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[Vorratsdatenspeicherung (Notizen) ... ]

Started by Textaris(txt*bot), June 08, 2005, 02:39:41 PM

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Textaris(txt*bot)

#350
Quote[...] Dass es Ermittlungsbehörden nicht an Daten mangelt, wird auch am ,,Fall Edathy" deutlich: Dem Bundeskriminalamt, dessen Chef Jörg Ziercke zu den entschiedendsten Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung gehört, lagen konkrete Erkenntnisse zu einem internationalen Kinderporno-Ring vor. Aus ,,Kapazitätsgründen" blieben diese Daten mehr als ein Jahr unbearbeitet. Zudem hört man Klagen aus den Landeskriminalämtern, mit der Auswertung beschlagnahmter Festplatten und anderer Datenträger überfordert zu sein.

Wenn die Polizei nicht einmal in der Lage ist, vorliegende Beweismittel zu sichten, warum verlangen ihre Vertreter die anlass- und verdachtslose Speicherung sämtlicher Telekommunikationsdaten?

Inzwischen ist sogar amtlich belegt, dass das unter US-Präsident George W. Bush nach 2001 eingeführte exzessive Programm zur Speicherung sämtlicher Metadaten amerikanischer Telefonkunden keine Terroranschläge verhindert hat. Mehr noch: Diese Super-Vorratsdatenspeicherung hat nicht einmal substanzielle Beweise für Ermittlungen gegen Terrorverdächtige geliefert. Das kann man in dem im Januar vorgelegten Bericht des unabhängigen Privacy and Civil Liberties Oversight Board (PCLOB) nachlesen, der auch die geheimen Akten der US-Sicherheitsbehörden berücksichtigt (Report on the Telephone Records Program conducted under Section 215 of the USA PATRIOT Act and on the Operations of the Foreign Intelligence Surveillance Court, S. 11).

Wie der EuGH zur VDS-Richtlinie entscheiden wird, werden wir bald erfahren. Unabhängig davon sollte politisch auf ihre Aufhebung hingewirkt werden, weil sie unverhältnismäßig in die Grundrechte von mehr als 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union eingreift. ...

Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Notwendigkeit nicht nachgewiesen" Peter Schaar (07.04.2014)
Quelle: http://www.carta.info/71563/vorratsdatenspeicherung-notwendigkeit-nicht-nachgewiesen/

-.-

Quote[...] Das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäisches Recht und ist ungültig. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg entschieden.

[Update 8.4.14, 10.30:] Der EuGH meint, aus den Daten, die mit der Vorratsdatenspeicherung gesammelt werden, "können sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen [...] gezogen werden, etwa auf Gewohnheiten des täglichen Lebens, ständige oder vorübergehende Aufenthaltsorte, tägliche oder in anderem Rhythmus erfolgende Ortsveränderungen, ausgeübte Tätigkeiten, soziale Beziehungen und das soziale Umfeld". Die Richter sehen daher einen "besonders schwerwiegenden Eingriff der Richtlinie in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten".

Auch könnte bei den Betroffenen der Vorratsdatenspeicherung das Gefühl erzeugt werden, dass ihr Privatleben ständig überwacht wird, meinen die Richter. Schließlich würden die Teilnehmer oder Benutzer nicht über die Vorratsdatenspeicherung und ihre spätere Nutzung informiert.

Zwar sei die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht geeignet, die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten anzutasten, weil keine Inhalte gespeichert werden sollen. Auch diene sie dem Gemeinwohl, weil schwere Kriminalität bekämpft werden soll. Allerdings würden mit der bestehenden Richtlinie die Grenzen der Verhältnismäßigkeit überschritten.

Die Vorratsdatenspeicherung sei ein Eingriff von besonderer Schwere in die Grundrechte, ohne dass sie Bestimmungen enthielte, die gewährleisten, dass sich der Eingriff tatsächlich auf das absolut Notwendige beschränkt. Die Richtlinie erstrecke sich nämlich "generell auf sämtliche Personen, elektronische Kommunikationsmittel und Verkehrsdaten, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der Bekämpfung schwerer Straftaten vorzusehen".

Die Richtlinie sieht nach Ansicht des EuGH kein objektives Kriterium vor, durch das der Zugang der nationalen Behörden zu den Daten beschränkt wird. Im Gegenteil bezieht sie sich lediglich allgemein auf die von jedem Mitgliedstaat in seinem nationalen Recht bestimmten "schweren Straftaten". Es gebe auch keine materiell- und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für den Zugang der Behörden zu den Daten und deren spätere Nutzung, sowie keine vorherige Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle.

Die Richtlinie schreibe eine Dauer der Vorratsspeicherung von mindestens sechs Monaten vor, ohne dass zwischen den Datenkategorien anhand der betroffenen Personen oder nach Maßgabe des etwaigen Nutzens der Daten für das verfolgte Ziel unterschieden werde. Zudem gebe es keine Garantien dafür, dass die gespeicherten Daten nicht missbraucht werden können. Die Richter rügen zudem, dass es nicht vorgeschrieben ist, die Daten auf EU-Gebiet zu speichern.

Auch wenn bereits erwartet worden war, dass das höchste europäische Gericht die zugehörige EU-Richtlinie für ungültig erklärt, wollte die Bundesregierung an der Vorratsdatenspeicherung festhalten. Das hatte sowohl Bundesjustizminister Heiko Maas als Bundesinnenminister Thomas de Maizière noch vor der Entscheidung erklärt. Ein Gesetzentwurf über die verdachtsunabhängige Sammlung von Verbindungs- und eventuell auch Standortdaten solle zügig kommen, waren sie sich einig.

Die nun gekippte Richtlinie war nicht direkt gültig, stattdessen mussten die EU-Mitgliedsstaaten die Regeln selbst gesetzlich umsetzen. Nachdem das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht teilweise kassiert worden war, konnte sich die schwarz-gelbe Koalition nicht auf ein neues Gesetz einigen. (anw) / (mho)

Quote8. April 2014 10:03
Jetzt bin ich platt!
Gast-Redner

zuerst Netzneutralität und Roaming, jetzt die VDS gekippt?

Hat des Hirn geregnet? Gab es Eimer voller Weisheit? Sind die
Lobbiisten im Urlaub?


Quote8. April 2014 10:46
Weitere Links...
M76

Pressemitteilung deutsch *:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-04/cp140054de.pdf

Die schriftliche Urteilsbegründung wird im Laufe des Tages hier
veröffentlicht **:
http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-293/12

aus...
*
http://www.golem.de/news/eu-urteil-eugh-erlaubt-vorratsdatenspeicherung-kippt-richtlinie-1404-105690.html
**
http://www.sueddeutsche.de/digital/buergerrechte-gericht-kippt-eu-gesetz-zu-vorratsdatenspeicherung-1.1932019



Aus: "EuGH: Regeln zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen gegen EU-Recht" (08.04.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Regeln-zur-Vorratsdatenspeicherung-verstossen-gegen-EU-Recht-2165604.html


Textaris(txt*bot)

#351
Quote[...]  "Man ist dann damals über Europa mit dem gegangenen, was man im eigenen Land nicht durchsetzen konnte. Das nennt man 'Policy Laundering'." Der Rest der Geschichte ist bekannt.


Aus: "Hintergrund: Die Vorratsdatenspeicherung – Eine Geschichte des "Policy Laundering""
Christiane Schulzki-Haddouti (09.04.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Hintergrund-Die-Vorratsdatenspeicherung-Eine-Geschichte-des-Policy-Laundering-2165953.html

-.-

Quote[...] Nach dem Nein des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung sieht Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) keinen Grund mehr, schnell einen deutschen Gesetzentwurf dazu vorzulegen. "Damit ist eine neue Situation eingetreten", sagte Maas am Dienstag in Berlin. "Die Grundlage für die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist entfallen. Deutschland ist nicht mehr zu einer Umsetzung der Richtlinie verpflichtet." Auch Zwangsgelder drohten nicht mehr.

"Wir werden das Urteil jetzt sorgfältig auswerten", sagte Maas laut Mitteilung [http://www.bmjv.de/DE/Home/_doc/_aktuelles_zitat.html;jsessionid=5FF9DB5DAD907157C5ACE3C5F6EAA917.1_cid324?nn=3433226]. "Dann werden wir mit unserem Koalitionspartner neu über das Thema Vorratsdatenspeicherung reden müssen. Wir werden das weitere Verfahren und die Konsequenzen ergebnisoffen besprechen."

Noch Mitte Februar hatte Maas angekündigt, ein Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung komme auf jeden Fall. Der Gerichtshof hatte das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung komplett für ungültig erklärt. Die Regelung sei ein gravierender Eingriff in die Grundrechte der Bürger, hieß es. Es könnte das Gefühl entstehen, ständig überwacht zu werden, während die Schutzmechanismen nicht ausreichten. (mit Material der dpa) / (mho)

...

Quote8. April 2014 12:03
Bedauerlich, daß
Netzweltler

völlig überzogene Gesetze zur inneren Sicherheit immer erst von
Gerichten gestoppt werden können/müssen.
Es fehlt in diesem Bereich an echter demokratischer und
parlamentarischer Kontrolle in der Legislative.


Quote8. April 2014 12:46
Dank an Frau Leutheusser-Schnarrenberger
dylpes

für ihre Weigerung dem Druck nachzugeben und den Blödsinn vorschnell
umzusetzen!


Quote8. April 2014 14:35
"Zur Abwehr schwerer Straftaten"
FrogmasterL

Ein gern genommener Passus, um den Pöbel zu beruhigen, es geht ja nur
um "schwere Straftaten", was genau das ist, definiert - ja wer
eigentlich? Irgendein Hansel beim BKA, der seinen Nachbarn unter die
Lupe nimmt?

Bei der Kontodatenabfrage ging es zunächst um die "Finanzströme des
internationalen Terrorismus", mittlerweile findet sie fast schon
routinemäßig bei Hartz-IV-Antragstellern statt(Stichwort "Fordern und
Gängeln" statt "Fördern und Fordern"), hier wurde das entsprechende
Gesetz offenbar weit genug gefasst.

Jedenfalls ist es richtig, dass die Richter hier eine Klarstellung
gefordert haben, das heisst nämlich, dass die Regierung hier die
Hosen runterlassen muss. ....



Aus: "Nach EuGH-Urteil: Justizminister rückt von Vorratsdatenspeicherung ab" (08.04.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Nach-EuGH-Urteil-Justizminister-rueckt-von-Vorratsdatenspeicherung-ab-2165708.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Bundesregierung will in der laufenden Legislaturperiode kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Weder Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) noch Justizminister Heiko Maas (SPD) seien daran interessiert, nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das Thema aufzugreifen, berichtet Spiegel online unter Berufung auf Regierungskreise.

Der EuGH hatte am Dienstag geurteilt, die bestehende Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen europäisches Recht und sei ungültig. Kauder und die Spitze der SPD-Fraktion hätten danach verabredet, dass die Koalition nur dann erneut aktiv werde, wenn die EU-Kommission eine neue Richtlinie vorlegt, heißt es in dem Bericht. Diese dürfte jedoch nach Einschätzung von CDU/CSU frühestens im Herbst 2016, eher im Frühjahr 2017 verabschiedet werden. Das wäre zu spät für eine Umsetzung in Deutschland vor der Bundestagswahl im Herbst 2017.

Auch der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer habe davor gewarnt, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen: "Wenn das Bundesverfassungsgericht und der EuGH solche Bedenken haben, ist jetzt nicht die Zeit für einen Gesetzgebungssprint." Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) fordert hingegen laut einem Bericht der Welt vom Justizminister einen solchen Gesetzentwurf. "Wir dürfen hier nicht entspannt die Hände in den Schoß legen. Im Gegenteil: Wir brauchen jetzt in Deutschland schnell ein verfassungsgemäßes Gesetz. Dies sage ich vor allem in Richtung meiner SPD-Innenministerkollegen und des Bundesjustizministers."

Die SPD-Länderinnenminister hatten diese Woche in einer "Berliner Erklärung" ihre Position bekräftigt, dass sie "eine angemessene Mindestspeicherung zur Verfolgung schwerster Kriminalität" für notwendig halten. Dies werde mit dem EuGH-Urteil auch "nicht grundsätzlich als rechtswidrig" angesehen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) wolle zunächst die Folgen des EuGH-Urteils auch mit anderen EU-Staaten erörtern, hieß es. Bei der Speicherung von Telekommunikationsdaten setze er auf eine "kluge, verfassungskonforme Regelung". (anw)

QuoteRayFX, 13. April 2014 15:11
...solche Bedenken haben, ist jetzt nicht die Zeit für einen Gesetzgebungssprint

im Klartext heißt das:
Wartet mal bis ein wenig Gras über die Sache gewachsen ist, und lasst
uns das machen wenn das dusselige Wahlvolk im WM Fieber ist.


QuoteGan, 13. April 2014 20:57

Genialer Schachzug der CXU

Jetzt, wo sowieso klar ist, dass sich derzeit ohne den Segen der EU
eine Regelung dank des NSA Skandals nur gegen den entschiedenen
Widerstand des eigenen Volkes durchsetzen ließe, hängt man einfach
das Fähnchen in den Wind. Den Gegnern nimmt man den damit Wind aus
den Segeln, die eigene Popularität steigt bei den Dummen und
Ahnungslosen noch weiter, der Koalitionspartner fällt mal wieder auf
die Nase und die Totalüberwachung kann man dann einführen, wenn sich
der Zorn des Volkes gelegt hat und neue Argumente dafür generiert
wurden.


...


Aus: "Schwarz-rot will angeblich kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auflegen" ()
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schwarz-rot-will-angeblich-kein-neues-Gesetz-zur-Vorratsdatenspeicherung-auflegen-2169205.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Bundesregierung nun vor einem dauerhaften Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung gewarnt. "Wenn die Koalition tatsächlich in der ganzen Wahlperiode kein Gesetz mehr machen würde, wäre das aus sicherheitspolitischer Sicht eine Katastrophe", sagte GdP-Bundesvize Arnold Plickert der Rheinischen Post. Die Vorratsdatenspeicherung bleibe "zwingend erforderlich". Der Tatort verlagere sich immer mehr ins Internet. Ohne Neuregelung der Verbindungsdatensammlung sei die Polizei jedoch "auf dem digitalen Auge blind".

Mit Interesse nehme die Gewerkschaft die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zum schärferen Vorgehen gegen Kinderpornografie zur Kenntnis. "Wir Polizisten können ihm nur sagen, wie frustrierend es ist, immer wieder Täter nicht ermitteln zu können, weil die Vorratsdaten fehlen." Bei jeder vierten Straftat sei das schon jetzt der Fall, wie das Landeskriminalamt in Düsseldorf festgestellt habe.

Der Europäische Gerichtshof hatte vor wenigen Tagen der massenhaften Sammlung von Telefon- und Internetdaten unbescholtener Bürger einen Riegel vorgeschoben. Das EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen Grundrechte und sei deshalb ungültig, urteilte das Gericht. Die schwarz-rote Koalition will nun offenbar in dieser Wahlperiode auf ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verzichten.

Unterstützung erhalten die Polizeigewerkschafter auch von Unions-Innenpolitikern: Die Sicherheitspolitiker von CDU/CSU halten ebenfalls an der Vorratsdatenspeicherung fest. Diese "kommt so sicher wie das Amen in der Kirche, weil sie kommen muss", sagte der CSU-Abgeordnete Hans-Peter Uhl der Mitteldeutschen Zeitung. Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses Wolfgang Bosbach (CDU) sagte dem Blatt: "An der fachlichen Notwendigkeit von Mindestspeicherfristen hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes überhaupt nichts geändert."

Unabhängig von der rechtlichen Zulässigkeit beziehungsweise Unzulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung angesichts des masiven Eingriffs in die Grundrechte wird aber auch die Effektivität und Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung von vielen Experten der Strafrechtsverfolgung in Zweifel gezogen. So ergab beispielsweise eine Studie des Max-Planck-Instituts für Strafrecht, keine Beweise für die These, dass eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren in der Telekommunikation von essenzieller Bedeutung für die Strafverfolgung sei. (mit Material von dpa) / (jk)


Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Auf ein Neues, fordern Sicherheitspolitiker" (16.04.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Auf-ein-Neues-fordern-Sicherheitspolitiker-2170961.html


Textaris(txt*bot)

#354
Quote[...] In den Reihen von CDU und CSU mehren sich die Stimmen, die auf eine rasche Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung drängen. Im Gegensatz zu Bundesinnenminister Thomas de Maizière und dem Chef der Unionsfraktion im Bundestag, Volker Kauder (beide CDU), hat sich jetzt etwa CDU-Vize Thomas Strobl für einen baldigen deutschen Alleingang ausgesprochen. Auch bei näherer Betrachtung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestehe Spielraum für den nationalen Gesetzgeber, sagte der Bundestagsabgeordnete der Stuttgarter Zeitung.

Die Luxemburger Richter hatten die EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung für unverhältnismäßig und unvereinbar mit der europäischen Grundrechte-Charta erklärt. Sie bemängelten, dass sich die Richtlinie "generell auf alle Personen und alle elektronischen Kommunikationsmittel sowie auf sämtliche Verkehrsdaten erstreckt, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der Bekämpfung schwerer Straftaten vorzusehen".

Das Urteil verdamme die Politik "keineswegs zur Untätigkeit", meint Strobl und hält das Instrument trotzdem noch für anwendbar. Der Chef der CDU Baden-Württemberg führt den Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch ins Feld und verweist dabei auf Zahlen der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Allein in Nordrhein-Westfalen hätten demnach aufgrund fehlender Verbindungsdaten in den vergangenen drei Jahren bei 1020 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Kinderpornografie in 268 Fällen die Täter nicht ermittelt werden können. Vor dieser Realität dürfe der Gesetzgeber nicht die Augen verschließen.

Ähnlich äußerte sich der Innenexperte der Unionsfraktion, Stephan Mayer, gegenüber dem Berliner Tagesspiegel. Der CSU-Politiker erwartet zwar einen zweiten EU-Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung nach der Europawahl und eine neue EU-Richtlinie binnen zwei Jahren. Wenn der politische Wille oder die erforderliche Mehrheit dazu aber fehlten, "dann müssen wir eben doch auf nationaler Ebene eine Lösung suchen".

Der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD) machte sich im Deutschlandfunk dafür stark, die immer wiederkehrende Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung in seiner Partei erneut zu führen. Es sei dabei "abzuwägen zwischen den berechtigten Anliegen der Bürger, sicher zu leben, mit den Freiheitsrechten".

Ganz könne der Staat auf die Vorratsdaten nicht verzichten, meint der Sozialdemokrat: "Wir haben gegenwärtig eine offene Flanke in der Verbrechensbekämpfung und der Verbrechensabwehr". Zugriffe dürften aber nur "in besonderen Einzelfällen aus einem begründeten Anlass heraus zur Verfolgung schwerer Straftaten auf eine richterliche Anordnung" hin erfolgen. Der SPD-Vize Ralf Stegner hatte seiner Partei dagegen gerade empfohlen, auf das Instrument angesichts der von Luxemburg aufgezeigten sehr engen Grenzen ganz zu verzichten.

Die Opposition bleibt bei ihrer Forderung, die Vorratsdatenspeicherung endlich und endgültig einzumotten. Das EuGH-Urteil sage "eindeutig und klar", dass die Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten nicht zu vereinbaren sei, betonte der Bundesgeschäftsführer der Linken, Matthias Höhn. Jan Philipp Albrecht, innenpolitischer Sprecher der Grünen im EU-Parlament, warf führenden Politiker aus Union und SPD vor, die Luxemburger Ansage "immer noch nicht verstanden" zu haben. Eine anlasslose Datenspeicherung sei damit unvereinbar.

Der Vize der grünen Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, kündigte an, dass Abgeordnete der Gruppierung gegen einen neuen deutschen Vorstoß vors Bundesverfassungsgericht ziehen wollten. FDP-Präsidiumsmitglied Michael Theurer bezeichnete Strobl und dessen Gesinnungsgenossen als "Geisterfahrer auf der Datenautobahn". Sie seien "unbelehrbar", was das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung betreffe.

Trotz der angeregten Debatte um das Für und Wider der Vorratsdatenspeicherung vermisst die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) derweil mahnende Stimmen, die klar eine Neuregelung fordern. Den Grund dafür sieht sie in der Abschirmung des Internets vor angeblicher "Überwachung". Nur wenige Politiker trauten sich, gegen diese Linie zu argumentieren. Verantwortlich dafür seien "Netzaktivisten, die beim Ruf nach Freiheit und Bürgerrechten die Leute vergessen, die über Leichen surfen". (Stefan Krempl) / (vbr)

Quotespantherix, 23. April 2014 17:17
WTF ???

Zitat: Den Grund dafür sieht sie in der Abschirmung des Internets vor
angeblicher "Überwachung". Nur wenige Politiker trauten sich, gegen
diese Linie zu argumentieren. Verantwortlich dafür seien
"Netzaktivisten, die beim Ruf nach Freiheit und Bürgerrechten die
Leute vergessen, die über Leichen surfen"
.


Netzaktivisten, die auf Grundrechte der Bürger bestehen, sind jetzt
also rücksichtslose Menschen die Mord dulden (die über Leichen
surfen)?

...



Aus: "Streit um deutschen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung" (23.04.2014)
Quellle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Streit-um-deutschen-Alleingang-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-2175658.html

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vorratsdatenspeicherung-die-ueber-leichen-surfen-12904087.html

-.-

Quote[...] Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat Jasper von Altenbockum nach seinem FAZ-Beitrag "Die über Leichen surfen" einen Denkfehler vorgeworfen. Nicht diejenigen, die Grundrechte schützen wollen, sind ihm zufolge in der Bringschuld beim Nachweis der Wirksamkeit des anlasslosen Datensammelns. Dafür seien "die Überwachungsfreunde" selbst zuständig. Zugleich bezeichnete es Steffens als "bewährte Übung in freiheitlich-demokratischen Staaten, Gesetze nicht wegen einzelner Vorfälle auf den Weg zu bringen". Es reiche nicht aus, etwa "die Verbesserung von Ausbildung, Ausrüstung und Personalstärke der Polizei" als zu aufwändig zu bezeichnen.

...

QuoteBernd Paysan, 26. April 2014 00:23
"Die über Leichen surfen": NSA und GCHQ?

Der Denkfehler ist hier ein ganz anderer: Der überwiegende Teil der
Internetkriminalität ist monetär, ein kleiner Teil ist natürlich auch
ziemlich unappetitlich. Aber wenn ich an Leichen denke, die durch
Rechtsverstöße im Internet produziert werden, dann fallen mir als
erstes die paar tausend Drohnenmorde ein, für die NSA und GCHQ (und
noch ein paar andere) maßgeblich verantwortlich sind.

...



Aus: "Datenschützer: Urteil zur Vorratsdatenspeicherung hat weitreichende Folgen" Stefan Krempl (25.04.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-Urteil-zur-Vorratsdatenspeicherung-hat-weitreichende-Folgen-2177486.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die EU-Kommission hat ihre Klage gegen Deutschland wegen der ausgebliebenen Einführung der Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zurückgezogen (Rechtssache C-329/12). Das teilte der EuGH am Dienstag auf Anfrage mit. Damit entgeht Deutschland einer drohenden millionenschweren Geldstrafe. Die EU-Kommission beantragte aber bei Gericht, dass Deutschland die Kosten des Rechtsstreits tragen soll.

Die EU-Behörde hatte geklagt, weil die Bundesregierung die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von 2006 nicht umgesetzt hatte. Damals hatten die EU-Staaten die Speicherung von Telekommunikationsdaten der Bürger auf Vorrat beschlossen.

Anfang April hatten die Luxemburger Richter die Richtlinie aber verworfen. Es verstoße gegen Grundrechte und sei deshalb ungültig, urteilte der Gerichtshof. Die systematische Datenspeicherung ist in der EU seit Jahren umstritten. Eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher hatten in Luxemburg dagegen geklagt.

QuoteAnonymer Multimediatechniker , 7. Mai 2014 10:54

Wieso genau soll Deutschland bitte auch nur einen einzigen müden Cent
bezahlen für einen Rechtsstreit um ein Gesetz, das nun offenbar
nachweislich grundrechtswidrig gewesen ist?


QuoteBitcoin-Millionär, 7. Mai 2014 10:11
Herzlichen Dank an "eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner
Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher", die in Luxemburg
geklagt haben. - Wo waren "die Deutschen"?




Aus: "Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission zieht Klage gegen Deutschland zurück" (07.05.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-EU-Kommission-zieht-Klage-gegen-Deutschland-zurueck-2184019.html

Textaris(txt*bot)

#356
Quote[...] Die EU-Kommission will vorerst keinen neuen Anlauf für das verdachtsunabhängige Sammeln von Verbindungs- und Standortdaten unternehmen. "Ich werde nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes keinen neuen Gesetzentwurf mehr zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen", sagte die federführende EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström der Welt. Die Kommission habe den Beschluss der Luxemburger Richter sorgfältig analysiert und so zu diesem Ergebnis gekommen. Der EuGH hatte die bisherige Richtlinie wegen unverhältnismäßiger Grundrechtseingriffe Anfang April gekippt.

... Malmström hatte das anlasslose Protokollieren von Nutzerspuren lange massiv befürwortet, sah sich nach dem Richterspruch aber in den "kritischen Schlussfolgerungen" aus dem Evaluierungsbericht der Kommission zu der Richtlinie bestätigt. Jetzt erklärte die Schwedin, dass eine Vorratsdatenspeicherung "bei der Aufklärung schwerer Verbrechen natürlich helfen" könne. Die Frage sei aber, "wie man die Daten erhebt und wie weit man dabei geht".

... Deutschland muss laut der Kommissarin allein entscheiden, ob eine neue nationale Regelung gewünscht werde, um Straftaten besser aufklären zu können. Eine wissenschaftliche Studie im Auftrag der Bundesregierung konnte aber keinen echten Mehrwert für Ermittler erkennen. Die Bundesregierung wertet das Urteil des EuGH noch aus und will das weitere Vorgehen "ergebnisoffen" besprechen, wie Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verlangt dagegen "eine kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Neuregelung".

Zuletzt hatten auch im EU-Parlament Mitte April Vertreter von CDU und CSU für die Vorratsdatenspeicherung geworben. Damit standen sie aber selbst in ihrer eigenen Fraktion, der konservativen Europäischen Volkspartei, weitgehend isoliert da. Sprecher aller anderer parlamentarischer Gruppierungen bezeichneten die bisherige Richtlinie als irreparabel. Bürgerrechtler hatten darauf gehofft, dass die Kommission die Vorratsdatenspeicherung explizit untersagen lassen will. Malmström bleibt aber bei ihrer Auffassung, dass die Mitgliedsstaaten selbst prüfen müssen, ob nationale Gesetze die Grundrechtsbestimmungen einhalten. (Stefan Krempl) / (anw)

Quotecollapsar, 4. Juni 2014 13:01

realität schlägt satire

war nicht die eu-richtlinie zur vds und drohende sanktionen (sprich:
strafzahlungen) seit jahren das zentrale argument der cdu/csu, die
vds müsse nun schleunigst eingeführt werden?

nun bestätigt der eugh quasi amtlich, daß diese vorgabe grundrechte
(!) verletzt.

was passiert? anstatt öffentlich eine fehleinschätzung einzugestehen,
sich zu entschuldigen, unter einen stein zu kriechen oder zumindest
mal die fresse zu halten, entblödet sich der deutsche innenminister
nicht, eine neuauflage genau des gerade als grundrechtsverletzend
gekippten plans einzufordern.

wenn man im verlauf der letzten 3 jahre nicht schon so viel anderes
'unglaubliches' erlebt hätte ...

grüße, carsten



Aus: "EU-Kommission unternimmt keinen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung" (04.06.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Kommission-unternimmt-keinen-neuen-Anlauf-zur-Vorratsdatenspeicherung-2215883.html

Kontext: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Studie-Vorratsdatenspeicherung-verbessert-die-Aufklaerungsquote-nicht-1423035.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Österreichs Justizbehörden haben im vergangenen Jahr insgesamt 354 Mal die Herausgabe von Vorratsdaten verlangt – kein einziges Mal ging es dabei um Ermittlungen gegen mutmaßliche Terroristen. Das teilte der österreichische Justizminister in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage mit und erklärte, im Jahr davor seien es noch 326 Anfragen gewesen. 2013 konnten demnach 227 Fälle, in denen Vorratsdaten ausgewertet wurden, bereits abgeschlossen werden. Zur Aufklärung konnten diese Daten aber nur nur in 105 Fällen beitragen. Mehrheitlich (53,7 Prozent) waren sie dagegen nicht hilfreich. Der Anteil an Fällen, in denen die Vorratsdaten von Nutzen gewesen waren, sei aber im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen.

Justizminister Wolfgang Brandstetter listet außerdem auf, um welche Straftatbestände es in den jeweiligen Ermittlungsverfahren gegangen ist. Zumeist habe es sich um Diebstahl gehandelt (113), vor Drogendelikten (59), Raub (52), Stalking (43), Betrugsfällen (38) und gefährlichen Drohungen (16). Terrorismus, der immer wieder als Begründung für die Vorratsdatenspeicherung angebracht wird, kommt dagegen nicht vor. Im Gegensatz zu Deutschland ist in Österreich seit Längerem eine gesetzlich geregelte Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Die Klage dagegen landete schließlich beim Europäischen Gerichtshof, der die europarechtliche Grundlage dafür kippte. (mho)

Quotejo-82, 12. Juni 2014 08:24
Wegen 354 Lapalien wird das gesamte Volk ausgespäht.



Aus: "Österreich: 354 Anfragen nach Vorratsdaten, keine wegen Terrorismus" (11.06.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oesterreich-354-Anfragen-nach-Vorratsdaten-keine-wegen-Terrorismus-2219648.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Vorratsdatenspeicherung ist Geschichte: Am vergangenen Freitag hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das umstrittene Datensammeln für "verfassungswidrig" und "unverhältnismäßig" erklärt. Das Urteil musste allerdings erst vom Bundeskanzler "kundgetan" werden, um offiziell gültig zu werden. Das ist am Montagnachmittag geschehen.

Laut VfGH widersprechen die Passagen zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz, in der Strafprozessordnung sowie im Sicherheitspolizeigesetz dem Grundrecht auf Datenschutz sowie Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Recht auf Privat- und Familienleben.

Ab Dienstag wird die Entscheidung des VfGH somit umgesetzt werden: Keine neuen Daten dürfen mehr gespeichert werden, bestehende Datensätze sollen gelöscht werden. Ob mit der Datenlöschung wirklich schon am Dienstag begonnen werden kann, ist allerdings unklar, da die Internet- und Mobilfunkprovider durch das Urteil durchaus vor technischen Herausforderungen stehen.

"Technisch ist die Umsetzung dieses Urteils nicht trivial, da in große Datenbanken eingegriffen wird", heißt es etwa von Seiten T-Mobile. Auch bei A1, Drei oder Internetprovider UPC müssen erst Juristen und dann Techniker über die konkrete Datenlöschung beraten. In unklaren Fällen könnte es dabei sogar bis zur Vorlage des ausformulierten, schriftlichen Urteils dauern – das soll bis spätestens Ende August erscheinen. (fsc, derStandard.at, 30.6.2014)


Aus: "Vorratsdatenspeicherung offiziell außer Kraft" (30. Juni 2014)
Quelle: http://derstandard.at/2000002492564/Vorratsdatenspeicherung-offiziell-ausser-Kraft


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das britische Parlament plant Notfallgesetze, um Telefonprovider zu verpflichten, Daten über Telefonate, Kurznachrichten und die Internetnutzung ihrer Kunden aufzubewahren. Trotz des Urteils des Europäischen Gerichtshofs soll die Vorratsdatenspeicherung damit im Grundsatz intakt bleiben, seien sich die drei großen Parteien im Unterhaus einig, berichtet der Guardian. Aktueller Anlass sei die Gefahr, die von radikalisierten Muslimen ausgehe, die aus Syrien zurückkehren. Aber auch die anhaltende Debatte über die NSA sei eine Begründung, ohne dass die Zeitung ausführt, wie die Überwachung damit gerechtfertigt wird.

... Im April hatte der EuGH die EU-Regeln für die Vorratsdatenspeicherung gekippt und damit auch deren Umsetzung in Großbritannien. Nun hätten sich aber die Tories (Conservative Party) die Unterstützung der Liberal Democrats und von Labour gesichert, um die Vorratsdatenspeicherung in ihrem Kern beizubehalten. Die beiden Parteien bestehen aber darauf, dass die Gesetze keine Rückkehr zur sogenannten Draft Communications Data Bill bedeuten. Dieser Snooper's Charter getaufte Gesetzentwurf hatte eine 12-monatige Speicherung aller Metadaten vorgesehen, also nicht nur der Telefonate, sondern auch der Nutzung des Internets, sozialer Netzwerke, von Onlinespielen und E-Mail-Kommunikation. Das Gesetz war aber nie beschlossen worden.

Wie genau das neue Gesetz nun aussehen wird, sei noch nicht klar, aber noch in dieser Woche sollen die Gespräche Früchte tragen. Der Regierung gehe es darum, die Befugnisse trotz des EuGH-Urteils beizubehalten, aber nicht auszubauen.


Aus: "Großbritannien: Vorratsdatenspeicherung soll offenbar bleiben" (08.07.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Grossbritannien-Vorratsdatenspeicherung-soll-offenbar-bleiben-2251378.html


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Quote[...] Die deutschen Sicherheitsbehörden nutzen das Ende der Sommerpause in Berlin für ein erneutes Plädoyer für die Vorratsdatenspeicherung. Mit unterschiedlichen Argumenten werben Verfassungsschutz, Polizei und das Bundesamt für Sicherheit (BSI) in der Informationstechnik für das umstrittene Instrument.

Auf der Sommerakademie der Datenschützer in Kiel war es der Vizepräsident des Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der sich für die Vorratsdatenspeicherung stark machte. Rund 400 Islamisten mit deutschem Pass kämpfen in Syrien und im Irak, schätzt Thomas Haldenwang. 130 davon seien bereits wieder nach Deutschland zurückgekehrt, von ihnen gehe eine erhebliche Gefahr aus.

"Gerade nach Anschlägen können gespeicherte Verkehrsdaten der einzige Anhaltspunkt sein, den Tätern auf die Spur zu kommen", meint Haldenwang. Deshalb sei eine Neufassung der zuerst vom Bundesverfassungsgericht und schließlich vom Europäischen Gerichtshof gekippten Vorratsdatenspeicherung nötig.

Unterstützung erhielt Haldenwang von BSI-Vize Andreas Könen, der betonte, dass innerhalb des IT-Netzes des Bundes gemäß §5 des BSI-Gesetzes Verkehrsdaten 3 Monate lang gespeichert werden. Gerade bei Cyberangriffen, die im Voraus geplant werden, lieferten diese Daten klare Anhaltspunkte für einen Angriff.

"Es gibt eine sachliche Notwendigkeit für diese Speicherung bei 99 Prozent der Angriffe", meint Könen. "Wir haben aber auch Beispiele, wo Angriffe auf die IT des Bundes zwei Jahre in der Vergangenheit zurück liegen." Sieben Tage seien einfach zu wenig, meinte Könen unter Verweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes.

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) trommelt weiter für die Vorratsdatenspeicherung. Der NSA-Skandal "hat die Diskussion über eine rechtmäßige und vor allem verhältnismäßige Speicherung von Verkehrsdaten zurückgeworfen", bedauert der GdP-Vorsitzende Oliver Malchow dem heftigen "politischen Gegenwind".

Malchow verweist auf ein vom Bundeskriminalamt angelegtes umfangreiches Archiv mit Fällen, die mangels Vorratsdatenspeicherung unaufgeklärt blieben. So konnten in einem konkreten Fall etwa Logdateien und IP-Adressen "mangels Vorratsdatenspeicherung jedoch nicht personifiziert werden".

Bereits auf der Sommerakademie der Datenschützer hatte sich der Grünen-Politiker Konstantin von Notz über den neuerlichen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung aufgeregt. Mit hochrotem Kopf plädierte er für eine technische Selbstbeschränkung des Staates. Der AK Vorrat fürchtet unterdessen, dass die Vorratsdatenspeicherung im "Huckepack" mit dem vom Innenministerium vorgeschlagenen IT-Sicherheitsgesetz kommen wird.

Jenseits der festgefahrenen politischen Frontlinien meldete sich auch die Steuerberatergenossenschaft Datev zu Wort: Laut einer von ihr in Auftrag gegebenen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung lehnen zwei von drei Bürgern die Vorratsdatenspeicherung ab, ganz anders als die Speicherung von Fluggastdaten, die begrüßt wird. "Es ist überraschend, wie negativ die Vorratsdatenspeicherung wahrgenommen wird", wird Studienleiter Mathias Bug zitiert. (Detlef Borchers) / (vbr)

Quotespyro2000, 26. August 2014 23:28
Widerspricht zwar den Grundrechten, aber wäre so nützlich!
So wie Folter.

...


QuoteHiddenX, 26. August 2014 19:58
"130 davon seien bereits wieder nach Deutschland zurückgekehrt"

... Wenn man doch weiß wer potentiell Schaden anrichtet spricht doch
nichts dagegen eine Untersuchung einzuleiten und die Daten dieser
Personen zu speichern. Soweit ich weiß ist das erlaubt, wozu braucht
es da eine Überwachung aller Deutschen wenn man die relevanten
Individuen kennt?


Quotependelum, 26. August 2014 19:55
NSU mordete mit VDS munter weiter

Wo waren denn die Behörden, die so emsig die damals vorliegenden
Vorratsdaten zur erfolgreichen terroristischen Abwehr brauchten? ...



Aus: "Neue Forderungen nach Vorratsdatenspeicherung" (26.08.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neue-Forderungen-nach-Vorratsdatenspeicherung-2302829.html


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Quote[...] Der designierte Migrations- und Innenkommissar im Kabinett von Jean-Claude Juncker will sich bei einem möglichen zweiten Aufguss der Vorratsdatenspeicherung am Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) orientieren. Einen europäischen Rahmen für das Aufzeichnen und Auswerten von Verbindungs- und Standortdaten werde es wohl geben müssen, meinte Dimitris Avramopoulos bei seiner Anhörung im Parlament am Dienstag. Ein einfaches "weiter so" könne es aber nicht sein, weil der EuGH enge Grenzen gesetzt habe.

Die Luxemburger Richter hatten die bisherige EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im April wegen unverhältnismäßiger Grundrechtseingriffe gekippt. Die noch amtierende Innenkommissarin Cecilia Malmström hatte daraufhin entschieden, keinen weiteren Vorstoß mehr zu machen und einen möglichen Neustart ihrem Nachfolger zu überlassen.

In seiner schriftlichen Antwort auf Fragen der Abgeordneten hatte Avramopoulos vorab bereits ausgeführt, dass "die Verfügbarkeit elektronischer Kommunikationsdaten ein entscheidendes Werkzeug für die Strafverfolgung" darstelle. Die europäische Gesetzgebung müsse der Polizei im digitalen Zeitalter die notwendigen Werkzeuge in die Hand geben, um Terrorismus und schwere Verbrechen einschließlich Cybercrime unter voller Beachtung des Rechts auf Privatsphäre bekämpfen zu können. Das EuGH-Urteil bedürfe einer "sorgfältigen Analyse", schrieb der noch scheidende griechische Verteidigungsminister. Der Gerichtshof habe die Vorratsdatenspeicherung nicht an sich verworfen, sondern nur die europäischen Umsetzungsbestimmungen.

Im Gegensatz zu Malmström meint Avramopoulos, dass die EuGH-Entscheidung auch das Sammeln und Auswerten von Flugpassagierdaten betreffe und die bestehenden Abkommen mit Drittstaaten wie den USA und künftige einschlägige Vorhaben im Lichte der Vorgaben aus Luxemburg zu überprüfen seien. Auch beim Plan der Kommission, eine elektronische Grenzkontrolle mit einem Ein- und Ausreisesystem im Rahmen des "Smart Borders"-Pakets einzuführen, müsse der Datenschutz verbessert werden. Für Anfang 2015 kündigte der Grieche auch eine Revision des neuen Schengen-Informationssystems (SIS 2) an, dessen Einführung von zahlreichen Problemen überschattet war.

Vor der Anhörung hatten Vertreter von Campact, der Vereine Digitalcourage und Digitale Gesellschaft sowie des Arbeitskreises gegen Vorratsdatenspeicherung über 100.000 Unterschriften gegen das umstrittene Instrument an EU-Abgeordnete übergeben. Sie appellierten an Avramopoulos, auf einen neuen Anlauf zu verzichten.

(Stefan Krempl) / (vbr)

Quote30. September 2014 21:14
Nur noch zum Kotzen, diese Grundrechts-Abschaffer.
Die_Maus


Mir fällt eigentlich nichts mehr ein, so angewidert bin ich.

Wenn sich dieser Spacke "an das Gerichtsurteil halten will" (wie
gnädig von ihm), dann müßte ihm klar sein, daß eine ANLASSLOSE
Überwachung verboten ist, und genau DAS ist Vorratsdatenspeicherung,
so ist sie definiert.

Und um bei Verdacht überwacht zu werden, dafür gibt es bereits -zig
Gesetze bis zum Abwinken.


...


Aus: "Designierter EU-Innenkommissar plant neue Regeln zur Vorratsdatenspeicherung" (30.09.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Designierter-EU-Innenkommissar-plant-neue-Regeln-zur-Vorratsdatenspeicherung-2408725.html


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Quote[...] Nach den Terroranschlägen von Paris hatten führende Unionspolitiker eine Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung gefordert, darunter CSU-Chef Horst Seehofer. Das sei "ein ständig wiederkehrender Reflex der CSU, der mich ehrlich gesagt ermüdet", sagte [Niedersachsens Innenminister] Pistorius. Dennoch halte er die Vorratsdatenspeicherung für ein wichtiges Instrument.

Die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger soll Fahndern bei der Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern helfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 die deutschen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung verworfen.

Mäurer nannte die Vorratsdatenspeicherung im Radio-Bremen-Fernsehen einen "Ladenhüter". Die massenhafte Speicherung persönlicher Daten sei höchstrichterlich untersagt worden. Solange Brüssel keine neue Initiative ergreife, sei das Thema "absolut tot". Im Rahmen der Terrorabwehr würden gefährliche Salafisten ohnehin überwacht, sagte er.

Pistorius wies darauf hin, dass die französischen Behörden trotz Vorratsdatenspeicherung die furchtbaren und feigen Anschläge von Paris offenkundig nicht verhindern konnten.

Auch Brandenburgs Justizminister Helmuth Markov (Linke) sprach sich gegen eine Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung aus, wie sie Unionspolitiker fordern. "Die Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung vermitteln den Eindruck, dass sich mit diesem Instrument Anschläge wie der von Paris hätten verhindern lassen", sagte Markov der Deutschen Presse-Agentur. Die vorsorgliche Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten greife in die Privatsphäre der Bürger ein. "Sie gaukelt ein Mehr an Sicherheit auf Kosten der Freiheit vor."

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) reagierte zurückhaltend auf Forderungen aus der Union nach schärferen Sicherheitsgesetzen. "Ich glaube, dass wir ein funktionierendes System der Sicherheit haben", sagte sie am Samstag zum Abschluss einer zweitägigen Klausur der CDU-Spitze.

Unterdessen forderte Bundesinnenminister Thomas de Mazière (CDU), im Kampf gegen den internationalen Terror müssten die Europäer mehr Informationen austauschen. Das gelte insbesondere für die Geheimdienste, sagte de Mazière nach einem Treffen mit europäischen Amtskollegen am Sonntag in Paris. Er forderte das Europaparlament auf, die Blockade des europäischen Fluggastdaten-Abkommens zu beenden. "Wer jetzt ein europäisches Fluggastdaten-Abkommen ablehnt, weiß nicht, was die Stunde geschlagen hat." Der Vorschlag sieht vor, Sicherheitsbehörden den Zugriff auf Daten von Fluggästen zu erlauben, die in die EU hinein oder aus der Union ausreisen. (dpa) / (hos)

QuotePff, 11. Januar 2015 16:49
Ekelhaft wie die Politik die Toten instrumentalisiert!

Die Vorratsdatenspeicherung hat nachweislich noch keinen Anschlag
verhindert. Die Terroristen wissen mittlerweile auch, dass sie über
Telefon, Internet, etc. nicht mehr sicher kommunizieren können.
Die Vorratsdatenspeicherung verfolgt ganz andere Ziele, die sich in
erster Linie gegen das deutsche Volk richten. Menschen, über die man
alles weiss, lassen sich deutlich leichter kontrollieren und
erpressen.


QuoteSwissMark, 11. Januar 2015 17:49
Bestes Beispiel

Die Anschläge von Paris, so tragisch diese auch sind, sind die besten
Beispiele für die Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung. ...
Frankreich hat die Vorratsdatenspeicherung, und konnten diese
Anschläge verhindert werden? ...


QuotemordsDing boa eh, 11. Januar 2015 17:14
Habe dem Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei eine Mail geschrieben:

Nachdem der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei GdP, Oliver
Malchow, auch schon wieder seinen Blödsinn zum Besten gegeben hat,
und wieder mal gebetsmühlenhaft die Vorratsdatenspeicherung fordert,
hab ich ihm folgende Mail geschrieben - weil mich solche Typen mehr
und mehr ankotzen:

Guten Tag,

die von Ihnen auf der Internetpräsenz der GdP veröffentlichte Erklärung

[09.01.2015: GdP: Jetzt müssen Lehren aus den Terrorakten von Paris gezogen werden ... Die Arbeit von Nachrichtendiensten bei der Beobachtungen von potenziellen Terroristen müsse personell und rechtlich genauso verbessert werden, wie es notwendig sei, die Strafverfolgungsbehörden in Bund und Ländern zu stärken, so der GdP-Vorsitzende. Malchow warnte vor Denkverboten: ,,Die Einführung einer verfassungskonformen Speicherung von Telekommunikationsdaten ist ebenso wenig politischer Aktionismus, wie die dringend notwendige Schaffung einer besseren nachrichtendienstlichen Überprüfbarkeit von Finanzströmen. Terrorabwehr ist keine Aufgabe, die mit knappsten personellen und rechtlichen Ressourcen erfolgreich sein kann." ...]
http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP-Jetzt-muessen-lehren-aus-den-
Terrorakten-von-Paris-gezogen-werden


bringt mich zu der Frage, ob ein Vorsitzender der Gewerkschaft der
Polizei nicht besser vorab ausgibig nachdenken sollte bevor er in die
Tasten greift.

Ihre gebetsmühlenhaft vorgetragene Forderung nach einer
Vorratsdatenspeicherung könnte man inzwischen einerseits vielleicht
belächeln. [...]

In Ihrer neuesten Auslassung scheint für Sie schon festzustehen, daß
die Befehle für die Anschläge in Paris von Al Quaida direkt kamen.
Sie schreiben: ,,Nach den derzeitigen Erkenntnissen sind die Taten
durch das Terrornetzwerk Al-Kaida beauftragt und von
Terror-Gruppierungen aus dem Jemen finanziert worden."

Erwiesen ist noch nichts, aber Sie schreien schon nach Lehren aus
dieser vermeintlichen Tatsache. Wie ignorant darf ein Vorsitzender
der Gewerkschaft der Polizei sein?

Dann schreiben sie weiter: "Wenn das zutrifft, dass die Mitglieder
der Pariser Terrorzelle Befehle und Anweisungen aus dem Ausland
erhalten hat, dann müssen diese Kommunikationswege kontrollierbar und
im Nachhinein polizeilich auch auswertbar sein."

Wenn - dann. Ist Ihnen die Bedeutung solcher Abhängigkeiten bewußt?
Einerseits stellen Sie also mit diesem "Wenn" infrage, daß es nur so
gewesen ist. Andererseits machen Sie daraus aber eine vermeintliche
Tatsache, auf der Sie Ihre Forderungen begründen.

Ganz offensichtlich scheinen Sie auch nicht zu wissen oder scheinen
beflissentlich auszublenden oder zu unterschlagen, daß die
Terroristen von Paris seit Jahren durch den französischen
Geheimdienst überwacht wurden und es in Frankreich seit dem Jahre
2009 eine Vorratsdatenspeicherung gibt.

Eigentlich, also, sind Ihre Forderungen damit zumindest in Frankreich
erfüllt. Hat das die Anschläge verhindert?
Warum Sie ob dieser Tatsachen ignorant trotzdem solche Forderungen
erheben, erschließt sich wahrscheinlich nur innerhalb Ihres eigenen
Denkhorizonts.

Ihr Erkenntnishorizont umschließt offenbar auch nicht, daß bereits Im
Februar 2011 der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages
in einem Rechtsgutachten zur ,,Vereinbarkeit der Richtlinie über die
Vorratsspeicherung von Daten mit der Europäischen Grundrechtecharta"
festgestellt hat, es lasse sich ,,zweifelsfrei keine Ausgestaltung
dieser Richtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit der
Grundrechtecharta sicherstellte.

Ist Ihnen bekannt, was die Grundrechtecharta ist?

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages schreibt
weiter: "Es habe sich gezeigt, dass sich ,,die Erfolge der
Vorratsdatenspeicherung in einem sehr kleinen Rahmen halten".
Aufgrund der durch die Vorratsdatenspeicherung nur ,,marginal"
verbesserten Aufklärungsquote gelangt das Gutachten zu dem Schluss:
,,Zweck und Mittel stehen hier zumindest nicht in einem ausgewogenen
Verhältnis." Eine weitere Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes im
März 2011 kam zu dem Ergebnis, dass die Einführung einer
Vorratsdatenspeicherung in keinem EU-Land zu einer signifikanten
Änderung der Aufklärungsquote von Straftaten geführt habe.
"

Wußten sie das? [...]

Die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung, die laut
Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages "in keinem EU-Land
zu einer signifikanten Änderung der Aufklärungsquote von Straftaten
geführt habe", ist also kein politischer Aktionismus?

Abgesehen von all Ihren, die Fakten ausblendenden Äußerungen, frage
ich mich außerdem, welches Maß an Zynismus ein Vorsitzender einer
Polizeigewerkschaft an den Tag legen darf. Das Blut der Opfer von
Paris ist noch nicht mal getrocknet, die Opfer sind noch nicht mal
begraben, aber Sie, Herr Oliver Malchow, haben nichts besseres zu
tun, als die Opfer für Ihre Forderungen zu instrumentalisieren.

Das ist ekelhaft.

QuoteMoppel-Kotze, 11. Januar 2015 19:05
Re: Respekt!

Aber Du weißt schon, dass das der erste Schritt ist, um auf die
Gefährderliste zu kommen?

Wirst Du evtl. bei der nächsten Flugreise merken. Aber schön, dass es
noch Menschen im Rückgrat gibt.





Aus: "Pistorius: Forderungen nach Vorratsdatenspeicherung ermüdend" (11.01.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Pistorius-Forderungen-nach-Vorratsdatenspeicherung-ermuedend-2515677.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Eine vor allem in den USA intensiv diskutierte Reform werde dagegen immer noch nicht kommen. Die Speicherung aller Verbindungsdaten zu US-amerikanischen Telefonaten werde weiterhin von der NSA gespeichert. Obamas Plan, diese Daten künftig bei den Providern zu lagern und nur auf Anfrage herauszugeben, scheitere bislang an den Unternehmen, die dazu nicht "willens oder in der Lage seien". Die Unternehmen würden auf eine gesetzliche Regelung beharren, die bis zum 1. Juni kommen müsse, aber angesichts der Mehrheitsverhältnisse im US-Kongress lange unwahrscheinlich schien. Nun wende sich aber das Blatt, da nach den Anschlägen von Paris auch immer mehr Demokraten dafür sind, die Überwachung beizubehalten oder auszuweiten..

...


Aus: "NSA-Skandal: Obama vor der Ankündigung von etwas Reform" (03.02.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/NSA-Skandal-Obama-vor-der-Ankuendigung-von-etwas-Reform-2535752.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Wenige Stunden nach den Anschlägen in Kopenhagen am Samstag haben erste konservative Politiker hierzulande erneut auf die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten gedrängt. "Wir brauchen das richtige staatliche Rüstzeug im Kampf gegen den islamistischen Terror, und dazu gehört als ein Element die Vorratsdatenspeicherung", betonte CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer laut einem Agenturbericht am Sonntag gegenüber der Welt. Der Koalitionspartner SPD solle seinen Widerstand gegen die Wiedereinführung des umkämpften Instruments aufgeben.

Die Ereignisse in Kopenhagen und die Absage des Braunschweiger Karnevalumzugs nach einer Warnung vor einem konkreten Anschlag hätten der westlichen Welt ein weiteres Mal vor Augen geführt, dass sie "mit der Gefahr des islamistischen Terrors leben muss", konstatierte Scheuer. Nötig sei "konzentrierte Wachsamkeit".

Wolfgang Bosbach, Vorsitzender des Innenausschuss des Bundestags, rief im Gespräch mit der Nordwest-Zeitung dazu auf, sich nicht dem Druck der Terroristen zu beugen. Diese hätten "in dem Moment" gewonnen, "in dem wir unser Leben ändern. Angst sei kein guter Ratgeber, meinte der CDU-Politiker. Die bisherigen Anti-Terror-Maßnahmen seien "notwendig und nicht Ausdruck eines übersteigerten Sicherheitsbedürfnisses" gewesen. Nun gelte es, das Thema Vorratsdatenspeicherung "auf der Tagesordnung" zu halten.

Der Kopenhagener Täter erschoss zunächst in einem Kulturcafé bei einem Treffen zum Thema Meinungsfreiheit einen Filmemacher. Vor Ort war auch der Schwede Lars Vilks, der für seine Mohammed-Karikaturen bekannt ist. Später tötete der Schütze einen Wachmann vor einer Synagoge. Eine Spezialeinheit der dänischen Polizei streckte ihn bei einem Schusswechsel vor seiner Wohnung nieder. Dem Fernsehsender tv2 zufolge soll es sich um einen 22-Jährigen handeln, der angeblich mit seinen Eltern aus den Palästinensergebieten nach Dänemark geflüchtet und dort in Kontakt mit "kriminellen Banden" geraten war. Dänische Strafverfolger haben mittlerweile zwei mutmaßliche Komplizen gefasst, nachdem anfangs von einem Einzeltäter die Rede war.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte die Gefährdungslage in Deutschland am Sonntagmittag als "unverändert hoch" bezeichnet. Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern gingen "jedem Hinweis und jeder Information die sie erreicht mit größter Sorgfalt nach".

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, sprach nach dem Vorgängen in Braunschweig von der einzig richtigen Reaktion, um "eine unmittelbar drohende Gefahr abzuwenden und Menschenleben zu retten". Die Sicherheitsbehörden liefen aber Gefahr, dass sie die Entwicklung überrollt: "Wir sollten uns endlich eingestehen, dass Deutschland konkret bedroht ist und der Polizei ausreichend Personal, Technik und Rechtsgrundlagen verschaffen, um mit dieser Bedrohung fertig zu werden." (Stefan Krempl) / (anw)

Quote16. Februar 2015 14:38
Der Attentäter war bereits Vorratsdatengespeichert
z80cpu (438 Beiträge seit 15.07.07)

Wie man in den Medien lesen kann war der Herr nicht nur
polizeibekannt mit Akte, sondern wurde erst vor ein paar Wochen aus
der Haft entlassen. D.h. den Behörden war vermutlich sogar die
Regelmäßigkeit seines Stuhlgangs bekannt.

Genutzt hat es nichts.

...


Quote16. Februar 2015 14:50
Bosbach hat recht...
lustiger_kringel (406 Beiträge seit 04.12.00)

...wenn er sagt: "Die Terroristen hätten in dem Moment gewonnen, in
dem wir unser Leben ändern."
...und wenn er meint: "Angst sei kein guter Ratgeber"

Aber warum zieht er dann das falsche Fazit und will die VDS auf der
Tagesordnung halten? Mit der VDS schränken wir gerade unsere Freiheit
ein; die Menschen werden eine Schere im Kopf haben und sich
eingeschränkt fühlen. 


Quote16. Februar 2015 14:49
Paris schon wieder vergessen?
Strinzi (250 Beiträge seit 13.01.12)

Seit wann hat Frankreich gleich noch mal VDS?


Quote16. Februar 2015 15:32
Jetzt werft das der CSU nicht vor!
Quicksilver666 (mehr als 1000 Beiträge seit 31.01.06)

Für Reflexe kann man doch nichts.



Aus: "CSU verlangt Vorratsdatenspeicherung nach Kopenhagener Morden" (16.02.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/CSU-verlangt-Vorratsdatenspeicherung-nach-Kopenhagener-Morden-2550418.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der internationale Terrorismus und besonders der Dschihadismus stellt die Polizei vor besondere Herausforderungen, lautet der Tenor auf dem 18. europäischen Polizeikongress. Rund 7000 Personen mit salafistischer oder islamistischer Prägung leben in Deutschland. 600 von ihnen sind in den Mittleren Osten ausgereist, von denen 520 angekommen sind. Von diesen sind 120 wieder zurückgekehrt und stellen die eigentliche Bedrohung da, wie Bernd Adolph, Leiter der Abteilung "Islamismus und islamistischer Terrorismus" beim Bundesamt für Verfassungsschutz ausführte.

Unter ihnen befinden sich 20 Personen mit gesicherter Kampferfahrung und 50, die möglicherweise in Kampfgebieten waren. Sie seien die mit Abstand gefährlichsten Personen, da sie ihren Kampf für das fünfte Kalifat in Deutschland fortführen können, bei laufend wachsender Gefahr: "Je erfolgreicher die Gegenschläge gegen den IS sind, desto größer ist die Gefahr, dass sie zurückkehren und hier kämpfen."

Eine Mindestspeicherfrist für TK-Daten müsse so schnell wie möglich eingeführt werden, um diese Gefährder beobachten zu können, meinte Günter Krings, Staatsekretär im Innenministerium. Der Begriff "Vorratsdatenspeicherung" sei ein Kampfbegriff ihrer Gegner, weil er suggeriere, dass der Staat Daten auf Vorrat für datenarme Zeiten sammeln wolle. Wenn die Europäische Union keine einheitliche Verordnung zur Vorratsdatenspeicherung verabschiede, müsse Deutschland selbst aktiv werden.

Krings verteidigte auch, Islamisten den Personalausweis zu entziehen: "Auf der schicken Plastikkarte können Sie keinen Sperrvermerk anbringen. Der ist nötig, damit sofort klar ist, dass der Inhaber staatsgefährdende Gewalttaten ausführen kann." Deutschland unternehme dabei keinen Alleingang, sondern sei europaweit durch den "Focal Point Travellers" gedeckt. Darin sei auch ein wichtiger Baustein, Flugpassagierdaten (PNR-Daten) EU-weit zu speichern. "Wir müssen dafür sorgen, dass der Nutzen von PNR-Daten nicht durch ein Mehr an Datenschutz beeinträchtigt wird."

Peter Gridling vom österreichischen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVIT) erläuterte das Bekämpfungsprogramm in Österreich (191 ausgereiste Foreign Fighters, 30 Tote, 64 Rückkehrer). "Wir müssen sie aufgreifen, egal, ob wir ihnen eine Straftat nachweisen können, auch wenn kein erfolgreiches Strafverfahren am Abschluss steht."

Nach den Erfahrungen von Kobane werde Österreich straffer vorgehen, meinte Gridling und fragte: "Was unterscheidet denn den, der zur Waffe greift, um ein kurdischer Freiheitskämpfer zu werden, von einem Islamisten?" Die Menschen in Österreich müssten sich in Zukunft daran gewöhnen, dass wie in Frankreich nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo das Militär verstärkt im Inland eingesetzt werde, "um die Polizei freizuspielen". Die österreichische Polizei müsse wiederum sich daran gewöhnen, eng mit seinem BVIT zusammenzuarbeiten. "Wir greifen auf die Polizei zurück, um sie als Staatsschutzsensoren zu haben und um so unsere Reichweite vergrößern zu können."

Ähnlich argumentierte der CSU-Sicherheitspolitiker Stephan Mayer. Er forderte Panzerwagen für die Bundespolizei und meinte, die aus Afghanistan abziehenden Streifenwagen könnten in Deutschland der GSG 9 überstellt werden. Mayer übte scharfe Kritik an den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung, die auf Frankreich verweisend meinen, sie sei nutzlos. "Die Vorratsdatenspeicherung ist kein Allheilmittel, aber der Zugriff auf Kommunikationsdaten zeigt schnell, ob es sich bei einem Anschlag um einen Einzeltäter oder um ein Netzwerk handelt, wie es die Kouachi-Brüder bildeten." Eine weitere Gesetzeslücke sah Mayer in dem 2002 abgeschafften Verbot der Sympathiewerbung. Damals sei das Ausmaß der Propaganda im Internet noch nicht recht erfasst worden. "Wir müssen frühzeitiger zugreifen können, etwa wenn jemand in sozialen Netzwerken seine Ausreise ankündigt."

Der Islamisten-Forscher Marwan Abou Taam vom LKA Rheinland-Pfalz klärte darüber auf, in welchem religiösen Rahmen das "fünfte Kalifat" auf den Islam des 12. und 13. Jahrhunderts zurückgreift und somit den Propheten Mohammed für sich reklamiert. "IS ist nur einer von vielen Konfliktherden innerhalb der auseinanderbrechenden arabischen Staaten, die Ausrichtung ist apokalyptisch, nicht terroristisch." Unter der Bedrohung des IS lasse sich die in Deutschland geübte Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit nicht länger aufrechterhalten, meinte Taam.

Louise Shelley, die an der George Mason University über die Finanzierung terroristischer Organisationen forscht, forderte die Zuhörer auf, den IS als rational handelndes multinationales Unternehmen wie die Mafia zu verstehen, der über eine genau definierte Geschäftsstrategie verfügt und bereits weit über das Ende des Ölbooms hinausdenkt. So habe der IS ein außerordentlich lukratives Geschäft mit dem Verkauf von Captagon in den Golfstaaten aufgebaut, handele mit Holzkohle in Somalia und Elfenbei in Nigeria.

Während in Syrien und Irak bislang kaum Steuern angefallen sind, habe der IS eine extrem hohe Besteuerung der Bevölkerung eingeführt. Ein weiterer wichtiger Geschäftszweig sei der Handel mit Geiseln und Pässen. "Solange es auch in Europa korrupte Systeme und vor allem Banken gibt, die das von der Bevölkerung erpresste Schutzgeld vom IS verwalten, können wir uns die Rede von einem effektiven Kampf gegen den Terrorismus schenken." (Detlef Borchers) / (anw)

QuoteOglala, 24. Februar 2015 17:01
"Sicherheit" ist ein Kampfbegriff...

... und das Wort "apokalyptisch" kommt mir spontan in den Sinn, wenn
ich die Wunschvorstellungen dieser Leute lese. Apokalyptisch für den
Rechtsstaat, dessen Definition übrigens nicht bedeutet, politisch
rechts zu sein - auch wenn das einige Verantwortlich offenbar gerne
so hätten.

Welche Freiheit soll hier eigentlich verteidigt werden? Offenbar nur
die des Kapitalverkehrs, denn es kann ja wohl nicht sein, dass es
ohne Totalüberwachung der gesamten Bevölkerung nicht möglich ist, 20
Leute zu beschatten.

Könnte bitte mal jemand diese Herren auf den Boden der Grundrechte
zurückholen? Und zwar ein bisschen dalli, sonst sind wir ganz schnell
dort, wo wir angeblich nie wieder hin wollten.


Quotewahnfried, 24. Februar 2015 16:46
Die Attentäter von Paris und Kopenhagen waren bekannt...
...und unter polizeilicher Beobachtung. Trotzdem haben sie nichts
verhindert.
...


QuotemordsDing boa eh, 24. Februar 2015 16:48
wie der Veranstalter des Polizeikongresses auf die Pressefreiheit scheißt:
Was die Veranstalter von freier, unabhängiger und kritischer
Pressearbeit halten, kann man hier nachlesen:
https://netzpolitik.org/2015/europaeischer-polizeikongress-wir-wuerden-ja-gerne-ueber-die-ueberwachungsmesse-berichten-duerfen-aber-nicht/

Nur mal zur Erinnerung: die Freiheit, die Veranstalter und Polizei
immer wieder zu verteidigen vorgeben, braucht auch kritische,
unabhängige freie Medien.
Wer diese Medien in Ausübung ihrer Arbeit behindert, dem möchte ich
nicht die Verantwortung über unsere Freiheit in die Hand gelegt
wissen. Da fehlt einfach jede Vertrauensgrundlage.



Aus: "Rufe nach Vorratsdatenspeicherung auf dem Europäischen Polizeikongress" (24.02.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rufe-nach-Vorratsdatenspeicherung-auf-dem-Europaeischen-Polizeikongress-2558721.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Weil die EU-Kommission nicht liefert, plant die Bundesregierung nun offenbar einen Alleingang für die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten, wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtet. Über das Streitthema gebe es inzwischen direkte Gespräche zwischen Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD).

Das von vielen Datenschützern kritisierte Sammeln von Verbindungsdaten ohne konkreten Anlass soll Fahndern vor allem bei der Jagd auf Terroristen und andere Schwerverbrecher helfen. Zuletzt hatten die Sicherheitsbehörden drei konkrete Warnungen vor islamistischem Terror in Dresden, Braunschweig und Bremen ausgesprochen.

Mögliche Fristen für die Dauer der Speicherung wurden nicht genannt. Das Magazin schreibt, ein möglicher Kompromiss mit Maas könnte darin bestehen, dass Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte oder Journalisten von der Erfassung ausgenommen werden.

Der Justizminister hatte sich mehrfach gegen eine Datenspeicherung ausgesprochen, die sein Kabinettskollege de Maizière befürwortet. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums wollte sich am Samstag zu der Frage, ob und wann ein Gesetzentwurf zu erwarten sei, nicht äußern.

Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert würde eine deutsche Lösung bei der Vorratsdatenspeicherung begrüßen – aber nur in eng abgesteckten Grenzen. "Die unsichere Situation, die wir über Jahre hin hatten, ist nicht tolerierbar, weil einige Telekommunikationsunternehmen offensichtlich länger Daten speichern als es notwendig ist", sagte Weichert der dpa.

Er sei für eine "ganz kurze Frist", in der Daten gespeichert werden dürfen. "Ich halte eine Woche für akzeptabel, vielleicht auch ein ganz klein wenig länger, aber sechs Monate sind definitiv zu viel." Die Polizei müsse ihre Prozesse bei der Datenauswertung beschleunigen, dann reiche eine Woche, um eine Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung effektiv umzusetzen.

Die FDP warnt dagegen vor dem sich abzeichnenden deutschen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung und macht der SPD schwere Vorwürfe. "Versprochen – gebrochen: Die SPD knickt offenbar bei der Vorratsdatenspeicherung ein", sagte FDP-Generalsekretärin Nicola Beer der dpa. "Dabei braucht die Verbrecherjagd eine modernere und allseits bessere Ausstattung der Polizei statt eines Monster-Instruments, um Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen aller Bürger zu erstellen."

In Deutschland ist die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Anlass derzeit nicht erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein Gesetz 2010 verworfen, das eine Mindestspeicherzeit von sechs Monaten vorsah. Das Gericht sah die Speicherung der Daten zwar nicht generell als verfassungswidrig an, beharrte damals aber auf einer klareren Regelung und besonderen Sicherheitsmaßnahmen.

Der Europäische Gerichtshof kippte eine EU-Regelung zur Vorratsdatenspeicherung 2014. Ein neuer Vorschlag der EU-Kommission ist so bald nicht zu erwarten. Ihr Vizepräsident Frans Timmermans hatte erst im Februar erklärt, dafür sei noch viel Zeit nötig. Damit stieg der Druck auf die Bundesregierung, selbst aktiv zu werden. Bislang hatte sie stets betont, sie wolle erst einmal die Vorgaben aus Brüssel abwarten. (dpa) / (tig)

Quote8. März 2015 11:18
Gute Idee! Das hilft dann soviel wie in Frankreich!
derGhostrider (mehr als 1000 Beiträge seit 13.11.02)

In Frankreich gibt es die Vorratsdatenspeicherung. Und wie wir ja
wissen, kann deswegen dort nichts mehr passieren. Also können auch
keine Karrikaturisten von bekannten religiösen Fanatikern, die auf
allen Beobachtungslisten standen, umgebracht werden. ...

Aber es führt natürlich kein Weg an diesem erfolgversprechendem, ich
möchte schon fast sagen "alternativlosem", Modell vorbei.
Vor allem, wenn man bedenkt, wie viel hier bei uns passiert ist. Also
abgesehen von Warnungen, hinter denen offenbar doch nichts steckte.


QuoteTeetrinker_64, 8. März 2015 13:49
Warum wird das immer wieder so geschrieben?

"Das von vielen Datenschützern kritisierte Sammeln von Verbindungsdaten ohne konkreten Anlass soll Fahndern vor allem bei der Jagd auf Terroristen
und andere Schwerverbrecher helfen."

Warum schreibt ihr nicht mal die Wahrheit?
Die Vorratsdatenspeicherung dient dazu, Daten über das Volk zu
sammeln, zu nichts anderem. Ich finde es schlimm, dass "Die Medien"
unseren Politikern immer noch entgegenkommen, indem sie das Gewäsch
von Sicherheit und Terrorismus so übernehmen.

Sagt endlich, wozu die ganzen "Sicherheitsmaßnahmen" wirklich gedacht
sind!

Quoteregisterschrott, 8. März 2015 12:08
Wie tief muss das Misstrauen gegen die eigene Bevölkerung sitzen, wenn man ständig ihre totale
Überwachung voran treibt?



Quote8. März 2015 15:30
Re: Warum wird das immer wieder so geschrieben?
Gibbon

MrPerfect schrieb am 8. März 2015 14:49

> Teetrinker_64 schrieb am 8. März 2015 13:49
>
> > "Das von vielen Datenschützern kritisierte Sammeln von
> > Verbindungsdaten ohne
> > konkreten Anlass soll Fahndern vor allem bei der Jagd auf Terroristen
> > und andere Schwerverbrecher helfen."
> >
> > Warum schreibt ihr nicht mal die Wahrheit?
>
> Das ist die Begründung die von den Befürwortern genannt werden wenn
> Sie erklären warum wir eine Vorratsdatenspeicherung brauchen. Das
> sollte also angegeben werden.

Nein, nicht immer und immer wieder, vor allem nicht, wenn die
Argumente längst durch die Realität eindeutig widerlegt sind. In
KEINEM Fall hat eine existierende VDS zu einem Erfolg geführt, so gut
wie alle Anschläge der letzten Zeit sind TROTZ VDS nicht verhindert
worden.

Ständig dieselben Lügen zu wiederholen ist ganz übler Journalismus.

Quote8. März 2015 16:35
Re: Warum wird das immer wieder so geschrieben?
purchaser

Das ist ein indirektes Zitat, nicht die Meinung des Redakteurs. ...





Aus: "Große Koalition verhandelt über Vorratsdatenspeicherung" (08.03.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Grosse-Koalition-verhandelt-ueber-Vorratsdatenspeicherung-2570574.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Telecomunternehmen und Internetprovider in den Niederlanden müssen Daten ihrer Nutzer nicht länger aufbewahren. Ein Gericht in Den Haag setzte am Mittwoch das niederländische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorerst außer Kraft. Die Speicherung verletze das Recht auf Achtung des Privatlebens, befand das Gericht.

Laut Gesetz mussten die Telefon- und Internetverbindungsdaten ein Jahr lang aufbewahrt werden. Dagegen waren Telekommunikationsanbieter, Internetprovider sowie Verbände von Strafjuristen und Journalisten vor Gericht gezogen.

Die massenhafte Datenspeicherung, die bei der Aufklärung schwerer Verbrechen, organisierter Kriminalität und Terrorismus helfen soll, ist in der EU seit Jahren umstritten. Die dazugehörige EU-Richtlinie hatte der Europäische Gerichtshof 2014 gekippt. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung mehr, seit das Bundesverfassungsgericht die deutschen Vorgaben 2010 verworfen hatte. (dpa) / (mho)

QuoteGibbon, 11. März 2015 14:09

Wo bleiben die VDS-Jubelperser

..., erklären das zum schwärzesten Tag der Niederlande und sagen
ihren Untergang voraus?


QuoteBitcoin-Millionär, 11. März 2015 14:32

Gericht in den Niederlanden untersagt Vorratsdatenspeicherung
und öffnet dem Terror Tür und Tor!
Wer das möchte - gern.

In Deutschland wird hoffentlich in Zukunft Sicherheit vor Terror
durch die Vorratsdatenspeicherung gewährleistet. Es gibt keine
Freiheit ohne Sicherheit.
Ich bin sicher, dass unsere Politiker das durchsetzen können. Dafür
bezahlen wir sie schließlich.

Quoteskinnie, 11. März 2015 14:46
Hat in Frankreich ja auch toll funktioniert

Deshalb konnten die Terroranschläge in Frankreich dank der VDS
verhindert werden. Ups, die wurden ja nicht verhindert, obwohl
Frankreich eine weitreichenden VDS hat. Schon peinlich, wenn die
Wirklichkeit einen selbst Lügen straft. Sag mal, wirst du wenigstens
gut bezahlt für den Unsinn, den du hier schreibst? Oder bist du
wirklich so lernresistent?


QuoteFrogmasterL, 12. März 2015 09:29

Neulich war ich in Rotterdam

Da dümpelten mindestens 300 Schlauchboote mit Terroristen im
Hafenbecken. Jetzt ist mir klar, worauf die warteten: Die Abschaffung
der VDS.



QuoteTclxL, 12. März 2015 08:44
VDS verhindert keine Anschläge es würde bestenfalls helfen die aufzuklären

Klar hilft eine Vorratsdatenspeicherung und Kamera Überwachung auf
öffentlichen Plätzen nicht gegen Terroranschläge. Im besten Fall
hilft es die Schuldigen zu fassen und an die Hintermänner/Komplizen
zu kommen und wenn die dann weggesperrt sind können die zumindest
keine Anschläge mehr ausführen.
Man kann gut gegen alles sein was die Freiheit einschränkt, solange
man nicht davon betroffen ist. Wenn ein Kind entführt wird, würden
sich die Eltern sicher wünschen es hätte Kameras dort gegeben. Alle
anderen sind dagegen weil sie unschuldig gefilmt werden. Genauso wenn
man 10000 DNA Proben sammelt. Klar ist das erstmal freiwillig, aber
man rückt automatisch ins Visier, wenn man sich weigert. Es ist wohl
immer ein abwägen zwischen beiden.
Verbrechen werden dadurch erstmal nie verhindert, aber weitere durch
die Täter vielleicht schon, da man sie fasst. Hätte man die Mautdaten
heranziehen können, hätte der LKW Fahrer vielleicht nur 200x statt
über 700x auf andere geschossen. Wir werden es nie erfahren ... 

Solange es Psychopathen gibt wird von vielen Verantwortlichen immer
nach einer Möglichkeit gesucht die Schuldigen nach eine Tat schnell
aus dem Verkehr zu ziehen.

Das Handy meines Schwagers wurde wie auch alle anderen in seinem
Studiengang 2 Monate (per Gerichtsbeschluss) überwacht um einen
Drogendealer an seiner Uni aus dem Verkehr zu ziehen. Nach der Aktion
wurden Sie per Post informiert dass das Telefon überwacht wurde und
er kennt keinen der sich darüber groß aufgeregt hat, weil der Typ
jetzt vor Gericht ist.

Privatsphäre hin oder her, viele geben ihr komplett freiwillig bei
Apple, Google, Samsung und Co auf. Vielleicht sollte man einfach bei
der VDS ein OptOut anbieten für die, die dagegen sind. Nur sind die
dann wieder eher verdächtig. :)



Aus: "Gericht in den Niederlanden untersagt Vorratsdatenspeicherung" (11.03.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-in-den-Niederlanden-untersagt-Vorratsdatenspeicherung-2572973.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Vorratsdatenspeicherung würde Polizei und Justiz eine schnellere Aufklärung insbesondere in den Bereichen Terrorismus und organisierte Kriminalität ermöglichen, sagte Pistorius der Deutschen Presse-Agentur in Hannover.

"Ohne die Möglichkeiten einer Vorratsdatenspeicherung sind die Ermittlungsbehörden praktisch blind, wenn die Kommunikation der Täter und die Straftatbegehung überwiegend oder ausschließlich über das Netz und mit mobilen Kommunikationsmitteln stattgefunden hat." Da eine europäische Regelung nicht in Sicht sei, müsse der Bund "schnell eine tragbare nationale Lösung" vorlegen.

Der Europäische Gerichtshof hatte die Vorratsdatenspeicherung in der EU 2014 gekippt. In Deutschland gibt es schon seit Jahren kein Gesetz mehr dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Vorgaben 2010 verworfen.

Zuletzt hatte sich der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel gegen Widerstand in der eigenen Partei klar für eine rechtskonforme Regelung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Datenschützern warnen vor einem Sammeln von Verbindungsdaten ohne konkreten Anlass. (dpa) / (uk)

Quote
Frank_Drebbin,  11.04.2015 14:49
Und Kameras, Folter, Blockwart, Ausgangssperre, Kriegsrecht...

man kann sich viele Methoden ausdenken, die Ermittlungsquoten zu erhöhen und Verbrechen zu bekämpfen.
... Wenns dann wieder in der Diktatur endet, wills hinterher keiner gewesen sein....
"Davon hatte ich doch keine Ahnung"
"Wenn ich das gewusst hätte..."



Aus: "SPD-Landesminister Pistorius fordert Vorratsdatenspeicherung" (11.04.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/SPD-Landesminister-Pistorius-fordert-Vorratsdatenspeicherung-2599585.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die zuständigen Bundesministerien haben sich auf Leitlinien für eine erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Wie Justizminister Heiko Maas mitteilte, sollen Verkehrsdaten zehn Wochen von den Providern vorgehalten werden, Standortdaten vier Wochen.

Der gesamte Bereich E-Mails solle von dieser Speicherpflicht ausgenommen und Geheimnisträger besonders geschützt werden. Ein Abruf durch Sicherheitsbehörden soll nur in Bezug auf einzeln benannte schwere Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter erlaubt sein.

Gespeichert werden sollen demnach alle an einem Telefonat beteiligten Telefonnummern, das Datum und die Uhrzeit des Gesprächs, bei Mobilgesprächen außerdem die Funkzelle. Wenn es sich um Internet-Telefondienste handelt sollen auch die IP-Adressen protokolliert werden.

Ausgenommen werden sollen unter anderem Telefonangebote, die sich der Beratung in Notlagen widmen. Darüber hinaus würden auch zeugnisverweigerungsberechtigte Personen (Seelsorger, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Beratungsstellen für Betäubungsmittelabhängigkeit und Schwangerschaftskonflikte, Abgeordnete, Presse) vor der Überwachung geschützt.
Ziele

Abgerufen werden dürfen die die gespeicherten Daten nur "zu engdefinierten Strafverfolgungszwecken". Bundesländer sollen das Prozedere in ihren Polizeigesetzen regeln dürfen. Der Katalog der Strafen, bei denen der Zugriff auf die Vorratsdaten möglich sein soll, lehnt sich den Leitlinien zufolge an den Katalog zur Wohnraumüberwachung an. Gelistet werden unter anderem Delikte des Hochverrats, Landfriedensbruchs, Sexualdelikte, Straftaten in Zusammenhang mit Kinderpornographie und Mord.

Um die gespeicherten Daten angemessen zu schützen, setzen die Ministerien auf "besonders sichere Verschlüsselungsverfahren". Außerdem sollen gesonderte Speicher eingerichtet werden, die hinreichend vor Zugriffen aus dem Internet geschützt sind. Zugriffe sollen protokolliert werden und nach dem Vier-Augen-Prinzip erfolgen.

Sollte die Umsetzung für die Provider nachweisbar unverhältnismäßig teuer werden, würden sie finanziell entschädigt. Um den Missbrauch der gesammelten Daten "zu vermeiden", soll der Handel mit gestohlenen Daten unter Strafe gestellt werden. Dazu werde ein Straftatbestand "Datenhehlerei" eingeführt.

Insgesamt bedeuten die neuen Anforderungen an die Vorratsdatenspeicherung einen deutlich geringeren Eingriff in den Datenschutz als die von Karlsruhe gekippte Regelung. Vor allem hinter den Forderungen von Sicherheitspolitikern bleibt das Konzept zurück.

Aber trotzdem bedeutet dieser neue Anlauf einen Paradigmenwechsel: hin zu einem Präventionsstaat, der seine Bürger unter Generalverdacht stellt. (mho)

QuoteMarco Moock, 15.04.2015 15:05

Es dient immer noch zur Überwachung

Falls es jemand noch nicht verstanden hat: Die Vorratsdatenspeicherung bringt nix gegen Terroristen, sondern spioniert nur die Bevölkerung aus. Man kann sie ganz einfach mit einem VPN Server umgehen. Mehr Privatsphäre gibt diese neue Regelung nicht. Denn wir werden da immer noch ausspioniert. Nur die Politiker, die haben keine Ahnung davon und laber so 'n Mist. Dann verkaufen sie uns das noch unter "Jagt auf Terroristen". Viele Wähler glauben das noch und meinen, es würde bei der Verhinderung eines Anschlags etwas helfen, wobei ich immer nur eins sage:
Entweder sind die Politiker zu dumm, es zu verstehen, dass die VDS nichts gegen Terror hilft, oder die Politiker wollen, dass wir ausspioniert werden und verkaufen das unter einem falschen Namen

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.04.2015 15:06).


Quotehurgaman2,  15.04.2015 12:27
Ich fordere die EInführung eines Straftatsbestands "Grundgesetzbruch"
Abgeordnete und Minister, die das Grundgesetz willentlich brechen, werden mit dem Entzug ihrer Pensionen sowie dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte für ein Jahr bestraft (insbesondere aktives und passives Wahlrecht). Im Wiederholungsfall lebenslanger Entzug der Ehrenrechte, in schweren Fällen Freiheitsentzug nicht unter drei Jahren.


QuoteAdvocadus Diaboli, 15.04.2015 13:29

Liebe Politiker - Ein Vorschlag zur gütlichen Einigung

IHR vergesst das Thema Vorratsdatenspeicherung mal ganz flott und widmet Euch mit dem gleichen Eifer und der gleichen Hartnäckigkeit bitte mal den tatsächlichen Problemen in unserem Land. Als da wären:

- Bildungsnotstand
- Armut
- verfallende Infrastrukturen

Wenn ihr diese Themen mit genausoviel Enthusiasmus beackert wie die VDS, dann werden wir bald alle in Wohlstand leben können.
Wenn ihr das macht, dann vergessen WIR mal für eine Weile die Existenz von Artikel 20 Absatz 4 GG.
Wenn ihr aber weiter meint, hier einen faschistischen Polizeistaat errichten zu müssen, dann werden wir uns halt an 20.4 erinnern und Euch sehr massiv darauf hinweisen, was in Artikel 20 Absatz 1 steht.

Liebe Grüße
Euer Souverän


QuotetuMaDatHäksche, 15.04.2015 13:35

"Abgeordnete ... vor der Überwachung geschützt."

Ganz großes Kino! - Das dumme Volks soll mal schön überwacht werden, solange wir außen vor sind!


QuoteRote_Gruetze, 15.04.2015 13:40

"Präventionsstaat"

Mal wieder eine Schönfärberei, nur, um das Kind nicht beim Namen nennen zu müssen.
Korrekt müsste der letzte Satz dieses Artikels heissen:
"Aber trotzdem bedeutet dieser neue Anlauf einen Paradigmenwechsel: hin zu einem Überwachungsstaat, der seine Bürger unter Generalverdacht stellt."

@Heise: bitte korrigieren.


QuotePlasma, 15.04.2015 13:02

Keine Kompromisse zulassen - NIEMALS!!!
Soso, da haben es die Scharfmacher jetzt mal mit einer "abgemilderten" Form von VDS probiert.
Fakt ist, es gibt keine "abgemilderte" Totalüberwachung. Es ist und bleibt Totalüberwachung unschuldiger Bürger. Jeder der so etwas gutheißt, ist in meinen Augen menschlicher Abfall, um es noch harmlos auszudrücken...


QuoteAlAdler, 15.04.2015 12:40

Es geht doch nur um die Etablierung der Infrastruktur ...
Wenn der Damm gebrochen ist, ist es für nachfolgende Herrscher nur das Ändern einiger Parameter
in der setup.conf des Gesetzes, womöglich auch ohne das Parlament zu befragen, um die Daten noch länger und willkürlicher nutzen zu können. ...



Aus: "Zehn Wochen Speicherfrist: Neue Vorratsdatenspeicherung vereinbart" (15.04.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Zehn-Wochen-Speicherfrist-Neue-Vorratsdatenspeicherung-vereinbart-2607556.html

---

Quote[...] Der Bundesjustizminister hat Eckdaten für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung präsentiert: Für das Gesetz muss die Regierung scharfe richterliche Vorgaben beachten.

Quote
    Deserteur1.0, 15.04.2015

Ungutes Gefühl

Daten aus Funkzellen, also rund um Sendemasten, sollen für vier Wochen gespeichert werden.
Ich bin weder vorbestraft noch begehe ich Verbrechen oder plane diese.
Dennoch ist es für mich nicht akzeptabel das 4 Wochen lang gespeichert wird, wen ich wann, wie, wo, wie lange und wie oft besucht habe.
Ich will meine Freiheit nicht für die (angebliche) Sicherheit opfern.
Die Konsequenzen die dadurch eintreten können sind mir bewusst und dennoch für mich das kleinere Übel in der Abwägung.

QuoteGhede, 15.04.2015
Nicht... "Ich bin weder vorbestraft noch begehe ich Verbrechen oder plane diese.
Dennoch ist es für mich nicht akzeptabel das 4 Wochen lang gespeichert wird, wen ich wann, wie, wo, wie lange und wie oft besucht habe."

... "dennoch", sondern *eben darum*.

Ein kleines Wort, aber in diesem Kontext sehr wichtig. "Dennoch" akzeptiert die Grundannahme der Sicherheitsfetischisten, man habe etwas zu verbergen, was dem wohlmeinenden Staat offen gelegt werden muss. Sie sind unschuldig und haben gefälligst als solches zu gelten, bis dem Staat konkrete Anhaltspunkte vorliegen, mit dem er eine Überwachungsmaßnahme rechtfertigen kann.


Quoteizquierd, 15.04.2015

@Ungutes Gefühl

"Ich bin weder vorbestraft noch begehe ich Verbrechen oder plane diese."

Das behaupten Sie!
Sie müssen einfach akzeptieren, dass Sie ein potentielles Sicherheitsrisiko darstellen. Jedes weitere Querulantentum macht Sie nur noch weiter verdächtig. Bisher sollen nur Ihre Internet- und Telekommunikationsdaten auf Vorrat gespeichert werden. Nicht, dass Sie noch Anlass für weitere Maßnahmen geben. Schön an die Spielregeln halten. Und immer den Grundsatz "Unwissenheit ist Stärke" beherzigen. Das ungute Gefühl wird sich dann von ganz alleine erledigen...

MfG Der Große Bruder



QuoteQuadruplex, 15.04.2015

Erich Mielke vollführt in der Hölle Freudentänze!


Quotequader, 15.04.2015
Könnte bitte mal jemand diesen Neulandbewohnern
mitteilen, das VDS nicht das richtige Mittel ist um Verbrechen zu verhindern..
Alle Bürger unter Generalverdacht zu stellen ist keine gute Idee ...


Quotenuclearwinter, 15.04.2015

Mit Sabine wär das nicht passiert...
FDP hin oder her, die Vorgängerin war eine grandiose Besetzung.


Quote
    Elym, 15.04.2015

ein Volk unter Generalverdacht

das noch nicht einmal aufbegehrt. Es bleibt ja immer noch die klassische Aussage: das haben wir nicht gewollt, das haben wir nicht gewusst. Wir sind noch einen Schritt weiter weg vom freiheitlich, demokratischen Rechtssystem, näher ran an die Umkehrung der Beweislast. Es muss die Unschuld bewiesen werden und nicht mehr die Schuld. Dann ists nur noch ein kleiner Schritt zum Denunziantenstaat, die Tendenz ist erkennbar. ...


QuoteHilmarHirnschrodt
    vor 2 Stunden

SPD im Sumpf
Die SPD unter Schröder, Clement und Müntefering hat ihr Wählerklientell verraten und verkauft und führt dies unter Gebriel, Nahles und Maas munter weiter fort. Deshalb kommen die auch auf absehbare Zeit nicht mehr aus dem Wahlschlappenkeller raus.

Vorratsdatenspeicherung
TTIP
Agenda 2010
Harz 4
Zeitarbeit


...


Aus: "Heiko Maas will zehn Wochen Speicherfrist" (15. April 2015)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/2015-04/vorratsdatenspeicherung-heiko-maas-maiziere-gesetz

---

Quote[...] Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist nicht nur in der Großen Koalition, sondern auch in der Bevölkerung umstritten. 48 Prozent der Deutschen sind für die Vorratsdatenspeicherung, 47 Prozent dagegen: Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid für "Bild am Sonntag". Besonders groß ist die Zustimmung mit 62 Prozent bei Unions-Anhängern sowie mit 59 Prozent bei SPD-Wählern (37 beziehungsweise 41 Prozent dagegen).

Eine klare Mehrheit der Bundesbürger fordert angesichts der Terrorgefahr eine Ausweitung der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen. Hierfür sind 72 Prozent der Befragten, 26 Prozent sind dagegen. Besonders Frauen (77 Prozent) und Unionswähler (81 Prozent) sind für mehr Kameras. Das verstärkte Abhören von Telefonen lehnen hingegen 62 Prozent der Befragten ab. 37 Prozent sind für mehr Telefonüberwachung. Grundsätzlich ist eine Mehrheit der Deutschen von 56 Prozent der Ansicht, der Staat schütze seine Bürger ausreichend vor Terrorgefahr. 32 Prozent sind nicht dieser Meinung. (dts Nachrichtenagentur)

...


"Umfrage: Vorratsdatenspeicherung in der Bevölkerung umstritten"
Veröffentlicht am 18. Januar 2015 von Andreas Heegt
Quelle: http://www.polenum.com/politik_energie_umwelt_meinung/umfrage-vorratsdatenspeicherung-in-der-bevoelkerung-umstritten/

---

Quote[...] Die Pläne der Bundesregierung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung stoßen bei Experten auf Ablehnung. Der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil sagte der "Welt": Der Justizminister habe zwar "deutliche Verhandlungserfolge" erzielt. Seine grundsätzliche Kritik bleibe aber: "Eine flächendeckende und anlasslose Datenspeicherung ist nach dem EuGH-Urteil nicht möglich. Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung halte ich deshalb für falsch."

Grundsätzliche Zweifel bestehen auch auf Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer. "Die Leitlinien zeigen, dass der Justizminister versucht, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten. Ich halte das für ein schwieriges Unterfangen", sagte Vizepräsident Ekkehart Schäfer der "Welt". Einen Gesetzentwurf werde man "genau prüfen". Lobend erklärte Schäfer: "Die Bundesregierung sieht, dass Berufsgeheimnisträger unter einen besonderen Schutz gestellt werden müssen." (dts Nachrichtenagentur)


Aus: "SPD-Netzpolitiker und Anwälte kritisieren Vorratsdatenspeicherung"
Veröffentlicht am 15. April 2015 von Andreas Heegt"
Quelle: http://www.polenum.com/politik_energie_umwelt_meinung/spd-netzpolitiker-und-anwaelte-kritisieren-vorratsdatenspeicherung/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Jeder Politiker gerät manchmal an diesen Punkt, an dem er sich fragen muss, ob er es darauf ankommen lässt: Ob er den eigenen Überzeugungen folgt und darüber sein politisches Ende in Kauf nimmt. Oder ob er sich den bitteren Realitäten stellt und unangenehme Kompromisse schließt.

Nach anderthalb Jahren im Amt ist für Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nun dieser Moment gekommen. Er hält nichts von der Vorratsdatenspeicherung, er hat es oft gesagt. Maas hat versucht die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten aller Deutschen zu verhindern, das angeblich die Aufklärung von schweren Straftaten beschleunigen soll.

Dann aber meldete sich Ende März Vizekanzler Sigmar Gabriel zu Wort. Überdeutlich betonte der, dass er die Vorratsdatenspeicherung will – und zwar bald. Der SPD-Vorsitzende fand es schon immer wichtig, dass die Polizei auf gespeicherte Telekommunikationsdaten zurückgreifen kann – wie übrigens nicht wenige Sozialdemokraten. Die Partei ist beim Thema Vorratsdatenspeicherung gespalten. Zwischen jung und alt – sagen manche. Zwischen der digitalen datenschutzaffinen Generation und denen, die an die Vorteile für die Innere Sicherheit glauben.

Nun hat Minister Maas geliefert, genau vier Wochen nach der Ansage seines Chefs. Es ist Mittwochmorgen, Maas sitzt aufrecht in seinem Ministerium, der Anzug passt makellos. Die Sonne scheint durch die Fenster, der Minister wirkt aufgeräumt, er guckt freundlich, lobt den "guten Kompromiss", den er mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) gefunden hat. Statt "Vorratsdatenspeicherung" sagt Maas "Mindestspeicherpflicht" – das klingt harmloser.

Maas Vorgängerin im Amt, die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger trat zurück, als sie den großen Lauschangriff ausarbeiten sollte – aus Gewissensgründen. Für Maas war das nie eine Option. Nach langen Politikerjahren im bundespolitisch unbedeutenden Saarland war der Ministerjob in Berlin seine große Chance. Inzwischen ist er im Amt angekommen: Selbst vom Koalitionspartner wird er für seine Arbeit gelobt, er findet Gehör, er macht Schlagzeilen, er hat an Format gewonnen. Vor allem steht Maas loyal zu Gabriel, der an ihn glaubte und ihn zum Minister machte.

...

QuoteRealMagnum, 15.04.2015
Ach hören Sie doch auf Frau Caspari, wenn die Entscheidung so sehr gegen die Überzeugungen des Justizministers verstößt, muss er eben zurücktreten. ... Der restliche Artikel beschreibt ganz gut ein zentrales Problem in unserem System. Es geht nie darum, ob eine Maßnahme richtig oder falsch ist, es geht nie um die Sache an sich, sondern immer nur um parteitaktische und persönlich-opportunistische Überlegungen.

Mich widert diese Art der Politik nur noch an.


Quote
    Realpolitik, 15.04.2015 21:36 Uhr

Eine Schande

Allein Gabriels Begründung mit der Vorratsdatenspeicherung seien Taten des NSU verhinderbar gewesen sind unverschämt und eine Verhöhnung der Opfer.


QuoteSoehnke69, 15.04.2015 21:50 Uhr

Verbrechensbekämpfung ist ok

und die notwendigen Mittel sind auch ok. Man frage Polizeibeamte, ob sie die Vorratsdatenspeicherung für hilfreich halten oder nicht und man bekommt kompetente Antwort.

Maas ist dagegen ein später Trieb der verknöcherten 68er, die immer noch meinen, die größte Gefahr gehe vom Staate aus. Der Staat kann sich aber heute schon kaum noch wehren gegen die organisierte Kriminalität oder gegen gut organisierte arabische Großfamilien.

Insofern ist es erfreulich, dass man den schwerfälligen SPD-Genossen jetzt zum Jagen tragen konnte. Was sein Leichtgewicht Maas angeht, so wird er, wenn es in 10 Jahren noch unabhängige Geschichtsschreibung geben sollte, als opportunistische Flachpfeife mit negativen Vorzeichen und als peinliche Fußnote in die Zeitgeschichte eingehen.

Einer, der genehmigte demokratische friedliche Demonstrationen als "Schande für Deutschland" empfindet, als Justizminister, ist genau das selbst, eine Schande für Deutschland.
*im hohen Maße fremdschäm*

Quote
    Zivilisationswächter
    gestern 21:58 Uhr

Kaum zu unterscheiden

>>Der Staat kann sich aber heute schon kaum noch wehren gegen die organisierte Kriminalität...<<

Die Machtstrukturen in der politischen Elite und der Wirtschaft sind denen in der Organisierten Kriminalität sehr ähnlich.
Fast könnte man sagen, der Staat ist organisierte Kriminalität.

Man frage mal einen Soziologen und erhält kompetente Antwort.

Ich habe übrigens Polizisten zur VDS befragt, natürlich nicht in relevanter Menge. Aber die Antworten waren eindeutig und sinngemäß wie folgt: "Schwachsinn. Wenn wir heute wen elektronisch festnageln wollen, können wir das ohnehin jederzeit tun."




Aus: "Heiko Maas und die innere Sicherheit des Sigmar Gabriel" Lisa Caspari (15. April 2015)
Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-04/vorratsdatenspeicherung-heiko-maas-spd-zweifel


---

Quote[...] Bundesjustizminister Heiko Maas sieht kaum noch Spielraum für Änderungen an den Prinzipien für eine neue Vorratsdatenspeicherung, die er am Mittwoch in Berlin präsentiert hat. "Wir legen einen Kompromiss vor, um schwerste Straftaten künftig besser aufklären zu können", konstatierte der SPD-Politiker. Damit werde man auch höchstrichterlichen Urteilen gerecht. Es handle sich um eine gute Grundlage für die noch ausstehende parlamentarische Beratung, die "in der Substanz nicht mehr veränderbar ist".

Das Bundesverfassungsgericht hatte erste hiesige Vorgaben zum verdachtsunabhängigen Protokollieren von Nutzerspuren 2010 gekippt, der Europäische Gerichtshof (EuGH) voriges Jahr auch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben. Die Luxemburger Richter erteilten Sicherheitsmaßnahmen eine Absage, bei denen die Betroffenen sich nicht zumindest "mittelbar in einer Lage befinden, die Anlass zur Strafverfolgung geben könnte".

Maas versteht die Auflage des EuGH so, dass nur eine anlasslose Speicherung "aller Daten" aus der Telekommunikation unzulässig sei. Seine Leitlinien befänden sich so auf der sicheren Seite, da "IP-Adressen von E-Mails komplett ausgenommen" würden. "Die E-Mail-Kommunikation ist eine Massenkommunikation", führte der Sozialdemokrat seine Beweggründe aus. "Sie wird von völlig unbescholtenen Bürgern genutzt." Zudem liege man mit Höchstspeicherfristen von zehn Wochen bei Verbindungsdaten aus der Telefonie und IP-Adressen sowie vier Wochen bei Standortdaten aus dem Mobilfunk im europäischen Durchschnitt weit hinten.

Insgesamt sprach der Justizminister von einer "ausgeglichenen Balance zwischen Sicherheit und Bürgerrechten". Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile dürften nicht erstellt, auf die Daten nur mit Richterbeschluss zugegriffen werden. Bei der entsprechenden Prüfung der Verhältnismäßigkeit werde ein strenger Maßstab angelegt. So seien in einer Anordnung einzelfallbezogen die wesentlichen Aspekte zur Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahme darzulegen. Betroffene sind der Initiative nach im Nachhinein prinzipiell zu benachrichtigen.

Maas plant auch Löschauflagen nach Ablauf der maximalen Speicherfrist, die mit empfindlichen Sanktionen untermauert werden sollen. Bisher bewahren Provider Verbindungsdaten oft geraume Zeit auf, um Störungen entgegenzuwirken. Diesen "Wildwuchs" soll es offenbar nicht mehr geben. Den Bundesländern will es Maas ermöglichen, einen Zugriff auf die Datenhalden in ihren Polizeigesetzen zu regeln, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte für bestimmte konkrete schwerste Gefahren vorliegen". Abrufmöglichkeiten für das Bundesamt für Verfassungsschutz oder andere Geheimdienste seien nicht vorgesehen.

Maas unterstrich, dass der Vorschlag mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) "in Details abgestimmt ist". Die Gespräche mit dem Kollegen seien in den letzten Wochen "außerordentlich konstruktiv" verlaufen: "Wir werden jetzt zügig einen Gesetzentwurf vorlegen und ins Kabinett einbringen." Vor vier Monaten hatte der Justizminister eine Vorratsdatenspeicherung noch "entschieden" abgelehnt, da diese gegen das Recht auf Privatheit und Datenschutz verstoße. Er lenkte ein, nachdem SPD-Chef Sigmar Gabriel nach Anschlägen in Paris und Dänemark ein Machtwort gesprochen hatte.

De Maizière lobte die "fairen und geräuschlosen" Verhandlungen. Beide Seiten hätten Abstriche machen müssen, aber das Ergebnis könne sich sehen lassen. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt begrüßte die Einigung als "gute Nachricht für uns alle": "Wir haben lange gekämpft, jetzt ist es geschafft." Auch der CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek zeigte sich mit dem Erreichten grundsätzlich zufrieden, etwa über Messenger-Daten sei aber noch zu reden. Der SPD-Digitalexperte Lars Klingbeil blieb dagegen bei seiner Ansicht, dass eine anlasslose Überwachung nicht verfassungsgemäß durchzuführen sei.

Die Opposition warf Maas vor, eingeknickt zu sein und die Bürgerrechte auf dem Altar vermeintlicher höherer Sicherheit zu opfern. "Die Vorratsdatenspeicherung gehört nicht ins Parlament, sondern auf die Müllhalde der Geschichte", befand der grüne Fraktionsvize Konstantin von Notz. Maas habe "massive verfassungsrechtliche Bedenken" nicht ausgeräumt. Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Linken, beklagte eine "Grundrechtsverletzung mit Vorsatz", die alle unter Generalverdacht stelle. Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warf der Regierung vor, "die Privatsphäre aus Populismus zu verschachern". Die Vorratsdatenspeicherung bleibe trotz aller Augenwischerei ein "Überwachungsmonstrum". (Stefan Krempl) / (mho)

QuoteMundl Sackbauer, 15.04.2015 15:34

Maas ist ein "bisschen" schwanger?? 


Quoteder echte Zaphod Beeblebrox, 15.04.2015 16:05

Betroffene sind zu informieren.

Was haben wir gelacht.

Das funktioniert mit Sicherheit genauso gut, wie bei der gegen den Terrorismus eingeführten Kontenabfrage, die sich in den letzten Jahren explosionsartig ausgeweitet hat.


...


Aus: "Justizminister Maas: Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung steht felsenfest" (15.04.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizminister-Maas-Vorschlag-zur-Vorratsdatenspeicherung-steht-felsenfest-2608427.html

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Quote[...] Schwerverbrecher und Terroristen, um die es nun nur noch gehen soll, werden sich beim Planen ihrer Taten aber wohl kaum ohne Verschlüsselung und Anonymisierungsdienste im Netz bewegen oder telefonieren. Spätestens die NSA-Enthüllungen dürften selbst den nachlässigsten Übeltäter darauf aufmerksam haben, dass schier alle im Netz anfallenden Bits und Bytes irgendwo gehortet und teils ausgewertet werden.

Die Massenüberwachung durch Geheimdienste wiederum kann kein Freibrief sein, alle Bürger offiziell unter Generalverdacht zu stellen und der Polizei einen Zugang zu den anfallenden Datenmengen zu geben. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und vor allem des Europäischen Gerichtshofs haben klar gemacht, dass ein undifferenziertes Aufbewahren von Verbindungs- und Standortdaten aller Nutzer technisch und rechtlich praktisch nicht mehr möglich ist. Auch der Vorratsdatenspeicherung light droht so das Schicksal, höchstrichterlich wieder aufgehoben zu werden: sie bleibt trotz allen Lavierens anlasslos und richtet sich zunächst auch gegen Unverdächtige und sogar Berufsgeheimnisträger.

Unerträglich ist das ständig wiederholte "Argument" der Sammelbefürworter, dass doch gar keine Inhalte erfasst würden. Mit Metadaten lassen sich weitreichende Netzwerke von Kommunikationspartnern abbilden, mit Standortdaten prinzipiell binnen kürzester Zeit Bewegungsprofile erstellen: Die USA töten damit. Verbindungsinformationen verraten auch sehr viele höchst private Details wie Hobbies, Nachrichten- und Shoppingvorlieben, religiöse oder vergleichbare Überzeugungen, Gesundheitszustand, Finanzsituation oder sexuelle Interessen.

Die Politik sollte daher endlich insgesamt die Finger von der heißen Kartoffel Vorratsdatenspeicherung lassen. Nicht umsonst ist inzwischen auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff von der Maßnahme abgerückt, obwohl sie in ihrer Zeit als CDU-Bundestagsabgeordnete noch dafür stimmte. Die Gefahren für die Grundrechte und den Rechtstaat, die das Instrument unweigerlich mit sich bringt, sind einfach zu groß und unüberschaubar. (Stefan Krempl) / (axk)

QuoteMenos, 15.04.2015 19:55

Die logische Schlussfolgerung aus dem wiederaufkochen der VDS ist erschreckend

Das die VDS nichts bringt und rechtlich höchst bedenklich ist, sollte sich selbst in Politiker-Kreisen inzwischen rumgesprochen haben. Wer jetzt wiedermal eine solche einführen möchte, dabei die gleichen - bereits widerlegten - "Vorteile" angibt, und gegenüber der bereits Verbotenen Version nur marginale Änderungen anbringt, der muss entweder sehr sehr dumm sein, oder es geht hier schlicht um was ganz anderes, und die aktuellen Argumente sind nur die Nebelkerze um uns von den eigentlichen Gründen ablenken soll.


Quotekimschmitzii, 15.04.2015 20:47

Es muss eine Debatte geben, wie wir diversen Problemen dieser Zeit begegnen

so z.B. dem Terrorismus, wozu ich auch den Staatsterrorismus zähle. Die Vorgänge um NSU sind z.B. äußerst merkwürdig. Und wer sich mit Gladio beschäftigt hat, weiß, dass es nicht von der Hand zu weisen ist, dass es staatlich motivierten Terrorismus gibt. Wenn sich nun Täter und solche Instrumente - eben der Vorratsdatenspeicherung - treffen, dann gute Nacht.

Obendrein muss man festhalten, dass die Politik selber für einen Großteil des Terrorismus verantwortlich zeichnet. Bei der Bundeswehr ist es so, dass diese mehr und mehr für Kolonialkriege eingesetzt wird. Rohstoffe etc. für das Kapital / die Eliten 'erkämpfen' zu wollen, gelten Leuten, die anderen etwas wegnehmen wollen, als 'Sicherheitsinteressen'. Allein dieser Hohn zeigt bereits, wie der Begriff 'Sicherheit' von einigen ausgelegt wird. "Sicherheit" bedeutet für diese Leute, dass sie nicht daran gehindert werden dürfen anderen Menschen Dinge abzunehmen, die ihnen nicht gehören. Also unterbundener Raub als 'Sicherheitsrisiko'.

Jedenfalls führen die Kriege überall auf der Welt und die Unterstützung solcher Kriege (siehe Ramstein etc.) zu Terrorismus. Diesen nun etwa dadurch bekämpfen zu wollen, indem man die Rechte der Menschen einschränkt, kann irgendwie nicht der richtige Weg sein. Anstatt die Menschen in Angst zu versetzen, indem man Terrorismus produziert und den Menschen dann erklärt, dass man diesen angeblich präventiv bekämpfen müsse, sollte der Terrorismus doch selbst bekämpft werden. Das geht nur, indem man an den Ursachen etwas macht.

Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Mogelpackung der Eliten, um die Menschen neuerlich für dumm zu verkaufen.



Aus: "Kommentar: Die Vorratsdatenspeicherung gehört eingemottet" (15.04.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kommentar-Die-Vorratsdatenspeicherung-gehoert-eingemottet-2608824.html

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Textaris(txt*bot)

#371
Quote[...] Günther Oettinger, EU-Kommissar für digitale Wirtschaft und Gesellschaft, hat sich auf dem Europa Forum Lech in Österreich dafür ausgesprochen, die Vorratsdatenspeicherung EU-weit neu zu regeln. In einem Interview der Futurezone erklärte Oettinger, dass seine Mitarbeiter das Urteil des Europäischen Gerichtshofes sorgfältig prüfen und in der zweiten Jahreshälfte 2016 einen Vorschlag vorlegen wollen. Die deutsche Leitlinie zur neuen Vorratsdatenspeicherung wollte Oettinger nicht kommentieren, sondern erst einmal den Gesetzentwurf abwarten. Hier müssten zunächst Fachleute klären, ob eine Speicherfrist von zehn oder sechs Wochen praktikabel ist. ...

QuoteMinotau, 28.04.2015 12:37

Warum dürfen solche Leute wie der Öttinger überhaupt solche Positionen besetzen?
Keine Fachkompetenz, nur 1zu1 übernehmen was ihm die Lobbyverbände und Geheimdienste vorsetzen. Das darf in einer Demokratie doch eigentlich nicht erlaubt sein.

Quotedylpes, 28.04.2015 12:38
Genau aus dem gleichen Grund warum es zum 2. Weltkrieg kam.
Weil die Masse der Menschen nichts unternimmt.



QuoteThomB, 28.04.2015 13:15

Ich fasse zusammen...

Ein Mann, der die englische Sprache bestenfalls notdürftig beherrscht und sich in IT-Fragen von seinem Sohnemann "beraten" lässt, will die EU-Bürger auf Vorrat ausschnüffeln. Erinnert irgendwie an einen alten Marty-Feldman-Film. Originaltitel: "In God We Tru$t". In Deutschland lief der unter dem Titel "Dreist und gottesfürchtig". Beides passt.



Aus: "Oettinger plädiert für neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene" Detlef Borchers (28.04.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oettinger-plaediert-fuer-neuen-Anlauf-zur-Vorratsdatenspeicherung-auf-EU-Ebene-2625967.html

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Quote[...] Warum [ ] werden von politischer Seite die wissenschaftlichen Forschungen ignoriert, die belegen, dass die Vorratsdatenspeicherung bei der Aufklärung schwerer Verbrechen gar keine signifikanten Vorteile versprechen? Und warum eigentlich ist das Vorhaben seit über einem Jahrzehnt ein so heftiges, manchmal gar emotionales politisches Streitfeld wie wenige andere? Der Grund dürfte darin liegen, dass im Kern kein wirklicher Kompromiss möglich ist zwischen Gegnern und Befürwortern. Denn die Koalition kann sich noch so wohlklingende neue Namen wie "Höchstspeicherpflicht" ausdenken, das Vorhaben bleibt dasselbe: Erstmal alles sammeln und wegspeichern, dann über die Regeln des Zugriffs streiten.

Und der Streit darüber, wer unter welchen Bedingungen auf die täglich auflaufenden Milliarden Datenschnipsel nach Tagen oder Wochen zugreifen darf, wird sich nicht auf die Zeit des Gesetzgebungsverfahrens beschränken. Diejenigen, die eine solche anlasslose Datenhalde nicht wollen und mittlerweile die Mehrheit der Bevölkerung sind, lassen sich mehr nicht einlullen von den Beschwichtigungen, die heutige Justiz- und Innenminister dem allseitig erfassten Datenvolk kredenzen. Denn ihre Amtsnachfolger und deren Nachfolger werden ohne Zweifel wieder Einzelfälle finden, für die die Speicherdauer doch nicht gelangt hat oder wo die Daten nicht präzise genug waren.

Dabei es ist ungemein wichtig und für unser Zusammenleben nicht wegzudenken, dass wir kommunizieren können, ohne den Hintergedanken haben zu müssen, dass dabei permanent Datenbeweise anfallen. Beispielsweise weltanschauliche oder soziale Beratungsstellen, bei denen die Anonymität der Anrufer gewahrt bleiben muss, ziehen bei den oft übertriebenen Diskussionen um die Aufklärung von Straftaten häufig den Kürzeren. Doch ein vollständiges Sammeln von Verkehrs- und Internetdaten sieht eben keine Ausnahmen vor. Auch die Umstände und der Ort jedes einzelnen vertraulichen Gesprächs mit Anwälten, Ärzten, Psychotherapeuten, Journalisten, Abgeordneten und auch der geheimen Geliebten wird verzeichnet, selbst wenn die Regierenden derzeit versprechen, dass es bei einer leicht abgespeckten Variante der Vorratsdatenspeicherung bleibt. Denn dass man Berufsgeheimnisträger technisch nicht von der Speicherung ausnehmen kann, räumt der Justizminister selbst ein.

Völlig losgelöst von der aktuellen Diskussion hat sich dagegen der anhaltende Skandalkomplex der Geheimdienste. Mag man noch so oft von internationalen Zeitungen serviert bekommen, was die NSA und ihre Helfer noch alles abhören, filtern, sammeln, hacken und wo sich die deutschen Geheimdienste dabei andienen: Die Vorratsdatenspeicherung soll uns als irgendwie geheimdienstfreie Zone verkauft werden.

Doch dass die Aufzeichnung und Sammlung aller unserer digitalen Transaktionen nach dem nun angebrochenen Zeitalter der Permanentkommunikation dringend beschränkt statt noch ausgeweitet werden muss, ist der Elefant im Raum nach anderthalb Jahren Snowden-Veröffentlichungen, der nicht mehr zu ignorieren ist. Oder glaubt hier jemand, in- und ausländische Geheimdienste würden die Finger von den Vorratsdaten mitsamt ihren Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen lassen, wo sie doch sonst alles nehmen, was sie technisch kriegen können?


Aus: "Permanente Datenbeweise"
Ein Kommentar von Constanze Kurz, Informatikerin und Sprecherin des Chaos Computer Club (27.04.2015)
Quelle: http://daserste.ndr.de/beckmann/sendungen/Kommentar-Permanente-Datenbeweise,vorratsdatenspeicherung154.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Ermittler sollen auf Vorrat gespeicherte Verbindungs- und Standortdaten nicht nur nutzen dürfen, um etwa Terrorismus zu bekämpfen, sondern auch, um "mittels Telekommunikation begangene Straftaten" aufzuklären. Dies sieht ein Referentenentwurf vor.

Alter Wein in nur mühsam ausgebesserten Schläuchen? Manchem Aktivisten, aber auch vielen Juristen dürften die neuen Anläufe zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland überraschend bekannt vorkommen – überrachend vor allem, weil nun wieder Bestimmungen auftauchen, die das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich gerügt hatte. Erneuter Schelte der Verfassungshüter aus Karlsruhe begegnen will man mit nur vorsichtig formulierten Einschränkungen

Dies zeigt der konkrete Vorstoß des Bundesjustizministeriums für eine neue Vorratsdatenspeicherung, der weit über die bisher publik gemachten Leitlinien hinausgeht. Laut dem Referentenentwurf aus dem Haus von Justizminister Heiko Maas (SPD), den Netzpolitik.org veröffentlicht hat, sollen Ermittler und andere auf die Gefahrenabwehr spezialisierte Behörden Verbindungs- und Standortdaten nicht nur abrufen dürfen, wenn sie Terrorismus bekämpfen oder höchstpersönliche Rechtsgüter schützen wollen. Ein Zugriff soll vielmehr auch erlaubt sein, um beim Verdacht auf "mittels Telekommunikation begangene" Straftaten tätig werden zu können.

Das Bundesverfassungsgericht hatte diesen Ansatz in seinem Urteil gegen ein erstes Gesetz der großen Koalition zum verdachtsunabhängigen Protokollieren von Nutzerspuren vor fünf Jahren ausdrücklich gerügt. Die Formulierung ist schließlich an sich so vage, dass Polizei und gegebenenfalls auch Geheimdienste bei jedem Delikt im Internet in den Datenbeständen der Provider schürfen dürften. Dem versucht das Justizressort nun einen Riegel vorzuschieben: Der Zugang zu den Informationen soll bei Netzstraftaten wie etwa Urheberrechtsverstößen nur zulässig sein, "wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos wäre".

Jenseits von Cybercrime legt das Ministerium einen Straftatenkatalog fest, um überbordenden Datenabfragen entgegenzuwirken. Auch dieser ist aber recht weit gefasst. So geht es darin um Mord und Totschlag genauso wie um die Verbreitung, den Erwerb oder den Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. In derlei Fällen dürften die Daten genutzt werden, "soweit die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre" und die Erhebung "in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache" stünde.

Wie aus den Eckpunkten bereits hervorging, müssten Telekommunikationsfirmen Verbindungsdaten zehn und Standortdaten vier Wochen aufbewahren. Informationen und insbesondere IP-Adressen rund um "elektronische Post" dürften nicht gespeichert werden. Im Mobilbereich sollen Netzbetreiber auch die Daten vorhalten müssen, "aus denen sich die geographischen Lage und die Hauptstrahlrichtungen der die jeweilige Funkzelle versorgenden Funkantennen ergeben". Diese beträfen Angaben zur Netzplanung, die nötig seien, um Funkzellenbezeichnungen bestimmten geografischen Bereichen zuordnen zu können. Erfasst sind von dem Entwurf auch die internationalen Kennungen für mobile Teilnehmer für den anrufenden und den angerufenen Anschluss (IMSI) sowie die Pendants der Endgeräte (IMEI).

Standortdaten dürften nur bei künftigen Verbindungen oder in Echtzeit abgerufen werden, soweit sie "für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten erforderlich" sind. Damit soll "wirksam" verhindert werden, dass Bewegungsprofile unbescholtener Bürger erstellt werden können. Zu diesem Zweck will das Ressort auch Funkzellenabfragen rechtlich etwas enger fassen, bei denen alle zu einer bestimmten Zeit eingebuchten Mobilgeräte unterschiedslos erfasst werden. "Verkehrsdaten" Unbeteiligter dürften dabei "nicht über das zur Strafverfolgung unerlässliche Maß hinaus erhoben werden", heißt es dazu.

"Gefahrenabwehrbehörden" sollen mithilfe der auf Vorrat aufbewahrten Angaben auch Nutzerinformationen über die "manuelle Bestandsdatenauskunft" bei Providern direkt abfragen dürfen. Eine Richtergenehmigung ist in derlei Fällen anders bei sonstigen Abrufen nicht vorgesehen. Nach der jüngsten Änderung der entsprechenden Norm werden von der Bestimmung auch dynamische IP-Adressen erfasst, nachdem das Bundesverfassungsgericht hier eine Regelungslücke gesehen hatte. Telekommunikationsfirmen dürfen seitdem Netzkennungen den Inhabern von Internetzugängen automatisiert zuordnen und dafür ins Fernmeldegeheimnis eingreifen. Nicht verwendet werden könnten die gespeicherten Daten in diesem Rahmen, um Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen oder zu verhindern.

Das Justizressort begründet die Initiative damit, dass es bisher "vom Zufall abhängig ist, ob Verkehrsdaten zum Zeitpunkt der Anfrage noch vorhanden sind oder nicht". Dies führe zu Lücken bei der Strafverfolgung und bei der Gefahrenabwehr. "Im Einzelfall" könnten "strafrechtliche Ermittlungen ohne Erfolg bleiben". Der Vorstoß sei daher alternativlos. "Eine vorsorglich anlasslose Datenspeicherung" müsse aber "besonders strengen Anforderungen" unterliegen, denen der Entwurf etwa mit Sicherungs- und Protokollierungspflichten, der Ausnahme sozialer oder kirchlicher Stellen zur Telefonseelsorge oder einem Verwertungsverbot von Informationen über Berufsgeheimnisträger nachkomme.

Soweit die Auffassung vertreten werde, dass der Europäische Gerichtshof eine anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten per se für rechtswidrig halte, kann das Ministerium dem nicht folgen. Das einschlägige Urteil werde so verstanden, "dass bei einer Differenzierung der zu speichernden Daten und zugleich einer Reduzierung des Datenkranzes, bei der konkreten und restriktiven Benennung der Speicher- und Verwendungszwecke, der erheblichen Verkürzung des Speicherzeitraums sowie bei der Schaffung zusätzlicher, sachlicher und technischer Voraussetzungen eine Speicherung von Telekommunikationsdaten unionsgrundrechtskonform ausgestaltet werden kann".

Insgesamt werde die Maßnahme auf das "absolut Notwendige" beschränkt, verteidigt sich das Ressort gegen lautstarke Kritik. Sie stelle auch gar "kein neues Ermittlungsinstrument dar". Man gehe davon aus, dass Abfragen voraussichtlich im "gleichen Umfang wie bisher erfolgen, aber zu besseren Ergebnissen führen".

Betroffen von den Speicherpflichten sind dem Papier nach rund 1000 Unternehmen. Da sich die Lage bei diesen "sehr unterschiedlich gestalten dürfte", seien der Aufwand und die damit verknüpften Kosten "derzeit nicht bezifferbar". Das Übermitteln von Verkehrsdaten und die "Auskunftserteilung über Bestandsdaten" soll nach allgemeinen Justizvergütungsregeln veranschlagt werden. Unter den Zahlen findet sich das ein oder andere "Schnäppchen" für die Strafverfolger: So soll etwa eine Funkzellenabfrage nur mit 30 Euro zu Buche schlagen, eine weitere Zelle für vier Euro einbezogen werden.

Darüber hinaus sieht der Entwurf für die erforderlichen Investitionen und gegebenenfalls gesteigerten Betriebskosten eine Entschädigung vor, wenn diese für einzelne Unternehmen "erdrosselnde Wirkung" haben könnten. Damit sollen aber nur "unbillige Härten" ausgeglichen werden. Über einschlägige Anträge soll die Bundesnetzagentur entscheiden. Dort führen die neuen Aufgaben dem Papier nach zu einem Bedarf von 25 Stellen mit jährlichen Personalkosten in Höhe von 2,9 Millionen Euro.

Den Vorstoß zu befristen, hält das Ministerium nicht für sachgerecht, eine Evaluierung für entbehrlich. Der Entwurf sehe ja "eine statistische Erfassung der vorgenommenen Ermittlungsmaßnahmen vor". Sollte daran Änderungsbedarf erkennbar werden, würden "die Strafverfolgungsbehörden die Justizressorts informieren". Die Initiative soll nun im Eilverfahren binnen der nächsten zwei Wochen vom Bundeskabinett beschlossen und noch vor einem Parteikonvent der SPD im Juni erstmals im Bundestag beraten werden.

Angesichts der Eile der großen Koalition, der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und der heftigen Kritik auch von Juristen an dem erneuten Vorhaben zur Vorratsdatenspeicherung ist eine erneute Prüfung des dann vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes vor dem Bundesverfassungericht wohl unausweislich. Die Richter werden sich die erneut aufgenommenen Bestimmungen mit ihren anscheinend nur schwammigen Einschränkungen wieder genau anschauen müssen – ganz abgesehen davon, dass viele Juristen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als Abgesang auf die Maßnahme ansehen, da diese mit EU-Grundrechten nicht vereinbar sei. (Stefan Krempl, Jürgen Kuri) / (jk)

QuoteCodehunter, 16.05.2015 18:43

Wie viel kriegt man für vorsätzlichen Verfassungsbruch noch mal?
Normalerweise müsste jetzt schon der Staatsschutz gegen die eigene Regierung ermitteln. Tut man natürlich nicht. Wieso auch...



Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Abruf auch bei Internetstraftaten" (16.05.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Abruf-auch-bei-Internetstraftaten-2651524.html


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Quote[...] Zusammenschlüsse von Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten oder Pressevertretern haben den Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium für eine neue Vorratsdatenspeicherung strikt zurückgewiesen. Der Entwurf sieht vor, dass anlasslos aufbewahrte Verbindungs- und Standortdaten dieser Berufsgruppen und auch von Ärzten oder Seelsorgern von Ermittlern nicht "verwendet" werden dürfen; die Betroffenen halten diesen Schutz aber für löchrig und verweisen auf zusätzliche Gefahren für die "4. Macht" hin.

Das vorgeschlagene Gesetz sei "nicht geeignet, den Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis zu sichern", moniert der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), Michael Konken. Bereits die Erhebung der Daten gefährde die Pressefreiheit. Mit dem Vorschlag für einen Paragrafen zur Datenhehlerei werde journalistische Arbeit zudem "in die Nähe der Strafbarkeit gerückt". Ähnlich sieht es der Deutsche Anwaltsverein.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco stuft den Schutz von Berufsgeheimnisträgern ebenfalls als "verfassungsrechtlich problematisch" ein. Der Europäische Gerichthof habe betont, dass die Verkehrsdaten dieser Personen überhaupt nicht auf Vorrat gespeichert werden dürften. Es gebe aber kein Verzeichnis von Berufsgeheimnisträgern, zudem wäre die Anlage einer solchen Datenbank auch technisch nicht über verschiedene Provider hinweg möglich. Generell stünden die Grundrechtseingriffe, die mit der Vorratsdatenspeicherung verbunden wären, in keinem Verhältnis zum "behaupteten, aber nicht belegten Effektivitätsgewinn bei der Strafverfolgung und dem einhergehenden Vertrauensverlust in die Nutzung des Internets".

Der eco sieht so wie der Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi), dass der Datenspeicherplan den Mittelstand gefährde. Vor allem die vorgesehene Haftungspflicht, um die Daten abzusichern, schwebe wie ein Damoklesschwert über kleineren Telekommunikationsfirmen, heißt es dort. Auf diese kämen "enorme Investitionskosten" zu.

Eine "valide Diskussionsgrundlage", die aber noch "ohne Zeitdruck" verbessert werden müsse, erkennt der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert in dem Vorschlag. Der IT-Anwalt Thomas Stadler wirft dem Datenschützer aber vor, das Berliner Konzept nicht durchdrungen zu haben. Dieses ändere entgegen der Annahme Weicherts nichts an der Möglichkeit der Provider, Metainformationen etwa zu Abrechnungszwecken oder zur Störungsabwehr zu speichern. Vielmehr werde nur der Aufbau getrennter Datenpools mit möglicherweise unscharfen Zugriffsrechten angeordnet.

Die große Koalition hat es eilig, den Entwurf zu beschließen; dabei gibt es laut Justizminister Heiko Maas (SPD) kaum mehr Spielraum für Änderungen. Nach dem derzeitigen Zeitplan soll der Entwurf schon nächste Woche in der Bundesregierung und Anfang Juli vom Bundestag verabschiedet werden. Verbänden und Bürgerrechtlern bliebe so keine ausreichende Zeit, Position zu beziehen. Entgegen jeder Gepflogenheit hat das Justizministerium bislang auch keine Stellungnahmen von außerhalb der Bundesregierung erbeten.

Die SPD-Bundestagsfraktion liebäugelt nach einem internen Gespräch mit Sachverständigen damit, das Gesetz zeitlich zu befristen. Damit will sie Gegnern des Vorhabens in den eigenen Reihen entgegenkommen. Katja Keul, Rechtsexpertin der Grünen im Parlament, warnt die Sozialdemokraten vor diesem Manöver, da es die verfassungsrechtlichen Probleme des Entwurfs nicht heile. Die große Koalition könne sich den Gang nach Karlsruhe nur ersparen, "indem sie das Gesetz jetzt einstampft". (Stefan Krempl) / (anw)


Aus: "Anwälte und Journalisten laufen Sturm gegen neue Vorratsdatenspeicherung" (21.05.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anwaelte-und-Journalisten-laufen-Sturm-gegen-neue-Vorratsdatenspeicherung-2660478.html


Textaris(txt*bot)

Quote... Das russische Parlament hatte voriges Jahr Gesetze für mehr Internetkontrolle zur Terrorismusbekämpfung beschlossen. Demnach sind Internet-Dienstleister verpflichtet, die Kommunikationsdaten ihrer Kunden sechs Monate lang im Bereich der russischen Föderation zu speichern. Reine Zugangsanbieter sind von der Regelung ausgenommen. Außerdem müssen sich alle Blogger, Twitterer sowie Nutzer von sozialen Netzwerken wie Vkontakte oder Facebook bei der Presseaufsicht registrieren lassen, wenn sie mehr als 3000 Besucher pro Tag oder mehr als 3000 Follower haben. (anw)


Aus: "Google, Twitter und Facebook drohen in Russland Sperren" (22.05.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-Twitter-und-Facebook-drohen-in-Russland-Sperren-2663319.html

"Russland: Anti-Terror-Gesetze für mehr Internet-Kontrolle" (23.04.2014)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Russland-Anti-Terror-Gesetze-fuer-mehr-Internet-Kontrolle-2175069.html




Textaris(txt*bot)

#375
"Datenschützer Schaar: Vorratsdatenspeicherung nicht vertretbar" (27.05.2015)
Die Bundesregierung will am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten auf den Weg bringen. Der ehemalige oberste Datenschützer übt heftige Kritik. ...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-Schaar-Vorratsdatenspeicherung-nicht-vertretbar-2667690.html

Die deutsche Bundesregierung, auch Bundeskabinett genannt, besteht gemäß Art. 62 GG aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesregierung_%28Deutschland%29

Das Bundeskabinett hat den höchst umstrittenen Entwurf für eine Vorratsdatenspeicherung 2.0 auf den Weg gebracht. ... (27.05.2015)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundeskabinett-beschliesst-Vorratsdatenspeicherung-trotz-Kritik-2668082.html

QuoteGarander, 27.05.2015 21:49

81 Millionen Kriminelle

Meine Güte da bekommt man ja richtig Angst das um einen rum nur Verbrecher leben, die nun alle eine elektronische Fussfessel verpasst bekommen weil sie so böse sind. Bestimmt alles Raubmordkopierer oder schlimmeres.

http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Bundeskabinett-beschliesst-Vorratsdatenspeicherung-trotz-Kritik/81-Millionen-Kriminelle/posting-11784030/show/

Quotekhdummy1, 27.05.2015 10:58

Sie führen in aller Öffentlichkeit Krieg gegen ihre eigene Bevölkerung. ...

http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Bundeskabinett-beschliesst-Vorratsdatenspeicherung-trotz-Kritik/Sie-fuehren-in-aller-Oeffentlichkeit/posting-11473687/show/

Quote[...] Glücklich mit dem Beschluss des Bundeskabinetts zur neuen Vorratsdatenspeicherung scheint nur die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu sein. Einen "Quantensprung für die innere Sicherheit" verspricht sich zumindest Unionsvize Thomas Strobl (CDU) von dem Gesetzentwurf. Verbindungs- und Standortdaten könnten der Polizei künftig helfen, gegen "Einbrecherbanden, Kinderpornographie und Terrorismus" vorzugehen. Nur an einigen Stellen wie etwa den Speicherfristen "hätten wir uns mehr vorstellen können".

Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière lobte den Gesetzentwurf, den Justizminister Heiko Maas (SPD) ausarbeiten ließ, als "wirksam und maßvoll zugleich". Es sorge für mehr Sicherheit für die Bürger und schütze ihre Freiheit. Zugleich zeigte sich der CDU-Politiker genauso wie Maas überzeugt, dass "dieses Gesetz die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs vollumfänglich einhält".

Die SPD-Fraktion schweigt offiziell zu dem Vorstoß, auch wenn es hinter den Kulissen brodelt. Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung seien in den Reihen der Sozialdemokraten "zahlreicher als gedacht", meint ihr Netzexperte Lars Klingbeil. Er und Mitstreiter setzen nun auf den nicht-öffentlichen SPD-Parteikonvent am 20. Juni: Bislang haben sich rund 100 Parteikreise in Anträgen zu dem Treffen gegen das Regierungsvorhaben ausgesprochen.

Doch noch ist unklar, ob es überhaupt zu einem Votum darüber kommt und welche Aussagekraft ein solches hätte. Ein bindender Beschluss müsste eigentlich auf einem richtigen Parteitag gefällt werden. Zuletzt sprachen sich die Sozialdemokraten bei einem solchen Anlass 2011 für die Vorratsdatenspeicherung aus. Auf jeden Fall dürfte ein Aufstand an der Basis bald verpuffen, glaubt der Ex-SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss: "Die Helden werden wieder reihenweise kippen."

Von einem "schwarzen Tag für unsere Grund- und Freiheitsrechte", sprach Jan Korte, Vize der Bundestagsfraktion der Linken. Die bereits jetzt vorgetragenen Forderungen aus der Union, das Instrument deutlich auszuweiten, zeigten, wohin die Reise gehen solle. Für die Grünen gehört die Vorratsdatenspeicherung "endgültig auf die Müllhalde". FDP-Politiker unterstrichen, dass die Koalition dem Rechtsstaat einen Bärendienst erweise und eine neue Klage vor dem Bundesverfassungsgericht geradezu herausfordere.

Der Entwurf "ist bei weitem nicht ausreichend und fernab der Anforderungen aus der Praxis", betont dagegen der Chef des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz. So könnten die Ermittler nicht einmal bei sexuellem Kindesmissbrauch und Vergewaltigung auf die Daten zugreifen.

"Die Polizei darf bei zahlreichen Delikten den Wohnraum technisch überwachen und Gesprächsinhalte aufzeichnen, darf aber nicht wissen, wer vor vier Wochen mit wem telefoniert hat", empört sich Schulz. "Das ist eine Pervertierung des Grundrechtsschutzes." Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach von einem "ersten ermutigenden Schritt für eine verbesserte Bekämpfung schwerster Kriminalität", bei dem die Politik es aber nicht belassen dürfe.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff widersprach de Maizière und Maas. Ihrer Ansicht nach entspricht die Initiative "nicht vollumfänglich dem, was das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof in ihren Urteilen für die verfassungskonforme Ausgestaltung einer solchen Maßnahme gefordert haben".

Die frühere CDU-Abgeordnete rügte die Regierung für die an den Tag gelegte, inakzeptable Eile: "Für ein solches Gesetzgebungsverfahren, das massive grundrechtliche Eingriffe zur Folge hat und fundamentale datenschutzrechtliche Fragestellungen aufwirft, hätte es einer intensiven und gründlichen Prüfung bedurft." Ihrer Behörde seien "faktisch nicht einmal 30 Stunden zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt" worden. Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar meldete erhebliche Zweifel an, ob die Vorratsdatenspeicherung zielführend, erforderlich und verhältnismäßig sei.

Hart ins Gericht mit dem Vorhaben geht auch das Deutsche Institut für Menschenrechte: Selbst eine begrenzte Speicherdauer von wenigen Wochen ermögliche es im digitalen Zeitalter, aussagekräftige Persönlichkeits- und Bewegungsprofile zu erstellen und gruppenbezogene Einflussstrukturen und Entscheidungsabläufe zu entdecken.

Mit Ausnahme weniger Deliktsformen lägen die Aufklärungsquoten für die aufgelisteten Katalogstraftaten zudem bereits über 80 oder gar 90 Prozent. Diese Raten seien durch eine umfangreichere Datenauswertung wohl kaum zu steigern, zumal bereits andere Bestände etwa aus der Videoüberwachung Aktivitäten der Bevölkerung rekonstruierbar machten. Hier müsse die Regierung endlich eine solide Gesamtbilanz von Schnüffelaktivitäten vorlegen.

Ähnlich wie andere Journalistenvereinigungen wertete der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) den Entwurf als "schädlich für die Pressefreiheit". Auch der Quellenschutz werde nicht wirksam garantiert. (Stefan Krempl) / (jk)

QuoteHeWhosePathIsChosen, 28.05.2015 08:54

Gretchenfrage Vorratsdatenspeicherung

... "Gretchenfrage bezeichnet als Gattungsbegriff eine direkte, an den Kern eines Problems gehende Frage, die die Absichten und die Gesinnung des Gefragten aufdecken soll. Sie ist dem Gefragten meistens unangenehm, da sie ihn zu einem Bekenntnis bewegen soll, das er bisher nicht abgegeben hat. ..." http://de.wikipedia.org/wiki/Gretchenfrage

   "Die Polizei darf bei zahlreichen Delikten den Wohnraum technisch überwachen und Gesprächsinhalte aufzeichnen, darf aber nicht wissen, wer vor vier Wochen mit wem telefoniert hat", empört sich Schulz. "Das ist eine Pervertierung des Grundrechtsschutzes." Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach von einem "ersten ermutigenden Schritt für eine verbesserte Bekämpfung schwerster Kriminalität", bei dem die Politik es aber nicht belassen dürfe.

Klasse, sehr lobenswert.

Vermutlich wird der aktuelle Gesetzesentwurf weitgehend realisiert werden, weil er einerseits zu schwach ist und andererseits die SPD es sich nicht leisten kann dagegen zu sein. Das BVerfG kann jedenfalls nix mehr gegen eine (hinreichend) gute Vorratsdatenspeicherung sagen, siehe http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Datenschuetzer-Schaar-Vorratsdatenspeicherung-nicht-vertretbar/jo-das-ist-schon-ein-Klopfer/posting-11403524/show/

Interessant wird es bei der nächsten Bundestagswahl - wie werden sich die Parteien positionieren? In welchen Parteien werden sich die Gegner einer wirksamen Verbrechensbekämpfung durchsetzen können?

Jetzt fehlen nur noch mal ein paar wirklich aufsehenerregende Ermittlungserfolge und die Vorratsdatenspeicherung kann verschärft werden, z.B. in weniger als 5 Jahren.

Das ist auch die Strategie für die Polizei: die Polizei muss jetzt einen Riesenhammerfall (Verbrecherring mit Promis und Menschen in Machtpositionen) aufdecken und im Zuge dessen kann dann die Vorratsdatenspeicherung verschärft werden. (alles imho)

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.05.2015 08:56).


QuoteKaubärbel, 28.05.2015 09:16

OBEY!

- Gehorche!
- Konsumiere!
- Sieh fern!
- Keine selbständigen Gedanken!
- Heirate und vermehre dich!
- Schlafe weiter!
- Das ist euer Gott! (Euro)

...habe ich etwas vergessen?



Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Kripo warnt vor "Pervertierung des Grundrechtsschutzes"" (28.05.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Kripo-warnt-vor-Pervertierung-des-Grundrechtsschutzes-2669320.html

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizminister-Vorratsdatenspeicherung-haelt-Urteilen-der-Gerichte-stand-2668868.html





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Quotebodo5, 28.05.2015

Liebe SPD-Mitglieder,
ihr seid gegen TTIP und gegen die Vorratsdatenspeicherung und euer Vorsitzender handelt so als ob ihr nichts zu melden hättet und er auf Lebenszeit gewählt wurde. Warum lasst ihr ihn damit durchkommen?

Quotesinta, 28.05.2015

die basis

Tja, die Mitgliederbefragung ergab 75,96 Prozent sind für den Koalitionsvertrag - und das ist der Freibrief für die Herren und Damen Gabriel, Oppermann, Nahles, Fahimi und wie sie alle heißen jetzt so mitzuregieren wie es ihnen gefällt - man muss da keine Rücksicht mehr auf die Basis nehmen, die haben ja dafür abgestimmt.
Sind ja nun fast zwei Jahre rum, vielleicht sollte man noch mal so eine Befragung machen, wie zufrieden die Genossen der Basis denn mit der Arbeit der Regierungs-SPD sind, detaillierte Fragen zu der Maut, TTIP, BND-Dingens, Gleichstellung, Vorratsdatenspeicherung und so weiter und sofort. Ich fürchte nur, das interessiert die Damen und Herren in der oberen Etage nicht, wie die Basis dazu denkt.


http://www.zeit.de/digital/2015-05/spd-kritik-vorratsdatenspeicherung?commentstart=1#cid-4812640

QuoteZivilisationswächter, 28.05.2015

VDS für's Volk geht immer

>>"Mitten in der größten Spionageaffäre der Bundesrepublik ein solches Überwachungsgesetz durchzudrücken, ist unfassbar dreist",<<

Tja, wo der Mann recht hat, hat er recht. ... Ich empfehle jedem, über Abgeordnetenwatch zu sehen, wie der hauseigene Politiker abgestimm hat. Ach ja, der EuGH wies auch darauf hin, daß VDS "ein Klima der Unsicherheit" durch die Überwachung schaffen würde.
Also etwa so wie im Bundestag bei dem Cyberangriff neulich, als Abgeordnete rumgeweint haben, man wisse ja jetzt gar nicht, ob man nicht vielleicht überwacht werde. Was ist daraus eigentlich geworden? Wer war's? Doch nicht etwa unsere Freunde? Im Übrigen bin ich der Meinung, daß diese Bundesregierung zurücktreten muß.


http://www.zeit.de/digital/2015-05/spd-kritik-vorratsdatenspeicherung?commentstart=1#cid-4812667

Quoteeichingermar, 28.05.2015

... Die Sendung die Anstalt bringt es auf den Punkt. Da klingeln einem noch stunden später die Ohren wenn man sich das angeschaut hat.

https://www.youtube.com/watch?v=C24aYuW2GFs

Wie haben die Jungs von der Anstalt es so schön gesagt? Mal schauen wann Gabriel entdeckt, dass er selbst zu dieser Regierung gehört!


http://www.zeit.de/digital/2015-05/spd-kritik-vorratsdatenspeicherung?commentstart=1#cid-4812672


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Quote[...] Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hegt offenbar Zweifel, ob das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit der Verfassung vereinbar ist. Die Parlamentsjuristen seien der Ansicht, " dass der Gesetzentwurf die verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben in mehreren Punkten nicht erfüllt", berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ) am Mittwoch unter Berufung auf zwei Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes.

Die Experten sind dem Bericht zufolge der Ansicht, dass in dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die Regelungen zur Datenverarbeitung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllen. Auch sei die Forderung der Karlsruher Richter nicht richtig umgesetzt worden, dass Betroffene vor der Datenerhebung über diese unterrichtet werden müssten. Darüber hinaus machen die Juristen Mängel beim Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten oder Journalisten aus.

Das Fazit der Parlamentsjuristen: Der Entwurf müsse korrigiert werden. Das Gesetz soll am Freitag in erster Lesung in den Bundestag. Das bedeutet, dass der federführende Ausschuss den Entwurf zur Beratung vorgelegt bekommt. Das Gesetz wird mit den vom Ausschuss erarbeiteten Vorschlägen dann erst in zweiter Lesung dem Plenum vorgelegt, bevor es zu einer abschließenden dritten Lesung und Abstimmung kommt. Die letzten beiden Schritte wird das Parlament nun doch nicht wie zunächst geplant vor der Sommerpause gehen.

... "Die Abgeordneten haben im Gegensatz zur Bundesregierung offenbar angefangen zu realisieren, dass ein so folgenschweres Gesetz nicht mit der heißen Nadel gestrickt werden kann", freut sich darüber der Rechtsvorstand des Verbands der deutschen Internetwirtschaft (eco), Oliver Süme. "Aus Sicht der Unternehmen ist diese Expertenanhörung längst überfällig. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf enthält zahlreiche Regelungen, die technisch nicht machbar und rechtlich fragwürdig sind."

...


Aus: "Experten: Vorratsdatenspeicherung verfassungsrechtlich bedenklich" (10.06.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Experten-Vorratsdatenspeicherung-verfassungsrechtlich-bedenklich-2687586.html


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Quote[...] Datenskandal bei Australiens drittgrößtem Mobilfunkanbieter Vodafone Hutchison Australia: Ein Mitarbeiter des Unternehmens hat offenbar Textnachrichten und Telefonverbindungsdaten der Vodafone-Kundin und Investigativjournalistin Natalie O'Brien heruntergeladen und durchforstet – kurz nachdem O'Brien mit einem Bericht schwere Sicherheitslücken bei dem Provider publik machte. Das Ganze hatte sich bereits 2011 zugetragen, kam aber nun erst in australischen Medienberichten ans Licht. Offenbar wollte der Mann herausfinden, ob es im Unternehmen Whistleblower gebe.

Wie der Sydney Morning Herald schreibt, hat Vodafone den Vorfall eingestanden, der spitzelnde Mitarbeiter habe laut dem Unternehmen allerdings auf eigene Faust gehandelt. Man habe zwar nach O-Briens damaligem Bericht, der laxe Passwortsicherheit in Vodafones neuem Computersystem offenlegte, eine interne Untersuchung angeordnet. Damit sollte allerdings geprüft werden, ob Mitarbeiter die Datenschutz-Gesetze einhalten. Um eine Jagd nach Whistleblowern sei es nie gegangen.

Nachdem man 2012 von dem illegitimen Datenzugriff erfahren hatte, wurde zudem eine externe Prüfung durch eine Beraterfirma beauftragt, führte Vodafone demnach aus. Die habe gezeigt, dass der Mitarbeiter ohne Anweisungen der Führungsebene gehandelt habe. Einer internen Mail eines Vodafone-Managers nach, die australische Medien zitieren, wollte das Unternehmen die Sache wohl unter den Teppich kehren: Die E-Mail weist darauf hin, dass der Vorgang möglichst nie an die Öffentlichkeit geraten sollte, um Imageschäden zu vermeiden.

Natalie O'Brien war bereits im Vorfeld der Berichte über ihre Bespitzelung informiert. Sie bezeichnete es als eine "schauderhafte und ekelerregende" Erfahrung, dass ihre private Kommunikation derart durchleuchtet wurde. (axk)


Aus: "Australien: Vodafone-Mitarbeiter bespitzelte Journalistin nach kritischem Bericht" (13.09.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Australien-Vodafone-Mitarbeiter-bespitzelte-Journalistin-nach-kritischem-Bericht-2811888.html


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Quote[...] Die Bundesregierung hält ihren Gesetzentwurf für eine neue Vorratsdatenspeicherung für vereinbar mit dem EU-Recht. Die geplante Vorgabe, wonach die betroffenen Telekommunikationsanbieter Verbindungs- und Standortinformationen nicht in EU-Ländern oder Drittstaaten lagern dürften, verstoße "nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit", heißt es in einer heise online vorliegenden Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken. Die Auflage könne nämlich mit "zwingenden Erfordernissen des Allgemeinwohls begründet werden".

Da das Vorhaben Dienste der Informationsgesellschaft betrifft, musste der Bund den Entwurf der EU-Kommission vorlegen und für Kommentare der Mitgliedsstaaten öffnen. Die Kommission hat dem Justizressort mittlerweile eine "Mängelliste" im Rahmen dieses "Notifizierungsverfahrens" zurückgeschickt, wie die Rheinische Post berichtet. Darin soll sie vor allem einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit beklagt haben. Demnach gilt nun eine neue Stillhaltefrist bis zum 6. Oktober. Bis dahin kann der Gesetzentwurf nicht vom Bundestag verabschiedet werden.

Die "ersten Investitionskosten" für die mehrwöchige Vorratsdatenspeicherung schätzt die Bundesregierung auf rund 260 Millionen Euro. Diese Summe beziehe sich allein auf die benötigte Technik. Der gesamte "Erfüllungsaufwand" für die Wirtschaft lasse sich derzeit noch nicht beziffern. Dieser hänge "maßgeblich von der Ausgestaltung des detaillierten Anforderungskatalogs ab, den die Bundesnetzagentur auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen zur Datensicherheit zu erstellen hat". Der Providerverband eco geht von Belastungen für die Branche von etwa 600 Millionen Euro aus.

Das Justizministerium beteuert, dass sich durch die Nutzerspuren keine Persönlichkeitsprofile erstellen ließen und "die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst" werde. Es schließt sich zudem der Ansicht der Regulierungsbehörde an, dass zumindest die Nutzer von WLAN-Hotspots der Freifunk-Bewegung nicht als "Erbringer" von Telekommunikationsdienstleistungen einzustufen seien und so keine Daten auf Vorrat speichern müssten. Inwieweit der Verein der Freifunker selbst als solcher zu gelten habe, müsse die Bundesnetzagentur "allerdings noch untersuchen".

Dass künftig Anbieter auch Datum und Uhrzeit der ersten Aktivierung aller im Voraus bezahlten Dienste erfassen müssten, während dies derzeit nur anonyme Dienste betrifft, erklärt die Regierung mit einer bislang "missverständlichen" Formulierung: "'Anonyme Dienste' im engeren Sinne gibt es in Deutschland nicht." Linken-Vize Jan Korte riet Schwarz-Rot angesichts weiterer grundrechtlicher Probleme, das Vorhaben auf dem "Müllhaufen der Überwachungsgeschichte" zu entsorgen. (anw)

QuoteIggoOnTour, 14.09.2015 15:50
Die Daten müssen in Drittländern gespeichert werden, damit BND darf.
Natürlich müssen die Daten in Drittländern gespeichert werden.
Denn nur wenn sie über eine Landesgrenze fließen, darf der BND sie an den Rest der Meute ausleiten.

Gruss,
Iggo

QuoteRSP, 14.09.2015

Als ob den BND interessieren würde, was er darf und was nicht.

RSP.



QuoteAlAdler, 14.09.2015 16:13

Unrecht mit der Brechstange durchsetzen ..
Wie viel kriminelle Energie muss in denen stecken, die die Politiker zwingen, dieses Unrecht mit der Brechstange gegen uns unsere Freiheit und auch gegen jeden gesunden Menschenverstand durchsetzen?
Es gibt doch eine Ebene oberhalb der durch den Plebs gewählten Politik, die Leuten wie Maas (durch Gabriel) sagen, was sie zu tun und was sie zu lassen haben.
Und diese Kreise scheinen ein so hohes Interesse an der Einführung der unserer Totalüberwachung zu haben, dass keine noch so übel stinkende Rechtsbeugung inopportun wäre, um in den Besitz der totalen digitalen Macht zu gelangen.
Maas kann seine Seele eigentlich nur noch dadurch "rein waschen", dass er seine Stellung nutzt um Informationen zur politischen Korruption der Regierung sammelt und dann Whistleblower wird um den ganzen korrupten Haufen hoch gehen zu lassen .. ok, das ist Wunschdenken :-(

Al


Quotetrilling, 14.09.2015 17:12
Schon wieder nur "Dienstleistungsfreiheit" eingeschränkt.
Mir doch egal ob Anwälte, Journalisten, Priester, Ärzte, Copyrightinhaber, Kartoffelesser, Blumengießer oder Dienstleister sich in ihrer Freiheit eingeschränkt sehen.
ES WERDEN ALLE BÜRGER IN IHRER FREIHEIT EINGESCHRÄNKT.
Die VDS ist gegen die Bürger gerichtet. Mehr braucht es doch gar nicht. Mit irgendwelchen Spezialfällen zu argumentieren ist -- Kacke. Punkt.

tr


QuoteNO ROM BASIC, 14.09.2015 17:48

...keine Persönlichkeitsprofile erstellen ließen

Die erfassten Daten lassen also keine Rückschlüsse auf die Nutzer zu. ... Trotzdem brauchen wir die VDS ganz unbedingt, weil äh, wir, räusper... ... Und die Geschichten mit der NASA, NWA oder wie immer die heissen, sind nun wirklich Schnee von gestern, hat der Prollfalla schon lange gesagt. Und hätte er nicht recht gehabt, hätte ihn die Bahn wohl kaum zur Endlagerung übernommen, äh angestellt. Wir schaffen das!


Quotenichtglauben, 15.09.2015 07:41

Natürlich lassen sich mit der VDS Persönlichkeitsprofile erstellen!
Die VDS speichert Verbindungsdaten jeglicher Art (Handy, Festnetz, Internet).

Salopp formuliert: was im Browsercache rumschwirrt (besuchte Seiten) ist ein Bestandteil (der Internetnutzung), die auch in der VDS abgebildet ist.

Der Browsercache, um beim Vergleich zu bleiben, lässt sich sehr wohl nutzen um ein Persönlichkeitsprofil zu erstellen:
- liest er Zeitungen (welche, welche Themen interessieren, Boulvard/Politik usw.)
- treibt er sich auf "linken" Seiten (netzpolitik.org usw) rum
- zieht er sich Pornos rein
- usw usw usw.

Alleine aus den besuchten Seiten lässt sich ein Persönlichkeitsprofil bilden, statistische Auswertungen lassen auch den Schluss zu:
- wie alt ist jemand
- m/w
- politische Ausrichtung
- Hobbies
- hat er eine Krankheit (wenn ja welche)
- usw. usw.

Das sind an sich zum Teil sehr intime, vorallem persönliche Daten, die niemanden etwas angehen und vorallem keinesfalls "anonym" oder ungeeignet um Persönlichkeitsprofile zu erstellen.

Wer nun behauptet, VDS eigne sich nicht für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen:
- der weiss es nicht besser (dann ist er naiv bis dumm->nicht als Volksvertreter geeignet)
- der weiss es besser (dann lügt er/sie->nicht als Volksvertreter geeignet)

rgds
nichtglauben


...


Aus: "Trotz EU-Kritik: Bundesregierung hält an Vorratsdatenspeicherung fest" (14.09.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Trotz-EU-Kritik-Bundesregierung-haelt-an-Vorratsdatenspeicherung-fest-2812718.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...]  Entweder weiß Justizminister Heiko Maas nicht, was in dem Gesetzentwurf seiner Behörde steht, der eine Vorratsdatenspeicherung wieder einführen soll. Oder er versucht, die Öffentlichkeit in die Irre zu führen.

Während der Vorstellung des Entwurfes am 15. April hatte Maas auf Nachfragen versichert, die Geheimdienste würden keinen Zugriff auf die Vorratsdaten bekommen: "Das Verfassungsschutz-Amt ist in dem Gesetz nicht vorgesehen für einen Zugriff nach den Regeln, die wir in diesem Gesetz vorschlagen werden."

Doch das stimmt so nicht. Denn der Gesetzentwurf ist an einer entscheidenden Stelle unklar formuliert. So unklar, dass Telekommunikationsanbieter den Geheimdiensten, ohne es zu merken, mehr Daten über Bürger geben könnten, als gut und gewünscht ist.

Der Gesetzentwurf mit dem Titel "Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" will einen seit Jahren gehegten Wunsch von Polizei und Bundesregierung umsetzen: Alle Daten, die während der digitalen Kommunikation anfallen, sollen längere Zeit gespeichert werden, damit Ermittler im Zweifel Zugriff auf sie haben. Ursprünglich hieß das Vorhaben Vorratsdatenspeicherung. Doch wurde der Begriff bald zum Unwort. Nun also wird der gleiche Plan unter dem Begriff Höchstspeicherfrist angepriesen.

Der Gesetzentwurf für eine Erweiterung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) legt in einem neuen Paragrafen 113b fest, welche Daten ihrer Kunden die Provider speichern müssen. Sogenannte Standortdaten sollen sie für vier Wochen aufheben, sogenannte Bestandsdaten für zehn Wochen. Die ersten zeigen, wo sich jemand befand, als er mobil telefonierte. Die zweiten geben an, welchen Namen, welche Nummer, IP-Adresse und Adresse der Telefonierer hatte.

Diese Trennung hatte Maas als großen Fortschritt verkauft. Doch sie ist eine Bedrohung. Vor allem die Standortdaten gelten als gefährlich, lassen sich mit ihnen doch vollständige Verhaltensprofile von Menschen anlegen. Alles, was sie tun, wird so durchschaubar.

Im Entwurf ist festgelegt, dass diese Daten eigentlich nur an die Polizei gegeben werden dürfen. Aber Paragraf 113c des Entwurfes sagt: "Die aufgrund des § 113b gespeicherten Daten dürfen [ ...] 3. durch den Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste für eine Auskunft nach § 113 Absatz 1, Satz 3 verwendet werden."

Übersetzt: Die Telekommunikationsanbieter sollen die Bestandsdaten und die Standortdaten – also alle Vorratsdaten – für die interne Recherche verwenden, wenn sie eine ganz andere Anfrage einer ganz anderen Behörde beantworten. Was zu gefährlichen Irrtümern führen kann.

Das Telekommunikationsgesetz erlaubt jetzt schon in Paragraf 113 Absatz 3, Satz 3, dass Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, Militärischer Abschirmdienst und Bundesnachrichtendienst darüber Auskunft bekommen, wem eine bestimmte IP-Adresse im Internet zu einem bestimmten Zeitpunkt gehörte. Hat der Verfassungsschutz beispielsweise eine für ihn interessante IP-Adresse entdeckt, kann er ohne große Hürden bei den Providern fragen, welchem ihrer Kunden diese IP zugeordnet war. Er darf zwar nicht die Standortdaten abfragen, aber dafür die erwähnten Bestandsdaten – und er darf das auch, ohne dass ein Richter diesen Wunsch genehmigen musste.

Nach dem Entwurf dürfen die Provider nun auch die neu zu speichernden Vorratsdaten nutzen, um den Besitzer einer IP-Adresse überhaupt festzustellen. Dieses Problem war übrigens einem aufmerksamen Leser aufgefallen. Doch dem Justizminister soll entgangen sein, dass dadurch die Gefahr wächst, dass Provider diese viel umfassenderen Vorratsdaten dann gleich mit herausgeben, wenn sie die Frage des Dienstes beantworten? Denn technisch müssten sie beide Datenarten getrennt speichern und jeweils in den Datenbanken festlegen, nach welchem Gesetz welche davon herausgegeben werden dürfen. Derzeit passiert das nicht und es würde teure Umbauten an der Speicherstruktur notwendig machen.

Diese Gefahr ignorierte Maas, als er versicherte, die Geheimdienste bekämen durch das Gesetz keine neuen Daten. Ob er es nicht wusste, oder ob er es billigend in Kauf nahm? Das Ministerium versichert auf Nachfrage, rechtlich sei alles sauber formuliert.

Das Justizministerium hat zumindest versucht, das beschriebene Datenleck zu verhindern. Jedoch leider nicht so eindeutig, wie man es hätte verhindern können. Denn in dem Entwurf steht nicht ausdrücklich: Standortdaten dürfen auf keinen Fall an Verfassungsschutzbehörden und BND herausgegeben werden. Das wäre nicht nur logisch gewesen, sondern auch der einfacher zu verstehende und zu beachtende Weg.

Stattdessen steht in dem Entwurf vielmehr: "Für andere Zwecke als die in Absatz 1 genannten dürfen die auf Grund des § 113b gespeicherten Daten von den nach § 113a Absatz 1 Verpflichteten nicht verwendet werden." Heißt: Provider (Verpflichtete) dürfen Daten nur an die Polizei geben. Es ist eine Sperrklausel, die in der Praxis nicht wirklich sperren wird. Denn: In Satz drei Absatz eins von Paragraf 113c steht eben auch die erwähnte Ausnahme, alle Vorratsdaten intern für die Bearbeitung von Geheimdienstanfragen verwenden zu dürfen.

Gefährliche Fehler sind damit programmiert. Wie die Provider solche Abfragen beantworten, bleibt ihnen überlassen. Sie müssen bewerten, ob eine Datenfrage der Behörden berechtigt ist, sie müssen einschätzen, wie viele Daten die Ermittler haben dürfen. Im Zweifel geben sie lieber mehr, sie wollen sich nicht vorwerfen lassen, Terrorismusverfahren oder Mordermittlungen zu behindern. Da Geheimdienste für ihre Abfrageart nicht einmal einen Richterbeschluss brauchen, prüft auch keine unabhängige Stelle, was sie da eigentlich erfahren wollen und wozu.

Es ist nicht die einzige fahrlässige Lücke in dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. Die EU-Kommission hat der Bundesregierung gerade einen ganzen Katalog von Fragen dazu gestellt. Netzpolitik.org hat sie hier dokumentiert. Kern der Kritik der EU-Kommission: Das Ganze benachteiligt Kommunikationsanbieter aus anderen europäischen Ländern.

Daneben hat die Kommission bemängelt, dass der Gesetzentwurf gegen Grundrechte verstößt. So sei viel zu unklar formuliert, bei welchen Straftaten die Vorratsdaten herausgegeben werden sollen. Taten "von erheblicher Bedeutung", wie sie im Entwurf bezeichnet werden, sind der Kommission zu unscharf.

Die Kommission würde es außerdem "begrüßen", wenn die Bundesregierung ihr erklären könnte, warum sie sogenannte Berufsgeheimnisträger anders behandelt als beispielsweise Behörden. Denn die Geheimnisträger will der Gesetzentwurf zwar der Idee nach vor der Vorratsdatenspeicherung schützen, dem Wortlaut aber gelingt das nicht. Auch hier findet sich eine gefährliche Lücke. Denn Kommunikationsdaten von Pfarrern, Ärzten, Anwälten, Journalisten sollen erst einmal gespeichert werden, dürfen anschließend aber nicht verwendet werden. Die EU-Kommission fragt sich angesichts dessen, wie diese Berufsgruppen "wirksam vor dem Risiko des Missbrauchs und vor rechtswidrigem Zugriff" geschützt werden sollen. Und warum Behörden von der Speicherung ausgenommen sind, Berufsgeheimnisträger jedoch nicht.

Trotz der deutlichen Kritik will die Bundesregierung ihren Plan nicht aufgeben. Bislang ließ sie das zumindest nicht erkennen. Am Montag trifft man sich zur nächsten parlamentarischen Verhandlungsrunde. Im Rechtsausschuss des Bundestages sagen von 16 Uhr an Rechtswissenschaftler, Anwälte und Richter, was sie von all den Paragrafen halten.


Aus: "Vorratsdaten doch für die Geheimdienste?" Kai Biermann (20. September 2015)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-09/vds-vorratsdatenspeicherung-maas-gesetzesluecke


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Quote[...] Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits rund 35.000 Bürger bei einer Verfassungsbeschwerde gegen das vormalige, 2007 in Kraft getretene und drei Jahre später vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vertrat, hält auch die neuen Regierungspläne für unzulässig. Sie könnten "das Fass zum Überlaufen bringen", warnte der Experte am Montag in einer Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Bundestag.

Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hätten 2010 beziehungsweise voriges Jahr dem anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren generell eine große Eingriffstiefe attestiert und Gefahren von Missbrauch sowie Verwechslungen aufgezeigt, führte Starostik aus. Seitdem habe die Überwachung zugenommen.

So würden allein sieben Millionen automatisierte Bestandsdaten- und Millionen Kontenabfragen pro Jahr durchgeführt, erklärte der Anwalt. Im privaten Bereich gebe es noch viele erhebliche Datensammlungen, auf die der Staat prinzipiell auch zugreifen könne. Risiken der Profilbildung seien damit enorm gewachsen. Zudem sei mittlerweile deutlich geworden, "dass Metadaten aussagekräftiger sind als Inhaltsdaten".

Die Luft für das Vorhaben sei so "sehr dünn", konstatierte Starostik. Es entspreche laut EuGH auch nicht der europäischen Grundrechtecharta, wenn alle Verbindungs- und Standortdaten erfasst und insbesondere Berufsgeheimnisträger Ärzte, Journalisten oder Strafverteidiger nicht ausgenommen würden. Eine vage "ermittlungstechnische Notwendigkeit" könne den Eingriff alleine nicht rechtfertigen. Es gebe auch einen Anspruch der Bürger auf Sicherheit vor ungerechtfertigen Eingriffen des Staates.

Der Gesetzgeber müsste darlegen, inwieweit es überhaupt einer Vorratsdatenspeicherung für alle 80 Millionen Bundesbürger bedürfe, hieb Heide Sandkuhl vom Deutschen Anwaltverein (DAV) in die gleiche Kerbe. Laut einer Studie wirke sich sich sich auf Verbrechensbekämpfung praktisch nicht aus. Berufsgeheimnisträger müssten laut Europäischem Gerichtshof ausgenommen werden, was der Entwurf nicht leiste. Der Gesetzentwurf enthalte zudem – anders als das Bundesjustizministerium meine – Auskunftsrechte für Geheimdienste. Staatliche Stellen dürften selbst "Früchte illegaler Datensammlung" verwerten.

Der vorgesehene Straftatbestand der Datenhehlerei sei nicht nur "unerfreulich" und schwammig, erläuterte die Juristin. Er sei auch besonders erstaunlich, da illegal erlangte Daten legitimiert werden sollten. Sandkuhl wertete dies als "fatales Signal", solange der Staat parallel die "NSA-Folgen" nicht in den Griff bekomme. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern dürften zudem gar nicht gesammelt werden. Um dies sicherzustellen, könnte etwa auf Anwaltsverzeichnisse zurückgegriffen werden.

Die zwei Gegner des Entwurfs hatten es schwer gegenüber vier Praktikern aus der Strafverfolgung, die Vertreter der großen Koalition benannt hatten. Diesen zufolge weist der Gesetzentwurf zwar in die richtige Richtung, greift aber an vielen Stellen noch zu kurz. So seien die Speicherfristen nicht lang genug, die Zugriffshürden zu hoch, ein Zugang bei Standortdaten im Nachhinein ausgeschlossen. Auch würden zuwenig Datenkategorien eingeschlossen.

"Ohne Vorratsdaten ist eine effektive Bekämpfung von Cybercrime nicht möglich", betonte Oberstaatsanwalt Rainer Franosch im Namen des Hessischen Justizministeriums. Er forderte, auch Anbieter von Telemediendiensten wie Betreiber sozialer Netzwerke einzubeziehen. Christoph Frank vom Deutschen Richterbund beklagte, dass Mailverkehr und Webseitenabrufe ausgenommen werden sollen. Der geplante "strenge Richtervorbehalt", der vor einem Zugang zu den Vorratsdaten stehe, drücke für den Vorsitzenden Oberstaatsanwalt in Freiburg ein "latentes, diffuses Misstrauen in die Arbeit der Staatsanwaltschaft" aus.

Die Strafverfolger versuchten mit Zahlen zu belegen, wie erforderlich die Datenspeicherung sei. Frank Thiede, Leiter der Beratungsstelle für polizeipraktische Rechtsfragen beim Bundeskriminalamt (BKA), verwies auf 91 ausgewählte Fälle, die bereichsübergreifend den Bedarf belegten. Darunter sei einer von Geheimnisverrat, für den vergeblich nach einem Leck bei einer Ermittlung im Bankenbereich gefahndet worden sei. Generell verlangten "alle Polizeien von Bund und Ländern" ganz elementar nach der Vorratsdatenspeicherung, was keineswegs "hemdsärmlig" sei.

20 Fälle aus der Praxis brachte Nikolaus Berger, Richter am Bundesgerichtshof, mit. Dabei seien die begehrten "Verkehrsdaten" häufig die einzigen Ermittlungsansätze und später häufig Indizien für die Be- oder Entlastung von Betroffenen. Zu nennen seien hier vor allem Tötungs- und Raubdelikte sowie andere schwere Kriminalitätserscheinungen. Dass die "nützlichen" Informationen noch vorhanden gewesen seien, bezeichnete Berger als "glückliche Zufälle".

Christoph Frank räumte auf Nachfragen von Abgeordneten ein, dass die Ermittler aussagekräftige Statistiken nicht liefern könnten. Dies liege daran, dass es immer um die Frage gehe, "was gewesen wäre wenn". Die Ermittler hätten schon eine "Schere im Kopf", was der organisierten Kriminalität zuarbeite. Alle Ebenen prüften Zugriffe auf vorhandene Verkehrsdaten" höchst sorgfältig", weil man wisse, wie sensibel das Instrument sei. Viele Strafverfolger leiteten solche Verfahren erst gar nicht ein, befand auch Franosch. (anw)


Aus: "Bundestagsanhörung: Luft für Vorratsdatenspeicherung ist "sehr dünn"" (22.09.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestagsanhoerung-Luft-fuer-Vorratsdatenspeicherung-ist-sehr-duenn-2822964.html


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#382
Quote[...] Der moderne Mensch vermisst sich gern, das Smartphone und der PC helfen dabei: Wie viele Meter bin ich gelaufen, wie viel habe ich getrunken, wie viele Kalorien gegessen? Das, was Daniel Moßbrucker gemacht hat, ist eigentlich nicht so viel anders gewesen. Nur hat der Journalist andere Dinge gezählt: Wie viele SMS hat er geschrieben? Wo mit dem Handy telefoniert? Wie lange geskypt?

Moßbrucker hat sich selbst überwacht, mit genau den Mitteln, die auch Strafermittlern zur Verfügung stünden, wenn die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt würde. Am Montag hört der Rechtsausschuss des Bundestages Sachverständige zu dem Thema an.

Mehr als 40 Tage lang hat der 24-jährige Journalist sich selbst bei der Recherche für einen Beitrag für die Online-Börsenredaktion der ARD überwacht, alle Mobilfunk- und Internetdaten aufgezeichnet, die auf seinen Geräten angefallen sind. Nach der Ausstrahlung des Beitrags hat er den riesigen Datenhaufen, der während der Recherche angefallen war, als Abschlussarbeit für sein Studium an der TU Dortmund analysiert. Das Ziel: überprüfen, ob der Informantenschutz tatsächlich leidet, wenn das Gesetz kommt. "In der Fachwelt wird darüber schon länger diskutiert", sagt Daniel Moßbrucker. "Aber was genau das eigentlich heißt, hat bis jetzt noch niemand gezeigt."

Das Ergebnis des Experiments hat ihn ernüchtert: "Das Netz der Daten ist viel enger, als ich erwartet hatte." Sein Rechercheweg sei sehr leicht nachzuvollziehen gewesen. Die aufgezeichneten Daten hätten den Kontakt zum Informanten sichtbar gemacht. "An einem Tag habe ich meinen Informanten zum Beispiel angerufen, aber nicht erreicht. Danach habe ich innerhalb von 20 Minuten drei SMS geschrieben, und kurz darauf ist die Datenmenge in meiner Internetleitung stark angestiegen", sagt Daniel Moßbrucker.

"Über die konkreten Kanäle, die sogenannten Ports, können Experten sehen, dass ich in dieser Zeit vermutlich geskypt habe." Strafermittler müssten dann nur noch beim Telekommunikationsanbieter abfragen, wem die IP-Adresse am anderen Ende gehört. Und schon hätten sie den Namen eines möglichen Informanten. Die Standortdaten ließen außerdem Rückschlüsse auf persönliche Treffen zu.

Weil derlei Schlüsse auf die Identität eines Informanten allein mit den Verbindungsdaten möglich sind, also auch ohne den Inhalt eines Gesprächs oder einer Email zu kennen, haben auch Journalistenverbände gegen das geplante Gesetz protestiert. Die vorgesehenen Maßnahmen seien geeignet, "das Vertrauen in den Informantenschutz nachhaltig zu untergraben beziehungsweise gar nicht erst aufkommen zu lassen", heißt es in einer Stellungnahme, die der Deutsche Journalistenverband (DJV), der Presserat, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, ARD, ZDF und andere gemeinsam vorgelegt haben. "Das gefährdet die journalistische Berichterstattungsfreiheit in nicht hinnehmbaren Maße", heißt es in dem Bericht weiter.

Der Gesetzentwurf sieht für Daten, die bei Journalisten erhoben werden, zwar ein sogenanntes Verwertungsverbot vor, nach dem die erlangten Informationen nicht verwendet werden dürfen. "Umgekehrt bedeutet das aber, dass alle Daten erst einmal erhoben werden", sagt der DJV-Justiziar Benno Pöppelmann, der die Stellungnahme verfasst hat. "Und man kann nicht sicherstellen, dass diese Daten nicht in unbefugte Hände geraten."

Auch die Europäische Kommission hat Zweifel, ob der Gesetzentwurf die Berufsgeheimnisträger, zu denen auch die Journalisten gehören, ausreichend schützt. In einer Stellungnahme, die der SZ vorliegt, will sie wissen, wie dieser Personenkreis "vor dem rechtswidrigen Zugriff auf die Daten und deren Nutzung geschützt werden" kann.

Dass diese Daten überhaupt anfallen, könne man nicht vermeiden, sagt Daniel Moßbrucker. "Darum reicht es für Informantenschutz nicht mehr, sich auf Paragrafen in der Strafprozessordnung zu verlassen. Man muss sich bewusst machen, dass man theoretisch die ganze Zeit durchleuchtbar ist."




Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Vollends durchleuchtet" Karoline Meta Beisel (17. September 2015)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/medien/informantenschutz-alles-durchleuchtet-1.2652401

Textaris(txt*bot)

#383
Quote[...] In wenigen Wochen dürfte der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschließen. Das umstrittene Gesetz soll Provider verpflichten, Verbindungsdaten von Telefonaten und IP-Adressen für zweieinhalb Monate zu speichern, Standortdaten von Mobiltelefonen dürfen vier Wochen lang nicht gelöscht werden.

Angeblich schließt das Gesetz eine Lücke. Die Wahrheit ist aber: Zumindest beim Mobilfunk ist die Vorratsdatenspeicherung (VDS) schon längst da. Und die Daten werden häufig bis zu sechs Monate lang gespeichert.

Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht die Speicherung 2010 für verfassungswidrig erklärt. Nun zeigt sich: Im Mobilfunkbereich speichern die drei Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica Daten teilweise genauso lange wie mit dem alten VDS-Gesetz. Durch Abrechnungsverträge, die die Netzbetreiber untereinander schließen, bleiben viele Verbindungsdaten bis zu sechs Monate bei den Unternehmen gespeichert. Ermittler können darauf genauso zugreifen wie auf Vorratsdaten.

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) erlaubt es den Netzbetreibern, Verbindungs- und Standortdaten für ihre Abrechnungen zu speichern. Den Kunden, die für jede Gesprächsminute oder SMS zahlen, müssen die Unternehmen schließlich regelmäßig Rechnungen stellen. Konkrete Fristen schreibt das TKG nicht vor, stattdessen ist eine Speicherung "soweit erforderlich" zulässig.

Was "erforderlich" ist, interpretieren die Mobilfunk-Netzbetreiber nach Informationen von SPIEGEL ONLINE höchst unterschiedlich. Bei Gesprächen im eigenen Netz speichert die Telekom Verbindungsdaten eigenen Angaben zufolge nie länger als 80 Tage nach Rechnungsversand. Deutlich mehr Zeit lässt sich Vodafone. Rufen sich hier zwei Mobilfunk-Kunden untereinander an, bleibt das bis zu sechs Monate im System. Auch Standortdaten speichert der Konzern häufig bis zur Rechnungserstellung.

Ausnahmen macht Vodafone nicht einmal bei pauschal abgerechneten Flatrates. "Das ist eine geradezu exzessive Speicherung, die aus meiner Sicht weder gerechtfertigt noch durch das Gesetz gedeckt ist", sagt der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Allein Vodafone hat über 30 Millionen Mobilfunk-Kunden.

Als Schaar 2012 noch im Amt war, erarbeiteten er, die Bundesnetzagentur und die Netzbetreiber einen Leitfaden dafür, was "soweit erforderlich" konkret heißt. Insbesondere im Bereich der sogenannten Interconnections tat sich danach nichts. Interconnection-Verbindungen sind diejenigen, bei denen Kunden nicht im eigenen Netz telefonieren, also beispielsweise ein Telekom- einen Vodafone-Kunden anruft. Auch hier speichern alle drei Netzbetreiber weiterhin Verbindungsdaten bis zu sechs Monate.

Auch Gespräche von Billigmarken der Netzbetreiber in andere Netze sind Interconnections. Solche Verbindungen von Netz zu Netz stellen sich die Netzbetreiber gegenseitig in Rechnung und speichern dafür die Verbindungsdaten ihrer Kunden.

Das Problem ist in der Branche bekannt. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff wollte bei einer Novelle des TKG eine Speicherfrist von drei Monaten für Interconnections einführen. "Leider wurde eine entsprechende Änderung im parlamentarischen Verfahren wieder gekippt", sagte ihre Sprecherin. Der Rahmenvertrag der Telekom, an dem sich die Branche bei Interconnections orientiert, beinhaltet bis heute die sechsmonatige Frist. 2013 kündigten die Bonner an, die Verträge zu prüfen. Zuletzt habe aber die Bundesnetzagentur eine Änderung der Verträge verhindert, so ein Telekom-Sprecher.

Mobilfunk-Kunden in Deutschland müssen daher davon ausgehen, dass ihre Verbindungsdaten bis zu sechs Monate vorrätig sind - an der Nummer ist schließlich nicht zu erkennen, in welches Netz man gerade telefoniert.

Telefónica und Vodafone räumten ein, die Vorgaben aus dem Leitfaden erst 2016 vollständig umsetzen zu können - vier Jahre nach Verabschiedung des Papiers. Schaar kritisiert die Provider dafür scharf, zumal diese um den Leitfaden gebeten hatten. "Wenn Provider sich an diese Vorgaben nicht halten, handeln sie rechtswidrig", sagte Schaar. Das Gesetz verlange, Daten frühestmöglich zu löschen.

Die Praxis wirft die Frage auf, wie viele Daten Strafverfolgern ohne Vorratsdatenspeicherung tatsächlich fehlen. Die Sprecherin von Voßhoff fordert daher zunächst eine Überprüfung, anstatt eine "derart eingriffsintensive und grundrechtlich höchst fragliche Maßnahme" wie die Vorratsdatenspeicherung einzuführen.

Dazu dürfte es aber nicht mehr kommen. Aus Berlin heißt es, bereits zum 1. Januar 2016 könnte die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt werden.


Aus: "Mobilfunk: Die Vorratsdatenspeicherung ist längst da" Von Daniel Moßbrucker (02.10.2015)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/vorratsdatenspeicherung-im-mobilfunk-ohnehin-schon-realitaet-a-1055488.html

http://www.spiegel.de/forum/netzwelt/mobilfunk-die-vorratsdatenspeicherung-ist-laengst-da-thread-362559-1.html


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Quote[...]  In Australien tritt heute die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. In Deutschland könnte sie noch diese Woche vom Parlament verabschiedet werden. Die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs im Rechtsausschuss ist für den morgigen Mittwoch geplant, im Laufe des heutigen Tages soll die entsprechende Tagesordnung  veröffentlicht werden. Die zweite und dritte Lesung im Plenum soll, wenn es nach Union und SPD geht, dann am Freitag stattfinden.

Inhaltliche Änderungen am Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) sind demnach nicht mehr vorgesehen. Er fordert, dass Telekommunikationsanbieter zum einen zehn Wochen lang die sogenannten Bestandsdaten speichern sollen. Die zeigen, wer wann mit wem und wie lange kommunizierte. Zum anderen sollen Standortdaten, die verraten, wo die Kommunikationspartner sich dabei befanden, vier Wochen lang aufgehoben werden.

Einzig eine Evaluierungsklausel (veröffentlicht von netzpolitik.org) wollen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD nun noch hinzufügen. Die bedeutet aber nur, dass sich der Bundestag in der kommenden Legislatur noch einmal mit dem Gesetz befassen muss, was keine Garantie für Änderungen oder gar eine Abschaffung ist. 

Die Zustimmung der schwarz-roten Regierungsmehrheit zur anlasslosen Protokollierung des Kommunikationsverhaltens aller Deutschen gilt als sicher. Genauso wie die Zustimmung des Bundesrates. Die Opposition bereitet sich deshalb schon auf eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Durchaus mit Chance auf Erfolg, denn das Gericht hätte eine ganze Reihe von möglichen Gründen, um die Vorratsdatenspeicherung nach 2010 ein zweites Mal zu kassieren.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Datenschutzabkommen Safe Harbor könnte die aktuellste Argumentationshilfe darstellen. Der EuGH hatte Safe Harbor für ungültig erklärt, weil es "gegen den Wesensgehalt" von Artikel 7 und 8 der EU-Grundrechtecharta verstößt – die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz. Eine Einschränkung von Artikel 7 auf Unionsebene verlange, so steht es im Volltext des Urteils, "vor allem, dass sich die Ausnahmen vom Schutz personenbezogener Daten und dessen Einschränkungen auf das absolut Notwendige beschränken".

Und weiter: "Nicht auf das absolut Notwendige beschränkt ist eine Regelung, die generell die Speicherung aller personenbezogenen Daten sämtlicher Personen [...] gestattet, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des verfolgten Ziels vorzunehmen."

Genau so eine undifferenzierte Regelung aber stellt die Vorratsdatenspeicherung dar. Daran hatte sich der EuGH schon 2014 in seinem Urteil zur Vorratsdaten-Richtlinie der EU gestört, ohne aber das Prinzip der anlasslosen Datenspeicherung generell für unvereinbar mit der Grundrechtecharta zu erklären. Das hat er mit seinem Safe-Harbor-Urteil nun offenbar nachgeholt.

Das Bundesverfassungsgericht wiederum könnte sich schwer damit tun, ein Gesetz für verfassungskonform zu erklären, das der EuGH mit einiger Wahrscheinlichkeit für unvereinbar mit der Grundrechtecharta hielte.

Weitere elementare Bedenken gegen den Gesetzentwurf hat die EU-Kommission vor einigen Wochen geäußert:

Ihr fehlt eine Definition der im Entwurf genannten "Straftaten von erheblicher Bedeutung". Der EuGH hatte schließlich gefordert, dass die Vorratsdaten nur erhoben werden dürfen, um "genau abgegrenzte schwere Straftaten" aufklären zu können.

Die Kommission vermisst zudem eine Begründung, warum Behörden von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen sein sollen, nicht aber Berufsgeheimnisträger wie Seelsorger, Journalisten oder Anwälte. Deren Daten werden aufbewahrt, sollen aber nicht verwendet werden dürfen. Das hatte bereits der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages moniert, es trage den Vorgaben des EuGH "nicht Rechnung".

Gute Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung gibt es auch sonst reichlich, auch wenn sie nicht verfassungsrechtlich relevant sein mögen:

Die Datenspeicherung kostet die Telekommunikationsanbieter Millionen Euro, obwohl es bis heute keine belastbare Studie gibt, die belegt, dass die Vorratsdatenspeicherung ein sinnvolles Instrument zur Verbrechensbekämpfung ist.

Der Gesetzentwurf ist an einer Stelle so unklar formuliert, dass Geheimdienste entgegen der Behauptungen von Heiko Maas möglicherweise doch Zugriff auf die Vorratsdaten bekommen könnten.

Der Entwurf führt nebenbei durch den neu geschaffenen Paragrafen 202d den Straftatbestand der Datenhehlerei ein und erschwert das Leben von Whistleblowern in Deutschland damit noch weiter.

Alle diese Bedenken und Argumente wird die Mehrheit der Abgeordneten von Union und SPD aber aller Wahrscheinlichkeit nach ignorieren.

QuoteHeimweh04
#1.3  —  vor 19 Stunden 7

Es wird Zeit für eine "Three-strikes" Regelung unter den Abgeordneten:

Wer für ein Gesetz gestimmt hat, dass in der selben Legislaturperiode vom Verfassunggericht kassiert wurde, wird öffentlich gerügt (Strike 1).
Wer im Wiederholungsfall für ein Gesetz gestimmt hat, dass in der selben Legislaturperiode vom Verfassunggericht kassiert wurde, bekommt die Diäten um 50% gekürzt (Strike 2) und wer zum dritten mal für ein Gesetz gestimmt hat, dass in der selben Legislaturperiode vom Verfassunggericht kassiert wurde, wird des Mandats enthoben und verliert sämtliche Pensionsansprüche aus seiner Abgeordnetentätigkeit (Strike 3 and out).

Vielleicht ist das die einzige Möglichkeit, den Abgeordneten wieder Respekt vor der Verfassung einzubleuen.


QuoteWolfbert
#2  —  vor 21 Stunden 21

Husch, husch. Noch schnell beschließen, während noch alle mit den Flüchtlingen beschäftigt sind...


QuoteHolger24
#3  —  vor 21 Stunden 36

Man hört zur Zeit ständig, dass "Flüchtlinge sich an das Grundgesetz halten müssten!". Warum eigentlich die Regierung nicht?


QuoteTim Mey
#5  —  vor 21 Stunden 17

Es wäre zu schön, wenn das Bundesverfassungsgericht das Gesetz noch am Tag seiner Inkraftsetzung kippen könnte.
Noch schöner wäre es, wenn endlich kein Mensch, dem die Grundrechte etwas wert sind, mehr CDU/CSU oder SPD wählen würde,
Am schönesten wäre es, wenn den Parteien die Grundrechte auch etwas wert wären.

Leider sind das alles Utopien :(


Quote
Pentalob
#6  —  vor 21 Stunden 12

Das erinnert langsam an alte Zombiefilme. Jemand schiesst auf das Monster, es passiert eine Zeit lang nichts, dann steht das Monster wieder auf. Wir sehen uns dann also wieder in Karlsruhe, meine sehr verehrten Verfassungsfeinde.


QuoteTanja Gönner
#21  —  vor 17 Stunden 2

Warum erhalten Abgeordnete, die verfassungsfeindliche Gesetze schaffen, nicht ein Berufsverbot?

QuoteOtto der Normalverbraucher
#21.1  —  vor 15 Stunden 3

Weil sie das Gesetz dafür selbst erlassen müssten.



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Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Sechs Argumente, die Union und SPD ignorieren" Patrick Beuth (13. Oktober 2015)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-10/vorratsdatenspeicherung-bundestag-abstimmung-bedenken