COMMUNICATIONS LASER #17

Laser#17 - Fraktal Text Akkumulation => Datenwelt, Netzwelt, Computing und Informationspolitik => Topic started by: Textaris(txt*bot) on June 09, 2005, 04:22:06 PM

Title: [Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 09, 2005, 04:22:06 PM
Quote[...] Das Schengener Informationssystem (SIS) ist eine nichtöffentliche Datenbank, in der Personen und Sachen eingetragen sind, die im Schengen-Raum zur Fahndung ausgeschrieben sind. Zugriffsberechtigt sind nur Sicherheitsbehörden in Schengen-Ländern. Rechtsgrundlage ist das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) und die dazugehörigen Durchführungsvereinbarungen.

Die berechtigten Stellen können im SIS Informationen über Personen oder Gegenstände anfragen oder registrieren. Es werden zum Beispiel zur Haft ausgeschriebene Personen oder verlorene Gegenstände erfasst. Die meisten Länder des Schengener Übereinkommens sind an dieses System angeschlossen, zuerst Frankreich, Deutschland, Belgien, Niederlande und Luxemburg. Danach haben sich dann die folgenden Länder dem System angeschlossen, die den Schengener Vertrag später unterzeichnet haben: Griechenland, Österreich, Island, Schweden, Finnland, Dänemark, Italien, Portugal, Spanien und Norwegen. Zurzeit wird das Schengener Informationssystem also von 15 Ländern benutzt.


Das SIS wird in das nationale Gesetz der teilnehmenden Länder übernommen. Inzwischen gibt es mehr als elf Millionen Einträge in das SIS, welche die folgenden Informationen enthalten:

für Personen:

    * Name und Vorname, wobei mögliche Aliasnamen getrennt eingetragen werden
    * mögliche objektive und ständige physische Besonderheiten
    * erster Buchstabe des zweiten Vornamens
    * Geburtsdatum und Geburtsort
    * Geschlecht
    * Nationalität
    * ob die betreffende Person bewaffnet ist
    * ob die betreffende Person gewalttätig ist
    * Grund des Eintrags
    * zu ergreifende Maßnahme

Ebenso:

    * die verlorenen, gestohlenen oder umgeleiteten Waffen;
    * die verlorenen, gestohlenen oder umgeleiteten ausgestellten Personaldokumente;
    * die verlorenen, gestohlenen oder umgeleiteten jungfräulichen Personaldokumente;
    * die verlorenen, gestohlenen oder umgeleiteten Kraftfahrzeuge;
    * die verlorenen, gestohlenen oder umgeleiteten Banknoten;

Eine zweite Version des SIS-Systems (SIS II) ist in Vorbereitung, in welcher weitere Angaben erfasst werden können. Das System ist für eine größere Anzahl von Institutionen zugänglich, zum Beispiel die Justizbehörden, Europol und die Sicherheitsdienste. Die Daten von Personen können auf einem tragbaren Gerät in ganz Europa durch die verschiedenen Polizei- und Zolldienste, z.B. während der Passkontrolle, gelesen werden. Einige Mitgliedstaaten möchten von diesen technischen Änderungen profitieren, um daraus weitergehende nationale Fahndungssysteme zu entwickeln, die z.B. mit weiteren nationalen Informationssystemen verbunden werden können, aber die Mehrheit von Mitgliedstaaten will bisher, dass dieses System allein auf europäischer Ebene unter der Leitung von Europol weiterentwickelt wird.

Daten des SIS:
Ein Abkommen über die Definition der in dieses System zu integrieren Personeneinschreibungen ist gefunden worden. Sie betreffen die Personen:

    * gesucht zwecks Auslieferung
    * unerwünscht auf dem Territorium eines Unterzeichnerlandes
    * Minderjährige, oder in Gefahr verschwundene oder geistig gestörte Patienten mit dem Ziel, deren Schutz zu gewährleisten
    * gesucht als Zeuge oder Erscheinen zur Urteilsbekanntgabe
    * verdächtigt, an schweren Delikten teilzunehmen
    * die überwacht oder der kontrolliert sein müssen.

Außerdem sind die folgenden Gegenstände betroffen:

    * Kraftfahrzeuge zu überwachen, zu kontrollieren oder zu erfassen
    * Banknoten
    * gestohlene Blankodokumente oder ausgestellten Identitätsdokumente
    * Schusswaffen

Durch die Mitteilung dieser Angaben stellt jeder Staat seinen Partnern die Elemente zur Verfügung, die ihnen erlauben, auf eigene Rechnung und auf Grund seiner eigenen Auskünfte, den Sicherheitsteil zu versichern, den er ihnen delegiert.

Angesichts der Tatsache, dass ein System nur durch die Benutzung die davon gemacht wird wert ist, hat Frankreich sich für seine Daten Einspeicherung von SIS ein mögliches anhand von den großen nationalen Karteien am meisten automatisiertes Einschreibungssystem entschieden. Diese Automatisierung erlaubt, reduzierte menschlichen Interventionen, die Zeitverlusts und der Fehlerrisiken generieren, zu begrenzen.

Die Länder sind verpflichtet, die Maßnahmen von SIS anzuwenden, auch wenn die Maßnahmen von einem anderen Teilnehmerstaat erfasst wurden. Die Zusammenarbeit zwischen den Ländern geschieht über sogenannte SIRENE-Büros (engl. Supplementary Information Request at the National Entry, franz. Supplément d'Information Requis pour l'Entrée NationalE).

[...]

Erfolge:
Nach mehr als zehn Jahren Existenz des Systems, das ab dem 26. März 1995 für die Endbenutzer verfügbar ist, hat sich diese rechtliche und technische Herausforderung scheinbar bewährt. Das SIS ist heute das System einer leistungsstarken Polizeizusammenarbeit, verwirklicht durch seine einfache Benutzbarkeit und extrem kurze Aktualisierungszeit. Zuerst wurden hauptsächlich Daten über unerwünschte Ausländer eingetragen, aber nun ist eine Zunahme der Personeneinschreibungen für Auslieferung, Verhaftung sowie ein Anstieg der Gegenstandseinschreibungen festzustellen. Es enthält mehr als dreizehn Millionen Einträge.

[...]

Kritik:
Manche sehen in dieser Informationskonzentration durch die Regierungen eine Bedrohung gegen das private Leben. Das SIS war Ziel zahlreicher Proteste, insbesondere vom 18. Juli bis 28. Juli 2002, als 2000 Aktivisten des No Border Network in Straßburg protestierten, wo das C-SIS (Zentrale des Informationssystems) angesiedelt ist. Viele befürchten, dass die zweite Version von SIS Lichtbilder, Finger- und DNA-Abdrücke umfasst, die für Behörden und Organisationen zugänglich werden könnten, für die diese Informationen zum Zeitpunkt der Erfassung nicht bestimmt waren. Allerdings sind DNA-Abdrücke nicht offiziell vorgesehen.

Missbrauch:
Es gab eine ,,Schengener Datenklau-Affäre", als ein belgischer Beamter aus einem SIS-Computer Daten stahl und an die organisierte Kriminalität verkaufte. Bei europaweit vernetzten Systemen wie dem SIS sieht der Bonner Datenschützer Werner Schmidt das größte Problem bei den ,,Innentätern".


Aus: "Schengener Informationssystem (SIS)" (10/2007)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Informationssystem (http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Informationssystem)




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Quote[...] Die Europäische Kommission hat für die Einführung des umstrittenen Schengen Information System (SIS II) einen Vertrag über 40 Millionen Euro mit dem französischen Dienstleister Steria und der belgischen Niederlassung von Hewlett-Packard (HP) abgeschlossen.

Dabei sollen mehrere IT-Unternehmen unter der Führung der Unternehmen sowie von Mummert Consulting und Primesphere-Luxembourg auch das Visa Information System erstellen. Mummert befindet sich derzeit in exklusiven Übernahmeverhandlungen mit der Steria-Gruppe.

Bis Ende 2006 soll das Visa Informations System zentral bei Behörden der EU laufen und bis März 2007 soll SIS II das bisherige SIS I System ablösen, das in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts entwickelt wurde, technisch nicht mehr dem Standard der Zeit entspreche wie die Kommission mitteilte, und zudem nur für 18 Mitgliedsstaaten vorgesehen war. Mit dem neuen System sollen auch die Grenzkontrollen bei den neuen Betrittsländern vereinfacht werden.

In der Kritik ist das Informationssystem, weil auch biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Lichtbilder mit gespeichert werden sollen. Bislang gibt es aber noch keine Details über die Art und Weise, wie Daten genau erhoben werden und welche Institutionen Zugriff auf diese Daten haben werden.
Aus: "Vertrag über Schengen Informationssystem abgeschlossen" (28.10.2004)
Quelle: http://www.silicon.de/cpo/news-wipo/detail.php?nr=17292 (http://www.silicon.de/cpo/news-wipo/detail.php?nr=17292)

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Quote[...] Vizepräsident Franco Frattini, das für Freiheit, Sicherheit und Recht zuständige Mitglied der Kommission, stellte dazu Folgendes fest: «Das VIS hat zwei Seiten: Es wird einerseits die gemeinsame Visapolitik stärken und Kontrollen von Visumanträgen erleichtern und damit zur inneren Sicherheit der Mitgliedstaaten und zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung beitragen, andererseits aber Reisen in den Schengener Raum ohne Binnengrenzen, die ohne betrügerische Absichten getätigt werden, erleichtern.»

Der Rat hat am 8. Juni 2004 einen ersten Rechtsakt erlassen, der die Kommission ermächtigte, die technische Entwicklung des VIS vorzubereiten. Der von der Kommission verabschiedete Vorschlag für einen zweiten Rechtsakt stellt das eigentliche Instrument für den Rechtsrahmen des VIS dar. Es handelt sich dabei um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands über die gemeinsame Visapolitik. In dem Vorschlag werden die Leitlinien, die der Rat am 19. Februar 2004 für die Entwicklung des VIS erlassen hat, sowie die Ergebnisse der von der Kommission durchgeführten ausführlichen Folgenabschätzung berücksichtigt.

Ziel dieses Vorschlags ist es, den Zweck und die Funktionen des VIS zu bestimmen die Verantwortlichkeit für das System zu regeln, die Kommission zur Einrichtung und Betreibung des Systems zu ermächtigen und die Verfahren und Bedingungen für den Datenaustausch zwischen Mitgliedstaaten über Anträge auf Ausstellung eines Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt festzulegen, um die Prüfung dieser Anträge und die Entscheidung über diese Anträge zu erleichtern. Die im VIS verarbeiteten Daten schließen auch alphanumerische Daten, Fotos und Fingerabdruckdaten der Antragsteller ein, so dass eine genaue Überprüfung und Identifizierung sichergestellt wird.

Die klare Definition der Zugangsrechte, des jeweiligen Zwecks, zu dem Daten abgerufen werden können, der Verantwortlichkeit für die Verwendung der Daten und der Kontrolle soll ein hohes Maß an Datenschutz gewährleisten.

Für die Annahme dieses zweiten Rechtsakts kommt das Mitentscheidungsverfahren zur Anwendung. Es handelt sich somit um eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates. Die Verhandlungen mit diesen beiden Organen werden Anfang 2005 beginnen.

Brüssel, den 7. Januar 2005

IP/05/10


Aus: "Der Vorschlag für das Visa-Informationssystem (VIS) bringt mehr Sicherheit und erleichtert die Reisefreiheit in der EU" (Freitag 18. März 2005, von European Commission)
Quelle: http://www.libertysecurity.org/article149.html (http://www.libertysecurity.org/article149.html)

Title: [SIS II als 'panoptischen Maschine']
Post by: Textaris(txt*bot) on June 09, 2005, 04:39:16 PM
QuoteSchengen II: Eine "panoptische Überwachungsmaschine" für Europa

Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch [http://www.statewatch.org/ (http://www.statewatch.org/)] warnt in einer Analyse [http://www.statewatch.org/news/2005/may/sisII-analysis-may05.pdf (http://www.statewatch.org/news/2005/may/sisII-analysis-may05.pdf)], dass das umstrittene EU-weite Schengen-Informationssystem II hinter dem Rücken der europäischen Parlamente zu einer regelrechten "Big-Brother-Datenbank" ausgebaut wird. "Dieses System wird benutzt werden, um Millionen vom EU-Gebiet auszuschließen, Überwachung und Kontrolle über die verdächtige Bevölkerung auszuüben und um ein biometrisches Register aller Einreisenden in die EU ähnlich dem US-VISIT-Programm zu schaffen", lautet das Fazit der Untersuchung.

Die Vertreter der Zivilgesellschaft sehen mit den neuesten Entwicklungen ihre schon vor sechs Jahren geäußerten Ängste bestätigt, dass das 1995 eingeführte Schengen-Informationssystem (SIS) Schritt für Schritt zu einer gewaltigen "panoptischen Maschine" ausgebaut werde und sich aufgrund seinen Fähigkeiten zur Registrierung und Überwachung von Individuen sowie ganzer Bevölkerungsgruppen zu einem der "repressivsten politischen Instrumente der Moderne" auswachse.

Das aktuelle SIS, dem sich 15 EU-Mitgliedsstaaten angeschlossen haben, platzt bereits aus allen Nähten. 15 Millionen Einträge gab es in dem computergestützten Grenzkontrollsystem Mitte 2003. Neben Vermerken über gestohlene oder verlorene Identitätsdokumente bezogen sich über eine Million der Notizen auf Personen. Die Mehrheit davon betraf mit 780.922 Datensätzen Warnhinweise zu Individuen, denen der Eintritt in das Schengen-Gebiet zu verwehren ist. Dreiviertel davon stammen laut Statewatch aus Italien und Deutschland. Sie sollen sich größtenteils auf abgelehnte Asylanträge beziehen.

Das SIS der nächsten Generation, dem sich nach seiner Fertigstellung 2007 alle 25 Mitgliedsstaaten anschließen wollen, soll von Anfang an deutlich umfangreicher angelegt sein. Statewatch verweist auf die Einfügung zahlreicher neuer Kategorien, die insbesondere biometrische Daten wie ein digitalisiertes Gesichtsbild und (genetische) Fingerabdrücke umfassen. Diese Entwicklung müsse im größeren Kontext der künftigen zwangsweisen biometrischen Erfassung der rund 450 Millionen EU-Bürger im Zuge der Einführung neuer Pässe und Ausweise sowie aller Visa-Antragsteller gesehen werden. Den Bürgerrechtlern zufolge sind sich die EU-Mitglieder bereits einig, dass in die zentrale Biometriedatenbank auch eine ausgefeilte Suchfunktion eingebaut werden soll. Fingerabdrücke Verdächtiger oder Aufnahmen von Tatorten könnten so mit der Datenbank abgeglichen werden. Aus dem gegenwärtigen Verifizierungssystem würde damit ein Fahndungswerkzeug, das auch "spekulative Suchanfragen" unter allen Registrierten erlaube.

Dazu kommen in SIS II, wie von Statewatch bereits ansatzweise erwartet, eine Reihe neuer Alarmhinweise wie vor "gewalttätigen Unruhestiftern" oder "Terrorismusverdächtigen". Neu ist auch, dass Warnsignale miteinander verknüpft werden können. "Familienmitglieder" könnten dort etwa mit "Clan-Mitgliedern" oder "verdächtigen Angehörigen einer kriminellen Vereinigung" "illegalen Einwanderungs-" oder "Terroristennetzwerken" zusammengeführt werden. Hier zeige sich ebenfalls, dass SIS II verstärkt als Fahndungs- und Geheimdienstwerkzeug eingesetzt werden soll. Dafür spreche auch, dass neben Europol und der EU-Staatsanwaltsinstanz Eurojust immer mehr Strafverfolgungsbehörden Zugang zu den massiven Datenbeständen selbst "für andere Zwecke" als ursprünglich vorgesehen erhalten können. Das kommt laut Statewatch einem "ungeheuerlichen Bruch" fundamentaler Datenschutzprinzipien gleich.

Argwöhnisch stimmt die Bürgerrechtler zudem, dass SIS II weitgehend mit dem sich ebenfalls im Aufbau befindlichen Visa-Informationssystem (VIS) zusammenarbeiten soll. Offiziell ist vom EU-Rat zwar zu hören, dass es sich um "zwei unterschiedliche Systeme mit strikt getrennten Daten und Zugang" handeln soll. Tatsächlich weisen laut Statewatch aber Beschreibungen wie "zentralisierte Architektur" und "gemeinsame technische Plattform" mit "Interoperabilität" darauf hin, dass letztlich ein gemeinsames Computersystem aus SIS und VIS entstehen soll. Damit wäre die EU-weite Fingerabdruckdatenbank mit Informationen über mit Haftbefehl gesuchter Krimineller, Verdächtiger und sämtlicher Visa-Einreisender Realität.

Besonders empört ist Statewatch, dass die neue Überwachungsarchitektur bereits von einem gemeinsamen Konsortium entwickelt wird, obwohl weder das EU-Parlament noch nationale Volksvertretungen oder Datenschutzbehörden konsultiert wurden. Der EU-Rat habe die "Erfüllung der Wunschliste der Strafverfolger" vielmehr mit dem Segen der EU-Kommission, die eigentlich zuständig ist und das Budget gibt, in Eigenregie unter dem Aufhänger einer "latenten Entwicklung" vorangetrieben.

Die Einleitung eines Gesetzgebungsprozesses durch die Kommission steht nach wie vor aus. Nicht einmal eine rechtliche Prüfung durch den entsprechenden Dienst des Rates sei durchgeführt worden, beklagt Statewatch. Die Ausrede für den Verstoß gegen jegliche demokratische Spielregeln sei, dass die neuen Funktionalitäten zwar dann "von Anfang an verfügbar" seien in SIS II, aber erst nach der Durchführung "der politischen und rechtlichen Arrangements aktiviert" würden. Damit würden im Rahmen eines abgekarteten, "Furcht erregenden" Spiels Fakten geschaffen, die sich kaum noch rückgängig machen ließen. (Stefan Krempl) / (mw/c't)

Aus: "Schengen II: Eine "panoptische Überwachungsmaschine" für Europa" (21.05.2005)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/59755 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/59755)

Title: [Polizeiliche Informationssysteme (Datenbanken, etc.)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 18, 2006, 06:23:13 PM
Quote[...] Das Ausländerzentralregister (AZR) ist eine deutsche Datenbank, in dem etwa 23,7 Millionen personenbezogene Daten zu Ausländern gespeichert sind.

Gespeichert sind Daten von Ausländern in Deutschland, die einen Aufenthaltstitel haben oder hatten sowie die Asyl begehren, begehrt hatten oder anerkannte Asylanten sind.

Dabei werden Grundpersonalien, Aliaspersonalien, Bearbeitungsvermerke (u.a. zuständige Ausländerbehörde und Aktenzeichen), Ausweisungen, Abschiebungen (jeweils mit weiteren Angaben), Zurückweisungen, Auflagen, Beschränkungen, Visa usw. gespeichert.

Das Register wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt und vom Bundesverwaltungsamt betrieben. Das AZR ist eines der umfangreichsten automatisierten Register der öffentlichen Verwaltung in Deutschland.

Zugriff auf diese große Datenbank haben 6.000 Partnerbehörden, darunter u.a. alle Ausländerbehörden, der Bundesbeauftragte für Asylfragen und die deutschen Polizei- und Zolldienststellen (via INPOL).


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3%A4nderzentralregister (http://de.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3%A4nderzentralregister) (03/2006)
Title: [Die NADIS Datenbank (Nachrichtendienstliches Informationssystem)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 18, 2006, 06:26:47 PM
QuoteDas Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS) ist ähnlich dem polizeilichen Informationssystem INPOL ein nichtöffentliches automatisiertes Datenverbundsystem, an dem die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder beteiligt sind.

Anfang 2005 waren 1.003.959 (Anfang 2004: 985.300) personenbezogene Eintragungen im Informationssystem gespeichert, davon 567.636 Eintragungen (56,5 %) aufgrund von Sicherheitsüberprüfungen.

Die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogener Daten finden sich in den Verfassungsschutzgesetzen.


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/NADIS (http://de.wikipedia.org/wiki/NADIS) (03/2006)
Title: [Informationssysteme der der Polizei... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 18, 2006, 06:31:06 PM
QuoteINPOL ist das polizeiliche Informationssystem der deutschen Polizeien, das bundesweit einheitlich ist.

INPOL ist ein informationstechnisches Verbundsystem von Bund und Ländern. INPOL bietet u. a. Schnittstellen zum Schengener Informationssystem (SIS), ZEVIS und AZR.

Es entstand in den 1970er Jahren auf Basis einer BS 1000-Architektur.

Nachfolger war eine Weiterentwicklung INPOL-neu, das bereits in den 1990er Jahren begonnen wurde. Es wurde notwendig, da auf die Datenbänke nur noch mit Emulationen zugegriffen werden konnte. Das Vorgehen im Projekt wurde am sogenannten "V-Modell" ausgerichtet. Nach einer Verzögerung von mehr als einem Jahr scheiterte das Projekt zunächst. Das System brach direkt beim ersten Starten zusammen. Das Zeit-Antwort-Verhalten war viel zu langsam. Die inhärenten Risiken des V-Modells waren nicht frühzeitig genug erkannt worden. Die Medien nannten einen Schaden von 80 Mio. DM (etwa 40,90 Mio. €).

Von da an wurde ein neues INPOL-Projekt gestartet, das vorherige INPOL hieß seitdem INPOL-alt, das BS 2000-System INPOL-aktuell.

Die Anwendung INPOL-neu ging am 16. August 2003 erfolgreich in Betrieb. Es ist erstmals grafikfähig und kann so z.B. Bilddateien von Personen wiedergeben. Seit 2005 ist die Anwendung INPOL-neu 4.2 in Betrieb, entwickelt und betrieben wird die Software von der ILPCC.

Die Teilnehmer sind:

    * Bundeskriminalamt
    * Länderpolizeien
    * Bundespolizei
    * Zollbehörden

Zentraler Bestandteil des INPOL sind die KAN-bezogen Gruppen:

    * E-Gruppe (Erkennungsdienstliche Behandlungen)
    * H-Gruppe (Haftdaten)
    * U-Gruppe (Strafanzeigen gegen die Person mit Tattag, Aktenzeichen und aufnehmender Dienststelle)
    * L-Gruppe (Personenbeschreibung)
    * und anderen

- mit ihren jeweiligen Gruppenbesitzern (z.B. Polizeidirektion ..., Personen-Nummern und Aussonderungsterminen -

INPOL dient vor allem dem Abgleich von Personen- und Gegenstandsdaten bei Fahndungen, der Zuordnung von Kriminalakten sowie der Eigensicherung im Sicherungsangriff.


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/INPOL (http://de.wikipedia.org/wiki/INPOL) (03/2006)
Title: [PolGe Datenbank (MfS-Akten)]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 22, 2006, 02:10:46 PM
Quote[...] Die Nutzung der MfS-Akten für eine historische Topographie von Opposition und Widerstand begann in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre mit der Einrichtung einer Datenbank (PolGe). Für das Projekt "Politische Gegnerschaft" werden Massendaten erhoben, die öffentlich nur anonymisiert zugänglich sind. Sie werden im Rahmen von Forschungsprojekten zu Opposition und Widerstand verarbeitet, und in einer späteren Arbeitsphase (entsprechend StUG und Bundesdatenschutzgesetz pseudonymisiert) als Datenedition herausgegeben. Ziel ist es, widerständige Handlungen in einer möglichst komplexen Breite zu erfassen sowie das Vorgehen des MfS gegen Widerstand und Opposition auszuwerten. Die aus den Quellen des DDR-Staatssicherheitsdienstes ermittelten Daten vermögen eine breite Basis für vielfältige historiographische, soziologische, rechtshistorische und politikwissenschaftliche Fragestellungen zu bilden. Als eine der Materialgrundlagen des Projektes dienen ausgewählte Karteisysteme aus dem Bestand des MfS. Hinweise auf den Karteikarten führen zu weiteren Materialien wie Operativen Vorgängen (OV), Operativen Personenkontrollen (OPK) und Untersuchungsvorgängen sowie zu anderen Speichern wie beispielsweise die Zentrale Materialablage (ZMA). Die bei der Erfassung anfallenden Informationen über OV zu Personen werden als Grundlage für eine weitere systematische Auswertung aufgelistet.
Das Datenprojekt wird die bisherigen Kenntnisse über Opposition und Widerstand in der DDR und darüber, wie das MfS sie wahrgenommen und darauf reagiert hat, erheblich erweitern. Es birgt die Vorteile in sich, die wissenschaftliche Analysen in der Verarbeitung von Massendaten beanspruchen dürfen.


Aus: "Datenprojekt "Politische Gegnerschaft" (Polge); BStU
Quelle: http://www.bstu.bund.de/cln_042/nn_712448/DE/Forschung/Schwerpunkte/schwerpunkt__datenprojekt.html__nnn=true

Title: [...in einer Phase des Stotterns]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 26, 2006, 11:09:26 AM
Quote[...] Das Schengener Informationssystem II (SIS II) verzögert sich. Dies wurde am Rande des EU-Minister-Treffens für Justiz und Inneres in Brüssel bekannt. Das umfangreiche Datenbanksystem SIS II und das komplementäre Visa-Informationssystem VIS sollten ursprünglich im Juni 2007 an den Start gehen. Nun wurde bekannt, dass auch die zusätzlich eingeräumten 17 Wochen nicht ausreichen werden, das System zu starten. "Das Projekt befindet sich in einer Phase des Stotterns, wir müssen alles tun, damit es nicht zum Stillstand kommt", erklärte der bayrische Innenminister Beckstein in Brüssel.

[...] Als Gründe für die Verzögerungen wurden in Brüssel technische und juristische Probleme genannt. Zu den technischen Problemen gehört offenbar, dass der von Steria Mummert Consulting und HP Belgien begonnene und nun von Unisys und Microsoft unterstützte Aufbau des SIS-II-Datenbanksystems in Straßburg noch nicht abgeschlossen ist. Dieses Datenbanksystem soll alle (Ein-)Reisedaten der EU-Staaten speichern. Zu den juristischen Problemen gehört der Widerstand verschiedener europäischer Datenschützer, die SIS II abnehmen müssen. Sie bemängeln, dass sie keine ausreichenden Informationen bekommen haben, wie der Datenbestand zu Fahndungszwecken genutzt wird. Ungeklärt ist beispielsweise, wie Fahnder Zugriff auf biometrische Daten haben, die mit den neuen elektronischen Reisepässen anfallen.


Aus: "Informationssystem Schengen II verzögert sich" (25.07.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/75922

Title: [Raum der Sicherheit... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 26, 2006, 11:52:39 AM
Quote[...] Das SIS ist ein Informationssystem, das den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten den Zugang zu Informationen über bestimmte Personengruppen und Arten von Sachen ermöglicht. Es stellt somit eine wesentliche Bedingung des reibungslosen Funktionierens des Raums der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts dar und leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Bestimmungen betreffend die Freizügigkeit (Titel IV des Vertrags) in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und die polizeiliche Zusammenarbeit. Das gegenwärtige SIS ist für 18 Staaten ausgelegt (die 15 Mitgliedstaaten, Island, Norwegen und ggf. ein weiteres Mitglied). Seine Technologie ist inzwischen überholt, und es müssen neue Entwicklungsoptionen geprüft werden.

Die Einrichtung des SIS der zweiten Generation ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Beteiligung der künftigen Mitgliedstaaten an einem Raum der Sicherheit, in dem keine Binnengrenzen bestehen. Im Anschluss an die Ratstagung vom 28. und 29. Mai 2001, auf dem die Entwicklung des SIS II bis zum Jahr 2006 als vorrangige Aufgabe bekräftigt wurde, hat die Kommission die Verantwortung für die Finanzierung sowie die Entwicklung des SIS II übernommen (die ihr auf Grund ihrer Zuständigkeiten für die Ausführung des Gemeinschaftshaushalts zugewiesen werden). Die Kommission weist indes darauf hin, dass dieses Vorhaben in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern, dem Rat, dem Europäischen Parlament und der Gemeinsamen Kontrollinstanz durchgeführt werden wird.

Eine erste Studie über die möglichen Entwicklungen des SIS fand 1998 statt. Die weiteren Arbeiten wurden mit Blick auf die bevorstehende Erweiterung der Union energischer vorangetrieben. Zum jetzigen Zeitpunkt erachtet die Kommission die Festlegung der SIS-Funktionalitäten für die vorrangige Aufgabe, da das SIS in naher Zukunft neben einem reinen Informationssystem auch ein Ermittlungssystem sein könnte. Deshalb muss bestimmt werden, welche Behörden Zugang zu dem System erhalten (Justizbehörden der Mitgliedstaaten, aber auch Europol , Eurojust , Sicherheitsdienste usw.). Die neuen Datenkategorien sind ebenfalls festzulegen.

Ansonsten ist es erforderlich, dass das SIS sich von dem Europol-Informationssystem unterscheidet, das 2002 eingerichtet wird. Schwerpunkte müssen die Prävention und Erkennung von Bedrohungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und weniger die Ermittlung im Bereich der organisierten Kriminalität sein.

Mit Blick auf die Anwendung der Bestimmungen zur Freizügigkeit wird sich die Entwicklung des SIS in mehrerer Hinsicht, insbesondere zur Garantie der Dokumentenechtheit und dem Aufspüren von illegal aufhältigen Personen, als nützlich erweisen.

Aus: "Schengener Informationssystem (SIS II)" (Letzte Änderung: 29.04.2005)
Quelle: http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l33183.htm (http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l33183.htm)
Title: [Die "Anti-Terror-Datei"... (Notizen)]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 12, 2006, 02:34:52 PM
Quote[...] Der Begriff Antiterrordatei (auch: Anti-Terror-Datei) ist ein politisches Schlagwort (Buzzword). Er kam auf in Folge verschiedener muslimisch-fundamentalistisch motivierter Anschläge sowohl in den USA als auch in Europa und wurde nach den Bombenattentaten in London vom 7. Juli 2005 in Deutschland diskutiert.

Aktuell (Juli/August 2006) wird seitens des Bundesministeriums des Innern (BMI) unter Dr. Wolfgang Schäuble ein Gesetzentwurf verfasst. Nach der Sommerpause 2006 wird über den Entwurf abgestimmt. Es ist bereits bekannt, dass sich die Parteien der großen Koalition (CDU/CSU und SPD) über die Eckdaten einig sind.

Dabei bezeichnet der Begriff eine gemeinsame Datenbank (und keine einzelne Datei) von verschiedenen Ermittlungsbehörden, die bisher traditionell nicht zusammenarbeiten, darunter Inlands- und Auslandsgeheimdienste als auch Polizeibehörden. Gesammelt werden sollen sämtliche Angaben über Personen, über die sich durch Querverweise ein Verdacht auf geplante Attentate verhärten könnte.

Ziel ist, weit im Vorfeld zu erkennen, ob jemandes Verhalten typischerweise dem eines potenziellen Attentäters ähnelt, und weiterhin, die Lücken zu schließen, die traditionell durch die Gewaltenteilung in demokratischen Staaten entstehen können und die evtl. bewirken, dass jemand von der einen Behörde verfolgt, von einer anderen aber geduldet oder sogar wiederum gefördert wird.


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Antiterrordatei (http://de.wikipedia.org/wiki/Antiterrordatei) (08/2006)


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Quote[...] Die Bundesregierung will rasch die Grundlagen für die geplante Antiterror-Datei schaffen. Der Gesetzentwurf dazu soll voraussichtlich noch im Herbst vom Bundestag verabschiedet werden.

[...] Vize-Regierungssprecher Thomas Steg sagte der Tageszeitung "Welt", der Gesetzentwurf solle noch im Herbst vom Kabinett beschlossen werden.

Diesem, der Zeitung vorliegenden Gesetzentwurf zufolge sollen der Bundesnachrichtendienst (BND), die Verfassungsschutzbehörden, Landeskriminalämter und das Zollkriminalamt Daten von terroristischen Vereinigungen, Stiftungen und Unternehmen mit Verbindungen in die islamistische Szene abfragen dürfen. Erfasst würden persönliche Daten von Verdächtigen, etwa ihre Bank-, Telefon- und Internet-Verbindungen, Führerscheindaten, Anschriften und Kontaktpersonen. Registriert würden zudem genutzte Fahrzeuge, besuchte Orte und berufliche Qualifikationen wie "Chemiker oder Kampfsportler", heiße es in dem Entwurf.

[...]  Außerdem sollten Informationen von ausländischen Geheimdiensten künftig aus Gründen des Quellenschutzes "verdeckt" gespeichert und mit einer "Verwendungsbeschränkung" versehen werden, berichtete die "Welt" weiter. Die Datenbank soll im Bundeskriminalamt geführt werden. Ermittler rechneten mit mehreren tausend Einträgen. Der Gesetzentwurf befinde sich derzeit noch im Umlaufverfahren der 16 Länderinnenminister.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sprach sich für die Einrichtung einer begrenzten gemeinsamen Datei von Polizei und Geheimdiensten aus. "Ich rechne damit, dass die Abstimmung demnächst abgeschlossen sein wird", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vom Samstag. Es müsse eine Indexdatei sein, die sich auf Personen mit einem terroristischen Hintergrund und den unmittelbaren Kontaktpersonen beschränkt. In einer solchen Datei dürfen nur Namen und wichtige Informationen zu einer Person sowie Verweise auf andere Fundstellen verzeichnet werden. Ausufernd wäre es, wenn zum Beispiel Menschen erfasst würden, die mit Menschen in einem Bus gesessen haben, betonte Schaar. "Eine Volltextdatei würde das Bundesverfassungsgericht kassieren." (tso/AFP)


Aus: "Innere Sicherheit: Terrordatei soll bereits im Herbst beschlossen werden" (ZEIT online, Tagesspiegel | 12.08.2006)
Quelle: http://www.zeit.de/news/artikel/2006/08/12/70580.xml (http://www.zeit.de/news/artikel/2006/08/12/70580.xml)

Title: [Fundstellenregister für Informationen über Terroristen]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 12, 2006, 02:45:27 PM
Quote[...] Laut dem Gesetzentwurf sollen Informationen des Bundesverfassungsschutzes, der Landesämter für Verfassungsschutz, des Bundeskriminalamtes (BKA) sowie des Bundes-nachrichtendienstes (BND) und der Polizeibehörden gebündelt werden. Beteiligt sind auch das Zollkriminalamt sowie der Militärische Abschirmdienst (MAD). Eingerichtet wird die Datei laut dem Entwurf beim Bundesverfassungsschutz. «Im Kern geht es um eine Kombination aus Volltextdatei und einer Indexdatei, die dort gilt, wo Quellenschutz notwendig ist», sagte Schünemann.

Bei einer Index-Datei handelt es sich um eine Art Fundstellenregister für Informationen über Terroristen von Polizei und Nachrichtendiensten, die auch den anderen Behörden zur Verfügung stehen sollen. Sie unterscheidet sich von der so genannten Volltextdatei, in der auch der Inhalt der Akten recherchierbar ist. Eine solche Datei war bisher von Sicherheitspolitikern der Union favorisiert worden.

Schünemann sprach sich auch dafür aus, Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zu erweitern. Zwar sei ihm noch kein Fall geschildert worden, wo es Handlungsbedarf gebe, sagte der CDU-Politiker. «Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass man dem BKA in den Fällen eine erweiterte Befugnis zugesteht, wo es für Hinweise auf terroristische Aktivitäten keinen konkreten Ortsbezug gibt.»


Brucstueck aus: "CDU-Minister will Antiterrordatei «sofort»" (nz; 02. Dez 2005)
Quelle: http://www.netzeitung.de/spezial/kampfgegenterror/370805.html

Title: [Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 14, 2006, 11:18:17 AM
Quote[...] Auf Anfrage von Wikinews erklärte der Sprecher Sven Berger, dass die SPD-Fraktion die Pläne des Bundesinnenministeriums unter Wolfgang Schäuble (CDU) grundsätzlich begrüße. ,,Die SPD-Bundestagsfraktion hält die Schaffung gemeinsamer Dateien der Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung des Terrorismus für unbedingt erforderlich", so Berger. Die Bedenken der Linkspartei sowie von Bündnis 90/Die Grünen, dass diese Anti-Terror-Datei die vom Grundgesetz geforderte Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei faktisch aushebeln würde, teile er nicht. Das Trennungsgebot beziehe sich lediglich auf die Organisation und sei keineswegs mit der Intention geschaffen worden, auch den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu unterbinden. ,,Diese ist sogar dringend geboten zur wirksamen Bekämpfung des internationalen Terrorismus und zur Abwehr von Terroranschlägen in Deutschland", begründet Berger seine Position. Zudem sei vorgesehen, über die Anti-Terror-Datei nur Informationen zugänglich zu machen, die bereits nach geltendem Recht von den Behörden erhoben werden. Auch mit dieser Aussage stellt er sich gegen die Kritik der stellvertretenden Franktionschefin der Linkspartei., Petra Pau, die kritisiert hatte, es würden ,,ungebührlich viele und vielfältige Daten" in der geplanten Datei gespeichert.


Aus: "SPD befürwortet Anti-Terror-Datei – von Datenschutzbehörden hagelt es Kritik" (de.wikinews.org; 11. Aug. 2006)
Quelle: http://de.wikinews.org/wiki/SPD_bef%C3%BCrwortet_Anti-Terror-Datei_%E2%80%93_von_Datenschutzbeh%C3%B6rden_hagelt_es_Kritik

Title: [Eine politische Debatte]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 14, 2006, 11:24:03 AM
Quote[...] In Deutschland hat eine politische Debatte eingesetzt, wie auf die Ereignisse in Großbritannien reagiert werden soll. Dort hat Scotland Yard eine Gruppe von 24 britischen Staatsbürgern verhaftet, denen vorgeworfen wird, mit flüssigen Sprengstoffen zum Jahrestag des "11. September" eine Reihe von US-Passagiermaschinen zum Absturz bringen zu wollen. Von 19 Verhafteten sind inzwischen Details bekannt geworden, nachdem die Polizei ihre Konten sperren lies: Nach einem Gesetz zur Bekämpfung finanzieller Unterstützung des Terrors musste die Bank of England Namen und Wohnort der Verdächtigen veröffentlichen.

[...] Gegenüber der Frankfurter Rundschau erklärte Bosbach, die Vorgänge in London zeigten, "dass wir das Gleichgewicht von Prävention und Datenschutz, das wir zur Zeit haben, nicht zu Lasten der Sicherheit verschieben dürfen." Auch SPD-Fraktionschef Peter Struck ist dieser Ansicht. In einem morgen erscheinenden Interview mit dem Berliner Tagesspiegel erklärte Struck, dass man ernsthaft über die Anti-Terror-Datei nachdenken müsse. Eine Absage erteilte Struck dem Vorschlag von CSU-Innenpolitiker Hartmut Koschyk, der schnellstmöglich gesetzliche Grundlagen für den Einsatz der Bundeswehr im Innern gefordert hatte.


Aus: "Politische Debatte nach dem Terroralarm" (11.08.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/76733

Title: [ungeahnte Informationsflut]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 14, 2006, 11:31:59 AM
Quote[...] Die Innenexperten der Opposition schlagen Alarm, ihre Kritik richtet sich gegen die geplante Anti-Terror-Datei des Bundesinnenministeriums, die eine ungeahnte Informationsflut auch an persönlichen Daten über Bürger enthalten soll, und sie fürchten um die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE., bezeichnete die geplante Anti-Terror-Datei als einen ,,Fall für Karlsruhe".

[...] Nun regt sich in den Reihen der parlamentarischen Opposition Widerstand gegen das Regierungsmodell. Es sollen nach den Vorstellungen der Innenminister Daten über potenzielle terroristische Vereinigungen und Personen, die Kontakt zu islamistischen Terror-Gruppen haben, Telefon-, Internet- und Bankdaten, Führerscheindaten sowie einschlägigen Kontaktpersonen vermerkt werden, die sowohl von deutschen Geheimdiensten und Zollkriminalämtern als auch von polizeilicher Seite genutzt werden können. Dabei sollen auch persönliche Informationen gespeichert werden.

Das Bundesministerium des Innern bestätigte auf Anfrage von Wikinews, dass es sich bei der geplanten Anti-Terror-Datei nicht um eine Volltextversion handeln werde. Neben reinen Indexdaten werde die Antiterrordatei einen erweiterten Kranz von standardisierten, das heißt gesetzlich definierten und damit nicht frei gestaltbaren Daten enthalten. Es handele sich hierbei um einen sinnvollen Mittelweg zwischen einer reinen Index- und einer so genannten Volltextlösung, so Pressesprecherin Gabriele Hermani vom Bundesinnenministerium.

Petra Pau kritisierte die Pläne der Regierung scharf. Sie verstießen gegen das Grundgesetz, weil das Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten aufgehoben werde und zudem ,,ungebührlich viele und vielfältige Daten" in der Datei gespeichert würden.

Auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fürchtet die Verwässerung des Trennungsgrundsatzes und hat einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. Zwar begrüßt die Fraktion im Grundsatz den Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes, besteht jedoch darauf, dass die ,,rechtsstaatlich unabdingbare Trennung beider Behördenstrukturen" erhalten bleibt. Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, zügig eine gesetzliche Grundlage für die Einrichtung einer Anti-Terror-Datei zu schaffen und zu gewährleisten, dass solche Informationen nicht durch das Bundesamt für Verfassungsschutz eingesehen werden können. Zudem solle die Datei dem Zugriff und der Kontrolle des Parlaments und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unterliegen.

Das Innenministerium des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen äußerte sich auf Anfrage von Wikinews zu den Bedenken der Opposition. In der Stellungnahme heißt es, dass schon nach der derzeitigen Rechtslage eine gegenseitige Datenübermittlung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten zulässig sei, wenn es um die gemeinsame Aufgabe der Terrorismusabwehr gehe. Die Anti-Terror-Datei beschleunige diesen rechtlich bereits zulässigen Datenaustausch lediglich.

,,Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten wird durch die Anti-Terror-Datei nicht berührt. Denn es bezieht sich ausschließlich auf die organisatorische Trennung dieser Sicherheitsbehörden sowie darauf, dass die Nachrichtendienste keinerlei polizeilichen Exekutivrechte haben", so die Sprecherin Dagmar Pelzer vom Innenministerium NRW. Auf die Anti-Terror-Datei könnten laut Gesetz auf der Länderebene ausschließlich die jeweiligen Landeskriminalämter und die Landesämter für Verfassungsschutz zugreifen. Die Anti-Terror-Datei enthalte als standardisierte Datenbank die Grunddaten von Personen und Organisationen nur insoweit, als diese für eine sichere Identifizierung und erste Beurteilung erforderlich seien. So könnten die teilnehmenden Behörden direkt bei der zuständigen Behörde ein Ersuchen um weitere Auskünfte stellen – selbstverständlich nur, soweit das zur eigenen Aufgabenerfüllung bei der Terrorismusabwehr erforderlich sei. ,,Genau so selbstverständlich ist, dass die angefragte Behörde Auskünfte nur im Rahmen des geltenden Rechts erteilt, insbesondere das Verhältnismäßigkeitsprinzip beachtet", so Pelzer. Die Anti-Terror-Datei diene dem Ziel, den bereits heute möglichen Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten so reibungslos wie möglich zu gestalten. Dies sei im Interesse einer möglichst effektiven Terrorismusabwehr sinnvoll und wünschenswert.

[...] Schon Otto Schily (SPD), der Bundesinnenminister der rot-grünen Koalition unter Gerhard Schröder (SPD), hatte die Einführung einer Anti-Terror-Datei forciert. Das damalige Konzept sah jedoch lediglich vor, eine Index-Datei einzurichten, die Zugriff auf die Datenbanken aller Behörden gestattet, der suchenden Behörde jedoch nur Auskunft darüber gegeben hätte, dass bei einer bestimmten Behörde ein Datensatz über die gesuchte Person oder Vereinigung vorliegt. Die Koalition unter Angela Merkel hat das Konzept dieser Index-Datei erweitert. Um auch weiterhin eine Trennung zwischen Polizei- und Geheimdienst-Tätigkeiten sicherzustellen, soll das Prinzip der ,,verdeckten Speicherung" für die Datenbanken der Nachrichtendienste angewendet werden, bei der die Behörde keine Information darüber erhält, ob ein Datensatz über die gesuchte Person vorliegt, der Nachrichtendienst jedoch eine Mitteilung erhält, welche Behörde welchen Datensatz abfragen wollte.


Aus: "Opposition: Geplante Anti-Terror-Datei ,,ein Fall für Karlsruhe"" (1. Aug. 2006)
Quelle: http://de.wikinews.org/wiki/Opposition:_Geplante_Anti-Terror-Datei_%E2%80%9Eein_Fall_f%C3%BCr_Karlsruhe%E2%80%9C

Title: [Befugnis-Erweiterungen]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 23, 2006, 10:16:26 PM
Quote[...] Die große Koalition will die außer Kontrolle geratenen Geheimdienste mit weiteren operativen Befugnissen ausstatten. Darin sieht die Humanistische Union (HU) eine "Ohrfeige für die Bemühungen der Opposition um Aufklärung schwerer Grundrechtseingriffe durch Geheimdienste". Das erklärte der Bundesvorstand der Bürgerrechtsorganisation am Sonntag (9.7.) in Berlin.

Nach dem vorliegenden Referentenentwurf sollen die im sogenannten "Schily-Katalog" nach dem 11. September 2001 verabschiedeten Geheimdienstbefugnisse nicht nur um weitere fünf Jahre verlängert, sondern noch ausgeweitet werden. Das Kabinett will den Entwurf am Mittwoch (11.7.) beschließen.

Dazu erklärt Rechtsanwalt Dr. Fredrik Roggan, stellvertretender Bundesvorsitzender der HU: "Mit Terrorismusbekämpfung, und das in einem rechtsstaatlichen Sinne, haben die Befugnisse nichts mehr zu tun. Die geplanten Auskunftsmöglichkeiten der Geheimdienste zur Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland eröffnen einer unkontrollierbaren Schnüffelpraxis Tür und Tor. 'Anti-Terror' wird nun zum Vorgehen gegen vermeintliche Verfassungsfeinde jeglicher Couleur ohne klar umrissenen Tatbestand herangezogen. Dem Gesetz fehlen hier die notwendige Normenklarheit und Normbestimmtheit. Das ist klar verfassungswidrig."

Als geradezu unseriös bezeichnet Roggan die Tatsache, dass die bestehenden Befugnisse bislang nicht evaluiert wurden. Die als "Bericht zu den Auswirkungen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes" bekannt gewordene Zusammenfassung der Bundesregierung zur bisherigen Anwendungspraxis erfülle nicht einmal ansatzweise die Erfordernisse einer Evaluation, die diesen Namen auch verdient. Überdies sei der Bericht noch nicht vom Bundestag beraten worden.

Bevor die Geheimdienste auch Auskunft über Kontostammdaten einholen dürfen, will die Koalition die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde gegen die Kontostammdaten-Auskunft abwarten. "Dann sollte der Gesetzgeber auch die anhängige Beschwerde der HU gegen den Einsatz des IMSI-Catchers im Strafverfahren abwarten, bevor er den Einsatz erweitert", fordert Fredrik Roggan. Denn auch diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werde Präzedenz-Wirkung für jeglichen Einsatz dieses Instruments entfalten.

"Es ist schon ein starkes Stück, wenn bei der derzeitigen Diskussion um die Skandale der Dienste nun ein ganzes Paket von Befugnis-Erweiterungen für solche Behörden beschlossen werden soll, von denen aktenkundig ist, dass sie sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten", kritisiert Roggan.


Aus: "Neues Anti-Terror-Gesetz schafft unkontrollierbare Befugnisse für Geheimdienste" von: Martina Kant
(Pressemitteilung der HU zum Anti-Terror-Kampf - 9.07.06)

Quelle: http://www.humanistische-union.de/aktuelles/presse/pressedetail/back/aktuelles/article/neues-anti-terror-gesetz-schafft-unkontrollierbare-befugnisse-fuer-geheimdienste/
Title: [Kompetenzerweiterung aller Geheimdienste]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 23, 2006, 10:27:32 PM
Quote[...] Der Entwurf des Innenministeriums, der tagesschau.de vorliegt, sieht eine erhebliche Kompetenzerweiterung aller Geheimdienste vor. Er sieht unter anderem vor, dass die Auskunftspflichten von Banken, Post- und Telekommunikationsunternehmen sowie Fluggesellschaften gegenüber den Nachrichtendiensten zur Anti-Terror-Bekämpfung auf "verfassungsfeindliche Bestrebungen" im Inland ausgeweitet werden. Hierbei kann es sich um links- und rechtsextreme Umtriebe ebenso handeln wie um Hasspredigten islamistischer Fundamentalisten. Bisher darf lediglich das Bundesamt für Verfassungsschutz Informationen abfragen.


Aus: Überarbeitete Anti-Terror-Gesetze - Grüne fürchten "sicherheitspolitischen Dammbruch" (06.07.2006)
Quelle: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5685494_NAV_REF1,00.html

Title: [Der gordische Knoten + die Anti-Terrordatei]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 24, 2006, 09:57:58 AM
Quote[...] Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich darauf verständigt, den gordischen Knoten rund um die Anti-Terrordatei zu zerschlagen und bereits in der nächsten Woche eine Sondersitzung der Innenminister anzusetzen. Die Minister wollen voraussichtlich in Berlin die aktuelle Lage nach den verhinderten Zug-Attentaten diskutieren und die Vielzahl von Vorschlägen für eine bessere Bekämpfung des Terrors bündeln.

Angeregt hatte die Sitzung der Hamburger Innensenator Udo Nagel. Der genaue Termin wird derzeit vom Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, dem bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU), organisiert.


Aus: "Fahnder finden Bombenmaterial in Köln" Von Annette Ramelsberger (SZ vom 24.8.2006)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,tt2l1/deutschland/artikel/412/83329/
Title: [Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 27, 2006, 01:32:21 PM
Quote[...] Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) hat eine rechtlich saubere Grundlage für eine Anti-Terror-Datei gefordert. Er hoffe, dass im Streit um diese Datei auf der Innenministerkonferenz in einer Woche am 4. September endlich der Knoten durchgeschlagen werde, sagte er am heutigen Samstag der dpa. Zugleich warnte er aber davor, Datenfriedhöfe zu schaffen, die den Sicherheitsbehörden in brenzligen Lagen eher schadeten. Wolf kritisierte, dass sich Länderinnenminister jetzt mit Vorschlägen nach verschärften Gesetzen gegenseitig überböten.

"Wir müssen geplante Attentate frühzeitig verhindern", betonte der Minister. Die Landesregierung wolle deshalb den Verfassungsschutz für die Beobachtung und Abwehr von potenziellen Terroristen stärken und werde entsprechende gesetzliche Änderungen in den Düsseldorfer Landtag einbringen. Wolf: "Wir wollen wissen, welche Islamisten sich Anleitungen zum Bomben bauen aus dem Internet ziehen und wer in verdeckten Chatrooms über mögliche Anschlagziele diskutiert." Solche schweren Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht seien aber nur zulässig, wenn hinreichende Gefahren vorlägen.


aus: ""Rechtlich saubere Grundlage" für Anti-Terror-Datei gefordert" (26.08.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77313
Title: [Vermutungen und Verdachtsmomente]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 01, 2006, 11:23:15 AM
Quote[...] Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz gab gegenüber der Financial Times Deutschland an, dass neben der Religionszugehörigkeit auch "sexuelle Auffälligkeiten" in der Datei gespeichert werden könnten. In der Talkshow "Das Duell" auf n-tv ging Wiefelspütz noch einen Schritt weiter und erklärte, die Geheimdienste müssten als Experten und Profis selbst bestimmen, was in die Anti-Terror-Datei aufgenommen werden soll. Wiefelspütz' Gegenpart, der Unions-Fraktionsvizepräsident Wolfgang Bosbach, verlangte im Interview mit der Tageszeitung Die Welt, dass in der Datei Waffenbesitz und Waffengebrauch vermerkt werden sollen. Außerdem möchte Bosbach die Fingerabdrücke von Einreisenden "aus Problemstaaten" in die Datei aufnehmen lassen. Wer zu den Problemstaaten gehört, darüber machte Bosbach keine Angaben. Auch die Tatsache, dass Fingerabdrücke mit den kommenden biometrischen EU-Visa in dem Schengen-Informationssystem II (SIS II) gespeichert werden, spielt für Bosbach keine Rolle.

Neben den Hardlinern Wiefelspütz und Bosbach gibt es auch gemäßigte Stimmen. In einem Gespräch zwischen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) äußerte die Juristin am Montag Bedenken zum Eintrag der Religionszugehörigkeit in der Anti-Terror-Datei. Das sei verfassungsmäßig ebenso bedenklich wie die von einigen Bundesländern gewünschte Einführung eines Volltext-Kommentarfeldes, in das autorisierte Benutzer "Vermutungen und Verdachtsmomente" eintragen sollen.

Die Veränderungsvorschläge an der seit Langem geplanten Anti-Terror-Datei werden mit der aktuellen Gefahrenlage begründet. Das deckt sich nicht unbedingt mit den jüngsten Ermittlungen gegen die drei Ausländer, die beschuldigt werden, zwei Kofferbomben in Regionalzügen deponiert zu haben: Ihre Daten waren in keiner der verstreuten Gefährderdateien gespeichert. Zumindest die beiden verdächtigen Libanesen reisten mit modernen maschinenlesbaren Reisepässen aus Deutschland aus, sodass sich laut Bundeskriminalamt ihre Reiseroute in den Nahen Osten leicht rekonstruieren ließ. Beide sollen außerdem den libanesischen Personalausweis besitzen, auf dessen Rückseite die Fingerabdruck-Minutiae im Format PDF417 gespeichert sind.


Aus: "Neue Vorschläge für Daten in der Anti-Terror-Datei" (30.08.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77494
Title: [Weiche Informationen]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 04, 2006, 08:58:37 AM
Quote[...] Netzeitung: [...] Wäre eine Volltextdatei verfassungswidrig?

Schaar: Bei einer Volltextdatei könnte es zu einem Informationsverbund kommen, bei dem ungefiltert Informationen zwischen Polizei und den Nachrichtendiensten hin- und her fließen. So etwas wäre verfassungsrechtlich höchst bedenklich, weil die Nachrichtendienste vielfach ungesicherte Informationen erhalten und verarbeiten. Sie erheben auch Daten, die sich im Nachhinein als nicht zutreffend erweisen können. Es darf nicht sein, dass die Polizei aufgrund solcher weicher Informationen zu einer falschen Bewertung kommt und handelt.

[...] Netzeitung: Sehen Sie Anzeichen dafür, dass sich Deutschland nach und nach zu einem Überwachungsstaat entwickelt?

Schaar: Wir entwickeln uns zu einer Gesellschaft, in der immer mehr Überwachung stattfindet. Ich habe den Eindruck, dass die Diskussion vielfach verkürzt geführt wird. Bisweilen wird ausgeblendet, was die jeweilige Maßnahme bewirken kann und ob es Alternativen gibt, die angestrebten Ziele, insbesondere mehr Sicherheit im öffentlichen Raum, zu erreichen. Das sehe ich außerordentlich kritisch, zumal die Überwachung ganz überwiegend Unverdächtige betrifft. Das ziellose Erheben und Auswerten von Daten halte ich nicht nur für einen wenig effizienten, sondern auch für einen verfassungsrechtlich höchst problematischen Weg.

Netzeitung: Was kann man dagegen tun?

Schaar: Ich setze auf eine kritische Öffentlichkeit und auf die politisch Verantwortlichen. Die Politik sollte immer eine genaue Vorstellung davon entwickeln, was effektive Maßnahmen sind und wie die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden können.

Netzeitung: Wir sprechen ja von einer asymmetrischen Form der Bedrohung. Terroristen haben es vornehmlich auf schlecht schützbare Ziele abgesehen. Ist der Rechtsstaat bei der Abwehr solcher Anschläge nicht per se überfordert?

Schaar: Die Gefahr besteht natürlich. Denn es muss immer genau im Blick behalten werden, dass man den Rechtsstaat zu verteidigen hat. Der Rechtsstaat selbst basiert ja darauf, dass man nicht pauschal verurteilt, inhaftiert und überwacht, sondern dass man die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger wahrt. Auch angesichts der asymmetrischen Bedrohung dürfen die rechtsstaatlichen Prinzipien nicht aufgegeben werden. Wenn man sie aufweicht, wäre damit eine Entwicklung eingeleitet, wie sie von Terroristen gewünscht ist. Deshalb sage ich: Überreaktionen im Kampf gegen den Terror sind immer falsche Reaktionen. Es muss immer mit kühlem Kopf, hoher Sensibilität und Rechtsstaatsempfinden gehandelt werden. Das gilt auch angesichts der aktuellen Bedrohungssituation.


Aus: "«Seit 9/11 wird deutlich mehr überwacht»" Mit Peter Schaar sprach Dietmar Neuerer (nz; 04. Sep 2006)
Quelle: http://www.netzeitung.de/deutschland/interviews/436553.html

Title: [Zugriffsregeln]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 05, 2006, 08:56:54 AM
Quote[...] Auf einer Sonderkonferenz in Berlin haben sich die Innenminister des Bundes und der Länder über den Aufbau der gemeinsamen Anti-Terror-Datei geeinigt, auf die die Polizei, die Geheimdienste und das Zollkriminalamt zugreifen können. Danach wird die Datei zweigeteilt. In einem allgemeinen Teil sollen die allgemeinen Daten von Terrorverdächtigen gespeichert werden. Angaben zur Religionszugehörigkeit, zu Auslandsreisen und zum Waffenbesitz wandern in einen Teil mit beschränkten Zugangsrechten. Mit dieser Dateiteilung soll vor allem das Problem gelöst werden, dass eine generelle Speicherung der Religionszugehörigkeit verfassungsrechtlich problematisch ist.

Welche Kriterien im Einzelnen dafür sorgen, dass die Daten eines Terrorverdächtigen auch in die zweite, beschränkte Datei eingestellt werden, ist allerdings etwas unklar. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU), der die neue Dateistruktur vorstellte, erklärte dazu im rbb-Inforadio, dass keineswegs die Religionszugehörigkeit von "jedem Moslem" gespeichert werde. Man werde lieber zusehen, "dass bei einem liberalen, toleranten Moslem die Religionszugehörigkeit nicht in die Datei aufgenommen wird, bei anderen dagegen schon". Warum liberale, tolerante Moslems überhaupt in eine Anti-Terror-Datei gehören, ließ Beckstein offen.

Mit der Zweiteilung der Datei und den Zugriffsregeln soll auch die Technik der Datei definiert sein. So soll die Grunddatei eine "Volltext-Datei" sein, während die erweiterte Datei mit den zusätzlichen Angaben eine "verdeckte Datei" sein soll. Das heißt, es werden nicht unmittelbar die Suchergebnisse in den Datenbeständen angezeigt, die überwiegend von den Geheimdiensten stammen. Vielmehr bekommen die Dienste eine Mitteilung über die Anfrage und darüber, wer sie gestellt hat. Auf diese Weise sollen Geheimdienste und Verfassungsschutz eine bessere Kontrolle über ihre eigenen Datenbestände haben. Nur mit diesem Verfahren könne die internationale Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten vertrauensvoll weitergeführt werden, hieß es zuvor in Geheimdienstkreisen.

Im Bundesinnenministerium soll bereits ein Gesetzesentwurf zur zweiteiligen Datei vorliegen, der nun koalitionsintern beraten wird. Ungeklärt ist beispielsweise noch, welche Behörde die technische Installation und Wartung der Datei betreibt und wie die Kosten verteilt werden. Nach Angaben des Magazins Focus sollen allein beim Verfassungsschutz 50 Millionen Euro Mehrausgaben anfallen.


Aus: "Innenminister beschließen zweiteilige Anti-Terror-Datei" (04.09.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77693

Title: [nach pflichtgemäßem Ermessen...]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 06, 2006, 09:01:01 AM
Quote[...] Die von den Innenministern abgesegnete Anti-Terror-Datei, deren juristische Grundlagen momentan als Gesetzentwurf ausgearbeitet werden, hätte das gescheiterte Attentat der beiden Kofferbomber wahrscheinlich schneller aufklären können. Diese Überzeugung äußerte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gestern Abend in den Tagesthemen. Ein Bürge für einen der Tatverdächtigen, der schon einmal im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten hervorgetreten war, wäre aller Voraussicht nach aufgrund dieser Anti-Terror-Datei überprüft worden, erklärte Schäuble. Bisher wurden Bürgen und Einlader von ausländischen Studenten nur stichprobenartig überprüft.

Trotz dieses von Schäuble angenommenen hypothetischen Fahndungserfolges gibt es Kritik an der geplanten Regelung. Vor Schäuble erklärte der Datenschutz-Lehrbeauftragte Spiros Simitis in der Tagesschau, dass trotz aller bisher bekannt gewordenen vagen Umrisse der Datei klar zu sein habe, dass sie ständig scharf von Datenschützern kontrolliert werden müsse: "Diese Datei muss uneingeschränkt der Kontrolle der Datenschützer unterstehen. Man darf keine Datei schaffen, in der Verdächtige für ewig geführt werden. Deshalb muss die Datei immer neu durchgekämmt werden, um die Risiken zu beschränken." Simitis forderte klare Fristenregelungen, wer wie lange in einer solchen Datei gespeichert wird. "Es geht nicht an, dass wir eine Datei mit dieser Sensibilität schaffen und nicht zugleich bestimmen, wie lange sie bestehen und wann sie nach welchen Kriterien überprüft werden soll – und wer überhaupt kontrollieren kann."

Nach den bisher bekannt gewordenen Details aus der Beratung der Innenminister des Bundes und der Länder soll die Datei neben dem Datengrundstock, der zur Identifikation einer Person notwendig ist, folgende erweiterten Daten speichern:

    * Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen
    * Waffenbesitz
    * Telekommunikations- und Internetdaten
    * Bankverbindungen und Schließfächer
    * Schul- und Berufsausbildung, Arbeitsstelle
    * Familienstand, Religionszugehörigkeit
    * Verlust von Ausweispapieren
    * Reisebewegungen und bekannte Aufenthalte an Orten mit terroristischem Hintergrund (bspw. Ausbildungslagern)

Neben diesen einfachen Daten soll ein Volltext-Datenfeld für "undefinierbare Daten" eingerichtet werden. Es werde Angaben enthalten, mit denen "nach pflichtgemäßem Ermessen der einstellenden Behörde darüber hinaus reichende relevante Daten, wie beispielsweise eigene Einschätzungen und Bewertungen, abgebildet werden".

Weiterhin sollen Polizei, Geheimdienste und Zoll als Sicherheitsbehörden verpflichtet werden, ihre Daten einzuspeisen. Geheimdienstlich begründete Ausnahmen von der Speicherpflicht müssen von einem eigens dazu abgestellten Beauftragten schriftlich begründet werden.

Die Trennung zwischen einfacher Datei und den erweiterten Datensätzen ist im ersten Entwurf zur Anti-Terror-Datei so geregelt: "Den zugriffsberechtigten Behörden sollen die Grunddaten offen angezeigt werden. Die erweiterten Daten sowie die Einschätzungen und Bewertungen sind zunächst verdeckt im System hinterlegt, dabei wird offen angezeigt, welche Behörde über Erkenntnisse verfügt. Die abfragende Stelle fordert dort die Freigabe der weiteren Daten an, die umgehend erteilt wird."

Diese bekannt gewordenen Regelungen provozieren die Kritik der Datenschützer. So erklärte Thilo Weichert vom unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD): "Das Problem dieser Anti-Terror-Datei ist, dass nicht gesicherte Fakten, sondern Verdachtsangaben gespeichert werden. Diese Vorfelderkenntnisse betreffen oft Personen, die sich bislang nichts haben zuschulden kommen lassen. Mit dem Direktabruf bekommen die angeschlossenen Behörden einen Informationswust, den zu bewerten sie ohne Rückfragen bei den Datenlieferanten nicht in der Lage sind." Er kritisierte den Entwurf der Innenminister als "aufwendig, uneffektiv und datenschutzwidrig". Seiner Einschätzung nach dürfte auf der Basis der Beschlüsse der Innenminister kaum ein Gesetz ausgearbeitet werden, das verfassungsrechtlichen Bedenken genügen werde.

Verfassungsrechtliche Bedenken äußerte auch der FDP-Innenexperte Max Stadler gegenüber der Berliner Zeitung. Es sei im Entwurf unklar, welche Informationen der Geheimdienste, die auch Unverdächtige überprüfen, an die Polizei weiter gegeben würden. Dafür forderte der Politiker die Einrichtung eines Datenfilters. Außerdem verlangte er fortzuschreibende Erfahrungsberichte über die Anti-Terror-Datei im praktischen Einsatz.


Aus: "Datenschützer üben Kritik an Anti-Terror-Datei" (05.09.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77724

Title: [Ein Engerer und ein erweiterter Datensatz]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 21, 2006, 08:46:08 AM
Quote[...] Wilhelm betonte, die Anti-Terror-Datei sei ein "wichtiger Beitrag zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus". Erfasst werden damit künftig alle für die Terrorbekämpfung sicherheitsrelevanten Daten über Personen und Objekte. Die Behörden werden verpflichtet, ihre Daten in der Datei zu speichern. Die Innenminister von Bund und Ländern hatten sich Anfang September auf die Einzelheiten verständigt.

Ein engerer Datensatz hält nur Informationen zur Identifizierung einer verdächtigen Person bereit. In einem erweiterten Datensatz gehen Information ein, die eine genauere Gefährdungseinschätzung ermöglichen sollen. Dazu zählen Angaben über Religion, Familienstand, Ausbildung, Arbeitsstelle, Bankverbindungen, Kommunikationsdaten, Verbindungen zu terroristischen Vereinigungen und Reisebewegungen.

Der Regierungssprecher betonte, Quellenschutz und Datenschutz würden beachtet. Zugriff habe "nicht jeder einzelne Beamte auf der Straße", sondern nur höhere Stellen. Der erweiterte Datensatz sei zudem nicht sofort einsehbar, sondern werde erst auf Nachfrage einer Behörde beziehungsweise im "Eilfall" angezeigt.


Aus: "Terrorismusbekämpfung: Kabinett beschließt Anti-Terror-Datei - Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur geplanten Anti-Terror-Datei beschlossen. Der Bundestag soll das Gesetz noch in diesem Jahr verabschieden." (ZEIT online, Tagesspiegel | 20.09.2006; tso/ddp)
Quelle: http://www.zeit.de/news/artikel/2006/09/20/74641.xml
Title: [Elektronische Aufenthaltskarte... (Notiz, BRD, EU)]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 30, 2006, 03:38:17 PM
Quote[...] Ausländer in Deutschland sollen eine elektronische «Aufenthaltskarte» erhalten. Parallel zur Einführung elektronischen Personalausweises für Deutsche plane man die Ausgabe einer digital lesbaren Identitätskarte für ausländische Staatsbürger, mit dem der «Aufenthaltstitel» des Inhabers erkennbar sei, sagte der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, August Hanning (parteilos), am Donnerstagabend auf dem achten E12-Gipfel in Hamburg.

Wie Hanning sagte, soll mit der elektronischen Ausländerkarte eine «Identifizierungsmöglichkeit» geschaffen werden, «wie sie der elektronische Personalausweis für unsere Bürger bietet, einen schnellen 1:1-Vergleich ohne Rückgriff auf eine Datenbank».

Eine Verordnung der Europäischen Union zur Einführung von elektronischen Identitätskarten werde Ende 2006 oder Anfang 2007 verabschiedet. «Wir werden bei der Umsetzung dieser Verordnung zu den ersten in Europa gehören - wie bei der Einführung des neuen Reisepasses», sagte Hanning. Ziel sei es auch, die Sicherheit in Deutschland zu verbessern. Die Identitätskarten, die biometrische Merkmale wie Bild und Fingerabdruck enthalten werden, erhöhten vor allem den Schutz vor Fälschungen.

Mit der Einführung einer elektronischen Aufenthaltskarte verfolgt die Bundesregierung laut Hanning das «strategische Ziel, Deutsche und Ausländer bei der Identifizierung gleichzustellen». Dies mache nicht nur sicherheitspolitisch, sondern auch industriepolitisch Sinn. «Damit setzen wir Standards auch in der Sicherheitstechnik, die eine große Wachstumsbranche ist», sagte der Staatssekretär der Online-Ausgabe der «Financial Times Deutschland» (FTD).


Aus: "Ausländer sollen per Chip überwacht werden" (nz; 29. Sep. 2006)
Quelle: http://www.netzeitung.de/deutschland/443695.html (http://www.netzeitung.de/deutschland/443695.html)
Title: [Stammdatenmanagement der erfassten Personen]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 14, 2006, 08:38:59 PM
Quote[...] Allerdings stellt die Komplexität der Datenstrukturen, die Datenvolumina und hochspezifische Datamining-Anwendungen der Antiterrordatei eine Herausforderung dar, die nicht vollständig mit Standardwerkzeugen abgedeckt werden kann. Teradata nutzt daher bei Lösungen für US-Behörden Wissen aus dem universitären Umfeld oder von Spezialanbietern.

Generell handelt es sich bei der von der Bundesregierung geplanten Datei voraussichtlich um eine föderale Datenbanklösung, die eine Vielzahl von Quellsystemen diverser Behörden fortlaufend anzapft. Um die Daten jederzeit konsistent und aktuell zu halten, werden sie wohl in einem zentralen Datenspeicher konsolidiert.

Dazu ist ein logisches Datenmodell notwendig, das die spezifischen Anforderungen für Analysen im Sicherheitsbereich repräsentiert, besonders in den Bereichen Identifikation potenzieller Terroraktivitäten, Erkennen von Terrornetzwerken, Simulation und Erfolgskontrolle von Antiterrormaßnahmen sowie behördenübergreifende Kollaboration und Datenaustausch. Gerade im Sicherheitsbereich ist laut Rodatus die Datenqualität und -aktualität die Kardinalfrage. Das stelle hohe Anforderungen an das Stammdatenmanagement der erfassten Personen.


Aus: "Hohe Datenqualität gilt als Basis für den Erfolg" (Thema: IT-Trends; Ausgabe: 38/2006; Seite: 11)
Quelle: http://www.netigator.de/netigator/live/fachartikelarchiv/ha_artikel/powerslave,id,30798212,np,,ng,stories,thes,9303,obj,,ps_alayout,l_2.inc.html

Title: [Datenmengen ohne konkreten Verdacht... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 26, 2006, 09:38:28 AM
Quote[...] Datenschützer haben gegen die vom Bund geplante Erweiterung der Anti-Terror-Gesetze und die Einführung einer Anti-Terror-Datei in Deutschland erhebliche Bedenken. "Es ist besonders fraglich, wenn unter dem Oberbegriff Terrorabwehr riesige Datenmengen ohne konkreten Verdacht und auf lange Zeit auf Vorrat gesammelt werden und staatliche Behörden jederzeit zugreifen können", sagte Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose in einem dpa-Gespräch. Er befürchte zudem, dass die strikte Trennung von Polizei und Geheimdiensten immer mehr aufgeweicht werde.

[...] "Terrorabwehr muss sein, aber es ist zum Schutz der Bürgerrechte nötig, bevor eine massenhafte Ansammlung von Daten auf Verdacht entsteht, genauestens und wissenschaftlich begleitet zu prüfen, ob nicht auch vorhandene Gesetze ausreichen. Da sehe ich Reserven", sagte von Bose. In der Anti-Terror-Datei sollen die an unterschiedlichen Stellen vorhandenen Informationen zusammengeführt sowie Polizei und Geheimdiensten zugänglich gemacht werden.

Die Datei beim Bundeskriminalamt (BKA) soll Unterstützer terroristischer Vereinigungen sowie gewaltbereite Extremisten erfassen, "aber eben auch jegliche Kontaktpersonen", erklärte von Bose. Damit bestehe die Gefahr, dass auch nicht verdächtige Menschen erfasst werden. "Das kann ein Student sein, der in einer Wohngemeinschaft mit einer möglicherweise der Terrorszene zuzurechnenden Personen zusammenlebt", warnte von Bose.


Aus: "Datenschützer sehen Anti-Terror-Datei äußerst kritisch" (25.10.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/79996 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/79996)

Title: [Umfangreiches Datenmaterial... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 29, 2006, 10:37:25 AM
Quote[...] Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz-BT-Drs. 16/2950) - verschärft durch Forderungen aus dem Bundesrat - sollen in der Bundesrepublik Deutschland erstmals die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten geschaffen werden. Von besonderer Bedeutung ist die beim Bundeskriminalamt zur Aufklärung und Bekämpfung des internationalen Terrorismus einzurichtende Antiterrordatei, in welcher umfangreiches Datenmaterial der beteiligten Sicherheitsbehörden zusammengeführt werden soll.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder verkennt nicht die zur Begründung des Gesetzentwurfs geltend gemachte hohe Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und die Notwendigkeit zur Optimierung des Informationsaustauschs. Jede Intensivierung der informationellen Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten muss jedoch den verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem - in einigen Landesverfassungen ausdrücklich genannten - Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten entsprechen. Der vorliegende Entwurf zur Antiterrordatei enthält schwerwiegende verfassungs- und datenschutzrechtliche Risiken.

Insbesondere den folgenden brisanten Aspekten wird im Rahmen der anstehenden parlamentarischen Beratungen besondere Beachtung zu schenken sein:

Die Anti-Terror-Datei sieht gravierende Erweiterungen des Datenaustauschs vor. Deshalb ist zumindest eine weitergehende Präzisierung der zu erfassenden Personen erforderlich. Insoweit ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Nachrichtendienste in der Antiterrordatei auch Personen erfassen, bei denen nur auf weichen Informationen beruhende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Zuordnung zum internationalen Terrorismus bestehen. Diese Anhaltspunkte können auf legalem Verhalten beruhen, mit der Folge, dass auch unbescholtene Personen in der Antiterrordatei erfasst werden und deren Daten allen zugriffsberechtigten Behörden zur Verfügung stehen. Dass im Bereich der Vorfeldermittlungen ein besonders hohes Risiko einer Fehlprognose besteht, ist auch bereits verfassungsgerichtlich festgestellt.

Die Definition der in der Datei zu erfassenden sog. Kontaktpersonen muss präzisiert werden und der Kreis der Betroffenen ist einzuschränken. Dies gilt insbesondere für solche Kontaktpersonen, gegen die keinerlei belastende Erkenntnisse vorliegen. Es muss sichergestellt werden, dass nicht bereits unverdächtige soziale Kontakte zu einer Erfassung von Personen aus dem Umfeld Verdächtigter führen.

Die Aufnahme besonderer Bemerkungen, ergänzender Hinweise und Bewertungen in Freitextform eröffnet den am Verbund teilnehmenden Behörden die Möglichkeit, eine Vielzahl, auch weicher personenbezogener Informationen (z.B. nicht überprüfte Hinweise oder Vermutungen) ohne Bindung an hinreichend konkrete Festlegungen des Gesetzgebers in der Datei zu erfassen. Deshalb sollte darauf verzichtet werden.

In diesem Zusammenhang ist auch der Zugriff von Polizeibehörden auf Vorfelderkenntnisse der Nachrichtendienste im Hinblick auf das Trennungsgebot kritisch zu hinterfragen. Besonders bedenklich erscheint dabei die Zulassung von Ausnahmen vom verfassungsrechtlichen Trennungsgebot in den sog. Eilfällen, in welchen den beteiligten Behörden ein unmittelbarer Online-Zugriff auf alle Daten gestattet wird.

Die zugriffsberechtigten Sicherheitsbehörden sind nicht klar genug bezeichnet. Aufgrund der Speicherung auch höchst sensibler personenbezogener Vorfelddaten muss der Gesetzgeber aus rechtsstaatlichen Gründen selbst festlegen, welche Stellen zugriffsberechtigt sein sollen.

Im Übrigen sind auch die bereits jetzt erkennbaren Tendenzen zu einer Erweiterung der Antiterrordatei über die Terrorismusbekämpfung hinaus nicht akzeptabel. Dies gilt insbesondere für die im Gesetzentwurf vorgesehene Nutzung der Datei im Rahmen der Strafverfolgung. Es darf nicht zu einer immer niedrigeren Eingriffsschwelle kommen.


Aus: "Verfassungsrechtliche Grundsätze bei Antiterrordatei-Gesetz beachten" - Entschließung der 72. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 26. - 27. Oktober 2006 in Naumburg
Quelle: http://www.datenschutz.sachsen-anhalt.de/entschl/konf-72/antiterrordateigesetz.htm (http://www.datenschutz.sachsen-anhalt.de/entschl/konf-72/antiterrordateigesetz.htm)

Title: [Das "hohe terroristische Gefährdungspotenzial" mache es nötig...]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 04, 2006, 11:55:23 AM
Quote

A. Problem und Ziel
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, angesichts der Bedrohungen durch den
internationalen Terrorismus den Informationsaustausch zwischen Polizeien und
Nachrichtendiensten weiter zu verbessern.

B. Lösung
Es werden die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung einer gemeinsamen
standardisierten Zentralen Antiterrordatei sowie von gemeinsamen Projektdateien
von Polizeien und Nachrichtendiensten geschaffen.

C. Alternativen
Keine.


Aus: "Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz)" (22.09.06)
http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/Drucksachen/2006/0601-700/672-06,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/672-06.pdf



-.-

Quote[...] Der "Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder", kurz Gemeinsame-Dateien-Gesetz (PDF-Datei: http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/Drucksachen/2006/0601-700/672-06,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/672-06.pdf), sieht die Einrichtung einer gemeinsamen, zentralen und standardisierten Anti-Terror-Datenbank von Bundeskriminalamt (BKA), der Bundespolizeidirektion, der Landeskriminalämter, der Verfassungsschutzbehörden, des Militärischen Abschirmdienstes, des Bundesnachrichtendienstes und des Zollkriminalamtes vor. Die Datenbank will die Bundesregierung in die Obhut des BKA geben. In dem System sollen unter anderem Daten über Personen gespeichert werden, die einer terroristischen Vereinigung angehören oder diese unterstützen. Dazu kommen Kontaktpersonen, bei denen "tatsächliche Anhaltspunkte" die Annahme begründen, dass sie mit potenziellen oder überführten Schwerverbrechern in Verbindung stehen.

Zurück wiesen die Ministerpräsidenten eine Empfehlung des Rechtsausschusses der Länderkammer, wonach der missverständliche Begriff der "Kontaktperson" im Gesetz vermieden werden sollte. Schon im eigentlichen Text – und nicht erst in der Begründung – wollten die Rechtspolitiker festgeschrieben wissen, dass Personen, die "flüchtig oder zufällig" mit den Terrorverdächtigen in Berührung gekommen sind, nicht gespeichert werden dürfen. Im Interesse eines möglichst weitgehenden Schutzes des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und zur Verwirklichung des Ziels der Datensparsamkeit sollten nur Informationen solcher Personen in der Anti-Terror-Datei gespeichert werden, so der abgeschmetterte Änderungsvorschlag, "die zur Aufklärung und Bekämpfung des internationalen Terrorismus unerlässlich sind".

Andererseits konnten sich die Länderchefs auch nicht für eine Empfehlung des Innenausschusses erwärmen, der sich für eine Zugriffsberechtigung von "weiteren Polizeivollzugsbehörden" auf die Terroristendatei ausgesprochen hatte. Nicht an der Datenbank beteiligte Dienststellen könnten andernfalls als "geheim" eingestufte Nachrichten "nur auf alternativen Wegen, die mit hohem Zeitverlust verbunden wären, austauschen". Der jetzige Gesetzesentwurf sieht vor, dass Staatsschutzdienststellen der Länderpolizeien zugriffsberechtigt sein sollen.

Generell hat der Bundesrat keine Einwände an der Anti-Terror-Datei, obwohl sowohl Oppositionspolitiker als auch Bürgerrechtler schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegen den weit gestrickten Entwurf der Bundesregierung haben. Auch im Vorfeld der heutigen ersten Behandlung des Datenbankgesetzes in der Länderkammer hatten Datenschützer noch einmal auf "schwere handwerkliche Fehler" hingewiesen, vor der Entstehung eines "monströsen" Datenverbunds gewarnt und ein Einschreiten des Bundesrates gefordert.

Allgemein sieht die Länderkammer weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Abwehr und Verfolgung terroristischer Straftaten. Sie beklagt, dass das Autobahnmautgesetz eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme der Mautdaten und der Kontrolldaten nach anderen Rechtsvorschriften ausdrücklich ausschließt. Die enge Zweckbindung des Autobahnmautgesetzes für die Mautdaten muss nach Ansicht der Länder gelockert werden, um sie "zur Verfolgung schwerer Straftaten und zur Abwehr erheblicher Gefahren für die zuständigen Behörden nutzbar zu machen". Dies diene nicht nur "der
Bekämpfung schwerer Allgemeinkriminalität, sondern insbesondere auch der Terrorismusbekämpfung". Das "hohe terroristische Gefährdungspotenzial" mache es nötig, "die unterschiedlichsten Begehungsmodalitäten in die Abwehrstrategie einzubeziehen". Der Bundesrat hat die Bundesregierung daher aufgefordert, rasch einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anpassung des Autobahnmautgesetzes vorzulegen, und so Öl in die Debatte über den Ausbau der Überwachung mit Hilfe der Mautdaten gegossen.


Aus: "Bundesrat gegen Befristung der Anti-Terror-Datei" (03.11.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/80504

Title: [Peter Handke und die Anti-Terror-Datei... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 07, 2006, 09:34:48 AM
Quote[...] Fredrik Roggan von der Humanistischen Union beklagte, dass man leicht in die Datei hineinrutschen könne, das "Rauskommen" aber "völlig unbestimmt" sei. Schon "tatsächliche Anhaltspunkte" auf die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung würden dem Entwurf nach ausreichen, "um eine Speicherung auszulösen". Dabei gehe es um die "unterste Stufe des Tatverdachts" und nur "um mögliche Indizien". Noch uferloser würden die Vorgaben, wenn man sich die Speicherung von Kontaktpersonen anschaue, womit "beinahe jedermann" erfasst werden könne.

Der Würzburger Strafrechtsprofessor Eric Hilgendorf fürchtete ebenfalls, dass schon von den Anfangsparagraphen eine "Sogwirkung" zur Einspeisung Verdächtiger ausgehen dürfte. Die Behörden seien angehalten, "möglichst viel reinzupacken" in die gemeinsame Datei. Ein "trojanisches Pferd" witterte der Wissenschaftler in Paragraph 6, demzufolge die Daten auch zur Verfolgung einer besonders schweren Straftat oder zur Abwehr einer Gefahr für "Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person" verwendet werden dürften. "Es fehlt nur noch die Ehre", um den Katalog der Persönlichkeitsrechte komplett zu machen, verwehrte sich Hilgendorf gegen eine derartige Befugnisausdehnung. Allgemein konstatierte er einen Trend zum "Abschleifen rechtsstaatlicher Sicherungen" der Bürgerrechte, dem die beiden debattierten Gesetzesvorhaben Vorschub leisten würden.

Ralf Poscher, Öffentlichkeitsrechtler an der Ruhr-Universität Bochum, lobte zunächst, dass das vorgeschlagene abgestufte System aus Grund-, Volldaten und einem Freitextfeld die bestehende Trennung zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten nur "ein Stück weit aufhebt". Gleichzeitig machte er aber Schwächen bei der vom Bundesverfassungsgericht immer wieder angemahnten "Sicherung gegen einen sich verselbstständigenden Sicherheitsapparat" aus. Die Polizei könnte künftig seinen Ausführungen nach etwa Peter Handke aufgrund seiner umstrittenen Äußerungen zu den Verteidigungsrechten Serbiens in der Datei speichern, mit eventuell vorhandenen Daten über einen Verkehrsunfall des Autors vereinen und alle Personen dazustellen, "für die Indizien vorliegen, dass sie sein Handeln kennen". Dass selbst ein "bloßes Befürworten" von Gewalt in einer Speicherung enden soll, führt für Poscher zu bedenklichen Eingriffsmöglichkeiten der Polizei in die Meinungsfreiheit.

Protest legten auch Datenschützer ein. Sönke Hilbrans von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) sprach angesichts der Anti-Terror-Datei von einem Mittel zur andauernden Wiederholung von Grundrechtseingriffen und einem "reinen Verdachtsgewinnungsinstrument". Aber auch das TBEG bewege sich in "rechtsstaatlich unzugänglichem Terrain", da ohne echte Evaluation die Fehlentwicklungen der bestehenden Anti-Terrorgesetze fortgeschrieben und mit den geplanten Erweiterungen der Befugnisse "Datenspuren des Alltags unter inflationär erleichterten Bedingungen den Nachrichtendiensten zur Verfügung" gestellt würden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gab zu bedenken, dass die Zusammenführung von "ungesicherten Informationen" der Geheimdienste mit den auf Tatsachen beruhenden Erkenntnissen der Strafverfolger im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz der Verfassung problematisch sei. Beim TBEG sah er keinen Grund für eine Absenkung der Voraussetzungen für die Eingriffe in Grundrechte. Daten könnten zudem mit der geplanten Möglichkeit zur Ausschreibung von Personen zur europaweiten verdeckten Registrierung und Fahndung im Schengener Informationssystem (SIS) der Kontrolle der deutschen Sicherheitsbehörden entzogen werden.

Der Münchner Staatsrechtler Peter Badura verwarf ein verfassungsgemäß vorgegebenes Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten. Ein Auseinanderdividieren von Organisation und Aufgaben der beiden Bereiche sei allein nach dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu beurteilen und müsse sich etwa in Datenlöschauflagen der einzelnen Behörden niederschlagen. Sein Bayreuther Kollege Markus Möstl sah ein Trennungsgebot generell nicht verletzt, da mit der Terrorismusbekämpfung "ein klarer Zweck" für die Datenzusammenführung gegeben sei. Beim TBEG hielt er aber den im Raum stehenden "Einbezug von Telediensten" für möglicherweise überprüfungswürdig.

BKA-Präsident Jörg Ziercke bezeichnete die gemeinsame Datei als "unerlässlichen Baustein", um islamistischen Netzwerken ein "schlagfertiges Kooperationsnetzwerk" der Sicherheitsbehörden entgegenzusetzen. Er erklärte aber zugleich, dass es auch ohne den erweiterten Datenverbund gelungen sei, "fünf große Anschläge" hierzulande zu verhindern. Die Zahl der in einer Anti-Terror-Datei erfassten Personen dürfte laut Heinz Fromm, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, unterhalb von 10.000 bleiben. Es komme darauf an, eine "schmale Schnittstelle" aus den bereits vorhandenen Indexdateien von Polizeien und Geheimdiensten zu erhalten.


Aus: "Zahlreiche Bedenken gegen neues Anti-Terrorpaket" Von Stefan Krempl (07.11.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/80620 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/80620)
Title: [...offene Worte]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 08, 2006, 12:20:42 PM
Quote[...] Nach dem Bekenntnis von Claudia Schmid, Leiterin des Berliner Verfassungsschutzes, sind Datenübermittlungen zwischen Polizei und Nachrichtendiensten keine Neuerung, sondern bereits Realität. Im Grunde würden lediglich bestimmte Teilmengen bereits vorhandener Daten aus zwei bestehenden Verbunddateien zu einer neuen Datei zusammengeführt. Das erklärte die Geheimdienstchefin gestern bei einer Anhörung des Bundestags-Innenausschusses für die zur Debatte stehenden Gesetzentwürfe zur Anti-Terror-Datei und zur Terrorismusbekämpfung.

Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, und Wolfgang Weber, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz, untermauerten sogar noch dieses Bekenntnis. Weber sah ein Problem im Widerstand gegen eine Erfassung oder Speicherung der Daten von Ziel- und Kontaktpersonen, da deren "bereits vorhandene und legal erfasste Daten" lediglich in eine neue gemeinsame Datei eingespeist" würden.

Die neuen Überwachungsgesetze führen zum verfassungswidrigen Vollverbund der IT-Systeme von Geheimdienst und Polizei, hielt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar dagegen. Fredrik Roggan, stellvertretender Bundesvorsitzender der Bürgerrechtsorganisation und Sachverständiger in der Anhörung, stellt klar, dass die mit der Anti-Terror-Datei geplante Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und Geheimdiensten gegen das verfassungsrechtliche Trennungsgebot verstoßen werde.

Aus: "Antiterrordatei: Datenaustausch zwischen Polizei und Geheimdiensten längst Realität - Leiterin des Berliner Verfassungsschutzes findet offene Worte" (07.11.2006)
Quelle: http://de.internet.com/index.php?id=2046090&section=Security

Title: [Es gehe nicht um einen Überwachungsstaat...]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 02, 2006, 10:29:22 AM
Quote[...]  Der Bundestag hat nach langem Streit die Schaffung einer Anti-Terror-Datei gebilligt. In ihr werden Daten von 38 Polizeibehörden und Geheimdiensten eingespeist. Dabei wird zwischen einer Index-Datei mit Grunddaten über verdächtige Personen und einer erweiterten Datei mit Angaben wie Telefon- und Bankverbindungen, Religionszugehörigkeit, Fahr- und Flugerlaubnissen, Fertigkeiten im Umgang mit Waffen und Sprengstoffen, besuchten Orten und Angaben zu bestimmten Gruppierungen unterschieden.

Die erweiterte Datei soll für die beteiligten Behörden nur im "Eilfall zur Abwehr einer akuten Gefahr" abrufbar sein. Gegner fürchten eine Vermischung der Aufgaben von Polizei und Geheimdiensten, Befürworter hoffen auf Erfolge im Kampf gegen den Terror.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble verteidigt die geplante Anti-Terror-Datei von Bund und Ländern. Es gehe nicht um einen Überwachungsstaat wie die Opposition meine, sondern darum, in Zeiten großer Bedrohungen das Menschenmögliche an Sicherheit zu gewährleisten. Schäuble räumte ein, dass eine Datei die Kofferbomben in Zügen nicht hätte verhindern können. Der Staat habe aber die Aufgabe, seine Bürger so gut wie möglich zu schützen angesichts einer sich "wahrscheinlich eher verschärfenden Bedrohungslage".

"Deutschland ist Zielgebiet der Terroristen", sagte der CDU-Politiker Clemens Binninger. Das sieht auch der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz so: Es müsse selbstverständlich sein, "dass man in Bayern das weiß, was man in Schleswig-Holstein in den Akten hat" Die Gesetze, die zum 1. Januar in Kraft treten sollen, hätten Maß und Mitte. "Dem Netzwerk der Terroristen stellen wir hier ein Netzwerk der Sicherheit entgegen", erklärte sein Fraktionskollege Klaus Uwe Benneter.

Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, bezweifelte im ARD-Mittagsmagazin, dass dieses Ziel erreicht werde. "Ich vermute, dass viel mehr Kontakt- und Begleitpersonen in dieser Datei sein werden als tatsächliche Zielpersonen", sagte Schaar. Dies könne Angehörige, Ärzte und Rechtsanwälte von Verdächtigen umfassen.

Für die Grünen warnte Wolfgang Wieland vor einem "Datenmoloch" und einem rechtsstaatlichen Dammbruch. "Beide Gesetze atmen den Geist des Überwachungsstaates." Auch die FDP hätte eine reine Index-Datei mitgetragen, hegt aber verfassungsrechtliche Bedenken gegen die jetzt geplante Form mit erweiterten Grunddaten. Der Innenpolitiker Max Stadler forderte zudem, mit der Verlängerung der Sicherheitsgesetze nun endlich eine bessere Kontrolle der Geheimdienste einzuführen. Der Linksfraktions-Abgeordnete Jan Korte sagte voraus, dass das Vorhaben vor dem Bundesverfassungsgericht landen werde.

Der Bundestag verlängerte außerdem das nach den Anschlägen vom 11. September 2001 beschlossene "Terrorismusbekämpfungsgesetz" um weitere fünf Jahre. Zugleich erhalten die Nachrichtendienste erweiterte Auskunftsrechte, etwa einen direkten Zugriff auf Fahrzeug- und Halterdaten des Kraftfahrzeugbundesamtes.


Aus: "Bundestag billigt umstrittenes Gesetz - Anti-Terror-Datei kann angelegt werden" (01.12.2006)
Quelle: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6150892_REF1_NAV_BAB,00.html

Title: [Eine dringend notwendige Vernetzung...]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 02, 2006, 10:53:21 AM
Quote[...] Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßte das Gesetz [ ]: «Die zentrale Anti-Terror-Datei war überfällig. Die Datei ermöglicht eine dringend notwendige Vernetzung der vorhandenen Informationen über terrorverdächtige Personen», sagte der Vorsitzende Wolfgang Speck.


Aus: "Bush und Blair sollen in Anti-Terror-Datei" (nz; 01.Dez.2006)
Quelle: http://www.netzeitung.de/spezial/kampfgegenterror/462666.html
Title: [er sprach von über 1.4 Millionen "Datensätzen", also Verdächtigen...]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 02, 2006, 12:11:02 PM
Quote[...] Heute herrschte im Bundestag wieder einmal gähnende Leere bei der Absegnung der neuen exekutiven "Ermächtigungsgesetze" für die 38 Geheimdienst- und Polizeibehörden, die sich die Republik immer noch leistet, während die sogenannte "Anti-Terror-Datei" sowie erweiterte Befugnisse der Geheimdienste im Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) mit den Änderungen aus dem Innenausschuss beschlossen wurden.

Welches Ausmaß die jetzt schon vorhandenen, irgendwie zusammengespitzelten Daten haben, machte Wolfgang Wieland (Grüne) deutlich: er sprach von über 1.4 Millionen "Datensätzen", also Verdächtigen, allein bei den Polizeibehörden im Zusammenhang mit dem "internationalen Terrorismus".

Den üblichen Brüller leistete sich wieder einmal Klaus-Uwe, der Bin Netter der großen Koalition: "Das Verfassungsrecht auf Sicherheit ist das Ehrenwerteste im Grundgesetz." Daraufhin die Restbestände der parlamentarischen Opposition: da steht nix von im Grundgesetz. Klaus-Uwe Benneter: "Das Recht auf Sicherheit steht im ganzen Grundgesetz". Man gut, daß den niemand mehr ernst nimmt. Denn sonst hätte man ihn eigentlich, wie einen ganz normalen Faschisten, des Raumes verweisen müssen, als er der FDP-Abgeordneten Pilz (die sich darüber beschwerte, daß der Gesetzestext erst in der Nacht vor der Parlamentsdebatte den Gesetzgebern per Fax zugesandt worden war) folgende unglaubliche Worte sagte: "Wir wollten Ihnen eben nicht die Gelegenheit geben, sich vorher noch den Mund daran zu verbrennen."


Aus: "80 Millionen Verdächtige: LAW ON TERROR" (0815-info.de; 01.12.2006)
Quelle: http://www.0815-info.de/archiv/2006/dezember/120601.php

Title: [Trennungsgebot bleibt in Kraft...]
Post by: lemonhorse on December 03, 2006, 11:29:01 AM
Quote[...] Auch weiterhin gilt: Ein Geheimdienst hat keine Zwangsmittel gegen die Bürger und kann insbesondere niemand festnehmen. Er kann die Polizei auch nicht instrumentalisieren, denn über Untersuchungshaft und Unterbindungsgewahrsam entscheidet weiterhin der Haftrichter. Auch gerichtliche Strafurteile können nur dann auf Geheimdienstinformationen gestützt werden, wenn sie belegbar sind. Aus bürgerrechtlicher Sicht sind daher grundsätzliche Bedenken gegen die Anti-Terror-Datei nicht angebracht.



Aus: "DIE NEUE ANTI-TERROR-DATEI BEDROHT DIE BÜRGERRECHTE NICHT - Trennungsgebot bleibt in Kraft" Von CHRISTIAN RATH  (taz vom 2.12.2006, S. 11, (Kommentar))
Quelle: http://www.taz.de/pt/2006/12/02/a0162.1/text
Title: [Die Menschen in diesem Land haben keine Angst vor Datenbanken...]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 04, 2006, 10:35:44 AM
Quote[...] Die deutsche Antiterrordatei und das US-VISIT-System sowie weitere Überwachungsprogramme werden mit demselben Argument begründet. Die Anschläge vom 11.9. hätten möglicherweise verhindert werden können, wenn solche Listen, auf die möglichst viele Behörden zugreifen können, bereits vorhanden gewesen seien. Man habe eigentlich alle Informationen über die Täter gehabt, da sie aber nicht verbunden gewesen seien, konnten diese einreisen und ihre Anschläge durchführen.

"Die Untersuchungen des amerikanischen Kongresses haben ergeben, dass theoretisch alle notwendigen Informationen vor dem 11. September 2001 vorhanden gewesen wären, um die Planungen in Bezug auf das World Trade Center zu erkennen; sie waren nur nicht miteinander verknüpft. Das ist keine Kritik. Aber man muss für die Zukunft daraus lernen."
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Freitag im Bundestag

[...] Nachdem also angeblich ein Terrorverdächtiger und 1600 weitere Personen identifiziert wurden, während kein neuer Anschlag in den USA stattfand, ließe sich natürlich sagen, was auch gemacht wird, dass damit das Sicherheitssystem sich als effizient erwiesen habe. Ob deswegen kein Anschlag stattfand, lässt sich allerdings nur behaupten, aber nicht belegen. Dass außer der einen "wirklich bösen" Personen niemand aufgrund des Überprüfungsprogramms festgenommen wurde, ist ebenso ambivalent zu interpretieren. Die einen können sagen, der Aufwand mitsamt den Einschränkungen der Reisefreiheiten und den Prozeduren für Reisende habe sich nicht gelohnt. Die anderen können sagen, das Programm habe die Terroristen wirksam abgeschreckt.

Quote[...] 3. Dezember 2006 11:08
Gibt es Quellen / Umfragen fuer den Zustimmungsgrad?
Von Moody

Telepolis schrieb:

> "Die Menschen in diesem Land haben keine
> Angst vor Datenbanken der Sicherheitsbehörden;
> sie haben keine Angst vor Videokameras der
> Sicherheitsbehörden. Sie haben vielmehr Angst
> vor Anschlägen. Wir tun etwas, um Anschläge
> zu verhindern."
> Clemens Binninger (CDU/CSU) am Freitag im Bundestag

Da es mir 180° entgegengestzt geht frage ich mich: Wie kommt er
darauf? Hat er mal eine repraesentative Umfrage machen lassen? Ich
glaube, dass inzwischen sehr, sehr unterschiedliche Ergebnisse bei
verschiednen Umfragen zu erwarten waeren.

Ueberwiegende Zustimmung vermute ich nur noch in drei Segmenten der
Bevoelkerung:

1) Wohlbegueterte / Reiche
2) Gering- bis Mittelqualifizierte
3) Aeltere

Es haben sich nur wenige Menschen (gemessen an der Gesamtzahl der
Bevoelkerung) mit dem Thema aktiv auseinandergesetzt (darueber
diskutiert, sich Argumente von Kritikern der Ueberwachung angehoert),
aber unter denen, die das getan haben glaube ich nicht an eine hohe
Zustimmungsquote.

Menschen, die das politische Geschehen nur passiv ueber die offiziell
dafuer vorgesehenen Medien konsumieren, werden vermutlich eine
hoehere Zustimmungsquote erreichen. Aus meiner Sicht allerdings nur
aufgrund unzureichernder und verzerrender Darstellung der aktuellen
politischen Probleme und des Problems "Terrorismus".

Quelle: http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11730349&forum_id=109155



Aus: "Schützen Antiterrordateien und andere Listen wirklich vor Anschlägen?" Von Florian Rötzer (TP; 03.12.2006)
Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24123/1.html

Title: [Das Interesse an den Stasi-Akten...]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 05, 2006, 12:26:30 PM
Quote[...] Nach den Worten der Stasi-Beauftragten ist das Interesse an den Stasi-Akten ungebrochen. ,,Am größten ist das Interesse an der persönlichen Akteneinsicht. Wir hatten 80.000 Anträge im vergangenen Jahr. In diesem Jahr werden wir sogar bei 88.000 Anträgen landen, die meisten davon Erstanträge", sagte Birthler.


Aus: "DDR-Vergangenheit: 1500 Ex-Stasi-Leute bei Polizei und Grenzschutz" - Vor einer Woche erst musste die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen eingestehen, dass mehrere Dutzend frühere Mitarbeiter des DDR-Staatssicherheitsdiensts in ihrer Behörde arbeiten. Jetzt sagt Marianne Birthler, wo noch weitaus mehr Ex-Stasi-Angehörige tätig sind (welt.de; 05.12.2006)
Quelle: http://www.welt.de/data/2006/12/05/1135508.html

Title: [POLAS (POLizeiAuskunftsSystem)]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 12, 2007, 04:46:28 PM
Quote[...] POLAS (POLizeiAuskunftsSystem) ist ein Computer-Fahndungssystem, das von der Stadt Hamburg 1999 in Betrieb genommen wurde. Im Sommer 2001 wurde das System erweitert um es dem Einsatz in einem Flächenland, in diesem Fall Hessen, anzupassen. Beide Länder arbeiteten an der Weiterentwicklung des Systems zusammen. 2003 übernimmt auch das Bundeskriminalamt das System und stellt es als INPOL-Land auch den Ländern Nordrhein-Westfalen, Bayern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und ebenso der Bundespolizei (ehemals BGS), dem BKA und dem Zollkriminalamt zur Verfügung. POLAS bzw. INPOL-Land bietet weiterhin die Möglichkeit Auskünfte aus dem SIS (Schengener InformationsSystem) einzuholen sowie Direktanfragen an das Zentrale Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) und an das Ausländerzentralregister zu stellen.

[...] Das System steht rund um die Uhr als Intranet-Anwendung zur Verfügung. Das System ist so aktiv in die Polizeiarbeit eingebunden, dass laut eigenen Aussagen innerhalb von 10 Minuten bei einer Kennzeichenabfrage eines Fahrzeugs festgestellt werden kann, ob es zur Fahndung ausgeschrieben ist, und das bundesweit. Das bedeutet im Klartext, dass eine Anzeige, die um 10:00 Uhr bzgl. eines gestohlenen Fahrzeuges aufgegeben wurde, um 10:10 Uhr im System verfügbar ist. Informationen dieser Art werden farblich hervorgehoben, ebenso ob Personen als gewalttätig eingestuft sind oder per Haftbefehl gesucht werden.

Das System wird ständig gepflegt und weiterentwickelt. Diese Aufgabe übernimmt das IPCC (INPOL-Land-POLAS-Competence-Center) unter Leitung der Kooperation Hamburg / Hessen / Baden-Württemberg. Entwicklungen sind zum Beispiel: Mobile Computing für die Polizei, Kriminalstatistik, Schnittstelle zur Vorgangsbearbeitung, digitaler Erkennungsdienst-Arbeitsplatz , Schnittstellen auf externe Systeme z.B. AZR, ZEVIS, EWO (Einwohnermeldedatei) und FADA (Auskunftssysteme der Fahrzeughersteller).

Ein weiterer Meilenstein war 2004 das so genannte CRIME (Criminal Research Investigation Management Software) eine Datenbank für die Bekämpfung der Schwerkriminalität mit der sich komplexe Sachverhalte verwalten und Beziehungen darstellen lassen. Crime ist gedacht für Behörden außerhalb der Polizei z.B. Steuerfahndung und Verfassungsschutz um dem Trennungsgrundsatz Rechnung zu tragen.


Aus: "POLAS" (Stand: 02/2007)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/POLAS (http://de.wikipedia.org/wiki/POLAS)

Title: ["Da nur im Nachhinein festgestellt werden kann"... (Die "Anti-Terror-Datei")]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 01, 2007, 10:01:34 AM
Quote[...] Der 1. März gilt als Stichtag für die schrittweise Einführung der Anti-Terror-Datei, die von Bund und Ländern im Dezember beschlossen wurde. Zur Vorstellung seines Jahresberichtes hat der hessische Datenschutzbeauftrage Michael Ronnellenfitsch die Datei noch einmal als eine problematische Datensammlung bezeichnet, weil sie verfassungsrechtliche Risiken enthalte. Besonders die Übermittlung von Erkenntnissen zwischen Polizei und Nachrichtendiensten sei nicht klar geregelt, sondern nur andeutungsweise ausgeführt. Das widerspreche dem Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten. "Anforderungen an eine normenklare Datenverarbeitungsregelung sehen anders aus", heißt es zu dem nach Ablauf der Sperrfrist nun veröffentlichten Jahresbericht.

Weiter heißt es kritisch zur Schnellzugriffsregelung bei Gefahr im Verzuge: "Auch die Möglichkeit, ohne Ersuchen an eine andere Sicherheitsbehörde unmittelbar auf deren Daten zugreifen zu können, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für hochrangige Rechtsgüter erforderlich erscheint und eine Datenübermittlung nicht rechtzeitig erfolgen kann, ist ebenfalls eine neue Übermittlungsbefugnis, die aus Sicht des hessischen Datenschutzbeauftragten ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial darstellt, da nur im Nachhinein festgestellt werden kann, ob tatsächlich die Voraussetzungen für eine zusätzliche Datenübermittlung vorlagen." Neben der Kritik an der Anti-Terror-Datei betont der Datenschutzbeauftragte, dass die hessische Regelung zur Rasterfahndung überprüft werden müsse, weil beim Einsatz dieser Fahndungstechnik die "Schwelle einer hinreichend konkreten Gefahr für bedrohte hochrangige Verfassungsgüter" definiert sein müsse. Dies habe das Bundesverfassungsgericht im Fall des entsprechenden Gesetzes in Nordrhein-Westfalen bemängelt, das daraufhin geändert wurde.

Zu den konkreten vom Verfassungsschützer im Jahr 2006 beanstandeten Verstößen zählt der Jahresbericht die Datenspeicherung von WM-Besuchern über den Abschluss der Fußballweltmeisterschaft hinaus. Für diese Langzeitspeicherung habe kein Anlass bestanden. Die Besucherdaten mussten ebenso gelöscht werden wie die Daten einer Kopflausbefall-Datenbank für Kinderbetreuungseinrichtungen. Bei dieser Datenspeicherung fehlte eine Regelung darüber, wie lange die Daten gespeichert werden. Kritisiert wurde das Verfahren der Direktbank-Tochter einer hessischen Sparkasse, die alle Kundengespräche mitschnitt und über sechs Monate speicherte. Schließlich erreichte der Datenschützer die Abschaltung einer Kamera im Fuldaer Stadtschloss, die installiert wurde, um Papiervorlagen auf eine Leinwand zu projizieren. Diese Beamer-Technik sei niemals genutzt worden, doch die Kamera habe sich munter weiterbewegt und den Eindruck einer Überwachung erweckt. Auch eine inaktive Kamera sei geeignet, menschliches Verhalten zu beeinflussen, betonte der Datenschützer Ronellenfitsch.

Quote
28. Februar 2007 14:24
Geschickt ausgedacht.
Hier sind Sie richtig.

10 irgendwer macht was
20 Datenschützer kritisieren
30 goto 10

Quote
28. Februar 2007 14:27
Geht doch nicht
Hans1

<schwarzbraun>
Die Kopflausbefall-Datenbank muss bleiben! Damit potentielle künftige
Terroristen rechtzeitig einsortiert werden. Im Gegenteil: Diese Daten
sollten der Anti-Terror-Datei hinzugefügt werden. Zudem sollten die
Meldebehörden ihren Beitrag leisten, etwa indem alle dunkeläugigen
Bewohner bundesweit erfasst werden.
In den von unserer Politelite so verehrten USA gilt das Wort
"liberal" als Schimpfwort, das sollte es gefälligst auch hier werden.
</schwarzbraun>



Aus: "Datenschützer kritisiert Anti-Terror-Datei" Von Detlef Borchers (28.02.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/86003 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/86003)

Title: [Hooligan-Datenbank... (Gewalttäter Sport)]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 01, 2007, 10:45:18 AM
Quote[...] Die Sicherheitsorgane der Schweiz bereiten sich auf die Fußball-Europameisterschaft 2008 vor. Mit der Einrichtung einer Datenbank für Hooligans schließt Bern nun zu entsprechenden Systemen in Österreich und anderen EU-Ländern auf.

Das Schweizer Bundesamt für Polizei [Fedpol] hat am Donnerstag die Datenbank "Hoogan" in Betrieb genommen, in der Fußball-Hooligans erfasst werden sollen. Die Datenbank ist Teil eines Pakets von Sicherheitsmaßnahmen, die die Schweizer Behörden im Vorfeld der Fußball-Europameisterschaft 2008 verabschiedet haben.

"Bisher gab es in der Schweiz nur eine Stelle bei der Stadtpolizei Zürich, die ein Hooligan-Verzeichnis geführt hat", sagt Fedpol-Sprecherin Daniele Bersier. "Seit dem 1. Januar gibt es die gesetzliche Grundlage dafür, die Datenbank beim Bund zu führen."

"Hoogan" steht ab sofort den Polizeibehörden derjenigen Kantone zur Verfügung, die Gastgeber der Euro 2008 sind. Gespielt wird in Basel, Bern, Zürich und Genf. Bis Ende 2007 sollen auch alle anderen Kantonspolizeibehörden sowie das Grenzwachtkorps Zugang zu "Hoogan" erhalten.

Die von den Behörden gegen Hooligans ergriffenen Maßnahmen sind ebenfalls in der Datenbank erfasst.

Bis Ende Juni soll die Datenbank um Informationen über jene Personen ergänzt werden, gegen die von den Schweizer Fußball- und Eishockey-Vereinen bereits Stadionverbote verhängt worden sind.

Diese rund 600 Fälle von Stadionverboten werden derzeit von der Hooligan-Beobachtungsstelle in Zürich gesichtet. Die Schweizer Klubs sind außerdem nach wie vor berechtigt, Stadionverbote zu verhängen.

Günter Marek, Projektleiter Sicherheit für die Euro 2008 im österreichischen Innenministerium, zeigt sich auf Anfrage von ORF.at zufrieden: "Wir arbeiten mit den Schweizern ganz eng zusammen." Die Schweiz habe nun die Voraussetzung dafür geschaffen, Hooligans nach den gleichen Kriterien einstufen und behandeln zu können, wie sie von den österreichischen Behörden angewandt werden.

Eine Anfrage bei der schweizer Bundespolizei zum internationalen Abgleich der Hooligan-Daten läuft.


Aus: "Schweiz startet Hooligan-Datenbank" (futurezone.orf.at; 28.02.2007)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/175092/ (http://futurezone.orf.at/it/stories/175092/)

Title: [Die "Anti-Terror-Datei" geht in Betrieb... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 03, 2007, 11:00:52 PM
Quote[...] Am 1. März 2007 startet peu a peu die Benutzung der Anti-Terror-Datei, die nach dem "Gemeinsame-Dateien-Gesetz" errichtet wird, das Bund und Länder im Dezember 2006 verabschiedet hatten. Wie zuletzt bekannt wurde, sind 72 Spezialisten beim BKA eingestellt worden, diese umfassendste Datensammlung der Bundesrepublik Deutschland einzurichten. Ziel der Datensammlung ist die Aufdeckung von Mustern und Strukturen des islamistischen Terrorismus im Sinne einer Vorfelderkennung möglicher Gefährder und geplanter Attentate.

Bis Ende März sollen insgesamt 38 Behörden im "Produktionsbetrieb" zugeschaltet werden. Zugriffsberechtigt sind das BKA, der Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, das Zollkriminalamt, sowie die Landesämter für Verfassungsschutz und die Landeskriminalämter. All diese Behörden stellen umgekehrt Dateien bereit, die in das System eingespeist werden. Insgesamt werden allein von Polizei, Bundespolizei und Zoll nach einer Antwort der Bundesregierung (PDF-Datei) auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion 334 Datenbankdateien und 511 Protokolldateien in die Anti-Terror-Datei eingespeist. Wie die weiter unten aufgeführte Tabelle zeigt, umfasst die Anti-Terror-Datei kleine Bestände wie die G8-Datei der mutmaßlichen Störer des kommenden G8-Gipfels in Heiligendamm mit 162 Einträgen, aber auch große Datenbestände wie die DNA-"Vorsorgedatei" mit 1.018.815 Einträgen.

In dieser Zahl der zusammengeführten Dateien sind nicht die Dateien der verschiedenen Verfassungsschutzbehörden, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes enthalten, weil sie der Geheimhaltung unterliegen. Allein der Bundesnachrichtendienst soll in seinem eigenen Intranet namens VeNaGUA (Verbund Nachrichtengewinnung und Aufklärung) über eine Sammlung von mehr als 100 Datenbanken verfügen, auf die über eine Suchmaschine zugegriffen wird.

Der Zugriff auf die beim BKA errichtete Anti-Terror-Datei erfolgt mehrstufig. Auf das als Verschlusssache VS Geheim eingestufte System darf nur über eine mit Sina-Boxen abgesicherte VPN-Verbindung zugegriffen werden. Dabei trifft der Abfragende zunächst auf eine "erweiterte Index-Datei", die neben den Namen von Terrorverdächtigen auch Bankkonten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Führerscheindaten und die Ansprechdaten von einschlägigen Kontaktpersonen enthält. In der Datei stehen dabei nicht nur verdächtige Personen, sondern auch Firmen, Vereinigungen und Stiftungen mit "Verbindungen zum islamistischen Milieu".

Neben der Abfrage der erweiterten Indexdatei und den Querverbindungen zu den in der Tabelle aufgeführten Einzeldateien sollen die Daten von den verschiedenen Nachrichtendiensten (BND, MAD, Verfassungsschutz) mit der Technik der "verdeckten Speicherung" abgefragt werden. Dabei erfährt der Anfragende zunächst nicht, ob er mit seiner Anfrage einen "Treffer" in den Geheimdienstdatenbanken erzielt hat. Dafür erfahren die Nachrichtendienste, wer nach wem geforscht hat und können dann Kontakt zu der Person aufnehmen, die die Dateiabfrage gestartet hat. Mit der dann eingerichteten einzelfallbezogenen Datenübergabe sehen die Juristen und IT-Spezialisten die vom Gesetz her geforderte Trennung von Polizei- und Nachrichtendiensten ausreichend verwirklicht.

Kritiker der Anti-Terror-Datei weisen darauf hin, dass die abgestufte Technik der verdeckten Speicherung eine Ausnahmeregelung kennt: Wenn die Gefahr im Verzuge und Eile geboten ist, können die Daten für den direkten Zugriff durch alle Berechtigten freigeschaltet werden. In solchen Fällen können Datenschutzbeauftragte nachträglich die Verhältnismäßigkeit der Aktion prüfen, bei der die Trennung zwischen Polizei- und Geheimdaten kurzfristig ausgesetzt wurde.

In der Anti-Terror-Datei zusammengeführte Datenbanken:

Name     Existiert seit     Datensätze     Zweck
AFIS-P    16.12.93    3300000    Personenidentifizierung
APOK    01.01.90    281240    Bekämpfung organisierter Kriminalität
APR    02.03.93    538503    Straftaten nach BtmG
Auswertung RG    02.04.01    397563    Bekämpfung der organisierten Rauschgiftkriminalität
DEO (DOK-EUROPA-OST)    09.05.97    463447    Bekämpfung der Eigentumskriminalität
Fingerabdrücke – A    08.03.04    Gesamt    Fingerabdrücke Asylantragsteller
Fingerabdrücke -P    08.03.04    1289806    Finger/Handflächenabdrücke Pol/Bpol/Zoll/BKA
DNA-Datei    17.04.98    1018815    Vorsorge DNA-Datei für künftige Verhütung von Straftaten
DOMESCH    02.04.01    1169101    Bekämpfung Dokumenten/Menschenhandel/Schleusungskriminalität
Erkennungsdienst    02.09.85    5786990    Datei erkennungsdienstlich behandelter Personen
FALSCHGELD    24.04.01    1058600    Bekämpfung der Falschgeldkriminalität
FDR    07.07.83    740257    Falldatei Rauschgift
FEDOK    05.01.00    7435    Finanzermittlungsdokumentation
FIT    27.02.03    13912    Fundstellennachweis islamistischer Terrorismus
FUSION    17.08.00    38644    Bekämpfung der Rockerkriminalität
FUZ    04.12.04    16214    Bekämpfung Fälschung unbarer Zahlungsmittel
GELDWÄSCHE    29.06.00    255881    Bekämpfung der Geldwäsche
GEW LINKS    23.01.01    1292    Gewalttäterdatei Phänomenbereich ,,links"
GEW PS    20.10.04    60    Gewalttäterdatei Personenschutz
GEW AUSLAND    23.01.01    298    Gewalttäterdatei Phänomenbereich ,,politisch motivierte Ausländerkriminalität"
GEW SPORT    12.01.01    9284    Gewalttäterdatei Phänomenbereich Sport
HAFTDATEI    10.11.93    99664    Personen in behördlichem Gewahrsam
INNERE SICHERHEIT    17.04.80    1451605    Aufklärung politisch motiverter Straftaten mit länderübergreifender internationaler Bedeutung
KAN    22.03.83    3591360    Kriminalaktennachweis
KFZ    23.02.00    2503    Bekämpfung der KFZ-Kriminalität
KINDERPORNOGRAFIE    02.10.00    318537    Bekämpfung der Kinderpornografie
KORRUPTION    29.10.97    7372    Datei aller bekannten Korruptionsfälle
NSIS-P    08.09.93    1266826    SIS-Fahndung nach Personen
NSIS-S    08.09.93    15548506    SIS-Fahndung nach Sachen
PERSONENFAHNDUNG    10.11.93    865296    Personenfahndung zur Festnahme, Aufenthaltsermittlung, polizeilichen Beobachtung
SACHFAHNDUNG    02.09.85    10600000    Fahndung nach Sachen
VERMI/UTOT    11.02.83    30491    Vermisste und unbekannte Tote
VICLAS    07.06.00    k.A.    Violent Crime Linkage Analysis, Analysesystem zur Verknüpfung von Erkenntninssen
Geschw.    10.03.06    653744    Verdacht der Geldwäsche
Geschw.    12.07.04    653744    Verdacht des Mordes
Geschw.    07.09.04    13358    Verdacht der Prostitution und Zuhälterei
Geschw.    08.05.06    k.A.    Verdacht der landesverräterischen/geheimdienstlichen Agententätigkeit
Geschw.    26.11.04    257    Falschgeldverbreitung
Geschw.    17.04.04    11540    Verstoß gegen § 129b StGB
Geschw.    20.05.05    k.A.    Verdacht der Geldwäsche
Geschw.    02.05.05    k.A.    Verdacht der Geldwäsche
Geschw.    26.01.05    9440    Computersabotage und Datenveränderung
Geschw.    14.10.05    k.A.    Verdacht der Geldwäsche
Geschw.    14.09.01    223773    Verdacht der Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Mord und Angriffen auf den Luftverkehr
ABC    17.02.05    3923    Alle bekannt gewordenen Fälle der ABC-Kriminalität
ABC-Netzwerk    14.06.06    k.A.    Alle nationalen und internationalen Dienstellen mit ABC-Fachkenntnissen
AFIS-A    03.07.00    900000    Personenidentifizierung Asylbewerber
AUSWERTUNG SEXTOURISTEN    16.09.06    k.A.    Bekämpfung des Kindermissbrauchs im Ausland
BALKAN    18.08.98    k.A.    Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels über die Balkanroute
BELLA MACHINA    09.02.06    k.A.    Bekämpfung der KFZ-Kriminalität Deutschland-Italien
BILDDATENBANK KINDERPORNOGRFIE    25.04.02    k.A.    Bilddatenbank Kinderpornografie
BKA-AN    29.05.85    2363378    BKA-Kriminalaktennachweis
BULGARIEN    14.01.01    k.A.    Geldscheinfälschung mit Herkunft Bulgarien
CAMOUFLAGE    07.04.06    k.A.    Illegaler Umbau von Waffen, High Impact Procect der EU
CONTAINER    16.09.05    k.A.    Bekämpfung Drogenschmuggel per Seecontainer
DABIS    23.08.02    21197 Personen, 3749 Organisationen    Bekämpfung islamistischer Terrorismus
DAREX    01.11.02    k.A.    Druckerzeugnisse, CD, DVD etc. politisch motivierte Kriminalität
FIU    19.08.02    196475    Sammlung und Auswertung von Verdachtsanzeigen
FLASH    28.04.03    k.A.    Eigentumskriminalität osteuropäischer Tätergruppen
BKA FALSCHGELD    10.11.82    k.A.    Bekämpfung Falschgeldkriminalität
BKA GEISELNAHME-ERPRESSUNG-RAUB    19.05.92    k.A.    Bekämpfung von Geiselnahmen, Erpressung und Raub
BKA WAFFEN    30.09.82    k.A.    Straftaten gegen das Waffengesetz
BKA TÖTUNGS- und SEXUALDELIKTE    30.09.82    k.A.    Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit
G8    27.04.06    162    Sammlung von Informationen zum G8-Gipfel in Heiligendamm
GALAXY    30.08.06    k.A.    Bekämpfung des Warenkreditbetruges
GENOZID    30.11.05    k.A.    Datei der Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen
IgaSt    21.07.03    k.A.    International agierende gewaltbereite Störer (Globalisierungsgegner)
InTE-Z    21.10.05    7762 Objekte und 17320 Beziehungen    Bekämpfung des internationalen Terrorismus/Extremismus
LANDESVERRAT    23.01.06    176250    Landesverrat, Gefährung der äußeren Sicherheit
MALATOK    07.12.99    k.A.    Bekämpfung des Menschenhandels
OPERATION BALENO    10.05.06    k.A.    Kinderpornografie im Internet (NL)
OPERATION CANDYMAN    03.08.05    k.A.    Kinderpornografie im Internet (USA)
OPERATION FALCON    02.09.05    k.A.    Kinderpornografie im Internet (USA)
OPERATION ICEBREAKER    03.08.06    k.A.    Kinderpornografie im Internet (It)
OPERATION NIEVE    19.05.03    k.A.    Kinderpornografie im Internet (E)
OStrA    18.08.03    k.A.    Bekämpfung osteuropäische Straftäter
PERSONENLISTE ST-32    09.02.06    k.A.    Übersicht Gefährder/Beschuldigte/Grundiformationen islamistischer Terrorismus
ReKa    05.03.01    k.A.    Rechtsextreme Kameradschaften
SEStrA    27.04.00    k.A.    Zentralstellendatei Sexualstraftäter
SUNRISE    24.08.01    k.A.    Offene Haftbefehle Fahndungsregion Thailand
TANFOGLIO    19.01.05    k.A.    Umbau von Schreckschusspistolen zu scharfen Waffen
TATMITTELMELDEDIENST    28.07.88    k.A.    Datei über Sprengstoff- und Branddelikte
TIMESHARING    17.02.05    6525    Timesharing-Straftaten
TURKISH SYDRO CONNECTION    03.08.05    k.A.    Datei zur Bekämpfung synthetischer Drogen
VERIMOUNT    19.06.06    k.A.    Sammlung und Auswertung zur Wirtschaftskriminalität
TEC    18.05.98    20768    Sammlung und Auswertung illegaler Technologietransfer
WAFFEN    08.06.98    23879    Sammlung und Auswertung Waffenhandel
BAN    26.08.04    k.A.    Bundespolizeiaktennachweis
PAVOS-Zentral    26.08.04    k.A.    Polizeiliche Vorgangsbearbeitung, el. Tagebuch der Bundespolizei
GGFG    26.08.04    k.A.    Geschützter Grenzfahndungsbestand
TaFaS    09.01.03    k.A.    Taschendiebstahlsfahndungssystem
EAO Video Bahn    05.01.06    k.A.    Einrichtungsanordnung zur automatisierten offenen Videoüberwachung von Bahnanlagen
INZOLL    15.04.04    k.A.    Informationssystem Zollstraftaten
EURIS    15.04.04    k.A.    Erfassungs- und Recherchesystem der Informationsgewinnungssachgebiete des Zolls
VHG    15.04.04    k.A.    Verdachtshinweise Geldwäsche von Bankinstituten und Spielbanken
COLUMBUS    05.12.05    k.A.    Informationsdatei Verbrauchssteuerhinterziehung
CARGO-INFO    28.06.06    k.A.    Analysesystem Luftfracht, Express, Kurier- und Luftpostverkehr
MAR/YACHT-INFO    28.06.06    k.A.    Analysesystem gewerblicher/nichtgewerblicher Seeverkehr
BALKAN-INFO    28.04.06    k.A.    Analysesystem Balkanroute
SAMBA    15.04.04    k.A.    Sammlung Meldungen und Berichte Außenwirtschaft
KOBRA    27.04.05    k.A.    Kontrolle bei der Ausfuhr


Aus: "Die Anti-Terror-Datei geht in Betrieb" (28.02.2007)
Quelle: http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995 (http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995)

Title: [Datenbank für Sexualstraftäter... (Notizen)]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 08, 2007, 10:43:35 AM
Quote[...] Der Vorschlag des sächsischen Innenministers Albrecht Buttolo (CDU) nach Einführung einer bundesweiten, öffentlich zugänglichen Datenbank aller Sexualstraftäter wird kontrovers diskutiert. Buttolo hatte nach US-amerikanischem Vorbild eine über das Internet abrufbare Datenbank gefordert, die unter anderem den Wohnort der Täter enthalten soll. Mit einer solchen Datenbank könnten Eltern ihre Kinder besser schützen, begründete Buttolo seinen Vorschlag. Das elterliche Sorgerecht müsse Vorrang vor dem Schutz der Privatsphäre rechtskräftig verurteilter Sexualstraftäter haben, so der Minister zu seinem Vorschlag. Auch müsse das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung bei Sexualstraftätern eingeschränkt werden, damit die Polizei in der Lage ist, über ein erweitertes Betretungsrecht jederzeit die Wohnung eines Verurteilten ohne Durchsuchungsbeschluss inspizieren zu können.

Buttolos Vorschläge sind Teil einer Debatte, mit der Politiker auf den Sexualmord an einem Jungen in Leipzig reagieren, bei dem der mutmaßliche Mörder bereits fünf Mal wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden ist. Neben dem sächsischen Innenminister hat bereits der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) Konsequenzen angekündigt. Gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung erklärte Schünemann, dass Niedersachsen eine neue Sexualstraftäterdatenbank aufbauen werde, in der erweiterte Informationen neben der Kriminalakte gespeichert werden sollen. Dazu gehören laut Schünemann die Aufenthalts- und Arbeitsdaten, aber auch Freizeitaktivitäten eines Sexualstraftäters. "Die Polizei kann ihn auf Grundlage dieser Datei viel besser überwachen, regelmäßig kontrollieren und sich nach seinen Lebensumständen erkundigen", erklärte der Minister gegenüber der Zeitung. Die niedersächsische Variante soll nach Vorstellung von Schünemann allerdings eine geschlossene Datei nur für die Polizei sein, bei der die Staatsanwaltschaft entscheiden müsse, welcher Täter in die Datenbank aufgenommen werden muss.

Buttolos Vorschlag einer öffentlichen Straftäterdatenbank wird von etlichen Stellen kritisiert. Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig erklärte, dass eine solche Datenbank schlicht verfassungswidrig sei. Buttolos Kollege, der sächsische Justizminister Geert Mackenroth (CDU), wandte ein, dass die Veröffentlichung von Namen und Adressen von Straftätern im Internet die Sicherheit nicht erhöhe, weil die Täter mobil seien. Die Grünen im sächsischen Landtag meldeten Bedenken an, dass über eine solche Datenbank Straftäter sozial ausgegrenzt werden können und dann erst recht wieder rückfällig werden können. Die Gewerkschaft der Polizei nannte in ihrer Stellungnahme den Vorschlag des "An-den-Pranger-Stellens" einen "eklatanten Verstoß gegen die Verfassung". Auch die vom sächsischen Innenminister geforderte Ausweitung der DNA-Datei wird von der Polizeigewerkschaft abgelehnt: DNA-Analysen müssten wie erkennungsdienstliche Maßnahmen gehandhabt werden.

Quote
7. März 2007 15:44
Unser gutes Recht
nhasset

Wäre doch gut zu wissen, ob der Typ, der neben einem wohnt, ein
Perverser ist, oder?

Also ich finde das gut. Schließlich gerät man ja nicht aus Versehen
da hinein, sondern man muss schon was verbrochen haben.

NHA

Quote
7. März 2007 17:44
Re: Unser gutes Recht
nichtglauben (mehr als 1000 Beiträge seit 07.11.01)   

nhasset schrieb am 7. März 2007 15:44

> Wäre doch gut zu wissen, ob der Typ, der neben einem wohnt, ein
> Perverser ist, oder?

OK, gehen wir davon aus, dass es eine solche öffentliche Datenbank
gibt.

Du weisst nun also, das in Deiner Stadt 15 Sexualstraftäter wohnen.

Und nun?

Gibt es Dir ein Gefühl der Sicherheit zu wissen, wer was gemacht
hatte und vorallem, schützt dieses Wissen Deine Kinder wirklich
effektiv?
Lässt Du dann Deine Kinder nicht mehr aus den Augen, begleitest sie
auf Schritt und Tritt ausserhalb der eigenen Wohnung/Haus?

Es wäre Utopie zu glauben, das eine solche öffentliche Datenbank
etwas bringen würde, nüchtern betrachtet nicht einmal ein besseres
Sicherheitsgefühl.
In den USA ist man teilweise schon "weiter" und verlangt von
freigelassenen Sexualstraftätern, das sie vor ihrem Haus ein Schild
(auf eigene Kosten) hinstellen "Hier wohnt ein verurteilter
Sexualstraftäter".

> Also ich finde das gut. Schließlich gerät man ja nicht aus Versehen
> da hinein, sondern man muss schon was verbrochen haben.

- Foto eines Kindes in einer leicht verfänglich aufzufassenden Pose
reicht
- Ex-Freundin, Ex-Frau verbreitet (im schlimmsten Fall) Lügen
- eine (anzügliche) Bemerkung einer Frau gegenüber reicht

Und, zu guter letzt...

Auf der einen Seite reichen Fotos von Kinder/Jugendlichen schon, um
mit einem Bein im Knast zu stehen, auf der anderen Seite veranstaltet
man in Mailand Modeschauen für Kindermode, bei denen die Modells
zwischen 6 und 8 Jahre alt sind und auf 16-18 Jährig schminkt und
kleidet.

rgds
nichtglauben

Quote
7. März 2007 18:11
Im Krieg
monicker

wird hemmungsloses Metzeln oft nachträglich mit Orden honoriert.
Solche Leute bitte auch in die Datenbank aufnehmen.
Natürlich auch alle Scharfschützen !

monicker

Quote
7. März 2007 20:45
Prinzipiell richtig!
o815

Obwohl ich finde, dass man nicht nur Sexualstraftäter veröffentlichen
sollte. Für mich persönlich ist es viel wichtiger zu wissen, ob ein
Dieb, Betrüger oder Schläger in meiner Nachbarschaft wohnt. Deshalb
wäre es gerecht, wenn man das Bundeszentralregister einfach
transparent gestaltet: Jeder kann sich bei Bedarf die Akte
(meinetwegen auch nur das Führungszeugnis, es tauchen ja nicht alle
Straftaten da drin auf) eines jeden anschauen. Das wäre wirklich
fair! Denn warum sollte ein Chef das Recht haben, aus Gründen der
Gefahrenabwehr die Führungszeugnisse seiner Mitarbeiter einzusehen,
ich aber nicht in die meiner Nachbarn? Sowohl der Chef als auch ich
sind doch in einem gewissen Maße bedroht!


Quote
7. März 2007 17:17
Wieso nicht Google.People?
robbyflobby (mehr als 1000 Beiträge seit 11.05.05)   

Wie wär's denn mit einer öffentlichen Datenbank für alle Deutsche?
Dort werden dann alle Daten aller Behörden über alle Bürger
eingetragen und man kann a la Google danach suchen. Außerdem gibt es
dann die monatlichen TOP100 der reichsten Menschen, ärmsten Menschen,
dümmsten Schüler, Menschen mit den häufigsten Arztbesuchen, Menschen
mit den meisten Geschlechtskrankheiten, ...
Natürlich werden auch alle VDS-Daten aufgelistet etc.
Dann wird es bei Jamba auch so nützliche Tools geben wie "Beobachte
deinen Nachbarn. Sobald es einen neuen Datensatz über ihn gibt, wird
er dir direkt auf dein Handy gesendet. Das und noch mehr im neuen
Jamba-Stasiabo"

Bin mal wieder kotzen, ciao.

Quote
7. März 2007 16:38
Ich wäre für eine Raserdatenbank
yatasima (mehr als 1000 Beiträge seit 04.09.01)   

Ich mußte neulich erst beobachten, wie so ein Geisteskranker fast ein
Kind vor unserem Haus übern Haufen fuhr.

Da wäre für eine Raserdatenbank, denn die gibt es in unserer
30er-Zone deutlich öfter mit deutlich mehr Opfern, welche wiederum
mitunter auch ihr ganzes Leben drunter leiden.

Mich wundert, daß das in Deutschland ebenso wenig stört, wie etliche
von Ärzten verpfuschte Opfer.

Aber an die hat man sich ja gewöhnt.

Danke für die Aufmerksamkeit.





Quote
7. März 2007 13:44
Politikerdatenbank
Huellenpanzerung

Öffentliche Datenbank der Namen, Privatadresse und privaten
Telefonnummern von Politikern, die

-nachweislich Wahlversprechen nicht gehalten haben
-anderweitiger öffentlicher Lügen überführt wurden
-Steuern hinterzogen haben
-gegen das Parteispendengesetz verstoßen haben
-der Korruption überführt wurden
-verfassungswidrigen Gesetzen zugestimmt haben

Mit einer solchen Datenbank können die Bürger ihre Demokratie (oder
was davon übrig ist) besser schützen.

Quote
7. März 2007 13:50
Das ist uralt und gibt es schon
marchy

guckst du hier (sind alle vollstädig erfasst)
http://www.bundestag.de/mdb/bio/index.html
cu
marchy

Quote
7. März 2007 14:28
Re: Das ist uralt und gibt es schon
willbee (18 Beiträge seit 28.12.06)   

Diese Website (http://www.bundestag.de/mdb/bio/index.html) ist doch
eine reine Marketingseite für unsere "Volksvertreter". Alles nur
Schönfärberei was man da ließt.

Mir fehlt z.B. noch eine Auflistung von Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten, weitere Nebentätigkeiten usw.



Quote
7. März 2007 13:34
Ich fordere eine öffentilche Datenbank für ehemalige Stasi-Mitarbeiter
Arghmage (mehr als 1000 Beiträge seit 06.02.02)   
Bewertung dieses Beitrags:   88%    
   

Ach nee, da gibt es ja ein Gesetz dagegen. Warum wohl?

Quote
7. März 2007 13:42
... und bitte auch die Verkehrssünderdatei veröffentlichen.
semmelmaier

Objektiv stellen die Geschwindigkeitsübertretungen in meinem
Wohngebiet eine vielfach höhere Gefahr für Kinder dar, als
Sexualstraftäter. sem


Quote7. März 2007 13:39
Alles wie erwartet. Fast alles
Kurzhaariger Bombenleger

"Die Gewerkschaft der Polizei nannte in ihrer Stellungnahme den
Vorschlag de"An-den-Pranger-Stellens" einen "eklatanten Verstoß gegen
die Verfassung". Auch die vom sächsischen Innenminister geforderte
Ausweitung der DNA-Datei wird von der Polizeigewerkschaft abgelehnt:
DNA-Analysen müssten wie erkennungsdienstliche Maßnahmen gehandhabt
werden."

Das ist der für mich unerwartete Teil des Artikels. Und der
erfreuliche.

Danke, Exekutive, laß Dich nicht unterkriegen!

Aus: "Kontroverse Diskussion um öffentliche Datenbank für Sexualstraftäter" Von Detlef Borchers ()
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/86334 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/86334)


Title: [Eurodac-Erkennungssystem (Datenbank)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 17, 2007, 09:12:19 PM
Quote[...] Die Eurodac-Datenbank ist ein polizeiliches Erkennungssystem zur Speicherung und zum Abgleich von Fingerabdrücken sowie weiterer Daten von Asylsuchenden, illegal eingereisten Personen und irregulär auf dem Gebiet eines Mitgliedstaates angetroffenen Personen. Erklärtes Ziel von Eurodac ist es zu verhindern, dass in den beteiligten Staaten Asylanträge doppelt gestellt werden. Ist dies der Fall, so wird der Asylbewerber in dasjenige Land zurückgeschickt, in dem seine Fingerabdrücke erstmalig erfasst wurden. Die Identifizierung einer Person durch die Abnahme von je zehn Fingerabdrücken gilt im Vergleich zur Gesichts- bzw. Iriserkennung derzeit als die sicherste Methode.

Mitte Januar 2003 ging das Eurodac-System im Rahmen des Schengener Abkommens in den EU-Staaten mit Ausnahme Dänemarks in Betrieb (vgl. MuB 5/99 und 1/03). Norwegen und Island sind ebenfalls daran beteiligt. Die Zentraleinheit befindet sich in Brüssel und wird von der Europäischen Kommission betrieben. Die abgenommenen Fingerabdrücke werden mit den digitalisierten Fingerabdruckdaten verglichen, die bereits von anderen beteiligten Staaten übermittelt und in die zentrale Datenbank eingegeben wurden.


Aus: "Europa: Eurodac und Schengener Informationssystem" (Ausgabe 07/04 (Oktober 2004))
Quelle: http://www.migration-info.de/migration_und_bevoelkerung/artikel/040705.htm (http://www.migration-info.de/migration_und_bevoelkerung/artikel/040705.htm)

-.-

Quote[...] Innenminister Ernst Strasser gab an, dass Eurodac kein Instrument zur polizeilichen Untersuchung, sondern ein reiner Verwaltungscomputer sei. Zugriff auf die Daten hätten nur Asylbehörden und Fremdenpolizei, eine Verbindung mit Fahndungscomputern sei nicht erlaubt. Die Prints von Asylwerbern bleiben sowohl national als auch international zehn Jahre gespeichert, die von "illegalen" GrenzgängerInnen, die keinen Asylantrag gestellt haben, zwei Jahre. Der Zentralcomputer in Luxemburg untersteht der Kontrolle der Europäischen Kommission.

Zwölf so genannte "Live Scanner" wurden in Österreich angeschafft, um die Fingerabdrücke abnehmen zu können. Dabei wird jeder Finger einzeln auf einer Glasplatte abgerollt, erklärte der Leiter des Bundesasylamtes, Wolfgang Taucher. Diese Verfahren wurden seit Jahren händisch, mit Papier und Stempelkissen durchgeführt.

Die Geräte werden in den aussenstellen des Bundesasylamtes wie u.a. Marchegg, Traiskirchen und am Flughafen Schwechat aufgestellt. Nach Angaben des Innenministeriums kosteten die Geräte etwa 1,7 Mio. Euro, der jährliche Betrieb wird etwa 500.000 Euro ausmachen.


Aus: "Eurodac-Fingerabdruckkontrolle für MigrantInnen in der EU" (16. Jan 2003)
Quelle: http://no-racism.net/article/133/ (http://no-racism.net/article/133/)

-.-

Quote[...] Wer den Halter eines Fahrzeugs, ein DNS-Profil oder die Fingerabdrücke eines Verdächtigten sucht, soll demnächst, sobald die unterschiedlichen nationalen Programme angepasst sind, auch die Archive der Nachbarländer abfragen dürfen. Bei einem "Hit", so der Fachausdruck, also einem "Treffer", kann dann die dortige Justiz um Amtshilfe gebeten werden.

Der Brüsseler EU-Kommission reicht das nicht. Mit einem Vorschlag in ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2008 will sie in einer einzigen, gigantischen europaweiten Datei die Fingerabdrücke aller Personen speichern, die Gewaltverbrechen oder terroristischer Aktivitäten verdächtig oder überführt sind. In dem Programm wird dies lediglich als "Schlüssel-Aktion" für die Verbesserung von "Sicherheit und Freiheit" benannt.

Bisher hatte der Plan keine größere Aufmerksamkeit erregt. Das dürfte sich nun ändern. Für diese "besonders schweren oder gefährlichen Fälle", so ein Sprecher von EU-Justizkommissar Franco Frattini zu SPIEGEL ONLINE, sei das von den Innen- und Justizministern soeben beschlossene Verfahren "zu umständlich". Schon 2008 soll deshalb die Super-Datei aufgebaut werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die 27 EU-Mitglieder die Sache einstimmig absegnen.


Aus: "DATENAUSTAUSCH ZUR TERROR-ABWEHR: EU plant Mega-Datei für Fingerabdrücke" Von Matthias Gebauer und Hans-Jürgen Schlamp (SPON; 16. März 2007)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,472220,00.html (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,472220,00.html)

-.-

Quote[...] Franco Frattini, der für das Ressort Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige EU-Kommissar, betonte in einer Pressemitteilung, dass es ohne die EURODAC-Datenbank schwierig, wenn nicht gar unmöglich wäre, die Ausländer zu bestimmen, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben. EURODAC ist daher für Frattini eine grundlegende Voraussetzung, um ein effizientes »Gemeinsames Europäisches Asylsystem« zu schaffen.


Aus: "Was ist EURODAC?" (28.9.2006)
Quelle: http://www.europa-digital.de/aktuell/fdw/eurodac.shtml (http://www.europa-digital.de/aktuell/fdw/eurodac.shtml)

-.-


Quote[...]
1) ZIEL
Einrichtung eines Systems für den Vergleich von Fingerabdrücken von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern zwecks Erleichterung der Anwendung des Dubliner Übereinkommens , welches die Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaats ermöglicht.

2) RECHTSAKT
Verordnung Nr. 2725/2000 des Rates vom 11. Dezember 2000 über die Einrichtung von ,,Eurodac" für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens [Amtsblatt L 316 vom 15.12.2000].

Aus: ",,Eurodac"-System" (10.04.2003)
Quelle #2: http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l33081.htm (http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l33081.htm)

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LINK:: Organisationskomitee «Big Brother Awards»
c/o SIUG, Postfach 1908, 8021 Zürich
Stellungnahme zum «Bundesbeschluss über die Bilateralen Abkommen II»
Zürich, den 30. November 2004
Gegen Schengen-SIS und EURODAC!
http://www.bigbrotherawards.ch/diverses/position.schengen.20041130.pdf (http://www.bigbrotherawards.ch/diverses/position.schengen.20041130.pdf)


Title: ["sie ist zutiefst politisch"... (Notizen)]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 17, 2007, 09:18:31 PM
Quote[...] Berlin -"Der beste Schutz vor solchen Wiederholungstätern wäre eine Datei von Sextätern, bei der sich Kindergärten und ähnliche Einrichtungen erkundigen können, bevor sie jemanden einstellen", sagte Rüttgers der "B.Z. am Sonntag".

Einen ähnlichen Vorschlag hatte bereits der sächsische Innenminister Albrecht Buttolo nach der Ermordung des neunjährigen Mitja in Leipzig gemacht. Der mutmaßliche Mörder des Jungen war bereits mehrfach wegen Sexualdelikten verurteilt worden. Während der Fahndung nach ihm wurde bekannt, dass er trotz dieser Vorstrafen vor sechs Jahren in einem Schulzoo als ABM-Kraft eingesetzt wurde.

Buttolo plädierte daraufhin dafür, in der Datei müsse auch der Wohnort der verurteilten Straftäter aufgeführt sein. "Der Bürger sollte die Chance bekommen, Gefahren zu erkenne und diese auch durch Eigenverhalten zu minimieren." Die Datei sollte etwa bei der Melde- oder Polizeidienstelle zugänglich sein, so dass Eltern sich erkundigen könnten, "ob und wie viele Sexualstraftäter in ihrem Viertel wohnen." Dadurch könnten Kinder besser beschützt werden. Dies müsse Vorrang vor der Privatsphäre verurteilter Straftäter haben.

Der Vorschlag sorgte für helle Empörung bei Datenschutz-Experten. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde gelte auch für Triebtäter, erklärte der Sprecher des Bundesbeauftragten für Datenschutz, Dietmar Müller. Eine Datensammlung samt Adresse würde diese "erheblich" in Frage stellen.

Rüttger ist schon der zweite Länderchef, der Sympathie für eine deutsche Triebtäter-Datei erkennen lässt - seine Äußerungen dürften dementsprechend für heftige Diskussionen sorgen. Zuvor hatte schon der sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt die Forderung seines Innenministers Buttolo verteidigt. "Gegen die Forderung ist nichts einzuwenden, sie ist zutiefst politisch", sagte der CDU-Politiker. "Natürlich müssen Datenschützer und Verfassungsrechtler mit einbezogen werden." Doch über eine Datei müsse man "nachdenken können, ohne dass sofort mit der Keule der Verfassungswidrigkeit alles totgeschlagen wird", erklärte er. Es gehe um den besten Schutz für Kinder.


Aus: "INFORMATIONEN FÜR KINDERGÄRTEN: Rüttgers fordert Kinderschänder-Datei" (17. März 2007)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,472306,00.html (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,472306,00.html)

Title: [Vorhandene Puzzleteile... (Anti-Terror-Datei)]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 31, 2007, 03:38:59 PM
Quote[...] Nur drei Monate nach Inkrafttreten des umstrittenen "Gemeinsame-Dateien-Gesetzes" und nachdem am 1. März peu a peu die Benutzung der Anti-Terrordatei startete, konnte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble am heutigen Freitag in Berlin symbolisch mit einem Knopfdruck den Startschuss für die Basisversion der Anti-Terrordatei geben. Der Akt fand im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) von Polizei und Geheimdiensten am Rand des Treptower Parks unweit der Bezirksgrenze zu Kreuzberg statt, obwohl der Kern der umfangreichen Datensammlung ihren Sitz beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden hat. Sowohl das GTAZ als auch die gemeinsame Datei hätten aber als gemeinsames Ziel, Vertrauen zwischen den beteiligten Behörden und ihren Mitarbeitern zu schaffen, betonte Schäuble die Gemeinsamkeiten. Die Anti-Terrordatei ermöglicht es dem CDU-Politiker zufolge dabei, "dass alle relevanten Informationen allen für die Sicherheit zuständigen Behörden möglichst effizient zur Verfügung stehen".

Schäuble schien besonders am Herzen zu liegen, Bedenken von Bürgerrechtern und Oppositionspolitikern gegenüber dem neuen Ermittlungsinstrument zu zerstreuen, auf das berechtigte Stellen etwa auch bei besonders schweren Straftaten zurückgreifen dürfen. So betonte er, dass "ein Höchstmaß an Datenschutz gesichert" und der Datenschutz "kein Feigenblatt, sondern ein Maßanzug" für die Anti-Terrordatei sei. Es werde klar geregelt, "welche Daten von wem gespeichert werden, wer Zugriff erhält und wozu sie verwendet werden dürfen". Kontrollbefugnisse durch Datenschutzbeauftragte seien genauso gegeben wie Auskunfts- und Löschrechte für die Bürger. Der Dateienverbund diene "nur dem Schutz der Grundrechte", philosophierte der Innenminister, da sich Freiheit und Sicherheit in einem demokratischen Rechtsstaat nicht trennen lassen würden. Wer wie die bei der Verwirklichung ihrer Anschlagspläne gescheiterten Kofferbomber auf Presseveröffentlichungen wie die umstrittenen Mohammed-Karikaturen mit terroristischer Gewalt reagiere, bedrohe auch damit ein Grundrecht, versuchte Schäuble die Medien auf seine Seite zu ziehen.

In einem ersten Schritt sind in der jetzt in den "Wirkbetrieb" entlassenen Anti-Terrordatei die so genannten Grunddaten islamistischer Terrorverdächtiger enthalten. Dies sind Informationen wie Namen, Geschlecht, Geburtsdatum und ­ort, Staatsangehörigkeiten, besondere körperliche Merkmale, Lichtbilder oder die "Fallgruppe". In letzterer ist auszuführen, ob es sich etwa um ein Mitglied oder einen Unterstützer einer terroristischen Vereinigung, extremistischen Gruppierung mit Hilfsleistung für eine solche, einen Ausübenden, Unterstützer, Vorbereiter oder Befürworter terroristischer Gewalt wie Hassprediger oder eine Kontaktperson handelt. Dabei müssten "tatsächliche Anhaltspunkte" vorliegen, dass Berührungspunkte zum Terrorismus vorhanden seien, betonte BKA-Präsident Jörg Ziercke. Der Bäcker, bei dem sich ein Verdächtiger Brötchen hole, dürfe etwa nicht gespeichert werden.

[...] Laut Ziercke sind zunächst rund 13.000 Personen in 15.000 Einzeldateien 334 Datenbankdateien und 511 Protokolldateien in der Anti-Terrordatei gelagert. Im zweiten Schritt ist der Aufbau der erweiterten Grunddaten geplant. Die einmaligen Investitionskosten bezifferte Schäuble mit 15,3 Millionen Euro, wovon der Bund davon rund zwei Drittel zahle. Die jährlichen Kosten für Wartung und Betrieb werden auf rund eine Million Euro geschätzt. Personalkosten sollen beim Bund rund 5,4, bei den Ländern drei Millionen Euro anfallen.


Aus: "Schäuble schaltet Anti-Terrordatei frei" (30.03.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/87664 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/87664)

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Quote[...] Polizei und Geheimdienste können sich von sofort an in einer gemeinsamen Anti-Terror-Datei über Terroristen und verdächtige Personen informieren. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) schaltete das jahrelang umstrittene Projekt am Freitag in Berlin frei.

[...] Die Anti-Terror-Datei solle ,,verhindern, dass vorhandene Puzzleteile sich deshalb nicht zu einem Puzzle zusammenfügen, weil die jeweiligen Behörden von anderen Teilen nichts wissen".

Die Datei stelle schnell notwendige Verknüpfungen her, ohne den Quellenschutz und Geheimhaltungsvorschriften zu missachten, zudem gewährleiste sie ,,ein Höchstmaß an Datenschutz", sagte der Minister.

BKA-Präsident Jörg Ziercke betonte, der Kampf gegen den Terror sei ,,immer ein Wettlauf gegen die Zeit". ,,Werkzeuge wie die Anti-Terror- Datei können uns den entscheidenden zeitlichen Vorsprung sichern." Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) ergänzte, Sicherheit könne man in Deutschland nicht nach Bundesländern aufteilen.

"Dicker Datenmoloch"

Schaar bemängelte im RBB dagegen eine ,,bedenkliche Erweiterung von Datenverarbeitungsbefugnissen". Er kritisierte den möglichen Zugriff auf Daten von Kontaktpersonen Verdächtiger. ,,Wenn man zum Beispiel in einem Studentenwohnheim wohnt, wo sich eine Zielperson aufhält, kann das schon ausreichen, um in eine solche Datei zu gelangen."

Grünen-Chefin Claudia Roth kritisierte, die Regierung untergrabe rechtstaatliche Standards. ,,Außerdem ist diese Datei ein dicker Datenmoloch und damit kein wirksames Instrument zur Terrorbekämpfung."

Linksfraktions-Innenexpertin Ulla Jelpke erklärte: ,,Wieder einmal wurde im Namen der Illusion von Sicherheit ein Stück Freiheit aufgegeben." Die Datei sei verfassungswidrig, weil sie gegen das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten verstoße.

Die Vize- Vorsitzende der FDP-Fraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sprach im BR von einem ,,zu durchlässigen System".


Aus: "Sicherheitspolitik: Schäuble schaltet Anti-Terror-Datei frei" Innenminister Wolfgang Schäuble hat die gemeinsame Anti-Terror-Datei für Polizei und Geheimdienste freigeschaltet. Kritik kam von Datenschützern, Grünen, Linke und aus der FDP (SZ; 30.03.2007)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/119/108011/ (http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/119/108011/)

Title: [Kritische Finanzinformationen und die "Anti-Terror-Datei"... (Notiz)]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 16, 2007, 01:54:43 PM
Quote[...] Kloiber: Innenminister Schäuble hat ja bereits dreimal mit dem US-Heimatschutzminister Michael Chertoff über einen Zugriff der Amerikaner auf die deutsche Antiterrordatenbank verhandelt. Welche Finanzinformationen werden denn in der Antiterrordatenbank gespeichert?

Welchering: Von den 334 Datenbankdateien und 511 Protokolldateien enthalten ungefähr 30 Dateien kritische Finanzinformationen, so zum Beispiel die FUZ-Datei, die ursprünglich zur Bekämpfung von Fälschungen unbarer Zahlungsmethoden eingerichtet worden ist, oder die FEDOk-Datei, die Finanzermittlungsdokumentation. Auch enthalten insgesamt sieben Dateien zur Bekämpfung der Geldwäsche so genannte Scandaten, bei denen verschiedene Überweisungen und Finanztransaktionen routinemäßig abgescannt werden. Wenn man die Finanzinformationen aus den rund 30 Dateien der Antiterrordatenbank mit den SWIFT-Informationen abgleicht, dann erhält man einen erstklassigen Überblick über die genaue Finanzlage von einzelnen Personen oder Unternehmen. Deshalb ist wohl auch Heimatschutzminister Chertoff so an einem Zugriff auf diese Dateien interessiert.


Aus: "Großzügiger Datentransit nach Übersee: Immer mehr Daten von EU-Bürgern gehen an US-Behörden" Manfred Kloiber im Gespräch mit Peter Welchering (14.04.2007)
Quelle: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/computer/615044/ (http://www.dradio.de/dlf/sendungen/computer/615044/)

Title: [Die biometrischen Informationen zu einer gesuchten Person...]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 21, 2007, 11:08:13 AM
Quote[...] Die Entwicklung des erweiterten Schengen-Informationssystems SISone4all liegt voll im Plan. Dies teilt das Bundesinnenministerium in einer Pressemeldung mit. Die termingerechte Entwicklung von SISone4all stelle sicher, dass die Binnengrenzkontrollen zu den neuen europäischen Mitgliedsstaaten im Dezember 2007 entfallen können, heißt es in der Meldung. Ab Frühjahr 2008 sollen auch die Luftgrenzen in das System einbezogen werden und die Reisefreiheit für alle Mitgliedsstaaten des Schengen-Systems ermöglichen.

Die Software für SISone4all wird derzeit in Portugal entwickelt. Technisch basiert sie auf dem derzeitigen Informationssystem SIS I, ist aber um einige Funktion abgespeckt, damit die neuen europäischen Mitgliedsländer schneller angeschlossen werden können. Eine erste Beta-Version der Software wurde den Beitrittsländern am 27. März übergeben. Der ehrgeizige Zeitplan sieht vor, dass die Endversion im August 2007 installiert werden kann und das gesamte System nach den erfolgreichen Testläufen im Dezember freigeschaltet werden kann. Über so genannte SIRENE-Büros (Supplementary Information Requests at the National Entry) können dann die Beitrittsländer abfragen, ob ein Reisender oder ein KFZ in der SIS-Datenbank gespeichert ist, die physikalisch in Straßburg (Frankreich) und Sankt Johann (Österreich) installiert ist. Für den Anschluss und die Programmierung soll jedes Beitrittsland dreieinhalb Millionen Euro zahlen.

Parallel zu den Arbeiten an SISone4all laufen die Programmierarbeiten am SIS II genannten Informationssystem weiter. In diesem System sollen erweiterte Datensätze gespeichert werden, etwa die biometrischen Informationen zu einer gesuchten Person. Ursprünglich sollten die neuen Mitgliedsstaaten direkt in das neue SIS II eingebunden werden. Die Datenbank zu SIS II und das entsprechende Visa-Informationssystem VIS sollten im Juni 2007 freigeschaltet werden. Mitte 2006 zeichnete sich ab, dass erhebliche technische Schwierigkeiten das Projekt verzögern. SISone4all wurde daher als Interimslösung konzipiert, bis SIS II nach dem offiziell korrigierten Zeitplan im Dezember 2008 anläuft. (Detlef Borchers)


Aus: "Schengen-Informationssystem liegt im Plan" (20.04.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/88596 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/88596)

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Quote[...] Das Schengener-Informations-System, kurz SIS, ist das wichtigste gemeinsame Fahndungssystem der europäischen Polizei- und Grenzschutzbehörden. Es enthält u.a. Sach- und Personenfahndungen sowie Ausschreibungen zur Einreiseverweigerung. Der Anschluss der ab dem 1. Mai 2004 der EU beigetretenen neuen Mitgliedstaaten an das System ist daher auch Voraussetzung für die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen zu und zwischen diesen Staaten.

Um dies zu ermöglichen haben die Innenminister der Mitgliedstaaten bereits letzten Dezember entschieden, ,,SIS I für alle" (SISone4all) einzuführen. Sie haben damit den Weg frei gemacht, um die technischen Voraussetzung dafür zu schaffen, Ende Dezember diesen Jahres die Binnengrenzkontrollen zu Land und zu Wasser und ab Frühjahr 2008 die Kontrollen an den Luftgrenzen von und zu den am 1. Mai 2004 beigetretenen neuen Mitgliedstaaten aufzuheben (außer Zypern). Das Projekt ist daher für alle Innenminister genauso wie Vizepräsident Frattini von höchster Priorität. Der Rat hat sich deshalb auch heute über den aktuellen Stand des Projektes berichten lassen.

Bundesminister Dr. Schäuble: ,,Wir konnten feststellen, dass wir uns im Zeitplan befinden. Das Projektmanagement für ,,SIS I für alle" wird von Portugal betrieben. Ich habe daher im Rat nochmals meinen besonderen Dank an Portugal, aber auch an Frankreich für die Unterstützung beim zentralen System in Straßburg ausgesprochen."

Auch über die aktuellen Entwicklungen der zweiten Generation des Schengener Informationssystems (SIS II) haben die Innenminister heute in Luxemburg beraten.
In der Vergangenheit war es aufgrund der technischen Komplexität des SIS II zu Verzögerungen bei der Einführung, die ursprünglich für 2007 vorgesehen war, gekommen. Die deutsche Ratspräsidentschaft setzt sich deshalb intensiv dafür ein, dass es bei der Realisierung des SIS II gemäß dem nunmehr angepassten Zeitplan (Start des Systems im Dezember 2008) nicht erneut zu Verspätungen kommen wird.

,,Die mit der Einführung des SIS II verbundenen funktionalen Verbesserungen wie die Möglichkeit der Speicherung und Übermittlung von Fingerabdrücken und Lichtbildern sind wichtige Neuerungen. Da als Zwischenlösung die neuen Mitgliedstaaten auf der Basis des aktuellen Schengener Informationssystem angeschlossen werden, hat die Verzögerung der Einführung des SIS II keine Auswirkungen auf den Wegfall der Binnengrenzkontrollen. Aktuell läuft die Abnahme technischer Dokumente, um zu einer stabilen Entwicklungsgrundlage des Systems zu kommen. Wir konnten daher heute feststellen, das wir Fortschritte erzielt haben", so Schäuble.

Zur Einführung des geplanten Visum-Informations-System (VIS) führte der Minister aus: ,,Das VIS ist ein entscheidender Beitrag zur Bekämpfung illegaler Migration, des ,,Visa-Shopping" und nicht zuletzt des internationalen Terrorismus sowie der organisierten Kriminalität. Es ist daher Ziel unserer Präsidentschaft, die Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament zur VIS-Verordnung und zum VIS-Zugriffsbeschluss möglichst abzuschließen und die Rechtsakte zu verabschieden. Ich habe deshalb im Rat heute zunächst über das Ergebnis der Gespräche berichtet, die ich zusammen mit Vizepräsident Frattini mit der Berichterstatterin des ,,Ausschuss des Europäischen Parlaments für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres" des EU-Parlaments, Baroness Ludford, zur VIS-Verordnung und zum VIS-Zugriffsbeschluss Ende März geführt habe.

Es hat mich daher sehr gefreut, dass im Anschluss an dieses Gespräch wir heute zu den im Rat bisher noch offenen Punkten weitgehend Einigkeit erzielen konnten. Dies betrifft insbesondere die Frage der Heranziehung von Fingerabdruckdaten im Rahmen von Grenzkontrollen und die Frage der Ausgestaltung des Zugriffs der Sicherheitsbehörden auf die VIS-Daten zum Zwecke der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität. Mit der heute erzielten Einigung kann die Präsidentschaft unverzüglich den Trilog mit dem Europäischen Parlament mit dem Ziel einer baldigen Konsensfindung fortsetzen."


Aus: "Schengen- und Visum-Informationssystem weiter im Zeitplan" (20. Apr 07)
Quelle: http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2007/04/JI__Rat__SIS__deu.html (http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2007/04/JI__Rat__SIS__deu.html)

Title: [FBI Terror Watch List 'Out of Control'... (Notes)]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 17, 2007, 07:48:31 PM
Quote[...] A terrorist watch list compiled by the FBI has apparently swelled to include more than half a million names.

Privacy and civil liberties advocates say the list is growing uncontrollably, threatening its usefulness in the war on terror.

The bureau says the number of names on its terrorist watch list is classified.

A portion of the FBI's unclassified 2008 budget request posted to the Department of Justice Web site, however, refers to "the entire watch list of 509,000 names," which is utilized by its Foreign Terrorist Tracking Task Force.

A spokesman for the interagency National Counterterrorism Center (NCTC), which maintains the government's list of all suspected terrorists with links to international organizations, said they had 465,000 names covering 350,000 individuals. Many names are different versions of the same identity -- "Usama bin Laden" and "Osama bin Laden" for the al Qaeda chief, for example.

In addition to the NCTC list, the FBI keeps a list of U.S. persons who are believed to be domestic terrorists -- abortion clinic bombers, for example, or firebombing environmental extremists, who have no known tie to an international terrorist group.

Combined, the NCTC and FBI compendia comprise the watch list used by federal security screening personnel on the lookout for terrorists.

While the NCTC has made no secret of its terrorist tally, the FBI has consistently declined to tell the public how many names are on its list. Because the number is classified, an FBI spokesman told the Blotter on ABCNews.com, he was unable to comment for this story.

"It grows seemingly without control or limitation," said ACLU senior legislative counsel Tim Sparapani of the terrorism watch list. Sparapani called the 509,000 figure "stunning."

"If we have 509,000 names on that list, the watch list is virtually useless," he told ABC News. "You'll be capturing innocent individuals with no connection to crime or terror."

U.S. lawmakers and their spouses have been detained because their names were on the watch list.
Reporters who have reviewed versions of the list found it included the names of former Iraqi dictator Saddam Hussein, at the time he was alive but in custody in Iraq; imprisoned al Qaeda plotter Zacarias Moussaoui; and 14 of the 19 Sept. 11, 2001 hijackers, all of whom perished in the attacks.

"There's a reason the FBI has a '10 Most Wanted' list, right? We need to focus the government's efforts on the greatest threats.  When the watch list grows to this level, it's useless as an anti-terror tool," Sparapani said.

Quote
It's getting a little ridiculous. My husband can no longer check in early for flights to avoid long lines due to his name being similiar to a suspected terrorist. And it's not even "foreign"--it's a very common first and last name.

Posted by: Emily | Jun 13, 2007 12:02:12 PM

You people wanted a police state? Looks like you finally got one.

Posted by: Dave | Jun 13, 2007 12:04:18 PM

Unfortunately it looks as if we are going to have to start profiling. I don't want to here that that is against persons rights. It is different times we live in and if we are going to survive, then we must do what we must do.

Posted by: Judy | Jun 13, 2007 12:19:21 PM

[...]

What's the problem?? Everyone has voted for the Patriot Act. Everything in this article is in line with the Patriot Act which has been accepted by everyone!! Again, what seems to be the problem?? Get a life you all!!

Posted by: truthseeker | Jun 13, 2007 4:41:34 PM

Has everyone forgotten the infamous 'felon' list employed by Jeb Bush in the 2000 election? That was just about 100,000 names long, and this federal list is only 4x longer.

The terrorists hate us for our freedoms, so Bush is doing us a great service by removing all of them. Pre-emptive strike on the Constitution, and all that.

Posted by: Archie | Jun 13, 2007 4:45:33 PM

The terrorists hate us for our freedoms, so Bush is doing us a great service by removing all of them. Pre-emptive strike on the Constitution, and all that - indeed, the US should go further and chip and barcode all americans - imagine without the scan no one will be allowed to go anywhere, the terrorists won't go anywhere cause they won't be chipped! hey presto - america is safe
BUT - IS THE WORLD SAFE FROM AMERICA?

Posted by: Mike Bassey | Jun 13, 2007 5:08:12 PM

Is Ted Kennedy still on the no-fly list?

These lists are a sick joke.

Posted by: Tom3 | Jun 13, 2007 5:13:15 PM

It is scary that some people in here are actually supporting this fascist takeover of our rights.

You people make me sick.

Posted by: Tom3 | Jun 13, 2007 5:17:27 PM

Hey NewLeft,

By the way, everyone voted for the Patriot Act except for B. Boxer & T. Kennedy. Do a little math and you will realize that that's 2 out of 100.

Posted by: truthseeker | Jun 13, 2007 5:24:56 PM

[...]

Posted by: NoOneYouKnow | Jun 13, 2007 5:39:24 PM

I would like to know how many on the list are american citizens

Posted by: Steve | Jun 13, 2007 5:42:41 PM

They had to get a useless, 500,000+ and growing list. What bureaucrat, hell what human, would want to be the one who failed to put a person on the list who later commits a terrorist act? A well-run program would simply make special ID cards easily obtainable for the innocent. Yes some people will be inconvenienced once, but I really doubt that many will complain if it is only once. What I do find disturbing, however is the little noticed story that many of the potential terroists our "intellegence" services believe to be most dangerous are not being put on the no-fly lists, because these competency-challenged bozos fear it may expose that we know about them. This reasoning boggles the mind. Phrank

Posted by: Phrank | Jun 13, 2007 6:09:18 PM

509,000 - dang! Those guys in Guantanamo gotta be running out of bogas names to feed us. Anything to make the pain stop says McCain. This is what you get with a torture/police state.

Posted by: Breck | Jun 13, 2007 6:34:01 PM

[...]

Hi folks,
I am one of those people on that watch list. Of course that hasn't yet been officially confirmed, but I'd say having my picture taken and personal particulars recorded by the CHP and being stripped of my first amendment rights while protesting identity theft at a Sacramento illegal immigrant rally, I'd feel comfortable assuming I made the ranks of the being watched.

Posted by: Mike | Jun 13, 2007 7:27:48 PM

I would advise becca and others like her to watch Adam Curtis' documentary series, "The Power of Nightmares."

Curtis also has another interesting documentary series on called "The Trap."

I am amazed at how much damage one administration has done to this country. I no longer feel like this is my home. I want to leave also and am looking for work elsewhere.

I don't want my children to live here either because they've been taught values rather than lies and religious hypocrisy and social darwinism.

Posted by: fauxreal | Jun 13, 2007 7:33:34 PM

[...]

By the way, postiing to this blog automatically places one on "the list".

Posted by: Anon | Jun 13, 2007 8:01:58 PM



From: "FBI Terror Watch List 'Out of Control'" Justin Rood (June 13, 2007 8:55 AM)
Source: http://blogs.abcnews.com/theblotter/2007/06/fbi_terror_watc.html (http://blogs.abcnews.com/theblotter/2007/06/fbi_terror_watc.html)

Title: [intern.bka.de/ermitl/terror-abw/watch.dll/list... (Notiz)]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 17, 2007, 07:59:54 PM
(http://www.subfrequenz.net/visuals/albums/userpics/shinipedia20070614a.jpg)

(http://www.subfrequenz.net/visuals/albums/userpics/shinipedia20070614.jpg)

-.-

Quote
QuoteZeus [Poweruser]  schrieb vor 4 Tagen, 3 Stunden und 50 Minuten:
Ok, damit der Thread endgültig beim BKA landet, mal ein paar dicke Schlüsselbegriffe:

G8-Gegner
Krawall
Terror
Osama bin Laden/bin Doofi/bin Baden/bin Schäublieren
Schäuble
Schäuble abwählen
BKA = doof
BKA = p00ps
BKA = krasse h4x0Rz
Putin = Demokrat
Nieder mit dem Bullenstaat
Käfighaltung erinnert an Guantanamo
Stasi 2.0
Überwachung 2.0
Meine Fingerabdrücke gehören mir!
Ich lasse mich nicht BRDigen
Ich kann nichts, ich weiß nichts, schickt mich zum *hust*
Merkel ist ein schlechter Bundeskanzler
BKA is da r0olOR

Kein Plan mehr.

-.-

Quote413x [Poweruser]  schrieb vor 4 Tagen, 2 Stunden und 16 Minuten:
Hurra, ich glaube ich werde auch vom BKA gelesen.. :p

Kritisch über Schäuble & die Sicherheitsgesetze zu posten, scheint hierfür ein probates Mittel zu sein. Allerdings muss man sich hier wirklich mal klar machen, wo die Ihre "Terroristen" vermuten!? Sollten diese wirklich im Zuge von Ermittlungen gegenüber kritischen Bürgern / Bloggern (quasi potentiell subversiver Elemente?) gelesen werden, so wirft das ein noch bedenklicheres Licht auf die ganzen neuen Sicherheitsgesetze.

Aber im Gegensatz zu Herrn Schäuble & co versuche ICH NICHT, das GG und damit die demokratischen und freiheitlichen Werte zu durchlöchern, in dem die Freiheit immer weiter dem fast schon krankhaften Sicherheitsbedürfnis einzelner weichen muss. *undecided*

QuoteUsul [Poweruser]  schrieb vor 4 Tagen, einer Stunde und 40 Minuten:
Theoretisch wäre es auch möglich, dass jemand sich einen Spaß erlaubt und diesen Referrer gefälscht hat. Wüßte zwar nicht warum (aber das haben Scherze nun mal so an sich), aber die Möglichkeit besteht und sollte nicht vergessen werden.

Quotecreeper [Poweruser]  schrieb vor 3 Tagen, 23 Stunden und 26 Minuten:
In der Tat bin ich auch noch nicht ganz davon überzeugt. Die als Beweis geposteten IPs lassen für mich persönlich auch keinen Schluss auf das BKA zu.
Natürlich könnten das Tarnfirmen sein oder was weiss ich...oder es war halt wirklich nur jemand, der mal lustig sein wollte....



Aus: "BKA überwacht Shinipedia ?"
http://www.yigg.de/170634_BKA_ueberwacht_Shinipedia_ (http://www.yigg.de/170634_BKA_ueberwacht_Shinipedia_) (06/2007)

Title: [Einmal auf einer solchen Liste... (Notizen)]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 19, 2007, 11:02:35 AM
Quote[...] Ein Kunstprofessor aus New Jersey landet versehentlich auf der Liste der Terrorverdächtigen des FBI. Einmal auf einer solchen Liste ist es schwer, dort wieder gestrichen zu werden und zurück in ein normales, unverdächtiges Leben ohne ständige Überwachung abzutauchen. Hasan Elahi hat seinen ganz eigenen Weg gefunden, damit umzugehen: Er veröffentlicht sein ganzes Leben im Netz.

Während in Deutschland noch über Vorratsdatenspeicherung und Onlinedurchsuchung diskutiert wird, macht sich Hasan M. Elahi das Web auf seine Weise zunutze und gibt sein Leben freiwillig online preis. Der Amerikaner bangladesischer Abstammung ist laut eigener Aussage fälschlicherweise vom FBI auf die Beobachtungsliste Terrorverdächtiger gelandet. Als Kunstprofessor der Rutgers University ist Elahi ein Vielflieger.

Es begann im Jahr 2002, als er nach einem Flug aus den Niederlanden am Detroiter Flughafen festgehalten wurde. Die FBI-Beamten erklärten ihm später, dass er verdächtigt wurde, Sprengstoff zu transportieren. Ein Lügendetektortest entlastete ihn jedoch. Dennoch machten ihn seine 110.000 Flugkilometer im Jahr verdächtig.

Aus Angst davor, einmal in Guantanamo zu landen, beschloss der Amerikaner, in die Überwachungsoffensive zu gehen. Von da an rief er die Agenten vor jedem seiner Flüge vorsorglich an. "Ich habe gemerkt: Der beste Weg, meine Privatssphäre zu schützen, ist sie aufzugeben", sagt Hasan Elahi dem US-Magazin "Wired".


Aus: "Albtraum der Datenschützer als Schutz vor Guantanamo - Perfektes Alibi: Öffentliche Selbstüberwachung im Internet" Von Patrick Woods
Quelle: http://www.netzwelt.de/news/75721-perfektes-alibi-oeffentliche-selbstueberwachung-im.html (http://www.netzwelt.de/news/75721-perfektes-alibi-oeffentliche-selbstueberwachung-im.html)

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Quote[...] Hasan Elahi whips out his Samsung Pocket PC phone and shows me how he's keeping himself out of Guantanamo. He swivels the camera lens around and snaps a picture of the Manhattan Starbucks where we're drinking coffee. Then he squints and pecks at the phone's touchscreen. "OK! It's uploading now," says the cheery, 35-year-old artist and Rutgers professor, whose bleached-blond hair complements his fluorescent-green pants. "It'll go public in a few seconds." Sure enough, a moment later the shot appears on the front page of his Web site, TrackingTransience.net.

There are already tons of pictures there. Elahi will post about a hundred today — the rooms he sat in, the food he ate, the coffees he ordered. Poke around his site and you'll find more than 20,000 images stretching back three years. Elahi has documented nearly every waking hour of his life during that time. He posts copies of every debit card transaction, so you can see what he bought, where, and when. A GPS device in his pocket reports his real-time physical location on a map.

Elahi's site is the perfect alibi. Or an audacious art project. Or both. The Bangladeshi-born American says the US government mistakenly listed him on its terrorist watch list — and once you're on, it's hard to get off. To convince the Feds of his innocence, Elahi has made his life an open book. Whenever they want, officials can go to his site and see where he is and what he's doing. Indeed, his server logs show hits from the Pentagon, the Secretary of Defense, and the Executive Office of the President, among others.

The globe-hopping prof says his overexposed life began in 2002, when he stepped off a flight from the Netherlands and was detained at the Detroit airport. He says FBI agents later told him they'd been tipped off that he was hoarding explosives in a Florida storage unit; subsequent lie detector tests convinced them he wasn't their man. But with his frequent travel — Elahi logs more than 70,000 air miles a year exhibiting his art work and attending conferences — he figured it was only a matter of time before he got hauled in again. He might even be shipped off to Gitmo before anyone realized their mistake. The FBI agents had given him their phone number, so he decided to call before each trip; that way, they could alert the field offices. He hasn't been detained since.

So it dawned on him: If being candid about his flights could clear his name, why not be open about everything? "I've discovered that the best way to protect your privacy is to give it away," he says, grinning as he sips his venti Black Eye. Elahi relishes upending the received wisdom about surveillance. The government monitors your movements, but it gets things wrong. You can monitor yourself much more accurately. Plus, no ambitious agent is going to score a big intelligence triumph by snooping into your movements when there's a Web page broadcasting the Big Mac you ate four minutes ago in Boise, Idaho. "It's economics," he says. "I flood the market."


From: "The Visible Man: An FBI Target Puts His Whole Life Online" (WIRED MAGAZINE: ISSUE 15.06.2007)
Source: http://www.wired.com/techbiz/people/magazine/15-06/ps_transparency (http://www.wired.com/techbiz/people/magazine/15-06/ps_transparency)

Title: [SIS für alle... (Notiz)]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 14, 2007, 01:22:22 PM
Quote[...] Die grüne Bundestagsfraktion ist besorgt über den geplanten Erweiterung der EU-weiten Überwachung. Insbesondere ist ihr das Vorhaben zum Ausbau des Schengener Informationssystems für die Kontrollen von Reisenden in weiten Teilen des EU-Binnenraums zum SIS II suspekt. Hier sei die strenge Zweckbindung der Daten, die in dem überarbeiteten Computersystem gespeichert werden sollen, sicherzustellen, fordert die Oppositionspartei in einem jetzt veröffentlichten Antrag. Gleichzeitig soll die Bundesregierung aufgefordert werden, ihre Pläne aufzugeben, Geheimdiensten Zugang auf die umfangreichen Datenbestände im SIS II zu geben. Vielmehr sei die Entscheidung des EU-Parlaments zur Eingrenzung des Datenverbunds zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser "nicht zu einem umfassenden polizeilichen Informationssystem und Geheimdienstwerkzeug wird".

Die Grünen wollen die Bundesregierung zudem dazu anhalten, für mehr Transparenz beim SIS II zu sorgen. Allgemein solle der Bundestag und die Öffentlichkeit besser über aktuelle Entwicklungen dazu und entsprechende Entscheidungen im EU-Rat informiert werden. Zudem sollte sich die Regierung laut dem Antrag an der Empfehlung des EU-Datenschutzbeauftragten orientieren und dafür eintreten, dass Verknüpfungen zwischen Datenkategorien nur für diejenigen Behörden sichtbar gemacht werden, die ein Zugriffsrecht haben. Eine Zweckentfremdung der Informationssysteme bei gemeinsamer Nutzung einer technischen Plattform sei zu unterbinden.

Grundsätzliche Vorbehalte haben die Grünen gegen die Zunahme der Nutzung biometrischer Daten im Strafverfolgungsbereich, da dabei die "mit dieser Technik verbundenen erheblichen technischen Unwägbarkeiten und bürgerrechtlichen Risiken keine ausreichende Berücksichtigung fänden. Die Vorschläge für SIS II selbst würden weder eine angemessene Folgenabschätzung noch spezielle Schutzgarantieren zu den besonders sensiblen persönlichen Daten über Körpermerkmale vorsehen. An beiden Punkten soll die Bundesregierung für Nachbesserungen sorgen.

Allgemein appellieren die Grünen an die Exekutive, sich für eine rasche Harmonisierung des Datenschutzes bei Polizei und Justiz durch den entsprechenden Rahmenbeschluss "auf hohem Niveau" stark zu machen. Dabei müsse eine effektive Datenschutzkontrolle auf nationaler und europäischer Ebene gewährleistet werden. In diesem Zusammenhang sei auch ein wirksames Monitoring-Modell für SIS II einzurichten. Die aktuelle Version des Rahmenbeschlusses, den das Bundesinnenministerium im Rahmen der unlängst ausgelaufenen EU-Ratspräsidentschaft verfasst hat, verwässert den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission. So sind etwa weite Ausnahmen für "nachrichtendienstliche Tätigkeiten" und bei der Weitergabe von Daten an Drittstaaten wie die USA vorgesehen.

Die zweite Generation des Schengener Informationssystems soll nach langen Verzögerungen nicht vor 2009 starten. Momentan wird das SIS I zum so genannten SIS I+ beziehungsweise "SIS für alle" ausgebaut. Damit sollen die Kontrollen an den Land- und Seegrenzen im ersten Vierteljahr auch zu den zehn im Jahr 2004 neu beigetretenen EU-Staaten 2008 fallen, auf Flughäfen spätestens zum Flugplanwechsel am 30. März desselben Jahres. Bürgerrechtler fürchten die Installation einer "panoptischen Überwachungsmaschine", mit der ein biometrisches Register aller Einreisenden ähnlich dem US-VISIT-Programm geschaffen würde. (Stefan Krempl) / (jk/c't)


Aus: "Forderung nach Begrenzung der EU-weiten Überwachung" (13.07.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/92665

Title: [Die US-Visit Datenbank... (Notizen)]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 04, 2007, 05:53:52 PM
Quote[...] US-VISIT (United States Visitor and Immigrant Status Indicator Technology) is a U.S. immigration and border management system. It is claimed to have the ability to verify that travelers are who they say they are and do not pose a threat to the United States. The U.S. Department of Homeland Security's (DHS) US-VISIT program supports the U.S. government's efforts to establish the identity management capability that supports that system. The system calls for a layered approach where cross-border travel and U.S. immigration activities are simple and convenient for eligible, low-risk travelers.

US-VISIT is hoped to advance the security of the United States and worldwide travel through information sharing and biometrics solutions for identity management.


From: "US-VISIT (United States Visitor and Immigrant Status Indicator Technology)" (08/2007)
Quelle: http://en.wikipedia.org/wiki/US-VISIT_%28United_States_Visitor_and_Immigrant_Status_Indicator_Technology%29 (http://en.wikipedia.org/wiki/US-VISIT_%28United_States_Visitor_and_Immigrant_Status_Indicator_Technology%29)

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Quote[...] Das für die Datenbank ,,US-Visit" verwendete Computersystem zeige ,,gravierende Schwächen im Bereich der Kontrolle der Informationssicherheit", heißt es in einem am Freitag in Washington veröffentlichten Bericht des Untersuchungsgremiums GAO. Die gespeicherten Angaben über die Reisenden könnten ,,weiterverbreitet, verändert, missbraucht oder zerstört werden". Die Urheber diese Missbräuche könnten dabei nicht einmal identifiziert werden.

Der Bericht des GAO (Government Accountability Office) wirft dem US-Heimatschutzministerium vor, nicht präzise und restriktiv genug festgelegt zu haben, wer Zugang zu den Daten bekommen solle. Somit könnten Eindringlinge oder Regierungsmitarbeiter vertrauliche Daten einsehen oder sie sogar manipulieren. Sollte die Sicherheit der Datenbank nicht verbessert werden, gebe es ,,wenig Garantie dafür, dass das Programm ,,US-Visit" sein Ziel erreicht, die Sicherheit der US-Bürger und der Besucher zu verbessern", schlussfolgert der Bericht.

,,US-Visit" war als Konsequenz aus den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeführt worden. Das Programm speichert die Identität, das Foto und die digitalen Fingerabdrücke von 14- bis 79-jährigen Ausländern, die in die USA reisen. Ausgenommen sind Diplomaten, Inhaber einer Green Card und derzeit auch die meisten Kanadier und Mexikaner.

QuoteHolus | 1110 Kommentare (04.08.2007 13:34)
Immer meckern
Trotz dieser Anschuldigung kann doch niemand behaupten, dass die Sicherheitsprüfungen durch das Heimatschutzministerium bis heute nicht erfolgreich waren? Dass man immer auf die neuesten Technologien zurückgreifen muss und kann ist ja selbstverständlich. Mir sind die Kontrollen die die Amerikaner durchführen lieber, als in manch anderen Ländern, welche darauf verzichten.

QuoteMANNAZ | 3 Kommentare (04.08.2007 13:26)
Nichts ist "SICHER"
Sicher ist nur unser ENDE. Man hat mir schon früher beigebracht, dass alles was der Mensch verschlüsselt oder sichert, auch wieder von Menschenhand entschlüselt werden kann. Auch die Autoindustrie hat ihre Schwierigkeiten ihre Autos Diebstahlsicher zu bauen. Wie soll eine solch große Datenbank, mit so vielen Berechtigten Menschen, kontrolliert sicher sein. Es ist aus meiner Sicht unmöglich. Auch Kanadier und Mexikaner können im Prinzip Terroristen sein.


Aus: "USA-Einwanderung: Datenbank ist manipulierbar" (04.08.07)
Quelle: http://www.focus.de/politik/ausland/usa-einwanderung_aid_68830.html (http://www.focus.de/politik/ausland/usa-einwanderung_aid_68830.html)

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"Einreise-Datenbank der USA weist Sicherheitslücken auf" (04.08.07)
http://www.baz.ch/news/index.cfm?keyID=d9d08a04-1208-4059-9e63e3737491f484&startpage=1&ObjectID=2F41B5C5-1422-0CEF-7075961CAF60F779 (http://www.baz.ch/news/index.cfm?keyID=d9d08a04-1208-4059-9e63e3737491f484&startpage=1&ObjectID=2F41B5C5-1422-0CEF-7075961CAF60F779)


Title: [Die Talon Antiterror-Datenbank... (Notizen)]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 22, 2007, 02:09:46 PM
Quote[...] Das US-amerikanische Verteidiungsministerium schließt zum 17. September seine Antiterror-Datenbank Talon. Laut Mitteilung hat das 2002 eingerichtete System keinen analytischen Wert mehr. In jüngster Zeit sei die Zahl der eingehenden Berichte stark zurückgegangen. Nun werde eine Kopie der gesammelten Daten dem Federal Bureau of Investigation übergeben.

Die Datenbank wurde aufgebaut, um militärische Einrichtungen und Militärpersonal vor Bedrohungen zu schützen. Ende 2005 wurde bekannt, dass in Talon auch Berichte über Friedensaktionen und -aktivisten gesammelt wurden. Daraufhin hat das Ministerium nach eigenen Angaben einige "überflüssige Informationen" aus der Datenbank getilgt. Nun arbeitet das Pentagon für unbestimmte Zeit an einem Ersatz für Talon. In der Zwischenzeit übernehme das FBI die Überwachungsaufgaben.

Die Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) begrüßt die Schließung der Datenbank. Da das US-Parlament im Jahr 2005 nicht tätig geworden sei, habe sie einige Anträge auf Akeneinsicht nach dem Freedom of Information Act gestellt. Als das Pentagon keine Reaktion zeigte, ging die ACLU vor Gericht und erwirkte eine Verfügung. Aus den danach zwangsweise geöffneten Dokumenten sei hervorgegangen, dass Aktivitäten erfasst wurden, die vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien, schreibt die ACLU, beispielsweise Demonstrationen gegen den Irak-Krieg.

ACLU-Direktorin Caroline Fredrickson meint, es gebe noch viele unbeantwortete Fragen über die Überwachung der US-Bürger. Das Talon-Programm sei möglichweise nur die Spitze eines Eisberges. Fredrickson fordert den US-Kongress dazu auf, zu untersuchen, wie weit der Missbrauch der Talon-Datenbank reicht und für eine bessere Überwachung der Überwacher zu sorgen. (anw/c't)


Aus: "US-Verteidigungsministerium schließt Anti-Terrordatenbank" (22.08.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/94713 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/94713)

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Quote[...] TALON (Threat and Local Observation Notice), is a database maintained by the Air Force after the September 11th terrorist attacks. In the database are lists of Anti-war groups and people who attend Anti-war rallies. TALON reports are collected by various US Defense Department agencies including law enforcement, intelligence, counterintelligence and security, and are analyzed by a Pentagon agency, the Counterintelligence Field Activity. CIFA has existed since 2004, and its size and budget are secret. [1]

On August 21, 2007, the US Defense Department announced that it would shut down the database, as the database had been criticized for gathering information on peace activists and other political activists who posed no credible threat, but who had been one topic of this database due to their political views. [2] The department is working on a new system which would replace TALON, but for the time being, information on force protection threats will be handled by the FBI's Guardian reporting system. [3]


From: "TALON (database)" (08/2007)
Source: http://en.wikipedia.org/wiki/TALON_%28database%29 (http://en.wikipedia.org/wiki/TALON_%28database%29)

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"Pentagon to suspend anti-terror database"  By ROBERT BURNS, AP Military Writer (21.08.2007)
http://news.yahoo.com/s/ap/20070821/ap_on_go_ca_st_pe/pentagon_terror_database (http://news.yahoo.com/s/ap/20070821/ap_on_go_ca_st_pe/pentagon_terror_database)

Title: ["Konvertiten-Register"... (Notizen)]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 12, 2007, 11:35:50 AM
Quote[...] Im Kampf gegen den Terrorismus will Unionsfraktionsvize Bosbach Konvertiten strenger überwachen. Er forderte, dass alle, die den Islam als neue Religion annehmen, in einem Register geführt werden. Das sei kein Generalverdacht, sondern Gefahrenabwehr.

Berlin - Eine solche Speicherung sei "sinnvoll, denn wir wissen, dass sich einige nach dem Übertritt radikalisieren lassen. Das ist kein Generalverdacht, sondern eine Gefahrenabwehr", sagte Wolfgang Bosbach gestern Abend in der "Münchner Runde" des Bayerischen Rundfunks.

Er wisse, dass seine Meinung nicht überall auf Gegenliebe stoße, "aber ich bin nicht bereit, aus lauter politischer Korrektheit die Augen vor der Realität zu verschließen". Prävention werde immer wichtiger, da es immer weniger klare Täterprofile bei "Gefährdern" gebe.

[...] Unterdessen forderte der stellvertretende CDU-Vorsitzende und niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff die in Deutschland lebenden Muslime auf, Islamisten in den eigenen Reihen den Sicherheitsbehörden zu melden. "Wir brauchen die Hilfe friedlicher Muslime. Jeder kann sich auf den Schutz des Staates verlassen, doch jeder hat auch die Pflicht, die Behörden beim Kampf gegen Extremisten zu unterstützen", sagte er der "Bild"-Zeitung.


Aus: "ANTI-TERRORKAMPF: Bosbach für "Konvertiten-Register"" (12. September 2007)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,505191,00.html (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,505191,00.html)

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Quote[...] Eine solche Speicherung sei «sinnvoll, denn wir wissen, dass sich einige nach dem Übertritt radikalisieren lassen. Das ist kein Generalverdacht, sondern eine Gefahrenabwehr», sagte Bosbach in der «Münchner Runde» des Bayerischen Rundfunks.

Er wisse, dass seine Meinung nicht überall auf Gegenliebe stoße, «aber ich bin nicht bereit, aus lauter politischer Korrektheit die Augen vor der Realität zu verschließen». Prävention werde immer wichtiger, da es immer weniger klare Täterprofile bei «Gefährdern» gebe.


Aus: "Unionsfraktionsvize fordert «Konvertiten-Register»" (11(?).09.2007)
Quelle: http://www.ftd.de/politik/deutschland/251836.html (http://www.ftd.de/politik/deutschland/251836.html)

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Quote[...] Als Gefährder werden in Deutschland im Rahmen der Gefahrenabwehr Personen bezeichnet, bei denen ,,bestimmte Tatsachen die Annahme der Polizeibehörden rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO)[1], begehen" werden. Die 2004 von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts festgelegte Begriffsbestimmung ist nicht gesetzlich verankert.

Aktuelle Bedeutung in der politischen Diskussion bekam dieser Begriff durch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in einem Spiegel-Interview vom 07. Juli 2007, in welchem er gesetzliche Grundlagen zur restriktiven Behandlung solcher Gefährder forderte. Gefährder sollen wie Kombattanten nach dem Kriegsvölkerrecht behandelt und interniert werden. Die Rechtsgrundlage entspräche etwa dem Unterbindungsgewahrsam, mit dem Hooligans aus dem Verkehr gezogen werden.

Ganz anders als im Gefahrenabwehrrecht bisher üblich, soll es sich aber durch die Verwendung des Begriffs "Gefährder" nicht mehr darum handeln, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch Handeln gegen den Verursacher dieser Gefahren beseitigt wird (hierfür käme man mit dem Begriff des Störers aus dem Polizeirecht ohne weiteres aus). Statt dessen ist beabsichtigt, auch ohne dass eine Gefahr vorliegt einen Menschen, der als nur "potentieller" Verursacher angesehen werden kann, einschneidenden staatlichen Eingriffsmaßnahmen zu unterwerfen.


Aus: "Gefährder" (09/2007)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrder (http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrder)

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Siehe Auch: "Schäuble fordert "Internierung", Internet- und Handyverbot für "Gefährder"" (07.07.2007)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/92367/ (http://www.heise.de/newsticker/meldung/92367/)

Title: [Konvertitencheck... (Notiz)]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 13, 2007, 12:54:27 PM
Quote[...] Nach der Festnahme zweier deutscher Konvertiten als mutmaßliche Terroristen hatte Beckstein gestern dafür plädiert, Menschen, die zum Islam übertreten, künftig in bestimmten Fällen überwachen zu lassen. Konvertiten neigten "eindeutig dazu, sich durch besonderen Fanatismus der neuen Religion als würdig erweisen zu wollen", sagte Beckstein dem "Handelsblatt".


Aus: ""Konvertiten nicht unter Generalverdacht stellen" - Beckstein fordert Überwachung" (07.09.2007)
Quelle: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID7423824,00.html (http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID7423824,00.html)

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Quote[...]

Polizist: Allgemeine Verkehrskontrolle, Ihre Papiere bitte.

Bekiffter junger Mann (holt bemüht souverän seine Papiere hervor): Hier, bitte.

Polizist: Einen Moment.
8 Minuten vergehen.

Polizist: Steigen Sie mal bitte aus dem Wagen.

Bekiffter junger Mann: Ist irgendwas nicht in Ordnung?

Polizist: Nun kommen Sie schon.

Polizist leuchtet dem Bekifften jungen Mann in die Augen, dann in den Mund.

Polizist: Wann haben Sie zuletzt Schweinefleisch gegessen?

Bekiffter junger Mann (verwirrt): Wie bitte?

Polizist: Sie haben erstaunlich frischen Atem.

Polizist holt routiniert ein Wurstbrot aus einer Plastiktüte.

Polizist: Beißen Sie mal.

Bekiffter junger Mann: Also, hä? Ich bin Veganer!

Polizist: Okay, wir können auch anders, dann kommen Sie jetzt mit uns, dann wird der Herr Doktor, der übrigens ganz entzückt sein wird, mitten in der Nacht für so etwas geweckt zu werden, Ihnen das halt per Magensonde verpassen. Als Schweinesirup, hm (streicht sich mit den Händen über den Bauch).

Bekiffter junger Mann: Also gut.
Der Bekiffte junge Mann nähert sich der Hand des Polizisten, riecht die Wurst, fängt an zu würgen, beißt in das Brot, hat aber nur Brot, nicht Wurst zwischen den Zähnen.

Polizist (ins Walkie-Talkie): Wir haben einen.

——–

Hermann: Deuuuuutschlaaand, Deutschlaaand, boah, der Klose brennt, seit er bei Bayern ist.

Die Tür klingelt. Hermann macht die Tür auf.

Toni: Grüß Gott.

Hermann: Das erste Tor hast du schon verpasst.

Toni (geht in den Fernsehraum): Mist.

Hermann: Nimm dir ein Bier aus dem Kühlschrank.

Toni: Nee, muss morgen früh raus.

Hermann: Ich habe dich noch nie Alkohol trinken sehen.

Jörg: Ich auch nicht. Trinkst du nicht?

Toni: Doch, schon.

Hermann: Na, dann hol' ich dir jetzt eins.

Toni: Wirklich nicht.

Jörg: Du, das ist mir zu heikel, ich möchte, dass du jetzt was trinkst. Es ist auch Eierlikör da.

Hermann: Genau. Ein Gläschen. Nur einen Schluck.

Toni: Ist mir echt nicht nach.

Hermann (sehr ernst): Ich muss drauf bestehen.

Toni: Aber Leute, können wir nicht einfach das Spiel schauen?

Jörg: Vergiss das Spiel, das ist jetzt wichtiger: Also trinkst du jetzt was?

Toni: Wie oft soll ich das denn noch sagen? Nein.

Hermann (schaltet den Fernseher aus): So, Freundchen, ein letztes Mal: Möchtest du ein Bier?

[...]

QuoteHumorfaschisten.

Christoph

13.09.2007 01:39

QuoteSo haben das unsere Opas gemacht...

y

13.09.2007 08:08

QuoteOb Herr Beckstein in seinem Freistaat schon Franck Ribéry überwacht? Mittelfeldstar des FC Bayern München? Franck Ribéry konvertierte im Jahre 2002 zum Islam. Sein muslimischer Name lautet Bilal.
Cem Basman
12.09.2007 18:14

QuoteÜbrigens sind durchaus auch einige Fundi-Christen gegen Alkohol und Schweinefleisch - passt aber, dass die ins gleiche Raster fallen, schließlich fühl ich mich durch die genauso bedroht ;-)

Oliver

13.09.2007 10:32



Aus: "Konvertitencheck, one, two" (Gepostet von Malte am 12.09.2007)
Quelle: http://www.spreeblick.com/2007/09/12/konvertitencheck-one-two/ (http://www.spreeblick.com/2007/09/12/konvertitencheck-one-two/)


Title: [Eine Kontrolle ihrer Informationswege... (Notizen)]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 17, 2007, 01:10:56 PM
Quote[...] Unionsfraktionschef Volker Kauder plädierte in der Debatte über Terrorverdächtige aus den Reihen deutscher Islam-Konvertiten für eine gezielte Beobachtung auffälliger Personen und eine Kontrolle ihrer Informationswege. Dazu gehöre die Ausforschung "informationstechnischer Systeme", um etwa an verschlüsselte Internet-Telefonate zu gelangen, sagte der CDU-Politiker dem Deutschlandfunk.


Aus: "Mit dem Bundestrojaner gegen Anschläge mit schmutzigen Bomben" (16.09.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/96055 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/96055)
Title: [Visa-Informationssystem (VIS)... (Notiz, EU, Frattini)]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 02, 2007, 12:28:15 PM
Quote[...] Als europäische Datenbanken wie das Visa-Informationssystem (VIS) oder die Fingerabdruck-Kartei für Asylbewerber einst beschlossen wurden, sollten die dort gesammelten Angaben ausschließlich für den jeweiligen Zweck genutzt werden. Nun will Frattini sämtliche Sammlungen vernetzen. "Die Idee dabei ist, alle Hilfsmittel zusammenzuführen und die vorhandenen Technologien besser zu nutzen", erklärte der Kommissar.

Schäuble fordert das schon lange. Und sein luxemburgischer Amtskollege Luc Frieden verlangte in Lissabon ausdrücklich, dass die Polizei mehr Zugriff auf "Datenbanken im Bereich der Immigration" bekommt. Der Ratsvorsitzende Pereira nennt illegale Einwanderung, Menschenhandel und Terrorismus ebenfalls in einem Atemzug, wenn er für ein integriertes Grenzmanagement wirbt.

Dabei hatte ein niederländischer Expertenausschuss den zuständigen Kommissar Frattini bereits Mitte September schriftlich gemahnt: Die EU dürfe bei ihren Entscheidungen auf diesem Gebiet nicht von der Annahme ausgehen, "dass Einwanderer in der EU wie mutmaßliche Terroristen zu behandeln" seien. "Eine solche Politik würde gegen das allgemeine EU-Prinzip der Gleichheit und Nicht-Diskriminierung verstoßen", schrieben die Fachleute zu ihrer Stellungnahme zur Datenbank mit den Fingerabdrücken von Asylsuchenden.

Selbst der Direktor der europäischen Polizeibehörde Europol, Max- Peter Ratzel, bleibt bei Datenbanken mit Fingerabdrücken und anderen biometrischen Daten vorsichtig. Zu ihrer Nutzung seien Schutzklauseln nötig, warnte Ratzel in Lissabon: "Dann muss man abwägen zwischen dem Zugewinn an Sicherheit und dem Schutz der Privatsphäre." Meist sei ein direkter Zugriff der Fahnder auf alle Daten gar nicht nötig, eine zentrale Anfragestelle reiche.

Abgeordnete des Europa-Parlaments haben schon wiederholt vor einer Aufweichung des Datenschutzes gewarnt. Aber solange kein neuer EU-Vertrag in Kraft getreten ist, können die Innenminister allein über die polizeiliche Zusammenarbeit entscheiden. Sie müssen sich nur einig sein. Hegt jemand allzu große Bedenken, antwortet der Ratsvorsitzende Pereira ohne eine Miene zu verziehen: "Wir dürfen die terroristische Gefahr nicht unterschätzen." (Roland Siegloff, dpa)

Quote1. Oktober 2007 19:38
"Es muss auch Grenzen für die Freiheit geben"
steno (mehr als 1000 Beiträge seit 12.12.06)


DEN lass' ich mir einrahmen.

Quote1. Oktober 2007 20:00
Natürlich gibt es sinnvolle Grenzen für die Freiheit
j169 (5 Beiträge seit 15.08.07)

Die Freiheit eines jeden hat als logische Grenzen die Freiheit der
anderen.
- Alphonse Karr


Quote1. Oktober 2007 21:31
Zum Thema in der Tagesschau
garnix (49 Beiträge seit 22.02.03)

Hallo
gerade zum Thema in der Tagesschau gelesen..

Frattini will zugleich auch eine Art elektronisches Reisedokument für
"vertrauenswürdige Reisende" schaffen, um die Kontrollen für diese
Gruppe zu verkürzen.
und das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen...
[...]

Quote1. Oktober 2007 22:29
Re: Zum Thema in der Tagesschau
Captain Data (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.03)

"Vertrauenswürdige Reisende" erinnert mich irgendwie an "Trusted
Computing".

Das Vertrauen liegt nicht beim Nutzer sondern beim Kontrolleur.
Schöne neue Welt. Wenns zu ungemütlich wird und die ganze Sache
festgefahren ist, geb ich meinen First Life Account ab - sollte es
keine andere Möglichkeit mehr geben, die Situation zu ändern oder zu
fliehen.


Quote1. Oktober 2007 23:03
Die totale Überwachung ...
Bodo Riffer (260 Beiträge seit 09.06.01)

... kommt eh zu spät, weil an den Folgen des Klimawandels mehr
Menschen sterben werden und dieser immer unverleugnebarer vor den
Augen steht als jeder noch so spektakuläre Terror-Anschlag.

Soll Schäuble doch die Leute überwachen. Die Natur kann er damit auch
nicht aufhalten. Das alles ist doch nur noch wildes herumpaniken um
von den eigentlichen Problemen abzulenken.

Darauf noch einen mit endlichen Resourcen erstellten Kakao aus der
Mehrkomponenten Tetra-Verpackung... Prost!

Quote2. Oktober 2007 0:03
1.10.2007: In England ist das Zeitalter des Vergessen muessens angebrochen!
opensky, peter schlegel, peter@opensky.cc (mehr als 1000 Beiträge seit 27.08.05)

Einem Link von "wasted" folgend bin ich auf folgendes gestossen:

Security Research, Computer Laboratory, University of Cambridge:
http://www.lightbluetouchpaper.org/2007/09/30/time-to-forget/

Time_to_forget?

Ab heute drohen den Buergern Grossbritaniens Strafen, wenn sie
Passwoerter nicht herausruecken!

Ich bin der Meinung, dass man sich (immer noch) nicht selber belasten
muss und dass einem aus der Inanspruchnahme dieses Rechts kein
Nachteil erwachsen darf.

Zudem ist Vergesslichkeit nicht strafbar (fragen Sie Ihren
Innenminister nach dem Verbleib der von einem Waffenhaendler
erhaltenen Parteispende)!

peter/opensky.cc 

Quote2. Oktober 2007 7:20
Das wäre dann auch gleich der richtige Zeitpunkt
Tunnelblick (239 Beiträge seit 11.05.06)

um die gute alte Folter wieder einzuführen!

[...]

Quote2. Oktober 2007 8:37
Re: Folter findet nicht statt
opensky, peter schlegel, peter@opensky.cc (mehr als 1000 Beiträge seit 27.08.05)

Folter ist genauso *inexistent* wie das das

*inexistente Geheimdienst-Netzwerk KILOWATT*

Zumindest sind alle Quellen aus dem Internet verschwunden (worden) -
bis auf eine.

Gruss Peter

Quote2. Oktober 2007 7:39
Re: 1.10.2007: In England ist das Zeitalter des Vergessen muessens angebrochen!
streaming (634 Beiträge seit 12.09.05)

Hallo Peter :)

Vor allem der Sinn ist doch völlig "unsichtbar" bei der Aktion. Ist
der Inhalt "schlimmer" wie die Strafe bei nicht herausgeben, dann
bekommt man die Strafe für das nicht herausgeben? Und.... was nutzt
das denn bei "Fällen welche die nationale Sicherheit betreffen"? (if
the case relates to "national security")

"Wir können Ihnen zwar nichts nachweisen aber wir verknacken sie
trotzdem". Nette Regelung. Zur Erinnerung - Im Rechtstaat gilt: "Im
Zweifel für den Angeklagten".

Grüße
ALOA

Quote2. Oktober 2007 8:54
"Wir brauchen ständig neue Maßnahmen."
Attoparsec (mehr als 1000 Beiträge seit 12.11.03)

Stimmt!

Und zwar gegen einen ausufernden, alles erdrückenden
Überwachungsstaat.


Aus: ""Ist das heute die Geburtsstunde von Big Brother EU?"" (01.10.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/96826 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/96826)

Title: [Muslime in einer Datenbank erfassen... (Notiz, Los Angeles)]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 10, 2007, 11:41:37 AM
Quote[...] Der Leiter der Anti-Terrorismus-Abteilung beim Los Angeles Police Department (LAPD), Michael P. Downing, hat ein Programm zur Erfassung von muslimischen Gruppierungen in der zweitgrößten Stadt der USA gestartet. Ziel sei der Schutz von friedlich in Los Angeles lebenden Gemeinschaften vor radikal-islamistischen Gruppen, begründet Downing den Schritt. "Wir wollen wissen, wo in Los Angeles die Pakistani, Iraner und Tschetschenen sind, damit wir diese Gemeinschaften auch erreichen können", zitiert die LA Times den stellvertretenden Chef des LAPD.

Im Visier hat Downing vor allem "geschlossene Gruppierungen, die anfällig für Radikalisierung sind". Diese Enklaven müssten nach Ansicht des Terrorismus-Experten wieder in die Struktur einer größeren Gesellschaft zurückgeführt werden, "bevor sie sich ganz isolieren". Damit dies gelinge, "müssen wir in die Häuser, Nachbarschaften, Moscheen, Geschäfte und die Namen der Leute feststellen". Den Aufbau der Datenbank soll das "Center for Risk and Economic Analysis of Terrorism Events" der University of Southern California (USC) in Los Angeles übernehmen.

Von Bürgerrechtsgruppierungen wie der American Civil Liberties Union (ACLU) wurde die LAPD-Initiative mit "tiefster Beunruhigung" aufgenommen. Die geplante Erfassung muslimischer Gemeinschaften basiere offenbar auf der falschen Annahme, dass Muslime eher zu Gewalttaten neigen würden als Angehörige anderer Glaubensgemeinschaften. "Das ist nichts weniger als Rassen-Profiling", verdeutlichte die ACLU-Vorsitzende Ramona Ripston, die zudem enge Parallelen zur Kommunisten-Verfolgung in der McCarthy-Ära sieht.

Während Downing erklärte, das umstrittene Programm sei vom US-amerikanischen Muslim Public Affairs Council (MPAC) bereits "im Prinzip" gut geheißen worden, sprach sich der Islamic Shura Council of Southern California gegenüber der LA Times scharf dagegen aus. "Die Aktion gründet auf der Einbildung, es gäbe einen einheitlichen muslimischen Terrorismus", sagte dessen Sprecher Shakeel Syed. "Selbstverständlich lehnen wir diesen Plan in jeder Hinsicht ab." (pmz/c't)


Quote9. November 2007 18:08
Risikogruppen identifizieren und lokalisieren
Kommando Abdul Rahman, Alexander Vogt (mehr als 1000 Beiträge seit 23.03.06)

Es ist eben so, dass bestimmte Gruppen von Menschen bestimmte
Probleme haben.
Ein Seniorenheim ist auch nicht für Kinder, sondern eben für alte
Menschen. Und ein Drogenbüro, in dem sich Abhängige ihre Spritzen
setzen können, baut man nicht im Villenvorort, weil da die Junkies
einen zu weiten Weg hätten, sondern zentral dort, wo die sich
aufhalten.

Und wenn man Muslimen bei ihren Problemen helfen will, dann muss man
eben auch feststellen, wo die sich aufhalten. Das ist völlig
natürlich. Das ist keine Diskriminierung, sondern eine Optimierung
der staatlichen Fürsorge.

Quote9. November 2007 18:14
Polizei von Hamburg will Juden in Kartei erfassen
will auch mal posten (444 Beiträge seit 15.11.04)

So oder so ähnlich könnte es 1933 in der Zeitung gestanden haben.

Solche wie die im Artikel genannten Gründe wurden damals am Anfang
sicher auch genannt, damit sich keiner beschwert hat, bis es dann zu
spät war.

Quote9. November 2007 18:15
Sie haben doch Recht!...
humpflsen (216 Beiträge seit 05.10.02)

aber aus lauter Politcal Correctnes und nicht geschehener
Vergangenheitsbewältigung geht sowas in Deutschland nicht. Dabei
Sprechen die Kriminalitätsstatistiken eine deutliche Sprache.
Warum sollte Opa Müller überwacht oder am Flughafen untersucht
werden? Man könnte den ganzen Überwachungswahn wesentlich effizienter
organisieren. Aber immer schön die Nazi-Keule rausholen...


Quote9. November 2007 18:28
Das ist ja allerübelst...
fr.osch (121 Beiträge seit 25.01.00)

> müssen wir in die Häuser, Nachbarschaften, Moscheen,
> Geschäfte und die Namen der Leute feststellen

Aha. Wer entscheidet denn, wer anfällig ist? Was passiert mit denen?
Werden die dann durch "Gefährderansprache" sensibilisiert? Geht man
zu denen hin und nervt die: "Hör mal, du potentieller Terrorist..."?
Wann hört das auf? Muss der Betroffene dann beweisen, dass er jetzt
mal richtig gewaltfrei ist? Was wird als Verdachtsmoment angesehen,
was als Gegenbeweis?

Wie geschieht die "Rückführung" in die größeren Gemeinschaften? Wer
prüft und zertifiziert das? Nach welchen Kriterien? Welche
Gemeinschaften sind große genug? Wollen diese großen die kleinen
überhaupt aufnehmen? Ab wann gilt das als gelungen? Wie unterscheidet
man Alibi-Aktionen von echtem Gesinnungswandel? Wie findet man die
Gesinnung überhaupt raus? Ach ja, die Religion reicht...

Uiuiui, bin ich froh, dass ich nicht in den USA lebe... wer da einmal
in der Mühle drin ist, kommt nimmer raus (siehe No-Fly-Listen).

Das sind unausgegorene Sachen, die da umgesetzt werden, purer
Aktionismus ohne auch nur den Ansatz eines Konzeptes! Aber Sicherheit
geht ja über alles...

"Sicherheit - über alles" würden die Dead Kennedys heute singen...

Weiter so!
    fr.osch

Quote9. November 2007 20:39
Sollten wir auch machen
sicherheitspatch (mehr als 1000 Beiträge seit 10.11.03)

Und zwar alle Rollstuhlfahrer ab 45.
... Sie könnten ja verfassungsfeindliche Absichten haben...

Manchmal kann ich wirklich nur noch mit dem Kopf schütteln.
Zwar tangiert es mich nur peripher was die Amis machen, das wirklich
Schlimme ist aber das dann immer irgendein Weichkopf in D auf die
Idee kommt das nachzumachen.

*kopfschüttelnd*
patch

Quote10. November 2007 2:07
Kommentare fallen aus wie bei einer solchen Meldung zu erwarten war
forestwalker (15 Beiträge seit 01.04.07)

Ob diese Maßnahmen jetzt im Einzelnen sinnvoll sind oder nicht, ob
sie jetzt aus bürgerrechtlicher Sicht bedenklich sind oder nicht -
was mir als Europäer sehr viel mehr Sorgen bereitet sind diese
Affekte, die jede G.W.Bush-betreffende Meldung hierzulande
hervorruft. Das hat inzwischen psychotische Formen an.

In Großbritannien ist man nach den jüngsten Erfahrungen mit dem
"Homegrown Terrorism" und hochorganisierten, mitgliederstarken
Islamistennetzen mit zehntausenden von gewaltbereiten Mitgliedern in
zahllosen Einzelzellen doch etwas nachdenklicher geworden. Man hat
dort bei Razzien Sachen gefunden, die über das Gefahrenpotential
keinen Zweifel lassen.

Genau diese heimischen Terrorschnittstellen will man in Amiland wohl
verhindern. Ich denke, dieses Anliegen ist berechtigt und
nachvollziehbar. Ob die Mittel nun die richtigen sind? Seien wir doch
mal ehrlich - könnten die Amis denn überhaupt irgend etwas machen,
das uns passt? Wäre das theoretisch möglich?

Wenn es nach uns hier in Deutschland ginge, dann wären Mullah Omar
und Bin Laden in Afghanistan immer noch an der Macht. Bis zum
jüngsten Tage. Inschallah.

Quote10. November 2007 8:23
Ich bin Moslem!
die wilde sau reloaded (45 Beiträge seit 24.10.07)

Ich bin auch Buddhist, Zoroastrier, Sikh, Jude, Hindu, Bahai, Christ
und Sabbäer

Jedenfalls in der Hinsicht als daß ich die allen "großen", d.h.
kulturstiftenden und -begleitenden Religionen im wesentlichen
gemeinsamen moralischen Grundsätze respektiere.

Über die weitergehende Interpretation derselben in den diversen
"Glaubensrichtungen" kann man ja durchaus geteilter Meinung sein.

Quote10. November 2007 10:14
Quo vadis Germania...
palimach (4 Beiträge seit 03.08.07)

Es war abzusehen, dass jetzt tüchtig über die USA gelästert wird. In
diesem Forum ist man sich dies ja gewöhnt. Was mich ein wenig nervt
bei all den Kommentaren hier ist die einseitige Betrachtungsweise der
Gefahr in der wir heute leben. Seit mal ehrlich Leute, wenn ihr die
Wahl hättet, möchtet ihr lieber im kapitalistischen
Ueberwachungsstaat USA unter Gerorge Bush oder in einem "friedlichen"
Gottestaat unter Mullah Omar leben? Nach 2 verloren Weltkriegen und
jeder Menge Demütigungen sind die Deutschen mittlerweile zu einer
sozialromanischen harmoniesüchtigen Pazifistenhardcoregeneration
verkommen, welche, bedingt durch eine Mischung von degenerierter
Lebensweise und schlechtem Gewissen, sich nicht leisen kann/will,
kritische Aeusserungen über den Islam (oder Isreal) vorzubringen, da
sie fürchen muss, sofort mit dem Moralknüpel der Geschichte
niedergemacht zu werden. Man könnte sagen: von Saulus zu Paulus. Ich
bin sicher die Quittung für diese Ueberheblichkeit und Blidheit wird
früher oder später folgen. Spätestens wenn ein paar Islamisten in
Köln den Dom in die Luft jagen, werden die Pseudomoralisten hier im
Form auf die Welt kommen. Man kann Deutschland nur noch bemitleiden -
ach so ja, das tut ihr ja gerne selber zur genüge.

Ein Schweizer

Quote10. November 2007 10:30
Re: Quo vadis Germania...
Lorenzo (86 Beiträge seit 19.06.00)

Dann kauf doch kein Öl mehr von den Arabern und schieb deinen Benz.

Quote10. November 2007 10:38
Re: Quo vadis Germania...
Finesse (mehr als 1000 Beiträge seit 13.04.01)

palimach schrieb am 10. November 2007 10:14

> Seit mal ehrlich Leute, wenn ihr die
> Wahl hättet, möchtet ihr lieber im kapitalistischen
> Ueberwachungsstaat USA unter Gerorge Bush oder in einem "friedlichen"
> Gottestaat unter Mullah Omar leben?

Ich möchte weder das eine noch das andere - und Fanatiker wie Du sind
es, die uns einreden wollen man hätte nur die Wahl zwischen diesen
beiden.

[...]





Aus: "Polizei von Los Angeles will Muslime in Datenbank erfassen" (09.11.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/98754 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/98754)

-.-

D to build data on Muslim areas" - Anti-terrorism unit wants to identify sites 'at risk' for extremism.
By Richard Winton, Jean-Paul Renaud and Paul Pringle, Los Angeles Times Staff Writers (November 9, 2007)
http://www.latimes.com/news/local/la-me-lapd9nov09,0,1646403.story?coll=la-home-center (http://www.latimes.com/news/local/la-me-lapd9nov09,0,1646403.story?coll=la-home-center)


Title: [Wir sind ein weltoffenes Land, aber... (Notiz, Visa-Warndateien)]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 20, 2007, 10:44:16 AM
Quote[...] Über die Einrichtung von Visa-Warndateien wird schon seit über zehn Jahren diskutiert.


Aus: "Hintergrund "Visa-Warndatei": Ein alter Wunsch der CDU" (BERLIN taz, 18.11.2007)
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/ein-alter-plan-der-cdu/?src=MT&cHash=70bd92a51f (http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/ein-alter-plan-der-cdu/?src=MT&cHash=70bd92a51f)

-.-

Quote[...] Wer einen visumpflichtigen Ausländer nach Deutschland einlädt, soll künftig in einer speziellen Datei gespeichert werden. Darauf haben sich das von der CDU geführte Innenministerium und das von der SPD geführte Auswärtige Amt verständigt, berichtet der sozialdemokratische Innenpolitiker Michael Hartmann. "Wir sind ein weltoffenes Land, aber wir müssen auch den Visamissbrauch durch Schleuser und Menschenhändler verhindern", sagte er der taz.

Aus den meisten Ländern der Welt kann man nur mit einem Visum nach Deutschland einreisen. Das Visum wird beim deutschen Konsulat oder der deutschen Botschaft im Heimatland beantragt. Zur Vermeidung illegaler Einwanderung wird dort bereits der Reisezweck und die "Rückkehrbereitschaft" geprüft. Wer angibt, einen Besuch oder eine Geschäftsreise zu machen, muss jetzt schon den Einlader benennen, damit dieser überprüft werden kann.

Die neue Einlader-Datei soll vor allem Viel-Einlader identifizieren, weil davon ausgegangen wird, dass Schleuser immer wieder mit den gleichen Personen zusammenarbeiten. Vor allem deutsche Auslandsvertretungen sollen auf die Datei zugreifen können.

Allerdings sollen mehrfache Einladungen nicht automatisch zur Ablehnung des Visumantrags führen. "Da wird dann geschaut, ob bisher alles korrekt abgelaufen ist, ob zum Beispiel die Eingeladenen auch wieder ausgereist sind", erläutert Hartmann. "Die rote Warnleuchte geht bei der Botschaft im Ausland an." Für die nähere Überprüfung seien dann die Ausländerbehörden vor Ort zuständig.

[...] Um herauszufinden, wer überhaupt ein Viel-Einlader ist, muss jedoch zunächst jede Einladung gespeichert werden. Diskutiert wird im Moment folgendes Modell: Erst wenn jemand binnen zwei Jahren mindestens fünf visarelevante Einladungen ausspricht, wird er offen in der Viel-Einlader-Datei gespeichert, bis dahin ist die Speicherung verdeckt, kann also bei Abfragen noch nicht gelesen werden.

Bedenken gegen dieses Modell hat vor allem der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Seine Mitarbeiter kritisierten in einer Verhandlungsrunde am Freitag, dass es unverhältnismäßig sei, jeden Einlader "anlasslos" zu speichern. Womöglich sei eine Viel-Einlader-Datei daher verfassungswidrig. Auch das Justizministerium hat wohl ähnliche Sorgen.

Von Abgeordneten der CDU/CSU wird dem entgegengehalten, dass auch die Speicherung eines Autokennzeichens beim Kraftfahrtbundesamt "anlasslos" sei. "Mit der bloßen Speicherung ist ja kein Unwerturteil verbunden", heißt es aus Verhandlungskreisen. In rund zwei Wochen sollen die Verhandlungen fortgesetzt werden.

Diskussionsbedarf gibt es auch noch bei der Bewertung von Gruppeneinladungen, wenn zum Beispiel der Vorsitzende des Musikvereins einen Chor aus der weißrussischen Partnerstadt einlädt. Gilt er dann schon als Viel-Einlader, weil der Chor aus 30 Personen besteht? Oder ist dies nur eine einzige Einladung?

Die Einlader-Datei dient zwar in erster Linie der Kontrolle der Einwanderung. Aber auch Polizeibehörden und Geheimdienste werden voraussichtlich Zugriff erhalten.


Aus: "Datensammelei gegen Visa-Missbrauch: Wer einlädt, wird überwacht" (18.11.2007)
Quelle: http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/wer-einlaedt-wird-ueberwacht/?src=SZ&cHash=4b1c62203b (http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/wer-einlaedt-wird-ueberwacht/?src=SZ&cHash=4b1c62203b)

Title: [Sicherer durch Chipkartentechnologie und biometrische Merkmale... ]
Post by: lemonhorse on November 24, 2007, 09:58:37 PM
Quote

Pressemitteilung vom 12.11.2007 | 12:51 Giesecke & Devrient



Europäischer Aufenthaltstitel wird sicherer durch Chipkartentechnologie und biometrische Merkmale

Giesecke & Devrient (G&D) stellt elektronische EU-Aufenthaltskarte mit  biometrischen Merkmalen vor

Ab 2010 sollen EU-Mitgliedsstaaten die neuen einheitlichen Aufenthaltstitel verwenden

Karte bietet Online-Authentisierungsmöglichkeiten für e-Government-Dienste

München, Paris, 12. November 2007 - Mit einer noch für 2007 geplanten Verordnung möchte die Europäische Union die sogenannten Aufenthaltstitel harmonisieren, die die 27 EU-Mitgliedsstaaten Angehörigen von Drittstaaten erteilen. Ziel der Harmonisierung ist es, die Sicherheit der Dokumente zu erhöhen und die Verifizierung der Aufenthaltstitel zu vereinfachen. Der neue EU-Aufenthaltstitel wird voraussichtlich ein Chipkarten-basiertes Dokument sein, das biometrische Merkmale sicher speichert.  Giesecke & Devrient (G&D), weltweit führender Anbieter von Chipkarten und Ausweisdokumenten, stellt jetzt auf der CarteS 2007 eine elektronische Aufenthaltskarte vor, die Daten sowohl kontaktlos, als auch kontaktbehaftet übertragen kann.

,,Erneut stellen wir mit der elektronischen Aufenthaltskarte unsere führende Rolle als Anbieter von chipbasierten Identifikationsdokumenten und beim Sicherheitsdruck unter Beweis. Mit unserer in Paris präsentierten Aufenthaltskarte zeigen wir schon heute, dass wir alle Anforderungen der EU-Kommission mit unseren Lösungen abdecken können", kündigt Hans Wolfgang Kunz, Geschäftsführer des Bereichs Government Solutions bei G&D, an.

Bis 2008 soll eine technische Spezifikation vorliegen, die die Kompatibilität aller EU-weiten elektronischen Aufenthaltskarten gewährleistet. Innerhalb von zwei Jahren nach Vorlage der Spezifikation wird der neue EU-Aufenthaltstitel dann in allen Mitgliedsstaaten eingeführt. Die Spezifikation wird zwei biometrische Identifikatoren - das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke - vorgeben. Die Daten werden auf dem Chip der elektronischen Aufenthaltskarte verschlüsselt gespeichert und können entweder über die Kontakte auf der Chipoberfläche, oder kontaktlos übertragen werden. Auf dem Chip können je nach länderspezifischem Bedarf weitere Anwendungen liegen. So beinhaltet die von G&D auf der CarteS vorgestellte elektronische Aufenthaltskarte auch alle e-Government Funktionen der künftigen Europäischen Bürgerkarte (ECC), Damit können die Karteninhaber beispielsweise elektronische Behördendienste nutzen oder sich beim Online-Einkauf und für andere Internet-Services eindeutig authentisieren.

Der ab 2010 vorgeschriebene Aufenthaltstitel gilt für eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis und einen Sichtvermerk (Visum). Schätzungsweise 20 Millionen Menschen benötigen innerhalb der EU einen solchen Aufenthaltstitel. Die neue elektronische Aufenthaltskarte wird den bisherigen Aufkleber ersetzen, der den gewachsenen Sicherheitsansprüchen nicht mehr genügt.


Über Giesecke & Devrient:
Giesecke & Devrient (G&D) ist Technologieführer bei Smart Cards und Anbieter chipkartenbasierter Lösungen für die Bereiche Telekommunikation, elektronischer Zahlungsverkehr, Gesundheit, Identifizierung, Transport sowie IT-Sicherheit (PKI). G&D ist zudem führend in der Herstellung von Banknoten und Sicherheitsdokumenten sowie in der Banknotenbearbeitung. Die G&D Gruppe mit Sitz in München hat Tochterunternehmen und Joint Ventures in der ganzen Welt. Im Geschäftsjahr 2006 beschäftigte das Unternehmen rund 8.300 Mitarbeiter und erwirtschaftete einen Umsatz von 1,3 Milliarden Euro.

Weitere Informationen finden Sie unter www.gi-de.com


Aus: "Pressemitteilung vom 12.11.2007 | 12:51, Giesecke & Devrient"
Quelle: http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?pfach=1&n_firmanr_=141&sector=pm&detail=1&r=303193&sid=&aktion=jour_pm&quelle=0&profisuche=1 (http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?pfach=1&n_firmanr_=141&sector=pm&detail=1&r=303193&sid=&aktion=jour_pm&quelle=0&profisuche=1)



Title: [Lebenslange GPS-Überwachung von Sexualstraftätern kaum... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 28, 2007, 09:16:58 AM
Quote[...] Vor fast genau einem Jahr stimmten die Bürger Kaliforniens mit großer Mehrheit einem Gesetzesvorschlag zu, der vorsah, dass verurteilte Sexualstraftäter künftig für den Rest ihres Lebens per Satellitennavigation überwacht werden. Die Maßnahme sollte insbesondere Straftaten gegenüber Minderjährigen verhindern helfen. Dazu wurde im Rahmen der sogenannten Provision 83 (auch als Jessica's Law bekannt) unter anderem festgelegt, dass Sexualstraftätern ein Wohnsitz im Radius von 600 Metern um Schulen oder Parkanlagen untersagt ist.

Obwohl Provision 83 keine Angaben darüber enthielt, welche Behörde die in Frage kommenden Personen überwachen und wer für die Kosten aufkommen soll, stimmten 70 Prozent der Kalifornier für den Vorschlag. Doch nun erklären selbst die Initiatoren des Gesetzes, dass eine Überwachung per GPS (Global Positioning System) kaum durchführbar, wenig praktikabel und zudem sehr teuer sei. Streit gibt es offenbar vor allem darüber, wer die Ressourcen und geschätzten 500 Millionen US-Dollar aufbringen soll, die pro Jahr für die Überwachung von mehreren zehntausend Sexualstraftätern benötigt werden.

"Mir ist keine Behörde bekannt, die in der Lage wäre, die Aufenthaltsorte so vieler Personen rund um die Uhr und in Echtzeit zu verfolgen und aufzuzeichnen", erklärte der Vorsitzende der California Police Chiefs Association (CPCA), Richard Word, gegenüber der LA Times. Offenbar dämmert den Juristen inzwischen auch, dass sich allein mit dem Anzeigen eines Standorts kaum ein Verbrechen verhindern lässt – erst nach Bekanntwerden einer Straftat ließe sich gegebenenfalls ermitteln, ob ein GPS-Überwachter in der Nähe des Tatorts war.

Die stellvertretende Justizministerin Kaliforniens, Janet Gaard, sieht die Zeit gar schon reif für eine Entschuldigung. "Wir haben die Möglichkeit, den Bürgern zu sagen, dass wir hier möglicherweise einen Fehler gemacht haben." Juristisch nicht tragfähig ist beispielsweise die Vorgabe, verurteilte Sexualstraftäter auch nach Ende ihrer Bewährungszeit elektronisch zu überwachen, da diese nicht gezwungen werden können, die Systeme mit GPS-Empfangsmodul und Mobilfunksender auch weiterhin am Körper zu tragen. Strafen für ein Entfernen des Equipments gibt es nicht.

Das für den Strafvollzug in Kalifornien zuständige "State Correction Department" testet die GPS-Überwachung unterdessen weiterhin an Verurteilten, die unter Bewährung stehen. Behördenangaben zufolge verlassen jeden Monat zwischen 500 und 700 Sexualstraftäter die kalifornischen Gefängnisse. Die Kosten pro Täter und Tag sollen sich auf etwa 33 US-Dollar belaufen. Auf einer Basis von 2.000 bereits getrackten Personen würden nach einem Jahr bereits Kosten von rund 74 Millionen US-Dollar nur für die GPS-Überwachung entstehen. (pmz/c't)


Aus: "Kalifornien: Lebenslange GPS-Überwachung von Sexualstraftätern kaum durchsetzbar" (27.11.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/99631 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/99631)

Title: [Der Zeitplan für den Übergang... (Notiz, SIS I, SIS II )]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 10, 2007, 10:36:08 AM
Quote[...] Im Übereinkommen von Schengen, besser bekannt als Schengener Abkommen, vereinbarten mehrere europäische Staaten, auf Kontrollen des Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen zu verzichten. Das Abkommen ist nach dem luxemburgischen Moselort Schengen benannt, wo es 1985 unterzeichnet wurde.

Das Schengener Abkommen wird inzwischen in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU), welche bereits vor 2004 Mitglied waren, angewandt, mit Ausnahme Irlands und des Vereinigten Königreichs. Ab dem 21. Dezember 2007 wird das Schengener Abkommen in allen EU-Ländern mit Ausnahme Bulgariens, Irlands, Rumäniens, des Vereinigten Königreichs und Zyperns angewandt werden. Als Nicht-EU-Staaten nehmen zusätzlich Island und Norwegen teil. Die Schweiz als weiteres Nicht-EU-Mitglied zieht voraussichtlich im November 2008 nach.

[...] Während innerhalb des Schengen-Gebiets die Grenzkontrollen weggefallen sind, wird an den Außengrenzen zu Drittstaaten genau kontrolliert. Dazu wurde ein elektronischer Fahndungsverbund (das Schengener Informationssystem) geschaffen. An den Flughäfen gibt es getrennte Abfertigungen für Bürger der Europäischen Union und der assoziierten Schengen-Staaten (Norwegen und Island) und für Reisende aus Drittstaaten. Ist ein sogenanntes Schengen-Visum[1] von einem Mitgliedsland erteilt worden, besteht Reisefreiheit und Aufenthaltserlaubnis in allen Schengen-Staaten.

In allen Schengen-Ländern erfolgen verschärfte innerstaatliche Zoll- und Polizeikontrollen. Sie werden durch die länderspezifischen Behörden wahrgenommen, z. B. in Deutschland durch die Bundespolizei und den Zoll. Das Schengen-System beinhaltet u. a. Aufenthaltsverbote für den gesamten Schengen-Raum. Daher kann an jedem Punkt der Schengen-Außengrenze die Einreise verweigert werden, wenn kein Schengen-Visum vorhanden ist oder anderweitige Gründe gegen eine Einreise- und/oder Aufenthaltsgewährung sprechen.


Aus: "Schengener Abkommen" (12/2007)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Abkommen (http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Abkommen)

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Quote[...] Am 21. Dezember treten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Slowenien und Malta dem Schengen-Raum bei. Drei Tage vor Weihnachten werden vorerst die Kontrollen an den Land- und Seegrenzen aufgehoben, am 30. März folgen die Flughäfen. Die EU-Innenminister und der gemischte Schengen-Ausschuss haben dies gestern formell beschlossen.

Hanspeter Mock, Geschäftsträger der Schweizer EU-Mission, äusserte sich erfreut: «Das ist eine gute Nachricht.» Die Schweiz beabsichtigt nach wie vor, am 1. November dem Schengen-Raum beizutreten. Die Kontrollen an den Landgrenzen und an den Flughäfen würden gleichzeitig aufgehoben. Allerdings steht noch die Ratifikation des Abkommens in Tschechien, Griechenland und Belgien aus. Mock zeigte sich aber zuversichtlich, dass die fehlenden Ratifikationen bald vorliegen. Insbesondere hat die belgische Übergangsregierung kürzlich mehr Kompetenzen erhalten, die ihr erlauben, das Schweizer Schengen-Abkommen zu ratifizieren. Falls bis Ende Januar alle Ratifikationen erfolgen, könnte die EU Anfang März ihre Evaluation der Schweizer Schengen-Tauglichkeit beginnen. Diese sollte bis im Oktober abgeschlossen sein.

Ein zusätzliches Problem ist die Euro 08; während sechs Wochen können die Systeme nicht getestet werden. Mock räumte ein, dass der Zeitplan sehr eng ist. Er lobte jedoch die portugiesische EU-Präsidentschaft: «Portugal war äusserst kooperativ und hat die Schweiz bei ihrer Annäherung an Schengen unterstützt.» Auch die kommende slowenische Präsidentschaft habe bereits alle Vorbereitungen für den Schweizer Schengen-Beitritt angepackt, soweit dies ohne abgeschlossenes Ratifikationsverfahren möglich sei. Der Zeitplan für die Evaluation liege bereits vor.

Auch der Zeitplan für den Übergang vom Schengener Informationssystem (SIS) I zum Nachfolgesystem SIS II ist knapp bemessen. Die Zeitreserven seien aufgebraucht, sagte EU-Justizkommissar Franco Frattini. Mock schloss nicht aus, dass es zu Verzögerungen kommen könnte. Die Schengen-Staaten müssen im kommenden Februar entscheiden, ob im Dezember 2008 alle Mitglieder en bloc zu SIS II wechseln oder ob ein gestaffelter Übergang gewählt wird. Die Schweiz zieht Letzteres vor.


Aus: "Verzögerung wegen Euro 08?" - Schengen: Schweiz peilt weiterhin einen Beitritt per 1. November 2008 an
Die Schengen-Erweiterung ist beschlossene Sache. Die Schweiz beabsichtigt weiterhin, am 1. November 2008 Beizutreten. Die Euro 08 und drei ausstehende Ratifikationen könnten aber zu Verzögerungen führen. Von Daniel Saameli/Brüssel (07.12.2007)
Quelle: http://www.tagblatt.ch/index.php?artikelxml=1436192&ressort=tagblattheute/inland&jahr=2007&ressortcode=&ms= (http://www.tagblatt.ch/index.php?artikelxml=1436192&ressort=tagblattheute/inland&jahr=2007&ressortcode=&ms=)

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Quote[...] Mit der am 21. Dezember geplanten Erweiterung des Schengen-Raums um acht EU-Staaten in Mittel- und Osteuropa sowie Malta werden Reisenden an vielen Grenzen lange Wartezeiten und Kontrollen erspart. Dafür, dass von der neuen Freiheit nicht gar zu viele Kriminelle profitieren, soll das Schengener Informationssystems (SIS) sorgen. In dem in Straßburg stehenden Zentralcomputer werden Fahndungsdaten aus allen Schengenstaaten gespeichert. Voraussetzung für die Aufnahme der neuen Mitglieder war, dass sie die technischen Voraussetzungen für eine Teilnahme am SIS erfüllen.


Untergebracht ist die Mammut-Datenbank in einem mit hohen Stacheldrahtzäunen umgebenen und streng bewachten Gebäude am Straßburger Stadtrand. In dem Zentralcomputer sind rund 20 Millionen Daten aus den derzeit 15 Schengen-Ländern eingespeichert. Dreiviertel davon betreffen Dokumente, etwa abhanden gekommene Pässe, 13 Prozent gestohlene Autos. Personenbezogene Angaben, etwa zu mutmaßlichen Straftätern, machen mit rund 800.000 Einträgen fünf Prozent der Datensammlung aus. Gespeichert sind außerdem Angaben zu Waffen, für die sich die Polizei interessiert.

Das SIS mit seinen rund 60 Mitarbeitern ist mit den Polizeidiensten in den Schengen-Ländern verbunden. In Deutschland läuft der Austausch über das Bundeskriminalamt. Wird etwa irgendwo in Deutschland eine Bank überfallen, sendet die Polizei alle verfügbaren Angaben - etwa das Kennzeichen des Fluchtwagens oder die Nummer der geraubten Banknoten - an den Straßburger Zentralcomputer. Dieser leitet die Daten dann an alle anderen Schengen-Länder weiter. Polizisten im Schengen-Raum können, etwa bei Routinekontrollen, über ihre Computer beim SIS anfragen, ob eine bestimmte Person oder ein bestimmtes Auto dort registriert sind.

Täglich würden so über das SIS rund 20.000 Anfragen beziehungsweise Daten ausgetauscht, erläutert Bernard Kirch, der das Informationssystem seit Inkrafttreten des Schengen-Abkommens im Jahre 1995 leitet. Der Franzose rechnet damit, dass diese Zahl nach der bisher größten Erweiterung des Schengen-Raums deutlich ansteigen wird.

Weil der derzeitige Zentralrechner schon fast an den Grenzen seiner Kapazität angelangt ist, sollte eigentlich im März dieses Jahres ein neues System - genannt SIS 2 - in Betrieb genommen werden. Doch nach einer Reihe von Pannen wird der neue Zentralrechner nun voraussichtlich erst Ende kommenden Jahres einsatzbereit sein. Die technischen Probleme seien unterschätzt worden, erläutert Kirch.


Im SIS 2 sollen nämlich auch biometrische Daten - etwa Fingerabdrücke - und Fotos gespeichert werden. Nicht zuletzt deswegen hat das Europaparlament wiederholt vor einer Aushöhlung d[e]s Datenschutzes gewarnt und eine wirksame Kontrolle über das SIS gefordert.



Aus: "Grenzen in der EU fallen - endgültig" (06.12.2007)
Quelle: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/19/0,3672,7131251,00.html (http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/19/0,3672,7131251,00.html)

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Quote[...] dass von der neuen Freiheit nicht gar zu viele Kriminelle profitieren, soll das Schengener Informationssystems (SIS) sorgen. In dem in Straßburg stehenden Zentralcomputer werden Fahndungsdaten aus allen Schengenstaaten gespeichert. Voraussetzung für die Aufnahme der neuen Mitglieder war, dass sie die technischen Voraussetzungen für eine Teilnahme am SIS erfüllen.

Untergebracht ist die Mammut-Datenbank in einem mit hohen Stacheldrahtzäunen umgebenen und streng bewachten Gebäude am Straßburger Stadtrand. In dem Zentralcomputer sind rund 20 Millionen Daten aus den derzeit 15 Schengen-Ländern eingespeichert. Dreiviertel davon betreffen Dokumente, etwa abhanden gekommene Pässe, 13 Prozent gestohlene Autos. Personenbezogene Angaben, etwa zu mutmaßlichen Straftätern, machen mit rund 800.000 Einträgen fünf Prozent der Datensammlung aus. Gespeichert sind außerdem Angaben zu Waffen, für die sich die Polizei interessiert.

Das SIS mit seinen rund 60 Mitarbeitern ist mit den Polizeidiensten in den Schengen-Ländern verbunden. In Deutschland läuft der Austausch über das Bundeskriminalamt. Wird etwa irgendwo in Deutschland eine Bank überfallen, sendet die Polizei alle verfügbaren Angaben - etwa das Kennzeichen des Fluchtwagens oder die Nummer der geraubten Banknoten - an den Straßburger Zentralcomputer. Dieser leitet die Daten dann an alle anderen Schengen-Länder weiter. Polizisten im Schengen-Raum können, etwa bei Routinekontrollen, über ihre Computer beim SIS anfragen, ob eine bestimmte Person oder ein bestimmtes Auto dort registriert sind.

Täglich würden so über das SIS rund 20.000 Anfragen beziehungsweise Daten ausgetauscht, erläutert Bernard Kirch, der das Informationssystem seit Inkrafttreten des Schengen-Abkommens im Jahre 1995 leitet. Der Franzose rechnet damit, dass diese Zahl nach der bisher größten Erweiterung des Schengen-Raums deutlich ansteigen wird.

Weil der derzeitige Zentralrechner schon fast an den Grenzen seiner Kapazität angelangt ist, sollte eigentlich im März dieses Jahres ein neues System – genannt SIS 2 – in Betrieb genommen werden. Doch nach einer Reihe von Pannen wird der neue Zentralrechner nun voraussichtlich erst Ende kommenden Jahres einsatzbereit sein. Die technischen Probleme seien unterschätzt worden, erläutert Kirch. Im SIS 2 sollen nämlich auch biometrische Daten – etwa Fingerabdrücke – und Fotos gespeichert werden. Nicht zuletzt deswegen hat das Europaparlament wiederholt vor einer Aushöhlung des Datenschutzes gewarnt und eine wirksame Kontrolle über das SIS gefordert.

Quote
hjw meint:
06.12.2007, 14:03 Uhr
Eine wirklich gute Nachricht; wer Angst vor mehr Sicherheit hat, hat bestenfalls etwas zu verbergen oder ein Rad ab.


Aus: "Sicherheitssystem - Superrechner schützt Europa vor Kriminellen" (6. Dezember 2007)
Quelle: http://www.welt.de/politik/article1434821/Superrechner_schuetzt_Europa_vor_Kriminellen.html (http://www.welt.de/politik/article1434821/Superrechner_schuetzt_Europa_vor_Kriminellen.html)


Title: [Zentrale Sexualstraftäterdatei... (Notiz, BRD, HEADS)]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 07, 2008, 01:17:57 PM
Quote[...] Nach Bayern und Niedersachsen werden nun auch in Brandenburg einschlägig vorbestrafte Sexualstraftäter schärfer überwacht. Die brandenburgische Justizministerin Beate Blechinger (CDU) verkündete am Freitag, dass ihr Land am 1. Januar ein neues zentrales Computersystem eingerichtet hat. Darin werden Delinquenten erfasst, die zu Bewährungsstrafen verurteilt wurden oder bereits Gefängnisstrafen abgebüßt haben. Die Betroffenen sollen Polizei und Justiz dann künftig "einer besonderen Beurteilung" unterziehen. Wird hierbei eine besondere Rückfallgefahr festgestellt, erfolge eine "noch engere Begleitung des entlassenen Täters". Jeder wegen Sexualvergehen Verurteilte solle wissen: "In Brandenburg haben wir künftig ein besonderes Auge auf dich."

Brandenburg übernimmt auf der technischen Ebene die Software HEADS (Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter) aus Bayern, die auch für einen bundesweiten Ansatz im Gespräch ist. Dabei soll nicht zu sehr in die Privatsphäre der Betroffenen eingegriffen werden, da die eingespeisten Daten nur von einer Zentralstelle bei der Polizei abgerufen werden können. In Brandenburg handelt es sich dabei um eine gesonderte Einheit beim Landeskriminalamt (LKA) in Eberswalde. Sie soll nachgeordnete Polizeibehörden informieren, damit auf den Einzelfall abgestimmte Maßnahmen veranlasst und auf lokaler Ebene umgesetzt werden können.

Im Rahmen eines Tests werden zunächst 53 Fälle in die brandenburgische HEADS eingespeist, die im vorigen Halbjahr aus Justizvollzugsanstalten entlassen wurden. Auf der Liste von LKA-Direktor Dieter Büddefeld stehen für den Regulärbetrieb der Zentraldatei, der am 1. Juli starten soll, aber auch alle 254 Häftlinge, die derzeit in märkischen Gefängnissen und im Maßregelvollzug wegen Sexualdelikten einsitzen. Dazu kommen 145 "Altfälle", die in der Bewährungszeit unter "Führungsaufsicht" stehen. Die Rückfallquote schätzt Blechinger bei Sexualstraftätern im Bundesdurchschnitt auf 20 bis 30 Prozent. Bei bestimmten Gruppen wie Pädophilen liege sie sogar bei bis zu 80 Prozent. Auch bei jüngeren Kriminelle in diesem Bereich sei die Wiederholungsgefahr besonders groß.

Büddefeld betonte bei der Vorstellung der Datei, dass diese nichts mit der in den USA praktizierten und auch hierzulande vor allem von Unionspolitikern wiederholt geforderten Veröffentlichung der Wohnsitze von Sexualverbrechern im Internet zu tun habe. Es gehe allein um die Verbesserung der internen Kommunikation der Strafverfolgungsbehörden. Gespeichert werden in der Datei Lebensläufe, Urteile, Gutachten und Rückfallprognosen. Dazu kommen als biometrische Merkmale Fingerabdrücke und DNA-Proben, von denen sich die Polizei Hilfe bei der Aufklärung neuer Sexualstraftaten erhofft.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) begrüßte die Einführung von HEADS als "sinnvolles Puzzleteil zum Schutz der Bevölkerung vor tickenden Zeitbomben im Bereich der Sexualdelikte". Der BDK-Landesvorsitzender Wolfgang Bauch warnte zwar vor zu hohen Erwartungen. Zugleich sprach er sich aber dafür aus, die Datei in allen Bundesländern einzuführen und die Systeme zu vernetzen. Zudem forderte er zusätzliche Stellen in den Schutzbereichen. Die brandenburgische Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hatte dagegen im Projektstadium Bedenken gegen HEADS angemeldet. Es sei unklar, ob diese von der schwarz-roten Regierung berücksichtigt worden seien. Ihre Behörde sei erst nachträglich über die Inbetriebnahme der Datei informiert worden. (Stefan Krempl) / (anw/c't)



Aus: "Brandenburg richtet zentrale Sexualstraftäterdatei ein" (06.01.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/101341 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/101341)



Title: => [Fortress Europe... (Notizen)]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 09, 2008, 02:27:17 PM
=> Topic: [Fortress Europe... (Notizen)]
http://www.subfrequenz.net/forum/index.php/topic,137.0.html (http://www.subfrequenz.net/forum/index.php/topic,137.0.html)
Title: [Die "Intensivtäterdatei"... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 12, 2008, 02:46:35 PM
Quote[...] Berlin (dpa) - Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann von der CDU hält eine so genannte Intensivtäterdatei zur Erfassung jugendlicher Serienstraftäter in allen 16 Bundesländern für nötig. Wie er der Zeitung «Die Welt» sagte, sollte sie wie in Niedersachsen bei den Polizeidirektionen vor Ort geführt werden. Schünemann will dieses Konzept heute bei der Innenminister-Klausur der unionsregierten Länder in Wiesbaden einbringen.


Aus: "CDU-Minister will «Intensivtäterdatei» für junge Kriminelle" (11.01.2008)
Quelle: http://newsticker.welt.de/index.php?channel=new&module=dpa&id=16610442 (http://newsticker.welt.de/index.php?channel=new&module=dpa&id=16610442)

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Quote[...] Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hält eine so genannte Intensivtäterdatei zur Erfassung jugendlicher Serienstraftäter in allen 16 Bundesländern für nötig. In Niedersachsen sollte sie bei den Polizeidirektionen vor Ort geführt werden, sagte er der Zeitung Die Welt. In die Datei sollten sämtliche Entwicklungen eines Täters eingetragen werden, um sie auch Staatsanwaltschaften und Jugendämtern mitzuteilen, meint Schünemann. Er wolle dieses Konzept heute bei der Innenminister-Klausur der unionsregierten Länder in Wiesbaden einbringen.

In der Fernsehsendung NDR aktuell hatte Schünemann den Vorwurf zurückgewiesen, die Diskussion über jugendliche Gewalttäter sei Wahlkampftaktik. Man könne sich nicht aussuchen, wann schwere Fälle von Gewalt in der Öffentlichkeit bekannt würden. Die CDU habe in dem Zusammenhang keine neuen Forderungen aufgestellt, sondern bereits bestehende erneuert.

Schünemann fordert zusätzliche härtere Strafen für Gewalttäter wie zum Beispiel den Warnschuss-Arrest. Nach der zweiten oder dritten begangenen Straftat dürfe nicht nur Bewährung verhängt werden. Ebenso wichtig seien die Themen Integration und Prävention. In Niedersachsen gebe es eine ausgesprochen gute Intensivtäterbetreuung, dennoch sei die Zahl der Körperverletzungen gestiegen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte kürzlich übermäßigen Fernseh- und Videospielekonsum als Ursache für die Probleme bei der Erziehung von Jugendlichen in die Diskussion eingebracht. (anw/c't)

Quote11. Januar 2008 9:16
Und ich fordere eine Intensintäterdatei für Verfassungsfeinde.
Klaus818 (mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.03)

Wenn man die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes der letzten Zeit
verfolgt, dann sind unsere Innenminister die größten
Verfassungsfeinde in Deutschland und sollten vom Verfassungsschutz
überwacht werden.


Quote11. Januar 2008 9:17
und dann?
clembo (235 Beiträge seit 20.09.05)

Liebe Politiker.

Das Datensammeln alleine löst diese Art der Probleme nicht. Auch die
Strafe ist kein Wundermittel. Ihr müsst die Gesellschaft wandeln
(dafür seid ihr ja auch da). Eure Aufgabe ist:

genug Arbeitsplätze schaffen
nicht immer von unten nach oben verteilen
nicht nur Euch Lohnerhöhungen geben
mit gutem Vorbild vorangehen
für gute Schulbildung sorgen
die Leute motivieren statt demotivieren

Daten sammeln bringt dem Volk nichts.

Danke ubd Grüße


Quote11. Januar 2008 9:18
Ich fordere "Intensivtäterdatei" für kriminelle Alte.
irgendwo auf arbeit (mehr als 1000 Beiträge seit 22.04.02)

Btw braucht´s da keine Diskussion, ein Konsolenbefehl reicht.

copy Mitgliederliste_CDU.txt Intensivtäterdatei.txt


Quote11. Januar 2008 9:29
"Ab ins KZ für Kriminelle, Terroristen, Gefährder...
pk (mehr als 1000 Beiträge seit 10.10.00)

... denn nicht alles, was die Nazis gemacht haben, war so schlecht
wie die Autobahnen"

Oder was kommt als nächstes, wenn sie vor den nächsten Wahlen das
Dateien-Motiv komplett ausgelutscht haben?


Quote11. Januar 2008 9:34
Schünemann und Zypries haben Recht
Immortalis Imperator (159 Beiträge seit 26.05.07)

Die Forderung von Schünemann, die Strafen für jugendliche Kriminelle
zu erhöhen und sie in einer bundeseinheitlichen Straftäterdatei zu
verwalten ist absolut richtig und eigentlich zu selbstverständlich,
dass es hierzu keine zwei Meinungen geben kann. Ebenso zutreffend ist
die Erkenntnis von Frau Zypries, dass die Gewalttaten in einem engen
Zusammenhang mit Fernsehen und dem Spielen gewaltbeherschter Spiele
stehe. Ein Fernseh- und Killerspieleverbot sowie erhöhte Strafen, das
ist der richtige Weg, um die armen Teufel wieder auf den richtigen
Weg zu bringen.

Quote11. Januar 2008 9:35
Ich nehme die Politiker nicht mehr ernst.
Nebumuk (mehr als 1000 Beiträge seit 09.03.06)

Wer die aktuellen Probleme, z.B. Kinderarmut, Jugendgewalt, usw. mit
Dateien, Verboten und Überwachung lösen will, den kann man nicht mehr
ernst nehmen.

Unsere Politiker sind in diesem Bereich einfach unfähig.


Quote11. Januar 2008 10:23
"Man könne sich nicht aussuchen, wann ... öffentlich bekannt werden"
Advocadus Diaboli (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)

Zitat von Herrn Schünemann:
"Man könne sich nicht aussuchen, wann schwere Fälle von Gewalt in der
Öffentlichkeit bekannt würden."

Also, wenn ich mir überlege wie oft während meines Weihnachtsurlaubes
das Überwachungsvideo der Münchner-U-Bahn über den TV-Bildschirm
geflimmert ist, dann wage ich zu behaupten, daß man sich das sehr
wohl "aussuchen" kann.

Fälle von Gewaltkriminalität gibt es statistisch verteilt über das
ganze Jahr, nur jetzt werden sie heftigst für diverse Wahlkampfthemen
ausgeschlachtet und entsprechend oft im TV gezeigt. Siehe dazu auch
den Telepolis-Artikel unter
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27032/1.html

Und dank dieser öffentlichen Aufmerksamkeit gibt es mittlerweile
immer neue Fälle bei denen ich mich dann schon frage, ob es sich
hierbei um "Trittbrettfahrer" handelt die einfach auch mal in den
Nachrichten zur "Prime-Time" erwähnt werden wollen.

Mittlerweile gibt es eine gewissen Hysterie die dann schon seltsame
Auswüchse zeigt. Ein Kollege fragt gar nach, ob es so was wie einen
"Gefahrenzuschlag" gibt weil er nach Umzug seines Arbeitsplatzes
innerhalb von München nun nicht nur S-Bahn sondern die "viel
gefährlichere U-Bahn" benutzen muß.

Uwe Schünemann betreibt hier wieder Polulismus in Reinkultur. Soweit
ich mich entsinnen kann hat man das "Kerbholz" längst abgschafft und
alle Straftäter sind sowieso ein einer zentralen Datei hinterlegt die
dann z.B. zum Erstellen von Führungszeugnissen genutzt wird. Wozu
also noch eine extra "Intensivtäterdatei"? Damit noch mehr Polizisten
auf dem Revier sitzen und unsinnige Bürokratie betreiben statt auf
Streifendienst unterwegs zu sein? Wenn die Bedrohungslage so akut
ist, warum werden dann in vielen größeren Städten die Polizeireviere
ausgedünnt und die Polizeipräsenz an bekannten Problempunkten ist
immer geringer? Wann werden wir beim Notruf 110 nachfragen müssen, bo
die Polizei auch "Hausbesuche" macht?

Ok, von Schünemann hätte ich eh nix anderes erwartet. Aber hier wird
wieder medienwirksam eine Sau durchs Dorf getrieben und vorgetäuscht,
daß die Politik wirklich an der Behebung des Problems interessiert
sei. Tatsächlich ist es aber nur eine Nebelkerze die von dem
eigentlichen Problem ablenkt.


Quote11. Januar 2008 13:11
Was Koch, Schmid, Schünemann und Konsorten wirklich wollen:
Skypster (251 Beiträge seit 21.07.06)

In die Presse kommen.

Was ich wirklich zum Kotzen finde, ist dass diese Herren von der
dankbaren Presse jederzeit (und besonders im Wahlkampf) ein
öffentliches Forum geboten bekommen.

Da muss nur einer laut "überall ausländische Verbrecher!" rauskotzen
und schon scharen sich reihenweise Journalisten um ihn,
Fernsehsendungen ("hart aber fair" u.a.) werden gemacht und die
Herrschaften können gratis zur besten Sendezeit ihre
Stammtischparolen rausposaunen. Aktiv unterstützt durch wochenlange
Kampagnen der Verblödungszeitung.

Warum kann man die nicht einfach mit einem schlichten "Schwachkopf,
mach deine Arbeit und laber nicht!" links liegen lassen ?


Quote11. Januar 2008 17:00
## Fake Ticker ##
KGB (mehr als 1000 Beiträge seit 10.07.00)

Bund der Steuerzahler fordert eine Intensivsttäterdatei für
Stuervergehen und Bestechung.

Wie erst heute bekannt wurde hat der Bund der Steuerzahler im
zusammenhang mit den vorfällen bei Siemens, VW, DASA, FDP,CDU in den
letzten 20 Jahren eine Imtemsivsttäterdatei für Politische und
Wirtschaftlich vergehen gefordert.

...



Quote11. Januar 2008 18:35
Deutschland 2018 : In welcher Datei steckst Du?
nichtglauben (mehr als 1000 Beiträge seit 07.11.01)


Man könnte beinahe zu der Überzeugung kommen, dass die Politiker egal
welchem Problem auch immer mit einer <Name des Problems>-Datei
begegnen wollen. Davon versprechen sich die Politiker wesentliche
Erfolge (logo, sonst würden sie so etwas nicht mit solcher Inbrunst
fordern) und der dumme Michel glaubt den hanebüchenen Schmarrn auch
noch ohne eine Sekunde darüber nachzudenken.

Deshalb :

Deutschland 2018 :
Bist Du in einer Datei oder lebst Du noch (frei nach Ikea)

rgds
nichtglauben



Aus: "Schünemann fordert "Intensivtäterdatei" für kriminelle Jugendliche" (11.01.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/101631 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/101631)

Title: [Informationen in der ARGUS-Datenbank... (Datenbank für Sexualstraftäter)]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 24, 2008, 10:44:23 AM
Quote[...] Nach den Vorstellungen der hessischen Landesregierung sollen verurteilte Sexualstraftäter bereits während der Haftzeit begutachtet und Gefährdungsanalysen erstellt werden. Diese sollen dann Grundlage für Entscheidungen über eine Entlassung und Kontrollmaßnahmen nach der Haftentlassung darstellen. Zu dem Konzept gehören auch 23 neu eingestellte und speziell ausgebildete Bewährungshelfer an den hessischen Landgerichten, die als "Sicherheitsmanager" rückfallgefährdete Täter betreuen.

"Sie werden in die Wohnung, in die Familien der betreffenden Personen gehen", sagte Banzer. Schon sechs Monate vor der Haftentlassung sollen sie Kontakt mit den Sexualstraftätern aufnehmen. Zu ihren Aufgaben zählt auch die Überprüfung, ob die Haftentlassenen ihre Auflagen einhalten und beispielsweise Medikamente bei einer Therapie weiterhin einnehmen. Erfasst werden sämtliche Informationen in der ARGUS-Datenbank, die Attribute wie "hochproblematisch" oder "weniger problematisch" enthält.

In die Datei werde unter anderem ein aktuelles Foto des entlassenen Straftäters gestellt, erklärte Innenminister Bouffier. Der Wohnsitz werde dauerhaft kontrolliert. "Wir nehmen von den Betroffenen auch eine DNA-Probe", sagte Bouffier. Zugriff auf die Daten hätten neben Polizei und Justizbehörden auch die "Sicherheitsmanager". Privatleute erhielten keine Auskünfte. Schulen oder Kindergärten könnten aber eine Anfrage stellen und erhielten dann eine indirekte Information, beispielsweise ob es "Bedenken" der Sicherheitsbehörden gebe.

Keine Bedenken gegen die neue Zentraldatei hat der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch. "Ich stehe der Sache positiv gegenüber", sagte Ronellenfitsch in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa. Er werde aber auch kontrollieren, ob die Bestimmungen eingehalten werden. So gebe es in der kommenden Woche einen Besichtigungstermin bei der Polizei, "ob die Daten auch alle abgeschottet sind" und ob sich die Datei tatsächlich nur auf Sexualstraftäter beschränke.

"Solche Auswüchse wie in den Vereinigten Staaten, dass man die Sexualtäter an den Pranger stellt oder im Internet bringt und Ähnliches, sind bei uns nie vorgesehen gewesen und kommen auch nicht in Betracht", so Ronellenfitsch. Zwar habe das Land anfangs relativ großzügige Zugriffsrechte beabsichtigt. So hätte die Datenbank ursprünglich jedem offenstehen sollen, der "in sensiblen Bereichen" Personal habe einstellen wollen – unabhängig von einem konkreten Gefahrenverdacht.

Es werde nicht ausgeschlossen, dass eine Schule oder ein Sportverein eine Anfrage stelle, sagte der Datenschutzbeauftragte. "Aber die Polizei muss sehr sorgfältig prüfen, ob sie dieser Nachfrage nachkommt und ob es einen Anlass für diese Frage gegeben hat. Wenn jemand schon auffällig geworden ist und man sich vergewissern will: Ist der geeignet für die Einstellung im Schulbereich, im Kindergartenbereich oder im sozialen Bereich? Dann kommt eine Abfrage in Betracht." (pmz/c't)




Aus: "Hessen will Sexualstraftäter durch Sicherheitsmanager überwachen lassen" (23.01.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/102328 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/102328)

Title: [SIS II und Fluggastdaten... (Notizen)]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 24, 2008, 12:57:36 PM
Quote[...] Der slowenische Ratsvorsitz will beim Ministertreffen vor allem auf eine baldige Einführung des neuen Schengen-Informationssystems [SIS II] drängen, die schon mehrmals verschoben wurde. Das Datensystem soll der Polizei den Kampf gegen die Kriminalität erleichtern, weil es auch das Abspeichern von Fingerabdrücken und Fotos ermöglicht.

Auf der Tagesordnung der Minister steht zudem die von der EU-Kommission vorgeschlagene Speicherung von Fluggastdaten für Fahndungszwecke, die von Bürgerrechtsorganisationen und Datenschützern als massiver Eingriff in Persönlichkeitsrechte kritisiert wird.


Aus: "Europa: SIS II und Fluggastdaten" (APA, 23.01.2008)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/251538/ (http://futurezone.orf.at/it/stories/251538/)
Title: [Sexualstraftäter von Sozialnetzwerken aussperren... (Notiz, UK)]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 06, 2008, 01:01:17 PM
Quote[...] Die britische Regierung will dafür sorgen, dass vorbestrafte Sexualstraftäter künftig keinen Zugang mehr zu Online-Sozialnetzen wie MySpace oder Facebook haben. Innenministerin Jacqui Smith schlägt dafür vor, dass die Polizei E-Mail-Adressen von registrierten Straftätern an die Betreiber von Online-Sozialnetzen weiterreicht. Die Social Networks sollen anhand dieser Daten die Vorbestraften von der Nutzung ausschließen. Wenn ein Sexualstraftäter der Polizei seine E-Mail-Adresse nicht herausrücken will oder eine falsche Adresse übergibt, soll ihm eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.

"Ich will erreichen, dass jedes Kind ohne Angst leben kann, ob es sich mit Freunden in einem Jugendclub oder in einem Chat trifft", begründet Smith ihren Vorschlag. Die Regierung arbeite mit der Privatwirtschaft und gemeinnützigen Organisationen zusammen, um es Sexualstraftätern schwer zu machen, im echten Leben und online zuzuschlagen. Die Aussperrungspläne soll das vor zwei Jahren gegründete Child Exploitation and Online Protection Centre (CEOP), das sich dem Schutz Minderjähriger widmet, zusammen mit den Website-Betreibern umsetzen.

Für die Industrie, Eltern und Kinder seien Ratschläge für eine sichere Online-Umgebung in Form der ersten "UK Social Networking Guidance" erarbeitet worden. Außerdem soll ein Logo geeignete Filtersoftware kennzeichnen, die "unabhängige" Mindeststandards für den Schutz von Minderjährigen erfüllt. Auf diese Software sollen Eltern vertrauen dürfen.

Die britische Regulierungsbehörde Office of Communications (Ofcom) hatte jüngst ermittelt, dass die Hälfte der britischen Minderjährigen im Alter von 8 bis 17 Jahren, die das Internet nutzen, bereits ein Profil auf einer Online-Sozialsite eingerichtet haben. Unter den 8- bis 11-Jährigen sind es 27 Prozent, obwohl viele Sozialnetze Nutzer im Alter unter 13 ausschließen.

In den USA konzentrierten sich Bestrebungen zum Schutz von Minderjährigen zunächst hauptsächlich auf MySpace. Dadurch soll offenbar ein Präzedenzfall geschaffen werden, der auf andere Sozialnetze angewendet werden könnte. Auf Druck von Bundesstaatsanwälten sperrte das Sozialnetz vergangenes Jahr tausende Sexualstraftäter aus. Im Januar einigte sich MySpace mit den Staatsanwälten auf Prinzipien zum Schutz minderjähriger Nutzer. (anw/c't)




Aus: "Britische Regierung will Sexualstraftäter von Sozialnetzwerken aussperren" (04.04.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Britische-Regierung-will-Sexualstraftaeter-von-Sozialnetzwerken-aussperren--/meldung/106029 (http://www.heise.de/newsticker/Britische-Regierung-will-Sexualstraftaeter-von-Sozialnetzwerken-aussperren--/meldung/106029)
Title: [Nachrichtendienstliche Informationssysteme... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 20, 2008, 10:26:47 AM
Quote[...] Was ist NADIS?

NADIS ist das "Nachrichtendienstliche Informationssystem", dass von den Verfassungsschutzbe-hörden des Bundes und der Länder geführt wird. Es enthält Datenspeicherungen, die zum Auffinden von Akten und der dazu notwendigen Identifikation einer Person benötigt werden. NADIS ist ein Verbundsystem, in das jede Verfassungsschutzbehörde Informationen einspeichern und online abrufen kann.

[...]

Unter welchen Voraussetzungen darf die Verfassungsschutzbehörde personenbezogene Daten speichern?

Im Bereich des politischen Extremismus dürfen personenbezogene Informationen in Dateien nur gespeichert werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass die betroffene Person an Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne von § 5 Abs. 1 LVerfSchG teilnimmt und dies für die Beobachtung der Bestrebung erforderlich ist (§ 7 Abs. 2, § 11 Abs. 1 Nr. 1 LVerfSchG).

Wie lange dürfen personenbezogene Daten gespeichert werden?

Die Verfassungsschutzbehörde hat die Speicherungsdauer auf das für ihre Aufgabenerfüllung erforderliche Maß zu beschränken. Spätestens nach fünf Jahren sind in Dateien gespeicherte Informationen auf ihre Erforderlichkeit zu überprüfen. Sofern die Informationen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes betreffen oder durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, sind sie spätestens zehn Jahre nach der zuletzt gespeicherten relevanten Information zu löschen (§ 13 LVerfSchG).

Wie erfahre ich, ob die Verfassungsschutzbehörde Daten zu meiner Person gespeichert hat?

Anträge auf Auskunft gem. § 25 Abs. 1 LVerfSchG über die ggf. beim Verfassungsschutz gespeicherten personenbezogenen Daten sind formlos möglich. Die Anschrift des schleswig-holsteinischen Verfassungsschutzbehörde lautet: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung IV7, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel.

Muss der Verfassungsschutz Auskunft erteilen?

Gem. § 25 Abs. 2 LVerfSchG darf die Verfassungsschutzbehörde den Antrag ablehnen, wenn das öffentliche Interesse an der Geheimhaltung ihrer Erkenntnisse sowie ihrer nachrichtendienstlichen Arbeitsmethoden und Mittel gegenüber dem Interesse der Antrag stellenden Person an der Auskunftserteilung überwiegt. In der Praxis wird in Schleswig-Holstein in der überwiegenden Zahl der Fälle Auskunft erteilt.

Unterliegt die Verfassungsschutzbehörde eigentlich einer parlamentarischen Kontrolle?

In Angelegenheiten des Verfassungsschutzes des Landes unterliegt die Landesregierung der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission.

Was ist eine Sicherheitsüberprüfung?

Zentrales Instrument des personellen Geheimschutzes ist die Sicherheitsüberprüfung, die in Schleswig-Holstein nach dem neu geschaffenen Landessicherheitsüberprüfungsgesetz und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften durchgeführt wird. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hatte das ULD gefordert, die Institution des zentralen Sicherheitsbeauftragten des Landes beizubehalten. Statt dessen sieht das Gesetz nunmehr vor, dass die Sicherheitsüberprüfung durch dezentrale Geheimschutzbeauftragte der einzelnen Dienststellen durchgeführt und durch die Verfassungsschutzbehörden begleitet wird. (vgl. hierzu auch 24. Tätigkeitsbericht).

Für Sicherheitsüberprüfungen sind drei Verfahren vorgesehen: die einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1), die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) sowie die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3), wobei sich die Art der Sicherheitsüberprüfung nach dem in der Verschlußsachenanweisung vorgesehenen Grad der Ermächtigung des Betroffenen zum Umgang mit Verschlußsachen richtet. Bei bestimmten Überprüfungsarten (Ü2, Ü3) werden Ehegatten und Lebenspartner in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen, weil sich bei diesen Personen möglicherweise vorhandene Sicherheitsrisiken auf den Geheimnisträger auswirken können.

Was ist Geheimschutz?

Gesetzlicher Auftrag des Verfassungsschutzes ist neben der Extremismusbeobachtung auch der Geheimschutz, d.h. der Schutz von Informationen, die im staatlichen Interesse der Geheimhaltung unterliegen. Dieser gliedert sich in den personellen und den materiellen Geheimschutz.



Aus: "Häufig gestellte Fragen zum Bereich Verfassungsschutz" (Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Stand 04/2008)
Quelle: https://www.datenschutzzentrum.de/faq/verfsch.htm#7 (https://www.datenschutzzentrum.de/faq/verfsch.htm#7)

-.-

Quote[...] Das Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS) ist ähnlich dem polizeilichen Informationssystem INPOL ein nichtöffentliches automatisiertes Datenverbundsystem, an dem die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder beteiligt sind.

Anfang 2007 waren 1.047.933 (Anfang 2006: 1.034.514) personenbezogene Eintragungen im Informationssystem gespeichert, davon 598.611 Eintragungen (57,1 %) aufgrund von Sicherheitsüberprüfungen.

Die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogener Daten finden sich in den Verfassungsschutzgesetzen.

NADIS enthält keine Inhalte über vorliegende Erkenntnisse über Personen, sondern lediglich Personendaten und ob diese Person in NADIS erfasst ist. Die meisten in NADIS erfassten Personen sind in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig und wurden durch Verfassungschutzmaßnahmen überprüft. Eine Erfassung in NADIS bedeutet keineswegs, dass die betreffende Person irgendeinen kriminellen, terroristischen oder ähnlich gearteten Hintergrund hat. V-Leute des Verfassungsschutzes werden aus Sicherheits- und Schutzgründen nicht in NADIS erfasst.



Aus: "Nachrichtendienstliches Informationssystem (NADIS)" (8. November 2007)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/NADIS (http://de.wikipedia.org/wiki/NADIS)

Title: [Ein technisch sehr anspruchsvolles Großprojekt... (Notiz, Nadis-Neu)]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 20, 2008, 10:50:42 AM
Quote[...] Für das bisher geplante System Nadis-neu seien die bereit gestellten 11 Millionen Euro bei weitem nicht ausreichend. Als kurzfristige Alternative will das Ministerium ein bereits bestehendes Computernetz im BfV ausbauen und erst in zwei Jahren über ein neues System entscheiden.

Quote19. April 2008 15:50
... auf die Daten von Extremismus-Verdächtigen erheblich verbessern ...
Bernie (418 Beiträge seit 18.01.00)

Sprich: Man will auf jedliche andere Datenbank, sei es Passdaten,
Krankendaten, Bankdaten aller Bundesbürger zugreifen um jedliche
Auswertung laufen lassen zu können. Denn nach Schäuble kann ja jeder
Terrorverdächtig sein und wenn schon Kriminelle per Fishing,
Datendiebstall auf deise Daten zugriff haben darf der Staat nicht
weniger Möglichkeiten haben.





Aus: "Schäuble stoppt das neue Computersystem für den Verfassungsschutz" (19.04.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Schaeuble-stoppt-das-neue-Computersystem-fuer-den-Verfassungsschutz--/meldung/106728 (http://www.heise.de/newsticker/Schaeuble-stoppt-das-neue-Computersystem-fuer-den-Verfassungsschutz--/meldung/106728)



-.-

Quote[...] Berlin (dpa) - Das geplante Computersystem "Nadis-Neu" für den Verfassungsschutz macht Probleme, ist aber nicht gestoppt. Das Bundesinnenministerium wies am Samstag einen "Spiegel"-Bericht als "überzogen" zurück, demzufolge die Software von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gestoppt worden sei.

"Das ist ein technisch sehr anspruchsvolles Großprojekt", sagte Ministeriumssprecher Stefan Paris der Deutschen Presse-Agentur dpa. In enger Abstimmung mit den Innenministerien der Länder werde das Projekt weiter bearbeitet, es müssten dafür zahlreiche schwierige Details abgestimmt und geklärt werden. "Es wird ganz klar weiter daran gearbeitet", sagte Paris.

Laut "Spiegel" sieht das Ministerium "erhebliche Risiken" bei der Auftragsvergabe. Zudem sei die Gesamtfinanzierung unklar, hieß es. Die für "Nadis-neu" bereitgestellten elf Millionen Euro seien nicht ausreichend. Das System soll den Zugriff der Verfassungsschützer auf die Daten von Extremismusverdächtigen deutlich verbessern und dazugehörige Fotos oder Protokolle verwalten. Das bisherige System "Nadis" stammt noch aus den 70er Jahren und gilt laut Bericht als hoffnungslos veraltet.


Aus: ""Nadis-Neu": Probleme mit neuem Verfassungsschutz-Computersystem" (FR-online.de, 19.04.2008)
Quelle: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/multimedia/aktuell/?sid=7b1fcbff1de4c2fc19ba038e5b81af9e&em_cnt=1321778 (http://www.fr-online.de/in_und_ausland/multimedia/aktuell/?sid=7b1fcbff1de4c2fc19ba038e5b81af9e&em_cnt=1321778)

Title: [Die Datenbank für gewalttätige Heranwachsende... (Notiz, Udo Nagel)]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 21, 2008, 10:34:40 AM
Quote[...] Im aufgeregten Streit um Möglichkeiten zur Verhinderung weiterer Amokläufe junger Menschen nach der Bluttat in Emsdetten hat der Hamburger Innensenator Udo Nagel die Einrichtung einer Datenbank für gewalttätige Heranwachsende vorgeschlagen. Der parteilose Politiker sprach sich gegenüber der Zeitung Die Welt dafür aus, eine Datei für jugendliche Gewalttäter bei den Sicherheitsbehörden anzulegen, "um zielgerichtet polizeiliche Maßnahmen durchführen zu können". Als Vorbild könne die "Gewalttäterdatei Sport", die bisher beim Im-Zaum-Halten von Hooligans "ja ganz gut funktioniert".

Von dem vielfach geforderten Verbot von "Killerspielen" hält Nagel dagegen wenig. Ein solcher Versuch sei in Griechenland schon einmal gescheitert. "Zunächst sind hier auch erst einmal die Eltern gefragt, zu wissen, was in ihren Kinderzimmern los ist", erinnerte er Väter und Mütter an ihren Erziehungsauftrag. Sie müssten kontrollieren, ob ihr Nachwuchs Gewaltdarstellungen in den Medien konsumiere.

Nagel ist der Leiter eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz (IMK) zum Thema Jugendkriminalität. Diese will in naher Zukunft erste Ergebnisse ihrer Untersuchungen präsentieren. Der Innensenator zeigte sich besorgt, dass der Trend bei der Gewaltbereitschaft von Jugendlichen "deutschlandweit nach oben" zeige. "1993 gab es in der Bundesrepublik 160.680 Fälle von Gewalttaten, 2005 waren es 212.832, das ist ein Anstieg um 32,5 Prozent", rechnete Nagel vor. In der gleichen Zeit habe sich Zahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren von rund 44.000 auf 88.000 verdoppelt. Es greife dabei zu kurz, die Lösungssuche auf Gewalt verherrlichende Computerspiele oder andere vergleichbare Mediengattungen zu verengen: "Es geht um die ganz alltägliche Gewalt unter Jugendlichen, und zwar vor allem um die Körperverletzungen."

Die Debatte um ein "Killerspiele"-Verbot geht derweil eifrig weiter. Bundeskanzlerin Angel Merkel konstatierte Gemeinsamkeiten zwischen Amokläufern an Schulen, da diese privat häufig "gewalttätige Computerspiele" wie Counterstrike gespielt hätten. Patentlösungen gegen Gewaltausbrüche in der physischen Welt gebe es aber nicht. Die CDU-Politikerin erinnerte daran, dass bei der jüngsten Reform des Jugendschutzes nach dem Erfurter Attentat die Befugnisse der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften erweitert wurden. Der Zugang Jugendlicher zu Medien mit gewalttätigem Inhalt sei durch das neue Jugendschutzgesetz und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder wesentlich erschwert worden. Bisher prüfe die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) die gesetzlich vorgeschriebenen Altersfreigaben für Computerspiele. Jetzt gelte es, "Bedingungen zu finden, die diese Selbstkontrolle verbessern". Merkel erwähnte nicht, dass staatliche Stellen schon heute bei der Erstellung der Alterskennzeichnungen mit beteiligt sind.

Der Kriminologe Christian Pfeiffer, der bereits seit längerem ein rigides Vorgehen gegen wilde Ballereien am PC befürwortet, hat ebenfalls eine Reform der viel beschworenen und gelobten Co-Regulierung im Bereich der Spiele-Industrie gefordert. Der Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen bemängelte gegenüber der taz, dass die Gutachter der USK oft nur ausgewählte Szenen neuer Spiele zu Gesicht bekämen. Sie urteilten somit über Dinge, die ihnen nur oberflächlich bekannt seien. Benötigt werde "eine klare Orientierung, ab welcher Grenze Action- und Kampfspiele nicht mehr für den Markt zugelassen werden."

Niedersachsens FDP-Vorsitzender Philipp Rösler bezweifelte unterdessen, "ob sich durch generelle Verbote einzelne Verbrechen verhindern lassen". Die vom niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann (CDU) angekündigte Bundesratsinitiative greife zu kurz. Um langfristige Erfolge zu erzielen, müsse vor allem die Medienkompetenz von Eltern, Lehrern und Schülern verbessert werden. Auch laut dem Vorsitzenden der niedersächsischen Landesmedienanstalt, Thomas Koch, kann ein Verbot brutaler Games "nicht das alleinige Mittel sein, um dem aus diesen Spielen resultierenden Gefahrenpotenzial zu begegnen". Die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann beklagte die zunehmende Isolation in der Gesellschaft und rief die Bevölkerung zu mehr Achtsamkeit auf. Sie fordert mehr Geld für die Kirchen, damit sie etwa in Jugendwerkstätten gegen die Vereinsamung von Menschen ankämpfen könnten.

(Stefan Krempl) / (jk/c't)

Quote22. November 2006 17:42
Datei für unfähige Politiker gefordert (kT)
7an (31 Beiträge seit 19.07.06)

Kein Text.


Quote22. November 2006 17:48
Ja, die "Straftäterdatei Sport" funktioniert wirklich gut...
Braunbär (mehr als 1000 Beiträge seit 27.01.01)

... wie man sieht:

Straftat U-Bahn-Fahren
http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,433015,00.html

Idioten.

Gruß
Braunbär.


Quote22. November 2006 17:55
Richtig so! Ich als vollkommen gesetzestreuer Bürger ...
Trompetenpaul (70 Beiträge seit 15.03.06)

... kann solche der Sicherheit aller dienende Maßnahmen nur aufs
freundlichste begrüßen!

Auch wenn die ganzen Bürgerrechtler / Datenschützer wieder anderer
Meinung sein werden. Aber zu Glück haben diese Typen ja nichts zu
sagen, sondern Leute die sich mit sowas auskennen.

Ich seh es so wie Uwe Baumert, der es anfang des Jahres kurz aber
vollkommen passend auf den Punkt brachte:

"Datenschutz ist Täterschutz."

Nur noch mal zur Info:

Das ist eine Datei für "jugendliche Gewalttäter". Wer sich nicht zu
dieser Gruppe zählen kann hat wie immer nichts zu befürchten. Wer
diese Maßnahmen also bekämpft, hat entweder in blindem
Datenschutz-Aktionismus wieder nicht begriffen um was es geht oder
muss sich den Vorurf gefallen lassen, warum er denn unbedingt die
Bekämpfung von Verbrechen sabotieren will.


Quote22. November 2006 18:02
Immer dann, wenn man meint, dass man die dümmste Idee schon gelesen hat...
Gausi (225 Beiträge seit 23.06.04)

...kommt jemand daher und bringt eine noch dümmere in die Diskussion
ein.

Das Problem der Amokläufer bekommt man selbstverständlich mit einem
Verbot der Killerspiele oder einer Anti-Amok-Datei in den Griff.
Damit ist das Problem dann erledigt.

Um solchen Kleinkram wie Zukunftssorgen, Perspektivlosigkeit,
Arbeitslosigkeit, zerüttete familiäre Verhältnisse etc. muss man sich
dann keine Gedanken mehr machen.


Quote22. November 2006 18:18
"Patentlösungen gegen Gewaltausbrüche"
Valentin Hilbig, Valentin Hilbig (mehr als 1000 Beiträge seit 08.01.00)

Eine vernünftige Familienpolitik die dieses Land für Familien mit
Kindern lebenswert machen statt sie als asoziale abzustempeln (guckt
nur wie die Leute üblicherweise über 2 Erwachsene herziehen die 3
oder mehr lebhafte Kinder dabei haben, und ihr fragt euch nimmer)?

Menschen wie Menschen behandeln statt sie immer schlimmer
auszubeuten, was natürlich die Jungendlichen vollständig mitbekommen?

Den Jugendlichen Perspektiven für die Zukunft geben und den Eltern
die Möglichkeit, sich um die Kinder zu kümmern anstatt sie entweder
in Hartz IV verrohen bzw. die Familien die es wagten Kindern in die
Welt zu setzen trotz zwei Jobs von jedem Erziehungsberechtigten (also
Mutter und Vater haben dann zusammen 4 Jobs, aber die
Alleinerziehenden werden eben immer mehr) *regelmäßig* in die Armut
abgleiten zu lassen?

Das Ausbildungssystem wieder an den Menschen - sprich die Schüler -
auszurichten anstelle nur auf PISA-Studien zu glotzen und ständig die
Bildungsetats zu kürzen (z. B. indem man nicht genug Lehrer hat um
überhaupt die Unterrichtsstunden zu geben die man so großartig
geplant hat, und natürlich kleinere Klassnezimmer um wieder besser
auf die Kinder einzugehen)?

Das wären schon 4 Patentlösungen, jede einzelne ist dazu geeignet,
das Problem zu beseitigen, allerdings natürlich nur auf lange Sicht
(das greift *garantiert* wenn man das 20 bis 30 Jahre lang eisern
durchhält).  Aber so kann auch eine Gewalttäterdatei nicht helfen,
denn die beugt nicht vor, die sorgt nur, dass man besser Planen kann,
wieviel Quadratkilometer in Zukunft für Knastbauten benötigt werden.

-Tino
PS: Ohne Ironie, ohne Sarkasmus.  Es bleibt bei solch einem Thema nur
noch ein stiller verzwefelnder Zynismus.  Um es ironisch zu sagen:
Lieber Killerspiele verbieten als solch eine Datei.  Tatsache ist
wohl, beides wird kommen.  Und beides wird nichts helfen.  Es wird
die Situation nur noch verschärfen.  Denn so kommen dann Kinder, die
sich "illegal Killerspiele verschaffen in die jugendliche
Gewalttäterdatei" und damit driften noch mehr in die Kriminalität.
Na, wenn das keine Lösung ist. ...


Quote22. November 2006 18:49
Datamining for Columbine
Schaulustiger (228 Beiträge seit 19.05.04)

Nachdem ich mit meinen Kollegen nun ausgiebig das Für und Wider von
Verfallsdaten auf "Anti-Aging"-Cremes diskutiert habe und zudem
geklärt ist, ob Vitaminbrausetabletten in Vanille-Cappuchino nun die
Gesundheit verbessern oder nicht, haben wir nun Zeit, uns den
Killerspielen zuzuwenden, die in dunklen Gassen arglosen Mitmenschen
auflauern und diese mit ihren scharfkantigen Datenträgern ins
Jenseits befördern.

Zuerst einmal fiel uns die Parallele zwischen der Unfähigkeit von
Politikern und ihrem Mangel an Aufbausimulationserfahrung auf.
Unsereins hat bereits in den 90ern mit "Aufbau Ost" grüne
Landschaften gestaltet, mit Bundesliga-Managern diverse
Kreisliga-Vereine in die Champions-League geführt, zahlreiche Male
den Planeten vor Alieninvasionen geschützt oder zumindest befreit,
ganzen rückständige Inselgruppen den Aufschwung gebracht, Eisenbahnen
in der ganzen Welt aufgebaut, die zu Beginn maroder als die DB waren,
und letztendlich ganze Zivilisationen aufgebaut.

Was hat dagegen der durchschnittliche Politik-Hinterbänkler zu
bieten, der in seinem Wahlkreis 10% aller möglichen Stimmen bekommen
hat, meistens von irgendwelchen Rentnern, die auf ihrem
Wochenend-Spaziergang eh am Wahllokal vorbeigekommen wären? Welches
Spiel zockt eine Merkel, wenn sie nach einem harten Arbeitstag nach
Hause kommt und ihren Mann hinter der FAZ versunken vorfindet, so wie
sie ihn am morgen verlassen hat? Die Sims? Siedler? Wäre ich
Bundeskanzler und müsste mir tagein tagaus die sinnlosen
Mitläufer-Parolen meiner Mitpolitiker anhören, ich würde zum
geistigen Abschalten direkt Doom oder CS einwerfen.

Die Konsequenz muss also lauten: Aufbausimulationspflicht an den
Schulen und für politische Ämter einführen, nicht etwa Killerspiele
verbieten. Wenn man so wenig Ahnung von IT, Computerspielen und der
Realität nahe der Hartz-IV-Grenze hat, wie die von mir geschätzten
90% der Politiker ab der Kreisklasse, dann machen Forderungen nach
Sammeldateien natürlich Sinn. Was wüsste ich denn noch von der
Fussball-WM 1982 in Spanien ohne mein Panini-Sammelalbum? Darum ein
deutliches JA zur Sammeldatei, in der über die jedem Bürger
zugewiesenen ID die Flags für 'Sexualverbrecher', 'Raubkopierer',
'Ausländer', 'Terrorist', 'Amokläufer' gesetzt werden können.
Mehrfachnennung möglich.

Meine persönlichen Wünsche in der Datei wären die Felder
'Schmiergeldannehmer', 'Vorstandsmitglied-Absahner',
'Parteispendenveruntreuer', 'politischer Mitläufer', 'Abmahnanwalt',
'Forentroll' und 'VW-Nutten-Abnehmer'. Das Ganze wird aboslut anonym
einmal jährlich ausgewertet, um beispielsweise feststellen zu können,
wieviele alleinstehende brasilianische Hausfrauen vom VW-Konzern
durchgefüttert werden, oder ob all die Koffer im Arbeitszimmer von
Herrn Kohl wirklich Reisekoffer sind. Schluss mit "ich kann mich
nicht mehr erinnern", her mit SELECT SUM(schwarzgeld) FROM
tbl_german_citizens WHERE party = 'cdu' AND citizen_id = 1.

Wenn jeder alles von jedem weiss oder alle jedes von jedem, dann gibt
es auch keine Amokläufer mehr. Deutschland wird zu einer grossen,
glücklichen Familie, in der niemand mehr etwas zu verbergen hat. Wenn
ehemals wildfremde Menschen an der Tür klingeln und mir ein
Zeitschriften-Abo oder den neuesten Telekomtarif verkaufen wollen,
weiss ich endlich, ob derjenige wirklich ein ehemaliger Straftäter
ist, der eine zweite Chance verdient hat. Oder nur ein gescheiteter
Siemens-Vorstand, den man beim letzten Bestechungsskandal als
Bauernopfer gekickt hat. Sind das wirklich Zeugen Jehovas vor der
Tür, oder Satanisten, die nachts im Drogenrausch Doom 3 zocken? An
ihren schwarzen Anzügen sollt ihr sie erkennen!

Und damit ist für mich Feierabend für heute. Ich gehe nach Hause und
bastel an meinen CS MOD "Bundestag 2007" weiter, bis es an der Tür
klingelt. Und dann will ich von denen netten Mitbürgern in Uniform,
die nur ihre Pflicht tun, eigentlich nur eins wissen: es ist in
Ordnung, wenn Arcor meine Verbindungsdaten sammelt und weitergibt,
aber warum zum Geier habe ich in 3 Jahren nie einen kompetenten
Servicemitarbeiter an die Strippe gekriegt, und der BND schafft das
innerhalb weniger Minuten?




Aus: "Statt "Killerspiele"-Verbot: Datei für jugendliche Gewalttäter gefordert" (22.11.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Statt-Killerspiele-Verbot-Datei-fuer-jugendliche-Gewalttaeter-gefordert--/meldung/81442 (http://www.heise.de/newsticker/Statt-Killerspiele-Verbot-Datei-fuer-jugendliche-Gewalttaeter-gefordert--/meldung/81442)

Title: [Das polizeiliche Führungszeugnis in zwei Versionen... (Notizen)]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 02, 2008, 08:15:04 AM
Quote[...] Tatsächlich sind derzeit zwei Gesetzesinitiativen zur Änderung des BZRG im Gange [Das deutsche Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) (BGBl. I S. 243)]. Die bayerische Landesregierung hat im Januar einen Entwurf eingereicht, "um Kinder und Jugendliche durch aussagekräftigere Führungszeugnisse besser vor Sexualstraftätern zu schützen", sagt Stefan Lenzenhuber, Sprecher des bayerischen Staatsministeriums für Justiz. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer eigenen Novelle.

Im Kern wollen beide Entwürfe den Umfang des polizeilichen Führungszeugnisses erweitern. Derzeit gibt es das polizeiliche Führungszeugnis in zwei Versionen. Zum einen das "kleine". Es ist für den privaten Gebrauch - etwa der Vorlage beim Arbeitgeber - bestimmt. Außerdem gibt es das "große" für den behördlichen Gebrauch. Während das behördliche Führungszeugnis alle Verurteilungen aufweist, gibt die private Variante nur begrenzt Aufschluss. Taten, die mit weniger als drei Monaten Freiheitsstrafe geahndet werden, tauchen nicht auf. Geldstrafen von weniger als 90 Tagessätzen auch nicht.


In Zukunft soll es eine Art "erweitertes Führungszeugnis" geben. Dies könnte für Tätigkeiten in sensiblen Bereichen wie etwa Kindergärten oder Schulen angefordert und ausgestellt werden. Getreu dem Motto "Wehret den Anfängen" soll es jegliche Verurteilungen beinhalten, die sich auf Sexualstraftaten bezieht.


Aus: "FALL AMSTETTEN: Opfervertreter fordern unbegrenzte Speicherung von Sexualstraftaten" Von Nadia-Maria Chaar (01. Mai 2008)
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,550892,00.html (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,550892,00.html)

Title: [Datenbank mit Bildern von Straftätern... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 07, 2008, 09:08:34 AM
Quote[...] Überwachungskameras können Kriminalität nicht wirklich eindämmen, sagte Mike Neville, der Leiter des neu eingerichteten Visual Images, Identifications and Detections Office (Viido) von Scotland Yard, auf der Konferenz Security Document World Conference in London. Kriminelle würden sich von den Kameras nicht abschrecken lassen, sie würden davon ausgehen, dass sie eh nicht funktionieren.

Das immer weiter ausgebaute Überwachungssystem, in das Milliarden an Steuergeldern flossen, bezeichnete er als "Fiasko", niemand habe einen Gedanken darüber verschwendet, wie man es nutzen solle. In London würden gerade einmal 3 Prozent der Verbrechen mittels Videokameras gelöst. Polizisten hätten oft keine Lust, die Aufnahmen zu durchsuchen, weil dies "harte Arbeit" sei.

Mike Neville spricht vor allem in eigener Sache. Seine Abteilung soll nämlich die Nutzung der Videobilder zur Strafverfolgung verbessern. So soll eine Bilderdatenbank aufgebaut werden, um Straftäter zu verfolgen und zu identifizieren. Die Fahndung nach Schwerverbechern soll im Internet mit der Veröffentlichung von Bildern ausgebaut werden. Geplant ist auch der Aufbau einer nationalen Datenbank mit den Bildern von überführten und noch nicht identifizierten Straftätern.

In einigen Stadtvierteln in London hat Viido bereits eine Datenbank mit Bildern von Verdächtigen und überführten Straftätern eingerichtet. Bilder von Überwachungskameras würden hier bereits bei der Aufklärung von 15 bis 20 Prozent der Fälle von Straßenraub helfen. Neville versichert im Gegenzug zu seiner vernichtenden Kritik, dass sich die Kriminellen von Überwachungskameras doch abschrecken lassen würden, wenn sie merken, dass sie funktionieren. Sollte Viido erfolgreich sein, dann werden weitere Abteilungen im ganzen Land eröffnet, die sich ausschließlich um Einsatz und Auswertung der Videoüberwachung kümmern. (fr/Telepolis)

Quote6. Mai 2008 11:39
Wenn sich das Lächeln beim lesen langsam verschwindet ...
DrD (mehr als 1000 Beiträge seit 25.12.05)

Totale Überwachung nutzt nix -> deshalb noch mehr Überwachung!

Oder anders: Kopf -> Tisch


Quote6. Mai 2008 12:53
Darum ging es doch auch gar nicht, oder?
Hede (mehr als 1000 Beiträge seit 30.07.03)

> Scotland Yard: Überwachungskameras senken Kriminalität kaum

Darum ging es doch auch noch nie, oder?

War nur so mein erster Gedanke...


Quote6. Mai 2008 13:52
Wer sagt denn, daß es bei der Kameraüberwachung um Kriminalität geht
HossX (503 Beiträge seit 07.06.04)

Kriminalität und Terrorismus sind immer nur Buzzwörter, um Dinge wie
Überwachungen und ausspinoieren zu etablieren. Denn mit den
gesammelten Daten kann man so schöne Dinge anstellen und zwar mit den
Daten aller Bürger.




Aus: "Scotland Yard: Überwachungskameras senken Kriminalität kaum" (06.05.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Scotland-Yard-Ueberwachungskameras-senken-Kriminalitaet-kaum--/meldung/107457 (http://www.heise.de/newsticker/Scotland-Yard-Ueberwachungskameras-senken-Kriminalitaet-kaum--/meldung/107457)

Title: [Deshalb bleibe ich gelassen... (Notiz, EM, Jörg Ziercke)]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 08, 2008, 10:06:36 AM
Quote[...] Berlin (dpa) - Die Fußball-Europameisterschaft ist sicher. Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes (BKA) sind nach derzeitigem Stand keine Terroranschläge auf das Turnier zu erwarten, das vom 7. bis 29. Juni in Österreich und der Schweiz stattfindet.

«Wir haben die Anschlagshinweise der Schweizer Kollegen überprüft und mit unseren Erkenntnissen, auch aus der Anti-Terror-Datei, abgeglichen. Danach sehe ich im Moment nicht, dass wir konkrete Gefährdungen für die EM haben», sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke der «Welt am Sonntag». «Deshalb bleibe ich gelassen.»

[...]


Aus: "BKA-Präsident: Fußball-EM ist sicher" (01.06.2008)
Quelle: http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/49355 (http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/49355)

Title: [Sie sind in ihrer Heimat in der Gewalttäter-Datei... (Notiz)]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 18, 2008, 10:02:58 AM
Quote[...] Ein weiteres Problem betreffe die Qualität der Mitarbeiter. ,,Nicht alle, die uns aus Deutschland geschickt wurden, haben unseren Kriterien entsprochen. Da waren einige schwarze Schafe dabei", berichtet Neumann.
Euro-Turnierdirektor Christian Schmölzer bestätigte am Wochenende, dass in Klagenfurt neun deutschen Mitarbeitern einer Securityfirma die Uefa-Akkreditierung entzogen worden sei. Sie sind in ihrer Heimat in der Gewalttäter-Datei vorgemerkt. ,,Es hat einen Fehler bei einem unserer Dienstleister gegeben", so Schmölzer.


Aus: "Sicherheit: Die große Stunde der Security" Von KLAUS STÖGER (16.06.2008, (Die Presse))
Quelle: http://diepresse.com/home/sport/fussball/euro2008/391541/index.do?_vl_backlink=/home/index.do (http://diepresse.com/home/sport/fussball/euro2008/391541/index.do?_vl_backlink=/home/index.do)

-.-

Quote[...] Den deutschen Security-Kräften bei der Fußball-Europameisterschaft in Klagenfurt droht ein Skandal. Nachdem die Polizei alle Sicherheitsfirmen überprüft hatte, stellte sich jetzt auf einmal heraus, dass mindestens neun Mitarbeiter eines Subunternehmens in der Datei "Gewalttäter Sport" erfasst sind.

In dieser Datei werden in Deutschland jene geführt, die der Polizei aufgefallen sind und der Hooligan-Szene zugeordnet werden. Diesen Vorgang bestätigte gestern Wolfgang Kahle gegenüber der "Welt am Sonntag". Dabei schränkte der Geschäftsführer der Sicherheitsfirma Group 4 Österreich aber ein: "Gegen diese Sicherheitskräfte liegt nach österreichischem Recht nichts vor."

Dennoch ist die Besetzung des Security-Personals höchst unglücklich. Noch Mitte April hatte die EM-Arbeitsgemeinschaft - bestehend aus den Sicherheitsdiensten Group 4, Securitas, Österreichischer Wachdienst, Siwacht und Vias, einer Tochterfirma des Flughafen Wiens - verzweifelt den "ausgedünnten Markt" (Kahle) an Wachleuten abgegrast. In Kärnten fehlte allein ein Drittel aller eingeplanten Sicherheitskräfte nur eineinhalb Monate vor Start der EM.

Um die in Österreich 3850 benötigten Sicherheitskräfte aufzubringen, fragte die Group 4 auch in ihren deutschen Standorten nach. 240 Helfer wurden daraufhin aus der Bundesrepublik, die meisten aus Sachsen, für die Spielstätte Klagenfurt rekrutiert. "Alle wurden mehrfach sicherheitspolizeilich überprüft und sind dabei lückenlos durchgekommen", sagt Kahle auch in Bezug auf das nun betroffene Subunternehmen der Group 4.

Dementsprechend sieht auch Christian Schmölzer, der Turnierdirektor Österreich, keinen Grund zur Panik: "Ich kann absolut ausschließen, dass belastete Mitarbeiter in Stadien zum Einsatz gekommen sind."

Die österreichische Polizei stellt die Sachlage hingegen weniger entspannt dar. Ein Mitarbeiter des besagten Subunternehmens sei sogar wegen Totschlags verurteilt worden, sagte der Kärntner Landespolizeikommandant Wolfgang Rauchegger der "Kronen-Zeitung". WS


Aus: "Gewalttäter im EM-Einsatz" (15. Juni 2008)
Quelle: http://www.welt.de/wams_print/article2105384/Gewalttaeter_im_EM-Einsatz.html (http://www.welt.de/wams_print/article2105384/Gewalttaeter_im_EM-Einsatz.html)

Title: [Deutsche Hooligans per Gewalttäter-Datei beobachtet... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 18, 2008, 10:06:07 AM
Quote[...] Berlin - Trotz eines Urteils des Verwaltungsgerichts Hannover gegen die Datei "Gewalttäter Sport" bleiben deutsche Fußball-Hooligans im Hinblick auf die bevorstehende Europameisterschaft zunächst unverändert im Visier der Behörden. "Das Urteil hat zunächst keine Auswirkung in der Praxis", sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in Berlin.

Das Gericht war zum Urteil gekommen, die seit Jahren beim Bundeskriminalamt (BKA) geführte Datei sei wegen des Fehlens einer Rechtsverordnung rechtswidrig. Es gebe bereits eine anderslautende obergerichtliche Rechtsprechung, sagte der Ministeriumssprecher. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Die Polizeidirektion Hannover lege Berufung ein.

In der Datei sind die Daten von rund 9.700 Hooligans und anderer, bei Sportereignissen auffällig gewordener Personen gespeichert.(APA/dpa)


Aus: "Deutsche Hooligans per Gewalttäter-Datei beobachtet" (07. Juni 2008)
Quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=3347579 (http://derstandard.at/?url=/?id=3347579)

Title: [Mein Leben als „Gewalttäter Sport“... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 18, 2008, 10:20:57 AM
Quote[...] Seit 1994 speichern das Bundeskriminalamt (BKA) und andere Polizeibehörden in der Datei ,,Gewalttäter Sport" Daten von Personen, die wegen Straftaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen verurteilt worden sind oder bei denen die Polizei davon ausgeht, dass sie künftig straffällig werden könnten. In erster Linie werden die Namen von Fußballfans erfasst.

Antje Niewisch-Lennartz, die Sprecherin des Verwaltungsgerichts, fasst den Einsatz der Datei zusammen: Bundesweit könnten Beamte auf die Datei zugreifen, um beispielsweise festgenommene Sportfans als Wiederholungstäter zu identifizieren und dementsprechend zu behandeln, also Aufenthaltsverbote auszusprechen. Als Hooligans vermerkte Personen erhielten bei Welt- oder Europameisterschaften strenge Melde- und Ausreiseauflagen.

,,Das Verwaltungsgericht sieht die Datei ,Gewalttäter Sport' als segensreiche Sache an", erklärt Niewisch-Lennartz, aber sie müsse eben auch rechtens sein. Und das spricht das Verwaltungsgericht der so genannten ,,Hooligan-Datei" ab. Für die Datensammlung bestehe ,,keine ausreichende rechtliche Grundlage" entschied die 10. Kammer des Gerichts (Az 10 A 2412/07).

Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei der Gewalttäterdatei um eine so genannte Verbunddatei, weil sie nicht allein in der Regie des BKA betrieben wird, sondern die Bundesländer die Datensätze eingeben und diese auch abrufen können. Die Führung einer solchen Verbunddatei setze aber eine Rechtsverordnung voraus, die der Zustimmung des Bundesrats bedürfe, befanden die Richter.

Dass die Datei ,,Gewalttäter Sport" rechtswidrig ist, davon war das Bündnis aktiver Fußballfans (BAFF), der bedeutendste vereinsübergreifende Zusammenschluss von Fußballfans in Deutschland, schon lange überzeugt. Es kritisiert die zentrale Datenspeicherung und dass die Betroffenen nur auf gezielte Nachfrage davon erfahren.

Justus Peltzer, Sprecher des Bündnisses, der zudem seine Diplomarbeit über die ,,Soziale Kontrolle von Fußballfans" geschrieben hat, sieht die Datei als ,,völlig verwässert" an. ,,Ihr Sinn ist völlig ad absurdum geführt", holt Peltzer aus, ,,nicht nur Hooligans werden darin erfasst, viele gespeicherte Personen waren einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort und mussten bei allgemeinen Kontrollen ihre Personalien angeben."

Peltzer findet den Zeitpunkt des Urteils gut zwei Wochen vor der Europameisterschaft in Österreich und der Schweiz ,,spannend". Der BAFF-Sprecher bleibt aber pessimistisch: ,,Ich schätze, dass die Angst vor einer EM-Randale auch eine rechtswidrige Datei legitimiert." Sie werde im Juni sicherlich angewendet. Das bestätigt Markus Beyer, Sprecher des Bundesministeriums des Innern, umgehend: ,,Das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover hat zunächst keine Auswirkungen in der Praxis."

Beyer geht noch weiter: ,,Gerade im Hinblick auf die bevorstehende Fußball-EM leistet diese bundesweite Datei einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit im Umfeld von Fußball-Ereignissen." Das will Peltzer von BAFF so nicht stehen lassen. Er sagt, die Prävention sei keine Rechtfertigung für eine solche weitreichende ,,Überwachung". Es gebe schließlich genügend Alternativen: ,,Es gibt vor jedem Fußballspiel Sicherheitsbesprechungen. Im besten Fall werden dazu auch die Fanbeauftragen eingeschlossen. Außerdem gibt es doch Zivilpolizisten. Die müssten doch einen ausreichenden Überblick über die Szene haben."

Die Diskussion um die Datei ,,Gewalttäter Sport" wird trotz des Urteils aus Hannover noch lange nicht verstummen: ,,Das Bundesministerium des Innern tritt dem Eindruck deutlich entgegen, die Datei sei rechtswidrig oder gar ,gekippt' worden", nimmt Sprecher Beyer Stellung. Die Polizeidirektion Hannover werde gegen das Urteil Berufung einlegen.


[...]


Aus: "Kurz vor der Fußball-EM - Urteil: "Hooligan-Datei" ist rechtswidrig" VON JENNIFER TÖPPERWEIN (26.05.2008)
Quelle: http://www.rp-online.de/public/article/sport/fussball/nationalelf/euro_2008/571504/Urteil-Hooligan-Datei-ist-rechtswidrig.html (http://www.rp-online.de/public/article/sport/fussball/nationalelf/euro_2008/571504/Urteil-Hooligan-Datei-ist-rechtswidrig.html)




-.-

Quote[...] Düsseldorf (RPO). Tim* steht seit einigen Jahren in der Datei ,,Gewalttäter Sport", die nun vom Verwaltungsgericht Hannover als rechtswidrig erklärt wurde. Der 39-Jährige sagt über sich selbst, er sei ,,auf dem Weg zum Ex-Hooligan". RP ONLINE erzählt er über sein Leben mit einem Eintrag in der Datei ,,Gewalttäter Sport".

Seit wann stehen Sie in der Datei ,,Gewalttäter Sport"?

Tim: Das kann ich nicht sagen. Man bekommt leider nicht Bescheid, dass man eingetragen wurde. Bei der Weltmeisterschaft 2006 habe ich einen Ausdruck gesehen, in dem stand, dass ich mindestens seit 1999 darin stehe.

Wie viele Einträge haben Sie denn?

Tim: Auch das wird einem nicht mitgeteilt. In dem Zeitraum 2003 bis zur vergangenen WM, also in drei Jahren, waren es 17 Einträge. Einige waren aber lächerlich.

Geben Sie doch mal Beispiele.

Tim: Das ist manchmal wirklich kurios, was da drin steht. Da sind gar nicht unbedingt Anzeigen, sondern meist Beobachtungen der Polizei. Zwei, drei Bemerkungen zu mir gab es sogar zu Spielen, bei denen ich überhaupt nicht war. Seltsam nur, dass in der Datei wortwörtlich notiert wurde, ein Polizist habe meine ,,Personalien festgestellt". Auch die Rechtfertigung anderer Einträge verstehe ich nicht. Da steht zum Beispiel: ,,Sie haben sich an einem unüblichen Ort getroffen". Ja, es stimmt, dass ich mich an diesem Spieltag nicht an der üblichen Fankneipe mit meinen Jungs getroffen habe, aber es ist nichts passiert. Es kam zu keinen Schlägereien oder anderen verbotenen Dingen. Warum also der Eintrag? Witzig fand ich weiterhin, dass bei einigen Ausschreitungen der falsche Gegner-Verein eingetragen wurde. Wie kann man denn Rot-Weiss Essen mit Arminia Bielefeld verwechseln? Das müssten die szenekundigen Beamten doch wissen.

Aber dass Sie in der Datei stehen, ist schon gerechtfertigt?


Tim: Ja, das ist gerechtfertigt. Aber ich bin immerhin nicht vorbestraft. Deswegen finde ich die Konsequenzen, die ich durch den Eintrag habe, nicht okay. Ich kenne allerdings auch Leute, die zu Unrecht als Gewalttäter geführt werden: Ein Bekannter ist nur mal mit den falschen Leuten im falschen Bus zu einem Auswärtsspiel gefahren. Der Bus wurde an einer Raststätte angehalten und kontrolliert. Da einige Insassen in der Datei stehen, nahm die Polizei die Personalien aller Fans auf. An dem Tag kam es zu keinen Ausschreitungen, die Daten meines Bekannten wurden trotzdem gespeichert und in die Datei eingetragen – das erfuhr er aber erst, als er vor der Weltmeisterschaft Hausbesuche von der Polizei bekam.

Welche Konsequenzen haben Sie?

Tim: Als ich Urlaub in der Türkei machen wollte, wurde ich am Flughafen bei der Passkontrolle festgehalten. Ich musste erst detailliert erklären, warum ich ausreise und was ich dort vorhabe. Als ich den Beamten fragte, warum er das wissen wolle, sagte er, ich stehe in der besagten Datei und der Staat wolle wissen, wo ich mich aufhalte. Was wäre, wenn ich einen Job hätte, bei dem ich viel reisen müsste? Da stehe ich doch bei meinem Chef blöd da, wenn ich an jedem Flughafen Probleme habe, in den Flieger zu kommen. Ein anderes Beispiel für negative Folgen sind die Auflagen während Welt- oder Europameisterschaften. Bei der jetzigen EM muss ich mich eine Stunde vor jedem Deutschland-Spiel bei der Polizei melden. Im Juni ist mein Leben also total eingeschränkt. Das ist doch Freiheitsberaubung.

Wie stehen Sie also zu der Datei?

Tim: Abschaffen, sofort! Wie gesagt: Ich werde meiner Freiheit beraubt – ohne dass ich vorbestraft bin.

Ihre Reaktion auf das Urteil des Verwaltungsgericht ist also positiv?

Tim: Ich freue mich natürlich darüber. Ich warte noch bis das Urteil rechtskräftig ist und beantrage dann sofort meine Löschung. Ich glaube aber, dass es zu einer Gesetzesänderung oder etwas Ähnlichem kommt und die Datei damit weiter bestehen bleibt.





Aus: "Ein Hooligan berichtet - Mein Leben als ,,Gewalttäter Sport"" VON JENNIFER TÖPPERWEIN (26.05.2008)
*(Name von der Redaktion geändert)
Quelle: http://www.rp-online.de/public/article/sport/fussball/nationalelf/euro_2008/571859/Mein-Leben-als-Gewalttaeter-Sport.html (http://www.rp-online.de/public/article/sport/fussball/nationalelf/euro_2008/571859/Mein-Leben-als-Gewalttaeter-Sport.html)



Title: [Deutsche Hooligans abgefangen... (Gewalttäter-Datei)]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 18, 2008, 10:22:32 AM
Quote[...] Sechs deutsche Hooligans sind am Freitag bei Basel an der französisch-schweizerischen Grenze an der Einreise in die Schweiz gehindert worden. Die Männer im Alter zwischen 23 und 33 Jahren sind in der deutschen "Gewalttäterdatei Sport" verzeichnet und führten in ihrem Auto zwei Messer, Mundschutz und gepolsterte Handschuhe mit sich. Wie die Grenzwachtregion Basel mitteilte, wurden die Hooligans nach der Einreiseverweigerung den deutschen Behörden übergeben.


Aus: "Deutsche Hooligans abgefangen" (13.06.2008)
Quelle: http://www.sport1.de/de/apps/news/news-meldung/news_2271646.html (http://www.sport1.de/de/apps/news/news-meldung/news_2271646.html)

Title: [Umfassender Austausch personenbezogener Daten... (EU, USA)]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 30, 2008, 11:42:14 AM
Quote[...] Die USA und die Europäische Union (EU) haben nach einem Bericht der «New York Times» Fortschritte bei einem geplanten Abkommen erzielt, das einen umfassenden Austausch personenbezogener Daten ermöglichen soll. Demnach sollen Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden beiderseits des Atlantiks beispielsweise Daten über Kreditkarten-Transaktionen, Reisen und Gewohnheiten bei der Internetnutzung austauschen können. Das Abkommen wäre ein «diplomatischer Durchbruch» für die USA im Kampf gegen den Terrorismus, berichtete die Zeitung am Samstag unter Berufung auf ein internes Verhandlungspapier.

Bei den im Februar 2007 begonnen Gesprächen über ein «bindendes internationales Abkommen» hätten sich beide Seiten in zwölf zentralen Punkten weitgehend geeinigt. Allerdings bestünden auch noch Differenzen - etwa in der Frage, ob EU-Bürger die US-Regierung wegen des Umgangs mit ihren persönlichen Daten verklagen können. Der vorliegende Entwurf des Vertragswerks sei gemeinsam vom US- Heimatschutz-, Außen- und Justizministerium sowie den entsprechenden EU-Stellen verfasst worden, schreibt die Zeitung.

Nur wenige Monate nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hatten die USA und die europäische Polizeibehörde Europol ein Abkommen zum Austausch von Daten unterzeichnet. Die Übermittlung personenbezogener Daten ist davon allerdings nicht abgedeckt. Konflikte gab es in der Vergangenheit vor allem bei den von den USA verlangten Daten über Flugreisende in die USA sowie beim Austausch von Daten über Bankentransfers.


Aus: "NYT: USA und EU planen Austausch von Personendaten" (dpa, 28.06.2008)
Quelle: http://www.ftd.de/politik/international/379074.html (http://www.ftd.de/politik/international/379074.html)

-.-

Quote[...] Die Europäische Union steht kurz vor dem Abschluss eines Abkommens mit den USA, das dem FBI künftig Einblick in die Internet- und Kreditkartennutzung und das Reiseverhalten von EU-Bürgern gewähren würde. Einer aktuellen Meldung des Guardian zufolge, dem Details aus einem entsprechenden Bericht von EU- und US-Unterhändlern bekannt sind, sollen die Verhandlungen über den Datenaustausch weit fortgeschritten sein – trotz jahrelangem Widerstand seitens europäischer Länder "mit strengeren Gesetzen zum Schutz der Privatsphäre".

Laut dem Bericht harrt ein strittiger Punkt noch der Lösung: die Frage, inwiefern EU-Bürger die amerikanische Regierung im Falle eines Missbrauchs persönlicher Daten gerichtlich belangen können. Auch über eine andere heikle Angelegenheit hat man sich offenbar noch nicht geeinigt: Welche "angemessenen Grenzen" die amerikanischen Behörden daran hindern sollen, weitere Informationen über Religion, politische Meinung und das intime Leben eines EU-Bürgers einzuholen.

Anfang des Jahres war bekannt geworden, dass das FBI zusammen mit verbündeten Staaten wie Großbritannien, Australien und Kanada eine internationale biometrische Datenbank einrichten will. Das Projekt konzentriert sich jedoch auf "international bekannte Terroristen und Kriminelle", "schwere Kriminelle und verdächtige Terroristen" sowie Kriminelle mit internationalen Verbindungen und Personen, die in Terrorermittlungen verwickelt sind. (tpa/Telepolis)

Quote29. Juni 2008 10:22
Und die Hauptfrage bleibt jedoch:
xafford (mehr als 1000 Beiträge seit 12.10.01)

Warum hat die EU überhaupt solche Daten wie Internetnutzung,
Kreditkartennutzung, Reiseverhalten, politische Meinungen und intime
Details seiner Bürger?

Quote29. Juni 2008 10:23
Re: Und die Hauptfrage bleibt jedoch:
zideshowbob (mehr als 1000 Beiträge seit 24.07.02)

xafford schrieb am 29. Juni 2008 10:22

> Warum hat die EU überhaupt solche Daten wie Internetnutzung,
> Kreditkartennutzung, Reiseverhalten, politische Meinungen und intime
> Details seiner Bürger?

Das frag ich mich auch. Dass die EU Daten ihrer Bürger weitergibt ist
schlimm genug. Aber WAS für Daten das sind lässt einen erschrecken.
Ich hoffe so, das die VDS gesackelt wird...

Quote29. Juni 2008 15:34
Das klingt nach VDS-Zugriff, oder?
Teletrabi (mehr als 1000 Beiträge seit 17.03.03)

...damit wäre dann auch das "Problem" der sechsmonatigen Speicherung
umgangen...



Quote29. Juni 2008 10:52
Es gibt keine alternative!
KlohwandBeschreiber (378 Beiträge seit 01.02.06)

CDU-Innenpolitiker: Bundesmelderegister ist "alternativlos"
FBI: internationale biometrische Datenbank alternativlos!

hura


Quote29. Juni 2008 11:19
Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus
peikko (422 Beiträge seit 01.02.08)

Liebe Forenteilnehmer,
der Kampf gegen den internationalen Terrorismus darf nicht an
Ländergrenzen aufhören.
Wir benötigen zwingend die Hilfe der USA um mit diesem Problem fertig
zu werden. Jeder freiheitsliebende EU Bürger sollte sich daher über
dieses Abkommen freuen.
Liebe Grüsse
euer
peikko


Quote29. Juni 2008 11:37
Da nachfragen: http://ec.europa.eu/europedirect/index_de.htm
NPE (mehr als 1000 Beiträge seit 24.05.01)

Vor kurzem hat sich eine EUlerin beschwert, das dieser Dienst nicht
genutzt wird.
Tun wir Ihr den Gefallen:

http://ec.europa.eu/europedirect/index_de.htm (http://ec.europa.eu/europedirect/index_de.htm)

Ciao,
Null


Quote29. Juni 2008 12:36
Das geht doch nur um Industriespionage
epsigoner (178 Beiträge seit 21.11.06)

Hallo,

hier sollen doch nur Schwachpunkte bei den Mitarbeitern, von
deutschen Firmen gefunden werden.

Der liebe Terrorismus, wenn es ihn nicht geben würde müßte er
erfunden werden. Wie sieht es jetzt aus die westliche Welt, sie
"scheißt" auf die Bürgerrechte, Privatsphäre ist schon Verrat und die
Folter ist legetim unter der Hand. Wer hat gewonnen, ich weiß wer
verliert wird, WIR!!

Es ist scheinbar naiv, aber schaut euch mal am Montag 24 Stunden an,
und man erkennt wie das Rechtsverständnis, Demokratie,... baden geht.

...



Quote29. Juni 2008 12:28
Volk != Regierung. Überall.
mastervoll (77 Beiträge seit 26.03.03)

Jaja, "die" Amerikaner!

Wer hier so dermassen den Hals aufmacht, sollte sich überlegen, dass
es "die Amerikaner" ebensowenig gibt wie "die Deutschen". In D hört
man nicht auf, sich permanent von der Regierung und den Politikern zu
distanzieren. Ja, wer hat sie denn gewählt?
Das ist auch in den USA und wohl jedem anderen Land der Welt
dasselbe. John Doe aus Kansas wirft ebensowenig Bomben auf den Irak
wie das Hans Müller aus Buxtehude tut.

Immer schön aufpassen, was man sagt und denkt. So einfach ist das
alles nicht. Man darf nicht einfach jeden Bürger eines Landes mit den
(Un-)Taten seiner Regierung gleichsetzen. Als im Ausland lebender
Deutscher kenne ich diese Problematik leider nur allzu gut :-(

Davon abgesehen - die Politiker sind wirklich blind! Sie merken nicht
(oder es ist ihnen egal), dass sie mit ihren perversen Aktionen das
Volk gegen sich aufbringen. Das gab's in der Menschheitsgeschichte
schon oft und das Ende dieser Entwicklung sieht IMMER gleich aus.
Aber lernt jemand etwas daraus? Nein, schuld sind immer die anderen.
Die Politiker der USA fühlen sich unverstanden, die der Russen
unterschätzt, die der Engländer benachteiligt und die in Israel
ziehen einfach bei jeder Gelegenheit die "Antisemitismus-Karte". Das
das eigene Volk oft genug gar nicht mit dem, was "in seinem Namen"
geschieht, einverstanden ist, interessiert dabei keine Sau.

Jeder Druck erzeugt Gegendruck. Das geht lange gut, sehr lange.
Heutzutage ist man "zivilisiert" und ruft nicht gleich die Revolution
aus. Aber irgendwann geht der Deckel hoch und wenn ein paar Millionen
Menschen auf die Barrikaden gehen, hilft keine Polizei mehr, kein
Militär. Auch, wenn sich viele diesen Zustand herbeiwünschen - ich
will ihn nicht. Aber er wird kommen, mit jeder weiteren Einschränkung
der Bürger- und Freiheitsrechte sind wir dem ein Stück näher.

Es ist eine Ironie - und Tragik - der Geschichte, dass das gerade die
Politiker der USA nicht realisieren.....

M.

Quote30. Juni 2008 00:37
Gute Frage
COPOKA-BOPOBKA, C0P0KA@Spiegelfechter.com (mehr als 1000 Beiträge seit 31.08.02)

mastervoll schrieb am 29. Juni 2008 12:28

> ... In D hört
> man nicht auf, sich permanent von der Regierung und den Politikern zu
> distanzieren. Ja, wer hat sie denn gewählt?
> ...
Schade, dass du sie nicht beantwortet hast.

Die Regierung wird unter den Parteifunktionären ausgeklüngelt und
unter Fraktionszwang durch Abgeordnete bestätigt. Die wirklich
gewählten Abgeordnete machen im Bundestag nur die Hälfte aus, die
andere Hälfte wird ebenfalls von den Parteienfunktionären auserkoren
- siehe Wahlgesetz. Die wirklich unabhängigen  Abgeordneten im
Bundestag kannst du an Fingern deiner Hände abzählen.
Tja, und die s.g. bürgerlichen Parteien werden auch dann "gewählt",
wenn nur noch 10% zur "Wahl" gehen würden. Und der "Wähler" kann auch
dann nichts dagegen unternehmen, wenn die "gewählten" von erstem Tag
an schamlos als Parteisoldaten und Lakaien der Finanzelite auftreten.
Die wissen ja, wem sie ihre "Wahl" zu verdanken haben - nicht dem
Stimmvieh!



Quote29. Juni 2008 13:41
Wer schützt uns vor dem Staat?
pinus (1 Beitrag seit 02.12.07)

Und ich dachte immer das ein Staat seine Bürger beschützen soll.
Im Moment habe ich eher das Gefühl ich müsste vor dem Staat beschützt
werden. Wenn unsere Politiker so weiter machen sähen sie den
europäischen Terrorismus. Wie lange wird es wohl dauern bis es
hier Menschen gibt die sich mit Gewalt gegen den Ausverkauf
an Grundrechten wehren. Was macht jemand dessen Leben zerstört
wurde, weil er angeblich Terrorist ist. Nachdem die Bank gekündigt
hat, man seine Job verloren hat und die Frau mit den Kinder auch
verschwunden ist? Er hat nicht einmal mehr die Möglichkeit im
Ausland neu anzufangen.
Und über 95% der Ermittlungen gegen Terroristen laufen gegen
Menschen denen nichts nachgewiesen werden konnte. Wer schützt diese
Menschen?

Quote29. Juni 2008 16:06
Grundgesetz Artikel 20, Absatz 4
Erick Mueller, Erick Mueller (mehr als 1000 Beiträge seit 22.12.00)

Lange dauert es nicht mehr, bzw. darf es nicht mehr
dauern, sonst ist es zu spät.

Erick

[...]

Quote29. Juni 2008 18:43
Re: Vergiß es
V for Vendetta (53 Beiträge seit 30.10.07)

estraven60 schrieb am 29. Juni 2008 16:21

> Nicht umsonst wurde der Nachsatz angefügt.

Du meinst "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."?

Mal schauen:

- Abwahl der SPD und Nichtwahl der CDU letzte Bundestagswahl ...
- BVerG entscheidet: Luftsicherheitsgesetz nicht verfassungskonform,
Verteidigungsminister Jung sagt: "Egal, wir schiessen trotzdem"
- BVerG schafft extra ein neues, digitals persönlichkeitsgesetz:
BKA-Gesetz wird trotzdem beschlossen

usw.

Wenn Wahlergebnisse und das höchste deutsche Gericht mißachtet werden
(und das irritierenderweise von *Verfassungs*ministern), welche
"Abhilfe" bleibt dann noch übrig?

Das ist eine ganz gefährliche Geschichte, sollte sich mal ein Gericht
jemandem gegenüber sehen, der sich auf Art. 20, 4 beruft. Das müße
dann nämlich erklären welche andere Abhilfe noch möglich ist.









Quote29. Juni 2008 15:11
nur für Terroristen....
Teletrabi (mehr als 1000 Beiträge seit 17.03.03)

erinnert mich an Deutschlands geheime Antiterrordatei. Wurde auch mit
"den etwa hundert Gefährdern" begründet - und hatte IIRC schon nach
drei Monaten eine fünfstellige Anzahl an Eintragungen. Natürlich ohne
Auskunfts- oder durchsetzbaren Berichtigungsanspruch des Bürgers und
ohne Unschuldsvermutung/erforderlicher Verurteilung...




Quote29. Juni 2008 15:45
Das Mit dem Datenaustausch wird so laufen
yenzi (mehr als 1000 Beiträge seit 03.05.01)

ALLE Daten der EU-Bürger werden in die USA kopiert und so gut
wie nix kommt von denen.

Aus Deutschland werden Steuernummer, Adresse, Vorstrafen,
Krankendaten, Einkommen, Daten der VDS, etc. in die USA
geschickt.

Dort werden SÄMTLICHE Daten von Computerprogrammen schon
mal PRÄVENTIV ausgewertet. Je nachdem was dabei heraus-
kommt bekommen die Datensätze schon mal die passenden
Flags wie Terrorist, Filesharer, Kinderschänder,
Krimineller, AIDS-Kranker, Träger von Wirtschafts-
geheimnissen (brauch ne Sonderbehandlung), etc.

Wenn die Person dann irgendwann als Tourist oder
Geschäftsreisender in die USA einreisen will, be-
kommt die passende Behandlung zu seinem Flag -
Verhöre, Folterlager, Knast mit Chain-Gang.

Wer meint, er wäre ja nicht von solchen Flags negativ
betroffen, der sollte sich vergegenwärtigen, daß in
den USA viele Dinge verboten sind, die nach den
Gesetzen hier erlaubt sind und er DESWEGEN bei der
Einreise in die USA belangt werden kann. Sei es nur
ein Foto der kleinen nackten 2jährigen Tochter vom
Strand, daß man für seine Eltern eine Musik-CD
kopiert hat oder vielleicht nur daß man das MacOS
von seiner GEKAUFTEN Leopard-DVD auf einem PC installiert
hat, anstatt auf einem Mac. Vielleicht ist man ja
auch nur einen antiamerikanischen Kommentar in einem
Forum geschrieben.

Alles in der EU harmlose Sachen, die man bei einer
Einreise in die USA bitter bereuen kann - auch die
naive "ich hab ja nichts zu verbergen" Fraktion.

Quote29. Juni 2008 17:27
Ich kann euch die angemessene Grenze zeigen:
7bit (908 Beiträge seit 28.12.02)

Die Grenze ist eine natürliche, nämlich die, welche intimen Daten
über uns überhaupt an zentraler Stelle vorgehalten werden.

Es gäbe so viele kurze einfache Fragen, die man den verantwortlichen
Politikern stellen könnte, aus denen sie sich einfach nicht
herauswinden könnten. Warum tut das niemand?




Aus: "FBI will mehr private Daten von EU-Bürgern" (29.06.200)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/FBI-will-mehr-private-Daten-von-EU-Buergern--/meldung/110158 (http://www.heise.de/newsticker/FBI-will-mehr-private-Daten-von-EU-Buergern--/meldung/110158)

Title: [Informationssystem ISIS... (Notiz)]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 19, 2008, 11:04:25 AM
Quote[...] Dresden. Besonders rückfallgefährdete Sexualstraftäter werden in Sachsen künftig mit einem Informationssystem intensiv überwacht. ,,Wir haben unsere Lehren aus den Fällen Stephanie und Mitja gezogen", sagte Justizminister Geert Mackenroth (CDU) am Dienstag in Dresden. Das gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten entwickelte Informationssystem ISIS soll alle Datenträger für eine Überwachung verbinden. Eine ,,Fallkonferenz" beurteilt dabei die Rückfallgefahr eines Straftäters.

Laut Ministerium treffe das auf 100 bis 200 Straftäter im Freistaat zu. ISIS diene zuerst dem Schutz potenzieller Opfer, sei aber auch eine Chance für den Täter selbst, sagte Mackenroth, der für eine bundesweite Sexualstraftäter-Datei plädierte. ,,ISIS kann und soll für andere Bundesländer ein Anreiz zum Tätigwerden sein."

Die beiden Fälle Stephanie und Mitja hätten gezeigt, dass das Reservoir an Schutzmaßnahmen noch nicht ausgeschöpft sei. Die damals 13-jährige Stephanie war Anfang 2006 in Dresden von einem vorbestraften Sexualtäter entführt und über Wochen sexuell missbraucht und gequält worden. Gut ein Jahr später entführte ein mehrfach vorbestrafter Sexualtäter in Leipzig den neunjährigen Mitja, missbrauchte und erstickte ihn. Beide Täter wurden zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

ISIS soll künftig Menschen im Auge haben, die wegen einer Straftat mit sexuellem Hintergrund eine Freiheitsstrafe verbüßten oder im Maßregelvollzug untergebracht waren. ,,Wegen dieser Tat müssen sie nach ihrer Haftentlassung unter Führungsaufsicht oder Bewährung stehen", hieß es. Wurde eine besondere Rückfallgefahr bejaht, folge als neue Polizeimaßnahme die ,,Gefährderansprache". Dabei würden die Betreffenden von Beamten aufgesucht und nach ihrer Lebenssituation befragt. Weisungen und Auflagen würden zudem kontrolliert und bei Gefahr Observationen und andere Ermittlungen ausgelöst.

Bei der Vermeidung neuer Taten sollen Staatsanwaltschaften, Gefängnisse, Landeskriminalamt, Bewährungshelfer und Jugendämter zusammenarbeiten. ,,Ein in ISIS aufgenommener Straftäter muss in Zukunft fürchten, dass ein Verstoß gegen eine Weisung sofort zu einer Sanktion führt", sagte Mackenroth.


Aus: "Sachsen überwacht Sexualtäter mit Informationssystem ISIS" (dpa, LVZ-Online vom: Dienstag, 15. Juli 2008)
Quelle: http://www.lvz-online.de/aktuell/content/67883.html (http://www.lvz-online.de/aktuell/content/67883.html)

Title: [17.745 Personen... (Notizen)]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 30, 2008, 09:30:50 AM
Quote[...] Die Bundesregierung hat die umstrittene Anti-Terrordatei und das dahinter stehende Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) von Polizeien und Geheimdiensten als großen Erfolg bezeichnet. Mit der damit einhergehenden Intensivierung des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden sei ein "erheblicher Qualitätssprung bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus in der Bundesrepublik Deutschland erreicht", schreibt das federführende Bundesinnenministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610007.pdf) auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag.

Weiter heißt es in dem Schreiben, dass in der Anti-Terrordatei Ende Mai Informationen über 17.745 Personen gespeichert gewesen seien. Beim Start des Instruments Ende März 2007 waren es rund 13.000. Das entspricht einem Zuwachs von rund 25 Prozent innerhalb von 15 Monaten. Das Ministerium hebt aber hervor, dass einzelne Personen von verschiedenen beteiligten Behörden vorgehalten werden könnten. Die Zahl der tatsächlich gespeicherten Individuen sei daher niedriger.

Nach Angaben der Regierung beschäftigt das GTAZ derzeit 229 Mitarbeiter in sieben Arbeitsgruppen. Der Großteil des Personals arbeite in Bundesbehörden wie dem Bundeskriminalamt (BKA) oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz. 31 seien in Landesbehörden beschäftigt. Konkret habe beispielsweise die für die "Fallauswertung" zuständige Einheit die Aufgabe, einzelfallübergreifende Lagebewertungen und Analysen zu ausgewählten Feldern des islamistischen Terrorismus zu erstellen. Eine andere Arbeitsgruppe führe Grundlagenprojekte zu Strukturen und Funktionsweisen islamistischer Netzwerke durch. Außerdem würden Bewertungen zum islamistisch-terroristischen "Personenpotenzial" zusammengefasst und abgeglichen. Mit Phänomenen außerhalb des Bereichs des islamistischen Terrorismus und Extremismus befasse sich das GTAZ nicht. Darüber hinaus seien Vertreter von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten etwa auch im Gemeinsamen Internetzentrum (GIZ) beteiligt.

Bedeckt hält sich das Innenministerium bei der von den Grünen eigentlich geforderten Aufschlüsselung nach Datensätzen in der Anti-Terrordatei etwa nach Angaben über mutmaßliche oder verurteilte Mitglieder beziehungsweise Unterstützter terroristischer Vereinigungen, gewaltbereite Extremisten oder Kontaktpersonen. Es sei nicht möglich, über vorgehaltene Daten öffentlich Auskunft zu geben, die unter Einbeziehung von Länderbehörden erstellt worden seien, bügelt das Innenministerium entsprechende Anfragen pauschal ab. Zudem führe der Bund auch keine Statistik darüber, wie oft in der Datei gespeicherte Informationen zur Gefahrenabwehr auch über den Zweck der Terrorabwehr hinaus zwischen den beteiligten Behörden ausgetauscht worden seien. Einmal habe das BKA von der Eilfallregelung Gebrauch gemacht, die einen unmittelbaren Zugriff auf die so genannten erweiterten, also im Volltext gespeicherten Grunddaten erlaube.

Eine direkte Übermittlung von personenbezogenen Datensätzen aus dem Anti-Terrorregister an ausländische oder zwischenstaatliche Sicherheitsbehörden erfolge nicht, versichert die Regierung weiter. Der Informationsaustausch mit solchen Institutionen beschränke sich auf die den jeweiligen Behörden vorliegenden Erkenntnisse und finde wie bisher im Rahmen der allgemeinen Übermittlungsvorschriften statt. Die beim BKA bislang angefallenen Gesamtkosten für die Datenbank beziffert das Innenministerium mit knapp 4,2 Millionen Euro. Baukosten seien nicht Bestandteil dieser Summe. An Betriebskosten sollen beim BKA in diesem Jahr rund 150.000 Euro innerhalb eines mit T-Systems abgeschlossenen Dienstleistungsantrags anfallen. Dazu gekommen seien bislang Investitionskosten beim Zoll für 606.000 Euro sowie bei der Bundespolizei in Höhe von 23.124 Euro.

Ferner berichtet die Regierung, dass sie gegen Beanstandungen zur Datenübermittlung des BKA beziehungsweise der Bundespolizei an die Staatschützer durch den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar widersprochen habe. Sie hat demnach die Ausführungen zur Rechtsgrundlage der Informationsweitergabe nicht geteilt. Die Übermittlung sei legal gewesen, da das Bundesamt für Verfassungsschutz um die Daten gebeten habe und diese nicht auf Eigeninitiative hin transferiert worden seien. Von insgesamt sieben Auskunftsanträge seien zudem drei Anfragen so beschieden worden, dass die Betroffenen nicht in die Datei eingetragen gewesen seien. Die anderen seien noch in Bearbeitung oder aufgrund Sachmängel unbeantwortet geblieben.

(Stefan Krempl) / (jk/c't)

[...]


Quote30. Juli 2008 08:34
Habe ich denn nicht das Recht zu erfahren dass mir irgendetwas vorgeworfen wird?
Helium3

Da gibts doch das polizeiliche Führungszeugnis, da steht drin ob ich
im Leben schon mal was verbockt habe.
Da habe ich das Recht einen Einblick zu haben.
Da Einträge in das Führungszeugnis für mich Nachteile haben, kann
ich so wenigstens Stellung dazu nehmen (ggf. mich rechtfertigen) wenn
z.B. der Arbeitgeber einen Einblick darin haben will.

Die Anti-Terror Datei bedeutet für mich auch Nachteile - insbesondere
wenn es um Flüge ins Ausland geht.
Aber darin hab ich keinen Einblick.
Ich bin da den Behörden völlig ausgeliefert.
Ich kann nicht mal Stellung zu einzelnen Anschuldigungen nehmen, auch
nicht wenn einige Einträge völlig aus der Luft gegriffen sind (a la
"Der Nachbar hat behauptet ich hätte Handgranaten" - auch schon
vorgekommen /nicht bei mir))

Folglich müsste so eine Datei doch Verfassungswidrig sein.

Ich bin also durch einen schnöden Eintrag in die "Anti-Terror Datei"
gebrandmarkt (möglicherweise für ein Leben lang) und weiß es nicht
einmal.

...





Aus: "Knapp 18.000 Personen in Anti-Terrordatei erfasst" (29.07.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Knapp-18-000-Personen-in-Anti-Terrordatei-erfasst--/meldung/113518 (http://www.heise.de/newsticker/Knapp-18-000-Personen-in-Anti-Terrordatei-erfasst--/meldung/113518)

Title: [Schweiz bekommt Zugriff auf Schengen-Informationssystem... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 13, 2008, 08:59:08 AM
Quote[...] Nach einer Mitteilung des Schweizer Bundesamtes für Polizei (Fedpol) bekommt die Polizei, das Grenzwachtkorps und weitere berechtigte Behörden ab Donnerstag Zugriff auf das Schengen-Informationssystem (SIS). Für die Fahndung in SIS-Beständen unterhält die Fedpol ein Team von 25 Spezialistinnen und Spezialisten, die in einem SIRENE-Büro (Supplementary Information REquest at the National Entry) arbeiten.

Im Schengener Abkommmen verzichten derzeit 22 EU-Staaten sowie 2 Nicht-EU-Mitgliedsländer auf Kontrollen des Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen. Mit dem Anschluss an SIS kommt ein Prozess nach dem "Schengen-Assoziierungsabkommen" in Gang, mit dem nun die Schweiz Teil des Schengen-Raumes wird. Im September sollen EU-Experten den Schweizer SIS-Anschluss prüfen, danach kann der Rat der EU die Schengen-Mitgliedschaft beschließen. Spätestens in der ersten Hälfte 2009 wäre die Schweiz dann integriert und müsste sich mit ca. 8 Millionen Euro an der Sicherung der EU-Außengrenzen beteiligen. Auch der Reisepass ist Bestandteil der Angleichung an europäische Normen. Parallel zum Start des Zugriffs auf SIS-Daten füttert die Fedpol das europäische Informationssystem mit 2000 Personen-, 280.000 Sachfahndungen und 21.000 Einreisesperren aus dem landeseigenen RIPOL-System.

Nach Angaben der Fedpol untersteht der Datenschutz der SIS-Daten strengen Richtlinien und wird laufend auf internationaler wie kantonaler Ebene geprüft. Schweizer Bürger haben mit dem Start des SIS-Zugriffes die Möglichkeit, ein Auskunftsbegehren zu starten, ob persönliche Daten von ihnen im Informationssystem gespeichert sind. Sie können dieses Begehren direkt bei der Fedpol oder beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten einreichen. Dieser erklärte gegenüber der Schweizer Depeschenagentur, dass ihm bislang das nötige Personal für die Umsetzung der Datenschutzkontrolle nach dem Schengener Abkommen fehle. Er habe deswegen sechs weitere Stellen beantragt. (Detlef Borchers) / (jk/c't)


Aus: "Schweiz bekommt Zugriff auf Schengen-Informationssystem" (12.08.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Schweiz-bekommt-Zugriff-auf-Schengen-Informationssystem--/meldung/114162 (http://www.heise.de/newsticker/Schweiz-bekommt-Zugriff-auf-Schengen-Informationssystem--/meldung/114162)

Title: [Verbrechenskarten im Internet... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 17, 2008, 09:06:57 PM
Quote[...] Die britische Regierung will bis zum Ende des Jahres im Internet flächendeckend Karten für England und Wales veröffentlichen, auf denen grafisch die Häufigkeit von Straftaten für jede Kommune und jeden Stadtbezirk dargestellt ist. Die Bürger sollen dadurch sehen können, welche Straftaten in ihrer Umgebung passieren und den Angaben zufolge damit auch ihrer Polizei vor Ort näher kommen. Bei manchen Straftaten sollen die Karten bis auf die Ebene einzelner Straßen skalieren.

Die Metropolitan Police hat für London nun erstmals in einer Beta-Version eine solche Verbrechenskarte veröffentlicht, auf der man, gibt man den Postcode ein, die nach der polizeilichen Statistik erfasste Häufigkeit von Diebstahl, Raub oder Fahrzeugkriminalität nachschauen und durch die Angabe, wie viele Straftaten pro 1000 Einwohner begangen werden, mit anderen Stadtteilen vergleichen kann. Später soll die Karte erweitert werden. Die monatlich aktualisierten Angaben werden in London bislang nur auf den Stadtbezirk, aber nicht auf Straßen oder Plätze heruntergebrochen.

In West Yorkshire werden außer Gewalttaten auch "antisoziales Verhalten" und Belästigung durch Jugendliche (Lärmen, Graffitis, Trinken auf der Straße etc.) aufgeführt. Ebenso wie in West Midlands kann man hier sehen, an welchem Ort die Straftaten oder Vergehen geschehen sind.

Solche Kriminalitätskarten, wie sie in den USA schon üblich sind, können nach Meinung von Kritikern Stadtteile und ihre Bewohner noch stärker stigmatisieren, die Mieten und Preise für Wohnungen und Häuser beeinflussen, oder auch Kriminellen dazu dienen, ihrem Geschäft eher dort nachzugehen, wo es bislang ruhig ist. Die Polizei weist darauf hin, dass sie keine Verantwortung für die Verwendung der Karte und der Zahlen übernimmt. (fr/Telepolis)


Aus: "Großbritannien führt flächendeckend Verbrechenskarten im Internet ein" (15.08.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Grossbritannien-fuehrt-flaechendeckend-Verbrechenskarten-im-Internet-ein--/meldung/114331 (http://www.heise.de/newsticker/Grossbritannien-fuehrt-flaechendeckend-Verbrechenskarten-im-Internet-ein--/meldung/114331)

Title: [Die Visa-Warndatei... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 05, 2008, 12:35:10 PM
Quote[...] ein zweites strittiges Thema könnte beim Koalitionsausschuss gelöst werden: die Einführung der (wie das Luftsicherheitsgesetz im Koalitionsvertrag verabredeten) Visa-Warndatei. Nach den Skandalen um die massenhafte betrügerische Beschaffung von Einreisevisa etwa aus der Ukraine und dem folgenden Visa-Untersuchungsausschuss hatte die große Koalition die Einrichtung einer Datei vereinbart, mit der betrügerische Einlader von Einreisenden ebenso erkannt werden könnten wie unliebsame Einreisende. Allerdings war die Unionsseite davon ausgegangen, dass die Sicherheitsbehörden Zugriff auf die Daten haben müssten, während die SPD-Seite vor einem kompletten Zugriff stets gewarnt hat.

Nach dem Stand der Verhandlungen könnten sich Union und SPD nun darauf verständigen, die Datei unabhängig vom Ausländerzentralregister als eigenständige Informationssammlung zu errichten. Die Zugriffsrechte sollen abgestuft geregelt werden. Allerdings könnte die detaillierte Ausgestaltung dieser Zugriffsrechte noch einmal strittig werden, wenn dann ein Gesetzentwurf vorliegt.

...


Aus: "Amtshilfe mit der Waffe" - Die Koalition einigt sich offenbar auf ein Luftsicherheitsgesetz – und will so den Einsatz der Bundeswehr im Inneren regeln - Von Barbara Junge (5.10.2008)
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/;art771,2628806 (http://www.tagesspiegel.de/politik/;art771,2628806)

Title: [Zum Bundesmelderegister... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 10, 2008, 08:45:40 AM
Quote[...] Das Melderegister ist ein amtliches Verzeichnis, das im Rahmen des polizeilichen Meldewesens Personaldaten erfasst, die der Meldepflicht unterliegen. Dieses polizeiliche Meldewesen wird im Rahmen der nationalen Meldegesetze geregelt und bei der Meldebehörde erfasst.

[...] Die Melderegister werden in Deutschland bei den Einwohnermeldeämtern der Gemeinden geführt. Entgegen landläufiger Meinung ist in fast allen Bundesländern die Gemeinde selbst die Meldebehörde im rechtlichen Sinn. Derzeit werden die deutschen Melderegister von 5.283 dezentralen Einwohnermeldeämtern verwaltet.[1] Bis Ende 2010 ist der Aufbau eines übergreifenden Bundesmelderegisters (BMR) in Ergänzung zu den kommunalen Registern geplant.[1][2] Rechtsgrundlage für Erhebung, Speicherung, Verwendung und Löschung der Daten sind derzeit das Melderechtsrahmengesetz (MRRG), die Meldegesetze der Länder sowie Rechtsverordnungen. Im Rahmen der Föderalismusreform ist die ausschließliche Gesetzgebung für das Melderecht auf den Bundesgesetzgeber übergegangen. Das Bundesministerium des Innern erarbeitet derzeit ein Bundesmeldegesetz, das die Regelungen der Landesmeldegesetze zusammenfassen und damit für eine bundesweite Rechtsvereinheitlichung sorgen wird.

[...]

Das Melderegister beinhaltet die folgenden Daten:

    * Familiennamen, frühere Namen, Vornamen
    * Doktorgrad, Ordensnamen/Künstlernamen
    * Tag und Ort der Geburt, Geschlecht
    * gesetzlicher Vertreter / Eltern von Kindern bis zum vollendeten 27. Lebensjahr (Vor- und Familienname, Doktorgrad, Postanschrift, Tag der Geburt, gegebenenfalls Sterbetag)
    * Staatsangehörigkeit(en)
    * rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft
    * gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Datum des Ein- und Auszugs
    * Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Tag und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft, Ehegatte oder Lebenspartner (Vor- und Familienname, Doktorgrad, Tag der Geburt, Anschrift, gegebenenfalls Sterbetag), Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (s.o.)
    * Ausstellungsbehörde, Datum und Gültigkeitsdauer des Personalausweises/Passes
    * Übermittlungssperren (z.B. bei Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit)
    * Sterbetag und -ort
    * Tatsache, dass der Betroffene vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
    * steuerrechtliche Daten
    * evtl. die Tatsache, dass Passversagungsgründe vorliegen, ein Pass versagt oder entzogen oder eine Anordnung getroffen worden ist, wonach der Ausweis nicht mehr dazu berechtigt, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.

Das deutsche Melderegister wird als öffentliches Register geführt. So können Melderegisterauskünfte, die gebührenpflichtig sind, von jedem über Dritte eingeholt werden. Die Meldebehörden informieren über die Voraussetzungen und die Kosten dieser Auskünfte. Die Kosten werden in den meisten Bundesländern durch eine kommunale Satzung geregelt, eine bundeseinheitliche Gebühr gibt es nicht.

[...]


Aus: "Melderegister" (17. September 2008)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesmelderegister#Deutschland (http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesmelderegister#Deutschland)

Title: [Innenministerium hält an Bundesmelderegister fest... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 10, 2008, 09:03:13 AM
Quote[...] Das Bundesinnenministerium sieht auch nach den jüngsten Skandalen rund um die massenhafte Weitergabe von Kundendaten keine Notwendigkeit, seinen heftig umstrittenen Vorstoß für ein Bundesmelderegister zu korrigieren oder gar zurückzuziehen. "Wir führen die Beratungen weiter auf Basis unseres Gesetzesentwurfs", betonte Andreas Reisen, Leiter des Referats Meldewesen im Hause Schäuble, am Donnerstag auf der 4. Konferenz zu Diensten im europäischen Meldewesen in Berlin. Der Ministeriumsvertreter räumte aber ein, dass es innerhalb der Bundesregierung und der großen Koalition "noch keine politische Einigkeit" gebe, ob ein zentrales Melderegister realisiert werden solle.

In den florierenden, in einem rechtlichen Graubereich stattfindenden Handel mit Adressdaten waren auch Meldeämter involviert. Nachdem der Datenmissbrauch in seinen Umrissen ansatzweise zutage trat, erklärten neben der Opposition auch die SPD-Bundestagsfraktion sowie die ihr angehörende Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Schäubles Pläne für ein Bundesmelderegister für mehr oder weniger erledigt. Das Innenministerium habe keine zwingenden Gründe für ein Zentralregister dargelegt, hieß es Ende August bei den Sozialdemokraten. Statt neben den sechs laufenden Landesmelderegistern und den kommunalen Verzeichnissen der rund 5400 Meldebehörden hierzulande parallel weitere Datenberge anzuhäufen, sollten besser die vorhandenen Strukturen gestärkt werden.

Reisen gab zwar zu, dass es "sehr schwierig" wäre, das vorhandene System der dezentralen Meldeauskunft "in eine andere Richtung zu bringen". Schon auf technischer Ebene wäre eine zentrale Lösung nicht einfach zu realisieren. Die kommunalen Register, bei denen Verfahren zur Erreichung höherer Datenqualitäten auf jeden Fall erforderlich seien, würden ferner weiter nötig bleiben. Gerade für Behörden mit Sicherheitsaufgaben brächte ein Bundesverzeichnis aber Vorteile. Reisen erinnerte an die Schwierigkeiten, die Identität der bei einem Absturz einer Spanair-Maschine in Madrid vor Kurzem ums Leben gekommenen deutschen Passagiere festzustellen. Ein Rückgriff auf die lokalen Meldedaten sei von Spanien aus zunächst nicht möglich gewesen. Mit einem zentralen Register hätten die dort vorgehaltenen Daten "mit einem Fingerschnipp" mit den Namen in den Fluglisten abgeglichen werden können. Auch bei Hausbränden brächte ein Bundesmeldeverzeichnis Vorteile, da die Feuerwehr damit schneller feststellen könnte, wie viele Menschen in einem Gebäude wohnen.

Obwohl sich die im Gesetzesentwurf angepriesenen Kostenreduzierungen durch ein Zentralregister als Milchmädchenrechnung herausgestellt haben, sprach Reisen weiter von zu erwartenden Einsparungen "im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich" für die Kommunen. Zugleich unterstrich er die Notwendigkeit der Beachtung von Transparenz als wichtiges Kriterium beim möglichen Aufbau eines Bundesmelderegisters. Die Bürger sollten nicht nur die über sie gespeicherten Daten einsehen, sondern auch Zugriffe darauf über ein Auskunftsportal im Internet abrufen können. Suchanfragen in der Datenbank sollten zudem durch ein striktes Identitätsmanagement und sektorbezogene Freigaben eingeschränkt werden. Bedenken von Datenschützern, dass die zentral vorgehaltenen Informationen aus dem Register etwa mit den Datenbanken hinter der neuen einheitlichen Steuernummer verknüpft werden könnten, wies Reisen mit dem Verweis auf die "Zweckgebundenheit" beider Systeme zurück. Ein Abgleich von bereits im Verfahren zur Vergabe der Steuer-ID ausgesonderten Dubletten aus den lokalen Meldeverzeichnissen sei "über ein anonymisiertes Verfahren" aber denkbar.

Thomas Mader aus dem österreichischen Innenministerium hatte zuvor beteuert, dass ein zentrales Melderegister unter Wahrung von Datenschutzaspekten betrieben und auch der Wirtschaft unter gewissen Bedingungen Zugang gewährt werden könne. Das entsprechende Verzeichnis in der Alpenrepublik sei nach einer Ministerentscheidung im Jahr 2000 innerhalb von nur acht Monaten errichtet worden. Es stelle nach dem Ausmerzen gröberer Fehler inzwischen das Rückgrat für das österreichische E-Government-Konzept nebst Bürgerkarte, 2005 angefügtem Dokumentenregister und 2006 hinzugekommenen "Ergänzungsregister" etwa für im Land arbeitende Pendler dar.

Abfragen erfolgen laut dem Regierungsabgesandten auf Basis einer gesicherten Kommunikationsinfrastruktur. Zudem habe jede angeschlossene Behörde ein Identifizierungsmerkmal erhalten, um Zugriffe zu verfolgen. Dieses "Identifier"-Modell werde von der Verwaltung intensiv genutzt, so dass eine Art Rasterfahndung im Register verhindert werde. Auskünfte an Firmen würden nur erteilt, wenn ein eindeutiger Treffer erzielt worden sei. So könnten auch Fischzüge von Adresshändlern ausgeschlossen werden. Dass es immer ein Restrisiko gebe, "dass mit den Daten des Bürgers Missbrauch getrieben wird", wollte aber auch Mader nicht ausschließen. (Stefan Krempl) / (pmz/c't)


Aus: "Innenministerium hält an Bundesmelderegister fest" (09.10.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Innenministerium-haelt-an-Bundesmelderegister-fest--/meldung/117162 (http://www.heise.de/newsticker/Innenministerium-haelt-an-Bundesmelderegister-fest--/meldung/117162)


Title: [Az.: 11 LC 229/08... (Gewalttäter-Datei)]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 17, 2008, 03:53:43 PM
Quote[...] Der seit Jahren beim Bundeskriminalamt (BKA) geführten Datei "Gewalttäter Sport" fehlt nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg die Rechtsgrundlage. Das Bundesinnenministerium müsse eine Rechtsverordnung erlassen, die die Sammlung der Daten regelt, urteilte das Gericht. (Az.: 11 LC 229/08). Geklagt hatte ein Mann aus der Region Hannover, der die Löschung seines Datensatzes verlangt. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleiben die Daten aber weiterhin im Bestand. Die beklagte Polizeidirektion Hannover kündigte Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht an.
Das BKA hat Informationen zu knapp 10.000 Hooligans und anderer, bei Sportereignissen auffällig gewordener Menschen gespeichert. Die sogenannte Verbunddatei wird gemeinsam mit den Bundesländern genutzt. Grundsätzlich geht es um die Frage, ob eine BKA-interne Anordnung reicht, um eine Verbunddatei aufzubauen, oder ob das Bundesinnenministerium dazu eine Verordnung mit Gesetzeskraft erlassen muss.

...


Aus: "Sport kompakt: Gewalttäter-Datei rechtswidrig" (17.12.2008)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/sport/147/451856/text/ (http://www.sueddeutsche.de/sport/147/451856/text/)

Title: [SIS II hat schwere Probleme... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 15, 2009, 12:59:05 PM
Quote[...] Der Aufbau des neuen Grenzschutzsystems der europäischen Schengen-Staaten stößt auf immer neue Probleme. Die Inbetriebnahme des Schengener Informationssystem SIS II könne noch Jahre dauern, sagte der tschechische Innenminister und Ratsvorsitzende Ivan Langer vor einem Treffen mit seinen europäischen Amtskollegen am Donnerstag in Prag. "SIS II hat schwere Probleme", sagte Langer. "Es ist schon um Jahre verzögert."

Die Modernisierung des Computersystems mit Millionen von Fahndungsdaten aus den Mitgliedsstaaten liege um Jahre hinter dem Fahrplan zurück und gefährde einen baldigen Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Schengen-Raum ohne Grenzkontrollen.

"Es ärgert mich schon, dass es so lange dauert", sagte der luxemburgische Ressortchef Luc Frieden. "Das heutige System ist nicht schlecht, aber es reicht nicht." Bisher tauschen die 25 Länder der Schengen-Zone ohne systematische Kontrollen an den Binnengrenzen die Daten von Einreisenden mit dem Schengen-Informationssystem I (SIS I) aus, das keine digitalisierten Fingerabdrücke und Passbilder verarbeiten kann. SIS II soll das ermöglichen, doch die Technik hapert. "Wir werden eine Bestandsaufnahme machen und einen Zeitplan aufstellen", kündigte EU-Justizkommissar Jacques Barrot an.

Parallel zur Lösung der SIS-II-Probleme plant Barrots Behörde eine neue EU-Agentur, die alle Datenbanken mit sicherheitsrelevanten Angaben lenken soll. Einen konkreten Vorschlag dazu will die Kommission nach Ratsunterlagen im Februar vorlegen.

Die europäischen Innen- und Justizminister beraten am Donnerstag und Freitag unter anderem über den Einsatz von Satelliten und anderen modernen Technologien zum Grenzschutz. Auf der Tagesordnung stehen weiters die Verwendung moderner Technologien im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit, der internationale Schutz von Kindern, die Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet, neue Maßnahmen im Kampf gegen den Drogenhandel sowie die weitere Entwicklung des Schengener Informationssystems SIS II, so eine Aussendung des Innenministeriums.

Österreich ist bei dem zweitägigen informellen Treffen unter durch Maria Fekter (Inneres) und Claudia Bandion-Ortner (Justiz/beide ÖVP) vertreten.

Passend zur Agenda des Innenministertreffens hat die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) am Mittwoch (Ortszeit) in einer Mitteilung davor gewarnt, Internet-Zensurmechanismen unter dem Vorwand des Kinderschutzes durchsetzen zu wollen. Es sei erwiesen, dass die Zensur des Internets technisch nicht machbar sei und der Wirtschaft schade.

Ende 2008 hatte die unilaterale und unkontrollierte Sperrung eines Eintrags in der englischsprachigen Wikipedia seitens eines von der EU mitfinanzierten britischen Kinderporno-Sperrlistenbetreibers dazu geführt, dass die britischen Wikipedia-Beiträger nicht mehr auf die freie Enzyklopädie zugreifen konnten.


Aus: "EU-Innenminister: SIS II und "illegale Inhalte"" (15.01.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1501670/ (http://futurezone.orf.at/stories/1501670/)

Title: [Electronic System for Travel Authorization (ESTA)]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 15, 2009, 01:15:45 PM
Quote[...] Das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) ist ein elektronisches Reisegenehmigungssystem für die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika, das vom US-Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security, DHS) zum Zweck der Sicherheitsüberprüfung von USA-Reisenden eingeführt wurde.

Grundlage für das neue Online-Reisegenehmigungsverfahren ist eine Änderung des Paragrafen 217 des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes der USA. Demnach ist das Heimatschutzministerium verpflichtet, die Sicherheit des Visa-Waiver-Programms (VWP) zu verbessern. Mit ESTA wird in erster Line das Ziel verfolgt, die Daten aller ESTA-registrierten Reisenden vor Reiseantritt mit den amerikanischen Fahndungs- und Strafverfolgungslisten abzugleichen.

Seit dem 1. August 2008 ist ESTA online für Staatsbürger und teilnahmeberechtigte Staatsangehörige der am VWP teilnehmenden Länder über das Internet zugänglich. Seit dem 12. Januar 2009 sind, einschließlich Kindern, alle Reisenden im Rahmen des VWP dazu verpflichtet, eine elektronische Reisegenehmigung zu beantragen, bevor sie an Bord eines Transportmittels mit Reiseziel USA gehen. Reisende mit einem gültigen Visum müssen ESTA nicht benutzen. Eine Reisegenehmigung ist bis zu zwei Jahren gültig, sofern sie nicht widerrufen wird, oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Reisepasses des Reisenden, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die Genehmigung gilt für mehrere Einreisen in die Vereinigten Staaten. Bei zukünftigen Reiseplänen oder falls sich die Zieladresse oder Reiseroute des Antragsstellers ändert, können diese Informationen über die ESTA-Website aktualisiert werden.

...


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/ESTA (http://de.wikipedia.org/wiki/ESTA) (14. Januar 2009)



-.-

Quote[...] Das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) soll jene Formulare ersetzen, die bis jetzt an Bord des Flugzeugs ausgefüllt werden mussten. Mit Stichtag 12. Jänner sei gemeint, dass die Regelung mit Montag in Kraft trete, jedoch nicht rückwirkend gelte, hieß es seitens der US-Botschaft in Wien auf eine Anfrage von ORF.at am Freitag.

Was aber ist, wenn jemand in einer dringenden Angelegenheit ad hoc in die USA reisen muss? Die 72 Stunden seien die empfohlene Frist, sagte die zuständige Beamtin der Botschaft, Karin Czerny, zu ORF.at. Das Gros der Reisenden buche in der Regel ohnehin deutlich früher als drei Tage vor Abflug.

Wer binnen eines kürzeren Zeitraums buchen und fliegen müsse, könne das in der Regel auch tun, da es ohnehin äußerst selten zu Problemen komme. Wer das Online-Formular allzu knapp vor dem Abflug ausfülle, riskiere freilich, eventuell nicht mitzukommen, so die Auskunft aus der US-Botschaft.

Das Online-Formular in allen EU-Sprachen richtet sich an Angehörige von "Visa-Waiver"-Staaten, die von der Visumspflicht ausgenommen sind. Von Namen und Daten des Reisenden einmal abgesehen, sind auch allerhand andere Eintragungen in Form von Ankreuzen nötig, deren Sinn weniger ersichtlich ist.

So wird zum Beispiel von den einreisenden Europäern eine Bestätigung dafür erwartet, dass sie noch niemals einer kriminellen Organisation angehört haben, noch nie in ihrem Leben Drogen genommen haben und Ähnliches. Das stand schon bisher auf den Formularen, die im Flugzeug ausgegeben wurden.

Neu in der Applikation auf der Website des Ministeriums für Heimatschutz ist ein umfangreicher "Disclaimer", dem der Reisende zustimmen muss. Der Inhalt der Erklärung ist allerdings wenig dazu angetan, etwaige Datenschutzbedenken der Europäer zu zerstreuen:

"Sie sind dabei, auf einen Computer des Ministeriums für Heimatschutz zuzugreifen", heißt es einleitend: "Erwarten Sie keinen Datenschutz (privacy), wenn Sie dieses Computersystem benutzen. Auch der Gebrauch eines Passworts oder eines anderen Sicherheitsmechanismus berechtigt Sie nicht, Datenschutz zu erwarten."

Für europäische Verhältnisse, wo alle amtlichen Websites auf die unbedingte Beachtung der Datenschutzgesetze durch die betreffende Behörde hinweisen, liest sich das schon ungewohnt.

Ein paar Zeilen nach der Absage an alle Datenschutzerwartungen heißt es: "Sie dürfen keine geheimen (classified) Informationen, die die nationale Sicherheit betreffen, auf diesem Computersystem verarbeiten."

Dabei wird das System ohnehin von mehreren Stellen überwacht: "Dieses Computersystem ... wird für administrative Belange, zum Zweck der Strafverfolgung, für kriminalpolizeiliche Ermittlungen, zur Überprüfung von mutmaßlichen Verfehlungen und Missbrauch und um Performance sowie die Systemsicherheit zu überprüfen, überwacht. Das Ministerium kann ohne weitere Vorwarnung jederzeit mit der Überwachung beginnen."

Trotz allem verfügt die Website über eine Datenschutzerklärung. Das US-Datenschutzgesetz (Privacy Act of 1974, 5 U.S.C. 552a) schütze die persönliche Information von US-Staatsbürgern und Ausländern mit permanentem Wohnsitz in den USA. Das Ministerium für Heimatschutz beziehe in diese Maßnahmen, die auch das Recht auf Einsicht in die Daten durch Betroffene einschließen, auch Ausländer ein, wenn es um Systeme gehe, die sowohl Daten von US-Staatsbürgern wie von Ausländern verarbeiten.

Aber: Der "Privacy Act" betrifft nicht alle Informationen, die online gesammelt werden.

Daraus geht also ziemlich klar hervor, dass die personenbezogenen Daten der EU-Einreisenden zusammen mit Daten von US-Staatsbürgern verarbeitet werden. Da die Behörden sie getrennt erheben - das Web-Formular betrifft nur Ausländer -, müssen sie aber irgendwo zusammengeführt werden.

Logisch wäre jedenfalls, dass die eingegebenen Daten mit den verschiedenen schwarzen Listen zur Terrorbekämpfung ("No Fly List", "Selectees") abgeglichen werden.

Was das Verbot betrifft, Geheiminformationen zur nationalen Sicherheit der USA über das Online-Anmeldesystems zu verarbeiten, so mutet dieses seltsam an, zumal einreisende Europäer wohl in den seltensten Fällen über derlei Informationen verfügen.

Aus diesem Grund hat ORF.at über die US-Botschaft in Wien beim Ministerium für Heimatschutz um Beantwortung der offenen Punkte angefragt.

Quotewenn ich als Niederländer

meisi, vor 4 Tagen, 20 Stunden, 45 Minuten

mal Haschisch geraucht habe in einem Coffeeshop und bei der Drogenfrage ankreuze "Ja, ich habe schon einmal Drogen genommen", darf ich dann nicht einreisen? Oder werde ich dann am Flughafen womöglich nur stärker durchsucht?

    *
      @meisi

      allamerican, vor 4 Tagen, 20 Stunden, 15 Minuten

      Auf den weißen Einreisewisches stand irgendwo auch sinngemäß, daß ein Kreuzchen nicht unbedingt heißt, daß man nicht einreisen darf.

      Wenn man die Drogenbestimmungen aus dem Sport hernimmt, hat sowieso schon fast jeder Drogen genommen. Also was solls. Abgesehen davon steht ja dort, ob man schon mal Drogen genommen hat, nicht ob man Drogen mitführt:

      Haben Sie Drogen mit?
      [ ] Ja
      [ ] Nein

      Wenn ja wieviel?
      [ ] =100g
      [ ] >=1kg
      [ ] >=10kg
      [ ] >=50kg
      [ ] >=100kg
      [ ] >=1000kg

      Aber lustig wäre es schon...


Quote#
"Das stand schon bisher auf den Formularen,

golumbus, vor 4 Tagen, 21 Stunden, 41 Minuten

die im Flugzeug ausgegeben wurden."

Sehr richtig, diese Fragen wurden früher auch schon gestellt.

Nun werden diese anstatt auf einem Zettel per Computer-Terminal gestellt.

Wo ist hier der verletzte Datenschutz ?
Wenn man die Daten missbräuchlich verwenden wollte konnte man das auch schon bisher.

Ich kann die "zusätzliche" Gefahr nicht sehen. Wenn es eine Gefahr gibt, so war diese bisher auch schon vorhanden.

    *

      kiwano, vor 4 Tagen, 20 Stunden, 32 Minuten

      versuch das mal einem durchschnitlich gebildeten europäer klar zu machen.
    *

      tauceti, vor 4 Tagen, 18 Stunden, 31 Minuten

      Und vor allem: Weil sich nichts ändert, deswegen ist alles in Ordnung?
    *

      kiwano, vor 4 Tagen, 17 Stunden, 56 Minuten

      und? Was ist so schlim daran?
    *

      tauceti, vor 3 Tagen, 23 Stunden, 51 Minuten

      veröffentliche mal deine vollständigen privaten Daten, auch alle Fahrten und dann reden wir weiter.
    *

      tauceti, vor 3 Tagen, 23 Stunden, 50 Minuten

      Hier geht's ja schließlich um Datenschutz. Sind die Daten nicht geschützt, so sind sie defacto öffentlich - über kurz oder lang.
    *

      kiwano, vor 3 Tagen, 15 Stunden, 20 Minuten

      dieses system gibt es schon lange. ist dir ein fall bekannt in dem dies daten öffemtlich bekannt wurden (nicht während eine prozesses)? und selbst wenn, ich habe mein kreuz immer bei nein gemacht. :-)

#

Quote#
....

lollibast, vor 4 Tagen, 22 Stunden, 30 Minuten

...and the land of the free"


Quote#
Paranoid

thepianoplayer, vor 5 Tagen, 33 Minuten

Wie paranoid sind die USA jetzt wirklich?
Und was ist, wenn ich in die USA einreisen will, aber gar keinen Computer oder Internetzugang besitze?
Und wer schützt UNSERE nationale Sicherheit, wenn man so durchleuchtet und ausspioniert wird?

    *

      erdbert, vor 5 Tagen, 7 Minuten

      na wenigstens spielen sie mit offenen karten. kann ja jeder selbst für sich entscheiden ob er diesen unsinn in kauf nehmen will oder aber auf eine reise in die usa verzichtet.
    *

      tepsirulez, vor 4 Tagen, 23 Stunden, 43 Minuten

      Wenn du keinen Computer oder Internetzugang besitzt, bist du schon generell einmal verdächtig.

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Aus: "Kein Datenschutz beim Heimatschutz" (10. 1. 2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1501554/ (http://futurezone.orf.at/stories/1501554/)

Title: [Grundlage für erweiterte Fahndung im Schengen-Raum... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 03, 2009, 10:12:06 AM
Quote[...] Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am Freitag den Regierungsentwurf (PDF-Datei: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/108/1610816.pdf) für ein Gesetz zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) mit Änderungen (PDF-Dateil: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/117/1611763.pdf) des federführenden Innenausschusses verabschiedet. Obwohl die geplante Erweiterung des Datenbankverbunds zur Fahndung im Schengen-Raum um biometrische Merkmale aufgrund technischer Probleme noch Zukunftsmusik ist, hat das Parlament damit bereits die Grundlage etwa für eine umfangreichere Ausschreibung der Kennzeichen von Autos, Booten, Flugzeugen oder Containern bereitet. Die Investitionskosten für den nationalen Anteil am SIS II beziffert die Bundesregierung mit 1,135 Millionen Euro allein im Jahr 2009.

Ralf Göbel von der CDU/CSU-Fraktion hielt die Umsetzung des EU-Beschlusses zu SIS II laut den zu Protokoll gegebenen Reden trotz der "prozessualen Schwierigkeiten" dringend geboten, um rechtzeitig die Legitimation für die Nutzung und Verwendung der biometrischen Daten zu schaffen. Zudem würden die nachträglichen Benachrichtigungspflichten für Betroffene erweitert und an das novellierte BKA-Gesetz angepasst. So müsse nach zwölf Monaten ein Richter über die Auskunft an Bürger entscheiden, nach denen gefahndet werde. Frank Hofmann betonte für die SPD-Fraktion, dass die Koalition das Vorhaben rund um das 26 Millionen Einträge umfassende System auch für "gesetzestechnische Bereinigungen" genutzt habe. So sei die Aufgabenzuweisung an das BKA als zentrale Stelle neu festgeschrieben worden.

Gisela Piltz beklagte dagegen im Namen der FDP-Fraktion, dass mit SIS II endgültig der Grundstein für eine "gemeinsame allgemeine Kriminalitätsdatei" gelegt würde. Dafür spreche etwa, das die enthaltenen Informationen künftig für alle Sicherheitsbehörden durch einen zentralen Serverzugriff zugänglich gemacht werden könnten. Die Benachrichtigungspflichten bezeichnete die Liberale als "nach wie vor mangelhaft". Die eingetretene Verzögerung müsse dazu genutzt werden, "innezuhalten und das gesamte System von Grund auf kritisch zu prüfen und zu überarbeiten". Der Innenexperte der Linken, Jan Korte, monierte, dass sich das Gesetz auf eine längst geplatzte Seifenblase beziehe und ihm daher die Basis entzogen sei. Die Arbeit an SIS II sei einzustellen und von ähnlichen Konzepten Abstand zu nehmen. Manuel Sarrazin von den Grünen lehnte das "Gezerre und Gezetere um SIS II" als unverantwortlich ab. Die ins Stocken geratene nächste Version, die die Grünen aufgrund der konzeptionellen Ausrichtung ablehnen, drohe ein schwarzes Loch für "horrende Summen von Steuergeldern" zu werden. (Stefan Krempl) /  (vbr/c't) 



Aus: "Bundestag schafft Grundlage für erweiterte Fahndung im Schengen-Raum" (02.02.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bundestag-schafft-Grundlage-fuer-erweiterte-Fahndung-im-Schengen-Raum--/meldung/126750 (http://www.heise.de/newsticker/Bundestag-schafft-Grundlage-fuer-erweiterte-Fahndung-im-Schengen-Raum--/meldung/126750)

Title: [Steuer-Identifikationsnummer... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 03, 2009, 01:43:35 PM
Quote[...] Die neue Steuer-Identifikationsnummer wurde zum 1. Juli 2007 eingeführt und ist seit diesem Zeitpunkt bzw. für Neugeborene von der Geburt an lebenslang geltend. Sie ersetzt für natürliche Personen die bisherige Steuernummer und eTIN und besteht aus zehn zufällig gebildeten Ziffern, die keinen Rückschluss auf Daten des Steuerpflichtigen zulassen, und einer zusätzlichen Prüfziffer. Zu jeder Identifikationsnummer werden folgende persönlichen Angaben gespeichert: Name(n), Anschrift(en), Geschlecht, Geburtstag und -ort sowie das zuständige Finanzamt. ....


Kritik:
[...] Für die Einführung der Steuer-Identifikationsnummer wurde im Oktober 2007 der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück mit dem Negativpreis Big Brother Award in der Kategorie ,,Politik" ausgezeichnet. Weiterhin wird die Verfassungskonformität der Steuer-Identifikationsnummer von einigen Kritikern bestritten. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, befürchtet, die Steuer-Identifikationsnummer könne, wie der italienische Codice Fiscale, ein weit über Steuerbelange hinausgehendes "allgemeines Personenkennzeichen" werden.

...


Aus: "Steuer-Identifikationsnummer" (2. Februar 2009)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Steuer-Identifikationsnummer (http://de.wikipedia.org/wiki/Steuer-Identifikationsnummer)

-.-

Quote[...] Der BigBrotherAward 2007 in der Kategorie ,,Politik" geht an den

Bundesminister der Finanzen,
Herrn Peer Steinbrück

für die Einführung einer lebenslangen Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Bundesrepublik Deutschland. Diese Steuer-ID gilt von der Geburt bis über den Tod hinaus. Um diese Steuer-ID erstellen und zuteilen zu können, übermitteln alle Meldebehörden in der Bundesrepublik Deutschland dem Bundeszentralamt für Steuern Daten aller in ihrem Zuständigkeitsbereich im Melderegister registrierten Einwohnerinnen und Einwohner.

Das Bundeszentralamt für Steuern teilt der zuständigen Meldebehörde anschließend die dem Steuerpflichtigen zugeteilte Identifikationsnummer zur Speicherung im Melderegister mit. Zukünftig müssen die Meldebehörden dann jede registrierte Geburt sowie Änderungen der bereits übermittelten Daten mitteilen.

Begründet wird die Einführung der Steuer-ID mit dem Erfordernis, "eine eindeutige Identifizierung des Steuerpflichtigen in Besteuerungsverfahren" zu ermöglichen. Genau dies ist aber die Funktion eines verfassungswidrigen Personenkennzeichens (PKZ). Bereits 1969 erklärte das Bundesverfassungsgericht im Mikrozensusurteil: ,,Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren".

...


Aus: "Kategorie Politik: Bundesminister der Finanzen" Laudator: Werner Hülsmann (12.10.2007)
Quelle: http://www.bigbrotherawards.de/2007/.pol (http://www.bigbrotherawards.de/2007/.pol)

Title: [Ab diesem Jahr nimmt das Meldesystem seine Arbeit auf... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 03, 2009, 01:49:29 PM
Quote[...] Dieses Jahr geht ein Kontrollsystem an den Start, das mit Hilfe der neuen Identifikationsnummern die Einkünfte aller Rentner an die Finanzämter meldet. Da seit 2005 eine verschärfte Besteuerung der gesetzlichen Renten gilt, ist mit Steuer-Nachzahlungen zu rechnen. Besonders Senioren mit einer hohen gesetzlichen Rente sind betroffen, Rentner mit Zusatzeinkünften und Rentner, die mit einem Arbeitnehmer verheiratet sind.


Seit vergangenem Sommer wurden die "persönlichen Identifikations-Nummern" an alle Bundesbürger verschickt. Selbst Kinder bekommen eine zugeteilt. Die Nummern sollen ein Leben lang gelten und den Informationsfluss zwischen Bürgern und Behörden erleichtern. Das gilt vor allem in Steuer-Angelegenheiten. Rentner trifft es hier besonders hart. Denn mit Hilfe der Steuer-ID nimmt dieses Jahr ein Kontrollsystem seine Arbeit auf, mit dem das Finanzamt die Einkünfte jedes einzelnen Rentners erfährt. Durch das System bekommen die Finanzbeamten schnell heraus, welche Rentner Steuern (nach)zahlen müssen. Betroffen sind vor allem drei Gruppen von Rentnern:

    * Senioren mit einer hohen gesetzlichen Rente.
    * Senioren mit zusätzlichen Einkünften.
    * Rentner, die mit einem Arbeitnehmer verheiratet sind.


Die Besteuerung der Renten wurde bereits 2005 deutlich verschärft. Das heißt nicht, dass seitdem alle Rentner Steuern zahlen müssen, aber eben doch etliche. Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass deutlich mehr als drei Millionen Rentner-Haushalte Steuern zahlen müssen. Davon waren rund zwei Millionen Haushalte bereits vor 2005 betroffen, etwa 1,3 Millionen Rentner-Haushalte sind hinzugekommen. Tendenz steigend. Im Durchschnitt müssen die betroffenen Haushalte 500 Euro zusätzlich an Steuern zahlen, schätzt das Bundesfinanzministerium.


[...] Kontrollsystem ab 2009

Ab diesem Jahr nimmt das Meldesystem seine Arbeit auf und das funktioniert folgendermaßen. Ein Rentner kann verschiedene Leistungen erhalten:

    * gesetzliche Rente
    * Betriebsrente
    * private Rente
    * Zinsen und andere Kapitalerträge.
    * Miet- und Pachteinnahmen
    * Beamtenpension



Die gesetzlichen, die betrieblichen und die privaten Rentenzahlungen müssen von den Institutionen an eine Zentralstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gemeldet werden. Dort werden die Daten erfasst, mit Hilfe der neuen persönlichen Identifikations-Nummern sortiert und an die Landes-Finanzbehörden weitergeschickt. Von dort gehen die Informationen an die einzelnen Finanzämter vor Ort. Dadurch weiß jedes Finanzamt über die Einkünfte jedes Rentners in seinem Bezirk Bescheid. Das Melde-System beginnt im Oktober mit der Sammlung der Daten. Kurz danach werden die ersten Bescheide verschickt.


Banken und Fondsgesellschaften: Seit diesem Jahr wird die Abgeltungssteuer erhoben, so dass die Steuern direkt abgezogen werden. Mieteinnahmen sind dem Finanzamt in der Regel bekannt, weil die meisten Vermieter auch die Möglichkeiten nutzen, Kosten geltend zu machen. Bestimmte Betriebsrenten, die direkt vom ehemaligen Arbeitgeber gezahlt werden, werden über die Lohnsteuerkarte besteuert.




Aus: "WISO - Steuern auf die Rente" (02.02.2009)
Quelle: http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/8/0,1872,7509608,00.html (http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/8/0,1872,7509608,00.html)

Title: [Die Visa-Einlader und Warndatei... (Notiz, BRD)]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 22, 2009, 08:58:38 PM
Quote[...] Die Bundesregierung plant eine neue große Vorratsdatenspeicherung. Um Tricksereien bei der Visa-Vergabe zu verhindern, sollen alle Privatpersonen und Organisationen, die visumspflichtige Ausländer einladen, künftig zentral gespeichert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vor, der der taz vorliegt und am 4. März im Kabinett beraten werden soll.

Aus den meisten Ländern der Welt kann man nur mit einem Visum nach Deutschland einreisen. Das Visum wird vor der Abreise bei der deutschen Botschaft im Heimatland des Ausländers beantragt. Dort werden vor allem der Reisezweck und die Rückkehrbereitschaft geprüft, um illegale Einwanderung zu vermeiden. Wer einen Besuch oder eine Geschäftsreise machen will, muss bisher schon angeben, wer ihn eingeladen hat. Die neue Datei soll den Botschaften die Prüfung der Einlader erleichtern.

Eigentlich besteht die geplante "Visa-Einlader und Warndatei" aus zwei Dateien. In der Einladerdatei werden alle Einladungsvorgänge gespeichert, während in der eigentlichen Warndatei Personen aufgelistet werden, die schon einmal mit Visa-Missbrauch, Terror oder schweren Drogendelikten aufgefallen sind. Die Dateien werden beim Bundesverwaltungsamt in Köln eingerichtet.

Wenn künftig also die deutsche Botschaft in Nairobi oder Kiew über einen Visumsantrag entscheidet, dann fragt sie vorher in der Kölner Datei ab, ob Erkenntnisse über den Einlader vorliegen. Hinweise aus der Warndatei werden stets weitergegeben. Informationen über bisherige Einladungen erhält die Botschaft dagegen nur, wenn die Person in den vergangenen 24 Monaten mindestens fünf Einladungen ausgesprochen hat. Die Einladung eines Chors gilt dabei als eine Einladung.

Falls der Einlader als "Vieleinlader" qualifiziert wurde oder in die Warndatei aufgenommen wurde, dann soll die Botschaft den zugehörigen Visumsantrag besonders gründlich prüfen. Da die Botschaften aber wohl nicht mehr Personal erhalten, werden sie den Antrag oft vermutlich einfach ablehnen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte sich lange gegen die vorsorgliche Speicherung von völlig unverdächtigen Unternehmen, Vereinsvorsitzenden und Pfarrern gewehrt. Ende vergangenen Jahres gab sie aber auf, weil Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) die Datei befürwortete.

Die rechtlichen Probleme bleiben jedoch bestehen. "Eine Datei, in der überwiegend rechtstreue Personen erfasst sind und sie mit dem Stigma eines Missbrauchsverdachts versieht, kann nur als unverhältnismäßig bezeichnet werden", heißt es in einer Stellungnahme von Pro-Asyl-Expertin Marei Pelzer.

Wenn es nicht um Einwanderungskontrolle ginge, sprächen CDU und CSU vermutlich von einem "bürokratischen Monstrum". Die Einrichtung der Datei kostet 6,8 Millionen Euro für neue Software, Computer und Leitungen. Für den Betrieb der Datei will die Regierung 46 neue Personalstellen schaffen.

SPD-Politiker hoffen, dass in offensichtlich unproblematischen Fällen die Visumsprüfung durch die neue Datei erleichtert wird, zum Beispiel, weil bei einem Vieleinlader kein Eintrag in der Warndatei besteht.


Aus: "Wer Ausländer einlädt, wird gespeichert - Die neue Vorratsdatenspeicherung" Von CHRISTIAN RATH (22.02.2009)
Quelle: http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/die-neue-vorratsdatenspeicherung/ (http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/die-neue-vorratsdatenspeicherung/)


Title: [Vor allem Fingerabdrücke sowie gescannte Gesichtsfotos... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 26, 2009, 02:12:02 PM
Quote[...] BRÜSSEL. Die EU schafft es offenbar nicht, an den Schengen-Außengrenzen strengere elektronische Einreisekontrollen durchzuführen. Am 21. Dezember 2007 wurde die Schengen-Zone auf 24 Länder ausgedehnt. Seither zählen auch Polen, Tschechien, Litauen, Lettland, Estland, Ungarn, die Slowakei, Slowenien und Malta zum europäischen Schengen-Raum, in dem es keine Pass- und keine Personenkontrollen mehr gibt. Vier weitere Länder kamen dazu. Nur noch an den Schengen-Außengrenzen, unter anderem gegenüber Russland und der Ukraine, werden Kontrollen durchgeführt. Und die heute 28 Schengen-Staaten wollten sich dafür besonders rüsten, denn sie befürchten einen wachsenden Ansturm von Flüchtlingen oder Kriminellen.

Vor allem Fingerabdrücke sowie gescannte Gesichtsfotos von Einreisenden in die Zone sollten an den Grenzen in das neue ,,Schengen-Informationssystem II" (SIS II) an den Grenzen eingespeist und zwischen den Schengen-Ländern ausgetauscht werden. So wollte man illegale Einwanderung und organisierte Kriminalität eindämmen.

Doch jetzt ist der Plan der Kommission offenbar gescheitert: Das neue SIS-II-System zur besseren Kontrolle ist nicht zustande gekommen, obwohl die EU-Länder bereits mehr als 100 Mio. Euro in die Entwicklung investiert haben. Schon 2007 hätte SIS II ursprünglich fertig sein sollen, es folgten mehrere Aufschübe. Nichts funktionierte so, wie es sollte.

Am Donnerstag beim EU-Innenministerrat in Brüssel werden die 27 Fachminister einen Ausweg suchen. Wahrscheinlich ist, dass sie Schlussfolgerungen vereinbaren, wonach das Projekt SIS II endgültig gestoppt würde. Stattdessen sollte das bestehende System ,,SIS I – one for all" ausgebaut werden und möglichst schon 2010 startklar sein. Darauf drängt auch Österreich. Ob Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) am Rat teilnehmen wird, ist noch offen.

Details über das erweiterte SIS-I-System blieben bis zuletzt offen. Auf der Strecke bleibt voraussichtlich eine Speicherung, bei der Daten im Verdachtsfall automatisch und rascher zwischen den Ländern verglichen werden. Die Sorge unter den 28 Schengen-Ländern (darunter auch Nicht-EU-Staaten) wächst, dass Europa nicht mehr ausreichend vor illegaler Zuwanderung und organisierter Kriminalität aus dem Osten oder Süden geschützt sein werde.

Bisher erlaubt das System ,,SIS I – one for all", dass vor allem folgende Daten zwischen den Schengen-Ländern ausgetauscht werden:

•über Personen, die ausgeliefert werden sollen;
•über Ausländer, die nicht einreisen dürfen;
•über Personen, die vermisst werden;
•über Personen, die unter Polizeischutz stehen;
•über Zeugen;
•über Personen oder Fahrzeuge, die verdeckt überwacht werden;
•über Gegenstände wie gestohlene Autos, Waffen, Dokumente oder Bargeld.

Das verkündete die Kommission noch 2006 voll Stolz. Doch die Forderungen der Länder sind lauter geworden, dass es noch mehr und schnelleren Austausch von Daten zwischen den Mitgliedern der Zone brauche, wolle man illegale Zuwanderung und organisiertes Verbrechen wirksam bekämpfen.

Denn die Flüchtlingsströme aus dem Rest der Welt zählen viele tausend Menschen im Jahr. Daraus folgt ein Problem, das die Minister in Brüssel ebenfalls angehen wollen: Asylanträge werden in den EU-Staaten unterschiedlich wohlwollend behandelt. Künftig soll EU-weit ein Standard gelten – also Solidarität zwischen den Ländern.




Aus: "Chaos bei Schengen-Datenaustausch" REGINA PÖLL  (24.02.2009)
Quelle: http://diepresse.com/home/politik/eu/455484/index.do?_vl_backlink=/home/politik/eu/index.do (http://diepresse.com/home/politik/eu/455484/index.do?_vl_backlink=/home/politik/eu/index.do)

Title: [Zur Arbeit des Gemeinsamen Internetzentrums (GIZ)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 05, 2009, 12:59:02 PM
Quote[...] Weblogs, soziale Netzwerke und Videoseiten bieten nach Ansicht der Bundesregierung "ideale Plattformen" für die Verbreitung islamistischer Feindbilder mit dem Ziel, Mitglieder und Unterstützer anzuwerben. Über Web-2.0-Dienste könnten die eigenen Anhänger leicht zu Hass und Straftaten aufgestachelt sowie die ideologischen Gegner verunsichert und demoralisiert werden, schreibt das Bundesinnenministerium in einer heise online vorliegenden Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur Arbeit des Gemeinsamen Internetzentrums (GIZ) in Berlin. Zuvor hatte Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Einrichtung der Überwachungsstelle von Polizei und Geheimdiensten mit inzwischen 41 Mitarbeitern unter anderem mit dem Hinweis begründet, dass die "globale Informationsgesellschaft" auch "Basis des Verbrechens" ist.

Online-Journale könnten ohne großen Aufwand relativ anonym erstellt werden, führt das Innenministerium aus. Auf Videoplattformen würden islamistische Propagandafilme "in erheblichem Umfang" erscheinen. Auch "Social Communities" seien "für jedermann zugänglich" und würden insbesondere von jungen Menschen intensiv genutzt, sodass sie ebenfalls eine hohe Bedeutung für die Kommunikation islamistischer und terroristischer Netzwerke hätten.

Für die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz zeigt die Bundesregierung mit dieser Ansage "deutlich ihr Misstrauen gegenüber neuen Medien". Sie stelle Nutzer unter Generalverdacht und erkläre quasi nebenbei StudiVZ, Facebook und YouTube zu virtuellen Terrorcamps. Die Liberale fordert zudem, das GIZ auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Eine solche sei gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Online-Durchsuchungen immer dann erforderlich, wenn Informationen "gezielt zusammengetragen, gespeichert und gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer Daten ausgewertet werden". (Stefan Krempl) / (anw/c't)

Quote3. März 2009 21:30, aasdf
Freiheit - oder so was ähnliches

Das ist doch was der viel gepriesene mündige Bürger ertragen und
verarbeiten kann - und meiner Meinung nach auch sollte. Ja, es gibt
ein paar Terroristen. Aber die scheinen ja nicht alzu clever zu sein,
immerhin hat es keine Anschläge gegeben. Und selbts wenn: Freiheit
ist nicht Umsonts. In der DDR hat es keinen Einzigen gelungen
Banküberfall gegeben. War es deswegen ein Guter Staat?

...


Quote3. März 2009 15:44, 64kByte

Und?

Warum muss sich ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat vor
fremder Propaganda fürchten?

Wenn wir doch "die Guten" sind und unser Standpunkt der wahre und
richtige und alles was wir tun gerecht ist, dann müssen wir der bösen
Propaganda doch nur mit Aufklärung begegnen.

Unterdrücken kann man sowas doch sowieso nicht.

Wenn ein z.B. Islamist behauptet, dass die USA, Israel, deren
Verbündete oder sonstwer, schlimme Verbrechen begehen und dass man
sie deswegen bekämpfen müsse, müssen wir doch nur mit der Wahrheit
dagegenhalten, dass das alles nur Lügen sind. (Oder alternativ, dass
wir als Deutsche uns niemals an sowas beteiligen oder solche
Verbrechen durch unsere Verbündeten tolerieren würden.)

Oder übersehe ich da etwas?


Quote3. März 2009 16:42
Das wirkliche Problem mit dem Islam ist...
urban-guerilla (mehr als 1000 Beiträge seit 27.09.01)

die Tatsache das laut dem Koran der Zins verboten ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zinsverbot

Das ist ja Antikapitalistisch und bei dem Gedanken arbeiten zu müssen
treibt es den mächtigen Shareholdern den Angstschweiß aufs Gesicht.

cu

Che



Quote3. März 2009 15:31
Da hilft nur noch: dicht machen.
pneumothorax (846 Beiträge seit 06.01.08)

Ja lieber Herr Schäuble,
dann müssen Sie wohl doch das Internet wieder abschaffen.
Es ist schon ein Kreuz mit diesen elenden Islamisten und dem dummen
Volk.
Letzteres will einfach nicht "richtig" denken, weil Ihnen ihre
Manipulationskanäle langsam abhanden kommen und das "Web 2.0" genau
wie das Einser die unangenehme Eigenschaft hat, dass jeder Arsch sich
melden darf.
Es war doch so schön, dieses Meinungsmonopol...
Na, unser Rollstuhl-Oberterrorist wird sich schon was einfallen
lassen:
Vielleicht die Postiv-Liste: Alles wird erst mal gesperrt und nur wer
einen Passierschein erworben hat, darf rein ins Schäuble Net 3.0.
Übrigens, schon gehört: Die Wahlcomputer könne in D verschrottet
werden. Na wenigstens eine gute Meldung.

c.u.


Quote3. März 2009 15:39
Bundesbürger: Stasi 2.0 hat hohe Bedeutung für Regierungspropaganda
Advocadus Diaboli (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)

Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung bieten nach Ansicht
von Bundesbürgern die "ideale Plattform" um unbescholtene Bürger
auszuschnüffeln, mit dem Ziel sie gegebenenfalls durch fadenscheinige
Argumente zu kriminalisieren und Mundtot zu machen.

Über Stasi2.0-Dienste können Bürger leicht überwacht und verunsichert
werden. Zusammen mit den erfolgreichen HartzIV-Gesetzen ist so eine
Demoralisierung der Bürgerschaft kaum noch aufzuhalten schreibt ein
Heise-Forenteilnehmer als Kommentar auf einen Artikel über die
neueste Propaganda der Bundesregierung.

Vorratsdaten können ohne großen Aufwand relativ einfach erstellt
werden führt der Teilnehmer aus. Auf Regierungs-Webseiten wird diese
Aushöhlung der Bürgerrechte dann "in erheblichem Umfang"
verniedlicht, man versuche den um seine Freiheitsrechte besorgten
Bürger dann mit Phrasen wie "wer nichts zu verbergen hat hat auch
nichts zu befürchten" und dem Hinweis auf gigantische
Sicherheitsgewinne im Krieg gegen den Terror vom Nachdenken
abzuhalten.

[...] Für den Forenteilnehmer A.D. zeigt die Bundesregierung mit ihrer
Verhaltensweise deutlich Mißtrauen gegenüber jedem Bürger. Sie stelle
gar Nutzer von modernen Telekommunikationsdiensten unter
Generalverdacht und erkläre jede Aktivität im weltweiten Datennetz
mit "potentiell terroristisch", was natürlich unterbunden werden muß,
denn nach dem von Bundesüberwachungsminister Schäuble herausgegebenen
Dogma darf es keine Freiräume für die Entfaltung der Persönlichkeit
geben.

--------Ende meiner Satire -----------

Ok, ist nicht ganz rund, aber ich mußte beim Spicken im Heise-Artikel
auch dauernd gegen den Brechreiz ankämpfen. :-)




Quote3. März 2009 15:49
+++Bundesregierung unterstützt BTX 2010+++ (Editiert vom Verfasser am 03.03.09 um 15:49)
Stringtheoretiker 3 (700 Beiträge seit 31.08.08)

Berlin

Das neue BTX System wurde 2010 von der neuen Post angekündigt.
Telekom und Post sind wieder eine Einheit geworden. Der Staat hat
hier das Ruder komplett übernommen. Die neuen Web 2.0 Beamten sind
auch für das neue Internet zuständig. Jedes Land wurde in Web-Zonen
unterteilt. Diese können bei Gefahr sofort vom Rest des Internets
getrennt werden. Deutschland bevorzugt aber einen komplett
geschlossen Bereich. Dieser Bereich wird von der Bundesprüfstelle für
Kommunikation und Moral 24 Stunden lang mit speziellen Filtern
überwacht. Die Filter können innerhalb von Sekunden moralische und
gefährliche Inhalte Filtern. Der "saubere" Inhalt wird dann ins
BTX-System eingespielt. Die Bundesregierung ist damit zufrieden.

Das Wetter...

:-D


Quote3. März 2009 15:50
+ + +Bundesregierung:Web 2.0 hat hohe Bedeutung für freie Meinungsäußerung+ + + (Editiert vom Verfasser am 03.03.09 um 15:56)
Hippy (576 Beiträge seit 05.04.02)

+ + + Fake Ticker + + +

Weblogs, soziale Netzwerke und Videoseiten bieten nach Ansicht der
Bundesregierung "ideale Plattformen" für die Verbreitung freier
Meinungsäußerung mit dem Ziel, Mitglieder und Unterstützer
anzuwerben. Über Web-2.0-Dienste könnte der breiten Öffentlichkeit
leicht unzensierte Informationen zugängig gemacht und zu
Demonstrationen gegen den Überwachungsstaat aufgerufen werden.

+ + + Fake Ticker + + +


Quote3. März 2009 16:04
RAF hat nicht existiert.
Michael  Plate, Michael Plate (376 Beiträge seit 24.03.00)

Die RAF, Bewegung 2. Juni etc. können eigentlich nie existiert haben.

Die Begründung ist einfach: es gab damals kein Internet für die
Kommunikation, auch zu anderen, ausländischen Gruppen.
Es gab dementsprechend auch keine Bombenattentate, da es ja kein
Internet gab, aus dem man die Bauanleitung hätte beziehen können.

Es bleibt nur zu hoffen, das das Internet diesen ignoranten
Laberbacken überlebt, die nicht mehr in der Lage sind, sich an eine
Welt anzupassen, die sich für manche Menschen offenbar zu schnell
dreht. Es geht um "lebenslang" Herr Schäuble, lebenslang lernen. Das
ist aber nicht bei allen angekommen, am wenigsten bei denen, die es
fordern.

CU

Michael



Quote3. März 2009 17:06
Computerspiele haben sie wieder vergessen?
Nackter Programmierpanda (353 Beiträge seit 31.08.07)

Chatten ueber "World of WarCraft",
Bombenbau als Grafik in "Second Life",
Terroranschlaege ueben in "Counter Strike",
Flucht vor der Staatsgewalt in "Grand Theft Auto 4"
und Logistik und Einsatzplanung mit "Microsoft Office".

Letzteres ist auch ein Spiel, denn MS Office ist oft genug nur noch
mit Humor zu ertragen. ;-)

MfG.
Nackter Programmierpanda



Aus: "Bundesregierung: Web 2.0 hat hohe Bedeutung für islamistische Propaganda" (03.03.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-Web-2-0-hat-hohe-Bedeutung-fuer-islamistische-Propaganda--/meldung/133881 (http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-Web-2-0-hat-hohe-Bedeutung-fuer-islamistische-Propaganda--/meldung/133881)


Title: [Schäuble forciert neues Speichersystem... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 07, 2009, 01:20:14 PM
Quote[...] Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will nach SPIEGEL-Informationen nun doch ein neues Computersystem für die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern beschaffen. Es soll den Zugriff auf die Daten von Extremismusverdächtigen verbessern.

Hamburg - Die Pläne für das neue Computersystem gehen aus einem vertraulichen Bericht für das sogenannte Vertrauensgremium des Bundestags vom 9. Februar hervor. Darin beantragt das Innenministerium in diesem Jahr 3,5 Millionen Euro und weitere 18 Millionen Euro für die folgenden Jahre bis 2012 allein für den Bundesanteil am Projekt "Nadis-neu". Es soll den Zugriff sämtlicher Verfassungsschutzbehörden auf die Daten von Extremismusverdächtigen deutlich verbessern.

Das bisherige System stammt aus den siebziger Jahren. Allerdings fürchten Experten unüberschaubare Entwicklungsrisiken und Kostenfallen, ebenso wie fehlende Rechtsgrundlagen. Schäuble selbst hatte im Frühjahr 2008 das Projekt gestoppt, das Vertrauensgremium, das unter anderem für die Haushaltspläne der Geheimdienste zuständig ist, sperrte im November die Mittel.

Inzwischen aber hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Konzeption und die Zuständigkeiten leicht verändert - dies macht Schäuble nun zur Grundlage seines Vorstoßes. Zugleich bekräftigte er in dem vertraulichen Bericht, dass eine Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes "noch in dieser Wahlperiode angestrebt" wird. Dabei soll auch der Informationsaustausch zwischen den Verfassungsschutzämtern erleichtert werden. In der Großen Koalition ist das Projekt umstritten, die SPD-Innenpolitiker stehen den Plänen skeptisch gegenüber.


Aus: "GEHEIMDIENSTE - Schäuble forciert neues Speichersystem" (07.03.2009)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,611871,00.html (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,611871,00.html)

Title: [Az.: 1 K 363/08.MZ ... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 10, 2009, 12:23:05 PM
Quote[...] Nachdem das niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit der Datenbank "Gewalttäter Sport" festgestellt hat, prüft die Bundesregierung nun den Erlass einer Rechtsverordnung, um die Datei zusammen mit den Bundesländern auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Dies geht aus der jetzt veröffentlichten Antwort des federführenden Innenministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen hervor. Aus dem vor dem Urteil der Lüneburger Richter ergangenen erstinstanzlichen Entscheid des Verwaltungsgerichts Hannover mit gleichem Tenor habe man dagegen keine Konsequenzen gezogen, da diesem frühere – teils obergerichtliche – Beschlüsse entgegengestanden hätten. So habe etwa das Verwaltungsgericht Mainz Anfang September 2008 die Speicherung personenbezogener Informationen in der sogenannten Hooligan-Datei noch für rechtmäßig erachtet (Az.: 1 K 363/08.MZ).

Weiter gibt die Bundesregierung bekannt, dass die "Verbunddatei" Ende Januar 13.772 Datensätze umfasste, die sich auf 10.711 Betroffene bezogen. Ende 2007 habe die Datenbank knapp 12.700 Einträge über etwa 9700 Personen, Ende 2006 fast 12.150 Datensätze zu rund 9400 Personen enthalten. Ein Datensatz bestehe jeweils "aus einem polizeilichen Sachverhalt, der personenbezogene Daten von Betroffenen enthalten kann", teilte das Innenministerium mit. Diese Angaben könnten aber auch bereits "im Rahmen eines anderen polizeilich relevanten Sachverhalts gespeichert worden" sein. Daher übersteige die Zahl der Datensätze die der betroffenen "Gefährder". Informationen aus der Datei habe das Bundeskriminalamt (BKA) nicht an ausländische Stellen weitergeleitet. Inwieweit Behörden der Länder Daten an Drittländer übermittelt hätten, sei nicht bekannt.

Die Hooligan-Datei wird von Bürger- und Menschenrechtlern seit Längerem kritisch beäugt. So warnte der Rechtsanwalt Rolf Gössner etwa 2006, dass eine Erfassung für die Betroffenen fatale Konsequenzen wie etwa polizeiliche Gefährder-Ansprachen, Hausbesuche, Meldeauflagen, Aufenthaltsverbote, Passentzug oder Ausreiseverbote nach sich ziehen könnte. Wer mit der Polizei etwa im Zusammenhang mit Fußballspielen bei Ausschreitungen auch nur in Berührung komme und Daten abgeben müsse, ohne selbst Randale gemacht zu haben, könne sich leicht als potentieller Gewalttäter in der Datei wiederfinden. Überlegungen, strengere Löschungs- und kürzere Aufbewahrungsfristen festzusetzen, gibt es im Innenministerium nicht. Derzeit werde bei Jugendlichen und Erwachsenen nach fünf Jahren geprüft, ob die Informationen über sie auszusondern seien. Unzulässig sei die Speicherung etwa auch nach einem Freispruch von Beschuldigten. (Stefan Krempl) / (vbr/c't)

Quote9. März 2009 21:05
Rechtswidrigkeit als Normalzustand
kuckucksei (4 Beiträge seit 11.02.09)

Hooligan-Datenbank rechtswidrig? - Wir brauchen ein Gesetz
Online-Durchsuchung im Inland rechtswidrig? - Her mit dem Gesetz
Online-Durchsuchung im Ausland rechtswidrig? - Wo bleibt das Gesetz?
Durchsuchung bei G8-Gegnern rechtswidrig? - keine Konsequenzen für
die Generalbundesanwältin
Hausdurchsuchung rechtswidrig? - verwerten lässt sich trotzdem alles
Anti-Terror-Vorschläge rechtswidrig? - Das Grundgesetz gehört
geändert
Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig? - Entscheidung wird vertagt
(mal sehen. wann den Beschwerdeführern die Luft ausgeht)

.... rechtswidrig? - Wen juckt´s?



Aus: "Fast 11.000 Personen in Hooligan-Datei gespeichert" (09.03.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Fast-11-000-Personen-in-Hooligan-Datei-gespeichert--/meldung/134232 (http://www.heise.de/newsticker/Fast-11-000-Personen-in-Hooligan-Datei-gespeichert--/meldung/134232)

Title: [Die neue Datei sollte "aufenthaltsrechtliche Gesetzesverstöße"... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 11, 2009, 12:21:45 PM
Quote[...] Die neue Datei sollte "aufenthaltsrechtliche Gesetzesverstöße" sowie Delikte wie Einschleusung, Schwarzarbeit, Bildung terroristischer Vereinigungen oder Formen des Menschenhandels speichern. Anstoß, eine solche Warndatei einzurichten, war der massenhafte Visa-Missbrauch vor allem in Osteuropa zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung.

Neben der Warndatei sollte es auch eine so genannte Einlader-Datei geben: Diese sollte Personen erfassen, die innerhalb von zwei Jahren fünf oder mehr visumspflichtige Ausländer einladen. Kirchen, Verbände aber auch die Oppositionsparteien hatten kritisiert, Einlader stünden somit unter "Generalverdacht".

Aufgrund der Kritik von Kirchen und Verbänden bat das Bundesjustizministerium nun darum, das Thema zu vertagen. Die Sprecherin von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), Eva Schmierer, sagte, es sei sinnvoll, sich mit der Kritik sachlich auseinanderzusetzen. Der Sprecher von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Stefan Paris, warf dem Justizressort dagegen "Blockade ohne Argumente" vor. "Wir sehen kaum noch eine Möglichkeit, dass das Gesetz noch in dieser Wahlperiode kommt", erklärte Paris.

Unionspolitiker Wolfgang Bosbach sprach von einem "klaren Bruch der Koalitionsvereinigung." Er warf der SPD vor, sie habe ihr Interesse an dem Projekt verloren und nach Vorwänden gesucht, es scheitern zu lassen.

Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz nannte als Grund für den vorläufigen Stopp des Gesetzesentwurfs die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat. Dort habe die große Koalition keine eigene Mehrheit. FDP, Grüne und Linkspartei hätten sich dagegen ausgesprochen. "Ich habe keine Lust, bei gesicherter Niederlage ein umstrittenes Projekt voranzutreiben", sagte Wiefelspütz.

Die FDP bekräftigte ihre Kritik an dem Gesetzentwurf. Zwar müsse der Visa-Missbrauch bekämpft werden, erklärte der Ausländerrechtsexperte der FDP, Hartfried Wolff. Doch keineswegs dürften die Einlader "unter Generalverdacht gestellt werden". Die Blockade der Visa-Warndatei in der Koalition sei "ein Zeichen der Lähmung".

Die Grünen zeigten sich mit der Entwicklung zufrieden: "Die Datei hätte in der geplanten Form den internationalen Jugendaustausch ebenso wie den Wissenschaftler- und Studierendenaustausch behindert und kriminalisiert", erklärten der jugendpolitischer Sprecher Kai Gehring, und der Experte für innere Sicherheit, Wolfgang Wieland. "Herr Schäuble sollte das Vorhaben jetzt ganz schnell für immer und ewig einstampfen", sagte der Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, Volker Beck.

abe/afp/dpa/Reuters


Aus: "NEUER KOALITIONSKRACH - Visa-Warndatei steht vor dem Aus" (10.03.2009)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,612509,00.html (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,612509,00.html)

Title: [1 Million Namen, etwa 400.000 Personen... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 12, 2009, 10:43:57 AM
Quote[...] Die umstrittene amerikanische Terrorliste [http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26485/1.html (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26485/1.html)] wächst weiter und umfasst nun 1 Million Namen, 32 Prozent mehr als 2007. Die eine Millionen Einträge entsprechen etwa 400.000 Personen, schreibt USA Today, da öfter unterschiedliche Schreibweisen oder andere Identitätsmerkmale eingegeben werden. 95 Prozent der Einträge betreffen Ausländer.

Zwar wurden im letzten Jahr vom Terrorist Screening Center des FBI 33.000 Eingaben entfernt, aber das hat offenbar an der Tendenz nichts geändert. Timothy Edgar, der Datenschutzbeauftragte bei der obersten Geheimdienstbehörde DNI, sagte, dass man die Informationen ständig verbessere. In der Vergangenheit waren öfter völlig Unverdächtige auf die geheime Liste gelangt, was sich dann herausstellte, als diese plötzlich nicht in ein Flugzeig steigen durften oder an Grenzen festgehalten wurden.

51.000 Menschen haben Eingaben eingereicht, von der List entfernt zu werden. Angeblich, so das Heimatschutzministerium, hatten sie sich aber gar nicht auf der Liste befunden, sondern seien nur unter Verdacht auf Flughäfen wegen ihres Namens geraten. Nicht bekannt ist, wie man auf die Liste gerät.


Aus: "Eine Million Einträge auf US-Terrorliste - 95 Prozent der Personen auf der Liste sollen Nicht-US-Bürger sein"
Florian Rötzer (11.03.2009)
Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/8/134405 (http://www.heise.de/tp/blogs/8/134405)


http://www.usatoday.com/news/washington/2009-03-10-watchlist_N.htm (http://www.usatoday.com/news/washington/2009-03-10-watchlist_N.htm)


Title: [Abdrucksdaten aller zehn Finger... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 26, 2009, 10:15:48 AM
Quote[...] Das EU-Parlament hat am Mittwoch in zweiter Lesung über neue Regeln für die Beantragung von Visa für den Schengen-Raum abgestimmt. In der Verordnung geht es hauptsächlich um die Bedingungen, unter denen biometrische Merkmale für die Visa-Datenbank der EU (VIS) erfasst werden dürfen.

Laut Aussendung des EU-Parlaments wurde der gemeinsame Standpunkt des EU-Ministerrats ohne Änderungen gebilligt, da dieser Änderungen aus der ersten Lesung des EU-Parlaments berücksichtige. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

Als Grundlage für die Abstimmung diente eine Gemeinsame Position von Rat, Parlament und Kommission, die am 2. März veröffentlicht wurde. Die Debatte über VIS und die Erfassung biometrischer Merkmale zieht sich seit 2004 hin. Am 8. Juni 2004 hatte der EU-Ministerrat einen Rechtsakt erlassen, der die Kommission ermächtigte, die technische Entwicklung des VIS vorzubereiten. Das VIS-System soll unter anderem verhindern, dass ein Antragsteller, der bei einem Konsulat kein Visum erhalten hat, bei einer Vertretung eines anderen Schengen-Staats nochmals versucht, eine Einreiseerlaubnis zu erhalten.

"Das System ist schon seit längerer Zeit beschlossen", sagte Rudolf Gollia, Sprecher des in dieser Frage federführenden Innenministeriums, zu ORF.at, "der Roll-out der technischen Systeme wie der Fingerabdruckscanner ist für den 21. Dezember 2009 geplant. Mitte Jänner 2010 sollen dann die ersten Systeme in den Maghreb-Staaten in den Einsatz gehen. Darauf werden dann Staaten im Nahen Osten folgen." Im Parlament werde auch noch über die einheitlichen Prinzipien für die Erstellung von Visa debattiert.

In Zukunft sollen nun von Menschen, die ein Schengen-Visum beantragen, Abdrucksdaten aller zehn Finger (flach) sowie ein digitales Passbild in die VIS-Datenbank aufgenommen werden. Von der Fingerprint-Erfassung sind nur Kinder unter zwölf Jahren ausgenommen - die EU-Kommission wollte ursprünglich schon Kinder ab sechs Jahren erfasst wissen - sowie Menschen, bei denen es physisch nicht möglich ist, die Fingerabdrücke zu nehmen, und "Staatsoberhäupter" und "Mitglieder königlicher Familien", die sich zu Staatsbesuchen in der EU aufhalten.

Die Fingerabdrücke und Fotos werden nach Vorgabe der Internationalen Luftfahrtorganisation (ICAO) sowie der Kommissionsverordnung 2006/648/EC erfasst. Innerhalb von 59 Monaten ab Erfassung der biometrischen Merkmale dürfen diese auch in neuen Visumsanträgen verwendet werden.


Die Daten müssen nach der Erfassung verschlüsselt werden. Sie müssen auch verschlüsselt an die zentrale Datenbank übertragen werden. Nach der Übertragung müssen die Daten unverzüglich gelöscht werden. Falls die Anträge auf einem physischen Datenträger übermittelt werden, weil eventuell Drittstaaten die verschlüsselte Datenübertragung nicht erlauben, muss die Lieferung einmal pro Woche erfolgen. Es gelten die Datenschutzrichtlinien der EU.

...


Aus: "KONTROLLE - Fingerprint-Visa im EU-Parlament" (25. 3. 2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1503509/ (http://futurezone.orf.at/stories/1503509/)

Title: [Das elektronische Waffenregister... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 03, 2009, 09:43:47 AM
Quote[...] [ngo/ddp] Hamburg hat als erstes Bundesland ein vollständiges elektronisches Waffenregister. Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) stellte die zentralen Hamburger Waffennachweisdatei (WANDA) am Mittwoch in der Hansestadt vor. Die Datei ermögliche der Polizei einen schnellen Zugriff beispielsweise auf Waffendaten und -besitzer sowie Waffenbesitzverbote. Dadurch ließen sich unter anderem rechtliche Verstöße leichter feststellen und der Schutz der Polizisten erhöhen.

Die Waffennachweisdatei umfasst mehr als 45.000 Datensätze, die auch Waffenkäufe an Menschen außerhalb Hamburgs aufführen. Insgesamt wurden laut Ahlhaus für WANDA die Datensätze von ehemals 19 Dienststellen in Hamburg katalogisiert und digitalisiert. In Hamburg seien derzeit rund 25 000 Menschen in Besitz einer Waffenerlaubnis.

Ahlhaus forderte zugleich ein bundesweites Register für Waffen. Bisher seien in Deutschland mehr als 500 dezentral organisierte Dienststellen für die Verwaltung von Waffen zuständig. Das Hamburger System kann nach Ansicht von Ahlhaus Vorbild für ein computergestütztes Waffenregister sein, das Deutschland gemäß der EU-Waffenrichtlinie bis 31. Dezember 2014 einrichten muss. Der Hamburger Senat habe auf seine Initiative hin einen Antrag aufgesetzt, der schnellstmöglich die bundesweite Einführung eines solches Registers fordert. Der Antrag steht Ahlhaus zufolge am Freitag auf der Tagesordnung des Bundesrates.


Aus: "Waffenbesitzverbote - Hamburg führt zentrales elektronisches Waffenregister ein" (01. April 2009)
Quelle: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=19561 (http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=19561)

Title: [Zentralagentur für EU-Datenbanken geplant... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 11, 2009, 10:56:59 PM
Quote[...] Die EU-Kommission will eine Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich, Freiheit, Sicherheit und Recht gründen. Diese soll als eigene Rechtspersönlichkeit im ersten Schritt für den Betrieb des Schengener Informationssystems II (SIS II), des Visa-Informationssystems (VIS) und der zentralen Fingerabdrucksdatenbank für Asylsuchende (European Dactyloscopie; EURODAC) zuständig sein, so der Vorschlag für eine entsprechende Verordnung.

Darüber hinaus soll die Agentur die Berechtigung zur Entwicklung und dem Betrieb anderer IT-Großsysteme für den Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht erhalten. Dafür brauche es allerdings noch die passenden rechtlichen Grundlagen, so die Kommission.

Laut Vorschlag soll die Agentur in erster Linie dafür sorgen, dass die Systeme 24 Stunden und sieben Tage die Woche betriebsbereit sind, um so einen ununterbrochenen Datenaustausch zu gewährleisten. Sie soll dazu die zentralen Komponenten von SIS II und des VIS sowie der nationalen Schnittstellen, das Zentralsystem von EURODAC und "bestimmte Aspekte der Kommunikationsinfrastruktur" verwalten. Für die Dateneingabe soll sie nicht zuständig sein, die nationalen Systeme bleiben demnach weiterhin in der Obhut der Mitgliedsstaaten.

Darüber hinaus soll die Agentur auch den Erlass von Sicherheitsmaßnahmen, die Berichterstattung, Aufsicht, Information sowie "auf ausdrücklichen Wunsch und genauer Vorgaben der EU-Kommission" die Durchführung von Pilotprojekten übernehmen.

Die Zusammenlegung der Systeme in einer Agentur schaffe Synergien und ermögliche die gemeinsame Nutzung von Einrichtungen und Personal, so der Vorschlag.

Datenschützer sehen in der Zusammenführung den Versuch, den Zugriff für die Behörden auszuweiten. Eine solche gigantische Menge unterschiedlicher Daten zu zentralisieren, ergebe nur Sinn, sagte der FDP-Datenschutz-Experte im Europa- Parlament, Alexander Alvaro, gegenüber dem "Spiegel", wenn man Profile von Menschen aufbauen wolle. Das brächte, so Alvaro, amerikanische Verhältnisse nach Europa, die hier doch angeblich niemand will.

Quoteidomeneo, 11.07.2009

Und das Zynische daran ist, dass das Zentralkomitee das Ganze ja auch nur "im Namen von Recht, Freiheit und Sicherheit" tut. Fahrenheit 451! Es ist echt zum K****n!!! EU ist die Abkürzung für "Europäischer Ueberwachungsstaat". Wer das jetzt noch nicht sieht, oder wer es sieht, und immer noch für dieses "tolle Friedensprojekt" ist, dem ist wirklich nicht mehr zum Helfen ...


Quote987654321, 11.07.2009

na hoffentlich leitet das ganze GB, weil die verlieren die daten wenigstens bevor sie irgendwo gespeichert werden...
ich frag mich nur wann die musikindustrie über frankreich dann sehen kann ob ich auch brav abgaben für meinen handyklingelton zahle...
schön langsam werden gefälschte pässe wieder richtig interessant...


Quotekyuss1975, 11.07.2009

das wird die neue stasizentrale



Aus: "Zentralagentur für EU-Datenbanken geplant" (11.07.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1616226/ (http://futurezone.orf.at/stories/1616226/)

-.-

Quote[...] Die EU-Kommission will der Polizei den Zugriff auf die Asyldatenbank EURODAC erlauben. "Wir haben die Absicht, unter genauen, ganz engen Bedingungen EURODAC für die Polizei zu öffnen", sagte EU-Justizkommissar Jacques Barrot am Mittwoch in Brüssel. Das sei wichtig für den Kampf gegen Terrorismus und Verbrechen. Der konkrete Vorschlag dazu solle im Herbst gemacht werden, Anregungen des Europäischen Parlaments müssten noch eingearbeitet werden.

In der zentralen Datenbank, die der EU-Kommission untersteht, werden seit 2003 Fingerabdrücke und Daten von allen Asylbewerbern über 14 Jahren gespeichert. Damit soll vermieden werden, dass Menschen in verschiedenen Ländern des Schengen-Raumes Asyl beantragen.

Sollte es zu einer Öffnung kommen, könnte die Polizei Fingerabdrücke von Tatorten mit denen in der Datei abgleichen. Der Europäische Rat für Flüchtlinge und Exilanten (ECRE) kritisierte den Vorstoß und sprach von "Stigmatisierung" der Asylbewerber. Wenn die Datei für nationale Polizeibehörden und EUROPOL geöffnet würde, könnten die Daten möglicherweise auch in das Herkunftsland der Flüchtlinge gelangen und die Asylbewerber gefährden, befürchtet ECRE.


Aus: "EU: Polizei soll Zugriff auf EURODAC erhalten" (08.07.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1614677/ (http://futurezone.orf.at/stories/1614677/)

Title: [Zentrale EU-Sicherheitsdatenbank... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 25, 2009, 12:15:19 AM
Quote[...] Um die Neuentwicklungen im Bereich der Informationstechnologie nutzen und neue
Funktionen einführen zu können, muss das derzeitige Schengener Informationssystem (SIS
1+) durch ein Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) ersetzt werden. SIS II wird
ein hohes Maß an Sicherheit im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der
Europäischen Union, einschließlich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung sowie des Schutzes der Sicherheit im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten,
gewährleisten.

Das Visa-Informationssystem (VIS), über das die hierzu befugten nationalen Behörden Visa-
Daten, einschließlich biometrischer Daten, eingeben, aktualisieren und diese Daten
elektronisch abrufen können, wird das wichtigste IT-gestützte Instrument zur Durchführung
der gemeinsamen Visumpolitik und der Erleichterung einer wirksamen Grenzüberwachung
sein.

EURODAC ist ein IT-System zum Abgleich der Fingerabdruckdaten von Asylbewerbern und
illegalen Einwanderern, das die Anwendung der Dublin II - Verordnung4 durch die der für die
Prüfung eines Asylantrags zuständige Mitgliedstaat bestimmt werden kann, erleichtern soll.

...


Aus: "MITTEILUNG DER KOMMISSION - Legislativpaket zur Errichtung einer Agentur für das Betriebsmanagement von ITGroßsystemen
im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht {KOM(2009) 293 endgültig} {KOM(2009) 294 endgültig} {SEK(2009) 836} {SEK(2009) 837}"
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2009:0292:FIN:DE:PDF (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2009:0292:FIN:DE:PDF)

-.-

Quote[...] Bei Datenschützern und EU-Parlamentariern regt sich Widerstand gegen das im Juni bekannt gegebene Vorhaben [...] der EU-Kommission, eine "Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen" im Bereich innere Sicherheit aufzubauen. So fürchtet etwa Alexander Alvaro, Innenexperte der Liberalen im EU-Parlament, laut einem Bericht des Spiegel, dass mit der Initiative eine "gigantische Menge unterschiedlicher Daten" zentralisiert würde. Dies ergebe nur Sinn, wenn damit ausgefeilte Personenprofile erstellt werden sollten. Die Folge wären "amerikanische Verhältnisse" in Europa.

Der vor allem von etlichen Innenministern der EU-Mitgliedsstaaten, laut dem Bericht einschließlich Wolfgang Schäuble (CDU), unterstützte Plan sieht vor, zunächst drei große Datensammelstellen zusammenzuführen. Neben dem Schengener Informationssystem (SIS) mit seinen allgemeinen Fahndungsdaten sollen von Anfang an das "Visa-Informationssystem" (VIS) und das "Eurodac"-Register integriert werden. In den beiden Datenbanken werden biometrische Merkmale von Einreisenden aus Nicht-Mitgliedsstaaten beziehungsweise Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern gespeichert. Später soll der Zentralstelle das Management weiterer einschlägiger Datenbanken und IT-Großsysteme übertragen werden.

Die Kommission begründet ihren Vorstoß damit, dass der Betrieb derartiger Anlagen nicht zu ihren "Kernaufgaben" gehöre. Daher müsse eine Verwaltungsbehörde geschaffen werden, "die die Kontinuität und das Betriebsmanagement der Systeme sowie einen konstanten Datenfluss gewährleistet". Durch "Nutzung von Synergien" könnten die Produktivität gesteigert und die Betriebskosten gesenkt werden. Die Kosten für das Betriebsmanagement der drei zunächst ins Visier genommenen Fahndungssysteme der geplanten Agentur, die wegen des komplexen EU-Rechts auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen errichtet werden müsste, beziffert die Brüsseler Behörde mit 113 Millionen Euro allein für den Zeitraum der ersten drei Jahre bis 2013.

Der Bundesrat hat unterdessen während seiner Marathonsitzung vor der Sommerpause am Freitag im Rahmen seiner zahlreichen Beschlüsse zu Sicherheits- und Datenschutzgesetzen auch die neuen Anti-Terror-Paragraphen abgesegnet. Mit dem zuvor vom Bundestag Ende Mai verabschiedeten Gesetz sollen unter anderem die gezielte Verbreitung von Bombenbau-Anleitungen über das Internet und der vorsätzliche Besuch von Terrorcamps kriminalisiert werden.

Das Gesetz sieht auch vor, die neuen Strafvorschriften durch eine Erweiterung der Telekommunikationsüberwachung, des großen Lauschangriffs, der Wohnungsdurchsuchung bei "anderen Personen" sowie die Einrichtung von Kontrollstellen zu begleiten. Darüber hinaus soll der dringende Tatverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat einen Haftgrund begründen und die Vermögensbeschlagnahme ermöglichen können. Um beispielsweise nicht schon neugierige Surfer in die Bredouille zu bringen, sind die neuen Paragraphen 89a und b sowie 91 Strafgesetzbuch (StGB) an eine einschränkende Klausel geknüpft. Ihr zufolge muss ein Täter den Vorsatz haben, eine der erfassten Straftaten zu begehen. Die Opposition warnt trotzdem vor der Einführung eines Gesinnungsstrafrechts.

[Update: Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte mittlerweile gegenüber heise online, dass es zu einer Meinungsbildung oder gar Entscheidung auf Ministerebene bislang noch nicht gekommen sei. Vielmehr werde derzeit auf der Arbeitsebene unter den Fachleuten der EU und der Mitgliedsstaaten über den Vorschlag der Kommission beraten. Die Bundesregierung sei im Moment dabei, die Brüsseler Initiative "kritisch zu prüfen". Eine erste Sichtung habe zahlreiche noch offene Fragen aufgeworfen.] (Stefan Krempl) / (anw/c't)

Quote12. Juli 2009 17:51
Falls T-Systems das macht habe ich keine Bedenken. (kwT)
Joh.v.d.Graat

Falls T-Systems das macht habe ich keine Bedenken. (kwT)


Quote12. Juli 2009 16:47
Wie könnte die neue Behörde nur heißen?
Der Inquisitor

Meine Vorschläge:

-EUSTASI
-EUSTAPO

Quote12. Juli 2009 17:57
KEULE
db_maniac1

Kontrollstelle der Europäischen Union für Lästige Einwohner.
Regards,

Steve

Quote12. Juli 2009 20:00
Re: KEULE
Ghost64

ScheuroPol

Quote13. Juli 2009 13:21
Re: KEULE
Swythkund

Ghost64 schrieb am 12. Juli 2009 20:00

> ScheuroPol

Klingt ein bisschen nach einem Badreiniger.

SCNR








Aus: "Zentralisierung von EU-Fahndungsdatenbanken in der Kritik [Update]" (12.07.2009)
Quelle: http://www.heise.de/ct/Zentralisierung-von-EU-Fahndungsdatenbanken-in-der-Kritik-Update--/news/meldung/141897 (http://www.heise.de/ct/Zentralisierung-von-EU-Fahndungsdatenbanken-in-der-Kritik-Update--/news/meldung/141897)


-.-

Quote[...] Die baltische Republik Estland ist österreichischen Medienberichten zufolge derzeit das einzige Land der EU, das sich als Standort für die geplante "Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen" im Bereich Innere Sicherheit bewirbt. Laut einer im Juni veröffentlichten Mitteilung der EU-Kommission (PDF-Datei: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2009:0292:FIN:DE:PDF (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2009:0292:FIN:DE:PDF) ) werden in der IT-Agentur zunächst drei große Datensammelstellen zusammengeführt.

Neben dem Schengener Informationssystem (SIS, künftig SIS II) mit seinen allgemeinen Fahndungsdaten sind von Anfang an das "Visa-Informationssystem" (VIS) und das EURODAC-Register dabei. In den beiden Datenbanken werden biometrische Merkmale von Einreisenden aus Nicht-Mitgliedsstaaten beziehungsweise Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern gespeichert. Später soll der Zentralstelle das Management von weiteren Datenbanken und IT-Großsystemen im Bereich "Freiheit, Sicherheit und Recht" übertragen werden.

Österreich, das ORF-Angaben zufolge als Back-up-Standort der SIS- und VIS-Daten vorgesehen ist (Luxemburg soll die EURODAC-Fingerabdrücke spiegeln), sei zur Unterstützung der estnischen Standort-Bemühungen bereit, zitiert der Österreichische Rundfunk einen Sprecher von Außenminister Michael Spindelegger. Mit der Installation der Zentralstelle sollen sämtliche Datenbankabfragen von EU-Sicherheitsbehörden ab dem kommenden Jahr ausschließlich über das Rechenzentrum der neuen IT-Agentur abgewickelt werden.

Angebunden werden die Behörden über die EU-eigene Kommunikationsinfrastruktur sTESTA (Secured Trans European Services for Telematics between Administrations), die unter anderem auch von Europol genutzt wird. Während Datenschützer und Bürgerrechtler das IT-Agentur-Projekt heftig kritisieren, argumentiert die EU-Kommission, durch die "Nutzung von Synergien" könnten die Produktivität gesteigert und Betriebskosten gesenkt werden. Letztere sollen sich auf mindestens 113 Millionen Euro in den ersten drei Jahren belaufen. (pmz/c't)

Quote24. August 2009 19:46
Ich stimme für Nigeria! [kT]
nerventanz (866 Beiträge seit 28.02.09)


Quote24. August 2009 23:28
Als wenns nicht schon scheiss egal wäre.
Losanda (515 Beiträge seit 01.07.04)

Mal im Ernst.




Aus: "Estland will Standort für zentrale EU-Sicherheitsdatenbank sein" (24.08.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Estland-will-Standort-fuer-zentrale-EU-Sicherheitsdatenbank-sein--/meldung/144174 (http://www.heise.de/newsticker/Estland-will-Standort-fuer-zentrale-EU-Sicherheitsdatenbank-sein--/meldung/144174)

Title: [1,5 Milliarden Einträge... (Notizen)]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 28, 2009, 05:13:03 PM
Quote[...] Das FBI arbeitet im Anti-Terror-Kampf weiter an umfassenden Data-Mining-Projekten im Stil des "Total Information Awareness"-Systems (TIA) des Pentagons, dem der US-Kongress eigentlich 2003 den Geldhahn abdrehte. Dies geht aus Akten der US-Regierung hervor, die das Online-Magazin Wired nach eigenen Angaben auf Basis des US-Informationsfreiheitsgesetzes, dem Freedom of Information Act (FOIA), erhalten hat. In Crystal City, einem Vorort von Washington, unterhält das National Security Branch Analysis Center (NSAC) demnach eine Anti-Terror-Datenbank mit über 1,5 Milliarden Einträgen über US-Bürger und Ausländer aus Regierungs- und Unternehmensquellen. Das System soll wie eine Meta-Suchmaschine funktionieren, aber auch Muster- und Linkanalysen unterstützen. Die Rede ist von einem "Schweizer Messer" für das Schürfen in Datenbergen.

Neben Passagierdaten und Überweisungsinformationen, die US-Sicherheitsbehörden unter anderem aus der EU zur Terrorismusbekämpfung übermittelt werden, soll das NSAC-Register unter anderem 55.000 Datensätze der Motelkette Wyndham Worldwide enthalten, der Häuser wie Ramada Inn, Days Inn, Super 8 oder Howard Johnson angehören. Eingeflossen sind dem Bericht zufolge ferner Kundeninformationen der Autovermietung Avis und Kreditkartenauszüge der Kaufhauskette Sears. Integriert sein sollen weiter 500.000 Namen der allgemeinen US-Terrorliste, Verzeichnisse über aktive Piloten und fast drei Millionen Einträge von Personen, die Gefahrengüter auf Straßen transportieren dürfen.

Auch Inhalte abgehörter Telefonate oder aufgezeichneter E-Mail-Kommunikation seien eingeflossen. Einen Großteil des Bestands mit rund 200 Millionen Datensätzen sollen nicht zuletzt Informationen kommerzieller Datenhändler wie Acxiom oder Choicepoint ausmachen. Offen lassen die Dokumente, ob die beteiligten Firmen die Daten dem FBI freiwillig ausgehändigt haben oder ob die Ermittler sie auf Basis ihrer umstrittenen Befugnis zur Auskunftseinholung über die sogenannten National Security Letters (NSL) ohne richterliche Genehmigung abgefragt haben.

Das NSAC vereint laut Wired die Datenbank der Foreign Terrorist Tracking Task Force, mit der beispielsweise Flugschüler gesondert überwacht werden sollten, mit dem umfassenden System des Investigative Data Warehouse (IDW). Über letzteres hatte die Electronic Frontier Foundation (EFF) bereits im Mai Details bekannt gemacht. Damals war von rund einer Milliarde mit einer Art "Über-Google" beschriebenen Suchfunktionen analysierbaren Dokumenten die Rede.

Ein Sprecher der US-Bürgerrechtsorganisation beklagte, dass die Regierung weiterhin große Geldsummen für eine Technologie verpulvere, deren Effektivität nicht erwiesen sei. Vielmehr sei die Möglichkeit groß, dass falsche Korrelationen erzeugt und unschuldige Amerikaner unnötig durchleuchtet oder in ihrer Freiheit eingeschränkt würden. Er forderte, dass das NSAC und die restlichen Data-Mining-Bemühungen von US-Sicherheitsbehörden vor einer Fortsetzung unter die strikte Kontrolle des Parlaments und der Öffentlichkeit gestellt werden müsse. Das Analysezentrum des FBI verfolge derzeit zwar offenbar noch nicht den Allwissenheitsanspruch des TIA-Projekts. Dies könne sich aber ändern, wenn die Polizeibehörde mehr Daten akquirieren und ihre diesbezügliche Wunschliste abarbeiten würde.

(Stefan Krempl) / (jk/c't)

Quote24. September 2009 14:36
Wieviele davon sind Mitglied bei Heise?
matzescd (mehr als 1000 Beiträge seit 11.06.03)

Wir sind doch sicher alle dabei....

Quote24. September 2009 16:22
Re: Die Hälfte?
0.13um (mehr als 1000 Beiträge seit 10.03.02)

Intel Händler und Mickey$oft Fanboys sind unverdächtig.


Quote24. September 2009 15:11
Ein Eintrag != Eine Person
Hans N. Maulwurf (mehr als 1000 Beiträge seit 19.10.00)

Also vorsicht mit der Aussage dass da 1.5 Mrd Personen erfasst sind.
Ich vermute einfach mal das ist die Anzahl der Datensaetze. Wenn z.B.
ein Telefongespraech ein Eintrag ist (und Amis/Terroristen machen
davon 100 pro Tag :) sind das schon gar nicht mehr so viele.

Und wenn man die ganzen sinnlosen-/Fehlinformationen rausfiltern
koennte... oups, dann waere die Datenbank vermutlich leer.


Quote24. September 2009 16:29
Katz und Maus
mmerz, Michaela Merz (59 Beiträge seit 29.10.07)


Nun einmal ehrlich: Natuerlich muessen sich die Behoerden den Zeiten
anpassen. Egal ob es sich um  Autos, Funk oder andere Technologien
handelt. Wir erwarten von unseren Behoerden, dass Sie fuer unsere
Sicherheit sorgen. Data Mining ist moeglicherweise ein Bestandteil
moderner Praevention.

Die Disskussion muss sich also auf das "wie" und nicht auf das "ob"
konzentrieren. Wie koennen wir unseren Behoerden moderne und
sinnvolle Instrumente an die Hand geben, ohne das sie in
"orwellschen" Ueberwachungswahn ausartet?  Ich halte die bestehenden
Instrumentarien (Ueberwachung durch Ausschuesse, Richter, Gremien
oder Datenschutzbeauftragte) nicht fuer ausreichend. Wir brauchen
eine zusaetzliche, unabhaengige und weisungsbefugte "Datenschutz"
Behoerde sowie eine vollstaendige Offenlegung aller gespeicherten und
erfassten Daten auf Anfrage der jeweiligen Personen.

Dass Problem ist nur: Wie besetzen wir eine Datenschutzbehoerde, ohne
dass wir in dem ueblichen Parteiensumpf versinken? Man denke nur an
Untersuchungsausschuesse.

In diesem Sinne.

Michaela

...

Quote24. September 2009 16:45
Re: Katz und Maus
proforma (mehr als 1000 Beiträge seit 12.06.03)

> Die Disskussion muss sich also auf das "wie" und nicht auf das "ob"
> konzentrieren.

Nun mal ehrlich: Nein.



Quote25. September 2009 09:27
Wer jetzt denkt ... typisch Amerikaner:
darkarrow (723 Beiträge seit 18.01.03)

Dem sei dieser Link nahegelegt:
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2009-09/indect-ueberwachung (http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2009-09/indect-ueberwachung)




Aus: "Anti-Terror-Datenbank des FBI soll über 1,5 Milliarden Einträge umfassen" (24.09.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Anti-Terror-Datenbank-des-FBI-soll-ueber-1-5-Milliarden-Eintraege-umfassen--/meldung/145840 (http://www.heise.de/newsticker/Anti-Terror-Datenbank-des-FBI-soll-ueber-1-5-Milliarden-Eintraege-umfassen--/meldung/145840)

Title: [1,5 Milliarden Einträge... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 03, 2009, 09:42:19 AM
Quote[...] Laut jetzt veröffentlichten Informationen nimmt das FBI täglich eine große Zahl von Leuten als Terrorverdächtige ins Visier. Wie die Washington Post unter Berufung auf das Blog Secrecy News am Sonntag berichtete, machten US-Geheimdienste zwischen März 2008 und März 2009 täglich durchschnittlich 1600 Vorschläge für die Anti-Terror-Liste der Polizeibehörde. Laut Akten, die das FBI dem Justizausschuss des US-Senats im September übergab, sollen für die Aufnahme der entsprechenden Personen in die Anti-Terror-Datei "ausreichende Verdachtsmomente" vorgelegen haben.

Vertreter der Ermittlungseinrichtung betonten jedoch, dass nicht jede "Nominierung" sich tatsächlich auf ein neues Individuum beziehe. Bei vielen handle es sich um Pseudonyme oder andere Schreibvarianten für bereits gelistete Verdächtige.

Insgesamt soll die Anti-Terror-Liste über 400.000 einzelne Namen bei über einer Million Einträgen enthalten. 600 Namen und 4800 Einträge sollen täglich zur Löschung beziehungsweise Korrektur vorgeschlagen werden. Unter den Verzeichneten seien weniger als fünf Prozent US-Bürger oder legale Einwohner. Zudem sollen sich neun Prozent der aufgeführten Personen auch auf der "No Fly"-Liste der US-Regierung im Rahmen des Screening-Programms "Secure Flight" befinden.

Die Anti-Terror-Liste ist Teil eines Datenbanksystems, das das FBI anderen Berichten zufolge in einem gesonderten National Security Branch Analysis Center (NSAC) in der Nähe von Washington unterhält. Insgesamt sollen darin über 1,5 Milliarden Einträge[] über US-Bürger und Ausländer aus Regierungs- und Unternehmensquellen [enthalten sein]. Das System soll wie eine Meta-Suchmaschine funktionieren, aber auch Muster- und Linkanalysen unterstützen. (Stefan Krempl) / (jk/c't)

Quote2. November 2009 14:12
Bei dem Wachstum
shamash (mehr als 1000 Beiträge seit 04.07.01)

...wird es bald einfacher sein, eine Whitelist zu pflegen.

[SCNR]

-m*sh-

P.S. Millionen potentielle Terroristen? Vielleicht sollte man sich
mal Gedanken machen - was hier schief laeuft.


Quote2. November 2009 16:15
...und beim ganzen USA gebashe...hier im Bürgerrechtsparadies gibts das auch
Neuromanic (621 Beiträge seit 08.11.05)

Es nennt sich EU Sanktionsliste

Wer da drauf steht wird ggfls. Probleme haben einen Job bei einer
Firma die
sich diesem Prozedere unterwerfen muss zu bekommen, oder gar seinen
Job verlieren. Des weiteren darf keine Firma mit einer Person oder
Firma Geschäfte machen die auf der Liste steht...etc etc.

Die Branchenbandbreite der Firmen die sich diesem Prozess unterziehen
müssen um weiterhin geschäftsfähig zu bleiben ist universal.

Das ganze ist bar jeder Bürgerrechts/ARbeitsrechts/Verfassungs und
Grundgesetzgrundlage.

Es reicht der REINE VERDACHT. Das ist totalitär. Nichts anderes.

Die Prozesse sind bereits implementiert, und das unter weitgehender
Nichtbeachtung der Medien/ÖFfentlichkeit.

Quote2. November 2009 17:36
Nur ist "unsere" Liste öffentlich, oder?
Hinz & Kunz (mehr als 1000 Beiträge seit 28.09.01)

> http://ec.europa.eu/external_relations/cfsp/sanctions/list/version4/global/global.xml

Und nicht ganz so lang, deucht mir...

hinz & kunz




Quote2. November 2009 16:22
Hauptsache das Einspruchsverfahren ist geregelt
BvdB (mehr als 1000 Beiträge seit 30.07.02)

Dass die eine solche Liste machen, kann man ihnen nicht verbieten,
irgendwohin müssen die Abermillionen für "Terrorabwehr" ja fliessen.
Man kann nur hoffen dass es für Leute, die unberechtigt auf diese
Liste gelangen auch ein geregeltes Einspruchsverfahren gibt.


Quote2. November 2009 16:26
Re: Hauptsache das Einspruchsverfahren ist geregelt
erzone (46 Beiträge seit 04.08.09)

BvdB schrieb am 2. November 2009 16:22

> Dass die eine solche Liste machen, kann man ihnen nicht verbieten,
> irgendwohin müssen die Abermillionen für "Terrorabwehr" ja fliessen.
> Man kann nur hoffen dass es für Leute, die unberechtigt auf diese
> Liste gelangen auch ein geregeltes Einspruchsverfahren gibt.

Nein. Terrorverdächtige kommen in inoffizielle Lager des FBI. Dort
versauern sie dann.
Sieht man ganz gut in Staffel 6 von '24'.


Quote3. November 2009 08:24
man könnte ja...
CharlySpy (134 Beiträge seit 17.05.08)

...der Einfachheit halber eine Liste mit ALLEN Personen anlegen und
dann die Unverdächtigen streichen, geht bestimmt leichter.



Aus: "Rasantes Wachstum der Anti-Terror-Liste in den USA" (02.11.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rasantes-Wachstum-der-Anti-Terror-Liste-in-den-USA-847820.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rasantes-Wachstum-der-Anti-Terror-Liste-in-den-USA-847820.html)

Title: [Querulanten Datei (CH)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 07, 2009, 12:08:27 PM
Quote[...] Der Querulant (von lateinisch querulus – ,,sich Beschwerender") bezeichnet einen Menschen, der sich leicht ins Unrecht gesetzt fühlt, der aus geringfügigem oder vermeintlichem Anlass Klage erhebt oder sich bei Behörden oder Institutionen beschwert. ...


    * Aus: Querulant
    * Herausgeber: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
    * Autor(en): Wikipedia-Autoren, siehe Versionsgeschichte
    * Datum der letzten Bearbeitung: 3. November 2009, 12:15 UTC
    * Versions-ID der Seite: 66358386
    * Permanentlink: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Querulant&oldid=66358386
    * Datum des Abrufs: 7. Dezember 2009, 11:10 UTC

-.-

Quote[...] Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) fichiert Querulanten, seit Jahren schon. Mindestens seit 2001 betreibt es ein geheimes «Informations- und Dokumentationssystem über Bedrohungen» und sammelt Informationen über Personen, welche Drohungen gegen Schweizer Politiker oder Amtspersonen aussprechen.

«Diese Datenbank wurde im Nachgang zum Attentat von Zug erstellt», sagt René Bühler, Chef Rechtsdienst im Fedpol. Am 27. September 2001 hatte Fritz Leibacher (57) im Zuger Parlamentsgebäude 14 Menschen erschossen: drei Regierungs- und elf Kantonsräte. Dann richtete er sich selbst.

Eine erste Datensammlung von Bedrohungshinweisen wurde schon viel früher eingerichtet. Doch erst nach dem Attentat flossen laut Bühler viele Meldungen ans Fedpol. «Seit dem 1. Januar 2004 wurden 1871 Einträge erstellt, wobei diese jeweils Bedrohungen gegen Personen betreffen, die vom Fedpol geschützt werden.»

Bisher hatte die geheime Datenbank aber keine saubere gesetzliche Grundlage. Erstmals konkret wird diese im Entwurf zum neuen Gesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes, das der Bundesrat am Freitag vor einer Woche in die Vernehmlassung schickte. Bühler behauptet zwar, dass die Bearbeitung dieser Informationen gesetzlich immer hinreichend abgestützt war. Doch in der Verordnung vom Juni 2001, auf die er unter anderem anspielt, ist die Datensammlung nur sehr schwammig umschrieben.

Dabei handelt es sich um eine klassische Schnüffeldatei, in der laut Gesetzentwurf etwa «religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten» doku­mentiert werden. Die Informationen stammen von Bundesstellen und «Mitteilungen Privater». Neben der Querulantendatei ist im neuen Gesetz auch die Rede von einer weiteren geheimen Datenbank. Seit 1999 betreibt die Bundespolizei ein «Informations- und Dokumentationssystem über Ereignisse».

Für den grünen Nationalrat Daniel Vischer (59) ist offensichtlich, «dass für diese Datenbanken die Rechtsgrundlagen gefehlt haben». Zudem sei fraglich, ob sie überhaupt notwendig seien. Das ganze Gesetz will laut Vischer eine unzulässige Ausweitung der Schnüffeltätigkeit der Polizei.

Quote

Jeder erhält Auskunft

Das Bundesamt für Polizei ­(Fedpol) will die Auskunft über Einträge in ihren Datensammlungen ausweiten. «Neu sollen alle anfragenden Personen ohne Aufschub eine klare Antwort ­erhalten, ob sie ­in einer Datenbank aufgeführt sind», sagt René Bühler, Chef Rechtsdienst im Fedpol. «Wird die Auskunft verweigert, was nach dem Datenschutzgesetz weiterhin möglich ist, wird die Person wohl auf ihre polizeiliche Verzeichnung schliessen.» ­Bisher erhielten Bürger, die um Auskunft baten, vom Datenschützer bloss eine nichts­sagende Standardantwort, die keinen Rückschluss auf eine allfällige Fichierung in einer Datenbank zuliess. 




Aus: "Querulanten Datei enthaelt 1871 Eintraege" Von Joël Widmer (06.12.2009)
Quelle: http://www.blick.ch/news/schweiz/querulanten-datei-enthaelt-1871-eintraege-135100 (http://www.blick.ch/news/schweiz/querulanten-datei-enthaelt-1871-eintraege-135100)

Title: [Pre-Crime... (Gewalttäter-Datei Gamma, Zürich)]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 01, 2010, 07:13:26 PM
Quote[...] In der größten Schweizer Stadt Zürich wird am 1. Januar die polizeiliche Datenbank "Gamma" aktiviert, die ein spezielles Konzept umsetzt: eine so genannte De- Anonymisierung "Gewalt suchender" Sportrowdys. Der Grundgedanke: Gewalt kann möglicherweise, bevor sie überhaupt passiert, verhindert werden. Durch Speicherung in Gamma sollen einschlägige Personenkreise präventiv von Vandalismus und Gewalt bei Sportveranstaltungen abgehalten werden. Wer als  "Gewalt suchend" angesehen wird, verhält sich laut Definition der Gamma-Befürworter anlässlich von Sportveranstaltungen derart auffällig, dass er sich von rein sportinteressierten Zuschauern klar unterscheidet. Er oder sie kann dann "einer polizeilichen Maßnahme unterzogen werden", weil der potenzielle Hooligan beispielsweise "eine Bedrohungslage gegenüber Personen oder Eigentum schafft", lautet  die Definition des Polizeidepartements Zürich  .

Da jede  registrierte Person darüber in Kenntnis gesetzt wird, dass sie in der Gamma-Datenbank erfasst wurde, weiß sie, dass ihre persönlichen Daten der Stadtpolizei Zürich bekannt sind. Diese De-Anonymisierung soll die registrierten Personen dann von Straftaten abhalten, hoffen die Befürworter. Das heißt aber auch: Personen, die sich auffällig zur falschen Zeit am falschen Ort bewegen, können sich künftig prophylaktisch registriert finden, obwohl sie keinerlei Gesetzesübertretung begangen haben.

Gamma wurde in einer Zürcher Volksabstimmung im September 2009 mit einer großen Mehrheit von 72 Prozent der Stimmen angenommen. Da später kein Rechtsmittel gegen Gamma ergriffen wurde, wird deshalb die Stadtpolizei Zürich die Datenbank ab dem 1. Januar einsetzen.

Gamma war und ist selbstverständlich umstritten. Im Vorfeld der Abstimmung setzte sich beispielsweise ein überparteiliches überparteiliches Aktionskommitees "Gamma Nein" aus linken und rechten Politikern, Kulturschaffenden und Juristen gegen die neue Datenbank ein. Eines der wichtigsten Argumente der Gegner der Datenbank von Sportrowdys (die auch schon zweimal zum Big Brother Award nominiert wurde) ist, dass mit "Hoogan" auf nationaler Ebene bereits eine Datenbank existiert. In diese werden allerdings ausschließlich Personen eingetragen, die bereits gewalttätig geworden sind und deshalb etwa mit Stadionverboten, Meldeauflagen, Ausreisebeschränkung oder Polizeigewahrsam belegt wurden. Eine Mehrheit des Zürcher Stimmvolks hatte jedoch offensichtlich die periodischen, gewalttätigen Ausschreitungen rund um Fußball- und Eishockeyspiele satt und setzte sich daher über mögliche Bedenken und Eingriffe in die Bürgerrechte hinweg.

Ganz offiziell und mit dem Segen des Volkes wird die Datensammlung nun also nochmals ausgebaut: Wer in Zürich als sogenannt gewaltbereit oder gewalttätig gilt, wird in Gamma und zudem auch noch in der (ebenfalls umstrittenen) nationalen Datenbank Hoogan registriert. Die Gegner aber lehnten eine weitere, städtische Datenbank als unnötig ab. Vor allem will man keine Datensammlung über unschuldige Personen, schreibt die Neue Zürcher Zeitung (NZZ): Mit der Nutzung von Gamma werde die Unschuldsvermutung, wie sie laut Völkerrecht und Bundesverfassung für alle noch nicht straffällig gewordenen Personen gelten sollte, "zumindest geritzt", zitiert die Zeitung Staatsrechtler.

Gamma soll vorerst bis Ende 2010 betrieben werden. Sollten die Erfahrungen mit der Datenbank und ihr Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen zur Reduktion von Gewalt bei Sportveranstaltungen positiv sein, wird dem Gemeinderat eine Weisung zur definitiven Einführung vorgelegt, heißt es in einer Mitteilung der Stadtpolizei Zürich. (Tom Sperlich) / (jk)

Quote31. Dezember 2009 14:20
Pre-Crime alpha
Schmarall (393 Beiträge seit 14.09.06)

Da kommt sie so langsam in Fahrt, die Idee, Menschen schon vor einer
Tat dingfest zu machen, obwohl der- oder diejenige zu dem Zeitpunkt
noch gar nichts getan hat.

> http://de.wikipedia.org/wiki/Minority_Report


Quote31. Dezember 2009 15:59
Einfachste Lösung unter Beachtung des Datenschutzes (Editiert vom Verfasser am 31.12.09 um 16:00)
monty03 (mehr als 1000 Beiträge seit 21.02.04)

Derartige Spiele einfach nicht mehr in der Öffentlichkeit austragen.
Fertig.

Ich kann es nicht mehr hören. Fußballrandale hier, Stadionrandale
dort.

Es kotzt mich in Deutschland schon mehr als genug an, wieviel
Polizisten und sonstige Leute wie Sanitäter, Rettungswagen etc. an
diese Veranstaltungen gebunden werden - von den Vereinen zahlt afaik (As Far As I Know)
niemand auch nur einen Cent dafür, das Unterstschichten-Prollvolk im
Zaum zu halten.

Bevor sich jetzt jeder Fußball-Fan auf den Schlips getreten fühlt:
Ich meine damit nicht die begeisterten Fans, sondern genau diese
gewaltbereiten oder -tätigen Randgruppen von Hooligans bis Ultras.

Meinetwegen sollen die Veranstalter Mitgliedschaften anbieten und nur
diese Mitglieder dürfen auch zu den Spielen. Wer querschießt: raus,
und zwar für immer.

Und nun wegen mir ein kräftiges Rot zum Jahresausklang.



Aus: "Polizeiliche Datensammlung zur Verhinderung von Hooliganismus in Zürich" (31.12.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizeiliche-Datensammlung-zur-Verhinderung-von-Hooliganismus-in-Zuerich-894129.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizeiliche-Datensammlung-zur-Verhinderung-von-Hooliganismus-in-Zuerich-894129.html)

Title: [Eine Erfassung bei Nadis ist Voraussetzung für... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 11, 2010, 09:56:49 AM
Quote[...] Berlin (dpa) - Beim Umgang des Verfassungsschutzes mit der Linkspartei gibt es in den Bundesländern deutliche Unterschiede. Einige Geheimdienste haben Linken-Politiker auch dann noch im Visier, wenn sie in den Bundestag gewählt wurden. Besonders rigide ist der Nachrichtendienst in Niedersachsen. Andere Verfassungsschützer sind weniger eifrig oder haben die Beobachtung wieder eingestellt.

Das geht aus einer am Sonntag bekanntgewordenen Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag zur «Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste» hervor.

Danach hat Hessen mitgeteilt, dass zwar zwei aktuelle Bundestags- Abgeordnete im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (Nadis) gespeichert sind. Die Beobachtung sei aber eingestellt worden, als die Abgeordneten ihr Bundestagsmandat aufnahmen.

Eine Erfassung bei Nadis ist Voraussetzung für eine zielgerichtete Informationssammlung des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Vier weitere Länder haben angegeben, wie viele Abgeordnete im Nadis gespeichert sind. Neun Länder gaben an, keine Abgeordneten erfasst zu haben. Bayern und Rheinland-Pfalz lehnten entsprechende Angaben ab.

Niedersachsen hat mit Abstand am meisten gespeichert: zwölf Abgeordnete, darunter wohl auch sechs aus anderen Ländern, die bei Veranstaltungen in Niedersachsen auffällig geworden waren, wie eine Sprecherin des Landes-Verfassungsschutzes sagte. Es seien aber nie gezielt einzelne Personen beobachtet worden. Nach Informationen des «Tagesspiegels am Sonntag» hat das Bundesamt für Verfassungsschutz knapp 30 der 76 Linken-Bundestagsabgeordneten im Nadis erfasst.

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) will die Partei in Zukunft stärker beobachten lassen. Es gebe immer mehr Hinweise gebe, dass die Linke mit Linksautonomen zusammenarbeite. «Die Zahlen belegen, dass wir Linksextremisten stärker beobachten müssen und dazu zählt auch die Linkspartei», sagte Schünemann.

Schünemann zeigte kein Verständnis für die Entscheidung mancher Bundesländer, die Linkspartei nicht oder nicht mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Die Zusammenarbeit von Vertretern der Linkspartei mit Linksautonomen sei ein Skandal.    Die Linkspartei reagierte empört. «Dass manche Länder überhaupt einen Geheimdienst auf eine Oppositionspartei ansetzen, ist ein Skandal», erklärte der Datenschutzbeauftragte der Bundestagsfraktion, Jan Korte. Seine Parteifreundin, Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau, kritisierte nach Angaben des «Tagesspiegels»: «Damit werden die Wähler verunsichert, weil sie nicht wissen, ob sie bei Kontakt mit Abgeordneten der Linken auch ins Visier der Behörde geraten.»


Aus: "Linke unterschiedlich im Geheimdienst-Visier " (10. Januar 2010)
Quelle: =70682&tx_ttnews[backPid]=23&cHash=bd5e3179ff]http://www.greenpeace-magazin.de/index.php?id=55&tx_ttnews[tt_news]=70682&tx_ttnews[backPid]=23&cHash=bd5e3179ff (http://www.greenpeace-magazin.de/index.php?id=55&tx_ttnews%5Btt_news)
Title: [Die zweite Ausbaustufe des Schengener Informationssystems... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 19, 2010, 10:48:11 AM
Quote[...] Die zweite Ausbaustufe des Schengener Informationssystems (SIS II) nimmt Gestalt an, obwohl nicht völlig klar ist, ob die umfangreiche Fahndungsdatenbank überhaupt im täglichen Einsatz zufriedenstellend läuft. Im vergangenen Jahr wurde vom Rat der Europäischen Union beschlossen, dass SIS II vor dem eigentlichen Einsatz zwei Testläufe absolvieren soll, von denen mindestens einer erfolgreich abgeschlossen werden muss. Nachdem sich die Meilenstein-Testläufe um ein halbes Jahr verzögerten, scheiterte der erste Test am 21. und 24. Januar 2010. Daraufhin wurde das Zeitfenster für das Testprogramm erneut verlängert  und eine Expertenrunde eingesetzt, welche die SIS-II-Probleme evaluieren sollte. Der erste Test wurde schließlich für "nicht aussagekräftig" erklärt, weil nicht klar gewesen sei, ob die technischen Probleme dem Auftragnehmer (Steria Mummert und Hewlett Packard) anzulasten sind. Die Klärung der ausstehenden Fragen war Sache der Expertenrunde.

Am 2. und 5. März fand nun der zweite Testlauf statt, der von Beamten der Europäischen Kommission, dem SIS II Management Board und der Expertenrunde bewertet wurde. "Obwohl die Prüfbedingungen sowohl von den Mitgliedsstaaten als auch vom Auftragnehmer nicht völlig eingehalten wurden und eine sehr begrenzte Zahl von Transaktionen nicht die erforderlichen Antwortzeiten aufwiesen, kamen die Kommission und die große Mehrheit der Sachverständigen aus den Mitgliedsstaaten (13 von 16) zu dem Schluss, dass die Abweichungen unbedeutend und die Hauptziele des Tests erreicht worden waren", heißt es in einem Papier, das heise online vorliegt. "Folglich betrachteten die Kommission, das SIS II Global Programme Management Board und die Task Force "SIS II" in ihrer Sitzung vom 6. April 2010 den erneuten Durchlauf des ersten Meilenstein-Tests als 'Erfolg'."

Wie aus weiteren Unterlagen der Expertenrunde ersichtlich ist, weigerten sich die Experten aus Deutschland, Österreich und Frankreich, SIS II als Erfolg zu bezeichnen, weil die Antwortzeiten des Datenbanksystems unbefriedigend seien. Mit der Bewertung als "Erfolg" kann SIS II jedoch weiter installiert werden. Bis jetzt sollen die Arbeiten an SIS II rund 60 Millionen Euro gekostet haben. Neben dem Aufbau der Fahndungsdatenbank wird auf europäischer Ebene über den Aufbau einer IT-Agentur für Freiheit, Sicherheit & Recht nachgedacht, die SIS II und andere Datenbanken technisch betreuen soll. (Detlef Borchers) / (pmz)

Quote16. April 2010 16:45
IT-Agentur für Freiheit, Sicherheit & Recht
JZL240I-U (mehr als 1000 Beiträge seit 02.01.01)

Das ist dann wohl ein Analogon zum Wahrheitsministerium -- oder eine
nachgeordnete Behörde desselben?


Quote16. April 2010 17:18
Wessen Freiheit, Sicherheit und Recht?
maunz o.O

...



Quote17. April 2010 12:51
1984
Hinz & Kunz (mehr als 1000 Beiträge seit 28.09.01)

Inner Party < 2% of population
Outer Party
Proles ~85% of population

Dürfte in D 2010/2014 ziemlich realistisch sein...
hinz & kunz




Aus: "Fahndungsdatenbank SIS II "erfolgreich" getestet - trotz gegenläufiger Expertenmeinung" (16.04.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Fahndungsdatenbank-SIS-II-erfolgreich-getestet-trotz-gegenlaeufiger-Expertenmeinung-979661.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Fahndungsdatenbank-SIS-II-erfolgreich-getestet-trotz-gegenlaeufiger-Expertenmeinung-979661.html)

Title: [Bundesregierung will Schlussstrich unter SIS II ziehen... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 20, 2010, 10:11:07 AM
Quote[...] Die Bundesregierung will offenbar ihre Planungen ohne die europäische Fahndungsdatenbank SIS II machen und einen Schlussstrich unter das Software-Debakel ziehen. Dies geht aus einer Antwort von Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der tageszeitung vorliegt.

Claus-Dieter Fritsche, der als Nachfolger des SIS II-Befürworters August Hanning im Bundesinnenministerium für die deutsche wie internationale Polizeiarbeit zuständig ist, bewertete SIS-II der taz zufolge als gescheitert. Der technische Ansatz sei veraltet, die Auftragnehmer überfordert. Das Antwortverhalten der Fahndungsdatenbank sei "erratisch", wird Fritsche zitiert. Damit hat sich der Staatssekretär offenbar das negative Urteil des deutschen Experten zu Eigen gemacht, der nach dem zweiten SIS-Testlauf Fehler bemängelte.

Neben Deutschland lehnen auch Österreich und Frankreich SIS II ab. Dagegen steht ein Mehrheitsvotum der anderen Schengen-Staaten mit 13 von 16 Stimmen: Obwohl sie in einem heise online vorliegenden internen Beratungspapier zugeben, dass auch der zweite Testlauf seine Probleme hatte, soll SIS II als "erfolgreich getestet" bewertet werden. Mit dieser Bewertung wäre der Weg frei für eine Installation des Systems.

Wie sich die Bundesregierung mit ihrer negativen Bewertung in dieser Situation vom gesamteuropäischen SIS II distanzieren kann, ist unter Experten umstritten. Eine skizzierte Lösung soll darin bestehen, dass zwar der Datenbestand laufend von SIS II übernommen wird, jedoch auf performanten Bundesservern abgefragt wird. Das eigentliche Abfrage-System namens "Steria Interconnection Box, mit dem nationale deutsche Systeme an SIS II angeschlossen sind, könnte als zusätzlich bremsende Middleware in einem innerdeutschen Verbund wegfallen. SIS II soll im Vollausbau bis zu 300 Millionen Datensätze speichern können. Derzeit arbeiten die europäischen Fahndungsbehörden mit einer von SIS  I aus entwickelten Interimslösung namens SIS one4all. (Detlef Borchers) / (pmz)




Aus: "Bundesregierung will Schlussstrich unter SIS II ziehen" (19.04.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-will-Schlussstrich-unter-SIS-II-ziehen-981160.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-will-Schlussstrich-unter-SIS-II-ziehen-981160.html)

Title: [INPOL-neu... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 22, 2010, 09:34:21 AM
QuoteINPOL-neu ist das bundesländerübergreifende Informationssystem der Polizei beim Bundeskriminalamt, das 2003 das veraltete System INPOL ablöste. INPOL-neu ist als Verbunddatei aufgebaut. Das Verbundsystem besteht aus den beiden Bereichen: INPOL-zentral  beim Bundeskriminalamt und das bei der jeweiligen Landespolizei  betriebene System INPOL-Land (oft auch als POLAS oder POLIS bezeichnet). ...

...

Kosten:
Die mangelhafte Abstimmung zwischen Bund und Ländern kostete den Steuerzahler rund 50 Millionen Euro[5]. Der Bundesrechnungshof hat die Kosten für INPOL-neu auf etwa 60 Millionen Euro beziffert.

Laut dem Magazin Focus sollen (unter Berufung auf BKA-Insider) mindestens 140 Millionen Mark zu den vorgesehenen Kosten von 100 Millionen Mark hinzugekommen sein.[6]

Inhalte, Aufbau, Aufgaben:
Alle wichtigen Meldungen über Straftaten  und Straftäter, die nicht nur lokalen oder regionalen Charakter haben, werden in INPOL-neu gespeichert.

Beispielsweise werden Angaben über Straftäter, Kriminalakten, Fälle und Haftstrafen gesammelt und gespeichert.

Über INPOL-neu werden zwei Datenbanken zur Verfügung gestellt: eine für kriminalpolizeiliche Recherchen sowie eine Datei für Standardanfragen. Neben einer schnellen und unkomplizierten Bewältigung polizeilichen Anwendungen sollen auch Querbezüge zwischen mehreren Tatverdächtigen, Tatorten und -waffen möglich sein.

INPOL-neu soll auch automatisiert Beziehungsgeflechte zwischen gesuchten Personen, Gegenständen und offenen Fällen herstellen können.[7]

Das System ermöglicht Anfragen, beispielsweise für eine Funkstreife vor Ort oder bei einer Grenzkontrolle an einem deutschen Flughafen zu folgenden Fragestellungen: Wer wird gesucht? Wonach wird gefahndet? Besteht ein Haftbefehl? Fahndet das Ausland? Liegt der Verdacht der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation vor? Ist das Fahrzeug gestohlen?

Zu den Aufgaben und Funktionen von INPOL-neu gehören:

    * Fahndungssystem
    * Informations- und Recherchesystem

Zugriffe, Datenaustausch und Datenübermittlung:
Der Zugriff auf INPOL-neu erfolgt entweder über die spezifische Zugangssoftware AGIL (genauer: über die in der Arbeitsgruppe INPOL-Land abgestimmte Software) oder unmittelbar über das Vorgangsbearbeitungssystem des Bundeslandes.

Angeschlossen an INPOL-neu sind:

    * das Bundeskriminalamt (BKA),
    * die Landespolizeien mit ihren Polizeidienststellen,
    * die Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz) und
    * die Zollbehörden.

Die Mitarbeiter dieser Behörden haben unterschiedliche Zugriffe auf INPOL-neu. Der unterschiedliche Zugang zu der Datenbank soll über hierarchische Zugangsberechtigungen geregelt sein, sodass nicht jeder Nutzer jede Information erhalten kann.

Der weitaus größte Teil der insgesamt in INPOL-neu verarbeiteten Daten stammt aus der Anbindung der bei den Länderpolizeien betriebenen Datenbanken.

Über INPOL-neu existiert der Zugriff auf nationale und internationale Datenbestände:

    * Schengener Informationssystem (SIS)
    * Europäisches Informationssystem (EIS) bei Europol

Zudem besteht die Möglichkeit für unmittelbaren Zugriff auf polizeiexterne Datenquellen:

    * Zentrales Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg
    * Ausländerzentralregister (AZR) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln


Daten und Fakten:
Von 270.000 Arbeitsplätzen[8] in ganz Deutschland können Polizisten auf INPOL-neu zugreifen. Im Idealfall ist jeder polizeiliche Arbeitsplatz angeschlossen.

Die INPOL-Personenfahndungsdatei beinhaltete Ende 2006[9] u. a. folgende Bestände:

    * 628.200 Festnahmeersuchen
    * 178.200 Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung

In der INPOL-Sachfahndungsdatei sind etwa 10,66 Mio. Gegenstände erfasst, die wegen eines möglichen Zusammenhangs mit Straftaten gesucht werden. In der Sachfahndung enthalten sind etwa:

    * 4.500.000 Ausweispapiere, Führerscheine usw.
    * 811.000 Fahrräder
    * 225.000 Schusswaffen
    * 176.500 Personenkraftwagen

Im April 2001[10] waren

    * 790.000 Personenfahndungen, davon 580.000 auf Ausweisungsverfügungen gegen untergetauchte Ausländer gespeichert.

In der Sachfahndungsdatei waren 2001 rund 8 Millionen Gegenstände erfasst, die im Zusammenhang mit Straftaten standen:

    * 3,6 Millionen verschwundene Ausweispapiere
    * 1 Million Fahrräder
    * 160.000 gesuchte Schusswaffen
    * 40.000 Lastwagen
    * 37.000 Krafträder

Technik:
Das Bundeskriminalamt verfügt über insgesamt zehn HP/UX-Server mit insgesamt mehr als 20 CPUs und mehr als 20 Gigabyte Arbeitsspeicher. Daran hängen, laut Auskunft eines Entwicklers, ,,etliche Terabyte an Plattenkapazität".[1]

Aus Kunden-Referenzen und Profilen ist bekannt, dass u.a. folgende Systeme und Technologien eingesetzt werden bzw. wurden:

    * HP-UX 11.0
    * Oracle 8i (Oracle Parallel Server, OPS) - RDBMS
    * MC/ServiceGuard
    * EMC²-Storage
    * Omniback (Datensicherung)
    * Application Server BEA Weblogic; BEA Tuxedo
    * Java, Swing, JavaBeans
    * XML
    * CORBA
    * Sun Solaris

...


Aus: http://de.wikipedia.org/wiki/INPOL-neu (http://de.wikipedia.org/wiki/INPOL-neu)
# Datum der letzten Bearbeitung: 8. Januar 2010, 12:33 UTC
# Versions-ID der Seite: 69000047
# Permanentlink: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=INPOL-neu&oldid=69000047
# Datum des Abrufs: 22. April 2010, 07:33 UTC

Title: [EU plant Radikalisierungsdatei... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 31, 2010, 09:13:14 AM
Quote[...] Der EU-Rat hat zur Ergänzung bestehender nationaler Anti-Terror-Dateien  die Einrichtung eines übergreifenden Informationssystems zur "Radikalisierung" potenzieller "Gefährder" gefordert. Dies geht aus dem Entwurf  für einen Beschluss für den Einsatz eines "standardisierten, multidimensionalen und teilstrukturieren Instruments zum Sammeln von Daten und Informationen über Radikalisierungsprozesse in der EU" hervor, das die Regierungsvertreter der Mitgliedsstaaten Mitte April beschlossen haben.

Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch, die den Plan jetzt bekannt gemacht hat, kritisiert das Vorhaben in einer Stellungnahme. Es solle ein System zur Risikoabschätzung von "Radikalisierungserregern" aufgebaut werden. Nach den Kriterien zur Einschätzung des Gefährdungspotenzials, könnten "Millionen Menschen in der EU" in das Raster fallen und unter spezielle Beobachtung genommen werden.

Die EU hat bereits 2009 einen Aktions- und Umsetzungsplan verabschiedet, laut dem die Mitgliedstaaten "Mechanismen" schaffen sollen, um "systematisch die Hauptfaktoren in Radikalisierungsprozessen zu analysieren". Dabei sollen die verschiedenen Umfelder, die Extremismus erzeugen, identifiziert und genau untersucht werden. Informationen vor allem über die Aktivitäten "extremistischer religiöser Führer" und andere Verbreiter von Hass und Terroraufrufen seien etwa über Europol auszutauschen.

Mit der neuen "Radikalisierungsdatei" will der Rat nun erreichen, dass die Mitgliedstaaten die "vielen Facetten" des vorgeschlagenen Instruments zur Datensammlung voll nutzen und den Informationsaustausch "optimieren". Europol "Listen" mit Personen erstellen können, die in Radikalisierungsprozesse oder die Verbreitung extremistischer Botschaften verwickelt sind. Über das System soll Warnhinweise erzeugt werden, die konkrete Aktionen wie die besondere Überwachung oder die Festnahme Verdächtiger auslösen könnten.

Laut Statewatch reichen die nationalen Anti-Terror-Gesetze in der EU aber bereits aus, um strafrechtlich gegen Anstifter gewalttätiger Anschläge vorzugehen. Die Bürgerrechtler verweisen auf ein bisher vom Rat geheim gehaltenes Hintergrund-Dokument (PDF-Datei) zum Aufbau des vorgeschlagenen Informationssystems. Demnach sollen in der Datenbank nicht nur Angaben über islamistische "Gefährder" erfasst werden, sondern auch über "Radikalisierungsagenten" von Rechts- und Linksaußen, aus dem nationalistischen Umfeld und aus Kreisen von Globalisierungsgegnern. Diese Definition sei so breit angelegt, dass selbst die Unterstützer von Freiheitskämpfern in anderen Ländern darunter fallen könnten. Letztlich dürfte es möglich, mit dem Instrument gegen alle vorzugehen, die "gegen den Status quo sind".

Die Bürgerrechtsvereinigung stößt sich weiter an einem Katalog von 70 Fragen, mit dem Sicherheitsbehörden den Radikalisierungsgrad von Personen einschätzen sollen. Einige seien schlicht bizarr, andere zeigten, wie einfach man in das staatliche "Netz des Verdachts" geraten könne. So würden etwa Verbindungen zu "anderen ideologischen Bewegungen" abgeklopft, "die Gewalt unterstützen". Auch seien Beziehungen zu "Schulkameraden, Nachbarn, Freunden, Verwandten oder Gefängnisgenossen" zu untersuchen. Darüber hinaus werde auf die "wirtschaftliche Situation", "auffällige psychologische Züge", den "Grad der direkten persönlichen Unterstützung" etwa durch die Familie oder das allgemeine "soziale Umfeld" abgestellt.

Dazu komme laut Statewatch, dass mit dem Stockholmer Programm zur inneren Sicherheit eine weitere Datenbank für "gefährliche Unruhestifter" im Raum stehe. Generell drohten "offene, legitime politische Diskussionen und Aktionen" so zu einem "weiteren Opfer des Kriegs gegen den Terror" zu werden.

Zu weit gefasst ist die Bedeutung von Risikoträgern nach Ansicht der Bürgerrechtler auch beim EU-Programm zur Errichtung nationaler Fußballinformationspunkte (National Football Information Points). Mittlerweile hätten elf Mitgliedsstaaten einschließlich Deutschlands sogenannte Hooligan-Dateien aufgebaut, wie aus einer Unterrichtung (PDF-Datei) der Ratspräsidentschaft von Mitte Mai hervorgehe. Weitere neun haben dem Papier zufolge vergleichbare Datenbanken mit potenziell gefährlichen und gewaltbereiten Fußballfans, zu denen die nationalen Informationszentren Zugang hätten. Laut Statewatch reiche in manchen Ländern aber schon ein Platzverweis aus, um in einer der Gewalttäter-Dateien zu landen. In Folge könnten etwa Reisen zu Fußballspielen in anderen Ländern unterbunden werden. (Stefan Krempl) / (anw)

Quote28. Mai 2010 15:51
Wer entscheidet was Radikal ist?
Einbildung (mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.05)

Sind die Atomtransport-Blockirer Radikal?
Ist es Radikal, einem beamten gegenüber unfreundlich zu sein?
Ist es Radikal von der gesallschaftlichennorm abzuweichen?

...


Quote28. Mai 2010 16:24
Vor 20 Jahren: Stasizentrale gestürmt, 2010 ist der Laden neu eröffnet
stephen falken (663 Beiträge seit 14.04.08)

Viel mehr fällt mir da gar nicht ein.

Wenn ich den Begriff "Gefährder" schon höre kommt mir schon die Galle
hoch. Entweder einer ist Schuldig dann gehört er in den Knast oder er
ist unschuldig und ein freier Mann. So ein "bisschen" Schuldig oder
wie ist das zu verstehen.

Die Stasi hat es vorgemacht, Geruchsproben von potentiellen
Aufrührern für den Notfall. Alles generalstabsmässig aufgebaut das
ganze System. Aber was hat es genützt??

Die Antwort ist klar! Das genaue Gegenteil von dem was erwünscht war.
Alle Menschen lebten in permanenter Unfreiheit und das System ging
dennoch unter.

...


Quote30. Mai 2010 02:32
Wo kann ich mich einschreiben?
Syndikal (156 Beiträge seit 01.10.07)

Lieber Spitzelstaat,
ich möchte mich hiermit um die Aufnahme in die Radikalisierungsdatei
bewerben. Meine Qualifikationen sind eine ausgeprägte Abscheu gegen
willkürliche Überwachungsmaßnahmen, Abbau der Bürgerrechte und
jedwede Bevormundung. Ich sympathisiere mit diversen Strömungen, die
unsere Pseudodemokratie durch eine richtige Demokratie ersetzen
wollen. Mein Radikalisierungsprozess in der BRD begann unter
SSchäuble und VdL und setzt sich bis zum heutigen Tage fort. Somit
werde ich mittelfristig selbstverständlich zu einem Gefährder für
alle, die eifrig daran werkeln, die GeStaSi wieder auferstehen zu
lassen.
Zu meiner Überwachung biete ich an, eine Webcam unten in meiner
Kloschüssel anzubringen. Da könnt ihr dann auch nachvollziehen, dass
er 24 cm lang ist (könnt ihr schon mal eintragen, unter Vorbehalt
natürlich, schließlich ist meinen Aussagen nicht zu trauen).

Cheers
Syndikal


Quote28. Mai 2010 20:41
Bitte nehmt mich in diese Datei auf
DerWaechter (97 Beiträge seit 19.02.10)

- ich bin radikaler Kapitalismus- und Globalisierungegner
- ich rufe in diversen Foren zu aktivem Widerstand gegen das System
auf
- ich praktiziere zivilen Ungehorsam, wo es mir möglich ist und rufe
auch andere dazu auf
- wenn ich besonders schlecht gelaunt und/oder besoffen bin plädiere
ich für französische und rumänische Lösungen, beim Umgang mit unseren
korrupten Machteliten
- ich boykottiere die GEZ
- ich verbreite subversive Propaganda in Internet
- ich benutze politisch unkorrektes Vokabular
- ich besitze ein paar Raubkopien

und habe oft unkeusche Gedanken....


Quote29. Mai 2010 03:24
Die EU bereitet sich auf den Kampf gegen die Bürger vor
alaska_hal (983 Beiträge seit 04.07.02)

Eines Tages, spätestens wenn wirtschaftliche Not eingetreten ist,
werden die Menschen versuchen sich gegen diesen totalitären Apparat
zur Wehr zu setzen. Das werden dann "Radikalisierungserreger" sein.
Die EU-Bürokratur bereitet sich Schritt für Schritt auf diesen Kampf
vor. Desswegen braucht sie einen eigenen Überwachungsapparat, einen
eigenen Etat und eine eigene Polizei, das wird auch noch alles
kommen.



Aus: "EU plant "Radikalisierungsdatei"" (28.05.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-plant-Radikalisierungsdatei-1010297.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-plant-Radikalisierungsdatei-1010297.html)

Title: [Das Suchtmittelregister... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 31, 2010, 09:17:59 AM
Quote[...] Drogenkonsumenten werden von der österreichischen Regierung künftig in speziellen Datenbanken verzeichnet. Schon der Verdacht des Besitzes illegaler Drogen (darunter fallen auch Cannabis-Produkte) reicht dafür aus. Eine entsprechende Novelle des Suchtmittelgesetzes wurde im Sommer vom österreichischen Parlament beschlossen und soll nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bald in Kraft treten. Vorgesehen ist, dass das Gesundheitsministerium vier Verzeichnisse anlegt: Suchtmittelregister, Substitutionsregister, Statistik-Register und ein Verzeichnis von Todesfällen, die im Zusammenhang mit Suchtgiftkonsum stehen. Kritiker fürchten, dass die gesammelten Daten in falsche Hände gelangen könnten. Besonderes Interesse daran haben etwa Arbeitgeber oder Versicherungen.

Im Suchtmittelregister landen alle Personen, die im Verdacht stehen, ein Suchtgiftdelikt begangen zu haben oder gegen die eine entsprechende Anzeige erstattet wurde; ferner verurteilte Suchtgift-Straftäter sowie Personen, bei denen Suchtmittel oder Drogenausgangsstoffe beschlagnahmt wurden. Auch Personen, von denen eine Bezirksverwaltungsbehörde annimmt, dass sie Drogen missbrauchen, wandern in die Kartei. Verzeichnet werden dabei Daten wie Name, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Staatsbürgerschaft, Meldeadresse, Daten über Anzeigen, Verurteilungen, Probezeiten und dergleichen, die betroffenen Drogen und deren Konsumform, Schulbildung, Wohn- und Erwerbssituation, Informationen über medizinische Maßnahmen.

Direkten Online-Zugriff auf wesentliche Teile des Registers erhalten das Gesundheitsministerium selbst, die Bezirksverwaltungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte. Auch übermittelt das Gesundheitsministerium Daten im Einzelfall online an das Verteidigungsministerium, das Bundesheer, das Innenministerium, die Gewerbebehörden sowie das Wirtschaftsministerium, damit diese die Eignung einer Person zum Soldaten, Zivildiener oder Gastwirt überprüfen können.

Im Substitutionsregister werden alle Drogensüchtigen verzeichnet, die Drogenersatzstoffe erhalten und der Übermittlung ihrer Daten zugestimmt haben. Hans Zeger von der Arge Daten fürchtet, dass die Gesundheitsministerin per Verordnung bestimmt, dass nur solche Personen in ein Substitutionsprogramm aufgenommen werden dürfen, die der Datenübermittlung zustimmen. Drogenkranke hätten dann die Wahl, weiterhin illegale Drogen beschaffen zu müssen oder auf die ärztliche Schweigepflicht zu verzichten.

Die Bezirksverwaltungsbehörden erhalten in ihrer Eigenschaft als Gesundheitsbehörden direkten Online-Zugriff auf das Substitutionsregister. Sie dürfen die Daten wiederum an Ärzte und Apotheker weitergeben. Damit soll die Mehrfachbehandlung von Suchtkranken verhindert werden. Aus dem Substitutionsregister werden die Daten sechs Monate nach Beendigung der Behandlung entfernt. Aus dem Suchtmittelregister sollen Daten von Verdächtigen nach Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch gelöscht werden. Ansonsten sind die Informationen spätestens nach fünf Jahren zu beseitigen. Allerdings werden die Daten vor ihrer Löschung in pseudonymisierter Form in ein separates Statistik-Register kopiert.

In dem Statistik-Register kann man zwar von einem einzelnen Datensatz nicht auf den Namen der betroffenen Person rückschließen. Kennt man allerdings den Namen einer Person, kann man alle sie betreffenden Einträge finden und so auch nach Jahrzehnten noch eine (angebliche) Drogenkarriere nachvollziehen. Für statistische Auswertungen ist ein externer Dienstleister heranzuziehen, der dem Ministerium anonymisierte Auswertungsergebnisse zur Verfügung stellt. Wie bei dem Verzeichnis der suchtmittelbezogenen Todesfälle ist auch für das Statistik-Register keine Löschung der Daten vorgesehen. Sie sollen für immer gespeichert bleiben. (Daniel AJ Sokolov) / (pmz)




Aus: "Österreich erfasst Drogenkonsumenten künftig in speziellen Datenbanken" (11.11.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/oesterreich-erfasst-Drogenkonsumenten-kuenftig-in-speziellen-Datenbanken-216508.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/oesterreich-erfasst-Drogenkonsumenten-kuenftig-in-speziellen-Datenbanken-216508.html)

Title: [Zur Hooligan-Datei... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 05, 2010, 10:28:23 AM
Quote[...] Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag dem Entwurf für eine Verordnung des Bundesinnenministeriums zugestimmt, mit dem die umstrittene Datensammlung "Gewalttäter Sport" nebst vielen anderen Warndateien des Bundeskriminalamts (BKA) auf eine rechtliche Grundlage gestellt wird. Das Innenressort hatte die Vorlage unter Verweis auf die anstehende Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika und den damit auch hierzulande geplanten "Public Viewing"-Großveranstaltungen mit Eilbedürfnis an die Länderkammer weitergeleitet. Geregelt werden soll allgemein die Art der Daten, die nach den Paragraphen 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen. Eine Beratung der neuen Rechtsverordnung auch im Bundestag hielt das Innenministerium nicht für nötig.

Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei führen eine Vielzahl von Warndateien. Zu den Datensammlungen gehört die sogenannte Hooligan-Datei, in der Anfang 2009 fast 11.000 Personen erfasst waren. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht bezeichnete deren bereits zehn Jahre zurückliegende Einrichtung vor anderthalb Jahren als illegal, da das Informationssystem auf keiner klaren Rechtsgrundlage beruhe. Auf dieses Manko haben das Innenministerium und die Länderkammer nun reagiert und dabei auch gleich Fakten geschaffen für die Einrichtung später angelegter Dateien etwa zur "Erfassung politisch links motivierter Straftaten", "Erfassung rechtsorientiert politisch motivierter Straftäter" und "Straftäter politisch motivierter Ausländerkriminalität". Auch die umfassende Anti-Terror-Datei wird von der Rechtsverordnung berührt. Vorausblickend erfolgen zudem Anpassungen der Rechtslage an die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des ins Schlingern geratenen Schengener Informationssystems II (SIS II).

Konkret benennt die Verordnung in Paragraph 1 eine weite Palette an personenbezogenen Daten von Beschuldigten und "anderen zur Identifizierung geeigneten Merkmalen", die erfasst werden dürfen. Sie reicht von Namen einschließlich Spitznamen und Alias-Personalien über den Familienstand, das Geburtsdatum, den Geburtsort oder die Volkszugehörigkeit bis hin zu Lichtbildern, Personenbeschreibungen nebst Merkmalen wie äußerer Erscheinung, besonderen körperlichen Merkmalen, Stimm- und Sprachmerkmalen oder Identitätsdokumenten.

Paragraph 2 umreißt "weitere" Daten, die unter anderem auch von Verdächtigen gesammelt werden könnten. Dazu gehören etwa Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten wie im Umgang mit Waffen, zu verwendeten Kommunikationsmitteln samt IP-Adresse und Diensteanbieter oder zu Fahrzeugen und anderen Verkehrsmitteln. Ferner werden Informationen zu Konten, Finanztransaktionen, Betäubungsmitteln oder zur Religionszugehörigkeit zur Terrorismusbekämpfung angeführt. Ein Eintrag in der DNA-Analyse-Datei oder der Status einer Person nach polizeilichen Definitionen wie "Gefährder" oder "relevante Person" sind ebenfalls eingeschlossen. In Folgeparagraphen werden weitere personenbezogene Datenbestände beschrieben, wie sie etwa bei der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen der bei einer polizeilichen Fahndun erhoben werden.

Abschließend legt die Verordnung Kategorien von Dateien fest, die das BKA führen darf. Eingeschlossen sind Datenbanken "im Bereich der politische motivierten Kriminalität" oder "sonstiger Straftaten bei öffentlichen Veranstaltungen und Nukleartransporten". Das BKA soll unter anderem auch festlegen dürfen, dass weitere personenbezogene Daten von Beschuldigten in deliktbezogenen Dateien, Kriminalaktennachweisen oder Gewalttäterdateien aufbewahrt werden dürfen.

Der netzpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, kritisierte in einer ersten Reaktion die Verabschiedung der Verordnung im Eilverfahren gegenüber heise online. Vor allem für die Informationssysteme jenseits der Hooligan-Datei hätte "dringender Gesprächsbedarf" auch im Parlament bestanden. Am besten wäre es nach Ansicht des Oppositionspolitikers gewesen, gleich einen Entwurf für ein "Dateiengesetz" vorzulegen und darin sämtliche Datenschutzprinzipien zu regeln. Das Vorgehen des Innenministeriums könne dagegen verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen. (Stefan Krempl ) / (vbr)




Aus: "Bundesrat segnet Rechtsgrundlage für "Hooligan-Datei" ab" (04.06.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-segnet-Rechtsgrundlage-fuer-Hooligan-Datei-ab-1015946.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-segnet-Rechtsgrundlage-fuer-Hooligan-Datei-ab-1015946.html)
Title: [Präventive Datensammlung (BKA-Dateien)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 08, 2010, 10:01:58 AM
Quote[...] Freiburg taz | Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hat rund 80 Dateien des Bundeskriminalamts vor der Rechtswidrigkeit gerettet. Dazu gehören die Hooligan-Datei, die Dateien für "Gewaltäter links" und "Gewalttäter rechts". Am Mittwoch tritt die von de Maizière erlassene BKA-Daten-Verordnung in Kraft - just an dem Tag, an dem das Bundesverwaltungsgericht über die Zulässigkeit der Hooligan-Datei entscheiden wollte.

Vor wenigen Wochen hatte de Maizière einen Entwurf der BKA-Daten-Verordnung an die Länder gesandt. Der Entwurf wurde aber nicht veröffentlicht. Bekannt wurde er erst letzten Donnerstag, als er ganz kurzfristig auf die Tagesordnung des Bundesrats genommen wurde. Am Freitag stimmte die Länderkammer dem Entwurf dann ohne jede Aussprache zu, anschließend unterschrieb de Maiziére die Verordnung, am 9. Juni tritt sie in Kraft.
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Das Innenministerium rechtfertigt das blitzartige Vorgehen damit, dass faktisch nichts geändert werde. Die Verordnung sei nach Auffassung des Ministeriums eigentlich unnötig und diene nur der Rechtssicherheit.

Tatsächlich haben aber mehrere Verwaltungsgerichte seit 2008 entschieden, dass die Hooligan-Datei derzeit rechtswidrig ist (taz 28. 4. 2009). Das BKA-Gesetz erlaubt zwar die Einrichtung von zentralen Dateien - welche Daten darin gespeichert werden dürfen, müsse aber laut Gesetz in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats festgelegt werden. Auf diese Verordnung hat die Bundesregierung bisher verzichtet und die Dateien nur auf interne Einrichtungsermächtigungen gestützt. Nach Ansicht von Ex-Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) war dies ausreichend, weil alles wesentliche bereits im BKA-Gesetz stehe.

Sein Nachfolger de Maizière geht nun aber kein Risiko ein und schuf schnell die von den Gerichten geforderte Verordnung. Dies ist zumindest ein Gewinn an Transparenz, denn die Verordnung ist öffentlich, die Errichtungsermächtigungen waren geheim.

In der Verordnung ist nun nachzulesen, was über Beschuldigte, Verdächtige und "zukünftige Straftäter" gespeichert werden kann. Neben den üblichen Personalien können allerlei Besonderheiten wie eine ungepflegte Erscheinung, eine schrille Stimme, ein Dialekt, ein Sprachfehler oder auffällige Tätowierungen erfasst werden. Auch die Schuhgröße, die Handschrift und das Gewicht sind, soweit bekannt, in den BKA-Dateien speicherbar. Ob der Speicherumfang damit ausgeweitet wird, bleibt unklar, da die bisherige Errichtungsermächtigung ja nur intern bekannt war.

Unter welchen Voraussetzungen eine Person, die bisher nicht verdächtig war, als "zukünftiger Straftäter" (Seite 32 der Begründung) eingestuft wird, bleibt offen. Laut dem schon seit 1997 geltenden Paragraph 8 des BKA-Gesetzes müssen "bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden". Dies wird auch in der neuen Verordnung nicht konkretisiert.

Zu den 80 Dateien, die de Maizière vor der Rechtswidrigkeit bewahrt hat, gehört unter anderem die DNA-Analysedatei, der Kriminalaktennachweis, die Fahndungs- und Vermissten-Datei sowie zahlreiche spezielle Verbunddateien zu einzelnen Straftaten und Deliktsgruppen.

Die 1994 eingerichtete Hooligan-Datei umfasste Mitte 2009 nach Auskunft der Bundesregierung rund 11245 Personen. Die Speicherung kann zum Beispiel dazu führen, dass die Ausreise zu Länderspielen oder Partien der Champions League verweigert wird. Die im Jahr 2000 eingerichtete Datei "Gewalttäter links" erfasste 1866 Personen, die Datei "Gewalttäter rechts" hatte 1328 Einträge.


Aus: "Präventive Datensammlung - De Maizière rettet BKA-Dateien" VON Christian Rath (07.06.2010)
Quelle: http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/de-maiziere-rettet-bka-dateien/ (http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/de-maiziere-rettet-bka-dateien/)

Title: [Datensammlung des Schweizer Geheimdiensts ist... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 05, 2010, 09:25:49 AM
Quote[...] Der Schweizer Staatsschutz hat Daten über 200.000 Personen erfasst und diese "nicht gesetzeskonform" verarbeitet. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Schweizer Parlaments. Die parlamentarische Oberaufsicht forderte am Mittwoch in Bern den Einsatz eines externer Datenschutzbeauftragten. Der solle nun bestimmen, welche Daten in der Datenbank ISIS (Informatisiertes Staatsschutzinformationssystem) gelöscht oder behalten werden dürfen

GPDel-Präsident Claude Janiak rügte, die Datenbearbeitung sei "nicht gesetzeskonform erfolgt". Bei der Geheimdienstdatensammlung sei vor allem die Pflege und Systematik der Datenbank über Jahre hinweg enorm vernachlässigt worden, bemängeln die parlamentarischen Kontrolleure. Daten von heute 120.000 erfassten Personen "mit eigener Staatsschutzrelevanz" seien nicht richtig überprüft worden, häufig seien falsche Daten eingetragen worden. Um Kontrollen vorzutäuschen seien Daten auch verfälscht worden, heißt es in dem Bericht (PDF) der GPDel.

Rund die Hälfte der 200.000 Datensätze des Nachrichtendiensts seien zudem überhaupt nicht direkt von Belang. Unter den in ISIS gespeicherten Personen sind etwa auch 83.000 sogenannte Drittpersonen, die in der Mehrheit nicht staatsschutzrelevant seien. Ihre Speicherung, so folgert die GPDel, entspreche nicht den rechtlichen Vorgaben. Drittpersonen sind etwa erfasst, weil sie eine Verbindung zu einer registrierten Person oder zu einer Meldung in der Datenbank haben. Vor allem handelt es sich um über 50.000 Personen, die aufgrund der sogenannten Fotopasskontrolle registriert wurden. Im Rahmen dieses präventiven Fahndungsprogramms werden Personen aus einem Dutzend Staaten an der Grenze erfasst, wenn sie in die Schweiz ein- und ausreisen.

Die Mängel bei der Qualitätskontrolle haben nach den Erkenntnissen des Parlaments auch mit einer Umstellung auf ein neues Datenbanksystem zu tun. 2005 wurden die Daten aus dem alten, hierarchisch organisierten ISIS-System in eine relationale Datenbank mit dem Namen ISIS-NT (Neue Technologie) übertragen. Zudem haben die Nachrichtendienste laut GPDel in großem Ausmaß vernachlässigt, die gesetzlich alle fünf Jahre vorgeschriebene Überprüfung vorzunehmen.

Das vernichtende Fazit der parlamentarischen Kontrolleure: Die Datenerfassung entspricht den rechtlichen Anforderungen "in keiner Art und Weise", was "Zweifel an der Richtigkeit und Relevanz der Daten" aufkommen lasse. Die GPDel fordert nun eine provisorische Datensperre aller Daten, die nicht ordnungsgemäss überprüft wurden. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür hatte der GPDel entsprechende Hinweise gegeben. "Die Größenordnung zeigt, dass eine gewisse Eigendynamik entsteht, wenn Amtsstellen verpflichtet werden, Daten zu sammeln", sagte Thür und forderte eine Stärkung der beiden Aufsichtsorgane GPDel und EDÖB.

Mit Blick auf die sogenannte "Fichenaffäre" stellte Janiak zudem fest, dass ein Kulturwandel beim Staatsschutz wohl nicht stattgefunden habe. Die der Affäre den Namen gebende Personenkartei hatte Ende der 1980er Jahre einen der größten politischen Skandale der Schweiz ausgelöst hatte. Dabei stellte sich heraus, dass Bundespolizei und Nachrichtendienst rund 900.000 Personen, Organisationen und Ereignisse bespitzelt hatten. Jeder zwanzigste Schweizer und jeder dritte Ausländer war in der Kartei erfasst, die 1994 von ISIS abgelöst wurde. (Tom Sperlich) / (vbr)

Quote1. Juli 2010 21:27
Re: Nein!
HorstHorstmann, Horst Horstmann (mehr als 1000 Beiträge seit 22.09.06)

CaHeRe schrieb am 1. Juli 2010 19:28

> Alles hätte ich ja vermutet, aber das hätte ich nicht erwartet.

Wolltest Du testen, ob Heise schon die neuen Sarkasmusfilter im
Einsatz hat?


http://www.heise.de/newsticker/meldung/Filter-erfasst-sarkastische-Online-Kommentare-1031020.html


Horst



Aus: "Bericht: Datensammlung des Schweizer Geheimdiensts ist "nicht gesetzeskonform"" (01.07.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bericht-Datensammlung-des-Schweizer-Geheimdiensts-ist-nicht-gesetzeskonform-1032240.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bericht-Datensammlung-des-Schweizer-Geheimdiensts-ist-nicht-gesetzeskonform-1032240.html)

Title: [Ein Missbrauch sei nie ganz auszuschließen (POLAS)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 13, 2010, 10:26:26 AM
Quote[...] Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) und der Datenschutzbeauftragte des Landes, Edgar Wagner, haben am Montag in Mainz Maßnahmen vorgestellt, mit denen das Polizei-Informationssystem POLIS besser vor Missbrauch geschützt werden soll. Danach werden künftig bei jeder POLIS-Abfrage die konkreten Gründe für eine Suche protokolliert. Auch soll nach Möglichkeit immer das Aktenzeichen aus der Vorgangsverwaltung automatisch erfasst werden, um Abfragen eindeutig bestimmten polizeilichen Aufgabenerledigungen zuordnen zu können.

Hintergrund der Maßnahmen ist die sogenannte Polizeidaten-Affäre im Zusammenhang mit dem Ausbau des Nürburgrings. Gleich zwei Landtagsabgeordnete der CDU hatten im vergangenen Jahr eingeräumt, Polizisten dazu angestiftet zu haben, illegal Daten über Geschäftsleute aus dem Polizei-Informationssystem zu besorgen, die im Umfeld des umstrittenen Projekts "Nürburgring 2009" aktiv waren. Die Privatfinanzierung des mehr als 300 Millionen Euro teuren neuen Freizeitparks in der Eifel war im Sommer 2009 spektakulär gescheitert.

Die Landesregierung, die zu 90 Prozent an der Nürburgring GmbH beteiligt ist, geriet in den Verdacht, auf Betrüger hereingefallen zu sein. Der rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD), gleichzeitig Aufsichtsratschef der Nürburgring GmbH, trat daraufhin zurück, die Staatsanwaltschaft Koblenz nahm Ermittlungen auf. Im September 2009 wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt, der die Verantwortlichkeiten der gescheiterten Privatfinanzierung offenlegen soll. Die nächste Sitzung ist für den 8. August 2010 anberaumt.

Während der CDU-Landtagsabgeordnete Peter Dincher nach Bekanntwerden der unrechtmäßigen Weitergabe von Polizeigeheimnissen sein Mandat niederlegte, weigerte sich sein Kollege Michael Billen zurückzutreten – trotz Aufforderung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Christian Baldauf, auf das Landtagsmandat zu verzichten. Er sei freigewählter Abgeordneter und nur seinem Gewissen und seinen Wählern verpflichtet, begründete der gelernte Landwirt seine Position. Billen hatte zuvor zugegeben, über seine bei der Polizei beschäftigte Tochter illegal an die POLIS-Daten gelangt zu sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen beide wegen der Anstiftung zum Geheimnisverrat sowie des Verstoßes gegen das Landesdatenschutzgesetz.

Der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz nahm die Vorfälle zum Anlass, im November 2009 eine Sonderstichprobe zur Nutzung von POLIS durchzuführen. Wagners Angaben zufolge wurden dabei fünf weitere Vorgänge entdeckt, bei denen Abfragen in unzulässiger Weise durchgeführt wurden. In einem Fall sollen "unberechtigt Polizeikollegen abgefragt" worden sein, in den anderen vier Fällen soll es sich um "Abfragen von Angehörigen ohne dienstliches Erfordernis" gehandelt haben. Pro Tag werden in Rheinland-Pfalz offiziellen Angaben zufolge mehr als 7000 POLIS-Abfragen durchgeführt.

"Das Land braucht diese Daten, muss sie jedoch auch schützen", erklärte Innenminister Bruch jetzt in Mainz. Ein Missbrauch sei nie ganz auszuschließen. Die Zahl der aufgedeckten Fälle sei "vor dem Hintergrund des großen Datenbestandes" zwar verkraftbar, urteilte Datenschützer Wagner. Dennoch sollen unberechtigte Datenschnüffler abgeschreckt werden. Zu den jetzt verabschiedeten Maßnahmen gehört auch, dass die Rechtmäßigkeit von Abfragen häufiger als bisher durch Stichproben kontrolliert wird. (pmz)

QuoteGiaccomo, 12. Juli 2010 16:19

"Ein Missbrauch sei nie ganz auszuschließen."

Soooooooo.

Danke fuer dieses Statement.
Das gilt ja wohl fuer alle Datenbanken und sollte sich mal unter der
Bevoelkerung und Politikern herumsprechen.


Quote12. Juli 2010 19:34
Wahnsinn, 7000 Abfragen pro Tag x 365 Tage = 2.5 Mio. Abfragen pro Jahr.
Hyperion123

RLP hat knapp 4 Mio. Einwohner, d.h. rein statistisch gesehen wird
jeder zweite Bürger pro Jahr abgefragt oder jeder alle zwei Jahre.

Also für mich sieht dies doch sehr nach Polizeistaat aus. Und der
Problembär Beck ist Chef dort. Wow, echt coole Leistung!

Quote12. Juli 2010 19:54
Re: Wahnsinn, 7000 Abfragen pro Tag x 365 Tage = 2.5 Mio. Abfragen pro Jahr.
Netzbulle

Hyperion123 schrieb am 12. Juli 2010 19:34

> RLP hat knapp 4 Mio. Einwohner, d.h. rein statistisch gesehen wird
> jeder zweite Bürger pro Jahr abgefragt oder jeder alle zwei Jahre.

Entschuldige, aber das ist so nicht richtig.
Abfragen zu Personendaten sind nur ein Ausschnitt der Fragen, die die
Polizei an die polizeilichen Informationssysteme stellt.
Auch Anfragen nach der Seriennummer eines beim Hehler
sichergestellten Handys oder eines gefundenen Fahrrades werden in den
Informationssystemen abgefragt um zu prüfen ob die Gegenstände als
gestohlen registriert wurden.

Insoweit kannst ist Deine obige Rechnung nicht zutreffend.

Ich kann leider nicht einschätzen, wie das Verhältnis zu Fragen nach
Personendaten zu beispielsweise Sachanfragen oder anderen
Abfrageformen ist. Ist natürlich stark von der Dienststelle abhängig,
eine Dienststelle, die Hehlerei bearbeitet dürfte sich in der
Abfragestruktur deutlich von einer Dienststelle unterscheiden, die
Staatssschutzdelikte
bearbeitet... .

Gruß,

Netzbulle

btw: Hier können Abfragen nur abgesetzt werden, wenn existierende
Vorganngsnummern als Bezug sowie eine kurze Begründung der Anfrage
angegeben werden.

Quote12. Juli 2010 20:07
Re: Wahnsinn, 7000 Abfragen pro Tag x 365 Tage = 2.5 Mio. Abfragen pro Jahr.
Hyperion123 (714 Beiträge seit 04.05.04)

> Insoweit kannst ist Deine obige Rechnung nicht zutreffend

Klar ist sie nicht zutreffend, sondern rein statistisch betrachtet.
Natürlich wird bei einem Drogendealer vielleicht dutzendfach
abgefragt.
Aber es werden auch nicht 2.5 Mio. Handies gestohlen oder Straftaten
begangen (bei knapp 4 Mio. Einwohnern).

Das Ganze ist maximal erschreckend und sollte jedem zu DENKEN geben.

...

Quote12. Juli 2010 23:19
Re: Wahnsinn, 7000 Abfragen pro Tag x 365 Tage = 2.5 Mio. Abfragen pro Jahr.
der_raabe (7 Beiträge seit 03.07.10)

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es 283.162 Straftaten. Die
Anzahl der "Negativ-Abfragen" (Bei der Polizeikontrolle geprüftes
Fahrrad nicht gestohlen etc.) kommen da nochmal dazu. Wenn man jetzt
bedenkt, dass jeweils Täter, Opfer, Zeugen etc. eingetragen werden,
die Abfragen bestimmt teilweise auch doppelt erfolgen (Vorstrafen
prüfen o.ä.) sehe ich die Zahl als nicht sooooo hoch an





QuoteArcher, 12. Juli 2010 16:05
Die Zahl der aufgedeckten Fälle sei ... verkraftbar.

Ich finde Supermärkte nützlich. Vor dem Hintergrund des Tagesumsatz
ist es aus meiner Sicht auch verkraftbar, wenn ich meine Einkäufe
ohne zu bezahlen heraustrage.

...





Aus: "Polizeidaten-Affäre führt zu Konsequenzen" (12.07.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizeidaten-Affaere-fuehrt-zu-Konsequenzen-1036676.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizeidaten-Affaere-fuehrt-zu-Konsequenzen-1036676.html)

Title: [Ausländer sollen Fingerabdruck abgeben... (BRD, 2010)]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 20, 2010, 10:45:10 AM
Quote[...] Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) plant für die Angehörigen von Drittstaaten eine elektronische "Aufenthaltskarte" mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zehn Jahren.

Deutsche Ausländerbehörden werden künftig von Millionen Bürgern ohne Pass eines EU-Landes Fingerabdrücke nehmen. Das sei für die elektronische Aufenthaltskarte vorgesehen, die nach der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises im November ausgegeben werden soll, bestätigte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Samstag einen Bericht der "Welt".

Daneben muss die Karte wie der Personalausweis für alle Bundesbürger auch ein digitales Foto aufweisen. Der neue elektronische Ausweis soll auch für Schweizer und ihre Familienangehörigen sowie solche US-Bürger gelten, die im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel brauchen. Die Einführung der neuen Chipkarte für Ausländer war vor zwei Jahren EU-weit beschlossen worden. Der Ausweis im Scheckkartenformat ersetzt den Aufenthaltstitel, der in den Pass eines Ausländers eingeklebt wird. Die Einführung der digital lesbaren Karte, die zehn Jahre gültig bleiben soll, wird sich über mehrere Jahre hinziehen.

Jährlich beantragen oder verlängern nach Zahlen des Bundesinnenministeriums rund 1,1 Millionen Ausländer aus Drittstaaten einen Aufenthaltstitel in Deutschland.

Der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl schätzte die Gesamtzahl der Betroffenen in der "Welt" auf 4,3 Millionen. Dazu könnten auch ausländische Familienangehörige von EU-Bürgern gehören.

Dem offiziellen EU-weiten Start der einheitlichen Aufenthaltskarte im Mai 2011 soll in Deutschland ab Herbst eine Testphase in 19 Ausländerbehörden vorausgehen - zunächst ohne die Beteiligung von antragstellenden Ausländern. Die Ausländerbehörden sollen die biometrischen Daten einlesen und an die Bundesdruckerei übermitteln, die dann die Karten herstellen soll. Die EU verlangte hohe Vorkehrungen gegen Fälschungen. Dies solle zur Verhinderung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des illegalen Aufenthalts beitragen. Eine zentrale Speicherung von Fingerabrücken im Ausländerzentralregister ist laut Bundesinnenministerium nicht vorgesehen.

Eine Zusatzfunktion der neuen Karte soll dem Inhaber als Identitätsnachweis im Internet dienen. Durch eine Signatur lassen sich dort auch Geschäfte abschließen. Unklar ist noch, ob die Aufenthaltskarte genauso viel kosten wird wie der elektronische Personalausweis, für den Erwachsene 28,80 Euro zahlen sollen. (dpa/dapd)

Quote*  von macthepirat
    * 18.09.2010 12:41 Uhr
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NEIN !
ganz entschieden dagegen. Fingerabdrücke nimmt man nur Kriminellen oder Leuten im Hochsicherheitsbreich ab. Daher: 1.Es beschädigt die Menschenwürde 2. anschließend führt man das auch für den Rest der Bevölkerung ein.

Vielleicht sollten wir Monsieur de Maizere in sein "Herkunftsland" abschieben.... (Wer Ironie findet darf sie behalten)


Quote*  von BRDMatrix
    * 18.09.2010 14:53 Uhr
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Antwort auf macthepirat vom 18.09.2010 13:52 Uhr
Oh mann
nachdenken.

Da könnte man auch gegen Ausweise sein. Dagegen, dass man eine Meldeadresse hat, und man könnte auch Waffen freigeben, Aufenthaltsrechte freigeben, einfach komplette Freiheit und Menschlichkeit erlauben. Ich wäre sehr gespannt, was wir dann für eine Gesellschaft hätten und was die Empörungsprofis dann dazu sagen würden.


Quote*  von lindblom
    * 18.09.2010 13:12 Uhr
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Antwort auf ach.was vom 18.09.2010 12:42 Uhr
ach.was
Klar, und "Sie haben auch nichts zu verbergen und deshalb ist es in Ordnung so..."

Stört es Sie kein bisschen, dass man Ihnen von vornherein misstraut?

Dass man Sie grundsätzlich als potentiellen Kriminellen ansieht und auch so mit Ihnen umgeht?

In einem Rechtsstaat gilt der Grundsatz, dass jeder solange unschuldig ist bis das Gegenteil bewiesen wird.
Wenn ich eine Gruppe der Bevölkerung oder später (wie sicher geplant...) die gesamte Bevölkerung unter "Generalverdacht" stelle, dann wird dieser rechtsstaatliche Grundsatz vollkommen verdreht.

Das gefährdet meiner Ansicht nach unsere Demokratie sehr viel stärker als ein "paar Illegale".


Quote*  von ach.was
    * 18.09.2010 13:28 Uhr
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Antwort auf lindblom vom 18.09.2010 13:12 Uhr
Leide nicht an Paranoia
"Stört es Sie kein bisschen, dass man Ihnen von vornherein misstraut?"


Stoert es Sie, dass es mich nicht stoert?


Quote*  von lindblom
    * 18.09.2010 15:45 Uhr
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Antwort auf ach.was vom 18.09.2010 13:28 Uhr
ach.was
Es stört mich nicht, dass es Sie nicht stört.
Sie können ja freiwillig überall und immer Ihre Fingerabdrücke abgeben... Nur, es darf Sie dann auch nicht stören, wenn andere Menschen das eben nicht möchten...


...


Aus: "Millionen Ausländer sollen Fingerabdruck abgeben" (18.09.2010)
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/millionen-auslaender-sollen-fingerabdruck-abgeben/1936876.html (http://www.tagesspiegel.de/politik/millionen-auslaender-sollen-fingerabdruck-abgeben/1936876.html)

Title: [Haushaltssperre für SIS II (EU, 2010)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 21, 2010, 09:05:13 AM
Quote[...] Das EU-Parlament  ist den Empfehlungen des EU-Haushaltsausschusses gefolgt und hat im Rahmen der Haushaltsberatungen am Mittwoch beschlossen, die für 2011 vorgesehenen 30 Millionen Euro für das Schengener Informationssystem II (SIS II) zu sperren. Diese Summe für die Einrichtung der neuen Datenbank wird erst freigegeben, wenn die EU-Kommission einen realistischen und verbindlichen Zeitplan für die Fertigstellung des Informationssystems präsentieren kann. SIS II, dass unter Einbeziehung der Zwischenlösung SIS One4All bislang 90 Millionen Euro Entwicklungskosten verschlungen hat, soll frühestens im ersten Quartal 2013 betriebsbereit sein.

Die nun vom Parlament beschlossene Haushaltssperre für SIS II hatte sich bereits auf der Sitzung des EU-Haushaltsausschusses Anfang Oktober abgezeichnet. Dort hatte vor allem die Ankündigung der für SIS II verantwortlichen EU-Kommission für Unmut gesorgt, dass neben den etatmäßig vorgesehenen 30 Millionen eine zusätzliche Zahlung von rund 13 Millionen erfolgen soll. Diese Zahlung ist aus der Sicht der EU-Kommission nicht mit Zusatzkosten verbunden, sondern würde aus einem bereits genehmigten IT-Etat erfolgen, der der Kommission für die Jahre 2007 bis 2013 zur Verfügung steht.

Der Haushaltsausschuss bewertete indes die neuen Mittel als Indiz dafür, dass der Kostenrahmen von SIS II nicht festgeschrieben ist. Zuvor hatte bereits der Innenausschuss des EU-Parlamentes auf Antrag der CSU-Politikerin Monika Hohlmeier einen Ausgabenstopp beschlossen.

Die aktuelle Haushaltssperre gibt vor allem den Ländern Deutschland, Österreich und Frankreich recht, die SIS II nach einem nicht besonders erfolgreich verlaufenen Testlauf kritisch bis ablehnend gegenüberstehen. Zuletzt hatten Deutschland und Österreich einen umfangreichen Fragenkatalog zur Fahndungsdatenbank an die EU-Kommission übermittelt, der Licht in das IT-Desaster bringen soll. (Detlef Borchers ) / (vbr)

Quote21. Oktober 2010 08:00
Herrje, wo ist das Problem?
Sheogorath (mehr als 1000 Beiträge seit 25.01.05)

... Wie schon bei Gesundheitskarte und E-Perso ist das Einzige, was uns
vor der Tyrannei schützt, die Inkompetenz unserer Tyrannen...


Quote21. Oktober 2010 08:06
trotzdem ein Erfolg
evilk666 (mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.02)

"90 bzw 30 Mio Euro Entwicklungskosten"

Was davon wohl tatsächlich für die Programmierung ausgegeben wurde?

Also wenn man von den Millionenbeträgen mal Hardware, Reisekosten,
Geschenke an Partei-Freunde in der Wirtschaft ("Beraterhonorare")
usw.. abzieht.

...



Aus: "EU-Parlament dreht SIS II den Geldhahn zu" (21.10.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Parlament-dreht-SIS-II-den-Geldhahn-zu-1122320.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Parlament-dreht-SIS-II-den-Geldhahn-zu-1122320.html)

Title: [Volltextsuche bei Verfassungsschutz und Polizei... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 23, 2010, 08:26:23 PM
Quote[...] Polizei- und Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern modernisieren zurzeit ihre Informationssysteme. Dabei wollen sie über eine Volltextsuche auch die Daten erschließen, die bisher nur in den Akten vorhanden sind, kritisieren die Datenschutzbeauftragten. In einer Entschließung zur 80. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben sie jetzt gefordert, dies nur eingeschränkt innerhalb der sehr engen verfassungsrechtlichen Grenzen zuzulassen.

Die Datenschützer blicken dabei auf das Nachrichtendienstliche Informationssystem des Bundesverfassungsschutzes (NADIS), das in der zweiten Jahreshälfte 2011 mit einer Volltextsuche ausgestattet werden soll. Vorgesehen ist derzeit lediglich ein Filter, mit dem eine Verfassungsschutzbehörde festlegen kann, ob auch andere Verfassungsschutzbehörden die dort von ihr eingestellten Dateien einsehen können. Die Datenschutzbeauftragten gehen davon aus, dass NADIS als Vorbild für polizeiliche Informationssysteme dienen könnte.

In den Akten befinden sich auch Daten von unbescholtenen Bürgern, die unwissentlich Kontakt zu Zielpersonen hatten, beispielsweise Journalisten, Demonstranten oder zufällige Teilnehmer von Veranstaltungen, die Verfassungsschützer identifizieren und in ihren Berichten aufführen können. Der Vorsitzende der Konferenz, Jörg Klingbeil, erläuterte gegenüber heise online: "Hier gibt es eine Menge Beifang, auch über Personen, die nicht als Zielperson im Fokus der Nachrichtendienste stehen." Mit der Volltextsuche könnten weite Recherchiermöglichkeiten entstehen. Google dürfe aber nicht das Vorbild für die Recherche in den Dateien von Polizei und Verfassungsschutz sein.

Bisher erlaubt das Bundesverfassungsschutzgesetz in § 6 nur Indexdateien, über die ausschließlich Zielpersonen gesucht werden können. Alle anderen erwähnten Personen werden von der Abfrage nicht erfasst. Zeigt das System einen Suchtreffer an, muss die nachfragende Behörde die Herausgabe der Akte bei der jeweiligen Behörde anfordern. Mit dem neuen NADIS würden hingegen Treffer zu allen in den Berichten erwähnten Personen angezeigt, auch stünde unter Umständen die Akte sofort zur Verfügung. Jene, die keine Zielpersonen sind, sollen nicht geschwärzt werden.

Eine umfassende Abruf- und Auswertungsmöglichkeit greife in das Grundrecht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung ein, meinen die Datenschützer, zumal die Daten ohne Wissen der Betroffenen erhoben und verarbeitet würden. Derartige Auswertungen könnten technisch lediglich vorübergehend erschwert werden, solche Hindernisse beseitigten "weder den Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch den Verstoß gegen die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Grenzen einer Vorratsdatenverarbeitung". Angesichts des fortgeschrittenen Planungsstands vermutet Peter Diekmann, der stellvertretende Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, gegenüber heise online: "Mag sein, dass die gesetzlichen Regeln der technischen Realisierung nachziehen."

Die Datenschutzrisiken seien bei den Sicherheitsbehörden "gravierend", insbesondere bei den Nachrichtendiensten, da diese auch Informationen zu legalem Verhalten und Erkenntnisse mit noch unklarer Relevanz sammeln dürfen. Eine systemweite Suche könnte auch für Unverdächtige möglicherweise schwere Konsequenzen haben.

Die Datenschutzbeauftragten fordern, die Risiken schon in den Konzepten der Weiterentwicklung von IT-Systemen auszuschließen. Aber obwohl die Datenschutzbeauftragten als Kontrolle für die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder fungieren und einen Beratungsauftrag haben, sei ihr Wunsch, in dem Projekt mitarbeiten zu dürfen, sowohl vom Bundesinnenministerium wie auch von der Innenministerkonferenz "strikt abgelehnt" worden, erläuterte Diekmann. Der Arbeitskreis der Datenschutzkonferenz sei lediglich zweimal vom Bundesamt für Verfassungsschutz zusammenfassend unterrichtet worden. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (anw)

Quote6. November 2010 21:56
Immer klarer: Datenschutz als Verbrecherschutz
Roland Mösl

Immer mehr demaskieren sich die sogenannten "Datenschützer".
Das wesentlichste Anliegen der "Datenschützer": der Schutz von
Verbrechern.


Quote5. November 2010 11:20
Hieß das nicht früher mal Rasterfahndung?
Gotan (mehr als 1000 Beiträge seit 31.08.00)

Sowohl das Resultat des Verfahrens (Auswahl in die Gruppe der
Verdächtigen aufgrund mehrerer ausgewählter Merkmale), als auch die
Problematik ("Beifang": Menschen werdaufgrung der Koinzidenz
harmloser Merkmale zu Verdächtigen) scheinen mir dieselben.


Quote6. November 2010 01:27
Deutschland 2025
pinguin74 (mehr als 1000 Beiträge seit 03.09.06)

"Sehr geehrter Hansi Kraus,

wir beglückwünschen Sie zu Ihrer Volljährigkeit. Nach Analyse Ihres
Lebensweges seit Ihrer Geburt wurde entschieden, dass Ihnen eine
Lehrstelle als Bäckerlehrling zugeteilt wird. Finden Sie sich bitte
bei der Bäckerei Bröhrmeier am 16.08. um 8h ein. Desweiteren ergaben
Gesprächsanalysen, dass Sie einer systemkritischen Familie
entstammen. Wir möchten Sie daher bereits präventiv daraufhinweisen,
dass Sie sich als Staatsbürger entsprechend zu benehmen haben. Ihr
Verhaltensmuster lässt ebenso einen Führerschein ab Ihrer
Volljährigkeit nicht opportun erscheinen, Sie werden daher an Ihrem
25igsten Geburtstag erneut angeschrieben, wenn Sie einer Fahrschule
zugeteilt werden können. Diese Wartezeit dient Ihrer
Persönlichkeitsentwicklung. Sie werden mit separater Post Ihre
Keycard bekommen, mit der Sie nun fernsehen dürfen. Aufgrund Ihrer
Persönlichkeitsanalyse werden jedoch die Sender MüllTL und TittsLive
gesperrt sein. Dies dient Ihrer weiteren sittlichen Entwicklung. Die
beigelegte Kapsel dient der weiteren Begleitung Ihres Lebensweges von
Amtes wegen. Sie ist magensaft- und stuhlresistent und innerhalb 24
Stunden nach Erhalt dieses Schreibens einzunehmen. Die Kapsel ist bei
Diabetes geeignet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bundesverfassungsdienst
gez. der Innenminister E. von Klaeden

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift
gültig



Aus: "Datenschutzbeauftragte warnen vor Volltextsuche bei Verfassungsschutz und Polizei" (05.11.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutzbeauftragte-warnen-vor-Volltextsuche-bei-Verfassungsschutz-und-Polizei-1131172.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutzbeauftragte-warnen-vor-Volltextsuche-bei-Verfassungsschutz-und-Polizei-1131172.html)


"Googeln in Geheimdienstakten" (05.11.2010)
Die Papierakten des Verfassungsschutzes sollen eingescannt und zu voll recherchierbaren Dateien werden. Doch Datenschützer von Bund und Ländern sehen Gefahren. VON CHRISTIAN RATH
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/googeln-in-geheimdienstakten/ (http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/googeln-in-geheimdienstakten/)

Title: [Ruf nach Visa-Warndatei ... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 14, 2010, 09:32:12 AM
Quote[...] Laut einem Eckpunktepapier des Koalitionsausschusses, das der tageszeitung vorliegen soll, werden zwei neue Datenbestände aufgebaut, die der Bearbeitung von Visa-Anträgen dienlich sein sollen. In einer sogenannten "Einlader-Datei" sollen alle Personen und Organisationen erfasst werden, die für einen visumpflichtigen Ausländer bürgen. Hinzu kommt eine "Warndatei", in der Personen erfasst werden, die einmal als Schleuser aufgefallen sind. Beide Dateien werden seit Langem von der CDU gefordert – nun soll auch Justizministerin Zypries (SPD) zugestimmt haben.

... Der Kompromiss zwischen SPD und CDU war möglich geworden, nachdem die CDU in Vorverhandlungen dem SPD-Vorschlag zugestimmt hatte, die Einlader-Datei nicht beim Ausländerzentralregister zu führen, das bereits über eine rudimentäre Warndatei verfügt. Wer die Datei künftig in welchem System speichert, soll noch verhandelt werden. (Detlef Borchers) / (Detlef Borchers) / (pmz)


Aus: "Große Koalition: Wer häufig visumpflichtige Ausländer einlädt, fällt künftig auf" (08.10.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Grosse-Koalition-Wer-haeufig-visumpflichtige-Auslaender-einlaedt-faellt-kuenftig-auf-210162.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Grosse-Koalition-Wer-haeufig-visumpflichtige-Auslaender-einlaedt-faellt-kuenftig-auf-210162.html)

-.-

Quote[...] Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hat das Bundesinnenministerium den Versuch des Auswärtigen Amtes und des Justizministeriums gestoppt, eine Einigung bei der Einführung der Visa-Warndatei zu erreichen. Nach Aussage des CSU-Abgeordneten Hans-Peter Uhl ist die Einführung dieser "Einlader-Datei" damit gestorben.

Die Zeitung berichtet von einem Gespräch mit Uhl sowie mit Reinhard Grindel, Obmann der CDU im Innenausschuss des Bundestages. Grindel gilt als Befürworter der Datei, in der alle Personen und Verbände gespeichert werden sollen, die innerhalb von zwei Jahren mehr als fünf Einladungen an Gruppen oder Einzelpersonen aussprechen, die der Visumspflicht unterliegen.

Bei Viel-Einladern spiele die "Musik des Missbrauchs", erklärte Grindel gegenüber der Zeitung. Gegen die Einrichtung hatten sich regelmäßig einladende Institutionen wie Sportverbände, Kirchen und Universitäten gewehrt, die sich über den Generalverdacht des Visa-Missbrauches empörten. Widerspruch gab es auch von den Grünen, der Linksfraktion und der FDP. Unter diesen Vorzeichen zog Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) ihre zunächst gegebene Zustimmung zur Einrichtung dieser Datei zurück.

Nach erneuter Modifikation durch das Justizministerium und das Auswärtige Amt sollte nun eine Warndatei eingerichtet werden, in der wegen Visa-Missbrauchs Verurteilte gespeichert werden. Dieser Vorschlag wird wiederum von der CDU abgelehnt. Hans-Peter Uhl warf den Kritikern nach Angaben der SZ vor, die Beschleunigung von Visa-Verfahren zu "diffamieren". Den Kirchen bescheinigte der CDU-Mann "komplette Ahnungslosigkeit".

Ob die Datei in der nächsten Legislaturperiode realisiert werden kann, ist ungewiss. Für die Grünen erklärte die Bundesvorsitzende Claudia Roth, dass die Pläne für eine solche Datei endgültig vom Tisch müssten. (Detlef Borchers) / (Detlef Borchers) / (vbr)

...


Aus: "Bericht: Mit der Visa-Warndatei wird's wohl nix" (19.03.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bericht-Mit-der-Visa-Warndatei-wird-s-wohl-nix-207909.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bericht-Mit-der-Visa-Warndatei-wird-s-wohl-nix-207909.html)

-.-

Quote[...] Der Innenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, hat sich nach den Bombenexplosionen in Stockholm für die rasche Einführung einer Visa-Warndatei ausgesprochen. "Der Politik würde zu Recht Verantwortungslosigkeit vorgeworfen, wenn wir Terroristen ungeprüft mit deutschem Visum bei uns einreisen" ließen, sagte der CSU-Politiker der Leipziger Volkszeitung am heutigen Montag. Gefährder dürften nicht in einer deutschen Botschaft irgendwo auf der Welt eine Einreisgenehmigung beantragen und sie auch bekommen, um anschließend in Deutschland einen Bombenanschlag zu verüben. Die Daten von Terrorverdächtigen, die ohnehin bei den Nachrichtendiensten gelistet seien, müssten unbedingt bei der Visa-Antragsstellung abgeglichen werden.

Die Visa-Warndatei sollte schon von der großen Koalition verabschiedet werden. Die SPD war im Prinzip einverstanden, es waren nur noch Detailfragen offen. Schwarz-Gelb hat im Koalitionsvertrag vereinbart, "eine zentrale Visa-Warndatei zu schaffen". Damit sollen insbesondere die deutschen Visumbehörden unterstützt und der Prozess der Visumerteilungen insgesamt beschleunigt werden. Personenbezogene Informationen zu Einladern, Verpflichtungsgebern oder Bestätigenden sollen "als notwendige Ergänzung der Datensätze zu Personen nur aufgenommen werden", wenn zu ihnen bereits "Warninhalte" gespeichert seien.

Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, verlangte von der Bundesregierung ein konsequenteres Vorgehen gegen terroristische Herausforderungen und schloss sich dabei Uhls Appell an. Er verstehe nicht, warum es keine Visa-Warndatei gebe, "die es der Bundespolizei ermöglicht, zu allem entschlossene Hassprediger von unserem Land von vornherein fernzuhalten". Hamburgs Bürgermeister Christoph Ahlhaus drängt ebenfalls auf schärfere Sicherheitsgesetze. Das Attentat in Schweden, bei dem am Samstag zwei Menschen leicht verletzt wurden, zeige deutlich, "dass wir wachsam bleiben müssen", so der CDU-Politiker vor einer Sitzung des Präsidiums seiner Partei in Berlin. Nun müssten sich die Kritiker einen Ruck geben, um bisher umstrittene Instrumente der Sicherheitsbehörden wie die Vorratsdatenspeicherung zu ermöglichen. Ende vergangener Woche hatte die Regierungskoalition aber vereinbart, einen Gesetzesentwurf zur verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren in diesem Jahr nicht mehr voranzutreiben. (Stefan Krempl) / (anw)

Quote13. Dezember 2010 13:49
Der Attentäter war Schwede.
bauerul

Der Attentäter war Schwede.

Hat zwar nichts mit dem Thema  tun. Aber das haben die Forderungen
der deutschen Polit-Pisaner ja auch nicht.

Quote13. Dezember 2010 14:12
Re: Der Attentäter war Schwede.
bauerul (431 Beiträge seit 21.12.09)

Nebumuk schrieb am 13. Dezember 2010 14:05

> Ist doch egal, hauptsache man ist in den Medien und kann auch mal
> etwas fordern.

Eben. Ganze Bataillone von (Neu-)Schweden könnten in Deutschland
"einmarschieren" und keine Visa-Überwachung würde daran etwas ändern.



Quote13. Dezember 2010 13:59
Wer direkt nach einem Anschlag ...
Gunn (20 Beiträge seit 17.06.03)

... ohne dass die Umstände der Tat ausgiebig ermittelt wurden, neue
oder erweiterte Sicherheitsgesetze verlangt, sollte für mindestens
einen Monat nicht mehr öffentlich reden dürfen.

Wenn die bereits bekannten Ermittlungsergebnisse erkennen lassen,
dass zwischen der Forderung und dem Anschlag kein Zusammenhang
besteht (mir ist jedenfalls nicht klar wie eine deutsche
Visa-Warndatei diesen Anschlag hätte verhindern können) darf die
Dauer des Redeverbots gerne deutlich verlängert werden.


Quote13. Dezember 2010 14:14
Iwan Petrowitsch Pawlow
moselspinner (mehr als 1000 Beiträge seit 29.10.08)

Leider ist er zu früh gestorben. Damals hat er seine Versuche noch
mit intelligenten Lebewesen gemacht.
Was hätte er heute nur für eine Auswahl an Forschungsobjekten


...



Aus: "Ruf nach Visa-Warndatei nach Anschlag in Stockholm" (13.12.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Ruf-nach-Visa-Warndatei-nach-Anschlag-in-Stockholm-1152054.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Ruf-nach-Visa-Warndatei-nach-Anschlag-in-Stockholm-1152054.html)

Title: [Die Visawarndatei ist umstritten (D, 2011)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 07, 2011, 12:51:26 PM
Quote[...] die Visawarndatei ist umstritten. Datenschützer halten sie für ein undemokratisches Instrument und für eine riskante Datensammlung. Der Union ist sie trotzdem ein Anliegen. Mithilfe der Datei soll all jenen die Einreise nach Deutschland verweigert werden, die sich terroristisch oder kriminell betätigen oder betätigt haben. Auf den ersten Blick keine dumme Idee, wer will schon Kriminelle aufnehmen.

Problematisch jedoch ist die Art und Weise, wie diese Datei funktioniert. Erstens sollen all jene darin gespeichert werden, die "im Zusammenhang mit Visa-relevanten Strafdelikten verurteilt sind", also beispielsweise für Menschenhandel, Prostitution oder Schwarzarbeit. Versuchen sie anschließend, jemand anderen nach Deutschland einzuladen, was eine Voraussetzung dafür ist, dass derjenige ein Visum bekommt, wird diese Einreiseerlaubnis verweigert. Das klingt nicht schlimm, doch nur solange, wie die Straftaten eng begrenzt sind. Trifft es auch jene, die vielleicht mit einem Touristenvisum hierher flohen und dann illegal blieben, ginge das eigentlich schon zu weit. Die FDP war daher bislang dagegen und fand, eine solche Sammlung dürfe sich nicht gegen jeden Fall von Visumsmissbrauch richten.

Zweitens soll die Datei auch jeden speichern, der "in einen Visaantrag involviert ist". Im Wesentlichen seien das Einlader und Antragsteller, sagte Friedrich, aber es können wohl auch Familienmitglieder oder Kontaktpersonen sein. Sie alle werden dann mit einer weiteren Datenbank verglichen, der ebenfalls nicht unumstrittenen Anti-Terror-Datei. Bislang hatten FDP, Bürgerrechtler und Kirchen genau diese "Einladerdatei" kritisiert, da sie jeden unter Generalverdacht stelle, der eine Einladung ausspreche.

Noch dazu ist die Anti-Terror-Datei ein schwieriges Instrument. Der Bundestag hatte sie am 1. Dezember 2006 beschlossen. Polizei und Geheimdienste können auf sie zugreifen, was an sich schon problematisch ist, weil beide laut Grundgesetz strikt getrennt handeln müssen. Auch die Kriterien, wie jemand in die Datei kommt, sind nicht immer transparent. Datenschützer und Bürgerrechtler lehnen sie ab und Grüne, FDP und Linke haben damals gegen das Gesetz gestimmt. Nun also soll jeder "Einlader" daraufhin überprüft werden, ob es dort Einträge über ihn gibt – wie auch immer diese aussehen.

Dabei wird nicht nur abgeglichen, ob der Verdacht des Terrorismus besteht. Geprüft werde auch, sagte Friedrich, ob die Überprüften "zur Gewalt bereit sind". Eine schwammige Kategorie, wie überhaupt das ganze Verfahren der Visumsablehnung durch die Warndatei nicht transparenter wird.

...


Aus: "Visa-Warndatei - Netzsperren am Ende, nun kommen Vorratsdaten" Von Kai Biermann (6.4.2011)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-04/netzsperren-fdp-vorratsdaten (http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-04/netzsperren-fdp-vorratsdaten)

Title: [Die in der Grenzkontrolldatenbank gespeicherten... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 16, 2011, 09:05:37 AM
Quote[...] Die ungarische Ratspräsidentschaft hat die Mitgliedsstaaten darauf aufmerksam gemacht, dass das Schengener Informationssystem (SIS) 2010 um 12,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf über 35 Millionen Einträge angewachsen ist. Die in der Grenzkontrolldatenbank gespeicherten Warnhinweise seien vor allem wegen der um 10 Prozent gestiegenen Ausweisungsverfahren und deshalb gewachsen, weil die Gruppe der Personen um 11 Prozent größer wurde, die heimlich überwacht oder einer gesonderten Überprüfung unterzogen werden sollten. Das geht aus einer Mitteilung der Ungarn an die zuständigen Arbeitsgruppen des EU-Ministergremiums hervor, die jetzt von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht wurde.

Die Ratspräsidentschaft, die sich offenbar darum sorgt, dass das System und die ihm angeschlossenen nationalen Zugangspunkte in Form der Verbindungseinheit SIRENE (Supplementary Information Request at the National Entry) überlastet werden könnten, verweist noch auf andere Zahlen aus der SIS-Jahresstatistik, die eine "größere Aufmerksamkeit" der Mitgliedsstaaten erfordern könnten. So sei die Zahl der bei Suchanfragen in der Datenbank ausgelösten Treffer auf 91.351 angestiegen, also um 6,66 Prozent gegenüber 2009. Gegenüber 1997, seit die erfolgreichen Anfragen gezählt werden, betrage das Wachstum 429 Prozent. Die Zahl der Hinweise auf vermisste Personen sei zwischen 2009 und 2010 gar um knapp 50 Prozent in die Höhe geschnellt.

Das vorgelegte Zahlenmaterial belegt weiter, dass sich zwischen 1997 und 2010 der Löwenanteil der Einträge mit 253.640 Stück beziehungsweise knapp über 40 Prozent auf Warnungen vor Einreiseverboten bezog. Danach folgen Hinweise auf gestohlene Fahrzeuge mit 114.428, auf polizeilich oder gerichtlich gesuchte Personen mit 79.211 und auf gestohlene oder verloren gegangen Ausweisdokumente mit 76.130 Meldungen. Die Suche nach Banknoten oder Waffen macht nur 0,31 Prozent der Gesamtanfragen aus.

Statewatch hat zudem ein Ergebnisprotokoll des jüngsten Treffens der Ratsarbeitsgruppe zu Informationsaustausch und Datenschutz im Mai veröffentlicht, wonach sich einzelne Mitgliedsstaaten um das geplante EU-Polizeisystem EPRIS (European Police Records Index System) sorgen. Laut dem Papier setzte die schwedische Delegation den Punkt auf die Tagesordnung, da sie meinte, das Verfahren könne zu wenig transparent sein. Sie kritisierte, dass die EU-Kommission die Ergebnisse einer Vorstudie und einer dafür durchgeführten Befragung von Mitgliedsstaaten zur Notwendigkeit des Registers nur teilweise veröffentlicht habe. Die Schweden monierten weiter, dass die Erhebungsbasis recht begrenzt gewesen sei und die Resultate auch so hätten interpretiert werden können, dass EPRIS nicht unbedingt für erforderlich gehalten werde.

Andere Delegationen beklagten laut dem Papier, dass die Pläne der Kommission zu weit gingen. Details der Voruntersuchung legten ihnen zufolge nahe, dass statt des anfangs ins Spiel gebrachten reinen Verzeichnissystems mit Verweisen auf Fundstellen in anderen Systemen eine vollständige, für sich stehende Polizeidatenbank geplant sei. Die EU-Kommission habe aber versichert, dass sie das Projekt nicht aufbohren und die Mitgliedsstaaten stärker einbeziehen wolle. Ein Jahr zuvor hatte sie laut einem früheren Protokoll (PDF-Datei) noch angegeben, dass die Vorstudie klar den "Mehrwert" von EPRIS aufgezeigt habe und bereits eine Machbarkeitsstudie an eine private Einrichtung vergeben worden sei. Statewatch betont, dass es dabei auch darum gehen soll, "die Effizienz des grenzüberschreitenden Austauschs von Polizeidaten zu erhöhen". (Stefan Krempl) / (anw)




Aus: "Wachstum der Schengen-Datenbank weckt Bedenken" (15.06.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Wachstum-der-Schengen-Datenbank-weckt-Bedenken-1260985.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Wachstum-der-Schengen-Datenbank-weckt-Bedenken-1260985.html)

Title: [Das European Criminal Records Information System (ECRIS)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 03, 2011, 12:06:49 PM
Quote[... ] Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch hat eine Analyse (PDF-Datei: http://www.statewatch.org/analyses/no-145-ecris-epris-ixp.pdf) veröffentlicht, wonach die zunehmende Kooperation zwischen Strafverfolgern in der EU auf Basis des "Prinzips der Verfügbarkeit" nationaler Ermittlungsdaten auf Kosten der Grundrechte geht. Derzeit würden eine Reihe übergreifender IT-Systeme aufgebaut, um den Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Sicherheitsbehörden zu erleichtern, schreibt Statewatch-Experte Chris Jones. Während es für eine begrenzte Kooperation in diesem Bereich sicher gute Gründe gebe, unterwanderten die gegenwärtigen Versuche zu einem einfachen und systematischen Transfer großer Datenmengen eine Reihe vermeintlich von der Gemeinschaft hochgehaltene Grundrechte. Entsprechende Gesetzgebungsverfahren zeigten wenig Sensibilität für den Schutz der Privatsphäre der Bürger und seien allein auf die Wünsche von Polizei- und Justizbehörden ausgelegt.

Am weitesten gediehen sind dem Report zufolge die Arbeiten am Europäischen Strafregisterinformationssystem, die auch der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx bereits kritisiert hatte. Das European Criminal Records Information System (ECRIS) soll es Ermittlern und Staatsanwälten erlauben, Informationen aus Strafakten der Mitgliedsstaaten zu ziehen, und so etwa bei einem neuen Verfahren auf bereits frühere Verurteilungen hinweisen. Konzipiert worden sei aber ein "sehr problematisches System", schreibt Jones. Kennzeichen dafür seien "schwere Fehler beim Datenschutz, das Verlassen auf potenziell mangelhafte Maschinenübersetzungen und ein erhebliches Kontrolldefizit". Darüber hinaus habe sich die Reichweite des Registers bereits über die ursprüngliche Planung hinausbewegt.

In Planung sei zudem das Polizeisystem EPRIS (European Police Records Index System), das von Europol und einer Reihe von Mitgliedsstaaten entwickelt werde. Es solle Ermittlungsbehörden die Möglichkeit an die Hand geben, die Datenbanken jeweils anderer Pendants nach personenbezogenen Informationen zu durchforsten. Einzelne EU-Länder hätten aber bereits die Notwendigkeit des Registers und die Transparenz bei einschlägigen Beschlüssen zu seiner Errichtung hinterfragt. Hier sei höchste Wachsamkeit nötig, heißt es in der Studie.

Noch am Anfang stehen Jones zufolge die Arbeiten an einer noch weitergehenden Austauschplattform für Strafverfolgungsbehörden. Das Projekt einer "Information Exchange Platform" (IXP) setze auf einen zentralen Zugang zu allen Informationswerkzeugen und Datenbanken der europäischen Ermittler und zugehöriger Ämter. Eine entsprechende Empfehlung des Generalsekretariats des EU-Rates als zugriffsberechtigte Instanz deute auf einen deutlichen Wandel in der Art und Weise hin, in der Akten über Verdächtige und Verurteilte verbreitet würden und wem sie zur Verfügung stünden. Auch dieses Projekt müsse gemeinsam mit den beiden anderen Vorhaben unter Beobachtung gestellt werden, wozu Statewatch eine eigene Website freigeschaltet hat. (Stefan Krempl) / (vbr)




Aus: "Bürgerrechtler: Datenschutz kommt bei EU-Strafverfolgung unter die Räder" (03.09.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Buergerrechtler-Datenschutz-kommt-bei-EU-Strafverfolgung-unter-die-Raeder-1336243.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Buergerrechtler-Datenschutz-kommt-bei-EU-Strafverfolgung-unter-die-Raeder-1336243.html)

Title: [Verbunddatei Rechtsextremismus... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 16, 2011, 02:10:14 PM
Quote[...] Eine Konsequenz aus der Panne müsse die Schaffung einer Zentraldatei für Polizei und Verfassungsschutz sein, bei der auf Bundesebene Informationen analysiert und koordiniert würden, meinte Schünemann. ,,Es ist klar, dass wir eine Veränderung in der Sicherheitsarchitektur brauchen, damit sich Fehler nicht wiederholen."

...

Quotetante bruseliese
16.11.2011
Wie kann ein Verfassungsschutz, der
die Verfassung schützen soll,
selbst in rechten Kreisen mitmischen,
diese organisieren und ausstatten
und sogar Verfassungsleute sich an
Tatorten aufhalten ?
Die erzählen uns nicht die Wahrheit.


QuoteMops
16.11.2011
Warum hört man nichts mehr über den hessischen Verfassungschützer der an 6 Tatorten zugegen war?


QuoteSwifterMan
16.11.2011
Seit dem 2. Weltkrieg "übersieht" der Deutsche Verfassungs-Schutz die Verwicklung Deutscher Geheim-Dienste in den "stay behind" Terror, den CIA und NATO in allen Ländern des Westens unter falscher Flagge verüben, wie der hochangesehene Schweizer Historiker Prof. Daniele Ganser in seiner Dokumentation über die Geheim-Armeen genau beschreibt.


QuoteYtk Einklappen
16.11.2011
Ich wuerde mir von der Berichterstattung wuenschen, das etwas mehr zu den erheblichen Widerspruechen und unlogischen Gesamtbild in diesem Fall eingegangen wird. ...



Aus: "Schwere Panne bei Fahndung nach Rechtsextremisten" (16.11.2011)
Quelle: http://www.welt.de/politik/article13719953/Schwere-Panne-bei-Fahndung-nach-Rechtsextremisten.html (http://www.welt.de/politik/article13719953/Schwere-Panne-bei-Fahndung-nach-Rechtsextremisten.html)


-.-

Quote[...] Gefährliche Neonazis will Friedrich in einem neuen Zentralregister erfassen. Darin sollten ,,Daten über gewaltbereite Rechtsextremisten und politisch rechts motivierte Gewalttaten zusammengeführt werden", sagte Friedrich der ,,Süddeutschen Zeitung". Diese Datei solle ähnlich wie die Datensammlung über gefährliche Islamisten aufgebaut und vom Verfassungsschutz sowie Polizei in Bund und Ländern gespeist werden.

... Der innenpolitische Sprecher der Union, Hans-Peter Uhl (CSU), wies hingegen Forderungen nach einem neuen NPD-Verbotsverfahren als Aktionismus zurück und forderte stattdessen wieder einmal eine rasche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. ,,Die ganze Republik rätselt, wie groß der braune Sumpf in Deutschland ist. Ohne Internet- und Telefonverbindungsdaten der Zwickauer Zelle dürfte das aber schwer zu klären sein", sagte Uhl der ,,Neuen Osnabrücker Zeitung". Er forderte die FDP auf, ihren Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung aufzugeben.

...


Aus: "Verfassungsschützer gestehen Panne ein " (16.11.2011 )
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/mutmasslicher-terrorhelfer-holger-g-verfassungsschuetzer-gestehen-panne-ein-11530523.html (http://www.faz.net/aktuell/politik/mutmasslicher-terrorhelfer-holger-g-verfassungsschuetzer-gestehen-panne-ein-11530523.html)

-.-

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenminister-Friedrich-plant-Neonazi-Register-1379682.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenminister-Friedrich-plant-Neonazi-Register-1379682.html)

Title: [Lagebilder... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 17, 2011, 01:50:13 PM
Quote[...] Auf wenig Gegenliebe stößt Unionspolitiker Friedrich ausgerechnet beim Koalitionspartner FDP: "Was soll das Neue an so einer Datei sein?", fragte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im SWR. Die stellvertretende FDP-Chefin pochte darauf,  zunächst klarzustellen, welche Register bereits existieren. "Es gibt ja natürlich Dateien für Gewalttäter von rechts, wie wir sie auch für islamistische Gewalttäter und linke Gewalttäter haben."

Gisela Piltz, Innenexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, sekundierte den Ausführungen ihrer Parteifreundin: "Sowohl Polizei als auch Verfassungsschutz führen ihre jeweiligen Dateien. Eine zusätzliche neue Datei ist nicht das Ei des Kolumbus", sagte Piltz zu sueddeutsche.de. "Ob oder ob nicht beispielsweise die Anti-Terror-Datei überhaupt effizient ist, wird ja gerade aktuell ohnehin evaluiert."

... Zustimmung bekommt Innenminister Friedrich von einem Fraktionskollegen und Mann vom Fach: Bei Wolfgang Bosbach (CDU) stößt der Vorschlag auf offene Ohren. Die Idee "entspricht meinen Überlegungen", sagte er zu sueddeutsche.de. Mit einer bundesweiten Datei gewaltbereiter Rechtsextremisten "können wir Lagebilder erstellen. Das hilft Gewalttaten zu verhindern."

Bosbach, der Vorsitzender des Innenausschusses ist, betonte, dass es ein Trennungsgebot zwischen den Behörden gebe. Aber das "ist ja kein Kooperations- und Informationsverbot". Es reiche nicht aus, die Daten "alle dezentral zu sammeln und nur einmal im Jahr für den Verfassungsschutzbericht des Bundes zusammenzufügen". Gutes Vorbild sei die Anti-Terror-Datei, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingerichtet wurde. Da werde schon heute die Bündelung der Informationen betrieben.

...


Aus: "FDP lässt Friedrichs Vorschlag abperlen" (16.11.2011)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/neonazi-zentralregister-friedrich-macht-einen-schweren-fehler-1.1190570-2 (http://www.sueddeutsche.de/politik/neonazi-zentralregister-friedrich-macht-einen-schweren-fehler-1.1190570-2)

Title: [Datei für Ermittlungen gegen rechtsextreme Gewalttäter... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 18, 2011, 02:38:55 PM
Quote[...] Berlin - Bund und Länder ziehen nach der Neonazi-Mordserie erste Konsequenzen: Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) kündigte am Freitag die Schaffung einer zentralen Datei für Ermittlungen gegen rechtsextreme Gewalttäter an. Darauf habe sich der Krisengipfel von Bund und Ländern geeinigt, sagte Friedrich am Freitag. Einzelheiten soll eine Arbeitsgruppe festlegen. Damit setzte sich Friedrich offenbar gegen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger durch. Die FDP-Politikerin hatte sich zuletzt zurückhaltend zu dem Vorschlag Friedrichs geäußert.

...


Aus: "Bund und Länder einigen sich auf zentrale Neonazi-Datei" (18.11.2011)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,798574,00.html (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,798574,00.html)

Title: [Aufbau einer Visa-Warndatei... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 01, 2011, 08:55:27 AM
Quote[...] Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP hat der Innenausschuss des Bundestages dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF-Datei: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/066/1706643.pdf) zugestimmt und damit den Aufbau einer Visa-Warndatei eingeleitet. Die von Kritikern geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Datenverknüpfung mit der Antiterror-Datei wurden nicht berücksichtigt [http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsrechtliche-Bedenken-gegen-geplante-Visa-Warndatei-1366503.html].

In der Visa-Warndatei sollen alle Antragsteller auf ein Visum sowie diejenigen, die sie eingeladen haben, in Deutschland gespeichert werden, sofern die Einladenden mehr als drei Einladungen pro Jahr (bei juristischen Personen fünf) aussprechen. Nach einem Eintrag findet ein vom Bundesverwaltungsamt angestoßener automatischer Datenabgleich mit der Antiterror-Datei statt. Bei einem Treffer sollen die Sicherheitsbehörden wie die Visumsbehörden benachrichtigt werden. In der Sitzung des Innenausschusses kündigte ein Vertreter des Bundesinnenministeriums an, dass geprüft werde, ob die Visa-Daten auch mit der geplanten Datensammlung gegen den Rechtsextremismus werden müssen.

CDU/CSU und FDP bewerteten die Einrichtung einer Visa-Warndatei als ein Verfahren, das zusätzliche Sicherheit bringe und gleichzeitig zum Bürokratieabbau führe. Explizit gegen die Visa-Warndatei stimmten die Vertreter der Grünen und der Linken, die von einer überzogenen "generellen Terrorverdächtigung" sprachen. Die SPD betonte, sie befürworte Maßnahmen gegen den Visumsmissbrauch, lehne die gefundene Lösung aber ab. (Detlef Borchers) / (anw)

Quote30. November 2011 21:26
Unverdächtigendatei
drachenglut (200 Beiträge seit 23.04.10)

wie wäre es damit?
das wäre bürokratieabbau, denn dann kann man sich alle anderen
sparen.
nach links, rechts und islamisten, gibts ja noch die Terrordatei,
Schwarzarbeit, Drogen, Visa, Geldwäsche, Schwarzgeld wahrscheinlich
auch Taschendiebe und ach ja Stadiongänger landen auch ferne in
Gewalttäter Fußballdateien u d und und...
die 5 - 10 da nicht erfassten Bundesbürger könnte man doch einfacher
in der Unverdächtigendatei speichern und allen andere pauschal nen
Stempel auf die Stirn machen. Sobald davon dann mehr als 3 zusammen
treffen werden Sie verhaftet und erstmal genau durchleuchtet.


Quote1. Dezember 2011 08:30
Heise: Troll--Warndatei ist beschlossen
pianola (497 Beiträge seit 08.03.03)

In der Troll-Warndatei sollen alle User mit mehr als zwei negativen
Bewertungen sowie diejenigen, die diese Beiträge angesehen haben,
gespeichert werden.

Nach einem Eintrag findet ein vom Heisesverwaltungsamt angestoßener
automatischer Datenabgleich mit der FacebookAntiTroll-Datei statt.

Neue Beiträge von User in der Troll-Warndatei werden von der Heise
Kommission für ein besseres Internet (HKFEBI) geprüft und ggf.
verworfen.



Aus: "Visa-Warndatei ist beschlossen" (30.11.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Visa-Warndatei-ist-beschlossen-1387849.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Visa-Warndatei-ist-beschlossen-1387849.html)

Title: [Zentralregister über gewaltbereite Rechtsextremisten... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 08, 2011, 07:13:51 PM
Quote[...] Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, drängt auf eine rasche Einführung der geplanten Neonazi-Datei. Bislang existierten die Daten nur verstreut, sagte Ziercke am Mittwoch bei der BKA-Herbsttagung in Wiesbaden. Es gebe "keine Zusammenführung".

Als Konsequenz aus der unentdeckt gebliebenen Neonazi-Mordserie und den Pannen bei Polizei und Verfassungsschutz hatte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) eine neue Verbunddatei angekündigt. Im Gespräch ist unter anderem, Bankverbindungen, Telefonverbindungen und Kontaktleute von gewaltbereiten Rechtsextremisten zentral zusammenzuführen.

... Bei sechs Rechtsextremisten in Bremen hat die Polizei derweil mehrere Waffen beschlagnahmt. Durchsuchungen habe es bei vier NPD-Mitgliedern und bei zwei Rechtsextremisten gegeben, die der DVU angehören oder angehörten, teilte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) am Mittwoch mit. Die Behörden sprachen ein Waffenverbot gegen die Betroffenen aus.

"Wir sind der Auffassung, dass Waffen nicht in die Hände von Rechtsradikalen gehören", sagte Senator Mäurer. Seinen Angaben nach gibt es im kleinsten Bundesland 150 Anhänger der rechten Szene, 30 davon gelten als gewalttätig oder gewaltbereit. Bei den Kontrollen am Dienstag hatte die Polizei mehrere Gewehre, Pistolen und Schalldämpfer gefunden.


...


Aus: "BKA-Chef Ziercke fordert Neonazi-Datei" (7. Dezember 2011)
Quelle: http://www.stern.de/politik/deutschland/kampf-gegen-rechtsextreme-bka-chef-ziercke-fordert-neonazi-datei-1759806.html (http://www.stern.de/politik/deutschland/kampf-gegen-rechtsextreme-bka-chef-ziercke-fordert-neonazi-datei-1759806.html)

Title: [Verbunddatei Rechtsextremismus... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 19, 2012, 09:21:27 AM
Quote[...] Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den vom Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus akzeptiert. Mit diesem Gesetzentwurf wird die rechtliche Grundlage zum Aufbau der im November 2011 angekündigten "Verbunddatei Rechtsextremismus" geschaffen. Die Polizeigewerkschaften kritisieren den Aufbau dieser Datei als ungenügende Maßnahme.

Die Anlage der neuen Verbunddatei lehnt sich an die Antiterrordatei (ATD) an, die als Indexdatenbank rund 20.000 Personen umfasst und auf Suchläufe nur Mitteilungen über vorhandene Fundstellen herausgibt. "Anders als die ATD wird die zukünftige Rechtsextremismusdatei zudem nicht nur als reiner Fundstellennachweis ausgestaltet, sondern es wird im Rahmen von Projekten zur Aufklärung rechtsextremistischer Bestrebungen sowie zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten auch eine erweiterte Nutzung der in der Rechtsextremismusdatei gespeicherten Daten möglich sein", heißt es in der Erläuterung der Bundesregierung zur neuen Datei.

Dies geht den beiden Polizeigewerkschaften nicht weit genug. Die Neonazi-Datei sei ein unzereichender Schritt in die richtige Richtung, heißt es in der Pressemeldung der Deutschen Polizeigewerkschaft. Um ein umfassendes Bild zu erhalten, müssten auch alle Kontaktpersonen verdächtiger Rechtsextremisten erfasst werden. Dies habe jedoch die Justizministerin verhindert. "Die Bundesjustizministerin muss aufpassen, dass sie nicht zur 'Bundesverhinderungsministerin' wird", heißt es in der Stellungnahme, die außerdem auf eine rasche Einführung der Vorratsdatenspeicherung drängt.

Auch die konkurriende Gewerkschaft der Polizei übt in ihrer Stellungnahme Kritik an der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die sich für eine zeitliche Befristung der Dateiinhalte stark gemacht hatte: "Auch jetzt beharrt die Bundesjustizministerin auf Speicher- und Löschungsfristen. Wie sollen die Sicherheitsbehörden aber langjährige Verbindungen aufdecken, wenn sie ihre Erkenntnisse aus Datenschutzgründen nach einigen Jahren wieder wegwerfen müssen?", fragt der GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut.

Hingegen hat Jörg Ziercke (SPD), der Präsident des Bundeskriminalamt (BKA) die Einrichtung der Verbunddatei begrüsst. Gegenüber dem ARD-Morgenmagazin betonte Ziercke, dass die Einrichtung einer gemeinsamen Datei angesichts der sehr unterschiedlichen Ausgangsdaten schon ein großer Vorteil sei. (Detlef Borchers) / (vbr)

Quote18. Januar 2012 17:01
Reicht da nicht die Gehaltsliste des Verfassungsschutz
Hasta la Vista

da sind doch alle drin, von denen die Rede ist.


Quote18. Januar 2012 17:17
Warum "Datei", warum nicht "Datenbank"?
laZee (mehr als 1000 Beiträge seit 15.02.06)

Ich verstehe immer nicht, wieso die das Datei nennen. Klingt für mich
immer wie von nem Internetausdrucker ausgedacht.

Oder ist das sprachlich irgendwie sogar korrekter?


Quote19. Januar 2012 02:10
Wann immer Datenbanken "Datei" genannt werden,
that.SelectedDude

hat das einen faulen Beigeschmack.


Quote18. Januar 2012 19:35
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Zak McKracken (565 Beiträge seit 06.12.04)

... ist die einzige Politikerin dieser Regierung mit Rückgrad.
Außerdem die einzige FDP-Politikerin, die ich uneingeschränkt wählbar
finde.

Wenn diese Frau neben den Innenministern Schily und Schäuble hätte
ihr Amt ausüben können, hätten wir jetzt einen großen Haufen Probleme
weniger ... Sie scheint mir die letzte Person in diesem Betrieb zu sein, die noch
versteht, was es mit Demokratie, Gewaltenteilung und der
Unschuldsvermutung auf sich hat. ...

Quote19. Januar 2012 08:11
Re: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
64kByte

Dem schließe ich mich an. Es ist schon erstaunlich, was diese Frau
quasi allein gegen all alles an Katastrophen verhindert hat.

Wahrscheinlich liegt das auch an der momentanen Schwäche ihrer
Partei. Die angeschlagene Parteiführung der FDP ann es sich derzeit
einfach nicht leisten, Leutheusser-Schnarrenberger wie beim letzten
Mal (Großer Lauschangriff) in den Rücken zu fallen.




Aus: "Verbunddatei Rechtsextremismus beschlossen" (18.01.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verbunddatei-Rechtsextremismus-beschlossen-1416341.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verbunddatei-Rechtsextremismus-beschlossen-1416341.html)

Title: [Gesichtsscanner in Fußballstadien... (Gewalttäter Sport)]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 01, 2012, 12:50:35 PM
Quote[...] Caffier plant, künftig Gesichtsscanner in Fußballstadien einzusetzen. Damit sollten Randalierer, Caffier sagt "Chaoten", zuverlässig aus den Arenen ferngehalten werden. Die Geräte könnten die Gesichter der Besucher mit Bildern aus der Datei "Gewalttäter Sport" abgleichen und Alarm schlagen, wenn sich ein Problemfan in die Arena schleichen will. Der Minister geht davon aus, dass Stadionverbote derzeit nicht wirksam durchgesetzt werden, weil etwa bei Auswärtsspielen die Rowdys nicht zweifelsfrei identifiziert werden könnten.

Nach Auskunft des Schweriner Innenministeriums hat man daher eine Machbarkeitsstudie zum Einsatz der Gesichtsscanner in Auftrag gegeben. Eine Arbeitsgruppe soll nun die Möglichkeiten der Technik und deren rechtliche Einsetzbarkeit prüfen. Dabei würden auch internationale Expertisen berücksichtigt, heißt es. Anschließend werde man versuchen, in einem Pilotprojekt eigene Erfahrungen zu sammeln: Big Brother bei Hansa Rostock.

... Der Berliner Soziologe und ehemalige Sprecher des Fanbündnisses Baff, Gerd Dembowski, ist empört von den Überwachungsplänen: "Es ist ein Armutszeugnis für jede Demokratie, wenn an solche Methoden gedacht wird." Den Ursachen des Hooliganismus komme man nicht mit "Gesichtserkennungsrobotertum" bei. Die dazu benötigten Finanzmittel sollten besser für Fachleute aufgebracht werden, die das Verhalten von Polizei und Fans analysierten und alternative Handlungsmöglichkeiten entwickelten.

... Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt dennoch die Erprobung der Gesichtsscanner. "Ich halte das für eine sinnvolle Sache", so der Bundesvorsitzende Rainer Wendt. "Wir müssen alle rechtlichen und technischen Möglichkeiten ausschöpfen, um Schläger aus den Stadien herauszuhalten." Die Datei "Gewalttäter Sport" biete dazu eine hervorragende Grundlage.

...


Aus: "Innenminister plant Gesichtsscanner in Stadien" Von Jörg Diehl und Mike Glindmeier (01.02.2012)
Quelle: http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,812581,00.html (http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,812581,00.html)

Title: [Personenbezogene Informationen würden in der Verbunddatei... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 05, 2012, 12:48:26 PM
Quote[...] Die sogenannte Hooligan-Datei hat in den vergangenen drei Jahren weiter zugelegt. Waren vor drei Jahren noch knapp 11.000 Personen in der Datenbank "Gewalttäter Sport" beim Bundeskriminalamt (BKA) gespeichert, sind es mittlerweile bereits etwas über 13.000. Über 2100 davon haben bundesweit Stadienverbot; allein in Nordrhein-Westfalen haben Fußballvereine der Ligen 869 entsprechende Auflagen erteilt. Dies geht aus der jetzt veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor.

Die Oppositionspartei interessierte sich auch dafür, ob die Hooligan-Datei möglicherweise für Gesichtsscanner an den Eingängen von Fußballstadien zur besseren Durchsetzung von Stadienverboten verwendet werden soll. Vor Kurzem habe es Berichte über einen solchen Vorschlag des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Innenressortchef Lorenz Caffier (CDU), gegeben. Demnach sollen Gewalttäter nicht in die Sportstätten eingelassen werden. Die Bundesregierung hält eine "abschließende Einschätzung" dieses Vorstoßes derzeit aber noch nicht für möglich. Zunächst bleibe die von Caffier angekündigte Machbarkeitsstudie abzuwarten, an der Bundesbehörden "weder finanziell noch aktiv beteiligt sind".

Das BKA sei vom Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern zu biometrischen Systemen im Allgemeinen und zur Realisierbarkeit des geplanten Szenarios angefragt worden, räumt das Bundesinnenministerium jedoch ein. Das BKA habe 2006 und 2007 mit dem Projekt "Gesichtserkennung als Fahndungshilfsmittel" am Mainzer Hauptbahnhof die Technik in einem "nichtkooperativen Fahndungsszenario" getestet. Die Identifizierungsraten hätten damals abhängig von den Lichtverhältnissen bei bis zu 60 Prozent gelegen. Aktuell bearbeite oder plane das BKA nach dem ernüchternden Versuch keine Vorhaben, bei denen mit Hilfe automatisierter Gesichtserkennung gesuchte Personen "in der Menge" ausgespäht werden sollten.

Personenbezogene Informationen würden in der Verbunddatei "Gewalttäter Sport" ausschließlich nach einer Einzelfallprüfung nach dem Bundeskriminalamtsgesetz und der entsprechenden Errichtungsanordnung gespeichert, erläutert die Bundesregierung. Die Datenbank diene der "Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen und sonstiger Straftaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen". Erfasst werden könne man auf Basis "eingeleiteter und abgeschlossener Ermittlungsverfahren sowie rechtskräftiger Verurteilungen" unter anderem bei "Straftaten unter Anwendung von Gewalt gegen Leib und Leben oder fremde Sachen" oder bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. An die Bundespolizei seien seit 2005 insgesamt 26 Löschungsersuche gerichtet worden, 14 davon sei stattgegeben worden. Sonst seien allein die "datenerhebenden Stellen" für Löschanträge zuständig. (Stefan Krempl) / (anw)


Aus: "Hooligan-Datei wächst weiter an" (04.04.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Hooligan-Datei-waechst-weiter-an-1500597.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Hooligan-Datei-waechst-weiter-an-1500597.html)

Title: [Nach Darstellung des Bundesinnenministeriums... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 05, 2012, 05:34:15 PM
Quote[...] Das Bundesinnenministerium hat seine Informationsübersicht zum polizeilichen Informationswesen mit den neuesten Nutzungszahlen des derzeitigen Schengener Informationssystems (SIS1+) aktualisiert. Danach bewährt sich SIS1+, das von 187.000 Terminals in Deutschland abgefragt werden kann, vor allem bei der Personenfahndung. Mit Europol, Eurojust und den nationalen Staatsanwaltschaften wurde der Nutzerkreis von SIS zum Jahre 2012 erweitert. Kritisiert wird das Nachfolgesystem SIS II: sämtliche Termine seien nicht eingehalten worden, und die Funktionalität lasse zu wünschen übrig.

Mit 41 Millionen Datenbankeinträgen (darunter 35 Millionen Identifikationsdokumente und 4,7 Millionen Kraftfahrzeuge) erfüllt das derzeitige Schengener Informationssystem nach Angaben des Bundesinnenministeriums seinen Zweck. Besonders im Bereich der Personenfahndung zeige sich die Leistungsfähigkeit. So sind aktuell 692.000 Ausländer aus Drittstaaten in der Datenbank gespeichert, denen die Einreise ins Schengen-Gebiet verweigert wird. Darüber hinaus wird per SIS1+ nach dem Aufenthaltsort von 85.000 Personen gefahndet und es werden 34.000 flüchtige Personen, 23.000 vermisste Erwachsene sowie 29.000 vermisste Kinder gesucht.

Während das aktuelle System zufriedenstellend arbeitet, kommt leise Kritik am geplanten SIS II auf, das im ersten Quartal 2013 in Betrieb genommen werden soll. Nach Darstellung des Bundesinnenministeriums fehle es bei SIS II an der Möglichkeit, neue Datenkategorien anzulegen. Auch sei die Verknüpfung von Anfragen – etwa eine Personenfahndung mit einer Fahrzeugfahndung – noch nicht möglich. Schließlich könnten keine Binärdateien (Fingerabdrücke, PDF-Dateien) über das System übermittelt werden. Auch sind zwischen den Zeilen Zweifel am Zeitplan zu lesen, wenn es heißt: "2001 wurde die Entwicklung des SIS II der EU-Kommission (KOM) übertragen. Aufgrund vielfältiger Probleme im Zentralprojekt konnten sämtliche Termine zur Inbetriebnahme (2006, 2007, 2008, 2009, 2011) nicht eingehalten werden. Die Planung reicht derzeit bis zum 1. Quartal 2013."

Nach Informationen, die heise online vorliegen, geht die deutsche Kritik an SIS II aber viel weiter. Bemängelt wird vor allem, dass SIS II vor der Inbetriebnahme bei den sogenannten "Meilensteintests" nicht ausreichend getestet wird. Dazu müssten die bisher mit SIS1+ genutzten Testwerkzeuge für SIS II umgeschrieben werden, was nicht geschehen sei. Zwei deutsche Software-Experten hätten festgestellt, dass diese Werkzeuge derzeit nur einen Teil des zentralen Systems analysieren können. Das sei unzureichend, heißt es in der Stellungnahme von Bundesinnenminister Friedrich an die Adresse der EU-Kommission: "Die Funktionstüchtigkeit des SIS II müsse aber angesichts der sicherheitspolitischen Bedeutung des Systems zweifelsfrei nachgewiesen werden. Die SIS1+-Testwerkzeuge müssten deshalb – wie vom Rat vor zweieinhalb Jahren festgelegt – eingesetzt werden. Andernfalls habe Deutschland kein Vertrauen in die Ergebnisse des Meilensteintestes."

Nach der Planung der EU-Kommisssion stehen im Jahr 2012 zwei wichtige Meilensteintests auf dem Programm, der Provisional Systems Acceptance Test (PSAT) des Zentralsystems und der Central Systems Qualification Test (CSQT), bei dem der Anschluss des Zentralsystems an die jeweiligen Systeme der Mitgliedstaaten geprüft wird. Diese sollten zuvor jedoch den nationalen Compliance Test Extended (CTE) absolviert haben, was zum Stichtag des 1. Januar 2012 jedoch nur ein Staat (Portugal) schaffte. Warum die Tests in den anderen Staaten noch laufen, hat unterschiedliche Gründe. In einigen Fällen sollen Upgrade-Probleme mit IBMs Websphere MQ verantwortlich sein, welche die technische Basis für die nationalen SIS II-Knotenpunkte stellt. Aus diesem Grunde sollen nicht alle Mitgliedstaaten den CSQT abarbeiten, sondern nur acht Länder, die sich dazu freiwillig bereit erklären und deren CTE bis Ende März abgeschlossen ist. Das dann zum Einsatz kommende Testwerkzeug SFR/PAN wird von Österreich und Deutschland darum abgelehnt, weil es nur für SIS1+ ausgelegt ist und nicht alle Funktionen von SIS II testet.

Die EU-Kommission, die am Zeitplan von SIS II festhält, hat mittlerweile begonnen, das Hauptquartier für die zuständige IT-Agentur für Freiheit, Sicherheit und Recht in Tallinn einzurichten, das die zentralen SIS II Datenbank-Systeme in Straßburg (Frankreich) und St. Johann (Österreich, Backup-Datenbank) betreut und steuert. Die Agentur soll im Dezember ihre Arbeit aufnehmen. Zur Eröffnung erklärte die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström, dass man sich es nicht leisten könne, dass das Informationssystem auch nur für Minuten nicht erreichbar sei. Dies würde die Sicherheitslage in Europa beträchtlich beeinflussen. (Detlef Borchers) / (ssu)

Quote3. April 2012 16:19
andy55

Agentur für Freiheit, Sicherheit und Recht
George Orwell's Newspeak lässt grüssen...




Aus: "Schengen-Informationssystem: Folgestandard bereitet Probleme" (03.04.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schengen-Informationssystem-Folgestandard-bereitet-Probleme-1500116.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schengen-Informationssystem-Folgestandard-bereitet-Probleme-1500116.html)



Title: [Die Forderung nach einem zentralen Waffenregister... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 27, 2012, 08:53:43 AM
Quote[...] Zehn Jahre nach dem Amoklauf am Erfurter Gutenberg-Gymnasium hat der Bundestag die Einrichtung eines deutschlandweiten Waffenregisters beschlossen. Das Parlament stimmte für die Einführung der zentralen Kartei bis Ende dieses Jahres. Allerdings ist noch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

Bislang sind die Daten über genehmigungspflichtige Waffen bei 600 einzelnen Behörden gespeichert, die aber nicht miteinander vernetzt sind. Künftig soll schnell abrufbar sein, wer Besitzer einer Waffe ist und wo er sie gekauft hat. "Der Weg einer erlaubnispflichtigen Waffe soll über den aktuellen Besitzer hinaus über etwaige Vorbesitzer bis hin zum Waffenhersteller oder Importeur zurückzuverfolgen sein", heißt es in dem Gesetzestext.

Deutschland setzt damit vorzeitig eine EU-Richtlinie um, die vorsieht, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2014 ein zentrales Waffenregister einzuführen ist.

In Erfurt hatte im April 2002 ein ehemaliger Schüler am Gutenberg-Gymnasium zwölf Lehrer, zwei Schüler, eine Sekretärin und einen Polizisten erschossen, bevor er sich selbst tötete. Nach diesem Vorfall sowie nach dem Amoklauf von Winnenden (Baden-Württemberg) 2009 war das Waffenrecht geändert worden. Auch die Forderung nach einem zentralen Waffenregister kam damals auf.


Aus: "Bundestag beschließt deutschlandweites Waffenregister" (27.04.2012)
Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-04/waffen-register-deutschland (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-04/waffen-register-deutschland)

Title: [Die sogenannte Neonazi-Datei enthält... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 28, 2012, 10:51:48 PM
Quote[...] FREIBURG taz | Der Bundestag hat am Donnerstag die Einführung einer gemeinsamen Rechtsextremismusdatei von Polizei und Verfassungsschutz beschlossen. CSU-Innenminister Hans-Peter Friedrich hatte diese als Konsequenz aus den Morden des NSU-Trios vorgeschlagen. Neben CDU/CSU und FDP stimmte auch die SPD dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu. Linke und Grüne votierten dagegen.

Die Rechtsextremismusdatei soll keine neuen Daten erfassen, sondern den Sicherheitsbehörden das Auffinden bereits gespeicherter Daten erleichtern. Die Datei wird beim Bundeskriminalamt (BKA) geführt und soll die Zusammenarbeit der 36 Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern verbessern. Die sogenannte Neonazi-Datei enthält Daten zu ,,gewaltbezogenen" Rechten und ihren Kontaktpersonen. Als Kontaktperson gelten nur Angehörige der rechtsextremen Szene. Vermutlich wird sich am Ende aber der Großteil dieser Szene in der Datei zumindest als Kontaktperson wiederfinden.

Von allen erfassten Rechtsextremisten hält die Datei elf Grunddaten bereit, etwa Name, Geburtstag, besondere körperliche Merkmale und ein Lichtbild. Außerdem enthält die Datei pro Person 21 ,,erweiterte Grunddaten", die zur Einschätzung des Extremisten dienen, zum Beispiel Mitgliedschaften, besuchte Veranstaltungen, Sprachkenntnisse, Waffenbesitz. Ein freies Textfeld ermöglicht zusätzliche Vermerke. Auf die erweiterten Grunddaten darf nur im Eilfall ohne Zustimmung der liefernden Behörde zugegriffen werden.

Zudem können Polizei oder Dienste den gesamten Datenbestand für Analysezwecke im Stile einer Rasterfahndung durchforsten. Auf Druck von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist dies aber nur in zeitlich und räumlich begrenzten Projekten zulässig. So könnte zum Beispiel nachgewiesen werden, dass sich bestimmte Nazis einer Region kennen, weil sie immer wieder gemeinsam bei Konzerten, Demonstrationen und Veranstaltungen gesehen wurden.

Mit Verlängerung kann ein derartiges Analyseprojekt bis zu vier Jahre dauern. Bei dieser gemeinsamen Nutzung von Polizei- und Verfassungsschutzdaten dürften sich wohl am ehesten Probleme mit der Trennung von Polizei und Geheimdiensten ergeben.




Aus: "Name, Geburtstag, Lichtbild und mehr" von Christian Rath (28.06.2012)
Quelle: http://www.taz.de/Bundestag-beschliesst-Neonazi-Datei/!96329/ (http://www.taz.de/Bundestag-beschliesst-Neonazi-Datei/!96329/)

-.-

Quote[...] BERLIN. (hpd/hu) Gestern hat der Bundestag eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Schaffung einer Rechtsextremismusdatei durchgeführt. Dabei wurden von den Sachverständigen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen, die die Humanistische Union teilt.


Der Gesetzentwurf sieht vor, nach dem Vorbild der Anti-Terror-Datei (zur Bekämpfung des islamistischen Terrors) eine ebensolche Datei zur Erfassung von Rechtsextremisten zu schaffen. Die Humanistische Union hatte bereits die Einführung der Anti-Terror-Datei wegen der damit verbundenen Grundrechtseingriffe verurteilt. "Bis heute gibt es weder einen Nachweis, dass diese Datei zu einer wirksameren Bekämpfung des Terrorismus beigetragen hat, noch sind die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen sie ausgeräumt", erklärt die Bundesvorsitzende, Prof. Rosemarie Will.

"Gegenwärtig wird das Anti-Terror-Datei-Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Warum diese Überprüfung nicht abgewartet wird, leuchtet nicht ein", so Will weiter. "Anstatt sich in Aktionismus zu üben, sollte der Gesetzgeber die Ergebnisse der von Bund, Ländern und Parlamenten eingerichteten Untersuchungsgremien zum Versagen von Polizei und Verfassungsschutz bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus abwarten. Ohne zu wissen, warum im Falle des 'Nationalsozialistischen Untergrundes - NSU' diese Behörden versagt haben, sollten ihnen keine neuen Instrumentarien wie die Extremismusdatei zur Verfügung gestellt werden."

Mit Dateien, wie sie hier in Form der Rechtsextremismusdatei geplant werden, ist vorprogrammiert, dass Polizei und Verfassungsschutz sich mit persönlichen Daten bevorraten und willkürlich Bürger als Rechtsextremisten erfassen.

In seinem Gutachten zur Sachverständigenanhörung hat Professor Dr. Fredrik Roggan, der langjährige stellvertretende Vorsitzende der Humanistischen Union, deutlich gemacht, dass bei der Rechtsextremismus-Datei wie schon bei der Anti-Terror-Datei zentrale Fragen nicht geklärt sind:

    Was ist Gewalt (hier extremistische Gewalt)? Der in dem Gesetzentwurf verwandte Begriff der Gewalt ist nicht zu vereinbaren mit dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatz, weil mit ihm auch schon die Teilnehmer einfacher Sitzblockaden in der Datei erfasst werden können.
    Wer ist eine Kontaktperson? Nach dem Gesetzentwurf kann eine Vielzahl von Personen, die der rechtsextremistischen Szene zugeordnet werden, gespeichert werden. Die Betroffenen selbst müssen ihrerseits keinerlei rechtsextremistische (Gewalt-)Handlungen begangen haben, vom rechtsextremistischen Hintergrund ihrer Bekannten selbst nichts wissen.



Aus: "HU lehnt eine Rechtsextremismusdatei ab" Sven Lüders (20.03.2012)
Quelle: http://hpd.de/node/13085 (http://hpd.de/node/13085)

Title: [Der Bundesrat hat am Freitag... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 07, 2012, 07:55:03 PM
Quote[...] Der Bundesrat hat am Freitag den vom Bundestag beschlossenen Gesetzesentwurf zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus passieren lassen. Damit ist der Weg frei für die Einrichtung einer Neonazi-Datei, die den Informationsaustausch zwischen Polizei und Geheimdiensten bei der Bekämpfung des "gewaltbezogenen Rechtsextremismus" vereinfachen soll. Kritiker sehen das Vorhaben als potenziell verfassungswidrig an, da es das Trennungsgebot von polizeilicher und geheimdienstlicher Tätigkeit aushebele.

Auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses verzichtete die Länderkammer. Sie begrüßt, dass mit der Errichtung der Verbunddatei "auch eine wichtige und richtige Konsequenz aus der unzureichenden Aufklärung" der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) gezogen werde.

In einer zugleich verabschiedeten Entschließung drängt der Bundesrat weiter auf eine Verschärfung des Vorhabens, wie sie bereits schon im März gefordert wurde. Die Länderkammer moniert, dass die vorgesehenen Befugnisse nicht weit genug gingen, um insbesondere das neue Nachrichtendienstliche Informationssystem der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern (NADIS) "als umfassendes Analyseinstrument nutzen zu können". Zudem sieht es die Kammer bei der Erteilung von Waffenscheinen als geboten an, eine Abfragemöglichkeit bei den Verfassungsschutzbehörden einzuführen. Sie bittet Bundestag und Bundesregierung, "diese Anliegen in nachfolgenden Gesetzgebungsverfahren umzusetzen". (Stefan Krempl) / (axk)




Aus: "Bundesrat segnet Neonazi-Datei ab" (06.07.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-segnet-Neonazi-Datei-ab-1633985.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-segnet-Neonazi-Datei-ab-1633985.html)

Title: [Der Bundesdatenschutzbeauftragte zeigte sich enttäuscht... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 23, 2012, 08:58:17 AM
Quote[...] Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die umstrittene Praxis von Zollverwaltungen für zulässig erklärt, von Exportunternehmen einen Abgleich von Mitarbeiterdaten mit Anti-Terror-Listen der EU zu fordern. Die Prüfung, ob Bedienstete in entsprechenden Registern geführt werden, verstößt laut der höchsten Instanz für Steuer- und Zollangelegenheiten nicht gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. Das Verfahren für die Erteilung eines Sicherheitszertifikats sei einer Außenhandelsfirma oder seinen Angestellten auch zumutbar. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des BFH vom 19. Juli hervor.

Unternehmen, die einen "zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" in Form eines "Authorised Economic Operator" (AEO) anmelden und sich so die Zollabfertigung erleichtern wollen, müssen demnach weiter für den Erhalt der entsprechenden Sicherheitssiegel einen Abgleich der Arbeitnehmerdaten mit europäischen Anti-Terror-Datenbanken vornehmen. Betroffen sind zum Beispiel Betreiber von Airports, Häfen, Speditionen oder Versandfirmen.

2011 hatte das Bundesfinanzministerium als Aufsichtsbehörde des Zolls wegen dessen Praxis einen Big Brother Award erhalten. Die Jury des Negativpreises bemängelte vor allem, dass das Verfahren keine Rechtsgrundlage im Bundesdatenschutzgesetz finde. Mehrere hundert Firmen würden so im Einvernehmen mit dem Zoll den Datenschutz unterwandern.

Die BFH-Richter verweisen in ihrer Entscheidung auf die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU und darin verankerte Verordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus. Demnach sei es etwa verboten, Personen, die mit Al Qaida oder den Taliban in Verbindung stehen und in den Listen zu Terrorismusverdächtigen namentlich aufgeführt sind, Geld oder andere Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Der AEO-Status werde seit Januar 2008 "besonders zuverlässigen und vertrauenswürdigen Unternehmen verliehen" und erfordere daher die spezielle Kontrolle.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte zeigte sich enttäuscht von dem Beschluss. "Meine Kritik an den von Zollverwaltungen ohne konkreten Anlass angeordneten pauschalen, massenhaften Beschäftigtenscreenings wird durch die Entscheidung des BFH nicht ausgeräumt", erklärte Peter Schaar. Es sei fragwürdig, ob diese Prüfungen einen zusätzlichen Beitrag zur Terrorbekämpfung leisten. Gehälter würden zumeist unbar bezahlt, und damit nähmen schon die Banken Abgleiche ihrer Kundendaten mit den Anti-Terror-Listen vor.

Darüber hinaus existiert dem Datenschützer zufolge für Massendatenabfrage keine Rechtsgrundlage. Weder die europäischen Anti-Terror-Gesetze noch die einschlägigen UN-Beschlüsse enthielten entsprechende Verpflichtungen. Schaar erinnerte daran, dass sich der Düsseldorfer Kreis der Datenschutzaufsichtsbehörden für die Wirtschaft im November in einer Entschließung (PDF-Datei) für eine Begrenzung der Kontrolle von Beschäftigten bei AEO-Zertifizierungen eingesetzt habe. (Stefan Krempl) / (ssu)

Quote22. August 2012 18:36
" in den Listen zu Terrorismusverdächtigen"
Heisasa (mehr als 1000 Beiträge seit 22.10.04)

Welcher Richter hat die Namen abgesegnet, die in diese "Listen"
wandern?
Keiner.

Welchen rechtsstaatlichen Wert haben demnach diese "Listen"?
0 (in Worten: null).

> Der AEO-Status werde seit Januar 2008 "besonders
> zuverlässigen und vertrauenswürdigen Unternehmen
> verliehen" und erfordere daher die spezielle Kontrolle.
Das trifft für die Listen, anhand die Mitarbeiter aussortiert werden,
offenbar nicht zu.

Das ist Willkür, kein Rechtsstaat.

Zum Kotzen ist das.

Quote22. August 2012 18:48
Pass ja auf du!
jaqmol

Sonst setzt dich noch jemand auf die Liste!


Quote22. August 2012 20:28
Sowas hat Tradition
Karl Frank, karl.frank@freecx.de (mehr als 1000 Beiträge seit 08.07.00)

Heisasa schrieb am 22. August 2012 18:36

> Welcher Richter hat die Namen abgesegnet, die in diese "Listen"
> wandern?
> Keiner.
>
> Welchen rechtsstaatlichen Wert haben demnach diese "Listen"?
> 0 (in Worten: null).
>
> > Der AEO-Status werde seit Januar 2008 "besonders
> > zuverlässigen und vertrauenswürdigen Unternehmen
> > verliehen" und erfordere daher die spezielle Kontrolle.
> Das trifft für die Listen, anhand die Mitarbeiter aussortiert werden,
> offenbar nicht zu.
>
> Das ist Willkür, kein Rechtsstaat.
>
Sowas hat in Staaten mit Willkürherrschaft eine lange Tradition.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarze_Liste#Schwarze_Listen_in_Politik_und_Gesellschaft (https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarze_Liste#Schwarze_Listen_in_Politik_und_Gesellschaft)

Aktuell verändert sich der demokratische Rechtsstaat hin zu einer
globalen, faschistischen Regierungsform mit demokratischer Maske.

> Zum Kotzen ist das.
>
Leider allzu wahr und traurig.

Cheers,
Karl-Uwe




Aus: "Bundesfinanzhof: Anti-Terror-Screening des Zolls ist rechtmäßig" (22.08.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesfinanzhof-Anti-Terror-Screening-des-Zolls-ist-rechtmaessig-1673045.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesfinanzhof-Anti-Terror-Screening-des-Zolls-ist-rechtmaessig-1673045.html)

Title: [Die Rechte einer besonders verwundbaren Gruppe... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 06, 2012, 12:07:22 PM
Quote[...] Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat sich gegen den Vorschlag der EU-Kommission ausgesprochen, Strafverfolger uneingeschränkt auf die Fingerabdruckdatenbank für Asylbewerber und illegale Einwanderer EURODAC zugreifen zu lassen. Das könne zwar bei der Verbrechensbekämpfung hilfreich sein, räumt Hustinx in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme (PDF-Datei: http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2012/12-09-05_EURODAC_EN.pdf) zu der im Mai präsentierten Gesetzesinitiative ein. Die Änderung käme aber einem "schwerwiegenden Eingriff in die Rechte einer besonders verwundbaren Gruppe von Menschen" gleich – obwohl sie gar nicht notwendig sei.

"Nur weil die Daten bereits gesammelt worden sind, sollten sie nicht für einen anderen Zweck verwendet werden", betonte Hustinx und warnte vor einer erneuten "schleichenden Erosion der Grundrechte". Betroffene könnten weitreichend stigmatisiert werden. Die Kommission habe nicht hinreichend begründet, warum Asylsuchende sonderbehandelt werden sollten. So wäre es etwa potenziell möglich, beim Fund eines Fingerabdrucks an einem Tatort eine in EURODAC gespeicherte Person zu identifizieren. Für andere gesellschaftlichen Gruppen gälte dies nicht, weil keine Datenbestände vorhanden seien.

Der Datenschützer verwies darauf, dass bereits einige Rechtsinstrumente existierten, mit denen in einem anderen Mitgliedsstaat vorgehaltene Fingerabdrücke und andere polizeilich erfasste Daten "konsultiert" werden könnten. Es sei nicht erkennbar, warum das nicht ausreiche. Hustinx empfiehlt daher, Ermittler auf EURODAC nur unter spezifischen, klar definierten Kriterien wie einem begründeten Verdacht auf die Beteiligung an schwerwiegenden Straftaten zugreifen zu lassen. Die Daten dürften nicht an Drittstaaten weitergegeben werden.

Eine Anfrage für einen polizeilichen Zugang zu dem System, in dem laut Angaben der Kommission schon 2008 rund 220.000 Einträge von Asylbewerbern, 62.000 von "irregulären" Grenzgängern und 76.000 von illegalen Einwanderern verarbeitet wurden, müsse zudem von einer "unabhängigen Stelle" wie einem Gericht geprüft werden, schreibt der Datenschützer weiter. Die europäische Polizeibehörde Europol müsse dieselben Schutzmechanismen aufbieten wie nationale Strafermittler. (Stefan Krempl) / (axk)

Quote5. September 2012 21:48
Asylsuchende sonderbehandelt
kranseier

> Die Kommission habe nicht hinreichend begründet, warum Asylsuchende
> sonderbehandelt werden sollten.

"Sonderbehandlung" war eines von Himmlers und Eichmanns
Lieblingswörtern.
Ich finde Sprache und Ausdruck generell ziemlich wegweisend - Orwell
hat das mit Neusprech sehr schön dargestellt; deshalb bin ich etwas
entsetzt über ein solches "Beamtendeutsch" - auch wenn es sich
möglicherweise "nur" um einen Übersetzungsfehler handelt.
Bei so einem Ausdruck kräuseln sich mir sämtliche Nackenhaare.


Quote6. September 2012 06:38
Heute die Asylanten, morgen wir alle!
MAILER-DAEMON (mehr als 1000 Beiträge seit 15.06.00)

Es sollte sich keiner die Illusion machen, es wäre technisch
unmöglich, die im Reisepass gespeicherten Fingerabdrücke zu einer
EU-weiten Datenbank zusammenzuführen.

Und was technisch möglich ist, wird bei entsprechendem politischen
Klima auch gemacht werden.



Aus: "Oberster EU-Datenschützer gegen Abgleich von Asylbewerber-Daten" (05.09.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oberster-EU-Datenschuetzer-gegen-Abgleich-von-Asylbewerber-Daten-1701278.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oberster-EU-Datenschuetzer-gegen-Abgleich-von-Asylbewerber-Daten-1701278.html)

Title: [Aktuell soll die neue Verbunddatei... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 20, 2012, 09:25:22 AM
Quote[...] Die von Bundesinnenminister Friedrich am Mittwoch in Betrieb genommene Verbunddatei Rechtsextremismus (RED) stößt auf geteiltes Echo. Bundesdatenschützer Peter Schaar betonte gegenüber MDR Info, dass er die Rechtsextremismusdatei nicht ablehne. Die "informatorische Verschmelzung" von Polizei und Verfassungsschutz müsse jedoch kritisch betrachtet werden, zumal es nicht Aufgabe der Polizei sei, Gesinnungen zu prüfen.

Aktuell soll die neue Verbunddatei über 9000 Einträge haben und auf 20.000 Datensätze beschränkt sein, wurde zur Präsentation der verschiedenen Abfragebildschirme erklärt. Ob sie für die Polizei nützlich ist, werde sich "aber erst im Arbeitsalltag bei der Beobachtung und Aufklärung auch dezentral agierender rechtsextremer Kleingruppierungen erweisen", meinte Bernhard Witthaut von der Gewerkschaft der Polizei. Sein Pendant Rainer Wendt von der Deutschen Polizeigewerkschaft begrüßte die Datenbank.

Dagegen kritisierte der Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK) das Neo-Nazi-Register als unzureichend. Es müssten nicht nur Personenangaben, sondern auch alle Organisationsdelikte wie die Teilnahme an gewalttätigen Demonstrationen gespeichert werden, damit effizient ermittelt werden könne. Die überraschende Verlängerung der Amtszeit von Jörg Ziercke beim Bundeskriminalamt wurde hingegen vom BDK begrüßt.

Für die CDU erklärte Innenpolitiker Wolfgang Bosbach gegenüber der Tagesschau, es dürfe kein Lagerdenken mehr geben im Stil von "mein Tatort, meine Zuständigkeit, mein Fall, ich weiß etwas, das Du nicht weißt". Kritisch äußerte sich Petra Pau von der Fraktion die Linke: Der Name Verbunddatei klinge gut, besage aber gar nichts, da die entscheidenden Störquellen nicht ausgeschaltet würden. "Die erste ist die unsägliche V-Leute-Praxis, bei der Nazis für Geld oder Vergünstigungen über Nazis plaudern sollen. Die zweite ist die Geheimtuerei der Verfassungsschützer, die gern im Trüben fischen und das Licht meiden."

Die von Innenminister Friedrich zur Vorstellung der Verbunddatei begründete Ablehnung, alle V-Leute in die Datei aufzunehmen, hält der SPD-Politiker Sebastian Edathy für "völlig aberwitzig". Edathy, Vorsitzender des parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschusses, meinte gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, dass für das V-Leute-System ebenfalls eine behördenübergreifende Datei angelegt werden müsse. Dagegen hatte Friedrich angeführt, dass es ausreichend sei, wenn ein V-Mann-Führer in der Rechtsextremismus-Datei nachschaue, ob über seinen V-Mann Erkenntnisse vorliegen.

Bereits vor dem Start von RED hatte Sven Lüders, Geschäftsführer der Humanistischen Union, die Verbunddatei als "hastig erstellte Kopie der Antiterror-Datei" bezeichnet. Ihr Zweck sei einzig und allein, die Aufhebung des Trennungsgebotes von Polizei und Geheimdiensten weiter voranzutreiben. (Detlef Borchers) / (anw)

Quote20. September 2012 09:08
Spart Aufwand!
OscarWild

Bisher mussten im Falle eines Falles aufwändig Akten geschreddert
oder verlegt werden, jetzt kann bei Bedarf einfach ein Datensatz
gelöscht werden, bevor sich noch jemand blamiert.



Aus: "Kritik und Zustimmung für Neonazidatei" (20.09.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kritik-und-Zustimmung-fuer-Neonazidatei-1712082.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kritik-und-Zustimmung-fuer-Neonazidatei-1712082.html)

-.-

Quote[...] BKA-Chef Ziercke führte aus, dass die neue Datei eine hohe Prognosesicherheit habe und schnell Verbindungslinien aufdecke, in denen regionale Bezugspunkte transparenter als bisher offenbart würden. Caffier wie Friedrich sprachen sich strikt gegen eine Abschaffung des Bundesverfassungsschutzes aus, dessen neuer Präsident Hans-Georg Maaßen die Präsentation der Datei einleitete. Die alternative zum BfS sei ein Riesenmoloch, der Misstrauen produziere, erklärte Friedrich. Wenn einzelne Länder freilich ihre Verfassungsschutzämter zusammenlegen würden, so sei das ihre Sache.

Friedrich verneinte zur Präsentation der Datei die Frage, ob angesichts der Fehler und Pannen bei der Fahnung nach dem "nationalsozialistischen Untergrund" nicht auch eine Verbunddatei aller V-Leute eingeführt werden müsse. "Ein Beamter kann ja feststellen, ob irgendwo Rechtsextremismus-Informationen über seinen V-Mann vorhanden sind". Dies müsse ausreichen. (Detlef Borchers) / (vbr)

Quote19. September 2012 17:30
"RED"? Hat da jemand Dilbert gelesen?
Taschentux

Manager: "Wir brauchen eine Datenbank!"
Dilbert: "Ok, welche Farbe soll sie haben?"
Manager (nach kurzem Nachdenken): "Rot!"



Aus: "Innenminister nehmen Neonazidatei in Betrieb" (19.09.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenminister-nehmen-Neonazidatei-in-Betrieb-1711690.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenminister-nehmen-Neonazidatei-in-Betrieb-1711690.html)

Title: [Die Datensammlung umfasst unter anderem Angaben zu... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 07, 2012, 11:59:34 AM
Quote[...] Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat die umstrittene Antiterrordatei vor dem Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Instrument gegen den Terrorismus genannt. "Ohne sie würde der Kampf gegen den islamistischen Terrorismus eines Werkzeugs von ganz entscheidender Wirkung beraubt", sagte er.

Auch der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, setze sich für die Datensammlung der Sicherheitsbehörden ein. Die Datei helfe, bei Hinweisen auf mögliche Terrorpläne schnell reagieren zu können. In solchen Fällen spiele "der Zeitfaktor eine ganz entscheidende Rolle", sagte Ziercke bei der Verhandlung in Karlsruhe. Die Antiterrordatei "verhindert es, dass eine möglicherweise heiße Spur auf eine kalte Liste kommt".

Ein pensionierter Richter hatte Verfassungsbeschwerde gegen die Datensammlung eingelegt. Er sieht unter anderem sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die Voraussetzungen für eine Speicherung seien zu unbestimmt, sagte sein Anwalt Maximilian Suermann. Es würden "unbescholtene Bürger erfasst, die in dieser Datei nichts verloren haben".

... Die Datensammlung umfasst unter anderem Angaben zu Telefonanschlüssen, Bankverbindungen, Religion und "besonderen Fähigkeiten", die bei Terroranschlägen nützlich sein könnten. Erfasst werden nicht nur Terrorverdächtige selbst, sondern auch Menschen, die zu ihnen Kontakt haben.

Derzeit stehen mehr als 16.000 Personen auf der Liste, sagte BKA-Chef Ziercke. Davon lebten 13.000 im Ausland. Etwa 1.000 seien Islamisten, die in Deutschland im Visier der Fahnder stünden. Aktuell gehe das BKA von etwa 130 sogenannten Gefährdern aus sowie 30 weiteren Personen, die "sehr dicht" an diesen Islamisten dran seien. Unter Beobachtung seien zudem 50 Islamisten, die ein Terrorcamp im Ausland besuchen oder von dort zurückkehren wollten.

Die Verfassungsrichter des Ersten Senats bemängelten bereits, dass auch Daten über Menschen gesammelt werden, die unter Umständen nichts von ihrer vermuteten Nähe zum Terrorismus wissen. Richter Michael Eichberger wollte wissen, ob jemand, der in der Datei geführt wird, möglicherweise Probleme bei Sicherheitsüberprüfungen bekommen kann – etwa, wenn er sich um einen Job bei einer Fluglinie bewirbt.

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri wollte negative Folgen nicht ausschließen. Der Prozessvertreter der Bundesregierung sagte hingegen, dass es keine generelle Abfrage der Terrordatei bei Sicherheitsüberprüfungen gebe. Mit einem Urteil ist voraussichtlich erst im kommenden Jahr zu rechnen.


Aus: "Friedrich hält Antiterrordatei für unverzichtbar" (06.11.2012)
Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-11/antiterrordatei-verfassungsgericht (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-11/antiterrordatei-verfassungsgericht)

-.-


Quote[...] Ende 2006 wurde die sogenannte Antiterrordatei vom Bundestag beschlossen und wenige Monate darauf eingerichtet. Jetzt, sechs Jahre später, berät das Bundesverfassungsgericht, ob sie vielleicht gegen die Verfassung verstößt. Diejenigen, die das damals schon sagten, sind noch immer sicher, dass die Datenbank des Bundeskriminalamtes genau das tut. Die Richter scheinen zumindest einige Punkte kritisch zu sehen. Die Bundesregierung hingegen verteidigte das Instrument bei der Anhörung in Karlsruhe.

Die Datenbank soll es Polizeien und Geheimdiensten ermöglichen, Daten zu allen im Zusammenhang mit Terrorismus bekannt gewordenen Personen zu speichern. Derzeit stehen schätzungsweise 16.000 Datensätze darin. Eingegeben werden zwei verschiedene Dinge. Zum einen die sogenannten Grunddaten, also Namen, frühere und derzeitige Anschriften, Geschlecht,  Geburtsdatum und -ort, Geburtsstaat und Staatsangehörigkeiten, aber auch besondere körperliche Merkmale, Sprachen, Dialekte und Fotos.

Zum anderen werden dazu die im Antiterrordatei-Gesetz sogenannten erweiterten Grunddaten gespeichert. Laut Bundesverfassungsgericht sind das Telekommunikationsanschlüsse und -endgeräte, Bankverbindungen, Volkszugehörigkeit, Religionszugehörigkeit, terrorismusrelevante Fähigkeiten, Ausbildung und Beruf, Tätigkeiten in wichtigen Infrastruktureinrichtungen, Gefährlichkeit, Waffenbesitz und Gewaltbereitschaft, Fahr- und Flugerlaubnisse, aber auch besuchte Orte oder Gebiete.


Überwachung Verfassungsrichter sehen Antiterrordatei kritisch

Das Verfassungsgericht hat zu verstehen gegeben, dass die Antiterrordatei nicht so bleiben kann, wie sie ist. Zu viel wird darin nach zu unklaren Kriterien gespeichert.

© Uli Deck/dpa
BKA-Präsident Jörg Ziercke in Karlsruhe

BKA-Präsident Jörg Ziercke in Karlsruhe

Ende 2006 wurde die sogenannte Antiterrordatei vom Bundestag beschlossen und wenige Monate darauf eingerichtet. Jetzt, sechs Jahre später, berät das Bundesverfassungsgericht, ob sie vielleicht gegen die Verfassung verstößt. Diejenigen, die das damals schon sagten, sind noch immer sicher, dass die Datenbank des Bundeskriminalamtes genau das tut. Die Richter scheinen zumindest einige Punkte kritisch zu sehen. Die Bundesregierung hingegen verteidigte das Instrument bei der Anhörung in Karlsruhe.

Die Datenbank soll es Polizeien und Geheimdiensten ermöglichen, Daten zu allen im Zusammenhang mit Terrorismus bekannt gewordenen Personen zu speichern. Derzeit stehen schätzungsweise 16.000 Datensätze darin. Eingegeben werden zwei verschiedene Dinge. Zum einen die sogenannten Grunddaten, also Namen, frühere und derzeitige Anschriften, Geschlecht,  Geburtsdatum und -ort, Geburtsstaat und Staatsangehörigkeiten, aber auch besondere körperliche Merkmale, Sprachen, Dialekte und Fotos.

Zum anderen werden dazu die im Antiterrordatei-Gesetz sogenannten erweiterten Grunddaten gespeichert. Laut Bundesverfassungsgericht sind das Telekommunikationsanschlüsse und -endgeräte, Bankverbindungen, Volkszugehörigkeit, Religionszugehörigkeit, terrorismusrelevante Fähigkeiten, Ausbildung und Beruf, Tätigkeiten in wichtigen Infrastruktureinrichtungen, Gefährlichkeit, Waffenbesitz und Gewaltbereitschaft, Fahr- und Flugerlaubnisse, aber auch besuchte Orte oder Gebiete.

Aus beiden Datensätzen ergibt sich im Zweifel ein vollständiges Bild der Person. Oder, wie es Frank Rieger, einer der Sprecher des Chaos Computer Clubs, tageschau.de sagte: Gespeichert werde "...einfach alles, was man über einen Menschen formalisiert wissen kann. Dazu existieren noch sogenannte Freitextfelder, in die die einstellende Behörde beliebige Anmerkungen schreibt, die nicht kontrolliert werden."

In der Wikipedia ist eine Liste aufgeführt, die versucht, alle Datenbanken zu erfassen, die in der Datei des BKA zusammenlaufen. Die Liste ist lang. Von Fingerabdruckdatenbanken fließen ebenso Informationen ein wie von der Gewalttäterdatei links und der Zentralstellendatei Sexualstraftäter, um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof machte schon mit seinen ersten Worten deutlich, dass der Gesetzgeber die 2007 in Kraft getretene Regelung wohl wird nachbessern müssen. Das Gericht müsse erwägen, "ob und inwieweit eine Zusammenarbeit von Polizeibehörden und Sicherheitsdiensten zulässig ist, die in Deutschland getrennt voneinander arbeiten", sagte Kirchhof. Aber auch der Kreis der aufgenommen Personen birgt dem Vorsitzenden zufolge "verfassungsrechtliche Probleme". Dies gelte vor allem für unbescholtene und nichtsahnende Kontaktpersonen mutmaßlicher Terroristen. "Dürften die auch dann erfasst werden, wenn sie sich sogar ausdrücklich gegen den Terrorismus wenden?", fragte Kirchhof die geladenen Präsidenten der Sicherheitsdienste.

"Die datenschutzrechtlichen Prüfungen auf Bundes- und auf Länderebene bestätigen meine Befürchtung, dass die Abgrenzung zwischen flüchtigen und für die Terrorbekämpfung relevanten Kontakten in der Praxis Schwierigkeiten bereitet", sagte beispielsweise der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in einem Interview mit heute.de. Wenn die Faktenlage dünn sei, sagte Schaar, bestehe die Gefahr, "dass im Zweifel lieber gespeichert wird".

Mitglieder von verbotenen Organisationen werden dabei genauso erfasst wie ihre Unterstützer. Wobei dieser zweite Personenkreis sehr unbestimmt ist, was die Kritiker bemängeln. Im Zweifel, sagte Rieger, genüge es, einen Terrorverdächtigen zu kennen. "Oder im Umfeld einer Organisation, einer Moschee oder einem Restaurant aufzufallen, in dem sich auch Verdächtige bewegt haben. Die Schwelle, um erfasst zu werden, ist sehr niedrig. Nicht selten werden auch einfach Namen verwechselt."

Die Betroffenen müssen im Zweifel nicht einmal wissen, dass ihr Bekannter oder ihre Bekannte im Zusammenhang mit Terrorismus verdächtigt wird, um als Unterstützer in den Daten aufzutauchen. Auch wird niemandem mitgeteilt, dass er in der Datenbank steht. Dabei kann es durchaus zu Problemen führen, wenn man in der Antiterrordatei steht, glaubt Rieger.

"Wer einmal in die Antiterrordatei eingetragen ist, der hat ein erhebliches Stigma, und das wird er auch nicht einfach wieder los. Es gibt keine richtige Möglichkeit, sich aus dieser Datenbank löschen zu lassen." Man könne lediglich versuchen, alle möglichen Behörden anzuschreiben, um dahinter zu kommen, welche den Eintrag vorgenommen hat. Doch sei aufgrund der Geheimhaltung nicht einmal bekannt, welche Behörden Zugriff auf die Datenbank hätten, sagte Rieger.

Die Richter des Ersten Senats fragten vor allem nach dem Umgang mit Kontaktpersonen kritisch, die unter Umständen nichts von der vermuteten Nähe zum Terrorismus wissen. So wollte Richter Michael Eichberger wissen, ob jemand, der in der Datei geführt wird, möglicherweise Probleme bei Sicherheitsüberprüfungen bekommen kann – etwa, wenn er sich um einen Job bei einer Fluglinie bewirbt. Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri wollte negative Folgen nicht ausschließen. Der Prozessvertreter der Bundesregierung betonte hingegen, es gebe keine generelle Abfrage der Terrordatei bei Sicherheitsüberprüfungen.

Es gibt aber weitere Kritikpunkte. Die Datei verstoße auch gegen das sogenannte Trennungsgebot, sagen Kritiker. Dieses Gebot soll verhindern, dass Strafermittler wie Geheimdienste denken und handeln und jemanden nur auf ein vages Gerücht hin überwachen oder gar festnehmen. Verhandelt wird außerdem, ob die Datei gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, gegen das Fernmeldegeheimnis, gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung und gegen den effektiven Rechtsschutz verstößt – denn klagen kann niemand gegen seine Aufnahme in den Datenspeicher.

Das Verfassungsgericht hat neben Datenschützern und dem Chaos Computer Club auch die Präsidenten des Bundeskriminalamtes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes eingeladen, ebenso den Bundesinnenminister, Vertreter von Landespolizeibehörden und der Humanistischen Union.

Die Nutznießer dieser Datei verteidigten sie in der mündlichen Anhörung am Dienstag. "Ohne sie würde der Kampf gegen den islamistischen Terrorismus eines Werkzeugs von ganz entscheidender Wirkung beraubt", sagte Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, sagte, dank der Datei könne bei Hinweisen auf mögliche Terrorpläne schnell reagiert werden. Die Antiterrordatei "verhindert es, dass eine möglicherweise heiße Spur auf eine kalte Liste kommt".


Bei allem Nutzen, den das Instrument möglicherweise hat, muss dieser jedoch gegen den Schaden abgewogen werden. Der aber könnte im Zweifel gewichtig sein. Noch dazu, da das Instrument längst erweitert, beziehungsweise auf ein anderes Gebiet übertragen wurde. Im September startete das Bundesinnenministerium nach dem Modell der Antiterrordatei auch eine für Rechtsextremismus. Die ist eine Kopie der ersten und hat damit auch, wie Netzpolitik damals schrieb, "deren Probleme".

Sie ist nicht Gegenstand der Verhandlung, wäre von einem Urteil ebenfalls betroffen. Mit dem ist aber wohl erst im kommenden Jahr zu rechnen.


Aus: "Verfassungsrichter sehen Antiterrordatei kritisch"  Von Kai Biermann (06.11.2012)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-11/antiterrordatei-verfassungsgericht (http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-11/antiterrordatei-verfassungsgericht)

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https://de.wikipedia.org/wiki/Antiterrordatei#In_der_Anti-Terror-Datei_zusammengef.C3.BChrte_Datenbanken_.28Auszug.29 (https://de.wikipedia.org/wiki/Antiterrordatei#In_der_Anti-Terror-Datei_zusammengef.C3.BChrte_Datenbanken_.28Auszug.29) | Seite ,,Antiterrordatei". In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 7. November 2012, 09:47 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Antiterrordatei&oldid=110210644 (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Antiterrordatei&oldid=110210644) (Abgerufen: 7. November 2012, 10:58 UTC)

Title: [Der CCC behandelt darin... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 29, 2012, 09:24:04 AM
Quote[...] In einem Nachklapp zur Anhörung des Bundesverfassungsgerichts am 6. November zum Antiterrordateigesetz (ATDG) von 2006 hat der Chaos Computer Club (CCC) seine Stellungnahme dazu nun veröffentlicht (PDF-Datei: http://www.ccc.de/system/uploads/124/original/antiterrordatei-final.pdf). Der CCC behandelt darin technische Fragen und damit zusammenhängende mögliche Grundrechtsverstöße. Er zeigt Missbrauchsszenarien auf, die nach seiner Ansicht schwer zu vermeiden seien. So meint der CCC, jemand, der "einmal ins Visier der Nachrichtendienste geraten ist, kann durch den Eintrag in die Antiterrordatei zusätzlich bei allen mit nachrichtendienstlicher oder polizeilicher Arbeit befassten Behörden stigmatisiert werden". Solch eine Person könne "zur Figur in einem kafkaesken Alptraumroman werden, nur dass dieser nicht zwischen zwei Buchdeckeln stattfindet, sondern im echten Leben, mit nicht abwendbaren Folgen im Alltag oder im Berufsleben".

In der Antiterrordatei erfassen Polizeibehörden und Nachrichtendienste von Bund und Ländern verschiedene Informationen zu Terrorverdächtigen und ihrem Umfeld. Dabei werden sowohl direkt personenbezogene Daten zentral gespeichert als auch Hinweise auf weiterführende Informationen bei den beteiligten Behörden. Das zugrundeliegende Antiterrordateigesetz hatte der Bundestag im Dezember 2006 mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedet. Die Datei, in der Datenbanken verschiedener Sicherheitsbehörden zusammenlaufen, ist im März 2007 in den Betrieb gegangen. Gegen das ATDG hatte ein pensionierter Richter Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Der CCC hatte in der Anhörung zu der Beschwerde vorgebracht, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im ATDG ungenügend berücksichtigt werde. Falsche oder veraltete Daten aus der ATD könnten gegen den Betroffenen weiterverwendet werden, da er sie nicht kontrollieren könne. Nur die Behörde, die den Eintrag vorgenommen hat, könne diese Daten selbst löschen oder berichtigen, habe aber keinen Einfluss mehr auf die Datensätze, die von anderen Behörden verarbeitet werden. Das habe sich beispielsweise während der Ermittlungen gegen die rechtsgerichteten Terroristen des NSU als Problem erwiesen.

Im NSU-Fall und in weiteren Fällen hätten sich strukturelle Fehler der Datei offenbart. Geheimdienste könnten die Anfragen der Polizeien nach verdeckten Daten einseitig sehen. Es sei also allgemein möglich, dass beispielsweise ein LKA in der ATD anfragt, ob gegen einen Verdächtigen etwas vorliegt. Da dieser ein V-Mann eines Geheimdienstes ist, handele es sich um einen verdeckten Eintrag. Dem LKA-Mann werde dieser Eintrag nicht angezeigt, der Geheimdienst sei aber informiert und könne seinen V-Mann warnen. Im Fall des NSU habe der Verfassungsschutz so seine V-Männer vor geplanten polizeilichen Festnahmen und Durchsuchungen warnen können.

Weiter kritisiert der CCC, dass durch das ATDG die rechtsstaatliche Grenze zwischen Polizeiaufgaben und den Befugnissen der Geheimdienste verwischt werde. Das Trennungsgebot sollte absichern, dass Polizeien und Geheimdienste nicht noch einmal wie in der Zeit des Nationalsozialismus zu eng kooperieren. Menschen sollten nicht einer Gesinnungsstrafbarkeit unterworfen werden können und außerhalb gerichtlicher Kontrolle heimlichen Überwachungen ausgesetzt sein. Mit der Antiterrordatei ist es aber vielen Stellen möglich, "Menschen ein nur schwammig definiertes Terror-Stigma anzuheften". Schließlich verstoße das ATDG gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot, da das Anwendungsgebiet "Terrorismus" nicht genau definiert werden. Weitere Probleme sieht der CCC unter anderem in der großen Zahl der zugriffsberechtigten Behörden und im Risiko eines technischen Angriffs auf die ATD. (anw)

QuoteKönig mit Krone, 28. November 2012 15:47

Die Datei hat immer Recht!



Aus: "CCC kritisiert "kafkaeske" Stigmatisierung durch Antiterrordatei" (28.11.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/CCC-kritisiert-kafkaeske-Stigmatisierung-durch-Antiterrordatei-1758198.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/CCC-kritisiert-kafkaeske-Stigmatisierung-durch-Antiterrordatei-1758198.html)

Title: [Die EURODAC-Datensammlung wurde ursprünglich... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 18, 2012, 07:58:56 PM
Quote[...] Wieder wird das digitale Repertoire von Polizeibehörden der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union erweitert: Ermittler sollen zukünftig auf Fingerabdrücke von Asylbewerbern zugreifen dürfen. Dies hat der Innenausschuss des EU-Parlaments gestern beschlossen. Die Abgeordneten gaben damit ein Votum ab, an das sich die Fraktionen bei der endgültigen Abstimmung in der Regel halten werden. Während Sozialdemokraten, Liberale und Konservative für den Entwurf stimmten, votierten Grüne und Linke dagegen. ...

Zur Abstimmung stand die Ausweitung der Zweckbestimmung der sogenannten EURODAC-Datenbank, in der Fingerabdrücke von Schutz suchenden Asylbewerbern gespeichert sind. Jetzt soll die Datensammlung auch für die polizeiliche Nutzung freigegeben werden. Auch die Polizeiagentur EUROPOL soll darauf zugreifen dürfen.

Die EURODAC-Datensammlung wurde ursprünglich eingerichtet, um mehrfache Asylanträge von ein und derselben Person aufzuspüren. Gespeichert werden auch Fingerabdrücke von Migranten ab einem Alter von 14 Jahren, die bei der Einreise über die ,,grüne Grenze" oder innerhalb der EU ohne gültigem Aufenthaltstitel aufgegriffen werden. Ihre Daten dürfen 10 Jahre lang verarbeitet werden.


... Die neue Verordnung ist nach Ansicht des EU-Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx eine "schleichende Erosion der Grundrechte". Neben Hustinx hatten auch zahlreiche Flüchtlingsorganisationen gegen die neue Zweckbestimmung von EURODAC votiert. Kritisiert wurde die Stigmatisierung der Schutz suchenden Migranten als Kriminelle. ...

... Die EU plant den Aufbau weiterer Datensammlungen, die zukünftig alle Einreisen in die 27 Mitgliedstaaten biometrisch erfassen sollen. Unabhängig von der Herkunft der Reisenden und dem Zweck ihrer Einreise sollen Fingerabdrücke im sogenannten "Ein- und Ausreisesystem" gespeichert werden (Totale Luftsicherheitskontrolle). Überdies soll auch der Verlauf von Flugreisen, dabei genutzte Verkehrsmittel, gebuchte Hotels oder Mitreisende in einer neuen Datenbank nachvollziehbar werden. Informationen aus diesem "Passagierdatenregister" sollen von den Fluglinien vor jedem Flug an Behörden im Zielland übermittelt werden. Dies soll nach gegenwärtigem Vorschlag alle Flüge betreffen, die aus den Mitgliedstaaten starten. Zuvor war noch davon die Rede, Flüge innerhalb der EU von der Regelung auszunehmen.

...


Aus: "EU-Polizeibehörden wollen Zugriff auf Fingerabdruckdatenbank" (18.12.2012)
Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/8/153393 (http://www.heise.de/tp/blogs/8/153393)

http://www.europarl.europa.eu/news/de/pressroom/content/20121214IPR04657/html/MEPs-favour-police-access-to-asylum-seekers%27-fingerprints-subject-to-safeguards (http://www.europarl.europa.eu/news/de/pressroom/content/20121214IPR04657/html/MEPs-favour-police-access-to-asylum-seekers%27-fingerprints-subject-to-safeguards)
Title: [Ein Blick in die Datenbank... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 12, 2013, 11:34:07 AM
Quote[...] In Deutschland sind deutlich mehr Rechtsextreme untergetaucht als zuletzt von der Bundesregierung angegeben. Dies berichtet die Tageszeitung Die Welt und beruft sich dabei auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag. Demnach suchen die Sicherheitsbehörden derzeit 266 Neonazis per Haftbefehl – im Oktober 2012 hatte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich noch von 110 untergetauchten Rechtsextremen gesprochen.

Die Regierung begründet diesen Anstieg laut Welt mit einer höheren Treffergenauigkeit, da nun mehr Datensätze einbezogen wurden. Demnach beruhen die Zahlen vor allem auf der jüngst gegründeten Rechtsextremismus-Datei sowie den Datenbanken der Länderpolizeien und des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Die Delikte, die den Haftbefehlen zugrunde liegen, sind demnach nur selten politisch motiviert, eine terroristische Straftat ist nicht darunter. Oft, so heißt es der Welt zufolge in dem Bericht, geht es um Fahrerflucht oder unterlassene Unterhaltszahlungen.

Die Behörden schreiben demnach lediglich 44 der insgesamt 266 Gesuchten eine rechts motivierte Straftat zu; nur bei fünf ist eine politisch motivierte Gewalttat, zumeist Körperverletzung, der Grund für den Haftbefehl. "Gleichwohl", so fügt die Zeitung hinzu, "gelten viele der 266 Abgetauchten, die eindeutig dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet werden, für Sicherheitsexperten als 'tickende Zeitbomben'".

Wie eng die Gesuchten mit dem organisierten Milieu verbunden sind, zeigt ein Blick in die Datenbank des Verfassungsschutzes, der dem Bericht zufolge 91 der 266 Abgetauchten erfasst hat. Von diesen werden nur fünf der NPD oder ihrem Umfeld zugerechnet. Neun hätten Verbindungen zur Kameradschaftsszene oder zum freien neonazistischen Spektrum, heißt es weiter. Vier der Gesuchten haben demnach engen Kontakt zur rechtsextremistischen Musikszene, zwei gehören zur Skinheadszene.

Die rechtsextremistische Szene ist seit November 2011 wieder im besonderen Fokus von Sicherheitsbehörden und Politik. Damals wurde die Mordserie der Zwickauer Terrorzelle bekannt, die zwischen 2000 und 2007, organisiert als Nationalsozialistischer Untergrund, acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Bürger sowie eine Polizistin ermordet hat. Polizei und Verfassungsschutz waren den Rechtsextremisten jahrelang nicht auf die Spur gekommen.

Quote
    Realpolitik
    12.03.2013 um 8:21 Uhr

Verbesserte Vernetzung

"Die verbesserte Vernetzung der Sicherheitsbehörden führt zu ersten neuen Erkenntnissen. Nicht 110, sondern 266 Neonazis halten sich derzeit im Untergrund auf."

Ob diese Erkenntnis nun der "verbesserten Vernetzung" zu verdanken ist bleibt für mich fraglich.Wohler wäre mir wenn diese 266 tickenden Zeitbomben nicht frei herumliefen. Wie viele dieser Personen haben Kontakte zu Verfassungsschutzbehörden ?


Quote
    Stromaufwärts
    12.03.2013 um 9:31 Uhr

Die braune Verfassung unserer Schützer

Wenn die "Suche" mit derselben Professionalität und Intensität durchgeführt wird wie bei den NSU-Terroristen, dann können wir uns ja alle beruhigt zurücklehnen...

Wie viele der Untergetauchten werden eigentlich vom Verfassungsschutz geführt = bezahlt und betreut, 265?

DAS ist nämlich die Tradition unserer Verfassungsschützer!
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ehemalige-ss-mitglieder-bildeten-eigenen-nachrichtendienst-a-887936.html (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ehemalige-ss-mitglieder-bildeten-eigenen-nachrichtendienst-a-887936.html)

"Sechziger Jahre: Frühere SS-Mitglieder bildeten eigenen Nachrichtendienst
Sie trafen sich regelmäßig und sollen sogar Sprengstoff nach Südtirol geliefert haben: Nach SPIEGEL-Informationen bildeten frühere Mitglieder des SS-Sicherheitsdienstes noch in den sechziger Jahren ein enges Netzwerk. Die Männer hielten auch Verbindung zum Verfassungsschutz. ..."


...


Aus: "Polizei sucht 266 untergetauchte Neonazis" (12.03.2013)
Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-03/neonazi-untergetaucht-haftbefehl-? (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-03/neonazi-untergetaucht-haftbefehl-?)

Title: [Kontaktanbahnung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 03, 2013, 09:21:04 AM
Quote[...] Die Anti-Terror-Datei (ATD) hat die Kooperation zwischen Polizei und Geheimdiensten verbessert und sich insofern bewährt. Das ist der Tenor eines Evaluierungsberichts (PDF-Datei: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/126/1712665.pdf) zu der Datenbank, den die Bundesregierung jetzt veröffentlicht hat. Konkrete Ermittlungserfolge oder verhinderte terroristische Anschläge könnten den Abfragen zwar nicht zugeordnet werden, da das System vor allem der "Kontaktanbahnung" zwischen den unterschiedlichen Behörden diene. Die Nutzungshäufigkeit und Rückmeldungen der Anwender belegten aber, dass das Instrument recht häufig genutzt werde, um Informationen mit Bezug auf den internationalen Terrorismus zu finden.

Die Zahl der in der ATD erfassten rund 18.000 Personen blieb in den fünf Jahren ihres Bestehens annähernd konstant. Der Anteil der Kontaktpersonen habe im Untersuchungszeitraum 2007 bis 2011 tendenziell abgenommen und zuletzt bei 18,5 Prozent gelegen. Der überwiegende Teil der Informationen stamme vom Bundesnachrichtendienst mit etwa 46 Prozent, gefolgt vom Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern (LKAs) mit 31 Prozent. Während der Analysezeit habe es rund 300.000 Suchabfragen gegeben, die zu etwa 1,4 Millionen Treffern geführt hätten. Zu 79 Prozent gingen die Nutzungen, die von jährlich knapp 50.000 auf rund 67.000 jährlich gestiegen seien, auf das BKA und die LKAs zurück.

Evaluiert wurde die ATD von einem Team, das vom Bundesinnenministerium zusammen mit der Beratungsfirma Rambøll Management Consulting bestellt wurde. Experten wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar drängen seit Längerem auf eine unabhängige Prüfung anhand "wissenschaftlicher Kriterien". Die ATD und andere Sicherheitsgesetze werden derzeit auch von einer Regierungskommission "losgelöst vom politischen Tagesgeschäft" beleuchtet.

(Stefan Krempl) / (anw)

Quote2. April 2013 18:41
Die "wir können nur gewinnen"-Situationen solcher Datenbanken und Co.
Twister2009, Bettina Hammer, twister@twistie.at (mehr als 1000 Beiträge seit 16.01.09)

Bereits zu Zeiten des Otto Schily wurde klar, dass nach der
Einrichtung solcher Datenbanken bzw. der Verknüpfung diverser
Datenbanken, nach Einrichtung diverser Behörden usw. letztendlich
eine Situation entsteht, die für diejenigen, die hinter diesen
Datenbanken oder Behörden stehen, nur positiv sein kann.

So sagte Otto Schily beispielsweise, dass die
Anti-Terror-Sicherheitsgesetze, wie sie ja gerne genannt wurden,
insofern keinen Anlass zur Besorgnis bieten da sie nur sparsam
genutzt werden.

http://www.heise.de/tp/artikel/20/20089/1.html

Hier hat Otto Schily darauf abgezielt, Befürchtungen dadurch
wegzuwischen, dass er auf die sparsame Nutzung der neuen Gesetze
hinwies - was also hieß "wir haben zwar Befugnisse, nutzen sie aber
nur wenig, also macht euch keine Sorgen."
Im Umkehrschluss wird aber eine zahlreiche Nutzung als Zeichen dafür
gewertet, dass die Befugnisse unbedingt notwendig sind.

Es gibt letztendlich also _nie_ einen Moment des Innehaltens und gar
des Überlegens ob eine Befugnis zurückgenommen wird.


Quoteichwersonst, 2. April 2013 18:59
Liebes Innenministerium ... ich weiß, ihr habt wenig Kontakt zur realen
Welt da draussen, aber 300.000 Suchanfragen an eine
"Anti-Terror-Datei" mit 18.000 Einträgen sind bei exakt 0
durchgeführten, exakt 0 aufgedeckten nach bisherigem Erkenntnisstand
exakt 0 geplanten Terror-Aschlägen kein Zeichen von Erfolg, sondern
Zeichen eines ausufernden Polizeistaates.



Aus: "Innenministerium stellt sich gutes Zeugnis für die Anti-Terror-Datei aus" (02.04.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenministerium-stellt-sich-gutes-Zeugnis-fuer-die-Anti-Terror-Datei-aus-1833802.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenministerium-stellt-sich-gutes-Zeugnis-fuer-die-Anti-Terror-Datei-aus-1833802.html)

Title: [Die Migration zur neuen Datenbank... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 10, 2013, 09:18:57 AM
Quote[...] Am heutigen Dienstag beginnen in den Staaten des Schengen-Raumes die Upgrade-Prozeduren des Schengener Informationssystems (SIS) der ersten Stunde auf die Version II. Es heißt Daumendrücken: Für die gesamte Prozedur sind 36 Stunden veranschlagt, ein Fall-Back-Modus gibt es in vielen Schengen-Staaten nicht.

Im Unterschied zur Version des Schengener Informationssystems der ersten Stunde mit seinen Personendaten sollen im neuen Informationssystem biometrische Daten (Fingerabdrucke, Fotos), aber auch zur Fahndung ausgeschriebene Sachdaten gespeichert werden können. Die Migration zur neuen Datenbank, die in Straßburg und St. Johann (Osterreich, Backup-Datenbank) betrieben wird, ist vorab nicht in allen beteiligten Ländern nach den Regeln des Compliance Test Extended durchgespielt worden.

Als Fahndungs-System kommt während der Datenbank-Migration das gute alte Faxgerät zum Einsatz. Aktuelle Fahndungsersuchen sollen von der jeweiligen zentralen nationalen Schengen-Behörde, N.SIS genannt, reihum verschickt werden.

Nach heise online vorliegenden Informationen versendet alleine das zuständige Bundeskriminalamt (BKA) als deutsche SIS-Verbindungsstelle rund 1000 SIS-Fahndungsersuche pro Tag. Aus diesem Grunde bezweifeln deutsche Fachleute, ob das Upgrade so reibungslos abläuft, wie es die zuständige IT-Agentur der EU in Tallin darstellt. Die Agentur hat am 1. Dezember 2012 ihren Betrieb aufgenommen.

(Detlef Borchers) / (anw)


Aus: "Es wird spannend: Upgrade für das Schengener Informationssystem" (09.04.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Es-wird-spannend-Upgrade-fuer-das-Schengener-Informationssystem-1837560.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Es-wird-spannend-Upgrade-fuer-das-Schengener-Informationssystem-1837560.html)

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Was noch fehlt: Meta-Suchmaschine für internationale, europäische und nationale Polizeidatenbanken
Von Matthias Monroy | Veröffentlicht am: 09.04.2013 um 22:18h
https://netzpolitik.org/2013/was-noch-fehlt-meta-suchmaschine-fur-internationale-europaische-und-nationale-polizeidatenbanken/ (https://netzpolitik.org/2013/was-noch-fehlt-meta-suchmaschine-fur-internationale-europaische-und-nationale-polizeidatenbanken/)

Title: [Leicht war das nicht... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 10, 2013, 04:29:48 PM
Quote[...] Das polizeiliche Fahndungs- und Informationsinstrument Schengener Informationssystem (SIS) der zweiten Generation ist erfolgreich gestartet. In einer am gestrigen Abend veröffentlichten Mitteilung von EU-Komissarin Cecilia Malmström heißt es, die Durchführungsphase laufe und EU-LISA, die "Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts", habe die Systemadministration übernommen. Die Datenmigration von SIS I zu SIS II soll noch einen Monat lang beobachtet und getestet werden. SIS II startet mit 45 Millionen Einträgen und soll eine Kapazität von 70 Millionen Einträgen bzw. Fahndungsersuchen haben.

SIS II sollte ursprünglich im Jahre 2007 in Betrieb genommen werden. Das ambitionierte Datenbankprojekt verzögerte sich mehrfach. Cecilia Malmström kommentierte das so: "Das SIS-Projekt war ein schwieriges Erbe für mich. Dank meiner festen Entschlossenheit konnten wir große Herausforderungen überwinden und das Projekt wieder auf Kurs bringen. Leicht war das nicht."

Nach offizieller Auskunft kostete die Entwicklung von SIS II insgesamt 167,78 Millionen Euro. Davon kostete die Entwicklung der neuen Datenbank 85,58 Millionen, der Ausbau des sTESTA-Netzwerkes 45,33 Millionen und die Qualitätskontrolle 15,94 Millionen. Mit knapp 13 Millionen stellen die beiden SIS-II-Rechenzentren in Straßburg und Sankt Johann im Pongau (Österreich) den kleinsten Ausgabeposten da. Angaben darüber, wie teuer der Betrieb von SIS II ist, gibt es noch nicht. SIS I kostete 12 Millionen Euro im Jahr.

Im Unterschied zum SIS I können in der neuen Datenbank zu einer gesuchten Person neben dem Fahndungsgrund die biometrischen Daten wie Bild, Fingerabdrucke und DNA-Proben gespeichert werden. Eine Suche allein nach Fingerabdrucken oder DNA ist derzeit noch nicht möglich, wird aber technisch angestrebt. Auch der Bereich der Sachfahndungen wurde erheblich erweitert. Darüber hinaus können in SIS II erstmals Personen- und Sachfahndungen miteinander verknüpft werden. Auch eine phonetische Suche nach ungefähren Personennamen ist möglich.

Technisch können Bundespolizei, Polizei, Zoll, Visa-Behörden, Zulassungsbehörden (für Waffen, Fahzeuge, Schiffe usw.) sowie Justizermittler über das nationale SIS-Zugangssystem und das nationale SIRENE-Büro (Supplementary Information Request at the National Entry) auf das zentrale SIS II zugreifen und Daten einstellen oder abfragen, wobei bestimmte Behörden rollenbasiert nur eingeschränkten Zugriff auf den Datenbestand haben. Auf europäischer Ebene können zudem Europol und Eurojust auf SIS II zugreifen. Jeder EU-Bürger kann über ein gerichtliches Auskunftsersuchen erfahren, was in SIS II über ihn gespeichert ist. (Detlef Borchers) / (anw)

Quote10. April 2013 10:46
Re: "Gerichtliches Auskunftsersuchen"?
Detlef Borchers, Detlef Borchers, detlef@topspin.de (mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.00)

nossiwenzinger schrieb am 10. April 2013 10:11

> Meine Lesart der EU-Pressemitteilung ist es, dass die Daten über die
> national zuständige Behörde erfragt werden können. Erst die
> *Durchsetzung* des Auskunftsersuchens erfordert dann gegebenenfalls
> den Gang zum Gericht. Weiß es jemand genau?
>

Meine Lesart: Es hängt von der Rechtssprechung des EU-Landes ab. In
Deutschland wäre es wohl so, dass erst eine Anfrage beim nationalen
SIRENE-Büro gemacht werden kann - das wäre das BKA in Wiesbaden. Wenn
dann das BKA blockt, kann/muss ein Gericht angerufen werden. Die
offizielle SIS II-Klausel lautet:

"Any person may bring an action before the courts or authority
competent under the law of any Member State to access, correct,
delete or obtain information or to obtain compensation in connection
with an alert relating to him."

--Detlef



Aus: "Schengener Informationssystem erfolgreich aktualisiert" (10.04.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schengener-Informationssystem-erfolgreich-aktualisiert-1838242.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schengener-Informationssystem-erfolgreich-aktualisiert-1838242.html)

Title: [Karlsruhe hat... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 25, 2013, 09:37:41 AM
Sicherheitswahn infiziert Verfassungsrichter
Sicherheit vor Freiheit: Das scheint nun die Haltung des höchsten Gerichtes zu sein. Denn die Richter haben die Antiterrordatei nicht gestoppt, kommentiert Kai Biermann. (24.04.2013)
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-04/verfassungsgericht-terror-antiterrordatei (http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-04/verfassungsgericht-terror-antiterrordatei)

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesverfassungsgericht-stutzt-Anti-Terror-Datei-zurecht-1848549.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesverfassungsgericht-stutzt-Anti-Terror-Datei-zurecht-1848549.html)


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Quote[...] Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) haben erleichtert auf die lange erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur 2007 eingerichteten Anti-Terror-Datei (ATD) reagiert. "Ich glaube, dass wir insgesamt sehr froh sei können, dass die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes bestätigt worden ist", erklärte der Chef des Innenressorts. Die von Karlsruhe geforderten Nachbesserungen würden nun sorgfältig geprüft und umgesetzt. Er sei sich darüber im Klaren, dass die nötigen Einschränkungen auch auf die im vergangenen Jahr nach ATD-Vorbild aufgebaute Rechtsextremismus-Datei übertragen werden müssten.

Laut dem DPolG-Vorsitzenden Rainer Wendt hat das Gericht klargestellt, "dass der Staat sich nicht künstlich dumm und unwissend machen muss". Er dürfe rechtmäßig erlangte Informationen auch verknüpfen "und im Kampf gegen die Feinde unseres freiheitlichen Staatswesens nutzen". Zum Ausbau der Analysekompetenz müssten den Sicherheitsbehörden jetzt aber auch "die erforderlichen Softwarelösungen zur Verfügung gestellt werden", um die Anlage von "Datenfriedhöfen" zu vermeiden.

Karlsruhe hat das ATD-Gesetz prinzipiell für verfassungskonform erklärt, einige Normen darin aber kassiert. Für Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) haben die Richter so "das informationelle Trennungsprinzip den Ausnahmecharakter des Austausches von Daten zwischen Polizeien und Diensten betont". Auch im Zeichen der Terrorbekämpfung dürfe es keine automatische Vermengung deren Tätigkeiten geben. Allein die Tatsache, dass in der Verbunddatei bereits rund 18.000 Personen erfasst seien, zeige die Notwendigkeit "rechtsstaatlicher Korrekturen" auf. Die Innenexpertin der Liberalen im Bundestag, Gisela Piltz, ergänzte, dass mit der Ansage "die ständigen Wünsche nach weiteren gemeinsamen Dateien verfassungsrechtlich keinen Rückhalt finden können".

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sprach von einem Urteil mit "weitreichenden Folgen". Sie beträfen nicht nur die Anti-Terror-Datei, sondern auch "zahlreiche weitere Sicherheitsgesetze und die zukünftige Arbeit der Sicherheitsbehörden". Einschlägige Überwachungsvorschriften müssten nun "insgesamt genau" geprüft werden, da ein Informationsaustausch "nur ausnahmsweise und mit besonderer Rechtfertigung zulässig" sei. Die Datenschutzbeauftragten seien "mit entsprechenden wirksamen Befugnissen" auszustatten, um der von Karlsruhe geforderten Transparenzverpflichtung bei der ATD nachkommen zu können.

Die Humanistische Union zeigte sich dagegen "trotz der umfangreichen Kritik an den verfassungswidrigen Regelungen" und an der "langen Liste handwerklicher Fehler" in dem Gesetz von dem Beschluss enttäuscht. So seien die Richter der zentralen Frage ausgewichen, wie Informationen von Ermittlern und Spionen angesichts deren unterschiedlichen operativen Aufgaben in einer gemeinsamen Zentraldatei verbunden werden könnten. Für die Bürgerrechtsorganisation führt dies zwangsweise zu "rechtsstaatlich fragwürdigen Datenübermittlungen und Befugniserweiterungen". Karlsruhe habe es versäumt, das Trennungsgebot "auf der informationellen Ebene" konkret umzusetzen.

Aus entgegengesetztem Blickwinkel kritisiert der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) den Richterspruch. Für ihn wird damit "die Diskrepanz zwischen sicherheitspolitisch gebotenen Maßnahmen und dem rechtlich Haltbaren für die Sicherheitsbehörden zunehmend unkalkulierbar". Beim Informationstransfer werde deutlich, wie wenig von dem, was die Politik vordergründig etwa im NSU-Fall wolle, am Ende auch umgesetzt werde. Der BDK spielt damit etwa darauf an, dass dem Bundesverfassungsgericht der Kreis der in der ATD erfassten "Kontaktpersonen" zu weit erschien, während Schwächen beim Abstecken dieses Kreises den Ermittlern beim Aufklären neonazistischer Strukturen "permanent um die Ohren" flögen. (Stefan Krempl) / (jk)


Aus: "Urteil zur Anti-Terror-Datei: Zentrale Frage ungelöst" (24.04.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-zur-Anti-Terror-Datei-Zentrale-Frage-ungeloest-1848925.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-zur-Anti-Terror-Datei-Zentrale-Frage-ungeloest-1848925.html)

Title: [Ein zentrales Einreiseregister... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 30, 2013, 09:24:45 AM
Quote[...] Innenminister Hans-Peter Friedrich fordert nach dem Terror-Anschlag in Boston ein zentrales Einreiseregister für alle Passagiere, die in die Europäische Union wollen. Als Vorbild schwebt dem CSU-Politiker das bereits vor Jahren in den USA eingeführte Programm Esta vor. "In Zeiten immer durchlässigerer Grenzen, ist es notwendig, Sicherheitssysteme zu haben, um die Sicherheit der Bürger in Europa gewährleisten zu können", sagte Friedrich SPIEGEL ONLINE am Rande seines USA-Besuchs in Washington. "Deswegen bin ich für die EU-weite Einführung eines elektronischen Reisesystems, wie es die USA haben", so der Minister.

In den USA ist das Esta-System seit mehreren Jahren Pflicht bei der Einreise - auch für deutsche Touristen, die grundsätzlich ohne Visum in die Vereinigten Staaten einreisen dürfen. Die Abkürzung Esta steht für Electronic System for Travel Authorization.

Passagiere aus Europa und allen anderen Ländern, die kein Visum für die USA brauchen, müssen sich im Vorfeld dort im System registrieren und dabei Daten über ihre Reise, ihren Aufenthalt in den USA und vorherige Reisen angeben. Ohne die Registrierung ist eine Einreise in die USA nicht möglich, die Kosten für die Überprüfung trägt der Reisende selbst.

Auf dem Programm von Friedrich, der am Sonntag gemeinsam mit Verteidigungsminister Thomas de Maizière in die USA flog, stehen Gespräche über den weltweiten Kampf gegen den Terror. Dabei besucht Friedrich auch das Rechenzentrum, in dem die Daten des US-Registrierungssystems verwaltet werden. Mit seiner Amtskollegin Janet Napolitano will er bei einem Treffen auch die Frage eines EU-Systems nach US-Vorbild diskutieren.

Die USA fordern zwar von der EU regelmäßig eine bessere Kontrolle der Reisebewegungen in und aus den USA. Derzeit wird bei der EU in Brüssel eine Ausweitung der Datenerfassung von Reisenden in Richtung USA kontrovers diskutiert. Ob sich Washington für eine Verschärfung der Einreiseregeln für die EU einsetzt, die dann auch US-Bürger betreffen würde, ist derzeit schwer absehbar.

Friedrich betonte, dass ein Registrierungssystem für die Reisenden kein großer Aufwand sei. "Wer in die EU einreisen will, meldet sich dann online an, sagt, wer er ist und was er in der EU will", so der Minister, "das Ganze ist unproblematisch über den eigenen Rechner oder ein Reisebüro zu machen und sichert, dass wir wissen, wer sich nach und in Europa bewegt". Mit Blick auf die Terror-Anschläge in Boston warb der Minister für ein "größeres Bewusstsein dafür, dass wir unsere Grenzen dennoch auch sichern müssen".

Bei den Ermittlungen nach den Anschlägen war heraus gekommen, dass die US-Behörden verdächtige Reisebewegungen der Täter offenbar nicht richtig bewerteten.

Wie streng die USA die Einreise an ihren Grenzen kontrollieren, musste Friedrich ironischerweise gemeinsam mit seinem Kollegen Thomas de Maizière am Sonntagabend ungewollt beobachten. Nach der Ankunft am Flughafen Dulles nahe der Hauptstadt Washington verzögerten die Grenzer die Abfertigung der gesamten Delegation, da sie in manchen Einreiseformularen Ungereimtheiten entdeckt hatten. Die beiden Minister mussten deswegen mehr als eine Stunde im Flugzeug warten.

Am Tag nach der ungewöhnlichen Hängepartie am Flughafen zeigte sich de Maizière betont gelassen. "Wir Minister hätten jederzeit aussteigen können", sagte er während seines Besuchsprogramms, "aber wir haben aus Höflichkeit auf die Delegation gewartet".


Aus: "Anti-Terror-Kampf nach US-Vorbild: Friedrich fordert schärfere Einreisekontrollen für Europa"
Aus Washington berichtet Matthias Gebauer (29.04.2013)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/friedrich-fordert-schaerfere-einreisekontrollen-fuer-europa-a-897263.html (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/friedrich-fordert-schaerfere-einreisekontrollen-fuer-europa-a-897263.html)

Title: [dass die SIS-II-Nutzerstaaten... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 19, 2013, 12:05:25 PM
Quote[...] Nach Angaben der Bundesregierung läuft das im April gestartete Schengener Informtionssystem II (SIS II) zufriedenstellend. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion heißt es, dass die neuen Fahndungskategorien, die Verknüpfung von verschiedenen Fahnungen und die Übermittlung von Binärdateien (Bilder, Fingerabdrücke, PDF-Dateien und EU-Haftbefehl) konkrete Vorteile in der Polizeiarbeit bringen.

Gegenüber der von der EU zum Start von SIS II veröffentlichten Einschätzung, dass SIS II insgesamt 167,78 Millionen Euro gekostet hat, kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass die SIS-II-Nutzerstaaten 190,49 Millionen Euro aufbringen müssen, von denen 107,96 bereits gezahlt wurden. Alle Zahlen liegen deutlich über den ursprünglichen 14,55 Millionen, die für die Entwicklung der neuen Datenbank von 2002 bis 2006 veranschlagt worden waren. Auch bei den Kosten der nationalen Anbindung an SIS, dem sogenannten N.SIS-Knoten beim Bundeskriminalamt (BKA) stiegen die Kosten erheblich. Beispielsweise waren für das Jahr 2006 mit dem geplanten Start von SIS II 240.000,00 Euro angesetzt, doch es mussten 2.795.662,27 Euro gezahlt werden. Inzwischen liegen die durchschnittlichen Kosten für N.SIS bei 1,3 Millionen Euro pro Jahr.

In der Anfrage der Linksfraktion geht es hauptsächlich um die weiterführende Vernetzung der Informationssysteme SIS II sowie der Datenbestände von Europol und Interpol im Rahmen einer Police Information Exchange Platform (IXP). Diese wird derzeit für 1,365 Millionen Euro von Europol entwickelt und soll in der ersten Phase mit allgemeinen Informationen über "Rechtsakte, polizeiliche Kontaktstellen, Handbücher und Best Practices" gefüttert werden. Die Linksfraktion sieht in IXP den Nukleus einer neuen Meta-Suchmaschine der Fahndungsapparate. "Die gleichzeitige Suche in mehreren Datenbanken kommt einem Profiling gleich. Dieses Data Mining ist aber in vielen Mitgliedstaaten untersagt oder strengen Kriterien unterworfen. Das muss auch für Europol gelten", warnte Andrej Hunko.

Zuvor hatte sich der Linken-Abgeordnete darüber beschwert, dass die "Police Working Group on Terrorism" (PWGT), ein 1979 gegründeter Informationsverbund der Polizeien zur Bekämpfung des Linksterrorismus, nicht aufgelöst wird. Inzwischen beschäftigt sich die PWGT mit Anarchismus, Tierrechtsaktivismus und den No-Border-Initiativen beziehungsweise den No-Border-Camps. Nach Ansicht von Hunko ist die PWGT damit eine politische Polizei abseits jeder demokratischen Kontrolle. (Detlef Borchers) / (anw)


Aus: "Fahndungsdatenbank SIS II wird teurer als bisher geschätzt" (17.05.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Fahndungsdatenbank-SIS-II-wird-teurer-als-bisher-geschaetzt-1865443.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Fahndungsdatenbank-SIS-II-wird-teurer-als-bisher-geschaetzt-1865443.html)

Title: [Hierfür braucht es nach Ansicht... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 21, 2013, 09:39:34 AM
Quote[...] Seit Jahren forciert die EU die Harmonisierung der polizeilichen Zusammenarbeit bei internationalen Großveranstaltungen (Fussballspiele oder Gipfelproteste), um diese sicherer zu machen. Eine entsprechende Initiative startete das Bundesinnenministerium nach dem G8-Gipfel 2007. Dafür sollen vor allem "reisende Gewalttäter", die bei derartigen Events nicht gern gesehen sind, besser überwacht werden. Hierfür braucht es nach Ansicht einiger Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschlands, verbesserte Kapazitäten und mehr Zusammenarbeit.

Deutschland hatte sich dabei für Ein- bzw. Ausreisesperren stark gemacht und wollte hierfür das Schengener Informationssystem SIS II nutzen. Auf deutsche Veranlassung wurde das das Thema sogar im Stockholmer Programm erwähnt (Punkt 4.3.1.). Allerdings konnte sich die Bundesregierung mit diesen Bestrebungen bisher nicht durchsetzen.

Nun könnten die Wünsche Realität werden. Eine von der EU in Auftrag gegebene Studie (pdf: https://netzpolitik.org/wp-upload/travelling_violent_offenders_study_1.pdf) schlägt eine Lösung ganz im Sinne der BRD vor: Es soll eine EU-weite "Troublemaker"-Datei aufgebaut werden. Allerdings gibt es dabei noch eine Haken: Die Verhältnismäßigkeit. Denn einige Mitgliedstaaten haben gar kein Problem mit vermeintlichen "gewaltbereiten Störern". Häufig ist auch der rechtliche Rahmen, in dem so eine Datei angelegt werden kann, nicht gegeben. Wenn überhaupt Strukturen errichtet werden sollten, könnten hierfür vorhandene Einrichtungen genutzt werden.

Warum die EU jetzt neue Kapazitäten aufbauen soll, bleibt mehr als fraglich. Besonders pikant ist erneut die Rolle Deutschlands. Da die Begeisterung der anderen Mitgliedstaaten für das Projekt also überschaubar bleibt, findet es die deutsche Delegation erforderlich, "nochmals initiativ zu werden", wie es aus informierten Kreisen heißt.



Aus: "Die EU will ,,reisende Gewalttäter" bei Großveranstaltungen mit einer polizeilichen EU-Datei überwachen" Alexander Sander (20.08.2013)
Quelle: https://netzpolitik.org/2013/die-eu-will-reisende-gewalttaeter-bei-grossveranstaltungen-mit-einer-polizeilichen-eu-datei-ueberwachen/ (https://netzpolitik.org/2013/die-eu-will-reisende-gewalttaeter-bei-grossveranstaltungen-mit-einer-polizeilichen-eu-datei-ueberwachen/)

Title: [Im Wirrwarr... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 07, 2013, 10:11:11 AM
Quote[...] Drei Kleine Anfragen der Linksfraktion widmen sich derzeit polizeilichen Datensammlungen des Bundeskriminalamtes (BKA), des Zollkriminalamtes (ZKA) und der Bundespolizei. Die Abgeordnete Ulla Jelpke hatte sich bereits im August nach dem "Umfang der zum Zwecke der Prävention geführten polizeilichen Dateien (2013)" erkundigt. Heraus kam, dass das BKA 2012 rund 23,6 Millionen Personendatensätze speicherte, 2011 waren es noch 15,7 Millionen. Alle Dateien sind in der Antwort des Bundesinnenministeriums im Anhang aufgeführt (siehe auch den Bericht von Christiane Schulzki-Haddouti bei heise.de).
Die Linksfraktion hat nun eine weitere Anfrage zur Klärung der Zunahme eingereicht. Beide parlamentarische Initiativen befassen sich vornehmlich mit der vermeintlichen "Gefahrenabwehr". Was also noch fehlt, sind Daten zu allen anderen "Strafverfolgungsdateien der Bundessicherheitsbehörden".

Die schon vorliegende Antwort zeigt einen signifikanten Anstieg beispielsweise in den Datensammlungen "Politisch motivierte Kriminalität" (PMK) zu "Straftäter linksmotiviert" (8.181 Personen) und "Straftäter rechtsmotiviert" (17.840 Personen). Als "Straftäter politisch motivierte Ausländerkriminalität" werden 3.356 Personen gespeichert. Die Bundesregierung nennt diese Zuordnungen politischer Orientierung einen "personengebundenen Hinweis".

In der Datei "Innere Sicherheit" (auch als "INPOL" bezeichnet), dem größten polizeilichen Informationssystem, werden allerdings mit 89.423 Personen noch mehr Betroffene politisch kategorisiert. Dort wird zu "rechts" von 50.107 Personen gesprochen, zu "links" von 22.837 Personen und zu "Ausländerkriminalität" von 7.160 Personen. Wie in den PMK-Dateien werden in INPOL nicht nur Beschuldigte und Verdächtige gespeichert, sondern auch "Hinweisgeber/ Zeuge/ sonstige Auskunftspersonen" sowie angetroffene "Kontakt-/ Begleitpersonen" oder "Sonstige Personen". Alle Informationen werden im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes genutzt und zur "Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder anderer erheblicher Bedeutung" vorgehalten.

Im Wirrwarr polizeilicher Vorratsdatensammlungen wird gern von Dateien gesprochen. Das BKA führt beispielsweise Dateien mit Personen- und Sachdaten, die in der INPOL-Datensammlung zusammengefasst sind und allen Landeskriminalämtern zugänglich sind. Hierzu gehören Verbunddateien (werden von Landeskriminalämtern gespeist) und Zentraldateien (BKA speichert selbst). Hinzu kommen die Amtsdateien, wo das BKA Informationen verarbeitet die andere Stellen zunächst nicht erhalten können.

Das Bundesinnenministerium klärt auf, dass Dateien als "datenbankbasierte IT-Systeme" bezeichnet werden. Diese können in "Teilmengen" gesplittet werden, die unterschiedlichen Benutzergruppen oder "Anwendungsprogrammen" zugänglich gemacht werden. Deshalb sollten Abgeordnete nicht stets nach "Datensätzen" fragen, denn je nach Fragestellung "müssen in einer konkreten Abfrage die technischen Informationsobjekte innerhalb der Datenbank zu Datensätzen gruppiert werden". ...

Das BKA nutzt als Analysesoftware beispielsweise die Anwendungen ArcGis von der Firma ESRI (früher Map&Market der Firma PTV), um Vorgänge georeferenziert darzustellen. Mit Infozoom der Firma humanIT, Analyst's Notebook von IBM oder auch Microsoft Excel werden Massendaten, etwa aus der Telekommunikationsüberwachung, verarbeitet. Ziel ist das Erkennen von "Kreuztreffern", also identischen Personen oder Objekten in unterschiedlichen Datensammlungen.

Die Dateien enthalten aber auch Datenfelder zur "freitextlichen Erfassung", in denen die Polizei willkürliche Notizen zusammenträgt. Diese "nicht katalogisierbare Datenfelder" dürften von der automatisierten Analyse ausgeschlossen sein.  ...


Aus: "Vom kleinen Zettelkasten über einfache Tabellen bis hin zu den automatisierten Sammlungen des polizeilichen Informationssystems" Matthias Monroy | Veröffentlicht: 05.10.2013
Quelle: https://netzpolitik.org/2013/vom-kleinen-zettelkasten-ueber-einfache-tabellen-bis-hin-zu-den-automatisierten-sammlungen-des-polizeilichen-informationssystems/ (https://netzpolitik.org/2013/vom-kleinen-zettelkasten-ueber-einfache-tabellen-bis-hin-zu-den-automatisierten-sammlungen-des-polizeilichen-informationssystems/)

Title: [Im Zusammenhang mit Großereignissen... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 09, 2014, 03:20:05 PM
Quote[...] Die Bundesregierung hält es für sinnvoll, Datenbanken über "reisende Gewalttäter" einzurichten. Die Daten von Personen, von denen im Zusammenhang mit Großereignissen "erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen" könnten so "staatenübergreifend" ausgetauscht werden, um Sicherheitsrisiken zu verringern, heißt es in einer Antwort des Innenministerium auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken.

Zunächst müsse aber die Zielgruppe einheitlich definiert werden, meint die Bundesregierung. Vor allem im englischsprachigen Raum verbreitete Begriffe wie "Ordnungsstörer", "Risikofan" oder "Hooligan" seien noch nicht miteinander abgestimmt und rechtsstaatlich nicht eindeutig voneinander abgegrenzt. Das Innenministerium habe für eine EU-Studie das deutsche Verständnis vom "gewaltbereiten Störer" eingebracht.

Die Vorstellungen Berlins gehen dabei recht weit. Den Begriff etwa auf sportliche Großereignisse wie Fußballspiele einzuengen hält die Bundesregierung nicht für geboten, sie fasst auch Veranstaltungen aus den Bereichen Freizeit, Politik oder Umwelt darunter. Reisende Gewalttäter könnten so etwa vor einem G8-Gipfel genauso besonders beobachtet werden wie etwa bei größeren Protestaktionen.

Als einen Grund dafür, solche Register einzurichten, nennt die Regierung ein "Protestgeschehen", das sich durch soziale Medien gewandelt habe. Facebook können zum Planen oder YouTube zum Dokumentieren von "Ausschnitten" einzelner Aktivitäten genutzt werden. Die neuen Medien stellten "die Polizeien aller europäischer Länder" aber auch vor neue Herausforderungen, "ihre Arbeit bürgernah zu gestalten".

In der EU gibt es schon mehrere zentrale Datenbanken im Sicherheitsbereich wie etwa das Schengener Informationssystem (SIS, die Fingerabdruckdatei Eurodac oder das Visa-Register (VIS). Auch das neue SIS II stelle aber keine polizeiliche Informationssammlung zu "reisenden Gewalttätern" oder vergleichbaren kriminellen Gruppen beziehungsweise potenziellen Gefährdern dar. Es könne hier allenfalls als "passives Fahndungssystem" dienen. Hierzulande führen Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei bereits eine Vielzahl von Warndateien. Besonders umstritten ist die sogenannte Hooligan-Datei für "Gewalttäter Sport".

Die Bundesregierung plädiert dafür, dass die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden können sollten, ob sie Datenbanken für umherziehende Gewalttäter aufsetzen. Mittel wie Reisesperren hält die Regierung für "grundsätzlich geeignet", um Personen, "von denen aufgrund vorhergehenden gewalttätigen Verhaltens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erhebliche Sicherheitsstörungen zu erwarten sind", an der Teilnahme etwa an einer Sportveranstaltung in einem anderen Mitgliedsstaat zu hindern. Das Recht, sich "friedlich und ohne Waffen zu versammeln", sieht das Innenministerium dadurch nicht beeinträchtigt. (Stefan Krempl) / (vbr)

Quote9. Januar 2014 14:39
was sind "reisende Gewalttäter"?
laui

Hooligans im Umfeld von Fussballspielen,
1.Mai-Autonome?
Oder Pussi Riot Mädchen?
Globalisierungsgegner oder S21-Demonstranten, die nicht sofort bei
der ersten Polizei Aufforderung nach Hause gehen?
"Wir sind das Volk"-Skandierer aus der Ex-DDR?
Atomgegner die sich weigern die Castorgleise zu verlassen?
Baumbesetzer bei geplanten Startbahnen?

...


Quote9. Januar 2014 14:57
Re: Betrifft das auch knüppelnde Bereitschaftspolizei?
mix

Ninh schrieb am 9. Januar 2014 13:51

> kwt

Wenn man nur die Kenn-Nummern speichert, wird die Datenbank auch
nicht so groß. (ca. 3-5 Einträge pro komplette Hundertschaft)

:-/



Aus: "Berlin will "reisende Gewalttäter" in Datenbanken erfassen" (09.01.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Berlin-will-reisende-Gewalttaeter-in-Datenbanken-erfassen-2080484.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Berlin-will-reisende-Gewalttaeter-in-Datenbanken-erfassen-2080484.html)

Title: [Die Sicherheitslücke... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 18, 2014, 06:19:48 PM
Quote[...] Die Bundesregierung hat bestätigt, dass es in Dänemark einen Angriff auf das Schengen-Informationssystem SIS gegeben hat, von dem rund 1,2 Millionen Datensätze betroffen sind. 272.606 davon seien von Deutschland aus eingestellt worden, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder am Mittwoch in einer Fragestunde des Bundestags auf Anfrage des Linken Andrej Hunko (Protokoll, S. 382). Im Dezember hatte darüber zuerst das das Schweizer Radio und Fernsehen berichtet.

Die dänische Polizei habe am 6. Juni 2013 alle Schengen-Mitgliedstaaten über einen Angriff auf dänische IT-Systeme informiert, sagte Schröder. Im Juli 2013 habe sie mitgeteilt, dass sie von der schwedischen Polizei Daten erhalten habe, die diese bei Untersuchungen mehrerer Cyberangriffe gewonnen hatte. Deren Analyse habe gezeigt, dass von den Angriffen auch Daten des SIS betroffen waren.

Der Angriff eines dänischen und eines schwedischen Hackers habe einem externen IT-Dienstleister gegolten, der neben anderen Anwendungen für die öffentliche Verwaltung auch das nationale Schengener Informationssystem Dänemarks betrieben habe. Die Sicherheitslücke, die die Hacker ausgenutzt haben sollen, sei inzwischen geschlossen worden.

Genaue Details über die Sicherheitslücke und die Art des Angriffs habe Dänemark noch nicht bekannt gegeben. Es gebe nach Aussage der dänischen Polizei keine Hinweise darauf, dass gezielt SIS-Daten ausgespäht worden seien. Diese hätten sich zusammen mit vielen anderen heruntergeladenen Daten auf dem Rechner eines der Hacker befunden. Der Bundesregierung hat laut Schröder keine Hinweise darauf, dass der Hacker die Daten weitergegeben oder veröffentlicht hat.

Das SIS ging im März 1995 in Betrieb. Vom Hackerangriff in Dänemark betroffen war die erste Generation der Datenbank, die der Fahndung nach Personen und Sachen dient. Im April dieses Jahres ging die zweite SIS-Generation in Betrieb.

Im Unterschied zum SIS I können in der neuen Datenbank zu einer gesuchten Person neben dem Fahndungsgrund die biometrischen Daten wie Bild, Fingerabdrucke und DNA-Proben gespeichert werden. Eine Suche allein nach Fingerabdrucken oder DNA ist derzeit noch nicht möglich, wird aber technisch angestrebt. Auch der Bereich der Sachfahndungen wurde erheblich erweitert. Darüber hinaus können in SIS II erstmals Personen- und Sachfahndungen miteinander verknüpft werden. Auch eine phonetische Suche nach ungefähren Personennamen ist möglich. (anw)

Quote17. Januar 2014 13:42
Bonus-Punkte gibt der folgende Satz...
cythev

"Es gebe nach Aussage der dänischen Polizei keine Hinweise darauf,
dass gezielt SIS-Daten ausgespäht worden seien. Diese hätten sich
zusammen mit vielen anderen heruntergeladenen Daten auf dem Rechner
eines der Hacker befunden."

Der Hack hat es also nichtmal auf diese staatliche Datensammlung
abgesehen sonder die nur mitgenommen weil sie "zufällig" auch da rum
lag und die Behörden hätten davon nichtmal etwas mitbekommen, wenn
sie die Daten nicht auf seinem Rechner gefunden hätten.

Da kann man jetzt ja in aller Ruhe die verdachtsunabhängige
Vorratsdatenspeicherung, De-Mail und den ganzen anderen Stuss
einführen, wenn man weiß, dass die Daten so gut geschützt sind.


Quote17. Januar 2014 13:31
sehr schön
feuerzeugbenzin

wenn warnungen das solche datenhalden unsicher sind nicht fruchten
müssen taten folgen um die behauptung zu beweisen.

demzufolge ein begrüßenswerter hack der zukünftige
sicherheitsbedenken argumentativ unterstützt.



Aus: "Angriff auf Schengen-Informationssystem: 272.606 Datensätze aus Deutschland betroffen" (17.01.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Angriff-auf-Schengen-Informationssystem-272-606-Datensaetze-aus-Deutschland-betroffen-2088169.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Angriff-auf-Schengen-Informationssystem-272-606-Datensaetze-aus-Deutschland-betroffen-2088169.html)

Title: [Veranstaltungsdatenbank (VDB)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 01, 2014, 12:26:13 AM
Quote[...] Die Berliner Polizei speichert personenbezogene Daten von Personen, die öffentliche politische Veranstaltungen angemeldet haben, in einer Datenbank. Eine Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz hat zutage gebracht, dass die Polizeiführung Mitte 2004 die eine zentrale "Veranstaltungsdatenbank" (VDB) in Auftrag gegeben hat. Darin werden personenbezogene Angaben von Anmeldern politischer Versammlungen und Demonstrationen sowie "öffentlich sichtbare" prominente Teilnehmer drei Jahre lang auf Vorrat gespeichert, wie Netzpolitik.org berichtet.

Laut der "Errichtungsanordnung" des heimlich eingeführten Polizeiregisters soll die Datenbank die "Planung von Einsatzkräften", das Erstellen von "Führungsdokumenten, Übersichten, Lagebildern und Statistiken" sowie eine "Gefährdungsbewertung" vergleichbarer künftiger Veranstaltungen erleichtern. Auch Verfassungsorgane, Vertretungen der Länder beim Bund, Bundesministerien, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt sowie Parteien und Stiftungen steuern regelmäßig Daten bei.

Dabei hat ein offenbar recht großer Personenkreis Zugriff auf die Daten. Dazu zählen "Mitarbeiter aller Polizeidienststellen, wenn und soweit die Kenntnis der Daten zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist". Aus einer Aufstellung Berliner IT-Verfahren geht hervor, dass über 2000 Mitarbeiter der Berliner Polizei und der Senatsverwaltung für Inneres die VDB in einem "Dialogverfahren" nutzen. Missbrauch soll ein als vertraulich eingestuftes Sicherheitskonzept verhindern. (Stefan Krempl) / (vbr)


Aus: "Berliner Polizei speichert Daten von Demo-Veranstaltern" (28.02.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Berliner-Polizei-speichert-Daten-von-Demo-Veranstaltern-2127559.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Berliner-Polizei-speichert-Daten-von-Demo-Veranstaltern-2127559.html)

Polizeiliche Vorratsspeicherung von Versammlungen in Berlin
Von Gastbeitrag | Veröffentlicht: 28.02.2014 um 9:51h
Gastbeitrag von Henriette Sodenberg und Klaus-Dieter Kohlmeier
https://netzpolitik.org/2014/polizeiliche-vorratsspeicherung-von-versammlungen-in-berlin/ (https://netzpolitik.org/2014/polizeiliche-vorratsspeicherung-von-versammlungen-in-berlin/)

Title: [In NRW wollte... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 27, 2014, 09:36:54 AM
Quote[...] In NRW wollte Frank Herrmann, Landtagsabgeordneter der Piraten, wissen wie viele Personen der Landes-Verfassungsschutz als mutmaßlich verfassungsfeindlich in die einschlägigen Datensammlungen eingetragen hat. Zu den betroffenen Sammlungen gehören das landeseigene Register – das "Nachrichtendienstliche Informationssystem und Wissensnetz" (NADIS WN) die Anti-Terror- und die Rechtsextremismus-Datei.

Das Ergebnis: Circa 530.000 Menschen sind in der landeseigenen Amtsdatei gelandet, ca. die Hälfte auch in NADIS WN und wiederum ein Teil davon zusätzlich in der Anti-Terror- und Rechtextremismus-Datei. Natürlich nur, wenn die "sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen" vorliegen.

Richtig haarsträubend wird es jedoch bei der nordrhein-westfälischen Polizei. An die richtete Herrmann die gleiche Anfrage und bekam die Antwort, dass die Auskunft "bei weitem das Maß vertretbaren organisatorischen und personellen Verwaltungsaufwandes" überstiege. Denn allein zur Bearbeitung von Vorgängen würden jährlich 3 Millionen Vorgänge angelegt, die auch personenbezogene Daten enthalten.

...


Aus: "Nordrhein-Westfalen – Hort der Verfassungsfeinde?"
Von Anna Biselli | Veröffentlicht: 27.03.2014
Quelle: https://netzpolitik.org/2014/nordrhein-westfalen-hort-der-verfassungsfeinde/ (https://netzpolitik.org/2014/nordrhein-westfalen-hort-der-verfassungsfeinde/)
Title: [... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 27, 2014, 09:38:11 AM
Quote[...] In NRW wollte Frank Herrmann, Landtagsabgeordneter der Piraten, wissen wie viele Personen der Landes-Verfassungsschutz als mutmaßlich verfassungsfeindlich in die einschlägigen Datensammlungen eingetragen hat. Zu den betroffenen Sammlungen gehören das landeseigene Register – das "Nachrichtendienstliche Informationssystem und Wissensnetz" (NADIS WN) die Anti-Terror- und die Rechtsextremismus-Datei.

Das Ergebnis: Circa 530.000 Menschen sind in der landeseigenen Amtsdatei gelandet, ca. die Hälfte auch in NADIS WN und wiederum ein Teil davon zusätzlich in der Anti-Terror - und Rechtextremismus-Datei. Natürlich nur, wenn die "sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen" vorliegen.

Richtig haarsträubend wird es jedoch bei der nordrhein-westfälischen Polizei. An die richtete Herrmann die gleiche Anfrage und bekam die Antwort, dass die Auskunft "bei weitem das Maß vertretbaren organisatorischen und personellen Verwaltungsaufwandes" überstiege. Denn allein zur Bearbeitung von Vorgängen würden jährlich 3 Millionen Vorgänge angelegt, die auch personenbezogene Daten enthalten.

...


Aus: "Nordrhein-Westfalen – Hort der Verfassungsfeinde?"
Von Anna Biselli | Veröffentlicht: 27.03.2014
Quelle: https://netzpolitik.org/2014/nordrhein-westfalen-hort-der-verfassungsfeinde/ (https://netzpolitik.org/2014/nordrhein-westfalen-hort-der-verfassungsfeinde/)
Title: [Karlsruhe hatte das Gesetz... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 12, 2014, 11:04:28 AM
Quote[...] Die Bundesregierung möchte den Weisungen des Bundesverfassungsgerichts zur Anti-Terror-Datei (ATD) Folge leisten und hat daher am Dienstag heimlich, still und leise einen Entwurf zur Novellierung einschlägiger Gesetze verabschiedet. Prinzipiell soll mit dem heise online vorliegenden Papier vor allem die Reichweite der als terrorismusnah erfassten Personen, die Einbeziehung von Kontaktleuten und die Nutzung verdeckt bereitgestellter erweiterten Daten geändert werden. Doch es bestehen Zweifel, ob die ATD mit den vorgeschlagenen Anpassungen wirklich verfassungsgemäß wäre.

Karlsruhe hatte das Gesetz zum Einrichtung der umstrittenen Datenbank zwar nicht grundsätzlich verworfen, aber umfangreiche Nachbesserungen gefordert. Das Gericht rügte etwa, dass "Unterstützer von Unterstützern" von Terroristen eingebunden werden könnten sowie Personen, die Gewalt lediglich befürworteten. Das Kabinett möchte sich vom Begriff des "Befürwortens" aber nicht trennen, um insbesondere Hassprediger weiterhin erfassen zu können. Künftig soll er aber direkt mit dem Gutheißen von Gewaltanwendungen in Verbindung gebracht werden. Das Merkmal des "Unterstützens" von Terrorgruppen will die Regierung einschränken mit dem Zusatz, dass es sich um eine willentliche Förderung terroristischer Aktivitäten handeln muss.

Die ATD besteht aus Basisdaten erfasster Personen und umfangreicherer Informationsbestände verschiedener Sicherheitsbehörden, die nicht sofort einsehbar sind. Die Verfassungsrichter hatten beanstandet, dass bei einer "Inverssuche" ohne Angabe eines Namens bislang der gesamte Datenbereich durchforstet werden kann. Mit dem neuen Entwurf will die Bundesregierung nun sicherstellen, dass eine solche freie Suche über die "erweiterten Grunddaten" nur noch so durchgeführt werden kann, dass dabei keine Namen gespeicherter Personen ausgegeben werden.

Personenbezogene Daten, die aus Eingriffen der Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung per großem Lauschangriff oder der Postbeschlagnahme stammen, sollen dem Vorstoß nach nur noch verdeckt in der ATD vorgehalten werden. Dies gilt laut der Begründung auch für heimliche Eingriffe in das neue "Computer-Grundrecht", also für Informationen, die per Bundestrojaner etwa von Festplatten abgegriffen werden. Solche Daten sollen der anfragenden Behörde erst angezeigt werden, wenn die sie eigentlich besitzende Institution das Einhalten der Übermittlungsvoraussetzungen geprüft und die Informationen freigegeben hat. Dazu kommt aber eine Eilfallregelung, die unter besonderen Umständen einen sofortigen Zugriff auf die besonders sensiblen Daten erlaubt.

Informationskategorien, die zu Kontaktpersonen aufbewahrt werden dürfen, sollen klarer gefasst werden. Ausdrücklich genannt werden neben genutzten Telefonanschlüssen und E-Mail-Adressen auch Internetseiten zum Verbreiten von Hasspropaganda oder für die konspirative Kommunikation. Voraussetzung ist, dass die Websites entweder von der gespeicherten Person betrieben oder von dieser maßgeblich im Rahmen ihrer terroristischen oder den Terrorismus unterstützenden Tätigkeiten genutzt werden. Letzteres betrifft etwa geschlossene Benutzergruppen oder Blogs auf von Dritten betriebenen Internetangeboten.

Parallel zur Rechtsextremismus-Datei möchte die Regierung eine Vorschrift zur "erweiterten Datennutzung" zur Aufklärung internationaler terroristischer Bestrebungen sowie zur Verfolgung oder Verhütung entsprechender Straftaten für die ATD einführen und so deren "Analysefähigkeiten" ausdehnen. Dabei sei aber sichergestellt, dass eine erweiterte Datennutzung nebst zugehörigen freien Suchfunktionen nur dann möglich ist, wenn es um "greifbare" Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit von Personen geht, unterstreicht das Kabinett.

Das Bundeskriminalamt (BKA) soll dem Bundestag künftig alle drei Jahre, erstmals zum 1. August 2017, über den Datenbestand und die Nutzung der Anti-Terror-Datei berichten und den Report zeitgleich online veröffentlichen. Darüber hinaus sollen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit mindestens alle zwei Jahre Kontrollen durchführen. Die Kosten für den Umstellungsbedarf beziffert die Regierung mit 2,65 Millionen Euro ohne laufende Belastungen.

Die beschlossenen Änderungen, die vom Bundesrat und vom Parlament noch behandelt werden müssen und auch auf die Neonazi-Datei übertragen werden sollen, beruhen großteils auf Vorschlägen, die das Bundesinnenministerium im Oktober präsentierte. Bürgerrechtlern gehen sie nicht weit genug. So empfiehlt Eric Töpfer vom Deutschen Institut für Menschenrechte in einem Kommentar (PDF-Datei), den Tatbestand des Befürwortens ersatzlos zu streichen. Eine alle zwei Jahre stattfindende Datenschutzprüfung sei nicht ausreichend; eine reibungslose Kooperation der Kontrolleure mit der G10-Kommission des Bundestags müsse sichergestellt werden (Stefan Krempl) / (vbr)


Aus: "Bundesregierung will die Anti-Terror-Datei verfassungskonformer gestalten" (11.04.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-will-die-Anti-Terror-Datei-verfassungskonformer-gestalten-2169005.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-will-die-Anti-Terror-Datei-verfassungskonformer-gestalten-2169005.html)

Title: [Gründe werden in dem Papier nur angedeutet... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 10, 2014, 09:52:31 AM
Quote[...] Die heimliche Verfolgung von Personen und Sachen steigt nach einem Bericht der EU-Kommission rapide an. Der jüngste "Halbjahresbericht zum Funktionieren des Schengen-Raums" meldet eine 30 %ige Zunahme bei der Zahl der betreffenden Ausschreibungen im Schengener Informationssystem (SIS). Dies sei Statistiken zu entnehmen. Gründe werden in dem Papier nur angedeutet ...

Das SIS erweise sich laut der Kommission als ein "wichtiges Hilfsmittel bei der Verfolgung von Terroristen und reisenden kriminellen Banden". Seit einem Jahr kann das SIS auch Anhänge, darunter biometrische Daten, speichern. Womöglich hat dies zum Anstieg der heimlichen Kontrollen geführt: Denn die Kommission lobt das SIS als auch in jenen Fällen erfolgreich, in denen Personen ihre Identität geändert haben oder gefälschte Ausweispapiere genutzt wurden.

... Nun zeichnet sich ein weiterer, womöglich drastischer Anstieg von "verdeckten Kontrollen" oder "verdeckten Registrierungen" ab: Diese sollen vermehrt gegen sogenannte "ausländische Kämpfer" ("foreign fighters") genutzt werden. Gemeint sind Personen, die sich in einem Mitgliedstaat "radikalisieren" und dann islamischen bewaffneten Gruppen anschließen, etwa in Syrien. Anschließend kehrten sie gut ausgebildet in die EU zurück und erwiesen sich teilweise als "tickende Zeitbomben".

...


Aus: "Nutzung des Schengener Informationssystems zur "verdeckten Registrierung" von Reisenden nimmt um 30% zu"
Von Matthias Monroy | Veröffentlicht: 06.06.2014
Quelle: https://netzpolitik.org/2014/nutzung-des-schengener-informationssystems-zur-verdeckten-registrierung-von-reisenden-nimmt-um-30-zu/ (https://netzpolitik.org/2014/nutzung-des-schengener-informationssystems-zur-verdeckten-registrierung-von-reisenden-nimmt-um-30-zu/)

Title: [Bei den Listen... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 24, 2014, 01:35:17 PM
Quote[...] Die US-Regierung unter Präsident Barack Obama hat im Geheimen eine beträchtliche Ausweitung des Verfahrens genehmigt, in dem Personen auf den Terrorlisten der Vereinigten Staaten landen. Dafür seien weder "konkrete Fakten" noch "unbestreitbare Beweise" nötig, berichtet The Intercept unter Berufung auf eine "Anleitung für das Führen der Antiterrorlisten" ("Watchlisting Guidance") vom März 2013. Zusätzlich haben die Autoren das komplette – 166 Seiten lange – Dokument ins Internet gestellt. Unter den Siegeln von 19 US-Behörden wird darin aufgeschlüsselt, nach welchen Regeln jemand als "mutmaßlicher Terrorist" abgestempelt werden kann.

In der Auflistung der "terroristischen Aktivitäten", die jemanden in die Datenbank befördern können, stehen nicht nur erwartbare Straftaten, wie Flugzeugentführungen oder Bombenanschläge. Aufgeführt wird auch die Beschädigung eines Computers, der "ausschließlich von einer Finanzinstitution benutzt wird". Ein anderes Beispiel für eine terroristische Aktivität ist die "Beschädigung von Regierungseigentum". Selbst Handlungen die für Eigentum eine Gefahr darstellen und die Regierung durch Einschüchterung beeinflussen sollen, fallen demnach darunter.

Bei den Listen, um die es geht, handelt es sich neben der zentralen Terroristendatenbank (Terrorist Screening Database), um die No-Fly-List, die den Zugang zu Flugzeugen versperrt und um die Selectee List, die verschärfte Kontrollen beim Grenzübergang auslöst. Einen zentralen Bestandteil der Anleitung bilden nun die Regeln, nach denen die befüllt werden. Dafür werden niedrige Anforderungen gesetzt und Instruktionen gegeben, die sich teilweise sogar widersprechen, schreibt The Intercept. Gleichzeitig wird klargestellt, dass für einen Eintrag keine "konkreten Fakten" oder "unwiderlegbaren Beweise" nötig sind. Unzuverlässige Informationen dürfen zwar nicht zugrunde gelegt werden, aber etwa Postings auf Facebook oder Twitter. Zusätzlich gebe es eine Reihe von Schlupflöchern, durch die Personen gelistet werden können, bei denen eigentlich kein "vernünftiger Verdacht" ("reasonable suspicion") auf terroristische Aktivitäten besteht.

Aus dem Dokument gehe außerdem hervor, dass ein einziger Verantwortlicher im Weißen Haus die Berechtigung hat, ganze "Kategorien von Leuten" befristet upzugraden. Das heißt, aus einer breiten Terroristendatenbank ausschließlich auf Basis ihrer Gruppenzugehörigkeit in die deutlich engere No-Fly-List oder die Selectee List zu schieben. Um welche Kategorien es sich dabei handelt, gehe aus dem Dokument nicht hervor. Deshalb sei es unklar, ob solch eine Kategorie etwa so umfangreich sein kann, wie "alle jemenitischen Männer im wehrfähigen Alter". Anwenden darf der Assistent des Präsidenten für Heimatsicherheit und Terrorismusbekämpfung im Weißen Haus dieses Profiling auf eine Datenbank, in der im Mai 2013 fast 900.000 Personen geführt worden waren.

In der Anleitung steht außerdem äußerst genau, was passiert, wenn jemand, der auf einer solchen Liste steht, bei einem Grenzübertritt zur Seite genommen wird oder mit US-Regierungsbehörden in Kontakt tritt. Die Angestellten werden aufgefordert, nicht nur Fingerabdrücke, Reiseplanungen, identifizierende Dokumente an sich zu bringen. So sollen sie auch Informationen zur Gesundheitsversicherung, Daten zu verschreibungspflichtigen Medikamenten, "jedwede Karte mit einem Magnetstreifen", Handys, E-Mail-Adressen, Bankdaten, Internet-Accounts und noch vieles mehr erfragen oder an sich bringen.

Generell ist es dem Dokument zufolge die Politik der US-Regierung, den Eintrag einer Einzelperson in den Antiterrorlisten weder zu bestätigen noch zu leugnen. Dass die so nicht erfahren, warum sie dort stehen, wurde bereits ausführlich kritisiert. Die Anleitung geht nun auch darauf ein, nach welchen Verfahren Namen von der Liste gelöscht werden. Automatisch wird dies aber nicht einmal Toten zuteil, immerhin könnte ihre Identität von einem anderen Terroristen übernommen werden.

Lebende können bei der Heimatschutzbehörde eine Beschwerde einreichen, woraufhin eine interne, unbeaufsichtigte Überprüfung eingeleitet wird. Ob die dann erfolgreich war oder nicht, wird dem Antragssteller nicht mitgeteilt. Schwierig ist hierbei, dass alle Behörden, die zu den Einträgen in der Datenbank beigetragen haben, einer Löschung zustimmen müssen. Von diesen Behörden werde jedoch auch erwartet, dass sie die Einträge jährlich prüfen. Das gilt aber nur für die von US-Amerikanern oder Besitzern einer Green-Card.

Das von The Intercept ausgewertete Dokument der US-Regierung ist eigentlich als "nicht geheim" klassifiziert, aber die US-Regierung habe sich bislang erfolgreich gegen eine Veröffentlichung gewehrt – immer unter Berufung auf Aspekte der nationalen Sicherheit. Die Anfang 2013 überarbeitete Neufassung war den Reportern um Jeremy Scahill von einer Quelle aus Geheimdienstkreisen zugespielt worden. (mho)

QuoteBauchgefuehl, 24. Juli 2014 12:16
Ist absolut nachvollziehbar

Jedes Land hat solche Listen bzw. Liste. Und die lockeren Regeln
dafür sind ebenfalls nachvollziehbar - lieber zuviel Sicherheit als
zu wenig und dann doch wieder ein Anschlag. Zwar unbequem am
Einreiseort aber heutzutage eine absolute Notwendigkeit. Wer ist
schon gerne an Bord eines Fliegers der von relifgiösen Wirrköpfen
entführt wird ?

Die meisten Menschen bemerken von diesen Listen so gut wie nichts und
haben keinerlei Nachteile. Warum auch ? Aber ist natürlich klar, das
dumpfer Anti-Amerikanismus im Heise-Forum herzlich willkommen ist.
Goodbye Vernunft - Willkommen Wirrköpfe und Aluhutträger aller Art.
Möge das Hassgekotze einfältiger Nerds beginnen ....


QuoteLektorat, 24. Juli 2014 13:02
Angst vor Terror erzeugt unscharfe Kriterien

Wahrscheinlich ist die Angst vor Terroranschlägen die wesentliche
Triebfeder für diese sehr unscharfe Vorgehensweise. Es geht wohl vor
allem um den Faktor Zeit, der eine genaue Analyse und Bewertung von
Verdächtigen verhindert. Ich denke die Doktrin ist: lieber schneller
verdächtigen als zu spät einen Anschlag verhindert zu haben. Aus
dieser Perspektive scheint der Kriterienkatalog und die Logik
dahinter verständlich(er) zu sein.


Quotelizzarddude, 24. Juli 2014 13:24

Wenn es denn mal die Angst vor Terror wäre, die Leute dieses Schlages antreibt.



Aus: "Regelbuch enthüllt: Wie US-Behörden die Antiterror-Listen befüllen" (24.07.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Regelbuch-enthuellt-Wie-US-Behoerden-die-Antiterror-Listen-befuellen-2267193.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Regelbuch-enthuellt-Wie-US-Behoerden-die-Antiterror-Listen-befuellen-2267193.html)
Title: [Aus Sicht der Bedarfsträger... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 28, 2014, 09:38:58 AM
Quote[...] Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer, hat den Plan der Bundesregierung zur Reform der Anti-Terror-Datei (ATD) verteidigt. "Es gibt wenige Gesetze im Bereich der inneren Sicherheit, die derart umfangreich evaluiert und anschließend noch einer eingehenden verfassungsgerichtlichen Prüfung unterzogen wurden wie die Anti-Terror-Datei", erklärte der Christsoziale gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung. Mit dem Gesetzentwurf des Kabinetts würden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts "in vollem Umfang" umgesetzt.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hatte sich entschieden gegen den Vorstoß ausgesprochen, da dieser "erhebliche verfassungsrechtliche Risiken" berge. Mayer kann das Störfeuer aus Bonn nicht nachvollziehen. Für ihn gilt weiterhin: "Sowohl die Anti-Terror-Datei wie auch die Rechtsextremistendatei sind unverzichtbar, wenn man mit der berechtigten Forderung nach einem besseren Informationsaustausch unserer Sicherheitsbehörden ernst machen will."

Die auch im Bundestag und Bundesrat umstrittene ATD basiert im Wesentlichen auf einem Bericht des federführenden Bundesinnenministeriums an die Innenressorts der Bundesländer. Darin wird der Änderungsbedarf hauptsächlich aus Sicht der "Bedarfsträger" umrissen, also von Polizeibehörden und Geheimdiensten. Bürgerrechtler kritisieren, dass Unschuldige in Verdacht geraten könnten und die Datenschutzbestimmungen unzureichend seien.

Trotzdem hat sich auch ein Sprecher von Bundesinnenminister Thomas de Maizière hinter das Vorhaben gestellt. Dem Urteil aus Karlsruhe werde Genüge getan.

Nach den Grünen hat derweil auch die Linke de Maizière geraten, die Kritik der Bundesdatenschützerin als "Gelegenheit zum Umdenken und Abrüsten zu nutzen". Die Bundesregierung wäre gut beraten, "dieses rechtsstaatswidrige Anti-Terror-Projekt gänzlich aufzugeben", betonte der Vizechef der Oppositionsfraktion, Jan Korte. Der Rechtsstaat sei nicht vor Anschlägen zu schützen, indem seine Regeln aufgelöst würden. Die ATD sei besonders gefährlich, "wenn ungesicherte nachrichtendienstliche Erkenntnisse auch Polizeibehörden zur Verfügung stehen, die diese aufgrund des Trennungsgebotes nicht hätten erheben dürfen". (Stefan Krempl) / (anw)

QuoteCaboodle,  25. Juli 2014 14:19
Wieso eigentlich immer diese Verniedlichung: Datei

Das ist schlicht und ergreifend eine Datenbank.
Ich habe immer das Gefühl die Sicherheitsdienste nennen das lieber
Datei, weil es harmloser klingt.
... Datenbank ist das große bedrohliche Etwas in dem man suchen kann und
das man mit anderen Datenbanken verknüpfen kann.


QuoteIrgendjemand, 25. Juli 2014 15:40
Was ich vermisse: Ansonsten "könnten Unschuldige ihr Leben verlieren."

> Mayer kann das Störfeuer aus Bonn nicht nachvollziehen. Für
> ihn gilt weiterhin: "Sowohl die Anti-Terror-Datei wie auch
> die Rechtsextremistendatei sind unverzichtbar, wenn man mit
> der berechtigten Forderung nach einem besseren
> Informationsaustausch unserer Sicherheitsbehörden ernst
> machen will."

... Wer definiert denn eigentlich, was eine "berechtigte Forderung" sei? ...



Aus: "Innenpolitiker von CDU/CSU stehen hinter der Anti-Terror-Datei" (25.07.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenpolitiker-von-CDU-CSU-stehen-hinter-der-Anti-Terror-Datei-2268262.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenpolitiker-von-CDU-CSU-stehen-hinter-der-Anti-Terror-Datei-2268262.html)

Title: [Auf Anfrage... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 22, 2014, 09:44:24 AM
Quote[...] Auf Anfrage der Berliner Piratenfraktion hat der zuständige Innensenator Frank Henkel (CDU) Auskunft über die Verwendung sogenannter "personengebundenen Hinweise" (PHW) erteilt. Demnach sind in der von deutschen Bundes- und Länderpolizeien geführten Datensammlung INPOL derzeit rund 152.000 Menschen als "BTM-Konsument" (BTM=Betäubungsmittel) gekennzeichnet (INPOL ist das polizeiliche Informationssystem der deutschen Bundes- und Landespolizeien). Ein Viertel davon wurden von der Polizei Berlin eingespeichert. Andere, im gesamten Bundesgebiet genutzte Kategorien sind "geisteskrank", "Ansteckungsgefahr", "Freitodgefahr", "Rocker" oder "Straftäter linksmotiviert". Die Berliner Polizei nutzt darüber hinaus weitere PHW, darunter "Auskunftssperre", "Aufenthaltsverbot", "BTM-Kontakt", "Konsument harter Drogen" oder "Serienbrandstifter".

Eine frühere Anfrage hatte ergeben, dass der Zuordnung eines PHW keine Verurteilung vorausgehen muss: Der Hinweis wird auch dann vergeben, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden war. Es genüge laut dem Senat sogar der "begründete Anfangsverdacht", dass eine entsprechende Straftat begangen werden könnte. Auch wenn also keine Straftaten in Sicht sind, darf weiter unter der Kategorie "Straftäter" gespeichert werden:

QuoteDie Verwendung der Begrifflichkeit "Straftäter" umfasst allgemein und im Zusammenhang mit Politisch motivierter Kriminaliät (PMK) auch den strafprozessualen Status des/ der "Tatverdächtigen", des/ der "Beschuldigten", des/ der "Angeschuldigten" sowie des/ der "Angeklagten" und dient hier zur Unterscheidung zum Begriff "Betroffener/ Betroffene", der bei gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen bzw. im Ordnungswidrigkeitenrecht Anwendung findet. Tatsächlich genügt der durch Tatsachen manifestierte und damit begründete Anfangsverdacht des Begehens oder der Beteiligung (an) einer Straftat, die der Politisch motivierten Kriminalität –links- zugeordnet werden kann.


Offiziell werden die PHW zur "Eigensicherung" von Polizeikräften vergeben. Im Falle der Kategorie "Straftäter linksmotiviert" können PHW aber auch dann vergeben werden, wenn Verstöße gar nicht gegen die Polizei begangen werden, sondern im Bereich des Versammlungsrechts, des Presserechts oder des Kunsturheberrecht. Das gilt ebenso, wenn deren zukünftige Begehung lediglich vermutet wird. Was soll das also mit der "Eigensicherung" zu tun haben?

Eine Benachrichtigung der Betroffenen erfolgt nicht, denn die Vergabe des PHW habe laut dem Innensenator "taktische Gründe". Im Falle der Kategorie "bewaffnet" mag das einleuchten. Im Falle von "Betäubungsmittel-Konsument" oder "Straftäter linksmotiviert" kann aber davon ausgegangen werden, dass die Betroffenen bei einer Polizeikontrolle mit weiteren Maßnahmen, etwa einer Blutentnahme oder einer Durchsuchung, behelligt werden. Dies ist aber eigentlich untersagt: Die PHW dürfen nicht als Grundlage für andere Polizeimaßnahmen genutzt werden.

Unter den Polizeiabteilungen kursiert ein vier Seiten umfassendes Papier "Berliner Ergänzungen zum PHW-Leitfaden", wo alle Kategorien von PHW enthalten sind und die "berlinspezifischen Ergänzungen" erläutert werden. Weder der Leitfaden noch "konkrete Einzelheiten" werden veröffentlicht, da aus ihnen "Rückschlüsse auf das taktische Vorgehen der Polizei" gezogen werden könnten. Das polizeiliche Handeln würde ansonsten "voraussehbar" gemacht.

Zur Geschichte der PHW hatte das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage einige Hinweise gegeben. Demnach wurden die rechtlichen Grundlagen bereits 1988 gelegt, diese aber erst Ende 1990 in INPOL "technisch realisiert". 2005 wurden die PHW dann mit weiteren Datenbanken verknüpft, darunter die Anwendungen "Personenfahndung", "Erkennungsdienst" und "Kriminalaktennachweis". Diese Möglichkeit zur Verknüpfung relativiert eine Angabe des Berliner Innensenators, der erklärt hatte dass die PHW "in keinen anderen Dateien gespeichert" würden.

Wenn sich Betroffene gegen stigmatisierende PHW (die Piraten nennen vor allem die Kategorien "geisteskrank" und "Ansteckungsgefahr") wehren wollen, müssen sie zunächst herausfinden ob sie überhaupt in den Datensammlungen geführt werden. Wie bei allen anderen Polizeibehörden sind derartige Auskünfte gebührenfrei zu erhalten. Häufig halten die Behörden entsprechende Informationen aber geheim und geben vor, dies sei dem Interesse des Staatswohl geschuldet. Mittlerweile werden die Hürden für Auskunftsansprüche auch dadurch höher geschraubt, dass beglaubigte Ausweiskopien oder Begründungen für die Anfragen verlangt werden.

...

QuoteKai 21. Sep 2014 @ 21:37

Ich persönlich finde das völlig okay wenn die Polizei sowas auflistet. Ob ich auf der Liste stehe ist mir dabei völlig egal.



Aus: "151.000 Personen sind polizeilich mit "Drogenkonsum" getaggt, andere mit "geisteskrank" oder "Ansteckungsgefahr"" von Matthias Monroy am 18. September 2014, 12:38 in Datenschutz
Quelle: https://netzpolitik.org/2014/151-000-personen-sind-polizeilich-mit-drogenkonsum-getaggt-andere-mit-geisteskrank-oder-ansteckungsgefahr/ (https://netzpolitik.org/2014/151-000-personen-sind-polizeilich-mit-drogenkonsum-getaggt-andere-mit-geisteskrank-oder-ansteckungsgefahr/)

Title: [Eine erweiterte Recherche... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 08, 2014, 08:07:58 PM
Quote[...] Ohne weitere Aussprache hat der Bundesrat am Freitag dem Gesetzentwurf zur Änderung der Anti-Terror-Datei (ATD) zugestimmt. Auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Bundestag verzichtete die Länderkammer, obwohl sie im Mai noch schwere Bedenken gegen den ursprünglichen Vorstoß der Bundesregierung ins Feld geführt und gegen ein Aufbohren der Datenbank votiert hatte.

Milder stimmte die Länderchefs, dass der Bundestag mit seinem Beschluss vorigen Monat einige Korrekturen an der Regierungsinitiative vornahm. Damit wird etwa festgelegt, dass Ausführungen zu Kontaktpersonen künftig nicht mehr eigenständig recherchierbar, sondern nur noch verdeckt zusammen mit den Stamminformationen der eigentlich Terrorverdächtigen gespeichert werden dürfen.

Angaben zu so erfassten Personen gelten künftig als "erweiterte Grunddaten". In der Regel können diese erst übermittelt werden, wenn zugangsberechtigte Behörden bei der speichernden Stelle nach deren Rechtsvorschriften nachfragen. In Eilfällen sind aber auch die erweiterten Informationen für jede anfragende Behörde sofort verwendbar.

Eine erweiterte Recherche in den offenen Datenbeständen wird laut dem Entwurf zugelassen für "Rechercheprojekte", um terroristische Bestrebungen aufzuklären sowie um "qualifizierte" Straftaten zu verfolgen und zu verhüten. Entsprechende Genehmigungen gelten zunächst für zwei Jahre, können aber verlängert werden. Diese neuen Bestimmungen zum erweiterten Auswerten sollen auch für die Rechtsextremismusdatei gelten.

Der Bundesrat hatte zunächst gefordert, entsprechende Such- und Analysefunktionen der ATD nicht auszubauen. Bevor eine derart umfassende Strukturänderung des Registers vorgenommen werde, "sollten sowohl der Bedarf dafür als auch die verfassungsrechtliche Zulässigkeit gründlich geprüft werden", hatten die Länder ursprünglich empfohlen.

Zudem drängte der Bundesrat darauf, den Begriff der "rechtswidrigen Gewalt" im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Korrekturbedarf bei der ATD präziser zu fassen. Das Merkmal des "Unterstützens" von Terrorgruppen hat der Bundestag mittlerweile mit dem Zusatz eingeschränkt, dass es sich um eine willentliche Förderung terroristischer Aktivitäten handeln muss. Erfasst werden kann aber nach wie vor, wer etwa als Hassprediger Gewalt nur befürwortet. (Stefan Krempl) / (jk)

Quotegomi, 7. November 2014 12:43

In der Regel kann Mensch von missbräuchlicher Verwendung ausgehen ...



Aus: "Bundesrat winkt Reform der Anti-Terror-Datei durch" (07.11.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-winkt-Reform-der-Anti-Terror-Datei-durch-2444214.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-winkt-Reform-der-Anti-Terror-Datei-durch-2444214.html)

Title: [Zur SLTD-Datenbank... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 25, 2014, 09:06:32 AM
QuoteDie Stolen and Lost Travel Documents Database (SLTD), deutsch ,,Datenbank verlorener und gestohlener Reisedokumente", ist eine im Jahr 2002 von Interpol eingerichtete und seither laufend aktualisierte Datensammlung. In ihr sollen die Interpol-Mitgliedsländer die Kenndaten aller Grenzübertrittsdokumente speichern, die sich nicht mehr im Besitz des berechtigten Inhabers befinden. Erfasst werden nicht nur abhandengekommene bereits individualisierte Dokumente, sondern vor allem auch abgängige Blanko-Vorlagen. Im Februar 2014 umfasste die SLTD rund 40 Millionen Datensätze aus 167 Ländern, die im automatisierten Direktabruf über das Interpol Global Communication System 24/7 weltweit für die Kontrolltätigkeit von Grenzkontrollstellen und Behörden zugänglich sind. ....


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Stolen_and_Lost_Travel_Documents_Database (https://de.wikipedia.org/wiki/Stolen_and_Lost_Travel_Documents_Database) (11/2014)
Title: [I-Checkit ist ein... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 25, 2014, 09:22:11 AM
Quote[...] Die in der SLTD-Datenbank (Stolen or Lost Travel Documents) von Interpol gesammelten Angaben sollen mit Hilfe des Programmes I-Checkit nicht nur von Polizeibehörden und Grenzkontrolleuren abgefragt werden, sondern auch von privaten Unternehmen, denen Ausweispapiere vorgelegt werden müssen. So soll die Fahndung nach "ausländischen Kämpfern" ausgeweitet werden. Die Bundesregierung hält die Pläne für bedenklich und gibt die deutschen SLTD-Daten deshalb nicht frei. Den Linken reicht das nicht aus.

Die Bundesregierung steht dem Interpol-Projekt "I-Checkit" kritisch gegenüber, Privatunternehmen in die Fahndung nach Personen miteinzubeziehen, die mit gefälschten Ausweispapieren reisen. Sie hat sich zu keinem Zeitpunkt an dem Projekt beteiligt, das 2016 in den Regelbetrieb gehen soll. Deutsche SLTD-Daten sind dem Projekt bisher nicht übermittelt worden. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Dieser geht die Haltung nicht weit genug. Sie befürchtet, dass Systeme wie I-Checkit eines Tages über internationale Gremien zwingend vorgeschrieben sein könnten und fordert daher den Stopp des Projektes, weil es datenschutzrechtlich höchst bedenklich sei.

I-Checkit ist ein Interpol-Projekt, bei dem derzeit die Fluglinien Air Asia und Qatar Airways, zwei französische Banken sowie Hotels in Monaco und Montenegro involviert sind. Sie fragen nach, ob vorgelegte Ausweispapiere als gestohlen oder verloren gemeldet sind und bekommen per Ampelfarbe den Status signalisiert. Bei "rot" sind sie verpflichtet, den Vorfall den Sicherheitsbehörden zu melden. Bis zur Interpol-Generalversammlung 2015 in Ruanda sollen die Tests abgeschlossen sein. Stimmen die Mitgliedsstaaten zu, könnte 2016 der Regelbetrieb aufgenommen werden. Deutsche SLTD-Daten sind bislang nicht dabei, da nach Auffassung der Bundesregierung allein den Sicherheitsbehörden Ausweisdaten mit Fahndungsdaten abgleichen dürfen. (Detlelf Borchers) / (anw)

Quote24. November 2014 15:07
Wieso Datenschutzrechtliche Bedenken?
Volker Putt

Wenn es jetzt um die generelle Fahndung nach Personen gehen würde,
OK.
Aber kurz zu überprüfen, ob das vorgelegte Ausweisdokument nicht als
gestolhen gemeldet wurde ... mir ist nicht ganz klar, welche Daten es
in dem Zusammenhang zu schützen gäbe.

Quote24. November 2014 15:16
Re: Wieso Datenschutzrechtliche Bedenken?
Linuxer367

Deshalb: Du legst Deinen Personalausweis irgendwo vor. Der
Schalter(beamte) scannt den ab und in irgendeiner Datenbank ist dein
Bewegungsprofil vervollständigt worden. Und genau das wird passieren.
Weil man es technisch nicht verhindern kann und es politische
gewünscht wird. Früher oder später.

Grüße
Linuxer




Aus: "Fahndungsdaten: Deutsche Bedenken gegen Ampel-Software I-Checkit von Interpol" (24.11.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Fahndungsdaten-Deutsche-Bedenken-gegen-Ampel-Software-I-Checkit-von-Interpol-2462470.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Fahndungsdaten-Deutsche-Bedenken-gegen-Ampel-Software-I-Checkit-von-Interpol-2462470.html)

Title: [Precobs (Precogs & Pre-Crime)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 01, 2014, 09:53:15 AM
Quote[...] Minority Report ist ein US-amerikanischer Science-Fiction-Thriller des Regisseurs Steven Spielberg mit Tom Cruise in der Hauptrolle aus dem Jahr 2002. Das Drehbuch basiert auf der gleichnamigen Kurzgeschichte des amerikanischen Autors Philip K. Dick aus dem Jahr 1956.

... Handlung: Washington, D.C. im Jahre 2054: John Anderton arbeitet für die Abteilung Precrime der Washingtoner Polizei, die mittels Präkognition Morde verhindern soll. Ermöglicht wird dies durch die drei sogenannten ,,Precogs" Agatha, Arthur und Dashiell. Sie werden mit Medikamenten in einem Zustand zwischen Traum und Wachen gehalten, der für ihre hellseherischen Fähigkeiten besonders günstig ist. In ihren Visionen sehen sie die Morde der Zukunft voraus. ...

... Die britische Homicide Prevention Unit (HPU), eine 2004 (also nach der Entstehung des Films) gegründete Abteilung des Metropolitan Police Service, versucht mithilfe von Persönlichkeitsprofilen potenzielle Gewalttäter zu finden. Seit 2006 wird geplant, so als potenzielle Gewalttäter eingestufte Personen auch unter Umständen präventiv zu verhaften. Bei Nachrichtenmeldungen zu diesem Thema wurde wiederholt auf diesen Film verwiesen. In Washington DC gibt es seit August 2010 ein ähnliches Projekt, um Wiederholungstäter zu prognostizieren. Das weithin scharf kritisierte EU-Forschungsprojekt INDECT soll ab 2013 präventive, automatisierte Verbrechensbekämpfung aufgrund von Verhaltensanalysen auf der Basis von Überwachungskamera-Bildern ermöglichen.


Aus: "Minority Report" (27. November 2014)
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Minority_Report (https://de.wikipedia.org/wiki/Minority_Report)

Title: [Pre Crime Observation System... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 01, 2014, 09:56:11 AM
Quote[...] Die Polizei in Nordrhein-Westfalen wird Computerprogramme für Kriminalitätsvorhersagen testen. Anfang kommenden Jahres werde ein Projekt unter Leitung des Landeskriminalamts starten, teilte das NRW-Innenministerium auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Gregor Golland mit. Bislang war die Rede davon, dass ein solches Projekt geprüft werde; konkrete Termine gab es nicht.

Erste Ergebnisse würden in der zweiten Jahreshälfte erwartet. Die Polizeipräsidien in Duisburg und Köln seien in die Testphase eingebunden, von Oktober 2015 bis September 2016 sollen die dortigen Praxisphasen laufen. Bei einer erfolgreichen Testphase werde man die Software auch im Polizeialltag einsetzen.

"Predictive Policing" heißt die neue Methode. Programme sollen beispielsweise Einbrüche vorhersagen können. Dafür müssen tausende Einbrüche in die Datenbank etwa der Prognosesoftware "Precobs" ("Pre Crime Observation System") eingepflegt werden. Ähnliche Tests laufen bereits in Bayern und Baden-Württemberg.

Laut bayrischem Innenminsterium soll sich die Software bereits bewährt haben. In Zürich sollen mit dem Programm die Einbrüche um 14 Prozent zurückgegangen sein, die Software soll dort inzwischen im Regelbetrieb laufen. Mehr als 80 Prozent der Prognosen seien dort zutreffend gewesen.

Wird für ein Gebiet eine akute Einbruchsgefahr errechnet, können dort gezielt mehr Polizisten eingesetzt werden. Damit sollen die Verhaltensmuster von Profi-Einbrechern erkannt und für Vorhersagen genutzt werden. Täter kehren erfahrungsgemäß an Tatorte zurück, an denen sie sich auskennen und bereits Erfolg hatten. Beziehungs- oder Gelegenheitstaten fallen dabei allerdings durch das Raster. Das NRW-Innenministerium bezeichnete die Wirksamkeit solcher Software allerdings als noch nicht hinreichend belegt. (Mit Material der dpa) / (axk)


Aus: "NRW testet ab 2015 Software zu Kriminalitäts-Vorhersagen" (28.11.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/NRW-testet-ab-2015-Software-zu-Kriminalitaets-Vorhersagen-2468412.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/NRW-testet-ab-2015-Software-zu-Kriminalitaets-Vorhersagen-2468412.html)

Title: [Es ist der Traum jedes Polizisten... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 01, 2014, 10:02:44 AM
Quote[...] Morde voraussagen kann die Maschine nicht - da ist meist zu viel Leidenschaft im Spiel: "Es gibt Verbrechen, die lassen sich nicht voraussehen. Tötungsdelikte geschehen ja meist im Familien- oder Bekanntenkreis", sagt Günter Okon. Mit Einbrüchen aber geht es, sagt der Analyst vom Landeskriminalamt. Zumindest mit genug Daten und guten Algorithmen. Wenn der 57-Jährige in seinem Büro am Ostbahnhof den Laptop aufklappt, zeigt sein neuer Helfer ihm eine Straßenkarte. Precobs hat Alarm geschlagen, westlich vom Englischen Garten markieren Quadrate mehrere 250 mal 250 Meter große Zielgebiete: rot, gelb, grün und blau. Die Farben signalisieren die Wahrscheinlichkeit, mit der dort an diesem Tag eingebrochen wird. Bei Rot ist sie am höchsten. Eine wichtige Information für die Beamten, die in der Gegend Streife fahren. "Precobs" heißt Okons Helfer: Die Software soll der bayerischen Polizei im Kampf gegen die dramatisch gestiegene Zahl der Einbrüche helfen.

Es ist der Traum jedes Polizisten, schon vor dem Verbrechen zu wissen, wann und wo es geschehen wird. In einem Pilotprojekt testet die bayerische Polizei nun eine Software, die genau das können soll: "Precobs" sagt vorher, in welchem Stadtgebiet und zu welcher Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit Einbrüche zu erwarten sind. Grundlage dafür sind statistische Berechnungen bereits verübter Delikte. Von Oktober an wird die Software im Münchner Präsidium laufen, Okon übt bereits im Simulationsmodus. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erhofft sich ähnliche Erfolge wie in Zürich, wo die Polizei bereits mit Precobs arbeitet: Innerhalb eines halben Jahres ist dort die Zahl der Einbrüche deutlich gesunken.

"Predictive Policing" - "vorhersagende Polizeiarbeit" - ist der Sammelbegriff für Technologien, die Verbrechen ermitteln sollen, bevor sie passieren ...

... Im "Vorgangsverwaltungssystem" der Polizei werden zu jedem Einbruch der vergangenen fünf Jahre der genaue Ort und andere Daten gespeichert. In Okons Tabellen steht etwa "Mehrfamilienhaus, Wohnung" - die Art des Tatorts; daneben "hebeln" oder "einsteigen" - der Modus Operandi. Wird ein neuer Einbruch gemeldet, den die Software als Teil einer möglichen Serie erkennt, löst der Computer Alarm aus. Die ermittelnden Beamten bekommen eine Mail mit der Karte und Hinweisen.

Die Fahnder wissen, dass professionelle Täter vor jedem Einbruch eine Art "Kosten-Nutzen-Rechnung" aufstellen. "Menschliches Verhalten ist musterbasiert", sagt Okon. "Das machen wir uns zunutze." Dass reiche Gegenden wie Bogenhausen oder Grünwald beliebte Ziele von Einbrechern sind, wissen Beamte mit Erfahrung natürlich auch ohne Software. Um alle Tatdaten genau auszuwerten, müssten Ermittler aber schier endlos vor Excel-Tabellen sitzen. Die Software findet Zusammenhänge zwischen Daten, die dem Menschen verborgen bleiben. Aufgabe der Polizisten ist es, die Ergebnisse richtig zu bewerten.

"Durch das neue Analyse-Instrument", sagt Minister Herrmann, "könnten wir Einsatzkräfte noch gezielter in die Brennpunkte steuern." Berechnet Precobs etwa, dass an einem Tag in einem bestimmten Straßenzug mit einem Einbruch zu rechnen ist, verstärkt die Polizei dort ihre Streifenpräsenz. In Zürich sei die Software, die die bayerische Polizei laut Münchner Präsidium etwa 100 000 Euro kostet, vor etwa einem Jahr zum ersten Mal zum Einsatz gekommen. "86 Prozent der Prognosen waren zutreffend", sagt Herrmann. Laut Innenministerium ist die Zahl der Einbrüche in Zürich innerhalb eines halben Jahres um 40 Prozent zurückgegangen. Die Münchner Polizei könnte solche Erfolge gut gebrauchen: Im Jahr 2011 gab es in Stadt und Landkreis 1035 Einbrüche, 2012 waren es 1214, im vergangenen Jahr 1452.

... Die Herstellerfirma, das Institut für musterbasierte Prognosetechnik aus Oberhausen, wirbt sogar damit, dass die Polizei in Zürich doppelt so viele mutmaßliche Einbrecher festgenommen hat wie vor dem Einsatz der Software. Der Unternehmensgründer, der Soziologe und Kriminalitätsforscher Thomas Schweer, sagt, dass der Zusammenhang von Raum und Kriminalität schon im 19. Jahrhundert erforscht worden sei. "Früher lief der Beamte mit Stecknadeln rum und steckte sie in die Karte an der Wand." Das könne Software mittlerweile besser. Datenschutzprobleme sieht er bei seinem Programm nicht: "Wir suchen Massenphänomene, keine Individuen." In den USA und anderen Ländern greifen Ermittler auch auf personenbezogene Daten zu: auf abfotografierte Nummernschilder etwa, oder auf Funkzellenabfragen von Handys.

In Bayern, sagt Schweer, werde dagegen eine Technik namens "near repeat" verwendet, die nur anonyme Tatdaten nutze. "Precobs" könne also nicht Einzelne in den Fokus der Ermittler rücken. Allerdings können Polizisten prüfen, wen sie in letzter Zeit in der gefährdeten Gegend kontrolliert haben, für die das System Alarm geschlagen hat. Der bayerische Datenschutzbeauftragte hat beim Innenminister Informationen über die Software angefordert. Anhand der Unterlagen will er anschließend entscheiden, ob er eine formelle Prüfung einleitet oder das Programm datenschutzkonform ist.

Gibt es keine Beschwerden und verläuft die Testphase positiv, könnte sich Okon vorstellen, die Software auch für andere Verbrechen zu nutzen, für Autodiebstahl etwa oder für Raub. Allerdings funktioniert das Programm nur bei Verbrechen, bei denen Täter methodisch statt impulsiv vorgehen. Morde werden sich nicht voraussagen lassen. Auch bei Beschaffungskriminalität hilft Statistik wenig. Drogensüchtige brechen oft planlos ein, sind auf schnelles Geld aus. Für den Computer handeln sie nicht rational genug.


Aus: "Gesucht: Einbrecher der Zukunft"  Jannis Brühl und Florian Fuchs (12. September 2014)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/digital/polizei-software-zur-vorhersage-von-verbrechen-gesucht-einbrecher-der-zukunft-1.2115086 (http://www.sueddeutsche.de/digital/polizei-software-zur-vorhersage-von-verbrechen-gesucht-einbrecher-der-zukunft-1.2115086)

Title: [Die Software Precobs... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 01, 2014, 10:34:52 AM
Quote[...] Die Software Precobs, mit der Einbrüche vorhergesagt werden soll, hat sich bewährt. Das teilt das bayerische Innenministerium mit. Die Software des Institutes für musterbasierte Prognosetechnik (IfmPt) wird seit Anfang September in Nürnberg und München getestet. Innenminister Joachim Herrmann will die bis Mai 2015 laufende Machbarkeitsstudie mit der polizeilichen Verbrechens-Progonosesoftware nun auf ganz Bayern ausdehnen.

Precobs ist eine Statistiksoftware, die auf der Theorie der near repeats aufsetzt. Weil Einbrecher, Straßenräuber und Autoknacker nach bestimmten, erfolgreich "getesteten" Mustern vorgehen, werden diese Modi Operandi mit allen Variablen gespeichert. Anschließend werden statistische Korrelationen ähnlicher Gebiete hinzugezogen. So werden "Treffer" erzielt, in dem ein Alarm für bestimmte Planquadrate errechnet wird, die dann stärker von der Polizei bestreift werden.

Precobs soll mustergültig gearbeitet haben, berichtet die tageszeitung, als es einen Alarm für Mittelfanken ausgab: "Die Polizeistreife fuhr hin, hielt einen Wagen an und machte einen Einbrecher dingfest, der zur Fahndung ausgeschrieben war."

Precobs ist nach Darstellung des Institutes bereits bei der Stadtpolizei Zürich in den Dauerbetrieb übergangen. Dort überlässt die "Fachgruppe Fahndung Straßenkriminalität" die Analysearbeit dem Computer und soll damit die Zahl der Einbrüche in den vom System überwachten Gebieten die Zahl um 30 Prozent gesenkt haben. Gleichzeitig soll sich laut IfmPt die Verhaftungsquote verdoppelt haben.

Die deutsche Software des Soziologen Thomas Schweer konkurriert international mit der cloudbasierten Software PredPol, die ebenfalls aus einem universitären Projekt der Erforschung urbaner Kriminalität entstand. Mit dabei ist auch IBM mit seinem Produkt Blue CRUSH (Criminal Reduction Utilizing Statistical History) auf der Basis der eigens dafür übernommenen Statistik-Software-Firma SPSS.

Diese Systeme beschränken sich nicht mehr nur auf polizeiliche Falldaten, sondern beziehen Daten aus sozialen Netzwerken in ihre Prognosen ein. So destillierte die Polizei in Chicago aus einer Liste von 13.000 verdächtigen eine "Heat List" mit 400 Personen, die als potenzielle Gefährder gelten und präventiv von Beamten besucht wurden, ein Vorgehen, das der Aktivist Cory Doctorow als pseudowissenschaftliche Rassendiskriminierung brandmarkte. (Detlef Borchers) / (anw)


Aus: "Minority Report auf bayrisch: Musterbasierte Verbrecherjagd mit Precobs angeblich erfolgreich" (27.11.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Minority-Report-auf-bayrisch-Musterbasierte-Verbrecherjagd-mit-Precobs-angeblich-erfolgreich-2467490.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Minority-Report-auf-bayrisch-Musterbasierte-Verbrecherjagd-mit-Precobs-angeblich-erfolgreich-2467490.html)
Title: [Predictive Policing.. ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 12, 2015, 09:54:05 AM
Quote[...] Drei deutsche Landeskriminalämter wollen Anwendungen zur polizeilichen Vorhersage von Straftaten testen: Bayern hat bereits eine Versuchsreihe zum "Predictive Policing" gestartet. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben sich noch nicht auf eine konkrete Software festgelegt, holen aber Informationen zu Erfahrungen von Polizeibehörden in anderen Ländern ein.

Vielfach ist unklar was mit "Predictive Policing" eigentlich gemeint ist. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) plant deshalb laut einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums eine Auswertung entsprechender kriminologischer Ansätze und Theorien. Das hat das BKA auch bitter nötig, denn in seiner Einschätzung von "Predictive Policing" wird mit Falschbehauptungen hantiert. So heißt es beispielsweise zur Definition von "Predictive Policing", dessen Fokus liege auf dem Deliktsbereich "Wohnungseinbruchdiebstahl". Das ist Quatsch, denn sogar die bayerische Landesregierung hat angekündigt, dass Tests zwar hierauf beschränkt seien, die Anwendungsgebiete im Erfolgsfalle aber erweitert würden.

Uns liegt eine Studie des Landeskriminalamtes Niedersachsen vor, die "Predictive Policing" theoretisch betrachtet und dessen Wirkungsweise analysiert. Darin heißt es, dass nach einer aktuellen Umfrage in den USA 70 % der befragten Polizeidienststellen entsprechende Anwendungen einsetzen; insgesamt 90 % würden die Implementierung bis 2016 planen. Auch in Großbritannien, Südafrika oder Australien wird "Predictive Policing" eingesetzt. Das LKA Nordrhein-Westfalen hatte dort im Vorfeld seiner Studie Erkundigungen eingeholt.

Der Markt für polizeiliche Vorhersagesoftware ist mittlerweile stark gewachsen, es existieren sogar diverse Freeware-Programme. Pionier und Marktführer ist der IT-Konzern IBM mit seiner Software "Blue Crush". Mittlerweile erhält IBM Konkurrenz vom System "PredPol", das von einigen Universitäten mit der Polizei Los Angeles entwickelt wurde. Die meisten Anwendungen verknüpfen statistische Falldaten mit raumbezogenen Informationen, aber auch einem Veranstaltungskalender, Wetterdaten oder Zahltagen an denen viel Geld im Umlauf ist. Andere Hersteller bieten aber auch Vorhersagen auf Täterebene an oder verarbeiten Informationen zu Opfern.

... Das "Predictive Policing" macht sich die in allen Bereichen zunehmende Digitalisierung der Polizeiarbeit mit den dadurch verbundenen Möglichkeiten zunutze. Bestände von Datenbanken können miteinander in Beziehung gesetzt werden. Die wissenschaftliche Debatte benutzt hierfür der Begriff "Data Mining". Um die Wirksamkeit solcher Verfahren zu erläutern, wird gern der Vergleich mit der Nadel im Heuhaufen bemüht: Die kann umso besser gefunden werden, je mehr Daten angehäuft und verarbeitet werden. Der Heuhaufen wird also vergrößert. So wird die Polizei ermuntert noch mehr Daten zu sammeln. Im Endeffekt könnten Innenministerien die Einführung der Software sogar als Begründung für die Einrichtung weiterer Datenbanken anführen.

Auch im IT-Bereich zeigt sich damit ein allgemeiner Trend in der Polizeiarbeit, mit immer mehr Kompetenzen zur "Gefahrenabwehr" das Vorfeld von Straftaten zu erkunden.

... Eine Software gegen Wohnungseinbrüche oder Fahrzeugdiebstähle wird auch die Vorurteile bei PolizistInnen verstärken. Denn ein computergestütztes Vorhersagesystem liefert keine Anhaltspunkte, wie denn vermuteten "Verbrecher" auszusehen haben oder zu erkennen wären. Eine Reportage der ARD hat gut dokumentiert, wie dann die üblichen Stereotypen bedient werden: Kontrolliert werden Menschen mit dunkler Hautfarbe, Kapuzenpullis und andere, offensichtlich unterprivilegierte Personen.

...


Aus: "LKA-Studie erklärt Für und Wider von "Predictive Policing" – Auch BKA liebäugelt jetzt mit Vorhersagesoftware" Matthias Monroy (09. Januar 2015)
Quelle: https://netzpolitik.org/2015/lka-studie-erklaert-fuer-und-wider-von-predictive-policing-auch-bka-liebaeugelt-jetzt-mit-vorhersagesoftware/ (https://netzpolitik.org/2015/lka-studie-erklaert-fuer-und-wider-von-predictive-policing-auch-bka-liebaeugelt-jetzt-mit-vorhersagesoftware/)

Title: [Die umfasst derzeit rund 15.000 Personen... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 23, 2015, 12:25:51 PM
Quote[...] Wenn sie die Bürger unter Generalverdacht stellt und Gefahrengebiete absteckt, in denen jeder Aufenthalt verdächtig ist, geht die Polizei davon aus, dass jeder Bürger potenziell Straftaten begeht. Diesen Mechanismus will grüne Polizeiarbeit durchbrechen.

[...] Kriminologen und Anwälte beschrieben auf dem Kongress, welche drastischen Auswirkungen es haben kann, als Verdächtiger in der ständig wachsenden "Datei Gewalttäter Sport" geführt zu werden. Die umfasst derzeit rund 15.000 Personen. Betroffene, die Aufenthaltsverboten, ständigen Ausweiskontrollen, aber auch Stadionverboten (derzeit rund 2500 Personen) unterliegen, wird präventiv ein bestimmter Lebensstil untersagt. Dabei werden sie nicht informiert, in diese Datei eingetragen worden zu sein. Sie erfahren allenfalls davon, wenn die Polizei das Stadiongebiet zu einem "gefährlichen Ort" erklärt, an dem anlasslos kontrolliert werden darf.

Der grüne Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht erklärte: "Über Jahre hinweg wurden Hunderte Millionen Euro in immer neue Datensammlungen über größtenteils unverdächtige Personen gesteckt, die dann bei Polizei und Justiz fehlten." Hier müsse die Politik umsteuern und das Geld in die direkte Finanzierung der Polizeiarbeit und nicht die IT-Aufrüstung stecken.

Gegen den Grünen Polizeikongress demonstrierten Autonome, die die Scheiben der Eingangstüren bewarfen. Laut einer Erklärung sollte dagegen protestiert werden, dass grüne Politiker und Politikerinnen mit dem Kongress "den Repressionsapparat recyceln".

...

Quote23. März 2015 11:41
Gewalttäter Sport"
herzbluten (mehr als 1000 Beiträge seit 12.06.14)


heise schreibt:
"Kriminologen und Anwälte beschrieben auf dem Kongress, welche
drastischen Auswirkungen es haben kann, als Verdächtiger in der
ständig wachsenden "Datei Gewalttäter Sport" geführt zu werden. Die
umfasst derzeit rund 15.000 Personen. Betroffene, die
Aufenthaltsverboten, ständigen Ausweiskontrollen, aber auch
Stadionverboten (derzeit rund 2500 Personen) unterliegen, wird
präventiv ein bestimmter Lebensstil untersagt. Dabei werden sie nicht
informiert, in diese Datei eingetragen worden zu sein."

Hier wird so getan, als würden unbescholtene Bürger wilkürlich in
eine geheime Datei aufgenommen. Dem ist offensichtlich nicht so, man
muss schon ziemlich aufgefallen sein. Ich finde es gut, die
Krawallmacher im Auge zu behalten. Es hat gute Gründe, und ist völlig
gerechtfertigt, diesen "bestimmten Lebensstil" einzuschränken. Ich
möchte nicht vor, während, oder nach einem Spiel von denen
zusammengekloptt werden, und auch nicht Feuerwerkskörper ins Auge
bekommen.

Quelle:
https://www.polizei.nrw.de/artikel__4596.html (https://www.polizei.nrw.de/artikel__4596.html)

Man kommt nicht zufällig auf diese Liste, aus den FAQ:

"Wie kann die Speicherung in diese Datei verhindert werden?"

"Es versteht sich von selbst, dass ein Großteil möglicher
Speicherungsgründe dadurch vermieden werden kann, wenn erst gar keine
Straftaten begangen werden. Daran sollte allein schon wegen der
Gefährlichkeit solcher Taten, den strafrechtlichen Konsequenzen und
dem Schaden, der damit anderen zugefügt wird, gedacht werden."

Quote23. März 2015 11:46
Rechtsstaatlichkeit waren
TheDuke2000 (379 Beiträge seit 08.12.00)

Ich gebe dir Recht, dass die Erfassung Gewaltätiger im Umfeld von
Fussballspielen richtig ist. Sie sollte aber auf einem
rechsstaatlichen Fundament aufbauen. Es muss also transparent sein,
wie man rein kommt, es muss Einspruchsmöglichkeiten geben und man
muss nach einer Verjährungsfrist automatisch der Eintrag entfernt
werden. Wie bei Punkten in Flensburg zum Beispiel.


Quote23. März 2015 11:55
Re: Gewalttäter Sport"
coredump777 (mehr als 1000 Beiträge seit 15.06.01)

herzbluten schrieb am 23. März 2015 11:41

> Hier wird so getan, als würden unbescholtene Bürger wilkürlich in
> eine geheime Datei aufgenommen.

Doch, in Konsequenz ist das genau so. Oder anders formuliert, es wird
nicht ausgeschlossen. Denn tatsächlich musst du ja eben nicht wegen
einer Straftat, oder eines Vergehens, oder eine Ordnungswidrigkeit
verurteilt worden sein, um dort aufgenommen zu werden, sondern es
reicht lediglich der Verdacht dazu (also: Ermittlungsverfahren
eingeleitet). Und das ist eben das Problem. Und das ist auch dann ein
Problem, wenn 99% aller Leute, die da drauf stehen, tatsächlich
Gewalttäter sind (die eben bisher immer davon gekommen sind) und ich
die allesamt für Abschaum halte (wie du vermutlich auch). Da man
nicht weiß, ob man in der Datei steht, fehlt auch eine Möglichkeit,
verwaltungsgerichtlich dagegen vorzugehen. Hier werden die dann
eventuell folgenden Grundrechtseingriffe eben nicht auf das Urteil
eines Gerichts gestellt, sondern auf (nicht überprüfte) Rechtsakte
der Polizei. Und das ist das Problem, auch wenn das
Bundesverwaltungsgericht das nicht so sieht.

Ich hätte absolut nichts dagegen, wenn die Datei nur mit Personen
befüllt wäre, die verurteilt wären. Die Polizei scheint aber Probleme
zu haben, "aufgefallene" Personen tatsächlich einer Verurteilung
zuzuführen (wie das sicherlich bei den EZB-Riots auch wieder der Fall
sein wrid). Und dann muss man diese Probleme lösen. Und nicht sagen:
Leider können wir jemanden nicht beweissicher vor Gericht bringen,
also lösen wir das Problem eben durch eine Datensammlung, bei der
schon der Verdacht genügt. Und wohlgemerkt: Das Mitführen einer Waffe
zu einer öffentlichen Veranstaltung reicht für mich da völlig. Aber
da muss man sich dann fragen: Wurde das zur Anzeige gebracht und hat
ein Gericht die vorliegenden Beweise für eine Verteilung für
ausreichend befunden? Oder werden solche Verfahren aus
"verfahrensökonomischen Gründen" eingestellt? Oder sind halt die
Beweise nicht ausreichend? Oder genügt der Polizei die Beschlagnahme?
Da würde ich ansetzen.



Quote23. März 2015 12:10
Bürger unter Generalverdacht bewirken noch was anderes...
blarg4 (mehr als 1000 Beiträge seit 24.02.10)

...dass die Polizei irgendwann nämlich als suspektes Repressionsorgan
angesehen wird - ganz so wie in der DDR. Aber mittlerweile befinden
sich ja CDU, CSU und sogar die SPD auf einem
Erich-Mielke-Revival-Trip, so dass diese Entwicklung wohl leider
unausweichlich ist.

B.Larg


Quote23. März 2015 11:29
Re: ... ohne Generalverdacht
TheDuke2000 (377 Beiträge seit 08.12.00)

> Witzig. Gerade die Grünen und die Linke Ecke propagieren ja gerne:
> ACAB.

Das machen weder die Grünen, die FDP, noch die Linken. Bei Grünen und
Linken mag es sicher Überschneidungen geben, aber es ist nicht
vorherrschende Meinung.
Was beide Parteien fordern, ist Gerechtigkeit vor Übertretungen der
Polizei. Und die gab es zum Beispiel in Rosenheim oder in Stuttgart.
Die Konsequenzen waren null oder lächerlich. Warum sollten sich
Polizisten nicht auch ans Recht halten, wenn sie schon das
Gewaltmonomol haben?

> Bei denen sind doch alle Bullen Schweine und per Definition Freiwild.

So undifferenziert sind die meisten nicht.


Quote23. März 2015 11:33
"Mindestspeicherfrist"
Kazzenkatt (mehr als 1000 Beiträge seit 23.03.00)

Muss man als Autor die Verharmlosung von Begriffen fördern?
"Mindestspeicherfrist" - noch nicht mal mit Redezeichen im Artikel!

Hier macht sich Heise definitiv der Verharmlosung der geplanten
Kriminalisierung und allumfassenden Bespitzelung der gesamten
Bevölkerung mitschuldig!
Selbst "Vorratsdatenspeicherung" ist schon ein viel zu harmloser
Begriff.



Aus: "Grüner Polizeikongress: Polizeiarbeit ohne Generalverdacht" Detlef Borchers (23.03.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gruener-Polizeikongress-Polizeiarbeit-ohne-Generalverdacht-2582493.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gruener-Polizeikongress-Polizeiarbeit-ohne-Generalverdacht-2582493.html)

Title: [Die NADIS Datenbank... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 26, 2015, 10:49:50 AM
Quote[...] Das Bundesamt für Verfassungsschutz möchte die Regierung mit 261 neuen Stellen und damit verbundenen 17 Millionen Euro Kosten zur "Zentralstelle" auch für die einschlägigen Landesämter ausbauen. Relevante Informationen müssten dann zwischen allen Staatsschutzbehörden über das Verbundsystem Nadis ausgetauscht werden. Zugriffe sollen vollständig protokolliert werden, um den Datenschutz nicht außer Kontrolle geraten zu lassen. Der Bundestag muss dem Vorhaben noch zustimmen ...


Aus: "Bundesregierung will Geheimdienstbefugnisse deutlich ausweiten" Stefan Krempl (25.03.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-will-Geheimdienstbefugnisse-deutlich-ausweiten-2584612.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-will-Geheimdienstbefugnisse-deutlich-ausweiten-2584612.html)

Title: [PMK-links Z (Notizen)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 15, 2015, 09:22:49 AM
"BKA-Datenbank: Laut Bundesdatenschutzbeauftragtem ,,gravierender Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften""
von Matthias Monroy am 14. April 2015
,,PMK" steht für ,,Politisch motivierte Kriminalität". Verarbeitet werden Daten über linken politischen Aktivismus. Auch die Landeskriminalämter liefern hierzu Informationen. Der Zweck der Zentraldatei ist die ,,vorbeugende Strafverfolgungsvorsorge" bzw. ,,vorbeugende Gefahrenabwehr". ...
https://netzpolitik.org/2015/bka-datenbank-bundesdatenschutzbeauftragter-fand-gravierenden-verstoss-gegen-datenschutzrechtliche-vorschriften/ (https://netzpolitik.org/2015/bka-datenbank-bundesdatenschutzbeauftragter-fand-gravierenden-verstoss-gegen-datenschutzrechtliche-vorschriften/)

Eine Zentraldatei (d.h. BKA sammelt Daten für die Länder) innerhalb von INPOL. "PMK" steht dabei für "Politisch motivierte Kriminalität"). Sie ergänzt die Verbunddatei (d.h. Daten von Ländern für Länder und Bund) Gewalttäter Links. ...
http://www.datenschmutz.de/moin/PMK-links-Z
Title: [Europol Information System (EIS)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 21, 2015, 09:11:26 AM

Europol oder Europäisches Polizeiamt ist eine europäische Polizeibehörde mit Sitz in Den Haag. Sie soll die Arbeit der nationalen Polizeibehörden Europas im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität (OK) koordinieren und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Polizeibehörden fördern. ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Europol (https://de.wikipedia.org/wiki/Europol)

---

Quote[...] Die Polizeiagentur Europol will zukünftig geheimdienstliche Informationen ("intelligence data") speichern und analysieren. Dies geht aus einem von ihr selbst verfassten Papier hervor, das die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch nun veröffentlicht hat. Demnach sollen Informationen auch mit Geheimdiensten getauscht werden. Auf diese Weise will Europol "zentrale Nachrichtenlücken" ("key intelligence gaps") schließen.

Bislang darf die Agentur nur polizeiliche Informationen analysieren und speichern. Europol betreibt hierzu in Den Haag das "Europol Information System" (EIS). Alle aus den Mitgliedstaaten eingehenden Informationen werden sofort mit dort vorhandenen Einträgen abgeglichen. Die angeschlossenen Kriminalämter der Mitgliedstaaten können das EIS auch selbst abfragen.

... Das von Statewatch online gestellte Europol-Papier enthält auch interessante Zahlen zu europäischen Datensammlungen. So habe das SWIFT-Abkommen mit den USA zu insgesamt 7.300 "geheimdienstlichen Hinweisen" ("intelligence leads") durch US-Behörden geführt. Das Phänomen "ausländische Kämpfer" führte demnach zu einer rasanten Zunahme von Hinweisen aus den USA. Eine eigens zu "ausländischen Kämpfern" eingerichtete Vorratsdatenspeicherung wuchs seit Januar 2013 auf mittlerweile 3.600 gespeicherte Personen an. 60% der Daten seien aus nur fünf Mitgliedstaaten zugeliefert worden.

...


Aus: "Europol will Quasi-Geheimdienst werden"  Matthias Monroy (21.04.2015)
Quelle: http://www.heise.de/tp/artikel/44/44706/1.html (http://www.heise.de/tp/artikel/44/44706/1.html)

http://statewatch.org/news/2015/apr/eu-council-europol-exchange-of-intelligence-7272-15.pdf (http://statewatch.org/news/2015/apr/eu-council-europol-exchange-of-intelligence-7272-15.pdf)

Title: [PMK-links Z (Notizen)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 28, 2015, 10:14:29 AM
"BKA-Datenbank: Laut Bundesdatenschutzbeauftragtem ,,gravierender Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften""
von Matthias Monroy am 14. April 2015, 20:53 in Datenschutz
https://netzpolitik.org/2015/bka-datenbank-bundesdatenschutzbeauftragter-fand-gravierenden-verstoss-gegen-datenschutzrechtliche-vorschriften/ (https://netzpolitik.org/2015/bka-datenbank-bundesdatenschutzbeauftragter-fand-gravierenden-verstoss-gegen-datenschutzrechtliche-vorschriften/)

"Innenministerium bestätigt rechtswidrige Speicherung linker AktivistInnen"
von Matthias Monroy am 27. April 2015, 12:39 in Datenschutz
Dass Hunderte, vielleicht sogar Tausende Personen rechtswidrig gespeichert worden waren und dies womöglich auch Nachteile bei polizeilichen Kontrollen oder Ermittlungen nach sich zog, erwähnt der Staatssekretär nicht. Die ,,Beratung und Kontrolle" des BfDI habe jedoch ,,zu einer Verbesserung des Datenschutzes im Bereich der Zentraldateien des BKA geführt". ...
https://netzpolitik.org/2015/innenministerium-bestaetigt-rechtswidrige-speicherung-linker-aktivistinnen/ (https://netzpolitik.org/2015/innenministerium-bestaetigt-rechtswidrige-speicherung-linker-aktivistinnen/)
Title: [Alle fünf Minuten durchsucht das Programm... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 24, 2015, 12:18:31 PM
Quote[...]  dass sämtliche Onlineaktivitäten der Bürger in Big-Data-Pools fließen. Dadurch entstehe eine neue Identität, die alle bisherigen Konzepte von nationaler Zugehörigkeit auf den Kopf stelle. Er selbst sagt gerne über sich, dass er ein ,,Bürger des Internets" ist. Staatsbürgerschaften würden heute zunehmend von Algorithmen geprägt, was Bridle als ,,Algorithmic Citizenship" bezeichnet. Dieses Konzept mache es aber notwendig, das bisherige Verständnis von Staatsbürgerschaften und –grenzen zu überdenken. Und damit auch die Welt als Ganzes.


Aus: "re:publica 15 / Keynote: Staatsgrenzen müssen neu definiert werden" von Martin Wiens (2015)
Quelle: https://www.wired.de/collection/latest/rp15-keynote-von-james-bridle (https://www.wired.de/collection/latest/rp15-keynote-von-james-bridle)

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Quote[...] Ein russischer Thinktank hat eine Software entwickelt, die Proteste stoppen soll — bevor die Menschen überhaupt anfangen, zu demonstrieren. Das Überwachungsprogramm soll in Russland nun ganz offiziell Massenunruhen verhindern.

Die Punkband Pussy Riot weiß, wie schnell politische Kundgebungen in Russland hinter Gittern enden können. Öffentliche Märsche und Demonstrationen, die ohne Zustimmung der Regierung stattfinden, sind dort verboten. Und nun kann es Andersdenkenden sogar schon zum Verhängnis werden, wenn sie online auch nur mit Protesten liebäugeln: Der Putin-freundliche Thinktank ,,Forschungszentrum für Rechtmäßigkeit und politischen Protest" hat eine Software entwickelt, die regimekritische Aktivitäten im Netz aufspüren soll. Sie ist seit wenigen Tagen im Einsatz.

Alle fünf Minuten durchsucht das Programm ,,Laplacescher Dämon" Posts in sozialen Medien, um nicht autorisierte Aktionen zu unterbinden, bevor sie überhaupt ins Rollen kommen. Die Software durchkämmt dafür Einträge gezielt auf Informationen, die auf Protestplanungen schließen lassen. Wird das Programm fündig, werden die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet.

Der russischen Zeitung Izvestia sagte der Direktor des Thinktanks, Yevgeny Venediktov, dass neben den Behörden auch Forscher, Sozialwissenschaftler und Regierungsbeamte von der Software profitieren könnten: ,,Sie werden von Vorbereitungen illegaler Demonstrationen erfahren, lange bevor die Medien darüber berichten." Von einer Smartphone-App können sich Nutzer der Software etwa über bevorstehende Protestaktivitäten unterrichten lassen. Im Izvestia-Bericht wird die Erfindung als ein ,,System, das Massenunruhen verhindert" beschrieben.

Die Entwickler haben ihr Programm nach einer Idee des französischen Mathematikers und Philosophen Pierre-Simon Laplace benannt. Der sogenannte ,,Laplacesche Dämon" ist ein Weltgeist, der die Gegenwart in all ihren Facetten und Details kennt und daher die Zukunft voraussagen kann.

Laut Venediktov überwacht die Software landesweit ,,politisch ausgerichtete Gruppen, die mit sozialen Protesten aufgefallen sind". Vorerst werden vor allem Nutzerseiten und Gruppen auf Facebook und dem russischen sozialen Netzwerk Vkontakte durchsucht. Im September 2015 soll dann auch Twitter in das System integriert werden.


Aus: "iese russische Überwachungs-Software macht Jagd auf Pussy Riot und Co." Moritz Geier (2015)
Quelle: https://www.wired.de/collection/latest/ein-programm-soll-russland-proteste-im-keim-ersticken (https://www.wired.de/collection/latest/ein-programm-soll-russland-proteste-im-keim-ersticken)

Title: [Nadis sei das Mittel... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 09, 2015, 09:49:53 AM
Quote[...] Rechtswissenschaftler und Anwälte haben in einer Anhörung im Bundestag schwere Bedenken gegen einen Gesetzentwurf vorgebracht, mit dem das Bundeskabinett die "Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes" verbessern will. Er weise "in vieler Hinsicht verfassungsmäßige Mängel" auf, "greift an vielen Punkten zu kurz" und setze "in keinem Punkt" Empfehlungen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss des Parlaments um. Auch die "Systematik" des Gesetzes für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) werde mit neuen Verweisketten "immer schlimmer".

Mit dem Gesetz könne ein "umfassender Datenverbund der Verfassungsschutzbehörden" errichtet werden, erklärte der Karlsruher Staatsrechtler Matthias Bäcker. Die bisherige bloße Indexfunktion der Datei Nadis solle um Volltextdateien ergänzt werden, in der "beliebig viele Daten jeglicher Provenienz" gespeichert und ausgewertet werden dürften. Dabei sei "kaum noch eine Grenze zu erkennen". Ein solcher Pool sei "nicht mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu vereinbaren".

... Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, stellte sich hinter den Entwurf. "IT nur als Aktenhinweissystem zu nutzen, ist die Welt des letzten Jahrhunderts", meinte der Praktiker. Nadis sei das Mittel, "um bisher unentdeckte relevante Zusammenhänge erkennbar zu machen". Die vorgesehene Protokollierungspflicht gewährleiste die "volle Datenschutzkontrolle". V-Leute seien zwangsläufig in einem "wenig rechtsstaatstreuen Milieu zu finden", räumte Maaßen ein. "Größere und kleinere politisch motivierte Delikte werden vorkommen." Trotzdem sicherten die Bestimmungen eine ausgewogene Balance.

... Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff war zum Bedauern von Oppositionspolitikern nicht geladen worden und konnte so nicht vor Ort auf die "erheblichen verfassungsrechtlichen Probleme" hinweisen, die sie in dem Entwurf ausgemacht hat. Die CDU-Rechtspolitikerin moniert in ihrer Stellungnahme wie Bäcker, dass die Regierung unbegrenzte Volltextdateien in Nadis zulassen wolle. Davon könnten auch "unbeteiligte Dritte" betroffen sein. Voßhoff reibt sich auch daran, dass Staatsschützer Daten austauschen können sollen, wenn diese bloß "relevant" für ihre Arbeit sind. Das Trennungsprinzip zwischen Polizei und Geheimdiensten werde nicht eingehalten.

Quoteufo70, 09.06.2015 09:13

Passt ins Bild

Zusammenarbeit mit der NSA, VDS, eCall und Maut, biometrische Pässe, elektronische Gesundheitskarte, digitale Stromzähler, Bankgeheimnis, Fluggastdatenweitergabe usw.


...


Aus: "Staatsschutzanhörung: Geheimdienstrecht in "beklagenswertem Zustand"" Stefan Krempl (09.06.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatsschutzanhoerung-Geheimdienstrecht-in-beklagenswertem-Zustand-2682445.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatsschutzanhoerung-Geheimdienstrecht-in-beklagenswertem-Zustand-2682445.html)
Title: [Die neue Verordnung über das Datensystem Eurodac... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 14, 2015, 10:44:14 AM
Quote[...] Das Deutsche Institut für Menschenrechte (Dimr) hat erneut die biometrische Erfassung von Asylbewerbern an Europas Grenzen kritisiert. Die neue Verordnung über das Datensystem Eurodac, die am 20. Juli wirksam wird, sei eine Zweckentfremdung dieses EU-Datensystems und ermögliche "erhebliche Grundrechtseingriffe", sagte Eric Töpfer, der wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut ist.

Eurodac ist das elektronische Herz des europäischen Asylsystems. Die Datenbank soll der Idee nach die Fingerabdrücke aller Menschen speichern, die Europas Grenzen ohne die Erlaubnis eines europäischen Staats übertreten, Asylsuchende ebenso wie irreguläre Migranten. Dadurch dass die nationalen Einwanderungs- und Polizeibehörden Zugriff auf Eurodac haben, ihre Daten dort einspeisen und die abrufen, die andere EU-Länder eingespeist haben, soll möglich werden, dass "Dublin" funktioniert: Nach den Regeln, die sich vor 25 Jahren die EU in der irischen Hauptstadt gegeben hat, ist das Land für ein Asylverfahren zuständig, wo ein oder eine Asylsuchende erstmals europäischen Boden betreten hat. Die Daten von sogenannten "Illegalen" werden bisher zwei Jahre lang, demnächst nur noch anderthalb Jahre lang, in Eurodac gespeichert. Die von Asylsuchenden bleiben allerdings zehn Jahre lang in der Datenbank.

Ursprünglich sollte Eurodac nur Mehrfach-Asylanträge und unerlaubte Einreisen verhindern Mit der neuen Eurodac-Verordnung bekommen aber neben den Einwanderungsbehörden auch Polizei und Staatsanwaltschaften Zugriff, darunter Europol. Die Neufassung wurde schon 2013 beschlossen, machte aber größere technische Umrüstungen nötig und wird daher erst nächste Woche wirksam. Das Dimr hält den Eingriff in Grundrechte von Flüchtlingen und anderen Migranten durch die neue Verordnung für unverhältnismäßig. Dass er nämlich notwendig wäre, ist "nicht belegt - oder nur anekdotisch", sagt Eric Töpfer. Lediglich die Niederlande äußerten sich bei einer Umfrage der EU-Kommission etwas präziser und nannten 134 Fälle in fünf Jahren, in denen der Abgleich von Spuren an Tatorten mit der nationalen Asyldatei Ergebnisse lieferte - allerdings zu 30 bis 40 Prozent für Eigentumsdelikte.

Da nur Migranten so gespeichert würden, entstehe der falsche Eindruck, "dass Asylsuchende krimineller sind als der Rest der Bevölkerung", sagt Töpfer. Die Speicherung in einer Datei, die der Polizei zugänglich ist, behandle sie wie Straftäter oder potenziell Verdächtige. Das Dimr fordert, dass die Umsetzung der Verordnung stärker als geplant von den europäischen Parlamenten und Datenschützern kontrolliert wird. Der Text fordert zwar hohe Sichtblenden für Polizei und Staatsanwälte, bevor sie in die Datensätze von Eurodac schauen dürfen - es muss unter anderem um schwerste Straftaten oder Terror gehen, sie müssen jeden Zugriff begründen - aber kontrolliert wird das von ihnen selbst. In der europäischen Polizeibehörde Europol wird dafür ein eigenes Referat geschaffen, sagt Töpfer, für das Bundeskriminalamt ist es ebenfalls wahrscheinlich. Daher müsse es "systematische Kontrollen des Datenwegs" von unabhängiger Stelle geben und die müssten effektiv sein: "Bisher gibt es keine Lieferkette, die Behörden werden lediglich schriftlich nach ihrer Abfragepraxis gefragt."

Für menschenrechtlich problematisch hält das Dimr auch das Zustandekommen der Daten in Eurodac. Wer sich gegen die Abnahme seiner Fingerabdrücke wehrt, kann auch mit Gewalt dazu gezwungen werden - mit wieviel Gewalt, bleibe unklar, und dies bei einer besonders verletzlichen Gruppe Menschen, die ortsfremd und durch die langen Migrationswege oft erschöpft, krank oder traumatisiert sind. Und es stelle sich die Frage, so Töpfer: "Wie valide ist so ein Eurodac-Treffer?" Da keineswegs in allen angeschlossenen EU-Staaten die automatisch übermittelten Daten auch von Menschen geprüft würden, seien sie auch schon vertauscht worden. "Wir haben es mit einer Wahrheitsmaschine zu tun." Das sei aber fatal, denn "der Fingerabdruck ist inzwischen der entscheidende Beweis."


Aus: "Eurodac: Menschenrechtler sehen EU-Datenbank kritisch" Andrea Dernbach (14.07.2015)
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/eurodac-menschenrechtler-sehen-eu-datenbank-kritisch/12050674.html (http://www.tagesspiegel.de/politik/eurodac-menschenrechtler-sehen-eu-datenbank-kritisch/12050674.html)

Title: [Die seit fast zehn Jahren... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 18, 2016, 11:00:18 AM
Quote[...] Die seit fast zehn Jahren von der Hamburger Polizei geführte Datei über gewaltbereite Fußball-Fans ist aus Sicht des Hamburger Datenschutzbeauftragten rechtswidrig und sollte umgehend gelöscht werden. "Das Ausmaß der Speicherung von Betroffenen, gerade aber auch von Kontakt- und Begleitpersonen unter Vernachlässigung grundlegender datenschutzrechtlicher Anforderungen ist nicht akzeptabel", erklärte der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar am Mittwoch.

Mitte Januar war durch eine Kleine Anfrage der Linken ans Licht gekommen, dass die Polizei 2170 Menschen aus dem Bereich Fußball registriert hat, darunter 1070 Fans des Bundesligisten Hamburger SV und 426 Anhänger des Zweitligisten FC St. Pauli. Wer in der Datei geführt wird, erfährt davon in der Regel nichts. Es bestehe keine Informationspflicht, hieß es in der Senatsantwort.

Caspar begrüßte, dass die Polizei inzwischen rund 900 Personen wieder aus der Crime-Datei "Gruppen- und Szenegewalt" gelöscht habe. Gleichwohl habe die Prüfung zahlreiche so schwere datenschutzrechtliche Mängel offenbart, dass nun eine formelle Beanstandung ausgesprochen worden sei.

Der zuständige Innensenator Andy Grote (SPD) versprach Besserung. "Es handelt sich bei den beschriebenen Missständen im Umgang mit der betreffenden Crime-Datei um einen schwerwiegenden Vorgang." Er habe die Polizei bereits aufgefordert, Defizite umgehend zu beseitigen. "Mit dem Polizeipräsidenten wurde zudem vereinbart, dass die Funktion eines eigenen Datenschutzbeauftragten der Polizei eingerichtet wird."

Die Datenschützer hatten bei einer Prüfung festgestellt, dass die am 1. Juni 2006 erstellte Datei unter anderem Informationen über Punks, Skinheads, Rocker oder russische Aussiedler enthielt, welche sei längerem gar nicht mehr in der Zuständigkeit der zugriffsberechtigten Stellen lag. Überhaupt konnte zudem bei einem nicht unerheblichen Teil der Verdächtigen und Beschuldigten nicht positiv festgestellt werden, das es erforderlich war, die Daten zu speichern.

Ebenfalls kritisch bewertete Hamburgs Datenschützer, dass in der Datei zahlreiche Kontakt- und Begleitpersonen über die gesetzlich festgelegte Frist hinweg gespeichert waren. In einem Fall seien sogar personenbezogene Daten eines Kindes gespeichert worden. Der Senatsantwort zufolge waren in der Datei neben Namen und Adressen der Beschuldigten und Verdächtigen auch Fotos sowie Informationen zu Kontakt- und Begleitpersonen gespeichert.

Für Caspar stelle sich nun die Frage, ob in anderen Crime-Dateien möglicherweise ähnliche Datenschutzverstöße vorliegen. "Der ganze Vorgang lässt nicht nur eine Krise der automatisierten Datenhaltung bei der Polizei befürchten, sondern auch auf eine Krise des Datenschutzes in Hamburg schließen", betonte Caspar. Gleichzeitig wies er daraufhin, dass die Datenschützer aufgrund der geringen personellen Ausstattung nicht in der Lage seien, ihre Aufgaben noch angemessen zu erledigen.

Im Oktober vorigen Jahres hatten die Grünen einen Antrag in den Bundestag eingereicht, die Bundesregierung solle die so genannte vom BKA bundesweit geführte Hooligan-Datei dahingehend überprüfen, ob Personen ungerechtfertigt aufgeführt seien. Seinerzeit hieß es, 13.000 Personen seien darin bereits erfasst. Die damit einhergehende Stigmatisierung müsse beendet werden, meinen die Grünen. (mit Material der dpa) / (anw)

Quoteextempore, 17.02.2016 12:27

Die Polizei hat keinen eigenen Datenschutzbeauftragten?
Ich bin einfach zu naiv für diese Welt.

QuoteBlergh, 17.02.2016 13:11

Re: Die Polizei hat keinen eigenen Datenschutzbeauftragten?
Wozu? Datenschutz ist sowieso Täterschutz, hat doch der Bundes-CIO durch die Blume gesagt.




Aus: ""Hooligan-Datei": Hamburger Datenschützer befürchtet Krise der polizeilichen Datenhaltung" (17.02.2016)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Hooligan-Datei-Hamburger-Datenschuetzer-befuerchtet-Krise-der-polizeilichen-Datenhaltung-3108470.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Hooligan-Datei-Hamburger-Datenschuetzer-befuerchtet-Krise-der-polizeilichen-Datenhaltung-3108470.html)

Title: [Das "Eurodac"-Erkennungssystem... (Notizen)]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 08, 2016, 12:58:15 PM
Quote[...] In der EU-Datenbank Eurodac werden Fingerabdrücke von Flüchtlingen gespeichert. Nun sollen Gesichtsfotos dazukommen. Die Bundesregierung begrüßt das, die Linke warnt. ...


Aus: "Biometrie: Die Bundesregierung freut sich schon auf Gesichtserkennung" (7. Juni 2016)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2016-06/biometrie-bundesregierung-freut-sich-auf-gesichtserkennung (http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2016-06/biometrie-bundesregierung-freut-sich-auf-gesichtserkennung)
Title: [Die Nutzung des Schengen-Informationssystems ist für... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 22, 2016, 12:36:47 PM
Quote[...] Die EU-Grenzschutzagentur Frontex fordert mehr Zugriff auf personenbezogene Daten. Um prüfen zu können, ob unter den Migranten in den griechischen und italienischen Hotspots Terroristen oder Kriminelle seien, müsse Frontex diese Daten einsehen dürfen, sagte Frontex-Direktor Fabrice Leggeri dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Die Nutzung des Schengen-Informationssystems ist für eine wirksame Grenzkontrolle unerlässlich, doch das erlaubt uns der EU-Gesetzgeber nicht", sagte er. Es genüge nicht, nur das Personal und die Etats aufzustocken.
Frontex registriert eine Zunahme von Migranten aus Afrika, die sich aus Libyen und Ägypten auf den gefährlichen Weg nach Italien begeben. "Das wird wohl der Schwerpunkt dieses Jahres", sagte Leggeri. Seit Jahresbeginn hat Frontex nach eigenen Angaben 47.000 Menschen in Seenot gerettet – 33.000 in Griechenland und 17.000 in Italien.

Leggeri forderte auch mehr legale Einreisemöglichkeiten nach Europa: "Am besten wäre es, wenn Menschen gar nicht erst in Seenot gerieten. Wenn es mehr legale Einreisemöglichkeiten gäbe – für schutzbedürftige Menschen, aber auch für jene, die aus wirtschaftlichen Motiven auswandern", sagte er. Von der EU bereits beschlossene Umsiedlungsprogramme seien ein Anfang.

Anerkennend äußerte sich Leggeri über den Beitrag Deutschlands bei der Sicherung der Außengrenzen. "Die Bundesrepublik leistet einen großen Beitrag."

Nach Auffassung des Frontex-Chefs wird der Zuzug von Flüchtlingen nach Europa noch lange anhalten. "Der Migrationsdruck wird bleiben, weil dessen Ursachen nicht so schnell verschwinden werden", sagte Leggeri mit Blick auf den Krieg in Syrien, die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) im Nahen Osten und die Gewalt am Horn von Afrika. "Aber das sollte uns keine Angst machen. Die Geschichtsbücher sind voll von Völkerwanderungen", sagte Leggeri.


Aus: "Grenzschutz: Frontex verlangt Zugriff auf Personendaten" (22. Juni 2016)
Quelle: http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-06/grenzschutz-frontex-mehr-rechtliche-befugnisse (http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-06/grenzschutz-frontex-mehr-rechtliche-befugnisse)

Title: [INPOL Informationssystem (FDR) ... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 15, 2016, 12:06:43 PM
Quote[...] In der Falldatei Rauschgift (FDR) der Kriminalämter des Bundes und der Länder haben Datenschutzbeauftragte diverse unzulässige Einträge gefunden. Als Beispiel führen sie Einträge zu Bagatellfällen wie dem Konsum eines Joints auf. Auch seien die Daten des Gastgebers einer Privatparty gespeichert worden, in dessen Toilette Gäste Drogen konsumiert hatten, geht aus einer Mitteilung der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff hervor.

Die FDR ist Teil der beim Bundeskriminalamt geführten bundesweiten Datenbank INPOL. Sie enthielt laut Mitteilung 2015 Informationen zu Drogendelikten von rund 680.000 Personen. Die Behörden können nach einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz Beschuldigte speichern, um weitere Straftaten zu verhindern und zukünftige Ermittlungen zu erleichtern. Es dürften aber nur Straftaten mit länderübergreifender oder erheblicher Bedeutung gespeichert werden (Paragraf 2 BKA-Gesetz). Jeder Eintrag müsse einzeln geprüft und in einer sogenannten Negativprognose begründet werden (Paragraf 8 BKA-Gesetz).

Das sei in einigen Fällen nicht geschehen. So sei ein Apotheker registriert worden, nachdem ein Kunde rezeptpflichtige Medikamente gestohlen hatte. Bei vielen Einträgen fehlten die geforderten Negativprognosen. In weiteren Fällen sei nicht überprüft worden, ob Daten nach Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen gelöscht werden müssen. Hier fehlten häufig die notwendigen Rückmeldungen der Staatsanwaltschaft.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hatten die FDR das erste Mal überprüft. Beteiligt waren die Landesdatenschutzbeauftragten aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Sie fordern nun, dass die beanstandeten Mängel behoben werden. Auch in anderen Verbunddateien der Polizei müssten die grundlegenden Regeln für die Speicherung eingehalten werden. (anw)


Aus: "Datenschützer: BKA speichert rechtswidrig Bagatellfälle in Rauschgiftdatei" Andreas Wilkens (10.11.2016)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-BKA-speichert-rechtswidrig-Bagatellfaelle-in-Rauschgiftdatei-3463728.html (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-BKA-speichert-rechtswidrig-Bagatellfaelle-in-Rauschgiftdatei-3463728.html)

Title: [Visa Information System, SIS, SIS II (Notizen)]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 26, 2016, 01:23:06 PM
Quote[...] Die Schengen-Datenbank, die den Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen in weiten Teilen der EU mit anderen Überwachungsformen kompensiert, soll deutlich ausgebaut werden. Die EU-Kommission hat am Mittwoch drei Gesetzesentwürfe vorgelegt, die ihrer Ansicht nach dazu beitragen, dass mithilfe des Informationssystems Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität wirksamer bekämpft werden können. Zudem würden das Grenzmanagement sowie die Migrationssteuerung effizienter gestaltet und so die Sicherheit der EU-Bürger besser gewährleistet.

Eingeführt werden soll unter anderem eine neue Kategorie in die umfangreiche Datenbank, mit der "unbekannte gesuchte Personen" zur Fahndung ausgeschrieben werden können. Dazu kommt dem Plan nach eine Pflicht, Fälle mit Bezug zu terroristischen Straftaten sowie Einreiseverbote für Angehörige von Drittstaaten zwingend in das System einzustellen. Die Kommission will es den berechtigten Behörden zudem erlauben, biometrische Daten wie Gesichtsbilder sowie Finger- und Handabdrücke besser zu nutzen. Damit soll die Identität von Personen, die in den Schengen-Raum einreisen, einfacher festgestellt werden können.

Ausgeschrieben werden dürfen künftig neben Kindern "mit hohem Entführungsrisiko" auch ein breiteres Spektrum gestohlener und gefälschter Waren und Dokumente, um einschlägige Untersuchungen zu verbessern. Dazu kommt die Möglichkeit einer neuen, speziell auf Terrorismus ausgerichteten "Ermittlungsanfrage", die den Nutzern "wesentliche Informationen" schneller an die Hand geben soll. Die Kommission macht sich ferner dafür stark, dass das europäische Polizeiamt Europol "uneingeschränkt" auf das Schengener Informationssystem (SIS) zugreifen darf.

Die geplanten Maßnahmen, die noch durch das EU-Parlament und den Ministerrat müssten, bieten laut dem für die Sicherheitsunion zuständigen Kommissar Julian King "entscheidende technische und operative Verbesserungen". Vor allem werde es leichter, "Personen zu entdecken und zu identifizieren, die uns Schaden zufügen möchten". Innenkommissar Dimitris Avramopoulos betonte: "In Zukunft sollten nie wieder maßgebliche Informationen über mutmaßliche Terroristen oder irreguläre Migranten, die unsere Außengrenzen überschreiten, verloren gehen."

Das SIS unterstützt die Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen und die Kooperation der Strafverfolgungs- und Justizbehörden in den 28 EU-Staaten sowie der Schweiz. Es enthält in der zweiten Generation derzeit rund 70 Millionen Einträge und wurde 2015 2,9 Milliarden Mal abgefragt, was einer Milliarde mehr Suchprozessen entspricht als 2014. Auch die heimliche Fahndung nach verdeckt ausgeschriebener Personen über das System ist stark angewachsen.

Befürwortet hat die Kommission zudem ein weiteres Paket zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Demnach müssen die EU-Länder künftig entlang von Mindestvorschriften Geldwäsche als Straftat verfolgen und entsprechende Sanktionen verhängen. Für Barmittel soll bei der Ein- und Ausreise eine Obergrenze von 10.000 Euro gelten, einschlägige Kontrollen will die Brüsseler Regierungseinrichtung verschärft wissen. Zollkontrollen müssten ausgeweitet werden auf Pakete und andere Sendungen mit Bargeld, andere Wertsachen wie Gold und Prepaid-Zahlungskarten, die derzeit nicht regelmäßig anzumelden sind. Insgesamt soll auch hier der Informationsaustausch verbessert werden. Eine Initiative zur stärkeren Kontrolle virtueller Währungen wie Bitcoin startete die Kommission bereits im Sommer. (vbr)


Aus: "Anti-Terror-Kampf: Schengen-Informationssystem soll massiv aufgebohrt werden" Stefan Krempl (21.12.2016)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Anti-Terror-Kampf-Schengen-Informationssystem-soll-massiv-aufgebohrt-werden-3579659.html (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Anti-Terror-Kampf-Schengen-Informationssystem-soll-massiv-aufgebohrt-werden-3579659.html)
Title: [Visa Information System, SIS, SIS II (Notizen)]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 07, 2017, 03:15:33 PM
Quote[...] An den Außengrenzen des Schengenraums werden ab sofort die Reisepässe mit Fahndungslisten und Datenbanken der Sicherheitsbehörden verglichen. Die systematische Überprüfung betrifft auch EU-Bürger. Ziel sei es, sicherzustellen, "dass Personen, welche die Grenzen überqueren, keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit darstellen", sagte eine Kommissionssprecherin. Die EU-Innenminister hatten die Änderung vor gut einem Jahr infolge der Pariser Anschläge vom November 2015 beschlossen.

Das Bundespolizeipräsidium sprach zunächst nur von einer Kontrolle bei Passagieren, die aus Ländern außerhalb des Schengenraums kommen. Da Deutschland keine Landesgrenzen am Außenbereich des Schengenraums hat, ist vor allem der Reiseverkehr an den Flug- und Seehäfen betroffen.

Die Bundespolizei sagte, sie wolle in Deutschland die Auswirkungen auf den Flugverkehr und auf Wartezeiten für die Reisenden aber "so verträglich wie möglich halten". Reiseveranstalter warnten bereits vor möglichen Verzögerungen an Grenzübergängen. Allerdings sieht die Neuregelung Ausnahmen vor, wenn es bei einer strikten Anwendung besonders an Landesgrenzen ansonsten zu "unverhältnismäßigen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss" kommen würde.

Bislang mussten an den EU-Außengrenzen lediglich die Daten von Nicht-EU-Bürgern systematisch mit allen Sicherheitsdatenbanken abgeglichen werden – und dies auch nur bei der Einreise. Die Kontrollen sollen nach Angaben der Bundespolizei zu einem schengenweit einheitlich hohen Niveau beitragen. Zum Schengenraum gehören die meisten EU-Staaten und etwa auch die Schweiz und Norwegen.


Aus: "Striktere Kontrollen an EU-Außengrenzen" (7. April 2017)
Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-04/schengen-raum-eu-aussengrenzen-terrorgefahr-kontrollen-reisepass-fahndunsdatei (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-04/schengen-raum-eu-aussengrenzen-terrorgefahr-kontrollen-reisepass-fahndunsdatei)
Title: [Die AZR Datenbank... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 04, 2017, 11:01:39 AM
Quote[...] Der Beauftragte für das Flüchtlingsmanagement der Bundesregierung, Frank-Jürgen Weise, hat auf große Lücken im Ausländerregister hingewiesen. In einem "Leitfaden zur Verbesserung der Datenqualität im Ausländerzentralregister warnt Weise, dass mangelhafte Daten "zu teils gravierenden Fehlentscheidungen" bei Asylverfahren und Abschiebungen führen würden. Von dem Leitfaden berichtete zuerst die Süddeutsche Zeitung.

In dem Register sind demnach zehn Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit erfasst, darunter etwa 5,7 Millionen Menschen aus Nicht-EU-Staaten. Die Daten werden von etwa 600 Ausländerbehörden in Deutschland verwaltet.

Weil die Daten nicht ausreichend gepflegt worden seien, sei die Qualität in Teilen bislang nicht gut gewesen, schreibt Weise. In Einzelfällen seien Angaben aus dem Jahr 1921 gefunden worden, "von Menschen, die längst nicht mehr am Leben sind, oder von Bürgern, die deutsche Staatsbürger geworden sind und in dem Register eigentlich nicht mehr auftauchen sollten".

"Fehlerhafte Dateneingaben können Rückkehrprozesse erheblich verlangsamen", heißt es laut Süddeutscher Zeitung in dem Bericht. In der Statistik über ausreisepflichtige Menschen seien etwa EU-Bürger erfasst, die gar nicht ausreisen müssten. Solche falschen Zuordnungen führten zu einer verzerrten Debatte über den Umgang mit Ausreisepflichtigen.


Aus: "Ausländerzentralregister: Weise warnt vor Lücken in Ausländer-Datenbank" (4. August 2017)
Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-08/auslaenderzentralregister-fluechtlinge-frank-juergen-weise (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-08/auslaenderzentralregister-fluechtlinge-frank-juergen-weise)

Title: [Die "Anti-Terror-Datei"... (Notizen)]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 14, 2017, 02:21:49 PM
Quote[...] Die französische Anti-Terror-Datenbank FIJAIT verstößt nicht gegen die Grundrechtecharta der Europäischen Union. Auch die europäische Menschenrechtscharta ist durch ihre Anwendung nicht verletzt. Zu dieser Einschätzung kommen zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag, der die Datei einmal im Lichte des Völkerrechts und zum anderen in Bezug auf eine mögliche Verletzung des des Doppelbestrafungsverbotes analysiert hat.

Das vor einem Jahr eingerichtete "nationale automatisierte Strafregister für terroristische Straftaten" ("Fichier judiciaire national automatisé des auteurs d'infractions terroristes") ist Teil des 2015 beschlossenen "Plans zur Terrorismusbekämpfung". Gespeichert werden Personen ab 13 Jahren, die wegen einer terroristischen Straftat verurteilt wurden. Ebenfalls verarbeitet werden Daten von Personen, die aus Kriegsgebieten zurückkehren und nach Ansicht der Behörden eine terroristische Gefahr darstellen. Schließlich werden in FIJAIT auch Verstöße gegen Ausreiseverbote erfasst.

Begründet wurde das Gesetz mit dem Phänomen der "ausländischen Kämpfer" und den in diesem Zusammenhang erfolgten Anschlägen in Frankreich. Betroffen sind jedoch linke Aktivisten, die beispielsweise im Zusammenhang mit dem baskischen Befreiungskampf vor Gericht standen.

Vorgesehen ist die Speicherung für 20 Jahre. Außerdem wird jede Person, die in FIJAIT gespeichert ist, auch in der nationalen Personenfahndungsdatei eingetragen. Auf diese Weise wollen die Behörden nachvollziehen, wo die Betroffenen im französischen Staatsgebiet angetroffen wurden.

Anders als beispielsweise bei der deutschen Anti-Terrordatei ist eine Speicherung in FIJAIT mit Auflagen verbunden. Unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz in Frankreich oder im Ausland haben, müssen die Gespeicherten vierteljährlich ihre Anschrift nachweisen.

Eine entsprechende Meldung muss bei der Polizei oder der Gendarmerie gemacht werden. Dort muss auch innerhalb von zwei Wochen jede Änderung der Adresse mitgeteilt werden. Betroffene mit Wohnsitz in Frankreich sind verpflichtet, die Reise ins Ausland zwei Wochen vor Antritt anzuzeigen.

Auch wer im Ausland lebt, muss die Behörden über einen geplanten Grenzübertritt nach Frankreich benachrichtigen. Personen mit französischer Staatsangehörigkeit müssen hierfür persönlich beim zuständigen französischen Konsulat oder der Botschaft vorsprechen. Wer kein Franzose bzw. keine Französin ist, muss die Angaben als Einschreiben mit Rückschein an die zuständige Dienststelle senden.

Wer gegen die Auflagen von FIJAIT verstößt, riskiert eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren oder 30.000 Euro Geldstrafe. Nur Ausländer, die in Frankreich im Gefängnis sitzen, sind von dem Procedere ausgenommen.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages argumentiert, dass FIJAIT nicht gegen das Doppelbestrafungsverbot der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstößt. Zur Begründung heißt es, dass die Regelung nur greift, wenn eine Person wegen der gleichen Straftat zwei Mal durch ein Strafgericht verurteilt wurde. Bei der 20jährigen Speicherung in FIJAIT und den damit verhängten Meldeauflagen handele es sich aber um keine durch ein Gericht verhängte Strafe.

Auch die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) ist nach Ansicht der Bundestags-Juristen nicht verletzt. Zwar wurde die Rechtmäßigkeit von FIJAIT noch nicht vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) beklagt. Allerdings wurde dort bereits in drei Verfahren über die Rechtmäßigkeit des in Frankreich geführten "Gewalt- und Sexualstraftäterregisters" FIJAIS geurteilt, dem FIJAIT nachempfunden ist. Auch dort müssen strenge Meldeauflagen erfüllt werden, die Daten werden sogar bis zu 30 Jahre gespeichert.

Trotz dieser gravierenden Einschränkungen befand der EGMR, dass bei einer Speicherung in FIJAIS keine Verletzung Menschenrechtscharta vorliegt. In der Begründung heißt es unter anderem, dass den Betroffenen ausreichend Möglichkeiten zur Verfügung stünden, um die Eintragung überprüfen und im Falle der Unrichtigkeit korrigieren bzw. löschen zu lassen.


Aus: "Speicherung in französischer Anti-Terror-Datei bedeutet strengste Meldeauflagen" Matthias Monroy (11. August 2017)
Quelle: https://www.heise.de/tp/news/Speicherung-in-franzoesischer-Anti-Terror-Datei-bedeutet-strengste-Meldeauflagen-3797876.html (https://www.heise.de/tp/news/Speicherung-in-franzoesischer-Anti-Terror-Datei-bedeutet-strengste-Meldeauflagen-3797876.html)
Title: [INPOL Informationssystem... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 12, 2017, 09:25:17 AM
Quote[...] Beim Anschlag auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember starben zwölf Menschen. Laut eines internen Berichts hatte die Polizei, wie berichtet, mehr als drei Stunden gebraucht, bis sie umfassende Fahndungsmaßnahmen eingeleitet hatte wie sie bei Amokläufen oder Terroranschlägen vorgesehen sind. So konnte Amri zunächst entkommen.

Aber schon viel früher hätte der Attentäter aus Tunesien abgeschoben werden können. Eine weitere folgenschwere Panne hätte es nicht gegeben, wenn die Behörden in die polizeiliche Datenbank Inpol geschaut hätten. Amri hatte offiziell keine Papiere. Tunesien verlangte vor der Abschiebung für die Identitätsfeststellung und das Ausstellen von Ersatzpapieren nicht nur Fingerabdrücke und Fotos, sondern auch Abdrücke der Handflächen.

Diese lagen bei der Bundespolizei vor, weil sie die Abdrücke Amri nach seiner Einreise im Juli 2015 abgenommen hatten. Und sie wurden sogar von der Berliner Polizei erneut im Februar 2016 abgenommen. Nach Recherchen von RBB und ,,Berliner Morgenpost" wies der für die Abschiebung zuständige Mitarbeiter der Ausländerbehörde in Kleve in Nordrhein-Westfalen immer wieder darauf hin, dass die Handflächen-Abdrücke benötigt werden.

Da das BKA aber nicht für die Abschiebung zuständig war, wurden diese Abdrücke offenbar auch nicht weitergeleitet. Amri wurde während seines Aufenthaltes in Europa mehrfach an verschiedenen Orten kontrolliert – ein Abgleich in der Datenbank fand offenbar nicht statt.

Am Freitag lädt der Amri-Untersuchungsausschuss zwei BKA-Beamte als Zeugen vor. ,,Wir versprechen uns davon Erkenntnisse, wie das Schengener Informationssystem für Personenfahndung funktioniert", sagte der Ausschussvorsitzende Burkard Dregger (CDU) dem Tagesspiegel. Die BKA-Beamten sollen auch über das Eurodac-System, ein Fingerabdruck-Identifizierungssystem für Asylbewerber, Auskünfte geben. Dregger sagte, man sei in der Aufklärung ,,erst am Anfang".

...



Aus: "Terror am Berliner Breitscheidplatz: Abschlussbericht im Fall Amri soll Pannen offenlegen" Sabine Beikler (12.10.2017)
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/berlin/terror-am-berliner-breitscheidplatz-abschlussbericht-im-fall-amri-soll-pannen-offenlegen/20439436.html (http://www.tagesspiegel.de/berlin/terror-am-berliner-breitscheidplatz-abschlussbericht-im-fall-amri-soll-pannen-offenlegen/20439436.html)
Title: [Die "Anti-Terror-Datei"... (Notizen)]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 12, 2017, 09:25:48 AM
Quote[...] Beim Anschlag auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember starben zwölf Menschen. Laut eines internen Berichts hatte die Polizei, wie berichtet, mehr als drei Stunden gebraucht, bis sie umfassende Fahndungsmaßnahmen eingeleitet hatte wie sie bei Amokläufen oder Terroranschlägen vorgesehen sind. So konnte Amri zunächst entkommen.

Aber schon viel früher hätte der Attentäter aus Tunesien abgeschoben werden können. Eine weitere folgenschwere Panne hätte es nicht gegeben, wenn die Behörden in die polizeiliche Datenbank Inpol geschaut hätten. Amri hatte offiziell keine Papiere. Tunesien verlangte vor der Abschiebung für die Identitätsfeststellung und das Ausstellen von Ersatzpapieren nicht nur Fingerabdrücke und Fotos, sondern auch Abdrücke der Handflächen.

Diese lagen bei der Bundespolizei vor, weil sie die Abdrücke Amri nach seiner Einreise im Juli 2015 abgenommen hatten. Und sie wurden sogar von der Berliner Polizei erneut im Februar 2016 abgenommen. Nach Recherchen von RBB und ,,Berliner Morgenpost" wies der für die Abschiebung zuständige Mitarbeiter der Ausländerbehörde in Kleve in Nordrhein-Westfalen immer wieder darauf hin, dass die Handflächen-Abdrücke benötigt werden.

Da das BKA aber nicht für die Abschiebung zuständig war, wurden diese Abdrücke offenbar auch nicht weitergeleitet. Amri wurde während seines Aufenthaltes in Europa mehrfach an verschiedenen Orten kontrolliert – ein Abgleich in der Datenbank fand offenbar nicht statt.

Am Freitag lädt der Amri-Untersuchungsausschuss zwei BKA-Beamte als Zeugen vor. ,,Wir versprechen uns davon Erkenntnisse, wie das Schengener Informationssystem für Personenfahndung funktioniert", sagte der Ausschussvorsitzende Burkard Dregger (CDU) dem Tagesspiegel. Die BKA-Beamten sollen auch über das Eurodac-System, ein Fingerabdruck-Identifizierungssystem für Asylbewerber, Auskünfte geben. Dregger sagte, man sei in der Aufklärung ,,erst am Anfang".

...



Aus: "Terror am Berliner Breitscheidplatz: Abschlussbericht im Fall Amri soll Pannen offenlegen" Sabine Beikler (12.10.2017)
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/berlin/terror-am-berliner-breitscheidplatz-abschlussbericht-im-fall-amri-soll-pannen-offenlegen/20439436.html (http://www.tagesspiegel.de/berlin/terror-am-berliner-breitscheidplatz-abschlussbericht-im-fall-amri-soll-pannen-offenlegen/20439436.html)
Title: [Visa Information System, SIS, SIS II (Notizen)]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 12, 2017, 09:26:55 AM
Quote[...] Beim Anschlag auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember starben zwölf Menschen. Laut eines internen Berichts hatte die Polizei, wie berichtet, mehr als drei Stunden gebraucht, bis sie umfassende Fahndungsmaßnahmen eingeleitet hatte wie sie bei Amokläufen oder Terroranschlägen vorgesehen sind. So konnte Amri zunächst entkommen.

Aber schon viel früher hätte der Attentäter aus Tunesien abgeschoben werden können. Eine weitere folgenschwere Panne hätte es nicht gegeben, wenn die Behörden in die polizeiliche Datenbank Inpol geschaut hätten. Amri hatte offiziell keine Papiere. Tunesien verlangte vor der Abschiebung für die Identitätsfeststellung und das Ausstellen von Ersatzpapieren nicht nur Fingerabdrücke und Fotos, sondern auch Abdrücke der Handflächen.

Diese lagen bei der Bundespolizei vor, weil sie die Abdrücke Amri nach seiner Einreise im Juli 2015 abgenommen hatten. Und sie wurden sogar von der Berliner Polizei erneut im Februar 2016 abgenommen. Nach Recherchen von RBB und ,,Berliner Morgenpost" wies der für die Abschiebung zuständige Mitarbeiter der Ausländerbehörde in Kleve in Nordrhein-Westfalen immer wieder darauf hin, dass die Handflächen-Abdrücke benötigt werden.

Da das BKA aber nicht für die Abschiebung zuständig war, wurden diese Abdrücke offenbar auch nicht weitergeleitet. Amri wurde während seines Aufenthaltes in Europa mehrfach an verschiedenen Orten kontrolliert – ein Abgleich in der Datenbank fand offenbar nicht statt.

Am Freitag lädt der Amri-Untersuchungsausschuss zwei BKA-Beamte als Zeugen vor. ,,Wir versprechen uns davon Erkenntnisse, wie das Schengener Informationssystem für Personenfahndung funktioniert", sagte der Ausschussvorsitzende Burkard Dregger (CDU) dem Tagesspiegel. Die BKA-Beamten sollen auch über das Eurodac-System, ein Fingerabdruck-Identifizierungssystem für Asylbewerber, Auskünfte geben. Dregger sagte, man sei in der Aufklärung ,,erst am Anfang".

...



Aus: "Terror am Berliner Breitscheidplatz: Abschlussbericht im Fall Amri soll Pannen offenlegen" Sabine Beikler (12.10.2017)
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/berlin/terror-am-berliner-breitscheidplatz-abschlussbericht-im-fall-amri-soll-pannen-offenlegen/20439436.html (http://www.tagesspiegel.de/berlin/terror-am-berliner-breitscheidplatz-abschlussbericht-im-fall-amri-soll-pannen-offenlegen/20439436.html)
Title: [Das "Eurodac"-Erkennungssystem... (Notizen)]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 12, 2017, 09:29:09 AM
Quote[...] Beim Anschlag auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember starben zwölf Menschen. Laut eines internen Berichts hatte die Polizei, wie berichtet, mehr als drei Stunden gebraucht, bis sie umfassende Fahndungsmaßnahmen eingeleitet hatte wie sie bei Amokläufen oder Terroranschlägen vorgesehen sind. So konnte Amri zunächst entkommen.

Aber schon viel früher hätte der Attentäter aus Tunesien abgeschoben werden können. Eine weitere folgenschwere Panne hätte es nicht gegeben, wenn die Behörden in die polizeiliche Datenbank Inpol geschaut hätten. Amri hatte offiziell keine Papiere. Tunesien verlangte vor der Abschiebung für die Identitätsfeststellung und das Ausstellen von Ersatzpapieren nicht nur Fingerabdrücke und Fotos, sondern auch Abdrücke der Handflächen.

Diese lagen bei der Bundespolizei vor, weil sie die Abdrücke Amri nach seiner Einreise im Juli 2015 abgenommen hatten. Und sie wurden sogar von der Berliner Polizei erneut im Februar 2016 abgenommen. Nach Recherchen von RBB und ,,Berliner Morgenpost" wies der für die Abschiebung zuständige Mitarbeiter der Ausländerbehörde in Kleve in Nordrhein-Westfalen immer wieder darauf hin, dass die Handflächen-Abdrücke benötigt werden.

Da das BKA aber nicht für die Abschiebung zuständig war, wurden diese Abdrücke offenbar auch nicht weitergeleitet. Amri wurde während seines Aufenthaltes in Europa mehrfach an verschiedenen Orten kontrolliert – ein Abgleich in der Datenbank fand offenbar nicht statt.

Am Freitag lädt der Amri-Untersuchungsausschuss zwei BKA-Beamte als Zeugen vor. ,,Wir versprechen uns davon Erkenntnisse, wie das Schengener Informationssystem für Personenfahndung funktioniert", sagte der Ausschussvorsitzende Burkard Dregger (CDU) dem Tagesspiegel. Die BKA-Beamten sollen auch über das Eurodac-System, ein Fingerabdruck-Identifizierungssystem für Asylbewerber, Auskünfte geben. Dregger sagte, man sei in der Aufklärung ,,erst am Anfang".

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Aus: "Terror am Berliner Breitscheidplatz: Abschlussbericht im Fall Amri soll Pannen offenlegen" Sabine Beikler (12.10.2017)
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/berlin/terror-am-berliner-breitscheidplatz-abschlussbericht-im-fall-amri-soll-pannen-offenlegen/20439436.html (http://www.tagesspiegel.de/berlin/terror-am-berliner-breitscheidplatz-abschlussbericht-im-fall-amri-soll-pannen-offenlegen/20439436.html)
Title: [Das "Eurodac"-Erkennungssystem... (Notizen)]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 26, 2018, 01:54:59 PM
Quote[...] Eurodac, Schengener Informationssystem, Visumsdatenbank: Die Europäische Union erneuert die Rechtsgrundlagen ihrer migrationsbezogenen Datenbanken. Die einzelnen Systeme sollen zu einer einzigen virtuellen Grenze verschmelzen. Alle Drittstaatenangehörigen würden dann in einem "gemeinsamen Identitätsspeicher" landen

Die Grenzbehörden der Europäischen Union sollen zukünftig auch Kindern unter Zwang Fingerabdrücke und Gesichtsbilder abnehmen dürfen. So steht es in einem Papier zur neuen Eurodac-Verordnung, das die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch online gestellt hat. Der bulgarischen Ratspräsidentschaft zufolge hat das EU- Parlament dem Vorschlag der Kommission zugestimmt, das Alter für die verpflichtende Erhebung biometrischer Daten von Asylsuchenden von 14 auf sechs Jahre zu senken.

Reisen die Kinder allein, soll eine "Begleitung" bei der womöglich entwürdigenden Prozedur anwesend sein. Dabei kann es sich um Angehörige der Grenzbehörden oder eine externe Person handeln. Die erhobenen Daten werden dann für mindestens zehn Jahre gespeichert. Auch dies war bis zuletzt strittig, denn die Abgeordneten wollten lediglich einer Speicherung von maximal fünf Jahren zustimmen. Mit der Einigung ist jetzt der Weg frei für den Abschluss der neuen Eurodac-Verordnung, die seit 2016 im sogenannten Trilog-Verfahren zwischen Rat, Parlament und Kommission verhandelt wird.

Eurodac soll Grenz- und Ausländerbehörden bei der Prüfung helfen, ob einem "illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen" von einem anderen Mitgliedstaat ein Aufenthaltstitel erteilt wurde. Dann könnte die betreffende Person dorthin zurückgeschoben werden. Das System war bei seiner Errichtung in 2003 die erste EU-Datenbank, die Fingerabdrücke verarbeitet. Mit dem neuen Verordnungsentwurf würde auch die verpflichtende Gesichtserkennung zuerst bei Migranten angewandt.

Auch der Kreis der in Eurodac gespeicherten Personen wird erweitert. Zukünftig würden auch jene Personen erfasst, die in einem EU-Mitgliedstaat ohne Aufenthaltstitel angetroffen werden. Bislang betraf die Verordnung nur Personen, die an der Grenze oder in Grenznähe festgestellt wurden. Anfragen in Eurodac erfolgen nach dem "Treffer/kein Treffer"-System, wonach erst im Trefferfall die kompletten Akten aus dem Asylverfahren übermittelt werden.

Zuletzt wurde die Eurodac-Verordnung in 2013 geändert, die rund fünf Millionen Datensätze dürfen seit 2015 auch von Polizeibehörden und Geheimdiensten abgefragt werden. Nur die Fingerabdrücke und das Gesichtsbild sind jedoch bislang durchsuchbar. Gemäß der neuen Verordnung erhält die Datei deshalb eine neue Suchfunktion für Angaben zur Person, Namen und Aliasnamen, Geburtsort und Geburtsdatum oder die Nummern von Ausweisdokumenten.

Vor zwei Wochen haben sich der bulgarische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament auch auf die Neufassung des Schengener Informationssystems (SIS II) geeinigt. Die Kommission hatte hierzu drei getrennte Verordnungen vorgeschlagen, die sich auf die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Grenzkontrollen und Abschiebungen beziehen.

Das SIS ist die größte europäische Polizeidatenbank, in der letztes Jahr mehr als 76 Millionen Personen und Sachen zur Fahndung ausgeschrieben waren. Zwar sind nur sehr wenige Personen (1,17 %) ausgeschrieben, jedoch führten diese zu 77% aller Treffer. Über die Hälfte der Personenausschreibungen betrifft Personen, denen der Aufenthalt oder die Einreise in die EU verwehrt wird. Diese Ausschreibungen sollen zukünftig verpflichtend sein. Die Kommission will außerdem eine neue Kategorie "Ausschreibung zu Rückführungszwecken" einführen, wonach die Mitgliedsstaaten auch die zu vollziehenden "Rückführungsentscheidungen" im SIS II speichern sollen.

An zweiter Stelle der Ausschreibungen von Personen im SIS stehen verdeckte und gezielte Kontrollen. Bei einer gezielten Kontrolle werden die Betroffenen "sorgfältig überprüft", eine verdeckte Kontrolle erfolgt ohne deren Wissen. Die Maßnahme kann durch Polizei oder Geheimdienste erfolgen, ihre Zahl steigt jedes Jahr beträchtlich. Als "Zwischenschritt" zwischen verdeckten und gezielten Kontrollen will die Kommission nun "Ausschreibungen für Ermittlungsanfragen" ermöglichen, um Personen nach einer Kontrolle einer Vernehmung zu unterziehen.

Auch die technischen Funktionen des SIS sollen verbessert werden. Nach zweijähriger Probezeit verfügt das SIS seit März über ein "Automatic Fingerprint Identification System" (AFIS). Jeder neu eingespeicherte Fingerabdruck wird mit vorhandenen daktyloskopischen Daten abgeglichen. Das SIS kann zudem Gesichtsbilder speichern, um diese etwa bei der Grenzkontrolle zur Identifizierung zu nutzen. Außerdem sollen Ausschreibungen zu unbekannten Tatverdächtigen möglich sein, nach denen mithilfe des SIS über ihre Finger- oder Handballenabdrücke gefahndet wird. Auch an Tatorten gefundene DNA-Profile können gespeichert und verarbeitet werden.

Wie bei Eurodac soll auch die Polizeiagentur Europol umfassenden Zugang zu den SIS-Daten erhalten und "zusätzliche Informationen" mit den Mitgliedstaaten austauschen dürfen. Die Mitgliedstaaten sollen Europol immer informieren, wenn eine Person im Zusammenhang mit einer terroristischen Straftat gesucht wird. Das bei Europol angesiedelte "Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung" gleicht die Personendaten dann mit seinen eigenen Datenbanken ab. Auch die Grenzagentur Frontex soll Zugriff auf die Ausschreibungskategorien des SIS erhalten.

Schließlich will die Europäische Union auch die Verordnung für das Visa-Informationssystem (VIS) ändern. Einen entsprechenden Vorschlag hatte die Kommission im Mai dieses Jahres veröffentlicht. Im Zentralsystem des VIS speichern die Mitgliedstaaten Angaben zu jedem Antrag für ein Schengen-Visum, darunter Personendaten des Antragstellers, deren Foto und Fingerabdrücke sowie Angaben zur geplanten Reise. Auch die Daten der Einlader werden erhoben. Nach Erteilung des Visums wird der Antragsdatensatz um die Art und die Gültigkeitsdauer des Visums sowie das Gebiet, in das der Inhaber reisen darf, ergänzt. Im sogenannten Visa-Konsultationsverfahren werden vor Erteilung eines Schengenvisums alle Schengenpartnerstaaten um ihre Zustimmung befragt. Wird das Visum abgelehnt oder annulliert, wird auch dies gespeichert.

Bereits bei der Antragsstellung sollen jetzt Gesichtsbilder aufgenommen werden. Wie in Eurodac würden auch im VIS die biometrischen Daten von Kindern ab sechs Jahren verarbeitet. Fingerabdrücke, die mit einer Zweckbindung für das VIS erhoben wurden, sollen auch für die Ausschreibung im SIS genutzt werden dürfen. Um etwaige Abschiebungen nach einer Nichtausreise zu erleichtern, könnten Passkopien im VIS gespeichert werden. Der Zugriff der Behörden wird den Plänen zufolge erleichtert und erweitert, auch Europol und Frontex dürfen die Daten nutzen. Im "Treffer/kein Treffer"-Verfahren wäre eine Abfrage sogar durch Reiseveranstalter oder andere private Firmen erlaubt.

Zukünftig sollen im VIS auch Personen gespeichert werden, die von einem Mitgliedstaat ein auf das eigene Hoheitsgebiet beschränktes Visum erhalten haben. Auch die Ablehnung eines solchen nationalen Aufenthaltstitels würde im VIS protokolliert. Die Kommission will außerdem "Risiko-Indikatoren" einführen. Sie sollen auf statistischen Daten beruhen, die aus den Mitgliedsstaaten zu "Bedrohungen, ungewöhnlichen Zahlen von Ablehnungen oder Überziehungen bestimmter Kategorien von Drittstaatenangehörigen oder Risiken der öffentlichen Gesundheit" geliefert werden. Die Informationen würden bei der Bewertung von Visaanträgen berücksichtigt.

Die Vorschläge zur Erneuerung der Verordnungen für Eurodac, SIS und VIS stehen im Kontext der geplanten Zusammenlegung europäischer Datenbanken. Unter dem Stichwort "Interoperabilität" hatte die Kommission hierzu ebenfalls einen Verordnungsentwurf präsentiert.

Vorgesehen ist ein gemeinsames "Europäisches Suchportal", das bei einer Kontrolle auch Interpol- und Europol-Systeme abfragt. Fingerabdrücke und Gesichtsbilder, die von Drittstaatenangehörigen im Rahmen der einzelnen EU-Datenbanken erhoben werden, sollen in einem "gemeinsamen Dienst für den Abgleich biometrischer Daten" zentral gespeichert und durchsuchbar gemacht werden. Zusammen mit den Personendaten werden die biometrischen Daten in einem "gemeinsamen Identitätsspeicher" abgelegt. Dieser neue "Datentopf" erhält zudem einen "Detektor für Mehrfachidentitäten", der Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit Personendaten abgleichen und Unregelmäßigkeiten aufspüren soll.

Die Systeme Eurodac, SIS und VIS sind bei der EU-Agentur für den Betrieb der großen IT-Systeme (eu-LISA) angesiedelt. Vor zwei Jahren hat der Rat die Verordnung über ein "Einreise/Ausreisesystem" (EES) angenommen, das alle Grenzübertritte sowie Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den EU-Außengrenzen erfasst.

Ein zusätzlich anvisiertes EU-weites Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) soll die bestehenden Datenbanken durch die vorzeitige Angabe von geplanten Grenzübertritten ergänzen. Beide neuen Systeme sollen ebenfalls von eu-LISA verwaltet werden. Nach Verabschiedung der "Interoperabilitätsverordnung" könnte ab 2020 die technische Umsetzung beginnen.

Auf den großen EU-Datenbanken sind laut einer Antwort der Kommission biometrische Erkennungssysteme der Firmen Idemia und Gemalto installiert, bei Europol läuft ein biometrisches Identifizierungssystem von Sopra Steria.

Noch ist unklar, welche Firma den Zuschlag für die "Interoperabilitätslösung" bekommt. Dass sie sich lohnt, ist jedenfalls gewiss: Die neue virtuelle Grenze würde in den nächsten zehn Jahren mindestens 425 Millionen Euro kosten, dabei ist der Anschluss jedes Mitgliedsstaats an das Zentralsystem allerdings noch nicht eingerechnet. (Matthias Monroy)


Aus: "Migrationskontrolle: EU rüstet Informationssysteme auf" Matthias Monroy (25. Juni 2018)
Quelle: https://www.heise.de/tp/features/Migrationskontrolle-EU-ruestet-Informationssysteme-auf-4090719.html (https://www.heise.de/tp/features/Migrationskontrolle-EU-ruestet-Informationssysteme-auf-4090719.html)
Title: [Visa Information System, SIS, SIS II (Notizen)]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 26, 2018, 01:55:24 PM
Quote[...] Eurodac, Schengener Informationssystem, Visumsdatenbank: Die Europäische Union erneuert die Rechtsgrundlagen ihrer migrationsbezogenen Datenbanken. Die einzelnen Systeme sollen zu einer einzigen virtuellen Grenze verschmelzen. Alle Drittstaatenangehörigen würden dann in einem "gemeinsamen Identitätsspeicher" landen

Die Grenzbehörden der Europäischen Union sollen zukünftig auch Kindern unter Zwang Fingerabdrücke und Gesichtsbilder abnehmen dürfen. So steht es in einem Papier zur neuen Eurodac-Verordnung, das die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch online gestellt hat. Der bulgarischen Ratspräsidentschaft zufolge hat das EU- Parlament dem Vorschlag der Kommission zugestimmt, das Alter für die verpflichtende Erhebung biometrischer Daten von Asylsuchenden von 14 auf sechs Jahre zu senken.

Reisen die Kinder allein, soll eine "Begleitung" bei der womöglich entwürdigenden Prozedur anwesend sein. Dabei kann es sich um Angehörige der Grenzbehörden oder eine externe Person handeln. Die erhobenen Daten werden dann für mindestens zehn Jahre gespeichert. Auch dies war bis zuletzt strittig, denn die Abgeordneten wollten lediglich einer Speicherung von maximal fünf Jahren zustimmen. Mit der Einigung ist jetzt der Weg frei für den Abschluss der neuen Eurodac-Verordnung, die seit 2016 im sogenannten Trilog-Verfahren zwischen Rat, Parlament und Kommission verhandelt wird.

Eurodac soll Grenz- und Ausländerbehörden bei der Prüfung helfen, ob einem "illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen" von einem anderen Mitgliedstaat ein Aufenthaltstitel erteilt wurde. Dann könnte die betreffende Person dorthin zurückgeschoben werden. Das System war bei seiner Errichtung in 2003 die erste EU-Datenbank, die Fingerabdrücke verarbeitet. Mit dem neuen Verordnungsentwurf würde auch die verpflichtende Gesichtserkennung zuerst bei Migranten angewandt.

Auch der Kreis der in Eurodac gespeicherten Personen wird erweitert. Zukünftig würden auch jene Personen erfasst, die in einem EU-Mitgliedstaat ohne Aufenthaltstitel angetroffen werden. Bislang betraf die Verordnung nur Personen, die an der Grenze oder in Grenznähe festgestellt wurden. Anfragen in Eurodac erfolgen nach dem "Treffer/kein Treffer"-System, wonach erst im Trefferfall die kompletten Akten aus dem Asylverfahren übermittelt werden.

Zuletzt wurde die Eurodac-Verordnung in 2013 geändert, die rund fünf Millionen Datensätze dürfen seit 2015 auch von Polizeibehörden und Geheimdiensten abgefragt werden. Nur die Fingerabdrücke und das Gesichtsbild sind jedoch bislang durchsuchbar. Gemäß der neuen Verordnung erhält die Datei deshalb eine neue Suchfunktion für Angaben zur Person, Namen und Aliasnamen, Geburtsort und Geburtsdatum oder die Nummern von Ausweisdokumenten.

Vor zwei Wochen haben sich der bulgarische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament auch auf die Neufassung des Schengener Informationssystems (SIS II) geeinigt. Die Kommission hatte hierzu drei getrennte Verordnungen vorgeschlagen, die sich auf die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Grenzkontrollen und Abschiebungen beziehen.

Das SIS ist die größte europäische Polizeidatenbank, in der letztes Jahr mehr als 76 Millionen Personen und Sachen zur Fahndung ausgeschrieben waren. Zwar sind nur sehr wenige Personen (1,17 %) ausgeschrieben, jedoch führten diese zu 77% aller Treffer. Über die Hälfte der Personenausschreibungen betrifft Personen, denen der Aufenthalt oder die Einreise in die EU verwehrt wird. Diese Ausschreibungen sollen zukünftig verpflichtend sein. Die Kommission will außerdem eine neue Kategorie "Ausschreibung zu Rückführungszwecken" einführen, wonach die Mitgliedsstaaten auch die zu vollziehenden "Rückführungsentscheidungen" im SIS II speichern sollen.

An zweiter Stelle der Ausschreibungen von Personen im SIS stehen verdeckte und gezielte Kontrollen. Bei einer gezielten Kontrolle werden die Betroffenen "sorgfältig überprüft", eine verdeckte Kontrolle erfolgt ohne deren Wissen. Die Maßnahme kann durch Polizei oder Geheimdienste erfolgen, ihre Zahl steigt jedes Jahr beträchtlich. Als "Zwischenschritt" zwischen verdeckten und gezielten Kontrollen will die Kommission nun "Ausschreibungen für Ermittlungsanfragen" ermöglichen, um Personen nach einer Kontrolle einer Vernehmung zu unterziehen.

Auch die technischen Funktionen des SIS sollen verbessert werden. Nach zweijähriger Probezeit verfügt das SIS seit März über ein "Automatic Fingerprint Identification System" (AFIS). Jeder neu eingespeicherte Fingerabdruck wird mit vorhandenen daktyloskopischen Daten abgeglichen. Das SIS kann zudem Gesichtsbilder speichern, um diese etwa bei der Grenzkontrolle zur Identifizierung zu nutzen. Außerdem sollen Ausschreibungen zu unbekannten Tatverdächtigen möglich sein, nach denen mithilfe des SIS über ihre Finger- oder Handballenabdrücke gefahndet wird. Auch an Tatorten gefundene DNA-Profile können gespeichert und verarbeitet werden.

Wie bei Eurodac soll auch die Polizeiagentur Europol umfassenden Zugang zu den SIS-Daten erhalten und "zusätzliche Informationen" mit den Mitgliedstaaten austauschen dürfen. Die Mitgliedstaaten sollen Europol immer informieren, wenn eine Person im Zusammenhang mit einer terroristischen Straftat gesucht wird. Das bei Europol angesiedelte "Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung" gleicht die Personendaten dann mit seinen eigenen Datenbanken ab. Auch die Grenzagentur Frontex soll Zugriff auf die Ausschreibungskategorien des SIS erhalten.

Schließlich will die Europäische Union auch die Verordnung für das Visa-Informationssystem (VIS) ändern. Einen entsprechenden Vorschlag hatte die Kommission im Mai dieses Jahres veröffentlicht. Im Zentralsystem des VIS speichern die Mitgliedstaaten Angaben zu jedem Antrag für ein Schengen-Visum, darunter Personendaten des Antragstellers, deren Foto und Fingerabdrücke sowie Angaben zur geplanten Reise. Auch die Daten der Einlader werden erhoben. Nach Erteilung des Visums wird der Antragsdatensatz um die Art und die Gültigkeitsdauer des Visums sowie das Gebiet, in das der Inhaber reisen darf, ergänzt. Im sogenannten Visa-Konsultationsverfahren werden vor Erteilung eines Schengenvisums alle Schengenpartnerstaaten um ihre Zustimmung befragt. Wird das Visum abgelehnt oder annulliert, wird auch dies gespeichert.

Bereits bei der Antragsstellung sollen jetzt Gesichtsbilder aufgenommen werden. Wie in Eurodac würden auch im VIS die biometrischen Daten von Kindern ab sechs Jahren verarbeitet. Fingerabdrücke, die mit einer Zweckbindung für das VIS erhoben wurden, sollen auch für die Ausschreibung im SIS genutzt werden dürfen. Um etwaige Abschiebungen nach einer Nichtausreise zu erleichtern, könnten Passkopien im VIS gespeichert werden. Der Zugriff der Behörden wird den Plänen zufolge erleichtert und erweitert, auch Europol und Frontex dürfen die Daten nutzen. Im "Treffer/kein Treffer"-Verfahren wäre eine Abfrage sogar durch Reiseveranstalter oder andere private Firmen erlaubt.

Zukünftig sollen im VIS auch Personen gespeichert werden, die von einem Mitgliedstaat ein auf das eigene Hoheitsgebiet beschränktes Visum erhalten haben. Auch die Ablehnung eines solchen nationalen Aufenthaltstitels würde im VIS protokolliert. Die Kommission will außerdem "Risiko-Indikatoren" einführen. Sie sollen auf statistischen Daten beruhen, die aus den Mitgliedsstaaten zu "Bedrohungen, ungewöhnlichen Zahlen von Ablehnungen oder Überziehungen bestimmter Kategorien von Drittstaatenangehörigen oder Risiken der öffentlichen Gesundheit" geliefert werden. Die Informationen würden bei der Bewertung von Visaanträgen berücksichtigt.

Die Vorschläge zur Erneuerung der Verordnungen für Eurodac, SIS und VIS stehen im Kontext der geplanten Zusammenlegung europäischer Datenbanken. Unter dem Stichwort "Interoperabilität" hatte die Kommission hierzu ebenfalls einen Verordnungsentwurf präsentiert.

Vorgesehen ist ein gemeinsames "Europäisches Suchportal", das bei einer Kontrolle auch Interpol- und Europol-Systeme abfragt. Fingerabdrücke und Gesichtsbilder, die von Drittstaatenangehörigen im Rahmen der einzelnen EU-Datenbanken erhoben werden, sollen in einem "gemeinsamen Dienst für den Abgleich biometrischer Daten" zentral gespeichert und durchsuchbar gemacht werden. Zusammen mit den Personendaten werden die biometrischen Daten in einem "gemeinsamen Identitätsspeicher" abgelegt. Dieser neue "Datentopf" erhält zudem einen "Detektor für Mehrfachidentitäten", der Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit Personendaten abgleichen und Unregelmäßigkeiten aufspüren soll.

Die Systeme Eurodac, SIS und VIS sind bei der EU-Agentur für den Betrieb der großen IT-Systeme (eu-LISA) angesiedelt. Vor zwei Jahren hat der Rat die Verordnung über ein "Einreise/Ausreisesystem" (EES) angenommen, das alle Grenzübertritte sowie Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den EU-Außengrenzen erfasst.

Ein zusätzlich anvisiertes EU-weites Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) soll die bestehenden Datenbanken durch die vorzeitige Angabe von geplanten Grenzübertritten ergänzen. Beide neuen Systeme sollen ebenfalls von eu-LISA verwaltet werden. Nach Verabschiedung der "Interoperabilitätsverordnung" könnte ab 2020 die technische Umsetzung beginnen.

Auf den großen EU-Datenbanken sind laut einer Antwort der Kommission biometrische Erkennungssysteme der Firmen Idemia und Gemalto installiert, bei Europol läuft ein biometrisches Identifizierungssystem von Sopra Steria.

Noch ist unklar, welche Firma den Zuschlag für die "Interoperabilitätslösung" bekommt. Dass sie sich lohnt, ist jedenfalls gewiss: Die neue virtuelle Grenze würde in den nächsten zehn Jahren mindestens 425 Millionen Euro kosten, dabei ist der Anschluss jedes Mitgliedsstaats an das Zentralsystem allerdings noch nicht eingerechnet. (Matthias Monroy)


Aus: "Migrationskontrolle: EU rüstet Informationssysteme auf" Matthias Monroy (25. Juni 2018)
Quelle: https://www.heise.de/tp/features/Migrationskontrolle-EU-ruestet-Informationssysteme-auf-4090719.html (https://www.heise.de/tp/features/Migrationskontrolle-EU-ruestet-Informationssysteme-auf-4090719.html)
Title: [INPOL Informationssystem... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 31, 2018, 11:57:17 AM
Quote[...] Die Polizeiorganisation Interpol hat bei 130 von ihr verbreiteten Fahndungsersuchen nachträglich einen Verstoß gegen Artikel 3 der Statuten (Missbrauch zur politischen Verfolgung) festgestellt. Dies hatte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Christian Lange, zuletzt in der Antwort auf eine Frage im Bundestag mitgeteilt. Trotz der Mitteilung von Interpol haben das Bundesamt für Justiz und das Auswärtige Amt demnach entschieden, fünf Fahndungen weiterhin als nationale Haftbefehle in das deutsche INPOL-System zu übernehmen.

Die Staaten, aus denen die laut Interpol politisch motivierten Fahndungsersuchen stammen, hatte das Bundesinnenministerium nicht genannt. Diese sollen auch weiterhin geheim bleiben, schreibt der Staatssekretär Christian Lange auf eine weitere Nachfrage. So kann nicht überprüft werden, zu welchen Staaten die Bundesregierung hinsichtlich einer politischen Verfolgung eine andere Haltung als Interpol vertritt.

Zur Begründung der Geheimhaltung schreibt das BMJV, gesuchte Personen könnten durch die Preisgabe der Herkunft politisch motivierter Fahndungsersuchen Länder identifizieren, in welche sie sich als ,,sichere Häfen" zurückziehen könnten. Die Offenlegung gefährde außerdem die ,,Vertraulichkeit des Fahndungsverkehrs" und führe zu einem ,,Vertrauensverlust" in den an gemeinsamen Fahndungen teilnehmenden Staaten. Dies könne die Bearbeitung deutscher Ersuchen durch ausländische Behörden ,,erheblich erschweren".

Durch die Geheimhaltung ist es jedoch auch unmöglich, die von deutschen Behörden aufrecht erhaltenen politisch motivierten Fahndungen zu überprüfen.

Für die fälschlich Ausgeschriebenen steigt das Risiko einer Festnahme drastisch. Die polizeilichen Abfragen der Interpol-Datenbank haben sich laut Medienberichten seit 2014 verdoppelt. Die Zunahme der Recherchen liegt nach Einschätzung der Bundesregierung an zunehmenden Kontrollen an Flughäfen der Interpol-Mitgliedstaaten.

Auch die Zahl der Personenausschreibungen hat sich demnach signifikant erhöht. Interpol speichert Angaben zu ausgeschriebenen Personen, Sachen oder Ausweisdokumenten in sogenannten ASF-Datenbanken (,,Automated Search Facility"). Die ASF-Datei für die Personenfahndung heißt ,,Nominals" und enthält laut dem Bundesinnenministerium derzeit 206.816 Fahndungen (Stichtag 31. Mai 18). Gegenüber 2014 sei dies ein Zuwachs von 30,6 Prozent.

Auch die ASF-Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente (SLTD) dürfte signifikant mehr Abfragen verzeichnen. Hintergrund ist die Ausweitung des Schengener Grenzkodex, der seit März 2017 systematische Kontrollen beim Übertritt einer Außengrenze vorschreibt. Angehörige von Drittstaaten werden schon länger mit den Interpol-Dateien abgeglichen, inzwischen ist das Verfahren auch bei EU-Angehörigen vorgeschrieben. Die Datensammlung enthält mindestens 43 Millionen Einträge.


Aus: "Demokratie: Bundesregierung hält politisch motivierte Fahndungen geheim" Matthias Monroy (26.07.2018)
Quelle: https://netzpolitik.org/2018/bundesregierung-haelt-politisch-motivierte-fahndungen-geheim/ (https://netzpolitik.org/2018/bundesregierung-haelt-politisch-motivierte-fahndungen-geheim/)
Title: [Hooligan-Datenbank... (Gewalttäter Sport)]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 14, 2018, 07:50:29 PM
Quote[...] Einen Tag nach dem Angriff auf einen Fanbus des Fußball-Zweitligisten 1. FC Union Berlin in Köln spricht die Polizei von einer "neuen Dimension der Gewalt nach Fußballspielen". Der gewaltsame Zwischenfall hatte sich in der Nacht zum Dienstag ereignet, nach einem Spiel des 1. FC Köln gegen Union Berlin. Der Angriff auf den Bus war nach Einschätzung der Beamten eine gezielte und geplante Aktion. Von den 28 Festgenommenen seien bis auf einen noch alle in Gewahrsam, hieß es weiter. Einige von ihnen seien als "Gewalttäter Sport" bekannt.

Rund 100 vermummte Störer – alle in weißen T-Shirts und weiß-roten Sturmhauben – hatten nach Darstellung der Polizei zunächst einen polizeibegleiteten Fanbus vor einer Autobahnauffahrt mit Steinen attackiert. Aus dem Berliner Fanbus stürmten dann laut Polizei ebenfalls vermummte Störer. Die Einsatzkräfte drängten diese in den Bus zurück und die Kölner Angreifer auf einen nahe gelegenen Parkplatz. Von dort aus seien viele in unbeleuchteten Autos geflüchtet, hätten dabei gezielt Kurs auf Polizisten und Polizistinnen genommen und alle Anhalte-Aufrufe missachtet.

Polizeipräsident Uwe Jacob sprach in einer Pressekonferenz von "blankem Hass" und einem "nicht hinnehmbaren Angriff auf unser Rechtssystem". Dass niemand verletzt wurde, sei "irgendwo auch ein Wunder". Jacob nannte es erschreckend, dass sogar die Begleitung der Fanbusse durch die Polizei kein Hindernis gewesen sei, "sinnlose Gewalt" zu verüben.

Die Polizei beschlagnahmte sechs Fahrzeuge, mehrere Schlagstöcke, Pyrotechnik und andere gefährliche Gegenstände. Natalie Neuen von der Kölner Staatsanwaltschaft sagte, in den nächsten Tagen werde geprüft, "inwiefern wir Haftbefehle beantragen". Kripo-Leiter Becker zufolge gibt es Hinweise, dass die Kölner Störer von polizeibekannten Personen aus der Dortmunder Szene unterstützt wurden. Polizei und Justiz müssten auf "zunehmende Radikalisierung" reagieren. "Sonst haben wir bald keine Fußballspiele mehr, sondern befassen uns nur noch mit Gewalt im Fußball."

Der 1. FC Köln betonte, er verurteile Gewalt "ohne Wenn und Aber". Das habe man wiederholt zum Ausdruck gebracht und daran habe sich nichts geändert. "Nach unseren derzeitigen Informationen waren an den Vorfällen offenbar auch Personen beteiligt, die vom 1. FC Köln bereits mit einem Stadionverbot belegt sind", hieß es in einer Stellungnahme. "Das zeigt: Außerhalb des Stadions und abseits unserer Spiele sind die Vereine im Kampf gegen Gewalt auf Polizei und Justiz angewiesen."

Die Kriminalpolizei untersucht die Vorfälle nun mit einer Sonderermittlungsgruppe Paul, da sich die Ausschreitungen "Auf dem Paulsacker" ereigneten. Schwere Straftaten wie Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr und Verstöße gegen das Versammlungsgesetz stehen im Raum, wie der Kölner Kripo-Leiter Klaus-Stephan Becker in der Pressekonferenz sagte. Alle Festgenommenen zeigten sich bisher "vollkommen unkooperativ". Ihre Handys würden ausgewertet.

Die Beamten werden bei ihren Ermittlungen auch alle 77 Insassen des Berliner Fanbusses überprüfen. Man habe das Fahrzeug zum Präsidium eskortiert und dort alle Personalien festgestellt, sagte Becker. Es werde unter anderem der Frage nachgegangen, ob die Angriffe nicht nur unter den Kölnern zuvor abgesprochen waren, sondern es möglicherweise auch Verabredungen zur Gewalt zwischen Kölnern und Berlinern gab.

Quote
matotope #1.3

Der Proll schwört auf MMA.


Quote
matotope #3

Für Stein- & Flaschenwürfe bekamen einige nach G20 bis zu drei Jahre aufgebrummt, mal sehen wie das hier ausgeht.


QuoteMartin Köster #5

wenn ich mir das durchlese, wenn ein bestimmter teil der bevölkerung noch nicht mal in frieden mit einem konkurrierenden fußballverein leben kann, dann muß man sich nicht wundern welche aggression den flüchtlingen und schutzsuchenden entgegenschlägt.
auf den schützenfesten prügelt man sich sogar mit den bewohnern des nachbardorfs, weil die "die anderen" sind.
da laufen primitivste biochemische vorgänge in den hirnen ab ...

richtig absurd wird es aber, wenn diese hooligans sich dann im rechtsextremen milieu wiederfinden, als verteidiger unseres "vaterlands" ...

meiner meinung geht es immer nur darum einen ideologischen grund zur ausübung seiner sadistischen und gewaltaffinen triebe zu finden; mit vaterland oder überfremdung hat das sehr wenig zu tun ... es geht nur um den rausch und primitivste machtausübung moralisch/ethisch kompromittierter seelen am rande eines pathologisch zu nennenden befundes ...


Quotevincentvision
#8  —  vor 27 Minuten 3

Bezeichnend, dass diejenigen, die beim G20-Gipfel und seinen Gewaltexzessen den Untergang des Abendlandes verorteten, angesichts solcher und ähnlicher Exzesse sehr still sind.

Denn Woche für Woche müssen Hunderschaften an Polizei ausrücken, um durchgeknallte Hooligans voneinander zu trennen und die Fans von x Fußballspielen in ihren Zügen und Fankurven zu sichern und zu separieren.

Oft genug auch unter Gewalt und Auschreitungen. ...


QuoteHuanaco #17

Es zeigt sich, dass Fanprojekte offenbar bei einigen sogenannten Fans nichts fruchten. Vor lauter Langeweile verabredet man sich zu einer Prügelei, weil man mit sich und der Welt nichts anzufangen weiß. Ausgeschlagene Zähne, gebrochene Nasenbeine, blutende Platzwunden dienen als Beweis einer Männlichkeit, die das genaue Gegenteil von LGBT verkörpern und in eine Zeit zurück will, als der Mann noch als ganzer Kerl zählte, der sich wie einst auf mittelalterlichen Ritterturnieren um die Huld eines Weibes prügelte. "Der will nur spielen", heißt es, wenn ein gemeiner Straßenköter sich in meine Jeans verbeißt. Das können wir den Prügelnden nicht durchgehen lassen. "Denn sie wissen nicht, was sie tun." Nehmen Sie es biblisch oder mit James Dean. Ob Prügelei oder verbotenes Autorennen. Die Ursachen sind m. E. die gleichen. Es gilt wieder als männlich, "sein Recht" in die eigene Hand zu nehmen. Notfalls eben auch, indem das Recht des/der anderen missachtet wird. Man hat keine Argumente, aber Fäuste. Und die Eltern kennen oft nicht einmal "die Freunde" ihres Sohnes (die aus der Wirklichkeit, die bei fatzebuk ohnehin nicht). Ob Strafen die Prügelnden erreichen, weiß ich nicht. Noch gilt es in den Fangruppen als cool, wie ein Märtyrer in den Knast zu kommen. ...


...


Aus: "Polizei sieht in Angriff auf Fanbus neue Dimension der Gewalt" (14. August 2018)
Quelle: https://www.zeit.de/sport/2018-08/gewalttaeter-sport-fc-union-berlin-angriff-koeln-fanbus-planung-aktion (https://www.zeit.de/sport/2018-08/gewalttaeter-sport-fc-union-berlin-angriff-koeln-fanbus-planung-aktion)
Title: [Poliks (Polizeiliches Datenerfassungssystem)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 22, 2018, 12:26:06 PM
Quote[...] POLIKS bedeutet Polizeiliches Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung. Es handelt sich dabei um ein IT-Verfahren, das der Berliner Polizei als zentrales IT-Verfahren für alle Bereiche der Vollzugspolizei und als Schnittstelle zu anderen IT-Verfahren des Landes (z. B. EWW, Automatisiertes Staatsanwaltschaftliches Auskunftssystem) und des Bundes (z. B. BKA-Anwendungen (INPOL), Kraftfahrt-Bundesamt-Verfahren (ZEVIS), Ausländerzentralregister, Bundeszentralregister) dient. POLIKS gliedert sich in die Bestandteile Vorgangsbearbeitung (Strafanzeigen, Verkehrsunfälle usw.) und Informationssystem (Auskunft und Recherche- und Statistikfunktionen).

Das System wurde vom IT-Dienstleister gedas, einer IT-Servicetochter des Volkswagenkonzerns, entwickelt und nach fünf Jahren Entwicklungszeit (Start 2005) im März 2005 eingeführt. POLIKS löste damit nach über 30 Jahren das alte ,,Informationssystem Verbrechensbekämpfung" (ISVB) ab.

Die Kosten beliefen sich auf insgesamt 73 Millionen Euro, wobei der größte Anteil für den Auf- und Ausbau der IT-Infrastruktur verwendet wurde.

... Mittlerweile (Stand 12/2008) sind ca. 12.000 PCs, davon rund 10.000 für den Exekutivbereich angeschafft worden. 20.000 Polizisten wurden in das System eingeführt.

Abfragen zu Personen oder Fahrzeugen werden vom Polizeisystem innerhalb von maximal zehn Sekunden beantwortet. Komplexere Datenrecherchen sowie Abfragen bei anderen Stellen wie dem BKA oder beim Landeseinwohneramt bearbeitet ein gesonderter Server im Hintergrund parallel. Die Kernabläufe wurden von einem ,,Formularwald" mit 350 Formblättern auf 33 reduziert.

POLIKS basiert auf einer Serviceorientierten-Architektur. Das Frontend ist Windows-basiert und das Backend war zunächst Unix-basiert (HP-UX) und wurde seit Mitte 2008 sukzessive auf Linux umgestellt. Für die Kommunikation zwischen Clients und Zentralsystem wird XML - SOAP verwendet.

Das Hosting der Netzwerkarchitektur, der Betrieb und die Wartung erfolgen beim IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ), dem vormaligen Landesbetrieb für Informationstechnik (LIT).


Aus: "POLIKS" (19. April 2017)
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/POLIKS (https://de.wikipedia.org/wiki/POLIKS)

Title: [Poliks (Notizen)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 22, 2018, 12:31:40 PM
Quote[...] Im zentralen Datenerfassungssystem Poliks der Berliner Polizei gibt es eine massive Sicherheitslücke. Davor warnen jetzt Ermittler. In den Computern der Behörde sind die teils hochsensiblen Daten von über drei Millionen Menschen erfasst, etwa Privatadressen, Ehestand, Ehepartner oder im Haushalt angemeldete dritte Personen. Die Abfrage dieser Daten unterliegt strengen Vorschriften. Doch diese Vorschriften können leicht umgangen werden. Deshalb hat sich Berlins Datenschutzbeauftragte eingeschaltet.

Im Poliks (Polizeiliches Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung) werden Straftäter und Tatverdächtige erfasst, ebenso die Daten von Opfern und Zeugen. Wie lange diese Daten gespeichert werden, ist abhängig vom Fall, sie sind mindestens ein Jahr, maximal zehn Jahre im Computer abrufbar.

Zudem ist im Poliks ersichtlich, wann jemand in welcher Eigenschaft mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder den Ordnungsbehörden zu tun hatte. Auf das System haben rund 16.000 bei der Polizei Beschäftigte Zugriff. Allerdings kann aufgrund einer Sicherheitslücke nicht immer nachvollzogen werden, welcher Behördenmitarbeiter wann und weshalb auf diese Daten zugreift.

Zur Anmeldung bei Poliks an einem Polizeicomputer benötigt man eine Personalnummer und ein persönliches Kennwort. Die Personalnummer wird polizeiintern offen verwendet, sie steht auf jedem Vorgang, den der jeweilige Beamte bearbeitet. Der Kennwortschutz kann leicht umgangen werden.

,,Wenn man unter der Personalnummer dreimal ein falsches Kennwort eingibt, wird der Benutzeraccount gesperrt", sagte ein hochrangiger Beamter dieser Zeitung. ,,Dann muss jemand nur bei der System-Hotline anrufen und bekommt einfach so ein neues Passwort."

Eine elektronische Sicherheitsabfrage zum Entsperren (wie etwa der Geburtsname der Mutter oder der Name des Haustieres) gibt es laut Aussage des Beamten in der Praxis nicht. Die Hotline-Mitarbeiter würden sich auf den jeweiligen Dienststellen nicht rückversichern, ob es sich tatsächlich um den befugten Mitarbeiter handelt. Zudem werde so ein Vorgang nirgends dokumentiert, sagt der Beamte. Die Folge: Polizisten könnten somit unter falschem Namen leicht sensible Daten abfragen.

So flog im Frühjahr dieses Jahres nach monatelangen, auch internen Ermittlungen ein Polizeioberkommissar auf, der einen Drogenhändlerring seit 2016 mit Polizeiinterna aus dem Poliks versorgt und vor bevorstehenden Razzien gewarnt haben soll. Wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Bestechlichkeit, der Verletzung von Dienstgeheimnissen in mindestens acht Fällen und der Beteiligung am Betäubungsmittelhandel sitzt der 39-Jährige derzeit in Untersuchungshaft.

In Zehlendorf wiederum spionierte eine Polizeikommissarin ihre Nachbarschaft monatelang aus, durch einen anonymen Hinweis kam der Fall ans Licht. Die Frau wurde unlängst zur einer Geldstrafe verurteilt.

In einem weiteren Fall informierten sich Polizisten illegal über eine Kollegin und deren Privatleben: Sie wollten herausfinden, ob die Frau geschieden sei.

Nach mehreren Hinweisen auf das Sicherheitsproblem gab es bereits eine sogenannte ,,Vor-Ort-Prüfung" durch die Berliner Datenschutz-Beauftragte Maja Smoltczyk in der Polizeibehörde. Ein Ergebnis dieser Überprüfung ist noch nicht bekannt, weil die Auswertung nach Informationen dieser Zeitung noch nicht abgeschlossen ist.

Polizeiintern seien die Datenschutzverstöße seit Jahren bekannt, wie Jörn Badendick auf Anfrage bestätigte. Der Mann ist Ermittler und zugleich Sprecher der polizeilichen Personalvertretung ,,Die Unabhängigen", die sich für die Belange von Berliner Polizisten ,,unabhängig von einer etwaigen gewerkschaftlichen Mitgliedschaft einsetzt", wie er sagt.

Nachdem Personalratsmitglieder der Unabhängigen von mehreren Fällen des Datenmissbrauchs erfahren haben, hätten sie die Behördenleitung, die zuständige Abteilung im Landeskriminalamt, die Datenschutzbeauftragte der Polizei und auch Innensenator Andreas Geisel darüber informiert, sagt Badendick. Passiert sei bisher aber nichts.


Aus: "Sicherheitslücke Wie Ermittler polizeiinterne Daten missbrauchen" Philippe Debionne (19.08.2018)
Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/sicherheitsluecke-wie-ermittler-polizeiinterne-daten-missbrauchen-31132814 (https://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/sicherheitsluecke-wie-ermittler-polizeiinterne-daten-missbrauchen-31132814)
Title: [Poliks (Notizen)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 22, 2018, 12:36:30 PM
Quote[...] Die Polizei reagierte zurückhaltend. Es seien ,,bedauerliche Einzelfälle", die bereits geahndet worden seien, sagte ein Sprecher. Die Polizei sei im Umgang mit Daten ,,äußerst sensibel". Die Hinweise auf die Sicherheitslücke im Datensystem seien ,,dankbar zur Kenntnis" genommen worden und würden geprüft.

Politisch brisant für die Innenverwaltung und die rot-rot-grüne Koalition, deren Vertreter seit Monaten informiert waren: Bei der Mitte Juni beschlossenen Novelle des Berliner Datenschutzgesetzes ist der unbefugte Zugriff auf Daten von einer Straftat, auf die bis zu ein Jahr Haft steht, auf eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße herabgestuft worden. Seither liegt eine Straftat nur noch dann vor, wenn für Daten Geld genommen oder wenn jemand geschädigt wird.

Benedikt Lux, Innenexperte der Grünen im Abgeordnetenhaus, sagte dem Tagesspiegel: Dass Poliks missbrauchsanfällig ist, sei bekannt. Nötig seien mehr Stichproben und ein Polizeibeauftragter, der den Datenschutz stärker kontrolliert.

Marcel Luthe (FDP) hingegen nahm die frühere Polizeiführung um Kandt und Koppers ins Visier: ,,Die bekannt gewordenen massiven Datenschutzverstöße werfen die Frage auf, wer für die Ermöglichung dieser Straftaten im Bereich der Polizei verantwortlich war." Zugleich gehe es um die Frage, "warum die Koalition die Herabstufung dieser Taten von Straftaten zu Ordnungswidrigkeiten unbedingt vor der Sommerpause durchsetzen wollte".


Aus: "Droht der Berliner Polizei ein Datenschutz-Skandal?" (20.08.2018)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/sicherheitsluecken-im-polizei-system-droht-der-berliner-polizei-ein-datenschutz-skandal/22933306.html (https://www.tagesspiegel.de/berlin/sicherheitsluecken-im-polizei-system-droht-der-berliner-polizei-ein-datenschutz-skandal/22933306.html)


QuoteSciaridae 20.08.2018, 23:01 Uhr

... Freuen wir uns auf die Zeiten, wenn noch mehr Daten über Bürger gesammelt werden und jeder Verbrecher in Uniform darauf Zugriff hat.
Pardon, diese Beamten sind ja nun keine Verbrecher mehr, begehen nur noch Ordnungswidrigkeiten.

Top!

Title: [Poliks (Notizen)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 03, 2018, 02:11:14 PM
Quote[...] Bei der Berliner Polizei ist es zu "unrechtmäßigen Zugriffen" auf das Polizeiliche Landessystem zu Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (Poliks) gekommen. Das hat ein Sprecher der Senatsverwaltung für Inneres gegenüber heise online bestätigt. "Fälle der missbräuchlichen Verwendung des Verfahrens der Passwortrücksetzung" seien den Behörden jedoch "nicht bekannt", betonte der Sprecher und wies entsprechende Berichte lokaler Medien zurück.

Demnach sind zur Anmeldung an einen Poliks-Rechner eine Personalnummer und ein persönliches Kennwort notwendig. Erstere werde polizeiintern offen verwendet und mit jedem von einem Beamten bearbeiteten Vorgang verknüpft. Bei der Passwortabfrage könne man leicht tricksen, hieß es bei der Berliner Zeitung: Das Benutzerkonto werde nach dreimaliger falscher Kennworteingabe gesperrt, über die System-Hotline erhalte man in diesem Fall aber ohne weitere Sicherheitsabfrage einfach ein neues Passwort.

Den Berichten zufolge ist es dabei zu Missbrauchsfällen gekommen: So habe ein Polizist Drogendealer mit Informationen versorgt und vor Razzien gewarnt, Beamte hätten den Beziehungsstatus einer Kollegin abgefragt, eine Ordnungshüterin Nachbarn ausspioniert. Mitglieder der polizeilichen Personalvertretung "Die Unabhängigen" hätten aufgrund der Datenschutzverstöße unter anderem die Behördenleitung und Innensenator Andreas Geisel informiert, passiert sei aber nichts.

"Das medial geschilderte Verfahren ist falsch", betonte der Sprecher des Innensenators. Bei der Polizei Berlin werde das Konzept verfolgt, am stationären Desktop-PC "grundsätzlich möglichst alle dienstlich erforderlichen Anwendungen mit einer Anmeldung zur Verfügung zu stellen". Insofern könne Poliks "nach Authentifizierung am multifunktionalen Arbeitsplatz (MAP) aufgerufen werden". Über ein Rollen- und Rechtesystem würden die Nutzungsmöglichkeiten innerhalb des IT-Systems dem jeweiligen Nutzer entsprechend seiner Freigaben zugewiesen.

Je nach Berechtigung können MAP-Anwender etwa auch das internationale Polizeisystem Inpol, das Schengener Informationssystem (SIS), das Ausländerzentralregister (AZR) oder das Visa-Informationssystem (VIS) der EU abfragen, erläutert die Senatsverwaltung für Inneres. Der Zugang sei aber zumindest seit 2017 über ein Verfahren abgesichert, das den Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspreche. Eine Neuvergabe von Passwörtern für den MAP-Rechner basiere "auf einem unmittelbaren Identitätsnachweis oder einer Zwei-Faktoren-Authentifizierung".

"Nach fünfmaliger Fehleingabe des Kennwortes wird ein MAP-Konto automatisch gesperrt", erläutert der Senatsvertreter die Details. Gängige Ursachen dafür seien "Zahlendreher bei der Eingabe der Personalnummer im Anmeldeverfahren" oder ein "unbeabsichtigtes Feststellen der Taste für Großbuchstaben", wodurch das Passwort für den Nutzer nicht sichtbar "falsch" eingegeben werde. In diesen Fällen werde grundsätzlich kein neues Kennwort vergeben, sondern es erfolge nach entsprechender Beratung rund um die möglichen Fehlerquellen "lediglich eine Freischaltung, sodass der Anwender den Anmeldevorgang mit seinem bisherigen Kennwort erneut versuchen kann".

Die einschlägigen Richtlinien sähen den Einsatz von Initialpasswörtern vor, führte der Sprecher weiter aus. Diese müssten vom Anwender nach dem ersten Anmelden geändert und durch eigene Kennwörter ersetzt werden. Dies sei systemseitig auch so umgesetzt worden, sodass "die richtige Eingabe technisch erzwungen wird". Die genannten Missbrauchsfälle beruhten dem aktuellen Kenntnisstand nach "auf Abfragen unter eigener Identität" der Übeltäter. Sie hätten "durch das Überprüfen über die sogenannte Protokolldatei ermittelt werden" können. Vor 2017 gab es aber offenbar noch ein laxeres Anmeldeverfahren.

Inzwischen läuft aus Sicht von Senat und Polizei prinzipiell alles gut mit Poliks. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk beschäftigt unter anderem das zum MAP gehörende "Password Recovery System" Meldungen aber schon seit mehr als einem Jahr. Im Frühjahr seien die Gegebenheiten direkt bei der Polizei untersucht worden, der Prozess laufe aber noch, heißt es beim Tagesspiegel. Vom Senat ist dazu nur zu hören: "Das Verfahren liegt bei der Polizei Berlin. Dort liegt ein Schreiben der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Vor-Ort-Prüfung vor." Beobachtern gibt allein die lange Dauer des Kontrollvorgangs Rätsel auf. Sie wittern weitere, noch wenig beleuchtete Dimensionen des "Datenskandals".

Die ausgemachten Delikte bei Poliks-Abfragen sollen laut dem Sprecher Geisels nicht ungeahndet bleiben. Bei Verstößen gegen das Landesdatenschutzgesetz handle es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt. In den Fällen, in denen von den beschuldigten Polizeibeamten mehrere unzulässige Datenabfragen durchgeführt worden seien, habe die Datenschutzbehörde die entsprechenden Strafanträge gestellt. Möglicherweise hätten die Geschädigten so bislang noch nichts von dem Datenschutzverstoß zu ihrem Nachteil erfahren. Grundsätzlich informiere die Polizei aber die Betroffenen früher oder später.

Im Poliks sind gegenwärtig rund 21 Terabyte Daten gespeichert. 2,4 Terabyte davon lagern direkt in dem System, 18,8 beziehen sich auf digitale Dokumente, die darüber referenziert werden. Seit der holprigen Arbeitsaufnahme von Poliks in 2005, das T-Systems und Microsoft als Vorzeigeprojekt führen, sind über 12 Millionen Vorgänge und 9,4 Millionen Personen wie Zeugen oder Täter darin erfasst worden. Löschfristen werden nach Angaben des Senats "an den gesetzlichen Vorgaben ausgerichtet automatisiert festgelegt, ausgeworfen und bei Ausbleiben einer Verlängerung umgesetzt". (Stefan Krempl) / (olb)


Aus: "Poliks: Berliner Senat dementiert Sicherheitslücke im Polizeisystem" Stefan Krempl (03.09.2018)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Poliks-Berliner-Senat-dementiert-Sicherheitsluecke-im-Polizeisystem-4153414.html (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Poliks-Berliner-Senat-dementiert-Sicherheitsluecke-im-Polizeisystem-4153414.html)

QuoteMarkWolf, 03.09.2018 12:56

Selbstverständlich

Was nicht sein darf, das nicht sein kann. Und wer es glaubt, wird selig.

Title: [Eurosur (European border surveillance system)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 25, 2018, 10:01:56 AM
Quote[...] Eurosur (englisch European border surveillance system, deutsch Europäisches Grenzüberwachungssystem) ist ein Überwachungssystem der Europäischen Union, bei dem Drohnen, Aufklärungsgeräte, Offshore-Sensoren, hochauflösende Kameras und Satellitensuchsysteme eingesetzt werden, um die illegale Einwanderung in die EU-Mitgliedsländer zu überwachen. Der Beginn des Programms wurde vom Europaparlament am 10. Oktober 2013 beschlossen. Am 2. Dezember 2013 wurde das System zunächst in 18 EU-Staaten und Norwegen gestartet.

Das System ist eine Entwicklung von Frontex, ist primär ein Programm zum Informationsaustausch, welches die Kooperation nationaler Grenzbehörden unterstützt. Ziel ist es, möglichst früh Erkenntnisse über aktuelle Flüchtlingsbewegungen und sogenannte Schlepperorganisationen zu erhalten. Des Weiteren wurde die ,,Rettung von in Not geratenen Menschen" ebenfalls in die Eurosur-Verordnung aufgenommen.

Das Programm wird von unterschiedlichen Seiten kritisiert, besonders deswegen, weil der Lebensrettungsaspekt (z. B. Seenotrettung von Flüchtlingen aus havarierten Booten) hinter dem der Überwachung zurückbleibt.

Mit Stand von Oktober 2013 werden 244 Millionen Euro aus dem Haushalt der Europäischen Union für Installation und Betrieb des Systems bis 2020 bereitgestellt. Kritiker befürchten hingegen, dass das Projekt eher eine Milliarde kosten wird. In anderen Quellen ist von 340 Millionen Euro die Rede.


Aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Eurosur (https://de.wikipedia.org/wiki/Eurosur) (16. Februar 2018)

https://de.wikipedia.org/wiki/Fluchtabwehr (https://de.wikipedia.org/wiki/Fluchtabwehr)
Title: [Eurosur (Notiz)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 25, 2018, 10:05:19 AM
Quote[...] Der Grenz- und Küstenwachschutz im Mittelmeer wird technisch immer weiter hochgerüstet im Kampf gegen illegale Migration und grenzüberschreitende Kriminalität wie Drogen- oder Menschenhandel. Der EU-Grenzpolizeibehörde Frontex stehen etwa Satellitenbilder mit einer Auflösung von bis zu 24 Zentimeter zur Verfügung, während Beobachter bisher von bis zu 50 Zentimeter ausgingen. Dazu kommen "Möglichkeiten zur sicheren Übertragung von Einsatzlivedaten aus Luft-, See- und landgestützten Fahrzeugen in Ladezentren". Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die heise online vorliegt.

Vor allem das EU-Grenzüberwachungssystem Eurosur und verbundene Dienste zur Satellitenaufklärung wie das Erdbeobachtungsprogramm Copernicus versorgen die in Warschau angesiedelte Agentur Frontex mit Messwerten teils in Echtzeit. Zahlreiche Copernicus-Services wie die Überwachung der Küsten, des "Grenzvorbereichs" im Mittelmeer, des Seeverkehrs "in einem Gebiet von Interesse" sowie für die Ortung und Verfolgung von Schiffen und möglicher "Unregelmäßigkeiten" in deren Verhalten seien mittlerweile in Betrieb, schreibt das Bundesinnenministerium. Weitergehende Dienste zur Erdbeobachtung und Aufklärung sowie zur Analyse von Migrationsbewegungen und "grenzüberschreitenden kriminellen Netzen" befänden sich derzeit noch in Entwicklung.

Copernicus-Produkte würden auf Basis "frei zugänglicher" beziehungsweise "kommerziell verfügbarer Satellitendaten" erstellt, erläutert die Regierung. Für die hohe Auflösung der übersandten Bildaufnahmen sorgten dabei Radar-Satelliten wie TerraSar-X oder TanDEM-X. Die luftgestützte Überwachung durch Eurosur in grenznahen Gebieten betreffe dabei die Küstenregionen der Drittstaaten Algerien, Tunesien und Libyen. Nutzer eines Copernicus-Sicherheitsdienstes sei neben Frontex auch Europol. Über Eurosur könnten zusätzlich etwa noch meteorologische Daten, ein maritimes Simulationsmodell und ein "System zur Verfolgung von Schiffsrouten" abgerufen werden.

Daneben baut Frontex der Antwort zufolge ein eigenes "Positioning System" auf Basis von GPS auf. Damit sollen "Positionsdaten und Betriebszeiten von Einsatzmitteln, die für Frontex-koordinierte Aktivitäten verwendet werden, in Echtzeit aufgezeichnet und weiterverarbeitet werden". Frontex wolle Landfahrzeuge, Flugzeuge und Schiffe mit GPS-Sendern ausstatten. Die erforderlichen Geräte habe die Küstenwache bereits vom Ausrüster Atos gekauft. Hauptzweck dieses Systems sei die Einsatzkoordinierung.

Neben Eurosur nehmen die Marinen von 17 EU-Staaten einschließlich der Flotten von Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien oder Spanien laut der Regierung an einem zusätzlichen speziellen Überwachungsnetzwerk namens Marsur ("Maritime Surveillance Networking") teil. Daran angeschlossen seien auch das Satellitenzentrum SatCen und die Europäische Verteidigungsagentur EDA. Im Kern des Projekts stehe das "Marsur Exchange System" (MEXS), über das nicht als geheim eingestufte Informationen ausgetauscht würden, die die jeweiligen Partner auf Basis nationaler Vorgaben bereitstellen könnten.

"Die Europäische Union überwacht das zentrale Mittelmeer lückenlos", folgert der linke Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko. Wenn die Grenzpolizei und die Marine mit den dazu eingesetzten Systemen schon immer genauer hinschauen könne, müssten die Aufklärungsdaten angesichts immer neuer Flüchtlingskrisen wie gerade rund um die "Aquarius" zumindest genutzt werden, "um Menschen zu retten", forderte Hunko gegenüber heise online. Die Technik sollte auch "Seenotrettungsorganisationen zur Verfügung stehen". Dies wäre ein wichtiges Signal, um den privaten Einrichtungen den Rücken zu stärken.

Das EU-Parlament hatte sich bereits 2013 dafür eingesetzt, die mit Eurosur gewonnene "beträchtlich verbesserte Reaktionsfähigkeit" der Mitgliedsstaaten auch der Seenotrettung zugute kommen zu lassen. Daraus ist bislang aber wenig geworden. (Stefan Krempl) / (anw)


Aus: "Frontex und Eurosur: Mittelmeerüberwachung in Echtzeit mit "Live-Bilddaten"" Stefan Krempl (18.06.2018)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Frontex-und-Eurosur-Mittelmeerueberwachung-in-Echtzeit-mit-Live-Bilddaten-4084546.html (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Frontex-und-Eurosur-Mittelmeerueberwachung-in-Echtzeit-mit-Live-Bilddaten-4084546.html)
Title: [Eurosur (Notiz)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 25, 2018, 10:11:00 AM
Quote[...] Die EU-Grenzagentur Frontex nimmt eine Reihe neuer Überwachungsmethoden im Mittelmeer in Betrieb. Das schreibt der EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos in Antworten auf mehrere Anfragen der Linken-Abgeordneten Sabine Lösing. Die Fähigkeiten gehören zum Grenzüberwachungssystem EUROSUR, das die Europäische Union vor fünf Jahren gestartet hat. Es vernetzt die Zentrale von Frontex in Warschau mit den Grenzbehörden der 28 Mitgliedstaaten. Über deren nationale Koordinierungszentren wird Frontex über alle wichtigen Vorkommnisse an den Außengrenzen der Europäischen Union unterrichtet. Nach jüngsten Zahlen wurden seit Bestehen von EUROSUR rund 184.000 Ereignisse zu irregulärer Migration übermittelt, rund 33.000 betrafen organisierte Kriminalität.

Kern des EUROSUR-Systems ist die Satellitenaufklärung, über die Frontex auch selbst an den Grenzen beobachten kann. Die Bilder stammen von kommerziellen Satellitendiensten sowie von optischen und radarbasierten Satelliten des EU-Erdbeobachtungsprogramms ,,Copernicus". Sie werden vom Satellitenzentrum der Europäischen Union (SatCen) erhoben, aufbereitet und an Frontex übermittelt.

Zu den Bildlieferanten gehört der Rüstungskonzern Airbus, der Bilder seiner Radarsatelliten ,,TerraSar-X" und ,,TanDEM-X" mit einer Auflösung von 24 cm verkauft. Für die schnelle Kommunikation mit den Satelliten nutzt ,,Copernicus" als erster Kunde die ,,Weltraumdatenautobahn" des Airbus-Konzerns. Die Nutzung der Daten für die einzelnen AnwenderInnen wurde erst kürzlich mithilfe einer App vereinfacht, die ein Mitarbeiter der Abteilung ,,Informationshoheit" als eine Art Instagram für Sicherheitsanwendungen beschreibt.

Mithilfe von EUROSUR beobachtet Frontex bereits die Küstenregionen in Algerien, Tunesien und Libyen. Diese Überwachung wird laut Avramopoulos auf ,,neue Gebiete ausgeweitet".

Nun werden auch die technischen Fähigkeiten von ,,Copernicus" ausgebaut. Das System soll ,,Unregelmäßigkeiten im Schiffsverhalten" erkennen und melden. Dabei werden Informationen zum Standort, der Schiffsbezeichnung und zum abweichenden Verhalten übermittelt. Als verdächtig kann etwa gelten, wenn ein Schiff keine gewöhnlichen Routen fährt oder die Geschwindigkeit verlangsamt.

Seit diesem Jahr erhält Frontex außerdem Bilder von Aufklärungsdrohnen, die von der Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) geflogen werden. Zunächst handelt es sich dabei um ein Pilotprojekt für zwei verschieden große Drohnen der MALE-Klasse aus Italien und Israel. Sie sollen an 120 Kalendertagen des Jahres in die Luft steigen, insgesamt sind 900 Flugstunden anvisiert. Ab 2019 könnte der Regelbetrieb beginnen. So jedenfalls steht es in einem früheren Entwurf des Arbeitsprogramms von ,,Copernicus" für das kommende Jahr. Demnächst will Frontex außerdem Fesselballons zur ,,Grenzraumüberwachung aus der Luft" testen.

Frontex hat im vergangenen Jahr einen ,,Mehrzweck-Flugdienst" gestartet. Von Flugzeugen über dem Mittelmeer aufgenommene Videos werden in Echtzeit in ein Lagezentrum der EUROSUR-Zentrale nach Warschau gestreamt. Im Rahmen des Projekts ,,FRONTEX Compatible Operational Image" erprobt die Agentur die Verbesserung dieser Echtzeit-Übertragung ins Hauptquartier in Warschau. Dies betrifft neben Flugzeugen und Drohnen auch Schiffe und Fahrzeuge an Land. Sie sollen außerdem mit GPS-Sendern ausgestattet werden, damit Frontex in Warschau jederzeit über deren Standort informiert ist. Entsprechende Sender der Firma ATOS wurden bereits beschafft.

Frontex nutzt die Luftaufnahmen zur Beobachtung des sogenannten ,,Grenzvorbereichs", der laut der Kommission mehr als 500 Quadratkilometer groß ist. Welche Gebiete konkret beobachtet werden, entscheidet ein ,,Frontex-Referat für Risikoanalyse". Hierfür startet die Agentur den Dienst ,,ProDetect service". Damit will Frontex im Grenzvorbereich Orte und Aktivitäten ermitteln, ,,die von Interesse sind". Das Verfahren verarbeitet frühere Vorkommnisse und soll eine Frühwarnfunktion bieten.

Gilt eine Region als relevant, können Frontex und die Mitgliedstaaten den Dienst ,,MUSO (Multi Source) Migration Analytical Assessment" aktivieren. Es folgt dann ein erster Analysebericht über ,,eine konkrete Aktivität und/oder eine kriminelle Vereinigung". Darin werden irreguläre Grenzübertritte oder Straftaten dokumentiert. In die Lageberichte fließen laut der Kommission auch sozioökonomische Faktoren und Informationen aus frei zugänglichen Quellen ein. Dabei könnte es sich um soziale Medien handeln, vermutlich sind hier aber Schiffspositionssysteme gemeint. Schließlich können in ,,MUSO" auch Angaben von Geflüchteten verarbeitet werden, die diese nach ihrer Ankunft in Europa gegenüber den BefragerInnen von Frontex oder den Ausländerbehörden der Mitgliedstaaten mitteilen.

Die neuen Fähigkeiten erweitern die Überwachung des Mittelmeers beträchtlich. Auch Frontex rechnet mit deutlich mehr Lageinformationen über Boote von Geflüchteten. Gemäß der EUROSUR-Verordnung darf Frontex diese Informationen nicht direkt mit Drittstaaten teilen. Die Seeaußengrenzenverordnung schreibt hingegen fest, dass über einen Seenotrettungsfall umgehend die zuständige Leitstelle informiert werden muss.

Mit Unterstützung der Europäischen Union hat Libyen eine Seenotrettungszone für die internationalen Gewässer benannt, bis 2020 will Italien eine einsatzbereite Seenotrettungsleitstelle in Tripolis einrichten. Perspektivisch soll Libyen sogar als erster Drittstaat an EUROSUR angeschlossen werden.

Im jüngsten Jahresbericht zur Umsetzung der Seeaußengrenzenverordnung bittet Frontex deshalb um grünes Licht, die Koordinaten von Flüchtlingsbooten zukünftig an die libysche Küstenwache zu übermitteln. Die Agentur beruft sich dabei auf das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen), wonach Kapitäne zu einer solchen Mitteilung verpflichtet seien. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages weisen jedoch darauf hin, dass Kriegsschiffe und Staatsschiffe hiervon ausgenommen sind. Diese Einschätzung wird demnach von einem Referatsleiter im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geteilt. Frontex-Missionen könnten sich auf diese Ausnahme berufen, ,,um zu verhindern, dass sensible Informationen ,unsicheren' Empfängern zugänglich werden". Die libysche Küstenwache gehört zweifellos dazu.


Aus: "Überwachung: Der europäische Grenzgeheimdienst" Matthias Monroy (23.09.2018)
Quelle: https://netzpolitik.org/2018/der-europaeische-grenzgeheimdienst/ (https://netzpolitik.org/2018/der-europaeische-grenzgeheimdienst/)
Title: [Precobs (Pre-Crime)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 02, 2018, 11:37:34 AM
Quote[...] Den Titel ihres aufwendigen Dokumentarfilms ,,Pre-Crime" haben sich die Autoren Monika Hielscher und Matthias Heeder aus der Science Fiction geborgt. Steven Spielbergs ,,Minority Report" wird als Quelle angegeben, aber eigentlicher Urheber ist der Schriftsteller Philip K. Dick, auf dessen Vorlage der Film von 2002 basierte. Darin beschrieb Dick, wie in der Zukunft Verbrechen geweissagt und verhindert werden können. Die nötigen Informationen verdanken sich einer Gruppe von prophetisch begabten Mutanten. Doch übersinnlicher Fähigkeiten bedarf es gar nicht. Ein zutreffenderes Bild entwarf 2011 der Drehbuchautor Jonathan Nolan, Bruder des Regisseurs Christopher Nolan, in seiner Fernsehserie ,,Person of Interest". Dort gibt es einen Computer, der Gesetzesverstöße präzise ankündigt und auch gleich eine Wertung vornimmt, welche Verbrechen einen Polizeieinsatz rechtfertigen und welche nicht.

Nolan war hellsichtig genug, die Vorteile, aber auch Schwächen und Gefahren einer solchen Technik in seinen Serienentwurf einzubetten. Die technische Entwicklung hat Nolan eingeholt. Wie der Chicagoer Polizeireporter Jeremy Gorner im Film berichtet: ,,2012 wurde damit schon ein wenig experimentiert. Und 2013 ist es dann richtig losgegangen."

Nicht nur in Chicago. Hielscher und Heeder waren in mehreren Städten in den USA, in Großbritannien, Frankreich, Deutschland unterwegs. Sie lassen Fachleute erklären, wie per Datenerhebung und Kameraüberwachung Prognosen erstellt werden, die ein rechtzeitiges Eingreifen der Polizei ermöglichen sollen. Da gibt es die harmlosere Variante, die aus statistischen Auswertungen urbane Verbrechensschwerpunkte errechnet. Für die Polizei eine Möglichkeit, die Routen ihrer Streifenwagen zu optimieren.

Andernorts gehen die Maßnahmen sehr viel weiter. Dort werden Listen mit konkreten Namen erstellt. Robert McDaniel aus Chicago, wegen geringfügiger Delikte mehrfach verurteilt, wurde registriert, weil er einmal gemeinsam mit einem späteren Gewaltopfer festgenommen worden war. Fortan galt er selbst als potenzieller Gewalttäter. Und bekam, für den Film nachinszeniert, Besuch von einer Polizistin und einem Sozialarbeiter, die den überraschten Mann darüber aufklärten, dass er auf der Liste der vierhundert gefährlichsten Menschen Chicagos verzeichnet sei und von der Polizei entsprechend überwacht werde.

Smurfz, ein schwarzer Jugendlicher aus London, machte eine ähnliche Erfahrung. Er erhielt eine Art Mahnbrief. Darin wurde ihm mitgeteilt, dass er festgenommen werden könne, wenn er am Schauplatz eines Verbrechens angetroffen werde oder auch nur in den Verdacht gerate, es nicht verhindert zu haben. Er erhielt den Ratschlag, sich an die Bezirkspolizei oder eine Hilfsorganisation zu wenden, die beim Ausstieg aus dem Milieu behilflich sind. Auch seine Freunde hatten solche Briefe erhalten. Der Computer hatte aus einer Freundesclique eine Verbrecherbande gemacht.

Das Londoner System heißt ,,Matrix". Der Titel einer weiteren filmischen Dystopie. Im Kommentar stellen Hielscher und Heeder die berechtigte Frage: ,,Gibt es eigentlich einen Algorithmus, der auf Wirtschaftsverbrechen zielt?"

Die Qualität dieser Algorithmen wird im Film fachkundig hinterfragt. Die Firmen, die die Computerprogramme entwickeln und für teures Geld an die Behörden verkaufen, halten ihre Kriterien geheim. Wie und wen sie als gefährlich abstempeln, liegt teils gar nicht in den Händen der Justiz, sondern in denen privater Unternehmen. In den Datenbestand fließen Angaben ein, von deren Verwertung die Betroffenen oft gar nichts wissen, Kreditanträge, Reisebuchungen, natürlich die Aktivitäten in den gewerblichen und sozialen Web-Medien. Dass ein ein solches System auch missbräuchliche Verwendungen ermöglicht, versteht sich von selbst.

Wie blauäugig dieser mehr oder minder heimlichen Datenerhebung begegnet wird, belegt der Umstand, dass selbst ansonsten zeitkritische publizistische Medien Unternehmen wie Netflix dafür loben, dass sie das Nutzerverhalten ihrer Kunden akribisch analysieren und merkantil verwerten.

In der neunzigminütigen Koproduktion von Arte und WDR geht es vielfach um Dinge, die im Verborgenen stattfinden. Das Autorenteam meistert die Herausforderung, für abstrakte Vorgänge treffliche Bilder zu finden. Die filmische Gestaltung ist sogar ausgesprochen hochwertig und für sich schon eine Attraktion, die das Einschalten lohnt. Interviewpartner werden häufig in Außenaufnahmen, sogar in Bewegung gezeigt. Es gibt Luftaufnahmen engmaschig überwachter Metropolen und Trickeinblendungen mit Informationen oder als Fingerzeig auf bestimmte Personen, Gebäude oder Vorgänge. Diese flimmernde, bewusst Beunruhigung schürende Ästhetik ist aus der oben erwähnten Fernsehserie ,,Person of Interest" gut bekannt.

Einer inhaltlichen Überfrachtung und möglichen Überreizung beugen die Autoren wirksam vor, indem sie ruhige Sequenzen von einer unberührten Felsküste einbauen, wo ein Cartoonist hoch über dem Meer über das Gehörte nachdenkt, es illustriert und kommentiert. Seine letzten Worte im Film: ,,Willkommen in der Matrix."


Aus: "Rechnerisch zum Gewalttäter erklärt" Harald Keller (01.10.2018)
Quelle: http://www.fr.de/kultur/netz-tv-kritik-medien/tv-kritik/pre-crime-arte-rechnerisch-zum-gewalttaeter-erklaert-a-1594284,0#artpager-1594284-1 (http://www.fr.de/kultur/netz-tv-kritik-medien/tv-kritik/pre-crime-arte-rechnerisch-zum-gewalttaeter-erklaert-a-1594284,0#artpager-1594284-1)
Title: [INPOL (ein Informationssystem der der Polizei)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 14, 2018, 07:47:58 PM
Quote[...] BERLIN taz | Die rund 70 Demonstranten waren Mitte September auf dem Weg nach Salzburg, im Zug vom Münchner Ostbahnhof zu einer Demonstration gegen den dort stattfindenden EU-Gipfel. Am Bahnhof Freilassing, kurz vor der österreichischen Grenze, aber war Schluss: Bundespolizisten stoppten die Gruppe, nahmen 18 der Linken in Gewahrsam, und das bis zu elf Stunden lang – rein präventiv. Es habe Hinweise gegeben, dass diese in Salzburg ,,Störaktionen" planten, so die Polizei. Das genügte.

Der Fall beschäftigt nun noch einmal die Politik. Die Linke spricht von einem ,,hochproblematischen" Vorgehen der Bundespolitik. Auch das Bündnis ,,NoPAG", das derzeit in Bayern gegen das im Mai verschärfte Polizeigesetz protestiert, fühlt sich an ,,autoritäre Regime wie in der Türkei und Russland" erinnert.

Die Bundesregierung legt auf Anfrage der Linken nun Details offen, wie es zu dem Einsatz kam. Die Antwort liegt der taz vor. ,,Szenekundige" Beamte hätten demnach die Demonstranten damals am Münchner Ostbahnhof erkannt und die Bundespolizei informiert, dass darunter angeblich Gewalttäter seien, schildert die Bundesregierung. Bei der Kontrolle in Freilassing sei dann tatsächlich festgestellt worden, dass 15 Personen in der Polizeidatenbank INPOL als ,,politisch motivierte Straftäter/PMK links" gespeichert waren, sechs mit dem Hinweis ,,gewalttätig".

Zudem hätten die Durchsuchten ,,schwarze Kleidungsgegenstände" für eine mögliche Vermummung mit sich geführt: ,,Kapuzenpullover, T-Shirts, Schals, Wetterschutzjacken und Mützen sowie vereinzelt Sonnenbrillen, Fingerhandschuhe sowie in je zwei Fällen schnittfeste Handschuhe, welche sich als nichttechnische Schutzbewaffnung eignen".

Die Folge: Die 18 Personen wurden für Stunden festgesetzt, im längsten Fall für mehr als 11 Stunden. Rechtsgrundlage sei das Bundespolizeigesetz und das Europäische Freizügigkeitsgesetz gewesen, so die Bundesregierung. Demnach können Ausreisen versagt werden, wenn es Hinweise gebe, dass Personen im Ausland ,,öffentlichkeitswirksame Gewalttätigkeiten" planten. Für fünf der Festgesetzten folgten auch Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot nach bayrischem Versammlungsgesetz.

Die Linken-Innenexpertin Ulla Jelpke spricht dagegen von ,,schweren Eingriffen in das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit". Der Fall sehe ,,mehr nach Polizeiwillkür als nach einem rechtlich sauberen Verfahren aus".

Tatsächlich bleibt offen, woran die Polizisten festmachten, dass die Linken tatsächlich Straftaten planten. Die Bundespolizei teilte nach dem Einsatz mit, die Festgesetzten seien zuvor ,,bereits mehrmals bei Demonstrationen und Versammlungen aggressiv und mit erheblichen Gewaltpotential polizeilich in Erscheinung getreten". Auch die Bundesregierung verweist auf die Einträge in der Polizeidatenbank und das mögliche Vermummungsmaterial. Ob die Demonstranten in Salzburg aber tatsächlich Straftaten vorhatten, bleibe letztlich ,,eine subjektive Frage, die in die ausschließliche Sphäre des Betroffenen fällt".

Als ,,schwammige polizeiliche Spekulation", kritisiert das Jelpke. Und die Linken-Politikerin verweist auch auf die ,,chronisch unzuverlässigen Polizeidateien". So wurden etwa beim G20-Gipfel in Hamburg im vergangenen Jahr mehreren Journalisten die Akkreditierung entzogen, weil diese fehlerhaft in einer BKA-Datenbank vermerkt waren. Jelpkes Fazit: ,,Offenbar ging es darum, linke Demonstranten zu schikanieren und ihnen ihr Demonstrationsrecht zu nehmen." Diese Praxis müsse ,,grundsätzlich überprüft" werden.

Die Bundesregierung hat dagegen bis heute nichts an dem Einsatz zu bestanden. Es gebe ,,keinen Anlass, die Rechtmäßigkeit der von der Bundespolizei getroffenen Maßnahmen anzuzweifeln", heißt es dort.

Für das Bündnis gegen das bayrische Polizeigesetz steht der Fall indes für einen ,,generellen Trend hin zu mehr staatlicher Repression, der in Bayern besonders ausgeprägt ist". Zwar seien die Ingewahrsamnahmen nicht mit dem neuen bayrischen Polizeigesetz begründet worden, das den Beamten dort nun weite Spielräume gewährt, darunter die Verhängung von Präventivhaft für Gefährder. Hier aber zeige sich, ,,wohin die ständige Ausweitung von Überwachung und Kontrolle führen kann".

Eine Premiere indes war der Polizeieinsatz nicht. Schon beim G20-Gipfel in Hamburg wurde die Bundespolizei ähnlich aktiv, nur andersherum: Damals verweigerten die Beamten 62 ausländischen Demonstranten die Einreise nach Deutschland. Auch dies erfolgte präventiv – mit dem Vorwurf, die Männer und Frauen planten bei den Gipfelprotesten Gewalttaten.


Aus: "Präventivhaft für Demonstranten: ,,Wie in autoritären Regimen"" Konrad Litschko, Redaktion Inland (14. 11. 2018)
Quelle: http://www.taz.de/Praeventivhaft-fuer-Demonstranten/!5550853/ (http://www.taz.de/Praeventivhaft-fuer-Demonstranten/!5550853/)
Title: [Die "Intensivtäterdatei"... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 23, 2018, 09:26:25 AM
Quote[...] Berlin (dpa) - Die Gewerkschaft der Polizei verlangt die Einrichtung einer bundesweiten Intensivtäter-Datei. «Wir brauchen eine länderübergreifende Datei für Intensivtäter, auf die alle Ermittler Zugriff haben sollten», das sagte GdP-Chef Oliver Malchow der «Welt am Sonntag». So könne die Polizei eines Bundeslandes auf einen Blick sehen, wo noch überall Verfahren gegen denselben Verdächtigen liefen. Wer ein Intensivtäter sei, müsse allerdings erst bundeseinheitlich definiert werden.


Aus: "Kriminalität Polizei Deutschland BerlinPolizeigewerkschaft fordert Intensivtäter-Datei" (Sonntag, 16. September 2018)
Quelle: https://www.n-tv.de/ticker/Polizeigewerkschaft-fordert-Intensivtaeter-Datei-article20625827.html (https://www.n-tv.de/ticker/Polizeigewerkschaft-fordert-Intensivtaeter-Datei-article20625827.html)

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Quote[...] Eine bundesweite Intensivtäter-Datei sollte nach Auffassung des kommissarischen BDK-Vorsitzenden Sebastian Fiedler analog zu der bereits vorhandenen Datei "Gewalttäter Sport" eingerichtet werden. "Konsequenterweise muss das Prinzip 'ein Staatsanwalt und eine Dienststelle der Kripo bearbeitet alle Delikte eines Intensivtäters' nicht nur für Gewalttäter aus dem Umfeld von Sportveranstaltungen angewendet werden. Vielmehr sollte es Blaupause auch für andere bundesweit aktive Intensivtäter sein", sagte Fiedler. ...


Aus: "05.29 Uhr: Polizeigewerkschaften fordern bundesweite Intensivtäter-Datei" (2018)
Quelle: https://www.stern.de/panorama/weltgeschehen/news--mehr-als-1000-polizisten-in-koethen-wegen-demos-8360144.html (https://www.stern.de/panorama/weltgeschehen/news--mehr-als-1000-polizisten-in-koethen-wegen-demos-8360144.html)
Title: [Die NADIS Datenbank (Nachrichtendienstliches Informationssystem)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 12, 2019, 04:54:07 PM
Quote[...] Gestern stellte der Landesdatenschutzbeauftragte im baden-württembergischen Landtag einen Bericht über seine Untersuchung der Akkreditierungsablehnungen von Journalisten beim G20-Gipfel in Hamburg vor. Sowohl Landes- als auch Bundesbehörden haben dabei Fehler gemacht. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Stefan Brink, benennt konkrete strukturelle Mängel und Lücken bei der Kontrolle der Geheimdienste. Er gibt außerdem dringende Empfehlungen zur Verbesserung ab.

Polizeibeamte hatten beim G20-Gipfel Hamburg im Juli 2017 anhand von Listen einer Reihe von Journalisten nachträglich die Akkreditierung entzogen. Insgesamt waren 32 Medienvertreter betroffen, gegen die angebliche Sicherheitsbedenken vorgelegen haben sollen. Das Bundeskriminalamt hat später für mehrere dieser Listen eingeräumt, dass sie niemals zum Einsatz hätten kommen sollen.

Die BKA-Informationen waren teilweise falsch, manchmal veraltet oder beinhalteten lediglich unbelegte Vorwürfe. Solche Fehler betreffen allerdings nicht nur Journalisten, sondern zehntausende Menschen.

Grundlage des aktuellen Berichts ist die Prüfung der Vorfälle von sechs betroffenen baden-württembergischen Journalisten. Das BKA hatte das dortige Landeskriminalamt nicht hinzugezogen, allerdings auf die Einträge im länderübergreifenden Informationssystem der Polizei INPOL zugegriffen. Dort speichern auch baden-württembergische Polizeidienststellen Daten ein. In den untersuchten Fällen stellte sich heraus, dass einige Datenspeicherungen in INPOL rechtswidrig waren.

Das Landesamt für Verfassungsschutz war zusätzlich in vier der sechs baden-württembergischen Fälle vom Bundesamt für Verfassungsschutz ,,jeweils um ein ausdrückliches Votum gebeten" worden, wie es in der Pressemitteilung des Landesdatenschutzbeauftragten heißt. Das BfV nutzte dafür das Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS) und gab dem LfV eine Beantwortungsfrist von maximal zwei Tagen vor. Daraufhin sei in allen vier Fällen kurzfristig an das BfV gekabelt worden, dass beim LfV Sicherheitsbedenken bestünden. ...


Aus: "G20-Gipfel: Kontrolle ,,sicherheitsbehördlicher Bedenken" bei Entzug von Akkreditierungen unmöglich" Constanze (20.09.2018)
Quelle: https://netzpolitik.org/2018/g20-gipfel-kontrolle-sicherheitsbehoerdlicher-bedenken-bei-entzug-von-akkreditierungen-unmoeglich/ (https://netzpolitik.org/2018/g20-gipfel-kontrolle-sicherheitsbehoerdlicher-bedenken-bei-entzug-von-akkreditierungen-unmoeglich/)
Title: [Eurodac-Erkennungssystem (Datenbank)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 05, 2019, 01:02:27 PM
Quote[...] Mit Übernahme der hoheitlichen Grenzsicherung setzt der Freistaat auch neue Technik ein. Die Auswertung von Telefonen soll beim Aufspüren von Schleusernetzwerken helfen. Eine andere Anwendung dient der ,,berührungslosen Identitätsprüfung". Die Projekte perfektionieren den Ausbau der biometrischen EU-Datenbanken.

Vor zwei Jahren hat der Bundestag das ,,Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" verabschiedet. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darf jetzt zur Bearbeitung von Asylanträgen Mobiltelefone und andere Datenträger von Geflüchteten durchsuchen. Die Informationen sollen bei der Bestimmung der Herkunft der Betroffenen helfen. Die Behörden werten beispielsweise die Ländercodes angerufener Telefonnummern und Kontakte und die Domainendungen aufgerufener Websites aus. Auch Geodaten und die in Textnachrichten verwendete Sprache werden analysiert.

Diese Praxis könnte nun auf Grenzkontrollen ausgeweitet werden. Im deutsch-österreichischen Projekt ,,SmartIdentifikation" forscht die Bundespolizei zur schnellen Auswertung der Mobiltelefone von Geflüchteten. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit fast einer Million Euro gefördert und läuft bis März nächsten Jahres. Es gehört zum Forschungsbereich ,,Zivile Sicherheit – Fragen der Migration".

Nach Ende der Forschungen wird die Plattform von den Grenzbehörden getestet. Offenbar steht dabei die Grenze zwischen Deutschland und Österreich im Mittelpunkt: Neben der Bundespolizei sind das Bundesministerium für Inneres in Wien sowie Universitäten beider Länder an ,,SmartIdentifikation" beteiligt. Ebenfalls an Bord sind Firmen, die auf digitale Forensik spezialisiert sind. Eine von ihnen ist die Münchner T3K-Forensics, die auch beim BAMF Schulungen zur Forensik von Mobiltelefonen durchführt.

Die in ,,SmartIdentifikation" entwickelte Anwendung nutzt die privaten Fotos zur Bestimmung des Alters. Das System dient außerdem zur Identitätsprüfung, die Projektbeschreibung bleibt hierzu aber unkonkret. So sollen auf dem Telefon gefundene ,,Daten" zur Überprüfung der gemachten Angaben dienen. Denkbar wäre, dass hierzu Gesichtsbilder oder persönliche Angaben im Adressbuch verwendet werden. Informationen aus gefundenen Dokumenten könnten mit Einträgen in Datenbanken abgeglichen werden.

Das Projekt verspricht außerdem eine ,,Smartphone-basierte Analyse von Migrationstrends". Mit den Informationen wollen die Behörden ,,Schleuserrouten" identifizieren. Auch zu diesen Datenquellen äußert sich die Projektbeschreibung nicht konkret. Wahrscheinlich ist, dass die Adressbücher oder Messenger-Apps der Telefone durchsucht werden. Dort gefundene Kontakte könnten mit einer Datei von bereits bekannten oder verdächtigen Personen abgeglichen werden. Die Behörden wollen sich beim Auslesen der Telefone auch Zugriff auf nicht näher definierte ,,alternative Kommunikationsplattformen" verschaffen. Ihre Daten sollen Rückschlüsse ,,zur Entdeckung der Schleuser" ermöglichen.

Mit den Informationen werden außerdem Migrationsrouten ermittelt und visualisiert. Hierfür müsste die in ,,SmartIdentifikation" entwickelte Anwendung aber Geodaten verarbeiten. Möglich wäre dies mit Bewegungsprofilen, beispielsweise aus Fitness-Apps, die immer öfter in polizeilichen Ermittlungen genutzt werden. So könnte festgestellt werden, wann eine Person mit Verkehrsmitteln gereist ist oder gerastet hat. Hieraus ließe sich der Fluchtweg rekonstruieren.

Die bayerische Polizei will darüber hinaus die Grenzkontrollen vereinfachen. Betroffene Personen werden zur Überprüfung ihrer Angaben und Dokumente oft zu Polizeidienststellen gebracht. Diese Prozedur benötigt Zeit und soll deshalb mobil an der grünen Grenze erfolgen. Laut dem BMBF stehen hierfür ,,aktuell keine technischen Unterstützungsmittel zur Verfügung".

Seit vielen Jahren werden von der Bundespolizei Dokumentenlese- und prüfgeräte genutzt, seit 2015 sind diese auch mobil einsetzbar. Die Plattformen können beliebig erweitert werden, etwa mit Fingerabdruckscannern. Mit der umstrittenen Übernahme von Grenzkontrollen durch die bayerische Polizei fehlen dort angeblich entsprechende Geräte. Deshalb forscht das Landeskriminalamt Bayern zusammen mit der Partnerbehörde aus Berlin zur ,,berührungslosen Identitätsprüfung im Anwendungsfeld Migration" (MEDIAN).

Von den Dokumentenlese- und prüfgeräten wird der mitgeführte Ausweis zuerst auf seine Echtheit überprüft und die Personenangaben werden optisch gescannt. Handelt es sich um ein Dokument mit biometrischen Daten, werden diese ausgelesen."MEDIAN" soll außerdem die sofortige Erfassung von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern ermöglichen. Anschließend erfolgt der automatische Abgleich mit der deutschen INPOL-Datei, mehreren europäischen Datenbanken und der Interpol-Datenbank für verlorene oder gestohlene Dokumente. ,,MEDIAN" stellt hierfür einen sicheren Übertragungskanal für die beteiligten Grenzbehörden bereit.

Mit dabei sind die Bundesdruckerei und die französische Firma Idemia, deren biometriebasierte Technik auch in Deutschland weit verbreitet ist. In vielen afrikanischen Ländern werden die Ausweisdokumente hingegen von der Bundesdruckerei gedruckt. In ,,MEDIAN" arbeiten die beiden Firmen deshalb an einer gemeinsamen Vermarktung ihrer Produkte. Das Forschungsprojekt läuft noch zwei Jahre und wird vom BMBF mit 2,7 Millionen Euro gefördert. Auch diese Anwendung wird in einem ,,Feldtest", vermutlich ebenfalls an der Grenze zu Österreich, ausprobiert.

Die BMBF-Projekte zu ,,Fragen der Migration" dienen der Finanzierung neuer Kontrolltechnologien an der deutschen Binnengrenze und sind damit eine Beruhigungspille für Bayerns Staatsminister des Innern. Die Forschungen perfektionieren aber auch die Abfrage der neuen europäischen Datentöpfe. Im Projekt ,,Interoperabilität" werden derzeit alle in EU-Datenbanken vorhandenen Gesichtsbilder und Fingerabdrücke in einem ,,Gemeinsamen Identitätsspeicher" zusammengeführt. Dieser soll komplett durchsuchbar sein. Bislang ist die Suche nach Gesichtsbildern nur in der Fingerabdruckdatei EURODAC möglich.

Über den Autor/ die Autorin - Matthias Monroy: Wissensarbeiter, Aktivist und Mitglied der Redaktion der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP. In Teilzeit Mitarbeiter des MdB Andrej Hunko. Publiziert in linken Zeitungen, Zeitschriften und Online-Medien, bei Telepolis, Netzpolitik und in Freien Radios. Alle Texte und Interviews unter digit.so36.net, auf englisch digit.site36.net, auf Twitter @matthimon. Viel zu selten auf der Straße (dafür im Internet) gegen Faschismus, Rassismus, Sexismus, Antisemitismus. Kein Anhänger von Verschwörungstheorien jeglicher Couleur. Freut sich nicht über Kommentare von AnhängerInnen der genannten Phänomene. Benutzt das (altmodische) Binnen-I trotz Gepolter nervtötender Maskulisten.   



Aus: "Grenzkontrollen in Bayern: Polizei will Mobiltelefone auslesen" Matthias Monroy (05.03.2019)
Quelle: https://netzpolitik.org/2019/grenzkontrollen-in-bayern-polizei-will-mobiltelefone-auslesen/ (https://netzpolitik.org/2019/grenzkontrollen-in-bayern-polizei-will-mobiltelefone-auslesen/)
Title: [Precobs (Precogs & Pre-Crime)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 19, 2019, 11:30:26 AM
Quote[...] Weltweit versuchen Sicherheitsbehörden, mit Hilfe von Methoden des so genannten "Predictive Policing" (PrePol), die Wahrscheinlichkeit für Verbrechen an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten einzuschätzen. Dazu nutzen sie analytische Werkzeuge auf der Grundlage statistischer Evidenzen, Computerprogramme, die Wahrscheinlichkeiten ausrechnen. Haben sie die Einschätzung, reagieren die Behörden, beispielsweise indem mehr Beamte in einem Risikogebiet Streife gehen.

PrePol ist heutzutage weit verbreitet: So etwa setzen die meisten Polizeidienststellen in den USA entsprechende Methoden ein. Ebenso setzen die deutschen Strafverfolger auf Predictive Policing, und natürlich die österreichischen Behörden.

Es gibt allerdings einige Besonderheiten in Österreich gegenüber Deutschland. Hierzulande ist die Polizei weitgehend Sache der Länder, unser Nachbarland dagegen ist relativ zentralistisch: Also hat das dortige Bundeskriminalamt (BK) das Sagen, anders als in Deutschland, wo denn auch ganz unterschiedliche PrePol-Ansätze und -Systeme verwendet werden. Außerdem gibt es in Österreich eine sehr besondere Polizeidatenbank, den Sicherheitsmonitor (SiMo), worauf jeder Polizist in ganz Österreich Zugriff hat.

PrePol ist auch in Österreich umstritten. So stellt sich die Frage, welche Software man nutzt – es sind eine ganze Reihe Programme auf dem Markt. Außerdem gibt es mehrere Ansätze für Prognosen, je nachdem, welche kriminologischen oder soziologischen Annahmen man zugrunde legt. Schließlich ist die Erfolgskontrolle schwierig. Und letztlich unterstützt PrePol nur das, was die Polizei sowieso macht: Neuerungen sind unwahrscheinlich.

Jacques Huberty ist Leiter des Büros für räumliche Kriminalanalyse und Geographic Profiling in der Abteilung Kriminalanalyse des Bundeskriminalamtes in Wien. "Wir haben drei große Bereiche, in denen wir Predictive Policing nutzen: seit dem Jahr 2004 die klassische Hot-Spot-Analyse und seit 2015 den Near-Repeat-Ansatz, und in diesem Jahr wollen wir auch mit dem Risk Terrain Modeling anfangen." Die Frage ist: Welche Methoden sind für welche Delikte sinnvoll?

In der Hot-Spot-Analyse identifiziert und untersucht man sogenannte Hot Spots, also Orte, an denen dauerhaft besonders viele oder ähnliche Delikte verübt werden. Pionier der Methode ist der israelisch-amerikanische Soziologe David Weisburd.

Hot Spots könne man leicht erkennen, aber die Frage sei, wann die Polizei davon profitiert, erklärt Jacques Huberty: "Im Grunde kann man diese Hot-Spot-Analysen in Bezug auf jedes Delikt anwenden, aber da muss man auch ein bisschen mit dem Menschenverstand arbeiten und bedenken, dass Taschendiebstähle natürlich vor allem in Tourismusgegenden begangen werden, also etwa in Wien im Ersten Bezirk. Und da braucht man im Grunde keine Hot-Spot-Karte, keine sogenannte 'Heat Map'." Für andere Delikte sei diese Methode dagegen durchaus sinnvoll: "Kfz Entfremdung, teilweise Körperverletzungen und vor allem Sachbeschädigungen, wenn wir im Graffitibereich unterwegs sind, das sind alles Deliktbereiche, für die Hot Spot-Analysen sinnvoll sind."

Der Near-Repeat-Ansatz geht davon aus, dass bei einer Straftat in einem Gebiet die Wahrscheinlichkeit für Folgetaten steigt. Diese Theorie wurde vor allem für Wohnungseinbrüche getestet und setzt voraus, dass Einbrecher rational handeln.

Auch in Österreich liegt der Fokus ihrer Anwender auf Wohnungs- und Wohnhauseinbrüchen, erklärt Huberty: "Dieses Phänomen des Near Repeat tritt meistens in der dunklen Jahreszeit auf, es beginnt ungefähr im November und zieht sich dann bis Februar oder März durch. Dann wird es früher dunkel, die Leute sind aber noch bei der Arbeit: Dann wird vermehrt eingebrochen."

Dies Phänomen trete in Europa ebenso wie in den USA auf, eigentlich weltweit. Und hier könne man die Prognosen dann genauer eingrenzen: "Wir schauen dann, gibt es Delikte, die zeitlich und räumlich beieinanderliegen? Die Algorithmen ergeben solche Prognosen, wir untersuchen das genauer und erstellen daraus Risikogebiete, in denen dieses Phänomen öfters vorkommt." In diesen Gebieten würden dann Polizisten, in Uniform oder in Zivil, Streife gehen, "um hier präventiv tätig zu werden, etwa um Menschen zu kontrollieren, die auffälliges Verhalten an den Tag legen."

Er ist zufrieden: "Wir arbeiten seit 2015 mit dem Near-Repeat-Ansatz und die Zahlen sprechen dafür, dass wir ziemlich großen Erfolg haben."

Beim Risk Terrain Modeling (RTM) handelt es sich um eine Methode, um mithilfe von Techniken aus Geoinformationssystemen (GIS) die Beziehung von Verbrechen und Umgebungsfaktoren zu untersuchen. Bei dieser Methode nutzt man also auch Informationen, die nichts mit Verbrechen zu tun haben, sie geht in Richtung Big Data. Solche Umgebungsfaktoren können etwa die Nähe von Bars oder Parks sein oder auch eine Altbaubebauung mit unsicheren und schlecht gesicherten Kassettentüren. Methode – und Software – wurden vom Rutgers Centre on Public Security entwickelt.

Diese Methode ist umstritten, weil eben auch Daten einfließen, die Unbeteiligte betreffen. Und wenn ein Gebiet als "Risikofläche" bewertet wird, könnten dort Immobilienpreise und Mieten sinken, was – zumindest für Eigentümer – einen Nachteil bedeute. Dem hält Huberty entgegen: "Wir nutzen Flächen- und Verkehrsdaten, die zum Großteil sowieso öffentlich verfügbar sind. Außerdem untersuchen wir zwar den Modus Operandi, aber keine Individuen, wir nutzen keine personenbezogenen Daten. Und schließlich sind diese Risikoprofile, die erstellt werden, natürlich nur für den dienstlichen internen Gebrauch bestimmt. Da wird nichts öffentlich."

Es gehe um eine rein statistische Auswertung in Bezug auf die Delikte. Ein gutes Beispiel seien Verkehrsdaten: "Die haben nun einmal Einfluss, etwa auf Körperverletzungen" – so etwas geschehe eher in der Nähe einer Straßenbahn oder U-Bahn. Vor allem käme die Arbeit der Polizei letztlich jedem zugute.

In Österreich wurde in den Jahren 2013 bis 2015 ein Forschungsprojekt zum Thema PrePol durchgeführt. Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft unterhält das österreichische Sicherheitsforschungsförderprogramm KIRAS (ein Kunstwort, zusammengesetzt aus den griechischen Worten kirkos (Ring) und asphaleia (Sicherheit)). In diesem Rahmen hat das JOANNEUM RESEARCH in Graz zusammen mit Projektpartnern das Projekt "Crime Predictive Analytics" (CriPA) durchgeführt, im Frühjahr 2015 wurde es getestet.

Die Koordination hatte die Mathematikerin und Statistikerin Ulrike Kleb vom JOANNEUM RESEARCH, ein insgesamt vierköpfiges Team führte das Projekt durch: "Wir sind ja eine Forschungsgruppe, die sich mit Datenanalyse und statistischer Modellierung beschäftigt; wir haben die Unterstützung des Bundeskriminalamtes und die passenden Projektpartner gewonnen." Projektpartner waren vom Bundesministerium für Inneres das Bundeskriminalamt Abt. II/BK 4, das Daten zur Verfügung stellte. Dazu kamen die SynerGIS Informationssysteme GmbH, die als österreichischer Vertreter von ESRI das Geoinformationssystem ArcGIS vertreibt, mit dem man räumliche Kriminalitätsdaten analysieren kann. Außerdem waren beteiligt der Interfakultäre Fachbereich Geoinformatik - Z_GIS der Universität Salzburg, und das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) für die Untersuchung der Einstellung der polizeilichen Akteure zu Methoden des PrePol.

"Räumlich haben wir uns in der Untersuchung auf Wien und Graz konzentriert, und hier auf Einbruchsdelikte sowie am Rande auch Raubdelikte", erklärt Ulrike Kleb. "Mithilfe von ArcGIS wurden Einbrüche visualisiert, räumlich und zeitlich, Muster ermittelt und Prognosen erstellt, wie wahrscheinlich es ist, dass in einem bestimmten Umkreis innerhalb der nächsten drei beziehungsweise sieben Tage wieder ein Einbruch verübt wird."

Das Ganze basierte hauptsächlich auf dem Near-Repeat-Ansatz: "Wir haben Risikofaktoren in den Daten überprüft und zum Teil auch Muster gefunden, und auf deren Basis dann eine Prognose erstellt, wie wahrscheinlich ist es, dass es in diesem Bereich wieder zu einem Einbruch kommt." Auf einer Karte wurden begangene Einbrüche eingetragen und Gebiete farblich markiert, in denen das Risiko für Einbrüche im nachfolgenden Monat besonders hoch war.

Philip Glasner hat gleichzeitig für SynerGIS und die Universität Salzburg am Projekt teilgenommen; SynerGIS hat auf Basis der Analysen eine Demonstrations-Software entwickelt. Diese wurde in zwei Testphasen überprüft, sowohl mit zukünftigen Prognosen als auch rückblickend mit nachträglichen Überprüfungen vergangener Prognosen. Dabei zeigte sich, dass die Demonstrationssoftware ungefähr so genaue Prognosen brachte wie man es aus der Fachliteratur von anderen Programmen kennt. Sie wurde von der Polizei zwar nicht übernommen, aber die Ergebnisse des Projektes haben Eingang gefunden in deren Arbeit, "das ist ein Erfolg", sagt Ulrike Kleb.

Mitarbeiter des IRKS führten offene mündliche Interviews mit Leuten aus unterschiedlichen Hierarchieebenen: "Bei einem halben Dutzend Kommissariaten hatten die Leute die Möglichkeit, uns ihre Sicht auszubreiten", sagt Arno Pilgram, Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim IRKS. Und wie sah die aus? Grob gesagt, waren Polizisten auf dem Land skeptischer als in der Stadt, waren Ältere skeptischer als Jüngere, und waren Generalisten skeptischer als Spezialisten.

"Wir haben festgestellt, dass die Polizei eine höchst heterogene Organisation ist, und dass es da doch diskrepante Sichtweisen gibt, was die Perspektive betrifft, mit diesen Instrumenten zu arbeiten, es ging von begeisterter Aufnahme bis hin zu Skepsis", sagt Arno Pilgram. Zudem gab es auch Vorbehalte, die teils "auch aus Erfahrungen gespeist waren, dass solche Projekte auch manchen als Karrierevehikel oder als Hilfe bei Auseinandersetzungen im Konkurrenzkampf dienen, dass sie also nicht wirklich sachlich ehrlich gemeint sind."

Die österreichische Polizei hat ebenso wie die Polizeien anderer Staaten eine polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), dazu aber auch eine weitere Datenbank, den so genannten "Sicherheitsmonitor". Während in der PKS die endgültigen kriminalpolizeilichen Ergebnisse nach Abschluss der Ermittlungen erscheinen, werden in den Sicherheitsmonitor auch unbestätigte Verdachtsmomente eingespeist, es ist also eine beständig aktualisierte Momentaufnahme von Ereignissen, Handlungsweisen und Verdachtsmomenten.

"Darauf hat jeder Polizist Zugriff, und das österreichweit", sagt Jacques Huberty. "Wenn jemand zur Polizei geht und Anzeige erstattet, trägt der Polizist die betreffenden Informationen in ein System namens 'Protokollieren-Anzeigen-Daten', kurz PAD, ein, und sobald gewisse Parameter wie zum Beispiel Straftat, Paragraf, Tatort, und Tatzeit auftauchen, dann überspielt PAD es automatisch in unseren Sicherheitsmonitor und wir können das innerhalb weniger Minuten abfragen. Da können wir dann Statistiken und räumliche Analyse erstellen. Wir können gewisse Fälle, die uns besonders interessieren, genauer anschauen. Jeder Polizist in ganz Österreich hat Zugriff auf diese Datenbank."

Diese Daten allerdings sind sensibel, das machte es für die Projektpartner von Hochschule und Wirtschaft schwierig, erklärt Ulrike Kleb. Außerdem hätte man gern weitere Informationen gehabt, etwa, ob es sich bei Einbrüchen um Serieneinbrüche oder Gelegenheitstaten gehandelt hätte. Diese gab es aber nicht.

Ähnlich Arno Pilgram: "Es war kein Big-Data Projekt, sondern blieb im engen Rahmen von Daten aus dem Sicherheitsmonitor, die in der Praxis ja schon genutzt werden. Außerdem hat man keine personenbezogenen Daten mit einbezogen. Die Polizei verfügt über Datenbestände zu Taten und zu Personen, die aus guten Gründen strikt voneinander getrennt bleiben."

Dazu kam, dass die Qualität zumindest der älteren Daten nicht den Erwartungen entsprach. Die Projektpartner bekamen Daten aus fünf Jahren, und "in den ersten drei Jahren stand bei etwa der Hälfte der Datensätze unter Modus Operandi 'Aufbrechen (Sonstige)'", sagte Philip Glasner, "aber es gibt auch ein Freitextfeld, und da stand dann oft etwas ganz anderes, oder es gab Abkürzungen oder auch Rechtschreibfehler. Das machte die Auswertung auf Basis des Modus Operandi schwierig und nahezu unmöglich."

Das beklagt auch Ulrike Kleb: "Die Datenqualität war am Anfang deutlich schlechter. Immer wieder zeigte sich bei Plausibilitätstests, dass irgendwelche Dinge unlogisch waren und so nicht stattgefunden haben konnten. Aber daran hat das Bundeskriminalamt in den vergangenen Jahren stark gearbeitet, denke ich."

Dies alles aber beeinflusst das System als solches. Arno Pilgram: "Bei vielen Instrumentarien des PrePol sucht man Kriminalität immer nur dort, wo die Polizei sie schon gefunden hat. Das bedeutet gleichzeitig, dass man andere Dinge ganz bewusst NICHT ins Auge fasst. Die Polizei als Kontrollinstanz hat von vornherein und ganz bewusst bestimmte Verdachtshaltungen - schließlich weiß man dort aus Erfahrung, wo man suchen muss, um etwas zu finden."

Aber vielleicht könnte man auch ganz woanders etwas finden, wenn man nur suchte? "Man weiß aus der kritischen Kriminologie, dass gewisse gesellschaftlichen Gruppen vor Verdacht geschützt sind. Das Interessante bei PrePol wäre, auf der Grundlage vieler unterschiedlicher Daten zu prüfen, ob man so zu kontraintuitiven Ergebnissen käme, zu unerwarteten Ergebnissen."

Ein weiteres Problem von PrePol besteht darin, dass man es schlecht überprüfen kann: Angenommen, die Software sagt eine hohe Wahrscheinlichkeit an einem bestimmten Ort voraus und die Polizei läuft dort vermehrt Streife. Wenn dann nicht eingebrochen wird – liegt es an der Polizei? Oder wäre ohnehin nicht eingebrochen worden, weil ein Fehler im System steckte, der Einbrecher erkältet war, oder aus irgendeinem anderen Grund?

Helmut Hirtenlehner, Kriminologe an der Universität Linz, ist denn auch skeptisch: "Die Befunde sind nicht besonders belastbar. Einige weisen darauf hin, dass PrePol helfen kann, Tatbegehungsraten zu senken, andere wiederum sind da nicht so optimistisch." Und dazu komme noch ein anderes Problem: "Wenn in einem bestimmten Bereich in eine hohe Einbruchswahrscheinlich vorhergesagt wird und die Polizei dann komprimiert Streife geht und dort nichts passiert - organisierte osteuropäische Banden zum Beispiel wechseln vielleicht einfach nur den Tatort. Aber so etwas ist schwer nachzuweisen."

Ähnlich Philip Glasner: "Ich bin vorsichtig mit Zahlen. Die kann man so interpretieren, wie es einem wichtig ist. Ob Erfolgsmeldungen ausschließlich auf ein Predictive-Policing-Tool zurückzuführen sind, ist zu hinterfragen: Es ist schwierig zu messen, welche Maßnahmen den Rückgang der Einbruchskriminalität tatsächlich bewirkt haben."

Dagegen Jacques Huberty: "Diese Methoden haben einen grundsätzlich präventiven Charakter und wir alle wissen, dass es eben nicht DIE Art und Weise gibt, wie man Prävention messen kann." Er ist überzeugt von PrePol. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Dämmerungseinbrüche werden nämlich jährlich ausgewertet, wobei die Parameter der eingesetzten Methode hinterfragt und angepasst werden und Feedback von den Streifendiensten, Ermittlungsbereichen sowie Spurensicherungsteams eingeholt wird.

Der Trend bei der Zahl an Wohnungs- und Wohnraumeinbrüche unterliegen geht derzeit nach unten, und die Aufklärungsquote steigt, was für die Gesamtstrategie der österreichischen Polizei in diesem Deliktsbereich spricht. "Wir haben für Gesamtösterreich einen Rückgang von 23 Prozent an Einbrüchen in der Dämmerungssaison. Das betrachte ich als einen Riesenerfolg." (jk)


Aus: "Missing Link: Predictive Policing - Verbrechensvorhersage zwischen Hype und Realität"  Ulrike Heitmüller  (17.03.2019)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Missing-Link-Predictive-Policing-Verbrechensvorhersage-zwischen-Hype-und-Realitaet-4338256.html?seite=all (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Missing-Link-Predictive-Policing-Verbrechensvorhersage-zwischen-Hype-und-Realitaet-4338256.html?seite=all)

QuoteForenarzt, 18.03.2019 00:31

Ist euch auch aufgefallen, dass nirgends die Rede von "Hotspots" für "White collar"-Kriminalität, also z.B: bandenmäßig organisierte Steuerhinterziehung, Korruption und sonstige Wirtschaftskriminalität ist?

Ich bin sicher, dass es spannende Korrelationen gibt zwischen Grundstücksgröße, Anzahl der privaten Hausangestellten, Beziehungen in die politische Ebene u.a. gibt, sodass man doch ab und zu mal ein paar Ermittler bei den entsprechenden Stellen vorbei schicken sollte.

Steht jetzt nicht ganz oben auf der Agenda, oder?


Quote

    Cabriofahrer, 17.03.2019 14:19

Predictive Überwachung

https://derstandard.at/2000099633947/Fast-drei-Millionen-Kennzeichen-ohne-Anlass-erfasst


QuoteMM72, 18.03.2019 11:40

Re: Predictive Überwachung

Facebook:
"Das war in unseren AGB aber verboten!" (c) Facebook

Google würde sagen:
"Ooops. Versehentlich!!!" oder "Davon haben wir erst aus der Presse erfahren!" (c) Google

Microsoft:
"Das sind nur Telemetriedaten, nichts persönliches." (c) Microsoft

Autohersteller:
"Das hilft uns Dein Fahrerlebnisses zu verbessern."

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.03.2019 11:42).


QuoteWahrheitsager, 17.03.2019 10:39

PrePol hatte früher jeder Dorfpolizist..

...der wusste:
- Prügeleien mit Körperverletzung fand immer in der Nähe der Dorfkneipe statt,
- Taschendiebstahl konzentrierte sich auf dem Viehmarkt,
- Sexualdelikte meistens beim Feuerwehrball
- und Kirschen aus den Nachbarsgarten wurden meist geklaut, wenn sie reif waren.

...


...
Title: [Informationssysteme der der Polizei... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 07, 2019, 08:56:04 AM
Quote[...] Das Vorgangsbearbeitungssystem ViVA (Verfahren zur integrierten Vorgangsbearbeitung und Auskunft) soll die IT-Verfahren POLAS NRW (ab 2/2017) und das Vorgangsbearbeitungssystem IGVP (ab 2018) ablösen und unter einer einheitlichen Oberfläche vereinen. ViVA ist in den Datenverbund INPOL eingebunden. ViVA soll das zentrale Werkzeug von etwa 46.000 Polizeibeschäftigten werden.

Aktueller Stand aus dem Landtag NRW Januar 2017


Quelle: http://www.datenschmutz.de/moin/Datenbanken%20NRW#ViVA (http://www.datenschmutz.de/moin/Datenbanken%20NRW#ViVA) (Stand 05/2019)

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Quote[...] Im Fall des Todes eines unschuldig inhaftierten Syrers weist offenbar eine neue Spur in die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein. Das Landeskriminalamt (LKA) geht nach Informationen unserer Redaktion davon aus, dass eine Sachbearbeiterin der Behörde am 4. Juli 2018 einen Datensatz im landeseigenen polizeilichen Auskunftssystems ,,VIVA" geändert und damit eine fatale Fehlerkette in Gang gesetzt hat. Dies soll eine aufwendige Protokoll-Auswertung ergeben haben, über die das LKA bei einem Treffen am 23. April die ermittelnde Staatsanwaltschaft Kleve informierte.

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Aus: "Fall Amad A.: Klever Zellenbrand: Neue Spur führt nach Siegen-Wittgenstein" Tobias Blasius (05.05.2019)
Quelle: https://www.waz.de/politik/landespolitik/klever-zellenbrand-neue-spur-fuehrt-nach-siegen-wittgenstein-id217093993.html (https://www.waz.de/politik/landespolitik/klever-zellenbrand-neue-spur-fuehrt-nach-siegen-wittgenstein-id217093993.html)
Title: [Polizeiliche Informationssysteme (Datenbanken, etc.)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 15, 2019, 01:10:12 PM
Quote[...] Chris Köver schreibt über Datenschutz, Künstliche Intelligenz, Netzkultur und soziale Bewegungen. Sie hat als Autorin für Die Zeit, De:bug und Spiegel Online gearbeitet. Von 2008 bis 2014 war sie Chefredakteurin des Missy Magazine, später arbeitete sie in der Redaktion von WIRED Germany. Seit Sommer 2018 ist sie Redakteurin bei Netzpolitik.org.

Ulrich Kelber, Deutschlands Beauftragter für den Datenschutz, ist bekannt für klare Worte. Am Montag fand er sie bei einer Anhörung im Innenausschuss, als es um das neue Projekt von Innenminister Horst Seehofer ging: den Ausbau des Ausländerzentralregisters. ,,Aus unserer Sicht stellt sich eine Kontrollfrage. Würde man das Gleiche auch bei Inländern anwenden? Relativ schnell kommt man zum Ergebnis: nein." Das Recht auf Datenschutz, sagt Kelber, gelte aber nicht nur für deutsche Staatsbürger. Es müsse auch für jene berücksichtigt werden, die als Ausländer*innen und Asylsuchende nach Deutschland kommen.

Die Bundesregierung sieht das anders. Sie will das Ausländerzentralregister (AZR), eine der größten Datenbanken der deutschen Verwaltung, weiter ausbauen und den Behörden noch einfacheren Zugriff darauf gewähren. Stichwort schnellere Asylverfahren und effizientere Abschiebungen. Im Koalitionsvertrag steht dazu, man wolle das AZR ,,ertüchtigen, um belastbarere Auskünfte erhalten zu können, allen relevanten Behörden unkomplizierten Zugriff zu ermöglichen und es auch zur besseren Steuerung der Rückführung und freiwilligen Ausreise einsetzen zu können".

Der dazugehörige Gesetzentwurf, über den im Innenausschuss beraten wurde, hat einen langen Namen. Das Zweite Datenaustauschverbesserungsgesetz sieht vor, dass die Kennnummer einer im AZR erfassten Person künftig zusammen mit deren Namen an alle am Asylverfahren beteiligten Behörden weitergegeben werden kann. Das soll eine schnelle und eindeutige Identifikation erleichtern, erklärte Horst Seehofer bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs im Januar. Die Ziffer soll auch auf Papiere gedruckt werden, etwa die Ankunftsbestätigung für Asylsuchende oder die Duldung.

Geht es um Personen, bei denen eine Abschiebung in Betracht kommt, sollen zudem noch weitere Daten gespeichert werden, ,,um eine eindeutige Identifizierung zur Vorbereitung von Abschiebungen sicherzustellen", heißt es im Entwurf. Dazu gehören Fingerabdrücke, Größe und Augenfarbe. Für viel Aufsehen sorgten außerdem Seehofers Pläne, die Fingerabdrücke von Kindern ab 6 Jahren erfassen zu wollen. Bislang galt hier die Altersgrenze 14 Jahre.

Der Gesetzentwurf ist bereits im April in der ersten Lesung vom Bundestag beraten worden. Die Anhörung im Innenaustausch ist nur eine weitere Station auf dem Weg durch die Maschine. Was Ulrich Kelber und andere geladene Experten wie etwa Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise dort zu sagen hatten, war dennoch aufschlussreich.

Kelber kritisierte besonders die geplante Personenkennzahl, zu der die AZR-Nummer seiner Ansicht nach werden könnte. So eine Personenkennziffer hatte das Bundesverfassungsgericht in einem legendären Urteil im Jahr 1983 verboten, weil es gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoße, also gegen das Grundrecht, selbst über seine Daten zu entscheiden. ,,Wir glauben, dass wir auch die Rechte und Freiheiten auch der betroffenen nichtdeutschen Staatsbürger (...) mit Garantien versehen müssen", sagte Kelber.

Als Problem sah Kelber auch die erweiterten Rechte für den Zugriff auf das AZR. In Zukunft sollten ,,mehr Daten mehr Behörden und mehr Personen" zur Verfügung stehen. Gleichzeitig seien die Geheimdienste nicht mehr dazu verpflichtet, ihre Zugriffe auf das AZR dort zu dokumentieren. Wer wann und mit welchen Begründungen persönliche Daten aus dem AZR abgerufen hat, soll nur noch bei den einzelnen Behörden selbst protokolliert werden – der Entwurf argumentiert mit der ,,Geheimhaltungsbedürftigkeit". Damit sei es für seine Behörde und andere Datenschützer so gut wie unmöglich, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.

Noch deutlicher wurde Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise. Das Bundesverfassungsgericht habe deutlich gemacht, dass umfassende Personenprofile nach dem Grundgesetz verboten seien, dies werde vom Entwurf aber ,,ignoriert". Er vermutet daher, dass das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht und dem europäischen Gerichtshof wieder kassiert würde.

Das größte Problem des Entwurfs laut Weichert: Die Verletzung der so genannten Zweckbindung von Daten. Das AZR werde zur ,,Datendrehscheibe" und ermögliche die Nutzung der Daten ,,zu allen möglichen anderen Zwecken" ohne die nötigen Kontrollmöglichkeiten. Das sei insbesondere bei den Geheimdiensten, die nun ebenfalls aufs AZR zugreifen könnten, ein großes Problem. ,,Wir wissen, dass Geheimdienste oft Kontakt mit anderen Geheimdiensten haben, die aus Verfolgerländern kommen." Es bestehe die Gefahr, dass Angaben aus dem Asylverfahren in den Herkunftsländern zu weiterer Verfolgung und Repression führen würden.

Bisherige Kontrollmöglichkeiten würden vom aktuellen Entwurf noch ausgehebelt, sagt Weichert. So muss jetzt nicht mehr die einzelne Person protokolliert werden, die Zugriff hatte, sondern nur noch die Institution. Weichert, der von 2004 bis 2015 selbst Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein war, kritisiert, dass die Landesbehörden weder das Personal noch die Zeit haben, um hier Kontrollen durchzuführen.

In seiner Stellungnahme geht Weichert soweit, eine Verbandsklage vorzuschlagen, ein Rechtsmittel, das sonst etwa Umweltverbände nutzen, um die Rechte von Seehunde, vom Aussterben bedrohte Fischarten und anderen nicht Klagefähigen einzuklagen. Die Betroffenen seien schließlich ,,nicht ansatzweise" in der Lage, ,,sich selbst zu wehren". Deswegen müssten dies Institutionen für sie übernehmen.

Eine Evaluation des Gesetzes müsse nicht nur die Effizienz des Datenaustausches, sondern auch die Auswirkungen auf die Grundrechte überprüfen, fordert Weichert. Ursprünglich war eine solche Evaluation der erweiterten Zugriffsrechte auf das AZR für Ende 2019 geplant. Laut aktuellen Entwurf soll sie nun erst Ende 2021 erfolgen.

Denn der derzeit debattierte Gesetzentwurf ist bereits die zweite Ausweitung des AZR binnen kurzer Zeit. Erst im Februar 2016 hatte die Regierung die Möglichkeiten zur Nutzung des AZR deutlich erweitert.

Das damals eingeführte ,,Kerndatensystem" ermöglichte, dass wesentlich mehr Daten im AZR gespeichert werden konnten als zuvor, etwa Fingerabdrücke, Impfstatus oder der Name von mitreisenden Kindern und Angehörigen. Gleichzeitig konnten Behörden seitdem direkt auf Daten zugreifen, die sie bis dahin nur auf Antrag bekommen haben.

Schon heute nutzen laut Bundesverwaltungsamt ,,14.000 Part­ner­be­hör­den und Or­ga­ni­satio­nen mit weit über 100.000 Nut­zerinnen und Nutzern" das AZR. Insgesamt 3.677 davon können nach Angaben der Bundesregierung auch automatisiert Daten aus dem AZR abrufen – ohne jedes Mal eine explizite Nachfrage zu stellen. Dazu gehören neben den Asylbehörden vor allen Jobcenter und Arbeitsagenturen.

Dass es bei der aktuellen ,,Ertüchtigung" des AZR allerdings vornehmlich um die ,,Steuerung der Rückführung und freiwilligen Ausreise" gehen soll, daraus machte die Regierung schon im Koalitionsvertrag kein Geheimnis. Ziel sind effizientere Abschiebungen aus Deutschland.


Aus: "Datenschützer kritisieren, das Ausländerzentralregister werde zur ,,Datendrehscheibe" ohne Kontrollen" Chris Köver (15.05.2019)
Quelle: https://netzpolitik.org/2019/datenschuetzer-kritisieren-das-auslaenderzentralregister-werde-zur-datendrehscheibe-ohne-kontrollen/ (https://netzpolitik.org/2019/datenschuetzer-kritisieren-das-auslaenderzentralregister-werde-zur-datendrehscheibe-ohne-kontrollen/)
Title: [Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 19, 2019, 11:41:40 AM
Quote[...] Ein Verbrechen geschieht. Kurz darauf ein Zweites, ähnliches, ganz in der Nähe. Die Polizei will die Verbrechen aufklären und hat dabei drei Ziele: Erstens, herauszufinden ob diese beiden Verbrechen möglicherweise den Anfang einer Serie bilden. Zweitens, wenn es nach einer Serie aussieht, zukünftige Verbrechen zu verhindern. Drittens, die Verbrechen aufzuklären und den Täter zu verhaften. Tja, und wie geht sie nun vor?

Dieses Vorgehen ist seit ein paar Jahren im Umbruch. Die Polizeiarbeit hat vielerorts den Sonntagabend-Tatort hinter sich gelassen, bei dem man Netzwerke noch auf Flipcharts dargestellt und Tatorte und Fluchtwege mit Stecknadeln auf Karten gepinnt hat. Sie wird aber wohl auch nie so weit sein, dass sie wie in Philip K. Dicks "Minority Report" Präkogs einsetzt, die einen Mord vorhersehen, so dass die Polizei den potentiellen Mörder vor dem Mord verhaftet.

Wo aber steht die Polizei denn nun? Klar ist: Immer mehr Polizeibehörden nutzen "Predictive Policing", im Allgemeinen übersetzt als "vorausschauende Polizeiarbeit". In Deutschland funktioniert das meistens so, dass die Polizei einen Algorithmus nutzt, der Statistiken analysiert und wahrscheinliche zukünftige Tatorte und Tatzeiten nennt. Hat sie diese Einschätzung, reagiert sie, indem beispielsweise mehr Beamte zu der prognostizierten Zeit und an dem prognostizierten Ort Streife gehen. Eingesetzt wird Predictive Policing in Deutschland hauptsächlich für Serieneinbrüche, weil Serieneinbrecher sich erfahrungsgemäß einen gewissen Modus Operandi angewöhnen und gern in der Nähe eines Ortes wieder einbrechen, an dem sie schon einmal Erfolg hatten.

Das klingt gut, aber ich sehe offene Fragen. Vor allem diese drei:

    Erstens: Um solche Algorithmen zu erstellen, braucht man Daten. Was sind das für Daten, und was geschieht mit ihnen?

    Zweitens: Noch gibt es kaum Auswertungen. Aber bislang sieht es so aus, als ob Predictive Policing, so wie es in Deutschland angewendet wird, die Kriminalität kaum senkt. Wird es ausgeweitet, damit man seine Wirkung sieht? Wenn ja: wie?

    Drittens: Predictive Policing ist ein wachsender Markt – wie gestalten Politik und Gesellschaft die Entwicklung und Nutzung?

In den 1990er Jahren entwickelte der New Yorker Polizeikommissar William Bratton das Statistikprogramm CompStat. Im Jahr 1994 führte das New York Police Department es ein als System zur Datenerfassung und -auswertung, und nach und nach wurde es von den meisten US-Polizeiabteilungen übernommen. Im Jahr 2002 zog Bratton nach Kalifornien und dort, im Los Angeles Police Department, entwickelte er auf der Basis von CompStat das erste Predictive-Policing-Modell, eigentlich als Rechercheprojekt des LAPD und der Uni Kalifornien. So entstand PredPol, das Predictive-Policing-System, das heute international am weitesten verbreitet ist. In den folgenden Jahren arbeiteten Polizeibehörden in immer mehr Staaten mit solchen Modellen.

In Deutschland begann man 2014 verstärkt mit Predictive Policing zu arbeiten. Kurz danach, im Januar 2015, beantwortete die Bundesregierung eine Kleine Anfrage der Linken dahingehend, es gebe für ein IT-gestütztes "Predictive Policing" keine allgemeinverbindliche Definition der Bundesbehörden. Allgemein lasse sich sagen, dass es sich um einen mathematisch-statistischen Ansatz handelt, der unter Nutzung von anonymen Falldaten und unter Annahme kriminologischer Theorien "Wahrscheinlichkeiten für eine weitere (gleichgelagerte) Straftat in einem abgegrenzten geografischen Raum in unmittelbarer zeitlicher Nähe (maximal sieben Tage) berechnet". Der Fokus liege auf dem Deliktsbereich Wohnungseinbruchdiebstahl.

Zwei Jahre nach dieser Anfrage brachte das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag eine Broschüre zum Thema heraus. Demnach gibt es im Großen und Ganzen vier Arten von Predictive Policing:

    Verfahren, mit denen mögliche Örtlichkeiten und Zeiten mit einem erhöhten Kriminalitätsrisiko prognostiziert werden.
    Verfahren, mit denen Individuen identifiziert werden, die zukünftig in Straftaten verwickelt sein könnten.
    Verfahren, mit denen Profile erstellt werden, bei denen mögliche zukünftige Straftaten von Individuen mit bereits begangenen Straftaten abgeglichen werden können.
    Verfahren, mit denen Gruppen oder Individuen identifiziert werden, die zukünftig Opfer einer Straftat werden könnten.

Aufgrund des Föderalismus verfolgen Bund und Länder eigene Projekte bei Predictive Policing. Was den Bund betrifft, so heißt es offiziell – in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP –, dass die Sicherheitsbehörden des Bundes derzeit keine softwaregestützten Prognosetechnologien im Sinne eines Predictive Policing nutzen und entwickeln. Allerdings beobachte das BKA in- und ausländische Lösungen und biete eine Plattform für den Erfahrungsaustausch an. In den Ländern werden unterschiedliche Tools eingesetzt: Bayern und Baden-Württemberg nutzen mit der kommerziellen Prognosesoftware "PRECOBS" (Pre Crime Observation System) des Instituts für musterbasierte Prognosetechnik IfmPt in Oberhausen den hiesigen Marktführer. Andere Landeskriminalämter nutzen Eigenentwicklungen: Hessen "KLB-operativ" (Kriminalitätslagebild-operativ) und Berlin "KrimPro" (Kriminalitäts-Prognose). Wieder andere nutzen oder entwickeln vorhandene Systeme weiter, wie Nordrhein-Westfalen mit "SKALA" (System zur Kriminalitätsauswertung und Lageantizipation) auf der Basis von SPSS Modeler von IBM. Und das LKA Niedersachsen arbeitet für sein Projekt "preMAP" (predictive Mobile Analytics for the police) mit IBM Cognos.

Das hauptsächliche Delikt, für dessen Bekämpfung in Deutschland Predictive Policing verwendet wird, ist serienmäßiger Wohnungseinbruchdiebstahl. Das hat mehrere Gründe: Einbrüche werden häufig angezeigt, die Dunkelziffer dürfte niedrig sein und die Datenlage dadurch einigermaßen verlässlich. Die Aufklärungsquote ist mit 15 Prozent ziemlich schlecht und jede Verbesserungsmöglichkeit willkommen. Außerdem haben Einbrüche bei den Opfern oft schlimme Folgen, und häufig sind es Serientäter, die Einbrüche begehen und sich, so die Erfahrung, ein bestimmtes Tatmuster angewöhnen und in der Nähe oft weitere Einbrüche begehen – vor allem, wenn der erste Einbruch "lukrativ" war.

Diese beiden Beobachtungen, "Perseveranz" und "Near Repeat", sind zwei Voraussetzungen dafür, dass Predictive Policing überhaupt funktioniert. Es gibt mehrere Voraussetzungen beziehungsweise soziologische und kriminologische Postulate, Hypothesen und Theorien, die in den vergangenen Jahrzehnten entwickelt wurden. Ohne sie wäre die Entstehung von Predictive Policing gar nicht möglich gewesen.

Perseveranz: Täter halten an einem bestimmten Deliktbereich und Modus Operandi fest. Aus dem 15. Jahrhundert datieren die frühesten Aufzeichnungen über Delinquenten, die ihre Tat nach stets dem gleichen Muster wiederholen. Im Jahr 1912 schrieb der Kriminalbeamte Robert Heindl das Buch "Der Berufsverbrecher" und verwendete hier diese Beobachtung zum ersten Mal in einem kriminalistischen/kriminologischen Kontext und bezeichnete sie als Perseveranz. Aus dieser Perseveranzhypothese schloss schon Heindl, und andere nach ihm, dass ein polizeiliches Meldesystem bei der Aufklärung von Straftaten helfen könnte. Empirisch allerdings, so kritische Kriminologen, zeigt sich keine durchgehende Perseveranz, sondern eher ein temporäres Festhalten an bestimmten Delikten und Arbeitsweisen.

Near Repeat: Bei einer Straftat in einem Gebiet steigt die Wahrscheinlichkeit für Folgetaten. Diese Beobachtung passt vor allem auf Wohnungseinbrüche. Dem liegt die These zugrunde, dass bestimmte Tätertypen überdurchschnittlich häufig nach spezifischen Wiederholungsmustern vorgehen, die sich aus der (statistisch erhobenen) Vergangenheit in die Zukunft fortschreiben lassen. Auch sie setzt voraus, dass Einbrecher rational handeln.

Hot Spots oder Kriminalitätsbrennpunkte sind Orte, an denen dauerhaft besonders viele oder ähnliche Delikte verübt werden. Die Methode der Kriminalitätsbekämpfung durch eine Konzentration auf Hot Spots geht auf den israelisch-amerikanischen Soziologen David Weisburd zurück. Auch sie setzt voraus, dass Kriminelle rational handeln. Mit Präventionskonzepten wie technischer Videoüberwachung, formeller und informeller Überwachung, sowie städtebaulichen Maßnahmen wird eine gewisse Verdrängung von Kriminalität angenommen, aber teilweise zerstreut sie sich auch bloß.

Risk Terrain Modeling: Hierbei handelt es sich um eine Methode, um mithilfe von Techniken aus Geoinformationssystemen die Beziehung von Verbrechen und Umgebungsfaktoren zu untersuchen. Man geht also davon aus, dass es eine Beziehung zwischen Umgebung und Verbrechen gibt. Und man nutzt Informationen, die nichts mit Verbrechen zu tun haben, Stichwort Big Data.

Das ist typisch sozialwissenschaftlich: Anders als in Bereichen wie Mathematik kann man hier normalerweise keine Beweise führen und die Voraussetzungen beruhen auf Erfahrungen, für die man sich Begründungen überlegt hat. Man muss aber bereit sein, sie immer wieder in Frage zu stellen und überprüfen zu lassen.

In der kleinen Anfrage der Linken an die Bundesregierung ging es um die Definition von Predictive Policing, die es 2015 noch nicht so wirklich gab. Das traf auch auf das Wissen über die Wirksamkeit zu: "Eine zielgerichtete Auswertung einschlägiger kriminologischer Ansätze und Theorien im Kontext Predictive Policing habe bislang noch nicht stattgefunden [...] Das Bundeskriminalamt plane entsprechende Auswertungen durchzuführen. Schlussfolgerungen auf Basis der aktuellen Erkenntnisse wären verfrüht." Seitdem war wenig Zeit für die Auswertung dieser neuen Arbeitsweise.

Eine Erfolgskontrolle von Predictive Policing ist ohnehin schwierig, und das liegt nicht nur an der Eigenart sozialwissenschaftlichen Arbeitens, sondern auch in der Natur des Predictive Policing selber. Wenn wahrscheinlich ist, dass irgendwo ein Einbruch stattfindet, dann geht die Polizei dort Streife. Wenn dann nichts passiert – was heißt das? Dass der Einbrecher sowieso nicht einbrechen wollte? Dass er von der Polizei vertrieben wurde? Und wenn er einbricht und ertappt wird, hatte die Software recht? Oder einfach so? Wie will man zwischen Kausalzusammenhang und zufälligem Zusammentreffen unterscheiden?

Die in Deutschland bislang umfassendste wissenschaftliche Evaluation kommt vom Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Dort hat Dominik Gerstner im Auftrag des Stuttgarter LKA das Predictive-Policing-Projekt in Baden-Württemberg evaluiert. Er tat dies unter erschwerten Umständen, denn der Evaluationszeitraum dauerte bloß sechs Monate, es gab nur zwei Pilotgebiete, nämlich die Polizeipräsidien Stuttgart und Karlsruhe, und auf ein experimentelles Design wurde verzichtet. Vorerst ist er skeptisch. "Der wichtigste Schluss ist, dass kriminalitätsmindernde Effekte von Predictive Policing im Pilotprojekt P4 wahrscheinlich nur in einem moderaten Bereich liegen und allein durch dieses Instrument die Fallzahlen nicht deutlich reduziert werden können." Der Autor fasste die Ergebnisse bei einem Vortrag zugespitzt zusammen: Bestimmte Arten von Kriminalität können "zu einem gewissen Grad vorhergesagt werden", aber das sei "nicht so einfach, wie oft dargestellt". Das Programm PRECOBS könne als "praxistauglich" eingestuft werden, vor allem bei hoher Fallbelastung, aber im "ländlichen Raum mit wenigen Fällen sei da ein nur sehr geringer Nutzen". Und ist Predictive Policing eine wirksame Bekämpfung der Kriminalität? Vielleicht ein bisschen...

Ähnlich in Nordrhein-Westfalen, wo von Februar 2015 bis Dezember 2017 das Projekt SKALA durchgeführt wurde. Dort ging es nicht nur um Wohnungseinbruchdiebstahl, sondern auch um Einbruchdiebstähle aus Gewerbeobjekten und um Kraftfahrzeugdelikte. Zunächst hatten die Projektteilnehmer unabhängig vom eigenen Einsatz allgemein über Predictive Policing recherchiert. Es heißt in der Kurzfassung des Evaluationsberichtes: "Zu Beginn der Evaluation wurde eine Recherche in der einschlägigen deutschen und internationalen Literatur zum Stichwort Predictive Policing durchgeführt. Ziel war es, Hinweise zur Durchführung der Evaluation zu gewinnen und zu eruieren, welche Befunde zu diesem Thema vorliegen. [...] zusammenfassend kann konstatiert werden, dass verlässliche Ergebnisse im quantitativen Bereich nicht zu erwarten waren. Alle Versuche, Effekte von Maßnahmen in Gebieten zu ermitteln, für die eine Wahrscheinlichkeit für das Auftreten einer bestimmten Art von Kriminalität vorhergesagt worden war, zeigten, dass es – wenn überhaupt – lediglich vorsichtige Hinweise auf Wirkungen gab. Zusammenhänge zwischen den Befunden und den Prognosen ließen sich grundsätzlich nur in einem interpretatorischen Rahmen feststellen, empirisch war eine solche Kausalbeziehung nicht herstellbar." Und so sah es auch im eigenen Versuch in Nordrhein-Westfalen aus: "Es liegen keine belastbaren statistischen Ergebnisse vor, die auf eine Wirkung von SKALA – im Sinne eines Zusammenhangs von Maßnahmen und den darauf folgenden Ereignissen (z. B. Festnahmen, Verhinderung von WED) – hindeuten." Allerdings muss man berücksichtigen: Die Zeit war kurz, und SKALA ist ein präventives Projekt, das gerade nicht auf wahrnehmbare Effekte ausgerichtet ist.

Ähnlich äußern sich die Wissenschaftler in einer Auswertung des Einsatzes von Predictive Policing in Österreich: "Die Erfahrungen des Projekts zeigten jedoch auch, dass die Erwartungen an Softwaresysteme zur Kriminalitätsprognose nicht zu hoch geschraubt werden dürfen."

Es gibt Autoren, die Predictive Policing ausgewertet haben und Erfolge sehen. So hat Giovanni Mastrobuoni im Jahr 2014 einen Artikel über den Zusammenhang von IT und der Produktivität der Polizei geschrieben und arbeitet gerade an einer Überarbeitung, von der eine vorläufige Fassung vorliegt.

Wie William Bratton in New York und Los Angeles, hat auch in Mailand ein Einzelner Predictive Policing entwickelt und eingeführt. In Mailand war das Mario Venturi, damals leitender Polizeibeamter bei der Polizia. Im Jahr 2007 beschloss er, Daten von Verbrechensserien zu speichern und zu vergleichen. Er entwickelte eine Predictive-Policing-Software, KeyCrime (mit dieser hat er sich inzwischen selbstständig gemacht und ist der CEO des gleichnamigen Unternehmens) und überzeugte seine Vorgesetzten. Von da an begann nicht die, sondern eine Mailänder Polizei, mit Predictive Policing zu arbeiten. Eine Polizei, denn in großen italienischen Städten gibt es zwei: die Polizia und die Carabinieri. Sie tun dasselbe, reden aber wohl nur sehr wenig miteinander. Die Polizia begann mit Predictive Policing, die Carabinieri patrouillierten traditionell weiter. Abgesehen von der Nutzung der Software war zwischen Polizia und Carabinieri alles gleich aufgeteilt: Ausrüstung, Personal, sogar die Verteilung der Polizisten auf die Stadt – die ist in drei Sektoren unterteilt und ungefähr alle 6 Stunden beim Schichtwechsel werden die beiden Polizeikräfte unterschiedlichen Sektoren zugewiesen. Jeder kommt irgendwann überall hin – damit hat man eine Kontrollgruppe. Und dies hebt diese Studie von den anderen hervor. Mit der Kontrollgruppe kann man die Arbeit mit Predictive Policing und ohne vergleichen.

Die Polizia nutzt die Software für die Verfolgung gewerblicher Raubüberfälle (commercial robberies against businesses). Die Software sollte Zeitpunkt und Tatort zukünftiger Raubtaten prognostizieren, so dass die Polizia dementsprechend Patrouillen optimierte. Sie sollte aber auch die Behörden unterstützen, sobald ein Täter verhaftet war und das Verfahren lief. Man versuchte also, begangene Taten Räubern zuzuordnen und die Ermittlung zu unterstützen, sobald der Täter festgesetzt ist. Das Ergebnis gab keine Hinweise auf ein Produktivitätsgefälle zwischen Polizia und Carabinieri für den allerersten Raub einer Serie, man hatte ja noch keine Daten, um die Software zu füttern. Nachfolgende Raubüberfälle, die in den Polizia-Sektor fielen, wurden im Gegensatz zum Carabineri-Sektor mit einer Wahrscheinlichkeit von 8 Prozentpunkten mehr gelöst (die Gesamtaufklärungsrate beträgt 14 Prozent). Auch die Tatsache, dass die Aufklärungsquote bei jeder ersten Straftat einer Serie gleich war, spricht für die Wirksamkeit von Predictive Policing – wenn die Polizia da schon ihre höheren Quoten hätten, würde das dafür sprechen, dass sie einfach besser ist.

Das ist natürlich ein Erfolg. Die Italiener gehen aber anders vor als die Deutschen. Erstens untersucht die Mailänder Studie Raubüberfälle, nicht Wohnungseinbrüche. Zweitens ging es nicht nur um die Prognose von kommenden Tatzeiten und Tatorten, sondern auch darum, sozusagen rückwärts zu arbeiten und begangene Raubüberfälle aufzuklären. Drittens bedeutet "aufklären", dass zumindest ein Räuber verhaftet wurde. Wobei man aber sagen muss, dass die Polizia in den Jahren 2008 und 2009 fast 1000 Räuber verhaftet hat und nur einer freigesprochen wurde, die anderen bekamen im Schnitt ungefähr vier Jahre pro Mann. Viertens arbeitet die italienische Polizei scheinbar nach anderen ethischen Ideen: Manchmal hat sie zum Beispiel Undercover-Polizisten zu prognostizierten Opfern gestellt und sichtbare Polizisten an alternative Ziele postiert, um die Räuber davon auch abzuhalten. Der Erfolg von Predictive Policing hängt wohl auch von der Art ihres Einsatzes ab.

Die Firmen, die an Predictive Policing arbeiten, können einen sehr großen Markt erwarten. IBM hat aus SPSS "Blue Crush" entwickelt, das zum Beispiel von der Polizei in Memphis eingesetzt wird, um Kriminalitätsbrennpunkte zu identifizieren und so Kriminalität zu bekämpfen. Die Predictive-Policing-Software "PredPol", die auf Algorithmen aus der Erdbebenforschung basiert, ist Marktführer. Polizisten unter anderem in Los Angeles, in Atlanta und auch die Metropolitan Police in London nutzen das Programm. "Precobs" hat mit dem Institut für musterbasierte Prognosetechnik einen deutschen Anbieter, die Software wird in mehreren Bundesländern genutzt, um Einbrüche zu bekämpfen. Aber sie entwickeln sich auch, salopp gesagt, zu Datenkraken: Einem Artikel in "Das Parlament" zufolge wertet Palantir Technologies Inc. "für seine Vorhersagesoftware frei zugängliche Daten in sozialen Netzwerken aus und bietet die Ergebnisse unter anderem dem US-Geheimdienst CIA an." Accenture, eigentlich eine Management-Beratungsfirma, habe demnach ein Computersystem entwickelt, um Kriminelle zu erkennen. Die Guardia Civil in Spanien habe es eingesetzt und auch die Londoner Polizei. Accenture wolle damit nicht Orte von Kriminalität untersuchen, sondern gar einzelne Menschen aus Datensätzen filtern, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Gewaltverbrechen begehen würden.

Die Polizei ist mit der Politik verbunden, und das birgt auch Gefahren. Nun ist die Polizei keine homogene Masse. In Österreich äußerten sich Polizisten ganz unterschiedlich zu einem Predictive Policing-Projekt, an dem sie mitgearbeitet haben. Polizisten auf dem Land waren skeptischer als jene in der Stadt, Ältere skeptischer als Jüngere, und Generalisten skeptischer als Spezialisten. Und es gab Vorbehalte, dass solche Projekte auch manchen als Karrierevehikel oder bei Auseinandersetzungen im Konkurrenzkampf dienen könnten. Auch in Deutschland reagierten unterschiedliche Bereiche von Polizeien unterschiedlich auf Predictive Policing. In einer Befragung in Baden-Württemberg zeigte sich folgendes Ergebnis: "Je höher die dienstliche Stellung ist, desto häufiger stimmten Befragte einem weiteren Einsatz zu."

Ich habe mit verschiedenen Mitarbeitern der Polizei gesprochen, die an der Arbeit mit Predictive Policing beteiligt waren: In Berlin zum Beispiel spricht einiges für den Erfolg des Systems, ebenso in Österreich. Die meisten Gesprächspartner von der Polizei waren vom Nutzen des Predictive Policing überzeugt. Aber ich muss dazu sagen, dass sie das Projekt gefördert hatten und an ihm beteiligt waren. Sie hatten also karrieretechnische Gründe, es zu loben. Aber das schließt natürlich nicht aus, dass sie aus sachlichen Gründen überzeugt waren. Auch die Zurückhaltung in der Bewertung in Studien spricht für eine differenzierte Sicht bei der Polizei.

Hohe Polizeiposten werden politisch besetzt. Mir gegenüber hat sich ein hoher Polizeibeamter vor einigen Jahren beklagt, dass solche Besetzungen immer weniger nach polizeilichen Verdiensten, und immer mehr nach politischer Geschmeidigkeit funktionierten. Nun aber sollte die Polizei zwar unabhängig von der Politik arbeiten, die Politik jedoch die Grundlagen für ihre Arbeit gestalten. So warnte die Politikwissenschaftlerin Isabella Hermann, wissenschaftliche Koordinatorin der Interdisziplinären Arbeitsgruppe "Verantwortung: Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz" der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften in einem Interview in "Das Parlament": Politik muss dafür sorgen, "dass unsere Werte realisiert werden und Zukunft entsprechend gestaltet wird. Dazu gehört es, Minderheiten zu schützen und unfaire Diskriminierung zu vermeiden. Und im Feld der KI bestehen eben diese Gefahren durch Datenbias, also verzerrte Daten, oder diskriminierende Algorithmen."

Es bleiben eine Reihe offener Fragen. Drei Fragen scheinen in Bezug auf Predictive Policing derzeit besonders drängend zu sein. Erstens: Was geschieht mit unseren Daten? Und welchen Daten?

In den USA und England setzen Polizeieinheiten schon verbreitet personenbezogene Software ein. Das kann die Berechnung für einen Score sein, wie ihn auch Kreditinstitute nutzen. Das Chicago Police Department nutzt eine Strategic Subjects List, auch eine Risikoabwägung auf der Basis eines Score-Systems. "Die als Risikopersonen eingestuften Bürger werden von der Polizei besucht und vorgewarnt, das soll verhindern, dass die Prognose eintritt. Auch soziale Programme sollen die gefährdeten Personen auffangen."

Die Polizeien in Deutschland nutzen laut Bundesregierung nur nichtpersonenbezogene Daten zum jeweiligen Fall und sie fokussieren sich auf den Wohnungseinbruchdiebstahl (WED). Für diese Berechnungen, Prognosen und Alarmierungen nutzen sie phänomenbezogene historische Daten. Nun ja, das kann man auch anders sehen, je nachdem, wie man "personenbezogen" definiert. Das Bundeskriminalamt hat im Jahr 2017 ein Prognosesystem "RADAR-iTE" (Regelbasierte Analyse potenziell destruktiver Täter zur Einschätzung des aktuellen Risikos – islamistischer Terrorismus) vorgestellt. Die BKA-Sachbearbeiter ziehen möglichst viele Informationen zu Ereignissen aus dem Leben der Person heran und ordnen den Menschen nach festgelegten Regeln einer dreistufigen Risikoskala zu. Und das Verbundprojekt X-SONAR untersucht öffentlich zugängliche Internetforen, Chats und Instant-Messaging-Dienste, um Indikatoren zur Früherkennung und dynamischen Risikoeinschätzung herauszufinden. Ganz abgesehen vom Handeln der Behörden: Angesichts der Tatsache, dass es in Deutschland Scoring-Institute wie die Schufa gibt, und dass auch in Deutschland teilweise schon mit sozioökonomischen Daten gearbeitet wird, liegt die Vermutung nahe, dass hier auch Institute entstehen oder schon entstanden sind, die ähnlich arbeiten, aber nicht Kreditwürdigkeit, sondern Sicherheitsrisiken bewerten.

Zweite Frage: Noch gibt es kaum Auswertungen. Aber bislang sieht es so aus, als ob Predictive Policing so, wie es in Deutschland angewendet wird, die Kriminalität kaum senkt. Wird es ausgeweitet, damit man seine Wirkung sieht? Wenn ja: wie?

Die deutschen Studien und die österreichische Studie lassen den Schluss zu, dass Predictive Policing so, wie es jetzt bei uns angewendet wird, zumindest kein Allheilmittel ist. Das wäre natürlich auch nicht fair zu verlangen. Aber es wird verwendet, es wird mancherorts auf weitere Delikte ausgeweitet, und es werden teils auch soziökonomische Daten genutzt. Entsteht so eine effektivere Verbrechensbekämpfung? Macht es die Arbeit der Polizei effizienter? Vielleicht – aber um welchen Preis? Wenn die italienischen Polizisten potenzielle Räuber von einem ungünstigen Tatort zu einem günstigeren Tatort treiben, mag das effektiv sein. Aber ein leises Unbehagen bleibt. Nach welchen ethischen Grundsätzen arbeitet man hier?

Dritte Frage: Predictive Policing ist ein wachsender Markt – wie gestalten Politik und Gesellschaft die Entwicklung und Nutzung?

In seiner Abschiedsrede warnte Präsident Dwight D. Eisenhower 1961 vor einem "militärisch-industriellen Komplex", der mit dem Kalten Krieg herangewachsen sei. Droht jetzt womöglich ein polizeilich-industrieller Komplex heranzuwachsen? Predictive Policing ist auch innerhalb der Polizei ein politisches Thema.

Unmittelbarer droht ein polizeilich-industrieller Komplex sicherlich nicht. Nichtsdestoweniger zeigt sich immer wieder zweierlei: Erstens, dass die hohen Polizeiposten politisch besetzt werden. Zweitens hat die Politik Einfluss nicht nur auf die Besetzung, sondern auch auf die Arbeit der Polizei, und immer wieder wollen Politiker sich über Erfolge bei der Polizei profilieren. Und die Industrie versucht, die Politik zu beeinflussen. Mit Predictive Policing beackert die Industrie ein äußerst schwieriges Zukunftsthema – mit der Verbindung unterschiedlicher und ziemlich heikler Daten. Es sieht nicht so aus, als wären Politik und Gesellschaft auf das Thema besonders gut vorbereitet, was angesichts der zahlreichen neuen Polizeigesetze nicht gerade beruhigend ist. (bme)


Aus: "Missing Link: Predictive Policing – die Kunst, Verbrechen vorherzusagen" Ulrike Heitmüller (19.05.2019)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Missing-Link-Predictive-Policing-die-Kunst-Verbrechen-vorherzusagen-4425204.html?seite=all (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Missing-Link-Predictive-Policing-die-Kunst-Verbrechen-vorherzusagen-4425204.html?seite=all)
Title: [Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 25, 2019, 09:57:29 AM
Quote[...] Eine Woche nach ihrem Frühjahrstreffen in Kiel haben die Innenminister von Bund und Ländern einen Beschluss veröffentlicht, wonach sie auf ein verbessertes, verfahrensübergreifendes "Identitätsmanagement" als Teil einer Strategie zur Modernisierung und Digitalisierung der Melderegister drängen. "Verlässliche Angaben zur Identität von Personen sind das Fundament aller Verwaltungsleistungen", heißt es darin. Dies sei auch nötig angesichts der "zunehmenden grenzüberschreitenden Mobilität und Migration" und der damit verknüpften "Vielzahl von Schutzsuchenden".

"Die öffentliche Verwaltung braucht für alle Behörden eine verlässliche Datengrundlage in aufeinander abgestimmten Basisregistern", betonen die Ressortleiter auf Basis einer Vorlage von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Dabei gelte es zu gewährleisten, dass die eingebauten Informationen richtig seien und übereinstimmten. Ferner gelte es, die Interoperabilität und so auch den Datenaustausch zu stärken, um zugleich E-Government-Dienste zu fördern.

Laut dem Plan sollen "Grunddaten zu einer Person" an einer zentralen Stelle "gespeichert, in Abstimmung mit den Basisregistern auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden". Dafür wollen die Minister "ein Kerndatensystem schaffen". Es soll dabei kenntlich gemacht werden, "wie valide die Angaben zur Identität sind".

Für eine vernetzte Registerlandschaft müssten neben Angaben zu Unternehmen, Gebäuden und Wohnungen oder Flurstücken auch Informationen zu den Bürgern aus Datenbeständen der Behörden zusammengeführt werden. "Eine eindeutige Zuordnung der Personalienidentität über alle Register hinweg ist herzustellen", hält die Innenministerkonferenz (IMK) fest. Voraussetzung dafür ist eine Personenkennziffer. Für Datenschützer ist diese aber ein rotes Tuch, auch das Bundesverfassungsgericht hat dafür im Volkszählungsurteil enge Grenzen gesetzt. Keinesfalls dürfen demnach über eine solche Kennung "sämtliche Daten aus bereits vorhandenen Dateien der Verwaltung" zusammengeführt werden.

Die IMK spricht daher lieber von einem "Identifier", der die Rechte und Freiheiten der Betroffenen Personen nach der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) wahre. Die Kennung müsse zwar so "verlässlich und robust sein, dass medienbruchfreie Prozessketten auch in komplexen Situationen stets auf der Grundlage eindeutiger Personenidentitäten operieren". Man könne damit aber auch dem Grundsatz der Datensparsamkeit Rechnung tragen, weil die bisherige redundante und teils widersprüchliche Speicherung persönlicher Informationen mit der neuen Form des ID-Managements perspektivisch entfalle.

Die Minister wollen so einen "datenschutzkonformen Mechanismus" schaffen, der die Zuordnung der Basisinformationen zu den zugehörigen Datensätzen in Fachverfahren und -registern sicherstelle. Eine Blaupause dafür hat der Nationale Normenkontrollrat bereits 2017 mit einem Gutachten zur Registermodernisierung geliefert, auf das die IMK anspielt.

Forscher warnten dabei aber zugleich, dass selbst die ins Spiel gebrachte pseudonymisierte bereichsgebundene Kennung Missbrauch vereinfache. Generell schaffe eine allgemeine Personenkennziffer einen "Zentralschlüssel", um Datenbestände zusammenzuführen und massiv ins Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen einzugreifen.

Jedes Datum soll laut dem IMK-Plan generell möglichst nur in einem Register der originär zuständigen Behörde vorhanden sein und von dieser gepflegt werden. Im Gegenzug müsse sichergestellt werden, dass alle Ämter die Daten, die sie für ihre Aufgabenerfüllung benötigen, "schnell und unkompliziert erhalten können und dürfen". Einmal erhobene Informationen stünden im Rahmen eines "Rechte- und Rollenkonzepts für alle weiteren relevanten Zwecke im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zur Verfügung".

Die Bürger müssten im Gegenzug im Einklang mit dem "Once-only"-Prinzip ihre Daten nur einmal zur Verfügung stellen, betonen die Minister. Das vorgesehene Identitätsmanagement für eine vernetzte Registerlandschaft sei auch erforderlich, um einen registerbasierten Zensus durchzuführen, "der ab 2024 EU-weit verpflichtend und jährlich obligatorisch werden kann". (jk)


Aus: "Digitale Behörden: Innenminister wollen vernetzte Melderegister mit einer Art Personenkennziffer" Stefan Krempl (24.06.2019)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Digitale-Behoerden-Innenminister-wollen-vernetzte-Melderegister-mit-einer-Art-Personenkennziffer-4454450.html (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Digitale-Behoerden-Innenminister-wollen-vernetzte-Melderegister-mit-einer-Art-Personenkennziffer-4454450.html)

Quotemoselspinner, 24.06.2019 19:04

Hmh

... Hätte nicht gedacht, dass ich mit meinen 44 Jahren genau das live und in Farbe miterleben darf, wovor wir Jahrzehnte lang gewarnt wurden


Quote2 x ROT 13 hält besser, 24.06.2019 18:30

Und als analoge Rückfallebene kriegen wir die PKZ eintätowiert.


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Title: [Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 15, 2019, 09:49:11 AM
Quote[...] Aktuell besteht ein ziemlicher Wirrwarr an Polizeidatenbanken in Bund und Ländern. Das soll sich mit dem Programm "Polizei 2020" zwar ändern: Damit sollen die verschiedenen IT-Systeme konsolidiert und an zentraler Stelle einheitliche, moderne Verfahren entwickelt werden. Und alle Polizeien sollen diese dann nach den gleichen Standards nutzen. Aber so weit ist es noch nicht. Wie sieht es jetzt also aus: Was für Datenbanken werden von den deutschen Polizeien genutzt, wer hat auf die Daten Zugriff, wie sieht es mit den gespeicherten Datensätzen aus, wie mit Verknüpfungen unterschiedlicher Datenbanken – und wie mit Datenschutz und Bürgerrechten?

"Datenbank" ist ein weit gefasster Begriff, allein bei der Thüringer Polizei gibt es etwa 200 verschiedene IT-Verfahren, und vielen von ihnen liegt eine Datenbank zugrunde. In diesem Artikel geht es nur um jene Systeme zur elektronischen Datenverwaltung, die Datensätze zu Verdächtigen, Überführten, Verbrechen und Ähnliches enthalten. Sie unterscheiden sich anhand der polizeilichen Arbeitsabläufe, Vorgangsbearbeitungssysteme (VBS), Informationssysteme (Personen- und Sachfahndungen) und Fallbearbeitungssysteme (FBS).

Sehr viele Datenbanken basieren auf Produkten von Oracle in der Sprache SQL. Die Polizeien ergänzen sie für ihren spezifischen Bedarf durch Eigenentwicklungen und Zukäufe. Weil die Datenlandschaft des BKA sowie der polizeiliche Verbund seit den 1970er Jahren je nach dem, was die Arbeit forderte und die Technik hergab, aufgebaut und weiterentwickelt werden, wursteln sich die Polizeien heute mit einer Vielzahl unterschiedlicher Datenbanken durch. So ein Durchwursteln ist typisch für große Organisationen und Zusammenhänge. Und nun sind viele Dateien, so das BKA, "kaum miteinander verbunden".

Mehrere internationale Behörden unterhalten Systeme, zu denen deutsche Behörden, vor allem das Bundeskriminalamt (BKA), Verbindungen haben. Die (regional) größte Ausbreitung hat "Automated Search Facility" als Fahndungssystem für die Mitgliedstaaten von Interpol. Auf EU-Ebene gibt es seit 2005 das Europol-Informationssystem und von eu-LISA das Schengener Informationssystem (SIS), das europäische daktyloskopische System (Eurodac), das Passenger Name Record System und das VISA-Informationssystem.

Auf Bundesebene gibt es eine Reihe von Datenbanken, auf die Bundes- und Landespolizeibehörden Zugriff haben. Dazu gehören das Zentrale Verkehrsinformationssystem des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), das Ausländerzentralregister (AZR) des Bundesverwaltungsamtes, das Bundeszentralregister (BZR) des Bundesamtes für Justiz, außerdem die Fahrzeugdatenauskunft (FADA) der Fahrzeughersteller. Das BKA als Zentralstelle der deutschen Polizei betreibt das "Informationsnetz Polizei" (INPOL) im Verbund mit den Polizeien des Bundes und der Länder sowie den Zollbehörden, erstellt vom so genannten Inpol Polas Competence Center (IPCC), nämlich BKA, Länderpolizeien und Zollbehörden. Dabei gibt es den Bundesbestand "INPOL-Zentral" und einen jeweiligen Landesbestand, etwa INPOL-HH für Hamburg. Daten in INPOL stehen gleich nach der Erfassung allen angeschlossenen Behörden, also auch den Polizeien des Deutschen Bundestag und dem Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung. Zusätzlich zu diesen Informationssystemen bestehen zudem IT-Systeme für die Telekommunikationsüberwachung sowie das Hinweisportal, eine Art Online-Zeugenaufruf, das aber jeweils freigeschaltet werden muss.

Aus dem Jahr 2011 gibt es eine Zusammenstellung der Polizeilichen Datenbanken der Bundesländer, die aber nicht vollständig und auch nicht mehr ganz aktuell ist – ebenso wenig wie die Gesetzeslage, so ist am 25.05.2018 das neue Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) in Kraft getreten. (Auch die folgende Aufzählung ist nicht vollständig. Dafür aber aktualisiert und gewichtet.) Generell können Länderpolizeien auf mehrere Verbunddateien zugreifen, darunter solche mit Zugriff für alle, wie INPOL – mit je einem zusätzlichen eigenen Datenbestand für die Länder –, SIS sowie PIAV. Daneben gibt es Verbunddateien, an denen nur einige Länder teilnehmen wie das VBS @rtus (Bremen, Schleswig-Holstein, Bundespolizei). Zusätzlich haben die einzelnen Länder eigene Anwendungen eingerichtet und erstellen, erfassen und nutzen sie bei Sonderdienststellen Falldateien.

Die niedersächsische Polizei zum Beispiel nutzt die Landesanwendungen Niedersächsisches Vorgangsbearbeitungs-, Analyse-, Dokumentations- und Informations-System (NIVADIS), das Polizeiliche Auskunftssystem (POLAS), und das FBS Software zur Analyse, Fallbearbeitung, Informationsverarbeitung und Recherche (Safir). Die Polizei Hamburg nutzt für die Vorgangsbearbeitung und zum Informationsaustausch unter anderem das computergestützte Vorgangsbearbeitungssystem ComVor und die Kriminalakte. Die Polizei Bremen nutzte von 1984 bis 2005 ISA-D und von 2005 bis 2014 ISA-Web, seit dem Jahr 2014 nutzt sie @rtus: Dabei handelt es sich um eine Eigenentwicklung im Auftrag der @rtus-Kooperation der Polizei Schleswig-Holstein, der Polizeien im Land Bremen sowie der Bundespolizei, zusammen mit der Firma Dataport. Zur Fallbearbeitung nutzt sie das FBS Polizeiliche Information, Ermittlung und Recherche (PIER) auf der Basis der Software rsCase der Firma rola Security Solutions GmbH.

Die Landespolizei Schleswig-Holstein nutzt das VBS @rtus für die Vorgangsbearbeitung und zum Informationsaustausch, außerdem das FBS Merlin und die Kriminalakte. In Rheinland-Pfalz betreibt die Polizei für die polizeiliche Vorgangsbearbeitung und die Darstellung der Straftatenlage jeweils seit dem Jahr 2002 die Anwendungen POLADIS und POLIS (beide Microsoft), KLAUS und GeopolisK (beides Eigenentwicklungen), und seit 2006 auf der Basis von Oracle KRISTAL (rola Security Solutions GmbH). Die Polizei in Sachsen-Anhalt verfügt über das Informationssystem der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt (ILSA), das Integrierte Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei (IVOPOL), das Web-Auskunft und -Recherchesystem der Polizei Sachsen-Anhalt (WARSA) und das Elektronische Freiheitsentziehungsbuch (EFB).

Die Polizeien müssen mit ihren Datenbanken nicht nur die eigenen Informationen, Fälle und Vorgänge verwalten, sondern sie müssen auch die Belange anderer Behörden berücksichtigen. So gibt der Abteilungsleiter der Serviceeinheit Informations- und Kommunikationstechnik (SE IKT) Oliver Knecht zu bedenken: "Wir reden hier über die polizeilichen Datenbanken oder Datensysteme. Aber man darf nicht außer Acht lassen, dass die Polizei sich auch organisieren und verwalten muss. Und wir nehmen spätestens mit der Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes auch die Systeme, die uns verwalten, in unseren Bereich herein." Viel zu tun, nämlich Finanzsysteme und Personalverwaltungssysteme mit stadtweiter Gültigkeit und große Themen wie die E-Akte oder die Zulieferung polizeilicher Daten an die Justizbehörden. "Dabei handelt es sich um riesige Datenmengen", erklärt er: "Dazu gehören bestimmte Anforderungen zum Teil unter Berücksichtigung verschiedener rechtlicher Belange. Für uns gelten StPO, StGB, ASOG, bestimmte Verkehrsregelungen. Für unsere "Kunden", die Justiz, gelten möglicherweise ganz andere Regelungen, dem müssen wir auch nachkommen."

Die Berliner Polizei nutzt das FBS Computergestützte Anwendung für Sachbearbeitung und Auswertung (CASA), eine Berliner Abwandlung der Software rsCase der Oberhausener Firma rola Security Solutions GmbH. Als Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) nutzten die Berliner früher das Informationssystem für Verbrechensbekämpfung (ISVB). Dies wurde im März 2005 abgelöst durch das Polizeiliche Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (Poliks), eine modulare IT-Plattform als zentrales VBS. Entwickelt wurde Poliks von der Deutsche Telekom Health and Security Solutions (DTHS) (früher Gedas), einer hundertprozentigen Tochter der Telekom. Es läuft vor allem mit Linux, die Server stehen im IT Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ). Alle Daten, die in Poliks eingegeben werden, können weiter ausgewertet, aufbereitet und verwendet werden. Die Daten werden generiert und – nach einer händischen Qualitätskontrolle, wie bundesweit gewünscht – über eine Schnittstelle in das zentrale PIAV-System eingespielt, auf das alle Bundesländer zugreifen können. Derzeit sitzt die Polizei daran, das System mit weiteren Modulen zu ergänzen, etwa eine elektronische Asservatenverwaltung, die demnächst in Betrieb gehen soll.

An Poliks arbeitet eine Projektgruppe von ausschließlich Polizeivollzugsbeamten, die formulieren, was für die Kollegen "draußen" entwickelt werden soll. Dazu gehören Anforderungsmanagement, Problemmanagement, die Betreuung der Hotline sowie die Abdeckung eines Testbereiches, wenn neue Software-Releases ausgeliefert werden. Das ist nicht immer einfach. Gruppenleiterin von SE IKT C 2 Petra Löffler: "Wir haben eine Dolmetscherfunktion, weil die Entwicklerfirma eine andere Sprache spricht als die Polizei. Wir übersetzen Polizeisprache in IT-Sprache." Das ist personalintensiv: "Auf der DTHS-Seite haben wir einen festen Personalstamm, der sich uns auch angenähert hat. Das sind bei uns mit der Hotline 26 Polizeibeamte, und bei der Entwicklerfirma ungefähr 10 bis 12 Berater. Wir betreuen komplett die gesamte 'Poliks-Familie'."

Die Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız hatte sowohl die Familie eines Mordopfers im NSU-Prozess als auch islamistische Gefährder vor Gericht vertreten. Dann bekam sie Drohbriefe, unterzeichnet mit NSU 2.0, die sich gegen ihre kleine Tochter richteten und in denen interne Daten aus dem Polizeicomputer standen.

Eigentlich haben Polizeibedienstete nur soweit Zugang zu den Dateien, wie sie die gespeicherten Informationen zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Abfragen und Eingaben werden im Allgemeinen durch das System protokolliert. Zugriff auf diese Protokolldaten kann beispielsweise ein behördlicher Datenschutzbeauftragter haben. Im Einzelnen gibt es allerdings unterschiedliche Regularien.

Im BKA ist der Zugriff im Wesentlichen durch das BKA-Gesetz (BKAG) geregelt. "Daraus", so die Pressestelle, "resultieren Berechtigungskonzepte, die die Adressatenkreise identifizierbar machen und den Berechtigten durch sogenannte Administratoren den systemischen Zugang erlauben, versagen oder beschränken. Die Protokollierung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Regelungen des BKAG sowie des BDSG. Der Zugriff auf die Protokolldaten erfolgt ausschließlich gemäß den Regelungen des BDSG."

In Sachsen-Anhalt zum Beispiel gilt ein Runderlass des MI von 2013: Es wird protokolliert, wer wann welche personenbezogenen Daten in polizeilichen automatisierten Verfahren verarbeitet oder genutzt hat (Revisionsfähigkeit), sprich: Datum und Uhrzeit (von – bis), Terminal- und Benutzerkennung, Art des Dialogs und eingegebene, abgefragte und gelöschte Daten.

In Bremen ist eingabe- und abfrageberechtigt, wer mit den Ermittlungen beauftragt ist. Dies gilt für die Bediensteten der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven und betrifft ihre Abfragen bei INPOL sowie die Eingaben und Abfragen bei VBS @rtus und FBS PIER. INPOL, VBS @rtus und FBS PIER protokollieren den Zugriff systemseitig und speichern ihn 12 (FBS PIER) bzw. 24 (INPOL, VBS @rtus) Monate lang in der jeweiligen Datenbank; Zugriff auf diese Protokolldaten hat jeweils der behördliche Datenschutzbeauftragte.

Auch in Nordrhein-Westfalen wird die Protokollierung der Zugriffe jeweils in den Anwendungen geregelt, die Aufbewahrungszeiten der Protokolldateien sind unterschiedlich und auch abhängig von den jeweiligen Verfahren und ihren Datenspezifika. Maßstab ist insbesondere das Datenschutzgesetz NRW. Bei Verbundanwendungen mit anderen Bundesländern oder dem BKA gelten die jeweiligen Errichtungsanordnungen oder Verfahrensverzeichnisvorschriften.

In Rheinland-Pfalz sind die Zugangsberechtigungen auf POLADIS, KLAUS, GeopolisK, sowie zu POLIS in Generalerrichtungsanordnungen (GEA) geregelt, so die Pressestelle: Der Zugriff auf die Daten wird für 12 Monate protokolliert. Der Zugriff auf die Protokolldatei ist nur unter den Voraussetzungen des § 64 Abs. 3 LDSG zulässig. Solch ein Zugriff zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs ist beschränkt auf Einzelpersonen des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik und den örtlich zuständigen Behördlichen Datenschutzbeauftragten. Ein Zugriff zur Datenschutzkontrolle durch die behördlichen Datenschutzbeauftragten ist mit Genehmigung des Ministeriums des Innern und für Sport möglich, sowie durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz. Auch der Zugriff auf KRISTAL ist in einer GEA geregelt, Zugriff haben spezialisierte Sachbearbeiter der Polizeipräsidien und des Landeskriminalamtes, wenn sie diese Daten für Auswertungen von Ermittlungs- und Strukturverfahren für die Verbrechensbekämpfung benötigen.

In Baden-Württemberg erfolgt laut Pressestelle in allen Systemen eine 100 Prozent-Protokollierung zur Datenschutzkontrolle, Datensicherheit, Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Datenverarbeitungsanlage, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist und wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ohne ihre Verarbeitung die vorbeugende Bekämpfung oder Verfolgung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung (§ 22 Absatz 5 PolG BW) aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Die Protokolldaten werden für 12 Monate gespeichert und danach automatisiert gelöscht, es sei denn, es liegt zu diesem Zeitpunkt ein Antrag auf Auswertung vor. Ausgewertet werden die Protokolldaten nur auf Antrag des zuständigen Dienststellenleiters oder seines Vertreters im Amt. Der behördliche Datenschutzbeauftragte prüft den Antrag und entscheidet darüber, bei einem positiven Bescheid wertet der Datenbankadministrator die Protokolldaten aus.

In Berlin sind die gesetzlichen Vorgaben: Strafprozessordnung und Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Berlin (ASOG Bln), in Kombination mit der Verordnung über Prüffristen bei polizeilicher Datenspeicherung. Petra Löffler: "Daraus resultierend gibt es für Poliks mehrere Errichtungsanordnungen, wo auch noch einmal ganz klar vorgegeben wird, wie lange welche Daten aufbewahrt werden dürfen."

In Berlin ist ein fünfstufiges Lesestufenkonzept eingerichtet. Das reicht von der Sicht auf Grunddaten – Name des Vorganges und Bearbeiter – bis zur Sicht auf den einzelnen Vorgang und die darin enthaltenen personenbezogenen Daten. Die Anzahl der Nutzer pro Abstufung ist nicht festgelegt: Jeder der insgesamt 16.000 Nutzer hat individuelle Rechte, die für einen Vorgang jeweils errechnet werden. Dies sind also jeweils arbeitsbezogene Berechtigungen, und wenn jemand Dienststelle oder Deliktbereich wechselt, dann werden seine Berechtigungen seinem neuen Aufgabenbereich angepasst. Dies alles funktioniert automatisiert, erklärt Petra Löffler: "Sie rufen den Vorgang auf und direkt beim Aufrufen wird das Lesestufenkonzept berechnet. Dann öffnet sich der Vorgang gleich in entsprechender Form." Achim Walther, der Referatsleiter von SE IKT C ergänzt: "Das geht sogar so weit, dass man beim Start von Poliks nur die Module sieht, zu denen man berechtigt ist. Es gibt Kollegen, die gar nicht wissen, wie viele Module Poliks hat, weil sie damit nichts zu tun haben."

Das Berliner Poliks hat eine weitere Besonderheit gegenüber den VBS anderer Bundesländer: Es hält eine ganze Reihe Pflichtfelder vor, die man ausfüllen muss, sonst kommt man nicht weiter in der Bearbeitung. "Eine zwiespältige Geschichte", sagt Oliver Knecht, "einerseits gibt es die Kollegen, die zum Teil nachts um drei irgendwo sitzen und mit dem System arbeiten. Andererseits gibt es die Kollegen, die Rede und Antwort stehen müssen, zum Beispiel im Sicherheitsausschuss im Abgeordnetenhaus." Und das ist nicht alles: "Außerdem sind bestimmte statistische Fragestellungen entstanden, die deutlich über die reine Bearbeitung der Kriminalität hinausgehen, also wie viele Morde, Raubtaten, Vergewaltigungen es gab. Jetzt wird auch gefragt, wie viele Jugendliche, Opfer, Täter betroffen waren, wie oft eine Waffe, ein Messer benutzt wurde, oder welche Tatmodalitäten eine Rolle spielten." Der Punkt ist: "Dadurch, dass wir dieses technische Instrument eines Data Warehouse haben, können wir diese Dinge sofort abbilden, sobald sie in Poliks und in der PKS tatsächlich erfasst werden. Andere Länder können das nicht, jedenfalls nicht so schnell und genau und verlässlich."

Wie läuft das ab? Petra Löffler: "Der Polizist bearbeitet seinen Vorgang einer Straftat im VBS Poliks. Wenn er fertig ist, dann schließt er den Vorgang ab. Und damit werden alle PKS-relevanten Daten in einen Bereich innerhalb von Poliks eingespeichert, einem Poliks-Plug-in namens PKS. In diesem Plug-in befinden sich jetzt nur diejenigen Teile des eigentlichen Vorgangs, die PKS-relevant sind. Dazu gehören das Delikt, die Anzahl der Tatverdächtigen oder das Alter des Geschädigten: Das, was die PKS braucht. Und auf Basis dieser Daten wird dann das Data Warehouse berechnet. Diese Daten werden täglich in das Data Warehouse exportiert, so dass die statistischen Daten dort auf Knopfdruck aufbereitet werden können." Achim Walther ergänzt: "Das Data Warehouse ersetzt das händische Auszählen einzelner Straftaten, die jeweils für die PKS abgefragt werden. Poliks gibt das ins Data Warehouse und generiert daraus die Antworten, die vorher mal im Data Warehouse sozusagen hinterlegt wurden."

Das hilft der Polizei in der öffentlichen Wahrnehmung. Oliver Knecht: "Denn diese Zahl, wie oft zum Beispiel ein Messer benutzt wurde, steht im Grunddatenbestand von Poliks, und da ziehen wir sie uns raus. Das ist ein Luxus, an den sich viele gewöhnt haben, der aber nicht im bundesweiten Vergleich die Regel ist." Für die Berliner ist das hilfreich: "Weil, das muss man auch ganz klar sagen, wir werden hinterfragt. Behördenleitung, Politik: Die Innenverwaltung muss Rede und Antwort stehen. Und es kommt nicht gut an, wenn im Rahmen verschiedener Anfragen möglicherweise unterschiedliche Zahlen dargestellt werden. Es muss eine verbindliche Zahl geliefert werden, damit nicht der Eindruck entsteht, dass die Polizei im Grunde ihre eigene Arbeit oder ihre Ergebnisse nicht richtig darstellen kann. Aber das haben wir mit Poliks und durch die Verarbeitung der dort gespeicherten Daten im Augenblick ganz gut erreicht." Früher war das anders, wenn etwa im Rahmen der Demonstrationen am 1. Mai nach Festnahmen, Verhaftungen etc. gefragt wurde, was bei Behörden unterschiedliche Dinge sind, für Journalisten und Zeitungsleser jedoch nicht unbedingt.

Um auf die Drohungen gegen die Anwältin Seda Başay-Yıldız zurückzukommen: Ein Polizist wurde im Rahmen der Ermittlungen festgenommen und am selben Tag wieder freigelassen, da keine Haftgründe vorlagen und ein dringender Tatverdacht nicht nachgewiesen werden konnte. Aber es wird weiter ermittelt. Die Protokollierung von Zugriffen ist scheinbar auch zu umgehen.

Ein Beispiel: Seit den Morgenstunden des 18. Februar 2019 wird Rebecca Reusch vermisst. Die Polizei geht inzwischen davon aus, dass sie getötet wurde, hat aber bislang weder einen Mörder noch eine Leiche gefunden. Im Rahmen der Ermittlungen veröffentlichte sie einen Zeugenaufruf nach einem Auto. Nur ein damals Tatverdächtiger hatte darauf Zugriff, und sein Kennzeichen wurde in Brandenburg vom mobilen Kennzeichenerfassungssystem "KESY" erfasst. Es wurde außerdem gespeichert und konnte von der Brandenburger Polizei nachträglich abgerufen werden.

Im Allgemeinen gibt es gesetzliche Grundlagen für die Erhebung, Speicherung und Löschung von Datensätzen, unter anderem StPO, das BKAG, die Polizeigesetze der Länder, Errichtungsanordnungen etc. Beim BKA unterliegt die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben einer Kontrolle, unter anderem des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Beim BKA lagern sehr viele Datensätze, in der INPOL-Personenfahndungsdatei waren am 1. April 2019 genau 305.215 Ausschreibungen zur Festnahme und 394.786 Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung registriert; in der Sachfahndungsdatei etwa 16.000.000 Gegenstände, die wegen eines möglichen Zusammenhangs mit Straftaten gesucht werden. Die Dauer ihrer Speicherung hängt von der Gesetzeslage ab; es können bis zu zehn Jahre sein.

Für so genannte "Kriminalpolizeiliche personenbezogene Sammlungen" (KpS) geben unter anderem das BKAG, die STPO und die Polizeigesetze der Länder Richtlinien vor. So etwa wird in Bremen dem Bremer Polizeigesetz (BremPolG), entsprechend im VBS @rtus gespeichert, die Speicherung bei INPOL und dem FBS PIER richtet sich außerdem nach der STPO und dem BKAG. Mit Stand 25. Februar 2019 waren im VBS @rtus im Modul "elektronische Kriminalakte" (eKA) 42.406 Personendatensätze gespeichert, und in INPOL mit Stand 22. Februar 2019 waren 46.582 Bremer personen- und 260.676 Sachdatensätze gespeichert. Im FBS PIER Stand 25. Februar 2019 waren 55.195 Bremer Personen- und 91.207 Bremer Sachdatensätze gespeichert.

Manche Datenbanken, so etwa KLAUS und GeopolisK in Rheinland-Pfalz, dienen der Lagedarstellung und enthalten gar keine personenbezogenen Daten, so die Pressestelle. In Rheinland-Pfalz heißt das Landessystem zum Fahndungssystem INPOL POLIS und enthält Daten zu Personen und Sachen, die zur Gefahrenabwehr, vor allem zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten erforderlich ist. Das sind etwa Informationen zu Straftaten einzelner Personen, und ob diese Personen zum Beispiel erkennungsdienstlich behandelt oder zur Fahndung ausgeschrieben sind. Die Erfassung richtet sich nach den DKpS-Richtlinien (Führung Digitaler Kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen und Dateien bei der Polizei Rheinland-Pfalz) und den Rahmenrichtlinien für den Kriminalaktennachweis (KAN) des Bundes.

KRISTAL wiederum dient der Sammlung, Auswertung und Zusammenführung von Informationen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, zur vorbeugenden Bekämpfung und zur Aufklärung von Straftaten insbesondere mit internationaler, länderübergreifender oder erheblicher Bedeutung und ist in der GEA für das Verfahren geregelt. Es gibt Fristen für die Speicherung von Daten in den diesen Systemen, sie sind in den GEA geregelt.

Auch in Baden-Württemberg richtet sich die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten unter anderem nach dem Polizeigesetz, hier natürlich dem in Baden-Württemberg. Dies unterscheidet nicht nur verschiedene Speicherzwecke wie Dokumentation, Gefahrenabwehr, Störungsbeseitigung, Schutz privater Rechte, vorbeugende Straftatenbekämpfung, sondern auch Personenrollen wie Störer, Zeuge oder Hinweisgeber. Die Speicherdauer wird "nach Gesamtbetrachtung", so die Pressestelle, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften festgelegt. Dabei wird "systemseitig sicherstellt, dass eine gesetzliche Höchstdauer nicht überschritten werden kann. Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen kann bei Erreichen der Aussonderungsprüffrist die Speicherung verlängert werden, der Grund dafür muss dokumentiert werden."

In manchen Ländern erledigt ein Dienstleister die Datenverarbeitung und die Daten liegen dann aber bei einer Polizeibehörde, so läuft es zum Beispiel mit dem LZPD in NRW. Und in Berlin wird das Verfahren Poliks als eines von ganz wenigen Verfahren vom ITDZ gehostet.

Bei der Berliner Polizei werden die Daten unter dem Dach von Poliks gespeichert. Oliver Knecht: "Wir liefern und empfangen Daten auf Bundesebene. Es gibt einen Datenaustausch zu verschiedenen Dienstbereichen im Rahmen der Tätigkeiten, wenn es denn erforderlich ist. Tatsache ist, dass das Volumen insgesamt sehr groß ist, wir sind eine der größten Länderpolizeien. Wir haben hier in der Regel pro Jahr eine halbe Million Straftaten." Petra Löffler: "... Und eine Million Vorgänge in Poliks." Und die Löschung? Petra Löffler: "Die grobe Richtung ist, dass wir personenbezogene Daten von Tatverdächtigen entsprechend der Prüffristenverordnung fünf oder zehn Jahre aufbewahren, je nach Schwere des Delikts. Und dann wird es noch mal untergliedert: So gelten unterschiedliche Fristen für Erwachsene, Jugendliche oder Kinder. Das alles ergibt sich aus der Prüffristenverordnung. Das gesamte Fristen- und Löschkonzept basiert auf diesen rechtlichen Grundlagen. Das ist auch implementiert und automatisiert. Für jede Datenbank, für jedes Einzelverfahren, das wir betreiben, gelten rechtliche Grundlagen, und diese sind zwingend in eine Errichtungsanordnung einzuleiten."

Um auf die Suche nach Rebecca Reusch zurückzukommen: Laut einem Bericht des rbb war die Erfassung des Wagens bloß ein Zufallsfund. In Warschau hatte eine Konferenz stattgefunden, die Anlagen sollten der Terrorabwehr dienen. Bei der Brandenburgischen Polizei war man "stinksauer", dass die Existenz und Möglichkeiten von KESY öffentlich wurden. – Die Frage ist allerdings, ob im Normalbetrieb die erfassten Kennzeichen, die nicht auf Fahndungslisten stehen, tatsächlich sofort wieder gelöscht werden.

Zweck und Ziel von PIAV und Polizei 2020 sind unter anderem eine bessere Verfügbarkeit von Daten, die dadurch erreicht werden soll, dass Datenbanken Schnittstellen zu einander haben und man Daten untereinander austauschen kann. Aber das ist natürlich auch jetzt schon möglich.

Das BKA ist nicht nur die Zentralstelle der deutschen Polizei, sondern bildet auch die Verbindung zwischen deutschen und internationalen Polizeibehörden. Damit ein nationaler sowie ein internationaler Polizeiverbund funktioniert, sind Schnittstellen für den Datenaustausch und -abgleich vorgesehen, so die Pressestelle: "So werden u.a. beim SIS die entsprechenden deutschen Personen- und Sachfahndungsdaten (INPOL-Verbund) via N.SIS (Nationales SIS) an die C.SIS (Zentrale SIS) in Straßburg übermittelt und somit den Mitgliedstaaten des SIS zur Verfügung gestellt. Weiterhin werden deutsche Daten entsprechend den gesetzlichen Regelungen für weitere Stellen (u.a. Europol, Interpol, eu-LISA) bereitgestellt, aktualisiert und gemäß den Löschvorgaben wieder gelöscht. Auf nationaler Ebene werden natürlich basierend auf den gesetzlichen Regelungen Daten innerhalb des INPOL-Verbundes, also zwischen den daran beteiligten Stellen, ausgetauscht."

Auch in den Ländern gibt es jetzt schon zahlreiche Schnittstellen. Zum Beispiel hat das Bremer System @rtus Schnittstellen zu PIER und INPOL Land. Und in Rheinland-Pfalz bestehen aus POLADIS Schnittstellen zu den Anwendungen KLAUS, GeopolisK, POLIS sowie zu KRISTAL. In Niedersachsen hofft man dagegen auf das Programm Polizei 2020. Denn, so die Pressestelle, die unterschiedlichen zentralen und dezentralen Systeme und Datenbanken der Polizeien von Bund und Ländern "sind untereinander häufig nur eingeschränkt kompatibel und nur in Teilen mittels Schnittstellen verbunden. Ein automatisierter Datenaustausch ist somit nur eingeschränkt und unter den jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen möglich."

Die Berliner Polizei liefert wie die anderen Länder auch dem BKA zu, auch weil dieses die Schnittstelle zum Europäischen Informationsverbund ist. Nicht nur organisatorisch und rechtlich, sondern auch technisch werden die Systeme um Schnittstellen ergänzt. So wird das System der Berliner Polizei, Poliks, ständig erweitert. Petra Löffler zählt auf: "Ursprünglich sind wir mit einem Auskunftsystem, mit der Vorgangsbearbeitung, einem Rechercheteil und einem Anfragemodul für das Bundeszentralregister gestartet. Das sind einzelne Plug-ins oder Applikationen, die unter dem Dach Poliks zusammengefasst sind. Sie sind inzwischen erweitert worden und es gibt deutlich mehr Module, die zur Poliks-Familie gehören. Wir bedienen zum Beispiel auch die DNA-Datenbank des Bundes aus Poliks heraus mit einem eigenen Plug-in. Und selbstverständlich wird Inpol auch aus Poliks heraus bestückt."

Die Art der Datenverarbeitung ist modern: "Einmal-Erfassung, und die erforderlichen Daten werden nach Inpol übermittelt. Und genauso auch umgekehrt. Wir sind gehalten, bestimmte Daten voll-parallel zu halten und andere teil-parallel. Fahndungen werden zum Beispiel voll-parallel gehalten, damit auch im Fall einer Unterbrechung der Verbindung zwischen Land und Bund in den einzelnen Ländern gefahndet werden kann oder Flüchtige erkannt werden können." Eine Fahndung ist innerhalb von Sekunden bundesweit über den sogenannten Nachrichtenaustausch verteilt, man sieht sie Sekunden später in INPOL. Das ist nicht bei allen Daten so: "Teil-parallel wären zum Beispiel Erkennungsdienstliche Daten. Da haben wir nur den Zugriff auf unsere eigenen ED-Daten, wir haben sozusagen nur sie bei uns im System. Wenn wir da Informationen von anderen Bundesländern haben wollten, müssten wir sie beim BKA anfragen."

An Polizeidatenbanken wird immer wieder grundsätzliche Kritik geübt, berechtigterweise oder nicht: etwa, weil nach der Einstellung eines Ermittlungsverfahren Daten nicht gelöscht werden, weil Einträge auch mal ungerechtfertigt sind – als ein polizeiliches Versehen oder als Zufallsfund –, weil etwas Falsches gespeichert wird oder weil Behörden, und sei es nur aus Personalmangel, nicht immer, wie bei Erwachsenen vorgeschrieben, alle zehn Jahre überprüfen, ob Einträge noch gerechtfertigt und erforderlich sind.

Dazu kommt die gesetzliche Lage, die der frühere Richter am Bundesverwaltungsgericht Professor Dr. Kurt Graulich beschreibt: Erst hat der Bund im Jahr 2008 das BKAG zu dem am weitesten entwickelten Polizeigesetz in Deutschland gemacht. "Es ist insbesondere eine Antwort auf die vielfältigen Facetten einer zunehmend digitalisierten Kommunikation eingestellt. Oftmals hat der Bund rechtliche Überwachungsinstitute im Polizeirecht sogar eher normiert als in der Strafprozessordnung (StPO)." Und nun ziehen die Länder nach: Viele Polizeigesetze werden aktuell verschärft.

Bedenklich an der ganzen Angelegenheit ist der Eindruck, dass die Gesetzesänderungen schärfer sind als notwendig. So hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die im BKAG enthaltenen heimlichen Überwachungsbefugnisse in einem Urteil vom 20. April 2016 überprüft und umfangreiche Verstöße gegen den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz festgestellt und viele Nachbesserungen verlangt.

Und die Gesetzgebungskompetenz für das Polizeirecht liegt zwar grundsätzlich bei den Ländern, schreibt Graulich, aber der Bund habe seit 2006 eine legislatorische Zuständigkeit zur "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt". Und die Überwachungsinstitute können auch auf nicht-terroristische Bedrohungen angewandt werden. Das gilt auch für die nachziehenden Länder: Einen "Sprung in die Alltagskriminalität", nennt der frühere FDP-Politiker Gerhart Baum im DLF es in Bezug auf das besonders scharfe bayerische Polizeigesetz.

Es sind auch keinesfalls alle Polizisten selbst von allem begeistert. Kritik kommt beispielsweise aus Berlin. Oliver Knecht: "Da ergibt sich manchmal ein Widerspruch. Einerseits sind wir gehalten, unsere Systeme nach Datensparsamkeit auszurichten und immer wieder auf das Einfachste herunterzubrechen, nämlich einmalige Erfassung und mehrfache Nutzung. Andererseits sollen und wollen wir die komplexen Fragestellungen politisch und intern beantworten und steuern."

Detlef Naumann, Informationssicherheitsverantwortlicher für das LKA Berlin: "Wir haben einen politischen Arm, der berechtigt, also wirklich völlig nachvollziehbar darauf achtet, dass wir als Sicherheitsbehörde nicht mehr Daten erfassen als unbedingt notwendig. Aber die Entwicklung der letzten Jahre, beginnend mit dem NSU-Problem, sehe ich genau umgekehrt. Einzelne Politiker fragen etwas sehr Kritisches ab, um ihre politische Identität irgendwie zu belegen. Das zwingt die Sicherheitsbereiche, diese Fragen auch valide beantwortbar zu machen, sprich diese Daten neu zu verarbeiten oder neu zu erfassen. Dann kritisieren sie aber auch diese Sicherheitsbehörde, dass sie zu viel erfassen. Durch dieses zunehmende Reinregieren und Reinfragen, was hast du denn gemacht, was tust du, was erfasst du, zwingt man diese Behörde zusätzliche Datenbereiche, sprich Module oder Selektiermöglichkeiten, darzustellen. Und das halte ich für einen falschen Weg."

Nicht alle Polizeien waren so abwägend; einige waren mehr als zurückhaltend. Die hauptsächlichen Quellen für diesen Artikel waren die Antworten auf einen kleinen Fragenkatalog an die Pressestellen des BKA und der Länderpolizeien; ein Gespräch mit einer Gruppe Polizisten vom Fach in Berlin, die Website von BKA und BMI sowie die Parlamentsdatenbanken des Bundestags und mehrerer Landtage. Keine Antwort kam aus Bayern – bezeichnenderweise dem Land mit einem besonders scharfen Polizeigesetz. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (die aber Fragen beantwortet haben) griffen in ihren Antworten auf fast identische Textbausteine zurück.

Vor allem kamen von den östlichen Bundesländern sowie dem Saarland durchweg kurze und wenig informative Antworten. (Immerhin verlinkten Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt auf die Parlamentsdatenbanken der jeweiligen Landtage mit Drucksachen zum Thema.) Die Antworten lauteten sinngemäß: Wir halten uns an die Gesetze und speichern nur, was unbedingt notwendig ist; wir dürfen nicht darüber sprechen; außerdem haben wir keine Zeit.

Man kann vermuten, dass der Schutz von Bürgerrechten und Daten mit einer offenen Polizeibehörde Hand in Hand geht. Die Abwägung von Freiheit und Sicherheit wird immer schwierig bleiben. Und der aktuelle Zustand der polizeilichen IT-Systeme ist sicherlich überholungsbedürftig. Aber diese Systeme und vor allem die aktuelle Tendenz, die Polizeigesetze zu verschärfen, bedarf einer aufmerksamen Beobachtung. Damit der Bürger seine Rechte unbeschadet behält, kann er Auskunftsersuchen stellen, etwa über das Netzwerk Recherche. Er kann klagen. Und er kann Institutionen unterstützen, die den Rechtsstaat kritisch begleiten, etwa Medien, Parteien, Gewerkschaften, Kirchen. (bme)


Aus: "Missing Link: Polizeidatenbanken – Datenerfassung im Wirrwarr" Ulrike Heitmüller (14.07.2019)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Missing-Link-Polizeidatenbanken-Datenerfassung-im-Wirrwarr-4469381.html?seite=all (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Missing-Link-Polizeidatenbanken-Datenerfassung-im-Wirrwarr-4469381.html?seite=all)

QuoteFurnance

mehr als 1000 Beiträge seit 06.09.2016
14.07.2019 16:18

Wow, das nenne ich Journalismus. Ein Fragebogen an die Polizei, anstatt sich vom Sprecher des Innenministeriums abwiegeln zu lassen. ...


...
Title: [Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 24, 2019, 03:50:36 PM
Quote[...] Der rechtsradikale italienische Innenminister Salvini lässt ,,Lager" der Minderheit der Sinti und Roma ab jetzt erfassen. Sein Ministerium hat die italienischen Präfekten aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen Berichte über Roma, Sinti und andere ,,fahrende Leute" vorzulegen. Die Maßnahme gilt als Vorbereitung für großangelegte Abschiebungen. Salvini, der den Plan schon 2018 angekündigt hatte, sorgt damit nicht nur bei Menschenrechtlern für Empörung.

,,Mit seinen erneuten Drohungen gegen Sinti und Roma stößt Salvini die Türen des Hasses in Italien weit auf und setzt erneut die Schwächsten der Schwachen in Europa dem Hass der Straße aus, den er selber bei seinen Anhängern immer wieder hervorkitzelt. Alle diese Strategien des Hasses sind Europas unwürdig", sagte der Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, Christoph Heubner.

Die Erfassung von Minderheiten hat eine lange und menschenverachtende Geschichte, gilt sie doch als erster Schritt für weitere Diskriminierungen, Maßnahmen und in manchen Fällen sogar Vernichtung. In Deutschland gipfelte die Erfassung im Porajmos, dem Genozid an Sinti und Roma.

Die deutsche Polizei hat über 250 Jahre hinweg eine zentrale Rolle bei der Erfassung und Verfolgung von Sinti und Roma gespielt, heißt es beim Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. Laut einer Studie von Markus End über ,,Antiziganistische Ermittlungsansätze in Polizei- und Sicherheitsbehörden" sind erste Polizeikategorien für ,,Zigeuner" seit dem frühen 18. Jahrhundert belegt. ,,Spätestens ab 1899 wurde das Konzept der ,Zigeunerkriminalität' auch institutionell angewendet, bis in die frühen 2000er liegen Nachweise dafür vor, dass es weiterhin zur Anwendung kam", schreibt End.

In München wurde ab 1899 eine Personenkartei erstellt. Die Vorläuferorganisation von Interpol eröffnete 1936 in Wien eine ,,internationale Zigeunerzentrale", deren Daten später in Hände der SS und des Reichskriminalpolizeiamtes gerieten. Die Nationalsozialisten errichteten dann 1938 eine ,,Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens", welche maßgeblich an den Deportationen der Sinti und Roma in die Konzentrations- und Vernichtungslager beteiligt war.

Auch nach der Niederlage des Dritten Reiches wurde die antiziganistisch ausgerichtete Praxis der Polizei fortgeführt. 1953 wurde bei der Münchener Polizei nun die ,,Landfahrerzentrale" eingerichtet und Dateien weitergeführt. Leitfäden für Polizeibeamte des Bundeskriminalamtes wurden bis in die Siebziger Jahre hinein mit rassistischen Stigmata publiziert.

Die im Nationalsozialismus erfolgte Totalerfassung der Sinti und Roma in ,,Landfahrerkarteien" und die Kategorisierung als ,,Landfahrer" wurde in der polizeilichen Praxis in vermeintlich nicht rassistische ,,personengebundene Hinweise" wie ,,häufig wechselnder Aufenthaltsort" überführt. In Kriminalitätsstatistiken ist bis in die 2000er-Jahre hinein von ,,mobilen ethnischen Minderheiten" oder ,,mobilen Tätergruppen" die Rede.

,,Personengebundene Hinweise" (PHW) in Datenbanken dienen offiziell dem Schutz der einschreitenden Polizeikräfte im Arbeitsalltag. Sie erscheinen im Zuge jeder personenbezogenen Datenabfrage im bundesländerübergreifenden Informationssystem der Polizeien (INPOL) oder in den entsprechenden Datenbanken der Länderpolizeien als ,,Warnhinweis" für die Einsatzkräfte. Jede Polizistin und jeder Polizist darf die gespeicherten Daten einsehen.

,,Die Polizei Baden-Württemberg nutzt die Merkmale ,,Land- und Stadtstreicher" und ,,wechselt häufig Aufenthaltsort", was als polizeiliches Synonym für Roma und Sinti gilt", schreibt Christian Schröder in einem Gastbeitrag von 2015 bei netzpolitik.org. Im Jahr 2016 musste der sächsische Innenminister Ulbig in der Antwort auf eine kleine Anfrage (PDF: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=4861&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1 (http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=4861&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1)) angeben, dass die sächsische Polizeidatenbank PASS 2.254 Personen mit dem PHW ,,wechselt häufig Aufenthaltsort" erfasst hat, in Baden-Württemberg waren im Jahr 2015 mehr als 12.000 Menschen in dieser Kategorie gespeichert.

In der Antwort auf eine kleine Anfrage zum Thema aus dem Jahr 2017 (PDF: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/003/1900301.pdf) lehnt die Bundesregierung eine behördliche Erfassung von Personen unter ethnischen Kategorien ab: ,,Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden in der Bundesrepublik Deutschland aus historischen Gründen keine bevölkerungsstatistischen und sozioökonomischen Daten auf ethnischer Basis erhoben. Auch bestehen rechtliche Bedenken hinsichtlich der Erfassung ethnischer Daten."

Das hinderte das Bundesland Bayern nicht daran, die ,,Erweiterte DNA-Analyse" im Rahmen des neuen Polizeigesetzes einzuführen. Die erweiterte Analyse gilt als Einfallstor für eine polizeiliche Erfassung der ,,biografischen Herkunft".

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma kritisierte damals: ,,Die Debatte um die Zulassung erweiterter DNA-Analysen knüpft unmittelbar an rassistische Diskurse an, durch die spätestens seit dem 11. September 2001 nicht-mehrheitsdeutsche Personen allein aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Herkunft kriminalisiert und weitere stigmatisiert werden."



Aus: "Erfassung der Roma in Italien: ,,Salvini stößt Türen des Hasses weit auf"" Markus Reuter (18.07.2019)
Quelle: https://netzpolitik.org/2019/erfassung-der-roma-in-italien-salvini-stoesst-tueren-des-hasses-weit-auf/ (https://netzpolitik.org/2019/erfassung-der-roma-in-italien-salvini-stoesst-tueren-des-hasses-weit-auf/)
Title: [Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 05, 2019, 10:21:58 AM
Quote[...] Julian King, EU-Kommissar für die Sicherheitsunion, hat vorige Woche einen Bericht bestätigt, wonach es massive Probleme mit der Handhabe des Schengener Informationssystems (SIS) in einzelnen Mitgliedsstaaten gibt. Die Brüsseler Regierungsinstitution habe "praktische Schritte" unternommen, um dem Missbrauch entgegenzuwirken, betonte der Brite. Es liefen derzeit "vertrauliche Gespräche" mit den betroffenen EU-Ländern.

Schon Mitte 2018 hatte das Online-Magazin EU Observer gemeldet, dass Großbritannien illegal im großen Stil persönliche Informationen aus der Datenbank kopiert habe, die das Reisen ohne Grenzkontrollen in der Schengen-Zone ermöglichen soll. Das Königreich nimmt über die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit nur eingeschränkt an dem Verbund teil und hat keinen vollständigen Zugriff auf das Informationssystem. In einem internen EU-Dokument listeten Prüfer dem Bericht zufolge aber auf, dass die Briten nicht nur sensible Daten abgezogen, sondern sogar mit Dienstleistern aus Drittstaaten wie den USA geteilt haben.

King erwähnte zwar nun nicht direkt Großbritannien, das Anfang November aus der EU ausscheiden will. Er verwies aber auf "Herausforderungen" mehrerer Mitgliedsstaaten in diesem Bereich, die aktuell angegangen würden.

Gegenwärtig sind 26 EU-Länder vollständig an das SIS angeschlossen. Das System mit rund 82 Millionen Einträgen dient der automatisierten Fahndung nach Personen und Sachen wie zu überwachende Kraftfahrzeuge, Banknoten, gestohlene Ausweisdokumente oder Schusswaffen. Dazu kommen Fotos, Fingerabdrücke und gegebenenfalls Haftbefehle für rund 500.000 Bürger aus Drittstaaten, die nicht in die EU einreisen dürfen, über 100.000 Hinweise auf vermisste Personen und 36.000 Verdächtige von Straftaten, nach denen teils heimlich gefahndet werden kann. Das SIS soll künftig stärker mit anderen Datenbanken aus dem Sicherheitsbereich verwoben werden und zum Zentrum des Ausbaus der biometrischen Überwachung werden.

Großbritannien hatte seit 2015 eingeschränkten Zugang zum SIS, hielt sich aber nicht an die Regeln. Dem Bericht nach kopierten Sicherheitsbehörden von der Insel unter anderem die komplette Liste für terroristische Gefährder und nutzten sie für ihre eigenen Grenzkontrollen im Kampf gegen den Terrorismus. Kontrolleure fanden zugehörige Dateien auf Rechnern etwa in britischen Flug- oder Seehäfen, Polizeistationen oder sonstigen Ämtern. Regelmäßige Updates bezogen die Behörden dort aber nicht, sodass die Daten teils rasch nicht mehr aktuell oder sogar falsch waren.

Die Prüfer warnten, dass so Unschuldige ins Visier der Grenzschützer kommen könnten. Insgesamt verursachten die britischen Verstöße "schwere und unverzügliche Risiken für die Integrität und die Sicherheit der SIS-Daten sowie für die Betroffenen", hielten sie auf 29 Seiten fest. Andererseits würden Hinweise auf gestohlene Autos vom Kontinent in Großbritannien nicht verfolgt. Insgesamt sei die an sich geschützte Kerndatenbank nicht richtig implementiert worden.

Konzerne wie Atos, IBM, CGI oder Fujitsu betreiben laut dem Bericht die nationalen, auf SIS beruhenden Datenbanken sowie Warnsysteme für die britischen Behörden. Dadurch vergrößere sich massiv die Gefahr, dass Informationen entwendet oder von US-Stellen auf Basis des Patriot Act angefordert werden könnten. London hat trotz der Rechtsverletzungen inzwischen angekündigt, die kopierten Daten sogar nach dem potenziellen Brexit behalten und weiter nutzen zu wollen.

Die Renew-Fraktion im EU-Parlament fordert von der Kommission nun rasch Aufklärung und detaillierte Informationen über die eingeleiteten Schritte, da sonst das öffentliche Vertrauen untergraben werden könne. Laut den Liberalen soll die Exekutivinstanz erläutern, ob sie Vertragsverletzungsverfahren gegen die betroffenen Mitgliedsstaaten durchführen will und was sie gegen mögliche Datenabflüsse in die USA unternehme. Kritiker wie der linke Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko monieren seit Langem, dass das SIS viel zu aufgebläht sei und auf dieser Basis bald ein "Bevölkerungs-Scanner" gegen "unliebsame Personengruppen" entsteht könnte. (mho)


Aus: "Missbrauch des Schengen-Informationssystems: Großbritannien kopierte Daten" Stefan Krempl  (29.07.2019)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Missbrauch-des-Schengen-Informationssystems-Grossbritannien-kopierte-Daten-4481596.html (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Missbrauch-des-Schengen-Informationssystems-Grossbritannien-kopierte-Daten-4481596.html)

Quotemix, 29.07.2019 14:46

Es konnte ja niemand ahnen, dass irgendwer die Daten missbräuchlich verwendet.


...
Title: [Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 09, 2019, 04:50:04 PM
Quote[...] Ein Gericht in den USA hat bestätigt, dass FBI-Agenten zehntausendfach Suchanfragen in einer Datenbank der Behörde gemacht haben, die nicht autorisiert waren. Sie sollen Personen aus dem In- und Ausland gesucht haben, etwa Informationen über sich selbst, über Freunde, Bekannte, Verwandte und Mitarbeiter. Damit haben sie gegen das Gesetz verstoßen, in dem das Überwachungsprogramm verankert ist, und gegen den Vierten Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten, der Bürger vor staatlichen Übergriffen schützen soll.

Die Verstöße sind bereits im Oktober 2018 aufgefallen. Nun hat das Wall Street Journal davon erfahren und die Entscheidung des Gerichts veröffentlicht. Verhandelt wurde der Fall vor dem United States Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC), das für Überwachungsaktionen der Auslandsgeheimdienste zuständig ist. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 bekamen FBI-Agenten Zugriff auf die elektronische Suche in der betroffenen Datenbank – mit der Begrenzung, dies nur in Verdachtsfällen nutzen zu dürfen, etwa bei Terrorismus und Cyberkriminalität. Dagegen verstießen die Agenten. Sie suchten ohne ersichtlichen Grund zehntausende Personen. Laut Wall Street Journal muss das FBI nun neue Übersichten und Regeln schaffen, um weiteren Missbrauch zu verhindern.

Das FBI liefert sich mit großen IT-Unternehmen wie Google, Facebook und Co. immer wieder eine Art Crypto War, in dem sie Hintertüren in verschlüsselter Software fordern. Strafverfolger wollen Zugang zu möglichst vielen Daten. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen auf Mobilgeräten etwa führe sonst zu einem "Going Dark", einer Blindheit im digitalen Zeitalter.

In Deutschland wird über Staatstrojaner diskutiert. Das Landeskriminalamt Berlin hatte bereits 2012 einen Vertrag mit dem Münchener Hersteller FinFisher abgeschlossen – durfte die Überwachungssoftware zunächst aber gar nicht nutzen. Sachsen-Anhalt will sein Verfassungsschutzgesetz anpassen, um Staatstrojaner einsetzen zu können. Auch das Bundeskriminalamt setzt eine Eigenentwicklung von Spähsoftware ein. (emw)


Aus: "FBI-Agenten missbrauchen zehntausendfach Datenbank" (09.10.2019)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/FBI-Agenten-missbrauchen-zehntausendfach-Datenbank-4549939.html (https://www.heise.de/newsticker/meldung/FBI-Agenten-missbrauchen-zehntausendfach-Datenbank-4549939.html)

QuoteGonzilein, 09.10.2019 13:19

Also damit konnte ja niemand rechnen hätte uns doch bloß einer vor dem Missbrauchspotential solchen Datenbanken gewarnt!

Beste Grüße


Quoterdoch, 09.10.2019 13:21

Nichts ist so attraktiv, wie Macht über (Wissen von) anderen Menschen zu haben

Frag mal einen affinen Datenbankadmin, der nicht ausgelastet ist.
Oder eine Regierung, die gerne eine zentrale Sammelstelle aller Informationen zu ihren Bürgern aufbauen will. Oder ein System, das am Besten gleich alle Daten zur einem leicht lesbaren Scoring-Wert zusammenfasst.

Nix ist so geil wie Macht.


...
Title: [Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 09, 2020, 07:37:06 PM
QuoteLady Bitch Ray @LadyBitchRay1 Jan 7 2020

Einmal hat sich mal ein Polizist in Uniform zu mir ins Zugabteil gesetzt & ein Gespräch mit mir begonnen, um mich nach 10 Minuten nach meiner Nummer zu fragen. Als ich dann sagte, dass ich ,,nicht mit Bullen date", wollte er mich wegen ,,Beamtenbeleidigung" anzeigen, kein Witz!
https://twitter.com/LadyBitchRay1/status/1214799095736483842 (https://twitter.com/LadyBitchRay1/status/1214799095736483842)

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Quote
Peter @Neusser - Replying to @LadyBitchRay1

Was für Lappen. Aber echte Profis fragen nicht, die recherchieren.


Quote"Hohe Dunkelziffer: Missbrauch von Polizeidatenbanken auch in Bremen" Jürgen Theiner (14.11.2019)
Wenn Polizisten in den Datenbanken ihrer Behörde nach personenbezogenen Daten suchen, muss das einen klaren dienstlichen Bezug haben. Doch nicht immer ist das der Fall. Auch in Bremen gibt es Missbrauch. ... Typisch für Datenabfragen, die nichts mit den Dienstgeschäften zu tun haben, sind offenbar unbefugte Einsichtnahmen in die polizeiliche Datenbank Artus und das Zentrale Verkehrsinformationssystem (Zevis) des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg. Artus ist ein sogenanntes Vorgangsbearbeitungssystem der Bremer Polizei. Dort werden zum Beispiel das Einsatzgeschehen protokolliert und Strafanzeigen eingegeben. Zugang zu dieser Datenbank haben im Grundsatz alle gut 2500 Bremer Polizeibeamten. Die Anmeldung erfolgt über die Dienstausweis-Chips und die Eingabe einer vierstelligen PIN-Nummer. Dass die Artus-Recherche von Polizeibeamten nicht immer und ausschließlich den Dienstgeschäften gilt, dafür kann Imke Sommer Beispiele liefern. ,,Wir hatten zum Beispiel vor ein, zwei Jahren den Fall, dass auf dem Parkplatz einer Polizeidienststelle ein besonders auffälliges, luxuriöses Auto geparkt war. Daraufhin gab es kurzfristig jede Menge Halteranfragen im Zevis."

Man könnte solch einen Fall als Petitesse abtun, doch es gibt auch deutlich gravierendere Vorkommnisse. So ist der Datenschutzbeauftragten aktuell ein Fall zur Kenntnis gelangt, bei dem Polizeibeamte die krankheitsbedingte Abwesenheit eines Kollegen offenbar zum Anlass nahmen, sich in der Datenbank danach zu erkundigen, ob interne Ermittlungen gegen ihn laufen.

Zuletzt hatten der ,,Spiegel" und der Berliner ,,Tagesspiegel" über einschlägiges Fehlverhalten von Polizisten in anderen Bundesländern berichtet. In der Hauptstadt hatten Beamte Daten über eine Kollegin abgefragt, um etwas über deren privaten Beziehungsstatus herauszufinden. In einem anderen Fall hatte ein Polizist eine Bande von Drogendealern mit Informationen versorgt und so vor Razzien gewarnt. In Berlin war es für die Beamten aber offenbar deutlich leichter als in Bremen, sich durch einen kleinen technischen Kniff unerkannt Zugriff auf Daten zu verschaffen. ...
https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-missbrauch-von-polizeidatenbanken-auch-in-bremen-_arid,1875197.html (https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-missbrauch-von-polizeidatenbanken-auch-in-bremen-_arid,1875197.html)


https://twitter.com/Neusser/status/1214802752561434626 (https://twitter.com/Neusser/status/1214802752561434626)

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Title: [Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 14, 2020, 03:58:35 PM
Quote[...] Über den Autor/ die Autorin: Matthias Monroy - Wissensarbeiter, Aktivist und Mitglied der Redaktion der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP. In Teilzeit Mitarbeiter des MdB Andrej Hunko. Alle Texte unter digit.so36.net, auf englisch digit.site36.net, auf Twitter @matthimon. Viel zu selten auf der Straße (dafür im Internet) gegen Faschismus, Rassismus, Sexismus, Antisemitismus. Kein Anhänger von Verschwörungstheorien jeglicher Couleur. Benutzt das Binnen-I trotz Gepolter nervtötender Maskulisten.

Das Schengener Informationssystem (SIS II) enthielt im vergangenen Jahr 81 Millionen Sachfahndungen und rund 900.000 Personenfahndungen. Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) in Tallinn hat nun ein Upgrade durchgeführt. Die von der Agentur geführte Datenbank setzt mit der neuen Version drei neue EU-SIS-Verordnungen technisch um.

Zukünftig können auch Europol, Eurojust und Frontex auf die größte europäische Fahndungsdatenbank zugreifen. Die Agenturen dürfen alle Arten von Ausschreibungen im System abfragen, darunter auch verdeckte Fahndungen.

Insgesamt nehmen 26 EU-Mitgliedstaaten am SIS II teil, außerdem Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. Die meisten Einträge (20 Millionen) kamen im Jahr 2017 aus Italien, gefolgt von Frankreich (11 Millionen) und Deutschland (über 10 Millionen). 2017 wurde das System fünf Milliarden mal abgefragt, darunter von Grenz-, Polizei- oder Ausländerbehörden. Im Jahr 2018 stiegen die Zugriffe laut eu-LISA auf sechs Milliarden.

Seit zwei Jahren können rund zwei Drittel der SIS-Teilnehmer mit einem Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungssystems (AFIS) auch Fingerabdrücke durchsuchen. Auf diese Weise können etwa Tatortspuren unbekannter Tatverdächtiger mit dem SIS II abgeglichen werden. Das dürfen Europol, Eurojust und Frontex jetzt ebenfalls. Mit dem Upgrade auf die Version 9.3.0 ist es mit dem SIS II außerdem möglich, sogenannte Slaps zu durchsuchen. Dabei handelt es sich um ,,flache Fingerabdrücke", wie sie demnächst im Rahmen des neuen ,,Einreise-/Ausreisesystems" (EES) mit Selbstbedienungskiosken an allen EU-Außengrenzen abgenommen werden. Auch DNA-Daten können im SIS II gespeichert werden, sie sind aber nicht durchsuchbar.

Die neue SIS-Verordnung ist Teil der grundsätzlichen Neuordnung von EU-Datenbanken im Bereich Justiz und Inneres. Sämtliche Informationssysteme mit biometrischen Daten werden unter dem Stichwort ,,Interoperabilität" teilweise zusammengelegt. Das SIS, die Fingerabdruckdatenbank Eurodac, die Visumsdatenbank (VIS), das Strafregister ECRIS und das noch zu errichtende ,,Ein-/Ausreisesystem" (EES) bilden einen ,,gemeinsamen Identitätsspeicher", in dem Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit Name und Geburtsdatum für jede Person in einer einzigen durchsuchbaren Datei gespeichert sind.

Ebenfalls geplant ist ein ,,gemeinsamer Dienst für den Abgleich biometrischer Daten", der jeden neuen Eintrag mit bereits vorhandenen Daten überprüft. Vorgesehen ist außerdem ein einheitliches ,,Europäisches Suchportal", das bei einer polizeilichen Anfrage gleich mehrere Datenbanken abfragt. Schließlich soll auch ein ,,Detektor für Mehrfachidentitäten" eingeführt werden, der Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit Personendaten abgleicht.

Laut dem Bundesinneministerium ist die Umsetzung der ,,Interoperabilitäts"-Verordnungen ,,insgesamt hochkomplex". Derzeit liegt die EU-Kommission aber weitgehend im Zeitplan. Das gilt auch für das ebenfalls geplante ,,Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem" (ETIAS), über das alle Angehörigen von Drittstaaten ihre Einreise in die EU vorab ankündigen müssen. Lediglich die Erneuerung von VIS und Eurodac könnte sich verspäten. Grund sind die neuen Verordnungen, die derzeit vom Rat, der Kommission und dem Parlament beraten werden. Weil das Projekt ,,Interoperabilität" allerdings die Erneuerung aller bestehenden Systeme erfordert, seien laut dem Innenministerium durch die Verspätung ,,Interdependenzen nicht auszuschließen".

Das SIS II enthält inzwischen auch Informationen von Drittstaaten. So haben etwa US-Behörden Daten zu sogenannten ,,ausländischen Kämpfern" geschickt, die nun in das System übernommen werden. Wenn es sich dabei um Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten handelt, kümmern sich diese um die Speicherung. Für die ,,Fremdspeicherung" Drittstaatsangehörigen müssen sich einzelne EU-Mitglieder bereit erklären.

Neben dem technischen Upgrade des SIS II wird auch die politische Steuerung für das Informationssystem umgebaut. Derzeit werden SIS-Angelegenheiten in einer eigenen Ratsarbeitsgruppe behandelt. Diese Ratsarbeitsgruppe ,,SIS/SIRENE" soll nun aufgelöst werden. Sie wird den Plänen zufolge in die bestehende Ratsarbeitsgruppe ,,Informationsaustausch und Datenschutz" (DAPIX) überführt, aus der allerdings der Datenschutz herausgelöst und ebenfalls in einer eigenen, neuen Gruppe behandelt wird.


Aus: "EU-Datenbanken: Upgrade für das Schengener Informationssystem" Matthias Monroy (13.01.2020)
Quelle: https://netzpolitik.org/2020/upgrade-fuer-das-schengener-informationssystem/ (https://netzpolitik.org/2020/upgrade-fuer-das-schengener-informationssystem/)

Title: [Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 19, 2020, 10:46:36 AM
Quote[...] Ob bei einer Demonstration oder abends in der Bar: Wenn es nach dem Entwickler Hoan Ton-That geht, könnte künftig jeder Mensch dank Gesichtserkennung identifizierbar werden. Wie die ,,New York Times" berichtet, sollen mit der App ,,Clearview" nicht nur Namen von Passanten, sondern auch sensible Daten wie der Wohnsitz und private Hintergründe nur wenige Klicks entfernt sein.

Die Idee ist einfach: Nutzer machen ein Foto von einer fremden Person und laden die Datei in der App hoch. Das System, das laut Unternehmen Zugriff auf mehr als drei Milliarden Fotos von Facebook, Youtube und Co. hat, durchforstet die Datenbanken und stellt alle öffentlichen Fotos der Person zusammen – inklusive Links.

Mit der App richtet sich der gebürtige Australier Ton-That, der mittlerweile in San Francisco lebt, vor allem an Strafverfolgungsbehörden. Laut ,,New York Times" haben im vergangen Jahr mehr als 600 Strafverfolgungsbehörden die Gesichtserkennungs-App verwendet. Zudem hätten auch einige Unternehmen Lizenzen der App erworben. Eine Liste der Unternehmen und Behörden will ,,Clearview" laut der ,,New York Times" jedoch nicht vorlegen. Eine solche Art der Gesichtserkennung galt bisher als Tabu unter Tech-Unternehmen.

"Die Möglichkeiten, dies als Waffe einzusetzen, sind endlos", zitiert die ,,New York Times" Eric Goldman, Co-Direktor des High Tech Law Institute an der Santa Clara University. "Stellen Sie sich einen schurkischen Strafverfolgungsbeamten vor, der potenzielle romantische Partner verfolgen möchte, oder eine ausländische Regierung, die dies nutzt, um Geheimnisse über Menschen zu erpressen oder ins Gefängnis zu werfen." Bislang sei die App nach Angaben von US-Polizeibeamten vor allem zur Aufklärung von Ladendiebstählen, Mord und Kindesmissbrauch eingesetzt worden.

Nach Unternehmensangaben findet ,,Clearview" in 75 Prozent der Fälle Übereinstimmungen. Eine unabhängige Überprüfung gibt es hierzu jedoch nicht. Viele US-Polizeibeamte sehen in der App einen großen Mehrwert für ihre Arbeit. So berichtet die ,,New York Times" von einem Fall der Polizei in Indiana. Ein Zeuge filmte, wie ein Mann einem anderen Mann in den Bauch geschossen hatte. Die Tat konnte innerhalb von 20 Minuten gelöst werden, da das System den Täter auf einem Social-Media-Video erkannte. Die US-Polizei hatte den Mann bisher nicht in ihrer Datenbank gelistet. Ob die App letztlich für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird, ist unklar. Doch Nachahmer könnten sich dem Konzept bedienen – und die Privatsphäre nachhaltig verändern.


Aus: "Jedes Gesicht eine offene Datenbank?" Gloria Geyer (18.01.2020)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/wissen/gesichtserkennungs-app-clearview-jedes-gesicht-eine-offene-datenbank/25448546.html (https://www.tagesspiegel.de/wissen/gesichtserkennungs-app-clearview-jedes-gesicht-eine-offene-datenbank/25448546.html)

Quotejonnyrotten 10:13 Uhr
Wie schon in mehreren ScFi-Filmen dargestellt, steuern wir auf eine Gesellschaft hin, in der alles und jeder überwacht wird. Zum großen Teil ist das ja bereits verwirklicht oder wird wie in China massiv vorangetrieben. ...


QuoteBabsack 10:08 Uhr

    Bislang sei die App nach Angaben von US-Polizeibeamten vor allem zur Aufklärung von Ladendiebstählen, Mord und Kindesmissbrauch eingesetzt worden.

Ist das schlecht gelogen.Mein lieber Scholli.
Ich werde gerade sowas von wütend.
Zeit sich mal wieder den mittlerweile alten Klassiker
"Staatsfeind Nr.1" anzuschauen,um nicht zu vergessen,
wie es aussehen könnte,wenn einem plötzlich als unbescholtenem Bürger zugesetzt werden kann,wenn man als Bürger im eigenen Land plötzlich Feind der Ermittlungsbehörden und Geheimdienste wird,weil man beispielsweise ein Verbrechen eines Ordnungshüters beobachtet hat.
Wohlgemerkt zum Feind der Behörden,und nicht weil man wegen eines begangenen Verbrechens gesucht wird,wie ein gewöhnlicher Krimineller.
Klar, dass man offiziell dann auch zu einem solchen gemacht wird,damit die Überwachung und Verfolgung plausibel zu rechtfertigen ist, falls etwas öffentlich wird.


...
Title: [Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 30, 2020, 12:26:43 PM
Quote[...] Über den Autor/ die Autorin: Matthias Monroy - Wissensarbeiter, Aktivist und Mitglied der Redaktion der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP. In Teilzeit Mitarbeiter des MdB Andrej Hunko. Alle Texte unter digit.so36.net, auf englisch digit.site36.net, auf Twitter @matthimon. Viel zu selten auf der Straße (dafür im Internet) gegen Faschismus, Rassismus, Sexismus, Antisemitismus. Kein Anhänger von Verschwörungstheorien jeglicher Couleur. Benutzt das Binnen-I trotz Gepolter nervtötender Maskulisten.

Europäische Polizeibehörden und Rüstungsfirmen arbeiten an einer ,,Plattform für Terrorismusaufklärung" im Internet. Sie soll Material zur Förderung von Gewalt und ,,Radikalisierung" aufspüren. Damit geht die Technik weit über die ebenfalls drohenden Uploadfilter hinaus.

Im Sicherheitsforschungsprogramm ,,TENSOR" entwickelt die Europäische Union die automatische Erkennung von kriminellen Inhalten im Internet. Die Technik soll im automatisierten Verfahren ,,Material zur Förderung terroristischer Gewalt und Radikalisierung" aufspüren. Auf der Projektwebseite wird dies als ,,Crawlen, Überwachen und Sammeln" bezeichnet. Die Software soll sich auch mehrsprachig in sozialen Medien bewegen und ,,dialoggestützte Bots" mit Künstlicher Intelligenz nutzen. Gefundene kriminelle Inhalte werden anschließend kategorisiert und interpretiert, damit sie von Strafverfolgungsbehörden genutzt werden können. Die Software zur ,,Internetdurchdringung" soll auch im Darknet ermitteln.

Das Projekt ist die technische Umsetzung der Forderung nach einer ,,Früherkennung terroristisch organisierter Aktivitäten, Radikalisierung und Rekrutierung", wie sie der Rat der EU-Staaten vor zwei Jahren in Schlussfolgerungen und die EU-Kommission in einer Mitteilung gefordert hatten. Dort wird nicht nur die schnelle Entfernung ,,illegaler Online-Inhalte" angemahnt, sondern auch deren ,,proaktive Erkennung".

,,TENSOR" wird von der Polizei aus Nordirland geleitet. Neben weiteren europäischen Polizeibehörden sind mehrere Rüstungskonzerne und Forschungsinstitute beteiligt. Deutsche Teilnehmer sind das Cybercrime Research Institute in Köln und die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern. Beraten werden die ForscherInnen von der Deutschen Hochschule der Polizei, den Vereinten Nationen und von Interpol. Die internationale Polizeiorganisation könnte die Ergebnisse von ,,TENSOR" anschließend weltweit bekannt machen und Polizeibehörden in der Anwendung trainieren.

Im September hatte die Kommission ihren Vorschlag zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte vorgelegt. Die darin geforderten Uploadfilter für ,,extremistisches" oder ,,terroristisches" Material sollen auf eine Datenbank zurückgreifen, die YouTube, Google, Twitter und Facebook gestartet haben. Dort werden keine ganzen Dateien gespeichert, sondern deren Hashwerte. Forschungen wie in ,,TENSOR" gehen darüber hinaus und sollen bislang unbekannte Inhalte entdecken. Diese könnten dann ebenfalls in den Uploadfilter aufgenommen werden.

Die Hash-Datenbank der großen Internetfirmen wird auch von europäischen Polizeibehörden gefüttert. Die Polizeiagentur Europol betreibt dazu in Den Haag eine ,,Meldestelle" für Internetinhalte, die selbst das Internet nach mutmaßlich kriminellen Inhalten durchsucht und anschließend Entfernungsanordnungen an die Firmen versendet. Dabei handelt es sich nicht um Inhalte oder Accounts, die von Gerichten oder Staatsanwaltschaften als strafbar eingestuft werden, sondern um Einschätzungen der Polizeibehörden.

Bei Europol würde vermutlich auch die Suchmaschine aus ,,TENSOR" eingerichtet. Damit sie für die Strafverfolgung nutzbar sind, müssen alle Inhalte, die Europol als kriminell erachtet, heruntergeladen werden. In Den Haag werden sie in der Europol-Analysedatei ,,Check the Web" gespeichert, die aus einem Projekt des Bundeskriminalamts (BKA) hervorging.

Zur Verwaltung von Entfernungsanordnungen betreibt die ,,Meldestelle" bei Europol eine ,,Internet Referral Management Application" (IRMA). Die Datenbank soll Accounts oder Inhalte verwalten, die bereits zur Entfernung gemeldet wurden, sodass eine zweite Anordnung nicht mehr nötig ist. Manche Internetinhalte werden jedoch von Polizei oder Geheimdiensten beobachtet und sollen deshalb online bleiben. Auch diese im Widerspruch stehenden Ersuchen werden über IRMA moderiert. Im Rahmen eines Pilotprojekts wurden Frankreich, die Niederlande sowie Belgien an die IRMA angeschlossen, vor wenigen Wochen folgte das BKA.

Zur Erleichterung von Ermittlungen im Internet hat Europol das Portal SIRIUS online gestellt. Es enthält ,,Leitfäden, Tipps, Foren, Fragen & Antworten sowie Tools der Strafverfolgungsbehörden". Dort erfahren ErmittlerInnen, über welche Kontaktstelle bei Internetfirmen die Entfernung von Inhalten beantragt werden kann. SIRIUS enthält auch Anleitungen über ,,Arten von Daten", die im Rahmen von Ermittlungen als Beweismittel ,,direkt von den Diensteanbietern abgerufen werden können". Zur Vereinfachung grenzüberschreitender Abfragen ,,elektronischer Beweismittel" haben sich der Rat und das Europäische Parlament kürzlich auf eine gemeinsame Verordnung verständigt.

Viele der Maßnahmen, mit denen jetzt das Internet kontrolliert und überwacht wird, basieren auf dem früheren EU-Forschungsprojekt ,,Clean IT". Unter niederländischer Leitung sollte es die Erkennung und Entfernung von ,,gewalttätigen oder –befürwortenden Formen des Terrorismus und Extremismus" verbessern. Die im Abschlussbericht vor sechs Jahren genannten Schlussfolgerungen und Empfehlungen sind weitgehend umgesetzt. So empfahl ,,Clean IT" beispielsweise die Einrichtung von privaten und polizeilichen Meldestellen, ein System vertrauenswürdiger Hinweisgeber und einer gemeinsamen Datenbank für bekannte terroristische Inhalte. Die Installation von Uploadfiltern, wie sie die Kommission jetzt fordert, war in ,,Clean IT" nicht vorgesehen. Die ForscherInnen rieten stattdessen zu nutzerbasierten Werkzeugen (,,end-user controlled filters"). Eine Entfernung von Inhalten sollte demnach stets auf dem Rechtsweg erfolgen. Heute entscheiden hierüber jedoch die Firmen.

Für die Forschungen in ,,TENSOR" zahlt die Europäische Kommission rund 5 Millionen Euro, weitere 600.000 Euro finanzieren die Beteiligten. Das Projekt endet am 31. August, dann werden die Ergebnisse vorgestellt. Mit ,,DANTE", ,,Asgard" und ,,RED-ALERT" werden weitere Zusatzfunktionen wie die Verfolgung von Finanzströmen oder die Spracherkennung beforscht. Denkbar wäre, diese Suchmaschinen auch mit Gesichtserkennung auszustatten. Mit einer solchen Anwendung sucht Interpol derzeit im Internet nach gerichtsverwertbaren Beweisen zu ,,ausländischen Kämpfern". Laut einem Dokument, das die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch online gestellt hat, betreibt auch die Polizeiagentur Europol unter dem Namen ,,FACE" ein solches Projekt.


Aus: ",,Crawlen, Überwachen und Sammeln": EU forscht an Suchmaschine für kriminelle Internetinhalte" Matthias Monroy (11.02.2019)
Quelle: https://netzpolitik.org/2019/crawlen-ueberwachen-und-sammeln-eu-forscht-an-suchmaschine-fuer-kriminelle-internetinhalte/ (https://netzpolitik.org/2019/crawlen-ueberwachen-und-sammeln-eu-forscht-an-suchmaschine-fuer-kriminelle-internetinhalte/)
Title: [Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 10, 2020, 12:10:16 PM
Quote[...] BlueLeaks heißt ein riesiger Datensatz, den eine Gruppe US-amerikanischer Aktivisten vor kurzer Zeit veröffentlicht hat. Er enthält viele Tausende interne Unterlagen von Polizeibehörden überall aus den USA bis hin zum FBI. Die veröffentlichten Informationen reichen bis zu 24 Jahre zurück, es sind aber auch neuere darunter. Die aktuellsten Unterlagen stammen aus dem Juni 2020, sie befassen sich teils schon mit dem Covid-19-Ausbruch in den USA und den Demonstrationen gegen Polizistinnen und Polizisten in Folge des Todes von George Floyd.

Besonders angesichts der landesweiten Proteste gegen Polizeigewalt hat das Leak einige politische Brisanz. Das FBI hat eine Ermittlung eröffnet, um die Quelle der Daten zu finden. Und amerikanische Behörden sind offensichtlich sehr daran interessiert, deren Verbreitung zu verhindern – sie haben dazu auch eine deutsche Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Über einen Server, der bei einem Anbieter in Sachsen stand, war der 269 Gigabyte große Datensatz der Gruppe Distributed Denial of Secrets (DDoSecrets) bislang online verfügbar, all seine Unterlagen für jeden durchsuchbar. Diesen Server hat die Staatsanwaltschaft Zwickau am 3. Juli beschlagnahmt, wie am heutigen Mittwoch bekannt wurde. Es habe ein "Vorabsicherungsersuchen im Rahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen" vorgelegen, schrieb die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung.

DDoSecrets ist eine Gruppe kanadischer und amerikanischer Journalistinnen und Aktivisten. Der Name spielt auf den Begriff Distributed Denial of Service an, der in der IT-Sicherheit für einen Angriff steht, bei dem sehr viele Anfragen auf einen Server gelenkt werden. Die Gruppe hat sich, so wie einst auch WikiLeaks, der Aufgabe verschrieben, verborgene Informationen und Zusammenhänge offenzulegen.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gab am Telefon zu, dass man wisse, dass es sich bei DDoSecrets um ein journalistisches Projekt handele, wollte aber keine weiteren Angaben machen. Da es um ein amerikanisches Verfahren gehe, erteile man keine Auskünfte.

In der Mitteilung heißt es, bei der Beschlagnahmung gehe es "um eine vorläufige Maßnahme". Erst wenn das offizielle Rechtshilfeersuchen eingegangen sei, werde "eine Prüfung erfolgen, ob und in welchem Umfang eine gerichtliche Beschlagnahme von Daten mit dem Zweck der Herausgabe als Beweismittel an die US-Behörden in Betracht kommt". Ob der Server dann an die USA ausgeliefert werde, darüber entscheide das Bundesamt für Justiz.

DDoSecrets ist über die deutsche Amtshilfe verwundert. In den USA wäre die Polizei niemals mit so etwas durchgekommen, schreibt Lorax Horne, ein Mitglied der Gruppe, in einer Nachricht an ZEIT ONLINE. Immerhin habe man die Daten nicht selbst erlangt, sondern lediglich öffentlich zugänglich gemacht. "Der Oberste Gerichtshof hat geurteilt, dass Journalisten gehackte Daten veröffentlichen dürfen. DDoSecrets ist nur der Herausgeber und deutsche Polizisten sind in unser Büro marschiert und haben unsere Veröffentlichungen beschlagnahmt." Das Veröffentlichen von Informationen dürfe aber keine Straftat sein. Eine solche Entwicklung müsse jedem Sorgen machen, der an einer gesunden Medienlandschaft interessiert sei.

Der Server bei dem Anbieter in Sachsen war der wichtigste Download-Server des Kollektivs, auf ihm lagen mehr als nur die BlueLeaks-Datensätze. Die Beschlagnahmung werde die Veröffentlichung aber nur verzögern und nicht verhindern, so Horne, man habe Kopien der Akten.

Auch andere Verbreitungswege der Gruppe wurden bereits geschlossen. So löschte Twitter den Account von @DDoSecrets, Links auf den Datensatz werden von der Plattform mit einem Warnhinweis versehen. Durch die Beschlagnahmung des Servers ist dieser Link derzeit nun nicht mehr erreichbar.

DDoSecrets hat in der Vergangenheit Leaks zu den verschiedensten Themen veröffentlicht, beispielsweise Daten über Steuerflüchtlinge auf den Bahamas, über Neonazis oder auch E-Mails des chilenischen Militärs.


Aus: "BlueLeaks: Deutsche Ermittler beschlagnahmen Server amerikanischer Whistleblower" Kai Biermann (8. Juli 2020)
Quelle: https://www.zeit.de/digital/internet/2020-07/blueleaks-ddosecrets-whistleblower-server-beschlagnahmt (https://www.zeit.de/digital/internet/2020-07/blueleaks-ddosecrets-whistleblower-server-beschlagnahmt)

Polizei-Daten aus den USA: BlueLeaks-Server bei Zwickau beschlagnahmt (Update)
... DDoS betont gegenüber netzpolitik.org seine Rolle in der Zusammenarbeit mit Journalist:innen, darunter die Henri-Nannen-Schule in Deutschland, mit der es ein gemeinsames Projekt gab.
Whistleblowing und die Weitergabe von geschützten oder geheimen Informationen sind eine Säule des Journalismus. Geschützt wird diese Praxis durch die Pressefreiheit, vor allem dann, wenn es ein öffentliches Interesse gibt. Leaking ist aber immer ein Abwägungsprozess wie Anna Biselli treffend schreibt. ...
https://netzpolitik.org/2020/polizei-daten-aus-den-usa-blueleaks-server-bei-zwickau-beschlagnahmt/ (https://netzpolitik.org/2020/polizei-daten-aus-den-usa-blueleaks-server-bei-zwickau-beschlagnahmt/)

BlueLeaks, sometimes referred to by the Twitter hashtag #BlueLeaks, refers to 269 gigabytes of internal U.S. law enforcement data obtained by the hacker collective Anonymous and released on June 19, 2020, by the activist group Distributed Denial of Secrets, which called it the "largest published hack of American law enforcement agencies." ....
https://en.wikipedia.org/wiki/BlueLeaks (https://en.wikipedia.org/wiki/BlueLeaks)

Quoteinthewintertime #4

Achso die Veröffentlichung von Internen Unterlagen aus US-Polizeibehörden von deutschen Boden aus soll also Journalismus sein? Gut das diesen treiben ein Ende gesetzt wurde.


Quote
Moenimentum #4.2

Sie machen es sich, mit Ihrer Vereinfachung in die andere Richtung, aber mindestens genauso leicht. DDoS hat auch Unterlagen zu Geldern auf den Bahamas hochgeladen:
https://www.derstandard.at/story/2000118267130/leaks-gegen-steueroasenfinanzministerium-prueft-daten-von-hackern (https://www.derstandard.at/story/2000118267130/leaks-gegen-steueroasenfinanzministerium-prueft-daten-von-hackern)
was zumindest die Datenbasis und Grundlage für guten Journalismus schafft. Oder wollen Sie etwa behaupten Panama Papers und Paradise Papers wären kein Journalismus gewesen?


QuoteGandhi19 #8.4

"Mal abwarten, was rauskommt."

Das kommt raus: "Im Zuge der Recherchen stieß der "Spiegel" auf einige prominente Namen aus Deutschland. So unterhielten die beiden BMW-Hauptaktionäre Susanne Klatten und Stefan Quandt von 1985 bis 2005 jeweils eine Firma auf den Bahamas. Ein "Notgroschen" in Höhe eines "kleineren zweistelligen Millionenbetrags", wie dem "Spiegel" erklärt wurde."
https://www.derstandard.at/story/2000118267130/leaks-gegen-steueroasenfinanzministerium-prueft-daten-von-hackern


Quote
El Capone 2.0 #6

Interessant, wie deutsche Behörden kritische und investigative Journalisten und Aktivisten drangsalieren und schikanieren.


QuoteRon.Meikestradt #6.1

Interne Polizeiunterlagen mit Klarnamen zu veröffentlichen ist also "kritisch und investigativ"?

Aha.


QuoteTee4U #9

Um den Vorgang vielleicht mit anderen Augen zu sehen, sollte man sich den umgekehrten Fall mal vorstellen. Also Unmengen interner deutscher Behörden-Korrespondenz, samt Klarnamen etc. auf einem US-Server. Man stelle sich die Reaktionen hier vor, wenn US-Behörden die Kooperation ablehnen würden.


QuoteFloMei #9.3

Auch wenn die Beziehungen wie wir spätestens seit dem NSA-Skandal wissen sicher nicht auf Augenhöhe sind, so waren bisher US-Behörden in der Verfolgung von Kriminalität oder Terrorismus durchaus auch gegenüber Deutschland kooperativ.


QuoteAriovistvs #17

Also ein Staat der behauptet es liege eine Pressefreiheit vor, beschlagnahmt Daten eines jurnalistischen projekts, das selbst in den USA nicht verboten ist, wenn man die Daten zugespielt bekommt. Zumindest ist das in der Theorie so. Mit solchen Aktionen untermauert man doch vielmehr,das auch im sogenannten Westen,die pressefreiheit mehr ein Slogan ist,als wirklich gegeben.


QuoteRon.Meikestradt #17.1

Ob das in den USA verboten ist oder nicht - oder auch Deutschland wird gerade geprüft. ...


QuoteMeister_Yupa #33

Erst wenn das offizielle Rechtshilfeersuchen eingegangen sei, werde "eine Prüfung erfolgen, ob und in welchem Umfang eine gerichtliche Beschlagnahme von Daten mit dem Zweck der Herausgabe als Beweismittel an die US-Behörden in Betracht kommt".

Wenn ich den Satz richtig verstehe, gibt es derzeit noch nicht einmal ein Rechtshilfeersuchen. Hier wurde also erst einmal ohne juristisches Verlangen ein Server beschlagnahmt.


QuoteElder Ede #36

Ein schlechter Western: "Erst schießen, dann fragen." ...


QuoteJ.-E. Schmidt #38

Donald Swamp hat eben auch in deutschen Behörden so seine Fans.
Öffentliche "Transparenz" ist ja bekanntlich die Hölle aller Populisten. Da muss man dann als sächsische Behörde schon mal vorauseilend eingreifen!
Mitunter hat man den Eindruck, dass in Sachsen große Wehmut herrscht, wenn man an die willfährige und so nützliche Unterwerfung unter die Bedürfnisse eines allmächtigen, großen Bruders zurückdenkt...
Devot, aber unhistorisch und undemokratisch.


Quoteheimlicher_lehrplan #39

Vorauseilender Gehorsam eben, wen wundert's?

Viel interessanter gestaltet sich die Frage, ob und inwieweit der Anbieter in Zwickau, bei dem es sich höchstpersönlich um Hetzner Online handeln dürfte, beim Vorgehen der Beschlagnahmung implementiert war.


...
Title: [Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 14, 2020, 12:21:52 PM
Quote[...] In einem weiteren Fall von rechtsextremen Bedrohungen soll es laut einem Zeitungsbericht eine unberechtigte Datenabfrage von einem Rechner der hessischen Polizei gegeben haben. Die "Frankfurter Rundschau" ("FR") berichtet in ihrer Dienstagsausgabe unter Berufung auf einen internen Polizeivermerk, von dem Computer seien persönliche Daten der Kabarettistin Idil Baydar abgerufen worden. Die Polizei gehe auch dieser Datenabfrage nach.

Baydar wird dem Blatt zufolge seit Monaten von Rechtsextremisten mit Schmäh- und Drohschreiben überzogen. Sie ist die dritte Prominente, bei der es laut Medienberichten unberechtigte Datenabfragen bei der hessischen Polizei gegeben haben soll.

Zuvor war über Abfragen persönlicher Daten der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz und der hessischen Linken-Fraktionsvorsitzenden Janine Wissler berichtet worden. Auch sie erhielten rechtsextreme Drohschreiben.

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main, Nadja Niesen, sagte der "FR", es gebe "weitere Geschädigte" in dem gegen Unbekannt geführten Ermittlungsverfahren. Etwaige Namen würden aber "weder genannt noch bestätigt". Die jeweiligen Drohmails wiesen "Ähnlichkeiten in Aufbau und Wortlaut auf".

Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) hatte in der vergangenen Woche einen Sonderermittler zu den Drohmails eingesetzt: Der Direktor der Kriminaldirektion im Frankfurter Polizeipräsidium, Hanspeter Mener, übernahm federführend die Ermittlungen. (AFP)


Aus: "Daten über Kabarettistin von hessischem Polizeicomputer abgerufen" (14.07.2020)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/rechtsextreme-drohungen-gegen-idil-baydar-daten-ueber-kabarettistin-von-hessischem-polizeicomputer-abgerufen/26002508.html (https://www.tagesspiegel.de/politik/rechtsextreme-drohungen-gegen-idil-baydar-daten-ueber-kabarettistin-von-hessischem-polizeicomputer-abgerufen/26002508.html)

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Quote[...] Von einem Polizeicomputer aus sollen unberechtigt Daten der Kabarettistin İdil Baydar abgerufen worden sein, berichtet die Frankfurter Rundschau unter Berufung auf einen internen Polizeivermerk.

Baydar erhält dem Bericht zufolge seit Monaten Schmäh- und Drohschreiben von Rechtsextremisten. Sie ist die dritte Prominente, bei der es laut Medienberichten unberechtigte Datenabfragen bei der hessischen Polizei gegeben haben soll. Zuvor war über Abfragen persönlicher Daten der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız und der hessischen Linke-Fraktionsvorsitzenden Janine Wissler berichtet worden. Auch sie erhielten rechtsextreme Drohschreiben.


Aus: "Hessische Polizei: Persönliche Daten von Kabarettistin von Polizeirechner abgerufen" (14. Juli 2020)
Quelle: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-07/rechtsextremismus-hessen-polizei-datenabfrage-kabarettistin-idil-baydar (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-07/rechtsextremismus-hessen-polizei-datenabfrage-kabarettistin-idil-baydar)

Title: [Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 20, 2020, 10:34:52 AM
Quote[...] Berliner Polizisten können nach dem Login in ihren "multifunktionalen Arbeitsplatz" (MAP) nicht nur das Polizeiliche Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (Poliks) aufrufen, sondern in bis zu rund 130 lokalen, bundesweiten, europäischen und weltweiten Datenbanken recherchieren. Dies hat die Senatsinnenverwaltung in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Benedikt Lux mitgeteilt.

Ordnungshüter in der Hauptstadt haben demnach "zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr, aber auch der allgemeinen Verwaltung" standardmäßig Zugriff auf rund hundert IT-Systeme. Bekannt war bereits, dass Nutzer auf Dienststellen nach ihrer Authentifizierung am "multifunktionalen Arbeitsplatz" (MAP) je nach Berechtigung etwa auch das nationale Polizeisystem Inpol, Datenbanken des internationalen Verbunds Interpol, das Schengener Informationssystem (SIS), das Ausländerzentralregister (AZR) oder das Visa-Informationssystem (VIS) der EU abfragen können

Ein MAP-Login dient laut der Auskunft aber ferner als "Sesam, öffne dich" etwa für die europäische Fingerabdruckdatei Eurodac, das Europol-Informationssystem, die Sexualstraftäterdatei, die "zentrale Haftbefehlssammlung und Indexdatei", eine Fahrradhalter-Datenbank, ein Verzeichnis zu Wirtschaftskriminalität und eine "Auswertedatenbank polizeilicher Staatsschutz". Systeme für Raub, Taschendiebstahl, Eigentums- und Sexualdelikten sowie Terrorismusfinanzierung dürfen nicht fehlen.

Dazu kommen zahlreiche speziellere Datensammlungen etwa zu "Software für die Überwachung der Einhaltung von Sozialvorschriften im Straßenverkehr", Graffiti, Glückspiel, Phishing-Angriffen, Trickbetrug durch falsche Polizeibeamte, Hasskriminalität, "Nachtleben" (ehemals "Rotlicht") und eine "zentrale Schuh- und Reifenspurensammlung". Bezeichnungen wie "Mekong" für illegalen Zigarettenhandel, "Esok" für "ehemalige Sowjetunion OK" (organisierte Kriminalität) sowie "Gruppierungen aus dem arabischen Sprachraum" verweisen darauf, dass diese Verzeichnisse auf bestimmte Ethnien ausgerichtet sind.

"Berechtigte Dienstkräfte der Polizei" haben über ihren MAP laut dem Innenressort ferner Zugang zu Datenbanken des Bundes wie das Fingerabdrucksystem AFIS, die Anti-Terror-Datei, das nationale Waffenregister, die Rechtsextremismusdatei, das zentrale Fahrzeugregister oder dem Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV). Angeschlossen sind über die Bundesländer zudem etwa das Vereins- und Melderegister.

Beamte der Bundespolizei, die in der gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schleuser mit Bezug zum Land Berlin tätig sind, können zudem auf Poliks zugreifen. Dies gilt auch für Fahnder aus Brandenburg, die mit Polizeivollzugsaufgaben zur Bekämpfung der länderübergreifenden Eigentumskriminalität in einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe beauftragt oder als Verbindungsbeamte tätig sind. Der Zugang erfolgt dabei "jeweils im automatisierten Abrufverfahren".

Ordnungshüter können zudem in Poliks "personengebundene und ermittlungsbezogene Hinweise (PHW/EHW)" vergeben und abrufen. Diese Datenbankeinträge dienen offiziell dem Schutz der Vollzugskräfte und gelten teils nur für Berlin, teils auch bundesweit für Inpol. Am häufigsten wird laut den Regierungsangaben der EHW "Btm-Konsument" mit 30.956 Markierungen seit 2010 vergeben. Er verweist auf Personen, die Drogen nehmen.

Den Hinweis "Aufenthaltsverbot" hat die Berliner Polizei 2015 neu eingeführt und 2019 6469 mal genutzt, in diesem Jahr bereits 6514 mal. Clankriminalität wird erst seit vorigem Jahr erfasst und kommt auf bislang 154 Treffer. Verwendet werden zudem Signale wie "Ansteckungsgefahr", "Einbrecher", "Freitodgefahr", Gefährder, "politisch motivierte Straftäter", "Reichsbürger", "Reisende Täter" sowie "Rocker". Insgesamt finden sich in Poliks seit 2010 97.348 einschlägige Hinweise. Nutzer können bei Abfragen nur einen Wert auswählen, aber generell mehrere vergeben.

"Die Zugriffsmöglichkeiten auf polizeiliche Datenbanken unterliegen einem Rechte- und Rollenkonzept", betont die Verwaltung. So werde sichergestellt ist, "dass Mitarbeitende der Polizei Berlin nur auf die Datenbanken zugreifen können, die für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich erforderlich sind". Eine detaillierte Aufstellung, wie viele Personen zu jedem einzelnen IT-System Zugriff haben, liege nicht vor. Abfragen für eine Vielzahl der Register würden protokolliert, eine "automatisierte Auswertung dieser Informationen" sei jedoch nicht möglich.

In Poliks wird der Antwort zufolge nicht gespeichert, "wie viele Personenanfragen durchgeführt werden". Es finde lediglich eine Protokollierung zu Datenschutzzwecken statt. Dabei würden Informationen zum Zeitpunkt der Anfrage und deren Grund sowie zum Nutzer abgelegt. Nicht aufgezeichnet werde, "ob an der abgefragten Person im Informationssystem ein PHW oder EHW veröffentlicht wurde".

Missbräuche der Zugriffsmöglichkeiten sind in der Hauptstadt – ähnlich wie etwa in Hessen – bereits vielfach dokumentiert. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk beklagte 2018, dass der Zugang zu Poliks & Co. immer wieder ausgenutzt werde, um "Freunde, Familie, Nachbarn oder Dritte und deren Lebensumstände auszuspionieren".

Später rügte die Kontrolleurin, es habe keine regelmäßige Zugriffskontrolle stattgefunden, sondern "nur eine stichprobenartige und aus unserer Sicht nicht ausreichende Überprüfung" der getätigten Abfragen durch Vorgesetzte. Der Zugang sei unzureichend protokolliert worden: "Allgemeine Schlagworte wie 'Vorgangsbearbeitung' oder 'sonstiger Grund' waren zur Abfrage ausreichend". Die Passwortabfrage ließ sich Berichten zufolge zudem vergleichsweise einfach aushebeln beziehungsweise hacken.

Niklas Schrader, der für die Linke im Abgeordnetenhaus sitzt, kritisierte gegenüber Netzpolitik.org das Ausmaß der Sammlungen: "Es wäre an der Zeit, im polizeilichen Datenbestand gründlich auszumisten." Nicht mehr erforderliche Datenbanken sollten gelöscht werden.

Der grüne Anfragensteller Lux monierte, dass bei fast allen personengebundenen Hinweisen "der Rechtsschutz für die Betroffenen höchst problematisch" sei. Sie müssten "aktiv gegen die Speicherung vorgehen", ohne zu wissen, dass einschlägige Daten über sie vorgehalten würden. Die rot-rot-grüne Koalition hatte sich vorgenommen, zumindest einige PHW zu streichen. Innensenator Andreas Geisel (SPD) soll sich aber quergelegt haben.

(tiw)


Aus: "Berliner Polizei: Ein Login öffnet Tür zu bis zu 130 Datenbanken" Stefan Krempl (19.07.2020)
Quelle: https://www.heise.de/news/Berliner-Polizei-Ein-Login-oeffnet-Tuer-zu-bis-zu-130-Datenbanken-4847279.html (https://www.heise.de/news/Berliner-Polizei-Ein-Login-oeffnet-Tuer-zu-bis-zu-130-Datenbanken-4847279.html)

Title: [Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 27, 2020, 10:01:26 AM
Quote[...] Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will mit technischen Sicherungsmaßnahmen verhindern, dass Polizistinnen und Polizisten illegal Daten abfragen. "Ich werde prüfen, ob der Zugriff auf Polizeidatenbanken mit biometrischen Merkmalen besseren Schutz ermöglicht", sagte Seehofer. "Datenzugriffe sind eine sehr sensible Angelegenheit und sollten deshalb mit den höchsten Standards geschützt sein."

Seit 2018 wurden in Deutschland mehr als 400 Ordnungswidrigkeits-, Straf- oder Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und Beamte eingeleitet, die unberechtigt Daten abgefragt haben sollen. Das ergab eine Recherche der Welt am Sonntag (WamS), die dafür Innenministerien und Datenschutzbeauftragte der Bundesländer und des Bundes befragte.

Einige der Abfragen stehen womöglich in Zusammenhang mit rechtsextremen Drohschreiben. Seit etwa zwei Jahren verschicken Unbekannte Drohmails an Politikerinnen, Anwältinnen und andere Frauen, die mit "NSU 2.0" unterzeichnet sind. In den vergangenen Wochen nahm die Zahl der Hassmails zu. Teils enthalten sie Informationen über die Empfängerinnen, die nicht öffentlich bekannt sind.

Über einige der Betroffenen wurden zuvor Personendaten von Polizeicomputern abgerufen, im Mittelpunkt des Skandals steht die hessische Polizei. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) sprach von 69 Drohschreiben.

Der WamS zufolge unterscheiden sich die Kontrollmechanismen bei den Datenabfragen von Land zu Land. In vielen Bundesländern wird demnach nur stichprobenartig kontrolliert. Beamte in Baden-Württemberg müssten jede 50. Abfrage begründen, Hessen frage nur bei der 200. Abfrage nach – und das auch erst seit 2019. In Bundesländern wie Sachsen, Hamburg oder Baden-Württemberg ahndeten Datenschutzbehörden Ordnungswidrigkeiten, in anderen Ländern fehlten der Behörde entsprechende Befugnisse.

Innenexperten von FDP- und Linksfraktion forderten bundesweit einheitliche Kontrollverfahren, um Missbrauch zu verhindern. Der unrechtmäßige Abruf von Personendaten erschüttere das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden, sagte FDP-Politiker Konstantin Kuhle. "Die Innenminister von Bund und Ländern müssen sicherstellen, dass unbefugte Datenabfragen sofort gestoppt werden."

Kuhle beklagte, dass viele Fälle nur schleppend aufgeklärt würden. Teils vergingen Jahre, bis unberechtigten Datenabfragen nachgegangen werde. Das sei "ein ungeheuerlicher Vorgang, der zur Entfremdung von Sicherheitsbehörden und Bevölkerung beiträgt."

Auch der stellvertretende Linken-Fraktionschef André Hahn forderte schärfere Kontrollmechanismen. "Völlig unkontrollierbare Bereiche darf es nicht länger geben", sagte der Innenexperte. Die Bestimmungen müssten bundesweit vereinheitlicht werden. "Wer als Polizist Daten abfragt und diese für Straftaten wie Morddrohungen zur Verfügung stellt, ist selbst ein Fall für die Staatsanwaltschaft und muss sofort entlassen werden."


Aus: "Horst Seehofer will Missbrauch von Polizeidatenbanken verhindern" (26. Juli 2020)
Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-07/nsu-2-0-seehofer-polizei-datenabfrage-rechtsextremismus (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-07/nsu-2-0-seehofer-polizei-datenabfrage-rechtsextremismus)
Title: [Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 13, 2020, 07:06:06 PM
Quote[...] Bei der Berliner Polizei soll es unerlaubte Datenabfragen im Zusammenhang mit rechtsextremen Morddrohungen gegeben haben. Das teilte Berlins Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk am Donnerstag mit und beanstandete die Verweigerung der Polizei, den Fall aufzuklären.

,,Die Berliner Polizeibehörde offenbart durch die hartnäckige Verweigerung ihrer Mitwirkung ein bedenkliches Rechtsverständnis", schrieb Smoltczyk. Das Vorgehen der Polizei bezeichnete sie als ,,äußerst irritierend".

Bei den unerlaubten Datenabfragen soll es sich nach Tagesspiegel-Informationen ausgerechnet um Betroffene rund um die rechtsextreme Anschlagsserie in Neukölln handeln. Im Frühjahr 2019 war an mehreren Wohnhäusern die Drohung ,,9mm für (...). Kopfschuss" aufgetaucht.

In einem der Fälle bestätigte die Polizei auf Anfrage der Datenschutzbeauftragten Zugriffe auf die Daten zweier Betroffener, zuvor hatte es eine Beschwerde einer Person gegeben. ,,Lediglich einen Teil dieser Zugriffe konnte die Polizei nachvollziehbar dienstlich begründen", schreibt Smoltczyk.

Der Forderung auch die restlichen Abrufe nachvollziehbar zu machen, sei die Polizei trotz ,,mehrfacher Mahnschreiben" nicht nachgekommen. Die Polizei begründete die Weigerung der Auskünfte mit ,,Verfahrensrechten" der betroffenen Beamten, schreibt die Datenschutzbeauftragte. Nach Tagesspiegel-Informationen sollen die Abrufe direkt aus dem Landeskriminalamt (LKA) gekommen sein.

Die Behörde verstoße damit gegen ,,die Verpflichtungen zur Bereitstellung aller zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Datenschutzaufsichtsbehörde erforderlichen Informationen", schreibt die Datenschutzbeauftrage. Smoltzyk beanstandete das förmlich.

Eine solche Beanstandung ist das schärfste Mittel, das ihr zur Verfügung steht. Sollte die Behörde nicht darauf reagieren, erklärte sie, werden sie den Vorgang dem zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses vorlegen und dort Bericht erstatten.

Die lückenlose Aufklärung solcher Bedrohungslagen liege auch im Interesse der Polizeibehörden selbst, erklärte Smoltczyk, ,,die derzeit aufgrund der sich häufenden Fälle von unrechtmäßigen Datenabfragen und Kontakten zum rechtsextremen Spektrum im Fokus der Öffentlichkeit stehen".

Der Innenexperte der Berliner Linksfraktion, Niklas Schrader, schrieb am Donnerstag: "Das muss in den Innenausschuss. Und wir brauchen dringend eine unabhängige Untersuchung!" Das Vertrauen der Betroffenen der mittlerweile rund 70 Taten umfassenden Anschlagsserie sei nicht nur erschüttert, es sei weg.

Erst am Mittwoch war bekannt geworden, dass einer der Beamten der Ermittlungsgruppe Rechtsextremismus (EG Rex), der zu Neuköllner Betroffenen Kontakt hatte, wegen eines rassistischen Übergriffs vor Gericht steht. In der Vorwoche zog die Generalstaatsanwaltschaft den ermittelnden Staatsanwalt ab und kündigte an, jetzt alle Verfahren neu aufzurollen.


Aus: "Dubiose Datenabfragen an Polizeicomputern im Neukölln-Komplex" Julius Betschka (13.08.2020)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-polizei-verweigert-aufklaerung-dubiose-datenabfragen-an-polizeicomputern-im-neukoelln-komplex/26093050.html (https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-polizei-verweigert-aufklaerung-dubiose-datenabfragen-an-polizeicomputern-im-neukoelln-komplex/26093050.html)
Title: [Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 15, 2020, 10:58:39 AM
Quote[...] Der Internetkonzern Google stellt wegen des umstrittenen Sicherheitsgesetzes die Zusammenarbeit mit den Behörden in Hongkong ein. Wie das Unternehmen laut einem Bericht der Washington Post mitteilte, würden Datenanfragen der dortigen Behörden im Rahmen von Strafverfolgungen nicht mehr direkt beantwortet.

Allerdings stehe den Hongkonger Behörden weiterhin der diplomatische Weg offen: "Wie immer können Behörden von außerhalb der USA Datenanfragen zu strafrechtlichen Ermittlungen über diplomatische Kanäle stellen", teilte Google mit. Der Internetkonzern habe ohnehin bei den allermeisten Anfragen aus Datenschutzgründen keine Antworten gegeben.

Mit seiner Entscheidung behandelt Google Hongkong nicht mehr anders als den Rest Chinas. Die Behörden in der früheren britischen Kronkolonie müssen künftig auf staatlicher Ebene Rechtshilfe beantragen. Das geht über das US-Justizministerium.

Die Polizei in der Finanzmetropole war Anfang der Woche massiv gegen Demokratieaktivisten vorgegangen – unter anderem war der bekannte Medienunternehmer Jimmy Lai festgenommen worden, der aber inzwischen gegen Zahlung einer Kaution wieder freigelassen wurde. Die Verhaftungen basieren auf dem Sicherheitsgesetz, das die chinesische Regierung im Juni durchgesetzt hat. Es gilt als Einschnitt in die Autonomie der Stadt, die ihr bei der Übergabe an China 1997 nach dem Prinzip "Ein Land – zwei Systeme" für mindestens 50 Jahre zugesagt worden war. Das Gesetz sieht lebenslange Haft als Höchststrafe für zahlreiche Vergehen vor, die Chinas Behörden als Subversion, Abspaltung und Terrorismus werten.

Die USA hatten das neue Sicherheitsgesetz deutlich kritisiert. Erst in der vergangenen Woche wurden Sanktionen gegen Hongkongs Regierungschefin Carrie Lam und zehn Regierungsbeamte wegen Verschiebung der dortigen Parlamentswahl verhängt.

Anders als auf dem chinesischen Festland ist Google in Hongkong verfügbar. Wie die Washington Post schreibt, scheint Google aber durch die Einstellung der Zusammenarbeit mit den Behörden den großen Einfluss von Peking anzuerkennen, der in Hongkong durch das neue Sicherheitsgesetz entstanden ist. Laut dem Bericht hat Google gute Beziehungen zu China. So betreibe das Unternehmen dort ein Büro für künstliche Intelligenz.


Aus: "Google arbeitet nicht länger mit Behörden in Hongkong zusammen" (14. August 2020)
Quelle: https://www.zeit.de/digital/2020-08/google-sicherheitsgesetz-hongkong-china-datenanfragen (https://www.zeit.de/digital/2020-08/google-sicherheitsgesetz-hongkong-china-datenanfragen)
Title: [Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 26, 2020, 09:53:36 AM
Quote[...] Auf Eckpunkte für einen virtuellen Zusammenschluss der Melderegister und zahlreicher anderer behördlicher Datenbanken hatte sich die große Koalition jüngst bereits geeinigt, nun hat das Bundesinnenministerium einen Referentenentwurf zur "Einführung einer Identifikationsnummer in die öffentliche Verwaltung" vorgelegt. Ressortchef Horst Seehofer (CSU) bleibt demnach bei dem Vorhaben, die Steuer-ID zu einer allgemeine Bürgernummer für alle möglichen Ämter zu erweitern.

Kommen soll laut dem Papier mit Stand Ende Juli, das Netzpolitik.org veröffentlicht hat, eine Identifikationsnummer, um die mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) vorgesehenen E-Government-Dienste mithilfe der relevanten Verwaltungsregister von Bund und Ländern umzusetzen. Die Kennung soll gewährleisten, dass sogenannte Basisdaten natürlicher Personen "von einer dafür verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden".

Die Registermodernisierung soll über eine übergreifende Suchmaske erfolgen. Um den gewünschten Datensatz anhand grundlegender Informationen wie Name und Anschrift in unterschiedlichen Registern von Bund und Ländern finden zu können, ist eine Personenkennziffer nötig. Dabei will das Ministerium Vorarbeiten der Innenministerkonferenz (IMK) entsprechend "auf die vorhandenen Strukturen der Steuer-Identifikationsnummer" aufsetzen und diese "um die für ein registerübergreifendes Identitätsmanagement notwendigen Elemente" ergänzen.

Nur eine eindeutige ID, "die in allen Registern gleichermaßen vorliegt", ermögliche eine medienbruchfreie, verwaltungsübergreifende und nutzerfreundliche Kommunikation, begründet das Ministerium das Vorhaben. Ohne ein solches Ordnungskriterium könne der Grundsatz "once only" nicht umgesetzt werden, wonach die Bürger ihre Daten der Verwaltung nur einmal geben müssen. Dies entspreche auch dem Gebot der Datenminimierung. Um zu vermeiden, dass Profile erstellt werden, dürfe die ID selbst keine Rückschlüsse auf andere persönliche Informationen zulassen.

Als zentrale Relaisstation soll das Bundesverwaltungsamt dienen und dafür zur "Registermodernisierungsbehörde" ausgebaut werden. Es soll beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeicherte Daten zur Steuer-ID im automatisierten Verfahren abrufen und im Sinne des OZG an registerführende sowie andere öffentliche Stellen übermitteln dürfen. Der Transfer soll über eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung abgesichert werden.

Bei Datenabrufen prüfe die als "dritte Stelle" zwischengeschaltete Behörde automatisiert bei jedem Aufbau einer Verbindung anhand sicherer Authentifizierungsverfahren die Identität des abrufenden Amts, über die "kein Zweifel bestehen" dürfe. Näheres zum technischen Verfahren soll das Innenministerium per Verordnung festlegen können. Der Bundesdatenschutzbeauftragte soll die Behörde regelmäßig überprüfen können, das Gesetz nach drei Jahren mithilfe auch von "wissenschaftlichem Sachverstand" durch das Innenressort evaluiert werden.

Virtuell verknüpft werden sollen so unter anderem Melderegister, das Ausländerzentralregister sowie Datenbanken etwa für Führerschein-, Waffen- oder eID-Kartenbesitzer. Dazu kämen etwa auch das Schuldner- und Anwaltsverzeichnis sowie Register für Wohngeld- und Bafög-Empfänger. Die vorgesehenen Basisdaten umfassen Informationen wie Namen, Geburtsort und -datum, Geschlecht, Anschriften, Tag des Ein- oder Auszugs sowie Staatsangehörigkeiten. Auch eine mögliche Auskunftssperre für besonders schützenswerte Personen soll vermerkt werden. Große Unterschiede zu den derzeit über Melderegister abrufbaren Merkmalen gibt es demnach nicht.

Aktuelle Basisdaten zu natürlichen Personen seien ein zentrales Anliegen, wirbt das Ministerium für die Initiative. Werde die Verwaltung digitalisiert, müsse im Interesse aller Beteiligten gewährleistet sein, dass Personenverwechslungen ausgeschlossen und vorhandene Datenbestände den Bürgern fehlerfrei zugeordnet werden könnten. Für die Transparenz gegenüber den Bürgern soll ein "Datencockpit" sorgen, das eine "einfache, transparente und zeitnahe Wahrnehmung der Betroffenenrechte" nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ermögliche.

Für Datenschützer ist ein allgemeines Personenkennzeichen ein rotes Tuch. Sie bemängeln seit Langem, dass die Steuer-ID entgegen der ursprünglichen politischen Beteuerungen zunehmend in den verschiedensten Lebensbereichen verwendet werde. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber lehnt den vorgesehenen Ansatz auch aus verfassungsrechtlichen Gründen ab. Es bestehe die Gefahr einer "vollständigen Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit". Der Normenkontrollrat hatte in seiner Blaupause zur Registermodernisierung 2017 auf eine datenschutzfreundlichere Variante nach dem Vorbild Österreichs verwiesen.

Das Innenministerium räumt zwar ein, dass es um einen "Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung" der Bürger gehe. Dieser sei aber "insgesamt verfassungsrechtlich gerechtfertigt, weil in der registerunterstützten und datenbankbasierten Verwaltung ein hohes Bedürfnis für eine eineindeutige Zuordnung von Datensätzen zu der jeweils richtigen Person besteht". Die einmaligen Kosten für den Aufbau einer vernetzten Registerstruktur schätzt das Haus von Seehofer auf etwa 915,7 Millionen Euro.

(vbr)


Aus: "Vernetzte Register: Seehofer macht Ernst mit Steuer-ID als Bürgernummer" Stefan Krempl (25.08.2020)
Quelle: https://www.heise.de/news/Vernetze-Register-Seehofer-macht-Ernst-mit-Steuer-ID-als-Buergernummer-4878923.html (https://www.heise.de/news/Vernetze-Register-Seehofer-macht-Ernst-mit-Steuer-ID-als-Buergernummer-4878923.html)

Title: [Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 07, 2020, 11:57:50 AM
Quote[...] Im Fall der rechtsextremen Drohschreiben mit dem Absender "NSU 2.0" verfolgen die hessischen Sonderermittler einem Medienbericht zufolge neue Spuren in Hamburg und Berlin. Wie der WDR und die "Süddeutsche Zeitung" berichteten, haben sie in den beiden Städten insgesamt vier Polizeibeamte als mögliche Verdächtige im Blick. Alle vier seien bereits vernommen worden, dürften jedoch weiter zum Dienst erscheinen.

In Hamburg soll es sich um eine Beamtin des Reviers Hamburg-Mitte sowie einen Beamten des Reviers Hamburg-Neugraben handeln. Sie sollen unabhängig voneinander private Daten der "taz"-Autorin Hengameh Yaghoobifarah in Polizeicomputern abgerufen haben, kurz bevor Yaghoobifarah anonyme Drohungen erhielt.

Die Beamten gaben dem Bericht zufolge an, die Daten aus Neugier beziehungsweise aus Wut über eine Kolumne in der "taz" im Polizeicomputer abgefragt zu haben. Aus Sicht der Sonderermittler gibt es demnach aber bislang keine Belege dafür, dass sie die Daten genutzt oder weitergegeben haben.

In Berlin konzentriert sich der Verdacht dem Bericht zufolge auf zwei Beamte in den Stadtteilen Neukölln und Spandau. Sie sollen in der polizeilichen Datenbank Poliks die privaten Daten der Berliner Kabarettistin Idil Baydar abgefragt haben, die wenig später ebenfalls vom "NSU 2.0" bedroht wurde - unter Verwendung ebensolcher Daten, die vor der Öffentlichkeit geschützt sind.

Bereits seit August 2018 verschicken Unbekannte unter dem Pseudonym "NSU 2.0" Drohschreiben. Das Kürzel erinnert an die Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Immer wieder weisen Spuren zur Polizei selbst. In Landshut waren Ende Juli ein ehemaliger Polizeibeamter und seine Ehefrau kurzzeitig festgenommen worden. Das Paar wird verdächtigt, mehrere Drohschreiben an Bundestagsabgeordnete und verschiedene andere Adressaten verschickt zu haben. Die bundesweiten Ermittlungen führt eine Gruppe von Sonderermittlern von Wiesbaden aus. Zeitweise haben der Gruppe etwa 60 Beamte angehört.

Quelle: ntv.de, uzh/AFP


Aus: "Vier Beamte fragten Daten ab "NSU 2.0"-Ermittler verdächtigen Polizisten" (Montag, 07. September 2020)
Quelle: https://www.n-tv.de/politik/NSU-2-0-Ermittler-verdaechtigen-Polizisten-article22019322.html (https://www.n-tv.de/politik/NSU-2-0-Ermittler-verdaechtigen-Polizisten-article22019322.html)

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Quote[...] Frankfurt - Ein Polizist und eine Polizistin vom 1. Revier in Frankfurt sind bereits seit viereinhalb Jahren von ihren Aufgaben entbunden, weil noch immer nicht geklärt ist, ob sie unrechtmäßig die Daten der Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz von einem Dienstcomputer abgefragt haben. Ihre Bezüge bekommen die beiden allerdings weiterhin. Das Dienstrecht sehe das so vor, teilte das hessische Innenministerium jetzt auf Anfrage der Frankfurter Rundschau mit.

Der Polizist und die Polizistin gehören auch zu den fünf Polizeibeamt:innen, die in einer Chatgruppe rassistische und nationalsozialistische Nachrichten austauschten. Das Landgericht hatte es abgelehnt, einen Prozess gegen sie zu eröffnen, dagegen hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Gegen drei von ihnen wurde eine vorläufige Dienstenthebung ausgesprochen. Bei zwei davon wurden nach Auskunft des Innenministeriums die Bezüge um 40 und 50 Prozent gekürzt. Beim dritten Beamten sei dies aufgrund ,,der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Beamten" derzeit nicht möglich.

Am 2. August 2018 war sechs Minuten lang von dem Dienstrechner im 1. Revier auf der Zeil nach Basay-Yildiz und ihrer Familie geforscht worden. Wenige Stunden später erhielt die Anwältin das erste Drohschreiben einer Serie, die mit ,,NSU 2.0" unterschrieben war, in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorgruppe ,,Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU).

Eingeloggt war zum Zeitpunkt der Abfrage die Polizeibeamtin Miriam D., doch ihr Passwort war auf der Wache allgemein zugänglich. Bei den Ermittlungen zu dem Fall stellte sich heraus, dass D. an der Chatgruppe ,,Itiotentreff" teilnahm, in der teilweise rassistische und rechtsextreme Inhalte ausgetauscht wurden. Dieser Chatgruppe gehörte auch ihr Kollege Johannes S. an.

Gegen beide wurde nach Auskunft des Innenministeriums am 26. Oktober 2018 ,,ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte" ausgesprochen. ,,Beide Beamte befinden sich seitdem nicht im aktiven Dienst", sagte ein Sprecher von Innenminister Peter Beuth (CDU). Die Disziplinarverfahren gegen D. und S. seien ,,bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens in gleicher Sache ausgesetzt". Bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft ist ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizistin und den Polizisten wegen der ,,NSU 2.0"-Drohungen anhängig. Es dürfte erst vorankommen, wenn auch das Urteil gegen den arbeitslosen Berliner Alexander Mensch rechtskräftig ist.

Der heute 55-Jährige war im November 2022 wegen zahlreicher ,,NSU 2.0"-Drohschreiben an Politiker:innen, Journalist:innen und andere Personen des öffentlichen Lebens zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Er ist dagegen in Revision gegangen, über die noch nicht entschieden wurde.

Das Landgericht Frankfurt hält Mensch auch für den Absender des ersten Drohschreibens vom 2. August 2018. Die Nebenklägerin Basay-Yildiz und ihre Anwältin Antonia von der Behrens sind dagegen überzeugt, dass der Polizist Johannes S. dieses Drohfax versandt hat. Er hatte vor der Tat nach Basay-Yildiz und einem ihrer Mandanten gegoogelt.

Für den Zeitpunkt, an dem das Fax versandt wurde, war S. laut einem Einsatzprotokoll unterwegs – doch die Beweisaufnahme ergab, dass dieser Einsatz in Wirklichkeit erst später stattfand, also nicht als Alibi dienen konnte.

Im schriftlichen Urteil des Landgerichts, das der FR vorliegt, heißt es, ,,es konnte nicht geklärt werden, ob die Zeugin D. oder ein anderer Angehöriger der 3. Dienstgruppe, die zum Abfragezeitpunkt ihren Dienst versahen, die Abfrage vornahm. Zudem blieb offen, ob die Abfrage auf eigene Veranlassung eines diensthabenden Polizeibeamten oder etwa einer telefonischen Anfrage erfolgte. Ebenso wenig konnte ermittelt werden, was im Nachgang mit den Daten der Nebenklägerin Basay-Yildiz geschah und ob diese aufgrund Datenabfrage am 2. 8. 2018 und wenn ja, auf welchem Wege in die Verfügungsgewalt des Angeklagten gerieten".

Die Kammer räumte ein, es sei anzunehmen, ,,dass der Zeuge S. räumlich und zeitlich in der Lage gewesen wäre, die Datenabfrage zu tätigen und das erste Fax zu versenden". Die Indizien rechtfertigten eine entsprechende Feststellung aber nicht.

Ungeklärt blieb vor Gericht auch, wer auf Wiesbadener Polizeirevieren illegale Abfragen von Daten der Linken-Politikerin Janine Wissler und der Kabarettistin Idil Baydar vorgenommen hatte, die ebenfalls danach vom ,,NSU 2.0" bedroht wurden. Man habe nicht herausfinden können, ,,ob der Angeklagte deren personenbezogene Daten aus Datenabfragen bei Polizeirevieren erhielt, auch wenn dies unter anderem wegen der zeitlichen Nähe nahe liegt", heißt es in dem Urteil.

Auf dem 3. Revier in Wiesbaden waren die Daten Wisslers am 10. Februar 2020 abgefragt worden, nach Angaben des Gerichts ,,unter der Kennung des Polizeibeamten Kevin M.". Baydars Daten waren am 4. März 2019 zunächst bei der Polizei in Berlin und dann auf dem 4. Polizeirevier in Wiesbaden recherchiert worden.

Auch gegen Kevin M. war ein Disziplinarverfahren geführt worden. Es sei abgeschlossen, aber nähere Informationen könnten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gegeben werden, teilte das Innenministerium mit. Jedenfalls sei M. nicht wie seinen Frankfurter Kolleg:innen verboten worden, seine Dienstgeschäfte zu führen. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaften in Frankfurt und Wiesbaden läuft auch kein Ermittlungsverfahren gegen M. (Pitt von Bebenburg)

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Aus: "Polizei-Skandal: Frankfurter Polizist und Polizistin sind seit Jahren vom Dienst freigestellt" Pitt von Bebenburg (08.05.2023)
Quelle: https://www.fr.de/rhein-main/frankfurter-polizist-und-polizistin-sind-seit-jahren-vom-dienst-freigestellt-92261910.html (https://www.fr.de/rhein-main/frankfurter-polizist-und-polizistin-sind-seit-jahren-vom-dienst-freigestellt-92261910.html)

Title: [Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 12, 2020, 10:47:14 AM
Quote[...] Google assistiert Strafverfolgern mit weitgehenden Formen der Datenanalyse in Suchhistorien von Nutzern. Der US-Konzern gibt der Polizei dabei – zumindest in den USA – auch Informationen heraus, die auf einer Inverssuche basieren. Ermittler können so mit einer gerichtlichen Anordnung personenbezogene Daten von Anwendern erfragen, die nach einem bestimmten Schlüsselwort wie der Adresse eines Tatorts gesucht haben und damit verdächtig sind.

Normalerweise hat die Polizei erst einen Verdächtigen und bemüht sich dann bei Internetfirmen um Auskünfte zu dessen Online-Tätigkeiten. Auf die bereits genutzte Option zur Rückwärtssuche machte jetzt der Detroiter Reporter Robert Snell aufmerksam und veröffentlichte dazu auf Twitter einschlägige Gerichtsdokumente. Es geht darin um die Verhaftung eines Mitarbeiters und Verwandten des Sängers R. Kelly, der eine Klage wegen einer Sexualstraftat am Hals hat. Bei dem Teammitglied, Michael W., klickten die Handschellen nun im August, weil es angeblich in Florida den SUV eines Zeugen in Brand gesteckt haben soll.

Die Ermittler brachten Michael W. mit der Tat sowie der Beeinflussung von Zeugen in Verbindung, nachdem sie eine Durchsuchungsanordnung an Google geschickt hatten. Darin forderten sie Informationen über Nutzer an, "die nach der Adresse des Wohnhauses in der Nähe der Brandstiftung gesucht hatten". Den im Juli eingereichten Antrag der Polizei gab das zuständige Gericht am Dienstag frei.

Laut den von Snell publizierten Papieren stellte Google den Fahndern die IP-Adressen von Personen zur Verfügung, die nach der Adresse des Brandopfers suchten. Die Ermittler konnten eine davon aus dem US-Bundesstaat Georgia mit einer Telefonnummer von Michael W. verknüpfen. Sie nutzten dann die Aufzeichnungen von Verbindungs- und Standortdaten rund um den Tatort, um festzustellen, dass das Mobiltelefon des Verdächtigen zum entsprechenden Zeitpunkt in der Nähe der Brandstiftung eingebucht war.

Im Anschluss schickten die Strafverfolger Google einen weiteren Beschluss speziell für das Nutzerkonto von Michael W. Dabei stellten sie fest, dass er Formulierungen und Fragen in die Suchmaschine eingegeben hatte wie: "Wo kann ich ein gewöhnliches .50-Maschinengewehr kaufen", "Einschüchterung von Zeugen" und "Länder, die keine Auslieferung mit den Vereinigten Staaten haben".

Die zuvor getätigte Inversabfrage ist vergleichbar mit einer Rückwärtssuche bei der Telefonauskunft. Dabei fragt der Anrufer nicht – wie sonst üblich – eine Rufnummer auf Basis eines Namen und einer Adresse ab. Stattdessen sucht er nach Name und Anschrift des Nutzers einer ihm allein bekannten Rufnummer. Solche Auskunftsersuchen waren in Deutschland aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben lange verboten. Auch heute noch gelten dafür erhöhte Schranken. Anschlussinhaber können zudem für sich beantragen, von dem Suchverfahren ausgenommen zu werden.

In den USA ist die jetzt bekannt gewordene, angeblich schon öfter praktizierte Schlüsselwort-Variante umstritten. Entsprechende Anordnungen umgingen die vom vierten Verfassungszusatz garantierten Möglichkeiten zur Kontrolle der polizeilichen Überwachung, meinte Albert Fox Cahn, Direktor des Surveillance Technology Oversight Project, gegenüber dem US-Magazin "CNet". "Wenn ein Gericht einen Daten-Dump von jeder Person genehmigt, die nach einem bestimmten Begriff oder einer Adresse gesucht hat, ist das wahrscheinlich verfassungswidrig."

Google war zuvor bereits in die Kritik geraten, weil der Konzern auch sogenannten Geofence-Ersuchen nachgekommen ist, auf deren Basis die Polizei laut US-Gerichten eine unzulässige mobile Rasterfahndung durchführen konnte. Wenn der Suchmaschinenbetreiber seinem Versprechen nachkomme, und Suchhistorien nach einer gewissen Zeit tatsächlich richtig anonymisieren würde, könnte er die in solchen Fällen begehrten Daten gar nicht herausgeben, monierte Jennifer Lynch von der US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF).

"Wir verlangen einen Durchsuchungsbefehl und drängen darauf, den Geltungsbereich solcher besonderen Forderungen einzuschränken, wenn sie zu weit gefasst sind", hielt Richard Salgado, Googles Direktor für Strafverfolgung und Informationssicherheit, dagegen. Anfragen für Inverssuchen machten weniger als ein Prozent der gesamten Gerichtsanordnungen aus. Ein Anwalt von Michael W. kündigte an, die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Polizei und Googles gerichtlich überprüfen lassen zu wollen. Die Auswirkungen dieses Ermittlungsansatzes höhlten die Privatsphäre der Betroffenen völlig aus.

(wid)


Aus: "Inverssuche: Google liefert Polizei Nutzerdaten auf Basis von Suchbegriffen" Stefan Krempl (09.10.2020)
Quelle: https://www.heise.de/news/Inverssuche-Google-liefert-Polizei-Nutzerdaten-auf-Basis-von-Suchbegriffen-4925754.html (https://www.heise.de/news/Inverssuche-Google-liefert-Polizei-Nutzerdaten-auf-Basis-von-Suchbegriffen-4925754.html)

QuoteRegi87, 11.10.2020 16:04


"wahrscheinlich verfassungswidrig."

Nur, wenn es um US-Bürger geht ....

Die US-Verfassung schützt gem. 4. Verfassungszusatz nur die Privatheit von US-Bürgern.
Malt euch mal aus, was mit den Daten von uns Europäern so alles möglich ist ....

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.10.2020 16:05).


...
Title: [Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 12, 2020, 12:31:47 PM
Quote[...] FREIBURG taz | Teile des Antiterrordatei-Gesetzes sind verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Senatsbeschluss, der an diesem Freitag veröffentlicht wurde. Polizei und Verfassungsschutz dürfen im Rahmen der Antiterrordatei zunächst keine gemeinsamen Projektdateien mehr führen. Voraussetzung für das Data Mining müsse nach einer Neuregelung eine konkrete Gefahr oder ein begründeter Verdacht sein.

Die Antiterrordatei sollte nach den islamistischen Anschlägen von 2001 die Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz gegen den internationalen Terrorismus verbessern. Die Verbunddatei enthielt keine neuen Daten, sondern erleichterte nur den Überblick, welche Behörde zu welcher Person etwas gespeichert hat. Die Datei wurde nach langem Zögern der Verfassungsschutz-Ämter, die Angst um ihre Quellen hatten, erst 2006 eingerichtet. Stand 2017 speicherte sie knapp 12.000 IslamistInnen, die großteils im Ausland leben. Faktisch ist es eine Islamistendatei.

Das Bundesverfassungsgericht befasste sich 2013 erstmals mit der Antiterrordatei, billigte die Grundstruktur und beanstandete zahlreiche Details, etwa eine mangelnde Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragten.

Im Reparaturgesetz fügte der Bundestag dann auf Wunsch der Sicherheitsbehörden auch noch eine zusätzliche Funktion ein. Polizei und Verfassungsschutz können jetzt zu bestimmten ,,Projekten" gemeinsame Dateien anlegen und aus der Verknüpfung der Daten neue Erkenntnisse schöpfen. Als mögliches Thema für derartige Data-Mining-Projekte wurde damals die Ausreise von kampfbereiten Islamisten nach Syrien oder deren Rückkehr nach Deutschland genannt.

Nun hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts auch den Data-Mining-Paragrafen beanstandet. Die projekthafte Zusammenführung der Daten von Polizei und Verfassungsschutz sei unverhältnismäßig, weil konkrete Eingriffsschwellen fehlen. Künftig muss den Projekten eine konkrete Gefahr oder ein begründeter Verdacht von Straftaten des internationalen Terrorismus zugrunde liegen. Bis zu einer Neuregelung darf der Paragraf ab sofort nicht mehr angewandt werden. Die RichterInnen erklärten ihn für ,,nichtig".

Das wird die Sicherheitsbehörden aber nur mäßig schmerzen. Denn im Rahmen des Karlsruher Verfahrens wurde bekannt, dass Polizei und Verfassungsschutz den Data-Mining-Paragrafen noch kein einziges Mal genutzt hatten. Auch eine vergleichbare Regelung in der 2012 eingerichteten Rechtsextremismusdatei fand noch nie Anwendung. Die Behörden begründeten das mit Software-Problemen. Außerdem finde der Informationsaustausch heute eher von Mensch zu Mensch im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) statt.

Erfolgreicher Kläger war der pensionierte Oldenburger Richter Robert Suermann. Er hatte auch schon 2013 das erste Urteil zur Antiterrordatei erstritten. Die Bundesregierung hatte seine Klage zwar für unzulässig gehalten, denn ein pensionierter Richter müsse nicht befürchten, in einer Datei für gefährliche Islamisten zu landen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte jedoch, Richter Suermann werde ,,mit einiger Wahrscheinlichkeit" vom Data-Mining-Paragrafen ,,berührt". Das meinen die VerfassungsrichterInnen vermutlich nicht ernst. Solche fantasievollen Annahmen sind aber notwendig, damit die Klage zulässig ist und das Gericht eine Norm für verfassungswidrig erklären kann.


Aus: "Verfassungsgericht zu Antiterrordatei: Data Mining nur bei Gefahr" Christian Rath (11.12.2020)
Quelle: https://taz.de/Verfassungsgericht-zu-Antiterrordatei/!5737611/ (https://taz.de/Verfassungsgericht-zu-Antiterrordatei/!5737611/)
Title: [Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 03, 2022, 10:30:23 AM
Quote[...] Die derzeitigen Regeln für die Weitergabe persönlicher Daten durch den Verfassungsschutz an andere Behörden sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Einen entsprechenden Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht getroffen. Dabei geht es um die Weitergabe heimlich gesammelter Daten, etwa an Strafverfolgungsbehörden.

Zwar diene dies dem legitimen Zweck, die Sicherheit des Staates und der Bevölkerung zu schützen, teilten die Karlsruher Richterinnen mit. Allerdings seien die Regelungen dazu in ihrer aktuellen Form nicht klar genug und unverhältnismäßig. Laut dem Gerichtsbeschluss verstoßen sie damit gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Nun muss bis spätestens Ende 2023 das Bundesverfassungsschutzgesetz überarbeitet werden, bis dahin bleiben die beanstandeten Vorschriften mit Einschränkungen in Kraft.

Die Verfassungsbeschwerde, die das Gericht in dem Beschluss adressierte, wurde bereits vor neun Jahren erhoben. Teilweise sind die Vorschriften seitdem bereits geändert worden. So hieß es in deren früherer Fassung, der Verfassungsschutz dürfe in bestimmten Fällen persönliche Daten "an inländische öffentliche Stellen" übermitteln. 2015 wurde dies eingegrenzt, allerdings nicht im Fall von Staatsschutzdelikten.

Geklagt hatte Carsten S., der im Münchner Prozess um die Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) 2018 rechtskräftig als Helfer der Terroristen zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde. Er hatte den NSU-Tätern eine Pistole übergeben, mit denen sie mehrere Menschen töteten. 2020 kam S. auf Bewährung wieder frei.

Die Verfassungsbeschwerde bezog sich auf das Gesetz über die gemeinsame Rechtsextremismus-Datei von Polizei und Nachrichtendiensten, das wiederum auf die Weitergaberegeln im Verfassungsschutzgesetz verweist. Die Datenbank war bereits bei ihrer Einführung 2012 umstritten.


Aus: "Bundesverfassungsgericht: Verfassungsschutz muss Datenweitergabe einschränken" (3. November 2022)
Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-11/bundesverfassungsgericht-verfassungsschutz-datenweitergabe-strafverfolgung-nsu (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-11/bundesverfassungsgericht-verfassungsschutz-datenweitergabe-strafverfolgung-nsu)
Title: [Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 14, 2023, 12:35:34 PM
Quote[...] Technologie zur Gesichtserkennung ist in China ein lukrativer Markt. Etwa 8000 Firmen sind in den vergangenen zehn Jahren gegründet worden. Der Kuchen war bislang ausreichend groß genug, um alle Wettbewerber zu versorgen. Drei Millionen öffentliche Aufträge waren im gleichen Zeitraum ausgeschrieben. Die Nachfrage wird in naher Zukunft weiter steigen. Chinas Überwachungsnetz wird immer enger, der Kontrollwahn der Partei immer größer.

Die Covid-19-Pandemie hat Peking konsequent dazu genutzt, immer schärfere Maßnahmen mit Verweis auf gesundheitspolitische Dringlichkeit zu rechtfertigen. Gesichtserkennung zählt zu den zentralen Elementen der staatlichen chinesischen Überwachung. Mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) wird sie immer ausgeklügelter und präziser.

Wie raffiniert die Software inzwischen ist, die chinesische Behörden zur Überwachung einsetzen, macht die Technologie ,,one person, one file" deutlich. Sie ist eine Weiterentwicklung herkömmlicher Software-Systeme und ist in der Lage, Personen mit einem Minimum an biometrischen Daten zu identifizieren und sie in Echtzeit mit anderen Datensätzen zu verknüpfen. Selbst Masken über Mund und Nase reichen nicht mehr aus, um sich der Identifikation durch die Technik zu entziehen.

Aber auch sie ist nur eine Komponente eines technologischen Ökosystems, das der autokratischen Regierung in Peking dabei helfen soll, ihre autoritäre Politik langfristig durchzusetzen. Peking behauptet, die Überwachung sei für die Verbrechensbekämpfung von entscheidender Bedeutung. Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch behaupten dagegen, das Land baue einen Überwachungsstaat auf, der tief in die Privatsphäre der Bürger eindringe und beispielsweise ethnische Gruppen wie die Uiguren engmaschig überwachen soll.

Big Data ist der Schlüssel. Nirgendwo sonst auf der Welt fallen so große Mengen an Daten und Informationen über Bürger in die Hände einer Regierung wie in China. Menschen werden zu komplett gläsernen Akteuren, deren Verhalten nicht nur in gewissem Umfang vorhergesagt, sondern auch manipuliert werden kann.

Das erinnert an Science Fiction, ist aber schon verblüffend real. ,,Durch Vorhersagen darüber, wie Personen auf Anreize reagieren könnten, können Autokraten die KI-Technologie zur Verhaltensmanipulation einsetzen", sagte David Yang von der Harvard Universität bei einer Podiumsdiskussion in Washington. Yang ist einer der Autoren der Studie AI-tocracy, die sich mit der Nutzung von KI durch autokratische Systeme beschäftigt.

Politischer Dissens, soziale Unruheherde oder die Entwicklung bürgerlicher Bewegungen sollen bereits im Frühstadium ermittelt und eliminiert werden. All das hilft einer Elite, ihr Machtmonopol über mehr als eine Milliarde Menschen zu verteidigen. Beispiel: Proteste. Kamerasysteme der Firma Dahua Technology namens ,,Jinn" sind jetzt in der Lage, die Behörden zu alarmieren, wenn eine Person beim Entrollen eines Transparents entdeckt wird. Seit Mai ist die Software verfügbar. Und sie trifft einen Nerv, nachdem es im Vorjahr einem Mann gelungen war, ein Banner an einer Pekinger Autobahnbrücke zu befestigt, auf dem er das Ende der Diktatur gefordert hatte.




Aus: "Wie Künstliche Intelligenz in China der Überwachung dient – und zum Exportschlager wird" Marcel Grzanna (13.08.2023)
Quelle: https://www.fr.de/politik/ki-kuenstliche-intelligenz-china-ueberwachung-manipulation-gesichtserkennung-uiguren-tbl-zr-92457977.html (https://www.fr.de/politik/ki-kuenstliche-intelligenz-china-ueberwachung-manipulation-gesichtserkennung-uiguren-tbl-zr-92457977.html)

Quotezerberus

Wer Netzpolitik liest für den sind solche Zeitungsmeldungen keine Überraschung mehr. Derartige Entwicklungen im Bereich der Überwachung werden dort seit geraumer Zeit publiziert.


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Title: [Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 28, 2023, 07:29:28 PM
Quote[...]  Frankreichs Präsident Macron will sicherstellen, dass keine auszuweisenden Menschen übersehen und dass Abschiebeverfahren beschleunigt werden. Alle Einzelfälle sollen im Detail überprüft werden.

Nach dem islamistischen Messerangriff in einer Schule in Frankreich hat Präsident Emmanuel Macron die Behörden angewiesen, die nationale Gefährderdatei nach auszuweisenden Menschen zu kontrollieren.

Wie der Elysée-Palast mitteilte, wies das Innenministerium alle Präfekten des Landes per Rundschreiben an, innerhalb von 48 Stunden die örtlichen Bewertungsgremien einzuberufen, um alle Einzelfälle "im Detail zu überprüfen".

Besonderes Augenmerk soll dabei auf "Ausländer in irregulärer Situation" gelegt werden. Die Überprüfung der Gefährderdatei soll sicherstellen, dass niemand von den Behörden übersehen wird und dass die Abschiebeverfahren beschleunigt werden.

Macron wolle, dass seine Minister einen "Staat verkörpern, der unerbittlich gegenüber all jenen ist, die Hass und terroristische Ideologien in sich tragen", sagte ein hochrangiger Berater des Elysée-Palasts. Das Innenministerium soll nach dem Willen des Präsidenten ein besonderes Augenmerk auf "junge Männer aus dem Kaukasus in der Altersgruppe von 16 bis 25 Jahren" legen, fuhr der Berater fort.

Im nordfranzösischen Arras war am Freitag ein Anschlag verübt worden. Ein als islamistischer Gefährder registrierter 20-Jähriger aus der russischen Republik Inguschetien erstach den 57 Jahre alten Lehrer Dominique Bernard und verletzte drei weitere Menschen.

Macron verurteilte den Angriff als "islamistischen Terrorismus". Die Tat in Arras weckt in Frankreich Erinnerungen an die Ermordung des Lehrers Samuel Paty, der am 16. Oktober 2020 Opfer eines islamistisch motivierten Anschlags geworden war. Der Täter hatte tschetschenische Wurzeln.

Heute musste dieselbe Schule in Arras wegen einer Bombendrohung geräumt werden. Die Drohung sei über das Internet eingegangen, Experten für die Entschärfung von Sprengsätzen seien im Einsatz, wie die Behörden mitteilten.

Mehrere Dutzend Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte mussten das Gebäude verlassen. An der Schule fand heute kein Unterricht statt. Es gab aber ein Angebot zur psychologischen Beratung wegen des Anschlags vom Freitag. Zudem war an der Schule eine Gedenkfeier für Bernard geplant.

In allen anderen Schulen Frankreichs ist heute für 14 Uhr eine Schweigeminute geplant. Die Schüler haben ihren Unterricht zudem erst um 10 Uhr begonnen, damit Lehrer bis dahin Zeit haben, sich in der Vorbereitung miteinander auszutauschen.

Seit Freitag gilt in Frankreich die höchste Terrorwarnstufe, die Zahl der im Antiterroreinsatz patrouillierenden Soldaten soll heute auf bis zu 7.000 erhöht werden. Zwei der berühmtesten Sehenswürdigkeiten des Landes - das Louvre-Museum in Paris und das Schloss von Versailles - wurden am Wochenende nach Anschlagsdrohungen geräumt.


Aus: "Macron lässt Gefährderdatei prüfen" (16.10.2023)
Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/frankreich-gefaehrderdatei-100.html (https://www.tagesschau.de/ausland/europa/frankreich-gefaehrderdatei-100.html)
Title: [Behördliche Informationssysteme (Datenbanken)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 31, 2024, 01:33:14 PM
Quote[...] Die Umwelt- und Anti-Akw-Aktivistin Cécile Lecomte ist zwar auf einen Rollstuhl angewiesen, braucht aber keinen, wenn sie für ihren Protest auf Bäume klettert. Ihr Aktivismus hat ihr nicht zuletzt in Polizeikreisen Bekanntheit eingebracht. So wurde sie eine Zeit lang zum Zweck der Personenkontrolle zur Fahndung ausgeschrieben, ihre Daten landeten im Informationssystem ,,Inpol". Rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht Hannover im vergangenen Herbst entschied (Az. 10 A 5471/21 und 10 A 602/22).

Etwas unheimlich, was Lecomte im Dezember 2020 widerfuhr. Damals gab es Proteste im Dannenröder Forst rund 80 Kilometer nördlich von Frankfurt am Main. Bäume sollten einer Autobahn weichen. Lecomte unterstützte die Proteste, beteiligte sich aber nicht. Sie saß im ICE, erzählt sie, unterwegs zu einem privaten Termin, bei dem sie Kletterunterricht geben wollte. Deshalb hatte sie ihre Utensilien dabei.

Ausweislich ihres Fahrtverlaufs war sie auch nicht auf dem Weg zum Forst. Bei einem Halt am Frankfurter Bahnhof bestiegen trotzdem Bundespolizisten den Zug, kontrollierten sie – nur sie – und nahmen ihr das Kletterwerkzeug ab. Woher wussten sie, dass die Aktivistin im Zug saß? Lecomte berichtet, sie habe die Fahrt wegen ihres Rollstuhls online anmelden müssen.

Sie hätte es gern genauer gewusst, wollte klagen – aber bekam keine Prozesskostenhilfe. Die Gerichte sahen keine Aussicht auf Erfolg. Dagegen zog sie – allein und ohne Anwalt – bis vor das Bundesverfassungsgericht, das ihr jetzt Recht gab. (Az: 1 BvR 687/22).

Nur weil Lecomte eine ,,polizeibekannte Aktivistin" sei, heiße das nicht, dass man sie jederzeit durchsuchen dürfe, meint das Gericht. Stütze sich die Polizei dabei auf ihre Datenbestände, dürfe nicht automatisch unterstellt werden, dass Speichern und Verwenden der Daten rechtmäßig sei. Schon gar nicht, wenn sie ,,Grundlage für ein gezieltes Herausgreifen" gewesen seien.

Woher wusste die Bundespolizei, dass Frau Lecomte im Zug saß? Was rechtfertigte die Annahme, dass sie sich an Protesten beteiligen würde? Die Fragen führen in die Tiefen der polizeilichen Datensysteme. Sie vor Gericht zu klären, daran sollte nicht nur die Betroffene ein Interesse haben. Geld darf da kein Hindernis sein.


Aus: "Überwachung von Aktivisten: Wenn Polizisten plötzlich zu viel wissen"
Eine Kolumne von Jost Müller-Neuhof (21.01.2024)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/uberwachung-von-aktivisten-wenn-polizisten-plotzlich-zu-viel-wissen-11080927.html (https://www.tagesspiegel.de/politik/uberwachung-von-aktivisten-wenn-polizisten-plotzlich-zu-viel-wissen-11080927.html)

QuotePolizeiphilosoph
21.01.24 18:10

Schon spannend.

Die Aktivisten mißachten das Recht Dritter, begehren über den sogenannten "Zivilen Ungehorsam" das Recht, die Regeln nach einem eigenen Gut/Böse-Raster beugen zu dürfen. Aber wenn dann der Rechtsstaat ab einem bestimmten Punkt beginnt, Interesse an der Person zu bekommen und aufgrund derer Verhaltensweisen dann ggf. auch sagt: "Das gucke ich mir an", dann gibts Katzenjammer.

Menschen, die sich rechtskonform verhalten, obige Aktivistenschiene nicht bedienen, haben das Problem nicht.


Quotetizian2011
30.01.24 16:52
@Polizeiphilosoph am 21.01.24 18:10

    Schon spannend.

    Die Aktivisten mißachten das Recht Dritter, begehren über den sogenannten "Zivilen Ungehorsam" das Recht, die Regeln nach einem eigenen Gut/Böse-Raster beugen zu dürfen. Aber wenn dann der Rechtsstaat ab einem bestimmten Punkt beginnt, Interesse an der Person zu bekommen und aufgrund derer Verhaltensweisen dann ggf. auch sagt: "Das gucke ich mir an", dann gibts Katzenjammer.

    Menschen, die sich rechtskonform verhalten, obige Aktivistenschiene nicht bedienen, haben das Problem nicht.



Hat sie sich nicht rechtskonform verhalten, als sie im Zug saß und nachweislich gar nicht zu dem Forst fuhr? Und es geht hier nicht um "das gucke ich mir an", sondern hier wurde ihr persönliches Eigentum ohne Rechtsgrund abgenommen, von der Kontrolle mal zu schweigen.

Schon spannend.


QuoteMartin_Kniffke
22.01.24 09:35
@Polizeiphilosoph am 21.01.24 18:10

Ich bin immer wieder erstaunt über das pubertäre Niveau, auf dem die Rechte, auf dem die vermeintlichen Law&Order-Verteidiger argumentieren.

Das bestätigt alle Kritik, berechtigt grundlegend jeden Zweifel, solches Milieu könne selbstverständlich im Staatsbürger-Anerkennungs-Antragsverfahren die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen.

Es fehlt ja an den grundlegendsten Begriffen von Rechtsstaat, Demokratie, Bürgerrechten. Hier scheint Großteil Integrationsverweigerung vorzuliegen. Und die Gesetzesgrundlage, auf der Polizei, Behörden, Staat nicht als Obrigkeitsstaat in einem demokratischen Gemeinwesen handeln kann und darf, ist nicht mal im Ansatz geläufig.

Stattdessen argumentieren Reaktionäre wie Pubertierende am elterlichen Abendbrottisch gegen Rechte, Pflichten, Regeln.
Weil er ja nachweisen kann, dass die mächtigen Eltern auch nicht einfach deshalb die Macht haben, weil sie immer unbescholten sind, recht haben oder gar das richtige tun.
Stattdessen versucht er jetzt auch einfach nur die Macht zu haben. Mit den unsinnigsten Argumentationsspiralen, schiefen Vergleichen, rabulistischen Vergleichen und Erzählungen.

Und nun mal zu Ihrer Information: Meine Vorfahren verhielten sich brav rechtskonform, als sie mindestens zu Massenmord nichts sagten.

Frauen mussten Gesetzesverstösse begehen, um neulich, kürzlich erst - in geschichtlichen Dimensionen betrachtet - das Wahlrecht zu erhalten.

Was Sie hier also in Wahrheit vertreten ist: Demokratie wäre schön, wenn sie nicht jeden Tag aufs neue nachweisen muss, auch im Alltag Demokratie zu sein. Dieser Prozess findet in der Regel in Kräfteverhältnissen statt, in der eine Mehrheit glaubt, bereits Eigentümer der Demokratie zu sein. Es gibt aber kein Eigentum an der Demokratie. Sie ist ein dynamischer, konfliktreicher, widersprüchlicher Prozess.
An dessen Ende in dessen Verlauf jene Minderheiten im Recht waren, die eine Mehrheit bis dahin zu Kriminellen erklärt hatte.


QuoteZeitungsleser74
21.01.24 14:41

Sicherheit hat manchmal ihren Preis. Ich gehe davon aus, dass es sich hier um einen bedauerlichen Einzelfall handelt, der juristisch entsprechend Bewertung findet, aber nicht repräsentativ ist.
Im Übrigen dürfte anzunehmen sein, dass man sicherlich nicht polizeilich überwacht wird, wenn man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat.


QuoteBaBerlin
21.01.24 12:01

Sicher ... es ist uns lieber, wenn ein Bombenleger durchgewunken wird und hinterher man sich bestürzt zeigt.


Quotealltimehigh
21.01.24 13:16
@BaBerlin am 21.01.24 12:01

Es ging hier aber nicht um einen "Bombenleger".


QuoteBob_der_Baumeister66
20.01.24 10:27

Auf Inpol landet erstmal niemand grundlos. Insoweit hat sie ihren Teil dazu beigtragen. In Zeiten, wo sich Kriminelle gerne weinerlich als Aktivisten tarnen, kann sowas schonmal passieren. Sollte nicht aber acuh Grund die Verfahrensweise grundsätzlich in Frage zu stellen. Hierzu taugt ein Einzelfall nicht.


QuoteMaVo
20.01.24 17:54
@Bob_der_Baumeister66 am 20.01.24 10:27

Ist das Urteil des Gerichts nicht deutlich genug für sie? Rechtswidrig - wie in: verbotener Maßen, ohne Grundlage oder eben ohne guten Grund!

Aber immer wieder bezeichnend, dass diejenigen, die auf die Einhaltung von Recht und Gesetz achten sollen, bei sich selbst vollständig versagen und sich das dann auch noch schön reden!


QuoteJeanLuc7
19.01.24 21:19

Und das alles ohne die angeblich lebensnotwendige Vorratsdatenspeicherung...


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