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[Vorratsdatenspeicherung (Notizen) ... ]

Started by Textaris(txt*bot), June 08, 2005, 02:39:41 PM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Zwei Abgeordnete des Kongresses haben die vier großen amerikanischen Telefonanbieter angeschrieben und Auskunft darüber verlangt, welche Geodaten sie von ihren Kunden speichern und was mit diesen Daten geschieht.

Das Thema Mobiltelefone und Überwachung ist selbstverständlich auch in den USA nicht neu. Spätestens seit der Patriot Act den Behörden weitgehende Kontrollrechte einräumt, wird darüber diskutiert. Bürgerrechtsgruppen wie die Electronic Frontier Foundation kämpfen seit Jahren für mehr Privatsphäre. Nun aber hat eine Aktion aus Deutschland die Debatte um durch Handys übermittelte Geodaten in Gang gebracht.

Der Grünen-Politiker Malte Spitz hatte seine Vorratsdaten bei der Deutschen Telekom eingeklagt und sie im Februar ZEIT ONLINE zur Verfügung gestellt, um zu zeigen, wie detailliert aus solchen Daten auf das Leben eines Menschen geschlossen werden kann. Eine interaktive Grafik, die der Datenjournalist Lorenz Matzat entwickelte, macht das für jeden sicht- und nachvollziehbar. Sie hat in Medien verschiedener europäischer Länder für Aufmerksamkeit gesorgt, so in Italien, in Großbritannien, in Frankreich, in Norwegen oder in Österreich.

In den USA berichteten die New York Times, die Magazine Forbes und The Atlantic sowie das einflussreiche Blog Boingboing und provozierten eine politische Reaktion. So wollen der demokratische Kongressabgeordnete Ed Markey und sein republikanischer Kollege Joe Barton unter anderem von den Anbietern wissen, welche Ortsinformationen sie sammeln, wie oft das geschieht und an wen diese Daten weitergegeben werden.

Den Grund für die Aktion formuliert Markey so: "Lage, Lage, Lage – das mag in der Immobilienbranche die bevorzugte Währung sein, aber für Nutzer von Mobiltelefonen ist die Ortsbestimmung eine sensible Information, die geschützt werden muss." Immerhin, so argumentieren sie in ihren Briefen an die Provider, gebe es auch in den USA ein Gesetz, das die Kundendaten schützt. Noch warten sie auf eine Antwort der Telekommunikationsanbieter. Als Frist haben sie den 19. April gesetzt.

In Deutschland hingegen scheint es kein solches Interesse der Politik an dem Thema zu geben. Im Gegenteil. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sagte kürzlich, die Verbindungsdaten von Telefonen sollten "mindestens sechs Monate lang" gespeichert werden. Diese Frist galt bisher als absolutes Höchstmaß in der deutschen Debatte – es ist auch der Beobachtungszeitraum, der in der interaktiven Karte von ZEIT ONLINE dargestellt ist. Friedrichs Aussage hingegen lässt die Vermutung zu, dass es den politischen Willen gibt, diesen Zeitrahmen auszudehnen.

...


Aus: "Vorratsdaten: Debatte um Ortungsdaten erreicht USA" Von Kai Biermann (18.4.2011)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-04/vorratsdaten-usa-geodaten


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Web-Konzern Yahoo vollzieht beim Datenschutz eine Kehrtwende: Wie die oberste Datenschutzbeauftragte der Firma Anne Toth ankündigte, will der ins Schlingern geratene Online-Gigant die bei der Suchmaschinennutzung anfallenden Daten künftig 18 Monate lang aufbewahren – doppelt so lange wie Google. Ende 2008 hatte Yahoo noch mit seiner Löschung von personenbezogenen Daten innerhalb von 90 Tagen für positive Schlagzeilen gesorgt und die von europäischen Datenschützern geforderte Frist von maximal sechs Monaten sogar unterboten.

Mit der Änderung möchte Yahoo den Werbetreibenden entgegenkommen und sich an die "Wettbewerbsnorm" anpassen: "Das Internet hat sich geändert, unser Geschäft hat sich geändert und der Wettbewerb hat sich geändert", so Toth. Die Fristen für die Speicherung anderer Daten als die der Suchmaschinennutzung stehen noch nicht fest. Die Änderungen sollen in etwa zwei Monaten in Kraft treten. (heb)

Quote19. April 2011 19:16
"Das Internet hat sich geändert..."
Mozzy

Ach, habt ihr es auch schon mitbekommen? Bei Yahoo suchen "wir" schon
seit 1997 nicht mehr. Und jetzt haben wir noch einen Grund mehr
dafür. :)



Aus: "Yahoos neue Vorratsdatenspeicherung" (19.04.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Yahoos-neue-Vorratsdatenspeicherung-1230325.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, hat deutlich gemacht, dass die Liberalen die heftig umkämpften EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung weiter nicht detailgetreu umsetzen wollen. Die EU-Kommission habe in ihrem Prüfbericht "schwere Mängel" in der entsprechenden Richtlinie entdeckt, erklärte der Rechtsexperte. Die Schwachstellen müssten nun rasch beseitigt und "der Datenschutz in den Mittelpunkt gerückt werden". Ansonsten könne man die Maßgaben nicht übernehmen, stellte Ahrendt klar. Die FDP-Fraktion sei nicht bereit, "das hohe deutsche Datenschutzniveau zu senken, nur weil der EU dies ein Dorn im Auge ist".

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström sieht die Sache anders. Die ebenfalls den Liberalen angehörende Schwedin hat Missstände bei der Implementierung der Direktive zur verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren zwar eingeräumt und Änderungen in Aussicht gestellt. Da das Gesetzgebungsverfahren aber Jahre in Anspruch nehme, muss ihrer Ansicht nach zunächst das geltende EU-Recht und somit die von ihr selbst kritisierte Richtlinie in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt und angewandt werden. Verfassungsgerichte etwa in Deutschland hätten nicht die Vorratsdatenspeicherung an sich, sondern nur nationale Umsetzungsgesetze für nichtig erklärt. Malmström hat Deutschland daher ein Vertragsverletzungsverfahren und die Durchsetzung von Strafgeldern angedroht, wie sie diese bereits gegen ihr eigenes Heimatland beim Europäischen Gerichtshof beantragt hat.

Mit der FDP wird es laut Ahrendt aber hierzulande "keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung" geben. Sollte Brüssel Deutschland wegen der fehlenden Umsetzung der Direktive verklagen, "dann ist dem eben so", zuckt der Abgeordnete mit den Schultern. Ein solches Vorgehen wäre ihm zufolge aber "absurd, da die Richtlinie ohnehin überarbeitet werden soll". Die in dem Evaluierungsreport genannten Gründe für die vermeintliche Notwendigkeit der Vorratsdaten hält Ahrendt nicht für überzeugend. Tatsache sei, dass die Masse der abgefragten Informationen in keinem Verhältnis zur tatsächlich erzielten Erfolgsrate stehe. Eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zeige, dass die Vorratsdatenspeicherung nirgendwo in Europa zu einer höheren Aufklärungsquote der Strafverfolgungsbehörden geführt habe. So hätten die Bürger "nur mehr Eingriffe in ihre Freiheitsrechte erfahren, dafür aber nicht mehr Sicherheitsgewinn".

Der Fraktionsgeschäftsführer erinnerte zugleich daran, dass Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit dem "Quick Freeze"-Verfahren zum Einfrieren von Verbindungs- und Standortdaten im Verdachtsfall einen Vorschlag gemacht habe, "der dem hohen Datenschutzniveau gerecht wird". Der Kommissionsbericht sieht darin aber keine tragfähige Alternative zu einer anlasslosen Protokollierung von Nutzerspuren. Die Liberalen wollen Ahrendt zufolge trotzdem in der Regierungskoalition ihr Angebot und die Verlängerung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes (TBEG) zusammen verhandeln. Sie lehnten dabei die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gewünschte Verschärfung der Anti-Terror-Bestimmungen ab. Es müsse vielmehr überprüft werden, ob nicht einige Maßnahmen auslaufen können, "da sie die Sicherheit nicht erhöhen und keinerlei praktische Bedeutung haben und hatten".

Zuvor hatte auch Leutheusser-Schnarrenberger verdeutlicht, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auch nach Ermessen der Kommission auf den Prüfstand gehöre. In dieser Situation wäre es nach Ansicht der FDP-Ministerin "aberwitzig", jetzt auf die Durchsetzung der Vorgaben zu drängen. Die betroffenen Unternehmen dürften jetzt nicht mit Investitionen in erheblichem Umfang belastet werden aufgrund einer Rechtslage, für die bereits eine Anpassung angekündigt worden sei.

Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach, hat den Druck auf Leutheusser-Schnarrenberger dagegen erhöht. Seiner Meinung nach hat die schwarz-gelbe Koalition bei einer weiteren Weigerung der Ministerin zur Umsetzung der Richtlinie nicht nur "ein Problem, sondern einen ernsthaften Konflikt". Tausende Delikte könnten hierzulande ohne Verfügbarkeit der TK-Daten nicht aufgeklärt werden, meint der CDU-Politiker. Er sieht das Justizministerium aufgrund Untätigkeit "am Rande der Strafvereitelung". (Stefan Krempl) / (jk)

Quote19. April 2011 20:20
Sollte man sich mal auf der Zunge zergehen lassen
Marwolf2004

Laut EU-Kommissarin Mahlstrom haben jene EU-Staaten, die die
Vorratsdatenspeicherung (und man bedenke, deren Zweck ist die
Verhinderung von Terror und schweren Verbrechen) eingeführt haben,
seither 1,93 Mio (!!!!) mal Zugriff auf diese Daten genommen.

MENSCH MEIER, das müssen aber wilde Zeiten sein, in denen wir leben.


Quote19. April 2011 16:50
Quantenlaptop

Und ich sehe Bosbach aufgrund seiner ständigen Äußerungen "am Rande der Verfassungstreue"
oder schon ein Stück darüber hinaus...


Quote19. April 2011 18:54
Tom_

Drollig...

"... Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang
Bosbach, hat den Druck auf Leutheusser-Schnarrenberger dagegen
erhöht. Seiner Meinung nach hat die schwarz-gelbe Koalition bei einer
weiteren Weigerung der Ministerin zur Umsetzung der Richtlinie nicht
nur "ein Problem, sondern einen ernsthaften Konflikt". Tausende
Delikte könnten hierzulande ohne Verfügbarkeit der TK-Daten nicht
aufgeklärt werden, meint der CDU-Politiker. Er sieht das
Justizministerium aufgrund Untätigkeit "am Rande der
Strafvereitelung". ..."

Welche Delikte können denn angeblich nicht augeklärt werden? Das
BVerfG hat klar gemacht, dass nur für sehr wenige extrem schwere
Straftaten der Zugriff auf die Daten zulässig ist. Und es sollen also
unbemerkt von der Öffentlichkeit tausende von Delikten stattfinden,
die nicht aufgeklärt werden können? Glaubt er das Märchen wirklich?
Ich denke er will uns einmal mehr für dumm verkaufen.

...


Quote19. April 2011 16:50
CxU im Dilemma
gege

Wenn sie nicht sagen wollen, wozu die VDS tatsächlich genutzt werden
kann und soll, fällt es denen schwer, akteptable Argumente für die
Totalüberwachung ohne strafrechtlichen Anlass zu kommunizieren. ...



Aus: "FDP will bei der Vorratsdatenspeicherung nicht klein beigeben" (19.04.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/FDP-will-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-nicht-klein-beigeben-1230263.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Netzaffine Bundestagsabgeordnete der FDP haben EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström einen Brief geschrieben, in der sie deren Prüfbericht zur angeblichen Nützlichkeit der Vorratsdatenspeicherung scharf angreifen.

Die in dem Evaluierungsreport gleich zu Anfang aufgestellte Behauptung, die verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren sei "zumindest wertvoll, in machen Fällen sogar unverzichtbar", werde in einer Fußnote allein durch eine Aussage Tschechiens belegt, heißt es in dem heise online vorliegenden Schreiben der "vier jungen Wilden" Sebastian Blumenthal, Marco Buschmann, Manuel Höferlin und Jimmy Schulz. Das tschechische Verfassungsgericht habe mittlerweile aber die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt, sodass die Maßnahme dort weder als wertvoll noch als unverzichtbar bezeichnet werden könne.

Weiter nehmen die Liberalen das Argument des Berichts aufs Korn, dass vor allem Standortdaten von besonderem Wert seien, "um die Anwesenheit von Verdächtigen an Tatorten auszuschließen und Alibis zu belegen". Diese Behauptung sei nicht stichhaltig, da die ortsbezogenen Informationen eines Handys nur dann über eine Person gerichtsfest Auskunft gegen könnten, wenn davon auszugehen sei, "dass der registrierte Nutzer des Mobiltelefons und der tatsächliche Besitzer identisch sind". Bei unbescholtenen Bürgern dürfte dies regelmäßig der Fall sein. Bei Terroristen oder organisierten Kriminellen jedoch, um die es bei einem "so schweren Eingriff in die Privatsphäre" schließlich gehe, könne man dagegen getrost annehmen, dass die Lage anders sei: "Hier werden Handy oder SIM-Karten getauscht oder solche verwendet, die nicht registriert sind."

Auch bei Verbindungsdaten verweist der Brief auf Unstimmigkeiten. So stelle der Report für den Bereich der Kriminalität, die mit Hilfe des Internets begangen wird, auf die Ermittlung von Personen ab, denen zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse zugewiesen war. Hier sei darauf hinzuweisen, dass es "mildere Eingriffsmittel" als die Vorratsdatenspeicherung gebe. So habe Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) hier mit ihrem erweiterten "Quick Freeze"-Konzept bereits einen Vorschlag unterbreitet, der die Ziele der einschlägigen EU-Richtlinie erreiche, jedoch weniger stark in die Privatsphäre der Bürger einschneide.

Die Abgeordneten zeigen sich daher "verwundert, dass die Kommission sich ernsthaften Gespräche über dieses kluge Modell" verweigere und stattdessen mit dem Gang vor den Europäischen Gerichtshof wegen Nicht-Umsetzung der Direktive zur Protokollierung der Nutzerspuren drohe. Nicht zuletzt verweisen sie auf eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, der zufolge es "keinen Zusammenhang zwischen der Aufklärungsquote von Kriminalität" und dem Einsatz der Vorratsdatenspeicherung als Ermittlungsinstrument gebe.

Höferlin erklärte gegenüber heise online, die EU-Kommission müsse endlich begreifen, dass die heftig umkämpfte Überwachungsmaßnahme in immer mehr Ländern der Gemeinschaft ein Problem darstelle. Letztlich zeige der Bewertungsbericht eben nicht, dass die Vorratsdatenspeicherung in der EU gebraucht wird. Malmström solle sich den "guten deutschen Vorschlägen nicht länger verwehren und darüber ernsthaft sprechen".

Der Koalitionspartner ist dagegen nach wie vor gegenteiliger Meinung. So rügte Günter Krings, Vizechef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leutheusser-Schnarrenberger scharf. Dass die FDP-Politikerin für die Vorratsdatenspeicherung seit einem Jahr "nicht einmal einen europarechtstauglichen Vorschlag" präsentiert habe, sei "peinlich", sagte der CDU-Politiker dem Nachrichtenmagazin Focus. Die "permanente Verletzung des europäischen Rechts" sei "nicht länger hinzunehmen". Bei Computerkriminalität seien die gesammelten Daten oft der einzige Ansatzpunkt, um Täter aufzuspüren. Krings bezeichnete es als "Karneval des Rechtsstaates", dass es seiner Ansicht nach für manche Delikte keinen Ermittlungsansatz gebe.

Markus Ferber, Vorsitzender der CSU-Gruppe im EU-Parlament, betonte, dass die EU die Bürger mit der Vorratsdatenspeicherung nicht ausschnüffeln wolle. Die pauschal aufbewahrten Telefon- und Internetdaten dienten vielmehr dazu, "die Terrorabwehr und die Strafverfolgung zu erleichtern und zu verbessern". Die Bundesregierung forderte der Abgeordnete auf, einen Neuanlauf auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gegen das ursprüngliche Gesetz zu erarbeiten und sich "konstruktiv an der Novellierung der EU-Richtlinie zu beteiligen", um Rechtssicherheit zu erhalten. (Stefan Krempl) / (hps)

Quote26. April 2011 08:47
Markus Ferber ... betonte, dass die EU die Bürger ... nicht ausschnüffeln wolle
web_alex

Ja wenn der Markus Fieber das sagt, dann ist doch alles in Ordnung.
Worum machen wir uns da eigentlich sorgen? Sicher, das ändert rein
gar nichts an der Tatsache, daß man die Daten weiterhin zum
Schnüffeln benutzen KANN, aber wenn der Markus sagt er tut es nicht,
dann ist das auch so, oder etwa nicht?

Btw. wer ist das überhaupt dieser Markus Ferber? Hab den Namen vorher
noch nie gehört.



Aus: "FDP-Politiker legen sich mit Malmström wegen Vorratsdatenspeicherung an" (24.04.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/FDP-Politiker-legen-sich-mit-Malmstroem-wegen-Vorratsdatenspeicherung-an-1232279.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags führt neue Bedenken zur Möglichkeit der grundrechtskonformen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ins Feld. Derzeit lasse sich "zweifelsfrei keine Ausgestaltung" der Richtlinie beschreiben, die sicher mit der Grundrechte-Charta der EU vereinbar sei, heißt es in dem vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichten Rechtsgutachten (PDF-Datei). Vor allem sei nicht abschließend zu beurteilen, ob weniger eingriffsintensive Datenerhebungen wie das anlassbezogene "Quick Freeze" ebenso zur Bekämpfung schwerer Straftaten und der Gefahrenabwehr geeignet seien.

Es habe sich zudem gezeigt, dass sich "die Erfolge der Vorratsdatenspeicherung in einem sehr kleinen Rahmen halten", heißt es in dem Gutachten. Durch Protokollieren der Nutzerspuren habe sich die Aufklärungsquote nur "marginal" verbessert, was laut einem anderen Rechtsgutachten des Bundestags ähnlich auch für andere EU-Länder gilt. "Zweck und Mittel stehen hier zumindest nicht in einem ausgewogenen Verhältnis", auch wenn sich die Vorratsdatenspeicherung wenigstens "abstrakt" dazu eigne, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten, Straftaten zu verhüten und zu verfolgen sowie Rechte und Freiheiten zu schützen.

Die Regelungen der Richtlinie könnten auch "unangemessen in das Gemeinschaftsgrundrecht der berufs- und wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit zu Lasten der Telekommunikationsanbieter eingreifen", meinen die Gutachter; Provider bekämen einen "verwaltungs- und kostenrechtlichen Mehraufwand". In der Speicherverpflichtung könne so eine "mittelbare Verkürzung" des Schutzbereichs der Grundrechte-Charta zur freien Berufsausübung gesehen werden.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sieht sich mit dem Gutachten in seiner Auffassung bestätigt, dass die Richtlinie "der anstehenden Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof nicht standhalten wird". Die EU müsse "dieses Experiment" daher sofort abbrechen und den "völlig unverhältnismäßigen Zwang zur Totalspeicherung aller Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung" durch ein Verfahren ersetzen, bei dem Daten Verdächtiger gezielt aufbewahrt würden. Für jeden Rechtsstaat sei bei der Gesetzgebung das Gebot der Verhältnismäßigkeit bindend, erklärt der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern; dieses könne bei der Vorratsdatenspeicherung nicht eingehalten werden. Der Arbeitskreis ruft die Bundesregierung daher auf, sich für ein "EU-weites Verbot dieses Überwachungswerkzeugs einzusetzen". (Stefan Krempl) / (anw)




Aus: "Bundestagsgutachter stellen Umsetzbarkeit der Vorratsdatenspeicherung in Frage" (26.04.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestagsgutachter-stellen-Umsetzbarkeit-der-Vorratsdatenspeicherung-in-Frage-1232760.html


Textaris(txt*bot)

#285
Quote[...] Das grün-rot regierte Baden-Württemberg will sich auf der Innenministerkonferenz am Mittwoch in Frankfurt am Main dafür einsetzen, dass die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt wird. Das kündigte am Montagabend der baden-württembergische Ressortchef Reinhold Gall (SPD) laut NDR Info an. Er meinte, dass es eine Sicherheitslücke im Kampf gegen Terror und Kriminalität gebe.

Gall setzt sich dafür ein, die Verbindungsdaten von Telefon und Internet für sechs Monate zu speichern; sie dürften aber nur genutzt werden, um besonders schwere Verbrechen aufzuklären. Als das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung gekippt hatte, betonte Gall noch einmal, dass Telefon- und Internetdaten nur bei konkreten Verdachtsmomenten aufgezeichnet werden sollten.

Der Ende April präsentierte Koalitionsvertrag zwischen Grünen und SPD in Baden-Württemberg enthielt kein klares Nein zur Vorratsdatenspeicherung. Die auf Bundesebene regierenden CDU, CSU auf der einen und die FDP auf der anderen Seite konnten sich zu dem Thema noch nicht einigen. In der Innenministerkonferenz ist kein Politiker der FDP vertreten. Umstritten ist auch, ob die Anti-Terror-Gesetze, die nach dem 11. September 2001 beschlossen wurden, verlängert werden sollen. (anw)

Quote21. Juni 2011 07:15
Wird wirklich nur im Notfall benutzt - hier der Beweis
Garfield_ (314 Beiträge seit 23.04.03)

Gestern auf Heise:


http://www.heise.de/newsticker/meldung/Dresdner-Polizei-wertet-tausende-Handydaten-aus-1263070.html

...


Quote21. Juni 2011 09:09
Eben ins Kontaktformular ("Feedback") der Grünen getippt:
exil (mehr als 1000 Beiträge seit 31.12.02)

"Hallo zusammen,

ich habe eigentlich nur eine kurze Frage, wie passt diese Meldung:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Baden-Wuerttemberg-will-sich-fuer-Vorratsdatenspeicherung-einsetzen-1264024.html


zu den Grünen? Siehe z.B.:
http://www.gruene.de/themen/buergerrechte-demokratie.html

Das ergibt doch keinerlei Sinn.

Gruß,
<Realname>."



Aus: "Baden-Württemberg will sich für Vorratsdatenspeicherung einsetzen" (20.06.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Baden-Wuerttemberg-will-sich-fuer-Vorratsdatenspeicherung-einsetzen-1264024.html

-.-

Quote[...] Düsseldorf - Die Innenminister von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Ralf Jäger und Reinhold Gall von der SPD, wollen die umstrittene Vorratsdatenspeicherung wieder einführen. Sechs Monate lang sollen Provider und Telefonanbieter die Kommunikationsdaten aller Nutzer speichern, wie von Unionspolitikern und Sicherheitsbehörden gefordert.

Der Vorstoß der SPD-Politiker provoziert die Koalitionspartner in den Ländern: "Die Grüne Fraktion in Nordrhein-Westfalen lehnt eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung klar ab", sagte der innenpolitische Sprecher der Partei, Matthi Bolte, auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE. Dies gelte auch für den Vorschlag einiger SPD-Innenminister, der auf der Innenministerkonferenz diskutiert werden soll.

Bolte erklärte, es werde eine Bundesratsinitiative zur Vorratsdatenspeicherung aus Nordrhein-Westfalen ebenso wenig geben wie eine Zustimmung aus Nordrhein-Westfalen zu möglichen Initiativen aus anderen Ländern oder zu den bisherigen Vorstellungen aus Kreisen der schwarz-gelben Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag habe man vereinbart, in einem solchen Streitfall im Bundesrat nicht zuzustimmen.

Auch sein Kollege in Baden-Württemberg, der Landtagsabgeordnete Alexander Salomon, weist die Speicherung entschieden zurück: "Der Vorstoß der beiden SPD-Innenminister Gall und Jäger ist weder inhaltlich noch in seiner Vorgehensweise mit uns Grünen abgestimmt. Wir sind nicht bereit, diesen Vorschlag mitzutragen."

Die Grünen hatten in Wahlkämpfen ihre Ablehnung der verdachtslosen Massenspeicherung von Kommunikationsdaten geäußert. "Als Bürgerrechtspartei haben wir uns immer wieder auf allen politischen Ebenen klar gegen die Vorratsdatenspeicherung positioniert und werden dies auch weiterhin tun", sagte Salomon SPIEGEL ONLINE. "Wir werden unser Ziel, die Vorratsdatenspeicherung nicht einzuführen, weiter verfolgen und für dieses Ziel arbeiten."

Auch aus der Bundesspitze der Grünen gibt es heftige Kritik für die offenbar nicht abgestimmten Vorlagen der SPD-Innenminister. Jeder überschätze sich mal oder schieße über das Ziel hinaus, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, zu Handelsblatt Online. "Mit Hans-Peter Friedrich sollte man aber kein Wettrennen auf der rechten Überholspur eingehen."

"Wir wissen zurzeit nicht, warum @spdbawue-Innenminister Gall sich gegen die eigenen Beschlüsse äußert", twitterte Markus Winkler am Dienstag. Für die SPD betreut er mit weiteren Mitstreitern den Twitter-Account @spd_netzpolitik - mit dem Logo der Partei, aber ohne an ein offizielles Parteigremium angeschlossen zu sein. Winkler weist auf einen offenen Brief gegen die Vorratsdatenspeicherung hin, den rund 40 SPD-Netzpolitiker unterzeichnet haben.

Die SPD-Nachwuchsorganisation in Baden-Württemberg lehnt die sechsmonatige Speicherung ebenfalls ab. "Dieses Vorhaben ist ein völlig überzogener Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger", teilte Juso-Landeschef Frederick Brütting mit. Innenminister Gall solle nicht den Hilfssheriff für die CDU-Hardliner auf der Innenministerkonferenz spielen.

Die Innenministerkonferenz beschäftigt sich in Frankfurt zwei Tage lang mit der umstrittenen Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze und der Vorratsdatenspeicherung. Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung kassiert. Die Richter hatten vom Gesetzgeber restriktive Kriterien für die Nutzung und bessere Sicherheitsvorkehrungen zur Speicherung der Daten verlangt.

Am Dienstag zeichnete sich zu beiden Themen eine überraschend deutliche Annäherung der SPD-Innenminister an die Position der Union ab, die auf die Erfassung der Daten drängt. Der rheinland-pfälzische Ressortchefs Roger Lewentz erteilte unmittelbar vor dem sogenannten Kamingespräch im Frankfurter Römer den Plänen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eine Absage. Stattdessen plädierte er im Interesse der Inneren Sicherheit für eine Speicherzeit von drei bis sechs Monaten.

Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will Daten erst bei einem konkreten Anfangsverdacht speichern. Ihr Kompromissvorschlag an die Union, die auf der Speicherung beharrt: Es wird nur für sieben Tage gespeichert, nicht länger. Erst bei einem konkreten Verdacht werden Daten bis zu einem Monat aufbewahrt und erst auf Anordnung eines Richters an Ermittler übergeben. Dieser Kompromiss wird von Unionspolitikern zurückgewiesen - und auch von SPD-Innenminister Jäger: "Wo nichts ist, kann auch nichts gespeichert werden", hält er dagegen.

Mit Material von dpa und dapd


Aus: "Grüne pfeifen SPD-Innenminister zurück" Von Ole Reißmann (21.06.2011)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,769638,00.html


Textaris(txt*bot)

#286
Quote[...] Ein paar Stunden nach der Explosion der Bombe sagt Norwegens Premier Stoltenberg, die Antwort auf diesen Angriff müsse in mehr Demokratie und mehr Offenheit bestehen. Wenn man dies mit Bushs Reaktion auf die Anschläge vom 11. September vergleicht, kann man darauf stolz sein.


Aus: "Unser Herz der Finsternis" Aslak Sira Myhre (25.07.2011)
Quelle: http://www.freitag.de/politik/1129-unser-herz-der-finsternis

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Quote[...] Mon Jul 25 2011

   * [l] Auf den Uhl und die CSU ist doch Verlass:

         Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl, nahm den Bombenanschlag in Oslo und das Massaker unter den Teilnehmern eines Jugendcamps auf der Insel Utøya zum Anlass, seine Forderung nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu erneuern.

     Und ich fordere, den Uhl in Sicherungsgewahrsam zu nehmen, damit er unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht weiter aushöhlen kann.


Quelle: http://blog.fefe.de/?ts=b0d39ffa

-.-

Quote[...] An diesem Tag würde man gern mal Hans-Peter Uhl sein. Fünf Minuten bloß, um zu verstehen, was dieser Mann – er ist innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion – dachte, als er diese Sätze sagte: "Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung.... Nur wenn die Ermittler die Kommunikation bei der Planung von Anschlägen verfolgen können, können sie solche Taten vereiteln und Menschen schützen." Solche Taten: Damit meinte er die Attentate von Oslo und Utøya.

Wie tickt einer, der zwei Tage nach diesem Massaker eine solche Forderung erhebt? Ob er sich unwohl dabei fühlt, weil er weiß, dass die Toten noch nicht einmal beerdigt sind, während er schon wieder Parteipolitik betreibt? Ob er ein wenig unsicher ist, ob dies der richtige Satz war angesichts des Verbrechens und der Trauer? Ob er, wenigstens kurz vielleicht, daran zweifelt, dass die Vorratsdatenspeicherung eine solche Tat hätte verhindern können, weil der Attentäter Anders Behring Breivik zwar viele radikale Gedanken ins Netz stellte, aber eben nichts, das als Hinweis auf ein bevorstehendes Massaker gedeutet werden könnte.

Ja, man wüsste gern, ob Hans-Peter Uhl von der Regierungspartei CSU all dies weiß und trotzdem die Chuzpe hat, sein immergleiches Sprüchlein mit der Vorratsdatenspeicherung aufzusagen. Oder ob er einfach furchtbar schlecht informiert ist.

Mit schnellem Reflex reagierte auch der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut. Er forderte allen Ernstes, eine Datei auffälliger Personen einzurichten – und zwar am Freitagabend, als gerade die ersten Nachrichten vom Amoklauf im Jugendlager bekannt wurden. Wie schamlos muss eine Organisation sein, um zu einem solchen Zeitpunkt eine solche PR zu betreiben?

Oder Joachim Herrmann, der Innenminister in Bayern. Der CSU-Mann will nun "diese Interneteinträge noch aufmerksamer verfolgen" lassen. Im Grunde genommen ist Herrmann noch ein wenig schlimmer als sein Parteifreund Uhl, nicht nur, weil er als Innenminister mehr Einfluss hat. Sondern vor allem, weil er sogar zugibt, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat: Bei Einzeltätern komme man "mit der Beobachtung der Kommunikation nicht weiter", sagt er im selben Interview, in dem er die genauere Beobachtung des Internets fordert. Nach was will er dort eigentlich suchen? Nach islamophober Hetze, wie sie der Attentäter von sich gab? Ob er weiß, dass er recht schnell bei den Postings von Henryk M. Broder landen wird? Oder bei den Populisten von Pro Deutschland?

Nicht einmal in Norwegen wird zu diesem Zeitpunkt die Verschärfung irgendeines Gesetzes debattiert. Hier dauerte es keine drei Tage. Willkommen im Land der schnellen Reflexe. Wie billig diese und wie sehr auch die Medien hierzulande davon befallen sind, das zeigte sich schon am Freitagabend, unmittelbar nach den Anschlägen. Nichts war zu diesem Zeitpunkt bekannt, schon gar nicht das Motiv. Dennoch waren sich viele deutsche Medien nicht zu schade, Experten zu Wort kommen zu lassen, die von einem islamistischen Hintergrund sprachen. Auch ZEIT ONLINE war nicht frei von diesem Reflex. Im ZDF allerdings durfte der "Terrorexperte" Elmar Theveßen diese Ansicht noch vertreten, als längst Erkenntnisse über den blonden, blauäugigen Täter bekannt geworden waren.

Doch warum den gewohnten Pfad verlassen, der sich seit 9/11 als so bequem und eingängig erwiesen hat? Warum über etwas anderes nachdenken als bombende Muslime? Warum über menschenverachtenden Rechtspopulismus und seine Protagonisten (auch in Deutschland!) reden, wenn man mal wieder die Vorratsdatenspeicherung fordern kann? Dieses für Norwegen so grausame Wochenende hat einmal mehr gezeigt, wie reflexhaft und substanzlos in Deutschland oft debattiert wird.

Quote* Zeitenhieb
   * 25.07.2011 um 18:49 Uhr

Abgestumpft

Wir laufen Gefahr, auch die schlimmsten menschlichen Tragödien zu konsumieren wie daily soaps.

Wir laufen Gefahr, auch die schlimmsten Verbrechen zu instrumentalisieren, um Interessen von Gruppen durchzusetzen - seien die Zusammenhänge zwischen Tat und Forderung nach Konsequenzen auch noch so abwegig und konstruiert.

Einige sind bereits so abgestumpft, dass man sich für sie nur noch schämen kann.


Quote* Gas Gerd
   * 25.07.2011 um 19:09 Uhr

Deutschland debattiert über schärfere Gesetze

Hat irgendjemand etwas anderes erwartet? SPD und CDU nehmen diese Chance aus Norwegen nur zu gerne auf, das war doch klar. Zum Glück herrscht in Deutschland zur Zeit keine große Koalition, sonst wäre der nächste Abbau von Bürgerrechten schon beschlossene Sache.
Die orwellschen Großkoalitionäre waren sich noch nie zu schade, wenn es darum ging sich die Macht per Kontrolle und Überwachung zu sichern.


Quote* Joko_unterwegs
   * 25.07.2011 um 19:09 Uhr

Norwegen ...

... hat die Datenvorratsspeicherung. Und nu? Artikel noch mal von vorne lesen?


Quote* Thrudheim
   * 25.07.2011 um 19:11 Uhr

Danke für diesen Artikel!

Sofort jedes und alles für Parteipolitik funktionalisieren unbesehen inhaltlicher Zusammenhänge. So sind sie nun mal, unsere politischen Scharfmacher.

"Auch ZEIT ONLINE war nicht frei von diesem Reflex." Ein angemessenes Eingeständnis eigener Unzulänglichkeit. Das wäre nicht nur bei Zeit Online hinundwieder angesagt.

Es ist allerdings bedauerlich, dass es einer solchen grausamen Tat einschließlich des vollkommen empathielosen Verhaltens der einschlägigen Politiker bedarf um diese Art von selbstkritischer und kritischer Reflexion auszulösen.

Käme diese Art der Reflexion in der Welt der Medien und Politik öfter vor, so wäre eine wichtige Voraussetzung für einen fruchtbaren gesellschaftlichen Dialog geschaffen. Die Menschen fühlten sich ernst genommen und soziale Spannungen und Fehlentwicklungen könnten rechtzeitig erkannt und gemindert werden.




Aus: "Deutsche Reaktion auf Norwegen: Warum auch sachlich bleiben?" Von Markus Horeld (25.7.2011)
Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-07/norwegen-attentat-politik-deutschland

-.-

Quote[...] Natürlich war es zu erwarten, dass sich deutsche Politiker die Ereignisse in Norwegen zu Nutze machen. Eine schnelle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung fordert etwa Hans-Peter Uhl, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag. Er meint, die Vorratsdatenspeicherung könne solche Gewalttaten verhindern. Darüber seien sich alle Experten einig, mit Ausnahme der Bundesjustizministerin.

Uhl spricht davon, Ermittler müssten "die Kommunikation bei der Planung von Anschlägen verfolgen können". Diesen Zweck erfüllt die Vorratsdatenspeicherung allerdings nur sehr eingeschränkt, da sie überhaupt keinen Rückschluss auf den Inhalt der Kommunikation zulässt. Bei der VDS wird festgehalten, welches Telefon wann mit einem anderen verbunden und welcher Internetanschluss wann online war. Dabei handelt es sich um Verbindungsdaten, die erst mal gar nichts über den Inhalt der Kommunikation aussagen.

Es fällt nach dem Kenntnisstand von heute schwer sich vorzustellen, wie die norwegischen Ermittlungsbehörden dem Verdächtigen ausgerechnet mit Daten aus der Vorratsdatenspeicherung, die es in Norwegen seit kurzem sogar gibt, auf die Spur hätten kommen können. So lange jemand unverdächtig ist, wandern die Daten zunächst mal nur auf eine riesige Halde.

Bei einem Tatverdacht, zum Beispiel der Vorbereitung eines Attentats, haben die Ermittlungsbehörden bei uns schon heute Möglichkeiten, die weit über die Vorratsdatenspeicherung hinausgehen. Telefone können abgehört, Internetverbindungen belauscht und E-Mails aus Postfächern kopiert werden. So was funktioniert in der Praxis schon längst. Der Lauschangriff auf die kürzlich in Düsseldorf festgenommenen angeblichen Al-Kaida-Mitglieder war zum Beispiel nach offizieller Darstellung ziemlich lückenlos.

Konsequenterweise müsste Uhl also die Präventivüberwachung an sich Unverdächtiger fordern. Und zwar in der Form, dass die Polizei sich ohne konkreten Anlass mal einfach so in Gespräche reinschalten darf, in geschlossenen Chats mitliest oder über eine Schnittstelle zu deinem und meinem E-Mail-Postfach verfügt. Das wäre Prävention im Uhlschen Sinne, damit könnte sich vielleicht auch was im Kampf gegen verquere Einzeltäter ausrichten lassen.

Warum ist Uhl dann nicht ehrlich und verlangt gleich die Möglichkeit der anlasslosen Totalüberwachung jedes Bürgers (Bundestagsabgeordnete selbstverständlich ausgenommen)? Ich habe mittlerweile so meine Zweifel, dass so was jemandem wie Uhl, der seine innenpolitischen Spielchen nicht mal bremsen kann, bis die Toten in Norwegen zu Grabe getragen sind, nicht vielleicht am Ende doch gefallen könnte. Und er es sich derzeit nur nicht zu sagen traut.

Dafür reicht es aber momentan noch zu einer klaren Schuldzuweisung auf das Internet. Der Traum vom freien Internet werde zu einem Albtraum, lässt sich Uhl vernehmen. Welche Rolle das Internet bei der Tat in Norwegen spielt, weiß zwar noch keiner genau. Nach dem derzeitigen Stand steht lediglich fest, dass der Verdächtige sich in Foren geäußert hat. Außerdem hat er wenige Tage vor dem Tattag ein Manifest online gestellt.

Reicht das, um dem Internet die (Mit-)Schuld zu geben? Früher hätte jemand wie der Verdächtige sein Manifest an eine Tageszeitung oder ein Magazin geschickt. Auch vor der Erfindung des Internets haben Menschen miteinander über Politik schwadroniert, persönlich, aber auch unter Ausnutzung so teuflischer Kommunikationsmittel wie dem Festnetztelefon.

Die Argumentation Uhls ist also dünn und brüchig. Aber Hauptsache, es wird ein willkommenes Feindbild weiter etabliert. Zur Seite springt dem Politiker da, wie kaum anders zu erwarten, mal wieder der Funktionär einer Polizeigewerkschaft. Bernhard Witthaut, Chef der Gewerkschaft der Polizei, hält nun plötzlich eine Datei für "Auffällige" für unumgänglich. Er möchte Menschen, die auffällige Dinge ins Internet schreiben, "registrieren und identifizieren".

Von aussondern spricht der gute Mann zwar noch nicht, aber bis dahin ist es jedenfalls nur noch ein kurzer Schritt. Ich plädiere übrigens dafür, Bernhard Witthaut gleich als ersten in die Kartei aufzunehmen, denn auf dem Boden des Grundgesetzes steht er mit solchen Forderungen jedenfalls nicht.

Das sieht übrigens auch jemand so, der liberalen Gedankengutes bisher eher unverdächtig war. Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, lehnt so eine Datei als "hanbüchenen Unfug" ab. Wörtlich:

    Abgesehen davon, dass nirgends eine Rechtsgrundlage für eine solche Datei vorhanden ist, wird hier suggeriert, dass man mit technischen Mitteln entschlossene Einzeltäter frühzeitig aufspüren und unschädlich machen könnte. Die Wahrheit ist, dass das nicht möglich sein wird und wir akzeptieren müssen, dass das Ausrasten einzelner Verrückter nicht zu verhindern ist.

Wendt erkennt, woher der Wind weht. So gestattet er sich den Hinweis, bei Erfassung aller Menschen mit kruden Gedanken wäre die Datei nicht nur riesengroß, es fänden sich mit Sicherheit auch Gewerkschafter darin wieder. Wendt:

    Mindestens genauso wichtig wie ein ausreichendes gesetzliches, personelles und technisches Instrumentarium für die Polizei ist eine Politik, die die Menschen nicht abstößt, sondern Demokratie und Rechtsstaat als lebenswert und gerecht erscheinen lässt.

Die Forderungen der Uhls und Witthauts führen uns genau an die Grenze und darüber hinaus, bis zu der Demokratie und Rechtsstaat noch ihren Namen verdienen – und erträglich erscheinen. Anders gesagt: Wer ohne Scheu den Überwachungs- und Ausgrenzungsstaat promotet, verhilft dem norwegischen Tatverdächtigen zu dem von ihm erhofften Triumph. Genau diesen Staat wünscht sich der Betreffende nämlich.

Die Norweger haben das anscheinend durchschaut. Bleibt nur zu hoffen, dass auch bei uns noch der Groschen fällt.


Aus: "Der Überwachungs- und Ausgrenzungsstaat" Udo Vetter (25.7.2011)
Quelle: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/07/25/der-berwachungs-und-ausgrenzungsstaat/

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Allensbach nach lehnen zwei Drittel der Deutschen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ab. In der Erhebung sollten die befragten Bürger dem Institut mitteilen, welches von zwei Modellen zur Verbrechensbekämpfung sie befürworten: Eine sechsmonatige anlasslose Vorratsdatenspeicherung oder eine auf Strafverdachtsfälle begrenzte Protokollierung von Verbindungsdaten.

66 Prozent der Befragten befürworteten eine Begrenzung auf Strafverdachtsfälle. Für die anlasslose Vorratsdatenspeicherung entschieden sich lediglich 19 Prozent. 15 Prozent zeigten sich unentschieden oder verweigerten aus anderen Gründen eine Antwort. Damit ergibt sich in dieser Frage in der Bevölkerung ein ganz anderes Bild als in den Parlamenten, wo die drei Volksparteien CDU, CSU und SPD auf eine Wiedereinführung des vom Bundesverfassungsgerichts verbotenen Instruments hinarbeiten.

Bemerkenswert ist dieses Ergebnis aber auch deshalb, weil die Umfrage von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben wurde und unter der Überschrift "Konservativer Markenkern innere Sicherheit" lief. Die bequeme Erklärung, dass es sich bei den Gegnern einer Vorratsdatenspeicherung allesamt um Oppositions- oder FDP-Anhänger handeln könnte, ist radikalen Internetüberwachungsforderern wie Hans-Peter Uhl oder Günter Krings versperrt: Von den 66 Prozent, die sich für eine Begrenzung der Verbindungsdatenspeicherung auf Strafverdachtsfälle aussprachen, gaben 56 Prozent zu, Parteigänger von CDU und CSU zu sein.

Quote8. September 2011 11:34
Umfrageergebnis falsch interpretiert
blaa

Die sich gegen die Speicherung wendenden 2/3 der Befragten haben so
geantwortet, weil sie die Spuren ihrer alltäglichen, kriminellen
Machenschaften verwischen möchten um sich der Strafverfolgung zu
entziehen.

Das Umfrageergebnis beweist eindeutig, dass Kriminalität über
TK-Netze riesige Ausmaße angenommen hat, die für milliardenschwere
Verluste der Wirtschaft sorgen und eine Bedrohung der Demokratie in
Deuschland sind. Dieser Bedrohung werden wir mit der VDS entschieden
entgegentreten.

gez. Innenminister Friedrich


Quote. September 2011 13:22
DE schlittert nur aeusserst knapp an Terrorbomben-Massaker vorbei...
Dr.strg.c

...wie uns gerade durch die unabhaengige Presse glaubhaft versichert
wird (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,785076,00.html).
Denn in Berlin sind moslemische Maenner festgenommen worden, die mehr
als eine Dose Haarspray kauften -- und zusaetzlich auch noch ein
Feuerzeug!

Angeblich haben sie auch kleine, suesse Kaetzchen quaelen wollen!

Ich bin mir sicher, dass das mit Sicherheit so gut wie stattgefundene
islamistische Terrorbomben-Massaker mit mehr als einer Milliarde
Toten nur mit Hilfe der aktuell nicht so ganz legal gespeicherten
Vorratsdaten der Mobilfunkprovider in allerletzter Sekunde verhindert
werden konnte.

Sollen die Feinde der inneren Sicherheit (AK Vorrat usw.) DAS mal
erklaeren. Zum Glueck wird dieses Ereignis vermutlich die
Minderheitsmeinung der abweichlerischen 2/3 der Bevoelkerung schon
auf Linie bringen!

Wir sollten einen Fackelzug durch Brandenburger Tor organisieren, bei
welchem die sofortige Einsetzung der vorsorglichen Datenspeicherung
gefordert wird.

Oder seid IHR etwa Kleine-Suesse-Katzen-Quaeler?



Aus: "Deutsche lehnen Vorratsdatenspeicherung mit Zwei-Drittel-Mehrheit ab" Peter Mühlbauer (08.09.2011)
Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/8/150430

http://gruen-digital.de/2011/09/zwei-drittel-der-bevoelkerung-lehnt-anlasslose-vorratsdatenspeicherung-ab/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte die laufende Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nutzen, um die von ihr geforderte Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu verankern. Der aktuelle Regierungsentwurf für die TKG-Reform erlaube den Anbietern eine Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten zu Abrechnungszwecken für drei Monate, schreiben die Berichterstatter der Union in einem heise online vorliegenden "Nachforderungspapier" zu dem Gesetzesvorhaben. Damit hätten die Sicherheitsbehörden weniger Zeit, die für die Rückverfolgung dynamischer IP-Adressen zu einer Rufnummer notwendigen Informationen zu erhalten. Dies widerspreche den von CDU und CSU im Rahmen der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der Schwerstkriminalität gewünschten Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung.

Die von der Union vorgeschlagene Lösung ist denkbar schlicht: Aus der Möglichkeit zur dreimonatigen Sammlung von "Verkehrsdaten" soll eine sechsmonatige Verpflichtung werden. Eine weitergehende Änderung etwa einschlägiger Überwachungsparagraphen in der Strafprozessordnung, wie sie der Gegenentwurf des Koalitionspartners FDP vorsieht, halten die konservativen Telekommunikationspolitiker offenbar zunächst nicht für nötig. Die Liberalen lehnen eine Wiedereinführung der allgemeinen Vorratsdatenspeicherung entschieden ab.

Die heutige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte als Bundestagsabgeordnete Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt gegen die Pflicht für Telekommunikationsanbieter, sämtliche Telefon- und Internetverbindungsdaten anlasslos sechs Monate zu speichern. Die Richter hatten daraufhin im März 2010 das deutsche Gesetz, das eine EU-Richtlinie umgesetzen sollte, für verfassungswidrig erklärt. Leutheusser-Schnarrenberger setzt dagegen auf das "Einfrieren" von Telekommunikationsdaten im Verdachtsfall ("Quick Freeze"). Dazukommen soll eine einwöchige Speicherung von IP-Adressen zur Bestandsdatenabfrage. (Stefan Krempl) / (vbr)




Aus: "Union: Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür" (27.09.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Union-Vorratsdatenspeicherung-durch-die-Hintertuer-1350759.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen fordert den Bundesparteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands auf, national und in der EU klar NEIN zu sagen zu jeglicher anlassunabhängigen Speicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten.Es darf keine neue gesetzliche Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung der Verbindungsdaten ohne Anfangsverdacht oder konkreter Gefahr geben, so der ASJ-Bundesausschuss am Samstag auf seiner Sitzung in Karlsruhe. Der bislang nur unzureichend nachgewiesene Nutzen, der mit auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten verbunden sein könnte, rechtfertigt nicht die damit einhergehenden schweren Grundrechtseingriffe. Unstrittig ist zudem, dass die Vorratsdatenspeicherung von Kriminellen und Terroristen leicht umgangen werden könnte. Die SPD-Juristinnen und Juristen nehmen die erheblichen Ängste und Vorbehalte gegen eine so breite, weil alle Bürgerinnen und Bürger betreffende und eine so langfristige Speicherung von Kommunikationsdaten ernst und sprechen sich nachdrücklich gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung aus.

...


Aus: "ASJ spricht sich klar gegen Vorratsdatenspeicherung aus!"
Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) (27. September 2011)
Quelle: http://www.spd.de/spd_organisationen/asj/aktuelle_themen/asj-spricht-sich-klar-gegen-vorratsdatenspeicherung-aus1


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die EU-Kommission hat Deutschland und Rumänien eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Dies sei bereits die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens, teilte die EU-Kommission mit. Sie hatte das Verfahren im Juni mit Aufforderungsschreiben an Deutschland und Rumänien eingeleitet. In beiden Ländern hatten die Verfassungsgerichte vor längerer Zeit die nationalen Gesetze dazu aufgehoben, ohne dass die Regierungen bislang die Kommission über einen neuen Anlauf unterrichtet hätten.

Deutschland habe der Kommission am 16. August mitgeteilt, dass das Justizministerium einen Vorschlag erstellt habe, wie die Richtlinie umgesetzt werden soll. Dieser befände sich in interministeriellen Konsultationen. Die von Rumänien übergebenen Informationen hätten ebenso darauf schließen lassen, dass die Verhandlungen über ein neues Gesetz auf interministerieller Ebene noch nicht abgeschlossen sind.

Die Richtlinie zur Vorratsspeicherung schreibt Telekommunikationsbetreibern und Internetanbietern vor, Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung zu speichern. Verzögerte Umsetzungen in innerstaatliches Recht könnten sich negativ auf den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation auswirken, erläuterte die EU-Kommission. Auch könnten Justiz- und Polizeibehörden dabei beeinträchtigt werden, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen.

Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission sind in drei Stufen gegliedert. Zunächst verschickt sie Aufforderungsschreiben beziehungsweise Mahnschreiben an die betreffenden Mitgliedsstaaten. Darauf folgt – wie in diesem Fall – die mit Gründen versehene Stellungnahme und drittens ruft die Kommission den Gerichtshof an, falls die Mitgliedsstaaten den Aufforderungen nicht fristgerecht nachkommen. (anw)


Quote27. Oktober 2011 13:27
Na und? Man schaue mal auf diese Liste
cooregan (mehr als 1000 Beiträge seit 16.06.00)

> http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/infringements/infringement_cases/bycountry/index_de.htm

sowie in die Archive der Vorjahre, die dort am Ende verlinkt sind.
Und selbst das ist dann noch nicht vollständig.

Es sind derzeit ca. 20 Verfahren gegen Deutschland im Gange, z.T.
seit mehreren Jahren, für die auch gezahlt wird. Auf eines mehr oder
weniger kommt es da nicht an.

Auf den Grundrechtsschutz schon. Die sollen sich ihre VDS-Richtlinie,
die sie ja übrigens selbst für fehlerhaft halten und überarbeiten
wollen, an die Klowand nageln.

gruß
cooregan


Quote27. Oktober 2011 13:20
Verfassung > EU-Verträge
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

Soll'n die sich doch auf den Kopf stellen. Die EU kann kein
Mitgliedsland dazu zwingen, gegen die eigene Verfassung zu verstoßen
und ob eine VDS in verfassungsgemäßer Form in Deutschland möglich
ist, ist nach dem Urteil des BVerfG mehr als fraglich.

Außerdem ist ja auch noch gar nicht geklärt, ob die EU-VDS-Richtlinie
an sich überhaupt mit der EU-Menschenrechtskonvention vereinbar ist.
Zumindest das entsprechende Urteil des EuGH muss man also noch
abwarten, sonst bekommt jedes Land, das jetzt unter Druck die VDS
einführt, genau dafür gleich das nächste Vertragsverletzungsverfahren
an den Hals.


Quote27. Oktober 2011 14:04
Deswegen muss die Richtlinie weg.
Alvar Freude (mehr als 1000 Beiträge seit 26.04.00)

Daher ist es jetzt wichtig, dass die Richtlinie geändert wird. So
manches Überwachungsfanatiker-Land will aber weiterhin speichern,
daher ist es wichtig, die Speicherung deutlich einzuschränken und
nicht zur Pflicht zu machen. Länder, die das wollen, dürfen dann eben
unter bestimmten Bedingungen (Transparenzpflichten usw) speichern
lassen, aber es werden nicht alle gezwungen. Jedes Land entscheidet
selbst und gut. So wie es nun auch bei Netzsperren beschlossen wurde.

Vor allem die Pflicht, alle Datenarten 6 Monate zu speichern halte
ich für indiskutabel.

Ciao
  Alvar



Aus: "EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Vorratsdatenspeicherung erreicht nächste Stufe" (27.10.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Vertragsverletzungsverfahren-wegen-Vorratsdatenspeicherung-erreicht-naechste-Stufe-1367618.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der innenpolitische Sprecher der Union, Hans-Peter Uhl (CSU), wies hingegen Forderungen nach einem neuen NPD-Verbotsverfahren als Aktionismus zurück und forderte stattdessen wieder einmal eine rasche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. ,,Die ganze Republik rätselt, wie groß der braune Sumpf in Deutschland ist. Ohne Internet- und Telefonverbindungsdaten der Zwickauer Zelle dürfte das aber schwer zu klären sein", sagte Uhl der ,,Neuen Osnabrücker Zeitung". Er forderte die FDP auf, ihren Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung aufzugeben.

...


Aus: "Verfassungsschützer gestehen Panne ein" (16.11.2011 )
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/mutmasslicher-terrorhelfer-holger-g-verfassungsschuetzer-gestehen-panne-ein-11530523.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die bayerische Justizministerin Beate Merk und der Innenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, haben sich nach dem Auffliegen der "Zwickauer Zelle" erneut für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Erkenntnisse über etwaige Mittäter oder Hintermänner der Neonazi-Mordserie sowie über ein mögliches rechtsterroristisches Netzwerk gebe es nur mithilfe der Vorratsdatenspeicherung, sagte Merk am Mittwoch laut dpa.

Uhl sieht die Sache ähnlich. "Die ganze Republik rätselt, wie groß der braune Sumpf in Deutschland ist", sagte der CSU-Politiker der Neuen Osnabrücker Zeitung. Ohne Internet- und Telefonverbindungsdaten der Mitglieder der rechtsradikalen Zelle dürfte das schwer zu klären sein. Der Bayer appellierte an den Koalitionspartner FDP, seinen Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung aufzugeben. Uhl forderte, dass Computer-Festplatten, Handys und Verbindungsdaten der Täter sowie bereits bekannter Helfer untersucht werden müssten. Zuvor hatte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) den Aufbau einer Neonazi-Datei ins Spiel gebracht.

Geht es nach dem innenpolitischen Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, wollen die CSU-Politiker mit ihren Forderungen von eigenen Versäumnissen ablenken. Es stehe der schwerwiegende Verdacht im Raum, dass sowohl Polizeien als auch Nachrichtendienste über Jahre hinweg das Risiko rechter terroristischer Straftaten massiv unterschätzt haben. Die Ermittlungen erweckten den Eindruck, "dass man auf dem rechten Auge weitestgehend blind agiert" habe. Die Verfassungsschutzbehörden der Länder könnten und müssten bereits jetzt Informationen über straftatverdächtige Personen an andere Dienste und auch Polizeibehörden weitergeben, wenn sie von Taten mit terroristischem Hintergrund ausgehen.

Die stellvertretende Parteivorsitzende der Linken, Halina Wawzyniak, hält ebenfalls nichts von neuen Versuchen, den Sicherheitsstaat auszubauen. Keines der von der Union angeführten Mittel sei in der Lage, "die menschenverachtende Ideologie der Nazis und ihre Gewaltexzesse zu stoppen". Dafür sei eine ausreichende Finanzierung zivilgesellschaftlicher Projekte gegen Rechts nötig. Zudem müsse die Rolle des Verfassungsschutzes zwingend aufgeklärt werden. Mittelfristig sei die Auflösung des Geheimdienstes nötig, da er sich verselbständigt habe und nicht kontrollierbar sei. (Stefan Krempl) / (vbr)

Quote16. November 2011 21:03
Weshalb ging das so lange? (Editiert vom Verfasser am 16.11.11 um 21:12)
hanslimaa

Eigentlich hätte ich schon am Montag damit gerechnet, dass irgend ein
politischer Hinterbänker kommt und die Vorratsdatenspeicherung wegen
den Neonazis fordert.


Quote16. November 2011 21:00
Neues aus dem Uhlenbusch
Stiefelwutz

Ach nein, nur eine Wiederholung.
Mutet wie eine Endlosschleife an.

Bleib standhaft, Sabine ;o)

SW


Quote16. November 2011 21:44
Dem Einen sin Uhl
REPNZ

dem Demokratie-Verächter sin Nachtigal...


Quote16. November 2011 22:07
Düstere Parallwelt
jtsn

DER SPIEGEL 8/2011

> Acht Türken und ein Grieche wurden mit derselben Tatwaffe erschossen. Es gibt
> Hinweise, dass eine Allianz türkischer Nationalisten, Gangster und
> Geheimdienstler dahinter stehen könnte.

> Nichts, überhaupt gar nichts. "Man hat", sagt die Nürnberger
> Kriminalhauptkommissarin Elke Schönwald, "noch nicht einmal das Schwarze unter
> dem Fingernagel." Keine gute Nachricht nach zehn Jahren Ermittlungsarbeit. Es
> gab neun Tote, sieben Sonderkommissionen, 3500 Spuren, 11 000 überprüfte
> Personen, Millionen Datensätze von Handys und Kreditkarten. Und nicht den Hauch
> eines Ergebnisses.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-77108510.html

Da hilft natürlich eine Vorratsdatenspeicherung total...


Quote16. November 2011 22:11
Großer Lauschangriff gegen Akne (Editiert vom Verfasser am 16.11.11 um 22:11)
CoolAllo

Internetzensur gegen das Welthungerproblem
Strengere Copyrightgesetze gegen Obdachlosigkeit

Ich glaube ich habe das Schema verstanden.


Quote16. November 2011 22:35
Vorratsdatenspeicherung für USB-Sticks?
Marsupilami72

Die vermeintliche Todesliste der rechten Serienkiller hat die Polizei
auf einem USB-Stick gefunden - da is nix mit Vorratsdatenspeicherung.
Man sollte Fanatismus nicht mit Dummheit gleichsetzen.

...


Quote16. November 2011 22:36
Vorratsdatenspeicherung gegen Kampfhunde
HardNor

und gegen Autobahnstau zur ferienzeit, sowie gegen starke
Schneefälle!!

aber im Ernst, ich hab mir noch gestern gedacht, wo bleiben die
Überwacher und Terrorbeschwörer, bei so viel Nazi-Terror? - Siehe da,
kommen sie aus ihren Löchern.

...


Quote16. November 2011 23:25
Vorbild für "Verfassungsschutz" - der Geheimdienst des Joseph Fouché.
starship trooper

Vergesst doch endlich mal die "NSU" Story - denn morgen wird eine
neue RAF aufgedeckt - oder wieder mal irgendeine
Religionsgemeinschaft beschuldigt!

Seit Napoleons Zeiten, gibt es NUR EINEN EINZIGEN Grund für
Inlandsgeheimdienste:

"Geschichte der Geheimdienste: von den Pharaonen bis zur CIA
von Wolfgang Krieger", S. 99 ff.

Nur "selbstgeschaffene Bedrohungen" kann man kontrollieren und für
eigene Interessen nutzen und zum richtigen Zeitpunkt aufdecken.

Sonst ist man Amboss - und nicht Hammer.


Quote17. November 2011 00:37
Interessant: Uhl steht scheinbar auf angeblicher Todesliste
BoMbY (mehr als 1000 Beiträge seit 15.04.00)

Hier fordert der CSU-Politiker die Vorratsdatenspeicherung gegen
Nazis, und da steht die Nazis hätten ihn angeblich im Visier gehabt:

> http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,798121,00.html

Abgesehen vom üblichen Bullshit, scheint da möglicherweise mehr im
Busch zu sein? Warum sollten (wie fefe schon richtig schreibt) auch
irgendwelche Nazis beabsichtigen einen Rechtsaußen-Politiker zu
killen?

Quote17. November 2011 04:09
Re: Interessant: Uhl steht scheinbar auf angeblicher Todesliste
Gallus (18 Beiträge seit 01.10.04)

Uhl war es, der "Mehmet" abgeschoben hat - und steht deswegen wohl
auf der USB-Stick-"Todesliste" ja von wem wohl? Denn er schien
wirklich Schiß zu haben und fragte sich öffentlich etwas ratlos
"Warum ich ...?"
-
Haben sich andere auch schon gefragt.
-
Wer so etwas zum Anlass nimmt, erneut seinem Überwachungs- und
Kontroll-Wahn auszubauen, der zeigt, dass er/sie weder aus der
Vergangenheit gelernt hat, noch willens und offenbar komplett unfähig
ist, das Land in eine freie und demokratische Zukunft zu führen. Die
"Piraten" werden übrigens gerade demontiert für die Schubladen der
Geschichte der Kleinkarierten wohl auf deren  passende Größe
gebracht.
-
Schon beim "Staatstrojaner" wurde ja gelogen und das Eisen schnell
aus der Esse (Presse) genommen. Und der Herr Datenschutzbeauftragte,
der keinerlei Weisungsbefugnis oder politische Macht hat, "prüft"...
und "prüft" ... und pffft ... - ist die Luft raus und niemand  fragt
mehr und niemand denkt mehr dran ... - Vergeben und Vergessen?



Quote17. November 2011 07:59
Jetzt sind es also wieder die Nazis...
64kByte

*seufz*

Wird denen das nicht zu peinlich, mit ihren unendlich klischeehaften
"Argumentationskeulen"?

Erst sind es Neonazis, dann islamistische "Hassprediger", dann
KiPo... wobei man sagen muss, dass sogar diese Hansel recht lange
gezögert haben auf das Niveau herabzusinken, dokumentierten
Kindesmissbrauch als "Argument" für ihre Polizeistaatspläne zu
missbrauchen. Aber als sie erstmal ihre Skrupel abgeschüttelt hatten,
legten sie dafür um so ungehemmter los.

Und jetzt sind es wie gesagt wieder die Nazis. Damit ist alles zu
rechtfertigen, denn wer wagt es, Nazis (Islamisten, Kinderschänder
...) in Schutz zu nehmen?
Irgendetwas muss es doch geben, mit dem man die verdammten
Bürgerrechter mundtot machen kann!



Aus: "CSU-Politiker für Vorratsdatenspeicherung gegen Neonazis" (16.11.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/CSU-Politiker-fuer-Vorratsdatenspeicherung-gegen-Neonazis-1380400.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Wenn wir sie doch nur noch hätten, die deutschen Telefon- und Internetdaten des vergangenen Halbjahres. Dann ließe sich jetzt das mögliche Umfeld der Zwickauer Terroristengruppe ziemlich rasch einkreisen. Wir haben die Daten aber nicht, denn das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2010 die verdachtslose Speicherung aus Sicherheitsbedenken für illegal erklärt und alle bestehenden Daten löschen lassen.

Die Richter ermunterten zugleich den Bundestag, ein neues Gesetz mit besseren Sicherheitsgarantien zu beschließen. Die Neufassung kommt freilich nicht zustande, weil die Bundesjustizministerin und die CDU/CSU sich über den Weg streiten. Die Ministerin wehrt sich gegen jede Art der verdachtslosen bundesweiten Datenspeicherung.

Die Terrorgruppe aus Zwickau ist ein Beispiel dafür, dass solches Vorratsspeichern auch ohne konkreten Tatverdacht eben doch sinnvoll ist. Die Täter und einige ihrer möglichen Helfer waren strafrechtlich nicht unbescholten, aber es gab nicht den leisesten Mordverdacht gegen sie. Nun plötzlich gibt es ihn, in einer besonders schauderhaften Form.

Man wüsste jetzt lieber heute als morgen, mit wem die Täter in den vergangenen Monaten und Jahren kommunizierten und wer ihnen bei ihrem Tun half. Ein auf Vorrat gespeichertes Datenprofil hätte dabei großen Nutzen haben können – nicht zuletzt auch im Interesse möglicher Opfer von weiteren solcher Täter, die vielleicht mit der Bande in Verbindung standen.

Die generelle Datenspeicherung hat ihren Sinn. Im Licht der aufgedeckten Verbrechen wäre eine Aufbewahrung aller Verbindungsdaten für mindestens fünf bis zehn Jahre sogar sehr empfehlenswert – einschließlich des Rechts der Strafverfolger, nachträgliche Bewegungsprofile zu erstellen.

Die Befürworter einer solchen Speicherung sind keine Nazis, sondern wollen ihnen das Handwerk legen. Das sollten die Kritiker abwägen, bevor sie den Strafverfolgern eine wirkungsvolle Aufklärungsmethode aus der Hand schlagen.

QuoteDoublette
vor 2 Tagen
Mit Vorratsdatenspeicherung könnte wir auch mehr wissen über:
- Islamisten
- Autonome
- illegal Eingewanderte
- Schleuser
- Asylbetrüger
- Scheinehen
Das wäre doch eine tolle Sache. Sofort!


QuoteM Voegele
vor 2 Tagen Antwort auf Doublette
wer ist "WIR"? Mit Vorratsdatenspeicherung könntet "IHR" auch mehr wissen über all die kleinen Dinge des Lebens die "Euch" einen fechten Staub angehen.
Es wäre doch toll für "Euch" wenn man der Freundin/Exfreundin hinterschnüffeln kann? Oder mal nachschauen was der Nachbar so im Internet treibt? Usw. Usw.


QuoteDr.Mabuse
vor 2 Tagen
>>Ohne Vorratsdaten stochern wir im braunen Nebel<<

Und mit Vorratsdaten haben die Braunen leichtes Spiel. Was las ich gerade? Eine Polizistin, die der ultrsa-rechten Szene zumindest nahe stand? Na super, Freunde...


QuoteKW
vor 2 Tagen Antwort auf Dr.Mabuse
Wir hatten doch über 3 Jahre die Vorratsdatenspeicherung. Warum wurde das Killer-Trio in dieser Zeit nicht gefasst? Das alles ist doch wieder nur ein Vorwand, um einen Überwachungsstaat zu errichten. Aus der deutschen Geschichte hat man leider nichts gelernt!


QuoteClaudi
vor 2 Tagen Antwort auf Dr.Mabuse
>>Ohne Vorratsdaten stochern wir im braunen Nebel<<

Das hat sich die Stasi auch gedacht....


Quotemarionette
vor 2 Tagen Antwort auf Claudi
.....und der CIA, der FSB, der Mossad, und die ASSAD- Scherge, und ... und..... und........


QuoteGast Einklappen
vor 2 Tagen Antwort auf Doublette
Mit Vorratsdatenspeicherung gehen wir noch einen Schritt weiter in die Sklaverei, noch einen Schritt weiter dem Ende der menschlichen Freiheit entgegen. Sie armer tun mir Leid, denn von einem objektiven Standpunkt aus gesehen tun sie nichts anderes als die Regierung danach anzuflehen Sie in Ketten zu legen, nur Sie merken es nicht.

Die einzigen die im Nebel herumstochern sind jene die Sicherheitsmaßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung , CCTV und dergleichen befürworten. Ihre Sicht ist eingeengt, Sie sehen die Konsequenzen nicht.
Viele Menschen begreifen gar nicht was für einen hohen Preis Sie dafür bezahlen dass Kriminalität mit derartigen Sicherheitsmaßnahmen bekämpft, man merke, BEKÄMPFT, nicht gelöst wird.
Sie sehen nur das kurzfristige Ergebnis, dass all das was Sie da oben aufzählen eingedämmt wird.
Dass diejenigen die die Vorratsdatenspeicherung ausführen, kontrollieren und auswerten keine Engel sind, das scheint Ihnen ebensowenig bewusst zu sein. Jedenfalls haben all die normalen und unschuldigen Bürger keine Garantie dafür nicht ausgespäht  und ausspioniert zu werden.
Denken Sie doch mal nach, Sie schreien nach einer neuen Form der Stasi!!! Es ist die pure Ironie, dass es heutzutage Menschen gibt die sowas gutheißen.


QuoteClaudi Einklappen
vor 2 Tagen Antwort auf Doublette
Jaja, die DDR wollte auch nur über "Verdächtige" mehr wissen.



Aus: "Ohne Vorratsdaten stochern wir im braunen Nebel" Torsten Krauel (21.11.2011)
Quelle: http://www.welt.de/debatte/kommentare/article13728235/Ohne-Vorratsdaten-stochern-wir-im-braunen-Nebel.html?wtmc=Newsletter.NL_Weltbewegt


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Nach einigem Hin und Her hat die SPD auf ihrem Bundesparteitag in Berlin mit knapper Mehrheit einen Antrag (PDF-Datei: http://spd-netzpolitik.de/wp-content/uploads/2011/12/vds-fassung-antragskommission-spd-bpt11.pdf) zur verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren beschlossen. Bei der Vorratsdatenspeicherung handle es sich zwar um einen gravierenden Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Nutzer, hält das Papier fest. Jedoch sei das als Alternative gehandelte Quick-Freeze-Verfahren unnütz, gewährleiste keine effektive Strafverfolgung und verletze ferner rechtsstaatliche Grundsätze. Bei dem vor allem von der FDP hochgehaltenen Quick Freeze sollen Provider Verbindungs- und Standortdaten bei einem konkreten Verdacht "einfrieren". Die SPD-Bundestagsfraktion wird in dem Antrag aufgefordert, soll nun anhand der festgelegten Eckpunkte "ein Gesetzgebungsvorhaben zu erarbeiten.

Die Sozialdemokraten fordern die Bundesregierung auf, einen Zeitplan zur Umsetzung der EU-Vorgaben zur anlasslosen Protokollierung der Nutzerspuren vorzulegen. Dabei müssten die Leitlinien des Bundesverfassungsgerichts und vor allem die Datenschutz-Standards aus Karlsruhe beachtet werden. Die bei den Providern vorgehaltenen Informationen dürften etwa nur abgerufen werden bei einem Verdacht auf schwerste Straftaten gegen Leib, Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung. Ein Zugriff für zivilrechtliche Zwecke etwa zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen müsse "rechtssicher" ausgeschlossen werden. Zudem dürften die Vorratsdaten nicht für das Erstellen von Bewegungsprofilen herangezogen werden.

Einsetzen will sich die SPD für eine Revision der entsprechenden EU-Richtlinie, um die Speicherfristen deutlich unter die derzeitige Mindestdauer von sechs Monaten zu drücken. Eine Aufbewahrungszeit der Telefon- und Internetdaten von drei Monaten sei in der Regel ausreichend. Dies habe die Ermittlungspraxis ergeben. Ferner seien Speicherdauer und Zugriffsbedingungen anhand der vorgehaltenen Datenarten hinsichtlich ihrer Eingriffsintensität unterschiedlich festzulegen. Ein Dorn im Auge ist den Sozialdemokraten die Tatsache, dass einzelne Provider die sensiblen Informationen schon jetzt bis zu 180 Tage für technische Zwecke oder zur Abrechnung aufbewahren. Auch dafür müsse ein klarer Rahmen gesetzt werden.

Generell sollen ein "qualifizierter Richtervorbehalt" und eine "revisionssichere Protokollierung" von Datenabrufen Missbrauch verhindern. Betroffenen sei über einen Zugriff auf ihre Informationen im Nachhinein Auskunft zu erteilen, heißt es in dem Beschluss weiter. Für die Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Abgeordneten, Anwälten, Ärzten, Seelsorgern oder Journalisten müsse ein absolutes Verwertungsverbot gelten. Grob fahrlässige Verstöße gegen die Regeln sollen strenge Sanktionen nach sich ziehen.

Die Initiative zur Vorratsdatenspeicherung war bis zum Schluss heftig umkämpft. Vor allem Vertreter der Jusos argumentierten in der mehrfach verschobenen Debatte, dass die SPD für Freiheitswerte stehe und diese auch im Internet erhalten müsse. Für die Bekämpfung von Kriminalität im Netz müssten die Strafverfolgungsbehörden besser ausgerüstet werden. Eine verdachtsunabhängige Überwachung könne dagegen die Meinungsfreiheit einschränken. Auch Bundestagsabgeordnete wie Ulrich Kelber sprachen sich gegen das Vorhaben aus, das er mit Passkontrollen mit anschließender Datenspeicherung in Fußgängerzonen verglich.

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, meinte zwar, dass auch die Sozialdemokraten für die Freiheit des Netzes kämpfen müssten und dieses Thema nicht den Piraten überlassen dürften. Grenzenlos dürfe die Freiheit aber nicht sein, sodass drei Monate Speicherung einen guten Kompromiss darstellten. Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger und der Innenpolitiker Gerold Reichenbach hielten teils flammende Plädoyers für die Datenerfassung. Die Nutzer würden ihre Informationen bei Facebook, Google und Twitter eh schon preisgeben. Eine gesonderte Webseite aus dem Parteiumfeld hat derweil die Anträge der Gegner zusammengefasst [http://sozis-gegen-vds.de/]. Sie interpretiert den gefassten Beschluss so, dass Standortdaten nicht verwertet werden dürften. Ein netzpolitischer SPD-Gesprächskreis [http://www.heise.de/newsticker/meldung/SPD-Netzpolitiker-stecken-Linie-zur-Vorratsdatenspeicherung-ab-1334236.html] hatte sich zuvor dafür stark gemacht, dass derlei im Mobilfunk anfallende Informationen gar nicht zu speichern seien. (Stefan Krempl) / (jk)

Quote6. Dezember 2011 15:29
Daten die erstmal erhoben wurden...
enigma

... werden auch genutzt, fuer den einen oder den anderen Zweck.

Die Begehrlichkeiten wachsen und dann kommt wieder das Argument, dass
es doch nur "richtig und wichtig sei" die Daten auch fuer etwas
voellig andere zu Nutzen. Denn wer waere denn nicht gegen <Beliebige
Ordnungswiedrigkeit oder kleiner Straftat hier einsetzen>.

Quote6. Dezember 2011 17:11
Re: vgl. Tk-Daten in Sachsen
MarkWolf



Quote6. Dezember 2011 15:34
Jaja die Partei des kleinen Mannes
dylpes

soviel dazu.

Mal gespannt ob Gabriel sich dann auch bei den zu unrecht
ausspionierten Personen persönlich entschuldigt. ;)


Quote6. Dezember 2011 15:39
Ich verstehe es nicht ganz:
MajorNelson

> Jedoch sei das als Alternative gehandelte Quick-Freeze-Verfahren unnütz,
> gewährleiste keine effektive Strafverfolgung und verletze ferner
> rechtsstaatliche Grundsätze.

Wenn schon das Quick-Freeze-Verfahren rechtsstaatliche Grundsätze
verletzt, wie kann dann die weitreichendere VDS diese Grundsätze nicht
verletzen?

Quote6. Dezember 2011 16:06
Weil
Pro¡ektor (mehr als 1000 Beiträge seit 15.01.00)

is so. Nu hör auf zu fragen.


Quote6. Dezember 2011 17:19
Klingt halt gut
CREON

genau. Wenn man nicht ganz genau zuhört und überlegt, was überhaupt
gesagt wurde, klingt das halt einfach gut wie es da steht. Und wer
hört heute schon zu? ...



Quote6. Dezember 2011 15:52
Selbstbestimmung
KampfKeksKommando (mehr als 1000 Beiträge seit 27.06.07)

> Die Nutzer würden ihre Informationen bei Facebook, Google und Twitter
> eh schon preisgeben.

Jeder, der einmal etwas öffentlich gesagt hat, darf ab diesem
Zeitpunkt auch privat bespitzelt werden.

Eine seltsame Argumentation haben die Genossen von der Arbeiterpartei
da.

kkk


Quote6. Dezember 2011 15:56
Das verdammte Facebook-Argument
Lehnsherr von Bravenleut

Wie kann man als Politiker so dreist und unverschämt sein, Bürgern
mit Gespür und Sensibilität für den Wert und die Bedeutung ihrer
Daten als Gegenargument die Dummheit derer um die Ohren zu hauen, die
sich keine Gedanken um Spätwirkungen ihrer Unachtsamkeit machen?
Wenden die beiden Herren diese Logik auch in der Eurokrise an? Ist
verantwortungsbewusstes Haushalten jetzt auch hinfällig, da diverse
Euroländer verantwortungslose Finanzpolitik betrieben haben?
Mich kotzt diese Unverfrorenheit gewaltig an.

Quote6. Dezember 2011 16:03
Re: Das verdammte Facebook-Argument
Shred

Vor allem: Ob ich bei Facebook nun einen Daten-Striptease hinlege
oder nicht, ist immerhin noch meine ganz private Entscheidung.

Der VDS kann ich mich allerdings nicht entziehen, ohne gänzlich auf
Kommunikationsmittel verzichten zu müssen.



Quote6. Dezember 2011 16:30
Verwertungs (!) - Verbot bei Berufsgeheimnisträgern
cooregan (mehr als 1000 Beiträge seit 16.06.00)


Für die Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Abgeordneten, Anwälten,
Ärzten, Seelsorgern oder Journalisten müsse ein absolutes
Verwertungsverbot gelten.


Abgesehen von den vielen anderen Punkten, die schon völlig zu Recht
angesprochen wurden, ist dies ein weiteres Schmankerl.

Wenn wir nämlich demnächst mit unserem Anwalt, der Telefonseelsorge,
der AIDS-Beratung oder als Whistleblower mit einem Journalisten
telefonieren oder mailen, dann will die SPD, dass das gespeichert
wird.

Ein Verwertungsverbot schützt die Betroffenen genau gar nicht vor dem
Risiko, dass die Daten durch Versehen, Missbrauch durch Binnentäter
oder unrechtmäßigen Zugriff des Verfassungsschutzes etc. in falsche
Hände geraten.
Der Schaden für den investigativen Journalismus, notleidende Menschen
und an vielen, vielen anderen Stellen ist allein durch diesen Punkt
enorm. Von all den anderen Aspekten - wie bereits gesagt - mal ganz
abgesehen.

Daran, dass die SPD das den Menschen antun will, sollte man sich an
der Wahlurne erinnern.

gruß
cooregan


Quote6. Dezember 2011 16:40
Mein Gott, ist das alles verlogen
CosmoMan

..und diese Clique habe ich fast 30 Jahre lang, zumindest seit Willy
Brandt, gewählt und unterstützt.

Mir muss jemand ins Hirn geschissen haben, anders nicht zu erklären.


Quote6. Dezember 2011 23:03
Nicht nur die SPD
Kleingedruckte

Die SED würde dem auch zustimmen.


Quote7. Dezember 2011 08:08
sowas nennt man übrigns Oppositionspolitik
torgum

... ich könnt gleich wieder meine Cornflakes ausspein...



Aus: "SPD bleibt beim Ja zur Vorratsdatenspeicherung" (06.12.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/SPD-bleibt-beim-Ja-zur-Vorratsdatenspeicherung-1391001.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Bei der Innenministerkonferenz in Wiesbaden fühlten sich die Teilnehmer an die Zeit der großen Koalition erinnert: Weitgehend einmütig tagten Innenminister mit SPD-Parteibuch mit ihren Amtskollegen, die CDU und CSU angehören. In vielen Dingen kam man auf einen Nenner, zum Beispiel beim Streitthema Vorratsdatenspeicherung. Demonstrativ lobte die Union hinterher die SPD für ihre Zustimmung beim Speichern von Bürger-Daten zur Terrorabwehr - und setzte damit den Koalitionspartner FDP unter Druck, genauer: die Bundesjustizministerin.

Der Tenor lautete: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger möge angesichts der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) ihren Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung aufgeben.

Doch die stellvertretende FDP-Vorsitzende bleibt bei ihrem Nein, wie sie sueddeutsche.de erklärte. "Zwölf Jahre haben die Sicherheitsbehörden bei der Fahndung nach den NSU-Mitgliedern versagt - das kann mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung nicht aufgearbeitet werden", sagte die Ministerin am Rande der Klausur der FDP-Landesgruppe im oberbayerischen Hohenkammer. Leutheusser-Schnarrenberger warnte davor, den Eindruck zu erwecken, die Vorratsdatenspeicherung sei ein "Allheilmittel".

...


Aus: "FDP stemmt sich gegen schwarz-roten Druck" Von Oliver Das Gupta (10.12.2011)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-vorratsdatenspeicherung-fdp-stemmt-sich-gegen-schwarz-roten-druck-1.1231418


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Quote[...] In einem Positionspapier (PDF-Datei: https://www.csu.de/dateien/partei/dokumente/111213_csunet_positionspapier.pdf) umreißt der virtuelle Ortsverband CSUnet am Dienstag die seiner Meinung nach sinnvollen Maßnahmen für eine Vorratsdatenspeicherung. In dem Papier "Freiheit statt VDS – Gegen die Vorratsdatenspeicherung" betonen die Autoren, Standort- und E-Mail-Daten sollten nicht gespeichert werden. Es handele sich dabei um "ein Überwachungsausmaß, das die Grenze zur Verhältnismäßigkeit in nicht hinnehmbarer Weise übersteigt". In der Frage der Speicherung von IP-Adressen bleibt das Papier ungenau. Zwar wird ihre Notwendigkeit für Strafverfolgung nicht in Frage gestellt, ein "Missbrauchspotenzial (zum Beispiel durch die Abmahnindustrie)" sei jedoch gegeben.

Grundsatzkritik üben die Verfasser um die CSU-Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär an der derzeitig gültigen EU-Richtlinie. Diese sei zu weitgehend und in der Bevölkerung nicht ausreichend diskutiert. Bevor eine neue Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden soll, fordern die Netzchristsozialen eine Befragung in Bundes- und Landeskriminalämtern – anonym, damit Beamte frei ihre Meinung zum tatsächlichen Bedarf äußern könnten.

Damit mehren sich auch in Reihen der Union die Stimmen, die die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form kritisch betrachten. Derzeit verhandeln das FDP-geführte Bundesjustizministerium und das CSU-geführte Innenministerium über eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung. Vor einer Woche hatte sich die SPD auf einem Bundesparteitag mehrheitlich für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, auch bei ihr sollte es jedoch kleinere Abstriche gegenüber der bisherigen Version geben.

[Update 17:00: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte gegenüber heise online den Debattenanstoß innerhalb der CSU: "Dass die CSU jetzt kritisch und intensiv ihre Haltung zur Vorratsdatenspeicherung diskutiert, ist ein wichtiger Beitrag in der Debatte über die Vorratsdatenspeicherung insgesamt." Offenbar kam dieses verfrühte Weihnachtspräsent aus Reihen der CSU auch für die Ministerin überraschend.] (Falk Lüke) / (jh)




Aus: "Virtueller CSU-Verband will ein bisschen weniger Vorratsdatenspeicherung" (13.12.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Virtueller-CSU-Verband-will-ein-bisschen-weniger-Vorratsdatenspeicherung-1394481.html


Textaris(txt*bot)

#297
Quote[...] Schünemann betonte, die Vorratsdatenspeicherung sei dringend notwendig, wie die Praxis beweise. Der Minister verwies in diesem Zusammenhang auf die Ermittlungen gegen die rechtsterroristische »Nationalsozialistische Union«. Wären Telefon- und Internetdaten der Straftäter mehrere Monate lang gespeichert worden, hätten Erkenntnisse über das Umfeld der kriminellen Gruppe und über ein eventuelles Netzwerk jener Nazis gewonnen werden können. Aber Deutschland habe ja eine Justizministerin, die so etwas verhindere.

... Herbe Kritik an Leutheusser-Schnarrenberger formulierte auch der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt, wie Schünemann ein Hardliner in Sicherheitsfragen. Gegenüber dem »Handelsblatt« sagte er, die Bundesjustizministerin »verzockt deutsche Steuergelder aus rein ideologischen Gründen«. Das Quick-Freeze-Verfahren sei völlig ungeeignet, um die Verbindungen und Strukturen von Schwerstkriminalität festzustellen und Bekämpfungsstrategien zu erarbeiten. »Sie verhindert seit Monaten, dass schwerste Straftaten aufgeklärt werden und behauptet tatsächlich, der Freiheit zu dienen«, zitiert das Blatt den Gewerkschaftschef.

...


Aus: "Justizministerin unter Zugzwang" Von Hagen Jung (30.12.2011)
Quelle: http://www.neues-deutschland.de/artikel/214367.justizministerin-unter-zugzwang.html

-.-

Quote[...] In der schwarz-gelben Bundesregierung knirscht es wegen der Vorratsdaten: Unions-Innenexperte Bosbach greift Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger persönlich an, weil sie sich beharrlich weigert, die EU-Richtlinie zur Datenspeicherung umzusetzen. Lob erhält die standfeste FDP-Politikerin allerdings auch - von der Piratenpartei.

Seit Monaten zanken Union und FDP über die dieses Thema, nun verschärft die CDU den Ton: Nach Ablauf einer Frist zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung spitzt sich der Streit in der Koalition zu. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), warf Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor, auf Zeit zu spielen. "Es gibt keinen Zweifel daran, dass wir europarechtlich verpflichtet sind, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen", sagte Bosbach der Passauer Neuen Presse. Der Christdemokrat warnte vor einem "echten Konflikt in der Koalition".

... Bosbach betonte: "Die Vorratsdatenspeicherung ist ein unverzichtbares Instrument zur Aufklärung und Verhinderung von schweren Straftaten. In vielen Tatkomplexen gibt es als Ermittlungsansatz nur elektronische Spuren und sonst nichts." Wenn diese Spuren in kürzester Frist gelöscht würden, griffen die Strafverfolgungsbehörden ins Leere. Auch der Fall der Zwickauer Rechtsterroristen zeige, wie wichtig und unverzichtbar die Vorratsdatenspeicherung sei, so der CDU-Politiker.

... Druck auf die freidemokratische Bundesjustizministerin kam auch aus der oppositionellen SPD, die mit Union bei der Vorratsdatenspeicherung auf einer Linie ist. Die von Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagene Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten erst bei konkretem Ermittlungsanlass für einen eventuellen späteren Abruf, das Quick Freeze-Verfahren, "ist kein zureichendes Mittel", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Hartmann, der Mitteldeutschen Zeitung (Mittwoch) aus Halle. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kritisierte im Radiosender Bayern 2: "Das Konzept des Bundesjustizministeriums ist ganz eindeutig nicht im Einklang mit der EU und bleibt auch deutlich hinter dem zurück, was das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich für zulässig erklärt hat".

... Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte gestern noch einmal ihre Haltung bekräftigt. Es sei "vollkommen indiskutabel", monatelang Internetadressen und Verbindungsdaten vorzuhalten, sagte Leutheusser-Schnarrenberger im Deutschlandfunk. Die Liberale betonte zugleich ihren Vorschlag, wonach Kommunikationsdaten nur dann gespeichert werden sollen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine schwere Straftat gibt. Dies sei "sehr viel grundrechtsschonender", als sechs Monate lang die Verbindungsdaten aller Bürger zu speichern.

Die Piratenpartei lobte die Haltung der Justizministerin. "Wir begrüßen, dass die Justizministerin der Europäischen Union die kalte Schulter bei der Vorratsdatenspeicherung zeigt. Bei dem Thema ist die Piratenpartei voll auf der Seite von Frau Leutheusser-Schnarrenberger", sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Piraten, Bernd Schlömer, dem Hamburger Abendblatt. Das blinde Sammeln von Daten führe erwiesenermaßen nicht zu einem größeren Erfolg der Polizei bei der Verfolgung von Einzeltätern, so Schlömer.

Gleichzeitig kündigte er an, im kommenden Jahr gemeinsam mit Gruppen wie dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Initiative auf europäischer Ebene zu starten, mit der die Richtlinie der EU zur Vorratsdatenspeicherung gekippt werden solle. "Um diese Initiative auf den Weg zu bringen, benötigen wir eine Million Unterschriften in ganz Europa", ergänzte Schlömer. Nach mehreren Mahnungen ist die EU-Kommission nicht mehr bereit, Deutschland noch mehr Zeit für die Umsetzung der EU-Richtlinie zu geben. Sie droht nun mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. In letzter Konsequenz kann das Gericht millionenschwere Zwangsgelder verhängen.

...



-.-

Quote[...] Wer Sicherheit wirklich "mit allen Mitteln" will, der darf sich mit einer Vorratsdatenspeicherung nicht begnügen. Da gibt es doch noch viel mehr Möglichkeiten zur Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten. Reicht es, wenn die Ermittlungsbehörden künftig jederzeit feststellen können, wer wann mit wem und wie lange telefoniert hat und wo er sich dabei aufgehalten hat? Reicht es, wenn festgestellt werden kann, wer was im Internet gelesen, gesucht oder geschrieben hat? Wäre es nicht besser, wenn auch gleich die Inhalte sämtlicher Telefonate aufgezeichnet würden?

Überhaupt: Die alte Kriminalisten-Idee, Daten schon im Kreißsaal zu erheben, wäre sicherlich ein großer Sprung für die innere Sicherheit. Wenn man jedem Baby den genetischen Fingerabdruck abnimmt, wäre das schon einmal eine gute Basis für mehr Sicherheit; sobald das Kind dann telefonieren und im Internet surfen kann, kommen neue nützliche Daten hinzu.

So sieht der schöne neue Präventionsstaat aus: Er will wissen, was die Menschen reden und denken, mit wem sie verkehren, wo sie sich aufhalten, wie sie aussehen - ganz grundsätzlich, wer sie sind und welche Anlagen sie haben. Der Staat, den sich das Grundgesetz vorstellt, ist das aber nicht. Die Verfassung, das Verfassungsgericht, die Strafprozessordnung und die Polizeigesetze ziehen Grenzen. Die Gesetze im Rechtsstaat sind Begrenzungsgesetze für die Sicherheitsorgane: Die dürfen nicht alles tun, was sie könnten; und sie dürfen auch nicht alles speichern, was irgendwie einmal nützlich sein könnte. Die entscheidende Frage ist: Wo ist die Grenze? Welche Linie darf nicht überschritten werden, auch nicht zur Bekämpfung von islamistischer oder brauner Gewalt?

Um diese Grenzlinie geht es im Streit um die Vorratsdatenspeicherung, diese Linie ist Gegenstand der Auseinandersetzung zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik. Deutschland hat in den vergangenen Jahrzehnten, seit den Gesetzen gegen die RAF, einen ständigen Grenzverschiebungs-Prozess erlebt, der aber vom Verfassungsgericht gestoppt wurde. Karlsruhe hat die Grenzlinien enger gezogen, als sie von der EU gezogen werden. Es gibt eine Grauzone zwischen Karlsruhe und Brüssel/Luxemburg, in die die Vorratsdatenspeicherung fällt.

Die EU ist aber, was ihre rechtsstaatlichen Konturen betrifft, noch im Stadium des Suchens und Findens. Sie hat selber im vergangenen April zugegeben, die Erfahrungen mit der Vorratsdatenspeicherung seien miserabel. Trotzdem drängt die EU die Bundesrepublik, sich dieser Miserabilität anzuschließen. Das ist unsinnig; das ist so, als würde man Passagiere zwingen, in einen Bus mit schwersten Mängeln einzusteigen. In Sachen Vorratsdatenspeicherung kann sich Deutschland ruhigen Gewissens einem Vertragsverletzungsverfahren beim EU-Gericht in Luxemburg stellen. Dessen Ergebnis wird sein: Nicht deutsche Standards werden aufgeweicht, sondern die noch zu weichen EU-Standards gefestigt.


Aus: "Streit um Vorratsdatenspeicherung: Warum Deutschland ein EU-Verfahren nicht fürchten muss"
Ein Kommentar von Heribert Prantl (28.12.2011)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-vorratsdatenspeicherung-warum-deutschland-ein-eu-verfahren-nicht-fuerchten-muss-1.1245819


Textaris(txt*bot)

#298
Quote[...] Die EU-Kommission fühlt sich in Sachen Vorratsdatenpeicherung von den Mitgliedsstaaten nicht ausreichend unterstützt. Brüssel beklagt in einem Bericht, dass nur elf von 27 EU-Ländern Daten geliefert hätten, die einen Mehrwert der umstrittenen Maßnahme nahelegten. Man habe daher mit der Wahrnehmung zu kämpfen, dass die Vorratsdatenspeicherung für die öffentliche Sicherheit und die Strafverfolgung wenig bringe. Das nach Konsultationen mit betroffenen Interessengruppen gezogene Zwischenfazit (PDF-Datei: http://quintessenz.at/doqs/000100011699/2011_12_15,Eu_Commission_data_retention_reform.pdf) hatte die österreichische Bürgerrechtsorganisation Quintessenz veröffentlicht.

Rechtliche Unsicherheiten, die bei der Abfassung der Richtlinie noch in Kauf genommen worden waren, stellen die Kommission laut dem Papier nun vor Probleme. So bewahren Diensteanbieter auch Informationen etwa zu Chats, Instant Messaging oder Filesharing auf, obwohl diese größtenteils nicht zu den von der Direktive erfassten "Verkehrsdaten" zählen. Abgrenzungsschwierigkeiten gibt es ferner beim Mailverkehr, wo es sowohl die klassische E-Mail als auch webbasierte Services gibt. Hier zeigt sich, dass Inhalts- und Verbindungsdaten nicht klar zu trennen sind.

Trotz zahlreicher Bemühungen der Standardisierungs-Organisation (ETSI) gibt es zudem nach wie vor keinen einheitlichen Zugang zu den Vorratsdaten gewährleisten. Vielen Beobachtern ist zudem nach wie vor unklar, ob die begehrten Verbindungs- und Standortdaten von vielen Telcos nicht auch ohne die EU-Vorgaben aufbewahrt werden. Für die Bürger ist darüber hinaus schwer nachvollziehbar, dass die von der Kommission erwarteten Vorteile der Vorratsdatenspeicherung tatsächlich bestehen. Für eventuelle Datenschutzpannen besteht keine Meldepflicht, was das Vertrauen der Bevölkerung in die Maßnahme nicht stärkt.

Es rächt sich auch, dass Brüssel den Zugriff auf die Datenhalden auf "schwere Straftaten" beschränkt hat, da dieser Begriff im EU-Recht nicht definiert ist. "Mittels Telekommunikation" begangene Delikte und "Hacking-Straftaten" ließen sich so nicht fassen, meint die Kommission. Zugleich weiß sie von andauernden Forderungen von Rechteinhaber, die Vorratsdaten auch zur Verfolgung von Copyright-Verstößen freizugeben. Andererseits sitzen Brüssel die Datenschutzbeauftragten im Rücken, die schon jetzt eine "schleichende Ausweitung" der Richtlinie fürchten. Strafverfolger wiederum monieren, dass Vorratsdaten nur schwierig grenzüberschreitend ausgetauscht werden können.

Nicht zuletzt beklagen die betroffenen Unternehmen Unklarheiten bei den vorzuhaltenden Daten. Einige Mitgliedsstaaten setzen die Maximalvorgaben der Richtlinie als Mindestanforderung um. Ein großes Minus aus Wirtschaftssicht bleibt, dass die Richtlinie keine Vorgaben zur Kostenerstattung macht. Business-to-Business-Anbieter und mittelständische Provider haben ferner fast keine Anfragen von Sicherheitsbehörden, aber fast die gleichen Kosten wie größere Konkurrenten.

Der Bericht fügt sich an die im vergangenen Frühjahr veröffentlichte Evaluierung der EU-Vorgaben an. Sie hatte ergeben, dass die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten chaotisch und willkürlich erfolgt. Die Kommission, die trotz der Misere auf die Implementierung der Richtlinie in Ländern ohne derzeitige Vorratsdatenspeicherung wie der Bundesrepublik drängt, möchte bis zum Mai nun weitere Studien auch über weniger in die Grundrechte einschneidende Alternativen durchführen und im Juli einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen machen. (Stefan Krempl) / (vbr)

Quote5. Januar 2012 22:39
"Die Bevölkerung"...
Mr. B.B.C. (mehr als 1000 Beiträge seit 10.09.00)

wenn man das Volk direkt abstimmen lassen würde, würden sie überall
Kameras installieren lassen und umfassende Vorratsdatenspeicherung
absegnen; am besten ne praktische iPhone-App für jeden Polizisten
dass er jeden jederzeit orten und alle Telefonate abhören kann. Denn
HIER hat sich schon lange die "Erkenntnis" durchgesetzt: Datenschutz
ist Täterschutz. Alle halten die Justizministerin für dämlich und
inkompetent, soweit sie überhaupt irgendwie was von
"Vorratsdatenspeicherung" mitkriegen.

Stefan Krempl/Volker Briegleb sollten berücksichtigen, dass "die
Bevölkerung" praktisch nicht mal den Unterschied zwischen Internet
und Internet Explorer kennt. Die Bevölkerung meldet seine Daten
hirnlos bei jedem "Gewinnspiel", lässt sich von Google und Fressebuch
hemmungslos tracken und benutzt Bonuskarten im Supermarkt. Der
"Gläserne Mensch" ist eine Dystopie für Intelektuelle; die Plebejer
juckt es kein bisschen, Big Brother ist sogar geil.

Der Widerstand kommt von einer Minderheit so groß wie die Zahl der
Piratenparteiwähler. Es ist zwar ein relativ lautstarker Widerstand,
aber wenn nicht zufällig gerade die Leutheusser-Schnarrenberger
Sabine Bundesjustizminister wäre, hätten wir schon längst britische
Verhältnisse. Noch nicht mal anderen FDP-Politikern ist Datenschutz
so wichtig. Deswegen liefern unsere Doktoren der Jura so
Schnellschüsse, die vom Bundesverfassungsgericht gleich gestrichen
werden.

Quote6. Januar 2012 10:53
Re: "Die Bevölkerung"...
Admiral Zweiflix (214 Beiträge seit 19.04.11)

robowarp schrieb am 6. Januar 2012 10:16

> Bloedsinn du unterschaetzt deine Mitbuerger
> Die Bevoelkerung mag wenig gebildet und bei Freibier "ja" schreien
> aber das kann auch sehr schnell umschlagen, so dumm sind die Leute
> nicht,

Da widerspreche ich Dir. Sie sind so dumm. Aber nicht dumm in dem
Sinne, sondern dumm im Sinne von uninformiert und unwillens, sich zu
informieren. Sie sind überwiegend so dumm, den Phrasen der Politiker
glauben zu schenken. Wenn der Innenminister im Morgenmagazin mit
traurigen Augen in die Kamera blickt und dabei beklagt, daß man die
bösen Terroristen, die hierzulande ja an jeder Ecke lauern, nur
deshalb nicht fangen könne, weil die Vorratsdatenspeicherung fehle,
dann glauben das die Leute! Traurig, aber wahr!

Und wenn man keine Terroristen zur Hand sind, dann macht man eben
welche. Siehe die Sache mit der "Zwickauer Terrorzelle". Für mich
waren das schlichweg kriminelle Nazis, aber Terrorismus definiere ich
anders.

AZ


Quote6. Januar 2012 12:04
Re: "Die Bevölkerung"...
Turbo Tux (mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.00)

Ich steige mal hier bei dir ein.

Das Thema "uninformiert" zieht sich schon lange durch die
Gesellschaft. Woran das liegt, kann ich nicht beurteilen. Das
Argument "man ist mit sich und seinem Überleben beschäftigt", will
ich nicht nennen.

Ich finde, der Film "Staatsfeind Nr. 1" zeigt sehr gut, was möglich
ist.
Satelliten, deren Kameras sogar Autokennzeichen erfassen können? Gibt
es schon!
Löschen einer Identität in diversen Computern? Geht auch schon.
Eine Existenz vernichten? Kein Problem!

... Meiner Meinung nach sollten solche Filme zum Pflichtprogramm in den
Mittelstufen unserer Schulen werden, um Kinder und Jugendliche dafür
zu sensibilisieren, mit ihren Daten nicht hausieren zu gehen und um
sie zu kritischen Menschen auszubilden.


Quote6. Januar 2012 11:54
Re: "Die Bevölkerung"...
Crystal (mehr als 1000 Beiträge seit 09.09.00)

Mr. B.B.C. schrieb am 5. Januar 2012 22:39

> wenn man das Volk direkt abstimmen lassen würde, würden sie überall
> Kameras installieren lassen und umfassende Vorratsdatenspeicherung
> absegnen; am besten ne praktische iPhone-App für jeden Polizisten
> dass er jeden jederzeit orten und alle Telefonate abhören kann.

Schlimmer noch, der Polizei wäre die "Rettungsfolter" erlaubt; und
die Todesstrafe z.B. für Kinderschänder....

--
Crystal



Quote5. Januar 2012 21:38
Man habe daher mit der Wahrnehmung zu kämpfen...
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

...  dass die Vorratsdatenspeicherung für die öffentliche Sicherheit
und die Strafverfolgung wenig bringe.

[Loriot] Ach!? [/Loriot]



Aus: "Brüssel bei der Vorratsdatenspeicherung in Erklärungsnot" (05.01.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bruessel-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-in-Erklaerungsnot-1404439.html

-.-

Quote[...] Bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Europa gibt es schwerwiegende technische und rechtliche Probleme. Nachweise dafür, dass sie unerlässlich ist, sind offenbar schwer zu finden. Dennoch wünschen sich verschiedene Interessengruppen eine Ausweitung auf weitere Straftatbestände wie Urheberrechtsverletzungen und Hacking. Das ist das beunruhigende Ergebnis eines Zwischenberichts der EU-Kommission, der nun von der Bürgerrechtsorganisation Quintessenz geleakt wurde.

Der Bericht gibt die Ergebnisse von Gesprächen der Kommission mit den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten, Strafverfolgungs- und Justizbehörden, Datenschützern, der Industrie sowie Vertretern der Zivilgesellschaft wieder. Eine Arbeitsgruppe der EU-Kommission soll diese Ergebnisse berücksichtigen, wenn sie in den kommenden Monaten ihre Vorschläge zur Reform der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie erarbeitet.

Die Kommission hält damit an ihrer Überzeugung fest, dass die mindestens sechsmonatige, verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten aller EU-Bürger für die Aufklärung von Straftaten unerlässlich sei. Für Kritiker hingegen ist der Bericht ein weiterer Beleg dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung komplett abgeschafft werden muss.

Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand der Grünen, hält den Bericht für "ein Dokument des Scheiterns". "Die Kommission hält in ihrem Bericht ja selber fest, dass die Notwendigkeit dieser Speicherorgie nicht erwiesen ist, sondern immer nur mit Zurufen der entsprechenden Behörden und Ermittlungsstellen begründet wird. Eine wissenschaftliche Evidenz, ob die Vorratsdatenspeicherung sinnvoll, geschweige denn hilfreich ist, gibt es schlicht nicht."

Tatsächlich beginnt der Bericht mit dem Eingeständnis der EU-Kommission, dass Strafverfolgungs- und Justizbehörden vor allem "starke Meinungen" zur Wichtigkeit der Daten geäußert hätten. Lediglich elf der 27 Mitgliedsstaaten hätten aber "starke qualitative Beweise" übermittelt, die den Wert gespeicherter Kommunikationsdaten im Kampf gegen bestimmte Formen des Terrorismus, schwere Verbrechen sowie Straftaten, die mithilfe des Internets oder Telefons verübt werden, belegten. Letztere werden in der entsprechenden EU-Richtlinie 2006/24/EG allerdings nicht erwähnt.

Auf EU- und nationaler Ebene herrsche noch immer der Eindruck vor, "dass es wenig Beweise für den Wert der Vorratsdatenspeicherung in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und die Strafjustiz gibt", heißt es in dem Bericht weiter. Auch sei nicht klar, welche Alternativen in Betracht gezogen worden seien. Zudem seien die in Artikel 10 der jetzigen Richtlinie beschriebenen Statistiken zur Verwendung von Vorratsdaten nicht geeignet, um die Notwendigkeit und Effektivität der Datenspeicherung zu evaluieren.

Der Bericht nimmt also wichtige Punkte aus dem Evaluationsbericht vom April 2011 erneut auf. Schon damals wurde deutlich, dass die Datenbasis zu dünn war, um die Dauerüberwachung der EU-Bürger zu rechtfertigen.

Aus dem nun veröffentlichten Bericht geht trotz solcher schwerwiegenden Bedenken hervor, dass manchen die derzeitige Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung noch nicht weit genug geht. So steht auf Seite 4 des Berichts, dass Hacking zwar keine schwere Straftat sei, aber nur mithilfe von Vorratsdaten aufgeklärt werden könne. Außerdem gebe es "einige Rufe nach Ausweitung auf Urheberrechtsverletzungen wie dem illegalen Herunterladen von Dateien".

Strafverfolgungsbehörden hätten zudem den Wunsch geäußert, weitere Kommunikationskanäle in die Richtlinie aufzunehmen. So seien etwa Instant Messenger und Chatfunktionen vergleichbar mit E-Mails, aber noch nicht in der Richtlinie berücksichtigt.

Datenschützer beklagen laut dem Bericht, dass es keinerlei Vorgaben zur Meldung von Datenmissbrauch oder -diebstahl gebe. Bürger, deren Daten abgerufen wurden, erfahren davon meistens nichts. Außerdem sei die Trennung von Daten, die sowieso aus betrieblichen Gründen von den Providern gespeichert werden, und denen, die auf Grundlage der EU-Richtlinie gespeichert werden müssen, unscharf. Übersetzt bedeutet das: Möglicherweise bräuchte es die Richtlinie gar nicht, weil die Telekommunikationsanbieter sowieso genug Daten vorhalten.

Dennoch wird die Vorratsdatenspeicherung von der EU-Kommission nicht infrage gestellt. Vielmehr soll die zuständige Arbeitsgruppe nun überlegen, wie sie den Wert der Datenspeicherung öffentlich am besten demonstrieren kann.

Im Juli 2012 will die Kommission einen Reformvorschlag für die Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Malte Spitz fordert dagegen ein Umdenken: "Statt die Nicht-Umsetzung der Richtlinie zu verfolgen, muss sie klar und deutlich für ein Ende der Vorratsdatenspeicherung in Europa eintreten."

Spitz fordert die Bundesregierung auf, sich für die Abschaffung der Richtlinie einzusetzen: "Statt Formelkompromisse vorzubereiten, die einzig und allein dem Koalitionsfrieden dienen, sollte sie in Europa die Speerspitze für ein Ende des Speicherwahnsinns und dieses grenzenlosen Grundrechtseingriffes sein."

Ähnlich klingt das auch bei Frank Herrmann vom AK Vorrat: "Der Kommission gelingt es auch sechs Jahre nach Einführung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht, deren Notwendigkeit zu belegen. Stattdessen soll nun nach beliebigen Beispielen für die Vorteile von Vorratsdaten gesucht werden. Das Eingeständnis des Scheiterns der Richtlinie wäre jetzt ein mutiger und richtiger Schritt."

Union und FDP sind sich weiterhin nicht darüber einig, wie sie die Richtlinie in Deutschland umsetzen wollen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP plädiert für eine nur zweiwöchige Speicherfrist – aber nur im Falle eines berechtigten Verdachts. Das unionsgeführte Innenministerium dagegen sieht eine "Schutzlücke" in Deutschland und verweist auf Fallbeispiele, die zeigen sollen, dass die Datenspeicherung nötig sei. Den geleakten Bericht der EU-Kommission will man im Ministerium derzeit nicht kommentieren. Ein Sprecher verweist aber darauf, dass die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht abgelaufen und Deutschland verpflichtet sei, "eine Neuregelung für die Wiedereinführung von Mindestspeicherfristen zu treffen".

Quotemr_murdock
    06.01.2012 um 17:25 Uhr

Die Bresche in der Mauer

Ist doch völlig normal, dass die VDS auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden soll, die mit der ursprünglichen Begründung es sei eine reine Antiterror-Maßnahme nichts mehr zu tun haben. Das wäre auch bei den Netzsperren gegen Kinderpornographie nicht anders gewesen. Schnell wären Stimmen laut geworden, die Sperren auch gegen andere unliebsame Seiten anzuwenden.

Es ist doch so, sobald eine kleine Bresche in die Mauer geschlagen ist, dauert es nicht mehr lang bis die ganze Festung fällt. ...



Quotegelegendlicher_leser
    06.01.2012 um 17:48 Uhr

In der Tat eine sehr bedenkliche Entwicklung. nicht nur, dass es diese auf Vorrat gespeicherte Daten geben soll (an sich schon ein Zumutung), nun melden sich bereits diverse Interessenvertreter, um diese Daten zu missbrauchen. ein Polizeistaat im Namen der Urheberrechtseigentümer? geht es denn noch?

würd mich nicht wundern, wenn die Bundesregierung irgend-wann mal auf den Gedanken kommt, diese Daten an die Werbeindustrie zu verkaufen, um die Haushaltslücken zu stopfen und weitere Steuergeschenke an die FDP-Klientel zu finanzieren....





Aus: "EU kann Notwendigkeit von Vorratsdaten nicht belegen" Von Patrick Beuth (06.01.2012)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-01/vorratsdatenspeicherung-eu-zwischenbericht


Textaris(txt*bot)

#299
Quote[...] Hatting: Können Sie uns ein konkretes Beispiel aus der Praxis nennen, wo das massenhafte Abhören von Telefonaten und Überwachung von Internetprotokollen wirklich zu einem Erfolg geführt hat bei der Polizei?

Witthaut: Ja, es gibt ja viele Beispiele. Unter anderem kann ich ein Beispiel aus meiner Heimatstadt sagen. Dort ist es also gelungen, einen Mittäter aufgrund dieser Daten nach einem Bankraub festzustellen.

Hatting: Das Gegenbeispiel stammt aus Berlin: Der Bundesdatenschützer Peter Schaar hat die Funkzellenüberwachung wegen der Autobrandstifter erwähnt und gesagt, dass das eben gar nicht dazu geführt hat, dass man jetzt die Täter fassen konnte.

Witthaut: Ja gut, okay, man muss ja jetzt auch in dieser Situation eindeutig nachvollziehen, wann und wo ist dieses Instrument machbar und wann wird es eingesetzt. Aber es gibt natürlich schreckliche, schlimme Beispiele, wenn man das in diesem Fall jetzt so sieht, auch in Dresden, im letzten Jahr, wo ja auch Millionen von Demonstrationsteilnehmern mehr oder weniger durch eine Funkzellenabfrage festgestellt wurden. Das finde ich auch, das muss man überprüfen. Aber auf der anderen Seite, es gibt uns als Ermittler die Chance. Und ich finde, Straftaten zu verhindern oder Straftaten aufzuklären, das sind ja die Instrumente, die wir ... Oder das ist ja der Teil, den wir als Polizei und auch als Sicherheitsbehörden für die Sicherheit in unserem Lande als Aufgabe haben.

Und wenn man uns in dieser Form diese Chance nicht gibt, dann ist das etwas, was eine Verantwortung auch der Bundesjustizministerin ... Das Bundesverfassungsgericht hat ja 2010 im März entschieden, so unter den damaligen Regularien nicht zulässig ... Aber Bundesregierung schafft eine Regel und das ist ja etwas, was diese Bundesregierung bisher nicht gemacht hat. Das ist ja eigentlich der Skandal.

...


Aus: ""Wir wollen ja auch keinen Polizeistaat" - Bundesvorsitzender der Polizeigewerkschaft fordert Vorratsdatenspeicherung von mindestens vier Monaten"
Bernhard Witthaut im Gespräch mit André Hatting" (28.01.2012)
Quelle: http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/1663233/

-.-

Quote[...] Ein Gutachten entzweit das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium im Streit über die Vorratsdatenspeicherung. Das von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in Auftrag gegebene Schriftstück des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht zeige, ,,dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP).

Eigene Erhebungen des Bundeskriminalamtes (BKA), in denen es den Nachweis erbringen wollte, dass zahlreiche Fälle von Kinderpornographie, islamistischer Terrorvorbereitung und Internetkriminalität nicht aufgeklärt werden konnten, weil Verbindungsdaten von Computern oder Handy fehlten, wurden als nicht relevant bezeichnet.

Der Sprecher des Innenministerium reagierte am Freitag in der Bundespressekonferenz in Berlin mit Zahlen aus Polizei-Statistiken auf die Feststellung der FDP, die Vorratsdatenspeicherung sei ,,zwecklos" und habe, wo sie betrieben werde, ,,keinen messbaren Einfluss auf die Aufklärungsquote". Hierzu ,,ergänzte" der Sprecher des Justizministeriums, das Gutachten halte fest, dass die BKA-Zahlen ,,nicht geeignet" seien und wiederholte die Feststellung, es gebe lediglich ,,einen gefühlten Bedarf". Das Gutachten sei eine ,,Bestätigung für den Vorschlag der Bundesjustizministerin, eben nur anlassbezogen vorhandene Daten einzufrieren."

Der Sprechers des Innenministeriums äußerte während dieses Schlagabtauschs mit seinem Koalitionskollegen vor der Bundespressekonferenz, die Zahlen des BKA zeigten, ,,die hohe Relevanz, die das Instrument der Vorratsdatenspeicherung für die Ermittlungsbehörden hat."

Der Sprecher des Justizministeriums hielt dem wiederum entgegen, auf Seite 76 des Gutachtens des Max-Planck-Instituts stehe, die Zahlen des BKA seien ,,nicht geeignet für die Einschätzung". Der Sprecher des Innenministerium widersprach: ,,Die Gutachter führen selbst aus, dass ihre Untersuchung dadurch gekennzeichnet ist, dass es nur eine sehr unsichere statistische Datengrundlage gebe und sie auf die Durchführung systematischer empirischer Untersuchungen – wie das BKA sie durchgeführt hat – verzichtet hätten."

Das Justizministerium hatte am Donnerstag durch frühzeitige Presseinformationen dafür gesorgt, dass politische Einschätzungen zum dem Gutachten des Max-Planck-Instituts vor dessen Veröffentlichung verbreitet wurden. Dem Innenministerium war das Gutachten nach Auskunft seines Sprechers hingegen erst am Freitagvormittag übersandt worden. Die Studie war bereits vor Monaten einmal fertig gewesen, dann aber auf Verlangen des Justizministeriums nachgearbeitet worden, nunmehr offenbar zu dessen Zufriedenheit.

Das Innenministerium liegt seit anderthalb Jahren mit dem Justizministerium im Streit über eine Neufassung des im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht in der damaligen Form verworfenen sechsmonatigen Vorratdatenspeicherung. Die Justizministerin ist zu einer Neufassung aufgerufen, nicht zuletzt dadurch, dass wegen der fortdauernden Nichtumsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie ein Verfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik in Vorbereitung ist.

Regierungssprecher Seibert sagte in Zusammenfassung der Streitpunkte zwischen Innen- und Justizministerium, die Vorratsdatenspeicherung sei ,,eines der schwierigsten rechtspolitischen Probleme, die sich derzeit stellen". Eine Annäherung sei ,,mit durchaus unterschiedlichen Blickpunkten möglich". Aus Sicht von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gebe es allerdings ,,eine Notwendigkeit zur Neureglung wegen der Vorgaben der Europäischen Union. Einen Zeitpunkt kann ich Ihnen nicht nennen", sagte Seibert.


Aus: "Vorratsdatenspeicherung - Disput zwischen den Ministerien " Von Peter Carstens, Berlin (27.01.2012)
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vorratsdatenspeicherung-disput-zwischen-den-ministerien-11627230.html

-.-

Quote[...] Dem Chaos Computer Club (CCC) wurde ein wissenschaftliches Gutachten der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht zugespielt, das sich detailliert mit der Frage der angeblichen "Schutzlücke" durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 beschäftigt. Die Studie kommt zum eindeutigen Ergebnis, daß eine solche immer wieder behauptete Lücke nicht besteht. Die angebliche Notwendigkeit der Speicherung von 300 bis 500 Millionen Datensätzen pro Tag kann laut der Untersuchung nicht durch kriminologische Statistiken belegt werden.

Der CCC publiziert das 271-seitige Dokument, um endlich eine faktenbezogene Diskussion um die angebliche Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung zu ermöglichen. "Die umfangreiche europaweite Erhebung und Auswertung des MPI offenbart, daß die Stammtischparolen von der 'Schutzlücke' durch den Wegfall der anlaßlosen Telekommunikationsdatenspeicherung keine Faktenbasis haben", faßte CCC-Sprecher Frank Rieger die Ergebnisse der Studie zusammen. "Die Vorratsdatenspeicherung führt nachweislich nicht zu höheren Aufklärungsquoten bei schweren Verbrechen." Das Gutachten vom Juli 2011 betrachtet detailliert Deliktsbereiche hinsichtlich ihrer Aufklärungsquoten. Für den Zeitraum, in dem es in Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung gab, ist kein positiver Effekt auf die Aufklärungsquoten zu verzeichnen. Aber auch nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 war kein Abfall der Quote der aufgeklärten Fälle zu beobachten.

Weiterhin verglichen die MPI-Forscher die Situation und Entwicklungen in anderen europäischen Ländern und zogen auch die Daten aus der auf EU-Ebene durchgeführten, äußerst unzureichenden "Evaluation" heran. Zudem wurden Ermittler, Staatsanwälte und Richter befragt. Auch im direkten Vergleich mit anderen europäischen Ländern, die derzeit eine Vorratsdatenspeicherung umsetzen, ist keine deutsche "Schutzlücke" feststellbar.

Die Studie bemängelt weiterhin das Fehlen systematischer empirischer Untersuchungen zu den Auswirkungen der anlaßlosen Massenerfassung. Auch in Zukunft sind solche wissenschaftlichen Evaluationen aus Kostengründen nicht einmal geplant. Entsprechend werden von den Befürwortern der anlaßlosen Massenspeicherung lediglich Einzelfälle herangezogen, um die Notwendigkeit der Datenhalden herbeizureden.

"Der hartnäckige Unwille, technische Ermittlungsmaßnahmen, die tief in Grundrechte eingreifen, einer regelmäßigen neutralen Evaluierung zu unterwerfen, setzt sich hier fort", erklärte CCC-Sprecher Frank Rieger. "Innenpolitiker und Sicherheitsbehörden sehen offenbar keinen Bedarf an einer sachlichen, faktengestützten Diskussion und versuchen stattdessen immer wieder, mit Einzelfällen und Anekdoten die öffentliche Meinung zu manipulieren." Laut dem MPI-Gutachten halten solche in der öffentlichen Debatte gern verwendeten Fallbeschreibungen einer nüchternen wissenschaftlichen Überprüfung oftmals nicht stand.

Selbst beim Lieblingsthema der Sicherheitspolitiker, dem islamistischen Terror, liegen keinerlei Hinweise dafür vor, daß auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten in den letzten Jahren zur Verhinderung eines Terroranschlags geführt hätten, wie die MPI-Untersuchung feststellt.

Das Gutachten betrachtet nüchtern die kriminologischen Effekte der Vorratsdatenspeicherung und kommt zu dem eindeutigen Schluß, daß die behauptete Schutzlücke nicht besteht. Nicht erst aufgrund dieser Erkenntnis fordert der CCC daher erneut, auf eine massenhafte verdachtslose Speicherung von Telekommunikationsdaten zu verzichten.
Links:

Gutachten des MPI:
"Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung? Eine Untersuchung zu Problemen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bei Fehlen gespeicherter Telekommunikationsverkehrsdaten"
http://vds.brauchts.net/MPI_VDS_Studie.pdf




Aus: "Wissenschaftliches Gutachten belegt: keine "Schutzlücke" ohne Vorratsdatenspeicherung" erdgeist (2012-01-27)
http://www.ccc.de/de/updates/2012/mythos-schutzluecke


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Im anhaltenden Streit um die Wiedereinführung Vorratsdatenspeicherung erhöht Brüssel den Druck auf Berlin. Die EU-Kommission drohe mit Konsequenzen, weil Deutschland die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung noch nicht umgesetzt habe, berichtet die Süddeutsche Zeitung am Dienstag. Brüssel wolle der Bundesregierung nun eine Frist von vier Wochen setzen, "um einen vertragsgemäßen Zustand" herzustellen. Anderenfalls drohe die Kommission mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, der ein Zwangsgeld verhängen könnte.

Brüssel drängt darauf, dass die 2006 beschlossene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nun auch hierzulande in geltendes Recht umgesetzt wird. Das dafür 2007 verabschiedete Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung hatte das Bundesverfassungsgericht im März 2010 mit einem Grundsatzurteil kassiert. Seither wartet die Kommission auf eine Neuregelung, im Sommer 2011 leitete sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Eine erste Frist hatte Berlin im Dezember vergangenen Jahre verstreichen lassen – auch damals hatte Brüssel mit dem EuGH gedroht.

Um die Neuregelung gibt es in Deutschland heftigen Streit. Die Koalition hat sich bisher nicht auf eine gemeinsame Linie einigen können. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stemmt sich gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung und hat stattdessen einen Gesetzesvorschlag nach dem "Quick Freeze"-Modell in die Diskussion eingebracht. Dabei werden die Daten auf Providerseite nur im konkreten Bedarfsfall eingefroren und den Behörden zur Verfügung gestellt. Ermittlungsbehörden und Unionsvertreter fordern dagegen, die Daten grundsätzlich sechs Monate auf Vorrat zu speichern.

Für Leutheusser-Schnarrenberger ist die EU-Richtlinie ohnehin gescheitert. Die Justizministerin sieht keine Eile, weil die Kommission selbst eine Überarbeitung der Richtlinie angekündigt hatte. Brüssel hatte einräumen müssen, dass bei einer Evaluation der Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedsstaaten "gravierende Mängel" zu Tage getreten seien. (vbr)


Aus: "Bericht: Brüssel setzt neue Frist für Vorratsdatenspeicherung" (20.03.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bericht-Bruessel-setzt-neue-Frist-fuer-Vorratsdatenspeicherung-1476363.html


Textaris(txt*bot)

#301
Quote[...] Die Morde von Toulouse haben in der Berliner Regierungskoalition den Streit um das Thema Vorratsdatenspeicherung neu entfacht. Die Ermittlungen gegen den Attentäter in Frankreich belegen nach Ansicht des CSU-Innenexperten Hans-Peter Uhl den Bedarf an einer umfangreichen Datenspeicherung auf Vorrat. "Bei uns wäre die Ermittlung des Mörders nicht möglich gewesen", sagte Uhl der Zeitung "Die Welt". Das Aufspüren des 23-Jährigen sei ein weiterer Beleg dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung Leben retten könne.

...

QuoteHeute 10:57 von
götzvonberlichingen_2
... Aber wehe, wenn Transparenz und Offenheit von Politik und Politikern gefordert wird, da wird man plötzlich dünnhäutig und verweist gerne auf nationale Sicherheit und private Interessen die niemanden etwas angehen.

http://forum.spiegel.de/f22/vorratsdatenspeicherung-toulouse-morde-entfachen-neuen-koalitionsstreit-57240.html#post9880017

...


Aus: "Toulouse-Morde entfachen neuen Koalitionsstreit" (24.03.2012)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,823445,00.html

-.-

Quote[...] Im Streit über die Vorratsdatenspeicherung zeichnet sich keine Annäherung zwischen CDU/CSU und FDP ab – trotz einer von der EU-Kommission angedrohten Klage. Christian Ahrendt, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, geht laut dpa davon aus, dass jetzt ernsthaft auf der Grundlage von "Quick Freeze" verhandelt werde. Die Methode, bei der Daten von Telefon- und Internetverbindungen nur bei konkreten Anlässen gespeichert werden, geht der Union nicht weit genug.

Laut einem Bericht der Leipziger Volkszeitung hat Bundeskanzlerin Angela Merkel Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler gebeten, eine "schnelle" und "zeitnahe" Regelung vorzulegen. Die Kanzlerin habe den FDP-Vorsitzenden im Beisein von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) aufgefordert, sich dabei an der anlasslosen sechsmonatigen Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten zum Zweck der Verbrechensbekämpfung zu orientieren.

Merkel hat sich laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau auch direkt an Leutheusser-Schnarrenberger gewandt. Dabei habe sie die Justizministerin in einem kurzen Gespräch an ihre "fachliche wie europapolitische Verantwortung" erinnert. Die FDP-Politikerin sieht keine Eile, weil die Kommission selbst eine Überarbeitung der Richtlinie angekündigt hatte.

"Jetzt muss Schluss sein mit Abwarten", sagte der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionschef Günter Krings der Rheinischen Post. "Hier darf es nicht länger um die Empfindlichkeiten eines Koalitionspartners gehen, sondern hier geht es um die Stabilität des europäischen Rechtsraumes und das Geld aller Steuerzahler", sagte der Politiker mit Blick auf drohende Strafzahlungen.

FDP-Politiker Ahrendt mahnte hingegen zu Gelassenheit. "Die Europäische Kommission hat Deutschland auch wegen des VW-Gesetzes verklagt, und niemand käme auf die Idee, deshalb das VW-Gesetz aufzuheben", sagte er. Daher müsse man bei der Vorratsdatenspeicherung nun nicht in Aufregung fallen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2010 die bis dahin geltende Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Die für eine Neuregelung zuständige Justizministerin hatte am Mittwoch angekündigt, ihren Vorschlag des "Quick Freeze" ins Kabinett bringen zu wollen. (anw)

Quote22. März 2012 10:41
CDU/CSU das sind die gleichen
Pirx

Politiker, die sich weigern das Antikorruptionsabkommen (UN
Konvention gegen Korruption) zu unterzeichnen. Mit dem Argument, dies
würde das ganze Parlament unter Generalverdacht stellen! ...

QuoteDie UN-Konvention gegen Korruption ist der erste weltweit völkerrechtlich verbindende Vertrag zur Bekämpfung der Korruption. Er verpflichtet die Vertragsparteien zur Bestrafung verschiedener Formen der Korruption gegenüber Amtsträgern und zur internationalen Zusammenarbeit. Die Konvention ist von 159 Staaten ratifiziert (Stand Januar 2012). Die größten Staaten (nach Einwohnerzahl) die die Konvention nicht ratifiziert haben sind Japan, Deutschland, Myanmar, Sudan, Saudi-Arabien, Nordkorea und Syrien. ...

http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Konvention_gegen_Korruption (26. Januar 2012)



Quote22. März 2012 10:58
Oh, es geht um einen stabilen Rechtsraum und Steuergelder
FrogmasterL

Komische Worte von einer Regierung, die es nicht schafft, die
UN-Antikorruptionsrichtlinien zu ratifizieren und andererseits
Milliardenbeträge für Bankenrettung und Kriegsspiele am Hindukusch
rauswirft.


Quote22. März 2012 11:14
Da steht den Lobbyhuren der kalte Angstschweiß auf der Stirn
Talon Marr

Geht denen wohl langsam der Arsch auf Grundeis. Will die
Content-Mafia wohl ihr Geld wieder zurück jetzt wo alles nicht so
gelaufen ist, wie ursprünglich bestellt und bezahlt wurde?

...


Quote22. März 2012 11:48
Steuergelder? Da sage ich mal Atom U-Boote, Shell, Wulff, VW u.s.w.
RayFX (mehr als 1000 Beiträge seit 26.09.01)

135 Mio für ein atomwaffenfähiges U-Boot als Geschenk an Israel
17,4 Mio an VW für die Entwicklung von Elektrofahrzeugen
170000 € an Shell für Energiesparlampen
200000 € jährlich an Wulff
Fantastilliarden für die Euro Rettung die ja wieder mal nichts
anderes ist als eine verkappte Bankenrettung

Ein dämlicheres Argument war gerade nicht zur Hand, oder was???
... Europapolitische Verantwortung? Ratifiziert erst mal die
UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC), die haben wir nämlich auch
nicht unterschrieben... ALS EINZIGES EUROPÄISCHES LAND



Aus: "CDU/CSU und FDP weiter uneins über Vorratsdatenspeicherung" (22.03.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/CDU-CSU-und-FDP-weiter-uneins-ueber-Vorratsdatenspeicherung-1477671.html

-.-

Quote[...] Die SPD begründet ihren Vorstoß unter anderem mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs 2006 zum Wuppertaler Korruptionsskandal. Damals sei bezüglich der Behandlung von Mandatsträgern eine klarere Regelung angemahnt worden. Gleiches galt beim Kölner Müllskandal, der 2002 aufgedeckt wurde.

Ein weiterer Grund für den Entwurf ist eine UN-Konvention von 2003 gegen Korruption. Sie wird von den meisten Staaten mitgetragen. Deutschland hat sie noch nicht ratifiziert, eine Regelung bei der Abgeordnetenbestechung wäre dafür eine Voraussetzung. Die SPD-Politikerin Christine Lambrecht sagte im Bundestag, Deutschland stünde in einer Reihe mit Staaten wie Sudan und Somalia, die das Abkommen auch nicht ratifiziert haben. ...

Quotejorkal
    02.03.2012 um 17:40 Uhr

Die demokratischen Parteien stehen in der Pflicht, endlich nachzuweisen, dass ihre Politik nicht käuflich ist.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-03/abgeordnete-korruption-gesetz?commentstart=1#cid-1908068



SPD fordert Haftstrafen für korrupte Abgeordnete
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-03/abgeordnete-korruption-gesetz


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat derweil die Behauptung des Innenexperten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, zurückgewiesen, wonach die Ermittlung des Todesschützen von Toulouse nur dank der französischen Regeln zur einjährigen Vorhaltung von IP-Adressen durch die Provider möglich gewesen sei.

Laut der Darstellung Breyers habe sich die französische Justiz erst zum Zugriff auf die Wohnung des Täters entschlossen, nachdem ein Motorradhändler angegeben habe, dass sich der Gesuchte bei ihm nach Möglichkeiten zum Entfernen eines Ortungschips erkundigt hatte. Da der Schütze seit Jahren Kunde des Geschäftsmanns gewesen sei, habe dieser aus seiner Kundendatei den Namen des Beschuldigten heraussuchen und der Polizei übergeben können.

Der Jurist der Bürgerrechtsvereinigung riet der Bundesregierung, kühlen Kopf zu bewahren, eine Befreiung von der Umsetzungspflicht zu beantragen und die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Vereinbarkeit der Richtlinie mit den Grundrechten abzuwarten.

...

QuoteOgallala_Aquifer, 27. März 2012 06:38
In meinem Kollegenkreis wollen fast alle die VDS 
denn die sind alle total überzeugt dass die "Freiheit des Internet"
nicht tolerierbar sei. Da seien nur Kriminelle und man selber habe
nichts zu verbergen. Diesen Scheiss muss ich mir immer noch anhören
und es ist als würde man gegen eine Betonwand reden. Es ist mir
unbegreiflich wie zivilisierte Menschen sich so gerne freiwillig
bespitzeln lassen und vom Staat durch und durch kontrollieren. Was
muss da in der Erziehung schiefgelaufen sein dass man sich so einen
starken Führer- und Nanny-Kontroll-Überwachungs-Staat wünscht?

Die "Argumente" sind auch immer dieselben "Du hast keine Kinder, du
kannst nicht mitreden" (-> VDS würde gegen Päderasten im Internet
helfen), "und wenn die Islamisten auch bei uns Anschläge verüben?
Schau mal Toulouse!!! Ich will geschützt werden und meine Familie
auch!" (-> VDS würde gegen die Terroristen helfen). Und wenn man dann
zuviel nachfragt kommt irgendwann "Und zuviele Ausländer haben wir
sowieso, die Muslime könnten mal gehen dann wäre es viel
friedlicher".

Es macht mich immer ohnmächtig. von SOLCHEN Menschen umgeben zu sein,
das ist nicht mein Land, das ist nicht meine Denke, das ist nicht
mein Leben. Dieses Land und seine Bevölkerung haben sich komplett von
mir distanziert (oder ich mich von ihnen). Es wird immer
unerträglicher.

Quote27. März 2012 09:09
Diese Art von Leuten hat Deutschland schon einmal erlebt...
DasWoelfchen

... Solche Aussagen lassen mich auch jederzeit unter die Decke gehen, da
kann ich Deine Frustration gut verstehen.
Was aber noch schlimmer ist als die Borniertheit solcher Betonköpfe,
ist die Tatsache, dass diese genau die Art von Menschen sind, die
auch schon 1933 den Weg zur Diktatur fleißig mitgeebnet haben und
dann nachher von all den Greuel- und Untaten nichts gewusst haben
wollen.

Wenn wir eins aus unserer jüngsten Vergangenheit gelernt haben
sollten, dann ist es das, was uns die Väter des Grundgesetz ins
Stammbuch geschrieben haben:
Ein Staat kann schon mal schnell zu einem Unrechtsstaat werden und
daher is zuviel Vertrauen in den Staat ein schlechter Ratgeber.

...


Quotehier_nix_DSL, 27. März 2012 09:56

Re: In meinem Kollegenkreis wollen fast alle die VDS

Ich verstehe dich zu gut, und mittlerweile habe ich wohl des Rätsels
Lösung gefunden, nämlich daß mindestens Dreiviertel aller Deutschen
zu völlig verblödeten Konsumzombies geworden ist, denen man ALLES
auftischen kann, sofern es nur 2-3x wiederholt wird, damit es sich in
die matschigen Gehirne brennt.

Nee, im Ernst, sieh dich doch mal um, wie viele Leute hier schon
komplett abgeschaltet haben und sich tagtäglich dem Gehirndurchfall
von BILD, Assi-TV, Profi-Sport und ähnlichem Scheiß hingeben.
Wie eine Herde Schafe sitzen sie blökend vor "DSDS", Bundesliga &
Co., saufen Warsteiner, wählen brav CDU/SPD und schimpfen auf die
beiden einzigen Parteien, die sich für soziale Gerechtigkeit und
Bürgerrechte einsetzen, fahren - je nach Einkommen - schwarze Golfs
oder Audi Kombis (wie die letzten Idioten wohlgemerkt!), sind
Spießbürger, Drückeberger, Denunzianten ("Der Nachbar mäht am Sonntag
Rasen - gleich anzeigen!") und, schlicht gesagt, durch und durch
Ars**löcher!

Früher dachte ich immer, der typische Durschnittsamerikaner, der
flaggewedelnd, fett-werdend und Jesus-anhimmelnd gegen die
Kommunisten aller Couleur zetert, sei der Bodensatz der Menschheit,
aber mittlerweile steht im der deutsche "Otto Normal" in nichts mehr
nach.

...




Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Mahnung aus Brüssel auf Berliner Wunsch?" (26.03.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Mahnung-aus-Bruessel-auf-Berliner-Wunsch-1480231.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Polnische Strafverfolger haben 2011 fast 1,86 Millionen Verbindungs- und Standortinformationen abgefragt – im Jahr davor waren es noch 1,38 Millionen. 2009 griffen die Ermittler gut 1 Million Mal auf die Vorratsdaten zu. Diese Zahlen hat die polnische Bürgerrechtsorganisation Panoptykon Foundation am Dienstag veröffentlicht. Sie hat sie laut eigenen Angaben vom nationalen Amt für elektronische Kommunikation UKE in Folge einer Anfrage auf Basis des polnischen Informationsfreiheitsgesetzes erhalten.

Polen dürfte angesichts der Statistik in der EU-Liste der Länder, in denen Polizei und Justiz sich am häufigsten die Vorratsdatenspeicherung zunutze machen, weiter eine Spitzenposition einnehmen. Laut den zuletzt verfügbaren Zahlen aus Brüssel hatte sich Tschechien 2008 darauf den Spitzenplatz erobert: 12.744 Abfragen kamen dort vor vier Jahren auf 1 Million Einwohner. In Polen wurde im vergangenen Jahr rund 49.000 Mal pro Million der dort gemeldeten Bürger zugegriffen. Insgesamt 1 Million der Ersuche 2011 hätten sich auf höchstens einen Monat alte Daten bezogen. Eine Unterscheidung nach Informationstypen und ob die Daten etwa beim Surfen oder Telefonieren angefallen sind, hat das UKE nicht herausgegeben.

In Polen können die Polizei und mehrere andere Behörden verdachtsunabhängig protokollierte Nutzerspuren nicht nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten verwenden, wie es die EU-Richtlinie eigentlich vorsieht. Darüber hinaus ist ein Zugriff etwa auch zur Gefahrenabwehr möglich. Eine Richtergenehmigung brauchen die Fahnder nicht. Die Speicherfrist beträgt in Polen zwei Jahre, was über dem EU-Durchschnitt liegt.

Panoptykon spricht von einer hohen Zahl missbräuchlicher Nutzungen von Vorratsdaten. Zu den aufsehenerregendsten Fällen gehöre die Bespitzelung von Journalisten durch den Geheimdienst. Jüngst habe zudem ein Warschauer Gericht bestätigt, dass das Büro des Generalstaatsanwalts verdachtsunabhängig gespeicherte Telekommunikationsdaten rechtswidrig eingesetzt habe. Seit über zwei Jahren bemühe man sich um eine Reform der gesetzlichen Grundlagen zur Vorratsdatenspeicherung. Eine für Menschenrechtsfragen zuständige polnische Institution habe bereits Beschwerde beim nationalen Verfassungsgericht eingereicht. In Brüssel bereitet die EU-Kommission derweil eine Überarbeitung der Direktive vor, während die Regierungskoalition in Deutschland auch angesichts einer Abmahnung aus Brüssel weiter im Streit über das weitere Vorgehen liegt. (Stefan Krempl) / (anw)

Quotevalen, 4. April 2012 08:21
Diese Gefahr würde in Deutschland nicht bestehen. Wie käme ich nur auf den Gedanken so etwas zu vermuten...



Aus: "Polnische Ermittler nutzen Vorratsdaten intensiv" (04.04.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Polnische-Ermittler-nutzen-Vorratsdaten-intensiv-1500593.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Wie die BBC und der Independent gestern berichteten, ist die britische Regierung im Begriff, eine umfassende Neuregelung des staatlichen Zugriffs auf die Telekommunikationsdaten aller Bürger anzugehen. Unter anderem soll es Ermittlungsbehörden dadurch möglich sein, E-Mail-Absender- und Empfänger sowie die URL von besuchten Websites ohne richterliche Verfügung einzusehen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative soll, wie das "home office" (Innenministerium) bestätigt, wahrscheinlich im Mai auf den Weg gebracht und baldmöglichst verabschiedet werden. Begründet wird der Schritt – wie immer – mit der Terrorismusmusbedrohung und der Verfolgung schwerer Straftaten.

Der Plan, in Großbritannien ein Überwachungsregime einzurichten, das weit über die Forderungen der umstrittenen EU-Vorratsdatenverordnung (Data Retention Directive) hinausgeht, ist nicht ganz neu. So sollen der MI5, die Überwachungsbehörde GCHQ, aber auch lokale Polizeibehörden die Möglichkeit bekommen, Verdächtige ohne richterliche Anordnung "live" zu überwachen, was sogar das Mitlesen von E-Mail-Inhalten einschließt. Des Weiteren soll auch die gesamte über soziale Netzwerke laufende Kommunikation gespeichert und eingesehen werden können.

...

QuoteSpikes
Erstellt am 3. April 2012 um 08:57

Tja George Orwell wahr doch kein Spinner sondern wusste damals schon was uns erwartet. ...


Aus: "Großbritannien: Regierung will umfassende Vorratsdatenspeicherung" Von Andreas Müller (02.04.2012)
Quelle: https://netzpolitik.org/2012/grosbritannien-regierung-will-umfassende-vorratsdatenspeicherung/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] In Österreich ist am heutigen Sonntag die Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Dabei wird aber von verschiedener Seite das Datenschutzgesetz verletzt, da die erforderlichen Genehmigungen der Datenschutzkommission teilweise noch nicht vorliegen oder gar nicht beantragt wurden. Darauf weist die österreichische Gesellschaft für Datenschutz Arge Daten hin. Selbst das zuständige Ministerium war zu spät dran.

Alle Telefon- und Internetbetreiber mit einem Jahresumsatz von mehr als 277.000 Euro müssen nun zahlreiche Verbindungs-, Orts- und Stammdaten für ein halbes Jahr speichern. Bereits vorhandene Daten, die vor dem 1. April angefallen sind, müssen ebenfalls für sechs Monate gespeichert bleiben.

Der Zugriff von Polizei und Staatsanwalt erfolgt nicht direkt, sondern über einen zwischengeschalteten Computer. Dieser wird von der staatlichen Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ) betrieben. Für den Zugriff auf diesen Rechner sind bestimmte Accounts und Zertifikate erforderlich. Diese verwaltet die BRZ im Auftrag des Verkehrsministeriums.

Da Vorratsdaten strafrechtlich relevante Daten enthalten, müssen die Provider und das Verkehrsministerium ihre jeweiligen Anwendungen vorab melden und genehmigen lassen. Dafür ist die Datenschutzkommission (DSK) zuständig.

Das Verkehrsministerium und mehrere Mobilfunk-Anbieter habe ihre Anwendungen aber erst am Freitag der DSK gemeldet. Da die Prüfung einige Zeit in Anspruch nimmt, konnten die Genehmigungen nicht sofort erteilt werden. Weil aber das Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) die Vorratsdatenspeicherung seit 1. April vorsieht, dürfte mit der Speicherung bereits begonnen worden sein. Die Datenschutzkommission könnte nun theoretisch Verwaltungsstrafen gegen jene verhängen, die noch nicht oder sehr spät ihre Genehmigungen beantragt haben.

Eine Reihe von Providern hat offenbar noch gar nicht eingereicht oder womöglich nicht einmal Vorbereitungen für die Vorratsdatenspeicherung getroffen. Denn bei kleinen Anbietern ist bisweilen unklar, ob sie unter die Speicherpflicht fallen. "Kleinere Anbieter, bei denen die Aufzeichnungspflicht fraglich ist, können sich de facto nicht rechtmäßig verhalten", schreibt die Arge Daten auf ihrer Website, "Speichern sie ohne Verpflichtung, dann haben sie eine Verwaltungsstrafe am Hals. Speichern sie nicht, obwohl später die Polizei meint, sie wären verpflichtet gewesen, dann droht ebenfalls ein teures Verwaltungsverfahren."

Die Arge Daten fordert nun Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) auf, eine Liste der Vorratsdatenspeicherung verpflichteten Provider zu veröffentlichen. Bei der Datenschutzkommission beantragte sie den sofortigen Stopp der Vorratsdatenspeicherung.

Fraglich ist, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit dem österreichischen Verfassungsrecht vereinbar ist. Das Bundesland Kärnten wird beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Prüfung beantragen. Zudem organisiert der österreichische Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Massen-Individualbeschwerde. Daran kann sich kostenlos jede Person oder Organisation beteiligen, die in Österreich einen festen oder mobilen Telefon- oder Internetanschluss hat. Davon unabhängig haben österreichische Staatsbürger die Möglichkeit, auf der Website des Parlaments für die Bürgerinitiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" zu unterschreiben. (Daniel AJ Sokolov) / (ck)

Quote2. April 2012 10:44
Seit heute surfe ich nur noch eine IP an...
Sledge_Dog

Auch wenn sich die Damen und Herren wundern werden, seit heute
surfe ich immer nur eine IP an und erhalte auch immer nur Daten einer
IP. Egal ob ich spiele, Gedanken austausche oder telefoniere. Es ist
die IP des VPN Anbieter meines Vertrauens ;)



Aus: "Vorratsdatenspeicherung in Österreich startet rechtswidrig" (01.04.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-in-Oesterreich-startet-rechtswidrig-1498320.html



Textaris(txt*bot)

Wie die deutsche Überwachungstechnik offensichtlich eingesetzt wird, schildert der Syrer Mohammed, der nach Deutschland geflüchtet ist. Er erzählt, dass er im Internet Videos von Demonstrationen gegen das Assad-Regime bereitgestellt hat. Als er später verhaftet worden sei, habe man ihm jeden einzelnen Schritt genannt, den er im Internet unternommen habe. Amnesty International kennt nach eigenen Angaben viele solcher Fälle.

Via http://netzpolitik.org/2012/ard-magazin-fakt-deutsche-firmen-liefern-uberwachungstechnologie-an-syrien/ | http://netzpolitik.org/2012/siemens-und-syrien-was-die-uberwachungstechnik-kann/

-.-
Quote[...] In Bulgarien soll die Vorratsdatenspeicherung auch bei kleinen Vergehen genutzt werden können und das Innenministerium direkten Zugriff auf die Daten erhalten. Die EU-Richtlinie verlangt dagegen eine Beschränkung des Zugriffs auf die Verfolgung ,,schwerer Straftaten". ...In Ungarn trat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung am 15. März 2008 in Kraft. Ermittler dürfen ohne Angabe von Zwecken auf die Daten zugreifen. ... In Rumänien wurde ein Gesetz zur sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht aufgehoben. In dem Urteil des rumänischen Verfassungsgerichtshof heißt es, eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung drohe die Unschuldsvermutung "auszuhebeln", erkläre die gesamte Bevölkerung zu potenziellen Straftätern, erscheine "exzessiv" und verstoße gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ... Im Vereinigten Königreich werden die Vorratsdaten zwölf Monate lang gespeichert. 2009 gab es dort Pläne, wonach die Speicherung auch auf soziale Netzwerke wie Facebook oder MySpace ausgeweitet werden sollte. 2010 vereinbarte die neue Regierung aus Konservativen und Liberaldemokraten, die "Speicherung von Internet- und E-Mail-Protokollen ohne begründeten Anlass zu stoppen". ...

Aus: "Vorratsdatenspeicherung" (Stand: 10. April 2012)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung

-.-
Quote[...] Obwohl die Mobilfunknetze die am intensivsten überwachten Kommunikationskanäle sind, ist es sogar mit Handys möglich, kurze Botschaften unter dem Radar der Überwacher durch zuschicken. Das gilt auch für die Vorratsdatenspeicherung in Österreich, wo erfolglose Anrufe – wie in den meisten anderen Staaten – nicht mitprotokolliert werden. Damit lässt sich das Handy als Signalgeber benutzen, das auf den nächsten Kommunikationskanal verweist: Einmal läuten lassen bedeutet Wechsel in einen bestimmten Chatroom, zweimal läuten denotiert "E-Mail" usw. ... Die hier angerissenen Wege und Methoden, die Analyse von Verkehrsdaten zu erschweren bis unmöglich zu machen, sind ebenso dem militärischen Bereich entlehnt, wie die Verkehrsdatenanalyse selbst ein Produkt des Krieges ist. Mit dem Beginn der verschlüsselten Funkkommunikation war es periodisch immer wieder unmöglich, die Verschlüsselung des Gegners zu brechen.
Daher verfeinerte man die Analyse jener Daten, die trotz Verschlüsselung anfallen, immer mehr: Häufigkeit und Länge der Funksprüche, Anzahl der beteiligten Funkgeräte, Standorte und Bewegungen wurden durch Kreuzpeilung ausgeforscht. Das Ganze nannte und nennt sich "Signals Intelligence" (SIGINT) und ist neben dem Codeknacken Kernaufgabe aller militärischen Nachrichtendienste.
Als Mittel gegen die SIGINT des Gegners setzten sowohl Alliierte wie Deutsche im Zweiten Weltkrieg auf immer schnellere Wechsel und Kombinationen der Funkkanäle (Frequency Hopping bzw. Multiplexing). Um die Signalanalysten der Gegenseite irrezuführen, wurden auch in Ruhezeiten permanent Verkehrsdaten produziert, indem so lange verschlüsselter Nonsense ausgestrahlt wurde ...

Von Erich Moechel - Netzpolitik, Datenschutz – und Spaß am Gerät – Aus: "Wie man die Vorratsdatenspeicherung umgeht" (29. 3. 2012) | http://fm4.orf.at/stories/1696586/ | & Um ihre Berufs- und Schweigepflichten künftig zu erfüllen, werden Anwälte, Journalisten etc. im Umgang mit Informanten und Klienten ähnlich konspirative Kommunikationsmethoden verwenden müssen wie Berufsverbrecher oder Agenten => http://fm4.orf.at/stories/1696431/ (26. 3. 2012)


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Sir Tim Berners-Lee, der Erfinder des Hypertext-Systems WWW, hat vor den Folgen der geplanten verschärften Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien gewarnt. Dazu nutzte er ein Interview mit der Tageszeitung Guardian. Vor zwei Monaten war bekannt geworden, dass die britische Regierung plant, Provider dazu zu verpflichten, Vorratsdaten ein Jahr lang zu speichern und den Sicherheitsbehörden den Zugriff darauf in Echtzeit zu erlauben. Diesen Ausbau der staatlichen Überwachung nannte er eine "Zerstörung von Menschenrechten".

Das Ausmaß der Kontrolle über eine Person, das die Überwachung ihrer Internetaktivitäten ermögliche, sei immens. Teilweise erhalte man so intimere Details aus ihrem Leben, als jeder, mit dem sie sich unterhalte. Die Idee, dass solche Informationen aufgezeichnet werden sollen, sei offensichtlich sehr gefährlich. Die erhaltenen Daten könnten gestohlen oder gekauft werden und beispielsweise zur Erpressung von Regierungsmitgliedern oder Militärangehörigen genutzt werden.

Wenn die Regierung es wirklich für nötig erachte, derart sensible Daten zu sammeln, dann müsse sie eine sehr starke, unabhängige Kontrollinstitution einrichten. Diese könnte dann jede Nutzung der Überwachungsdaten überprüfen und feststellen, ob wertvolle Beweise geliefert wurden. Da aber keine derartigen Pläne bekannt seien und auch unklar sei, wie die Daten sicher gespeichert werden sollen, sei es im Moment am wichtigsten, das Gesetz zu stoppen. Berners-Lee fügte hinzu, dass es die Bemühungen der Regierungen zur Kontrolle oder zum Ausspionieren des Internets sind, die ihn am stärksten um den Schlaf brächten.

Daneben ging der Informatiker in dem Interview auch auf eine vor wenigen Tagen prominent geäußerte Warnung ein, dass Portale wie Facebook mit ihrer Schaffung abgetrennter Bereiche des Internets Innovationen behindern. Bereits vor 20 Jahren habe ihn ein Kollege darauf aufmerksam gemacht, dass es beeindruckend sei, wie schnell Menschen im Internet etwas übernehmen würden, aber auch, wie schnell sie es wieder fallen lassen.

Angesichts der Sorgen über die immer größeren Mengen von Nutzerdaten, die Dienste wie Google und Facebook sammeln, kann er sich vorstellen, dass Nutzer darauf bestehen könnten, ihre persönlichen Daten auf unabhängigen Servern zu speichern. Damit wären sie nicht mehr in den Händen der Unternehmen, und die Nutzer könnten selbst bestimmen, wer welchen Zugriff darauf hat.

Sorgen bereiten ihm "native Apps" für Geräte wie das iPhone und das iPad, denn sie könnten nicht durchsucht werden. Dadurch gehe eine Menge an Informationen für die breite gesellschaftliche Diskussion verloren. Aber die rasche Entwicklung von Web-Apps stimme ihn optimistisch. Sie würden derartige Inhalte auch wieder im Internet verfügbar machen. (mho)

Quote18. April 2012 13:11
Nicht "von"
milchkanne (mehr als 1000 Beiträge seit 29.02.08)

"Die erhaltenen Daten könnten gestohlen oder gekauft werden und
beispielsweise zur Erpressung von Regierungsmitgliedern oder
Militärangehörigen genutzt werden."

Sondern "durch". Es sollte doch wohl eher heissen "zur Erpressung
durch Regierungsmitgliedern oder Militärangehörigen...". Wobei sich
das natürlich nicht auf diese beiden Gruppen beschränkt.

-milchkanne.

Quote18. April 2012 13:16
Re: Nicht "von"
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

Ich denke mal, Berners-Lee hat diese Beispiele bewusst gewählt, damit
diejenigen, die derzeit besonders laut nach Überwachung,
Datensammlung und Zensur schreien, begreifen, dass sie selbst dadurch
auch leicht zum Opfer werden können.
Hätte er geschrieben, dass irgendwelche Normalbürger erpresst werden
könnten, würde das den Polizeistaatsfans in der Regierung und in den
Sicherheitsbehörden doch völlig egal sein.

Quote18. April 2012 14:19
Keine Angst...
Wahrheitsager

Ihr werdet sehen, dass sich die genannten Personen selbstverständlich
mit aller Sorgfalt von solchen Überwachungsmassnahmen ausnehmen.






Aus: "WWW-Erfinder kritisiert britische Überwachungspläne" (18.04.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/WWW-Erfinder-kritisiert-britische-Ueberwachungsplaene-1541840.html


Textaris(txt*bot)

#308
Quote[...]


QuoteVolker
Erstellt am 18. April 2012 um 19:53 | Permanent-Link

Die VDS ist der Zombie des digitalen Zeitalters. Egal wie oft man sie abmurxt, sie steht immer wieder auf und wandelt durch die Hirne der Innenminister.



https://netzpolitik.org/2012/streit-um-vorratsdatenspeicherung-diesen-horrorkatalog-will-das-innenministerium-speichern/#comments

-.-

Bundesregierung plant verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungen (18.04.2012)
https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/574/1/lang,de/


-.-

Quote

...

Quoteguemines1
   19.04.2012 um 10:52 Uhr

Nach den NSU Morden mit V Leuten kann der Friederich erzählen was er will, das dient nicht zur Terrorabwehr, das dient zur Kontrolle der Bevölkerung! ...


http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-04/vorratsdaten-gesetzentwurf

-.-

Quote[...] In Schweden wird der Beschluss des Parlaments die Kritiker der verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikationsdaten kaum stoppen. Die Jugendorganisation der Linkspartei bietet jetzt "digitale Selbstverteidigungskurse" an. Von Peter Sunde, dem bekannten Gründer von The Pirate Bay und Flattr, sollen die Teilnehmer lernen, wie sie kommunizieren, ohne digitale Spuren zu hinterlassen.

...

QuoteKinslayer
    22.03.2012 um 7:43 Uhr

... Neid aus dem Jenseits - Der gute Erich hat tausende von IM's gebraucht und war dafür der Erzfeind aller Bürger.
Heute geht das einfach per Richtlinie, keiner weiß so richtig von wem oder wofür das ganze ist, es muss halt einfach sein weil wir sonst Strafe zahlen. Hä?


QuoteSalonbolschewist
    21.03.2012 um 19:14 Uhr

Erwischt werden eh nur diejenigen, welche keine "technische Kenntnisse" besitzen.
Profis wissen sich zu wehren. Es geht hier lediglich um eine Überwachung der "Masse".


Quotebenutzer09
    21.03.2012 um 19:34 Uhr

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Herrschaftsinstrument, das über kurz oder lang dazu missbraucht werden wird, missliebige, "auffällige" Menschen zu überwachen. Außerdem ist nicht zu unterschätzen, welchen Einfluß auf das Verhalten der Menschen alleine das Wissen darum, überwacht zu werden, haben wird. Ein schwarzer Tag für Demokratie und Freiheit.


Quoteschwarze Drachenrose
    21.03.2012 um 20:55 Uhr

Wenn man sich mal anguckt, welchen Aufwand die deutschen Behörden digital getrieben haben - bis zu 80 Mio Mails überwacht und was hat's gebracht?

Wurde die NSU damit aufgedeckt? Wohl kaum, sondern der berühmte Zufall hat zugeschlagen.

Allein dieser Fall zeigt: Diejenigen, die wirklich gefasst werden müssen, sind klug genug in er digitalen Welt keine Spuren zu hinterlassen. Nur der dumme kleine Bürger darf sich rund-um überwachen lassen.



Aus: "Schweden führt nun doch Vorratsdatenspeicherung ein" Olav Anders Øvrebø (21.03.2012 )
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-03/schweden-stimmt-fuer-vorratsdatenspeicherung/seite-2

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Augsburg (dpa/lby) - Innenminister Joachim Herrmann (CSU) drängt auf die Umsetzung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung. «Sonst riskieren wir riesige Defizite bei der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr», sagte er der Tageszeitung «Augsburger Allgemeine» (Samstag). «Schlimmstenfalls könnte es sein, dass wir einen terroristischen Anschlag nicht verhindern können, weil wir auf die relevanten Telekommunikationsdaten nicht zugreifen konnten.» Ohne Vorratsdatenspeicherung gebe es einen rechtsfreien Raum elektronischer Kommunikation.

...


Aus: "Innenminister: Ohne Vorratsdatenspeicherung droht Terrorgefahr"  (21.04.2012)
Quelle: http://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-regional/innenminister-ohne-vorratsdatenspeicherung-23782756.bild.html

-.-

Quote[...] Die große, freie, elektronische Welt ist auch Schauplatz und Instrument von Verbrechen. Manche Delikte werden nur elektronisch begangen. Dass auf diesem Feld rechtsfreie Räume entstehen, kann kein Rechtsstaat zulassen, weil er Leben, Leib und Freiheit des einzelnen zu schützen hat. Richtig ist: Sicherheitsmaßnahmen beschränken die Freiheit vieler. Es kommt darauf an, zwischen Bedrohung und Beeinträchtigung die goldene Mitte zu finden.

... Wenn schwere Straftaten nicht mehr verhindert oder verfolgt werden können, weil Verbindungsdaten nicht zugänglich oder gelöscht sind, dann entsteht mehr als ein ,,diffus bedrohliches Gefühl", und zwar nicht nur des ,,Beobachtetseins".

...

QuoteKarsten Bender (Kasmo) - 18.04.2012 17:15 Uhr

Schlecht recherchiert, inhaltlich falsch

"Doch dass die Vorratsdatenspeicherung nicht wirksam wäre, ergibt sich weder aus den Erfahrungen anderer Länder noch aus wissenschaftlichen Gutachten." Eine kühne Behauptung, die leider falsch ist. So kommt z.B. das Gutachten des Max-Planck-Instituts für Strafrecht klar zu dem Schluß, daß die Vorratsdatenspeicherung keine Schutzlücke hinterlassen hat. Insgesamt klingt dieser Artikel so, als wäre die Rechts- und Sachlage eindeutig zugunsten der Datenspeicherung. Das Gegenteil ist der Fall: Der Eingriff in die Grundrechte steht in keinem Verhältnis zu dem erzielbaren Erfolg, insofern ist die Lösung des Justizministeriums deutlich besser: Speicherung bei Bedarf, aber nicht ohne Anlaß. ...


QuoteStefan Scholz (krips) - 18.04.2012 08:42 Uhr

Technophobe Kriminelle?

Selbst für den engagierten Laien ist es ein Leichtes seine Internetidentität gänzlich zu maskieren. Das BVerfG hat der VDS enge Grenzen auferlegt. So wäre es Behörden nur erlaubt in schwerster Kriminalität und schwerer Gefahren auf Daten zuzugreifen. Rechtfertigt es die Daten aller Deutschen zu speichern um leichter einige technophobe Kriminelle zu überführen?


QuoteThomas Dr. Rossburg (T.Rossi) - 17.04.2012 23:26 Uhr

... ,,Wenn schwere Straftaten nicht mehr verhindert oder verfolgt werden können, weil Verbindungsdaten nicht zugänglich oder gelöscht sind, dann entsteht mehr als ein ,,diffus bedrohliches Gefühl", und zwar nicht nur des ,,Beobachtetseins".

... handelt es sich eventualiter um ein sog. ,,Totschlagsargument"?

Denn kein auch nur halbwegs vernunftbegabter Mensch wird gegen eine – auch präventive- Bekämpfung schwerer/schwerster Straftaten etwas einzuwenden haben. Nur: Die flächendeckende, vorsorgliche staatliche Erfassung des Kommunikationsverhaltens, und sei es auch die Möglichkeit derselben, die steht mE auf einem anderen Blatt. ...

BTW: Wirkliche Hardcore-Ganoven lachen über die von Hr. F. avisierten Pläne ...



Aus: "Bedrohliches Gefühl" Von Reinhard Müller (17.04.2012)
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vorratsdatenspeicherung-bedrohliches-gefuehl-11721071.html

-.-

Quote[...] Der Europäische Gerichtshof hat am heutigen Donnerstag ein Urteil verkündet, demzufolge die Herausgabe von Vorratsdaten in Filesharing-Prozessen mit EU-Recht vereinbar ist. Im Wortlaut der Entscheidung heißt es:

"Die Richtlinie 2006/24 ist dahin auszulegen, dass sie der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, die auf der Grundlage von Art. 8 der Richtlinie 2004/48 (PDF-Dokument) erlassen wurden und nach denen einem Internetdienstleister zu dem Zweck, einen Internetteilnehmer oder -nutzer identifizieren zu können, aufgegeben werden kann, einem Urheberrechtsinhaber oder dessen Vertreter Auskunft über den Teilnehmer zu geben, dem der Internetdienstleister eine bestimmte IP-Adresse zugeteilt hat, von der aus dieses Recht verletzt worden sein soll, da derartige Rechtsvorschriften nicht in den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/24 fallen."

Hintergrund der Entscheidung ist ein seit 2009 laufender Rechtsstreit in Schweden: Fünf Verlage hatten den Provider ePhone verklagt, um an die Daten eines mutmaßlichen Filesharers zu gelangen, der 27 rechteverletzende Hörbuch-MP3s auf einen FTP-Server geladen haben soll. Der Provider wandte sich gegen diese Forderung an die nächsthöhere Instanz, bis die Auseinandersetzung zum obersten schwedischen Gerichtshof Högsta domstolen gelangte. Dieser schaltete vor einer eigenen Entscheidung den Europäischen Gerichtshof ein und wird nun das Verfahren wieder aufnehmen.

Ob und welche Konsequenzen das Urteil für Deutschland haben wird, ist derzeit nicht abzusehen. Aktuell schwelt in der Regierungskoalition noch der Streit um die gesetzliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Ende März hatte die EU-Kommission der Bundesregierung ein Ultimatum gestellt, die europäischen Regelungen zügig ins deutsche Recht umzusetzen. (axk)

QuoteZoomZoom, 19. April 2012 19:25
Eigentlich doch der Tod der VDS, oder?

... Letztlich könnte das Urteil sogar hilfreich sein, da es deutlich
macht, dass es bei den Vorratsdaten keineswegs um die Aufklärung
"schwerster Verbrechen" geht, sondern um ganz andere Dinge.



Quote20. April 2012 07:08
Heise verdreht dem EuGH das Wort im Mund
martinr (585 Beiträge seit 11.07.00)

Der EuGH hat hier überhauptnichts "erlaubt".  Wie man in der
Entscheidung lesen kann, hat der EuGH einfach nur festgestellt, dass
die vom Europäischen Gesetzgeber mittels EU-Richtlinien geschaffenen
Rechtsrahmen einer nationalen Regelung mit einem zivilen
Auskunfsanspruch _nicht_ widersprechen.

Der EuGH hat aber ebenso deutlich darauf hingewiesen, dass es dem
nationalen Gesetzgeber überlassen ist, und dieser ebensowenig von den
Richtlinien dazu verpflichtet wird, einen solchen Auskunftsanspruch
zu schaffen.

Ganz besonders weist der EuGH aber daraufhin, dass sowohl klare
Beweise für eine Verletzung vorhanden sein muessen (bei einem
FTP-Server wohl weniger fraglich, bei BitTorrent ist der Beweis
häufig unmöglich und praktisch immer überhaupt nicht erbracht), und
dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss (hierbei ist
relevant, wie hoch ist der tatsächliche(!!) Schaden ist, ob die
Verletzung weiter andauert und falls nicht, ob wenigstens der
begründete(!) Verdacht einer Wiederholung besteht).

Quote20. April 2012 08:32
Re: ...klare Beweise für eine Verletzung vorhanden sein muessen...
Talon Marr (mehr als 1000 Beiträge seit 20.01.03)

martinr schrieb am 20. April 2012 07:08
> Ganz besonders weist der EuGH aber daraufhin, dass sowohl klare
> Beweise für eine Verletzung vorhanden sein muessen (bei einem
> FTP-Server wohl weniger fraglich, bei BitTorrent ist der Beweis
> häufig unmöglich und praktisch immer überhaupt nicht erbracht), und
> dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss (hierbei ist
> relevant, wie hoch ist der tatsächliche(!!) Schaden ist, ob die
> Verletzung weiter andauert und falls nicht, ob wenigstens der
> begründete(!) Verdacht einer Wiederholung besteht).

Du scheinst nicht in Deutschland zu leben. Hier gilt bereits ein
Ausdruck der eine IP Adresse mit einem vermeintlich geschützten Werk
in Verbindung bringt als unumstößlicher Beweis. ...

Über Deutsche Verhältnismäßigkeit gibt es auch genug im Internet zu
lesen. Hier mal ein Text von Heise aus dem Jahr 2010 der zeigt wie
hier Verhältnismäßigkeit ausgelegt wird.
> http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html

In Deutschland ist mit dem EuGH Urteil dem Missbrauch Tür und Tor
geöffnet, da es sich nicht explizit gegen verdachtsunabhängige
Vorratsdatenspeicherung ausspricht.

Wenn jetzt noch Friedrich mit seinem CxU Feuchttraum durch kommt ist
es nur noch eine Frage der Zeit. Spätestens dann werden auch die
letzten Hirntoten merken was sie da von der Leine gelassen haben. ...




Aus: "EU-Gerichtshof erlaubt Vorratsdatennutzung gegen Filesharer" (19.04.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Gerichtshof-erlaubt-Vorratsdatennutzung-gegen-Filesharer-1543192.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat Innenminister Hans-Peter Friedrich ermuntert, mit ihr in Brüssel darauf hinzuarbeiten, dass die EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung schnell geändert werden. Das geht aus einem heise online vorliegenden Brief an den CSU-Politiker hervor. Es dürfte "Einigkeit darüber bestehen", heißt es darin, dass die Direktive "erhebliche datenschutzrechtliche Mängel aufweist und auch der Anwendungsbereich zu unbestimmt ist".

Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx habe deutlich kritisiert, dass die Richtlinie den Mitgliedsstaaten zu viel Entscheidungsspielraum lasse, hält die Justizministerin fest. Die EU-Länder könnten selbst bestimmen, "für welche Zwecke die Daten verwendet werden können sowie wem und unter welchen Bedingungen Zugang zu ihnen gewährt werden kann". Ebenso kritisierten nationale Datenschutzbehörden respektive zivilgesellschaftliche Organisationen die Richtlinie heftig. Der zentrale Begriff "schwerer Straftaten" werde nicht abgregrenzt.

Leutheusser-Schnarrenberger erinnert Friedrich daran, dass die Kommission selbst bereits Mitte April 2011 angekündigt habe, die Richtlinie "gründlich überarbeiten" zu wollen. Dies sei dringend erforderlich, zumal "eine erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen entstanden" sei. Für die deutschen Telekommunikations- und Internetfirmen habe die Vorratsdatenspeicherung bereits einen mehrstelligen Millionenbetrag gekostet. Deshalb hätten Wirtschaftsverbände gefordert, zu klären, wie die Richtlinie künftig aussehen soll.

Der Innenminister und die Chefin des Justizressorts liegen in der Frage der verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren seit Langem über Kreuz. Leutheusser-Schnarrenberger will Verbindungs- und Standortdaten erst bei einem konkreten Verdacht auf Zuruf der Strafverfolger, IP-Adressen zur Bestandsdatenauskunft hingegen anlasslos generell für sieben Tage aufbewahrt wissen. Die Vorschläge Friedrichs gehen weit darüber hinaus und wollen letztlich die alte, von Karlsruhe gekippte Vorratsdatenspeicherung wieder einführen.

In den Dauer-Clinch hat sich auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, eingeschaltet. "Ein Konfliktfall dieses Ausmaßes dürfte nach den rechtlichen Rahmenbedingungen und den juristischen Gegebenheiten überhaupt nicht existieren", sagte der Unions-Politiker dem Handelsblatt. Das EU-Recht sehe zwingend vor, die existierende Direktive zu implementieren. Der nationale Gesetzgeber müsse "eine mindestens sechsmonatige Vorratsspeicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten" einleiten. Karlsruhe habe "präzise und dezidierte Vorgaben" gemacht. Nicht die verdachtsunabhängige Datenvorhaltung an sich sei beanstandet worden, "sondern die damalige Ausführung im deutschen Gesetz". (Stefan Krempl) / (anw)

Quote9. Mai 2012 11:18
Karlsruhe habe "präzise und dezidierte Vorgaben" gemacht (Editiert vom Verfasser am 09.05.12 um 11:19)
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

Stimmt.

Nur ist es z.B. sehr leicht, einfach in eine Urteilsbegründung zu
schreiben, dass die dezentral gespeicherten, gewaltigen Datenberge
bei den Providern sicher gespeichert werden müssen.
In der Praxis kann das aber sehr wohl bedeuten, dass eine
verfassungskonforme Umsetzung der VDS somit gar nicht mehr möglich
ist, weil man die geforderte Datensicherheit technisch gar nicht
garantieren kann.
Schließlich trudeln fast täglich neue Meldungen über Hacks auf die
Server allermöglichen großen Unternehmen und Behörden ein, bei denen
brisante Daten wie Kreditkartennummern, Passwörter, Geheimdokumente
usw. gleich zigtausendfach erbeutet wurden. Auch die VDS-Daten wären
vor sowas niemals sicher.

Das Selbe gilt z.B. für Vorgaben bezüglich der Nutzung der VDS-Daten
durch Behörden selbst. Der Gesetzgeber muss sicher stellen, dass die
Daten nur im gesetzlich erlaubten Rahmen, bzw. dem vom
Verfassungsgericht vorgegebenen, genutzt werden.
Aber z.B. beim Bundestrojaner haben wir gesehen, dass das
offensichtlich nicht möglich ist. Die Behörden pfeifen einfach auf
die Vorgaben des Verfassungsgerichts und ebenso auf die konkreten
Einschränkungen in den richterlichen Anordnungen. Sie tun mit den
ihnen gegebenen Machtmitteln was sie wollen. Verhindern lässt sich
das nicht und auch nachträglich dagegen zu klagen scheitert schon
daran, dass Staatsanwälte sich einfach weigern, überhaupt auch nur
Ermittlungen gegen die eigenen Vorgesetzten, die Regierung und ihre
Behörden aufzunehmen. (Wenn denn von dem im Geheimen durchgeführten
Missbrauch überhaupt etwas an die Öffentlichkeit gelangt.)

VDS-Daten werden also nur dann wie vom Verfassungsgericht gefordert
sicher vor Missbrauch durch Behörden und Dritte sein, wenn sie gar
nicht erst gesammelt und gespeichert werden!

Quote9. Mai 2012 11:29
Re: Karlsruhe habe "präzise und dezidierte Vorgaben" gemacht
swordcatcher

... Dann sind es die exakt selben Daten jetzt aber auch schon nicht, weil
deine Verkehrsdaten ja jetzt auch schon auf Servern der Netzbetreiber
gespeichert werden. Für manche mag es zwar ein Unterschied sein, ob
ich nur ein paar Wochen die Daten beim Netzbetreiber liegen habe oder
6 Monate, aber vom Grundsatz her sind diese Daten dann auch aktuell
schon "gefährdet".

Ich weiß nicht wann ich das letzte Mal in der jüngsten Vergangenheit
davon gehört habe, dass meine Verkehrsdaten veröffentlicht oder
mißbraucht wurden...
Kann mich an keinen Fall erinnern.

Zeig mir den verantwortungslosen Umgang mit meinen Daten bei meinem
Netzbetreiber und ich gebe dir recht, aber bis zu dem Nachweis macht
es für mich keinen Unterschied, ob es Daten die zu Abrechnungszwecken
gespeichert werden, oder zu Zwecken einer Verkehrsdatenspeicherung
laut Gesetz.
Ich bin übrigens nicht bei der Telekom, falls der Fall jetzt wieder
aus der Schublade geholt wird... :-)

Gruß

Swordcatcher

Quote9. Mai 2012 11:45
Re: Karlsruhe habe "präzise und dezidierte Vorgaben" gemacht
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

swordcatcher schrieb am 9. Mai 2012 11:29

> ...
> Dann sind es die exakt selben Daten jetzt aber auch schon nicht, weil
> deine Verkehrsdaten ja jetzt auch schon auf Servern der Netzbetreiber
> gespeichert werden. Für manche mag es zwar ein Unterschied sein, ob
> ich nur ein paar Wochen die Daten beim Netzbetreiber liegen habe oder
> 6 Monate, aber vom Grundsatz her sind diese Daten dann auch aktuell
> schon "gefährdet".

Nach aktuell gültigem Datenschutzgesetz dürfen Verbindungsdaten
grundsätzlich gar nicht erfasst und gespeichert werden. Ausnahmen
gibt es nur, wenn die Daten für Abrechnungszwecke benötigt werden
(was für die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber bei
den üblichen Flatrates gar nicht der Fall ist), oder wenn sie aus
technischen Gründen, z.B. für eine Fehlersuche benötigt werden. Auf
jeden Fall aber nur so lange, wie für diesen konkreten Zweck
unbedingt erforderlich.
Leider halten sich längst nicht alle Provider an diese klaren
Vorgaben und es scheint auch so zu sein, als würden die staatlichen
Behörden sich nicht gerade ein Bein ausreißen, um das
Datenschutzgesetz durchzusetzen.

Ein großer Teil der per VDS zu speichernden Daten wird aber derzeit
überhaupt nicht erfasst und gespeichert. Z.B. wann von wo aus
Telefongespräche geführt wurden oder wer an wen E-Mails verschickt
hat usw.

>
> Ich weiß nicht wann ich das letzte Mal in der jüngsten Vergangenheit
> davon gehört habe, dass meine Verkehrsdaten veröffentlicht oder
> mißbraucht wurden...
> Kann mich an keinen Fall erinnern.

Offensichtlich sieht das Verfassungsgericht da aber durchaus eine
Gefahr, sonst hätten sie das deutsche VDS-Gesetz nicht unter anderem
deshalb für verfassungswidrig erklärt, weil die Sicherheit der Daten
nicht gewährleistet ist.

>
> Zeig mir den verantwortungslosen Umgang mit meinen Daten bei meinem
> Netzbetreiber und ich gebe dir recht, aber bis zu dem Nachweis macht
> es für mich keinen Unterschied, ob es Daten die zu Abrechnungszwecken
> gespeichert werden, oder zu Zwecken einer Verkehrsdatenspeicherung
> laut Gesetz.
> Ich bin übrigens nicht bei der Telekom, falls der Fall jetzt wieder
> aus der Schublade geholt wird... :-)

Nenn mir mal lieber ein paar Beispiele, wo wirklich so
verantwortungsvoll mit Daten umgegangen wird, dass sie für Hacker
völlig unangreifbar sind? ;-)
Zumal, wenn der Provider nur per Gesetz zum für ihn teuren,
langfristigen Speichern der Datenberge gezwungen wurde. Die haben
doch jedes Interesse daran, das so billig wie möglich abzuwickeln.
Glaubst du, die setzen da die teuerste Hardware und die besten
Spezialisten drauf an?

Wenn z.B. nicht mal das US-Militär seine Geheimakten schützen kann,
oder Sony nicht die Account- und Kreditkartendaten seiner Kunden
usw., wie hoch sind die Chancen, dass ein gegen seinen Willen zur VDS
verdonnerter Provider die Daten sicher verwahren wird?

Und wie gesagt, die VDS umfasst auch sehr viel mehr als das, was z.B.
zu Abrechnungszwecken gespeichert werden darf.





Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Schulterschluss gegen EU-Richtlinie?" (09.05.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Schulterschluss-gegen-EU-Richtlinie-1570929.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Microblogging-Dienst Twitter setzt sich dagegen zur Wehr, für den Prozess gegen einen Occupy-Aktivisten dessen gelöschte Tweets herauszugeben.  ... Zuvor hatte der Angeklagte selbst Widerspruch einlegen wollen, was das Gericht in einer Entscheidung im April abgelehnt hatte. Nur ein rechtmäßiger Besitzer könne der Maßnahme widersprechen – und die Tweets des Angeklagten gehörten laut Auffassung des Gerichts nicht ihm, sondern Twitter.

...

Quote9. Mai 2012 16:47
"Nur bei Terror und schwersten Verbrechen"
DerWaechter

werden Daten aus der Überwachung des Internets herangezogen, sagen
unsere Überwachungsfreunde immer.

Zitat:"Der Angeklagte wurde im Oktober 2011 bei einem
Demonstrationszug der Occupy-Bewegung festgenommen, der entgegen den
Polizeianordnungen über die Brooklyn Bridge verlaufen war. Die
Strafverfolger wollen aus seinen Tweets vom 15. September bis 31.
Dezember 2011 Aufschluss darüber gewinnen, ob er im Vorfeld über die
illegale Marschroute informiert war."

Wie kann sich Twitter weigern, die Daten dieses Terroristen
freizugeben.


Quote9. Mai 2012 16:02
Gelöschte Tweets herausgeben...
derGhostrider

Tja, herzlich willkommen in der "Sie klicken zwar auf Löschen, aber
es wir behalten es dennoch"-Gesellschaft.
Das Problem würde erst gar nicht existieren, wenn diese Beiträge
wirklich GELÖSCHT worden wären.

...



Aus: "Twitter wehrt sich gegen Tweet-Herausgabe an US-Gericht" (09.05.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Twitter-wehrt-sich-gegen-Tweet-Herausgabe-an-US-Gericht-1571038.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Allerdings scheitert die Erhebung der Verbindungsdaten sehr häufig daran, dass
diese Daten bei den Telekommunikationsunternehmen nicht (mehr) zur Verfügung
stehen. Entweder erfolgt nach dem Wegfall der gesetzlichen Verpflichtung
zur anlasslosen Speicherung (,,Vorratsdatenspeicherung") gar keine Speicherung
der Verbindungsdaten, insbesondere der Rufnummern eingehender Anrufe, durch
die Telekommunikationsunternehmen oder die interne, zwischen den verschiedenen
Telekommunikationsunternehmen stark differierende Speicherfrist ist schon
abgelaufen und die anfänglich gespeicherten Daten sind daher schon gelöscht.
Möglich ist auch, dass die Daten zwar noch gespeichert sind, jedoch in einer für
die Ermittlungsbehörden nutzlosen Form, beispielsweise indem die letzten Ziffern
der Rufnummern durch ,,xxx" ersetzt wurden. Ob die benötigten Daten (noch)
verfügbar sind, hängt daher derzeit vom Zufall ab, insbesondere von der individuellen
Vertragsgestaltung mit den Endkunden. Diese beeinflusst stark die unterschiedliche
Speicherpraxis der Telekommunikationsunternehmen. Den Ermittlungsbehörden
ist es im Regelfall auch nicht möglich, vorab zu beurteilen, ob
(noch) Daten vorhanden sind. Die Wahrscheinlichkeit hierfür ist kurz nach dem
Telekommunikationsvorgang noch am größten. Zeitnahe Abfragen nach der Tat
sind daher erforderlich. Diese sind aber oft nicht möglich, weil die vielfach betagten
Opfer sich nicht sofort nach der Tat an die Strafverfolgungsbehörden wenden.
Vor diesem Hintergrund weisen die Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen
des Landes darauf hin, dass zur Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten gerade
in dem angefragten Kriminalitätsbereich eine rechtliche Verpflichtung zur
Speicherung von Verbindungsdaten, die in Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zur Vorratsdatenspeicherung steht, erforderlich ist. Andererseits
weisen sie aber auch darauf hin, dass diese Maßnahme alleine nicht sämt -
liche Ermittlungsprobleme lösen kann. Der Auslandsbezug der Taten sowie der
Umstand, dass für die Taten häufig wechselnde Mobiltelefone mit unter falschen
Personalien erworbenen Prepaid-Karten verwendet werden, dürfte auch künftig
die Ermittlungen erschweren.

...


Aus: "Landtag von Baden-Württemberg - 15. Wahlperiode - Drucksache 15 / 1568 (16. 04. 2012)"
Quelle: http://www2.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/1000/15_1568_d.pdf

-.-

Quote[...] Im Kampf gegen den sogenannten Enkeltrickbetrug fordern Staatsanwaltschaften und Polizei im Südwesten, Verbindungsdaten zu speichern. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums zu einem Antrag aus der SPD-Fraktion hervor [http://www2.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/1000/15_1568_d.pdf]. Das Verfahren müsse im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung stehen, heißt es in der Stellungnahme von Minister Reinhold Gall (SPD) weiter.

Immerhin weisen die Behörden darauf hin, "dass diese Maßnahme alleine nicht sämtliche Ermittlungsprobleme lösen kann". Der Auslandsbezug der Taten und der Umstand, dass dafür häufig wechselnde Mobiltelefone mit unter falschen Personalien erworbenen Prepaidkarten verwendet werden, erschwere die Ermittlungen wohl auch in Zukunft.

Nach dem Wegfall der gesetzlichen Verpflichtung zur anlasslosen Speicherung würden entweder gar keine Verbindungsdaten mehr gespeichert oder bei den Unternehmen sei die interne Speicherfrist schon abgelaufen, die gespeicherten Daten gelöscht. Mitunter seien die Daten auch in einer für die Ermittlungsbehörden nutzlosen Form gespeichert, etwa wenn die letzten Ziffern der Rufnummern durch "xxx" ersetzt wurden. "Ob die benötigten Daten (noch) verfügbar sind, hängt daher derzeit vom Zufall ab, insbesondere von der individuellen Vertragsgestaltung mit den Endkunden."

Im vergangenen Jahr fielen 276 meist ältere Menschen in Baden-Württemberg Trickbetrügern zum Opfer. Die Kriminellen rufen als vermeintliche Enkel mit finanziellen Sorgen an und lassen das Geld anschließend von einem Mittelsmann abholen. Dadurch entstand ein Schaden von mehr als 400 000 Euro. 2010 waren es sogar rund 1,1 Millionen Euro bei 311 Geschädigten. Die Polizei führt regelmäßig Aufklärungskampagnen durch, um vor dem Trickbetrug zu warnen.

EU-weit ist die Vorratsdatenspeicherung weiterhin ein heißes Eisen. Einige Länder haben die von der EU vorgeschriebenen Gesetze umgesetzt, andere sperren sich weiterhin. In Deutschland ist unter der derzeitigen Regierung kein Konsens zu erwarten – einer Abmahnung durch die EU-Kommission zum Trotz. Das deutsche Innenministerium ist für eine Umsetzung, das Justizministerium weiterhin dagegen. Beide Seiten führen immer wieder Argumente zur Stützung ihrer Positionen ins Feld. (Mit Material der dpa) / (ghi)

Quote27. Mai 2012 17:18
CaHeRe

Was für eine dümmliche Masche, diesmal von der SPD um die VDS zu etablieren.
Da werden ein Dutzend senile, einfältige  Rentner abgezockt und das
soll dann die Überwachung von Millionen Telefon- und
Internetbenutzern rechtfertigen.

An Dummheit und Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.


Quote27. Mai 2012 16:44
Die Argumentation ist ausbaufähig!
jkr

Wie wär's mit "Flächendeckender Videoüberwachung wegen gehäufter
Klingelstreiche"? *facepalm* m(



Quote27. Mai 2012 16:49
Siechentrickbetrug
wuslwusl

... Noch was: die Oma vorzuschieben ist einfach schäbig.
Keine Ehrfurcht vor schneeweißen Haaren oder was?


Quote28. Mai 2012 02:22
1FC

Vom "Kampf gegen den internationalen Terrorismus" zum "Schutz vor Enkeltrickbetrügern".
Sorry, aber muss man dazu wirklich noch irgend 'was sagen!?



Aus: ""Enkeltrickbetrüger" als Argument für Vorratsdatenspeicherung" (27.05.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Enkeltrickbetrueger-als-Argument-fuer-Vorratsdatenspeicherung-1585186.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Brüssel/Berlin - Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung verklagt die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Brüsseler Behörde verlangt eine Geldbuße, weil Berlin das EU-Gesetz nicht in nationales Recht übertragen und damit europäisches Recht verletzt habe. Das teilte die Kommission am Donnerstag mit.

Die EU-Richtlinie von 2006 schreibt die vorsorgliche Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger zu Fahndungszwecken vor. Seitdem das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz 2010 gekippt hat, streiten Union und FDP um eine Neufassung.

Berlin hatte eine von der EU-Kommission gesetzte Frist verstreichen lassen. Mit einer Klage will die EU-Kommission nun die Bundesrepublik zwingen, ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen.

Die europäische Richtlinie von 2006 sieht die Speicherung von Telefon- und Internetdaten zu Fahndungszwecken vor. Die Union dringt gemäß den EU-Regeln auf eine sechsmonatige generelle Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will Internet- und Telefonverbindungsdaten hingegen nur bei konkreten Anlässen speichern lassen - IP-Adressen von Computern sollen pauschal sieben Tage lang gesichert werden. Das von Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegte "Quick-Freeze-Verfahren" akzeptiert die EU-Kommission jedoch nicht.

Am Ende der Klage könnte ein Bußgeld gegen Deutschland in Millionenhöhe stehen. Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge sind keine Seltenheit - gegen Deutschland laufen mehr als 70, darunter ist die Klage wegen des VW-Gesetzes.

ler/dpa/AFP


Aus: "EU-Kommission verklagt Deutschland" (31.05.2012)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-eu-kommission-verklagt-deutschland-a-836221.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Berlin - Die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland hat den Koalitionsstreit über die Vorratsdatenspeicherung wieder angefacht. Unionspolitiker griffen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) scharf an und verlangten, ihr die alleinige Entscheidungsbefugnis zu entziehen. Der CSU-Politiker Hans-Peter Uhl bezeichnete sie gar als 'Sicherheitsrisiko für Deutschland' Leutheusser verteidigte sich jedoch: 'Die Vorratsdatenspeicherung ist die umstrittenste Richtlinie, die es je in der EU gab. Wir sind ja nicht die einzigen, die verklagt werden. Mit Schweden, Belgien oder Österreich befinden wir uns in guter Gesellschaft', sagte sie der Thüringer Allgemeinen. dpa


Aus: "Union attackiert Ministerin" (06/2012)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/H57382/656424/Union-attackiert-Ministerin.html