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[Vorratsdatenspeicherung (Notizen) ... ]

Started by Textaris(txt*bot), June 08, 2005, 02:39:41 PM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der heftig umstrittene Regierungsentwurf zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren hat am Mittwoch den federführenden Rechtsausschuss des Bundestags mit Hängen und Würgen passiert. Mit den Stimmen der großen Koalition beschloss das Gremium auch den Änderungsantrag, auf den sich CDU/CSU und SPD im Vorfeld verständigt hatten. Demnach soll die Bundesregierung die Auswirkungen des Überwachungsinstruments innerhalb von drei Jahren mithilfe eines unabhängigen Sachverständigen evaluieren.

Die Entscheidung im Rechtsausschuss stand zunächst auf der Kippe, da von 39 Mitgliedern nur 17 anwesend waren und das Gremium so nicht beschlussfähig war. Die Sitzung wurde daraufhin unterbrochen, im Vorraum sah man, wie Mitarbeiter hektisch zusätzliche Abgeordnete herbeitelefonierten und dann doch zumindest 23 Volksvertreter zusammenkamen, um das erforderliche Quorum zu erfüllen.

Mit dem Votum der Rechtspolitiker ist es Schwarz-Rot jetzt möglich, das Vorhaben bereits am Freitagmorgen im Plenum des Bundestags zu verabschieden. Die 2. und 3. Lesung des Vorstoßes ist inzwischen auch auf der Tagesordnung des Parlaments als "Zusatzpunkt" aufgesetzt. Dort findet sich aber noch der Vermerk, dass darüber noch "kein Einvernehmen" besteht.

Der Hinweis bezieht sich auf einen Protest der Linksfraktion, die durch das Vorgehen der Koalition die Oppositionsrechte verletzt sieht. Sie monierte, dass den Mitgliedern des Rechtsausschusses vor der entscheidenden Sitzung nicht einmal 24 Stunden geblieben seien, den Änderungsantrag zu prüfen. Die Regel sei es, dass den in dem Gremium sitzenden Parlamentariern einschlägige Dokumente drei Tage im Voraus zugeleitet werden müssten. Dabei gehe es darum, die Opposition davor zu schützen, von der Koalition überrumpelt zu werden.

Obwohl sich die Grünen dem Antrag der Linken anschlossen, den Punkt nicht schon in dieser Woche auf die Tagesordnung zu nehmen, überstimmte Schwarz-Rot mit der eigenen haushohen Mehrheit das Anliegen nach den Anlaufschwierigkeiten. Der Beschluss der neuen Vorratsdatenspeicherung hätte andernfalls aber auch nur bis Anfang November verzögert werden können. Zuvor hatte die Vorsitzende des Ausschusses, die Grüne Renate Künast, Union und SPD vorgeworfen, den Gesetzentwurf während der laufenden Flüchtlingsdebatte durchs Parlament jagen.

Bürgerrechtsorganisationen wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat), Digitalcourage oder die Digitale Gesellschaft sowie die Initiative Campact haben für Freitag um 8 Uhr zu einer Demo gegen das Vorhaben vor dem Reichstag aufgerufen. Obwohl die Vorratsdatenspeicherung über alle gesellschaftlichen Lager hinweg abgelehnt werde, wolle die Koalition "den nächsten großen Schritt in Richtung Überwachungsstaat tun", warnen die Organisatoren.

Der AK Vorrat erinnerte parallel daran, dass große Telekommunikationsanbieter nach wie vor von sich aus monatelang selbst bei Flatrates Verbindungs- und Standortdaten speicherten. Die Bundesnetzagentur hab dies zwar bereits 2013 M-Net, E-Plus, Telefonica/o2 und Vodafone untersagt, wie sie erst jetzt offen gelegt habe. E-Plus wolle die Anordnung jedoch erst bis "Ende 2015" umsetzen, Vodafone habe Widerspruch eingelegt und Telefonica klage dagegen. Die Bürgerrechtler warnen daher davor, den Providern mit der Initiative der Koalition "noch weitaus mehr Daten anzuvertrauen". (axk)


Aus: "Bundestag: Neue Vorratsdatenspeicherung vom Rechtsausschuss abgenickt" (14.10.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-Neue-Vorratsdatenspeicherung-vom-Rechtsausschuss-abgenickt-2846235.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...]   Vor rund fünf Jahren bekam ich einen Brief von der Deutschen Telekom, mit einer CD darin. Ich hatte die Telekom auf Auskunft meiner Telekommunikationsverkehrsdaten verklagt, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeichert werden. Letztendlich hatten wir uns außergerichtlich geeinigt: Ich lasse die Klage fallen und bekomme dafür meine Daten. Sie waren auf der CD gespeichert, in einer 12,5 Megabyte großen Excel-Tabelle.

Die 35.830 Zeilen mit Verkehrsdatensätzen in dieser Tabelle sind die digitale Spiegelung von sechs Monaten meines Lebens. Wann immer ich zwischen dem 31. August 2009 und dem 28. Februar 2010 mein Smartphone bei mir trug, wurde alle paar Minuten gespeichert, wo ich mich aufhielt, wann ich telefonierte, Textnachrichten verschickte oder erhielt und ob ich selbst oder meine installierten Apps Daten schickten und empfingen.

Durchschnittlich wurde die Telekom alle acht Minuten darüber informiert, wo ich war und was ich beziehungsweise mein Smartphone machten. Die gemeinsam mit ZEIT ONLINE und OpenDataCity entwickelte Visualisierung ist bekannt. Noch heute melden sich Menschen bei mir, die sich diese visuelle Aufbereitung der Vorratsdatenspeicherung anschauen und darüber regelrecht erschrocken sind. Sie verstehen zum ersten Mal, was hinter dem sperrigen Begriff der Vorratsdatenspeicherung und dem politischen Streit darum tatsächlich steht.

Es ist die Überwachung unseres Alltags. Und die wird immer engmaschiger. Mein Smartphone sendet heutzutage vermutlich nicht mehr alle acht Minuten einen Ping in die Welt, sondern alle vier oder drei Minuten. Schließlich nutze ich, wie wohl die meisten, das Internet intensiver als noch vor fünf Jahren. SIM-Karten werden zudem längst nicht mehr nur im Smartphone, sondern auch in vielen Maschinen verbaut. Im Auto werden sie zum Standard, um das Wetter vorherzusagen, um E-Mails vorzulesen oder um einen mobilen Hotspot bereitzustellen.

Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung wissen sehr genau, was hier passiert. Sie wissen, wie umfassend die Protokollierung unseres Alltags dadurch wird. Ihnen ist bekannt, welche Attraktivität diese Daten auf Geheimdienste aber auch auf die organisierte Kriminalität ausüben. Und vielen ist auch klar, dass die Anfälligkeit technischer Systeme ein großes Problem bedeutet, ebenso wie die Herausforderung, einen Missbrauch der Daten zu verhindern. Im Jahr 2015 besteht auch dank Edward Snowden keine Unwissenheit mehr über die Folgen der Vorratsdatenspeicherung.

Das ist ein wichtiger Unterschied zur europäischen Debatte 2005 und 2006 und zur ersten Einführung der Vorratsdatenspeicherung im November 2007 in Deutschland. Zu dieser Aufklärung haben eine lautstarke, engagierte und kreative Zivilgesellschaft sowie zahlreiche Journalisten beigetragen. Dazu haben das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung in einer Deutlichkeit auseinandergenommen, wie es sich wenige Kritiker erträumt hätten. Und darum ist die Entscheidung, die vermutlich am Freitagvormittag von einer Vielzahl der Abgeordneten der Fraktionen von CDU/CSU und SPD getroffen wird, noch fataler als vor acht Jahren.

Sie sind sich aller Konsequenzen und Risiken bewusst. Und trotzdem wollen sie diesen massiven Grundrechtseingriff beschließen. Konnte man sich 2007 noch mit Unwissenheit, einer anderen Bewertung der Situation oder der Hoffnung auf Datensicherheit herausreden, ist das Votum für die Vorratsdatenspeicherung heute eine Tat mit Vorsatz. Kein Befürworter kann sich herausreden. Es liegt alles auf dem Tisch: die Wirkungslosigkeit, die Risiken, die Grundrechtseingriffe, die Missbrauchsanfälligkeit und die vielen Kritikpunkte unserer obersten Gerichte.

Die Wiedereinführung ist eine Tat der Symbolik, um verlorenes politisches Terrain zurückzugewinnen und vermeintliche sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit zu beweisen. Vor allem ist es Symbolpolitik auf Kosten unserer individuellen Freiheit.

QuoteZivilisationswächter
#13  —  vor 2 Minuten

Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung wissen sehr genau, was hier passiert.

Die Lobby-Befürworter? Ja, die wissen das. Ob jetzt BKA, Verfassungs"schutz" oder Privatwirtschaft, die wissen Bescheid.
Ihre politischen Kollegen, Herr Spitz, aber wohl oft nicht. ...


Quoteunlogisch
#11  —  vor 57 Minuten 1

Artikel über den Überwachungsstaat interessieren die wenigsten. Ich gehe davon aus, die Welle der Entrüstung ist vorbei. Man erkennt das daran, dass die Kommentare deutlich weniger sind, als in anderen Themen. Mittlerweile ist bekannt, dass in jedem System Schnittstellen für die Geheimdienste existieren. Vom Betriebssystem bis zur Hardware müssten alternative deutsch/europäische Systeme entwickelt und unterstützt werden. Leider hat unsere Regierung diesen Fahrplan nicht aufgenommen, im Gegenteil, die IT Experten setzen weiterhin auf Windows und Cisco Technik. Die Endanwender müssen mit der Technik leben. Kein Einzelner wird das Problem lösen, das geht nur über Regierungen. Wenn sich doch jemand gegen die Überwachung wehrt, wird er belächelt, zur "Aluhutfraktion" geschoben. Es wird behauptet, dies sei der einzige Weg, um Terroristen und Kinder-Vergewaltiger zu finden. Technik ist nicht jedermanns Sache, von daher muss man sich resigniert zurücklehnen.


Quotegenrik
#12  —  vor 25 Minuten

Geheimdienste repräsentieren organisierte Kriminalität in staatlichem Auftrag, finanziert durch das Geld des Souveräns.


...


Aus: "Vorsatzdatenspeicherung" Malte Spitz (15. Oktober 2015)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-10/vorratsdatenspeicherung-vorsatz


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Praktikern gehen die neuen Vorgaben zur anlasslosen Vorratsdatenspeicheurng, die der Bundestag am Freitag abgenickt hat, nicht weit genug. "Drei Monate Frist für gespeicherte Daten waren unser Vorschlag, zehn Wochen können da nur ein erster Kompromiss sein", kommentierte Dietmar Schilff von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) die parlamentarische Entscheidung. Die Ermittler müssten "auch weiterhin die innere Sicherheit auf technischer Augenhöhe mit den Kriminellen wirksam schützen" können.

Ähnlich äußerte sich André Schulz vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BdK). Er räumte zwar ein, dass die Vorratsdatenspeicherung einen "Paradigmenwechsel" mit sich bringe. Dieser stelle aber "die logische und notwendige Konsequenz der Digitalisierung der Gesellschaft dar". Gerade der Katalog möglicher Straftaten, bei denen Ermittler Verbindungs- und Standortdaten einsehen dürften, greife viel zu kurz. Schulz forderte daher "endlich eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über den Datenschutz".

Anders sieht die Sache der eco-Verband der Internetwirtschaft, demzufolge das im Eiltempo verabschiedete Gesetz "letztlich nur Verlierer hervorbringen wird". Bürger müssten Einschnitte in ihre Grundfreiheiten ertragen, die betroffenen Unternehmen blieben auf Kosten von geschätzt 600 Millionen Euro allein für Speicherinfrastruktur sitzen, aber auch der Nutzen für die Strafverfolgung sei mehr als fraglich. Die "netzpolitische Fehlentscheidung" werde nun wie gehabt vor dem Bundesverfassungsgericht landen und dort "voraussichtlich keinen Bestand haben".

Der Digitalverband Bitkom stieß ins gleich Horn und bedauerte, dass die betroffenen Unternehmen bei der "praktischen Ausgestaltung des Gesetzes gar nicht gefragt" worden seien. Nun müssten sie sich angesichts der zu erwartenden Verfassungsbeschwerden "auf eine längere Phase der Rechtsunsicherheit einstellen". Auch der Präsidiumsarbeitskreis "Datenschutz und IT-Sicherheit" der Gesellschaft für Informatik bedauerte die Initiative des Gesetzgebers.

Von einem "schwarzen Tag für den journalistischen Quellenschutz in Deutschland" sprach Matthias Spielkamp von der Vereinigung "Reporter ohne Grenzen". Die Vorratsdatenspeicherung und der neue Straftatbestand der Datenhehlerei würden Informanten von der Kontaktaufnahme mit Journalisten abschrecken. Selbst der vorgesehene Schutz für Berufsgeheimnisträger sei so lückenhaft, "dass Rechtsstreitigkeiten und Missbrauch programmiert sind". Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fürchtet ebenfalls einen "Keulenschlag gegen Informanten".

Auch mit der gesetzlichen Neuauflage werde "massiv in die Grundrechte eingegriffen", monierte die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Marit Hansen. Aus den für zehn Wochen zu speichernden Verbindungsinformationen und den einen Monat lang aufzubewahrenden Standortdaten ließen sich "das soziale Beziehungsgeflecht einer Person und ihr Bewegungsprofil ableiten". Höchstrichterlichen Urteilen entspreche der Vorstoß so nicht.

Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger rügte die Entscheidung als "Schande für den Rechtsstaat", da "die anlasslose Massenüberwachung" wieder eingeführt werde. Die Liberale prophezeite: "Auch dieses Gesetz wird juristisch scheitern." Neben verschiedenen Organisationen und Parteien hat auch der Vize-FDP-Chef Wolfgang Kubicki Verfassungsbeschwerde angekündigt. Er stößt sich vor allem daran, dass sogar die Daten von Rechtsanwälten, Ärzten oder Journalisten erst einmal erfasst werden dürfen. (axk)

Quotesiggdroid, 16.10.2015 18:02

Man muss endlich aufhören es zu veniedlichen! - Es ist keine Vorratsdatenspeicherung, es ist eine "anhaltlose Massen Überwachung"! Dann gibts eventuell auch mehr Widerstand in der Bevölkerung.


Quotenewswombel, 16.10.2015 17:54

Es geht schon los....

"Die Polizei will mehr"

Bald werden wir lesen:

"Finanzämter wollen mehr"
"Geheimdienste wollen mehr"
"Krankenkassen wollen mehr"
"Versicherer wollen mehr"
"Bund der Arbeitgeber will mehr"
"Bund der Vermieter will mehr"
...

Das ist exakt das Kernargument, warum VDS anti-rechtsstaatlicher Bullsh*t ist. Exakt davor (VDS weckt Begehrlichkeiten) wird seit Jahren gewarnt.

Wombel.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.10.2015 17:57).


...


Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Die Polizei will mehr" (16.10.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Die-Polizei-will-mehr-2849543.html


Textaris(txt*bot)

#388
Quote[...] Der Bundestag hat am Freitag den umstrittenen Regierungsentwurf für eine neue Vorratsdatenspeicherung abgesegnet. In der namentlichen Abstimmung haben 404 Abgeordnete für die neue Vorratsdatenspeicherung votiert, 148 waren dagegen bei 7 Enthaltungen (die Opposition verfügt lediglich über 127 Stimmen). In dem Gesetz enthalten sind jene Änderungen aus dem Rechtsausschuss, auf die sich CDU/CSU und SPD zuvor geeinigt hatten. Trotz großer Bedenken von Sachverständigen hat die Koalition die Vorgaben des Kabinetts inhaltlich nicht mehr überarbeitet. Es wird lediglich der Bundesregierung aufgegeben, die Vorschriften innerhalb von drei Jahren mithilfe eines externen Experten zu evaluieren.

Ex-Verbraucherschutzministerin Renate Künast von den Grünen warf Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bei der abschließenden hitzigen Lesung vor, er sei "vom Ast gefallen". Die Koalition mache "alle in dieser Bundesrepublik zu Verdächtigen". Alle drei, vier Minuten werde von jedem mit einem Mobilgerät festgestellt, wo er sich aufhalte. Dies habe selbst Orwell in 1984 nicht absehen können. Zudem habe niemand die Frage der Datensicherheit nach Snowden beantwortet. Keiner könne ausschließen, dass etwa Geheimdienste wie die NSA Zugang hätten.

"Diesmal gehen Sie vorsätzlich gegen das Grundgesetz vor, dagegen werden wir uns wehren", ergänzte der grüne Netzexperte Konstantin von Notz in Richtung Union und SPD. Die Vorratsdatenspeicherung stelle einen "Dammbruch par excellence" in einer Kernfrage der Bürgerrechte in der digitalen Welt dar, der "Gift für unsere Demokratie und unsere Wirtschaft" sei.

Schwarz-Rot stelle ideologiegetrieben die ganze Bevölkerung unter "Generalverdacht", warnte auch Halina Wawzyniak von der Linken. Dies gehöre sich in einer Demokratie nicht, zumal die von Karlsruhe geforderte Überwachungsgesamtrechnung fehle. Die Netzpolitikerin warnte: "Finger weg von der Einschränkung von Grundrechten".

"Wir geben Justiz und Polizei bei schwersten Straftaten ein zusätzliches Instrument in die Hand", hielt Maas dagegen. Es werde zwar in die informationelle Selbstbestimmung eingegriffen. Dies sei aber zulässig, wenn man alle Argumente abwäge. Der Entwurf werde "der höchstrichterlichen Rechtsprechung vollumfänglich gerecht". Der Sozialdemokrat Johannes Fechner lobte den "vernünftigen Kompromiss zwischen Grundrechten und Bedürfnissen der Strafverfolgung".

Von einem "guten Tag für den Rechtsstaat" sprach Elisabeth Winkelmeier-Becker im Namen der CDU/CSU-Fraktion. Mit den verbindlichen Vorgaben könnten deutlich mehr Straftaten aufgeklärt werden. Das Argument der Opposition und der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff, dass die Grundrechte nicht ausreichend berücksichtigt würden, konterte die Christdemokraten mit dem Verweis: "Sie betreiben hier Täterschutz." Es gehe nicht um Meinungskontrolle oder Bewegungsprofile.

Ein früheres, noch weitergehendes schwarz-rotes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 für nichtig erklärt. 2014 kassierte der Europäische Gerichtshof (EuGH) auch die EU-Richtlinie, auf deren Basis Provider Nutzerspuren anlasslos protokollieren mussten. Beide Gerichte unterstellten dem Instrument eine große Eingriffstiefe und warnten vor Missbrauchsgefahren.

Zugangsanbieter müssen laut dem Gesetz Verbindungsinformationen zehn Wochen und Standortdaten einen Monat lang speichern. Bei SMS werden aus technischen Gründen auch Inhalte erfasst, wovor Datenschützer seit Langem warnen. Der Bereich E-Mail soll ausgenommen werden. Anbieter, die ihren Kunden nur eine kurzzeitige Nutzung des Telekommunikationsanschlusses ermöglichen, müssen keine Daten aufbewahren. Das bezieht sich gemäß Bundesnetzagentur etwa auf Betreiber von Hotels, Restaurants und Cafés, die ihren Kunden einen WLAN-Hotspot zur Verfügung stellen.

Provider und Anbieter von Internet-Telefonie müssen neben IP-Adressen auch "eine zugewiesene Benutzerkennung" wie Port-Nummern speichern. Kritiker gehen davon aus, dass damit eine deutlich größere Datenmenge als bei der ersten Vorratsdatenspeicherung und ein "echtes Internet-Nutzungsprotokoll" sogar für besuchte Webseiten entstehen könnte. Darüber hinaus soll auch "Datenhehlerei" strafbar werden. Juristen warnen hier vor einem "U-Boot", das den investigativen Journalismus und Whistleblower gefährde.

Oppositionelle und Bürgerrechtler haben bereits Verfassungsbeschwerde gegen das Überwachungsgesetz angekündigt. Rena Tangens vom Verein Digitalcourage betonte: "Weil politische Diskussion und sachliche Argumente offenbar nichts mehr ausrichten, werden wir den juristischen Weg gehen."

Vorbereiten wird die Klage der Berliner Anwalt Meinhard Starostik, der bereits rund 35.000 Bürger erfolgreich bei der Verfassungsbeschwerde gegen das vormalige, 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe vertreten hat. Wer das Vorhaben unterstützen will, kann dies über ein Webformular tun. Die Piratenpartei hat zudem eine Plattform ins Netz gestellt, mit dem man mit seinem Gesicht gegen das Instrument protestieren kann. (mho)

Quoteicekeuter, 18.10.2015 20:07

Gut das es in Frankfreich die Vorratsdatenspeicherung gibt...
Somit konnte im Janua ein brutaler Anschlag auf Charlie Hebdo vereiltelt werden!


Quotekeldana, 16.10.2015 11:45

Elisabeth Winkelmeier-Becker
   Von einem "guten Tag für den Rechtsstaat" sprach Elisabeth Winkelmeier-Becker im Namen der CDU/CSU-Fraktion. Mit den verbindlichen Vorgaben könnten deutlich mehr Straftaten aufgeklärt werden.

Wieviele Drogen muß man zu sich nehmen, um so einen Mist von sich zu geben, ohne dabei selbst im Boden zu versinken ? War es nicht die Bundesregierung, die eine Studie in Auftrag gab und bei der heraus kam, daß die VDS keinen nennenswerten Beitrag zur Verbrechensbekämpfung lieferte ?

Und wir reden hier nicht von einer Studie, die theoretischen Charakter hatte. Sondern hier wurde anhand reeller Zahlen (aus den Jahren, in denen die VDS in Deutschland "in Betrieb" war) geprüft.

*Kopf schüttel*


QuoteRubbel Die Katz, 16.10.2015 12:13

Ich schäme mich jemals SPD Mitglied gewesen zu sein. Fast 25 Jahre habe ich diesem Verein aus konservativen Blockflöten und neoliberalen U-Booten angehört und mit jedem Verrat wird meine Scham größer. Was mich besonders ankotzt ist die Scheinheiligkeit mit der die SPD auch noch versucht sich in der netzpolitischen Szene einzuschleimen. Als wenn niemand merkt gegen wen das Gesetz über Datenhehlerei wirklich zielt. ...


Quotesmid, chpreg@aol.de, 16.10.2015 11:12

404 Verfassung not found


Quotegweihir, 17.10.2015 06:02

Vorbereitungen der etablierung eines totalitaeren Staates

Ein wichtiger Schritt dazu ist dass man jeden Buerger identifiziert, der da Widerstand leisten koennte. Dazu gibt es nichts besseres als eine Totalueberwachung wie jetzt vorbereitet. Das es sich nur um Metadaten handelt ist da reichlich egal, da moderne Datamining-Algorithmen es erlauben eben doch praktisch jedem einzelnen ziemlich genau seine Meinung und Gesinnung zuzuordnen.

In der Vorstufe kann man ja erstmal besonders unliebsame Leute durchleuchten, man findet heute ja praktisch bei jedem was.

Brandgefaehrlich, was diese Leute da machen. Und ich bin ueberzeugt, dass das volle Absicht ist. Denen geht der Buerger auf den Geist und sie suchen jetzt eine dauerhafte Loesung fuer diesen Stoerfaktor. Gerade so als haette es auf deutschem Boden nicht schon zwei totalitaere Staaten gegeben...


Quotealterpinguin, 16.10.2015 15:25

Die Bundestagsabgeordneten, die mit NEIN gestimmt haben - Liste:

Die Bundestagsabgeordneten, die mit NEIN gestimmt haben - Liste:
(und die Ja-Stimmer gibt es hier nicht, auch nicht die feigen Enthaltungen)

Aken, Jan van (Die Linke, Hamburg):Nein:
Andreae, Kerstin (B90/Grüne, Baden-Württemberg):Nein:
Baerbock, Annalena (B90/Grüne, Brandenburg):Nein:
Barthel, Klaus (SPD, Bayern):Nein:
Bartsch, Dr. Dietmar (Die Linke, Mecklenburg-Vorpommern):Nein:
Beck, Marieluise (B90/Grüne, Bremen):Nein:
Beck, Volker (B90/Grüne, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Behrens, Herbert (Die Linke, Niedersachsen):Nein:
Binder, Karin (Die Linke, Baden-Württemberg):Nein:
Binding, Lothar (SPD, Baden-Württemberg):Nein:
Birkwald, Matthias W. (Die Linke, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Bluhm, Heidrun (Die Linke, Mecklenburg-Vorpommern):Nein:
Brantner, Dr. Franziska (B90/Grüne, Baden-Württemberg):Nein:
Brugger, Agnieszka (B90/Grüne, Baden-Württemberg):Nein:
Buchholz, Christine (Die Linke, Hessen):Nein:
Bulling-Schröter, Eva (Die Linke, Bayern):Nein:
Bülow, Marco (SPD, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Claus, Roland (Die Linke, Sachsen-Anhalt):Nein:
Dagdelen, Sevim (Die Linke, Nordrhein-Westfalen):Nein:
De Ridder, Dr. rer. pol. Daniela (SPD, Niedersachsen):Nein:
Dehm, Dr. Diether (Die Linke, Niedersachsen):Nein:
Deligöz, Ekin (B90/Grüne, Bayern):Nein:
Dörner, Katja (B90/Grüne, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Dröge, Katharina (B90/Grüne, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Ernst, Klaus (Die Linke, Bayern):Nein:
Esken, Saskia (SPD, Baden-Württemberg):Nein:
Gastel, Matthias (B90/Grüne, Baden-Württemberg):Nein:
Gehrcke, Wolfgang (Die Linke, Hessen):Nein:
Gehring, Kai (B90/Grüne, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Glöckner, Angelika (SPD, Rheinland-Pfalz):Nein:
Gohlke, Nicole (Die Linke, Bayern):Nein:
Göring-Eckardt, Katrin (B90/Grüne, Thüringen):Nein:
Groneberg, Gabriele (SPD, Niedersachsen):Nein:
Groß, Michael (SPD, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Groth, Annette (Die Linke, Baden-Württemberg):Nein:
Gunkel, Wolfgang (SPD, Sachsen):Nein:
Hahn, Dr. André (Die Linke, Sachsen):Nein:
Hajduk, Anja (B90/Grüne, Hamburg):Nein:
Hänsel, Heike (Die Linke, Baden-Württemberg):Nein:
Haßelmann, Britta (B90/Grüne, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Heidenblut, Dirk (SPD, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Hein, Dr. Rosemarie (Die Linke, Sachsen-Anhalt):Nein:
Heinrich, Gabriela (SPD, Bayern):Nein:
Hiller-Ohm, Gabriele (SPD, Schleswig-Holstein):Nein:
Hinz, Petra (SPD, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Hofreiter, Dr. Anton (B90/Grüne, Bayern):Nein:
Höhn, Bärbel (B90/Grüne, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Hunko, Andrej (Die Linke, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Hupach, Sigrid (Die Linke, Thüringen):Nein:
Janecek, Dieter (B90/Grüne, Bayern):Nein:
Jelpke, Ulla (Die Linke, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Junge, Frank (SPD, Mecklenburg-Vorpommern):Nein:
Jurk, Thomas (SPD, Sachsen):Nein:
Karawanskij, Susanna (Die Linke, Sachsen):Nein:
Kassner, Kerstin (Die Linke, Mecklenburg-Vorpommern):Nein:
Kekeritz, Uwe (B90/Grüne, Bayern):Nein:
Keul, Katja (B90/Grüne, Niedersachsen):Nein:
Kindler, Sven-Christian (B90/Grüne, Niedersachsen):Nein:
Kipping, Katja (Die Linke, Sachsen):Nein:
Kiziltepe, Cansel (SPD, Berlin):Nein:
Klein-Schmeink, Maria (B90/Grüne, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Klingbeil, Lars (SPD, Niedersachsen):Nein:
Koenigs, Tom (B90/Grüne, Hessen):Nein:
Korte, Jan (Die Linke, Sachsen-Anhalt):Nein:
Kotting-Uhl, Sylvia (B90/Grüne, Baden-Württemberg):Nein:
Krellmann, Jutta (Die Linke, Niedersachsen):Nein:
Krischer, Oliver (B90/Grüne, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Kühn, Stephan (B90/Grüne, Sachsen):Nein:
Kühn, Christian (B90/Grüne, Baden-Württemberg):Nein:
Künast, Renate (B90/Grüne, Berlin):Nein:
Kunert, Katrin (Die Linke, Sachsen-Anhalt):Nein:
Kurth, Markus (B90/Grüne, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Lay, Caren (Die Linke, Sachsen):Nein:
Lazar, Monika (B90/Grüne, Sachsen):Nein:
Leidig, Sabine (Die Linke, Hessen):Nein:
Lemke, Steffi (B90/Grüne, Sachsen-Anhalt):Nein:
Lenkert, Ralph (Die Linke, Thüringen):Nein:
Leutert, Michael (Die Linke, Sachsen):Nein:
Liebich, Stefan (Die Linke, Berlin):Nein:
Lindner, Dr. Tobias (B90/Grüne, Rheinland-Pfalz):Nein:
Lötzsch, Dr. Gesine (Die Linke, Berlin):Nein:
Lutze, Thomas (Die Linke, Saarland):Nein:
Maisch, Nicole (B90/Grüne, Hessen):Nein:
Mattheis, Hilde (SPD, Baden-Württemberg):Nein:
Meiwald, Peter (B90/Grüne, Niedersachsen):Nein:
Menz, Birgit (Die Linke, Bremen):Nein:
Miersch, Dr. Matthias (SPD, Niedersachsen):Nein:
Mindrup, Klaus (SPD, Berlin):Nein:
Möhring, Cornelia (Die Linke, Schleswig-Holstein):Nein:
Movassat, Niema (Die Linke, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Müller, Detlef (SPD, Sachsen):Nein:
Müller, Norbert (Die Linke, Brandenburg):Nein:
Müller-Gemmeke, Beate (B90/Grüne, Baden-Württemberg):Nein:
Müntefering, Michelle (SPD, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Mutlu, Özcan (B90/Grüne, Berlin):Nein:
Neu, Dr. Alexander S. (Die Linke, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Notz, Dr. Konstantin von (B90/Grüne, Schleswig-Holstein):Nein:
Ostendorff, Friedrich (B90/Grüne, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Özdemir, Cem (B90/Grüne, Baden-Württemberg):Nein:
Pau, Petra (Die Linke, Berlin):Nein:
Paus, Lisa (B90/Grüne, Berlin):Nein:
Petzold, Harald (Die Linke, Brandenburg):Nein:
Pflugradt, Jeannine (SPD, Mecklenburg-Vorpommern):Nein:
Pitterle, Richard (Die Linke, Baden-Württemberg):Nein:
Poschmann, Sabine (SPD, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Post, Florian (SPD, Bayern):Nein:
Pothmer, Brigitte (B90/Grüne, Niedersachsen):Nein:
Priesmeier, Dr. Wilhelm (SPD, Niedersachsen):Nein:
Raatz, Dr. Simone (SPD, Sachsen):Nein:
Rawert, Mechthild (SPD, Berlin):Nein:
Reichenbach, Gerold (SPD, Hessen):Nein:
Renner, Martina (Die Linke, Thüringen):Nein:
Rix, Sönke (SPD, Schleswig-Holstein):Nein:
Rohde, Dennis (SPD, Niedersachsen):Nein:
Rößner, Tabea (B90/Grüne, Rheinland-Pfalz):Nein:
Roth, Claudia (B90/Grüne, Bayern):Nein:
Rüffer, Corinna (B90/Grüne, Rheinland-Pfalz):Nein:
Rüthrich, Susann (SPD, Sachsen):Nein:
Sarrazin, Manuel (B90/Grüne, Hamburg):Nein:
Scharfenberg, Elisabeth (B90/Grüne, Bayern):Nein:
Schauws, Ulle (B90/Grüne, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Scheer, Dr. Nina (SPD, Schleswig-Holstein):Nein:
Schick, Dr. Gerhard (B90/Grüne, Baden-Württemberg):Nein:
Schmidt, Dr. Frithjof (B90/Grüne, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Schulz, Swen (SPD, Berlin):Nein:
Schwabe, Frank (SPD, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Sitte, Dr. Petra (Die Linke, Sachsen-Anhalt):Nein:
Stadler, Svenja (SPD, Niedersachsen):Nein:
Steffen, Sonja (SPD, Mecklenburg-Vorpommern):Nein:
Strässer, Christoph (SPD, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Strengmann-Kuhn, Dr. Wolfgang (B90/Grüne, Hessen):Nein:
Ströbele, Hans-Christian (B90/Grüne, Berlin):Nein:
Tack, Kerstin (SPD, Niedersachsen):Nein:
Tackmann, Dr. Kirsten (Die Linke, Brandenburg):Nein:
Tausend, Claudia (SPD, Bayern):Nein:
Tempel, Frank (Die Linke, Thüringen):Nein:
Terpe, Dr. Harald (B90/Grüne, Mecklenburg-Vorpommern):Nein:
Troost, Dr. Axel (Die Linke, Sachsen):Nein:
Verlinden, Dr. Julia (B90/Grüne, Niedersachsen):Nein:
Vogler, Kathrin (Die Linke, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Wawzyniak, Halina (Die Linke, Berlin):Nein:
Weber, Gabi (SPD, Rheinland-Pfalz):Nein:
Werner, Katrin (Die Linke, Rheinland-Pfalz):Nein:
Wilms, Dr. Valerie (B90/Grüne, Schleswig-Holstein):Nein:
Wöllert, Birgit (Die Linke, Brandenburg):Nein:
Wunderlich, Jörn (Die Linke, Sachsen):Nein:
Yüksel, Gülistan (SPD, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Zimmermann, Dr. Jens (SPD, Hessen):Nein:

Das Abstimmungsergebnis könnte sich jeder selbst ansehen - Link geht natürlich zu einer staatlichen Seite und ich habe das hier gebracht, da scheinbar einige doch Probleme haben diese Seite zu finden (die nicht explizit im Artikel verlinkt wurde - warum eigentlich nicht? Muss das geheim gehalten werden |;-))
Abstimmungsergebnis der nicht geheimen Abstimmung zum erneuten, wie ich meine, Verfassungsbruch:
> https://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/grafik?controller=filter&id=

ps. musste Namen leicht ändern, da bestimmte Sonderzeichen nicht erlaubt sind ..

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.10.2015 15:25).


...


Aus: "Bundestag führt Vorratsdatenspeicherung wieder ein" (16.10.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-fuehrt-Vorratsdatenspeicherung-wieder-ein-2849174.html

...

"Vorratsdatenspeicherung: Protest gegen den Überwachungsstaat"
Im strömenden Regen haben nur wenige Menschen am Freitag vor dem Reichstag in Berlin gegen die Vorratsdatenspeicherung demonstriert. Sie hoffen auf das Bundesverfassungsgericht. ...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Protest-gegen-den-Ueberwachungsstaat-2849139.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die FDP will gegen die Vorratsdatenspeicherung klagen. Parteichef Christian Lindner kündigte am Montag in Berlin nach einer Sitzung des Präsidiums an, er und eine Reihe weiterer FDP-Politiker, die wie Journalisten, Juristen und Pastoren als Berufsgeheimnisträger besonders betroffen seien, wollten eine Verfassungsbeschwerde gegen das vom Bundestag Mitte Oktober beschlossene Gesetz organisieren. Angestrebt werde jedoch "kein Massenverfahren. Der Kreis der Beschwerdeführer soll kompakt bleiben."

Trotz scharfer Kritik von Opposition und Datenschützern hatte das Parlament eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Telekommunikationsanbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zehn Wochen aufbewahren, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen darauf zugreifen können. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr gar nicht. Auch Kommunikationsinhalte sollen nicht erfasst werden.

Neben der FDP hatte der Verein Digitalcourage bereits kurz nach dem Beschluss des Parlaments eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. "Weil politische Diskussion und sachliche Argumente offenbar nichts mehr ausrichten, werden wir den juristischen Weg gehen", hieß es von dem Verein. Vorbereiten wird die Klage der Berliner Anwalt Meinhard Starostik, der bereits rund 35.000 Bürger erfolgreich bei der Verfassungsbeschwerde gegen das vormalige, 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe vertreten hat. Wer das Vorhaben unterstützen will, kann dies über ein Webformular tun. (Mit Material der dpa) / (axk)



Aus: "FDP will gegen Vorratsdatenspeicherung klagen" (26.10.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/FDP-will-gegen-Vorratsdatenspeicherung-klagen-2857752.html


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Quote[...] Die britische Regierung will Internetprovider angeblich verpflichten, für ein Jahr zu speichern, wer wann welche Website besucht und nach welchen Begriffen googelt. 

Die britische Innenministerin Theresa May ist hartnäckig. Man könnte auch sagen: dreist.

Im Sommer 2014 hatte ihre Regierung das in mehrerlei Hinsicht problematische Überwachungsgesetz Dripa (Data Retention and Investigatory Powers Act) im Eilverfahren durchs Parlament gebracht. Es war ein Notstandsgesetz in Friedenszeiten, aber es hatte eine Art Ablaufdatum, weshalb May frühzeitig ein Nachfolgegesetz ankündigte. Dieses von Kritikern Snooper's Charter (Schnüfflergesetz) genannte Vorhaben ging den Liberaldemokraten, damals noch  Koalitionspartner der konservativen Tories, zu weit – sie blockierten es. Im Juli 2015 erklärte der High Court zudem Dripa für ungültig, weil es nicht mit der EU-Menschenrechtskonvention vereinbar war.

Am kommenden Mittwoch will die Hardlinerin May nun einen neuen Entwurf vorlegen, wie der britische Telegraph und der Guardian berichten. Und der soll in Teilen noch weiter gehen als Dripa und das Schnüfflergesetz.

Schon Dripa enthielt Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung, die erkennbar über das hinausgingen, was der EuGH zuvor für vertretbar erklärt hatte. Dazu kamen eine Passage, mit der auch ausländische Unternehmen unter Strafandrohung verpflichtet werden konnten, ihre Kunden abzuhören, sowie eine Vermischung von Polizei- und Geheimdienstarbeit.

Die Vorratsdatenspeicherung, also die anlasslose Aufbewahrung insbesondere von Telefonverbindungs- und Standortdaten aller Bürger, wird auch im neuen Gesetz wieder auftauchen. Den Zeitungsberichten zufolge sollen Internetprovider zusätzlich verpflichtet werden, für zwölf Monate zu speichern,

   * wer wann welche Website aufruft (aber nicht die Unterseiten),
   * wer welche Suchbegriffe verwendet,
   * wer wann welche App benutzt,
   * wer wem was in E-Mails oder Chats schreibt.

Aus der reinen Metadatenspeicherung wird damit auch eine Speicherung von Kommunikationsinhalten, egal ob jemand verdächtig ist oder nicht.

Laut Telegraph werden 38 verschiedene Behörden auf die Daten zugreifen können, darunter auch Steuerbehörden – vorausgesetzt, ein Minister hat die Überwachung angeordnet und ein Richter ihr zugestimmt. Ein neuer Investigatory Powers Commissioner, also ein Geheimdienstkontrolleur, soll sicherstellen, dass es keinen Missbrauch der Daten gibt.

Ob und unter welchen Umständen der Entwurf eine Chance hat, von Ober- und Unterhaus angenommen zu werden, ist noch unklar. Laut Telegraph müsse May zumindest dafür sorgen, dass ein Richter nicht einfach nur eine Anweisung eines Ministers absegnen muss. Andernfalls sei ihr Entwurf wohl nicht mehrheitsfähig.

Absehbar hingegen ist etwas anderes: Sollte das Gesetz kommen, ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis die ersten deutschen Politiker eine Ausweitung der hiesigen Vorratsdatenspeicherung auf Kommunikationsinhalte fordern werden. Angesichts dessen scheint es fast schon beruhigend, dass der britische Gesetzentwurf nicht auch noch einen Passus über die Beschränkung von Verschlüsselung enthalten wird. So etwas hatte Premierminister Cameron zuvor noch ins Spiel gebracht.

QuoteVielosoph
#7  —  vor 1 Stunde

Ich mag unsere britischen Freunde. Sie sind stark im Cricket und bringen die besten Steaks in Pfefferminzsauce aller Länder des Commonwealth auf den Tisch.
Doch befürchte ich, dass sie sich bei einem Projekt wie diesem, auf allzu dünnes Eis wagen. Das Internet ist international. Das betrifft auch die Telefonie. Sie wollen der Punkt werden, in dem alle Linien dieses Universums zusammenlaufen. Das machen doch schon die amerikanischen Dienste.
Der Inhalt der Messages? Ich las bereits vor längerem, man sei "nur" an den Metadaten interessiert. Ein klammheimliches Gefühl des Zweifels begleitet mich seither.


QuoteKoß Viktor
#8  —  vor 1 Stunde 3

Irgendwie gut dass die Masken fallen. Es war immer so, es ist heute so und so wird es bleiben.

Man offenbart die Absicht einer absoluten Kontrolle durch die Verwendung der so gesammelten Daten. Man tut es die ganze Zeit, jetzt sucht man eine geeignete Gesetzesalge als ein Schritt weiter. Die Frage des rechtswidrigen Verwendung so gesammelten Daten, die Einschränkung der Rechte und Folgewirkungen für die Betroffenen erwähnt niemand mit kleinstem Wörtchen. Damit lassen sich die Absichten des Gesetzgebers nicht nur vorstellen, sondern in klarem Text ablesen.


Quote
Mietzchen
#10  —  vor 1 Stunde 1

"Großbritannien sucht die Supervorratsdatenspeicherung"

In Englans gab es in den letzten Jahren zahlreiche islamistische Attentate. Verständlich, dass die Regierung ihre Bevölkerung schützen möchte und elektronisch aufrüstet.

Wer keinen Dreck am Stecken hat, hat eh nix zu befürchten!


Quoteo8005
#11  —  vor 1 Stunde 3

Der Beitrag ist wie eine Zeitkapsel von letzter Woche. Der Guardian hat bereits vorgestern gemeldet, daß Ministerin May zurückgerudert ist und die besonders bösartigen Vorschläge (z.B. Erfassung der Browserhistorie) fallengelassen hat: http://www.theguardian.com/world/2015/oct/31/theresa-may-backtracks-on-internet-snooping

Bürgerrechtler sprechen von einem abgekarteten Spiel: Erst überzogene Maximalforderungen aufstellen, um die eigentlich gewollten, immer noch sehr weitgehenden Pläne als gesunden Kompromiß darstellen zu können.


...


Aus: "Überwachung: Großbritannien sucht die Supervorratsdatenspeicherung"  Patrick Beuth (2. November 2015)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-11/ueberwachung-grossbritannien-vorratsdatenspeicherung-inhalt


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Quote[...] Herrmann argumentiert mit der hohen Terrorbedrohung und sagt: Was Polizei und Staatsanwaltschaft erlaubt ist, darf doch dem Verfassungsschutz nicht versagt bleiben. Ihm den Zugang zu Telekommunikationsdaten zu erlauben, hält der Innenminister für einen Akt der Notwendigkeit. Er geht außerdem nicht davon aus, dass die Verfassungsschützer übermäßig stark auf die Verbindungsdaten zugreifen werden. Schließlich muss jeder Zugriff von einer Kommission im Landtag, der G10 Kommission, genehmigt werden.

    "Es ist nicht so, dass da jetzt nach Belieben das Landesamt für Verfassungsschutz von sich aus sagen kann, wir greifen jetzt auf irgendwelche Daten zu, sondern es geht immer darum, dass im Einzelfall ein Antrag bei der G10-Kommission gestellt werden muss, dem zuzustimmen."

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU)

Bayern geht damit auch auf Konfliktkurs zu Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der den Zugang zu den Daten nicht so auslegt wie der bayerische Innenminister. Doch Herrmann sieht auch keinen Widerspruch zum Bundesgesetz, ganz im Gegenteil:

    "Damit wird Bayern erneut seiner Vorreiterrolle in Sachen innerer Sicherheit gerecht. Denn im Ergebnis kann kein Zweifel daran bestehen, dass dieser Schritt dringend erforderlich ist."

Bayern Innenminister Joachim Herrmann (CSU)

Maas dagegen hatte dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt, was Bayern seinem Landesverfassungsschützern zugestehen will:

    "Mir ist durchaus bewusst, dass das Thema auch auf Bundesebene strittig ist. Ich meine aber, dass die jetzt vom Bundestag beschlossene Regelung diese Möglichkeit auch für den Verfassungsschutz eröffnet. Der Bund und die übrigen Länder sollten daher schnellstmöglich unserem Vorbild folgen."

Heiko Maas, SPD, Bundesjustizminister

Bei der Opposition wird das neue Gesetz mit gemischten Gefühlen aufgenommen. SPD Fraktionschef Markus Rinderspacher hat Bedenken, lehnt den Vorschlag aber nicht grundsätzlich ab. Seiner Meinung nach sei die Vorratsdatenspeicherung nicht zwingend ein Instrument des Verfassungsschutzes, denn dieser sei keine Eingriffsbehörde, so Rinderspacher. Der SPD Fraktionschef will das Verfassungsschutzgesetz darum genau und kritisch begutachten, wie er sagt. Eine salomonische Taktik, denn angesichts der Bedrohungslage will die SPD sich nicht mal vorhalten lassen, sie würde diese nicht ernst genug nehmen.



    "Wir sehen das Spannungsfeld, die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass ihre Daten nicht anlasslos gespeichert werden und automatisch jeder Behörde zur Verfügung stehen – auf der anderen Seite gibt es ein legitimes Sicherheitsinteresse der Bevölkerung."

Markus Rinderspacher, SPD-Fraktionschef

Widerstand kommt dagegen von den Grünen. Katharina Schulze verweist darauf, dass man nach der NS Diktatur bewusst Verfassungsschutz und Sicherheitsbehörden trennen wollte:

    "Da ist mal wieder ein typisch bayerischer Sonderweg, der nichts bringt und der verfassungswidrig ist."

Grünen-Abgeordnete Katharina Schulze

Die Geheimdienste dürften Informationen sammeln und aufbereiten, die Polizei sei dann für die Strafverfolgung zuständig. Das zu vermischen bezeichnete Schulze als "grob fahrlässig." Sie kann sich darum vorstellen, das neue Gesetz vom Verfassungsgericht überprüfen zu lassen.

Ohnehin wurde das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erst nach heftigem Ringen in der großen Koalition beschlossen.

Das im Herbst verabschiedete Gesetz sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen die Telefon- und Internetdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern müssen. Ausgenommen sind E-Mails. Handy-Gesprächsdaten werden vier Wochen lang gespeichert. Der Zugriff der Behörden auf die Daten muss allerdings von einem Richter genehmigt werden.

Im neuen Verfassungsschutzgesetz wird auch der Einsatz von V Leuten geregelt. Dabei folgt Bayern fast wortgleich dem Bundesgesetz. Herrmann begründet die Vorschriften mit Lehren, die nach den NSU Morden gezogen wurden. So wird festgelegt, dass Minderjährige nicht als V Leute eingesetzt werden dürfen. Verboten ist auch, dass jemand seine Tätigkeit zum Beruf macht und hauptberuflich als V Mann unterwegs ist. Die SPD begrüßt die Regelungen und grundsätzlich tun das auch die Grünen. Allerdings wünschen die sich, dass noch einmal genau geprüft werden muss, ob V Leute überhaupt Nutzen bringen oder vielleicht doch nur Schaden anrichten.

QuoteHerbert, Dienstag, 15.Dezember, 20:36 Uhr

Warum wird dieser Datenschutz eigentlich so hoch aufgehängt? Ich habe nichts zu verstecken!

Und dieses ganze Meinungsfreiheit Gelaber erst! Für was soll diese Meinungsfreiheit gut sein???
Die meisten Menschen haben doch sowieso nichts zu sagen!



Aus: "Vorratsdaten für Verfassungsschützer - Grüne halten Bayerns Sonderweg für verfassungswidrig " Nikolaus Neumaier (15.12.2015 )
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/kabinett-verfassungsschutz-vorratsdaten-100.html

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Quote[...] Das Bundesverfassungsgericht hält es nicht für erforderlich, den Kernparagrafen zur neuen Vorratsdatenspeicherung zunächst auf Eis zu legen. Einer der ersten Beschwerdeführer gegen das Gesetz hatte beantragt, dass die Provider vorläufig von der eigentlichen Pflicht zum Protokollieren von Verbindungs- und Standortdaten befreit werden sollten. Dies lehnte die 3. Kammer des Ersten Senats des Gerichts mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss von 12. Januar ab (Az.: 1 BvQ 55/15).

Der Antragsteller lasse nicht erkennen, dass ihm auf jeden Fall unzumutbar schwere, nicht wieder gutzumachende Nachteile entstünden, heißt es zur Begründung. Dies gelte auch dann, wenn die Speicherauflagen später als verfassungswidrig eingestuft würden. In der Sache selbst haben die Richter noch nicht entschieden, die Argumente inhaltlich also nicht eingehend geprüft. Das Verfahren kann sich über Jahre hinziehen.

Der Antrag war nach Informationen der Tagesschau an eine Verfassungsbeschwerde einer Einzelperson gekoppelt. Das Gericht könnte so theoretisch bei Gesuchen von anderen Beschwerdeführern auf einen vorläufigen Stopp des Gesetzes noch anders entscheiden. Anhängig ist unter anderem auch eine Klage nebst Aussetzungsforderung von Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten, Journalisten und Bundestagsabgeordneten. Diese könnten schwerer von der Speicherpflicht betroffen sein als der zunächst behandelte Petent. In dem Gesetz selbst ist eine Übergangsregel enthalten, wonach Telekommunikationsanbieter "spätestens" ab 1. Juli 2017 anlasslos die Informationen sammeln müssen.

2008 war das Bundesverfassungsgericht einem ähnlichen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen das damalige, 2010 dann endgültig aufgehobene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zum Teil nachgekommen. Es befand damals, dass die Provider die Telekommunikationsdaten zwar vorhalten müssen, Ermittler aber nur darauf zugreifen dürfen, um schwere Straftaten zu verfolgen. Das neue Gesetz ist in den Zugangsregeln bereits auf derlei Delikte beschränkt. (anw)


Aus: "Verfassungsgericht stoppt Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht" Stefan Krempl (26.01.2016)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsgericht-stoppt-Vorratsdatenspeicherung-vorerst-nicht-3084879.html


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Quote[...] Details zur "freiwilligen Vorratsdatenspeicherung" bei Vodafone bleiben vorerst weiter geheim. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat sich der Argumentation des Düsseldorfer Telekommunikationskonzerns angeschlossen, dass es sich bei Informationen zur Speicherdauer von Verbindungs- und Standortdaten um Betriebs- beziehungsweise Geschäftsgeheimnisse handele. Das Recht auf Akteneinsicht werde dadurch beschränkt.

Der schleswig-holsteinische Piratenabgeordnete Patrick Breyer, der auch im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiv ist, hatte einen Antrag auf Herausgabe eines Berichts von März 2012 zu Kontrollbesuchen der Datenschutzaufsicht bei Vodafone auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes gestellt. Das Papier gab die Behörde nun vor Kurzem aber nur in geschwärzter Fassung heraus, die heise online vorliegt. Gestrichen sind darin unter anderem sämtliche Zahlen zu den Speicherfristen der sogenannten Verkehrsdaten. Im Klartext ersichtlich ist nur, dass Vodafone "Rohdaten" von Kunden, die ausländische Netze genutzt haben, für sieben Tage aufbewahrt.

Bekannt ist bereits, dass viele Mobilfunkbetreiber Verkehrsdaten weitgehend ohne Anlass für bis zu sechs Monate sammeln, obwohl sie mit Voßhoffs Vorgänger Peter Schaar eine zweckbezogene siebentägige Frist ausgemacht hatten. Vodafone speichert demnach selbst bei Gesprächen im eigenen Netz Verbindungs- und Standortinformationen bis zu 180 Tage. Schaar hielt dies für rechtswidrig. Voßhoff geht dagegen Berichten zufolge davon aus, dass Kunden damit rechnen müssten, dass ihre Mobilfunkdaten im Zweifel bis zu einem halben Jahr vorgehalten werden.

Breyer interessierte sich mit seiner Anfrage insbesondere dafür, ob Vodafone Verkehrsdaten maximal sieben Tage speichert, um Störungen erkennen, eingrenzen und beseitigen zu können. Dies sieht ein Leitfaden vor, den Schaar und die Bundesnetzagentur 2012 herausgegeben haben. Die Regulierungsbehörde setzt die Vorgaben aber nicht durch: sie hat es laut Breyer abgelehnt, "Geldbußen gegen die illegal Daten sammelnden Anbieter zu verhängen" und die tatsächliche Speicherpraxis der Unternehmen publik zu machen. Breyer und anderen Bürgerrechtlern erscheint prinzipiell auch die Wochenfrist deutlich zu lang.

Hervor geht aus dem geschwärzten Bericht, dass Vodafone ein "180-Tage-Tool" verwendet, um Verkehrsdaten für Strafverfolgungsbehörden bereitzustellen. Der Name beziehe sich noch auf die vormals geltenden Regeln zur Vorratsdatenspeicherung von 2007, die das Bundesverfassungsgericht drei Jahre später kippte. Die "Speicherzeiten und der Umfang" der aufbewahrten Daten seien diesen "aktuellen Anforderungen angepasst" worden, heißt es in dem Prüfprotokoll.

Trotzdem schätzte Schaar das Werkzeug und die damit verknüpfte "Doppelung der Datenbestände" als "grundsätzlich problematisch" ein. Mittlerweile hat der Bundestag neue Vorgaben zu einer verkürzten Vorratsdatenspeicherung beschlossen, gegen die allerdings wieder Verfassungsbeschwerden und sonstige Klagen anhängig sind.

Breyer hat am Wochenende Widerspruch gegen den Bescheid der Bundesdatenschutzbehörde eingelegt. Er besteht weiter auf Auskunft über Art, Umfang und Zweck der von Vodafone verarbeiteten personenbezogenen Daten. Dass der Konzern einen "wirtschaftlichen Schaden" nach sich ziehen und im Wettbewerb benachteiligt werden könnte, was Voßhoff anerkannt hatte, sei "nicht ersichtlich". Es bestehe der "begründete Verdacht, dass Vodafone gegen die datenschutzrechtlichen Löschungsvorschriften verstoßen und eine Ordnungswidrigkeit begangen hat". Ein "schutzwürdiges Interesse an Geheimhaltung" der begehrten Informationen bestehe nicht. (anw)

Quotetrilling, 23.05.2016 18:09

Geschäftsgeheimnisse

Sollte mal jemand von uns Normalsterblichen vor Gericht vorbringen, statt seine Zeugenaussage zu machen. Das wäre mal ein Brüller.
Wie kann eine "freiwillige Vorratsdatenspeicherung" legal sein, wenn die gesetzliche es schon nicht ist. Das Vodafone an der VDS für eigene Zwecke Interesse hat ist klar. Da kommt es immer seltsam, wenn die Telcos über die Kosten jammern und die auf die Allgemeinheit abschieben wollen. ...



Aus: "Vodafone: Bundesdatenschutzbeauftragte hält Infos zur "freiwilligen Vorratsdatenspeicherung" zurück" Stefan Krempl (23.05.2016)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vodafone-Bundesdatenschutzbeauftragte-haelt-Infos-zur-freiwilligen-Vorratsdatenspeicherung-zurueck-3215757.html


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Quote[...] Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat zwei weitere Eilanträge aus Verfassungsbeschwerden gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Dezember zurückgewiesen. Dass Provider künftig Nutzerspuren über mehrere Wochen hinweg anlasslos vorhalten müssen, mache es derzeit noch nicht erforderlich, die gesetzlichen Vorgaben außer Kraft zu setzen, heißt es in den Beschlüssen vom 8. Juni und der "Folgenabwägung" (Az.: 1 BvQ 42/15 und 1 BvR 229/16), die nun veröffentlicht wurden.

Der Gesetzgeber habe den Abruf der gesammelten Verbindungs- und Standortdaten von "qualifizierten Voraussetzungen" abhängig gemacht, die Grundrechtseingriffe "mit den Nachteilen für das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafverfolgung weniger gewichtig erscheinen lassen", heißt es. Die öffentliche Sicherheit müsse also gegenüber den überschaubaren negativen Folgen für die Privatsphäre der Nutzer Vorrang haben.

Schon im Januar hatte das Gericht einen anderen Eilantrag gegen die Speicherpflicht abgelehnt. Dieser stammte aus der Verfassungsbeschwerde einer Einzelperson. Die jetzt zurückgewiesenen Begehren gehen auf Klagen verschiedener Beschwerdeführer zurück. Unter ihnen sind Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Journalisten, Ärzte und Abgeordnete von den Grünen, der FDP, SPD sowie der Piraten. Sie sehen sich in ihrer Kommunikation mit Wählern, Mandanten, Patienten und Quellen beeinträchtigt.

Die Nachteile seien aber auch für diese Berufsgruppen noch nicht derart gravierend, als dass die Vorratsdatenspeicherung schon ohne das noch ausstehende Hauptverfahren gestoppt werden könne. Dies gelte selbst dann, wenn dazukomme, dass beim SMS-Versand "Verkehrsdaten und Kommunikationsinhalte möglicherweise nicht getrennt werden können". Im Gesetz heiße es ganz klar, dass Inhaltsdaten nicht aufbewahrt werden dürften. Sollte dies technisch derzeit noch nicht möglich sein, müssten zunächst die Bedingungen geschaffen werden, um der Speicherpflicht nachzukommen.

Die Richter heißen es zudem gut, dass der Gesetzgeber Abrufmöglichkeiten eingrenzte und dafür "namentlich die Tat auch im Einzelfall schwer" wiegen müsse und die Metadaten quasi nur als Ultima Ratio herangezogen werden dürften. Ob und gegebenenfalls wie die Europäische Grundrechtecharta oder sonstiges EU-Recht für die Beurteilung der Vorschriften bedeutsam sei, müsse ohne Eile im Hauptsacheverfahren entschieden werden.

2008 war das Verfassungsgericht einem ähnlichen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen das damalige, 2010 endgültig aufgehobene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung noch zum Teil gefolgt. Den neuen Auflagen ist die Verfassungswidrigkeit demnach zumindest nicht direkt anzusehen. Telekommunikationsanbieter müssen "spätestens" ab 1. Juli 2017 die Informationen verdachtsunabhängig sammeln. Die Bundesnetzagentur arbeitet derzeit an technischen Anforderungen, die heftig umstritten sind.

Die Rechtsanwälte Carl Christian Müller und Sören Rößner, die eine der beiden Klägergruppen in Karlsruhe vertreten, sprechen in einer ersten Reaktion von einem "schlechten Tag für die Kommunikationsfreiheiten". Der entsprechende Beschluss lasse nicht erkennen, "dass das Bundesverfassungsgericht sich mit den von uns vorgetragenen Bedenken auseinandergesetzt hat". FDP-Vize Wolfgang Kubicki bedauerte ebenfalls die Entscheidung, gab sich aber optimistisch für das Hauptverfahren. Die Kammer nehme die Beschwerde der Liberalen offenbar "sehr ernst". (anw)

QuoteDj-Dealer,
15.07.2016 16:03

"Eilanträge" vom Dezember
man sind die schnell.


...


Aus: "Verfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen die Vorratsdatenspeicherung ab" Stefan Krempl (heise online, 15.07.2016)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsgericht-lehnt-Eilantraege-gegen-die-Vorratsdatenspeicherung-ab-3268653.html

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Quote[....] In einer am Freitag veröffentlichten "Berliner Erklärung" sprechen sich die Leiter der von CDU und CSU geführten Innenministerien der Länder und Bundesinnenminister Thomas de Maizière dafür aus, die Überwachung im Kampf gegen Terror und andere Verbrechen umfangreich auszubauen. Sie fordern eine erweiterte Vorratsdatenspeicherung, um die jüngst von Schwarz-Rot durchgesetzte Pflicht "praxisgerechter" zu gestalten.

So müssten die Fristen für anlasslose Verbindungsdatenprotokolle von "von bisher nur zehn Wochen auf sechs Monate deutlich erhöht werden". Dabei wollen die Minister und Senatoren der Union auch die Anbieter von E-Mail-Diensten und die Betreiber sozialer Medien einbeziehen. Zudem müsse der Straftatenkatalog, der einen Zugang zu den Metadaten erlaubt, etwa um Delikte wie Terrorismusfinanzierung oder Wohnungseinbruch erweitert werden. Zugreifen können sollen auch die Verfassungsschutzämter und das Bundeskriminalamt (BKA).

De Maizière erklärte, dass die bisherige, mit Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ausgehandelte Regelung einen Kompromiss darstelle, "der gut ist". Wenn er sich aber in anderen Ländern umschaue, wollte er ebenfalls eine weitergehende Vorratsdatenspeicherung wie dort. In der SPD würden bei dem Wunsch von CDU und CSU aber "sofort die Schotten runtergehen". Daher habe er ihn nicht in seinen eigenen, vorige Woche präsentierten Katalog aufgenommen, den die Kollegen der Länder trotzdem voll unterstützen. De Maizière hofft, dass die Unionsposition nun Eingang findet ins Programm für die kommende Bundestagswahl.

Auch sonst plädieren die Innenminister für schärfere Bestimmungen für Facebook und Co. "Meinungsfreiheit ist für uns nicht verhandelbar", betonen sie zwar. "Die Verrohung unserer Sprache und Hassbotschaften insbesondere in den sozialen Medien werden wir jedoch nicht akzeptieren." Nötig sei eine "Rückbesinnung auf bürgerliche Tugenden" wie "Respekt, Höflichkeit und gegenseitige Rücksichtnahme".

"Wir fordern die Videoüberwachung von gefährdeten öffentlichen Plätzen, in Einkaufszentren, an Verkehrsknotenpunkten sowie im Öffentlichen Nahverkehr", heißt es weiter. Es könne und dürfe nicht sein, "dass die Polizei bei Amokläufen und Terroranschlägen auf Handyvideos und -fotos von Zeugen angewiesen ist, um Täter zu identifizieren und den Ablauf der Ereignisse zu rekonstruieren".

Experten wie der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar halten dem entgegen: "Es ist eine Illusion, dass mehr Videoüberwachung zu mehr Sicherheit führt bei Tätern, die mit ihrer Tat ihren eigenen Tod und die Öffentlichkeit suchen und an allen erdenklichen Orten von Kirchen bis hin zu Einkaufszentren zuschlagen." Rechtsstaatliche Auflagen dürften nicht wegen bestehenden oder gefühlten Bedrohungslagen einfach über Bord geworfen werden.

Die konservativen Innenpolitiker erachten auch "mehr Experten für die Verfolgung von Straftaten im Cyberraum" für nötig. Diese müssten alle notwendigen Befugnisse und technischen Fähigkeiten erhalten, um der Täter habhaft zu werden. Insbesondere die "Verhinderung und Aufklärung von Straftaten im Darknet muss intensiviert werden". Nötig sei ein "schnellstmöglicher Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch Polizei und Verfassungsschutz", um auch verschlüsselte Chats und Gespräche abhören zu können. Ebenso müssten alle Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zu heimlichen Online-Durchsuchungen mit Staatstrojanern befugt sein.

Die Zusammenarbeit Bund und Ländern bei der Abwehr von Angriffen, Spionage und Sabotage im Internet müsse intensiviert werden, heißt es. Kompetenzen seien dabei beim BKA und beim Bundesamt für Verfassungsschutz zu bündeln. Strafen für "gewerbs- und bandenmäßige Cyberdelikte" sollen verschärft, Datenbanken von Polizeien und Geheimdiensten in Deutschland und Europa vernetzt und mehr Informationen etwa auch zu Waffenerlaubnissen ausgetauscht werden.

Breite mediale Aufmerksamkeit haben die Innenpolitiker mit der Forderung nach einem teilweisen Burka-Verbot auf sich gezogen. Alle Menschen müssten ihr Gesicht zeigen, steht in dem Papier. Rechtlich durchzusetzen sei ein Verzicht auf die Vollverschleierung im öffentlichen Dienst, im Bildungsbereich, vor Gericht, bei Identifizierungen durch Staatsdienern, im Straßenverkehr sowie bei Demonstrationen. Auch Online-Propaganda und allgemeine "Sympathiewerbung" für Islamisten und andere terroristische oder kriminelle Vereinigungen müssten wieder kriminalisiert werden. (anw)

QuoteTheBug, 19.08.2016 16:09

Verfassungsschutz bitte tätig werden: Es handelt sich hier um bereits vom Bundesverfassungsgericht rechtskräftig verurteilte Wiederholungstäter.


Quotenichtglauben, 20.08.2016 08:32

Speicherfrist aufbohren? Wer hätte das auch nur ansatzweise ahnen können?...


...


Aus: "Berliner Erklärung: CDU/CSU-Innenminister wollen Vorratsdatenspeicherung deutlich aufbohren" Stefan Krempl (19.08.2016)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Berliner-Erklaerung-CDU-CSU-Innenminister-wollen-Vorratsdatenspeicherung-deutlich-aufbohren-3300782.html


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Quote[...] Es ist nicht die erste, aber dafür die "größte" Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Am Montag wollen der Datenschutzverein Digitalcourage und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen mit knapp 20 Mitbeschwerdeführern ihre Klageschrift beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen. Unterstützt wird die Initiative von rund 30.000 Bürgern mit ihrer Unterschrift. Das sind fast genauso viele wie bei der erfolgreichen "Massenbeschwerde" gegen das alte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung 2008, bei der 34.443 gleichlautende Klageschriften zusammengekommen waren.

Zu den diesmaligen Beschwerdeführern gehören neben zwei Bundestagsabgeordneten der Linken, Unternehmern, Journalisten, Anwälten und Aktivisten bekannte Persönlichkeiten wie Schriftstellerin Juli Zeh, ver.di-Chef Frank Bsirske, der Ökonom und Jesuit Friedhelm Hengsbach oder der Kabarettist Marc-Uwe Kling. Die Klage richtet sich allgemein dagegen, dass die Vorratsdatenspeicherung wiedereingeführt und die einschlägigen Regeln spätestens vom 1. Juli 2017 an greifen sollen. "Es geht ums Ganze", betonen die Vertreter von Digitalcourage. Es dürfe nicht sein, dass die Telekommunikation hierzulande vom Sommer an nicht mehr vertraulich sei.

Im Fokus der Beschwerde steht auch, dass mit der grundrechtsverletzenden Maßnahme auf Basis der zu erhebenden Standortdaten der Tagesablauf von Mobilfunknutzern "vollständig zurückverfolgt" werden könnte. Auf Basis der Verbindungsdaten werde es zudem möglich, das Internetverhalten der Onliner komplett auszuforschen. Aufgrund technischer Eigenheiten bei der Vergabe von IP-Adressen müssten die Provider genau aufzeichnen, welche Webseiten oder Dienste in Anspruch genommen werden. Auch die Tatsache, dass die Kommunikation mit Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten oder Journalisten erfasst wird, schieße übers Ziel hinaus.

Die Kläger stützen sich unter anderem auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung, wonach Verbindungs- und Standortinformationen allenfalls unter den Vorgaben "strikter Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit" aufbewahrt werden dürften. Die Beschwerdeführer machen zudem die vom Verfassungsgericht seit Längerem ins Spiel gebrachte Überwachungsgesamtrechnung auf. Sie wollen damit zeigen, dass das Maß voll ist, da in der Zwischenzeit zahlreiche weitere Gesetze zum Datensammeln und Abhören verabschiedet worden seien.

"Die Vorratsdatenspeicherung beschädigt das, was uns am meisten Sicherheit garantiert: Unsere Freiheit", erläuterte der Aktivist padeluun von Digitalcourage. "Kriminelle wissen die Überwachung zu umgehen, alle anderen werden unter Generalverdacht gestellt. Das beschädigt massiv Rechtsstaat und Demokratie." Die Pressefreiheit dürfe nicht "durch ungezügelte Datensammelwut" ausgehebelt werden, ergänzte Frank Überall, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV).

Gegen die neuen "Mindestspeicherfristen" sind bereits mehrere Verfassungsbeschwerden vor allem von Volks- und Medienvertretern sowie Juristen anhängig. Zugehörige Eilanträge haben die Karlsruher Richter abgelehnt, was die Erfolgsaussichten im Hauptverfahren aber nicht schmälert. Der Münchner Zugangsanbieter Spacenet hat zudem mit Hilfe des Providerverbands eco vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Auflagen geklagt. Die neue Beschwerde ergänzt die bestehenden laut Rechtsanwalt Meinhard Starostik "um wichtige faktische Argumente". (axk)

QuoteFliegeruhr, 26.11.2016 02:09

Die schlimmsten Verbrecher und Terroristen sind diejenigen welche ohne konkreten Anfangsverdacht unter Vorbringung konstruierter Begründungen und Motive das eigene Volk bis über die Intimsphäre hinaus bespitzeln.
Und WENN sie evtl. mal IRGENDETWAS VERDÄCHTIGES finden, sind sie schlicht unfähig dieses korrekt auszuwerten.
U.a. die Vorgänge um die NSU, die Terroranschläge in Frankreich, Belgien Boston (USA) sind dafür nur EINIGE WENIGE stellvertretende Beispiele.


QuoteMinotau, 25.11.2016 18:48

"Das Internet ist kein rechtsfreier Raum"

So ist es. Aus diesem Grund sollten Staat und Polizei auch nicht anfangen dürfen mal irgenwelche Daten von allen Menschen zu sammeln, für den Fall, dass man die später irgendwann mal (automatisiert) auswerten muss. Das wär ja wie wenn die Polizei in jede Wohnung geht und sich mal Bilder, Tagebuchaufschriebe, Rechnungen und so weiter kopiert, weil es ja sein könnte, dass diese später mal relevant werden.

Nein, es muss auch im Internet die klassische Polizeiarbeit gemacht werden, aber erst sobald ein begründeter Verdacht auf eine Straftat besteht, darf angefangen werden ...


...


Aus: "Verfassungsbeschwerde: 30.000 Bürger wehren sich gegen die Vorratsdatenspeicherung" Stefan Krempl (heise online, 25.11.2016)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsbeschwerde-30-000-Buerger-wehren-sich-gegen-die-Vorratsdatenspeicherung-3505100.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das Bundesverfassungsgericht lehnt weitere Anträge auf Aufschub der deutschen Vorratsdatenspeicherung in zwei Beschlüssen ab, die am heutigen Donnerstag veröffentlicht wurden. Mehrere Klägergruppen hatten nach dem deutlichen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember nachgefasst: Die Einführung der massenhaften Speicherung vor einer Entscheidung, ob die neue deutsche Regelung verfassungsgemäss ist, sei mit dem Urteil aus Luxemburg unzumutbar. Die Karlsruher Richter sahen das anders und lehnten ab.

Einstimmig hatte die dritte Kammer des 1. Senates bereits Ende März beschlossen, dass die verschiedenen Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Einführung abzulehnen seien, heißt es in den beiden gleichlautenden Beschlüssen.

Provider müssen also ab dem 1. Juli mit der Speicherung beginnen. Auch ein Eilantrag des Münchner Providers Spacement beim Bundesverwaltungsgericht war im Februar gescheitert. Für Provider ist die Umsetzung der nach dem Urteil der europäischen Richter wohl unhaltbaren anlasslosen Datensammlung mit beträchtlichen Kosten verbunden.

Doch die Karlsruher Richter stellten fest:; "Auch nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteil der Großen Kammer vom 21. Dezember 2016 - Rs. C-203/15 und C-698/15-, Tele2 Sverige u.a., NJW 2017, S.717 ff.) stellen sich hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Bewertung der hier angegriffenen Regelung sowie der Folgen, die sich aus jener Entscheidung hierfür ergeben, Fragen, die nicht zur Klärung im Eilrechtsschutzverfahren geeignet sind."

Der Entscheidung stünden "auch nicht die Anforderungen des Unionsrechts an nationale Bestimmungen für den Erlass vorläufiger Maßnahmen zur Aussetzung der Anwendung nationaler Bestimmungen bei Unionsrechtswidrigkeit entgegen", befanden die Richter. Im übrigen verweisen die Verfassungsrichter auf ihre Begründung zur Ablehnung des einstweiligen Rechtsschutzes aus dem vergangenen Sommer. (kbe)

QuoteListigerLurch, 13.04.2017 12:12

Schon komisch wenn ein aktuelles Thema ansteht wo es heiss hergeht, dann kann dort schonmal in einer Woche entschieden werden.
Aber wenn es um die Grundrechte oder die Verfassung geht, dann wird geschoben, verschoben und es dauert Jahre über Jahre bis mal was voran geht. Früher dachte ich mal Karlsruhe wäre die letzte Instanz unserer Verfassung.


QuoteDieter Müller, 13.04.2017 11:49

,,nicht zur Klärung im Eilrechtsschutzverfahren geeignet"

... Ich würde sage, dass wegen der schweren Eingriffe in die Grundrechte der Bürger die Einführung der Vorratsdatenspeicherung im Eilverfahren nicht geeignet ist. Wenn die Richter mehr Zeit brauchen, dann sollen sie sich die Zeit nehmen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.04.2017 11:50).


Quoteelsnerc, 13.04.2017 11:44

Was gibt uns der Staat?

Er gibt uns zu denken....



Aus: "Eilanträge gegen Einführung der Vorratsdatenspeicherung scheitern" Monika Ermert (heise online, 13.04.2017)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Eilantraege-gegen-Einfuehrung-der-Vorratsdatenspeicherung-scheitern-3685232.html

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Quote[....] Müssen Telekomprovider den Strafverfolgern noch bei der Ortung von Verdächtigen helfen? Nach der faktischen Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung durch die Bundesnetzagentur gibt es Streit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Telekommunikationsprovidern über die Herausgabe von Standortdaten. Während Staatsanwälte schon mit Anzeigen gegen verantwortliche Manager drohen, verteidigen die Deutsche Telekom und Vodafone ihr Vorgehen und bezeichnen die Vorwürfe als "starker Tobak".

Der Hintergrund: Die Bundesnetzagentur hatte im Juni 2017 die anlasslose Speicherung von Standort- und Verbindungsdaten faktisch ausgesetzt. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Sitz in Münster entschieden, dass die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Recht verstößt. Anschließend hatte die Telekom nach eigenen Angaben erfolgreich versucht, per Klage einen rechtssicheren Status für Telekommunikationsprovider zu erreichen.

Dass der aktuelle gesetzliche Stand aber weiter umstritten ist, zeigen die Äußerungen des Detmolder Oberstaatsanwalts Christopher Imig. Weil sich die Telekom und Vodafone in zwei Fällen weigerten, die Standortdaten von Verdächtigen herauszugeben, droht er den Verantwortlichen nun mit Konsequenzen. "Ich prüfe ernsthaft Anzeigen gegen Verantwortliche von Telekom und Vodafone. Sollte ich Ermittlungsverfahren einleiten, werden die sich nicht gegen irgendwelche Sachbearbeiter richten, sondern schon gegen diejenigen, die veranlasst haben, dass unsere Arbeit behindert wird", sagte Imig Ende März 2018 dem Westfalen-Blatt.

Das juristische Problem dabei: Zwar müssen die Provider ihren aufwendigen Speicherpflichten laut Paragraf 113b Telekommunikationsgesetz (TKG) derzeit nicht erfüllen, doch auch laut Paragraf 100g der Strafprozessordnung (StPO) dürfen Verkehrsdaten erhoben werden, wenn dies für die Ermittlungen zur Tat oder zum Aufenthaltsort von Verdächtigen erforderlich ist. Zwar "dürfen" die Provider laut Paragraf 96 TKG zu eigenen Zwecken neben Verbindungsdaten auch Standortdaten speichern, müssen es aber nicht. Die Telekom bestätigte auf Anfrage von Golem.de, die Standortdaten für eigene Zwecke sieben Tage lang zu speichern.

Eine Vodafone-Sprecherin bestätigte der Nachrichtenagentur dpa, lediglich Verbindungsdaten übermittelt zu haben, also zum Beispiel Nummern von Anrufern oder Uhrzeit und Länge eines Telefonats. "Wir haben sachgemäß gehandelt und die Auskünfte gegeben, die wir zum Zeitpunkt der Anfrage nach geltendem Recht geben durften." Die Herausgabe von Standortdaten sei hingegen unzulässig.

In den von Imig genannten Fällen ging es dabei nicht einmal darum, die Standortdaten rückwirkend für die vergangenen vier Wochen zu erhalten, wie es durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ermöglicht werden sollte. Vielmehr wollte der Oberstaatsanwalt mithilfe der Daten den aktuellen Aufenthaltsort von geflüchteten Mordverdächtigen ermitteln. Dafür wäre eine anlasslose und flächendeckende Speicherung gar nicht erforderlich. Aber selbst in diesen Fällen, was dem sogenannten Quick-Freeze-Verfahren entsprechen würde, wollten Vodafone und Telekom keine Daten herausgeben.

Die Telekom begründete ihre Weigerung nun in einem ausführlichen Blogbeitrag von Konzernsicherheitskoordinator Axel Petri. "Die in den genannten Fällen angeforderten Standortdaten unterliegen zuerst einmal den gesetzlichen Regelungen der Vorratsdatenspeicherung", schrieb Petri. Das OVG in Münster habe die Rechtsauffassung der Telekom bestätigt, "dass aufgrund der Europarechtswidrigkeit der aktuellen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung keine Strafvereitelung vorliegt, wenn diese Regelungen nicht angewandt werden".

Selbst wenn die Daten aus anderen Gründen kurzfristig gespeichert würden, dürften sie "aufgrund der aktuellen Ausgestaltung der Strafprozessordnung" nicht an die Behörden übermittelt werden. Das hätten mehrere Landgerichte in Nordrhein-Westfalen bestätigt. "Hilfsweise kann sich die Behörde die Daten im Einzelfall im Wege einer Beschlagnahme aber selbst verschaffen", empfiehlt Petri.

In den genannten Fällen konnte die Staatsanwaltschaft in der Tat Durchsuchungsbeschlüsse für die Vodafone-Zentrale in Düsseldorf und die Regionalstelle für staatliche Sonderauflagen (Resa) der Telekom in Münster erwirken. Doch die Tatverdächtigen stellten sich in beiden Fällen der Polizei, bevor die Daten vorlagen. Oberstaatsanwalt Imig sagte laut Westfalen-Blatt aufgebracht im Prozess: "Vodafone hat sich damals geweigert, uns die Handy-Standortdaten dieses Doppelmörders zu geben! Bei denen sollte man keinen Vertrag abschließen!"

Die Telekom wehrte sich dem Bericht zufolge sogar juristisch gegen den Durchsuchungsbeschluss, scheiterte aber in erster Instanz vor dem Amtsgericht Detmold. Eine Entscheidung des zuständigen Landgerichts liegt noch nicht vor. "Da wir uns nicht der Verletzung des Fernmeldegeheimnisses strafbar machen wollen, können wir die Daten nicht herausgeben", sagte Telekom-Sicherheitskoordinator Petri. Nun fordert er den Gesetzgeber auf, "Rechtssicherheit für unsere Kunden sowie für uns und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" zu schaffen.

Das Landgericht Mannheim entschied in einem ähnlich gelagerten Fall im Januar 2018, dass der Durchsuchungsbeschluss gegen einen Provider rechtmäßig war (Az. 4 Qs 39/17 und 4 Qs 42/17). Das Gericht war dabei der Auffassung, dass "die Telekommunikationsanbieter aller Erfahrung nach derzeit jedenfalls retrograde Standortdaten nach Paragraph 96 TKG speichern". Dabei sei davon auszugehen, dass der Gesetzgeber für den konkreten Fall einen Abruf der nach Paragraf 96 TKG gespeicherten Daten zugelassen hätte, wenn er ihn bei Erlass des Gesetzes gekannt hätte.

Ob und wie es zu einer Reform der Vorratsdatenspeicherung kommt, ist unklar. Im neuen Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD findet sich dazu kein Passus. In einer Bundestagsdebatte im Dezember 2017 hatte der CSU-Abgeordnete Volker Ullrich gesagt, dass seine Partei bald einen Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Richtlinie erwarte. Sollte darin das Quick-Freeze-Verfahren vorgeschlagen werden, wäre zumindest in den genannten Fällen von Oberstaatsanwalt Imig eine Herausgabe von Daten möglich.


Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Provider wollen keine Verdächtigen mehr orten" Friedhelm Greis (4. April 2018)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2018-04/vorratsdatenspeicherung-provider-funkzellenabfrage/komplettansicht

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Quote[...] Die Bürgerrechtsbewegung trauert im Netz um einen der Ihren, der mehrere Verfassungsbeschwerden gegen überbordende Überwachungsgesetze in Karlsruhe vertreten hat. Der Rechtsanwalt Meinhard Starostik ist am Dienstag nach schwerer Krankheit im Alter von 68 Jahren gestorben, wie die Datenschutzorganisation Digitalcourage auf Bitte seiner Witwe Tülin Meyer mitteilte. Der Richter am Verfassungsgerichtshof Berlin machte sich vor allem einen Namen, als er 2010 mit 34.443 Unterstützern das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall brachte. Die Karlsruher Richter erklärten die schwarz-rote Initiative für unvereinbar mit dem Grundgesetz und legten die Hürde für künftige anlasslose Datensammlungen hoch.

Starostik hatte 2008 selbst darüber gewacht, wie Aktivisten die Klageschrift mit 331 Seiten sowie die fünfstellige Zahl an Vollmachten in 12 Umzugskartons zur Poststelle der Rechtsinstanz in Karlsruhe trugen. Zuvor waren Helfer des Anwalts mehr oder weniger Tag und Nacht im Endspurt damit beschäftigt gewesen, die ihm zugestellten Bevollmächtigungen für die "Massenbeschwerde" zu erfassen und einzuscannen.

Die Klatsche des Bundesverfassungsgerichts hinderte Schwarz-Rot nicht daran, im Bundestag 2015 eine abgespeckte Version der Vorratsdatenspeicherung durchzubringen. Zugangsanbieter müssen demnach prinzipiell Verbindungsinformationen ihrer Kunden zehn Wochen und Standortdaten einen Monat lang speichern. Starostik legte Ende 2016 auch Verfassungsbeschwerde gegen die Neuauflage ein, diesmal für Digitalcourage sowie knapp 20 Mitbeschwerdeführer mit rund 30.000 Bürgern im Rücken.

Parallel stufte der Europäische Gerichthof (EuGH) in zwei Urteilen eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung als unvereinbar mit den EU-Grundrechten ein. Deutsche Gerichte entbanden klagende Firmen so wiederholt von der Pflicht zur Protokollierung von Nutzerspuren und die Bundesnetzagentur setzte die Auflagen aus. Den weiteren Verlauf der Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht kann Starostik nun nicht mehr begleiten.

Der Kämpfer für die Grundrechte trat auch gegen die Bestandsdatenauskunft, Überwachungsbestimmungen im Telekommunikationsgesetz oder den elektronischen Gehaltsnachweis (Elena) in Karlsruhe sowie vor dem EuGH gegen die Speicherung von IP-Adressen auf Webseiten als Beschwerdeführer auf. Ebenfalls vor den Luxemburger Gerichtshof war er gezogen, um Auflagen zur Geheimhaltung gerichtlicher Schriftsätze zu kippen. Anfang 2017 verfasste er für Mitglieder der Piratenpartei eine Klageschrift gegen das "Videoüberwachungsverbesserungsgesetz", das dem Einsatz elektronischer Augen im öffentlichen Raum kaum mehr Grenzen setzt.

Mit der Cultural Commons Collecting Society (C3S) hob Starostik ferner eine Alternative zur Verwertungsgesellschaft Gema mit aus der Taufe. Eine wachsende Zahl von Urhebern fühle sich in dem Münchner Betrieb nicht mehr vertreten, begründete er diesen Schritt. Die Gema leide an einem Demokratiedefizit und strukturellen Problemen. Jüngst gründete der Jurist mit Mitstreitern wie Sibylle Berg, Marc-Uwe Kling und Juli Zeh das Projekt "pretty Easy privacy" (pEp), über das Werkzeuge für die einfache und "massentaugliche" Verschlüsselung entstehen sollen.

Es sei eigentlich immer sein Thema gewesen, "die Ohnmächtigen gegen die Mächtigen zu vertreten", gab Starostik selbst als sein Motto aus. Das Internet führe auch dazu, "dass alte Überwachungswahnvorstellungen hochkommen und uns tatsächlich bedrohen in unserer Freiheit". Eine der größten Gefahren dabei sei, "dass wir hinter unserem Rücken überwacht, ausspioniert und manipuliert werden können".

In seinem Wirken habe sich der Anwalt "um die Freiheitsrechte verdient gemacht", schreiben seine Weggenossen von Digitalcourage in ihrem Nachruf. "Durch seine freundliche, kompetente und stets hilfsbereite Art hat er sich allseits Respekt und Anerkennung erworben. Er wird der Bürgerrechtsbewegung sehr fehlen." Die Organisation gelobt: "Wir werden seine Arbeit weiter führen." Auf Twitter zeigte sich unter anderem die Ex-Piratin Katharina Nocun betroffen: "Du fehlst schon jetzt so sehr, dass es schmerzt." ( Stefan Krempl) / (vbr)


Aus: " Zum Tod von Meinhard Starostik: Verfassungsrichter gegen Vorratsdatenspeicherung" Stefan Krempl  (12.06.2018)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Zum-Tod-von-Meinhard-Starostik-Verfassungsrichter-gegen-Vorratsdatenspeicherung-4077110.html

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Quote[...] Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, hat anlässlich des Missbrauchsfalls von Staufen erneut die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. Dies sei bei der Bekämpfung von Kinderpornografie und von sexuellem Missbrauch dringend geboten, sagte Münch der "Berliner Zeitung".

Beim BKA gingen täglich Hinweise auf sexuellen Missbrauch von Kindern ein. Darunter seien "Bilder und Videos, auf denen Kinder oder sogar Babys schwer missbraucht werden", sagte Münch. Das Material stamme aus dem Internet. Dort werde es zum Teil in versteckten Foren, zum Teil aber auch öffentlich gehandelt und getauscht. In vielen Fällen sei der einzige Hinweis auf den Täter dessen IP-Adresse.

Doch seien den Ermittlern oft die Hände gebunden, sagte der BKA-Präsident. Grund sei die nicht umgesetzte Vorratsdatenspeicherung. "Allein im Jahr 2017 konnten über 8000 Hinweise auf Kinderpornografie nicht weiter ermittelt werden", sagte Münch. Er verwies darauf, dass hinter jedem Bild und jedem Video ein realer Kindesmissbrauch stehe.

In dem Staufener Fall hatten die Täter das Kind zum Missbrauch im Darknet, dem anonymen Teil des Internets, angeboten. Die Mutter und ihr Lebensgefährte wurden am Dienstag zu langen Haftstrafen verurteilt.

In Deutschland ist die Rechtslage mit Blick auf die sogenannte Vorratsdatenspeicherung derzeit unklar. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das die Regelung für unvereinbar mit europäischen Vorgaben erklärte, setzte die Bundesnetzagentur die Regelungen 2017 aus. Anbieter müssen aktuell keine Verkehrs- und Standortdaten von Kunden speichern.

Vertreter von Sicherheitsbehörden und Politiker kritisieren dies immer wieder. Sie warnen vor Schwierigkeiten beim Kampf gegen schwere Formen der Kriminalität und Terrorismus. Kritiker der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung bestreiten dies und sehen darüber hinaus gravierende verfassungsrechtliche Probleme. (AFP)


Aus: "BKA-Präsident fordert Vorratsdatenspeicherung" (08.08.2018)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/missbrauchsfall-von-staufen-bka-praesident-fordert-vorratsdatenspeicherung/22889748.html

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Quote[...] Eigentlich sind Provider hierzulande angehalten, IP-Adressen und andere, nicht abrechnungsrelevante oder aufgrund staatlicher Auflagen erforderliche Verbindungs- und Standortdaten nach spätestens sieben Tagen zu löschen. So sieht es ein Leitfaden vor, den die Bundesdatenschutzbehörde und die Bundesnetzagentur zusammen mit der Wirtschaft 2012 erarbeitet und herausgegeben haben. Einige Telekommunikationsfirmen halten sich aber nach wie vor nicht an die Vorgaben und praktizieren eine massive "freiwillige Vorratsdatenspeicherung".

Konkret halten Anbieter Internetkennungen in Form von IP-Adressen bis zu drei Monate lang vor. Mobilfunkbetreiber speichern die weltweit einmalige Kennung von Handys und vergleichbaren Endgeräten, die IMEI, bis zu vier Monate und Funkzellen, die den Aufenthaltsort von Teilnehmern bezeichnen, eine Woche lang. Dies geht aus einer Erhebung der Bundesnetzagentur im Rahmen der Verfassungsbeschwerden hervor, die in Karlsruhe aufgrund der staatlichen Auflagen zum Protokollieren von Nutzerspuren anhängig sind. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die Übersicht am Mittwoch als einer der Kläger veröffentlicht.

Rufnummern sowie Datum und Uhrzeit von Anrufen sowie die IMSI-Kennung zur Identifizierung der Netzteilnehmer bewahren Telekommunikationsunternehmen demnach sogar bis zu sechs Monate lang auf. Auch dabei ist fraglich, ob diese Metadaten alle für Abrechnungen oder Einzelrufnachweise noch relevant sind. IP-Adressen sollen zudem eigentlich nur kurzfristig gespeichert werden dürfen, um Störungen erkennen, eingrenzen und beseitigen zu können.

Die sensiblen Informationen sind nicht nur bei Strafverfolgern begehrt. "Dass Mobilfunkanbieter bei jeder Verbindung den Aufenthaltsort festhalten, ermöglicht Behörden massenhafte Funkzellenabfragen und kann Unschuldige in Verdacht bringen" warnt Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und verweist dabei etwa auf Teilnehmer an einer Demonstration. Die Speicherung von IP-Adressen ermögliche es aber zudem etwa Abmahnanwälten, "Verbraucher tausendfach wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet abzukassieren, die sie oft nicht begangen haben".

Das Ausmaß der freiwilligen Vorratsdatenspeicherung sei selbst nach dem Maßstab des "industriefreundlichen Leitfadens der Bundesnetzagentur klar illegal und ordnungswidrig", unterstrich Breuer. Der Pirat Patrick Breyer hat daher parallel bei der Regulierungsbehörde Anzeige gegen die Anbieter erstattet. Er drängt auf eine Geldbuße für die Firmen. Insbesondere für die Protokollierung selbst reiner Verbindungsversuche gebe es keine Rechtsgrundlage, zumal diese von vornherein nicht abrechnungsrelevant sein könnten.

Auch die Bundesdatenschutzbehörde haben die Bürgerrechtler nach eigenen Angaben informiert und "zum Einschreiten aufgefordert". Breyer kämpft seit Langem auf Basis des Informationsfreiheitsgesetz des Bundes dafür, Einsicht zu erhalten in einen Bericht der Datenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff zu Kontrollbesuchen bei Vodafone. Aus dem zunächst freigegebenen geschwärzten Teil war hervorgegangen, dass das Unternehmen ein "180-Tage-Tool" verwendete, um Verkehrsdaten auch für Strafverfolgungsbehörden bereitzustellen.

Die freiwillige Vorratsdatenspeicherung ist an sich völlig unabhängig von den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Letztere setzte die Bundesnetzagentur zudem im Sommer 2017 faktisch auf Basis eines im Eilverfahren ergangenen Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts NRW aus. Mittlerweile hat auch das Verwaltungsgericht Köln in zwei Hauptverfahren geurteilt, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. (mho)


Aus: "Anzeige erstattet: Provider speichern IP-Adressen bis zu drei Monate" Stefan Krempl (02.01.2019)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Anzeige-erstattet-Provider-speichern-IP-Adressen-bis-zu-drei-Monate-4263124.html

Internet- und Telefonanbieter speichern monatelang auf Vorrat (02.01.2019)
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/790/79/lang,de/

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Quote[...] Verfasser von Hasskommentaren sollen in Bayern in Zukunft einfacher identifiziert und juristisch verfolgt werden können. "Rundfunkanbieter und Verlage sollen künftig einfacher Strafanzeige wegen beleidigender oder volksverhetzender Kommentare erstatten können. Erst anzeigen, dann löschen", sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Montag der Deutschen Presse-Agentur in München. Er kündigte für den Herbst den Start eines gemeinsamen Pilotprojektes des bayerischen Justizministeriums, der Staatsanwaltschaft München I und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) an.

"Wir dürfen in unserer Gesellschaft keinen Nährboden für radikale Ideen akzeptieren." Für Eisenreich ist klar, dass Betreiber von sozialen Netzwerken stärker in die Pflicht genommen werden müssen.

Für eine effektive Strafverfolgung der Autoren von Hasskommentare sei es zudem unerlässlich, dass die Behörden ihre wahren Identitäten kennen würden. Dazu müsse die derzeit ausgesetzte Speicherung von sogenannten Verkehrsdaten – also etwa die Kennung des Internetanschlusses samt Nutzer und Standortdaten – schnellstmöglich auf eine neue Grundlage gestellt und ausgeweitet werden. "Eine wirksame Strafverfolgung ist nur möglich, wenn unsere Ermittler herausfinden können, wer hinter den Hasskommentaren steckt. Sie brauchen endlich ausreichende Befugnisse", sagte Eisenreich. Dazu gehöre auch, dass im Ausland abgesetzte Hasskommentare oder Volksverhetzungen in Deutschland bestraft werden können.


Aus: "Bayern will Autoren von Hasskommentaren identifizieren und verfolgen" (08.07.2019)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bayern-will-Autoren-von-Hasskommentaren-identifizieren-und-verfolgen-4465455.html

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Quote[...] Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis hat die kommende Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, bei der Vorratsdatenspeicherung ins Gebet genommen. Die Brüsseler Regierungseinrichtung soll demnach baldmöglichst "eine unabhängige wissenschaftliche Studie zur Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit" bestehender und potenzieller künftiger gesetzlicher Maßnahmen rund um die verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren in Auftrag geben.

Enthalten sein solle eine Abschätzung der Auswirkungen des umkämpften Instruments auf die Menschenrechte einschließlich des Datenschutzes und ein Vergleich auf die Aufklärungsquoten von Straftaten. Das schreibt eine Allianz von gut 30 Bürgerrechtsorganisationen in ihrem Brief an von der Leyen und mehrere Mitglieder der aktuellen Kommission wie die für Justiz zuständige Ressortchefin Věra Jourová. Forscher vom Freiburger Max-Planck-Institut für Strafrecht konnten in einer Untersuchung vor einigen Jahren keine Beweise für die These finden, dass die Vorratsdatenspeicherung von essenzieller Bedeutung für die Strafverfolgung sei.

Die Unterzeichner des Schreibens, zu denen neben der Initiative European Digital Rights (EDRi) etwa Access Now, der Chaos Computer Club (CCC), Digitalcourage oder Privacy International gehören, rufen auch nach einer zusätzlichen umfangreichen Analyse aller bestehenden nationalen Gesetze zum Sammeln von Verbindungs- und Standortdaten durch die EU-Menschenrechtsagentur. Die Behörde soll dabei besonders darauf achten, ob die Bestimmungen mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu der Maßnahme und den damit verknüpften strengen Vorgaben im Einklang stehen.

An die Kommission und den Ministerrat geht ferner der Appell, dass die anhaltende Debatte über die Vorratsdatenspeicherung den Beschluss der geplanten E-Privacy-Verordnung nicht länger hinauszögern dürfe. Die Brüsseler Regierungsinstanz müsse zudem endlich Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedsstaaten einleiten, in denen "rechtswidrige Gesetze" zum Protokollieren von Nutzerspuren in Kraft sind. EDRi und Mitstreiter hatten voriges Jahr mindestens 17 EU-Länder einschließlich Deutschland, Österreich, Belgien und Frankreich an den Pranger gestellt und die Kommission zum Handeln aufgefordert.

Von der Leyen ging jüngst bei einer Anhörung im EU-Parlament nur mit Allgemeinplätzen auf Formen der Massenüberwachung wie die Vorratsdatenspeicherung ein und distanzierte sich nicht klar von ihnen. Es müsse geklärt werden, wie lange welche Informationen aufbewahrt werden, wenn es um die Punkte "unserer gemeinsamen Sicherheit" und der Terrorismusbekämpfung gehe, konstatierte die CDU-Politikerin. Nötig seien Mittel, um etwa Gefährder grenzüberschreitend verfolgen und Daten über sie zusammenführen zu können.

Unterstützung für das Anliegen der zivilgesellschaftlichen Organisationen signalisierte der EU-Abgeordnete Patrick Breyer. Für den Piraten sind ein "dänischer Skandal um mögliche Fehlurteile wegen falscher Vorratsdaten" und Hackerangriffe auf Telefongesellschaften weltweit weitere Gründe dafür, dass "unnötige, wahllose Aufzeichnungen unserer Verbindungen und Bewegungen" gestoppt werden müssten.

Der EU-Rat drängt dagegen erneut auf europaweite Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung. Er will ebenfalls mit einer Studie die verbliebenen Möglichkeiten ausgelotet wissen. Dabei soll die Kommission "einen künftigen Gesetzgebungsvorschlag" sowie "Konzepte der generellen, der gezielten und der beschränkten" Protokollierung von Nutzerspuren in den Blick nehmen. Zuvor hatte das Ministergremium als Lösungsansatz etwa "erneuerbare Anordnungen" ins Gespräch gebracht, über die Provider Telekommunikationsdaten "anlassbezogen" unter bestimmten Bedingungen immer wieder neu für eine gewisse Zeit lang archivieren sollten. (olb)


Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Zivilgesellschaft sieht neue EU-Kommissionspräsidentin am Zug" Stefan Krempl (24.07.2019)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Zivilgesellschaft-sieht-neue-EU-Kommissionspraesidentin-am-Zug-4478085.html

Quotefrickelpit, 24.07.2019 13:23

Eher friert die Hölle zu als das sich die Überwachungsterroristen ihre heißgeliebten Spitzelmöglichkeiten wegnehmen lassen.


Quotegingerws, 24.07.2019 19:36

Wie relevant ist das noch?

Wenn ich mir den Status Quo so ansehe. Den Aufbau des Webs, mitsamt aller Implikationen auf die Privatsphäre. Das hat diesbezüglich seine besten Zeiten definitiv schon gesehen. Moderne Angebote kommen nichtmal ins Web, sondern sind exklusiv Google- und Apple-Kunden in deren jeweiligem Walled Gardens vorbehalten (in dem mutmaßlich eher noch mehr geschnüffelt wird). Auf Serverseite sind es die großen Clouddienste, denen wir alle vertrauen müssen, weil unser aller Daten da durchrauschen - ob wir wollen oder nicht. Die Gesellschaft macht derzeit _überhaupt_ keine Bewegungen, diesen Trend mal zu stoppen oder gar sich da wieder Souveränität zurückzuholen.

Eure Kommunikation macht ihr über Facebook. Egal, ob es private Kommunikation (da heisst es dann WhatsApp), oder gesellschaftlicher Diskurs ist. Wenn ich eine Flasche Mineralwasser in die Hand nehme, stehen die Chancen gut, dass da ein (eigentl. zwei) Facebook-Logo drauf ist. Parallel immer noch Twitter - da kann man sich vor Auswahl kaum entscheiden. Bewegungen junger Leute laufen auf Googles Videoplattform.

Und das ist es dann. Alles in der Hand einiger US-Großkraken.

Die Leute stellen sich auf Volldampf die Wanzen vom Bezos ins Wohnzimmer.

Ganz zu schweigen von der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Stimmung, die sowieso im Tagestakt irgendwo einfach Fakten schafft, scheinbar völlig ohne dass es da noch eine tiefgehende Diskussion drüber gibt - der lauteste Facebook-Schreihals gewinnt.

Welche Relevanz hat in diesem Kontext noch diese Debatte zur Vorratsdatenspeicherung?


...

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Quote[...] Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wird ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Bundesverwaltungsgericht wandte sich mit einer Frage zur Auslegung der europäischen Datenschutzrichtlinie an die Luxemburger Richter. Sie sollen klären, ob sich aus den Unionsvorschriften ergibt, dass die flächendeckende, anlasslose Vorratsdatenspeicherung generell verboten ist.

Zuvor hatten die Leipziger Richter über zwei Klagen der Telekom und des Internetproviders SpaceNet gegen die Datenspeicherpflicht mündlich verhandelt. Die beiden Unternehmen wenden sich gegen die Vorratsdatenspeicherung. Sie hatten zunächst vor dem Verwaltungsgericht Köln Recht bekommen. Dieses hatte entschieden, dass die Speicherpflicht gegen Unionsrecht verstoße und die Kläger von der Pflicht zur Speicherung befreit.

Die Bundesnetzagentur legte Revision gegen diese Urteile ein. Damit kam das Verfahren vor das Bundesverwaltungsgericht. Nach der Vorlage an den EuGH wird es nun noch eine Weile dauern, bis ein rechtskräftiges Urteil gesprochen wird. Bis zu einem solchen Urteil hatte die Bundesnetzagentur die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung schon 2017 ausgesetzt. 

Der EuGH hatte in einem Urteil 2016 festgestellt, dass die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung gegen Grundrechte verstößt und diese damit gestoppt. Die Speicherpflicht geht auf ein Gesetz von 2015 zurück, das 2017 in Kraft trat. 2018 hatte schon die Bundesregierung das Bundesverfassungsgericht gebeten, den Europäischen Gerichtshof um Rat zu fragen.


Aus: "Vorratsdatenspeicherung wird Fall für Europäischen Gerichtshof" (25. September 2019)
Quelle: https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2019-09/eugh-vorratsdatenspeicherung-bundesverwaltungsgericht-verbot-urteil

Quote
JeanLuc7 #2

Unklar ist das Nicht. Das EU-Urteil gilt auch für Deutschland. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich lediglich nicht getraut, diese Aussage selbst zu tätigen.

Man fragt sich, warum die Bundesregierung an der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung klebt. Mit Quick Freeze, also dem Einfrieren der Daten, sobald ein *Anlass* besteht, könnte man problemlos seit Jahren arbeiten. Ja, man verliert dabei den Blick in die Vergangenheit, aber hey, offenbar bringt das ja ohnehin nicht allzu viel. Jedenfalls verkündete unser Innenminister, dass die Aufklärungsquote höher denn je sei - sogar ganz ohne Vorratsdatenspeicherung...


Quoteeschwenk #2.1

Die einzige plausible Erklärung für die ständige Wiederholung dieser Forderung sind klar unlautere Motive. Denn wenn man Dreck sammeln will, um politische Gegner mundtot zu machen oder nach Belieben wegsperren zu können, ist die Vorratsdatenspeicherung einem "Quick Freeze" (den man dann auch noch zeitnah begründen müßte) natürlich haushoch überlegen.


QuoteCase793 #2.2

Ganz so einfach ist die Sache auch nicht. Es gibt dazu einen recht interessanten Artikel bei Legal Tribute Online:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-6-c-1218-eugh-vorlage-beschluss-vorratsdatenspeicherung-unionsrecht-tkg/

Einerseits hat das BVerwG daran Zweifel, dass die deutsche VDS derjenigen, über die damals entschieden wurde, so ähnlich ist, dass das Urteil des EuGH einfach übertragen werden kann.

"Außerdem bestehe angesichts des mit den neuen Telekommunikationsmitteln verbundenen spezifischen Gefahrenpotenzials ein Spannungsverhältnis zwischen den in den Art. 7 und 8 Grundrechtecharta verankerten Grundrechten auf Achtung der Privatsphäre sowie auf Schutz personenbezogener Daten einerseits und der aus Art. 6 der Charta folgenden Pflicht der Mitgliedstaaten andererseits, die Sicherheit ihrer Bürger zu gewährleisten.
Ein ausnahmsloses Verbot der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung würde den nationalen Gesetzgebern auf dem Gebiet der Strafverfolgung und der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit – immerhin Kernkompetenzen der Nationalstaaten – erheblich einschränken, heißt es in der Mitteilung des Gerichts."

Ich hoffe aber doch sehr, dass der EuGH bei seiner Auffassung bleibt


Quote
Plexus #3

Die Vorratsdatenspeicherung ist einfach nur ein Mittel um Jeden zu überwachen. Über das Wort "anlasslose Speicherung" kann ich nur lachen. Eine derartige Speicherung stellt Jeden unter Generalverdacht, "der könnte ja mal was machen, also speichern wir mal vor".

Eigentlich sollte die Unschuldsvermutung gelten. Aber bei den ständigen Überwachungsträumen u.a mit der Vorratsdatenspeicherung hat man das Gefühl, dass jeder schuldig ist, bis die Unschuld bewiesen ist.
Wer da noch mit "ich hab nix zu verbergen" kommt, da muss ich mich fragen, was das soll? Jeder hat etwas zu verbergen, nämlich seine Privatssphäre.


...

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Mit dem Fall einer Entführung zweier in Deutschland lebenden Vietnamesen durch den vietnamesischen Geheimdienst wollte die Bundesregierung den Europäischen Gerichtshof (EuGH) von der Vorratsdatenspeicherung überzeugen. Das geht aus dem Protokoll des Plädoyers der Bundesregierung hervor, das die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten und am Montag veröffentlicht hat.

Der jahrelange Streit über die Vorratsdatenspeicherung ist erneut in einer entscheidenden Phase. Vor dem EuGH liegt unter anderem ein deutscher Fall, in dem sich Internetprovider gegen die Datenspeicherpflicht wehren. Im Januar gaben in zwei weiteren EuGH-Verfahren die Generalanwälte ihre Empfehlungen ab. In einem von Estland vorgebrachten Verfahren hatte Generalanwalt Giovanni Pitruzzella zur Verhältnismäßigkeit gemahnt und den Richtervorbehalt als Voraussetzung für den Zugriff auf Telekommunikationsdaten beschworen.

In einem anderen Verfahren gegen die belgischen, französischen und britischen Überwachungsgesetze hatte Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona festgestellt, dass das anlasslose Protokollieren von Verbindungs- und Standortdaten gegen EU-Grundrechte verstößt. Hier hatte die Bundesregierung bei der mündlichen Verhandlung im vergangenen September sich auf die Seite der Überwacher gestellt.

Die Bundesregierung argumentiert dabei entschieden für Ausnahmeklauseln für Geheimdienste. Belange der öffentlichen und nationalen Sicherheit fielen nicht unter den Schutz der alten E-Privacy-Richtlinie (2002/58), meint die Bundesregierung unter Verweis auf Artikel 1 Absatz 3. Dass die umstrittenen Speicherdaten von privaten Unternehmen erhoben werden, spiele dabei keine Rolle – insbesondere, wenn sie nur weitergegeben würden.

Mit der Aufklärung der Entführung zweier Vietnamesen durch den vietnamesischen Geheimdienst wirbt die Bundesregierung für den Datenzugriff für Strafverfolger. Dieser Fall hätte nicht aufgeklärt werden können, wenn die Ermittler nicht auf Kreditkartendaten, Funkzellenabfragen und Verbindungsdaten hätten zugreifen können, heißt es in dem Plädoyer.

Die europäischen Regierungen wollen ihre Idee der Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeben. Dabei haben zuerst das Bundesverfassungsgericht und später auch der EuGH die gesetzlichen Grundlagen kassiert. Hierzulande beschäftigt die Neuauflage des entsprechenden Gesetzes, dass im Oktober 2015 verabschiedet wurde, die Gerichte. Gegen die neue Vorratsdatenspeicherung hatten verschiedene gesellschaftliche Kräfte – darunter die FDP – Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage, die selbst in Karlsruhe gegen die Neuauflage Vorratsdatenspeicherung klagt, warnt davor, die Überwachung der gesamten Bevölkerung mit einem solchen Einzelfall zu begründen. In dem veröffentlichten Plädoyer sehen die Bürgerrechtler auch Hinweise auf die Strategie der Bundesregierung in den anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

"In Demokratien und Rechtsstaaten gibt es keine legitimen Argumente für eine anlasslose Überwachung der gesamten Bevölkerung", schreibt die Organisation. Ausnahmen für Geheimdienste, die nach der Logik des Regierungsplädoyers nicht an Grundrechte gebunden seien, seien geradezu gefährlich, nicht zuletzt auch angesichts der vielen bekannt gewordenen illegalen Aktivitäten.

Sorgen macht man sich bei den Bürgerrechtlern angesichts der laufenden Verfahren wegen des Drucks auf die Gerichte. Das Zugeständnis von Generalanwalt Sánchez-Bordona für eine eng begrenzte und differenzierte Speicherung sowie einen begrenzten Zugang könne von den Regierungen ausgenutzt werden, die in Europa bereits wieder auf ein einheitliches System der VDS hinarbeiten. (vbr)


Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Bundesregierung will Datenzugriff für Geheimdienste" Monika Ermert (10.02.2020)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Bundesregierung-will-Datenzugriff-fuer-Geheimdienste-4657402.html

https://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Vorratsdatenspeicherung-Bundesregierung-will-Datenzugriff-fuer-Geheimdienste/forum-443519/

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Quote[...] Das nach den Snowden-Enthüllungen überarbeitete NSA-Programm zur US-Vorratsdatenspeicherung hat über vier Jahre 100 Millionen US-Dollar gekostet, aber lediglich eine einzige signifikante FBI-Ermittlung nach sich gezogen. Das berichtet die New York Times unter Berufung auf eine Studie, die vom Privacy and Civil Liberties Oversight Board für den US-Kongress erstellt worden sei.

Die Information wird damit zu einer Zeit öffentlich, in der US-Politiker eine Entscheidung über die Zukunft des Programmes vorbereiten müssen, schreibt die US-Zeitung weiter. Zwar hat die NSA das Programm 2019 gestoppt, aber die Trump-Regierung wolle die gesetzliche Grundlage trotzdem verlängern – um eine Reaktivierung weiterhin zu ermöglichen.

Die NSA-Vorratsdatenspeicherung fürs Inland beruht auf dem Freedom Act, der 2015 beschlossen worden war. Der erlaubt es dem Auslandsnachrichtendienst, grundsätzlich Festnetz- und Handyanschlüsse auch von Millionen US-Amerikanern zu überwachen. Die Metadaten kann sie aber nicht mehr wie in den Zeiten vor den Snowden-Enthüllungen von vornherein selbst aufbewahren, sondern muss sie von den Providern anlassbezogen beziehen. Dabei geht es nicht nur um die Daten von Verdächtigen, sondern auch die aller Personen, mit denen die im Kontakt standen. Auf diesem Weg flossen noch 2018 durch 14 richterliche Verfügungen insgesamt 434 Millionen Verkehrsdaten zu 19 Millionen Telefonnummern zur NSA. Dabei war es aber zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Deswegen, aber wohl auch wegen der geringen Erfolgsrate, wurde es dann vergangenes Jahr gestoppt.

Die aktuelle Studie weckt dem Zeitungsbericht zufolge nun aber deutliche Zweifel an dem Programm und seinem Wert für Ermittler. In nur zwei Fällen habe die NSA auf diesem Weg Informationen erhalten, die die fürs Inland zuständige US-Bundespolizei FBI nicht bereits auf anderen Wegen erhalten hatte, zitiert die New York Times. In einem dieser Fälle habe das FBI eine Person geprüft, aber keine weitere Maßnahme für nötig erachtet. Übrig bleibe also ein einziger Fall, der zu Ermittlungen führte. Worum es dabei ging und was herauskam, sei nicht öffentlich gemacht worden, so die US-Zeitung. Insgesamt bestätige die Studie frühere Berichte, denen zufolge bei der NSA intern schon länger die hohen Kosten und der geringe Nutzen des Programms kritisiert worden seien.

Für das umstrittene Überwachungsprogramm könnte der Bericht das Ende bedeuten. 2013 hatte mit der Enthüllung des Vorgängers der NSA-Skandal seinen Ausgang genommen: Der ehemalige NSA-Angestellte Edward Snowden hatte die massive Spionagepraxis enthüllt. Er lebt seitdem im russischen Exil, um einem, wie er findet, ungerechten Prozess zu entgehen. Zwar hat seitdem jede US-Regierung seine Taten verurteilt, aber schon 2014 hatte die Datenschutzaufsicht des Privacy and Civil Liberties Oversight Boards bilanziert, dass das von Snowden kritisierte Programm lediglich in einem einzigen Fall zur Identifizierung eines Verdächtigen geführt hatte: Gefunden wurde ein Mann in San Diego, der Geld an die Terrororganisation al-Shabaab gespendet hatte.


Aus: "NSA-Vorratsdatenspeicherung: 4 Jahre, 100 Millionen US-Dollar, ein Treffer" Martin Holland (26.02.2020)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/NSA-Vorratsdatenspeicherung-4-Jahre-100-Millionen-US-Dollar-ein-Treffer-4668260.html

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QuoteCCC Updates @chaosupdates
Nach Corona-Demo: Die CDU fordert schon wieder #Vorratsdatenspeicherung und natürlich noch mehr #Staatstrojaner

1:43 AM · Sep 2, 2020


https://twitter.com/chaosupdates/status/1300942284284932098


Quote[...] Als Reaktion auf die Ausschreitungen vor dem Reichstagsgebäude in Berlin hat die CDU mehr Befugnisse für die Polizei gefordert. ,,Die Online-Vernetzung der Feinde unserer Demokratie nimmt weiter zu", heißt es in einem Beschluss des Parteipräsidiums vom Dienstag. Die Polizei müsse hier ,,dringend" mehr Befugnisse zur Aufklärung erhalten: Nötig seien dabei die Vorratsdatenspeicherung, um im Verdachtsfall auf Telekommunikationsdaten zurückgreifen zu können, und die so genannte Quellen-TKÜ – also die Abschöpfung von digitaler Kommunikation schon vor der Verschlüsselung. ,,Unsere Einsatzkräfte stehen mit ihrer Arbeit und oft auch mit ihrem Leben für unseren Rechtsstaat, unsere Gemeinschaft und unser aller Sicherheit ein", heißt es in dem Präsidiumsbeschluss. Die Befugnisse der Polizei müssten dabei mit der technologischen Entwicklung des 21. Jahrhunderts Schritt halten.

Die geforderten Kompetenzerweiterungen sind allerdings ein Streitpunkt in der großen Koalition. Das CSU-geführte Bundesinnenministerium will sie seit längerem durchsetzen, der Koalitionspartner SPD hat aber Bedenken. Bei den Protesten in der Hauptstadt gegen die Corona-Politik der Bundesregierung war die Lage am Samstagabend am Reichstagsgebäude, dem Sitz des Bundestags, eskaliert: Hunderte Rechtsextreme stürmten die Treppe des Gebäudes, einige von ihnen schwenkten dabei die Reichsfahne. Die Eskalation löste allgemeines Entsetzen aus. In dem Beschluss des CDU-Präsidiums ist von einem ,,verstörenden, verabscheuungswürdigen Ereignis" die Rede. ,,Wir stellen uns mit aller Macht und allen Mitteln unseres Rechtsstaats gegen gewaltbereite, extremistische Feinde unserer Demokratie."

Der Verfassungsschutz sieht bei den Protesten gegen die Corona-Politik in Berlin ,,eine starke rechtsextremistische Komponente, die aggressiv und gewalttätig durch Störaktionen auftrat". Die Befürchtungen der Behörde hätten sich bestätigt, sagte Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. ,,Rechtsextremisten und Reichsbürgern ist es gelungen, einen Resonanzraum zu besetzen, wirkmächtige Bilder zu erzeugen und so das heterogene Protestgeschehen zu instrumentalisieren." Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe immer wieder davor gewarnt, dass Rechtsextremisten die Corona-Pandemie für ihre Zwecke missbrauchen und versuchen könnten, sich an die Spitze des ,,sehr vielfältigen Demonstrationsgeschehens" zu setzen, sagte Haldenwang. Vor den Demonstrationen habe seine Behörde ,,eine verstärkte Mobilisierung durch Rechtsextremisten" festgestellt.

Sowohl bei der Mobilisierung als auch bei den Demonstrationen selbst habe der Verfassungsschutz Vertreter verschiedenster Bereiche des Rechtsextremismus gesehen, sagte Haldenwang: ,,aus rechtsextremistischen Parteien und Organisationen, der Neuen Rechten, den AfD-Teilorganisationen Junge Alternative und Flügel sowie der Reichsbürgerszene". Der ,,Flügel" der AfD hat sich mittlerweile offiziell aufgelöst. ,,Insbesondere an den spontanen Aktionen haben relativ viele Anhänger der Reichsbürger-Ideologie teilgenommen", so Haldenwang. ,,Wir beobachten genau, ob die Gefahr einer rechtsextremistischen Vereinnahmung eine noch größere Dimension annimmt und es diesen Akteuren gelingt, eine Anschlussfähigkeit herzustellen."

Quelle: AFP/DPA


Aus: "CDU-Spitze fordert nach Corona-Demo mehr Befugnisse für Polizei" (01.09.2020)
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/cdu-spitze-fordert-nach-corona-demo-mehr-befugnisse-fuer-polizei-16932769.html

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Quote[...] Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist nicht zulässig, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am heutigen Dienstag. Ausnahmen seien aber möglich zur Bekämpfung schwerer Kriminalität oder im Fall einer Bedrohung der nationalen Sicherheit, teilte der EuGH in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil mit.

Nationale Gerichte aus Frankreich, Belgien und Großbritannien hatten das höchste europäische Gericht in Luxemburg um eine Einschätzung zu der Frage gebeten, ob einzelne EU-Staaten den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste hierzu allgemeine Pflichten auferlegen dürfen.

In Deutschland liegt die Vorratsdatenspeicherung nach einem früheren EuGH-Urteil auf Eis. Zu den konkreten deutschen Regelungen fällt noch keine Entscheidung. Hierzu läuft ein gesondertes Verfahren vor dem EuGH. Allerdings könnten sich aus den nun erwarteten Urteilen erste Hinweise ergeben. Im aktuellen Fall wollten der belgische Verfassungsgerichtshof, der französische Staatsrat und das britische Gericht für Ermittlungsbefugnisse wissen, ob die europäische Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation zum Beispiel auf Maßnahmen zur Terrorabwehr angewandt werden kann. Der Generalanwalt des EuGH, Manuel Campos Sánchez-Bordona, hatte im Januar bereits betont, dass aus seiner Sicht auch dabei rechtsstaatliche Prinzipien gelten müssten.

Der EuGH hatte 2016 entschieden, dass eine unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar sei. Auch andere frühere Urteile, in denen eine generelle Verpflichtung kritisch gesehen wurde, stießen bei einigen EU-Ländern aber auf Skepsis. Sie befürchten, dass Sicherheitsbehörden damit ein wichtiges Mittel zum Schutz der nationalen Sicherheit aus der Hand geben.

Die Vorratsdatenspeicherung ist insgesamt aber hoch umstritten: Während Sicherheitspolitiker in ihr ein zentrales Instrument im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Kinderpornografie und Terrorismus sehen, halten Bürgerrechtler und Verbraucherschützer sie für riskant und überzogen. Die Unternehmen sind dabei gesetzlich verpflichtet, Telefon- und Internetverbindungsdaten der Nutzer zu sichern, so dass Ermittler später bei Bedarf darauf zugreifen können.

Gegner der Vorratsdatenspeicherung nehmen hingegen an, dass manche Schwerkriminelle und Terroristen ohnehin für sie passende Dienste oder Verschlüsselungstechniken einsetzen, die nicht mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden – am Ende würden dann vor allem die Daten unbescholtener Bürger erfasst.

In Deutschland jedenfalls werden immer wieder Anläufe gemacht, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen – und werden dann ganz oder in Teilen vom Bunderverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof verworfen. Zuletzt forderten etwa die Justizminister von CDU und CSU, die Vorratsdatenspeicherung müsse so schnell wie möglich "wiederbelebt" werden. "Der Kampf gegen Kinderpornografie im Internet zeigt: Fehlende Verkehrsdatenspeicherung verhindert, dass wir Straftaten aufklären und noch laufenden Kindesmissbrauch stoppen können."

Gegen dieses Argument, das in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung immer wieder zu hören ist, wendeten etwa Baden-Württemberg, Bremen und Rheinland-Pfalz gegen eine Initiative Mecklenburg-Vorpommens im Bundesrat ein, die Aufklärungsquote bei der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs habe laut der Polizeilichen Kriminalstatistik bis 2019 auf 93,4 Prozent gesteigert werden können. Dies zeige, dass auch ohne das umkämpfte Instrument "Erfolge bei der Verfolgung von Kinderpornografie erzielt" würden. Der Fokus darauf lenke gar von "zielführenderen Möglichkeiten ab, Kinder besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen". Auch die letzten Erfolge der Strafverfolger in Nordrhein-Westfalen gegen Kinderporno-Ringe wurden ohne das Mittel der Vorratsdatenspeicherung erzielt.



Aus: "Europäischer Gerichtshof zur Vorratsdatenspeicherung: Nein, aber ..." Jürgen Kuri (06.10.2020)
Quelle: https://www.heise.de/news/Europaeischer-Gerichtshof-zur-Vorratsdatenspeicherung-Nein-aber-4921508.html

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Quote[...] Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht hat die im Land noch praktizierte Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt. Eine generelle Speicherung und einjährige Bevorratung von Verkehrsdaten widerspreche EU-Recht, urteilte der Conseil d'État am Mittwoch und folgte damit in wesentlichen Punkten der Linie der Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Das Gericht widersetzt sich damit auch dem ausdrücklichen Wunsch der französischen Regierung, die EuGH-Rechtssprechung nicht anzuwenden, weil diese die "Verfassungsidentität" verletze.

Die undifferenzierte Speicherung der Verkehrsdaten aller Internet- und Smartphonenutzer für ein Jahr, wie sie in Frankreich entgegen früherer europäischer Urteile nach wie vor existiert, erklärte der Conseil mit dem Urteil für rechtswidrig. Möglich sei eine allgemeine Speicherung lediglich im Falle nachweislich großer Gefahr für die nationale Sicherheit, beschränkt auf bestimmte Gruppen oder Gebiete. In dieser Frage waren die EuGH-Richter bei ihren Urteilen im Oktober 2020 schon etwas von ihrer bis dahin klaren Linie abgewichen – und hatten dem "Zombie Vorratsdatenspeicherung" damit wieder ein bisschen Leben eingehaucht.

Auch in weiteren Punkten folgte der Conseil dem EuGH. Die französischen Richter kritisierten die fehlende unabhängige Aufsicht der Überwachungsmaßnahmen, die auch dem Geheimdienst und Organisationen wie der Anti-Piraterie-Behörde Hadopi zur Verfügung stehen. Die Beschränkung von Zugriffsrechten auf schwere Straftaten sei unzureichend geregelt. Das Gericht räumt der Regierung sechs Monate Zeit ein, um das Gesetz anzupassen. Der Europäische Gerichtshof hatte die sofortige Wirksamkeit befürwortet.

Frankreichs Regierung hatte darauf plädiert, dass der EuGH keine Kompetenz habe, sich in Fragen der nationalen Sicherheit einzumischen. Die Richter des Conseil d'État betonten dagegen, Paris überschreite selbst seine Kompetenzen, wenn es die Aufgabenverteilung in der EU neu zu gestalten versuchte. Frankreichs Regierung müsste gewünschte Änderungen beim Ausgleich von Überwachungs- und Freiheitsrechten politisch in der Union durchsetzen. Das hat die Regierung offenbar auch vor.

Geklagt hatte die französische Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net, die auch eines der vom EuGH entschiedenen Verfahren angestrengt hatte. Mit der Klage in Frankreich wollten die Bürgerrechtler erreichen, dass die EuGH-Urteile umgesetzt und die generelle Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt werden. Trotz des Erfolgs fiel die erste Reaktion zurückhaltend aus. Hinter der Illusion eines Sieges verstecke sich eine herbe Niederlage, schreibt die Organisation: "Das Prinzip des Generalverdachts und der politischen Überwachung wurde nachhaltig bestätigt."

[Update v. 22.04.2021, 07:58 Uhr]: Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature sieht in dem Urteil eine praktisch ungebremste Fortsetzung der Datenspeicherpraxis. Zwar muss Frankreichs Regierung ihre Vorratsdatenspeicherung und Geheimdienstaufsicht überarbeiten, nachdem der Staatsrat eine generelle Speicherung von Verbindungsdaten zur Verbrechensbekämpfung für unrechtmäßig erklärt hat. Die Speicherung zum Zweck der nationalen Sicherheit werde aber zugelassen, dabei der Begriff so ausgeweitet, dass eine fortgesetzte Speicherung auf Basis einer angenommenen systematischen Bedrohung dieser nationalen Sicherheit möglich sein werde. Zugleich erlaube der Conseil den Zugriff auf die vom Geheimdienst gespeicherten Daten durch die Strafverfolgungsbehörden. Trotz der von den Richtern abgewiesenen Forderung nach einer Zurückweisung des EU-Urteils spricht La Quadrature von einem Sicherheits-Frexit und will ihren Kampf gegen die neuen Gesetze fortsetzen. (vbr)


Aus: "Frankreich: Höchstes Gericht kippt Vorratsdatenspeicherung" Monika Ermert (21.04.2021)
Quelle: https://www.heise.de/news/Frankreich-Hoechstes-Gericht-kippt-Vorratsdatenspeicherung-6023940.html

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Quote[...] Die deutschen Vorschriften zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten sind unvereinbar mit dem EU-Recht. Zu diesem Resümee kommt Manuel Campos Sánchez-Bordona, Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), in seinen am Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen zu einem Ersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG).

Der Gutachter erkennt zwar "Fortschritte" an, die der hiesige Gesetzgeber bei der Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung 2015 gemacht habe. Nach wie vor gehe damit einher aber eine Pflicht für Provider "zu einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung", die sich "auf eine große Vielzahl von Verkehrs- und Standortdaten" beziehe. Die zeitliche Begrenzung, die für diese Auflagen gelte, heile diesen Mangel nicht.

Nach den hiesigen Vorschriften müssen Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten für zehn und Standortinformationen für vier Wochen ohne Verdacht aufbewahren und auf Anordnung hin an Ermittler herausgeben. Die Vorgaben sind auch im jüngst novellierten Telekommunikationsgesetz enthalten, aber aufgrund von Entscheidungen von nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten ausgesetzt.

Eine allgemeine und unterschiedslose Protokollieren von Verbindungs- und Standortdaten sei nur "bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit erlaubt", erinnert Campos Sánchez-Bordona in seiner Stellungnahme laut einer Mitteilung des Luxemburger Gerichts an die einschlägige EuGH-Rechtsprechung. In anderen Fällen dürften entsprechende Informationen höchstens "selektiv" aufbewahrt werden.

Der Generalanwalt erinnert zudem daran, dass in jedem Fall der Zugang zu diesen Daten einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Familien- und Privatleben sowie den Schutz personenbezogener Informationen darstelle. Dies sei unabhängig von der Länge des Zeitraums, für den der Zugriff auf die gesammelten Datenberge begehrt werde.

Gegen die deutschen Vorschriften geklagt hatten die Provider SpaceNet und Deutsche Telekom. Der Fall landete nach deren ersten gerichtlichen Erfolgen per Sprungrevision beim BVerwG. Dieses wandte sich 2019 an den EuGH mit einer Frage zur Auslegung der Richtlinie zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation.

Der EuGH verband das deutsche Vorabentscheidungsersuchen mit einem anderem aus Irland (C-140/20) vom dortigen Supreme Court. Darin geht es um ein eventuelles Beweisverwertungsverbot. Die irischen Rechtsvorschriften stünden ebenfalls nicht in Einklang mit der E-Privacy-Richtlinie, erläutert Campos Sánchez-Bordona dazu, wenn sie aus Gründen, die über die den Schutz der nationalen Sicherheit hinausgingen, zu einer präventiven und anlasslosen Vorratsdatenspeicherung aller Teilnehmer für einen Zeitraum von zwei Jahren ermächtigten.

Zugleich unterstreicht der Gutachter, dass die Antworten auf alle vorgelegten Fragen bereits in der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu finden seien oder unschwer aus ihr abgeleitet werden könnten. In jüngsten Urteilen hielten die Luxemburger Richter zu den nationalen Gesetzen zur Vorratsdatenspeicherung in Belgien, Frankreich und Großbritannien prinzipiell an ihrer Linie fest, wonach umfassende, prinzipielle Vorgaben zum flächendeckenden Aufbewahren der Telekommunikationsdaten auf Vorrat unverhältnismäßig und grundrechtswidrig sind. Allenfalls für das Aufbewahren von IP-Adressen seien Ausnahmen denkbar.

Vor dem Hintergrund seiner laufenden Rechtsprechung hatte der EuGH das Bundesverwaltungsgericht und das irische Gericht bereits im Vorfeld gefragt, ob sie ihre Vorabentscheidungsersuchen aufrechterhalten wollten. Die Antwortschreiben der nationalen Gerichte kritisierte der Generalanwalt dann in der mündlichen Verhandlung im September scharf. So habe sich das BVerwG nur mit einem Satz zu diversen Unterschieden zwischen dem deutschen Gesetz sowie den französischen und belgischen Vorschriften begnügt. Der irische Supreme Court sei darauf nur "recht lakonisch" eingegangen.

Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den Gerichtshof nicht bindend. Oft folgen die Richter aber der vorgezeichneten Linie, die sie in den aktuellen Fällen auch bereits immer wieder vertreten haben. Mit ihrem Urteil ist frühestens im Februar zu rechnen.

"Das Kapitel Vorratsdatenspeicherung muss endlich dauerhaft geschlossen werden zugunsten geeigneterer Methoden zu Prävention und Verfolgung von Straftaten", forderte Sebastian von Bomhard, Vorstand der SpaceNet AG. "Es darf keine anlasslose Totalüberwachung Millionen unschuldiger Bürger geben."

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco-Verbands der Internetwirtschaft, betonte: "Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Grundrechtseingriff von sehr hoher quantitativer und qualitativer Intensität, hat keinen nachgewiesenen Mehrwert für die Strafverfolgung und kostet die Branche geschätzt über 600 Millionen Euro, die wir besser investieren können." An die Verhandlungsführer der geplanten Ampel-Koalition appellierte er, die Überwachungsmaßnahme endgültig zu beerdigen. Die scheidende schwarz-rote Bundesregierung hatte sich jüngst noch dafür stark gemacht, das Instrument EU-weit wieder einzuführen und zu verschärfen.

(olb)


Aus: "EuGH-Gutachter: Deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht" Stefan Krempl (18.11.2021)
Quelle: https://www.heise.de/news/EuGH-Gutachter-Deutsche-Vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-EU-Recht-6270828.html

https://www.heise.de/news/Bundesregierung-macht-sich-fuer-aufgebohrte-Vorratsdatenspeicherung-stark-6234914.html

https://www.heise.de/meldung/Vorratsdatenspeicherung-landet-vor-dem-Europaeischen-Gerichtshof-4539396.html

https://www.heise.de/news/Europaeischer-Gerichtshof-zur-Vorratsdatenspeicherung-Nein-aber-4921508.html

https://www.heise.de/meldung/EuGH-Regeln-zur-Vorratsdatenspeicherung-verstossen-gegen-EU-Recht-2165604.html

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"SPD-Digitalpolitiker gegen Faeser-Vorstoß zu neuer Vorratsdatenspeicherung" Stefan Krempl (08.09.2022)
Innenministerin Faeser will erneut massenhaft Nutzerspuren sammeln, stößt aber auch in ihrer Fraktion auf Kritik. Dazu kommt die Debatte über die Chatkontrolle. ...
https://www.heise.de/news/SPD-Digitalpolitiker-gegen-Faeser-Vorstoss-zu-neuer-Vorratsdatenspeicherung-7257882.html

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Quote[...] BERLIN taz | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat an diesem Dienstag über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland entschieden. Das oberste EU-Gericht entschied, dass sie rechtswidrig ist. Nach der Entscheidung in Luxemburg entbrennt in der Ampelkoalition erneut der Streit um das Instrument – und auch innerhalb der SPD.

Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken macht Druck auf ihre Parteikollegin und Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die Vorratsdatenspeicherung nun endgültig zu beenden. ,,Ich bin froh, dass der Europäische Gerichtshof mit seinem heutigen Urteil meine Einschätzung erneut bestätigt hat: Eine präventive, allgemeine und anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten ist mit dem Europarecht unvereinbar", sagt Esken am Dienstag der taz. Um schwere Straftaten im Internet aufzudecken, gelte es nun, die Vorgaben des Koalitionsvertrags umzusetzen. ,,Ich erwarte, dass die Bundesregierung zeitnah ein Quick-Freeze-Gesetz vorlegen wird."

Dieser Gesetzentwurf wird von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bereits seit Monaten erarbeitet. Mit dem Verfahren sollen Daten nicht anlasslos, sondern erst nach einem Anfangsverdacht auf eine schwere Straftat und nur von konkret verdächtigten Nut­ze­r:in­nen erfasst werden.

Innenministerin Faeser hatte sich zuletzt jedoch für eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, um diese insbesondere im Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen im Internet einzusetzen. Am Dienstag wollte sie sich erst am Nachmittag äußern. Die Speicherung von Daten sei in diesem Feld ,,unbedingt erforderlich", um Tä­te­r:in­nen identifizieren zu können, erklärte Faeser zuletzt. Alle rechtlichen Spielräume, die dafür gelassen werden, müssten ausgenutzt werden.

Die Vorratsdatenspeicherung – also das anlasslose Speichern aller Telefon- und Internetverbindungsdaten für mehrere Wochen – liegt hierzulande wegen der offenen Rechtsstreitigkeiten bereits seit Jahren auf Eis.

Justizminister Buschmann erteilte einer Wiedereinführung am Dienstag jedoch prompt eine Absage. Er nannte die EuGH-Entscheidung ein ,,historisches" Urteil und ,,einen guten Tag für die Bürgerrechte". ,,Wir werden die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz streichen."

Sein Staatssekretär Benjamin Strasser (FDP) kündigte an, jetzt das Quick Freeze-Verfahren einzuführen. Die Methode schone die Grundrechte und stelle gleichzeitig nicht alle Bür­ge­r:in­nen unter Generalverdacht. ,,Nach vielen Jahren nicht angewendeter Vorratsdatenspeicherung wollen wir damit den Sicherheitsbehörden endlich ein rechtssicheres Instrument an die Hand geben", erklärte Strasser. Sinnlose Debatte um Formen der Vorratsdatenspeicherung ,,sollten wir uns deshalb ersparen".

Auch die Grünen erteilten Faesers Vorstoß eine klare Absage. ,,Die Vorratsdatenspeicherung gehört auf die Müllhalde der Geschichte", erklärten Fraktionsvize Konstantin von Notz und Rechtsexperte Helge Limburg. Die EuGH-Entscheidung sei eine ,,herbe Klatsche" für deren Befürworter:innen. Die Vorratsdatenspeicherung stelle alle Bür­ge­r:in­nen unter Generalverdacht und wehre konkrete Gefahren nicht zielgerichtet ab. ,,Für eine wie auch immer geartete Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung sehen wir weder rechtlichen noch politischen Spielraum." Stattdessen stellten sich die Grünen hinter den Quick-Freeze-Vorstoß von Buschmann.

Die Frage ist nun, wie Faeser und die SPD weiter agieren. Parteichefin Esken plädiert neben dem Quick-Freeze-Verfahren auch für die Einführung einer sogenannten Login-Falle. Auch dies sei ,,ein grundrechtsschonendes Instrument, um Täterinnen und Täter schwerer Straftaten besser identifizieren zu können", so Esken zur taz. ,,Darüber hinaus benötigen die Strafverfolgungsbehörden dringend bessere personelle und technische Ausstattung, um effektiv gegen Rechtsverletzungen vorgehen zu können."

Die Innen- und Rechtsexperten der SPD stellten sich am Dienstag ebenfalls hinter das Quick-Freeze-Verfahren. Klar sei, dass Datenspeicherungen nicht anlasslos erfolgen dürften, sondern nur anlassbezogen zur Aufklärung schwerer Straftaten, erklärten die SPD-Fraktionsvizes Dirk Wiese und Detlef Müller. Man werde nun schnell einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der das rechtssichere und anlassbezogene Speichern von Verkehrsdaten nach richterlichem Beschluss ermögliche, und gleichzeitig rechtliche Möglichkeiten nutzen, um schwere und schwerste Straftaten konsequent zu verfolgen. Beide Politiker plädierten zudem ebenfalls für die Einführung einer sogenannten Login-Falle.

In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Ampel nach langem Ringen zwar keine definitive Absage an die Vorratsdatenspeicherung vereinbart. Festgehalten aber wurde, dass diese ,,rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss" ausgestattet werden soll – was ein anlassloses Massenspeichern faktisch ausschließt.

Die Vorratsdatenspeicherung war 2007 in Deutschland eingeführt, aber schon 2010 vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt worden, nachdem unter anderem die FDP dagegen geklagt hatte. Auch eine Neuauflage von 2015 wurde wegen Rechtsstreitigkeiten nie angewendet.

Der EuGH erklärte am Dienstag nun, dass die deutsche Variante der Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Recht verstoße. Das Unionsrecht stehe ,,einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten" entgegen. Allerdings könne die Speicherung von Daten möglich sein, wenn ,,eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit" vorliege.

Hier sei eine ,,gezielte" Vorratsdatenspeicherung möglich, bei der für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum auch ,,eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP-Adressen" vereinbar mit europäischem Recht sei. Zur Bekämpfung schwerer Straftaten könne Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste auch aufgegeben werden, ,,während eines festgelegten Zeitraums die ihnen zur Verfügung stehenden Verkehrs- und Standortdaten umgehend zu sichern".


Aus: "EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: In Deutschland rechtswidrig" Konrad Litschko (20. 9. 2022)
Quelle: https://taz.de/EuGH-Urteil-zur-Vorratsdatenspeicherung/!5882948/


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Quote[...] Wie aus einem geleakten Dokument des EU-Ministerrats hervorgeht, streben zehn Mitgliedsstaaten eine neue Regelung zur Vorratsdatenspeicherung an. Um den Rahmen für eine neue Verordnung abzustecken, die letztlich auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Bestand hat, soll eine "High Level Experts Group" eingerichtet werden.

Der EuGH hatte 2014 die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung rückwirkend annulliert und infolge die nationalen Umsetzungen in den EU-Staaten in sieben aufeinanderfolgenden Sprüchen verworfen. Das jüngste dieser Urteile stammt vom September 2022 und betraf die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Das Bundesjustizministerium setzt mittlerweile auf die "Quick Freeze"-Methode, wie sie etwa in Österreich eingeführt wurde.

Diese neue Expertengruppe soll nun einen neuen Anlauf für eine Vorratsdatenspeicherung machen, die vor dem EuGH standhalten würde. Andererseits sollen dabei die Begehrlichkeiten der Strafverfolger, die im Ständigen Ausschuss zur operativen Zusammenarbeit bei der inneren Sicherheіt (COSI) des Ministerrats vertreten sind, darin möglichst umfassend berücksichtigt werden. Zudem will man auch noch das leidige "Problem Verschlüsselung" angehen.

Angesichts des technisch-mathematischen Charakters von Kryptografie wurde bereits in einem der Vorgängerdokumente die Überlegung ventiliert, dass es ratsam kein könnte, dafür auch technische Experten zu konsultieren. Als Auflage kam dazu, dass dafür nur "echte Techniker mit profunder Fachexpertise" infrage kämen. Nicht, dass man an Techniker gerät, die über ein Sensorium für Datenschutz und Bürgerrechte verfügen.

Das Ratsdokument selbst fasst die abgefragten Prioritäten der Strafverfolger aus mehreren EU-Staaten zusammen. Deutschland ist in dieser Runde ebenso wenig vertreten wie Österreich, zumal ja beide Staaten auf "Quick Freeze" setzen. Bei diesem Verfahren werden nicht alle (Meta-)Daten von allen Kommunikationsteilnehmern vorab und anlasslos gespeichert. Vielmehr wird im Fall von Ermittlungen der Datenverkehr eines Accounts, mit dem einer Straftat in Verbindung gebracht wird, für die Strafverfolger "eingefroren".

Was in den übrigen 14 Mitgliedsstaaten an neuen Features zur Überwachung gewollt und praktiziert wird, ist offenbar nirgendwo konsolidiert festgehalten. Auch den Delegationen aus den zehn Teilnehmerstaaten dieser Umfrage des Rats – unter anderen Frankreich, Belgien, alle drei baltischen Staaten und Polen – ist untereinander erklärtermaßen nicht bekannt, welche Regelungen zur Datenspeicherung für Strafverfolger in den anderen Staaten aktuell gelten.

Deshalb besteht das Dokument de facto nur aus den Wunschlisten jener nationalen Strafverfolger, denen der Datenertrag aus dem "Quick Freeze"-Verfahren nicht genügt. Mehrere Delegationen hatten deshalb vorgeschlagen, erst einmal den Status Quo zu klären. Damit ist klar, dass diese neue Ratsinitiative zur Vorratsdatenspeicherung noch ganz an ihrem Anfang steht.

Da das Ratsdokument nicht öffentlich zur Verfügung steht, wird es für einschlägig Interessierte hier temporär zur Verfügung gestellt.
[https://cloud.terahost.at/s/ZqrDxFK3ksWPHNk]

(vbr)


Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Jetzt sollen die Experten ran" Erich Moechel (28.03.2023)
Quelle: https://www.heise.de/news/Neuer-Anlauf-zur-Vorratsdatenspeicherung-im-EU-Ministerrat-8149966.html

https://www.heise.de/news/EuGH-bestaetigt-keine-anlasslose-Vorratsdatenspeicherung-mit-Ausnahmen-7269443.html

https://www.heise.de/news/Vorratsdatenspeicherung-14-Tage-Speicherpflicht-fuer-IP-Adressen-gefordert-7474099.html

QuoteKaufzwang, 28.03.2023 16:07

Die Zombiefilmreihe geht weiter

Wieder einmal kriecht die schon mehrmals getötete Vorratsdatenspeicherung aus dem Grab...


QuoteCh.Bukowski, 28.03.2023 16:55

Groundhog Day

Hallo zusammen,

... und ewig grüßt das Murmeltier. Dass die Begehrlichkeit an diesen Kommunikationsdaten nicht nachlässt, zeigt auch dem Laien wie wertvoll sie für die Machthaber sind. Ich wage gar nicht auszumalen was passiert, wenn diese Daten vollumfänglich per KI ausgewertet werden.

Schöne Neue Welt,
ChaBuko


...

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Quote[...]  Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Schlussstrich unter die jahrelange Auseinandersetzung mit der Vorratsdatenspeicherung gezogen. Die Richter befanden die bisherige deutsche Regelung für rechtswidrig.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung als vollständig europarechtswidrig eingestuft. Die Regelung dürfe nicht mehr angewendet werden, teilte das Gericht in Leipzig mit. Der Entscheidung lagen Klagen von zwei Telekommunikationsunternehmen zugrunde.

Wegen der rechtlichen Unsicherheiten war die Regelung bereits seit 2017 nicht mehr genutzt worden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Klageverfahren zwischenzeitlich ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht vorgelegt.

Der EuGH hatte 2022 entschieden, dass die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht ohne Anlass gespeichert werden dürfen. Eine gezielte und zeitlich begrenzte Speicherung der Daten sei bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit aber möglich. Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität kann laut dem EuGH auch eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich sein.

Diesen Vorgaben folgte das Bundesverwaltungsgericht in seiner veröffentlichten Entscheidung. Demnach genüge die Regelung im Telekommunikationsgesetz zur Speicherung von Rufnummern, IP-Adressen oder der Dauer von Verbindungen "schon deshalb nicht den unionsrechtlichen Anforderungen, weil keine objektiven Kriterien bestimmt werden, die einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und dem verfolgten Ziel herstellen", so das Gericht.

Bei der Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten fehle eine strikte Begrenzung auf den Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit. IP-Adressen dürften zwar zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gespeichert werden, allerdings sei das im Telekommunikationsgesetz nicht so eindeutig bestimmt.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte, mit der Entscheidung des Gerichts sei nun endgültig klar, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland "in vollem Umfang rechtswidrig und damit unanwendbar" ist.

    Die jetzigen Entscheidungen sind für uns ein klarer Auftrag, die Vorratsdatenspeicherung nun zügig aus dem Gesetz zu streichen - und die digitalen Bürgerrechte in unserem Land weiter zu stärken.

Buschmann verwies auf den Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung, wonach relevante Daten nur noch "rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss" gespeichert werden sollen. In diesem Zusammenhang warb Buschmann erneut für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren: Ermittlungsbehörden könnten "bei dem Verdacht auf eine erhebliche Straftat relevante Verkehrsdaten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, um sie später im Verfahren zu nutzen", erklärte der Bundesjustizminister.

Dagegen betonte der hessische Justizminister Roman Poseck (CDU), dass sowohl der EuGH als auch das Bundesverwaltungsgericht "ausdrücklich" Spielräume für die Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerster Kriminalität eröffnet hätten. "Für diese Bereiche ist eine bundesgesetzliche Regelung weiterhin möglich und dringend erforderlich, damit Fälle des Terrorismus und des Kindesmissbrauchs erfolgreich bekämpft werden können." Außerdem fügte Poseck hinzu: "Datenschutz darf in diesen Fällen nicht zum Täterschutz führen."

Auch Bayerns Justizminister Georg Eisenreich verwies auf die begrenzten Spielräume für die Speicherung von IP-Adressen. Diese müssten etwa zum Schutz von Kindern bei Hinweisen auf Missbrauch zeitnah genutzt werden, sagte der CSU-Politiker. Auch bei der Verfolgung von Terroristen, Waffenschiebern und Drogenhändlern seien IP-Adressen in manchen Fällen "die wichtigste oder sogar die einzige Spur".

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wurde deutlich schärfer im Ton und warf dem Bundesjustizminister "Arbeitsverweigerung zulasten der Opfer von Kindesmissbrauch" vor. Der EuGH habe ausdrücklich die Sicherung von IP-Adressen zum Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch erlaubt. Dennoch sei die Bundesregierung ein Jahr lang untätig geblieben. Ein "völlig übertriebener Datenschutz" habe für Buschmann offenbar mehr Priorität als Kinderschutz, sagte der CSU-Politiker.

Der Deutsche Journalistenverband begrüßte die Entscheidung aus Leipzig. Der Bundesvorsitzende Frank Überall erklärte: "Endlich herrscht Rechtssicherheit für die Journalistinnen und Journalisten, die von Berufs wegen von der Datenspeicherung in besonderem Maße betroffen waren."

(Az.: BVerwG 6 C 6.22 und BVerwG 6 C 7.22)

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Aus: "Bundesverwaltungsgericht Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig" (07.09.2023)
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bundesverwaltungsgericht-vorratsdatenspeicherung-rechtswidrig-100.html

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Quote[...] Gerade hat das Bundesverwaltungsgericht die anlasslose Vorratsdatenspeicherung (VDS) als nicht mit EU-Recht vereinbar verworfen – sie könne nach dem Urteil höchstens unter besonders schwerwiegenden Umständen zulässig sein, auf diese Beschränkung gehe das kritisierte Telekommunikationsgesetz jedoch nicht ein. Dennoch gibt es in der Politik sofort Bestrebungen, an der VDS festzuhalten: Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, etwa hält eine rechtskonforme Regelung zur Vorratsdatenspeicherung auch nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch für möglich. Gleichzeitig übte er Kritik an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der sie als Argument für das von ihm favorisierte "Quick-Freeze-Verfahren" interpretiert hatte. Wiese sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Es überrascht mich schon sehr, wie manche in Berlin die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gelesen haben und darin sogar die vollständige Absage zur gezielten IP-Adressenspeicherung sehen."

Schließlich habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgehalten, dass Verkehrs- und Standortdaten sehr wohl allgemein und unterschiedslos auf Vorrat gespeichert werden dürften. Und zwar dann, wenn es um den Schutz der nationalen Sicherheit, die Bekämpfung schwerer Kriminalität oder die Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gehe. "Das darf ein Justizminister der Öffentlichkeit nicht verschweigen, wenn er stattdessen das unzureichende Quick-Freeze-Verfahren aus dem eigenen Hause anpreist", sagte Wiese. Er ergänzte, wer nichts speichere, könne auch nichts einfrieren.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung als vollständig europarechtswidrig eingestuft. Der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung lagen Klagen von zwei Telekommunikationsunternehmen zugrunde. Wegen der rechtlichen Unsicherheiten wird die Regelung seit 2017 nicht mehr genutzt. Bei der Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten fehle eine strikte Begrenzung auf den Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit, hielt das Gericht fest. IP-Adressen dürften zwar zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gespeichert werden, allerdings sei das im Telekommunikationsgesetz nicht eindeutig bestimmt.

FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle warnte am Samstag davor, "weiter ein totes Pferd zu reiten" und forderte, nun für rechtliche Klarheit zu sorgen. "Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist mehrfach vor Gericht gescheitert. Das Ende dieser Pauschalüberwachung aller Bürgerinnen und Bürger ist also nicht vorschnell, sondern mehr als überfällig", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Der Gesetzgeber solle den Ermittlern eine Möglichkeit geben, Daten anlassbezogen und damit grundrechtsschonend zu speichern. Mit dem sogenannten Quick-Freeze-Ansatz könnte man den Strafverfolgern ein verfassungsfestes Instrument an die Hand geben.

Buschmann hatte erklärt, mit der Entscheidung sei endgültig klar, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland "in vollem Umfang rechtswidrig und damit unanwendbar" ist. Er warb für das "Quick-Freeze-Verfahren" und sagte: "Ermittlungsbehörden können bei dem Verdacht auf eine erhebliche Straftat relevante Verkehrsdaten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, um sie später im Verfahren zu nutzen."

Buschmann und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) liegen in der Frage seit Monaten über Kreuz. Faeser und andere Befürworter einer neuen, konkreteren Regelung zur Vorratsdatenspeicherung führen als Argument vor allem die Verfolgung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen an. Wenn entsprechendes Bildmaterial im Netz verbreitet wird, ist die IP-Adresse oft der einzige Anhaltspunkt, um den Täter zu ermitteln.

(tiw)


Aus: "SPD-Fraktionsvize: Vorratsdatenspeicherung nicht vorschnell begraben" Tilman Wittenhorst mit Material der dpa (09.09.2023)
Quelle: https://www.heise.de/news/SPD-Fraktionsvize-Vorratsdatenspeicherung-nicht-vorschnell-begraben-9300000.html

Quoteklawischnigg, 09.09.2023 13:52

Das Festhalten an diesem Wiedergänger-Überwachungsmist ist umso erstaunlicher, als es dem dümmsten Juristen, dem inkompetentesten Politiker mittlerweile klar sein sollte, daß echte Verbrecher, also die ganz bösen Buben, die man damit ja angeblich fangen will, einfach ausländische oder von mir aus nicht in der EU liegende VPN-Server nutzen und damit die ganze Paranoia-Begründung für diese anlasslose Massenüberwachung wie ein Kartenhaus in sich zusammenfällt.

(Das zeigt ja auch das Beispiel Österreich, wo ein ähnliches Gesetz von 2012 bis 2014 in Kraft war, das ebenfalls vom VerfGH in die Tonne getreten wurde, dazu benutzt wurde, um so schwerwiegende, staatsgefährdende Verbrechen wie Ehrenbeleidungen und minderschwere Fälle von Drogendeals aufzuklären. In der Anhörung vor dem VerfGH konnte kein einziges Beispiel einer wirklich schweren Tat, nicht einmal irgendein Kindesmißbrauch, in jedem aber absolut nichts, wofür das ja eigentlich gedacht war, als notwendig und letzten Endes zielführend, vorgebracht werden.)

Man kann es drehen und wenden wie man will, anlasslose Massenüberwachung dient genau diesem Zweck, nämlich der anlasslosen Massenüberwachung und sonst nichts...


Quotekinc, 11.09.2023 18:32

20 Jahre später...

Ich kann mich gut erinnern, dass das Thema Vorratsspeicherung kurz nach meiner Ausbildung losging. Das ist inzwischen mehr als 20 Jahre her.

Etliche Gesetze und revidierende Gerichtsurteile (20 JAHRE!!) später: immernoch reitet die Regierung diese mehrfach gestorbene Kuh und will das unbedingt so umsetzen, dass möglichst viel überwacht werden darf. Obwohl es kluge Alternativen dazu gibt.

Es haben sich daran also bereits viele Persönlichkeiten aus der Politik versucht. Mir drängt sich der Gedanke auf, dass diese Anforderung zur Vorratsdatenspeicherung von einflussreichen Dritten ins Pflichtenheft der Regierungen diktiert wurde.

Oder wie funktioniert das in der Politik? Wieso hält man an so einem Vorhaben noch fest?


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