geplanten Rahmenbeschlusses (PDF-Datei) zum Schutz persönlicher Daten bei der polizeilichen und juristischen Kooperation soll deren Weitergabe an Drittstaaten geregelt werden. Die USA üben erheblichen Druck aus, um die Forderung nach einem adäquaten Datenschutz aufzuweichen. Zur Zeit überprüfen die europäischen Datenschutzbehörden noch die Übergabe der Daten von Finanztransaktionen europäischer Bürger durch das internationale Kommunikationsnetzwerk SWIFT an den US-Geheimdienst CIA.

Auf eine Anfrage der niederländischen EU-Abgeordneten Jeanine Hennis-Plasschaert hat der für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige EU-Kommissar Franco Frattini nun erklärt, dass die EU-Richtlinie den Zugriff auf die gespeicherten Verbindungs- und Lokalisierungsdaten nicht festgelegt hat. Das sei eine Frage der nationalen Gesetzgebung. Den USA könnten sie in "besonderen und gut definierten Fällen" gemäß den bestehenden Vereinbarungen zum Austausch von Daten in Strafverfahren weiter gegeben werden. Bürgerrechtsorganisationen warnen nun, Brüssel habe damit bestätigt, dass die "USA Zugriff auf vorratsgespeicherte Kommunikationsdaten erhalten". (fr/Telepolis)


Aus: "EU will Verbindungsdaten an die USA weitergeben" (heise.de/newsticker; 21.09.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78467

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Quote[...] Im Streit über die Übermittlung von Fluggastdaten haben die EU und die USA in der Nacht auf Freitag eine Einigung erzielt. Die EU-Fluglinien liefern die Informationen in Zukunft direkt beim US-Ministerium für Heimatschutz ab.

EU-Kommissar Franco Frattini sagte, die Europäer hätten grundsätzlich anerkannt, dass die USA nach dem vom Kongress gebilligten neuen Anti-Terror-Gesetz Daten für die Terrorismusbekämpfung an zuständige Fahndungsbehörden künftig leichter weitergeben wollten.

"So haben wir akzeptiert, die Daten an die Abteilung des US-Heimatschutzministeriums zu geben", erläuterte Frattini. "Und diese Abteilung wird die Offenlegung gegenüber anderen Stellen vereinfachen, die mit der Bekämpfung des Terrorismus beschäftigt sind."

Das werde aber unter zwei Bedingungen erfolgen, betonte der Kommissar. Es würden nicht mehr Daten ausgetauscht und die in Frage kommenden US-Anti-Terror-Behörden hätte weiterhin keinen direkten Zugang zu den Daten. Damit sei ein "vergleichbarer Datenschutz" wie bisher gewährleistet, versicherte Frattini.

Auch die finnische Ratspräsidentin und Justizministerin Leena Luhtanen sprach von einem "angemessenen Niveau von Datenschutz" in dem neuen Abkommen. Außerdem hätten die Amerikaner akzeptiert, bei der Datenübermittlung von einem "Pull-System" auf ein "Push-System" überzugehen. Demnach sollen künftig die europäischen Airlines direkt ihre Passagierdaten an das US-Heimatschutzministerium liefern, anstatt diesem zu gestatten, sie von ihren Reservierungssystemen abzurufen. Damit ist eine zentrale Forderung der EU-Unterhändler erfüllt.

An der Zahl von maximal 34 Datenfeldern, die die Europäer übermitteln müssen, ändere sich nichts, betonte der zuständige Verhandler der EU-Kommission und Generaldirektor Jonathan Faull. Neben dem Namen des Passagiers fallen auch dessen Wohn- und E-Mail-Adresse, Telefon- und Kreditkartennummer darunter.

Die AUA hatte mehrmals erklärt, den US-Behörden nur zehn Datenfelder zur Verfügung zu stellen. Zugriff auf die Daten habe neben anderen Fahndungsbehörden die US-Bundespolizeibehörde FBI, sagte Faull.

Weiterhin gelten würden die Selbstverpflichtungen zum Datenschutz, welche die Amerikaner den Europäern 2004 gegeben hatten, erläuterte der EU-Chefverhandler. Im neuen Zwischenabkommen sind die Sicherheitsgarantien für die Europäer nicht ausdrücklich definiert.

Laut Faull sind diese Sicherheitsgarantien nur in Briefen der beiden Verhandler festgeschrieben, das Abkommen enthält demnach auch einen Hinweis auf die US-Selbstverpflichtungen von 2004.

Quote
Diese persönlichen Daten übermitteln EU-Fluglinien an den US-Heimatschutz:

   1. PNR-Buchungscode [Record Locator]
   2. Datum der Reservierung
   3. Geplante Abflugdaten
   4. Name
   5. Andere Namen im PNR
   6. Anschrift
   7. Zahlungsart
   8. Rechnungsanschrift
   9. Telefonnummern
  10. Gesamter Reiseverlauf für den jeweiligen PNR
  11. Vielflieger-Eintrag [beschränkt auf abgeflogene Meilen und Anschrift[en]]
  12. Reisebüro
  13. Bearbeiter
  14. Codeshare-Information im PNR
  15. Reisestatus des Passagiers
  16. Informationen über die Teilung einer Buchung
  17. E-Mail-Adresse
  18. Informationen über Flugscheinausstellung [Ticketing]
  19. Allgemeine Bemerkungen
  20. Flugscheinnummer
  21. Sitzplatznummer
  22. Datum der Flugscheinausstellung
  23. Historie über nicht angetretene Flüge [no show]
  24. Nummern der Gepäckanhänger
  25. Fluggäste mit Flugschein, aber ohne Reservierung [Go show]
  26. Spezielle Service-Anforderungen [OSI, Special Service Requests]
  27. Spezielle Service-Anforderungen [SSI/SSR, Special Service Requests]
  28. Information über den Auftraggeber [received from]
  29. Alle Änderungen der PNR [PNR-History]
  30. Zahl der Reisenden im PNR
  31. Sitzplatzstatus
  32. Flugschein für einfache Strecken [one-way]
  33. Etwaige APIS-Informationen [Advanced Passenger Information System; System der vorab erfassten Passagierdaten]
  34. ATFQ-Felder [automatische Tarifabfrage]


Endgültig beschlossen soll das neue EU-US-Zwischenabkommen nächste Woche von den EU-Botschaftern und anschließend im EU-Ministerrat werden.

[...] Washington hatte EU-Fluglinien, die ihre Daten nicht übermitteln, mit einer Strafe von 6.000 US-Dollar pro Passagier und Landeverbot gedroht.

Die Speicherfrist für die Passagierdaten beträgt vorläufig 3,5 Jahre.


Aus: "Passagierdaten: Voller Zugriff für USA" (06.10.2006)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/141716/

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Quote[...] Abgeordnete aus allen Fraktionen des EU-Parlaments haben gestern Abend das Passagierdaten-Abkommen mit den USA teilweise vernichtend kritisiert. Vor allem die Frage, welche nachprüfbaren Datenschutzgarantien die USA gegeben hätten, konnte nicht wirklich beantwortet werden.

EU-Kommissar Franco Frattini hatte gestern Abend einen schweren Stand, als er das Abkommen mit den USA zur Weitergabe von Flugpassagierdaten vor dem EU-Parlament verteidigen musste.

Die Vertreter des Rats, der das Abkommmen eigentlich verhandelt hatte, verließen nach einem kurzen Statement das Plenum.

Der österreichischen Abgeordnete Johannes Voggenhuber [Grüne] kommentierte den Auftritt als keineswegs "Oscar-reife Vorstellung", der Deutsche Alexander Alvaro [Liberale] warf den Ratsmitgliedern vor, keine Ahnung zu haben, was in dem Abkommen eigentlich stehe.


[...] Gefragt wurde von liberalen, grünen und sozialdemokratischen Abgeordneten im Zweiminutentakt, welche Garantien die USA denn gegeben hätten, dass die Daten nicht zum Beispiel bei der CIA landen würden.

Von den Konservativen, die das Abkommen mittragen, ergriff nach der Fraktionsprecherin im Lauf der Debatte kaum jemand das Wort.

[...] Rückendeckung erhielt Frattini nur vom britischen Sozialdemokraten Michael Cashman. Der applaudierte Rat und Kommission für das "sehr gute Abkommen" mit den USA, das ein guter Anfang sei, und plädierte für eine Ausweitung des Schengen-Abkommens auf die USA als "transatlantische Schengen-Zone".

[...] Am Ende trat Frattini an das Rednerpult und verteidigte das Abkommen. Frattini berief sich auf Garantien der USA, dass die Daten nach europäischem Recht behandelt würden.

Die Daten würden explizit beim US-Heimatschutz verbleiben und nicht an die CIA weitergegeben. Im Übrigen sei das Abkommen "nicht schlechter als das vorige".

[...] Der österreichische Abgeordnete Hubert Pirker [EVP] vertritt ebenso wie Frattini die Position, dass ohne das Abkommen Chaos im Flugverkehr ausbrechen würde. Nach Pirkers Meinung stehen die an den US-Heimatschutz gelieferten Daten unter europäischem Recht.


Aus: "Flugdaten-Prügel für den EU-Kommissar" Von Erich Moechel (12.10.2006)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/143017/

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Quote[...] Brüssel. Die USA zeigen sich mit dem provisorischen Abkommen über den Austausch von Fluggastdaten zwar zufrieden, fordern aber mehr Entgegenkommen der EU ab 2007. Stewart Baker, Hauptverhandler für das US-Heimatschutzministerium, sagte am Dienstag in Brüssel, dass sich die USA für das endgültige Abkommen ab Juli 2007 mehr "Flexibilität" für den Umgang mit den Flugpassagierdaten wünschten. Die Daten müssten langfristig auch länger als die derzeit vorgesehenen dreieinhalb Jahre gespeichert werden. 

[...] Baker räumte ein, dass die Übermittlung der Daten eine Art "Ersatz für Visa-Informationen" sei. Washington hätte das Recht, über Menschen vor deren Einreise in die USA Informationen zu erhalten, die "nicht strenge Privatsache" seien. Passagiere würden ja "jedem Reisebüro" Telefonnummern und E-Mail-Adressen zur Verfügung stellen. Die Verknüpfung dieser "Basisinformationen" wäre für den Anti-Terror-Kampf von übergeordnetem Interesse. Buchungsinformationen hätten den US-Behörden bereits bei der Identifizierung von mutmaßlichen Attentätern geholfen.

Bei den Verhandlungen mit der EU sei deutlich geworden, dass "auch etliche europäische Regierungen" Interesse an der Schaffung einer ähnlichen Datenbank hätten: Langfristig wäre ein Austausch von Passagierinformationen zwischen EU und USA von "wechselseitigem Interesse". Aus dem Umfeld von EU-Justizkommissar Franco Frattini war zuletzt verlautet, dass der Aufbau eines europäischen Datenaustauschsystems "interessant" wäre.


Aus: "EU-USA: Washington hat Appetit auf mehr Flugdaten" Von FRIEDERIKE LEIBL (Die Presse; 18.10.2006)
Quelle: http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=p&ressort=eu&id=593074


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#82
Quote[...] Nach den gescheiterten Kofferbomben-Anschlägen will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) massiv die Überwachung des Internets ausbauen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin 'Der Spiegel' (kommende Ausgabe). Im Berliner Anti-Terror-Zentrum soll eine neu gegründete "Internet Monitoring und Analysestelle" (IMAS) unter Federführung des Verfassungsschutzes eingerichtet werden, in der rund 50 Beamte verdächtigen Online-Aktivitäten nachgehen sollen.

Die Arbeitsgruppe soll die Aktivitäten aus Bund und Ländern bündeln und sich besonders auf den islamistischen Extremismus konzentrieren. Neben dem Bundeskriminalamt wird sich auch der Bundesnachrichtendienst beteiligen. Das Innenministerium möchte von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) für die neuen Aufgaben bis zu 86 Millionen Euro für das kommende Jahr. (ck)


Aus: "Schäuble plant neue Geheimdienst-Abteilung für die Internet-Überwachung - "Internet Monitoring und Analysestelle" und Führung von Verfassungsschutz und BND" (23.09.2006)
Quelle: http://de.internet.com/index.php?id=2045291&section=Topstories

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Quote[...] Der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble [CDU] will zum Schutz vor Terroranschlägen die Überwachung des Internets massiv ausbauen.

Im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum [GTAZ] von Bundeskriminalamt, Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst in Berlin werde es eine personelle Einheit zur stärkeren Überwachung extremistischer oder terroristischer Inhalte im Internet geben, kündigte eine Sprecherin Schäubles am Samstag an.

Schäuble hatte nach den gescheiterten Kofferbomben-Anschlägen auf die Notwendigkeit verwiesen, die Online-Beobachtung voranzutreiben und dafür mehr Personal bereitzustellen.




Kommentar:
Quote[...]   Und wer überwacht die Extremisten in der Regierung?
Von karateschnitzel

Deren Terror muß der Bürger ja noch viel häufiger ertragen. Und letztendlich ist er auch noch viel gefährlicher weil er in autoritäre Verhältnisse führt.


Aus: "Spezialeinheit für die Netz-Überwachung: Im Rahmen der Terrorbekämpfung soll in Deutschland eine Spezialeinheit extremistische Inhalte im Netz überwachen"
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/138592/

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Quote[...] Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) kann im "Kampf gegen den Terror" mit zusätzlichem Geld rechnen. Wie das 'Handelsblatt' (Mittwochsausgabe) aus dem Bundesinnenministerium erfuhr, hat Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) Schäuble für die nächsten drei Jahre eine Aufstockung des Überwachungsetats um 132 Millionen Euro zugesagt. Jeweils 44 Millionen Euro sollen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationswirtschaft (BSI) zukommen. Mit den Mitteln kann Schäuble zusätzliche Stellen einrichten und neue Computer zur Internet-Überwachung anschaffen.


Aus: "Schäuble erhält zusätzliches Geld für Überwachung - 44 Millionen Euro für Ausbau des BSI" (de.internet.com; 10.10.2006)
Quelle: http://de.internet.com/index.php?id=2045556&section=Security

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Quote[...] Die Schweizer Behörden testen laut einem Zeitungsbericht Trojaner für die Überwachung von Internet-Telefonie. Telekoms und Internet-Anbieter sollen diese unbemerkt auf die PCs übermitteln, um den Behörden direkten Zugriff zu ermöglichen.

[...] Das Projekt werde geheim betrieben, um die öffentliche Diskussion dazu zu vermeiden, so die Zeitung weiter, da gerade Trojaner einen eher schlechten Ruf haben.


Aus: "Schweizer Lauschangriff auf VoIP" (08.10.2006)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/142149/

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Quote[...] Während das Abhören von herkömmlichen Telefonaten in Fest- oder Mobilfunknetzen zum Tagesgeschäft gehört, stellen Verbindungen per Voice-over-IP für Strafermittler häufig ein Problem dar, besonders wenn überwachte Personen Skype über ausländische Server nutzen oder direkt von PC zu PC telefonieren und dabei die Daten verschlüsseln. Das Schweizer Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) testet daher den Einsatz von Spionagesoftware, mit deren Hilfe sich die Gespräche auf den PCs der Kommunikationspartner abhören lassen sollen.

Die Software stammt von dem Schweizer Sicherheitsunternehmen ERA IT Solutions, das sie ausschließlich an Ermittlungsbehörden liefern will. Dadurch soll auch verhindert werden, dass Antiviren-Hersteller das Programm in ihre Datenbanken aufnehmen und ihre Tools den Befall melden. Firewalls stellen laut Hersteller für das Programm kein Problem dar.

Die Installation der Software-Wanze soll nur auf richterliche Anordnung hin erfolgen. Die Internetprovider der überwachten Personen sollen das Programm dann auf deren Rechner schleusen. Das Programm speichert die abgehörten Daten ab und sendet sie in kleinen, unauffälligen Paketen an einen Server. Wird der PC vor Ende der Übertragung abgeschaltet, nimmt das Programm diese nach dem nächsten Start wieder auf.

Die Wanze hat noch einige zusätzliche Funktionen: So kann sie beispielsweise das eingebaute Mikrofon eines Notebooks zur Raumüberwachung aktivieren oder angeschlossen Webcams aktivieren. Da letztere jedoch meist durch Leuchtdioden den Betrieb signalisieren, dürfte dies in der Praxis nicht sinnvoll sein. Nach Abschluss einer Abhöraktion kann sich das Programm zeitgesteuert selbst deinstallieren.

Bislang wurde das Projekt geheim vorangetrieben, doch nun hat die SonntagsZeitung darüber berichtet. Sie zitiert Charles Gudet, den Leiter des Dienstes für Besondere Aufgaben (DBA) im UVEK, der einräumte, dass im Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) eine klare Rechtgrundlage für den Einsatz von Trojanern fehle. Kantonale und eidgenössische Strafprozessordnungen erlaubten den Einsatz von Software-Wanzen hingegen gemäß der Regelungen für Überwachungen mit technischen Überwachungsgeräten. (ad/c't)


Aus: "Kommissar Trojaner" (08.10.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/79172


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#84
Quote[...] Mobiltelefone, die in empfangsbereitem Zustand mitgeführt werden, melden sich in kurzen Abständen bei der für sie gerade "zuständigen" Basisstation des Mobilfunknetzes an - das gesamte Mobilfunknetz ist entsprechend einem Raster in einzelne Zellen aufgeteilt. Zum Empfang eingehender Anrufe oder Kurzmitteilungen ist die genaue Lokalisierung des Standortes des Mobiltelefons durch den Mobilfunknetzbetreiber nötig. Im Rahmen dieser ständigen Positionsangabe werden unter anderem die Kartennummer (IMSI) und die Gerätenummer (IMEI) des Mobiltelefons an die Basisstation gesendet.

Dieses Prinzip nutzt der "IMSI-Catcher", indem er innerhalb einer Funkzelle eine Basisstation des Mobilfunknetzes simuliert. Sämtliche eingeschalteten Mobiltelefone, die sich im Einzugsbereich des "IMSI-Catchers" befinden, senden nunmehr ihre Daten an dieses Gerät. Auf diese Weise ist es möglich, Karten- und Gerätenummer sowie den Standort des Mobiltelefons zu ermitteln.

Eingesetzt wird das Verfahren in Strafverfahren, geregelt in §100i Strafprozessordnung. Demnach dürfen zur Vorbereitung einer Telekommunikationsüberwachung die Geräte- und Kartennummer eines aktiv geschalteten Mobiltelefons durch Einsatz technischer Mittel und der genaue Standort eines Mobiltelefons zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten ermittelt werden.

Dagegen hatten eine Bürgerrechtsorganisation, zwei Rechtsanwälte, ein Pfarrer, ein Steuerberater sowie eine Journalistin geklagt, da sie der Auffassung sind, dass die Ermittlung der Geräte- und Kartennummern sowie des Standortes von Mobiltelefonen durch Einsatz eines "IMSI-Catchers" ein nicht gerechtfertigter Eingriff in ihr grundrechtlich geschütztes Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) ist. Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde allerdings nicht zur Entscheidung angenommen.

Nach Ansicht des Gerichts greift die Datenerhebung nach §100i Abs. 1 StPO nicht in den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses ein, da sie nicht im Zusammenhang mit einem Kommunikationsvorgang steht und auch keinen Kommunikationsinhalt im Sinne des Art. 10 Abs. 1 GG erfasst. Die Erfassung der Geräte- oder Kartennummer sei unabhängig von einem tatsächlich stattfindenden oder zumindest versuchten Kommunikationsvorgang zwischen Menschen.


Aus: "Handy-Ermittlung per IMSI-Catcher erlaubt" (golem.de; 13.10.2006)
Quelle: http://www.golem.de/0610/48366.html

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Quote[...] Das Bundesverfassungsgericht gab am Freitag bekannt, dass der Einsatz der Geräte, mit denen die Kartennummer und der Standort eines Handys ermittelt werden können, mit dem Grundgesetz vereinbar sei. In der Kammerentscheidung heißt es, der Einsatz verstoße weder gegen den Schutz des Fernmeldegeheimnisses, noch gegen die informationelle Selbstbestimmung. Die von der Humanistischen Union eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz der so genannten IMSI-Catcher wurde nicht angenommen.

Bei IMSI-Catchern werden in einem bestimmten Umkreis alle Empfangs- und Sendesignale von Handys auf den Catcher umgeleitet. Die Technik macht sich zu Nutze, dass alle eingeschalteten Handys in kurzen Abständen Signale an die Basisstation senden und der Catcher die Basisstation simuliert. Dadurch können die Karten- und Telefonnummer des Handys, aber auch der Standort des verdächtigten Nutzers ermittelt werden.


Aus: "Behörden dürfen Handys überwachen" (ftd.de, 13.10.2006)
Quelle: http://www.ftd.de/politik/deutschland/121684.html

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Quote[...] Immer auf Empfang, immer auf Sendung. Wer stets
erreichbar sein will, muss damit leben, auch stets seinen Standort zu
verraten - ohne, dass er "Ich bin gerade in der Straßenbahn" in sein
Mobiltelefon plappert. Weil das Ding ständig aus der Jackentasche
funkt, kann es ins Visier der Fahnder geraten, und sei sein Besitzer
noch so harmlos. Ob jemand verdächtig ist oder nicht, kann der
Imsi-Catcher schließlich nicht wissen. Dass das alles seine Ordnung
hat, hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Damit hat sich das Gericht ein weiteres Mal einen Schritt von der von
ihm einst selbst so hoch gehaltenen informationellen Selbstbestimmung
verabschiedet. Seine Linie lautet nun: Wer spricht, darf sicher sein,
dass sein Gespräch in der Regel unbelauscht bleibt, wer nur
Funksignale von sich gibt, nicht. Denn dabei kommunizieren Geräte,
keine Menschen. Formal mag das richtig sein. Doch die Frage, wer sich
wo aufhält, kann mindestens so interessant sein wie der Inhalt eines
Gesprächs - wäre es anders, gäbe es den Imsi-Catcher nicht.
Wer es ernst meint mit dem Schutz der Privatsphäre, darf sich nicht
mit solchen Argumenten begnügen. Denn die technische Entwicklung
weckt Begehrlichkeiten, und der Druck, der in unsicherer Zeit auf
Gesetzgeber und Justiz lastet, trägt seinen Teil dazu bei. Bisher hat
das Bundesverfassungsgericht dem meist entgegengesteuert. Nun scheint
das Bollwerk zu bröckeln.


Aus: "Südwest Presse: Kommentar zu Imsi-Catcher" (13.10.2006)
Quelle: http://www.presseportal.de/story.htx?nr=886301&firmaid=59110

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Quote[...] Wer glaubt wirklich, dass Kriminelle nicht die Methode des SIM-Karten-Tauschs beherrschen und sich tatsächlich durch ihre Handy-Nutzung erwischen lassen?

Wer kontrolliert die Kontrolleure? - Das Urteil passt zumindest in die aktuelle Entwicklung: Weitergabe von Flugdaten in die USA, immer mehr Überwachungskameras an öffentlichen Plätzen, Datensammelwut (Gene, Biometrie), etc.

Womöglich leben wir doch in einem Überwachungsstaat. Und dann kommt´s auf das bisschen Handy-Ortung auch nicht mehr an.


Aus: "Das Handy, dein verräterischer Begleiter" (15:37:49, Blog: Strolch; 13.10.06)
Quelle: http://blog.xonio.com/xonio_redaktion.php/2006/10/13/das_handy_dein_verraterischer_begleiter


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Quote[...]  Schlechter hätte es für die Polizei nicht laufen können. 620 000 Euro hatte die Stadt in eine teure Videoüberwachungsanlage auf dem Kiez investiert, um die Gewaltkriminalität zu senken. Doch die erste Bilanz ist ernüchternd: Die Zahl schwerer und gefährlicher Körperverletzungen schnellte im ersten Halbjahr um 16,3 Prozent auf mittlerweile 634 in die Höhe. Dies ist im Vergleich zu anderen Stadtteilen ein weit überproportionaler Anstieg.

Die Polizeiführung kommt mehr und mehr zu der Erkenntnis, dass die zehn Kameras zwischen Nobistor und Millerntorplatz, die Innensenator Udo Nagel im März mit der Ankündigung "mehr Sicherheit für Hamburger Bürger und Gäste" in Betrieb genommen hat, nicht ausreichen. Jetzt werden wieder verstärkt Polizisten auf Streife geschickt.

[...]  Bei der Polizei tröstet man sich damit, dass auf dem Kiez das sogenannte Dunkelfeld zuletzt aufgehellt werden konnte. "Es wird mehr von den Einsatzkräften festgestellt. Die Bereitschaft zur Anzeige ist gestiegen", sagt Polizeisprecher Ralf Meyer. Das erklärt aber nicht den Anstieg der Delikte allein. Trotz der schlechten Zahlen sieht man in der Innenbehörde die Videoüberwachung nicht als Flop an. Reinhard Fallak, Büroleiter des Innensenators: "Damit solche Maßnahmen greifen und sie seriös zu bewerten sind, braucht man einen längeren Atem."


Aus: "Video-Überwachung auf dem Kiez scheitert" - Zahl der Gewalttaten seit Einführung deutlich gestiegen - Nun sollen auf der Reeperbahn noch mehr Streifen eingesetzt werden. Gleichzeitig kommt die Polizeiführung mehr und mehr zu der Erkenntnis, dass die zehn Kameras zwischen Nobistor und Millerntorplatz nicht ausreichen" Von André Zand-Vakili (Artikel erschienen am 30.09.2006)
Quelle: http://www.welt.de/data/2006/09/30/1055302.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Zwar gab es in Deutschland bisher keinen Anschlag, doch schon der von US-Präsident George W. Bush ausgerufene Krieg gegen den Terror lässt die Sicherheitsbranche boomen. "Wir verdanken der Regierung Bush einen großen Teil unserer Existenzberechtigung", sagt Robowatch-Geschäftsführer Jens Hanke. Die USA vergäben Aufträge in Sachen Anti-Terror-Technik kaum an ausländische Unternehmen. Aber Washingtons gewaltige Investitionen hätten den "Fressneid" der europäischen Regierungen ausgelöst. So sei Bushs Politik indirekt zum Förderprogramm für die europäische Sicherheitsindustrie geworden.

Die verheerenden Anschläge in London und Madrid hätten ein Übriges getan. "Das hat noch einmal einen messbaren Schub ausgelöst", sagte Hanke im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. Es klinge zwar zynisch, "aber ohne diese Anschläge gäbe es diese Halle nicht", sagt er und deutet ins Rund der "Technology against Terror"-Schau.

Die Terrorangst beflügelt die Forschung in der Sicherheitstechnik. So gibt Robowatch Hanke zufolge rund die Hälfte seiner Mittel für Forschung und Entwicklung aus. Auch abseits der Privatwirtschaft müht man sich plötzlich um Innovationen. Aus Hochschulen und staatlichen Forschungsinstituten dringen nahezu täglich Meldungen über neue Sprengstoff- und Biowaffen-Sensoren, Kriegsgerät für den Anti-Terror-Feldzug, Technik zur Videoüberwachung und Software für den Kampf gegen Internet-Terroristen.

Besondere Hoffnung setzen Unternehmen in die Entwicklung biometrischer Überwachungssysteme. Analysten sehen in der Branche gigantische Wachstumschancen von bis zu 35 Prozent pro Jahr. Behörden, Firmen und Privatleute werden sich in den kommenden Jahren die Erkennung von Fingerabdrücken, Gesichtern, Augen und Stimmen Milliarden kosten lassen.


Aus: "Technik gegen die Todesangst" Von  Markus Becker (13. Oktober 2006)
Quelle: http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,442326,00.html

Textaris(txt*bot)

#87
Quote[...] Aber nicht nur die Möglichkeit für Staatsschützer, lediglich auf Grund eines vagen Hinweises ein Telefon anzuzapfen oder Wanzen zu installieren, wird kritisiert. Die Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz (DJS) bezeichnen den vorgesehenen möglichen Einsatz von Spitzeln als direkten Weg «rückwärts zum Schnüffelstaat». Und der Verein grundrechte.ch (Nachfolgeorganisation der Stiftung Archiv Schnüffelstaat Schweiz) sowie die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) doppeln nach, dass die Staatsschutzbehörden somit jene Kompetenzen zurückerhalten würden, die sie vor dem Fichenskandal ohne gesetzliche Grundlage beansprucht hatten und die ihnen in der Folge entzogen worden waren. Dass dies unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung geschehen soll, ist auch für SP und Grüne unhaltbar.

Streitpunkt nachrichtendienstliche Kompetenzen

Ein weiterer umstrittener Punkt betrifft die Kontrolle der erweiterten nachrichtendienstlichen Kompetenzen. Die Gesetzesrevision sieht vor, dass die beantragten Massnahmen durch das Bundesverwaltungsgericht zu prüfen sind. Die DJS, aber auch die Parteien befürchten jedoch, dass diese richterliche Kontrolle zum justiziellen Alibi verkommen könnte, weil das Bundesverwaltungsgericht für seinen Entscheid lediglich 72 Stunden Zeit hat und auf die Informationen der Nachrichtendienste angewiesen ist.

Polizeiverband ist Feuer und Flamme

Uneingeschränkte Zustimmung finden die neuen Sicherheitsmassnahmen dagegen in Polizeikreisen. Für den Verband Schweizerischer Polizeibeamter sind die vorgesehenen Änderungen in Anbetracht der heutigen Sicherheitslage notwendig. Der Verband begrüsst zudem die Bestrebungen, die schweizerischen Rechtsvorschriften an die anderer europäischer Länder anzupassen. Der Kampf gegen den Terrorismus müsse eine koordinierte Teamarbeit sein, nur so könne die Polizei ihre Aufgabe erfüllen.


Aus: "Anti-Terror-Paket: Datenschützer sträuben sich" - Abhören von Telefongesprächen und privaten Räumen, Überwachung von Mail- und Postverkehr, sowie Einsätze von Spitzeln: Die Massnahmen des neuen Staatsschutzgesetzes BWIS II stossen auf heftige Kritik (20min.ch; 13.10.06) [CH]
Quelle: http://www.20min.ch/news/schweiz/story/14222771


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Quote[...] Die CDU/CSU setzt sich dafür ein, dass künftig Internet-Verbindungsdaten, die für den Kampf gegen den internationalen Terrorismus gespeichert werden, auch für Ermittlungen gegen Urheberrechtsverstöße genutzt werden können. ,,Wenn beim Provider die Daten vorhanden sind, kann man sie auch für die Verfolgung von Copyright-Verstößen nutzen", sagte der Berichterstatter der Unionsfraktion für die geplante Änderung des Urheberrechts, Günther Krings, dem Nachrichtenmagazin FOCUS. Die anonyme Nutzung des Internets in Deutschland müsse erschwert werden: ,,Wer sich im Netz bewegt, kann nicht davon ausgehen, immer inkognito zu bleiben."

Aus: "FOCUS: Union will stärker gegen Urheberrechtsverstöße im Internet vorgehen – Netz soll nicht länger anonym genutzt werden" (Datum ??/10/2006)
Quelle: http://focus.msn.de/magazin/magazin/kurzfassungen/nn_aid_25388.html


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Quote[...] Als "erstaunlich ehrlich" bezeichnete Jan Korte, Mitglied im Innenausschuss des Bundestags für die Fraktion Die Linke, das Plädoyer des CDU-Mannes. "Bisher begründete die große Koalition den erheblichen Eingriff in die Grundrechte, den die Vorratsdatenspeicherung darstellt, mit der Notwendigkeit des Kampfes gegen den Terror." Krings habe nun zugegeben, dass es der Union auch um die Jagd auf Teenager gehe, "die sich eine Sicherheitskopie der neuen Platte ihres Lieblingsstars machen". Es sei schon immer zu vermuten gewesen, dass mit der "an sich rechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung auch ganz andere Zwecke als die Terrorismusbekämpfung verfolgt werden sollen", erklärte Korte gegenüber heise online. "Krings erhärtet jetzt nicht nur diesen Verdacht, sondern liefert auch den Beweis für die Dreistigkeit, mit der die große Koalition die Privatsphäre und damit Rechtsstaatlichkeit sowie Grundrechteschutz ausschaltet."

Der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jörg Tauss, hatte zuvor bereits die Entwicklung sehr kritisch beäugt, die sich beim Zusammenspiel der vom Bundesjustizministerium geplanten Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs gegenüber Internet-Providern mit der verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten auftut. Bei beiden Gesetzesvorhaben geht es um die Umsetzung von EU-Richtlinien ins nationale Recht, wobei Bundesregierung beziehungsweise Vertreter der großen Koalition aber über die Vorgaben aus Brüssel hinausgehen wollen. Mulmig geworden ist Tauss bei dem Gedanken, dass über den Auskunftsanspruch letztlich auch "Schwarze Sheriffs" der Unterhaltungsindustrie an die dann einmal gespeicherten Informationshalden herankommen könnten; und zwar ohne richterliche Genehmigung, wenn es nach dem Willen der Rechteverwerter geht. (Stefan Krempl) / (jk/c't)


Aus: "CDU-Berichterstatter will Verbindungsdaten gegen Urheberrechtsverletzer einsetzen" (17.10.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/79562

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The European way: "surveillance while protecting privacy"

The EU has announced to fund 15 more research projects "to combat terrorism", each of them with € 1 Million on average. While many of them deal with new gadgets for detecting explosives, harmful microbes and related ideas, a few of them are more, well, interesting for this blog... (Ralf Bendrath)

More:
http://bendrath.blogspot.com/2006/10/european-way-surveillance-while.html



Brussels, 13th October 2006; MEMO/06/375
PASR 2006: 15 new security research projects to combat terrorism:
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/06/375&format=HTMLanguage=EN


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Noch nie wurden in der Bundesrepublik Deutschland so viele Telefone, Fax- und Internetanschlüsse überwacht wie im Jahr 2005. Wie das Bundesjustizministerium jetzt auf eine Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele mitteilte, wurden im vergangenen Jahr bei den Telekommunikationsunternehmen insgesamt 42.508 Überwachungsanordnungen registriert. Im Vergleich zum Vorjahr ist das eine Steigerung von mehr als 45 Prozent (2004: 29.017). In 7.493 Fällen handelte es sich dabei um Anordnungen aus dem Vorjahr, die 2005 verlängert wurden.

[...] Mit 365 Anordnungen liegen die Zahlen für den Bereich der E-Mail-Anschlüsse und mit 193 für Internetanschlüsse relativ niedrig. Dem gegenüber stehen 42.011 Handy-Nummern, die im Auftrag von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Geheimdiensten überwacht wurden.

Der langjährige Trend zur verstärkten Überwachung der Telekommunikation hat sich nach den neuen Angaben unvermindert fortgesetzt. So hatte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, schon 2005 die stark gestiegene Zahl an Telefonüberwachungen beklagt. Zwischen 1995 und 2004 sind nach seinen Ausführungen die Anordnungen zum Abhören um mehr als 500 Prozent gestiegen.

m Bereich der Bundesanwaltschaft und bei den Bundesländern wurde nach Auskunft des Justizstaatssekretärs Alfred Hartenbach in 4.925 Ermittlungsverfahren (2004: 4.712) die Überwachung der Telekommunikation angeordnet. Die Zahl der betroffenen Personen wird dabei mit 12.606 (2004: 11.857) angegeben. Spitzenreiter ist mit 885 Lauschanordnungen Bayern, gefolgt von Baden-Württemberg (777) und Nordrhein-Westfalen (485). Mit 61 Anordnungen ist Bremen Schlusslicht. In nahezu sieben von 10 Fällen wurden die Überwachungsmaßnahmen wegen einer Straftat gegen das Betäubungsmittelgesetz erlassen.


Aus: "Rekord bei Telefonüberwachung" WOLFGANG GAST (taz vom 20.10.2006, S. 7, 84 Z.)
Quelle: http://www.taz.de/pt/2006/10/20/a0095.1/text

Textaris(txt*bot)

#91
Quote[...] "Wir wollen dem Terrorismus keine Chance geben. Daher wird der Verfassungsschutz verstärkt den Datenverkehr auf Computern potenzieller Terroristen verfolgen. Dazu gehören zum Beispiel abgeschottete Chatrooms," so Wolf. Wie wichtig dies sei, habe jüngst wieder die Verhaftung eines Al-Qaida-Unterstützers in Niedersachsen gezeigt. "Wir müssen Einblick in die Rechner möglicher Attentäter erhalten," betonte der Innenminister. "Damit reagieren wir auf die neuen Kommunikationsstrategien des internationalen islamistischen Terrorismus."

Auch bundesweit werde man zukünftig weit stärker als bisher extremistische Inhalte im Internet beobachten. Dafür gründen Bund und Länder mit der Internet Monitoring Analysestelle (IMAS) in Berlin einen weiteren Arbeitsbereich im gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ).

"Wer die Überprüfung von Daten auf Rechnern potenzieller Terroristen für einen Einbruch in den grundgesetzlich geschützten Wohnraum hält, hat das Wesen des Internets nicht verstanden", betonte Wolf. Der Nutzer befinde sich weltweit online und verlasse damit bewusst und zielgerichtet die geschützte häusliche Sphäre. "Der Standort des Computers ist dabei völlig unerheblich. Es findet zudem keinerlei Überwachung der Vorgänge in der Wohnung selbst statt", erläuterte der Innenminister.

[...] "Die Arbeit des Verfassungsschutzes wird deutlich überprüfbarer und transparenter," erläuterte Wolf weiter. Zukünftig müssen alle personenbezogenen Daten gekennzeichnet werden, wenn sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln erworben wurden. Das verbessert eine gerichtliche Kontrolle. Sprechen keine Sicherheitsinteressen dagegen, müssen die Betroffenen nach Abschluss der Überwachung darüber unterrichtet werden, dass gegen sie nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt worden sind. "Das zeigt, dass wir in Nordrhein-Westfalen die Grundrechte unserer Bürger achten und tatsächlich nur dort eingreifen, wo eine echte Gefahr besteht," erklärte Wolf.


Aus: "NRW-Verfassungsschutzgesetz garantiert Balance von Freiheit und Sicherheit - Innenminister Wolf: Schärfere Überwachung von Terroristen" (Innenministerium NRW - 19.10.06)
Quelle: http://www.im.nrw.de/pm/191006_981.html

-.-

Quote[...] Die Bundesregierung bestätigte auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion jüngst, dass die deutschen Sicherheitsbehörden im Rahmen des "Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums" (GTAZ) von Polizei und Geheimdiensten verschärft islamistische Webseiten beobachten sollen. Die Einrichtung eines entsprechenden "Internetzentrums" in Berlin befinde sich derzeit in der Planungsphase. Es solle Anfang 2007 seine Arbeit aufnehmen. Schon heute gibt es spezielle "Streifen im Internet" der Strafverfolger in einzelnen Bundesländern wie in Baden-Württemberg oder Bayern, die weltweit im Rahmen der so genannten anlassunabhängigen Recherche Verdächtige im Netz ausfindig machen. Bund und Länder hatten zudem bereits 1998 eine Zentralstelle für anlassunabhängige Recherche in Datennetzen (ZaRD) ins Leben gerufen.

Schäuble schwebt darüber hinaus der Aufbau einer "Internet Monitoring und Analysestelle" (IMAS) vor, der 86 Millionen Euro verschlingen soll. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sagte ihm diesbezüglich für die nächsten drei Jahre bereits eine Aufstockung des Etats für das Bundeskriminalamt, den Verfassungsschutz und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik um 132 Millionen Euro zu. Zur Eindämmung der Online-Aktivitäten von Extremisten will der Innenminister auch eng mit US-Behörden zusammenarbeiten.

Quote

News-Forum > Wirtschaftsinitiative begrüßt verschärfte Internetüberwachung:

Quote
Und ganz nebenbei kann man die installierten Instrumente auch für ganz andere Dinge als der "Terrorabwehr" (tm) benutzen...

Von SysRun (25. Oktober 2006)

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?list=1&hs=48&forum_id=107284






Aus: "Wirtschaftsinitiative begrüßt verschärfte Internetüberwachung" Von Stefan Krempl
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/80004


-.-

Quote[...] Deutschland und die USA wollen die gemeinsamen Bemühungen im Kampf gegen den Terrorismus mit der Einrichtung einer "Task Force" verstärken. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und sein US-Kollege, der für die "Homeland Security" zuständige Michael Chertoff, haben sich bei dem am heutigen Dienstag fortgesetzten USA-Besuch Schäubles in Washington auf die Gründung einer Sondereinheit verständigt. Mit der Task Force soll die Kontrolle des Datennetzes und der Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden intensiviert werden.

Über die genauen Befugnisse der Geheimdienste und Ermittler im Rahmen der neuen transatlantischen Initiative halten sich Schäuble und Chertoff bislang bedeckt. Unklar blieb etwa, ob sich der vereinbarte Informationsaustausch auch auf Internet- und Telefondaten beziehen soll, die im Rahmen der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung künftig von Anbietern mindestens sechs Monate lang aufbewahrt werden sollen. Der für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige EU-Kommissar Franco Frattini hatte dazu jüngst erklärt, dass die Mitgliedsstaaten die Daten in "besonderen und gut definierten Fällen" im Rahmen der Zusammenarbeit bei Strafverfahren weitergeben könnten.

Bekannt gab Schäuble nur, dass eine engere Kooperation bei der Netzüberwachung auch im Kreis der G-8-Staaten besprochen werden soll. Deutschland wird 2007 den Vorsitz dieser Gruppe der sieben wichtigsten Industrienationen und Russlands übernehmen und will die Kontrollvorhaben dann auch auf dieser Ebene vorantreiben.

[...] Schäuble drängt hierzulande seit August auf eine verstärkte Inspektion der Kommunikationsströme im Internet, um insbesondere online vorangetriebene Terrorplanungen und Hetzpropaganda zu verhindern. Laut Medienberichten will das Innenministerium dazu unter der Federführung des Verfassungsschutzes eine "Internet Monitoring und Analysestelle" (IMAS) ins Leben rufen, in der rund 50 Beamte verdächtigen Online-Aktivitäten nachgehen sollen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt den Planungen zufolge bei der Überwachung islamischer Extremisten. Ein konkretes Vorhaben zum Ausbau der Netzkontrolle hat ferner der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) vorgestellt. Dabei soll der Verfassungsschutz auch verdeckten Zugriff auf "Festplatten" und andere "informationstechnische Systeme" im Internet erhalten.


Aus: "Deutschland und USA vereint für schärfere Internetüberwachung" Von Stefan Krempl (26.09.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78720

-.-

Quote[...] Natürlich nur, wenn es einen konkreten Tatverdacht gibt und nachdem ein Richter zugestimmt hat. Aber haben sich die Behörden erst einmal eingehackt, ist für sie eigentlich alles sichtbar: Die E-Mails, die man bekommen, die Internetseiten, die man angesehen und auch die Dateien, die man angelegt hat. Da muss kein Fahnder mehr einen Computer beschlagnahmen, die Durchsuchung funktioniert online und quasi ferngesteuert.

Nun soll auch das Bundeskriminalamt (BKA) in großem Maß dürfen, was die Kollegen in den Ländern längst tun. Im Programm für die Stärkung der inneren Sicherheit, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, erklärt das Innenministerium, ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Terror sei die Fähigkeit, PCs durchsuchen zu können, ohne tatsächlich am Standort des Gerätes zu sein. Das sei ,,personell und technisch äußerst aufwendig''. Für einen regulären Einsatz brauche man ,,erhebliche Ressourcen''.

Offenbar habe das Innenministerium ein ,,flächendeckendes PC-Screening vor'', moniert der FDP-Haushaltsexperte Jürgen Koppelin. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage. Er befürchtet, dass die Fahnder demnächst regelmäßig Chat-Verbindungen zurückverfolgen und ganze Computernetze mit Dutzenden Teilnehmern überwachen könnten.

Die Polizeien der Länder betreiben diese Art der Fahndung schon lange: Sie schleichen sich zum Beispiel in Internetforen ein, wo Kinderpornohändler miteinander kommunizieren oder legen im Internet Köder aus für Täter, die der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind. Auch der Bundesverfassungsschutz ist bei der Internetrecherche eifrig zugange. Die Experten nennen das ,,Offensive Nutzung Internet'', abgekürzt ONI. Allerdings ist die Online-Durchsuchung nur bei schweren Straftaten wie Landesverrat oder Terrorverdacht erlaubt.

Nordrhein-Westfalen will als erstes Land die Grauzone durch ein Gesetz ausleuchten: An diesem Donnerstag soll es verabschiedet werden und am 1. Januar in Kraft treten. Es sieht vor, dass der Landes-Verfassungsschutz über das Internet auch auf private Computer zugreifen kann. Die Pointe dabei: Was die FDP im Bund kritisiert, schreibt ihr FDP-Innenminister in Düsseldorf gerade fest. ,,Als verantwortlicher Innenminister möchte ich wissen, welche Extremisten sich Anleitungen zum Bombenbauen aus dem Internet ziehen'', sagt Ingo Wolf.

Für die SPD in Düsseldorf ist das trotzdem ,,staatlich organisierter Hausfriedensbruch". Unfug, sagt der Düsseldorfer Verfassungsschutzchef Hartwig Möller, der selbst der SPD angehört. ,,Wir schauen den Bürgern doch nicht flächendeckend beim Surfen über die Schulter. Es geht darum, dass wir erkennen können, was jemand plant, ob jemand sich geistlichen Rat im Internet holt, der ihm Anschläge erlaubt. Wenn wir so etwas mitkriegen, dann können wir auch früher eingreifen.'' Der Verfassungsschutz brauche für die Online-Durchsuchung konkrete Hinweise auf eine schwere Straftat, und dann müsse die G-10-Kommission zustimmen, die derartige Eingriffe überwacht.

Seit November fühlen sich die Fahnder dennoch auf dünnem Eis: Da hat ein Richter am Bundesgerichtshof eine Online-Durchsuchung abgelehnt. Ihm reichte die Rechtsgrundlage nicht.


Aus: "Durchsuchung online - Bei konkretem Tatverdacht hat die Polizei Zugriff auf die PCs der Bürger - das soll nun auch das BKA dürfen" Von Annette Ramelsberger  (SZ vom 7.12.2006)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,tt5m2/computer/artikel/965/93872/



-.-

Quote[...] Was der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf bereits als fertigen Plan vorschlug und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in seinem 132 Millionen Euro schweren Programm zur Stärkung der inneren Sicherheit nur angedeutet hatte, soll nun konkret werden: Das BKA soll auch Zugriff auf die PCs der Bürger über das Internet erhalten. Wolf hatte bereits im August dieses Jahres ein neues Verfassungsschutzgesetz vorgestellt, das dem Verfassungsschutz etwa auch verdeckten Zugriff auf "Festplatten" und andere "informationstechnische Systeme" im Internet gibt. Im November hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags zudem dem Programm zur Stärkung der inneren Sicherheit von Schäuble zugestimmt, mit dem der Innneniminister unter anderem terroristische Bestrebungen durch eine schärfere Überwachung von Online-Foren besser bekämpfen will.

In dem ausgearbeiteten Programm, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, erklärt das Innenministerium, ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Terror sei die Fähigkeit, PCs durchsuchen zu können, ohne tatsächlich am Standort des Gerätes zu sein. Das sei "personell und technisch äußerst aufwendig". Diese Maßnahmen sollen dann möglich sein, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt und ein Richter zugestimmt hat. Für einen regulären Einsatz brauche man "erhebliche Ressourcen". Offenbar habe das Innenministerium ein "flächendeckendes PC-Screening vor", moniert der FDP-Haushaltsexperte Jürgen Koppelin laut der Tageszeitung. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage.

Das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das Koppelins Parteifreund Ingo Wolf einbrachte, soll übrigens am heutigen Donnerstag verabschiedet werden. Wie die Online-Durchsuchung etwa bei PCs, die hinter einem Firewall oder einem Router mit Network Adress Translation liegen, vonstatten gehen soll, darüber schweigen sich die Vorhaben der Innenpolitiker allerdings aus. Ein wichtiger Bestandteil von Schäubles Sicherheitsprogramm ist jedenfalls die Einrichtung der "Internet Monitoring und Analysestelle" (IMAS) am Gemeinsamen Terror-Abwehr-Zentrum von Polizei und Nachrichtendiensten (GTAZ) in Berlin. Allein 30 Millionen Euro sollen dort angeblich für neue Hardware ausgeben werden, mit der sich auch die Internet-Telefonie und geschlossene Chaträume anzapfen lassen. Die neue Überwachungstruppe hat zunächst die Aufgabe, mehr Transparenz in die dschihadistischen Netzumtriebe zu bringen. Sie soll auch Wege finden, um Hetzpropaganda und Anleitungen zum Bombenbau aus dem Cyberspace zu verbannen.

Quote
April, April?
Threshold (7. Dezember 2006 9:35)   

Der Beitrag war hoffentlich für den 01.04.2007 vorgesehen, bitte
sagt, dass das ein Spässle ist!

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11756797&forum_id=109372


Quote
der Überwachungsstaat ist wohl nicht mehr zu stoppen
Von Überwachungsstaat (7. Dezember 2006)   

wie geht man damit um?

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11756748&forum_id=109372


Quote
Die Misere, Ursachen und Auswege
Lethargo (7. Dezember 2006 9:30)   

Die Situation:
Angst. Alle haben Angst. Keine konkrete Angst davor in die Luft
gesprengt, oder Opfer eines Amokläufers zu werden, sondern eine nicht
fassbare, sozusagen diffuse Angst. Diese Angst mach einen zum Opfer,
zum Beobachter des eigenen, nicht beeinflussbaren Schicksals.

Die Ursache:
Das alte Klinkenputzerrezept, willst du etwas verkaufen, mach den
Leuten Angst davor was ohne das entsprechende Ding alles passieren
wird, ist zum allgemeingültigen Prinzip in allen Lebenslagen
geworden. Der schlecht riechende Staubsaugervertreter, der einem eine
10000-fache Vergrößerung einer gewöhnlichen Milbe mit dem Kommentar
,,Dieses Monster wohnt in ihrem Bett" unter die Nase hält, der
Versicherungsfuzzi der einem bildlich darstellt wie ein Leben nach
einem Hausbrand aussieht, wenn man nicht schleunigst eine
Brandschutzversicherung abschließt, der Politiker, der einem die
zukünftige Dummheit seiner Kinder predigt, sollte man die Opposition
wählen oder der nette Amerikaner, der einem verdeutlicht wie der böse
Araber einem die Familie wegsprengt, sollte man das amerikanische
Militär nicht unterstützen. Natürlich überzeugen einen diese Menschen
nicht, aber die Bilder bleiben im Kopf. Sie sammeln sich und werden
zu einer stetigen Belastung.
Zum Glück ist der Mensch jedoch mit einer Art Reinigungsprozedur
ausgestattet um sich gegen diese Ängste zu wehren. Man projiziert sie
einfach auf ein konkretes Ziel und schon hat man ein Feindbild das
man bekämpfen kann. Diese Reinigungsprozedur ist sogar so effektiv,
dass sie in der menschlichen Prioritätenliste noch lange vor dem
Verstand kommt. Sie erlaubt es einem an Dinge zu glauben, die im
Tageslicht betrachtet mindestens als schwachsinnig einzustufen wären.
So gehen die Kreativeren hin und bilden sich Krankheiten oder
Verschwörungen ein, die geistig ärmeren nehmen einfach die erstbeste
Projektionsfläche die Ihnen angeboten wird.

Die Wirkung:
Hier kann man zwischen denjenigen Unterscheiden, die diese diffusen
Ängste der Anderen gezielt ausnutzen ohne selber an das gesagte zu
glauben, die zynischen Abzocker, und denjenigen, deren
Unterbewusstsein brüllt: ,,Mach die Augen auf, woran du dich klammerst
ist bloß eine Ausrede" und die genau deshalb noch intensiver
versuchen andere zu überzeugen um sich selbst zu überzeugen, die
Hassprediger.
Beide jedoch sind sich der Wirkung der Polemik aufs gemeine Volk
bewusst. Die diffusen Ängste werden geschürt, um daraufhin auf
Jugendliche, Killer-Spiel-Spieler, Ausländer, Juden, Moslems oder
eine beliebige andere Gruppe mit klarer Grenze zur selbst
angesprochenen Partei und ohne ausreichend starke Lobby projiziert zu
werden. Das solche Initiativen nicht selten zutiefst ironische
Paradoxien erzeugen, ist ihnen selber natürlich nicht bewusst. Im
Namen der Friedfertigkeit Prügelstrafen zu fordern, oder Toleranz
predigend für Verbote zu sorgen oder unter dem Deckmäntelchen der
Demokratie Gesinnungen zu verurteilen sind da noch die harmloseren
Varianten.

Die Lösung:
Man könnte jetzt natürlich hingehen eine gängige Methode zur
Parasitenabwehr zu nutzen und Deutschland einfach auf über 80°
erhitzen.
Oder man könnte sich auf das Spiel der Paradoxien einlassen und
generell das Verbieten verbieten.
Ober man besorgt sich einfach ne Packung Popkorn, lehnt sich zurück
und passt auf das man rechtzeitig die Flucht ergreift. Nämlich bevor
das eintritt was sich alle wünschen, nämlich das eine Gruppe von
wirklich bösen Menschen die Macht übernimmt und uns endlich aus
unserem Opfer Status befreit... um uns wieder zu Tätern zu machen.

Lethargo


http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11756749&forum_id=109372



Aus: "Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz" (07.12.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/82154


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Für die frechste Überwachungstechnik wurde die Philips GmbH ausgzeichnet, da ihre CD-Brenner eine identifizierbare Seriennummer auf die Rohlinge schreiben - was der unmündige Käufer gar nicht erst erfährt.
Der Landtag von Meck-Pomm durfte sich über einen politischen Preis freuen für die "verdachtsunabhängige Tonaufzeichnung in der Öffentlichkeit" - die stecken wohl noch ganz tief in ihrer Horch&Greif-Vergangenheit.
Die Kultusministerkonferenz der Länder wollte gerne lebenslange Schüler-IDs einführen und bekommt für diesen amtlichen Ausfall den BigBrotherAward in der Kategorie Behörden und Verwaltung.

[...] Die Big Brother Awards Deutschland 2006 wurden aus rund 350 Vorschlägen ausgewählt vom FoeBuD, dem "Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e. V."

Mit Aktionen gegen den Datenschutz machte auch Otto Schily wieder von sich reden, der letztes Jahr den verdienten Big Brother Award für sein Lebenswerk bekam: "Er hat mit einer Fülle beeindruckender Projekte das deutsche und europäische Überwachungssystem ausgebaut - auf Kosten der Bürgerrechte", so damals FoeBuD-Mitbegründerin Rena Tangens.
Jetzt macht er es nicht mehr amtlich, sondern für Geld. Otto sitzt gegen gute Bezahlung in den Aufsichtsräten der Biometrie-Firmen byometric systems AG und Safe ID Solutions AG. An der letztgenannten Firma hat er auch "eine ganz kleine Beteiligung", deren Höhe er natürlich lieber nicht nennen will - da sind doch schließlich Privatsphäre und Datenschutz vor.
Und woher kommen die Aufträge dieser Firmen? Ja, sie kommen auch aus Ottos früherem Ministerium. Und sie kamen schon, als Otto dort noch den starken Innenminister gab.
In einer etwas versteckt veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage kam nun heraus, dass Otto Schily an der Auftragsvergabe nicht ganz unbeteiligt war:
"Mit der Firma byometric systems AG - wie auch mit anderen Biometriefirmen - haben allgemeine Gespräche zur grundsätzlichen Eignung zu den Anwendungsmöglichkeiten biometrischer Verfahren stattgefunden. An diesen Gesprächen hat z. T. auch der damalige Bundesminister Schily teilgenommen."
Auf die Frage, ob sich Ottos Aufsichtsrats-Connections auf die Beziehungen der Bundesregierung zu diesen Firmen auswirken, winkte die Bundesregierung ungewöhnlich entschieden ab: "Nein." (bk)


Aus: "Otto Schily: Big Brother im Aufsichtsrat" von Bernd Kling (Samstag 21 Oktober 2006)
Quelle: http://de.theinquirer.net/2006/10/21/otto_schily_big_brother_im_auf.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Geplant sind mehrere hundert neue Stellen für Verfassungsschutz und Polizei sowie die Anschaffung neuester Technik, mit der die Staatsschützer beispielsweise "entfernte PC auf verfahrensrelevante Inhalte hin durchsuchen" können, "ohne tatsächlich am Standort des Gerätes anwesend zu sein" - sogenannte Online-Durchsuchungen. Der Verfassungsschutz soll künftig in der Lage sein, Telefongespräche via Internet abhören zu können. Die Bundespolizei wird die Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn verstärken und direkten Zugriff auf alle 2800 Videokameras der Bahn haben und die Bahnstrecken mit zehn zusätzlichen Wärmebildanlagen in Polizeihubschraubern überwachen. Zur Begründung schreiben Schäubles Ministeriale: "Mit einer Entspannung der Gefährdungslage" sei "absehbar nicht zu rechnen", Deutschland müsse von weiteren Anschlagsversuchen wie in Köln ausgehen.

Zu deren Abwehr will die Bundesregierung in den kommenden drei Jahren 132 Millionen Euro zusätzlich zum bisherigen Etat in die Sicherheitsstruktur investieren - in erster Linie in den Verfassungsschutz, der mit 64,7 Millionen Euro den Löwenanteil des Sonderprogramms erhalten soll. Doch auch das Bundeskriminalamt (BKA), für das 34,7 Millionen Euro vorgesehen sind, und die Bundespolizei (zusätzliche 28,4 Millionen) werden profitieren. Schwerpunkt ist nach Angaben des Innenministeriums die Einstellung von weiteren Islamwissenschaftlern und Übersetzern, um islamistische Webseiten im Internet zu kontrollieren. Allerdings plant das BKA auch im operativen Bereich eine erhebliche Ausweitung. Die Kriminalisten wünschen mehr Einsätze von verdeckten Ermittlern mit aufwändigen Legenden, einen Ausbau der Observationseinheiten sowie eine verstärkte Handy-Überwachung. Das Geld ist bereits für den Haushalt im kommenden Jahr vorgesehen.

[...] Wie weit Schäubles Sonderprogramm geht, zeigt ein weiteres Detail: Auf dem Frankfurter Flughafen möchten die Ministerialen künftig sämtliche, aus sogenannten Problemstaaten wie dem Libanon, Pakistan oder Algerien einreisende Passagiere, lückenlos überwachen. Allein um die dafür notwendige Technik wie mehr Videokameras anzuschaffen, sind rund 5,8 Millionen Euro vorgesehen.


Aus: "SCHÄUBLE-PLAN: 132 Millionen Euro für Terrorabwehr" Von Holger Stark (SPON; 25. Oktober 2006)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,444687,00.html


Textaris(txt*bot)

#94
Quote[...] In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf für ein Telemediengesetz (TMG) befürwortet die Bundesregierung die Forderung der Länder, dass Anbieter von Tele- und Mediendiensten auch für Präventionszwecke Bestands- und Nutzungsdaten herausrücken sollen. Der Bundesrat hatte sich dafür eingesetzt, dass die Provider Auskunft über Informationen wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen auch für die "vorbeugende Bekämpfung von Straftaten" zu geben haben. "Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag zu", heißt es lapidar in der Erwiderung aus Berlin zu diesem Plädoyer für einen neuen Einschnitt in die Bürgerrechte. Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens muss sich der Bundestag nun mit dem Drängen auf eine weitere Ausdehnung der "vorsorglichen" und verdachtsunabhängigen Überwachung der Internetnutzer beschäftigen.

Die Bundesregierung hatte in ihrem Entwurf zunächst festgeschrieben, dass die Anbieter von Tele- und Mediendiensten "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" zur Herausgabe von Bestands- und Nutzungsdaten verpflichtet werden sollen. Dies ging den Ländern nicht weit genug, da auf Internetplattformen auch "Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen, Blankoformulare für Dienstausweise der Polizei oder Zugangsberechtigungen für einen bestimmten Flughafen angeboten werden" könnten und dagegen im Vorfeld eingeschritten werden müsse. Die Anregung passt zum Konzept von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, im Kampf gegen den Terrorismus die anlassunabhängige Überwachung der Internetnutzer durch Polizeibehörden und Geheimdienste mit viel Geld auszubauen.


Bruchstück aus: "Bundesregierung will Kundendaten für vorbeugende Straftatenbekämpfung" (27.10.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/80147

Quote

Quote[...] 27. Oktober 2006 13:37
Die sind irre.

Das wäre ein schwerer, schwerer Schlag gegen die Demokratie.
Vorbeugend heißt ohne jeden Verdacht oder Anhaltspunkt. Das ist die
totale Überwachung. Mir fehlen die Worte.

Von hkl387


Quote
27. Oktober 2006 13:42
Die Prävention ist noch lange nicht ausreichend!

Wie viele Verbrechen werden täglich begangen, weil die Prävention
nicht ausreichend ist? Verdammt viele! Aber ein paar Daten zu sammeln
kann da natürlich nur der erste Schritt sein.

Die potenziellen Straftäter müssen auch _vor_ der Tat inhafiert
werden! Klar, ein gestohlenes Fahrrad kann man zurückbringen, aber
bei einem Mord geht das nicht. Bei einem urheberrechtlich geschützten
Werk, was man widerrechtlich genossen hat, kann man den Genuss auch
nicht ungeschehen machen. Auch da hilft nur präventive Inhaftierung.

Wie wegweisend der Film "Minority Report" war, wird sich erst noch
zeigen...

cryptos



Quote
27. Oktober 2006 13:46
Pre-Crime?
Vorbeugende Straftatenbekämpfung?

Wie sieht das aus?

"Aufgrund der von Ihrem Internetprovider zu Verfügung gestellten
Daten haben wir eine 76,3-Prozentige Wahrscheinlichkeit errechnet,
dass Sie in den nächsten 6 Monaten einen Autodiebstahl begehen
werden.

Da ab einer Wahrscheinlichkeit von 51% eine präventive
Gefängnisstrafe vorgesehen ist, bitten wir Sie hiermit eindringlich,
sich im nächsten Polizeirevier zu melden und ein 12-Monatige
Haftstrafe anzutreten.

Hochachtungsvoll, Ihre Vorsorgepolizei."

64kByte


Quote
7. Oktober 2006 13:57
Ich habe die perfekte Lösung zur vorbeugenden Straftatenbekämpfung!


Wöchentliche Hausdurchsuchungen. In großem Umfang, unangekündigt,
unberechenbar. Beliebige Bürger werden auf der Straße (oder zu Hause)
aufgegriffen (wer liegt im ermessen des Ermittlers, bei aktuellen
Anlässen und Verdachtsfällen könne diese Personen oder Gebiete
festlegen) werden isoliert (um Kommunikation mit Mittätern zu
verhindern die Spuren verwischen oder Beweisstücke verstecken
könnten) und nach Hause verbracht. Dort wird dann der Wohnraum und
zugeörige Räume (wie Schrebergärten, Garagen, Büros) durchsucht. Die
Ermittler dürfen nach belieben verdächtige Unterlagen beschlagnahmen
und in eine Datenbank einpflegen.

Hierzu schlage ich vor eine Behörde einzurichten die dies
koordiniert. Auch auf die Mitarbeit normaler Bürger sollte Wert
gelegt werden. Diese sollten die Behörde als Informaten unterstützen
können indem sie Verdachtsfälle melden oder gezielt bestimmte
Personen beobachten, Daten über Personen sammeln und an die Behörde
melden. Ausserdem sollten Personen jederzeit ohne Verdacht verhört
werden dürfen. Prävention ist wichtig. Da muss man auf manches
Gewohnheitsrecht verzichten. Wer sich nichts zu schulden kommen lässt
kann ja ohne Bedenken alles offenbaren. Oder?

Mit den so ermitelten Daten und Informationen sollte man 95% aller
Straftaten im Vorfeld verhinern können. Die restlichen sollten leicht
aufzuklären sein.

Hier sind Sie richtig


Quote
Was mich wundert...

...ist die Tatsache, dass mich derartige Neuigkeiten immer noch
überraschen können. Man denkt sich so seinen Teil, wenn man über
Vorratsdatenspeicherung und Ähnliches liest, und jongliert auch gerne
mit der ein oder anderen Verschwörungstheorie herum. Aber dass
derartige Hirngespinste tatsächlich Realität werden, dass all die
Dinge, die man gern schwarzmalerisch voraussagt ein paar Wochen
später schon Umsetzung finden, ist bestenfalls beängstigend...
vielleicht würde ich mich besser fühlen, wenn man die Aufhebung der
informationellen Selbstbestimmung und die Abschaffung jeglicher
Möglichkeit auf Anonymität zumindestens ein wenig subtiler betreiben
würde... die Tatsache, dass all das so offensichtlich vor unseren
Augen passiert hat einen seltsamen Effekt, vermittelt ein Gefühl von
Hilflosigkeit... ein wenig kann ich verstehen, wie sich ein Reh im
Scheinwerferlicht fühlt...

Sarcan



Quote
27. Oktober 2006 22:40
Bürger wollen Einkommensdaten von Politikern um Straftaten vorzubeugen

Fast über 90% aller Bürger wollen, dass Politiker ihre Einkünfte
offenlegen.

Dies soll dazu dienen, herauszufinden, über welche Geldquellen
Politiker verfügen und ob diese rechtmäßig oder durch Bestechung oder
in Zusammenarbeit mit der Mafia zustande gekommen ist.

An alle Poster hier : Gewalt ist keine Lösung und "an die Wand
stellen" noch lange nicht !

Auch Schwerstkriminelle haben das Recht auf ein ordentliches
Gerichtsverfahren !

mfg

DreiCent


Quote
27. Oktober 2006 14:24
Endlösung für Internet und Handy

Um diese nervtötenden Diskussionen endlich zu beenden gibt nur eine Lösung:

Alle Internetprovider und Handynetzanbieter werden verstaatlicht. Der
komplette Datenverkehr wird dann automatisch von den Behörden
überwacht und gespeichert. Leidige Debatten in der Öffentlichkeit und
entsprechender Unmut in der Bevölkerung unterbleiben dadurch. Da die
Demokratie mit diesem Schritt auch gleich erledigt ist, werden die
lästigen Wahlen abgeschafft und durch Ernennungen durch die
Amtsvorgänger ersetzt...
Wem das bekannt vorkommt: hatten wir schon 50 Jahre lang im östlichen
Teil Deutschlands.

PS: Wer Ironie findet, hat das Posting richtig verstanden

IchWeisEsNicht


Quote
27. Oktober 2006 16:17
Hut ab vor unserer Regierung! Endlich gehts den Kriminellen an den Kragen!

Für diesen äußerst mutigen und begrüßenswerten Schritt im Kampf gegen
Internetkriminalität und den internationalen Terrorismus kann ich nur
sagen:
Hut ab!

Die beteiligten Politiker würde ich für diesen enormen Verdienst im
Sinne der Sicherheit der gesamten Bevölkerung glatt für das
Bundesverdienstkreuz 1. Klasse vorschlagen!

Und liebe Politiker:
Lasst euch nicht von einer handvoll berufsbetroffener Bedenkenträger,
notorischer Täterschützer und selbsternannter Bürgerrechtler beirren!

Ihr seid auf dem richtigen Weg in eine für uns alle sichere Zukunft!

kR4zZ cH3g90r



Quote
27. Oktober 2006 22:01
Echt übel wenn ich die ganzen Hetz-Kommentare so lese...

Viele sind unterste Schudblade, dazu noch einige strafrechtlich
relevant, wenn u.a. zu körperlicher Gewalt gegen Politiker aufgerufen
wird und andere wiederum bereits planen den Reichstag zu zerstören.
Ja sogar von "Einem Rudel hirnloser, machtgieriger Irrer, die als
erste an die Wand gestellt werden, wenn die Revolution kommt." ist
die Rede gewesen.

Da sollte man sicherlich dem Verfassungsschutz den Tipp geben, einige
Poster hier mal etwas genauer unter die Lupe zu nehmen und ein paar
Hausdurchsuchungen anzuordnen.

Für einige hier wird das noch ein Nachspiel haben, das verspreche ich
euch!

kR4zZ cH3g90r

Quote
27. Oktober 2006 23:15
Re: Echt übel wenn ich die ganzen Hetz-Kommentare so lese...

[...] Und, die Armbinde schon bestellt? Und auch
schon die 83 Stammtische in der näheren Umgebung auf ähnliche
Aussprüche abgeklopft und pflichtschuldigst denunziert?

Stefan


Quote

27. Oktober 2006 23:32
Jawoll, Herr Blockwart!
kR4zZ cH3g90r schrieb am 27. Oktober 2006 22:01

> Für einige hier wird das noch ein Nachspiel haben, das verspreche ich
> euch!

Jawoll, Herr Blockwart! Zu Befehl! *Hackenknall*

qatsi



Qulle: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?list=1&forum_id=107423



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Quote[...]  Im Klartext: Die Kundendatenbank soll zum Mittel der Verbrechensprävention werden.

Kritiker sehen hier die Gefahr, dass die Bestrebungen hin zu einer verdachtsunabhängigen Überwachung von Internetnutzern weiter vorangetrieben werden. Die Bundesregierung hat ihre Zustimmung zu den Vorstellungen der Länder bereits signalisiert. Das entsprechende Begehren der Länderchefs zur präventiven Erfassung von Kundendaten beantwortete die Bundesregierung mit einem lakonischen "Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag zu".

[....] Ursprünglich war nur angedacht worden, Provider wie Webdienstebetreiber "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" zur Offenlegung ihrer Kundendatenbestände zu verpflichten. Das soll nun dahingehend erweitert werden, dass unabhängig von Verdachtsmomenten, die in die aufgezählte Richtung gehen, alle Daten jederzeit offen gelegt werden, wenn dies verlangt wird. Begründet wird das damit, dass sich im Internet auch "Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen, Blankoformulare für Dienstausweise der Polizei oder Zugangsberechtigungen für einen bestimmten Flughafen angeboten werden" fänden - was man im Vorfeld verhindern, gegebenenfalls beobachten müsse.

Sowohl Lobbyorganisationen der IT-Industrie wie der Branchenverband eco als auch Datenschützer meldeten ihren Protest an. Nachdem sich nun Bundesrat und Regierung über den Gesetzesentwurf ausgetauscht haben, soll dieser in die Diskussion des Bundestages eingebracht werden.


Aus: "NEUES TELEDIENSTEGESETZ: Diensteanbieter sollen Kundendaten offenlegen" (27. Oktober 2006)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,445162,00.html


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Quote[...] Die Gesetzgeber wollen hier nicht weniger, als alle Internetnutzer unter einen Generalverdacht zu stellen und entsprechend überwachen zu können. Diesen Ansatz bekräftigte auch der deutsche Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble kürzlich in einer Sendung des Fernsehsenders Phoenix. Dort sagte er: "Daß man das Internet stärker kontrollieren muß, das weiß man ja inzwischen und das ist auch international ein ganz zentraler Baustein. Denn sowohl die Anleitungen für den Bau von Bomben als auch die Anregung für Nachwuchsgewinnung für die Terroristen, die Haßpredigen, das alles wird über das Internet verbreitet." Teilweise würden sich auch "Terroristen" über das Internet "verabreden", so Schäuble weiter.

Ebenso, wie "Blankoformulare für Dienstausweise der Polizei" auch hervorragend mit der Briefpost weitergegeben werden können, fällt es ,,Terroristen" sicherlich nicht schwer, sich telephonisch zu ,,verabreden". Trotzdem wurden bisher keine Gesetzesvorlagen eingebracht, die die "vorbeugende" Öffnung aller Briefe und den ebenso "vorbeugenden" Mitschnitt aller Telephongespräche fordert - wobei die Vermutung mittlerweile naheliegt, daß dies bisher allein deshalb unterblieben ist, weil nach Ansicht der Politiker hierfür "die Zeit noch nicht reif ist".

Die Unschuldsvermutung ist ein zentraler Punkt der Grundrechte der Bürger Deutschlands als auch Europas. Dies bedeutet beispielsweise, daß ein Polizist eben gerade nicht ,,präventiv" eine Hausdurchsuchung vornehmen kann. Er benötigt hierfür einen richterlichen Durchsuchungsbefehl oder muß zumindest begründen können, warum seiner Ansicht nach "Gefahr im Verzug" war. Die Problematik häufig ohne entsprechender richterlicher Prüfung erteilter Durchsuchungsbefehle sei an dieser Stelle außer Acht gelassen.

Der Kommunikation ist seit jeher ein besonderer Schutz zugestanden worden, weshalb das Brief- und das Fernmeldegeheimnis geschaffen wurden, die wie auch die Unverletzlichkeit der Wohnung nur unter besonderen Bedingungen - dem unmittelbaren Verdacht einer Straftat - gebrochen werden können. Wenn nun nach Willen der Politiker die Kommunikation über das Internet "präventiv" - also eben gerade völlig verdachtsunabhängig - belauscht werden soll, so ist dies letztlich nichts weniger als die Abschaffung der Unschuldsvermutung.

Mit der gleichen vollständigen Ignoranz gegenüber einem entscheidenden Eckpfeiler einer Demokratie könnten auch wöchentliche "präventive" Hausdurchsuchungen, das Abhören aller Beichtstühle, Kameras in allen Schlafzimmern oder die strikte Überwachung aller Büchereien - finden sich dort doch zahlreiche subversive Schriften und sogar Chemie-Lehrbücher - beschlossen werden.


Aus: "Das Ende der Unschuld - Der leise Tod der Unschuldsvermutung in Deutschland" (Freace/Norman Griebel; 29.10.2006)
Quelle: http://www.freace.de/artikel/200610/291006b.html


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Quote[...] Die für den Datenschutz gefährlichste neue Technik hat den Juroren zufolge die tschechische Bahngesellschaft eingeführt. Sie setzt auf "In-Karta", ein Fahrscheinsystem auf RFID-Grundlage, mit dem ein Tracking von Passagieren möglich wird. Den Titel "BigBrother"-Gesetz des Jahres bekam die "Data Retention Direktive", die seit Herbst vergangenen Jahres in Tschechien in Kraft ist.

Die Ehrung für das "dümmste Argument gegen Datenschutz" wurde Milos Titz zuteil, dem früheren stellvertretenden Vorsitzenden des parlamentarischen Ausschusses für Verteidigung und Sicherheit. Titz hatte vor einem halben Jahr öffentlich gesagt: "Wenn ich nichts Böses tue, dann habe ich auch nichts zu befürchten." Mit dieser Einstellung steht der sozialdemokratische Abgeordnete nicht alleine da: Nahezu die gleiche Aussage brachten dem tschechischen Polizeipräsidenten Jirí Kolár bereits im vergangenen Jahr Big-Brother-Ehren ein.


Aus: "Tschechien vergibt zum zweiten Mal Big Brother Awards" (30.10.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/80261


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Quote[...] Zypries versicherte entgegen dieser Befürchtungen, dass Sicherheitsbehörden nur bei richterlicher Anordnung auf die Daten zugreifen dürften und die elektronischen Spuren der Nutzer beim Provider verbleiben würden. "98 Prozent aller Bürger sind nach wie vor bei der Telekom", führte die SPD-Politikerin aus. "Die speichert ihre Daten schon heute und wir können darauf zugreifen. Wir stellen nur sicher, dass sie dann sechs Monate da sind." Bisher speichern Telefonanbieter die so genannten Verkehrsdaten knapp drei Monate, Internetprovider dagegen gerade bei der Flatratenutzung allerdings teilweise überhaupt nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gerade einen Einspruch gegen Urteile niederer Instanzen abgelehnt, woraufhin T-Online aufgrund der bestehenden Rechtslage Verbindungsdaten entgegen der bisherigen Praxis nicht aufbewahren darf. Nun werde die entsprechende Rechtsgrundlage aber auch bei Flatrates geschaffen, betonte Zypries. Die "Bemängelung" vom BGH werde damit "hinfällig". Generell seien die Daten zur Aufklärung auch terroristischer Delikte erforderlich und ihre Speicherung unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit vertretbar.

Der Entwurf aus dem Justizministerium hält aber gemäß dem Beschluss des Bundestags daran fest, die Sicherheitsbehörden auch bei "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" in den Datenbergen schürfen zu lassen. Die EU-Richtlinie sieht einen Zugriff zunächst nur bei "schweren Straftaten" vor. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes hatte zudem schwere Bedenken erhoben, ob die Brüsseler Vorgaben überhaupt grundrechtskonform umzusetzen sind. "Wir können das", tat Zypries entsprechende Einwände ab. Ein Referent ihres Hauses versicherte zudem, dass man der Auffassung sei, dem Grundgesetz mit dem Vorschlag Genüge zu tun.

Allgemein will Zypries mit dem Entwurf der vielfach kritisierten ungebremsten Zunahme der Telekommunikationsüberwachung Einhalt gebieten. Das Abhören von Telefonaten sei zwar weiter "als eine mögliche Ermittlungsmaßnahme" zu ermöglichen. "Wir müssen gleichzeitig aber die Freiheitsrechte der Bürger bestmöglichst schützen", erklärte die Ministerin. Mit dem Entwurf wird so zum einen der Katalog der Straftaten, bei dem ein "kleiner Lauschangriff" durchgeführt werden kann, neu gefasst. Künftig darf demnach nur noch bei Ermittlungen rund um Delikte abgehört werden, bei denen das Höchststrafmaß bei über fünf Jahren liegt. Neu aufgenommen werden sollen etwa schwere Straftaten der Wirtschaftskriminalität wie Korruptionsdelikte, gewerbs- oder bandenmäßiger Betrug oder Urkundenfälschung oder schwere Steuerdelikte. Zudem wird die Telefonüberwachung den Vorstellungen des Justizministeriums nach bei der Aufklärung aller Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch, bei Menschenhandelsdelikten sowie bei jeder Form der Verbreitung von Kinderpornographie möglich sein.

Mit der Übernahme des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung aus den Anforderungen zum großen Lauschangriff kommt Zypries zudem trotz zuvor geäußerter Bedenken Forderungen von Datenschützern entgegen. Immer dann, wenn Informationen aus dem intimsten Privatbereich abgehört werden, sollen diese künftig auch beim kleinen Lauschangriff sofort gelöscht werden. Wenn die Ermittler wissen, dass solche sehr privaten Daten anfallen, dürfte eine Abhörmaßnahme ferner gar nicht gestartet werden. Weiter soll generell bei der Telekommunikationsüberwachung ein verschärfter Richtervorbehalt gelten. "Bei allen Maßnahmen muss künftig der Richter am Sitz der Staatsanwaltschaft entscheiden, die das Verfahren leitet", erläuterte Zypries. So solle eine "gewisse Sachkompetenz" anhand von Vergleichsmodi aufgebaut werden.

Das Abhören bestimmter Berufsgruppen will die Ministerin ausschließen, wenn diese als Zeugen oder Nachrichtenübermittler betroffen sein könnten. Dabei sieht ihr Entwurf zwei Kategorien bei den so genannten Berufsgeheimnisträgern vor: Zum einen Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete, die mit einem umfassenden Verwertungsverbot ganz besonders geschützt werden sollen. Diese Gruppe sei vom Bundesverfassungsgericht in den engeren Kreis schützenswerter Personen übernommen oder ausdrücklich im Grundgesetz erwähnt worden, so Zypries. Bei Ärzten, Rechtsanwälten, Journalisten sowie weiteren Geheimnisträger sei ferner nur noch "bei ganz sorgfältiger Entscheidung im Einzelfall abzuhören". Der nachträgliche Rechtsschutz soll zudem verbessert werden, indem bei allen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen Benachrichtigungspflichten eingeführt und spezifisch konkretisiert werden. Bislang sind diese etwa beim Einsatz des IMSI-Catchers nicht vorhanden gewesen. Gerichte sollen die Einhaltung der Informationspflichten zudem kontrollieren. Betroffene können dem Entwurf nach auch ohne verfahrensrechtliche Hürden gegen Observationen klagen.


Aus: "Zypries stellt Entwurf zur Neuregelung der TK-Überwachung vor" (08.11.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/80733


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Quote[...] Hans-Christian Ströbele, Fraktionsvize der BündnisGrünen, hat sich kritisch zur heutigen Ankündigung eines Regierungsentwurfs zur Neuordnung der Telekommunikationsüberwachung durch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries geäußert. "Entschieden verurteilen wir die Initiative, die verfassungswidrige und bürgerrechtsfeindliche Vorratsdatenspeicherung nunmehr in das nationale Recht umzusetzen. Wir fordern die Bundesregierung nochmals auf, die entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten", so Ströbele.

Auch der Schutz der Berufsgeheimnisträger bleibe bei der großen Koalition löchrig und auf erschreckend niedrigem Niveau.

FDP-Fraktionschef Jörg van Essen forderte die Bundesregierung dagegen auf, endlich einen echten Gesetzentwurf für eine Reform der Telekommunikationsüberwachung in den Deutschen Bundestag einzubringen. "Ankündigungen haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder gehört, passiert ist nichts." Seit Jahren fordere man eine umfassende Überprüfung der Rechtsgrundlagen für die Telefonüberwachung und des umfangreichen Straftatenkatalogs in der Strafprozessordnung.

Die lange Untätigkeit der Bundesregierung sei ein Skandal. Van Essen: "Auch die ständig steigenden Zahlen der Telefonüberwachung waren für die Bundesregierung kein Grund zum Handeln." Mehrere wissenschaftliche Gutachten haben eindeutig festgestellt, dass die bisherige Anordnungspraxis überwiegend fehlerhaft und rechtsstaatlich höchst bedenklich sei. (as)


Aus: "Ströbele: Reformvorschlag der Regierung zur Telekommunikationsüberwachung enttäuschend -  verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung wird sogar nationales Recht" (08.11.2006)
Quelle: http://de.internet.com/index.php?id=2046127&section=Marketing-News


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Quote[...] Gemäß dem "Übereinkommen über Computerkriminalität" des Europarates stehen bestimmte Dienststellen im Rahmen des Interpol 24/7-Netzwerkes rund um die Uhr für Anfragen zur Verfügung. "So haben wir immer einen Ansprechpartner, der weiß, worum es bei IP-Adressen und Logdateien geht", freut sich Manske. Die Kollegen wissen, wie man Websites abschaltet und Verbindungsdaten sichert, die Zusammenarbeit funktioniere sehr gut. Auf diese Weise erhält das BKA europaweit Informationen darüber, wem ein bestimmter Telefonanschluss oder eine IP-Adresse gehört, wer Kontoinhaber oder Zahlungsempfänger bestimmter Transaktionen war.


Aus: "Phishing: BKA-Ermittler besorgen sich Verbindungsdaten über persönliche Kontakte
Interpol 24/7-Netzwerk bietet IP-Adressen und Logdateien" Von Nicola D. Schmidt (08.11.2006)
Quelle: http://de.internet.com/index.php?id=2046118&section=Security

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"Übereinkommen über Computerkriminalität"
Budapest, 23.XI.2001 (Bereinigte Übersetzung zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz abgestimmte Fassung)
http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/185.htm



Textaris(txt*bot)

#99
Quote

Offene Briefe gegen die Vorratsdatenspeicherung...

Quote
15.11.2006

[...] Haben wir nicht aus der Geschichte gelernt? Deutschland müsste doch am Besten wissen, wozu eine Überwachung der gesamten Bevölkerung führt.


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Quote
25.09.2006,11:31

Vorratsdatenspeicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Freiheit ist das größte Gut, das wir besitzen und nun sind Sie bereit diese Freiheit zu opfern.

Haben Sie sich einmal überlegt, ob dies nicht genau das ist, was die Terroristen bezwecken??

Ihre Angstkampagnen und die daraus resultierenden Überreaktionen und Einschränkungen haben mit Sicherheit schon mehr Schaden angerichtet als Al-Quaida und Co. zusammen.

Sollten wir nicht etwas gelassener an das Thema heran gehen und den Terroristen so zeigen, das unsere Demokratie stärker ist als eine Bombe??

Mit freundlichen Grüßen

-.-

Quote16.11.2006, 00:06
          
Sinnlosigkeit des Vorhabens

Sehr geehrte Damen und Herren,
der *technische* & prakische Nutzen der TKVDS entzieht sich meiner Kenntnis als Dipl.Ing. für Informationstechnologie.

Szenario:
Böser "Terrorist" will via Handy sich koordinieren:
Handys gibt es Überall, ebenso SIM-Karten. Details erpare ich hier. Auch IMEI ist da nicht das Probl.

2. Szenario:
Via Internet:
-Es existieren genug öffentliche WLAN-Hotspots.
-Billig auf dem gleichen Trödelmarkt gekaufte Laptops lassen sich auch gut entsorgen.
- Steganographie / SSL / VPN & PGP etc. scheinen den Beratern unserer Regierung ein Fremdwort zu sein.

Um so befremdlicher die Nachricht bei HEISE, die ich heute lesen durfte:

E-Mail-Konto nur noch gegen Personalausweis?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/81066

Preisfrage:
Wie viele kostenlose mailserver existieren im Web? .ru / .li etc ?
Sobald 1 anon-Proxy ausserhalb der Gerichtsbarkeit von D befindet, hat sich der 1. Punkt ebenso erledigt.

Dies sind lediglich die Fakten, die sich innerhalb 20min über eine beliebige Suchmaschine herausfinden lassen.

Mit freundlichen Grüßen


-.-

Quote
16.11.2006, 17:00

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte Sie bitten, sich gegen die Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.

Es kann in einer Demokratie nicht sein, dass fast 100 % der Bevölkerung permanent überwacht und unter Generalverdacht gestellt werden, um einige wenige"organisierte Verbrecher", "Kinderschänder", "Terroristen" oder sonstige Vorwandspersonen zu ermitteln.

Stehen dem Staat keine anderen Mittel zur Überführung von Straftätern zur Hand ? Wenn dies so ist, frage ich, wie wir bisher überleben konnten.

Wovor hat diese Regierung Angst, dass sie ihrem Volk nicht traut und ihm keine Mündigkeit zugesteht ?

Privatsphäre gehört zur Würde des Menschen und sollte daher nicht verletzt werden.

Mit freundlichen Grüßen


-.-

Quote
15.11.2006, 20:22   

Stasi 2.0

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unschuldsvermutung, sagt ihnen das was?
Die Vorratsdatenspeicherung ist der erste große Schritt zu einem Ueberwachungsstaat, zu Stasi 2.0.
Willkommen im finsteren Mittelalter des digitalen Zeitalters!
Stoppen sie die Vorratsdatenspeicherung und den sonstigen Irrsinn!

Mit freundlichen Grüßen


-.-

Quote
15.11.2006, 15:34

Vorratsdatenspeicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Demokratie.
Ich bin 17-jähriger Schüler eines Gymnasiums in Brandenburg. Ich bin wahrscheinlich nur einer von wenigen, der sich für Politik interessiert, aber was sie da vorhaben widerspricht JEDEM Demokratiegedanken.
Mit einer Vorratsdatenspeicherung kriminaliseren sie ALLE Bürger der BRD, unabhängig ob schuldig oder nicht, unter dem fadenscheinigen Vorwand der Bekämpfung des Terrorismus. Wenn sie glauben, dass die Terroristen so dumm sind und nicht wissen, wie man diese Mechanismen umgeht, sind sie realitätsferner als es mir populistische Zeitungen wie die "BILD" klarmachen wollen.
Außerdem enttäuschen mich solche antidemokratischen Maßnahmen zutiefst, da ich eigentlich im Bereich der Politik Fuß fassen wollte. Aber die aktuellen Geschehnisse und das Arbeiten vieler sog. Spitzenpolitiker GEGEN ihre Wähler ist mehr als demotivierend. Außerdem ist dies auch ein Grund für die regelmäßig schwache Wahlbeteiligung und auch für das Aufblühen von Rechtsextremismus. Denn wie wollen sie Leute von Demokratie überzeugen, wenn sie selber auf deren Prinzipien herumtrampeln?
Ich hab für mich bisher einen Schluss gefasst: ich mach mein Abitur, schließe ein Studium ab und versuche mein Glück im Ausland. Denn ein Land und eine Regierung, die das Volk nicht achten sind für mich kein Ort, wo ich leben will.

Mit freundlichen Grüßen

Aus: "Offene Briefe gegen die Vorratsdatenspeicherung" (11/2006)
Quelle: http://briefe.gegen.daten.speicherung.eu/briefe.php


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Elf zivilgesellschaftliche Organisationen fordern umfassende Änderungen am geplanten Telemediengesetz (TMG), um die Netzbürger vor Werbemüll, Datenklau und übermäßiger Staatskontrolle zu schützen. Laut einer 60-seitigen Stellungnahme (PDF-Datei) mit konkreten Vorschlägen zur Verbesserung des Regierungsentwurfs für das volksnah betitelte "Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz" (ElGVG), das die Regulierung neuer Mediendienste vereinheitlichen und ein besseres Zusammenspiel mit dem 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Länder erreichen will, soll der Gesetzgeber die Sammlung und Aufzeichnung von Daten im Internet auf ein Mindestmaß beschränken. In der konsequenten Datenvermeidung sieht der Zusammenschluss, dem unter anderem der Bundesverband der Verbraucherzentalen, die Deutsche Vereinigung für Datenschutz, die Initiative STOP1984, der FoeBuD oder die Humanistische Union angehören, "den besten Schutz vor Datendiebstahl und Datenmissbrauch".

Verbraucher erwarten laut dem Papier, "dass sie im virtuellen Leben ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie im wirklichen Leben." Die Gruppierungen machen sich daher erneut insbesondere für die Ausformulierung eines gesonderten "Telemediennutzungsgeheimnisses" analog zum Fernmeldegeheimnis stark. Die sensiblen Bestandsdaten wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen sollen damit einem besonderen Schutz unterstellt werden. Zur Begründung heißt es, dass schon Informationen, welche Telemediendienste eine Person in Anspruch nimmt, "weitreichende Rückschlüsse auf politische, finanzielle, sexuelle, weltanschauliche, religiöse oder sonstige persönliche Interessen und Neigungen zulassen".

Der momentan vom Bundestag beratene Regierungsentwurf sieht "noch erhebliche Absenkungen des bestehenden Datenschutzniveaus vor", warnt der Jurist Patrick Breyer zur Unterstützung der gemeinsamen Position der Verbraucher- und Datenschutzorganisationen. "Die Parlamentarier müssen hier mutig gegensteuern und die Anhäufung privater Informationen durch Betreiber von Websites unterbinden." In einer Informationsgesellschaft seien die persönlichen Daten, "die wir dem Internet anvertrauen, Schlüssel zu unserem Privatleben." Internetunternehmen sollten diese Informationen nicht "endlos horten und dem Zugriff von Datendieben und Betrügern, aber auch der Schnüffelei von Behörden aussetzen dürfen." Die dringliche Notwendigkeit zum Handeln habe etwa die Veröffentlichung der Sucheingaben von 600.000 Menschen durch AOL ins öffentliche Bewusstsein gerückt.

Konkret wendet sich die Stellungnahme etwa gegen eine Klausel im TMG-Entwurf, wonach die Anbieter von Tele- und Mediendiensten "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" zur Herausgabe von Bestands- und Nutzungsdaten verpflichtet werden sollen. Damit würde die "grundrechtliche Erfordernis" einer spezifischen "Ermächtigungsgrundlage" für entsprechende staatliche Auskunftsanspruche ausgehebelt, moniert das Papier. Dessen Änderungsvorschlag sieht daher vor, dass nur anhand des zur Telefonüberwachung berechtigenden Straftatenkatalogs gerichtlich angeordnet werden kann, dass Diensteanbieter Auskunft über die genannten Datentypen zu erteilen haben. Eine Aufnahme der Nachrichtendienste in den Kreis der "berechtigten Stellen" sei abzulehnen, da diese bereits eigene Befugnisse hätten.

"Vollends undurchdacht" sei die beabsichtige Zulassung von Auskünften bei Urheber-, Patent- oder Markenrechtsverletzungen. Die geplante "Blankoermächtigung" würde die besonderen Voraussetzungen der speziellen Vorschrift zu zivilrechtlichen Auskunftsansprüchen, an der das Bundesjustizministerium gerade arbeitet, aushebeln. In der Praxis wende sie sich zudem an Zugangsprovider, nicht an die Anbieter von Telemediendiensten. Die vom Bundesrat geforderte und von der Bundesregierung bereits befürwortete zusätzliche Auskunftsregelung für die "vorbeugende Bekämpfung von Straftaten" und die Gefahrenabwehr kritisiert die Stellungnahme ebenfalls scharf. Auch hier fehle die erforderliche "bereichsspezifische Ermächtigungsgrundlage".

Zu den weiteren der zahlreichen korrekturbedürftigen Punkte, die das Papier detailliert anspricht, gehört etwa eine klare Festschreibung des Rechts auf Anonymität auch im Internet, der bessere Schutz der Meinungsfreiheit im Internet durch entschlackte Haftungsregeln und die Erfordernis einer gerichtlichen Anordnung zur Entfernung oder Sperrung von Informationen im Web, Klarstellungen bei der vorgesehenen Impressumspflicht für private Website-Anbieter oder ein Verbot des Ausspionierens der Nutzer durch "Spyware" oder "Web-Bugs". Eingeschränkt wissen will das Dokument zudem die Möglichkeit zum Erlass von Sperrungsverfügungen; sie sollen sich nur auf inländische Inhalteanbieter beziehen können. Für die Erstellung von Nutzerprofilen soll eine Einwilligung der Betroffenen erforderlich sein.


Aus: "Nutzerlobby gegen Lizenz zur "Dauerüberwachung" im Internet" (16.11.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/81166

Neues Internetrecht – Forderungen aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer
Quelle #2: http://www.daten-speicherung.de/Forderungen_Telemedienrecht_15-11-2006.pdf


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Angesichts der mit Ausnahme einiger nach wie vor engagierter Organisationen ist eine öffentliche Reaktion auf die ebenso wenigen Berichte über den Referentenentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung in Deutschland fast vollständig ausgeblieben.

Überträgt man die in dem Entwurf gestellten Forderungen auf die technischen und gesellschaftlichen Umstände beispielsweise des Jahres 1983, so wird deutlich, wie tiefgreifend hier die gesamte Bevölkerung überwacht werden soll.

Dabei kommt der Speicherung aller Verbindungsdaten von Telephonaten über einen Zeitraum von "mindestens" sechs Monaten nur ein vergleichsweise geringer Teil zu, allein die Proteste hiergegen wären aber zweifellos äußerst deutlich - hier sei nur an den Widerstand gegen die 1987 in Deutschland durchgeführte Volkszählung erinnert.

Tatsächlich wären die Eingriffe aber noch weitaus tiefgreifender. So wären 1983 technische Maßnahmen ergriffen worden, um für jeden Bürger einzeln zu speichern, wann er welche Sendungen im Fernsehen anschaut, welche Zeitungen er wann liest und wie lange er sich in einer Bücherei aufhält, aber auch, wann er ein Pornokino, das Büro einer "mißliebigen" Partei oder auch ein Spielcasino besucht. Dem Gesetzentwurf sollen alle Telekommunikationsabieter - Telephongesellschaften ebenso wie Internetprovider - gezwungen werden, Verbindungsdaten ihrer Kunden sechs Monate lang ,,verdachtsunabhängig" - also in jedem Fall - zu speichern.

Der Wissensdurst der deutschen Regierung geht aber noch weiter. So sollen auch Anbieter von "Anonymisierungsdiensten" gezwungen werden, diese Daten ihrer Nutzer zu speichern. Wiederum ins Jahr 1983 übertragen, bedeutete dies, daß der Verkauf von - mit eindeutigen Nummern markierten - Sonnenbrillen, falschen Bärten und Perücken nur noch gegen Vorlage eines Ausweises möglich wäre.

Und auch das anonyme Versenden von Briefen hätte 1983 diesem "Entwurf" folgend ein Ende gehabt, da nun Anbieter von E-Mail-Konten gezwungen werden sollen, ihre Kunden eindeutig zu identifizieren - also durch Vorlage des Personalausweises. 1983 hätte sich also jeder Briefeschreiber durch Vorlage seines Ausweises für den Versand wie auch den Empfang von Briefen vorab eindeutig identifizieren müssen. Der Weg jedes einzelnen Briefes wäre anschließend überwacht und festgehalten worden, so das jederzeit nachvollziehbar gewesen wäre, wer wann wem einen Brief geschickt hat.

All dies ist 1983 nicht geschehen, obwohl es auch damals schon sehr aufschlußreiche Bücher über organische Chemie in Büchereien, Erpresserbriefe und -anrufe, Briefkastenfirmen und zahllose weitere Wege gab, die damaligen "anonymen" Möglichkeiten zu kriminellen Zwecken zu nutzen, gab. Einer der Gründe hierfür ist zweifellos, daß die vollständige Überwachung der Telekommunikation heute ungleich einfacher ist, da sie ohnehin schon auf Computern basiert - auch wenn die anfallenden Datenmengen die betroffenen Unternehmen vor ebenso große Probleme wie Kosten stellen werden. Ein vermutlich aber noch weitaus entscheidenderer Grund ist das unwissende, gleichgültige oder gar zustimmende Schweigen der Bevölkerung.

Gleichgültig, ob dieses Schweigen nun tatsächlich Anzeichen einer Depressionserkrankung ist, deprimierend ist es für jene, die sich mit dieser Problematik auseinandersetzen, aber zweifellos.


Aus: "Ein depressives Volk - Kaum Widerspruch gegen Telekommunikationsüberwachung" Freace / Norman Griebel (18.11.2006)
Quelle: http://www.freace.de/artikel/200611/181106a.html


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Quote[...] In San Francisco wurde am Freitag der erste Tag des Verfahrens gegen AT&T und mittlerweile sieben weitere US-Telekoms abgewickelt. Der Klagegrund ist die systematische Weitergabe von Millionen Verkehrsdaten aus Telefonietzen und dem Internet an den militärischen Auslandsgeheimdienst National Security Agency.

Insgesamt wurden 48 Einzelverfahren in fünf Fälle zusammengefasst, auf beiden Seiten zusammengenommen sind mehr als dreißig Anwälte im Einsatz. Der Streitwert ist milliardenhoch, alle fünf Fälle behandelt ein- und derselbe Richter.

Einleitend schmetterte Bezirksrichter Vaughn Walker einen Antrag von Regierungsseite auf einstweilige Verfügung ab, die Verhandlung auszusetzen, um eine Entscheiung nächster Instanz abzuwarten.

Im Juli hatte Richter Walker einen Regierungs-Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit abgelehnt. Heuer werden noch mehrere Verhandlungstage stattfinden.


Aus: "Rechtsstreit über den Datenschutz" (20.11.2006; futurezone | AP | AFP | Wired | et al.)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/151864/


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Quote[...] Der Vorwurf war belanglos. Zweimal hatte ein Anwalt falsch vor dem Gerichtsgebäude geparkt und sollte dafür je 15 Euro Bußgeld zahlen. Dagegen wehrte sich der Jurist mit dem Argument, er habe ja nur Akten ins Gericht bringen müssen. Doch mit "Be- und Entladen" hatte er sich schon bei seinen neun Parksünden zuvor gerechtfertigt. Dieses Mal fuhr der Staatsanwalt ein ganz großes Geschütz auf. Um ihn zu überführen, ließ er die Kanzlei des Anwalts durchsuchen und dessen Terminkalender beschlagnahmen.

Der falschparkende Advokat zog vor das Bundesverfassungsgericht - und bekam recht: Wegen dieser Lappalie eine Anwaltskanzlei zu durchsuchen sei "evident sachfremd und grob unverhältnismäßig", entschieden die Karlsruher Richter. Zumal die Razzia nicht nur den Anwalt etwas angehe, sondern auch seine Mandanten und deren in der Kanzlei gespeicherte Daten. Wieder einmal musste das Bundesverfassungsgericht der Staatsgewalt ihre Grenzen aufzeigen. Und das vermutlich nicht zum letzten Mal.

"Wenn die Ermittler schon bei der althergebrachten Durchsuchung immer wieder die Regeln brechen, lässt das für ihre Spurensuche in der digitalen Welt nichts Gutes erwarten", sagt Ulrich Sommer, Fachanwalt für Strafrecht aus Köln. Denn in der schönen neuen Welt der Daten vervielfachen sich die Möglichkeiten der Ermittler zu schnüffeln. Viele Unternehmen horten Kundendaten, das weckt Begehrlichkeiten bei den Fahndern. "Die Polizei wird die dadurch zwangsläufig erzeugten Datenmengen zur Aufklärung von Straftaten nutzen wollen", sagt Sommer. "Das bringt eine neue Qualität von Grundrechtseingriffen mit sich."

[...] Bald können Ermittler auch auf riesige Vorräte an Telekommunikationsdaten zugreifen. "Ohne jeden Verdacht einer Straftat werden die Verbindungsdaten aller Nutzer gespeichert", kritisiert Johann Bizer vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. "Ein Abruf muss zwar von Staatsanwalt oder Richter gebilligt werden, aber ohne die Betroffenen darüber zu informieren."

Diese "Vorratsspeicherung" sieht eine neue EU-Richtlinie vor, die bis September 2007 in nationales Recht umzusetzen ist. Danach müssen Provider alle Verbindungsdaten aus Festnetz, Mobilfunk und Internet archivieren. Die Ermittler können damit überprüfen, wer wann wo wie lange und mit wem telefoniert. Einige wenige dieser Daten speichern die Provider zwar schon jetzt, aber nur intern für die Abrechnung mit ihren Kunden. Vodafone etwa weist in den Rechnungen eigens daraufhin, auf Kundenwunsch die Daten sofort zu löschen.

Damit ist nach Umsetzung der Richtlinie Schluss. Die EU fordert eine Aufbewahrung der Daten für mindestens sechs Monate bis zwei Jahre, die Bundesregierung will die Frist auf sechs Monate festlegen. "Eine derartige verdachts- und anlasslose massenhafte Speicherung von Telekommunikations- und Internetdaten ist mit dem deutschen Grundgesetz nur schwer vereinbar", kritisiert Hartmut Kilger, Präsident des Deutschen Anwaltvereins.

[...] Geht es nach dem Bundesinnenministerium, werden künftig auch die Mautdaten für Fahndungszwecke gehortet. Das Mautgesetz verbietet das derzeit, soll aber geändert werden. Es ordnet dann womöglich an, auch alle Pkws an den Mautstellen zu erfassen, sodass deren Fahrten und Ziele genauso gläsern würden wie die der Lkws. Der Anwaltverein hält auch diese massenhafte Datenspeicherung für unverhältnismäßig.

Die Steuerfahndung würde sich über den Zugriff auf die Datenschätze freuen. Bei der Maut ist ihr das bislang wie allen Ermittlern untersagt. "Aber die Steuerfahnder unterlaufen das Verbot immer wieder mit dem Trick, dass sie bei einer Durchsuchung die Unterlagen der Mautabrechnung beschlagnahmen", weiß Franz Bielefeld, Steuerstrafrechtler bei RP Richter und Partner in München. Diese Umgehung sei rechtswidrig und juristisch angreifbar. Derzeit propagiere der Gesetzgeber zwar, dass die Ermittler die Mautdaten nur bei schweren Verbrechen heranziehen dürften. Doch wie will die Politik diese Beschränkung sicherstellen, fragt sich Bielefeld, wenn die Steuerfahnder das Mautgesetz schon jetzt umgehen?


Aus: "Die totale Überwachung" von Ulrike Wirtz (FTD vom 21.11.2006)
Quelle: http://www.ftd.de/technik/it_telekommunikation/133672.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Rena Tangens: Viele werfen heute eine Suchmaschine an, wenn sie mehr über eine Person wissen wollen, die sie gerade kennengelernt haben. Wenn sie das tun, sensibilisiert es sie möglicherweise dafür, dass sie selbst eine Datenspur im Netz hinterlassen. Vielleicht denken sie dann auch darüber nach, was diese Daten später über sie aussagen werden.

[...] FZ: Ist es zu einfach geworden, zum Spitzel im eigenen Auftrag zu werden?

Rena Tangens: Man arbeitet halt erst nach seinen Möglichkeiten. Und je einfacher die Technik ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie verwendet wird. E-Mails sind, zum Beispiel, wie offene Postkarten. Viele Techniker, die bei Internet-Providern arbeiten, können problemlos Mails einsehen oder kopieren oder mit einem Filter nach interessanten Wortkombinationen durchkämmen. Darauf müssen sich zum einen die einstellen, die E-Mails versenden, zum andern müssen die, die sie einfachen Zugriff haben, eine Art Berufsethik entwickeln.
   
      
FZ: Begünstigt das Netz die Entsolidarisierung? Man hat es ja dort nicht mit Menschen zu tun, sondern nur noch mit Bildern oder Text.

RT: Die Entsolidarisierung findet auf vielen Ebenen statt. Sie hilft dabei, gewisse Ideen durchzusetzen. Ein Beispiel dafür wäre die Lkw-Maut. Da denken sich viele Leute: Ja, prima, dass diese lästigen Lkws mehr bezahlen müssen, dann verstopfen sie die Autobahnen nicht mehr. Die Leute denken auch, dass Schwarzfahrer und Terroristen durch Videoüberwachung gefasst würden und meinen, das beträfe sie nicht. Arbeitslose müssen alle persönlichen Daten offenlegen und noch das Sparbuch ihrer Kinder preisgeben. Auch da sagen Leute, die noch Arbeit haben: Ja, ist doch in Ordnung. Was soll ich für die mitarbeiten, wenn da noch das Sparbuch der Kinder ist? Diese Einstellungen finden wir häufig. Und auf dieser Grundlage sind Maßnahmen wie die Anti-Terror-Datei, Vorratsdatenspeicherung, Mautdatenerfassung und die Gesundheitskarte politisch durchsetzbar.
   
      
FZ: Interessanterweise läuft die Entsolidarisierung oft über Sozialversicherungssysteme, die eigentlich als Agenturen der Solidarität gelten.
Menschen sind solange solidarisch, wie sie ihr eigenes Risiko nicht kennen. Wenn sie genau wüssten, wann sie an welcher Krankheit leiden oder ob sie eine Brille brauchen oder nicht, dann würden sie sich nur dafür eine Versicherung abschließen und alles andere beiseite lassen und würden damit auch niemanden mitfinanzieren, der in Not gerät.

Ein Beispiel: Dadurch, dass bestimmte Risiken mittlerweile durch Genanalysen feststellbar sind, entstehen neue Gefahren. Versicherungen könnten denjenigen verlockende Angebote machen, die eine Genanalyse machen lassen und das Resultat dann der Versicherung zugänglich machen. Vorausgesetzt, das Ergebnis der Analyse ist für die Versicherung kostengünstig, erhalten diese Leute einen billigen Vertrag und diejenigen Personen, die das nicht machen wollen, werden in Zukunft entsprechend mehr zahlen müssen.

[...] Wer saubere Luft haben wolle, so hieß es damals, solle zurück auf die Bäume gehen. Jeder glaubte, dass die Industrialisierung nicht mit einer sauberen Umwelt vereinbar sei. Wenn wir uns heute für Bürgerrechte in einer digitalen Welt einsetzen, bekommen wir oft zu hören, dass Datenschutz und Digitalisierung unvereinbar seien. Das bestreite ich. Es wird neue Möglichkeiten geben, die Bürgerrechte auch in einer digitalen Gesellschaft zu verteidigen. An diesen Möglichkeiten müssen wir arbeiten. Insofern stehen uns viele Entwicklungen, die die Ökologiebewegung hinter sich hat, noch bevor.


Aus: "Datenbanken produzieren Ohnmacht" Rena Tangens im Interview mit Günter Hack (futurezone; 22.11.2006) | Rena Tangens ist Künstlerin und unter anderem Gründungsmitglied des Bielefelder Vereins zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e. V. [FoeBuD], seit 1987 eine der wichtigsten Keimzellen der Netzkultur in Deutschland. Der FoeBuD ist Veranstalter der deutschen Big Brother Awards und organisiert auch Aktionen gegen RFID-Chips und Videoüberwachung.
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/152395/