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[Vorratsdatenspeicherung (Notizen) ... ]

Started by Textaris(txt*bot), June 08, 2005, 02:39:41 PM

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Textaris(txt*bot)

Quote[..] Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) kritisiert die Klage der EU-Kommission, die gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eine Geldbuße verhängen will.

Deutschland hat die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006, nach der Internet- und Telefondaten verdachtsunabhängig gespeichert werden müssen, nicht in nationales Recht umgesetzt.

"Wir lehnen das Ansinnen der EU-Kommission ab, verdachtsunabhängig komplette Kommunikationsdaten der Bundesbürger zu speichern", sagte GI-Vizepräsident Christof Leng.

"Bereits in den Jahren 2005 und 2006 hat die GI öffentlich auf die Unverhältnismäßigkeit einer verdachtsunabhängigen Speicherung der Internet- und Telefondaten hingewiesen", so Leng. Diese Speicherung sei sowohl in wirtschaftlicher als auch in rechtlicher Sicht nicht vertretbar, habe die GI damals festgestellt.

Eine verdachtslose Überwachung aller Bürger über einen längeren Zeitraum ist zum einen ein schwerer Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. Zum anderen ist der entsprechende Nutzen für die Strafverfolgung nicht stichhaltig erwiesen.

"Wir fordern die EU-Kommission daher auf, die Klage zurückzuziehen und die Verhältnismäßigkeit der EU-Richtlinie sorgfältig zu prüfen, ehe alle EU-Staaten zur Umsetzung aufgefordert werden", sagte Leng.

...


Aus: "GI lehnt Klage der EU-Kommission wegen Vorratsdatenspeicherung ab" (31.05.2012)
Quelle: http://www.gi.de/aktuelles/meldungen/detailansicht/article/gi-lehnt-klage-der-eu-kommission-wegen-vorratsdatenspeicherung-ab.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das britische Innenministerium hat am Donnerstag den bereits angekündigten Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ins Parlament eingebracht. Laut dem – einschließlich Erläuterungen – über 100 Seiten starken Papier (PDF-Datei: http://www.official-documents.gov.uk/document/cm83/8359/8359.pdf) sollen Provider Verbindungs- und Standortdaten ein Jahr lang aufbewahren. Strafverfolger dürften ohne Richtergenehmigung auf die Informationen zugreifen; sie müssten allein eine Bestätigung eines Vorgesetzten vorlegen, dass sie die Daten für eine spezielle Untersuchung benötigten. Alle anderen zugriffsberechtigten Stellen bräuchten eine Anordnung eines Gerichts.

Vorzuhalten seien künftig auch Verbindungsdaten rund um die Nutzung sozialer Netzwerke, von Online-Spielen sowie Internet-Telefonaten, betonte die britische Innenministerin Theresa May gegenüber der BBC. Die Konservative bestätigte damit im Februar erschienene Berichte. Sie unterstrich auch, dass trotz der Ausweitung Kommunikationsinhalte außen vor bleiben sollten. Besuchte Homepages seien zu registrieren, nicht jedoch die aufgerufenen einzelnen Unterseiten. Der Vorstoß sei nötig für eine angemessene Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus.

Telecom- und Zugangsanbieter sollen weiterhin für die geforderten Dienste, die auch gezielte Suchen nach personenbezogenen Daten und das Ausfiltern überschüssiger Informationen umfassen, entschädigt werden. 1,8 Milliarden Pfund (derzeit 1,45 Milliarden Euro) plant das Innenministerium dafür im Rahmen der nächsten zehn Jahre ein. Gleichzeitig erwartet es, dass eine Überwachung nach seinem Gusto, zum Beispiel durch damit ermöglichte Beschlagnahmen, der öffentlichen Hand einen geldwerten Vorteil von 6,2 Milliarden Pfund, einbringt.

Den Kreis der Berechtigten, die prinzipiell Zugang zu den Daten erhalten sollen, schränkt die Gesetzesinitiative immerhin ein. Derzeit gehörten Hunderte öffentlicher Stellen dazu, erläutert das Innenressort. Künftig sollten neben der Polizei und Geheimdiensten nur noch die Serious Organised Crime Agency (SOCA), die National Crime Agency (NCA) sowie der Zoll einen Datenzugriff beantragen dürfen. Eine zentrale Datenbank beim Staat, wie sie die frühere Labour-Regierung vorgesehen hatte, werde es nicht geben. Zudem solle der britische Datenschutzbeauftragte Christopher Graham darüber wachen, dass die Informationen ausreichend geschützt und nach der Jahresfrist gelöscht werden.

Die Koalition aus Konservativen und Liberaldemokraten hatte nach ihrem Wahlsieg 2010 zunächst versprochen, die Vorratsspeicherung von Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten zu beenden. Das von Bürgerrechtlern abgelehnte und mit einer Petition bekämpfte Vorhaben ist daher auch im Regierungslager umstritten. Der konservative Abgeordnete David Davis hält den Plan für einen "unglaublich starken Einschnitt in die Grundrechte", mit dem nur die "Unschuldigen und Inkompetenten" gefangen würden. Sein liberaler Kollege Tom Brake verweist auf die unklare Abgrenzung zwischen Verbindungs- und Inhaltsdaten und die bereits jetzt hohe Zahl von 500.000 Abfragen pro Jahr. Der Entwurf müsse vom Parlament nun genau unter die Lupe genommen werden. Die Liberalen konnten unter anderem erreichen, dass für die Beratungen mehr Zeit veranschlagt und eine Expertenanhörung durchgeführt wird. (Stefan Krempl) / (ssu)

Quoteweb goodbye, 14. Juni 2012 21:15

... Uns gehts schon gut in Europa. Alle passen sie gut auf uns auf.
gelle?



Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Gesetzentwurf im Unterhaus" (14.06.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Gesetzentwurf-im-Unterhaus-1618298.html


Textaris(txt*bot)

#317
Quote[...] Heute, Freitag 15.6.2012, wurde vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) und dem grünen Justizsprecher Albert Steinhauser die angekündigte Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung beim österreichischen Verfassungsgerichtshof eingebracht.
Seit 1. April 2012 wird in Österreich gespeichert, wer, wann, wo und mit wem telefoniert, SMS oder E-Mail schreibt, ohne dass ein Verdacht vorliegt. Der AKVorrat sieht darin einen unangemessenen Eingriff in die Privatsphäre aller Menschen, den Verlust der Unschuldsvermutung und der Meinungs- und Informationsfreiheit.

"Die Vorratsdatenspeicherung dringt in die Privatsphäre aller Menschen in Österreich ein", erklärt Rechtsanwalt Ewald Scheucher, der die Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof vertritt. Dabei sei diese gar nicht dafür geeignet die behaupteten Ermittlungserfolge zu erzielen. "Selbst wenn die Vorratsdatenspeicherung den angegebenen Zweck erfüllte, gibt es schonendere Mittel um diesen Zweck zu erreichen", führt Scheucher weiter aus. Etwaige Vorteile der Vorratsdatenspeicherung stehen in keinem Verhältnis zu den Nachteilen für die Betroffenen und für die Gesellschaft.

"11.139 Unterstützer und Unterstützerinnen sind ein starkes Zeichen – auch an die Politik", meint Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen. Es sei schön, dass ein Bewusstsein für die Grundrechte aller BürgerInnen in Österreich entsteht: "Es geht uns mit dieser Aktion nicht darum den Verfassungsgerichtshof unter Druck zu setzen, sondern darum, dass alle Menschen in Österreich betroffen sind." Zuversichtlich wartet er nun gemeinsam mit den AktivistInnen des AKVorrat auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs.


Aus: "11.139 BürgerInnen klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung" (15 June, 2012)
Quelle: http://akvorrat.at/node/61



Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die britische Regierung will die Internetüberwachung massiv ausweiten, um Kriminellen auch dann auf die Spur zu kommen, wenn die in sozialen Netzwerken oder Onlinegames kommunizieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde nun veröffentlicht.

Auf gut 120 Seiten legt das britische Innenministerium dar, wie es die Telekommunikationsanbieter verpflichten will, für zwölf Monate auch all das zu speichern, was nicht abrechnungsrelevant ist und von der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht abgedeckt wird.

Die konservative Innenministerin Theresa May schreibt im Vorwort, wenn die Regierung jetzt nicht handele, entstünde ein "ernsthaftes und wachsendes Risiko", dass Verbrechen "nicht mehr entdeckt und bestraft werden, die Verletzlichen nicht mehr beschützt und Terroristen und Kriminelle nicht mehr gefasst und verfolgt werden können".

In der Einleitung steht noch, dass die Regierung Internettelefonie, Instant Messenger und sogar Onlinegames im Auge behalten will. Der Gesetzestext selbst ist dann aber sehr allgemein gehalten. Dienste wie Skype oder Onlinespiele werden darin nicht explizit erwähnt.

Doch die Definitionen der künftig zu speichernden Nutzer- und Verkehrsdaten sind weit gefasst. Das hat zur Folge, dass zum Beispiel gespeichert werden soll, wer wann wem eine E-Mail schreibt, welche Internetseiten jemand besucht, welche Datenmengen er hoch- oder herunterlädt oder welchen Messenger er nutzt. Unklar ist, ob die Provider verpflichtet werden können, zu diesem Zweck eine deep packet inspection einzuführen, mit der alle Datenpakete in Echtzeit untersucht werden könnten.

Auch der Versand von Briefen und Paketen soll überwacht werden. Nur Kommunikationsinhalte bleiben geschützt – jedenfalls so lange, bis die Strafverfolger einen richterlichen Beschluss zum Abhören vorweisen können.

Zu fassen bekämen die Behörden damit aber "nur die Unschuldigen und die Dummen", sagte der Tory-Abgeordnete David Davis der BBC. Es gebe viele Wege, diese Art der Überwachung zu umgehen.

Die Einrichtung und Pflege der entsprechenden Datenbanken würde die Provider in den nächsten zehn Jahren insgesamt rund 1,8 Milliarden Pfund kosten, glaubt man im Innenministerium. Die Firmen könnten aber finanziell unterstützt werden, denn der Staat hofft, dass er dank der effektiveren Ermittlungen und Beschlagnahmungen im selben Zeitraum 6,2 Milliarden Pfund einnehmen wird.

Bürgerrechtler und einige Politiker sehen dagegen vor allem die Privatsphäre von 60 Millionen Briten bedroht. Denn Polizei, Geheimdienste, die Serious and Organised Crime Agency (Soca) sowie die Steuerbehörden bräuchten keinen richterlichen Beschluss, um die Daten einsehen zu können. Es genügt die Unterschrift eines Vorgesetzten. Das ist in Großbritannien auch jetzt schon der Fall, wenn es um Verbindungsdaten geht, die bereits gespeichert werden.

Der Koalitionspartner der Konservativen, die Liberal-Demokraten, haben bisher nur durchsetzen können, dass nicht alle staatlichen Behörden ohne Richterbeschluss auf die Daten zugreifen können.

Immerhin: Innenministerin May räumt ein, dass der Entwurf "wichtige Fragen zur Privatsphäre" aufwerfe. Deshalb werden zwei Komitees des Parlaments über den Entwurf beraten, bevor er seinen weiteren Weg durch die Legislative nimmt. Gut möglich also, dass das Gesetz noch verwässert oder ganz abgelehnt wird.

Nach Angaben der BBC halten es Regierungsbeamte aber für "politisch akzeptabel", das Gesetz durchzuwinken. Schließlich habe es schon bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung keinen öffentlichen Aufschrei gegeben.

Eine Onlinepetition, mit der Premierminister David Cameron aufgerufen wird, sein Wahlversprechen zu erfüllen und das "Entstehen des Überwachungsstaats" zu verhindern, hat bereits mehr als 175.000 Unterzeichner.

Quote
    bigbull
    15.06.2012 um 17:48 Uhr

Netzverbindungen

Sämtliche Netzverbindunge sollen überwacht werden.
Dann auch bitte die Verbindungen zwischen den Politikern
untereinander, zu der ihnen angenehmen Presse, zu ihren
angeblichen Verbündeten, zur Polizei, zu den sogenannten
geheimen Diensten und zum Militär.

Diese Daten sollten dann, wie in einer Demokratie üblich,
dem Volk zugänglich gemacht werden.
Wahre Demokratie fordert totale Offenheit.


Quote
    Sonderseite
    16.06.2012 um 8:52 Uhr

Doppelplusgut

Ich weiß nicht, ob der Artikel bei "Digital" richtig einsortiert wurde, beschreibt er doch sowohl eine gesellschaftliche aber vor allem eben politische Situation.

Da fassen vor allem konservative Politiker (zuweilen verstehe ich diese Bezeichnung schon als Synonym für "kurzsichtig und technophob") pauschal zusammen, dass es bei der Einführung der VDS keine Gegenwehr gab (man meint wohl, keine, von der in der gefärbten Presse groß berichtet wurde) und auch die Gründe zur Verschärfung von "Sicherheitsmaßnahmen" dieser Art beinhalten natürlich wieder die üblichen Kampfphrasen: Terror, großes Risiko und überhaupt das Ende aller.

Der Staat mit dem dichtesten Kameranetz der Welt hat seine Bürger sicherlich schon gehörig abstumpfen lassen, allerdings ist mir die Ruhe zu diesen Themen und eben auch die Zusammenfassung dieser seitens der Politik nicht ehrlich genug.

"Zu fassen bekämen die Behörden damit aber "nur die Unschuldigen und die Dummen", sagte der Tory-Abgeordnete David Davis der BBC." Da hat der Mann sicherlich recht, aber wer sagt denn, dass die Maßnahmen wirklich nur der "besseren Bekämpfung von Verbrechen" dienen?

Nutzen kann und wird man sie auch zu anderen Dingen, die Argumente und Nachweise dazu (Gruß nach Bayern) sind nun keine Unbekannten mehr.

Das Spiegelfechten ist zudem eine geübte Praxis, denn während die Welt in Teilen Fußball spielt oder bald Olympia feiert, tut man sich mit gewissen Gesetzesvorhaben irgendwie leichter.



Aus: "Britische Regierung will alle Netzverbindungen überwachen" Von Patrick Beuth (15.06.2012)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-06/briten-internet-ueberwachung


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Nachdem über Twitter gegen den deutschen Nationalfußballspieler Mesut Özil gehetzt wurde, hat Bundesinnenminister Friedrich die nicht eingeführte Vorratsdatenspeicherung für geringere Aussichten auf einen Fahndungserfolg verantwortlich gemacht. In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte er, es gebe zwar grundsätzlich Möglichkeiten, da die Täter Spuren hinterließen. Die Fahndung sei aber wegen der nicht eingeführten Vorratsdatenspeicherung in vielen Fällen nicht erfolgversprechend. Auch weil der Fall Özil nur die Spitze des Eisbergs sei, bezeichnete er außerdem die Verwahrlosung der Umgangsformen im Netz als "erschreckend".

Hintergrund sind die Äußerungen, die während des Spiels der deutschen Fußballnationalmanschaft gegen Dänemark auf Twitter veröffentlicht wurden. Unter dem Account-Namen @PiratenOnline war versucht worden, eine rassistische Hetzkampagne gegen Mesut Özil auszulösen. Julia Schramm, Mitglied im Bundesvorstand der Piratenpartei, distanzierte sich daraufhin mit deutlichen Worten von den Äußerungen, die angeblich aus ihrer Partei stammten. Gegen die Verantwortlichen wurde Anzeige erstattet, wie der Vater von Mesut Özil in einem Interview erläutert. (mho)

Quote21. Juni 2012 13:42
Wie erbärmlich.
Blast Christmas (391 Beiträge seit 22.12.05)

Wie sich die VDS-Fans an jeden, aber auch wirklich jeden Strohhalm
klammern, um diesen Überwachungs-Unsinn zu rechtfertigen...es ist ja
wirklich peinlich.


Quote21. Juni 2012 12:41
Merkwürdig (Editiert vom Verfasser am 21.06.12 um 12:44)
Alexander Schwarz, Alexander Schwarz (6 Beiträge seit 21.05.12)

Zivilrechtliche Auskunftsansprüche können doch meistens befriedigt
werden, andernfalls wären Abmahnungen im Bereich des Filesharings ja
wohl kaum möglich?

Wie also kann es sein, dass der Staat immer zu spät kommt, private
Unternehmen es aber scheinbar schaffen?

Fragen über Fragen.

Ps:
Mir ist bewusst, dass es hier nicht um zivilrechtliche Ansprüche,
sondern um strafrechtliche Ermittlungen geht. Der Punkt ist aber: bei
beiden müssen IP Adressen zugeordnet werden, die Unternehmen mit
zivilrechtlichen Ansprüchen bekommen genau das rechtzeitig hin, der
Staat aber scheinbar nicht.


Quote21. Juni 2012 12:45
VDS nur für schwere Straftaten wie...
SolarFlare (675 Beiträge seit 07.05.02)

... Verwahrlosung der Umgangsformen

Pah, wer sucht schon armselige Terroristen oder Mörder per VDS? Die
Verwahrlosung der Umgangsformen ist das Hauptproblem unserer Zeit und
muss mit der brutalst möglichen Entschiedenheit verfolgt werden.

Bisher war ich immer gegen die VDS, aber damit hat Herr Friedrich
mich echt überzeugt!

---

Wer Ironie findet, darf sie behalten.


Quote21. Juni 2012 14:06
FT: + + + Innenminister hetzt gegen unser Grundgesetz! + + +
Bebbo (811 Beiträge seit 11.06.00)

Auf so eine Schlagzeile wird man wohl ewig warten müssen!

Bebbo



Aus: "Friedrich wirbt nach Özil-Hetze für Vorratsdatenspeicherung" (21.06.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Friedrich-wirbt-nach-Oezil-Hetze-fuer-Vorratsdatenspeicherung-1622990.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Leiterin des australischen Justizressorts, Generalanwältin Nicola Roxon, hat ihre weitgehende Initiative zur Vorratsdatenspeicherung nach heftigen Protesten zunächst wieder fallen gelassen. Die Justizministerin hatte vergangenen Monat in einem Diskussionspapier zur Geheimdienstreform unter anderem eine bis zu zweijährige Protokollierung von Nutzerspuren ins Spiel gebracht. Laut australischen Medienberichten soll über die Überwachungsmaßnahme nun erst nach den nächsten Parlamentswahlen weiter diskutiert werden. Diese stehen kommendes Jahr an. Zuvor habe sich Roxon selbst "nicht überzeugt" gezeigt von dem Anlauf, der auf Überlegungen ihres Vorgängers Robert McClelland fußt.

Oppositionspolitiker, Bürgerrechtsorganisation und Providervereinigungen waren gegen das Vorhaben Sturm gelaufen und sprachen von einer Beschnüffelung der Nutzer im "Big Brother"-Stil. Bei einer Online-Umfrage stimmten von 24.000 Teilnehmern 96 Prozent gegen eine anlasslose Aufbewahrung von Telekommunikationsdaten. Vertreter von Sicherheitsbehörden halten eine Vorratsdatenspeicherung dagegen für unerlässlich zur Verbrechensbekämpfung. Sie bedauern daher die Entscheidung der Justizchefin, das Projekt vorerst nicht weiter zu verfolgen.

Die australische Regierung hatte außerdem vergangene Woche angekündigt, die zwei Jahre überfällige Überprüfung der nach den Anschlägen auf öffentliche Verkehrsmittel in London 2005 beschlossenen Anti-Terror-Gesetze jetzt in Angriff nehmen zu wollen. (Stefan Krempl) / (mho)


Aus: "Australischer Plan zur Vorratsdatenspeicherung liegt auf Eis" (13.08.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Australischer-Plan-zur-Vorratsdatenspeicherung-liegt-auf-Eis-1666441.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Deutsche Juristentag hat auf seiner alle zwei Jahre stattfindenden Mitgliederversammlung bessere Möglichkeiten zur Strafverfolgung im Internet gefordert. Telekommunikationsanbieter sollten generell und ­ soweit verfassungsrechtlich zulässig ­ im Rahmen der EU-Vorgaben zu einer mindestens sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden, heißt es in den jetzt veröffentlichten Beschlüssen (PDF-Datei: http://www.djt-net.de/beschluesse/beschluesse.pdf) des am Freitag in München zu Ende gegangenen Kongresses. Ferner sollen "spezielle Herausgabepflichten" für Verbindungs- und Standortinformationen sowie erweiterte Bestandsdaten geschaffen werden, damit Nutzer im Bedarfsfall "rückverfolgbar bleiben".

Die rund 8000 Mitglieder des Vereins sprechen sich zudem für Möglichkeiten zu heimlichen Online-Durchsuchungen auch zur Strafverfolgung aus. Bisher hat allein das Bundeskriminalamt (BKA) eine Lizenz zum Einsatz des Bundestrojaners zur Terrorabwehr. Ein heimliches Eindringen in informationstechnische Systeme sei angesichts der Möglichkeit der Verschlüsselung der gespeicherten Daten ein Ermittlungsinstrument und sollte daher unter den zu beachtenden hohen verfassungsrechtlichen Eingriffsschwellen erlaubt werden, schreiben die Juristen. Die dafür eingesetzte Software sei vorab aber unabhängig zu zertifizieren, etwa durch Datenschutzbeauftragte. Parallel wird der umstrittene Einsatz von Staatstrojanern zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung befürwortet.

Für schwerwiegende und breitflächige Angriffe auf IT-Systeme und Netzinfrastrukturen wünschen sich die Juristen "Qualifikationstatbestände mit erhöhter Strafandrohung". Um eine Lücke beim Geheimnis- und Datenschutz im Internet zu schließen, sei ein neuer Straftatbestand der "Datenhehlerei" einzuführen. Offenbar wollen die Experten so auch Möglichkeiten schaffen, einfacher gegen Whistleblower und Plattformen wie Wikileaks vorzugehen. Erfasst werden solle aber nicht der Erwerb von Daten, "der ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dient".

Ferner hat der Juristentag einen Beschluss angenommen, wonach ein "Recht auf anonyme Internetnutzung" nicht anzuerkennen sei. Sollte ein User im Netz aktiv "mit eigenen Beiträgen" in Erscheinung treten, müsse er zumindest über Pseudonyme identifizierbar bleiben. Nur so ließen sich Rechtsverstöße wirksam verfolgen. Internetdiensten wie den Betreibern sozialer Netzwerke empfehlen die Fachleute, "den Klarnamen und die Internetverbindung ihrer Nutzer" zu registrieren. Dazu gibt es teils aber bereits eine gegenläufige Rechtsprechung. Die geplante neue EU-Datenschutzverordnung begrüßt das Gremium prinzipiell, auch wenn es einem "Recht auf Vergessen" skeptisch gegenübersteht.

Abgelehnt haben die Juristen einen Vorschlag, wonach der Gebrauch existierender Technologien für eine flächendeckende Überwachung, Filterung und Kontrolle jeglicher elektronischer Kommunikation allenfalls mit "äußerster Zurückhaltung" anzuwenden sei. Die Einbringer dieses Vorschlags hatten befürchtet, dass sich solche Befugnisse einer effektiven Kontrolle durch Justiz und Parlament entzögen.

Dieses Votum dürfte den Partnern des EU-Projekts CleanIT in die Hände spielen, das sich gegen die Nutzung des Internets durch Terroristen stark macht und dabei auch den Einsatz automatischer Erkennungssysteme für verdächtige Inhalte und eine Durchleuchtung des gesamten Internetverkehrs nicht ausschließt.

Ein umfangreiches internes Papier (PDF-Datei), das die Bürgerrechtsorganisation "European Digital Rights"-Initiative (EDRi) veröffentlicht hat, bestätigt viele Befürchtungen von Kritikern. Demnach sollen gesetzliche Bestimmungen aufgehoben werden, die das Filtern und Überwachen von Internetanschlüssen von Mitarbeitern in Firmen verbieten. Unternehmen wollen die Beteiligten, zu denen Vertreter von Justiz- und Innenministerien Deutschlands, Großbritanniens, Belgiens, der Niederlande und Spaniens sowie Europol gehören, die Verwendung von "Upload-Filtern" nahelegen, damit einmal entfernte illegale Inhalte nicht erheut hochgeladen werden können. Für Betreiber sozialer Netzwerke sind besondere Auflagen zum Aufbau von Sperr- und Verwarnsystemen vorgesehen.

Das Papier drängt weiter auf eine gesetzliche Erlaubnis für Sicherheitsbehörden, auf Internet-Streife gehen und an Online-Diskussionen teilnehmen zu dürfen. Strafverfolgern soll es erleichtert werden, Netzinhalte ohne arbeitsintensive und formelle Verfahren löschen zu lassen. Das wissentliche Verlinken auf terroristische Inhalte soll genauso strafbar werden wie deren Verbreitung. Die CleanIT-Befürworter möchten Provider haftbar machen, wenn sie keine angemessenen Anstrengungen zur Identifizierung terroristischer Aktivitäten unternehmen; sowie Kunden, wenn sie wissentlich illegale Inhalte nicht melden. Für EDRi würde die EU damit endgültig ihre Glaubwürdigkeit verspielen, sollte sie erneut auf die Verletzung von Internetfreiheiten in autoritären Regimen hinweisen wollen. Die abschließenden Empfehlungen sollen auf einem weiteren Treffen der Gruppe Ende des Jahres festgezurrt werden.
(Stefan Krempl ) / (hag) 

Quote23. September 2012 11:44
"Recht auf anonyme Internetnutzung" nicht anzuerkennen sei
Gandalf der Graue

Und ich habe gerade einstimmig beschlossen, dass diejenigen auf dem
Juristentag auch nicht mehr anonym leben dürfen und alles
veröffentlicht werden muss.

Meine Damen und Herren, wann darf ich bei Ihnen vorbeikommen und die
neuen Kameras in ihren Wohnungen, insbesondere Bad und Schlafzimmer,
anbringen?


Quote23. September 2012 11:02
Wow...
der_durden

Ich dachte, dass die Juristen in unserem Land zu denen gehören, die
nur mit äußerster Vorsicht nach Überwachung schreien.

Das was ich hier lese hat nichts mehr mit einem freiheitlichen
Rechtsstaat zu tun, sondern die Herren fordern doch tatsächlich eine
Totalüberwachung und Sanktionsverschärfungen. Ich bin einfach nur
Baff. So etwas bürgerrechtsfeindliches hat selbst die Poltik nicht
abgesondert. Das bedeutet dass die Judikative jetzt den Hardliner in
unserer Gewaltenteilung spielt. Da dürften sich Polizei und einige
Parteien aber freuen.

Ich kann nicht glauben, was ich eben gelesen habe! Die Herren haben
sämtlichen Gutachten außer Acht gelassen, die belegen, dass solche
Maßnahmen nicht gegen Terrorismus helfen. Sie haben unverhohlen
gefordert, dass die VDS für alles da sein soll... Wie gesagt, der
Text macht einen ohnmächtig... Ich kann mir vorstellen, was für
hochpolierte, alte Juristen diesem Gremium angehören. Solche
Hardliner in der Gerichtbarkeit deutschlands hat in unsreem Land
Geschichte.



Quote23. September 2012 15:41
Für einen "Juristentag" sind ja auch Ermächtigungsgesetze in Ordnung,...
qwertz3456

...was wollt Ihr denn sonst von solchen Personengruppen erwarten?

Hier mal ein Zitat aus dem Buch "Geschichte des öffentlichen Rechts
in Deutschland - Weimarer Republik und Nationalsozialismus" von
Michael Stolleis aus dem Kapitel "Zerstörung und Selbstzerstörung
eines Faches" Abschnitt 1 "Der neue Staat und das Ende der Theorie",
Zitat: "Da die Weimarer Verfassung seit den Erklärungen auf dem
Leipziger --> JURISTENTAG <-- im Oktober 1933 nicht mehr ernsthaft
als fortgeltend angesehen werden konnte und eine neue Verfassung im
formellen Sinne nicht enstand, halfen sich die Interpreten zunächst
dadurch, daß sie das Ermächtigungsgesetz als >>vorläufiges
Verfassungsgesetz des neuen Deutschlands<< ansahen."

Somit befindet sich der aktuelle Juristentag doch in bester
Tradition, ob Totalüberwachung oder totale Entrechtung und
Gleichschaltung durch Ermächtigungsgesetze, sobald es für den
Juristentag formal irgendwie zusammengereimt in Ordung gehen könnte,
scheint ja alles mögliche rechtens zu sein, was für eine schöne
"Wissenschaft" diese "Rechtswissenschaft" doch sein muss, da wird
Urecht zu Recht und laut Filbinger kann dieses "Recht" dann auch kein
Unrecht mehr werden, "Da was Recht war, ja niemals Unrecht sein
kann!", was für ein kreativer Berufstand die Juristen doch sind, sie
sind immer im Recht und niemals Schuld, Bravo sehr gut, dann klappt
mit euch ja auch bestimmt die nächste Diktatur reibungslos!


Quote23. September 2012 11:34
Stammtisch spricht sich für Maximallöhne und Berufsverbot für Juristen aus
web goodbye

Mein Stammtisch hat auf seiner wöchentlich stattfindenden
Mitgliederversammlung gefordert, dass die Vergütung von Juristen
künftig nur noch nach Stundensätzen stattfinden soll, die das
anderthalbfache des gesetzlichen Mindestlohnes nicht übersschreiten
dürfen.

Schlägt ein Jurist öffentlich grundgesetzwidrigen Unsinn vor, dann
wird gegen ihn ein Berufsverbot vehängt, das erst frühestens nach 3
Monaten auf dem Weg einer psychlogischen Untersuchung und einem
Eignungstest in "Öffentlichem Recht" wieder aufgehoben werden kann.


Quote
23. September 2012 11:14
maliilam

Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum sein!

...


Aus: "Juristentag spricht sich für Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojaner aus" (23.09.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Juristentag-spricht-sich-fuer-Vorratsdatenspeicherung-und-Staatstrojaner-aus-1715156.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Nach Ansicht der Bundesregierung hat die EU-Kommission mit ihrer Klage wegen mangelnder Umsetzung der Brüsseler Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung ihre Kompetenzen "in mehrfacher Hinsicht überschritten". Die Kommission hatte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf Verhängung eines Zwangsgeldes geklagt, da die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts unrechtmäßig war und sich die Bundesregierung auf keine Neuregelung einigen konnte.

Eine derart weitgehend Sanktion könne in diesem Fall erst nach einer Verurteilung durch die Luxemburger Richter beantragt werden, heißt es in der heise online vorliegenden Antwort des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums auf die Klageschrift der Brüsseler Regierungseinrichtung. Schließlich habe die Bundesregierung der Kommission bereits erlassene Umsetzungsmaßnahmen ordnungsgemäß mitgeteilt. Diese seien aber vom Bundesverfassungsgericht im Nachhinein für teils unwirksam oder unanwendbar erklärt worden.

Die Regierung in Berlin beantragt daher in dem Schreiben vom Montag, die Klageanträge der Kommission abzuweisen. Brüssel habe mehrere Mitgliedsstaaten wie Österreich, die Niederlande oder Irland wegen eines ähnlichen Sachverhalts zwar ebenfalls verklagt, dabei aber im Gegensatz zum jetzigen Fall kein Zwangsgeld beantragt, führen die Rechtsexperten aus. Dies habe die Kommission nur in der Auseinandersetzung mit Schweden nach beinahe vier Jahren getan, das der EuGH zuvor aber der Verletzung des EU-Vertrags für schuldig gesprochen habe.

Brüssel könne sich zudem nicht darauf berufen, dass Deutschland keine Anstalten gemacht habe, die Maßgaben der umkämpften Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren in nationales Recht zu gießen. So seien auch nach dem Urteil aus Karlsruhe zahlreiche Vorschriften in Kraft, die eine ganze Reihe von Artikeln der Direktive umsetzten. So müssten Telekommunikationsanbieter etwa Namen und Anschriften der Teilnehmer oder der registrierten Benutzer speichern. Dies schließe die Anwendung von E-Mails oder Internet-Telefonie mit ein. Es sei auch sichergestellt, dass diese Bestandsdaten in bestimmten Fällen an Strafverfolger weitergegeben werden dürften. Für die Sicherheit der Informationen und die Kontrolle der Vorschriften sei die Bundesnetzagentur zuständig.

Der angeführte Artikel 260 des EU-Vertrags stelle ferner hauptsächlich auf eine reine Mitteilungspflicht über Umsetzungsmaßnahmen ab, der die Bundesregierung in jedem Fall nachgekommen sei. Die umkämpfte Richtlinie sei überdies vor Inkrafttreten des neuen Vertrags von Lissabon und somit ohne die erweiterten Mitbestimmungsrechte des EU-Parlaments zustande gekommen. Die geforderten Sanktionen könnten bei einer solchen, vergleichsweise alten Rechtsvorgabe gar nicht mehr in Stellung gebracht werden.

Der Kommission war und ist bekannt, dass die Auflagen zur Vorratsdatenspeicherung "zu ungewöhnlich vielen Urteilen nationaler Verfassungsgerichte geführt hat", erläutert die Bundesregierung. Darin seien die Umsetzungsvorschriften nicht nur in der Bundesrepublik aufgehoben worden. Hierzulande habe Karlsruhe "sehr hohe Hürden" für eine Neugestaltung errichtet. In einem solchen Fall erscheine es unangemessen, "sogleich auf das schärfste Instrument zur Durchsetzung des Unionsrechts" zurückzugreifen.

Sollte der EuGH dem Hauptantrag aus Berlin nicht folgen, plädiert der Bund vorsorglich zumindest für eine deutliche Senkung des geforderten Zwangsgeldes. Die Kommission stütze ihren vorgeschlagenen hohen "Schwerefaktor" unter anderem darauf, dass deutschen Telekommunikationsanbietern ohne weitgehende Auflagen zur Protokollierung von Verbindungs- und Standortdaten Wettbewerbsvorteile entstünden, heißt es zur Begründung. In ihrem Bewertungsbericht von 2011 sei sie aber zum Schluss gekommen, dass die Richtlinie gerade nicht zu einer Angleichung der Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt geführt und so ihr Hauptziel verfehlt habe.

Auch das Argument, dass die unzureichende Datenspeicherung die innere Sicherheit Deutschlands und andere Mitgliedsstaaten gefährde, greife nicht. Der EuGH habe bereits festgestellt, dass die Richtlinie vor allem auf eine Harmonisierung der Marktbedingungen und nicht auf die Strafverfolgung ausgerichtet sei. Schließlich könne dem deutschen Gesetzgeber beim Ansetzen eines zusätzlichen Zeitfaktors nicht der Vorwurf gemacht werden, am Tag der Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht schon ein neues Umsetzungsgesetz in Kraft gesetzt zu haben. Dies sei mit guter demokratischer Tradition nicht zu vereinbaren.

Für den Fall eines Falles drängt die Regierung auf eine Zahlungsverpflichtung bei weiterer Nichtumsetzung frühestens sechs Monate nach der Urteilsverkündung durch den EuGH, um doch noch einen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ins parlamentarische Verfahren einbringen zu können. Parallel regt sie an, die Klage der Kommission zeitlich nach der ebenfalls anhängenden Beschwerde der Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland zu entscheiden, die der Irish High Court Luxemburg vorgelegt hat. Dabei geht es unter anderem um die Klärung der Frage, ob die Richtlinie gegen die EU-Grundrechtecharta und anderer Maßgaben wie die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt und damit ungültig ist. In diesem Fall wäre der Brüsseler Feldzug gegen Berlin gegenstandslos. (Stefan Krempl) / (jk)



Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Bundesregierung verlangt Abweisung der EU-Klage" (27.09.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Bundesregierung-verlangt-Abweisung-der-EU-Klage-1718986.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das österreichische Justizministerium diskutiert derzeit, ob die Daten der Vorratsdatenspeicherung auch gegen "illegale Downloads" eingesetzt werden können. Das sagte der ein Ableitungsleiter der Behörde in einer Rede über das Urheberrecht. Der Alpenstaat hatte die Vorratsdatenspeicherung erst im April eingeführt. ...

... Die ursprüngliche Richtlinie wurde politisch mit dem Terrorismus begründet. Die verabschiedete Version enthält dann auch andere schwere Straftaten. In den Umsetzungen der Mitgliedstaaten müssen die Straftaten dann nicht mehr schwerwiegend sein. Irgendwann kommen Ordnungswidrigkeiten und Urheberrechtsverletzungen. Und wenn nationale Gesetze das erlauben, hat auch der Europäische Gerichtshof nichts dagegen.

Im Juni reichte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Österreich Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz ein.

[via Thomas Lohninger]


Aus: "Österreich: Justizministerium will Vorratsdatenspeicherung gegen Urheberrechtsverletzungen einsetzen"
Von Andre Meister | Veröffentlicht am: 12.10.2012
Quelle: https://netzpolitik.org/2012/osterreich-justizministerium-will-vorratsdatenspeicherung-gegen-urheberrechtsverletzungen-einsetzen/




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Auch in der Union wird über die Vorratsdatenspeicherung gestritten. Auf dem CSU-Parteitag entfacht ein Antrag der Jungen Union, die umstrittene Überwachung nicht weiter zu verfolgen, eine heftige Debatte. Am Ende wird der Antrag aber angelehnt. .... (20. Oktober 2012)
http://www.fr-online.de/politik/csu-parteitag-debatte-um-vorratsdatenspeicherung-,1472596,20668770.html

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EU-Kommissarin Malmström: "Die Vorratsdatenspeicherung ist hier, um zu bleiben"
Von Andre Meister | Veröffentlicht am: 24.10.2012 um 15:57h
https://netzpolitik.org/2012/eu-kommissarin-malmstrom-die-vorratsdatenspeicherung-ist-hier-um-zu-bleiben

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Auch national steht es schlecht um den Protest gegen Vorratsdatenspeicherung
Nicht nur auf EU-Ebene, auch national hat der Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung Dämpfer erhalten. Der Antrag der Jungen Union, die VDS nicht weiter zu verfolgen, wurde abgelehnt. Dem bundesweiten Basisvotum der SPD gegen die VDS fehlten noch knapp 45.000 Stimmen, heute endete nach drei Monaten die Befragung. Die Beteiligung an dem Begehren lag bei weniger als einem Prozent, zehn wären nötig gewesen. ...
Von Andrea Jonjic | Veröffentlicht am: 24.10.2012 um 17:03h
https://netzpolitik.org/2012/auch-national-steht-es-schlecht-um-den-protest-gegen-vorratsdatenspeicherung/



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#325
Beim Fall Mirco handelt es sich um einen Mord an einem zehnjährigen Jungen, der im Herbst 2010 in der Nähe von Grefrath...
https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Mirco

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Quote[...] Die entscheidende Spur zu Olaf H. sind dann [ ] die Handy-Daten, die es vielleicht gar nicht geben dürfte. Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland verboten, die Ermittler bekamen aber von den Mobilfunkanbietern "Ramschdaten", wie Thiel sie nennt, Protokolle von Mobilfunkmasten und den Geräten, die sich dort eingewählt haben. Aus den Hunderttausenden Daten im Bereich von Grefrath filtern die Ermittler dann in mühevoller Kleinarbeit die Nummer von Olaf H. heraus, dessen Handy an den Stellen geortet wurde, an denen Mircos Kleidung lag. Möglicherweise habe dies gegen das Verbot der Vorratsdatenspeicherung verstoßen, hatte ein Polizist im Verfahren gegen Olaf H. gesagt. Ermittler Thiel hat auf diese Tatsache nun noch einmal aufmerksam gemacht. Auch darüber werden sich nicht alle freuen.

...


Aus: "Ermittler schreibt Buch über Mordfall Mirco - Ein Buch voller Schimanski-Klischees" (14.11.2012)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/panorama/ermittler-schreibt-buch-ueber-mordfall-mirco-hab-dich-1.1522530-2


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#326
Quote[...] [Österreich]: Die Befugnisse zum Zugriff auf Kommunikationsdaten sollen für die Militärs erweitert werden. Die entsprechende Passage ist unter "Verwaltungsgerichtsbarkeit" versteckt.

...


Aus: "Zugriff der Heeresdienste auf Vorratsdaten" (06.02. 2013)
Erich Moechel - Netzpolitik, Datenschutz - und Spaß am Gerät.
Quelle: http://fm4.orf.at/stories/1712358/

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Quote[...] Ein Entwurf des Verteidigungsministeriums, der nur eine Anpassung an die Verwaltungsgerichts-Novelle 2012 hätte sein sollen, hat kürzlich für Aufregung gesorgt. Dort war jener Paragraf, der die Auskunftsrechte für die im Bundesheer beheimatete Inlands- und Auslandsnachrichtendienste definiert, stark erweitert worden. Beispielsweise war im Bedarfsfall der Zugriff auf Vorratsdaten vorgesehen, wenn dies ein Auskunftsbegehren der Militärgeheimdienste erfordert hätte.

Nach Kritik aus sozialen Medien und Presse folgt nun der Rückzieher. Wie Kabinettsmitarbeiter Andreas Strobl auf Twitter bekanntgegeben hat, werden die Befugniserweiterungen nicht umgesetzt werden. Wie er gegenüber dem WebStandard erklärt, werden die Änderungen des Absatz 2a auf Anordnung von Verteidigungsminister Norbert Darabos ersatzlos gestrichen. Der Gesetzestext bleibt an dieser Stelle nun wie er ist. Der Entwurf muss dafür zurückgezogen und in veränderter Form neu eingereicht werden.

"Das wird so nicht kommen", teilte Darabos gegenüber der APA mit. Man habe letztlich den Datenschutz über das Interesse der Nachrichtendienste gestellt. Datenschützer hatten sich ob der geplanten Veränderung des Gesetzestextes schon am Vormittag empört gezeigt. Hans Zeger von der ARGE Daten attestierte einen Angriff auf das Recht auf ein unbeobachtetes Leben der Bürger. Kritische Stimmen gibt es mittlerweile auch aus der Politik, darunter von Darabos' SPÖ-Parteikollegen, dem Datenschutzrat-Vorsitzenden Johann Maier, und auch von der FPÖ.

Peter Pilz, Sicherheitssprecher der Grünen, spricht von einer "Generalermächtigung zum Bespitzeln", die - im Gegensatz zu einer entsprechenden EU-Richtlinie - Abfragen Seitens der Militärgeheimdienste ohne schwerer Straftat im Hintergrund ermöglicht hätte. Er will nun eine Sondersitzung des Landesverteidigungsausschusses einberufen lassen. Dort soll geklärt werden, welche Beamten für den Entwurf verantwortlich waren und inwieweit Darabos selbst in dessen Erstellung involviert war.

...

Quote/* No Comment */
7.2.2013, 23:14

Danke an die Medien!
Ohne die Medien wäre dieser Datenmissbrauch einfach ungehindert und unbeachtet in das österreichische Recht übergegangen und hätte unsere Bananenrepublik noch mehr blamiert.

Dankeschön!



Aus: "Rückzieher: Bundesheer will doch nicht auf Vorratsdaten zugreifen" (7. Februar 2013)
Quelle: http://derstandard.at/1360161009269/Rueckzieher-Bundesheer-darf-nicht-auf-Vorratsdaten-zugreifen


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Quote[...] Wie fast alle EU-Mitgliedsstaaten hat auch Slowenien eine Vorratsdatenspeicherung. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie von 2006 werden seit 2009 Telefon-Daten 14 Monate (seit 2007 24 Monate) und Internet-Daten acht Monate lang gespeichert. Seit dem 15. Januar gilt ein neues Gesetz über die Elektronische Kommunikation (Slowenisch), das noch über die EU-Richtlinie hinaus geht.

So sollen die Daten nicht nur gegen "schwere Kriminalität" verwendet werden, sondern bei jeglicher Art von Kriminalität, zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit und der verfassungsmäßigen Ordnung, für politische und wirtschaftliche Interessen des Staates sowie die nationale Verteidigung. Überprüfungen durch die Behörde der Informations-Beauftragten konnten zeigen, dass die Daten sogar bei Zivilverfahren, arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und Ordnungswidrigkeiten verwendet wurden.
Die Kritik geht aber noch weiter (meine Übersetzung):
Die Informations-Beauftragte stellt fest, dass große Mengen an Daten im Voraus über die elektronische Kommunikation jeder Einzelperson gespeichert werden, unabhängig davon, ob er oder sie sich voll an Recht und Gesetz hält oder nicht. Während der Grundsatz der Rechtmäßigkeit respektiert wurde, hat der Gesetzgeber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit völlig vernachlässigt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist auf eine Weise geregelt, die nicht kompatibel mit der Rechtsstaatlichkeit ist, da sie die Bedingungen nicht respektiert, die Eingriffe in die Menschenrechte erlauben. Durch den absolutistischen Ansatz zur Vorratsspeicherung beeinflusst der Gesetzgeber auch andere Rechte, wie das Recht auf Geheimhaltung der Kommunikation sowie Meinungs- und Bewegungsfreiheit. Er tat dies, ohne irgendwelche Beweise oder Analyse vorzulegen, dass eine solche Maßnahme notwendig ist und große (falls überhaupt vorhandene) Auswirkungen auf die Verfolgung von Straftaten hat. In der Tat hat es die Regierung nicht geschafft, nach Jahren der Vorratsspeicherung eine ordnungsrechtliche Wirkungsanalyse zu erarbeiten, die die Existenz der Datenspeicherung rechtfertigen würde.

Aus diesen Gründen hat die Informations- und Datenschutz-Beauftragte Nataša Pirc Musar beim Verfassungsgericht der Republik Slowenien eine Klage eingereicht, um die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherungs-Gesetzgebung zu beurteilen. Gleichzeitig hat sie darum gebeten, den Antrag bevorzugt zu behandeln und die Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig auszusetzen.

...


Aus: "Slowenien: Datenschutzbeauftragte klagt vor Verfassungsgericht gegen Vorratsdatenspeicherung"
Von Andre Meister | Veröffentlicht am: 28.03.2013 um 12:07h
Quelle: https://netzpolitik.org/2013/slowenien-informations-beauftragter-klagt-vor-verfassungsgericht-gegen-vorratsdatenspeicherung/


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Quote[...] Der Innenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, hat nach dem Terroranschlag beim Marathonlauf in Boston nicht lange gezögert, um erneut die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu fordern. Der Staat müsse in der Lage sein, die Wochen und Monate dauernden Vorbereitungshandlungen und Verabredungen für solche Attentate zu erkennen, sagte Uhl am Dienstag im Deutschlandfunk. Andernfalls müsse er "sein Instrumentarium nachbessern, und das gilt auch für Deutschland".

Die Datenspeicherung könne Terrorakte zwar nicht direkt verhindern, räumte Uhl ein. Aber es handle sich dabei "um ein Instrument von mehreren" und einen "wichtigen Baustein". Dazu gehörten aber auch andere Maßnahmen wie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, um den Austausch zwischen Terroristen via Internet-Telefonie vor einer Verschlüsselung direkt am Rechner abzugreifen. Überhaupt müsse "die ganze verschlüsselte Kommunikation" von Gefährdern im In- und Ausland "vom Staat begleitet werden". Erkenntnisse darüber müssten zwischen den Geheimdiensten ausgetauscht werden.

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, unterstützt das Anliegen Uhls. Er appellierte gegenüber dem "Handelsblatt" an die Liberalen, nicht länger eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung zu verhindern. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warf er vor, völlig unverantwortlich zu handeln, indem sie der Polizei "dieses wichtige Ermittlungsinstrument" nicht zur Verfügung stelle. Generell könne aber bei allen Sicherheitsbemühungen niemand garantieren, "dass solche schrecklichen Anschläge nicht erfolgen".

Die grünen Innenpolitiker Wolfgang Wieland und Konstantin von Notz ermahnten Uhl dagegen, "besonnen zu reagieren". Zunächst müssten die Hintergründe der Tat aufgeklärt werden. Wer ohne nähere Kenntnisse der Umstände bereits weitere Befugnisse der Sicherheitsbehörden verlange, handele "pietätlos und völlig unredlich". Die Stärke eines demokratischen Rechtsstaats beweise sich in der Zurückweisung aller Versuche, "aus dem Leid der Läufer von Boston politisches Kapital schlagen zu wollen". Bei der Explosion zweier Sprengsätze am Zieleinlauf des Boston Marathon waren drei Menschen getötet und über hundert verletzt worden.

Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) wies Uhls Forderungen ebenfalls zurück. "Die CSU sollte endlich damit aufhören, zu behaupten, dass Einschnitte in die Freiheitsrechte der Bürger automatisch mehr Sicherheit brächten", erklärte der Liberale. Mit einer Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten könnten Anschläge nicht unterbunden werden. Hilfreich dabei wäre allenfalls die Kontrolle der Inhalte von Telefongesprächen – "und zwar von jedermann, ohne Anlass und zu jeder Zeit". Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) verurteilte den "feigen" Anschlag, sieht die Sicherheitslage in Deutschland aber als seit Jahren unverändert an. Die Behörden seien aufmerksam und kritisch. (Stefan Krempl) / (axk)

QuoteAgitator, 17. April 2013 01:05
http://en.wikipedia.org/wiki/Jens_Stoltenberg#22_July_2011_terror_attacks zeigte daß Politiker auch die Berufung finden können, ihre Völker davor zu warnen, sich von irren Einzeltätern in Unfreiheit zwingen zu lassen.


Quotefrankz80, 16. April 2013 22:28
VDS ? NSU-Morde trotz Überwachung möglich gewesen
An den NSU-Morden kann man sehen, dass Überwachung nichts nützt.
Selbst wenn man Zielfahnder auf Täter ansetzt und diese den Fahndern
über den Weg laufen wird freundlich gegrüßt und das war´s.

Wird das mit der Totalüberwachung besser? Ich denke, man sollte
lieber die Polizei ordentlich ausrüsten und mit einem angemessenen
Personalkörper ausstatten - dann muß man anständige Leute nicht immer
bespitzeln.


Quote16. April 2013 19:23
Walking Dead
picard

Kaum wird ein schrecklicher Anschlag verübt, kommen die hirntoten
Totalüberwachungsfanatiker aus ihren tiefen Löchern gekrochen um die
Katastrophe für sich auszuschlachten.


Quote16. April 2013 22:49
Was für ein kaputtes A..Loch
CaHeRe

mal wieder seine Überwachungsorgien ins Spiel zu bringen. Dafür ist
diesen Typen jedes Mittel recht.


Quote16. April 2013 19:29
Ich KOTZE einen DICKEN Strahl.
Zimond

Die Opfer sind noch nicht unter der Erde, die letzten Gliedmaßen noch
nicht amputiert da kommt schon der erste dreckige CSU Schmierlappen
daher dem keine noch so große Tragödie groß genug ist um sie für
diesen sinnfreien Mist schamlos zu missbrauchen.

Quote16. April 2013 19:54
Re: Ich KOTZE einen DICKEN Strahl.
Tiefgang

Du verstehst das nicht: natürlich haben die Attentäter vorher eine
Wohnung gemietet und bei der Telekom einen DSL-Anschluss gemietet und
ein Handy. Anschließend haben sie eine Domäne aufgemacht, um ihr
Attentat in einem Wiki zu planen. ...






Aus: "Uhl plädiert nach Bostoner Anschlag für Vorratsdatenspeicherung" (16.04.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Uhl-plaediert-nach-Bostoner-Anschlag-fuer-Vorratsdatenspeicherung-1843288.html


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Quote[...] Vorratsdatenspeicherung wird in den USA populär
Von Markus Beckedahl | Veröffentlicht: 13.05.2013 um 23:51h | 1 Antwort

Die Nachrichtenagentur AP hat herausgefunden, dass das US-Justizministerium die Verbindungsdaten für rund 20 Anschlüsse aus AP-Büros überwacht hat. Konkret geht es um die Anrufenden und Angerufenen in den Monaten April und Mai 2012. Rund 100 Journalisten sollen davon betroffen sein, die die 20 Anschlüsse nutzten.

AP sieht das als Angriff auf die Pressefreiheit und findet keinerlei Rechtfertigung für die Sammlung der Verbindungsdaten.

    "There can be no possible justification for such an overbroad collection of the telephone communications of The Associated Press and its reporters. These records potentially reveal communications with confidential sources across all of the newsgathering activities undertaken by the AP during a two-month period, provide a road map to AP's newsgathering operations, and disclose information about AP's activities and operations that the government has no conceivable right to know," Pruitt said.

Die US-Regierung will noch nicht sagen, warum sie die Daten von verschiedenen Providern einsammelte. Es wird vermutet, dass eine undichte Stelle rund um Terroranschlagsgerüchte im Jemen identifiziert werden soll, worüber AP im vergangenen Jahr exklusiv berichtet.

Auch wenn die USA noch keine Vorratsdatenspeicherung haben, so haben sie jetzt eine große Debatte über den Mißbrauch von Verbindungsdaten und dazu noch einen anschaulichen Fall.



Aus: "Vorratsdatenspeicherung wird in den USA populär" Markus Beckedahl (13.05.2013)
Quelle: https://netzpolitik.org/2013/vorratsdatenspeicherung-wird-in-den-usa-popular/


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Quote[...]  Der Große Saal des Europäischen Gerichtshofes hat etwas von einer Kathedrale. Gut fünfzehn Meter hoch ist der Raum, der sich mit breiten Glasflächen nach oben und außen hin zur Vorhalle öffnet. Vorne auf dem holzgetäfelten Podium, wo fünfzehn Höchstrichter am Dienstag Platz nehmen, um über Sein oder Nichtsein der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) zu verhandeln, sind die Wände mit prächtigen goldgelben Wandvorhängen verhüllt.

Alles glänzt, ist raffiniert lichtdurchflutet, strahlt Autorität aus. Auf der Tagesordnung steht nur dieses eine Thema: Das Gericht konzentriert sich ganz auf die Frage, ob die flächendeckende VDS in der Union den Grundrechten in der EU-Charta widerspricht oder nicht; beziehungsweise ob die eingesetzten Mittel der Behörden zum Eingriff in die Bürgerrechte angemessen sind.

... Die Regierung habe nicht schlüssig erklären können, worin die Nützlichkeit des Gesetzes bestehe, plädierte der Anwalt des "AK Vorrat" von 11.300 Beschwerdeführern, dem zweiten Kläger. Sie gefährde Meinungsfreiheit, ziehe Sicherheit der Freiheit vor, was die Umkehrung aller EU-Ziele bedeute.

Dass alle Kommunikationsdaten zwischen sechs Monaten und zwei Jahren gespeichert werden, sei durch Fakten nicht abgedeckt, willkürlich.

Vertreter von acht Regierungen, auch der EU-Kommission hielten entgegen. Die Richtlinie habe Schwächen, sei aber auf dem 2006 verfügbaren Wissensstand gemacht worden, auch technisch. Europol habe seine Expertise gegeben. Für die Mitgliedstaaten gelten auch die Grundrechte. Der Vertreter der österreichischen Regierung trat eher unglücklich auf. Bisher habe es 326 angeordnete Zugriffe auf Daten gegeben, trug er vor, die in 56 Fällen zur Aufklärung beitrugen: 16 bei Diebstahl, 12 bei Suchtgiftdelikten, 12 bei Stalking, 7 bei Betrug, 5 bei Raub.

"Gibt es einen Fall, bei dem es um Terrorismus, um organisierte Kriminalität geht?", fuhr der federführende Richter Thomas von Danwitz dazwischen. "Terrorismus ist nicht aufgeschienen", kam die kleinlaute Antwort. Er könne auch nicht sagen, ob die Fristen "teilnichtig" wären bzw. ob das Gesetz die gebotene Verhältnismäßigkeit achte - "die Regierung hat dazu keine eindeutige Meinung."

Von Danwitz sagte klar, was er zu der Vorratsdatenspeicherung denkt: "Man nimmt nicht einen Presslufthammer, um eine Nuss zu knacken, wenn ein Nussknacker reicht. Man schießt nicht mit Kanonen auf Spatzen. Es geht darum, Kollateralschäden zu vermeiden." Das Urteil kommt frühestens Ende des Jahres.

QuoteIshikawa, 10.07.2013
könnte vielleicht einer von der telekom aufstehn und sagen wieviele zugriffe es tatsächlich waren, danke.


...


Aus: "Vorratsdaten: EuGH lässt Zweifel an Richtlinie aufkommen"
Thomas Mayer aus Luxemburg (Der Standard, 09.07.2013)
Quelle: http://derstandard.at/1371172127883/Vorratsdaten-EuGH-laesst-Zweifel-an-Richtlinie-aufkommen


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der BND sammelte allein im Dezember 2012 500 Millionen Verbindungsdaten. Diese werden in großem Umfang an die NSA übermittelt. Diese de facto Vorratsdatenspeicherung ist laut BND durch das BND-Gesetz [http://www.gesetze-im-internet.de/bndg/BJNR029790990.html] und das G10-Gesetz [http://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/BJNR125410001.html] zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses gedeckt. Zudem erfasse man gar keine Telekommunikationsverkehre deutscher Staatsangehöriger. Das berichtet der SPIEGEL auf Basis von Dokumenten aus dem Fundus von Edward Snowden.

Dumm nur, dass in den Berichten des Parlamentarischen Kontrollgremiums nie von Verbindungsdaten die Rede war. Hier stand die E-Mail-Überwachung im Vordergrund. So waren allein im "Gefahrenbereich 'Internationaler Terrorismus'" von 329.628 "Telekommunikationsverkehren" 327.557 "aus dem Bereich der E-Mail-Erfassung", heißt es in dem diesjährigen Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums, der sich auf den Erfassungszeitraum 2011 bezieht (die Berichte hängen quasi immer zwei Jahre hinterher). Dieser Fokus auf E-Mails passt nicht zu den Snowden-Leaks. Hier wurde also – euphemistisch gesagt – etwas verschwiegen, nämlich die massenhafte Erfassung von Verbindungsdaten.

...

Quotemarc
Am 5. August 2013 um 08:10 Uhr veröffentlicht

"Zudem erfasse man gar keine Telekommunikationsverkehre deutscher Staatsangehöriger." Gehören Metadaten auch zu Telekommunikationsverkehren?

""Vor der Weiterleitung von auslandsbezogenen Metadaten werden diese in einem mehrstufigen Verfahren um eventuell darin enthaltene personenbezogene Daten Deutscher bereinigt."" Wie kann der BND überhaupt personenbezogene Daten Deutscher haben, wenn sie gar keine Telekommunikationsverkehre deutscher Staatsangehöriger erfassen (s.o.)? Metadaten von Deutschen werden aber schon weitergereicht, da keine personenbezogene Daten? Woher weiß der BND, ob Achmed aus Köln oder Anne aus München deutsche Staatsangehörige sind oder nicht? Personenbezogene Daten sind nur Daten von natürlichen Personen, nicht Daten von GmbHs (BOSCH), AGs (SIEMENS), Vereinen usw.

Die Würde dieser Leute ist allerdings unantastbar, denn die haben keine.



Aus: "500 Millionen Verbindungsdaten im Monat: BND betreibt Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür"
Von Benjamin Bergemann | Veröffentlicht: 04.08.2013 um 10:48h
Quelle: https://netzpolitik.org/2013/500-millionen-verbindungsdaten-im-monat-bnd-betreibt-vorratsdatenspeicherung-durch-die-hintertur/

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bnd-leitet-laut-spiegel-massenhaft-metadaten-an-die-nsa-weiter-a-914682.html


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Quote[...] Im Englischen gibt es die schöne Wendung "the elephant in the room": Alles starrt und lauscht gebannt in eine Richtung, und dabei merkt keiner, dass genau in diesem Augenblick ein Elefant im Zimmer scharrt und schnauft. Dieser elephant in the room heißt Vorratsdatenspeicherung.

...


Aus: "Der übersehene Elefant" Jürgen Drommert (16.08.2013)
Quelle: http://www.carta.info/62717/der-ubersehene-elefant/


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Quote[...] Thomas Oppermann und Gesche Joost aus dem Kompetenzteam von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück haben im Lichte der Enthüllungen über geheimdienstliche Spähprogramme wie PRISM, Tempora oder XKeyscore ihre Kritik an den EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung verschärft. In einem Beitrag für die Septemberausgabe der Frankfurter Hefte der "Neuen Gesellschaft" fordern die beiden Sozialdemokraten nicht mehr nur erneut pauschal eine Revision der Richtlinie. Vielmehr verlangen sie dabei nun konkret einen Nachweis, "ob diese Speicherung von Kommunikationsdaten mit den Grundwerten der Europäischen Union in Einklang steht".

Das für Innen- und Netzpolitik zuständige Duo will zusätzlich geklärt wissen, "ob und in welchem Umfang diese weitgehenden Eingriffe tatsächlich notwendig und verhältnismäßig sind". Die bisherigen Auflagen an die Provider zur verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren dürften "keinen Bestand mehr haben". Die Richtlinie müsse "grundsätzlich überarbeitet und neu bewertet werden".

Mit dem Verweis auf die EU-Grundrechtecharta spielen die beiden Politiker auf das laufende Verfahren gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dort taten sich Vertreter der EU-Gremien und der EU-Mitgliedsstaaten in einer Anhörung im Juli schwer damit, das Instrument zu verteidigen. Gegner betonten, dass die gegenwärtig bekannt werdenden Auswüchse der geheimdienstlichen Überwachung die Logik des monate- und jahrelangen Sammelns von Verbindungs- und Standortdaten im Staatsauftrag konsequent fortsetzten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hält mittlerweile zumindest eine Verkürzung der Mindestspeicherfrist von sechs auf drei Monate für denkbar. In der SPD scheiterte zuletzt im vergangenen Oktober ein Mitgliederbegehren gegen jegliche Form der Vorratsdatenspeicherung und für eine Änderung der EU-Richtlinie. Nur rund zehn Prozent der benötigten Mitzeichner unterstützten das Anliegen. Auch auf ihrem jüngsten Bundesparteitag Ende 2011 hatten die Sozialdemokraten mit knapper Mehrheit für einen Antrag gestimmt, der die Vorratsdatenspeicherung für nötig hält.

Mittlerweile scheint die Stimmung in der SPD aber umzuschlagen. Laut einer Wahlumfrage der Süddeutschen Zeitung, die der schleswig-holsteinische Jurist und Pirat Patrick Breyer in Tabellenform (XLS-Datei: http://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2013/08/Ergebnisse_Wahl-Thesentests_SZ-de.xls) aufbereitet hat, meinen nur 30 Prozent der Bundestags- und Landtagsabgeordneten der SPD, zur Verbrechensaufklärung müsse "die Polizei leichter auf digitale Verbindungsdaten zugreifen können". Bei Volksvertretern von CDU und CSU sprechen sich rund 61 Prozent für diese These aus, bei der FDP 18, Grünen und Linken rund 13,5 sowie bei den Piraten ein Prozent. (Stefan Krempl) / (anw)

QuoteDie Troll-Nanny, 29. August 2013 13:50
Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig

,,Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig
zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es
überhaupt keinen Terrorismus gäbe."

– Dieter Wiefelspütz (SPD)


Quotecooregan, 29. August 2013 13:55
SPD-Schattenminister kündigen stärkere Bauchschmerzen an
für den Fall, dass sie im November in der Großen Koalition dem
Unions-Überwachungswahn zustimmen und die VDS abnicken.
...


QuoteAnsgar E. Neumann, 29. August 2013 13:51
Netter Versuch - leider zu spät und zu halbherzig.
Und nach der Wahl bekommen die Genossen ohnehin wieder Magenprobleme.

Quotezpool, 29. August 2013 14:02
Parteien Beteiligungsquote an verfassungsfeindlichen Überwachungsgesetzen

Da ist die SPD führend, bei der Beteiligungsquote an
verfassungsfeindlichen Überwachungsgesetzen.
Hier, unten in dieser Tabelle:
> http://www.daten-speicherung.de/index.php/ueberwachungsgesetze/
Bevor ich diese Tabelle kannte, hätte ich auch nicht gedacht, dass
die SPD noch schlimmer als die CDU/CSU ist. ...

Quotenichtglauben, 29. August 2013 14:29
Und was sagt Bauchschmerzen-Nahles dazu?

nada



Aus: "SPD-Schattenminister fordern Neubewertung der Vorratsdatenspeicherung" (29.08.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/SPD-Schattenminister-fordern-Neubewertung-der-Vorratsdatenspeicherung-1945243.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] US-Drogenfahnder haben seit Jahren Zugriff auf eine Datenbank voller Telefon-Verbindungsdaten, die sogar die Sammlung der NSA in den Schatten stellt. Das berichtet die New York Times unter Berufung auf eine nicht geheime Präsentation, deren Herausgabe ein Friedensaktivist erreicht habe. Im Rahmen des Programms namens Hemisphere haben demnach Drogenfahnder, aber etwa auch die Heimatschutzbehörde (DHS) Zugriff auf Daten, die AT&T gesammelt hat und die teilweise bis ins Jahr 1987 zurückreichen.

Die Datenbank umfasse alle Telefonate, die durch einen Switch von AT&T geleitet werden, also nicht nur die von AT&T-Kunden. Jeden Tag kommen demnach vier Milliarden Einträge hinzu, wobei jedoch ein Anruf mehrere Datensätze erzeugen könne. Im Gegensatz zu anderen Programmen sind darin auch Standortdaten der Gesprächsteilnehmer enthalten. Die Daten liegen demnach bei AT&T und werden auf Basis einer sogenannten "administrativen subpoena" durchsucht. Die muss weder ein Richter noch eine Jury ausstellen, sondern es reicht eine Bundesbehörde wie die DEA (US-Drogenbekämpfungsbehörde).

Die Zusammenarbeit mit AT&T sei 2007 begonnen und nie in großer Geheimhaltung durchgeführt worden. Trotzdem wird in einer Folie gefordert, das Programm nicht beim Namen zu nennen, wohl auch deswegen sei bislang nicht darüber berichtet worden. Im Rahmen des Programms werden dem Bericht zufolge auch AT&T-Angestellte vom Staat dafür bezahlt, dass sie direkt in Anti-Drogeneinheiten arbeiten.

Ein Sprecher des US-Justizministeriums habe das Programm gegenüber der Zeitung bestätigt und dessen Nutzung als alltägliche Taktik bezeichnet. Die Verbindungsdaten blieben zu jeder Zeit in den Händen von AT&T. Hemisphere vereinfache lediglich die Zusammenarbeit, um Drogendealern auf den Fersen zu bleiben, wenn sie ihre Telefonnummern ändern. Einem Beamten der Bundespolizei zufolge ist Hemisphere einzigartig, er kenne keine vergleichbare Kooperation mit anderen US-Providern. Von Vertretern Verizons, Sprints und T-Mobiles habe es keinen Kommentar dazu gegeben, ob das Programm bekannt war oder sie daran beziehungsweise an einem ähnlichem Projekt beteiligt sind.

Die New York Times verweist in ihrem Bericht darauf, dass das Programm zwar nicht geheim sei, aber in einer Zeit an die Öffentlichkeit komme, in der verstärkt über die totale Überwachung diskutiert werde. Ausgelöst hatte diese Debatte Edward Snowden, auf dessen Material die Zeitung nun auch Zugriff haben soll. Deshalb habe sich auch ein Vertreter der britischen Botschaft an die Zeitung gewandt und gefordert, die Dokumente zu übergeben. Das hätten Vertreter der New York Times aber abgelehnt, berichtet die Zeitung. (mho)

Quote2. September 2013 23:29
Aber die NSA hat die Rechner der Drogenfahnder angezapft
ThePhysicist

BAZINGA!


Quote2. September 2013 12:15
Jetzt verstehe ich, warum es kein Drogenproblem in den USA gibt.
WinstonS.,

Wie es gibt noch Drogenprobleme? ...


Quote2. September 2013 11:57
Angenommen man wollte das jetzt beenden
Guul

Ginge das überhaupt?

Inzwischen dürften die Überwacher dermaßen viele Daten angehäuft
haben, dass sich daraus fast gegen jeden irgendwelches Material
extrahieren lässt mit dem man ihn in der Hand hat. Das gilt ganz
besonders für die Reichen und Mächtigen.

Schon J. Edgar Hoover hat seinerzeit das FBI zu einer Geheimpolizei
umgebaut, die Dossiers über Politiker und Prominente anlegte und
genug Material sammelte um unangreifbar zu sein. Gegenüber dem was
heute passiert war das aber alles noch Kindergeburtstag.

Vermutlich würde heute jeder Versuch die Geheimdienste zu verkleinern
und ihre Macht zu beschränken bereits im Vorfeld erkannt und
unterbunden. Politiker und Parteien, die das auch nur überlegen
werden mit Skandalen zugeschüttet und fertig gemacht.

Also - Klappe halten.


Aus: "US-Drogenfahnder haben Zugriff auf Verbindungsdaten ab 1987" (02.09.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Drogenfahnder-haben-Zugriff-auf-Verbindungsdaten-ab-1987-1946550.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt ist nie um starke Worte verlegen. Nun warnt er vor einer "digitalen Weltherrschaft", der sich die Europäer unterzuordnen hätten. Dobrindt ruft dagegen die Europäer dazu auf, Konsequenzen aus der Abhöraffäre um den amerikanischen Geheimdienst NSA zu ziehen und ihren technologischen Rückstand aufzuholen.

... Er kritisierte die amerikanische Abhör-Praxis als "moralisch verwerflich". Die Amerikaner müssten "die Karten auf den Tisch" legen und sich "entschuldigen".

Zugleich stellte Dobrindt die Vorratsdatenspeicherung infrage. "Eine halbjährige Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten weckt das Misstrauen der Menschen", sagte er. "Wir dürfen uns einer neuen Bewertung nicht verschließen." Die Datensicherheit müsse ein Schwerpunkt in der gesamten Legislaturperiode sein.

Quote30. Oktober 2013 09:10
Noch so ein Vogel.....
Nebumuk

Auch schon aufgewacht ? Aber wir haben doch ein Cyber Abwehrzentrum
das leider nur Steuergelder verschlingt und sonst nichts bringt. Wir
haben Politiker denen es egal ist, das die NSA deutsche Bundesbürger
ausschnüffelt. Wir haben Politiker für die das Internet Neuland ist
und und und ......

Den massiven Nachdruck sehen wir ja an Friedrich, Pofalla, Merkel und
Co.
Die NSA und die Obama Regierung bekommen sich schon nicht mehr in den
Griff vor lachen.


Quote30. Oktober 2013 09:10
Bevor hier wieder der Shitstorm losgeht
yettie

Ja, ich mag gerade den Dobrindt auch nicht. Aber z.B. den ganzen
Ex-SEDlern wird gerade hier zugestanden, sich zu ändern und
Positionen zu überdenken.

Wenn Leute aus der Mainstream-Parteien ihre Position ändern -- und
sei es nur, weil sie sehen, dass sich die politische Stimmung
dauerhaft geändert hat -- werden sie hier angegriffen, wenn sie es
nicht tun, ebenso. ...


Aus: "NSA-Affäre: CSU-Generalsekretär warnt vor "digitaler Weltherrschaft" der USA und China" (30.10.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/NSA-Affaere-CSU-Generalsekretaer-warnt-vor-digitaler-Weltherrschaft-der-USA-und-China-2036069.html


Textaris(txt*bot)

#336
Quote[...] Ziercke betonte, das eine schnellstmögliche Einführung einer funktionierenden Telekommunikationsüberwachung mit ausreichender Mindestspeicherfrist von IP-Adressen bei den Providern unumgänglich sei. "Um sicher zu sein, dass die eingesetzte Software für Quellen-TKÜ und die Onlinedurchsuchung nicht mehr kann als sie darf, dass technische Vorgaben eingehalten werden, setzen wir darauf, diese Tools selbst zu entwickeln", erklärte Ziercke. Der BKA-Chef betonte, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte die Vorgehensweise und die Programme jederzeit daraufhin kontrollieren könne, ob der private Kernbereichsschutz eingehalten werde.

... Auf Ziercke folgte der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Klaus-Dieter Fritsche, der ein düsteres Cybercrime-Lagebild schilderte, in dem Tor-Netzwerke, Bitcoins, die Silk Road und Botnetze das Internet bedrohen. Hier müsse die internationale Zusammenarbeit über das BKA hinaus noch stärker forciert werden, meinte Fritsche. Große Hoffnungen habe er, dass das EC3-Center bei Europol ein effektives Ermittlungsinstrument werde.

Im Gegensatz zu BKA-Chef Ziercke sprach sich der Staatssektär nicht nur für eine verstärkte, bessere Online-Durchsuchung aus, sondern votierte auch dafür, bei der Debatte um die Mindestspeicherfrist von Daten sich nicht auf die IP-Adressen zu beschränken. Vielmehr müsse hier "eine technikoffene Lösung" angedacht werden, die zukünftige Entwicklungen mit einschliessen könne. (Detlef Borchers) / (axk)

...

Quoteflatterhafte, Svenja Toblin 12. November 2013 15:38

"technikoffene Lösung". -- Wo bekommen diese Irren eigentlich ihre Idiotenwortfetzengeneratoren her? Eigene
Software?


...


Aus: "BKA will Cybercrime mit Cyberlab und eigener Software bekämpfen" (2.11.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BKA-will-Cybercrime-mit-Cyberlab-und-eigener-Software-bekaempfen-2044261.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Kurz nach Mitternacht am Dienstagmorgen haben sich Verhandlungsführer von CDU/CSU und SPD im Rahmen ihrer Koalitionsgespräche auf einen Kompromiss zum Dauerstreitthema Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Schwarz-Rot will demnach die einschlägige EU-Richtlinie "über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten" umsetzen und diese personenbeziehbaren Informationen sechs Monate von Providern aufbewahren lassen.

Ein Zeitpunkt für dieses Vorhaben wird aber nicht genannt. Genauso offen lässt die vage Formulierung, was mit Standortdaten aus dem Mobilfunk erfolgen soll. Diese werden von den Brüsseler Vorgaben eigentlich umfasst. Ihre verdachtsunabhängige Speicherung ist besonders umkämpft, da sich damit einfach Bewegungsprofile anfertigen lassen. Eigentlich hat sich Schwarz-Rot in anderen Teilen des immer stärker Form annehmenden Koalitionsvertrags darauf verständigt, eine personenbezogene Profilbildung nur in engen Grenzen zuzulassen.

Die heise online vorliegende Passage zur Vorratsdatenspeicherung sieht weiter vor, dass ein Zugriff auf die gespeicherten Informationen "nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen" können soll. Die geplante Koalition möchte damit offenbar die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts gesetzlich verankern. Die Karlsruher Richter hatten den ersten Anlauf von Schwarz-Rot zur anlasslosen Protokollierung von Nutzerspuren von 2007 teils für verfassungswidrig erklärt und gekippt.

Die sich abzeichnende neue große Koalition möchte zudem den betroffenen Telekommunikationsfirmen vorschreiben, einschlägige Daten über Bundesbürger nur "auf Servern in Deutschland" aufzubewahren. Dies käme Juristen zufolge aber einem Verstoß gegen die Richtlinie gleich, da die Provider demnach die für Strafverfolger zu speichernden Daten im gesamten Binnenmarkt lagern dürften.

Union und Sozialdemokraten wollen schließlich auf EU-Ebene "auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinwirken". Insgesamt gehen Beobachter so von einem klassischen Kompromiss zwischen den Positionen der beiden Fraktionen aus: Zwar ist die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung festgeschrieben, es komme nun aber auf die künftigen Justiz- und Innenminister an, die Luft nach vielen Seiten lassende Klausel aus der Koalitionsvereinbarung zu interpretieren.

Innenpolitiker der Konservativen wollten die Telcos und Zugangsanbieter eigentlich möglichst rasch dazu verdonnern, die elektronischen Nutzerspuren wieder sechs Monate lang aufzubewahren. Die SPD plädierte dafür, das im Frühjahr 2014 erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der EU-Richtlinie mit den Grundrechten abzuwarten und eine deutlich niedrigere Speicherfrist einzuführen. (Stefan Krempl) / (jk)

QuoteWalter Ledebur, 26. November 2013 19:24

Macht das nicht schon die NSA für uns ?
Kann man da nicht ins Geschäft kommen ?

Ledebur


Quotejagdzeit, 27. November 2013 09:35
all dies ist schon einmal geschehen...

    goethe spricht von den deutschen als einem tragischen volke, gleich dem der juden und griechen,
    aber heute hat es eher den anschein, als sei es eine seichte, willenlose herde von mitläufern,
    denen das mark aus dem innersten gesogen und die nun ihres kerns beraubt, bereit sind, sich in den untergang hetzen zu lassen.
    nichts ist eines kulturvolkes unwürdiger, als sich ohne widerstand von einer verantwortungslosen und dunklen trieben ergebenen herrscherclique "regieren" zu lassen.
    vergeßt nicht, daß ein jedes volk diejenige regierung verdient, die es erträgt!

flugblatt nummer eins der weissen rose



Aus: "Große Koalition bringt die Vorratsdatenspeicherung zurück" (26.11.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Grosse-Koalition-bringt-die-Vorratsdatenspeicherung-zurueck-2054379.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] SPD-Chef Sigmar Gabriel hat in der ARD am Mittwochabend für das verdachtsunabhängige Protokollieren von Nutzerspuren geworben, nachdem die Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag mit CDU und CSU eine Wiedereinführung der heftig umstrittenen Maßnahme beschlossen hatten. Durch die Vorratsdatenspeicherung in Norwegen habe man bei dem Terroranschlag im Juli 2007 in Oslo und dem Massaker auf der Insel Utøya "sehr schnell" gewusst, "wer der Mörder war", behauptete der Parteichef. Das Instrument habe auch "sehr geholfen", Anders Breivik als Einzeltäter zu überführen.

SPD-Netzpolitiker, die entschieden gegen eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung sind, wollen diese Ansage so nicht stehen lassen. In Norwegen seien damals Verbindungs- und Standortdaten nicht anlasslos aufbewahrt worden, stellten sie in einem Blogeintrag klar. Das dortige Parlament habe zwar im April 2011 für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt, die Regelung sei aber bis heute nicht umgesetzt. Als Starttermin sei derzeit der Januar 2015 im Gespräch.

Die konventionellen Ermittlungen hätten allem Anschein nach der norwegischen Polizei gereicht, um Breivik zu überführen, heißt es bei den Netzexperten weiter. Sie werfen Gabriel vor, "mit so einer falschen Behauptung" die Opfer des Massenmörders zu "instrumentalisieren" und jegliche Kritik an der Vorratsdatenspeicherung zu diskreditieren.

Auch der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Schellenberg, hat den schwarz-roten Kurs scharf kritisiert: "Solange nicht sichergestellt ist, dass amerikanische und britische Organisationen die im Entwurf der großen Koalition vorgesehen Eingriffshürden für die Verwertung der Daten beachten, muss eine Erfassung unterbleiben", forderte er gegenüber dem Handelsblatt. Völlig ungeklärt sei zudem, wer die Speicherung bezahlen müsse. Das Verwaltungsgericht Berlin habe bereits im Jahr 2008 geurteilt, dass die Telekommunikationsfirmen mit diesen Kosten nicht belastet werden dürften.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, der Berichten zufolge in der neuen Legislaturperiode in seinem Amt bleiben soll, hat das schwarz-rote Vorhaben dagegen verteidigt. Die Sicherheitsbehörden erhielten dadurch ein wichtiges Mittel im Vorgehen gegen schwere Straftaten wie Kinderpornographie oder Computerkriminalität zurück, sagte der CSU-Politiker der Saarbrücker Zeitung: "Diese Daten werden uns helfen, noch entschiedener Verbrechen zu bekämpfen." (Stefan Krempl) / (jkj) 

Quote30. November 2013 16:34
"Die beiden Dinger [VDS und NSA-Affäre] haben nichts miteinander zu tun."
dSign (mehr als 1000 Beiträge seit 12.05.06)

"Dass man die vermischt, finde ich ein Problem."
> https://www.youtube.com/watch?v=ytxb5YMS7BE ab 1:00

Ich wollte die Aussage kommentieren, aber mir fällt gerade auf, dass
man das gar nicht mehr kommentieren muss.



Aus: "SPD-Chef Gabriel wirbt unsachlich für die Vorratsdatenspeicherung" (30.11.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/SPD-Chef-Gabriel-wirbt-unsachlich-fuer-die-Vorratsdatenspeicherung-2058273.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Piratenpartei erwägt rechtliche Schritte gegen die von der großen Koalition beschlossene Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. "Notfalls werden wir wieder vors Bundesverfassungsgericht ziehen", sagte die scheidende politische Geschäftsführerin der Piraten, Katharina Nocun, am Freitag dem Berliner Sender Radio Eins. Solche Datensammlungen weckten Begehrlichkeiten, wie nicht nur die aktuelle NSA-Affäre zeige.

"Dann werden die Daten missbraucht und es wird abgegriffen was das Zeug hält", sagte Nocun. "Und daher gibt es das nur eine ganz klare Ansage – und zwar 'Nein zur Vorratsdatenspeicherung'". Einer möglichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht räumt die Piratin, die auf dem Parteitag am Wochenende nicht mehr für den Parteivorstand kandidieren will, gute Chancen ein. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2010 hätten sich neue Argumente ergeben.

Auf der einen Seite führt Nocun die Datensicherheit an: "Wir können nicht garantieren, dass diese 80 Millionen Persönlichkeitsprofile in irgendeiner Weise abgesichert werden können." Darüber hinaus habe sich die "Überwachungsgesamtrechnung" verändert. Deren Abwägung habe das Bundesverfassungsgericht gefordert. Seither habe der Gesetzgeber aber zahlreiche neue Überwachungsinstrumente geschaffen, "von denen das Bundesverfassungsgericht bei dem Urteil 2010 noch nichts wusste".

"Die Erfassung aller unserer Verbindungs- und Standortdaten ist einfach eine bodenlose Frechheit", fasst Nocun die auch von anderen heftig kritisierten Pläne der großen Koalition zusammen. "Diejenigen, die sich noch vor wenigen Wochen über Geheimdienstschnüffelei empört haben, wollen jetzt 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellen, als wären wir alle Terroristen."

Der Gang vor das Bundesverfassungsgericht entspräche den Erwartungen von Peter Schaar. Der Bundesdatenschutzbeauftragte rechnet mit neuen Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung. "Das Risiko dafür ist hoch", sagte Schaar am Donnerstag in Erfurt nach einer Konferenz der Beauftragten der Länder und des Bundes für die Informationsfreiheit. Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aus dem Jahre 2010 hohe Hürden für das Speichern von Internet- und Telefonverbindungsdaten aufgebaut.


Aus: "Piraten bringen Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung ins Spiel" (29.11.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Piraten-bringen-Verfassungsklage-gegen-Vorratsdatenspeicherung-ins-Spiel-2057999.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] In den Landtagen von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen lagen in diesen Tage zwei fast wortgleiche Anträge vor, die sich gegen die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten richten. Im nördlichsten Bundesland wurde er am Donnerstag vorige Woche von SPD, den Grünen, der FDP, Piratenpartei und SSW gegen die CDU angenommen, im bevölkerungsreichsten Land hingegen stimmten am Mittwoch SPD, Grüne zusammen mit der CDU gegen die FDP und Piratenpartei.

In Schleswig-Holstein wurde der Antrag von den Piraten, SPD, den Grünen und vom SSW eingebracht. Er lautete in der Schlussfassung: "Die Vorratsdatenspeicherung ist ein hochproblematischer Eingriff in die Grundrechte. Deshalb werden wir uns auf Europa- und Bundesebene gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung einsetzen." In Nordrhein-Westfalen lautete der erste Satz des Antrags nahezu gleich, der zweite hieß: "Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf allen politischen Ebenen, auf EU-Ebene, im Bundesrat und der Innenministerkonferenz gegen jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung einzusetzen." Der Antrag war hier allein von den Piraten eingebracht worden.

Laut dem vorläufigen Wortprotokoll der Landtagssitzung in Düsseldorf sprachen sich die Grünen gegen den Antrag aus, weil es momentan keinen Anlass gebe, über das Thema abzustimmen. Es lege kein Gesetzesvorschlag darüber vor, wie eine Vorratsdatenspeicherung ausgestaltet werden soll, sagte die Grünen-Abgeordnete Verena Schäfer. Auch seien beim Europäischen Gerichtshof zwei Verfahren anhängig. Es sei sinnvoll und notwendig abzuwarten, wie der Gerichtshof entscheidet.

Ralf Jäger (SPD), Minister für Inneres und Kommunales in NRW, sagte in der Landtagssitzung, es sei gegenüber dem Parlament respektlos, über einen Zweizeilenantrag abzustimmen, der ein Bundesgesetz betreffe. Die Parten sollten den Antrag nicht direkt dem Landtag, sondern in den Innenausschuss einbringen.

Die Piratenpartei sieht in dem Abstimmungsergebnis in Nordrhein-Westfalen einen "schwarzen Tag für die Bürgerrechte". Insbesondere das Abstimmungsverhalten der Grünen sieht sie laut einer Mitteilung als Farce, zumal die Grünen-Fraktion in Schleswig-Holstein dem Antrag zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt hatte. Die CDU argumentierte in beiden Landtagen damit, das die Vorratsdatenspeicherung ein wichtiger Baustein zur Verbrechens- und Terrorabwehr sei. Auf Bundesebene hat sich die Große Koalition darauf geeinigt, die Protokollierung von Nutzerspuren einzuführen. (anw) 

Quote29. November 2013 11:23
Die komplette Debatte in NRW
Dave-Kay

gibt es auf YouTube
https://www.youtube.com/watch?v=Ffdtre6Y4GU
Es lohnt sich durchaus, das anzuschauen.

Quote29. November 2013 12:17
Liebe Grüne in NRW
Guul

Man muss nicht auf den Europäischen Gerichtshof warten. Man kann auch
gegen die Vorratsdatenspeicherung sein, wenn der Gerichtshof sie für
zulässig erklärt.

Im Gegenteil:
Wenn der Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig
erklärt, dann ist es egal welche Meinung die Grünen dazu haben.



Aus: "Schleswig-Holstein und NRW positionieren sich zur Vorratsdatenspeicherung" (29.11.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schleswig-Holstein-und-NRW-positionieren-sich-zur-Vorratsdatenspeicherung-2057543.html

-.-

"Pro und Contra Vorratsdatenspeicherung"
Die Argumente von Befürwortern und Verharmlosern einer Vorratsdatenspeicherung wiederholen sich. Wir stellen deswegen verbreitete Irrtümer und Populismen zur Vorratsdatenspeicherung in einer Art FAQ richtig...
https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Verbindungsdaten_sind_zur_Bek.C3.A4mpfung_von_Terrorismus_und_organisierter_Kriminalit.C3.A4t_unverzichtbar



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#341
Quote[...] Luxemburg - Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Grundrechtecharta der EU. Das geht aus einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Rechtsgutachten von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón hervor. Ein Urteil könnte Anfang kommenden Jahres fallen - häufig folgen die Richter am EuGH den Gutachten der Generalanwälte.

Nach der Richtlinie 2006/24/EG müssen die Mitgliedstaaten ein Gesetz verabschieden, nach dem Provider mindestens sechs Monate lang speichern müssen, wer mit wem wann telefoniert hat, wer das Internet wann genutzt hat und wer wem eine E-Mail geschrieben hat - alles ohne konkreten Verdacht.

Grundsätzlich aber sei das Ziel der Vorratsdatenspeicherung völlig legitim, nur eben die aktuelle Umsetzung nicht: Cruz Villalón kritisiert, dass der Zugriff auf die sensiblen Daten in der Richtlinie nicht ausreichend geregelt ist. Ebenso müsse die Verwendung der Daten an klare Regeln geknüpft sein. Es gebe auch keinen Anlass, die Speicherung nicht auf maximal ein Jahr zu beschränken. In der Richtlinie sind bis zu zwei Jahre vorgesehen.

Sollten die Richter dem Gutachten folgen, könne die Richtlinie bis zu einer Neuregelung in Kraft bleiben, schreibt Cruz Villalón. Der High Court of Ireland und der österreichische Verfassungsgerichtshof hatten den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet, um die Rechtmäßigkeit der Richtlinie feststellen zu lassen.

In Deutschland war ein erstes Gesetz zur Speicherung von Vorratsdaten 2010 vom Bundesverfassungsgericht aus ganz ähnlichen Gründen gekippt worden, die nun der EU-Generalanwalt anführt. Union und SPD haben in den Koalitionsverhandlungen aber abgemacht, die umstrittene Speicherung wieder einzuführen.

In einer ersten Reaktion zeigte sich der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) im Bundeskriminalamt, Andy Neumann, entsetzt: "Europa macht sich aus lauter Angst vor staatlichen Institutionen zum Schlaraffenland für Kriminelle." Es stehe zu befürchten, dass sich die Richter der Auffassung des Generalanwalts anschließen könnten.

Der europäische Grünen-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht begrüßte das Gutachten hingegen als "Befreiungsschlag für die Bürgerrechte in Europa." Die Vorratsdatenspeicherung müsse nun umgehend in der ganzen EU abgeschafft werden, sagte Albrecht.


Aus: "Umstrittene Richtlinie: EU-Gutachter hält Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig" (12.12.2013)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eu-generalanwalt-haelt-vorratsdatenspeicherung-fuer-rechtswidrig-a-938600.html

-.-

Quote[...] 12. Dezember 2013 13:21
Eine kleine Zusammenfassung des Gutachtens
PinkyUndDerBrain (383 Beiträge seit 08.04.03)

Anbei eine kleine Zusammenfassung des Gutachtens.
Im Ergebnis wird die Speicherdauer von zwei Jahren als nicht
verhältnismäßig kritisiert. Ebenfalls wird angemahnt, dass eine
Angabe ,,schwere Straftaten" zu ungenau für einen Zugang zu den
gespeicherten Daten ist.

Ebenfalls wird der Richtlinie 2006/24 bescheinigt, dass sie sich auf
das Kommunikationsverhalten der Unionsbürger negativ auswirken kann,
da die Verbindungsdaten als ,,qualifizierte personenbezogenen Daten"
auch geeignet sein können, ein genaues Abbild der privaten Identität
einer Person zu erstellen.

Im Hinblick auf die Speicherung der Daten wird scharf kritisiert,
dass die Richtlinie lediglich die Speicherpflicht, nicht aber den Ort
der Speicherung regelt.

Damit könnten Dienstanbieter Daten auch außerhalb der EU lagern.
Darüber hinaus wird noch die Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung
unterstrichen.

Das Gutachten stellt aber auch deutlich fest, dass sowohl das Ziel
der Richtlinie, als auch das Mittel der Vorratsdatenspeicherung
legitim sind.

Grüße

Pinky

http://malte-spitz.de/wp-content/uploads/2013/12/C_0293_2012-DE-CNC.pdf
Absatzangaben beziehen sich auf Absätze in dem Gutachten
,,C_0293_2012-DE-CNC".

In dem Gutachten wird anerkannt, dass die Richtlinie 2006/24 geeignet
ist, einen wesentlichen Einfluss auf das Kommunikationsverhalten der
Unionsbürger auszuüben und ein ,,diffuse Gefühl des
Überwachtwerdens" erzeugen kann (Abs. 52). Dieses wird auch dadurch
noch unterstrichen, dass Verbindungsdaten zwar keine
personenbezogenen Daten im klassischen Sinne (als Informationen über
die Person) sind, sich durch diese sich aber ein genaues Abbild der
privaten Identität erstellen lässt, womit sie quasi ,,qualifizierte
personenbezogene Daten" sind (Abs. 74).

Durch die Richtlinie werden in letzter Konsequenz Diensteanbieter
verpflichtet. Brisant ist, dass die Schutzpflicht der Daten eben
nicht bei den Behörden liegt, sondern auch auf die Diensteanbieter
abgewälzt werden. Vor diesem Hintergrund wird vor einer
missbräuchlichen Nutzung der Daten gewarnt (Abs. 75 f.). Hier kommt
erschwerend noch hinzu, dass die Richtlinie mit keiner Bestimmung die
Dienstanbieter verpflichtet, die Daten im Hoheitsgebiet eines
Mitgliedstaats zu speichern (Abs. 78).

Auch dadurch, dass die Richtlinie letzten Endes keine Garantien für
die Beschränkung des Zugangs zu den Daten und ihrer Nutzung gibt
führt zu einer Unvereinbarkeit mit Art. 52 I der Charte der
Grundrechte (Abs. 131).

Allerdings ist hier auch deutlich zu betonen, dass das Ziel dieser
Richtlinie mit auf Vorrat gespeicherten Daten zum Zwecke der
Ermittlung und Verfolgung schwerer Straftaten ein ,,vollkommen
legitimes Ziel" ist (Abs. 136). Auch wenn es möglich ist, durch die
Nutzung bestimmter Kommunikationsarten, sich dem Zugriff dieser
Richtlinie zu entziehe, so spricht das nicht per se gegen die
Grundsätzliche Eignung des Mittels (Abs. 137). 

Aber auch im Hinblick auf ein legitimes Ziel wird dennoch gerügt,
dass die Nutzung der Daten an ein ,,über die Angabe 'schwere
Straftaten' hinausgehende Maß an Präzision" beschrieben sein
sollten (Abs. 126).

Einer der Hauptkritikpunkte bezieht sich darum auch nicht auf das
Mittel der Vorratsdatenspeicherung an sich, sondern auf die Dauer der
Speicherfrist.
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zu einer
Speicherfrist von mindestens sechs Monaten und höchstes zwei Jahren
(Abs. 141).

Es wird jedoch angezweifelt, dass eine Speicherobergrenze von zwei
Jahren verhältnismäßig ist, auch wenn anerkannt wird, dass gerade
durch eine  gewisse Speicherdauer die Behörden erst zu einer
,,hoheitlichen Reaktion auf bestimmte schwere Formen der Kriminalität"
befähigt werden (Abs. 142).

In dem die Richtlinie die Obergrenze auf zwei Jahre festlegt, muss
sich diese Frist selbst wiederum an den Grundzügen der
Verhältnismäßigkeit messen lassen (Abs. 143).
Hier wird der (subjektive) Rat gegeben, dass eine Speicherfrist so
kurz wie möglich sein sollte (Abs. 148). Auch konnten bis jetzt keine
überzeugenden Gründe vorgetragen werden, die eine Speicherfrist von
mehr als einem Jahr hätten begründen können (Abs. 149).

Im Ergebnis wird damit die Richtlinie insoweit (!) als unvereinbar
mit den Art. 7 und 52 Abs. 1 der Charta angesehen, soweit sie den
Mitgliedsstaaten eine maximale Speicherdauer von zwei Jahren
vorschreibt.


http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Eine-kleine-Zusammenfassung-des-Gutachtens/forum-271251/msg-24506602/read/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die außerparlamentarische Opposition macht gegen die Vorratsdatenspeicherung mobil. "Die FDP wird das Gesetz über die Einführung der Vorratsdatenspeicherung sehr genau prüfen", sagte der neue Parteivorsitzende Christian Lindner der Passauer Neuen Presse. "Ganz ausdrücklich schließe ich nicht aus, Klage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen, um mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen."

In der nicht wiedergewählten schwarz-gelben Koalition hatten die Freien Demokraten – allen voran Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger – die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verhindert. Die SPD-Spitze hat da weniger Bedenken: In der großen Koalition soll die umstrittene Direktive der EU-Kommission endlich umgesetzt werden, nachdem der erste Versuch vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden war.

Dabei ist Streit vorprogrammiert: Während die SPD sorgfältig vorgehen möchte, um nicht wieder in Karlsruhe baden zu gehen, drückt die Union aufs Tempo. Netzbetreiber und Provider sollen schon möglichst bald ihre Verbindungsdaten speichern, um sie bei Bedarf den Behörden zur Verfügung stellen zu können. Auch wenn sich die Koalition darauf verständigt hat, die von Brüssel vorgegebene Speicherdauer von sechs Monaten auf drei zu senken, ist das Vorhaben höchst umstritten. Die Piratenpartei hat bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ins Spiel gebracht.

Der neue FDP-Chef sieht in der Besetzung des neuen Bundestags eine grundsätzliche Gefahr für bürgerliche Freiheiten. "Wenn Union und SPD demnächst im Bundestag mehr Staat beschließen, dann fordert die links-grüne Opposition nur noch mehr Staat", sagte Lindner. "Die Aussicht auf eine Große Koalition des Stillstands löst offenbar nirgendwo Begeisterung aus. Die eigentliche Opposition im Sinne einer anderer politischen Richtung ist daher die FDP. Das gilt auch für die Bürgerrechte." (vbr)

Quote10. Dezember 2013 15:02
Leutheusser Schnarrenberger
LivingLegend

Das ganze wäre glaubwürdiger, wenn man Frau Leutheusser
Schnarrenberger, die sich wirklich schon in der letzten Regierung
gegen die Vorratsdatenspeicherung eingesetzt hatte, nicht wie eine
Aussätzige behandelt hätte. Die Dame war in der eigenen Partei zum
Schluss eher jemand, für den man sich schämte.
Und auch damals habe ich schon gesagt, das sie eine der wenigen
Figuren der FDP war, die wirklich wusste, was liberal sein überhaupt
bedeutet.

Quote10. Dezember 2013 15:20
Re: Leutheusser Schnarrenberger
sirbb

eine der wenigen Personen, um dies es schade ist, dass sie mit der
FDP untergegangen ist. ...



Quote10. Dezember 2013 14:44
Das fällt denen ja früh ein...
dungeonlight


http://www.heise.de/newsticker/meldung/Piraten-bringen-Verfassungsklage-gegen-Vorratsdatenspeicherung-ins-Spiel-2057999.html


Quote10. Dezember 2013 16:20
Die FDP ist nur dagegen, weil ihre Klientel die Steuerfahnder fürchtet.
Der_Irre_Polterer

Ansonsten war ja seit Jahren klar dass Frau
Leuthäuser-Schnarrenberger in einer neuen Regierung mit der FDP nicht
wieder drin sein würde.

Die FDP ist die Partei Rainer Brüderles, Philip Röslers und Christian
Lindners.
Wenn es ihrer Klientel passt macht man auch mal Bürgerrechte. Aber
"Freiheit" bedeutet immer nur die Freiheit keine Steuern zu zahlen.



Aus: "Neuer FDP-Chef: Notfalls klagen wir gegen Vorratsdatenspeicherung" (10.12.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neuer-FDP-Chef-Notfalls-klagen-wir-gegen-Vorratsdatenspeicherung-2063670.html


Textaris(txt*bot)

Quote

alice_42, 11.12.2013
   
Hoppla, da ...

>> Verratsdatenspeicherung <<

... hat sich der alte Freud hinterrücks meiner Tastatur bemächtigt :-)

Vorratsdatenspeicherung, meine ich natürlich!


http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-12/vorratsdaten-eu-generalanwalt?commentstart=17#cid-3229387


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Als Kernprogramm der NSA identifizierte Greenwald das zunächst enthüllte PRISM-System zum Sammeln und Auswerten sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten weltweit. Es sei Konsens unter Sicherheitsexperten, dass dieser in Europa unter dem Begriff Vorratsdatenspeicherung verbreitete Ansatz einen größeren Eingriff in die Grundrechte darstelle als gezieltes Abhören von Telekommunikation. So könnten damit Nutzerspuren verfolgt und zu Profilen verknüpft werden. Es existierten auch ausgefeilte Systeme zur Analyse der Informationen, die Kontaktpersonen auf mehreren Ebene verfolgten und ein recht genaues Bild über Verbindungspersonen und sogar private Gedanken ausspuckten.

Das später publik gemachte und auch europäischen Behörden wie dem Bundesnachrichtendienst (BND) zur Verfügung stehende System XKeyScore werte nicht nur diese "Metadaten" aus, erläuterte der ehemalige Guardian-Reporter. In dieses flössen auch etwa E-Mails, Chats und Listen aufgesuchter Webseiten ein. Auch darin manifestiere sich die "Obsession" der NSA, ohne speziellen Grund die intimsten menschlichen Äußerungen auszuschnüffeln.

Die Behörde überwache unterschiedslos und verdachtsunabhängig alle und jeden. Es drehe sich dabei um diplomatische Verhandlungen genauso wie wirtschaftliche Strategien und letztlich um Macht. Für Europa gelte keine Ausnahme, es befinde sich genauso in jeder Hinsicht einschließlich Wirtschaftsspionage unter dem "Mikroskop" der NSA und ihrer Partner. Dazu komme ein jahrzehntelanger Missbrauch geheimer Überwachungsbefugnisse: selbst "radikale Ideenträger" und sexuelle Chats würden verfolgt.

... Bei westlichen Regierungschefs wie Bundeskanzlerin Angela Merkel rügte Greenwald eine gewisse Doppelmoral. Diese hätten sich erst ernsthaft geärgert, als sie selbst betroffen waren. Zuvor seien sie nicht wirklich interessiert gewesen am Schicksal der Bürger und hätten gar die Vorstellung verbreitet, dass Privatheit keinen großen Wert mehr habe. Dabei handle sich jedoch um eine "kritische Voraussetzung für ein freies Individuum". Nur im privaten Raum könnten Menschen kreativ sein und sich frei entscheiden. Jede Diktatur liebe dagegen den Überwachungsstaat, weil er die menschliche Entscheidungsfreiheit einschränke und zu Konformismus führe.

Der Autor zeigte sich enttäuscht, dass sich Staatenführer in Europa trotz ihrer Empörung über das Treiben der Geheimdienste nicht bereit zeigten, Snowden dauerhaftes Asyl anzubieten. Der US-Whistleblower befinde sich mit seinem derzeitigen Aufenthalt in Russland in einer ungewissen Situation, da ihn "seine eigene Regierung für Jahre ins Gefängnis bringen will".

Christopher Soghoian von der American Civil Liberties Union (ACLU) hatte vor der Videokonferenz dafür plädiert, Strafverfolgern einige Befugnisse zu nehmen, um den Datenschutz an erste Stelle zu setzen. Sonst seien die bei der Polizei vorhandenen Informationshalden anfällig für Attacken durch Hacker im Staatsauftrag oder andere nationale Regierungsbehörden. Auch er titulierte die Vorratsdatenspeicherung klar als besonders schwere Form der Überwachung. Der IT-Sicherheitsberater Christian Horchert meinte, die Gesellschaft müsse sich entscheiden, ob es möglich sein soll, IT-Sicherheit zu schaffen. So etwas wie "ein bisschen" Datensicherheit gebe es nicht. (Stefan Krempl) / (mho)

...


Aus: "Greenwald vor EU-Parlament: NSA will die Privatsphäre weltweit abschaffen" (18.12.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Greenwald-vor-EU-Parlament-NSA-will-die-Privatsphaere-weltweit-abschaffen-2068894.html


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Quote[...] Andrea Voßhoff, die neu gewählte Bundesdatenschutzbeauftragte, hat ihre positive Grundhaltung zu der umstrittenen EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung bekräftigt. "Meine Grundposition ist, dass eine datenschutzkonforme Vorratsdatenspeicherung ein wirksames Instrument der Kriminalitätsbekämpfung sein kann", sagte Voßhoff dem SPIEGEL.

"Auch das Bundesverfassungsgericht hat nicht das 'Ob' der Mindestspeicherfristen in Frage gestellt, sondern nur das 'Wie'", betonte Voßhoff.

...


Aus: "CDU-Politikerin Voßhoff: Neue Datenschutzbeauftragte verteidigt Vorratsdatenspeicherung" (20.12.2013)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesdatenschutzbeauftragte-verteidigt-vorratsdatenspeicherung-a-940201.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Geoffrey Stone, Mitglied des Expertengremiums des Weißen Hauses, das die NSA-Affäre untersucht, hat die Ergebnisse des Programms der National Security Agency zum fünfjährigen Sammeln und Auswerten von Verbindungs- und Standortdaten als "sehr dünn" bezeichnet. Aus Sicht des technischen US-Geheimdienstes möge es zwar "logisch" erscheinen, elektronische Nutzerspuren verdachtsunabhängig zu analysieren, erklärte der Chicagoer Rechtsprofessor gegenüber dem Sender NBC. Die Sachverständigen hätten während ihrer Arbeit aber keinen einzigen Hinweis darauf gefunden, dass damit Terroranschläge verhindert werden konnten.

US-Präsident Barack Obama und führende Geheimdienstvertreter hatten im Sommer wiederholt betont, dass die NSA mit ihrer massiven Internetüberwachung geholfen habe, "mindestens 50" Bedrohungen durch Terroristen abzuwehren. Stone erklärt sich die Unstimmigkeit damit, dass derlei Erfolge auf ein anderes Programm des US-Geheimdienstes zur strategischen Aufklärung und Überwachung des internationalen Telekommunikationsverkehrs zurückgehen könnten. Dabei werden auch gezielt Inhalte abgehört, während mit der Vorratsdatenspeicherung vor allem Netzwerke und Kontaktpersonen ausfindig gemacht werden sollen.

Im mittlerweile vorgelegten Untersuchungsbericht der Präsidentenberater heißt es in einer Fußnote, dass die Analyse der "Metadaten" nur "einen bescheidenen Beitrag zur Sicherheit der Nation geleistet" habe. Es gebe keinen Fall, in dem die NSA zuverlässig habe erklären können, dass das Ergebnis einer Anti-Terror-Ermittlung ohne das Programm anders verlaufen wäre. Diese Erkenntnis spiegelt sich auch in einem aktuellen Urteil wider, mit dem das geheimdienstliche Treiben als verfassungswidrig eingeschätzt wird.

Die internationale Telekommunikationsbespitzelung der NSA hat laut Stone dagegen "eindrucksvolle Resultate" gebracht. Es stehe außer Zweifel, dass damit mögliche Terrorangriffe abgewehrt worden seien. Die Vorratsdatenspeicherung des Geheimdienstes falle zudem weniger massiv aus als bislang vielfach angenommen. Entgegen von Zahlen, die gegenüber dem US-Kongress genannt worden seien, sammle die NSA nicht annähernd 75 Prozent aller in den USA anfallenden Verbindungsinformationen. Das Programm beziehe sich nur auf große Anbieter wie AT&T oder Verizon. Kleinere Provider blieben aus Kostengründen außen vor.

Der von Obama eingerichtete Arbeitskreis hat vergangene Woche 46 Vorschläge dafür unterbreitet, die Kommunikationsüberwachung durch US-Geheimdienste im In- und Ausland zu reformieren. Sie raten aber nicht dazu, die Vorratsdatenspeicherung zu beenden; Verbindungsinformationen sollten aber bei den Telekommunikationsanbietern selbst oder anderweitig dezentral aufbewahrt werden. Geheimdienste sollten nicht direkt darauf zugreifen können. Zugleich unterstrichen die Experten, dass die US-Bevölkerung nicht Aussagen staatlicher Stellen vollständig vertrauen solle. Große Datenanhäufungen schafften immer die Versuchung, Macht zu missbrauchen und Grundrechte der Bürger einzuschränken. (Stefan Krempl) / (anw)

Quote23. Dezember 2013 18:18
die falschen Fragen
st.sch.

Es ist überflüssig darüber zu streiten ob Vorratsdatenspeicherung
Anschläge verhindert oder nicht, weil Vorratsdatenspeicherung selbst
ein Anschlag auf unser aller Freiheit ist, der um keinen Preis
hingenommen werden darf.

Ja, lieber Staat (und NSA-Gläubige) ich unterschreibe euch gerne das
ich das Risiko von Anschlägen auf mich nehme um meine Freiheit zu
behalten. Daran ändert sich auch nichts wenn ihr Horrorszenarien an
die Wand malt um mich doch zu 'überzeugen' das es besser ist wenn ich
mich überwachen lasse.


Quote24. Dezember 2013 11:29
Food Stamps vs. NSA
ener_G

In den USA sind doch so viele kategorisch gegen staatliche Programme
und für "Freiheit".
Im Angesicht von dieser Verschwendung würde man meinen, dass diese
Spinner mit Ihren "Obama ist der Teufel"-Plakaten, Teebeutel behängt
schreiend durch die Straßen ziehen.
Anstatt der NSA die Hälfte der Mittel zu kürzen, wurden
Einkaufsgutscheine für Arme gestrichen. ...

Quote24. Dezember 2013 11:40
NSA-Vorratsdatenprogramm hat viele Anschläge verhindert
Sucher von Dienst

Moin alle,

wenn wir mal nüchtern nachdenken, muss die NSA tausende von
Anschlägen verhindert haben, sie kann darüber eben nicht berichten.
Nur Dank der NSA lebt die westliche sicher. Anstatt über die NSA und
ihren Aktivitäten zu schimpfen, sollten wir die NSA zum Wallfahrtsort
unserer modernen Welt machen. Sie will uns nichts böses und begleitet
uns nur mit wohlwollenden Augen, wenn sie täglich um die 5 Mrd.
Händieprofile speichert. Ich kann diese bösartigen Unterstellungen
antiamerikanischen ... nicht mehr ertragen, die aus purem Neid heraus
ihr widerwärtiges Gift der Lüge in die Welt setzen.

Wie gut haben wir es, mit den besonnen Politikern aus CDU und CSU.
Wir sollten besonders Pofalla Dank erweisen, der von Anfang an diesen
Giftschwall eindämmen wollte und missverstanden wurde. Solche
Politiker sind die schützende Hand über Deutschland, die aus reiner
Nächstenliebe arbeiten, nichts anderes. ...


Aus: "Obama-Berater: NSA-Vorratsdatenprogramm hat keine Anschläge verhindert" (23.12.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Obama-Berater-NSA-Vorratsdatenprogramm-hat-keine-Anschlaege-verhindert-2072184.html


Textaris(txt*bot)

#347
Quote[...] Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will die umstrittene Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht einführen. "Ich lege keinen Gesetzesentwurf vor, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt oder nicht", sagte der SPD-Politiker dem Spiegel.

Maas setzt sich damit über den Koalitionsvertrag von Union und SPD hinweg, in dem die Vorratsdatenspeicherung vereinbart ist. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die EU-Richter die Richtlinie vollständig kassierten, begründete er seinen Entschluss.  

Der Justizminister sieht sich nicht im Widerspruch zum Koalitionsvertrag: Ein mögliches EU-Urteil würde die "Geschäftsgrundlage" der Vereinbarung mit der Union entziehen. "Dann müssten wir über die Vorratsdatenspeicherung ganz neu reden. Bis dahin liegt das Instrument für mich auf Eis."

In dem Interview äußerte Maas grundsätzliche Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung: "Ich bin sehr skeptisch bei der Vorstellung, dass eine Flut von Daten der Bürger ohne Anlass gespeichert wird und so vielen Stellen zugänglich ist." Hier bestehe ein erhebliches "Missbrauchsrisiko".

Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD festgehalten: "Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen. Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH." ...

Quote
   Heimweh04
   vor 1 Stunde 46 Minuten

... "das Gewäsch des Herrn Wiefelspütz in Erinnerung"

Wiefelspütz schert sich einen Dreck um die Freiheiten der Bürger.Bei abgeordnetenwatch.de kann jeder selbst einen Eindruck über die Arroganz und Verachtung dieser Personen gegenüber seinen Wählern gewinnen. Grundrechte sind gut, wenn sie ihm zum Vorteil gereichen, etwa: "Im Deutschen Bundestag vertrete ich nicht Ihre, sondern meine Überzeugungen. "und "Sie werden hinnehmen müssen, daß der Gesetzgeber in Sachen Vorratsdatenspeicherung anderer Meinung ist als Sie. Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe."
Der Mann gehört abgewählt!

Quoterupp2002
   vor 1 Stunde 37 Minuten

Danke fürd Zitat,
auch wenn ich jedes Mal davon Bluthochdruck bekomme!
... Arroganz, Größenwahn und Verachtung in Worte gegossen ...



Quote
   HMRothe
   vor 2 Stunden 43 Minuten

Jetzt muss man schon dankbar sein, wenn ein Justizminister erklärt, sich ans Grundgesetz halten zu wollen



Aus: "Heiko Maas verschiebt Vorratsdatenspeicherung" (5. Januar 2014)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-01/vorratsdatenspeicherung-justizminister-maas

-.-

"CDU/CSU wollen mit Vorratsdatenspeicherung nicht abwarten" (06.01.2014)
Innenpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben empört auf das Vorhaben des neuen Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) reagiert, vor der geplanten Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung das im Frühjahr erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Brüsseler Vorgaben abzuwarten. "Es gibt keinen Grund, mit der Gesetzgebungsarbeit weiter zu warten", erklärte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU) gegenüber der Berliner Zeitung. Maas solle "zügig" einen ersten entsprechenden Entwurf vorlegen. ...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/CDU-CSU-wollen-mit-Vorratsdatenspeicherung-nicht-abwarten-2075671.html

-.-

"Koalitionsstreit um die Vorratsdatenspeicherung verschärft sich" (07.01.2014)
... Der Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK) kritisierte die "Verzögerungstaktik" des Justizministers scharf. Damit habe dieser "seine fachlichen Defizite" aufgezeigt und wandle auf den Spuren der Strategie seiner Vorgängerin, die dieser "im Ergebnis ihr Amt kostete". Die Polizei könne "Tag für Tag Hunderte von Fällen nicht aufklären, weil einzelne Politiker und sogenannte Netzaktivisten sachfremde Klientelpolitik betreiben". ...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Koalitionsstreit-um-die-Vorratsdatenspeicherung-verschaerft-sich-2077664.html

-.-

"Bundesregierung wartet mit Vorratsdatenspeicherung auf EuGH-Urteil" (17.01.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-wartet-mit-Vorratsdatenspeicherung-auf-EuGH-Urteil-2088482.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Vorratsdatenspeicherung ist Datenschutz

Beim Datenschutz geht es um mehr als um das digitale Briefgeheimnis und Merkels SMS, schreibt Berlins Justizsenator. Und plädiert für die Vorratsdatenspeicherung.

Ein Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung bedeute mehr Datenschutz für die Bürger, heißt es oft. Diese These ist falsch und naiv. Keine Vorratsdatenspeicherung bedeutet schon mal nicht, dass keine Daten gespeichert werden. Unsere Daten speichern nämlich viele: Der Supermarkt, der dank Mobile Payment weiß, dass wir pro Woche im Schnitt fünf Tafeln Schokolade aber nur vier Äpfel kaufen. Das Car-Sharing-Unternehmen, das im Zusammenspiel mit unserem Smartphone sekundengenaue Bewegungsprofile erstellt und außerdem verrät, wie rasant unsere Fahrweise wirklich ist. Nicht zu vergessen Dienste wie WhatsApp, die sich im Kleingedruckten die Zugriffsrechte für alle eingestellten Fotos sichern. Kurzum Datensammeln gehört zum Alltag unserer digitalen Realität.

Zehn Milliarden IT-Endgeräte sind laut Cisco-Chef John Chambers mit dem Internet verbunden, Tendenz immer noch stark steigend. Das weckt Begehrlichkeiten. Datendiebstahl ist nicht die Ausnahme, sondern mittlerweile an der Tagesordnung. Kriminelle interessieren sich brennend für unsere persönlichen Daten, um Wissen, Vermögen, Pläne oder Patente zu stehlen.

Das Dramatische am Datendiebstahl: In digitalen Systemen gibt es keine Originale mehr. Die Kopie ist identisch. Alles, was wir wissen und können, kann geklaut und nachgebaut werden. Über die immer populäreren 3D-Drucker gewinnt das ganze eine physische Komponente. Besitze ich den digitalen Plan, besitze ich auch die dazu gehörige Maschine.

Deutschland war und ist der Technologieträger in Europa und unsere Patente und Expertisen sind die Grundlage unseres Wohlstands. Bei Datenschutz geht es also um viel mehr als um unser digitales Briefgeheimnis und die SMS der Kanzlerin.

Schon heute sind die Schäden gigantisch. So schätzt die EU, auf Grundlage des Norton Report 2013, die Kosten von Internetkriminalität in Deutschland auf vier Milliarden Dollar in nur einem Jahr. Die Verantwortlichen dafür kommen aus ganz unterschiedlichen Kreisen. Ökonomisch noch die geringsten Schäden verursacht mutmaßlich die NSA, obwohl ihr Datensammeln rechtswidrig und rechtsstaatswidrig ist. Keine Frage: Wir dürfen das nicht dulden. Deshalb müssen wir in Europa unsere Gesetze selbstbewusst verschärfen sowie unsere Infrastruktur und unsere Systeme besser schützen.

Ans Geld aber geht es den Bürgern bei anderen kriminellen Aktivitäten: Wenn wir bei Ebay betrogen, unsere Konten geplündert oder unsere Daten abgeschöpft werden, um damit einen digitalen Einbruch vorzubereiten.

Und natürlich werden diese und andere noch schlimmere Verbrechen über digitale Geräte – wie etwa das Smartphone – geplant, verabredet und durchgeführt. Der tote Briefkasten auf dem Friedhof hat ausgedient. Er ist ins Internet umgezogen.

Wenn wir als Staat den Schutz unserer Bürger vor digitalen Angriffen nicht aufgeben wollen, dann müssen wir im Internet ermitteln können. Erste Voraussetzung dafür ist, dass wir Kommunikationswege nachvollziehen können. Wenn wir digitale Spuren einer Straftat finden, aber stets nur eine IP-Anschrift kennen, die wir keiner Person zuordnen können, beugen wir uns der totalen Anonymisierung des Netzes. Damit werden Straftaten im Netz grundsätzlich nicht verfolgbar.

Wenn die Polizei beispielsweise auf beschlagnahmten Rechnern auf die IP-Spuren stößt, dauert es meist mehr als drei bis vier Wochen, um die Adressen zu entschlüsseln und auszuwerten. Dann aber kann man sich den Gang zum Ermittlungsrichter sparen, weil die Daten für die Zuordnung der IP-Adressen schon gelöscht sind.

Die Vorratsdatenspeicherung ermöglicht uns, ein ausgewogenes System zu schaffen. Die Strafverfolgungsbehörden überwachen unsere Daten nicht. Vielmehr können sie im Einzelfall die Zuordnung einer IP-Adresse zu einer Person beantragen, dem ein Richter zustimmen muss. Das Bundesverfassungsgericht hat das ausdrücklich für möglich gehalten, genauso übrigens wie der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes – auch wenn das von interessierter Seite gerne anders dargestellt wird. Verworfen haben beide Institutionen lediglich das Verfahren, wie es gegenwärtig in der entsprechenden EU-Richtlinie vorgesehen ist. Diese Vorschriften kann und sollte man präzisieren. Generell verhindern wird das die Vorratsdatenspeicherung glücklicherweise nicht.

Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung argumentieren, dass man mit entsprechenden IT-Kenntnissen seine IP-Anschrift verschleiern könne und dann die Vorratsdatenspeicherung nichts bringe. Ja, das stimmt. Aber wir verzichten auch nicht auf Türschlösser, nur weil man dafür Nachschlüssel anfertigen kann.

Die richtige Antwort muss sein, die Methoden der nachträglichen Enttarnung zu verbessern. Die Strafverfolgung im Netz wird schwieriger. Wenn wir sie aufgeben, ist das zum Schaden der Bürger – insbesondere zum Schaden sozial Schwächerer. Denn wie immer trifft es jemanden mit Geld und Expertise weniger.

Unsere Rechtsordnung muss aufrüsten. Neue Technologien haben neue kriminelle Handlungen mit sich gebracht. Wir brauchen Straftatbestände für Datenhehlerei, Phishing-Mails und das Ausspähen von Daten aus der Ferne. Wir brauchen Instrumente, um Straftaten im Netz verfolgen und die Täter ermitteln zu können. Denn so herum wird ein Schuh draus: Mit der Vorratsdatenspeicherung stärken wir unseren Datenschutz.

Quote
    ped_xing
    30. Januar 2014 10:12 Uhr

Ist dieser Ist dieser Artikel ernst gemeint?



Quote
    Daeaeaene
    30. Januar 2014 10:11 Uhr

Vorratsdatenspeicherung ist Datenschutz

Kommt mir bekannt vor Krieg ist Frieden, Freiheit ist Sklaverei und Unwissenheit ist Stärke?


Quote
    jupp0r
    30. Januar 2014 10:23 Uhr

Bildung

Für Herrn Heilmann ist es ja zu spät, aber eventuell sollte 1984 wieder stärker in die Lehrpläne der Schulen einfließen. Die Anspielung wird ja wohl hoffentlich nicht beabsichtigt gewesen sein.


Quote
    fantatrinker
    30. Januar 2014 10:08 Uhr

Wenn die Vorratsdatenspeicherung "Datenschutz" sein soll, war es dann das Anlegen von Stasiakten auch?


Quote
    Zeilenknecht8
    30. Januar 2014 10:21 Uhr

schade um den platz

Aus dieser Logik kann man auch fordern "Wir brauchen eine Datenbank mit den DNS-Fingerabdrücken aller Deutschen." Bekommt dann vielleicht auch wieder einen Gastbeitrag in der ZEIT. Schade um den Platz.
Netter Versuch, könnte man sagen, aber diese Geister werden nie aufgeben. Sie werden immer einen Vorwand finden um auch ja jedes Fitzelchen erfassen zu können. Dass dieser Wunsch, alles was technisch möglich ist, auch machen zu wollen, führt zwangsläufig in die technische und psychische Neurose.
Und wie zuverlässig Gerichte prüfen (können), haben wir ja zuletzt in Köln gesehen...
Gerade Berlin sollte sich erst mal um seine eigene Sicherheitspraxis kümmern - der NSU-Fall und die V-Personen zeigen ja so was von verantwortungsvollem Herangehen. Wer selbst gegenüber dem Generalbundesanwalt nicht wirklich ehrlich ist, kann keinerlei Vertrauen des Bürgers erwarten. Vertrauen muss man sich erarbeiten, und kann es nicht per Zeitungsbeitrag einfordern.


Quote
    WilliamsburgGuy
    30. Januar 2014 11:06 Uhr

Nach der "Logik" könnte dieser, hust, Artikel auch von Joffe oder Hansen+Co sein. Das tut ja wie bei den genannten in der Hirnrinde weh beim lesen. Unfassbar...



Aus: "Vorratsdatenspeicherung ist Datenschutz" Ein Gastbeitrag von Thomas Heilmann (30. Januar 2014)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-01/vorratsdatenspeicherung-datenschutz-heilmann

-.-

Quote[...] Vorratsdaten machen Deutschland nicht sicherer

Justizsenator Thomas Heilmann verharmlost die Vorratsdatenspeicherung, schreibt der Sprecher des Forums Netzpolitik der Berliner SPD in seiner Replik. Ein Gastbeitrag von Yannick Haan

Im digitalen Zeitalter stellen Daten das Öl des 21. Jahrhunderts dar. Soziale Netzwerke, Onlinehändler oder Car-Sharing-Unternehmen wollen alle unsere Daten. Je besser sie das Profil des Kunden kennen, desto passgenauer können sie Werbung schalten. Mittlerweile versuchen die Unternehmen, sogar unser Verhalten vorherzusagen. Amazon beispielsweise möchte Pakete schon packen, bevor der Kunde sie überhaupt bestellt hat. Zum ersten Mal ist es möglich, dem Menschen gleichsam beim Denken zuzuschauen. Diese Entwicklung schreitet immer schneller voran.

Aus diesem Grund verwundert es nicht, dass immer neben Unternehmen auch Geheimdienste und Kriminelle im Besitz unserer Daten sein wollen. Leider hat sich auch unser Staat in diese Liste eingereiht. So gibt es seit Längerem eine Diskussion über die Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Die Daten über das Kommunikationsverhalten aller Bürgerinnen und Bürger, so sieht es die Vorratsdatenspeicherung vor, sollen verdachtsunabhängig gespeichert werden. In seinem Gastbeitrag spricht der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann in diesem Zusammenhang vor allem über die Speicherung der jeweiligen Inhaber von IP-Adressen. Anders als Heilmann allerdings schreibt, ist der Zugriff auf diese Daten gerade nicht durch einen Richtervorbehalt geschützt. Jeder Polizeibeamte, jeder Geheimdienstmitarbeiter kann im Rahmen der sogenannten Bestandsdatenauskunft ohne wirksame rechtliche Sicherung abfragen, wer zu einer bestimmten Zeit mit einer IP-Adresse im Internet unterwegs war.

Außerdem geht es bei der geplanten Vorratsdatenspeicherung nicht allein um die Speicherung von IP-Adressen, sondern auch um das Kommunikationsverhalten per Telefon, Handy und E-Mail. Auch das vergisst Heilmann leider zu erwähnen: wer wann wen angerufen hat, wo sich ein Handy zu einer bestimmten Zeit befunden hat – all das sollen die Provider für sechs Monate speichern, und der Staat soll darauf Zugriff haben. Führt man alle erhobenen Datenarten zusammen, ergibt sich ein sehr präzises Abbild eines Menschen, bis tief in die Privatsphäre hinein. Die Vorratsdatenspeicherung stellt, das muss allen klar sein, einen tiefen Eingriff in unsere Freiheitsrechte dar.

Dabei gibt es momentan keine Hinweise auf Ermittlungslücken. Zwar weisen Befürworter der Vorratsdatenspeicherung gerne auf den "rechtsfreien Raum" Internet hin – das aber ist blanker Unsinn. Bei Straftaten im Internet verzeichnet die Polizei eine der höchsten Aufklärungsquoten überhaupt. Es ist also nicht so, als stünde die Polizei den Kriminellen hilflos gegenüber.

Unter dem Deckmantel der vermeintlichen Sicherheit stellt die Vorratsdatenspeicherung alle Menschen unter Generalverdacht und behandelt sie als potenzielle Kriminelle. Hinzukommt, dass wir immer weiter auf eine "Hybridüberwachung" aus staatlicher und privatwirtschaftlicher Überwachung zusteuern. Auch bei der Vorratsdatenspeicherung speichern private Unternehmen die Daten, auf die der Staat dann zugreift.

Spätestens seit der NSA-Affäre sollte uns allen bewusst sein, wie wertvoll und schützenswert unsere Daten sind. Die letzten Jahre waren im Internet geprägt von großer Euphorie. Doch jede neue Technologie birgt natürlich auch eine negative Seite. Diese haben wir leider zu wenig gesehen. Vielleicht waren wir zu naiv, vielleicht wollten wir die Gefahr einfach nicht sehen. Auf jeden Fall wird es Zeit, dass wir uns jetzt der Macht und der enormen Missbrauchsgefahren von Daten bewusst werden.

Die Reaktion auf das massive Datensammeln der Unternehmen und ausländischer Geheimdienste darf nicht ein ebenfalls datenhungriger Staat sein. Dadurch wird Deutschland nicht sicherer. Die Folgen wären nur größere Unsicherheiten und Abhängigkeiten. Wir brauchen keinen Staat, der seine Bürger zu gläsernen Bürgern macht, sondern einen Staat, der die Privatsphäre schützt – vor Unternehmen, Geheimdiensten und auch vor sich selbst.

Wir brauchen jetzt eine gesellschaftliche Debatte über eine neue Ethik im Umgang mit Daten. In einer Gesellschaft, in der Daten vor allem Macht bedeuten, brauchen wir eine Debatte, wie wir mit Daten umgehen. Dieser neue Umgang darf dabei weder von einer blinden Begeisterung getragen werden, noch von einer vermeintlichen Sicherheit geprägt sein. Es wird dringend Zeit, dass wir uns auf unsere Grundwerte, nämlich die Freiheit des Einzelnen, die Verantwortung vor der Demokratie und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit besinnen und aus diesen heraus eine Ethik im Umgang mit Daten entwickeln. Am Ende dieser Debatte muss dann auch endlich ein Weg zu einem selbstbestimmten Datenschutz stehen. Die Vorratsdatenspeicherung gehört sicherlich nicht dazu – die steht für Fremdbestimmung und Missbrauchsgefahren, aber sicherlich nicht für Datenschutz.

Quote
    bodyandsoul83
    vor 1 Stunde 32 Minuten

alter hut

... dass die VDS bei der krimininalitäts- und terrorbekämpfung keine beweisbaren vorteile bringt darf man mittlerweile als gesichert ansehen. bei den verhandlungen vor dem EuGH konnte keinerlei beweis erbracht werden, dass die VDS ein wirkungsvolles instrument hierzu ist. von der verhältnismäßigkeit mal ganz zu schweigen. (quelle: http://www.zeit.de/digita...) . damit fällt die pro-argumentation für überwachung der bürger in sich zusammen wie ein kartenhaus.

... die VDS gar nicht als mittel zur kriminalitäts-/terrorbekämpfung konzepiert ist, sondern als werkzeug zur überwachung der bürger. hier funktioniert sie sehr effektiv. seltsamerweise wird dieser umstand auch von der ZEIT überhaupt nicht klar benannt. man gewinnt langsam den eindruck, regierung und medien ziehen hier an einem strang, um den klaren blick des bürgers auf die tatsächlichen absichten zu verschleiern. und was die absichten sind, hat snowden recht klar benannt: totale kontrolle durch überwachung

... in dem zusammenhang: die frage nach dem millionenfachen rechtsbruch durch die bundesregierung und die juristischen konsequenzen werden hier so gut wie gar nicht thematisiert. da muss dann eben der CCC ran:
er erstattet strafanzeige gegen die bundesregierung. endlich, möchte man meinen (quelle: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/nsa-affaere-strafanzeige-gegen-angela-merkel-12782623.html).


Quote
    rock_kid_2012
    vor 1 Stunde 32 Minuten

Genug der Debatte!

Wir wissen doch längst, dass die Sicherheits-Esoteriker der Christen-Union alles dafür tun würden, um an mehr Daten zu kommen. Egal, ob es etwas nützt - egal, ob damit der Überwachungsstaat vorbereitet wird.

...



Aus: "Vorratsdaten machen Deutschland nicht sicherer" (3. Februar 2014)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-02/vorratsdatenspeicherung-heilmann-replik-yannick-haan-spd

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Sprecher der CDU/CSU-Fraktion warben im Bundestag für eine "private Vorsorgespeicherung" von Telekommunikationsdaten und erinnerten die empörte Opposition daran, dass es kein Grundrecht gebe, Bilder sexuellen Missbrauchs zu betrachten.

Es gehe um die Aufklärung der "schwersten Verbrechen, die wir finden können", sagte der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg im Bundestag, und setzte sich dafür ein, die Vorratsdatenspeicherung möglichst bald wiedereinzuführen. Seit Jahren sei in dieser Hinsicht "nichts passiert zum Schutz von Kindern". Bei der verdachtsunabhängigen Informationssammlung gehe es zwar um Verhältnismäßigkeit, auf der anderen Seite stünden aber "massive Grundrechtsverstöße".

Anlass der Aussprache waren Anträge der Linken und Grünen, auf die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu verzichten. Sensburg klärte beide Fraktionen dabei auf, dass hierzulande kein "Recht auf freies Surfen ohne Regel" und "kein Grundrecht fürs Ansehen von Kinderpornographie" existierten. Die Angesprochenen wiesen Unterstellungen, dass sie Bilder sexuellen Kindesmissbrauchs beziehen lassen wollten, entschieden auch im Namen aller Kritiker der Vorratsdatenspeicherung zurück.

Sensburg bot der Opposition an, gemeinsam zu überlegen, ob sich nicht "in einem engem Korridor" neue Ermittlungsmöglichkeiten im Internet eröffnen und verfassungskonform gestalten ließen. Er brachte dabei auch ein "Short Freeze" ins Gespräch und variierte damit frühere Vorschläge dafür Verbindungsdaten im Verdachtsfall von Providern einfrieren zu lassen. Wichtig sei es vor allem, Strafverfolgern hierzulande auch rückwirkende Ermittlungsansätze in die Hände zu geben und den jetzigen "Schwebezustand" zu beheben.

Im Namen der CSU unterstrich Volker Ullrich, dass nicht die Bevölkerung überwacht werden solle. Es gehe darum, Daten der Telekommunikationsunternehmen "in begrenztem Umfang nach richterlichem Beschluss zur Aufklärung von Straftaten schwerer Verbrechen" nutzen zu können. In seiner Heimat Augsburg habe ein Komplott für einen "grausamen Mord" erst durch eine Funkzellenauswertung aufgeklärt werden können. In vielen vergleichbaren Fällen tappe die Polizei aber ohne Vorratsdaten im Dunkeln. Marian Wendt (CDU) ergänzte, "wir werden alsbald einen Gesetzesentwurf vorlegen". Dies sei wichtig, um auch die Opfer von Straftaten und die Verfassung zu schützen.

Beim Koalitionspartner SPD haben Volksvertreter dagegen nach wie vor Bauchschmerzen angesichts des "besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriffs", den der Sozialdemokrat Christian Flisek unter Verweis auf das Bundesverfassungsgericht in der Vorratsdatenspeicherung ausmachte. Er setzte sich für das informationelle Selbstbestimmungsrecht als Vertrauensgrundlage für Kommunikation im Internet ein.

Die Anträge der Opposition kämen aber "zur Unzeit", da die Debatte erst nach dem im Frühjahr zu erwartenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur EU-Richtlinie "völlig neu beginne". Dann gälte es auch, "Standards für große Datenspeicherung" durch den Staat sowie im E-Commerce und in sozialen Netzwerken hinzubekommen, "die die Bürger auf hohem Niveau schützen".

Fliseks Fraktionskollegin Christina Kampmann erteilte der Vorratsdatenspeicherung eine Absage. Ihrer Ansicht nach könne sie nicht verfassungskonform ausgestaltet werden, weil sie "im Kern verfassungswidrig ist". Zu erreichen sei damit höchstens ein "scheinbarer Sicherheitsgewinn", während "die Freiheit der digitalen Kommunikation auf dem Spiel steht". Bundesjustizminister Heiko Maas habe deutlich gemacht, dass er diese rechtlichen Bedenken teile und es keinen mit heißer Nadel gestrickten Gesetzentwurf geben werde. Andererseits hat der SPD-Politiker aber auch angekündigt, dass die Vorratsdatenspeicherung auf jeden Fall wiederkommen werde.

Der grüne Innenexperte Konstantin von Notz tat die Vorratsdatenspeicherung als "Mittel der anlasslosen Massenüberwachung" ab, das vor allem im Lichte des größten Geheimdienstskandals aller Zeiten "maßlos, weitestgehend nutzlos und unverhältnismäßig" sei. Deren Befürworter argumentierten nur mit Einzelfällen, einen empirischen Nutzen könnten sie nicht nachweisen. Wichtiger sei es, Strafverfolgern effektive Instrumente etwa im Kampf gegen Kinderpornographie in die Hand zu geben. Nötig seien bessere Bilderkennungssoftware, Schwerpunkt-Strafanwaltschaften oder eine bessere Zusammenarbeit mit Providern.

Als "Gefahr für die Pressefreiheit" und "Super-Gau für die freie Kommunikation" lehnte Jan Korte von der Linken die im Raum stehende "Totalprotokollierung" ab, zumal diese den gläsernen Menschen ermögliche. Wer jeden Tag "300 Millionen bis 500 Millionen Datensätze" über Bundesbürger speichern wolle, "geht den Weg in den Überwachungsstaat". Es sei wissenschaftlich unterlegt, dass es ohne Vorratsdatenspeicherung zu "keinerlei Schutzlücke" gekommen sei. (Stefan Krempl) / (anw)

Quote21. Februar 2014 16:36
"private Vorsorgespeicherung"
The Independent

LOL, ich lach mich schlapp. Krieg heißt jetzt Frieden, und Spionage
Selbstschutz, oder wie? Für wie einfältig haltet ihr eure Wähler
eigentlich?


Quote21. Februar 2014 17:16
Vaudel reloaded
Twister2009, Bettina Hammer

Bereits Frau von der Leyen kam ja mit solchen Ideen wie "wer
Netzsperren umgehen kann, ist sowieso nicht ganz sauber" an, jetzt
heißt es also "es gibt kein Recht auf das Betrachten von
Kinderpornographie", wenn Kritik an der VDS geübt wird.
Niemand hat jemals gesagt, es gäbe ein verbrieftes Recht auf das
Ansehen von Kinderpornographie, es hat auch kein Kritiker der VDS
bisher gesagt, dass sexuelle Gewalt nicht auch verfolgt werden soll
bzw. Gesetzesverstöße nicht auch aufklärbar sein sollten, es haben
aber viele gesagt, dass eine möglichst umfassende Überwachung und
Datenspeicherung unverhältnismäßig ist usw. usf.

Jetzt wieder diese olle Kamelle "es gibt kein Recht auf Kinderporno"
vom Fassenachts-Edathy-Wagen zu werfen ist nun wirklich billig.


Quote21. Februar 2014 19:12
"Wer gegen Vorratsdatenspeicherung ist, ist Kinderschänder!"
ParaDice

Danke, liebe CxU, für diesen wertvollen Beitrag zur politischen
Kultur in diesem Land. Da wird schäbigst jeder Vorfall ausgenutzt,
jedes Opfer instrumentalisiert, um Reichstagsbrandverordnungen zu
schreiben. NSA ist abgefrühstückt. KiPo ist als Totschlagsargument
zur Totalüberwachung wieder salonfähig.

[Der EG-Gesundheitsminister warnt: Dieses Posting besteht zu zu 40%
aus schwelender Wut, 30% Fassungslosigkeit, 10% Sarkasmus, 10%
blankem Entsetzen, sowie 10% Hilflosigkeit angesichts der Tatsache,
dass angeblich 42% der Deutschen diesen Haufen gewählt haben.]





Aus: "Schlagabtausch im Bundestag über Vorratsdatenspeicherung und Kinderpornographie" (21.02.2014)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schlagabtausch-im-Bundestag-ueber-Vorratsdatenspeicherung-und-Kinderpornographie-2121150.html