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[Körperdaten, Genetik, Biometrie, Patientendaten ... ]

Started by Textaris(txt*bot), April 19, 2006, 12:37:56 PM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Der sogenannte Versicherten-Stammdatenabgleich-Dienst (VSDD) der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hat nach Auffassung des Ärztetages nichts in der Arztpraxis zu suchen. Dieses Verfahren, bei dem die Adress-Daten und der Zuzahlungsstatus der eGK eines Versicherten mittels Lesegerät und VPN-Verbindung online mit den Daten der Krankenkasse verglichen wird, sei eine rein administrative Maßnahme und damit nicht Aufgabe eines Arztes.

Überdies sei die Überprüfung geeignet, "die bestehenden Kapazitätsprobleme in der ambulanten Krankenbehandlung empfindlich zu verstärken", meinte das deutsche "Ärzteparlament" in seiner Entschließung. Grundsätzlich sei man aber offen "für sinnvolle medizinische Anwendungen in der elektronischen Datenverarbeitung".

Im Herbst soll nach den Plänen der eGK-Projektgesellschaft Gematik in den Regionen Nordwest und Südost in 500 Praxen und 5 Krankenhäusern getestet werden, ob der online erfolgende Stammdatenabgleich der eGK reibungslos funktioniert. Bei dem Verfahren wird von der Arztpraxis eine Verbindung zu einem Rechenzentrum aufgebaut und die Daten einer im Lesegerät gesteckten Gesundheitskarte mit dem Datenbestand der Krankenkasse verglichen.

Geprüft wird dabei die Adresse des Versicherten, die Gültigkeit der Versicherung sowie der Zuzahlungsstatus. Diese Maßnahme, die nach Vorstellung der Gematik maximal fünf Sekunden dauern soll, soll nach Ansicht der Ärzte nicht in der Arztpraxis erledigt werden. Die vierteljährlich anfallende Datenüberprüfung sollte besser durch Terminals in den Filialen der Krankenkassen oder in einer Apotheke erfolgen, meinen die Ärzte. "Außerdem kann auf Dauer keine Sicherheit für die sensiblen Praxisdaten bei Anschluss an eine bundesweite zentrale Kasseninfrastruktur garantiert werden", heißt es in dem Beschlussprotokoll des Ärztetages. (Detlef Borchers) / (jk)


Aus: "Elektronische Gesundheitskarte: Ärztetag lehnt Datenabgleich in der Arztpraxis ab" (16.05.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Gesundheitskarte-Aerztetag-lehnt-Datenabgleich-in-der-Arztpraxis-ab-2651513.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das ungarische Innenministerium will die biometrischen Daten von zehn Millionen Staatsbürgern in einer eigenen Datenbank speichern. Die Gesichtsprofile würden aufgrund der biometrischen Fotografien gesammelt, die die Bürger einreichen, wenn sie einen Reisepass, Personalausweis oder eine Fahrerlaubnis beantragen, berichtete das Internet-Portal napi.hu am Freitag. Die Webseite berief sich auf einen Gesetzesvorschlag des Innenministeriums, der am Vortag vorgelegt wurde.

Die Datenbank solle der Verbrechensbekämpfung dienen und die Arbeit der Geheimdienste und der mit dem Schutz der Regierungspolitiker betrauten Sicherheitsorgane erleichtern, hieß es in dem Bericht. In der Datenbank, die im Januar 2016 eingerichtet sein soll, würden nur die biometrischen Profile gespeichert werden. Über Codes sollen aber die zur Nutzung ermächtigten Stellen die Profile mit den Daten anderer Behörden – wie denen des Melderegisters – verknüpfen können.

Datenschützerische Bedenken dürften in Ungarn nicht zu erwarten sein. Die Regierung des rechts-konservativen Ministerpräsidenten Viktor Orban hatte nach dem Machtwechsel 2010 das unabhängige Amt des Datenschutzbeauftragten in eine regierungsabhängige Behörde umgewandelt. Ihr Leiter gilt als regierungsnah. (dpa) / (anw)


Aus: "Ungarns Regierung will biometrische Daten aller Bürger speichern" (28.08.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Ungarns-Regierung-will-biometrische-Daten-aller-Buerger-speichern-2793002.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Bei der Aufklärung von Verbrechen setzt die Polizei zunehmend auf die Analyse von DNA-Spuren. Doch laut Strafprozessordnung darf sie nicht mehr als Identität, Geschlecht und Abstammung des Täters aus dem genetischen Fingerabdruck herausfiltern. Dabei wäre technisch längst mehr möglich, so etwa die Bestimmung äußerlicher Körpermerkmale wie Hautfarbe, das biologische Alter oder auch die Farbe der Augen und Haare.

Eine Bundesratsinitiative aus Baden-Württemberg setzt sich nun dafür ein, diese Möglichkeiten zu nutzen; soll heißen, die erweiterte DNA-Analyse per Gesetz zu ermöglichen. Bremens CDU hat diesen Vorstoß jetzt aufgegriffen. In einem Antrag an die Bürgerschaft fordert sie den Senat auf, die Initiative zu unterstützen.

,,Für Fahndungszwecke wäre das ideal", begründet der innenpolitische Sprecher der CDU, Wilhelm Hinners, den Antrag. ,,Man könnte den Täterkreis einschränken und gezielt nach bestimmten Personengruppen suchen." Denn die DNA-Analyse biete nicht nur ,,unglaublich viele sehr konkrete Möglichkeiten", einen Täter via Abgleich mit der DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamtes zu identifizieren, sondern biete eben auch Ansatzpunkte, um nach einem noch unbekannten Täter zu fahnden.

Dass die Strafprozessordnung mit Blick auf den Schutz von Persönlichkeitsrechten die Nutzung von DNA-Spuren einschränkt, ist Hinners natürlich bewusst. Doch es gehe bei der Initiative aus Baden-Württemberg nicht um eine Ausweitung auf Persönlichkeits- oder Charaktermerkmale, sondern ausschließlich darum, weitere äußere Merkmale zu identifizieren, die ausschließlich der Fahndung dienten.

,,Wenn man durch Personenbeschreibungen versucht, den Täterkreis einzuschränken, helfen Merkmale wie Haut- und Augenfarbe natürlich." Der besonders schutzbedürftige Kern des Persönlichkeitsrechtes werde davon nicht berührt.

Schon heute sei die DNA-Analyse für die Polizei die mit Abstand beste Ermittlungsmaßnahme, betont Hinners. ,,Umso bedauerlicher, wenn hier nicht alle Möglichkeiten genutzt werden können." Die Bremische Bürgerschaft soll daher nach Auffassung der CDU den Senat auffordern, der Bundesratsinitiative zur Erweiterung des Umfangs der Untersuchungen von DNA-fähigem Material zuzustimmen.

Das wiederum sorgt in der Innenbehörde für Verwunderung. ,,Im Grunde ziehen die Innenministerien des Bundes und der Länder hier an einem Strang", erklärt Nikolai Roth, Sprecher von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Auf Bundesebene sei das Thema zwar vertagt worden, aber im Grunde seien sich alle einig und das Thema fachlich auch nicht schwierig zu handhaben. ,,Wenn abgestimmt worden wäre, hätte der Innensenator zugestimmt."

Die Erweiterung der DNA-Untersuchungen werde in zwei Wochen in Dresden aber auch noch einmal Thema auf der Konferenz der Innenminister sein, erläutert Roth. ,,Die Gremienbefassung, auch im Bundesrat, läuft also längst, und es bedarf keines erneuten Antrages der CDU."

Ob dieses Thema tatsächlich so glatt über die Bühne gehen wird, bleibt trotzdem dahingestellt. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU), von dem die Initiative zur erweiterten DNA-Analyse ausgeht, zeigte sich zumindest alles andere als erfreut, als der Bundesrat das Thema im Februar zur Erörterung in Innen- und Rechtsausschuss verwies. Wolf hatte auf eine sofortige Entscheidung gedrungen. Als er damit scheiterte – außer Baden-Württemberg stimmte lediglich Bayern für eine schnelle Entscheidung –, sprach Wolf von einer ,,Verschleppung aus parteitaktischen Gründen".

Die Bremer Polizei wollte sich auf Anfrage des WESER-KURIER nicht zu der geforderten Ausweitung der DNA-Untersuchungen äußern, sondern verwies hierzu auf die Innenbehörde. Die Frage nach der Bedeutung von DNA-Analysen für ihre Ermittlungsarbeit beantwortete die Polizei wie folgt: ,,Die DNA-Analyse ist für die Polizei als individueller Sachbeweis, ähnlich wie der Fingerabdruck, von großer Bedeutung im Strafverfahren."


Aus: "CDU will DNA-Spuren besser nutzen" Ralf Michel (30.05.2017)
Quelle: http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-cdu-will-dnaspuren-besser-nutzen-_arid,1606269.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Ein Mord geschieht und der Täter wird als blond, blauäugig, Mitte 40 und europäischer Herkunft beschrieben. Ein solcher Steckbrief könnte künftig nicht mehr nur von einem Zeugen stammen, sondern auch aus einem DNS-Analyselabor. Die Justizminister der Länder diskutieren derzeit auf ihrer alljährigen Tagung, ob Ermittler künftig das Erbgut von Blut, Haaren, Sperma oder Hautresten an Tatorten untersuchen dürfen. Für eine solche ,,forensische DNS-Phänotypisierung" (fDP) müsste die Strafprozessordnung geändert werden.

Bislang dürfen in Deutschland – wie in den meisten europäischen Ländern – nur Gen-freie Erbgutabschnitte benutzt werden, um ein DNS-Profil zu erstellen. Es taugt zwar zur Identifizierung eines Täters, lässt aber keine Rückschlüsse äußere und andere Merkmale eines Menschen zu. Einzig in den Niederlanden ist fDP seit 2003 gesetzlich erlaubt. Täter-DNS darf dort auf Genvarianten durchsucht werden, die Rückschlüsse auf äußerlich erkennbare, körperliche Merkmale sowie die biogeographische Herkunft zulassen. Verboten bleibt aber das Erheben gesundheitsbezogener Daten. Damit greift die Gesetzgebung der Wissenschaft allerdings ein großes Stück voraus, denn bislang sind die Methoden der fDP noch sehr eingeschränkt.

... Tausende von Genvarianten bestimmen die Einzigartigkeit eines Gesichts mit, bisher kenne man aber höchstens ein paar Dutzend. Dennoch sei das wohl irgendwann möglich: ,,Die Gesichter von eineiigen Zwillingen sind sich sehr ähnlich und weil sie praktisch die gleiche DNS-Sequenz haben, wissen wir, dass das Gesicht in seiner Einzigartigkeit in den Genen stecken muss; fragt sich nur, wo."

Gut ist die Datenlage für den Nachweis der ,,biogeographischen" Herkunft eines Täters. Allerdings lässt sich damit nicht die Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe, sondern nur die kontinentale Herkunft aus Europa, Afrika, Ostasien, Ozeanien und Amerika mit 99,9-prozentiger Wahrscheinlichkeit ermitteln. Für Aussagen über die Herkunft aus einzelnen Regionen müssten tausende von Genvarianten untersucht werden – technisch unmöglich mit den geringen Erbgutmengen von Tatorten, sagt Kayser.

Das Abschätzen des Alters per DNS-Analyse, die auf vier bis fünf Jahre genau ist, könnte eigentlich schon unter der bestehenden Gesetzeslage durchgeführt werden, meint Peter Schneider, Leiter der Spurenkommission der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin. Weil bei der Altersanalyse nicht die DNS selbst, sondern mit dem Alter einhergehende und der DNS anhaftende Methylgruppen untersucht werden, habe der Test kein ,,individualisierendes Potential und ist daher auch keine molekulargenetische Untersuchung im Sinne der deutschen Strafprozessordnung".

Ob sich die Justizminister nun für die fDP entscheiden – am Ende muss wohl das Verfassungsgericht entscheiden, ob und wann solche Tests die genetische Privatsphäre eines Menschen verletzen. Dass sei solange nicht der Fall, meint Kayser, solange sich die Analyse nicht über das hinausgeht, was Augenzeugen oder Haar und Hautspuren über einen Täter ohnehin verraten könnten.


Aus: "DNS-Forensik Die Genspur zum Täter ist dünn – noch" Sascha Karberg (21.06.2017)
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/wissen/dns-forensik-die-genspur-zum-taeter-ist-duenn-noch/19962732.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Mehr als elf Jahre nach ihrem offiziellen Start steht die elektronische Gesundheitskarte möglicherweise vor dem Aus. Der Vorstandschef der AOK Bayern, Helmut Platzer, sagte der dpa, es sei "unsicherer denn je, wann die Gesundheitskarte die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt". Hochrangige Mitarbeiter von Ärzteverbänden und gesetzlichen Krankenkassen berichten, es gebe in der Bundesregierung Pläne, die E-Card nach der Bundestagswahl für gescheitert zu erklären.

Damit bliebe die Plastikkarte nichts weiter als ein Versicherungsnachweis, heißt es aus Kassenkreisen. Die E-Card hat nach Berechnungen des Dachverbandes der Innungskrankenkassen bis jetzt 1,7 Milliarden Euro an Kosten verursacht.

Auch aus den Kassenärztlichen Vereinigungen kommen Zweifel an der Zukunftsfähigkeit der Gesundheitskarte. "Wenn man mit Fachleuten redet, hört man, das sei eine Technik, die eigentlich schon überholt sei", sagte der Vorstandschef der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, Wolfgang Krombholz, der dpa. Verbände von Ärzten, Krankenkassen, Kliniken und Apothekern haben über die Trägergesellschaft Gematik den gesetzlichen Auftrag, die Gesundheitskarte auf den Weg zu bringen.

Die Bundesregierung hatte im Herbst 2004 angekündigt, ab dem Jahr 2006 werde die elektronische Gesundheitskarte zahlreiche neue Möglichkeiten für einen Datenaustausch schaffen. Ein Notfalldatensatz sollte darauf ebenso gespeichert werden können wie ein Medikationsplan. Eine solche digitale Arzneiliste sollte helfen, gefährliche Wechselwirkungen zu vermeiden, die nach Schätzungen jedes Jahr Tausende Todesfälle nach sich ziehen. Eine elektronische Patientenkarte sollte unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden. Verwirklicht ist davon bis jetzt noch nichts.

Die Betreibergesellschaft Gematik erklärte zwar Anfang Juni 2017, die Auslieferung der notwendigen technischen Ausrüstung gehe in die letzte Phase und hat von einem "Meilenstein" gesprochen, doch die dafür notwendigen sogenannten Konnektoren stehen weiterhin nicht zur Verfügung. Die Chefin des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, machte im Juli beteiligte Industriefirmen für die neuerlichen Verzögerungen verantwortlich.

Die Unternehmen sehen das anders. Der Sprecher der Telekom-Tochter T-Systems, Rainer Knirsch, weist darauf hin, dass die technischen Anforderungen etwa 150 Mal verändert worden seien. Jetzt aber sei die Industrie "auf der Zielgeraden", heißt es von T-Systems. Derzeit werde "die weltweit bestgeschützte öffentliche Infrastruktur für das Gesundheitswesen" entwickelt.

Bei den Krankenkassen stoßen solche Worte auf Skepsis. Etliche Kassen setzen darauf, eigene Angebote für einen digitalen Datenaustausch zu entwickeln. "Damit könnten die Anforderungen wesentlich besser, wesentlich ökonomischer und vor allem sicherer erfüllt werden", sagt der Chef der AOK Bayern, Helmut Platzer.

Die bundesweit größte AOK will dazu mit anderen Ortskrankenkassen und Partnern aus der Wirtschaft zusammenarbeiten. Die zweitgrößte bundesweite Kasse, die Techniker Krankenkasse, hatte bereits im Februar 2017 bekanntgegeben, sie habe den amerikanischen Konzern IBM mit der Entwicklung einer eigenen elektronischen Patientenkarte beauftragt.

Bei den Ärzteverbänden gibt es allerdings Sorgen, dass sich die digitale Gesundheitslandschaft zersplittert. "Das wäre das Schlimmste, was uns passieren könnte, dass jede Kasse mit ihrem eigenen System startet", warnt der Chef der KV Bayerns, Wolfgang Krombholz. Er fürchtet, dass viele Praxen damit überfordert wären, verschiedene Systeme von Patientenkarten mit ihren Computersystemen zu verwalten.


Aus: "Krankenkassen: Elektronische Gesundheitskarte vor dem endgültigen Aus" Peter Steinlechner (6. August 2017)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2017-08/krankenkassen-elektronische-gesundheitskarte-vor-dem-aus

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Mircea T. fühlte sich wohl von Jahr zu Jahr sicherer. Schließlich ging er auf Reisen quer durch Europa – stehlend. Das Verbrechen in Berlin, so wird er gedacht haben, wäre vergessen. Doch die Vergangenheit holte ihn ein. 24 Jahre nach der Vergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens in einer Gartenlaube in Köpenick klickten für Mircea T. in Kopenhagen die Handschellen. Ab Freitag wird dem 47-Jährigen vor dem Landgericht der Prozess gemacht. Eine DNA-Spur führte zur Anklage.

Der Rumäne war laut den Ermittlungen der Polizei in der Nacht zum 2. Juli 1993 mit zwei Landsleuten unterwegs – auf Klautour in einer Kleingartenanlage. Mit einer Brechstange hebelten sie eine Laube nach der anderen auf. In der fünften aber übernachteten zwei Teenager.

Das Mädchen 14 Jahre alt, der Junge 15. Die erste Liebe. Mit Erlaubnis der Eltern schliefen sie in der Laube. Um vier Uhr am Morgen aber hörte Jana (Name geändert) ein Rütteln an der Tür. Taschenlampen leuchteten in den Raum und erfassten die Teenager.

Die drei Einbrecher suchten nach Geld und Schmuck. Dann schauten sie das Mädchen an. Laut Anklage sollen sich die Männer kurz besprochen und den Entschluss gefasst haben, die erkennbar Minderjährige zu vergewaltigen. Sie hätten dem Jungen mit einer Geste angedroht, ihm die Kehle durchzuschneiden. Sie seien dann über das Mädchen hergefallen. Einer nach dem anderen. Das Martyrium dauerte mehr als eine Stunde.

Als die Vergewaltiger endlich verschwunden waren, klingelten die beiden Jugendlichen bei Nachbarn. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf. Auch sechs Zigarettenkippen wurden in Tatortnähe sichergestellt. Sie stammten vermutlich von den Tätern. DNA-Spuren befanden sich daran. Doch es blieb zunächst DNA ohne einen Namen.

Es waren Fingerabdrücke, die zum ersten Täter führten. Der Mann erhielt im Juli 1995 unter anderem wegen Vergewaltigung fünf Jahre Gefängnis. 13 Jahre später waren es DNA-Spuren an einem Bettlaken, die zur Anklage gegen den zweiten Täter führten. Der zur Tatzeit 19-Jährige erhielt zwei Jahre und acht Monate Haft.

Mircea T. schien unbehelligt davonzukommen. Der Mann aus Bukarest ging schließlich wieder auf Reisen – wohl als fahrender Dieb. 2012 wurde er in England verurteilt, 2014 in Frankreich, 2015 in Spanien. Zuletzt erhielt er im April 2016 als Dieb eine Haftstrafe von sieben Monaten. Nach seinen Angaben hat er seit etwa 20 Jahren eine eigene Familie und auch zwei Kinder.

Als angeblich kleiner Dieb kam Mircea T. lange ohne Abgabe einer DNA-Probe davon. Das änderte sich im Mai 2014 in Paris. Zwar kam T. danach schnell wieder frei. Die Daten aber wurden europaweit abgeglichen. Im August 2016 dann ein Treffer: Es war eine von rund 23.800 Anfragen, die im vergangenen Jahr im DNA-Labor des Kriminaltechnischen Instituts der Berliner Polizei eingegangen war.

Das Muster der DNA einer Person kommt in der Bevölkerung mit einer Häufigkeit von weniger als eins zu zehn Milliarden vor, ist unverwechselbar wie ein Fingerabdruck. Gegen T. erging ein europäischer Haftbefehl. Im Mai erfolgte seine Festnahme, seit Juni befindet sich T. in Berlin in Untersuchungshaft.

Gegenüber der Polizei soll T. gestanden haben. Es tue ihm sehr leid, er sei sehr betrunken gewesen, soll er zu Protokoll gegeben haben. Er habe nicht gedacht, dass er zu einer solchen Tat fähig sein könnte, er wolle sich bei der Geschädigten entschuldigen.

Das Mädchen von damals ist heute 38 Jahre alt. Die Frau ist wie in den früheren Prozessen als Zeugin geladen. ,,Die Ängste holen mich immer wieder ein", hatte Jana in einer Verhandlung geschildert. Für den dritten Prozess sind zwei Tage geplant.


Aus: "Verbrechen in Berlin-Köpenick: DNA-Spuren überführen Vergewaltiger nach 24 Jahren" (21.11.2017)
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/berlin/verbrechen-in-berlin-koepenick-dna-spuren-ueberfuehren-vergewaltiger-nach-24-jahren/20604032.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Mit einem Faceswap-Tool lassen sich Filmszenen aller Art manipulieren und die Gesichter der Schauspieler austauschen.  ... Wir werden uns wohl an eine Welt gewöhnen müssen, in der solche Video-Fakes immer besser und damit auch schwerer zu erkennen werden. Inklusive der dazugehörigen Konflikte mit den Persönlichkeitsrechten der betroffenen Personen. In Zukunft könnten solche Fälschungen als Grundlage von Propaganda oder absichtlich irreführender Nachrichten benutzt werden.

Das Ziel des Entwicklers von FakeApp ist es, dass bald jeder Nutzer ohne Vorwissen ähnliche Videos erzeugen kann: In Zukunft brauche man nur ein beliebiges Video und ein bereits auf ein berühmtes Gesicht trainiertes neuronales Netz, das man herunterladen kann. Die Software soll dann die Gesichter auf Knopfdruck austauschen.

QuoteVatikankiller, 25.01.2018 19:16

Was dann sicher boomen wird ...

... "wiederaufgetauchtes" historisches Material, das die Geschichte neu/anders schreibt (oder festigt, je nach Interessenslage).


QuoteEric Mueller, 25.01.2018 18:30

Ab welchem Punkt macht das Überwachungvideos wertlos?

Da diese Methode ja nicht nur bei Prominenten und Pornos greift:
Wenn ein Video so gut gefälscht werden kann, dass man den Unterschied nicht mehr sieht, müsste die Beweiskraft stark zurückgehen.

Alternativ wird das DIE Methode, jemandem etwas anzuhängen.


QuoteDankeauch, 25.01.2018 16:48

Jetzt wirds ernst

Bei Fake Porn hört der Spass auf!

Revolution!!111



Aus: "Deepfakes: Neuronale Netzwerke erschaffen Fake-Porn und Hitler-Parodien" Fabian A. Scherschel (25.01.2018)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Deepfakes-Neuronale-Netzwerke-erschaffen-Fake-Porn-und-Hitler-Parodien-3951035.html

"AI-Assisted Fake Porn Is Here and We're All Fucked" Samantha Cole (Dec 11 2017, 8:18pm)
Someone used an algorithm to paste the face of 'Wonder Woman' star Gal Gadot onto a porn video, and the implications are terrifying.
https://motherboard.vice.com/en_us/article/gydydm/gal-gadot-fake-ai-porn

https://motherboard.vice.com/de/article/gydydm/diese-ki-kann-wirklich-jeden-zum-unfreiwilligen-pornostar-machen-und-das-ist-ein-problem

https://motherboard.vice.com/de/article/bjye8a/es-ist-soweit-menschen-montieren-massenweise-fremde-menschen-in-pornos

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Im "Welt"-Interview äußerte [Dorothee Bär (CSU)] sich [ ] zum Thema Datenschutz und meinte, dieser sei wichtig, dürfe jedoch Innovationen nicht ausbremsen. Im Gesundheitssektor etwa müsse die problemlose Weitergabe der Patientendaten von Arzt zu Arzt möglich sein, weil die Bürger die beste Versorgung erwarteten. Den Begriff Datenschutz nannte Bär "schwierig" und würde ihn lieber gegen "Datensouveränität" austauschen.

...


Aus: "Dorothee Bär: Facebook wird zum "Seniorennetzwerk"" heise.de (10.03.2018)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Dorothee-Baer-Facebook-wird-zum-Seniorennetzwerk-3990398.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Polizei soll Gendaten künftig mehr als bisher auswerten dürfen. Darauf hatten sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag verständigt. Im vorigen Jahr scheiterten dahingehende Initiativen der Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern im Bundesrat. Als Vorbild für den Neuanlauf gilt der aktuelle Entwurf des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes, in dem unter anderem die Identifikation mit Hilfe von Gendaten sowie die Ableitung von Augen-, Haar- und Hautfarbe, des sogenannten biologischen Alters sowie der biogeografischen Herkunft eines Spurenverursachers aus den DNA-Daten erlaubt wird. Der Gesetzentwurf wird im Bayerischen Landtag derzeit kontrovers diskutiert.

Der bayrische Innenminister Joachim Herrmann argumentiert, wenn die Polizei beispielsweise die Werkstatt eines möglichen Bombenlegers entdeckt, ließen die DNA-Spuren auf Herkunft, Haarfarbe, Geschlecht, Augenfarbe erlauben und wie ein Phantombild rückschließen. In der Gesetzesbegründung heißt es, dass "Rückschlüsse auf persönlichkeitsrelevante Merkmale wie Erbanlagen, Charaktereigenschaften oder Krankheiten des Betroffenen nicht ermöglicht" werden.

Die neuen Regeln sollen der Gefahrenabwehr dienen, womit Deutschland eine "Pionierfunktion" einnimmt, sagt Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise, das nun dazu ein Gutachten veröffentlicht hat. Sie zielen nicht nur auf eine Identifizierung mittels Gendaten, sondern auf eine DNA-Phänotypisierung, die bisher in Deutschland nicht zulässig ist.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Vorhersagegenauigkeit bei den Augenfarben blau und braun zwischen 90 und 95 Prozent liegt, bei den Haarfarben rot, blond, braun oder schwarz zwischen 75 und 90 Prozent sowie bei der Hautfarbe bei 98 Prozent. In Bezug auf das biologische Alter einer Person liegt sie zwischen drei und fünf Jahren, wobei im Einzelfall Abweichungen bis zu zehn Jahren möglich sind. Nach Auskunft der Gemeinsamen Kommission der rechtsmedizinischen und kriminaltechnischen Institute konnten DNA-Tests bereits aus kleinsten DNA-Mengen die kontinentale Herkunft einer Person mit einer Wahrscheinlichkeit von über 99,9 Prozent bestimmen.

Der DNA-Analytiker Harald Schneider vom Landeskriminalamt Wiesbaden sagte im vergangenen Herbst, dass zur biogeografischen Herkunft, zu Gesichtsform, Body-Mass-Index oder zu Dispositionen für Erbkrankheiten eines Spurenlegers voraussichtlich erst in etwa fünf Jahren Aussagen gemacht werden können. Weichert weist darauf hin, dass die Haarfarbe oft vom Alter abhängig sei. Auch sei es fragwürdig, die Augenfarbe und das 'biologische Alter' als "äußerlich sichtbare Merkmale" zu bezeichnen, ebenso die "kontinentale Herkunft". Daher würden "völlig überzogene Erwartungen" an die Aussagekraft dieser Daten und der Möglichkeit eines "genetischen Phantombilds" geweckt, da die angegebenen Prognosesicherheiten grob verzerrend seien.

Das Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise weist darauf hin, dass bei den meisten Menschen selbst so einfache Eigenschaften wie die Augen-, Haar- oder Hautfarbe genetisch komplexer angelegt seien. Deshalb seien sie derzeit nur mit einer erheblich geringeren Wahrscheinlichkeit bestimmbar, insbesondere wenn es sich um vermischte Farben handele. Hohe Vorhersagewahrscheinlichkeiten gebe es nur bei in Deutschland selten vertretenen Merkmalen wie etwa einer dunklen Hautfarbe, womit ein hohes Diskriminierungsrisiko auf diese Personengruppen entstehe. Ermittlungspannen gab es bereits in der Vergangenheit: Bei der sogenannten Wattestäbchen-Affäre hatten sich die Ermittlungen aufgrund einer Verunreinigung der Wattestäbchen bei der Herstellung auf Romnija aus Osteuropa konzentriert, weswegen die Täter der NSU lange unbehelligt blieben.

Das Netzwerk Datenschutzexpertise kommt mit Blick auf die biotechnischen Gegebenheiten sowie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs zu dem Schluss, dass die geplanten Regelungen verfassungs- und europarechtswidrig sind. Gendaten werden nämlich vom europäischen Gesetzgeber als "besonders schutzbedürftig" eingestuft. Es gebe ein hohes Diskriminierungsrisiko, ohne dass ein Schutz dagegen vorgesehen sei. Auch erkläre die Gesetzesbegründung nicht, warum die Verwendung der DNA-Daten überhaupt für die Abwehr von Gefahren erforderlich ist.

Geregelt ist derzeit nur die Entnahme und die Untersuchung der Gendaten. Der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass es keine bestimmte Speicherungsdauer der DNA-Identifizierungsmuster gibt. Auch wird nicht geregelt, zu welchen Zwecken die DNA-Daten überhaupt verwendet werden dürfen. Dabei warnt er vor einem "hohen Missbrauchs- und Wiederverwendungsrisiko". (Christiane Schulzki-Haddouti) / (anw) 


Aus: "Deutschland will DNA-Phänotypisierung für polizeiliche Zwecke legalisieren" (21.03.2018)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Deutschland-will-DNA-Phaenotypisierung-fuer-polizeiliche-Zwecke-legalisieren-4000405.html

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Quote[...] Hinterlässt ein Verdächtiger sein Erbgut am Tatort, durften Ermittler daraus bislang nur sein charakteristisches DNA-Muster, eine Art Fingerabdruck, herauslesen. Die Analyse von Genabschnitten, die Auskunft über die Farbe der Augen, der Haare, der Haut oder die Herkunft geben, untersagt die bundesweit gültige Strafprozessordnung hingegen ausdrücklich. In Bayern soll dieses Tabu nun fallen, zumindest bei ,,Gefahr im Verzug". In der Novelle des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) geht der Freistaat nicht nur in der Videoüberwachung neue Wege, sondern ermöglicht auch erstmals das Erstellen eines genbasierten Phantombildes.

Bislang galt die Analyse von merkmalsrelevanten Genen als unerlaubter Eingriff in die ,,informationelle Selbstbestimmung" eines Menschen. Zu deren Schutz ist die Bundesrepublik spätestens seit dem ,,Volkszählungsurteil" des Bundesverfassungsgerichts von 1983 verpflichtet. Infolgedessen dürfen laut Strafprozessordnung ,,andere Feststellungen als diejenigen, die zur Ermittlung des DNA-Identifizierungsmusters sowie des Geschlechts erforderlich sind, nicht getroffen werden" (§81g). Setzt sich Bayern mit der PAG-Novelle über dieses Bundesgesetz nun hinweg? ,,Das wird wohl erst das Landes- oder Bundesverfassungsgericht entscheiden können", sagt Carsten Momsen, Rechtswissenschaftler an der Freien Universität Berlin. Die Novelle regele lediglich den Einsatz der erweiterten DNA-Analyse in der Gefahrenabwehr – also Ermittlungen mit dem Ziel, eine Straftat zu verhindern. Diese Gefahrenabwehr liegt in der Hand der Länder. Bayern dürfe sie selbst gestalten. Erst wenn strafrechtliche Belange betroffen sind, habe der Bund die Rechtshoheit. ,,Allerdings ist die Grenzlinie extrem schmal, weil in dem Gesetz die ,drohende Gefahr' nicht genauer spezifiziert wird, die nun mit Hilfe von erweiterter DNA-Analyse abgewendet werden soll", sagt Momsen.

Werde etwa am Flughafen Sprengstoff und DNA-Spuren daran gefunden, dann liege es nahe, dass eine Straftat geplant ist. Im Zuge ,,vorbeugender Verbrechensbekämpfung" würden die bayerischen Ermittler zunächst das DNA-Identifikationsmuster feststellen und überprüfen, ob es zu einem zuvor bei anderen Straftaten gespeicherten DNA-Profil in der Datenbank passt. Auch das geht schon über die bundesweit erlaubte Praxis hinaus, denn bislang wird die DNA-basierte Identifizierung nur in der Strafverfolgung eingesetzt, nicht präventiv. Lässt sich der vermutliche Attentäter so nicht identifizieren, sollen bayerische Ermittler aber zukünftig auch noch Informationen über das wahrscheinliche Aussehen des künftigen Täters über die DNA-Spur ermitteln dürfen.

Dem neuen Passus zufolge darf ,,die Datenerhebung durch die molekulargenetische Untersuchung aufgefundenen Spurenmaterials unbekannter Herkunft zum Zwecke der Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters, des Geschlechts, der Augen-, Haar- und Hautfarbe, des biologischen Alters und der biogeographischen Herkunft des Spurenverursachers erfolgen, wenn die Abwehr der Gefahr auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre". Der Zusatz ,,Bei der Untersuchung dürfen andere Feststellungen als die (...) genannten nicht getroffen werden" verhindert immerhin, dass etwa Erbanlagen für Krankheiten untersucht werden und Ermittlungsbehörde in Versuchung geraten, bei den Krankenkassen nach passenden Individuen zu fahnden.

,,Aber was passiert dann mit dieser Information", fragt Momsen. ,,Soll man folglich alle Leute mit der ermittelten Haar- und Hautfarbe, Herkunft, Alter und Geschlecht daraufhin untersuchen, ob sie eventuell eine solche Straftat begehen wollen? Wohin soll das führen?" Der Gesetzentwurf lasse eben das offen, weshalb der Jurist vermutet, dass es sich um einen ,,Testballon" Bayerns handelt, ,,ob das Verfassungsgericht das überhaupt passieren lässt". Verfassungsbeschwerden seien bereits in Vorbereitung. Sollte die PAG-Novelle durchkommen, dann werden Bayern und Baden-Württemberg im Bundesrat wohl einen neuen Anlauf nehmen, die Strafprozessordnung zugunsten der erweiterten DNA-Analyse zu ändern. Im vergangenen Jahr waren die beiden Länder damit noch gescheitert.

Sollte das Gesetz Eingang in Landes- oder gar Bundesrecht finden, dann müsse es um wichtige Kriterien ergänzt werden, meint Momsen. ,,Das bayerische Gesetz ist noch viel zu offen formuliert." Zum einen müsse festgelegt werden, dass die Analysen in unabhängigen Labors durchzuführen sind. Zum anderen sei eine Ethikstelle abseits der Polizei nötig, die jedes Mal kläre, ob ein Einsatz gerechtfertigt ist – die Methode also nur bei einer sehr schweren Straftat oder deren Vermeidung angewendet wird. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass die Ermittlungsbeamten im Umgang mit der Methode geschult sind. Denn während das gängige DNA-Profil eine nahezu hundertprozentige Identifizierung ermöglicht, sind die Resultate erweiterter DNA-Analysen lediglich Wahrscheinlichkeitsaussagen und schwer zu interpretieren.

Besonders kritisch sieht Momsen, dass das PAG auch die Suche nach der ,,biogeographischen Herkunft" zulässt, also von welchem Kontinent ein Mensch stammt. ,,Das Ergebnis ist nur dann ermittlungsrelevant, wenn die Analyse auf Menschen deutet, die ihrer Herkunft nach eine Minderheit in Deutschland sind." Werde das ,,unsensibel kommuniziert, dann werden Vorurteile bedient". Außerdem werden diese Minderheiten dann statistisch häufiger mit Ermittlungsverfahren überzogen als andere Bevölkerungsgruppen. ,,Das allein ist schon ein erheblicher Grundrechtseingriff, selbst wenn die Leute am Ende freigesprochen werden." Momsen hält es daher durchaus für möglich, dass die Verfassungsrichter zumindest die Ermittlung der biogeographischen Herkunft per DNA-Analyse ausschließen. Damit werde zu sehr in Gleichbehandlungsrechte eingegriffen.

Trotz der juristischen Unwägbarkeiten: In einem zukünftigen Strafprozess könnte das Ermittlungsergebnis einer erweiterten DNA-Analyse, die das neue PAG ermöglicht, wahrscheinlich verwendet werden, sagt Momsen, ,,wenn es als Gefahrenabwehrmaßnahme formal legitim erhoben worden ist."


Aus: "Bayerns Polizeigesetz erlaubt das genetische Phantombild" Sascha Karberg (22.05.2018)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/wissen/genspur-zum-taeter-bayerns-polizeigesetz-erlaubt-das-genetische-phantombild/22590824.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Bürgerrechtsaktivisten werfen dem Internetkonzern Amazon vor, dass dessen Gesichtserkennungs-Software bei der US-Polizei zum Einsatz kommt. Amazons Technologie mit dem Namen Rekognition sei ein mächtiges Überwachungssystem, schreiben mehrere Organisationen in einem offenen Brief.

Die American Civil Liberties Union (Aclu) und mehr als 30 weitere Organisationen wie Human Right Watch warnen darin vor enormen Schäden für die Demokratie. Die Anleitungen zu dem Programm läsen sich "wie eine Gebrauchsanweisung für autoritäre Überwachung", erklärte die kalifornische Aclu-Vertreterin Nicole Ozer. "Wenn ein gefährliches Überwachungssystem wie dieses erst einmal gegen die Öffentlichkeit gerichtet ist, kann der Schaden nicht ungeschehen gemacht werden."

Rekognition ist als Software zum Erkennen ähnlicher Objekte in Bildern eine Dienstleistung für Kunden auf der Cloud-Plattform AWS. Die Technologie beherrscht nach früheren Angaben von Amazon "Gesichtserkennung in Echtzeit über mehrere zehn Millionen Gesichter und Suche von bis zu 100 Gesichtern in anspruchsvollen, überfüllten Fotos".

Der Bürgerrechtsorganisation ACLU liegen den Angaben zufolge Unterlagen vor, die den Einsatz von Rekognition durch Behörden bestätigen. Die Regierung könne damit dauerhaft Einwanderer verfolgen oder anhand von Bildern aus Kameras am Körper von Polizisten Demonstranten identifizieren, warnten die Autoren des offenen Briefs. Amazon teilte mit, man fordere von Kunden, dass sie sich beim Einsatz von Software des Konzerns an Gesetze halten.

Amazon selbst hebt die Verbrechensprävention als ein Einsatzgebiet der Software hervor. Rekognition werde eingesetzt, um Entführungsopfer zu finden  oder verloren gegangene Kinder in Freizeitparks. "Unsere Lebensqualität wäre heute viel niedriger, wenn wir neue Technologie verbieten würden, weil einige Leute sie missbrauchen könnten."

Als Beispiel nennt es das Büro eines Sheriffs, in dem die Identifizierungszeit für Verdächtige schon durch den Einsatz der vorherigen Version von Rekognition "von zwei bis drei Tagen auf wenige Minuten" gesenkt worden sei. Mit den Verbesserungen komme die Antwort nahezu in Echtzeit.

QuoteWichtiger Hinweis #1

"Mit den Verbesserungen komme die Antwort nahezu in Echtzeit."

Gesuchte Straftäter, z.B. Vergewaltiger, werden das neue System hassen


Quote
Ministerium für Überfülle #1.4

"Gesuchte Straftäter, z.B. Vergewaltiger, werden das neue System hassen."

Ja, natürlich... und Leute in Diktaturen, die nicht auf Linie sind. Wir fangen damit nur Verbrecher oder suchen verlorengegangene Kinder. Länder wie Deutschland, die noch nie irgendetwas mit Diktaturen zu tun hatten und niemals eine werden können, die können das ganz unbeschwert einführen. Was soll schon passieren? Wir werden immer die richtigen wählen!



QuoteGlobalTraveler #1.6

"Gesuchte Straftäter, z.B. Vergewaltiger..."

Die Erfahrung lehrt, dass diese "Straftaten" schnell neu ausgelegt werden.
In der Türkei wird jeder AKP-Kritiker schon jetzt zum "Terroristen".
In Dänemark werden Kennzeichen-Scanner zum Aufhalten von kleinsten Steuerschuldnern genutzt, auch in DE wurden dank Gesetzen "gegen Terrorfinanzierung" keine 2 Tage später nur Steuervergehen ermittelt...
Die Spitze aber führt gegenwärtig eine Experiment-Region in China an. Dort wird das Verhalten der Bewohner erkannt und dann sogar bewertet. Mit zu wenigen Punkten kann man dann nicht mehr Bus fahren... Viel Spaß.

Auf lückenloses Ausschnüffeln unter falschem Label kann man abfahren, muss man aber nicht. ...


Quote
EvaK42 #1.13

Im Zweifel sind alle und jeder gesuchte Straftäter. Und alle, die von sich vollmundig behaupten, sie hätten nichts zu verbergen, scheinen wohl keine Privat- und Itimsphäre zu haben, die Dritte nichts angeht.

Tja, das ist die Logik derer, die wenig von Demokratie, aber viel vom autoritären Überwachungsstaat halten. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit waren in Bezug auf Verbrechensbekämpfung noch nie ideal. Die harte Faust von Diktaturen hingegen hat sich's immer einfach gemacht: Alle sind verdächtig und bei Bedarf auch schuldig.

Meine Empfehlung: Am Tag des Grundgesetzes mal das Verhältnis zur Verfassung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit überprüfen, statt überall nur Verbrecher zu wittern.



QuoteBluebeardy
#12  —  vor 7 Stunden 3

Finde es bemerkenswert, dass in dem Artikel die Datenkrake FB bei gesichtserkennung nicht auftaucht...
Doch für noch grösseren juristischen Ärger könnte nun sorgen, wie das Netzwerk biometrische Informationen zu Nutzern gesammelt hat.

"Facebooks Schatz an Gesichtern" Marie-Astrid Langer, San Francisco (9.5.2018)
Der Skandal um Cambridge Analytica hat ein Schlaglicht auf Facebooks Umgang mit Nutzerdaten geworfen. Doch für noch grösseren juristischen Ärger könnte nun sorgen, wie das Netzwerk biometrische Informationen zu Nutzern gesammelt hat. ...
https://www.nzz.ch/wirtschaft/facebooks-schatz-an-gesichtern-ld.1382126?reduced=true

Bemerkenswert.



QuoteLüngerl #13

Was technisch machbar ist wird auch angewendet werden - auch wenn es das eine oder andere "Scheingefecht" im Vorfeld gibt.


...


Aus: "Aktivisten kritisieren Amazon für Gesichtserkennungssoftware" (23. Mai 2018)
Quelle: https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2018-05/datenschutz-amazon-gesichtserkennungssoftware-us-polizei

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Amazons Dienst Rekognition bietet Gesichtserkennung in Echtzeit, sowohl mit Fotos als auch mit Videostreams. Selbst in großen Menschenansammlungen soll die Amazon-Cloud hundert Personen auf einmal erkennen können. Als Vorzeigekunde dient die Stadt Orlando. "Orlando ist eine Smart City. Es gibt Kameras überall in der Stadt", freut sich Ranju Das, der bei Amazon die Rekognition-Sparte leitet, "Die autorisierten Kameras streamen [an Amazon]. Wir analysieren die Daten in Echtzeit."

Dabei geht es keineswegs nur um die Jagd nach Verbrechern: "Wir gleichen mit der Bildersammlung ab, die [Orlando] hat. Das könnte der Bürgermeister sein, oder [andere] Personen von Interesse, die sie verfolgen wollen." Amazon bewirbt Rekognition insbesondere für staatliche Überwachung, wo es eine "verbreitete Anwendung" werden soll. Die Erkennungsfähigkeiten sollen dank Maschinellem Lernen mit der Zeit immer besser werden.

Der US-Bürgerrechtsorganisation ACLU (American Civil Liberties Union) stößt insbesondere auf, dass auch eine Polizeibehörde im Bundesstaat Oregon Rekognition einsetzt. Im dortigen County Washington hat der Sheriff 300.000 Fotos von Festnahmen, sogenannte Mugshots, Amazon zum Abgleich zur Verfügung gestellt. Damit können die Beamten sofort erfahren, wo welche Personen vor eine Kamera laufen, die einmal festgenommen worden waren. Zudem können Sheriff-Beamte über ihre Smartphones beliebige Fotos beisteuern.

Die ACLU beschreibt Rekognition als "mächtig und gefährlich", weil es Behörden ermöglicht, Bürgerrechte und -freiheiten im Handumdrehen zu verletzen. Die Organisation sammelt seit Dienstag Unterschriften, um Amazon zu zeigen, dass die Bürger nicht möchten, dass Rekognition den Überwachungsstaat unterstützt. Der Konzern hält unterdessen an seinem Dienst fest und verweist darauf, dass neue Technik nicht verboten werden soll, weil sie missbraucht werden kann.

Wie die Behörden Rekognition konkret einsetzen, wird weitgehend geheimgehalten. Als Argument dient eine gegenüber Amazon eingegangene Schweigeverpflichtung (NDA). Ursprünglich hat Amazon auch empfohlen, die Bilder von Körperkameras der Polizei einzubinden. Diese Empfehlung ist von der öffentlich einsehbaren Rekognition-Website verschwunden, nachdem die ACLU ihre Bedenken geäußert hatte. Zu den ersten öffentlichen Rekognition-Kunden gehört übrigens auch Motorola Solutions, ein Anbieter von Körperkameras.

Selbst wenn Amazon auf das Überwachungsgeschäft mit Behörden verzichtete, müsste es Rekognition nicht einstellen. Nach Angaben von The Verge nutzte jüngst ein TV-Sender Rekognition, um die Gäste einer live übertragenen Hochzeitsfeier zu identifizieren. Und Amazon will als Kunden auch private Arbeitgeber gewinnen, die alle Mitarbeiter am Werksgelände in Echtzeit überwachen wollen. Rekognition ist eine Entwicklung der Firma Orbeus, die seit 2016 Amazon gehört. (ds)


Aus: "Amazon ermöglicht Live-Gesichtserkennung für ganze Städte" Daniel AJ Sokolov (23.05.2018)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Amazon-ermoeglicht-Live-Gesichtserkennung-fuer-ganze-Staedte-4055143.html

Textaris(txt*bot)

Quote[....] Nach Gesundheitsminister Jens Spahn und Digital-Staatsministerin Dorothee Bär hat nun Frank Ulrich Montgomery, der Präsident der Bundesärztekammer, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als völlig veraltet bezeichnet. "Wir sollten am besten einmal den Reset-Knopf drücken und über ein neues System nachdenken", sagte Montgomery in einem Interview mit der Rheinischen Post. Die eGK sei konzipiert worden, als die Versicherten noch kein Smartphone hatten. Es gebe sehr gute Gesundheits-Apps, die berücksichtigt werden müssten, meinte Montgomery.

In der Diskussion über die eGK hatte Gesundheitsminister Jens Spahn zuletzt einen kleinen Rückzieher gemacht. Der Ärztezeitung erklärte Spahn, dass er keineswegs das gesamte System der Gesundheitskarte und der medizinischen Telematik-Infrastruktur zerschlagen wolle. "Aber wenn jemand sagt, ich möchte auch per Handy, auf dem Smartphone per App auf meine Daten zugreifen können, dann kann man sich auch möglicherweise für ein, zwei Standards niedriger entscheiden," erklärte Spahn.

Der Vorstoß des "Ärzte-Präsidenten" zielt in dieselbe Richtung einer Smartphone-Integration bei gleichzeitiger Senkung des Datenschutzniveaus. "In Deutschland wird mit dem Datenschutz übertrieben", erklärte Montgomery. Es könne nicht sein, dass künftig Ärzte ihre Patienten über Datenschutzbelange aufklären müssten. Hier müssten pragmatische Lösungen gefunden werden.

Mit den Vorstößen des Gesundheitsministers wie des "Ärzte-Präsidenten" geht die Diskussion in die Richtung, wie Patienten ohne Zugriff auf ein kontaktbasiertes Lesegerät Zugang zu ihren Daten erhalten können. Nach dem auf dem deutschen Ärztetag beschlossenen Antrag fordern die Ärzte dafür ein zweites eHealth-Gesetz. Von Montgomery wie auch von Spahn nicht erwähnt, könnte eine Lösung darin bestehen, dass die nächste Generation der Gesundheitskarte mit einem kontaktlosen Chip zur NFC-Kommunikation ausgestattet wird und mit der Karte, unter ein Handy gelegt, nach der PIN-Eingabe die elektronische Patientenakte (ePA) oder das elektronische Patientenfach (ePF) geöffnet wird. Beide Varianten sind nach Paragraph 391a SGB gesetzlich geregelt.

Während in der elektronischen Patientenakte Behandlungsdaten, Befunde und Laborwerte durch die Ärzte beziehungsweise Leistungserbringer eingetragen werden, speichert der Versicherte selbst im elektronischen Patientenfach eigene Körperdaten, Laborwerte und Bilder. Eine Sonderform bildet das Pilotprojekt TK-Safe, bei dem zunächst die Krankenkasse die ihr vorliegenden Behandlungsdaten einspeichert und den verschlüsselte Zugriff per App durch ein bestimmtes, vom Patienten zu definierendes Smartphone freigibt.

Unterdessen läuft der Ausbau der technischen Infrastruktur (TI) weiter. Nach wie vor ist die Compu Group Medical (CGM) einziger Anbieter von Konnektoren und Schnittstellen zu ihrer Software. Nach Angaben von CGM sind aktuell 25.000 Arztpraxen von etwa 217.000 angeschlossen. Erwartet wird, dass der Konnektor der Telekom im nächsten Monat die TI-Zulassung durch das BSI erhält. Die sichere Kommunikation unter den Ärzten ist nach Angaben der Gematik von der eFail-Schwachstelle nicht betroffen, zumal die Arzt-zu-Arzt-Kommunikation derzeit nur in einigen Testpraxen ausprobiert wird. (Detlef Borchers) / (anw)



Aus: "Elektronische Gesundheitskarte: Ärzte wollen den Reset-Knopf drücken" (22.05.2018)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Gesundheitskarte-Aerzte-wollen-den-Reset-Knopf-druecken-4053610.html

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Biometrische Daten wie zum Beispiel Fingerabdrücke können einen Menschen eindeutig identifizieren. Doch auch für Cyber-Kriminelle sind sie interessant. Eine TV-Reportage zeigt: Der Handel mit biometrischen Daten scheint zu boomen [Die Reportage ,,Pässe für Kriminelle: Biometrischer Datenhandel im Dark Web" läuft am 6. August um 22.45 Uhr in der ,,Story im Ersten".].

... Im Dark Web würden Hunderte Ausweise mit biometrischen Daten angeboten, fanden die Reporter heraus. Für 3000 Euro hätten sie einen Pass mit frei wählbaren biometrischen Merkmalen kaufen können. Der ,,Islamische Staat" (IS) nutzte gefälschte Fingerabdrücke, um Finanztransaktionen zu tätigen.

...


Aus: "Weltweit Millionen biometrische Daten gestohlen" (06.08.2018)
Quelle: http://www.kn-online.de/Nachrichten/Medien/Weltweit-Millionen-biometrische-Daten-gestohlen


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Quote[...] Sie gilt als die ,,Killer-Applikation" im Gesundheitswesen: Die elektronische Patientenakte soll endlich alle Befunde, Diagnosen, Röntgenbilder oder Verschreibungen der Krankenversicherten bei Bedarf verfügbar machen, um die medizinische Versorgung zu verbessern. Sie soll spätestens 2021 allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen. Einzelne Krankenkassen sind schon mit eigenen Akten gestartet, ohne auf gemeinsame Standards zu warten. Doch diese sind notwendig, damit zum Beispiel ein Versicherter seine Daten bei einem Kassenwechsel mitnehmen kann. Auf Druck von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) haben sich die maßgeblichen Akteure nun auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt.

Bisher standen sich zwei verschiedene Ansätze gegenüber: Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) haben eine Akte entwickelt, bei der die Daten der Versicherten auf den Rechnern von Ärzten und Krankenhäusern verbleiben. Eine App auf dem Smartphone gewährleistet den Zugriff auf diese Informationen. Diese Lösung ist zwar sehr sicher, hat aber einen entscheidenden Nachteil: Fährt ein Mediziner beispielsweise seinen Praxiscomputer herunter, dann kommt der Patient nicht mehr an die Daten heran. Deshalb setzt das Konkurrenzmodell, etwa die Gesundheitsakte der Techniker Krankenkasse (TK), auf eine zentrale Speicherung. Hier werden die Daten in extra Rechenzentren in Deutschland abgelegt. Zwar sind große Datensammlungen anfälliger für Sicherheitsprobleme. Die Verschlüsselung soll nach Zusicherung der TK aber so sicher sein, dass ein Zugriff Unberechtigter ausgeschlossen ist.

Der zwischen den Verbänden von Krankenkassen und Ärzten jetzt vereinbarte Kompromiss, festgehalten in einer dreiseitigen Absichtserklärung, sieht als Standard eine zentrale Speicherung der Patientendaten vor. Der Versicherte allein bestimmt danach, wer darauf Zugriff bekommt. Er kann also zum Beispiel seinem Hausarzt erlauben, auf ein bestimmtes Röntgenbild zuzugreifen. Gleichzeitig könnte er aber den Zugriff auf die Diagnose eines aufgesuchten Psychiaters sperren. Diese Informationen wären dann für alle anderen unsichtbar. Die Datenhoheit liegt also weiterhin ausschließlich beim Versicherten.

Die technischen Standards dieser Struktur sollen nun bis Ende des Jahres von der Gematik, der gemeinsamen IT-Gesellschaft von Kassen, Ärzten, Kliniken und Apotheken, erarbeitet werden. Der Spitzenverband der Krankenkassen ist dafür zuständig, den Aufbau der Patientenakte zu definieren. Als dritter Beteiligter soll der Verband der Kassenärzte auf Basis internationaler Standards die Formate der medizinischen Daten festlegen.

Bezeichnend ist, dass die Absichtserklärung keine Aussagen zur elektronischen Gesundheitskarte enthält. Die spielt nach den Vorstellungen von Minister Spahn und der Kassen beim Thema Patientenakte keine Rolle mehr. Vielmehr dürfte sich beim Zugriff auf die Akte eine Kombination aus Nutzernamen und PIN durchsetzen. Die Gesundheitskarte wird auch künftig lediglich als Versicherungsnachweis benötigt.


Aus: "Der Patient behält die Hoheit" Timot Szent-Ivanyi (16.10.2018)
Quelle: http://www.fr.de/wirtschaft/elektronische-patientenakte-der-patient-behaelt-die-hoheit-a-1601968

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Quote[...] Unter dem Stichwort ,,Interoperabilität" werden die großen EU-Datenbanken im Bereich Justiz und Inneres vernetzt. Fingerabdrücke und Gesichtsbilder landen mit Personendaten in einem durchsuchbaren ,,Identitätsspeicher". Der Datenverkehr soll drastisch steigen, allein Europol rechnet mit 100.000 Abfragen täglich.

Die Europäische Union stattet alle Informationssysteme, die biometrische Daten enthalten, mit neuen Funktionen aus. Sie werden teilweise zusammengelegt und mit einem Klick durchsuchbar gemacht. Darauf haben sich gestern die Verhandler aus dem EU-Parlament und dem Ministerrat geeinigt, schreibt die rumänische Ratspräsidentschaft. Damit endet das Ringen um einen biometrischen Datenspeicher, in dem verknüpft mit Personendaten hunderte Millionen von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern lagern werden.

Gespeichert werden die Daten zentral bei der Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) in Tallinn. Die Agentur ist auch für die technische Verwaltung und die sichere Datenübertragung im Betrieb zuständig. 2020 beginnt die technische Umsetzung, bis 2023 sollen die neuen Fähigkeiten nutzbar sein. Der genaue Wortlaut der beiden abgestimmten Verordnungen für die ,,polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration" sowie ,,Grenzen und Visa" ist noch nicht veröffentlicht. Der Rat hatte jedoch seine Verhandlungsposition vom Dezember online gestellt. Bevor die Verordnungen rechtskräftig werden, müssen sie vom Rat und dem Parlament formal verabschiedet werden.

Die neuen Gesetze betreffen vor allem das Schengener Informationssystem (SIS II). Die größte Fahndungsdatenbank Europas enthält Ausschreibungen zur Einreise- oder Aufenthaltsverweigerung und zur Verhaftung oder zur verdeckten Kontrolle von Verdächtigen. An die ,,Interoperabilität" werden außerdem das System Eurodac mit Fingerabdruckdaten von Asylbewerbern und Drittstaatsangehörigen sowie das Visa-Informationssystem (VIS) angeschlossen. Dort finden sich Angaben zu AntragstellerInnen von Kurzaufenthaltsvisa sowie deren EinladerInnen, darunter auch biometrische Daten.

Die im SIS, VIS und in Eurodac gespeicherten Fingerabdrücke und Gesichtsbilder werden jetzt mit den dazugehörigen Personendaten in einem ,,Gemeinsamen Identitätsspeicher" abgelegt. Jede erfasste Person erhält dort eine ,,individuelle Datei", die von Zehntausenden zugangsberechtigten BeamtInnen in der Europäischen Union mit einem ebenfalls neuen ,,Europäischen Suchportal" bedient werden kann.

Die Suchmaschine soll nicht nur das SIS, das VIS und Eurodac abfragen, sondern greift bei jeder Überprüfung einer Person auch auf Daten bei der Polizeiagentur Europol und bei Interpol zu. Als Schnittstelle zur ,,Interoperabilität" führt die Kommission ein neues ,,universelles Nachrichtenformat" (UMF) ein, das federführend vom Bundeskriminalamt entwickelt worden ist und jetzt von allen Beteiligten installiert werden muss. Die Abfragen bei Europol erfolgen ebenfalls über ein neues Protokoll, das dort als ,,Querying Europol Systems" (QUEST) firmiert.

Zunächst müssen alle vorhandenen biometrischen Daten in den neuen ,,Gemeinsamen Identitätsspeicher" überführt werden. Sie werden dann über einen ,,Dienst für den Abgleich biometrischer Daten" auf bereits vorhandene Fingerabdrücke oder Gesichtsbilder überprüft. Auch jeder neue Eintrag durchläuft diese Prozedur.

Im Hintergrund läuft außerdem ein ,,Detektor für Mehrfachidentitäten", der nach Verknüpfungen zwischen den biometrischen Daten und ihnen zugeordneten Ausweisdokumenten sucht. Im Fokus stehen Personen, deren Fingerabdrücke mehr als einer Identität zugerechnet werden. Zwar verfügen die existierenden Datenbanken bereits über ein solches Suchsystem für Fingerabdrücke. Mit dem Vorschlag der ,,Interoperabilität" soll jedoch die gleichzeitige Abfrage mehrerer Systeme erleichtert werden.

Findet der ,,Detektor für Mehrfachidentitäten" eine Auffälligkeit, wird für die betreffende Person und die dazugehörigen biometrischen Daten eine vorübergehende ,,Identitätsbestätigungsdatei" angelegt. Geraten die Betroffenen in eine Polizeikontrolle oder werden bei einer der beteiligten Behörden vorstellig, müssen die Angaben überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Die Software soll so gestaltet werden, dass ,,kleinere Transliterations- oder Buchstabierfehler" zwar entdeckt werden, aber nicht in jedem Falle ,,beschwerende Maßnahmen" für den betreffenden Drittstaatsangehörigen zur Folge haben. Wie dies technisch umgesetzt werden soll, ist aber unklar.

Die ,,Identitätsbestätigungsdatei" zeigt eine gelbe oder rote Warnmeldung an. Diese deuten beispielsweise darauf hin, dass die Person unterschiedliche Identitäten benutzt (gelb) und sich dabei vielleicht strafbar macht (rot). Vielreisende und EU-Staatsangehörige werden, wenn keine Gefahr droht, mit weiß und grün markiert. Ergibt die Prüfung, dass eine rote Meldung bestätigt wird, sollen ,,geeignete Maßnahmen ergriffen werden". Dies kann die Vernehmung oder Festnahme der Person bedeuten.

Zusätzlich zu den drei bestehenden Datenbanken will die Europäische Union drei neue zentrale Systeme errichten, die ebenfalls im Rahmen der Verordnungen zu ,,Interoperabilität" miteinander vernetzt werden. Ein ,,Einreise-/Ausreisesystem" (EES) soll biometrische Daten von allen Drittstaatsangehörigen erfassen, wenn sie eine Außengrenze der Europäischen Union überschreiten. Als weitere Datensammlung wird das kürzlich beschlossene ,,Europäische Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige" (ECRIS-TCN) in die neue ,,Interoperabilität" integriert. Es dient dem Austausch von Informationen zu strafrechtlichen Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen, auch wenn diese ihren Wohnsitz in der Europäischen Union haben.

Auch wenn sie kein Visum benötigen, sollen sich schließlich alle Reisenden vorher bei der Europäischen Union anmelden. Hierzu startet die Kommission ein ,,Europäisches Reiseinformations- und genehmigungssystem" (ETIAS), bei dem der Zeitpunkt und der Zweck der Reise sowie der geplante Verlauf angegeben werden muss. Findet sich bei der automatischen Überprüfung der Person ein Treffer in vorhandenen Datenbanken, wird die Einreise unter Umständen verweigert.

Für die Bearbeitung von Anträgen auf Reisegenehmigungen soll das ETIAS auch das Informationssystem bei Europol (EIS) nutzen. Dies würde den dortigen Datenverkehr drastisch erhöhen. Derzeit werden bei Europol mehr als 100.000 Abfragen pro Monat vorgenommen, mit dem ETIAS soll dieser Wert an einem einzigen Tag erreicht werden.

Der frühere Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte das Projekt ,,Interoperabilität" als ,,Zusammenlegung der Datentöpfe" bezeichnet. In der englischen Fassung ihrer Pressemitteilung sprach die Kommission gestern davon, dass die Informationssysteme besser ,,miteinander reden" sollen. Die darin erfassten Daten sollen ,,einander ergänzen".

Tatsächlich bleiben die existierenden Datenbanken in ihrer jetzigen Form erhalten, für ihre Vernetzung in einem ,,Datentopf" wird aber jede einzelne Verordnung angepasst. Dabei wird der Zugang von Ermittlungsbehörden mitunter erweitert. Das wird begünstigt durch die Zwecke, die das Projekt ,,Interoperabilität" verfolgt. So soll nicht nur die missbräuchliche Verwendung von Identitäten aufgespürt werden. Es dient außerdem der Bekämpfung irregulärer Migration, der Verbesserung des ,,Außengrenzenmanagements" sowie ganz allgemein der ,,Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Schutzes der inneren Sicherheit".

Auch der Zweck für das ,,Einreise-/Ausreisesystem", das in seiner ursprünglichen Fassung lediglich Reisende mit überzogenem Visa aufspüren sollte, wurde erweitert. Die Einrichtung war mit über einer Milliarde Euro veranschlagt, zur Umsetzung der gemeinsamen Visumpolitik erschien dies vielen Regierungen jedoch zu teuer. Deshalb sollen jetzt auch ErmittlerInnen unter bestimmten Umständen auf die dort gespeicherten Daten zugreifen. Erst dieser erweiterte Zweck macht das System aus Sicht der Kommission profitabel. Auch in Eurodac, im VIS und im ETIAS wurde die Strafverfolgung als sekundäres Ziel festgelegt.

Die Suche im ,,Gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten" zu Strafverfolgungszwecken und zur Gefahrenabwehr ist derzeit beschränkt auf Ermittlungen zu terroristischen und sonstigen schweren Straftaten. Auch die EU-Polizeiagentur darf auf sämtliche Daten zugreifen und wird mithilfe einer ,,Trefferkennzeichnungsfunktion" benachrichtigt, wenn eine andere Behörde über die Suchmaschine bei Europol fündig geworden ist. Die Agentur kann dann Kontakt mit den ErmittlerInnen im Mitgliedstaat aufnehmen und eigene Erkenntnisse beisteuern.

Schließlich entsteht als fünfte ,,Interoperabilitätskomponente" auch ein ,,Zentraler Speicher für Berichte und Statistiken", über den jederzeit die Zahl von Speicherungen und Abfragen festgestellt werden kann. Die Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen nutzt ihn für regelmäßige Berichte zur ,,Interoperabilität". In 2023, nachdem das Vorhaben komplett umgesetzt worden ist, sollen die neuen Funktionen evaluiert werden. Für die Überprüfung der Verknüpfungen im ,,Gemeinsamen Identitätsspeicher" ist dann die Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex zuständig.

Laut der Kommission kostet die ,,Interoperabilität" bis 2027 rund 425 Millionen Euro. Hinzu kommen Ausgaben für für die Entwicklung des EES in Höhe von 480 Millionen, das ETIAS kostet demnach 210 Millionen und die Erneuerung des SIS II 68 Millionen. Weitere Gelder werden für die Weiterentwicklung von Eurodac und VIS benötigt. Die Kosten der zentralen Systeme werden aus dem Gesamthaushalt der Union übernommen. Für deren nationale Anbindung müssen die Mitgliedstaaten beziehungsweise Europol aufkommen. Die Regierungen können hierfür Mittel aus dem Fonds für die innere Sicherheit beantragen.


Aus: "EU legt biometrische Datentöpfe zusammen" Matthias Monroy (06.02.2019)
Quelle: https://netzpolitik.org/2019/eu-legt-biometrische-datentoepfe-zusammen-jetzt-droht-der-abfrage-tsunami/

Textaris(txt*bot)

Quote[...] In den Labors des Landeskriminalamts (LKA) in Rampe bei Schwerin finden die Fachleute fast täglich genetische Hinweise auf mögliche Täter. Wie aus der Fallstatistik für Mecklenburg-Vorpommern hervorgeht, konnten im Jahr 2018 in 290 Fällen sichergestellte DNA-Spuren konkreten Personen zugeordnet werden. In 70 Fällen stellten die Ermittler anhand des an mehreren Orten gefundenen Erbgutes Tatzusammenhänge her.

Wie eine LKA-Sprecherin sagte, wird die Gen-Analyse seit 1996 systematisch eingesetzt. Sie sei inzwischen fester Bestandteil der forensischen Untersuchung und unverzichtbares Mittel zur Aufklärung verschiedenster Straftaten. Dazu gehöre die Suche nach Mördern und Vergewaltigern ebenso wie etwa Ermittlungen zu Einbruchserien.

In Anbetracht der Kriminalitätslage in Mecklenburg-Vorpommern bildeten aber DNA-Spuren, die nach größeren Diebstahlsdelikten sichergestellt worden seien, den Schwerpunkt. Laut amtlicher Kriminalitätsstatistik hatte es im Jahr 2017 im Nordosten fünf Mordfälle gegeben, die alle aufgeklärt wurden. Die Zahl der registrierten Diebstähle lag landesweit bei etwa 35.000. Jeder dritte wurde aufgeklärt. Wie oft dabei DNA-Analysen halfen, wurde nicht erfasst.

Nach LKA-Angaben gehen pro Jahr im Fachbereich DNA-Analytik etwa 3000 Anträge ein. Für die Biologen, Mikrobiologen und Genetiker dort bedeute dies, 12.000 bis 15.000 Einzelspuren auszuwerten und die Ergebnisse mit vorhandenen Datensätzen abzugleichen. In der seit 1998 bestehenden bundesweiten Analyse-Datei seien inzwischen 330.000 DNA-Spuren unbekannter Verursacher und etwa 870.000 DNA-Muster bekannter Personen erfasst. Aus Mecklenburg-Vorpommern stammen laut LKA 6000 Spuren-Datensätze und gut 14.700 von Personen.

Die Nutzung modernster Analysemethoden und regelmäßiger Datenabgleich führten auch dazu, dass unaufgeklärte Fälle aus der Vergangenheit doch noch erfolgreich abgeschlossen werden könnten. Als Beispiel nannte die LKA-Sprecherin die Aufklärung des sexuellen Missbrauchs eines Elfjährigen in Schwerin aus dem Jahr 2015. Der Täter sei im Januar 2017 ermittelt worden. In Erinnerung sind zudem der Mord an einer 29-jährigen Joggerin in einem Wald zwischen Lübeck und Herrnburg von 2013 und der Fund der Leiche eines neugeborenen Mädchens in Wittenburg Anfang 2017. In beiden Fällen habe die DNA-Analyse maßgeblich zur Aufklärung der Straftaten beigetragen.

Die LKA-Sprecherin betonte, dass es für die Erhebung, Auswertung und Speicherung genetischer Merkmale strenge Vorschriften gebe. Eine Speicherung in der DNA-Analyse-Datei etwa setze generell entweder die Einwilligung des Betroffenen oder eine richterliche Anordnung voraus.

(tiw)


Aus: "Spurensuche im Kleinen – DNA-Analyse hilft bei Verbrechensaufklärung" (10.02.2019)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Spurensuche-im-Kleinen-DNA-Analyse-hilft-bei-Verbrechensaufklaerung-4303181.html

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Quote[...] EU-Bürger müssen sich künftig bei der Ausweisbeantragung einer erkennungsdienstlichen Behandlung mit der Abgabe auch zweier Fingerabdrücke unterziehen. Für den Beschluss einer entsprechenden Verordnung für sicherere Dokumente zum Identitätsnachweis im Plenum hat sich am Montag in Straßburg der federführende Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments ausgesprochen und damit die Annahme des Dossiers durch die Vollversammlung der Abgeordneten empfohlen.

Für den Entwurf stimmten 30 Volksvertreter, 20 waren dagegen, zwei enthielten sich. Die digitalen Fingerabdrücke müssen laut der Entscheidung zusammen mit einem Gesichtsbild in neu ausgestellte Ausweispapiere eingebaut werden. Zugriff auf die erweiterten biometrischen Daten sollen etwa Polizei, Zoll, Steuerfahndung und Meldebehörden erhalten. Es ist vorgesehen, die Merkmale nur auf einem RFID-Chip zu speichern.

Referenzdaten bei den Meldebehörden sollen eigentlich hochsicher verwahrt und spätestens 90 Tage nach der Ausgabe der Dokumente gelöscht werden. Die EU-Gremien haben mit ihrer Übereinkunft aber auch einen Zusatz in Artikel 10 eingebaut, wonach die Mitgliedsstaaten die biometrischen Informationen auch für andere, nicht näher bestimmte Zwecke jenseits der "Personalisierung" der Ausweise und die reine Identitätsprüfung verwenden dürfen. Einzige Bedingung dafür ist, dass die weiteren Nutzungsformen im Einklang mit dem allgemeinen EU-Recht und nationalen Gesetzen stehen.

Fünf Bürgerrechtsorganisationen hatten die Ausschussmitglieder Ende vorige Woche gewarnt, dass die Klausel den EU-Ländern einen Freibrief ausstelle, die sensiblen Daten anderweitig zu verwenden oder eventuell sogar in einem zentralen Informationssystem zu speichern. Generell stelle die Initiative einen "unverhältnismäßigen Bruch der Rechte auf Privatheit und Datenschutz" sämtlicher EU-Bürger dar. Die Notwendigkeit der Maßnahme sei nicht belegt.

Der parlamentarische Berichterstatter Gérard Deprez räumte ein, dass es "große Meinungsunterschiede" rund um die Initiative gebe. Letztlich entschieden die Mitgliedsstaaten aber souverän, ob sie überhaupt Personalausweise ausstellten. Die verpflichtende Aufnahme der biometrischen Merkmale diene dazu, die Sicherheit in der EU allgemein und die der Identifizierung zu verbessern. Der Liberale unterstrich, dass für die Fingerabdrücke keine nationale oder europäische Datenbank geschaffen werden solle.

Parallel baut die EU faktisch aber bereits eine biometrische Superdatenbank mit der Verknüpfung zahlreicher Informationssysteme im Sicherheitsbereich auf. Datenschützer befürchten, dass die Fingerabdrücke aus Ausweisen der EU-Bürger bei diesem virtuellen Verbund nicht lange außen vorbleiben.

Hierzulande müssen Antragsteller für den elektronischen Personalausweis bisher lediglich ein Gesichtsbild liefern, das als biometrisches Merkmal auf dem Funkchip aufbewahrt wird. Zwei Fingerabdrücke abzugeben und mit einzubauen ist – im Gegensatz zum nicht obligatorischen Pass – noch freiwillig.

Alle Ausweise sollen in der EU künftig im Kreditkartenformat ausgestellt werden und die europäische Flagge zeigen. Dazu kommen wird eine maschinenlesbare Zone. Insgesamt müssen die Mindeststandards für Sicherheit der Internationalen Zivilen Luftfahrtorganisation (ICAO) eingehalten werden.

Ältere Hoheitsdokumente, die den Vorgaben nicht entsprechen, sollen spätestens nach zehn Jahren ungültig werden. Für über 70-Jährige gelten längere Übergangsfristen. Ausweise für Kinder, die ebenfalls mit Fingerabdrücken versehen werden müssen, sollen weniger als fünf Jahre gelten. Die neuen Vorgaben werden nach zwei Jahren direkt in allen Mitgliedsstaaten in Kraft treten, nachdem das Plenum und der EU-Rat zugestimmt haben. (olb)



Aus: "EU-Parlament: Speicherpflicht für Fingerabdrücke im Personalausweis kommt"  Stefan Krempl  (12.03.2019)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Personalausweis-EU-Politiker-stimmen-fuer-obligaten-Einbau-von-Fingerabdruecken-4332389.html

Quotehanswurstsalat, 12.03.2019 08:02

Niemand hat die Absicht eine Datenbank zusammenzuführen. Ja ne, ist klar. Dann haben "wir" die Absicht eben in 5 Jahren.


QuoteProkrastes, 12.03.2019 09:41

Warum so inkonsequent?

Verpflichtende Abgabe von DNA-Material, Retina-Scan und 3D-Plastik des Kopfes, das sollte uns unsere Sicherheit doch wohl wert sein.
Eine Implantation eines (leitungsfähigen, d.h. Reichweite > 50m) RFID-Transponders mit der Personenkennzahl sollte auch obligatorisch werden.


...

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Im Bürgerkriegsland Jemen spielt sich eine humanitäre Katastrophe ab. 20 Millionen Menschen leiden Hunger, es fehlt an sauberem Trinkwasser, Krankheiten wie Cholera breiten sich aus. Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) hat ein umfassendes Hilfsprogramm für unterernährte Kinder, Schwangere und stillende Mütter aufgelegt. Im Juni wurde diese Hilfe allerdings teilweise ausgesetzt, weil Nahrungsmittel immer wieder von Huthi-Rebellen abgezweigt und den Bedürftigsten vorenthalten werden.

Immer wieder werden in verwüsteten Gegenden Hilfsprogramme missbraucht, und die Stärksten bereichern sich. Das WFP argumentiert, nur mit biometrischen Prüfungen könnten die Hilfsgüter die wirklich Bedürftigen sicher erreichen. Sonst fließe das Geld an Kriegsparteien, das könne man als humanitärer Helfer nicht zulassen. Doch das Misstrauen gegen die internationale Organisation ist groß, und einmal mehr stößt der Einsatz biometrischer Systeme auf Widerstand.

In Jemen hatte das Welternährungsprogramm mit den Huthi-Rebellen ein Abkommen über ein biometrisches Authentifizierungssystem geschlossen. Die Bedürftigen sollten sich mit Fingerabdrücken sowie Iris- und Gesichtsscans in einer Datenbank registrieren, um Zugang zu Hilfsgütern zu erhalten. Aber noch bevor das System tatsächlich zum Einsatz kam, kam es zum Streit über die Verwaltung der Datenbank. Die Rebellen bestehen auf die Kontrolle über die Daten. Die nationale Hilfsbehörde Namcha geißelte die Datensammlung gar als "Geheimdienstoperation" - die die nationale Sicherheit gefährde.

Die Rebellen befürchten, dass die sensiblen Daten in den Händen ihrer Feinde landen: der Saudis, die das Land bombardieren. Und sie fürchten, dass einzelne Bürger ins Visier der saudischen Militärkoalition geraten könnten. Deshalb fordern sie, eine lokale Behörde müsse die Daten verwalten. Die UN verlangen ihrerseits Zugang zu den Daten und machten die biometrische Registratur zur Bedingung von Hilfslieferungen. Nur so könnten Helfer die Bedürftigen in dem zerrütteten Land identifizieren.

Nun könnte man angesichts des Leids der Menschen in Jemen einen solchen Streit als sekundär abtun, nach dem Motto: Wer braucht noch Privatsphäre, wenn er nicht einmal etwas zu essen hat? Bei Bedrohung für Leib und Leben muss das Recht auf informationelle Selbstbestimmung doch hintanstehen.

Doch so eine rein auf den Nutzen fokussierte Betrachtungsweise würde bedeuten, armen Menschen das Recht auf Datensouveränität abzusprechen - und damit einer Entwicklung Vorschub leistet, bei der Privatsphäre zu einer Frage des Geldbeutels wird.

Der Bürgerrechtsaktivist Mark Latonero von der NGO Data & Society bezeichnete die konditionierten Hilfen in einem Gastbeitrag für die New York Times als "Überwachungs-Humanitarismus": Die Datensammelsysteme würden die Schwächsten noch verwundbarer machen. Wenn die Daten eines Individuums oder einer Gruppe gehackt würden, könnte dies zu Vergeltungsmaßnahmen führen. Trotz der hehren Absicht basiere die Entscheidung, biometrische Identifizierungssysteme zu installieren, auf einer Reihe von Fehleinschätzungen, zum Beispiel der, dass Technologie politische Probleme "lösen" könne. Latonero befürchtet, dass eine "digitale Unterklasse" entsteht. Die sei dann gezwungen, ihre persönlichsten Daten im Austausch gegen Grundbedürfnisse wie Nahrungsmittel zu tauschen - ohne Würde, ohne Wahl. Latonero warnt, dass ausgerechnet Hilfsorganisationen zu "den größten Datenbrokern in Krisenregionen" mutieren könnten - eine Rolle, die sonst vor allem kommerziellen Akteuren zugeschrieben wird.

Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat 2013 in Malawi ein "biometrisches Identitätsmanagement-System" (Biometric Identity Management System) gestartet. Mittlerweile ist es auf 43 Länder ausgedehnt, in seiner Datenbank sind Fingerabdrücke, Gesichts- und Irisscans von 4,4 Millionen Erwachsenen und Kindern über fünf Jahren gespeichert. Bis 2020 soll das System in 75 Ländern verfügbar sein und eine der größten multinationalen biometrischen Datenbanken sein. Flüchtlinge und Staatenlose werden mit einer Technik registriert, mit der einst Kriminelle und Kranke erfasst werden. Ende des 19. Jahrhunderts ließ der französische Kriminalist Alphonse Bertillon Jochbeinbreite, Armspannbreite und Ohrenlänge von Verdächtigen vermessen. Diese anthropometrischen Methoden kehren nun in neuem Gewand zurück. Was die Frage aufwirft: Zementiert die Technologie den sozialen Ausschluss noch weiter?

In einem internen Prüfbericht des UNHCR wurden zudem Zweifel an der Datensicherheit geäußert: Zwar würden die biometrischen Daten auf lokalen verschlüsselten Servern gespeichert und gelöscht, sobald sie mit dem Zentralserver synchronisiert würden. Trotzdem bestünden Risiken des Datendiebstahls. In mehreren Fällen, unter anderem in Thailand, seien die Serverräume einige Zeit unbeaufsichtigt und nicht abgeschlossen gewesen.

Die Journalistin und Medientheoretikerin Ariana Dongus argumentiert, die Flüchtlingscamps des UNHCR seien "Versuchslabore für biometrische Datenerfassung": Neue Technologien würden im globalen Süden getestet, bis sie in der westlichen Welt als sicher und damit verkäuflich gelten. Die neomarxistische These: Der Norden liefert die Technik, den Menschen im unterentwickelten Süden bleibt nichts anderes übrig, als diese zu nutzen. Die Abhängigkeit geht weiter.

Aus den biometrischen Identifikationssystemen ist längst ein großes Geschäft geworden. Die britische Firma Iris Guard hat in Kooperation mit dem UNHCR in einem Supermarkt im jordanischen Flüchtlingslager Zaatari ein Blockchain-basiertes Bezahlsystem eingeführt. Der Kunde authentifiziert sich per Augenscan. Statt ins Portemonnaie zu greifen schaut er einfach in schwarzes Gerät mit zwei kleinen Scheinwerfern.

Iris Guard ist schon länger im Geschäft. 2001 hat das Unternehmen die Vereinigten Arabischen Emirate beim Aufbau einer biometrischen Einwanderungsdatenbank unterstützt. Ziel war, illegale Einwanderung zu stoppen. Wanderarbeiter aus Indien oder Pakistan werden seitdem per Iris-Scan bei der Einreise registriert. In Südafrika stellt die Sozialbehörde SASSA seit 2012 in Kooperation mit dem Kreditkartenanbieter Mastercard eine biometrische Ausweiskarte aus. Der Berechtigungsausweis identifiziert rechtmäßige Sozialhilfeempfänger anhand von Fingerabrücken oder der Stimme.

Auch in Nigeria, dem bevölkerungsreichsten Land Afrikas, hat Mastercard 120 Millionen "gebrandete" ID-Karten ausgestellt, die sowohl als Kreditkarte als auch als Reisepass fungieren. Im postnationalen Staat weist man sich mit dem Logo eines Kreditkartenunternehmens und seinen Körpermerkmalen aus.

In Indien, wo die britische Kolonialverwaltung Mitte des 19. Jahrhunderts Fingerabdrücke als Kontroll- und Identifikationsmittel der "Einheimischen" einführte, hat die Regierung mit finanzieller Unterstützung der Bill and Melinda Gates Foundation die biometrische Datenbank Aadhaar aufgebaut, wo sich Bürger per Fingerabdruck und Iris-Scan für Sozialleistungen wie Essensrationen oder Flüssiggas registrieren müssen. Ironie der Geschichte: Im postkolonialen Indien werden die Menschen also ähnlichen Techniken vermessen, die bereits zur Kolonialzeit zum Einsatz kamen. Obwohl das System gravierende Sicherheitslücken aufweist - es kam bereits zu mehreren Identitätsdiebstählen - und datenschutzrechtlich umstritten ist, wird es von Bill Gates in den höchsten Tönen gelobt.

Der amerikanische Medienwissenschaftler Jonathan Beller stellt in seinem Buch "The Message is Murder: Substrates of Computational Capital" die These auf, dass mit den computergestützten Registraturen eine koloniale Praxis aktualisiert werde. "Wie Metriken, die bei der Konstruktion von Sklavenschiffen, den Geschäftsbüchern der Britischen Ostindien-Kompanie, dem Plantagenmanagement und den Monopolkartellen genutzt wurden, sind die (Bio-)Metriken der Datenüberwachung die modernen Metriken der Bewertung." Biometrie-Systeme erlaubt es Unternehmen, nicht nur biopolitisches Identitäts-Management zu installieren, sondern auch Kapital abzuschöpfen.

Auf dem Bildschirm des Geldautomaten von Iris Guard in Jordanien erscheint das Auge des Flüchtlings in einer bizarren Nahaufnahme, darunter stehen skalierbare Werte wie Sättigung, Fokus und Qualität sowie Parameter "nahe", "in Reihe", "weit weg" und "kein Subjekt". Das macht deutlich, wie der Mensch über Biometrie-Systeme zum Objekt degradiert wird. Wer blind ist oder Schwielen an den Händen hat, kann schon gar nicht mehr als Subjekt erkannt werden und folglich auch keines sein. Und wer keine Daten von sich preisgibt, wird auch nicht als Hilfsbedürftiger anerkannt. Der Konflikt zwischen dem Welternährungsprogramm und den Huthi-Rebellen zeigt, wie Macht auch über digitale Erkennungstechniken ausgeübt werden kann. Den Hungernden wird die Pistole auf die Brust gesetzt: Daten oder Leben.


Aus: "Ohne Gesichts-Scan kein Essen" Adrian Lobe (6. August 2019)
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/digital/biometrie-jemen-huthi-fingerabdruck-iris-scan-gesichtserkennung-1.4551132

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das US-Start-up Recombinetics aus Minnesota muss Aussagen über die Sicherheit und Präzision seiner Gen-Editiertechnik bei der Erzeugung von hornlosen Milchrindern revidieren. Diesen wachsen nach Löschen von etwa zehn DNA-Buchstaben und dem Hinzufügen 212 neuer keine gefährlichen und nur schmerzhaft zu entfernenden Hörner mehr.

Doch bei einer Prüfung fanden Wissenschaftler der US-Zulassungsbehörde FDA im Genom eines der gentechnisch veränderten Bullen namens Buri auch bakterielle DNA, schreibt Technology Review online in "Erbgut gen-editierter Rinder enthält unerwünschte DNA". Darunter war auch ein hochproblematisches Gen, das Antibiotikaresistenz verleiht. Die unerwünschte DNA ist Teil des Gen-Taxis, das die gewünschten Änderungen einschleusen und planmäßig nur kurz in den Zielzellen verbleiben sollte, meldeten die FDA-Wissenschaftler unter der Leitung von Alexis Norris und Heather Lombardi im Juli in einem Fachartikel.

Noch ist nicht klar, ob die dauerhaft eingefügte bakterielle DNA ein größeres Risiko darstellt. Es ist unwahrscheinlich, dass es für das Rind oder jemanden, der sein Fleisch isst, ein Problem wäre. Die Sorge besteht vielmehr darin, dass das Antibiotikaresistenz-Gen von einer der Milliarden Bakterien im Darm oder Körper eines Rindes aufgenommen werden könnte.

Recombinetics, das die Tiere stets als 100-prozentig genetisch reine Rinder angepriesen hat, will das Verbleiben der Bakterien-DNA nicht gemerkt haben. "Es war nicht zu erwarten, und wir haben nicht danach gesucht", sagt Tad Sontesgard, Geschäftsführer der Recombinetics-Tochterfirma Acceligen, der die Tiere gehören. Er gibt zu, dass eine umfangreichere Prüfung nötig gewesen wäre.


Aus: "FDA findet Bakterien-DNA in gen-editierten Rindern" Veronika Szentpetery-Kessler (05.09.2019)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/FDA-findet-Bakterien-DNA-in-gen-editierten-Rindern-4513657.html

Quoterdoch, 05.09.2019 08:01

Hirnlos?

bastelt hornlos. Eine Bedrohung für die Bevölkerung kann zum aktuellen Zeitpunkt ausgeschlossen werden. Weitergrasen!

Wir sind Gott!


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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die US-Regierung will DNA-Proben von allen festgenommenen Einwanderern nehmen, die ohne reguläre Papiere eingereist sind. Die Informationen sollen in einer nationalen Datenbank zusammen mit DNA-Profilen von Kriminellen gespeichert werden, sagten Regierungsvertreter am Mittwoch. Der Schritt soll Einwanderungspolizei und Grenzschützern demnach mehr Möglichkeiten geben, Menschen bei einer illegalen Einreise in die USA zu identifizieren. Auch andere Behörden hätten dann Zugriff auf die Daten.

Wie die New York Times berichtet, werden davon Hunderttausende Einwanderer betroffen sein. Allein zurzeit warten etwa 40.000 Einwanderer in US-Haftzentren auf ihr Asylverfahren.

Wann das Programm starten soll, blieb zunächst unklar. Der US-Grenzschutz hatte im Frühjahr DNA-Schnelltests gestartet, um die Verwandtschaftsbeziehungen aufgegriffener Migranten zu überprüfen. Damit soll verhindert werden, dass aufgegriffene Migranten sich fälschlicherweise als Eltern eines mitreisenden Kindes ausgeben.

Das neue Projekt des Heimatschutzministeriums geht aber weiter. So soll ein deutlich ausführlicheres DNA-Profil angelegt werden, wie die Regierungsvertreter sagten. Dass Erbgut-Informationen von Menschen gesammelt werden, die zwar festgenommen, aber nicht angeklagt oder verurteilt wurden, dürfte bei Bürgerrechtsgruppen scharfe Kritik auslösen.

US-Präsident Donald Trump hat den Kampf gegen die irreguläre Einwanderung zu einem seiner Hauptanliegen gemacht. Eines seiner zentralen Projekte ist der Bau einer Mauer an der Grenze zu Mexiko.


Aus: "US-Regierung will DNA-Proben von Hunderttausenden Migranten" (3. Oktober 2019)
Quelle: https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-10/donald-trump-usa-dna-profile-migranten-haft-heimatschutzministerium

Quoteaus christlicher Sicht #4

Wenn die DNS-Tests ermöglichen, die Menschen eindeutig zu identifizieren und auch die behaupteten Verwandtschaftsverhältnisse zu klären, sind sie eine wichtige und notwendige Sache. ...


QuoteK. Hofer #8

Das Vorhaben, DNA Proben sämtlicher illegaler Migranten zu entnehmen, stellt bei sachgerechter Betrachtung eine vernünftige Maßnahme zum Schutz der nationalen Sicherheit auch im Interesse der us-amerikanischen Bevölkerung dar. Das würde auch für weitere Maßnahmen gelten, die dazu bestimmt sind, die Identität einer Person möglichst zweifelsfrei festzustellen.

Die dagegen vorgebrachten Einwände einer vermeintlichen Verletzung des Persönlichkeitsrechts vermag schon deshalb nicht zu überzeugen, weil allein die Tatsache einer illegalen Einreise eine solche Maßnahme rechtfertigt.

Die vielzitierte Freiheit westlicher demokratischer Gesellschaften wird heutzutage nicht von dem von manchen - überwiegend linken - Kreisen als Dämon gezeichneten ,,Überwachungsstaat" bedroht, sondern wie die Lebenswirklichkeit dokumentiert, vielmehr von der organisierten Kriminalität ( auch in Gestalt von kriminellen Familienclans ), dem islamistischen und dem Rechts-Terrorismus sowie von manchen Internet-Giganten, die das unkontrollierte Sammeln wie die unautorisierte Weitergabe der Daten ihrer jeweiligen Nutzer als legitime Geschäftsgrundlage betrachten.

Im Kampf gegen diese Erscheinungsformen illegaler wie krimineller Aktivitäten muß es einem demokratischen Staat - bei entsprechender Rechtsgrundlage - erlaubt sein, sämtliche Bedrohungen unserer freien Gesellschaft auch in Form der illegalen Migration als ein Phänomen der Gegenwart mit allen wirksamen Mitteln zu bekämpfen.


QuoteGuenni_1 #15

Willkommen zum ersten Schritt Richtung totaler Überwachung. Heute sind es nur die "Illegalen", die "Flüchtlinge", aber wenn dieses Vorgehen erst einmal Praxis und erfolgreich in den Köpfen der Menschen angekommen ist, wird der nächste Schritt folgen. Denn warum sollten alle, die jemals mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, nicht der gleichen Behandlung unterzogen werden. Von dort ist es dann nicht mehr weit, bis man den Rest der Bewohner auch in diese Analyse mit einbezieht.

Ich verstehe Leute einfach nicht, die wegen der Migration bereit sind, ihre ureigensten Interessen zu ignorieren und dabei mithelfen, über kurz oder lang, ihre eigene Freiheit zu beschneiden.

Aber vielleicht fällt diesen Personen überhaupt nicht auf, dass man hier die Gewaltenteilung untergräbt. Schließlich soll man für diesen Vorgang ja keine richterliche Anordnung benötigen, was alleine schon massig Raum für reine Willkür lässt. Applaus ist daher nicht angebracht.


...

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Die Gesundheitsdaten der 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland sollen künftig ohne ihr Einverständnis für die Forschung verwendet werden können. Das sieht der Entwurf zum Digitale-Versorgungs-Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor. Er soll am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden.

Die gesetzlichen Kassen müssen demnach die persönlichen Daten sowie sämtliche Behandlungsdaten aller Versicherten an den Spitzenverband der Kassen weiterleiten, der sie dann pseudonymisiert der Forschung zur Verfügung stellt. Verwaltet werden sollen die Daten von einem erweiterten Forschungsdatenzentrum, das beim Bundesgesundheitsministerium angesiedelt wird.

Damit entstünde eine der umfangreichsten Datensammlungen in der Bundesrepublik, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RDN). Eine Möglichkeit für die Versicherten, der Weitergabe der Daten zu widersprechen, sieht der bereits im Internet veröffentlichte Entwurf nicht vor.

Die Patientendaten sollen laut dem Gesetzentwurf für "Forschung, insbesondere für Längsschnittanalysen über längere Zeiträume, Analysen von Behandlungsabläufen oder Analysen des Versorgungsgeschehens" genutzt werden. Nutznießer sind dabei laut der Vorlage die Behörden, Forschungseinrichtungen oder Universitätskliniken, nicht aber die Industrie.

Grünen-Politiker und Patientenschützer kritisierten den Entwurf. Sie fordern einen strengeren Datenschutz und eine Widerspruchsmöglichkeit für Patientinnen und Patienten. "Es ist hoch bedenklich, dass Spahn im Schweinsgalopp, praktisch ohne gesellschaftliche Diskussion, die kompletten Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten für die Forschung zugänglich machen möchte", sagte die Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink dem RND. An keiner Stelle sei intensiver diskutiert worden, ob Datenschutz und Datensicherheit hinreichend gewährleistet seien.

Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte, der Datenschutz für Patienten spiele in Spahns Entwurf "eher eine untergeordnete Rolle". Sollte der Gesundheitsminister sein Modell durchsetzen wollen, brauche es das Einverständnis der Betroffenen. Brysch schlug vor, die Daten vom Statistischen Bundesamt erheben zu lassen, sodass "höchste Datenschutzstandards eingehalten" würden.

Das Gesundheitsministerium wies die Kritik zurück und sicherte einen restriktiven Umgang mit den Daten zu. "Gesundheitsdaten sind die sensibelsten Daten, die es gibt", sagte ein Sprecher. Der Datenschutz genieße "wie bisher höchste Priorität". Das geplante neue Verfahren solle sicherstellen, "dass Daten vor allem schneller und von besserer Qualität – und nicht wie derzeit um Jahre zeitverzögert – für die Versorgungsforschung zugänglich werden". Dies komme den Patienten zugute. Die Kritik der Grünen bezeichnete der Ministeriumssprecher als "Unterstellung".

Allerdings hatte auch der Bundesrat bereits eine kritische Stellungnahme zu Spahns Gesetzentwurf abgegeben und eine Überprüfung in Hinblick auf den Datenschutz gefordert. "Es fehlt an einer klaren Regelung zur Abwägung des angestrebten Nutzens mit dem Re-Identifikationsrisiko und dem Persönlichkeitsrecht der Betroffenen", heißt es in einer Stellungnahme der Länderkammer.


Aus: "Daten von Krankenversicherten sollen der Forschung zugänglich sein" (2. November 2019)
Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/bundesgesundheitsminister-jens-spahn-patientendaten-forschung


Textaris(txt*bot)

Quote[...]  Das US-Militär hat automatisierte biometrische Erkennungsformen als neue Waffe entdeckt. Es sammelt daher – wo immer etwa im Rahmen von Operationen möglich – Gesichtsbilder, Iris-Aufnahmen, Fingerabdrücke und DNA-Daten von Freund und Feind. Die Körpermerkmale und ihr Abgleich mit Fahndungsdatenbanken oder Listen mit bekannten terroristischen Gefährdern sollen helfen, Gegner zu erkennen, den "Nebel des Kriegs" auf Schlachtfeldern zu lüften und Anschläge zu verhindern. Die Gefahr des Missbrauchs für andere Überwachungszwecke ist aber hoch.

"Indem wir unseren Gegnern die Anonymität verweigern, können wir unsere letale Kampfkraft steigern", schreibt der leitende Pentagon-Mitarbeiter Glenn Krizay laut Aufzeichnungen, die das neue Online-Magazin OneZero auf Basis von Anfragen nach dem US-Informationsfreiheitsgesetz erhalten hat. "Das ist genauso, wie wenn wir die Tarnung von einem Munitionslager des Feindes reißen."

Krizay ist der Direktor der Defense Forensics and Biometrics Agency (DFBA), die das einschlägige Automated Biometric Information System (ABIS) des US-Militärs betreibt. Die Biometriedatenbank enthält dem Bericht zufolge schon 7,4 Millionen Identitäten, die von potenziellen Terroristen in Einsatzgebieten bis zu alliierten Soldaten reichen, die mit US-Kräften trainieren. Das Pentagon hat in das IT-System bislang rund 345 Millionen US-Dollar in den vergangenen zehn Jahren investiert.

Das zunächst von Lockheed entworfene und inzwischen vom US-Rüstungskonzern Leidos betriebene ABIS erlaubt es militärischen Einheiten laut der veröffentlichten Präsentation, "Personen von Interesse" zu markieren und auf eine als "Biometrically Enabled Watch List" (BEWL) bezeichnete Beobachtungsliste zu setzen. Betroffene können so durch Überwachungssysteme auf Kriegsschauplätzen, an Grenzen oder in Militärlagern weltweit identifiziert, verfolgt und gegebenenfalls etwa durch Drohnenschläge getötet werden. Die Anfänge des biometrischen Überwachungsprogramms des Pentagons liegen in den US-Operationen in Afghanistan und Irak.

Die Folien zeigen auch auf, wie das militärische Biometriesystem mit Pendants auf staatlicher oder lokaler Ebene verknüpft ist und wie der Verbund ständig erweitert werden soll. Bereits angeschlossen ist ABIS demnach an die Datenbank "Next Generation Identification" (NGI) des FBI, die 2016 bereits allein 411,9 Millionen Gesichtsbilder enthielt und inzwischen deutlich angewachsen sein dürfte. Die NGI ist wiederum mit zahlreichen einschlägigen IT-Systemen der US-Polizei in den Bundesstaaten sowie Städten und Gemeinden vernetzt. Die DFBA kann also letztlich ihren Bestand mit biometrischen Merkmalen von Millionen von US-Bürgern abgleichen.

Zugleich arbeitet die Pentagon-Behörde derzeit daran, die eigenen Systeme mit der biometrischen Datenbank des Department of Homeland Security (DHS) zu verbinden, in dem Krizay nach seiner Zeit als Geheimdienstexperte bei der Air Force als Manager in Führungspositionen tätig war. Das DHS wird nach jüngsten Schätzungen 2022 biometrische Merkmale inklusive Fingerabdrücke und Gesichts- sowie Irisbilder von 259 Millionen Menschen aus aller Welt in seinem System haben und damit 40 Millionen mehr als 2017 erwartet.

Schon heute handelt es sich bei der DHS-Datenbank, die derzeit in die Amazon-Cloud verlagert wird und so mit einer "Homeland Advanced Recognition Technology" (HART) einfacher durchsuchbar werden soll, um die weltweit zweitgrößte biometrische Kennzeichensammlung. Nur das nicht weniger umstrittene indische Aadhaar-System enthält mehr einschlägige Identifikationsmerkmale. Beim DHS kommen die Daten etwa aus Visa-Anträgen oder dem Grenzschutzsystem und Einreiseprogramm US Visit.

Vor einem Jahr haben zudem die NATO-Staaten den Aufbau einer Biometriedatenbank beschlossen. Unter dem Titel "Nato Automated Biometric Identification System" (NABIS) sollen auch darin Aufnahmen von Gesicht, Iris und Fingern gespeichert werden, wie Netzpolitik.org berichtet. Das Bundesverteidigungsministerium hat dies prinzipiell bestätigt.

Einen Prototyp testete die NATO nach eigenen Angaben 2014 im gemeinsamen Manöver "Unified Vision". Das US-Militär erklärt in diesem Zug auch die damaligen technischen ABIS-Spezifikationen. In einer späteren Version könnten auch Hände und Venen, Handschriften, Sprechproben, Tastendruck oder der Gang von Personen als biometrische Informationen erhoben und verarbeitet werden.

Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen nutzt ebenfalls ein zentrales "biometrisches Identitätsmanagement-System", in dem Daten von 8,2 Millionen Erwachsenen und Kindern ab fünf Jahren aus 66 Ländern erfasst werden. Erhoben werden laut dem Auswärtigen Amt Gesichtsfotos, Fingerabdrücke beider Hände und Bilder beider Irides. Hersteller der genutzten Software ist die Firma Accenture. Auch im Welternährungsprogramm der UN werden in 32 Staaten biometrische Informationen von 11,4 Millionen Betroffenen verarbeitet. Der linke Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko kritisiert: "Besonders problematisch ist, dass die Systeme auch die Weitergabe von Daten an Polizeien oder Geheimdienste erlauben."

Insgesamt stricken die USA so an einem globalen, Biometrie-gestützten Überwachungsnetzwerk auch mithilfe der Verbündeten. Der DFBA-Chef Krizay selbst lässt daran keinen Zweifel. Er hat etwa ein Szenario aufgezeichnet, in dem Daten eines Verdächtigen in Detroit gegen Informationen gecheckt werden könnten, die "von irgendeinem Berggipfel in Asien" stammen. Parallel entwickelt die EU eine biometrische Superdatenbank über ein virtuelles Verbundsystem unter dem Aufhänger Interoperabilität. Offizielle Zugriffsmöglichkeiten durch US-Behörden sind hier aber nicht vorgesehen. (tiw)



Aus: "USA: Militär, Grenzschutz und Polizei bauen riesiges Biometrie-Überwachungsnetz" Stefan Krempl (10.11.2019)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/USA-Militaer-Grenzschutz-und-Polizei-bauen-riesiges-Biometrie-Ueberwachungsnetz-4583497.html

QuoteFregin, 10.11.2019 18:18

Wie nannte man die Krankheit noch gleich, bei der man rings um sich herum nur Feinde sieht? Achja... Paranoia.


QuoteKing of Ködel, 10.11.2019 17:53

Alles Anfänger - Hände und Venen, Handschriften, Sprechproben, Tastendruck oder der Gang von Personen
Da war die gute alte DDR aber mal wieder allen voraus: Die hatten das alles und Geruchsproben.

(Ich verweise auf den Spiegel-TV-Bericht. Auch nach 30 Jahren noch ein herrliches Stück.)



...

Textaris(txt*bot)

#58
"Project Nightingale: Google geht auf Patientenjagd" Bulgan Molor-Erdene (13. November 2019)
https://www.heise.de/tp/features/Project-Nightingale-Google-geht-auf-Patientenjagd-4584792.html

Quote[...] Um neue Dienste für das Gesundheitswesen zu entwickeln, bedarf es Information. Google hat dank eines Deals nun Zugang zu Millionen Patientendaten in den USA. Und sagt, das sei gängige Praxis, für die es keinerlei Zustimmung bedürfe. Dabei handelt es sich um sehr sensible Daten: Laborergebnisse, Diagnosen, Krankenhausaufenthalte, eine gesamte Gesundheitshistorie – und das verknüpft mit dem Namen und Geburtsdatum der Patienten.

Zunächst hatte das Wall Street Journal über den Fall berichtet. Dort hieß es, etwa 150 Mitarbeiter hätten Zugriff auf die Daten gehabt. Die New York Times sprach von Dutzenden Menschen, die eventuell auch Daten heruntergeladen haben könnten. Google selbst erklärte The Verge, es gäbe einen standardisierten Vertrag, der eben genau diese Praxis erlaube. Der Zweck sei nicht das Abgreifen von Daten, sondern ausschließlich die Entwicklung von Diensten für den Gesundheitsbereich.

Das Unternehmen, mit dem Google den Deal eingegangen ist, hat eine Pressemitteilung verfasst. Ascension erklärt, man müsse Schritthalten mit den Entwicklungen, um die Bedürfnisse und Erwartungen von Patienten und Gesundheitsanbietern besser zu erfüllen. "Dafür ist es nötig, neue Pflegemodelle, die über digitale Plattformen, Anwendungen und Dienste entwickelt werden, die jeden Tag von denen genutzt werden, denen wir dienen, zu integrieren."

Ascension ist eines der größten non-profit-Gesundheitssysteme in den USA und arbeitet in 21 Staaten sowie dem District of Columbia. Durch die Zusammenarbeit mit dem Cloud-Computing-Kunden will Google die Bereiche Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen im Gesundheitswesen verbessern. Unter dem Namen "Project Nightingale" lädt Ascension die Patientendaten in eine von Google bereitgestellte Cloud.

Dass Google einen derart weitreichenden Zugang zu Patientendaten bekommt, dürfte ein echter Coup für die Alphabet-Tochter sein. Auch andere Tech-Giganten sehen im Gesundheitswesen ihre nächste große Chance. Die Frage ist auf was: Auf Umsatzsteigerungen oder tatsächliche Verbesserungen für Menschen. Apple-Chef Tim Cook meint: "Apples größter Beitrag zur Menschheit wird im Gesundheitsbereich liegen." Auch der Cloud-Service "Amazon Comprehend Medical" analysiert unstrukturierte Patientendaten und extrahiert daraus medizinische Informationen. Amazon möchte damit Leben retten.

In Deutschland wird derzeit über die Digitalreform des Gesundheitswesens diskutiert. Kritiker sehen darin einen "Frontalangriff auf Grundrechte". Bürgerrechtler und Datenschützer befürchten, die Verbesserung der Forschung gehe zulasten des Datenschutzes der Patienten. (emw)


Aus: "Google bekommt Zugang zu Millionen Patientendaten" Eva-Maria Weiß  (12.11.2019)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-bekommt-Zugang-zu-Millionen-Patientendaten-4584270.html

QuoteZeitkind, 12.11.2019 18:20

"Amazon möchte damit Leben retten."

Darf ich mal lachen? Wenn überhaupt, dann könnte es nebenbei passieren, daß Amazon durch das Geldverdienen auch mal die eine oder andere sinnvolle Diagnose ermöglicht und ggf. dabei hilft, einen Menschen zu heilen oder auch zu retten. Aber das ist sicher nicht das Ziel, sondern nur eine in diesem Zusammenhang unvermeidbare Nebenwirkung.
"Amazon möchte damit Leben retten." Argh, das ist so..


Quotekhdummy1, 12.11.2019 14:30

Stimmt - die größten Chancen liegen im Gesundheitsbereich: Für Konzerne, Shareholder und Management, ...


QuoteGratefulMind, 12.11.2019 12:56

Falsche Prämisse:

    Bürgerrechtler und Datenschützer befürchten, die Verbesserung der Forschung gehe zulasten des Datenschutzes der Patienten.

Es gibt keine Verbesserung der Forschung, weil das Ziel dieser Datenverarbeitung nicht die Verbesserung der Forschung ist.
Deshalb ist das nur vorgeschoben. Es geht um die Kontrolle der Menschen. Allein um das.



QuoteYaki Noodles, 12.11.2019 14:11

Krankes System

Wow, toll... Koppelt die Gesundheit der Menschen an noch mehr wirtschaftliche Interessen. Genau das brauchen wir. ...


QuoteFrogmasterL, 12.11.2019 12:24

Meine Bedürfnisse als Patient beinhalten unter anderem, dass nicht jeder Hans und Franz meine Krankheitsgeschichte kennt und mir daraus einen Strick dreht. In Wahrheit dürfte es neben besserer Forschung vor allem darum gehen, Versicherungen und Arbeitgebern Waffen im Kampf gegen Kunden/Bewerber zu geben ...


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Textaris(txt*bot)

#59
Quote[...] Ob bei einer Demonstration oder abends in der Bar: Wenn es nach dem Entwickler Hoan Ton-That geht, könnte künftig jeder Mensch dank Gesichtserkennung identifizierbar werden. Wie die ,,New York Times" berichtet, sollen mit der App ,,Clearview" nicht nur Namen von Passanten, sondern auch sensible Daten wie der Wohnsitz und private Hintergründe nur wenige Klicks entfernt sein.

Die Idee ist einfach: Nutzer machen ein Foto von einer fremden Person und laden die Datei in der App hoch. Das System, das laut Unternehmen Zugriff auf mehr als drei Milliarden Fotos von Facebook, Youtube und Co. hat, durchforstet die Datenbanken und stellt alle öffentlichen Fotos der Person zusammen – inklusive Links.

Mit der App richtet sich der gebürtige Australier Ton-That, der mittlerweile in San Francisco lebt, vor allem an Strafverfolgungsbehörden. Laut ,,New York Times" haben im vergangen Jahr mehr als 600 Strafverfolgungsbehörden die Gesichtserkennungs-App verwendet. Zudem hätten auch einige Unternehmen Lizenzen der App erworben. Eine Liste der Unternehmen und Behörden will ,,Clearview" laut der ,,New York Times" jedoch nicht vorlegen. Eine solche Art der Gesichtserkennung galt bisher als Tabu unter Tech-Unternehmen.

"Die Möglichkeiten, dies als Waffe einzusetzen, sind endlos", zitiert die ,,New York Times" Eric Goldman, Co-Direktor des High Tech Law Institute an der Santa Clara University. "Stellen Sie sich einen schurkischen Strafverfolgungsbeamten vor, der potenzielle romantische Partner verfolgen möchte, oder eine ausländische Regierung, die dies nutzt, um Geheimnisse über Menschen zu erpressen oder ins Gefängnis zu werfen." Bislang sei die App nach Angaben von US-Polizeibeamten vor allem zur Aufklärung von Ladendiebstählen, Mord und Kindesmissbrauch eingesetzt worden.

Nach Unternehmensangaben findet ,,Clearview" in 75 Prozent der Fälle Übereinstimmungen. Eine unabhängige Überprüfung gibt es hierzu jedoch nicht. Viele US-Polizeibeamte sehen in der App einen großen Mehrwert für ihre Arbeit. So berichtet die ,,New York Times" von einem Fall der Polizei in Indiana. Ein Zeuge filmte, wie ein Mann einem anderen Mann in den Bauch geschossen hatte. Die Tat konnte innerhalb von 20 Minuten gelöst werden, da das System den Täter auf einem Social-Media-Video erkannte. Die US-Polizei hatte den Mann bisher nicht in ihrer Datenbank gelistet. Ob die App letztlich für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird, ist unklar. Doch Nachahmer könnten sich dem Konzept bedienen – und die Privatsphäre nachhaltig verändern.


Aus: "Jedes Gesicht eine offene Datenbank?" Gloria Geyer (18.01.2020)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/wissen/gesichtserkennungs-app-clearview-jedes-gesicht-eine-offene-datenbank/25448546.html

Quotejonnyrotten 10:13 Uhr
Wie schon in mehreren ScFi-Filmen dargestellt, steuern wir auf eine Gesellschaft hin, in der alles und jeder überwacht wird. Zum großen Teil ist das ja bereits verwirklicht oder wird wie in China massiv vorangetrieben. ...


QuoteBabsack 10:08 Uhr

    Bislang sei die App nach Angaben von US-Polizeibeamten vor allem zur Aufklärung von Ladendiebstählen, Mord und Kindesmissbrauch eingesetzt worden.

Ist das schlecht gelogen.Mein lieber Scholli.
Ich werde gerade sowas von wütend.
Zeit sich mal wieder den mittlerweile alten Klassiker
"Staatsfeind Nr.1" anzuschauen,um nicht zu vergessen,
wie es aussehen könnte,wenn einem plötzlich als unbescholtenem Bürger zugesetzt werden kann,wenn man als Bürger im eigenen Land plötzlich Feind der Ermittlungsbehörden und Geheimdienste wird,weil man beispielsweise ein Verbrechen eines Ordnungshüters beobachtet hat.
Wohlgemerkt zum Feind der Behörden,und nicht weil man wegen eines begangenen Verbrechens gesucht wird,wie ein gewöhnlicher Krimineller.
Klar, dass man offiziell dann auch zu einem solchen gemacht wird,damit die Überwachung und Verfolgung plausibel zu rechtfertigen ist, falls etwas öffentlich wird.


...

"Bericht: US-Firma sammelte Milliarden Fotos für Gesichtsdatenbank" (19.01.2020)
Mit Milliarden Fotos aus sozialen Netzwerken erstellt Clearview eine Datenbank zur Gesichtserkennung. Seine Dienste bietet das Unternehmen US-Behörden an. ...
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bericht-US-Firma-sammelte-Milliarden-Fotos-fuer-Gesichtsdatenbank-4641569.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] An Pfingsten noch war eine amerikanische Lieferung von zwei Millionen Dosen nach Brasilien angekündigt worden, doch da hatte die hitzige wissenschaftliche Debatte um das Malaria-Mittel Hydroxychloroquin in den sozialen Netzen  längst eine neue Stufe erreicht. Der Grund: Eine Studie im renommierten Medizin-Fachblatt ,,Lancet", die nach Patientenzahl gerechnet bis dahin umfangreichste Beobachtungsstudie zur Behandlung mit dem Malaria-Medikament und weiterer analoger Chloroquin-haltiger Mittel mit und ohne begleitendes Antibitiotikum, hatte die Fachleute in Aufruhr versetzt. Unter den fast 15.000 mit den antiviralen Medikamenten behandelten Patienten waren Herzrhythmusstörungen auffallend oft aufgetreten, und auch die Sterblichkeit war – am deutlichsten in der zusätzlich mit Antibiotika behandelten Gruppe – bei Covid-19-Patienten in den Kliniken deutlich erhöht.

Das schlechte Abschneiden war nicht unbedingt Auslöser des neuen Streits. Zweifel an der Nützlichkeit und Sicherheit der Anti-Malaria-Pillen gibt es seit Wochen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) reagierte schnell: Wegen akuter Sicherheitsbedenken wurden die zahlreichen, von der WHO koordinierten kontrollierten ,,Solidarity"-Studien mit den Chloroquin-haltigen Medikamenten ausgesetzt. Gleichzeitig aber kamen rasch ernste Zweifel an der Lancet-Studie selbst auf: Wie sollte eine so gewaltige Studie mit insgesamt 96.000 Covid-19-Patienten ,,aus 671 Kliniken von sechs Kontinenten" so schnell realisiert werden? Wie hätten die Ethikkommissionen, die das Einverständnis der Patienten haben mussten, in dieser Kürze grünes Licht geben und die Datenübermittlung genehmigen können? Wie vor allem sollte die Auswertung dieser riesigen Datenmengen gehen mit nur vier Studienautoren, die im Kopf des Lancet-Papers aufgeführt sind? Kurzum: Es wurde tiefer gebohrt, und es verdichtete sich schnell der Verdacht, dass man es mit dem bisher größten Skandal der Pandemie-Forschung zu tun hat.

Ins Visier kam vor allem die vom Zweitautor der Lancet-Sudie geleitete Datenfirma Surgisphere aus Chicago. Die britische Tageszeitung ,,The Guardian" hakte bei dem Unternehmen nach, sprach mit dem Gründer, Sapan Desai, der die Lancet-Studie offensichtlich mit den Daten gefüttert hatte. Das Ergebnis der Recherche ist atemberaubend: Desai ist ein offenbar umstrittener Gefäßchirurg, der bis vergangenes Jahr in mindestens drei Kunstfehler-Prozesse in Illinois verwickelt war, und der vor Jahren mit einer gehypten Neugründung einer Augmented-Reality-Computerfirma aufgefallen war.

Bei Surgisphere beschäftigt er angeblich lediglich sechs Mitarbeiter ohne wissenschaftlichen Hintergrund, sein wissenschaftlicher Sprecher sei ein Science-Fiction-Autor, die Marketing-Chefin komme aus der Pornobranche. Was die wissenschaftlichen Meriten angeht und die Internet-Aktivitäten, war Surgisphere bis zum Beginn der Corona-Pandemie blank. Zwischen Oktober 2017 und März 2020 gab es auf der Twitter-Timeline der Firma keinen einzige Eintrag. Auf nichts konnte man verweisen, 107 Follower waren registriert, und auch auf LinkedIn war man kaum vernetzt.

Dann plötzlich kam Corona und der Publikationserfolg. Mit der angeblichen Sammlung von Patientendaten hat Surgisphere innerhalb kürzester Zeit nicht nur die Lancet-Studie mit einem Hauptautor der Harvard Medical School in Boston initiiert, sondern vor kurzem auch eine Studie im nicht minder renommierten ,,New England Journal of Medicine" über die Verwendung von ACE-Hemmern bei Covid-19-Patienten. Als nun australische Forscher anmerkten, dass in der Lancet-Studie 73 australische Patienten gelistet waren, offiziell aber nur 67 Covid-19-Tote in der Sterbestatistik des Landes registriert waren, kam Surgishere unter Druck. Desai versuchte sich damit herauszureden, dass man versehentlich eine asiatische Klinik mit in die australische Statistik eingezogen habe – und korrigierte.

Was die Sache noch verschlimmerte: Auskunft über die Originaldaten oder wenigstens die Namen der Kliniken wollte weder Surgisphere noch die Medizin-Zeitschrift geben. Dabei hatte sie sich wie alle renommierten Journals anfangs der Pandemie verpflichtet, alle Daten und Ergebnisse offenzulegen und transparent über Covid-19-Forschungen zu berichten. Die beiden betroffenen Fachzeitschriften gerieten deshalb immer stärker unter Druck, und als nun die Hintergründe der dubiosen Datenfirma aus Chicago ans Licht kamen, reagierten sie: Beide Redaktionen verschickten eine Notiz, dass die betreffenden Studien-Publikationen überprüft würden.

Und auch die Reaktion der WHO  ließ nicht lange auf sich warten.  Forscher und Mediziner drängten, nun erst Recht möglichst umfassend die Sicherheit und Wirksamkeit der Malaria-Mittel in guten, kontrollierten Studien zu überprüfen. Gestern Abend gab die WHO in Genf unabhängig von dem Veröffentlichungsskandal die Fortsetzung der Solidarity-Untersuchungen mit den Malaria-Mitteln bekannt. 


Aus: "Wissenschaftsskandal : Manipulation mit Malaria-Mitteln?" Joachim Müller-Jung (04.06.2020)
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/wissen/corona-arzneiforschung-manipulation-mit-malaria-mitteln-16799671.html

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Quote[...] Der Golden-State-Killer war ein Sadist und agierte sehr gerissen. Er wählte seine Opfer sorgfältig aus, spionierte ihnen wochenlang nach, und es gelang ihm, dabei nicht aufzufallen. Ohne erwischt zu werden, beging er dreizehn Morde und mindestens fünfzig Vergewaltigungen zwischen 1974 und 1986 im kalifornischen Contra Costa County. Erst als die Polizei 2017 eine Datenbank zur Ahnenforschung und das Know-how einer Hobby-Genealogin hinzuzog, flog der Verbrecher auf.

Die Ahnenforscherin und Molekularbiologin Barbara Rae-Venter war versiert im Umgang mit genetischen Daten, die Privatpersonen auf eine Plattform hochladen, um Verwandte zu suchen. Sie suchte in dieser Datenbank mit der am Tatort gefundenen DNA nach Verwandten des Täters und fand einige Cousins. Nachdem die Ermittler den Stammbaum der Familie rekonstruiert hatten, kamen sie auf den mutmasslichen Täter: Joseph DeAngelo, ein ehemaliger Polizist.

Seither wurden in den USA mehr als fünfzig weitere Mörder und Vergewaltiger mithilfe der genetischen Ahnenforschung demaskiert und verhaftet. «Das Aufspüren des Golden-State-Killers vor fast einem Jahr war der Dammbruch für die genetische Ahnenforschung in der Kriminalistik», sagt Melinde Lutz Byrne, eine Genealogin aus Florida. Eine Firma namens Parabon Nanolabs hatte dafür im Sommer 2018 eine neue Abteilung gegründet, die Ermittlungsbehörden für rund 3000 Dollar dabei hilft, alte ungelöste Kriminalfälle aufzuklären. Auch private Ahnenforscher sind vermehrt für die Polizei tätig. «Wir Genealogen haben zwar schon länger mithilfe von DNA-Datenbanken Vermisstenfälle aufgeklärt, unbekannte Tote identifiziert oder für Adoptivkinder nach ihren biologischen Eltern gesucht», erzählt Byrne. «Aber von solchen Kriminalfällen, die für grosse Aufmerksamkeit sorgen wie der Golden-State-Killer, haben wir die Finger gelassen, auch weil die Polizei nicht an unserer Unterstützung interessiert war.»

Die Mördersuche mithilfe von Gen-Datenbanken läuft in drei Phasen ab. Zuerst wird die vom Täter am Tatort hinterlassene DNA – meist ist es Sperma – teilweise entschlüsselt. Ein Muster aus bis zu 700 000 DNA-Bausteinen (sogenannte SNP) wird dann mit DNA-Profilen auf der frei zugänglichen und firmenunabhängigen Plattform Gedmatch abgeglichen. Derzeit enthält Gedmatch ungefähr eine Million DNA-Profile. Die Plattform wurde 2011 von einem pensionierten Geschäftsmann und Hobby-Genealogen aus Florida sowie einem Software-Ingenieur aus Texas explizit für die Verwandtensuche eingerichtet. Nutzer können dort ihre von einer Gentest-Firma entschlüsselten Genomabschnitte hochladen und mit allen anderen Profilen vergleichen.

«Man sucht übereinstimmende DNA-Abschnitte. Je länger diese Sequenz ist und je mehr Abschnitte insgesamt zwischen zwei Profilen übereinstimmen, desto enger ist der Verwandtschaftsgrad von zwei Personen», erklärt Peter Schneider, Genetikexperte am Institut für Rechtsmedizin der Universität Köln. Ein Algorithmus bestimme anhand dieser Parameter, ob es sich beim gefundenen Paar aus Tatort-DNA und DNA der Person aus der Gedmatch-Datenbank um Cousinen oder Cousins zweiten, dritten oder vierten Grades oder gar engere Verwandte handelt. «Um zufällige Übereinstimmungen auszuschliessen und wirklich nur echte Verwandte eines Tatverdächtigen zu identifizieren, muss man aber zwei oder gar mehr Verwandte des Gesuchten ausfindig machen, die auch untereinander verwandt sind», betont Byrne.

Um nun einen Stammbaum zu erstellen und die Tatort-DNA, also den Tatverdächtigen, dort einzupassen, ist dann Genealogie-Detektivarbeit nötig. Dabei werden Geburts-, Heirats- und Sterberegister durchforstet, aber auch Grabsteine inspiziert und Zeitungsartikel über lokale Sportereignisse oder Schulabschlussfeiern ausgewertet. Zu guter Letzt kommt dann die klassische Polizeiarbeit zum Zuge. Diese klärt, welches Familienmitglied als Täter infrage kommt, zum Beispiel aufgrund seines Alters, seiner Anwesenheit in der Umgebung der Tatorte oder aufgrund seines Aussehens. Denn die DNA kann den Ermittlern mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch verraten, welche Augen-, Haar- oder Hautfarbe ein Täter vermutlich hat, ob er spezielle, das Äussere prägende Eigenschaften oder Krankheiten besitzt. So vermutete man vor seiner Ergreifung, dass der Golden-State-Killer, im Polizeijargon GSK, blaue Augen hatte und kahlköpfig war.

Ein Mitglied des untersuchten Stammbaums ist jedoch erst dann überführt, wenn dessen DNA mit der am Tatort sichergestellten DNA übereinstimmt. Im Fall von GSK observierte die Polizei DeAngelo mehrere Tage. Als er auf einem Parkplatz den Wagen abstellte, sicherte sie seine DNA vom Türgriff des Autos.

In der Schweiz und Deutschland ist es derzeit nicht möglich, mit genetischer Ahnenforschung Kriminalfälle zu lösen. Das liegt weniger daran, dass Gedmatch eine vorwiegend von Amerikanern genutzte Plattform ist. Denn weisse Amerikaner, die Hauptnutzer dieses Dienstes, sind ihrer Herkunft nach Europäer und sind mit heute hier lebenden Menschen verwandt. Zwar nur entfernt, aber es würde in vielen Fällen ausreichen, um Übereinstimmungen bei DNA-Profilen zu bekommen, sagt eine Mitarbeiterin der Gentest-Firma Igenea.

Vielmehr macht es die rechtliche Lage in der Schweiz ebenso wie in Deutschland unmöglich, Ermittlungen wie jene, die zur Ergreifung von GSK führte, einzuleiten. Denn von am Tatort aufgefundener und mutmasslich einem Täter zugehöriger DNA dürfen bis jetzt ausschliesslich nichtcodierende Bereiche (sogenannte STR, die keine Anleitung für Gene enthalten) entschlüsselt und in Polizeidatenbanken gespeichert werden. Ermittler dürfen also keine Muster über Tausende von Bausteinen erstellen lassen wie ihre Kollegen in den USA dies tun. Somit kann auch keine Verwandtensuche via Gedmatch durchgeführt werden, weil die DNA-Daten dort viel detaillierter vorliegen und auch codierende Abschnitte enthalten.

«Allerdings können mithilfe der nichtcodierenden Abschnitte sehr nahe Verwandte wie Eltern, Kinder oder Geschwister gefunden werden», erläutert Cordula Haas vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich. Zur Eruierung der Täterschaft ist es gemäss einem Bundesstrafgerichtsbeschluss von 2015 den Strafverfolgungsbehörden erlaubt, mit nichtcodierenden Geninformationen nach Verwandten von der Person zu suchen, deren DNA am Tatort gefunden wurde, allerdings nur bei schweren Delikten. In solchen Fällen kann vom Gericht ein Massen-Gentest angeordnet werden. Dabei werden beispielsweise all jene Männer um einen Gentest gebeten, die zur Tatzeit in einem bestimmten Umkreis um den Tatort wohnten oder deren Mobiltelefone zu jener Zeit in einer bestimmten Funkzelle eingeloggt waren.

In der Vergangenheit haben Ermittler in verschiedenen europäischen Ländern mehrfach nichtcodierende DNA-Daten zur Ergreifung Krimineller erfolgreich genutzt. So hat die Polizei in den Niederlanden 2017 den Vergewaltiger und Mörder einer zur Tatzeit 19-Jährigen 25 Jahre nach der Tat geschnappt. An einem gerichtlich angeordneten Massen-Gentest hatte nämlich ein Bruder des Täters teilgenommen.

Der Forensiker Schneider kann sich zudem an einen Fall in Deutschland erinnern, bei dem in einem Massen-Gentest der Vater des minderjährigen Täters und dadurch auch dieser aufgespürt wurden. Auch in Grossbritannien wurden bereits einige Mörder und Vergewaltiger gefasst, weil man mit Tatverdächtigen-DNA eng verwandte DNA via Massen-Gentest oder in Polizeidatenbanken entdeckte.

Allerdings könnte sich die rechtliche Situation in der Schweiz bald ändern. Derzeit ist eine Gesetzesrevision in der Vernehmlassung, gemäss der auch die Analyse und die Speicherung von codierenden DNA-Abschnitten erlaubt sein sollen. Damit will man zwar eigentlich der Polizei ermöglichen, aus am Tatort sichergestellter DNA Aussagen über das mögliche Aussehen eines mutmasslichen Täters abzuleiten. Aber dann wäre eben auch eine Suche nach dem Täter über genetische Ahnenforschung möglich. In Bayern ist es der Polizei seit letztem Mai erlaubt, codierende DNA-Abschnitte zu analysieren, allerdings nur in speziellen Gefahrensituationen. Es ist derzeit noch nicht ganz geklärt, ob im Freistaat somit auch ein Einsatz von Gedmatch zur Lösung alter Kriminalfälle erlaubt wäre.

Juristen, Genetiker und Bioethiker aus den USA und Europa warnen immer lauter davor, die genetische Ahnenforschung zur Überführung Krimineller ohne jede Regelung einzusetzen. Denn dabei würden DNA-Profile von Personen ohne deren Wissen und ohne deren Einverständnis verwendet und analysiert. Zwar weist Gedmatch mittlerweile im Kleingedruckten darauf hin, dass die hochgeladenen DNA-Profile für polizeiliche Ermittlungen genutzt werden können. Infolgedessen hätten einige Personen ihre Profile gelöscht, sagen die Betreiber.

Für die Forensikerin Denise Syndercombe Court vom Kings College in London sind aber weitere ethische wie juristische Fragen ungeklärt. Was passiere, wenn aufgrund einer vagen DNA-Übereinstimmung plötzlich ein Unbeteiligter zum Verdächtigen werde und sich polizeilichen Massnahmen gegenübersehe? Und werde, wenn er wieder vollends reingewaschen sei, sein DNA-Profil weiterhin in einer Polizeidatenbank gespeichert? Manche Kritiker fordern auch, dass man die Personen informieren müsse, deren Daten für Ermittlungen angeschaut würden.

Vermutlich haben die meisten Menschen nichts dagegen, bei der Ergreifung eines Täters zu helfen, wenn es sich um einen skrupellosen Mörder handelt, auch wenn es ein Verwandter ist. Aber es gibt auch Fälle, in denen das Urteil vielleicht nicht so klar ist, wie zum Beispiel beim letzten in den USA verkündeten Ermittlungserfolg. Dort wurde eine Frau 30 Jahre nach der Tat überführt, die ihr Neugeborenes ausgesetzt hatte. Es starb in der Kälte. Die Mutter war damals 19 Jahre alt und offenbar verzweifelt. Ob man in so einem Fall dabei behilflich sein will, dass eine weit entfernte Cousine ihrer Tat überführt wird, darüber könnte Uneinigkeit bestehen.


Aus: "Mörder in den USA bleiben nicht mehr unbehelligt, wenn Verwandte genetische Ahnenforschung betreiben" Stephanie Lahrtz (05.04.2019)
Quelle: https://www.nzz.ch/wissenschaft/kriminalfall-moerder-wird-mit-dna-von-verwandten-aufgespuert-ld.1471713

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Quote[...] Im Rollstuhl wird der ,,Golden State Killer" in den Raum gefahren, ein gebrechlicher 74-Jähriger in orangeroter Gefängniskluft. ,,Schuldig" sagt Joseph James DeAngelo immer wieder mit schwacher, krächzender Stimme auf jeden der 13 Mordvorwürfe. Auch in der 13-fachen Anklage wegen Entführungen im Rahmen seiner Gewalttaten räumt er seine Schuld ein. Hinzu kommen über 160 Verbrechen, von Vergewaltigung bis Raub und Einbruch, die schon verjährt sind. Stundenlang zieht sich die Gerichtsanhörung am Montag (Ortszeit) im kalifornischen Sacramento hin.

Das ist die ,,reale lebendige Version von Hannibal Lecter", sagt die Bezirks-Staatsanwältin Anne Marie Schubert am Ende vor der Presse, ,,ein grausamer, intelligenter, sadistischer Serienmörder". Schubert spielt auf den Kannibalen und Massenmörder Dr. Hannibal Lecter aus dem Hollywood-Thriller ,,Das Schweigen der Lämmer" (1991) mit Anthony Hopkins an.

Mit seiner Kaltblütigkeit und Grausamkeit versetzte der ,,Golden State Killer" den Westküstenstaat über zehn Jahre in Angst und Schrecken. Dem ersten Mord 1975 folgten Dutzende Vergewaltigungen in Nordkalifornien, dann bis 1986 eine brutale Mordserie im Süden des Staates. Oft trug er eine Skimaske und schreckte seine Opfer mit einer grellen Taschenlampe auf.

Bei seinen nächtlichen Streifzügen durch ruhige Vororte hatte er Messer, Pistolen, Seile und Schnürsenkel dabei. Häufig fesselte er die Ehemänner, vergewaltigte die Frauen und brachte nach langen Quälereien beide um. Meist verweilte er an den Tatorten, bediente sich am Kühlschrank und ließ Gegenstände aus den Häusern mitgehen.

An den vielen Tatorten hinterließ er DNA-Spuren, die ihm erst viel später zum Verhängnis wurden. Ermittler wurden bei ihrer langen Suche nach dem flüchtigen Täter schließlich auf Plattformen für Ahnenforschung fündig, die genetische Informationen eines Verwandten enthielten. Im April 2018, mehr als drei Jahrzehnte nach dem letzten Mord, wurde DeAngelo in einem Vorort von Sacramento festgenommen. Der geschiedene Ex-Polizist hatte unauffällig bei einer seiner drei Töchter gelebt.

Durch das Geständnis kommt der Täter nun um die Todesstrafe herum. Im August soll er zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Den überlebenden Opfern und den Angehörigen der Ermordeten bleibt damit ein langwieriger Prozess mit schmerzlichen Zeugenaussagen erspart.

Doch am Montag hörten die Anwesenden schockierende Details von den Tatorten. Die Staatsanwälte aus sechs Bezirken schilderten die grausamen Tatumstände, teils mit Tränen in den Augen. Per Videoschalte konnte auch die Öffentlichkeit die Anhörung mitverfolgen.

Das jüngste Opfer war 13 Jahre alt. Ein junges Paar hatte erst Monate zuvor geheiratet. Unter den Toten war auch eine gebürtige Frankfurterin, die 1981 im südkalifornischen Irvine in ihrem Bett erschlagen aufgefunden wurde. Das letzte dem Serienmörder zugeschriebene Opfer war eine 18-Jährige, die 1986 vergewaltigt und ermordet wurde.

Die über Jahre ungeklärte Crime-Serie hatte auch die amerikanische Krimiautorin Michelle McNamara beschäftigt. Im Februar 2018 erschien in den USA ihr Buch ,,I'll Be Gone in the Dark" (dt. Titel ,,Ich ging in die Dunkelheit"). Zwei Monate später wurde der damals 72 Jahre alte DeAngelo als mutmaßlicher Serienmörder festgenommen. Der US-Sender HBO gab eine sechsteilige Doku-Serie in Auftrag, die am Sonntag Premiere feierte. (Barbara Munker, dpa)


Aus: "74-jähriger ,,Golden State Killer" gesteht Mordserie und Vergewaltigungen" (30.06.2020)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/reale-version-von-hannibal-lecter-74-jaehriger-golden-state-killer-gesteht-mordserie-und-vergewaltigungen/25961900.html

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Quote[...] Regierung und Opposition im Bundestag haben sich für die strenge Regulierung eines polnischen Start-up-Unternehmens ausgesprochen, das im Internet eine Suchmaschine für Gesichter betreibt. Recherchen des Portals netzpolitik.org bescheinigen dem Projekt ein hohes Missbrauchspotenzial: "PimEyes ist ein umfassender Angriff auf die Anonymität und möglicherweise rechtswidrig", heißt es in dem Beitrag. Demnach analysiert die kostenlose Suchmaschine massenhaft Gesichter im Internet nach individuellen Merkmalen und speichert die biometrischen Daten ab. Alle, von denen es Fotos im Internet gibt, könnten schon Teil der Datenbank sein, die bereits 900 Millionen Gesichter umfasse.

Tankred Schipanski, der digitalpolitische Sprecher der Union im Bundestag, bezeichnete das Angebot als "unhaltbar". "Wenn (eine Regulierung) auf Ebene der EU zeitnah nicht gelingen sollte, müssen wir hier als nationaler Gesetzgeber tätig werden", sagte er netzpolitik.org. Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, forderte eine genaue Prüfung, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen einen ausreichenden Schutz bieten. "Wollen wir wirklich in einer Gesellschaft leben, in der Anonymität im öffentlichen Raum de facto nicht mehr möglich ist?"

Die netzpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Anke Domscheit-Berg, bewertete PimEyes als "hochgefährlich". Frauen, die sich anonym im öffentlichen Raum bewegen möchten, könnten leichter identifiziert und Belästigungen ausgesetzt werden, sagte Domscheit-Berg. Sie wandte sich an den Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber. "Wenn diese App keine Rechtsgrundlage hat, wie sie die DSGVO vorschreibt, müssen daher entsprechende Sanktionen verhängt und eine Verbreitung der App schnellstmöglich unterbunden werden."

In der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) heißt es, dass die Verarbeitung biometrischer Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person untersagt ist. PimEyes argumentiert, es gehe bei der Suchmaschine nicht um die Identifizierung einer Person. Nutzer und Nutzerinnen sollten dort allein ihr eigenes Gesicht hochladen und könnten so sehen, wo Bilder von ihnen im Netz auftauchen.

Der Fall erinnert an die umstrittene US-Firma Clearview AI, die rund drei Milliarden Bilder von Menschen aus dem Internet zusammengestellt hatte, um eine umfassende Datenbank zur Gesichtserkennung zu entwickeln. Für die Datenbank wurden öffentlich zugängliche Bilder bei Plattformen wie Facebook und YouTube oder dem US-Bezahlservice Venmo eingesaugt, wie die New York Times berichtete. Gegen Clearview AI laufen inzwischen etliche privatrechtliche Klagen. Außerdem ermitteln Strafverfolgungsbehörden im US-Bundesstaat Vermont gegen die Firma.


Aus: "Polnische Gesichtsdatenbank beunruhigt deutsche Politiker" (10. Juli 2020)
Quelle: https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2020-07/pimeyes-gesichtserkennung-start-up-polen-bundestag-regulierung

QuoteTim Mey #2

"PimEyes argumentiert, es gehe bei der Suchmaschine nicht um die Identifizierung einer Person. Nutzer und Nutzerinnen sollten dort allein ihr eigenes Gesicht hochladen und könnten so sehen, wo Bilder von ihnen im Netz auftauchen."

Ah, und der Hinweis darauf, dass die User etwas nicht machen sollten stellt zuverlässig sicher, dass es auf keinen Fall je einer macht - genial :-D


QuoteStrandkind #12

Die übliche Heuchelei und Doppelstandards


QuoteBurts #3

Egal was wir rechtlich tun, wir werden uns damit abfinden müssen, dass Gesichtserkennung entwickelt und auch genutzt wird. Verbieten wird es nicht verhindern.


...

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Quote[...] Drohnen, Verbrechensvorhersage und nun Gesichtserkennung: Die österreichische Polizei greift immer mehr zu Mitteln, die man noch vor wenigen Jahren nur aus Hollywoodfilmen kannte. Mit Anfang August ist nun das Gesichtserkennungssystem des Innenministeriums nach einem mehrmonatigen Versuchs- in den Regelbetrieb übergegangen. Und es wird eifrig genutzt. So kam die Software zur Ausforschung von Demonstranten zum Einsatz, wie dem STANDARD vorliegende Dokumente zeigen. Dies wird auch vom Innenministerium bestätigt. "Der digitale Bildabgleich ist im Zusammenhang mit den Vorfällen in Favoriten zum Einsatz gekommen", sagt Innenministeriumssprecher Patrick Maierhofer.

Er meint damit die Demonstrationen Ende Juni und Anfang Juli in Wien-Favoriten, die nach einem Angriff türkischer Nationalisten auf eine feministische Kundgebung stattfanden. Dabei kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Rechtsextremisten aus dem Umfeld der türkischen Grauen Wölfe und kurdischen Aktivisten sowie anderen Antifaschisten. Auch das Ernst-Kirchweger-Haus (EKH), ein linkes Kulturzentrum, in dem sich auch ein kurdisches Vereinslokal befindet, wurde attackiert. Neben Sachbeschädigungen kam es auch zu Körperverletzungen.

Um mutmaßliche Täter auszuforschen, war die Gesichtserkennungssoftware den Ermittlern zu Diensten. Laut Innenministerium lieferte sie auch "eine erste Übereinstimmung, die allerdings noch vom Verfassungsschutz bestätigt werden muss". Insgesamt wurden bisher 47 bekannte und 59 unbekannte Personen angezeigt. Laut STANDARD-Informationen wurde die Gesichtserkennung genutzt, um antifaschistische Aktivisten zu identifizieren. Ob sie auch zur Ausforschung von Rechtsextremen genutzt wurde, war nicht in Erfahrung zu bringen.

Die Software gleicht Bilder von Überwachungskameras oder anderen Quellen mit Fotodatenbanken der Polizei ab. Dabei können auch Fotos aus sozialen Medien für einen Bildabgleich genutzt werden, wie die Ermittlungen rund um die Demonstrationen in Favoriten zeigen. "Sollte es im Zuge von Erhebungen einen Hinweis auf eine tatverdächtige Person geben, so können weitere Ermittlungen auch in den sozialen Medien stattfinden. Hierbei können auch Fotos zu einem Vergleich herangezogen werden", erklärt Sprecher Maierhofer. Etwa Fotos von Demonstranten, die auf Twitter veröffentlicht wurden. Das Innenministerium sieht die Nutzung der Fotos durch das Sicherheitspolizeigesetz gedeckt. Die Juristin und Links-Politikerin Angelika Adensamer sieht hingegen für das Vorgehen "keine Rechtsgrundlage", es sei denn, es handle sich um den Verdacht auf schwere Verbrechen.

Wie das System genau arbeitet, ist dem Innenministerium nicht bekannt. Die Algorithmen seien "wie bei allen solchen Systemen Betriebsgeheimnis des Herstellers", erklärte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) vor wenigen Tagen in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos. Hergestellt wurde es von der Firma Atos IT Solutions and Services mit dem Subunternehmen Cognitec Systems. Der Preis betrug stolze 450.000 Euro. Als das System vorgestellt wurde, hieß es, dass der Fokus auf der Aufklärung schwerer Straftaten liege. Eine Beschränkung auf Delikte mit einer gewissen Strafhöhe ist nicht vorgesehen.

Der Einsatz der Software, die vom Innenministerium neuerdings als "digitaler Bildabgleich" bezeichnet wird, ruft auch Kritiker auf den Plan. Sie befürchten Verwechslungen und betonen, dass Algorithmen fehlerhaft sind. "Gesichtserkennung ist deshalb so gefährlich, weil damit die Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum eingeschränkt wird", erklärt Thomas Lohninger, Geschäftsführer der Datenschutz-NGO Epicenter Works. "Mit dem Überwachungspaket unter Innenminister Sobotka wurde bereits 2017 die Basis dafür geschaffen, Bilder der Videoüberwachung von Bahnhöfen, U-Bahn-Stationen und öffentlichen Plätzen in Echtzeit ans Innenministerium zu liefern."

Lohninger kritisiert auch die "schleichende Einführung" der Technologie. "Das Vorgehen ist zu hinterfragen, weil es keine explizite Rechtsgrundlage für Gesichtserkennung gibt", so Lohninger. (Markus Sulzbacher, 15.9.2020)


Aus: "Polizei nutzt neue Gesichtserkennung, um Demonstranten zu identifizieren" Markus Sulzbacher (15. September 2020)
Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000119996329/polizei-nutzt-neue-gesichtserkennung-um-demonstranten-zu-identifizieren

Quote
makaberich

Was glaubt's Ihr denn, warum Ihr auf Fotos für die Behörde (Pass, Führerschein, Personalausweis, ...) nicht mehr lachen dürft.
Ihr seid mit biometrischen Daten registriert, wie mit Fingerabdruck. Wenn Euch die Politiker erzählen, dass das nicht stimmt und aus Fotos keine biometrischen Daten genommen werden, lasst Euch sagen:

Die Software dazu existiert und der Rechner im Bundesrechenzentrum braucht ein Augenzwinkern um diese Daten aus den gespeicherten Fotos zu extrahieren und zu speichern.
Gut: Das mit dem Augenzwinkern ist übertrieben. 2 Augenzwinkern.


Quote
Fritz_Maier

Heftig

Boah also das sind wohl ziemlich heftige News! Ich hoffe es gibt einen Aufschrei! Stellt euch vor was mit so einer Software alles möglich ist!


...

Textaris(txt*bot)

Quote[...] Am 21. Oktober hinterließ ein anonymer Hacker auf einem finnischen Internetforum eine englischsprachige Nachricht, wonach die Krankenakten von etwa vierzigtausend Patienten des großen Psychotherapiezentrums Vastaamo in seinem Besitz seien. Dieses Material enthalte sowohl die Adressdateien als auch die Personenkennzeichen – in Finnland ein wichtiges Dokument, das die Nutzer zu gravierenden finanziellen und behördlichen Transaktionen berechtigt – sowie die gesamten Protokolle der Therapiesitzungen, die von den Therapeuten über mehrere Jahre hinweg geführt worden waren.

Der Hacker schrieb, er habe die Akten der Vastaamo-Datenbank bereits im November 2018 gehackt. Ende September 2020 habe er sich an die Chefs des Zentrums gewandt und 450 000 Euro Schweigegeld erpresst, das ihm durch anonyme Vermittlung in Bitcoins über das Darknet überwiesen werden sollte. Die Firma habe seine Forderungen nicht akzeptiert, deshalb werde er ab sofort jeden Morgen die Akten von hundert Patienten im anonymen Tor-Netzwerk veröffentlichen.

Der Hacker hat Wort gehalten. Am nächsten Morgen erschienen weitere hundert, Freitag wieder hundert, bislang also dreihundert Patientenakten im Netz. Die Aufmerksamkeit der Presse und Internetforen wuchs. Redakteure unterschiedlichster finnischer Zeitungen prüften die Dateien und stellten fest: Das Material ist gravierend. Eine Autorin beschrieb in ihrer Kolumne, dass sie die Lektüre einer Akte abbrechen musste: Bei der Vorstellung, dass alle Welt lesen könne, wie ein Therapeut das Leben einer Person durchwühle, sei ihr schlecht geworden.

Der Hacker behauptete, die Personen der bislang veröffentlichten Akten seien frei gewählt. Doch bereits unter den ersten fanden sich hochrangige Polizisten und Politiker. Am Freitagmorgen wurde auf der Tor-Seite des Hackers eine Datei von zehn Gigabyte hochgeladen und nach einer Stunde wieder gelöscht. Viele, die im Netz gelauert hatten, luden die Datei herunter. Danach brach die Hölle los: Am Samstag bekamen Zigtausende Patienten des Therapiezentrums per E-Mail einen Erpressungsbrief, diesmal auf Finnisch, der ihnen die Möglichkeit bot, sich freizukaufen: für zweihundert Euro, zahlbar in Bitcoins innerhalb eines Tages, oder für etwa fünfhundert Euro, zahlbar in zwei Tagen. Damit war klar: Es geht um wesentlich mehr.

Es ist schwer zu fassen, was dieses Datenleck für die Finnen bedeutet. Die Menge von vierzigtausend Patienten in Finnland entspricht, gemessen an der Gesamtbevölkerung, etwa jener von sechshunderttausend in Deutschland. Sie stehen nun völlig nackt in der Öffentlichkeit: mit ihren Geheimnissen, Krankheiten, Affären, unehelichen Kindern. Dazu kommt, dass zur finnischen Mentalität große Scheu, gedämpfte Kommunikation und viele innere Geheimnisse gehören. Der finnische Staat war auf diesen Angriff nicht vorbereitet. Die Premierministerin Sanna Marin ordnete am Wochenende eine Krisensitzung der Schlüsselministerien an. Die Polizei organisierte eine Pressekonferenz und bestätigte, es gehe vermutlich um ,,viele tausend Leute".

Die Behörden empfehlen, kein Schweigegeld zu bezahlen und stattdessen Strafanzeige im Internet zu stellen. Die Portale der Polizei kollabierten sofort. Die Patienten, viele von Angst paralysiert, suchten verzweifelt nach Möglichkeiten, mehr zu tun. Mit dem Personenkennzeichen kann man in Finnland per Internet Versandware bestellen, Umzüge organisieren, Firmen gründen, Sofortkredite beantragen. Um jede einzelne dieser Transaktionsmöglichkeiten zu sperren, muss man mit sieben bis acht Behörden telefonieren, bei einigen für die Sperrung auch Gebühren bezahlen – und das alles, während viele der betroffenen Menschen dazu keine Kraft und erst recht keine ausreichenden digitalen Kenntnisse haben.

Die Krise weitet sich in alle Richtungen aus. Die zwei Hauptfragen lauten: Warum haben alle Aufsichtsbehörden versagt? Sind Gesetzeslage und Gesellschaftsstruktur überhaupt gerüstet für digitale Großunfälle dieser Art? Hinzu kommt: Die geraubten Daten können im Darknet von Kriminellen weiterverkauft werden. Niemand von den betroffenen Personen kann sicher sein, dass nicht nach Jahren ein neuer Krimineller mit weiteren Forderungen auftaucht. Niemand weiß, wer was hat.

Vastaamo hat viel von einem ultramodernen Unternehmen, ähnlich wie Wirecard. Die Geschäftsidee beruht auf einem Konzept stark vereinfachter Prozesse unterschiedlichster Transaktionen. Vastaamo vereinfachte den Prozess des Einstiegs in und des Verlaufs von Psychotherapien: Man muss nur ins Internet gehen, einen passenden Therapeuten aussuchen, und los geht's. Wie Wirecard gehörte Vastaamo zu den am schnellsten wachsenden Firmen in Finnland, die auf aggressive Weise ihr Evangelium von der digitalen Zukunft der modernen Gesellschaft predigten. Die Firma sah cool aus, genoss große Bewunderung in den Medien. Doch die Firmenleitung hat sich für die eigenen Inhalte und die Selbstkontrolle wenig interessiert.

Valvira, die Aufsichtsbehörde des finnischen Gesundheitssystems, die sich auch um Fragen der Cybersicherheit kümmern müsste, räumte sofort ein, wegen Sparmaßnahmen sei bei ihr derzeit nur eine Person mit solchen Vorfällen beschäftigt, und auch sie werde jeweils nur auf Nachfrage tätig. Psychiater und Psychologen mögen ihre Arbeit noch so gewissenhaft machen, sobald das Management inhaltlich unsensibel nach reinen Kostenfragen agiert und die Sicherheit grob vernachlässigt, können die Folgen fatal sein und nationale Ausmaße annehmen.

In der finnischen Öffentlichkeit ist schon diskutiert worden, ob der Täter Verbindung zu ausländischen Geheimdiensten haben könne, da der Fall Vastaamo alle Symptome eines Hybridangriffs aufweise: Eine Kerngruppe der Gesellschaft werde mit etwas Überraschendem, Unvorstellbarem und Großem konfrontiert, teils gelähmt, und die Gesellschaft als ganze durch Dominoeffekte in Schach gehalten. Vermutungen wurden laut, der russische Geheimdienst versuche, das Vertrauen der finnischen Bevölkerung in die Datensicherheit zu zerrütten. Auch wenn das nicht der Fall sein sollte, bietet der Vorgang viel Analysematerial für Geheimdienste.

Die digitale Euphorie ist groß, ebenso die Fehlerbereitschaft einer neuen Unternehmenskultur sowie die Phantasie und Schnelligkeit von Kriminellen. Damit stehen viele Staaten vor neuen Fragen: Wo können mögliche Löcher digitaler Schutzräume sein? Wo macht sich der Staat verwundbar? Ein Kommentator im Internet verglich den Fall schon mit dem Unglück des Tankers Exxon Valdez: Man hatte es längst kommen sehen, niemand hatte etwas dagegen getan. Dienstag Früh schrieb ein anderer: ,,Ja, ich habe von dieser Zehn-Gigabyte-Datei einen Teil herunterladen können. Ich sage aber nicht, wieviel, um meine Spur nicht nachverfolgbar zu machen. Es sind etwas weniger als fünf Gigabyte. Allerdings kann ich diese Datei öffnen, und wie es aussieht, sind alle vierzigtausend Patienten erhalten." Man wird niemals wissen, wie viele Menschen die Daten am frühen Freitagmorgen haben herunterladen können.


Aus: "Hackerangriff auf Krankenakten: Tausende von Menschen öffentlich entblößt" Jüri Reinvere (28.10.2020)
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/finnland-hackerangriff-auf-psychotherapeutische-krankenakten-17022624.html?printPagedArticle=true#pageIndex_3

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Quote[...] In einer Analyse haben die Sicherheitsforscher von Check Point die wichtigsten Angriffsmethoden und -ziele zusammengestellt. Beispielsweise wurden 70 Prozent der deutschen Krankenhäuser über eine Schwachstelle bei der Remote Code Execution angegriffen. Bei fast der gleichen Anzahl der Fälle wurden Daten und Informationen kopiert und auf einschlägigen Kanälen veröffentlicht. In 58 Prozent der Fälle wurde dabei die eigentlich erforderliche Authentifizierung umgangen. Zum aktuellen Einsatz von Ransomware liegen nur wenig Zahlen vor, denn der letzte Untersuchungszeitraum liegt noch vor der Pandemie. Vor allem Kryptominer, Bots und Infostealer wurden in den Netzwerken gefunden. Der eingangs beschriebene Fall und diverse Instanzen aus dem letzten Jahr zeigen jedoch auf, dass auch Ransomware ein gern genutztes Tool der Cyberkriminellen gegen eben Krankenhäuser ist. Diese Bedrohungsform sorgt zwar immer wieder für Schlagzeilen, andere Bedrohungen wie Kryptominer, Bots und Co. werden jedoch viel öfter, und das zeigen die oben genannten Zahlen, gefunden.

In den USA sind laut einem Bericht bei Slate seit 2016 mehr als 1.000 Gesundheitsorganisationen mit Ransomware angegriffen worden. Die Gesamtkosten dieser Angriffe übersteigen 157 Millionen US-Dollar. Im Jahr 2017 waren Dutzende britische Krankenhäuser und Praxen das Ziel von WannaCry-Lösungsmitteln, und im Jahr 2019 musste eine Reihe US-amerikanischer Krankenhäuser aufgrund eines weiteren Lösegeldangriffs Patienten abweisen. Sogar in tschechischen Krankenhäusern nehmen die Fälle von Erpressungsdrohungen zu, wie der Fall des Krankenhauses in Benešov zu Beginn des Jahres gezeigt hat.

Ransomware-Angriffe werden immer raffinierter und ausgefeilter. Cyberkriminelle drohen damit, sensible Informationen aus verschlüsselten Systemen preiszugeben, und Ransomware wird oft mit anderen Bedrohungenstechniken kombiniert, wie im Fall des Krankenhauses in Benešov, wo die Ryuk-Ransomware mit Hilfe des Botnetzes Emotet in die IT-Systeme eindrang. In ähnlicher Weise verbreitet beispielsweise das Phorpiex-Botnet die Avaddon-Lösungsmittelwerbung.

Ransomware-as-a-Service wird ebenfalls immer häufiger angeboten, so dass selbst unerfahrene und technisch wenig versierte Angreifer diese Attacken starten können. Bei Erfolg zahlen die einen Teil des Lösegelds an die Urheber aus. Ein Beispiel dafür ist die GandCrab-Ransomware, bei ihr macht dieser Anteil an den Gewinnen zwischen 30 und 40 Prozent aus. Im Jahr 2018 infizierte GandCrab in nur zwei Monaten mehr als 50.000 Computer und brachte den Angreifern bis zu 600.000 US-Dollar Lösegeld ein.

Die Zukunft in Krankenhäusern geht klar in Richtung des vermehrten Einsatzes von vernetzten Geräten über das Internet-of-things (IoT). Durch die intelligente und automatisierte Kommunikation der verschiedenen Systeme und Geräte sind Mitarbeiter, Ärzte und Krankenschwestern noch besser in der Lage, sich um das leibliche Wohl der Patienten zu kümmern und Risikogruppen zu überwachen. Gleichzeitig generiert diese vermehrte digitale Kommunikation auch mehr Daten, also potenzielle Beute für Cyberkriminelle. Ebenfalls bedeuten mehr Geräte und mehr individuelle Verbindungspunkte zum Internet auch einen breiteren und höheren Schutzbedarf der Systeme. Komplette Sicherheitskonzepte müssen für diese Art von neuer Infrastruktur aufgesetzt werden, um nicht virtuellen Schädlingen Tür und Tor zu öffnen.

Krankenhäuser müssen wichtige Dateien sichern und automatische Backups auch auf den Geräten der Mitarbeiter verwenden. Ransomware-Gruppierungen versuchen oft, Organisationen durch Phishing- oder Spam-Nachrichten zu infiltrieren, so dass Security Awareness-Schulungen hier Abhilfe schaffen können. Wenn Mitarbeiter ungewöhnliche Aktivitäten vermuten, müssen sie dies sofort den Sicherheitsteams melden, genauso wie eigene Fehler, ein Klick und ein unerwünscht gestartet Download sollten umgehend an die IT-Abteilung und im besten Fall an die IT-Sicherheitsexperten gemeldet werden. Damit sich eine potenzielle Bedrohung nicht unkontrolliert über das Netzwerk ausbreitet, ist es notwendig, zu segmentieren und sicherzustellen, dass die Mitarbeiter nur Zugriff auf die Daten haben, die sie wirklich benötigen. Krankenhäuser sollten darüber hinaus jedoch auch umfassende Sicherheitslösungen einsetzen, wobei der Schwerpunkt auf präventiven Technologien wie der Extraktion und Emulation von Bedrohungen liegen muss. Alle Systeme, Geräte und Anwendungen müssen zudem ständig aktualisiert und auf den neusten Stand gebracht werden. Nur eine Kombination all dieser Maßnahmen kann zur Risikominimierung beitragen.


Aus: "Cybercrime: Krankenhäuser im Fadenkreuz" Stefan Maith (5.11.2020)
Quelle: https://www.silicon.de/experten-tipp/cybercrime-krankenhaeuser-im-fadenkreuz

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Quote[...] Datenpanne bei den Corona-Schnelltests: Mehr als 130.000 Testergebnisse und die dazugehörigen persönlichen Daten haben Berichten zufolge ungeschützt im Internet gestanden. Es seien mindestens 136.000 Datensätze betroffen gewesen, berichteten die Süddeutsche Zeitung, der rbb und die österreichische Zeitung Der Standard. Sie beriefen sich auf eine Analyse eines Kollektivs von IT-Experten namens Zerforschung und des Chaos Computer Clubs (CCC).

Zusammen mit den Ergebnissen der Schnelltests waren demnach jeweils eindeutig identifizierende Daten wie Name, Adresse, Staatsbürgerschaft, Mobilfunknummer, Geschlecht, E-Mail-Adresse und in einigen Fällen die Ausweisnummer im Internet zu finden. Unbefugte hätten die Daten als PDF herunterladen können.

Dazu mussten sie sich den Berichten zufolge nur ein Konto bei einem Testzentrum erstellen und ihren Internet-Browser trickreich nutzen. Über eine zweite Sicherheitslücke waren demnach Statistiken über die aktuellen Zahlen der positiven und negativen Ergebnisse in den Zentren einsehbar sowie mit etwas Aufwand Fotos der QR-Codes, die Getestete erhalten, samt Testergebnis. Beide Sicherheitslücken seien in der vergangenen Woche geschlossen worden, berichteten die drei Medien.

Die Sicherheitslücken klafften demnach in der Software Safeplay des österreichischen Unternehmens Medicus AI. Das Programm werde in Testzentren benutzt, um Termine zu vergeben und den Getesteten ihre Ergebnisse digital zugänglich zu machen. Betroffen seien vor allem Testzentren eines bestimmten Betreibers, unter anderem in München, Berlin, Mannheim und im österreichischen Klagenfurt.

Nach der Entdeckung der Lücken schalteten die IT-Expertinnen von Zerforschung und CCC den Berichten zufolge das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein, das wiederum Medicus AI informiert habe. Die Süddeutsche Zeitung zitierte das Unternehmen mit den Worten, die Sicherheitslücke sei "durch einen Fehler in einem Update der Software von Mitte Februar" entstanden. Das BSI erklärte dem Blatt zufolge, ihm lägen "derzeit keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Schwachstelle missbräuchlich ausgenutzt worden ist".


Aus: "Datenschutz: 130.000 Ergebnisse von Schnelltests ungeschützt im Netz" (18.03.2021)
Quelle: https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2021-03/corona-schnelltests-datenschutz-internet-name-telefonnumer-adresse

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Quote[...] nstrumente zur Identifizierung von Menschen aus der Ferne wie Videoüberwachung mit automatisierter Gesichtserkennung sind in der Lage, die Betroffenen auf Schritt und Tritt zu verfolgen und auszusondern sowie Profile über sie zu erstellen. Sie untergraben so die Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten. Diesen Alarm schlägt eine Allianz aus 175 zivilgesellschaftlichen Organisationen, Aktivisten und Forscher aus der ganzen Welt. Sie fordert in einem offenen Brief an Gesetzgeber daher einen globalen Bann biometrischer Überwachungstechnik im öffentlichen Raum.

Das Verbot müsse für Regierungen, Strafverfolgungsbehörden und private Akteure gelten, schreibt das Bündnis https://www.accessnow.org/ban-biometric-surveillance/ . Es will einen Schlussstrich unter die Entwicklung einschlägiger Instrumente für eine massenhafte oder diskriminierende gezielte Überwachung gezogen wissen. Diese stellten einen Angriff auf die Privatsphäre und den Datenschutz dar, "verschärfen Ungleichheit sowie Diskriminierung und haben das Potenzial, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit mundtot zu machen". So werde es noch einfacher, legitimen Protest zu kriminalisieren.

Die Beteiligten wollen erreichen, dass alle öffentlichen Investitionen in biometrische Techniken zur massenhaften oder gezielten Überwachung gestoppt werden. Weder öffentliche Einrichtungen noch private Unternehmen dürften sie nutzen oder vorantreiben. An Investoren richtet sich der Appell, die von ihnen finanzierten Firmen aufzurufen, entsprechende Entwicklungen oder den Vertrieb solcher Werkzeuge einzustellen.

US-Konzerne wie Amazon, Microsoft und IBM haben den Verkauf von Programmen zur Gesichtserkennung an die Polizei bereits dauerhaft oder vorübergehend gestoppt. Offenbar seien ihnen die problematischen Auswirkungen bewusst, heißt es von dem Bündnis. Der folgerichtige zweite Schritt wäre es aber, die Finger ganz von solchen Instrumenten zu lassen.

"Gesichtserkennung und verwandte biometrische Erkennungstechnologien haben keinen Platz in der Öffentlichkeit", betonte Daniel Leufer, Analyst für Europapolitik bei Access Now. Sie schafften gefährliche Anreize für Diskriminierung und eine unverhältnismäßige Anwendung, sodass sie "hier und jetzt verboten werden müssen". Viele Regierungen beriefen sich auf die öffentliche Sicherheit und behaupteten, "dass sie rechtliche Schutzmaßnahmen ergreifen", ergänzte Leufers für Lateinamerika zuständige Kollegin Verónica Arroyo. Die Erfahrung zeige, dass damit die schädlichen Folgen der Technik nur verschleiert würden.

Die EU-Kommission will mit ihrem Gesetzespaket für Künstliche Intelligenz (KI) Echtzeit-Gesichtserkennung weitgehend untersagen. Damit blieben aber Ausnahmen möglich für die Verfolgung besonders schwerer Verbrechen. Bürgerrechtsgruppen drängen mit der Europäischen Bürgerrechtsinitiative "Reclaim Your Face" dagegen auf dem alten Kontinent schon seit ein paar Monaten für ein komplettes Verbot biometrischer Massenüberwachung.


Aus: "Gesichtserkennung: Globaler Appell zum Verbot biometrischer Überwachung" Stefan Krempl (08.06.2021)
Quelle: https://www.heise.de/news/Gesichtserkennung-Globaler-Appell-zum-Verbot-biometrischer-Ueberwachung-6064806.html

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Quote[...] Nicht nur in Uganda, sondern in vielen Staaten weltweit, aber auch in Flüchtlingslagern sind Leistungen wie die Ausgabe von Lebensmitteln, Geldtransfers oder der Zugang zu Gesundheitsversorgung mittlerweile an digitale Identitätssysteme geknüpft, bei denen Menschen durch biometrische Verfahren wie Fingerabdruck-Abgleiche, Gesichts- oder Iris-Scans identifiziert werden. Doch was Regierungen, internationale Organisationen und lokale Nichtregierungsorganisationen als technische Lösung sehen, um die Identitäten von Menschen sowie ihre Ansprüche auf Leistungen schneller zu prüfen und Prozesse effizienter und transparenter zu gestalten, birgt Kritikern zufolge Datenschutzrisiken und verschärft in manchen Fällen bestehende Ungleichheiten.

... Digitale IDs sollen idealerweise zu einer besseren gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, teils auch politischen Teilhabe führen. Doch denjenigen, die keinen Identitätsnachweis vorlegen können, droht der »soziale Tod«, wie van Veen warnt – oder Schlimmeres. In Uganda hätten ihm zufolge mindestens 50.000 der rund 200.000 Bürger, die älter als 80 Jahre seien, keine oder keine korrekte ID und damit keinen Anspruch auf Geldtranfers für diese Altersgruppe: »Oft ist das eine Frage von Leben und Tod, da sie keine andere Einnahmequelle haben«, sagt van Veen. Wie das ugandische Gesundheitsministerium im März 2021 bekannt gab, sollten zudem vorrangig Menschen mit ID eine Corona-Impfung erhalten – erst nach einer Klage zog die Behörde ihre Ankündigung wieder zurück.

... Digitalaktivisten hatten – allerdings erfolglos – auch gegen »Aadhaar« in Indien geklagt, das größte Biometrieprogramm der Welt mit mehr als 1,2 Milliarden registrierten Bürgerinnen und Bürgern. Sie kritisieren die engmaschige Massenüberwachung durch Firmen und den Staat. Auch »Ndaga Muntu« wurde der ugandischen Regierung zufolge als nationales Sicherheitssystem zum Schutz der Grenzen, der inneren Sicherheit und zur Identifizierung von Kriminellen eingeführt: »Der Hauptantrieb war also, einen besseren Überblick darüber zu bekommen, wo sich die Bevölkerung aufhält, was sie tut und wer versucht, die Grenze zu überqueren«, sagt van Veen.

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Aus: "Biometrische Identitätssysteme »Oft ist das eine Frage von Leben und Tod«" Sonja Peteranderl (08.07.2021)
Quelle: https://www.spiegel.de/ausland/biometrische-identitaetssysteme-oft-ist-das-eine-frage-von-leben-und-tod-a-22528284-4cd1-44c6-9d64-3d2ff2d877c9

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Quote[...] Aufgrund einer EU-Richtlinie werden Personalausweise erneuert – auch in Österreich. Vor allem geht es darum, sie fälschungssicherer zu machen. In Deutschland müssen Bürgerinnen und Bürger zudem einen Scan ihres linken und rechten Fingerabdrucks abgeben. Gemeinsam mit dem Gesicht entstehen so mehrere biometrische Daten, die in dem Chip des Ausweises gespeichert werden. Zuvor war die Abgabe freiwillig, nun ist sie verpflichtend – ähnlich wie schon beim deutschen Reisepass.

"Nach erfolgter Produktion und Aushändigung des Personalausweises werden die Fingerabdrücke sowohl beim Hersteller als auch in der Behörde gelöscht", schreibt das deutsche Innenministerium dazu in einer Pressemitteilung. Wie schon beim Reisepass können nur Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten die Fingerabdrücke aus dem Personalausweis auslesen, sofern es Zweifel an der Identität anhand des Fotos allein gibt. "Andere Staaten weltweit haben keinen Zugriff auf die Fingerabdruckdaten im Personalausweis."

Bei Datenschützern sorgt das für Kritik, wie "Heise" berichtet: So würde aus Sicht des Netzwerks Datenschutzexpertise eine derartige Pflicht gegen EU-Recht und das deutsche Verfassungsrecht verstoßen. Vorgaben wie die Datenminimierung, also die Speicherung so weniger Informationen wie notwendig, würden so nicht eingehalten. Die Vorgaben würden eine generelle Abruf- und Speicherbefugnis bedeuten, sodass die Fingerabdrücke etwa auch für Fahndungsabgleiche genutzt werden könnten. Dabei sei eine derartige Überprüfung lediglich bei Grenzkontrollen rechtskonform, wenn überhaupt, in der Praxis könne aber jederzeit ein Zugriff erfolgen.

Auch hierzulande gibt es nun neue Personalausweise. Diese haben viele Features wie QR-Code, Kippbild, Durchsichtfenster, sie sind deutlich fälschungssicherer als die bisherigen, und es gibt eine eigene App. Ein Sicherheits-Update sei deswegen wichtig, weil gefälschte Dokumente einer der drei Hauptmotoren der organisierten Kriminalität seien, sagte der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit im Innenministerium, Franz Ruf, dazu zuletzt in einer Pressekonferenz.

Neben dem modernen Dokument wurde auch eine App zur Dokumentenprüfung entwickelt, die "Check AT"-App. Die für iOS und Android verfügbare Smartphone-App leitet durch die Prüfung der digitalen und analogen Sicherheitsmerkmale des neuen Personalausweises und unterstützt so bei der Einschätzung, ob ein echtes Dokument vorliegt.

Der neue Ausweis kann ab 2. August 2021 bei den Passbehörden und ermächtigten Gemeinden beantragt werden. Die Gebühr für die Ausstellung bleibt mit etwas über 60 Euro gleich, und auch die alten Dokumente bleiben gültig. (red, APA, 2.8.2021)


Aus: "Biometrie - Deutsche müssen bei Personalausweis verpflichtend Fingerabdruck abgeben" (2. August 2021)
Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000128623879/deutsche-muessen-bei-personalausweis-verpflichtend-fingerabdruck-abgeben

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blam

2. August 2021, 11:32:46

irgendwie schon creepy, wenn fingerabdrücke von unbescholtenen menschen für fahnundgszwecke verwendet werden können.
da kann man auf einmal vollkommen unverhofft wegen eines blöden zufalls zum tatverdächtigen werden. man stelle sich vor man schaut sich beim obi eine holzhacke an, nimmt sie schön in die hand um zu schauen ob sich der griff gut anfühlt, kauft sie nicht und als nächstes kaufts ein typ der damit wem den kopf spaltet und außer der waffe, die er selber stets mit handschuhen angegriffen hat keine indizien zurück lässt. auf einmal muss man sich rechtfertigen warum die eigenen fingerabdrücke auf einer mordwaffe sind und hat ein ernsthaftes problem wenn man zufällig kein alibi hat.

klingt wie eine sehr weit hergeholte geschichte, aber gigantische datenabgleichungen können auch zu unglaublichen zufällen führen, das darf man nie außer acht lassen.


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gandi2807

Sorry, ich bin kein Fan des Überwachungsstaates
aber eine Fingerabdrucküberprüfung ist absolut sinnvoll zur Verbrechensbekämpfung solange sichergestellt ist, dass die Fingerabdrücke von jedem der sich im Land aufhält gespeichert werden.

Ich bin sonst kein Fan der Amerikaner, aber dort muss jeder seine Abdrücke abgeben wenn er/sie einreist.


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Der10teMann

Und auch eine...

DNA Datenbank aller Buerger
Fuer jeden eine Akte mit gesamten lebenslauf und allen personlichen Informationen angefangen mit sex Orientierung bis hin zu minutiös gelisteten Aufenthaltsorten.
Ein implantierter Chip waere auch nicht schlecht.
Finanz Informationen durch nur noch elektronische Zahlungen.

Haben Sie sonst noch andere feuchte totalitäre Träume?


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Jetzthobidi

Generalverdacht olé...

Ich werde nicht müde zu betonen, in welche grausliche orwellsche Welt wir uns durch die durchdigitalisierung von Privatpersonen hinmanövrieren... Stichwörter; gläserner Mensch, bargeldlose Bezahlung, smartmeter, uvm...

Manche finden das auch noch Super toll ...


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UndWasWieEwigSchienIstSchonVergangenheit

Haben sie was zu verbergen?


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Nils.

"Zu argumentieren, dass Sie keine Privatsphäre brauchen, weil Sie nichts zu verbergen haben, ist so, als würden Sie sagen, dass Sie keine Meinungsfreiheit brauchen, weil Sie nichts zu sagen haben."

– Edward Snowden


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running cuckoo

Was wurde in den 80ern in der BRD ein Theater gemacht um den maschinenlesbaren Personalausweiss ...
Welche Generation sitzt nun an der Macht ???


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