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[Vorratsdatenspeicherung (Notizen) ... ]

Started by Textaris(txt*bot), June 08, 2005, 02:39:41 PM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Welche Einschränkungen muss der Gesetzgeber machen?

Die Daten dürfen nicht direkt für den Staat, sondern müssen weiterhin durch die Internetprovider gespeichert werden. Sie bleiben damit "verteilt auf viele Einzelunternehmen und stehen dem Staat unmittelbar als Gesamtheit nicht zur Verfügung", so die Richter. Die Daten müssen sicherer gespeichert werden, als das bisherige Gesetz es verlangt. In diesem Punkt ist der Einfluss des Chaos Computer Clubs zu erkennen, dessen Vertreter als Sachverständige zum Verfahren hinzugezogen worden waren. Die Richter benennen explizit als Bedingungen:

    * getrennte Speicherung
    * asymmetrische Verschlüsselung
    * Vier-Augen-Prinzip verbunden mit
    * fortschrittlichen Verfahren zur Authentifizierung für den Zugang zu den Schlüsseln
    * revisionssichere Protokollierung von Zugriff und Löschung

Neben höherer Datensicherheit fordert das Verfassungsgericht "anspruchsvolle und normenklare Regelungen" was Datenschutz, Transparenz, Rechtsschutz für Betroffene und Zugriffsrechte der Behörden angeht. Der Bundesdatenschutzbeauftragte soll einbezogen werden. Heimlich verwendet werden dürften die Daten nur dann, wenn das "im Einzelfall erforderlich und richterlich angeordnet" sei. Ein Richtervorbehalt gilt für die Abfrage und Übermittlung der Daten generell.

Zugreifen dürfen Strafverfolger, also Staatsanwaltschaften und Polizei, sowie Geheimdienste. Erstere aber nur dann, wenn ein Richter das gestattet hat und wenn es um "schwerwiegende Straftaten" geht. Das gleiche hatte das Gericht auch schon in seiner Eilentscheidung im Jahr 2008 entschieden. Welche Straftaten unter diese Formulierung genau fallen, soll der Gesetzgeber selbst festlegen.

Die Zugriffsrechte von Nachrichtendiensten auf die Verbindungsdaten müssen ebenfalls "wirksam begrenzt" werden. Zugriffe dürften nur bei konkreter Gefahr für Leib und Leben, Gefahren für den Bestand des Bundes oder eines Bundeslandes oder bei einer drohenden "gemeinen Gefahr" erfolgen. Grundsätzlich haben dabei die ebenfalls vom Verfassungsgericht verschärften Anforderungen zu gelten, die im Zusammenhang mit einer Online-Durchsuchung erfüllt sein müssen.

[...] Die Abfrage einfacher IP-Adressen haben die Richter weit schwächer abgesichert als den Zugriff auf die Verbindungsdaten selbst: "Ein Richtervorbehalt muss für solche Auskünfte nicht vorgesehen werden." Zur Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile sei die bloße Zuordnung einer IP-Adresse ungeeignet.

Behörden können dem Urteil zufolge eine Zuordnung von IP-Adresse zu Nutzern auch dann abfragen, wenn es sich nicht um eine Straftat, sondern in bestimmten Fällen bloß um eine Ordnungwidrigkeit handelt. Welche Ordnungswidrigkeiten das genau sind, soll der Gesetzgeber konkret benennen. Mit anderen Worten: Für Piratenjäger von Musik- oder Filmbranche, die herausfinden wollen, wer hinter einer IP-Adresse steckt, von der aus illegal Musik- oder Filmdateien verschoben werden, ändert sich de facto nichts. Sie müssen nur einen Strafverfolger finden, der für sie beim Provider nachfragt - einen Gerichtsbeschluss braucht man dafür nicht. Dazu ist dem Gericht zufolge aber "ein hinreichender Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr" vonnöten. Eine weitere Einschränkung: "Die Betreffenden müssen von der Einholung einer solchen Auskunft aber benachrichtigt werden."

Die gleichen Regeln dürften weiterhin für Menschen gelten, die etwa in Internet-Foren Verleumdungen, oder Beleidigungen hinterlassen oder auf andere Weise vermeintlich anonym gegen Gesetze verstoßen - ihre Identität herauszufinden, bleibt relativ einfach.

[...] Die Provider müssen auch weiterhin die Infrastruktur für die Speicherung der Daten vorhalten - das haben die Karlsruher Richter explizit als zulässig und zumutbar eingestuft: "So wie die Telekommunikationsunternehmen die neuen Chancen der Telekommunikationstechnik zur Gewinnerzielung nutzen können, müssen sie auch die Kosten für die Einhegung der neuen Sicherheitsrisiken, die mit der Telekommunikation verbunden sind, übernehmen und in ihren Preisen verarbeiten."

...


Aus: "Vorratsdatenspeicherung - Was das Urteil wirklich bedeutet" Von Christian Stöcker  (02.03.2010)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681255,00.html

-.-

Quote[...] das Verfassungsgericht vor allem zwei Dinge erreicht:

    * eine Atempause für all die, die gegen die EU-Richtlinie kämpfen, die dem Gesetz zugrunde liegt - nur, wenn die gekippt werden sollte, wird die vorsorgliche Speicherung wirklich wieder abgeschafft werden -
    * und eine Notbremsung auf dem Weg in eine noch weitaus extremere Überwachungs-Zukunft.

Für die Regierungskoalition wäre es rein theoretisch kein allzu großes Problem, nun ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu machen - wenn sich Union und FDP einigen können. Eines, das einerseits eben doch die EU-Richtlinie umsetzt, andererseits aber die zusätzlichen Kontroll- und Sicherungsmechanismen enthält, die Karlsruhe fordert.

Dieses neue Gesetz wird vermutlich kommen - und es wird im Kern ähnlich schockierend sein wie das alte: Auch weiterhin darf der Gesetzgeber nämlich fordern, dass Telefon- und Internet-Verbindungsdaten sowie durch Handys übermittelte Bewegungsdaten von jedem Bürger ohne vorliegenden Anfangsverdacht sechs Monate lang gespeichert werden. Dass Strafverfolgern und Geheimdiensten unter bestimmten Bedingungen Zugriff auf diese Daten gewährt wird. All das, sagt das Verfassungsgericht, ist unter Auflagen mit der Verfassung vereinbar.

Auch nach dem Urteil darf der Staat also mehr, als er sich früher getraut hätte. Telefonverbindungen zu speichern, weil man sich später mal dafür interessieren könnte - auf diese Idee ist nicht einmal die Regierung Helmut Kohls gekommen, als der Kalte Krieg noch in vollem Gange war. Die Speicherung dieser Daten ohne Anlass, unter welchen Auflagen auch immer, bleibt ein Dammbruch.

Vorerst verboten haben die Richter mit dem Urteil nicht diesen, sondern den nächsten, noch weitaus gravierenderen Schritt: Die Verschmelzung all der Daten zu einer kohärenten, für Strafverfolger und Geheime jederzeit einsehbaren Datenbank.

Mit den neuen Vorgaben aus Karlsruhe wird also beispielsweise so etwas nicht möglich sein: Erst nachzusehen, wer in den vergangenen sechs Monaten Telefonate in den Irak oder nach Afghanistan geführt hat, dann zu überprüfen, welche der Menschen, die dorthin telefonierten, im Inland miteinander telefoniert haben - und schließlich zu überprüfen, welche Mitglieder dieser Gruppe wann an welchem Ort waren, sich womöglich ein- oder gar mehrmals getroffen haben.

Einfacher formuliert: Karlsruhe hat dem Gesetzgeber verboten, eine digitale Rasterfahndung aufgrund der auf Vorrat gespeicherten Verbindungsdaten durchzuführen. Auch ein zukünftiges Gesetz, das eine derartige Rasterfahndung erlauben würde, ist bereits prophylaktisch für verfassungswidrig erklärt worden. Denn der Zugriff soll auf Fälle beschränkt werden in denen

    * ein konkreter Verdacht auf eine "auch im Einzelfall schwerwiegende Straftat" vorliegt,
    * ein Richter den Datenabruf absegnet und
    * der Betroffene zumindest im Nachhinein über den Abruf informiert wird (wenn Heimlichkeit im Vorfeld geboten ist). Außer, ein Richter entscheidet explizit anders.

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, darf den Karlsruher Richtern zufolge nicht einmal auf die Daten zugegriffen werden, jedenfalls nicht von Strafverfolgern. Zusammengeführt werden die gespeicherten Informationen also immer erst im konkreten Fall, bis dahin bleiben sie säuberlich getrennt (und durch neue, zusätzliche Absicherungen geschützt) auf den Servern der jeweiligen Internetprovider und Telekom-Unternehmen.

Das Urteil greift also weniger in die derzeit gängige Praxis ein - auch wenn Strafverfolger kurz nach der Verkündung unverfroren zu klagen begannen, nun erschwere ihnen das Grundgesetz schon wieder die Arbeit. Es verhindert vor allem einen weiteren Ausbau und eine weitere Vernetzung dessen, was bislang bereits umgesetzt wurde.

Einen etwas merkwürdigen Nebeneffekt hat das Ganze: Dass die Verbindungsdaten bei Privatunternehmen gespeichert werden müssen und nicht zentral und unter staatlicher Kontrolle, hat das Gericht explizit als Garanten für die Wahrung der Bürgerrechte eingestuft.

Die Provider als Hüter der Privatsphäre und der Freiheit - das hätte sich vor ein paar Jahren wohl kaum jemand träumen lassen.


Aus: "Vorratsdatenurteil - Firewall für die Rasterfahnder" Ein Kommentar von Christian Stöcker (02.03.2010)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681325,00.html

-.-

Quote[...] Nicht einmal drei Stunden nach der Verkündung der Karlsruher Entscheidung wurde deutlich, wie unterschiedlich Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und seine Justizkollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Spruch der Verfassungsrichter werten.

Leutheusser-Schnarrenberger kündigte an, sie sehe keinerlei Zeitdruck für die Erarbeitung einer Novelle. De Maizière verlangte hingegen, man müsse nun "klug, aber schnell" ein neues Gesetz zur Umsetzung der von Karlsruhe diktierten Vorgaben schaffen.

De Maizières Parteikollege Wolfgang Bosbach, der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, ging noch weiter. "Jetzt müssen jede Nacht die Lichter im Justizministerium brennen. Wir brauchen ein neues Gesetz bis zum Sommer", sagte Bosbach der Süddeutschen Zeitung mit der Begründung, es gebe andernfalls Lücken bei der Abwehr schwerer Gefahren und bei der Strafverfolgung in Deutschland. "In tausenden von Fällen gibt es keine Fingerabdrücke, keine Zeugen, keine DNA-Spuren, sondern nur die Telekommunikationsdaten als Ermittlungsansatz", argumentiert Bosbach.

Tatsächlich hat das Karlsruher Urteil unmittelbare Folgen für die Arbeit der Polizei und der Geheimdienste. Die dürfen nun keine jener Daten mehr nutzen, die bislang sechs Monate auf Grundlage des nun für verfassungswidrig erklärten Gesetzes gespeichert worden waren.

Die Deutsche Telekom kündigte unmittelbar nach dem Urteil an, keine Auskunft mehr über diese Informationen zu geben. Den Kriminalämtern und anderen Polizeibehörden bleiben diese Informationen bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes verwehrt. Der Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst, für die der Zugang zu diesen Daten schon bislang sehr beschränkt möglich war, werden sie nach dem Karlsruher Richterspruch vom Dienstag möglicherweise niemals wieder erhalten.

...

Quote

03.03.2010 08:08:53

plexar: ach ne.....?!

aus den artikel:"Wir brauchen ein neues Gesetz bis zum Sommer", sagte Bosbach der Süddeutschen Zeitung mit der Begründung, es gebe andernfalls Lücken bei der Abwehr schwerer Gefahren und bei der Strafverfolgung in Deutschland."

ja genau.......sonst haben wir wieder so kriminelle verhältnisse wie vor der vorratsdatenspeicherung. ich muss ja sagen, nachdem mit der sammelwut begonnen wurde, fühlte ich mich schlagartig sicherer.........

geht es euch genau so?





Aus: "Vorratsdatenspeicherung Ermittler in Fesseln" Von Susanne Höll (03.03.2010)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/631/504839/text/

-.-

Quote[...] Die Verfassungsrichter formulieren neue, strenge Regeln. Überhaupt: Das Verfassungsgericht hält die ganze Sammelei von Telekommunikationsdaten auf Vorrat für suspekt. Es sei dies, so die Richter, ein "schwerer Eingriff" in die Bürgerrechte, "mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt".

Das Urteil weiß und beschreibt sehr gut, was passieren kann, wenn alle Telefon- und Internet-Daten von allen Bürgerinnen und Bürgern sechs Monate lang gespeichert und zum staatlichen Abruf bereitgehalten werden.

Das Urteil weiß, was drohen kann, wenn ausgewertet wird, wer wann mit wem, wie oft und von wo aus E-Mails und SMS-Botschaften geschickt oder telefoniert hat. Die Speicherung all dieser Daten ermöglicht, so steht es im Urteil, "die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers".

Bei der Auswertung der umfassend gespeicherten Kommunikationsbeziehungen kann auch schnell festgestellt werden, wer in einer Gruppe von Atom-, Windkraft- oder Kriegsgegnern, von protestierenden Milchbauern, von demonstrierenden Neonazis oder Antifaschisten welche Rolle spielt, wer Vordenker, Logistiker, Organisator oder Mitläufer ist. Vor allem die Experten des Chaos Computer Clubs haben dies dem Gericht sachverständig geschildert.

Durch die Auswertung der Daten können auch die hierarchischen Strukturen in einer politischen Partei schnell analysiert werden. Es kann ganz quick herausgefunden werden, wer welchem Journalisten wann und wo welche Informationen gegeben hat. Eine Totalerfassung aller Daten ist daher für die Meinungs-, für die Kommunikations- und für die Pressefreiheit höchst gefährlich. Sie bedroht sämtliche Berufsgeheimnisse.

Das alles weiß und fürchtet das Bundesverfassungsgericht: Die Gefahren der Vorratsdatenspeicherung sind in seinem langen Urteil anschaulich zusammengefasst - aber die Konsequenzen sind nur halbherzig gezogen worden.

Das Urteil ist hart, aber nicht hart genug.

Es ordnet zwar an, die bisher gespeicherten Daten zu löschen, lässt aber die Speicherung und Weitergabe der Daten für die Zukunft umfassend zu. Auf der Basis der im Urteil geschilderten Gefahren hätte die Speicherung aber generell verboten werden müssen.

Das haben sich die Richter jedoch nicht getraut, weil es sonst einen Rechtskrieg mit der Europäischen Union gegeben hätte. Den versucht Karlsruhe zu vermeiden. In Brüssel hängen die Grundrechte noch nicht so hoch wie in Karlsruhe, und wie es der Europäische Gerichtshof damit hält, weiß man noch nicht so genau. Die Zeit, in der man dem Konflikt nicht mehr ausweichen kann, rückt aber näher.

Das Bundesverfassungsgericht hätte die generelle Vorratsdatenspeicherung gern ganz generell für grundgesetzwidrig erklärt. Die Richter hätten zu diesem Zweck erklären müssen, dass die EU-Richtlinie, die die Vorratsdatenspeicherung vorschreibt, vom EU-Recht nicht gedeckt sei.

Doch das Verfassungsgericht hat die Richtlinie nicht angetastet, sondern - ähnlich wie beim Lissabon-Vertrag - nur deren Umsetzung in deutsches Recht moniert und hierfür bessere Regeln aufgestellt.

Das ist in Ordnung, aber nicht ausreichend.

Auf diese Weise werden die fundamentalen Gefahren der Datenspeicherung auf Vorrat nur ein wenig verkleinert, aber nicht beseitigt. Das Gericht weiß um das Potential zur Freiheitsgefährdung, die in der Vorratsdatenspeicherung steckt. Die ganze Sache ist ihm nicht geheuer. Deshalb klagt und warnt und droht es in seinem Urteil. Deshalb versucht das Gericht, die Ampeln für weitere Eingriffe in die Privatheit der Bürger auf Rot zu stellen - auch auf europäischer Ebene.

Man muss leider befürchten, dass solches Warnen und Drohen nichts hilft. Den Grundrechten der Bürger und ihrer Privatsphäre könnte es so ergehen wie dem Paulinchen im Struwwelpeter. In dieser Geschichte sind es zwei Katzen namens Minz und Maunz, die vor den Zündeleien warnen: "Und Minz und Maunz die Katzen, erheben ihrer Tatzen. Sie drohen mit den Pfoten: Der Vater hat's verboten! Miau! Mio! Miau! Mio! Lass stehn, sonst brennst Du lichterloh!"

So ähnlich liest sich das Karlsruher Urteil. Sechs Richter des Ersten Senats sind Minz und Maunz und drohen mit den Pfoten (zwei andere Richter schnurren brav, sie haben ein abweichendes Votum abgegeben). Paulinchen hört bekanntlich die Katzen nicht, "das Hölzchen brennt gar hell und licht". Und so bleibt am Schluss vom Paulinchen nur ein Häufchen Asche übrig. Das darf den Grundrechten in Europa nicht passieren.

Wenn die Totalspeicherung der Telekommunikationsdaten auf Vorrat so gefährlich ist, wie es die Verfassungsrichter beschrieben haben - und sie haben recht mit dieser Beschreibung - dann dürfen sie es bei bloßen Warnungen nicht mehr belassen. Der Jubel über das wichtige Urteil des Bundesverfassungsgerichts bleibt einem daher im Halse stecken.

...


Aus: "Urteil zur Vorratsdatenspeicherung Grundrechte in Gefahr!" Ein Kommentar von Heribert Prantl (02.03.2010)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/617/504825/text/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström plant nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsspeicherung eine Überprüfung der EU-Richtlinie zur Datenspeicherung. "Ich will die Direktive bis Ende des Jahres evaluieren lassen", sagte Malmström der Zeitung Die Welt. "Da werden wir uns nicht nur ansehen, ob sie angemessen und effektiv ist und wie hoch die Kosten sind. Sondern auch, ob sie mit der Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags vereinbar ist." Der Reformvertrag der Europäischen Union war Ende 2009 in Kraft getreten.

Die schwedische EU-Kommissarin sagte, dass der Nutzen der EU-Richtlinie für den Anti-Terror-Kampf und zur Bekämpfung der Kriminalität noch nicht abschließend bewertet werden könne. Als Grund nannte sie, dass die Direktive in einigen EU-Staaten noch nicht umgesetzt worden sei. In den Ländern, wo sie umgesetzt wurde, sagten die Behörden, dass sie nützlich sei, erläuterte die liberale Politikerin.

Die Karlsruher Richter hatten am Dienstag geurteilt, dass die Vorratsdatenspeicherung, die auf Grundlage der EU-Richtlinie Ende 2007 von der damaligen großen Koalition beschlossen worden war, in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig ist. Die EU-Richtlinie wurde jedoch nicht in Frage gestellt. Während die Union rasch ein neues, am Urteil des Bundesverfassungerichts orientiertes Gesetz auf den Weg bringen will, will sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht unter Druck setzen lassen.

Gegner von Vorratsdatenspeicherungen wollen nun auch die EU-Richtlinie zu Fall bringen. "Andere Länder profitieren von diesem Urteil nicht, also wollen wir unseren Protest über die Grenzen ausweiten", hatte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nach dem Karlsruher Urteil mitgeteilt und angekündigt, auch europaweit gegen das massive Speichern von Kommunikationsdaten kämpfen zu wollen. (dpa) / (anw)

Quote4. März 2010 10:39
Es steht wohl ausser Frage...
TheSpirit (mehr als 1000 Beiträge seit 06.11.00)

...das die Strafverfolgungsbehörden dieses Werkzeug gerne hätten.

> In den Ländern, wo sie umgesetzt wurde, sagten die Behörden, dass [die VDS]
> nützlich sei, erläuterte die liberale Politikerin.

Folter ist auch nützlich, genauso wie die Möglichkeit Flugzeuge, in
denen sich Terroristen befinden könnten, abzuschießen. Aber deswegen
muss man das noch lange nicht machen und deswegen ist es auch nicht
automatisch grundrechtskonform.

Die europäischen Innenminister haben scheinbar ihren Auftrag
missverstanden. Sie sollen Sicherheit UND Freiheit der Bürger
garantieren, nicht den Ermittlungsbehörden das Leben erleichtern.


Quote4. März 2010 10:44
In den Ländern, wo sie umgesetzt wurde, sagten die Behörden, ...
SilentCry

Zitat: "In den Ländern, wo sie umgesetzt wurde, sagten die Behörden,
dass sie nützlich sei, erläuterte die liberale Politikerin."

Ja, nein? Wirklich? Um mit Rüdiger H. zu sprechen: "Guten Tag
erstmal, ich weiß nicht, ob Sie's schon wussten, Polizei und
Geheimdienste tendieren dazu, faschistoide Totalüberwachungsmaßnahmen
als durchaus positiv zu bewerten...."

Ich würde mittlerweil soweit gehen zu sagen dass ALLES, was seitens
von Polizei oder Militärs oder Geheimdiensten _begrüßt_ wird,
grundsätzlich und rundheraus abzulehnen ist. Wir eilen in
Riesenschritten einem europaweiten Polizeistaat entgegen, die
Machthaber dieser Bürokratiezweige _schmecken_ förmlich schon ihre
Allmacht wie Hyänen das Blut des verwundeten Tiers.

Wir sind weit gekommen, in Europa. Noch kein Jahrhundert dieses
Massenmörderregime überwunden, vor kaum einem viertel Jahrhundert
eine Mauer zu einem anderen unterdrückenden Regime niedergerissen und
schon wieder an der Schwelle zum Faschismus und Totalitarismus.

Ich kann gar nicht sagen, ob mein Zorn, dass dieser Abschaum auf
allen Ebenen nicht einfach in eine Grube geworfen und mit Schlamm
bedeckt werden kann (sondern weiter hartnäckig wie Fußpilz unsere
Gesellschaft verseucht) oder meine grenzenlose Traurigkeit ob des
Untergangs von Freiheit und
Würde überwiegt.

Quote4. März 2010 11:58
Nur: "Find ich toll!" ist zu wenig.
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

Die Behörden müssen schon mit konkreten Zahlen kommen um Eindruck zu
machen.

In wie vielen Fällen war die Nutzung von VDS-Daten die einzige
Möglichkeit, ein schweres Verbrechen aufzuklären?
Bzw. um wie viel konnte die Aufklärungsquote durch die VDS erhöht
werden?

Die Abschätzungen, die Experten und Sicherheitsbehörden hier in
Deutschland herausgegeben haben, waren eher nicht allzu euphorisch.
Da war von Aufklärungsquotenverbesserungen im Bereich irgendwo 3
Stellen hinter dem Komma die Rede.

Selbst wenn die VDS die Aufklärungsquote z.B. um 1 oder 2% verbessern
würde, müsste man sich immer noch fragen, ob das die
anlassunabhängige Massenspeicherung aller Verbindungsdaten von über
500 Millionen Menschen in der EU rechtfertigt.
Das ist schon ein gewaltiger Aufwand und darüber hinaus auch noch
sehr Bedenklich, was den Eingriff in die Grundrechte angeht.

Natürlich ist es auch sehr schwer in Zahlen zu fassen, wie groß die
von der VDS ausgehende Gefahr für die freiheitlich-demokratische
Grundordnung ist. Aber allein dass die da ist, sollte einem schon mal
zu denken geben, ob dieser Weg in die richtige Richtung führt.
Und wenn die VDS wirklich dazu beitragen sollte, dass Freiheit,
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa eines Tages ganz den
Bach runter gehen, dann sind davon wirklich ALLE Bürger direkt
betroffen, nicht nur 0,006% oder sowas in der Richtung.






Aus: "EU will Datenspeicherungsrichtlinie überprüfen" (04.03.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-will-Datenspeicherungsrichtlinie-ueberpruefen-945936.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält eine Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten nicht unbedingt für erforderlich. "Andere Staaten kommen ohne Vorratsdatenspeicherung aus, zum Beispiel die USA", sagte die FDP-Politikerin dem "Hamburger Abendblatt". Dort werde die alternative "Quick-Freeze-Methode" angewendet, "also das Einfrieren der Daten bei vorliegendem Verdacht". Zudem seien in sechs EU-Staaten die Vorgaben aus Brüssel zur anlasslosen Protokollierung der Nutzerspuren nicht umgesetzt. Es sei zu prüfen, ob die entsprechende Richtlinie überhaupt mit der europäischen Grundrechtscharta vereinbar sei.

Auf die Frage, ob das federführende Justizministerium eventuell gar keinen Gesetzesentwurf zur Neufassung der Vorratsdatenspeicherung anhand der Richtschnur  des Bundesverfassungsgericht vorlegen werde, erklärte die Liberale: "Wir legen nicht die Hände in den Schoß." Aber das Urteil aus Karlsruhe müsse genau ausgewertet und in die europäische Entwicklung eingebettet werden. Bei einem eventuellen neuen gesetzgeberischen Vorstoß sei auf jeden Fall "die Notwendigkeit und die Sicherheit der gespeicherten Daten zu gewährleisten". Es wäre ihrer Ansicht nach aber "verantwortungslos, einen Zeitplan zu nennen". Den Mahnungen  zur Eile ihres Kollegen im Innenressort, Thomas de Maizière, hielt die Juristin entgegen: "Ich dränge ihn ja auch nicht zu Gesetzen." Ihr Ziel ist es, "seriös" mit dem Beschluss des Verfassungsgerichts umzugehen.

De Maizière selbst machte gegenüber der "Sächsischen Zeitung" die Ansage, dass sich in der Regierungskoalition bestenfalls "jeder um sein eigenes Ressort kümmert und sich mit anderen abstimmt, aber den anderen nicht so viel hineinredet". Auf diese Weise könne der noch nicht optimale Eindruck von der Arbeit von Schwarz-Gelb verbessert werden. Trotzdem übte er aber erneut Druck aus auf Leutheusser-Schnarrenberger mit der Forderung, "das Urteil zügig und klug in ein neues Recht" zu überführen. Prinzipiell stimme das Motto von früher, dass Polizisten auf die Straße müssten, angesichts neuer Kriminalitätsformen im Internet nur noch zum Teil: "Viele Straftaten müssen am Computer, also am Schreibtisch, aufgeklärt werden." (Stefan Krempl) / (ola)


Aus: "Justizministerin hält Vorratsdatenspeicherung für verzichtbar" (21.03.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerin-haelt-Vorratsdatenspeicherung-fuer-verzichtbar-959955.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Bundestag hat am heutigen Freitag über die Zukunft der vom Bundesverfassungsgericht zunächst gestoppten Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten gestritten. Eine Regierung, die sich über Datenskandale bei Lidl, Bahn und anderen Unternehmen echauffiere, aber selbst unkontrollierbare und anlasslose Datensammlungen propagiere, "handelt schizophren", erklärte der netzpolitische Sprecher der Fraktion der Grünen, Konstantin von Notz, in der fast zweistündigen Debatte. Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Michael Grosse-Brömer, hielt dagegen, man dürfe nicht dem Staat "Ausforschungsinteresse" unterstellen und zugleich Google, Facebook & Co. einfach walten lassen. Es könne nicht behauptet werden, dass die Vorratsdatenspeicherung ein Instrument sei, "das für den Bürger nicht erträglich ist".


Anlass der Aussprache in erster Lesung war ein Antrag (PDF-Datei: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/011/1701168.pdf) der Grünen. Damit soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich für vollständige Aufhebung der EU-Richtlinie  zur verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren einzusetzen und weiteren vergleichbaren Vorhaben entschieden entgegenzutreten.

Von Notz zitierte zur Begründung aus dem Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik gehöre und sich die Bundesregierung dafür international einsetzen müsse. Die massenhafte Speicherung sei ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre aller Bürger und schaffe ein "diffuses Gefühl des Beobachtetsein". Zugleich verwies er auf die Kriminalstatistik, wonach die Aufklärungsquote bei Internetstraftaten generell mit rund 80 Prozent sehr hoch, mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung aber nicht gestiegen sei. Laut einer Studie des Max-Planck-Instituts (http://www.heise.de/meldung/Studie-Vorratsdatenspeicherung-nutzt-der-Strafverfolgung-kaum-190877.html) sei diese für die Verfolgung von 99,9 Prozent der Delikte "absolut nutzlos".

Jan Korte, Datenschutzexperte der Linken, unterstütze den Antrag. Durch die "totale Protokollierung" des Kommunikationsverhaltens werde "die Grundlage für demokratisches Engagement in Frage gestellt". Nicht alles, was juristisch und technisch machbar ist, müsse gemacht werden. Die schwarz-gelbe Koalition solle nun "eine Runde in sich gehen und dann auf die Vorratsdatenspeicherung verzichten".

Für die SPD-Fraktion kündigte Christine Lambrecht an, dass "wir sehr gespannt beobachten werden, wie sich die Mehrheitsverhältnisse entwickeln". Sie hoffe, dass sich im koalitionsinternen Streit "die FDP durchsetzt". Ihr Fraktionskollege Gerald Reichenbach warf dagegen ein, dass ein "Abwägungsprozess" zwischen Sicherheit und Freiheitsrechten nötig sei, wie ihn die Sozialdemokraten bei ihrem Votum für eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung durchgeführt hätten. Auch die Koalition dürfe sich hier "nicht wegducken" und müsse Regeln finden, die beiden Seiten gerecht würden. Bisher gebe es aber nur "Nachrichten von der schwarz-gelben Zankstelle".

Es bedürfe des "populistischen Antrags" nicht, meinte Christian Ahrendt von den Liberalen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stehe persönlich dafür, dass auf EU-Ebene die Freiheitsrechte gewahrt würden. Da auch die EU-Kommission die Richtlinie hinterfragt habe, bestehe derzeit "keine Veranlassung, in Hektik zu verfallen". In Richtung des Koalitionspartners betonte er, dass es "keine Sicherheitslücke" gebe. Karlsruhe habe ohnehin mit einstweiligen Verfügungen schon vor dem Urteil den Zugriff auf die Vorratsdaten in vielen Fällen "suspendiert" gehabt. Seine Fraktionskollegin Gisela Piltz ergänzte, dass bei Flatrates Daten im Verfahren "Quick Freeze" bei konkretem Verdacht eingefroren werden könnten. Der Richterspruch werde "in aller Ruhe" analysiert, dann werde die Koalition "gemeinsam das tun, was wir für notwendig halten".

Grosse-Brömer sprach sich für einen Neustart der Vorratsdatenspeicherung aus: "Wir haben ein schönes Datenschutzkorsett vorgegeben bekommen. Wir werden das jetzt gesetzlich auffüllen." Karlsruhe habe verdeutlicht, dass die Maßnahme "per se geeignet und notwendig" sei zur Bekämpfung schwerer Verbrechen: "Die Bürger haben einen Anspruch auf effektive Strafverfolgung." Die großen Polizeidienststellen hätten erklärt, dass die Datenprotokollierung etwa für die "Identifizierung schwerster Kinderschänder" im Netz nötig sei. Die Opposition dürfe solche Ansprüche nicht unter Hinweis auf das Hin und Her bei Websperren diskreditieren, da die Strafverfolger "doch keine persönlichen Vorteile" aus dem Instrument zögen. Diese machten sich vielmehr "Sorgen um Schutzlücken". (Stefan Krempl) / (anw)

Quote26. März 2010 14:27
Lieber Konstantin von Notz, handeln die grünen nicht auch "schizophren", ...
SixSixEight (mehr als 1000 Beiträge seit 15.03.03)

...wenn man betrachtet, wofür sie sich hingeben, wenn sie an
Regierungen beteiligt sind. Haben wir diese Freiheitsberaubung
genannt "Antiterror-Gesetze" nicht einer Regierung zu verdaken, in
der die Grünen Seit an Seit mit Otto Schily als Innenminster diese
durch das Gesetzgebungsverfahren gepeitscht haben? Waren es nicht
immerhin gut ein Drittel der grünen Bundestagsfraktion, die das
Gesetz zur Schaffung einer Zensutrinfrastruktur gebilligt haben?

Merkwürdig, seit die Grünen wieder die Oppositionsbänke drücken,
kommen wieder brauchbare Statements, Vorschläge und Initiativen - Nur
zu schade, daß diese ob der Lage wirkungslos verhallen... - Stellt
sich doch Frage, sind die Grünen nur Bürgerrechtler, wenn sie in de
Opposition Sind? Dann ist es wohl besser, wenn sie dort blieben -
Schade, eigentlich...

...meint

SixSixEight

Quote26. März 2010 15:30
Nicht ganz...
Nackenstarre (45 Beiträge seit 28.11.05)

SixSixEight schrieb am 26. März 2010 14:27

> durch das Gesetzgebungsverfahren gepeitscht haben? Waren es nicht
> immerhin gut ein Drittel der grünen Bundestagsfraktion, die das
> Gesetz zur Schaffung einer Zensutrinfrastruktur gebilligt haben?

Dieses Drittel der Grünen hat das Gesetz nicht gebilligt, sondern hat
sich der Stimme enthalten. Nicht dass das viel besser wäre, aber so
viel Genauigkeit darf schon sein.

Quote26. März 2010 15:35
Re: Nicht ganz...
SixSixEight (mehr als 1000 Beiträge seit 15.03.03)

Nackenstarre schrieb am 26. März 2010 15:30

> Dieses Drittel der Grünen hat das Gesetz nicht gebilligt, sondern hat
> sich der Stimme enthalten.

Das meinte ich mit "gebilligt", also "billigend in Kauf genommen".
Sonst hätte ich "zugestimmt" geschrieben.

Gruß

SixSixEight




Quote26. März 2010 15:50
Doch es ist unerträglich - eben genau das!
Beschützer der Demokratie (84 Beiträge seit 02.04.07)

Zitat:
"Es könne nicht behauptet werden, dass die Vorratsdatenspeicherung
ein Instrument sei, "das für den Bürger nicht erträglich ist"." Ende

Doch und genau das ist es, was die Herren und Damen Politiker, die
von diesen Regelungen ausgenommen sind (Immunität) - eben nie
verstehen können.

Es ist unerträglich und verändert mein Verhalten zum Negativen.



Quote26. März 2010 17:51
Die Liste der verfassungswidrig handelnden Politiker - Namen der Abstimmung (Editiert vom Verfasser am 26.03.10 um 18:07)
aufklaerung, admin@aufklaerung3null.de (31 Beiträge seit 12.03.09)

Das Verfassungericht sagt mal wieder das unsere Volksvertreter Ihren
Job nicht ernst nehmen, sondern es regelmäßig leisten sich gegen
unsere demokratischen Grundsätze zu stellen. Anstatt sich zu
entschuldigen wird jetzt ausgelotet, wie weit man eine allgemeine
Bürgerüberwachung weiterhin aufrecht erhalten kann.

Ein weiteres politiches Trauerspiel.

Hier die Daten von dem historischen Tag Berlin 09. November 2007 im
beugen unserer Verfassung.

Ein weiteres umstrittenes Gesetz zur Überwachung der Bürger wird von
Politikern, die die Verfassung, durch Ihrem Schwur, schützen sollen,
verabschiedet.

366 Ja Stimmen

156 Nein Stimmen

2 Enthaltungen

> http://www.abgeordnetenwatch.de/vorratsdatenspeicherung-636-140----abst_ja.html#abst_verhalten

zugestimmt haben bei der Vorratsdatenspeicherung

> http://www.abgeordnetenwatch.de/vorratsdatenspeicherung-636-140---abstimmungsverhalten-abst_ja.html#abst_verhalten

dagegen

> http://www.abgeordnetenwatch.de/vorratsdatenspeicherung-636-140---abstimmungsverhalten-abst_nein.html#abst_verhalten

pdf Liste ist auf der deutschen Bundestagseite
> http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/16wp/20071109_teleueberwach.pdf

auch interessant vor einem Jahr

02.01.09 Bundesregierung hält sich bei der Vorratsdatenspeicherung
für unangreifbar

> http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-haelt-sich-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-fuer-unangreifbar-193243.html

die Hydra - Vorratsdatenspeicherung

> http://aufklaerung3null.de/htmlversion/thoughtData/1080.html

Gruß

Markus

> www.aufklaerung3null.de

ohne Java Skript (mein Java Toll hat mich reingelegt)

> http://aufklaerung3null.de/htmlversion/index.html

Eine vernetzte Linksammlung zur Aufklaerung
habe auch viel Mediales (Video/Audio) als Links zusammen getragen,
wenn Ihr Links zu zB Videos braucht um Eure Überzeugungen im
Bekanntenkreis zu unterstreichen ohne Euch selbst den Mund fusslig zu
reden  - Herzlich Willkommen

bevorzugte Links um aufzuwecken

> http://www.dubistterrorist.de/
Merkel plädiert für totale Überwachung
> http://www.youtube.com/watch?v=wcVRlzP6SQA
ard-kinderreporter-2007_06_27-internet
> http://www.youtube.com/watch?v=2iaraPW3wWo
Quarks & Co stellt die neuesten Waffen der Terror-Fahnder vor und
zeigt, warum viele Antiterror-Maßnahmen nicht schützen
> http://www.wdr.de/tv/quarks/videos/uebersicht.jsp?medium=webtv&datum=
2008-02-12
Alle Bürger unter Generalverdacht
> http://www.youtube.com/watch?v=DP_xhTdWwS0&feature=channel_page
Schäubles Überwachungsstaat 2008
> http://www.youtube.com/watch?v=qPOHLD2i9hE
In Verantwortung für Schlesien - Rede von Wolfgang Schäuble
> http://www.youtube.com/watch?v=UmodDBWw1WM
Hagen Rether Vater unser
> http://www.youtube.com/watch?v=5k5LbtS4SXM

Quote26. März 2010 17:56
Re: Die Liste der verfassungswidrig handelnden Politiker - Namen der Abstimmung
Twister2009, Bettina Winsemann, bettina@freunde-der-freiheit.de (mehr als 1000 Beiträge seit 16.01.09)

aufklaerung schrieb am 26. März 2010 17:51

> Berlin 09. November 2007
>
> ein weiteres umstrittenes Gesetz zur Überwachung der Bürger wird von
> Politikern die die Verfassung laut Ihrem Schwur verabschiedet

Wieso handelt ein Politiker verfassungswidrig, wenn er ein im
Nachhinein für verfassungswidrig erklärtes Gesetz verabschiedet hat?

Quote26. März 2010 18:33
Re: Die Liste der verfassungswidrig handelnden Politiker - Namen der Abstimmung
aufklaerung, admin@aufklaerung3null.de (32 Beiträge seit 12.03.09)

Hallo Twister,
war es nicht im voraus schon verfassungswidrig?
Im Vorfeld haben wir doch schon klar dargelegt das diese Idee von
Überwachung sich nicht mit den Grundgestzen vereinbaren lässt.

Zitat Wikepedia:
"Verfassungswidrigkeit ist die Unvereinbarkeit eines staatlichen
Hoheitsakts mit der bestehenden Verfassung. Insbesondere bei
Verletzung von Grundrechten ist die Verfassungswidrigkeit gegeben."

In so fern waren alle die mit "Ja" abgestimmt haben, bewusst
verfassungswidrig zu handeln. Das hat das Verfassungsgericht mußte
leider das Ihnen nochmal erklären.

"verfassungswidrig" sind ja meist in der Presse nur Terroristen,
Rechtsradikale, Linksextemisten... in so fern ist es für mich wichtig
dieses Handeln verfassungswidrig zu nennen.

Weiter vom Verfassungericht bestätigte Fälle bei denen ich das
genauso sehe, das man sie verfassungswidriges Handeln von Politikern
nennen sollte.

> http://www.heise.de/newsticker/Ex-Verfassungsrichter-ruegt-Gesetzentwurf-zu-heimlichen-Online-Durchsuchungen--/meldung/110276
> http://www.heise.de/newsticker/Hessen-stoppt-automatische-Erfassung-von-Kfz-Kennzeichen-Update--/meldung/104890
> http://www.heise.de/newsticker/Bundesverfassungsgericht-schraenkt-Speicherung-von-DNA-Profilen-ein--/meldung/140576
> http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060404_1bvr051802.html
> http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20040303_1bvr237898.html?Suchbegriff=%22lauschangriff%22

Es geht sogar soweit das Politiker sich über diese Feststellungen vom
Verfassungsgericht empören ohne mit Konsequennzen zu rechnen.
> http://www.heise.de/newsticker/Schaeuble-kritisiert-Bundesverfassungsgericht--/meldung/134394

In so fern stelle ich mir die Frage "Wie lange schützt uns das BVG
noch vor diesen Volks(ver)tretern und vor diesem Wahnsinn?"
von Volkskontrolle
> http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Wie-lange-schuetzt-uns-das-BVG-noch-vor-diesen/forum-129032/msg-14078491/read/

Gruß

Markus





Quote27. März 2010 06:01
Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer
nichtglauben (mehr als 1000 Beiträge seit 07.11.01)

"Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Michael
Grosse-Brömer, hielt dagegen, man dürfe nicht dem Staat
"Ausforschungsinteresse" unterstellen und zugleich Google, Facebook &
Co. einfach walten lassen. Es könne nicht behauptet werden, dass die
Vorratsdatenspeicherung ein Instrument sei, "das für den Bürger nicht
erträglich ist".  "

Sie kennen den Unterschied zwischen VDS und Facebook&co?
Die VDS setzt beim (Zugangs)Provider an und loggt sämtliche Daten,
egal ob ein Bürger dies will oder nicht.
Bei Facebook&co hat der Bürger die _WAHL_ ob er sich damit
beschäftigen und seine Daten preis geben _WILL_.

Die VDS _IST_ für den Bürger _NICHT_ erträglich, das ist keine
Behauptung wie Sie formulieren. Es gilt in Deutschland die
Unschuldsvermutung, Rasterfandung ist tabu. Was Sie hier fordern ist
dass der Staat seine 80 Millionen Bürger verfolgbar aushorchen kann.
Kurz: Ersteres wird aufgezwungen, letzteres ist freiwillig.

ES GEHT SIE EINEN SCHEISS AN, MIT WEM BÜRGER X KONTAKT UNTERHÄLT UND
WO BÜRGER Y SICH AUFHÄLT, SOLANGE KEINE STRAFTAT GESCHIEHT. DAS NENNT
SICH PRIVATSPÄHRE UND DIE HAT JEDER, AUCH EIN STAAT ZU ACHTEN!

Alles andere wäre ein faschistoider Überwachungsstaat.

Zeigen Sie UNS, DEM VOLK endlich Beweise, welche Erfolge die VDS im
Vorfeld vor der Tat hatte und welche Taten sie verhindern konnte.
Dazu findet man selbst heute KEINE verlässlichen Zahlen!!!! Zufall
oder Absicht?!?!

Unlängst gab es im Zusammenhang mit Websperren politische Stimmen,
welche die alleinige freie(!) Wahl eines nicht von deutschen Behörden
kontrollierten(!) DNS als Akt mit enormer krimineller Energie
hinzustellen versuchten. Lustig, man wird in die kriminelle Ecke
geschoben, bloss weil man sich zu wehren versucht!

ICH HABE DIE SCHNAUZE DERMASSEN VOLL VON LEUTEN WIE IHNEN das ich
nicht weiter schreibe, die Leute von Heise sollen nicht Mehrarbeit
durch mich bekommen.

sauer
*nichtglauben*




Aus: "Schlagabtausch zur Vorratsdatenspeicherung im Bundestag" (26.03.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schlagabtausch-zur-Vorratsdatenspeicherung-im-Bundestag-964866.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der US-Nachrichtendienst National Security Agency (NSA) hat die jahrelange geübte Praxis der Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten bereits im Dezember oder Januar bis auf Weiteres beendet. Dies meldet die Washington Post unter Verweis auf Regierungskreise. Die NSA soll damit möglichen Bedenken des für die Überwachung der Geheimdienstaktivitäten zuständigen US-Bundesgerichts zuvorgekommen sein. Der Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC) kontrolliert die Einhaltung eines Gesetzes zur Überwachung der internationalen Telekommunikation im Rahmen der Auslandsaufklärung (Foreign Intelligence Surveillance Act, FISA).

Das Gericht habe zuvor ein tieferes Verständnis der von der NSA angelegten Datensammlung erlangt, heißt es in dem Bericht. Schon vor einem Jahr war bekannt geworden, dass der Geheimdienst die Telekommunikation auch von US-Bürgern in den vergangenen Monaten stärker überwacht habe, als es die gesetzlichen Regelungen zuließen. Dabei soll es sich nicht nur um Rechtsverletzungen im Rahmen des NSA-Abhörprogramms nach dem 11. September 2001 gehandelt haben, das ein US-Bundesrichter jüngst für illegal erklärte.

Einige Republikaner im Repräsentantenhaus fürchten nun, dass sich mit der Unterbrechung der Vorratsdatenspeicherung eine Sicherheitslücke auftue. Sie fordern daher eine entsprechende Erlaubnis im Rahmen einer FISA-Änderung. Politiker aus den Reihen der Demokraten setzen dagegen darauf, dass die NSA-Spitze gemeinsam mit dem US-Justizministerium eine rechtskonforme Lösung zum Erfassen von Telekommunikationsdaten ohne Eingreifen des Gesetzgebers findet. Dabei müsse die Privatsphäre der US-Bürger gewahrt bleiben. Gesetzliche Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung zum Zwecke der Strafverfolgung oder der präventiven Aufklärung gibt es in den USA im Unterschied zu Europa nicht. (Stefan Krempl) / (vbr)


Aus: "Bericht: NSA hat Vorratsdatenspeicherung vorläufig gestoppt" (20.04.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bericht-NSA-hat-Vorratsdatenspeicherung-vorlaeufig-gestoppt-982013.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Im Internet ist ein Dokument aufgetaucht, bei dem es sich offenbar um einen Entwurf für den offiziell noch nicht veröffentlichten Evaluierungsbericht der EU-Kommission zur Richtlinie  zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten handelt. Die seit März 2009 laufende Evaluation hat ergeben, dass sich 70 Prozent der Abfragen der Verbindungs- und Standortinformationen auf maximal drei Monate beziehen. Dieser Wert steigt auf 85 Prozent, wenn die ersten sechs Monate der Aufbewahrung berücksichtigt werden. In dem Bericht wird daraus gefolgert: "Die Relevanz der Daten sinkt erheblich mit ihrem Alter."

Die Analyse, die bereits in einem Vortrag eines Mitglieds der Initiative "Europaen Digital Rights" zitiert wird, soll auf 70 Eingaben von Strafverfolgern, Datenschützern, Regierungsbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen beruhen. Ein Sprecher von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström erklärte gegenüber heise online, dass sich der Prüfprozess noch "in einem frühen Stadium" befinde. Die Authentizität des Papiers wollte er nicht beurteilen. Für die Vorlage eines offiziellen Berichts gebe es noch keinen Zeitplan.

Alle Mitgliedstaaten haben laut dem Papier die "Effektivität der Nutzung der gespeicherten Daten bestätigt". Die in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht zunächst gestoppte  Maßnahme helfe in hohem Maße bei der Untersuchung und der Verfolgung von Straftaten.  Der Wert der Vorratsdaten vor Gericht müsse aber fallbezogen beurteilt werden: "Es konnten keine quantitativen Daten geliefert werden, welche die positive qualitative Einschätzung" der verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren gestützt hätte.

Tschechien hat laut dem Bericht gemeldet, dass die Verwendung der Daten "die grundlegende Untersuchungsmethode für alle Arten schwerer Straftaten geworden ist". Die Tschechen führen die Liste der Mitgliedsstaaten an, die am häufigsten auf Vorratsdaten zugreifen: 12.744 Abfragen kamen dort 2008 auf eine Million Einwohner. Es folgten Frankreich mit 8646 Zugriffen pro Million Bürgern und Großbritannien mit 7699. Deutschland liegt in dieser Übersicht mit 163 Abfragen pro einer Million Bürgern weit hinten. Hierzulande hatte das Bundesverfassungsgericht den Zugang zu den Informationen bereits vor ihrem Grundsatzurteil weitgehend eingeschränkt.

Sieben EU-Länder haben laut dem Dokument die Vorgaben aus Brüssel noch gar nicht umgesetzt. In Staaten wie Portugal, Italien oder Polen werde die Vorratsdatenspeicherung zudem erst seit dem zweiten Halbjahr 2009 oder seit Anfang dieses Jahres angewendet. Die durchschnittliche Verpflichtung zur Aufbewahrung der Daten liege bei 12 Monaten. Fünf Länder hätten sich für eine halbjährige Frist entschieden, zwei für 18 und zwei für 24 Monate. Auch die Vorgabe, einen Zugang zur Bekämpfung "schwerer Straftaten" zu gewähren, werde sehr unterschiedlich ausgelegt. In vielen Staaten würden die Vorratsdaten zudem für Zwecke wie die Prävention von Straftaten freigegeben, die nicht direkt von der Direktive vorgegeben seien.

In zwei Dritteln der überprüften Länder haben laut dem Papier Polizeibehörden Zugriff auf die Daten. Vielfach werde diese Möglichkeit aber auch Zollbehörden oder der Finanzaufsicht eröffnet, in der "Mehrzahl" der Mitgliedsstaaten den Geheimdiensten, auch wenn dies nicht Teil der Richtlinie sei. Ein Land habe gemeldet, dass diese Zugriffe sieben Prozent aller Anfragen ausmachten. Einige Staaten hätten zudem angeordnet, dass "zusätzliche Datenkategorien" etwa zu benutzten Bankkonten zu erfassen seien.

Die Deutsche Telekom wird zitiert mit der Angabe, 5,2 Millionen Euro für die Implementierung und 3,7 Millionen Euro an laufenden Kosten ausgegeben zu haben für die Archivierung von 40 Terabyte pro Jahr. Sie habe rund 13.000 Anfragen zu Telefon- und 6450 zu Internetdaten herausgeben müssen.

Der Großteil der EU-Mitglieder habe keine Regeln zur Kostenerstattung für die betroffenen Provider. Einige Länder hätten Ausgleichszahlungen für laufende Kosten bei Abfragen vorgesehen. Geld für Ausgaben zur Aufrüstung der Infrastrukturen der Anbieter gebe es nur in Großbritannien, Finnland und Tschechien.

Neben Wünschen zur Aufnahme zusätzlicher Informationen über nicht erfolgreiche Anrufe oder den Ein- und Ausschaltzeitpunkt eines Mobiltelefons dokumentiert das Papier auch Bedenken von Bürgerrechtlern, Datenschutzbeauftragten und Providern. Dabei sei teils von "katastrophalen Auswirkungen" auf die Nutzer bis hin zu einem systematischen Vertrauensverlust die Rede. Zudem werde die ausgebliebene Harmonisierung nationaler Rechtssysteme moniert.

Teil der Befragung war auch die mit der Umsetzung des Stockholm-Programms zur inneren Sicherheit inzwischen geplante bessere Identifizierbarkeit der Nutzer von Kommunikationsdiensten. In sieben Mitgliedsstaaten müssten beim Kauf vorausbezahlter Handykarten Personalien angegeben werden. Eine "große Anzahl" weiterer Länder, von denen drei genannt sind, begrüße Registrierungsauflagen und einen grenzüberschreitenden Austausch von Kundendaten. Damit könne sich der Einsatz einschneidender Maßnahmen wie  von IMSI-Catchern oder die Analyse von Kommunikationsmustern erübrigen. Bürgerrechtler bezeichneten Anonymität dagegen als Grundrecht in einer demokratischen Gesellschaft. Der Abschnitt, der Folgerungen aus der Evaluierung ziehen soll, ist in dem Papier ausgespart. (Stefan Krempl) / (anw)




Aus: "Vorratsdatenspeicherung auf dem EU-Prüfstand" (26.04.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-auf-dem-EU-Pruefstand-986050.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Innenminister von Bund und Ländern dringen auf eine rasche gesetzliche Regelung, um der Polizei wieder den Zugriff auf Telefonverbindungsdaten zu ermöglichen. Seitdem das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat, sei die Fahndung nach Kriminellen erheblich erschwert worden, wurde nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bei der Konferenz der Innenminister in Hamburg am Freitag beklagt. Mit großer Mehrheit verlangten deshalb die Ressortchefs eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene. Lediglich Nordrhein-Westfalen habe sich enthalten, bestätigte der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) auf Anfrage.

In einem der dpa vorliegenden internen Vermerk heißt es: "Bereits jetzt zeigen sich gravierende Auswirkungen im Bereich der Strafverfolgung." Viele Telefonanbieter würden die Verbindungsdaten in kurzer Zeit wieder löschen oder gar nicht erst speichern, unter anderem weil immer mehr Kunden Verträge über eine Flatrate haben.

Deshalb steige die Zahl der Fälle, in denen die Ermittler mit ihren Anfragen ins Leere laufen. Dies gelte auch für kriminelle Umtriebe im Internet wie Betrügereien bei Ebay-Versteigerungen oder Kinderpornografie. So seien im Jahr 2007 etwa 20 Prozent der Auskunftsersuchen des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg von den Netzanbietern nicht beantwortet worden, weil die Daten nicht mehr gespeichert waren. Im laufenden Jahr 2010 betrage die Quote bereits knapp 60 Prozent.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung am 2. März dieses Jahres die Vorschriften im Telekommunikationsgesetz für nichtig erklärt, die eine Speicherung von Verbindungsdaten für die Strafverfolgung geregelt hatten. Der Zugriff des Staates auf vorsorglich und ohne Anlass gespeicherte Daten sei nur in Ausnahmefällen zulässig. Zugleich forderten die obersten Richter in Karlsruhe vom Gesetzgeber eine detaillierte Regelung darüber, wie auf Vorrat gespeicherte Daten verwendet werden.

(dpa) /  (se)

Quote29. Mai 2010 12:37
Argumentation schwachsinnig
ActionListener (267 Beiträge seit 26.07.06)

Das immer wieder vorgebrachte Argument, ohne dieses oder jenes
Überwachungsgesetz, wäre ja die Aufklärungsquote von bestimmten
Straftaten geringer, ist hanebüchener Unsinn.
Auf andere Bereiche übertragen, könnte man dann auch ein Gesetz
fordern, welches die präventive Überwachung sämtlicher Wohnzimmer in
Deutschland regelt. Damit würde dann ja wahrscheinlich die
Aufklärungsquote für häusliche Gewalt steigen.
Warum fordert das keiner? Weil es ein extrem unverhältnisßmäßiger
Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger wäre? Ach!
Eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft muss gewisse Dinge
einfach hinnehmen, wenn sie ihre Freiheit nicht aufgeben will. Das
haben die meisten Innenminister scheinbar vergessen.


Quote29. Mai 2010 10:49
Ebay Auktionen?? HÄÄH???!!
metacortexx (753 Beiträge seit 28.04.03)

War das nicht ursprünglich für Terrorismus und schwerste Straftaten
angedacht?

Ja, ne, war ja klar, das sie uns angelogen haben.


Quote29. Mai 2010 11:17
Bundesrepublik in Flammen
kajott (831 Beiträge seit 05.07.00)

Wie haben die Strafverfolgungsbehörden eigentlich vor der
Vorratsdatenspeicherung ihre Erfolge gefeiert?
Als das BverfG die Speicherung der Daten kippte, habe ich rein medial
(Zeitschrift, Radio, Fernsehen,...) nicht wirklich mitbekommen, das
Horden von Terroristen die Bundesrepublik in Schutt und Asche gelegt
haben!
Und zur potentiellen Terrorbekämpfung war die Vorratsdatenspeicherung
ja eigentlich eingeführt worden.


Quote29. Mai 2010 11:40
Man könnte meinen, man hört eine Platte mit Sprung.
ichwersonst (mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.02)

Immer und immer wieder dasselbe, wie bei kleinen, trotzigen Kindern.
Mama hats verboten? ir egal, ich will es trotzdem. Mama erlaubt es
dennoch nicht? Egal, mit Sprachverschrenkungen, die jeder als solche
erkennt, "umgeht" man das verbot in dem Wissen, etwas unerlaubtes zu
tun. Mama erwischt einen dabei? Vollkommen egal, mehr als ein bißchen
Schimpfe gibt ja eh nicht.





Aus: "Innenminister wollen Zugriff auf Telefondaten" (29.05.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenminister-wollen-Zugriff-auf-Telefondaten-1010572.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] 100 Organisationen aus 23 europäischen Ländern haben die EU-Kommission in einem gemeinsamen Brief aufgefordert, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten aufzuheben. Unter den Unterzeichnern sind nach Angaben des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung Bürgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechtsorganisationen, Telefonseelsorge- und Notrufvereine, Berufsverbände von Journalisten, Juristen und Ärzten, Gewerkschaften, Verbraucherzentralen und Wirtschaftsverbände wie der deutsche eco-Verband.

Durch eine allgemeine Aufzeichnung von Verbindungsdaten bestehe das Risko, dass vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte durch Datenpannen bekannt und missbraucht werden könnten, heißt es in dem Brief. Außerdem seien die Kosten der Datenspeicherung unvertretbar und es werde die Kommunikationsfreiheit Unschuldiger behindert. Eine generelle Verbindungsdatenspeicherung habe sich zudem in vielen europäischen Staaten als überflüssig, schädlich oder verfassungswidrig herausgestellt.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte 2008 gegen die Verpflichtung zur Verbindungsdatenaufzeichnung eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die von rund 34.000 Menschen unterstützt wurde. Im März 2010 fällte das Gericht sein Urteil, in dem es die Vorratsdatenspeicherung nicht für schlechthin unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärte. Allerdings sahen die Karlsruher Richter enge Auflagen für die praktische Ausgestaltung als unbedingt erforderlich an.

Die Unterzeichner des Briefes an die EU-Kommission erwarten, "dass der Europäische Gerichtshof im Anschluss an den rumänischen Verfassungsgerichtshof und an die Marper-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Pflicht zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten ohne jeden Verdacht für unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta erklären wird". Im April dieses Jahres hatten bereits 48 Organisationen ihren Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung in einem Brief an die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ausgedrückt.

(anw)




Aus: "Europaweiter Protest gegen Vorratsdatenspeicherung" (28.06.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Europaweiter-Protest-gegen-Vorratsdatenspeicherung-1030109.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) appellierte am Wochenende an die Bundesregierung, rasch den derzeitigen "rechtlosen Zustand" bei der Vorratsdatenspeicherung zu beseitigen. "Wir brauchen eine saubere Rechtsgrundlage", sagte Herrmann im Rahmen eines Seminars der Akademie für politische Bildung in Tutzing zum Thema "Angst, Kontrolle, Vertrauen - Datenschutz und Gesellschaft". Der Gesetzgeber müsse ja "eigentlich nur das Urteil von Karlsruhe abschreiben, dann ist das Gesetz schon fertig", sagte Herrmann unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in deutsches Recht.

Herrmann argumentierte entschieden für ein Sicherheitsprimat auf der Basis "sensibler Gesetze". Mit der bayerischen Gesetzgebung, etwa der im Landesparlament verabschiedeten Regelung zur Online-Durchsuchung, sieht sich der Innenminister auf einem guten Weg zu einen sensiblen Umgang mit dem Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit. Im vergangenen Jahr sei die bayerische Regelung zur Online-Durchsuchung kein einziges Mal zur Anwendung gekommen, sagte Herrmann. Von einer Massenanwendung solcher Instrumente oder gar einem orwellschen Überwachungsstaat könne keine Rede sein . Den "will auch wirklich keiner hier", bekräftigte der Minister.

Größere Bedenken seien in Richtung Privatwirtschaft angebracht, findet Herrmann. Ein Unternehmen wie Google habe heute schon mehr Daten über den Bürger als alle bayerischen Behörden zusammen. Vor Wiederaufnahme von Googles Street-View-Aufnahmefahrten behalte er sich eine stichprobenartige Überprüfung der dafür von Google eingesetzten Fahrzeuge vor, um die datenschutzmäßige Unbedenklichkeit zu überprüfen. Die Erfassung von Daten privater WLANs hatte den Innenminister auf den Plan gerufen.

Noch schützen die Demokratie und der Rechtsstaat die Bürger vor post-orwellschen Überwachungsmöglichkeiten, sagte der Informatiker Hannes Federrath von der Universität Regensburg. Er könne sich allerdings nicht damit abfinden, dass der Staat auf der einen Seite versuche, die Manipulation informationstechnischer Systeme und der Datenströme für unzulässig zu erklären, sich aber andererseits das Recht herausnehme, es für sich selbst zu legalisieren.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzey Montag, warnte davor, die verschiedenen Datenschutzinteressen gegeneinander aufzurechnen. "Die Daten sind da, die technischen Möglichkeiten sind auch da", warnte der Politiker. Damit könne der Bürger so gläsern werden, "dass 1984 geradezu grobschlächtig" wirke. Montag fordert, der Bürger solle dem Staat und der Wirtschaft nicht einfach vertrauen, vielmehr müsse das vom Bundesverfassungsgericht im Zuge seines Urteils zur Online-Durchsuchung formulierte Grundrecht auf Vertraulichkeit der IT-Systeme ganz konkret in das Grundgesetz aufzunehmen. "Es gibt ein Postgeheimnis, das ist Kutschenzeitalter", meinte Montag und forderte statt dessen ein "Grundrecht auf die Integrität meines Mobilcomputers". (Monika Ermert) / (vbr)

QuoteWinstonS., 12. Juli 2010 18:08
Ich fordere den Verkauf von Bayern an Österreich oder an die Schweiz

Mit dem Erlös werden die Staatsschulden getilgt und dann sehen wir
mal weiter

;)


Quote12. Juli 2010 18:56
Warum auf die Privatwirtschaft zeigen?
klawischnigg (mehr als 1000 Beiträge seit 04.12.03)


Es kann schon sein, daß "Google heute schon mehr Daten über den
Bürger als alle bayerischen Behörden zusammen" hat, aber Google kann
mir nicht aus Versehen oder mit Absicht Beamte ins Haus schicken,
mich anklagen oder sogar einsperren.

Nicht daß ich die Sammelwut von Unternehmen gutheisse oder billige,
aber wer den Unterschied zwischen Unternehmensinteresse und
staatlichem Gewaltmonopol nicht verstanden hat ...



QuoteFrogmasterL, 12. Juli 2010 19:27

Stimmt.

Leider werden wir wieder ein extrem kompliziertes Wortungetüm
bekommen, das weitgefasste, schwammig definierte Ausnahmen ('zur
Abwehr schwerer Gefahr') enthält, ein paar Schutzgruppen
definiert ('Abgeordnete') und im Wesentlichen einen Freifahrtsschein
darstellt, da hilft auch kein Googlebashing.
Wobei ich mittlerweile glaube, dass  die Herrmanns dieser Republik
einfach neidisch auf ein Unternehmen sind, dass die Leute bespitzelt,
dabei noch beliebt ist (mehr oder weniger) und auch noch einen echten
Mehrwert für die Anwender generiert.


Quote13. Juli 2010 09:24
Den orwellschen Überwachungsstaat will ja keiner hier
cbv (mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.00)

Die Bürger sicher nicht. Da zumindest hat er Recht.

Er spricht aber aus der Position der Politiker heraus, und DA wundert
es mich dann doch. Denn alle Forderungen nach "sauberen
Rechtsgrundlagen" und "XYZ darf kein rechtsfreier Raum sein" deuten
genau auf die Errichtung eines Überwachungsstaates hin.

Schade nur, dass Otto Normalverbraucher wieder auf diese
Verbalakrobatik hereinfallen wird...



Aus: "Bayerns Innenminister fordert "saubere Rechtsgrundlage" für Vorratsdatenspeicherung" (12.07.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bayerns-Innenminister-fordert-saubere-Rechtsgrundlage-fuer-Vorratsdatenspeicherung-1036782.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sehen in der vom Bundeskriminalamt (BKA) vorgelegten Kriminalitätsstatistik Belege dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung von Internetverbindungsdaten überflüssig ist. Im Jahr 2008, als Verbindungsdaten nur sporadisch gespeichert wurden, seien 167.451 Internet-Straftaten registriert worden, sie konnten zu 79,8 Prozent aufgeklärt werden, erläutern die Bürgerrechtler in einer Mitteilung. Im Jahr 2009, in dem alle Interneteinwahlen und E-Mails für sechs Monate protokolliert worden seien, habe die Polizei demgegenüber 206.909 Internet-Straftaten registriert. 75,7 Prozent davon seien aufgeklärt worden.

Die Statistik beweise, "dass das Gerede von 'Sicherheitslücken' durch den Stopp der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung im März 2010 rein politisch motiviert und fachlich aus der Luft gegriffen ist", erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. 2008 seien Interneteinwahlen und E-Mails allenfalls kurzfristig protokolliert worden. Trotzdem seien Internet-Delikte ohne Vorratsdatenspeicherung häufiger aufgeklärt worden. Das gelte auch für die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet.

"Die Bundesregierung muss der EU-Kommission jetzt endlich mitteilen, dass sie von ihrem Recht Gebrauch macht, von der grundrechtswidrigen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abzuweichen", forderte Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Die Bürgerrechtler, die Ende 2007 Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingelegt hatten, rufen für den 11. September zur Großdemonstration "Freiheit statt Angst" in Berlin auf. (anw)

Quote2. September 2010 11:00
Laut Statistik vielleicht
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

Aber die flammenden Visionen vom Angriff bionuklearer islamistischer
Terroristen und sonstiger Unholde, die nur durch die
Vorratsdatenspeicherung gestoppt werden können, waren ja nur ein
Dosenöffner.

Jetzt geht es für BKA und Politik darum, möglichst schnell ein neues
Anwendungsszenario für die Vorratsdatenspeicherung zu finden,
Sozialbetrüger zum Beispiel.
Diese sind in wirtschaftlich schlechten Zeiten hervorragende
Sündenböcke.





Aus: "Bürgerrechtler: Vorratsdatenspeicherung laut Kriminalitätsstatistik überflüssig" ()
Quelle:  http://www.heise.de/newsticker/meldung/Buergerrechtler-Vorratsdatenspeicherung-laut-Kriminalitaetsstatistik-ueberfluessig-1071139.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Hängepartie beim Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung lähmt dem Bundeskriminalamt zufolge die Aufklärung von Internet-Verbrechen. "60 Prozent der Ermittlungen gehen ins Leere", sagte Jörg Ziercke, Präsident des Bundesriminalamts (BKA), laut dpa. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März die bisherigen Regelungen zur Datenspeicherung gekippt. In bis zu 85 Prozent der Fälle könne seitdem der Computer, der für eine Straftat benutzt werde, keinem bestimmten Nutzer mehr zugeordnet werden, sagte Ziercke. Bei mehr als zwei Drittel der unbeantworteten Anfragen gehe es um Kinderpornografie.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im März das bisherige Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Allerdings erteilte es der Speicherung von Telekommunikationsdaten keine generelle Absage. Für ein neues Gesetz formulierten die Richter eine Reihe von Auflagen. Die schwarz-gelbe Koalition streitet noch immer über die neuen Regeln.

Die Datenschützer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordern im Gegensatz zum BKA die Abschaffung der Pflicht zur Speicherung von Kommunikationsverbindungsdaten. Nach ihrer Ansicht beweist die Kriminalitätsstatistik des BKA, dass die Vorratsdatenspeicherung überflüssig sei. Das gelte nicht nur für Internet-Delikte für Online-Betrug, sondern auch für die Verbreitung von Kinderpornografie. (anw)

Quote6. September 2010 15:09
Wurde die VDS nicht mit dem Spruch...
2called-chaos (18 Beiträge seit 25.02.10)

... "Keine Angst das ist nur für die Terroristen" eingeführt oder war
das was anderes? Ich komme da langsam durcheinander :)

Mfg

Chaos




Aus: "BKA: Fehlendes Gesetz lähmt Internet-Ermittlungen" (06.09.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BKA-Fehlendes-Gesetz-laehmt-Internet-Ermittlungen-1073196.html


Textaris(txt*bot)

#256
Quote[...] Ein Geheimpapier des deutschen Bundeskriminalamts (BKA) listet zahlreiche Kriminalfälle auf, die wegen der gestoppten Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeklärt werden können. Darunter sind Morde an einem Polizisten und einem Mitglied der Mafia, angedrohte Sprengstoffanschläge, die Mitgliedschaft in Terrorgruppen und Kinderpornografie im Internet. Der Grund ist jedes Mal der gleiche: Die Ermittler bekamen keinen Zugriff auf Telefon- und Internetverbindungsdaten der Täter. Das berichtet die ,,Welt am Sonntag" unter Berufung auf den BKA-Bericht mit dem Titel ,,Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung".

Die Richter hatten am 2. März die ,,anlasslose" Speicherung der Daten sämtlicher Nutzer elektronischer Telekommunikationsdienste verboten. Die Branche war daraufhin verpflichtet worden, die gesammelten Daten sofort zu löschen. Das BKA untersuchte nun, wie sich das Urteil in der Praxis auswirkt. Die Ermittler wollten Daten bei in Deutschland tätigen Telekommunikationsfirmen abfragen. Doch die verwehrten ihnen die Auskunft mit der Folge, dass Straftaten bei 49 Anschlüssen ,,nicht", bei 133 Anschlüssen ,,unvollständig" und bei 211 Anschlüssen ,,wesentlich erschwert oder erst zu einem späteren Zeitpunkt" aufgeklärt werden konnten.

Das BKA plädiert für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Nach seiner Ansicht stellt sie in einer Vielzahl der Fälle sowohl bei der Gefahrenabwehr als auch bei der Strafverfolgung ,,den ersten, sichersten und zugleich effizientesten Ermittlungsansatz" dar.
Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins ,,Der Spiegel" will die Union die FDP offenbar mit einer ,,öffentlichen Kampagne" schnell zu einem neuen Gesetz für die Speicherung von Verbindungsdaten bewegen. Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) wolle das Thema zur Chefsache machen und Ende nächster Woche Experten des Bundeskriminalamts (BKA) in Berlin anhand möglichst spektakulärer Fälle belegen lassen, dass es wegen der fehlenden Speicherpflicht blinde Flecken in der Verbrechensbekämpfung gebe.

APA/dapd



Aus: "BKA fordert Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung" (03.10.2010)
Quelle: http://www.futurezone.at/stories/1663956/

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BKA lanciert Vorratsdatenspeicherungspapier
http://www.netzpolitik.org/2010/bka-lanciert-vorratsdatenspeicherungspapier/

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Quote[...] Das Bundeskriminalamt (BKA) sieht den Bedarf der Strafverfolger mit der derzeitigen Providerpraxis der drei- bis siebentätigen Aufbewahrung von Verbindungsdaten "nicht annähernd" gedeckt. Die Polizeibehörde macht sich daher in einem für das Bundesinnenministerium verfassten Papier über die "Auswirkungen des Urteils  des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung" erneut für eine umfassende Protokollierung der Nutzerspuren im Internet stark, wie die Welt am Sonntag berichtet. Demnach konnten Straftaten bei 49 Anschlüssen nicht, bei 133 "unvollständig" und bei 211 Zugangspunkten "wesentlich erschwert oder erst zu einem späteren Zeitpunkt" aufgeklärt werden".

Insgesamt sollen die BKA-Ermittler zwischen dem 2. März und dem 16. Juni Telekommunikationsfirmen bei 701 verdächtigen Verbindungen um Auskunft gefragt haben. In 385 Fällen soll es sich dabei um Kinderpornographie sowie Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung gehandelt haben. Bei 147 Anschlüssen habe nun "die fehlende Vorratsdatenspeicherung ein erhebliches Ermittlungsdefizit dargestellt", meint das BKA. Auch bei den restlichen 554 Anschlüssen hätten die Provider häufig passen müssen wegen fehlender Datenbestände, nämlich in rund 76 Prozent der Anfragen. Konkret betroffen gewesen seien 374 Internetzugänge sowie 48 Festnetz- und Mobilfunkanschlüsse. Im September hatte BKA-Präsident Jörg Ziercke bereits erklärt, dass 60 Prozent der Internet-Ermittlungen ins Leere gingen. In bis zu 85 Prozent der Fälle könne der Computer, der für eine Straftat benutzt werde, keinem bestimmten Nutzer mehr zugeordnet werden.

Politiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion pochen anhand der Zahlen wieder auf eine rasche Neuregelung der von Karlsruhe zunächst gekippten Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung. Unionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) wertete den BKA-Report als "Hilferuf an die Politik" und klagte, dass sich das Internet immer mehr zum "strafverfolgungsfreien Raum" entwickele. Der Innenexperte der Union, Hans-Peter Uhl von der CSU, warf Sabine Leutheusser-Schnarrenberger aufgrund ihrer "zögerlichen" Haltung gar "schuldhaftes Unterlassen" vor. Falls die FDP-Politikerin nicht rasch einen Gesetzesvorstoß mache, sei sie persönlich für "eklatante Sicherheitslücken" beim Schutz vor schwerster Kriminalität verantwortlich.

Die Union will den Koalitionspartner laut Spiegel mit einer "öffentlichen Kampagne" bei einer Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung unter Druck setzen. Teil des PR-Feldzugs soll es sein, BKA-Experten möglichst spektakuläre Fälle über "blinde Flecken" bei der Verbrechensbekämpfung schildern zu lassen. Leutheusser-Schnarrenberger will dagegen zunächst die laufende Evaluierung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung durch die EU-Kommission abwarten und wird in ihrem Kurs von der Telekommunikationsbranche unterstützt.

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bezeichnete die Vorlage des BKA gegenüber heise online als "völlig irrelevant", da der Vergleich etwa zum Vorjahr fehle. Laut Kriminalstatistik blieben mit einer Protokollierung von Nutzerspuren ebenso viele Straftaten unaufgeklärt wie ohne, nämlich jeweils rund 45 Prozent. Angesichts der jährlich hierzulande rund 6 Millionen registrierten kriminellen Vergehen habe die Polizeibehörde mit 701 Fällen zudem nur "eine winzige und verzerrte Stichprobe" untersucht. Dies lege die Vermutung nahe, dass die aufgezeichneten Zahlen gezielt durch Anfragen "frisiert" worden sei, von denen von vornherein feststand, dass sie nicht zu beantworten seien. Schließlich würden laut der polizeilichen Jahresstatistik 80 Prozent der Internetdelikte auch ohne Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt. Insgesamt lebten die Bundesbürger sicherer als die Einwohner von Staaten mit Verpflichtungen zur verdachtsunabhängigen Aufbewahrung von Telekommunikationsdaten.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) plädiert unterdessen dafür, die Interessen von Pressevertretern bei der anstehenden Novellierung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umfassend zu berücksichtigen. Die Kommission habe jetzt die Chance, die Pressefreiheit und den Schutz der europäischen Bürger vor Terror und Kriminalität miteinander in Einklang zu bringen, betonte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Kontakte zwischen Journalisten und Informanten dürften nicht länger von der Maßnahme berührt werden.

(Stefan Krempl) / (jk)


Quote4. Oktober 2010 11:44
Was soll das mit den Journalisten?
exil (mehr als 1000 Beiträge seit 31.12.02)

Also daß Bosbach & Co. die alte Leier ausgraben, ist ja nicht
verwunderlich. Pikant finde ich allerdings die Damen und Herren vom
DJV - die sog. "vierte Säule der Demokratie" möchte also auch eine
Sonderbehandlung, wie sie selbstverständlich den unfehlbaren Damen
und Herren aus der Politik zustehen, aber nicht dem gemeinen Pöbel.

Dankeschön für diese offenen Worte.




Aus: "BKA: "Erhebliches Ermittlungsdefizit" durch fehlende Datenspeicherung" (04.10.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BKA-Erhebliches-Ermittlungsdefizit-durch-fehlende-Datenspeicherung-1100870.html


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Quote[...] Ausgedehnte Überwachung von Suchmaschinenanfragen gefordert
Kategorie: Vorratsdatenspeicherung
04.10.2010|Erstellt um 12:51 Uhr

Eine Initative fordert eine Ausweitung der EU-Richtlinie für Vorratsdatenspeicherung auf Suchmaschinen-Anfragen, 371 EU-Parlamentarier stimmten bereits zu.

Es wird wieder vermehrt über die Vorratsdatenspeicherung gesprochen. Nachdem die Welt am Sonntag gestern ein Geheimpapier veröffentlichte, wonach den Behörden in vielen Fällen der Zugriff auf potentiell brisante Daten verwehrt wurde, will die CDU in Deutschland so schnell wie möglich eine Neuregelung der bestehenden Bestimmungen erreichen.

Auch auf EU-Ebene wird schon sein geraumer Zeit über die Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung diskutiert, so wurde vor einigen Monaten etwas fernab der öffentlichen Wahrnehmung, eine Initiative gebildet, die schon bald eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Anfragen und Ergebnisse verschiedener Suchmaschinen bedeuten könnte. smile29.eu forderte im Mai dieses Jahres die EU-Parlamentarier auf, sich für ein Frühwarnsystems gegen Pädophilie und sexuelle Belästigung einzusetzen indem sie die Richtlinie 2006/24/EG unterstützen. Dieser Aufforderung sind damals 371 EU-Parlamentarier gefolgt und unterzeichneten den Antrag für das entsprechende Dokument.

Jenes Dokument forderte die Ausweitung aktueller Vorratsdatenspeicherung auf Suchmaschinenanfragen und Ergebnisse einzelner User. Ähnliche Bestimmungen sind aktuell zwar schon gültig, die Erweiterung könnte jedoch eine vereinfachte Herausgabe dieser aufgezeichneten Daten bedeuten.

Quote

founder gestern, 21:04
antworten

Damit könnten die ja glatt heraus finden, in welchen Ländern ich gedenke bei einer dramatischen Zuspitzung der Lage um politisches Asyl an zu suchen.



Aus: "Ausgedehnte Überwachung von Suchmaschinenanfragen gefordert" Thomas Prenner (04.10.2010)
Quelle: http://www.futurezone.at/stories/1663967/


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Quote[...] Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat dem Bundeskriminalamt (BKA) eine Mitschuld an einer ausbleibenden Neuregelung zur Protokollierung von Nutzerspuren im Internet gegeben. Wer Gegenvorschläge zu einer verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung generell ausschließe und stattdessen auf Maximalforderungen beharre, sei letztlich mitverantwortlich dafür, "dass Straftaten nicht aufgeklärt werden", erklärte Schaar am gestrigen Montag laut einem Bericht der "Welt" am Rande eines Symposiums in Berlin. Schaar plädiert dagegen für einen Praxistest des "Quick Freeze"-Verfahrens, bei dem Telekommunikationsfirmen Verbindungs- und Standortdaten auf Zuruf von Ermittlern bei einem konkreten Verdacht aufbewahren und gleichsam einfrieren. Dieser Ansatz sollte dem Datenschützer zufolge mit einer Speicherung der begehrten Informationen für wenige Tage verbunden werden, in die auch Flatrate-Anschlüsse einzubeziehen seien.

Die Verfolgung schwerer Straftaten werde in einigen Fällen sicher erschwert, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung zur sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung gekippt hat, räumte Schaar ein. Es sei jedoch "unangemessen und voreilig, wenn das BKA gute Alternativen von vornherein ausschließt". Der "Quick Freeze"-Ansatz habe sich zusammen mit der derzeitigen Praxis der Aufbewahrung der sogenannten Verkehrsdaten durch Provider für drei bis sieben Tage beim Vorgehen gegen Urheberrechtsverstöße durch die Unterhaltungsindustrie bewährt. Es sei verwunderlich, dass die Strafverfolgungsbehörden so viel länger bräuchten als die Film- und Musikbranche, um die entsprechenden Verbindungsinformationen auszuwerten.

Das BKA beklagt in einem Geheimbericht an das Bundesinnenministerium, der der "Welt" zugespielt wurde, dass ein Zeitfenster von wenigen Tagen zwischen Ereigniszeitpunkt, polizeilicher Kenntnisnahme, Prüfung und Auskunftsersuchen nicht ausreiche. Man habe zahlreiche Verbrechen wie Morde an einem Polizisten und einem Mafia-Mitglied, angedrohte Sprengstoffanschläge, die Mitgliedschaft in Terrorgruppen und die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet wegen mangelnden Zugriffs auf Verkehrsdaten nicht aufklären können. Für die Polizeibehörde kommt daher nur eine anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten aller Bürger auf Vorrat in Frage.

Das Durchsickern des angeblich "nur für den Dienstgebrauch" gestempelten BKA-Papiers an ein Presseorgan hat derweil bei der FDP Empörung ausgelöst. So erinnern vier Netzpolitiker aus der Bundestagsfraktion der Liberalen, Sebastian Blumenthal, Marco Buschmann, Manuel Höferlin und Jimmy Schulz, in einem heise online vorliegenden Schreiben an Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) daran, dass eine solche Weitergabe eines als Verschlusssache gehandelten Dokuments den Straftatbestand "der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht" erfülle. Man gehe daher "selbstverständlich" davon aus, dass Maizière als Chef der zuständigen obersten Bundesbehörde seine Ermächtigung erteile, "damit die zuständige Staatsanwaltschaft die Angelegenheit auch strafrechtlich aufklären kann". Falls dieser Schritt nicht erfolge, bitten die FDP-Abgeordneten um einen Hinweis nebst Begründung.

Der Vorgang beunruhigt die Liberalen nicht nur aus formalen, sondern auch aus inhaltlichen Gründen. So zeige er, wie schwer der Schutz sensibler Daten heute sei, erklärte Höferlin gegenüber heise online. Man müsse die Frage aufwerfen, wie Internetprovider Vorratsdaten oder geheime Sperrlisten im Kampf gegen Kinderpornographie absichern sollten, wenn nicht einmal das BKA in der Lage sei, das Entfleuchen eigener Berichte zu verhindern. Als "sehr befremdlich" bezeichnete der Innen- und Netzexperte zudem Meldungen, wonach die CDU/CSU-Fraktion den Koalitionspartner bei der Vorratsdatenspeicherung mit einer "öffentlichen Kampagne" zum Jagen tragen wolle.

Die FDP-Fraktion erarbeitet derzeit ein Konzept zur besseren Bekämpfung der Internetkriminalität, mit dem sie sich für das "Quick Freeze"-Verfahren ausspricht. Höferlin betonte, dass Zugangsanbieter schon heute zur Abrechnung und zur Qualitätssicherung in der Regel Log-Routinen laufen ließen und Verbindungsdaten einige Tage speicherten. Schon jetzt sei es bei den Providern üblich, Strafverfolgern bei Vorlage eines Anordnungsbeschlusses einen Zugriff auf die Informationen zu gewähren oder die Daten bei Bedarfsanmeldung bis dahin aufzubewahren. Es müsse nun darum gehen, diese Methode "zu normieren". Wichtig sei es dabei, dass der Zugang zu den Daten auf schwerste Straftaten und die Speicherung auf konkrete Verdachtsfälle beschränkt werde. (Stefan Krempl) / (jk)



Aus: "Datenschützer kritisiert BKA-Beharren auf der Vorratsdatenspeicherung" (05.10.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-kritisiert-BKA-Beharren-auf-der-Vorratsdatenspeicherung-1102151.html


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Quote[...] Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat mit Blick auf die Debatte um Terrorgefahr eine schnelle Regelung zur Vorratsdatenspeicherung angemahnt: "Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass unsere Sicherheitsbehörden bei der Terrorbekämpfung keine ausreichenden Telefon- und Internetverbindungsdaten zur Verfügung haben. Wenn wir hier weiter untätig bleiben, kann dies schlimmstenfalls auch Menschenleben kosten", sagte er der "Passauer Neuen Presse" (Dienstagausgabe).

Er forderte die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf, "ihre Verzögerungstaktik aufzugeben und endlich einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen". Wie eine verfassungskonforme Regelung auszusehen habe, habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom März diesen Jahres klar vorgegeben. "Das Bundesjustizministerium braucht eigentlich nur aus dem Urteilstext ein Gesetz zu formulieren. Untätigkeit aus einem falschen Liberalitätsverständnis heraus ist hier völlig fehl am Platze."

(APA/dapd)


Aus: "Bayerns Innenminister: Schnelle Regelung zur Vorratsdatenspeicherung" (12.10.2010)
Quelle: http://www.futurezone.at/stories/1664069/


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Quote[...] Die FDP-Bundestagsfraktion hat "Eckpunkte zur Verbesserung der Kriminalitätsbekämpfung im Internet" verabschiedet. In dem heise online vorliegenden Papier mit dem Untertitel "Freiheit und Sicherheit bewahren" haben die Liberalen ihre Befürwortung des sogenannten "Quick Freeze"-Verfahrens im Vergleich zu einem früheren Entwurf deutlich untermauert und sehen dieses nun als "verfassungskonforme Alternative zur Vorratsdatenspeicherung". In Fällen, in denen Polizei und Staatsanwaltschaft Ermittlungen im Internet führen, sollen demnach Provider auf Basis einer neuen gesetzlichen Grundlage verpflichtet werden können, für einen speziellen Zeitraum "bestimmte und nach klaren Kriterien eng begrenzte Telekommunikationsverbindungsdaten mit Personenbezug unversehrt und kurzfristig zu puffern". Der Zugriff auf die eingefrorenen Informationen und deren Nutzung sei unter Richtervorbehalt zu stellen.

Insbesondere bei Ermittlungen in Foren, Tauschbörsen oder bei bekannten Angeboten im Web wegen schwerer und schwerster Kriminalität würden auf Basis der Strafprozessordnung (StPO) "schon heute erfolgreich für einen bestimmten Beobachtungs- und Ermittlungszeitraum solche Daten in strafprozessual zulässiger und verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise erhoben", heißt es in dem Konzept weiter. Um die Informationen den hinter IP-Adressen stehenden Personen zuordnen zu können, sei es notwendig, für den Ermittlungszeitraum auch solche Verbindungsdaten "kurzfristig" zu speichern, die ansonsten mangels Veranlassung von den Telekommunikationsanbietern bislang oft gelöscht würden. Eine kurze Vorhaltung sei praxisgerecht, da wegen der überwiegenden Nutzung pauschaler Zugangstarife auch die meisten Internetverbindungen mit temporärer IP-Adresse bis zu 24 Stunden lang aufrechterhalten würden. Ein schnelles Ermitteln der Strafverfolgungsbehörden ermögliche so "eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit ohne die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung".

Den Anwendungsbereich von Quick Freeze will die FDP mit einem "einschlägigen abschließenden Straftatenkatalog" in der StPO umreißen. Darin seien vor allem "die im Internet am häufigsten vorkommenden Straftaten mit hohen Schäden" zu erfassen. Es müssten die gleichen Maßstäbe gelten "wie bei einer herkömmlichen Telekommunikationsüberwachung". Präventiv sollen die Präsidenten von Sicherheitsbehörden vor Gericht ein Einfrieren von Daten anordnen können, wenn tatsächliche Anhaltspunkte etwa "für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes" bestehen. Für die Verfolgung beispielsweise von Betrugsstraftaten im Internet sowie für die Gefahrenabwehr im Übrigen wie auch für Ordnungswidrigkeiten reichten dagegen die bestehenden Abfragemöglichkeiten in Einzelfällen gemäß Telekommunikationsgesetz aus.

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Quote10. November 2010 18:39, ottokatalog

Das FDP-Papier im Volltext


http://www.fdp-fraktion.de/files/1228/Eckpunkte_Kriminalitaetsbekaempfung_Internet.pdf


Aus: "FDP: Quick Freeze als "verfassungskonforme Alternative zur Vorratsdatenspeicherung""
Stefan Krempl (10.11.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/FDP-Quick-Freeze-als-verfassungskonforme-Alternative-zur-Vorratsdatenspeicherung-1134049.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Landespolitiker von CDU und CSU haben erneut nachdrücklich eine Neuauflage der verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren angemahnt. "Telekommunikationsdaten sind für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr unverzichtbar", erklärte Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Schlie am heutigen Dienstag auf einer Fachtagung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Kiel. Nach dem Nein des Bundesverfassungsgerichts zu dem ursprünglichen Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung gebe es eine erhebliche Schutzlücke in der Kriminalitätsbekämpfung. Der CDU-Politiker betonte: "Das ist keine Zweckpropaganda unverbesserlicher Sicherheitsfanatiker, sondern bittere Wahrheit." Die Situation sei dramatisch.
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Konkret forderte Schlie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf, einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung einer Mindestspeicherfrist noch in diesem Jahr vorzulegen. Karlsruhe habe dazu in seinem Urteil klar den Weg gewiesen. Nach dem Richterspruch sei es erlaubt, Telekommunikationsunternehmen zu einer anlasslosen Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten zu verpflichten, "wenn bestimmte strenge Maßstäbe beachtet werden". Dabei handle es sich nicht um einen Angriff auf Bürgerrechte oder den Datenschutz. Beispielsweise im Kampf gegen die Kinderpornographie brauche die Polizei "wirksame und auf der technischen Höhe der Zeit liegende Instrumente". Wer jetzt noch mit der notwendigen Gesetzgebung warte, ignoriere "unendliches, irreparables und lebenslanges Leid traumatisierter Kinder und Jugendlicher".

Mit Anforderungen der Strafverfolger im Kampf gegen Kindesmissbrauch untermauerte parallel auch die bayerische Justizministerin Beate Merk ihr Drängen nach einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Andernfalls seien Fälle wie die offene Kommunikation über die Verbreitung von kinderpornographischem Material und über eine Kinderschändung in einem Chatroom im Nachhinein nicht aufzuklären. Auch der CSU-Politikerin zufolge müsste Leutheusser-Schnarrenberger die Vorgaben aus Karlsruhe "nur in ein für die Praxis taugliches Gesetz umsetzen". Zugleich machte sich Merk für eine Verschärfung des Strafrechts beim Cyber-Grooming, also der sexuell motivierten Kontaktaufnahme zu Kindern übers Internet, stark.

Ohne Vorratsdatenspeicherung seien die Täter nach einer sexuellen Kindesausbeutung später oft nicht mehr zu identifizieren, schlug auch Bernd Carstensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in die gleiche Kerbe. Der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg nahm indes "Terrorabwehr-Sicherheitslücken bei der Kontrolle von Luftfracht" angesichts von Bombenfunden in Paketen aus dem Jemen zum Anlass, für eine verfassungsfeste Vorratsdatenspeicherung zu werben. Das Bundesinnenministerium und das Justizressort müssten sich hier rasch einigen, sagte der Gewerkschaftler. Die Polizei brauche "moderne Methoden, um Terroristen frühzeitig zu identifizieren". Gegenüber dem Deutschlandfunk führte Freiberg weiter aus, dass die fehlenden Möglichkeiten zur Kommunikationsüberwachung eine verwundbare Ferse für die Terrorbekämpfung darstellten. Zugleich räumte er ein, dass die anlasslose Protokollierung der Nutzerspuren im konkreten Fall vermutlich nichts gebracht hätte.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat dagegen seine Kampagne "EinSatz gegen Verbindungserfassung" bis zum kommenden Dienstag, dem dritten Jahrestag des Bundestagsbeschlusses zur Protokollierung von Telekommunikationsdaten, verlängert. "Die Vorratsdatenspeicherung schneidet dem Wunsch nach freien und selbstbestimmten Leben die Luft ab", führte Michael Ebeling von dem Zusammenschluss von Bürgerrechtlern und Datenschützern aus. "Unsere Aktion soll allen Menschen, die das erkennen und die wütend darüber sind, eine Stimme verleihen." Der Arbeitskreis verwies zugleich auf neue Zahlen aus anderen europäischen Staaten. So habe die polnische Regierung mitgeteilt, dass staatliche Stellen im vergangenen Jahr 1,06 Millionen mal auf Vorratsdaten zugegriffen hätten. Dies entspreche rund 3000 Abfragen täglich. Nach einer niederländischen Statistik erfasse die Vorratsdatenspeicherung jeden Holländer durchschnittlich 62 mal täglich, der Vergleichswert für Dänemark liege sogar bei "mindestens 225 mal". (Stefan Krempl) / (jk)

Quoteangbor, 3. November 2010 11:02

Bei der Veranstaalltung macht nichtmal Bullshitbingo Spass weils zu einfach ist.



Aus: "Gerangel um die Vorratsdatenspeicherung dauert an" (02.11.2010 16:37)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gerangel-um-die-Vorratsdatenspeicherung-dauert-an-1129498.html


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Quote[...] Während die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, unter ihnen der Bundesinnenminister und Vertreter von Sicherheitsbehörden, die unverzügliche Vorlage eines neuen Gesetzes fordern, lehnen deren Gegner derartige Aktivitäten mit der Begründung ab, dass die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung derzeit in Brüssel überprüft werde und nicht absehbar sei, wann und mit welchem Ergebnis diese Evaluation ausgehe.

Die Debatte wurde kürzlich durch ein Papier aus dem Bundeskriminalamt befeuert, das an die Presse durchgesickert ist. Dieses Papier soll belegen, dass Straftaten nicht oder nur unvollständig oder zumindest unter sehr erschwerten Bedingungen aufgeklärt werden können, da bei den Anbietern von Telekommunikationsdiensten keinerlei Verkehrsdaten vorhanden seien, wenn eine Anfrage der Strafverfolger erfolgt.

Dabei wird allerdings ausgeblendet, dass nach wie vor Telekommunikationsdaten bei den Anbietern von Telekommunikationsdiensten vorhanden sind, jedenfalls bei sämtlichen Diensten, die nicht pauschal als Flatrate, abgerechnet werden. Gleichwohl erscheint es mir plausibel, dass bestimmte Straftaten, insbesondere solche, die ausschließlich über das Internet begangen werden, nur schwer aufzuklären sind, wenn die Zuordnung von dynamischen IP-Adressen zu Verursachern nicht möglich ist.
Angesichts der festgefahrenen Diskussionsfronten ist es an der Zeit, endlich ernsthaft über Alternativen nachzudenken, die einerseits weniger tief in die Grundrechte eingreifen und die andererseits verwertbare Ermittlungsansätze für die Verfolgung der Internetkriminalität ermöglichen.

Schon seit langem ist als Alternative das so genannte Quick Freeze-Verfahren im Gespräch, das sich in anderen Staaten, etwa in den USA, seit Jahren bewährt hat. Dabei handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren um Telekommunikationsdaten zu sichern, die für die Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr erforderlich sind.

In der ersten Stufe werden die Anbieter von Telekommunikationsdiensten verpflichtet, bestimmte, in der Anordnung näher benannte Verkehrsdaten nicht zu löschen. Dies können etwa die Daten eines Netzknotens, von dem aus Hacker-Angriffe erfolgt sind, oder Daten einer bestimmten Person, die einer Straftat verdächtig ist, sein. Innerhalb einer vorgegebenen Frist (in den USA handelt es sich dabei um einen Monat, wobei die Frist auf Antrag um einen weiteren Monat verlängert werden kann) müssen die Ermittlungsbehörden den Nachweis erbringen, dass ihnen die vorgehaltenen Daten nach den gesetzlichen Vorgaben in einem Ermittlungsverfahren übermittelt werden müssen. Diese Auskunft bedarf einer richterlichen Genehmigung. Sofern innerhalb der Frist keine entsprechende Anordnung ergeht, sind die Daten zu löschen.

Quick Freeze ist im Übrigen auch in der sogenannte Cybercrime-Konvention vorgesehen. Von der Umsetzung der entsprechenden Vorgabe in der deutschen Strafprozessordnung wurde seinerzeit in Deutschland abgesehen, als der Bundestag das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen hatte.

Gegen Quick Freeze wird eingewandt, dass insbesondere bei Flatrate-Verträgen überhaupt keine Daten aufgezeichnet werden, die eingefroren werden könnten. Dieses Argument ist nicht völlig von der Hand zu weisen. Insofern halte ich es für durchaus sinnvoll darüber nachzudenken, ob nicht eine auf wenige Tage beschränkte Speicherungsverpflichtung für Verkehrsdaten eingeführt und das Quick Freeze-Verfahren auf diese Weise als zugleich effektive und grundrechtsschonende Alternative zur Vorratsdatenspeicherung realisiert werden sollte.

Ich halte es für unangemessen und voreilig, das Quick Freeze-Verfahren als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung von vorneherein auszuschließen, wie dies Vertreter von Sicherheitsbehörden derzeit tun. Mir leuchtet insbesondere nicht ein, wieso ein vergleichbares Verfahren, das sich bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen bewährt hat, bei der Strafverfolgung nicht funktionieren soll. Insbesondere erscheint es mir als wenig plausibel, dass Strafverfolgungsbehörden so viel länger brauchen als die Film- und Musikbranche, entsprechende Daten auszuwerten.

Deshalb rege ich die Erprobung von Quick Freeze in der Praxis an. Wer derartige Alternativen generell ausschließt und stattdessen auf Maximalforderungen beharrt, ist letztlich mitverantwortlich dafür, dass Straftaten nicht aufgeklärt werden. Abschließend sei daran erinnert, dass der derzeitige Zustand nicht zuletzt deshalb eingetreten ist, weil bei der Gesetzgebung im Jahr 2006 die bereits im Gesetzgebungsverfahren vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht ernst genommen worden sind. Spätestens nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung müsste eigentlich allen klar geworden sein, dass überzogene Forderungen nach mehr Überwachung letztlich selbst zu dem Risiko beitragen, dass erforderliche Strafverfolgungsmaßnahmen auf zusätzliche Schwierigkeiten stoßen.

Ihr
Peter Schaar


Aus: "Einfrieren statt anhäufen!" Von Peter Schaar (08.10.2010)
Quelle: https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?1643-Einfrieren-statt-anh%E4ufen!&s=3a11640fa856153b9a49af166ca22c8c


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Quote[...] Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat seinen Kompromissvorschlag für eine "Vorratsdatenspeicherung light" gegen scharfe Kritik auch aus dem eigenen politischen Lager verteidigt. "Der Druck der Sicherheitsseite ist enorm, die Vorratsdatenspeicherung doch ins Werk zu setzen", erklärte der Volkswirt auf dem Netzpolitischen Kongress der Grünen im Bundestag. Er sei kein Freund einer verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren. "Aber wir müssen auch diejenigen überzeugen, die eine andere Sichtweise haben und eine sehr sinnvolle Arbeit in sehr vielen Bereichen machen", erinnerte er etwa an die Belange von Strafverfolgern und Opfervereinigungen. Gefragt seien "Lösungen für die Gesellschaft als Ganzes". Man müsse so darüber nachdenken, "ob es nicht Sinn macht, probeweise für ein oder zwei Wochen diese Daten vorzuhalten".

Die Datenschützer von Bund und Ländern hätten schon vor Jahren den aus den USA stammenden "Quick Freeze"-Ansatz als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung vorgeschlagen, erläuterte Schaar. Das Bundesverfassungsgericht habe diesem Ansatz in seinem Urteil gegen das Gesetz zur anlasslosen Protokollierung der sogenannten Verkehrsdaten eine Absage erteilt. Die Begründung war, dass angesichts der Verbreitung von Flatrates keine Nutzerspuren zum "Einfrieren" bei konkreten Verdachtsfällen mehr vorhanden seien. In den USA sei die Ausgangslage dagegen anders, weil dort die Provider "sowieso alle Daten speicherten". Es müsse daher eine echte Möglichkeit geschaffen werden, die begehrten Verbindungsinformationen für maximal 14 Tage aufzubewahren und bei Bedarf in Auszügen für längere Zeiträume einzufrieren. Dann bestünde mehr Zeit, einen Tatverdacht zu konkretisieren und in einem solchen Fall die Daten mit Richterbeschluss abrufbar zu machen.

Von der auf der Konferenz versammelten Netzgemeinde musste sich Schaar die Schelte gefallen lassen, dass seine Gedankenspiele zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt kämen und auch inhaltlich "völlig falsch" seien. In Brüssel stehe momentan die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf dem Prüfstand und die EU-Kommission habe immense Schwierigkeiten, von Sicherheitsbehörden einen Nachweis für die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu erhalten, hieß es. Der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, witterte die Gefahr eines "Dammbruchs, wenn man die Kiste aufschnürt". Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes der Oppositionspartei, betonte, dass nur die Abschaffung der Richtlinie und eine Abkehr von der "Speicherorgie" in Frage komme. "Datenschutz light" sei "kein gangbarer Weg".

Der von den Grünen als Bundesdatenschützer nominierte Schaar wollte sich dagegen nicht das Recht absprechen lassen, auch von der Meinung einzelner Bürgerrechtler abweichende Ansichten hegen zu dürfen. "Man kann nicht wegdiskutieren, dass das Internet als Tatmittel und Tatort eine zunehmende Rolle" spiele, betonte er. Wenn Strafverfolgung als legitimer Anspruch der Gesellschaft ermöglicht werden solle, müsse man fragen, "wie das funktionieren kann mit minimalen Ansprüchen". Nach seinem Kenntnisstand halte er es für ausgeschlossen, dass in der EU eine Mehrheit zum Kippen der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu organisieren sei. Schon unter den europäischen Datenschützern gelänge dies nicht. Der Damm sei also längst gebrochen und es gehe nun darum, "Inseln aufzurichten in einem Gebiet, in dem wir schon sind". Die Front der Befürworter einer anlasslosen Aufbewahrung der Nutzerspuren lasse sich nur aufbrechen, wenn man "neue Argumente" vorbringe.

Zugleich bezeichnete Schaar die Aktion "Verschollene Häuser" als "hochproblematisch", die es sich zum Ziel gesetzt habe, Widersprüche von Mietern oder Hausbesitzern gegen eine Darstellung ihrer Straßenfassaden in Google Street View zu ignorieren und Fotos ihrer Anwesen ins Netz zu stellen. Dies sei ein "Ausdruck totalitärer Gesinnung", monierte der Datenschützer. Es sei zu akzeptieren, dass die Öffentlichkeit unterschiedliche Dimensionen habe. Das Interesse von Menschen, nicht nur Gegenstand von Datenverarbeitung zu sein oder ausgeforscht zu werden, müsse gewahrt bleiben.
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(Stefan Krempl) / (ea)

Quote13. November 2010 18:29
Ich verstehe die Argumentation nicht.
Watteschmeisser (mehr als 1000 Beiträge seit 16.01.07)

> Er sei kein Freund einer verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren.
> "Aber wir müssen auch diejenigen überzeugen, die eine andere Sichtweise haben
> und eine sehr sinnvolle Arbeit in sehr vielen Bereichen machen", erinnerte er
> etwa an die Belange von Strafverfolgern und Opfervereinigungen.

Wie kann man jemanden vom etwas überzeugen, wenn man der
gegenteiligen Position nachgibt?
Oder ist das nur Neusprech und ich checks nur nicht?


Quote13. November 2010 18:34
"Aber wir müssen auch diejenigen überzeugen, die eine andere Sichtweise haben"
proforma

Reicht als überzeugendes Argument, dass das BVG die VDS als nicht
verfassungsgemäß bezeichnet hat? Reichen die 34000
Verfassungsbeschwerden? Wenn nicht - überzeugt die Strafverfolger
vielleicht unser Grundgesetz? ...


Quote13. November 2010 18:39
Wir hatten sogar mal politisch unbequemere Datenschützer
Wolfgang Nohl, Wolfgang Nohl (mehr als 1000 Beiträge seit 12.05.03)

> http://de.wikipedia.org/wiki/Ruth_Leuze

Aber Schaar möchte sich offenbar mit Schäuble & Co. nicht anlegen,
und seinen Job noch eine Weile in Ruhe weitermachen dürfen.

mfg Wolfgang Nohl


QuoteBeauregard, 14. November 2010 10:08

Demnächst: Schaar befürwortet Probefoltern und Antöten


...



Aus: "Schaar verteidigt Vorstoß für "Vorratsdatenspeicherung light"" (13.11.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schaar-verteidigt-Vorstoss-fuer-Vorratsdatenspeicherung-light-1136002.html

-.-

Quote[...] Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat denen, deren Daten er schützen soll, keinen guten Dienst erwiesen. Peter Schaar hat gerade öffentlich und in seinem Blog erklärt, er könnte sich eine Art "Vorratsdatenspeicherung light" vorstellen – also eine anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten, jedoch nur maximal zwei Wochen lang.

Damit hat Schaar den Kampf gegen dieses Überwachungsinstrument praktisch im Alleingang beendet, zugunsten des Staates und der Ermittlungsbehörden und zum Erschrecken beispielsweise seiner Parteikollegen von den Grünen.

Wobei, so allein war er gar nicht. Mit Thilo Weichert hat sich auf der 80. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Anfang November in Freiburg ein weiterer Datenschützer dafür ausgesprochen, den Ermittlern künftig Vorratsdaten zu geben.

Weichert ist Chef des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz und galt bisher eher als Hardliner, wenn es um den Schutz von Daten der Bürger ging. In einer nicht öffentlichen Mailingliste schrieb er nun jedoch, auch er gehöre zu den "Abtrünnigen". Es sei "inhaltlich und strategisch richtig", die bisherige Alles-oder-nichts-Position aufzugeben.

Dieser Sinneswandel ist aus gleich zwei Gründen seltsam.

Dazu erstens ein Zitat aus der Berliner Erklärung der Datenschutzbeauftragen vom April 2008. Darin hieß es noch, die Regelung zu Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten habe "die verfassungsrechtlich zwingende Balance zwischen Sicherheitsbefugnissen der staatlichen Behörden und persönlicher Freiheit der Bürgerinnen und Bürger missachtet". Unter anderem weil der Staat dem "Gebot der Datenvermeidung und –sparsamkeit" Rechnung tragen müsse.

Wo nichts gesammelt wird, lautet einer der Grundsätze des Datenschutzes, muss auch nichts geschützt werden. Absurd also, dass nun gerade die Datenschützer zustimmen, sämtliche Verbindungsdaten deutscher Bürger zu horten. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies nun für zwei Tage, zwei Wochen oder zwei Jahre geschieht.

Warum? Weil eine Datensammlung, so sie erst einmal vorhanden ist, schnell neue Wünsche weckt, sie auch auszuwerten oder länger zu behalten.

Zweitens ist die neue Haltung seltsam, weil Schaar und Weichert sie völlig ohne Not einnehmen.

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts war das alte Gesetz gestoppt worden, ein neues wurde nicht erarbeitet. Zwischen dem Justizministerium, das sich weigert, ein neues Speichergesetz zu schreiben und dem Innenministerium, das dies fordert, besteht ein Patt. Doch was schadet das?

Seit die Vorratsdatenspeicherung im März gestoppt wurde, hat die Kriminalität nicht merklich zugenommen. Auch wenn das BKA behauptet, es gebe nun eine "Schutzlücke", ist von dieser nicht viel zu sehen.

Und nicht nur das: Schaar und Weichert könnten sich eigentlich völlig aus der Debatte um Vorratsdaten raus halten und zuschauen, was die EU dazu sagt. Die zuständige Kommissarin nämlich lässt das Verfahren gerade prüfen. Sie wird es wohl europaweit ändern.

Genau mit dieser Begründung, man wolle die Entscheidung abwarten, hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bislang ihre Mitarbeit verweigert. Das dürfte ihr nun schwerer fallen.

Schaar und Weichert haben dem nun plötzlich vorgegriffen. Mit er einzigen Begründung, man wolle die derzeitige Blockade beenden und eine umsetzbare Alternative diskutieren. Zitat Schaar: "Angesichts der Forderungen von Sicherheitspolitikern nach einer schnellen Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung halten es die Datenschutzbeauftragten für erforderlich, sich ernsthaft mit Alternativen zum massenhaften anlass- und verdachtslosen Speichern von Verkehrsdaten der Telekommunikation auseinander zu setzen."

Mit anderen Worten: Sie beugen sich dem Druck von Politik und Polizei. Und finden in dem Bemühen, auch die Gegenseite zum Einlenken zu bewegen leider eine Alternative, die die Gegner des Ganzen – die Bürger – nicht glücklich machen wird.

Denn auch wenn die Datenschützer die Vorratsdatenspeicherung zeitlich enger begrenzen und wohl auch abspecken wollen: Es bleibt eine Speicherung von Verbindungsdaten jeder digitalen Kommunikation auf Vorrat. Und damit eine im Grundsatz gefährliche Idee.

So etwas nennt man im Englischen "slippery slope", den rutschigen Weg, der in den Abgrund führt.


Aus: "Datenschutz: Der seltsame Sinneswandel des Peter Schaar" Von Kai Biermann (13.11.2010)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-11/schaar-kommentar


Textaris(txt*bot)

Offener Brief des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, vom 16. November 2010

Sehr geehrter Herr Schaar, ...
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/407/1/lang,de/


Textaris(txt*bot)

#263
Quote[...] NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hält ebenso wie die Polizei eine Vorratsdatenspeicherung im Kampf gegen Terroristen für dringend geboten. "Datenschutz ist selbstverständlich. Allerdings dürfen wir im Sinne der Opfer nicht so weit gehen, dass Straftaten nicht mehr ordentlich ermittelt und Straftäter nicht zur Rechenschaft gezogen werden können." Jäger forderte von Bundesinnenminister und Bundesjustizministerin einen verfassungskonformen Gesetzentwurf. Bei der Vorratsdatenspeicherung gehe es Jäger zufolge nicht um Inhalte von Gesprächen, sondern um die Verbindungsdaten: "Wann hat wer mit wem telefoniert oder gemailt? Über welchen E-Mail-Account?"

Auch Unionspolitiker beklagen das bundesverfassungsgerichtliche Aus der Vorratsdatenspeicherung. Wer sich jetzt noch dagegen wehre, habe die Bedrohungslage nicht verstanden, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl. "Wenn ein Terrorist erst einmal mit einer Bombe auf dem Bahnhof steht, ist es zu spät", sagte der CSU-Innenexperte. Zur Financial Times Deutschland sagte er: "Wer sich jetzt noch gegen die Vorratsdatenspeicherung wehrt, hat die Bedrohungslage nicht verstanden." Zudem müsse es anstelle chinesischer Mauern eine engere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Geheimdiensten geben.

... Zuvor hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) mitgeteilt, es gebe "konkrete Ermittlungsansätze", die auf einen Anschlag hinwiesen. Ausdrücklich nannte er dabei die Terrororganisation al-Qaida. Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin kritisiert die Terrorwarnung de Maizières als zu vage.

... Bayerische Sicherheitskreise bestätigten indessen die Warnungen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vor Terroranschlägen. Offenbar gebe es einen Zusammenhang mit einem US-Drohnenangriff im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet Anfang Oktober, bei dem nach pakistanischen Geheimdienstangaben mehrere deutsche Islamisten ums Leben gekommen sein sollen. Aus deren Umfeld solle nun Rache angekündigt worden sein. Gefährder seien auf dem Weg nach oder bereits in Deutschland. Als problematisch betrachteten Sicherheitskreise, dass man ohne Hinweise auf konkrete Vorhaben nur sehr schwer einen Selbstmordanschlag etwa auf den öffentlichen Personennahverkehr oder ein Hotel vereiteln könne.

... Die Bundesregierung hatte am Mittwoch öffentlich vor einem für Ende des Monats geplanten Terroranschlag in Deutschland gewarnt. Bundesinnenminister de Maizière sprach von Hinweisen eines ausländischen Partners, nach denen ein, "mutmaßliches Anschlagsvorhaben umgesetzt werden" soll. Es lägen aber auch eigene Erkenntnisse über solche Bestrebungen islamistischer Gruppen vor. Die Bundesbürger müssten sich bis auf weiteres auf eine sichtbare Polizeipräsenz einstellen, sagte de Maizière. Darüber hinaus werde es eine Vielzahl an Vorkehrungen geben, die nicht zu sehen seien. Dies alles diene der Vorbeugung und der Abschreckung: "Wir zeigen Stärke, lassen uns aber nicht einschüchtern", so de Maizière. Es gebe Grund zur Sorge, aber keinen Grund zu Hysterie.

QuoteDerekReign schreibt Unendliche Geschichte geht weiter...

"Wer sich jetzt noch gegen die Vorratsdatenspeicherung wehrt, hat die Bedrohungslage nicht verstanden."

Nein Herr Uhl, SIE haben aber auch GAR nichts verstanden!

"Zuvor hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) mitgeteilt, es gebe "konkrete Ermittlungsansätze""

Ja und wie um Himmels willen konnte das passieren? So ganz ohne Vorratsdatenspeicherung?!? Ohne die GEHT doch angeblich gar nichts mehr zu ermitteln...
Man sieht also, die üblichen Reflexe und Nebelkerzen. Im Übrigen, hatte die Union nicht eine Kampagne gegen die FDP in der Sache angedroht? Das scheint sie dann jetzt wohl zu sein... durchsichtig, plump, widerlich.


QuoteWM2000 schreibt, 18.11.2010 um 08:37 Uhr

Alles nur Zufall?

Es ist schon eigenartig, dass sich einen Tag nach der ,,Terrorwarnung" sich die Innenminister treffen, da dieses Treffen schon weit vor dieser Verkündigung geplant war. Da es bei dem Treffen auch um die vom Verfassungsgericht gekippte Vorratsdatenspeicherung geht ist mit weiteren Einschränkungen der Grundrechte der Bürger zu rechnen. Jetzt kann die FDP beweisen dass diese bei ihrer Haltung bleibt diese nicht weiter anzutasten. Doch auf die Umfallerpartei kann man sich nicht verlassen und Frau Leutheuser-Schnarrenberger wird eher nochmals zurücktreten als sich dagegen zu erheben


Quoterub-a-dub schreibt, 18.11.2010 um 08:31 Uhr

Angstmache

Ich kann es nicht mehr hören! Wieder einmal heißt es dass böse Terroristen Anschläge planen würden - sagt wer? - was Anlass ist medial und mit hohem Personalaufwand für Unsicherheit zu sorgen. Und wieder einmal nehmen das die üblichen Verdächtigen von CDU und SPD nach der Verschärfung der "Sicherheitsgesetze" zu schreien. Ich kann es nicht mehr hören!!

Von mir aus sollen uns doch irgendwelche Islamisten drohen. Sollen sie doch im Zweifelsfall eine Bombe zünden. Ist mir lieber als zuzusehen wie Schritt für Schritt Bürgerrechte inkl. Unschuldsvermutung abgeschafft werden. Ich fürchte mich nicht vor Terroristen. Ich fürchte mich vor Sicherheitspolitikern, die anscheinend doch nur mein Bestes wollen und uns dabei unsere Freiheit nehmen.

Kein Terrorist kann uns Freiheit nehmen. Die nehmen wir nämlich nur selbst. ... Ich glaube im Grunde nicht einmal mehr an islamische Terroristen. Die werden so oft als Begründung herangezogen dass ich sie schon für eine Erfindung der "Sicherheitsbehörden" halte. So weit ist es schon gekommen.




QuoteDadamsda schreibt, 18.11.2010 um 08:25 Uhr

Überwachungsstaat

Au ja, ausserdem INDECT, Netzsperren, usw. Überwachung "nur" gegen "Terror"? Wie wärs noch mit Kinderschändern, Linken, Rechten, Kritischen Bürgern, Gerwerkschaftlern, Studenten?

Sobald man bürgerliche Grundrechte (wie bei der Vorratsdatenspeicherung) angreift ist die Demokratie verloren!


Quote1Minimax schreibt, 18.11.2010 um 09:21 Uhr

Zufälle gibt es

Da beginnt also die Innenministerkonferenz und rein zufällig wird öffentlichkeitswirksam eine Terrorwarnung herausgegeben. Selbstverständlich wäre die Sicherheit ohne diese Terrorwarnung nicht zu gewährleisten gewesen. Rein zufällig wird dann das altbekannte Thema Vorratsdatenspeicherung wieder aus den Schubladen hervorgeholt.

Und meine lieben Foristen, wer glaubt das wäre das einzige was sich in diversen Schubladen befindet der irrt sich. Die USA hatten viele Pläne in den Schubladen und haben den Anschlag auf das World Trade Center genutzt diese Pläne aus den Schubladen zu holen. Es soll keiner glauben dass es in Europa bzw. Deutschland anders laufen würde. Mit der Salamitaktik wird Stück für Stück das Grundgesetz ein wenig abgeschwächt. Ein bischen mehr Hausdurchsungen, ein bischen mehr Telekommunikationsüberwachung, ein bischer mehr Überwachung des Internet etc. Und sollten einzelne Politiker, Richter oder Bürger da nicht mitspielen ein bischen Terrorwarnung damit ja kein Widerstand kommt.

Ich bin einmal gespannt welche Medien da in welcher Form auch wieder mitmachen.

...



QuoteDieter_Wondrazil schreibt, 18.11.2010 um 09:17 Uhr

Woher kommen die Warnungen?

Richtig, von denen, die ausserhalb jeglicher Rechtsstaatlichkeit und jeglicher Verfassung stehen:
die "Dienste".
Übrigens die selben Dienste, die MVW im Irak ausmachten oder auch mal den einen oder anderen Inside-Job erledigten, oder auch mal ein bischen die Wahrheit aufhübschten (Euphemismus für übelst lügen).
Diese Dienste sind NICHT vertrauenswürdig und agieren vollkommen unkontrolliert ausserhalb des Gesetzes. Sie sind eine Schande für eine FDGO.
Wer diesen Leuten glaubt, würde wohl zwecks Altersversorgung auch auf den Jahrmarkt gehen und zwielichtige Kredithaie um Rat bitten.
Widerlich.

Diese Leute gehören vor ein ordendliches Gericht. Sonst aber auch gar nichts.


Quotefarbraum schreibt, 18.11.2010 um 08:58 Uhr

Die Mediendiktatur schreitet unaufhaltsam voran...

Die Terrorwarnungen könnt ihr euch sparen.
Die Deutschen haben sich nichtmal gegen das SWIFT-Abkommen gewehrt und werden auch bei der Vorratsdatenspeicherung kaum aufmucken. ...



Aus: "Viele Ängste und eine alte Bekannte" (18.11.2010)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/debatte-um-terrorgefahr-viele-aengste-und-eine-alte-bekannte-1.1025273

-.-

Quote[...] Der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), nahm die Warnung zum Anlass, um eine Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung ins Gespräch zu bringen. Uhl sagte, es seien verbesserte Möglichkeiten zur Überwachung der Telekommunikation durch die Nachrichtendienste nötig. "Wenn diese Chance vertan wird und sich der Terrorist mit der Bombe unterm Arm auf den Weg gemacht hat, hat der Staat verloren." Es sei "völlig undenkbar", dass die Menschen ohne Vorratsdatenspeicherung geschützt werden könnten.

...

Quote* graham.state
    * 18.11.2010 um 7:58 Uhr

tz tz tz

das ist mal wieder typisch. erst mal ein bischen angst machen und dann schnell die vorratsdatenspeichrung wieder ins gespräch bringen. das ist genauso sinn voll wie polizisten mit maschinengewehren an stellen einzusetzen wo viele menschen sind. was sollen die denn gegen bombenattentaeter mit ihren schnellfeuerwaffen machen? gleich mal alle drumherum mit niedermähen?
ich finde es sehr bedenklich, das ausgerechnet jetzt dieses thema wieder auf den tisch geworfen wird.


Quote* abc666
    * 18.11.2010 um 8:06 Uhr

Katze aus dem Sack

... Politiker von CDU und SPD fordern eine strengere Überwachung per Vorratsdatenspeicherung, um Gefahren frühzeitig zu erkennen.. Interessant wäre doch mal, welchen Sinn die Speicherung der Vorratsdaten von 82 Millionen Menschen haben sollte und wie man dadurch Gefahren "frühzeitig" erkennen sollte ohne diese Daten permanent und umfassend auszuwerten. Das wäre dann der endgültige und letzte Schritt hin zu einem Überwachungsstaat.



Quote* Haunebu
    * 18.11.2010 um 8:18 Uhr

Ich Frage Mich

wirklich wie lang die bevolkerungen von europa sich so verarschen lassen will..

'die terroristen hassen unsere freiheit...so..wir mussen eure freiheiten wegnehmen um euch schutzen zu können'..

wenn diese angeblichen freiheiten so toll sind..so wertvoll...so geschätzt...warum würden die beim ersten angeblichen gefahr weggenommen?

die sind nichts als leere wörte... nichts...


Quote* Haunebu
    * 18.11.2010 um 8:28 Uhr

US-Counterinsurgency-Manual

http://www.scribd.com/doc/12488454/Flashback-US-Counterinsurgency-Manual-Calls-for-False-Flag-Operations-Suspension-of-Human-Rights

The manual directly advocates training paramilitaries, pervasive surveillance, censorship,
press control and restrictions on labor unions & political parties. It directly advocates
warrantless searches, detainment without charge and (under varying circumstances)the suspension of habeas corpus. It directly advocates employing terrorists or prosecuting individuals for terrorism who are not terrorists, running false flag operationsand concealing human rights abuses from journalists. And it repeatedly advocates the use of subterfuge and "psychological operations" (propaganda) to make these and other "population & resource control" measures more palatable.


Quote* Thrudheim
    * 18.11.2010 um 8:35 Uhr

Aha, doch nur Mittel zum Zweck?

Die Angst der Bürger, von Furcht kann hier ja nicht die Rede sein, wird zum Durchdrücken verschärfter Überwachungsgesetze instrumentalisiert und der bisher eher unauffällige de Maizière macht sich bei den Konservativen und Autoritätsgläubigen bekannt.

Jetzt ist aber mindestens so ein Ding wie die Sauerlandgruppe fällig. Würde der Sache mehr Glaubwürdigkeit verleihen.

Einen Anschlag können wir zu meinem Bedauern nie ganz ausschließen. Wir benehmen uns ja (politisch) in den islamischen Ländern wie die Wildsäue. Frieden ist, wenn die Bomben woanders fallen. Das geht dauerhaft nicht gut. Im asymetrischen Krieg wird Bombenterror aus der Luft mit Anschlägen beantwortet. Das hat was mit der Logik des Krieges zu tun. Wenn Clausewitz nicht so schwierig zu lesen wäre, würde ich ihn den Politikern von SPD, CDU und Grünen als Lektüre empfehlen. Aber vielleicht macht mal jemand ein Kinderbuch mit Bildern aus diesem Werk.

In jedem Fall würden die deutsche Kriegspolitik und der Ausbau des Überwachungsstaates durch einen Terroranschlag politisch beflügelt.


Quote* Oliver Heine
    * 18.11.2010 um 8:38 Uhr

Nein, was für eine Überraschung!

Hätte ich gestern nur einen Dummen gefunden, der mit mir gewettet hätte, dass diese "Terrorwarnung" doch wieder nur missbraucht wird um die Grundrechte aller Menschen hier in Deutschland einzuschränken - ich hätte Geld damit gewinnen können.

Leider waren in meinem Bekanntenkreis alle skeptisch (oder soll man sagen: erfahren) genug um nicht auf diese Wette einzugehen.

Ein Bitte an die Redakteure dieser Zeitung, analog zur Aufforderung von gestern: kehren Sie bitte zur Kritik zurück und hinterfragen Sie solche abstrakte Drohungen wie die gestrige sofort, am besten direkt auf der Pressekonferenz.

Es tut einfach weh zu sehen für wie blöd man von den Politikern gehalten wird, und es tut genauso weh zu sehen, dass Sie als Journalisten sich zu simplen Überträgern dieser Verdummung degradieren lassen.

Und am meisten tut es weh zu spüren, wie machtlos man ist. Man kann demonstrieren, klar, aber in den Medien wird doch wieder nur von Gewalttätern und den Polizeieinsätzen gesprochen, und nicht vom Anliegen der friedlichen Demonstranten.

Man kann wählen, klar, aber man hat mit einer Stimme zu wenig Steuermöglichkeiten um wirklich seine Meinung auszudrücken.

Man kann den Parteien beitreten, klar, aber die Erfahrung lehrt mich, dass leider besonders dort nur die Ideen von ganz oben abgenickt werden anstatt wirklich etwas zu bewegen.

Man fühlt sich so unglaublich machtlos gegenüber diesen Schweinereien, die hier passieren.


Quote* Harzer
    * 18.11.2010 um 8:44 Uhr

Unsere Obrigkeit...

... hat das Vertrauen der Bevölkerung schon in großen Bereichen verspielt.
Das auf fast allen Gebieten, von Finanzen über Demokratie bis zur Ehrlichkeit.
Eben deshalb ist es auch kein Wunder, daß ihr auch hier sehr kritisch und mistrauisch begegnet wird, und das ist auch richtig so.

Dazu kommt die Frage, in wie weit tatsächlichen Anschlägen durch nebulöse Warnungen besser vorzubeugen ist.


Quote* Sushirolle
    * 18.11.2010 um 8:58 Uhr

Es gilt immer noch

Kein Terrorist, keine Terrororganisation kann unserem Staat so viel Schaden zufügen wie diese irren Typen in Berlin.

Die größte Bedrohung unseres Rechtstaats und unserer Demokratie ist diese CDUCSUSPDFDPGrüne-Einheitspartei, bestehend aus lauter egoistischen, wirtschaftshörigen und korrupten Politikern, die täglich ihren Amtseid ("zum Wohle des Deutschen Volkes") und das GG brechen.

Das kann nicht oft genug wiederholt werden!


Quote* Pengolodh
    * 18.11.2010 um 9:13 Uhr

Alles klar!

Da wollen CDU-Politiker eine Vorratsdatenspeicherung, die gegen Terrorismus natürlich rein garnichts bringt, wenn die Terrorgruppen doch sowieso schon von V-Leuten durchsetzt sind (sogar das Datum der Ankunft der Terrorgruppe ist ja bekannt, nicht aber der Ankunftsort, da ist Kabarett ein Witz dagegen), und der Koalitionspartner ist widerspenstig, und da taucht kurz vor der Sitzung der Innenministerkonferenz eine Terrorwarnung auf. Zufälle gibt's!
Für wie blöd halten die uns eigentlich?!


Quote* teardown
    * 18.11.2010 um 9:21 Uhr

Es wäre wirklich wünschenswert, wenn...

...sich die "Politiker" beim Verarschen des Volkes ein bißchen mehr Mühe geben würden!

Dieses tumbe Vorgehen empfinde ich als beleidigend!


Quote* Jess87
    * 18.11.2010 um 9:46 Uhr

Wieder mal ein Beispiel dafür, ...

...wie sehr sich die Politik von der Gesellschaft entfernt hat. Freuen würde mich ja mal, wenn unsere lieben Politiker in Berlin ab und an die Kommentare hier lesen und sich Gedanken dazu machen würden.


Quote* websingularität
    * 18.11.2010 um 9:55 Uhr

Gefahr von Selbstzerstümmelung ist größer.

Ich behaupte mal, der "Psychoterror" in der Wirtschaft, macht unser Land eher kaputt, als der echte Terror.
Das beste Mittel ist, dass die Bürger nicht gestresst und dadurch aufmerksamer sind, als diese nervösen Sicherheitsbehörden.
Dann funktioniert auch die Immunabwehr unseres Landes viel besser.

Absolute Sicherheit gibt es eh nicht.



Aus: "Innenpolitiker fordern Vorratsdatenspeicherung" dpa, Reuters, AFP (18.11.2010)
Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-11/terrorwarnung-vorratsdatenspeicherung


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, hat die Polizei für ihre wiederholte Forderung nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung kritisiert. In einem offenen Brief an den Präsidenten des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke, den Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei Bernhard Witthauf und an den Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Klaus Jansen schreibt Weichert, zu den politischen Gestaltungspflichten gehöre es, nicht das maximal Mögliche an Grundrechtseinschränkungen vorzusehen, sondern das Nötige und Sinnvolle. Dieses Bestreben vermisse er bei der Polizei in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung.

"Ähnlich wie bei der Diskussion um die sogenannte Online-Durchsuchung erwecken Sie den falschen Eindruck, dass ohne die Verwirklichung einer maximalen Regelung Strafverfolgung im Internet nicht mehr möglich wäre", schreibt Weichert. "Insbesondere berücksichtigen Sie zu wenig, dass Strafverfolgung im Internet nicht von einem einzigen Instrument abhängt, sondern von einem effektiv eingesetzten Mix von Maßnahmen, wobei viele dieser Maßnahmen grundrechtsneutral sein können."

Weichert teilt die Überlegungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Peter Schaar zu einer möglichen Pflicht zu einer kurzen Aufbewahrung bestimmter Verkehrsdaten zum Zweck der Bekämpfung schwerer Kriminalität ("quick freeze"). An dieser Diskussion hätten sich Ziercke, Witthaut und Jansen bisher nicht beteiligt. Dazu will Weichert die drei mit seinem offenen Brief nun "nachdrücklich einladen".

Unterdessen drängt die CSU-Landtagsfraktion auf eine sofortige Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Die derzeitige Rechtslage sei nicht hinnehmbar, weil sie Terrorhelfer, Mörder, Pädophile, Rauschgifthändler und andere gefährliche Straftäter begünstige, erklärten die Rechts- und Innenexperten der Fraktion am Dienstag in München. Es gebe hier eine "massive Regelungslücke", klagte die Vize-Vorsitzende des Rechtsausschusses, Petra Guttenberger. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) müsse umgehend ein neues Gesetz vorlegen, das den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird.

Die CSU-Fraktion schlägt vor, ähnlich wie bei der Regelung der Telefonüberwachung einen Katalog von Straftaten aufzustellen, bei denen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung angewandt werden darf. Das sei ein "verfassungsrechtlich ausgetretener Weg" und funktioniere damit problemlos, argumentierte der Rechtsexperte Winfried Bausback. (anw)

Quote23. November 2010 18:12
Schaar & Weichert für kurze Vorratsdatenspeicherung
Lars Kasper, Lars Kasper

Nur nochmal als Hinweis, damit es wirklich klar ist:

Peter Schaar und Thilo Weichert meinen mit ihrem »Quick Freeze«
Schaars »Quick Freeze Plus«, also eine Vorratsdatenspeicherung von
zwei Wochen. (Sie nennen es eben anders.)

Ihr Argument ist, daß beim »normalen« Quick Freeze erst die Daten
eingefroren werden, sobald ein Verdacht vorliegt. Dann wären aber die
Telekommunikationsdaten ja nicht mehr vorhanden, die für die Tat
relevant wären, die zum Verdacht geführt haben.

Daher wäre also eine anlaßlose Vorratsdatenspeicherung sämtlicher
Telekommunikationsdaten aller Telekommunikationsdaten notwendig. Ob
das nun zwei Tage, zwei Wochen, zwei Monate, sechs Monate oder zwei
Jahre sind, ist dann nur noch Verhandlungssache. (Und mit zwei Wochen
werden sich die ehemals »großen Volksparteien« und
Ermittler/Strafverfolger sicher nicht zufrieden geben.) Es erinnert
mich ein wenig an »kleinen Finger reichen« ...

Am liebsten wäre es den Datenschützern natürlich, wenn keine Daten
gesammelt würden. Aber da sich die Gegenseite (Innenminister,
Innenpolitiker der »großen Volksparteien«, Polizei) nicht bewegen,
kommen nun Schaar und Weichert (und andere Landesdatenschützer) denen
entgegen. Unnötig, wie ich finde.

------------------------------------------

Es geht um die Frage, ob überhaupt Daten aller Menschen aufgezeichnet
werden dürfen, obwohl kein Verdacht gegen sie vorliegt. Um für wie
viele (bzw. *wenige*) Ermittlungsverfahren *möglicherweise*
hilfreiche Telekommunikationsdaten zu erlangen? Und für welche
Straftaten?

Ist die pauschale Datensammlung auf Vorrat und Verdächtigung nicht
eine Umkehrung der Unschuldsvermutung? Eine Abkehr vom Rechtsstaat
und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung?

Und wieso eigentlich nur Telefon- und Internetdaten? Warum nicht auch
Postsendungen? (Paketbomben! Briefbomben! Kinderpornoversand!
Drohbriefe! Am besten sowieso nur per Vorlage des neuen
Personalausweises Post versenden dürften ...)

Ein Blick in die Zukunft: Wäre es nicht auch hilfreich, von jedem
Menschen zu wissen, wann er sich wo aufgehalten hat und mit wem er
dabei gesprochen hat? Damit könnten doch auch zig Verbrechen und
Vergehen aufgeklärt werden. Also einen Chip mit GPS und RFID bei der
Geburt implantieren und alles aufzeichnen? Technisch ist das nicht
unmöglich. Die Daten könnten ja auch einmal nützlich werden.

Quote23. November 2010 18:44
Re: Schaar & Weichert für kurze Vorratsdatenspeicherung
The Independent (mehr als 1000 Beiträge seit 26.07.00)

Bei der Telefonüberwachung ist ja auch klar und unstreitbar, daß nur
Gespräche seit Anordnung der Abhörung mitgehört werden dürfen. Warum
sollte das bei Internetdaten anders sein? Quick Freeze alleine reicht
vollkommen aus, alles andere wäre verbotene Gesinnungsschnüffelei.




Aus: "Datenschützer kritisiert wiederholte Forderung nach Vorratsdatenspeicherung" (23.11.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-kritisiert-wiederholte-Forderung-nach-Vorratsdatenspeicherung-1141093.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Innenausschuss des Bundestags hat am heutigen Mittwoch einen fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag zum 22. Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten angenommen. Darin wird die besondere Gefährdung der informationellen Selbstbestimmung durch technische Entwicklungen und das damit veränderte Kommunikationsverhalten kritisiert. Die Innenpolitiker sehen mit Sorge, wie es "die Vielzahl der Datenverarbeitungen und das unaufhörliche Anwachsen von Datenbeständen" den Bürgern immer schwerer macht, ihr Selbstbestimmungsrecht auszuüben. Eine Stärkung der Rechte der Betroffenen hält der Ausschuss daher für "dringend geboten".

Abhilfe erhoffen sich die Abgeordneten von einer "engeren Zweckbindung" der Datenverarbeitung. Sie erinnern daran, dass eine Profilbildung nur zulässig sei, "wenn sie durch eine entsprechende gesetzliche Grundlage erlaubt ist oder der Betroffene wirksam eingewilligt hat". Generell müsse die Sammlung personenbezogener Daten ohne Kenntnis der Betroffenen "wieder zur Ausnahme werden". Rechte auf Auskunft, Löschung, Sperrung oder Widerspruch seien bürgerfreundlicher auszugestalten und sollten "auch im Kontext des Internet einfach handhabbar und realisierbar sein". Neben gesetzlichen Regelungen könnten aber auch Selbstverpflichtungen der beteiligten Branchen das Datenschutzniveau verbessern.

Für unerlässlich halten es die Parlamentarier, dass auch die Bürger selbst "verantwortungsvoll mit ihren personenbezogenen Daten umgehen und die Möglichkeiten technischer Schutzmaßnahmen nutzen". Aufklärung gerade von Kindern und Jugendlichen und Vermittlung des entsprechenden technischen Know-how seien daher "wichtige datenschutzpolitische Ziele". Die Regierung solle sich diesen Aufgaben etwa durch die Errichtung der geplanten "Stiftung Datenschutz" verstärkt widmen, für die der Bundestag jüngst erste Mittel freigegeben hat.

Die heise online vorliegende Resolution fordert die Exekutive zudem auf, sich in den anstehenden Verhandlungen über die Novellierung der allgemeinen EU-Datenschutzrichtlinie für die Sicherung eines hohen Datenschutzniveaus entsprechend der deutschen Bestimmungen einzusetzen. Angesichts der "ständig fortschreitenden globalen Vernetzung" müssten zudem "internationale Instrumente" entwickelt werden, die den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen wirksam gewährleisten. Sinnvoll sei daher die Absicht Brüssels, dafür etwa in einem transatlantischen Datenschutzabkommen Voraussetzungen zu schaffen.

Der Antrag verweist darauf, dass staatliche Stellen zunehmend die ihnen eingeräumte Befugnis nutzten, sich per Abrufverfahren über die von Bürger eingerichteten Konten zu informieren. Hierbei handele es sich um Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, bei denen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten sei. Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, "schnellstmöglich den Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und nach Auswertung der Ergebnisse der stetigen Ausweitung der Abfragen durch wirksame Maßnahmen zu begegnen".

Bewusst sind sich die Abgeordneten zudem der "datenschutzrechtlichen Vorbehalte", die bei vielen Bürgern hinsichtlich der Volkszählung 2011 beständen. Gerade deswegen sei eine datenschutzkonforme Durchführung des Zensus "unabdingbar". Nicht zuletzt haben die Parlamentarier auch die Forderung von Datenschützern übernommen, wonach beim Einsatz intelligenter Stromzähler die Erstellung umfangreicher Nutzerprofile zu vermeiden sei. (Stefan Krempl) / (vbr)

Quote1. Dezember 2010 18:44
Heuchler
tam (218 Beiträge seit 06.01.00)

Elende Heuchler!


Quote1. Dezember 2010 23:31
Sie sind nicht besorgt ueber das Anwachsen der Datenbestaende
ongar

sondern das Datenbestaende ueber sie und ihre Kommunikation
ins Internet gelangen.
Man sehe und hoere sich nur mal die Reaktionen der einzelnen
Politiker an. Durch alle Parteien wird die Publikation von
den US-Cables durch Wikileaks verurteilt und warum?
Weil es den Politikern aufgegangen ist, das es auch Sie treffen kann.
Dashalb jetzt das Geschrei. Mit den Daten der Buerger hat das
nichts zu tun. Man sollte die naechsten Gesetze, zum "Datenschutz"
und der Informationellen Selbstbestimmung, genau unter die Lupe
nehmen,  ob da nicht einige neue Straftatbestaende auftauchen.

gruss rudi


Quote2. Dezember 2010 08:28
Seltsames Timing
Klötenspalter

Erst seit auch dem letzten Parteitölpel klar geworden ist, dass die
schmutzige Politwäsche in die Öffentlichkeit gezerrt werden kann,
sind plötzlich immer mehr von diesen Kaspern über die Datenberge
besorgt. Denn auch Protokolle der US-Depeschen Art sind Daten. ...


Quote2. Dezember 2010 09:05
Ausgezeichnet, dann kann die VDS ja ausfallen.
Mr_Biggun

Wollen ja nicht unnötig noch mehr höchstpersönliche Daten anhäufen,
nech? ...


Quote2. Dezember 2010 09:51
So schnell konnte ich mich gar nicht über den Mülleimer beugen...
J.Reuther

wie ich kotzen musste.

Während ich bei den meisten Datensammlungen der Wirtschaft ein
Auskunftsrecht habe und gegbenenfalls Widerspruch einlegen kann (mit
welchem Resultat auch immer) sind es doch gerade die staatlichen
Datensammlungen, denen niemand entkommen kann.



Aus: "Bundestag besorgt über "unaufhörliches Anwachsen von Datenbeständen"" (01.12.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-besorgt-ueber-unaufhoerliches-Anwachsen-von-Datenbestaenden-1145977.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Streit um die Vorratsdatenspeicherung macht auch kurz vor Weihnachten keine Pause. So haben sich übers Wochenende der Deutsche Richterbund (DRB) und die Gewerkschaft der Polizei (GDP) für eine rasche Neuregelung stark gemacht. Generalbundesanwältin Monika Harms forderte darüber hinaus Befugnisse für Ermittler für heimliche Online-Durchsuchungen und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) auch zur Strafverfolgung. Bisher ist dem Bundeskriminalamt (BKA) der verdeckte Zugriff auf IT-Systeme nur zur Terrorabwehr erlaubt. Die technisch ähnlich gelagerte Quellen-TKÜ zum Abhören von Internet-Telefonaten vor der Ver- beziehungsweise nach der Entschlüsselung erfolgt größtenteils in einer rechtlichen Grauzone.

Der DRB-Vorsitzende Christoph Frank erklärte gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung, dass auf nahezu allen Feldern mittlerer bis schwerer Kriminalität Telefon- und Internetverbindungsdaten häufig der einzige Ansatz für Ermittlungen seien. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts liegt eine "Blaupause" für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung auf dem Tisch. Der Gesetzgeber müsse diese jetzt endlich umsetzen. Der von der FDP vorgeschlagene Ansatz der Speicherung bei Bedarf sei keine taugliche Alternative. Diese "Quick Freeze"-Regelung liefe ins Leere, weil Verkehrsdaten in der Regel nur noch wenige Tage gespeichert würden.

Der neue GDP-Vorsitzende Bernhard Witthaut betonte gegenüber der Agentur dapd, dass die Vorratsdatenspeicherung "sehr viele Ermittlungsmöglichkeiten, um Straftaten aufzuklären und zu verhindern" biete. Deswegen müssten sich die Liberalen und Bundesjustizministern Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bewegen, damit die Polizei die notwendigen Instrumente zur Verfügung gestellt bekomme. Harms hob in Karlsruhe hervor, dass die Strafverfolger islamistischen Terroristen "auf Augenhöhe" begegnen können müssten. Dafür bräuchten sie technische Mittel wie den Bundestrojaner und die anlasslose Aufzeichnung von Nutzerspuren. Es sei "bemerkenswert", dass Online-Durchsuchungen derzeit lediglich zur Gefahrenabwehr erlaubt seien. Sie hoffe auf neue Einsichten zu diesem Thema.

Leutheusser-Schnarrenberger hält derweil am Einfrieren von Verbindungs- und Standortinformationen in konkreten Verdachtsfällen fest und kündigte gegenüber Spiegel Online an, dass derzeit die von der FDP-Bundestagsfraktion verabschiedeten Eckpunkte "verfeinert" würden. Der Polizei solle es auch ohne pauschale Überwachung aller Telekommunikationsbewegungen möglich sein, "in engeren grundrechtsschonenden Grenzen Erkenntnisse aus bestimmten Daten" zu gewinnen. Es komme jetzt darauf an, dass ihre Partei beim Umgang mit der Kommunikation von Bürgern trotz des "Geplänkels in der Öffentlichkeit" an Prinzipien orientiert agiere, sagte die FDP-Politikerin laut Handelsblatt. (Stefan Krempl) / (vbr)

Quote20. Dezember 2010 15:11
"Sie hoffe auf neue Einsichten zu diesem Thema."
Losanda

Na, das hoffen wir doch alle.


Quote20. Dezember 2010 15:42
Und Axel E. Fischer fordert Abrüstung im Cyberkrieg...
altmetaller

...Ziel ist es, bis 2012 die Anzahl der Computer um 20% zu
verringern.


Quote20. Dezember 2010 15:52
Vorratsdatenspeicherung: Wofür sie wiklich da ist
DirkN

Das, weswegen übertragen wird:
Schätzungsweise mehr als neunzig Prozent der Delikte, bei denen seit
2008 Vorratsdaten angefordert wurden, waren Beleidigungen,
Urheberrechtsverletzungen und Betrug, sogenannte minder schwere
Straftaten.

Das, was die Provider übertragen müssen:
Neben den üblichen Informationen wie Name, Adresse und Aufenthaltsort
stehen dort unter anderem: E-Mail-Adressen, Rechnungsinformationen,
bekannte Login-Namen, Zeiten, wann das Gerät an- und abgeschaltet
wurde, SIM- und IMSI-Nummern der Geräte sowie MAC- und IP-Adressen
und sogar die PUK-Codes. Mit letzteren lässt sich ein Handy gegen den
Willen des Besitzers sperren oder fernsteuern.

> http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-02/vorratsdaten-etsi-karlsruhe


Quote20. Dezember 2010 16:26
Auf Augenhöhe begegnen...
awinterl

... tun sich die Ermittler und die Terroristen doch schon!
Beide Gruppen arbeiten fleißig daran mit, das die Freiheit endgültig
über Bord gekippt wird.
Und wenn man Erfolgreiche Zusammenarbeit in Reinkultur erleben will
Ermittlungsbehörden und Terroristen sind hier das Geniale Vorbild!
Soviel blindes Verständnis wie man sich die Bälle zu spielt und damit
erfolgreich gegen die Freiheit der Gesellschaft und des Einzelnen
Vorgeht! Hab ich persönlich noch in keiner Firma erlebt.
Hat das nicht eigentlich einen Innovationspreis verdient?





Aus: "Neue Rufe nach Vorratsdatenspeicherung und schärferer Netzüberwachung" (20.12.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neue-Rufe-nach-Vorratsdatenspeicherung-und-schaerferer-Netzueberwachung-1156741.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Abgesandte europäischer Bürgerrechtsorganisationen haben auf dem 27. Chaos Communication Congress (27C3) in Berlin angekündigt, einen Gegenbericht zur offiziellen Evaluierung der Brüsseler Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch die EU-Kommission vorlegen zu wollen. Die Chefin des Innenressorts der Regierungseinrichtung, Cecilia Malmström, habe die Überprüfung der Direktive entwertet, empörte sich Katarzyna Szymielewicz, Gründerin der polnischen Panoptykon Foundation. Mit ihrer Ansage, dass die verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren bestehen bleibe, habe Malmström das Ergebnis mitten in einem laufenden Prozess bereits vorweggenommen. So verteidige die Kommission nicht die Interessen der Bürger, sondern allein die der Regierungen der Mitgliedsstaaten, die ihren Sicherheitsbehörden ein "Spielzeug" nicht mehr wegnehmen wollten.

Szymielewicz zufolge gibt es keinen Nachweis, dass die Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung schwerer Straftaten notwendig sei. Viele Mitgliedsstaaten hätten der Kommission "lächerliche" Statistiken zu diesem Punkt übermittelt. Diese machten deutlich, dass "der Kaiser keine Kleider anhat". Die Harmonisierung der Rechtslage zur anlasslosen Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten habe ihren Zweck nicht erreicht, da die Mitgliedsstaaten sehr unterschiedliche Speicherfristen zwischen sechs und 24 Monaten vorsähen und den von Brüssel vorgegebenen Spielraum so voll ausschöpften. In Polen könnten Vorratsdaten zudem selbst zur Bekämpfung und Prävention allgemeiner Kriminalität verwendet werden, was die Richtlinie eigentlich nicht zulasse.

Laut Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die umstrittene Maßnahme statistisch keinen signifikanten Effekt auf die Strafverfolgung. In 72 Prozent der Fälle hierzulande, in denen Vorratsdaten abgefragt worden seien, sei keiner der Verdächtigen verurteilt worden. Dagegen habe die Möglichkeit, auf die Informationshalden zuzugreifen, immer wieder zum Missbrauch verleitet. Für Ralf Bendrath, Mitarbeiter des grünen EU-Abgeordneten Jan Philipp Albrecht und Vertreter der "European Digital Rights"-Initiative (EDRi), hat die Vorratsdatenspeicherung die Idee einer freien Gesellschaft auf den Kopf gestellt. Alle sechs Minuten fielen im Durchschnitt bei EU-Bürgern die begehrten "Verkehrsdaten" an.
Diese könnten in 90 Prozent aller Fälle Aufschluss auch über Freunde und Bekannte geben. Zu 95 Prozent sei es gar möglich, den Aufenthaltsort eines mit diesem Instrument Beschatteten in den nächsten zwölf Stunden vorherzusagen.

Klar ist für Bendrath, dass die Verpflichtung zur pauschalen Datensammlung aus Brüssel kam und daher auch dort wieder aus dem Weg geräumt werden muss. "Wir brauchen euch, um diesen Kampf voranzubringen", appellierte der Wissenschaftler an die Hackergemeinde. Nötig sei eine Kampagne in allen 27 Mitgliedsstaaten, um vor allem dem EU-Rat deutlich zu machen, dass die tief in die Privatsphäre einschneidende Vorratsdatenspeicherung von eine großen Teil der jeweiligen Bevölkerung nicht mitgetragen werde.

Axel Arnbak von der niederländischen Bürgerrechtsbewegung Bits of Freedom ergänzte, dass sich mittlerweile 106 europäische zivilgesellschaftliche Vereinigungen gegen die umfassende Protokollierung der Nutzerspuren ausgesprochen hätten. Die Bürgerrechtler hätten dabei Verfassungsgerichte "und die Fakten" auf ihrer Seite.

...


Aus: "27C3: Hacker machen gegen Vorratsdatenspeicherung mobil" Von Stefan Krempl / hps  (29.12.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/27C3-Hacker-machen-gegen-Vorratsdatenspeicherung-mobil-1161824.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Bei den Wikileaks zugespielten US-Depeschen kommen immer mehr Details rund um die Netzpolitik einzelner Staaten zum Vorschein. In Schweden hat man jetzt Depeschen gefunden, die aufzeigen, dass eine Menge Grundrechtseingriffe in den letzten Jahren der schwedischen Regierung von der der US-Botschaft diktiert worden sind. Rick Falkvinge von der schwedischen Piratenpartei bloggt darüber, dass es u.a. für ein Gesetz zur Durchsetzung von geistigen Monopolrechten und die (geplante?) schwedische Vorratsdatenspeicherung massiv Druck von den USA gegeben hat.

...


Aus: "Cablegate: USA schrieben fleißig an Netzpolitik-Gesetzen in EU mit (Update)"
Quelle: http://www.netzpolitik.org/2010/cablegate-usa-schrieben-fleisig-an-netzpolitik-gesetzen-in-eu-mit/

-.-

http://rickfalkvinge.se/2010/12/22/cables-us-driving-swedish-data-retention/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Innenminister der Länder drängen auf eine rasche Regelung zur Vorratsspeicherung von Internet- und Telefonverbindungen. Derzeit gebe es eine erhebliche und gefährliche "Schutzlücke", sagte der neue Vorsitzende der Innenministerkonferenz und hessische Innenminister Boris Rhein (CDU). Dabei gehe es nicht nur um die Abwehr von Terrorgefahren, sondern auch um den Kampf gegen Kinderpornografie und organisierte Kriminalität.

Alle Innenminister seien sich einig, dass die Vorratsdatenspeicherung gebraucht werde, sagte der Hamburger Innensenator Heino Vahldieck (CDU), der bislang die Innenminister der Länder koordiniert hat. "Wir müssen da etwas tun."

Derzeit ist das vorratsmäßige Sammeln von Internet- und Telefondaten nicht mehr erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Frühjahr 2010 die bisherige gesetzliche Regelung für unzulässig erklärt. Seither ringen CDU und FDP um die Frage, in welchem Ausmaß die Vorratsdatenspeicherung wieder zugelassen werden kann. Die FDP ist dagegen, dass ohne Anlass alle Verbindungsdaten gespeichert werden.

Das von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ins Spiel gebrachte "Quick Freeze", das schnelle Einfrieren von Verbindungsdaten bei konkretem Anlass, lehnte Rhein ab. "Das ist ein Verfahren, das uns in dieser Frage überhaupt nicht hilft."

In der Diskussion um eine mögliche Zusammenlegung von Bundeskriminalamt und Bundespolizei rief Rhein zu Besonnenheit auf: "Man muss nicht auf alles übereilt, panisch und nervös reagieren." Es müsse gemeinsam nach einer Lösung für eine Organisationsreform gesucht werden. (dpa) / (anw)

Quote

11. Januar 2011 13:57
Innenminister schei*en auf Grundgesetz und Verfassungsgericht
Marcuse (mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.00)

... und werden nicht mal rot im Gesicht!

Quote11. Januar 2011 15:56
Re: Innenminister schei*en auf Grundgesetz und Verfassungsgericht
peterpan2 (77 Beiträge seit 17.11.10)

Leider hat das BVerfG die VDS eben nicht komplett verboten, sondern
sogar noch Formulierungshilfen für ein neues Gesetz gegeben.



Quote11. Januar 2011 14:02
"Schutzlücke"
Markus Friebling, Markus Friebling (mehr als 1000 Beiträge seit 12.08.08)

Neusprech?

...


Quote11. Januar 2011 14:31
Welche Zahlen und Fakten haben die Innenminister überzeugt?
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

Und warum versuchen sie nicht, damit die noch verbleibenden
VDS-Kritier damit auf ihre Seite zu ziehen?

Alle Fakten und Zahlen, die ich kenne, bescheinigen der
verdachtsunabhängigen Protokollierung und Speicherung jeglicher
Telekommunikation eine extreme Ineffizienz. Sogar das BKA selbst
rechnete ursprünglich mit weniger als 0,01% verbesserter
Aufklärungsquote durch die VDS. (Bis auch da die dumpfe "Wir brauchen
das!"-Argumentation einsetzte, aber neue Zahlen folgten nicht.)

Andere Studien und Statistiken zeigen, dass weder Kinderpornographie
noch Schwerverbrechen in irgendeinem dramatischen Maß zugenommen
haben, das es vielleicht rechtfertigen könnte, verzweifelt nach
Strohhalmen zu greifen. Noch dazu ist die Aufklärungsquote bei
Schwerverbrechen auch ohne VDS seit Jahren sehr gut. Über 90%! Was
machen da 0,01% aus?

Tötungsdelikte sind in Deutschland seit fast 20 Jahren stetig
rückläufig und die paar Täter die es noch gibt, werden zu 90-95%
überführt. (Eine beachtliche Leistung der Polizei, wenn man bedenkt
wie sehr deren Buget und Personalausstattung in dieser Zeit immer
wieder von der Regierung beschnitten wurde.)

Erfolgreiche Terroranschläge gab es überhaupt keine.

Wo bleiben denn die Argumente der VDS-Beführworter? Warum kommt von
denen immer nur ein "Wir brauchen das!" ohne jegliche Untermauerung
durch Fakten?

Solange das so ist, muss ich davon ausgehen, dass es keine Fakten
gibt, die für die VDS sprechen.
Was dagegen spricht ist klar und wurde auch schon vom höchsten
deutschen Gericht offiziell festgestellt. Die VDS ist ein extremer
Eingriff in die Grundrechte der Bürger und kann, wenn überhaupt,
deshalb nur unter strengsten Einschränkugnen und Kontrollen
verfassungskonform durchgeführt werden.

Die naheliegende Lösung heißt also: Die VDS wird in Deutschland nicht
wieder eingeführt und auf EU-Ebene setzt sich Deutschland für die
Rücknahme der entsprechenden Richtline ein.
Die Grünen haben neulich genau diesen Beschluss schon im Bundestag
zur Abstimmung vorgelegt, aber er scheiterte... an den Stimmen der
FDP!


Quote11. Januar 2011 15:44
Wo ist der Verfassungsschutz wenn man ihn braucht?
FLxxxxT.DE (mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.00)

Diese Innenminister sind wie es aussieht Verfassungsfeinde,
sie wollen etwas das die obersten Verfassungswaechetr bereits
als NICHT verfassungs kompatibel eingestuft haben.

Diese Innenminister sollten umgehend lückenlos
durch den Verfassungsschutz bewacht werden.

Ich sehe hier eine Schutzlücke!

mfg


Quote11. Januar 2011 18:40
Rhein: "Das ist ein Verfahren, das uns in dieser Frage überhaupt nicht hilft"
IST (mehr als 1000 Beiträge seit 29.11.05)

Aussage Rhein:
"Das ist ein Verfahren, das uns in dieser Frage überhaupt nicht hilft"

Klar, zur Überwachung des gemeinen Volkes bringt QuickFreeze wirklich
nicht viel.

Gruß Ingo



Aus: "Innenminister drängen auf Vorratsdatenspeicherung" (11.01.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenminister-draengen-auf-Vorratsdatenspeicherung-1167716.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich im Internetbereich für das Verfahren "Quick Freeze Plus" ausgesprochen. Bei diesem auch als "Vorratsdatenspeicherung light" bekannten Ansatz sollen Verbindungsdaten einige Tage verdachtsunabhängig von den Providern aufbewahrt werden. Die FDP-Politikerin plädiert in einem Eckpunktepapier für einen entsprechenden Gesetzesentwurf, über den die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) berichtet, konkret für eine siebentätige Speicherfrist. Hinzukommen soll die Möglichkeit, dass Ermittler bei "hinreichendem Anlass" auf Verdacht einer Straftat ein Einfrieren von Verkehrs- und Standortdaten bei allen Telekommunikationsanbietern anordnen können sollen. Um darauf zugreifen zu können, bräuchten sie dann eine richterliche Genehmigung.

"Sobald der Polizist einen Verdacht auf eine Straftat hat, kann er einen Sicherungsantrag stellen", erläuterte die Ministerin diesen Teil des Quick-Freeze-Konzepts gegenüber der Zeitung. Das sei ein "grundrechtsschonender Ansatz", der in der Koalition aber "zweifellos" umstritten sein werde. Vertreter der CDU/CSU-Fraktion drängen seit Längerem auf eine Wiedereinführung der allgemeinen Vorratsdatenspeicherung. Dagegen hatte sich die FDP-Ressortchefin immer wieder gewehrt. Eine "anlasslose" und verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren werde es mit ihr nicht geben, hatte es im Justizministerium noch Ende Dezember geheißen. Auch die FDP-Bundestagsfraktion hat sich entsprechend positioniert.

Mit dem Quick-Freeze-Plus-Modell, das hierzulande ursprünglich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ins Spiel gebracht hat, will Leutheusser-Schnarrenberger nun offensichtlich auf ihre Kritiker im Regierungslager zugehen und einen Kompromissvorschlag auf den Tisch legen. Entschiedene Gegner einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung reagierten aber gereizt auf die Überlegungen Schaars. Die Grünen fürchten, dass damit "ein Dammbruch" einhergeht. Für sie kommt nur eine komplette Abkehr von der "Speicherorgie" in Frage. Die derzeit auf dem Prüfstand stehende EU-Richtlinie zur Protokollierung von Nutzerspuren, die Speicherverpflichtungen zwischen sechs und 24 Monaten vorsieht, sei abzuschaffen. Auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärte jüngst, dass "eine Verkürzung des Speicherzeitraums nichts an den fatalen Wirkungen jeder verdachtslosen Totalspeicherung ändern würde".

Leutheusser-Schnarrenberger betonte demgegenüber in der SZ, das ihr Vorschlag "ja überhaupt keine Vorratsdatenspeicherung im bisherigen Sinn vorsieht". Die "eng befristete Speicherung" von Verbindungsdaten im Online-Sektor für eine Woche solle vor allem Bestandsdatenauskünfte ermöglichen, also die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen beziehungsweise den bei den Providern angemeldeten Kundendaten. Das sei "nichts im Vergleich zu dem Aufwand, der nach der Vorratsdatenspeicherung anfiel". Es würden keine Informationen mehr "uferlos" erfasst und monatelang gesammelt.

Der Hannoveraner Staatsanwalt Dieter Kochheim hatte zuvor Quick Freeze ohne Plusvariante als im bürgerrechtlichen Sinne bedrohlicher im Vergleich zur Vorratsdatenspeicherung bezeichnet. Dabei müssten Strafverfolger "ständig" die Aufnahmetaste für "Verkehrsdaten" drücken, also jedwede Internet- und Telekommunikation per se als verdächtig einstufen. Die Ermittler seien dabei unter Zeitdruck und würden so häufig Datenaufzeichnungen bei den Providern anordnen, auch wenn sie diese letztlich nicht bräuchten. Dies führe zu einem "Orwell-Staat". Bei der klassischen Vorratsdatenspeicherung könnten Strafverfolger dagegen "erst einmal andere Ermittlungsergebnisse abwarten" und dann gegebenenfalls einen Zugang zu Verbindungs- oder Standortdaten begehren. (Stefan Krempl) / (uma)

Quote16. Januar 2011 19:55
Kritik von Kochheim unverständlich
SportyBen (202 Beiträge seit 09.12.05)

In der einen Variante meint er, es gäbe einen ausufernden
Überwachungsstaat, wenn immer wieder von einzelnen Verdächtigen die
Daten gespeichert werden.
Wenn dagegen von allen - auch unverdächtigen - die Daten gespeichert
werden sieht er diesen Überwachungsstaat nicht.
Meines Verständnis nach ist die Hürde für den tatsächlichen Zugriff
auf diese Daten in beiden Fällen gleich hoch.

Für mich nicht verständlich. Die Argumentation erweckt den Eindruck,
als wolle er den eigentlich Nachteil seiner favorisierten Lösung nur
schnell der Alternative unterschieben in der Hoffnung, dass niemand
den Trick bemerkt.


Quote16. Januar 2011 22:26
... die FDP am Umfallen. Wer hätte das erwartet?
e7 (mehr als 1000 Beiträge seit 12.07.04)

> Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat
> sich im Internetbereich für das Verfahren "Quick Freeze Plus"
> ausgesprochen.

Die FDP beginnt langsam, auch im letzten Punkt, den man ihr zugute
halten konnte, umzufallen. Wer hätte das gedacht? ...


Quote17. Januar 2011 07:21
grundrechtsschonender
kampfzone

wie muss ich mir das vorstellen? es verstößt zwar immer noch gegen
die grundrechte aber nicht mehr ganz so sehr wie die vorherigen
ideen?


Quote16. Januar 2011 23:21
Demokratie light ...
troll-proll

nur ein bischen Folter, ein wegig Diktatur, ein paar
Verfassungsbrüche, ein paar gebeugte Grundrechte ...


Quote17. Januar 2011 08:44
Kleine Neusprech-Korrektur, lieber Heise
carnation

Bei "Wiedereinführung der allgemeinen Vorratsdatenspeicherung" kann
es sich doch nur um Wiedereinführung der verfassungswidrigen
Vorratsdatenspeicherung handeln.
Dann nennt es bitte auch so, liebe Heise-Redakteure!

Auch "Vorratsdatenspeicherung Light" betrifft alle Bürger und
unterscheidet sich nur in der Dauer der Speicherung von der
Wiedereinführung der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung.

Das wäre vergleichbar mit einer "Wiedereinführung der allgemeinen
Folter". Mit Folter können Ermittler nämlich auch mehr Erkenntnisse
gewinnen, als bei Beachtung der jetzt gültigen Verfassung. Folter ist
und bleibt trotzdem verfassungswidrig, selbst wenn Minister diese
Verhörmethode als "Folter light" wieder einführen möchten und es
irgendwann irgendeinem Polizisten gestattet wäre, "im Einzelfall",
"nach gründlicher Abwägung" oder bei "Gefahr im Verzug" Folter light,
"Tötung light" oder jetzt erstmal die "Vorratsdatenspeicherung Light"
anzuwenden. Über "grundrechtschonenden" Schwachsinn will ich mich
hier gar nicht erst auslassen.

Lasst euch nicht konditionieren und übernehmt statt des
ministeriellen Polit- Neusprechs lieber die wahren Bezeichnungen,
jedenfalls solange ihr es noch dürft.



Aus: "Justizministerin für "Vorratsdatenspeicherung light"" (16.01.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerin-fuer-Vorratsdatenspeicherung-light-1170207.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich mit ihrem Vorstoß für ein Modell "Quick Freeze Plus" mit einer siebentägigen Speicherung von IP-Adressen erwartungsgemäß zwischen alle Stühle gesetzt. Das Eckpunktepapier (PDF-Datei) zur "Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet" greife zu kurz, erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums laut dpa. Ressortchef Thomas de Maizière (CDU) sei aber diskussionsbereit.

Ein Sprecher der Bundesjustizministerin verteidigte den Vorschlag derweil gegenüber heise online. Darin werde eine klare "rote Linie" aufgezeichnet, die eine Verknüpfung unterschiedlicher Datenarten verhindere. So müssten etwa Anhaltspunkte zur E-Mail-Kommunikation oder Verbindungs- und Standortdaten, die beim Telefonieren anfallen, nicht sieben Tage lang von den Providern aufbewahrt werden. Hier bleibe die Initiative auch hinter dem Vorstoß des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar für Quick Freeze Plus zurück. In den Eckpunkten selbst heißt es, dass mit dem Verfahren die von Karlsruhe nicht beanstandete Auskunft über Bestandsdaten wie Name und Adresse von Kunden gewährleistet werden solle. Dabei teile ein Zugangsanbieter mit, welchem Teilnehmer eine bestimmte, einer Polizeibehörde bereits bekannte IP-Adresse zu einem gewissen Zeitpunkt zugewiesen gewesen sei. In Kreisen der FDP-Bundestagsfraktion wird der Vorschlag als "geeignete Diskussionsgrundlage" erachtet.

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, betonte gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger, dass die Union den Vorschlag "so mit ziemlicher Sicherheit nicht übernehmen" werde. Das Einfrieren von Verbindungs- und Standortdaten funktioniere nicht. Man gewinne dabei nicht genügend Informationen, um einen Sachverhalt aufklären zu können. Der Bundesvorstand der CDU hatte zuletzt am Wochenende im Rahmen einer "Mainzer Erklärung" (PDF-Datei) gefordert, die Vorratsdatenspeicherung "zügig" zu ermöglichen. Der Terrorismus müsse auch in Zukunft "mit einem starken Staat" bekämpft werden. Anfang des Jahres hatte sich bereits die CSU dafür eingesetzt.

Teilen der Opposition, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Bürgerrechtlern geht der Vorschlag der FDP-Politikerin zu weit. Die Justizministerin sei "umgekippt", monierte etwa Konstantin von Notz, Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen für Netz- und Innenpolitik. Die Liberale habe offenbar dem Druck aus den konservativen Reihen nicht standhalten können. Ihr Kompromissvorschlag komme einem "Paradigmenwechsel" gleich. Obwohl die vorgeschlagene Speicherfrist kurz sei und sich allein auf die IP-Adresse beziehe, wende sich die Ministerin von der generellen rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung ab. Sie verabschiede sich von ihrem Bekenntnis gegen die Vorratsdatenspeicherung, ergänzte Malte Spitz vom Bundesvorstand der Grünen. Leutheusser-Schnarrenberger bereite "in vorauseilendem Gehorsam" einen Kompromiss mit der Union "auf Kosten der Bürgerrechte" vor.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) zeigte sich den Plänen der Justizministerin gegenüber ebenfalls skeptisch. "Das wäre eine Vorratsdatenspeicherung light", bemängelte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Es bleibe bei ähnlichen Problemen wie bei der "Vorgängerversion", die das Bundesverfassungsgericht gekippt habe. Der Informantenschutz werde mit der Initiative keineswegs gewährleistet.

Mit "Unverständnis und Bestürzen" reagierte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf den Schritt Leutheusser-Schnarrenbergers. In einem offenen Brief (PDF-Datei) appellierte er an die Ministerin, "die Idee einer einwöchigen Vorratsspeicherung aller Internetverbindungen aufzugeben". Es würde "völlig unverhältnismäßig" in die Freiheitsrechte eingegriffen. Ohne Verdachtsmoment dürfe es keine Überwachung von Bürgern geben. Alle Statistiken belegten, dass eine Vorratsdatenspeicherung keinen Zuwachs an Sicherheit vor Kriminalität bedeute. Der Arbeitskreis hat "Korrekturvorlagen" für die Beschlüsse von CDU und CSU zur Protokollierung von Nutzerspuren online bereit gestellt. Besorgte Surfer sollten diese an die Unionsabgeordneten ihres Bundeslands als Protestnote schicken.

(Stefan Krempl) / (anw)

Quotehaselmaus, 17. Januar 2011 16:28

Als nächstes dann bitte auch "Rettungsfolter" ...



Aus: "Viel Kritik am FDP-Kompromissvorschlag zur Vorratsdatenspeicherung" (17.01.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Viel-Kritik-am-FDP-Kompromissvorschlag-zur-Vorratsdatenspeicherung-1170710.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Vor allem aus Polizeikreisen hagelt es derweil weiter Kritik. "Was die Ministerin vorgelegt hat, ist die absolute Minimallösung", beklagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt. Er forderte in der "Augsburger Allgemeinen" eine weitergehende Neuregelung. In vielen Bereichen sei eine effektive Verbrechensbekämpfung kaum mehr möglich, seit das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung gekippt habe. Im Bereich Kinderpornographie etwa sei die Täterermittlung "massiv eingebrochen". Der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, tat die Vorschläge der Liberalen als "Augenwischerei" ab. Es sei "ein Witz, dass Telekommunikationsunternehmen sich aussuchen können, wie lange sie die Daten speichern, die Polizei zur Kriminalitätsbekämpfung darauf aber keinen Zugriff erhalten soll".

In eine ähnliche Kerbe schlug André Schulz, Vizevorsitzender des Bunds deutscher Kriminalbeamter (BdK). Das von der FDP und den Grünen so geliebte "Quick Freeze"-Verfahren sei für die Praxis ungeeignet. Ein Großteil von Straftaten werde mit erheblicher Verzögerung angezeigt oder den Strafverfolgungsbehörden bekannt. Doch wo nichts gespeichert wurde, könne nachträglich auch nichts eingefroren werden. Die politischen Entscheidungsträger sollten sich daher "endlich schnellstmöglich mit der digitalen Wirklichkeit unserer vernetzten Multimediagesellschaft sowie deren vielfältigen Gefahrenherden und Risiken vertraut machen".

Der Ansatz eines schnellen Einfrierens von Telefon- und Internetdaten laufe weitgehend ins Leere, erläuterte auch der Chef des Deutschen Richterbundes (DRB), Christoph Frank, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Strukturen organisierter Kriminalität könnten oft nur über eine Auswertung länger zurückliegender Verkehrsdaten aufgeklärt werden. Eine siebentägige Mindestspeicherfrist, die zudem nur für IP-Adressen gelten solle, löse das Problem nicht. Eine mehrmonatige Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten sei unverzichtbar. Die Neue Richtervereinigung (NRV) hält die Vorratsdatenspeicherung dagegen nicht zur Abwehr von Gefahren und für die Strafverfolgung geeignet.

Unterstützung erhielt die Justizministerin aus Brüssel. Das Eckpunktepapier sei "ein erster Schritt in die richtige Richtung", sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding der "Welt". Sie sprach von einem "vielversprechenden Lösungsansatz, um das richtige Gleichgewicht zwischen der Sicherheit unserer Bürger vor Terror und der Achtung ihrer Privatsphäre zu schaffen". Die EU-Kommission überprüft momentan die umstrittenen Brüsseler Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung. Ein Evaluierungsbericht sollte ursprünglich im vergangenen Jahr veröffentlicht werden. Mittlerweile hat die Kommission die Publikation ihrer Vorschläge zur Überarbeitung der Richtlinie auf unbestimmte Zeit verschoben.

(Stefan Krempl) / (jk)

Quote18. Januar 2011 21:24
Die Speicherung der IP-Adressen ist alternativlos!
azr

Bitte weitergehen, hier gibt es nichts mehr zu sehen!



Quote18. Januar 2011 17:24
Nun ja, liebe FDP...
Mrothyr (mehr als 1000 Beiträge seit 01.06.01)

...eure Klausurtagung war ja erfolgreich.

Die einzige genuine Leistung der FDP in dieser Koalition war die
Weigerung, die Bürgerrechte weiter abzuschmelzen und den Marsch in
den Überwachungsstaat weiter mitzugehen. Bei aller Häme für die
Mövenpickpartei: Dort zeigte die zuständige Ministerin und damit die
Partei zumindest Profil.

Nun, nach der Klausurtagung und dem Bekenntnis zur "bürgerlichen
Koalition" kippt man also um. Die "Vorratsdatenspeicherung light"
sagt nur Eines aus: Die FDP ist eine "CDU light". Und warum soll man
die CDU light wählen, wenn man das Original haben kann? Wenn die FDP
eh alles abnickt, was die Schwarzen wollen - wozu dann noch die
Kasper?

Die hohen Stimmenanteile der FDP waren taktischer Natur - man wollte
sicher eine Ablösung der GroKo, aber man wollte keine reine
CDU-Politik. Also bekam die FDP Stimmen - für genau das, was sie von
der CDU unterscheidet. Bei allem Geklingel sind das nicht die
Steuersenkungen für die Mövenpicks, sondern eben die Bekenntnisse zu
gewissen Bürgerrechten. Das war die Profilschärfung der FDP, nicht
das dumme Gewinsel über den Mittelstand (so dumm ist man nicht mal
unter Konservativen). Und dort war man sogar erfolgreich - bisher.

Und jetzt knickt man ein? ...

Quote18. Januar 2011 22:15
Re: Nun ja, liebe FDP...
Harry_W

Die Speicherung lediglich der IP Adressen ist doch ein völlig anderes
Kaliber als die Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten. Insofern
stimme ich LS zwar zu. Wir müssen uns aber nichts vormachen.
Spätestens wenn die FDP nicht mehr in der Regierung sitzt, wird das
Gesetz ohnehin nochmals "nachgebessert" - egal ob Rot oder Schwarz
regiert. Den Grünen traue ich da auch nicht weiter, als ich spucken
kann. Warum sollten sie bei der VDS plötzlich ihr Wort halten, wo sie
unter Schröder u.a. Einsätze der Bundeswehr im Ausland abgenickt
haben, als es um ihren gut dotierten Sessel ging (Stichwort:
Vertrauensfrage).

Das Problem ist doch, dass das Bundesverfassungsgericht eben NICHT
der anlasslosen Speicherung von Daten grundsätzlich einen Riegel
vorgeschoben hat. Lediglich das Ausmaß der Datensammlung wurde für
verfassungswidrig befunden. Der schwarze Peter liegt also viel mehr
beim BVerfG, von dem ich bei diesem Urteil tatsächlich schwer
enttäuscht war. Die FDP versucht zwar noch, das schlimmste zu
verhindern, aber im Grunde ist es egal. Die VDS wird nach und nach
solange "modernisiert" werden, bis sie die Grenzen des BVerfG Urteils
bis auf das Äußerste strapaziert. Es ist nur eine Frage der Zeit.

Wenn eine Überwachungsstuktur erst einmal geschaffen ist, will der
Staat sie auch nutzen. DAS ist das Problem und da hätte nur das
BVerfG endgültig einen Riegel vorschieben können.



Quote18. Januar 2011 16:47
DPolG, GdP und BdK sind verfassungsfeindliche Organisationen
Stefan Friedt, Stefan Friedt

Mehr kann man zu den von dieser Seite kommenden Lügen und
Propagandamitteilungen nicht sagen. ...

Ob man jetzt die Folgerung zieht, dass diese Organisationen Lügen,
Urteile des BVerfG ignorieren oder beides tun, kann sich jeder selber
überlegen.

Jedenfalls ist es eine tragische Entwicklung, wenn die Exekutive zu
einer verfassungsfeindlichen Organisation wird und die Presse
ungeprüft nachplappert was deren Sprecher behaupten. Das letzte mal
hatten wir das bei Adolf.


Quote18. Januar 2011 19:18
In Verbindung mit den Zugangsrechten von Geheimdiensten ...
BasisDemokrat

... wird aus der 7-Tage-Speicherung für nicht wenige von uns eine
jahrelange Totalprotokollierung, deren Daten dann halt im 7-Tage-Takt
abgerufen und gespeichert werden.

...




Aus: "Justizministerin verteidigt Plan zur Speicherung von IP-Adressen" (18.01.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerin-verteidigt-Plan-zur-Speicherung-von-IP-Adressen-1171363.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco hält nichts von einem Verfahren "Quick Freeze Plus", das unter anderem Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar jüngst in unterschiedlichen Abstufungen vorgeschlagen haben. Anfragen der Strafverfolger bei den Zugangsanbietern könnten enorm zunehmen und "immense Folgekosten" entstehen, meinen die Provider. Die Wirtschaftspolitik müsse innovative deutsche Branchen vor solchen "unglaublichen und überflüssigen Belastungen schützen".

Verkehrsdaten wie IP-Adressen sollten bei einer solchen Vorratsdatenspeicherung light "nicht sechs Monate, sondern im Wochenbereich gespeichert werden", erläuterte der eco-Vorstandsvorsitzende Michael Rotert die Haltung des Verbands am gestrigen Donnerstag in Berlin. Polizeidienststelle könnten aber bei jedem Verdacht die Daten vorsichtshalber einfrieren lassen, bevor sie weg sind – egal ob sie später gebraucht würden. So müssten Provider würden erneut unverhältnismäßig als Hilfssheriffs herhalten.

In der Zeit, in der die Zugangsanbieter zur verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren für sechs Monate gezwungen gewesen seien, hätten die Ermittler "weniger schwere Verbrechen" aufklären können als ohne dieses Instrument, erläuterte Rotert. Trotzdem werde die Datenspeicherei jetzt so angepriesen, als ob Verbrechensbekämpfung ohne sie "gar nicht mehr möglich" sei. Je länger das Thema diskutiert werde, desto "abstruser" würden die Ideen dazu.

Schaar bezeichnete das "Einfrieren" von Verbindungs- und Standortdaten im Verdachtsfall nebst einer zusätzlichen pauschalen Vorhaltung dieser Nutzerspuren für mehrere Tage derweil in einem Interview mit der Berliner Morgenpost zum Europäischen Datenschutztag als "sehr viel geringeren Grundrechtseingriff als die Vorratsdatenspeicherung". Der Datenschützer begrüßte daher die Initiative der Justizministerin für eine "wenige Tage umfassende Speicherungsverpflichtung", da diese den Argumenten der Strafverfolger Rechnung trage und die Bürgerrechte wahre.

Hans-Jörg Albrecht, Direktor am Max-Planck-Institut für Strafrecht in Freiburg, hält die "Quick-Freeze"-Methode für praktikabel, das Modell funktioniere in einigen Ländern, erklärte der Kriminologe. In den USA dürften Ermittler rasch auf Verbindungsdaten zugreifen und müssten erst im Nachhinein eine Richtergenehmigung einholen. Außerdem sei bei dem Verfahren verfassungsrechtlich nicht einzuwenden. Albrecht war der EU-Kommission vor, den Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung unterschätzt zu haben und sich mit der laufenden Evaluation der EU-Vorgaben angesichts einer fehlenden Datenbasis aus den Mitgliedsstaaten schwer zu tun. Nach wie vor sei ungeklärt, ob die Datenspeicherei überhaupt mit der europäischen Grundrechtecharta vereinbar sei. (Stefan Krempl) / (anw)

Quote28. Januar 2011 14:50
Und weil es eine sehr viel geringeren Grundrechtseingriff ist............
Nebumuk (mehr als 1000 Beiträge seit 09.03.06)

ist es also in Ordnung. Grundrechtseingriff ist Grundrechtseingriff.
Und sowas kommt aus dem Hause eines Datenschützers, super.


Quote28. Januar 2011 14:50
Schaar ist ja auch ein Witzschlumpf
Acro (mehr als 1000 Beiträge seit 07.07.04)

Ein "sehr viel geringerer Grundrechtseingriff" ist und bleibt immer
noch ein Grundrechtseingriff. Was daran begrüssenswert sein soll,
erschliesst sich mir nicht.
Wo sollen da bitte Bürgerrechte gewahrt bleiben? Allein durch die
Hoffnung, dass vielleicht wirklich erstmal nichts von einem selbst
protokolliert wird?


Quote28. Januar 2011 15:34
geringer Grundrechtseingriff ist
ice-stock (56 Beiträge seit 29.10.10)

wie ein bisschen Schwanger...

schön, was der Schaar da von sich gibt, weis man gleich, woran man
ist.

und so einer schimpft sich "Bundesbeauftragter für den Datenschutz"
mein Frühstück will wieder raus....





Aus: "Provider gegen Vorratsdatenspeicherung light" (28.01.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Provider-gegen-Vorratsdatenspeicherung-light-1179661.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Vor wenigen Tagen hat der Oberste Gerichtshof der Republik Zypern die "Vorratsdatenspeicherung" für verfassungswidrig erklärt und das betreffende Gesetz außer Kraft gesetzt. Nach Bulgarien, Rumänien und Deutschland war es das vierte negative Höchstgerichtsurteil zur Umsetzung einer EU-Richtlinie, die mit dem Begriff "missglückt" nur unzureichend beschrieben ist.

Die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Geodaten sämtlicher in der EU lebender Menschen aus den Telefonienetzen und dem Internet steht in fundamentalem Widerspruch zu allen europäischen Datenschutzgesetzen. Die verbieten genau das, was in der Richtlinie umgesetzt werden soll, nämlich dauerhaft zu speichern, wer mit wem wann wo via Telefon oder E-Mail kommuniziert, ohne dass dabei einer konkreten Straftat nachgegangen wird.

In mehreren EU-Staaten ist diese Richtlinie auch fünf Jahre nach ihrer Verabschiedung noch nicht umgesetzt, darunter befindet sich auch Österreich. Gegen alle diese Staaten laufen jetzt Vertragsverletzungsverfahren, wie sie bei Nichtumsetzung von EU-Richtlinien an der Tagesordnung sind.

... EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström selbst ist ein hervorragendes Beispiel dafür, in welchem Dilemma die Union bei der Umsetzung dieser vom Ansatz her völlig verfehlten Richtlinie steckt. Malmström hatte davor einer schwedischen Regierung als Ministerin angehört, die sich jahrelang geweigert hatte, die Richtlinie umzusetzen.

Aufgrund der Höchstgerichtsurteile muss sie die Richtlinie evaluieren, was alles andere als einfach ist, da es EU-weit keine einheitlichen Statistiken dazu gibt bzw. von den Polizeibehörden keine Daten dazu geliefert wurden, in welchen Fällen die Maßnahme von Nutzen war.

Dass die Evaluierung, deren Ergebnis bereits für September des vergangenen Jahres angekündigt war, bis jetzt genau nichts erbracht hat, liegt aber auch an den Vorgaben der Realpolitik. Wer die Gepflogenheiten in Brüssel ein wenig kennt, weiß, dass es niemals wichtige Entscheidungen der EU-Kommission gibt, wenn in der gleichen Angelegenheit eine Entscheidung des EuGH zu erwarten ist.

... Am Beispiel der deutschen Kriminalstatistik zeigt sich der Argumentationsnotstand der Befürworter. Die Statistik zeigte sich von der Einführung wie von der Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung völlig unbeeindruckt. Die Zahl der "Internetdelikte" wies sogar einen gegenläufigen Trend auf. Gerade in den beiden Jahren (2007 - 2009) der Erfassung von IP-Adressen und des E-Mail-Verkehrs im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung sank die (enorm hohe) Aufklärungsrate bei "Internetdelikten" am stärksten von 84,9 Prozent (2005) auf 75,7 (2009).

...

Quotecyana | vor 9 Tagen, 19 Stunden, 23 Minuten
Mal eine technische Frage

in die kompetente Runde:

nützt ein VPN mit L2TP irgendetwas ?

liebe Grüsse und Danke
Cyana


Quotecyana | vor 6 Tagen, 22 Stunden, 2 Minuten

hehe


Quote#

wrongplayer | vor 4 Tagen, 19 Stunden, 13 Minuten
Ja, auf VPN basierende Systeme helfen -

wie z.B. das Gratis-System Hotspot Shield:
http://hotspotshield.com

Aber auch das TOR System, das keine Verschlüsselung der Daten vornimmt sondern nur die von den "Vorratsdatenspeicherern" gesammelten IP-Adressen durch Umleitung nutzlos macht:

http://kuerzer.de/5ZP6AoMj7

(Wenn bereits ein aktueller Mozilla Firefox installiert ist,
werden NACH DER INSTALLATION des Vidalia Bundles
im Firefox die angesurften Internetseiten gleich automatisch umgeleitet -
zumindest solange im Firefox das Torbutton Add-on eingeschaltet ist.)
#

wrongplayer | vor 4 Tagen, 18 Stunden, 59 Minuten
P.S.:

Mit dem (ebenfalls kostenlosen) TOR Vidalia Bundle ist man anonym im Firefox unterwegs (was man am Geschwindigkeitsverlust beim Seitenaufbau merkt...) -
die E-Mail Kontakte die über die Mailbox des Internetproviders laufen werden "natürlich" NICHT verschleiert (Hotmail, GMX, ... Korrespondenzen aber schon).

Man sieht:
Diesen ganze Überwachungs-Schwachsinn kann auch der "Durchschnittsbürger" leicht umgehen -
folglich umgeht ihn der "professionelle" Kriminelle umso lockerer und bewusster.


Quoteclairegrube | vor 12 Tagen, 11 Stunden, 30 Minuten

woah, das orf-forum ist angekommen!




Aus: "Österreich: Showdown zur Vorratsdatenspeicherung" Erich Moechel  (8. 2. 2011)
Quelle: http://fm4.orf.at/stories/1675451/


Textaris(txt*bot)

Was Vorratsdaten über uns verraten

Der Chaos Computer Club nennt Handys "Ortungswanzen". Zu Recht, wie unsere interaktive Grafik zeigt: Die Vorratsdaten des Grünenpolitikers Malte Spitz enthüllen sein Leben.
# Von Kai Biermann  (24.2.2011)
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-02/vorratsdaten-malte-spitz

http://www.zeit.de/datenschutz/malte-spitz-vorratsdaten


Textaris(txt*bot)

Quote[...]

Vorratsdatenspeicherung:

Die Innenminister haben den Einsatz des neuen Bundesinnenministers begrüßt, sich für eine rasche Lösung bei der sogenannten Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. ,,Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetz verworfen, aber die Vorratsdatenspeicherung an sich haben die Richter aus gutem Grund nicht verboten", sagte der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech. Mit seinen Kollegen sei er der Auffassung, dass wegen der immer noch fehlenden gesetzlichen Regelung eine gefährliche Sicherheitslücke entstanden ist, die dringend geschlossen werden muss. In vielen Fällen, beispielsweise beim Menschenhandel, der Organisierten Kriminalität oder bei der Kinderpornographie sei der Zugriff auf gespeicherte Kommunikationsdaten beim Internet oder bei Telefonverbindungen oft die einzige Chance, Verbrechern auf die Spur zu kommen. Ohne die Vorratsdatenspeicherung sei dies den Ermittlern in vielen Fällen unmöglich [Anlage: Bei Vermisstenfällen und Tötungsdelikten werden die Opfer häufig erst nach Tagen oder Wochen gefunden. Bei den anschließenden Ermittlungen sind die Verbindungsdaten oft notwendig, um herauszufinden, wer zuletzt mit dem Opfer Kontakt hatte. Das gleiche Problem kann es geben, wenn zunächst von einem natürlichen Tod ausgegangen wird, aber ein routinemäßig in Auftrag gegebenes rechtsmedizinisches Gutachten (Blut, Gewebeproben) zu einem späteren Zeitpunkt auf ein Tötungsdelikt, beispielsweise durch Vergiftung hinweist (hypothetisches Beispiel). ].

Konkret fordern die Minister, dass für eine wirksame Strafverfolgung und zur Gefahrenabwehr wieder Daten gespeichert werden können müssen, damit auf diese schnell zugegriffen werden kann. Eine gesetzliche Neuregelung muss daher genau definieren, welche Daten wie lange von den Telekommunikationsanbietern gespeichert werden müssen.

Eine Neuregelung soll sich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientieren. Nach Auffassung der Länderinnenminister soll es um folgende Eckpunkte gehen:

    * Eine Speicherdauer von maximal sechs Monaten soll festgelegt werden.

    * Daten aus besonders sensiblen Bereichen, beispielsweise der Telefonseelsorge, werden nicht gespeichert.

    * Zur Herausgabe der Daten ist ein richterlicher Beschluss notwendig. Ein Zugriff ohne Richtervorbehalt ist nur dann zulässig, wenn die gespeicherten Verkehrsdaten ausschließlich dazu verwendet werden, um den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse, die nur für die Dauer einer Internet-Verbindung existiert und ständig wechselt, zu ermitteln.

    * Zur Strafverfolgung darf auf die gespeicherten Daten nur bei einer schwerwiegenden Straftat zugegriffen werden, beispielsweise bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften, Mord und Totschlag, Schleuserkriminalität oder Geldwäsche.

    * Für die Gefahrenabwehr und nachrichtendienstliche Aufgaben darf auf die Daten nur zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person und zur Abwehr einer Gefahr für die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zugegriffen werden.

Die Innenminister plädierten für klare und sichere Verfahrensregelungen beim Zugriff auf die Daten. Gewährleistet werden soll auch, dass die Daten unverzüglich gelöscht werden, sobald sie für die festgelegten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und dass die Betroffenen grundsätzlich benachrichtigt werden.

...


Aus: "Innenministerkonferenz der unionsregierten Länder in Stuttgart" (11.03.2011)
Quelle: http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/249345.html?referer=83357&template=min_meldung_html&_min=_im

-.-

Quote[...] CDU/CSU-Innenpolitiker haben durchblicken lassen, dass sie im Interesse einer raschen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung Gegnern entgegenkommen wollen. So boten die Innenminister der unionsregierten Länder auf ihrer gemeinsamen Tagung mit dem neuen Chef des Innenressorts im Bund, Hans-Peter Friedrich (CSU), Ende vergangener Woche an, bei einer Neuauflage der verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren "besonders sensible Bereiche" wie etwa die Telefonseelsorge außen vorzuhalten. Damit wollen sie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einhalten. Dieses hatte die ursprünglichen Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung vor einem Jahr gekippt.

"Unsere Geduld ist mittlerweile wirklich am Ende", machte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann im Anschluss an die Runde klar. Die Vorratsdatenspeicherung sei "dringend notwendig". Zugleich bezeichnete er den Vorschlag von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), eine "Quick-Freeze"-Regelung zum Einfrieren von Verbindungs- und Standortdaten sowie eine siebentägige Aufbewahrung von IP-Adressen für Bestandsdatenauskünfte einzuführen, als "völlig unzureichend".

Sonderregeln können sich die Unionsminister für Auskünfte über die Identität von Surfern aber durchaus vorstellen. So halten sie in ihren Eckpunkten fest, dass ein Zugriff auf Online-Verbindungsdaten auch ohne Richtervorbehalt zulässig sein solle, wenn die personenbeziehbaren Informationen "ausschließlich dazu verwendet werden, den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse" zu ermitteln. Zur Strafverfolgung dürfe ein Zugang zu den begehrten "Verkehrsdaten" dagegen nur bei "schwerwiegenden Delikten" wie der Verbreitung oder dem Erwerb und Besitz von Kinder- und Jugendpornographie, Mord und Totschlag, Schleuserkriminalität oder Geldwäsche mit Richtergenehmigung erfolgen. Für die Gefahrenabwehr und nachrichtendienstliche Aufgaben solle auf die Informationen zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person und zur Abwehr einer Gefahr für die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zugegriffen werden können.

Der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) betonte, dass das Bundesverfassungsgericht "aus gutem Grund" die Vorratsdatenspeicherung an sich nicht verboten habe. Mit seinen Kollegen sei er der Auffassung, dass wegen der immer noch fehlenden gesetzlichen Regelung eine "gefährliche Sicherheitslücke entstanden ist, die dringend geschlossen werden muss". Bundesinnenminister Friedrich, der sich bei seinem Amtsantritt für eine baldige Neueinführung der Vorratsdatenspeicherung einsetzte, kündigte an, im Lauf dieser Woche mit seiner Kollegin im Justizressort über die Angelegenheit sprechen zu wollen. Sein Vorgänger Thomas de Maizière (CDU) hatte im Dezember eine Kompromisslinie skizziert, die Leutheusser-Schnarrenberger aber zu vage erschien. (Stefan Krempl) / (anw)

Quote15. März 2011 10:18
Wer ist hier eigentlich der Souverän?!
Redefix

> "Unsere Geduld ist mittlerweile
> wirklich am Ende", machte der
> niedersächsische Innenminister
> Uwe Schünemann im Anschluss an
> die Runde klar.

Meine Geduld ist auch am Ende! ...

Verfassungsfeinde so weit das Auge reicht und bezahlt werden diese
Leute auch noch von UNSEREN Steuergeldern!



Aus: "CDU/CSU-Minister skizzieren Zugeständnis bei Vorratsdatenspeicherung" (14.03.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/CDU-CSU-Minister-skizzieren-Zugestaendnis-bei-Vorratsdatenspeicherung-1208087.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Scharrenberger hat Bestrebungen, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen oder Sperrinfrastrukturen im Web aufzubauen, als "verzweifelte Versuche" der politischen Besitzstandswahrung bezeichnet. Dabei gehe es darum, "den gewohnten Souveränitätsanspruch des Staates aufrecht zu erhalten", sagte die FDP-Politikerin am gestrigen Dienstag in Berlin auf einer Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung zur "Rechtsetzung und Rechtsdurchsetzung" im Internet. Sicherheitspolitiker beschleiche angesichts der digitalen Revolution "die Angst vor dem Kontrollverlust", konstatierte die Liberale. Daher bemühten sie sich, mit Überwachungsprojekten "Scheinsicherheit" zu suggerieren. Gleichzeitig würden die Freiheitsrechte über Bord geworfen.

Die Politik muss nach Ansicht der Ministerin akzeptieren, dass eine freie Entfaltung der technischen Möglichkeiten des Netzes überwiegend Chancen bietet. Diese dürften nicht durch "ängstliche Überregulierung stranguliert werden". Eine "abschließende Regulierung" der digitalen Welt sei "nicht leistbar". Auch wer das analoge Recht auf den Cyberspace komplett übertragen wolle, würde digitale Freiheiten künstlich beschränken und in Nutzerrechte eingreifen. Grenzen, die in der digitalen Welt nicht mehr bestehen, dürften nicht nachträglich "als künstliche, rechtliche oder technische Barrieren" erneut aufgebaut werden.

Als "Beispiel der Endlichkeit staatlicher Einflussnahme" bezeichnete Leutheusser-Scharrenberger die Möglichkeit zur Durchsetzung von Urheberrechten im Internet. Der französische Weg der abgestuften Erwiderung auf Copyrightverletzungen, der bis hin zur Kappung von Netzanschlüssen reicht, ist ihrer Ansicht nach "nicht gangbar". "Internetsperren sind ein grundwegs falsches Mittel, um Rechtsverletzungen im Internet zu verfolgen", baute die Liberale ihre Kritik an einem "Three Strikes"-Szenario aus. Eine "Abschaltung" des Netzzugangs komme dem "Verlust der digitalen Staatsbürgerschaft" gleich. "Die ins Offline Gestoßenen verlieren elementare Teilhaberechte", betonte die Ministerin. Generell dürfe die Absicherung des Anspruchs auf Rechtsdurchsetzung die freie Entwicklung des Internets "nicht übermäßig stark behindern". Das Urheberrecht sei auch nicht dazu da, "antiquierte Geschäftsmodelle zu schützen". (Stefan Krempl) / (jk)

Quote13. April 2011 08:43
wow
Daidalus (336 Beiträge seit 04.12.04)

Ich staune einfach. Darf man schließlich auch mal.


Quote13. April 2011 08:47
Unglaublich
RaSaal (865 Beiträge seit 02.02.05)

Eine Vertreterin der Politiker-Kaste, der noch Restverstand übrig
geblieben ist. Da muss die Lobby-Fraktion jetzt wohl aber klinische
Maßnahmen ergreifen.


Quote13. April 2011 08:49
Abgeschrieben
Konsumierer (434 Beiträge seit 09.07.04)

Bei der guten Frau habe ich immer wieder das Gefühl, dass sie aus dem
Heise-Forum abschreibt. Weiter so.


Quote13. April 2011 08:49
Da nimmt jhemand den Begriff "liberal" noch ernst.
kikiwi (277 Beiträge seit 25.09.03)

KT


Quote13. April 2011 08:51
Der einzige Grund die FDP zu wählen, der geblieben ist...
Harald Friedrich,

...ist die Schnarre und ihre Vernunft. Chapeau!

...





Aus: "Justizministerin: "Sicherheitspolitiker beschleicht Angst vor Kontrollverlust"" (13.04.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerin-Sicherheitspolitiker-beschleicht-Angst-vor-Kontrollverlust-1226874.html


Textaris(txt*bot)

#278
Quote[...] EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat eingeräumt, dass die heftig umkämpften Brüsseler Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung den Mitgliedsstaaten sowie Providern und Strafverfolgern zu viel Spielraum lassen und der Datenschutz nicht ausreicht. "Unsere Prüfung hat gezeigt, dass die Richtlinie in den verschiedenen EU-Ländern unterschiedlich umgesetzt worden ist", sagte die Schwedin der Tageszeitung Die Welt. Es habe sich gezeigt, dass der Umgang der Telekommunikationsanbieter mit den Verbindungs- und Standortdaten sehr uneinheitlich und der Rahmen, in dem Ermittler darauf zugreifen dürfen, zu groß sei.

Auch die Frist für die Speicherung, die zwischen 6 und 24 Monaten liegt, muss der Kommissarin zufolge überprüft werden. Kürzere Speicherzeiten seien genauso eine Option wie eine in der gesamten EU einheitliche Vorgabe. Ferner moniert Malmström ungenügende Standards zur Sicherung der Privatsphäre der EU-Bürger und teils mangelnde Rechtssicherheit für die verpflichteten Unternehmen. Die Kommissarin erinnerte daran, dass die Richtlinie nach den Terroranschlägen in Madrid und in London Mitte des vergangenen Jahrzehnts sehr schnell verabschiedet worden sei. Sie persönlich habe damals als EU-Parlamentarierin den Zeitplan für "fragwürdig" gehalten und eine umfassende Reflexion über Schutzklauseln vermisst.

Die Erkenntnisse Malmströms beziehen sich auf einen Evaluierungsbericht der Richtlinie, den die Kommission am Montag nach langen Verzögerungen offiziell vorstellen will. Während des Überprüfungszeitraums hatte die Schwedin klar gemacht, dass es auf jeden Fall bei der Vorratsdatenspeicherung bleibe. Der Zugang zu den bei der Telekommunikation anfallenden Spuren sei in einigen Fällen der einzige Weg, um schwere Verbrechen aufzuklären, befand sie damals. Inzwischen sieht sie Verbesserungsbedarf. Malmström kündigte an, in enger Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden, Providern, Bürgern und Datenschützern bis Ende des Jahres einen Korrekturentwurf vorlegen zu wollen. Die Verbindungs- und Standortdaten sollten dann nur noch für einen angemessen Zeitraum aufbewahrt werden, wenn dies erwiesenermaßen notwendig sei. Auch die Regeln für Zugang und Gebrauch der Nutzerspuren seien zu ändern.

Hierzulande geht der Dauerstreit um eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung und andere Sicherheitsgesetze derweil weiter. Wer behaupte, dass die Maßnahme nicht zur Aufklärung von Straftaten beiträgt, "lügt und macht sich mitschuldig", erklärte André Schulz, Vize-Vorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK) am gestrigen Donnerstag in Hamburg. Die Argumente von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger seien teils untauglich, realitätsfern und zeugten "von großer Unkenntnis", ging der Ermittler die FDP-Politikerin scharf an. Besonders das von ihr und den Grünen hochgehaltene "Quick Freeze"-Verfahren zum "Einfrieren" von Verbindungsdaten sei für die Praxis ungeeignet.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich will parallel nicht nur die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen, sondern auch bestehende Befugnisse der Sicherheitsbehörden bei der Abwehr von Anschlägen ausweiten. Der CSU-Politiker strebe eine weitgehende Entfristung des Terrorbekämpfungsergänzungsgesetzes (TBEG) an und wolle dabei die Kompetenzen der Geheimdienste in mehreren Punkten ausdehnen, berichtet die "Financial Times Deutschland" unter Berufung auf einen Vermerk des Bundesjustizministeriums. So sollten Nachrichtendienste künftig leichter an Passagier- und Bankdaten herankommen. Manche Maßnahmen seien "in jedem Fall unverhältnismäßig und verzichtbar", hielt Leutheusser-Schnarrenberger dagegen. Die FDP werde einer pauschalen Verlängerung des TBEG nicht zustimmen. (Stefan Krempl) / (vbr)

Quote15. April 2011 19:57
Netter Versuch
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

Das ist ungefähr so, als würde man die Richtlinie zur präventiven
Tötung potenzieller Gefährder dahingehend überarbeiten, dass diese
nicht mit Artillerie in Wohngebieten erfolgen sollte(wenn es sich
vermeiden lässt).
Leider lässt Frau Malmström, genau wie ihre Mitfanatiker die
Kernfrage, wozu die VDS denn nun gut sein soll, unangetastet, die
Dame wirft also lediglich Nebelkerzen, die Richtlinie wird
homöopathisch überarbeitet werden, fertig.

Es fehlt nach wie vor der Nachweis der Sinnhaftigkeit, da kann Herr
Schulz rumbölken und das böse L-Wort ruhig verwenden. Dieses ganze
Gezeter zeigt doch nur, dass Sachargumente nicht existent sind.

Loben muss man Herrn Friedrich, der eiert nicht rum, sondern zeigt
gleich, wo der Hammer hängt: Maximale, zeitlich unbefristete
Kompetenzen für seine Leute, aber bitteschön unüberwacht.
Ich denke, dass die Debatte recht interessant wird, falls(nicht wenn)
die FDP sich jetzt hinter Schnarri stellt.


Quote15. April 2011 18:57
Mitschuldig
Ninh (807 Beiträge seit 17.01.00)

Wer behaupte, dass die Maßnahme nicht zur Aufklärung von Straftaten
beiträgt, "lügt und macht sich mitschuldig", erklärte André Schulz,
Vize-Vorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK) am
gestrigen Donnerstag in Hamburg.

Das behauptet aber keiner. Was ich behaupte ist, dass der schwere
Grundrechtseingriff in krassem Mißverhältnis zum Nutzen der Maßnahme
steht und deshalb verfassungswidrig ist. Wer in Kenntnis der
Faktenlage dennoch darauf besteht, ist ein Verfassungsfeind und hat
im Staatsdienst nichts zu suchen.

Quote15. April 2011 21:07
Kameras in die Wohnzimmer
paulimausi

Volle Zustimmung zu diesem Kommentar. Der Beitrag dieses tollen
Kriminalbeamten ist unsäglich. Es trägt auch zur Aufklärung von Straftaten bei, in sämtlichen
Wohnzimmern Kameras zu installieren. Wer das Gegenteil behauptet, lügt und macht sich mitschuldig.


Quote15. April 2011 22:50
Re: Mitschuldig
Metronomicon

Wer glaubt, das die Daten nur zur Bekämpfung von Straftaten verwendet
werden, glaubt auch noch an den Weihnachtsmann.

Gruß
M.



Quote16. April 2011 09:49
VPS/Dedicated Server
bombjack, bombjack@fastmail.ca (mehr als 1000 Beiträge seit 29.12.00)

Angenommen ich richte mir im Ausland einen

a) Dedicated hosting service ein z.B. da
http://www.serverpronto.com/ oder
http://www.serverpoint.com/en/dedicated-server/value-dedicated-server
s.phtml

installiere darauf VPN Software und stelle den Server so ein, dass er
keine Log-Dateien anlegt.

oder

b) einen VPS ein vgl.
http://www.webfusion.co.uk/virtual-private-servers/ ebenfalls mit
VPN, keine Logs usw.

dann können die sich die VDS schenken...da mein hiesiger ISP nur die
Verbindung zu dem VPN-Server mitbekommt und diese dann 6 Monate
aufbewahren darf.

Btw. wenn ich mir die RAM-Werte die da so angeboten werden so ansehe
könnte ich mir auch vorstellen, dass man das Programm so einstellt,
dass es komplett in einer RAM-Disk abläuft inklusive VPN und
Truecrypt.

Zudem sind die Preise auch nicht so wild und man erhält auch einige
GB Lagerplatz z.B. für Truecrypt-Container und Backup-Dateien.

bombjack



Aus: "EU-Kommission will Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung grundlegend überarbeiten" (15.04.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Kommission-will-Vorgaben-zur-Vorratsdatenspeicherung-grundlegend-ueberarbeiten-1228853.html

-.-

Quote[...] Alexander Alvaro, Innenexperte der FDP im EU-Parlament, hat den mit Spannung erwarteten Report zur Evaluierung der Brüsseler Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung bereits zwei Tage vor der offiziellen Veröffentlichung durch die EU-Kommission ins Internet gestellt. Laut dem gut 40-seitigen Papier sind die meisten Mitgliedsstaaten nach wie vor der Ansicht, dass die verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren "notwendig bleibt als Werkzeug für die Strafverfolgung, den Opferschutz und das Strafrechtssystem". Die Nachweise, die EU-Länder für die Erforderlichkeit der tief in die Grundrechte einschneidenden Maßnahme erbracht hätten, seien zwar "begrenzt" gewesen, räumt die Brüsseler Regierungseinrichtung ein. Trotzdem verwiesen sie auf die wichtige Rolle, welche die Aufbewahrung von Telekommunikationsdaten für Ermittlungen spiele.

Der Zugriff auf die Nutzerspuren habe "zu Verurteilungen" geführt in Fällen, die ohne Vorratsdatenspeicherung eventuell niemals zu lösen gewesen wären, betont die Kommission. Ferner seien unschuldige Personen entlastet worden. Die meisten Mitgliedsstaaten hätten angegeben, dass die Protokollierung der Nutzerspuren zumindest "wertvoll" für die Abwehr und die Bekämpfung von Straftaten gewesen sei. 19 EU-Ländern hätten für 2008 und/oder 2009 Statistiken zur Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten nach Brüssel gemeldet. Dort sei 2008 rund 1,4 Millionen und 2009 2 Millionen mal Zugang zu den Informationshalden begehrt worden. Die Verteilung der Zugriffe auf die Staaten sei jedoch sehr ungleichmäßig. So habe es in Polen 2008 1 Million Ersuchen bei rund 38 Millionen Einwohnern gegeben, in Deutschland dagegen nur knapp 13.000 bei über doppelt so viel Einwohnern.

Die Kommission listet ein paar Einzelfälle auf, in denen die Protokollierung der Nutzerspuren Strafverfolgern geholfen habe. Eine von der FDP in Auftrag gegebene Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hat aber bereits herausgefunden, dass die Vorratsdatenspeicherung in der EU die Aufklärungsquote in Ländern mit entsprechenden Auflagen nicht entscheidend verbessert hat.

90 Prozent der anlasslos gespeicherten Daten, die Ermittler 2008 verwendeten, waren dem Bericht nach höchstens sechs Monate alt. Die meisten EU-Länder hielten es trotzdem für entscheidend, noch über ein halbes Jahr hinaus Zugang zu den Verbindungs- und Standortinformationen zu haben. Vor allem Daten zur Internetnutzung seien oft lange nach ihrer Entstehung gefragt. Ferner habe eine lange Verwendungsmöglichkeit bei der Verfolgung besonders schwerer Straftaten und bei Anfragen aus anderen Mitgliedsstaaten eine große Bedeutung.

Ein buntes Bild bietet die Analyse, wenn es um die Zeiträume der Speicherverpflichtungen und die Bedingungen zur Nutzung der Daten durch Sicherheitsbehörden oder sonstige staatliche Stellen geht. Generell sieht die Richtlinie Aufbewahrungsfristen zwischen sechs und 24 Monaten vor. Zehn Nationen haben sich zufolge für eine einjährige Speicherdauer entschieden, drei für sechs Monate und jeweils ein Staat für zwei beziehungsweise anderthalb Jahre. Fünf hätten unterschiedliche Längen für Telefon- und Internetdaten beschlossen, wieder andere nähmen noch speziellere Differenzierungen vor.

Zugreifen auf die begehrten Informationen dürfen in allen Ländern, in denen derzeit eine Speicherpflicht im Sinne der Direktive herrscht, nationale Polizeikräfte und in fast allen auch Staatsanwälte. 14 Staaten zählen Geheimdienste oder das Militär mit zu den "kompetenten Behörden", denen der Zugang zu den Vorratsdaten offen steht. Ein Land erlaubt allen staatlichen Stellen Abfragen, solange es dafür eine gesonderte gesetzliche Regelung gibt. Elf EU-Mitglieder verlangen eines Richtergenehmigung vor jedem Zugriff, drei in machen Fällen, in vier reicht eine Autorisierung aus der Behördenleitung. In zwei Ländern "scheint es" laut dem Bericht so zu sein, "dass die einzige Bedingung darin besteht, eine schriftliche Anfrage vorzulegen". Ferner beachteten nicht alle den Zweck der Richtlinie, eine Bekämpfung "schwerer Straftaten" zu erleichtern. Mehrfach werde diese Bedingung nicht näher definiert oder bewusst ein Zugriff auch bei einfachen Delikten gestattet.

Die Anforderungen zum Datenschutz haben 15 Staaten voll umgesetzt, schreibt die Kommission weiter. Vier erfüllten sie zum Teil, hätten aber keine Vorschriften zum Löschen der Informationen nach Ablauf der Speicherfrist. 22 Länder verfügten über eine Aufsichtsbehörde. Es sei aber nicht klar, welche spezifischen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen wie starke Authentisierungsmechanismen oder Protokollverfahren eingesetzt würden. Die Brüsseler Regierungsinstanz zeigt sich so unzufrieden damit, dass die Umsetzung der Vorgaben gerade an dieser Stelle angesichts der hohen Sensibilität der erfassten Daten "inkonsistent" sei. Sie kündigt an, hier strengere Vorschriften machen und beispielsweise Standards zur Integration des Datenschutzes schon in die Technik vorschlagen zu wollen.

Insgesamt hält der Report fest, dass die Richtlinie keinen harmonisierten Ansatz zur Vorratsdatenspeicherung und keine gleichen Wettbewerbsbedingungen mit sich gebracht habe. Dies sei vor allem ein Problem für die betroffenen Telekommunikationsfirmen. Die Kommission will daher Wege zur "übereinstimmenden Kostenerstattung für alle Betreiber" suchen. Sie gelobt weiter, dass jeder künftige Vorstoß zur pauschalen Protokollierung von Nutzerspuren das Verhältnismäßigkeitsprinzip respektiere und "geeignet" sei für die Bekämpfung schwerer Verbrechen und von Terrorismus. Dazu tritt das Versprechen, die Folgen der Richtlinie etwa für die Effizienz des Strafverfolgungssystems noch gründlicher abzuschätzen und ein "Schürfen in den Daten" zu verhindern. Die federführende Innenkommissarin Cecilia Malmström hatte im Vorfeld bereits angekündigt, die EU-Vorgaben gründlich überarbeiten zu wollen.

Für Alvaro zeigt die "mit siebenmonatiger Verspätung" vorgelegte Evaluierung, dass "wir einem Wildwuchs an nationaler Willkür gegenüberstehen". Einen statistischen Nachweis für den Nutzen der Richtlinie könne die Kommission erwartungsgemäß nicht vorlegen. Sie sei auch gezwungen, die Verhältnismäßigkeit der Direktive in Frage zu stellen. Der Liberale bedauert, dass die Brüsseler Einrichtung die von der FDP hochgehaltene "anlassbezogene Speicherung der Daten" gemäß dem "Quick Freeze"-Verfahren weiter ablehnt, obwohl diese"offensichtlich die einzige grundrechtskonforme Lösung bei der Wahrung der berechtigten Sicherheitsinteressen" darstelle. Insgesamt werde "ein gescheitertes Vorhaben gegen den Willen der EU-Bürger künstlich beatmet und am Leben gehalten".

(Stefan Krempl) / (it)

Quote18. April 2011 08:00
Geheimdienste und Militär
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

In 14 EU-Nationen beschäftigen sich also Geheimdienste und Militär
mit Strafverfolgung.
Interessant. Sowas findet man ansonsten nur in Diktaturen mit
Staatswillkür.

Oder alternativ hat die Vorratsdatenspeicherung in diesen Staaten
nichts mit der EU-Richtlinie zu tun, die deren Nutzung ausdrücklich
auf die Verfolgung schwerster Straftaten beschränkt.


Quote17. April 2011 21:19
Fachisten und andere lupenreine "Demokraten"...
Agent Provokanteur

...brauchen die "unverzichtbare" Vorratsdatenspeicherung, um ihre
Macht zu erhalten und den stinkenden Pöbel (in Fachkreisen
spöttisch-verächtlich "mündiger Bürger" tituliert) besser unter
Kontrolle zu haben, damit diese nicht irgendwann Lust auf Zustände
wie im Mahgreb und in der arabischen Welt bekommen.

Die Apparatschicks der Europäischen Sowjet Union eifern der längst
untergegangenen Sowjetunion immer vehementer nach.

MfG
 Der Provokant


Quote17. April 2011 11:27
Wir in Ö machen das ganz unkompliziert (Editiert vom Verfasser am 17.04.11 um 11:29)
mr.ioes (74 Beiträge seit 26.08.07)

unsere Regierungsparteien beschließen einfach mal schnell die
Vorratsdatenspeicherung.
Gutachter, sogar die aus der eigenen Partei, werden komplett
ignoriert, man möchte sich ja nicht überfordern.
Ein einziges Kasperltheater.

http://www.ustream.tv/recorded/13510557

"Wir beschließen amal, und diskutieren nachher"



Aus: "EU-Vorratsdaten: Chaotisch, willkürlich, aber unverzichtbar" (17.04.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Vorratsdaten-Chaotisch-willkuerlich-aber-unverzichtbar-1229007.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die von der EU-Kommission vorgelegten Statistiken sind laut Krisch nach wissenschaftlichen Kriterien nicht haltbar, da die Entwicklungen in Ländern ohne Vorratsdatenspeicherung in der Evaluierung schlichtweg nicht berücksichtigt wurden.

Am 7. Aprіl 2011 hat die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie des Nationalrats passiert. Die Regierung will in Sachen Grundrechtekonformität weiter nachbessern, die Opposition sieht die Bevölkerung nach wie vor unter Generalverdacht gestellt.

In Deutschland war das Gesetz zur verpflichtenden Speicherung von Verkehrs- und Geodaten - wer wann von wo mit wem telefoniert, SMS oder E-Mails gewechselt hat - 2009 vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden. Die Kriminalstatistiken zeigten sich völlig unbeeindruckt davon, ob den Strafverfolgern nun diese Datensätze zur Verfügung standen oder eben nicht.

Die verantwortliche EU-Komissarin Cecilia Malström focht das ebensowenig an, wie der Umstand, dass mit Tschechien nunmehr fünf nationale Verfassungsgerichte diese Maßnahme als grundrechtswidrig erkannt und aufgehoben haben.

...


Aus: "Der große Vorratsdatenschwindel" Erich Moechel  (17. 4. 2011)
Quelle: http://fm4.orf.at/stories/1681534/

-.-

QuoteEDRi veröffentlicht Bericht zur Vorratsdatenspeicherung
Von Kirsten | Veröffentlicht am: 17.4.2011

Nach dem AK Vorrat hat nun auch die internationale Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) am 17. April eine 27-seitige Evaluierung (pdf) der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) veröffentlicht. Die Veröffentlichung des Bewertungsberichts der Europäischen Kommission lässt hingegen noch auf sich warten.

In der heutigen Pressemitteilung (pdf) erklärt EDRi, dass Europa durch die Richtlinie nichts gewonnen habe. Die Organisation kritisiert, dass die Statistiken der Kommission nicht im Geringsten beweisen, inwiefern die Vorratsdatenspeicherung als wichtiges Instrument zur Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung dient. Im Gegenteil: Sie verletzt die Privatsphäre von 500 Millionen europäischen Bürgern.

Joe McNamee, Koordinator für EDRi in Brüssel, erklärt:

    Die europäischen Bürger und Europas hart erarbeitete Glaubwürdigkeit bei der Verteidigung der Grundrechte haben sehr unter dieser Richlinie gelitten, was sowohl den Abbau des Rechts auf Privatsphäre als auch den chaotischen und gesetzeswidrigen Umgang mit personenbezogenen Daten angeht. Der Bericht der Kommission und unser Schattenbericht zeigen, dass die Richtlinie auf jeder Ebene versagt hat – sie hat die Grundrechte der europäischen Bürger nicht respektiert, sie hat es nicht geschafft, den Europäischen Binnenmarkt zu harmonisieren und ein notwendiges Instrument zur Verbrechensbekämpfung zu schaffen.

EDRi ruft die Kommission daher dazu auf, die Charta der Grundrechte in Europa zu respektieren und die Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen.


Aus: "EDRi veröffentlicht Bericht zur Vorratsdatenspeicherung" ()
Quelle: http://www.netzpolitik.org/2011/edri-veroffentlicht-bericht-zur-vorratsdatenspeicherung/

-.-

http://vasistas-blog.net/2011/01/27/ak-vorrat-studie-zur-effektivitat-der-vorratsdatenspeicherung/

http://edri.org/node/2599

http://www.edri.org/files/shadow_drd_report_110417.pdf

http://www.edri.org/files/data_retention_press_release_110417.pdf

http://vasistas-blog.net/2011/01/27/ak-vorrat-studie-zur-effektivitat-der-vorratsdatenspeicherung/