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[Vorratsdatenspeicherung (Notizen) ... ]

Started by Textaris(txt*bot), June 08, 2005, 02:39:41 PM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...]   Falsche Briefe der Polizeidirektion Heidelberg warnen davor, dass mittels der Vorratsdatenspeicherung erhobene Daten möglicherweise missbraucht werden könnten und empfehlen verschiedene Maßnahmen dagegen wie beispielse das surfen mittels Tor.
Über ein Tausend Schreiben gingen an Haushalte in Heidelberg. Zu der Aktion bekannte sich die Gruppe Weg mit der Vorratsdatenspeicherung Heidelberg

Nach polizeilichem Briefkopf folgte folgender Text:

Quote

An alle Bürgerinnen und Bürger
der Stadt Heidelberg

Bekanntmachung der Polizeidirektion Heidelberg

Betreff: Vorratsdatenspeicherung
Seit dem 01. 01. 2008 gilt in der Bundesrepublik Deutschland die so genannte Vorratsdatenspeicherung. Mit ihrer Hilfe soll nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Zugriff auf die Daten erhalten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen. (genauere Informationen finden Sie unter www.vorratsdatenspeicherung.de).
Leider kann der Schutz vor einem Missbrauch der in Heidelberg erhobenen Daten augenblicklich von der Polizeidirektion Heidelberg nicht gewährleistet werden. Bis wir diese Panne behoben haben, möchten wir sie dringlichst um die Befolgung folgender Maßnahmen bitten:
- benutzen sie Telekommunikationsgeräte nur wenn unbedingt erforderlich.

- lassen sie ihr Mobilfunkgerät möglichst häufig zu Hause oder schalten Sie es aus, wenn Sie es derzeit nicht benötigen und entfernen Sie den Akku.

- surfen Sie im Internet ausschließlich mittels Anonymisierungsprogramme (wie beispielsweise Tor: www.torproject.org/).

- schreiben Sie Briefe, diese sind nicht nur persönlicher, sondern fallen auch nicht unter die so genannte Vorratsdatenspeicherung.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung rufen Sie einfach an (06221/99-0), oder kommen Sie zur persönlichen Beratung vorbei (Polizeidirektion Heidelberg, Römerstraße 2 – 4, 69115 Heidelberg)

Mit freundlichen Grüßen


[...]


Fürs Archiv: SWR-LeserIn 16.01.2008 - 18:24, Heidelberg

QuoteWirbel um falschen Polizei-Rundbrief

Ein falscher Rundbrief der örtlichen Polizeidirektion zum sensiblen Thema Vorratsdatenspeicherung sorgt derzeit in Heidelberg für Aufsehen. In dem Schreiben werden Bürgern Tipps gegeben, wie sie die Überwachung ihrer Computer- und Handydaten erschweren können.

Weniger das Handy benutzen, es besser häufiger ausschalten; dafür lieber mal einen persönlichen Brief schreiben: Es klingt eigentlich ganz vernünftig, was in dem vermeintlichen Polizei-Rundbrief steht, der am Montag in geschätzten 1.000 Haushalten in Heidelberg landete. Allein: Der Absender ist nicht die Polizeidirektion Heidelberg, wie es in dem Schreiben vermerkt ist.

Harmlose Maßnahmen empfohlen

In dem falschen Brief heißt es, die Polizei in Heidelberg könne derzeit nicht dafür garantieren, dass die Telefon- und Computerdaten nicht missbraucht werden, die im Zuge der seit 1. Januar geltenden Vorratsdatenspeicherung erhoben werden. Im Anschluss wird dann unter anderem empfohlen, im Internet nur noch mit Anonymisierungsgeräten zu surfen oder Telekommunikationsgeräte wie Handy oder Computer nur dann zu benutzen, "wenn unbedingt erforderlich".

Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen

Eine Gruppierung mit dem Namen "Gruppe Weg mit der Vorratsdatenspeicherung Heidelberg" hat sich inzwischen zu der Aktion bekannt. Der Brief wurde im Internet veröffentlicht. Die Heidelberger Polizei konnte das auf Anfrage von SWR.de allerdings noch nicht bestätigen. Wie ein Sprecher sagte, wolle die Polizei jetzt auch nicht überreagieren und mit Kanonen auf Spatzen schießen: "Wir sehen das ganz gelassen."
Amtsanmaßung - Staatsschutz ermittelt

Die Polizei selbst hatte die Geschichte zunächst als "vorgezogenen Fastnachtsscherz" abgetan und in ihrem Polizeibericht ganz humorig geschrieben: "Ein Tipp der echten Heidelberger Polizei: wegwerfen." Doch so einfach ist es nicht. Gezeichnet war der Brief nämlich mit dem Namen des amtierenden Chefs der Schutzpolizei, die Unterschrift war gefälscht. Das ist Amtsanmaßung, und dabei handelt es sich um ein Offizialdelikt, sprich: Der Staatsschutz muss ermitteln. "Wir werden Anzeige erstatten", so der Polizeisprecher. Am Ende wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob es auch zu einem Verfahren kommt.




Aus: "Aktion gegen Vorratsdatenspeicher in HD" Von Weg mit der Vorratsdatenspeicherung
/ Themen: Repression  (14.01.2008 13:19)
Quelle: http://de.indymedia.org/2008/01/204974.shtml


Textaris(txt*bot)

Quote[...]

Quote31. Januar 2008 17:42
Mal ein Lob an Stefan Krempl und Heise
palak.paneer (mehr als 1000 Beiträge seit 10.07.03)

manchmal denke ich, die einzige Opposition gegen den Überwachungswahn
in der ernstzunehmenden Presse.
Weiter so.



Aus: "Verfassungsbeschwerde gegen Fingerabdrücke in Reisepässen" (31.01.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/102826

-.-

Quote[...] Stefan Krempl (* 8. August 1969) ist Kulturwissenschaftler und arbeitet als freier Journalist u. a. für die c't, Telepolis, den Spiegel und die Financial Times Deutschland.

Krempl studierte von 1989 bis 1995 Kunstgeschichte, Germanistik und Philosophie in Würzburg sowie Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation an der Hochschule der Künste Berlin. 2004 promovierte er an der Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) zum Thema Der Kosovo-Krieg in den Medien unter besonderer Berücksichtigung des Internet. Ein Beitrag zur kritischen Medienanalyse.

Zusammen mit Daniel Delhaes betreibt er das Weblog Der Spindoktor, zusammen mit Martin Behns und Marco Maas China in the news, welches "Chinas Wirtschaft, Kultur und Politik und ihre Widerspiegelung in den Medien" thematisiert.


Aus: "Stefan Krempl" (02/2008)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Stefan_Krempl


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Aktivisten sprechen alarmierend von "Bürgern, die keine E-Mails mehr versenden, Journalisten, die den Kontakt zu Informanten verlieren" sowie "Unternehmern, die Unterlagen wieder per Post verschicken müssen". Die von der großen Koalition eingeführte Vorratsdatenspeicherung führe somit in weiten Bereichen der Gesellschaft zurück in eine Zeit, als es weder Telefon noch Internet gab. Ein Journalist berichtete im Rahmen der Befragung, ein Informant aus einer Sicherheitsbehörde habe ihm bereits in der Neujahrsnacht mitgeteilt, er möchte "ab heute nie mehr unter dieser Nummer" angerufen werden. Ein Steuerberater teilte mit, seine Mandanten würden seit Jahresanfang telefonische Rückfragen bei ihm scheuen. Ein Unternehmer aus Süddeutschland monierte, seine Kunden würden "sicherheitsrelevante Beschreibungen" nur noch persönlich übergeben wollen. Drogenberater und Psychotherapeuten beklagen, dass Anrufe ausbleiben oder inhaltslos verlaufen.

Angesichts des Ergebnisses, dass "politisch aktive Menschen, Firmenkunden und Hilfsbedürftige der Telekommunikation nicht mehr vertrauen", fühlt sich Patrick Breyer vom Arbeitskreis zumindest an Zustände in einer Diktatur erinnert. Die schlimmsten Befürchtungen seien übertroffen worden. Die neuere Überwachungsgesetzgebung werde von den Bürgern auch als Einschränkung ihrer persönlichen Sicherheit empfunden, ergänzt Kai-Uwe Steffens von dem Aktionskreis. Es sei höchste Zeit für eine Kurskorrektur.

Für die nicht-repräsentative Umfrage wandten sich die Bürgerrechtler an rund 8000 Personen, von denen sich eine "dreistellige Zahl" zu Wort meldete. Etliche Schilderungen Betroffener sind für einen Bericht an das Bundesverfassungsgericht zusammengestellt worden, um den dort vorliegenden Eilantrag auf Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung weiter zu untermauern. Gänzlich überraschend sind die Resultate freilich nicht, da der Arbeitskreis die Sondierung unter den über 30.000 Unterstützern der dazu gehörenden Verfassungsbeschwerde gegen die pauschale Überwachungsmaßnahme durchführte. Am Samstag hatten zuvor unter dem Motto Freedemo08 nach Polizeiangaben über 500 besorgte Bürger in Regensburg gegen die Vorratsdatenspeicherung und staatliche Überwachung protestiert.

Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, hat derweil die Vorratsdatenspeicherung verteidigt. Bei der Beratung eines Antrags der Linken zur Förderung des "Datenschutzes durch Technik" im Landtag bezeichnete er die geplante Entschließung als "einseitig". Darin werde nur die abwehrende Seite des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung berücksichtigt. "Datenschutz gestaltet und garantiert nicht nur das Recht des Einzelnen auf die Herrschaft über seine Daten", betonte der CDU-Politiker. Der Bürger sei vielmehr eine Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft. Deshalb muss der Einzelne laut Caffier grundsätzlich Einschränkungen seines Verfassungsrechtes im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat dagegen die Anregung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) unterstützt, den Grundrechtsschutz für persönliche Daten in der digitalen Welt zu verbessern. "Die Debatte darüber, wie die Privatsphäre in der digitalen Welt besser geschützt werden kann, ist überfällig", erklärte Schaar. Bei vielen Gesetzen der letzten Jahre sei es überwiegend darum gegangen, Behörden den Umgang mit persönlichen Daten zu erleichtern und den Datenschutz der Bürger einzuschränken. Deshalb begrüße er den Vorstoß von Zypries, "den Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts im Grundgesetz festzuschreiben". Bundesregierung und Bundestag müssten sich aber beeilen, damit ein solches Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode verwirklicht werden könne.

Quote4. Februar 2008 14:53
Kann ich bestätigen.
stardrifter (mehr als 1000 Beiträge seit 15.03.04)

Vor kurzen wurde ich von einem Schwarzen gefragt ob er mal mein Handy
benutzen dürfte.

Mein erster Gedanke: "Was will der damit, was wenn das ein Terrorist
ist?"
Im gleichen Moment war mir klar wie schwachsinnig dieser Gedanke ist.

Trotzdem war ich erstmal erschrocken und verdutzt, wie sehr selbst
mich als eigentlich toleranten Menschen die Hetzprogaganda schon
beeinflußt hat.

In dem Augenblick ist mir dann klargeworden, daß meine persönliche
Freiheit in der Tat beeinflußt ist, wenn ich nichtmal mehr frei
entscheiden kann, wem ich mein Eigentum leihe, ohne das Risiko
einzugehen am Ende für Dinge verantwortlich gemacht zu werden, mit
denen ich nichts zu tun hab.


Quote4. Februar 2008 16:10
"an Zustände in einer Diktatur erinnert" ?
cassiel (mehr als 1000 Beiträge seit 21.09.01)

> fühlt sich Patrick Breyer vom Arbeitskreis zumindest an Zustände in einer
> Diktatur erinnert. Die schlimmsten Befürchtungen seien übertroffen worden. Die

D _ist_ eine Diktatur wie die DDR, nur noch nicht so totalitär auf
tönernen Füßen, sondern robust institutionell.

> neuere Überwachungsgesetzgebung werde von den Bürgern auch als Einschränkung
> ihrer persönlichen Sicherheit empfunden, ergänzt Kai-Uwe Steffens von dem
> Aktionskreis. Es sei höchste Zeit für eine Kurskorrektur.

Wie naiv:

---
Wir sind das Volk ... das nichts zu melden hat.



Quote4. Februar 2008 14:51
Selbstzensur im "Dritten Reich, in der DDR und nun, Heute und Hier.
DawaZangpo, Dawa Zangpo, DawaZangpo@netscape.net (115 Beiträge seit 18.01.07)

Ich bekomme Erstickungsanfälle in solchen Bedingungen zu leben.
Die Verfassungsbeschwerde wurde auch von mir unterschrieben.

Mieser kleine Schnüffelstaatmitarbeiter der Du sicher hier mitliest.
( Bist Du Dir eigentlich überhaupt für was zu schade?)
Schönen Gruß an deinen Chef Schäuble. Ich wünsche Ihm und Dir dass
Ihr einmal von Menschen aus diesem Land zum Teufel gejagt werdet!

Das war kein Aufruf zur Gewalt.
Das war ein Aufruf zum Widerstand mit allen demokratischen Mitteln.





Aus: "Kommunikationsstörungen durch die Vorratsdatenspeicherung beklagt" (Stefan Krempl) / (jk/c't)  (04.02.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/102911


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik ist komplett in Karlsruhe angekommen. Nach der Einreichung von acht Vollmachten repräsentativ ausgewählter Erstbeschwerdeführer Ende vergangenen Jahres hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am heutigen Freitag insgesamt 34.443 Klageschriften gegen die verdachtslose Protokollierung von Telefon- und Internetdaten dem Bundesverfassungsgericht übergeben.

Der zuständige Rechtsanwalt Meinhard Starostik wachte darüber, wie Aktivisten den Schriftsatz mit 331 Seiten sowie die fünfstellige Zahl an Vollmachten in 12 Umzugskartons zur Poststelle der Karlsruher Rechtsinstanz trugen. Zuvor waren Helfer des Anwalts mehr oder weniger Tag und Nacht im Endspurt damit beschäftigt, die ihm zugestellten Bevollmächtigungen für die "Massenbeschwerde" zu erfassen und einzuscannen.

Zuvor hatten mit Roben bekleidete Mitglieder des Zusammenschlusses von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern am Platz der Grundrechte in Karlsruhe symbolisch 17 Thesen "zur Verteidigung der Grundrechte in der heutigen Zeit" angeschlagen. Für jeden entsprechenden Artikel im Grundgesetz nagelten sie eine Forderung an wie: "Ich möchte meine E-Mails genauso unbeobachtet lesen und empfangen wie meine Briefe". Auf der Rückseite der Zettel standen Äußerungen von Politikern wie die Ansage von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU): "Es kann doch keinen Raum geben, in dem Terroristen sicher sein können, dass sie sich austauschen können, ohne dass der Staat einen Zugriff hat."

Vertreter des Arbeitskreises gegen die Anfang Januar in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung forderten Regierung und Parlament auf, eine unabhängige Überprüfung aller seit 1968 beschlossenen Überwachungsgesetze auf ihre Effizienz und schädlichen Nebenwirkungen hin einzuleiten. Darüber hinaus müssten neue Gesetzesvorhaben wie die Überwachung von Flugreisenden, das geplante zentrale Melderegister, der biometrische Personalausweis sowie die Präventivbefugnisse für das Bundeskriminalamt einschließlich der vom Verfassungsgericht gerade zurechtgestutzten Möglichkeiten für heimliche Online-Durchsuchungen sofort gestoppt werden.

Mit der Sammelbeschwerde verknüpft ist ein Eilantrag auf Aussetzung der gigantischen Sammlung von Telekommunikationsdaten, über den Verfassungsrichter im März nach der Klärung der Zuständigkeiten innerhalb des Gerichts entscheiden wollen. Am Monatsanfang hatten sie das Begehr der Bürgerrechtler zunächst Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat und den Länderregierungen zur Stellungnahme zugeleitet. Dabei fragte das Gericht unter anderem, ob es zutreffe, dass auch ohne Vorratsdatenspeicherung nur zwei Prozent der Abfragen von Verbindungsdaten erfolglos bleiben. Gesondert gegen die Novelle der Telekommunikationsüberwachung geklagt haben Bundestagsabgeordnete der FDP sowie der Grünen.

Mit juristischen Schritten wollen sich die Aktivisten nicht begnügen. Der Arbeitskreis zählt so neben der Bürgerrechtsinitiative "Freiheit ist Sicherheit", dem Chaos Computer Club (CCC) sowie lokalen Verbänden der Grünen, der Linken und der Piratenpartei zu den Unterstützern einer erneuten Demo "gegen die immer weiter fortschreitende Überwachung durch Staat und Wirtschaft" am 15. März in Köln. Dabei sollen besorgte Bürger einmal mehr unter dem Motto "Für ein Morgen in Freiheit!" auf die Straße gehen. Treffpunkt ist um 14 Uhr auf der Domplatte. Zu den Forderungen gehört unter anderem ein Stopp der Vorratsdatenspeicherung sowie der Pläne zur Ausspähung von IT-Systemen; die ausführlichsten Informationen zur Demo bietet gegenwärtig die Website von "Freiheit ist Sicherheit".

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verteidigte die pauschale Aufzeichnung der elektronischen Spuren der Nutzer derweil erneut. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung sagte die SPD-Politikerin: "Wir nutzen hier die Möglichkeiten, die es seit jeher gibt, und bauen diese nach den EU-Richtlinien aus." Dass die Brüsseler Vorgaben nicht vom Himmel fallen, thematisierte sie nicht. Zugleich räumte sie ein, dass die Grundrechte in der Hektik der Berliner Politik in gewisser Weise einem "Terror-Realisierungsvorbehalt" unterstünden. Was nütze einem das beste Grundrecht, fragte sie, "wenn ich konkret fürchten muss, dass abends in der U-Bahn eine Bombe hochgehen kann". Da seien Sicherheitsmaßnahmen nötig, die aber die Grundrechte wiederum nicht unbedingt massiv einschränken müssten.

(Stefan Krempl) / (jk/c't)


Quote29. Februar 2008 12:10
Was nützen Grundrechte, wenn ich Angst vor eine U-Bahnbombe haben muß?
Anudu (822 Beiträge seit 24.01.02)

Und was nützt die Überwachung von 80 Millionen Leuten, wenn der
Bombenleger das vorher nicht per E-Mail seinen Freunden ankündigt?


Quote29. Februar 2008 12:15
Tut mir leid, Frau Zypries aber in der DDR war man sehr sicher
DerMatz (808 Beiträge seit 28.01.00)

vor Bombenanschlägen.

Dennoch fandend die Leute diese "wärmende" Sicherheit des Staates
irgendwie doof.

Ist die Welt womöglich grau statt schwarz/weiß? Das wäre ja ein
SKANDAL!°


Quote29. Februar 2008 12:30
Wenn abends in der U-Bahn eine Bombe hochgehen kann...
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

"Was nütze einem das beste Grundrecht, fragte sie, "wenn ich konkret
fürchten muss, dass abends in der U-Bahn eine Bombe hochgehen kann"."

Andersrum wird ein Schuh draus:

Was nützt mir die vermeintliche Sicherheit, dass abends in der U-Bahn
keine Bombe hochgehen wird, wenn meine Grundrechte nichts mehr
gelten?

...


Quote29. Februar 2008 12:37
Gesttern bei Quarks und co
Attler (mehr als 1000 Beiträge seit 15.03.00)

"Wenn wir anfangen würden, Terroranschläge wie Unfälle zu bewerten,
würde schnell klar, dass uns Terroristen nichts anhaben können."


Quote29. Februar 2008 12:55
Verstehe ich Frau Zypries richtig ?
Schlafmuetze (mehr als 1000 Beiträge seit 27.06.01)

Unsere Verfassung ist irrelevant wenn man sich aus irgendwelchen
Gründen nicht daran halten will ?

...



Quote29. Februar 2008 13:04
Irgendwo im Himmel
IEEE802.1q (mehr als 1000 Beiträge seit 01.07.02)


Irgendwo da oben sitzen sie. Voller Zorn und Abscheu, sitzen dort die
Helden und Freiheitskämpfer der Geschichte.

Sie kochen vor Wut über den über die Feigheit der jetzigen
Generation, die Bereit ist ihr Freiheit zu opfern nur um sich vor
einem fiktiven "Anschlag" geschützt zu fühlen.

Sie schreien laut:

"Ihr feigen Hunde! Hab ihr nichts gelernt aus der Geschichte? Warum
besudelt ihr unser Andenken und das was wir für EUCH erreicht haben?
Wir haben Unser eigenes Leben, das Leben unserer Kameraden und
Freunde in die Waagschale geworfen um die Freiheit zu gewinnen. Für
uns und unsere Kinder und Kindeskinder! UND IHR HABT NICHT MAL DEN
MUT EUCH EURER EIGENEN ANGST ZU STELLEN ?  Ihr fragt was ein
Grundrecht wert ist wenn man dabei Sterben könnte ?? ES IST DAS LEBEN
ABERTAUSENDER MUTIGER MENSCHEN DER GESCHICHTE WERT!

SCHÄMT EUCH!"

...aber leider ist noch niemand aus dem Jenseits gehört worden


Quote29. Februar 2008 13:25
Wieviele Bomben gibts denn so?
ttpytec (754 Beiträge seit 30.06.03)

Wer hat wirklich Angst vor einer U-Bahn-Bombe? Sind wir mal ehrlich,
eher gewinne ich im Lotto, als das unter meinem Hintern eine Bombe
hoch geht. Welcher Mathematiker möchte uns mal, die Chancen
ausrechnen?
Ich wette, es ist bei weitem gefährlicher am Strassenverkehr teil zu
nehmen.

ttp


Quote29. Februar 2008 13:32
Was nützt mir ein Grundrecht ...
Takayama (132 Beiträge seit 23.11.05)

... wenn ich jederzeit unter Zuhilfenahme von Wahnvorstellungen und
Gesetzen, die durch faschistoide Elemente der sogenannten Parteien
erlassen wurden, objektiv unberechtigt überwacht, drangsaliert und
auch ohne tatsächlichen oder auch nur scheinbaren Grund eingebuchtet
("Gentrifikation"...) werden kann?


Quote29. Februar 2008 13:35
Ich habe vollstes Vertrauen in unseren Rechtsstaat!
TGGWS (325 Beiträge seit 29.10.07)

Deshalb habe ich auch nichts gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Besonders unsere Strafverfolgungsbehörden beschäftigen ausschließlich
moralisch integere, höchsten ethischen Standards verpflichtete
Mitarbeiter.

Nie würden unsere Behörden mit Kriminellen zusammenarbeiten oder sich
gar an Hehlerei beteiligen. Sie würden auch nie den Eindruck
entstehen lassen, daß sie sich wie eine kriminelle Vereinigung
gebärden.

Deshalb ist auch die Vorratsdatenspeicherung absolut unbedenklich und
für unsere Sicherheit zwingend erfoderlich!


Quote29. Februar 2008 13:42
34.443 Klageschriften? Wie lächerlich...
locborg (9 Beiträge seit 14.03.07)

Bundesweit wurden 34.443 Klageschriften gesammelt? Wen will man mit
dieser lächerlich geringen Zahl beeindrucken?
Die Studiengebührengegner in Hessen haben letztes Jahr im Rahmen der
Verfassungsklage gegen das Studienguthabengesetz knapp 80.000
Verfassungsklagen gesammelt; wohlgemerkt nur in diesem einen
Bundesland.

Um wirksamen politischen Druck aufbauen zu können, hätte man ein paar
hunderttausend Klagen mehr benötigt...

Naja; ein unmündiges Volk kann sich eigentlich nicht beschweren...


Quote29. Februar 2008 14:15
Man sollte jeden Politiker zwangsweise zum Ansehen der Filme ....
shy-li-na (39 Beiträge seit 04.04.02)

...1984 und Das Netz verdonnern - vielleicht begreift dann wenigstens
ein kleiner Prozentsatz was sie mit Gesetzen, die immer mehr in
Richtung Totalüberwachung gehen, anrichten.
Aber vermutlich würde das Hardliner a la Schäuble auch nicht davon
abhalten.... :-(






Aus: "34.443 Klageschriften gegen die Vorratsdatenspeicherung" (29.02.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/104279


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das Bundesverfassungsgericht hat die Auflagen zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ein wenig zurechtgestutzt. Die Richter folgten damit zum Teil einem Eilantrag von über 30.000 Beschwerdeführern. Die Telekommunikationsfirmen müssen zwar im Rahmen der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Novelle der Regelungen zur TK-Überwachung Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer verdachtsunabhängig sechs Monate vorhalten. Sicherheitsbehörden dürfen aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten darauf zugreifen.

Zudem muss der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos sein. Das Gesetz sieht dementgegen vor, dass Ermittler sowie prinzipiell Geheimdienste etwa auch bei "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" in den Datenbergen schürfen können sollten.


Der am heutigen Mittwoch bekannt gegebene Beschluss ist ein Teilerfolg für die vielen Bürger, die sich mit ihrer Klage an Karlsruhe gerichtet haben. Nicht das in Paragraph 113a Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelte Speichern selbst, sondern erst die in Paragraph 113b TKG festgeschriebenen Vorgabe zum Abruf und zur Verwendung der Daten sei der besonders gefährliche Eingriff in die Freiheit der Bürger, meinen die roten Roben. Ein solcher Datenabruf ermögliche es, "weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen". Er könnte zudem häufig eine Einleitung weiterer Ermittlungsmaßnahmen nach sich ziehen.

Zuvor hatten sie in anderen Entscheidungen immer wieder betont, dass schon das Datensammeln an sich die Bürgerrechte einschränke und einen Einschnitt in das informationelle Selbstbestimmungsrecht darstelle. Über die Verfassungsmäßigkeit der Speicherung an sich will Karlsruhe nach eigenen Angaben aber erst im noch ausstehenden Hauptverfahren ein Urteil fällen.

Die Verfassungshüter erlegten der Bundesregierung auf, dem Gericht nun bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Mit dem Beginn der Hauptverhandlung ist deshalb nicht vor Jahresende zu rechnen. Zugleich erklärten die Richter ihre vergleichsweise Zurückhaltung mit dem Hinweis, dass sie von ihrer Befugnis, das Inkrafttreten oder den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen dürften. Es handle sich dabei um einen "erheblichen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers". Der Prüfungsmaßstab sei noch weiter verschärft, wenn eine einstweilige Anordnung begehrt werde, durch die der Vollzug einer Rechtsnorm ausgesetzt wird. Vorauszusetzen sei hier, dass aus der Vollziehung des Gesetzes den Betroffenen ein besonders schwerwiegender und irreparabler Schaden droht.

Die Aussetzung der Speicherpflicht selbst scheidet für die roten Roben damit aus. Zwar kann die "umfassende und anlasslose Bevorratung sensibler Daten über praktisch jedermann für staatliche Zwecke, die sich zum Zeitpunkt der Speicherung der Daten nicht im Einzelnen absehen lassen", ihnen zufolge "einen erheblichen Einschüchterungseffekt bewirken". Der in der Vorratsdatenspeicherung für den Einzelnen liegende Nachteil für seine Freiheit und Privatheit "verdichtet und konkretisiert sich jedoch erst durch einen Abruf seiner Daten zu einer möglicherweise irreparablen individuellen Beeinträchtigung".

Für eine einstweilige Anordnung über die Datennutzung zu präventiven Zwecken durch Sicherheitsbehörden etwa zur Terrorabwehr besteht laut Karlsruhe kein Anlass. Es bestünden nämlich bislang keine fachrechtlichen Abrufermächtigungen, die ausdrücklich auf die entsprechende Regelung in Paragraph 113a TKG Bezug nähmen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die Entscheidung in einer ersten Stellungnahme begrüßt. Er forderte als Konsequenz den Rücktritt der federführenden Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die SPD-Politikerin "hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht", erklärte Patrick Breyer als einer der Beschwerdeführer von dem Zusammenschluss von Bürgerrechtlern. Dieser "vorsätzliche Verfassungsbruch" mache sie als Bundesjustizministerin untragbar.

Der Arbeitskreis fordert zudem weitere Konsequenzen. Deutschland müsse zudem die geplante staatliche Registrierung aller Flugreisen, mit welcher die nächste verfassungswidrige Vorratsspeicherung drohe, ebenso wie das Vorhaben zum millionenfachen Bruch des Postgeheimnisses durch die Erfassung und Auswertung von Brief- und Paketsendungen sofort stoppen.


Quote19. März 2008 10:19
Irgendwie hatte ich mir mehr erhofft
thomasn1975 (87 Beiträge seit 10.12.01)

Meine Begeisterung hält sich leider in Grenzen.


Quote19. März 2008 10:22
KEIN GRUND ZUM JUBELN...
TrollCollector (18 Beiträge seit 20.03.07)

...denn genau wie beim Bundestrojaner ists mal wieder nur eine
Halbherzige Entscheidung. Auch wenn angeblich noch in der
Hauptverhandlung über die Zulässigkeit der eigentlichen speicherung
entschieden werden soll glaub ich nicht das diese noch gekippt
wird!!!

"Die Daten dürfen nur zur verfolgung schwerer Straftaten verwenden
werde" Na toll... wer garantiert mir denn das sie nicht irgendwie
hintenrum z.B. an die Content Mafia weitergeleitet werden? Die Daten
SIND DA und sie WERDEN verwendet. Das ist immer so. Was da ist wird
auch ausgenutzt!

Ich persönlich bin von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
schwer enttäuscht. Es wäre nur ein klares Zeichen gegen den
Überwachungswahn gewesen wenn man zumindest die
Vorratsdatenspeicherung ohne wenn und aber verboten hätte und
Schäuble und Zypries ihren Hut nehmen müssten.


Quote19. März 2008 10:24
Solange noch gespeichert wird...
doby (7 Beiträge seit 07.11.07)

...werden noch immer unsere Daten an Geheimdienste weitervertickert.
Diese scheren sich einen Sch.. um irgendwelche Gesetze. Auch unsere
Politiker schert das nicht, hatten diese doch in der Vergangenheit
sich nicht daran gehalten.

Solange also gespeichert wird müssen wir weiter Angst haben. Dann
werden halt unsere Daten illegal durch unseren Staat wie
Polizei/Kripo/Stasi 2.0 verwendet. Und da dieses dann geheim
geschieht, werden wir auch davon nichts mitbekomen.

Deshalb kann ich mich im Moment nicht so recht freuen, denn die
Hauptentscheidung des BvGs steht noch lange aus.
Erst wenn die Speicherung komplett gekippt würde, hätte ich einen
guten Grund zu feiern.


Quote19. März 2008 10:29
Die Artikelüberschrift ist schlicht falsch!
Guenther (mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.00)

"Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein"

stimmt ja gar nicht. Es wird nur die NUTZUNG der gespeicherten Daten
eingeschränkt.


Quote19. März 2008 10:44
Die größte Bedrohung liegt bereits in der Speicherung...
gege (961 Beiträge seit 25.06.01)

der Kommunikationsdaten!
Nur Gespeichertes kann ausgewertet werden und die Auswertung - legal,
illegal oder durch wen auch immer - ist kaum kontrollierbar.

Insofern kein Grund zum Jubeln. Aber es ging erstmal nur darum, über
den Eilantrag zu entscheiden - schaun mer ma...

Die Auflage des Urteils, einen Bericht anzufertigen hat jedoch einige
Sprengkraft für die Überwachungsfanatiker, weil dadurch die maßlose
Überdimensionierung dieser Speicherung sichtbar werden würde.

Ausgesprochen ärgerlich ist bei allen Nicht-Strafprozessen und somit
auch bei Entscheidungen des BVerG, dass die Verantwortlichen nicht
zur Rechenschaft gezogen werden.

gege



Quote19. März 2008 11:01
Dem Heise-Publikum geht's ums illegale Filesharing
macHipster// _creative (593 Beiträge seit 16.05.06)

Offensichtlich, so oft wie hier auf Filesharing Bezug genommen wird
und ängstlich nachgefragt wird, ob illegales Filesharing in die
Kategorie "schwere Straftat" fällt oder nicht.

Quote19. März 2008 11:11
Warum wird hier von vielen ...
Funktastatur (mehr als 1000 Beiträge seit 04.06.04)

Warum wird hier von vielen ...

"Ich bin gegen Vorratsspeicherung" mit "Ich will unbehelligt
Raubkopieren" gleich gesetzt.
Verstehe ich nicht.
Hier haben wohl einige NICHTS, GAR NiCHTS verstanden!

Quote19. März 2008 11:14
Re: Warum wird hier von vielen ...
macHipster// _creative (594 Beiträge seit 16.05.06)

Funktastatur schrieb am 19. März 2008 11:11

> Warum wird hier von vielen ...
>
> "Ich bin gegen Vorratsspeicherung" mit "Ich will unbehelligt
> Raubkopieren" gleich gesetzt.

Weil hier im Forum das Urteil von vielen "Freiheitskämpfern" in
erster Linie hinsichtlich der Möglichkeit zum unbehelligten
Raubkopiern analysiert wird.






Quote19. März 2008 11:12
An die Pessimisten
koboldmaki23 (102 Beiträge seit 31.12.07)

> http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr025608.html

Lesen:
Absätze 139-141, dort wird eklärt, welche abartig hohen Hürden für
eine einstweilige Anordnung bestehen: die Hürden sind abartig hoch,
das Gericht geht hier IMHO sehr weit.
Immerhin halten die Richter es für notwendig, den Zugriff zu
verhindern. Sie werten also *jetzt schon* den Schutzbedarf des
Einzelnen höher ein als die verfassungsgemäße Ordnung, d.h. Ablauf
der Gesetzgebung. Der Beschluss, den die Leuts da heute morgen
bekannt gegeben haben, ist ein richtig krasser Eingriff in den Ablauf
unserer Demokratie. Die Richter wägen also ab: der Schutzbedarf des
Einzelnen ist höher anzusiedeln als die Integrität der Demokratie,
d.h. "die Gesetzgebungskompetenz". Macht euch mal bitte klar, wie
heftig das ist: Das Gesetz hat so derbe Konsequenzen, dass die
normalen Regeln unserer Demokratie hier höchstrichterlich teilweise
*außer Kraft gesetzt werden*. Das ist in der Eingriffsintensität IMHO
zu vergleichen mit einem Militärputsch mit der Rechtfertigung "Die
Menschenrechte sind so dermaßen in Gefahr, das Parlament so dermaßen
korrupt, dass wir auf Basis einer Notfallgesetzgebung die Spielregeln
unseres Gemeinwesens außer Kraft setzen."
--> Das Gericht nimmt sich das Recht heraus, die Gewaltenteilung per
einfachem Beschluss von ein paar Richtern außer Kraft zu setzen, und
das zu Gunsten der Artikel 1-19 GG. Kann mich momentan nicht
erinnern, dass es das seit '49 schon mal gab.

--> Bitte macht euch klar, *wie fucking derb* das ist.

Im letzten Absatz geht es um 113b, Satz 2 und 3. also: Die
Geheimdienste. Im Moment gibt es noch keine Verordnungen, die den
Geheimdiensten das erlauben. Das gesetz erlaubt es zwar, es bedarf
aber einer Konkretisierung durch Verordnung, etc. Sobald die raus
sind, kann der AK Vorrat einen *zweiten Antrag* auf einstweiligen
Rechtsschutz stellen. Das steht ausdrücklich so drin.

MfG
km23


Quote19. März 2008 11:18
Habt ihr Absatz 4 nicht gelesen?
klickdichdurchdiewelt (876 Beiträge seit 14.04.04)

Über die Speicherung an sich wird noch entschieden. Also kein Grund
die Hoffnung zu verlieren.


Quote19. März 2008 12:05
Entscheidung != Urteil
Gandalf der Graue (mehr als 1000 Beiträge seit 28.01.01)

Aufgepasst:

Die Entscheidung nimmt nicht das Hauptsacheverfahren vorweg. Darf sie
auch gar nicht. Die Entscheidung oder auch Beschluss soll den
Beschwerdeführer vor irreversiblen Schäden schützen.

Insofern ist dieses als Erfolg zu verbuchen. Warten wir lieber ab,
wie das Gericht im Hauptsacheverfahren über die Speicherung an sich
entscheidet. Jetzt eine voreilige Wertung abzugeben bevor das
Hauptsacheverfahren beendet ist, ist nicht klug, auch wenn einige es
gern gesehen hätten, dass das BVerfG gleich das Hauptsachverfahren in
der Entscheidung vorweggenommen hätte.






Aus: "Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein" (Stefan Krempl) / (anw/c't) (19.03.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bundesverfassungsgericht-schraenkt-Vorratsdatenspeicherung-ein--/meldung/105284

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Am Freitag, dem 11. April 2008, wird der Bundestag über den Entwurf der Bundesregierung für das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" abstimmen. Damit will die Bundesregierung bei Urheberrechtsverletzungen einen Auskunftsanspruch für Rechteinhaber gegenüber Dritten einführen, so dass z.B. die Musikindustrie Namen und Anschrift von Tauschbörsennutzern direkt bei den Providern abfragen kann, ohne hierfür den Weg über Polizei und Staatsanwaltschaft gehen zu müssen.

Wollen Rechteinhaber derzeit gegen P2P-Nutzer vorgehen, die gegen ihre Rechte verstoßen, erstatten sie Anzeige gegen unbekannt unter Angabe der IP-Adresse und dem Zeitpunkt der unerlaubten Handlung. Die Staatsanwaltschaft leitet daraufhin ggf. ein Verfahren ein, erwirkt einen richterlichen Beschluss und fordert den jeweiligen Provider auf, die Daten des Anschlussinhabers herauszugeben, sofern diese noch gespeichert sind. Durch Einsicht in die Ermittlungsakten erhält so auch der Rechteinhaber die Daten des Nutzers und kann gegen diesen zivilrechtlich vorgehen.

Dieses Verfahren belastet die Staatsanwaltschaften aufgrund der großen Zahl an Verfahren, kostet Zeit und bringt oft wenig, da die Daten der Nutzer bei den Providern mitunter schon gelöscht sind. Letzteres ändert sich aber durch die Anfang 2008 eingeführte Vorratsdatenspeicherung.

Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" soll sich dies nun ändern. Eigentlich soll das Gesetz die Durchsetzungsrichtlinie der EU umsetzen, geht allerdings über die geforderten Regelungen hinaus.

So heißt es im Entwurf des § 101 Absatz 2, der in das Urheberrecht eingeführt werden soll:

Quote"In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung oder in Fällen, in denen der Verletzte gegen den Verletzer Klage erhoben hat, besteht der Anspruch unbeschadet von Absatz 1 auch gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß 1. rechtsverletzende Vervielfältigungsstücke in ihrem Besitz hatte, 2. rechtsverletzende Dienstleistungen in Anspruch nahm, 3. für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte oder 4. nach den Angaben einer in Nummer 1, 2 oder Nummer 3 genannten Person an der Herstellung, Erzeugung oder am Vertrieb solcher Vervielfältigungsstücke, sonstigen Erzeugnisse oder Dienstleistungen beteiligt war, es sei denn, die Person wäre nach den §§ 383 bis 385 der Zivilprozessordnung im Prozess gegen den Verletzer zur Zeugnisverweigerung berechtigt."



Diese Regelung betrifft direkt Nutzer von Tauschbörsen, merkt der Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag an:

Quote"Die Union hat außerdem die Regelung durchgesetzt, wonach der Urheberrechtsverletzer in gewerblichem Ausmaß gehandelt haben muss. Das klingt zwar nach einer Einschränkung, ist aber keine: Denn in gewerblichem Ausmaß ist die Rechtsverletzungen schon dann, wenn sie zwecks Erlangung eines un- oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils vorgenommen wurde. Wer also beim privaten Runterladen Kosten für einen Songtitel sparen will, fällt unter die Regelung!"


Zwar stehe in der Gesetzesbegründung, dass Handlungen, die Endverbraucher in gutem Glauben vorgenommen haben, in der Regel ausgeschlossen sind, doch die Koalition weigere sich, diese Gutgläubigkeit auch in den Gesetzestext hineinzuschreiben. Damit besteht die Gefahr fort, dass künftig jede noch so kleine Urheberrechtsverletzung unter Verwendung personenbezogener Daten verfolgbar sein wird, so Montag.

Ein solcher Drittauskunftsanspruch ist im deutschen Recht ein absolutes Novum, denn "bisher kann niemand seinen Nachbarn auf Auskunft verklagen, wenn dieser behauptet gesehen zu haben, wer das eigene Fahrrad beschädigt hat", kritisiert Montag und steht damit nicht allein da.

Anders als von der Musikindustrie gefordert bedarf es allerdings einer richterlichen Verfügung, wenn auf Verkehrsdaten zugegriffen werden soll.

Bei privaten Nutzern will die Bundesregierung zudem die Abmahnkosten deckeln:

Quote"Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 50 Euro", soll es in § 97 Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes heißen.

...

(ji)






Aus: "Musikindustrie soll Zugriff auf Kommunikationsdaten erhalten" - Bundesregierung will Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen (07.04.2008)
Quelle: http://www.golem.de/0804/58850.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Rechtsausschuss des Bundestags hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch nach einer dreiviertelstündigen Aussprache diverse Änderungen am heftig umstrittenen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte beschlossen. Für die Korrekturen stimmten CDU/CSU und SPD, deren Rechtspolitiker im Vorfeld bereits die entsprechende Linie abgesteckt hatten. Alle Oppositionsparteien lehnten das Vorhaben ab. Mit dem Votum des Rechtsausschusses ist der Weg frei für die abschließenden Lesungen und die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs am Freitag dieser Woche im Plenum des Parlaments.

Kern des Vorhabens ist es, einen Auskunftsanspruch gegen an Rechtsverletzungen unbeteiligte Dritte wie Internetprovider zu schaffen. Damit soll es einfacher werden, die Identität von möglichen Rechtsverletzern etwa in Tauschbörsen aufzudecken. Über die entsprechende Herausgabe von hinter einer IP-Adresse stehenden Nutzerdaten muss gemäß dem Entwurf ein Richter entscheiden. Gegen diese Auflage hatten Musik- und Filmindustrie sowie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels bei einer parlamentarischen Anhörung protestiert.

Neu an der Fassung des Rechtsausschusses ist, dass der prinzipiell umstrittene Auskunftsanspruch bei Rechtsverletzungen "im gewerblichen Ausmaß" greifen soll. Zur Erfüllung dieses Kriteriums reiche es aus, dass entsprechende Verstöße gemäß den Brüsseler Vorgaben für das Gesetz zur Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils vorgenommen würden, heißt es in der Formulierungshilfe des federführenden Bundesjustizministeriums. Handlungen, die in gutem Glauben von Endverbrauchern ausgeführt werden, seien hiernach "in der Regel nicht erfasst".

Laut der Änderung der Rechtspolitiker sind bei dem einschränkenden Merkmal neben quantitativen aber auch qualitative Aspekte von Verstößen zu berücksichtigen. Für Urheberrechtsverletzungen im Internet bedeutet dies gemäß der Formulierungshilfe, dass die erforderliche Schwere der Tat etwa auch dann zu bejahen sei, "wenn eine besonders umfangreiche Datei wie ein vollständiger Kinofilm oder ein Musikalbum oder Hörbuch vor oder unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich" öffentlich zugänglich gemacht würden. Der Auskunftsanspruch, der europarechtlich nicht zwingend vorgegeben ist, könnte sich somit durchaus gegen Gelegenheitsnutzer von Tauschbörsen richten.

Diese Ansicht des Justizministeriums hat den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar auf den Plan gerufen. In einem heise online vorliegenden Schreiben an den Rechtsausschuss moniert er, dass der Schaden beim Rechteinhaber offenbar doch entgegen der EU-Richtlinie unabhängig von sonstigen Kriterien wie der Absicht des Verletzers zur Erlangung eines wirtschaftlichen Vorteils genügen solle. Er sehe bei einer solchen Formulierung die Gefahr der Ausweitung des einschränkenden Merkmals, um den Rechteinhabern auch schon bei einmaligen Verstößen ohne gewerblichen Hintergrund einen Auskunftsanspruch zu ermöglichen. Es drohe eine "Kriminalisierung der Schulhöfe". Auch die Grünen forderten in einem Änderungsantrag vergeblich eine Klarstellung, dass eine Datenabfrage beim Provider bei gutgläubig Handelnden nicht erfolgen dürfe.

Nicht gefolgt sind die Rechtspolitiker der Empfehlung des Bundesrates, im Rahmen des Auskunftsanspruch Rechteinhabern offiziell einen Zugriff auf die sechs Monate lang auf Vorrat zu speichernden Verbindungsdaten zu gewähren. Einsicht nehmen dürfen sie so theoretisch allein in die für Abrechnungszwecke oder zur Systemabsicherung aufbewahrten Verbindungsdaten der Provider. Noch gibt es aber keine systematischen technischen Ansätze zur Trennung der für unterschiedliche Ziele vorgehaltenen Informationen.

Abmahnwellen bereits wegen geringfügiger Urheberrechtsverletzungen im Internet will der Gesetzgeber begegnen, indem er den Kostenerstattungsanspruch für den ersten anwaltlichen Unterlassungsanspruch bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen deckelt. Den noch fälligen Betrag hat der Rechtsausschuss von zunächst geplanten 50 auf 100 Euro heraufgesetzt. Diese Grenze ermöglicht es den Rechtsinhabern laut der Formulierungshilfe, Rechtsverletzungen auch in einfach gelagerten Fällen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs wirksam zu verfolgen. Zugleich schütze sie Verbraucher vor überzogenen Forderungen.

Hinzugekommen sind nach der Ratifizierung des Londoner Übereinkommens auch Klauseln, welche die bisherigen Vorschriften zur Übersetzung europäischer Patentschriften in die eigene Amtssprache hierzulande aufheben. Mit dem Protokoll haben sich Deutschland und bisher elf weitere Vertragsstaaten der Europäischen Patentorganisation (EPO) verpflichtet, im Wesentlichen nicht mehr auf die kostspieligen Übersetzungen zu pochen.

Im Gegensatz zu den Grünen und den Linken bemängelte die FDP in einem Entschließungsantrag, dass der Entwurf nicht scharf genug sei. Andere EU-Länder wie Frankreich seien bei der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte schon weiter und sähen etwa eine Sperre des Internetzugangs nach wiederholten Urheberrechtsverstößen vor. Den Liberalen missfällt zudem die Kappung der Abmahngebühren, die sie für systemwidrig halten.

(Stefan Krempl) / (jk/c't)


Quote9. April 2008 11:15
"Der Rechtsausschuss des Bundestags
Der_Svenny (748 Beiträge seit 09.09.07)

hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch nach einer
dreiviertelstündigen Aussprache diverse Änderungen am heftig
umstrittenen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur besseren
zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte beschlossen."

*kaffevombildschirmwisch*

Heftig umstritten und in !!!45 min!!! abgesegnet - geil, Männer, ich
bin stolz auf euch.....

"Meine Herren, hat jeder seinen Kaffee"?

"SIR - JA SIR"

"Öffnen Sie nun bitte die vor Ihnen liegenden Koffer"

"SIR - JA SIR"

"Zufrieden"?

"SIR - JA SIR"

"Ich wünsche angenehme Heimreise"

"SIR - DANKE SIR"

Svenny


Quote9. April 2008 11:17
unsere Politiker"eliten" handeln weiterhin...
AlStadler (146 Beiträge seit 20.02.07)

gegen das Allgemeinwohl und die sie beauftragenden Bürger.
Sie "schützen" in der sozialen Marktwirtschaft die Einnahmequellen
von Monopolen gegen besseres Marktwissen. Gesunder menschenverstand
wurde aufgegeben zugunsten von oben genannten Monopoleinkünften.

...


Quote9. April 2008 11:21
Den Liberalen ...
St.Laurenz (25 Beiträge seit 14.09.07)

---Zitat---
... missfällt zudem die Kappung der Abmahngebühren, die sie für
systemwidrig halten.
---Zitat---

Nun haben sie es wenigstens zugegeben, die Liberalen. Sie sind die
Anwaltspartei der Abmahnwütigen.
Ist Grafenreuth Mitglied oder nur Sponsor?

St.


Quote9. April 2008 11:23
http://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
exil (mehr als 1000 Beiträge seit 31.12.02)

> Neben Beamten und Angestellten arbeiten seit mehreren Jahren
> auch externe Mitarbeiter in deutschen Bundesministerien. Dabei
> handelt es sich nicht um klassische Freie Mitarbeiter, die von
> den Behörden finanziert werden, sondern um Personen aus der
> Privatwirtschaft, aus Verbänden und Interessengruppen, die
> weiterhin Angestellte ihres eigentlichen Arbeitgebers bleiben
> und von diesem bezahlt, zeitweilig in Bundesministerien tätig sind.
> Teilweise geschieht dies im Rahmen eines seit 2004
> etablierten Personalaustauschprogramms, teilweise in Formen
> die in Veröffentlichungen der Bundesregierung mit "externe
> Mitarbeiter", "Entsendung" und "Abordnung" bezeichnet werden.
> Beobachter sehen darin eine neue Dimension des Lobbyismus.

Ich sehe darin gekaufte Gesetze -- siehe Newsmeldung.

Meine Angestellten bekommen von mir ein fürstliches Gehalt für
Arbeit, die sie nicht tun. Die Kündigung ist bereits geschrieben und
wird bei der nächsten Bundestagswahl ausgehändigt.


Quote9. April 2008 11:43
Eine Trennung von Staat und Wirtschaftsinteressen
Prokrastes (mehr als 1000 Beiträge seit 06.07.05)

scheint in Deutschland spätestens jetzt überhaupt nicht mehr zu
existieren.

Damit ist dieser Staat in seinen Grundzügen korrupt.


Quote9. April 2008 11:46
In Salami-Taktik zum großen Abmahn-Terror 2.0
HahaPwnedZOMFG (13 Beiträge seit 02.04.08)

Die Ermächtigungsgesetze für die Wirtschaft scheinen mir beschlossene
Sache zu sein. Datenspeicherung, Urheberrechtsnovelle... das alles
geht Hand in Hand und hat Konzept. Der Beschluss das entgegen dem
Willen des Volkes und in Ignoranz aller Kritik und Argumente
durchzuziehen scheint schon älter zu sein.

Am Ende steht der vollständige Zugriff auf den Bürger durch die
Industrie. Einziger Zweck sind möglichst grosse Einnahmen aus der
lukrativen Verfahrens-Maschinerie. Und der feuchte Traum der
Industrie das jeder alles kaufen muss, ob er es den Preis wert findet
oder nicht - no preview anymore.

Wir wissen doch alle das einmal erhobene Daten auch verwendet werden.
Wozu sie sonst speichern? Jetzt dürfen sie noch nicht an die
Vorratsdaten ran, in Zukunft wird dies sicher "notwendig". Jetzt
redet man von einer Deckelung der Abmahn-Gebühren, verschweigt aber
das es hierbei wie in der Vergangenheit in Wirklichkeit um den
Schadensersatzanspruch geht, mit dem das wirklich grosse Geld gemacht
wird. Da muss die daten-besorgende Strafanzeige am Anfang aus dem
Weg, denn die hat Grundsätze und ist nicht beliebig in der Anzahl
nach oben skalierbar. Die Abmahnung ist auf dem Weg zum Prozess
weiterhin Pflicht und wird sowieso von der Industrie massenweise
vorgenommen, kein Problem das weiterzumachen - 100 € per Schreiben
sind immer noch eine gute Lizenz zum Geld drucken.

Erschreckend finde ich das Ausmass in dem die Politiker den
Rechtsstaat missachten und damit ungestraft davonkommen. Der Zugriff
auf Daten der Bürger durch nicht-autorisierte Stellen ist ein glatter
Einbruch in unsere Grundrechte.

Mein Fazit: der letzte Krieg ist mal wieder zu lange her, man hat
mittlerweile vergessen was wir an unserer Verfassung und am
Rechtsstaat haben und WARUM das alles mal genau so festgeschrieben
wurde. Es ist eine Schande dass das Bundesverfassungsgericht
mittlerweile die letzte Instanz ist, die uns vor den ausufernden
Entgleisungen der Politik rettet. Und es ist beschämend wie sich die
Politiker vom Volk abwenden und gegen dieses arbeiten, Hand in Hand
mit Kapitalgesellschaften. Ich wünschte das deutsche Volk hätte genug
Rückgrat und Wege sich zu wehren. Aber das Wirtschaftsgefängnis, in
dem sich aktuell der Grossteil der Bevölkerung befindet, funktioniert
erschreckend gut. Man kann sich schlicht keine französische
Revolution leisten.


Quote9. April 2008 11:52
Also genau DAS, was NIEMALS passieren wird, kommt jetzt,,,,
Hannes Blank, Hannes Blank (336 Beiträge seit 14.12.07)

Jeder kann es noch auf Abgeordneten-Watch als Aussage von unzähligen
Abgeordneten nachlesen...
Neeeein....diese gespeicherten Daten dienen der Terrorbekämpfung und
der Verfolgung schwerer Verbrechen, aber sollen garantiert nicht der
Musik- und Filmindustrie zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung
dienen..blabla...

Hauptsache sich bei jeder Gelegenheit über die Unehrlichkeit anderer
öffentlich aufregen....das lenkt gut von den eigenen Lügen ab.

Ich bin so froh, dass ich Nichtwähler bin, sonst wäre ich u.U. noch
enttäuscht, was für Arschgeigen ich meine Stimme gab. Das einzige was
mich ärgert ist, dass ich(wie alle anderen Steuerzahler) denen das
Gehalt bezahle....aber die MI stellt vermutlich einen grössen Posten
auf der Gehaltsabrechnug dar, als jeder einzelne Steuerzahler?


Quote9. April 2008 11:54
Ist doch super...
DerPlo (mehr als 1000 Beiträge seit 06.12.06)

... und wenn der letzte illegale Download unterbunden wurde, dann
genau dann wird die Musik- und Filmindustrie merken das noch immer
keiner ihren Mist käuft.

Glauben die eigentlich wirklich das jemand der wegen sowas mal
verklagte wurde auch nur noch ein einzige CD/DVD in seinem Leben
kaufen wird?


Quote9. April 2008 13:10
Ich möchte so gern DVDs , CDs und Spiele kaufen ...
IEEE802.1q (mehr als 1000 Beiträge seit 01.07.02)


ABER ES GEHT NICHT ! ES GEHT EINFACH NICHT MEHR !!

Wenn ich mit einer DVD oder CD im Markt an der Kasse stehe , dann
überkommt mich körperliche Übelkeit..  Ich weiss dann ganz genau wem
ich dieses Geld zahle und was diejenigen damit anfangen.

Die DVD würd anfangen zu flüstern. Ich höre es auf dem Heimweg aus
dem Kofferraum:

"Mit dem Geld was du für mich bezahlt hast werden Werbespots bezahlt
die den eigenen Kunden beschipfen und einschüchtern sollen"

Die Tüte mit der DVD liegt bei mir zuhause auf dem Wohnzimmertisch
und ich höre es schon deutlicher:

"Mit dem Geld was dü für mich bezahlt hast wird Lobby-Arbeit bezahlt
die Freiheitsrechte abbaut und die Demokratie demontieren, weil
einige den Hals nicht voll kriegen und es sich nicht vorstellen
können das ihr Geschäftmodell überholt ist"

Ich stelle die eingeschweisste DVD ins Regal und höre es immer lauter
und lauter:

"Mit dem Geld was du für mich gezahlt hast werden Anwälte bezahlt die
Familien in den Ruin klagen"

Dann reicht es und ich bringe die DVD wieder zurück in den Laden...



Aus: "Weg frei für Auskunftsanspruch gegen Internetprovider bei Urheberrechtsverletzungen" (09.04.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Weg-frei-fuer-Auskunftsanspruch-gegen-Internetprovider-bei-Urheberrechtsverletzungen--/meldung/106247/



Textaris(txt*bot)

Quote[...] Eine Garantie, dass auf Vorrat gespeicherte Daten niemals in größerem Ausmaß genutzt würden als jetzt vorgesehen, gebe es nicht, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, bei einer Diskussion mit der deutsche Internet Society (ISOC.DE) zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung am Freitag in Berlin. "Es gibt da keine Sicherheit. Sie können jedes Gesetz jederzeit ändern." Aus Sicht von Wiefelspütz würde das allerdings extreme Entwicklungen voraussetzen.

Wenn Politiker und Bürger allesamt "durchknallen", dann helfe auch der Rechtsstaat nicht mehr. Angesichts des aktuell "gut aufgestellten Rechtsstaats" müsse es aber möglich sein, "auf neue Herausforderungen reagieren zu können", verteidigte der Politiker die Vorratsdatenspeicherung gegenüber den Internetentwicklern und ISPs. Deren Bauchschmerzen mit der Vorratsdatenspeicherung hatte die deutsche ISOC.DE zum Anlass genommen, zur Politikrunde am Rande des RIPE-Treffens in Berlin einzuladen. Wiefelspütz räumte dabei auch ein, dass die Argumentation mit Einzelfällen nicht selten als "Trick" benutzt werde, um den Fuß in die Tür zu bekommen.

Die Techies seien in gewisser Weise ratlos, sagte Hans Peter Dittler, ISOC.DE-Vorstandsmitglied. Werde mit neuer Überwachungstechnologie mal ein Erfolg erzielt, werde das zum Anlass triumphaler Erfolgsmeldungen und Forderungen nach weiteren Schritten genommen. Könne man keine Fahndungserfolge vorweisen, diene das ebenso als Argument, dass man einfach mehr tun müsse. Das Rad drehe sich unaufhaltsam.

Die Entwickler stellten sich die Frage, was passiere, wenn Speicherung, Verknüpfung und Analyse der Daten selbstverständlich werde und Rechststaatlichkeit nicht mehr gewährleistet werden könne, sagte Daniel Karrenberg, Vorstandmann bei ISOC International und Chefwissenschaftler beim RIPE NCC, dem operativen Arm der Adressregistry RIPE. Aus Sicht der technisch versierten Experten sei das nicht zuletzt beängstigend, weil sich die rasant entwickelnden technologischen Möglicheiten der vernetzten Gesellschaft gegenüber früheren Rasterfahndungskonzepten ausnähmen wie Formel Eins Wagen gegenüber Pferdekarren.

Wiefelspütz nannte die Angst vor einem Überwachungsstaat in Deutschland "gaga", räumte allerdings ein: "Es gibt gar nicht selten den Trick, mit dem Einzelfall zu arbeiten, um den Fuß in die Tür zu bekommen." Später auf den Zugriff auf vorhandene Daten zu verzichten, wenn es etwa um die Aufklärung eines Gewaltverbrechens gehe, ist aus seiner Sicht aber auch nicht akzeptabel.

Das eigentliche Problem ist nach Ansicht des SPD-Politikers aber ohnehin nicht der Staat, eine größere Bedrohung seien die EU und die Privatwirtschaft. Von der EU befürchtet der Jurist eine Absenkung hoher rechtsstaatlicher Standards. Von der Privatwirtschaft droht seiner Meinung nach Schnüffelei im großen Stil – das Beispiel der Mitarbeiterüberwachung bei Lidl ist seiner Meinung nach nur die Spitze des Eisbergs. Unternehmen wie Google, Amazon oder Microsoft bedienten sich Technologien, die ihnen erlaubten, mehr über einen Menschen zu wissen als dieser selbst.

"Es wird eine der großen Herausforderungen sein, durch einen Diskurs national wie international dafür zu sorgen, dass hier Grenzen gezogen werden." Wiefelspütz sagte selbstkritisch, dass deutsche Parlamentarier dafür zu sehr auf die nationale Politik fixiert seien. "Wir müssten international denken und das tun wir nicht", so Wiefelspütz. "Die Hauptbaustelle ist nicht die Vorratsdatenspeicherung, sondern wer reißt sich das Internet unter den Nagel, weil das finanziell so interessant ist." Vor den "Vermachtungsstrategien" großer Wirtschaftsunternehmen sähen die deutschen Politiker "wie Anfänger" aus. Dennoch: in der verpflichtenden Datensammlung bei Telekommunikationsunternehmen, die die Vorratsdatenspeicherung eingeführt hat, sieht er kein Problem.

"Es ist zu viel, es ist einfach zu viel", warnte demgegenüber Ricardo Christof Remmert-Fontes vom AKVorratsdatenspeicherung mit Blick auf die lange Liste neuer Überwachungsgesetze und -infrastrukturen. Remmert-Fontes präsentierte die lange Liste von Datensammlungen und Spähbefugnissen für die Behörden. Das geplante BKA-Gesetz sei so etwa nicht in erster Linie wegen der Online-Durchsuchung bedenklich, sondern viel mehr, weil die Grenze zwischen Geheimdiensten und Polizei aufgehoben werde. Das BKA könne als präventiv agierende Behörde plötzlich auch ohne richterlichen Beschluss, andererseits aber auch eine Aufsicht durch das parlamentarische Kontrollkomittee ermitteln.

Remmert-Fontes, der zusätzlich zur Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung weitere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht ankündigte, demnächst wohl zur Speicherung der Daten von Fluggast- und Seewegsreisenden, rief die Techies dazu auf, auch technisch Widerstand zu leisten. Sie sollten zum Beispiel Möglichkeiten entwickeln, die anonyme Nutzungen im Netz abzusichern. (Monika Ermert) (rst/c't)

Quote11. Mai 2008 08:04
Wiefelspütz hat den ersten Grundsatz des Datenschutzes verstanden
schwitteck-18th-Reloaded (234 Beiträge seit 29.03.08)

:
Nur Daten, die nicht anfallen, werden nicht mißbraucht werden.

Schade, dass sich niemand mehr daran hält :-/

Ernsthaft:
Wie kann man so impertinent sein und diese Binsenweisheit zwar
erkennen, aber die daraus erwachsenden Konsequenzen mit "gaga" abtun?
An Dummheit unserer VOLKSVERTRETER glaube ich nicht, zumindest nicht,
wenn Entscheidungen strategisch geplant und umgesetzt werden. An eine
Verschwörung und Geheimbünde glaube ich auch nicht, denn dazu sind
unsere VOLKSVERTRETER viel zu sehr auf den eigenen Vorteil bedacht.
Verschwörungen setzen Gemeinschaftsdenken voraus (und erzähle mir
niemand, es gäbe keine, denn die Geschichtsbücher quellen über vor
dokumentierten Verschwörungen).
Im Falle unserer VOLKSVERTRETER bleibt also nur noch grenzenlose
Korruption gepaart mit Opportunismus. So erklärt sich die
privatisierte Bundesdruckerei, Schily von den Ausweisen, die
Stromversorgung usw..

Ich weiss nicht, was ich schlimmer finden soll, denn Verschwörungen
haben wenigstens ein Ziel vor Augen. Ziele sind von allen Seiten
erkennbar und damit verhinderbar. Bei dieser diffusen Korruption ohne
Strafe landen wir zwar auch in totalitären Strukturen, aber alle
haben es tatsächlich "gut gemeint".


Quote10. Mai 2008 18:34
Das schlimme ist: Er hat recht.
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

Dieser Einzelfalltrick wird ja nun immer wieder bemüht. Kaum passiert
was schlimmes, kommen die populistischen Patentlösungen: mehr
Kameras, VDS, RFS.
Egal ob Mafiamorde, Steineschmeißer an der Brücke, Schmierereien an
der Wand - immer ist mehr Überwachung die Patentlösung.

Alles wird immer extrem aufgebauscht, die Möglichkeit, dass eine
Gefahr bestehen könnte, rechtfertigt alles.

Die von ihm genannten 'extremen Entwicklungen' gibt es schon.
Staatlicherseits. Ganz zu schweigen davon, was passiert, wenn hier
wirklich ein Anschlag stattfindet, dann ist alles möglich, Folter,
präventive Exekution und Abschuss von Passagierflugzeugen inklusive.

...


Quote11. Mai 2008 08:24
Glaubt hier eigentlich irgendjemand ernsthaft,
ManBearPig (2 Beiträge seit 29.04.08)

dass Argumente gegen die sich immer stärker ausbreitende Überwachung
und den schleichenden Abbau von Bürgerrechten wahrgenommen werden,
wenn der Diskussionstil so ist, wie in diesem Forum.

Es scheint doch nur allzu offensichtlich, dass die meisten hier
lediglich Angst haben nicht gefahrlos Filesharing betreiben zu können
oder sich anderweitig im Internet auszutoben und dazu die Bürgerechte
vor ihren Karren spannen.

Jeder, der ernsthaft über dieses Thema diskutieren will, schaltet
doch ab, wenn hier Deutschland zur Dikatur gemacht wird und als
Endziel die Überwachung jedes Bürgers von öffentlicher und privater
Seite unterstellt wird. Wir sollten uns doch  der Diskussion sachlich
stellen und es gibt gute Argumente dafür und dagegen Überwachung zu
intensivieren. Um ein richtiges Maß zu finden müssen die
unterschiedlichen Meinungen ehrlich und objektiv diskutiert werden.
Die Beiträge in diesem Forum bzgl. dieses Thams sind wohl für die
Befürworter der Überwachung eher Wasser auf deren Mühlen. Die Gegner
steigen gemeinsam auf die Palme ohne auch nur das Geringste damit zu
erreichen.

Ich bin einer der 34000, die bei der Verfassungsbeschwerde gegen die
VDS mitmachen. Ich bin absolut gegen die immer stärkere Überwachung,
aber man muss die Kirche im Dorf lassen und vernünftig diskutieren.
(Ein gutes Argument gegen die VDS ist das Gefühl beim Abschicken der
Vollmacht;)

Hunderte Beiträge, die sich damit auseinandersetzen, dass VDS teuer
ist, nur minimale Vorteile bei der Verbrechensaufklärung bringt, aus
grundsätzlichen Erwägungen gegen eine freiheitliche Ordnung nach
unserem Verständnis spricht und vieles andere würde mehr bringen, da
auch die ständige Wiederholung etwas bewirken kann und gute Argumente
nicht ewig ignoriert werden. Aber dann müsste man ja auch bereit
sein, seinen eigenen Standpunkt in Frage stellen zu lassen und das
können scheinbar die wenigsten.

Hier wird zum 200. male  von der Einrichtung eines Überwachungsstaats
zwecks Errichtung einer Dikatur, die dem schwarzroten Pack nun
endgültig die Macht sichern soll, das lästige Volk komplett mundtot
machen will, man als Bürger sich der ständigen Gefahr von
Repressionen ausgesetzt sieht und das nur um den Mächtigen die
Pfründe zu sichern, geschrieben. Da wendet sich jemand, der eine
ernsthafte Diskussion will doch frustiert ab.

Vielleicht habe ich aber auch nur den Begriff Diskussionsforum
missverstanden, denn schließlich mache ich hier auch nichts anderes
als Frust abladen...

Schöne Pfingsten !



Aus: "Keine Schranken bei Überwachungsmaßnahmen?" (10.05.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Keine-Schranken-bei-Ueberwachungsmassnahmen--/meldung/107720


Textaris(txt*bot)

#183
Quote[...] Berlin - Die Tarnnamen klingen unverdächtig. Ziel der Operationen "Clipper" und "Rheingold" war nach Informationen des SPIEGEL in den Jahren 2005 und 2006 gewesen, Informationslecks im Konzern zu identifizieren. Hunderttausende Datensätze von Mobilfunk- und Festnetzverbindungen sollen dabei ausgewertet worden sein. Das geht aus einem Fax einer von der Telekom beauftragten Berliner Sicherheitsfirma hervor, das dem SPIEGEL vorliegt. Im Visier der Magenta-Schnüffler: eigene Manager, "mehrere Aufsichtsräte der Arbeitnehmerseite" und die "wichtigsten über die Telekom berichtenden deutschen Journalisten und deren private Kontaktpersonen". Die Aktionen seien vom damaligen Vorstand beauftragt und vom Vorstandsvorsitzenden Kai-Uwe Ricke über das Aufsichtsratsbüro bezahlt worden.

[...] Konzernchef René Obermann, der im fraglichen Zeitraum die Mobilfunksparte leitete, bestätigte inzwischen, dass der amtierende Vorstand Erkenntnisse über Datenmissbrauch habe. "Ich bin über die Vorwürfe zutiefst erschüttert. Wir nehmen den Vorgang sehr ernst", sagte er am Samstag. Er betonte, bei der Datenerhebung sei es allein um Uhrzeit, Länge und Teilnehmer von Gesprächen gegangen, aber nicht um Inhalte.

[...] Der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Klaus Zumwinkel sowie der damalige Konzernchef Ricke wiesen die Vorwürfe gegenüber dem SPIEGEL zurück. Ricke sagte, er habe "niemals illegale Aufträge erteilt und erst recht zu keinem Zeitpunkt angeordnet, Telefonverbindungsdaten auszuspähen". Ein Sprecher Zumwinkels erklärte: "Die behaupteten Datenspeicherungen sind, wenn sie geschehen sind, nicht mit dem Einverständnis des damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden erfolgt."

Der Vorstand habe allerdings beschlossen, aktiv gegen Indiskretionen der Presse vorzugehen, erklärte Ricke. In Absprache mit Zumwinkel sei die Konzernsicherheit "etliche Male mit entsprechenden Untersuchungen beauftragt" worden. So seien Vorstandsvorlagen mit individuellen geheimen Kürzeln versehen worden, um Informanten zu enttarnen.

[...] Auch politisch ist die Causa brisant. Die Bundesregierung will die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden ausweiten, sieht sich nun aber konfrontiert mit der Spitzelei bei einem von ihr kontrollierten Konzern. Der Bund ist größter Aktionär der Deutschen Telekom.

[...] Der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, verlangte Konsequenzen: "Dass möglichst wenig private Daten gesammelt werden dürfen." Je mehr Daten gesammelt werden dürften, desto mehr bestehe die Gefahr des Missbrauchs. "Deshalb bleibt die FDP bei ihrer strikten Ablehnung der von der sogenannten Großen Koalition eingeführten Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten." Es sei "zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht diesen gesetzgeberischen Missgriff aufheben wird".

Das Gesetz schreibt den Telekommunikationsanbietern vor, alle Telefon- und Internet-Verbindungsdaten zum Zwecke der Strafverfolgung ein halbes Jahr zu speichern. In Karlsruhe liegen mehrere Klagen dagegen vor. Bis zur ausstehenden Entscheidung ist die Verwendung der Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt.

[...] Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, beklagte in der "Frankfurter Rundschau" eine zunehmende Tendenz bei Behörden wie Privatunternehmen zur Ausnutzung aller technisch möglichen Überwachungsmöglichkeiten.

Der Deutsche Journalistenverband DJV sprach von einem "Angriff auf die Pressefreiheit". Der Vorsitzende Michael Konken forderte in Berlin vollständige Aufklärung. "Wenn die Vorwürfe stimmen, hat das Telefonunternehmen seine technischen Möglichkeiten missbraucht und Methoden illegal angewandt, die Sicherheitsbehörden sonst nur in gesetzlich bestimmten Fällen einsetzen dürfen."

CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach zeigte sich in der "FR" zuversichtlich, dass der neue Telekom-Vorstand die Vorwürfe restlos aufklären werde. Sollten sie sich bewahrheiten, "wäre das ein veritabler Skandal".

rüd/ler/AP/Reuters/dpa/ddp


Aus: "SPIONAGESKANDAL - Telekom-Schnüffler jagten vermeintliche Verräter im Aufsichtsrat" (25. Mai 2008)
Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,555283,00.html

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Quote[...] Obermann verhaspelt sich im entscheidenden Satz: "Wir sind Ende April mit - äh - diesen Daten umfänglich...", setzt er an. Pause. "...beziehungsweise nicht Daten... mit diesen Vorwürfen umfänglich konfrontiert worden." Daten. Äh. Vorwürfe. Damit ist er am Abend in der "Tagesschau" zu sehen. In diesem Augenblick ist für ein Millionenpublikum zu spüren, dass bei der Telekom in der Vergangenheit einiges durcheinander gegangen ist. Und dass die Folgen des Durcheinanders bis in die Gegenwart reichen.

Die Spitzel-Affäre, die die Telekom seit Samstag erschüttert, könnte für das Unternehmen brandgefährlich werden. Gefährlicher noch als all die Probleme, die das Unternehmen mit den Gewerkschaften hat, die sich gegen den Stellenabbau sträuben; gefährlicher als der dümpelnde Aktienkurs; und gefährlicher auch als der gigantische Musterprozess, den einige enttäuschte und möglicherweise getäuschte Kleinanleger derzeit vor dem Frankfurter Oberlandesgericht gegen das Unternehmen führen.

Denn ausgerechnet die Telekom, die per Gesetz verpflichtet ist, das Fernmeldegeheimnis zu wahren, soll dieses Geheimnis aus purem Eigeninteresse gebrochen haben. Ausgerechnet jenes Unternehmen, über dessen Leitungen jeden Tag 30,5 Millionen Festnetz-Kunden und 37,1 Millionen Mobilfunkkunden in Deutschland telefonieren, soll die Daten von vertraulichen Gesprächen ausgeforscht haben, um ein Leck in den eigenen Reihen zu finden.

[...] Wenn die Vorwürfe stimmen, die das Nachrichtenmagazin Spiegel am Samstag publik gemacht hat, dann hat die Telekom 2005 und 2006 Hunderttausende Verbindungsdaten überprüfen lassen. Das Unternehmen wollte angeblich herausfinden, wer bestimmte Medien mit vertraulichen Informationen versorgt. Die Telekom soll dazu eine Beratungsfirma aus Berlin beauftragt haben, die den Datenwust auswertete.

Die externen Spione durchleuchteten sowohl die Verbindungsdaten von Managern und Aufsichtsräten der Telekom als auch von Wirtschaftsjournalisten. In eine Redaktion soll sogar für einige Monate ein "Maulwurf" eingeschleust worden sei, der direkt an die Konzernsicherheit der Telekom berichtet habe.

Wen genau die Detektive unter die Lupe genommen haben, darüber wollte die Telekom am Wochenende nichts sagen. Obermann gab lediglich zu, es sei "zu Fällen von missbräuchlicher Nutzung von Verbindungsdaten gekommen". Und fügte hinzu: "Ich bin über die Vorwürfe zutiefst erschüttert. Wir haben die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und werden sie bei ihren Bemühungen um eine lückenlose Aufklärung unterstützen."

Ins Rollen kam die Spitzel-Geschichte durch ein Fax, das am 28. April in der Telekom-Zentrale in Bonn eintrudelte. Der Chef einer Berliner Beratungsfirma forderte von der Telekom Geld. In einem dreiseitigen Brief erklärte er, er habe für das Unternehmen früher diskrete Spähoperationen durchgeführt, die schillernde Namen wie "Clipper" oder "Rheingold" trugen. Es sei darum gegangen, die Kontakte von Leuten der Konzernspitze zu Journalisten auszukundschaften.

Dazu gehörte, zitiert der Spiegel aus dem Brief, "die Auswertung mehrerer hunderttausend Festnetz- und Mobil-Verbindungsdatensätze". Dann aber habe die Telekom den Auftrag plötzlich beendet. Der Mann aus Berlin, dessen Unternehmen offenbar in finanzieller Not ist, forderte die Telekom nach Informationen der Süddeutschen Zeitung auf, ihm den entgangenen Gewinn zu erstatten.

Die Telekom-Juristen prüften das Schreiben: Will hier, fragten sie sich zunächst, jemand das Unternehmen erpressen? Oder hat die Telekom womöglich selber Dreck am Stecken, weil verantwortliche Leute aus dem Unternehmen einen Auftrag erteilt haben, den sie nicht hätten erteilen dürfen? Haben hier lediglich übereifrige Mitarbeiter der Abteilung Konzernsicherheit ihre Kompetenzen überschritten? Oder hatten sie Rückendeckung von weiter oben? Womöglich von ganz weit oben?

So wurde in Konzernkreisen am Wochenende der Verdacht geäußert, die Spähoperation sei mit dem Wissen - und möglicherweise auch der Billigung - des damaligen Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel geschehen. Doch ein Sprecher Zumwinkels dementierte dies heftig: "Ein Aufsichtsratsvorsitzender kann Mitarbeitern des Unternehmens keine Anweisungen geben. Die behaupteten Datenspeicherungen sind, wenn sie geschehen sind, nicht mit dem Einverständnis des damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden erfolgt." Aber wer war es dann?

Tatsächlich ist solch eine Spähoperation wohl nur möglich, wenn die Daten-Detektive Zugang zu den geheimsten Rechenzentren der Telekom bekommen. Nur wer die kompletten Abrechnungsprotokolle in Händen hat, aufgeschlüsselt nach Anrufzeit, Anruflänge und gewählter Nummer, und dies am besten für ein halbes oder ein ganzes Jahr, kann letztlich herausfinden, wer mit wem Kontakt hat. Und da viele Journalisten mit ihren Diensthandys nicht im Telefonbuch verzeichnet sind, hätten sich die Telekom-Spitzel mit Hilfe ihrer Auftraggeber eigentlich auch noch diese Daten diskret beschaffen müssen.

Sie hätten also, wenn der Verdacht stimmt, nicht nur gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen, sondern auch noch gegen das Datenschutzgesetz.Obermann schaltete deshalb Mitte Mai die Staatsanwaltschaft in Bonn ein.

[...] Als gesichert gilt bislang nur, dass von den Spähangriffen mindestens ein Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats betroffen war. Dabei soll es sich dem Vernehmen nach um Konzernbetriebsratschef Wilhelm Wegner gehandelt haben. Der stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, Lothar Schröder von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, sprach angesichts dessen von einem "Skandal". Schröder: "Es wäre schon ein dicker Hund, wenn ein Unternehmen seinen eigenen Aufsichtsrat kontrolliert."

Doch womöglich ist dies nur die Spitze des Eisberges. Angeblich sei er, so behauptet der Chef der Berliner Sicherheitsfirma in seinem Fax, auch "konkret geplant und beauftragt" gewesen, einen "Anteilseigner mit Hauptsitz in New York" zu überwachen - mithin wohl den amerikanischen Finanzinvestor Blackstone, der im Frühjahr 2006 bei der Telekom eingestiegen war.

[...] Obermann versicherte am Samstag [...], was bislang niemand behauptet hat: "Die dem Unternehmen zur Kenntnis gebrachten Vorwürfe betreffen keine rechtswidrige Nutzung von Gesprächsinhalten - also kein Abhören von Gesprächen."



Aus: "Telekom: Spitzelaffäre: Geheimaktion "Clipper" - Obermanns Prüfung" (25.05.2008)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/981/176448/


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Assoziation :: [Privateste Daten der Bürger (Italien, 2006)]
"...Es ist ein System, das einem Geheimdienst zur Ehre gereichen würde: Tavaroli soll mit dem Privatdetektiv Emanuele Cipriani ein Abhörnetz aufgebaut haben, das Zugriff auf intimste Gespräche und privateste Daten der Bürger hatte."
=> http://www.subfrequenz.net/forum/index.php/topic,203.msg778.html#msg778


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Führung der Deutschen Telekom gibt sich in der Bespitzelungsaffäre wortkarg. Der Konzern räumt "Fälle von missbräuchlicher Nutzung von Verbindungsdaten" ein. Zu Details will man sich nicht äußern, die Staatsanwaltschaft prüfe den Fall. Klar ist: Der "Rosa Riese" verfügt über die technischen Möglichkeiten, um Kunden im Stile des Großen Bruders auszuforschen - ausreichend kriminelle Energie vorausgesetzt.

Nach bisherigen Erkenntnissen hat die Telekom in den Jahren 2005 und 2006 hunderttausende Verbindungsdatensätze heimlich erhoben und von einer Berliner Beratungsfirma auswerten lassen - im Fokus standen Manager und Aufsichtsratsmitglieder des Konzerns sowie Journalisten. Damit konnten die "Schnüffler" nachvollziehen, "wer mit wem zu welchem Zeitpunkt kommuniziert", wie Andy Müller-Maguhn, Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC) aus Hamburg, erklärt. Auch ankommende Gespräche lassen sich problemlos protokollieren - und wem der Anschluss gehört, offenbart eine sogenannte Inverssuche.

Mit Software, wie sie etwa Geheimdienste nutzten, ließe sich gar ein komplettes Kommunikationsprofil erstellen: "Dann wären nicht nur Verbindungen zwischen Mitarbeitern und Journalisten sichtbar, sondern auch das vollständige Geflecht von geschäftlichen wie privaten Beziehungen."

Auf die vielfach kritisierte Vorratsdatenspeicherung waren die Schnüffler nicht angewiesen. "Die Telekom als Netzbetreiber kann ja Aktivitäten laufend überwachen", sagt Jürgen Kuri, stellvertretender Chefredakteur des Computermagazins c't. Zudem bewahrte der T-Konzern auch zur fraglichen Zeit Verbindungsdaten bis zu 80 Tage lang auf, um Abrechnungen erstellen zu können - ausreichend Zeit, um nachträglich Informanten auf die Spur zu kommen. Die Datenmengen dürften dem Sicherheitsdienst keine Probleme bereitet haben, meint Kuri. Data- Mining-Software helfe, sich durch den Informationsberg zu graben.

Direkten Zugriff hat der Telekom-Konzern auf die Daten der eigenen Kunden. Da jedoch die Netztechnik der verschiedenen Anbieter stark verflochten ist, hält Müller-Maguhn es nicht für ausgeschlossen, dass auch Kunden anderer Betreiber ins Visier geraten sind. Dafür sei aber ein erheblich größerer Aufwand notwendig. "Die bisher bekannten Details lassen noch keine Rückschlüsse darauf zu."

Bislang ist nur die Überwachung von Verbindungsdaten bekannt. Die Telekom verfügt aber durchaus über die Mittel, um Telefonate auch gezielt abzuhören oder mitzuschneiden. Denn per Gesetz sind die Telekommunikations-Anbieter verpflichtet, Abhörschnittstellen für staatliche Ermittler einzurichten - Experten sprechen von "lawful interception". "Technisch lässt sich das auch für ungesetzliche Aktivitäten nutzen", sagt Müller-Maguhn.

"Man kann zwar nicht alle Gespräche der Telekom prophylaktisch aufzeichnen", sagt Jürgen Kuri. Dafür wäre die Datenmenge zu groß. Eine gezielte Überwachung von Anschlüssen sei aber kein Problem. Das ginge sogar automatisch - etwa mit einer Software, die mitschneidet, sobald eine Rufnummer aktiv wird. Die Sicherheitsabteilung müsste dafür jedoch interne Kontrollmechanismen aushebeln, vermutet Kuri.

Was haben die Schnüffler alles herausgefunden? Und warum wurde ein externer Dienstleister mit der Auswertung der Daten beauftragt? In der Spitzelaffäre sind viele Fragen offen. In einem ist sich Müller- Maguhn aber sicher: "Wenn man die gesetzlichen Verbote erst einmal ignoriert, sind die technischen Möglichkeiten der Überwachung sehr weitgehend."




Aus: "Die Schnüffler der Telekom - Technisch alles möglich" Von Christof Kerkmann, dpa (Montag, 26. Mai 2008)
Quelle: http://www.n-tv.de/Die_Schnueffler_der_Telekom_Technisch_alles_moeglich/260520080115/969732.html

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Quote[...] Die Spitzel-Affäre bei der Deutschen Telekom: Diesmal ist nicht der ,,kleine" Angestellte (wie bei Burger King, Lidl, Penny, Tönnies, Netto) das Opfer. Diesmal hat es Manager und Aufsichtsräte erwischt.

,,Sich heute gegen Überwachung zu wehren ist fast unmöglich", sagt Bundesdatenschutzexperte Peter Schaar.

Es gibt sogar ein Gesetz, nach dem Telekommunikations-Anbieter gezielt Abhörschnittstellen für staatliche Ermittler einrichten müssen.

Peter Schaar befürchtet: ,,Die meiste Überwachung läuft unsichtbar ab, ohne unsere Kenntnis."

...


Aus: " Telekom-Affäre zeigt - Wir alle werden ausspioniert" Von MARCUS BÖTTCHER und SIMONE DURCHHOLZ (26.05.2008)
Quelle: http://www.express.de/nachrichten/news/vermischtes/wir-alle-werden-ausspioniert_artikel_1210237938610.html

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Quote[...] Die Spitzel-Affäre bei der Telekom könnte nun Folgen für die Verbraucher haben. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat gefordert, die Verbindungsdaten sämtlicher Telefonkunden künftig in einer zentralen Datei [(!)] unter Aufsicht des Datenschutz-Beauftragten zu speichern.

Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstagausgabe) sagte BDK-Vorsitzender Klaus Jansen: "Die Telekom-Affäre ist eine Riesenchance für den Datenschutz, die wir nutzen müssen. Es ist doch offensichtlich, dass sensible Kundendaten bei privaten Unternehmen mehr als schlecht aufgehoben sind."

Jansen forderte, "sämtliche Verbindungsdaten künftig in einem Sicherheits-Center unter Aufsicht von Datenschützern" zu hinterlegen. Darauf könnten dann sowohl Unternehmen zu Abrechnungszwecken als auch der Staat zur Strafverfolgung streng kontrolliert zugreifen. "Die heutige Praxis einer sechsmonatigen Speicherung direkt beim Telefonanbieter öffnet Missbrauch Tür und Tor", kritisierte der BDK-Chef. Wenn schon beim Marktführer Telekom offenbar kriminell gehandelt werde, was geschehe dann erst bei weniger renommierten Unternehmen?

Die Forderung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, die Bußgelder für Datenmissbrauch zu erhöhen, bezeichnete Jansen als "Placebo". "Die Verbindungsdaten der Kunden haben einen gigantischen wirtschaftlichen Wert. Wenn Unternehmen die an Dritte verkaufen und tatsächlich irgendwann auffliegen sollten, sind die fälligen Bußgelder im Vergleich dazu nur Trinkgelder."

QuoteAutor: Lahmarr / Datum: 27.05.08 09:14
Ein Brüller...
...Da erweißt sich dfie eine Behörde (auch wenn sie sich als Unternehmen gebärden darf) als korrupt und kriminell bis ins Mark, das zeigt schon die nächste - der man auch gerade mal sowei trauen kann, wie man ihren obersten Chef werfen kann - auf und verlangt nun die Hoheit im bespitzeln und verarschen unbescholtener Bürger!
Wie dreist und perfide sind unsere Regierigen eigentlich?
Wie weit heruntergkommen ist dieser Staat?
Und gibt es irgendwo noch Reste von Anstand, Privatssphäre und Bürgerrechten in diesem Lande?



QuoteAutor: Bilker Jung / Datum: 27.05.08 09:10

Dieser Kommentar entsprach nicht den AGB von RP ONLINE.

Die Redaktion


QuoteAutor: DTM-Gucker / Datum: 27.05.08 09:02
Ich glaub' es geht los!
Ach was, es ist schon längst losgegangen.

Dem Vorredner cynism ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

Das war ja fast klar, anstatt, was der gesunde Menschenverstand zumindest mir und offenbar auch anderen suggeriert, zu erkennen, daß mit wachsendem Datenaufkommen AUF ALLEN SEITEN Begehrlichkeiten entstehen (und über den Umgang mit Daten, WENN ES WIRKLICH MAL DRAUF ANKOMMT, haben wir spätestens seit dem BW-Einsatzbericht-Skandal [ups, aus ''VERSEHEN'' mal eben ein paar Jahre gelöscht] Bescheid) wird hier geschlußfolgert, der Staat dürfe (ach nein, er MÜSSE, is ja nur aus Vorsoge, gell?) nun sich die Daten unter den Nagel reißen. Und selbst, wenn ich da keine bewußt herbeigeführten Schwachstellen vermuten würde; man sieht doch am Beispiel GB, wie mit massenweise vertraulichen Daten umgegangen wird.

Fassungsloses Kopfschütteln...


QuoteAutor: cynism / Datum: 27.05.08 07:51
Ich glaub gleich hackt's !

Jetzt ist das eingetreten, was Datenschützer schon früh befürchtet haben: Die so reichlich gesammelten Telefondaten (*) werden missbraucht.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte zieht daraus richtigerweise die Schlüsse:
- Die Datenspeicherung soll auf ein Mindestmaß zurückgefahren werden,
- Für den Missbrauch des Rests sollen hohe Bußgelder eingeführt werden, die den Firmen wirklich weh tun.

Der BDK dagegen fordert, die Daten in noch mehr Hände als bisher zu geben. Denn die Daten fallen nach wie vor bei den Telefonanbietern an; sie sollen bloß zusätzlich beim Bund zusammengeführt werden. Getreu dem Motto: Je mehr Leute meine Daten haben, umso sicherer sind sie.

Wie weit muss man sich das Hirn verdrehen, um auf eine solche Argumentation zu kommen?




Aus: "Nach Telekom-Affäre - BDK fordert Speicherung aller Telefondaten" (27.05.2008)
Quelle: http://www.rp-online.de/public/article/wirtschaft/news/571904/BDK-Abhoerung-aller-Telefone.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Saarbrücken. Der Auftrag kam per Polizeikurier in einem verschlossenen Kuvert. Absender war die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, Empfänger Kriminaloberrat Peter Steffes, Chef der örtlichen Kriminalpolizeiinspektion. Der Beamte solle doch mal bitte erklären, hieß es darin, wie ein Sitzungsprotokoll des Landtagsausschusses für Verfassungs- und Rechtsfragen an die Presse gelangen konnte.


[...] Obwohl die Erhebung von Verbindungsdaten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nur gerechtfertigt ist, wenn sie zur Verfolgung einer "Straftat von erheblicher Bedeutung" nötig ist, genehmigte das Amtsgericht Saarbrücken den Eingriff.

So bemächtigte sich die Kripo der Verbindungsdaten der vom V-Mann genutzten Telefone. Es waren nicht mal seine eigenen. Rückwirkend für 80 Tage wurden der Festnetzanschluss und ein Handy von zwei seiner Bekannten überprüft. Außerdem startete die Polizei einen "großen Suchlauf" bei "allen Netzanbietern" für den 11. März 2003. An diesem Tag, so vermutete die Kripo, habe der Spiegel telefonisch Hinweise von seinem Informanten erhalten.

Viereinhalb Monate später, am 30. Juli 2003, hielt eine Kriminaloberkommissarin in einem Vermerk das Ergebnis ihres Datenfischzugs fest: Der V-Mann habe "mehrfach im telefonischen Kontakt zur Spiegel-Redaktion gestanden".

Mindestens 15 Seiten mit vermutlich mehreren hundert Telefonaten umfasst die Auswertungsliste der Fahnder mit dem besonderen Interesse für die Kontakte zwischen Landtagsopposition, Presse und Informant. Danach hat der V-Mann am 10. März 2003 "insgesamt drei Gespräche zu einer im Landtag verausgabten Telefonnummer geführt". Einmal war es die Zentrale, zweimal habe der V-Mann die Durchwahl des Vorzimmers von SPD-Fraktionschef Heiko Maas gewählt. Diese Information ist in der polizeilichen Auswertung fett hervorgehoben.

[...]


Aus: "Verfahren eingestellt: Saar-SPD im Visier der Kripo" VON WILFRIED VOIGT (20.06.2008)
Quelle: http://fr-aktuell.de/top_news/?em_cnt=1355090

-.-

Quote[...] Mit fragwürdigen Methoden habe die Saarbrücker Kriminalpolizei die SPD im saarländischen Landtag ausgespäht, unter anderem das Vorzimmer des SPD-Fraktionschefs Heiko Maas. Dies berichtet die Frankfurter Rundschau in der Ausgabe vom heutigen Samstag sowie in einem ausführlichen Online-Bericht. Die Polizei habe einen Informanten ausfindig machen wollen, der ein Landtagsprotokoll an die Presse weitergegeben haben soll. Dafür wertete die Kripo offenbar Daten aus Hunderten von Telefonverbindungen eines ehemaligen V-Manns aus.

Anlass für die Schnüffelaktion waren Presseberichte, die Interna aus einer Sitzung des Landtagsausschusses für Verfassungs- und Rechtsfragen enthielten. Im Zusammenhang mit dem Fall des seit September 2001 spurlos verschwundenen Pascal Zimmer hatte ein Amtsrichter die Abgeordneten im November 2002 über Fälle sexuellen Missbrauchs informiert. Unter anderem ging es um einen jungen Zeugen, dessen Aussagen ein spektakuläres Verfahren gegen eine angebliche Kinderschänderbande auslöste. Da alle Informationen in anonymisierter Form weitergegeben wurden, war das Protokoll der Sitzung laut Frankfurter Rundschau weder als vertraulich noch als geheim deklariert. Sollte ein Parlamentarier das fragliche Papier weitergegeben haben, wäre dies daher kein strafbarer Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.

Dennoch erstattete die Saarbrücker Rechtsanwältin Claudia Wilger-Lambert Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verstoßes gegen das saarländische Datenschutzgesetz, nachdem das Nachrichtenmagazin Der Spiegel im März 2003 aus dem Protokoll zitiert hatte. Wilger-Lambert vertritt im Pascal-Prozess den Jungen, von dessen Zeugenaussage in dem Protokoll die Rede war. Als der Spiegel kurz darauf erneut über die Ermittlungen im Fall Pascal berichtet, erwirkte die Saarbrücker Staatsanwaltschaft einen Beschluss, das angebliche Informationsleck aufzudecken. Obwohl die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Unbekannt führte und nicht die Aufhebung der Immunität von Abgeordneten beantragt hatte, nutzte der Kripo-Chef Peter Steffes offenbar die Gelegenheit, gezielt gegen SPD-Politiker zu ermitteln.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wollte sich laut Frankfurter Rundschau zu den Ermittlungen nicht äußern, zur Begründung verwies sie auf das beim Bundesgerichtshof anhängige Revisionsverfahren im Fall Pascal. (dwi/c't)

Quote21. Juni 2008 13:39
Dammbruch
Die Troll-Nanny (mehr als 1000 Beiträge seit 18.10.07)

Interessant was alles raus kommt, seit dem
Telekom-Überwachungsskandal. Die Spitze des Eisbergs ist angekratzt.
Man kann sich grob vorstellen was das Geflecht aus Wirtschafts- und
Beamten-Stasi in Deutschland noch alles auf dem Kerbholz hat, das
noch nicht aufgedeckt wurde.



Quote21. Juni 2008 14:02
Die Ironie bei diesem Vorgang
nur_ich (254 Beiträge seit 24.09.02)

da wird eine Strafanzeige wegen Vergehens gegen den Datenschutz
gestellt!

Soweit ja noch ok.

Dann wird zur weiteren ermittlung genau gegen diesen Datenschutz
gehandelt.

Da stellen sich mit die Borsten hoch!

HP


Quote21. Juni 2008 16:46
Keine Gefahr für die Freiheit der Presse!
Onkel Wanja (mehr als 1000 Beiträge seit 24.06.00)


> Die Polizei habe einen Informanten ausfindig machen wollen, der ein
> Landtagsprotokoll an die Presse weitergegeben haben soll.

War es unser Bundesinnenminister, der jüngst großspurig behauptete,
dass für die Pressefreiheit keine Gefahr bestünde? Tja,
Informantenschutz gehört halt dazu.

Das schlimmste daran ist, dass ich glaube, dass Schäuble weiß was er
tut.

Gruß,
-Wanja-


Quote21. Juni 2008 17:03
Das Pilzsche Absurdistan oder des Wiefelspützens Märchenstunde
Oliver Fels, Oliver Fels (mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.00)

Wie war das erst gestern doch gleich ?
Zitat Wiefelspütz: "Frau Pilz, sie leben nicht in Deutschland,
sondern in Absurdistan". Das war die Reaktion des beleidigten
"Innenexperten" der SPD auf die Kritik der FDP an seinen schönen
Visionen eines Rechtsstaats.

[...] Nun, Herr Wiefelspütz, ihr Absurdistan hat spätestens mit dieser
Meldung gerade offiziell die Grenze überschritten und ist in
Deutschland angekommen. Es war vor allem schon vorher da, aber wenn
man hauptsächlich mit Visionen als mit der Realität beschäftigt ist,
übersieht man das ja leicht.

Tatsache ist: Jede Demokratie braucht klare Regeln für all ihre
Organe. Und entsprechende und gut funktionierende Kontrollmechanismen
zu deren Überwachung.
Das nennt man Rechtsstaatlichlichkeit. Wenn nun jemand der Meinung
ist, diese bräuchte es nicht, weil es ja absurd ist anzunehmen, der
Staat könnte seine Befugnisse misbrauchen, so ist dieser jemand von
all seinen Ämtern zu entbinden und auf die Inseln der glückselig
Lächelnden zu verfrachten, weil dann nämlich hat er das Prinzip
Rechtsstaat und Demokratie überhaupt nicht verstanden. Egal, welcher
Dämon ihn geritten hat.

Das ist die Lehre aus dem Saarland. Es wird nicht die letzte gewesen
sein.

Oliver


Quote21. Juni 2008 13:53
woher sind die verbindungsdaten?
macrosmagic, macros.magic@gmx.de (700 Beiträge seit 17.03.02)

"So bemächtigte sich die Kripo der Verbindungsdaten der vom V-Mann
genutzten Telefone. Es waren nicht mal seine eigenen. Rückwirkend für
80 Tage wurden der Festnetzanschluss und ein Handy von zwei seiner
Bekannten überprüft."

...

"Mindestens 15 Seiten mit vermutlich mehreren hundert Telefonaten
umfasst die Auswertungsliste der Fahnder ..."
(Quelle: Frankfurter Rundschau)

Wie ist dies möglich? Verbindungsdaten dürfen nur, so dachte ich, zu
Abrechnungszwecken erhoben werden und müssen umgehend gelöscht
werden. 80 Tage dürften damit nicht zurückverfolgbar sein. Zwischen
Dienstleistung und Zahlung sind es in der Regel zwischen 30 und
maximal 45 Tage. Oder täusche ich mich da? Wie lange werden denn die
Verbindungsdaten in der Praxis aufgehoben? Ohne VDS. Sind da 80 Tage
die Regel?

Bitte keine Polemik!

Quote
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Fragwürdige Abhöraktion im Büro des Saarländischen SPD-Chefs

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Leser-Feedback zum Beitrag
21. Juni 2008 16:13
Re: woher sind die verbindungsdaten?
j0chenM (235 Beiträge seit 22.07.06)

Würde mich auch mal intressieren!


Quote21. Juni 2008 19:09
Re: woher sind die verbindungsdaten?
macrosmagic, macros.magic@gmx.de (701 Beiträge seit 17.03.02)

80 Tage scheinen die Regel gewesen zu sein.

http://www.taz.de/1/archiv/dossiers/dossier-ueberwachung/vorratsdatenspeicherung/artikel/1/der-letzte-anruf-vor-dem-mord/

trotzdem erstaunlich. würde dieser fall heute oder in zukunft
stattfinden, so würden nicht nur die Verbindungsdaten, sondern auch
die VDS-Daten rechtswidrig herangezogen werden. aber das ist ja klar.




Aus: "Fragwürdige Abhöraktion im Büro des Saarländischen SPD-Chefs" (21.06.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Fragwuerdige-Abhoeraktion-im-Buero-des-Saarlaendischen-SPD-Chefs--/meldung/109781


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Polizei nutzt Telefonverbindungsdaten immer häufiger für Fahndungszwecke. Dies ergibt ein bisher unveröffentlichtes Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht. Von 2000 bis 2005 hat sich die Nutzung dieser Fahndungsmethode verachtfacht. Rund 40.000 Mal forderte die Polizei im Jahr 2005 bei den Telefonfirmen Verbindungsdaten von Kunden an, haben die MPI-Forscher hochgerechnet.

Die Verbindungsdaten (V-Daten) betreffen nicht den Inhalt der Kommunikation, sondern die Umstände: wer hat mit wem wie lange telefoniert. Bei Mobiltelefonen kommt noch der Ort des Telefonats hinzu, das heißt: in welcher Funkzelle war das Handy registriert.

Auf solche Daten darf die Polizei schon seit Jahrzehnten zugreifen. Wirklich relevant wurde die Befugnis aber erst mit der Einführung digitaler Telefonnetze, denn jetzt sind die Verbindungsdaten auch nach Ende des Anrufs noch speicher- und damit nutzbar. Zu Abrechnungszwecken wurden bislang die abgehenden Anrufe rund 80 Tage gespeichert.

Seit Jahresanfang müssen die Anrufe sogar viel länger, nämlich sechs Monate, gespeichert werden. Außerdem erfasst diese Vorratsdatenspeicherung auch viele Daten, die bisher nicht erfasst wurden, zum Beispiel die eingehenden Anrufe. Die Polizei kann also bei Bedarf länger auf mehr Daten zugreifen.

Dass und wie häufig die Polizei mit diesen Daten arbeitet, ist vielen nicht bekannt. Auch der Politik war diese Fahndungsmethode etwas rätselhaft, die Befugnis wurde der Polizei deshalb ab 1994 nur noch für jeweils drei Jahre gewährt. Im letzten November wurde die letzte Befristung aufgehoben.

Erstmals beschreibt nun das MPI-Gutachten ausführlich, wie oft und in welchen Fällen die Polizei mit V-Daten arbeitet. Ausgewertet wurden dabei eine repräsentative Stichprobe von 467 Verfahrensakten sowie zahlreiche Experteninterviews mit Juristen, Polizisten, Datenschützern und Mitarbeitern von Telefonfirmen.

Deutlich wurde dabei, dass die Polizei die V-Daten-Abfrage nicht als letztes Mittel nutzt, sondern oft die Ermittlungen damit beginnt. Wenn etwa ein Toter aufgefunden wird, kann die Polizei feststellen, mit wem der Ermordete zuletzt telefoniert und sich eventuell verabredet hat. Wenn sich ein Betrüger bei alten vergesslichen Damen als der lang verschollene Enkel ausgibt, um von ihnen Geld zu ergaunern, kann festgestellt werden, von welchem Anschluss aus die erste Kontaktaufnahme erfolgte.

Bei längerer Auswertung der V-Daten können auch ganze Netzwerke ("wer kennt wen") ausgekundschaftet werden, was vor allem bei Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität oder bei Terrorgruppen interessant ist.

Die Forscher um MPI-Direktor Hans-Jörg Albrecht kommen zu dem Ergebnis, dass die V-Daten-Abfrage besser als andere Methoden geeignet ist, "Beziehungen zu identifizieren", dass sie deshalb aber auch ein "hohes Überwachungspotenzial" mit sich bringt.

Für Wirbel sorgte bisher vor allem ein Ergebnis der Studie, das im vergangenen Jahr durchgesickert war. Nur in 2 Prozent der Fälle konnten Anfragen der Polizei nicht beantwortet werden, weil die Daten bei den Telefonfirmen schon gelöscht waren. Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung schlossen daraus, dass die verlängerte und zwangsweise Speicherung der Daten überflüssig und damit unverhältnismäßig ist.

Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Die MPI-Forscher weisen darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft ja weiß, wie lange Daten vorhanden sind, und deshalb keine weitergehenden Anträge stellt. Außerdem waren im untersuchten Zeitraum (bis 2005) Telefon-Flatrates noch nicht so weit verbreitet wie heute. Vor allem diese Entwicklung macht aus Sicht der Polizei die Zwangsspeicherung von V-Daten notwendig, weil zu Abrechnungszwecken keine Daten mehr gespeichert werden müssen.

Inzwischen hat auch das Bundesverfassungsgericht die MPI-Studie erhalten und wertet sie aus. Sie wird demnächst eine Rolle spielen, wenn über den Eilantrag von 30.000 Bürgern entschieden wird, die fordern, die Vorratsdatenspeicherung sofort auszusetzen. Mit einem Beschluss wird in Karlsruhe im März oder April gerechnet.

Der MPI-Erfahrungsbericht war vom Bundesjustizministerium (BMJ) in Auftrag gegeben worden. Als der Bundestag im November die Entfristung der V-Daten-Abfrage und die Einführung der Vorratsdatenspeicherung beschloss, lag das Gutachten zwar schon vor, wurde vom BMJ aber unter Verschluss gehalten. Begründung: Das Gutachten habe noch Mängel gehabt. Die Abgeordneten stimmten deshalb ohne Kenntnis des von ihnen im Jahr 2004 selbst verlangten Erfahrungsberichts ab. Gestört hat das nur die Opposition aus Grünen, Linken und FDP.


Aus: "Verbindungsdaten als Fahndungsinstrument: Der letzte Anruf vor dem Mord" (23.06.2008)
Quelle: http://www.taz.de/1/politik/europa/artikel/1/grenzposten-ueberrannt/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Wie jetzt bekannt wurde, verwarf der Deutsche Bundestage eine von 12.560 Personen unterzeichnete und im Internet veröffentlichte Petition gegen die Vorratsspeicherung von Internet- und Telekommunikationsverbindungsdaten. Damit wurde auch eine Reihe anderer Petitionsverfahren abgeschlossen, die aufgrund eines vom Fachausschuss angenommenen Sachzusammenhangs gemeinsam beraten wurden.

Die Petitenten hatten ihr Anliegen unter anderem damit begründet, dass eine Speicherung von Verbindungsdaten für die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität wegen der Verfügbarkeit von Kryptographie- und Anonymisierungsdiensten unzweckmäßig sei.

In seinem Beschluss zu dieser Petition verweist der Bundestag auf ein Schreiben des Justizministeriums, in dem ausgeführt wird, dass eine Geeignetheit des Gesetzes durch die Verpflichtung der Anbieter von deutschen Anonymisierungsdiensten zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten gegeben sei. Auf die Möglichkeit, ausländische Dienstleister in Anspruch zu nehmen, wird dabei nicht eingegangen. Aufgrund dieser bereits vor der Beschwerde bekannten Einbeziehung deutscher Anonymisierungsdienstleister war der Petitionsausschuss zudem der Auffassung, dem Anliegen "teilweise entsprochen" zu haben. (pem/Telepolis)

Quote29. Juli 2008 13:05
Heute in der Mittagspause...
Jeanot Bruchmann, Jeanot Bruchmann (567 Beiträge seit 19.07.00)

Bernd P. hat erkannt, das was die Volksvertreter machen ist falsch.
Aus diesem Grund hat Bernd die hier genannte Petition unterzeichnet
um der Regierung ein Zeichen zu senden.

Bernd P. hat heute in der Mittagspause gelesen, das die Regierung,
die Petition an der er teilgenommen hatte, ignoriert, ja ungelesen
weggeschmissen hat.

Bernd P. äusserte sich hierzu heute, am Mittagstisch mit seinen 20
Kollegen.

"Das kann doch nicht angehen!", sagte Bernd P. und erklärte den
Sachverhalt.

11 seiner Kollegen, die grade beim "Studium" der Bildzeitung waren,
sagten:
"Interessiert mich nicht, ich habe nichts zu verbergen".
3 seiner Kollegen, die grade über die Fussball-EM und desseren
Ausgang redeten meinten: "Was machst Du auch mit dem scheiss Computer
rum?".
2 seiner Kollegen meinten: "Also ich hab gestern auf RTL2 die
Nachrichten gesehen, das ist schon gut so, wegen dem Terror in
Deutschland!".
Ein Kollege meinte: "Ja, ich finde es auch eine Sauerei, dass in
Deutschland so viel Geld ins Ausland gezahlt wird. Die in Bonn haben
sie nicht mehr alle!"
Die restlichen Kollegen schwiegen...

Ja, Deutschland ist ein Land von Dichtern und Denkern.

kind regards
Jeanot Bruchmann


Quote29. Juli 2008 13:24
OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE IN DEUTSCHLAND (Editiert vom Verfasser am 29.07.08 um 13:28)
wissen ist ohnmacht (mehr als 1000 Beiträge seit 26.04.07)

Der OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE ist eine Bürgerinitiative, die
sich für die Verwirklichung der Volksabstimmung auf allen
Hoheitsebenen einsetzt.

Der wichtigste Impuls für deren Arbeit kam von dem Künstler Joseph
Beuys, der 1971 die "Organisation für Direkte Demokratie durch
Volksabstimmung" mit Büro in Düsseldorf gegründet hat. 1972
installierte er das Büro auf der "documenta 5" in Kassel und sprach
100 Tage mit den Besuchern über den "Erweiterten Kunstbegriff" und
die "Direkte Demokratie".

1987 (also eineinhalb Jahre nach dem Tod von Joseph Beuys) startete
der erste OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE IN DEUTSCHLAND auf der
"documenta 8".

Am 17. Juni 1992 wurde anläßlich der Wiedervereinigung und des
Verfassungsversprechens in der Präambel des Grundgesetzes vor dem
Bundestag in Bonn eine Säule mit 1.074.239 Unterschriften für die
Einführung der bundesweiten Volksabstimmung gefüllt.

1993 initiierte diese Initiative das Volksbegehren "Mehr Demokratie
in Bayern" mit. Innerhalb von nur 14 Tagen haben sich etwa 1.196.000
Bürger eingetragen! 1995 ist der Volksentscheid erfolgreich. Damit
führte das Volk selbst eine praktikable Regelung für Bürgerentscheide
in Gemeinden und Städten ein.

Im Jahr 2000 verhilft der OMNIBUS in Thüringen dem Volksbegehren
"Mehr Demokratie in Thüringen" zum Erfolg: 18,3% der
Stimmberechtigten verlangen die Senkung der Hürden für landesweite
Volksabstimmungen!

2003 übergaben die Aktivisten gemeinsam mit "Mehr Demokratie e.V." in
einer öffentlichen Aktion vor dem Bundestag den Vertretern aller
Parteien und der Bundestagvizepräsidentin 100.000 Unterschriften.

April 2006 wurde die "Aktion Volksabstimmung" gestartet, bei der
seitdem jeder Bürger sofort für die gesetzliche Regelung der
bundesweiten Volksabstimmung aktiv werden kann! Etwa 70.000
Aktionskarten sind schon im Umlauf und können direkt an die
Mitglieder des Bundestags geschickt werden:

> Liebe Mitglieder des Deutschen Bundestags,
> hiermit fordere ich Sie auf, die dreistufige Volksgesetzgebung auf Bundesebene
> einzuführen. Sollte die Volksabstimmung nicht bis zur nächsten Bundestagswahl
> eingeführt sein,
>
> ( ) werde ich eine/n Abgeordnete/n wählen, die/der sich glaubwürdig und
>     kompetent für die Realisierung eines bundesweiten Abstimmungsrechts
>     einsetzt
>
> ( ) werde ich nicht wählen und meine Wahlbenachrichtigung an den
>     OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE schicken. So bekunde ich öffentlich, daß
>     ich erst dann wieder wählen kann, wenn es auch die Volksabstimmung gibt.
>
> Mit freundlichen Grüßen, ..............................

> An den
>
> Deutschen Bundestag
>
> Frau/Herr ......................
>
> Platz der Republik 1
>
> D - 11011 Berlin

Seitdem ist der OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE jeweils von Anfang
März bis Ende November kontinuierlich in ganz Deutschland unterwegs
und besucht über 100 Städte im Jahr. Wo der OMNIBUS auftaucht, öffnet
sich ein Gesprächsraum zu der Idee, die er verkörpert. Seit 2002
haben Schüler die Gelegenheit, ein Schülerpraktikum am OMNIBUS zu
absolvieren. Mehr als 30 Schüler/innen haben diese Gelegenheit
bereits wahrgenommen und die Arbeit dadurch sehr bereichert!

[omnibus] = (lat.) für alle, durch alle, mit allen

Diese Initiative wendet sich mit ihrer Arbeit an JEDEN, denn die Idee
der Demokratie geht JEDEN an. Es sollen Instrumente geschaffen
werden, mit denen wir alle auf allen Ebenen Verantwortung für die
Gestaltung unseres Gemeinwesens übernehmen können.

Der OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE IN DEUTSCHLAND hat keine Lobby,
bekommt kein Geld vom Staat oder aus der Wirtschaft und kann seine
Arbeit nur machen, weil die Initiative bereits einen Förderkreis von
etwa 3.000 Menschen aufgebaut hat, die diese Arbeit für sinnvoll und
wichtig halten und diese Initiative finanziell unterstützen. Jeder
kann direkt in den OMNIBUS einsteigen und einen persönlichen Beitrag
leisten, maßgeschneidert nach seinen persönlichen Möglichkeiten.

Wer mehr darüber erfahren und mitmachen will:

> www.aktion-volksabstimmung.de

übrigens sehr interessant sind die Antworten der Abgeordneten...

Bescheid und bitte weitersagen, wenn Ihr es für wichtig und sinnvoll
haltet!

óÒ

Quote29. Juli 2008 16:33
Re: OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE IN DEUTSCHLAND
Nick_Name666 (mehr als 1000 Beiträge seit 11.10.02)

Hast Du eine Ahnung, wieviel Leute geBildet sind und Big Brother
schauen?
Das würde auf direktem Wege in eine propagandagesteuerte Politik
führen. Ich glaube nicht, dass wir dann besser dran wären.
Der Abbau von Datenschutz und Grundrechten würde kaum anders
verlaufen. Denn es geht ja um unsere Sicherheit, um den Schutz vor
Terror und den Schutz unserer Kinder,... Wer nichts zu verbergen hat,
braucht ja auch nichts befürchten.

Bis denne.





Quote29. Juli 2008 12:09
Ich vermute ja ...
shamash (mehr als 1000 Beiträge seit 04.07.01)

dass die Politiker
a) keinen Bock haben so kurz vor der Sommerpause sich auch noch
inhaltlich mit einem komplexen Thema auseinanderzusetzen, von dem sie
ohnehin keine Ahnung haben
b) Ueberwachung sowieso geil und wichtig finden und daher die
Einsprueche von den paar Hanseln (mich eingeschlossen) nicht
ernstgenommen werden muss.

-m*sh-


Quote29. Juli 2008 12:09
Man wartet ca. 3 Jahre
winnipoo (497 Beiträge seit 23.04.08)

und verwirft die Petition - so einfach ist das!

Kann man deutlicher ausdrücken, daß wir nur Schmutz sind?

winnipoo


Quote29. Juli 2008 12:23
Mal im Ernst ...
Bernd Doedelreiner (675 Beiträge seit 29.12.03)

... auch ich gehoere zu den Unterzeichnern und den Klaegern.

Aber wenn wir (also die Polit-"Ruhestoerer") mal ehrlich sind,
wussten wir doch, dass Demokratie und Deutschland keine
Beruehrungspunkte teilen.

Dies war nicht die erste Aktion, an der ich mich beteiligte - und
keine vorherige hat den Initiatoren irgendeinen Erfolg beschert,
sieht man einmal von obiger Erkenntnis ab.

Farce, nennt man das wohl.

... meint Stimmvieh Bernd.


Quote29. Juli 2008 12:27
Stasi-Versiffte Schwatzbude
Provokant (reloaded) (mehr als 1000 Beiträge seit 30.03.06)

Wer hätte das gedacht, daß es nach einer Stasi-versifften Volkskammer
nun einen Stasi-versifften Bundestag gibt. Also wenn das keine Ironie
der Geschichte ist. Erich Mielke läßt grüßen.

Angewidert
  Der Provokant


Quote29. Juli 2008 12:27
... dem Anliegen "teilweise entsprochen" zu haben
Stefan Friedt, Stefan Friedt (mehr als 1000 Beiträge seit 27.06.04)

Werte Bürger, Ihr Anliegen ist uns scheißegal.

Gez.
Der Petitionsausschuss

...


Quote29. Juli 2008 12:44
Zweiklassengesellschaft
holger-grimmelt, Holger Grimmelt (389 Beiträge seit 28.02.06)

Warum muss ich angesichts dieser Meldung

> http://www.heise.de/newsticker/Offener-Brief-Bundeskanzlerin-soll-Kuenstlerrechte-schuetzen--/meldung/106992

an eine Zweiklassengesellschaft denken? Vielleicht weil ich einfach
mal naiv die Fakten, also Zahlen, verglichen habe?

Warum erinnert mich diese Meldung an Irland:

http://www.spreeblick.com/2008/06/19/irland-sagt-nein/

Ich bin wütend und traurig zugleich. Es bestätigt sich immer mehr,
dass bei den gewählten Volksvertretern ein gewisses Defizit beim
Demokratiebegriff zu bestehen scheint.

Quote29. Juli 2008 12:56
Es kommt darauf an, _wer_ unterschreibt
accent (mehr als 1000 Beiträge seit 08.02.02)

Eine Petition mit drei Unterzeichnern wird sicherlich nicht
verworfen, wenn diese nur die richtigen Namen haben. Namen wie Udo
Walz, Sabine Christiansen, Utz Claassen oder Kai Diekmann haben halt
einen ganz anderen "Punch". Wer sehen will, wer wirklich die Macht
hat, schaue sich z. B. die Gästeliste der Bayreuther Festspiele an.

Eine Petition die womöglich noch von Automechanikern, Strassenfegern
oder gar Arbeitslosen unterzeichnet hat, wird natürlich verworfen.



Quote29. Juli 2008 12:50
Demokratie funktioniert nicht.
Hacker-Staat, Tobias Weisserth (419 Beiträge seit 22.03.07)

[...]Anscheinend funktioniert unsere Demokratie nicht, wenn sich die
Legislative ausschließlich auf die Exekutive verlässt, anstatt sie zu
hinterfragen.

Beispiel Wahlmaschinen. Während einwandfrei nachgewiesen ist, dass
Nedap Wahlmaschinen so unsicher sind, dass sie im Herstellerland
nicht mehr eingesetzt werden dürfen, rennt man sich hier den Kopf
gegen eine Wand wund, weil aus der physikalischen Bundesanstalt
(untersteht dem Innenminister) ein gutachten vorliegt, das anderes
besagt. Appell an die Legislative? Zwecklos.

Mit den Überwachungsbegehrlichkeiten ist es dasselbe.

Das Problem: die Parteiendiktatur, die wir "Demokratie" nennen.
Welcher Abgeordnete stimmt denn nach besten Wissen und Gewissen?! Ich
sag' nur Fraktionsdisziplin und Nebeneinkünfte!

Die Trennung der Exekutive und der Legislative wird doch durch die
Parteiendominanz aufgehoben. Die Disziplin einer Partei bestimmt die
gemeinsame Linie der Exekutive und Legislative. Wenn man ein(e)
Abgeordnete(r) seinem Gewissen folgt (siehe Hessen, siehe
Heide-Simonis Debakel in Schleswigholstein), dann ist das gleich die
große Mediensensation.

Ich bleibe dabei. Das was wir bei uns Demokratie nennen, hat mit der
eigentlichen Bedeutung des Begriffs nicht mehr viel zu tun.

Willkommen in der Parteiendiktatur Deutschland.

Quote29. Juli 2008 13:25
Re: Demokratie funktioniert nicht.
Djslimer, john281198@gmx.de (315 Beiträge seit 19.05.03)

sorry, aber das ist rotz.

die gewaltenteilung heißt, dass du dich jeweils an die entsprechende
wenden kannst.
die petitionen wurden an die legislative gerichtet, damit die ihre
beschlüsse überdenken. das ist nicht geschehen.
dir bleib noch die judikative. klage vor einem gericht, und geh
notfalls bis zum BGH/BVG.
Denn das gericht kann der legislative sagen, wenn ein beschluss nicht
funktionabel ist und auf die finger klopfen. siehe Hartz IV, siehe
Feinstaub, siehe Homo-Ehe....
Hier könnte man ansetzen bei der Geheimen Wahl, die
verfassungsrechtlich garantiert ist. Allerdings schreiten Gerichte
nicht von sich aus ein, sie müssen aktiviert werden. Und sowas macht
ein Rechtsanwalt bestimmt auch gerne ProBono, wegen der publicity.

mensch, geht lieber joggen wenn ihr wut habt. das ist gesund und hält
längern an, also so einen rotz hier zu verzapfen.


Quote29. Juli 2008 13:32
Re: Demokratie funktioniert nicht.
Zelos83 (484 Beiträge seit 01.06.08)

Hacker-Staat schrieb am 29. Juli 2008 12:50

> Ich bleibe dabei. Das was wir bei uns Demokratie nennen, hat mit der
> eigentlichen Bedeutung des Begriffs nicht mehr viel zu tun.

Das stimmt. Liegt aber auch daran, daß in Deutschland noch die die
Herrscherklasse etwas mit Demokratie anfangen konnte.
Zwei verlorene Kriege und ein bankrotter Staat im Osten sollten als
Lehre genug sein, könnte man meinen.


Quote29. Juli 2008 12:57
Die Deutsche Demokratie...
cbv (mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.00)

Hacker-Staat schrieb am 29. Juli 2008 12:50
> Ja, macht mich rot. Ich stehe dazu.

Doch, Demokratie funktioniert, aber ...

> Anscheinend funktioniert unsere Demokratie nicht, wenn sich die
> Legislative ausschließlich auf die Exekutive verlässt, anstatt sie zu
> hinterfragen.

... HIER liegt Dein Denkfehler. DEUTSCHLAND IST KEINE DEMOKRATIE.

[...]
> Ich bleibe dabei. Das was wir bei uns Demokratie nennen, hat mit der
> eigentlichen Bedeutung des Begriffs nicht mehr viel zu tun.
> Willkommen in der Parteiendiktatur Deutschland.

Eben, Deutschland ist eine Oligarchie.



Quote29. Juli 2008 13:46
Wenn ich eine Insel kaufen würde,
Julian von Mendel, Julian von Mendel, heise@derJulian.net (17 Beiträge seit 22.02.04)

...und vorher 5000 Leute suchen würde, die jeweils 15.000 Euro
einbringen und mit mir auf die Insel ziehen wollen, wer würde
mitmachen? (Ernst gemeint. Wer mitmachen würde soll mal grün stimmen
und wer Ideen oder Kritik hat soll mal antworten.)

Wir könnten ja vorher eine Verfassung und Gesetze gemeinschaftlich
konstruieren.
Müssten dann natürlich engagierte, tolerante 5000 Leute sein, die
Ihre gesamte Zeit ab diesem Zeitpunkt in Infrastruktur und Wirtschaft
auf der Insel stecken ;)

Quote29. Juli 2008 16:12
Umgekehrt wird ein Schuh daraus!
de frenzmän (137 Beiträge seit 15.12.04)

Ich bin eher dafür wir schicken diese ganzen eigennützigen und
verlogenen Politiker auf eine Insel und wir bleiben hier!



Quote29. Juli 2008 14:16
Ganz ruhig bleiben
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

Nicht allzusehr über das doch irgendwie erwartete schimpfen, das
erfreut die Scharfmacher doch nur, wenn wir uns ärgern.
Warten wir erstmal ab, was das BVG von der VDS übriglässt. Die
Jasager von der SPD nehmen wir uns 2009 vor. Wenn die Problembären
erstmal auf der Oppositionsbank sitzen, findet bestimmt ein
wundersamer Sinneswandel statt.


Quote29. Juli 2008 14:43
An alle Protestierer
Fairy (30 Beiträge seit 27.09.01)

Viele regen sich auf, dass die Petition verworfen wurde. (Nur vorweg,
ich bin da auch nicht gluecklich drueber.)

Wer von den Leuten, die sich hier aber voellig aufregen hat diese
Petition unterschrieben? Ich faende es sehr interessant, mal
rauszufinden, wer sich hier politisch aufregt, ohne vorher politisch
aktiv gewesen zu sein.

Wer nicht aktiv mitmacht, braucht naemlich auch hinterher nicht zu
jaulen...

Bis denn,
Fairlight!


Quote29. Juli 2008 15:03
deutsch männlich 20 - aufgegeben... wie gehts weiter?
Maq (51 Beiträge seit 21.03.03)

Hallo...

Ich sitze hier, lese der Artikel, lese die Reaktionen und hab Leere
im Kopf.
In meinen relativ kurzem Leben habe ich mich naturgemäß nicht allzu
sehr für Politik interessiert. Erst in den letzten 2 Jahren reifte
dieses Interesse immer mehr und mir wurde bewusst, was hier in
Deutschland so abgeht...
Anfangs habe ich noch bei Petitionen mitgemacht, hab mit
Unterschriften meine Meinung bekräftigt, mich an Klagen vor der
Verfassungsgericht beteiligt.
Doch heute wurde mir mehr als sonst klar....es bringt alles nichts...

Ich möchte nicht darüber reden, was die anderen alles falsch machen.
Ich würde gerne von jemanden mit einem erweitertem politischen
Horizont wissen, was ICH konkret jetzt noch machen kann?
Irgendwie ist für mich alles auswegslos, ich stehe vor einer großen
Mauer die mir den Weg und jegliche Sicht versperrt. Bin hilflos wie
ein 2-Jähriger alleine ohne Eltern in einem großem Einkaufszentrum.

Danke


Quote29. Juli 2008 15:52
Das war abzusehen
Gwurm (33 Beiträge seit 14.07.08)

Wenn man die Argumente für eine Ablehnung gleich mit liefert, muss
man sich nicht wundern wenn's dann passiert.

"Die Petitenten hatten ihr Anliegen unter anderem damit begründet,
dass eine Speicherung von Verbindungsdaten für die Bekämpfung von
Terrorismus und organisierter Kriminalität wegen der Verfügbarkeit
von Kryptographie- und Anonymisierungsdiensten unzweckmäßig sei."

Die Speicherung von Verbindungsdaten dient nun einmal lediglich dazu
eine Kommunikation nachzuweisen, nicht die Inhalte zu überprüfen. Ob
da was verschlüsselt wird ist also irrelevant. Und da die Anbieter
von Anonymisierungsdinesten ebenfalls die Verbindungsdaten speichern
müssen fallen diese ebenfalls als Argument weg.

Wenn man absehen kann, dass so eine Regelung nicht so einfach zu
kippen ist, sollte man sich halt etwas mehr Mühe bei der Formulierung
geben.

Quote29. Juli 2008 16:00
Re: Das war abzusehen
Gelöschte Person (82 Beiträge seit 29.06.08)

Bitte News und den Beschluss noch mal lesen, denken, dann nochmal
lesen und dann nochmal denken, dann vielleicht nochmal schreiben.

Danke!



Quote29. Juli 2008 18:33
Wir sind das Volk?
Nordstern67 (mehr als 1000 Beiträge seit 07.04.06)

Denkste! Nur wenn es denen in den Kram passt!

Der Nordstern.



Aus: "Bundestag verwirft Petition gegen Vorratsdatenspeicherung" (29.07.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bundestag-verwirft-Petition-gegen-Vorratsdatenspeicherung--/meldung/113478


Textaris(txt*bot)

Quote[...] BERLIN taz  Die Spitzelaffäre wird für die Deutsche Telekom zu einer unendlichen Geschichte. Nach und nach tröpfeln Meldungen ein, wessen Verbindungsdaten der Konzern alles noch so ausgewertet hat, um 2005 undichte Stellen in der Firmenspitze aufzudecken. Erst war von einem Einzelfall die Rede, später von ein paar mehr Geschädigten, jüngst musste die Telekom gar eingestehen, der DGB-Vorsitzende Michael Sommer sei Opfer der T-Spione gewesen. Und am Sonntag meldete der Spiegel auch noch, der Konzern habe möglicherweise E-Mails von Arbeitnehmervertretern ausgewertet.

Inmitten dieses PR-Desasters will die Telekom jetzt mal für positive Schlagzeilen sorgen. Um die Verbindungsdaten ihrer Kunden besser zu schützen, geht das Unternehmen rechtlich gegen ihre eigene Aufsichtsbehörde vor: die Bundesnetzagentur. Von dieser fühlt sich die Telekom nämlich zum Bruch des Fernmeldegeheimnisses genötigt.

Hintergrund ist eine Weisung der Behörde. Darin wird die Telekom verpflichtet, Verkehrsdaten "unverzüglich" auszuwerten, wenn Strafverfolgungsbehörden wissen wollen, wer genau hinter einer IP-Adresse steckt - und zwar auch dann, wenn kein richterlicher Beschluss vorliegt.

"Damit müssen wir quasi gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen", sagte ein Telekom-Sprecher der taz. Verkehrsdaten unterlägen dem Fernmeldegeheimnis und über sie dürfe nur auf richterlichen Beschluss Auskunft erteilt werden. "Deswegen haben wir beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag auf Aussetzung dieser Regelung gestellt." Zudem habe man bei der Bundesnetzagentur Widerspruch eingelegt.

Die aber verteidigt ihre Weisung. Mit einfachen Bestandsdaten, also denjenigen Kundendaten, die nur für Abrechnungszwecke benötigt werden, ließe sich die Identität hinter einer IP-Adresse nicht eindeutig klären, argumentiert die Behörde. Auch Datum und Uhrzeit der Internetverbindung müssten dafür intern ausgewertet werden - beides Merkmale, die vom Fernmeldegeheimnis geschützt sind. Das Telekommunikationsgesetz decke aber die Praxis: "Für die als Zwischenschritt notwendige interne Verkehrsdatenauswertung bedarf es keines richterlichen Beschlusses", so eine Sprecherin.

Mindestens in einem Fall hat die Telekom bereits Verbindungsdaten an eine Staatsanwaltschaft rausgerückt, die im April gegen illegale Internet-Tauschbörsen ermittelte. Dies zeigt der Auszug aus einer Ermittlungsakte, die der taz vorliegt. Für die Zukunft will der Konzern mit allen Mitteln verhindern, wieder in eine solche Zwangslage zu kommen. Doch weder über den Eilantrag noch über den Widerspruch ist bislang entschieden worden. Zur Not will die Telekom die Bundesnetzagentur ganz herkömmlich verklagen. "Die Rechtslage muss unbedingt geklärt werden", heißt es in Bonn. Dort meint man es auf einmal ernst mit dem Datenschutz.




Aus: "Telekom gegen Verbindungsdaten-Auswertung: Zum Spitzeln gezwungen" VEIT MEDICK (29.09.2008)
Quelle: http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/zum-spitzeln-gezwungen/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Ohne Entschädigung keine Vorratsdatenspeicherung - so hat das Verwaltungsgericht Berlin in einer Eilentscheidung geurteilt. Für das umstrittene Gesetz ist diese Nachricht alles andere als gut.

Die Bundesnetzagentur verlangt derzeit, Nutzerspuren für ein halbes Jahr aufzuzeichnen. Die Kosten dafür müssen bislang die Unternehmen selbst tragen. Die Richter gaben nun jedoch einem ungenannten Telekommunikationsanbieter - dem Vernehmen nach die deutsche Tochter eines britischen Konzerns - recht, dass dies unverhältnismäßig sei und gegen die Verfassung verstoßen könnte.

Für die umstrittene Regelung ist die Entscheidung juristischer Sprengstoff. Zugleich dürften Datenschützer frohlocken, die derzeit ebenfalls gegen die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung vorgehen. Neben einer Massenklage von mehr als 34.000 Bürgern liegen dem Bundesverfassungsgericht eine Organklage und mehrere Eingaben von Oppositionsparteien vor.

Nun dürften sich die obersten Richter auch schon bald mit den ökonomischen Aspekten der pauschalen Überwachung auseinandersetzen müssen. Jan Mönikes, Geschäftsführer der Initiative Europäischer Netzanbieter (IEN), erwartet, dass die Berliner Verwaltungsrichter die Beschwerde dem Verfassungsgericht vorlegen. Durch die aktuelle Entscheidung werde "das gesamte Konstrukt der Vorratsdatenspeicherung und der geplanten Entschädigungsverordnung erschüttert", so Mönikes.

Das Verwaltungsgericht hält den Fall für ähnlich gelagert wie die zuvor von einem anderen Anbieter eingereichte Klage gegen die sogenannte Auslandskopfüberwachung. Dabei sollten Telekomanbieter verpflichtet werden, die zur Überwachung von Auslandstelefonaten notwendige Technik auf eigene Kosten zu installieren. Das Gericht hielt dies für unverhältnismäßig und rief das Verfassungsgericht an. Begründung: Private Dienstleister könnten nicht ohne Entschädigung für staatliche Hoheitsaufgaben in Anspruch genommen werden.

Mönikes sieht nun gute Chancen, dass die Vorratsdatenspeicherung vorerst ausgesetzt oder sogar ganz gekippt wird. Denn ohne Ausgleichszahlungen, auch für Investitionen in Hard- und Software für die Überwachung, dürfte nun die gesamte Regelung infrage stehen: Ausnahmemöglichkeiten von der Speicherpflicht sieht das Gesetz zur Massendatenlagerung nämlich nicht vor.

Mönike rät nun allen betroffenen Telefonanbietern, ebenfalls die Gerichte zu bemühen, um den Druck auf die Bundesregierung zu verstärken. So will er eine schnelle Regelung zur Kostenerstattung für die Hilfspolizeidienste der Unternehmen erreichen. Federführend ist hier das Wirtschaftsministerium, dort liegen entsprechende Überlegungen jedoch zurzeit auf Eis. Der Grund: Besonders die Bundesländer, aber auch das Justizministerium haben Bedenken über ausufernde Kosten für die Telefonüberwachung vorgetragen.



Aus: "Urteil: Richter stoppen Datenspeicher-Pläne" von Harald Czycholl (Hamburg) (25.09.2008)
Quelle: http://www.ftd.de/politik/deutschland/:Urteil-Richter-stoppen-Datenspeicher-Pl%E4ne/417973.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...]  Ein von der Bundesregierung beauftragter Staatsrechtler hat betont, die Betreiber kleiner Hotspots seien vom Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht betroffen. Bürgerrechtler fordern vor dem Verfassungsgericht eine Aussetzung des Gesetzes, das Provider zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten verpflichtet.

Einer Eingabe (PDF-Datei: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/Bundesregierung_Schriftsatz_2008-09-09_1-BvR-256-08.pdf) des Staatsrechtlers Christoph Möllers zufolge sehe die Bundesregierung keine Speicherpflicht für private Anbieter öffentlicher WLAN-Zugänge sowie für Kleinbetriebe. Dazu müsse allerdings die Mitnutzung des drahtlosen Netzzugangs auf einen Standort und den "Herrschaftsbereich" des Anbieters beschränkt sein.

Dem Schreiben nach sieht die Regierung keine Gründe, die verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren auf Eis zu legen. Möller betont, dass die Verpflichtung auch für Anonymisierungsdienste gelte. Diese würden dadurch "in keiner Weise ihren Zweck" verlieren, "die elektronische Kommunikation zwischen Privaten" sowie zum Teil zwischen Bürger und Staat zu anonymisieren. Eine "vollständig sichere Anonymisierung" würden die einschlägigen Dienste eh nicht bieten.

Die Bayerische Staatskanzlei empfiehlt den Karlsruher Richtern derweil, die Massenbeschwerde von über 34.000 Bürgern abzuweisen (PDF-Link: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/Bay_Staatskanzlei_Schriftsatz_2008-09-15_1-BvR-256-08.pdf). Man benötige die Daten unter anderem zur Ortung von Selbstmordgefährdeten und Vermissten. Im Vorjahr habe die bayerische Polizei in 1149 Fällen Standortdaten genutzt, um Personen zu identifizieren und präventiv zu lokalisieren.

Quote26. September 2008 19:11
Die Bayerische Staatskanzlei empfiehlt
IggoOnTour (mehr als 1000 Beiträge seit 02.04.01)

Demokratie 2.0

jetzt neu, vollautomatisch und mit weniger Abhängigkeiten (außer zu
vertrauenswürdigen Wirtschaftsmodulen),  ohne störende
Bürgerbeteiligung.

Gruss,
Iggo


Quote26. September 2008 19:13
"unter anderem zur Ortung von Selbstmordgefährdeten und Vermissten"
as400.holgerscherer.de, Holger Scherer (mehr als 1000 Beiträge seit 05.05.00)

Oh... der neueste Streich. Ist KiPo schon wieder out?

-h


Quote26. September 2008 19:16
Die Bayerische Staatskanzlei empfiehlt .....
RayFX (mehr als 1000 Beiträge seit 26.09.01)

>Die Bayerische Staatskanzlei empfiehlt den Karlsruher Richtern
derweil, die >Massenbeschwerde von über 34.000 Bürgern abzuweisen

GEHTS NOCH??
IST SCHON WIEDER 33??

Ich empfehle mal die Lektüre der Verfassung, wir haben NOCH eine und
es ist das gute Recht zu klagen. Die Argumente sind an
Scheinheiligkeit nicht mehr zu überbieten und immer mehr zeigt sich
das wahre Gesicht dieser Regierung. Nach Terrorismus und
Kinderpornografie müssen nun Lebensmüde als Argument taugen.
Wenn wir so bedroht sind, ist es nicht nachvollziehbar warum kleine
HotSpots ausgenommen werden sollen...sehe ich dann in Zukunft überall
bärtige Muslime mit Notebooks??

SAGT DOCH ENDLICH DAS ES UM DIE LÜCKENLOSE ÜBERWACHUNG DERJENIGEN
GEHT, DIE EUREN LEBENSWANDEL UND EURE WAHNVORSTELLUNGEN FINANZIEREN,
SEID DOCH EINMAL EHRLICH!!


Quote26. September 2008 19:22
Die Ortung von Selbstmordgefährdeten...
_Monty_ (234 Beiträge seit 29.12.05)

Ganz großes Kino! Davon abgesehen, dass hier offenbar ein neues
Totschlagargument gefunden wurde taugt es hier noch nicht einmal.

Wozu braucht man da VORRATSdaten? Da braucht man die aktuellen
Standortdaten. Wo der Gefährdete vor Monaten war sollte da eher
zweitrangig sein.

Und die Empfehlung an Karlsruhe ist eine absolute Frechheit und
Dreistigkeit. Ich glaube nicht, dass Karlsruhe auf die glorreichen
Tipps, wie die Richter Ihre Arbeit zu machen haben angewiesen ist.


Quote26. September 2008 19:39
Hallo CSU, wenn ich mich aufhängen wollte, dann würde ich eben... (Editiert vom Verfasser am 26.09.08 um 19:44)
Keenichsberjerklopse Reloaded (13 Beiträge seit 18.09.08)

... kein Handy und keinen Computer mit in den Wald nehmen sondern
maximal einen Strick und eine Pulle guten Roten.

Und - was macht ihr dann mit eurer Vorratsdatenspeicherung und
Standortortung?

Wenn ihr keine sinnloseren und hanebüchenen Argumente mehr findet,
wie wäre es dann einfach mal mit der Wahrheit über das Warum und
Wieso?

Ach so, dürfen wir ja nicht wissen? Ist geheim? Aber eure Pension
sollen wir zahlen? Danke schön.

Edith, Rächtschraibfeler


Quote26. September 2008 21:06
Neue Taktik - interessant.
Sven Sasse, Sven Sasse (374 Beiträge seit 15.12.07)

Zuerst bemüht man die omnipräsente Terrorlüge, die selbst der
einfältigste Bürger mittlerweile durchschaut und dieser anfängt,
dagegen zu protestieren.
Nun versuchen die Regierungsverbrecher eine neue Masche: Leute
schaut, Väterchen Staat kümmert sich um Euch, wenn ihr mal ein
Problem habt.
Ich beziehe mich übrigens auf "Man benötige die" (auf Vorrat
gespeicherten) "Daten unter anderem zur Ortung von
Selbstmordgefährdeten und Vermissten." in der Heise-Meldung

Das war übrigens im Dritten Reich nicht anders, ebenso in der DDR.

In den letzten Jahren kann man an der real existierenden BRD schön
beobachten und studieren, wie sich eine zumindest partiell vorhandene
Demokratie und ein vorgeblicher Rechtsstaat zunächst langsam, nun mit
wachsender Geschwindigkeit einer offenen Diktatur engegenstrebt. Daß
ich das nochmal erleben darf, hätte ich Ende '89 nicht gedacht.

Eines muß man den Neo-Hitlers, Neo-Mielkes und Neo-Goebbels' lassen,
dumm sind sie nicht, allerdings ist genau das die Gefahr.

Grüße!


Quote26. September 2008 21:21
Das mit dem Polizeistaat ist doch genau wie bei der Bankenkriese ..
HubertM (mehr als 1000 Beiträge seit 22.10.01)

Das mit dem Polizeistaat ist doch genau wie bei der Banken-
kriese:
Vor fünf-sechs Jahren haben die Leute schon auf das sich ab-
zichnende Desaster aufmerksam gemacht - aber nein, die Damen
und Herren Banker, Politiker und Wirtschaftslenker haben in
trauter Ignoranz, Scheuklappenmentalität und gierigem Profit-
streben jeden Bezug zur Realität verloren - und wo stehen
wir heute? US-Banken kollabieren quasi täglich und die ent-
zogenen Gewinne, die die Damen und Herren Banker und Wirt-
schaftslenker seit Jahren als überhöhte Manager-Gehälter
kassieren - können nun nicht mehr für Hochschulen und Kin-
dergärten, für Anschubfinanzierungen und Forschung, für
Krankenhäuser und Soziales ausgegeben werden.

Aber kommen wir zum Schäuble zurück: Mit exakt der glei-
chen Ignoranz, mit der damals Banker das drohende Unheil
bestritten, bestreiten heute Innenminister und Rechtsaus-
sen den aufziehenden Polizei-, Überwachungs- und viel-
leicht sogar Terrorstaat.

Was gibt diesen Menschen eigentlich das "Recht", jetzt
Fakten schaffen zu "dürfen" für die sie sich auf dem
Totenbett dereinst "ganz doll schämen werden"? Und was
wird dann die späte Einsicht "das habe ich aber nicht
gewollt" nützen, wenn die Freiheit und Kreativität der
Menschen - die Möglichkeit auch Fehler machen zu dür-
fen(!) - durch eine allgegenwärtige Überwachung erwürgt
werden wird? Klar, Schäuble und seine Schergen werden
das dann wenn überhaupt nur noch als Greis mitbekommen.
Aber vermutlich sind es die jüngeren unter seinen An-
hängern, die jetzt schon die Morgenluft wittern, das
Volk wieder in Ketten legen zu können - diesmal eben
über die Daten jedes Einzelnen ..

Es ist absehbar, dass wenn die Politik des informa-
tionell allmächtigen Staates - der sich zu allem Über-
fluss auch noch in vielen Bereichen erdreistet, un-
kontrollierbar zu sein, dass diese Staatsform in ei-
nen Totalitarismus abgleiten wird, wenn man dieser
Datenerfassungsmaschinerie keine Knüppel zwischen
die Beine wirft und auf breiter Front für zivilen Un-
gehosam wirbt.

HM


Quote26. September 2008 21:49
Die Legislative empfiehlt der Judikative die Augen zu verschließen
Der Inquisitor (296 Beiträge seit 03.06.08)

Da hört sich für mich nicht mehr nach Gewaltenteilung an. Es kann ja
wohl nicht angehen, dass die Bayrische Staatskanzler versucht eine
höchstrichterliches Verfahren abzuwenden, welches Ihre
höchstbedenklichen Gesetzesergüße hoffentlich deutlich in Frage
stellt. Aber wahrscheinlich war die Behörde zu lange auf dem
Oktoberfest.


Quote27. September 2008 02:06
Und so geht es immer weiter...
step, step@startplus.de (mehr als 1000 Beiträge seit 05.03.00)

inzwischen hat man eigentlich keinen Bock mehr, zu den Plänen und
Maßnahmen der Übewachungsfaschisten noch was zu schreiben.

Bankgeheimnis? Fernmeldegeheimnis? Unverletzlichkeit der
Privatsphäre? Besonderer Schutz der Wohnung? Alles Schnee von
gestern, innerhalb von knapp zehn Jahren habe es Bonzen und
Staatsbüttel geschafft, auf fast allen Gebieten den Schutz der
Privatsphäre der Bürger noch unter das Niveau der Stasi-Zeiten
herunterzufahren. Argumentiert wird mit substanzlosen, an den Haaren
herbeigezogene Gründen - eigentlich alles völlig lachhaft. Aber es
klappt: Da es keine ernstzunehmenden kritischen Medien gibt, geht das
leere Gewäsch, oft genug wiederholt, einfach als Wahrheit durch.
Ich muss feststellen, dass ich inzwischen schon die Geschichten von
gleichgeschalteten Medien und einheitlicher Lizenzpresse glaubwürdig
finde, vor einigen Jahren hat man solche Sachen noch als maßlose
Übertreibung oder ziemlichen Unfug betrachtet. Aber die Bonzen müssen
sich beim Lügen wirklich keine Mühe mehr geben, dank der Medien geht
das alles kritiklos durch.

Und so geht es immer weiter: Wenn man mit den über Monate
gespeicherten Kommunikationsdaten der Bürger etwas gegen Selbstmörder
machen kann, kann man das ja auch gleich auf die *Gesundheitsdaten*
ausdehnen, wer zwei Streifen Schlaftabletten oder ne Palette
Nasentropen kauft, der wird dann von den Bullen mal "präventiv
lokalisiert" - ist ja irgendwie nur zu seinem Besten.
Gesundheitsdaten, Gesundheitskarte - das ist übrigens auch richtig
Neusprech: Es geht doch in dieser Sache um Krankheitsdaten, man hat
es geschafft, dafür irgenwelche Gesundheitsworte zu etablieren. In
1984 sind wir schon mittendrin, irgendwie fällt es aber keinem so
richtig auf. Es kommt schleichend, aber fortwährend, es geht immer
weiter. Es macht eben genau nich zu einem bestimmten Zeitpunkt Plopp,
und dann ist ab Morgen 6:30 Uhr Faschismus, sondern es geht
schleichend, aber stetig. Gefühlter Faschismus ist es erst, wenn man
mit normalen bürgerlichen Aktivitäten nichts mehr dagegen unternehmen
kann.

Ich finde diesen Satzbeginn schon außerordetlich bemerkenswert: "Die
Bayerische Staatskanzlei empfiehlt den Karlsruher Richtern,...", das
ist einfach ungeheuerlich.

Aber es kommt noch dicker:
> Man benötige die Daten unter anderem zur Ortung von Selbstmordgefährdeten und
> Vermissten.
> Im Vorjahr habe die bayerische Polizei in 1149 Fällen Standortdaten genutzt,
> um Personen zu identifizieren und präventiv zu lokalisieren.
Ist jemandem aufgefallen, dass der erste Satz mit dem zweiten Satz
überhaupt nicht zu tun hat? Hat jemand darüber nachgedacht, dass es
im Vorjahr überhaupt keine Regelung im Sinne der VDS gab? Aber die
Wahrheit steht nicht einmal zwischen den Zeilen, sondern schwarz auf
weiß: "Man benötige die Daten _unter anderem_...". Wer solche
Begründungen schreibt, der wird in einigen Jahren sicher auch keine
Probleme damit haben, Formulierungen wie "auf der Flucht erschossen"
als natürliche Todesursache anzuerkennen.

Gute Nacht.
Step.




Aus: "Bundesregierung: Keine Vorratsdatenspeicherung für kleine Hotspot-Betreiber" (Stefan Krempl) / (ghi/c't)  (26.09.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-Keine-Vorratsdatenspeicherung-fuer-kleine-Hotspot-Betreiber--/meldung/116556


Textaris(txt*bot)

Quote[...]   Am Samstag haben in Berlin tausende Menschen gegen Überwachung demonstriert. Manche sprechen von einer neuen Bürgerrechtsbewegung. Freut Sie das?

Wolfgang Schäuble: Warum soll ich jetzt sagen, dass mich das freut? Das war eine europaweite Kampagne gegen die Vorratsdatenspeicherung. Ich halte diese Kritik für unberechtigt und ich halte auch die Ängste, die da bei jungen Menschen erzeugt werden, für falsch und unverantwortlich.

Warum?

Wolfgang Schäuble: Wir halten uns mit der Vorratsdatenspeicherung an die Umsetzung einer europäischen Richtlinie, und die halte ich angesichts des 11. September für richtig. Man muss immer wieder darauf hinweisen, dass schließlich nur die Verbindungsdaten für sechs Monate gespeichert werden. Wenn eine Polizeibehörde auf diese zugreifen möchte, muss das ein Richter genehmigen. Bei der derzeitigen Erregung ist es schwer, einer gewissen Vernunft zum Durchbruch zu verhelfen. Das war bei der Volkszählung vor 25 Jahren nicht anders.

Auf den T-Shirts vieler Demonstranten war Ihr Konterfei abgebildet, darunter stand "Stasi 2.0". Ärgert Sie das?

Wolfgang Schäuble: Ja, manchmal ärgert mich das schon. Besonders dann, wenn dieser Vergleich von Menschen kommt, die man eigentlich für gebildet hält. Die Gleichsetzung meiner Person mit der Stasi ist eine Beleidigung. Wer behauptet, es gäbe auch nur die entfernteste Ähnlichkeit zwischen der Realität in der DDR und in der Bundesrepublik, ist nicht nur geschichtsblind.

Ihren Kritikern macht Sorgen, dass die technischen Möglichkeiten der heutigen Sicherheitsorgane weit über die der Stasi hinausgehen...

Wolfgang Schäuble: Das ist doch Unsinn. Die Stasi hatte mehrere hunderttausend Mitarbeiter. Sie hat Menschen dazu gebracht, sich gegenseitig zu bespitzeln. Nicht einmal Ehegatten konnten einander trauen. Eltern mussten am Küchentisch darauf achten, was sie erzählen, damit ihre Kinder das nicht in der Schule ausplaudern. Das war eine Atmosphäre der Angst. Wer das mit der Bundesrepublik vergleicht, der diffamiert unsere Freiheitsordnung in einem Maße, wie wir es nicht zulassen dürfen. Wir haben nämlich in Deutschland schon einmal eine Freiheitsordnung durch verantwortungsloses und bösartiges Gerede derart diffamiert, dass am Ende die NS-Gewalt- und Willkürherrschaft an die Macht kommen konnte.

Auch Juristen und Politiker fürchten, dass die Demokratie hierzulande Züge eines Überwachungsstaates bekommt.

Wolfgang Schäuble: Wer schürt denn diese Angst? Wer hat denn den Leuten eingeredet, dass eine sechsmonatige Speicherung ihrer Kommunikationsdaten eine Bedrohung der Freiheit sei? Das waren gewisse Medien, Organe wie das Ihre gehören leider bisweilen auch dazu. Dabei ist es eine Frechheit, dass wir uns ausgerechnet von der politischen Linken vorhalten lassen müssen, unsere Sicherheitsorgane seien mit der Stasi vergleichbar. Dahinter steckt bei manchen natürlich auch der Versuch, die Stasi im Nachhinein zu verharmlosen.

Aber große Datensammlungen führen nun mal schnell zu Pannen bei sensiblen Informationen. Oder sehen sie das anders?

Wolfgang Schäuble: Das ist wahr. Es gibt diese Risiken. Alles in der Menschheitsgeschichte ist eben nicht nur Fortschritt, sondern birgt immer auch eine Gefahr. Wir haben das Telefonbuch bis vor kurzem noch als Alltagshilfe empfunden. Heute gilt es manchen wohl als riesige Datensammlung. Wollen wir deswegen auf die Vorzüge eines Telefonbuches verzichten? Das ist doch Maschinenstürmerei. Ich nehme den Datenschutz ernst, und damit er wirksamer realisiert werden kann, legt die Bundesregierung jetzt auch ein neues Gesetz vor.

Ein Telefonbuch lässt sich doch schwer mit Millionen Verbindungsdaten vergleichen. Die Frage ist doch, ob die Speicherung derart vieler Angaben nicht ein höheres Risiko darstellt als die Gefahren, vor denen Sie schützen wollen.

Wolfgang Schäuble: Das heißt, Sie wollen die Informationstechnologie ganz abschaffen?

Sie argumentieren sehr schwarz-weiß.

Wolfgang Schäuble: Ich bleibe nur in der Logik Ihrer Frage. Und wenn ich die weiterdenke, kann man nur zu diesem Schluss kommen.

Nein. Viele Polizeibeamte sagen etwa, dass sie auch ohne Vorratsdatenspeicherung erfolgreich ermitteln können. Sie hätten lieber noch ein paar mehr Beamte.

Wolfgang Schäuble: Klar. Aber ich kann doch trotzdem den Einsatz von Dienstfahrzeugen nicht verbieten und Beamte wieder auf Fußstreife schicken. Da muss nur ein Verbrecher mit einem schnellen Auto fahren und schon wären die Polizisten abgehängt.

Trotzdem: Wird Ihnen nicht mulmig zu Mute, dass ausgerechnet Konzerne wie die Telekom Verbindungsdaten speichern sollen?

Wolfgang Schäuble: Ich werbe dafür, dass man die Telekom fair beurteilt, in der Führung ist die Sensibilität vorhanden. Insofern kann man dem Konzern schon vertrauen.

...

[...]  Dann wird das BKA künftig Wohnungen überwachen, Telefone abhören und Festplatten durchsuchen können. Stellen Sie alle Bürger unter Generalverdacht?


Wolfgang Schäuble: Unsinn, wir stellen niemanden unter Generalverdacht. Das BKA hat eine neue Aufgabe übertragen bekommen: die Abwehr terroristischer Gefahren. Dazu braucht es genau die gesetzlichen Befugnisse, die jede Landespolizei seit 60 Jahren hat. Im übrigen sehe ich nicht, dass es gegen den Gesetzentwurf durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Das zeigte auch die Anhörung im Bundestag. Jeder Kabinettskollege weiß, dass es mein Ministerium mit der Frage der verfassungsrechtlichen Beurteilung sehr ernst nimmt. Ich schütze Grundrechte, ich gefährde sie nicht.

In Köln sind vor kurzem zwei Männer wegen Terrorverdachts festgenommen, wenig später aber freigelassen worden, weil ihnen nichts nachgewiesen werden konnte. Müssen Menschen in Zeiten des internationalen Terrorismus stärker damit rechnen, auch mal unschuldig in Haft zu kommen?


Wolfgang Schäuble: Die Sicherheitsbehörden haben die Aufgabe, Gefahren abzuwehren und schlimme Anschläge zu verhindern. Die Menschen in Deutschland können darauf vertrauen, dass sie hinreichend geschützt sind. Den Rechtsstaat macht aus, dass Unschuldige wieder frei kommen.




Aus: "Innenminister Schäuble über Grundrechte: "Ich schütze, ich gefährde sie nicht"" (14.10.2008)
Innenminister Schäuble vergleicht den Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung mit dem gegen die Volkszählung von 1987 - und sagt, warum er sich durch den Slogan "Stasi 2.0" beleidigt fühlt. Von DANIEL SCHULZ & VEIT MEDICK
Quelle: http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/ich-schuetze-ich-gefaehrde-sie-nicht/

-.-

Quote[...] Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat nach der Großdemo gegen den "Überwachungswahn" am Samstag in Berlin die "unverantwortliche" Erzeugung von Ängsten bei jungen Menschen durch Bürgerrechtsorganisationen, die "politische Linke" und "gewisse Medien" kritisiert. "Ich halte diese Kritik für unberechtigt", sagte der CDU-Politiker im Interview mit der taz. Dabei bezog er sich auf eine "europaweite Kampagne gegen die Vorratsdatenspeicherung".

Zugleich suchte Schäuble die verdachtsunabhängige Protokollierung der Nutzerspuren mit dem Hinweis zu verteidigen, dass diese "angesichts des 11. Septembers" richtig sei und keine Inhaltsdaten vorzuhalten seien. Zugriffe durch die Polizei auf die Datenberge bedürften einer richterlichen Genehmigung. Bei der "derzeitigen Erregung", die ihn an die Proteste gegen die Volkszählung vor 25 Jahre erinnere, sei es aber schwer, "einer gewissen Vernunft zum Durchbruch zu verhelfen".

Schäuble drückte seinen Ärger darüber aus, dass viele Demonstranten Plakate und Signets mit seinem Konterfei und der Aufschrift "Stasi 2.0" trugen: "Die Gleichsetzung meiner Person mit der Stasi ist eine Beleidigung." Die Staatssicherheit der DDR habe mehrere hunderttausend Mitarbeiter gehabt, Menschen dazu gebracht, sich gegenseitig zu bespitzeln, und eine "Atmosphäre der Angst" geschaffen. "Wer das mit der Bundesrepublik vergleicht, der diffamiert unsere Freiheitsordnung in einem Maße, wie wir es nicht zulassen dürfen." Eine Frechheit sei es, dass gerade die Linke solche Gegenüberstellungen anstelle. Dahinter sieht der Innenminister "bei manchen" auch einen Versuch, "die Stasi im Nachhinein zu verharmlosen".

Persönlich nehme er den Datenschutz ernst, versicherte Schäuble. Der technisch Fortschritt berge aber zwangsläufig Risiken, wie sie etwa mit großen Datensammlungen einhergehen würden. Man könne ja nicht das Telefonbuch verbieten, nur weil manche mit den darin enthaltenen Informationen Missbrauch treiben: "Das ist doch Maschinenstürmerei." Wer gegen die Vorratsdatenspeicherung sei, wolle die Informationstechnologie und die damit verbundene Anhäufung "bis vor Kurzem nicht einmal vorstellbarer" Datenmengen offenbar ganz abschaffen.

Dass ausgerechnet Konzerne wie die von Datenskandalen geschüttelte Deutsche Telekom Verbindungs- und Standortdaten sechs Monate aufbewahren sollen, bereitet dem Minister zudem keine schlaflosen Nächte. In der Führung des Bonner Unternehmens sei "Sensibilität" in Datenschutzfragen vorhanden. Insofern könne man dem Konzern schon vertrauen.

Skeptisch äußerte sich Schäuble zu den von Datenschützern, großen Wirtschaftsakteuren und den Grünen erhobenen Forderung, den Datenschutz direkt im Grundgesetz zu verankern: "Das weckt Erwartungen, die nicht erfüllt werden könnten." Zudem habe das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bereits aus dem Grundgesetz abgeleitet. Eine darüber hinaus gehende Verfassungsänderung "wäre der Ersatz von faktischem Handeln durch Rhetorik". Für reine Signalwirkungen sei der Grundrechtskatalog ferner "wirklich nicht zuständig".

Zuversichtlich zeigte sich der Verfassungsminister, dass trotz der weiteren Verzögerungen bei den abschließenden Beratungen der geplanten Ausweitung der Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) das entsprechende Gesetzesvorhaben "in Kürze verabschiedet werden kann". "Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken" gegen das Projekt, mit dem unter anderem eine rechtliche Basis für heimliche Online-Durchsuchungen geschaffen werden soll, sehe er nicht.

Quote14. Oktober 2008 18:40
"gewisse Medien" - damit kann eigentlich nur Heise gemeint sein - (kwt)
Haskell Mustard


Quote14. Oktober 2008 18:56
Herr Schäuble nehmen Sie zur Kenntnis:
Pesthörnchen (142 Beiträge seit 02.08.08)

Ich bin weder jung, noch von Bürgerrechtlern verführt.
Noch stehe ich am linken Abgrund oder lese falsche Medien
wie die von Springer, Burda und Bertelsmann.
Sie sind unerträglich für jeden wahren Demokraten.
Nehmen sie endlich ihren Hut und ihren Pseudoterror
und lassen Sie die Bürger freiheitlich in Ruhe.

Hochachtungsvoll

PH.


Quote14. Oktober 2008 19:03
Ich bin begeistert!
H Huber (212 Beiträge seit 04.11.06)

Und zwar deshalb, weil der Widerstand gegen die
Vorratsdatenspeicherung nun zu Herrn Schäuble durchzudringen scheint.

Ich möchte den vielen Demonstranten danken, und natürlich auch Heise,
welche sich diesem wichtigen Thema ausführlich und gut widmen, obwohl
es vom Themengebiet her eher ein Randthema wäre.


Quote14. Oktober 2008 19:16
Wehret den Anfängen
Hacker-Staat, Tobias Weisserth (475 Beiträge seit 22.03.07)

Als die Nazis noch keine Verbrecher waren, hat sie auch niemand mit
dem Kaiserreich verglichen...

Als die Verfassungsbeschwerde mit über 30.000 Unterschriften
gestartet wurde, hat Schäuble sie mit einem NAZI Vergleich lächerlich
gemacht (Sinngemäß: "Wir hatten den größten Feldherrn aller Zeiten,
jetzt haben wir die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten.")

Nun waren zigtausende Menschen auf der Strasse um gegen seine
verbrecherische Politik zu demonstrieren, er sah sein Konterfei auf
diesen T-Shirts und nun wirft er der Öffentlichkeit, die von ihren
pluralistischen, demokratischen Rechten Gebrauch macht, Verharmlosung
der STASI vor. Noch dazu sind alle, die sich gegen die
Vorratsdatenspeicherung engagieren aus der linken Szene, könnte man
meinen.

Was für ein RIESEN-Ar...l..h, der Herr Schäuble.

Und was die Linken angeht:

Ich hasse die linke Szene. Die meisten sind dumm, blind vor Ideologie
und gieren danach wesentliche Freiheitsrechte wie das Recht auf
Eigentum und andere Grundrechte einzuschränken und haben immer noch
nicht mit dem Unrechtsstaat DDR abgeschlossen. Trotzdem finde ich es
scheisse, wenn im Vorfeld des G8 Gipfels dutzende Hausdurchsuchungen
und Ermittlungsverfahren zur Einschüchterung gestartet werden, die zu
keiner einzigen Verhaftung oder Verurteilung geführt haben (was von
Anfang an klar gewesen ist...). Wie das in der Zukunft mit
weitreichenden Überwachungsmaßnahmen aussieht, wissen wir alle.
Schönen Gruß auch an diese faschistoide Tante Harms von der
Bundesgeneralanwaltschaft! Amtsmissbrauch ist das!

Ich verabscheue die Linke, aber wenn deren demokratische Rechte mit
Füßen getreten werden, unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung,
dann hasse ich das noch viel mehr, denn solche Angriffe richten sich
gegen alle.

Schäuble und seine Union bekommen irgendwann nochmal die Quittung für
ihr Handeln. So oder so. Und wenn am Ende nur in den
Geschichtsbüchern steht, dass unter Schäuble die Grundsteine für die
nächste deutsche (europäische?!) Diktatur gelegt wurden.

Schönen Abend noch!


Quote14. Oktober 2008 19:31
Die Gleichsetzung meiner Person mit der Stasi ist eine Beleidigung...
demmi23 (27 Beiträge seit 25.04.06)

Die Gleichsetzung aller Bürger mit Terroristen ist eine Beleidigung!


Quote14. Oktober 2008 19:37
Advocadus Diaboli: Kritik an Schäuble absolut berechtigt!
Advocadus Diaboli (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)

Das sind ja wieder tolle Un-Wörter mit denen unser werter Herr
Innenminister um sich wirft. "Unverantwortliche" Erzeugung von
Ängsten bei jugen Menschen zum Beispiel. Danke Wolfgang, mir war
schon klar, daß mich die langen Haare jünger aussehen lassen,
trotzdem fühle ich mich mit 47 nicht mehr unbdingt als "jung".

1968 war ich mit 7 Jahren tatsächlich zu jung um zu verstehen was da
politisch im Land abging. Aber ich hatte die Gnade von "alten" Eltern
die auch den zweiten Weltkrieg als "junge Erwachsene" miterlebt haben
und die mir für mein Leben ein paar "Überlebensregeln" mitgegeben
haben. Eine davon war, stets Dinge als nicht "gottgegeben"
hinzunehmen sondern eben zu hinterfagen warum etwas so ist wie man
vorgibt daß es sei und wer z.B. von rigendwelchen neuen Gesetzen
profitiert. Und bislang bin ich mit dieser "Regel" sehr gut gefahren
und habe durchaus das Gefühl, ein "mündiger" Bürger zu sein, der
damit nur schwer *manipulierbar* ist.

Es geht also nicht darum, "jungen Menschen" Angst zu machen, sondern
vielmehr darum, dafür zu sorgen, daß diese jungen Menschen - die
heute ja leider auch dank der Regierungspolitik der letzten
Jahrzehnte deutchlich weniger rosige Zukunfstaussichten haben als ich
in meiner Jugend - die Fähigkeit zum kritischen Hinterfragen von
Sachverhalten zu vermitteln. Also genau das was einen "mündigen
Bürger" ausmacht und vor dem die aktuelle politische "Elite" soviel
Angst hat.

Zum Thema "Angeischts des 11. Septebmer" habe ich ja schon meine
Meinung als Antwort auf das Posting von Algorithman gepostet.
Trotzdem finde ich es sehr subtil, hier mit einer "gewissen Vernunft"
arugmentieren zu wollen. Angesichts der diversen Datenschutzskandale
der letzten Wochen empfinde ich es durchaus als Zeichen einer
"gewissen Vernunft" die globale Datensammelwut zu hinterfagen. Und
sich zu fragen, ob das was wir bisher erfahren haben nur die Spitze
des Eisbergs ist während der Rest der Vorfälle von den Nachrichten
der globalen Finanzkrise "überdeckt" wird.

Was den Stasi-2.0-Vorwurf angeht: Ja Herr Schäuble, es ist
beleidigend wenn wir nur ihre Person mit der Stasi 2.0 vergleichen.
Natürlich sind sie die Symbofigur für Vorratsdatenspeicherung und
sonstige Maßnahmen, aber wir sollten dabei auch die diversen anderen
Landesinnenminister oder den Herrn Zierke vom BKA nicht ausklammern.
Ein paranoider Innenminister macht noch keine Stasi 2.0, ein Netzwerk
aus Überwachungsfanatikern schon.

Und ein Vergleich der Methoden des deutschen Rechtsstaates mit denen
der Ex-DDR ist in jedem Falle zulässig und diffamiert nur dann, wenn
der Vergleichende auch bei aller Mühe sich schwer tut, hier
tatsächlich signifikante Unterschiede zu finden. Es geht auch nicht
darum, die Stasi posthum zu verharmlosen, aber genau aus der
Verpflichtung eine "Stasi reloaded" zur verhindern müssen wir wachsam
bleiben und die Regierungspolitik mit der Messlatte unseres
Grundgesetzes messen. Abweichungen müssen vom
Bundesverfassungsgericht bewertet und von der Regierung ggf.
korrigiert werden, und nein ich meine mit "korrigiert" kein Rumfeilen
an der Messlatte "Grundgesetz" sondern eher die Einhaltung der darin
definierten Regelns.

Es ist zudem eine sehr weit hergeholte Unterstellung, daß "wer gegen
die Vorratsdatenspeicherung sei, wolle die Informationstechnologie
[...] abschaffen". Sehr viele VDS-Gegner die ich kenne verdienen
ihren Lebensunterhalt mit genau dieser Informationstechnologie und
wissen sehr genau um die Risiken von unkontrolliert wachsenden
Datenbergen dank unkontrollierter Datensammelwut. Glauben Sie
tatscählich Herr Schäuble, daß diese Leute sich ihrer Lebensgrundlage
berauben wollen indem sie die IT abschaffen...? Vielleicht sollten
Sie mal Friedrich Dürrenmatts "Physiker" lesen, aber ich kann
natürlich nachvollziehen, daß viele IT-Experten den Widerstand einem
Aufenthalt in der Klapsmühle vorziehen.

Sehr befremdlich finde ich aber ihr blauäugiges Vertrauen in die
Führung der Telekom die "Sensibilität" in Datenschutzfragen habe. Wie
war das doch nochmal mit dem Korruptionsskandal bei Siemens? War
Heinrich von Pierer nicht auch mal ans Kandidat für das Amt des
Bundespräsidenten gehandelt weil er ja so vertrauenswürdig war und
nun hat er in seinem ehemaligen Unternehmen Hausverbot. Ein altes
Sprichwort sagt: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser." Könnte es
sein, daß hier wieder schwarze Koffer als "vertrauensbildende
Maßnahme" eingesetzt wurden?

Zustimmen muß ich hingegen beim Punkt "Datenschutz ins GG". Hier
sollte man Augenmaß bewahren, denn eines der großen Vorteile des GG
ist dessen Überschaubarkeit. Dieman will seine Grundrechte in einem
26-bändigen Werk mit 23453 Seiten verankert haben... hier gilt
wirklich die Devise es einfach und vor allem für jeden verständlich
zu halten.

Zum BKA-Gesetz hingegen habe *ich* eine ganze Latte von Bedenken. Ein
Staat dessen Polizei Bürger *heimlich* auspitzeln will erinnert
leider sehr stark an eine Organisation namens "GeStaPo" im
1000-jährigen Reich. Zumal mir als IT-Experten durchaus klar ist, daß
alle diese Methoden nur geeignet sind die kleinen Fische (aka
Filesharer) zu erwischen während die wirklich Kriminellen hier
genügend Möglichkeiten haben trotzdem unüberwacht zu kommunizieren.
Faktisch ist die Online-Durchsuchung nichts anderes als eine
Nebelkerze die dem manipulierten Bildzeitungsleser suggerieren soll,
daß der Staat sich um sein Wohl sorgt.

Ich habe fertig. Zumdinest für dieses Posting, ansonsten werde ich
keine Gelegenheit auslassen die Mißstände in Deutschland
anzuprangern.

SCNR


Quote14. Oktober 2008 20:19
Angesichts des 11. September notwendig...
cray3000 (mehr als 1000 Beiträge seit 03.09.01)

Wieso, am 11.9.2001 konnte man doch auch ohne Vorratsdatenspeicherung
Osama BinLaden als schuldigen ausfindig machen. Die sache ist
vollkommen aufgeklärt!

PS: Es ist Ironie im Text zu finden


Quote14. Oktober 2008 20:38
Das Argument 11. September
neTear (mehr als 1000 Beiträge seit 26.08.01)

Wer immer noch den 11.September als "Argument"
für mehr Überwachung heranzieht, lebt in einer Scheinwelt
und fernab jeglicher Realitäten. Okay nichts Neues.

Der 11.9.01 wurde bisher nicht kriminalistisch aufgearbeitet,
und aufgeklärt, sondern strotzt vor Lügen und Vertuschungen.
Selbst die Mehrheit der Amerikaner gehen mittlerweile von einem
"inside-job" aus und nicht davon, dass der Fall irgendetwas
(direkt) mit dem Islam zu tun hat.

Wer daran immer noch zweifelt sollte sich einmal
> > http://video.google.com/videoplay?docid=-2152679313583916027
anschauen.

Es sind "Seinesgleichen"! die diesen Anschlag geplant
und durchgeführt haben. Für diese Annahme reicht mir
z.B die mittlerweile bewiesene Tatsache, dass ein
bekannter amerikanischer Geheimdienst den Anschlag
aufs WTC in 1993 geplant, finanziert UND unter
Suggestion einer "Übung" in Auftrag gegeben hat.

Wer das als VT abtun möchte, dem sei gesagt, auch
Geheimdienste können unterwandert werden, ich will
gar nicht einen gesamten Geheimdienst schlecht reden oder
deren Aufgaben unterschätzen respektive deren Existenz
in Frage stellen.

Lieber Herr Schäuble,
wenn sie es mit einer friedlichen freien Weltgemeinschaft
ernst meinen, dann tragen sie zur Aufklärung des 11.9.2001
bei, das Instrumentarium dazu haben sie in der Hand, sie
brauchen dazu keine bespitzelten Bürger, sondern nur
etwas Zivilcourage!

neTear/


Quote14. Oktober 2008 21:26
Geistiger Brandstifter beklagt Eintreffen der Freiw. Feuerwehr als Panikmache
sys3

Das sind echt harte Zeiten für Berufs-Satiriker.




Quote15. Oktober 2008 00:09
Was mir Angst macht...
Baneus

... sind keine Bürgerrechtsorganisationen, Herr Schäuble.

Offen gestanden, ich befasse mich gar nicht mit diesen Leuten.

Was mir Angst macht, sind derart nonchalant hingelogene Aussagen wie
Ihre.

Als Informatiker und IT-ler mit mittlerweile 2 Jahrzehnten
Berufserfahrung weis ich sehr wohl - und allemal besser als Sie - was
mit solchen Datenbeständen möglich ist.

Sie wollen eine Kontrolle der gesamten Bevölkerung, dafür ist Ihnen
jedes Mittel, jede Verunglimpfung und jede Lüge recht.

Sie sind ein durch einen Anschlag psychisch gestörter Mann, der im
Rollstuhl nur noch seiner privaten Paranoia fröhnt. Begeben sie sich
endlich in eine angemessene Behandlung, anstatt einen ganzen Staat zu
drangsalieren.

bane



Aus: "Schäuble: Kritik an Vorratsdatenspeicherung "unberechtigt"" (Stefan Krempl) / (vbr/c't)   (14.10.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Schaeuble-Kritik-an-Vorratsdatenspeicherung-unberechtigt--/meldung/117377


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Laut dem EU-Generalanwalt Yves Bot ist die Rechtsgrundlage für die Vorratsdatenspeicherung in Europa gültig. Er empfiehlt dem EuGH, die von Irland angestrengte Klage abzuweisen. Seine Empfehlung ist nicht bindend, die Richter folgen dem Generalanwalt aber meist.

...

QuoteHm...
liquidsnake, vor 17 Stunden, 27 Minuten
"Er bestätigte die Richtlinie aus rein formalen Gründen. Die Frage der Verletzung der Grundrechte wurde von Bot nicht behandelt. Die gespeicherten Daten sollen der Ermittlung und Aufdeckung von Straftaten einschließlich des Terrorismus dienen."

Das sagt eigentlich schon alles, wie ich finde. Grundrechte? Wen interessiert's? Wir jagen unsichtbare Terroristen, bei entsprechender Bestech... - äh, Lobbyingarbeit auf Zuruf der Contentindustrie vielleicht künftig auch Raubmordkopierer, bei anhaltender EU-Skepsis zur Sicherung des inneren Friedens eventuell noch Nationalisten und EU-Kritiker, Regierungskritiker und Blogger, ... - alles zum Besten der [gesetzestreuen] europäischen Bürger!



Aus: "Vorratsdatenspeicherung bestätigt" (14.10.2008)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/314628/



Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der britische Telekomkonzern BT muss vorerst keine Verbindungsdaten mehr speichern, weil ihm der deutsche Staat die anfallenden Kosten nicht ersetzt. Die laufenden Kosten betragen laut BT 420.000 Euro im Jahr.

Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einer am Dienstag bekanntgewordenen einstweiligen Anordnung, berichtete das "Handelsblatt".

Die BT hatte sich demnach geweigert, die Daten ihrer Kunden aufzubewahren, ohne dass der Bund die Kosten ersetzt. Das Gericht habe dem Konzern recht gegeben und mit der Anordnung die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt. Das gilt nur für die BT.

Die BR begrüßte das Urteil naturgemäß und erklärte gegenüber der Zeitung, dass das Gericht damit deutlich gemacht habe, dass der Staat die Industrie nicht grenzenlos und ohne adäquate Entschädigung für hoheitliche Aufgaben heranziehen könne. Der Anbieter ist der Meinung, dass der Bund alle anfallenden Kosten selber tragen muss.

Über die Entschädigungsforderung entscheidet laut Bericht das deutsche Bundesverfassungsgericht.

Die klagende deutsche Tochter der britischen BT hätte nach eigenen Angaben mindestens 720.000 Euro aufwenden müssen, um die technischen Voraussetzungen für die Datenspeicherung zu schaffen.

Überdies entstünden weitere laufende Betriebskosten von 420.000 Euro im Jahr. Dies sei auch deshalb unangemessen, da wegen ihres Kundenkreises, in erster Linie große Unternehmen sowie Behörden des Bundes und der Länder, kaum Anfragen von Strafverfolgungsbehörden zu erwarten seien.

Die deutsche Bundesregierung kann gegen den Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Die Berliner Richter hatten im Juli in einem ähnlich gelagerten Fall die Auffassung vertreten, dass der gesetzliche Zwang zur entschädigungslosen Vorratsdatenspeicherung unzulässig in das Grundrecht auf Eigentum eingreift. Sie legten deshalb diesen ersten Fall ebenfalls dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.

Die Berliner Richter hatten damals in ihrer Vorlage argumentiert, dass die Überwachung eine "wesensfremde Aufgabe" für Telekomanbieter sei.

Vielmehr sei es ihre Aufgabe, die Telekommunikation ihrer Kunden vertraulich und abhörsicher zu gestalten.

Werden Unternehmen im Rahmen der Strafverfolgung zur Datenspeicherung ohne Entschädigung der Kosten herangezogen, sei das ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht auf freie Berufsausübung und auf Eigentum am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Wann Karlsruhe in dem Fall entscheiden wird, ist noch offen.

[futurezone | AFP | Handelsblatt]


Aus: "Vorratsdatenspeicherung nicht "gratis"" (21.10.2008)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/316340/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das BKA deshalb rät Computernutzern zur peniblen Trennung zwischen Internet-Surfen und sensiblen Vorgängen wie etwa dem Führen von Online-Konten: "Am besten benutzen Sie zwei voneinander getrennte Betriebssysteme – eines fürs Online-Banking und ein anderes fürs Surfen", äußerte sich BKA-Chef Ziercke gegenüber dpa. Beim Geldabheben solle man den Türöffner möglichst mit einer anderen Karte bedienen als den Geldautomaten.

Ziercke begründete das mit den immer raffinierteren Methoden Krimineller, Heimcomputer mit Trojanern zu infizieren. Diese Schadprogramme lieferten den Tätern Zugangsdaten jeder Art: Alle Arten von Zugangsdaten könnten illegal abgegriffen und – wie ein Personalausweis – missbräuchlich verwendet werden, so der BKA-Chef. Es könne schon reichen, wenn ein Täter eine E-Mail mit einer Reisebuchung mitliest. Er hätte dann Anhaltspunkte dafür, wann er ungestört einbrechen kann. Dass deutsche Banken inzwischen fast flächendeckend ihre Online-Konten mit iTANs (indizierte TAN-Listen) sicherten, habe das Geschäft der Kriminellen zwar erschwert, aber nicht unterbunden.

Zur Bekämpfung dieser Delikte ist die Polizei nach Zierckes Darstellung auf die Vorratsdatenspeicherung angewiesen. Die IP- Adresse sei oftmals die einzige Spur zu den Tätern. Wenn die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg habe und das BKA diese Daten nicht mehr bekommen könnten, sei das für die Ermittler das Ende. (dpa) / (pen/c't)


Quote1. November 2008 11:39
Fast ohne Worte (siehe Zitat) :-) (Editiert vom Verfasser am 01.11.08 um 11:40)
Sir. Drty Pinapplz (398 Beiträge seit 04.12.07)

"Mit immer mehr Raffinesse spähen Computerkriminelle sensible Daten
von Bürgern aus."

Hehe - z.B mit VDS.

...


Quote1. November 2008 11:55
Aha. Der Tan-Ausspäher ist jetzt also Terrorist...
Teletrabi (mehr als 1000 Beiträge seit 17.03.03)

...wozu wurde die VDS nochmal von der EU einem vorgesetzt? Da ist
falsch parken dann vermutlich auch ein Anschlag auf
volkwirtschaftlich wichtige Infrastruktureinrichrichtungen?


Quote1. November 2008 11:54
Ähm, VDS doch nur bei richtig schlimmen Straftaten
Candyman1985 (12 Beiträge seit 29.12.07)

Täusche ich mich jetzt so sehr?! War nicht mal die Rede davon, dass
die VDS offiziell nur für besonders schwere Straftaten genutzt wird?

Also ein Computerbetrug, so blöd es auch sein mag, zählt für mich
noch nicht zu besonders schweren Straftaten.

Quote1. November 2008 12:18
Re: Ähm, VDS doch nur bei richtig schlimmen Straftaten
make.conf (17 Beiträge seit 26.10.08)

Klar war da mal die Rede davon. Du hast aber nicht ernsthaft
geglaubt, das das in irgendeiner Weise bindend ist, oder?

Im übrigen gilt ganz pragmatisch:

<kanzlerin>
Das sind aber Dinge, über die darf man nicht diskutieren, die muss
man einfach machen.
</kanzlerin>



Quote1. November 2008 12:03
Und wieso sollten Computerkriminelle nicht raffiniert genug sein,
Bertelsmannrepublik Deutschland (331 Beiträge seit 29.06.07)

einen (gehackten) Proxy außerhalb der Reichweite z.B. des BKA zu
benutzen? Diese Nebelkerze von Ziercke ist schon fast eine
Beleidigung.

Gruß


Quote1. November 2008 12:34
Das Hauptziel der Vorratsdatenspeicherung
Gulasch Nikov (mehr als 1000 Beiträge seit 05.05.05)

...besteht immer noch in der Einschüchterung der Bevölkerung und der
Zementierung der herrschenden Machtverhältnisse.

Wobei man sich angesichts des Börsencrashs ja fragen kann, ob der
Zement nicht besser anderswo ausgeschüttet werden sollte ;-)


Quote1. November 2008 12:28
FT:Mit immer mehr Raffinesse spähen Computerkriminelle sensible Daten von Bürger
UL90 (mehr als 1000 Beiträge seit 27.04.02)

Das BKA (_B_und _K_rimineller _A_emter) bedient sich dabei einer
besonders raffinierten Methode: über das Durchpeitschen
grundgesetzwiedriger Gesetze durch den Bundestag bekommt es die
Lizenz zum Abhören™ und installiert bei jedem Provider Backdoors.
Eine Ausspähung dieses Ausmaßes hat es vorher noch nicht gegeben, das
stellt sogar die Telekom-Abhörmaßnahmen in den Schatten.


Quote1. November 2008 12:48
Der Anfang las sich schonmal gut ...
alladin (9 Beiträge seit 02.09.08)

Schade. So gut es sich zu Anfang las, dass vom BKA die Informationen
von www.bsi-fuer-buerger.de repetiert wurden und der 'dümmste
anzunehmende User' damit weniger vertreten ist: die Argumentation
stimmt leider wieder mal nicht.

Wer bei heise news in den Meldungen zurückblättert, kommt auf eine
Meldung mit ca. 200.000 gehackten websites. Wie viele davon haben
einen shop und die übermittelten Buchungsdaten der Verkäufe in der
Datenbank abrufbar gespeichert abgelegt? Beim Datenklau i.S. tcom
wurden angeblich 17.000 Stammdatensätze aggegriffen mit
Zahlungsverbindungen. Beim Axel-Springer Verlag un dessen
Publizierung der Anzeigenkundendaten hat sich die Szene wohl auch gut
bedienen können.

Das schmälert nicht den Ansatz, E-Banking abzusichern - lobenswert.

Danach die Kurve zur Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung -
das ist dann jedoch wieder technisch unsachlich. Hätte er lediglich
auf die Auskunft zu Einwahldaten und deren Speicherung abgehoben,
müsste man ihm uneingeschränkt zustimmen. Die gesamte
Vorratsdatenspeicherung dafür in den Topf zu werfen passt nicht.

Was ein Krimineller machen wird, um sich der Beobachtung zu
entziehen? Mietserver in China oder einem anderen Vertreter der
Rechtstaatlichkeit und dann eine verschlüsselte VPN-Verbindung
(pptp/ipsec/openvpn) bis dort. (Diese Server kriegt man auch in den
Staaten angeboten. Zusammen mit dem Angebot des Providers, die
Identität des Serverbetreibers komplett zu verschleiern.)
Ab dem Server dann Einstieg in's Tor oder JAP-Netz. Das ist der Level
der Kriminalität und der lässt sich dann auch mit noch so viel schön
gespeicherten Vorratsdaten nicht aufklären.

Mich würde in diesem Zusammenhang mehr interessieren, warum BSI und
BKA noch immer keine zentrale Meldestelle für cybercrime in
Deutschland eingerichtet haben? (vgl. http://www.cybercrime.gov/
http://www.cybercrime.ch/ ). Daran, dass cybercrime.de bereits
registriert wurde (leider nicht von Behördenseite) soll's doch wohl
nicht scheitern?


Aus: "Computerkriminelle verwenden immer raffiniertere Methoden" (01.11.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Computerkriminelle-verwenden-immer-raffiniertere-Methoden--/meldung/118264


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Zugriff der Sicherheitsbehörden auf gespeicherte Telefon- und Internetdaten ist vom Bundesverfassungsgericht erneut eingeschränkt worden. Nach einer am Donnerstag veröffentlichten einstweiligen Anordnung dürfen die Telekommunikationsunternehmen solche Daten vorerst nur dann an die Polizei übermitteln, wenn es um die Abwehr einer "dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person" oder um die Sicherheit des Bundes geht.

Auch für den Datentransfer an Nachrichtendienste gelten Beschränkungen. Damit gab das Karlsruher Gericht einer Gruppe von Beschwerdeführern um den Berliner Anwalt Meinhard Starostik teilweise recht. (Az: 1 BvR 256/08 - Beschluss vom 28. Oktober 2008)

Bereits im März hatten die Gegner der umstrittenen Massenspeicherung von Verbindungsdaten - Inhalte sind nicht betroffen - mit einen Eilantrag in Karlsruhe teilweise Erfolg gehabt. Danach dürfen die Telefondaten zwar - wie seit dem 1. Januar vorgeschrieben - für sechs Monate gespeichert werden. Einen Zugriff zum Zweck der Strafverfolgung begrenzte Karlsruhe vorerst auf Ermittlungen wegen besonders schwerer Straftaten.

Die damalige wie auch die neue Anordnung gelten nun für weitere sechs Monate. Mit einer Verhandlung in der Hauptsache wird erst im nächsten Jahr gerechnet, weil Karlsruhe noch auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wartet, der derzeit die Rechtsgrundlage für die Speicherpflicht überprüft. Insgesamt haben mehr als 34.000 Bürger Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Auslöser der neuerlichen Eilentscheidung sind die neuen Polizeigesetze in Bayern und Thüringen sowie das bayerische Verfassungsschutzgesetz. Den dort vorgesehenen Abruf der Daten zur Abwehr drohender Gefahren hat der Erste Senat nun auf gravierende Fälle beschränkt und, außer bei "Gefahr im Verzug", an die Zustimmung eines Richters geknüpft.

Grünen-Geschäftsführer Volker Beck forderte die Bundesregierung zur Rücknahme der Speicherpflicht auf. Weder die Kundendaten noch die gespeicherten Verbindungsdaten seien bei den Telekommunikationsunternehmen sicher, teilte er in Berlin mit.

Nach den Worten des Ersten Senats drohten den Bürgern durch die im Gesetz vorgesehene Datennutzung "Nachteile von ganz erheblichem Gewicht". Denn durch den Zugriff auf die Daten könnte die Polizei "weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten der Betroffenen" wie auch über völlig unverdächtige Kontaktpersonen erhalten.

Kritik äußerten sich die Richter an den Zugriffsbefugnissen von Verfassungsschutz und Nachrichtendiensten. Die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen ihnen die Nutzung der Verbindungsdaten erlaubt sein soll, seien "unscharf und konkretisierungsbedürftig", heißt es in der Begründung. Für einen Datenzugriff könnte es bereits ausreichen, dass jemand an einer Veranstaltung einer nicht verbotenen, aber als extremistisch eingestuften Partei oder Gruppierung teilnehme oder nur einen "falschen Ort" aufsuche.

(dpa/AP/grc/akh/mri)

Quote

06.11.2008 11:46:05

derrath: Dumm geboren und nichts dazugelernt.

[...] Mein Eindruck ist, dass das Bundesverfassungsgericht nicht nur Ahnung von der Verfassung hat, sondern auch versucht, sich - im Gegensatz zu unseren Politikern - eine objektive und fundierte Meinung zu bilden. Das war auf jeden Fall mein Eindruck, wenn Prozessbebobachter einzelne Verhandlungen geschildert haben.

Ich frage mich, wann unsere Polit-Kasper endlich mal einsehen, dass die Bürger ihre Auftraggeber sind und nicht irgendwelche Interessensgruppen und paranoide Abgeordnete, die es mit der Wahrheit und den Koffern nicht allzu genau nehmen.


Quote

06.11.2008 11:38:11

derrath: Wer sind eigentlich die Verfassungsfeinde?

Da kassiert das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz nach dem anderen, aber unsere Politeska ignoriert die Verfassung munter weiter.

Warum werden diese "Spitzen-" Politiker nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Sonst sind sie doch damit auch schnell dabei.


Quote

06.11.2008 11:29:53

elektrograph: Die Politik-Ignoranz geht weiter...

Leute, die gerade so den Knopf zum Versenden einer Mail finden, entscheiden über wässrig formulierte Überwachungsgesetze, ohne wirklich die Tragweite ihrer Entscheidungen zu überblicken. Darunter sind Leute wie Herr Schily, die geschäftliche Beziehungen zu Herstellern von Überwachungstechnik unterhalten.

Wie korrupt und krank wird dieses Land eigentlich wirklich - und keiner hat es gemerkt?

Es hagelt seit Monate Eilentscheide des BVG wegen verfassungsfeindlicher Gesetze, und den Medienmainstream interessiert das höchstens auf Seite 3.


Quote

06.11.2008 11:26:43

Compiler: Gesetzgeber und Gesetznehmer...

Man hat schon desöfteren mal den Eindruck hier wird ein Theater aufgeführt.

Es werden Gesetze geamcht, die wieder gekippt werden, und das Verfassungsgericht scheint zum Glück wenigstens mehr Ahnung von der Verfassung zu haben als die Politiker welche Gesetze beschliessen, die nicht Verfassungskonform sind. Ist denn die Ermittlung der Konformität mit den Grundrechten nicht zumindest schon in der Vorlaufphase der Gesetzgebung möglich ? Muss die Politik immerzu nur beweisen wie wenig Ahnung sie wirklich haben ? Warum werden diese Gesetze nicht mehreren unabhängigen Prüfstellen vorgelegt ? Schon die meisten Provinzanwälte haben bei allen gekippten Gesetzen bisher schon vorher gewusst, daß die Verfassungrichter da leicht anderer Meinung sein könnten. Das ganze ist eine sinnlose Zeit und Geldverschwendung ! Der Bürger kommt sich verar...t vor !



Aus: "Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt" (06.11.2008 )
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,tt4m1/computer/970/316850/text/


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Auf die Daten, die durch die Vorratsspeicherung erhobenen werden, greifen staatliche Ermittler intensiv zu. Zwischen Mai bis Juni 2008 haben Richter in fast 2.200 Fällen die Zugriffe angeordnet. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

Im Rahmen von annähernd 2.200 Ermittlungsverfahren haben Richter von Mai bis Juni 2008 die Offenlegung der Telefon- und Internetverbindungen von Menschen in Deutschland genehmigt. Das ergab eine Kleine Anfrage der FDP-Innenexpertin Gisela Piltz an die Bundesregierung, die der Berliner Zeitung vorliegt. In 934 dieser Verfahren nutzten die Ermittler die Vorratsdaten. Bei 577 weiteren Verfahren liegen keine Angaben darüber vor, ob die Ermittler auf die Vorratsdaten tatsächlich zugegriffen hätten. In 96 Fällen blieb das Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft ohne Ergebnis.

"Aus der Antwort der Bundesregierung geht nicht hervor, in wie vielen Fällen die Speicherungspflicht von entscheidender Bedeutung für den Ermittlungserfolg war", sagte Piltz der Zeitung. Sie hofft, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung aufheben wird.

Seit dem 01. Januar 2008 ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in Kraft. Das Gesetz wurde von CDU, CSU und SPD am 9. November 2007 gegen die Stimmen von FDP, Grünen und Linken beschlossen. Von 82 Millionen Deutschen werden die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen für sechs Monate gespeichert.

Auf Vorrat erfasst werden die Rufnummern von Anrufer und Angerufenem, die Zeit des Anrufs, bei Mobiltelefonen die 15-stellige IMEI-Nummer zur Geräteidentifikation und die eingebuchten Funkzellen, um den Standort zu bestimmen. Dasselbe gilt für SMS. Bei anonymen Prepaidkarten wird auch das Datum der Aktivierung erfasst und die Funkzelle. Bei VoIP müssen auch die IP-Adressen der Gesprächspartner aufgezeichnet werden. Zugriff auf die Daten erhalten Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste. (asa)

QuoteNur in Ausnahmefällen, unter strenger richterlicher Kontrolle....
Datum: 03.12.08 - 13:52
Autor: Der Erfasste

Da sieht man mal wieder wie glaubwürdig die Beteuerungen von Herrn Schäuble und Co wirklich sind:
Nur in seltenen Ausnahmefällen, bei schwerwiegenden Verbrechen, wenn eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht und auch dann nur in eingeschränkter Weise darf überhaupt erst auf Vorratsdaten zugegriffen werden (ich gebe zu es ist etwas überspitzt).

2200 Fälle zwischen Mai und Juni!!!!2008 beweisen, dass der spezielle Sonderfall, wie es die Befürworter in Interviews immer betonen, die Regel ist!!!

Letztendlich baut man den Staat unter dem Vorwand des Terrorismus in einen Überwachungsstaat aus. Ist unser Staat dann noch besser wie jene Staaten die der Westen als "Schurkenstaaten" bezeichnet?
Können wir z.B. überhaupt noch die Überwachung in China anprangern?

Von den Technischen Maßnahmen sind wir von diesen Ländern nicht mehr weit entfernt, aber bei uns dient ja alles nur der Freiheit und Sicherheit der Bevölkerung ;-)


Quote2200 ist nicht viel im Vergleich...
Datum: 03.12.08 - 12:58
Autor: Crass Spektakel
2200 ist nicht viel im Vergleich zu rund 250.000 gewalttätigen und 700.000 insgesamten Straftaten pro Jahr:

[www.destatis.de]

Also bitte erstmal in Relation setzen bevor man rummeckert, mit 2200 Fällen sind ja nichtmal die Vergewaltigungen in Deutschland abgedeckt.


QuoteIch versteh eure Politik nicht
Datum: 03.12.08 - 12:45
Autor: ihrname2353
Warum können die das mit euch einfach so machen, alle mundtot oder was?
Vermutlich ist es in unserem Land schon länger so, nur weiss niemand was davon. Aber ihr solltet euch doch längst mal auf die Hinterbeine stellen und rebellieren... :)

Ja anders gesehen... wer nichts zu verbergen hat und immer schön brav morgens zur Arbeit geht und seine Steuern bezahlt, dem kann das ja egal sein. Auch eine Onlinedurchsuchung ...


QuoteBald haben wir knapp 62 Millionen Terroristen
Datum: 03.12.08 - 11:59
Autor: Datenkenner
in Deutschland, die den Politikern durch Wahlterror gefährlich werden könnten.


Aus: "Ermittler greifen massiv auf gespeicherte Vorratsdaten zu" (Networld / 03.12.2008)
Quelle: http://www.golem.de/0812/63907.html



Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der Rechtsausschuss des Bundestags hat einen Gesetzesentwurf für die Entschädigung der Firmen für die Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Die Koalitionsfraktionen stimmten für die Vorlage, die FDP enthielt sich. Die Grünen lehnen die Vorratsdatenspeicherung insgesamt als verfassungswidrig ab, und stimmten deswegen auch einer gesetzlichen Entschädigungsregelungen nicht zu. Auch die Linke schloss sich dieser Position an.

Branchenvertreter erklärten, die Investitionen für die entsprechende Überwachungstechnik betrügen 50 bis 75 Millionen Euro. Bußgelder für Firmen, die der gesetzlichen Pflicht zur Datenspeicherung nicht nachkommen, sollen ab Anfang 2009 verhängt werden.

Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Providerverbands Eco, widersprach den Berechnungen: "Wir sind sehr enttäuscht. Mitten in einer sich abzeichnenden Wirtschaftskrise wird die Internetwirtschaft mit Kosten von 332 Millionen Euro für die Anschaffung von Überwachungstechnik zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung belastet - eine rein staatlichen Zwecken dienende Ausgabe, für die es weiterhin keine Entschädigung geben soll."

Dies erfolge, obwohl es wegen der zahlreichen Verfassungsbeschwerden ungewiss sei, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt Bestand habe. Auch die Unionsfraktion räumte ein, dass in den Pauschalen, die als Entschädigung an die Telekommunikationsfirmen vorgesehen seien, die nötigen Investitionskosten für den Aufbau der erforderlichen Infrastruktur nicht enthalten sind. Über die Erstattung der Investitionskosten soll erst 2009 entschieden werden.

Im Bereich von Internet-Access sind etwa 80 Prozent kleine und sehr kleine Unternehmen am Markt tätig, betonte der Eco. Da diese Unternehmen nur äußerst selten oder nie Anfragen von Strafverfolgungsbehörden bekämen, greife die neue Entschädigungsregelung kaum, "obwohl gerade sie wirtschaftlich besonders darauf angewiesen sind", so Rotert.

Anlass für die Debatte war die Weigerung der British Telecom, die Verbindungsdaten ihrer Geschäftskunden aufzubewahren, wenn die Kosten nicht ersetzt würden. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte dem Unternehmen Mitte November 2008 Recht gegeben und per einstweilige Anordnung die Vorratsdatenspeicherung für die Firma ausgesetzt. Auch sei die Überwachung eine dem Unternehmenszweck des Klägers wesensfremde Aufgabe, so die Begründung.

Die Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN) hatte zuvor schon bei dem Berliner Verwaltungsgericht einen Erfolg erreicht. Dabei ging es um eine Beschwerde gegen die Auslandskopfüberwachung, eine ebenfalls nach der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) vorgeschriebene Maßnahme, bei der aus dem Inland abgehende Verbindungen zu überwachten Anschlüssen im Ausland erfasst werden. Auch hier erklärte das Gericht, diese Festlegung sei "unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig".

Seit dem 1. Januar 2008 ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in Kraft, aber erst ab 2009 müssen Unternehmen mit Bußgeldern rechnen, wenn sie die Daten nicht erheben. Von 82 Millionen Deutschen werden die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen für sechs Monate gespeichert. Auf Vorrat erfasst werden die Rufnummern von Anrufer und Angerufenem, die Zeit des Anrufs, bei Mobiltelefonen die 15-stellige IMEI-Nummer zur Geräteidentifikation und die eingebuchten Funkzellen, um den Standort zu bestimmen. Dasselbe gilt für SMS. Bei anonymen Prepaidkarten wird auch das Datum der Aktivierung erfasst und die Funkzelle. Bei VoIP müssen auch die IP-Adressen der Gesprächspartner aufgezeichnet werden. Zugriff auf die Daten erhalten Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste. (asa)


QuoteBürger zahlen ihre eigene Stasi-Überwachung
Datum: 05.12.08 - 13:02
Autor: sl0w
Das ist echt der Gipfel der Frechheit!
Ich frage mich nur was die Herren Politiker mit der totalen Überwachung bezwecken wollen.

...




Aus: "Firmen bekommen Entschädigung für Vorratsdatenspeicherung" (Wirtschaft / 05.12.2008)
Quelle: http://www.golem.de/0812/63965.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Vom Rest der Europäischen Union noch weitgehend unbemerkt, hat das oberste bulgarische Verwaltungsgericht am 11. Dezember ein möglicherweise weitreichendes Urteil erlassen. Dem Gericht zufolge ist die laut EU-Richtlinie (2006/24/EC) auch in Bulgarien Anfang 2008 umgesetzte Vorratsdatenspeicherung nach der vom Innenministerium erlassenen Verordnung Nr. 40 verfassungswidrig, weil damit die Sicherheitsbehörden nahezu unbegrenzten Zugriff auf persönliche Daten erlangen. Die Regierung wird aufgefordert, verständliche und klar formulierte Begründungen für den Zugriff auf persönliche Daten und Regeln ihrer Speicherung zu liefern. Mit dem Urteil widerriefen die Richter die Entscheidung eines untergeordneten Gerichts.

Die Bürgerrechtsorganisation Access to Information Programme (API) hatte im März eine Klage gegen das Gesetz mit der Begründung eingereicht, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die bulgarische Verfassung, die Europäische Menschenrechtskonvention und EU-Gesetze verstoße. Die Verordnung hat den Sicherheitsbehörden in Artikel 5 praktisch unbegrenzten Zugriff auf alle bei den Providern gespeicherte Daten ohne richterliche Genehmigung erlaubt. Das Gericht rügte, dass keine klaren Begrenzungen des Zugriffs und keine Garantien für den Schutz der Privatsphäre sowie "Ehre, Würde und Ansehen" einer Person nach Artikel 32 der bulgarischen Verfassung vorgesehen seien

Weiter werde Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, nach dem jede Person "das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz" hat. Ausnahmen dürfe es nur geben, "wenn der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer". Dies sei im beanstandeten Artikel 5 der Verordnung nicht deutlich geregelt und begründet worden.

Alexander Kashumov, Rechtsvertreter der AIP in dem Gerichtsverfahren, sieht in dem Richterspruch einen Erfolg, dessen Bedeutung über Bulgarien hinausgeht: "Die Entscheidung schützt nicht nur die Privatsphäre der Bulgaren und vor allem auch die Arbeit investigativ recherchierender Journalisten, die am meisten von Überwachung und Abhörung bedroht sind. Sie kann auch für Bürger im übrigen Europa von Nutzen sein", erklärte Kashumov gegenüber Telepolis.

Quote23. Dezember 2008 01:19
Die jungen Demokratien verteidigen die Menschenrechte
Anon admin against acronym abuse (54 Beiträge seit 01.08.02)

in den alten wiegt das verfassungsrechtlich verbriefte Recht auf die
Daily Soap schwerer.


Quote23. Dezember 2008 06:53
Und sind diese Richter jetzt für Tote und KinderVergewaltigungen verantwortlich?
kabeluser_2008 (5 Beiträge seit 22.12.08)

Folgt man der Argumentation des BKA in D sind sie es.

Ob die Richter das aushalten?

;-)



Aus: "Vorratsdatenspeicherung in Bulgarien vorerst gestoppt" (23.12.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Vorratsdatenspeicherung-in-Bulgarien-vorerst-gestoppt--/meldung/120860


lemonhorse

Quote[...] In Großbritannien wächst der Widerstand gegen die Verpflichtung zur einjährigen Aufzeichnung von Verbindungsdaten im Internet, die britische Zugangsanbieter von Mitte März an trifft. So laufen derzeit Provider, Bürgerrechtler, Forscher und die Opposition Sturm gegen die Auflagen zur Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung, die sich im Vereinten Königsreich derzeit allein auf Telefongesellschaften bezieht. So fürchtet laut BBC etwa der Earl of Northesk, Vertreter der Konservativen im Oberhaus des Parlaments, dass mit der zweiten Stufe der Protokollierung von Nutzerspuren jedermanns Bewegungen rund um die Uhr verfolgt werden könnten: "Die Menschen müssen sich Sorgen machen über das Ausmaß, prinzipiell wird ihr ganzes Leben über 500 öffentlichen Behörden preisgegeben." Dies sei nicht in Einklang zu bringen mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtserklärung, der jedem Bürger ein Grundrecht auf Privatsphäre zusichere.

Richard Clayton, Sicherheitsforscher an der Universität Cambridge, ist der Ansicht, dass die von den Providern für die Datenvorhaltung aufzuwendenden Millionen besser in die Aufstockung von Online-Polizeistreifen und die Ausbildung qualifizierter Internet-Ermittler investiert wären. Künftig müssten die Verbindungsangaben jeder versandten E-Mail von den Providern ein Jahr lang aufbewahrt werden. Das schließe selbst Spam-Nachrichten ein. Eine solche Form der Überwachung aller Bürger nur aufgrund der Möglichkeit, dass sie kriminell sein könnten, sei nicht effizient.

Malcolm Hutty vom Internetknotenpunkt London Internet Exchange (LINX) beklagt unterdessen, dass die Vorgaben für die Zugangsanbieter nicht klar seien. Auf dem Papier stehe, dass alle Provider zum Speichern verpflichtet seien. Informell habe das federführende britische Innenministerium aber Ausnahmen für kleine Anbieter gut geheißen. Was passiere nun, wenn ein derzeit nur wenige Kunden bedienender Provider wachse? Sähe er sich dann mit Sanktionen wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Auflagen konfrontiert? Das ist für Hutty nur eine der offenen Fragen. Für Verwirrung gesorgt habe die Regierung zudem mit ihren Ankündigungen, eine zentrale Datenbank für alle Vorratsdaten anlegen zu wollen. Spätestens dann müssten alle Zugangsanbieter dem Staat die Verbindungs- und Standortinformationen zumindest zuliefern und sie somit zunächst erfassen.

"Wovor wir uns vor allem fürchten müssen, sind die nächsten Schritte", konstatiert auch Shami Chakrabarti von der Bürgerrechtsbewegung Liberty. Prinzipiell könne man weder der Regierung noch anderen Organisationen vertrauen, dass sie die "sehr sensiblen Informationen über uns alle sicher verwahren". Ein Missbrauch der Datenmengen sei vorprogrammiert.

Laut dem Innenministerium sind die Vorratsdaten dagegen ein wichtiges Werkzeug für die Aufklärung und Abwehr von Straftaten. Die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie diene der inneren Sicherheit. Hierzulande ist die Pflicht zur sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung auch im Internetbereich Anfang des Jahres in Kraft getreten. Gegen die Gesamtregelung laufen diverse Verfassungsbeschwerden, unter anderem eine "Massenklage" von über 34.000 Bürgern. (Stefan Krempl) (odi/c't)


Quote10. Januar 2009 14:51
"Ein Missbrauch der Datenmengen sei vorprogrammiert."
HorstHorstmann, Horst Horstmann (mehr als 1000 Beiträge seit 22.09.06)

Zum Glück ist das bei uns ja verboten und wir haben nichts zu
befürchten.

Horst


Quote10. Januar 2009 15:15
Deutsche und Briten sind nicht so verschieden
evilk666 (mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.02)


Glaubt jemand ernsthaft, dass eine Überwachung wie in GB hierzulande
kaum denkbar wäre? Man sollte meinen, insbesondere die Bürger aus der
ehemaligen DDR hätten wenig Heimweh nach StaSi-Feeling und würden
sich nach Kräften gegen einen Wiederaufbau solcher Strukturen wehren.
Statt Widerstand scheint es aber überwiegend Resignation zu geben.

Warum bei uns nicht längst alle Mautbrücken zur angeblichen
Terrorfahndung eingesetzt werden und alle Plätze videoüberwacht, alle
Wohnungen geheimdurchsucht und alle Datenspuren den Ermittlern für
jede beliebige Rasterfahndung offen stehen...? Die Ermittler wollen
es nicht laut aussprechen, aber sie könnten dringen deinen
spektakulären Anschlag als Argumentationshilfe gebrauchen.
So eine Bus- oder Weihnachtsmarkt-Bombe. Oder sonstwas. Aber man hat
nur eine nicht detonierte Campinggaspulle und zwei Idioten, was
selbst mit motiviertester Bild-Zeitungs-Hetze ziemlich kümmerlich
wirkt.

Kommt es zu Anschlägen, schalten die Leute das Hirn aus. Und unsere
Regierung die Bürgerrechte. Also nicht allein deswegen hoffe ich
inständig, dass es nicht zu Anschlägen kommt.


Quote10. Januar 2009 18:38
Wen interessieren schon Proteste?
fixMBR (43 Beiträge seit 30.11.08)

30 Sekunden auf SKY-News und dann ist die Kiste abgehakt.

Bis auf ein paar hundert Menschen interessiert sich ohnehin niemand
dafür.

Die SUN zeigt lieber morgen ein paar Titten mehr!




Aus: "Zunehmende Proteste gegen die Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien" (10.01.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Zunehmende-Proteste-gegen-die-Vorratsdatenspeicherung-in-Grossbritannien--/meldung/121482


Textaris(txt*bot)

Quote[...]  An Neujahr ist die zweite Stufe der Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Demnach müssen nun auch Internetprovider die elektronischen Spuren ihrer Kunden sechs Monaten lang verdachtsunabhängig protokollieren. Dies betrifft vor allem die zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung sowie die Anschlusskennung (DSL-Kennung oder Rufnummer). Beim E-Mail-Verkehr sind die Netzkennungen sowohl des Absenders als auch des Empfängers zu sichern, dasselbe gilt für die Internet-Telefonie (VoIP). Bei Telefonaten über Festnetz oder Mobilfunk müssen die Anbieter bereits seit Anfang 2008 die entsprechenden Verbindungs- sowie auch Standortdaten vorhalten. Bei einem konkreten Verdacht haben Sicherheitsbehörden Zugriff auf die bei den Providern liegenden Datenberge.

TK-Konzerne und Provider wie die Deutsche Telekom, Vodafone Arcor, 1&1, Versatel oder Kabel Deutschland sowie größere lokale Betreiber wie Hansenet, M-net htp aus Hannover oder NetCologne versicherten Ende vergangenen Jahres gegenüber c't, den Auflagen mehr oder weniger zähneknirschend Folge leisten zu wollen. Kleinere Zugangsanbieter oder Provider mit vielen Geschäftskunden, die bislang noch keine Anfragen zur Herausgabe von Bestandsdaten hinter verdächtigen IP-Adressen erhalten haben, dürften teils anders verfahren. Offiziell hat bislang nur der Internetdienstleister manitu aus St. Wendel erklärt, seiner "Linie der Nicht-Speicherung" auch 2009 zu folgen. Die Firma verwies dabei auf einen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts. Dieses hatte BT Deutschland im Oktober aufgrund der fehlenden Regelung zur staatlichen Kostenerstattung vom Speicherzwang vorerst befreit.

Datenschützer kritisieren seit Langem, dass die Maßnahmen unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Bürger eingreifen. Über 34.000 Bürger haben sich einer "Massenklage" gegen die Vorratsdatenspeicherung angeschlossen. Zudem haben Vertreter von Oppositionsparteien und die Gewerkschaft ver.di Verfassungsbeschwerde erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat den Zugriff auf die Vorratsdaten bereits eingeschränkt und wird in diesem Jahr das Hauptverfahren vorantreiben. Wie aus einer umfangreichen Stellungnahme der Bundesregierung dazu hervorgeht, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gerade veröffentlicht hat, sieht sich Berlin aber auf verfassungsrechtlich vollkommen sicheren Terrain. (Stefan Krempl) / (anw/c't) 


Quote3. Januar 2009 09:30
Sicherheit statt Angst!
nonstop09, nonstop09@wir-sind-cool.org (1 Beitrag seit 03.01.09)

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein wichtiges und richtiges Mittel im
Kampf gegen Kriminelle und Terroristen!
Deshalb ist es richtig und wichtig dass unsere Bundesregierung dieses
gute Gesetz verabschiedet hat, denn die Mehrheit der Bürger wünscht
sich Sicherheit in unserem Land, und die kann im Zeitalter des
internationalen Terrors einzig und alleine die
Vorratsdatenspeicherung liefern!
Auf die exotische Minderheitenmeinungen von einigen wenigen
verwirrten Berufsparanoikern und notorischen Gutmenschen kann zurecht
keine Rücksicht genommen werden. Dafür ist die Bedrohungslage zu
ernst!!!
Die Mehrheit steht ganz klar hinter der umsichtigen und effizienten
Sicherheitspolitik unsere Bundesregierung!
Allerdings kann die Vorratsdatenspeicherung nur ein erster wichtiger
Schritt zu mehr Sicherheit sein, weitere müssen folgen! Denn es gibt
leider auch in Deutschland noch viel zu viele Möglichkeiten anonym
und verschlüsselt über das Netz zu kommunizieren! Hier herrscht
dringend Handlungsbedarf! Wir brauchen einen Internetführerschein,
jedes IP-Packet muss eindeutig einer Person zuzuordnen sein, Schund
und Schmutz muss aus dem Netz gefiltert werden, alles andere führt zu
Anarchie und geistig-moralischer Verwahrlosung, und gefährdet damit
den Standort Deutschland!
Im Übrigen gilt wie immer die alte Weisheit: Wer nichts zu verbergen
hat, der hat auch nichts zu befürchten, folglich hat jeder der gegen
diese Sicherheitsgesetze ist auch etwas zu verbergen, und ist damit,
vollkommen zu Recht, auch verdächtig!

Quote3. Januar 2009 10:13
Re: Sicherheit statt Angst!
A D P (581 Beiträge seit 14.11.06)

Bin ich völlig deiner Meinung.

Und außerdem: Zwiegespräche, bei denen kein Dritter mithört, müssen
dringend unter Strafe gestellt werden. Geht ja nicht an, dass sich
Zwei einfach treffen und in diesem so entstehenden rechtsfreien Raum
terroristische Pläne schmieden können.

Quote3. Januar 2009 12:43
Re: Sicherheit statt Angst!
knarr (324 Beiträge seit 14.05.07)

A D P schrieb am 3. Januar 2009 10:13

> Bin ich völlig deiner Meinung.
>
> Und außerdem: Zwiegespräche, bei denen kein Dritter mithört, müssen
> dringend unter Strafe gestellt werden. Geht ja nicht an, dass sich
> Zwei einfach treffen und in diesem so entstehenden rechtsfreien Raum
> terroristische Pläne schmieden können.

Das klingt mir immer noch zu unsicher, kann man nicht vorher
ansetzen?
Menschen vor ihren eigenen Gedanken schützen und so?

Quote3. Januar 2009 13:08
Re: Sicherheit statt Angst!
Alleswirdxxx (257 Beiträge seit 22.01.07)

knarr schrieb am 3. Januar 2009 12:43

...

Das LÄUFT schon, nennt sich Talkshows und kommt im TV.







Quote2. Januar 2009 16:50
Immer wieder interessant...
Hexxogen (28 Beiträge seit 04.02.05)

...wofür unsere Regierung ihre Macht und unsere Steuern einsetzt - in
einem Staat mit etwa 1,7 Billionen € Schulden.


Quote2. Januar 2009 16:53
Also: Kommunikation nur via HTTPS und Server im Ausland
BvdB (mehr als 1000 Beiträge seit 30.07.02)

Einzige Antwort auf diese Schildbürgereien ist IMO, für Kommunikation
nur mehr Server im Ausland zu nutzen, auf denen per HTTPS gesicherte
Verbindungen laufen. Email dient dann ggf nur noch für
Statusmeldungen, etwa:
"Sie haben seit 13:20 -4- neue Nachrichten erhalten. Klicken Sie hier
um diese zu lesen."

Vor dem Hintergrund des breiten Verteilens persönlicher Daten - sei
es durch Dummheit, technische Unzulänglichkeiten, Korruption oder
politischen Willen - ist es doch nicht zuletzt für Firmen nunmehr
geboten, sich aus dem klassischen SMTP-Medium auszuklinken.


Quote2. Januar 2009 23:29
Re: Also: Kommunikation nur via HTTPS und Server im Ausland
BvdB (mehr als 1000 Beiträge seit 30.07.02)

t0rrence schrieb am 2. Januar 2009 17:32

...

> ... Und SSL Zertifikaten kann man auch nicht
> immer trauen. Wer sagt mir denn dass der ausländische Server nicht
> einfach ein gültiges Zertifikat gekauft hat und meine Daten munter
> and irgend eine Abhörschnittstelle durchspeichert?

Vielleicht weil ich ihn selbst aufgesetzt habe, oder eine Firma oder
Instanz, der ich vertraue?



Quote2. Januar 2009 17:42
Re: Also: Kommunikation nur via HTTPS und Server im Ausland
busta.X, black_buster69@hotmail.com (71 Beiträge seit 14.02.02)

BvdB schrieb am 2. Januar 2009 16:53

> Einzige Antwort auf diese Schildbürgereien ist IMO, für Kommunikation
> nur mehr Server im Ausland zu nutzen, auf denen per HTTPS gesicherte
> Verbindungen laufen. [...]

Falsch!
Einzige Antwort auf diese Staatsrepressionen ist Widerstand der
Bevölkerung!
Geht auf die Straße, schreibt Protestbriefe, engagiert euch bei
entsprechenden Vereinen (AK Vorrat, HU etc.), verübt zivilen
Ungehorsam, wo es nur geht, aber vor allem: klärt die Menschen auf,
die sich dafür bisher nicht interessieren, denn das sind u.a. die
Menschen, die sagen: "ich habe doch nichts zu verbergen"!

Schade, dass Generalstreiks in D rechtswidrig sind, sind sie doch
irgendwie das einzige funktionierende Mittel, um Regierungen Grenzen
aufzuzeigen.
Aber solange es noch GG Art 20 Abs 4 gibt, existiert da auch
eventuell ein gewisser Auslegungsspielraum... ;)


Quote2. Januar 2009 18:01
Re: Also: Kommunikation nur via HTTPS und Server im Ausland
MarcelChemnitz (972 Beiträge seit 07.03.06)

busta.X schrieb am 2. Januar 2009 17:42

> Aber solange es noch GG Art 20 Abs 4 gibt, existiert da auch
> eventuell ein gewisser Auslegungsspielraum... ;)

Zu diesem Fall wird es nicht kommen. Eher lassen die alles
niederknüppeln oder auch schießen.

Außerdem ist es der Masse schlichtweg egal.


Quote2. Januar 2009 18:37
Es ist ein Fehler die Überwachung als Gegeben hinzunehmen
nichtglauben (mehr als 1000 Beiträge seit 07.11.01)

und sich mit TOR, Proxies im Ausland, Verschlüsselung etc. selbst zu
beruhigen.

An der Situation selbst, der Überwachung der Gesellschaft ändert es
rein gar nichts.

rgds
nichtglauben

Quote3. Januar 2009 00:38
Re: Es ist ein Fehler die Überwachung als Gegeben hinzunehmen
clearmind (197 Beiträge seit 21.05.08)

Richtig, es ist eine Bekämpfung der Symptome und nicht der Ursachen.
Das kann man nicht oft genug wiederholen.





Quote2. Januar 2009 20:59
Die Werkzeuge eines Überwachungsstaates sind nun bereit
Aleister_Crowley (907 Beiträge seit 20.07.05)

Jede "selbstauferlegte Hürde", die Mittel der Macht "nicht voll" zu
nutzen, ist nichts als blanker Hohn. Es kommen neue Regierungen. Es
werden immer mehr Leute Zugang erlangen zu Vorratsdatenspeichern und
Remote-Forensic-Software(-Daten) (aka Bundestrojaner). Und auch die
jetzigen Machthaber sind nicht unbedingt für ihre Wahrhaftigkeit und
vertrauensvollen Umgang mit solchen Machtmitteln bekannt...

Siehe Österreich: nur 3 Monate nach Inkrafttreten des neuen
BKA-Gesetzes gingen bereits über 2.000 Identitätsfeststellungen bei
Providern ein - der eigentlich zur Prüfung vorgesehene Beamte war
angesichts dieser Zahl auch sehr erstaunt. Dabei wollte man doch nur
"verirrte Wanderer" besser ausfindig machen können - so die
Begründung für das Gesetz...

...


Quote3. Januar 2009 19:15
Drei Prognosen ...
moe83 (16 Beiträge seit 01.06.02)

... falls die VDS nicht doch noch gekippt wird:

1) kaum ein nennenswertes Verbrechen wird durch VDS aufgeklärt
werden.

Ganz einfach deshalb nicht, weil die VDS so kindereinfach zu umgehen
ist (Proxies, Tunnels, TOR, Verlagerung von Servern ins Ausland,
...), sodass jeder, der etwas im Schilde führt, sich dieser Mittel
bedienen wird. Dies wird zur Folge haben, dass letztlich nur die
Daten von unbescholtenen Bürgern mitgeloggt werden, die sich um
solche Dinge wie Datenschutz ohnehin keine Gedanken machen.

Um die VDS dennoch rechtfertigen zu können, wird ab und an ein großer
Schlag gegen Kinderpornoterroristenraubkopiermörder den
sensationsgeilen Medien zum Fraß vorgeworfen, der sich, nachdem sich
der Presserummel gelegt hat, vielmehr als Schlag ins Wasser erweist.
Siehe zB http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26963/1.html

2) es wird zu einem Datenschutz-Supergau kommen

Man muss schon reichlich naiv sein, um zu glauben, dass die Daten bei
absolut jedem Provider 100 % zugriffssicher geschützt sind. Wer
kontrolliert die technische Umsetzung? Und wer, welche Mitarbeiter
auf die Daten Zugriff haben? Bei der Vielzahl der unterschiedlichen
zugrunde liegenden technischen Systeme und involvierten Personen mit
potentiellem Zugriff auf die Daten ist es ist vorprogrammiert, dass
es zu Datenlecks kommt.

3) es wird Missbrauch geben

Weil die Daten ohnehin vorhanden sind und wie in Punkt 1 beschrieben
die großen Fahndungserfolge ausbleiben, werden sie, nachdem die
Hemmschwelle erstmal schrittweise abgesenkt wird, nach und nach dazu
verwendet werden, um auch gegen Kleinkriminaliät zu ermitteln. Ohne
das an die große Glocke zu hängen, natürlich.

Was ich mich Frage: Was steckt wirklich hinter der politischen
Entscheidung, die VDS einzuführen? Ist es schiere Dummheit, Ignoranz,
Inkompetenz oder doch Kalkül?


Quote4. Januar 2009 04:02
Speicherkarten per Post schicken
gedankenfurz (626 Beiträge seit 06.12.03)

Speicherkarte mit File-Containern einfach per Post verschicken.

Verschlüsselung mit Truecrypt. Alles dicht.

Sollte sich das durchsetzen, wird der Postverkehr auch überwacht oder
wie ?

Quote4. Januar 2009 07:19
Re: Speicherkarten per Post schicken
187^nemesis (716 Beiträge seit 17.05.02)

gedankenfurz schrieb am 4. Januar 2009 04:02

> Speicherkarte mit File-Containern einfach per Post verschicken.
>
> Verschlüsselung mit Truecrypt. Alles dicht.
>
> Sollte sich das durchsetzen, wird der Postverkehr auch überwacht oder
> wie ?
>

Genau so wird es noch kommen. Denn im Prinzip ist schließlich nicht
das Internet das Problem. Das Problem ist, dass Menschen überhaupt
miteinander kommunizieren können und das sogar völlig unbeobachtet.
Das Internet erleichtert das mit der Kommunikation lediglich. Darauf
werden die Herrschaften sicher auch noch kommen.

<z>Ein Anschlag wie der vom WTC wäre ohne Kommunikation der
Terroristen unereinander wohl kaum möglich gewesen. Die meisten
Menschen reden eh nur sinnloses Zeugs. Was könnte also dagegen
sprechen, wenn Kommunikation nur noch unter staatlicher Aufsicht
gestattet ist? Willst Du den Opfern bzw. deren Angehörige der
nächsten Terroranschläge etwa sagen, dass Du eine Maßnahme behindert
hast, die derartige Anschläge unmöglich gemacht hätte? Wer nichts zu
verbergen hat...</z>

Letztendlich birgt jede Freiheit eine Gefahr, Gefahr macht Unsicher,
Unsicherheit macht Unfrei, also ist Freiheit eben doch irgenwie
Sklaverei. So oder so ähnlich muß es wohl im Kopf der
Überwachungsfans aussehen.



Quote4. Januar 2009 11:39
Re: Speicherkarten per Post schicken
laui, martin - (mehr als 1000 Beiträge seit 20.01.02)

Briefe (Packete oder Päckchen) öffnen war in der DDR und sogar in der
Zeit bis 1945 in Deutschland üblich. Man nahm sich sogar die Zeit
heraus, bis zur sauberen Auswertung des Postinhaltes genügend Zeit zu
nehmen, es kam dann ein Poststempel auf die Sendung, der den langen
Zeitraum als Irrläufer erklärte.
Und bezüglich verschlüsselter Datenträger, kann ich mir durchaus
vorstellen, dass bei bestimmten offiziellen Stelle
Entschlüsselungsmöglichkeiten vorliegen - an Paranoia glaube ich in
diesem Falle auch nicht mehr.



Quote4. Januar 2009 13:10
Speicheraufwand erheblich erhöhen, Dataminer verwirren mit RoboSurf (Editiert vom Verfasser am 04.01.09 um 13:16)
Manuel Schock, Manuel Schock (6 Beiträge seit 04.07.08)

Hallo!

Läuft bei mir ständig im Hintergrund.

Infos und Download

http://www.winfuture-forum.de/index.php?showtopic=145562

Gruss

M.


Quote5. Januar 2009 13:26
Missbrauchswarscheinlichkeit der VDS
AlStadler (351 Beiträge seit 20.02.07)

Kleiner Rechenaufgabe vorneweg:

Wenn die Ausfallswarscheinlichkeit eines Webservers 0,001% pro Jahr
beträgt, wie lange darf dann der Webserver im Zeitraum ausser
Funktion sein?

Wenn mann nun dieselbe Missbrauchswarscheinlichkeit für die Daten der
VDS zugrunde legt und berücksichtigt, daß ca. 10000 Personen
(Administratoren, Techniker, Verwaltungsangestellte) bei sämtlichen
Providern zugriffsberechtigt sind, wie hoch ist dann die
Warscheinlichkeit eines Missbrauchs innerhalb der nächsten 2Jahre?




Aus: "Bundesregierung hält sich bei der Vorratsdatenspeicherung für unangreifbar" (02.01.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-haelt-sich-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-fuer-unangreifbar--/meldung/121089



Textaris(txt*bot)

Quote[...] Datenschützer und Internetnutzer protestieren gegen das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes". Durch den am 14. Januar von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf werde die verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet geplant, heißt es in einer Mitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. "Das neuerliche Vorhaben von Bundesminister Schäuble geht gewaltig über die bisherige Vorratsdatenspeicherung hinaus", warnt Marcus Cheperu von dem Arbeitskreis.

Die vom Kabinett beschlossene Novellierung erweitert die Möglichkeiten der Anbieter von Telemediendiensten, die zuvor nur Verbindungsdaten speichern durften. Sie sollen nun zum Schutz ihrer Anlagen vor Angriffen mit Schadprogrammen oder vor Störungen der Erreichbarkeit von Telemedienangeboten auch Nutzungsdaten speichern und analysieren dürfen. Ist der Angriff auf die Technik abgewehrt, müssen diese Daten rückstandsfrei gelöscht werden. Das gilt auch für die beim BSI gespeicherten Kommunikationsinhalte.

Die Datenschutzaktivisten kritisieren, der Vorstoß würde die "unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren". Diese Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung sei nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.

Der Arbeitskreis fordert Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag auf, die geplante Änderung des Telemediengesetzes sofort aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Er bittet alle Internetnutzer, bei den verantwortlichen Politikern gegen die geplante Vorratsspeicherung im Internet zu protestieren. Der Arbeitskreis hat dazu eine Webseite eingerichtet, auf der sich die Kontaktdaten der zuständigen Politiker/innen finden.

Ähnliche Kritik äußerte zuvor bereits der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Ihn stört vor allem, dass das BSI "die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger mit Bundesbehörden ohne Anonymisierung beziehungsweise Pseudonymisierung abhören und auswerten" können soll. Zu weit geht Schaar auch die vorgesehene Erlaubnis zur Datenübermittlung an den Verfassungsschutz sowie an Strafverfolgungsbehörden selbst bei nicht erheblichen, per Telekommunikation begangenen Delikten.
(Stefan Krempl) /  (jk/c't) 

Quote20. Januar 2009 11:23
Wem war das denn nicht klar,
Schnuffeltier, heise@level-10.de (mehr als 1000 Beiträge seit 21.05.03)

dass früher oder später die VDS um solche Hintertüren ergänzt wird!?
Nachdem das BVerG der VDS schon einen Riegel vorgeschoben hat, wird
nun über die Hintertür TKDG wesentlich weitergehende Regelungen
getroffen, die einen Freifahrtsschein für alle zukünftigen Datenlecks
darstellen.

[...] Zeit für VPNs in ganz großem Stil!


Quote20. Januar 2009 11:24
Soso, da wären wir also ... (Editiert vom Verfasser am 20.01.09 um 11:28)
abracadaboum (227 Beiträge seit 16.10.04)

Zitat:
"Zu weit geht Schaar auch die vorgesehene Erlaubnis zur
Datenübermittlung an den Verfassungsschutz sowie an
Strafverfolgungsbehörden selbst bei nicht erheblichen, per
Telekommunikation begangenen Delikten."

Ich hab denen noch nie geglaubt, dass es nur um Terrorismus, Mord
etc. geht. Ich frage mich wann die endlich den Hals voll kriegen.

EDIT: Ich hätte nur gedacht, dass die sich noch ein bisschen Zeit
lassen und sich etwas mehr Mühe geben. So muss das doch so wirken,
als hätten sie das schon immer vor gehabt. Tststs.
Eklige Schleimer, Lügner und Bauernfänger sind das.


Quote20. Januar 2009 11:58
Alle mal tieeeef durchatmen..
Largor (mehr als 1000 Beiträge seit 14.02.03)

Jo, der AK Vorrat hat es mal wieder geschaft, eine PM rauszugeben,
die FUD vom feinsten ist... Alleine schön die Überschrift "Schäuble
plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet" ist
absoluter Unfug.

Aus dem Gesetzesentwurf:

| Artikel 3
|  Änderung des Telemediengesetzes
| Dem § 15 des Telemediengesetzes vom 26. Februar 2007 (BGBl. I
| S. 179) wird folgender Absatz 9 angefügt:
| ,,(9) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter Nutzungsdaten
| zum  Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner
| für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen
| erheben und verwenden. Absatz 8  Satz 2 und Satz 3 gilt
| entsprechend."

Ich persönlich finde es toll, dass ich auf meinem Webserver ab jetzt
zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen Nutzungsdaten
protokollieren darf.

Meine Kritikpunkte am Gesetzesentwurf sind:

* Im BSI-Gesetz hat das nicht wirklich etwas zu suchen. Das
BSI-Gesetz wird als trojanisches Pferd gebraucht, um das TMG zu
ändern.
* Eine strike Begrenzung der Zeit, die die Daten gespeichert werden
dürfen fehlt.


Quote20. Januar 2009 12:46
@AK Vorratsdatenspeicherung: Das ist grober Unfug
As time goes by (103 Beiträge seit 07.07.08)

Lieber AK Vorratsdatenspeicherung: So sehr ich auch mit Euch
sympathisiere, aber das war jetzt grober Unfug.

Schauen wir uns die geplanten Regelungen einmal an:

Was ein Diensteanbieter derzeit speichern darf, ergibt sich aus § 15
TMG. Danach darf der Anbieter einer Webseite derzeit Nutzungsdaten
speichern

- soweit sie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind,
- zu Marketingzwecken, soweit der Nutzer dem nicht widerspricht

Für Websiteanbieter bedeutet das: Serverlogs sind grundsätzlich
verboten, es sei denn, sie werden zur Abrechnung eines
kostenpflichtigen Angebots benötigt oder die Serverlogs werden zu
Marketingzwecken verwendet. Es ist hingegen illegal, in Serverlogs
nach Versuchen, den Webserver zu kompromittieren, zu suchen,
Serverlogs zur Analyse von DoS-Angriffen zu nutzen. Das unter
Mailserverbetreibern nach wie vor beliebte Greylisting ist illegal,
denn es erfordert eine Speicherung der IP-Adresse eines Nutzers, der
eine Mail beim Server einliefern will, denn der Betreiber eines MX
vermarktet seinen Server nicht und rechnet auch nichts ab.

Von einer unbeschränkten Speicherung kann auch nicht die Rede sein. §
15 Abs. 9 Satz 2 TMG nach diesem Entwurf verweist auf Abs. 8 Sätze 2
und 3. In Abs. 8 Satz 2 heißt es ausdrücklich: "Der Diensteanbieter
hat die Daten unverzüglich zu löschen, wenn die Voraussetzungen nach
Satz 1 nicht mehr vorliegen oder die Daten für die Rechtsverfolgung
nicht mehr benötigt werden."

Ich begrüße die geplante Änderung ausdrücklich. Die Speicherung von
Nutzungsdaten aus rein technischen Gründen war bisher nicht
gesetzlich geregelt. Nach der Konzeption des TMG ist aber jede
Datenspeicherung verboten, soweit sie nicht erlaubt ist. Nimmt man
das Gesetz wörtlich, dann wäre das Führen von Serverlogs illegal. Ich
glaube aber nicht, dass ein Gericht das genauso sehen würde.
Vernünftige Richter würden wohl zu dem Schluss kommen, dass
hinsichtlich des Führens von Serverlogs eine planwidrige gesetzliche
Regelungslücke besteht und einem Serverbetreiber analog § 15 Abs. 1
gestatten, Logdateien zu führen. Die geplante Änderung wird mit genau
dieser Regelungslücke, die geschlossen werden soll, begründet.

Oder ist hier jemand der Ansicht, dass ich den Heise-Verlag auf
Unterlassung verklagen können sollte, weil sein Webserver
wahrscheinlich mit Datum, Uhrzeit und IP-Adresse mitgeloggt hat, dass
ich http://www.heise.de/newsticker/meldung/122004 aufgerufen habe?

Mit der geplanten Gesetzesänderung wird lediglich die allgemein
gängige Praxis, Serverlogs zu führen, legalisiert. Wie lange
gespeichert werden darf, lässt sich meiner Meinung nach ebenfalls aus
der Praxis eruieren, nämlich so lange, bis eine Logdatei
üblicherweise wegrotiert ist, es sei denn, die Daten werden weiter
benötigt, um einen Versuch, den Server zu kompromittieren, zu
analysieren.

Mit der geplanten Änderung soll also nur ein Stück Rechtssicherheit
geschaffen werden.

Quote20. Januar 2009 14:17
Re: @AK Vorratsdatenspeicherung: Das ist grober Unfug
Ralf Bendrath, Ralf Bendrath (40 Beiträge seit 13.03.02)

As time goes by schrieb am 20. Januar 2009 12:46

> Ich begrüße die geplante Änderung ausdrücklich. Die Speicherung von
> Nutzungsdaten aus rein technischen Gründen war bisher nicht
> gesetzlich geregelt. Nach der Konzeption des TMG ist aber jede
> Datenspeicherung verboten, soweit sie nicht erlaubt ist. Nimmt man
> das Gesetz wörtlich, dann wäre das Führen von Serverlogs illegal.

Genau so ist es. Das will Schäuble nun ändern.

> Ich glaube aber nicht, dass ein Gericht das genauso sehen würde.
> Vernünftige Richter würden wohl zu dem Schluss kommen, dass
> hinsichtlich des Führens von Serverlogs eine planwidrige gesetzliche
> Regelungslücke besteht und einem Serverbetreiber analog § 15 Abs. 1
> gestatten, Logdateien zu führen.

Nein. Mehrere Gerichte haben bestätigt, dass das Führen von
Serverlogs mit personenbezogenen Daten (dazu zählen auch IP-Nummern)
verboten ist, unter anderem in einem Urteil gegen das BMJ. Es gibt
zig große Webseiten, die ohne Serverlogs auskommen, siehe
www.wir-speichern-nicht.de.

> Oder ist hier jemand der Ansicht, dass ich den Heise-Verlag auf
> Unterlassung verklagen können sollte, weil sein Webserver
> wahrscheinlich mit Datum, Uhrzeit und IP-Adresse mitgeloggt hat, dass
> ich http://www.heise.de/newsticker/meldung/122004 aufgerufen habe?

Wenn du weisst, dass er Logs führt und die IP-Nummern nicht
anonymisiert, könntest du da, ja.

> Mit der geplanten Gesetzesänderung wird lediglich die allgemein
> gängige Praxis, Serverlogs zu führen, legalisiert.

Na toll. "Mit diesem Gesetz wird nur die bisher illegale Praxis der
verdachtslosen Überwachung legalisiert."

Die Apache Foundation hat schon mal einen Big Brother Award bekommen,
weil die Default-Einstellungen ein Log vorsehen. Dass viele Admins
das Problem nicht sehen wollen und vielfach selber ihre Datenhalden
ansammeln, ist uns bekannt. Aus Datenschutzsicht ist das aber nicht
zu begrüßen.

Schöne Grüße, Ralf (AK Vorrat)

Quote20. Januar 2009 15:34
Re: @AK Vorratsdatenspeicherung: Das ist grober Unfug
As time goes by (116 Beiträge seit 07.07.08)

Ralf Bendrath schrieb am 20. Januar 2009 14:17

> As time goes by schrieb am 20. Januar 2009 12:46
>
> > Ich begrüße die geplante Änderung ausdrücklich. Die Speicherung von
> > Nutzungsdaten aus rein technischen Gründen war bisher nicht
> > gesetzlich geregelt. Nach der Konzeption des TMG ist aber jede
> > Datenspeicherung verboten, soweit sie nicht erlaubt ist. Nimmt man
> > das Gesetz wörtlich, dann wäre das Führen von Serverlogs illegal.
>
> Genau so ist es. Das will Schäuble nun ändern.

Die gegenwärtige Praxis soll nicht nur legalisiert werden. Sie soll
vor allem auch begrenzt werden. Ich bin, ebenso wie der Verfasser des
Gesetzentwurfs, der Auffassung, dass hier eine Regelungslücke
besteht.

> > Ich glaube aber nicht, dass ein Gericht das genauso sehen würde.
> > Vernünftige Richter würden wohl zu dem Schluss kommen, dass
> > hinsichtlich des Führens von Serverlogs eine planwidrige gesetzliche
> > Regelungslücke besteht und einem Serverbetreiber analog § 15 Abs. 1
> > gestatten, Logdateien zu führen.
>
> Nein. Mehrere Gerichte haben bestätigt, dass das Führen von
> Serverlogs mit personenbezogenen Daten (dazu zählen auch IP-Nummern)
> verboten ist, unter anderem in einem Urteil gegen das BMJ. Es gibt
> zig große Webseiten, die ohne Serverlogs auskommen, siehe
> www.wir-speichern-nicht.de.

Das mag für viele Websites gelten. Das gilt aber nicht für alle. Von
einer Bank, die Online-Banking betreibt, erwarte ich beispielsweise,
dass sie allen Versuchen, den Webserver, über den ihre Kunden
Online-Banking machen, zu kompromittieren, so genau wie möglich
nachgeht. Und dazu gehört für mich auch, dass sie auswertet, über
welche IP-Adresse der Angriff gefahren wurde und sich unter
bestimmten Umständen mal den Rechner ansieht, von dem der Angriff
kam.

Einem SSH- oder Mailserveradmin kann man auch nicht ernsthaft
verwehren, dass er in seinen Maillogs die IP-Adressen mitschreiben
lässt, um ggf. Netzbereiche, von denen aus nur Mist gemacht wird, zu
sperren.

> > Mit der geplanten Gesetzesänderung wird lediglich die allgemein
> > gängige Praxis, Serverlogs zu führen, legalisiert.
>
> Na toll. "Mit diesem Gesetz wird nur die bisher illegale Praxis der
> verdachtslosen Überwachung legalisiert."

Bei aller Sympathie, die ich sonst für Euch habe: Das Wort
Überwachung ist hier meiner Meinung nach verfehlt. Die
Datenaufzeichnung und -speicherung soll nach dem geplanten § 15 IX
TMG ausschließlich zu technischen Zwecken erfolgen, und das auch nur,
soweit sie für technische Zwecke erforderlich ist (was IMNSHO
objektiv zu verstehen ist). Das Gesetz schreibt also fest, dass 99,9
% aller erhobenen Daten nach maximal wenigen Tagen zu löschen sind.
Ziel der Aufzeichnung ist, was sich aus dem Wortlaut und aus der
Begründung des Entwurfs ergibt, nicht die Überwachung der Nutzer,
sondern die Sicherheit der Server und der Privatrechner vor
Kompromittierung.

In der Gesetzesbegründung heißt es wörtlich, dass "eine Lücke im
Bereich der Erlaubnistatbestände des Telemediengesetzes [besteht],
denn auch die Telemedienanbieter brauchen eine entsprechende
Ermächtigung, beispielsweise um Angriffe (Denial of Service,
Schadprogramme, Veränderung ihrer Webangebote von außerhalb) abwehren
zu können. Zur Erkennung und Abwehr bestimmter Angriffe gegen
Webseiten und andere Telemedien ist die Erhebung und kurzfristige
Speicherung und Auswertung der Nutzungsdaten erforderlich."

Das ist das Ziel der Änderung, nicht die Überwachung. Ich glaube
sogar, dass der Gesetzgeber bei der Formulierung des Art. 3 dieses
Gesetzentwurfs nicht mal an die Möglichkeit der Überwachung gedacht
hat. Und ich bleibe dabei, dass ich es ausdrücklich begrüße, dass der
Gesetzgeber sich dieses Problems angenommen hat und klarstellen will,
dass Serverlogs, wenn überhaupt, nur kurzfristig aufbewahrt werden
dürfen.

Ich würde mir von Euch wünschen, dass Ihr bei der Lösung des
Logfile-Problems etwas konstruktiver wärt. Statt auf totalen
Anti-Kurs zu gehen, könntet Ihr einen Alternativvorschlag dazu
machen, wie die gesetzliche Regelung zu Serverlogs aus Eurer Sicht
aussehen sollte. Etwa dass grundsätzlich keine personenbezogenen
Daten geloggt werden dürfen, dass die Aufzeichnungen unverzüglich
auszuwerten und nicht benötigte Daten dabei unverzüglich zu löschen
sind, oder dass das Wort "kurzfristig" zur Klarstellung in den
Gesetzeswortlaut aufgenommen wird.

Es ist jedenfalls schlichtweg Unfug, wenn Ihr behauptet, dass der
Gesetzgeber beabsichtigt, die Diensteanbieter zur "unbegrenzten und
unbefristeten Speicherung" zu ermächtigen. Ihr übergeht dabei, dass
der neue § 15 Abs IX auch eine Verpflichtung zum Löschen enthält,
sobald die Daten nicht mehr erforderlich sind, und Ihr unterschlagt
völlig die Gesetzesbegründung, in der ausdrücklich nur von einer
kurzfristigen Speicherung die Rede ist.


Quote20. Januar 2009 14:30
Re: @AK Vorratsdatenspeicherung: Das ist grober Unfug
scip (93 Beiträge seit 21.12.00)

Ich bin Serverbetreiber und habe auch Logs, ich habe aber %h nicht im
Logformat mit drin, d.h. ich logge keine IP/Hostnamen. Mach ich jetzt
schon seit über einem Jahr und ich hab das bislang nicht als Manko
wahrgenommen. Im Gegenteil: ich brauche die Daten nicht. Und der
schöne Vorteil: wenn die mal jemand von mir haben wollte, werde ich
gar nicht erst in die Verlegenheit kommen, jemand anders denunzieren
zu müssen: wo keine Daten sind, kann nichts passieren. Period.

Die Argumentation, dass das "übliche Praxis" sei, ist aus
juristischer Sicht ausserdem Nonsense. In der Bronx ist es auch
"übliche Praxis", nichtzahlende Drogendsüchtige zu erschiessen.
Deswegen bleibt es trotzdem Mord und sei es noch so "üblich".

Und um der Argumentation wegen Troubleshooting oder
Sicherheitsproblemen gleich vorwegzugreifen: wer nicht weiss, wie er
tcpdump zu bedienen hat, dem helfen Logs auch nichts.




Quote20. Januar 2009 17:58
Jammern und Aufregen hilft nichts! Wir müssen genau hinschauen! Details inside. (Editiert vom Verfasser am 20.01.09 um 17:59)
nefrod (196 Beiträge seit 12.10.02)

Vorgehen kann man gegen das Dauerfeuer von Überwachungsgesetzen
ohnehin nur auf verfassungsrechtlicher Ebene.

Dieser Entwurf ist ja ein relativ wilder Mix. Die altbekannte
Technik, besonders bedenkliche Punkte eines Gesetzes in der Änderung
eines anderen zu verstecken. Meist wird das dann später dadurch
ergänzt, dass der "harte Kern" über Verordnungen und
Verwaltungsvorschriften durchgedrückt wird, denn diese sind am
schlechtesten angreifbar.

Aber zurück zum Entwurf:
Artikel 1 bezieht sich ausschließlich auf die
Telekommunikationsinfrastruktur des Bundes und seiner Behörden.
Vieles was man in der Berichterstattung liest (Weitergabe an Polizei,
BND und Verfassungsschutz), stammt aus diesem ersten Artikel und
bezieht sich damit, soweit ich sehen kann, eben nicht auf
Diensteanbieter allgemein, sondern auf die Telekominfrastruktur des
Bundes.

Die Änderung des Telemediengesetzes, der über den Gummibegriff der
Störungsbeseitigung usw. die Speichermöglichkeiten
privatwirschaftlicher Diensteanbieter erweitert ist der Art. 3 zur
Ergänzung des §15 TMG.

Was ich bis jetzt nicht gefunden habe, ist die Verbindung von Art. 1
und 3 des Entwurfes, aus der hervorgeht, dass Polizei, BND und
Verfassungsschutz auch Zugriff auf die Daten erhalten, welche
privatwirtschaftliche Diensteanbieter aufgrund der in Art. 3
vorgenommenen Ergänzung des §15 TMG speichern dürfen.

Man liest, dass dem so sei, aber wo ist dieser Sachverhalt im
Gesetzentwurf verankert? Ich habe keinen Passus gefunden, aus dem
hervorgeht, dass die Protokoll- und Nutzungsdaten, die private
Diensteanbieter aufgrund der Ergänzung speichern dürfen,
Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen seien oder gar
anderen Privatunternehmen zur Wahrung ihrer Interessen überlassen
werden dürften (Musikindustriebeispiel).

Es wäre schön, wenn das so im Entwurf der Novelle stünde, denn dann
müsste man sich um die verfassungsrechtliche Haltbarkeit desselben
überhaupt keine Gedanken mehr machen. Ich sehe es aber nicht.
Verfassungwidrig ist die Novelle vermutlich trotzdem, aber nicht so
leicht angreifbar, wie es der Fall wäre, wenn ausdrücklich
festgehalten wäre, dass die Daten, die aufgrund der TMG-Ergänzung
erhoben werden dürfen, den behördlichen Zugriffsregeln der
Vorratsdatenspeicherung unterliegen.

Man muss jetzt ganz genau hinschauen, wo und wann versucht wird,
diesen "missing link" zu schaffen, denn dies wird sicherlich der
nächste Schritt sein, der wiederum in einer anderen Gesetzesergänzung
untergebracht werden wird.
Womit wir es hier zu tun haben, ist eine Technik, die neben dem
"Spiel über EU-Bande" zum politischen Standardrepertoire gehört. Ein
klar verfassungswidriges Gesetz wird aufgesplittet in ein gerade
grenzwertiges "Trägergesetz" und ein "Streufeuer" punktueller
Änderungen anderer Gesetze, um in der Summe, kombiniert mit
Ausführungsverordnungen und Verwaltungsvorschriften die ursprünglich
gewünschte Wirkung zu erzielen.

Neben eher symbolischen Protestaktionen muss das gemeinsame Ziel
aller Initiativen sein, das ganze so aufzudröseln und mit ausreichend
Spendenmitteln soviel juristischen Sachverstand zu bündeln, dass die
nächste Klage in Karlsruhe nicht am Ziel vorbeigeht.

Quote20. Januar 2009 19:15
Re: Jammern und Aufregen hilft nichts! Wir müssen genau hinschauen! Details insi (Editiert vom Verfasser am 20.01.09 um 19:28)
As time goes by (122 Beiträge seit 07.07.08)

nefrod schrieb am 20. Januar 2009 17:58

> Was ich bis jetzt nicht gefunden habe, ist die Verbindung von Art. 1
> und 3 des Entwurfes, aus der hervorgeht, dass Polizei, BND und
> Verfassungsschutz auch Zugriff auf die Daten erhalten, welche
> privatwirtschaftliche Diensteanbieter aufgrund der in Art. 3
> vorgenommenen Ergänzung des §15 TMG speichern dürfen.

Eine ausdrückliche Ermächtigung fehlt. Für Abrechnungsdaten ordnet §
15 Abs. 5 Satz 3 die entsprechende Anwendung des § 14 Abs. 2 TMG an.

Eine analoge Anwendung von § 15 Abs. 5 Satz 3 TMG auf Abs. 9 ist
höchst problematisch - es wird ja in Abs. 5 ausdrücklich nur von
Abrechnungsdaten gesprochen; der Begriff Abrechnungsdaten ist in § 15
Abs. 3 TMG definiert. Selbst wenn man § 15 Abs. 5 Satz 3 TMG auf alle
Nutzungsdaten bezogen verstehen will, was aus grammatikalischen und
systematischen Gründen kaum möglich sein dürfte, würde das den
Sicherheitsbehörden auch nicht wirklich helfen, wenn die Daten vom
Diensteanbieter gar nicht erst erhoben werden (es gibt keine Pflicht
zur Speicherung von Nutzungsdaten) oder die Daten nach so kurzer Zeit
gelöscht werden, dass jede Anfrage zu spät kommt.

Hätte der Gesetzgeber eine Überwachung im Sinn gehabt, dann hätte er
eine Pflicht zur Datenspeicherung ins Gesetz geschrieben. Hat er aber
nicht. Er hätte auch eine längerfristige Datenspeicherung
vorgeschrieben oder zugelassen. Das hat er auch nicht. Vor allem
hätte er klargestellt, dass § 14 Abs. 2 TMG auch auf nach § 15 Abs. 9
TMG erhobene Daten entsprechend anzuwenden ist. Das hat er auch
nicht.

Deswegen habe ich an anderer Stelle schon geschrieben, dass der
Entwurfsverfasser wahrscheinlich gar nicht daran gedacht hat, diese
Daten zum Zweck der Überwachung zu nutzen.

Edit: Ich kann nur bedingt etwas dafür, wenn sich mein Beitrag
schai§e liest. Da, wo der Gesetzgeber früher einen kleinen Abschnitt
mit mehreren übersichtlichen Paragraphen gemacht hat, macht er heute
einen einzelnen Monsterparagraphen mit 10 oder mehr Absätzen*. Ich
kann auch nichts dafür, dass der Gesetzgeber, seit Zypries Ministerin
ist, immer mehr Verweisungen verwendet. Wenn ich das TMG analysiere,
dann muss ich die Monsterparagraphen und den Monsterverweisungen
auseinander nehmen.

---
*abschreckendes Beispiel: § 1 Kreditwesengesetz, siehe
http://dejure.org/gesetze/KWG/1.html
- wer wundert sich da noch über die Finanzkrise?






Aus: "Datenschützer protestieren gegen "Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung"" (20.01.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Datenschuetzer-protestieren-gegen-Ausweitung-der-Vorratsdatenspeicherung--/meldung/122004


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Frankfurt am Main - Karlsruhe mischt sich zu sehr in die Arbeit des Gesetzgebers ein, kritisiert Innenminister Wolfgang Schäuble. Er habe "Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht", sagte der Bundesinnenminister in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Als Beispiel nannte der CDU-Politiker die einstweilige Anordnung des Gerichts zur Vorratsdatenspeicherung vor einem Jahr, seit der Telefon- und Internetverbindungsdaten nur noch zur Aufklärung besonders schwerer Straftaten genutzt werden dürfen. "Es ist doch Sache des Gesetzgebers, zu sagen: Für diese Straftat kann ich dieses Instrument einsetzen - für jene nicht", kritisierte Schäuble. "Wer Gesetze gestalten will, sollte sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestages zu werden", sagte der Minister in einem Streitgespräch mit dem ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer.

Den "einmaligen Kompetenzen" des Bundesverfassungsgerichts entspreche "ein hohes Maß an Zurückhaltung mit öffentlichen Äußerungen", sagte Schäuble.

als/dpa



Aus: "BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - Schäuble legt sich mit Karlsruher Richtern an" (11.03.2009)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,612560,00.html


Textaris(txt*bot)

#203
Quote
Quote03.02.2009
Frage von Hannes Thiel


   Sehr geehrter Herr Lanfermann,

nach der bereits beschlossenen "allgemeinen" Vorratsdatenspeicherung (VDS), d.h. der verdachtslosen Protokollierung des privaten Kommunikationsverhaltens aller deutschen Bürgerinnen und Bürger, scheint es nun Pläne für eine "spezielle" Vorratsdatenspeicherung zu geben. Diese würde es privaten Internet-Anbietern erlauben, verdachtslos das gesamte Surfverhalten der Internetnutzer zu protokollieren. Es würde dann nicht nur protokolliert, wann man mit welcher IP-Adresse im Netz ist (wie es die "allgemeine" VDS vorsieht), sondern auch, welche Seiten man aufruft und welche Daten (z.B. Suchwörter) man auf diesen eingibt. Diese Daten sollen außerdem ohne richterliche Anordnung weitergegeben werden können, z.B. an Polizei, Bundeskriminalamt sowie an die Unterhaltungsindustrie. Der Gesetzentwurf aus dem Innenministerium wird demnächst im Bundestag beraten.

Bisher dürfen Internet-Anbieter (also z.B. Google, studiVZ etc.) solche intimen Daten nur speichern, wenn sie zur Abrechnung erforderlich sind. Dieser Schutz wäre mit dem neuen Gesetz beseitigt.

Mich würde Ihre Meinung zu diesem Gesetzentwurf interessieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Hannes Thiel



Quote

10.03.2009 - Antwort von Heinz Lanfermann

Sehr geehrter Herr Thiel,

vielen Dank für ihre Anfrage.

Als Mitglied der FDP und als Privatmensch lehne ich die Vorratsdatenspeicherung strikt ab. Die Unschuldsvermutung ist für mich ein wesentlicher Bestandteil der Bürgerrechte und die anlasslose und verdachtsunabhängige Speicherung jeglicher persönlicher Daten ist - meiner Verfassungsauffassung nach - nicht rechtmäßig. Auch wenn sich Bundesjustizministerin Zypries darauf beruft, lediglich EU-Richtlinien umzusetzen, so ist dies noch lange kein Grund, die Verfassungskonformität von Gesetzen außen vor zu lassen.

Der erneute Versuch der Bundesregierung mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes, die Vorratsdatenspeicherung weiter auszuweiten und Anbietern von Telemediendiensten zu erlauben, neben Verbindungsdaten sich auch Nutzungsdaten speichern und darüber hinaus analysieren zu dürfen, zeigt nur, dass man erst gar nicht hätte beginnen dürfen, die Bürgerrechte gegen andere Interessen abzuwägen. Mit den immer gleichen Argumenten der Terrorismusbekämpfung dringen die Befürworter des Generalverdachts mit ihren Gesetzen immer weiter in die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger ein, ohne auch nur ansatzweise zu beweisen, dass diese freiheitsberaubenden Maßnahmen auch den erwünschten Effekt erzielen.

Ich werde mich daher in dieser und - im Falle meiner Wiederwahl - auch in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass es zu keinen weiteren Beschneidungen der Bürgerrechte kommt und in Deutschland wieder die Unschuldsvermutung größer geschrieben wird als der Generalverdacht.

Mit freundlichen Grüßen
Heinz Lanfermann

Jahrgang 1950, Berufliche Qualifikation: Jurist, Richter am Landgericht a. D., Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz a.D.





Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.de/heinz_lanfermann-650-5572--f164820.html#frage164820


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Meinhard Starostik, Bevollmächtigter der über 34.000 Teilnehmer an der "Massenklage" gegen die hiesigen Auflagen zur Vorratsdatenspeicherung, drängt auf einer erneute Prüfung der Vereinbarkeit der verdachtslosen Protokollierung der Nutzerspuren mit europäischem Recht. Dieses Mal soll der zuständige Europäische Gerichtshof (EuGH) aber die Menschen- und Grundrechte ins Auge nehmen, nachdem er Anfang Februar allein die rein formale Basis der entsprechenden EU-Richtlinie bestätigt hatte. Starostik hat daher an das Bundesverfassungsgericht den Antrag (PDF-Datei: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2009-02-23.pdf) gestellt, den Fall zum Abgleich mit der Europäischen Menschenrechtskonvention dem EuGH vorzulegen.

Zur Stützung der Auffassung, dass die Vorratsdatenspeicherung das europäische Grundrecht auf Achtung der Privatsphäre verletzt, verweist der Bevollmächtigte unter anderem auf ein Urteil des EuGH von Anfang Dezember. Darin hat dieser die "flächendeckende und unterschiedslose Natur der Befugnisse zur Vorratsspeicherung der Fingerabdrücke, Zellproben und DNA-Profile" Verdächtiger als "unverhältnismäßigen Eingriff" bezeichnet. Im Vergleich dazu schneide die pauschale Aufbewahrung von Telekommunikationsdaten quantitativ und qualitativ noch stärker in die Grundrechte ein.

Im Hauptsacheverfahren in Karlsruhe weist Starostik zudem die Behauptungen des Bevollmächtigten der Bundesregierung zurück, wonach die Verfassungsbeschwerde unbegründet sei. So spricht er etwa von einem "dreifach verschärften Grundrechtseingriff", da flächendeckend die gesamte Bevölkerung ohne Tatverdacht erfasst werde und aus den geforderten Daten "Informationen über unser tägliches Kommunikations-, Informations- und Bewegungsverhalten" hervorgehen würden. Staaten mit Vorratsdatenspeicherung weisen der Erwiderung nach zudem weder eine erkennbar höhere Aufklärungs- noch eine niedrigere Kriminalitätsrate auf, als Staaten ohne anlasslose Protokollierung von Verbindungs- und Standortdaten.

...


Quote24. Februar 2009 20:51
Ein besonders übles Geschmäckle entsteht ... (Editiert vom Verfasser am 24.02.09 um 20:52)
Bernhard Kuhn, Bernhard Kuhn (mehr als 1000 Beiträge seit 30.01.00)

... wenn man daran denkt das diejenigen welche die VDS am
stärksten befürworten und verteidigen auch jene sind deren
Verbindungsdaten nicht erfasst werden dürfen!

Da fällt mir nur "Animal Farm" ein.

tschau

Bernhard


Quote25. Februar 2009 13:28
Misstrauen der Macht gegenüber
Sekt fault (mehr als 1000 Beiträge seit 16.11.04)

Das Misstrauen jeglicher Macht gegenüber gehört zu den
Konstruktionsprinzipien der Demokratie. Deswegen wird die Macht auf
drei Gewalten verteilt, die sich gegenseitig kontrollieren.

Die beschwichtigenden Sprüche der Grundrechtezertrümmerer kann ich
deswegen nicht mehr hören. Die Vorratsdatenspeicherung vor dem BVerfG
anzugreifen kann man als Bürgerpflicht jedes Demokraten sehen. Das
Misstrauen der Macht gegenüber, was sich in der Demokratie als
Prinzip ausdrückt, wird hier gelebt. Wer nicht sieht, dass diese
Klage berechtigt ist, dass wir in einer Demokratie leben, *damit*
solche Klagen möglich sind, der hat Demokratie nicht verstanden.




Aus: "Europäischer Gerichtshof soll Vorratsdatenspeicherung erneut prüfen" (Stefan Krempl) /  (pmz/c't, 24.02.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Europaeischer-Gerichtshof-soll-Vorratsdatenspeicherung-erneut-pruefen--/meldung/133472


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der republikanische Abgeordnete des US-Repräsentantenhauses, Lamar Smith, und sein Parteikollege Senator John Cornyn haben jeweils in ihre Parlamentskammer ein Gesetz eingebracht, durch das Internet Service Provider zur Vorhaltung von Verbindungsdaten für zwei Jahre verpflichtet werden sollen. Der Internet Stopping Adults Facilitating the Exploitation of Today's Youth Act of 2009 oder kurz Safety Act soll Strafverfolgern helfen, Internetnutzer ausfindig zu machen, die kinderpornografisches Material ins Internet stellen oder dort betrachten, erläutert Smith in einer Mitteilung. Die Strafermittler seien in eine "digitale Sackgasse" geraten in ihrem Kampf gegen den sexuellen Missbrauch an Kindern, sagte Smith zur Präsentation der Gesetzesinitiative. Sie bräuchten dringend die Unterstützung der Provider.

Smith nimmt damit erneut einen Anlauf, die Vorratsdatenspeicherung für die Bekämpfung von Kinderpornografie durchzusetzen. Er hatte den Safety Act bereits vor zwei Jahren ins Repräsentantenhaus eingebracht, doch das Gesetzesvorhaben stand still, nachdem mit Alberto Gonzalez im September 2007 ein Befürworter der Vorratsdatenspeicherung von seinem Posten als US-Justizminster zurückgetreten war. Gonzalez hatte sich im Jahr 2006 öffentlich für die Einführung stark gemacht.

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht neben der Datenspeicherung auch Gefängnisstrafen von bis zu zehn Jahren für Hosting- und E-Mail-Provider vor, die den Verkauf, Vertrieb und den Erwerb von Kinderpornografie ermöglichen. Smith fordert auch, den Strafrahmen für die sexuelle Ausbeutung von Kindern von 15 bis 30 Jahre auf 20 Jahre bis lebenslänglich zu erhöhen.

Im Gegensatz zu der Version von 2007 fehlt im aktuellen Entwurf eine Bestimmung, nach der Websites, die sexuelle Inhalte haben, mit einem Warnhinweis versehen werden müssen. Smith und Cornyn verzichteten auch nun auf die Androhung von Geldstrafen für Provider, die einen Fall von Kinderpornografie nicht den Behörden melden, wozu sie nach dem früheren Gesetzesvorschlag verpflichtet gewesen wären. Dieser hatte die genauen Bestimmungen für die Vorratsdatenspeicherung dem US-Justizminister überlassen wollen, nun ist explizit von einer Speicherfrist von zwei Jahren für personengebundene Daten die Rede. (anw/c't)


Quote20. Februar 2009 16:22
Fahrerflucht ist auch ein ernstes Vergehen.
SUVkopp (211 Beiträge seit 09.07.05)

...aber deshalb ist bislang noch niemand auf die Idee gekommen,
GPS-Empfänger samt passender GSM/UMTS-Sendeeinrichtung für alle
Kraftfahrzeuge vorzuschreiben, um damit Fahrzeugbewegungen zu
erfassen und auf Vorrat zu speichern.
Das wäre nämlich gröbst unverhältnismäßig. Genauso unverhältnismäßig
wie die Speicherung der Internet-Verbindungsdaten...

Quote20. Februar 2009 16:28
Pssst...
White Dwarf (259 Beiträge seit 10.07.08)

...bring die bloß nicht auf dumme Gedanken. Stichwort PKW-Maut.

WD




Aus: "US-Politiker legt erneut Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vor" (20.02.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/US-Politiker-legt-erneut-Gesetzentwurf-zur-Vorratsdatenspeicherung-vor--/meldung/133273


Textaris(txt*bot)

#206
Quote[...] Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgefordert, die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten auf Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu prüfen. Laut dem entsprechenden Beschluss von Ende Februar (Az. 6 K 1045/08.WI), den der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am heutigen Montag veröffentlicht hat, haben sich die Verwaltungsrichter selbst ihre Meinung bereits gebildet und kritisieren die EU-Vorgaben scharf. So sieht das Gericht in der flächendeckenden Aufzeichnung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der Bevölkerung einen klaren "Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz". Die verdachtslose Protokollierung der Nutzerspuren sei "in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig". Die umkämpfte Richtlinie bezeichnen die Richter als "ungültig", da der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht gewahrt werde.

In dem Fall geht es eigentlich um eine Klage eines hessischen Landwirtschaftsbetriebs gegen die Veröffentlichung persönlicher Daten der dahinter stehenden Gesellschafter auf einem Portal, das die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) betreibt. Auf der umstrittenen Webseite werden die Namen der Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) frei über eine Suchfunktion zugänglich gemacht. Zudem speichert der Portalbetreiber nach eigenen Angaben bei jedem Zugriff auf den Server "zur Verbesserung des Internetdienstes" eine begrenzte Zeit lang die IP-Adresse der Nutzer.

Das Verwaltungsgericht hat den Fall nun vorläufig ausgesetzt und dem EuGH eine Reihe kniffliger Fragen zur Entscheidung vorgelegt. Generell sehen die Richter die alleinige Veröffentlichung der Daten über die Fondsempfänger im Netz zur Information der Bürger als ungeeignet an und verweisen auf aufgeworfene Wertungswidersprüche zwischen einer zunehmenden Überwachung der Telekommunikation und dem halbherzigen Transparenzanliegen: "Diejenigen Bürger, die überhaupt Zugang zum Internet haben und sich informieren wollen, werden gezwungen, sich einer Vorratsdatenspeicherung auszusetzen." Da der Gerichtshof in die Lage kommen könne, dass er die Durchführungsverordnung zur Publikation der Beihilfebezieher nur bejahe, wenn die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung entfallen würden, sei auch die Gültigkeit der Richtlinie zur anlasslosen Aufzeichnung der Nutzerspuren zu prüfen. Dadurch werde der EuGH auch nicht bereits dadurch gehindert, dass er die in einem Urteil von Anfang Februar die formale Gültigkeit der Direktive auf Klage Irlands hin zunächst bestätigt habe.

Bei seiner Infragestellung der Vorratsdatenspeicherung verweist das Verwaltungsgericht unter anderem auf die Schlussanträge im Rechtsstreit des Musikproduzentenverbands Productores de Músicade España (Promusicae) gegen Telefonica wegen illegalen Filesharing-Aktivitäten. Vor allem die Generalanwältin Julian Kokott hatte hier ein starkes Plädoyer für den Schutz der Privatsphäre der Nutzer abgeben. "Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden", schreiben die Wiesbadener Richter. Man könne daran zweifeln, ob die Vorhaltung der Verbindungsdaten aller Nutzer ohne konkreten Verdacht mit Grundrechten vereinbar sei. Prüfen solle der EuGH zugleich, ob die Praxis, die IP-Adressen der Benutzer einer Homepage ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu speichern, mit dem allgemeinen EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar sei. Das Gericht selbst ist der Auffassung, dass auch eine dynamische IP-Adresse ein personenbezogenes Datum und somit besonders zu schützen sei.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßte in einer ersten Reaktion die Entscheidung aus Wiesbaden. Er forderte SPD und Union zugleich auf, das neueste Vorhaben der Bundesregierung im Entwurf zur Novellierung des Gesetzes für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu stoppen, Internetanbieter künftig auch zur flächendeckenden Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet zu ermächtigen. Bürger werden gebeten, gegen diese weitere Form der Vorratsdatenspeicherung zu protestieren.

...

Quote16. März 2009 14:23
in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig?
--bruno-- (224 Beiträge seit 02.12.07)

Ja sind wir das den? Eine Demokratie oder nicht?


Quote16. März 2009 12:59
Seltsam.
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

Wieso kommen Richter an einem Gericht zu einem anderen Schluss als
die geballte Justizkompetenz der Brigitte Z.?

Und vor allem: Warum geschieht das immer wieder?


Quote16. März 2009 13:05
Was für eine Moral
MAB2003 (mehr als 1000 Beiträge seit 26.06.03)

Wenn ich wissen will, was mit meinem Steurgeldern gemacht wird und
wer die Mittel bekommt, soll dies dem Datenschutz unterliegen. Wenn
der Staat wissen will, wann wir mit wem wie lange worüber gesprochen
haben, ist dies zwingend notwendig, da wir alle Terroristen sind. Ich
frage mich, ob es nicht einfacher wäre, wenn nicht die Bürger eine
neue Regierung sondern sich die Regierung neue Bürger wählt.


Quote16. März 2009 13:08
Das Wirken des Dr. W. Schäuble
Lena X (mehr als 1000 Beiträge seit 15.08.07)

wird irgendwann nur noch ein kleines dunkles Kapitel in den
Geschichtsbüchern sein und man wird sich vermutlich Fragen
stellen....

Der Freiheitsdrang der Menschen war aber doch letztendlich immer
stärker als die Paranoia oder der Größenwahn einzelner machtgeiler
Politiker.

Leider ist der Mensch halt auch bequem, träge und lässt viel zu viel
mit sich machen bis das Fass dann überläuft.




Aus: "Verwaltungsgericht bezeichnet Vorratsdatenspeicherung als "ungültig"" (Stefan Krempl, jk/c't, 16.03.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Verwaltungsgericht-bezeichnet-Vorratsdatenspeicherung-als-ungueltig--/meldung/134616


Textaris(txt*bot)

Quote[...] EU klagt Österreich wegen Data-Retention

Nun droht eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH), berichtet die "Presse" (Donnerstag-Ausgabe).

Durch die Vorratsdatenspeicherung sollen die Telefonie- und Internet-Verbindungen aller Bürger sowie deren Handystandortdaten aufgezeichnet werden - also auch die Daten jener, die völlig unbescholten sind. Das soll nach dem Willen der EU-Innenminister zur Bekämpfung schwerer Straftaten aus dem Umfeld der organisierten Kriminalität und des Terrorismus dienen.

Österreich war von der Kommission wegen Nichtumsetzung der 2006 beschlossenen Richtlinie bereits zweimal gemahnt worden. Durch die Klage der EU lasse man sich auch jetzt nicht unter Druck setzen, hieß es auf Anfrage der "Presse" im Infrastrukturministerium. Die Vorratsdatenspeicherung mit ihren gravierenden Auswirkungen auf Datenschutz und Schutz der Privatsphäre sei viel zu sensibel, um eine Regelung übers Knie zu brechen. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie könne daher erst im Jahr 2010 gerechnet werden, erklärte Ministerin Doris Bures (SPÖ). Derzeit erarbeitet das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte auf Auftrag der Ministerin einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung.

Bereits Bures' Vorgänger, der jetzige Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ), hatte mit der Umsetzung der Richtlinie gewartet, bis der Europäische Gerichtshof anlässlich einer Klage Irlands festgestellte, dass diese auf formal korrektem Weg zustande gekommen war. Eine inhaltliche Prüfung auf die Konformität der Richtlinie mit der Europäischen Menschenrechtskonvention hin fand in besagtem Verfahren aber nicht statt.

Eva Lichtenberger, EU-Abgeordnete der Grünen, empfahl kürzlich auf einer Pressekonferenz Österreich "als Notwehr", die Richtlinie erst gar nicht umzusetzen, denn anlässlich der daraufhin folgenden Klage der Kommission könne eine Prüfung vor dem EuGH auch ergeben, dass die verdachtsunabhängige Speicherung der Kommunikationsdaten aller Menschen in der EU gegen die Grundrechte verstoße und mit dem Recht der Union somit nicht vereinbar sei. Aus Sicht der Gegner der Vorratsdatenspeicherung muss das routinemäßig eingeleitete Verfahren gegen Österreich also nicht unbedingt schlecht sein.


Quotedie einzig richtige antwort

elmartillo, vor 8 Stunden, 24 Minuten

wäre eine Gegenklage beim eugh wegen Verletzung der eu Menschenrechtskonvention!
aber ich fürchte dafür sind unsere arschkriecher Politiker wieder zu feige.


QuoteEndlich mal ein bischen Rückgrad!

pc104, vor 11 Stunden, 5 Minuten

Lasst es doch endlich mal drauf ankommen! Was soll passieren? Dass sie uns rauswerfen?

In der Data Retention Richtlinie sind mehr Löcher als in meinen Socken, aber sie riecht beiweitem nicht so gut. Die Chancen den Streit zu gewinnen sind so schlecht nicht. Mal gucken wieviel Spina dorsalis unsere Politiker haben werden wenn's hart auf hart kommt.

Naja, welchen Illusionen geb ich mich hin?





Aus: "EU klagt Österreich wegen Data-Retention" (15.04.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1602327/

#2 http://diepresse.com/home/techscience/internet/sicherheit/470440/index.do?_vl_backlink=/home/index.do


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das Bundesverfassungsgericht hat seine Auflagen zum eingeschränkten Zugriff auf verdachtsunabhängig vorgehaltene Verbindungs- und Standortdaten in der Telekommunikation erneut um sechs Monate verlängert. Das geht aus einem Beschluss (PDF-Datei: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/beschluss-bvg-22-04-09.pdf ) des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht vom 22. April 2009 hervor, den der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heute veröffentlicht hat.

Gegen die in Paragraph 113a des Telekommunikationsgesetzes geregelte und seit 1. Januar 2008 geltende Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung liegt dem Gericht eine "Massenklage" von über 34.000 Bürgern vor. In dem Beschluss (Az. 1 BvR 256/08) heißt es, die einstweilige Anordnung vom 11. März 2008, die am 1. September wiederholt und am 28. Oktober erweitert wurde, werde für sechs Monate, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde verlängert. Die Bundesregierung muss nun dem Gericht erneut über die praktischen Auswirkungen der Datenspeicherung und der einstweiligen Anordnung berichten.

Das Bundesverfassungsgericht war im März 2008 einem Eilantrag der Beschwerdeführer gefolgt. Es beschloss, dass die Telekommunikationsfirmen Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer verdachtsunabhängig sechs Monate vorhalten müssen, Sicherheitsbehörden darauf aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten zugreifen dürfen. Im Oktober beschränkte das Gericht die Befugnisse zum Datenabruf zur präventiven Gefahrenabwehr für Strafverfolger und Geheimdienste.

Inzwischen haben einige Telekommunikationsunternehmen wie Debitel, Mobilcom, BT Deutschland und QSC gerichtliche Beschlüsse erwirkt, nach denen sie bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten gezwungen werden können. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat im vorigen Monat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgefordert, die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung auf Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu prüfen.


(anw/c't) 





Aus: "Bundesverfassungsgericht verlängert erneut Schranken bei Vorratsdatenspeicherung" (29.04.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bundesverfassungsgericht-verlaengert-erneut-Schranken-bei-Vorratsdatenspeicherung--/meldung/136986


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Europäische Kommission hat eine Klage gegen Schweden eingereicht. Hintergrund ist die bisher fehlende Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht.

Die Direktive wurde auf EU-Ebene im Jahr 2006 verabschiedet. Darin wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die nationale Gesetzgebung in einem Zeitrahmen von sechs Monaten bis zwei Jahren entsprechend anzupassen. In Schweden tat sich bis heute aber nichts.

Nach Angaben des 'Svenska Dagbladet' wurde bislang kein entsprechender Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, weil das zuständige Justizministerium mit anderen Aufgaben ausgelastet war. Hinter vorgehaltener Hand hieß es allerdings, dass die Einführung der Vorratsdatenspeicherung von Justizministerin Beatrice Ask nicht gerade als zu priorisierendes Projekt angesehen wird.

Immerhin stießen schon andere Projekte dieser Art auf starken Widerstand in der Bevölkerung. So musste die Regierung eine Regelung, die der Polizei und den Geheimdiensten eine umfassende Überwachung der grenzüberschreitenden Kommunikation ermöglichte, wieder zurückgenommen werden. Die Umsetzung der IPRED-Richtlinie, mit der Medienkonzerne bei Providern leichter Zugriff auf Nutzerdaten bekommen, sorgte schließlich dafür, dass sich zahlreiche, vor allem junge Schweden der Piratenpartei anschlossen.

Allerdings wird sich Schweden der EU wohl beugen müssen. Man bat deshalb um eine Fristverlängerung um weitere sechs Monate. In diesem Zeitraum soll nun ein entsprechendes Gesetz eingeführt werden.


Aus: "Vorratsdatenspeicherung: EU verklagt Schweden" von Christian Kahle für WinFuture.de (Mittwoch, 27. Mai 2009)
Quelle: http://winfuture.de/news,47471.html