COMMUNICATIONS LASER #17

Laser#17 - Fraktal Text Akkumulation => Datenwelt, Netzwelt, Computing und Informationspolitik => Topic started by: Textaris(txt*bot) on June 08, 2005, 02:39:41 PM

Title: [Vorratsdatenspeicherung (Notizen) ... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 08, 2005, 02:39:41 PM
Quote[...] Brian Ross, Chefredakteur für Nachrichten der ABC News, berichtet in seinem Web Log, dass er von einem Informanten eindringlich gewarnt wurde. Der namentlich nicht genannte Informant, angeblich ein leitender Mitarbeiter einer US-Strafverfolgungsbehörde, hat Roos und seinem Kollegen geraten, sich neue Mobilfunkgeräte anzuschaffen. Der Beamte habe ihm im direkten Gespräch anvertraut, dass die US-Regierung alle Telefongespräche der Journalisten überwache, um mögliche Informationsquellen in der Regierung aufzudecken. Die Gespräche würden dabei zwar nicht abgehört, doch die Verbindungsdaten alleine reichen den Geheimdienstmitarbeitern schon aus, um mögliche Leckagen zu entdecken. Auch die New York Times hat vor Tagen in einem Kommentar die Befürchtung geäußert, dass die umfassende Überwachung der Telefon-Verbindungen durch den Nachrichtendienst NSA auch dazu dient, die Presse zu kontrollieren. ABC News hat in den letzten Monaten mehrfach unter Berufung auf vertrauliche Quellen über Themen berichtet, die der US-Regierung vermutlich missliebig waren. Es ging dabei unter anderem um geheime Gefängnisse der CIA in Polen und Rumänien sowie um den Einsatz von Predator-Raketen in Pakistan.


Aus: "NSA-Überwachung auch von Journalisten?" (intern.de; 16.05.2006)
Quelle: http://www.intern.de/news/7966.html (http://www.intern.de/news/7966.html)

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Quote[...] Vorratsdatenspeicherung, ein nur auf Deutschland bezogener Begriff, bezeichnet die Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren bestehen. Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Vorstufe der Telekommunikationsüberwachung. Die auf Vorrat zu speichernden Daten erlauben weitgehende Analysen persönlicher sozialer Netzwerke. Mit Hilfe der auf Vorrat zu speichernden Daten lässt sich – ohne dass auf Kommunikationsinhalte zugegriffen wird – das Kommunikationsverhalten jedes Teilnehmers analysieren. Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungsrechtlich umstritten, da sie anlasslos in die Grundrechtspositionen sämtlicher Nutzer elektronischer Dienste eingreift. In dem Maße, in dem die Kommunikation über elektronische Medien zunimmt, wird die Bedeutung solcher Analysen für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen wachsen.

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Aus: "Vorratsdatenspeicherung" (01/2008)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung (http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung)

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Quote[...] Die Vereinbarungen zwischen Bundesministern und der Deutschen Telekom über bis zu zwölfmonatige Speicherfristen von Telekommunikationsverkehrsdaten stoßen bei Datenschützern, Parlamentariern und im Rest der Branche auf teils heftige Kritik. "Es kann nicht sein, dass wir zig Millionen Deutsche ein Jahr unter einen Generalverdacht stellen und unbescholtene Bürger wie Kriminelle behandeln", empört sich der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin.

[...] Laut eines Ergebnispapiers der Hinterzimmergespräche mit der Telekom, das heise online vorliegt, drängen die Ermittler und Geheimdienste auf eine Speicherdauer von 180 Tagen für IP-Adressen und Login-Daten, die Verbindungsdaten bei einem Festnetzgespräch sowie im Mobilfunkbereich überdies die Standortkennung sowie "gegebenenfalls Kartennummer (IMSI) oder Kennung der Endeinrichtung (IMEI)". Die Telekom soll sich bereit erklärt haben, die entsprechenden persönlichen Daten für diese Zeitlänge zu archivieren. Momentan speichert sie der Konzern 90 Tage. Entgegen der Vorgaben der Sicherheitsbehörden liebäugeln Schily und Zypries mit der einjährigen Lagerhaltung.
Der Innenminister hatte am gestrigen Sonntag am Rande der CeBIT erklärt, die Ermittler müssten "alle Möglichkeiten nutzen, um an die Planung von Verbrechen mit terroristischen Aktionen heranzukommen". Die Verhandlungen mit der Wirtschaft seien aber "noch nicht am Ende".

Aus: "Absprachen über Vorratsdatenspeicherung lösen Empörung aus" (14.03.2005 17:11)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/57507 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/57507)

Quote[...] Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert bezeichnete den Plan als "definitiv verfassungswidrig". Schily wolle "alle Bürger unter Generalverdacht stellen". Mit den Verbindungsdaten könnten Persönlichkeitsprofile der gesamten Bevölkerung erstellt werden.
Aus: "Breiter Widerstand gegen Regierungspläne" (15. März 2005)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,346459,00.html (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,346459,00.html)

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Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG
Amtsblatt Nr. L 105 vom 13/04/2006 S. 0054 - 0063
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML)

Title: [Protokollierung von Verbindungsdaten]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 09, 2005, 11:22:19 AM
Quote[...] Das Bundesinnenministerium denkt daran, Anonymisierungsdienste zur Protokollierung von Verbindungsdaten zu verpflichten. Dies geht aus einer Fußnote im Anhang der Umfrage der Regulierungsbehörde zur Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten hervor. Darin heißt es: "In Fällen, in denen die vom Internet-Access-Provider ursprünglich vergebene IP-Adresse durch Proxyserver oder Anonymisierungsdienste verändert wurde und die ursprünglich vergebene IP-Adresse nicht im Header mitgeliefert wird, sollten diese Proxyserver oder Anonymisierungsdienste aus fachlicher Sicht ebenfalls zu einer Protokollierung verpflichtet werden. Diese Frage bedarf noch näherer Prüfung."

[...] Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums verneinte gegenüber heise online, dass die Einführung einer generellen Protokollierungspflicht der Anonymisierungsdienste geplant oder geprüft werde: "Nur wenn konkrete Hinweise etwa auf die gewerbsmäßige Verbreitung von Kinderpornographie oder auf andere Delikte des einschlägigen Straftatenkatalogs vorliegen, kann das Bundeskriminalamt oder die Staatsanwaltschaft eine Protokollierung beantragen", erläuterte der Ministeriumssprecher den rechtlichen Status quo. In der Folge werde nur für die verdächtige Person eine Protokollierung der Verbindungsdaten vorgenommen.

Das Bundesinnenministerium prüfe derzeit, ob diese gezielte Protokollierung von Verbindungsdaten verdächtiger Nutzer derzeit überhaupt noch möglich ist. Dabei gehe es darum, ob neue Anonymisierungsdienste ein solches Vorgehen zuließen beziehungsweise neue Anonymisierungstechniken dies verhinderten. "Die Entwicklung in diesem Bereich schreitet rasch voran", erklärte der Sprecher. Eine Änderung der geltenden Rechtslage sei aber nicht geplant.

Die Anfang April von AN.ON eingeführte neue Version der Anonymisierungssoftware macht im Übrigen Sperrungen durch einzelne Länder nach Angaben von Entwickler Stefan Köpsell "extrem aufwendig und damit praktisch unmöglich". Nach Angaben von Köpsell nutzen zurzeit etwa 2000 bis 3000 Menschen den Anonymisierungsdienst gleichzeitig. Monatlich rufen sie über 200 Millionen Internet-Adressen anonym ab. Die Software wurde bereits über eine Million Mal heruntergeladen. Damit die neue zensurresistente Version funktioniert, müssen die Nutzer dem neuen Feature explizit zustimmen. "Denn ihr Rechner soll in einer Art Peer-to-Peer-Netz als alternativer Zugangspunkt zu unserem Anonymisierungsdienst dienen", erläutert Köpsell.

Aus: "Ministerium prüft Protokollierung von Verbindungsdaten bei Anonymisierungsdiensten"
Von (Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk/c't) [13.04.2005]
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/58528
Title: [Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 09, 2005, 11:30:27 AM
Quote[...] Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat unter Telekomunikationsanbietern im Bereich Fest- und Mobilnetz sowie unter Internetprovidern eine Umfrage zum heftig umstrittenen Thema der Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten, die bei allen Formen der Telekommunikation anfallen, gestartet. "Die Bundesregierung benötigt vor weiteren Beratungen auf EU-Ebene eine Abschätzung über die den Telekommunikationsunternehmen für die Umsetzung dieser Anforderungen entstehenden Aufwände", heißt es im Anschreiben der Sondierung. Eine Vorentscheidung über die Einführung derartiger Pflichten sei damit nicht verbunden, stellt die vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragte Behörde klar. Eine Teilnahme ist bis zum 1. Mai möglich.

In dem Fragebogen, den der Chaos Computer Club auf seiner Website veröffentlich hat (PDF), will die RegTP unter anderem wissen, ob die Firmen bereits ein System zur Speicherung von Verkehrsdaten in Betrieb haben. Insbesondere geht es dabei auch um die Abschätzung der Kosten, die eine Aufrüstung vorhandener oder der Aufbau neuer Speicherinfrastrukturen verschlingen würde. Ferner möchte die Regierung wissen, ob die Ablage und Übermittlung der Daten in bestimmten Formaten und Diensten -- via E-Mail, Fax oder Postversand -- die Kosten drücken könnte.

Dabei geht man in Berlin davon aus, dass Auskunftsersuchen nur zu den üblichen Geschäftszeiten, die Antworten aber "grundsätzlich unverzüglich erfolgen" sollen.

[...] Auskünfte sollen dabei auch über die von den Anbietern besonders gefürchtete "Zielwahlsuche" erteilt werden, bei denen jegliche Anrufe, die eine bestimmte Nummer erreichen, aus der vollständigen Datenbank der gespeicherten Verbindungen herausgefischt werden müssen. Bei dieser Form der "Rasterfahndung" geraten zwangsweise auch viele Adressen unverdächtiger Personen ins Visier der Ermittler. Ob die Maßnahme der Vorratsdatenspeicherung und ihrer Nutzungsmöglichkeiten überhaupt verhältnismäßig oder verfassungsgemäß ist, thematisiert der Fragebogen nicht.

Als allgemeine Grundlage legt die Regulierungsbehörde die Liste der Daten zu Grunde, auf die sich deutsche Telekomgrößen mit den Strafverfolgern bei Gesprächen mit dem Bundesministerien für Justiz und Inneres Ende Februar zur Empörung von Konkurrenten, Datenschützern und Bundestagspolitikern hinter verschlossenen Türen verständigt hatten. Für ein halbes Jahr sollen die Unternehmen demnach IP-Adressen und Login-Daten, Verbindungsdaten bei einem Festnetzgespräch sowie im Mobilfunkbereich überdies die Standortkennung sowie "gegebenenfalls Kartennummer (IMSI) oder Kennung der Endeinrichtung (IMEI)" vorhalten.

Die in Brüssel momentan diskutierten Papiere gehen aber deutlich darüber hinaus, insbesondere was die angeforderten Daten betrifft. Es geht um sämtliche Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen. Zudem soll die "normale" Speicherfrist mindestens ein Jahr betragen. Die Verhandlungen in Brüssel verzögern sich momentan aber, weil sich die Mitgliedsstaaten über zahlreiche prinzipielle Fragen der Maßnahme noch nicht einig sind. [...]

Aus: "Bundesregierung rüstet weiter für die Vorratsdatenspeicherung" von Stefan Krempl (jk/c't) [13.04.2005]
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/58509 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/58509)
Title: [Konturen des Panoptikums]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 09, 2005, 11:34:39 AM
Quote[...] Die Konferenz "Computers, Freedom & Privacy" (CFP) hat es sich dieses Jahr zum Ziel gesetzt, die immer handgreiflicheren Konturen des Panoptikums in Form einer digitalen Kontrollgesellschaft sowie mögliche Auswege aus dem dunklen Szenario aufzuzeigen. Schon am ersten Tag des noch bis zum Freitag dauernden Stelldicheins der nordamerikanischen Datenschutzszene in Seattle entwarfen Experten in einem Workshop zum "Schwinden der Anonymität" das Bild umfassender Überwachungsbestrebungen von Seiten des Staates und der Wirtschaft. Pfeiler der durchsichtigen Gesellschaft sind demnach unter anderem Identifizierungszwänge durch biometrische aufgerüstete Ausweisdokumente, der Aufbau vernetzter Datenbanken mit detaillierten Profilen der Konsumenten und Bürger, Mautstraßen, Videoüberwachung, RFIDs und Architekturen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM).

Bruchstück aus: "CFP: Vom kafkaesken Schwinden der Anonymität" (13.04.2005) von (Stefan Krempl) / (jk/c't)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/58506
Title: [Albtraum Vorratsdatenspeicherung]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 09, 2005, 02:08:58 PM
QuotePrivacy International und die Initiative "European Digital Rights" (EDRi) lehnen die auf EU-Ebene ins Spiel gebrachte Vorratsspeicherung sämtlicher bei der Telekommunikation anfallender Verbindungsdaten strikt ab. Die von einigen EU-Mitgliedsstaaten geforderte pauschale, bis zu dreijährige Datenlagerung sei "illusorisch", "unzulässig", "rechtswidrig"; und greife zu stark in die Privatsphäre der Nutzer ein, schreiben die beiden Bürgerrechtsorganisationen in einer ausführlichen Stellungnahme an die EU-Kommission im Rahmen einer noch bis Mitte September laufenden Konsultation. Ihnen erscheint schleierhaft, wieso die Einführung einer derart "gefährlichen" und die Bürgerrechte mit Füßen tretenden Maßnahme in Europa überhaupt ernsthaft überlegt werde. In Zeiten, in denen Technologien von sich aus bereits den Datenschutz häufig durchlöchern und Gesetze die Rechte der Individuen immer weniger achten würden, sollte die EU keinesfalls diese Entwicklung noch weiter unterstützen.

Im Einzelnen führen die Aktivisten der Kommission zunächst vor Augen, in welchem Maße die im Raum stehende Datenjagd in das Leben der Bürger eingreifen würde. "Es geht hier nicht mehr nur um das Aufzeichnen der geführten Telefongespräche", warnen sie, "sondern um die Registrierung aller Dinge, die jemand liest, empfängt oder für die er Interesse zeigt" -- und dies über einen langen Zeitraum hinweg und im Zusammenhang mit den unterschiedlichsten Personen, mit denen man Kontakt hat. "Diese Informationen können zur Interpretation und zum Abstecken menschlicher Beziehungen, zum Verstehen und Vorhersagen menschlicher Handlungen sowie zum Verfolgen aller Bewegungen eines Individuums während seines gesamten Alltags verwendet werden", sorgen sich die Verfechter der Bürgerrechte. Als Beleg führen sie an, welche umfassenden Daten allein bei Internetprovidern beim reinen Login mit der gleichzeitigen Erteilung einer IP-Adresse anfallen. Dazu kommen beispielsweise die vielen personengebundenen Identifikationsmerkmale, die etwa beim Benutzen eines Handys vergeben werden -- und damit theoretisch auch aufgezeichnet und ausgewertet werden können.
Das Argument, dass Strafverfolger die Vorratsdaten im Kampf gegen den Terrorismus brauchen, zieht nach den Ausführungen von Privacy International und EDRi zudem nicht wirklich. Die "wahrgenommenen Sicherheitszugewinne" könnten jedenfalls zumindest wieder durch zusätzliche Risiken wettgemacht werden, fürchten die Organisationen. So würden vermutlich viele unschuldige Bürger überwacht und intime Details aus ihrem Leben plötzlich sämtlichen Regierungsstellen offen stehen. Die tatsächliche Nadel im Heuhaufen zu finden und die richtigen Verkehrsdaten auf einen potenziellen Attentäter oder Verbrecher zu beziehen, sei dagegen ein häufig mit Irrtümern beladener Prozess. Zudem entstünden für die Telcos und Internetprovider immense Kosten, um die Daten überhaupt vorzuhalten. Im Hinterkopf zu behalten sei zudem, dass selbst die US-Regierung eine pauschale Vorratsdatenspeicherung ablehnt -- diese aber den Europäern indirekt ans Herz legt. Fazit der Bürgerrechtler in diesem Punkt: "Insgesamt werden diese Faktoren unweigerlich Nebenwirkungen auf das Vertrauen der Verbraucher haben". [...] (Stefan Krempl) / (jk/c't)
Aus: "Bürgerrechtsgruppen warnen vor europaweiter Pauschalschnüffelei" (10.09.2004)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/50940

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Quote[...] Gus Hossein von Privacy International malte [...] auf Basis einer Stellungnahme zahlreicher Bürgerrechtsorganisation ein dunkles Bild des Überwachungskomplexes, in den sich die EU mit der Beschattung sämtlicher Bewegungen der Nutzer elektronischer Medien verwandeln würde.
Ähnlich bezeichnete auch Andreas Gebhard vom Newthinking Network in Berlin die Vorratsdatenspeicherung als "Albtraum der Zivilgesellschaft". Als "Horrorvorstellung" empfindet er es insbesondere, dass trotz der breit aufgestellten Front gegen die Maßnahme Rat und Kommission weitgehend unbekümmert die Gesetzgebung weiter vorantreiben. Dies werfe kein gutes Licht auf die demokratische Entwicklung der EU. [...]
Bruchstück aus: "Albtraum Vorratsdatenspeicherung" (03.05.2005)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/59255
Title: [Campaign Against Mass Surveillance (ICAMS)]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 09, 2005, 02:19:29 PM
Quote[...] The current situation reaches beyond the issue of privacy as it is often encountered in everyday life. What we are confronting are intrusions that reach to the very nature of the relationship between the individual and the state. Basic justice and human rights are at stake, and this will affect us all.

Governments around the world must abandon the intrusive and discriminatory measures inherent in the practice of mass registration and surveillance, and put the genuine protection and development of citizens – in the fullest sense, including the protection of our rights – at the centre of any approach to 'security':

* All data collection, storage, use, analysis, data mining and sharing practices that erode or are contrary to existing data protection, privacy and other human rights laws and standards must stop immediately. Governments must resist efforts by the United States and other countries to pressure them into weakening their existing privacy standards.
 * Mechanisms must be put in place to allow individuals to correct personal data and challenge misuse (including placement on a "watch list").
 * International transfers of personal data between states should occur only within the context of formal agreements and under internationally recognized data-protection principles.
 * Governments must stop the wholesale, indiscriminate collection and retention of information on citizens, including the acquisition of databanks from private companies.
 * Governments must halt implementation of a universal biometric passport and the creation of "sharing standards" for passenger name record (PNR) information until the issue has been openly debated at the national level and privacy and other human rights protections are established.

Inter-governmental bodies must commit to operating with greater openness and accountability. They must not become a means of circumventing civil liberties and democratic processes at the national level. Any initiatives must respect existing data protection, privacy and other human rights laws and standards.

The United Nations – particularly the Office of the High Commission for Human Rights – must use all available mechanisms for the protection and promotion of human rights to urgently address the threat posed by the development of the global surveillance infrastructure.

We invite individuals and organizations around the world to endorse this Declaration, and to circulate it as widely as possible. Your voice is needed to strengthen the International Campaign Against Mass Surveillance!

From the International Campaign Against Mass Surveillance (ICAMS) (2005)
Source: http://www.i-cams.org/Declaration_Eng.html

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Quote[...] Durch zahlreiche Initiativen haben Regierungen den Aufbau einer globalen Datenspeicherungs- und Überwachungsinfrastruktur eingeleitet. Diese Infrastruktur soll gewährleisten, dass die Bevölkerung der ganzen Welt registriert ist, dass Reisen global nachverfolgt werden können, dass elektronische Kommunikation und elektronische Transaktionen problemlos überwacht werden können und dass sämtliche Informationen, die in öffentlichen und privaten Datenbanken über eine Person gesammelt sind, auf Vorrat gespeichert, miteinander verknüpft, abgeglichen und staatlichen Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt werden.

Ziel dieser Infrastruktur ist nicht gewöhnliche Polizeiarbeit, sondern eine Massenüberwachung der gesamten Bevölkerung. Aufgrund der technologischen Kapazität und der globalen Reichweite dieser Infrastruktur handelt es sich um ein beispielloses Projekt sozialer Kontrolle. Bereits jetzt verwenden die Vereinigten Staaten und andere Länder intensiv die mit Hilfe dieser Infrastruktur erfassten und übermittelten Daten, um abweichende Meinungen zu unterdrücken, Grenzen für Flüchtlinge und Aktivisten zu schließen und Personen ohne hinreichende Gründe festzunehmen und festzuhalten. Zur gleichen Zeit unterhalten die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten ein System geheimer, extraterritorialer Gefängnisse auf der gesamten Welt, in denen eine unbekannte Anzahl Gefangener zeitlich unbegrenzter und willkürlicher Gefangenschaft und Folter ausgesetzt ist.

Die gegenwärtige Situation reicht weit über alltägliche Fragen der Privatsphäre hinaus. Es geht um Eingriffe, die die Wurzeln des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat berühren. Gerechtigkeit und die Menschenrechte stehen auf dem Spiel, und wir alle werden davon betroffen sein.

Die Regierungen aller Staaten müssen die tiefgreifende und diskriminierende Massendatenspeicherung und -überwachung aufgeben. Sie müssen den echten Schutz und das wirkliche Wohlergehen der Bürger - im umfassenden Sinn, einschließlich des Schutzes unserer Rechte - in den Mittelpunkt jeder Diskussion zum Thema 'Sicherheit' stellen:

- Jede Datenspeicherung, Datenvorhaltung, Datennutzung, Datenanalyse, jedes Data-Mining und jeder Datenaustausch, der das bestehende Datenschutzniveau, das Recht auf Privatsphäre oder andere Menschenrechte abbaut oder beeinträchtigt, muss sofort gestoppt werden. Regierungen müssen Versuchen der Vereinigten Staaten und anderer Länder, die sie zum Abbau ihres vorhandenen Datenschutzniveaus bewegen wollen, widerstehen.

- Es müssen Mechanismen geschaffen werden, damit Einzelpersonen sie betreffende Daten berichtigen und gegen den Missbrauch ihrer Daten vorgehen können (einschließlich der Aufnahme von Personen in sogenannte "Watch lists" oder "Beobachtungslisten".

- Die zwischenstaatliche Übermittlung personenbezogener Daten sollte nur im Rahmen förmlicher Vereinbarungen und unter Einhaltung international anerkannter Datenschutzprinzipien erfolgen.

- Regierungen müssen die massenhafte, unterschiedslose Ansammlung und Speicherung von Informationen über Bürger einschließlich der Übernahme privater Datenbestände einstellen.

- Regierungen müssen die allgemeine Einführung biometrischer Reisepässe und die Schaffung von "Standards" für den Austausch von Passagierdaten (PNR) solange aussetzen, bis die Maßnahmen auf nationaler Ebene öffentlich diskutiert und Vorkehrungen zum Daten- und Menschenrechtsschutz getroffen worden sind.

Zwischenstaatliche Institutionen müssen sich zu mehr Transparenz und Verantwortlichkeit bekennen. Sie dürfen nicht Mittel und Weg zur Umgehung bürgerlicher Freiheiten und demokratischer Prozesse werden, die auf nationaler Ebene verankert sind. Jede Initiative muss mit den vorhandenen Gesetzen und Standards zum Schutz persönlicher Daten, der Privatsphäre und der übrigen Menschenrechte vereinbar sein.


Aus: "Erklärung der Internationalen Kampagne gegen Massenüberwachung" (2005)
Quelle: http://www.i-cams.org/Declaration_Ger.html

Title: [indem man diese Grundsätze außer Kraft setzt]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 09, 2005, 03:08:19 PM
QuoteDie Welt: Feinde der Demokratie hat es immer gegeben. Versteht das die Gesellschaft wirklich, die doch Sicherheit statt Freiheit will?

Grimm: Ich vermute, dass die Gesellschaft beides will. Ihre Freiheit soll sicher sein. Freiheit nur für die Mehrheit und deren Meinungen ist aber keine. Die demokratisch-rechtsstaatliche Ordnung des Grundgesetzes erlaubt auch die Ablehnung von Demokratie und Rechtsstaat. Das ist eine Stärke, keine Schwäche. Die Grenze verläuft erst dort, wo Meinungen in kämpferische Aktivitäten gegen die grundgesetzliche Ordnung übergehen. Hierfür stellt das Grundgesetz Instrumente zur Verfügung, aber eben wieder solche, die mit demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sind.

Die Welt: Im Zweifel für die Islamisten?

Grimm: Man muss Andersartigkeit tolerieren. Aber man muss weder tolerieren, dass man in der eigenen Existenz vernichtet wird, noch, dass einem ein Ordnungsmodell aufgezwungen wird, dem man in der eigenen Verfassung gerade abgeschworen hat. Die Frage ist allein, welche Mittel man zum Schutz der eigenen Existenz und der verfassungsrechtlichen Ordnung einsetzt. Und da gilt: So groß die Bedrohung auch ist - ein System, das auf Menschenwürde und Rechtsstaat baut, kann man nicht verteidigen, indem man diese Grundsätze für die Feinde außer Kraft setzt.


Dieter Grimm, Rektor des Wissenschaftskollegs zu Berlin und von 1987 bis 1999 Richter am Bundesverfassungsgericht, ist einer der renommiertesten Juristen der Bundesrepublik. Das Gespräch mit ihm führte Andrea Seibel

Aus: "Man muss Andersartigkeit tolerieren - den Rechtsstaat kann man nicht verteidigen, indem man ihn außer Kraft setzt" (14. August 2004) | Quellen:http://www.welt.de/data/2004/08/14/319038.html (nicht mehr verfügbar)

http://www.fitug.de/news/newsticker/newsticker200804172732.html (http://www.fitug.de/news/newsticker/newsticker200804172732.html)
Title: [Aufbewahrung von Telefon- und Internetdaten]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 25, 2005, 11:31:25 AM
QuoteDie Innenministerkonferenz hat sich auf ihrer unter dem Motto "Mit Sicherheit was los" stehenden Tagung am gestrigen Freitag in Stuttgart für eine mindestens zwölfmonatige Aufbewahrung von Telefon- und Internetdaten durch die Telekommunikationsanbieter ausgesprochen. Die tief in die Grundrechte einschneidende Maßnahme halten die Sicherheitsexperten insbesondere im Cyberspace für nötig. Wirklich erfolgreich könne die Bekämpfung von Kriminalität im Internet nur sein, wenn Ermittler die aufgenommene Spur bis zu dem Anschluss verfolgen könnten, von dem aus der Zugriff aufs Internet erfolgt sei, unterstrich der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech. "Ohne Speicherung von Verbindungsdaten führt die digitale Spur ins Leere", fürchtet der CDU-Politiker. Den an Bundesinnenminister Otto Schily herangetragenen Wunsch der Ressortchefs sieht er daher als "berechtigt" an.

Bedenken von Bürgerrechtlern, dass mit der Vorratsdatenspeicherung die komplette elektronische Kommunikation der Menschen überwacht und die Nutzer unter einen unverhältnismäßigen Generalverdacht gestellt würden, wies Rech zurück. Der Begriff des "gläsernen Bürgers" ist seiner Meinung nach "überstrapaziert". Es gehe auch nicht darum, jede Verbindung permanent zu überwachen. Vielmehr sollten die Strafverfolger im Einzelfall bei konkretem Verdacht einer schweren Straftat auf die gespeicherten Daten zugreifen zu können. Dazu komme, dass die Polizei nur mit richterlicher Genehmigung die Daten erhalten solle. Dass die bei den Providern anfallenden gigantischen Bithalden mitsamt den darin enthaltenen sensiblen persönlichen Informationen wiederum bevorzugte Angriffspunkte für Cybergauner darstellen könnten, thematisierten die Innenminister nicht.

Besorgt stimmte Rech und seine Kollegen dagegen, "dass das Internet neben seinem sehr positiven Nutzen auch immer mehr zur Plattform für Kriminelle wird". Es enthalte jugendgefährdende Inhalte, Pornographie, Drogenangebote, Gewaltverherrlichung, Darstellungen von Kindesmissbrauch und Tötungsdelikten sowie extremistische und rassistische Beiträge, listeten die Ressortchefs eine Palette an Verbrechensherden auf. Von "weiteren präventiven und repressiven Maßnahmen" wie der Vorratsdatenspeicherung erhoffen sich die Innenminister einen Beitrag dazu, das Internet sicherer zu machen. Das Netz dürfe "nicht zu einem rechtsfreien Raum verkommen", erklärte Rech unter Bezugnahme auf die oft geäußerte Angst der Sicherheitspolitiker vor angeblich unregulierten Online-Gefilden.

Schily selbst sind in der Frage der Vorratsdatenspeicherung hierzulande die Hände gebunden, weil sich der Bundestag wiederholt einstimmig gegen die auch von der Wirtschaft bekämpfte Maßnahme ausgesprochen hat. Der SPD-Politiker verwies in Stuttgart aber auf die Pläne zur pauschalen Überwachung der Nutzer, welche die nationalen Regierungsvertreter in Brüssel über den EU-Rat unter Missachtung des EU-Parlamentes gerade vorantreiben. Dabei geht es um die Verpflichtung der Anbieter zur Aufbewahrung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten über Monate und Jahre hinweg, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen.

Da Großbritannien an der Vorratsdatenspeicherung großes Interesse habe, hofft Schily trotz der Widerstände auf eine schnelle Verabschiedung des entsprechenden Rahmenbeschlusses unter der britischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2005. In Brüssel wird momentan -- wie von den Innenministern der Länder -- eine einjährige Frist zur Datenspeicherung als Norm bevorzugt. Nationale Abweichler sollen ihre Provider aber auch zur Archivierungszeiträumen zwischen sechs und 48 Monaten anhalten dürfen. Weiter forderte die Innenministerkonferenz eine Verstärkung "anlassunabhängig" agierender Internetstreifen, die auch ohne Verdacht auf konkrete Straftaten bereits präventiv tätig werden. Provider riefen sie auf, den "Porno-Scanner" Perkeo häufiger einzusetzen.  (Stefan Krempl) / (jk/c't)

Quelle: "Innenminister wollen einjährige Speicherung von Verbindungsdaten" (25.06.2005)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/61036
Title: [Über die Speicherung von IP-Daten (T-Online)]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 02, 2005, 10:46:28 AM
QuoteSpätestens als T-Online im Januar 2002 erstmals Tauschbörsennutzer per Post verwarnte, war klar, dass das Unternehmen die IP-Adressen seiner Flatrate-Kunden speichert. Wie sonst hätte der Provider herausfinden können, welcher Kunde zu einem bestimmten Zeitpunkt den Film "Shrek" in einer Tauschbörse angeboten hat? Die Filmindustrie hatte die IP-Adresse des Surfers protokolliert und T-Online um Unterstützung in dem Fall gebeten.

Seitdem wissen Flatrate-Kunden, dass sie nicht wirklich anonym im Netz unterwegs sind. Die IP-Adresse, unter der sie Daten versenden und empfangen, enthält zwar keinerlei Informationen über sie - außer der, dass sie aus dem Adressbereich von T-Online stammt. Doch der Provider kann aus der Adresse und dem Zeitpunkt ihrer Verwendung zuordnen, wer die jeweilige IP genutzt hat.

Über die Speicherung der IP-Daten hatten sich immer wieder Kunden beschwert. T-Online brauche die Daten ja gar nicht zu Abrechnungszwecken, argumentierten sie, denn bei einer Flatrate sei es egal, wann genau jemand mit welcher Adresse im Netz unterwegs sei. Die Speicherung verstoße somit gegen deutsche Datenschutzvorschriften.

Die für T-Online zuständige Datenschutzaufsicht, das Darmstädter Regierungspräsidium, segnete die Speicherung im Januar 2003 nachträglich ab. Die IP-Nummer sei für die Fehlersicherheit der Datenverarbeitung und den Nachweis der Leistungserbringung erforderlich, argumentierte die Behörde.

[...] Das Amtsgericht Darmstadt hat die Speicherung von IP-Adressen durch T-Online jetzt für unzulässig erklärt. Geklagt hatte der 32-jährige Holger Voss aus Münster. Er sah die Speicherung der dynamischen IP-Adressen als unzulässige Überwachung an, die er nicht länger hinnehmen wollte. Voss war nach einer satirischen Forumsäußerung verklagt worden, seine Identität wurde über die benutzte T-Online-IP-Nummer ermittelt. In dem folgenden Prozess wurde er freigesprochen. Voss beschloss jedoch, gegen T-Online vorzugehen.

Das Darmstädter Gericht folgte der Argumentation von T-Online nicht, dass die Speicherung der IP-Adressen für den technischen Betrieb sowie für Abrechnungszwecke erforderlich ist. Voss hatte darauf verwiesen, dass andere Internetanbieter auch ohne Speicherung dieser Daten arbeiten und abrechnen können.

[...] Für den Datenschutz ist das Urteil ohne Zweifel ein Erfolg. Bleibt abzuwarten, ob es tatsächlich Bestand haben wird. T-Online dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit in die nächste Instanz ziehen. Und falls das Unternehmen auch dort verliert, könnte der Bundestag ja immer noch die Gesetze anpassen, so dass die Speicherung für zulässig erklärt wird.


Aus: "T-Online darf keine IP-Adressen speichern" von Holger Dambeck (01. Juli 2005)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,363166,00.html
Title: [Balance von Sicherheit und Freiheit]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 13, 2005, 11:45:47 AM
Quote[...] Beim Sondertreffen der europäischen Innen- und Justizminister an diesem Mittwoch in Brüssel will der britische Ressortchef Charles Clarke massiv für seinen Plan werben, Verbindungsdaten von Telefongesprächen und E-Mails monate- oder gar jahrelang zu speichern. Datenschützer sehen das mühsam austarierte Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit gefährdet.

Im öffentlichen Raum ist die Überwachung schon weiter fortgeschritten, als dies vor einigen Jahren denkbar erschien: Nach den tödlichen Anschlägen auf Bus und U-Bahn in London werten die Fahnder von Scotland Yard die Bilder zahlreicher Überwachungskameras auf nützliche Hinweise aus. Doch die Speicherung von Telefon- und Internetdaten, die seit gut einem Jahr auf EU-Ebene diskutiert wird, ginge noch einen Schritt weiter: Auf Vorrat, also ohne konkreten Verdacht, sollen Angaben zu Abermillionen Verbindungen auch aus dem Privatleben der Bürger festgehalten werden.

Wie häufig hat Minister Clarkes Vorgänger David Blunkett, der sein Amt wegen einer Liebesaffäre aufgeben musste, mit seiner verheirateten Gespielin telefoniert? Die Antwort auf solche Fragen wäre in den gespeicherten Datenmassen ebenso zu finden wie die Absender jener Hass-Mails, die nach den Londoner Attentaten muslimischen Einrichtungen Vergeltungsakte schworen. Allerdings: Schon die Benutzung einer Telefonzelle oder eines Internet-Cafés könnte reichen, um die Spur zu verwischen. "Wir fangen dann nur die dummen Terroristen", spottet ein Fachmann aus der Telekommunikationsbranche.

"Starke Zweifel" am Sinn der Datensammlung auf Vorrat hegt auch der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx. "Wenn die Überwachung bestimmter Personen oder genau definierter Gruppen schon jetzt möglich ist, brauchen wir dann eine Routinespeicherung für alle von uns?", fragt Hustinx. Der Datenschützer warnt: "Wir müssen sehr vorsichtig sein, die Grenze des Notwendigen nicht zu überschreiten."

[...] Und es waren Engländer, die die mögliche Bandbreite eines Beschlusses abgesteckt haben: Irgendwo zwischen dem Heim als geschützter Burg ["My home is my castle"] und dem Schreckensbild von "Big Brother" im totalen Überwachungsstaat, das der britische Autor George Orwell in seinem Roman "1984" zeichnete. Londons Außenminister Jack Straw versuchte am Dienstag in Brüssel zu beschwichtigen: "Wir werden nicht tun, was die Terroristen wollen: Nämlich einen Polizeistaat zu schaffen", sagte Straw im EU-Parlament.

Aus: "Terrorabwehr stellt EU-Balance von Sicherheit und Freiheit in Frage" von Roland Siegloff, dpa / (pmz/c't)
Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/61624 (12.07.2005)
Title: [Starkes Interesse an Nutzerdaten... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 24, 2005, 10:51:24 PM
Quote[...] Staatliche und private Institutionen versuchen, das Internet unter Kontrolle zu bekommen. Überwachung, Unterwanderung der Privatsphäre, Zensur- und Kontrollmechanismen haben Einzug gehalten.

[...] Werbeindustrie und Marketing haben ein starkes Interesse an Nutzerdaten. Mit Methoden wie Data-Warehousing, -Mining und Profiling werden Informationen über das Kommunikationsverhalten von Nutzerinnen im Netz gesammelt und ausgewertet.
Nationalstaaten haben ebenfalls einen gewaltigen Appetit auf Nutzerinformationen. Die Existenz des internationalen Überwachungssystems Echelon wurde lange Zeit von US-Geheimdiensten weder bestätigt noch dementiert. Eine Untersuchung des EU-Parlaments hat inzwischen jegliche Zweifel an der Existenz des Systems beseitigt. Die EU selbst hat eine Richtlinie beschlossen, die das Speichern von Verbindungsdaten erlaubt. Kommunikationsprovider können demnach angehalten werden,
Informationen über das Nutzungsverhalten der Kunden vorsorglich aufzubewahren und bei Bedarf an Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.

In Deutschland schreibt die Telekommunikationsüberwachungsverordnung vor, dass Provider eine Abhörschnittstelle einrichten, so dass Polizei und Geheimdienste Zugang zu Log-Files von Web- und Mailservern bekommen. Diese Überwachungsmöglichkeit soll auf Kosten der Provider, d. h. letztlich auf Kosten der Nutzer eingerichtet werden.

Wer heute das Internet nutzt, muss davon ausgehen, aus den verschiedensten Gründen belauscht und bespitzelt zu werden. Hierarchische und autoritäre Strukturen sind im Begriff, das Netz immer stärker in den Griff zu bekommen. Die Freiheit im Internet ist bereits jetzt massiv eingeschränkt.

Aus: "Technik und Kontext" (Autor ? / Datum ?)
Quelle: http://www.dpunkt.de/leseproben/3-936931-10-0/Kapitel%201.pdf (http://www.dpunkt.de/leseproben/3-936931-10-0/Kapitel%201.pdf)
Title: [Das Anfertigen von Bewegungsprofilen]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 25, 2005, 09:49:37 AM
QuoteEU-Kommission will Datenerfassung massiv ausweiten

Berlin - Die Kommission der Europäischen Union will im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus stärker als bisher bekannt Daten auf Vorrat speichern lassen. In einem 17seitigen, unveröffentlichten Papier der Kommission, das der WELT vorliegt, sollen Benutzer von Telefon, Handy und Internet von der ersten Sekunde bis zum Ende der Nutzung beobachtet werden, um bis ins Detail festzuhalten, wie sich die Person in den Kommunikationsnetzen bewegt.

Bislang sahen die Pläne der Innen- und Justizminister aller EU-Staaten vor, zur stärkeren Informationsgewinnung und Auswertung Telefon- und Internet-Daten ohne konkreten Verdacht bis zu drei Jahre auf Vorrat zu speichern - in Deutschland werden momentan persönliche Verbindungsdaten nach 90 Tagen gelöscht. Dabei ging es ganz allgemein um Verkehrs- und Standortdaten einschließlich der Teilnehmer- und Nutzerdaten. Bereits diese Pläne der Minister waren von Datenschützern und der Industrie abgelehnt worden.

Laut der vorgeschlagenen "Direktive von EU-Parlament und EU-Rat" sollen nicht nur Nummer, Name und Adresse des Nutzers gespeichert werden, sondern auch das Ziel, Datum, Zeit und Zeitdauer der Gespräche bzw. Internet-Nutzung sowie die Art und Mittel der Kommunikation, also ob es sich um ein Gespräch, eine SMS oder eine Konferenzschaltung gehandelt hat. Schließlich strebt die EU-Kommission das Anfertigen von Bewegungsprofilen an. So soll der Ortswechsel des Handy-Benutzers miterfaßt werden und ebenso, ob der Zugang zum Internet von einem festinstallierten PC oder einem transportablen Laptop erfolgt. Für die Zusatzkosten sollen Kommunikationsunternehmen "angemessen" entschädigt werden. Doch die lehnen die Datenerfassungspläne der Politik ab, nicht nur, weil unklar ist, was "angemessen" bedeutet. "Wir haben Zweifel, ob der zusätzliche technische, personelle und finanzielle Aufwand im richtigen Verhältnis zum tatsächlichen Sicherheitsgewinn steht und den Sicherheitsbehörden mehr Erfolg bringt", sagte Oliver Süme, Vorstand für Recht und Regulierung beim Verband der deutschen Internetwirtschaft, der WELT. In der Vergangenheit seien die bereits vorhandenen Möglichkeiten kaum genutzt worden. So gab es 2004 rund 34 000 Anfragen von den Strafverfolgungsbehörden an die Internet- und Telekommunikationsbranche. Etwa 29 000 Anfragen bezogen sich auf allgemeine kriminelle Delikte, lediglich 78 auf Daten mit terroristischem Hintergrund. Zudem teilt Süme die Bedenken der Datenschützer, ob Vorratsspeicherung abschreckt.

Tatsächlich ließe sich die Überwachung einfach umgehen, beispielsweise wenn man Prepaid-Karten aus Nicht-EU-Ländern für das Handy benutzt oder schlicht aus öffentlichen Telefonzellen telefoniert. Aus diesem Grund sind selbst die Sicherheitsbehörden skeptisch. Die USA halten weiter die anlaßbezogene Datenspeicherung für ausreichend und haben keine generelle Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung eingeführt. Auch das Bundeskriminalamt erachtet die Speicherung jener Daten, die bereits heute zur Abrechung aufbewahrt werden, für völlig hinreichend.

[...]  Die Datenerfassungspläne sind offenbar nur ein Teil der Anti-Terror-Strategie der EU. Die Union wird ihre Forschungsmittel in diesem Bereich auf über 300 Millionen von bislang 15 Millionen Euro im Jahr anheben, sagte EU-Kommissar Günter Verheugen der "Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung". Bereits erteilt sei ein Forschungsauftrag zur Erhöhung der Sicherheit in U-Bahn-Netzen. "Wenn wir uns anschauen, wo moderne Gesellschaften überall verwundbar sind, ergibt sich von der Energie- bis hin zu den Datennetzen eine lange Liste", sagte Verheugen. (Artikel erschienen am Mo, 25. Juli 2005)

Aus: "EU-Kommission will Datenerfassung massiv ausweiten" von Lars-Broder Keil
Quelle: http://www.welt.de/data/2005/07/25/750460.html
Title: [Datenspeicherung und Abhörregeln... ]
Post by: lemonhorse on September 01, 2005, 12:23:21 PM
QuoteBRÜSSEL, 31. August. Die EU-Kommission fordert von den EU-Staaten die Federführung bei einem der wichtigsten Vorhaben im Kampf gegen Terrorismus. Über die längerfristige Speicherung von Telefon- und Internetdaten dürften nicht die Regierungen allein entscheiden, sagte der Sprecher des europäischen Justizkommissars Franco Frattini der Berliner Zeitung. Der Kommissar verlangt zudem eine möglichst einheitliche Regelung für alle 25 Mitgliedstaaten. Die Pläne der Regierungen, die das Projekt kommende Woche beraten, lassen dagegen große nationale Unterschiede in der Dauer der Datenspeicherung zu.

Frattini will den Angaben zufolge am 21. September einen eigenen Vorschlag zur so genannten Vorratsspeicherung von Telekom-Daten machen. Sie gilt als eines der zentralen Mittel, um Terroristen zu verfolgen und weitere Anschläge in Europa zu verhindern. So konnte die spanische Polizei einige Attentäter von Madrid im Frühjahr 2004 durch die Auswertung von Handy-Telefonaten aufspüren. Nach den U-Bahn-Anschlägen von London in diesem Juli drängt die britische EU-Ratspräsidentschaft auf rasche Beschlüsse der Partner. Ein Kompromissvorschlag sieht vor, dass die Staaten den Telekom-Firmen die Datenspeicherung zwischen sechs Monaten und drei Jahren vorschreiben können.

Die Brüsseler Kommission befürwortet jedoch gleiche Regeln für alle Staaten und damit alle Bürger. Von Telefon- und Handy-Gesprächen sollen ein Jahr lang Nummern, Anrufer samt Adresse, Zeitpunkt und Dauer festgehalten werden. Für angewählte Internet-Verbindungen soll die Speicherfrist einheitlich sechs Monate betragen. Vor allem aber spricht Frattini den EU-Regierungen das Recht ab, ohne Billigung des Europäischen Parlaments zu entscheiden. Dort überwiegen wie im Bundestag die Gegner einer ausgedehnten Vorratsspeicherung. Dagegen stellen Bundesinnenminister Otto Schily und die meisten seiner EU-Kollegen die Terrorabwehr über den Datenschutz.

Aus: "Brüssel will Abhörregeln vereinheitlichen EU-Kommissar legt Plan vor" von Gerold Büchner (01.09.2005)
Quelle: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/politik/478960.html | http://www.berliner-zeitung.de/archiv/eu-kommissar-legt-plan-vor-bruessel-will-abhoerregeln-vereinheitlichen,10810590,10315442.html (http://www.berliner-zeitung.de/archiv/eu-kommissar-legt-plan-vor-bruessel-will-abhoerregeln-vereinheitlichen,10810590,10315442.html)

Title: [Datenjäger... ]
Post by: lemonhorse on September 01, 2005, 01:18:45 PM
Quote[...] Ein US-Unternehmen hat einen RFID-Chip entwickelt, der unter die menschliche Haut transplantiert werden kann. Mögliche Träger: Soldaten und Bewohner von Altenheimen. Diese Technologie, die eine permanente Überwachung erlaubt, ist keine düstere Vision, sondern Realität. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als erstaunlich, dass nicht einmal die faktische Abschaffung des Bankgeheimnisses, die allen möglichen Ämtern und Behörden die Möglichkeit zur elektronischen Abfrage eröffnet, die Gemüter in Deutschland erregt.

Dasselbe Land, das Anfang der achtziger Jahre geradezu hysterisch auf eine aus heutiger Sicht harmlose Volkszählung reagierte, zuckt nicht mit der Wimper – auch dann nicht, wenn der Staat ganz selbstverständlich auf alle Daten über Festnetz-, SMS-, Mobilfunk- und Internetverbindungen zugreift.

Diese Lethargie ist aus zwei Gründen falsch. Liberalität muss auch gegen einen Staat verteidigt werden, der keine autoritären Züge trägt. Und neue Regeln müssen nun gesetzt werden, ehe gegen einen befürchteten Überwachungsstaat spontaner Widerstand losbricht, der auch die Datensammler in der Wirtschaft treffen wird. Statt kühler Fakten wird dann Polemik die Diskussion bestimmen. Und am Ende werden an Stelle gewählter Volksvertreter wieder Richter entscheiden. Die aber können die Informationsgesellschaft nicht regulieren.

Aus: "Datenjäger ohne Grenzen" Von Thomas Nonnast (10.03.2005)
Quelle: http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-datenjaeger-ohne-grenzen/2483070.html (http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-datenjaeger-ohne-grenzen/2483070.html)

Title: [Albtraum Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: lemonhorse on September 01, 2005, 01:37:31 PM
QuoteStröm: Ich bin kein Technikfeind, ich beschäftige mich seit 20 Jahren als Berater mit Informationstechnologie. Dabei ist mir immer stärker bewusst geworden, welche Gefahren die Datensammlung mit sich bringt. Seither fesselt mich das Thema. Jeder sammelt persönliche Daten: Regierungen, Unternehmen, Privatleute, sogar fremde Staaten.

SZ: Wer weiß denn alles etwas über mich?

Ström: Das fängt mit den Telefongesellschaften an. Ihr Mobilfunkanbieter weiß, dass Sie hier sind - oder zumindest, welchem Sendemasten Sie am nächsten sind. Er weiß es, wenn Sie nach Frankfurt reisen, er kennt Ihre Freunde und Geschäftskontakte. Ihr Internet-Provider weiß, welche Websites Sie besuchen und wer Ihnen E-Mails schickt. Und dann gibt es die Spyware: Software, die auf Ihrem Rechner installiert ist und Sie ausspioniert. Dadurch erhalten Sie beispielsweise Werbung, die genau auf Sie zugeschnitten ist. Wenn Sie häufig Auto-Websites besuchen, bekommen Sie dann auch Autowerbung auf den Bildschirm.

SZ: Ist das schlecht?

Ström: Nein, in einer perfekten Welt würden Verbraucher nur die Werbung bekommen, an der sie interessiert sind. Aber wenn die Daten erst einmal da sind, ist es schwer, Missbrauch zu verhindern.

SZ: Ist der Weiterverkauf von persönlichen Daten ein großes Geschäft?

Ström: Ja. Vor allem in den Vereinigten Staaten gibt es Firmen, die riesige Datenmengen sammeln, von medizinischen Informationen bis zum Vorstrafenregister. Das verkaufen sie an jeden, der bereit ist, dafür zu zahlen. Auch in Europa gibt es Bemühungen, das zu erlauben. Es ist schwer, diese Entwicklung aufzuhalten. Es geht um sehr viel Geld.

SZ: Wer kauft denn die Informationen?

Ström: Zum Beispiel Unternehmen, die Stellenbewerber oder Mitarbeiter unter die Lupe nehmen. Manche holen auch Informationen über Konkurrenten ein. Regierungen machen sich über ihre Bürger schlau. Kriminelle sind ebenfalls an sensiblen Daten interessiert. Und dazu gehören auch Informationen, die auf den ersten Blick nicht brisant erscheinen.

SZ: Wie groß ist die Gefahr, dass Daten in falsche Hände geraten?

Ström: Groß. Computer vergessen nie, und Information hat Flügel - sie kommt weit herum und landet dort, wo man es nicht erwartet. In Schweden haben sogar Polizisten Daten aus den Polizeicomputern verkauft.

SZ: Wenn Kaufhäuser und Supermärkte alle Einkäufe per Kundenkarte speichern, ist das sicher auch für viele interessant.

Ström: Ja, vor allem dank der Möglichkeit, mit Software Profile zu erstellen. Anhand der Kleidergrößen lässt sich herausfinden, ob jemand zunimmt; anhand der Lebensmittel, ob er ein Diabetiker sein könnte. In den Vereinigten Staaten kaufen medizinische Firmen solche Informationen und schicken dann gezielte Werbung für Medikamente.

Ein absoluter Albtraum wäre es, wenn Versicherungen sich solche Daten besorgen könnten und wüssten, wer sich schlecht ernährt, also beispielsweise viel Cola und Chips kauft. Wir müssen aufpassen, dass so etwas nicht passiert. Heute überwachen ja sogar schon Handys den Herzrhythmus. Stellen Sie sich vor, wenn Versicherungen diese Daten kaufen und ihre Prämien entsprechend kalkulieren.

SZ: Aber das wäre doch kaum legal.

Ström: So etwas kann schleichend eingeführt werden. Da gibt es etwa günstigere Prämien für Versicherte, die ihre Daten zur Verfügung stellen - und irgendwann, wenn kaum mehr jemand den teureren Tarif wählt, wird der abgeschafft. Norwich Union in England bietet schon heute Kfz-Versicherungen an, die sich am Fahrverhalten orientieren. Eine Blackbox im Auto übermittelt, wo man wann wie schnell fährt; entsprechend wird das Risiko kalkuliert. Das ist aus Firmensicht ein großartiges Geschäftsmodell, aber wo führt das denn hin? Irgendwann wird die normale Versicherung abgeschafft, und irgendwann werden auch andere die Daten nutzen, die Polizei etwa oder das Finanzamt.

SZ: Kommt das heute auch schon vor?

Ström: Ja, in den USA beispielsweise gab es einen Fall, wo ein Haus brannte und ein Anzünder gefunden wurde. Die Polizei ließ sich von Safeway die Kundendaten des Besitzers geben und fand heraus, dass er genau solche Anzünder gekauft hatte. Der Mann saß daraufhin fünf Monate in Untersuchungshaft, bis ein anderer die Brandstiftung gestand.

SZ: Da hat sich die Polizei geirrt, aber im Prinzip wäre das vermutlich kein schlechtes Fahndungsinstrument.

Ström: Ja, ganz bestimmt. Aber es stellt sich die Frage, inwieweit Menschen ihre privaten Informationen zur Verfügung stellen müssen, um die Polizeiarbeit zu ermöglichen. Das Recht auf die Privatsphäre ist ein Teil der Menschenrechtskonvention. Eine Gesellschaft sollte irgendwo in der Mitte zwischen null Überwachung und vollständiger Überwachung sein. Die Gefahr ist, dass wir immer mehr in Richtung der vollständigen Überwachung gehen. Zwar aus guten Gründen: um Terrorismus zu bekämpfen, Steuerhinterziehung oder Verbrechen. Aber schließlich werden wir Zustände wie in George Orwells Roman 1984 haben. In zehn Jahren werden wir viel mehr Daten sowie viel leistungsfähigere Computer und Software haben. Dann wird es einfach sein, eine flächendeckende Überwachung aufzubauen. Wollen wir das?

SZ: Wie kann sich der Einzelne gegen Sammlung und Missbrauch seiner Daten schützen?

Ström: Er kann mit Bargeld zahlen und sich anonyme E-Mail-Konten zulegen. Er kann über eine Website surfen, die ihn anonymisiert, so dass niemand seine IP-Adresse erfährt. Er kann die Blackbox für das Auto ablehnen. Aber die Versuchung ist natürlich groß, wenn Firmen mit Rabatten locken - den Preis, den wir dafür zahlen, sehen wir ja erst in 20 Jahren, wenn wir in der totalen Überwachungsgesellschaft leben.

SZ: Sollte die private Datensammlung also gebremst werden?

Ström: Ich glaube, dass es einfacher ist, die staatliche Überwachung aufzuhalten. Man sollte erwachsenen Menschen keine Verträge mit Firmen verbieten. Wenn man an die Marktwirtschaft glaubt, ist es sehr schwer, den Großen Bruder aufzuhalten.

PÄR STRÖM: Die Überwachungsmafia. Das gute Geschäft mit unseren Daten, Carl Hanser Verlag, München 2005, 352 Seiten, 19,90 Euro. (SZ vom 28.6.2005)

Aus: "Computer vergessen nie" - Der schwedische Autor Pär Ström glaubt, dass die allerorts stattfindende Datensammelei in den Überwachungsstaat führt / Interview: Antonie Bauer (28.06.2005)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/interview-computer-vergessen-nie-1.502539 (http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/interview-computer-vergessen-nie-1.502539)

Title: [Standortdaten von Telefonaten, SMS-Kurzmitteilungen und E-Mails... ]
Post by: lemonhorse on September 28, 2005, 12:55:26 PM
QuoteDas Europäische Parlament hat das Vorhaben abgelehnt, Verkehrs- und Standortdaten von Telefonaten, SMS-Kurzmitteilungen und E-Mails zu erfassen und zu speichern. Eine Initiative von vier EU-Mitgliedstaaten hatte eine derartige Vorratsspeicherung von Daten vorgesehen, um Terroristen besser zu überwachen und verfolgen zu können. Nach Ansicht des Parlaments ist die Initiative jedoch unverhältnismäßig, verletzt die Privatsphäre und führt nicht zum gewünschten Ziel.

Der Berichterstatter Alexander Nuno ALVARO (ALDE/ADLE, DE) schlug in seinem Bericht vor, die Verpflichtung zur Datenspeicherung, die Definition der zu speichernden Daten und die Dauer der Speicherung stattdessen in einer von den bestehenden Regelungen getrennten Richtlinie zu behandeln. Auch wies er darauf hin, dass durch die Umsetzung der Cybercrime-Convention des Europarates und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bereits die Ziele des vorliegenden Vorschlages erreicht werden könnten.

Die Kommission hat ihrerseits am 21. September bereits einen neuen Vorschlag zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten vorgelegt, der von Rat und Parlament im Mitentscheidungsverfahren verabschiedet werden wird.

Ziel der Initiative Frankreichs, Irlands, Schwedens und Großbritanniens ist die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Vorratsdatenspeicherung. Die Daten sollen zur Vorbeugung, Untersuchung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten durch Anbieter eines öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdienstes verarbeitet und gespeichert werden.

Die Initiative sieht vor, dass Verkehrs- und Standortdaten einschließlich Teilnehmer- und Nutzerdaten von Telefonaten, SMS-Kurzmitteilungen und Internet-Protokollen, inklusive E-Mails, erfasst werden. Vorgesehen ist eine Speicherdauer von mindestens 12 und maximal 36 Monaten. Die Inhalte der Kommunikation sind allerdings nicht betroffen.

In der Begründung seines Berichts äußert Alvaro erhebliche Zweifel sowohl an der Wahl der Rechtsgrundlage als auch an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Darüber hinaus sieht er eine Verletzung von Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Hinsichtlich der Frage der Rechtsgrundlage fordert der Berichterstatter das Mitentscheidungsrecht des Europäischen Parlaments ein. Der EG-Vertrag sei heranzuziehen und eine alleinige Gesetzgebungsbefugnis des Rates abzulehnen.

Die Maßnahmen seien darüber hinaus nicht verhältnismäßig. Sie seien weder geeignet noch erforderlich und stellten eine unzumutbare Härte für die Betroffenen dar. Gerade auch im Bereich des Internets sei eine zielführende Auswertung der Daten fraglich. Der Vorschlag der vier Länder würde einen tiefen Eingriff in den Schutz der persönlichen Daten des Einzelnen bedeuten und auch enorme Belastungen für die europäische Telekommunikationsindustrie nach sich ziehen.

Was die Datenmenge betrifft würde bei Speicherung aller von der Initiative erfassten Daten, "eine Datenmenge von 20 - 40.000 Terabyte anfallen. Dies ist ein Datenvolumen, das ungefähr 4 Mio. km gefüllter Aktenordner entspricht - dies entspricht wiederum zehn Aktenbergen, die jeweils von der Erde bis zum Mond reichen würden. Bei dieser gewaltigen Datenmenge würde ein einmaliger Suchlauf bei einem Einsatz der vorhandenen Technik ohne zusätzliche Investitionen 50-100 Jahre dauern."

Der Berichterstatter sieht des Weiteren  eine Verletzung des Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dieser legt drei grundlegende Kriterien fest, die bei Datenüberwachung und -speicherungen zu erfüllen sind: Sie müssen gesetzlich vorgesehen, in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sein und einem der in der Konvention aufgeführten legitimen Ziele dienen. Die Erfüllung dieser Kriterien im Rahmen des vorliegenden Vorschlags erscheine zumindest fraglich.


ohne Aussprache Abstimmung: 27.09.2005

Referenz :
2005/09/27 08:30:00
Alexander Nuno Alvaro (DE) - ALDE/ADLE


Quelle: http://www.europarl.eu.int/news/expert/infopress_page/019-669-270-9-39-902-20050921IPR00560-27-09-2005-2005--true/default_de.htm (http://www.europarl.eu.int/news/expert/infopress_page/019-669-270-9-39-902-20050921IPR00560-27-09-2005-2005--true/default_de.htm)
Justiz und Inneres - 27-09-2005
Title: [Datenberge und Profile]
Post by: lemonhorse on October 19, 2005, 08:56:57 AM
QuoteErste Stimmen aus dem EU-Parlament machen sich für umfassende Änderungen am heftig umstrittenen Entwurf der EU-Kommission für eine Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten stark. So sieht der Entwurf für eine Stellungnahme der Abgeordneten aus dem mitberatenden Industrieausschuss, der heise online vorliegt, insbesondere eine generelle Verkürzung der Fristen zur Vorhaltung der begehrten Verbindungs- und Standortdaten auf drei Monate vor.

Prinzipiell geht es bei den Plänen von Rat und Kommission um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden. Die Kommission hatte eine einjährige Speicherfrist im Telefon- sowie eine sechsmonatige Frist im Internetbereich ins Spiel gebracht. Zudem soll die Liste der zu archivierenden Daten verkürzt werden. Für eine nachträgliche Änderung des Katalogs hält das Papier im Gegensatz zur Kommissionsvorlage eine erneute Befassung des Parlaments unbedingt für erforderlich. [...]


Bruchstück aus: "Vorratsspeicherung von TK-Verbindungsdaten: Drei Monate sollen reichen" 
(von Stefan Krempl / Datum: 18.10.2005)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/65051
Title: [Der "Minimalkonsens"]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 06, 2005, 09:00:34 AM
QuoteDer von den Innen- und Justizministern in Brüssel erzielte "Minimalkonsens" bei der geplanten Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Aufzeichnung der elektronischen Nutzerspuren der 450 Millionen EU-Bürger stößt bei Datenschützern auf erhebliche Widerstände. "Wenn über Monate hinweg minutiös nachvollzogen werden kann, wer wo im Internet gesurft hat, wer wann mit wem per Telefon, Handy oder Email kommuniziert hat, wer wann welche Online-Dienste in Anspruch genommen hat, dann wird die Schwelle von der freiheitlichen Informationsgesellschaft zum digitalen Überwachungsstaat überschritten", empört sich Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Der gegenwärtige Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wirft den Ministern eine "grundrechtliche Verrohung" vor, weil sie ihr "maßloses" Papier als "Kompromiss" zu verkaufen suchen.

Bei den Überwachungsplänen in Brüssel, die vom EU-Rat und der EU-Kommission mit Nachdruck vorangetrieben werden, geht es prinzipiell um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden. Telefondaten wollte die Kommission laut ihrem Richtlinienentwurf zwölf, Internetdaten sechs Monate aufbewahrt wissen. Gemäß der Einigung im EU-Rat am vergangenen Freitag sollen die Mitgliedsstaaten nun sämtliche gewünschten Informationen inklusive IP-Adressen sechs bis 24 Monate speichern lassen.

Wie der britische Innenminister Charles Clarke betonte, gelten für Länder, die bereits längerfristige Regelungen in Kraft haben oder entsprechende gesetzgeberische Schritte eingeleitet haben, gemäß der Beratungen ferner Ausnahmeregelungen: So wird es etwa in Irland wohl bei einer dreijährigen Speicherpraxis bleiben, während Polen eine 15-jährige Vorhaltungspflicht mit dem Segen aus Brüssel einführen können soll.

Weichert erinnerte die Politiker nun daran, "dass unsere freiheitlichen Verfassungen verbieten, die Menschen anlasslos staatlich bei ihren alltäglichen Verrichtungen zu überwachen und zu kontrollieren." Was als Interessensausgleich tituliert werde, sei das "Nachgeben gegenüber maßlosen Überwachungsforderungen von Sicherheitsbehörden." Vorschläge von Datenschützern, die übermäßig teure und grundrechtszerstörende Vorratsdatenspeicherung zu vermeiden und dennoch den Strafverfolgungsbedürfnissen zu entsprechen, seien nicht ernsthaft erörtert worden. "Mit einem kurzfristigen Einfrieren von Telekommunikationsverbindungsdaten, einem 'Quick freeze', wäre eine gezielte Gewährleistung von Sicherheit möglich, ohne dass die gesamte Bevölkerung wie eine potenzielle Verbrecherbande behandelt wird", betont Weichert. Die Minister seien dagegen dabei, die "Büchse der Pandora" zu öffnen. Diese würde die Menschen, die überwachungsfrei leben wollen, dazu zwingen, Telefon und Internet nicht mehr zu nutzen. Der Datenschützer forderte das EU-Parlament, den Bundestag und die Verfassungsgerichte in Europa dazu auf dafür zu sorgen, "dass diese Büchse verschlossen bleibt."

Auch der Sprecher des Virtuellen Ortsvereins der SPD (VOV), Arne Brand, ruft die EU-Abgeordneten dazu auf, "sich ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgern Europas bewusst zu werden und diese offensichtlich unnötige Ausdehnung der Speicherung zu verhindern." Die in weiten Teilen bereits mit den Fraktionsspitzen von Christ- und Sozialdemokraten im EU-Parlament abgestimmte Linie der Minister beachte "insbesondere nicht das auch in Europa verbindliche Verhältnismäßigkeitsprinzip durch die lange Speicherdauer und den geplanten Umfang der zu speichernden Daten."

Hierzulande genüge die Praxis der Telcos, Verbindungsdaten rund 80 Tage für Abrechnungszwecke aufzubewahren, den Anforderungen an die Sicherheit vollauf, erläuterte Brand gegenüber heise online. Die hohe Aufklärungsquote zeige eindeutig, "dass wir keiner weiteren Ausdehnung bedürfen." Die andererseits verursachten hohen Kosten für die Wirtschaft seien nicht nur "eine starke Belastung für die europäische Informationswirtschaft, sondern stellen eine direkte Investition in den Überwachungsstaat dar." Ein entsprechendes Vorstandspapier hat der VOV bereits im Sommer verabschiedt.  (Stefan Krempl) / (jk/c't)


Aus: "Datenschützer: Vorratsspeicherung bei Telekommunikation führt in den Überwachungsstaat" (05.12.2005)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/66965
Title: ["Verrohung bei den europäischen Justizministern"]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 06, 2005, 11:33:45 AM
QuoteAm Freitag, den 2. Dezember 2005, haben sich die Justizminister und -ministerinnen der Europäischen Union (EU) auf einen "Kompromissvorschlag" bei der Speicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten geeinigt: In allen EU-Staaten müssten danach bei sämtlichen Formen der Telekommunikation - vom Telefonieren über die Handy-Nutzung bis zum Emailen und Internet-Surfen - die sog. Verkehrsdaten mindestens sechs Monate lang gespeichert werden. Den nationalen Parlamenten soll insofern bei ihrer gesetzlichen Regelung kein Spielraum eingeräumt werden. Diese Initiative wird von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, deren Vorsitz derzeit beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) liegt, als unverhältnismäßiger und damit verfassungswidriger Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis und in den Datenschutz abgelehnt.

Der Leiter des ULD, Dr. Thilo Weichert, kommentiert den Beschluss der Justizminister: "Es ist erschreckend, welche grundrechtliche Verrohung bei den europäischen Justizministern festzustellen ist: Es wird als Sieg der Bürgerrechte verkauft, dass bei der auf Vorrat vorgenommenen Telekommunikationsüberwachung keine Inhalte und keine Bewegungsprofile erstellt werden sollen. Unseren Verfassungsministern ist wohl nicht klar, dass unsere freiheitlichen Verfassungen verbieten, die Menschen anlasslos staatlich bei ihren alltäglichen Verrichtungen zu überwachen und zu kontrollieren. Der Beschluss verstößt genau gegen dieses Verbot: Wenn über Monate hinweg minutiös nachvollzogen werden kann, wer wo im Internet gesurft hat, wer wann mit wem per Telefon, Handy oder Email kommuniziert hat, wer wann welche Online-Dienste in Anspruch genommen hat, dann wird die Schwelle von der freiheitlichen Informationsgesellschaft zum digitalen Überwachungsstaat überschritten.

Was hier als Kompromiss verkauft wird, ist das Nachgeben gegenüber maßlosen Überwachungsforderungen von Sicherheitsbehörden. Vorschläge von Datenschützern, die übermäßig teure grundrechtszerstörende Vorratsdatenspeicherung zu vermeiden und dennoch den Strafverfolgungsbedürfnissen zu entsprechen, wurden nicht ernsthaft erörtert. Mit einem kurzfristigen Einfrieren von TK-Verbindungsdaten, einem "Quick freeze", wäre eine gezielte Gewährleistung von Sicherheit in unseren Telekommunikationsnetzen möglich, ohne dass die gesamte Bevölkerung wie eine potenzielle Verbrecherbande behandelt wird. Die Justizminister sind dabei, die "Büchse der Pandorra" zu öffnen. Diese würde die Menschen, die überwachungsfrei leben wollen, dazu zwingen Telefon Internet nicht mehr zu nutzen. Wir erwarten, dass das Europaparlament, der Bundestag und die Verfassungsgerichte in Europa dafür sorgen, dass diese Büchse verschlossen bleibt."


Aus: "Vorratsdaten-Kompromiss ist maßlos" (intern.de / 05.12.2005)
Quelle: http://www.intern.de/news/7369.html
Title: [Schaffung eines Auskunftsanspruchs]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 13, 2005, 08:59:12 AM
QuoteIm Rahmen der Umsetzung der heftig umstrittenen EU-Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte sollen hierzulande auch indirekt an Rechtsverletzungen beteiligte Dritte verpflichtet werden, die Identität von Verdächtigen preiszugeben. Dies erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am heutigen Montag bei der Vorstellung von Eckpunkten für eine entsprechende Gesetzesnovelle in Berlin. Die Schaffung eines solchen Auskunftsanspruchs etwa gegen Internetprovider gehört seit langem zu einem der am heftigsten umkämpften Punkte bei der Anpassung des Urheberrechts an die digitale Gesellschaft. Die vorgestellte Novelle soll es Konzernen etwa aus der Musik- und Filmindustrie nun einfacher möglich machen, in zivilrechtlichen Verfahren gegen illegales Filesharing vorzugehen...

Bruchstück aus: "Bundesjustizministerium will Auskunftsanspruch gegen Provider schaffen" (12.12.2005)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/67257
Title: [Das Reichs-Brieftaubengesetz]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 13, 2005, 11:34:57 AM
QuoteDie geplante EU-Richtlinie zur verpflichtenden Datenspeicherung (,,Data Retention") gegen den ,,Terrorismus" ist gar nicht so neu. Erste Hinweise darauf finden sich bei uns schon während des Ständestaats und dann später bei den Nationalsozialisten – als Brieftauben-Gesetz.

Die Richtlinie soll Telekommunikations-Unternehmen zu Speicherungen von Daten über Festnetz- und Mobilfunkgespräche, Internet-Telefonie, E-Mail-Verkehr sowie Fax- und SMS-Verbindungen verpflichten. Telefondaten sollen nach dem Kommissionsvorschlag ein Jahr, Internetdaten sechs Monate gespeichert werden. Der Rat will sogar die Möglichkeit einer zweijährigen Speicherung verankern, obwohl Studien belegen, dass Ermittler in der Praxis kaum auf Daten zugreifen, die älter als sechs Monate sind. Begründet wird die verpflichtende Datenspeicherung für Provider mit Zwecken der Strafverfolgung, insbesondere der Terrorismusbekämpfung. Will heißen: Kommunikation als Voraussetzung für jegliche Agitation gegen den Staat soll von vornherein überwacht werden.

Nun, so neu ist dieser Ansatz nicht. Da auch Brieftauben immer wieder von fremden Nachrichtendiensten (Terroristen) benutzt wurden, um Nachrichten auszutauschen, schob man diesem verbotenen Treiben mit dem ,,Brieftaubengesetz" schon im Mai 1937 einen Riegel vor: Die Züchtung von Brieftauben war damit nur mehr durch Vereine möglich - mit Zustimmung des Bundesministers für Landesverteidigung. An Aufzeichnungen darüber waren per Verordnung zu führen: Für jede Brieftaube ein Stammblatt, sowie ein Verzeichnis, aus dem jederzeit der Stand der vorhandenen Brieftauben festgestellt werden konnte. Darüber hinaus eine genaue Vormerkung über die durchgeführten Flüge.

Im Reichs-Brieftaubengesetz der Nazis vom 10. Oktober 1938 wurde die Aufsicht über die Brieftauben dann dem Bundesminister für Inneres unterstellt. Ersetzt man im §4 die ,,Brieftauben" mit zeitgenössischerer Technologie, so würde sich das wie folgt lesen: (1) Jeder ,,Daten"-Halter ist verpflichtet, eine Bestandsnachweisung der von ihm gehaltenen ,,Daten, ZB E-Mails, Telefonate" zu führen, die auf dem Laufenden zu halten ist. (2) Jeder ,,Daten"-Halter ist verpflichtet, der zuständigen Ortspolizeibehörde die ,,Verbindungsdatenlisten" auf Anfordern vorzulegen, Auskunft zu erteilen und seine ,,Daten" sowie Einrichtungen zur ,,Daten"-Haltung (,,Server") jederzeit zur Besichtigung bereitzustellen.

Aus: "Kommentar: Data Retention und Brieftauben" von Roland Kissling (12|12|2005)
Quelle: http://www.computerwelt.at/detailArticle.asp?a=99833&n=4
Title: [...das führe direkt in den "Big Brother-Staat"]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 14, 2005, 09:13:03 AM
Quote[...] Angesichts des drohenden Generalverdachts gegen alle EU-Bürger sieht auch Oliver Moldenhauer von der Attac-AG Wissensallmende die Parlamentarier gefordert, "die EU nicht unter dem Vorwand der Terrorabwehr weiter in Richtung Überwachungsstaat driften zu lassen". Beteuerungen, die Daten nur in sehr eingeschränkten Fällen nutzen zu wollen, hält Axel Rüweler vom FoeBuD für wenig überzeugend: "Das Beispiel der LKW-Maut, wo die Daten der Autobahnkameras nun plötzlich auch für die Fahndung genutzt werden sollen, zeigt deutlich, dass stets Begehrlichkeiten entstehen, sobald eine Datensammlung existiert." Die Internetdaten dürften seiner Ansicht nach bald auch "zur Verfolgung von Menschen eingesetzt werden, die einfach nur Musik aus dem Internet herunterladen." Jan Krissler vom Chaos Computer Club (CCC) stimmt besonders bedenklich, "dass mittels der gespeicherten Standort-Daten von Handys auch Bewegungsprofile" einzelner Personen erstellt werden könnten.

Der Frankfurter Rechtswissenschaftler Patrick Breyer hat den Abgeordneten in einem Schreiben noch vor Augen gehalten, dass selbst der Europäischer Verband der Polizei EuroCOP auf die weitgehende Ineffizienz des enormen Aufwands verwiesen habe. Kriminelle könnten laut der Vereinigung "mit relativ simplen technischen Mitteln eine Entdeckung zu verhindern", etwa durch den Einsatz und häufigen Wechsel im Ausland gekaufter, vorausbezahlter Mobiltelefonkarten. "Lassen Sie sich bei der Abstimmung nicht von der Drohung der britischen Ratspräsidentschaft leiten, der Rat könne einen noch schärferen Rahmenbeschluss fassen", ermuntert Breyer die Parlamentarier zur Einhaltung eines "ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens". Eingestimmt in den Kanon der Gegner der Richtlinie ist zudem der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII): Der ausgehandelte Kompromiss führe direkt in den "Big Brother"-Staat. Sollte er angenommen werden, "würden wir in eine neue Ära der Gesetzgebung durch eine nicht-gewählte, nicht zur Rechenschaft ziehbare und autokratische Bürokratie eintreten".

Aus: "Last Minute"-Lobbying gegen Verschärfung der Telekommunikationsüberwachung" (13.12.2005)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/67283
Title: [The European Parliament and data retention]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 14, 2005, 08:41:18 PM
Quote[....] It follows that if the European Parliament accepts the Council's current position without amendments, it will clearly have 'sold out' its civil liberties principles.
More data will be included than the European Parliament had wished, and access to it will be essentially unregulated by EC law – the opposite of the EP's intentions. Data will be retained for up to double the period that the EP wanted, and indeed Member States will be unconstrained in requesting (and probably getting authorisation for) longer periods of retention. While the purposes for which data can be retained falling within the scope of the Directive will remain relatively constrained, the Council's text will give carte blanche to Member States to retain other data, or data for less serious crime or crime prevention purposes, as they wish. In fact, taking together Article 95(4)EC and Articles 10 and 11 of the Council's version of the Directive, it is difficult to see what absolute constraints concerning data retention would be placed upon Member States by EC law at all. In principle, Member States could insist on (or at least request) the retention of any type of data for any type of security purpose for any period at all.
There would, in effect, be nothing to show from a human rights point of view regarding the core data protection issues, following the application of the co-decision process to this legislation.

The European Parliament now has to decide whether it has the courage of its civil liberties convictions or not.

References: 1. Commission proposal for Directive (21.9.05):
http://www.statewatch.org/news/2005/sep/com-438-data-retention.pdf

2. Council agreed position on data retention (2.12.05):
http://www.statewatch.org/news/2005/dec/eu-dat-ret-council-02-12-05.pdf

3. European Parliament Committee report on data retention (28.11.05)
http://www.statewatch.org/news/2005/nov/ep-dat-ret-rep-28-11-05.pdf


From: "Statewatch Analysis The European Parliament and data retention: Chronicle of a 'sell-out' foretold?" by Professor Steve Peers, University of Essex (December 2005)
Source: http://www.statewatch.org/news/2005/dec/sp_dataret_dec05.pdf
Title: [sich um die Ursachen zu kümmern]
Post by: lemonhorse on December 14, 2005, 09:57:22 PM
Quote[...] Doris Simon: Herr Hirsch, bedroht zuviel Schutz unsere Freiheit?

Burkhard Hirsch: Es gibt den schönen Satz, dass derjenige, der alle bewachen kann auch alle unterdrücken kann. Der Bürger muss begreifen, dass jedes Recht, das er zu seinem Schutz fordert gleichzeitig die Freiheit Anderer einschränkt. Und davon wird er selber betroffen, weil das Volumen der Freiheit in unserer Gesellschaft immer weiter verringert wird. Man kann den Rechtsstaat nicht dadurch verteidigen, dass man ihn abschafft.

Simon: Es werden ja derzeit sehr viele Maßnahmen diskutiert, als mögliche Maßnahmen im Kampf gegen den Terror. Welche Maßnahmen gehen da Ihrer Meinung nach zu weit?

Hirsch: Wir haben ja im Laufe der letzten vierzig Jahre eine wirklich dramatische innenpolitische Aufrüstung gehabt in dem Kampf gegen alle möglichen apokalyptischen Reiter. Ob das die Drogenkriminalität ist, oder der Terrorismus - begonnen mit der RAF -, oder die organisierte Kriminalität, es war immer jemand da, gegen den man kämpfen musste. Und darum ist es eigentlich einfacher zu sagen, was man nicht angreifen darf. Ich denke, dass das Grundgesetz nun endlich tabu sein muss! Wir sollten das Grundgesetz nicht mehr ändern. Zweite Bemerkung: Der Staat darf nicht an der Unschuldsvermutung des Bürgers rütteln! Wenn er den Bürger, jeden Bürger, wie einen potentiellen Straftäter behandelt, also dem Bürger nicht traut, dann wird der Bürger auch dem Staat nicht trauen. Der Staat sollte keine Methoden zur Kriminalitätsbekämpfung einsetzen, die seinen Rechtstraditionen entsprechen. Also, zum Beispiel: die Tötung von Geiseln durch den Staat selber, oder das heimliche Belauschen im engsten privaten Bereich ist eines Staates einfach unwürdig. Und der dritte Punkt: Man sollte keine Maßnahmen erwägen und beschließen, die man nicht zumindest hinterher den Betroffenen offen mitteilt. Das sind wirklich Eckwerte unseres Rechtsdenkens und wenn man gegen die verstößt, und das ist wiederholt geschehen, dann in der Tat verändern wir unseren Staat in Richtung auf einen Überwachungsstaat hin. Und man muss ja daran erinnern, dass die beiden Richterinnen, die beim Urteil über den großen Lauschangriff ein Minderheitenvotum abgegeben haben, dass sie gesagt haben: es gilt nicht mehr den Anfängen, sondern den bitteren Ende zu wehren. Und das ist wirklich wahr.

Simon: Das heißt zusammengefasst: Alles was vorbeugend ist und ohne konkreten Verdacht ist für Sie illegal?

Hirsch: Nein, natürlich muss man vorbeugen. Die Frage ist nur, wo fängt das Vorfeld an? Also, mein Vorfeld beginnt bei meiner Geburt. Da muss man überlegen: Will man schon so weit gehen, dass man böse Gedanken, reine Gedanken, polizeipflichtig oder strafbar macht? Oder muss man nicht wenigstens sagen, sobald ein böser Gedanke anfängt sich in Wirklichkeit umzusetzen, dann, in der Tat, ist es für den Staat die Zeit, sich um jemanden zu kümmern?

Simon: Herr Hirsch, Sie sprachen die RAF an. Sie haben Ihre Erfahrung gemacht als nordrhein-westfälischer Innenminister in den Siebzigern mit dem Terror der RAF. Heute ist der Terror, vor allem den, den wir in diesen Wochen erleben, diffus, weltweit und die Anschläge sind auf breites Töten angelegt. Da geht es nicht um herausragende Figuren des Staates, die umgebracht werden müssen - und nicht umgebracht werden müssen, sondern von denjenigen umgebracht werden. Die Sicherheitsbehörden klagen im Kampf gegen diese Art von Terror fehlten Ihnen die nötigen Instrumente. Halten Sie diese Klage für berechtigt?

Hirsch: Sie ist in dieser Form nicht richtig. Ich habe den Eindruck, dass das eigentliche Problem doch nicht nur in polizeilichen oder repressiven Maßnahmen liegt. Da muss man dem Bürger offen sagen, dass ein absoluter Schutz nicht möglich ist. Man kann nicht Flugzeugabwehrraketen um den Reichstag, um den Kölner Dom, und um die bayerische Landesregierung und um wen immer stationieren. Wo will man da aufhören? Sondern das eigentliche Problem der Bekämpfung des Terrorismus liegt darin, sich um die Ursachen zu kümmern und politische Lösungen für die Ursachen solcher Entwicklungen zu finden. Das haben wir bei der RAF versucht mit einigem Erfolg und ich glaube, dass auch die Diskussion um den so genannten Islamismus oder die islamistischen Täter, dass man sich überlegen muss, was treibt diese Leute? Was ist ihr Motiv? Geht es Ihnen wirklich darum, bei uns die Demokratie abzuschaffen? Oder geht es Ihnen vielleicht darum, die politische Zusammenarbeit westlicher Staaten mit nahöstlichen Diktatoren einzuschränken oder zu verhindern? Da sind Entwicklungen im Gange, die politisch nicht wirklich ausdiskutiert werden und darin liegt die eigentliche Gefahr für unsere Freiheit.


Bruckstücke aus: "Man kann den Rechtsstaat nicht dadurch verteidigen, dass man ihn abschafft" (28.07.2005)
Burkhard Hirsch (FDP) im Interview; Moderation: Doris Simon
Quelle: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/400764/
Title: [Ausdehnung der Telekommunikationsüberwachung]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 15, 2005, 08:30:11 AM
QuoteBranchenverbände, Datenschützer, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie linksliberale Politiker haben voller Empörung und Sorge auf den heutigen Beschluss des EU-Parlaments zur massiven Ausdehnung der Telekommunikationsüberwachung reagiert. "Was als präventive Terrorismusbekämpfung beschlossen wurde, ist nichts anderes als die Bekämpfung der freien Kommunikation", beklagt Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein. Mit dem Entscheid "wird aus unserer freiheitlichen eine überwachte Informationsgesellschaft". Die neue europäische Bespitzelung ziele direkt auf die Köpfe der Menschen: "Jeder soll und muss wissen, dass jeder Kontakt per Telefon, Fax, Mobilfunk, SMS oder E-Mail, jede Nutzung des Internet langfristig gespeichert wird" und die Sicherheitsbehörden darauf zugreifen könnten. Das Telekommunikationsgeheimnis werde zur "disponiblen Masse". Die Parlamentarier hätten ein Papier abgenickt, das eine "Kapitulation der Freiheitsrechte vor vermeintlichen Sicherheitsbelangen darstellt".

[....] Die Abgeordneten haben mit der Mehrheit von Christ- und Sozialdemokraten eine EU-Richtlinie mit einer Reihe von Änderungen abgesegnet, auf die sich die Spitzen der "großen Koalition" in Brüssel mit dem EU-Rat geeinigt hatten. Da die Minister den Plan bereits gebilligt haben, dürften sie das vom Parlament bestätigte Papier auf einer ihrer letzten Ratssitzungen im Dezember ohne Diskussion durchwinken. Die Mitgliedsstaaten müssen die Vorgaben, die eine Aufzeichnung der elektronischen Spuren der Bürger für einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten vorsehen, dann innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umsetzen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will sich dabei für die Mindestspeicherfrist stark machen, während Innenminister von Bund und Ländern zwölf Monate bevorzugen. Prinzipiell geht es bei der beschlossenen Überwachung um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die beim Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden.

Scharfe Töne schlägt Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco, angesichts des Votums an. "Mit der Begründung, Terroristen zu jagen, speichert man jetzt nutzlose Daten auf Kosten der Industrie, wo doch die bestehenden Regelungen nach Aussagen der Polizei bereits für 90 Prozent der Fälle ausgereicht haben", wettert der Providervertreter. Er stellt sich bereits vor, wie der erste Zugangsanbieter seine Daten "auf Anforderung ausgedruckt per Möbelwagen anliefert". Die Behörden hätten schließlich weder Rechner noch Leitungen, um auch nur einen Bruchteil des geforderten Bitverkehrs abwickeln zu können. George Orwells Visionen eines "1984" hält Rotert für einen "Stummfilm" im Vergleich zu den jetzt abgesegneten Überwachungsplänen, durch welche ganz Europa durch eine "Sammelwut ähnlich der Stasi vereint" werde.


Aus: "Vorratsspeicherung von TK-Daten: "Privatsphäre wird zum Luxusgut"" (14.12.2005)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/67386  (Stefan Krempl) / (anw/c't)
Title: [Aber ich liebe Euch doch alle!]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 15, 2005, 08:42:58 AM
QuoteWas ist der Mensch bereit, fuer die Freiheit zu tun und zu geben?
Langfristig gesehen: alles.

Das sollten sich diese Arschloecher auf Europaebene, die zulassen,
dass solche grundgesetzwidrigen, demokratiefeindlichen und gegen das
Volk gerichteten Massnahmen Richtlinien- und somit mittelfristig
Gesetzestext werden, mal wieder hinter die Ohren schreiben. Nicht
dass sie, wenn's brenzlig fuer sie wird oder gar blutig, dann wieder
Mielke-like dastehen und sagen: "Aber ich liebe Euch doch alle!"
(kraemator; 15. Dezember 2005 8:55)

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9470571&forum_id=89429
Title: ["Niemand will jeden Mausklick aufzeichnen"]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 16, 2005, 10:55:41 AM
Quote[...] Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, befürchtete bei Umsetzung des EU-Beschlusses schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte. Die Regierung widerspreche mit ihrer Zustimmung eindeutig anders lautenden Beschlüssen des Bundestages. Der Abgeordnete der Linkspartei, Frank Korte, sprach von einem Angriff auf das Fernmeldegeheimnis und die Privatsphäre. Die Innenexpertin der Grünen, Silke Stokar, nannte die Entscheidung bürger- und wirtschaftsfeindlich. Die CDU-Abgeordnete Martina Krogmann sagte hingegen laut dpa, es komme auf die Verhältnismäßigkeit an. "Niemand will jeden Mausklick aufzeichnen."

Aus: "Koalition verteidigt Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten" (16.12.2005)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/67440
Title: [Protokollierung von Verbindungsdaten... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 29, 2005, 02:40:34 PM
Quote[...] Das so genannte War-Driving, also das Nutzen offener WLAN-Zugangspunkte etwa für den E-Mail-Versand, hält de Winter für eine legitime Antwort auf die umstrittene pauschale Überwachungsmaßnahme. Ferner sei es empfehlenswert, sich mithilfe vorbezahlter anonymer GPRS- oder UMTS-Karten von öffentlichen Orten aus ins Internet zu begeben. Um Informationen über die eigenen Korrespondenzpartner bei der E-Post geheim zu halten, sollte man Server im außereuropäischen Ausland nutzen oder einen eigenen aufsetzen. Anonymisierungsdienste wie TOR könnten ferner helfen, den dennoch anfallenden Datenverkehr sicher durchs Netz zu bekommen. Daten selbst seien am besten im Filesharing-System Freenet zu lagern, da dieses die Bitströme verschlüssele. Auch ein Wechsel der Ports, die für die Abwicklung der elektronischen Nachrichten vorgesehen sind, reicht laut de Winter aus; in diesem Fall würden die Daten rechtlich nämlich nicht mehr als E-Mail gelten.

Allgemein kommt es dem Niederländer zufolge darauf an, die Verschlüsselungstechnik VPN (Virtual Private Network) "für alles nur Denkbare anzuwenden". Mithilfe der Telekommunikationssoftware Asterisk etwa werde es zum Kinderspiel, ein eigenes VPN und damit ein "echtes Peer-2-Peer-Phone" aufzubauen. Die Hacker sollten "ihren Nachbarn" zudem helfen, eigene Server aufzusetzen und auch anderen entsprechende Zugänge zu öffnen.

Insgesamt geht de Winter davon aus, dass sich die Sicherheitsbehörden mit der ihnen geschenkten neuen Befugnis in ihrer Datenjagd übernommen haben. Zudem gebe es keine Nachweise, dass der Sender einer Nachricht diese tatsächlich selbst verschickt habe. Dies könne zu "gefährlich engstirnigen Ermittlungen" führen, die echte Terrorverdächtigte außen vor halten würden. Diesen stünden zudem etwa Instant Messaging, Online-Foren oder ausländische VoIP-Gespräche für unbeobachtete Verbindungen offen.

Bei den Brüssel Überwachungsplänen geht es prinzipiell um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden. Gemäß einer Einigung im EU-Rat können die Mitgliedsstaaten Telcos verpflichten, die Informationen inklusive IP-Adressen im Normalfall bis zu zwei Jahre lang vorzuhalten. Die Spitzen der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) und der Sozialdemokraten hatten die Ministervorlage gemäß einer vorab bei einem Hinterzimmergespräch erzielten Absprache übernommen und ihr zu einer Mehrheit im Parlament verholfen.

Unterstützung in ihrem Protest erhalten die Hacker von Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein: Seiner Ansicht nach muss das "zivilgesellschaftliche und bürgerrechtliche Aufbegehren gegen die verfassungswidrigen Bestrebungen zur Vorratsdatenspeicherung gestärkt werden, um über eine umfassende öffentliche Diskussion die aktuellen Weichenstellungen in eine Überwachungs-Informationsgesellschaft rückgängig zu machen." Die geplanten Vorratsspeicherungen würden Menschen ohne einen konkreten Anlass unter Generalverdacht stellen und dazu beitragen, dass die Bürger ihr Vertrauen in den Rechtsstaat und in die Sicherheit elektronischer Kommunikationsdienste verlieren. Bevor das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort habe, sollte die politische Einsicht eine Chance bekommen.

Marco Gercke, Rechtsinformatiker an der Uni Köln, fürchtet dagegen, dass die Sicherheitsbehörden mit dem Durchwinken ihrer alten Träume zur Vorratsdatenspeicherung Blut geleckt haben und weitere drastische Kontrollmöglichkeiten einfordern. Als erstes sei mit der Einführung einer Pflicht für Betreiber von Internet-Cafés zu rechnen, immer den Personalausweis der Kunden zu verlangen und eine Kopie davon aufzubewahren. Zudem würden sie wohl angehalten, ihren vollständigen Traffic vorzuhalten.

Anonymizern droht laut Gercke ein Bann. Ferner werde die schon abgeschlossen geglaubte Kryptodebatte neu aufgemacht, da die Fahnder wieder eine Hintertür für den Zugang zum Klartext verlangen würden. Letztlich werden sich die Sicherheitsdienste laut Gercke gar dafür stark machen, mithilfe von Keyloggern und Trojanern sämtliche Tastatureingaben der PC-Nutzer mitschneiden zu dürfen. Nach den Einknicken des Parlaments bei der Telekomunikationsüberwachung hält es der Forscher für möglich, dass derlei Wünsche "schon nächste Woche auf die Agenda kommen können".

(Stefan Krempl) / (thl/c't)



Aus: "22C3: Hacker machen gegen massive Überwachung der Telekommunikation mobil" (28.12.2005)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/67793 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/67793)
Title: ["Wir haben den Krieg verloren"... (Notiz, CCC)]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 29, 2005, 02:45:57 PM
QuoteVertreter der Hackerszene zogen am gestrigen Dienstagabend auf dem 22. Chaos Communication Congress (22C3) in Berlin ein ernüchterndes Resümee ihres Einsatzes für eine bürgerrechtsfreundliche Technikgestaltung. "Wir leben jetzt in der dunklen Welt der Scifi-Romane, die wir niemals wollten", erklärte Frank Rieger, ehemaliger Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC). "Wir haben einen Polizeistaat". Es sei nicht mehr zu leugnen, dass ein Großteil der Privatsphäre und anderer grundrechtlich geschützter Werte in den letzten Jahren verloren gegangen seien. Unter der Flagge der "Terrorismus-Bekämpfung" würden momentan großflächige Überwachungsinfrastrukturen aufgesetzt, etwa mithilfe des Anbringens von Videokameras an Verkehrsknotenpunkten und öffentlichen Plätzen oder mit der ungebändigten Jagd der Sicherheitsbehörden nach persönlichen Daten für die Erstellung von Profilen und zum Schürfen in den anfallenden Informationsbergen. Diese Trends zeigen laut Rieger die Richtung, "in die wir gehen: in ein neues dunkles Zeitalter".


Die Politiker selbst sehen laut dem Hacker eine mit der Globalisierung geschaffene gigantische Krise auf sich zukommen, die vom Klimawandel getrieben und einen gewaltigen Immigrationsdruck in westliche Länder auslösen werde. Um sich dafür zu wappnen, würden sie mithilfe von "Terror on Demand" und der damit erzeugten Verunsicherung der Bevölkerung Kontrolltechnologien im großen Maßstab ausrollen, begab sich Rieger in der Veranstaltung, die mit dem Titel "Wir haben den Krieg verloren" überschrieben war, auf den Pfad von Verschwörungstheoretikern. Die entsprechenden Richtlinien entstünden nicht mehr in einem normalen demokratischen Prozess, sondern würden in Brüsseler Hinterzimmern mit Vertretern von Konzernen und Sicherheitsbehörden ausgehandelt. Die Folge ist für Rieger nicht nur das Aus für die Demokratie, sondern auch das Ende der Gerechtigkeit und des traditionellen Justizwesens: "Dem Staat wird es möglich sein, unbeliebte Menschen selektiv zu verfolgen", prognostizierte der Aktivist. "Algorithmen werden darüber entscheiden, gegen wen strafrechtlich vorgegangen wird".


[...] Frustration sei angesichts dieser Lage aber nicht das Gebot der Stunde, postulierten die Aktivisten. Ihre Antwort auf das skizzierte Grundrechtsfiasko liegt zum einen traditionell in der Suche nach technischen Abhilfen zum Schutz persönlicher Daten. "Wir müssen Krypto bauen, und zwar schnell", forderte Gonggrijp unter dem Applaus der versammelten Hackergemeinde. Zudem seien die Möglichkeiten zur anonymen Nutzung des Internet auszubauen, ergänzte Rieger. "Wir müssen davon ausgehen, dass jede verschickte Datei heute ein ganzes Jahrhundert lang vorgehalten wird", unterstrich er die Dringlichkeit des Einsatzes datenschutzfördernder Techniken.

Auch bei der Öffentlichkeitsarbeit sehen die Hacker deutlichen Optimierungsbedarf. "Wir dürfen sie nicht bei dem Gefühl belassen, dass sie die Guten sind", betonte Rieger in Bezug auf die Lauscher. "Sie spionieren uns aus" und das müsse auch entsprechend als "Datenverbrechen" gebrandmarkt werden. "Es ist ein krankes Hobby, sich die Telefongespräche anderer Leute reinzuziehen", empörte sich der ehemalige Pressearbeiter. Die Ermittler müssten sich daher "wie Abschaum" fühlen. Angesichts der Empörung über die CIA-Verhörmethoden unter dem Einsatz von Folter sowie über die Ausschnüffelung auch der US-Bürger durch den gewaltigen Echelon-Lauschapparat der National Security Agency (NSA) sehen die Aktivisten die Zeit reif für einen Umschwung der öffentlichen Meinung. "Dafür müssen wir einen Plan B in der Tasche haben", sagte Rieger unter Verweis auf die Tatsache, dass die Terroranschläge vom 11. September die Bürgerrechtler im Gegensatz zu den Sicherheitsbehörden völlig unvorbereitet getroffen hätten.

Für erforderlich hält Rieger ferner eine verstärkte Kollaboration mit ehemaligen Hackern, die "zur dunklen Seite der Macht" übergelaufen seien und bei Geheimdiensten beschäftigt seien. Gespräche mit ihnen könnten hilfreich sein, um mehr über die Überwachungsinfrastrukturen herauszufinden. Generell gab Gonggrijp die Parole aus, sich nicht in belanglosen Kämpfen zu verzetteln, sondern bestenfalls "mit Humor" und Spaß am Aktivismus gezielte Schlachten gegen besonders verheerende Projekte zu schlagen. Die Kräfte der Zivilgesellschaft müssten sich auf Auseinandersetzungen konzentrieren, die auch zu gewinnen seien.

(Stefan Krempl) / (thl/c't)


Aus: "22C3: "Wir haben den Krieg verloren" (28.12.2005)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/67796 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/67796)
Title: [USA => NSA: Datenbanken miteinander abgleichen]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 01, 2006, 03:19:44 PM
Quote[...] Washington - Laut "Washington Post" gab der vornehmlich für das Ausland zuständige Geheimdienst NSA seine Abhördaten auch an die Bundespolizei FBI, den Geheimdienst CIA, das Heimatschutzministerium sowie an den Militär-Geheimdienst DIA weiter. Bei den Informationen habe es sich um solche gehandelt, die aus Telefongesprächen und E-Mail-Kontakten gefiltert worden seien, berichtete das Blatt unter Berufung auf derzeitige und frühere Behörden- und Regierungsvertreter. Im Grunde sei es darum gegangen, einzelne Datenbanken miteinander abzugleichen. Der Zeitung zufolge wollten sich FBI, CIA sowie der nationale Geheimdienstchef John Negroponte zu der Sache nicht äußern.

US-Präsident George W. Bush hatte kürzlich eingestanden, der NSA ohne vorherige richterliche Erlaubnis das Abhören von Auslandsgesprächen und das Lesen von E-Mails von US-Bürgern mit mutmaßlichen Verbindungen zu Extremisten gestattet zu haben. Er bezeichnete das heftig kritisierte Vorgehen als wesentliches Mittel zur Vorbeugung weiterer Anschläge.

Berichten zufolge hatte Bush den Lauschangriff nach den Anschlägen vom 11. September 2001 angeordnet. Das US-Justizministerium will nun herausfinden, wer die Informationen über das Abhörprogramm an die Presse lanciert hat.

Aus: "LAUSCHANGRIFF IN USA: NSA gab abgehörte Daten weiter" (01. Januar 2006)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,393052,00.html

Sie auch The Washingtonpost:"NSA Gave Other U.S. Agencies Information From Surveillance
Fruit of Eavesdropping Was Processed and Cross-Checked With Databases"
By Walter Pincus
Washington Post Staff Writer
Sunday, January 1, 2006; Page A08
http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/content/article/2005/12/31/AR2005123100808.html
Title: ["Mach dich nackig, du Sau!"... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 09, 2006, 01:57:39 AM
Quote[...] Würde man die wöchentlich anfallenden Telekommunikations-Daten aller 450 Millionen EU-Bürger ausdrucken wollen, um sie den Parlamentariern zur Einsicht vorzulegen, müsste man die Volksvertreter wohl an Eisenbahnwaggons auf den Brüsseler Güterbahnhof bitten. Denn soviel Papier passt nicht einmal mehr in eine Flotte von Möbelwagen.


[...] Doch der an Faustsches Verlangen erinnernde Glaube, alles über die Untertanen wissen und nachträglich rekonstruieren zu können, versetzt in Politikerhirnen offenbar Datenberge: Credo quia absurdum. Auch wenn damit ein Paradigmenwechsel in der juristischen Betrachtung einhergeht: Galt man früher bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig, befindet sich nun jeder im weiten Fahndungsnetz - einfach, weil er existiert.

Gerade die Unverdächtigen sind nun prinzipiell verdächtig. Das ist eine verquere neue Sicherheitslogik.

So diskutierte man anlässlich eines tödlichen Zwischenfalls auf einem Autobahnparkplatz, ob man die Daten der Maut-Erfassung auf bundesdeutschen Autobahnen nicht zu Fahndungszwecken nutzen könne. Noch erfasst man damit nur die Bewegung von Lastwagen. Für die Daten-Bergwerker spannend würde es natürlich erst, wenn auch PKW-Bewegungen erfasst würden.

Seit November, das hat der vorige Bundesinnenminister Otto Schily hinterlassen, funken neue Reisepässe Daten selbständig. RFID heißt die an streunenden Wiener Hunden erprobte Technik, Radio Frequency Identification. Die wird ermöglicht durch einen winzigen Silizium-Chip mit Antenne, der im Pappdeckel des Passes verborgen ist und energielos funkt.

Er übermittelt unbemerkt, aber effizient persönliche Daten und ein Bild seines Besitzers, demnächst auch dessen Fingerabdrücke, an die Lesegeräte von Zollbeamten.


[...] Denn Schily hat die EU-Verordnung zu Einführung der so genannten E-Pässe vorauseilend umgesetzt - auch deswegen, weil Ausländer ab Oktober nur noch dann ohne Visum in die USA einreisen dürfen, wenn sie über High-Tech-Dokumente mit biometrischen Daten verfügen.

Biometrie, also die Vermessung lebenden Materials, ist neben der Erfassung der Verbindungs- und Lokalisierungs-Daten etwa eines Handy-Besitzers die ganz dicke Nummer im Arsenal der Datensammler. Denn anders als Telefonate und Schriftverkehr atmen biometrische Daten den Charme nicht verfälschbarer Eindeutigkeit.

Und so setzt man Einiges daran, Iris- und Retina-Merkmale der Augen, Handlinienstrukturen, Gesichter und sogar den Gang zu digitalisieren, um Erkennungs-Algorithmen auf sie anzusetzen.

[...] Ansammlungen anonymer Massen elektrisieren die Überwachungsphantasien - egal ob sie Behörden- oder Industrie-Hirnen entspringen.

Anlässlich der Fußball-WM werden die Daten aller 250.000 Mitarbeiter in den Stadien vom Wurstverkäufer über den Parkplatzwächter bis zum Spieler an das Bundesamt für Verfassungsschutz übermittelt und mit vorhandenen Datensätzen abgeglichen. Alle WM-Eintrittstickets sind personalisiert.

Die Techniken stecken noch in den Kinderschuhen. Denen werden sie rasant entwachsen.

[...] Die Kreditkartennummern und Bankverbindungen im internationalen Zahlungsverkehr; die neue Gesundheitskarte, die neben persönlichen Daten auch Krankheitsverläufe, Rezepturen und Patientendetails verzeichnen soll; die Überwachungskameras auf öffentlichen Plätzen, deren Präsenz deutlich ausgeweitet werden soll; die Snapshots beim Abheben am Bankautomaten; die um ein paar Kaufrabatte eingehandelten Kundenkarten in Kaufhäusern; die aus reiner Bequemlichkeit unterlassene Verschlüsselung beim Internet-Surfen im Wireless Lan; die Registrierung in Online-Portalen; dazu fragwürdige Innovationen wie der Finger-Scan, den etwa die Lufthansa für Bordkarten erprobt hat - überall hat sich der Mensch zum Tor machen lassen, der jedem die Tür öffnet.

Es ist, wie die taz formulierte, als ob über dem öffentlichen Leben der Imperativ hinge: "Mach dich nackig, du Sau!"

Dennoch bleibt die Frage, warum Politik und Polizei ihre Kräfte auf den Sisyphos-Berg der Daten konzentrieren, warum man das penible Protokoll des Alltags überhaupt anordnet. Michel Foucault hat in "Die Ordnung der Dinge" die Entstehung der Human- und Biowissenschaften in der frühen Moderne beschrieben.

Der französische Philosoph wollte wissen, auf welchen Grundannahmen moderne Wissenschaft basiert. Er kommt zu dem erstaunlichen Ergebnis, dass die Erkenntnisse der Wissenschaften sich nicht der immer vollständigeren Erkundung des Lebens verdanken, sondern auf Abstraktion beruhen.

[...] Überwachung, das ist wohl die Lehre, interessierte sich einst für verdächtige Individuen. In dem Moment, wo sie sich der Anonymität der Masse widmet, hat sie den Verdacht nicht mehr nötig. Sie hat die Daten. (SZ vom 7.1.2006)


Aus: "Überwachen und speichern >> Erst mal sammeln, dann mal schauen - Der Mensch, das gerasterte Wesen: Wir werden erfasst, gescannt, gefilmt, vermessen - und nur Foucault weiß, wozu." von Bernd Graff (07.01.2006)

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/kultur/artikel/586/67519/ (http://www.sueddeutsche.de/kultur/artikel/586/67519/)
Title: [Kontakte, Interessen, Aufenthaltsorte, Tun, Denken und Fühlen]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 23, 2006, 08:23:07 AM
Quote[...] Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) bedauert die Verabschiedung der EU-Richtlinie zur systematischen Speicherung von Telefon- und Internetdaten. Damit hätten die EU-Justizminister einer Massenüberwachung auch von Journalisten und deren Kontakten den Weg geebnet, kritisierte der DJV-Vorsitzende Michael Konken heute in Berlin.
"Pressefreiheit und Informantenschutz geraten mit dieser Richtlinie in Gefahr", heißt es in einer Mitteilung des DJV. "Wenn Informanten nicht mehr sicher sein können, dass Telefon- oder E-Mail-Kontakte zu Journalisten geheim bleiben, werden sie sich doppelt überlegen, die Presse zu kontaktieren."


Aus: "Journalisten-Verband sieht Pressefreiheit durch Datenspeicherung gefährdet" (22.02.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/69972

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Quote[...] Die formale Bestätigung der heftig umstrittenen Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten durch den EU-Ministerrat hat inhaltlich weit auseinanderliegende Reaktionen hervorgerufen. So sprach EU-Justizkommissar Franco Frattini angesichts der nun möglichen sechs bis 24 Monate langen Aufzeichnung der elektronischen Nutzerspuren von "einem Sieg für die Demokratie, für unsere EU-Bürger und für die Grundrechte, auf der die Europäische Union sowie ihre 25 Mitgliedsstaaten basieren". Im aktuellen Jahresbericht zur Tätigkeit der "Artikel 29"-Gruppe der obersten Datenschützer aus den EU-Ländern, den der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar als amtierender Vorsitzender gleichzeitig dem EU-Parlament übergab, wird die pauschale Überwachungsmaßnahme dagegen als "starker Eingriff in das Leben praktisch jedes europäischen Bürgers" scharf kritisiert.

"Eine riesige Fülle an Informationen über fast alle Kontakte, Interessen, Lebenswandel, Aufenthaltsorte, Tun, Denken und Fühlen – mit anderen Worten über die Persönlichkeit des Einzelnen – werden verfügbar gemacht", warnt die Datenschutzgruppe. Sie hatte daher wiederholt mit Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention ihre Vorbehalte zum Ausdruck gebracht und Vorschläge für datenschutzrechtliche Schutzmaßnahmen formuliert, die bei der Speicherung der begehrten Verbindungs- und Standortdaten zu beachten sind. Nach Ansicht der Datenschützer hätte eine Protokollierung der Nutzerspuren im konkreten Verdachtsfall über das etwa von den USA praktizierte "Quick Freeze"-Verfahren zur Verbrechensbekämpfung ausgereicht. Befürworter der Richtlinie betrachten die Pauschalspeicherung und den damit erhobenen Generalverdacht gegen die rund 450 Millionen EU-Bürger dagegen als unerlässlich für eine effektive Strafverfolgung und rücken dabei offiziell die Terrorismusbekämpfung in den Vordergrund.


Bruchstück aus: 'Vorratsdatenspeicherung: "Schwerer Eingriff ins Privatleben der Europäer"' (22.02.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/69948

Title: [Die USA wollen Zugriff... (Notiz, Verbindungssdaten der EU)]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 09, 2006, 10:49:48 AM
Quote[...] Die heftig umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten hat noch vor ihrer Umsetzung in den Mitgliedsstaaten Begehrlichkeiten auf der anderen Seite des Atlantiks geweckt. Laut einem Protokoll über ein informelles Treffen zur inneren Sicherheit zwischen hochrangigen EU-Vertretern und Mitgliedern der US-Regierung Anfang März in Wien zeigte die amerikanische Seite dabei Interesse daran, in den bald von Telekommunikationsanbietern in der EU vorzuhaltenden Datenbergen schürfen zu dürfen. Die US-Teilnehmer hätten zu erkennen gegeben, heißt es in dem von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichten Papier (PDF-Datei: http://www.statewatch.org/news/2006/apr/eu-us-jha-7618-06.pdf (http://www.statewatch.org/news/2006/apr/eu-us-jha-7618-06.pdf)), dass man erwäge, "die einzelnen Mitgliedsstaaten zu ersuchen, die auf der Basis der vor kurzem angenommen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gesammelten Daten auch für sie zugänglich zu machen"...


Bruchstück aus: "USA wollen Zugriff auf Telekommunikations-Verbindungssdaten der EU" von Stefan Krempl (08.04.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/71831 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/71831)

Title: [Dragnet... (Notiz, EFF, AT&T, Big Mother, NSA)]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 09, 2006, 11:02:54 AM
Quote[...] Die amerikanische Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) hat ein Gerichtsverfahren gegen die Telefongesellschaft AT&T eingeleitet. Die EFF beschuldigt den Telecom-Carrier, der aus SBC nach der Übernahme des verbliebenen AT&T-Konzerns ("Ma Bell") entstanden ist, rechtswidrig mit dem US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) kooperiert zu haben. AT&T soll mit seinem "Dragnet" getauften Überwachungsprogramm den Internet-Datenverkehr seiner Kunden an die NSA weitergeleitet haben. Damit habe AT&T gegen die US-Verfassung verstoßen, betont die EFF.


Aus: "AT&T und die NSA: US-Bürgerrechtler klagen gegen "Big Mother"" (von Detlef Borchers; 08.04.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/71837 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/71837)
Title: [Verbindungsmuster... (NSA, AT&T, Verizon und BellSouth)]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 12, 2006, 11:34:08 AM
Quote[...] Der US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) sammelt die Telefonverbindungsdaten von Millionen US-Amerikanern. Diese werden ihr von den Telekommunikationsunternehmen AT&T, Verizon und BellSouth übermittelt, berichtet USA Today, das sich auf eingeweihte Kreise beruft. Dadurch sei die "größte Datenbank der Welt" zustande gekommen, zitiert die Zeitung eine Person, die anonym bleiben möchte. Die drei Telecom-Firmen liefern die Daten im Auftrag der NSA, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 mit einem Überwachungsprogramm begonnen hat. Ihr liegen dadurch zwar keine Mitschnitte der Abermillionen Gespräche vor, sie nutzt aber Verbindungsmuster auf der Suche nach Terroristen, heißt es in dem Bericht.

Die NSA war von US-Präsident George W. Bush nach dessen Angaben autorisiert worden, die internationale Kommunikation von Bürgern abzuhören, die im Verdacht stehen, mit Al-Qaida und anderen terroristischen Organisationen in Kontakt zu stehen. Das nun von USA Today aufgedeckte Datensammelprogramm hätte weit größere Ausmaße, da es auch Gespräche innerhalb der USA betrifft. Zwar würden keine Namen, Adressen oder andere persönliche Informationen gespeichert, doch die gesammelten Telefonnummern könnten leicht mit anderen Datenbanken abgeglichen werden, um an weitere Informationen zu gelangen.

Aus: "NSA sammelt Telefonverbindungsdaten der US-Bürger" (11.05.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/73017 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/73017)

Title: [social network analysis]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 13, 2006, 04:28:08 PM
Quote[...] The National Security Agency has been secretly collecting the phone call records of tens of millions of Americans, using data provided by AT&T, Verizon and BellSouth, people with direct knowledge of the arrangement told USA TODAY.

The NSA program reaches into homes and businesses across the nation by amassing information about the calls of ordinary Americans — most of whom aren't suspected of any crime. This program does not involve the NSA listening to or recording conversations. But the spy agency is using the data to analyze calling patterns in an effort to detect terrorist activity, sources said in separate interviews.

[...] The government is collecting "external" data on domestic phone calls but is not intercepting "internals," a term for the actual content of the communication, according to a U.S. intelligence official familiar with the program. This kind of data collection from phone companies is not uncommon; it's been done before, though never on this large a scale, the official said. The data are used for "social network analysis," the official said, meaning to study how terrorist networks contact each other and how they are tied together.

[...] REACTION From the White House:
The White House defended its overall eavesdropping program and said no domestic surveillance is conducted without court approval.''The intelligence activities undertaken by the United States government are lawful, necessary and required to protect Americans from terrorist attacks,'' said Dana Perino, the deputy White House press secretary, who added that appropriate members of Congress have been briefed on intelligence activities.


From: "NSA has massive database of Americans' phone calls" (USATODAY; Updated 5/11/2006 10:38 AM ET)
Source: http://www.usatoday.com/news/washington/2006-05-10-nsa_x.htm

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Quote[...] Bush war im Dezember 2005 wegen zahlreicher Lauschangriffe der NSA vom US-Kongress heftig kritisiert worden. Der Präsident verteidigte die richterlich nicht genehmigten Lauschangriffe mit dem Kampf gegen den Terrorismus. Auch republikanische Volksvertreter hatten dieses Vorgehen als verfassungsrechtlich sehr problematisch bezeichnet.

NSA verhindert Untersuchung

Inzwischen hat das US-Justizministerium eine Untersuchung zu den von Präsident Bush ohne richterliche Genehmigung angeordneten Lauschangriffen eingestellt. Grund sei die Weigerung des Geheimdienstes NSA, diese Ermittlungen zuzulassen, teilte das federführende Amt im Justizministerium (OPR) dem demokratischen Senator Maurice Hinchey mit. Ohne die Freigabe des NSA seien Ermittlungen aber nicht möglich. Das OPR hatte im Februar mitgeteilt, es werde die Rolle von Vertretern des eigenen Ministeriums in der umstrittenen Abhöraktion unter die Lupe nehmen. Präsident Bush hat die Lauschangriffe im Inland mit dem Kampf gegen den Terrorismus begründet. (N24.de, dpa, AP)


Bruchstück aus: "Milliardenfach abgehört: Orwells Schatten über Amerika" (N24.de; 11. Mai 2006)
Quelle: http://www.n24.de/politik/ausland/index.php/a2006051118131155954


Title: [Warnung zur verdachtslose Vorratsdatenspeicherung]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 17, 2006, 09:49:16 AM
Quote[...] In einer gemeinsamen Pressemitteilung vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der Initiative STOP1984 und dem Netzwerk Neue Medien e.V. sieht man die von den EU-Staaten im Februar 2006 geplante "systematische und verdachtslose Vorratsspeicherung der Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung" ebenfalls mit Sorge. In Deutschland hätten nicht nur Strafverfolger Zugriff auf die Kommunikationsdaten, sondern auch Geheimdienste auf Grund des "Terrorismusbekämpfungsgesetzes".

Doch nicht nur Strafverfolger sollen auf die Daten zugreifen können, laut Entwurf eines "Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" könnte auch die Musikindustrie Zugriff auf die Daten bekommen. Darüber hinaus hätten ausländische Staaten wie die USA auf Grund internationaler Verträge (z.B. "Cybercrime-Konvention") Zugriffsrechte, wie die EU-Kommission laut der Bürgerrechtler vor kurzem bestätigt habe.

"Sollten die Pläne zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt werden, sind Missbräuche der Daten zu erwarten. Zahlreiche Beispiele in der Vergangenheit zeigen, dass sich der Missbrauch geheimer Überwachungsbefugnisse nicht verhindern lässt", so die Bürgerrechtler und Datenschützer.

Als Negativ-Beispiele angeführt werden die Bespitzelung kritischer Journalisten und Aktivisten in Deutschland, politischer Gegenspieler in Frankreich sowie von Menschenrechts- und Umweltverbänden in Großbritannien und den USA. Auch die regierungsinterne und andere sicherheitsrelevante Kommunikation wäre nicht mehr vor unbefugtem Zugriff geschützt, wie der Abhörskandal in Griechenland vor drei Monaten gezeigt habe.

"Die einzige Möglichkeit, um Missbräuche unserer Kommunikationsdaten im In- und Ausland effektiv zu verhindern, ist der Verzicht auf die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung", mahnt Jurist Patrick Breyer vom bundesweiten Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Andernfalls werden sich regierungskritische Personen verstärkt auf Überwachung, Durchsuchungen, Befragungen und Grenzzurückweisungen einstellen müssen - mit entsprechenden Folgen für unsere demokratische Gesellschaft."

Bettina Winsemann von der Datenschutzinitiative STOP1984 sieht in einer Vorratsdatenspeicherung ebenfalls eine Gefahr für eine freie und demokratische Gesellschaft und sieht sich in der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung an die Stasi-Akten der DDR erinnert: "Eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung lähmt den demokratischen Prozess, da dessen wichtigster Bestandteil, der Bürger, unter Pauschalverdacht gestellt wird und elektronische 'Akten' über den Bürger angelegt werden. Eine solche Beobachtung würde sich auf die Meinungsfreiheit und Willensbildung mehr als negativ auswirken."


Aus: "Bürgerrechtler: US-Abhörskandal auch für Europa eine Warnung - Deutsche Bürgerrechtsorganisationen fordern Umdenken auch in Europa" (golem.de => Networld / 16.05.2006)
Quelle: http://www.golem.de/0605/45336.html
Title: [Im Hintergrund... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 18, 2006, 11:12:06 AM
Quote[...] Hartmut Lubomierski:  1983, bei der Volkszählung, musste jeder die Erfassung seiner Daten selber tätigen, d.h., den Fragebogen persönlich ausfüllen. So hatte jeder eine ganz sinnliche Erfahrung gemacht, weil jeder vor Augen hatte, was der Staat alles wissen wollte. Damals war Datenschutz ein Thema, heute sind wir uns gar nicht bewusst, dass wir das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre längst aufgegeben haben.

Die Erfassung erfolgt elektronisch im Hintergrund. Wenn Sie telefonieren, dann merken Sie nicht, dass die Gesprächsverbindungsdaten registriert werden. Fragen Sie einen Menschen, ob er das Gefühl hat, wenn er im Kaufhaus etwas mit der Kundenkarte kauft, dass er dann Daten über sich preisgibt. Da werden viele antworten: "Nein, mit der Karte bezahle ich nur." Aber das stimmt nicht, so werden wir ausgeforscht, denn jedes Kaufhaus, jedes Unternehmen registriert genau, wer was kauft, um ein Kundenprofil zu erstellen. Das alles passiert freiwillig, wir buchen das sogar noch unter "Service" ab. Solche Datenerfassungen werden als positiv empfunden, wer dagegen ist, der ist technikfeindlich oder ideologisch.

Es wird uns ein enormes Sicherheitsbedürfnis eingeredet, und darüber geht völlig verloren, dass wir ein Recht darauf haben, uns im öffentlichen Raum und privat unbeobachtet bewegen zu können und ohne, dass wir registriert werden. In der Informationsgesellschaft, in der wir leben, gilt: "Ich kommuniziere, also bin ich." Für den Staat und seine Sicherheitsbehörden ist daraus geworden: "Ich kommuniziere, also bin ich potentiell verdächtig."


Aus: "Ich kommuniziere, also bin ich verdächtig." (von Birgit Gärtner; TP; 18.05.2006 - Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Hartmut Lubomierski über die "Überproduktion von Sicherheit" seit dem 11. September 2001 und das abhanden gekommene Bewusstsein für das Grundrecht auf Achtung und Schutz der Privatsphäre)
Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22689/1.html (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22689/1.html)
Title: [Splitter und "secret chambers"... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 30, 2006, 03:03:01 PM
Quote[...] Aus Gründen der nationalen Sicherheit will US-Geheimdienstkoordinator John Negroponte Milliardenklagen gegen die US-Telekoms Verizon, AT&T und BellSouth niederschlagen. Diese haben dem Geheimdienst NSA direkten Zugang zu ihren Netzen und damit Datenverkehr gewährt.

[...] Über einen so genannten "Splitter" dupliziert die NSA den gesamten Verkehr auf der Glasfaser und verteilt ihn auf Batterien von Analyse-Servern.

Dass dieses Öffnen der Netze für die Militärspione keine zwingende Notwendigkeit darstellte, zeigt der Fall eines anderen Netzbetreibers. Qwest hatte sich strikt- und folgenlos geweigert, der NSA Zugriff auf die Leitungen zu geben.

[...] Montag vergangener Woche publizierte das Netzmagazin Wired die Aussage von Mark Klein, dem ehemaligen AT&T-Techniker, der die Affäre ursprünglich ins Rollen gebracht hatte, im Volltext.

Kleins Aussagen über geheime Überwachungszentralen ["secret chambers"], die AT&T für die Militärs eingerichtete hatte, wurden ausgerechnet durch die Anwälte seines ehemaligen Arbeitgebers bestätigt.

Deren Eingabe vor Gericht enthält auch einzelne, aus Gründen der "nationalen Sicherheit" geschwärzte Passagen. Die erwiesen sich nachträglich als durchaus lesbar, denn das veröffentlichte PDF-Dokument enthielt offenbar die Erstellungsgeschichte" des PDF-Dokuments.


Aus: "NSA-Lauschangriff" (futurezone.orf.at; 30.05.2006)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/112413/ (http://futurezone.orf.at/it/stories/112413/)
Title: [Datenschlagader und Core-Switches... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 01, 2006, 10:16:33 AM
Quote[...] Bis zu 16 Server pro Überwachungseinheit analysieren für den US-Militärgeheimdienst NSA pro Sekunde bis zu zwei Gigabyte an Daten von internationalen Carriern. Unerwünschte Datenströme lassen sich mittels neuester Monitoring-Tools bremsen oder auch komplett stoppen.

Die Beteuerungen der von der NSA-Überwachungsaffäre betroffenen US-Telekoms AT&T, Verizon und BellSouth, sie hätten keinesfalls Daten ihrer Kunden an den Geheimdienst weitergegeben, entsprechen tatsächlich dem Sachverhalt.

Eine Weitergabe war auch gar nicht notwendig, die NSA holt sich die Daten nämlich selber ab.

Die genannten US-Telekoms haben den US-Militärgeheimdienst bis in das Allerheiligste jeden Netzwerkers vordringen gelassen - zu den zentralen Core-Switches, die den gesamten Datenverkehr an der - "Backbone" genannten - Datenschlagader kontrollieren.

Dort werden die Datenströme schlicht und einfach auf eine zweite Glasfaserleitung kopiert und dann an die neu errichteten, NSA-eigenen Serverparks unweit der Datenzentren weitergeleitet und verteilt.

Das entspricht den Aussagen des abgesprungenen AT&T-Technikers Mark Klein, der die Affäre ins Rollen brachte.

[...] In Kleins Liste der Ausrüster findet sich zwar unter anderen die Firma Narus, allerdings ist von deren Überwachungssystem nicht sehr viel mehr bekannt, als dass es den in Großrechenzentren mittlerweile üblichen Datenverkehr von 10 Gbit/s nahe an Echtzeit analysieren kann.

[...] Dazu kommt, dass weder Internet-Provider noch Firmen, die direkt an die zentralen Internet-Exchanges angebunden sind, bemerken, dass ihr gesamter Datenverkehr analysiert wird.


Bruchstücke aus: "Echtzeit-Überwachung des Netzverkehrs" (futurezone.ORF.at; 01.06.2006)
Quelle: http://futurezone.orf.at/hardcore/stories/112618/ (http://futurezone.orf.at/hardcore/stories/112618/)
Title: [...für Ermittlungszwecke]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 04, 2006, 05:24:51 PM
Quote[...] Das US-amerikanische Justizministerium will dafür sorgen, dass Internet-Unternehmen Daten über die Online-Aktivitäten ihrer Kunden für zwei Jahre vorhalten. Zu diesem Thema hätten vor einer Woche Justizminister Alberto Gonzales und FBI-Direktor Robert Mueller Vertreter von Unternehmen wie AOL, Microsoft, Google, Verizon und Comcast zu einem Treffen gebeten, berichten CNet und USA Today. Die US-Regierung plane gesetzliche Bestimmungen, die die Unternehmen dazu verpflichten sollen, die Daten für Ermittlungszwecke bereitzuhalten. Dabei gehe es vor allem um die Verfolgung terroristischer Aktivitäten und Bekämpfung von Kinderpornografie.


Bruchstück aus: "Bericht: US-Regierung plant jahrelange Vorratsspeicherung von Internet-Daten" (02.06.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/73833
Title: [Datensammlungen, Politik und Zeitgeist... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 15, 2006, 04:38:05 PM
Schweiz:...
Quote[...]  Der Bundesrat wird zu einem immer grösseren Datensammler. Er plant nicht nur die Erfassung des gesamten Internetverkehrs in der Schweiz, sondern auch eine Fotodatenbank aller Bürger. Auftraggeber sind das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) sowie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD).

[...] In Kriminalfällen möchten sie schnell wissen, was ihre Zielpersonen im Internet treiben. Dazu gehört, welche Websites sie besuchen und welche Daten sie aus dem Internet auf ihre Rechner kopieren. Die Installation neuer Überwachungssoftware in die Kommunikationsnetze soll Bundes- und Kantonsbehörden den Zugriff auf diese Informationen ermöglichen. Sie sollen mehrere Monate lang in einer Datenbank gespeichert werden und die rückwirkende Überwachung ermöglichen.

Die Internetüberwachung soll spätestens 2009 Realität werden. In einem ersten Schritt wollen die Überwacher klären, wo sie ihre Aufzeichnungssoftware installieren werden. Dies könnte bei den Telekommunikationsfirmen sein oder bei den grossen Internetknoten. Als weitere Möglichkeit wird das Abgreifen von Surfdaten direkt an den Internetzugängen der Nutzer diskutiert.

Diese dritte Variante läuft im Prinzip darauf hinaus, die so genannten ADSL-Router und Kabelmodems mit einer als Wanze funktionierenden Software auszurüsten, die im Bedarfsfall von aussen eingeschaltet werden kann. Bei UMTS-Mobiltelefonen mit ihren Internetzugängen ist das schon der Fall. Der schnelle Datenfunk hat auf Verlangen von Polizeibehörden und Geheimdiensten eine Schnittstelle für die Telefonüberwachung. Moderne Mobiltelefone können somit als Abhörstation verwendet werden.

[...]  Gefährlich seien die geplanten staatlichen Datensammlungen wegen der Begehrlichkeiten, die sie weckten, sagt Menna. So äusserte der Kanton Schwyz in seiner Vernehmlassungsantwort zum biometrischen Pass den Wunsch, dass die Datenbank «den Polizeikorps für Fahndungs- und Vermisstenfälle zur Verfügung gestellt werden kann». Der Fototermin in den Erfassungszentren würde somit automatisch zur erkennungsdienstlichen Behandlung ein Vorgang, der bisher eine Verhaftung voraussetzt.

Mit seinen wachsenden Datensammlungen kann der Staat immer präzisere Profile seiner Bürger erstellen. Das neue Informationssystem Ausweisschriften erlaubt es technisch, auf Grund von Fingerabdrücken oder Fotos nach Menschen zu suchen. Richtlinien sollen dies Ermittlern zwar verbieten. Doch bereits verlangt der Kanton Appenzell Innerrhoden, die Abfrage «allein anhand biometrischer Daten» zuzulassen.

[...]  Wie mit Datensammlungen umgegangen wird, entscheidet jedoch nicht die Technik, sondern Politik und Zeitgeist. Beide können sich schnell ändern, wie die Erfahrung zeigt es braucht bloss einen Auslöser. In den Vereinigten Staaten wandelt sich der Staat seit dem 11. September 2001 zum Totalüberwacher seiner Bürger. In Europa werden immer mehr Telefonate abgehört, mit Italien als Spitzenreiter: Im vergangenen Jahr horchten Ermittler dort bei über 100 000 Anrufen mit.


Aus: "Der Schnüffelstaat schaut beim Surfen zu »Der Bund will den gesamten Internetverkehr der Schweiz erfassen und speichern. Erste Versuche starten noch dieses Jahr" (von Daniel Netzger, Jean François Tanda; sonntagszeitung.ch; Donnerstag, 15. Juni 2006)
Quelle: http://www.sonntagszeitung.ch/dyn/news/multimedia/626802.html (http://www.sonntagszeitung.ch/dyn/news/multimedia/626802.html)
Title: [...den Standort herausfinden]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 15, 2006, 04:47:41 PM
Quote[...]  POTSDAM. Wer ein Handy bei sich trägt, kann künftig von der Brandenburger Polizei ausfindig gemacht werden. Das sieht zumindest ein Referentenentwurf aus dem von Jörg Schönbohm (CDU) geführten Innenministerium vor. Die Novelle sei nötig, um das Polizeigesetz an veränderte technische und rechtliche Gegebenheiten anzupassen, erklärte gestern Innenstaatssekretär Hans-Jürgen Hohnen. Es gehe um "einen Effizienzgewinn für die Polizeiarbeit".

Für die vorgesehene Handy-Ortung mit so genannten "IMSI-Catchern" werden in dem Entwurf mehrere Gründe angegeben. Zum einen wird auf die Bekämpfung des internationalen Terrorismus verwiesen. Denn mit den Geräten kann man Nummern ermitteln, Gespräche stören und eben den Standort herausfinden. Zugleich wird die Suche nach Vermissten erleichtert.

Darüber hinaus soll es der Polizei bald möglich sein, Autokennzeichen im fließenden Verkehr automatisch zu erfassen. Davon verspricht sich das Ministerium Erleichterungen bei der Fahndung nach verdächtigen Fahrzeugen. Enthalten ist in der Novelle auch die gesetzliche Regelung zur Videoüberwachung, die bisher nur im Rahmen eines bis Ende 2006 befristeten Modellversuches an vier Standorten möglich war. Eine Ausweitung ist nicht geplant.


Aus: "Handybesitzer überall zu orten - Innenminister Schönbohm will Polizeigesetz verschärfen" (Berliner Zeitung, 15.06.2006)
Quelle: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/559419.html
Title: [Angriff auf das Fundament... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 21, 2006, 10:08:18 AM
Quote[...] Der Bundestag hat sich am heutigen Dienstag gegen einen Gruppenantrag ausgesprochen, mit dem die Bundesregierung zur Klageerhebung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die heftig umstrittene EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten aufgefordert werden sollte. Den Anstoß für die Initiative gab der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Jerzy Montag. 133 Oppositionsabgeordnete hatten die Einbringung des Antrags ins Parlament unterstützt. Das Parlamentsplenum lehnte ihn allerdings bei einer Enthaltung aus der Unionsfraktion mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU ab.

[...] Unbeeindruckt zeigten sich die schwarz-roten Parlamentarier auch von einem Positionspapier (PDF-Datei [http://files.humanistische-union.de/2006/PositionspapierVDS_16.6.2006.pdf (http://files.humanistische-union.de/2006/PositionspapierVDS_16.6.2006.pdf)]), welches das Forum Menschenrechte jüngst an Bundesregierung und Bundestag übergeben hatte. Das Netzwerk von über 45 deutschen Nichtregierungsorganisationen kritisiert die geplante Speicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten bei der Telekommunikation "als völlig unverhältnismäßig und als Angriff auf das Fundament einer freien, demokratischen Gesellschaft". Aus Sicht des Forums verstößt die geplante Vorratsdatenspeicherung gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens und des Fernmeldegeheimnisses aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sollte der Bundestag die Richtlinie umsetzen, schaffe er ein Gesetz, welches das Fernmeldegeheimnis sowie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen würde.

Irland und die Slowakei haben bereits Klage gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Luxemburg eingereicht. Ihre Argumentation ist mit der aus dem Gruppenantrag vergleichbar. Der Vorstoß gilt als aussichtsreich, da der EuGH gerade das umstrittene Abkommen zur Übergabe von Flugpassagierdaten zwischen der EU-Kommission und den USA aufgrund fehlender Rechtsgrundlage für nichtig erklärte. Auch in diesem Fall berief sich die Kommission auf ihre Kompetenz zur Binnenmarktregulierung – nun will sie den Beschluss zur Weitergabe der Flugpassagierdaten unverändert auf Basis einer anderen Rechtsgrundlage durchpauken.


Aus: "Bundestag hält Klage gegen Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten für unnötig" (20.06.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/74493 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/74493)
Title: [Nutzungs-, Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 21, 2006, 10:22:04 AM
Quote[...] Die Vorratsspeicherung, wie sie die Richtlinie vorsieht, ermöglicht die lückenlose Aufzeichnung des Kommunikationsverhaltens sämtlicher NutzerInnen von elektronischer Kommunikation. Über mindestens sechs Monate wird damit rekonstruierbar, wer wann wie lange mit wem von welchem Ort aus kommuniziert hat und welches Kommunikationsmedium dabei verwendet wurde. Mithilfe der automatisierten EDV ist es leicht möglich, Einzelangaben zusammenzutragen, um Nutzungs-, Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile zu erstellen und somit ein umfassendes Bild des Menschen sowie seiner Lebensumstände zu erhalten. Entgegen den Äußerungen der Bundesjustizministerin ist es trotz des zwischen Europäischem Rat und Europäischem Parlament vermeintlich erzielten Kompromisses weiterhin möglich, Bewegungsprofile zu erstellen. Denn nach der Richtlinie werden nach wie vor eine Reihe von Standortdaten bei der Kommunikation gespeichert: Bei Mobilfunkverbindungen betrifft dies den Standort bei Beginn der Kommunikation. Bei Festnetzanschlüssen oder der Interneteinwahl erfolgt eine Standorterfassung bereits durch die Adressenspeicherung der Nutzerin / des Nutzers (in der Regel die Rechnungsadresse). Das bedeutet, dass mit nur wenigen Kommunikationsvorgängen am Tag, dazu gehören beispielsweise Empfang einer SMS, Abrufen der Mailbox, Einwahl ins Internet am privaten PC, ein bis zwei Telefonate, relativ genaue Bewegungsprofile einer Person erstellt werden können – und das europaweit.

[...] Mit der Einführung einer obligatorischen und überdies verdachtslosen Speicherung würde
der über jede Person anfallende Datenschatten sämtlicher ihrer über technische Medien vorgenommenen Verhaltensweisen für eine längere Dauer in einem dem potentiellen Zugriff aller befugten Stellen angelegten Informationsreservoir zur Verfügung gestellt. Nach deutschem Recht sind bereits die Strafverfolgungsbehörden und – seit dem Inkrafttreten des Terrorismusbekämpfungsgesetzes – das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst sowie je nach landesgesetzlicher Regelung die Landesämter für Verfassungsschutz befugt, die bisher vorhandenen Verbindungsdaten unter bestimmten Voraussetzungen abzufragen.

[...] Die Freiheit und die Vertraulichkeit des Briefverkehrs und anderer Kommunikationsformen
gehören zu den Pfeilern einer demokratischen Gesellschaft. Sie stehen daher sowohl unter
besonderem Schutz durch die Verfassung als auch durch die Europäische Menschenrechtskonvention.
Die Vorratsspeicherung droht nicht nur das Vertrauen der Bevölkerung in die Nutzung dieser Kommunikationsmittel insgesamt und nachhaltig zu beschädigen. Denn Grundlage dieser mit sensitivsten Daten der Bürgerinnen und Bürger arbeitenden Infrastrukturen ist das – stets auch von der Europäischen Union betonte – Vertrauen in deren datenschutzrechtlich abgesicherte Nutzbarkeit. Darüber hinaus trifft dies den vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung hervorgehobenen Punkt, wonach die Befürchtung einer staatlichen Überwachung schon im Vorfeld zu Befangenheit in der Kommunikation und damit zu Kommunikationsstörungen und Anpassungen führen könne.
Die drohenden Einschränkungen der Grund- und Menschenrechte durch die Vorratsdatenspeicherung erschüttern die Kommunikation einer freien Gesellschaft daher insgesamt.


Bruchstück aus: ",,Vorratsdatenspeicherung" verstößt gegen Grundrechte und
untergräbt eine freie Gesellschaft - ositions- und Forderungspapier des FORUM MENSCHENRECHTE" (16.6.2006)
Quelle: http://files.humanistische-union.de/2006/PositionspapierVDS_16.6.2006.pdf (http://files.humanistische-union.de/2006/PositionspapierVDS_16.6.2006.pdf)
Title: [AT&T und der Datenschutz... ]
Post by: lemonhorse on June 24, 2006, 09:02:40 PM
Quote[...] Der zuletzt im Zusammenhang mit umstrittenen Internet- und Telefon-Überwachungsmaßnahmen des US-Geheimdienstes National Security Agency (NSA) in die Kritik geratene Telekommunikationsdienstleister AT&T ändert mit Wirkung zum morgigen Freitag seine Datenschutzbestimmungen. In der neuen Privacy Policy schreibt AT&T unter anderem fest, dass nicht der Kunde, sondern künftig allein das Unternehmen Verfügungsrechte über gespeicherte Kundendaten hat. Wer AT&Ts neue Satelliten-TV- und Internet-Videodienstleistungen in Anspruch nimmt, muss zudem damit rechnen, dass der Infrastrukturanbieter persönliche Verhaltensmuster analysiert: AT&T nimmt sich heraus, sowohl bei Homezone (SAT-TV) als auch bei U-verse (IP-Video) haushaltsbezogene Informationen über "Sendungen, Spiele, Aufnahmen und andere Wahlmöglichkeiten" zu sammeln und zu verarbeiten.

Mögliche Gründe für eine Weitergabe von Kundendaten sind laut den neuen AT&T-Bestimmungen "unter Strafandrohung verlangte Offenlegungsbeschlüsse, Gerichtsanordnungen oder sonstige rechtliche Verfahren". Entfernt wurde der in der alten Privacy Policy enthaltene Passus, wonach es sich dabei um gesetzlich zulässige Verfahren handeln muss. Zudem kann AT&T die Daten künftig verwenden, "um illegale Aktivitäten, Betrugsabsichten oder mögliche körperliche Bedrohungen gegen andere Personen zu untersuchen und zu verhindern" – eine Formulierung, die nach Meinung von Datenschützern bewusst gewählt wurde, um möglichst jeden Aspekt im Zusammenhang mit staatlichen Antiterror-Maßnahmen abzudecken. Gestrichen wurde in den neuen Klauseln auch der Satz, dass Datenschutz sowohl für Kunden als auch für Mitarbeiter von AT&T eine wichtige Angelegenheit ist.


Aus: "AT&T und der Datenschutz" (22.06.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/74578 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/74578)
Title: [The AT&T privacy case... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 03, 2006, 09:52:29 AM
Quote[...]  June 30 (Bloomberg) -- The U.S. National Security Agency asked AT&T Inc. to help it set up a domestic call monitoring site seven months before the Sept. 11, 2001 attacks, lawyers claimed June 23 in court papers filed in New York federal court.

The allegation is part of a court filing adding AT&T, the nation's largest telephone company, as a defendant in a breach of privacy case filed earlier this month on behalf of Verizon Communications Inc. and BellSouth Corp. customers. The suit alleges that the three carriers, the NSA and President George W. Bush violated the Telecommunications Act of 1934 and the U.S. Constitution, and seeks money damages.


Snatch from: "Spy Agency Sought U.S. Call Records Before 9/11, Lawyers Say" (Bloomberg; June 30 2006)
Source: http://www.bloomberg.com/apps/news?pid=20601087&sid=abIV0cO64zJE&refer (http://www.bloomberg.com/apps/news?pid=20601087&sid=abIV0cO64zJE&refer)
Title: [Überwachungsmaschine... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 05, 2006, 08:54:09 PM
Quote[...] Demnach sollen die bestehenden Befugnisse der Nachrichtendienste, bei Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Teledienstunternehmen Auskünfte einzuholen, künftig auch zur Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland eingesetzt werden. Voraussetzung soll sein, dass die Pläne für solche schweren Straftaten "die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt fördern". Dabei könnte es sich etwa um Hetze rechtsextremistischer Organisationen oder um islamistische Hasspredigten handeln. Entsprechend ausgedehnt werden sollen auch die Ermächtigungen zum Einsatz des umstrittenen IMSI-Catchers. Dieser soll der "Identifikation von Mobiltelefonen" dienen, eignet sich aber auch zur Überwachung von Gesprächsinhalten.

Der Entwurf, der im Herbst in den Bundestag eingebracht werden soll, will deutschen Nachrichtendiensten ferner die Ausschreibung von Personen zur europaweiten verdeckten Registrierung und Fahndung im Schengener Informationssystem (SIS) "zur Abwehr von erheblichen Gefährdungen für die innere oder äußere Sicherheit" eröffnen. Das SIS wird gerade auf Betreiben Brüssels zu einer komplexen Datenbankstruktur ausgebaut, die von Bürgerrechtlern als "panoptische Überwachungsmaschine" scharf kritisiert wird. Eingefügt werden in das SIS der nächsten Generation zahlreiche neuer Kategorien, die insbesondere biometrische Daten wie ein digitalisiertes Gesichtsbild und (genetische) Fingerabdrücke umfassen.

Die Nachrichtendienste sollen darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, Auskünfte zu so genannten Kontostammdaten nach dem Kreditwesengesetz zu erhalten. Wegen der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den geltenden Regelungen zur Kontostammdatenauskunft will die Große Koalition die entsprechende gesetzliche Regelung aber vorläufig zurückstellen. Weiter wollen die Regierungsfraktionen es den Diensten ermöglichen, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Auskünfte zu Fahrzeug- und Halterdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrtbundesamt auch automatisiert abzurufen. Die Befugnisse sollen insgesamt auch für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und Bundesnachrichtendienst (BND) gelten, die bisher weniger Rechte zur Dateneinsicht hatten. Dem BND würden damit aber keine Bevollmächtigungen im Rahmen der so genannten Eigensicherung im Inland eröffnet, glauben die Innenpolitiker von Schwarz-Rot.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Hans-Christian Ströbele, rügte das Koalitionsvorhaben scharf. Seine Partei hätte immer befürchtet, dass die Sondervorschriften und erweiterten Befugnisse der Nachrichtendienste, die allein zur Terrorismusbekämpfung gedacht gewesen seien, nach einiger Zeit auch auf andere Aufgabengebiete ausgeweitet würden, betonte der Berliner Abgeordnete und sprach von einem "Missbrauch der Sorge um den islamistischen Terrorismus". Kritik kommt auch von Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Linkspartei. "Es geht um einen erneuten Angriff aufs Grundgesetz – von Amts wegen", wettert die Innenpolitikerin. Mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts hätten belegt, dass die Gesetze zur Terrorismusbekämpfung teilweise über Gebühr in die Bürgerrechte eingreifen. Davon unberührt wollten die Unionsparteien und die SPD nun noch draufsatteln.


Aus: "Große Koalition über Verschärfung der Anti-Terrorgesetze einig" von Stefan Krempl (heise.de/newsticker; 04.07.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/75059 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/75059)

Title: [Gesetze mit Ausnahmecharakter... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 05, 2006, 09:37:51 PM
Quote[...] 04. Juli 2006
Union und SPD wollen die Ermittlungsbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) und anderer Geheimdienste im Inland erweitern. Die große Koalition will nach der Sommerpause ein sogenanntes Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz mit entsprechenden Änderungen im Bundestag einbringen. Die Dienste sollen nach Koalitionsplänen künftig auf Fahrzeug- und Autohalterdaten zugreifen können und im Inland Kontostammdaten verdächtiger Personen abfragen dürfen. Außerdem sollen die Nachrichtendienste Personen innerhalb der Europäischen Union überwachen lassen können.

Der Auslandsgeheimdienst stand zuletzt wegen überwiegend rechtswidriger Observierungen gegen deutsche Journalisten und Publizisten, eine ,,Informationspanne" im Fall El Masri sowie wegen einer geheimen Bagdad-Mission in der Kritik. Das Kanzleramt hatte nach den Vorkommnissen personelle Konsequenzen angekündigt und Verfahren eingeleitet. Geplant ist zudem eine Überarbeitung der Dienstanweisungen.

Die große Koalition beabsichtigt dennoch, sowohl für den Auslandsnachrichtendienst als auch die beiden anderen Geheimdienste (Militärischer Abschirmdienst und Bundesamt für Verfassungsschutz) bisherige Beschränkungen aufzuheben, die unter anderem aus verfassungsrechtlichen Gründen bestehen. Der FDP-Innenpolitiker Stadler nannte dieses Vorgehen ,,wirklich empörend". Hier würden Gesetze mit Ausnahmecharakter, die nach den Terroranschlägen auf Amerika eilig erlassen worden waren, zur Regel gemacht. Das sei ,,das Gegenteil dessen, was notwendig wäre", sagte Stadler dieser Zeitung.

Die große Koalition will überdies die schon seit 2002 bestehenden Auskunftsrechte ergänzen. Sie sollen nicht nur für den internationalen Terrorismus gelten, sondern auch für ,,verfassungsfeindliche Bestrebungen im Inland", die die Anwendung von Gewalt befürworten.


Aus: "Koalition will BND-Befugnisse ausweiten" (faz.net; Text: pca., F.A.Z., 05.07.2006, Nr.153)
Quelle:
http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E9528C35EBB7B490487C848B72CBD05A4~ATpl~Ecommon~Scontent.html (http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E9528C35EBB7B490487C848B72CBD05A4~ATpl~Ecommon~Scontent.html)
Title: [In einer sehr kritischen Situation... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 06, 2006, 10:16:17 AM
Quote
[Der Kölner Rechtsanwalt Gerhart Baum, 1932 geboren in Dresden, war von 1972 bis1978 für die FDP Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern und von 1978 bis 1982 selbst Bundesinnenminister. 2004 und 2006 war er an erfolgreichen Verfassungsbeschwerden gegen den ,,großen Lauschangriff" und gegen das ,,Luftsicherheitsgesetz" beim Bundesverfassungsgericht beteiligt]

[Gerhart Baum:] [...] Die Erosion der Grundrechte schreitet rapide fort. Die Staatsorgane haben sich angewöhnt, die Grundrechte nicht mehr zu achten. Ich mache das fest an zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die ich selber mit bewirkt habe: die Entscheidung gegen die Wanze in der Wohnung, also gegen den "Großen Lauschangriff" 2004 und die Entscheidung gegen das "Luftsicherheitsgesetz" im Jahre 2006. Beide sind fundamentale Entscheidungen, die rügen, daß das Parlament, die Regierung und auch der Bundesrat das fundamentale Prinzip der Verfassung - Schutz der Menschenwürde - nicht beachtet haben.
Die Entscheidung zur verdachtsunabhängigen Rasterfahndung, die vor kurzem ergangen ist, ist noch zu nennen.

[...] wir sind in einer sehr kritischen Situation, was diesen Teil der Grundrechte angeht.-
Ich würde mir wünschen -  ich sag' das schon seit Jahren -  eine bundesweite Bewegung "Rettet die Grundrechte". Wir erleben und erfahren diesen Prozeß im Grunde seit der Reaktion des Gesetzgebers auf den RAF-Terrorismus. Also wir sind in einer Phase der innenpolitischen Aufrüstung seit einigen Jahrzehnten.

[...] ich habe versucht, einen Teil der Terrorismusgesetze abzubauen, ich habe den "Radikalenerlaß" 1979 aufgehoben; es gab da eine Gegenbewegung, wir haben dem Datenschutz wieder zu seinem Recht verholfen bei der Abwägung zwischen polizeilichen Ermittlungsnotwendigkeiten und Datenschutz. Die Stimmung hat sich geändert. Das heißt also, diejenigen, die "zur Wahrung der Inneren Sicherheit" die Freiheitsrechte einschränken, können dies ohne weiteres tun, diejenigen, die die Freiheit verteidigen, müssen beweisen, warum das notwendig ist. Es ist auch eine merkwürdige Rechtskonstruktion eines Grundrechts auf Innere Sicherheit in die Diskussion gekommen seit einigen Jahren; meine Verfassung kennt ein solches Grundrecht nicht. Innere Sicherheit ist eine Möglichkeit zur Bewahrung der Freiheit. Also die Freiheit ist das oberste Grundrecht. Und die Angst wird mit Gefahren begründet, die zum Teil nur "gefühlte" Gefahren sind, und auch mit Gefahren, die man eben nicht ausschließen kann. Auch das gehört dazu, daß man dem Wähler sagt: Es gibt Gefahren, die man gar nicht verhindern kann; wir können die Risiken mindern. Also hier wird einer im Vergleich zur Situation in den siebziger Jahren leider sehr gleichgültig gewordenen Öffentlichkeit etwas vorgemacht und die läßt sich regelmäßig über den Tisch ziehen.

[...] In der Gesellschaft gibt es andere Prioritäten; die Menschen sind von ganz anderen Sorgen geplagt, und die Gesellschaft ist davon geprägt. Die gesellschaftlichen Milieus driften auseinander; wachsende Armut, Unterprivilegierung, das hat sicher mit dazu beigetragen, daß man solchen Themen wie Datenschutz keine so große Aufmerksamkeit schenkt. Aber das ist ein ganz gefährlicher Prozeß. Beim Datenschutz übrigens ist der Prozeß nicht nur im Gange auf seiten der Staatsorgane, sondern auch auf seiten der "Privaten". Die Speicherung des Verbraucherverhaltens beispielsweise ist eine ganz große Gefahr.

Das Schlimme ist, daß wir zu einem Volk der Verdächtigen werden. Wir sind wirklich schon in einem Überwachungsstaat. Die Fußballweltmeisterschaft hat das noch einmal deutlich gemacht, wo also Hilfspersonal der Prüfung des Verfassungsschutzes unterzogen wird. Der Radikalenerlaß ist also wieder da für Putzfrauen und Feuerwehrleute in den Stadien. Weil man die "Verdächtigen" nicht kennt, bezieht man also den normalen Bürger ein. Im Grunde müssen wir in vielen Situationen nachweisen, daß wir nicht verdächtig sind. Die Verdachtsabhängigkeit von Fahndung zerrinnt und verliert sich im Nebel. Jetzt wird auf Teufel komm raus gefahndet. Und die Rasterfahndung nach dem 11. September, die wir von Anfang an kritisiert haben, die auch nicht wirkungsvoll ist, keine Erfolge gebracht hat, bezieht eben große Gruppen der Bevölkerung aufgrund von vagen Merkmalen ein, und das hat das Verfassungsgericht jetzt gestoppt.

[...] Einerseits wird dafür plädiert, daß der Einzelne mehr Verantwortung zu übernehmen habe bei der Altersversorgung, der Gesundheitsvorsorge beispielsweise, daß der Staat sich also zurückzieht, andererseits haben wir den bevormundenden, überwachenden Staat im Bereich der "Inneren Sicherheit", und die neue Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus wird einfach benutzt von den Konservativen, um immer neue Forderungen zu stellen. Wir haben ja eine Serie von Debatten in der Geschichte der Bundesrepublik, die immer neue Verschärfungen der Sicherheitsgesetze gebracht haben. Ich denke an die gespenstische Debatte über das "organisierte Verbrechen". Monatelang, jahrelang hat man über das "Organisierte Verbrechen" geredet, keiner wußte genau, was das ist. Das Verfassungsgericht hat vergeblich versucht, in einem der Verfahren, die wir geführt haben, herausarbeiten zu lassen durch die Staatsorgane, was eigentlich "Organisiertes Verbrechen" ist. Dann gab es monatelang Debatten über ein Vermummungsverbot. Also es brandeten immer neue Wellen der Erregung hoch, und die größte Erregung der letzten Zeit war eben der 11. September, und zur Beruhigung wurden diese Schily-Gesetze eingebracht. Zum Teil sind sie durchaus berechtigt, aber zum Teil sind sie hochgefährliche Einbrüche in persönliche Freiheitsrechte -  und sind eben Symbolhandlungen: Der Bevölkerung soll etwas vorgemacht werden.

[...] Also hier wird eine Totalprotokollierung der Telekommunikation vorgenommen, und das kann man nur tun, wenn man sagt, wir gehen zunächst einmal davon aus, daß ihr alle in Frage kommt. Wir sind wirklich auf dem Weg in einen Überwachungsstaat. Ich habe lange gezögert, eine solche Aussage zu machen, aber wir werden unser blaues Wunder erleben. Wir sind weit über Orwell hinaus.

[...] Ja, ich kann die Frage nicht endgültig beantworten, warum die Bürger so gleichgültig sind. Sie sind ein bißchen aufgewacht, als sie merkten, daß der Staat oder die Finanzämter sehr viel leichter an ihre Konten kommen. Das hat sie zeitweise beunruhigt, aber die Beunruhigung ist schon wieder verraucht. Ich meine, daß eine freiheitliche Gesellschaft, auch wenn sie im Großen und Ganzen stabil ist, immer wieder gegen Erosion geschützt werden muß. Und dieser Erosionsprozeß, den wir jetzt erleben bei einem Teil der Grundrechte, ist so noch nie da gewesen.



Aus: "Interview mit Gerhart Baum - "10 Jahre Grundrechte-Report" - ,,Wir sind weit über Orwell hinaus"
Von Hans-Detlev von Kirchbach (Neue Rheinische Zeitung; Beitrag des Online-Flyers Nr. 48 vom 14.06.2006)
Quelle: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=1660 (http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=1660)

Title: [Grenzüberschreitenden Austausch... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 06, 2006, 11:03:28 AM
Quote[...] Diese Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten sei weder mit dem Grundgesetz noch mit geltendem EU-Recht zu vereinbaren und würde eine "schleichende Zweckentfremdung" von Milliarden Daten Vorschub leisten.

Geschützte Lebensbereiche wie beispielsweise das Verhältnis von Arzt und Patient seien auch betroffen, da die elektronische Gesundheitskarte auch von der Richtlinie betroffen sei. Selbst in Kaufhäusern müssten die Daten vorgehalten werden, da Karten mit RFID-Chips ebenfalls betroffen seien. Eine gesetzlich verbindliche Kontrolle darüber, was die kommerziellen, medizinischen oder pharmazeutischen Einrichtungen mit den zu speichernden Daten während dieser Zeit tun, steht noch aus.

Außer Dix hat auch die Presse in Deutschland Zweifel an der Richtlinie. Christoph Fiedler vom Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger sieht die Vorratsdatenspeicherung an sich als problematisch an. Wie er sagte, sei in Zeiten des Terrorismus, in denen Staaten vermehrt insgeheim agieren und Grundrechte beeinträchtigen, jede Demokratie auf eine robuste und effektive Pressearbeit angewiesen. Er forderte die Bundesregierung und das Parlament auf, eine besondere Sicherung der Journalisten und der Pressefreiheit bei der Umsetzung der Richtlinie vorzusehen.

Die regierende schwarz-rote Koalition geht jedoch noch einen Schritt weiter und fordert neben der verdachtsunabhängigen Speicherung mehr grenzüberschreitenden Austausch von personenbezogenen Daten und mehr geheimdienstliche Zusammenarbeit. Außerdem stellt sich das Innenministerium auf den Standpunkt, die Richtlinie sei ein guter Kompromiss zwischen den Interessen der Nutzer, der Wirtschaft und den Strafverfolgungsbehörden.


Aus: "Datenschützer fordert Moratorium bei EU-Vorratsdatenspeicherung" (von Kathrin Schmitt; 05.07.2006; silicon.de)
Quelle: http://www.silicon.de/enid/storage_network/20411 (http://www.silicon.de/enid/storage_network/20411)

Title: [Alltagsinstrumente der Verfassungsschutzarbeit... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 08, 2006, 12:25:34 PM
Quote[...] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar hat die Pläne der Bundesregierung kritisiert, den Geheimdiensten mehr Rechte einzuräumen. Der Frankfurter Rundschau sagte er, er halte das Vorhaben für "sehr kritisch", da es auch die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten aufweiche. Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix sagte laut dem Bericht sogar: "Da kommen wir in den Bereich, wo die Meinungsfreiheit berührt ist." Auch Nordrhein-Westfalens Datenschutzbeauftragte Bettina Sokol kritisierte, die Zugriffsrechte der Geheimdienste auf Telefon-, Post- und Bankdaten seien 2002 mit Terrorismusbekämpfung begründet worden. Es sei nicht akzeptabel, dass sie nun zu "Alltagsinstrumenten der Verfassungsschutzarbeit" werden.


Aus: "Datenschützer kritisieren geplante Befugniserweiterung der Nachrichtendienste" (07.07.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/75193 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/75193)
Title: [Schnittstellen für Abhörmaßnahmen... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 09, 2006, 02:26:46 PM
Quote[...] Die US-Bundespolizei FBI soll einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet haben, der Internet Service Provider (ISP) zur Einrichtung von Abhörschnittstellen verpflichtet, berichten US-amerikanische Medien. Barry Smith, ein Beamter des FBI, soll diesen Vorschlag auf einem privaten Treffen mit Industrie-Vertretern verbreitet haben. Außerdem soll er angedeutet haben, dass der republikanische Senator Mike DeWine diesen Vorschlag in den Kongress einbringen werde.

Der Vorschlag sieht vor, dass Netzwerkausrüster zum Einbau oder zur Nachrüstung geeigneter Schnittstellen für Abhörmaßnahmen verpflichtet werden. Bislang gelte diese Vorschrift nur für Hersteller von Fernmelde- und Telefonietechnik. Weiterhin sollen Abhörmaßnahmen auch auf Internetdienste wie Instant Messaging ausgedehnt werden können, wenn nach Ansicht der Behörden ein "öffentliches Interesse" besteht. ISPs sollen verpflichtet werden, die Kommunikation ihrer Kunden beispielsweise auf VoIP-Gespräche zu untersuchen und deren Verbindungsdaten zu speichern. Die Pflicht des Justizministeriums, über die Abhörmaßnahmen zu berichten, soll indessen abgeschafft werden.


Aus: "FBI schlägt Abhör-Gesetz vor" (heise.de/newsticker; 08.07.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/75227 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/75227)


Title: [Europaweite Überwachung des Geldverkehrs... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 12, 2006, 10:35:46 AM
Quote[...]  BRÜSSEL Ob Überweisung auf das Taschengeldkonto des Kindes oder Mietzahlung - ab kommendem Jahr soll der Geldverkehr innerhalb und außerhalb der EU lückenlos kontrolliert werden. Nach der Brüsseler Kommission hat jetzt auch das Europäische Parlament eine entsprechende Richtlinie gebilligt, bei der es vor allem um ein Ziel geht: Die Finanzierungsquellen von Terroristen und anderen Straftätern sollen ausgetrocknet werden. Europa sei entschlossen, "sich an den internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung des Terrorismus zu beteiligen", sagte der für den Bereich Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Charlie McCreevy.

[...] Konkret werden künftig nicht nur vom Auftraggeber, sondern auch vom Empfänger alle persönlichen Daten wie vollständige Anschrift und Kontoverbindung gespeichert. Wer eine Überweisung oder Einzahlung ohne Nennung seines Namens wünscht, erhält eine Identifikationsnummer, mit der zumindest die am Zahlungsvorgang beteiligten Geldinstitute den Absender jederzeit ausfindig machen können. Die Banken und Sparkassen erhalten alle Möglichkeiten, die Angaben zu überprüfen. Ausdrücklich dürfen sie in Zweifelsfällen eine Überweisung auch zurückhalten.

Zwar lässt die neue europäische Richtlinie einen Spielraum für ein vereinfachtes Verfahren innerhalb der EU sowie Überweisungen unterhalb von 1000 Euro. Doch vom Grundsatz her müssen auch in solchen Fällen jederzeit alle Informationen für einen eventuellen Abruf durch die Strafverfolgungsbehörden vorgehalten werden.

[...] Das Ja des Parlamentes zu der neuen Richtlinie erfolgt nur wenige Tage nach der Aufdeckung der "Swift"-Affäre. Die in Belgien ansässige Gesellschaft für weltweite Finanzmarkt- Telekommunikations- Dienstleistungen (Swift) hatte jahrelang Daten über den Zahlungsverkehr zwischen europäischen Banken an den US-Geheimdienst CIA weitergeleitet. Derzeit laufen noch die Ermittlungen, inwieweit die Gesellschaft belgische Gesetze gebrochen hat. Erst danach kann die EU ihrerseits prüfen, ob nicht auch die EG-Gesetze zum Schutz persönlicher Daten aus dem Jahr 1995 verletzt wurden. Washington begründet das Einholen dieser Informationen allerdings mit dem gleichen Argument, dass die EU nun benutzt, um den Geldverkehr zu öffnen: Kampf gegen den Terrorismus.


Aus: "Der gläserne Bankkunde - Fahnder können Geldverkehr verfolgen"
Von DETLEF DREWES (maerkischeallgemeine.de; 11.07.2006)
Quelle: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10745157/492531/ (http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10745157/492531/)


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Quote[...] Kiel - Die Weitergabe von Bankdaten deutscher Kunden an US-Geheimdienste über das in Belgien ansässige Überweisungssystem Swift geht nach Behördeninformationen ungebremst weiter. "Unseres Wissens findet die Weitergabe der teilweise sensiblen Transaktionsdaten von unverdächtigen Bank-Kundinnen und -Kunden an US-Behörden unbeeindruckt von der öffentlichen Kritik weiter statt, ohne dass uns bisher ein Verantwortlicher eine plausible Rechtfertigung hierfür nennen konnte", erklärte der Chef des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert, am Dienstag.

Der Kieler Datenschützer hatte nach eigenen Angaben von den elf größten Banken des Landes Auskunft über die Datenweitergabe verlangt. "Für die Wahrung des Bankgeheimnisses sind in erster Linie die Banken selbst verantwortlich", sagte er.

Die Geldinstitute "können und müssen dafür sorgen, dass der millionenfache Vertrauensbruch sofort gestoppt wird", forderte Weichert. Daran müsse auch die deutsche Wirtschaft größtes Interesse haben.


Aus: "USA erhalten weiter deutsche Bankdaten" (fr-aktuell.de; 18.07.2006)
Quelle: http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?sid=da0f74ab72e443be88dc80b965d55f5a&em_cnt=931054 (http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?sid=da0f74ab72e443be88dc80b965d55f5a&em_cnt=931054)

Title: [Das neue "Terrorbekämpfungsergänzungsgesetz"... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 13, 2006, 10:28:50 AM
Quote[...] Berlin - Die Bundesregierung will den deutschen Geheimdiensten die Abfrage von Fluggast- und Kontodaten erleichtern. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Verlängerung und Ausweitung der Anti-Terror-Gesetze, die 2002 nach den Anschlägen vom 11. September 2001 verabschiedet worden waren. Das alte Gesetzespaket läuft im Januar 2007 aus. Das neue "Terrorbekämpfungsergänzungsgesetz" ist erneut auf fünf Jahre befristet. Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz warf der Regierung vor, mit dem Entwurf gegen die vorgaben des Grundgesetzes zu verstoßen. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel sei nicht mehr gewahrt. "Die bewährte Trennung von Polizei und Geheimdiensten soll mit einem Handstreich aufgehoben werden", erklärte Piltz.

Die geplante Erweiterung der Anti-Terror-Gesetze erleichtert dem Bundesnachrichtendienst (BND), dem Verfassungsschutz und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) unter anderem die Abfrage von Passagierdaten, die die Dienste künftig direkt von den Fluggesellschaften einholen können sollen. Auch das Verfahren zur Abfrage von Kontoauskünften, Post- und Telefonverbindungsdaten soll vereinfacht werden. Über die Erteilung dieser Auskünfte sollen künftig die für die jeweiligen Geheimdienste zuständigen Ministerien entscheiden.


Aus: "Leichtere Datenabfrage für Geheimdienste" (ksta.de; ERSTELLT 12.07.06, 14:37h, AKTUALISIERT 12.07.06, 20:33h)
Quelle: http://www.ksta.de/html/artikel/1152655273579.shtml (http://www.ksta.de/html/artikel/1152655273579.shtml)
Title: [Der gläserne Nutzer und das TBEG... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 19, 2006, 11:14:39 AM
Quote[...] Laut dem Regierungsentwurf für das "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" (TBEG) sollen Geheimdienste zusätzlich zu Verbindungs- und Standortdaten aus dem Telekommunikationsbereich erstmals auch Bestands- und Nutzungsdaten von Online-Anbietern ohne große Eingriffshürden abfragen dürfen. Die Bundesregierung begründet den Vorstoß damit, dass "beispielsweise Vertragsdaten bei Internetauktionshäusern und ­Tauschbörsen etwa zum Handel und Vertrieb volksverhetzender Propagandamaterialien erhoben" und derlei Umtriebe besser verhindert werden könnten. Ebenfalls ins Visier der Nachrichtendienste geraten dürften nach Ausstellung der neuen Vollmachten insbesondere viel genutzte Suchmaschinen wie Google und Yahoo oder E-Commerce-Größen wie Amazon.

Die weitgehende Formulierung, die deutlich über die zuvor von der Großen Koalition bekannt gegebenen Eckpunkte der Novelle hinausgeht, findet sich in Paragraph 8a des umstrittenen Gesetzesentwurfs. Er bezieht sich zunächst auf den Verfassungsschutz. Dieser soll laut Absatz 5 bei Telediensteanbietern Auskunft einholen dürfen zu "Merkmalen zur Identifikation des Nutzers", zu "Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung" sowie Informationen "über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Teledienste". Dies entspricht der vollständigen Definition von Nutzungsdaten aus dem Teledienstedatenschutzgesetz und würde komplette Server-Logdateien mit einschließen. Im Folgetext des Entwurfes werden die Befugnisse auch auf den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) ausgedehnt, die beide im Zuge der Reform hinter dem Verfassungsschutz nicht länger zurückstehen sollen.

"Man glaubt es kaum: das Surfverhalten kommt auf den Präsentierteller und der gläserne Internetnutzer wird Realität", empört sich der Elmshorner Jurist Patrick Breyer über die Pläne. Und dies in Zeiten, in denen sich die Geheimdienste bei der Wahrung von Grundrechten immer wieder unzuverlässig gezeigt hätten. In der Sache würden sich die Begehrlichkeiten auf "alle Daten über die Telefon- und Internetnutzung" beziehen. Dazu komme, dass die Anbieter mit der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten diese mindestens sechs Monate aufbewahren und den Nachrichtendiensten zugänglich machen müssten.

Die Anwendung der Bestimmungen will die Bundesregierung auf die Untersuchung von Bestrebungen und Tätigkeiten beschränken, "die bezwecken, zu Hass oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufzustacheln oder deren Menschenwürde durch Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden anzugreifen und dadurch die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zu fördern und den öffentlichen Frieden zu stören". Eingeschlossen werden sollen auch Fälle, in denen konkret Gewalt angewendet oder ihr Einsatz vorbereitet beziehungsweise dazu aufgerufen wird. Dies kann sich laut dem Entwurf auch auf die Unterstützung von Vereinigungen beziehen, "die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen". Anordnungen sollen über die entsprechenden Ministerien erteilt werden können. Teilweise ist vorgesehen, später die "G 10-Kommission" des Bundestags, das parlamentarische Gremium zur Geheimdienstkontrolle, zu informieren.

In der Gesetzesbegründung argumentiert die Regierung, dass die Einsicht in die Bestandsdaten die bisher bestehende Auskunftsregelung zu Verkehrsdaten "abrundet". Mit Sorge verweist sie darauf, dass etwa eBay die Möglichkeit biete, "auf seiner Plattform einen eigenen virtuellen 'Verkaufsraum' einzurichten". Entsprechend wäre die Information relevant, ob eine Person dort als so genannter Powerseller registriert ist, also regelmäßig Waren in größerem Umfang an- und verkauft. Dies könne Rückschlüsse auf die Beschaffung von Finanzmitteln zulassen. Im Bereich der Spionageabwehr sieht die Regierung ferner "einen Bedarfsfall beispielsweise gegeben, wenn auf der Internetplattform eines Auktionshauses Patente und technische Zeichnungen eines proliferationsrelevanten dual-use-Produktes angeboten werden". Bei solchen möglichen Waffenhändlern wäre es interessant zu erfahren, "welche Person und/oder Firma sich hinter dem – üblicherweise verwendeten – Anbieterpseudonym verbirgt und ob Informationen über weitere Internetangebote dieser Person/Firma vorliegen".

Auch die bisherigen Auskünfte zu Post-, Telekommunikations- und Telediensten sollen künftig unter der neuen, etwa auch ein Vorgehen gegen Hassprediger erlaubenden Einsatzschwelle der Bestands- und Nutzungsdatenabfrage erteilt werden. Bisher waren diese an die strengeren Voraussetzungen des G 10-Gesetzes gebunden, die einen konkreten Bezug etwa zu terroristischen Straftaten oder zur organisierten Kriminalität erforderten. Die Regierung hält die Erleichterung für angemessen, da "Auskunftsgegenstand keine Kommunikationsinhalte sind und insofern eine andere abstrakte Verhältnismäßigkeitsabwägung" als nach dem normalen Geheimdienstgesetz angezeigt sei. Dass Nutzungsdaten aus dem Web oft mehr Aussagekraft etwa über religiöse oder sexuelle Vorlieben und sonstige Interessen haben können als Gesprächsinhalte, thematisiert der Entwurf nicht. Der "spezifischen Sensibilität" der abgefragten Informationen will man allein "verfahrensmäßig" Rechnung tragen, indem die Kontrolle der Bespitzelung "insoweit bei den am G 10 orientierten Maßgaben bleibt".

Die Opposition kritisierte den Kabinettsbeschluss zum TBEG vergangene Woche scharf. Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz warf der Regierung vor, endgültig die Grenzen grundgesetzlicher Vorgaben zu überschreiten. Die bewährte Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei werde aufgehoben. Eine zunehmende Datenschnüffelei befürchtet auch die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth. Es sei unverfroren, wenn Schwarz-Rot Ausnahmegesetze zur Terrorismusbekämpfung zum Alltagsinstrumentarium der Geheimdienste machen wolle. Die nach dem 11. September 2001 erweiterten Befugnisse haben laut den Grünen nur Begehrlichkeit bei anderen Diensten geweckt.


Aus: "Die Ausdehnung der Anti-Terrorgesetze und der gläserne Nutzer" (heise.de/newsticker; 18.07.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/75621 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/75621)

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Quote[...] Die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze durch die Bundesregierung hält der BND-Chef für zutiefst sinnvoll. Deutschland sei «nicht auf dem Weg zu einem Überwachungsstaat», sagte er dem Blatt; die Trennung zwischen Nachrichtendienst und Polizei sei gesetzlich eindeutig verankert.


Aus: "BND-Chef will Zusammenarbeit stärken" (nz; 24. Jul 2006)
Quelle: http://www.netzeitung.de/spezial/kampfgegenterror/426619.html (http://www.netzeitung.de/spezial/kampfgegenterror/426619.html)

Title: [American Civil Liberties... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 20, 2006, 09:24:43 AM
Quote[...] US-Präsident Bush persönlich soll eine interne Überprüfung des Justizministeriums verhindert haben, die sich mit der massenhaften Sammlung und Analyse von Verbindungsdaten im Bereich der Telefonie und des Internet beschäftigen sollte. Das "Office of Professional Responsibility", eine Art ethische Kontrollabteilung des Justizministeriums, war im Januar von Vertretern der demokratischen Partei aufgefordert worden, das Vorgehen der US-Regierung zu überprüfen.

Ende vergangenen Jahres war durch einen Bericht der New York Times bekannt geworden, dass die für Auslandsspionage zuständige NSA auch den inländischen Telefonverkehr überwacht hatte. Zwar sollen dabei nur Verbindungsdaten erfasst worden sein. Dennoch handelt es sich - ohne richterliche Verfügung für jeden Einzelfall - um ein rechtlich zweifelhaftes Vorgehen.

Doch Bush selbst soll interveniert haben, um dem Office of Professional Responsibility die notwendigen Zugriffsrechte auf Informationen zu verweigern. Die Abteilung stellte schließlich im April ihre Untersuchungen ein, da ihr die Hände gebunden waren. Die Information, dass Bush selbst sich in das Vorgehen eingeschaltet hat, stammt von US-Justizminister Gonzales, der gestern vor dem Justizausschuss des Senats Rede und Antwort stehen musste. Ein Sprecher des Weissen Hauses bestätigte die Angaben später im Wesentlichen.

Die Behinderung einer Kontrolleinrichtung, wie im vorliegenden Fall durch Bush wird von US-Medien als sehr ungewöhnlich bezeichnet. Die Los Angeles Times meint sogar, dass solche Aktionen seit der Watergate -Affaire nicht mehr zu beobachten waren. 


Aus: "Bush behinderte Untersuchungen?" (Mittwoch, 19. Juli 2006)
Quelle: http://www.intern.de/neue_meldungen/bush_behinderte_untersuchungen_223.html (http://www.intern.de/neue_meldungen/bush_behinderte_untersuchungen_223.html)


Source #2: "Bush Blocked Internal Justice Probe of Wiretaps" - The president withheld security clearances from lawyers investigating those who approved and oversaw the NSA surveillance program - By Richard B. Schmitt, Times Staff Writer; July 19, 2006 
Quelle #2: http://www.latimes.com/news/nationworld/nation/la-na-legal19jul19,0,5316810.story? (http://www.latimes.com/news/nationworld/nation/la-na-legal19jul19,0,5316810.story?)


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Quote[...] "Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass nicht nur praktisch alle Auslands- sondern auch alle Eil-Überweisungen im Inland über SWIFT abgewickelt werden - und das bereits seit dem Jahr 2001", erklärt Christian Jeitler vom Verein Quintessenz http://www.quintessenz.org (http://www.quintessenz.org) im pressetext-Interview. Der Verein, der sich für die Stärkung von Bürgerrechten im IT-Zeitalter einsetzt, fordert nun alle Kontoinhaber auf, ihren Bankinstituten auf den Zahn zu fühlen. "Nach fast fünf Jahren wird es Zeit, dass sich die Banken darum kümmern, wie mit unseren Finanzdaten umgegangen wird, die an SWIFT weitergegeben werden", meint Jeitler. Laut Datenschutzgesetz bestehe - zumindest hier in Österreich - eine klare Auskunftspflicht, so Jeitler. Er verweist dabei auf einen Musterbrief, der von der Quintessenz-Homepage heruntergeladen werden kann.

"Die offensichtlich eigenmächtige Weitergabe von Daten durch die Firma SWIFT stellt einen eindeutig illegalen Vorgang und eine klare Verletzung des Bankgeheimnisses dar", meint Hans Zeger, Obmann der Datenschutzorganisation ARGE DATEN http://www.argedaten.at (http://www.argedaten.at), auf Anfrage von pressetext. Dass Bankkunden verstärkt von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch machen sollten, sei zwar eine berechtigte und begrüßenswerte Forderung. Im aktuellen Fall werde auf diesem Weg allerdings wohl wenig zu erfahren sein, da den Banken zufolge die Weitergabe der Daten ohne deren Zustimmung und Wissen erfolgt sei, so Zeger.

[...] Allgemeinen Schätzungen zufolge sollen von SWIFT in den vergangenen fünf Jahren rund 20 Mio. Überweisungsdaten an die US-Behörden weitergeleitet worden sein. Die SWIFT-Informationen würden ausschließlich nur dazu genutzt, Hinweise auf terroristische finanzielle Transaktionen zu untersuchen, heißt es wiederholt von offizieller US-Seite. Besondere Kritik erntet vor allem der Umstand, dass die geheime Einigung zwischen SWIFT und den US-Behörden ohne ordentlichen Gerichtsbeschluss vereinbart wurde.


Aus: "SWIFT-Affäre: Auch Inlandsüberweisungen betroffen - USA weist Vorwurf der Industriespionage zurück" (pte/19.07.2006/16:55)
Quelle: http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=060719044 (http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=060719044)

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Quote[...] Die Klage der Bürgerrechtler von der Electronic Frontier Foundation (EFF) gegen den Telecomriesen AT&T und die US-Regierung wegen der Überwachungsmaßnahmen des Geheimdienstes NSA wird weiter verhandelt. Richter Vaughn R. Walker vom District for the Northern District of California hat Anträge des Unternehmens und der Regierung auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt, teilt die EFF mit. Die US-Regierung hatte argumentiert, in dem Verfahren könnten Staatsgeheimnisse aufgedeckt werden.

Die EFF ist Ende Januar vor Gericht gegangen und hat ein Sammelklageverfahren beantragt, nachdem umfassende Abhöraktionen der NSA bekannt wurden. Die Beklagten werden beschuldigt, unter anderem gegen Datenschutzgesetze verstoßen zu haben. US-Präsident George W. Bush hatte Ende vergangenen Jahres Medienberichte bestätigt, dass er den Geheimdienst mit Lauschangriffen gegen US-Bürger ohne richterliche Erlaubnis beauftragt hatte.

Mit der jüngsten richterlichen Entscheidung sind aber noch nicht alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft, das Verfahren zu stoppen. Nun können die Beklagten noch vor ein Berufungsgericht gehen. Walker hat vorgeschlagen, für die Betrachtung der vertraulichen Informationen einen externen Gutachter heranzuziehen. Gegen diesen Vorschlag, den die EFF laut Medienberichten befürwortet, kann bis Ende Juli Einspruch erhoben werden.


Aus: "Richter lehnt Abweisung der Klage gegen AT&T und US-Regierung ab" (heise.de/newsticker; 21.07.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/75781 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/75781)

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Quote[...] In his ruling, Judge Vaughn Walker was critical of the government's assertions that allowing the case to move forward would jeopardize state secrets. "To defer to a blanket assertion of [state] secrecy here would be to abdicate that duty, particularly because the very subject matter of this litigation has been so publicly aired. The compromise between liberty and security remains a difficult one. But dismissing this case at the outset would sacrifice liberty for no apparent enhancement of security."


From: " Federal judge doesn't buy state secrets argument in NSA wiretap case" (7/20/2006; by Eric Bangeman; arstechnica.com)
Source: http://arstechnica.com/news.ars/post/20060720-7316.html (http://arstechnica.com/news.ars/post/20060720-7316.html)


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Quote[...] Auch auf das Last-Minute-Angebot von Gonzales, derartige Klagen doch ab sofort in geheimen Gerichtshöfen abhalten zu lassen, ging der Richter nicht ein. Damit ist der Weg frei für ein Gerichtsverfahren, das weitere Einblicke in die Arbeitsweise des militärischen Geheimdienstes National Security Agency verspricht.

Die Enthüllungen des ehemaligen A&T Technikers Mark Klein brachten immerhin das ungefähre Dimension der Überwachungsaffäre ans Licht, auch über das von der NSA benutzte Equipment weiß man mittlerweile Bescheid.

Das Equipment zur Daten-Paketanalyse In Echtzeit an 10-Gigabit-Leitungen stammte von Unternehmen wie Narus oder Force10networks und ist nicht nur zur geheimdienstlichen sondern auch zur rein technischen Überwachung des Netzwerkvehrs in einem Rechenzentrum geeignet.

Bis zu 16 Server pro Glasfaserkabel analysieren für die NSA pro Sekunde bis zu zwei Gigabyte an Daten von internationalen Carriern. Die Anzapfstellen befinden sich an den zentralen Glasfaserleitungen in den Großrechenzentren von AT&T und anderen US-Telekoms.


Aus: "NSA-Skandal kommt vor Gericht" (futurezone.orf.at; 24.07.2006)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/124740/ (http://futurezone.orf.at/it/stories/124740/)


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Quote[....] In den USA sind 17 Klagen gegen US-amerikanische Telecom-Unternehmen wegen der von US-Präsident George W. Bush nach dem 11. September 2001 angeordneten Abhörmaßnahmen zusammengefasst worden. Das Gremium The Judicial Panel on Multidistrict Litigation reicht die Klagen an den US-Bezirksrichter Vaugn Walker weiter. Das aus fünf Richtern bestehende inter-bundesstaatliche Gremium entschied sich für den District Court for the Northern District of California, an dem Walker arbeitet, weil der hier vorliegende Fall am weitesten fortgeschritten war. Das berichtet das Wall Street Journal. Es wird damit gerechnet, dass ihm noch 26 weitere ähnliche Klagen zugestellt werden.

Neben AT&T gehören zu den Beklagten auch die Telecom-Unternehmen Verizon und BellSouth sowie deren Tochterunternehmen. Sie werden beschuldigt, durch ihre Beteiligung an der vom US-Geheimdienst National Security Agency ohne richterliche Erlaubnis durchgeführten Überwachung des Telefon- und Internetverkehrs unter anderem gegen Datenschutzgesetze verstoßen zu haben. Im Juli hatte Walker ein Ansinnen der US-Regierung abgelehnt, eine Klage gegen sie und AT&T abzuweisen, um die Aufdeckung von Staatsgeheimnissen zu vermeiden. Der Richter war damit anderer Meinung als ein Bezirksrichter in Chicago, der eine Klage der American Civil Liberties Union gegen AT&T abwies.


Aus: "US-Richter fassen Klagen wegen NSA-Abhörmaßnahmen zusammen" (11.08.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/76698 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/76698)
Title: [Der Aufbau einer teuren Überwachungsinfrastruktur]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 25, 2006, 09:32:31 AM
Quote[...] Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen Datenspeicherungs- und Abhörvorschriften im Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie der sich daraus ableitenden Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) zum Teil zurückgewiesen. Die Karlsruher Richter begründen die Ablehnung der Überprüfung einiger der angegriffenen Normen in ihrem jetzt veröffentlichten Beschluss mit dem Hinweis, dass die Kläger zunächst die untergeordneten Gerichtsinstanzen mit ihrem Anliegen anrufen müssten.

[...] Drei Internet-Unternehmen wollten sich mit der Klage vor allem gegen die heftig umstrittene Auflage in der TKÜV wehren, Abhörboxen für E-Mail ohne Entschädigung auf eigene Kosten vorhalten zu müssen. Dabei monierten sie vor allem den Aufbau einer teuren Überwachungsinfrastruktur, die Sicherheitsbehörden anfangs nur ein bis zwei Mal im Jahr nutzten. Den Richtern an der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts war es hier in keiner Weise ersichtlich, wieso die Beschwerdeführer nicht zunächst "wenigstens indirekt fachgerichtlichen Rechtsschutz" vor der Inanspruchnahme als Hilfssheriffs zu erlangen versuchten. In Österreich hatte eine vergleichbare Beschwerde vor dem dortigen Verfassungsgericht dagegen bereits 2003 Erfolg.

Die Kläger hierzulande hatten weiter auf eine Überprüfung einschlägiger Artikel im TKG gebeten, die eine Pflicht zur Angabe persönlicher Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum bei der Anmeldung eines Telefon- oder Handyanschlusses vorsehen, auch etwa beim Kauf von Prepaid-Karten im Mobilfunkbereich. Die Telekommunikationsunternehmen müssen die Daten ihrer Kunden zusammen mit der zugeteilten Rufnummer in eine Datenbank einstellen, auf die staatliche Stellen wie Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste Zugriff haben. Nach Angaben der Bundesnetzagentur wurde die Datenbank im vergangenen Jahr 3,4 Millionen Mal abgefragt. Dies entspricht rund 9.000 Auskunftsersuchen pro Tag. Die Zahl der Abfragen hat sich bislang alle drei Jahre verdoppelt. Die Verfassungsrichter wollen gemäß ihrer Teilentscheidung die entsprechenden Abschnitte des Paragraphen 95 Absatz 3, 111, 112 und 113 des TKG einer weiteren Prüfung unterziehen.

Die Verfassungsbeschwerde moniert an diesem Punkt, dass eine Identifizierungspflicht für alle Telekommunikationsnutzer unverhältnismäßig sei. Wenn Personen wie Journalisten, Organisatoren staatskritischer Demonstrationen oder Vertreter von Wirtschaftsunternehmen nicht mehr anonym telefonieren können, müsste auf den Austausch sensibler Informationen mittels Telekommunikation zunehmend verzichtet werden. Die Kläger rügen zudem, dass die staatlichen Rechte zur Einsicht in Kundendaten zu weit gehen, da keinerlei einschränkende Voraussetzungen vorgesehen seien.

Darüber hinaus gehende Einwände etwa gegen eine entgeltfreie Auskunftspflicht in Paragraph 92 TKG, eine Möglichkeit zur bis zu sechsmonatigen Speicherung von Abrechnungsdaten in Paragraph 97 oder zur Datenerhebung zur "Missbrauchsbekämpfung" und Störungsbeseitigung in Paragraph 100 hielten die Richter in der Beschwerde für zu ungenau gefasst. Im Prinzip sei es den Klägern auch hier zumutbar, im Fall der Betroffenheit von den Überwachungsmaßnahmen die Fachgerichte anzurufen. Die Beschwerdeführer hätten zwar teilweise vorgebracht, dass sie von solchen Bespitzelungsaktionen überhaupt nicht benachrichtigt würden. Ihrer Beschwerde lasse sich aber nicht entnehmen, dass sie eine solche Benachrichtigung "auch nicht im Wege eines Auskunftsanspruchs" erreichen und anhand der mitgeteilten Informationen dann gegebenenfalls Rechtsschutz vor den Fachgerichten suchen könnten.

Der Jurist Patrick Breyer, der die Verfassungsbeschwerde initiiert hatte, gab angesichts der Entscheidung der Hoffnung Ausdruck, "dass das Bundesjustizministerium im Zuge der geplanten Reform der Telekommunikationsüberwachung ein einheitliches Schutzniveau für sämtliche Informationen über die Telekommunikation der Bürger schaffen wird." Staatliche Zugriffe dürften nur ausnahmsweise zur Verhinderung und Verfolgung schwerer Straftaten erlaubt sein. Die Klage bezieht sich nicht auf die ebenfalls schwer umkämpfte Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten, da diese in Brüssel bereits abgesegnete verdachtsunabhängige Überwachungsmaßnahme sich noch vor der Umsetzung ins nationale Recht befindet.


Aus: "Verfassungsgericht lehnt Beschwerde gegen TK-Überwachung teilweise ab" (Stefan Krempl; 24.07.2006; heise.de/newsticker)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/75828

Title: [Daten aus der Erhebung der Lkw-Maut]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 04, 2006, 11:32:41 AM
Quote[...] Vor dem Hintergrund spektakulärer Kriminalfälle sollen die Millionen Mautdaten, die detaillierten Aufschluss über Fahrtrouten und -zeiten von Lkw-Fahrern geben, künftig zur Aufklärung von schweren Stafttaten und zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden können. Bisher dürfen die Mautdaten allein zum Zweck der Abrechnung der Autobahngebühr genutzt werden. Eine andere Verwendung hatte der Bundestag bei der Verabschiedung des Mautgesetzes ausdrücklich ausgeschlossen.

Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD), für die Lkw-Maut zuständig, werde sich der nun geplanten Änderung des Gesetzes "im Grundsatz" nicht verschließen, hieß es aus seinem Ministerium. Man werde "sinnvolle Vorschläge" zum Einsatz der Daten bei der Verbrechensbekämpfung unterstützen, sofern auch die technischen, organisatorischen und finanziellen Fragen dazu gelöst seien.

[...] Bei der Opposition stießen die Pläne auf scharfen Widerstand. "Wenn man die strenge Zweckbindung der Mautdaten aufweicht, wird es kein Halten mehr geben" warnt der FDP-Innenexperte Max Stadler vor einem "datenschutzrechtlichen "Dammbruch". Wenn dann noch, wie von Unionspolitikern gefordert, auch noch die Pkw-Maut käme, wäre das "eine gänzlich neue Dimension von Überwachung", meint Stadler. "Das wäre der erste Schritt zur umfassenden Bewegungsüberwachung der Bürger", kritisiert auch Grünen-Verkehrsexperte Winfried Hermann.



Aus: "Verbrecherjagd mit Maut-Daten" Von Vera Gaserow (fr-aktuell.de; 03.08.2006)
Quelle: http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=941269

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Quote[...] Die Polizei wird voraussichtlich schon ab 2007 Daten aus der Erhebung der Lkw-Maut zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen können. Das Bundesinnenministerium teilte mit, ein entsprechendes Gesetz sei in Vorbereitung.

[...] Beckstein hatte in den vergangenen Tagen vehement für den Zugriff auf die Mautdaten geworben und zugleich für die Einführung einer Pkw-Maut plädiert. Gegenüber der FTD betonte er aber, dass er keinesfalls das Mautsystem nutzen wolle, um später auch verdächtige Autofahrer verfolgen zu können. "Eine vollständige Überwachung des Pkw-Verkehrs halte ich nicht für sinnvoll. Für Pkw soll es eine Vignettenlösung geben."

[...] Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Horst Friedrich, hält diese Aussage jedoch nicht für glaubwürdig, da die Union noch bei der letzten Änderung des Mautgesetzes auf der Wahrung des Datenschutzes bestanden habe. "In der Vergangenheit hat die Union hoch und heilig versprochen, dass die Mautdaten nicht verwendet werden dürfen. Heute sollen Schwerverbrecher mit Daten der Lkw-Maut verfolgt werden, und in Zukunft fordert die Union, Ladendiebe mit Hilfe der Pkw-Maut dingfest zu machen."


Aus: "Polizei soll Einsicht in Mautdaten erhalten" von Irena Güttel und Timm Krägenow (ftd.de; 04.08.2006)
Quelle: http://www.ftd.de/politik/deutschland/101784.html

Title: ["Gerne zahle ich den Preis dafür"]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 13, 2006, 12:34:00 PM
Quote[...] Liebe britische Polizei, you did a great job! Sie verhinderten, dass der gestrige Tag die Hölle wurde und Tausende von Toten vom Himmel fielen.

Gerne zahle ich den Preis dafür. Dass die Polizei Telefone abhört, Bankkonten kontrolliert, sie mir als Tourist am Flughafen Fingerabdrücke nimmt, ich meine Jacke ausziehen muss. Und meinen Körper abtastet, meinen Kopf, mein Hinterteil, meine Vorderbeine, meine Hinterbeine, meinen Rücken, meine Schuhe durchleuchten. Und ich auch dann noch meine Schuhe ausziehen muss. Und mich breitbeinig hinstellen muss und ich mich wie ein Verbrecher fühle.

Seit gestern denke ich: Ich bin lieber durchleuchtet lebendig, als zügig abgefertigt tot.

Danke, Bobbys.

Herzlichst

Ihr F. J. Wagner


Quelle: http://www.bild.t-online.de/BTO/news/standards/post-von-wagner/2006/08/11/wagner.html (2006/08/11/)
Title: [Es ist die Erhaltung unserer Verfassung]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 19, 2006, 12:35:07 PM
Quote[...] Die Überwachung von Telefongesprächen ohne richterliche Genehmigung verstoße gegen das Recht auf Privatsphäre und auf freie Rede, urteilte Bundesrichterin Anna Diggs Taylor in Detroit. ,,Das öffentliche Interesse in dieser Angelegenheit ist klar. Es ist die Erhaltung unserer Verfassung", schrieb Taylor in ihrer Urteilsbegründung.

Das Abhörprogramm des Geheimdiensts NSA war im Dezember von Medien aufgedeckt worden. Geklagt hatte die Amerikanische Bürgerrechtsunion ACLU, die stellvertretend für mehrere Journalisten, Forscher und Anwälte handelte.

[...] bgehört werden nach Regierungsangaben ausschließlich Telefonate zwischen US-Bürgern und ausländischen Gesprächspartnern. Die Zeitung USA Today berichtete im Frühjahr allerdings, Telefongesellschaften hätten auch zahlreiche Inlandsgespräche aufgezeichnet und an die NSA weitergeleitet.

Bush hatte den Lauschangriff nach den Terroranschlägen vom 11.
September ohne Zustimmung des Kongresses angeordnet. Nur einzelne Mitglieder der Geheimdienstausschüsse waren über das Überwachungsprogramm informiert. Die Regierung hat wiederholt Vorwürfe zurückgewiesen, der Präsident habe damit seine Kompetenzen überschritten.


Aus: "Richter-Urteil: Abhörprogramm der US-Regierung verfassungswidrig - US-Präsident George W. Bush hat eine schwere juristische Niederlage erlitten: Erstmals erklärte ein US-Gericht das Abhörprogramm des Geheimdienstes NSA zur Terrorabwehr für verfassungswidrig" (sueddeutsche.de; 17.08.2006)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/ausland/artikel/24/82941/


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Quote[...] Das US-Justizministerium hat bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt, nach dem die Abhörmaßnahmen des Geheimdienstes NSA verfassungswidrig sind. Das Ministerium sieht laut Mitteilung in dem Terrorist Surveillance Program ein wichtiges Werkzeug der Geheimdienste im Krieg gegen den Terror: "Im anhaltenden Konflikt mit Al Qaeda und ihren Alliierten ist der Präsident nach der Verfassung verpflichtet, das amerikanische Volk zu schützen. [...] Wir glauben, das Programm ist rechtmäßig und schützt die bürgerlichen Freiheiten." Wie erwartet will die US-Regierung einen Aufschub der Einstweiligen Verfügung gegen die Abhörmaßnahmen erreichen, solange das Verfahren noch anhängig ist.


Aus: "US-Regierung ficht Urteil gegen NSA-Bespitzelungsprogramm an" (17.08.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/76973

Title: [Illegale Datensammelaktion]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 19, 2006, 12:44:00 PM
Quote[...] US-Finanzminister John Snow erklärte, die Regierung habe mit der Harpune gearbeitet und nur auf ,,das Herz terroristischer Aktivitäten gezielt".

US-Medienberichte vom Freitag, die die Operation enthüllten, wecken allerdings Zweifel an dieser Darstellung. Der New York Times zufolge setzte sich die US-Regierung bewusst über das gesetzliche amerikanische Bankgeheimnis hinweg – mit dem Argument, Swift sei gar keine Bank.

Dass der Sitz des Unternehmens in Belgien liegt, schützt ebenfalls nicht vor dem Zugriff durch die US-Regierung, weil Swift auch Büros in Amerika hat.

Die gesamte Operation ähnelt eher einem Schleppnetz denn einem gezielten Harpunenschuss: Die Justiz blieb in dem gesamten Verfahren außen vor, Swift stellte die Anfragen der US-Regierung als Zwangsmaßnahme dar, die sich nicht auf Gerichtsbeschlüsse stützten, sondern auf breite Handlungsspielräume des US-Präsidenten im Kampf gegen den internationalen Terror.

Der Zugriff auf die Swift-Datenbank folgte demselben Muster wie eine – erst im Dezember 2005 enthüllte – Lauschaktion des US-Geheimdienstes NSA. Wie im Fall Swift war die Operation zu keinem Zeitpunkt von den Gerichten gebilligt worden.

Die NSA sammelte auf Anweisung des Weißen Hauses Informationen über Tausende Telefonanschlüsse amerikanischer Bürger und berief sich auf die Erfordernisse der Terrorabwehr.

In beiden Fällen sammelte der Staat die Daten, ohne dass gegen die Betroffenen auch nur der geringste Verdacht vorliegen musste.

Erst nachdem der Lauschangriff der NSA bekannt wurde, verklagten zahlreiche Amerikaner Regierung und Telefongesellschaften.

Eine andere illegale Datensammelaktion der US-Regierung war den Betroffenen zumindest bekannt: die Weitergabe von Flugpassagierdaten aus Europa an die Amerikaner.

Die USA und die EU hatten sich 2004 auf Drängen der US-Regierung darauf geeinigt, dass Informationen über alle Fluggäste, die in Amerika landen oder das Land überfliegen, den amerikanischen Behörden pauschal bekannt gegeben werden.

Das umfasste nicht nur Namen und Adressen der Besucher, sondern zum Beispiel auch deren Kreditkartennummer oder E-Mail-Adresse. Der Europäische Gerichtshof erklärte dies im Mai für rechtswidrig.

Trotzdem ist vielen Terrorabwehrmaßnahmen gemeinsam, dass die Exekutive äußerst breite Befugnisse in Anspruch nimmt, um in Datenbanken zu wildern oder gar Sanktionen gegen Personen zu verhängen, ohne dass die Justiz dies überprüfen oder gar verwerfen könnte.

So verhängten die Vereinten Nationen nach dem 11. September Finanzsanktionen gegen eine Reihe – im weitesten Sinne – terrorverdächtige Personen oder Organisationen. Die Europäische Union setzte dies um, woraufhin die Konten von Betroffenen auch in Europa eingefroren wurden, ohne dass die Terrorvorwürfe näher begründet wurden.


Aus: "Fischen in Datenbanken - Jagd mit dem Schleppnetz" (SZ vom 24.6.2006)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/ausland/artikel/999/78921/4/

Title: [...eine immer weiter reichende Massenüberwachung]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 19, 2006, 01:30:51 PM
Quote[...] Berlin. Zu den Regierungsplänen einer sechsmonatigen Protokollierung der Benutzung von Telefon, Handy, Email und Internet (Vorratsdatenspeicherung) hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ein Rechtsgutachten vorgelegt, in dem Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme geäußert werden. Einer EG-Richtlinie vom März 2006 zufolge soll ab Mitte 2007 zur verbesserten Strafverfolgung nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Vor diesem Hintergrund hatte die Linkspartei die Rechtsexperten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags beauftragt, die "Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung nach
europäischem und deutschem Recht" zu prüfen.

In dem nun vorgelegten Gutachten vom 3. August heißt es: "Es bestehen Bedenken, ob die Richtlinie in der beschlossenen Form mit dem Europarecht vereinbar ist. Dies betrifft zum einen die Wahl der Rechtsgrundlage, zum anderen die Vereinbarkeit mit den im Gemeinschaftsrecht anerkannten Grundrechten." Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, begrüßt das Gutachten und fordert eine Aussetzung der Pläne zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. "Die in der Richtlinie vorgesehene Totalprotokollierung der Telekommunikation wäre ein eklatanter Verstoß gegen das Grundgesetz", erklärt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Eine Totalprotokollierung bewirkt keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, kostet Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre und die Sicherheit Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenüberwachung der Bevölkerung."

Das Gutachten des Bundestags bestätigt die Meinung vieler Rechtsexperten, dass eine allgemeine Protokollierung unserer Telekommunikation vor den Gerichten keinen Bestand haben kann. Irland hat bereits im Juli vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung erhoben. Die deutsche Regierungskoalition muss jetzt Konsequenzen ziehen und die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zumindest solange auf Eis legen, bis der Europäische Gerichtshof über die Rechtmäßigkeit der Richtlinie entschieden hat. Andernfalls setzt sich die Koalition dem sehr hohen Risiko einer verheerenden Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht aus.

Dem Bundestags-Gutachten zufolge ist im Hinblick auf die deutschen Grundrechte "zweifelhaft, dass dem Gesetzgeber aufgrund der europarechtlichen Vorgaben eine verfassungsgemäße Umsetzung gelingen wird." Selbst unter Berücksichtigung eines Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers sei die "Gebotenheit und Angemessenheit" der Vorratsdatenspeicherung fraglich, schreiben die Rechtsexperten des Bundestags. Als zur Verminderung von Kriminalität und Terrorismus "gleich geeignete, weniger belastende Alternative" sei es möglich, nur die Daten von Verdächtigen auf richterliche Anordnung zu speichern, "ohne jeden Nutzer elektronischer Kommunikation einem präventiven Verdacht zur unterwerfen". Das Gutachten verweist in diesem Zusammenhang auf die im April ergangene Rasterfahndungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der "das außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat" betont wird.

"Das Gutachten bestätigt uns in unserer Meinung", erklärt Bettina Winsemann (Twister) vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Ein derartiger Eingriff in die Privatsphäre aller 450 Millionen Europäer ist nicht akzeptabel. Jeder, der mir eine Email schreibt, würde mit seinen Kommunikationsdaten und -gewohnheiten in einer Datei landen.

[...] Gegenwärtig dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und Email-Verbindungsdaten nicht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann, die auf absolute Vertraulichkeit angewiesen sind.


Aus: "BRD-Bürgerrechte, ein auslaufender Artikel - Bundestags-Gutachten bezweifelt Rechtmäßigkeit einer Protokollierung von Telefon, Handy und Internet (Vorratsdatenspeicherung)"
Quelle: http://www.saar-echo.de/de/art.php?a=32282

Title: [Sicherheitsmaßnahmen]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 19, 2006, 01:36:50 PM
Quote[...] Berlin (dpa) - Nach den Funden von Kofferbomben in zwei Regionalzügen soll die Video-Überwachung in Bahnhöfen verstärkt und auf andere öffentliche Plätze ausgedehnt werden. Einbezogen werden solle auch der Nahverkehr. Das kündigte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Freitag an.

Zuvor hatten Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt (BKA) bestätigt, dass hinter zwei gefundenen Sprengsätzen drei Wochen zuvor in Regionalzügen aus Dortmund und Koblenz ein terroristischer Hintergrund zu suchen ist.

Schäuble forderte die Bundesbürger auf, die Fahndung nach zwei flüchtigen Tätern zu unterstützen, die durch das Bahn-Video in Köln erfasst wurden, bevor sie flüchteten. «Die beiden Sprengsätze waren sehr gefährlich. Wenn die Bomben gezündet hätten, hätte es sehr sehr viele Tote und Verletzte gegeben», sagte Schäuble. Die Bahn habe ihre Sicherheitsmaßnahmen angepasst. «Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Bundespolizei dazu in einigen Fällen auch Reisende ansprechen und ihr Gepäck kontrollieren wird.»

Jetzt komme es drauf an, die Sicherheitsmaßnahmen weiter zu verbessern. Nach der Sommerpause sollten schleunigst das Ergänzungsgesetz zur Terrorismusbekämpfung - unter anderem zur Verschärfung der Kontrollen an Flughäfen -, die Anti-Terror-Datei und die Nutzung der Mautdaten für die Fahndung beschlossen werden. Klar sei die Einführung präventiver BKA-Befugnisse bei der Terrorismusbekämpfung.


Aus:"POLITIK - Schäuble will Video-Überwachung ausweiten" (dpa; 18.08. 2006)
Quelle: http://www.weltexpress.info/index.php?artikel_id=15557&rubrik=2&lan=de

Title: [Präventive Rundumüberwachung]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 19, 2006, 07:03:45 PM
Quote[...] Inzwischen - so das Ergebnis einer Studie, befürwortet die Mehrheit der Bevölkerung den Einsatz von Überwachungskameras. Die Studie "Urbaneye" hat zwischen 2001 und 2004 im europäischen Vergleich Ausmaß und Akzeptanzbedingung der Videoüberwachung gemessen. Laut Eric Töpfer vom Zentrum für Technik und Gesellschaft in Berlin, das die Untersuchung vornahm, sollen vor allem öffentlich Einrichtungen wie Hauptbahnhöfe überwacht werden.

Ähnliche Schlüsse zieht auch das Institut für Kriminologische Sozialforschung von der Universität Hamburg aus seiner aktuellen Studie: "Eine große Mehrheit stimmt den Kameras zu", sagt Stefan Czerwinski, "die Menschen machen sich relativ wenig Gedanken, um die Auswirkungen der Überwachung."

Sein Kollege Töpfer erklärt das Phänomen des schwindenden Widerstands mit der technischen Entwicklung: Fotohandys, im Netz publizierte Privatbilder und -videos haben die Hemmschwelle sinken lassen, erklärt der Wissenschaftler. Auch die Terroranschläge in den letzten Jahren und die erfolgreiche Videoüberwachung bei der Fußball-Weltmeisterschaft im Sommer haben zu einer breiten Akzeptanz geführt.

"Bemerkenswert ist vor allem, dass sich der Diskurs in den letzten Jahren verschoben hat", sagt Töpfer. "Bei der Einführung der Überwachungskameras war die Präventionscharakter das entscheidende Argument." Studien hätten aber gezeigt, dass Kameras keine Präventivfunktion hätten. "Heute geht es darum, nach der Tat Aufklärungs- und Beweismaterial zu haben", so Töpfer. "Eine Akzeptanz bei dieser reibungslosen Verschiebung wäre ohne die Terroranschläge nicht denkbar."


[...] Der Trend ginge weg von der gezielten Beobachtung hin zur präventiven Rundumüberwachung. "Man kann sagen, dass wir uns immer mehr in einer Überwachungsgesellschaft befinden", stimmt Dix ihm zu, "der Bürger ist immer öfter bereit, Daten freizugeben und Eingriffe in seine Privatsphäre zu dulden."


Aus: "Mehrheit wünscht sich Überwachungskameras" Von Moritz Küpper (SPON; 18. August 2006)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,432375,00.html

Title: [Nutzung der Daten...]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 22, 2006, 01:19:38 PM
Quote[...] Nach der Festnahme des mutmaßlichen Zug-Attentäters in Kiel versicherte Bundeskanzlerin Angela Merkel, die "notwendigen Konsequenzen" zu ziehen. Dabei sprach sie vor allem von der Umsetzung der geplanten Anti-Terror-Datei. [[Anti-Terror-Datei:] http://www.subfrequenz.net/forum/index.php/topic,166.0.html]

Von der Anti-Terror-Datei versprechen sich die meisten Politiker mehr Möglichkeiten für die Fahndung. Denn dieser Datenpool sowohl der Polizei als auch der Geheimdienste ermöglicht einen schnelleren Informationsaustausch. So könnten Terrorangriffe möglicherweise schon im Vorfeld verhindert werden. Seit drei Jahren wird über die Anti-Terror-Datei diskutiert. Jetzt liegt ein Gesetzesentwurf vor, der im September verabschiedet werden soll.

Außerdem steht seit kurzem die Nutzung der Daten aus den LKW-Maut-Anlagen zur Diskussion. Hintergrund ist die Fahndung nach einem Sexualverbrecher, der im LKW unterwegs war. Die Video-Bilder der Maut-Anlagen könnten der Polizei helfen, dem Täter auf die Spur zu kommen. Für die Fahndung nach Terroristen müsse die Maut auch auf PKW ausgeweitet werden. Bisher verbietet das Mautgesetz die Nutzung der Daten für andere Zwecke als zur Abrechnung der Maut.

Bundesinnenminister Schäuble und andere Politiker befürworten außerdem den Einsatz von Bundeswehrsoldaten im Inneren. In Zeiten des globalen Terrorismus seien innere und äußere Sicherheit nicht mehr voneinander zu trennen.


Aus: "Mehr Kameras für mehr Sicherheit?" (wdr.de; 21.08.2006)
Quelle: http://www.wdr.de/themen/panorama/19/videoueberwachung/060821_fuenffragen.jhtml

Title: [Videoüberwachung]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 22, 2006, 01:55:49 PM
Quotetagesschau.de: Ohne Videoüberwachung hätten wir den Täter aus dem Kölner Hauptbahnhof nicht festnehmen können", sagt Innenstaatsekretär Hanning. Der Verein Foebud lehnt trotzdem weiterhin jegliche Videoüberwachung ab. Warum?

padeluun: Wir sollten in der augenblicklichen Situation ein wenig von der Hysterie wegkommen, die von Politikern und Medien geschürt wird. Ich kenne keine wissenschaftliche Arbeit, in der Videoüberwachung positiv hervorgehoben wird. Videoüberwachung hat aber ganz viele negative Seiteneffekte, die man in einer freiheitlichen Gesellschaft auf gar keinen Fall zulassen sollte.

[...] tagesschau.de: Eines der Hauptargumente, das Überwachungs-Befürworter den Skeptikern immer entgegenhalten, ist, dass der unbescholtene Bürger ja vor den Kameras nichts zu verbergen habe. Welche Nachteile könnte der besagte "unbescholtene Bürger" durch die Kameraüberwachung im Alltag denn haben?

padeluun: Schon 1983 hat das Bundesverfassungsgericht gesagt: Menschen die nicht wissen, wann etwas über sie aufgezeichnet wird, das vielleicht gegen sie verwendet werden könnte, werden ihr Verhalten ändern. Sie entziehen sich einer Gesellschaft. Letztlich kann damit die Demokratie nicht mehr funktionieren. Deshalb gibt es so etwas wie das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Datenschutzrecht, das ein hohes Gut ist. Es geht nicht darum, dass der 'unbescholtene Bürger' Dinge zu verbergen hätte. Sondern es geht darum, dass wir unter permanenter Überwachung von Dritten, die wir selber gar nicht sehen können, unser Verhalten verändert - ob wir wollen oder nicht.

tagesschau.de: Gelegentlich werden Horror-Szenarien geschildert - etwa dass Kameras auf Arztpraxen gerichtet sein könnten und so nachvollzogen werden kann, wer wann welche Praxis aufsucht. Sind solche Szenarien realistisch?

padeluun: Ja, das könnte realistisch sein. Stellen Sie sich vor, diese Videokamera wird von einem Hausmeister bedient, der kennt wiederum Frau Müller und Frau Müller möchte gerne wissen, ob Herr Meier da häufig raus und rein geht - dann ist dieses Datenleck vorprogrammiert. Hier sehe ich allerdings nicht das große Problem. Dieses Vorgehen wäre Missbrauch und Missbrauch ist strafbar. Das Problem bleibt dieser regelmäßige Gebrauch, dieses scheinbar Legale. Das ist wesentlich gefährlicher für unser ganz normales Leben als ein einzelner Missbrauch.

tagesschau.de: Die Gefahr von Anschlägen ist aber nun ganz eindeutig da, das zeigen die Attentate von London und die gescheiterten Anschläge bei uns. Was müsste Ihrer Meinung nach getan werden, um die Sicherheit zu verbessern?

padeluun: Wir können nicht unsere freiheitliche Gesellschaft schützen, indem wir sie abschaffen. Gegen Fanatiker, die Anschläge ohne Rücksicht auf ihr eigenes Leben machen, wird man mit Videoüberwachung nicht viel tun können.


Aus: "Interview mit Datenschutz-Verein - "Freiheit schützt man nicht, indem man sie abschafft" (Die Videoüberwachung muss ausgeweitet werden". Seit den gescheiterten Anschlägen auf Regionalzüge wird diese Forderung auch von Politikern geäußert, die das bislang abgelehnt haben. Die Datenschützer von Foebud e.V. bleiben hingegen bei ihrer Haltung. Vorstand padeluun erläutert im tagesschau.de-Interview warum)" (tagesschau.de; 21.08.2006)
Quelle: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0%2C%2COID5833430_REF1%2C00.html

Title: [Überwachung und der Milliarden-Kuchen]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 23, 2006, 10:49:19 AM
Quote[...] Bisher wurden Unternehmen, die Systeme zur Kontrolle von Gegenständen, zur Überwachung von Kommunikationswegen sowie zur Identifikation von Personen herstellen, nicht als eigener Sektor wahrgenommen. Allenfalls liefen sie als Teilbereich der Verteidigungsbranche mit. Für zu klein und zu obskur hielten sie sogar professionelle Investoren, um im größeren Maßstab Engagements aufzubauen.

Doch nach den jüngsten versuchten Terroranschlägen in Großbritannien und auch in Deutschland scheint die politische Bereitschaft gestiegen, deutlich mehr in die Sicherheit zu investieren. Und so machen erste kleinere Investmentbanken riesige Kurschancen bei den noch jungen Unternehmen aus. "Die biometrische Identifikation steht an der Schwelle eines mehrjährigen Wachstumszyklus", benennt Brian Gesuale, Analyst beim US-Brokerhaus Raymond James, einen der dynamischsten Zweige des Sicherheitssektors.

Doch nicht nur der zweifelsfreien Erkennung von Personen mithilfe von Fingerabdrücken, Irisscans, Gesichtsmerkmalen und Körpermaßen wird von Experten ein atemberaubendes Wachstum beschieden. Eine starke Absatzdynamik dürfen auch Unternehmen erwarten, die Geräte zur Kontrolle von Reisenden und deren Gepäck herstellen. Werden bisher an Flughäfen vor allem Metalldetektoren und Scangeräte eingesetzt, haben die Produzenten weitaus sensiblere Geräte in Entwicklung, die auch Spuren von Sprengstoff am menschlichen Körper aufspüren und auch zweifelsfrei entscheiden können, ob sich in der Plastikflasche Wasser oder Flüssigsprengstoff befindet.

Als weiteren wichtigen Aspekt der Terrorabwehr haben Experten hoch entwickelte Systeme der Videoüberwachung ausgemacht. Lukrativ ist hierbei nicht nur die Hardware, also die eigentlichen Kameras und die Speichermedien, sondern auch intelligente Software, die - mit biometrischen Daten gefüttert - potenzielle Attentäter aus Millionen von Bildern herausfiltern.

Eine Schlüsselrolle für die neue Wachstumsbranche nimmt Analysten zufolge die Biometrie ein. "Die technischen Grundlagen für den kommerziellen Erfolg sind vorhanden", sagt Gesuale. Sehr viel hänge von der Bereitschaft der staatlichen Behörden ab, diese Systeme einzusetzen. "Wenn erst einmal die Regierungen weltweit geordert haben, ist auch mit einem Nachziehen der Privatwirtschaft zu rechnen." Er erwartet annähernd eine Verfünffachung des Biometrie-Marktes auf 4,9 Mrd. Dollar im Jahr 2010. Auf Umsätze können nicht nur die Hersteller der Hardware setzen wie Safran (früher Sagem), Cogent, oder auch Motorola oder NEC. Auch die Anbieter von Softwarelösungen wie Identix oder Viisage haben das Zeug, sich ein großes Stück von dem Milliarden-Kuchen abzuschneiden.


Aus: "Sicherheitstechnik - Auf dem Weg zur Boombranche" Von Daniel Eckert und Holger Zschäpitz (22. August 2006)
Quelle: http://www.welt.de/data/2006/08/22/1005863.html
Title: [Anlassunabhängigen Recherche]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 23, 2006, 01:55:03 PM
Quote[...] Das Bundeskriminalamt (BKA) arbeitet an einer zentralen Datenbank für Netzermittlungen, um Überschneidungen zu verhindern. Wolfgang Schreiber vom Bundeskriminalamt in Wiesbaden, Leiter der Netzstreifen der ZaRD-Gruppe (Zentrale anlassunabhängige Recherche in Datennetzen), sagte bei der Cybercrime-Konferenz des Europarates, mit der Einrichtung spezieller Einheiten für Cyberkriminalität bei Landesdienststellen, Bundesgrenzschutz und Zoll gebe es immer mehr Koordinationsbedarf. Doppelte Ermittlungen zu gemeldeten Webseiten machten kaum Sinn, daher sollen in der Datenbank laufende und abgeschlossene Ermittlungen voraussichtlich mit URL oder IP-Adressen verzeichnet und für die betreffenden Dienststellen zugänglich sein. Personenbezogene Daten soll die Datenbank, für deren Struktur es einen ersten Entwurf gibt, nicht enthalten, versicherte Schreiber. Die Entwicklung der Datenbank gehe auf einen Beschluss der Innenministerkonferenz zurück, betonte er; wenn möglich wolle man die neue Datenbank-Idee auch international entwickeln.

[...] Henrik Kaspersen, Verhandlungsleiter bei der Abfassung der Cybercrime-Konvention des Europarates, meinte: "Wir brauchen technisches Wissen und Spezialeinheiten. Wie die Streife auf der Straße brauchen wir die Streife im Netz. Wenn man das Internet sich selbst überlässt, meinen die Leute, dass sie dort tun können, was sie wollen."


Aus: "BKA bastelt an Datenbank für Netzermittlungen" (17.09.2004)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/51185

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Quote[...] Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) drängen auf eine verstärkte Inspektion der Kommunikationsströme im Internet, um online vorangetriebene Terrorplanungen und Hetzpropaganda zu verhindern. "Wir müssen die Kontrolle des Internets verstärken. Dafür brauchen wir mehr Experten mit entsprechenden Sprachkenntnissen", sagte Schäuble der Wochenzeitung Die Zeit laut einem Vorabbericht. "Das Internet bekommt eine immer zentralere Bedeutung für die Kommunikation", pflichtete der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg im Gespräch mit der Hörfunkagentur dpa/Rufa dem CDU-Politiker bei.

Wie die verschärfte Internet-Überwachung konkret aussehen soll, ließen die Vertreter der Bundesregierung und der Polizei offen. Schon heute gibt es spezielle "Streifen im Internet" der Strafverfolger in einzelnen Bundesländern wie in Baden-Württemberg oder Bayern, die weltweit im Rahmen der so genannten anlassunabhängigen Recherche Verdächtige im Netz ausfindig machen. Bund und Länder hatten zudem bereits 1998 eine Zentralstelle für anlassunabhängige Recherche in Datennetzen (ZaRD) ins Leben gerufen, die etwa im so genannten Kannibalismus-Fall von Rotenburg mit Erfolgen aufwarten konnte. Das Bundeskriminalamt (BKA) arbeitete in diesem Rahmen an einer zentralen Datenbank für Netzermittlungen. Zudem können Strafverfolger anhand der Vorgaben der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) auch den E-Mail-Verkehr von Verdächtigen abhören.


Aus: "Schäuble und GdP fordern schärfere Überwachung von Netzinhalten" (heise.de; 23.08.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77160

Title: [Anonymisierung und Überwachung]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 27, 2006, 01:29:07 PM
Quote[...] Schleswig-Holsteins Justizminister Uwe Döring (SPD) fordert für den Kampf gegen den Terror Einschränkungen bei der Anonymisierung im Internet. Das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz (ULD) in Kiel müsse umgehend ein Anonymisierungsprogramm aus dem Netz nehmen, das sich jeder kostenlos herunterladen könne, fordert Döring weiter. "Es ist nicht mehr zu verantworten, Steuergelder für ein Projekt bereitzustellen, das es Terroristen und Straftätern aller Art ermöglicht, unentdeckt Straftaten zu begehen." Das ULD wies Dörings Forderung als unbegründet zurück.

Das mit Unterstützung mehrerer Hochschulen (TU Dresden, FU und Humboldt-Universität Berlin) entwickelte Programm werde bisher vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert, sagte Döring. "Was einst aus positiven Gründen zu Gunsten des Datenschutzes gemacht wurde, ist heute geradezu eine Einladung an Kriminelle etwa im Bereich Kinderpornografie, und an Terroristen, sich dieser Sache zu bedienen." Im jetzigen Anti-Terror-Kampf sei man darauf angewiesen, sehr schnell Informationen zu bekommen, betonte der SPD-Politiker. "Mit solchen Programmen wird dies geradezu verhindert."

Das Datenschutzzentrum wies den Vorstoß des Ministers umgehend zurück: "Das ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar", sagte ULD-Leiter Thilo Weichert. "Dieses Projekt ist in enger Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden in Land und Bund durchgeführt worden." Im Fall eines Straftatverdachts könnten die IP-Adressen von Computern sehr wohl registriert werden, wenn die Anforderungen aus der Strafprozessordnung dies hergeben, sagte Weichert. Ein Landgericht habe in einem Streitfall auch die Rechtmäßigkeit des Angebotes AN.ON bestätigt. "Wirtschaftskreise haben uns auch dargelegt, dass es ein ganz wichtiges Instrument für die Unternehmen ist, sich vor Wirtschaftsspionage im Internet zu schützen." (anw/c't)


Aus: "Kieler Justizminister kritisiert Anonymisierungsdienst" (22.08.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77126

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Quote[...] Die Debatte um den Anonymisierungsdienst AN.ON geht weiter: Am gestrigen Freitag trafen sich Schleswig-Holsteins Justizminister Uwe Döring, der schleswig-holsteinische Innenminister Ralf Stegner, Generalstaatsanwalt Erhard Rex und Thilo Weichert, der Datenschutzbeauftragte des Landes und Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz (ULD), zu einem Gespräch über den Dienst, der Usern weitgehend anonyme Kommunikation im Internet ermöglicht. Weichert bezeichnete das Gespräch gegenüber heise online als "freundlich und konstruktiv". Ein weiterer Informationsaustausch sei geplant, eine Veränderung der Grundsatzpositionen allerdings nicht zu erkennen. Die im Gespräch vertretenen Ministerien strebten "irgendeine Art von Vorratsdatenspeicherung" für Anonymisierungsdienste an. Generell werde darüber hinaus eine Speicherung von Daten auf Vorrat auch für andere Dienste von den Strafverfolgungsbehörden angemahnt.

Zu einem Schlagabtausch über die Zukunft des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Anonymisierungsdienstes war es gekommen, nachdem Döring gefordert hatte, die im Rahmen von AN.ON entwickelte Software vom Netz zu nehmen. Gleichzeitig hatte der SPD-Politiker die Förderung des Dienstes durch die öffentliche Hand gerügt – diese läuft allerdings zum Ende des Jahres aus und besteht derzeit lediglich aus Restbeträgen aus dem ursprünglichen Fördertopf. Die beteiligten Projektpartner sind derzeit eifrig in Planungen für die Zukunft von AN.ON, möglicherweise als Start-up-Unternehmen.

Aus Dörings Ministerium hieß es bereits vor dem Gespräch, es gehe natürlich nicht um ein Verbot von anonymer Internetnutzung oder gar von Verschlüsselung. Man habe vielmehr ein Interesse daran, eine Debatte dazu anzustoßen, wann der Anspruch auf Anonymität gegenüber dem Sicherheitsinteresse zurückzutreten habe. Wenn Räume im Netz geschaffen würden, die rechtlich oder technisch nicht mehr aufschließbar seien, könne dies zum Problem werden. Eine Stellungnahme nach dem Treffen war aus dem Ministerium noch nicht zu bekommen.

Weichert sagte, man müsse nun konkrete Vorschläge der Ministerien zu möglichen Regelungen über die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten bei Anonymisierungsdiensten abwarten. Mit Blick auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten sagte der Datenschützer: "Inwieweit Anonymisierungsdienste davon erfasst sind, ist noch völlig unklar." Als Teledienste würden Anonymisierungsdienste unberührt bleiben. Im Übrigen verwies Weichert für AN.ON auf die bestehende Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden. In Verdachtsfällen lasse sich der Verkehr von bestimmten IP-Adressen durch die Betreiber der AN.ON-Mixe realisieren, und zwar im Stil von "Quick Freeze"-Verfahren, bei denen Strafverfolger für einen aktuellen Anlass die zu diesem Zeitpunkt anfallenden Daten erhalten können.

Im Jahr 2005, betonte Weichert, habe es 42 Anfragen bei AN.ON gegeben, davon 27 von Strafverfolgungsbehörden, der Rest von privaten Parteien. Allerdings sei in keinen Fall die richterliche Anordnung vorgelegt worden, die für die Übergabe des aufgrund der jeweiligen Anforderung gespeicherten Verkehrs notwendig gewesen wäre. Auch in einem Verfahren, in dem die Münchner Staatsanwaltschaft eine Eilanordnung übersandt hatte, seien die Daten nach fehlender Bestätigung durch das Gericht ebenfalls wieder gelöscht worden. Weichert unterstrich gegenüber heise online noch einmal die geltende Rechtslage, nach der Anonymisierung nicht nur erlaubt, sondern rechtlich laut Teledienstedatenschutzgesetz (Paragraph 4 Absatz 6) geboten sei. Da Service-Provider Nutzern die Möglichkeit anonymer Nutzung oft nicht anböten, tue AN.ON dies.


Aus: "Politik plädiert für Vorratsdatenspeicherung bei Anonymisierungsdiensten" (26.08.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77312

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Quote[...] Mit großer Verwunderung wurde im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) die über die Presse lancierte Forderung des Justizministers des Landes Uwe Döring zur Kenntnis genommen, den gemeinsam mit den Universitäten Dresden, Berlin und Regensburg und anderen Stellen betriebenen Internet-Anonymitätsdienst AN.ON vom Netz zu nehmen. Der Leiter des ULD, Dr. Thilo Weichert:

,,Herr Döring hätte sich informieren sollen, z.B. beim ULD. Wir sind seit Jahren wegen AN.ON in einem konstruktiven Dialog mit Strafverfolgungsbehörden auf Landes- und Bundesebene. Dieser Dialog führte dazu, dass wir eine technische Möglichkeit vorgesehen haben, im Fall einer rechtlichen Anordnung nach der Strafprozessordnung kurzfristig für bestimmte verdächtige Adressen die Kommunikation mitzuloggen. Während also unser deutscher Dienst eine Strafverfolgung gemäß dem deutschen Recht ermöglicht, gibt es hierfür bei ausländischen Diensten keine Garantie. Unser Dienst ist nicht nur zulässig, wie von Gerichten bestätigt wurde, sondern nach dem Teledienstedatenschutzgesetz rechtlich geboten.

Das vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Projekt dient der Anonymität im Internet. Diese ist in einem globalen unsicheren Netz für den Datenschutz eine fundamentale Voraussetzung. Niemand hat hier - ohne einen vertrauenswürdigen Dienst wie AN.ON - eine Kontrolle darüber, wer einen überwacht. Gerade die Wirtschaft nutzt das Angebot des ULD, um sich vor Wirtschaftsspionage zu schützen. Ich hoffe nicht, dass es das Interesse von Herrn Döring ist, der Wirtschaft diesen Schutz vorzuenthalten, der bei ausländischen Angeboten nie garantiert werden kann. Herr Döring ist herzlich von mir eingeladen, sich bei uns über AN.ON zu informieren. Ich bin sicher, dass unsere guten Argumente überzeugen.

Wir sollten dann auch über seine Forderung nach Begrenzung von Verschlüsselung reden. Diese ist technisch nicht nur unrealistisch, sondern wäre ein Sicherheitsrisiko für Privatpersonen wie Wirtschaft."


Aus: P R E S S E M I T T E I L U N G - ULD: "Hände weg von AN.ON" (22. August 2006)
quelle: http://www.datenschutzzentrum.de/presse/20060822-anon.htm

Title: [...in elektronischer Form recherchierbar geworden]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 27, 2006, 04:10:56 PM
Quote[...] Der Geheimdienst der Bundeswehr, der sich laut seines Auftrages strikt auf uniformiertes Personal und sicherheitspolitische Vorgänge zu beschränken hat, entschuldigte sich offiziell bei Bodo Ramelow. Er sei irrtümlich "mit der Inbetriebnahme eines neuen Dokumentenmanagementssystems des MAD ... in elektronischer Form recherchierbar geworden". Die Sache kam ans Licht, weil der Abgeordnete wissen wollte, ob der MAD ihn registriert hat.

Bodo Ramelow sieht die Speicherung seiner Daten beim MAD halb ironisch, halb empört. "Wahrscheinlich wollten die Militärspitzel ein wachsames Auge auf meine Friedenstaube werfen", sagte Ramelow gestern der taz, "sie ist der einzige Bezug, den ich zum Soldatischen habe."

Ramelow nennt den Vorgang aber auch einen "Geheimdienstskandal", dessen Bedeutung weit über den konkreten Fall hinausgehe. "Wenn die Geheimdienste der Bundesrepublik demnächst ganz legal Verknüpfungen zwischen ihren Dateien anlegen", sagte der Wahlkampfmanager der "Linken.PDS", dann werde es für die Bürger gefährlich. "Es schützt uns nicht, sondern es setzt den Einzelnen unter Verdacht. Ich bin als Mitglied des Bundestages prominent und kann mich wehren. Was sollen andere tun?"


Aus: "MAD speichert Daten von Abgeordneten" Von CHRISTIAN FÜLLER / OTTO DIEDERICHS - taz vom 26.8.2006, S. 6, 111 Z. (TAZ-Bericht)
Quelle: http://www.taz.de/pt/2006/08/26/a0102.1/text
Title: [„grundsätzliche sicherheits- und gesellschaftspolitische Neuausrichtung“]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 27, 2006, 04:16:18 PM
Quote[...] Düsseldorf - Nach den gescheiterten Bombenanschlägen auf die Bahn wünschen sich die meisten Deutschen mehr Überwachungskameras auf Bahnhöfen und anderen öffentlichen Plätzen. 71 Prozent der Bundesbürger sprachen sich für die Ausweitung der Videoüberwachung aus. Dies ergab eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Innofact.

Nur rund 14 Prozent der Deutschen sprachen sich gegen zusätzliche Kameras aus. Besonders häufig hätten sich Schüler und Studenten gegen die Ausweitung der Überwachung ausgesprochen. Aber auch in dieser Gruppe seien immer noch über 60 Prozent für zusätzliche Kameras.

[...] Der CDU-Politiker sieht trotz rascher Fahndungserfolge im Fall der Kofferbomber die Terror- Gefahr in Deutschland keineswegs gebannt. ,,Wir würden einen Fehler machen, wenn wir uns jetzt zurücklehnen würden", sagte er den ,,Lübecker Nachrichten". Schäuble will vor allem das Internet stärker durchforsten lassen, da es immer mehr zum ,,Lehrbuch" für Terroristen werde.

Der Minister rief die Bürger zu mehr Wachsamkeit auf, um Verdächtigen frühzeitig auf die Schliche zu kommen.

[...]  Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierte die politischen Reaktionen auf die fehlgeschlagenen Kofferbomben-Attentate als ,,völlig unzureichend" und verlangte eine ,,grundsätzliche sicherheits- und gesellschaftspolitische Neuausrichtung". In der ,,Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag) meinte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg: ,,Offenbar muss es bei uns erst Terroropfer geben, bevor unsere Politiker es wagen, die sicherlich nicht angenehmen Konsequenzen aus der Bedrohungslage in Deutschland zu ziehen."

So seien Anti-Terror-Datei und eine neue Kronzeugenregelung lange diskutierte ,,Selbstverständlichkeiten". Mehr Sicherheit gebe es nicht zum Nulltarif, so der GdP-Chef. ,,Solange die Terrorbekämpfung nicht deutlich personell und finanziell aufgestockt wird, ist alles andere weiße Salbe."



Aus: "Deutsche wollen überwacht werden" (welt.de; Artikel vom 26. August 2006)
Quelle: http://www.welt.de/data/2006/08/26/1012171.html

Title: [Das ist keine düstere Science Fiction, sondern längst europäisches Recht]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 27, 2006, 10:08:12 PM
Quote[...] Eine verstärkte Überwachung des Internets fordert nach den versuchten Attentaten auf Regionalzüge Wolfgang Schäuble. Der Innenminister denkt dabei offenbar vor allem an Fachleute, die dauerhaft Foren von Extremisten beobachten und so mögliche Anschlagsplanungen frühzeitig erkennen. Im Kabinett habe Einigkeit darüber geherrscht, dass die Inhalte des Internet - auch die fremdsprachiger Seiten - genauer ausgewertet werden müssten, ergänzte Regierungssprecher Steg. Dafür würden Neueinstellungen vorgenommen und neue finanzielle Mittel bereitgestellt.

[...] Mehr Überwachung muss jedoch nicht unbedingt zum Erfolg führen - im Gegenteil. Das zeigen die Erfahrungen des 11. September.

In den USA, wo die "National Security Agency" (NSA) schon lange vor dem Angriff auf das World Trade Center das Netz umfassend beobachtete, konnten die Geheimdienstler vor den Anschlägen nicht warnen. Und das nicht nur, weil die gigantischen Mengen an Abhördaten nur schwer zeitnah auszuwerten sind: Es reicht nicht, Informationen zu protokollieren, man muss sie auch analysieren können, wenn man sie zur Prävention nutzen will. So aber blieb den US-Geheimdiensten nach den katastrophalen Anschlägen nur das peinliche Eingeständnis, im eigenen Datenbestand wichtige Hinweise gefunden zu haben - nur leider erst, nachdem die Katastrophe passiert war.

Denn davon auszugehen, man könne mit Filtern oder sonstwie automatisiert nach Schlüsselhinweisen suchen, ist naiv, wie das Beispiel USA zeigt. Auch die Terroristen wissen mittlerweile genau, dass die NSA praktisch überall abhören kann.

Darauf kann man sich einstellen und die Kommunikation anpassen. Man greift zur Verschlüsselung, oder weil das zu auffällig sein könnte, zu harmlosen Codewörtern, deren Bedeutung Überwacher kaum erahnen können. Man nutzt unauffällige Foren, in denen niemand Terroristen vermuten würde. Man verschleiert die eigenen IP-Adresse mit Anonymisierungssoftware, versteckt Nachrichten in Bilddateien (Steganografie) - der Möglichkeiten gibt es viele. Oder man verzichtet gleich ganz auf moderne elektronische Kommunikation, wie es Bin Laden oder auch Mafia-Bosse getan haben. Papierzettel reichen auch.

Man muss wissen: Mit einer Überwachung des Internets fängt man nur die, die sich darin nicht gut auskennen. Ähnlich wie bei der Videoüberwachung: Wer weiß, wo Kameras stehen, wickelt seine Geschäfte dort ab, wo die elektronischen Augen nicht hinreichen. Weil aber auch naive oder technisch unbedarfte Terroristen Attentate verüben können, müssen Ermittler intensiv im Netz fahnden können.

Dazu braucht man viele Fachleute. Oder man hört doch einfach systematisch alles ab, wie es die NSA tut, und sucht mit Softwarehilfe nach Auffälligkeiten.

Vielen Ermittlern und selbst der EU reicht eine intensivere Beobachtung einschlägiger Webseiten, wie sie Schäuble fordert, nicht aus. Sie fordern eine umfassende Archivierung sämtlicher Spuren im Internet, die Bürger hinterlassen. Telekommunikationsanbieter sollen zwischen 6 und 24 Monaten lang speichern, unter welcher IP-Adresse ein EU-Bürger wann was gemacht hat.

Das ist keine düstere Science Fiction, sondern längst europäisches Recht: Nachdem am 14. Dezember 2005 auch das Europäische Parlament seinen Widerstand gegen die sogenannte Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung aufgegeben hatte, stimmte ihr der Rat am 21. Februar 2006 zu. Nur die Vertreter Irlands und der Slowakei stimmten dagegen, Irland kündigte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof an.

So könnte die Umsetzung in Landesgesetze, die die bereits am 3. Mai 2006 in Kraft getretene EU-Richtlinie bis zum 15. September 2007 verlangt, noch verhindert werden. Bisher ist die Richtlinie noch nirgendwo umgesetzt.

Die Bundesregierung hatte eine solche Vorratsdatenspeicherung zwar 2004 abgelehnt - doch über den Umweg der EU-Gesetzgebung könnte sie schließlich doch noch eingeführt werden. Betroffene Unternehmen fürchten vor allem die hohen Kosten, wenn sie die geforderten Daten über Monate oder gar Jahre vorhalten sollen.

Von einer vollständigen Aushebelung des Datenschutzes sprechen Bürgerrechtler. Es entstünde ein Überwachungspotential, das mit nichts vergleichbar sei, was bisher in demokratischen Systemen existiere, erklärte der Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins, Thilo Weichert.

Es gibt aber noch weitergehende Forderungen in Sachen Internetüberwachung. Schleswig-Holsteins Justizminister Uwe Döring (SPD) verlangt beispielsweise Einschränkungen bei der Datenverschlüsselung im Internet. "Es gibt inzwischen Methoden, die so kompliziert sind, dass man sie nicht knacken kann", sagte Döring im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.

[....] Da hat Döring recht. Doch dass ein Verbot von Kryptografie Terroristen kaum davon abhalten wird, diese zu benutzen, sollte er eigentlich auch wissen. Auch dass Kryptografie-Software längst im Netz frei zugänglich ist. Mitglieder des Chaos Computer Clubs haben sogar ein eigenes Krypto- Handy entwickelt, das Gespräche so stark verschlüsselt, dass sie nicht abgehört werden können.


Aus: "INTERNET-ÜBERWACHUNG ZUR TERRORABWEHR - Dummenfang im Netz" Von Holger Dambeck (23. August 2006)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,433126,00.html

Title: [Satellitengestützte Kinderkontrolle]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 28, 2006, 12:06:23 PM
Quote[...] Eltern können den Aufenthaltsort ihrer Kinder schon bald mit Hilfe eines neuen Mobilfunkdienstes bestimmen lassen. Wie das Magazin Focus berichtet, will ein Unternehmen ab Mitte Oktober eine satellitengestützte Kinderkontrolle anbieten. Das Kind muss dafür ein Handy oder einen anderen GPS-Empfänger bei sich tragen. Sobald es vom gewohnten Weg abweicht, werden die Eltern telefonisch alarmiert. Der Dienst soll 30 Euro monatlich kosten. (Quelle: MDR INFO)


Aus: "Eltern können Kinder bald über das Handy orten" (27. August 2006)
Quelle: http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/3372015.html

Title: [Das Kabinett ist sich einig...]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 28, 2006, 12:12:22 PM
Quote[...] Generalbundesanwältin Harms hat nach der Festnahme des 25-jährigen syrischen Staatsangehörigen Fadi A. S. am Samstag in Konstanz einen Haftbefehl ausgestellt. Die Bundesanwaltschaft geht offenbar davon aus, dass es noch weitere, bislang "unbekannte Mitglieder" der vermuteten "terroristischen Vereinigung" gibt, die den missglückten Anschlag mit Kofferbomben auf die Regionalzüge geplant hatten. Offenbar wurden auf dem Laptop von Fadi A. S., der auch "seinen Mittätern bei deren Flucht über die Türkei und Syrien in den Libanon behilflich" gewesen sein soll, Hinweise gefunden, dass dieser "im Vorfeld der Anschlagsversuche zusammen mit Youssef Mohamad E. H. im Internet nach Anleitungen zum Bau von Bomben" recherchiert hatte. Ob die Anleitungen falsch waren oder die Verdächtigen sie nicht korrekt ausführten, wird nicht berichtet. Aber es heißt: "Gemäß diesen Anleitungen wurden die bei den missglückten Anschlägen verwendeten Spreng-Brandvorrichtungen zusammengebaut."

In einem Interview erklärte Generalbundesanwältin Monika Harms, dass man "zahlreiche Ermittlungsansätze" gefunden habe und es, im Sinne des Anklagepunkts der Bildung einer terroristischen Vereinigung, weitere Mittäter durchaus geben könne. Harms spricht von "kleinen Gruppen, die sich spontan zu Aktionen entschließen". Das sei "neu, aber nicht weniger gefährlich" als die RAF-Terrorgruppen.

Dass die Verdächtigen die offenbar im Internet gefundene Bauanleitung für eine Bombe übernahmen, auch wenn sie nicht funktionierte, dürfte Bundesinnenminister Schäuble als Bestätigung für seine kürzlich geäußerte Forderung nach einer stärkeren Kontrolle des Internet auffassen. Am Freitag bestätigte der Innenminister dies noch einmal: "Ich werde alles daran setzen, die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden – insbesondere des Verfassungsschutzes – zu verstärken, etwa in der Kontrolle des Internets." Das Kabinett ist sich einig, wie die Bundesregierung mitteilte, dass das Personal zur Überwachung des Internet aufgestockt und mehr Mittel dafür bereitgestellt werden müssen. Auch "zusätzliche Aufwendungen" seien "denkbar", hieß es.

BKA-Chef Zierke appellierte an die Internetprovider, Bauanleitungen für Bomben aus dem Netz zu nehmen. Es könne nicht angehen, dass im Internet derartige Anleitungen veröffentlicht würden, sagte Ziercke am Freitag dem WDR. Notfalls, so der BKA-Präsident, müsse dazu eine gesetzliche Regelung her. Die gibt es allerdings eigentlich schon, nämlich den § 130a, der "Anleitungen zu Straftaten" verbietet.

Derweil überschlagen sich die kreativen Einfälle der Politiker. Den Vogel abgeschossen haben dürfte wohl Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). Dem Focus erklärte der Minister, dass man doch die Suche nach Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Hartz-IV-Empfänger auch auf die Sicherheit erweitern könne: "Wir suchen immer nach Möglichkeiten für gemeinnützige Arbeiten, die Empfänger staatlicher Unterstützung leisten können. Warum soll es nicht Leute geben, die in Bussen oder Straßenbahnen nach dem Rechten sehen? Das würde kaum zusätzliche Kosten verursachen, aber die Sicherheit und den Service erhöhen."


Aus: "Überwachung des Internet soll verstärkt werden" (heise.de; 27.08.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77327

Title: [...heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 01, 2006, 11:19:50 AM
Quote[...] Die Auskunftsbefugnisse werden, wie es im Innenministerium heißt, in einem "ausgewogenen Verhältnis zwischen Bürgerrechten und Befugnissen des Verfassungsschutzes" erweitert und an die "die neue Bedrohung durch so genannte "Home-grown-Netzwerke" angepasst". Nach dem Vorhaben soll der Verfassungsschutz Auskünfte von Banken, Fluglinien, Postdiensten und Telekommunikationsunternehmen auch in Bezug auf "inländischen Terroristen" verlangen können. Wolf versichert: "Es ist nur der Extremist betroffen, von dem schwerwiegende Gefahren ausgehen – wie etwa ein geplanter Anschlag auf eine Synagoge." Der Verfassungsschutz habe dabei keine freie Hand, die G-10-Kommission des Parlaments müsse jeder Maßnahme zustimmen.

Dabei soll der Verfassungsschutz aber auch auf Rechner von mutmaßlichen Terroristen über das Internet zugreifen können, die Rede ist vom Zugriff auf "Internet-Festplatten": "Die verstärkte Beobachtung der modernen Kommunikationswege des Internets ist unverzichtbar im Hinblick auf ihre zunehmende Bedeutung für den internationalen Terrorismus", meinte Wolf. Das sei bereits seit 1994 im Verfassungsschutzgesetz NRW verankert. Notwendig werde der Zugriff auf das Internet, da die mutmaßlichen Terroristen im Internet nach Anleitungen zum Bau von Bomben gesucht hätten.

Konkret heißt es in der Gesetzesvorlage, dass die Verfassungsschutzbehörde folgende Maßnahmen anwenden darf: "heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen beziehungsweise die Suche nach ihnen sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel."

Der Landtag berät am heutigen Donnerstag das erste Mal über den Entwurf zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. Heftige Kritik kam bereits von Seiten der SPD. Karsten Rudolph, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, warnt davor, dass der Verfassungsschutz damit die ihm im Rahmen der Bekämpfung des internationalen Terrorismus eingeräumten Kompetenzen auf alle Bereiche ausdehnen könnte. Den Zugriff auf private Rechner bezeichnete er, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, in einem Telefonat mit Hartwig Möller, dem Leiter des NRW-Verfassungsschutzes, als "staatlich organisierten Hausfriedensbruch" und "verfassungswidrig". Möller wies diese Kritik zurück, da die Rechte des Verfassungsschutzes nicht erweitert, sondern nur transparenter gemacht würden. Innenminister Wolf warf der SPD vor, die Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes nicht verstanden zu haben und die Menschen "durch falsche Behauptungen zu verunsichern".


Aus: "Verfassungsschutz soll auf Computer übers Internet zugreifen dürfen" (31.08.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77519
Title: ["Um sicher zu sein, muss man alles wissen"]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 02, 2006, 09:33:00 PM
Quote[...]  Seit seinem Erscheinen ist "1984" zu einem Furcht erregenden Symbol des schrecklichen Überwachungsstaates geworden. Nicht zuletzt die symbolische Kraft des Romans hat dazu beigetragen, Behörden in ihrem Bestreben, die Bürger zu überwachen, in ihre Schranken zu weisen. Kurzum: Die Privatsphäre war in den westlichen Demokratien ein hoch geschätzter Wert. Bis zum 11. September 2001.

Inzwischen scheinen diese Werte nur mehr eine nostalgische Reminiszenz an die Vergangenheit zu sein. Der Krieg gegen den Terror, so das Argument des größten Teils unserer politischen Führung, bringe die Notwendigkeit mit sich, "manche" Einschränkungen hinsichtlich der Privatsphäre hinzunehmen. Zu hören war es erst jüngst wieder, nachdem die britischen Geheimdienste eigenen Angaben zufolge einen Terroranschlag auf mehrere Flugzeuge vereitelt haben.

[...]  Das Recht auf Privatsphäre ist seit langem in Artikel 12 der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen verankert. Dieser Artikel wurde aus gutem Grund in die Erklärung aufgenommen. Der Grund ist nach wie vor gegeben. Wir vergessen gern, dass es Terrorismus und andere schreckliche Verbrechen auch schon in der Zeit gab, als die Erklärung verfasst wurde. Es gab sie bereits im alten Rom.

Wir wollen ein gedankliches Experiment wagen: Nehmen wir einmal an, man würde die vollkommene Überwachungsgesellschaft in der Europäischen Union aufbauen. Wäre dies das Ende des Terrorismus? Wohl kaum.

Terroristen sind in der Regel nicht dumm. Sie würden in Erfahrung bringen, welche Risiken elektronische Spuren für sie darstellen, und sich entsprechend verhalten. Sie würden sich folglich von digitaler Kommunikation und elektronischen Gerätschaften tunlichst fernhalten und lieber auf althergebrachte Weise miteinander kommunizieren - etwa wie Osama bin Laden, der es seit fünf langen Jahren schafft, nicht gefangen genommen oder getötet zu werden, obgleich er die meistgesuchte Person aller Zeiten ist - gesucht von der größten Weltmacht unserer Tage. Das hat Gründe: Offenbar hinterlässt er keine Spuren, weil er beispielsweise Brieftauben und Esel als Kuriere für die Übermittlung von Nachrichten einsetzt.

Dieses Argument wird durch die Tatsache gestützt, dass die Londoner Bombenleger von 2005 nicht Al-Qaida oder einem vergleichbaren Terrornetz angehörten. Es handelte sich um ganz ,normale' Bürger, die in Großbritannien zur Welt gekommen waren und die auf eigene Faust handelten. Sie waren eng miteinander befreundet, was die nicht-digitale Kommunikation wesentlich erleichterte. Und sie bildeten das, was man als von selbst entstehende und sich selbst kontrollierende Terrorzelle bezeichnet. Diese Art von Terrorismus entstünde als Folge der Schaffung einer Überwachungsgesellschaft. Und wir, die friedlichen Normalbürger, wären die großen Verlierer: Wir würden unserer Privatsphäre und Freiheit beraubt und hätten nach wie vor unter der Geißel des Terrorismus zu leiden. Die Befürworter eines großen und mächtigen Staates, der auf Kosten des Einzelnen handelt, wären hingegen die Gewinner.

Das Machtgleichgewicht zwischen Staat und Bürgern war seit jeher Gegenstand politischer und philosophischer Überlegungen. Die Bedrohung durch den Terrorismus wird nun von den Befürwortern des starken Staates genutzt, um dieses Gleichgewicht erkennbar zu verändern.

[...]  Natürlich ist in einer zivilisierten Gesellschaft ein gewisses Maß an Überwachung vonnöten. Auf einer Skala zwischen null Überwachung (= Anarchie) und totaler Überwachung (= "1984") haben die Demokratien sich stets etwa in der Mitte platziert. Mittlerweile bewegen wir uns jedoch kontinuierlich auf den Endpunkt "1984" zu. Sicherlich sind wir von diesem Punkt noch weit entfernt, aber wenn wir einen Schritt nach dem anderen in diese Richtung gehen - stets von hehren Zielen geleitet, versteht sich -, werden wir früher oder später dort landen.

Wir dürfen nicht vergessen, dass die digitale Revolution gerade erst begonnen hat, und dies bedeutet, dass die technischen Mittel für die detaillierte Überwachung jedes Jahr zahlreicher und immer raffinierter werden. Das wird noch viele Jahre lang so weitergehen. Früher oder später werden wir die Bewegung auf der Skala stoppen und der zunehmenden Überwachung Einhalt gebieten müssen - auch wenn das bedeutet, dass uns einige Verbrecher durch die Lappen gehen, die sonst erkannt und gefasst werden könnten. Wenn wir die Aufwärtsbewegung auf der Skala nicht stoppen, wird uns das Schicksal eines Tages in der Gesellschaft von "1984" aufwachen lassen. Aber glaubt jemand wirklich ernsthaft daran, dass die Innen- und Justizminister von morgen aufstehen und "das Ende der Überwachung" verkünden, wenn sie nicht von den Bürgern gezwungen werden?

Die aktuelle Situation erfordert den Aufstand der Bürger gegen einen politischen Stand, der seinen eigenen Herrschaftsbereich auf unsere Kosten vergrößern will. Sie erfordert selbstbewusste Bürger, die der Schnüffelei eine klare Absage erteilen. Sie erfordert ein Bewusstsein für den Wert der Privatsphäre, bevor es zu spät ist. Denn Privatsphäre ist wie Sauerstoff: Erst wenn keiner mehr da ist, weiß man ihn zu schätzen.

Man sollte sich einmal die Worte des britisch-österreichischen Philosophen Karl Popper (1902-1994) ins Gedächtnis rufen: "Wir müssen für die Freiheit planen und nicht nur für die Sicherheit, wenn auch vielleicht aus keinem anderen Grund als dem, dass nur die Freiheit die Sicherheit sichern kann." Und der US-Chefankläger von Nürnberg, Robert H. Jackson (1892-1954) bemerkte einst: "Es ist nicht Aufgabe des Staates, die Bürger vor Irrtümern zu bewahren. Es ist die Aufgabe der Bürger, den Staat vor Irrtümern zu bewahren."

Zum Schluss sei auch an die Worte des früheren Stasi-Chefs Erich Mielke erinnert, die uns sehr zu Denken geben sollten: "Um sicher zu sein, muss man alles wissen."

Pär Ström arbeitet als Diplom-Ingenieur und Journalist in Stockholm. Er ist Autor mehrerer Bücher zu den Themen digitale Revolution und Datenschutz. Das Buch "Die Überwachungsmafia - das gute Geschäft mit unseren Daten" (2005) erschien im Juli in Deutschland auch als Taschenbuch.


Aus: "Privatsphäre ist wie Sauerstoff - Der Kampf gegen den Terror darf die Bürgerrechte nicht gefährden" (Das Parlament, Nr. 34-35 2006, 21.08.2006 - Privatsphäre ist wie Sauerstoff)
Quelle: http://www.bundestag.de/dasparlament/2006/34-35/Titelseite/002.html
Title: [Informationelle Selbstbestimmung]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 04, 2006, 11:39:54 AM
Quote[...] Im deutschen Recht bezeichnet die Informationelle Selbstbestimmung das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es handelt sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht, welches im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird. Der Vorschlag, ein Datenschutz-Grundrecht in das Grundgesetz einzufügen, fand bei der Verfassungsdiskussion nach der Wiedervereinigung nicht die erforderliche Mehrheit.

Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und wurde vom Bundesverfassungsgericht im so genannten Volkszählungsurteil 1983 als Grundrecht anerkannt. Abgeleitet wird es aus der im Grundgesetz anerkannten Menschenwürde und der allgemeinen Handlungsfreiheit.

Ausgangspunkt für das Bundesverfassungsgericht ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (unter B II 1 a) des Urteils). Die freie Selbstbestimmung bei der Entfaltung der Persönlichkeit werde gefährdet durch die Bedingungen der modernen Datenverarbeitung. Wer nicht wisse oder beeinflussen könne, welche Informationen bezüglich seines Verhaltens gespeichert und vorrätig gehalten werden, werde aus Vorsicht sein Verhalten anpassen. Dies beeinträchtige nicht nur die individuelle Handlungsfreiheit sondern auch das Gemeinwohl, da ein freiheitlich demokratisches Gemeinwesen der selbstbestimmten Mitwirkung seiner Bürger bedürfe. ,,Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß."


Aus: "Informationelle Selbstbestimmung" (09/2006)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung

Title: [Details dazu seien in einer nicht-öffentlichen Aussage...]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 05, 2006, 10:44:48 AM
Quote[...] Das US-amerikanische Justizministerium hat bei Bezirksrichterin Anna Diggs Taylor einen Aufschub der Einstweiligen Verfügung beantragt, nach der das Bespitzelungsprogramm der NSA gestoppt werden soll. Würde die Regierung dem Mitte August vom Gericht in Detroit gefassten Beschluss folgen, wären die USA verletzlicher gegenüber terroristischen Angriffen, befürchtet das Justizministerium laut Washington Post. Details dazu seien in einer nicht-öffentlichen Aussage des NSA-Chefs Keith B. Alexander enthalten, heißt es weiter.

Taylor hatte die vom US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) kurz nach den Anschlägen vom 11. September 2001 gestarteten Abhöraktionen gegen US-Amerikaner, die Auslandsgespräche mit Terrorverdächtigen geführt haben, nach einer Klage der Bürgerrechtler der American Civil Liberties Union und anderer für verfassungswidrig erklärt. Kurz nach Bekanntgabe der Einstweiligen Verfügung gegen die Bespitzelungen ist die US-Regierung vor ein Berufungsgericht gezogen. Ziel der Regierung ist es, den Vollzug der Verfügung zumindest solange aufzuschieben, wie das Berufungsverfahren vor dem Court of Appeals in Cincinnati läuft.

Die Bezirksrichterin war der Regierung bereits am Tag der Urteilsverkündung so weit entgegengekommen, als sie nicht den umgehenden Stopp der Abhörmaßnahmen forderte, sondern dem Justizministerium Zeit für eine ausführliche Erwiderung einräumte. Eine Anhörung ist für den 28. September einberaumt.


Aus: "US-Regierung fordert Aufschub des Bespitzelungsverbots" (04.09.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77682
Title: [Telekommunikationsüberwachung + die Finanzen]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 09, 2006, 01:08:02 PM
Quote[...] Der VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) fordert auf Basis einer wissenschaftlichen Studie (PDF-Datei: [http://www.vatm.de/content/sonstige_materialien/inhalt/08-09-2006.pdf]) den Erlass einer Verordnung zur Entschädigung der Telcos und Provider für ihre Tätigkeiten als Hilfssheriffs. Laut dem 61 Seiten starken Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg erscheint eine mögliche Regelung der Kostenerstattung für das Beschnüffeln der Kunden im Rahmen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) "nicht sachgerecht". Die Telekommunikationsüberwachung sei nicht mit der Entschädigung für einzelfallbezogene Belastungen bei Zeugenaussagen während der Ausübung normaler staatsbürgerlicher Pflichten vergleichbar.

[...] Das jetzt veröffentlichte Gutachten sieht in der Verpflichtung der TK-Unternehmen zur Auslandskopfüberwachung als unverhältnismäßigen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit der TK-Unternehmen. Eine Verfassungsbeschwerde halten die Autoren der Studie daher für besonders aussichtsreich. Dabei sollten die Kläger auch darauf hinweisen, dass das erforderliche Notifizierungsverfahren der Bundesregierung für die TKÜV-Änderung bei der EU-Kommission fehlerhaft verlaufen sei, meinen die Gutachter. Auf diese Tatsache allein könne eine Verfassungsbeschwerde aber kaum erfolgreich gestützt werden.

"Ohne eine angemessene Entschädigung der TK-Unternehmen befürchten wir eine weitere erhebliche Zunahme der Überwachungsmaßnahmen", plädiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner nun für den baldigen Erlass einer entsprechenden Regelung. Er verweist darauf, dass sich nach den Statistiken der Bundesnetzagentur die Zahl strafprozessualer Überwachungsmaßnahmen im Zeitraum 2000 bis 2005 auf inzwischen rund 40.000 pro Jahr mehr als verdoppelt hat. Der VATM hofft, dass in der noch ausstehenden Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zur laufenden TKG-Novelle endlich Klarheit geschaffen wird und die Bundesregierung einer "verfassungswidrigen einseitigen Belastung der Wirtschaft eine deutliche Absage erteilt". Für eine zügige Lösung der Frage hat sich jüngst auch der IT-Branchenverband Bitkom eingesetzt und sogar bereits konkrete Entschädigungssummen vorgeschlagen. (Stefan Krempl) / (anw/c't)


Aus: "Gutachten: Staat muss für Telekommunikationsüberwachung zahlen" (08.09.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77952

-.-

Quote[...] Die Auslandskopfüberwachung (im Weiteren: AKÜ) bezeichnet eine bestimmte Konstellation
inländischer Telekommunikationsüberwachung (im Weiteren TKÜ), die Verbindungen von
unbekannten Anschlüssen im Inland zu einem bestimmten Anschluss im Ausland erfassen
soll. Die AKÜ unterscheidet sich von der bislang praktizierten TKÜ dadurch,
• dass die Ermittlungsbehörden, i.d.R. mangels Kenntnis einer Anschlusskennung, nicht
an einem bestimmten Anschluss im Inland ansetzen können und
• stattdessen einen bestimmten – bekannten – Zielanschluss im Ausland überwachen
möchten(1).
Damit soll den deutschen Ermittlungsbehörden die TKÜ – genauer gesagt: die unmittelbare
Überwachungshoheit – auch in solchen Fällen ermöglicht werden, in denen der inländische
Anschluss, der eigentliches Ziel der Überwachung sein soll, nicht bekannt ist und stattdessen
lediglich eine im Ausland belegene Anschlusskennung als Anknüpfungspunkt für die
Überwachung haben. Unmittelbares Überwachungsobjekt ist also zunächst der ausländische
Anschluss, mittelbares – und eigentliches – Überwachungsziel hingegen der aufgrund der
Maßnahme erst zu identifizierende inländische Anschluss. (Nur) in diesen Fällen soll die
TKÜ künftig nicht mehr im Wege der Rechtshilfe im Ausland ansetzen, sondern noch im Inland,
und zwar an den Übergangspunkten (Netzknoten) zwischen in- und ausländischem Verkehr,
den sog. Auslandsköpfen(2).
Rechtsgrundlage der Auslandskopfüberwachung ist § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2
Satz 2 TKÜV-neu ("Netzknoten, die der Vermittlung eines öffentlich zugänglichen
Telefondienstes ins Ausland dienen"). Ihre Zulässigkeit, und damit der eigentliche
Anwendungsbereich, richtet sich nach den allgemeinen Rechtsgrundlagen der TKÜ; dies sind
insbes. die §§ 100a und b StPO, §§ 3, 5 und 8 G10, §§ 23a ff. des Zollfahndungsdienstgesetzes
sowie die (einige) Landespolizeigesetze (3).


Aus: "Die Neuregelung zur Auslandskopfüberwachung gemäß § 4 TKÜV auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand - Gutachten im Auftrag des VATM" (Forschungsgruppe Kriminologie; Freiburg i.Br., Juli 2006)
Quelle: http://www.vatm.de/content/sonstige_materialien/inhalt/08-09-2006.pdf
Title: [...als ob es kein Grundgesetz gäbe]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 13, 2006, 09:44:24 AM
Quote[...] Peter Altmaier, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesinnenminister, sieht mit der in Brüssel verabschiedeten Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten keinen "gläsernen EU-Bürger" einhergehen. "Wir haben bereits innerstaatlich die Möglichkeit gehabt, auf solche Daten zuzugreifen", sagte der CDU-Politiker auf einer Diskussionsrunde des Berliner Senats und der Europa-Union Berlin am gestrigen Montag im Roten Rathaus. Nun sei eine europäische Regelung geschaffen worden, damit Verbindungs- und Standortdaten für einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten gespeichert werden. Angesichts der Tatsache, dass Telcos immer mehr Flatrates anböten und die begehrten Informationen über die Gesprächspartner nicht mehr für Abrechnungszwecke von sich aus einige Zeit vorhalten würden, sei dies "ein sehr legitimes Anliegen".

Gänzlich anderer Meinung war die Berliner Justizsenatorin Karin Schubert. Die SPD-Politikerin warf Altmaier vor, so zu argumentieren, als ob es kein Grundgesetz gäbe. "Wir haben bisher nur bei einem Anfangsverdacht Daten gespeichert", stellte sie klar. Nun sollten künftig "ohne Straftat" und allein aufgrund einer dunklen terroristischen Bedrohung, "die nicht greifbar ist", die elektronischen Spuren der Nutzer in der EU protokolliert werden. Dies verstoße gegen die Auflagen der Verfassung, dass Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung "geboten, erforderlich, geeignet und angemessen sein müssen". Zudem fühle sie persönlich sich durch eine solche Form der "totalen Überwachung überall beeinträchtigt". In einem demokratischen Staat müssten die Bürger Freiheiten aber auch leben dürfen.

Generell hat die Berliner Bürgermeisterin Zweifel, "dass wir uns durch die uferlose Datenspeicherung vor Terrorismus schützen".

[...] Altmaier beeilte sich zu bekunden, dass "das Grundgesetz für uns nicht zur Disposition steht". Alle Urteile aus Karlsruhe, mit denen das Bundesverfassungsgericht etwa den Kernbereich der Persönlichkeit für Strafverfolger für tabu erklärte, seien zu respektieren. "Wir brauchen aber eine öffentliche Debatte darüber, was an Datenschutz nötig ist", befand er. Die Richter in Karlsruhe könnten sich dieser nicht gänzlich entziehen. Generell befand Altmaier, dass "die Menschen sich mehr bedroht durch den Terrorismus und die internationale Kriminalität fühlen als durch den Staat." Die Politik würde kritisiert, "weil wir zuwenig Videokameras im öffentlichen Raum installieren", brachte er ein Beispiel für den Meinungswandel angesichts einer terroristischen Gefährdung, "die sich gegenüber jedermann und an jedem Ort manifestieren" könne. Konkret forderte der Staatssekretär, dass die Geheimdienste im Rahmen des umstrittenen Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) auch bei Extremismusverdacht auf die Daten Privater sowie auf die Mautdaten zugreifen dürfen sollten.

Hansjürgen Garstka, ehemaliger Datenschutzbeauftragter Berlins, bemühte sich um eine Versachlichung der Diskussion. Er betonte, dass im Mautsystem bei TollCollect viele Daten von vornherein gleich wieder gelöscht und sich mit den übrig bleibenden kaum Straftaten aufklären lassen würden. Ähnlich verhalte es sich bei den Telekommunikationsdaten. Man müsste also fragen, "ob die Datenspeicherung von Anfang an Architekturkriterium" von Computersystemen sein solle. Diese müssten dann schon mit dem Gedanken im Hinterkopf konstruiert werden, dass die Ermittler und Nachrichtendienste möglicherweise einmal auf anfallende Daten zugreifen wollen. "Dann bliebe aber kein Lebensbereich mehr übrig, in dem nicht von vornherein die Sicherheitsbehörden ihre Interessen wahrgenommen haben", warnte Garstka. Bei vielen immer wieder aufkommenden Forderungen der Sicherheitspolitiker steht seiner Ansicht nur "ein Vollzugsdefizit dahinter". So dürfe der Bundesnachrichtendienst (BND) etwa bereits Auslandsgespräche auf Stichworte hin untersuchen, was bei Anrufen in den Libanon der erfolglosen Kofferbomben-Attentäter schon im Vorfeld hätte greifen können.


Aus: "Innenstaatssekretär verteidigt verdachtsunabhängige TK-Überwachung" (12.09.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78035
Title: [Internationaler Transfer von persönlichen Daten]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 21, 2006, 10:40:47 AM
Quote[...] Im April wurde bekannt, dass die US-Regierung einen Monat zuvor in Gesprächen mit EU-Vertretern den Wunsch geäußert hat, zum Zweck der Terrorismusbekämpfung Zugriff auf die Verbindungsdaten europäischer Bürger zu erhalten, nachdem im Februar die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten verabschiedet wurde. Nach der umstrittenen Richtlinie können die Mitgliedsstaaten die Daten zwischen 6 und 24 Monaten speichern. Die Forderung ist auch deshalb pikant, weil es in den USA eine Vorratsdatenspeicherung noch nicht praktiziert wird. Das US-Justizministerium versucht diese durchzusetzen, um angeblich darüber besser Kinderpornographie verfolgen zu können.

Die US-Regierung strebt offensichtlich ein ähnliches "Push-System" an, wie dies bereits mit den Flugpassagierdaten (PNR) bei transkontinentalen Flügen von in die USA gemacht wird. Allerdings muss aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs im Juni 2006 die Weitergabe der 34 Datensätze – neben Namen und Reisedaten auch Kreditkarteninformationen, Buchungen für Hotels oder Mietwagen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und anderes – von den Fluggesellschaften an die US-Zollbehörden auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Da die EU selbst auch die Daten sammeln (PDF-Datei: http://www.statewatch.org/news/2004/sep/eu-pnr-directive.pdf) und der USA entgegenkommen will, intendiert die Kommission, auch am Parlament vorbei ein neues Abkommen mit den USA zustande zu bringen.

Im Oktober veranstaltet die EU-Kommission eine Konferenz über den "internationalen Transfer von persönlichen Daten", auf der die Frage der Weitergabe von PNR-Daten an dritte Staaten, aber vermutlich auch die der Übergabe der Verbindungsdaten besprochen werden soll. Auch im Rahmen eines geplanten Rahmenbeschlusses (PDF-Datei) zum Schutz persönlicher Daten bei der polizeilichen und juristischen Kooperation soll deren Weitergabe an Drittstaaten geregelt werden. Die USA üben erheblichen Druck aus, um die Forderung nach einem adäquaten Datenschutz aufzuweichen. Zur Zeit überprüfen die europäischen Datenschutzbehörden noch die Übergabe der Daten von Finanztransaktionen europäischer Bürger durch das internationale Kommunikationsnetzwerk SWIFT an den US-Geheimdienst CIA.

Auf eine Anfrage der niederländischen EU-Abgeordneten Jeanine Hennis-Plasschaert hat der für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige EU-Kommissar Franco Frattini nun erklärt, dass die EU-Richtlinie den Zugriff auf die gespeicherten Verbindungs- und Lokalisierungsdaten nicht festgelegt hat. Das sei eine Frage der nationalen Gesetzgebung. Den USA könnten sie in "besonderen und gut definierten Fällen" gemäß den bestehenden Vereinbarungen zum Austausch von Daten in Strafverfahren weiter gegeben werden. Bürgerrechtsorganisationen warnen nun, Brüssel habe damit bestätigt, dass die "USA Zugriff auf vorratsgespeicherte Kommunikationsdaten erhalten". (fr/Telepolis)


Aus: "EU will Verbindungsdaten an die USA weitergeben" (heise.de/newsticker; 21.09.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78467

-.-

Quote[...] Im Streit über die Übermittlung von Fluggastdaten haben die EU und die USA in der Nacht auf Freitag eine Einigung erzielt. Die EU-Fluglinien liefern die Informationen in Zukunft direkt beim US-Ministerium für Heimatschutz ab.

EU-Kommissar Franco Frattini sagte, die Europäer hätten grundsätzlich anerkannt, dass die USA nach dem vom Kongress gebilligten neuen Anti-Terror-Gesetz Daten für die Terrorismusbekämpfung an zuständige Fahndungsbehörden künftig leichter weitergeben wollten.

"So haben wir akzeptiert, die Daten an die Abteilung des US-Heimatschutzministeriums zu geben", erläuterte Frattini. "Und diese Abteilung wird die Offenlegung gegenüber anderen Stellen vereinfachen, die mit der Bekämpfung des Terrorismus beschäftigt sind."

Das werde aber unter zwei Bedingungen erfolgen, betonte der Kommissar. Es würden nicht mehr Daten ausgetauscht und die in Frage kommenden US-Anti-Terror-Behörden hätte weiterhin keinen direkten Zugang zu den Daten. Damit sei ein "vergleichbarer Datenschutz" wie bisher gewährleistet, versicherte Frattini.

Auch die finnische Ratspräsidentin und Justizministerin Leena Luhtanen sprach von einem "angemessenen Niveau von Datenschutz" in dem neuen Abkommen. Außerdem hätten die Amerikaner akzeptiert, bei der Datenübermittlung von einem "Pull-System" auf ein "Push-System" überzugehen. Demnach sollen künftig die europäischen Airlines direkt ihre Passagierdaten an das US-Heimatschutzministerium liefern, anstatt diesem zu gestatten, sie von ihren Reservierungssystemen abzurufen. Damit ist eine zentrale Forderung der EU-Unterhändler erfüllt.

An der Zahl von maximal 34 Datenfeldern, die die Europäer übermitteln müssen, ändere sich nichts, betonte der zuständige Verhandler der EU-Kommission und Generaldirektor Jonathan Faull. Neben dem Namen des Passagiers fallen auch dessen Wohn- und E-Mail-Adresse, Telefon- und Kreditkartennummer darunter.

Die AUA hatte mehrmals erklärt, den US-Behörden nur zehn Datenfelder zur Verfügung zu stellen. Zugriff auf die Daten habe neben anderen Fahndungsbehörden die US-Bundespolizeibehörde FBI, sagte Faull.

Weiterhin gelten würden die Selbstverpflichtungen zum Datenschutz, welche die Amerikaner den Europäern 2004 gegeben hatten, erläuterte der EU-Chefverhandler. Im neuen Zwischenabkommen sind die Sicherheitsgarantien für die Europäer nicht ausdrücklich definiert.

Laut Faull sind diese Sicherheitsgarantien nur in Briefen der beiden Verhandler festgeschrieben, das Abkommen enthält demnach auch einen Hinweis auf die US-Selbstverpflichtungen von 2004.

Quote
Diese persönlichen Daten übermitteln EU-Fluglinien an den US-Heimatschutz:

   1. PNR-Buchungscode [Record Locator]
   2. Datum der Reservierung
   3. Geplante Abflugdaten
   4. Name
   5. Andere Namen im PNR
   6. Anschrift
   7. Zahlungsart
   8. Rechnungsanschrift
   9. Telefonnummern
  10. Gesamter Reiseverlauf für den jeweiligen PNR
  11. Vielflieger-Eintrag [beschränkt auf abgeflogene Meilen und Anschrift[en]]
  12. Reisebüro
  13. Bearbeiter
  14. Codeshare-Information im PNR
  15. Reisestatus des Passagiers
  16. Informationen über die Teilung einer Buchung
  17. E-Mail-Adresse
  18. Informationen über Flugscheinausstellung [Ticketing]
  19. Allgemeine Bemerkungen
  20. Flugscheinnummer
  21. Sitzplatznummer
  22. Datum der Flugscheinausstellung
  23. Historie über nicht angetretene Flüge [no show]
  24. Nummern der Gepäckanhänger
  25. Fluggäste mit Flugschein, aber ohne Reservierung [Go show]
  26. Spezielle Service-Anforderungen [OSI, Special Service Requests]
  27. Spezielle Service-Anforderungen [SSI/SSR, Special Service Requests]
  28. Information über den Auftraggeber [received from]
  29. Alle Änderungen der PNR [PNR-History]
  30. Zahl der Reisenden im PNR
  31. Sitzplatzstatus
  32. Flugschein für einfache Strecken [one-way]
  33. Etwaige APIS-Informationen [Advanced Passenger Information System; System der vorab erfassten Passagierdaten]
  34. ATFQ-Felder [automatische Tarifabfrage]


Endgültig beschlossen soll das neue EU-US-Zwischenabkommen nächste Woche von den EU-Botschaftern und anschließend im EU-Ministerrat werden.

[...] Washington hatte EU-Fluglinien, die ihre Daten nicht übermitteln, mit einer Strafe von 6.000 US-Dollar pro Passagier und Landeverbot gedroht.

Die Speicherfrist für die Passagierdaten beträgt vorläufig 3,5 Jahre.


Aus: "Passagierdaten: Voller Zugriff für USA" (06.10.2006)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/141716/

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Quote[...] Abgeordnete aus allen Fraktionen des EU-Parlaments haben gestern Abend das Passagierdaten-Abkommen mit den USA teilweise vernichtend kritisiert. Vor allem die Frage, welche nachprüfbaren Datenschutzgarantien die USA gegeben hätten, konnte nicht wirklich beantwortet werden.

EU-Kommissar Franco Frattini hatte gestern Abend einen schweren Stand, als er das Abkommen mit den USA zur Weitergabe von Flugpassagierdaten vor dem EU-Parlament verteidigen musste.

Die Vertreter des Rats, der das Abkommmen eigentlich verhandelt hatte, verließen nach einem kurzen Statement das Plenum.

Der österreichischen Abgeordnete Johannes Voggenhuber [Grüne] kommentierte den Auftritt als keineswegs "Oscar-reife Vorstellung", der Deutsche Alexander Alvaro [Liberale] warf den Ratsmitgliedern vor, keine Ahnung zu haben, was in dem Abkommen eigentlich stehe.


[...] Gefragt wurde von liberalen, grünen und sozialdemokratischen Abgeordneten im Zweiminutentakt, welche Garantien die USA denn gegeben hätten, dass die Daten nicht zum Beispiel bei der CIA landen würden.

Von den Konservativen, die das Abkommen mittragen, ergriff nach der Fraktionsprecherin im Lauf der Debatte kaum jemand das Wort.

[...] Rückendeckung erhielt Frattini nur vom britischen Sozialdemokraten Michael Cashman. Der applaudierte Rat und Kommission für das "sehr gute Abkommen" mit den USA, das ein guter Anfang sei, und plädierte für eine Ausweitung des Schengen-Abkommens auf die USA als "transatlantische Schengen-Zone".

[...] Am Ende trat Frattini an das Rednerpult und verteidigte das Abkommen. Frattini berief sich auf Garantien der USA, dass die Daten nach europäischem Recht behandelt würden.

Die Daten würden explizit beim US-Heimatschutz verbleiben und nicht an die CIA weitergegeben. Im Übrigen sei das Abkommen "nicht schlechter als das vorige".

[...] Der österreichische Abgeordnete Hubert Pirker [EVP] vertritt ebenso wie Frattini die Position, dass ohne das Abkommen Chaos im Flugverkehr ausbrechen würde. Nach Pirkers Meinung stehen die an den US-Heimatschutz gelieferten Daten unter europäischem Recht.


Aus: "Flugdaten-Prügel für den EU-Kommissar" Von Erich Moechel (12.10.2006)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/143017/

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Quote[...] Brüssel. Die USA zeigen sich mit dem provisorischen Abkommen über den Austausch von Fluggastdaten zwar zufrieden, fordern aber mehr Entgegenkommen der EU ab 2007. Stewart Baker, Hauptverhandler für das US-Heimatschutzministerium, sagte am Dienstag in Brüssel, dass sich die USA für das endgültige Abkommen ab Juli 2007 mehr "Flexibilität" für den Umgang mit den Flugpassagierdaten wünschten. Die Daten müssten langfristig auch länger als die derzeit vorgesehenen dreieinhalb Jahre gespeichert werden. 

[...] Baker räumte ein, dass die Übermittlung der Daten eine Art "Ersatz für Visa-Informationen" sei. Washington hätte das Recht, über Menschen vor deren Einreise in die USA Informationen zu erhalten, die "nicht strenge Privatsache" seien. Passagiere würden ja "jedem Reisebüro" Telefonnummern und E-Mail-Adressen zur Verfügung stellen. Die Verknüpfung dieser "Basisinformationen" wäre für den Anti-Terror-Kampf von übergeordnetem Interesse. Buchungsinformationen hätten den US-Behörden bereits bei der Identifizierung von mutmaßlichen Attentätern geholfen.

Bei den Verhandlungen mit der EU sei deutlich geworden, dass "auch etliche europäische Regierungen" Interesse an der Schaffung einer ähnlichen Datenbank hätten: Langfristig wäre ein Austausch von Passagierinformationen zwischen EU und USA von "wechselseitigem Interesse". Aus dem Umfeld von EU-Justizkommissar Franco Frattini war zuletzt verlautet, dass der Aufbau eines europäischen Datenaustauschsystems "interessant" wäre.


Aus: "EU-USA: Washington hat Appetit auf mehr Flugdaten" Von FRIEDERIKE LEIBL (Die Presse; 18.10.2006)
Quelle: http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=p&ressort=eu&id=593074

Title: ["Internet Monitoring und Analysestelle" (IMAS)]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 24, 2006, 01:16:16 PM
Quote[...] Nach den gescheiterten Kofferbomben-Anschlägen will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) massiv die Überwachung des Internets ausbauen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin 'Der Spiegel' (kommende Ausgabe). Im Berliner Anti-Terror-Zentrum soll eine neu gegründete "Internet Monitoring und Analysestelle" (IMAS) unter Federführung des Verfassungsschutzes eingerichtet werden, in der rund 50 Beamte verdächtigen Online-Aktivitäten nachgehen sollen.

Die Arbeitsgruppe soll die Aktivitäten aus Bund und Ländern bündeln und sich besonders auf den islamistischen Extremismus konzentrieren. Neben dem Bundeskriminalamt wird sich auch der Bundesnachrichtendienst beteiligen. Das Innenministerium möchte von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) für die neuen Aufgaben bis zu 86 Millionen Euro für das kommende Jahr. (ck)


Aus: "Schäuble plant neue Geheimdienst-Abteilung für die Internet-Überwachung - "Internet Monitoring und Analysestelle" und Führung von Verfassungsschutz und BND" (23.09.2006)
Quelle: http://de.internet.com/index.php?id=2045291&section=Topstories

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Quote[...] Der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble [CDU] will zum Schutz vor Terroranschlägen die Überwachung des Internets massiv ausbauen.

Im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum [GTAZ] von Bundeskriminalamt, Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst in Berlin werde es eine personelle Einheit zur stärkeren Überwachung extremistischer oder terroristischer Inhalte im Internet geben, kündigte eine Sprecherin Schäubles am Samstag an.

Schäuble hatte nach den gescheiterten Kofferbomben-Anschlägen auf die Notwendigkeit verwiesen, die Online-Beobachtung voranzutreiben und dafür mehr Personal bereitzustellen.




Kommentar:
Quote[...]   Und wer überwacht die Extremisten in der Regierung?
Von karateschnitzel

Deren Terror muß der Bürger ja noch viel häufiger ertragen. Und letztendlich ist er auch noch viel gefährlicher weil er in autoritäre Verhältnisse führt.


Aus: "Spezialeinheit für die Netz-Überwachung: Im Rahmen der Terrorbekämpfung soll in Deutschland eine Spezialeinheit extremistische Inhalte im Netz überwachen"
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/138592/

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Quote[...] Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) kann im "Kampf gegen den Terror" mit zusätzlichem Geld rechnen. Wie das 'Handelsblatt' (Mittwochsausgabe) aus dem Bundesinnenministerium erfuhr, hat Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) Schäuble für die nächsten drei Jahre eine Aufstockung des Überwachungsetats um 132 Millionen Euro zugesagt. Jeweils 44 Millionen Euro sollen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationswirtschaft (BSI) zukommen. Mit den Mitteln kann Schäuble zusätzliche Stellen einrichten und neue Computer zur Internet-Überwachung anschaffen.


Aus: "Schäuble erhält zusätzliches Geld für Überwachung - 44 Millionen Euro für Ausbau des BSI" (de.internet.com; 10.10.2006)
Quelle: http://de.internet.com/index.php?id=2045556&section=Security
Title: [Der Dienst für Besondere Aufgaben (Schweiz)]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 10, 2006, 09:13:24 AM
Quote[...] Die Schweizer Behörden testen laut einem Zeitungsbericht Trojaner für die Überwachung von Internet-Telefonie. Telekoms und Internet-Anbieter sollen diese unbemerkt auf die PCs übermitteln, um den Behörden direkten Zugriff zu ermöglichen.

[...] Das Projekt werde geheim betrieben, um die öffentliche Diskussion dazu zu vermeiden, so die Zeitung weiter, da gerade Trojaner einen eher schlechten Ruf haben.


Aus: "Schweizer Lauschangriff auf VoIP" (08.10.2006)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/142149/

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Quote[...] Während das Abhören von herkömmlichen Telefonaten in Fest- oder Mobilfunknetzen zum Tagesgeschäft gehört, stellen Verbindungen per Voice-over-IP für Strafermittler häufig ein Problem dar, besonders wenn überwachte Personen Skype über ausländische Server nutzen oder direkt von PC zu PC telefonieren und dabei die Daten verschlüsseln. Das Schweizer Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) testet daher den Einsatz von Spionagesoftware, mit deren Hilfe sich die Gespräche auf den PCs der Kommunikationspartner abhören lassen sollen.

Die Software stammt von dem Schweizer Sicherheitsunternehmen ERA IT Solutions, das sie ausschließlich an Ermittlungsbehörden liefern will. Dadurch soll auch verhindert werden, dass Antiviren-Hersteller das Programm in ihre Datenbanken aufnehmen und ihre Tools den Befall melden. Firewalls stellen laut Hersteller für das Programm kein Problem dar.

Die Installation der Software-Wanze soll nur auf richterliche Anordnung hin erfolgen. Die Internetprovider der überwachten Personen sollen das Programm dann auf deren Rechner schleusen. Das Programm speichert die abgehörten Daten ab und sendet sie in kleinen, unauffälligen Paketen an einen Server. Wird der PC vor Ende der Übertragung abgeschaltet, nimmt das Programm diese nach dem nächsten Start wieder auf.

Die Wanze hat noch einige zusätzliche Funktionen: So kann sie beispielsweise das eingebaute Mikrofon eines Notebooks zur Raumüberwachung aktivieren oder angeschlossen Webcams aktivieren. Da letztere jedoch meist durch Leuchtdioden den Betrieb signalisieren, dürfte dies in der Praxis nicht sinnvoll sein. Nach Abschluss einer Abhöraktion kann sich das Programm zeitgesteuert selbst deinstallieren.

Bislang wurde das Projekt geheim vorangetrieben, doch nun hat die SonntagsZeitung darüber berichtet. Sie zitiert Charles Gudet, den Leiter des Dienstes für Besondere Aufgaben (DBA) im UVEK, der einräumte, dass im Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) eine klare Rechtgrundlage für den Einsatz von Trojanern fehle. Kantonale und eidgenössische Strafprozessordnungen erlaubten den Einsatz von Software-Wanzen hingegen gemäß der Regelungen für Überwachungen mit technischen Überwachungsgeräten. (ad/c't)


Aus: "Kommissar Trojaner" (08.10.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/79172

Title: [IMSI-Catcher und immer auf Sendung]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 14, 2006, 07:11:14 PM
Quote[...] Mobiltelefone, die in empfangsbereitem Zustand mitgeführt werden, melden sich in kurzen Abständen bei der für sie gerade "zuständigen" Basisstation des Mobilfunknetzes an - das gesamte Mobilfunknetz ist entsprechend einem Raster in einzelne Zellen aufgeteilt. Zum Empfang eingehender Anrufe oder Kurzmitteilungen ist die genaue Lokalisierung des Standortes des Mobiltelefons durch den Mobilfunknetzbetreiber nötig. Im Rahmen dieser ständigen Positionsangabe werden unter anderem die Kartennummer (IMSI) und die Gerätenummer (IMEI) des Mobiltelefons an die Basisstation gesendet.

Dieses Prinzip nutzt der "IMSI-Catcher", indem er innerhalb einer Funkzelle eine Basisstation des Mobilfunknetzes simuliert. Sämtliche eingeschalteten Mobiltelefone, die sich im Einzugsbereich des "IMSI-Catchers" befinden, senden nunmehr ihre Daten an dieses Gerät. Auf diese Weise ist es möglich, Karten- und Gerätenummer sowie den Standort des Mobiltelefons zu ermitteln.

Eingesetzt wird das Verfahren in Strafverfahren, geregelt in §100i Strafprozessordnung. Demnach dürfen zur Vorbereitung einer Telekommunikationsüberwachung die Geräte- und Kartennummer eines aktiv geschalteten Mobiltelefons durch Einsatz technischer Mittel und der genaue Standort eines Mobiltelefons zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten ermittelt werden.

Dagegen hatten eine Bürgerrechtsorganisation, zwei Rechtsanwälte, ein Pfarrer, ein Steuerberater sowie eine Journalistin geklagt, da sie der Auffassung sind, dass die Ermittlung der Geräte- und Kartennummern sowie des Standortes von Mobiltelefonen durch Einsatz eines "IMSI-Catchers" ein nicht gerechtfertigter Eingriff in ihr grundrechtlich geschütztes Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) ist. Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde allerdings nicht zur Entscheidung angenommen.

Nach Ansicht des Gerichts greift die Datenerhebung nach §100i Abs. 1 StPO nicht in den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses ein, da sie nicht im Zusammenhang mit einem Kommunikationsvorgang steht und auch keinen Kommunikationsinhalt im Sinne des Art. 10 Abs. 1 GG erfasst. Die Erfassung der Geräte- oder Kartennummer sei unabhängig von einem tatsächlich stattfindenden oder zumindest versuchten Kommunikationsvorgang zwischen Menschen.


Aus: "Handy-Ermittlung per IMSI-Catcher erlaubt" (golem.de; 13.10.2006)
Quelle: http://www.golem.de/0610/48366.html

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Quote[...] Das Bundesverfassungsgericht gab am Freitag bekannt, dass der Einsatz der Geräte, mit denen die Kartennummer und der Standort eines Handys ermittelt werden können, mit dem Grundgesetz vereinbar sei. In der Kammerentscheidung heißt es, der Einsatz verstoße weder gegen den Schutz des Fernmeldegeheimnisses, noch gegen die informationelle Selbstbestimmung. Die von der Humanistischen Union eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz der so genannten IMSI-Catcher wurde nicht angenommen.

Bei IMSI-Catchern werden in einem bestimmten Umkreis alle Empfangs- und Sendesignale von Handys auf den Catcher umgeleitet. Die Technik macht sich zu Nutze, dass alle eingeschalteten Handys in kurzen Abständen Signale an die Basisstation senden und der Catcher die Basisstation simuliert. Dadurch können die Karten- und Telefonnummer des Handys, aber auch der Standort des verdächtigten Nutzers ermittelt werden.


Aus: "Behörden dürfen Handys überwachen" (ftd.de, 13.10.2006)
Quelle: http://www.ftd.de/politik/deutschland/121684.html

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Quote[...] Immer auf Empfang, immer auf Sendung. Wer stets
erreichbar sein will, muss damit leben, auch stets seinen Standort zu
verraten - ohne, dass er "Ich bin gerade in der Straßenbahn" in sein
Mobiltelefon plappert. Weil das Ding ständig aus der Jackentasche
funkt, kann es ins Visier der Fahnder geraten, und sei sein Besitzer
noch so harmlos. Ob jemand verdächtig ist oder nicht, kann der
Imsi-Catcher schließlich nicht wissen. Dass das alles seine Ordnung
hat, hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Damit hat sich das Gericht ein weiteres Mal einen Schritt von der von
ihm einst selbst so hoch gehaltenen informationellen Selbstbestimmung
verabschiedet. Seine Linie lautet nun: Wer spricht, darf sicher sein,
dass sein Gespräch in der Regel unbelauscht bleibt, wer nur
Funksignale von sich gibt, nicht. Denn dabei kommunizieren Geräte,
keine Menschen. Formal mag das richtig sein. Doch die Frage, wer sich
wo aufhält, kann mindestens so interessant sein wie der Inhalt eines
Gesprächs - wäre es anders, gäbe es den Imsi-Catcher nicht.
Wer es ernst meint mit dem Schutz der Privatsphäre, darf sich nicht
mit solchen Argumenten begnügen. Denn die technische Entwicklung
weckt Begehrlichkeiten, und der Druck, der in unsicherer Zeit auf
Gesetzgeber und Justiz lastet, trägt seinen Teil dazu bei. Bisher hat
das Bundesverfassungsgericht dem meist entgegengesteuert. Nun scheint
das Bollwerk zu bröckeln.


Aus: "Südwest Presse: Kommentar zu Imsi-Catcher" (13.10.2006)
Quelle: http://www.presseportal.de/story.htx?nr=886301&firmaid=59110

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Quote[...] Wer glaubt wirklich, dass Kriminelle nicht die Methode des SIM-Karten-Tauschs beherrschen und sich tatsächlich durch ihre Handy-Nutzung erwischen lassen?

Wer kontrolliert die Kontrolleure? - Das Urteil passt zumindest in die aktuelle Entwicklung: Weitergabe von Flugdaten in die USA, immer mehr Überwachungskameras an öffentlichen Plätzen, Datensammelwut (Gene, Biometrie), etc.

Womöglich leben wir doch in einem Überwachungsstaat. Und dann kommt´s auf das bisschen Handy-Ortung auch nicht mehr an.


Aus: "Das Handy, dein verräterischer Begleiter" (15:37:49, Blog: Strolch; 13.10.06)
Quelle: http://blog.xonio.com/xonio_redaktion.php/2006/10/13/das_handy_dein_verraterischer_begleiter

Title: [Video-Überwachung auf dem Kiez]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 14, 2006, 08:24:17 PM
Quote[...]  Schlechter hätte es für die Polizei nicht laufen können. 620 000 Euro hatte die Stadt in eine teure Videoüberwachungsanlage auf dem Kiez investiert, um die Gewaltkriminalität zu senken. Doch die erste Bilanz ist ernüchternd: Die Zahl schwerer und gefährlicher Körperverletzungen schnellte im ersten Halbjahr um 16,3 Prozent auf mittlerweile 634 in die Höhe. Dies ist im Vergleich zu anderen Stadtteilen ein weit überproportionaler Anstieg.

Die Polizeiführung kommt mehr und mehr zu der Erkenntnis, dass die zehn Kameras zwischen Nobistor und Millerntorplatz, die Innensenator Udo Nagel im März mit der Ankündigung "mehr Sicherheit für Hamburger Bürger und Gäste" in Betrieb genommen hat, nicht ausreichen. Jetzt werden wieder verstärkt Polizisten auf Streife geschickt.

[...]  Bei der Polizei tröstet man sich damit, dass auf dem Kiez das sogenannte Dunkelfeld zuletzt aufgehellt werden konnte. "Es wird mehr von den Einsatzkräften festgestellt. Die Bereitschaft zur Anzeige ist gestiegen", sagt Polizeisprecher Ralf Meyer. Das erklärt aber nicht den Anstieg der Delikte allein. Trotz der schlechten Zahlen sieht man in der Innenbehörde die Videoüberwachung nicht als Flop an. Reinhard Fallak, Büroleiter des Innensenators: "Damit solche Maßnahmen greifen und sie seriös zu bewerten sind, braucht man einen längeren Atem."


Aus: "Video-Überwachung auf dem Kiez scheitert" - Zahl der Gewalttaten seit Einführung deutlich gestiegen - Nun sollen auf der Reeperbahn noch mehr Streifen eingesetzt werden. Gleichzeitig kommt die Polizeiführung mehr und mehr zu der Erkenntnis, dass die zehn Kameras zwischen Nobistor und Millerntorplatz nicht ausreichen" Von André Zand-Vakili (Artikel erschienen am 30.09.2006)
Quelle: http://www.welt.de/data/2006/09/30/1055302.html
Title: [Technik gegen die Todesangst]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 14, 2006, 08:48:07 PM
Quote[...] Zwar gab es in Deutschland bisher keinen Anschlag, doch schon der von US-Präsident George W. Bush ausgerufene Krieg gegen den Terror lässt die Sicherheitsbranche boomen. "Wir verdanken der Regierung Bush einen großen Teil unserer Existenzberechtigung", sagt Robowatch-Geschäftsführer Jens Hanke. Die USA vergäben Aufträge in Sachen Anti-Terror-Technik kaum an ausländische Unternehmen. Aber Washingtons gewaltige Investitionen hätten den "Fressneid" der europäischen Regierungen ausgelöst. So sei Bushs Politik indirekt zum Förderprogramm für die europäische Sicherheitsindustrie geworden.

Die verheerenden Anschläge in London und Madrid hätten ein Übriges getan. "Das hat noch einmal einen messbaren Schub ausgelöst", sagte Hanke im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. Es klinge zwar zynisch, "aber ohne diese Anschläge gäbe es diese Halle nicht", sagt er und deutet ins Rund der "Technology against Terror"-Schau.

Die Terrorangst beflügelt die Forschung in der Sicherheitstechnik. So gibt Robowatch Hanke zufolge rund die Hälfte seiner Mittel für Forschung und Entwicklung aus. Auch abseits der Privatwirtschaft müht man sich plötzlich um Innovationen. Aus Hochschulen und staatlichen Forschungsinstituten dringen nahezu täglich Meldungen über neue Sprengstoff- und Biowaffen-Sensoren, Kriegsgerät für den Anti-Terror-Feldzug, Technik zur Videoüberwachung und Software für den Kampf gegen Internet-Terroristen.

Besondere Hoffnung setzen Unternehmen in die Entwicklung biometrischer Überwachungssysteme. Analysten sehen in der Branche gigantische Wachstumschancen von bis zu 35 Prozent pro Jahr. Behörden, Firmen und Privatleute werden sich in den kommenden Jahren die Erkennung von Fingerabdrücken, Gesichtern, Augen und Stimmen Milliarden kosten lassen.


Aus: "Technik gegen die Todesangst" Von  Markus Becker (13. Oktober 2006)
Quelle: http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,442326,00.html
Title: [Die Massnahmen des neuen Staatsschutzgesetzes BWIS II(CH)]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 14, 2006, 08:55:37 PM
Quote[...] Aber nicht nur die Möglichkeit für Staatsschützer, lediglich auf Grund eines vagen Hinweises ein Telefon anzuzapfen oder Wanzen zu installieren, wird kritisiert. Die Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz (DJS) bezeichnen den vorgesehenen möglichen Einsatz von Spitzeln als direkten Weg «rückwärts zum Schnüffelstaat». Und der Verein grundrechte.ch (Nachfolgeorganisation der Stiftung Archiv Schnüffelstaat Schweiz) sowie die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) doppeln nach, dass die Staatsschutzbehörden somit jene Kompetenzen zurückerhalten würden, die sie vor dem Fichenskandal ohne gesetzliche Grundlage beansprucht hatten und die ihnen in der Folge entzogen worden waren. Dass dies unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung geschehen soll, ist auch für SP und Grüne unhaltbar.

Streitpunkt nachrichtendienstliche Kompetenzen

Ein weiterer umstrittener Punkt betrifft die Kontrolle der erweiterten nachrichtendienstlichen Kompetenzen. Die Gesetzesrevision sieht vor, dass die beantragten Massnahmen durch das Bundesverwaltungsgericht zu prüfen sind. Die DJS, aber auch die Parteien befürchten jedoch, dass diese richterliche Kontrolle zum justiziellen Alibi verkommen könnte, weil das Bundesverwaltungsgericht für seinen Entscheid lediglich 72 Stunden Zeit hat und auf die Informationen der Nachrichtendienste angewiesen ist.

Polizeiverband ist Feuer und Flamme

Uneingeschränkte Zustimmung finden die neuen Sicherheitsmassnahmen dagegen in Polizeikreisen. Für den Verband Schweizerischer Polizeibeamter sind die vorgesehenen Änderungen in Anbetracht der heutigen Sicherheitslage notwendig. Der Verband begrüsst zudem die Bestrebungen, die schweizerischen Rechtsvorschriften an die anderer europäischer Länder anzupassen. Der Kampf gegen den Terrorismus müsse eine koordinierte Teamarbeit sein, nur so könne die Polizei ihre Aufgabe erfüllen.


Aus: "Anti-Terror-Paket: Datenschützer sträuben sich" - Abhören von Telefongesprächen und privaten Räumen, Überwachung von Mail- und Postverkehr, sowie Einsätze von Spitzeln: Die Massnahmen des neuen Staatsschutzgesetzes BWIS II stossen auf heftige Kritik (20min.ch; 13.10.06) [CH]
Quelle: http://www.20min.ch/news/schweiz/story/14222771

Title: [...erstaunlich ehrlich]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 17, 2006, 10:03:02 AM
Quote[...] Die CDU/CSU setzt sich dafür ein, dass künftig Internet-Verbindungsdaten, die für den Kampf gegen den internationalen Terrorismus gespeichert werden, auch für Ermittlungen gegen Urheberrechtsverstöße genutzt werden können. ,,Wenn beim Provider die Daten vorhanden sind, kann man sie auch für die Verfolgung von Copyright-Verstößen nutzen", sagte der Berichterstatter der Unionsfraktion für die geplante Änderung des Urheberrechts, Günther Krings, dem Nachrichtenmagazin FOCUS. Die anonyme Nutzung des Internets in Deutschland müsse erschwert werden: ,,Wer sich im Netz bewegt, kann nicht davon ausgehen, immer inkognito zu bleiben."

Aus: "FOCUS: Union will stärker gegen Urheberrechtsverstöße im Internet vorgehen – Netz soll nicht länger anonym genutzt werden" (Datum ??/10/2006)
Quelle: http://focus.msn.de/magazin/magazin/kurzfassungen/nn_aid_25388.html


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Quote[...] Als "erstaunlich ehrlich" bezeichnete Jan Korte, Mitglied im Innenausschuss des Bundestags für die Fraktion Die Linke, das Plädoyer des CDU-Mannes. "Bisher begründete die große Koalition den erheblichen Eingriff in die Grundrechte, den die Vorratsdatenspeicherung darstellt, mit der Notwendigkeit des Kampfes gegen den Terror." Krings habe nun zugegeben, dass es der Union auch um die Jagd auf Teenager gehe, "die sich eine Sicherheitskopie der neuen Platte ihres Lieblingsstars machen". Es sei schon immer zu vermuten gewesen, dass mit der "an sich rechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung auch ganz andere Zwecke als die Terrorismusbekämpfung verfolgt werden sollen", erklärte Korte gegenüber heise online. "Krings erhärtet jetzt nicht nur diesen Verdacht, sondern liefert auch den Beweis für die Dreistigkeit, mit der die große Koalition die Privatsphäre und damit Rechtsstaatlichkeit sowie Grundrechteschutz ausschaltet."

Der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jörg Tauss, hatte zuvor bereits die Entwicklung sehr kritisch beäugt, die sich beim Zusammenspiel der vom Bundesjustizministerium geplanten Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs gegenüber Internet-Providern mit der verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten auftut. Bei beiden Gesetzesvorhaben geht es um die Umsetzung von EU-Richtlinien ins nationale Recht, wobei Bundesregierung beziehungsweise Vertreter der großen Koalition aber über die Vorgaben aus Brüssel hinausgehen wollen. Mulmig geworden ist Tauss bei dem Gedanken, dass über den Auskunftsanspruch letztlich auch "Schwarze Sheriffs" der Unterhaltungsindustrie an die dann einmal gespeicherten Informationshalden herankommen könnten; und zwar ohne richterliche Genehmigung, wenn es nach dem Willen der Rechteverwerter geht. (Stefan Krempl) / (jk/c't)


Aus: "CDU-Berichterstatter will Verbindungsdaten gegen Urheberrechtsverletzer einsetzen" (17.10.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/79562
Title: [The European way: "surveillance while protecting privacy"]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 19, 2006, 04:01:39 PM
The European way: "surveillance while protecting privacy"

The EU has announced to fund 15 more research projects "to combat terrorism", each of them with € 1 Million on average. While many of them deal with new gadgets for detecting explosives, harmful microbes and related ideas, a few of them are more, well, interesting for this blog... (Ralf Bendrath)

More:
http://bendrath.blogspot.com/2006/10/european-way-surveillance-while.html



Brussels, 13th October 2006; MEMO/06/375
PASR 2006: 15 new security research projects to combat terrorism:
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/06/375&format=HTMLanguage=EN

Title: [Rekord bei Telefonüberwachung (2005)]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 20, 2006, 11:24:01 AM
Quote[...] Noch nie wurden in der Bundesrepublik Deutschland so viele Telefone, Fax- und Internetanschlüsse überwacht wie im Jahr 2005. Wie das Bundesjustizministerium jetzt auf eine Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele mitteilte, wurden im vergangenen Jahr bei den Telekommunikationsunternehmen insgesamt 42.508 Überwachungsanordnungen registriert. Im Vergleich zum Vorjahr ist das eine Steigerung von mehr als 45 Prozent (2004: 29.017). In 7.493 Fällen handelte es sich dabei um Anordnungen aus dem Vorjahr, die 2005 verlängert wurden.

[...] Mit 365 Anordnungen liegen die Zahlen für den Bereich der E-Mail-Anschlüsse und mit 193 für Internetanschlüsse relativ niedrig. Dem gegenüber stehen 42.011 Handy-Nummern, die im Auftrag von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Geheimdiensten überwacht wurden.

Der langjährige Trend zur verstärkten Überwachung der Telekommunikation hat sich nach den neuen Angaben unvermindert fortgesetzt. So hatte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, schon 2005 die stark gestiegene Zahl an Telefonüberwachungen beklagt. Zwischen 1995 und 2004 sind nach seinen Ausführungen die Anordnungen zum Abhören um mehr als 500 Prozent gestiegen.

m Bereich der Bundesanwaltschaft und bei den Bundesländern wurde nach Auskunft des Justizstaatssekretärs Alfred Hartenbach in 4.925 Ermittlungsverfahren (2004: 4.712) die Überwachung der Telekommunikation angeordnet. Die Zahl der betroffenen Personen wird dabei mit 12.606 (2004: 11.857) angegeben. Spitzenreiter ist mit 885 Lauschanordnungen Bayern, gefolgt von Baden-Württemberg (777) und Nordrhein-Westfalen (485). Mit 61 Anordnungen ist Bremen Schlusslicht. In nahezu sieben von 10 Fällen wurden die Überwachungsmaßnahmen wegen einer Straftat gegen das Betäubungsmittelgesetz erlassen.


Aus: "Rekord bei Telefonüberwachung" WOLFGANG GAST (taz vom 20.10.2006, S. 7, 84 Z.)
Quelle: http://www.taz.de/pt/2006/10/20/a0095.1/text
Title: ["Internet Monitoring und Analysestelle" (IMAS)]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 22, 2006, 11:37:08 AM
Quote[...] "Wir wollen dem Terrorismus keine Chance geben. Daher wird der Verfassungsschutz verstärkt den Datenverkehr auf Computern potenzieller Terroristen verfolgen. Dazu gehören zum Beispiel abgeschottete Chatrooms," so Wolf. Wie wichtig dies sei, habe jüngst wieder die Verhaftung eines Al-Qaida-Unterstützers in Niedersachsen gezeigt. "Wir müssen Einblick in die Rechner möglicher Attentäter erhalten," betonte der Innenminister. "Damit reagieren wir auf die neuen Kommunikationsstrategien des internationalen islamistischen Terrorismus."

Auch bundesweit werde man zukünftig weit stärker als bisher extremistische Inhalte im Internet beobachten. Dafür gründen Bund und Länder mit der Internet Monitoring Analysestelle (IMAS) in Berlin einen weiteren Arbeitsbereich im gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ).

"Wer die Überprüfung von Daten auf Rechnern potenzieller Terroristen für einen Einbruch in den grundgesetzlich geschützten Wohnraum hält, hat das Wesen des Internets nicht verstanden", betonte Wolf. Der Nutzer befinde sich weltweit online und verlasse damit bewusst und zielgerichtet die geschützte häusliche Sphäre. "Der Standort des Computers ist dabei völlig unerheblich. Es findet zudem keinerlei Überwachung der Vorgänge in der Wohnung selbst statt", erläuterte der Innenminister.

[...] "Die Arbeit des Verfassungsschutzes wird deutlich überprüfbarer und transparenter," erläuterte Wolf weiter. Zukünftig müssen alle personenbezogenen Daten gekennzeichnet werden, wenn sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln erworben wurden. Das verbessert eine gerichtliche Kontrolle. Sprechen keine Sicherheitsinteressen dagegen, müssen die Betroffenen nach Abschluss der Überwachung darüber unterrichtet werden, dass gegen sie nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt worden sind. "Das zeigt, dass wir in Nordrhein-Westfalen die Grundrechte unserer Bürger achten und tatsächlich nur dort eingreifen, wo eine echte Gefahr besteht," erklärte Wolf.


Aus: "NRW-Verfassungsschutzgesetz garantiert Balance von Freiheit und Sicherheit - Innenminister Wolf: Schärfere Überwachung von Terroristen" (Innenministerium NRW - 19.10.06)
Quelle: http://www.im.nrw.de/pm/191006_981.html

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Quote[...] Die Bundesregierung bestätigte auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion jüngst, dass die deutschen Sicherheitsbehörden im Rahmen des "Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums" (GTAZ) von Polizei und Geheimdiensten verschärft islamistische Webseiten beobachten sollen. Die Einrichtung eines entsprechenden "Internetzentrums" in Berlin befinde sich derzeit in der Planungsphase. Es solle Anfang 2007 seine Arbeit aufnehmen. Schon heute gibt es spezielle "Streifen im Internet" der Strafverfolger in einzelnen Bundesländern wie in Baden-Württemberg oder Bayern, die weltweit im Rahmen der so genannten anlassunabhängigen Recherche Verdächtige im Netz ausfindig machen. Bund und Länder hatten zudem bereits 1998 eine Zentralstelle für anlassunabhängige Recherche in Datennetzen (ZaRD) ins Leben gerufen.

Schäuble schwebt darüber hinaus der Aufbau einer "Internet Monitoring und Analysestelle" (IMAS) vor, der 86 Millionen Euro verschlingen soll. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sagte ihm diesbezüglich für die nächsten drei Jahre bereits eine Aufstockung des Etats für das Bundeskriminalamt, den Verfassungsschutz und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik um 132 Millionen Euro zu. Zur Eindämmung der Online-Aktivitäten von Extremisten will der Innenminister auch eng mit US-Behörden zusammenarbeiten.

Quote

News-Forum > Wirtschaftsinitiative begrüßt verschärfte Internetüberwachung:

Quote
Und ganz nebenbei kann man die installierten Instrumente auch für ganz andere Dinge als der "Terrorabwehr" (tm) benutzen...

Von SysRun (25. Oktober 2006)

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?list=1&hs=48&forum_id=107284






Aus: "Wirtschaftsinitiative begrüßt verschärfte Internetüberwachung" Von Stefan Krempl
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/80004


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Quote[...] Deutschland und die USA wollen die gemeinsamen Bemühungen im Kampf gegen den Terrorismus mit der Einrichtung einer "Task Force" verstärken. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und sein US-Kollege, der für die "Homeland Security" zuständige Michael Chertoff, haben sich bei dem am heutigen Dienstag fortgesetzten USA-Besuch Schäubles in Washington auf die Gründung einer Sondereinheit verständigt. Mit der Task Force soll die Kontrolle des Datennetzes und der Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden intensiviert werden.

Über die genauen Befugnisse der Geheimdienste und Ermittler im Rahmen der neuen transatlantischen Initiative halten sich Schäuble und Chertoff bislang bedeckt. Unklar blieb etwa, ob sich der vereinbarte Informationsaustausch auch auf Internet- und Telefondaten beziehen soll, die im Rahmen der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung künftig von Anbietern mindestens sechs Monate lang aufbewahrt werden sollen. Der für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige EU-Kommissar Franco Frattini hatte dazu jüngst erklärt, dass die Mitgliedsstaaten die Daten in "besonderen und gut definierten Fällen" im Rahmen der Zusammenarbeit bei Strafverfahren weitergeben könnten.

Bekannt gab Schäuble nur, dass eine engere Kooperation bei der Netzüberwachung auch im Kreis der G-8-Staaten besprochen werden soll. Deutschland wird 2007 den Vorsitz dieser Gruppe der sieben wichtigsten Industrienationen und Russlands übernehmen und will die Kontrollvorhaben dann auch auf dieser Ebene vorantreiben.

[...] Schäuble drängt hierzulande seit August auf eine verstärkte Inspektion der Kommunikationsströme im Internet, um insbesondere online vorangetriebene Terrorplanungen und Hetzpropaganda zu verhindern. Laut Medienberichten will das Innenministerium dazu unter der Federführung des Verfassungsschutzes eine "Internet Monitoring und Analysestelle" (IMAS) ins Leben rufen, in der rund 50 Beamte verdächtigen Online-Aktivitäten nachgehen sollen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt den Planungen zufolge bei der Überwachung islamischer Extremisten. Ein konkretes Vorhaben zum Ausbau der Netzkontrolle hat ferner der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) vorgestellt. Dabei soll der Verfassungsschutz auch verdeckten Zugriff auf "Festplatten" und andere "informationstechnische Systeme" im Internet erhalten.


Aus: "Deutschland und USA vereint für schärfere Internetüberwachung" Von Stefan Krempl (26.09.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78720

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Quote[...] Natürlich nur, wenn es einen konkreten Tatverdacht gibt und nachdem ein Richter zugestimmt hat. Aber haben sich die Behörden erst einmal eingehackt, ist für sie eigentlich alles sichtbar: Die E-Mails, die man bekommen, die Internetseiten, die man angesehen und auch die Dateien, die man angelegt hat. Da muss kein Fahnder mehr einen Computer beschlagnahmen, die Durchsuchung funktioniert online und quasi ferngesteuert.

Nun soll auch das Bundeskriminalamt (BKA) in großem Maß dürfen, was die Kollegen in den Ländern längst tun. Im Programm für die Stärkung der inneren Sicherheit, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, erklärt das Innenministerium, ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Terror sei die Fähigkeit, PCs durchsuchen zu können, ohne tatsächlich am Standort des Gerätes zu sein. Das sei ,,personell und technisch äußerst aufwendig''. Für einen regulären Einsatz brauche man ,,erhebliche Ressourcen''.

Offenbar habe das Innenministerium ein ,,flächendeckendes PC-Screening vor'', moniert der FDP-Haushaltsexperte Jürgen Koppelin. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage. Er befürchtet, dass die Fahnder demnächst regelmäßig Chat-Verbindungen zurückverfolgen und ganze Computernetze mit Dutzenden Teilnehmern überwachen könnten.

Die Polizeien der Länder betreiben diese Art der Fahndung schon lange: Sie schleichen sich zum Beispiel in Internetforen ein, wo Kinderpornohändler miteinander kommunizieren oder legen im Internet Köder aus für Täter, die der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind. Auch der Bundesverfassungsschutz ist bei der Internetrecherche eifrig zugange. Die Experten nennen das ,,Offensive Nutzung Internet'', abgekürzt ONI. Allerdings ist die Online-Durchsuchung nur bei schweren Straftaten wie Landesverrat oder Terrorverdacht erlaubt.

Nordrhein-Westfalen will als erstes Land die Grauzone durch ein Gesetz ausleuchten: An diesem Donnerstag soll es verabschiedet werden und am 1. Januar in Kraft treten. Es sieht vor, dass der Landes-Verfassungsschutz über das Internet auch auf private Computer zugreifen kann. Die Pointe dabei: Was die FDP im Bund kritisiert, schreibt ihr FDP-Innenminister in Düsseldorf gerade fest. ,,Als verantwortlicher Innenminister möchte ich wissen, welche Extremisten sich Anleitungen zum Bombenbauen aus dem Internet ziehen'', sagt Ingo Wolf.

Für die SPD in Düsseldorf ist das trotzdem ,,staatlich organisierter Hausfriedensbruch". Unfug, sagt der Düsseldorfer Verfassungsschutzchef Hartwig Möller, der selbst der SPD angehört. ,,Wir schauen den Bürgern doch nicht flächendeckend beim Surfen über die Schulter. Es geht darum, dass wir erkennen können, was jemand plant, ob jemand sich geistlichen Rat im Internet holt, der ihm Anschläge erlaubt. Wenn wir so etwas mitkriegen, dann können wir auch früher eingreifen.'' Der Verfassungsschutz brauche für die Online-Durchsuchung konkrete Hinweise auf eine schwere Straftat, und dann müsse die G-10-Kommission zustimmen, die derartige Eingriffe überwacht.

Seit November fühlen sich die Fahnder dennoch auf dünnem Eis: Da hat ein Richter am Bundesgerichtshof eine Online-Durchsuchung abgelehnt. Ihm reichte die Rechtsgrundlage nicht.


Aus: "Durchsuchung online - Bei konkretem Tatverdacht hat die Polizei Zugriff auf die PCs der Bürger - das soll nun auch das BKA dürfen" Von Annette Ramelsberger  (SZ vom 7.12.2006)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,tt5m2/computer/artikel/965/93872/



-.-

Quote[...] Was der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf bereits als fertigen Plan vorschlug und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in seinem 132 Millionen Euro schweren Programm zur Stärkung der inneren Sicherheit nur angedeutet hatte, soll nun konkret werden: Das BKA soll auch Zugriff auf die PCs der Bürger über das Internet erhalten. Wolf hatte bereits im August dieses Jahres ein neues Verfassungsschutzgesetz vorgestellt, das dem Verfassungsschutz etwa auch verdeckten Zugriff auf "Festplatten" und andere "informationstechnische Systeme" im Internet gibt. Im November hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags zudem dem Programm zur Stärkung der inneren Sicherheit von Schäuble zugestimmt, mit dem der Innneniminister unter anderem terroristische Bestrebungen durch eine schärfere Überwachung von Online-Foren besser bekämpfen will.

In dem ausgearbeiteten Programm, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, erklärt das Innenministerium, ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Terror sei die Fähigkeit, PCs durchsuchen zu können, ohne tatsächlich am Standort des Gerätes zu sein. Das sei "personell und technisch äußerst aufwendig". Diese Maßnahmen sollen dann möglich sein, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt und ein Richter zugestimmt hat. Für einen regulären Einsatz brauche man "erhebliche Ressourcen". Offenbar habe das Innenministerium ein "flächendeckendes PC-Screening vor", moniert der FDP-Haushaltsexperte Jürgen Koppelin laut der Tageszeitung. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage.

Das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das Koppelins Parteifreund Ingo Wolf einbrachte, soll übrigens am heutigen Donnerstag verabschiedet werden. Wie die Online-Durchsuchung etwa bei PCs, die hinter einem Firewall oder einem Router mit Network Adress Translation liegen, vonstatten gehen soll, darüber schweigen sich die Vorhaben der Innenpolitiker allerdings aus. Ein wichtiger Bestandteil von Schäubles Sicherheitsprogramm ist jedenfalls die Einrichtung der "Internet Monitoring und Analysestelle" (IMAS) am Gemeinsamen Terror-Abwehr-Zentrum von Polizei und Nachrichtendiensten (GTAZ) in Berlin. Allein 30 Millionen Euro sollen dort angeblich für neue Hardware ausgeben werden, mit der sich auch die Internet-Telefonie und geschlossene Chaträume anzapfen lassen. Die neue Überwachungstruppe hat zunächst die Aufgabe, mehr Transparenz in die dschihadistischen Netzumtriebe zu bringen. Sie soll auch Wege finden, um Hetzpropaganda und Anleitungen zum Bombenbau aus dem Cyberspace zu verbannen.

Quote
April, April?
Threshold (7. Dezember 2006 9:35)   

Der Beitrag war hoffentlich für den 01.04.2007 vorgesehen, bitte
sagt, dass das ein Spässle ist!

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11756797&forum_id=109372


Quote
der Überwachungsstaat ist wohl nicht mehr zu stoppen
Von Überwachungsstaat (7. Dezember 2006)   

wie geht man damit um?

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11756748&forum_id=109372


Quote
Die Misere, Ursachen und Auswege
Lethargo (7. Dezember 2006 9:30)   

Die Situation:
Angst. Alle haben Angst. Keine konkrete Angst davor in die Luft
gesprengt, oder Opfer eines Amokläufers zu werden, sondern eine nicht
fassbare, sozusagen diffuse Angst. Diese Angst mach einen zum Opfer,
zum Beobachter des eigenen, nicht beeinflussbaren Schicksals.

Die Ursache:
Das alte Klinkenputzerrezept, willst du etwas verkaufen, mach den
Leuten Angst davor was ohne das entsprechende Ding alles passieren
wird, ist zum allgemeingültigen Prinzip in allen Lebenslagen
geworden. Der schlecht riechende Staubsaugervertreter, der einem eine
10000-fache Vergrößerung einer gewöhnlichen Milbe mit dem Kommentar
,,Dieses Monster wohnt in ihrem Bett" unter die Nase hält, der
Versicherungsfuzzi der einem bildlich darstellt wie ein Leben nach
einem Hausbrand aussieht, wenn man nicht schleunigst eine
Brandschutzversicherung abschließt, der Politiker, der einem die
zukünftige Dummheit seiner Kinder predigt, sollte man die Opposition
wählen oder der nette Amerikaner, der einem verdeutlicht wie der böse
Araber einem die Familie wegsprengt, sollte man das amerikanische
Militär nicht unterstützen. Natürlich überzeugen einen diese Menschen
nicht, aber die Bilder bleiben im Kopf. Sie sammeln sich und werden
zu einer stetigen Belastung.
Zum Glück ist der Mensch jedoch mit einer Art Reinigungsprozedur
ausgestattet um sich gegen diese Ängste zu wehren. Man projiziert sie
einfach auf ein konkretes Ziel und schon hat man ein Feindbild das
man bekämpfen kann. Diese Reinigungsprozedur ist sogar so effektiv,
dass sie in der menschlichen Prioritätenliste noch lange vor dem
Verstand kommt. Sie erlaubt es einem an Dinge zu glauben, die im
Tageslicht betrachtet mindestens als schwachsinnig einzustufen wären.
So gehen die Kreativeren hin und bilden sich Krankheiten oder
Verschwörungen ein, die geistig ärmeren nehmen einfach die erstbeste
Projektionsfläche die Ihnen angeboten wird.

Die Wirkung:
Hier kann man zwischen denjenigen Unterscheiden, die diese diffusen
Ängste der Anderen gezielt ausnutzen ohne selber an das gesagte zu
glauben, die zynischen Abzocker, und denjenigen, deren
Unterbewusstsein brüllt: ,,Mach die Augen auf, woran du dich klammerst
ist bloß eine Ausrede" und die genau deshalb noch intensiver
versuchen andere zu überzeugen um sich selbst zu überzeugen, die
Hassprediger.
Beide jedoch sind sich der Wirkung der Polemik aufs gemeine Volk
bewusst. Die diffusen Ängste werden geschürt, um daraufhin auf
Jugendliche, Killer-Spiel-Spieler, Ausländer, Juden, Moslems oder
eine beliebige andere Gruppe mit klarer Grenze zur selbst
angesprochenen Partei und ohne ausreichend starke Lobby projiziert zu
werden. Das solche Initiativen nicht selten zutiefst ironische
Paradoxien erzeugen, ist ihnen selber natürlich nicht bewusst. Im
Namen der Friedfertigkeit Prügelstrafen zu fordern, oder Toleranz
predigend für Verbote zu sorgen oder unter dem Deckmäntelchen der
Demokratie Gesinnungen zu verurteilen sind da noch die harmloseren
Varianten.

Die Lösung:
Man könnte jetzt natürlich hingehen eine gängige Methode zur
Parasitenabwehr zu nutzen und Deutschland einfach auf über 80°
erhitzen.
Oder man könnte sich auf das Spiel der Paradoxien einlassen und
generell das Verbieten verbieten.
Ober man besorgt sich einfach ne Packung Popkorn, lehnt sich zurück
und passt auf das man rechtzeitig die Flucht ergreift. Nämlich bevor
das eintritt was sich alle wünschen, nämlich das eine Gruppe von
wirklich bösen Menschen die Macht übernimmt und uns endlich aus
unserem Opfer Status befreit... um uns wieder zu Tätern zu machen.

Lethargo


http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11756749&forum_id=109372



Aus: "Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz" (07.12.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/82154

Title: [Die BigBrother Awards 2006]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 22, 2006, 12:04:48 PM
Quote[...] Für die frechste Überwachungstechnik wurde die Philips GmbH ausgzeichnet, da ihre CD-Brenner eine identifizierbare Seriennummer auf die Rohlinge schreiben - was der unmündige Käufer gar nicht erst erfährt.
Der Landtag von Meck-Pomm durfte sich über einen politischen Preis freuen für die "verdachtsunabhängige Tonaufzeichnung in der Öffentlichkeit" - die stecken wohl noch ganz tief in ihrer Horch&Greif-Vergangenheit.
Die Kultusministerkonferenz der Länder wollte gerne lebenslange Schüler-IDs einführen und bekommt für diesen amtlichen Ausfall den BigBrotherAward in der Kategorie Behörden und Verwaltung.

[...] Die Big Brother Awards Deutschland 2006 wurden aus rund 350 Vorschlägen ausgewählt vom FoeBuD, dem "Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e. V."

Mit Aktionen gegen den Datenschutz machte auch Otto Schily wieder von sich reden, der letztes Jahr den verdienten Big Brother Award für sein Lebenswerk bekam: "Er hat mit einer Fülle beeindruckender Projekte das deutsche und europäische Überwachungssystem ausgebaut - auf Kosten der Bürgerrechte", so damals FoeBuD-Mitbegründerin Rena Tangens.
Jetzt macht er es nicht mehr amtlich, sondern für Geld. Otto sitzt gegen gute Bezahlung in den Aufsichtsräten der Biometrie-Firmen byometric systems AG und Safe ID Solutions AG. An der letztgenannten Firma hat er auch "eine ganz kleine Beteiligung", deren Höhe er natürlich lieber nicht nennen will - da sind doch schließlich Privatsphäre und Datenschutz vor.
Und woher kommen die Aufträge dieser Firmen? Ja, sie kommen auch aus Ottos früherem Ministerium. Und sie kamen schon, als Otto dort noch den starken Innenminister gab.
In einer etwas versteckt veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage kam nun heraus, dass Otto Schily an der Auftragsvergabe nicht ganz unbeteiligt war:
"Mit der Firma byometric systems AG - wie auch mit anderen Biometriefirmen - haben allgemeine Gespräche zur grundsätzlichen Eignung zu den Anwendungsmöglichkeiten biometrischer Verfahren stattgefunden. An diesen Gesprächen hat z. T. auch der damalige Bundesminister Schily teilgenommen."
Auf die Frage, ob sich Ottos Aufsichtsrats-Connections auf die Beziehungen der Bundesregierung zu diesen Firmen auswirken, winkte die Bundesregierung ungewöhnlich entschieden ab: "Nein." (bk)


Aus: "Otto Schily: Big Brother im Aufsichtsrat" von Bernd Kling (Samstag 21 Oktober 2006)
Quelle: http://de.theinquirer.net/2006/10/21/otto_schily_big_brother_im_auf.html
Title: [...sogenannte Online-Durchsuchungen]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 26, 2006, 11:24:33 AM
Quote[...] Geplant sind mehrere hundert neue Stellen für Verfassungsschutz und Polizei sowie die Anschaffung neuester Technik, mit der die Staatsschützer beispielsweise "entfernte PC auf verfahrensrelevante Inhalte hin durchsuchen" können, "ohne tatsächlich am Standort des Gerätes anwesend zu sein" - sogenannte Online-Durchsuchungen. Der Verfassungsschutz soll künftig in der Lage sein, Telefongespräche via Internet abhören zu können. Die Bundespolizei wird die Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn verstärken und direkten Zugriff auf alle 2800 Videokameras der Bahn haben und die Bahnstrecken mit zehn zusätzlichen Wärmebildanlagen in Polizeihubschraubern überwachen. Zur Begründung schreiben Schäubles Ministeriale: "Mit einer Entspannung der Gefährdungslage" sei "absehbar nicht zu rechnen", Deutschland müsse von weiteren Anschlagsversuchen wie in Köln ausgehen.

Zu deren Abwehr will die Bundesregierung in den kommenden drei Jahren 132 Millionen Euro zusätzlich zum bisherigen Etat in die Sicherheitsstruktur investieren - in erster Linie in den Verfassungsschutz, der mit 64,7 Millionen Euro den Löwenanteil des Sonderprogramms erhalten soll. Doch auch das Bundeskriminalamt (BKA), für das 34,7 Millionen Euro vorgesehen sind, und die Bundespolizei (zusätzliche 28,4 Millionen) werden profitieren. Schwerpunkt ist nach Angaben des Innenministeriums die Einstellung von weiteren Islamwissenschaftlern und Übersetzern, um islamistische Webseiten im Internet zu kontrollieren. Allerdings plant das BKA auch im operativen Bereich eine erhebliche Ausweitung. Die Kriminalisten wünschen mehr Einsätze von verdeckten Ermittlern mit aufwändigen Legenden, einen Ausbau der Observationseinheiten sowie eine verstärkte Handy-Überwachung. Das Geld ist bereits für den Haushalt im kommenden Jahr vorgesehen.

[...] Wie weit Schäubles Sonderprogramm geht, zeigt ein weiteres Detail: Auf dem Frankfurter Flughafen möchten die Ministerialen künftig sämtliche, aus sogenannten Problemstaaten wie dem Libanon, Pakistan oder Algerien einreisende Passagiere, lückenlos überwachen. Allein um die dafür notwendige Technik wie mehr Videokameras anzuschaffen, sind rund 5,8 Millionen Euro vorgesehen.


Aus: "SCHÄUBLE-PLAN: 132 Millionen Euro für Terrorabwehr" Von Holger Stark (SPON; 25. Oktober 2006)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,444687,00.html

Title: ["vorbeugende Bekämpfung von Straftaten" (TMG)]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 27, 2006, 11:40:55 PM
Quote[...] In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf für ein Telemediengesetz (TMG) befürwortet die Bundesregierung die Forderung der Länder, dass Anbieter von Tele- und Mediendiensten auch für Präventionszwecke Bestands- und Nutzungsdaten herausrücken sollen. Der Bundesrat hatte sich dafür eingesetzt, dass die Provider Auskunft über Informationen wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen auch für die "vorbeugende Bekämpfung von Straftaten" zu geben haben. "Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag zu", heißt es lapidar in der Erwiderung aus Berlin zu diesem Plädoyer für einen neuen Einschnitt in die Bürgerrechte. Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens muss sich der Bundestag nun mit dem Drängen auf eine weitere Ausdehnung der "vorsorglichen" und verdachtsunabhängigen Überwachung der Internetnutzer beschäftigen.

Die Bundesregierung hatte in ihrem Entwurf zunächst festgeschrieben, dass die Anbieter von Tele- und Mediendiensten "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" zur Herausgabe von Bestands- und Nutzungsdaten verpflichtet werden sollen. Dies ging den Ländern nicht weit genug, da auf Internetplattformen auch "Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen, Blankoformulare für Dienstausweise der Polizei oder Zugangsberechtigungen für einen bestimmten Flughafen angeboten werden" könnten und dagegen im Vorfeld eingeschritten werden müsse. Die Anregung passt zum Konzept von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, im Kampf gegen den Terrorismus die anlassunabhängige Überwachung der Internetnutzer durch Polizeibehörden und Geheimdienste mit viel Geld auszubauen.


Bruchstück aus: "Bundesregierung will Kundendaten für vorbeugende Straftatenbekämpfung" (27.10.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/80147

Quote

Quote[...] 27. Oktober 2006 13:37
Die sind irre.

Das wäre ein schwerer, schwerer Schlag gegen die Demokratie.
Vorbeugend heißt ohne jeden Verdacht oder Anhaltspunkt. Das ist die
totale Überwachung. Mir fehlen die Worte.

Von hkl387


Quote
27. Oktober 2006 13:42
Die Prävention ist noch lange nicht ausreichend!

Wie viele Verbrechen werden täglich begangen, weil die Prävention
nicht ausreichend ist? Verdammt viele! Aber ein paar Daten zu sammeln
kann da natürlich nur der erste Schritt sein.

Die potenziellen Straftäter müssen auch _vor_ der Tat inhafiert
werden! Klar, ein gestohlenes Fahrrad kann man zurückbringen, aber
bei einem Mord geht das nicht. Bei einem urheberrechtlich geschützten
Werk, was man widerrechtlich genossen hat, kann man den Genuss auch
nicht ungeschehen machen. Auch da hilft nur präventive Inhaftierung.

Wie wegweisend der Film "Minority Report" war, wird sich erst noch
zeigen...

cryptos



Quote
27. Oktober 2006 13:46
Pre-Crime?
Vorbeugende Straftatenbekämpfung?

Wie sieht das aus?

"Aufgrund der von Ihrem Internetprovider zu Verfügung gestellten
Daten haben wir eine 76,3-Prozentige Wahrscheinlichkeit errechnet,
dass Sie in den nächsten 6 Monaten einen Autodiebstahl begehen
werden.

Da ab einer Wahrscheinlichkeit von 51% eine präventive
Gefängnisstrafe vorgesehen ist, bitten wir Sie hiermit eindringlich,
sich im nächsten Polizeirevier zu melden und ein 12-Monatige
Haftstrafe anzutreten.

Hochachtungsvoll, Ihre Vorsorgepolizei."

64kByte


Quote
7. Oktober 2006 13:57
Ich habe die perfekte Lösung zur vorbeugenden Straftatenbekämpfung!


Wöchentliche Hausdurchsuchungen. In großem Umfang, unangekündigt,
unberechenbar. Beliebige Bürger werden auf der Straße (oder zu Hause)
aufgegriffen (wer liegt im ermessen des Ermittlers, bei aktuellen
Anlässen und Verdachtsfällen könne diese Personen oder Gebiete
festlegen) werden isoliert (um Kommunikation mit Mittätern zu
verhindern die Spuren verwischen oder Beweisstücke verstecken
könnten) und nach Hause verbracht. Dort wird dann der Wohnraum und
zugeörige Räume (wie Schrebergärten, Garagen, Büros) durchsucht. Die
Ermittler dürfen nach belieben verdächtige Unterlagen beschlagnahmen
und in eine Datenbank einpflegen.

Hierzu schlage ich vor eine Behörde einzurichten die dies
koordiniert. Auch auf die Mitarbeit normaler Bürger sollte Wert
gelegt werden. Diese sollten die Behörde als Informaten unterstützen
können indem sie Verdachtsfälle melden oder gezielt bestimmte
Personen beobachten, Daten über Personen sammeln und an die Behörde
melden. Ausserdem sollten Personen jederzeit ohne Verdacht verhört
werden dürfen. Prävention ist wichtig. Da muss man auf manches
Gewohnheitsrecht verzichten. Wer sich nichts zu schulden kommen lässt
kann ja ohne Bedenken alles offenbaren. Oder?

Mit den so ermitelten Daten und Informationen sollte man 95% aller
Straftaten im Vorfeld verhinern können. Die restlichen sollten leicht
aufzuklären sein.

Hier sind Sie richtig


Quote
Was mich wundert...

...ist die Tatsache, dass mich derartige Neuigkeiten immer noch
überraschen können. Man denkt sich so seinen Teil, wenn man über
Vorratsdatenspeicherung und Ähnliches liest, und jongliert auch gerne
mit der ein oder anderen Verschwörungstheorie herum. Aber dass
derartige Hirngespinste tatsächlich Realität werden, dass all die
Dinge, die man gern schwarzmalerisch voraussagt ein paar Wochen
später schon Umsetzung finden, ist bestenfalls beängstigend...
vielleicht würde ich mich besser fühlen, wenn man die Aufhebung der
informationellen Selbstbestimmung und die Abschaffung jeglicher
Möglichkeit auf Anonymität zumindestens ein wenig subtiler betreiben
würde... die Tatsache, dass all das so offensichtlich vor unseren
Augen passiert hat einen seltsamen Effekt, vermittelt ein Gefühl von
Hilflosigkeit... ein wenig kann ich verstehen, wie sich ein Reh im
Scheinwerferlicht fühlt...

Sarcan



Quote
27. Oktober 2006 22:40
Bürger wollen Einkommensdaten von Politikern um Straftaten vorzubeugen

Fast über 90% aller Bürger wollen, dass Politiker ihre Einkünfte
offenlegen.

Dies soll dazu dienen, herauszufinden, über welche Geldquellen
Politiker verfügen und ob diese rechtmäßig oder durch Bestechung oder
in Zusammenarbeit mit der Mafia zustande gekommen ist.

An alle Poster hier : Gewalt ist keine Lösung und "an die Wand
stellen" noch lange nicht !

Auch Schwerstkriminelle haben das Recht auf ein ordentliches
Gerichtsverfahren !

mfg

DreiCent


Quote
27. Oktober 2006 14:24
Endlösung für Internet und Handy

Um diese nervtötenden Diskussionen endlich zu beenden gibt nur eine Lösung:

Alle Internetprovider und Handynetzanbieter werden verstaatlicht. Der
komplette Datenverkehr wird dann automatisch von den Behörden
überwacht und gespeichert. Leidige Debatten in der Öffentlichkeit und
entsprechender Unmut in der Bevölkerung unterbleiben dadurch. Da die
Demokratie mit diesem Schritt auch gleich erledigt ist, werden die
lästigen Wahlen abgeschafft und durch Ernennungen durch die
Amtsvorgänger ersetzt...
Wem das bekannt vorkommt: hatten wir schon 50 Jahre lang im östlichen
Teil Deutschlands.

PS: Wer Ironie findet, hat das Posting richtig verstanden

IchWeisEsNicht


Quote
27. Oktober 2006 16:17
Hut ab vor unserer Regierung! Endlich gehts den Kriminellen an den Kragen!

Für diesen äußerst mutigen und begrüßenswerten Schritt im Kampf gegen
Internetkriminalität und den internationalen Terrorismus kann ich nur
sagen:
Hut ab!

Die beteiligten Politiker würde ich für diesen enormen Verdienst im
Sinne der Sicherheit der gesamten Bevölkerung glatt für das
Bundesverdienstkreuz 1. Klasse vorschlagen!

Und liebe Politiker:
Lasst euch nicht von einer handvoll berufsbetroffener Bedenkenträger,
notorischer Täterschützer und selbsternannter Bürgerrechtler beirren!

Ihr seid auf dem richtigen Weg in eine für uns alle sichere Zukunft!

kR4zZ cH3g90r



Quote
27. Oktober 2006 22:01
Echt übel wenn ich die ganzen Hetz-Kommentare so lese...

Viele sind unterste Schudblade, dazu noch einige strafrechtlich
relevant, wenn u.a. zu körperlicher Gewalt gegen Politiker aufgerufen
wird und andere wiederum bereits planen den Reichstag zu zerstören.
Ja sogar von "Einem Rudel hirnloser, machtgieriger Irrer, die als
erste an die Wand gestellt werden, wenn die Revolution kommt." ist
die Rede gewesen.

Da sollte man sicherlich dem Verfassungsschutz den Tipp geben, einige
Poster hier mal etwas genauer unter die Lupe zu nehmen und ein paar
Hausdurchsuchungen anzuordnen.

Für einige hier wird das noch ein Nachspiel haben, das verspreche ich
euch!

kR4zZ cH3g90r

Quote
27. Oktober 2006 23:15
Re: Echt übel wenn ich die ganzen Hetz-Kommentare so lese...

[...] Und, die Armbinde schon bestellt? Und auch
schon die 83 Stammtische in der näheren Umgebung auf ähnliche
Aussprüche abgeklopft und pflichtschuldigst denunziert?

Stefan


Quote

27. Oktober 2006 23:32
Jawoll, Herr Blockwart!
kR4zZ cH3g90r schrieb am 27. Oktober 2006 22:01

> Für einige hier wird das noch ein Nachspiel haben, das verspreche ich
> euch!

Jawoll, Herr Blockwart! Zu Befehl! *Hackenknall*

qatsi



Qulle: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?list=1&forum_id=107423



-.-

Quote[...]  Im Klartext: Die Kundendatenbank soll zum Mittel der Verbrechensprävention werden.

Kritiker sehen hier die Gefahr, dass die Bestrebungen hin zu einer verdachtsunabhängigen Überwachung von Internetnutzern weiter vorangetrieben werden. Die Bundesregierung hat ihre Zustimmung zu den Vorstellungen der Länder bereits signalisiert. Das entsprechende Begehren der Länderchefs zur präventiven Erfassung von Kundendaten beantwortete die Bundesregierung mit einem lakonischen "Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag zu".

[....] Ursprünglich war nur angedacht worden, Provider wie Webdienstebetreiber "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" zur Offenlegung ihrer Kundendatenbestände zu verpflichten. Das soll nun dahingehend erweitert werden, dass unabhängig von Verdachtsmomenten, die in die aufgezählte Richtung gehen, alle Daten jederzeit offen gelegt werden, wenn dies verlangt wird. Begründet wird das damit, dass sich im Internet auch "Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen, Blankoformulare für Dienstausweise der Polizei oder Zugangsberechtigungen für einen bestimmten Flughafen angeboten werden" fänden - was man im Vorfeld verhindern, gegebenenfalls beobachten müsse.

Sowohl Lobbyorganisationen der IT-Industrie wie der Branchenverband eco als auch Datenschützer meldeten ihren Protest an. Nachdem sich nun Bundesrat und Regierung über den Gesetzesentwurf ausgetauscht haben, soll dieser in die Diskussion des Bundestages eingebracht werden.


Aus: "NEUES TELEDIENSTEGESETZ: Diensteanbieter sollen Kundendaten offenlegen" (27. Oktober 2006)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,445162,00.html


-.-

Quote[...] Die Gesetzgeber wollen hier nicht weniger, als alle Internetnutzer unter einen Generalverdacht zu stellen und entsprechend überwachen zu können. Diesen Ansatz bekräftigte auch der deutsche Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble kürzlich in einer Sendung des Fernsehsenders Phoenix. Dort sagte er: "Daß man das Internet stärker kontrollieren muß, das weiß man ja inzwischen und das ist auch international ein ganz zentraler Baustein. Denn sowohl die Anleitungen für den Bau von Bomben als auch die Anregung für Nachwuchsgewinnung für die Terroristen, die Haßpredigen, das alles wird über das Internet verbreitet." Teilweise würden sich auch "Terroristen" über das Internet "verabreden", so Schäuble weiter.

Ebenso, wie "Blankoformulare für Dienstausweise der Polizei" auch hervorragend mit der Briefpost weitergegeben werden können, fällt es ,,Terroristen" sicherlich nicht schwer, sich telephonisch zu ,,verabreden". Trotzdem wurden bisher keine Gesetzesvorlagen eingebracht, die die "vorbeugende" Öffnung aller Briefe und den ebenso "vorbeugenden" Mitschnitt aller Telephongespräche fordert - wobei die Vermutung mittlerweile naheliegt, daß dies bisher allein deshalb unterblieben ist, weil nach Ansicht der Politiker hierfür "die Zeit noch nicht reif ist".

Die Unschuldsvermutung ist ein zentraler Punkt der Grundrechte der Bürger Deutschlands als auch Europas. Dies bedeutet beispielsweise, daß ein Polizist eben gerade nicht ,,präventiv" eine Hausdurchsuchung vornehmen kann. Er benötigt hierfür einen richterlichen Durchsuchungsbefehl oder muß zumindest begründen können, warum seiner Ansicht nach "Gefahr im Verzug" war. Die Problematik häufig ohne entsprechender richterlicher Prüfung erteilter Durchsuchungsbefehle sei an dieser Stelle außer Acht gelassen.

Der Kommunikation ist seit jeher ein besonderer Schutz zugestanden worden, weshalb das Brief- und das Fernmeldegeheimnis geschaffen wurden, die wie auch die Unverletzlichkeit der Wohnung nur unter besonderen Bedingungen - dem unmittelbaren Verdacht einer Straftat - gebrochen werden können. Wenn nun nach Willen der Politiker die Kommunikation über das Internet "präventiv" - also eben gerade völlig verdachtsunabhängig - belauscht werden soll, so ist dies letztlich nichts weniger als die Abschaffung der Unschuldsvermutung.

Mit der gleichen vollständigen Ignoranz gegenüber einem entscheidenden Eckpfeiler einer Demokratie könnten auch wöchentliche "präventive" Hausdurchsuchungen, das Abhören aller Beichtstühle, Kameras in allen Schlafzimmern oder die strikte Überwachung aller Büchereien - finden sich dort doch zahlreiche subversive Schriften und sogar Chemie-Lehrbücher - beschlossen werden.


Aus: "Das Ende der Unschuld - Der leise Tod der Unschuldsvermutung in Deutschland" (Freace/Norman Griebel; 29.10.2006)
Quelle: http://www.freace.de/artikel/200610/291006b.html

Title: ["Wenn ich nichts Böses tue"....]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 31, 2006, 08:52:34 AM
Quote[...] Die für den Datenschutz gefährlichste neue Technik hat den Juroren zufolge die tschechische Bahngesellschaft eingeführt. Sie setzt auf "In-Karta", ein Fahrscheinsystem auf RFID-Grundlage, mit dem ein Tracking von Passagieren möglich wird. Den Titel "BigBrother"-Gesetz des Jahres bekam die "Data Retention Direktive", die seit Herbst vergangenen Jahres in Tschechien in Kraft ist.

Die Ehrung für das "dümmste Argument gegen Datenschutz" wurde Milos Titz zuteil, dem früheren stellvertretenden Vorsitzenden des parlamentarischen Ausschusses für Verteidigung und Sicherheit. Titz hatte vor einem halben Jahr öffentlich gesagt: "Wenn ich nichts Böses tue, dann habe ich auch nichts zu befürchten." Mit dieser Einstellung steht der sozialdemokratische Abgeordnete nicht alleine da: Nahezu die gleiche Aussage brachten dem tschechischen Polizeipräsidenten Jirí Kolár bereits im vergangenen Jahr Big-Brother-Ehren ein.


Aus: "Tschechien vergibt zum zweiten Mal Big Brother Awards" (30.10.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/80261

Title: [Entwurf zur Neuregelung der TK-Überwachung]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 09, 2006, 09:36:01 AM
Quote[...] Zypries versicherte entgegen dieser Befürchtungen, dass Sicherheitsbehörden nur bei richterlicher Anordnung auf die Daten zugreifen dürften und die elektronischen Spuren der Nutzer beim Provider verbleiben würden. "98 Prozent aller Bürger sind nach wie vor bei der Telekom", führte die SPD-Politikerin aus. "Die speichert ihre Daten schon heute und wir können darauf zugreifen. Wir stellen nur sicher, dass sie dann sechs Monate da sind." Bisher speichern Telefonanbieter die so genannten Verkehrsdaten knapp drei Monate, Internetprovider dagegen gerade bei der Flatratenutzung allerdings teilweise überhaupt nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gerade einen Einspruch gegen Urteile niederer Instanzen abgelehnt, woraufhin T-Online aufgrund der bestehenden Rechtslage Verbindungsdaten entgegen der bisherigen Praxis nicht aufbewahren darf. Nun werde die entsprechende Rechtsgrundlage aber auch bei Flatrates geschaffen, betonte Zypries. Die "Bemängelung" vom BGH werde damit "hinfällig". Generell seien die Daten zur Aufklärung auch terroristischer Delikte erforderlich und ihre Speicherung unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit vertretbar.

Der Entwurf aus dem Justizministerium hält aber gemäß dem Beschluss des Bundestags daran fest, die Sicherheitsbehörden auch bei "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" in den Datenbergen schürfen zu lassen. Die EU-Richtlinie sieht einen Zugriff zunächst nur bei "schweren Straftaten" vor. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes hatte zudem schwere Bedenken erhoben, ob die Brüsseler Vorgaben überhaupt grundrechtskonform umzusetzen sind. "Wir können das", tat Zypries entsprechende Einwände ab. Ein Referent ihres Hauses versicherte zudem, dass man der Auffassung sei, dem Grundgesetz mit dem Vorschlag Genüge zu tun.

Allgemein will Zypries mit dem Entwurf der vielfach kritisierten ungebremsten Zunahme der Telekommunikationsüberwachung Einhalt gebieten. Das Abhören von Telefonaten sei zwar weiter "als eine mögliche Ermittlungsmaßnahme" zu ermöglichen. "Wir müssen gleichzeitig aber die Freiheitsrechte der Bürger bestmöglichst schützen", erklärte die Ministerin. Mit dem Entwurf wird so zum einen der Katalog der Straftaten, bei dem ein "kleiner Lauschangriff" durchgeführt werden kann, neu gefasst. Künftig darf demnach nur noch bei Ermittlungen rund um Delikte abgehört werden, bei denen das Höchststrafmaß bei über fünf Jahren liegt. Neu aufgenommen werden sollen etwa schwere Straftaten der Wirtschaftskriminalität wie Korruptionsdelikte, gewerbs- oder bandenmäßiger Betrug oder Urkundenfälschung oder schwere Steuerdelikte. Zudem wird die Telefonüberwachung den Vorstellungen des Justizministeriums nach bei der Aufklärung aller Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch, bei Menschenhandelsdelikten sowie bei jeder Form der Verbreitung von Kinderpornographie möglich sein.

Mit der Übernahme des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung aus den Anforderungen zum großen Lauschangriff kommt Zypries zudem trotz zuvor geäußerter Bedenken Forderungen von Datenschützern entgegen. Immer dann, wenn Informationen aus dem intimsten Privatbereich abgehört werden, sollen diese künftig auch beim kleinen Lauschangriff sofort gelöscht werden. Wenn die Ermittler wissen, dass solche sehr privaten Daten anfallen, dürfte eine Abhörmaßnahme ferner gar nicht gestartet werden. Weiter soll generell bei der Telekommunikationsüberwachung ein verschärfter Richtervorbehalt gelten. "Bei allen Maßnahmen muss künftig der Richter am Sitz der Staatsanwaltschaft entscheiden, die das Verfahren leitet", erläuterte Zypries. So solle eine "gewisse Sachkompetenz" anhand von Vergleichsmodi aufgebaut werden.

Das Abhören bestimmter Berufsgruppen will die Ministerin ausschließen, wenn diese als Zeugen oder Nachrichtenübermittler betroffen sein könnten. Dabei sieht ihr Entwurf zwei Kategorien bei den so genannten Berufsgeheimnisträgern vor: Zum einen Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete, die mit einem umfassenden Verwertungsverbot ganz besonders geschützt werden sollen. Diese Gruppe sei vom Bundesverfassungsgericht in den engeren Kreis schützenswerter Personen übernommen oder ausdrücklich im Grundgesetz erwähnt worden, so Zypries. Bei Ärzten, Rechtsanwälten, Journalisten sowie weiteren Geheimnisträger sei ferner nur noch "bei ganz sorgfältiger Entscheidung im Einzelfall abzuhören". Der nachträgliche Rechtsschutz soll zudem verbessert werden, indem bei allen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen Benachrichtigungspflichten eingeführt und spezifisch konkretisiert werden. Bislang sind diese etwa beim Einsatz des IMSI-Catchers nicht vorhanden gewesen. Gerichte sollen die Einhaltung der Informationspflichten zudem kontrollieren. Betroffene können dem Entwurf nach auch ohne verfahrensrechtliche Hürden gegen Observationen klagen.


Aus: "Zypries stellt Entwurf zur Neuregelung der TK-Überwachung vor" (08.11.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/80733

Title: [...zur Neuordnung der Telekommunikationsüberwachung]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 09, 2006, 12:59:08 PM
Quote[...] Hans-Christian Ströbele, Fraktionsvize der BündnisGrünen, hat sich kritisch zur heutigen Ankündigung eines Regierungsentwurfs zur Neuordnung der Telekommunikationsüberwachung durch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries geäußert. "Entschieden verurteilen wir die Initiative, die verfassungswidrige und bürgerrechtsfeindliche Vorratsdatenspeicherung nunmehr in das nationale Recht umzusetzen. Wir fordern die Bundesregierung nochmals auf, die entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten", so Ströbele.

Auch der Schutz der Berufsgeheimnisträger bleibe bei der großen Koalition löchrig und auf erschreckend niedrigem Niveau.

FDP-Fraktionschef Jörg van Essen forderte die Bundesregierung dagegen auf, endlich einen echten Gesetzentwurf für eine Reform der Telekommunikationsüberwachung in den Deutschen Bundestag einzubringen. "Ankündigungen haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder gehört, passiert ist nichts." Seit Jahren fordere man eine umfassende Überprüfung der Rechtsgrundlagen für die Telefonüberwachung und des umfangreichen Straftatenkatalogs in der Strafprozessordnung.

Die lange Untätigkeit der Bundesregierung sei ein Skandal. Van Essen: "Auch die ständig steigenden Zahlen der Telefonüberwachung waren für die Bundesregierung kein Grund zum Handeln." Mehrere wissenschaftliche Gutachten haben eindeutig festgestellt, dass die bisherige Anordnungspraxis überwiegend fehlerhaft und rechtsstaatlich höchst bedenklich sei. (as)


Aus: "Ströbele: Reformvorschlag der Regierung zur Telekommunikationsüberwachung enttäuschend -  verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung wird sogar nationales Recht" (08.11.2006)
Quelle: http://de.internet.com/index.php?id=2046127&section=Marketing-News

Title: [IP-Adressen und Logdateien]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 09, 2006, 01:07:11 PM
Quote[...] Gemäß dem "Übereinkommen über Computerkriminalität" des Europarates stehen bestimmte Dienststellen im Rahmen des Interpol 24/7-Netzwerkes rund um die Uhr für Anfragen zur Verfügung. "So haben wir immer einen Ansprechpartner, der weiß, worum es bei IP-Adressen und Logdateien geht", freut sich Manske. Die Kollegen wissen, wie man Websites abschaltet und Verbindungsdaten sichert, die Zusammenarbeit funktioniere sehr gut. Auf diese Weise erhält das BKA europaweit Informationen darüber, wem ein bestimmter Telefonanschluss oder eine IP-Adresse gehört, wer Kontoinhaber oder Zahlungsempfänger bestimmter Transaktionen war.


Aus: "Phishing: BKA-Ermittler besorgen sich Verbindungsdaten über persönliche Kontakte
Interpol 24/7-Netzwerk bietet IP-Adressen und Logdateien" Von Nicola D. Schmidt (08.11.2006)
Quelle: http://de.internet.com/index.php?id=2046118&section=Security

-.-

"Übereinkommen über Computerkriminalität"
Budapest, 23.XI.2001 (Bereinigte Übersetzung zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz abgestimmte Fassung)
http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/185.htm


Title: [...kein Ort, wo ich leben will]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 18, 2006, 10:55:56 AM
Quote

Offene Briefe gegen die Vorratsdatenspeicherung...

Quote
15.11.2006

[...] Haben wir nicht aus der Geschichte gelernt? Deutschland müsste doch am Besten wissen, wozu eine Überwachung der gesamten Bevölkerung führt.


-.-

Quote
25.09.2006,11:31

Vorratsdatenspeicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Freiheit ist das größte Gut, das wir besitzen und nun sind Sie bereit diese Freiheit zu opfern.

Haben Sie sich einmal überlegt, ob dies nicht genau das ist, was die Terroristen bezwecken??

Ihre Angstkampagnen und die daraus resultierenden Überreaktionen und Einschränkungen haben mit Sicherheit schon mehr Schaden angerichtet als Al-Quaida und Co. zusammen.

Sollten wir nicht etwas gelassener an das Thema heran gehen und den Terroristen so zeigen, das unsere Demokratie stärker ist als eine Bombe??

Mit freundlichen Grüßen

-.-

Quote16.11.2006, 00:06
          
Sinnlosigkeit des Vorhabens

Sehr geehrte Damen und Herren,
der *technische* & prakische Nutzen der TKVDS entzieht sich meiner Kenntnis als Dipl.Ing. für Informationstechnologie.

Szenario:
Böser "Terrorist" will via Handy sich koordinieren:
Handys gibt es Überall, ebenso SIM-Karten. Details erpare ich hier. Auch IMEI ist da nicht das Probl.

2. Szenario:
Via Internet:
-Es existieren genug öffentliche WLAN-Hotspots.
-Billig auf dem gleichen Trödelmarkt gekaufte Laptops lassen sich auch gut entsorgen.
- Steganographie / SSL / VPN & PGP etc. scheinen den Beratern unserer Regierung ein Fremdwort zu sein.

Um so befremdlicher die Nachricht bei HEISE, die ich heute lesen durfte:

E-Mail-Konto nur noch gegen Personalausweis?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/81066

Preisfrage:
Wie viele kostenlose mailserver existieren im Web? .ru / .li etc ?
Sobald 1 anon-Proxy ausserhalb der Gerichtsbarkeit von D befindet, hat sich der 1. Punkt ebenso erledigt.

Dies sind lediglich die Fakten, die sich innerhalb 20min über eine beliebige Suchmaschine herausfinden lassen.

Mit freundlichen Grüßen


-.-

Quote
16.11.2006, 17:00

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte Sie bitten, sich gegen die Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.

Es kann in einer Demokratie nicht sein, dass fast 100 % der Bevölkerung permanent überwacht und unter Generalverdacht gestellt werden, um einige wenige"organisierte Verbrecher", "Kinderschänder", "Terroristen" oder sonstige Vorwandspersonen zu ermitteln.

Stehen dem Staat keine anderen Mittel zur Überführung von Straftätern zur Hand ? Wenn dies so ist, frage ich, wie wir bisher überleben konnten.

Wovor hat diese Regierung Angst, dass sie ihrem Volk nicht traut und ihm keine Mündigkeit zugesteht ?

Privatsphäre gehört zur Würde des Menschen und sollte daher nicht verletzt werden.

Mit freundlichen Grüßen


-.-

Quote
15.11.2006, 20:22   

Stasi 2.0

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unschuldsvermutung, sagt ihnen das was?
Die Vorratsdatenspeicherung ist der erste große Schritt zu einem Ueberwachungsstaat, zu Stasi 2.0.
Willkommen im finsteren Mittelalter des digitalen Zeitalters!
Stoppen sie die Vorratsdatenspeicherung und den sonstigen Irrsinn!

Mit freundlichen Grüßen


-.-

Quote
15.11.2006, 15:34

Vorratsdatenspeicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Demokratie.
Ich bin 17-jähriger Schüler eines Gymnasiums in Brandenburg. Ich bin wahrscheinlich nur einer von wenigen, der sich für Politik interessiert, aber was sie da vorhaben widerspricht JEDEM Demokratiegedanken.
Mit einer Vorratsdatenspeicherung kriminaliseren sie ALLE Bürger der BRD, unabhängig ob schuldig oder nicht, unter dem fadenscheinigen Vorwand der Bekämpfung des Terrorismus. Wenn sie glauben, dass die Terroristen so dumm sind und nicht wissen, wie man diese Mechanismen umgeht, sind sie realitätsferner als es mir populistische Zeitungen wie die "BILD" klarmachen wollen.
Außerdem enttäuschen mich solche antidemokratischen Maßnahmen zutiefst, da ich eigentlich im Bereich der Politik Fuß fassen wollte. Aber die aktuellen Geschehnisse und das Arbeiten vieler sog. Spitzenpolitiker GEGEN ihre Wähler ist mehr als demotivierend. Außerdem ist dies auch ein Grund für die regelmäßig schwache Wahlbeteiligung und auch für das Aufblühen von Rechtsextremismus. Denn wie wollen sie Leute von Demokratie überzeugen, wenn sie selber auf deren Prinzipien herumtrampeln?
Ich hab für mich bisher einen Schluss gefasst: ich mach mein Abitur, schließe ein Studium ab und versuche mein Glück im Ausland. Denn ein Land und eine Regierung, die das Volk nicht achten sind für mich kein Ort, wo ich leben will.

Mit freundlichen Grüßen

Aus: "Offene Briefe gegen die Vorratsdatenspeicherung" (11/2006)
Quelle: http://briefe.gegen.daten.speicherung.eu/briefe.php

Title: [Übermäßige Staatskontrolle und weitreichende Rückschlüsse]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 18, 2006, 11:24:57 AM
Quote[...] Elf zivilgesellschaftliche Organisationen fordern umfassende Änderungen am geplanten Telemediengesetz (TMG), um die Netzbürger vor Werbemüll, Datenklau und übermäßiger Staatskontrolle zu schützen. Laut einer 60-seitigen Stellungnahme (PDF-Datei) mit konkreten Vorschlägen zur Verbesserung des Regierungsentwurfs für das volksnah betitelte "Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz" (ElGVG), das die Regulierung neuer Mediendienste vereinheitlichen und ein besseres Zusammenspiel mit dem 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Länder erreichen will, soll der Gesetzgeber die Sammlung und Aufzeichnung von Daten im Internet auf ein Mindestmaß beschränken. In der konsequenten Datenvermeidung sieht der Zusammenschluss, dem unter anderem der Bundesverband der Verbraucherzentalen, die Deutsche Vereinigung für Datenschutz, die Initiative STOP1984, der FoeBuD oder die Humanistische Union angehören, "den besten Schutz vor Datendiebstahl und Datenmissbrauch".

Verbraucher erwarten laut dem Papier, "dass sie im virtuellen Leben ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie im wirklichen Leben." Die Gruppierungen machen sich daher erneut insbesondere für die Ausformulierung eines gesonderten "Telemediennutzungsgeheimnisses" analog zum Fernmeldegeheimnis stark. Die sensiblen Bestandsdaten wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen sollen damit einem besonderen Schutz unterstellt werden. Zur Begründung heißt es, dass schon Informationen, welche Telemediendienste eine Person in Anspruch nimmt, "weitreichende Rückschlüsse auf politische, finanzielle, sexuelle, weltanschauliche, religiöse oder sonstige persönliche Interessen und Neigungen zulassen".

Der momentan vom Bundestag beratene Regierungsentwurf sieht "noch erhebliche Absenkungen des bestehenden Datenschutzniveaus vor", warnt der Jurist Patrick Breyer zur Unterstützung der gemeinsamen Position der Verbraucher- und Datenschutzorganisationen. "Die Parlamentarier müssen hier mutig gegensteuern und die Anhäufung privater Informationen durch Betreiber von Websites unterbinden." In einer Informationsgesellschaft seien die persönlichen Daten, "die wir dem Internet anvertrauen, Schlüssel zu unserem Privatleben." Internetunternehmen sollten diese Informationen nicht "endlos horten und dem Zugriff von Datendieben und Betrügern, aber auch der Schnüffelei von Behörden aussetzen dürfen." Die dringliche Notwendigkeit zum Handeln habe etwa die Veröffentlichung der Sucheingaben von 600.000 Menschen durch AOL ins öffentliche Bewusstsein gerückt.

Konkret wendet sich die Stellungnahme etwa gegen eine Klausel im TMG-Entwurf, wonach die Anbieter von Tele- und Mediendiensten "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" zur Herausgabe von Bestands- und Nutzungsdaten verpflichtet werden sollen. Damit würde die "grundrechtliche Erfordernis" einer spezifischen "Ermächtigungsgrundlage" für entsprechende staatliche Auskunftsanspruche ausgehebelt, moniert das Papier. Dessen Änderungsvorschlag sieht daher vor, dass nur anhand des zur Telefonüberwachung berechtigenden Straftatenkatalogs gerichtlich angeordnet werden kann, dass Diensteanbieter Auskunft über die genannten Datentypen zu erteilen haben. Eine Aufnahme der Nachrichtendienste in den Kreis der "berechtigten Stellen" sei abzulehnen, da diese bereits eigene Befugnisse hätten.

"Vollends undurchdacht" sei die beabsichtige Zulassung von Auskünften bei Urheber-, Patent- oder Markenrechtsverletzungen. Die geplante "Blankoermächtigung" würde die besonderen Voraussetzungen der speziellen Vorschrift zu zivilrechtlichen Auskunftsansprüchen, an der das Bundesjustizministerium gerade arbeitet, aushebeln. In der Praxis wende sie sich zudem an Zugangsprovider, nicht an die Anbieter von Telemediendiensten. Die vom Bundesrat geforderte und von der Bundesregierung bereits befürwortete zusätzliche Auskunftsregelung für die "vorbeugende Bekämpfung von Straftaten" und die Gefahrenabwehr kritisiert die Stellungnahme ebenfalls scharf. Auch hier fehle die erforderliche "bereichsspezifische Ermächtigungsgrundlage".

Zu den weiteren der zahlreichen korrekturbedürftigen Punkte, die das Papier detailliert anspricht, gehört etwa eine klare Festschreibung des Rechts auf Anonymität auch im Internet, der bessere Schutz der Meinungsfreiheit im Internet durch entschlackte Haftungsregeln und die Erfordernis einer gerichtlichen Anordnung zur Entfernung oder Sperrung von Informationen im Web, Klarstellungen bei der vorgesehenen Impressumspflicht für private Website-Anbieter oder ein Verbot des Ausspionierens der Nutzer durch "Spyware" oder "Web-Bugs". Eingeschränkt wissen will das Dokument zudem die Möglichkeit zum Erlass von Sperrungsverfügungen; sie sollen sich nur auf inländische Inhalteanbieter beziehen können. Für die Erstellung von Nutzerprofilen soll eine Einwilligung der Betroffenen erforderlich sein.


Aus: "Nutzerlobby gegen Lizenz zur "Dauerüberwachung" im Internet" (16.11.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/81166

Neues Internetrecht – Forderungen aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer
Quelle #2: http://www.daten-speicherung.de/Forderungen_Telemedienrecht_15-11-2006.pdf

Title: [...das unwissende, gleichgültige oder gar zustimmende Schweigen]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 20, 2006, 11:51:51 AM
Quote[...] Angesichts der mit Ausnahme einiger nach wie vor engagierter Organisationen ist eine öffentliche Reaktion auf die ebenso wenigen Berichte über den Referentenentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung in Deutschland fast vollständig ausgeblieben.

Überträgt man die in dem Entwurf gestellten Forderungen auf die technischen und gesellschaftlichen Umstände beispielsweise des Jahres 1983, so wird deutlich, wie tiefgreifend hier die gesamte Bevölkerung überwacht werden soll.

Dabei kommt der Speicherung aller Verbindungsdaten von Telephonaten über einen Zeitraum von "mindestens" sechs Monaten nur ein vergleichsweise geringer Teil zu, allein die Proteste hiergegen wären aber zweifellos äußerst deutlich - hier sei nur an den Widerstand gegen die 1987 in Deutschland durchgeführte Volkszählung erinnert.

Tatsächlich wären die Eingriffe aber noch weitaus tiefgreifender. So wären 1983 technische Maßnahmen ergriffen worden, um für jeden Bürger einzeln zu speichern, wann er welche Sendungen im Fernsehen anschaut, welche Zeitungen er wann liest und wie lange er sich in einer Bücherei aufhält, aber auch, wann er ein Pornokino, das Büro einer "mißliebigen" Partei oder auch ein Spielcasino besucht. Dem Gesetzentwurf sollen alle Telekommunikationsabieter - Telephongesellschaften ebenso wie Internetprovider - gezwungen werden, Verbindungsdaten ihrer Kunden sechs Monate lang ,,verdachtsunabhängig" - also in jedem Fall - zu speichern.

Der Wissensdurst der deutschen Regierung geht aber noch weiter. So sollen auch Anbieter von "Anonymisierungsdiensten" gezwungen werden, diese Daten ihrer Nutzer zu speichern. Wiederum ins Jahr 1983 übertragen, bedeutete dies, daß der Verkauf von - mit eindeutigen Nummern markierten - Sonnenbrillen, falschen Bärten und Perücken nur noch gegen Vorlage eines Ausweises möglich wäre.

Und auch das anonyme Versenden von Briefen hätte 1983 diesem "Entwurf" folgend ein Ende gehabt, da nun Anbieter von E-Mail-Konten gezwungen werden sollen, ihre Kunden eindeutig zu identifizieren - also durch Vorlage des Personalausweises. 1983 hätte sich also jeder Briefeschreiber durch Vorlage seines Ausweises für den Versand wie auch den Empfang von Briefen vorab eindeutig identifizieren müssen. Der Weg jedes einzelnen Briefes wäre anschließend überwacht und festgehalten worden, so das jederzeit nachvollziehbar gewesen wäre, wer wann wem einen Brief geschickt hat.

All dies ist 1983 nicht geschehen, obwohl es auch damals schon sehr aufschlußreiche Bücher über organische Chemie in Büchereien, Erpresserbriefe und -anrufe, Briefkastenfirmen und zahllose weitere Wege gab, die damaligen "anonymen" Möglichkeiten zu kriminellen Zwecken zu nutzen, gab. Einer der Gründe hierfür ist zweifellos, daß die vollständige Überwachung der Telekommunikation heute ungleich einfacher ist, da sie ohnehin schon auf Computern basiert - auch wenn die anfallenden Datenmengen die betroffenen Unternehmen vor ebenso große Probleme wie Kosten stellen werden. Ein vermutlich aber noch weitaus entscheidenderer Grund ist das unwissende, gleichgültige oder gar zustimmende Schweigen der Bevölkerung.

Gleichgültig, ob dieses Schweigen nun tatsächlich Anzeichen einer Depressionserkrankung ist, deprimierend ist es für jene, die sich mit dieser Problematik auseinandersetzen, aber zweifellos.


Aus: "Ein depressives Volk - Kaum Widerspruch gegen Telekommunikationsüberwachung" Freace / Norman Griebel (18.11.2006)
Quelle: http://www.freace.de/artikel/200611/181106a.html

Title: [Klagegrund ist die systematische Weitergabe...]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 21, 2006, 10:55:49 AM
Quote[...] In San Francisco wurde am Freitag der erste Tag des Verfahrens gegen AT&T und mittlerweile sieben weitere US-Telekoms abgewickelt. Der Klagegrund ist die systematische Weitergabe von Millionen Verkehrsdaten aus Telefonietzen und dem Internet an den militärischen Auslandsgeheimdienst National Security Agency.

Insgesamt wurden 48 Einzelverfahren in fünf Fälle zusammengefasst, auf beiden Seiten zusammengenommen sind mehr als dreißig Anwälte im Einsatz. Der Streitwert ist milliardenhoch, alle fünf Fälle behandelt ein- und derselbe Richter.

Einleitend schmetterte Bezirksrichter Vaughn Walker einen Antrag von Regierungsseite auf einstweilige Verfügung ab, die Verhandlung auszusetzen, um eine Entscheiung nächster Instanz abzuwarten.

Im Juli hatte Richter Walker einen Regierungs-Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit abgelehnt. Heuer werden noch mehrere Verhandlungstage stattfinden.


Aus: "Rechtsstreit über den Datenschutz" (20.11.2006; futurezone | AP | AFP | Wired | et al.)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/151864/

Title: ["evident sachfremd und grob unverhältnismäßig"]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 21, 2006, 11:11:38 AM
Quote[...] Der Vorwurf war belanglos. Zweimal hatte ein Anwalt falsch vor dem Gerichtsgebäude geparkt und sollte dafür je 15 Euro Bußgeld zahlen. Dagegen wehrte sich der Jurist mit dem Argument, er habe ja nur Akten ins Gericht bringen müssen. Doch mit "Be- und Entladen" hatte er sich schon bei seinen neun Parksünden zuvor gerechtfertigt. Dieses Mal fuhr der Staatsanwalt ein ganz großes Geschütz auf. Um ihn zu überführen, ließ er die Kanzlei des Anwalts durchsuchen und dessen Terminkalender beschlagnahmen.

Der falschparkende Advokat zog vor das Bundesverfassungsgericht - und bekam recht: Wegen dieser Lappalie eine Anwaltskanzlei zu durchsuchen sei "evident sachfremd und grob unverhältnismäßig", entschieden die Karlsruher Richter. Zumal die Razzia nicht nur den Anwalt etwas angehe, sondern auch seine Mandanten und deren in der Kanzlei gespeicherte Daten. Wieder einmal musste das Bundesverfassungsgericht der Staatsgewalt ihre Grenzen aufzeigen. Und das vermutlich nicht zum letzten Mal.

"Wenn die Ermittler schon bei der althergebrachten Durchsuchung immer wieder die Regeln brechen, lässt das für ihre Spurensuche in der digitalen Welt nichts Gutes erwarten", sagt Ulrich Sommer, Fachanwalt für Strafrecht aus Köln. Denn in der schönen neuen Welt der Daten vervielfachen sich die Möglichkeiten der Ermittler zu schnüffeln. Viele Unternehmen horten Kundendaten, das weckt Begehrlichkeiten bei den Fahndern. "Die Polizei wird die dadurch zwangsläufig erzeugten Datenmengen zur Aufklärung von Straftaten nutzen wollen", sagt Sommer. "Das bringt eine neue Qualität von Grundrechtseingriffen mit sich."

[...] Bald können Ermittler auch auf riesige Vorräte an Telekommunikationsdaten zugreifen. "Ohne jeden Verdacht einer Straftat werden die Verbindungsdaten aller Nutzer gespeichert", kritisiert Johann Bizer vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. "Ein Abruf muss zwar von Staatsanwalt oder Richter gebilligt werden, aber ohne die Betroffenen darüber zu informieren."

Diese "Vorratsspeicherung" sieht eine neue EU-Richtlinie vor, die bis September 2007 in nationales Recht umzusetzen ist. Danach müssen Provider alle Verbindungsdaten aus Festnetz, Mobilfunk und Internet archivieren. Die Ermittler können damit überprüfen, wer wann wo wie lange und mit wem telefoniert. Einige wenige dieser Daten speichern die Provider zwar schon jetzt, aber nur intern für die Abrechnung mit ihren Kunden. Vodafone etwa weist in den Rechnungen eigens daraufhin, auf Kundenwunsch die Daten sofort zu löschen.

Damit ist nach Umsetzung der Richtlinie Schluss. Die EU fordert eine Aufbewahrung der Daten für mindestens sechs Monate bis zwei Jahre, die Bundesregierung will die Frist auf sechs Monate festlegen. "Eine derartige verdachts- und anlasslose massenhafte Speicherung von Telekommunikations- und Internetdaten ist mit dem deutschen Grundgesetz nur schwer vereinbar", kritisiert Hartmut Kilger, Präsident des Deutschen Anwaltvereins.

[...] Geht es nach dem Bundesinnenministerium, werden künftig auch die Mautdaten für Fahndungszwecke gehortet. Das Mautgesetz verbietet das derzeit, soll aber geändert werden. Es ordnet dann womöglich an, auch alle Pkws an den Mautstellen zu erfassen, sodass deren Fahrten und Ziele genauso gläsern würden wie die der Lkws. Der Anwaltverein hält auch diese massenhafte Datenspeicherung für unverhältnismäßig.

Die Steuerfahndung würde sich über den Zugriff auf die Datenschätze freuen. Bei der Maut ist ihr das bislang wie allen Ermittlern untersagt. "Aber die Steuerfahnder unterlaufen das Verbot immer wieder mit dem Trick, dass sie bei einer Durchsuchung die Unterlagen der Mautabrechnung beschlagnahmen", weiß Franz Bielefeld, Steuerstrafrechtler bei RP Richter und Partner in München. Diese Umgehung sei rechtswidrig und juristisch angreifbar. Derzeit propagiere der Gesetzgeber zwar, dass die Ermittler die Mautdaten nur bei schweren Verbrechen heranziehen dürften. Doch wie will die Politik diese Beschränkung sicherstellen, fragt sich Bielefeld, wenn die Steuerfahnder das Mautgesetz schon jetzt umgehen?


Aus: "Die totale Überwachung" von Ulrike Wirtz (FTD vom 21.11.2006)
Quelle: http://www.ftd.de/technik/it_telekommunikation/133672.html

Title: [Die Entsolidarisierung findet auf vielen Ebenen statt...]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 22, 2006, 11:35:42 AM
Quote[...] Rena Tangens: Viele werfen heute eine Suchmaschine an, wenn sie mehr über eine Person wissen wollen, die sie gerade kennengelernt haben. Wenn sie das tun, sensibilisiert es sie möglicherweise dafür, dass sie selbst eine Datenspur im Netz hinterlassen. Vielleicht denken sie dann auch darüber nach, was diese Daten später über sie aussagen werden.

[...] FZ: Ist es zu einfach geworden, zum Spitzel im eigenen Auftrag zu werden?

Rena Tangens: Man arbeitet halt erst nach seinen Möglichkeiten. Und je einfacher die Technik ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie verwendet wird. E-Mails sind, zum Beispiel, wie offene Postkarten. Viele Techniker, die bei Internet-Providern arbeiten, können problemlos Mails einsehen oder kopieren oder mit einem Filter nach interessanten Wortkombinationen durchkämmen. Darauf müssen sich zum einen die einstellen, die E-Mails versenden, zum andern müssen die, die sie einfachen Zugriff haben, eine Art Berufsethik entwickeln.
   
      
FZ: Begünstigt das Netz die Entsolidarisierung? Man hat es ja dort nicht mit Menschen zu tun, sondern nur noch mit Bildern oder Text.

RT: Die Entsolidarisierung findet auf vielen Ebenen statt. Sie hilft dabei, gewisse Ideen durchzusetzen. Ein Beispiel dafür wäre die Lkw-Maut. Da denken sich viele Leute: Ja, prima, dass diese lästigen Lkws mehr bezahlen müssen, dann verstopfen sie die Autobahnen nicht mehr. Die Leute denken auch, dass Schwarzfahrer und Terroristen durch Videoüberwachung gefasst würden und meinen, das beträfe sie nicht. Arbeitslose müssen alle persönlichen Daten offenlegen und noch das Sparbuch ihrer Kinder preisgeben. Auch da sagen Leute, die noch Arbeit haben: Ja, ist doch in Ordnung. Was soll ich für die mitarbeiten, wenn da noch das Sparbuch der Kinder ist? Diese Einstellungen finden wir häufig. Und auf dieser Grundlage sind Maßnahmen wie die Anti-Terror-Datei, Vorratsdatenspeicherung, Mautdatenerfassung und die Gesundheitskarte politisch durchsetzbar.
   
      
FZ: Interessanterweise läuft die Entsolidarisierung oft über Sozialversicherungssysteme, die eigentlich als Agenturen der Solidarität gelten.
Menschen sind solange solidarisch, wie sie ihr eigenes Risiko nicht kennen. Wenn sie genau wüssten, wann sie an welcher Krankheit leiden oder ob sie eine Brille brauchen oder nicht, dann würden sie sich nur dafür eine Versicherung abschließen und alles andere beiseite lassen und würden damit auch niemanden mitfinanzieren, der in Not gerät.

Ein Beispiel: Dadurch, dass bestimmte Risiken mittlerweile durch Genanalysen feststellbar sind, entstehen neue Gefahren. Versicherungen könnten denjenigen verlockende Angebote machen, die eine Genanalyse machen lassen und das Resultat dann der Versicherung zugänglich machen. Vorausgesetzt, das Ergebnis der Analyse ist für die Versicherung kostengünstig, erhalten diese Leute einen billigen Vertrag und diejenigen Personen, die das nicht machen wollen, werden in Zukunft entsprechend mehr zahlen müssen.

[...] Wer saubere Luft haben wolle, so hieß es damals, solle zurück auf die Bäume gehen. Jeder glaubte, dass die Industrialisierung nicht mit einer sauberen Umwelt vereinbar sei. Wenn wir uns heute für Bürgerrechte in einer digitalen Welt einsetzen, bekommen wir oft zu hören, dass Datenschutz und Digitalisierung unvereinbar seien. Das bestreite ich. Es wird neue Möglichkeiten geben, die Bürgerrechte auch in einer digitalen Gesellschaft zu verteidigen. An diesen Möglichkeiten müssen wir arbeiten. Insofern stehen uns viele Entwicklungen, die die Ökologiebewegung hinter sich hat, noch bevor.


Aus: "Datenbanken produzieren Ohnmacht" Rena Tangens im Interview mit Günter Hack (futurezone; 22.11.2006) | Rena Tangens ist Künstlerin und unter anderem Gründungsmitglied des Bielefelder Vereins zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e. V. [FoeBuD], seit 1987 eine der wichtigsten Keimzellen der Netzkultur in Deutschland. Der FoeBuD ist Veranstalter der deutschen Big Brother Awards und organisiert auch Aktionen gegen RFID-Chips und Videoüberwachung.
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/152395/
Title: [Vorratsabwasserspeicherung...]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 05, 2006, 09:32:56 AM
QuoteMichael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco, will von Extrawürsten bei der heftig umstrittenen staatlichen Jagd nach Verbindungsdaten im Telekommunikationsbereich nichts wissen. "Die Vorratsdatenspeicherung muss auch für Universitäten gelten", forderte der Branchenvertreter im Gespräch mit heise online. Einige der mutmaßlichen Attentäter vom 11. September 2001 seien schließlich in Hamburg im Hochschulumfeld unterwegs gewesen und hätten die dortigen Netze genutzt.

Quote

** FT: Neu: Vorratsabwasserspeicherung **
kurty (4. Dezember 2006 18:10)   


Wie aus gut informierten Kreisen verlautet, soll das Prinzip der
Vorratsdatenspeicherung auch auf andere Lebensbereiche angewendet
werden.

O-Ton Regierungssprecher: "Wie jüngst einige Studien feststellten,
kann im Abwasser Drogenkonsum nachgewiesen werden. Zudem gibt es
Leute, die irgendwelche Beweise das Klo runterspülen. Leider ist bis
jetzt kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich. Da wollen wir
ein Zeichen setzen: Das Abwasserrohr soll kein anonymer Raum mehr
sein!"

Gemäss dem neuen Abwassergesetz werden sämtliche
Liegenschaftsbesitzer verpflichtet, für jeden Haushalt im Haus einen
separaten versiegelten Tank zu errichten, in welchem das Abwasser für
ein halbes Jahr zurückgehalten werden muss. Bei Bedarf muss er der
Polizei Zugriff gewähren.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11737578&forum_id=109217



Aus: "Vorratsdatenspeicherung auch an Universitäten gefordert" (04.12.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/81984

Title: [Ein globales und einheitliches System...]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 05, 2006, 01:43:26 PM
Quote[...] Mit dem US-VISIT-System – und mit den damit verbundenen Terroristenlisten – wurde in zwei Jahren ein Terrorverdächtiger erkannt. Das US-VISIT-System zur (biometrischen) Identifizierung der Ein- und Ausreisenden mitsamt der Verwendung von Listen mit Verdächtigen wurde im Januar 2004 eingeführt und enthält bislang Informationen von über 70 Millionen Menschen. Bis 2006 wurde bereits über eine Milliarde Dollar in das Programm investiert. Verwendet werden neben den biometrischen Daten auch die Flugpassagierdaten, die mit Informationen aus anderen Datenbanken sowie Terroristenlisten abgeglichen werden.

[...] Eingeführt wurde das US-VISIT-System, um verdächtige Terroristen schon an den Grenzen zu erkennen sowie Ein- und Ausreise von allen Ausländern zu erfassen.

[...] Wie nun bekannt wurde, ist bislang lediglich ein im Zusammenhang mit Terrorismus Verdächtiger im Jahr 2005 erkannt, 1.644 Ausländern ist aufgrund des Abgleichs der digitalen Fingerabdrücke und Porträtfotos mit Datenbanken eine Einreise verweigert worden. Dabei handelte sich wohl fast ausschließlich um Kriminelle oder um Personen, die die Einwanderungsgesetze verletzt haben.

Robert Mocny, der Direktor von US-VISIT, erklärte, man habe auch einige Personen wegen des Verdachts auf Verbindungen zum Terrorismus zurückgewiesen. Er wies jedoch nur auf eine Person hin, die 2005 in einer amerikanischen Botschaft im Nahen Osten aufgrund des Abgleichs mit Terrordateien beim Beantragen eines Visums festgenommen worden sei. Man habe gewusst, es sei "eine wirklich böse Person", sagte Sprecherin, räumte aber gleichzeitig ein, dass sie "nicht alle Details" kenne.

Das US-VISIT-Programm verlangt von den meisten Einreisenden die Abnahme der Abdrücke von zwei Fingern und ein digitales Foto. Geplant ist, Abdrücke von allen 10 Fingern digital zu speichern. Zudem fordert die US-Regierung, wie Mocny vor kurzem deutlich machte, ein globales und einheitliches System zur Erfassung und zum Austausch persönlicher Daten von Reisenden. Für dieses "globale Identitätsmanagement-System" müsse eine "globale Infrastruktur" aufgebaut werden. Das sei eine ethische Verpflichtung aller Regierungen. Und mit Blick auf die EU meinte Mocny, die Regierungen sollten endlich aufhören zu überlegen, wie oder ob sie persönliche Daten weiter geben wollen.


Aus: "US-Regierung fordert ein globales Identitätssystem" (04.12.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/81980

Quelle #2: http://www.dhs.gov/xtrvlsec/programs/content_multi_image_0006.shtm

Quelle: #3: http://en.wikipedia.org/wiki/US-VISIT



Title: [Dabei müsse der Netzbeobachtung viel mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden...]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 06, 2006, 09:53:34 AM
Quote[...] Thüringens Innenminister Karl Heinz Gasser (CDU) hat sich für eine stärkere Überwachung des Internet ausgesprochen. Auf einer Veranstaltung der Universität Frankfurt am Main erklärte der Sicherheitspolitiker, für die effektivere Bekämpfung von politischem und religiösen Extremismus sei zudem eine intensivere Zusammenarbeit der Behörden geboten. "Mit dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum und der Antiterrordatei sind richtige Maßnahmen getroffen worden", zeigte sich Gasser zufrieden. "Dennoch bleibt zu diskutieren, wie die Sicherheitsarchitektur auf Bundes- wie auf Landesebene weiter ausgeformt werden sollte."

Dabei müsse der Netzbeobachtung viel mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden, betonte der Minister. "Darüber sind sich alle Sicherheitspolitiker einig", stellte Gasser fest. "Wir können nicht hinnehmen, dass dort ein Agitations- und Vorbereitungsraum wächst, in dem täglich neue Hassbotschaften, Anleitungen zum Bombenbau und zu Anschlagsplanungen veröffentlicht werden und in dem Extremisten und Terroristen sich ungehindert austauschen können." Im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) des Bundesinnenministeriums werde derzeit eine Analyse-Einheit für das Internet eingerichtet. Im GTAZ arbeiten Bundeskriminalamt, Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst (MAD) zusammen. Die die Kriminal- und Verfassungsschutzbehörden sind ebenso beteiligt wie der Generalbundesanwalt und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Gasser hielt seine Rede im Rahmen des Frankfurter Tages der Rechtspolitik, auf der auch der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes,Eckart Werthebach, und der TV-Journalist und "Netzwerk Recherche"-Vorstand Thomas Leif sprachen. Auf der Veranstaltung der juristischen Fakultät der Uni Frankfurt befassten sich Juristen und andere Experten unter dem Motto "Schutz der Verfassung – Schutz des Bürgers" mit der "Rolle der Geheimdienste in einer globalisierten Welt".

Quote
Einsparmöglichkeit bei heise.de
ichwersonst (5. Dezember 2006 17:58)   

Da kann man doch mindestens einen Praktikanten wegrationalisieren
wenn man bei solchen Meldungen nur noch zurückgreift auf:

$Namepolitiker." Innenminister von ".$Land." fordert mehr Überwachung aller wegen ".$randomgrund.":";

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11745415&forum_id=109284


Quote
++FT++ Innenminister fordern Richtmikrofone auf Straßen und Plätzen ++FT++
CH3CH2OH (5. Dezember 2006 22:48)   

+++++++++++++++FAKETICKER+++++++++++
Thüringens Innenminister Karl Heinz Krasser und der bayrische
Innenminister Günther Speckstein forderten auf einer Tagung des
Branchenverbandes "Horch & Guck" die stärkere Überwachung des
öffentlichen Raumes. Neben den üblichen Polizeipatroullien und
Überwachungskameras sollen möglichst schnell auf allen öffentlichen
Plätzen und Straßen neue Überwachungskameras mit Teleobjektiven und
Richtmikrofone installiert werden, die es erlauben, alle übergebenen
und erhaltenen Schriftstücke und Gespräche eines Bürgers zu erfassen.
Dadurch soll Terroristischen Umtrieben im öffentlichen Raum
vorgebeugt, und insbesondere die Weitergabe von Informatonen zwischen
Mitgliedern terrostischer Vereinigungen sowie die Anwerbung neuer
Mitglieder für solche Vereinigungen unterbunden werden.

In Verbindung mit den für die biometrischen Ausweisdokumente
erhobenen Daten werden alle Personen automatisch identifiziert, und
ihr Bewegungsprofil dauerhaft aufgezeichnet, so daß verdächtige
Bewegungsprofile entstehen, die ebenfalls als Anlass für weitere
Ermittlungen dienen können

Nach Bedenken über grundgesetzliche Einschränkungen befragt zeigten
sich die Minister verwundert. Minister Speckstein:
"Selbstverständlich werden die erhobenen Daten nur für gesetzmäßige
Zwecke verwendet, und nach dem Tod des überwachten Bürgers
automatisch gelöscht. Außerdem dürfen im Zuge der allgemeinen
Gefahrenabwehr nur öffentliche Bereiche überwacht werden. Das
Überwachen von Wohnungen mit den Richtmikrofonanlagen ist
grundsätzlich verboten, und wird nur bei Gefahr im Verzug und dem
Vorhandensein ausreichender Verdachtsmomente ausnahmsweise
durchgeführt"

Nach den hier angewendeten Definitionen von "Gefahr im Verzug" und
"ausreichende Verdachtsmomente" befragt teilte uns der
Ministerialbeamte Hinzhuber schriftlich mit, das es sich dabei um
"eindeutige Zeichen terroristischer Aktivität", wie etwa "in einer
Wohnung eingeschaltetes Licht nach 21 Uhr" oder "das mehrfache
unentschuldigte Fernbleiben von der katholischen Sonntagsmesse"
handelt, also nichts worüber sich ordentliche Bürger sorgen müssten.
+++++++++++++FAKETICKER++++++++++++++++

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11746923&forum_id=109284



Aus: "Thüringens Innenminister für mehr Internet-Überwachung" (05.12.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/82078



Title: [Wer nichts zu verbergen hat hat...]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 11, 2006, 01:47:33 PM
Quote[...] Wer nichts zu verbergen hat hat auch nichts zu befürchten
so war es auch schon in der DDR oder im Nationalsozialismus. Wenn der
Bürger die richtige Partei wählt, die richtigen Ansichten hat und
sich nicht einbildet eine eigene Meinung haben zu müssen dann muss er
nicht die geringste Befürchtung haben, dass die über ihn gesammelten
Daten gegen ihn verwendet werden.

Ist doch eine faire Sache!


Von TeppicymonXXVII (News-Foren > Webdemo zum "Trauertag um das Fernmeldeg... > Wer nichts zu verbergen hat hat auch nichts zu befürchten; 11. Dezember 2006)
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11779293&forum_id=109561 (http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11779293&forum_id=109561)

Title: [Befugnis zur vorbeugenden Telefonüberwachung...]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 12, 2006, 09:47:20 AM
Quote[...] Bei Hinweisen auf geplante Straftaten soll die Polizei die Befugnis zur vorbeugenden Telefonüberwachung erhalten. Bestehende Telefonkommunikationsverbindungen könnten unterbrochen oder verhindert werden, erläuterte Hartge. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatte kürzlich die geplante Telefonüberwachung als überflüssig kritisiert. Es sei völlig unklar, warum die Polizei eine solche Regelung brauche, meinte der DAV. Der Anwaltsverein sieht auch den Schutz des Berufsgeheimnisses von Anwälten, Ärzten und Geistlichen nicht ausreichend geschützt. Der Entwurf zum neuen Polizeigesetz liegt dem Landtag am 14. Dezember zur Entscheidung vor. (dpa) / (jk/c't)

QuoteLargor schrieb am 11. Dezember 2006 15:34

> Mittendrin statt nur dabei.
>
> Ich frage mich nur, was wir unseren Enkeln erzählen werden. Wir haben
> nichts davon gewusst? Niemand wollte auf uns hören?

Das ist die Frage, die ich ständig der Law and Order Fraktion stelle.
Und auch den absolut gedankenlosen Leuten aus dem eigenen
Bekanntenkreis. Teils sind sie zu leichtgläubig und vertrauen auf die
Aussagen, die die Politiker momentan machen, teils haben sie einfach
Angst. Andere sind zu deprimiert um sich da zu engagieren - es bringt
ja doch nichts...

Leider wird man dann als Pessimist abgestempelt - so schlimm würde es
schon nicht werden, man solle nicht so schwarz sehen.
Leider ist ein: "Das habe ich euch schon vor 2 Jahren vorausgesagt."
oft wenig hilfreich und sorgt auch nicht dafür, dass die Leute
endlich mal anfangen selbst zu denken.

[...] Wir haben derzeit noch eine Freiheit, die trotz aller Einschränkungen
für viele Menschen auf diesem Planeten sehr erstrebenswert wäre, und
für die sie große Opfer bringen würden. Leider würdigt das hier kaum
jemand - sie ist ja auch mit eigener Initiative und Verantwortung
verbunden.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11781952&forum_id=109576 (http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11781952&forum_id=109576)


Quote
Schnuppernase (11. Dezember 2006 21:27)

Ach, wie aufregend das immer wieder ist.
Staat will Totalüberwachung, inklusive RFID-Implementation und
Böse-Gedanken-Sensor ab Geburt - Datenschützer sind dagegen. [...]

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11784093&forum_id=109576 (http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11784093&forum_id=109576)


Quote
> yat (11. Dezember 2006 15:36)
> Und ab wann heißen sie wieder Gestapo?
> Bewertung dieses Beitrags:   83%    
   
> kann ja nicht mehr lange dauern.

tcp_fin (11. Dezember 2006 19:11)
Nicht Gestapo: Ministrium für Informationskontrolle

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11783360&forum_id=109576 (http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11783360&forum_id=109576)



Aus: "Datenschutzbeauftragte kritisiert Entwurf zum Brandenburger Polizeigesetz" (11.12.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/82347 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/82347)

Title: [Mielke hat sie auch alle lieb gehabt....]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 12, 2006, 01:17:50 PM
Quote[...] 132 Millionen Euro möchte die Bundesregierung in den nächsten drei Jahren zusätzlich als Sonderprogramm in die Innere Sicherheit stecken. Hauptprofiteur ist der Verfassungsschutz mit 64,7 Millionen Euro. Den Rest teilen sich Bundeskriminalamt mit 34,7 Millionen Euro und die Bundespolizei mit 28,4 Millionen Euro.


Aus: "Schäuble Paket 1" (Mittwoch, 25. Oktober 2006)
Quelle: http://netzpolitik.org/2006/schaeuble-paket-1/ (http://netzpolitik.org/2006/schaeuble-paket-1/)

-.-

Quote[...] Ist es abwegig, die Bestrebungen eines Schäuble mit denen eines Mielke zu vergleichen? Schäuble will nur ,,das Beste" für die Freiheit des Landes – Mielke hat sie auch alle lieb gehabt.

Aus: "Die Angst vor einer freien Welt - Einigkeit und Recht und ... Überwachung" von Tilo Schönberg (27.12.2006)
Quelle: http://www.0815-info.de/archiv/2006/dezember/120628.php (http://www.0815-info.de/archiv/2006/dezember/120628.php)

-.-

Siehe auch: ["Online-Durchsuchungen"... (Staatliches Hacken)]
http://www.subfrequenz.net/forum/index.php/topic,251.0.html (http://www.subfrequenz.net/forum/index.php/topic,251.0.html)

Title: [Sind wir paranoid genug?...]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 30, 2006, 07:07:13 PM
Quote[...] Experten haben auf dem 23. Chaos Communication Congress in Berlin am Mittwoch ein detailreiches Bild über den Stand staatlicher und privater Überwachung gemalt, die auch vor Hotelräumen, dem Internet und privaten PCs nicht haltmacht. "Die Frage muss lauten: Sind wir paranoid genug?", sagte der Coburger Sicherheitsberater Manfred Fink.

[...] Der Kölner Strafrechtler Marco Gercke warnte davor, Regierungen als Sicherheitsgaranten in einer Welt ständig heraufbeschworener terroristischer Akte zu sehen. "Wir können Regierungen nicht trauen, wir müssen sie kontrollieren", betonte Gercke unter dem Beifall der Hackergemeinde. Dies sei heutzutage umso nötiger, als die Gesetzgeber nicht mehr auf Experten hörten. Vielmehr würden sie ihre Entwürfe von Konzernen schreiben lassen, wie etwa die Urheberrechtsreform zeige. "Know your Citizens", beschrieb der Wissenschaftler das Motto von Regierungen im digitalen Zeitalter. Das Spektrum gehe von der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung über Volkszählungen, die Erfassung von Kfz-Kennzeichen, Videoüberwachung, Mautsysteme bis hin zu Ausweisdokumenten, die nun mit der Funktechnik RFID und Fingerabdrücken aufgerüstet würden.

Im vergangenen Jahr hatte Gercke auf dem Hackerkongress prophezeit, dass die Sicherheitsbehörden auf Befugnisse zum Eindringen in private Rechner mit Hilfe von Trojanern drängen und per Keylogger sämtliche Tastatureingaben der PC-Nutzer mitschneiden wollten. Inzwischen hat Nordrhein-Westfalen ein entsprechendes Gesetz für solche "Online-Durchsuchungen" verabschiedet, während Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble auf eine bundesweite Regelung pocht.

Aus: "23C3: "Sind wir paranoid genug?"" (28.12.2006)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/83002 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/83002)

-.-

Quote[...] 28. Dezember 2005 12:13 [!]
Die sollten das Treffen umbennen, in "Illuminatenkonferenz"
Stallmans Friseur (868 Beiträge seit 17.10.05)   
Bewertung dieses Beitrags:   -63%    
   

wenn ich so was lese:

> Letztlich werden sich die Sicherheitsdienste  laut Gercke
> gar dafür stark machen, mithilfe von Keyloggern und
> Trojanern sämtliche Tastatureingaben der PC-Nutzer
> mitschneiden zu dürfen. Nach den Einknicken des Parlaments
> bei der Telekomunikationsüberwachung hält es der Forscher
> für möglich, dass derlei Wünsche "schon nächste Woche auf
> die Agenda kommen können".

Im besten Fall sind das neurotische Tagträume, ich glaube eher, das
ist verantwortungslose Panikmache.


Aus: "22C3: Hacker machen gegen massive Überwachung der Telekommunikation mobil" (28. Dezember 2005 12:13)
Quelle: http://www.heise.de/security/news/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9542513&forum_id=89964 (http://www.heise.de/security/news/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9542513&forum_id=89964)


Title: [Alle Änderungen bei Europol dienten dem Ziel...]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 01, 2007, 01:36:10 PM
Quote[...] Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die polizeiliche Zusammenarbeit in Europa deutlich verbessern. Hierzu hat der CDU-Politiker unter dem Titel "Europa sicher leben" ein Arbeitskonzept erstellt, das sich eng an die Vereinbarungen mit den Innenministern Portugals und Sloweniens im Rahmen der Triopräsidentschaft anlehnt. Ganz oben auf Schäubles Agenda steht Europol, berichtet die 'Welt am Sonntag' (morgige Ausgabe), der das Papier vorliegt. Danach soll die europäische Polizeibehörde weitaus mehr Befugnisse als bisher erhalten und mehr Personal bekommen.

Alle Änderungen bei Europol dienten dem Ziel, Kriminellen erfolgreicher auf die Spur zu kommen. "Nationale Polizeibeamte müssen wissen, dass sie bei grenzüberschreitender Kriminalität Hilfe von Europol erwarten können, zum Beispiel beim Beobachten des Internet oder beim Auswerten von Daten terroristischer Vereinigungen", heißt es in dem Arbeitspapier weiter. "Wir setzen alles daran, terroristische Netzwerke frühzeitig zu zerschlagen. Um Anschläge zu verhindern, müssen wir zum Beispiel Informationen zur islamistischen Szene austauschen. Deshalb sollen alle nationalen Strafverfolgungsbehörden auf die Daten Europols zugreifen können", zitiert die Zeitung.

Außerdem wolle Schäuble sich für die Aufnahme von biometrischen Merkmalen in Personaldokumente stark machen. "Wir wollen den Biometrieeinsatz bei der Ausstellung von Visa, Reisepässen, Aufenthaltstiteln und Ausweisen in der EU harmonisieren. Wir werden uns auch dafür einsetzen, dass Drittstaaten biometrische Merkmale in ihre Reisedokumente einführen", so der Innenminister. Hinsichtlich der Übermittlung von Fluggastdaten an die Vereinigten Staaten sei Schäuble fest entschlossen, diese Praxis fortzuführen. In seinem Arbeitspapier heißt es hierzu: "Das Abkommen mit den Vereinigten Staaten zur Übermittlung von Fluggastdaten läuft zum 31. Juli 2007 aus. Der deutsche Vorsitz strebt an, ein neues dauerhaftes Abkommen abzuschließen." (as)


Aus: "Schäuble will Europol zu einer vernetzten Europa-Polizei ausbauen - Schwerpunkt: Beobachten des Internet" (Samstag, 30.12.2006, 13:33)
Quelle: http://de.internet.com/index.php?id=2046999 (http://de.internet.com/index.php?id=2046999)

Title: [Zur "vorbeugende Straftatenbekämpfung"... (TMG)]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 18, 2007, 09:26:21 AM
Quote[...] Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat sich im Streit um das geplante neue Telemediengesetz (TMG) am heutigen Mittwoch mit den Stimmen der großen Koalition für Möglichkeiten zur Abfrage von Bestandsdaten für die vorbeugende Straftatenbekämpfung durch Ermittler ausgesprochen. In dem heise online vorliegenden Änderungsantrag zum Regierungsentwurf für ein Elektronisches Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz (ElGVG) mit dem TMG als Kernbestandteil heißt es kurz und knapp, dass zu der bereits weit gefassten Klausel rund um Auskunftsersuchen zu Nutzerdaten auch die zusätzliche Zweckbestimmung "zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder" treten soll. Damit folge der Ausschuss einem Votum des Bundesrates, dem die Bundesregierung im Oktober zustimmte.

Es ist zu erwarten, dass das Plenum des Bundestags bei der für den morgigen Donnerstag geplanten Verabschiedung des ElGVG die Empfehlung der Wirtschaftspolitiker übernehmen wird. Demnach müssten die Anbieter von Tele- und Mediendiensten künftig Informationen wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen auch für Präventionszwecke herausrücken. Die Bundesregierung hatte in ihrem Entwurf zunächst vorgeschlagen, dass die Provider "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" zur Herausgabe von Bestands- und Nutzerdaten verpflichtet werden sollen. Dies ging dem Bundesrat nicht weit genug, da auf Internetplattformen auch "Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen, Blankoformulare für Dienstausweise der Polizei oder Zugangsberechtigungen für einen bestimmten Flughafen angeboten werden" könnten und dagegen im Vorfeld eingeschritten werden müsse.

Die große Koalition lässt damit Mahnungen von Datenschützern und der Providervereinigung eco unberücksichtigt, die diese auch bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss Mitte Dezember vorbrachten. Die Experten hatte etwa gewundert, dass "ein privater Auskunftsanspruch ohne Verfahrensregelung in einem Atemzug mit dem Verfassungsschutz genannt wird". Mit der Klausel zur Gefahrenabwehr würde zudem eine "reine Wünsch-mir-was-Liste" von Sicherheitsbehörden übernommen, zumal die zunächst ins Spiel gebrachte Auskunftsregelung bereits "Scheunentore" aufstoße. Zuvor hatten die Grünen in einem Antrag kritisiert, dass mit den jetzt übernommenen Formulierungen Nutzerdaten "praktisch unbegrenzt" für die vorbeugende Straftatenbekämpfung genutzt werden könnten. Das Begehren der Oppositionspartei fand im Wirtschaftsausschuss jedoch nur die zusätzliche Zustimmung der Linken.

Abblitzen ließ die Koalition die Opposition auch mit zahlreichen weiteren Bedenken. Neben den Grünen moniert die FDP in einem eigenen Entschließungsantrag unter anderem, dass der Entwurf in den Bereichen der Begrifflichkeiten, der Haftungs- und Verantwortlichkeitsbestimmungen für Host-Provider und des Daten- und Kundenschutzes den Anforderungen eines modernen und sicheren elektronischen Geschäftsverkehrs nicht Rechnung trage. Eine umfassende Rechtssicherheit werde somit weder für die Branche noch für die Verbraucher gewährleistet. Die Liberalen hatten daher etwa gemäß den Verdeutlichungswünschen der Branche gefordert, Anbieter von Telemediendiensten nicht mit unerfüllbaren Überwachungspflichten zu konfrontieren und Suchmaschinen bei Haftungsfreistellungen ausdrücklich mit zu erfassen. Insbesondere so genannte Meinungsforen sollten von vorausschauenden Prüfungsauflagen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Trotz der umfassenden Kritik stimmte die FDP dem Entwurf im Wirtschaftsausschuss mit den Änderungen der großen Koalition jedoch zu.

Bei einem klaren Nein wollen neben der Linkspartei dagegen die Grünen bleiben. Mit ihrem Entschließungsantrag für die zweite und dritte Lesung am Donnerstag wollen sie unter anderem erreichen, dass der Bundestag die nun vermutlich ausbleibende Anpassung der Unterscheidung zwischen Telemedien und Rundfunk nicht den Formulierungen der sich momentan im europäischen Abstimmungsprozess befindenden Novelle der Fernsehrichtlinie sowie die unterlassenen Klarstellungen bei den Haftungsregeln bedauert. Nicht weit genug gehen den Grünen zudem die Anti-Spamvorschriften im TMG-Entwurf. Zudem soll das Parlament insgesamt auf "erhebliche Mängel in Bezug auf den Datenschutz" hinweisen. Die Bundesregierung möchten die Grünen aufgefordert wissen, möglichst zeitnah Änderungsvorschläge zu unterbreiten und Abhilfen gegen die Unzulänglichkeiten des Gesetzes zu schaffen.

-.-

Quote
17. Januar 2007 19:05
Jede Besucher einer der Regierung ungeliebten Website kann nun erfasst werden!
Von frankit

Nichts von wegen "Unschuldsvermutung"... Jeder Deutscher ist somit
erstmal kriminell und ein Bombenleger!


-.-

Quote
17. Januar 2007 18:05
Warum regen wir uns eigentlich noch über die Verhältnisse in China auf?
kT
Palamedes


-.-

Quote
17. Januar 2007 17:51
Precrime??
Von hurgaman2

>vorbeugende Straftatenbekämpfung

Was soll das sein, Precrime etwa??


-.-

Quote[...] 17. Januar 2007 17:44
Minority Report
Von Berggeist

Als ich den Film mit Tom Grusel sah dachte ich was für eine
Blödsinnige Story sowas wäre ja nie machbar.
Aber jetzt ist genau tun wir dies und auch die Story ist garnicht
mehr so blöd.
Wir versuchen (natürlich in guter Absicht) Verbrechen bevor sie
begangen werden zu bekämpfen. Und das Manipulieren oder verfälschen
von Beweisen ist auch so möglich.

Tja Fiction meets Reality


Aus: "Nutzerdaten sollen zur Gefahrenabwehr freigeben werden" Von Stefan Krempl (17.01.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/83863 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/83863)

-.-

Exkurs: Diktaturen...

Quote[...] Diktaturen stellen sich selbst meist als schnelle Lösung aller zwischenmenschlichen, wirtschaftlichen und staatlichen Probleme dar, die alle anderen konkurrierenden Systeme geschaffen hätten. Gemein haben alle Diktaturen, dass sie sich negativ, d. h. über ihr (selbstgeschaffenes) Feindbild definieren, das es zu bekämpfen gilt. Nicht selten wird damit aber willkürlich verfahren, siehe Joseph Goebbels: Wer Jude ist, bestimmen letztendlich wir.

    * ideologische Ausprägungen (z.B. Nationalsozialismus/Faschismus, Stalinismus/Maoismus
    * damit verbunden ein oft übertriebenes, ungerechtfertigtes oder vollständig konstruiertes, paranoides Feindbild; die Bekämpfung dieser Feinde soll die Ideologie rechtfertigen und erhalten; zu Feinden im Innern oder für wertlos werden regelmäßig wehrlose Minderheiten wie Juden, Oppositionelle oder Intellektuelle erklärt).
    * Heilsversprechen
    * Abwertung des Individualismus, Glorifizierung des Kollektivs und dessen vermeintlicher Einheit und Stärke bei gleichzeitiger Verfolgung Destruktiver oder Passiver
    * Förderung des Denunziantentums und des Opportunismus
    * Personenkult, zum Beispiel das "Führerbild" in jedem Privathaus und in Schulen
    * damit ist meist eine Omnipräsenz des Herrschers oder des Regierungsapparates verbunden
    * Populismus


Unterdrückung und Unterordnung des Volkes und des einzelnen Menschen:
Die meisten Diktaturen fordern die Unterordnung des Einzelnen unter die Gemeinschaft bzw. den Staat. Dies wird mit einem angeblich "höheren Ziel" begründet. Unter der Diktatur des Nationalsozialismus mussten sich die Einzelnen der "Volksgemeinschaft" und der "arisch-germanischen Rasse" unterordnen, die größte Opfer verlangte. Daher das Sprichwort: "Du bist nichts, dein Volk ist alles!". Einen eigenen Wert (Menschenwürde) wurde dem Einzelnen abgesprochen. Der italienische Faschismus verlangte die Unterordnung des Einzelnen unter die "Nation", die angeblich "größer" war als der Einzelne. Unter der kommunistischen Herrschaft war die Klassenlose Gesellschaft (erreicht durch eine "Diktatur des Proletariats") das höchste Ziel . Wer eine andere Meinung hatte, stellte sich dem "Fortschritt" entgegen und galt als "Konterrevolutionär".

Der Freiheitsbegriff des Individualismus und der Menschenwürde des Einzelnen wurde durch einen "totalitären Freiheitsbegriff" ersetzt, zum Beispiel die Freiheit des Volkes, die Freiheit der Nation oder die Freiheit der proletarischen Klasse. Die Unterdrückung des Individuums wurde durch die Freiheit der Nation oder die Freiheit der proletarischen Klasse legitimiert.

Verletzung der Menschen- und der Bürgerrechte, Justiz:
Menschenrechte stehen jedem einzelnen Menschen zu und können nicht entzogen, sondern nur verletzt werden. Dies geschieht vielfach in Diktaturen, weil die Machthaber bzw. die Partei oder die "herrschenden Klasse" ihre Macht behalten will. Oft sollen Menschenrechtsverletzungen einem angeblich "höherem Ziel" oder dem "Fortschritt" dienen. Das reicht von Einschränkungen der freien Meinungsäußerung bis hin zur gewaltsamen Verfolgung politischer Gegner oder ganzer Bevölkerungsgruppen.

Presse und Medien:
    * Einschränkungen der Meinungsfreiheit (z.B. Bewertung von Kritik an politischer Institution als Hochverrat oder Beleidigung des Königshauses), Einschüchterung oder Verhaftung von politischen Gegnern oder "Unzuverlässigen". In fast allen Diktaturen werden Zeitungen verboten oder kontrolliert, Journalisten verhaftet
    * Einschränkungen der Presse (z.B. keine allgemeine Information, nur besondere/eingebundene Journalisten),
    * Einschränkungen der Pressefreiheit (z.B. Verbot eines journalistischen Beitrags oder einer Zeitung)

Durch die Manipulation der Zeitungen, des Rundfunks, des Fernsehens und des Internets wird das Volk in vielfacher Hinsicht beeinflusst und im Sinne der Regierung gelenkt. Manche Staaten schotten sich auch nach außen hin ab (zum Beispiel das frühere kommunistische Albanien oder heutzutage noch Nordkorea). Auch dadurch werden die Menschen und die ausländischen Reporter in Unwissenheit über die tatsächlichen Zustände gehalten.

    * Verbot von starker Verschlüsselung

Justiz

    * Folter (darunter auch so genannte Weiße Folter)
    * Polizeistaat oder Militärstaat, keine Rechtsstaatlichkeit, keine unabhängigen Gerichte
    * juristische oder soziale Außerkraftsetzung der Unschuldsvermutung
    * Außerkraftsetzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes: Strafgesetze, bei denen die angedrohte Strafe viel stärker ist, als es für die Schwere der Tat verhältnismäßig wäre (oft verbunden mit selektiven Amnestien oder Massenverhaftungen)

Missliebige oder angebliche politische Gegner werden inhaftiert. Manche Menschen "verschwinden" einfach und ihre Angehörigen wissen nicht, ob sie noch leben oder wo sie sich aufhalten. Oftmals werden Menschen auch ohne Gerichtsverhandlungen eingesperrt oder sie bekommen keinen rechtlichen Beistand. In den Gefängnissen und in Polizeigewahrsam wird häufig gefoltert, zum Beispiel durch Schläge, Tritte und Schlafentzug, aber auch durch grelles Licht oder Dunkelheit.

In den meisten Diktaturen gibt bzw. gab es eine Geheimpolizei, die politische Gegner einschüchtert und verfolgt. Im Dritten Reich verfolgte die Geheime Staatspolizei (Gestapo) Juden, Sozialdemokraten, Kommunisten, Geistliche, Roma, Sinti und Jenische. In der DDR überwachte die Staatssicherheit (Stasi) die Bürger. Die Sowjetunion bediente sich des NKWDs, der später in NKGB umbenannt wurde und mit dem MGB (=Ministerium für Staatssicherheit), ab 1953 MWD (=Ministerium für innere Angelegenheiten) zusammenarbeitete. Nicolae Ceau?escu verfolgte seine Gegner bzw. die vermeintlichen Dissidenten durch die Securitate. Die Geheimpolizei wirbt häufig Spitzel in der Bevölkerung an, teilweise gibt es ein regelrechte Spitzelunwesen (zum Beispiel in der früheren Sowjetunion unter Stalin). Denunzianten kommen ihnen zur Hilfe und melden jeden verdächtigen Vorfall, so dass in der Bevölkerung ein Klima der Angst entsteht. Diese Einschüchterung trägt dazu bei, dass kaum jemand mehr wagt, offen seine Meinung auszusprechen.

Die Folter geschieht häufig im Verborgenen, nämlich im Polizeigewahrsam, im Gefängnis, in Amtszimmern oder weit abgelegen in Straflagern.


Aus: "Diktatur" (01/2007)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Diktatur (http://de.wikipedia.org/wiki/Diktatur)
Title: [Abhören ohne richterliche Genehmigung...(FISA (USA))]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 18, 2007, 01:49:28 PM
Quote[...] Washington (AP) Das US-Justizministerium hat ein geheimes Sicherheitsgericht zur Kontrolle des umstrittenen Abhörprogramms der Regierung ermächtigt. Justizminister Alberto Gonzales teilte am Mittwoch in einem Brief an die Vorsitzenden des Justizausschusses im Senat mit, dass die Gerichtsbehörde FISA Überwachungsanträge der Regierung prüfe.

US-Präsident George W. Bush hatte das Überwachungsprogramm nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 angeordnet. Es umfasst Lauschangriffe auf Terrorverdächtige bei Telefonaten und E-Mail-Kontakten in die USA oder aus den Vereinigten Staaten. Bürgerrechtsgruppen haben das Abhören ohne richterliche Genehmigung scharf kritisiert.

Gonzales gab in seinem Schreiben, das der Nachrichtenagentur AP in einer Kopie vorlag, auch bekannt, dass die FISA bereits einem Überwachungsantrag stattgegeben habe. Das Weiße Haus zeigte sich zufrieden, dass die neuen Richtlinien den Sorgen um die nationale Sicherheit Rechnung trügen.


Aus: "Geheimes Sicherheitsgericht soll US-Abhörprogramm kontrollieren" (Mittwoch 17. Januar 2007)
Quelle: http://de.news.yahoo.com/17012007/12/geheimes-sicherheitsgericht-us-abhoerprogramm-kontrollieren.html (http://de.news.yahoo.com/17012007/12/geheimes-sicherheitsgericht-us-abhoerprogramm-kontrollieren.html)

Title: [ohne jeden Verdacht einer Straftat... (Vorratsspeicherung)]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 22, 2007, 01:43:57 PM
Quote[...] 27 Verbände, darunter Verlegervereinigungen und Internet-Bürgerrechtler, lehnen in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ab. Dem zufolge sollen künftig Daten über jede Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet auf Vorrat gesammelt werden, damit sie Polizei und Staatsanwaltschaften zur Verfügung stehen.

Die Verbände bezeichnen es als "inakzeptabel", dass ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen, die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation von über 80 Millionen Bundesbürgern gesammelt werden sollen. Getragen wird die Erklärung von Bürgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechtsverbänden, von Journalistenorganisationen und Medienverbänden, von der Internetwirtschaft und der Telefonseelsorge, von Anwalts- und Juristenverbänden sowie von der Verbraucherzentrale.

Neben einer verbesserten Strafverfolgung begründet die Bundesregierung die geplante Vorratsdatenspeicherung damit, dass eine EU-Richtlinie vom März 2006 umgesetzt werden müsse. Diesem Argument erteilt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Absage: "Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist so offensichtlich rechtswidrig, dass Deutschland zu ihrer Umsetzung nicht verpflichtet ist." Die Erklärung erläutert: "Die Richtlinie verstößt gegen die im Europarecht verankerten Grundrechte und ist in vertragsverletzender Weise zustande gekommen." Seit Juli 2006 ist gegen die Richtlinie bei dem Europäischen Gerichtshof eine Nichtigkeitsklage anhängig. Die Verbände fordern, zumindest den Ausgang dieser Klage abzuwarten, bevor eine "derart weit reichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland" beschlossen werde.

Offensichtlich geht es bei der Überwachung gar nicht um die Kriminalitätsbekämpfung. Aus einer Studie des Bundeskriminalamts ergebe sich, dass eine Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote "von derzeit 55 Prozent im besten Fall auf 55,006 Prozent erhöhen" könne. Eine Vorratsdatenspeicherung hätte in Irland und anderen Staaten keinen ersichtlichen Einfluss auf die Kriminalitätsrate gehabt.


Aus: "Verlegerverbände und Bürgerrechtler lehnen Koalitionspläne zur Vorratsspeicherung ab" (de.internet.com; 22.01.2007)
Quelle: http://de.internet.com/index.php?id=2047341&section=Security (http://de.internet.com/index.php?id=2047341&section=Security)

Title: [Ein Leben frei von staatlicher Einmischung und Überwachung...]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 23, 2007, 09:56:36 AM
Quote[...] Der vorliegende Gesetzesentwurf und insbesondere die darin vorgesehene Vorratsdatenspeicherung geben
Anlass zu grundsätzlichen Anmerkungen zur Innen- und Justizpolitik der letzten Jahre und Jahrzehnte.
Nach dem Zusammenbruch des totalitären Dritten Reichs haben sich die Deutschen ein Grundgesetz gegeben,
das die Würde des Menschen in den Mittelpunkt alles staatlichen Handelns stellt (Art. 1 GG) und
an zweiter Stelle das Menschenrecht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben nennt (Art. 2 GG). Dieses
Recht begründet einen Anspruch der Menschen auf ein Leben frei von staatlicher Einmischung und Überwachung.
Jeder Mensch hat ein Recht darauf, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden, solange er nicht
die Rechte anderer stört. Dieser Schutz gilt für unsere Privatsphäre (Art. 8 EMRK) ebenso wie für unsere
Kommunikation (Art. 10 GG) und für unser Verhalten in der Öffentlichkeit.
Seit 1968 erfolgt demgegenüber eine stetige Aushöhlung des Rechts auf Selbstbestimmung im Wege
immerwährender vorgeblich ,,maßvoller Ausweitungen" der Überwachungs-, Kontroll- und sonstigen
Machtbefugnisse staatlicher Behörden. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist symptomatisch für diese
Entwicklung. Dabei zeigen wissenschaftliche Vergleichsstudien, dass die Kriminalitätsrate
von den Befugnissen der Eingriffsbehörden unabhängig ist. Insgesamt betrachtet nützt die beständige Aufrüstung
der Sicherheitsbehörden der Gesellschaft also nicht. Dagegen hat sie dazu geführt, dass wir inzwischen in
einer Überwachungsgesellschaft angekommen sind.
Wenn wir unseren Kindern auch nur einen Teil des Menschenrechts auf Selbstbestimmung erhalten wollen,
müssen Regierung, Parlament und Gerichte Grenzen setzen und rote Linien ziehen, die auch im Eifer
der Sicherheitspolitik nicht überschritten werden dürfen. Der vorliegende Gesetzesentwurf überschreitet
eine solche rote Linie, nämlich das Verbot der anlasslosen Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat.
Eine weitere rote Linie verläuft dort, wo Personen massenweise und ohne besonderen Anlass kontrolliert
und abgeglichen werden
. Diese Grenze wird etwa bei einem automatisierten Abgleich von Kfz-
Kennzeichen oder von Gesichtern mit Fahndungsdatenbanken überschritten.
Wir fordern einen grundlegenden Wandel der Innen- und Justizpolitik. Alle seit 1968 zugunsten der
staatlichen Eingriffsbehörden erfolgten Grundrechtsbeschränkungen müssen einer unabhängigen Überprüfung
unterzogen werden. Schwerwiegende Grundrechtseingriffe, von denen kein messbarer gesamtgesellschaftlicher
Nutzen ausgeht
, müssen aufgehoben werden. Eine weitere Ausweitung der Machtbefugnisse
der Eingriffsbehörden darf erst erfolgen, wenn nachgewiesen ist, dass von dem jeweiligen Gesetz
ein messbarer gesamtgesellschaftlicher Nutzen ausgeht. Zur unabhängigen Durchführung der Überprüfungen
fordern wir die Einrichtung einer Deutschen Grundrechteagentur.


Aus: "Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG >> Einordnung des Gesetzesentwurfs in die Sicherheitspolitik der letzten Jahre" (Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung · Netzwerk Neue Medien e.V. · Neue Richtervereinigung e.V.)
Quelle: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/stellungnahme_vorratsdatenspeicherung.pdf (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/stellungnahme_vorratsdatenspeicherung.pdf) (33 Seiten)

-.-

Quote

Gemeinsame Erklärung zum Gesetzentwurf über die Vorratsdatenspeicherung

Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sieht vor, Telekommunikationsunternehmen ab Herbst 2007 zu verpflichten, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. Zur verbesserten Strafverfolgung soll nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Bis spätestens 2009 soll zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar werden.

Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland halten wir für inakzeptabel. Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt werden. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Wirtschaftsspionage. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung sind von den Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies wird Preiserhöhungen nach sich ziehen, zur Einstellung von Angeboten führen und mittelbar auch die Verbraucher belasten.

Untersuchungen zeigen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es ist nicht nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützen würde. Dagegen würde sie Millionen von Euro kosten, die Privatsphäre Unschuldiger gefährden, vertrauliche Kommunikation beeinträchtigen und den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung ebnen.

Rechtsexperten erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht eine Pflicht zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten für verfassungswidrig erklären wird. Außerdem wird erwartet, dass die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäische Gerichtshof keinen Bestand haben wird. Die Richtlinie verstößt gegen die im Europarecht verankerten Grundrechte und ist in vertragsverletzender Weise zustande gekommen. Irland hat bereits Klage gegen die Richtlinie erhoben. Der Ausgang dieser Klage sollte zumindest abgewartet werden.

Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der freien Berufe und der Wirtschaft lehnen wir das Vorhaben einer Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. Wir appellieren an die Politik, sich grundsätzlich von dem Vorhaben der umfassenden und verdachtsunabhängigen Speicherung von Daten zu distanzieren.

Unterzeichner:

    * Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
    * Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV)
    * Chaos Computer Club e.V. (CCC)
    * Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di
    * Deutsche Liga für Menschenrechte e.V.
    * Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V.
    * Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
    * Deutscher Presserat
    * eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
    * Evangelische Konferenz für Telefonseelsorge und Offene Tür e.V.
    * Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V. (FFII Deutschland)
    * Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF)
    * Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD)
    * Gustav Heinemann-Initiative (GHI)
    * Humanistische Union e.V.
    * Internationale Liga für Menschenrechte (ILMR)
    * Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
    * Netzwerk Neue Medien e.V.
    * netzwerk recherche e.V.
    * Neue Richtervereinigung e.V. (NRV)
    * no abuse in internet e.V. (naiin)
    * Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen
    * Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
    * STOP1984
    * Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
    * Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
    * Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ)

Weitere Unterstützer:

    * Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker e.V. (BUH)
    * Verein zur Förderung der Suchmaschinen-Technologie und des freien Wissenszugangs e.V. (SuMa-eV)
    * Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten
      Datenverkehrs e.V. (FoeBuD)


Aus: " Einhellige Ablehnung der Koalitionspläne zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten (22.01.2007)
Quelle: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?option=com_content&task=view&id=80&Itemid=55 (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?option=com_content&task=view&id=80&Itemid=55)

Title: [Tendenz zur Rundumüberwachung... (Peter Schaar)]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 29, 2007, 04:23:49 PM
Quote[...Schaar:] ...wenn die Tendenz zur Rundumüberwachung sich weiter ausbreitet, können wir durchaus eine vergleichbar angeregte Diskussion bekommen - nur eben bei anderen Themen. Ich sehe zum Beispiel die von der Bundesregierung geplante Vorratsdatenspeicherung sehr kritisch, mit der Unternehmen verpflichtet werden sollen, Telefon-, Handy- oder Internet-Daten über sechs Monate vorzuhalten.

Welt: Um Reklamationen bearbeiten zu können, speichern Firmen die Daten schon heute über Monate. Was ist daran gefährlich?

Schaar: Es ist das erste Mal, dass auf so breiter Basis die Daten von völlig unverdächtigen Personen gespeichert werden sollen - und zwar nur, damit die Sicherheitsbehörden im Falle strafrechtlicher Ermittlungen darauf zurückgreifen können. Damit ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Und es bestehen Risiken des Missbrauchs und der Verwendung der Daten für andere Zwecke.

Welt: Wie das?

Schaar: Wenn Daten gesammelt werden, besteht immer die Gefahr, dass nicht nur staatliche Stellen Zugriff darauf nehmen. Die Musikindustrie zum Beispiel will die gespeicherten Verbindungsdaten, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, ebenfalls nutzen, um dem Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen nachgehen zu können. Es geht bei der Vorratsdatenspeicherung längst nicht mehr nur um Terrorismusbekämpfung, sondern auch um handfeste Wirtschaftsinteressen.

Welt: Die Bundesregierung setzt damit eine EU-Richtlinie um. Wie ist es um den Stellenwert des Datenschutzes in der EU bestellt?

Schaar: Durchwachsen. Auf der einen Seite haben wir in Europa eine allgemeine Datenschutzrichtlinie, die das Anliegen vorangebracht hat. Auf der anderen Seite stehen Vorhaben wie die Vorratsdatenspeicherung oder die Fluggastdatenübermittlung an die USA. Speziell nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ist eine Rückwärtsbewegung für den Datenschutz in Europa festzustellen.

Welt: Deshalb wollen Sie das Thema mit dem 1. Europäischen Datenschutztag heute in Berlin wieder ins Bewusstsein rücken?

Schaar: Genau. Wenn zum Beispiel die Innenminister der EU jetzt planen, die polizeiliche Zusammenarbeit zu intensivieren, muss gleichzeitig ein hoher Datenschutzstandard bei Polizei und Justiz gewährleistet sein. Ich erwarte von der deutschen Ratspräsidentschaft, dass sie dieses Ziel voran- und möglichst sogar bis zum Juni zu einem Abschluss bringt, um den Schutz der europäischen Bürger zu gewährleisten. Der Datenschutz ist auf der politischen Agenda - etwa im Vergleich mit der Terrorismusbekämpfung - nach hinten gerückt. Aber er verdient es, weiter vorne zu stehen. Denn Datenschutz beeinflusst in allen Lebensbereichen die Möglichkeiten, wie wir unsere Freiheitsrechte ausüben können.

Welt: Innenminister Wolfgang Schäuble sagt, der Staat kann die Freiheit der Bürger nur schützen, wenn er ihre Sicherheit garantiert.

Schaar: Einerseits stimmt das natürlich. Aber auf der anderen Seite ist die Sicherheit ohne die Freiheit nicht allzu viel wert.


Aus: "Wir sind auf dem Weg in eine Überwachungsgesellschaft" - Mit Peter Schaar sprach Thorsten Jungholt (Artikel erschienen am 29.01.2007)
Quelle: http://www.welt.de/data/2007/01/29/1193059.html (http://www.welt.de/data/2007/01/29/1193059.html)

Title: ["full-pipe recording"... (FBI)]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 01, 2007, 01:48:09 PM
Quote[...] Das FBI scheint weitaus umfangreicher Daten im Internet zu sammeln, als bislang schon befürchtet. Paul Ohm, früher Staatsanwalt des US-Justizministeriums für Fälle aus dem Bereich der Computer-Kriminalität, hat anlässlich eines Symposiums über Verfahren des "full-pipe recording" berichtet .

Verfahren, bei denen wie mit einem Staubsauger erst einmal große Datenmengen aufgezeichnet werden und das FBI erst nachträglich sichtet, welche Daten für die laufende Überwachung relevant sind.

ZDNet bringt diese Verfahren mit den Carnivore-Plänen in Verbindung, die das FBI früher hegte. Doch die heutigen Staubsauger-Methoden stellen selbst Carnivore in den Schatten, denn bei diesen früheren beschränkte man sich noch auf das gezielte Belauschen.

Laut Ohm kommt der "Staubsauger" heute zum Einsatz, wenn ein Gericht eine Abhörmaßnahme genehmigt hat, es aber gleichzeitig nicht möglich ist, die Daten einer bestimmten Person oder eine bestimmten IP zu isolieren. Dann wird - meist noch innerhalb des Netzwerks des Providers -- der gesamte, in Frage kommende Datenverkehr abgefangen und gespeichert.

Erst nachträglich erfolgt dann eine Sichtung des Materials und eine Überprüfung der Zielperson. Wobei nicht ausgeschlossen wird, dass diese gespeicherten Datenmengen auch für Verfahren des Data Mining zugänglich gemacht werden und sich so beispielsweise Verdachtsmomente und Verdächtige ausfiltern lassen, für die kein richterlicher Beschluss ein Abhören legalisiert hat.

Das widerspricht zwar unter anderem dem Grundsatz der Minimalisierung von Überwachungsverfahren, der es beispielsweise beim Anzapfen von Telefonverbindungen nicht unmittelbar Tatverdächtiger gebietet, immer nur minutenweise die Kommunikation zu kontrollieren und Zwangspausen einzuhalten.

Doch diese Minimalisierungs-Regel sieht dann Ausnahmen vor, wenn es sich um codierte Kommunikation handelt, oder um Gespräche in einer fremden Sprache. Muss dafür erst ein Experte zu Rate gezogen werden, dann dürfen die Ermittler gegen die Minimalisierungs-Regel verstoßen.

Das zumindest erklärte der stellvertretende Abteilungsleiter der "Computer Crime Section" des Justizministeriums im ZDNet-Interview. Dies jedoch unter der Prämisse, nicht als offizieller Sprecher des Ministeriums zitiert zu werden. Die Herleitung der Erlaubnis wollte er nur als private Meinung verstanden sehen.

Und das ist verständlich, denn es ist keineswegs sicher, dass die US-Justiz tatsächlich diese Ableitung für die Überwachung des Internet-Datenverkehrs gutheißen würde. Allerdings müsste die US-Justiz beziehungsweise der US-Kongress als Gesetzgeber erst einmal Kenntnis von diesen Methoden haben, um über ihre Rechtmäßigkeit und Verfassungskonformität der Methoden entscheiden zu können.

Ob diese Institutionen Kenntnis haben, weiß der frühere Staatsanwalt Ohm allerdings nicht.


Aus: "Abhören "volles Rohr"" (Mittwoch, 31. Januar 2007)
Quelle: http://www.intern.de/news/neue--meldungen/--200701311194.html (http://www.intern.de/news/neue--meldungen/--200701311194.html)

Title: [teure Spezialtechnik... (Vorratsdatenspeicherung)]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 01, 2007, 01:51:41 PM
Quote[...] Wenn der Staat seine Bürger bespitzeln will, geht das heute nicht mehr ohne digitale Hilfe. Telefonie- und Internetanbieter machen den Ermittlern immer häufiger ihre Daten und Leitungen zugänglich - dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Zuletzt schalteten sich die Behörden allein nach offiziellen Angaben mehr als 42.000 Mal jährlich ein. Die Zahl der Überwachungen stieg damit um 45 Prozent, so der ITK-Branchenverband BITKOM heute in Berlin unter Berufung auf Daten des Bundesjustizministeriums für 2005. Angaben für 2006 sind noch nicht verfügbar. Vor allem Handy-Gespräche hörten die Strafverfolger mit, vereinzelt überprüften sie E-Mail-Adressen und Internet-Anschlüsse.

Künftig haben Polizei und Staatsanwaltschaft noch mehr Möglichkeiten: Mit der geplanten Regelung zur so genannten "Vorratsdatenspeicherung" müssen Telefonverbindungen sechs Monate lang beim Anbieter abrufbar bleiben. Bisher dürfen die Daten höchstens drei Monate nach Versand der Rechnung gespeichert werden und dies auch nur mit Einverständnis des Kunden. Mit der Novelle setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um. "Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf keine strengeren Speicherpflichten vorsieht als die Vorgabe aus Brüssel", erklärt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Aus Sicht des BITKOM könnten allerdings Teile der Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht auf wackligen Beinen stehen. "Sie höhlt das Fernmeldegeheimnis des Grundgesetzes weiter aus", gibt BITKOM-Rechtsexperte Volker Kitz zu bedenken. "Nach früheren Urteilen ist es fraglich, ob die Daten aller Telefonanschlüsse unabhängig von einem konkreten Verdacht gespeichert werden dürfen."

BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder erinnert die Bundesregierung an ein drei Jahre altes Versprechen, den Telekommunikations- und Internetanbietern die Kosten für die Überwachung zu erstatten. "Die Unternehmen mussten Millionen in teure Spezialtechnik und Personal investieren - und sind bisher auf ihren Ausgaben sitzen geblieben." Die Branche sei aber immer ein verlässlicher Partner der Behörden. (as)


Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Telefon-Überwachung wird für Ermittler immer leichter - BITKOM: Branche ist "immer ein verlässlicher Partner der Behörden"" (de.internet.com; 31.01.2007)
Quelle: http://de.internet.com/index.php?id=2047513&section=Security (http://de.internet.com/index.php?id=2047513&section=Security)

Title: [Widerstand gegen die TK-Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 06, 2007, 10:08:51 AM
Quote[...]  Die niederländische Datenschutzbehörde [ ] lässt in einer aktuellen Stellungnahme [http://www.cbpweb.nl/documenten/adv_z2006-01542.shtml] zur geplanten Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie durch die Regierung in Den Haag kaum ein gutes Haar an dem Gesetzesentwurf [PDF-Datei: http://www.justitie.nl/images/5460513%20wetsvoorstel%20wijz%20MvJ_tcm34-33511.pdf].
Dieser verstößt demnach gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Privatleben der Bürger schützt.

Im Einzelnen liegt der niederländischen Behörde schwer im Magen, dass im Regierungsentwurf eine 18-monatige Speicherfrist für Verbindungs- und Standortdaten vorgesehen ist. Das Umsetzungsvorhaben bleibt damit nur knapp unterhalb des Limits aus der Richtlinie, das bei zwei Jahren liegt. Zum Vergleich: das Bundesjustizministerium stellt in seinem Entwurf zur Implementierung der EU-Vorgaben auf eine halbjährige Aufbewahrungspflicht ab. Die niederländischen Datenschützer beklagen zudem, dass in Holland über die von Brüssel geforderten Datentypen hinaus Standortdaten aus dem Mobilfunkverkehr auch während und bei Beendigung eines Gesprächs erfasst werden sollen. Die Befugnisse für die Sicherheitsbehörden, in den Datenbergen zu schürfen, seien ferner zu breit gefasst. Ungenau bleibe der Entwurf dagegen bei den zu führenden Statistiken über Datenzugriffe.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der hierzulande den zivilgesellschaftlichen Widerstand gegen die pauschale Überwachungsmaßnahme koordiniert, freut sich derweil über bereits mehr als 10.000 erfolgte Anmeldungen für die Beteiligung an einer "Massenverfassungsbeschwerde" gegen die "Totalprotokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung". 2500 Teilnehmer haben dem Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik bereits eine schriftliche Vollmacht für die Klage zugesandt, die für sie keine Kosten nach sich ziehen und im Fall des Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes gestartet werden soll. Jeder zehnte der potenziellen Beschwerdeführer ist nach Angaben der Bürgerrechtsvereinigung in einem "Vertrauensberuf" tätig, davon 19 Prozent als Journalisten, sieben Prozent als Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sowie 5 Prozent als Rechtsanwälte. Auch Geistliche, Heilpraktiker, Krankenpfleger, Psychologen, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Unternehmensberater wehren sich gegen die geplante Abbildung ihrer vertraulichen Kontakte.

Für böses Blut sorgt derweil die Forderung des Vorstandsvorsitzenden des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco, Michael Rotert, wonach die staatliche Jagd nach Verbindungsdaten auch für Universitäten gelten müsse. Man sei "sehr bestürzt" über die entsprechende Information, heißt es in einem heise online vorliegenden Schreiben des Münsteraner Informationsrechtlers Thomas Hoeren an den eco. Damit werde die "langjährig gute Zusammenarbeit" mit dem DFN-Verein, der das deutsche Forschungsnetz betreibt, aufs Spiel gesetzt. Die Verärgerung bei den Hochschuleinrichtungen sei derart hoch, dass aus ihrem Kreis kaum noch jemand mit dem kommerziellen Providerverband zusammenarbeiten wolle.

Rotert hatte zuvor die Ansicht vertreten, das gleiches Recht für alle Zugangsanbieter gelten müsse, falls die an sich abzulehnende Vorratsdatenspeicherung nicht mehr generell zu verhindern sei. Laut dem Referentenentwurf aus dem Justizministerium sollen bei "Nebenstellenanlagen oder E-Mail-Server von Universitäten ausschließlich für dort immatrikulierte Studierende oder Bedienstete" sowie etwa für unternehmensinterne Netze keine Speicherauflagen bestehen.


Aus: "Widerstand gegen die TK-Vorratsdatenspeicherung wächst in Europa" Von Stefan Krempl (05.02.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/84794 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/84794)

Title: [Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in den US-Kongress eingebracht...]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 08, 2007, 09:02:57 AM
Quote[...] Die US-Regierung plant nach dem Vorbild der im März 2006 in Kraft getretenen Richtlinie (PDF: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_105/l_10520060413de00540063.pdf) der Europäischen Union ebenfalls die Vorratsspeicherung der Verbindungsdaten. Bislang sind die Internetprovider verpflichtet, alle Daten bis zu 90 Tage vorzuhalten, um sie auf Anfrage einer Behörde zu übermitteln. In dem erst Ende des letzten Jahres aufgedeckten Lauschprogramm der NSA wurde seit Jahren bereits die Internetaktivität überwacht und entsprechende Daten gespeichert.

Erstmals wurde nun im Rahmen der "America's Law & Order Agenda" von Lamar Smith, einem einflussreichen republikanischen Abgeordneter des Repräsentantenhauses aus Texas, ein Gesetzestext zur Vorratsspeicherung in den Kongress eingebracht (http://news.com.com/2100-1028_3-6156948.html). Geplant war eine solche Regelung bereits seit 2005 parallel zur europäischen Gesetzgebung. Erst unlängst war sie wieder von US-Justizminister Gonzales gefordert worden. Die Vorratsspeicherung soll offenbar, verpackt in ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet ("Internet Stopping Adults Facilitating the Exploitation of Today", kurz: SAFETY), eingeführt werden, ohne großes Aufsehen zu erregen.

Das Gesetz sieht vor, dass Websites, die sexuelle Inhalte haben, mit einem Warnhinweis versehen werden müssen. Mit bis zu 20 Jahren Gefängnis soll bestraft werden, wer an finanziellen Transaktionen beteiligt ist oder diese unterstützt, um Kinderpornografie zugänglich zu machen. Schwere Strafen drohen auch Providern, die wissentlich den Zugang zu Kinderpornografie ermöglichen. Bis zu 300.000 US-Dollar Geldstrafe müssen Internetprovider bezahlen, wenn sie einen Fall von Kinderpornografie nicht den Behörden melden, wozu sie nach diesem Gesetzesvorschlag verpflichtet wären.

Alle Internetprovider sollen überdies verpflichtet werden, Daten zu speichern. Der Gesetzesvorschlag würde es dem Justizminister überlassen, die genauen Bestimmungen festzulegen, welche Daten wie lange gespeichert werden müssen. So hätte die US-Regierung freie Hand. Als Minimum wird nur festgelegt, dass Name und Adresse eines Kunden vorgehalten werden müssen, dem eine IP-Adresse, eine Telefonnummer oder eine Benutzeridentifizierung zugewiesen wurde. Die Speicherung von Suchmaschinenabfragen ist nicht explizit erwähnt, könnte aber vom Justizminister ergänzt werden. Auch wenn der Gesetzesvorschlag von republikanischer Seite stammt, ist kaum prinzipieller Widerstand von der demokratischen Mehrheit im Kongress zu erwarten.

Die anderen "Law & Order"-Gesetzesvorschläge behandeln Datenschutz und Internetsicherheit, die Bekämpfung von Bandenkriminalität, Drogenhandel und Terrorismus, eine Reform der Todesstrafe und ein Gesetz, das die Todesstrafe für Terroristen vorsieht.

Quote
7. Februar 2007 13:20
Bist du nicht für uns, bist du gegen uns...
Gunjah

Bist du gegen Totalüberwachung, bist du für Kinderficker und
Terroristen.

So einfach ist das.



Aus: "Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in den US-Kongress eingebracht" (07.02.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/84911 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/84911)

Title: [Ob aus politischen, geschäftlichen oder philosophischen Gründen...]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 21, 2007, 11:25:08 AM
Quote[...] In Deutschland wird am meisten über Datenschutz geredet, und zugleich wird er am wenigsten praktiziert. Das erklärte Peter Fleischer, Google-Berater für den Schutz der Privatsphäre, gegenüber der New York Times. Anlass war die europäische Gesetzgebung und insbesondere ein Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der europäischen Vorgaben zur "Vorratsdatenspeicherung". Die Bundesregierung will die Datenhamsterung und den möglichen Zugriff von Sicherheitsbehörden in Deutschland viel weitgehender regeln als europaweit vorgesehen.

Fleischer stört insbesondere das vorgesehene Verbot anonymer E-Mail-Konten, zumal die Nutzung solcher Konten schon eine übliche und wirksame Maßnahme zur Spam-Vermeidung ist. Nach dem Gesetzentwurf müssten Provider E-Mail-Adressen verifizieren, sich also praktisch einen Personalausweis vorlegen lassen. Der Google-Datenschützer hält das für ebenso unsinnig und unrealistisch:

"Das ist unglaublich schlecht, was den Schutz der Privatsphäre angeht ... Mehr noch, es ist überhaupt nicht durchsetzbar und wird nie funktionieren ... Es ist ironisch, weil Deutschland eines der Länder in Europa ist, in denen die Menschen am meisten über Datenschutz reden. Was das Bewusstsein vom Datenschutz im allgemeinen angeht, sehe ich Deutschland aber ganz hinten."

Er sieht es als unklar an, ob europäische Gesetze sich auf E-Mail-Provider in den USA wie etwa Google beziehen könnten. Wer also eine nicht verifizierte E-Mail-Adresse benötige - ob aus politischen, geschäftlichen oder philosophischen Gründen -, der könne auch weiterhin Adressen bei Gmail, Yahoo oder Hotmail benutzen.


Aus: "Google: In Deutschland kommt Datenschutz zuletzt" von Bernd Kling (Dienstag 20 Februar 2007)
Quelle: http://de.theinquirer.net/2007/02/20/google_in_deutschland_kommt_da.html (http://de.theinquirer.net/2007/02/20/google_in_deutschland_kommt_da.html)

Quelle #2: http://www.nytimes.com/2007/02/20/business/worldbusiness/20privacy.html?_r=1&oref=slogin (http://www.nytimes.com/2007/02/20/business/worldbusiness/20privacy.html?_r=1&oref=slogin)

Title: Re: [Verbindungsdaten Überwachung... (Vorratsdatenspeicherung)]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 30, 2007, 12:35:21 PM
Quote[...] In der Regel sind Branchenverbände und Lobby-Gruppen verschiedener Industriezweige die eifrigsten Verfechter einheitlicher EU-Regelungen für alle möglichen Bereiche.

Um nur ein Beispiel anzuführen, wie weit Standardisierungsinteressen gehen: Vodafone, Deutsche Telekom und andere investieren seit Jahren viel Geld in die Erstellung einheitlicher technischer Standards für die Überwachung von Telefonienetzen und dem Internet durch die Polizeibehörden. Das spart den international tätigen Netzanbietern letzlich mehr Geld, als die Standardisierung kostet.

[...] Im European Telecom Standards Institute [ETSI] wird gerade die EU-Richtlinie zur verpflichtenden Speicherung von Verkehrsdaten [Data-Retention] technisch umgesetzt. Ein zentraler Punkt dabei ist die Aufzeichnung, wer wann mit welcher IP-Adresse im Internet aktiv war.

Nur anhand des Zeitpunkts ihrer "Einwahl" in ADSL-Netze und der dabei erhaltenen temporären IP-Adresse können so genannte "Raubkopierer", also Tauschbörsennutzer, europaweit mit Namen und Adressen identifiziert werden.
   
An der verpflichtenden Speicherung dynamischer IP-Adressen durch Netzbetreiber sind neben Strafverfolgern und Geheimdiensten erklärtermaßen die Interessenvertreter der in der IFPI, BSA und MPA zusammengeschlossenen Firmen der Kultur- und Kommunikationsindustrien interessiert.

Diese bis ins kleinste Detail festgelegte Norm des ETSI ist für alle Netzbetreiber in Europa verbindlich, einen "Beurteilungsspielraum" gibt es hier ebenso wenig, wie der Verbraucherschutz eine Rolle spielt.


Aus: "Kampf gegen Erdäpfel-Raubkopien" Von Erich Moechel (futurezone.ORF.at IT-Chronik; 30.03.2007)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/181898/ (http://futurezone.orf.at/it/stories/181898/)

Title: ["Enorm viele Daten"... (Vorratsspeicherung)]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 23, 2007, 12:31:42 PM
Quote[...] Vergangenen Mittwoch erteilte das Bundeskabinett nach kurzer Diskussion dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung seinen Segen. Auch Geheimdienste sollen auf Telefon- und Internetdaten der vergangenen sechs Monate Zugriff erhalten.

Manfred Kloiber: Alle Telefon- und Internetdaten sollen demzufolge verdachtsunabhängig sechs Monate lang von den Internet-Providern und Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden und von den Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten ausgewertet werden dürfen. Welche Daten konkret sollen denn da gespeichert werden, Peter Welchering?

Peter Welchering: Enorm viele Daten werden da gespeichert. Also Rufnummern und Gerätekennungen, Standorte von Mobiltelefonen, Internet-Protokolladressen der Mail-Absender und -Empfänger, Kennungen elektronischer Postfächer, Beginn und Ende von Internetnutzungen, Anschlusskennungen, von denen ins Internet gegangen wurde. Mit anderen Worten, beim Mailen, Internet-Surfen, SMS-Versenden, Mobil- und Festnetztelefonieren werden alle Verbindungsdaten komplett sechs Monate lang gespeichert.

Kloiber: Da muss ja eine ziemliche Datenflut entstehen. Kann die denn überhaupt noch ausgewertet werden?

Welchering: Der amerikanische Heimatschutzminister Michael Chertoff ist ja sehr stark an den Daten aus der Telekommunikationsvorratsdatenspeicherung interessiert. Und in seinem Ministerium sind deshalb auch Modelle erarbeitet worden, wie man denn am besten die Daten verarbeitet, die sich aus den Brüsseler Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung in Europa ergeben. Für Deutschland, so haben die Analytiker des Department of Homeland Security errechnet, ergibt sich bei der Auswertung aller Daten, die nach dem Gesetzentwurf über die Vorratsdatenspeicherung anfallen, eine Datenmenge von täglich bis zu einem Terabyte, eine Billion Byte. Da die Daten sechs Monate lang gespeichert werden, fallen also höchstens 180 Terabyte Daten an, die konkret ausgewertet werden müssten. Bei den Sicherheitsbehörden in Deutschland sind dafür Data Mining Center mit Unterstützung amerikanischer Softwarefirmen eingerichtet worden. Ein Data-Mining-Experte, der das für sein Unternehmen beim Bundesnachrichtendienst eingerichtet hat, sagte mir, dass die Mustererkennungssoftware mit den dahinter liegenden Servern auf die Rasterauswertung von vier Terabyte Daten aus den Datensätzen der Vorratsdatenspeicherung innerhalb nur einer Stunde ausgelegt sei. Also mit einer Rasterfahndungsmethode herauszubekommen, von welchen Orten aus hat Peter Welchering während der vergangenen Woche mobil mit seinem Handy telefoniert und so ein Bewegungsprofil zu erstellen, wo hat sich dieser Mensch aufgehalten, ist eine Sache von ungefähr zweieinhalb Stunden. Hierzu müssten ja sieben Tage lang die Gerätekennung des Mobiltelefons und seine jeweiligen Anmeldungen in den Funkzellen ausgewertet werden. Bei einem Aufkommen von bis zu einem Terabyte Daten pro Tag wären das sieben Terabyte, die durchsucht werden müssen, um herauszukriegen, wo war Peter Welchering von Sonntag, den 15., bis Samstag, den 21. April. Vier Terabyte schaffen die Systemen des BND in der Stunde, also liegt der zeitliche Aufwand hier bei knapp zwei Stunden, rein für die Auswertung.

Kloiber: Liegen denn in einem solchen Fall beispielsweise dem Bundesnachrichtendienst alle Daten schon vor?

Welchering: Nein, und das ist noch ein Problem. Die Daten müssen jeweils von den Sicherheitsbehörden bei den Providern angefordert werden. Noch weicht auch die Struktur der Datensätze bei den unterschiedlichen Providern voneinander ab. Das wird aber bis zum Jahresende vereinheitlicht. Die Schnittstellen für die Datenübermittlung sind bezüglich der Telekommunikationsdaten schon standardisiert. Bei den Internetverkehrsdaten fehlen solche Standards noch bei den Kopfdaten der einzelnen Datenpäckchen für Electronic Mail. Die so genannten Headerdaten der Mail-Datenpäckchen sind zwar nach dem Internetprotokoll normiert, aber die Provider speichern das noch unterschiedlich ab. Ein zweites Problem sind die Datenleitungen. Im Augenblick können von den Providern zu den Sicherheitsbehörden über die neu installierten Anschlüsse angeblich bis zu zwölf Gigabit pro Sekunde übertragen. Und das ist eindeutig zu wenig. Denn für ein Terabyte veranschlagt man dann gut zwei Stunden Datenübertragung.


Aus: "Datentools für Schlapphüte - Geheimdienste erhalten Zugriff auf Daten der Vorratsspeicherung"
Von Manfred Kloiber im Gespräch mit Peter Welchering (21.04.2007)
Quelle: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/computer/617577/ (http://www.dradio.de/dlf/sendungen/computer/617577/)

Title: [Speicherung von Verbindungsdaten ab 1. Januar 2008... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 25, 2007, 01:38:47 PM
Quote[...] Die Bundesregierung will die umfassende Speicherung von Internet-Verbindungsdaten früher als bisher geplant einführen. Dies geht nach Informationen der "Berliner Zeitung" aus dem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hervor. Danach soll die Internetbranche bereits vom 1. Januar 2008 die Daten von Internet-Nutzern sowie deren E-Mail-Verkehr sechs Monate lang speichern. Bisher plante die Regierung, diese Verpflichtung erst vom März 2009 an einzuführen. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft kritisierte die frühere Verpflichtung zur Datenspeicherung. Die Zeitvorgabe sei "völlig unrealistisch".


Aus: "Sicherheitsgesetze: Datenspeicherung kommt früher" (25. April 2007)
Quelle: http://www.stern.de/politik/deutschland/:Sicherheitsgesetze-Datenspeicherung/587816.html (http://www.stern.de/politik/deutschland/:Sicherheitsgesetze-Datenspeicherung/587816.html)
Title: [Paranoid sein macht auch kein Spass mehr seit... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 02, 2007, 11:34:05 AM
Quote[...] In Frankreich sorgt der Regierungsvorschlag zur technischen Umsetzung der einjährigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten bei Providern und Bürgerrechtlern für Unmut, da er weit über die EU-Vorgaben hinausgeht. Der Entwurf für ein Dekret zur Anwendung des bereits beschlossenen "Gesetzes für das Vertrauen in die digitale Wirtschaft" sieht laut der zivilgesellschaftlichen Organisation Imaginons un Réseau Internet Solidaire (IRIS) unter anderem vor, dass die Netzanbieter über die gängigen Verbindungs- und Standortdaten auch die Identifikationsdaten, Login-Informationen, Pseudonyme und Passwörter für sämtliche Nutzungsvorgänge im Internet aufbewahren müssen. Einträge, Änderungen oder Kommentare in Weblogs oder Foren wären davon genauso erfasst wie etwa die Beantragung und Anwendung eines E-Mail-Kontos. Eine anonyme Internetnutzung wäre damit in Frankreich nicht mehr möglich.

Der Umfang und Gehalt dieser Daten sprengt laut IRIS das Vorstellungsvermögen. Auch die "European Digital Rights"-Initiative (EDRi) kritisiert, dass eine solche Bestimmung vom technischen und ökonomischen Standpunkt her ein Ding der Unmöglichkeit sei. Die französische Tageszeitung Le Monde hat in einem Kommentar bereits die Frage aufgeworfen, ob der Staat dem französischen Internet den Todesstoß versetzen wolle. Die Regierung hänge anscheinend einem Trugbild von "Big Brother" an, wonach sie selbst das Unmögliche wissen wolle.

Die Providervereinigung Association des Fournisseurs d'Accès et de Services Internet (AFA) hat derweil eine Klarstellung über die "Natur der aufzubewahrenden Daten" verlangt. Dies sei besonders wichtig, da die Zugangsanbieter im Fall einer Rechtsentscheidung zur Verletzung der Privatsphäre der Bürger auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könnten.

Zweiter großer Stein des Anstoßes bei der Umsetzungsanordnung: Daten aus der Vorratsspeicherung, welche Sicherheitsbehörden einmal von den Telekommunikationsanbietern abgefragt haben, sollen in Datenbanken beim Innen- und Verteidigungsministerium drei Jahre lang vorgehalten werden. In der entsprechenden EU-Richtlinie ist eine Maximalspeicherfrist bei den Providern von zwei Jahren vorgesehen. Mitgliedsstaaten können die Bestimmungen mit dem Segen der EU-Kommission und im Rahmen üblicher Verhältnismäßigkeitsvorkehrungen aber von sich aus erweitern. Die dreijährige Datenarchivierung "ist übermäßig und nicht gerechtfertigt", beklagt die IRIS. Schon die europäische Gesetzgebung sei in diesem Bereich weit über das Ziel hinausgeschossen.

Wie hierzulande bedrücken die Internetwirtschaft ferner die Kosten für die staatliche vorgesehene Datenhaltung und die erforderliche Aufrüstung der Überwachungsinfrastruktur. Die Expertenschätzungen liegen auch im Nachbarland bei bis zu mehreren Millionen Euro für einzelne Unternehmen pro Jahr. Eine Pauschalentschädigung für einen konkreten Datenabruf reiche da nicht aus. Als zu hoch erscheinen den Providern auch die Sanktionen bei Nichterfüllung der Speicherpflichten: demnach können auf sämtliche Anbieter von Online-Diensten bis hin zu Betreibern privater Webseiten mit interaktiven Kommunikationsmöglichkeiten Bußgelder bis zu 375.000 Euro zukommen. Ihre Geschäftsführer sollen zusätzlich mit einer maximal einjährigen Haftstrafe, 75.000 Euro Geldbuße und Gewerbescheinentzug belegt werden können. Unternehmen, die nicht Hilfssheriff spielen wollen, dürfen dem Entwurf nach zudem von Staats wegen dicht gemacht.

Die deutsche Providervereinigung eco fürchtet ebenfalls, dass sich die größten Härten rund um die hierzulande vom Bundeskabinett bereits abgesegnete Vorratsdatenspeicherung erst aus der technischen Umsetzungsrichtlinie ergeben könnten. Viel hänge von den Fragen ab, wie und wann die Daten geliefert werden müssten, also ob etwa innerhalb von ein paar Stunden, auch abends und am Wochenende oder im Lauf einer Woche. Es gebe auch noch keine Aussage, wie sicher die Speicherung sein muss und wer im laufenden Betrieb Zugriff auf die Informationen haben darf.

Quote
30. April 2007 17:37
Eine anonyme Internetnutzung...
klaps (mehr als 1000 Beiträge seit 15.06.01)

...ist nicht gewünscht.
Wo kämen wir denn hin, wenn z.B. jemand am Kaugummiautomaten einen
Kaugummi bekommt, ohne eine Genprobe abgeben zu müssen.

Und überhaupt: Pseudonyme.
Damit gibt jemand vor jemand anderes zu sein als er ist!
Das ist ja noch schlimmer, als wenn die linken Feinde der
Gesellschaft auf Demos Skimützen tragen.
Deshalb fordern wir das Vermummungsverbot auch im Internet!

gez.
Das in der Mitte des Volkes stehende europäische Regierungsbündnis

Quote
30. April 2007 17:56
Paranoid sein macht auch kein Spass mehr seit es . . .
linux-macht-glücklich (mehr als 1000 Beiträge seit 30.11.05)

von der Realität ein und überholt wird ;-)

MFG vom glücklichen Linuxer



Quote
30. April 2007 18:07
Geheimer Wettbewerb innerhalb der EU
John Connor (496 Beiträge seit 22.09.06)

Allmählich keimt in mir der Verdacht auf, dass es innerhalb der EU
einen geheimen Wettbewerb gibt, welches Land am schnellsten und
effektivstem seine Bürger total überwachen kann.

Hauptpreis: 1 Jahr Aussetzung des EU-Mitgliedsbeitrages und die Ehre,
dass sein System EU-Weit übernommen wird.

Anders ist es kaum noch erklärbar, wie derzeit etliche Staaten
versuchen sich gegenseitig bei der Überwachung zu übertreffen.

Brüssel hat eine Vorgabe gemacht, nun dürfen alle mit eigenen
Konzepten versuchen diese zu übertreffen. Möglichst so, dass immer
der Anschein gewahrt bleibt, es wäre ja alles nicht so schlimm wie
von Brüssel vorgegeben.

Am Ende des WEttbewerbs wird man sich wohl auf einen Kompromiss
einigen:

Brüsseler VDS, deutsche Online-Durchsuchung, französische
Passwortspeicherung, britische Kameraüberwachung, alles kombiniert
mit us-amerikanischem Data-Joining -Mining and Transferring.

Greetz from the future

John Connor

... ein bisschen Widerstand muss sein.

Oder darf es auch etwas mehr sein?

Quote
1. Mai 2007 13:28
Freiheit...
schweinepriester666, (mehr als 1000 Beiträge seit 13.10.04)

bekommt man nicht geschenkt. Sie muss täglich erkämpft werden.



Aus: "Französische Provider sollen Nutzer-Identifikationsdaten auf Vorrat speichern" (30.04.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/89086 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/89086)

Title: [Die Daten sind nicht unfälschbar und nicht unmanipulierbar... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 23, 2007, 09:51:57 AM
Quote[...] In Österreich regt sich breiter Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung. Der Gesetzesentwurf der Regierung, mit dem die Data-Retention-Richtlinie der EU umgesetzt werden soll, erntet Kritik von unterschiedlichen Seiten. Vor allem die beabsichtigte Nutzung der Daten nicht nur für die Bekämpfung von Terrorismus, sondern sogar für Fahrlässigkeitsdelikte sorgt für Proteste. Dienstagabend, am Tag nach dem Ende der Begutachtungsfrist, diskutierten Gegner der Vorratsdatenspeicherung im Republikanischen Club in Wien.

[...] "Der zentrale Punkt ist die Frage, bei welchen Delikten die Vorratsdatenspeicherung heranzuziehen ist", sagte Maier im Republikanischen Club. Das Verkehrsministerium hat eine Formulierung aus dem Sicherheitspolizeigesetz gewählt, die alle Delikte umfasst, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind. Darunter fallen Amtsmissbrauch, Stalking, diverse Fahrlässigkeitsdelikte, Schwere Wilderei oder Urheberrechtsvergehen. "In Deutschland spricht man von der Kriminalisierung der Schulhöfe", so Maier. Die gespeicherten Daten sollten seiner Meinung nach ausschließlich im Kampf gegen Kriminelle Organisationen, Terrorismus und Terrorismusfinanzierung (Paragrafen 278 und 278 a-d StGB) genutzt werden.

Hans Zeger von der Arge Daten meinte jedoch: "Die Diskussion über die Strafhöhe (ab der die Daten zur Aufklärung genutzt werden dürfen) ist ein Scheingefecht. Es bräuchte nur eine unappetitliche Straftat (die mit den Daten eventuell aufgeklärt werden könnte), und die Regelung würde auf öffentlichen Druck sofort abgeschafft." Der Rubikon würde mit der Speicherung der Daten auf Vorrat überschritten. Die dann verfügbaren Informationen weckten automatisch Begehrlichkeiten.

Christian Schmaus vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte äußerte die Befürchtung, dass die Vorratsdatenspeicherung einen "bescheidenen Mehrwert für die Strafverfolgung" leisten werde. Ähnliches führte Zeger aus, der auf den ausgebliebenen Erfolg der Rasterfahndung hinwies. Allerdings erwarte er "ähnliche kriminelle Netzwerke wie Spam und Identitätsdiebstahl mithilfe der Vorratsdatenspeicherung." Auch Maier fürchtet Missbrauch der einmal gespeicherten Daten: "Die Strafen für Datenmissbrauch sind keinesfalls ausreichend, weder im Telekommunikationsgesetz noch im Datenschutzgesetz."

Adrian Dabrowski von der Quintessenz wies auf den begrenzten Nutzen der Auswertungen hin: "Die Daten sind nicht unfälschbar und nicht unmanipulierbar."Anonymität werde weiterhin möglich sein, nur teurer. "Man kann dem organisierten Verbrechen viel vorwerfen, nur keinen Geldmangel", meint Dabrowski. Die Möglichkeiten der Umgehung seien vielfältig. Das Routen von Anrufen durch Nicht-EU-Länder, der internationale Einsatz von ENUM oder die Verwendung von Familien- oder Firmenanschlüssen würden den Wert der gespeicherten Informationen ebenso reduzieren wie der Gebrauch und regelmäßige Wechsel von anonymen SIM-Karten, Callingcards, Telefonzellen oder Callshops.

Alle Diskutanten hatten Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Regierungsentwurfs, der Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie mit europäischen Datenschutzbestimmungen. Maier und der Liberale Nationalratsabgeordnete Alexander Zach kündigten an, sich im Parlament insbesondere für eine Eingrenzung der Delikte einzusetzen, für deren Bekämpfung die Daten herangezogen werden dürften. Sollte das nicht gelingen, will Maier bei der Abstimmung im Nationalrat "möglicherweise dann dagegen stimmen oder den Saal verlassen". (Daniel AJ Sokolov)


Aus: "Aufregung um Vorratsdatenspeicherung in Österreich" (23.05.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/90066 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/90066)

Title: ["Staatssicherheitsagenturen" und der ETSI-Standard... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 29, 2007, 12:24:12 PM
QuoteBegriffsbestimmung:

Eine Überwachungsschnittstelle ist der physische Ort innerhalb einer Telekommunikationseinrichtung des Netzbetreibers, an dem der überwachte Fernmeldeverkehr und verbindungsrelevante Daten den gesetzlich ermächtigten Behörden (Bedarfsträger) bereitgestellt werden. Eine Überwachungsschnittstelle ist nicht notwendigerweise ein einzelner fester Punkt (nach Glos. Abl. 96/C 328/019). In englischsprachigen Dokumenten, konkret dem Meta-Standard ETSI ES 201 671 V1.1.1 (1999-07) des European Telecommunications Standards Institute, wird unterschieden nach Handover Interface und Interception Interface. Die Definition von Handover Interface entspricht in etwa der oben genannten Begriffsbestimmung von Überwachungsschnittstelle. Ein Interception Interface ist der physische und logische Ort innerhalb der Anlagen des Netzbetreibers, an dem die

· Ereignisdaten (Verbindungsversuche, Konfigurationsänderungen, Wechsel der Funkzelle etc.) und
· Inhaltsdaten

dem Bedarfsträger zur Verfügung gestellt werden.


Schwachstelle Schnittstelle — Angriffspunkt für Datenspione? - Beitrag zum Symposium ,,Die neue TKÜV — Innere Sicherheit auf Kosten von Netzbürgern und Providern?" (11. Mai 2001 in Münster); Dr.-Ing. Hannes Federrath, Freie Universität Berlin, Institut für Informatik
Quelle: http://www.semper.org/sirene/publ/Fede2002TKUeV.pdf (http://www.semper.org/sirene/publ/Fede2002TKUeV.pdf)

-.-

QuoteTechniker und Manager jener Firmen, die das passende Abhörequipment für diese Standard-Schnittstellen liefern, wirken in diesen ETSI-Arbeitsgruppen ebenso mit, wie Behördenvertreter, die ganz offensichtlich über enge Verbindungen vor allem zu deutschen, britischen und holländischen Nachrichtendiensten verfügen. Die Kapazität der Lauschsysteme von Comverse, Nokia, Ericsson, Alcatel, Siemens und anderen Telekom-Ausrüstern aber wächst mit dem technischen Fortschritt. Weil dieses eben ein exponentielles Wachstum ist, haben die Zapf-Kapazitäten inzwischen Dimensionen erreicht, die nur als furchterregend zu bezeichnen sind.«


Aus: "Big Brother by Design - Überwachungsschnittstellen in der Telekommunikation (Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe)"
Vortrag von Erich Moechel
Quelle: http://on1.zkm.de/zkm/stories/storyReader$2312 (http://on1.zkm.de/zkm/stories/storyReader$2312)

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QuoteSeit neuestem darf das Parlament die Abhörmaßnamen des BND überwachen. Umgedreht bekommt der BND dafür jedoch eine noch detailliertere Lauscherlaubnis. Praktischer Weise inklusive globalisiertem Anzapfstandard, dem ETSI. Auch die Telefon-Konzerne machen mit.

überwachen

Etsi kommt
Lauschen kann man überall


Auch wenn mittlerweile einem parlamentarischen Kontrollgremium mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts transparenter Einblick in die Abhörmaßnahmen und Diensträume des Geheimdienstes besorgt wurde und man sich in einer ruhigen Phase der deutschen Demokratie wähnt: die Lauschangriffe nehmen eher zu als ab.
Gerade haben Bund und Landesregierungen die Abhörbefugnisse wieder erweitert: Die Beschränkung des Bundesnachrichtendienstes (BND) auf das Abhören satellitengestützter Kommunikation wurde aufgehoben. Zukünftig darf der BND auch den internationalen, leitungsgebundenen Telekommunikationsverkehr belauschen. Ebenso darf der Verfassungsschutz künftig Telefone von sogenannten "Extremisten" abhören, auch wenn NICHT der Verdacht auf Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung besteht. Wer die Definitionsmacht über den Begriff "Extremist" hat, ist jedoch nicht wirklich geklärt. Dafür ist Abhören mittlerweile bei Einzelpersonen erlaubt, wenn es um Volksverhetzungen oder Gewalttaten geht. Dazu wurde der Abhör-Katalog um einige Punkte erweitert: Volksverhetzung oder der gefährliche Eingriff in den Bahnverkehr, Geiselnahme im Ausland oder die Vorbereitung von Partei- und Vereinsverboten etc. "Zufallsfunde" über Castor-Gegner, Neofaschisten oder auch Einzeltäter, die eine räuberische Erpressung planen, werden wahrscheinlich künftig ihren Weg zu den Polizeibehörden finden und die Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei immer mehr an Bedeutung verlieren.
Man muss sich wohl fragen, was das schönste Kontrollgremium mit all seinen Rechten nützt, wenn die legale Überwachung keine Grenzen mehr kennt. Längst hat sich die Telefonüberwachung von einem Ausnahme-Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik zu einem gesetzlichen Normalfall für viele Bedrohungslagen der inneren Sicherheit entwickelt.


Aus: "abhören" Von  Björn Von Thülen in De:Bug 51 (17.10.2001)
Quelle: http://www.de-bug.de/texte/2049.html (http://www.de-bug.de/texte/2049.html)

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QuoteThe ETSI Interception Dossiers
A free community service by cryptome and quintessenz.
The Dossiers:
one / On obtaining "lawful interception" documents
two / EU-US transatlantic surveillance standards

to be continued ....

http://www.quintessenz.org/etsi/etsi_0.htm (http://www.quintessenz.org/etsi/etsi_0.htm)

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Quote[...] Die Umsetzung der umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in technische Standards besorgen federführend Geheimdienste. Das britische MI5, der deutsche Verfassungsschutz, die holländische PIDS und andere "Staatssicherheitsagenturen" stehen hinter den aktuellen ETSI-Standards.

Während die Breitenmedien hierzulande die möglichen Folgewirkungen der geplanten Vorratsdatenspeicherung aus Telefonienetzen und dem Internet gerade erst entdeckt haben, ist die Umsetzung bereits in vollem Gang.

Das bezieht sich nicht nur auf die politische Umsetzung der EU-Richtlinie, die in Österreich und anderen EU-Ländern gerade läuft, sondern auch auf das technische Prozedere.

An dessen Anfang stehen entsprechende Standards, die genau regeln, wie die Telefonie-Daten - Anfangszeit, gewählte Rufnummer, Funkzelle, Ende usw. - vom Telefoniebetreiber an Polizei und andere Behörden geliefert werden.

Dafür, dass dieser Datenverkehr in Europa auch grenzüberschreitend funktioniert, bedarf es einer normierten Schnittstelle und Protokollen, die festlegen, in welcher Reihenfolge diese Verkehrsdaten am Interface [= Schnittstelle] ankommen. Ebenso genormt wird, unter welchen Bedingungen der Datenabtransport an "Law Enforcement" [= Polizei] passiert, also Sicherheitsfragen.

Das heißt, es wird nach dem Muster des Überwachungsstandards ETSI ES 201 671 [und Nachfolger] verfahren.

Dessen Schnittstelle - in Hardware-Terminologe ausgedrückt ist es ein Switch - befindet sich bereits bei praktisch allen Mobilfunkern europaweit im Einsatz.

Das ermöglicht den Strafverfolgern, Verkehrsdaten, aber auch Gesprächsinhalte eines Verdächtigen nahe an Echtzeit über diesen Switch, mit dem die Behörden über Standleitungen verbunden sind, abzuzapfen.

Läuft eine Telefonüberwachung, fließen die Daten über die Schnittstelle, angeblich nur von solchen Anschlüssen, die mit richterlicher Genehmigung abgehört werden.

Die von der Data-Retention-Richtlinie betroffenen Verkehrsdaten sind hingegen "historische Daten", die in einer automatisierten Routine täglich in eine speziell dafür aufgesetzte Datenbank des Mobilfunkunternehmens geschaufelt werden.

Von dort werden alle Verbindungsdaten der letzten sechs Monate nach Anfrage an die "Data-Retention"-Schnittstelle gespielt, an die wiederum die Polizei angedockt ist.

Oder auch eine andere Behörde, denn die Überwachungsschnittstellen des ETSI sind für mindestens drei gleichzeitig überwachende Behörden ausgelegt, die voneinander strikt abgeschottet sind.

Im Technischen Komitee TC LI [Lawful Interception] des European Telecom Standards Institute sind zwei Standards für "Data Retention" gerade in Arbeit. Dazu kommt das zugehörige Pflichtenheft, das sind die Vorgaben der Polizei [Law Enforcement] für die Umsetzung der EU-Richtlinie.

"Dieses Pflichtenheft unterstützt die Implementation der Richtlinie 2006/24/EC Europäischen Parlament und des Rats vom 15 März 2007 zur Vorratsdatenspeicherung."

Das Dokument enthält die "Anforderungen für Schnittstellen zur Übergabe der aufgezeichneten Verkehrs- und Benutzerdaten für Polizei, Staatssicherheitsagenturen und andere, ermächtigte Behörden."

"Berichterstatter" für dieses Pflichtenheft ist ein Spezialist des holländischen Geheimdienstes PIDS [Platform Interceptie, Decryptie en Signaalanalyse].

Zusammen mit der Deutschen Telekom sponsert das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz den "Work Item" DTR/LI-00044, der ein Sicherheitsregelwerk vorgibt, wie die Daten an der Schnittstelle und der Netzwerkumgebung abzusichern sind.

Parallel dazu wird der eigentliche Schnittstellen-Standard von einem anderen Sponsoren-Konsortium entwickelt, das unter der Führung des britischen Home Office steht.

Der oberste Fädenzieher der Briten im ETSI ist ein weißgelockter, zierlicher älterer Herr vom MI5, der dort seit gut zehn Jahren in allen einschlägigen Arbeitsgruppen tätig ist.

Zu den Sponsoren und aktiven Beiträgern dieses kommenden ETSI-Standards gehört auch die mit dem militärisch-elektronischen Komplex der USA eng verbundene Firma Verisign. Die wiederum wird im ETSI unter anderem durch einen hochrangigen Ex-FBI-Mann repräsentiert, der davor für die Umsetzung der Telefon-Überwachung in den USA zuständig war.

Das Geschäftsmodell von Verisign bei Überwachungsangelegenheiten ist, verkürzt gesagt, eine Art Dienstleistungs-Brokering zwischen Behörden und Mobilfunkern.

Verisign wickelt im Auftrag der Mobilfunker Überwachungsmaßnahmen an der ETSI-Schnittstelle operativ ab, alle abgefangenen Verkehrsdaten gehen dabei über das Netz von Verisign.

Quote
  Für die Drecksarbeit sind die Geheimdienste ja auch da.
macindd, vor 2 Stunden, 8 Minuten
Insbesondere dann, wenn es mal rechtsstaatlich "nicht so sauber" sein muss, sind die Geheimdienste natürlich die richtige Adresse, da passt die Vorratsdatenspeicherung doch hin. Will man jemandem irgendwas unterschieben, jemanden ermorden lassen, ist die politisch andere Seite zu stark? Wähl die Nummer des Geheimdienstes! Wenn man zB. http://de.wikipedia.org/wiki/Gladio liest, bekommt man einen Eindruck davon, was Geheimdienste so alles treiben, wie sie teilweise Politik machen. Und wie wenig man in der Öffentlichkeit davon weiß. Hat da gerade wer Auswandern gesagt!?!

Quote
  na servus
fliegendeuntertasse, vor 17 Minuten
Und dann darf man sich als "Verschwörungstheoretiker" bezeichnen lassen, wenn man vielleicht so seine Zweifel an 9/11 und dem ganzen Tamtam hat...

Im Übrigen bin ich überzeugt davon, dass diese Organisation nun selbstverständlich aufgelöst wurde, und auch keine vergleichbare existiert.


Quote
  Prüfbare Grundlage
birthd, vor 3 Stunden, 44 Minuten
Die Ergebnisse (und Zwischenergebnisse!) sollte öffentlich geprüft werden und nicht einfach so festgelegt werden.

Außerdem muß überhaupt noch geprüft werden, ob es allseits "legal" ist, diese Daten überhaupt aufzuzeichnen. (Was ich bezweifle)




Aus: "Geheimdienstsache Data-Retention" [futurezone | Erich Moechel] ()
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/196067/ (http://futurezone.orf.at/it/stories/196067/)

-.-

Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4isches_Institut_f%C3%BCr_Telekommunikationsnormen (http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4isches_Institut_f%C3%BCr_Telekommunikationsnormen)

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ETSI - European Telecommunications Standards Institute:
http://www.etsi.org/

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Quote

ETSI ES 201 671 Edition 2, Draft 13 (1999-09)
ETSI Standard
Telecommunications security;
Lawful Interception (LI);
Handover interface for the lawful interception of
telecommunications traffic

9 March 2001: Updated and revise links to latest draft document.
For additional European and US interception documents:
http://cryptome.org/e-spy-telecom.htm
29 February 2000. Thanks to anonymous.
See also: http://www.etsi.org

The present document is step 3 of a three step approach to describe a generic handover interface for the provision of lawful interception from a Network Operator, an Access Provider or a Service Provider (NWO/AP/SvP) to the Law Enforcement Agencies (LEAs). The provision of lawful interception is a requirement of national law, which is usually mandatory for the operation of any telecommunication service.

Step 1 contains the requirements for lawful interception from a users (LEAs) point of view and is published ref [1].

    * the generic flow of information as well as the procedures and information elements, which are applicable to any future telecommunication network or service.

    * the network/service specific protocols relating to the provision of lawful interception at the handover interface, for the following networks/services:

      switched circuit ;
      and packet data.

The technologies covered in this document are:GSM, TETRA, GPRS, ISDN and PSTN.

NOTE: As new networks and/or services are developed, the present document will be expanded as the relevant standards become available.

_____________________

    [1] ETR 331: "Security Techniques Advisory Group (STAG); Definition of user requirements for lawful interception of telecommunications; Requirements of the law enforcement agencies". http://cryptome.org/espy/ETR331e01p.pdf

    [2] ES 201 158: "Telecommunications security; Lawful Interception (LI); Requirements for network functions". http://cryptome.org/espy/ES201-158.pdf

Full 103-page standard:

    http://cryptome.org/espy/ES201-671-2-dft13.doc (964KB)

    http://cryptome.org/espy/ES201-671-2-dft13.zip (Zipped, 270KB)

Source: http://cryptome.org/es-201-671.htm (http://cryptome.org/es-201-671.htm)

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QuoteDie ETSI-Dossiers

Erich Moechel 26.03.2001
Europäische Schnittstellen zur Überwachung sämtlicher digitaler Netze
Ein internationaler Verbund von Polizeibehörden und Geheimdiensten entwickelt einen weltweiten Standard zum Abhören digitaler Netze. Hand in Hand mit der Industrie legen die Gremien, die ihre Tätigkeit immer mit dem Etikett "lawful" schmücken, die Technik der Abhörschnittstellen fest - am EU-Parlament vorbei. Von Anfang an arbeiteten hier US-Behörden mit den EU-Ländern zusammen.

Die Welt der Datagramme und des dezentralen Paketverkehrs kommuniziert jedoch auf andere und komplexere Weise als das vergleichsweise simple Telefoniemodell, das im Grunde nur aus anrufender und angerufener Partei und einem Übertragungskanal besteht. Trotzdem wurde Anfang April der Entwurf eines ersten Standards präsentiert, der die technische Überwachung des Internet europaweit normieren soll...


Aus: "Die ETSI-Dossiers" Erich Moechel (TP; 26.03.2001)
Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/7/7220/1.html (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/7/7220/1.html)

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Quote[...] Wie für alle Standards ist auch für ETSI ES 201 671 und Nachfolger eine international möglichst breite Akzeptanz Voraussetzung. Zu diesem Zweck muss der Standard offen sein und so flexibel, dass er auch in jenen Ländern akzeptiert wird, in denen grundlegende Menschenrechte nicht beachtet, oder mit Füßen getreten werden. In diesen Ländern, die noch äußerst niedrige Penetrationsraten für gewöhnliche Telefonie aufweisen, aber lebt die überwältigende Mehrheit der Weltbevölkerung - ein einziger großer Hoffnungsmarkt für die gesamte Telekomindustrie.

Der Schlüsselsatz des "Pflichtenhefts" (TR 101 331, Scope) auf dem alle Überwachungsstandards basieren, ist, dass es die Anforderungen für Übergabe-Interfaces zum Abhören für Polizei und Staatsicherheitsagenturen enthalte ("It provides a set of requirements relating to handover interfaces for the interception by law enforcement and state security agencies.") Darunter steht, das Dokument beschreibe die Anforderungen aus der Sicht von "Law Enforcement." ("The present document describes the requirements from a Law Enforcement Agency's (LEA's) point of view.")

Am nächsten Meeting der Arbeitsgruppe SEC LI vom 15. bis 17. Mai in Hamburg - Gastgeber: Deutsche Telekom - will man Vorschläge aus allen erwähnten Gruppen präsentieren, wie ES 201 671 adaptiert werden könne, auf dass der Standard "multimediatauglich" werde und künftig den Anforderungen paketvermittelten Datenverkehrs entspricht.


"Der Griff der Geheimdienste nach dem Internet"
Erich Moechel TP; 23.04.2001 (Erich Moechel ist leitender Redakteur von ORF ON FutureZone)
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/7/7447/1.html (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/7/7447/1.html)

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QuoteMorgen: ETSI ES 201 671 Screenshow 
Date: 2001-11-21T18:36:34
Morgen: ETSI ES 201 671 Screenshow

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Morgen 22.11.2001 um 20 Uhr im ZKM-Vortragssaal zu Karlsruhe,
Thema "Big Brother by Design - Überwachungsschnittstellen in der
Telekommunikation." Wer vom p.t. quintessenziellen
Publico den Weg dorthin finden sollte, soll uns doppelt willkommen
sein, Eintritt ist frei.


Aus: "ETSI ES 201 671 Screenshow" (2001)
Quelle: http://www.quintessenz.at/d/000100001749 (http://www.quintessenz.at/d/000100001749)

Title: [Data Retention in der EU im Zeichen der Geheimdienste... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 30, 2007, 02:31:07 PM
Quote[...] Die europäischen Geheimdienste und niemand sonst schreibt angeblich die neuen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung der EU (Data Retention).

Zunächst wurde die Idee im deutschen Telekommunikationsgesetz geboren: die monatelange Speicherung von persönlichen Verbindungsdaten durch staatliche Organe. Unter dem Eindruck der Anschläge von London und Madrid wurde eine Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ein gesamteuropäisches Thema, das seither diskutiert und nach und nach in eine Richtlinie gegossen wird. Und zwar eine, bei der vor allem die Geheimdienste die Feder der EU-Abgeordneten geführt haben sollen, so hieß es in einem Bericht des ORF.

Demnach sitzen sie bei der Umsetzung der umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in technische Standards am Tisch, hieß es. Briten, Holländer und Deutsche stünden beispielsweise hinter den aktuellen Standards. Es werde nach dem Muster des Überwachungsstandards ETSI ES 201 671 und seiner Nachfolger verfahren. Dessen Schnittstelle, ein Switch also, befinde sich bereits bei nahezu allen Mobilfunkfirmen europaweit im Einsatz. Ob die Überwachung, die erst noch in Gesetzesform gebracht werden muss, bereits vollzogen wird, ließ sich demnach nicht feststellen.

An den Rahmenbedingungen arbeite neben einem Spezialist der niederländischen Geheimdienst-Abteilung PIDS (Platform Interceptie, Decryptie en Signaalanalyse), die noch relativ unbekannt ist, auch das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz, das zusammen mit der Deutschen Telekom beispielsweise die Arbeit an dem Schriftstück 'DTR/LI-00044' sponsern soll. Dieses gebe ein Sicherheitsregelwerk vor, wie die Daten an der Schnittstelle und der Netzwerkumgebung abzusichern seien. Parallel dazu werde der eigentliche Schnittstellen-Standard von einem anderen Sponsoren-Konsortium entwickelt, das unter der Führung des britischen Home Office und eines Mitarbeiters des MI5 stehen soll, der in den Arbeitsgruppen der EU tätig sein soll. Auch das FBI soll an den Vorarbeiten beteiligt sein, so der Bericht.


Aus: "Datenschutz: Data Retention in der EU im Zeichen der Geheimdienste" Von Kathrin Schmitt (29.05.2007)
Quelle: http://www.silicon.de/enid/wirtschaft_und_politik/27324 (http://www.silicon.de/enid/wirtschaft_und_politik/27324)

Title: [Wachsende staatliche Datenneugier... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 01, 2007, 03:25:52 PM
Quote[...] Noch wogt die Debatte um die wachsende staatliche Datenneugier, da werden aus dem Bundesrat Forderungen nach noch weitergehender Telekommunikationsüberwachung laut. Rechts-, Innen- und Wirtschaftsausschuss sprechen sich dafür aus, die Vorratsdatenspeicherung der Verbindungsdaten für Telefon und Internet von sechs auf zwölf Monate zu verlängern. Der Katalog jener Straftaten, bei deren Verdacht die Kommunikationsüberwachung erlaubt ist, soll um Delikte wie schweren Diebstahl oder Verstöße gegen das Vereinsgesetz erweitert werden.

In Sachen Staatstrojaner sehen die Ausschüsse trotz eines anderslautenden Urteils des Bundesgerichtshofs keinen Bedarf für gesetzliche Regelungen. Stattdessen sollen Dienstanbieter schon bei einfachen zivilrechtlichen Ansprüchen wie zum Beispiel bei Urheberrechtsverletzungen die Klarnamen hinter den betroffenen IP-Adressen herausgeben. Diese und ein ganzes Bündel weiterer Maßnahmen im Entwurf erwecken beim Leser nicht gerade den Eindruck, die Ausschussmitglieder hätten die Diskussion um den Datenschutz der Bürger in den letzten Wochen aufmerksam verfolgt.

Die Gesellschaft für Informatik (GI) kritisiert denn auch folgerichtig den "Datensammeleifer", den staatliche Stellen zunehmend an den Tag legen. Dadurch werde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung systematisch ausgehöhlt. Das gelte auch für die geplante Einführung des "Elektronischen Einkommensnachweises" (ELENA), der in der Öffentlichkeit bisher kaum wahrgenommen worden sei.

Derzeit muss jeder, der Sozialleistungen beantragt, einen Nachweis über sein Einkommen erbringen, was bisher zum Beispiel in Form von Kontoauszügen möglich ist. In Zukunft soll das papierlos anhand eines zentralen Datenregisters, in dem sämtliche Einkommensdaten abhängig Beschäftigter der letzten vier Jahre erfasst sind, geschehen.

Damit sollen Sozialmissbrauch unterbunden und Bürokratie abgebaut werden. Das heißt aber im Klartext auch, dass demnächst zehntausende von Sachbearbeitern Zugriff auf persönliche Vermögensangaben haben. Außerdem wäre ein solches Register lückenhaft - Selbstständige und Freiberufler sollen nämlich nicht berücksichtigt werden. "Wir müssen wieder dahin zurückkommen, dass bei der Überwachung der Bevölkerung die Prinzipien Verhältnismäßigkeit und Zweckbindung im Vordergrund stehen", so GI-Chef Matthias Jarke.


Aus: "NETZWELT-TICKER: Terroristenjagd mit Cyborg-Insekten" Von Richard Meusers (SPON; 01. Juni 2007)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,486104,00.html (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,486104,00.html)

Title: [Ein grenzüberschreitendes E-Government... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 05, 2007, 11:09:49 AM
Quote[...] Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble forderte auf der internationalen IT-Sicherheitskonferenz "Innovation und Verantwortung" am heutigen Montag in Berlin einen stärkeren Schutz kritischer Infrastrukturen und Standards zur elektronischen Identifizierung ein. "Wir werden einen sicheren Kommunikationsraum im Internet schaffen", erklärte der CDU-Politiker im Rahmen der in diesem Monat auslaufenden deutschen EU-Präsidentschaft. Der Austausch über das Netz müsse so vertrauenswürdig werden "wie heute die Papierpost". Schäuble drängte in diesem Zusammenhang auf die Verabschiedung europäischer Standards, insbesondere bei der Online-Identifizierung von Nutzern. Dies würde ein grenzüberschreitendes E-Government fördern sowie den Identitätsmissbrauch im Internet zurückdrehen.

Quote
4. Juni 2007 12:25
Könnte mal jemand Schäuble fragen, was für ihn "sicher" bedeutet?
Prokrastes (mehr als 1000 Beiträge seit 06.07.05)

"Sicher" vor wem? "Sicher" davor, nicht abgehört/ausgeschnüffelt
werden zu können?

Quote
4. Juni 2007 13:22
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, ...
o815 (mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.05)

dass hier einige Leute ziemlichen Dreck am Stecken haben, schaut man
sich die Wortmeldungen ein bisschen genauer an, welche ein
realistischer Indikator für die Richtigkeit der VDS sind. Ich sage
immer: Umso größer der Aufschrei, desto wirksamer die Maßnahme!

Ich bin schon sehr auf Euer Gejammer gespannt, wenn erst einmal Eure
Kinder in der U-Bahn von islamischen Bomben zerfetzt wurden, weil die
Hobby-Terroristen von nebenan im Internet zufälligerweise auf
Bauanleitungen gestoßen sind, die sie gleich mal ausprobieren
mussten.

Mir kann niemand erzählen, dass ein einer Hirnwäsche unterzogener
Koranschüler eines Entwicklungslands wie Pakistan, Malaysia, Sudan,
Mozambique oder den Philippinen jemals mit Physik- und
Chemieunterricht in Berührung kommt. Die Leute dort können doch froh
sein, wenn sie überhaupt mal eine Schule von innen sehen. Das ist
doch die Realität! Also greift bspw. das Argument, man könne sich die
Informationen auch sonst wo besorgen, in keiner Weise!

Selbstverständlich lässt sich das Risiko durch die VDS nicht auf Null
senken, dennoch wäre auch eine Minimierung schon ein großer Erfolg!

Es bleibt noch festzuhalten, dass sich die Experten der Terror- und
Verbrechensbekämpfung in diesem Sachverhalt mit Sicherheit besser
auskennen als die meisten hier Herumgrölenden, die nur Angst davor
haben, im Internet nicht mehr unbehelligt stehlen zu dürfen! Darum
geht es doch in Wirklichkeit!

Der Zweck der VDS ist nämlich mit Sicherheit nicht, unbescholtene und
rechtschaffene Bürger auszuspionieren, sondern Terroristen,
Urheberrechtsverletzer, Kinderschänder und andere Verbrecher dingfest
zu machen ... und es wird der Tag kommen, an dem sich all diejenigen
rechtfertigen müssen, die hier heute noch ihr pseudoliberales
Geschwafel von Vorgestern verbreiten! Da könnt Ihr Euch sicher sein!
Leider!

Quote
4. Juni 2007 13:45
Re: Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, ...
katzenvieh (mehr als 1000 Beiträge seit 23.02.04)

chaom schrieb am 4. Juni 2007 13:27

> Nur weil er nicht der Meinung von 99% dieses heise-Kindervereins ist,
> ist er kein Troll!

Er hat uns nicht nur mit dieser einen Kostprobe seines
textgestalterischen und argumentativen Könnens beglückt.
Unter Würdigung seines Gesamtwerkes stimme ich Dir zu,
daß er kein Troll ist. Er ist ein Obertroll.

MfG

Quote
4. Juni 2007 16:39
schon wieder nen neuen Namen?
DonLindo (261 Beiträge seit 17.02.05)

du Kriminalisierungsspezialist?

vor 50 Jahren hättest du 1a
Berufschancen als Blockwart gehabt.


Quote
4. Juni 2007 15:19
Klar, und alle Schlüssel werden im Innenministerium hinterlegt
Finesse (mehr als 1000 Beiträge seit 13.04.01)

Zur allgemeinen Sicherheit selbstverständlich. "Sicher wie Briefpost"
heisst ja dass jerer befugte den Umschlag einfach aufreissen kann.

Nein Herr Schäuble, es tut mir leid das sagen zu müssen, aber Sie und
das Innenministerium sind so ziemlich die letzten Personen die ich
als vertrauenswürdig für meine sichere Kommunikation ansehen würde.





Quote
4. Juni 2007 15:32
Innenminister erfindet VPN neu!
TheLynx (175 Beiträge seit 14.12.03)

Vollkommen einzigartig was Herr Schäuble hier schon wieder an
Innovativen Ideen zu Sicherung des Internets erfunden hat..

TheLynx

Quote4. Juni 2007 15:35
Re: Innenminister erfindet VPN neu!
TheLynx (176 Beiträge seit 14.12.03)

Wobei es ihm wohl mehr darum geht das die Verbindung Authentifiziert
ist aber nicht darum das sie verschlüsselt ist...

TheLynx


Quote
4. Juni 2007 18:28
Was bedeutet Sicherheit?
firedancer (mehr als 1000 Beiträge seit 26.01.01)

Für die Bürger:
- keiner kann meine Kommunikation abhören
- keiner weiß wer ich bin

Für den Staat:
- der Staat kennt jeden Kommunikationsinhalt
- der Staat kennt die Indentitäten aller kommunizierenden

Drei mal dürft ihr raten: Von welcher Sicherheit spricht Schäuble?

-

Übrigens: Die Deutsche Post arbeitet anonym. Wenn Herr Schäuble will,
daß der Internetdatenverkehr so sicher wird wie die Post, dann möge
er seine Finger einfach aus sämtlichen IT-Infrastrukturen heraus
halten. Denn dann sind diese so sicher wie die Post.

Oder meint er, daß er den Internetverkehr abhören will wie die Briefe
der Deutschen Post? Ich meine: Eigentlich beinhaltet sein Vorstoß,
der eine Identifizierbarkeit aller Kommunikationsteilnehmer
beinhaltet, daß bei der Post Briefe nicht wie von uns angenommen
anonym verschickt werden können?


Quote
4. Juni 2007 20:15
Sowas haben wir mittlerweile auch
TurboPascal1.5 (102 Beiträge seit 07.05.04)

Mittlerweile stehen bei den meisten meiner Freunde und mir jetzt auch
kleine Boxen, mit OpenVPN drauf. Wir haben damit einen sicheren
Komunikationsraum im Internet geschaffen. Wenn Wolfgang mag kann er
ja mal vorbeischauen und was lernen. Da erklär ich ihm dann auch,
warum sein Trojaner nicht auf Nicht-Standard-Hardware laufen wird.

Quote
5. Juni 2007 11:00
Popolismus: von der Kunst fürn A*sch zu texten um positiv wahrgenommen zu werden
0wn3d (511 Beiträge seit 25.08.05)

> "Wir werden einen sicheren Kommunikationsraum im Internet schaffen"

Sehr gut, Herr Minister, "sicherer Kommunikationsraum" klingt
erstrebenswert, das "WIR werden" betont die eigene Kompetenz und den
vorhandenen Einsatzwillen, wohingegen das Wort "schaffen" einen
erkannten und zu behebenden Mangel impliziert. Alles in allem ein
gelungener Satz die eigene Person aufzuwerten. Schade dass "sichere
Kommunikation im Internet" über Computer läuft auf die durch
Online-Durchsuchungen zugegriffen können werden soll. Es macht es
wohl kaum Sinn ein Dokument erst mit einem gepanzerten Fahrzeug
"sicher" zu einer Firma zu transportieren um es dort ans schwarze
Brett zu pinnen welches für alle Offenes-Klofenster-Kenner zugänglich
ist.

> "insbesondere bei der Online-Identifizierung von Nutzern"
> "sowie den Identitätsmissbrauch im Internet zurückdrehen"

Dazu fallen mir drei Dinge ein: erstens können derartige Mechanismen
nie zu hundert Prozent sicher sein, spätestens durch (physikalischen)
Diebstahl und "Social Hacking" lassen sich die Mechanismen aushebeln.
Zweitens steigt mit dem Glauben an die Sicherheit auch das
Mißbrauchspotential, denn es werden neue Interaktionen über das
Internet möglich gemacht die zuvor nicht existierten weil mangels
eindeutiger Identifiktion des Users zu unsicher.
Drittens verschiebt sich mit steigendem Glauben an die Sicherheit
auch häufig die Beweislast. "Nachlässigkeit" wird schnell
vorgeworfen, und wie bei EC- und Kreditkartenmißbrauch im Internet
bereits festgestellt braucht es den Gesetzgeber um den Verbraucher
vor einer Umkehr der Beweislast zu schützen.
Bis der Gesetzgeber selbst (als Urheber des mißbrauchten Mittels) an
der Sicherheit der selbst erarbeiteten Maßnahmen zweifelt und
nachbessert wird viel Wasser den Bach runtergehen. Außerdem gehört
das Berücksichtigten von Spezialistenmeinungen nicht zu den Stärken
unserer Politiker, wie das Thema Hacker-Paragraphen prima aufgezeigt
hat. Daher möchte ich lieber vor einer Online-Identifikation
geschützt werden als davon zu profitieren.

> Auch die Politik ließ der Minister nicht außen vor. Diese müsse
> vor allem eingreifen, "wenn Schieflagen entstehen sollten". In
> diesem Fall wäre etwa zu prüfen, ob Anordnungen, strafrechtliche
> Sanktionen oder zivilrechtliche Haftungsregelungen das geeignete
> Gegenmittel seien.

Klar die Politik, wer sonst? Sollen wir etwa über Mittel wie Flooding
und Mail-Bombing Selbstjustiz betreiben? Dann labert nicht rum
sondern greift einfach mal konkret ein. Zum Beispiel hat der
Verbraucher ein völlig zahnloses Gesetz gegen Spam-Mails aus dem
Ausland zur Hand, welches keine Rechtssicherheit bietet und stets mit
der Gefahr einhergeht auf Gerichtskosten sitzen zu bleiben. Dabei
muss das "Ausland" nicht mal weit weg sein - die Schweiz reicht
schon. Sehr unschön dass es Euch leichter fällt ohne Rechtsgrundlage
Passagierdaten ans Ausland rauszurücken als eine bestehende
Rechtsgrundlage durch Verträge mit anderen Regierungen für das eigene
Inland wirksam und rechtssicher zu gestalten. Dass Spam-Mails mehr
als ein bloßes Ärgernis sind wurde mittlerweile mehrfach ausreichend
belegt. Komische Politik: da wird lange wegen Mitteln zum
Alternachweis im Internet rumlamentiert, aber, dass die "zu
schützende Zielgruppe" nach wie vor mit Porno-Spams zuschüttet wird,
ist nicht mal Nebensache.

> Softwarehersteller rief Schäuble auf, ihre Programme transparent
> für die Aufdeckung von Fehlern zu machen und schnell Abhilfe
> zu schaffen.

Bla. Als würden Software-Hersteller prinzipiell dazu neigen
Programmfehler zu verschleiern, woraus folgt Benutzer seien
prinzipiell zu blöd einen Fehler als solchen zu erkennen. Und sollte
er damit gar gemeint haben Hersteller mögen die Quelltexte ihrer
Programme veröffentlichen: dann er hätte lieber seine Kollegen dazu
aufrufen können ihre Einkommensquellen transparent zu machen, um bei
Interessenkonflikten durch Vorstandsposten, Beraterverträge,
Vorteilsnahme (gesponserte Urlaube, Häuser, Haushaltshilfen, Autos,
Nutten und Koks...) schnell Abhilfe schaffen zu können. Das wäre mir
wesentlich konstruktiver erschienen und hätte ihm bei mir wenigstens
ein wenig Anerkennung eingebracht.

Der Lacher des Tages ist für mich die Aussage das Netz "müsse so
vertrauenswürdig werden 'wie heute die Papierpost'". Die Papierpost
ist genauso unsicher wie das Netz: Absender/Empfänger/Nachricht sind
nicht zwangsläufig echt. Eine kriminelle Gruppierung kann mit einem
(auf Bandenmitglied-Ähnlichkeit "optimiert") geklauten Perso und dem
Post-Ident-Verfahren genauso übel Schindluder treiben. Hirn
einschalten und aufmerksam sein musste der Mensch schon immer, und
das wird auch weiterhin so bleiben. Allerdings bin ich gespannt mit
welchen Mitteln Herr Schäuble uns das "Hirn einschalten und
aufmerksam sein" abnehmen will, und welche Grundgesetz-Änderungen und
Beschneidung von individuellen Rechten seiner Meinung damit wieder
notwendig sein werden.

Nö, so nicht. Herr Schäuble, wenn sie von mir als kompetent und
positiv wahrgenommen werden möchten: versuchen sie's zur Abwechslung
doch einfach mal mit einer positiven und kompetenten Politik.

Quote
5. Juni 2007 11:04
Ausweisungsantrag fuer den Propagandaminister
Grendel Kleinbell (180 Beiträge seit 11.01.07)

[...] Kurz nach der totalen Ueberwachung kamen in den meisten
demokratischen Systemen dann die Gefaengnisse oder sogenannte
Internierungslager als besserungsanstalten.

[...] Sich gegen seinen Herrn und Meister aufzulehnen schickt sich nicht.

Knicks und tief verbeug vor Ehrfurcht


Aus: "Schäuble will sicheren Kommunikationsraum im Internet schaffen" (Stefan Krempl / jk/c't; 04.06.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/90574 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/90574)

Title: [Zur einfacheren Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen... (Notiz)]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 12, 2007, 09:56:14 AM
Quote[...] Die deutschen Phonoverbände [http://www.ifpi.de/] haben die Pläne des Bundesrates begrüßt, auf vorgehaltene Internet-Verbindungsdaten auch für zivilrechtliche Zwecke etwa zur einfacheren Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zugreifen zu dürfen. Bisher sieht der heftig umstrittene Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen vor, dass die auf sechs Monate verdachtsunabhängig von den Providern zu speichernden Verkehrsdaten zur Strafverfolgung, "zur Abwehr von erheblichen Gefahren" und "zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben" aller Geheimdienste abgerufen werden können. Darin sieht der Vorstandsvorsitzende der deutschen Untergruppe der Industrielobby IFPI, Michael Haentjes, "einen Freibrief für Internet-Piraterie". Mit dem Plan der Regierung würde "aus Datenschutz so Täterschutz".

"Widersprüchliche Gesetzgebung und Rechtsprechung führen dazu, dass Künstler und Unternehmen der Kreativwirtschaft tatenlos zusehen müssen, wie das Urheberrecht in der digitalen Welt zunehmend wirkungslos wird", beklagt Haentjes weiter. Allein in Deutschland seien im vergangenen Jahr 374 Millionen Musikstücke illegal aus dem Internet heruntergeladen worden. Der Verbandschef geht daher konform mit der Ansicht des Bundesrates, dass mit den von der Regierung vorgeschlagenen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung der mit dem Gesetzentwurf zur einfacheren Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums geplante Auskunftsanspruch gegen die Provider leer laufen würde.

Ganz anderer Meinung ist der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco. Er appellierte ebenfalls am heutigen Montag an Bundesregierung und Bundestag, sich den von den Ländern geforderten Verschärfungen bei der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung zu verweigern. "Die Einführung einer verdachtsunabhängigen und flächendeckenden Speicherung aller Verkehrsdaten der Kommunikation – egal ob per Mobiltelefon, Festnetz, Internet oder E-Mail – ist an sich schon verfassungsrechtlich höchst problematisch", erklärt eco Rechtsvorstand Oliver Süme. "Diese sensiblen persönlichen Daten auch an Privatpersonen herauszugeben, wenn diese Urheberrechtsverletzungen verfolgen, geht zu weit."

Die erhebliche Ausweitung der Nutzung der gespeicherten Daten würde laut Süme noch einmal zusätzliche Kosten für die Anbieter mit sich bringen, die jetzt schon "eine hohe und ständig weiter steigende Zahl von Auskunftsersuchen" bearbeiten müssten. Die Providervereinigung fordert deshalb von der Politik, "sich wie angekündigt an den Mindestvorgaben der EU-Richtlinie zu orientieren, um die Belastungen wenigstens so gering wie möglich zu halten." Nicht nachvollziehbar sei ferner, warum das Plenum des Bundesrates nicht dem Votum seines Wirtschaftsausschusses gefolgt sei. Dieser pochte auf die Verabschiedung einer Entschädigungsregelung für die der Wirtschaft entstehenden Kosten zeitgleich mit dem Gesetz.

"SPD, CDU und CSU treiben die Erfassung unseres Kommunikationsverhaltens offenbar ohne Rücksicht auf Verluste voran", kritisiert auch der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung den Beschluss des Bundesrats. "Dabei haben sich schon im Januar über 40 Bürgerrechts-, Berufs- und Wirtschaftsverbände in einer gemeinsamen Erklärung gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen." Eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Stern habe zudem gerade ergeben, dass 54 Prozent der Bundesbürger eine sechsmonatige Aufbewahrung aller Verbindungs- und Standortdaten für einen "unzulässigen Eingriff in die Freiheitsrechte" halten. Selbst Unionswähler hätten sich zu 49 Prozent gegen das Vorhaben ausgesprochen, SPD-Wähler zu 54 Prozent. (Stefan Krempl) / (vbr/c't)

Quote11. Juni 2007 19:22
Piraten aller Länder für Ausweitung der dezentralen Speicherung des geistigen
Sir Thor (mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.00)

Eigentum der Menschheit! Nur durch die dezentrale Speicherung auf
möglichst  vielen Rechnern gleichzeitig ist gewährleistet, daß das
hochgeistige Eigentum der Spezies Nackaffe wie z.B. die
Gesangeskunstwerke von Paris Hilten, Dolly Buster, Britney Spears,
Dieter Bohlen und Max Mutzke alle erdenklichen globalen Katastrophen,
inklusive Ausstreben desselbigen Nackaffenspezies überstehen und
einer unsere Ruinen ausbudelnden und grabschändenen Alienart
postmortem noch massenvernichtend in die Flucht schlagen kann...

Quote11. Juni 2007 19:29
sog Musik"INDUSTRIE"hat so prächtige Aussichten wie Pferdekutschenindustrie 1920
Szef (mehr als 1000 Beiträge seit 12.03.01)

Welcher Erwerbstätigkeit können eigentlich arbeitslose "Manager,
Producer, Trendscouts & co" der eingehenden Musikindustrie als Hartz4
Empfänger nachgehen, ausser Spargelstechen? Erdbeerpflücken?

Quote11. Juni 2007 20:12
Jobs gefällig?
Gasmann (86 Beiträge seit 04.03.05)

Politik-Berater
Lobbyist
Casting-Agent
Rechtsanwalt


Quote11. Juni 2007 20:10
Die STASI läßt grüßen, unsere Demokratie wird Stück für Stück zerlegt.
restsevlis (195 Beiträge seit 08.10.02)

So langsam kommt mir der Gedanke hoch, das die Regierung von alten
DDR-Politikern unterwandert wird. Alles und jedes muß gespeichert
werden. Unser Grundgesetz ist keinen Cent mehr wert.

Quote
11. Juni 2007 20:38
"Machen doch alle" ...
o815 (mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.05)

... also Urheberrechtsverletzungen legitimieren? NEIN! Kein
vernünftig denkender Mensch käme nämlich auf die Idee,
Verkehrsverstöße nicht mehr zu verfolgen und zu ahnden, weil es
zuviele sind und obwohl es sich hierbei in den meisten Fällen nur um
Ordnungswidrigkeiten handelt, aber Urheberrechtsverletzungen, also
Straftaten, soll man nicht mehr verfolgen? Echt witzig! Die Politik
hat nun endlich erkannt, dass mit dem Internet ein neues
Verbrechermilieu entstanden ist, welchem man nur mit Maßnahmen wie
der VDS bzw. der Überwachung des Internets entgegentreten kann. Das
ist nun mal so, auch wenn es manchen Leute hier nicht passt. Anfang
des 20. Jahrhunderts gab es schließlich auch noch keine
Verkehrspolizei!

Quote11. Juni 2007 20:46
Re: "Machen doch alle" ...
Interessierter Leser (mehr als 1000 Beiträge seit 07.03.02)

Es ist halt ein Unterschied, ob der Staat einen Verkehrssünder
verfolgt und nach Buszgeldkatalog verfolgt, oder ob die MI einen
Terroristendownloader verfolgt und nach gutdünken Abmahnbriefe in
beliebieger Höhe verschickt.

Die MI will halt nur Gewinnoptimierung machen. Die Künstler sind ihr
scheissegal, wie Formate wie dingens sucht den superdupergedöhns
zeigen.

Aber wahrscheinlich willst du sowieso nur rumtrollen.
Quote11. Juni 2007 20:53
Re: "Machen doch alle" ...
o815 (mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.05)

Interessierter Leser schrieb am 11. Juni 2007 20:46

> Es ist halt ein Unterschied, ob der Staat einen Verkehrssünder
> verfolgt und nach Buszgeldkatalog verfolgt, oder ob die MI einen
> Terroristendownloader verfolgt und nach gutdünken Abmahnbriefe in
> beliebieger Höhe verschickt.
>
> Die MI will halt nur Gewinnoptimierung machen. Die Künstler sind ihr
> scheissegal, wie Formate wie dingens sucht den superdupergedöhns
> zeigen.
>
> Aber wahrscheinlich willst du sowieso nur rumtrollen.

Die meisten Leute hier akzeptieren doch nicht mal die Verfolgung
durch staatliche Ermittlungsbehörden!

Quote11. Juni 2007 22:47
Re: "Machen doch alle" ...
Zynischer Beobachter (400 Beiträge seit 21.01.07)

o815 schrieb am 11. Juni 2007 20:53

> [...]
> Die meisten Leute hier akzeptieren doch nicht mal die Verfolgung
> durch staatliche Ermittlungsbehörden!

Ich würde eher sagen, dass die meisten eben etwas dagegen ahben, dass
sie pauschal als potentielle Straftäter betrachtet werden. Nichts
anderes bedeutet z.B. für mich diese Vorratsdatenspeicherung aller,
die mit Hilfe elektronischer Medien kommunizieren.

Ich für meinen Teil habe absolut nichts gegen die
_Verfolgung_von_Straftaten_ durch die entsprechenden Behörden. Nur
dazu wird diese Vorratdatenspeicherung nicht sonderlich sinnvoll
sein, da echte Terroristen wissen, wie sie trotz solcher Maßnahmen
unverfolgbar sein können. Stichworte: "Anonymer Proxy",
"Verschlüsselung" und "anonymer Remailer". Und schon weiß kein
Außenstehender (auch kein Strafverfolger) mehr, wer mit wem was
kommuniziert hat.

Und da eben die echten bösen Buben nur müde über diese Art der
"Strafverfolgung" lächeln, muss man einen anderen Nutzwert in den
Daten finden, sonst müsste man ja zugeben, dass die Datenspeicherung
von vornherein sinnlos für den eigentlichen Zweck ist.

Quote11. Juni 2007 20:55
Re: "Machen doch alle" ...
Interessierter Leser (mehr als 1000 Beiträge seit 07.03.02)

o815 schrieb am 11. Juni 2007 20:53

> Die meisten Leute hier akzeptieren doch nicht mal die Verfolgung
> durch staatliche Ermittlungsbehörden!

Und wofür soll das jetzt eine Rechtfertigung sein?

Quote11. Juni 2007 20:59
Re: "Machen doch alle" ...
o815 (mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.05)

Interessierter Leser schrieb am 11. Juni 2007 20:55

> o815 schrieb am 11. Juni 2007 20:53
>
> > Die meisten Leute hier akzeptieren doch nicht mal die Verfolgung
> > durch staatliche Ermittlungsbehörden!
>
> Und wofür soll das jetzt eine Rechtfertigung sein?

Für die VDS bzw. die Überwachung des Internets!
Quote12. Juni 2007 0:21
Re: "Machen doch alle" ...
atre, khenskelinux@gmx.de (780 Beiträge seit 11.04.03)

0815 - Das sagt alles!

Wann werden es Menschen wie dieser 0815 begreifen, das wir gerade
dabei sind, mit Vollgas in die finsterste Vergangenheit zurück zu
kehren?

Eigentum ist die grösste Illusion, der die Menschheit erlegen ist.
Denn letzten Endes sitzen wir alle im gleichen Boot, und dieses heist
Erde. Und diese Illusion von Eigentum ist gerade dabei, diesen
Planeten und alles Leben zu vernichten.
Quote12. Juni 2007 8:34
Re: "Machen doch alle" ...
ttpytec (648 Beiträge seit 30.06.03)

Gott, wirf Hirn vom Himmel. Da kanns einer brauchen

Quote11. Juni 2007 20:57
Womit klar wäre...
Threader (567 Beiträge seit 29.09.04)

...das, sollte es dazu kommen, die Telekommunikationsüberwachung
nicht nur nicht rechtmäßig ist, sondern auch weit über das angedachte
Ziel der "Terrorbekämpfung" hinaus gehen würde.

Quote11. Juni 2007 21:40
Na, ihr Ich-hab-nix-zu-verbergen-Fraktion...
Graf Tux von Susenstein (66 Beiträge seit 31.05.07)

...so still heute?

Geht euch jetzt langsam der Arsch auf Grundeis? Denn seien wir doch
mal ehrlich, wer von euch hat denn noch nie ein mp3 oder ein
Youtube-Video runtergeladen, das vielleicht nicht ganz legal im Netz
war. Im Guten Glauben erworben? Das nimmt euch niemand ab. Das liegt
jetzt auf euerer Platte und den Download kann man nachweisen.

So schnell geht das heutzutage zum Kriminellen zu werden.

Quote12. Juni 2007 9:28
Re: Na, ihr Ich-hab-nix-zu-verbergen-Fraktion...
Arno__Nym (mehr als 1000 Beiträge seit 14.03.03)

Graf Tux von Susenstein schrieb am 11. Juni 2007 21:40

> ...so still heute?
>
> Geht euch jetzt langsam der Arsch auf Grundeis? Denn seien wir doch
> mal ehrlich, wer von euch hat denn noch nie ein mp3 oder ein
> Youtube-Video runtergeladen, das vielleicht nicht ganz legal im Netz
> war.

Schlechte Argumentation: Auch wenn ich sowohl Deinen Unmut verstehe
als auch die wahnwitzigen Überwachungsmaßnahmen zutiefst ablehne,
habe ich noch nie eine MP3-Datei oder gar ein Video runtergeladen -
weder legal noch illegal. Es mag mit der Altersstruktur zu tun haben,
aber in meinem Bekanntenkreis kenne ich nur sehr wenige, die
überhaupt MP3 nutzen.

Und wenn es schon sein muß, kann man MP3 selbst von seinen CDs
herstellen, wenn man beim Kauf den UnCD-Mist mit eingebautem
Benutzungsschutz meidet. Dabei kann man dann auch gleich die
höchstmögliche Qualitätsstufe anstatt höchstmögliche Kompression
wählen.

Gruß
Arno Nym



Quote
11. Juni 2007 23:44
Wer im Glashaus sitzt, schmeißt heutzutage gerne mit Steinen
cynism (323 Beiträge seit 22.06.06)

Wenn es in den 70er Jahren die Pflicht gegeben hätte, dass jeder
Käufer einer leeren Musikkassette seine Anschrift hinterlegen müsste
und die Raubkopiererei vor Ort überprüft würde, dann säße die Hälfte
unserer Volksvertreter im Knast. Wer damals einen Kassettenrekorder
hatte, war der King. Der Rest waren dann die Unmusikalischen.

Schon damals wurden die neusten Scheiben aus dem Radio "downgeladen"
(Radio RTL brachte sie ALLE!), und da es keine andere Möglichkeit
gab, billig an Musik zu gelangen, war die Qualität piepegal. Ähnlich
wie heute bei den MP3-Handies. Gestört hat's keinen (außer die
Musikindustrie), man wollte der Jugend halt den Spaß lassen.
Doch was damals legal war, soll heute verboten werden. Die
Begründungen hätte man auch damals heranziehen können; allein: Es
wäre damals sehr umständlich gewesen (Karteikasten statt PC), und der
brave Bundesbürger hätte sich an "Drüben" erinnert gefühlt. Drüben,
das war dort, wo die armen, überwachten Brüder und Schwestern
wohnten, bei denen jeder Schritt von Staats wegen aufgezeichnet
wurde. Dagegen war der "Freie Westen" das gelobte Land.

Jetzt gibt es kein "Drüben" mehr, und was die Politiker in ihrer
eigenen Jugend massenhaft gemacht haben, soll heutzutage verboten
werden. Ein Recht der Jugend, dort Scheiße zu bauen, wo es keinem
wehtut, gibt es bald nicht mehr. Zum Ausgleich dafür gibt es bald
auch keine Jugend mehr.

Angie, Du hattest bestimmt nie einen Kassettenrekorder oder gar
Westradio. Überleg doch mal, was du gemacht hättest, wenn Du beides
in Deiner Jugend besessen hättest.

Quote11. Juni 2007 23:08
Wir leben in einer echten Demokratie!
falky_ (346 Beiträge seit 21.02.06)

Haha, der war gut, was?

Quote12. Juni 2007 9:22
Von 9-11 zur Privatwirtschaft
CSC (mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.00)

Es ist doch immer wieder erstaunlich wie schnell sich so ein Kreis
schliesst...

Von AliBombe mit seinen vierzig Zündern über KiPo hin zur
Privatwirtschaft...

Und so haben diese ein hervorragendes Instrument in der Hand für das
sie _nichts_ zahlen müssen, alles nur um mit tatsächlichen Verkäufen
und den "entgangenen" die stetige Umsatzweiterentwicklung nicht
kippen zu müssen. Nach dieser Logik kann es also auch nur schlimmer
werden...

Quote12. Juni 2007 9:28
Wiedermal 90% Bullshit im Forum
desl, Detlef Slinger (81 Beiträge seit 14.05.07)

Sagt einiges aus über den durchschnittlichen Forumsnutzer :). Süss
auch die ganzen Rechtfertigungsversuche und die einseitige
Betrachtungsweise. Jeder hat mal wieder von allem die Ahnung. Ich
stelle mal die vermutung auf, dass hier viele junge
Informatikstudenten (männlich) mitmachen? Kenne da auch so einige und
komme auch hin und wieder in den Genuss Gespräche mit hören zu können
oder schaue mal von weit hinten in eine deren Vorlesungen rein. Die
vielen aufgeklappten Laptops sagen einiges.

Ein Hoch auf die Arbeitlosen von morgen!

Quote12. Juni 2007 9:35
Re: Wiedermal 90% Bullshit im Forum
troll-proll (mehr als 1000 Beiträge seit 16.12.04)

gut dass es da dann so Leute wie Dich gibt, die mit ihrer Intelligenz
alle anderen weit überstrahlen;
also, da bin ich echt froh!
Quote12. Juni 2007 9:48
Re: Wiedermal 90% Bullshit im Forum
desl, Detlef Slinger (83 Beiträge seit 14.05.07)

Getroffene Hunde bellen.
Quote12. Juni 2007 9:38
Re: Wiedermal 90% Bullshit im Forum. Stimmt!
sherlok (mehr als 1000 Beiträge seit 03.07.01)

Aber dein Beitrag hat das wohl mehr in Richtung 91% verschoben, oder
habe ich den zweiten Teil deiner Ergüsse (den mit Argumenten)
übersehen?

TH
Quote12. Juni 2007 9:46
Re: Wiedermal 90% Bullshit im Forum. Stimmt!
desl, Detlef Slinger (82 Beiträge seit 14.05.07)

Ja, das hast du wohl. Allerdings sind die Argumente nicht in einem
zweiten Teil, sonder noch im ersten (und einzigen) Teil.

Quote12. Juni 2007 8:51
Henker für Wiedereinführung der Todesstrafe
rumpel84 (22 Beiträge seit 15.11.04)


Aus: "Musikindustrie für Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung" (11.06.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/90978 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/90978)

Title: [Google und die deutsche Kontrolle der E-Mail-Daten... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 24, 2007, 08:29:01 PM
Quote[...] Google hat mit der Schließung seines E-Mail-Dienstes Google Mail in Deutschland gedroht, sollte die Bundesregierung an ihrer umstrittenenen Gesetzesinitiative zur Überwachung des Telekommunikations- und Internetverkehrs festhalten. Demzufolge will das Bundesjustizministerium Provider und E-Mail-Dienstanbieter zwingen, Kundendaten so zu erheben und zu speichern, dass diese eindeutig identifizierbar sind. Diese Pläne seien ein "schwerwiegender Schlag gegen die Privatsphäre", kritisierte Peter Fleischer, weltweit zuständig für den Schutz der Google-Nutzerdaten, in einem Interview mit der Wirtschaftswoche. "Im Notfall schalten wir Google Mail in Deutschland wieder ab," sagte Fleischer.

Die Gesetzesinitiative widerspreche Googles Grundsatz, anonyme E-Mail-Konten anzubieten. "Viele Anwender rund um den Globus nutzen diese Anonymität, sei es, um sich vor Spam zu schützen, sei es, um sich beim Veröffentlichen ihrer Meinung vor staatlicher Repression zu schützen", erklärte Fleischer. "Wenn die Web-Gemeinde uns nicht mehr glaubt, dass wir mit ihren Daten sorgsam umgehen, sind wir ganz schnell weg vom Fenster." Er hofft darauf, dass die Bundesregierung doch noch einlenken werde. Eine rein deutsche Kontrolle der E-Mail-Daten sei ohnehin nutzlos, argumentierte Fleischer: "Dann weichen Anwender eben auf E-Mail-Adressen im Ausland aus." (hag/c't)

Quote23. Juni 2007 13:41
Früher sorgten noch Ministerien
ABM Rulez (mehr als 1000 Beiträge seit 06.03.02)

für die Einhaltung der demokratischen Spielregeln, heute ist es ein
Suchmaschinenbetreiber. Irgend etwas läuft da in Deutschland voll aus
dem Ruder.

Cheers

Quote23. Juni 2007 17:57
Noch etwas anders:
statalay (257 Beiträge seit 10.01.03)


> Tja, heute haben wir Unternehmen, die sich um die deutschen
> 'Spielregeln' einen Dreck kümmern...

Heute werden die deutschen 'Spielregeln' ausschließlich von
Unternehmen gestaltet. Die es dabei einen Dreck kümmert, ob sie ihre
Steuern in Deutschland oder woanders (nicht) zahlen.

Was die Meldung anbelangt: Bei aller Skepsis, was das
Datenschutzverhalten von Google an sich anbelangt - es ist
Unterstützung von unerwarteter Seite, aber in der jetzigen Situation
hat unsere Restdemokratie jede Hilfe nötig, die sie bekommen kann...

Gruß,

statalay




Aus: "Google droht mit Schließung von Mail-Dienst in Deutschland" (23.06.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/91627 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/91627)

Title: [Gegen den "Überwachungswahn"... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 30, 2007, 01:58:41 PM
Quote[...] Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung spricht von einem großen Erfolg seines im November gestarteten Aufrufs zur vorsorglichen Massenklage gegen die von der Bundesregierung geplante Protokollierung der Telefon-, E-Mail- und Internetnutzung über sechs Monate hinweg. "Waschkörbeweise" gehen demzufolge Vollmachten zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen die pauschale und verdachtsunabhängige Überwachungsmaßnahme beim Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik ein, der die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht übernehmen wird. Insgesamt seien inzwischen 5000 entsprechende Schreiben bei ihm eingegangen. Im Vergleich zum Februar hat sich die Zahl der besorgten Bürger, die sich an der Aktion beteiligen wollen, somit noch einmal verdoppelt.

Kosten fallen den Teilnehmern an der bislang einmaligen Erhebung einer "Massenverfassungsbeschwerde" gemäß der Zusicherung der zivilgesellschaftlichen Widerstandskämpfer nicht an. Die Eingabe an das Bundesverfassungsgericht soll gestartet werden, sobald der momentan im Bundestag debattierte Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden vom Parlament verabschiedet und in Kraft getreten ist. Damit sollen Brüsseler Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten in nationales Recht umgesetzt werden. Kritiker monieren dabei neben einem allgemeinen Paradigmenwechsel beim Datenschutz, dass die Bundesregierung noch über die entsprechende, heftig umstrittene EU-Richtlinie hinausgehen und etwa eine anonyme Nutzung des Internet deutlich erschweren will.

Das Beschwerdeschreiben selbst ist bereits fertig und im Internet einsehbar (PDF-Datei). Es beruft sich unter anderem auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003, in der es heißt: "Insofern genügt es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, dass die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient. Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis." Gegen diese verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit verstoße eine Vorratsprotokollierung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung eklatant, heißt es in der Beschwerdeschrift.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und 40 weitere Bürgerrechts-, Berufs- und Wirtschaftsverbände fordern seit langem eine Aussetzung der geplanten Datensammlung, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die seit 2006 anhängige Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entschieden hat. Neue Hoffnung auf eine Zurückweisung der Direktive gibt ihnen, dass die EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott öffentlich die Vereinbarkeit der geplanten Datensammlung mit den Grundrechten in Zweifel gezogen hat. Für den 22. September hat der Arbeitskreis zudem mit zahlreichen weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen zu einer Demonstration gegen den "Überwachungswahn" nach Berlin gerufen.

Quote30. Juli 2007 11:18
Zynisch: 5000 Bürger wollen Verfassungsgericht belästigen
Prokrastes (mehr als 1000 Beiträge seit 06.07.05)

Da es in D. keine Verfassung, sondern nur ein Grundgesetz gibt, das
schneller von der Regierung "angepasst" wird, als manche Leute ihre
Unterwäsche wechseln können, ist es vollkommen sinnlos, auf diesem
Wege gegen von der Regierung beschlossene Ungeheuerlichkeiten
vorzugehen.
Das ist im Grunde genommen nur sinnlose Verschwendung von
Steuergeldern.

Außerdem dient die Vorratsdatenspeicherung ja wohl der Bekämpfung der
bösen, bösen Terroristen, und die ist ja wohl viel wichtiger als so
ein paar banale Grund- oder Menschenrechte. Schließlich lungern die
ja bekanntlich überall herum, diese schmierigen Gestalten! Ich bin
mir nicht sicher, ob der Dönerhändler an der Ecke nicht vielleicht
auch ein Terrorist ist; immerhin hat er einen Schnurrbart, der dem
von Saddam nicht unähnlich sieht. Daher wäre eine einstweilige
Erschießung dieses Gefährders sicherlich auch vom (anzupassenden)
Grundgesetz gedeckt, denn es geht ja um unsere, ja UNSERE!!!!
Sicherheit!

Barf. Ich muss kotzen.

Quote30. Juli 2007 11:39
5000? Lächerlich!
o815 (mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.05)

Und 9/10 davon sind sowiso nur irgendwelche Wichtigtuer, die mal
rumposaunen möchten, sie hätten vor dem BVerfG geklagt. Nur noch
peinlich!

Quote30. Juli 2007 11:52
Re: ein Kläger genügt schon
The Independent (mehr als 1000 Beiträge seit 26.07.00)

Das unterscheidet einen Rechtstaat von Diktaturen und anderen
Willkürstaatsformen.

Quote30. Juli 2007 11:55
Re: ein Kläger genügt schon
o815 (mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.05)

Ändert aber trotzdem nichts daran, dass 5000 lächerlich sind.
Unterbewusst spielt diese Zahl mit Sicherheit auch bei der
Entscheidung eine Rolle.

Quote30. Juli 2007 12:02
Lächerliche Anzahl:
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

Vergleiche mal die Anzahl der Regierungsmitglieder mit der der
Restbevölkerung - Trotzdem haben diese paar Politiker hier die Fäden
in der Hand

Quote30. Juli 2007 12:04
Re: 5000? Lächerlich!
Nebumuk (mehr als 1000 Beiträge seit 09.03.06)

Die Mehrheit der Bürger hat auch Hitler unterstützt.
Das Regime ist trotzdem damals zugrunde gegangen.

Besser 5000 Bürger die dagegen sind, als ein 0815 Bürger der für die
Totalüberwachung schreit.


Quote30. Juli 2007 12:10
Re: 5000? Lächerlich!
Nebumuk (mehr als 1000 Beiträge seit 09.03.06)

Hier für dich zum nachlesen.
Du vertraust ja dem Staat zu 100%.

http://www.juergen-roth.com/

QuoteKorruption und Willkür in der deutschen Justiz

Tatort Deutschland: Marie war als Kind und Jugendliche 15 Jahre lang Opfer brutalster pornografischer Gewalt. Obwohl sie Täternamen und Tatorte nennen kann, verweigert die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Will man keinen Fall Dutroux in Deutschland? Oder liegt es daran, dass unter den mutmaßlichen Tätern auch hochrangige Juristen sind? In Hessen ist eine der obersten Richterinnen mit ihrem Mann, einem Rechtsanwalt, in eine gigantische Vermögensverschiebung involviert. Warum sich die Justiz mit allen Mitteln gegen Ermittlungen sträubt, weiß nur die hessische Landesregierung. Geldwäsche in Casinos: Seit Jahren laufen Hinweise bei verschiedenen deutschen Staatsanwaltschaften ins Leere. Stattdessen werden Wirtschaftskriminelle, Waffenhändler und Mafiabosse von den staatlichen Spielbanken hofiert und bevorzugt behandelt. Die Justiz schaut weg und der Staat profitiert.

Anhand skandalöser Fälle aus ganz Deutschland enthüllen die Autoren Jürgen Roth, Rainer Nübel und Rainer Fromm exemplarisch, wie der Rechtsstaat gefährdet wird, weil die dritte Gewalt nicht mehr funktioniert. Seilschaften mit Politikern und Wirtschaftsbossen machen es Staatsanwälten einfach, wegzuschauen, wenn sie nicht gar selbst verstrickt sind. Die Autoren zeigen, wie couragierte Bürger sich dagegen wehren und was geschehen muss, damit die Demokratie nicht noch weiter gefährdet wird.




Aus: "5000 Bürger wollen Verfassungsgericht wegen der Vorratsdatenspeicherung anrufen" (30.07.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/93522 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/93522)

Title: [Beweisen Sie bitte, dass Sie bespitzelt wurden... (USA, NSA)]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 31, 2007, 06:28:27 PM
Quote[....] The National Security Agency has been secretly collecting the phone call records of tens of millions of Americans, using data provided by AT&T, Verizon and BellSouth, people with direct knowledge of the arrangement told USA TODAY.

The NSA program reaches into homes and businesses across the nation by amassing information about the calls of ordinary Americans — most of whom aren't suspected of any crime. This program does not involve the NSA listening to or recording conversations. But the spy agency is using the data to analyze calling patterns in an effort to detect terrorist activity, sources said in separate interviews.


From: "NSA has massive database of Americans' phone calls" (5/11/2006)
Source: http://www.usatoday.com/news/washington/2006-05-10-nsa_x.htm (http://www.usatoday.com/news/washington/2006-05-10-nsa_x.htm)

-.-

Quote[...] Die US-Bürgerrechtsorganisation ACLU (American Civil Liberties Union) hat in ihrem juristischen Kampf gegen umstrittene Abhörmaßnahmen der National Security Agency (NSA) eine Niederlage erlitten. Ein US-Berufungsgericht, der 6th Circuit Court of Appeals in Cincinnati, hat die im Namen vieler Einzelbürger eingereichte Beschwerde der zivilgesellschaftlichen Institution gegen die Bespitzelung von US-Bürgern durch ein Anti-Terror-Programm der US-Regierung am gestrigen Freitag zurückgewiesen und die anders lautende Entscheidung einer niederen Instanz aus formellen Gründen kassiert.

Vor knapp einem Jahr hatte ein Gericht in Detroit die von US-Präsident George W. Bush ohne richterlichen Beschluss angeordneten Beschnüffelungsaktionen für verfassungswidrig erklärt. Die Überwachung von Telefongesprächen ohne richterliche Genehmigung verstoße gegen das Recht auf Privatsphäre und das Recht auf freie Rede, hatte die damals zuständige Bundesrichterin Anna Diggs Taylor befunden. Das Berufungsgericht beschäftigte sich nun gar nicht mit den inhaltlichen Gründen der ersten Entscheidung. Vielmehr fand es nicht ausreichend dargelegt, dass die unter dem Dach der ACLU vereinten Kläger in Form von Journalisten, Forschern, Anwälten und amerikanischen Muslimen "persönlich" von den Überwachungsmaßnahmen betroffen gewesen seien.

Wie die besorgten Bürger angesichts des Verschwiegenheitsprivilegs der US-Regierung in Sicherheitsfragen einen solchen konkreten Nachweis hätten erbringen sollen, ließ das Berufungsgericht offen. Da entsprechende Belege nicht erbracht werden könnten, sei die Klage abzuweisen, hielt eine der von US-Präsident Ronald Reagan ernannten Richterinnen fest. Der Fall geht nun zunächst zurück an die erste Instanz ­ allerdings mit dem klaren Hinweis, die Sache einzustellen. Die Entscheidung erfolgte nicht einstimmig. Der von US-Präsident Bill Clinton ernannte Richter Ronald Lee Gilman stellte sich hinter den Beschluss der Bundesrichterin Taylor.

Das US-Justizministerin begrüßte rasch, dass Klagenden in diesem Fall die Aufdeckung "sensitiver Details über das geheime und wichtige Terroristen-Überwachungsprogramm" verwehrt bleibe. Der Justiziar der ACLU, Steven Shapiro, bedauerte dagegen, dass die Bush-Regierung vorerst mit ihren Bespitzelungen unter Verletzung des geltenden Rechts fortfahren könne. Er betonte aber, dass das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Überwachungsaktivitäten selbst nicht entschieden habe und die Auseinandersetzung daher weitergehe.

Günstiger im Sinne der Bürgerrechtler könnten die Zeichen dagegen derzeit in einem weiteren Verfahren gegen die US-Regierung und den Telekommunikationskonzern AT&T unter der Führung der Electronic Frontier Foundation (EFF) stehen. Der 9th Circuit Court of Appeals hat die Berufung der beiden Beklagten gegen ein Urteil des Richters Vaughn Walker von einem kalifornischen Bezirksgericht zwar zugelassen. Dieser hatte einen Antrag von AT&T und der US-Regierung auf Abweisung der Klage wegen der möglichen Offenbarung von Staatsgeheimnissen abgelehnt. Für die weitere, für August angesetzte Verhandlung des Falls am kalifornischen Berufungsgericht erwartet die EFF aber keine Auswirkungen durch den Beschluss aus Cincinnati. (Stefan Krempl) (je/c't)

Quote7. Juli 2007 15:56
in Deutschland kann sowas ja zum Glueck nicht passieren ...
twm (mehr als 1000 Beiträge seit 18.01.01)

... oder?

Vor 10 Jahren haette ich das mit einem klaren Nein beantwortet,
inzwischen bin ich mir leider nicht mehr sicher.

Quote8. Juli 2007 23:42
"Beweisen Sie bitte, dass Sie bespitzelt wurden ..."
WSJ (33 Beiträge seit 18.04.02)

Die Begründung zur Klageabweisung ist echt klasse.
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt laut heraus lachen.


Aus: "US-Berufungsgericht weist Klage gegen NSA-Bespitzelungen zurück" (07.07.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/92361 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/92361)
Title: [Überwachung der Überwachung... (Notiz)]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 28, 2007, 10:56:22 AM
Quote[...] Die Gesellschaft für Informatik (GI) hat ein Memorandum zur Identifizierung und Überwachung von Bürgern (PDF-Datei) veröffentlicht, in dem sie eine stärkere Kontrolle der anfallenden Daten ebenso wie der eingesetzten Überwachungstechnologien fordert. Mit dem Memorandum reagiert die Interessensvertretung der Informatiker nach eigenen Angaben auf die zunehmende Tendenz von Unternehmen und Behörden, immer neue Techniken zur Überwachung unverdächtiger Personen zu nutzen. Entsprechend soll das Memorandum die Öffentlichkeit über das Ausmaß der Überwachung sensibilisieren und dem Bürger Möglichkeiten aufzeigen, wie er selbst die alltägliche Überwachung überwachen kann.

Zu den Forderungen des Memorandums zählt eine leicht erkennbare Kennzeichnung überwachter Räume und Plätze sowie eine öffentliche, kostenlose Datenbank aller Datensammlungen, die zur Überwachung und Identifizierung angelegt worden sind. In der Datenbank soll nicht nur der Zweck der Überwachung beschrieben werden, sondern auch ein Adressfeld enthalten sein, das Betroffene zum direkten Kontakt mit dem zuständigen Leiter einer Überwachung benutzen können.

Außerdem besteht das Memorandum auf den Einbau wirksamer Sicherheitsmechanismen in Überwachungssysteme, die wiederum von unabhängigen Stellen bewertet und getestet werden sollen. So hatte das Hamburger Oberverwaltungsgericht bei einer Überwachungskamera den Einbau einer mechanische Sperre verlangt, weil es bei computergesteuerten Geräten immer Manipulationsmöglichkeiten gebe. Insgesamt fordert die Gesellschaft für Informatik mit dem Memorandum Politik und Wirtschaft auf, stärker auf die gebotene Trennung beim Sammeln personengebundener Daten zu achten, die keinesfalls, wie etwa in Frankreich beabsichtigt, zusammengeführt werden dürften. (Detlef Borchers) / (jk/c't)

Quote30. Juli 2007 15:33
Und wer überwacht dann die Überwacher der Überwacher?
OttoNV (3 Beiträge seit 28.10.06)

Quote30. Juli 2007 15:38
Re: Und wer überwacht dann die Überwacher der Überwacher?
Graf Porno von Geilsberg, gpvg@gmx.de (mehr als 1000 Beiträge seit 04.06.03)

Na ganz einfach:
Die Überwacher der Überwacher der Überwacher.

Quote30. Juli 2007 16:08
Die Überwacher, die von den überwachten Überwacher-Überwachern überwacht werden
xICEWINDx (mehr als 1000 Beiträge seit 09.08.04)



Quote30. Juli 2007 15:36
Ich bin für Totalüberwachung
Graf Porno von Geilsberg, gpvg@gmx.de (mehr als 1000 Beiträge seit 04.06.03)

zum Beispiel eines Herrn Schäuble

Quote30. Juli 2007 15:39
Das ist ja das Problem.
The One True God (mehr als 1000 Beiträge seit 05.04.07)

Personen der Öffentlichkeit, wie Schräuble, haben ja (sofern keine
Kofferschieberei läuft) kein Problem damit, sich überwachen zu
lassen! Sie *sind* ja eh dauernd im Auge der Öffentlichkeit.

Und von ihrem eigenen Menschenbild ausgehend befinden sie die
Überwachung aller dann für akzeptabel. Ohne mich.

Quote30. Juli 2007 15:42
Re: Das ist ja das Problem.
Graf Porno von Geilsberg, gpvg@gmx.de (mehr als 1000 Beiträge seit 04.06.03)

Ich will aber auch Zugriff auf seine Festplatte haben!
Schließlich will er das ja auch von mir.
Sein Telefon will ich selbstverständlich auch abhören!
Seine Wohnung selbstverständlich auch
Und das natürlich ohne Richtervorbehalt!

Quote30. Juli 2007 15:44
Re: Das ist ja das Problem.
Labida (17 Beiträge seit 19.02.07)

Ja und ich überwache solange seine Frau und die netten 3 Töchter ^^







Quote30. Juli 2007 15:52
Ich weiß es, ich hab es, ich weiß es...
bandit2 (185 Beiträge seit 17.04.02)

Wie wäre es, wenn Präsident Bush die Überwacher überwachen würde?

Ein weiterer Schritt zur Weltsicherheit und zum Weltfrieden...


Quote30. Juli 2007 16:17
Neulich im Kino
lord-greg (15 Beiträge seit 05.04.07)

Simpsons der Film:
Die Regierung kann ja nicht jedes Privatgespräch überwachen. In der
nächsten Szene sieht man dann ein riesiger Raum mit tausenden von
Beamten welche jedes Privatgespräch abhören. Irgendwas wahres ist da
schon dran, besonders in Deutschland.

Quote30. Juli 2007 17:06
Re: Neulich im Kino
Toadilein (2 Beiträge seit 25.01.07)

Gabs in der DDR auch schon. Sogar live und in Farbe.
Hieß STASI!
Quote30. Juli 2007 17:48
Re: Neulich im Kino
serious2100 (mehr als 1000 Beiträge seit 23.05.04)

Wenn man bedenkt was die mit ihren damaligen "primitiven"
Informations-Technologie schon geschafft haben und was heute möglich
ist... *schauder*



Quote30. Juli 2007 16:29
A überwacht B überwacht C überwacht A
gorefest, gorefest@gegrunze.de (985 Beiträge seit 04.02.04)


Warum kommen mir hierbei pornografische Gedanken?


Aus: "Informatiker für Überwachung der Überwachung" (30.07.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/93558 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/93558)

-.-

MEMORANDUM DER GESELLSCHAFT FÜR INFORMATIK E.V. (GI) ZUR IDENTIFIZIERUNG UND ÜBERWACHUNG VON BÜRGERN sowie der Beobachtung und Auswertung der Kommunikation, des Verhaltens, der Persönlichkeit und körperlicher Merkmale (2007)
Quelle: http://www.gi-ev.de/fileadmin/redaktion/Download/GI-Memorandum_zur_Ueberwachung.pdf (http://www.gi-ev.de/fileadmin/redaktion/Download/GI-Memorandum_zur_Ueberwachung.pdf)

Title: [Der erweiterte Anti-Terrorplan der EU... (Passenger Name Record)]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 06, 2007, 11:34:26 AM
Quote[...] In einem Passenger Name Record (PNR) werden alle Daten und Vorgänge rund um eine Flugbuchung (oder auch Hotel- Mietwagenbuchung) aufgezeichnet und über einen gewissen Zeitraum auch nach Ende der Flugreise noch gespeichert. Nach Abschluss der erstmaligen Eingabe von Daten vergibt das jeweilige Computerreservierungssystem einen eindeutigen Reservierungscode, den Record-Locator. Unter dieser Vorgangsnummer kann jeder an das entsprechende Reservierungssystem angeschlossene Bearbeiter diese Flugreservierung wieder öffnen und bearbeiten.

Als Passagier kann man im Internet auf speziell eingerichteten Seiten seine persönliche Flugbuchung (vgl. Hotel- oder Mietwagenbuchung) ansehen und auch ausdrucken. Allerdings sind bei diesen Möglichkeiten nicht alle Daten für den Passagier sichtbar.

Je nach Reservierungssystem können unterschiedliche Daten gespeichert werden. Seit dem Anschlag 2001 in New York werden vor allem von den Vereinigten Staaten von Amerika vermehrt auch persönliche Daten verlangt, die in einem PNR gespeichert werden müssen.

Generell finden sich in einer PNR-History folgende Daten:

    * Datum, an dem der PNR erstmals angelegt wurde sowie nachfolgende Änderungen
    * Flugspezifische Daten:
          o Flugtag(e) und -strecke(n), so genannte Segmente,
          o Flugnummer(n),
          o Flugzeiten (Angaben jeweils in Ortszeiten),
          o Flugdauer,
          o Fluggerät (Typenbezeichnung des zum Einsatz kommenden Flugzeugs),
          o Buchungsklasse (jedem Flugtarif ordnet die Fluglinie eine Bezeichnung zu, um später auch den richtigen Tarif berechnen zu können)
    * Vor- und Zuname des oder der Passagiere (es können mehrere Personen auf einem PNR gespeichert werden, sofern sie die gleichen Flugtage und -strecken fliegen)
    * Wohnadresse und Telefonnummer eines oder mehrere Passagiere
    * Eine Adresse und Telefonnummer am Zielort, um bei Änderungen des Flugplans einen Passagier erreichen zu können;
    * Zahlungsart z. B. eine Kreditkartennummer und Ablaufdatum der Kreditkarte
    * Rechnungsanschrift
    * Vielflieger-Eintrag (beschränkt auf abgeflogene Meilen und Anschrift(en))
    * Name der Buchungsagentur (Reisebüro, IATA -Ausgabestelle, Firmenbuchungsstelle u.ä.)
    * Sachbearbeiter der Buchung
    * Codeshare-Information: wenn eine andere Fluggesellschaft als durch die Flugnummer angeführte den Flug ausführt
    * Reisestatus des Passagiers: welche Strecken bereits abgeflogen sind und welche er noch vor sich hat
    * Informationen über die Splittung/Teilung einer Buchung: wird nach dem erstmaligen Abschluss eines PNR ein oder mehrere Passagiere wieder davon getrennt, weil sie Beispielsweise nun eine andere Strecke fliegen möchten, müssen nicht alle Daten neu eingegeben werden, sondern man "splittet" (teilt) den PNR in einen Original-PNR und einen Split-PNR
    * E-Mail-Adresse
    * Allgemeine Bemerkungen
    * Informationen über Flugscheinausstellung (Ticketing)
    * Daten über den Flugtarif
    * Daten der Flugscheinausstellung
    * Sitzplatzinformationen: welcher Status (auf Anfrage, bestätigt usw.) und dann die Sitzplatznummer
    * Nummern der Gepäckanhänger (baggage tags)
    * Historie über nicht angetretene Flüge (no show)
    * Fluggäste mit Flugschein, aber ohne Reservierung (go show)
    * Spezielle Serviceanforderungen z. B. bezüglich Essen (koscher, vegetarisch u.a.), so genannte OSI -( Special Service Requests) und SSI/SSR– (Sensitive Security Information/Special Service Requests)Elemente
    * Information über den Auftraggeber (received from)
    * Alle Änderungen des PNR mit Datum, Uhrzeit und Aktion (PNR-History)
    * Zahl der Reisenden im PNR
    * Etwaige APIS-Informationen (Advance Passenger Information System)
    * ATFQ-Felder (automatische Tarifabfrage)
    * ggf. alle zu einer Mietwagen- oder Hotelbuchung gehörenden Daten (Bonuskonten einzelner Hotel- oder Mietwagenketten, etc.)



Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/PNR (http://de.wikipedia.org/wiki/PNR) (06.09.2007)

-.-

Quote[...] Die EU-Kommission arbeitet mit Hochdruck an einem neuen Aktionsplan zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Er soll vor allem den bereits bestehenden Rahmenbeschluss des EU-Rates zur Terrorabwehr ergänzen. Zusammenführen will die Brüsseler Behörde eine Reihe bereits angekündigter Maßnahmen, wie Justizkommissar Franco Frattini am heutigen Mittwoch erklärte. Eingebaut werden soll demnach etwa das Vorhaben, die Verbreitung von Bombenbauanleitungen und Terroraufrufen im Internet EU-weit zu kriminalisieren. Teil der Initiative wird laut Frattini auch der Aufbau eines Systems zur Sammlung und Auswertung von Flugpassagierdaten nach US-Vorbild sein. Darüber hinaus soll ein europäisches Sprengstoffregister bei der Polizeibehörde Europol in Den Haag entstehen.

"Die Vorteile des E-Learning sind auch der Aufmerksamkeit von Terroristen nicht entgangen", klagte Frattini unter Verweis auf "detaillierte Anleitungen" im Internet für "alle erdenklichen terroristischen Taktiken einschließlich der Produktion von Sprengstoffen". Derartige Aktivitäten müssten in der ganzen EU strafbar werden. Darüber hinaus sei die Zeit reif, sich nicht länger auf die korrekte Weitergabe der so genannten Passenger Name Records (PNR) an andere Länder wie die USA zu konzentrieren. Vielmehr müssten die Ressourcen auch zum Schutz der EU verwendet werden. Europa sei durch Terroranschläge mindestens genauso bedroht wie die Vereinigten Staaten. Der Italiener hält die Fluggastdaten daher für ein "wichtiges Instrument der Strafverfolger". Erklärtes Ziel der Kommission sei es, dass jeder Mitgliedsstaat PNR aufbewahre, sie verarbeite und gegebenenfalls mit anderen Nationen austausche.

Personenbezogene Daten von Passagieren – von der E-Mail-Adresse über die Kreditkartennummer bis zum vorbestellten Menü – werden bei Transatlantikflügen bereits seit 2004 von den Fluggesellschaften an die US-Sicherheitsbehörden übermittelt. Die entsprechenden Bestimmungen hat die EU unter der Führung der deutschen Ratspräsidentschaft im vergangenen Jahr zur großen Sorge von Datenschützern noch erweitert, während die USA für andere Staaten weniger umfassende Anforderungen an Flugdaten in Kraft setzen wollen. Der erweiterte Anti-Terrorplan der EU mit der rechtlichen Basis für ein eigenes PNR-System soll laut Frattini im November von der Kommission beschlossen werden.

Für die grünen Bundestagsabgeordneten Silke Stokar und Omid Nouripour spielt der Justizkommissar aber den "Schutz vor Terror gegen den Schutz der Privatsphäre von Bürgern aus" und riskiere einen Vertrauensverlust. Mit seinen Plänen zu Passagierdaten nehme er sich die "Datensammelwut der USA" zum Vorbild und stoße damit das EU-Parlament und die europäischen Datenschützer vor den Kopf. Das neue PNR-Abkommen mit Washington bezeichneten die Grünen als "Datenschutz-Gau". Zu viele Daten würden damit viel zu vielen Behörden über viel zu lange Zeiträume für viel zu viele Zwecke überlassen. Wenn die EU vergleichbar mit den persönlichen Daten ihrer eigenen Bürger umgehen wolle, verunsichere sie die Menschen. (Stefan Krempl) / (vbr/c't)

Quote5. September 2007 20:40
Gerne hätte ich mir...
Johanna26 (200 Beiträge seit 31.07.07)

... die vielzitierten Bombenbauanleitungen mal angeschaut. Hat mal
jemand Links hierzu!?

Ich will die nur mal ein bischen kritisch in Augenschein nehmen.
Bitte nicht falsch verstehen. Wenn ich ein Bombenbauer wäre, würde
ich die Anleitung dazu _nicht_ veröffentlichen. So blöd bin ich nun
auch wieder nicht.

--Jo

Quote5. September 2007 21:19
Re: Gerne hätte ich mir...
IggoOnTour (mehr als 1000 Beiträge seit 02.04.01)

http://de.wikipedia.org/wiki/Bombe

SCNR,
Iggo

ps: kann eigentlich nicht so schwer sein welche zu finden

Quote6. September 2007 7:45
Re: Gerne hätte ich mir...
Jerombl (157 Beiträge seit 18.01.05)

ich bin dem Link gefolgt, bin ich jetzt ein Terrorist?




Aus: "EU-Kommission skizziert neuen Anti-Terrorplan" (05.09.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/95549 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/95549)

Title: [Aber sonst haben wir keine Probleme, verehrter Providerverband?...]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 19, 2007, 11:59:02 AM
Quote[...] Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco hat erstmals aus seiner Sicht die erwarteten Kosten für die von der Bundesregierung bereits beschlossene sechsmonatige Speicherung von Verbindungsdaten im Netzbereich beziffert. Demnach belaufen sich allein die Aufwendungen für neue Systeme zur Aufbewahrung der Informationen, wer wann mit welcher IP-Adresse von welchem Anschluss aus ins Internet gegangen ist und dabei E-Mails versandt oder über VoIP telefoniert hat, für die Branche auf 205 Millionen Euro. Dazu kommen laut eco laufende Kosten für Abschreibung und Betrieb der Überwachungsanlagen von mindestens 50 Millionen Euro pro Jahr.

"Wir halten diese Summe für schlicht untragbar", erläuterte eco-Regulierungsvorstand Oliver Süme die von der Vereinigung als "astronomisch" bezeichneten Zahlen. Das Mindeste sei daher, dass der Staat die betroffenen Firmen für die Hilfssheriffsdienste komplett entschädige. Die Provider hätten eine völlig neue Technik einzuführen, die allein hoheitlichen Zwecken diene. Daher seien auch die Investitionskosten auszugleichen. Weiter forderte Süme, dass die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bis zu einer Entscheidung der Klage Irlands vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Direktive aufgeschoben werden sollte. Zudem sei sicherzustellen, dass ein Zugriff der Sicherheitsbehörden im Sinne der Brüsseler Vorgaben nur bei schweren Straftaten erfolgen dürfe. Die Pläne der Regierung, einen Zugang zu den Datenhalden etwa auch zur Überwachung von Tauschbörsen oder zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zu gewähren, müssten revidiert werden. Auch den Mehrwert der Maßnahme für die Strafverfolgung stellte Süme in Frage.

Den Großteil der Kosten macht laut Klaus Landefeld, Vorstand Infrastruktur und Netze beim eco, mit 155 Millionen Euro Anfangsinvestitionen für die geforderte Lagerung der E-Mail-Verbindungsdaten aus. Jeweils 12,5 Millionen veranschlagt er für die Datensammlung beim eigentlichen Internetzugang sowie bei der Internet-Telefonie. Rund 25 Millionen hat er für die Aufbewahrung der Bestandsdaten eines Nutzers wie Name und Anschrift sowie die Zusammenführung etwa mit verwendeten IP-Adressen angesetzt. Insgesamt seien die Zahlen damit "deutlich höher als bisher geschätzt". Der IT-Branchenverband Bitkom war im Frühjahr in einer ersten Grobkalkulation von zusätzlichen Investitionskosten in mittlerer bis hoher zweistelliger Millionenhöhe ausgegangen. Dabei berücksichtigte er aber offenbar die besonders hohen Kosten für die momentan bei Flatrates zur raschen Datenlöschung verpflichten Zugangsprovider noch nicht komplett.

Die Berechnungen des eco sind Landefeld zufolge "konservativ". Ausgangspunkt seien handgestrickte "Bastellösungen" der Provider gewesen, keine noch teureren Kaufprodukte von Systemanbietern. Zudem seien "Hunderte von Resellern" von Telekommunikations-Dienstleistungen nicht einberechnet worden. Außen vor geblieben seien auch die Kosten von Betreibern von WLAN-Hotspots oder Internet-Cafés, die seiner Einschätzung nach ebenfalls prinzipiell die Verbindungsdaten verdachtsunabhängig auf Vorrat selbst vorhalten müssten. Die bisherigen Ausnahmeregeln für kleine Anbieter mit künftig 20.000 Kunden bei der Verpflichtung zur Anschaffung teurer Gerätschaften für das reine Abhören von E-Mails und Datenströmen im Netz, würden bei der Vorratsdatenspeicherung schließlich irrelevant.

Die erwähnten Zahlen beziehen sich auf die Provider, die nach Einschätzungen des eco hierzulande Internetdienste anbieten. Genaue Zahlen dazu gibt es nach Angaben Landefelds nicht. Die Bundesnetzagentur gehe von 2400 Unternehmen aus, habe aber separate Schätzungen für reine E-Mail-Anbieter vorgelegt. Auch für die von der Regulierungsbehörde angenommene Bestandsbasis hat der eco aber die Zahlen gesondert zusätzlich heruntergebrochen. Dabei kommt der Verband auf 150 Millionen Euro Anfangsinvestitionen und laufende Kosten von rund 37 Millionen pro Jahr.

Das Absonderliche an der Geschichte ist für den eco-Technikvorstand, dass sich die ganzen Investitionen als unnötig herausstellen könnten, falls der EuGH die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vorratsdatenspeicherung kippen würde. Noch weniger versteht er daher, dass die Bundesregierung die Verpflichtungen zur Datenarchivierung für Internetanbieter noch um 15 Monate auf Anfang 2008 vorgezogen habe. Landefeld gibt hier auch zu bedenken, dass mit Standards für die Implementierung der Vorratsspeicherung vom European Telecommunications Standards Institute (ETSI) erst Ende 2008 zu rechnen sei. Im Rahmen der Implementierung der Normen müssten die Firmen die hohen Investitionskosten voraussichtlich noch einmal auf sich nehmen. Bisher sei die Haltung vieler Provider so "Abwarten und Tee trinken". Schließlich sei weder das Gesetz zur Protokollierung der elektronischen Nutzerspuren beschlossen, noch eine normalerweise darauf folgende Verordnung oder eine technische Richtlinie zur Umsetzung derselben vorhanden.

Als Argument für die umstrittene Kostenentschädigung bringt die Providerlobby schließlich auch internationale Wettbewerbsaspekte im globalen Markt der Netzanbieter ins Spiel. "In anderen europäischen Ländern wie Großbritannien gibt es eine Entschädigung für Investitionskosten nach einer Effizienzprüfung", weiß Landefeld. Dabei sei dort die Internetüberwachung sogar noch ausgesetzt bis Ende 2009. Ähnliche Regelungen gebe es in Frankreich in Österreich. In der Alpenrepublik seien die Überwachungsanfragen daraufhin um 30 Prozent zurückgegangen, weil die Kosten dafür nun im Budget der Sicherheitsbehörden mitzuberechnen seien. Hierzulande wolle der Staat dagegen "etwas haben, was er sich eigentlich gar nicht leisten kann". (Stefan Krempl) / (jk/c't)


Quote18. September 2007 14:11
Einfache Lösung des Problems:
L.L.F Linux.Liberation.Front (454 Beiträge seit 02.11.05)

Die Provider müssen einfach die Kosten für die
Vorratsdatenspeicherung in der rechnung nur extra vermerken.
Also die Provider führen einfach nur noch eine neue monatliche
Pauschalgebühr für jeden DSL Anschluss namens "Kosten für Internet
Überwachung" ein.

Dann wird sich auch die "Ich habe nichts zu verbergen" Fraktion
ziemlich schnell aufregen wenn sie merken das sie ihre eigene
Überwachung finanzieren müssen.
Solch ein Vorgehen würde also schnell den Wiederstand von vielen bis
jetzt desinteressierten Personen massiv schüren.


Quote18. September 2007 14:25
Die Aussage der ECO ist Blödsinn
phino (745 Beiträge seit 17.05.00)

Wie bitte erklärt es eco, das die Telekom + Reseller und
T-Online(zusammen bestimmt 60 % der INet-Anschlüss) es ohne
Mehrkosten bis vor kurzen die Verbindungsdaten 3 Monate gespeichert
hatten.

Die Technik ist doch offensichtlich da. Auch bei den anderen
Provider, weil zumindestens für einige Tage könne alle ISP es
liefern.
Und die Daten 6 Monate aufzubewaren kann nicht so viel mehr kosten.

Das ist doch eine Argumentation die der eco demnächst um die Ohren
fliegt und damit ist doch nichts gewonnen.

Quote18. September 2007 15:00
"Den Großteil der Kosten macht [...] Lagerung der E-Mail-Verbindungsdaten aus"
Crystal (mehr als 1000 Beiträge seit 09.09.00)

Was genau hast Du an diesem Satz nicht verstanden? Natürlich wurden
bislang z.B. bei der Telekom die Einwähldaten gespeichert. Aber die
EMail-Verbindungen wurden bislang NIRGENDWO gespeichert, und beim
aktuellen EMail-Aufkommen werden diese - wie man sich leicht (*)
ausrechnen kann - die Einwähldaten bei weitem übersteigen.

--
Crystal

(*) Für jemanden, der sich einmal einloggt und dann 5 Mails schreibt
und 25 empfängt (incl. Spam) werden einmal Verbindungsdaten für
Einwahl und 30x für Mail fällig. Siehst Du nun, was ich meine??

Quote18. September 2007 15:08
Re: "Den Großteil der Kosten macht [...] Lagerung der E-Mail-Verbindungsdaten au
madcop (15 Beiträge seit 06.09.05)

30 mails da bist du aber sparsam ... bei mir laufen 1000 spam mails
auf und nochmal 1000 die mir den status von servern sagen und das
jeden tag ... viel spass beim loggen.


Quote18. September 2007 14:32
du hast nur keine ahnung
FLxxxxT.DE (mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.00)

Den was die dsl anbieter speicherten waren nur die zuordnungen
zwischen ip und user.

Was der staat will sind die verbindungsdaten, das sind tausendfach
mehr daten, als die eine zeile im log welche userid welche ip wann
bekommen hat.

Du solltest dich erst einmal schlau machen was verbindungsdaten sind
ehe du hier sinnfrei rumpöbelst. Du bsit wie ein politiker die
klappe weit auf und NullAhnung um was es geht. [...]

Quote18. September 2007 15:17
Re: du hast nur keine ahnung
phino (747 Beiträge seit 17.05.00)

FLxxxxT.DE schrieb am 18. September 2007 14:32

> Den was die dsl anbieter speicherten waren nur die zuordnungen
> zwischen ip und user.
>
> Was der staat will sind die verbindungsdaten, das sind tausendfach
> mehr daten, als die eine zeile im log welche userid welche ip wann
> bekommen hat.

Nein dies stimmt nicht, erst lesen und dann reden
>
>  Du solltest dich erst einmal schlau machen was verbindungsdaten sind
>  ehe du hier sinnfrei rumpöbelst. Du bsit wie ein politiker die
> klappe weit auf und NullAhnung um was es geht.

Toll gebrüllt und nacherzählt.

Aber lies doch einfach mal den RegierungsEntwurf
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5846
16. Wahlperiode 27. 06. 2007
§ 113a TKG (neu)
(4) Die Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern:
1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zuge- wiesene
Internetprotokoll-Adresse,
2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die
Internetnutzung erfolgt,
3. den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen
Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der
zugrunde lie- genden Zeitzone.

Und hier noch die Erklärung aus dem Gesetzesentwurf dazu:
Zu Absatz 4
Absatz 4 setzt Vorgaben aus Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe a Nr. 2,
Buchstabe c Nr. 2 und Buchstabe e Nr. 3 der Richtlinie 2006/24/EG um
und regelt die einzelnen Speicherungs- pflichten für Anbieter von
Internetzugängen. Die Verfügbar- keit der zu speichernden Daten –
Internetprotokoll-Adressen nach Nummer 1, Anschlusskennungen (etwa
auch von DSL- Anschlüssen) nach Nummer 2 und Zeitangaben nach Num-
mer 3 – ist für Ermittlungszwecke unverzichtbar, um nach- vollziehen
zu können, welchem Anschluss zu einem be- stimmten Zeitpunkt eine
bestimmte Internetprotokoll- Adresse zugewiesen war, die für einen
bestimmten Kommu- nikationsvorgang im Internet genutzt wurde. Hierbei
ist von Bedeutung, dass die Richtlinie keine Speicherung der im
Internet aufgerufenen Adressen (so genannte URL [Uniform Resource
Locator]) fordert. Diese Angabe ist somit nicht Gegenstand der
Speicherungspflicht nach § 113a Abs. 4 TKG-E, wie auch Absatz 8
nochmals ausdrücklich klarstellt. Es wird somit auch auf Grundlage
der zu speichernden Inter- netdaten nicht das gesamte ,,Surfverhalten"
von Internetnut- zern nachvollziehbar werden.

[...]


Quote18. September 2007 21:06
Re: du hast nur keine ahnung
phino (750 Beiträge seit 17.05.00)

Mäusespeck schrieb am 18. September 2007 18:03

> > Das ist aber ganz einfach.
> > Er unterliegt als Webserverbetreiber gar nicht dem TKG sondern dem
> > TMG und nach diesem darf er diese Daten gar nicht erfassen, es sei
> > denn er benötigt sie auf Grund von anderen gesetzlichen Vorgaben
> > (z.B. steuerliche Gründen oder "Geldwäsche"-Gesetz) und den sich
> > daraus ergebenden datenschutzrechtlichen Ausnahmen.
>
> Das ist Quatsch; Webserver-Logs sind auch eine Maßgabe der VDS.

Nein, dies ist kein Quatsch. Lies dir den § 1 Abs 1 TMG
(Anwendungsbereich) i. V. m. § 3 Nr. 24 des
Telekommunikationsgesetzes durch. Dort ist es genau erklärt wer wo
hin gehört.

Ich muß mich mit TK-Recht seit 1996 auseinanderersetzen und kenne es
sehr gut.





Quote18. September 2007 14:47
Re: du hast nur keine ahnung
pirx the pilot (62 Beiträge seit 05.08.07)

madcop schrieb am 18. September 2007 14:43
> achso wird dann die benutzung von VPN tunneln unter strafe gestellt?
> verschlüsselungen von emails eben so ....

Klar - wer nichts zu verbergen hat braucht auch nichts verschlüsseln

;-)



Quote18. September 2007 16:05
Hase und Igel
_Winston_ (51 Beiträge seit 12.09.07)

Hat irgend jemand hier ernsthaft Zweifel daran, dass sich die VDS
einfach als gigantische Werbekampagne für TOR, JAP & Co.
herausstellen wird? Von anonymem P2P, das sich bisher ja noch nicht
so richtig durchgesetzt hat, mal ganz zu schweigen. Die Leitungen
werden immer schneller, das Interesse der Computernutzer, sich nicht
überwachen zu lassen immer größer und die Benutzung entsprechender
Software immer einfacher.

Übrig bleiben am Ende Verbindungsdaten von all jenen, die subjektiv
wirklich "nichts zu verbergen" haben.

Quote18. September 2007 16:37
Aha, die _Kosten_ sind also _untragbar_...
Austin3_16, j-f@lycos.de (mehr als 1000 Beiträge seit 22.08.00)

Aber sonst haben wir keine Probleme, verehrter Providerverband?

[...]



Aus: "Provider rechnen mit "astronomischen" Kosten für die Vorratsdatenspeicherung" (18.09.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/96162 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/96162)

Title: ["Freiheit statt Angst" (Berlin 22.09.2007, Notizen)... ]
Post by: lemonhorse on September 20, 2007, 01:37:04 PM
Für Samstag, 22.09.2007, rufen Bürgerrechtler zu einer Demonstration gegen die ausufernde Überwachung durch Staat und Wirtschaft unter dem Motto "Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!" auf. Treffpunkt: 14:30 Uhr am Brandenburger Tor.

Quote[...] Neben der Forderung, die Überwachung im Namen der inneren Sicherheit auf Kosten von Grundrechten nicht weiter auszudehnen, möchten die Aufrufer sämtliche seit 1968 beschlossenen Überwachungsgesetze einer Prüfung auf ihre Zweckmäßigkeit und Schädlichkeit unterziehen.


https://www.dergrossebruder.org/times/20070911174931.html (https://www.dergrossebruder.org/times/20070911174931.html)

-.-

Quote[...] Die Bürgerrechtler wenden sich gegen die geplante "Totalprotokollierung von Telefon, Handy und Internet (Vorratsdatenspeicherung)", die geheime Durchsuchung von Computern, Videoüberwachungen des öffentlichen Raums, automatische Gesichtskontrollen, Biometrie und RFID-Chips in Ausweisen und Pässen, die Vorratsspeicherung von Flugpassagierdaten sowie einen automatischen Kfz-Kennzeichenabgleich auf öffentlichen Straßen. Bestehende Überwachungsgesetze sollten auf den Prüfstand gestellt werden. "Wir fordern eine unabhängige Überprüfung aller seit 1968 beschlossenen Überwachungsgesetze auf ihre Wirksamkeit und schädlichen Nebenwirkungen."


Aus: "Terror-Hysterie: "Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn"" (21. September 2007)
Quelle: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=16645 (http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=16645)


-.-

Quote[...] Ärztliche Organisationen wie Medi, der NAV-Virchow-Bund und die Freie Ärzteschaft rufen ihre Mitglieder dazu auf, an der Demonstration "Freiheit statt Angst - stoppt den Überwachungswahn" an diesem Samstag in Berlin teilzunehmen. Die vom "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" veranstaltete Kundgebung richtet sich unter anderem gegen die E-Card und Online-Durchsuchungen von Computern.


Aus: ""Freiheit statt Angst" - Ärzte demonstrieren gegen die E-Card" (Ärzte Zeitung, 2007/09/20)
Quelle: http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/09/20/163a0102.asp?cat=/politik (http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/09/20/163a0102.asp?cat=/politik)

-.-

Quote[...] Am Samstag haben tausende Menschen in Berlin unter dem Motto "Freiheit statt Angst" gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung demonstriert.

Nach Angaben von Netzpolitik.org nahmen 15.000 Leute an der Demonstration teil. Die Polizei sprach von 8.000 Demonstranten.

Neben zahlreichen Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen sowie politischen Gruppierungen von den Grünen bis zur FDP hatten unter anderem die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie Journalisten-, Ärzte- und Juristenverbände zum Protest gegen die staatliche Überwachung aufgerufen.

Mit der Veranstaltung sollte ein "sichtbares Zeichen gegen die Überwachungsphantasien der Bundesregierung" gesetzt werden.

In Redebeiträgen wurden die Vorhaben der deutschen Bundesregierung zur Vorratsspeicherung und zu Online-Durchsuchungen kritisiert.

Am Abend kam es bei der bis dahin friedlichen Kundgebung zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei. Dabei wurden nach Veranstalterangaben 32 Demonstranten verletzt, die Polizei sprach ihrerseits von 13 leicht verletzten Polizeibeamten.

Zehn Demonstrationsteilnehmer wurden nach Angaben eines Polizeisprechers vorübergehend festgenommen, acht von ihnen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht und Landfriedensbruchs. Sie waren den Polizeiangaben zufolge vermummt.


Aus: "Tausende gegen Vorratsdatenspeicherung" (23.09.2007)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/223698/ (http://futurezone.orf.at/it/stories/223698/)

-.-

Quote[...] Eine grandiose journalistische Fehlleistung lieferte sich Stern.de mit Material von AP und dpa:
QuoteRund 2000 Menschen haben am Samstag in Berlin gegen eine Verschärfung von Sicherheitsgesetzen protestiert. Der Demonstrationszug setzte sich am Nachmittag unter dem Motto "Freiheit statt Angst: Stoppt den Überwachungswahn" am Brandenburger Tor in Bewegung, teilte eine Polizeisprecherin mit. Der von rund 20 Bürgerrechtsorganisationen und politischen Gruppen organisierte Protestmarsch wurde nach Veranstalterangaben von der Berliner FDP- Fraktion, der Berliner Linken und dem Grünen-Bundesvorstand unterstützt. Der Protestumzug blieb allerdings nicht friedlich: Acht Festnahmen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und ein verletzter Polizist waren die vorläufige Bilanz der Ordnungshüter. Die Veranstalter, die der Polizei Übergriffe vorwarfen, brachen die am Brandenburger Tor gestartete Demonstration auf Höhe der Friedrichstraße ab.

Der kurze Text wimmelt nur so von Fehlern. Es waren mehr als 50 Organisationen, die zur Demonstration aufgerufen haben. In der Einleitung schrieben sie die Zahl auch korrekt. Es waren nach Polizeiangaben 8000 Menschen, was später gegenüber Heise auf 15.000 Menschen ausgeweitet wurde. Und die Veranstalter haben die Demonstration nicht abgebrochen, sondern der "schwarze Block" hat zum Schluss seinen Austritt aus der Demonstration erklärt. Das ist was ganz anderes.

[...]

Quote38. [Kommentar]  jonas schrieb am 23. September 2007 um 21:54

Ich finde die Diskussion ein wenig lächerlich. Ertsmal, wären es ohne Schwarzen Block, Antifas und andere eher untypische 'datenschützer' weniger mehr als die hälfte Demonstranten gewesen. Ich finde also, wenn man den schwarzen Block lieber nicht da gehabt hätte sollte man gleichzeitig zumindest vorsichtig mit dem Rausposaunen der Demogröße sein. Andererseits könnten wir uns natürlich auch etwa sin Solidarität üben, schliesslich wurde ja in den meisten Reden auch vom 'Schutz alternativer Lebensentwürfe' und solchen Sachen geredet. Und wenn die dann von der Polizei auf der Strasse verprügelt werden, geben wir uns auf einmal wieder ganz Staatsmännisch, oder was?

Die Bewegung - sofern man von sowas sprechen kann - sollte sich nicht schon am Anfang von der Polizei, den Medien und der Politik auseinander reissen lassen. Wenn die Polizei sagt, dass man keine Seitentransparente über 1,50m benutzen darf, dann haben wir das genauso kritisch uz hinterfragen, wie die Einführung der Vorratsdatenspeicherung oder RFID-Pässen. Sicher ist das nicht unser Kerngebiet, aber wir können doch nicht von Freiheit reden und uns dann von der Polizei erzählen lassen wie weit die zu gehen hat? Gerade auf Demonstrationen.

Es war nur noch peinlich, wie sich dann am Ende die Redner darum gedrückt haben, eine klare Aussage gegen die Polizeischläger zu machen. Da fragt man sich doch wirklich, in was für einer Welt manch einer lebt. Scheinbar wird die Welt wieder schön und bunt, wenn Schäuble erstmal weg ist. Dann können wir uns wieder unseren alltäglichen Dingen zuwenden und nix stört mehr.

Ich glaube nicht, dass mit so einem minimalen politiscvhen Unterbau irgendeine größere politische Bewegung entstehen kann. Nimmt man die Linksradikalen und ihren Dunstkreis, die Parteien und Gewerkschaften aus der Demo, waren das warscheinlich nur die 3000 mit denen gerechnet wurde. Insofern sollte nun nicht gefeiert werden, sondern viel eher überlegt werden was für Schlüsse wir nun aus diesem Sonntag ziehen.

[...]

Quote42. [Kommentar] Ralf Bendrath schrieb am 24. September 2007 um 0:06

Meine vorläufige Einschätzung auf der Basis persönlicher Eindrücke und dem Scannen diverser Berichte - ich warte wie Cristof auch noch auf mehr Infos, um mir eine abschließende Meinung zu einzelnen Punkten bilden zu können:

Allgemeines

Supertolle Sache: Die größte Demo gegen Überwachung seit der Volkszählung vor 20 Jahren! Das ist ein Riesenerfolg, weil es zeigt, dass der Widerstand gegen die Überwachung wächst und immer mehr Leute aktiv werden. Auch die Tatsache, dass wir ein Bündnis von mehr als 50 Organisationen, von der Linkspartei bis zur FDP, mit Gewerkschaften, ÄrztInnen, Fussballfans und so weiter hinbekommen haben, ist ein Zeichen dafür. Klasse auch die ganzen bunten Sachen, von Bundestrojaner des CCC über die Datenkrake des FoeBuD bis zum gläsernen Patienten der Ärzte. Fefe hat wohl die beste Sammlung origineller Demo-Transparente und Sprüche.

Medienberichterstattung

Offenbar haben einige Agenturen die einfach die Pressemeldung der Polizei wiedergegeben. Das nervt und frustriert, aber an Gleichschaltung oder sowas zu denken ist zu viel - erkläre nichts mit Vorsatz, was du nicht auch mit Unwissen oder Faulheit erklären kannst. Hier müssen wir nächstes Mal viel effektiver und schneller sein in unserer eigenen Pressearbeit im Vorfeld und vor allem während der Demo.

Übergriffe und Rangeleien

Ich bin recht lange direkt neben dem schwarzen Block gelaufen, um zu sehen, was dort passiert. Der schwarze Block war erstaunlich diszipliniert und hat sich weitgehend an die Absprachen gehalten - wohl auch eine Lehre aus Rostock, wo von den friedlichen Gruppen hinterher niemand mehr mit denen zu tun haben wollte. Selbst als die Polizei massiv rein ging und einige Berliner Polizisten von der berüchtigten 23. Hundertschaft ganz offensichtlich Lust auf Randale hatten (Sprüche wie "Los jezz, rin da, Alter" habe ich selbst gehört), blieb die Reaktion defensiv-friedlich - keine Steinwürfe, keine Knüppel, keine Prügeleien, sondern Kettenbildung und "Haut ab"-Rufe. Es wurde aus dem schwarzen Block sogar in Richtung Polizei gerufen "Wir sind friedlich - was seid ihr?". Die teilweise aggressive Musik fand ich auch nicht toll, aber das ist ja wohl keine Ausrede für die Polizeigewalt. Die offizielle Ausrede war ja die Tatsache, dass einige vermummt waren und die Seitentransparente zu lang waren. Das war aber schon mehrere Stunden so gewesen, es stand also klar im Ermessen der Polizei, ob sie das duldet oder nicht. Nach dem, was ich von dem Verbindungsbeamten bei verschiedenen Gelegenheiten mitgehört habe, hatte die Polizei wohl von Anfang an das Ziel, den schwarzen Block abzutrennen vom Rest der Demo. Die Ärzte haben hier extrem cool reagiert und fast keine Lücke zwischen ihrem Wagen und dem dahinter laufenden schwarzen Block entstehen lassen. Die Polizei ist m.E. gerade am Schlossplatz rein gegangen, weil es hier die Chance gab, den schwarzen Block seitlich abzudrängen - das war auf den normalen Straßen nicht möglich. Politisch bedeutet das natürlich, dass versucht wird, den sehr bunten und vielfältigen Widerstand gegen den Überwachungsstaat zu spalten. Holger Voss hat dazu eine gute Einschätzung geschrieben, die noch mehr Gedanken enthält. Ich war am Ende sehr angetan davon, dass es trotz der aufgeheizten Stimmung nicht eskaliert ist und wir die Sache friedlich beenden konnten.

Reden

Sehr gut waren die Reden von Thilo Weichert und dem Menschen von der Hedonistischen Internationale. Viele andere RednerInnen waren zu dröge und hatten nicht die richtige Diktion und Verve für eine Demonstration. Da muss nächstes Mal irgendwie (wie?) drauf geachtet werden. Patrick Breyer war inhaltlich gut wie immer und hat auch einige gute Soundbytes gehabt, kann aber noch an seiner Rolle als Volkstribun arbeiten. Markus Beckedahl habe ich leider verpasst.

Padeluun war als Moderator und Anheizer überwiegend klasse - der einzige richtige Profi auf der Bühne. Was ich allerdings überhaupt nicht ok fand, war seine Stellungnahme zur Polizei am Ende der Demo. Die Verurteilung der Übergriffe hätte schärfer sein müssen, und noch mehr Polizisten zu fordern geht nach diesen Aktionen einfach gar nicht. Ich vermute das lag zum Teil daran, dass er meistens ganz vorne am Demowagen von FoeBud und AK Vorrat war und die Sachen am schwarzen Block nicht live mitbekommen hat.

[...]


Quote
56. [Kommentar] pünktchen schrieb am 24. September 2007 um 16:43

"Ich habe dem Senat, dem Polizeipräsidenten und den unterstützenden Fraktionen nun angeboten, gemeinsam ein Konzept zu entwickeln, diese "Problempolizisten" zu resensibilisieren und in Konflikttransformation (Zivile Konfliktbearbeitung, Deeskalation...) zu trainieren. Ich bin sehr gespannt, was aus diesem spontanen Angebot wird."

die werden ähnlich wie ich lachend unterm tisch liegen. sei doch nicht so schrecklich naiv:

ein einzelner polizist tickt sicherlich mal aus, weil er mit dem stress nicht richtig umgehen kann oder feindbilder verinnerlicht hat oder was auch immer. wenn die einsatzleitung aber reinknüppeln, reizgaseinsatz, transparente einsacken, bildung eines engen wanderkessel, dichte kameraüberwachung, ausnahmsloses filzen der demonstranten etc. befiehlt, dann ist das durchaus wohlüberlegt und nicht mit anti-konflikt-therapiespielchen zu ändern. da kannst du dann mit dem pressebeauftragten, irgendwelchen "antikonflikt"-beamten oder sonst irgendelchen pr-hanseln sprechen, die beim eigentlichen einsatz nichts zu melden haben. eine deeskalierende polizeitaktik könnte höchstens der innensenator durchsetzen, und der hat daran offensichtlich kein interesse. da läuft in berlin ja nicht erst seit gestern so.


Aus: "Grösste Demonstration für mehr Datenschutz seit 20 Jahren!" (Samstag, 22. September 2007)
Quelle: http://netzpolitik.org/2007/groesste-demonstration-fuer-mehr-datenschutz-seit-20-jahren/ (http://netzpolitik.org/2007/groesste-demonstration-fuer-mehr-datenschutz-seit-20-jahren/)

-.-

Quote[...] Freiheit statt Angst. Eine zusammenhanglose Zusammenfassung

Autor: Malte

23.09.2007, 19:08h

Quote
Unfriedlich ist ein Protestumzug am Samstag in Berlin gegen eine Verschärfung von Sicherheitsgesetzen zu Ende gegangen. Acht Festnahmen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und ein verletzter Polizist waren die vorläufige Bilanz der Ordnungshüter. Die Veranstalter, die der Polizei Übergriffe vorwarfen, brachen die am Brandenburger Tor gestartete Demonstration auf Höhe der Friedrichstraße ab.

Quelle: ZDF

Ich glaube nicht an Verschwörungen. Aber ich glaube an Bequemlichkeit, an Fehlfokussierung, an Praktikanten, die am Wochenende die Arbeit der Redakteure erledigen (und sonst auch) und da war doch noch was? Ach ja: An Dummheit glaube ich auch.

Der schwarze Block hat den Veranstaltern zufolge ,,zum Schluss seinen Austritt aus der Demonstration erklärt". Das liest sich anders als: ,,Die Veranstalter brachen die Demonstration ab". Zudem beklagen zwar auch die Organisatoren ,,die ausgelebten Aggressionen von Teilen des schwarzen Blocks". Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, dass bei einem der Teilnehmer an der Demonstration ,,Freiheit statt Angst" der Eindruck von Gewalttätigkeit vorherrschte.

Es war vielmehr eine friedliche, originelle Demonstration. Und es war eine große Demonstration. Wer darin eine Veranstaltung mit zweitausend Menschen sah, wie beispielsweise der Stern (der Tagesspiegel hat die Zahl mittlerweile nach oben korrigiert, immer noch falsch, aber immerhin sich der Wahrheit nähernd), der sieht auch in einem Rekord-Gang Bang einen romantischen Pärchenabend [...].

[...] Es war voller als im Hirn eines Klaustrophobikers. DKP und Jungliberale ließen gemeinsam Mercedes Bunz hochleben, der Rosa Block gab dem Schwarzen Block Schminktipps (unter den Hoodies verwischt der Eyeliner so rasch) und zwischenzeitlich fühlte ich mich wie Wolfgang Schäuble in dem Film Being Wolfgang Schäuble.

[...] ,,Wart ihr erfolgreich?" wurde ich zuhause gefragt, während meine verschwitzten Socken mit einem vorwurfsvollen Blick unter einer gefährlich hochgezogenen Augenbraue in die Höhe gehalten wurden. ,,Weiß ich nicht", antwortete ich und nahm die Socken entgegen. ,,Aber ich bin optimistischer. Die Zukunft gehört uns." Ich sage manchmal pathetisches Zeug, wenn ich von stinkenden Socken, die an falschen Orten abgestreift wurden, ablenken will. Aber das meinte ich ernst.

Gepostet von Malte am 23.09.2007 um 19:08h in Lost In The Supermarket.

Quotepeinlich und ärgerlich fand ich es schon auch als eine schülerin ins mikro des wagens der irgendwas der linksradikalen krächzen durfte, der scheißstaat solle aufhören seine bürger mit fahrkartenkontrollen, schulzwang(!) und arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu terrorisieren und einen lieber in ruhe sein arbeitslosendasein genießen lassen. (klingt jetzt so als wärs satirisch gemeint gewesen, war aber ganz offensichtlich ihr ernst).

und warum man sich kollektiv komplett schwarz kleiden und (teilweise) vermummen muss, diese frage hatten wir ja beim g8gipfel schon in verschärfter form. ich verstehs nicht. mit gesicht zeigen, mit für etwas einstehen hat das meiner meinung nach nichts zu tun. eher schon mit pubertärer rebellion, provokanter selbstgefälligkeit und anarchistischer dummheit.
hannes [alle Spreeblick-Kommentare]
23.09.2007 20:40

Quote[...] Ich bin mit zwei Freunden an der Spitze mitgelaufen (die Datenkrake fand ich echt gut!) und wir haben uns bei der Zwischenkundgebung auf die Wiese gesetzt und dabei ziemlich gestaunt, welche Menschenmassen noch an uns vorbeiliefen!
Was jedoch unheimlich genervt hat waren die Leute aus dem Schwarzen Block (Wir liefen kurze Zeit direkt neben denen: Links der schwarze Block, rechts die Polizeikommandos. Bedroht und provoziert fühlte ich mich nur von den Leuten links von mir!) und die Tatsache, daß zig Trittbrettfahrer diese Demo dazu nutzen mussten, ihre privaten Steckenpferd-Parolen à la 'Kapitalismus abschaffen' in die Demo reinzutragen.

"Im übrigen bin ich der Meinung, daß Karthago zerstört werden muss."
Total überflüssig...
Dennis [alle Spreeblick-Kommentare]
23.09.2007 20:45

QuoteJa schade dass unsere Qualitätsmedien immer weiter abstinken. Gerade bei so einem Thema bräuchte man sie ganz dringend. . .also ich glaube langsam doch noch an Verschwörungen.
Foxxi [alle Spreeblick-Kommentare]
23.09.2007 21:35

QuoteAls ich find so nen bisschen schwach, wir hier über den sogenannten schwarzen Block geredet wird. Über die Massenmedien beschweren und wenns nen schickes Feindbild gibt, mitmachen.
Ich war auch auf der Demo, und wenn die Polizei nur halb so rabiat mit Leuten umgehen würde, die Firewalls benutzen wie mit denen, die Seitentransparente halten, dann lägt ihr alle schon im Krankenhaus!

Jede Demo in Berlin, auf der die 23. Einsatzhundertschaft ist, eskaliert. Und wenn es eskaliert,heisst es, die mit den schwarzen Hoodies müssen ja Böse sein, weils eskaliert ist - bestechende Logik. Politisch unliebsame Positionen können übrigens durch Polizei-Flankierung diskreditiert werden. Einen anderen Grund habe ich für diesen massiven Einsatz nicht beobachten können.
lulu [alle Spreeblick-Kommentare]
24.09.2007 01:18

Quotealle die sich ueber die 'radikalen' so aufregen sollten sich folgendes klar machen: der punkt warum die so auffallen ist u.a. der, das sie offensichtlich einen recht grossen teil derer ausmachen, die sich mit solchen thematiken auseinandersetzen und fuer ihre meinung bereit sind auf die strasse zu gehen. will heissen nicht die anwesenheit der paar hundert linksradikaler ist das problem, sondern die abwesenheit aller anderen. selbst wenn es 15k waren, soviele menschen sind auf der strasse wenn man irgendwo 'nen fernseher hinstellt und das 'public viewing' nennt.
und das sich polizei und autonome gerne pruegeln (und zwar aus beiderseitigem interesse) muss man nicht wissen, koennte man aber
mo [alle Spreeblick-Kommentare]
24.09.2007 09:37





Aus: "Freiheit statt Angst. Eine zusammenhanglose Zusammenfassung" (Autor: Malte, 23.09.2007, 19:08h)
Quelle: http://www.spreeblick.com/2007/09/23/freiheit-statt-angst-eine-zusammenhanglose-zusammenfassung/#more-6047 (http://www.spreeblick.com/2007/09/23/freiheit-statt-angst-eine-zusammenhanglose-zusammenfassung/#more-6047)


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Quote[...] Ein Vertreter der Evangelischen Telefonseelsorge erinnerte auf der Demonstration daran, dass die Anonymität, die für die telefonische Krisenberatung unumgänglich sei, durch die Vorratsdatenspeicherung aufgehoben werde. Ein Sprecher der Medizinerorganisation Freie Ärzteschaft kritisierte die Vorratsdatenspeicherung als einen Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt. Ein Vertreter der Hedonistischen Internationale übte auch Kritik an den Parteien, die den Aufruf zu Demonstrationen unterstützen. Dort, wo sie mitregierten, seien FDP, Grüne und Die Linke an der Verabschiedung von Kontroll- und Sicherheitsgesetzen beteiligt.


Aus: "Datenschutz-Demo: Generation Internet protestiert" (taz, 24.09.2007 )
Quelle: http://www.taz.de/index.php?id=digi-artikel&ressort=in&art=5091&no_cache=1&src=GI (http://www.taz.de/index.php?id=digi-artikel&ressort=in&art=5091&no_cache=1&src=GI)

-.-

Quote[...] Die Demo gegen Überwachung schien im Verlauf zu wachsen: nacheinander wurden 2000 (tagesspiegel, dpa), 8000 (AP), 10000 (winfuture) und 15000 (Veranstalter laut heise) Teilnehmende gemeldet. Den Rekord hält indymedia-Jonny mit "cirka 20 000?. Während Markus Beckedahl von einem Riesenerfolg spricht und Wetterfrosch gar in der Demo "ein deutliches Zeichen für Unmut, Widerstand und politischem Engagement einer ganzen Gesellschaft" sieht, blieb die mediale Wirkung bescheiden.

Einige waren aus dem Allgäu oder aus Darmstadt (mit dem Wochenendticket) gekommen. Die erwarteten Gruppen sollen nur ein Drittel der Demo ausgemacht haben, wovon ein großer Teil (ca. 2000) auf die Autonomen, ein ebenfalls größerer auf die Hedonisten, kleinere auf die Grünen, die Linke, attac und die Hacker, kleine auf die FDP, Journalisten und Ärzte entfielen. Dazu kamen einige Verschwörungskolporteure. Wetterfrosch: "Und alle waren sich einig, wie bizarr." Auch Spartakisten waren vor Ort, um gegen die Anti-Stasi-Hetze zu protestieren ("Die DDR war kein Verbrechen, ihr Ende war eins.")

Entgegen aller Ratschläge von Seiten der Veranstalter hat die Polizei Vorkontrollen durchgeführt, die die Autonomen bereits vorige Woche auf ihrer "Vollversammlung" kollektiv zu verhindern beschlossen hatten:

>>Am Rande kam es nach Polizeiangaben zu Rangeleien mit etwa 400 Demonstranten, die sich Kontrollen widersetzt hätten. Dabei seien am Hotel Adlon Stühle und Tische zerstört worden.<< (live pr)

Überhaupt scheinen die Cops wieder mal mit viel Laune bei der Sache gewesen zu sein:

>>Offenbar kam es zwischenzeitlich zu Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Mitgliedern der linken Szene. Nach unbestätigten Angaben wurden von der Polizei lange Transparente entfernt, was zu lautstarken Protesten der Demonstrationsteilnehmer führte. Die Polizei soll massiv Tränengas eingesetzt haben.<< (winfuture)

Verschiedentlich wurde gelobt, wie sich der Schwarze Block nach den Übergriffen durch die Polizei zerstreute und so die Eskalation ins Leere lief. Allerdings wurde ebenfalls berichtet, daß bei der Abschlußkundgebung zehn Autonome mit Eisenstangen bewaffnet vor der Bühne standen, als Padeluun sprach.

Die Berichterstattung kolportiert bisher im wesentlichen die Gedanken der Veranstalter. In Anlehnung an Padeluun schreibt Wolfgang Noelke für den Deutschlandfunk:

>>Gesellschaftspolitisch sei eine ständige Überwachung sogar gefährlich, denn die meisten Bürger würden sich anpassen, um nicht aufzufallen oder unter falschen Verdacht zu geraten.<<

Das könnte alles noch irgendwann passieren! Eines Tages könnten die Leute langweilig und opportunistisch sein!

Bei Kontrollgesellschaft denke ich nach wie vor eher an die Hartz-IV-Bürokratie (was ja auch auf der Demo thematisiert wurde), den durchschnittlichen Arbeitsplatz, die Antimigrationspolitik, den Einlaß und die Fahrscheinkontrolle als an die gegenwärtige Stasi 0.5, bei Angst eher an Sderot, Darfur oder die Weitlingstraße - to name just a few examples - als an das Risiko nächtlicher Verhaftungen. Wenn FoeBud vermutlich nicht sehr allgemeingültig konstatiert: "Die BürgerInnen sind besorgt – aber nicht wegen der vermeintlichen Gefahr durch den internationalen Terrorismus, sondern wegen der Unverfrorenheit und Zügellosigkeit, mit der Sicherheitspolitiker die Freiheits- und Bürgerrechte zur Makulatur erklären", so formuliert das aus meiner Sicht eher ein riesengroßes Problem.

(Mehr zur Überwachungsgemeinschaft, zum Volk hinterm Vorhang, zu den Mehrheitsverhältnissen und zur Vorratsdatenspeicherung.)

Quote#  nichtidentisches Says:
September 22nd, 2007 at 7:04 pm

nu erklär mir mal, lieber kulla, was daran revolutionär sein soll, sich vorkontrollen zu entziehen. ist das irgendwie rational? besteht da kein fünkchen verständnis, dass sich beamte mit dem auftrag, eine demo zu bewachen, vor dem ärgsten, etwa mollies und steine, schützen wollen? wenn die autonomen so heldig beschlossen "die vorkontrollen zu smashen" , dann frag ich mich doch, wer hier mit "Laune" bei der Sache war.

Quote#  saltzido Says:
September 22nd, 2007 at 8:08 pm

irgendwas um 5-7000 teilnehmer wuerde ich auch schaetzen. 'massiv traenengas' konnte ich nicht beobachten, zweimal cs-spray gegen demonstranten. aber das kann ja wohl kaum gemeint sein. ansonsten lief das alles im zivilgesellschaftlichen protestrahmen ab, vorkontrollen gabs gar keine, was auch nicht noetig war. es demonstrierten auch nicht 'die autonomen', sondern ein breites voelkisches buendnis von juli (fdp), pds.linke, gruene, gis magdeburg, alb, irgendwelche verschwoerungsirre mit 9/11 -schildern, top berlin ....

Quote#  saltzundessick Says:
September 22nd, 2007 at 11:52 pm

bei indymedia sind es jetzt uebrigens schon 20.000 geworden.
http://de.indymedia.org/2007/09/194939.shtml

Quote#  kai Says:
September 23rd, 2007 at 11:20 am

Von dem CS Gas hab ich auch nichts mitbekommen. Eigentlich war alles sehr friedlich. Nur am Anfang gab es etwas Rangeleien mit der Polizei. Was aber eher wie ein Missverständnis von beiden Seiten aussah. Die Polizei hat die Leute erst nicht vom Pariser Platz gehen lassen. Ich bin aber der Meinung das das eher aus organisatorischen Gründen war, den gleichzeitig sind ein paar Wagen von der Seitenstraße auf die Demo Route gefahren und da wollte man eher vermeiden das die beiden Züge komplett kollidieren.

Quote#  jan otto nasz Says:
September 23rd, 2007 at 3:12 pm

http://www.youtube.com/watch?v=AMNGen5z-MA

video vom prügeln der cops

Quote#  Roland Ionas Bialke Says:
September 23rd, 2007 at 3:22 pm

Etwa Höhe Humboldt-Universität rissen Polizisten (Rückennummer 212 oder 221) grundlos mehrere Transparente weg und schlugen mit ihren gepanzerten Fäusten auf Demonstranten. Es wurde dabei massiv Pfeferspray eingesetzt! Ich selbst habe die volle Ladung ins Gesicht bekommen und musste danach ins Krankenhaus zu einem Augenarzt. Dort traf ich dann noch mehr Betroffene mit Verätzungen.

Danke an die Demo-Sanis und all den anderen Menschen die mir und den anderen Verletzten geholfen haben. Das war sehr professionell! (-;

Und übrigens: Auch vorher wurden grundlos Plakate von durch Polizisten gezupft. Einfach so im vorbeigehen...

MfG Roland Ionas Bialke

Quote#  Maxxrev Says:
September 23rd, 2007 at 4:36 pm

"ansonsten lief das alles im zivilgesellschaftlichen protestrahmen ab, vorkontrollen gabs gar keine, was auch nicht noetig war. es demonstrierten auch nicht 'die autonomen', sondern ein breites voelkisches buendnis von juli (fdp), pds.linke, gruene, gis magdeburg, alb, irgendwelche verschwoerungsirre mit 9/11 -schildern, top berlin ..."

Besser du gehst zum Augenarzt. Vorkontrollen gab es, aber vielleicht wurde ein Kollege wie du auch so durchgewinkt.

Und nur weil eine Demo von einem Bündnis organisiert wird das über den Kreis deiner Kameradschaft hinaus geht, ist es deswegen kein völkisches.

Aber wer so hart verpeilt ist wie du und nicht mal bemerkt, daß es stundenlange Vorkontrollen gab, bei dem ist Erkenntnisfähigkeit generell nicht zu vermuten.

"Staatsfans demonstrieren für den Staat oder hauen sich mit anderen Staatsfans. Da waren Bundesliga oder Park die lohenderen Alternativen."

Na denn, aber du hast zum Glück noch nie Steuern gezahlt.....du Staatsfan.

"Bei Kontrollgesellschaft denke ich nach wie vor eher an die Hartz-IV-Bürokratie (was ja auch auf der Demo thematisiert wurde), den durchschnittlichen Arbeitsplatz, die Antimigrationspolitik, den Einlaß und die Fahrscheinkontrolle als an die gegenwärtige Stasi 0.5, bei Angst eher an Sderot, Darfur oder die Weitlingstraße - to name just a few examples - als an das Risiko nächtlicher Verhaftungen."

Clueless, da bin ich sogar fast einer Meinung. Dennoch würde ich es nicht so gegeneinander stellen wollen, geht doch Hand in Hand. Und vieles ist in seinen ganzen Konsequenzen auf den Alltag bezogen noch gar nicht absehbar.

Übrigens wußte ich gar nicht, daß du dich öfters im Sudan aufhälst. Warum schreibst du nicht mal was darüber?

Quote#  schundkult Says:
September 24th, 2007 at 11:09 am

Ja, nur dass post-autonome Gruppen auf derselbene Demo den Staat als "Superpaternatlisten" (Freundinnen und Freude der klassenlosen Gesellschaft) um Existenzgeld angebettelt haben. Also wenn der Staat haut ist er moralisch böse, aber bezahlen soll er als guter Sozialstaat schön alles?!

Selbst wenn der Anspruch da ist den Staat abzuschaffen, werden die grenzdebilen Spielchen auf Demos nicht besser: Man will den bürgerlichen Staat abschaffen, weiß genau dass selbiger von der Gegnerschaft vorher weiß und tut hinterher ganz scheinheilig auf empört, weil einem in die Tasche geguckt wurde. Oder man eben eine Hauerei provozierte, weil man sich nicht in die Tasche gucken lassen wollte.
Diese bigottem, gespielte Empörung über die angebliche Repression (hier: Polizeiknüppel gegen Mittelstandsgören) ist mehr als peinlich. Ja - die Polizei haut auch mal Staatsfeinde, als ob es eines Beweises dafür bedurft hätte.
Wie tief unten ist man eigentlich angekommen, wenn man inzwischen Vorkontrollen von Demos als schlimmes Problem wahrnimmt? Der einzige Bezugspunkt ist da nur noch das eigene Selbst, als Repression wird das wahrgenommen, was man selbst erlebt. Nein nein nein, das ist nicht der....



Aus: "Gegen Schäuble, Angst und so" -
classless Kulla, Entschwörungstheorie - Kommunismus - Trampen - situation normal all cut-up - This entry was posted on Saturday, September 22nd, 2007 at 6:51 pm and is filed under Vermittlung?, chaos  (September 22nd, 2007)
Quelle: http://www.classless.org/2007/09/22/gegen-schauble-angst-und-so/ (http://www.classless.org/2007/09/22/gegen-schauble-angst-und-so/)

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Quote[...] Auf der Protestveranstaltung "Freiheit statt Angst" haben am heutigen Samstag in Berlin mehrere tausend besorgte Bürger gegen den "Überwachungswahn" von Staat und Wirtschaft demonstriert. Konkret richtete sich der Unmut der Aktivisten vor allem gegen die heftig umstrittene Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten, heimliche Online-Durchsuchungen oder die neue einheitliche Steueridentifikationsnummer. Die Veranstalter vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die zusammen mit einem breiten Bündnis von 50 gesellschaftlichen Gruppen zu der Kundgebung aufgerufen hatten, zählten rund 15.000 Teilnehmer. Die Polizei schätzte die Zahl der Mitlaufenden bei dem Demonstrationszug, der sich bei strahlendem Sonnenschein rund einen Kilometer lang erstreckte, anfangs auf etwa 8000 Personen, korrigierte die Angabe aber später ebenfalls deutlich nach oben.

Bei der Eröffnungsveranstaltung am Brandenburger Tor warnte Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Politik, dass "wir immer mehr werden", falls sich die Gesetzgebung im Bereich innere Sicherheit nicht ändere. Er verwies darauf, dass bei der ersten Demo gleichen Mottos vor anderthalb Jahren erst 200 Mitstreiter in Berlin dabei waren, während im Frühjahr bei einer weiteren Aktion in Frankfurt bereits rund 2000 Bürger auf die Straße gegangen waren. Für den Juristen ist die Vorratsdatenspeicherung "die größte Gefahr für ein selbstbestimmtes Leben". Wenn das Vorhaben Schule mache und nicht gestoppt werde, würde bald Big Brother mit Videokameras bis hinein auf die Toiletten Realität.

Vom "Überwachungswahn" betroffen sieht Breyer nicht nur Ärzte, Politiker, Aktivisten und Journalisten, sondern jeden Bürger. "Wir wehren uns daher gegen die Vorratsdatenspeicherung mit allen legalen Mitteln", kündigte er die bereits vorgefertigte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht an. Es wäre aber besser, wenn entsprechende vermeintliche Sicherheitsgesetze erst gar nicht beschlossen würden. Eine Vertreterin der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di bezeichnete die im Raum stehende verdachtsunabhängige Protokollierung elektronischer Nutzerspuren als "massiven Angriff auf die Pressefreiheit", da das gesamte Netzwerk von Kontakten von Journalisten damit abbildbar werde. Generell sei die geplante "Totalverspeicherung" nicht mit der Demokratie vereinbar.

Ein Sprecher der Freien Ärzteschaft sah die politische Klasse in "blinden Aktionismus" verfallen. Der Bürger werde unter Generalverdacht gestellt, obwohl man weder mit dem "Bundestrojaner" Terroristen ernsthaft begegnen noch mit dem Abhören von Telefonen in Arztpraxen kriminelle Machenschaften in hohem Umfang aufdecken könne. In Gefahr gerate damit dagegen das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis. Als besondere Form der Vorratsdatenspeicherung kritisierte er die elektronische Gesundheitskarte. Hier behaupte die Politik fälschlicherweise, dass die Patientendaten sicher auf der Chipkarte selbst verwahrt würden. In Wirklichkeit sei die Smartcard aber der Schlüssel zu einer zentralen riesigen Datenspeicherung, auf die zwei Millionen Zugriffrechte hätten. Der gläserne Patient und Arzt würden damit Realität.

[...] Der Aktivist padeluun vom Datenschutzverein FoeBuD verlangte eine Überprüfung aller Sicherheitsgesetze. "Wir wollen die totale Überwachung verhindern", erklärte er am Pariser Platz. Mit den Worten "möge Schäuble spätestens morgen zurücktreten", startete er den eigentlichen Protestmarsch. In diesen reihten sich neben einem eher an die Love Parade erinnernden Lautsprecherwagen der "ravenden Hedonisten", einem Truck der Chaos Computer Clubs (CCC) mit einer "Blümchenwiese" im Zeichen des erwarteten Kahlschlags bei Werkzeugen zur Prüfung der IT-Sicherheit, einem überlebensgroßen trojanischen Pferd, einer Datenkrake und Grüppchen von Grünen, Linken oder Liberalen auch ein "linksradikaler Block" mit zahlreichen vermummten Gestalten ein. Letztere wandten sich vor allem gegen "Polizeistaatsmaßnahmen" gegen Aktivisten im Umfeld der Verhaftung einer Reihe von "Terrorverdächtigen" aufgrund angeblich geplanter Anschläge auf Bundeswehrfahrzeuge. Dabei skandierten sie Parolen wie "Wir sind alle 129a" unter Verweis auf den ihrer Ansicht nach zu weit gestrickten "Terrorparagraphen" im Strafgesetzbuch.

Als sich der Zug in Bewegung setzen wollte, kam es zu Rangeleien zwischen Anhängern des "schwarzen Blocks" und der größtenteils in Kampfanzügen, einem Gefangenen- sowie einem TV-Überwachungswagen erschienen Polizei. Rund 400 Demonstranten wollten sich nicht den durchgeführten Vorkontrollen durch die Staatsmacht unterziehen, sodass sich die Stimmung in einem engen Durchgang zwischen einer Baustelle und dem Hotel Adlon rasch aufheizte. Dabei sind dort aufgestellte Stühle und Tische zerstört worden, auch ein Feuerwerkskörper explodierte. Die Polizei konnte die Lage aber nach eigenen Angaben mit Hilfe des Veranstalters zunächst wieder beruhigen.

Quote22. September 2007 21:24
Findet euch damit ab!
idf (7 Beiträge seit 15.09.07)

Der Überwachungsstaat wird kommen. Daran kann auch der Rabatz einiger
Leute nichts ändern.

Im Übrigen hat die Vorratsdatenspeicherung ja auch Vorteile. So
können Straftaten besser aufgeklärt werden und wenn dadurch nur eine
Terrorzelle oder ein Kinderschänderring zerschlagen werden kann, hat
es sich schon gelohnt.

Und mit IPV6 ist dann auch endgültig Schluss mit dem anonymen Surfen.

Quote22. September 2007 21:26
Re: Findet euch damit ab!
lucie60 (392 Beiträge seit 06.01.06)

idf (7 Beiträge seit 15.09.07)

*peng*





Quote22. September 2007 22:33
Unseren Kindern können wir sagen: wir habens wenigstens versucht...
Aleister_Crowley (695 Beiträge seit 20.07.05)

Die neuen Überwachungswerkzeuge haben äusserst verlockende, gewaltige
Missbrauchsmöglichkeiten - und sie _werden_ missbraucht werden, wie
auch die bereits umgesetzten Massnahmen Mautdaten,
Telefonüberwachung, Aufzeichnungen von Überwachungskameras, etc. Im
Laufe der Zeit bekommen immer mehr Leute Zugang zu Daten und
Programmen und die Zahl "anonymer Hinweise" wird steigen.

Gegen die vielbeschworene "Terrorbedrohung" an sich, helfen die
Überwachungsinstrumente freilich nichts, dafür gibt es unendlich
viele alternative Ziele, die mit vorratsdatengespeicherten privaten
Festplatteninhalten erreicht werden können. Echten Terroristen ist
klar, dass es gar keiner Festplatte bedarf, um online zu gehen - Live
CDs oder bootfähige USB-Sticks sind ja nun wirklich nichts Neues mehr
- und logischerweise kann ein solch abstraktes Vorhaben, wie ein
"Krieg gegen Terror" niemals gewonnen werden. Somit hilft diese
persistente Bedrohung nur machthabenden Regierungen, die utopischen
Ziele von Terroristen hingegen werden sowieso nie erreicht. Wahnsinn
kann _immer_ Schaden anrichten...

Die Mittel, um die hier gestritten wird, können bestenfalls einige
Erscheinungsformen, aber nicht die Bedrohung an sich bekämpfen.
Schlimmstenfalls... kaum auszudenken!

Betrachtet man die Vehemenz, mit der nach dieser Macht gegiert wird,
so sollte man schon stutzig werden.

Auch der Komet wird einschlagen: ebenfalls keine Frage des ob - nur
wann! Gegen diese Bedrohungslage helfen die Überwachungswerkzeuge
ebensogut, wie gegen die Terrorgefahr: sie bleiben beide bestehen.

*Anschlagsplan, Freiheit, Bombenbauanleitung, Polonium*


Quote23. September 2007 12:56
zurück aus Berlin Kurzbericht
DOSenmann (mehr als 1000 Beiträge seit 25.02.03)

War toll, daß so viele da waren. Danke!
Schon zu Anfang direkt hinter der U/S-Bahn Kontrollen, ich wurde auch
rausgefischt und habe nach kurzer Diskussion meinen Rucksack
durchsuchen lassen (auf die Füße getreten hat man mir nicht, da ich
doch zu offensichtlich Turnschuhe trug). Ich habe ein paar
unterschwellig zynische Bemerkungen fallen lassen, als er dann auch
noch meine Tupperdose mit Brötchen drin für unterwegs rauszerrte.
Immerhin, man kam dann rein, die ersten Redebeiträge wurden gehalten,
überall wurden Zettel verteilt, T-Shirts verkauft und so weiter.
Ich hab derweil die Kameras (zurück)fotografiert die uns beobachteten
(von Dächern aus, später auch ein Hunschrauber). Es waren auch einige
offensichtliche Pressefotografen (sehr teure DSLRs und Objektive) und
Filmkamerateams dabei. Als es dann losgehen sollte, fielen mir schon
einerseits der vornewegfahrende TV-Wagen der Polizei auf (fand ich
auch taktlos das Ding, habe mehrmals frech in die Kameraaugen
fotografiert) und ein gewisser Kessel "gepanzerter" Polizisten rund
um den ... fragt mich nicht nach dem Namen ... schwarzen Block halt.
Irgendwann (nach viel Gerufe und Gewarte) wurden die endlich
rausgelassen (hatten sich halt nicht artig kontrollieren lassen;
hatten wohl was zu verbergen :) ). Ich bin dann meist sehr weit vorn
geblieben, gelegentlich hörte man hinten wieder wildes Rufen, aber
ich hab das eben nicht genau mitbekommen, da waren auch zu viele
große Plakate zwischen.
Am Alex unterm Fernsehturm wieder schöne Reden, ich dann mal die
Brötchen rausgekramt, viel Polizeipräsenz (allerdings auch
Verkehrspolizei zur Absperrung), immer im Gänsemarsch nebenan aber
grün und auch mal dunkelblau "gepanzerte".
Polizisten mit Kameras habe ich auch zurückfotografiert und (etwas
bissig) gewinkt. Weil ich es auch wieder mal taktlos fand. Etliche
hielten auch Filmkameras direkt an der Hand; wobei ich auch nicht
weiß, wie weit die Vorschriften haben Zugriffe aufzuzeichnen. Auf dem
Rückweg immer wieder Verzögerungen, Gebrüll hinten, Pauken und
Trompeten.
Ich war irgendwann froh wieder am B. Tor zu sein, denn die Sonne
ständig von vorn nervt irgendwann. Nochmal abschließende
Redenbeiträge, Enttäuschung seitens des schwarzen Blocks über
mangelnde Solidarität, einer hat aber von padeluun 2 Minuten bekommen
sich kundzutun und er hat kurz und knapp seine Meinung gesagt (daß es
eben keineswegs ungefährlich seie in .de Freiheit zu praktizieren).
Später dann info von padeluun daß es eben auch von Polizeiseite
Provokation gegeben habe (aber das steht auch in dem anderen
Artikel).
Ich selber denke, daß sich da einiges hochgeschaukelt hat, klar, aus
dem schwarzen Block gab es schon mal markige Rufe aber die Polizisten
sind bei den Linksautonomen etc. ja auch recht "sensibel" und da
bricht dann schnell mal was vom Zaun.
Insgesamt aber trotzdem eine tolle Veranstaltung und ich hoffe, daß
wir das nächste Mal (so nötig) mehr sind und daß das hier auch in der
Medienwelt Wellen schlägt.

Quote23. September 2007 16:29
Ich war auch dabei!
Der Paraklet von Kaborka (mehr als 1000 Beiträge seit 08.10.02)

Denn ich bin dafür, dass

- Kinderliebhaber im Netz weiter ihren Trieb auskosten können
- Islamofaschisten und Sympatisanten weiter im Netz an der
Verbreitung von Hass, Mordaufrufen und Unfreieheitsgedankengut
arbeiten können
- Ärzte weiter nach Belieben Behandlungen abrechnen können, ohne
Patienten und Krankenkassen Rechenschaft ablegen zu müssen
- copyrightgeschütztes Matrial weiterhin ungeahndet heruntergeladen
werden kann

An den Postings der anderen aufrechten und freiheitsliebenden Bürger
hier im Forum erkenne ich, dass ich nicht allein mit meinen Gedanken
bin.

Freiheit! Jetzt! Gegen die faschistische Bundesrepublik und die
marodierende Saufnase Schäuble!

MfG
Kaborka

Quote23. September 2007 16:54
Re: Ich war auch dabei!
gefaehrder (12 Beiträge seit 12.09.07)

> [...] Islamofaschisten [...] faschistische Bundesrepublik [...] marodierende Saufnase Schäuble! [...]

Drogen?


Quote23. September 2007 19:02
Früher dachte ich mal, der Paraklet wäre ein ernsthafter Poster
Rudi_Ratlos (mehr als 1000 Beiträge seit 21.02.01)

aber nach diesem Beitrag revidiere ich offiziell diese Position und
stelle fest: Der Paraklet ist ein Idiot.

Quote23. September 2007 23:08
Ich war dabei bei der Gehirnnwäsche!
Dr Dos (14 Beiträge seit 14.09.07)

seitdem ist alles gut


Quote23. September 2007 21:51
Aktuell in der Netzeitung.de
mumble (mehr als 1000 Beiträge seit 19.12.00)

Sie regen sich über die Medien in Birma auf:
http://www.netzeitung.de/medien/750854.html
und berichten mit keiner Silbe über die Demo in Berlin!

Quote23. September 2007 21:50
Vorläufiges Fazit der Demo-Leitung
asleif (mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.01)

Hallo!

Als Versammlungsleiter und Organisator der Großdemonstration kann ich
mittlerweile verbindlich mitteilen, daß mehr als 15.000 Demonstranten
in Berlin waren.

Dies wurde am Ende von der Einsatzleitung der Polizei bestätigt.

Was die kleineren Auseinandersetzungen angeht, sammle ich gerade
weitere Berichte und Informationen.

Tatsache ist, daß sich ein Teil der Gruppen nicht an die vorher im
Dialog mit allen Beteiligten festgelegten verbindlichen Absprachen
gehalten und teilweise erhebliche Störungen verursacht hat.

Tatsache ist auch, daß sich auch ein Teil der später hinzugezogenen
Polizeikräfte nicht an diese Absprachen gehalten hat. Die Polizei war
am Anfang übrigens nur mit 450 Beamten vor Ort.

Wir werden mit allen Beteilgten noch einmal Gespräche führen, um die
Demo auszuwerten.

Auf Basis dieser Auswertung werden wir sicherlich unsere Schlüsse
ziehen, aber bis dahin möchte ich mir kein abschließendes Urteil
erlauben.

Viele Grüße,
Ricardo Cristof Remmert-Fontes
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung




Aus: "Tausende Bürger demonstrieren für "Freiheit statt Angst"" (Stefan Krempl) / (jk/c't)  (22.09.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/96385 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/96385)

-.-

Quote[...] Augenzeugenberichten zufolge sprengten mehrköpfige Gruppen von Polizisten in Einsatzmontur mit Helm und Mundschutz unter dem Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray die linksradikale Einheit des Protestzugs. Sie griffen dabei just am Bebelplatz, auf dem ein Denkmal an die Bücherverbrennung der Nazis erinnert, vergleichsweise wahllos einzelne Maskierte heraus und führten diese ab. Die Rede war zunächst von etwa 15 Verhafteten. Am Ort des Geschehens mussten sich auch eine halbe Stunde nach den Übergriffen noch Verletzte von eilig herbeigerufenen Notarztwägen behandeln lassen. Der "schwarze Block" löste sich daraufhin auf Höhe der Friedrichstraße auf und erklärte seine Teilnahme an der Demonstration für beendet, während der Großteil der Aktivisten weiter zurück zum Startpunkt am Brandenburger Tor zog für die in leicht gedrückter Stimmung stattfindende Abschlusskundgebung.

[...] Die Einsatzleitung der Polizei, die anfangs mit 450 Beamten zugegen war, verteidigte die Zwangsausübung weit nach Hälfte der zurückgelegten Wegstrecke mit dem Argument, dass es "auf die gesamte Geschichte bezogen" zahlreiche Auflagenverstöße etwa gegen die Höhe und Breite der gestatteten Transparente sowie gegen das Vermummungsverbot gegeben habe. Zudem hätten Radikale schon bei Vorkontrollen von Taschen am Hotel Adlon "böse Zerstörungen" an Tischen und Stühlen der Luxusherberge angerichtet. Dem Veranstalter bescheinigte man trotzdem "gute Zusammenarbeit". Die durchgeführten Maßnahmen würden sich bei einer Demonstration von solcher "immensen Größe" nicht vermeiden lassen. Die Organisatoren der Kundgebung hatten auf Basis vorangegangener vergleichbarer Aktionen mit rund 3000 Teilnehmern gerechnet. Schließlich zählten sie aber 15.000 Personen.

Die Veranstaltung ging schließlich friedlich mit flammenden Reden zu Ende. "Wir dürfen uns nicht aus Angst vor dem Tod selbst umbringen", hielt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung der von Politikern geschürten Sorge vor Terroranschlägen hierzulande entgegen. Er plädierte unter Anspielung auf die Nationalhymne für "Einigkeit und Recht und Freiheit" statt "Sicherheit und Zucht und Ordnung". Andernfalls sei die Demokratie gefährdet. "Wir brauchen eine klare rote Linie", sprach sich der Jurist gegen eine "Massenüberwachung der gesamten Bevölkerung" aus. Zugleich erschallte sein Ruf nach einem "freiheitlichen Innenminister" anstatt Amtsinhaber Wolfgang Schäuble (CDU), der insbesondere aufgrund seiner Pläne für heimliche Online-Durchsuchungen mit im Zentrum der Kritik stand. Viele Teilnehmer trugen Aufkleber, Plakate oder Masken mit dem Konterfei des CDU-Politikers und der Aufschrift "Stasi 2.0".

[...] Breyer forderte einen "Stopp neuer Überwachungsgesetze" und eine alternative, verantwortliche Sicherheitspolitik. Wo den Menschen die Luft zum Atmen mit einem Vordringen der Staatsmacht in immer weitere private Bereiche genommen werde, würde nur Widerstand provoziert. "Der Sicherheitsstaat schafft Unsicherheit", unterstrich der Freiheitskämpfer. Die Bundesregierung investiere trotzdem Millionen in Überwachungstechnik, während sie gleichzeitig immer mehr Polizisten einspare.

Ähnliche Befürchtungen äußerte Markus Beckedahl vom mitveranstaltenden Netzwerk Neue Medien. Der Blogger monierte, dass Politiker im Netz überall Terroristen sähen und blind gegen "rechtsfreie Räume" in der Telekommunikation agitieren würden. "Ja was ist denn mit der Post? Wird gespeichert, wer wem Briefe schreibt? Wird gespeichert, wer wann was im Fernsehen schaut oder wer wann welchen Artikel in einer Zeitung liest?", hielt Beckedahl dem entgegen. "Wir wollen keinen Staat, der uns ständig in unserem Leben rumschnüffelt und uns in Datenbanken rastert." Einen "Präventionsstaat, wo jeder von uns als potentieller Feind des Staates angesehen und behandelt wird", dürfe es nicht geben.

Quote22. September 2007 22:37
Kein Bock auf schwarzen Block
city (128 Beiträge seit 26.03.01)

Ich fand es blöd, dass die linken Schwarzkapuzen am Alex plötzlich
unsere Demo missbraucht haben um für die RAF zu agitieren. Total
dämlich.

Ich habe nicht alles gesehen, war aber direkt vor Ort (5-20 meter) wo
die Leute herausgezerrt wurden. Vorher wurde vom schwarzen Block
gerufen "no justice, no police, fight the police" und der
Mittelfinger für die Jungs in Grün. Der Lautsprecherwagen im
schwarzen Block hat vorher nochmal eingeheizt.

Es ist ja toll, dass die Linken auch gegen Vorratsdatenspeicherung
sind. Aber beim Thema bleiben können die offenbar nicht. Es ging
gegen die Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung usw. und nicht
gegen die Abschaffung der Polizei.

Danke an alle, die friedlich mitgemacht haben. Lustige Plakate, nette
Verkleidungen. Schöne, heiße und klare Reden. Die Rede vom Menschen
der Leipziger Kamera (oder so ähnlich) war mir allerdings zu
verkopft.

Vielen Dank. Es war schön unter so vielen achtsamen Bürgern zu sein,
die nicht ignorieren was um sie herum vor sicht geht.

city

Quote22. September 2007 22:40
Und was hast *DU* gegen den Schwarzen Block gemacht,
denaturat (22 Beiträge seit 19.09.07)

wenn du kein Bock auf ihn hast, oder kannst du nur gegen den Staat
demonstrieren?

Quote22. September 2007 22:44
Re: Und was hast *DU* gegen den Schwarzen Block gemacht,
city (129 Beiträge seit 26.03.01)

Ich habe mich nicht provozieren lassen, bin weiter vor gelaufen um
das Ziel meiner Demo weiter zu verfolgen. Klugscheißer und
Opportunist Du.

Quote22. September 2007 22:48
Du kannst also *NUR* gegen den Staat demonstrieren,
denaturat (23 Beiträge seit 19.09.07)

eine Demo gegen die schwarzen Pisser passt nicht so ganz in deine
Weltanschauung, was?

Du bist doch nur so ein kleiner feiger Heuchler, aus der die ganze
Demo bestand. Man weist nur nicht, ob man euch bemitleiden oder
auslachen soll.

Quote22. September 2007 22:57
Re: @denaturat
Druckerkabel, panamalarry@web.de (53 Beiträge seit 18.12.03)

Depp.


Quote22. September 2007 23:15
Re: Du kannst also *NUR* gegen den Staat demonstrieren,
mumble (mehr als 1000 Beiträge seit 19.12.00)

Zufällig lief die Demo unter dem Motto: "Freiheit statt Angst" und
nicht "Gegen den Staat und den Schwarzen Block". Wenn Du soviel gegen
den Schwarzen Block hast, warum demonstrierst Du icht gegen ihn oder
bist Du schon auf der Seite der Braunen dabei?



Quote23. September 2007 0:08
Re: Du kannst also *NUR* gegen den Staat demonstrieren,
Abraxis (mehr als 1000 Beiträge seit 14.10.01)

Ehrlich, ist lange her, das ich das letzte Mal mein Killfile
aktualisiert habe weil es von euch unterbelichteten Kleingeistern
leider viel zu viele im Heiseforum gibt. Aber du bist echt ein
Prachtexemplar unter den Trollen und hast dir daher nen Ehrenplatz
verdient.

Was ist dein Problem? Von Mammi zu heiß gebadet worden? Zu lange
gestillt worden?

Bekommst du wegen deiner körperlichen, geistigen und/oder sozialen
Insuffizienz keine Aufmerksamkeit von deinen Mitmenschen, das du hier
Krankhaft versuchst wenigstens IRGENDEINE Emotion abzubekommen -
selbst wenn es nur Ekel und Verachtung ist?

Du musst ein echt armes Würtchen sein mit einem echt verdammt kleinen
Penis.




Quote23. September 2007 0:01
Re: Kein Bock auf schwarzen Block
remei, das@glaubich.net (69 Beiträge seit 14.01.05)

city schrieb am 22. September 2007 22:37

> Ich fand es blöd, dass die linken Schwarzkapuzen am Alex plötzlich
> unsere Demo missbraucht haben um für die RAF zu agitieren. Total
> dämlich.

Ich kann es mir auch nicht wirklich erklären, warum der schwarze
Block so agiert, wie er agiert.

Bei der Polizei kann ich es mir ja noch erklären: der Staat und damit
auch deren Diener sind nicht an Demonstrationen interessiert und jede
Störung ist damit willkommen, weil sie als Argument dient dagegen
vorzugehen.

Der schwarze Block liebt offensichtlich die direkte
Auseinandersetzung mit dem Staat und provoziert dessen Diener
regelmässig. Das alleine erklärt jedoch nicht, warum die sich nicht
einfach irgendwo zum Bambule machen treffen. Offensichtlich haben sie
auch ein allgemeineres Interesse, die Themen um die es geht zu
desauvieren. Sie verhalten sich also so, wie sie sich verhalten um zu
beweisen, dass sie mit ihrer Theorie, des absoluten Polizeistaates
recht haben. Je mehr Leute sehen, dass die Polizei willkürlich
agiert, desto mehr Rechtfertigung haben sie sich so zu verhalten, wie
sie sich verhalten.

r

Quote22. September 2007 23:49
Re: Kein Bock auf schwarzen Block
Macallan (mehr als 1000 Beiträge seit 13.08.00)

MrTrebuko schrieb am 22. September 2007 23:39

> >die polizei wartet nur darauf und schlägt zu,
>
> Da hst du ja recht - aber sollte man denen dann halt einfach keinen
> Anlaß geben????

In dem Fall sind dann halt die Transparente zu gross.






Quote22. September 2007 22:23
Hab wenig Mitleid mit dem Block
Sephi2 (231 Beiträge seit 04.12.00)

Auch wenn die Polizei hier vieleicht überreagiert hat (konnte die
Gründe nicht sehen), oder gar gänzlich falsch gehandelt hat, stellt
sich der Schwarze Block hier zu Unrecht als Opfer hin. Schon
überhaupt ihre Anwesenheit auf der Demo war imho mehr als unpassend:
Die Tranparente die hier von heise zitiert waren hielten sie zwar
teilweise wirklich (als Sperreinrichtung größtenteils), aber ihre
Themen hatten doch kaum was mit der Demo zu tun. Ich wollte
jedenfalls nicht in erfahren warum die RAF eigentlich ne Tolle
Orgnasation war (10 Minuten Vortrag über Mikro), warum Deutschland so
faschistisch ist usw.
Dann muss man auch sagen das von denen im Gegensatz zu den anderen
imho eine grundagressive Stimmung ausging, war sofort klar dass es zu
Polizeieskalation kommt, wieso auch immer.
Ich bin froh das sie abgezogen sind und ich bin im gegensatz zu Pad
nicht froh das sie erschienen sind. Sie haben durchaus das recht zu
demonstrieren wie alle anderen, aber dann sollen sie zu diesem Thema
ne eigene Demo machen.

Quote22. September 2007 22:36
Ist doch das Gleiche ob "schwarze" oder "braune" Glatze,
denaturat (20 Beiträge seit 19.09.07)

einfach drauf hauen und du wirst schon den richtigen treffen, das ist
die einzige Sprache die von diesem Abschaum verstanden wird.

Quote22. September 2007 22:42
Re: Ist doch das Gleiche ob "schwarze" oder "braune" Glatze,
Raketen angetriebene Granate (mehr als 1000 Beiträge seit 27.01.04)

denaturat schrieb am 22. September 2007 22:36

> einfach drauf hauen und du wirst schon den richtigen treffen, das ist
> die einzige Sprache die von diesem Abschaum verstanden wird.

Welche auch du anscheinend tadellos beherrschst.






Quote22. September 2007 23:29
Re: Hab wenig Mitleid mit dem Block
hkl387 (964 Beiträge seit 22.07.01)

Sephi2 schrieb am 22. September 2007 22:23

> Auch wenn die Polizei hier vieleicht überreagiert hat (konnte die
> Gründe nicht sehen), oder gar gänzlich falsch gehandelt hat,

Die Polizei hat nicht nur reagiert, sondern von Anfang an agiert. Das
ist ein hin und her.
Die komplette Demonstration konnte den Pariser Platz nicht verlassen,
weil die Polizei gezielt wegen Kleinigkeiten wie zu großen
Transparenten, einzelnen vermummten usw. den ganzen Zug blockiert
hat. Die Polizei trat von Anfang an in kompletter Kampfmontur auf,
mit Overall, Panzerung, Schlagstock und behelmt. Über der Demo
kreiste ein Hubschrauber. Der sog. schwarze Block wurde auf
Tuchfühlung von massiven Polizeiketten eingekeilt. Die Polizei filmte
von Anfang an reihenweise und massiv direkt in die Gesichter der
friedlichen Demonstranten, auch völlig normaler Bürger. Die Polizei
rannte mit einzelnen Greiftrupps immer und immer wieder in die Menge.
Die Polizei blockierte und behinderte die Demo immer wieder mit
Absperrungen, fast immer war kein Grund erkennbar.

Die Polizei weiß ganz genau, was sie tun muss, um die paar Deppen in
ihren schwarzen Klamotten zu provozieren. Das sind Profis mit
Jahrzehntelanger Erfahrung. Wir wissen auch, dass die Polizei im
Allgemeinen Undercover-Polizisten in Autonomen-Kleidung einsetzt.

Die Polizei hat immer wieder nach Leuten Ausschau gehalten, die
irgendwelche durch ein Halstuch über der Nase usw. auffielen, und hat
verusucht diese herauszuzerren.

Die Polizei hat *nicht* auf Deeskalation gesetzt, sondern gleich zu
Beginn Abkommen gebrochen und immer wieder gezielt provoziert.

Wie sollte es auch anders sein: Sie hat einen Interessenkonflikt. Die
Polizei will in der Regel mehr Überwachung, wie soll sie hier
neutraler Beschützer und Begleiter sein?

Und nein: Ich bin kein Mitglied des Schwarzen Blocks, noch sonst
einer irgendwie radikalen politischen Organisation. Und ja: Ich bin
ruhig geblieben und habe beobachtet.

> Dann muss man auch sagen das von denen im Gegensatz zu den anderen
> imho eine grundagressive Stimmung ausging, war sofort klar dass es zu
> Polizeieskalation kommt, wieso auch immer.

Du wirst immer problematische Teilnehmer haben. Ich verteidige sie
nicht, aber so ist es nun mal. Aber sehr oft wird die Situation
ausgenutzt, um die ganze Demonstration zu diskreditieren und
überharte Maßnahmen einzuleiten, und genau so war es hier auch.
Und sicher: Einige Demo-Teilnehmer verhielten sich völlig falsch.
Aber ich muss von gut ausgebildeten, gut ausgerüsteten und
professionell organisierten Staatsdienern *mehr* erwarten als von
irgendeinem pubertierendem Antifa! Ein Polizist hat eben durch das
Gewaltmonopol eine extrem hohe Verantwortung, und der muss er auch
gerecht werden. Keiner ist perfekt, aber das war einfach eine
Sauerei.

Die Polizei hat die Demonstration spätestens nach dem
Schlagstockeinsatz völlig versaut. Ich habe eine völlig harmlose
junge Frau gesehen, die mit Pfefferspray attackiert wurden und
weinend geflüchtet ist. Es gab auch einige blutende Wunden. Geschehen
wird nichts, geredet werden wird wieder nur vom Schwarzen Block, und
damit ist das Thema für die meisten wohl erledigt.



Quote22. September 2007 23:38
Sehr gut, unsere Polizei tut was sie tun soll. Sie schützt die Bürger.
Mr.IQ_189, Uwe-Matthias Müller, zack-bumm-peng@web.de (156 Beiträge seit 21.12.06)

Ich finde es persönlich sehr gut, dass gegen die Krawallmacher hart
und konsequent vorgegangen wird. Der "schwarze Block kann sich nun ja
wieder sammeln, versiffte Che Guevara Hemden tragen, Joints rauchen
und auf unseren "Unterdrückerstaat", der nebenbei ihre Sozialhilfe
zahlt, Hassparolen ablassen. Außer zum Randalieren und Passanten
anpöbeln sind diese Schwarzmaler zu nichts im Stande und da sie
offensichtlich ein Problem damit haben Gesetze und das Eigentum
anderer zu respektieren können diese Typen gerne jede Demo auf die
Fresse bekommen.

Quote23. September 2007 13:32
IQ 69 nannte dich mal jemand, fand ich passend
discord (664 Beiträge seit 16.05.01)

obwohl selbst diese zahl deinen beiträgen schmeichelt


Quote22. September 2007 23:43
Und für diese Idioten werden Steuergelder verschwendet...
obiwan2 (199 Beiträge seit 10.08.02)

Das die linken Chaoten jede Möglichkeit wahrnehmen um Terror zu
machen war ja klar. Hoffentlich haben die denen das Fell über die
Ohren gezogen.

Die Berliner Polizei ist ja an unzählige Demos jeden Tag gewöhnt. Da
macht man sich wohl keine Gedanken mehr darüber welcher Spinner
gerade wofür oder wogegen demonstriert. Am besten war der Satz mit
der Kamera die ins Gesicht gehalten wurde. Wie kann man nur! Mir
kommen die Tränen, ehrlich!

Ich muss schon sagen, seitdem Schäuble die Sicherheitsdebatte
losgetreteten hat wird das heise-Forum immer absurder. Nicht ein
Thema bei dem nicht in mindestens einem Beitrag einer was über
Bundestrojaner, Überwachungsstaat oder die bösen Sicherheitsbehörden
zum besten gibt, und wenn es um EDV-gestützte Kartoffelzucht in
Neuseeland geht. Macht aber nichts, solange es euch Spaß macht. Es
muss euch ja keiner ernst nehmen. Schafft euch ruhig eure eigene
kleine Welt mit Dauerüberwachung und schwarzen Hubschraubern, wenn
ihr den Kick braucht.

Aber: wenn mal der Strom ausfällt oder der PC kaputt geht, müßt ihr
wieder mit der realen Welt klarkommen, nicht vergessen!

Quote22. September 2007 23:48
Re: Und für diese Idioten werden Steuergelder verschwendet...
telefun (62 Beiträge seit 18.07.07)

obiwan2 schrieb am 22. September 2007 23:43
..........
> Aber: wenn mal der Strom ausfällt oder der PC kaputt geht, müßt ihr
> wieder mit der realen Welt klarkommen, nicht vergessen!

der zettel hängt an deinem kühlschrank?


Quote23. September 2007 0:01
Re: Und für diese Idioten werden Steuergelder verschwendet...
minenleger (mehr als 1000 Beiträge seit 15.11.03)

Ich hoffe inständig. dass der Pfleger mit dem Haldol dann doch noch
bei Dir vorbeigekommen ist...




Quote23. September 2007 1:46
Gerade zurück.....
SmartJay (69 Beiträge seit 13.02.07)

...von der Demo!

Es war super auf einer Demo gegen Überwachung zu sein bei der man
besser bewacht wird als die Kronjuwelen der Queen -_-

Die ganze Demo hätte noch wesentlich friedlicher verlaufen können,
wenn nicht schon von Anfang an zahlreiche schwer ausgerüstete
Polizeieineheiten ihre Aufwartung gemacht hätten. Ein sog.
"TV-Übertragungswagen" der grün-weissen Freunde mit teleskopierbarer
Überwachungskamera voraus. An den beiden Seiten der Demo marschierten
weitere Helmchen im Gänsemarsch entlang. Vor und hinter dem
Demonstrationszug reihten sich zahlreiche "Kastenwägen" mit weiteren
Einsatzkräften aneinander. Weitere Polizisten mit Hunden standen
aufgereiht an den Gehsteigen. Nach Verlassen des Alexplatzes wieder
zurück Richtung Brandenburger Tor wurden wir fortan von zwei Helis
der Bundespolizei begleitet. Einer von Ihnen schwebte stehend über
uns bis wir wieder am Ausgangsort waren.

Diese Haltung der Polizei wirkte äusserst aggressiv für eine sonst
sehr friedliche Demo. Ich bin sicher, dass es auch nicht eskaliert
hätte, trotz Anwesenheit des schwarzen Blocks, wenn nicht ein solches
Polizeiaufgebot auf so kurzer Distanz zu den Demonstranten vor Ort
gewesen wäre. Mein Kumpel und ich haben uns immer auf Abstand zum
Block gehalten, weil wir bereits geahnt haben, dass diese
bedrücktende Atmosphäre früher oder später zu Übergriffen führen
würde. In meinen Augen war das schlichtweg so gewollt vom Gesetzgeber
um mal wieder aufzuzeigen, dass es in Deutschland keine Demos geben
kann, die ohne Gewalt über die Bühne gehen. Die Situation wurde
bewusst so aufheizt, um auch solch eine für uns alle Bürger wichtige
Demonstration in schalem Licht darstellen zu können.

Ich hätte auch getrost auf den schwarzen Block verzichten können, da
ich mit deren Philosophien nicht konform gehe. Aber ich bezweifle
auch ernsthaft, dass es auch nur einen Übergriff oder nur eine
Gewalttat gegeben hätte, wenn sich die Herren und Herrinnen (äh
Damen) in grün-weiss einen Straßenblock weiter hinten aufgestellt
hätten oder gar nicht erst erschienen wären. Zu den Helis brauch ich
ja nix zu sagen...Überwachung scheint der neue Trendsport unserer
Regierung zu werden.

[...]

Ich bin zwar froh, dass es nun ca. 15.000 Menschen waren, aber die
Schnittmenge auf unsere Einwohnerzahl sind dennoch ein Witz. Ich
verstehe nicht, dass den Bürgern die eigene Freiheit sowenig wert
ist. Es hätten 150.000 sein können und das wäre immer noch ein viel
zu geringer Anteil für dieses ausserordentlich wichtige Thema. [...]


Quote23. September 2007 8:36
Hubschraubereinsatz
chrotharr (88 Beiträge seit 06.04.06)

Die beiden Hubschrauber über den Demonstranten haben die Stimmung
erst richtig angeheizt.
Auch auf der Abschlußkundgebung, wo der "Schwarze Block" die Demo
schon verlassen hat.

[...]

Gruß chrotharr

Quote23. September 2007 10:39
Polizei-Aktion ist vorbereitet gewesen
David Bowman (624 Beiträge seit 01.03.07)

Die Polizeiaktion ist vorbereitet gewesen, die Angriffswellen wurden
wie üblich (man kennts noch von den Montagsdemos) durch die 2xer
Hundertschaften ausgführt, die sich zuvor an bestimmten Punkten
gesammelt hatten. Das vorgehen dient zum einen der Spaltung und zum
anderen soll jedem Angst gemacht werden, wer politisch etwas
radikalere Ansichten vertritt. [...]

Quote23. September 2007 12:55
Und das Zentralorgan des Neofeudalismus,...
class-war (113 Beiträge seit 15.07.07)

..."Der Spiegel" berichtet immer noch über Demonstrationen
von Mönchen am Arsch der Welt, die die dortige Militärregierung
angeblich das Fürchten lehren, sowie über die bösen Zensur-
chinesen, die unsere allseits geschätzte FDJ-Sekretärin im
Internet beleidigen. So übel die Menschenrechtslage in Birma
oder China auch sein mag - wir haben selbst einen Riesenhaufen
Scheiße vor der Tür liegen, den es zu entfernen gilt.

Dass es hier überhaupt Demos zum Erhalt der Bürgerrechte
geben muss, ist skandalös genug - das Verhalten unserer
ach so unabhängigen Medien bestätigt aber die schlimmsten
Befürchtungen. Wenn der "Schwarze Block" sich gegen die
Übergriffe der vermummten Staatsschläger adäquat zur Wehr
gesetzt hätte, wäre das sicher einen Aufmacher wert gewesen.

Gut, dass es dazu nicht gekommen ist - so wird der Widerstand
gegen den Überwachungswahn wenigstens nur totgeschwiegen
und nicht von vornherein diffamiert. Auf jeden Fall sind wir nun
definitiv im Bilde und können sicher sein, von der Journaille
keinerlei Unterstützung zu haben - der ist das Wohlwollen der
Anzeigenkunden offensichtlich wichtiger, als eine vernünftige
Berichterstattung. Wahrscheinlich müssen diese Arschlöcher
erst am eigenen Leib erfahren, dass sie sich Pressefreiheit und
Informantenschutz in die Haare schmieren können, wenn
Schäuble und Konsorten sich durchsetzen.

Quote23. September 2007 13:02
Ich aendere meine Meinung
Ronsky (mehr als 1000 Beiträge seit 25.01.00)

"Handys" mit einer guten Videofunktion sind nicht ueberfluessig. Da
kann man schoen dokumentieren wer wo uebergegriffen hat und stellt
sie der Welt mittels Youtube etc. zur Verfuegung. Peter Gabriel hat
anfang der 90er aehnliches mit Camcorder gegen Unterdrueckung
gemacht. :)

Hier ein nettes Video auf Youtube von einem Sender. Man kann sogar
sehen wie ein Polizist versucht ein ca 16 Jaehrigen ins Gesicht zu
schlagen.

http://www.youtube.com/watch?v=51-_Gkpcp50

Such einfach Berlin Demo und sortiert die Ergebnisse nach Datum, da
kommen bereits die ersten Videos.

ron

Quote23. September 2007 17:17
Re: Ich aendere meine Meinung
Cybso (40 Beiträge seit 13.06.07)

Hi!

Ronsky schrieb am 23. September 2007 13:02
> Hier ein nettes Video auf Youtube von einem Sender. Man kann sogar
> sehen wie ein Polizist versucht ein ca 16 Jaehrigen ins Gesicht zu
> schlagen.
> http://www.youtube.com/watch?v=51-_Gkpcp50

Ich hab mir das Video nun dreimal angesehen, aber keine Szene
entdeckt, in der ein Polizist jemandem absichtlich ins Gesicht
schlägt. Verrat uns doch bitte einmal den genauen Zeitindex :-)

Es ist eine Szene mit einer Stürmung zu sehen, bei der ein paar Leute
zur Seite gedrängt werden - nichts, was nicht bei einer
MediaMarkt-Eröffnung auch passiert.

In der anderen Szene, in der jemand abgeführt wird (über dessen
Hintergrund man, wie bei der Stürmung auch, im übrigen nichts
erfährt) werden die Polizisten von einigen Demonstranten angegriffen
und drängen sie zurück - aber meiner Meinung nach passiert dabei
nichts, was man irgendwie als Absicht definieren könnte.

Ich in erster Linie der Meinung, dass der Schwarze Block selbst
schuld hat und es mit Sicherheit in gewisser Weise drauf angelegt
hat. Das Vermummungsverbot bei Demos gibt es nicht erst seit Merkel,
und sich hinter riesigen Bannern und tiefen Kapuzen zu verstecken (so
kommt das nämlich in dem Video rüber) ist auch nicht gerade die feine
Art, wenn man für seine Meinung eintritt. Das ist eher die Art, wenn
man sich prügeln will und verhindern will, dass man später (egal ob
von einer Kamera oder einem Beteiligten) identifiziert werden kann.

Auf der anderen Seite hat natürlich auch die Polizei es ein bisschen
drauf angelegt. Ob irgendetwas passiert wäre, wenn sie die Leute
einfach hätten laufen lassen? Ich denke nicht. Ich hab jedenfalls
noch nie gehört, dass diese Leute andere Demoteilnehmer verprügeln.
Und darüberhinaus ist es einfach nur zynisch, auf einer Demo gegen
den Überwachungsstaat mit Kamerawagen und Handkameras herumzulaufen,
das muss man einfach mal feststellen.

Ich möchte mir eher Gedanken machen, ob man dem schwarzen Block als
Demo-Veranstalter irgendwie begegnen kann. Es ist schwierig, aber es
könnte funktionieren. Man müsste einige Leute (vllt. 100) in hellen
Klamotten damit beauftragen, sich immer in den schwarzen Block zu
mischen. Dann könnte dieser nicht mehr als eine Art dunkler Bedrohung
angesehen werden. Und falls diese Leute herausgedrängt werden - nun
ja, dann kann man wirklich sagen, dass der Block es drauf angelegt
hat.

Quote23. September 2007 17:49
Re: Ich aendere meine Meinung
so_nicht (453 Beiträge seit 25.01.04)

zeitindex 0:52

Quote23. September 2007 18:09
Re: Ich aendere meine Meinung
Cybso (41 Beiträge seit 13.06.07)

Ok, da flog in der Tat einmal die Faust. Aber ob es wirklich auf
einen Schlag hinauslaufen sollte, und nicht eher, um sich die Person
vom Leib zu halten, wird nicht klar. Für letzteres spricht, dass der
Polizist nicht weiter vorgegangen ist, als die Person zurückgetreten
(nicht weggelaufen!) ist. Da kann man viel hineininterpretieren, und
das sollte man nicht überbewerten. Immerhin ist so ein Gemenge
ziemlich unübersichtlich.

Ich bleibe bei meiner Meinung, dass beide Seiten nicht ganz
unschuldig sind.

Quote23. September 2007 18:56
Re: Ich aendere meine Meinung
HasteNichGesehen (342 Beiträge seit 19.07.01)

nee, is klar. wenn die polizei wegen belanglosigkeiten in eine demo
stürmt und leute verhaftet entspricht das voll und ganz der
unterstützung des rechtsstaates mit der möglichkeit der freien
meinungsäußerung. wohl denen die unsere rechte verteidigen, mit
großem dank an die polizei, die hütter der gesetze. thx!

Quote23. September 2007 19:10
Re: Ich aendere meine Meinung
Cybso (42 Beiträge seit 13.06.07)

Ich befand mich zunächst am Ende der Demo. Dort habe ich gedacht, es
gäbe keinen Polizeieinsatz, es war nichts zu sehen. Später kam ich in
den Bereich des Schwarzen Blocks, kurz vor den Ausschreitungen. Und
ich habe gesehen, wie die Stimmung auf beiden(!) Seiten agressiver
wurde. Es wurde aufgefordert, sich zu vermummen. Und das war dann
wohl halt der entscheidene Regelbruch. Dass die Polizei dies früher
oder später als Vorwand nehmen würde, um die vermummten Leute daraus
zu ziehen (sie haben sich dann ja strafbar gemacht, ob es einem
gefällt oder nicht, § 17a Absatz 2 Versammlungsgesetz - alles andere,
die langen Transparente zum Beispiel, waren nur ein Verstoß gegen den
Demonstrationsplan) ist doch klar. Wenn man es nicht auf Krawall
anlegt, dann macht man sowas einfach nicht, wenn die Polizei bereits
neben einem herläuft. Ich geh doch auch nicht bei Rot über die
Straße, wenn auf der anderen Seite ein Polizist steht. Selbst wenn
ich das in normalen Situationen jederzeit tun würde, falls kein Auto
kommt, aber eine Demo ist halt keine normale Situation, und da
sollten beide Seiten nicht provizieren.

Zum Schluss war ich dann am Anfang der Demo, dort war es absolut
friedlich und die Leute haben sich normal mit den dortigen Polizisten
über die Situation unterhalten, absolut kein Problem.

Quote23. September 2007 13:15
Die Polizeiübergriffe bei der Demo haben gezeigt, wie wichtig die Demo war
Soulsaver (374 Beiträge seit 08.08.06)

denn die Köpfe der Hydra wachsen nach. Nur regelmäßige Proteste und
eine außerparlamentarische Kontrolle abseits der Parteien verhindern,
dass wir uns eines Tages im Polizeistaat wiederfinden.

Ansonsten war das, was in Berlin bei der Demo abging, alte
Polizeitaktik. Den Block der "Militanten" angreifen, heftig
reinprügeln, ein paar Festnahmen machen und hinterher je nach Lust
und Laune von einer mehr oder weniger gewaltsamen Demo reden. Immer
nach dem Motto: Wie produziert man "Gewaltätige Demonstranten". Und
das hat Tradition seit der Anti-Schah-Demo, nur das Zugriffe brutaler
geworden sind und die Polizei ihre Überwachungs- und
Einschüchterungsmethoden seitdem deutlich perfektioniert hat.

Quote23. September 2007 23:00
Re: Eine Demo ist kein Karnevalsumzug ...
Rodorm (252 Beiträge seit 26.02.04)

michael_kohlhaas schrieb am 23. September 2007 19:10

> ... wann raffen das einige von Euch endlich.

Eine Demo ist aber auch keine Kampfsportveranstaltung. Für manche ist
eine Demo nur dann eine Demo, wenn sich Demonstranten und Polizei
ordentlich kloppen. Menschen, die so denken, machen jedoch jede
Bemühung, auf demokratische Weise unter Zuhilfenahme des
Demonstrationsrechtes gegen Dinge Widerstand zu leisten, kaputt.
Menschen, die so denken, sind zu blöd zu erkennen, daß sie mit ihrem
Verhalten dem Staat noch mehr Rechtfertigungen für die Einschränkung
von Bürgerrechten geben, ja sie präsentieren sie ihm quasi auf dem
Silbertablett und geben das als Widerstand aus! Protest kann viele
Formen haben - dazu gehören m. E. auch Karnevalszüge, siehe die
Clowns beim G8-Gipfel. Aber Gewalt gehört NICHT zu den legitimen
Formen des Protestes in einer Demokratie (im Falle einer Diktatur
sieht das natürlich anders aus)!








Quote23. September 2007 22:36
"Positiver" Einfluss des schwarzen Blocks
Joerg Daehn, Joerg Daehn (14 Beiträge seit 10.03.01)

Man lese bitte:

http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/509/134255/

Schönes Presseecho, wird die Veranstalter gefreut haben. Besonders
lobenswert ist auch die Mitwirkung von Linksradikalen die für einen
krönenden Abschluss sorgten.

Achja: Wer Ironie findet, darf sie behalten.

Nochwas: Ich möchte für die nächste Demo einen gelben Block mit Stasi
2.0 T-Shirts vorschlagen, der den schwarzen Block blockt und
freundlich und friedlich an das Ende des Zuges geleitet. Da können
sie dann mit den "Grünen" fangen spielen, solange sie wollen.

Und nochwas: das negative Feedback der Schwarzen Block Fans ist wohl
auf das negative Echo auf diese zurückzuführen, die wollen einfach
auch nur liebgehabt werden und wenn die das nicht bekommen, werden
sie eben pampig.

Um mal "Die Ärzte" (höhö!) zu zitieren (Schrei nach Liebe):
"Deine Gewalt ist nur ein stummer Schrei nach Liebe
Deine Springerstiefel sehnen sich nach Zärtlichkeit
Du hast nie gelernt dich zu artikulieren
Und deine Eltern hatten niemals für dich Zeit"

Quote23. September 2007 22:41
Re: "Positiver" Einfluss des schwarzen Blocks
hannes_f (665 Beiträge seit 09.08.01)

Auch für Dich meine Antwort

Ich kann es nicht mehr hören!

2000-3000 Leute waren dem antikapitalistischem Block zuzuordnen. Sie
haben wesentlich zu der Demo und auch zu der guten Stimmung
beigetragen. Der Block wurde unter lächerlichen Gründen und aus
taktischem Kalkül zur Spaltung der Demonstrationsteilnehmer von der
Polizei angegriffen.

Bei Dir hats gewirkt. Du übernimmst die Propaganda der Polizei und
des Systems das hinter ihnen steht.

Wenn sich nicht fügen Gewalt ist, wenn es Gewalt ist, sich gegen
Bullenknüppel zu wehren, Wenn es Gewalt ist, sich nicht kontrollieren
lassen zu wollen (auf einer Demo gegen Überwachung) wenn es Gewalt
ist, sich zu vermummen (auf einer Demo gegen Überwachung) wenn es
Gewalt ist Seitentransparente über 150cm länge zu tragen, wenn es
Gewalt ist, das kapitalistische System und sein stützendes System
abzulehnen, wenn es Gewalt ist einen Zusammenhang zu denken, und zu
artikulieren zwischen Überwachung, Sicherheitswahn und einem maroden
wirtschaftssystem, dann verdamme halt einen Teil der
DemonstrationsteilnehmerInnen. Dann fordere aber auch konsequent,
dass ihre TElefone abgehört werden, dass ihre Computer durchsucht
werden, dass ihre Daten gespeichert und ab und zu gerastert werden,
dass sie ihre Fingerabdrücke und DNA abgeben müssen. Denn das genau
wird passieren, wenn Leute wie Du so argumenieren wie sie es tun
(wenn Sie dann an Dich ranwollen dann jammerst Du und wanderst aus
mit Mamis Erbe in die Karibik. So dumm und untertänig.
Wie Asylbewerber hier behandelt werden, dass ist Dir auch egal. Dass
an ihnen alle Überwachungsmaßnahmen, die DU heute auch anprangerst
ausprobiert wurden, das ist Dir nicht bewusst und egal. Dass die
Leute des SB genau dieses u.a. seit Jahren anprangern und dagegen auf
die Straße gehen, dass ist Dir auch egal. Dass die GEwalt des Systems
system hat ist Dir egal. Dass Leute schon lange verprügelt und
kriminalisiert werden, die diese Sachen auf der Straße thematisieren,
das ist Dir egal. Dein Weltbild, das ist Dir nicht egal. Seis drum...

mfg hannes

Quote23. September 2007 22:46
Re: "Positiver" Einfluss des schwarzen Blocks
Joerg Daehn, Joerg Daehn (15 Beiträge seit 10.03.01)

Liebe Hannes,

> 2000-3000 Leute waren dem antikapitalistischem Block zuzuordnen. Sie
> haben wesentlich zu der Demo und auch zu der guten Stimmung
300. Ich war 4 Stunden lang 2-10 Meter von denen entfernt. Glaub's
mir.
Wir waren die mit den weissen Kitteln. Falls Du Dich erinnerst. Falls
Du da warst.

> Bei Dir hats gewirkt. Du übernimmst die Propaganda der Polizei und
> des Systems das hinter ihnen steht.
Nö, auf mich hat das gewirkt, was ich vom Schwarzen Block 4 Stunden
lang gesehen habe. War das erste Mal in meinem Leben und hat mir
gereicht.

> Antifa-Sülz gelöscht.

Warst Du wirklich da oder trollst Du nur?

Schöne Grüsse,

Jörg

Quote23. September 2007 22:59
Re: "Positiver" Einfluss des schwarzen Blocks
Das Mgt. (323 Beiträge seit 20.11.00)

Habe den Block auch gesehen, die Zahl könnte hinkommen. Die RAF Rede
hätte nicht sein müssen ... da habe ich mich ernsthaft gefragt, ob
das wirklich so passt.

Von der Geschichte am Adlon habe ich nix mitbekommen, nur das es ewig
nicht weiterging. Ansonsten schienen sie sich zumindest an die vorher
mit der Demoleitung getroffenen Abmachungen zu halten.

Quote23. September 2007 23:01
Re: "Positiver" Einfluss des schwarzen Blocks
hannes_f (666 Beiträge seit 09.08.01)

Joerg Daehn schrieb am 23. September 2007 22:46


Geehrter Joerg,
der sog. schwarze Block war der "antikapitalistische Block" und nicht
die ersten 40-50 Reihen in schwarz, die Du gesehen und gehört haben
dürftest. Der schwarze Block(TM) ist eine Fremdbeschreibung von
Leuten die entweder nicht wissen, womit sie es zu tun haben oder die
diffamieren wollen. Und das von Dir so genannte "Antifa Gschreibsel"
solltest Du Dir lieber mal durchlesen. Es ist nie zu spät sich zu
bilden. Wenn Du glaubst die Überwachung würde sich nicht gegen die
Bevölkerung richten, sondern gegen Terroristen, warum warst Du dann
auf der Demo. Wenn Du glaubts es gebe keinen Zusammenhang zwischen
dem kapitalistischen System, Überwachung und Polizeigewalt, dann geh
weiter Zähne füllen. Wer Leuten auf einer Demo wie dieser ihre Wut
übel nimmt, kann nicht mehr alle Tassen im Schrank haben,,,

mfg hannes

Quote
23. September 2007 23:11
Re: "Positiver" Einfluss des schwarzen Blocks
Joerg Daehn, Joerg Daehn (17 Beiträge seit 10.03.01)

Lieber Hannes,

[...] MEINE Wut richtet sich gegen die Spinner, die diese gute Demo mit
ihrem Antifa-/Antikapitalismus-Stuss entwertet haben.

Das der Kapitalismus nicht ewig weitergeht, ist mir auch klar.
Ich kann da nur Oystein Dahle zitieren:

"Socialism collapsed because it did not allow prices to tell the
economic truth. Capitalism may collapse because it does not allow
prices to tell the ecological truth,"
Oystein Dahle, Chairman of WorldWatch and former VP of Esso Norway

Ich bin übrigens genügend gebildet. Vielleicht solltest Du Dir mal
Folgendes antun: http://globalpublicmedia.com/lectures/461 oder das:
http://www.energybulletin.net/primer.php

Wir müssen also zusammenarbeiten, um im "coming shitstorm" (J.H.
Kunstler) möglichst viele durchzubringen und möglichst viel an
Zivilisation zu retten. Und da kann der Schwarze Block nur stören.

Meine Meinung. Schönes Leben weiterhin.

Quote23. September 2007 23:17
Re: "Positiver" Einfluss des schwarzen Blocks
hkl387 (992 Beiträge seit 22.07.01)

> http://www.winfuture.de/index.php?nolayout=1&rs=1&page=wfv4/BSv2/scg.
> show.php&pic_id=1190478566
>
> Ich war da (so etwa unter dem Plakat links, übrigens auch sehr gross
> und nicht von der Polizei eingezogen), wo warst Du?

Wie absurd wird's denn jetzt?

Soll jetzt jeder ein Foto von sich zum Beweis hier reinstellen, dass
er da war? Auf einer Demo gegen Überwachung?? Geht's noch?

Quote23. September 2007 23:19
Re: "Positiver" Einfluss des schwarzen Blocks
Joerg Daehn, Joerg Daehn (22 Beiträge seit 10.03.01)

Weil hier meist nur Maulhelden und Theoretiker rumhängen. Deswegen.
Wo warst Du?

Quote23. September 2007 23:21
Re: "Positiver" Einfluss des schwarzen Blocks
hkl387 (994 Beiträge seit 22.07.01)

Joerg Daehn schrieb am 23. September 2007 23:19

> Weil hier meist nur Maulhelden und Theoretiker rumhängen. Deswegen.
> Wo warst Du?

Ich war auf der Demonstration. Und wie Du hier Leute beleidigst, die
hier seit vielen Jahren lesenswerte Beiträge schreiben, ist eine
Schande.









Quote24. September 2007 9:54
Die Revolution frisst mal wieder ihre Kinder
Fussfetischist, fussfetischist@gmx.eu (682 Beiträge seit 02.01.07)

Nun ist es also amtlich: Nachdem die aus sicherheitspolitischen
Gesichtspunkten unverzichtbaren Maßnahmen Online-Überwachung,
Vorratsdatenspeicherung und Flugsicherheitsgesetz in diesem und
anderen Internetforen dem überwiegenden Großteil der
Diskussionsteilnehmer nur als Vehikel dienen, ihren Hass gegen
Andersdenkende herauszuposaunen, haarsträubende Verschwörungs- und
Weltuntergangstheorien zu beschwören, oder mit unangebrachten
Nazivergleichen einen gefährlichen Rechtsruck der politischen Lage zu
provozieren, werden entsprechende Demonstrationen nun als Plattform
für Randale und Gewalt missbraucht.

Es ist unerträglich, wie eine Gruppierung von selbsternannten
Weltverbesserern einberseits in Onlineforen wie diesen gegen
staatliche Überwachung und andere wichtige und sonnvolle Maßnahmen
zum Schutz der Bevölkerung Front macht, aber andererseits die durch
unseren Rechtsstaat gegebenen Freiheiten nutzt, um Angst und
Zerstörung zu verbreiten.

Das Kalkül ist offensichtlich: Um auch weiterhin in Gesetzlosigkeit
und falsch verstandener Freiheit zu Lasten anderer leben zu können,
stellt man sich gegen sämtliche Maßnahmen, die diesen rücksichtslosen
Lebensstil einschränken könnten.

Ich hoffe deshalb, dass die politischen Überlegungen hin zu einem
Mehr an Sicherheit und Lebensqualität für die Mehrheit einer
friedliebenden und redlichen Gesellschaft endlich schnell und
konsequent umgesetzt werden, damit sich so unschöne Szenen wie in
Mügeln ,oder jüngst an diesem Wochenende in Berlin, nicht wiederholen
können.

Quote24. September 2007 10:22
Super, das passt auch hier: . .
Schaf_Im_Wolfspelz (252 Beiträge seit 19.04.07)

Das Zitat ist ja super vielseitig  ;-)

Besser schweigen und als Narr scheinen, als posten und jeden Zweifel
beseitigen...

Quote24. September 2007 10:14
Re: Die Revolution frisst mal wieder ihre Kinder
Das Mgt. (328 Beiträge seit 20.11.00)

Judäische Volksfront oder Volksfront von Judäja?





Aus: "Polizeizugriffe bei Demo gegen den Überwachungsstaat" Von Stefan Krempl (22.09.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/96388 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/96388)

Title: [Relationen zwischen Sicherheit und Freiheit... (Notiz)]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 23, 2007, 07:29:27 PM
Quote[...] Der Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, fürchtet im Rahmen der Terrorismusbekämpfung das Abrutschen in einen totalen Überwachungsstaat. Der Verfassungshüter sprach am gestrigen Samstag in einem  Interview mit dem Österreichischen Rundfunk von der Gefahr, dass in der Sicherheitsdebatte grundrechtliche Grenzen überschritten würden. "Ich habe manchmal den Eindruck, wir werden ähnlich stark überwacht wie seinerzeit die DDR-Bürger von der Stasi", sagte Korinek. Der legitime Wunsch nach Sicherheit verdränge Grundrechte wie das Briefgeheimnis, das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz. Die Sensibilität für die Gefahren solcher Einschränkungen der Bürgerrechte fehle offenbar.

Wichtig ist für den Verfassungsrichter, dass von den Politikern die Relationen zwischen Sicherheit und Freiheit stärker beachtet werden. Es könne nicht sein, dass aus dem Sicherheitsbedürfnis heraus alles erlaubt sei – wie in einem totalitären System. Für jeden Eingriff in die Grundrechte müsse es eine gesetzliche Ermächtigung geben, es müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden und diese müsse notfalls vom Verfassungsgerichtshof überprüft werden können. Ob die auch in Österreich diskutierte heimliche Online-Untersuchung von Computern verfassungskonform sei, könne etwa erst in einem laufenden Verfahren beurteilt werden.

Deutschland ist hier auf Grund der Verabschiedung eines Landesgesetzes mit Geheimdienstbefugnissen zu Online-Razzien bereits einen Schritt weiter. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, kündigte gerade eine strenge Prüfung dieser Lizenz zur Netzbespitzelung an. Er ließ durchblicken, dass sich Karlsruhe dabei an den strengen Vorgaben der Verfassungsrichter zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung beim großen Lauschangriff orientieren werde. Zugleich riet er der großen Koalition, die Entscheidung abzuwarten, bevor sie weitere Gesetzesvorstöße in Richtung der Ausspähung "informationstechnischer Systeme" auch auf Bundesebene vornehme. In Berlin gingen gestern rund 15 000 Bürger aus Sorge über den "Überwachungswahn" in Staat und Wirtschaft auf die Straße und demonstrierten konkret etwa gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung und den "Bundestrojaner".

Zwischen den Regierungsfraktionen ist derweil keine Entspannung im Dauerstreit um die innere Sicherheit in Sicht. Auch nach Gesprächen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) könne man nach den umstrittenen Äußerungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (beide CDU) laut Vizekanzler Franz Müntefering "nicht einfach zur Tagesordnung übergehen". Die zwei Kabinettsmitglieder hätten mit ihren Warnungen vor konkreten Anschlägen mit schmutzigen Bomben beziehungsweise zum Abschuss von Flugzeugen mit Terroristen an Bord eine "rote Linie überschritten", sagte der SPD-Politiker der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Das Thema Sicherheit sei zu ernst, als dass es "Spielmaterial für öffentliche parteitaktische Manöver" sein könne, betonte Müntefering. Der Bevölkerung dürfe keine Angst gemacht werden.

Aus Reihen der Sozialdemokraten wird zugleich erneut der Ruf nach mehr Führungsstärke Merkels laut. "Das Problem ist, dass die Kanzlerin nicht führt", sagte der Sprecher des konservativen Seeheimer Kreises in der SPD-Fraktion, Johannes Kahrs, der Welt am Sonntag. Die SPD habe "schon lange gemerkt, dass Merkel nicht führt". Jetzt sei dies "sogar der Opposition" aufgefallen. Nun müsse es nur noch die Union mitbekommen. Die Kanzlerin hätte Kahrs zufolge ihren Innen- und Verteidigungsminister für deren Äußerungen zur Terrorabwehr stärker zur Ordnung rufen müssen.

Nach Informationen des Spiegel rügte Merkel die Minister Jung und Schäuble hinter verschlossenen Türen mehrfach. Im CDU-Präsidium habe sie am vergangenen Montag gesagt, es wäre besser gewesen, man hätte den Grünen mit ihrem Streit über die Afghanistan-Politik die Schlagzeilen des Wochenendes überlassen. Angeblich beklagte sie sich auch darüber, dass sie von den Äußerungen der Minister erst aus den Medien erfahren habe. In einer Unions-Runde am Mittwoch habe Merkel eine besser abgestimmte Kommunikation angemahnt. Zugleich steht Merkel aber weiter hinter der Forderung Schäubles, verdeckte Online-Durchsuchungen zuzulassen. Computer und Festplatten dürften kein Raum sein, auf den der Staat nicht zugreifen dürfe.

Auch der bayerische Wirtschaftsminister Erwin Huber hat Schäuble den Rücken gestärkt. "Für mich hat Bundesinnenminister Schäuble mit seinen eindringlichen Warnungen vor dieser Terrorgefahr den Finger in die Wunde gelegt", erklärte der Favorit für den CSU-Vorsitz. "Wir sind viel stärker bedroht, als viele ahnen. Die Attacken der SPD auf Schäuble schaden unserer Sicherheit." Der umstrittene Innenminister Schäuble will sich derweil am Montag in Washington mit US-Heimatschutzminister Michael Chertoff treffen, mit dem der Christdemokrat im jüngster Zeit etwa das umstrittene Abkommen zum Transfer von Flugpassagierdaten ausgehandelt hat. Dabei soll der Anti-Terror-Kampf nach den Festnahmen mutmaßlicher islamistischer Terroristen in Deutschland im Mittelpunkt stehen. Schäuble wird zudem beim German Marshall Fund eine Rede zum Spannungsfeld zwischen Sicherheitsinteressen und Freiheitsrechten halten. (Stefan Krempl) / (uk/c't)

Quote23. September 2007 13:42
PCs und HDDs dürften kein Raum sein, auf den der Staat nicht zugreifen kann
sa2scha (83 Beiträge seit 11.04.06)

Ist Merkel vollständig merkbefreit? Der Staat hat doch schon längst
Zugriff auf Computer und Festplatten, die Polizei braucht doch nur
einen Hausdurchsuchungsbeschluss oder in Ermittlungsarbeiten Gefahr
in Verzug aus zu rufen und der Geheimdienst kann ja wohl auch schon
lange Keylogger usw. heimlich installieren.

Ich stelle mir mal den staatlichen Zugriff meiner unbescholtenen
Person in Vergangenheit vor. Auf der Straße merke ich vom staatlichen
Zugriff nichts, solange er nicht passiert und dann bin ich davon auch
nicht betroffen - erst wenn ich in eine Polizeikontrolle gerate ist
das der Fall.
Wenn ich in meine Kneipe gehe, erfolgt der staatliche Zugriff erst,
wenn er gerufen wird, dann ist er sichtbar und unmittelbar.
Also habe ich jederzeit in Selbstverantwortung Abwesenheit von
staatlichen Zugriffen, von den Ausnahmen, s.o. mal abgesehen und ich
fühle mich frei und denke, der Staat hat Vertrauen in mich.

Die neue Qualität der Terrorismusbekämpfung ist oder wird die
ständige Zugriffmöglichkeit des Staates ohne dass ich unmittelbar
davon etwas merke. Die gesammelten Daten und ihre Verknüpfung über
mich, die Videoüberwachung, die Internetobservierung und der
Bundestrojaner - alles staatliche Zugriffe ohne die unmittelbare
Präsenz der ausführenden Organge und ohne jede Möglichkeit, darauf
Einfluss zu nehmen oder dagegen vorzugehen.
Also verliere ich meine Selbstverantwortung da ich mich in ständiger
staatlicher Beobachtung wähne und ich fühle mich unfrei und denke,
der Stadt misstraut mir.

Da frage ich mich sofort und wirklich ernsthaft, will ich in so einem
Staat leben?

Quote23. September 2007 14:36
Re: PCs und HDDs dürften kein Raum sein, auf den der Staat nicht zugreifen kann
carnation (102 Beiträge seit 06.06.04)

sa2scha schrieb am 23. September 2007 13:42

> Also verliere ich meine Selbstverantwortung da ich mich in ständiger
> staatlicher Beobachtung wähne und ich fühle mich unfrei und denke,
> der Stadt misstraut mir.
>
> Da frage ich mich sofort und wirklich ernsthaft, will ich in so einem
> Staat leben?

Du lebst schon längst in einem solchen Staat:

mobilphone- Tracking ermittelt Deinen Standort.
Fährst Du per Bahn oder Mitfahrzentrale, verraten diese Daten Dein
Surf- und Dein Telefonverhalten, wohin die Reise geht und mit wem.
Kameras an Bahnhöfen, Mautstationen und in öffentlichen
Verkehrsmitteln verifizieren das.

Treten Unregelmäßigkeiten auf, falls Du Dein Handy (absichtlich?) zu
Hause lässt, Deine Nase aber von irgendeiner Kamera erkannt wird,
sortieren Dich Dataminig- Programme in einen Kreis von Verdächtigen,
die "was zu verbergen" haben.
Schaltest Du Dein Handy aus, statt zu warten, bis der Akku leer ist,
ist das ein noch stärkeres Motiv, Dir auf der Spur zu bleiben: "Mal
überprüfen, was zwischen Ein- und Ausschalten alles so in der Gegend
passiert ist"...

Hast Du mehrere Mobilnummern angemeldet oder wechselst Du die Karten,
bist Du erst recht verdächtig. Auch die Verweigerung, ein Handy zu
benutzen, ist suspekt. Sowas machen ja nur linksterroristische
Spinner.

Hast Du etwa keine Kundenkarte vom Supermarkt? Die Kamerabilder am
Laufband und der Kassenbon verraten Dein Einkaufsverhalten sowieso.

Wo und welche Zeitungen Du heimlich kaufst? Auch das kann getrackt
werden. In jeder Klitsche wird bereits Deine Nase aufgezeichnet.

Du kannst eigentlich nur noch im Wald hausen, um nicht in diesem
Staat leben zu wollen. Sei also froh, hier zu leben, denn dieser
Staat verleiht Dir dadurch maximale Sicherheit!

Du hast richtig gelesen: Er verleiht sie nur...



Aus: "Österreichs Verfassungsrichter warnt vor neuer Stasi" (23.09.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/96393 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/96393)

-.-

Quote[...] Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, warnt im Zusammenhang mit der Terror-Bekämpfung vor einem Abrutschen in einen totalen Überwachungsstaat. Im Ö1-"Journal zu Gast" sagte Korinek heute, es bestehe die Gefahr, dass in der Sicherheitsdebatte grundrechtliche Grenzen überschritten würden. Konkrete Gesetzesentwürfe in diese Richtung gebe es aber noch nicht.

Korinek zeigte sich über die Debatte um mehr Sicherheit nach der Verhaftung von Terror-Verdächtigen "beunruhigt". Es bestehe die Gefahr, dass Grundwerte beiseite geschoben würden und die Grenze zum Überwachungsstaat überschritten werde. "Ich habe manchmal den Eindruck, wir werden ähnlich stark überwacht wie seinerzeit die DDR-Bürger von der Stasi." Der Wunsch nach Sicherheit verdränge die Grundrechte, wie das Briefgeheimnis, das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz, die seit der Revolution von 1848 die private Kommunikation schützen. Die Sensibilität für die Gefahren fehle offenkundig.
Sicherheitsdebatte: Korinek warnt vor Überwachungsstaat (Sa, 22.09.2007)
http://oe1.orf.at/inforadio/81240.html (http://oe1.orf.at/inforadio/81240.html)

-.-



Title: [Die hysterisch gewordene Datenschutzdebatte... (Notiz)]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 24, 2007, 03:18:57 PM
Quote[...] Auf einer Tagung zur geplanten Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten in Berlin, auf welcher die Humanistische Union (HU) mit Unterstützung von Institutionen der Presselandschaft über das "Ende des Informanten- und Datenschutzes" diskutierten, prallten die Interessen von Strafverfolgern, Bürgerrechtlern, Medienvertretern und Providern frontal aufeinander. Beide Seiten betonten dabei, dass es ihnen jeweils um die Wahrung der Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaates geht. Aus Sicht des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof, Michael Bruns, wird mit dem Regierungsvorstoß "nur der Ist-Zustand" der Strafverfolgung festgeschrieben. Es gehe um "keine Erweiterung der Befugnisse, nur um einen Ersatz für früher gegebene Möglichkeiten" in Zeiten der Digitalisierung der Kommunikationsgewohnheiten.

Christoph Fiedler vom Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ) hielt dagegen, dass die Vorratsdatenspeicherung selbst bei einer "maßvollen Umsetzung die Pressefreiheit erheblich schwächen würde". Der Staat erhalte Zugriff auf alle Kontakte zu Journalisten, was Informanten massiv abschrecken werde: "Die Presse wird blind, die Demokratie mittelbar geschädigt". Besonders schal sei das Argument, dass die Presse in Zeiten des Terrorismus zurückstecken müsse. Gerade hier sei die Gesellschaft auf eine "robuste Pressefreiheit" angewiesen.

Bruns beklagte im Namen der Karlsruher Bundesstaatsanwaltschaft allgemein eine inzwischen "hysterisch gewordene Datenschutzdebatte". Den Bedürfnissen der Interessen der Ermittlern komme generell ein eigenständiges verfassungsmäßiges Gewicht zu. Angesichts der Zunahme von Flatrates bei der Telekommunikation, bei denen momentan Verbindungsdaten nur sehr kurzfristig gespeichert werden dürfen, könne auf die Strafverfolgung nicht "gänzlich verzichtet" werden. Gebraucht sei vor allem eine Zuordnung von IP-Adressen zu den jeweiligen Anschlusskennungen etwa bei der Verbreitung von Kinderpornographie, rechtsradikaler Hetze oder Phishing-Mails. Befürchtungen, dass die gesamte Bevölkerung mit der verdachtsunabhängigen Aufzeichnung der elektronischen Nutzerspuren für sechs Monate unter einen "Generalverdacht" gestellt werde, wies Bruns dagegen zurück. Auch die Daten von Dritten seien oft von entscheidender Bedeutung.

Constanze Kurz vom Chaos Computer Club (CCC) wies dagegen daraufhin, dass mit dem "monströsen Projekt" EU-weit "eine halbe Milliarden Menschen" pauschal betroffen werden. Sie zweifelte auch die von Bruns behauptete klare Beweiskraft der Verbindungsdaten und ihrer Zuordnung zu personenbeogenen Informationen an. Gemeinsam mit dem Ex-Landesdatenschutzbeauftragten von Berlin, Hansjürgen Garstka, verteidigte die Hackerin den alternativen Ansatz eines "Quick Freeze". Dabei zeichnen die Provider Datenspuren erst auf Zuruf der Behörden bei einem konkreten Tatverdacht auf. Dies entspricht Garstka zufolge den bisherigen traditionellen Ermittlungsmethoden, während diese durch die pauschale Protokollierung deutlich erweitert würden. Für Bruns geht das in den USA bislang praktizierte "Quick Freeze"-Verfahren dagegen "vollständig an der Realität des Strafverfahrens vorbei". Ermittler würden häufig erst nachträglich Kenntnis von Verdacht erhalten. "Ohne Speicherpflicht gibt es da keine tatrelevanten Daten mehr zum Einfrieren."

Der Generalbundesanwalt räumte aber ein, dass "sich die elektronischen Daten ungleich effizienter auswerten lassen als die physischen Kontakte". Bei den "sensiblen" aufgezeichneten Angaben werde direkt in das informationelle Selbstbestimmungsrecht eingegriffen. Die Sache mit der Datenanalyse per "Knopfdruck" hätten sich die Strafverfolger aber "nicht ausgesucht". Ermittlungen ohne Verbindungsdaten wären jedenfalls kaum mehr denkbar.

[...]

Quote17. September 2007 15:37
Datenschutz einfordern ist hysterisch, Flugzeuge abschießen ist rational
Advocadus Diaboli (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)

Oder wie soll ich die aktuell laufenden Debatten sonst verstehen?

SCNR


Quote17. September 2007 16:57
Nur mal so nebenbei ... zum Schmunzeln ... oder als Gedankenstütze für Minister
Nachgefragt (196 Beiträge seit 14.07.03)

"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes
widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die
Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten
gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott
helfe."

Quote17. September 2007 17:28
ich bin gern ein bischen hysterisch
Michael Boettcher, Michael Boettcher (mehr als 1000 Beiträge seit 18.07.00)

Soso, man hatte also schon früher, lange vor der Digitalisierung, die
Möglichkeit für Millionen von Telefonnutzern die Kommunikationsdaten
über Monate und Jahre zu speichern und in Sekunden das
Kommunikationsverhalten einer Person zu analysieren. Man kannte den
Aufenthaltsort, wenn telefoniert wurde, konnte Bewegungsbilder
erstellen und Gespräche automatisiert nach Stichworten rastern. Wer
das bezeifelt und in der Verfassung von einem "eigenständiges
verfassungsmäßiges Gewicht" der Interessen der Ermittler kein Wort
findet, der ist hysterisch. Ein recihlich merkwürdiger Vorwurf und
eine ebenso merkwürdige Betrachtung von einem, der zugleich zugeben
muss, dass von den Ermittlern direkt in das informationelle
Selbstbestimmungsrecht eingegriffen wird.

Man hat in Deutschland angesichts der Geschichte und der ständigen
Erosion der Grundrechte überhaupt keinen Anlaß Politikern und
Behörden über den Weg zu trauen.  So gesehen bin ich gern ein wenig
hysterisch. Ich nenne es Vorsicht. Wenn ich von solchen dummdreisten
Diskussionsbeiträgen wie die von Generalbundesanwalt Michael Bruns
oder Äußerungen des Stasi-2.0-Ministers Schäuble lese, weiss ich,
dass die mehr gut begründet ist. Aber macht ihr nur. Wir sehen uns
dann beim BVerfG.

M. Boettcher

Quote17. September 2007 17:04
Etwas zum Thema Gewaltenteilung
neTear (mehr als 1000 Beiträge seit 26.08.01)

Gewaltenteilung

Wesentlicher Grundsatz unserer Gesellschaftsordnung,
der freiheitlichen Demokratie, ist:
_Alle Staatsgewalt_ geht vom Volke aus!
Jeder Bürger kann sich jederzeit nicht nur anderen
Bürgern  gegenüber auf sein Recht berufen, sondern
auch allen Gewalt ausübenden Staatsorganen. Diese
Staatsorgane müssen die Grundrechte der Bürger
schützen(!) und ihn jederzeit anhören. Für die
Legislative, das Parlament(!) ist der Petitionsausschuß
des Bundestages zuständig.

Die drei Gewalten arbeiten nicht isoliert voneinander,
sondern zusammen mit gegenseitigen Kontrollaufgaben(!),
so dass die Macht einer Gewalt nicht ausufern kann.

Soweit die Theorie.

Dass in einer Demokratie nicht jeder alles in seine
eigenen Gesetze gießen kann, ist selbstverständlich.

Wenn faktisch die gesamte IT-Branche gegen
gewisse Maßnahmen trommelt, aber die gleichen
perfiden Forderungen gebetsmühlenartig
wiederholt werden, dann kann man daraus
schließen, dass die Legislative isoliert
handelt. Das ist das Gefährliche an der Sache.

Ganz übel wird es allerdings, wenn der Exekutive
geheimdienstliche Methoden zugesprochen werden.
Die VDS und die heimliche OD sind genau solche
geheimdienstlichen Methoden bzw. führen dazu.
Weder der Bürger noch die anderen Staatsorgane
können dann noch etwas KONTROLLIEREN.
Die Vernetzung der ganzen "Dateien" bei
Verfassungschutz,BND,BKA,LKA,$onstige_Behörde
führt jede Demokratie ad absurdum, da
die Gewaltenteilung defacto aufgehoben wird.

Die Leute die solche Dinge fordern, haben entweder
in ihrer Macht - und Geldgier die Geschichte vergessen
oder verdrängt, oder wollen wieder einmal absichtlich
die Bevölkerung bis zum Exzess ausbeuten und versklaven.

Welch' geistig Kind ist die EU eigentlich geworden?
Rhetorische Fragen sind nicht dazu geeignet
beantwortet zu werden ...

neTear/




Aus: "Generalbundesanwalt gegen "hysterisch gewordene Datenschutzdebatte"" Stefan Krempl (17.09.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/96104 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/96104)

Title: [Man bemerkt vielleicht nicht einmal... (Notiz, NSA)]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 27, 2007, 10:15:33 AM
Quote[...] Noch immer ist nicht klar, welches Ausmaß das vom US-Präsidenten Bush nach dem 11. September angeordnete geheime Lauschprogramm hat, bei dem die NSA ohne vorherige richterliche Genehmigung auch Telefon- und E-Mail-Kommunikation in den USA abhörte, sofern eine Person mit verdächtigen Personen im Ausland kommunizierte. Die US-Regierung will Klagen gegen Provider abwehren, die der NSA Daten übermittelten, und ihnen Immunität gewähren. Der oberste Geheimdienstchef McConnell begründete vor dem Rechtsausschuss noch einmal die Notwendigkeit einer dauerhaften Installierung des im Februar ablaufenden Protect America Act, nach dem die Geheimdienste das Recht erhalten hatten, unter Umgehung des FISA-Gerichts abhören und die Telekommunikationsprovider dazu zwingen zu können, die Daten zu liefern.

Kritiker monierten vor allem, dass man mit der Gesetzesvorlage praktisch jeden abhören könne, weil nur angenommen werden müsse, dass einer der Kommunikationspartner sich im Ausland befinde. Überdies müsse man dann der Regierung und den Geheimdiensten bedingungslos vertrauen, ohne dass es die Möglichkeit einer Kontrolle gebe. Das sei zu wenig, betonte so beispielsweise der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Patrick Leahy. Zum Vertrauen trug sicherlich nicht bei, dass McConnell während der Anhörung erklärte, dass durchaus auch "unbemerkt" Daten von unverdächtigen US-Bürgern beim Abhören gesammelt worden und in die NSA-Datenbank eingeflossen sein können: "Man bemerkt vielleicht nicht einmal, dass es in der Datenbank ist, weil man eine so große Menge speichert."

So könnte eine nicht genannte Zahl von Logfiles in der Datenbank sein, die durch das Abhören von sich im Ausland aufhaltenden Personen gesammelt wurden, weil die NSA nicht den Inhalt jeder Kommunikation anschaue, wenn es keinen Grund dafür gebe. Falls man aber zufällig gespeicherte Daten entdecke, lösche man sie, versicherte McConnell. Eine offene Aussprache über die genauen Ausführungen des Protect American Act lehnte McConnell zum wiederholten Male mit der Begründung ab, dass sie das Leben von Amerikanern gefährden könne.

Schon zuvor hatte McConnell vor einem anderen Senatsausschuss eine Aussage gemacht, die an der Einhaltung der Gesetze durch die Geheimdienste zweifeln lässt. So erklärte er am 10. September, dass man durch das Abhören ohne richterliche Genehmigung, das erst durch den Protect America Act legalisiert wurde, den Terroranschlagsplan in Deutschland verhindern konnte. Als dann Senatoren darauf hinwiesen, dass diese Zusammenarbeit zwischen deutschen und amerikanischen Sicherheitsbehörden bereits letztes Jahr vor Verabschiedung des Protect America Act stattgefunden habe, zog der Geheimdienstchef diese Aussage zwei Tage darauf schnell wieder zurück.

Bislang wurde aber auch immer behauptet, dass nur die Kommunikation von wenigen Menschen ohne richterliche Genehmigung abgehört worden sei. McConnell sprach noch vergangenen Monat davon, dass dies ungefähr 100 US-Bürger betroffen habe. Zudem wurde stets bestritten, dass man massenhaft Kommunikation abgehört und durchsucht habe. Die Antwort auf die Frage des demokratischen Senators Russ Feingold in der Anhörung, ob die vor Kurzem vorgenommenen Veränderungen des FISA-Gesetzes ein massenhaftes Abhören ermögliche, könnte aber durchaus anderes vermuten lassen. McConnell sagte, dass dies erlaubt sein würde, "falls dies wirklich gemacht werden könnte". Sinn der Genehmigung sei aber das Abhören von Ausländern im Ausland. (fr/Telepolis)

Quote26. September 2007 14:09
*Wunder*
Dagobert Michelsen (323 Beiträge seit 04.08.02)

Hallo,

ich dachte eigentlich, dass die NSA über Echelon etc. sowieso _alles_
überwacht. Wieso jetzt die Aufregung? Weil es Amerikaner sind?

*Wunder*

  -- Dago


Quote26. September 2007 14:12
Ob die Iraner auch so viel abhören?
der_spiegel (mehr als 1000 Beiträge seit 24.09.04)

Sind schließlich die Bösen...

Quote26. September 2007 14:33
Re: Ob die Iraner auch so viel abhören?
mopsfidel, heise2006@verbloggt.net (204 Beiträge seit 01.06.07)

der_spiegel schrieb am 26. September 2007 14:12

> Sind schließlich die Bösen...

Das Wort "Achse" vergessen.

Hoecker Sie sind raus ;)


Quote26. September 2007 14:40
Re: Ob die Iraner auch so viel abhören?
LinuxWaechter (518 Beiträge seit 13.06.03)

der_spiegel schrieb am 26. September 2007 14:12

> Sind schließlich die Bösen...

Nein, denn für die Iraner sind die anderen die Bösen und sie selbst
sind die Guten. Da man aber nur die Bösen abhören will und für die
Iraner die Bösen unsere Guten sind, wir aber keinen Unterschied
zwischen unseren Guten und deren Bösen machen lohnt sich für die
Iraner der Aufwand nicht. Wer möchte auch schon doppelt abhören.

Mir stellt sich nur gerade die Frage wenn die Amerikaner Ausländer im
Ausland abhören wollen ob das dann nur, sagen wir, Franzosen in
England betrifft, oder ob der Amerikaner generell von Ausländern im
Ausland spricht, wenn er nicht Amerikaner in Amerika meint.

Man, diese Amerikaner machen einen noch ganz kirre....

MfG
LinuxWaechter

Quote26. September 2007 15:02
Re: Ob die Iraner auch so viel abhören?
Ludwig Gaßner, Ludwig Gaßner (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)

LinuxWaechter schrieb am 26. September 2007 14:40

> der_spiegel schrieb am 26. September 2007 14:12
>
> > Sind schließlich die Bösen...
>
> Nein, denn für die Iraner sind die anderen die Bösen und sie selbst
> sind die Guten.

Genau, das ist mir auch schon aufgefallen dass die Einteilung in Gut
und Böse immer von den Guten vorgenommen wird. Schon komisch, oder?




Quote26. September 2007 14:17
NSA-"Terror"-Prävention = Wirtschaftsspionage?
Screet (mehr als 1000 Beiträge seit 21.03.01)

...oder heißt das, daß alle Unternehmen nun die Meetings außerhalb
der USA durchführen müssen, weil sonst wer mithört und die Info
unberechtigterweise weitergeben könnte?

Screet

Quote26. September 2007 14:38
Re: NSA-"Terror"-Prävention = Wirtschaftsspionage?
worker_bee (39 Beiträge seit 08.08.07)

Screet schrieb am 26. September 2007 14:17

> ...oder heißt das, daß alle Unternehmen nun die Meetings außerhalb
> der USA durchführen müssen, weil sonst wer mithört und die Info
> unberechtigterweise weitergeben könnte?

Ein international agierender Konzern, der nicht in der Lage ist,
seine komplette Komunikation zu verschlüsseln, hat es verdient
ausspioniert zu werden.


Quote26. September 2007 14:44
Kann schon mal passieren
Der schöne Jaques (230 Beiträge seit 09.08.07)

in dem ganzen Terrorchaos.


Quote26. September 2007 14:45
Solange Staaten vorgeben "demokratisch" zu sein...
Advocadus Diaboli (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)

...passieren alle Schweinereien heimlich. Wenn dann  mal der
"point-of-no-return" überschritten ist wird es un-heimlich.

Quote26. September 2007 15:03
Zufällig gespeicherte Daten werden hierzulande auch sofort gelöscht
marchy (mehr als 1000 Beiträge seit 29.04.02)

z.B durch Praktikanten, Roboter, in Ungnade gefallene Schatzmeister,
Gedächtnisverluste oder auch Ehrenworte etc.
Allerdings werden nur Daten, die die Regierenden belasten könnten,
sofort gelöscht, alle anderen *etwas* [1] später.
cu
marchy
[1] 20-100 Jahre später für alle anderen, in geologischen Zeiträumen
ist das nahezu sofort.
Quote26. September 2007 15:49
Re: Iwo...
The Independent (mehr als 1000 Beiträge seit 26.07.00)

...warum sollten die Daten denn gelöscht werden, wenn ihre
Speicherung offiziell doch keiner bemerkt hat?
;-)





Quote26. September 2007 22:34
USA fortschrittlichste Nation der Welt!
cuneus (76 Beiträge seit 03.01.07)

Und wir hinken weit abgeschlagen zurück...

Aber zum Glück wird uns unser Innenminister wieder zurück an die
Spitze rollen.
Hurra!


Aus: "Die NSA hat "vielleicht unbemerkt" Kommunikation von US-Bürgern abgehört und gespeichert" (26.09.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/96575 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/96575)

Title: [Niederländische Big Brother Awards 2007... (Notiz)]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 27, 2007, 04:17:23 PM
Quote[...] Der niederländische Big Brother Award 2007 in der Kategorie "Personen" ist an alle niederländischen Bürger verliehen worden, die sich mit dem Argument "ich habe nichts zu verbergen" nicht darum kümmern, was mit ihren Daten passiert. Damit seien die Bürger selbst für das Verschwinden der Privatsphäre verantwortlich, erklärte die Jury in ihrer Begründung. U (auf Deutsch: "Sie") wurden als Gewinner analog zur Auszeichnung der Time gewählt, die You im Dezember 2006 zur Person des Jahres kürte.

Die Jury begründete den Schritt, die niederländische Bevölkerung auszuzeichnen, mit den Ergebnissen einer regelmäßig durchgeführten Freiheitsumfrage, die sich ihrerseits auf eine Rede des US-Präsidenten Franklin Roosevelt über die vier Freiheiten bezieht. Nach dieser Umfrage ist die Mehrheit der Niederländer bereit, für eine Zunahme der Sicherheit eine Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit hinzunehmen. Die Gruppe der Bürger, die in der zunehmenden Überwachung und der ständig zunehmenden Datensammelei eine Einschränkung der Freiheit sieht, ist nach der Umfrage eine Minderheit.

In der Kategorie "Unternehmen" gewann die Nederlands Spoorwegen (NS), die niederländische Eisenbahn, den Big Brother Award 2007. Sie wurde für ihre nicht nachlassenden Anstrengungen ausgezeichnet, Smart Cards zum Bezahlen der Tickets zu fördern und Datenbanken mit den Daten der Bank-, Kredit-, und Debitkarten zu füttern. Praktisch sei es bald unmöglich, anonym zu reisen, befanden die Preisrichter. Vertreter der Eisenbahn waren nach niederländichen Berichten zu der Preisverleihung gekommen und akzeptierten die Negativ-Auszeichnung. Zur Verleihung meldete sich auch ein Sprecher der niederländischen Datenschutzbehörde und kündigte die Verhängung von Strafgeldern an, falls die Eisenbahn ihren Datenschutz nicht verbessere.

In der Kategorie "Behörden" gewann die niederländische Zentralbank einen Preis für ihre Bereitschaft, beim Finanzdaten-Transfer via SWIFT widerstandslos mitzumachen. Besonders ärgerte sich die Jury über das öffentliche Statement der Zentralbank, dass der Schutz der Privatsphäre niederländischer Bürger nicht die Aufgabe einer Bank sei.

Unter den Publikumsvorschlägen gewann das Elektronisch Kinddosier, eine Datenbank mit den Angaben zu 3,8 Millionen Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 0 und 19 Jahren. Die von dem niederländischen Familienministerium angelegte Datenbank soll die schulische Laufbahn und die gesundheitliche Entwicklung der Kinder verfolgen und aufzeichnen. Auch die Daten der Erziehungsberechtigten sollen Eingang in die Datenbank finden. Die Jury kritisierte nicht nur die umfassende Datensammlung, sondern auch die Tatsache, dass die Kinderdaten 15 Jahre lang gespeichert bleiben, wenn aus dem Kind längst ein mündiger Erwachsener geworden ist.

Mit den niederländischen Big Brother Awards startet ein ganzer Reigen europäischer Preisverleihungen an Datenschutzvernichter. Unter anderem werden die deutschen Preise am 12. Oktober in Bielefeld vergeben, gefolgt von Österreich am 25. Oktober und der Schweiz, wo der Termin der Preisverleihung noch in der Schwebe ist.

Quote27. September 2007 13:37
@Heise: Übersetzungsfehler
Ardjan (41 Beiträge seit 23.05.01)

Nied. 'U' = Deutsch 'Sie'
Nied. 'Jij' = Deutsch 'Du'

Quote27. September 2007 16:04
Hut ab vor der Bahn
kathul (mehr als 1000 Beiträge seit 16.04.04)

Das sie erscheinen und den Preis akzeptieren sieht
man nicht alle Tage. Die meisten geben eher eine
Pressemittteilung herraus in der sie die Anschul-
digungen vehement dementieren.




Aus: "DU hast gewonnen! Niederländische Big Brother Awards vergeben" Detlef Borchers (27.09.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/96642 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/96642)

-.-

"EU-Kommission segnet Finanzdaten-Transfer an die USA ab" (28.06.2007)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/91921/ (http://www.heise.de/newsticker/meldung/91921/)


[LASER#17: Kontenspionage ("Kontenabfragen", SWIFT etc.)]
http://www.subfrequenz.net/forum/index.php/topic,240.0.html (http://www.subfrequenz.net/forum/index.php/topic,240.0.html)


-.-

http://www.bigbrotherawards.nl/ (http://www.bigbrotherawards.nl/)

Title: Re: [Überwachung + Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 08, 2007, 12:12:29 PM
Quote[...] Wie kann so etwas passieren? Beim Besuch einer Internetseite einer Möbelhauskette ändert sich plötzlich die Darstellung, und der Computer leitet automatisch zur Homepage einer Filiale in der Nähe weiter. Augenblicke später zeigt der Monitor Informationen über preisgünstige Produkte sowie Öffnungszeiten der Geschäftsstelle an. Das ist zwar praktisch, weckt aber auch Misstrauen. Woher weiß der Computer, wo ich wohne?
Hinter einer solchen Weiterleitung steckt zunächst einmal gut gemeinter Service. Internetdienstleister überprüfen, wo der Computer zur dazugehörigen Internetadresse steht und leiten daraus Schlussfolgerungen ab. In dem Moment des Seitenaufrufs hat der Kunde eine Spur gelegt. Die digitale Welt weiß nun, wo er wohnt und dass er Möbel kaufen möchte. Der Computer auf der Gegenseite lenkt die Internetverbindung um zu der nahen Filiale.
Auch Internetanbieter wie der Onlinehändler Amazon legen schon seit Jahren Profile von Nutzern an, in denen sie festhalten, was als Letztes gekauft wurde und welche Interessen der Kunde hat. Ohne danach gefragt zu haben, wird der Internetsurfer darauf hingewiesen, welche Bücher ein Autor neben dem zuletzt bestellten noch verfasste, wo in dieser Saison die günstigsten Hotels auf Mallorca liegen oder dass der im vergangenen Jahr georderte Mietwagen preiswerter geworden ist.

Nicht nur am Computer, auch im übrigen Alltag hinterlassen Menschen Spuren, die irgendwo elektronisch nachvollziehbar sind. Was als Unterstützung des Kunden gedacht ist, ist gleichzeitig auch Überwachung und Manipulation. Science-Fiction-Autor George Orwell (Autor des Diktatur-SF-Romans "1984") hätte es sich nicht besser ausdenken können: Stets ist bekannt und abrufbar wo wir waren, was wir einkauften, mit wem wir telefonierten – riesige Datenströme wandern täglich auf die Festplatten von Einkaufscentern, Überwachungsfirmen oder Behörden. Mit staatlicher Genehmigung auf private Computer zuzugreifen und dort Festplatten zu durchsuchen, wie es manche Politiker fordern, ist nur noch das letzte Kapitel in einer langen Geschichte aufgeweichter Privatsphäre.
Denn kaum ein Schritt in der Öffentlichkeit ist heute noch unbeobachtet. Das fängt morgens an, wenn sich nach dem Einschalten das Handy in das Mobilfunknetz einwählt und hört abends im Restaurant auf, in dem mit einer Kreditkarte bezahlt wird.

Kommunikationsdaten aller EU-Bürger werden zwei Jahre lang gespeichert. Selbst nach dieser Zeit kann rekonstruiert werden, mit wem der Handybesitzer gesprochen hat.

Vor allem Firmen setzen moderne Überwachungstechniken ein. So sind Produkte in manchen Supermärkten mit Funkchips versehen. Interessant für die Märkte und Herstellerfirmen: Sie können schnell und problemlos überprüfen, welche Produkte besser gekauft werden und welche schlechter. Ohne Umwege lässt sich so untersuchen, ob zum Beispiel ein neues Produkt gut angenommen wird. Doch im Supermarkt ist noch mehr möglich: Kameras erfassen, vor welchem Regal ein Kunde wie lange stehen bleibt. Der Filialleiter weiß dadurch: Ist das Produkt gut genug ausgeleuchtet, ist die Verpackung ansprechend gestaltet? Wie viele der Kunden kaufen das Produkt, wie viele legen es zurück? Der Kunde trifft unbewusst Entscheidungen und lässt den Händler ohne seine Zustimmung davon profitieren.

Auch digitales Fernsehen erlaubt es, Profile von Nutzern zu erstellen. So wird zum Beispiel erfasst, wie lange welche Werbung gesehen wird. Sogenannte Blackboxes in Autos können in Zukunft sogar Auskunft über den Fahrstil des Autofahrers geben: Rast der Fahrer auf Autobahnen? Wie schnell beschleunigt er, und wie stark bremst er ab? Versicherungen könnten daraus dann an den Versicherungsnehmer angepasste Policen gestalten: Ein ruppiger Fahrstil würde die Police dann zum Beispiel teurer machen, weil er unfallträchtiger ist.

Am meisten Daten geben Menschen aber an ihrem Arbeitsplatz preis. Arbeitgeber können überprüfen, welche Arbeitsvorgänge ihre Angestellten auf ihrem Rechner laufen lassen oder welche Speicherkarten sie anschließen.
Auch öffentliche Stellen stehen immer stärker unter Überwachung. Verkehrsmittel, Sehenswürdigkeiten und Einkaufsstraßen werden mit Videokameras überwacht. Allein in Londons Innenstadt sollen mehr als 800 Kameras installiert sein. In Berlin betreibt die Verkehrszentrale über 100 Kameras. Die Areale um die Regierungsbezirke sind komplett erfasst. Teilweise verfügen moderne Kameras über einen 300-fachen Zoom, mit dem sich detaillierte Gesichtspartien ansehen lassen. Werden diese dann mit Fotos aus Datenbanken abgeglichen, so lassen sich damit Personen eindeutig identifizieren.
Die Kameras sind oft kaum noch zu sehen. So gibt es Geräte, die in Steckdosen passen. Firmen arbeiten aber an noch kleineren Einheiten. Sie passen in Brillen oder Jacken. Die Miniaturisierung erreicht aber auch die Funk-Chips. So ist denkbar, dass sie unter die Haut implantiert werden. Der Aufenthaltsort einer Person ist dann jederzeit feststellbar.

Dabei liegen in den Datensammlungen echte Gefahren. "Man sieht die Auswirkungen der Datensammlungen zunächst nicht", heißt es beim Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V. (FoeBund e.V.). Doch irgendwann häufen sich Beispiele wie dieses: Callcenter untersuchen heute automatisch, woher ein Anruf kommt. Stammt er aus einer eher wohlhabenden Gegend, so wird der Anrufer schneller zu einem Mitarbeiter durchgestellt, ansonsten muss er sich länger mit einem Tonband plagen. Der Mensch wird klassifiziert und kategorisiert.
Richtig gefährlich wird es, wenn Hacker zugreifen. Auf privaten Rechnern sucht sogenannte Spyware nach Passwörtern und Nummern von Kreditkarten. Es gibt Spionage-Software, die heimlich die eingebauten Mikrofone an Laptops einschaltet und übermittelt, was vor dem Rechner gesprochen wird.
Am besten wäre es, seine Spuren ab und zu wieder zu reduzieren – etwa durch eine Barzahlung im Supermarkt. Am PC helfen spezielle Programme, Spionage-Software aufzuspüren und zu beseitigen. Und auch die Herausgabe der eigenen Internetprotokoll-Adresse können Anwender blockieren.

Quote
MOMENT! meint:
07-10-2007, 18:03 Uhr
Es wäre schön, wenn ihr toller Artikel auch die angeblichen Konsequenzen aufzeigen würde: aber da ist Fehlanzeige.
Der Artikel selbst haut einem dutzende "Überwachungstechniken" vor die Füße, von denen schonmal die Hälfte Zukunftsmusik ist. Ich kenne keinen einzigen Supermarkt mit Chips in den Waren (RFID). Und provokant gefragt: was interessiert mich das, wenn mein Supermarkt weiß, was ich kaufe? Ist mir doch völlig schnuppe.




Aus: " 24 Stunden - Wo wir unsere digitalen Spuren hinterlassen" Von Oliver Klempert (7. Oktober 2007)
Quelle: http://www.welt.de/webwelt/article1242625/Wo_wir_unsere_digitalen_Spuren_hinterlassen.html (http://www.welt.de/webwelt/article1242625/Wo_wir_unsere_digitalen_Spuren_hinterlassen.html)

Title: [Schürfen der Sicherheitsbehörden in den Datenbergen... (ETSI)]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 10, 2007, 03:05:19 PM
Quote[...] Das European Telecommunications Standards Institute (ETSI) hat laut einem Medienbericht erste Entwürfe für eine Normierung der Vorhaltung von Verbindungs- und Standortdaten entwickelt, die ein sehr weitgehendes Schürfen der Sicherheitsbehörden in den Datenbergen ermöglichen sollen. Vorgesehen ist demnach, dass die umfangreichen Informationshappen aus der Vorratsdatenspeicherung samt dem Einsatz unvollständiger Suchbegriffe und frei definierter Stichwörter in Form so genannter Wildcards durchforstet werden könnten. Die technischen Vorgaben würden damit über die in zahlreichen europäischen Ländern gesetzlich erlaubten Regelungen zur Auswertung der elektronischen Nutzerspuren, die von den Providern künftig europaweit sechs bis 24 Monate lang zu archivieren sind, deutlich hinausgehen und die Befürchtungen von Datenschützern für einen vorgezeichneten Missbrauch der Informationshalden bestätigen.

Die entsprechenden ETSI-Dokumente zur technischen Umsetzung der heftig umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sind dem ORF beziehungsweise Quintessenz zugespielt worden. Laut Erich Moechel, Autor des ORF-Beitrags und Aktivist bei Quintessenz, sind wie bei den längst in alle europäischen Telefonnetze integrierten ETSI-Standards zum Abhören von Telefon und Internet (siehe dazu die ETSI-Dossiers Teil I bis IV von Erich Moechel in c't und in Telepolis) zwei Grundelemente der Norm vorhanden: ein "Anforderungen der Strafverfolger für den Umgang mit zurückgehaltenen Daten" betiteltes "Pflichtenheft" sowie die davon abgeleiteten technischen Standards. Der erste, in der noch frühen Version 0.4 vorliegende Entwurf trägt den harmlos klingenden Titel "Übergabe-Schnittstelle für Anfrage und Lieferung zurückgehaltener Daten". Die darin umschriebenen Überwachungsmöglichkeiten richten sich aber nach den weit gestrickten Interessen von Geheimdienten, die dem ORF zufolge die Papiere auch verfasst haben. So soll das Pflichtenheft vom niederländischen Nachrichtendienst PIDS (Platform Interceptie, Decryptie en Signaalanalyse) stammen, für den Standardentwurf selbst soll federführend der britische Geheimdienst MI5 verfasst haben.

Die Verfasser der Entwürfe machen kein großes Hehl daraus, dass es ihnen nicht nur um die Arbeit der Strafverfolger mit den Vorratsdaten geht. Im einleitenden Absatz über den Geltungsbereich des Pflichtenhefts zur Vorratsdatenspeicherung heißt es wörtlich: "Es enthält ein Set von Anforderungen zu Übergabeschnittstellen für zurückgehaltene Verkehrs- und Stammdaten von Strafverfolgern und anderen zur Anfrage ermächtigten Behörden." Früher war in entsprechenden ETSI-Dokumenten zwar noch klarer von zugriffsberechtigten "Agenturen für Staatssicherheit die Rede", doch die nun gewählte Klausel ist genauso auszulegen. Laut Erich Moechel sind die Verbindungen zwischen dem Normierungsgremium und der internationalen Geheimdienstszene sehr eng. Zu den Entwicklern dieses ETSI-Standards gehören demnach neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz auch die mit dem militärisch-elektronischen Komplex der USA eng verbundene Firma Verisign. Die wiederum werde im ETSI unter anderem durch einen hochrangigen Ex-FBI-Mann repräsentiert, der davor für die Umsetzung der Telefonüberwachung in den USA zuständig gewesen sein soll. Weitere "Sponsoren der Vorratsdatenschnittstelle" seien unter anderem die israelischen Telekom-Überwachungsspezialisten Verint und Nice.

Gegner der Vorratsdatenspeicherung fürchten seit Langem, dass sich mit der Protokollierung der elektronischen Nutzerspuren umfangreiche Kommunikations- und letztlich auch Persönlichkeitsprofile erstellen lassen. So wird damit etwa deutlich, wer – beziehungsweise welche Gruppe von Personen – mit wem wann wo kommuniziert hat. Dabei sind die Auswertungsmethoden und -programme im Rahmen des Data Mining mittlerweile sehr verfeinert. Die Sorgen von Bürgerrechtlern, dass alle entsprechenden technischen Verfahren im Rahmen der Analyse der Vorratsdaten zum Einsatz kommen sollen, bestätigen die ETSI-Entwürfe nun unmittelbar. Entziehen können dürften sich dem vor der Normierung stehenden Überwachungsnetz aber weiterhin technisch versierte Nutzer und vor allem Kriminelle, die periodisch SIM-Karten, Mobilfunkgeräte und Netzbetreiber wechseln oder sich über Internet-Cafés und offene WLAN-Netze auf die Datenautobahn begeben. (Stefan Krempl) / (jk/c't)

Quote25. September 2007 11:56
Abschaffung der Demokratie auch schon normiert?
Nordstern67 (mehr als 1000 Beiträge seit 07.04.06)

Wolfgang wird's wohl wissen.

Der Nordstern.


Aus: "ETSI legt Standards zum Data Mining bei der Vorratsdatenspeicherung fest" (25.09.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/96489 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/96489)

-.-

Das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (Kürzel ETSI; englisch: European Telecommunications Standards Institute) ist eine der drei großen Normungsorganisationen in Europa.
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4isches_Institut_f%C3%BCr_Telekommunikationsnormen (http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4isches_Institut_f%C3%BCr_Telekommunikationsnormen)

-.-

Quote[...] A wildcard is a character that can be used as a substitute for any of a class of characters in a search, thereby greatly increasing the flexibility and efficiency of searches.


From: "How to Use Wildcards" (10.10.2007)
Source: http://www.linfo.org/wildcard.html (http://www.linfo.org/wildcard.html)

Title: [Zypries hält EU-Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung geheim... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 10, 2007, 04:52:00 PM
Quote[...] Das Bundesjustizministerium hat einen Antrag auf Einsicht in die Klageschrift gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten zurückgewiesen. Die Herausgabe der Akte hatte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes verlangt. Der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Surfern erhofft sich von dem Dokument eine Untermauerung der Einschätzung vieler Beobachter, dass die Brüsseler Vorgaben zur sechs bis zwölfmonatigen verdachtslosen Protokollierung der elektronischen Nutzerspuren nichtig ist und deswegen in Deutschland nicht umgesetzt werden darf. Das Justizministerium hat den Antrag nun aber mit der Begründung (PDF-Datei: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/BMJ-Bescheid.pdf) abgelehnt, eine Offenlegung könne dem laufenden Gerichtsverfahren schaden und die "Integrität" des Verfahrens gefährden.

Der Arbeitskreis wertet die Geheimniskrämerei als "Ausdruck einer zunehmenden Nervosität der Bundesregierung und der zuständigen Ministerin Brigitte Zypries in Bezug auf eine laufende Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie". Irland hatte sich im Juni 2006 in der Sache an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt. Dieser hatte zuvor die damals geltende Rechtsbasis für die umstrittene Übermittlung von Flugpassagierdaten (Passenger Name Records) an die USA für unzulässig erklärt. Die Richter hielten dafür einen einvernehmlichen Rahmenbeschluss des EU-Rates für erforderlich, nicht ein von der EU-Kommission angetriebenes Verfahren. Auch bei der Vorratsdatenspeicherung kam es zuletzt zu einer Initiative der eigentlich für den Binnenmarkt und nicht für die innere Sicherheit zuständigen Kommission und einer daraus resultierenden Richtlinie, nachdem sich die Mitgliedsstaaten im Rat nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen konnten. Die Entscheidung des EuGH über die Eingabe Irlands wird im kommenden Jahr erwartet.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Vorratsdatenspeicherung gehört zu den am meisten umstrittenen Vorhaben der großen Koalition in diesem Herbst. Bei einer parlamentarischen Anhörung Ende September äußerten sich viele Sachverständige dazu skeptisch, während in Berlin rund 15.000 Menschen gegen den ausgemachten "Paradigmenwechsel" beim Datenschutz und den weiteren Umbau der Sicherheitsarchitektur auf die Straße gingen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung war zuvor mit seinem Begehr auf Akteneinsicht auch bei der EU-Kommission gescheitert. Die Brüsseler Behörde hatte eine Anfrage zum Aktenzugang mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass die Veröffentlichung von Schriftsätzen in dieser Phase des laufenden Verfahrens "die Verteidigungsrechte der Parteien unterminieren" könnte. Das hiesige Informationsfreiheitsgesetz hat sich derweil bereits häufiger als vergleichsweise zahnlos erwiesen. So hat gerade etwa auch das Bundesinnenministerium einen Antrag der Grünen auf Einsicht in den Vertrag mit der Deutschen Bahn zur Videoüberwachung von Bahnhöfen negativ beschieden.


Quote
9. Oktober 2007 13:30
Alle Macht geht vom Volke aus...
AlgorithMan (878 Beiträge seit 18.02.07)

In der Wirtschaft würde Frau Zypries gefeuert, wenn sie ihren
Vorgesetzten die Rechenschaft über ihre Arbeit verweigert......
Oder sind wir nicht mehr die Vorgesetzten der Regierung? Geht nicht
mehr alle Macht vom Volke aus?

Quote9. Oktober 2007 13:51
Re: Alle Macht geht vom Volke aus...
PITER (119 Beiträge seit 24.08.02)

Das war doch schon mit dem Senat in alten Rom so.
Brot und Spiele damals - heute Harz4 und Soaps oder Fußball.

Quote9. Oktober 2007 13:53
Re: Alle Macht geht vom Volke aus...
AcidDust (mehr als 1000 Beiträge seit 23.05.02)

AlgorithMan schrieb am 9. Oktober 2007 13:30

> In der Wirtschaft würde Frau Zypries gefeuert, wenn sie ihren
> Vorgesetzten die Rechenschaft über ihre Arbeit verweigert......
> Oder sind wir nicht mehr die Vorgesetzten der Regierung? Geht nicht
> mehr alle Macht vom Volke aus?

In der Wirtschaft wären wir die Aktionäre. Jeder würde genau eine
Deutschland-Aktie halten und hätte bei der Hauptversammlung eine
Stimme.

Hol dir doch mal EINE Daimler Aktie. Mal sehen wie oft dich Herr
Zetschke (wird der so geschrieben?) in seine Geheimnisse einweihnt
;-)

Du hast im Kern schon recht, argumentierst aber falsch.

*
AD

Quote9. Oktober 2007 14:27
Re: Alle Macht geht vom Volke aus...
proforma (mehr als 1000 Beiträge seit 12.06.03)

> Hol dir doch mal EINE Daimler Aktie. Mal sehen wie oft dich Herr
> Zetschke (wird der so geschrieben?) in seine Geheimnisse einweihnt
> ;-)

Wenn der Herr aber der Gesamtheit der Aktionäre erklärt, was er tut
geht sie nichts an wäre er wohl längste Zeit Vorstand gewesen...


Quote9. Oktober 2007 14:46
Re: Alle Macht geht vom Volke aus...
cookie_42 (552 Beiträge seit 12.08.03)

und kehrt nie wieder dahin zurück ....

Quote9. Oktober 2007 15:09
Re: Alle Macht geht dem Volke aus...
Zipf, info@rfxd.de (769 Beiträge seit 21.11.02)


Hallo,
...muesste das doch heissen; oder?
Zipf


Quote9. Oktober 2007 11:03
Gründe für Ablehnungen
SysRun (878 Beiträge seit 11.02.02)


- "innere Sicherheit"
- die "Integrität" des Verfahren
- unpassende Mondphase

Quote9. Oktober 2007 11:06
Wer nichts zu verbergen hat,
313 (158 Beiträge seit 12.11.03)

braucht doch auch nichts zu befürchten, oder, Frau Bundesministerin
der Justiz?

fragt

313

Quote9. Oktober 2007 11:10
EU-Diktatur mit Rücken zur Wand?
gege (523 Beiträge seit 25.06.01)

Jetzt dürfen die Bürger eines Mitgliedstaates (D) nicht erfahren, mit
welchen Argumenten die Regierung eines anderen Mitgliedes (Irland)
vor Gericht gegen einen EU-Beschluss klagt?

Wo leben wir hier eigentlich?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich der durchschnittliche
US-Bürger eine derartige Geheimniskrämerei bieten ließe.

(Ja - ich weiß - die haben andere Probleme. Aber bei Bürgerrechten
können wir EU-Untertanen schon lange nicht mehr mit den USA
mithalten)

gege

Quote9. Oktober 2007 11:18
Re: EU-Diktatur mit Rücken zur Wand?
Stefan2k (689 Beiträge seit 20.03.04)

Wenn du jetzt mal diese unsinnigen wortneuschöpfungen unterlässt,
kann man mit deinem Posting auch was anfangen?

Bitte was is eine EU-Diktatur?
und was ein EU-Untertan?
Das steht net in meinem Duden.

Quote9. Oktober 2007 11:23
Re: EU-Diktatur mit Rücken zur Wand?
gege (526 Beiträge seit 25.06.01)

Stefan2k schrieb am 9. Oktober 2007 11:18

> Bitte was is eine EU-Diktatur?

Wenn EU-Komissare sich ein Gesetz von Fischereiministern absegnen
lassen und das EU-Parlament und seine Bürger draußen bleiben müssen.

> und was ein EU-Untertan?

Du und ich.

> Das steht net in meinem Duden.

Das ist nicht nett.

gege

Quote9. Oktober 2007 11:32
Re: EU-Diktatur mit Rücken zur Wand?
Stefan2k (690 Beiträge seit 20.03.04)

gege schrieb am 9. Oktober 2007 11:23

> Stefan2k schrieb am 9. Oktober 2007 11:18
>
> > Bitte was is eine EU-Diktatur?
>
> Wenn EU-Komissare sich ein Gesetz von Fischereiministern absegnen
> lassen und das EU-Parlament und seine Bürger draußen bleiben müssen.
>

Die dürfen nur über Fischereigesetze entscheiden.
Und das EU-PArlament muss dem ganzen auch noch zustimmen.
Danach gibts eien zwei Jahresfrist in der die einzelnen
mitgliedsstaaten einspruch gegen die richtlinie einlegen können!

> > und was ein EU-Untertan?
> Du und ich.

Ich habe sowohl Bundestag, Bundesrat und EU-Parlament gewählt und
damit demokratisch zu solchen entscheidungen legimitiert.

[...]





Quote9. Oktober 2007 11:17
Finde nur ich das äusserst ironisch ...
ichwersonst (mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.02)

... daß ausgerechnet die, die alles von jedem wissen wollen ihre
eigenen Machenschaften zunehmend als "Geheim" definieren und daß man
partout den Eindruck nicht mehr los wird, daß sie das vor allem
deshalb machen, weil die um die rechtliche Fragwürdigkeit oder gar
Illegalität ihres Tuns wissen?

Quote9. Oktober 2007 11:30
Re: Finde nur ich das äusserst ironisch ...
gege (528 Beiträge seit 25.06.01)

Ja - nur Du

Der außenstehende Beobachter findet das sarkastisch und betroffene
Untertanen zynisch.

gege


Quote9. Oktober 2007 11:25
Was man noch alles geheimhalten könnte:
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

-den Haushaltsentwurf des Bundestages, da die Gefahr besteht, dass
das Volk kein Verständnis für die Subvention von gewissen Konzernen
und die vielen internationalen Verpflichtungen haben könnte.

-die Zahl der Onlinedurchsuchungen(erst ab 2009 wenn die CDU die
Alleinherrschaft üernommen hat), weil diese den Eindruck erwecken
könne, jeder Rechner werde durchsucht.

-warum Helgoland wirklich evakuiert wurde, weil dieses die
Sicherheitsinteressen Deutschlands beim Kampf gegen den Terror
gefährden würde.

-die Abgeordnetendiäten und -pensionen, weil sich einem unkundigen
Bürger der Verdacht aufdängen könnte, dass diese viel zu üppig seien.

-wo sich Bob aufhält (http://www.wer-weiss-was.de/theme204/article1461708.html)


QuoteMal ehrlich: hat einer von euch eine Lösung?
Catsuit (mehr als 1000 Beiträge seit 20.10.06)

Geredet wird viel, insbesondere hier im Forum.
So gut wie alle sind einer Meinung: es läuft was schief mit der
Politik. Es geht in eine verdammt gefährliche Richtung.
Jeder zweite Beitrag grün.

Aber: Was bringt das Gesabbel? Was bringt die Demo gegen Überwachung
in Berlin? (Ich war auch dabei!) - Die Frage bezieht sich auf
Ergebnisse: Hat es irgendetwas gebracht, die Öffentlichkeit durch
eine Großdemo wachzurütteln? Hat es irgendetwas am Handeln der
Politiker geändert? Bringt es irgendwas, dass wir Demoteilnehmer
jetzt wissen "es gibt noch mehr, die denken wie ich"? Das ist alles
schön und gut, aber WO sind die Ergebnisse in der Politik? Wo ist die
gekippte Vorratsdatenspeicherung? Wo die gekippte Überwachung? Es
passiert NICHTS. Die Politiker machen weiter, was sie wollen.

Warum sprengen sich "Terroristen" an "strategischen Orten" hoch? Weil
sie 72 Jungfrauen wollen? Warum sprengen sie sich dann nicht im
eigenen Garten hoch? - Genau, sie sehen Gewalt als letzte Lösung
gegen eine Übermacht anzugehen, weil weder reden noch beten hilft.

Gestern bei Beckmann war Joschka Fischer im Interview. Dort wurde ein
Ausschnitt gezeigt, wie Fischer 1973 mit ein paar anderen einen
Bullen auf der Straße vermöbelt. Fischer dazu: "Damals haben wir für
unsere Ideale gekämpft - heute halte ich Gewalt für falsch!". Wie er
aber heute gegen die Errichtung eines totalitären Staates und andere
Unglaublichkeiten, die gerade passieren, angehen will hat er nicht
gesagt! Wie auch? Auch er hat keine Lösung!

Es ist zum verzweifeln.
Steckt man den Kopf in den Sand (wie es ein Großteil der Bevölkerung
bereits macht, siehe Demo Berlin: dort waren 10000 Menschen und nicht
10 Mio, wie es sein sollte!), machen die Politiker, was sie wollen. -
Kämpft man dagegen an (durch Demos und Heise-Beiträge), verliert man.
Das Ergebnis bleibt gleich. (Das ist bis jetzt FAKT! Ich warte
hoffnungsvoll auf Gegenbeispiele!)

Warum also nicht einfach alles mit sich machen lassen, sich den
Demo-Stress sparen, warten bis die Hakenkreuz-Flaggen wieder gehisst
werden und dann nachher sagen: "Ich war aber die ganze Zeit dagegen!"
- hat doch schonmal funktioniert!

Quote9. Oktober 2007 12:24
Re: Mal ehrlich: hat einer von euch eine Lösung?
Zipf, info@rfxd.de (767 Beiträge seit 21.11.02)


Hallo,
wir muessen auf lange Sicht ein
Ministerium fuer Daten und informelle
Selbsbestimmung etablieren, das von
Leuten aus dem Fach besetzt wird.
Gruss vom
Zipf

Quote9. Oktober 2007 12:57
Re: Mal ehrlich: hat einer von euch eine Lösung?
FutureLisp (148 Beiträge seit 16.02.04)

Lösung:
Wir schreiben einen Trojaner und installieren den auf den Computer
der Politiker und der BKA. Dieser Trojaner macht nicht anderes als
provokante Mails an andere Politiker zu versenden und Verbindungen zu
den Seiten der al-Qaida aufzubauen. Und vielleicht noch
kompromittierenden Pornografische Bilder aus den Netz ziehen.

Quote9. Oktober 2007 12:58
Re: Mal ehrlich: hat einer von euch eine Lösung?
zonix (891 Beiträge seit 03.12.01)

... und die Logfiles gleich an den Chefredakteur der BILD...

Hm... könnte funktionieren...



Quote9. Oktober 2007 13:27
Liegt doch auf der Hand: Du musst in die Politik
Mozilla-Ritter (745 Beiträge seit 11.02.03)

Du musst selbst in die Politik.
Eigentlich liegt es auf der Hand:

Politiker sind Menschen, die *ihre* Meinung durchsetzen wollen.
Um in die Bundespolitik zu kommen, muss man beträchtliche Mengen an
Energie aufbringen. Um wiedergewählt zu werden sind primär die
eigenen Parteigenossen wichtig, um überhaupt aufgestellt zu werden.
Die Meinung der Bevölkerung ist eher nachrangig, da ständig
schwankend und unkontrollierbar.

Wenn man also an der Macht ist - warum sollte man sich von der
Meinung der Bevölkerung beeinflussen lassen? Der Abgeordnete ist ja
nur seinem Gewissen verpflichtet. Das Volk könnte ja auch ein
Volksbegehren organisieren.

Die einzige Möglichkeit, um die Parteipolitik zu beeinflussen ist,
selbst in eine Partei einzutreten.

Prominente Beispiele erfolgloser Anstreicher und anderer Idioten
zeigen, dass eigentlich jeder in der Politik etwas werden kann, wenn
er nur hartnäckig genug ist.

Der Mozilla-Ritter

Quote9. Oktober 2007 15:19
Re: Liegt doch auf der Hand: Du musst in die Politik
MacMad (mehr als 1000 Beiträge seit 01.06.02)

Mozilla-Ritter schrieb am 9. Oktober 2007 13:27

> ..
> Die einzige Möglichkeit, um die Parteipolitik zu beeinflussen ist,
> selbst in eine Partei einzutreten.
>

Nur muß man bei der derzeitigen Parteienlandschaft erstmal
jahrzehntelang den Arsch hinhalten, bis man an einer Stelle sitzt, an
der man was ändern könnte.
Wieviel der ursprünglichen Ideale bis dahin auf der Strecke bleiben,
kann sich jeder selbst ausrechnen.

[...]

Ciao,
Mac





Aus: "Zypries hält EU-Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung geheim" Stefan Krempl (09.10.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/97105 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/97105)

Title: [Die BigBrotherAwards 2007... (Notiz)]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 13, 2007, 04:35:30 PM
Quote[...] Von der Wiege bis zur Bahre? Das ist zu kurz gedacht. Denn die neue Steuer-Identifikationsnummer behält man nicht nur sein Leben lang, sondern sogar darüber hinaus. Bis zu zwanzig Jahre nach dem Tod können die Daten abgerufen werden. Schon als Neugeborenes bekommt man eine Steuernummer, die sich danach nicht mehr ändert. Aktueller und früherer Name, Geburtstag, Geburtsort, Wohnort, Anschrift - alle diese Daten werden der Steuernummer zugeordnet und zentral gespeichert beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn.

Eine Praxis, die viel zu weit geht, meint der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD). Deshalb bekam Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) den Big Brother Award 2007. Der sogenannte "Oscar für Datenkraken" wurde am Freitagabend (12.10.07) in Bielefeld verliehen.

Der Datenschutz-Sachverständige Werner Hülsmann verglich in seiner Laudatio die Steuer-Identifikationsnummer, die im Jahressteuergesetz 2008 beschlossen wurde, mit der sogenannten "Personenkennziffer". Die sollte in den Siebziger Jahren eingeführt werden, um die Personendaten sämtlicher Bürger zentral zu sammeln und Verwaltungsvorgänge zu rationalisieren. Doch der Rechtsausschuss des Bundestags stoppte das Vorhaben 1976 mit Verweis auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Ein unzulässiger Vergleich, sagt Oliver Heyder-Rentsch vom Bundesfinanzministerium: "Die Steuer-Identifikationsnummer dient lediglich dazu, für die Lohnsteuer relevante Daten abzurufen. Datenschutz und Bürgerrechte werden dabei nicht verletzt."

Laudator Hülsmann verwies auf die Gefahr, dass einmal vorhandenen Daten Begehrlichkeiten bei anderen Behörden weckten. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peer Schaar kritisierte das Finanzministerium. Er zog im Zusammenhang mit der neuen Steuernummer Parallelen zur Autobahn-Maut. Von den dort erhobenen Daten hieß es anfangs auch, sie werden nur zur Mautberechnung verwendet. Inzwischen würden sie jedoch zur Fahndung benutzt, so Schaar. Im Finanzministerium kann man diese Sorgen nicht teilen. "Die aktuelle Gesetzeslage lässt das nicht zu", heißt es dort lapidar.

Nicht nur Finanzminister Steinbrück erhielt den Big Brother Award. Der Preis wurde in sieben weiteren Kategorien verliehen: Die Deutsche Bahn AG  bekam ihn, da sie "systematisch anonymes Reisen ( ...) unmöglich" mache. Bundesjustizministerin Zypries (SPD) wurde wegen eines Gesetzentwurfes zur Vorratsdatenspeicherung nominiert, ebenso wie diverse Hotelketten, die Gästedaten zentral speicherten. Weitere Awards gingen an die Generalbundesanwältin Harms, die Planung Transport Verkehr AG, die Pharmafirma Novartis und die Hamburger Bildungssenatorin Dinges-Dierig.

Der Big Brother Award wird seit 2000 verliehen. Zu den bisherigen Preisträger zählen u.a. Franz Beckenbauer, Otto Schily, der Metro-Konzern, die Bayer AG und Lidl. Persönlich in Empfang genommen wird er in der Regel nicht.


Aus: "Big Brother Awards 2007 verliehen: Steinbrück is watching you" Von Ingo Neumayer (12.10.2007)
Quelle: http://www.wdr.de/themen/politik/1/big_brother_award/071011.jhtml?rubrikenstyle=computer (http://www.wdr.de/themen/politik/1/big_brother_award/071011.jhtml?rubrikenstyle=computer)

-.-


http://www.bigbrotherawards.de/2007/ (http://www.bigbrotherawards.de/2007/)

-.-

Quote[...]

Kein BigBrotherAward 2007 geht an
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble

Viele werden sich die Frage stellen, warum denn ausgerechnet ein Traumkandidat für den BigBrotherAward diese Auszeichnung im Jahr 2007 nicht erhält. Manche werden von der Entscheidung der Jury enttäuscht sein, hätte er den Preis doch wie (k)ein anderer verdient – als fanatischer Triebtäter in Sachen ,,Sicherheit & Terror", überqualifiziert wie seinerzeit nur sein Vorgänger im Amt, Otto Schily (SPD).

Und in der Tat: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) versteht es wie kaum ein anderer, mit seiner Panikmache und Drohpolitik die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen – womit er einen klassischen Wesenszug des Terrors erfüllt; mit dem Ziel, Bevölkerung und Parlamentarier so lange weich zu klopfen, bis sie seine umstrittenen Pläne geradezu herbeisehnen und absegnen. Als ,,Gegenterrorist" ist er mit seinen grundrechtssprengenden Denkanschlägen, die er fast täglich verübt, längst zum Gefährder von Demokratie, Menschenrechten und Datenschutz geworden – und damit reif für seine eigene Antiterrordatei, die wir im vorigen Jahr mit dem BigBrotherAward ausgezeichnet haben.

Und dennoch: Zum einen wäre es falsch, sich zu sehr auf Schäuble zu konzentrieren, ihn zu dämonisieren und die Terrordebatte auf diese Weise zu verengen. Denn ,,Schäuble" ist nur eine Metapher für die verhängnisvolle Tendenz einer ,,Terrorismusbekämpfung" auf Kosten der Bürgerrechte und für eine Systemveränderung zu Lasten des demokratischen und sozialen Rechtsstaats. Und zweitens haben wir die begründete Befürchtung, dass Schäuble die Verleihung des BigBrotherAwards als besonderen Ansporn verstehen könnte, seinen Sicherheitsextremismus noch zu verstärken, um seiner Vision vom präventiv-autoritären Sicherheits- und Überwachungsstaat näher zu kommen. Deshalb können wir eine Verleihung so lange nicht verantworten, bis Schäuble als ,,Verfassungsminister" endlich über seine eigenen verfassungswidrigen Projekte stolpert und sich zum Rücktritt gezwungen sieht. Dann wäre womöglich an die Verleihung des BigBrother-Lifetime-Awards zu denken – wie ihn weiland Otto Schily im Jahr 2005 erhalten hat, nachdem er als Innenminister der rot-grünen Bundesregierung demissionieren musste.

Auf der anderen Seite müssen wir jedoch dankbar konstatieren, dass der Innenminister sich durchaus beachtliche Verdienste um das Datenschutzbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger erworben hat, die inzwischen zu Tausenden auf die Straße gehen, Internet-Demos organisieren und Massenbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ankündigen, um sich gegen seine Horrorpläne zur Wehr zu setzen. Wegen dieser verdienstvollen, wenn auch unfreiwilligen Mobilisierung oppositioneller Kräfte ist ihm gar die Ehrenmitgliedschaft in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) angetragen worden.

Herzliches Beileid, Herr Bundesinnenminister, für die unterbliebene Auszeichnung.


Aus: "Außer Konkurrenz" Nicht-Laudator: Rolf Gössner (12.10.2007)
Quelle: http://www.bigbrotherawards.de/2007/.extra/ (http://www.bigbrotherawards.de/2007/.extra/)
Title: [Dass das subjektive Sicherheitsgefühl... (Notiz)]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 15, 2007, 01:49:20 PM
Quote[...] Aus Sicht der Bürger gibt es Argumente für und gegen stärkere Zugriffsmöglichkeiten
des Staates auf Telekommunikationsdaten. Im Mittelpunkt
der Diskussion steht aus Sicht der meisten Bürger ihre Sicherheit132. Meistens
werden erweiterte Überwachungsbefugnisse daher von der Bevölkerung
begrüßt133, vor allem, wenn sie von den politisch Verantwortlichen
einseitig ,,verkauft" werden134. Das Sicherheitsbedürfnis und die Gefühle
von Unsicherheit und Furcht vor Kriminalität sind in der Bevölkerung stark
ausgeprägt135, jedenfalls wenn durch die Art der Fragestellung an allgemeine
Ängste appelliert wird136. 75% der Befragten bezeichneten die Kriminalität
in einer Umfrage als ,,Problem" 137. Obwohl Deutschland im weltweiten
und europäischen Vergleich zu den Staaten mit der geringsten Kriminalität
gehört, haben die Deutschen die größte Angst davor138. Während die Zahlen
der Kriminalitätsstatistik in den vergangenen Jahren in etwa stabil geblieben
sind, sind die Sicherheitsängste der Bürger sogar noch erheblich angestiegen 139.
Dass das subjektive Sicherheitsgefühl in keinem Zusammenhang
mit der Lage in der Realität steht, ist dementsprechend allgemein anerkannt 140.


Aus: "Die systematische Aufzeichnung und Vorhaltung von Telekommunikations-Verkehrsdaten für staatliche Zwecke in
Deutschland" Von Patrick Breyer (pdf, 481 Seiten, 2004)
Quelle: http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/volltexte/2005/500/pdf/BreyerPatrick.pdf (http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/volltexte/2005/500/pdf/BreyerPatrick.pdf)

Title: [Es wäre echt zum Lachen, wenn es nicht zum Heulen wäre.... (Notiz, BRD)]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 21, 2007, 02:31:36 PM
Quote17. Oktober 2007 15:34
"Da haben wir Bedenken"
dennis_fake (988 Beiträge seit 29.01.05)

> zur Vorratsdatenspeicherung. "Da haben wir Bedenken", sagte
> Geschäftsführer Lutz Tillmanns. Er warnte angesichts einer
> Verschärfung der Sicherheitsgesetze vor einem "Klima der Angst" in
> den Redaktionen vor Ausspähung. Die Pressefreiheit sei gefährdet, der
> Informantenschutz werde ausgehöhlt.

Oh ja? Ehrlich? Was für eine Erkenntnis.
Es wäre echt zum Lachen, wenn es nicht zum Heulen wäre.

Was war eigentlich mit der Presseberichterstattung vom 22.09.07?
Das war eine Demonstration in Berlin. Genau zu diesem Thema.
Leider habe ich hierzu KEINE Artikel in den sog. "Leitmedien" der
Printlandschaft oder gar der AV-Medien gefunden.
War ja nur die größte Demonstration für Demokratie und Bürgerrechte
seit 20 Jahren. Kann man ja mal verpassen.
Wie, da waren auch Journalistenverbände als Unterstützer dabei? Naja,
es gibt halt Kollegen und Kollegen.

Ihr wollt uns doch alle verarschen. Verdammt nochmal.
Entschuldigt, aber ich kann es nicht mehr ertragen. Auf der Jahres-PK
wird groß rumgetönt, wie sehr man doch eingeschränkt werde (was ja
auch stimmt) und wie schlimm das sei (was auch stimmt), aber
ansonsten heißt die Devise: Augen zu und durch, Mund halten, nicht
mit den "Mächtigen" anlegen.

> "Der Vertrauensschutz darf für Journalistinnen und Journalisten
> nicht weniger umfassend sein als für Strafverteidiger, Abgeordnete
> und Geistliche", lautet eine der Forderungen an den Bundestag.

Hey, der Vertrauensschutz darf für ALLE BÜRGER ebenfalls nicht
weniger umfassend sein, denn sonst leben wir in einer
Misstrauensgesellschaft - und das ist der blanke Horror.


Aus: "Deutscher Presserat kritisiert Überwachung der Telekommunikation :: RE: "Da haben wir Bedenken"" (17. Oktober 2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13717101&forum_id=125721 (http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13717101&forum_id=125721)

Title: [Bundesweiter Demonstrationsaufruf... (CCC, Vorratsdatenspeicherung)]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 23, 2007, 11:43:56 AM
Quote[...] 22. Oktober 2007  (presse@ccc.de)
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Chaos Computer Club rufen unter dem Motto ,,Freiheit statt Angst - Für die Grundrechte!" zu bundesweiten Demonstrationen am 6. November 2007 auf, um die von der Koalition geplante Vorratsdatenspeicherung noch in letzter Minute zu stoppen.

Anlass für die Demonstrationen ist die Abstimmung des Deutschen Bundestags am 9. November über den Gesetzesentwurf zur Neugestaltung der Telekommunikationsüberwachung. Das Gesetz soll ab 2008 für Sicherheitsbehörden rückblickend über 6 Monate nachvollziehbar machen, wer, wann und mit welchen Adressen das Internet genutzt hat und wer mit wem per Telefon oder E-Mail Kontakt hatte, bei Handy-Nutzung einschließlich des Standorts. Diese Pläne der Regierungskoalition zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Beziehungen, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellen die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein furchtloses, selbstbestimmtes und privates Leben dar. Wir fordern die Abkehr von diesem verfassungswidrigen Generalangriff auf Bürgerrechte und Datenschutz in Deutschland.

Deshalb rufen wir alle Bürger auf, am 6. November von 17:00 bis 19:00 Uhr mit friedlichen Protesten vor Rathäusern und Regierungsgebäuden für unsere Grundrechte einzutreten. Die Kundgebungen knüpfen an die Berliner Großdemonstration vom 22. September an, welche mit 15.000 Teilnehmern die größte Bürgerrechtsdemonstration seit der deutschen Wiedervereinigung war. Wir wollen die Unverhältnismäßigkeit einer totalen Protokollierung jeglicher Telekommunikation nun in vielen deutschen Städten deutlich machen und appellieren an die Bevölkerung, mit ideenreichen Aktionen, Reden und schweigenden Mahnwachen die Einhaltung des Grundgesetzes von unserer Regierung einzufordern.

Demonstrationen sind bereits in Planung in Berlin, Bremen, Frankfurt am Main, Bonn, Köln, Leipzig, Karlsruhe, München und Münster. Weitere Städte sowie Einzelheiten werden auf der Internetplattform des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung abrufbar sein.

[...]

Argumente:

Die geplante Vorratsdatenspeicherung halten wir aus den folgenden Gründen für inakzeptabel:


* 1. Eine derart weitreichende Registrierung des Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
   
* 2. Die geplante Vorratsdatenspeicherung hebt den Schutz besonderer Vertrauensbeziehungen auf und beeinträchtigt dadurch berufliche Aktivitäten.

* 3. Die geplante Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus und Kriminalität nicht.

* 4. Die geplante Vorratsdatenspeicherung belastet Wirtschaft und Verbraucher mit hohen Kosten und schränkt Zugangsmöglichkeiten zum Internet ein.

* 5. Die geplante Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Handy und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen wie der Post und unmittelbaren Gesprächen.

* 6. Die geplante Vorratsdatenspeicherung verletzt das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung. Sie ist daher verfassungswidrig.

* 7. Wegen offensichtlicher Rechtsverstöße ist der deutsche Gesetzgeber nicht zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet.


Aus: "Bundesweiter Demonstrationsaufruf zum Stopp der Vorratsdatenspeicherung" (22.10.2007, presse ccc.de)
Quelle: http://www.ccc.de/updates/2007/vorratsdatendemo (http://www.ccc.de/updates/2007/vorratsdatendemo)

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/151/1/ (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/151/1/)

Title: [Wieviel Demokratie wir überhaupt noch haben... (Vorratsdatenspeicherung)]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 30, 2007, 10:11:28 AM
Quote[...] Die große Koalition hat sich nur auf geringfügige Änderungen am heftig umstrittenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen verständigen können. Dies erklärte der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, gegenüber heise online. Demnach soll einerseits der Informantenschutz für Journalisten leicht verbessert werden. Andererseits könnten bei der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten, die mit dem Gesetzesentwurf für Telekommunikationsanbieter für sechs Monate lang verpflichtend werden soll, zumindest die Betreiber von Netzknoten aufatmen. Diese "reinen Dienstleister" im Geschäftskundenbereich müssten die von den Sicherheitsbehörden begehrten Verkehrsdaten nicht vorhalten, erläuterte Tauss. Andernfalls wären die schon von anderen Providern mit Endkundenkontakt vorgehaltenen Nutzerspuren "doppelt und dreifach" erfasst worden.

Tauss sprach von einem "Erfolg für die alten und die neuen Medien". Die Nachbesserung sei seit dem Wochenende mit der Union und mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) abgestimmt. Nach Ansicht des Medienpolitikers und Datenschutzexperten der Sozialdemokraten habe man mit beiden Korrekturen "das Beste rausgeholt". Weitergehende Änderungen seien angesichts des Widerstands des Koalitionspartners und auch der Rechtspolitiker seiner Fraktion nicht möglich gewesen. Insgesamt bleibe Deutschland bei der Vorratsdatenspeicherung mit dem Überwachungsgesetz, das nun Ende nächster Woche im Bundestag beschlossen werden soll, am unteren Ende der EU-Vorgaben. Tauss machte aber kein Hehl daraus, dass seine Skepsis gegenüber dem Großprojekt des Staates zur Erfassung der elektronischen Nutzerspuren bleibe. Er hätte daher nichts dagegen, wenn sich im Rahmen der Klage Irlands vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die entsprechende EU-Richtlinie oder angekündigter "Massenbeschwerden" in Karlsruhe gegen die Vorratsdatenspeicherung "noch etwas tut".


Mit der Änderung zugunsten der Medienvertreter soll laut Tauss vor allem sichergestellt werden, dass Journalisten künftig strafrechtlich nicht mehr belangt werden können, wenn bei ihnen als geheim eingestufte Unterlagen gefunden werden. Ausgeschlossen werde die Einleitung von Strafverfahren, wenn den Autoren eine "Verletzung von Dienstgeheimnissen" angekreidet werde. Die Änderung bezieht sich auf alle vertraulich gekennzeichneten Papiere, wie sie zum Ärger der Behörden immer wieder Journalisten zugespielt und von diesen dann auch zur Berichterstattung verwendet werden. Die Forderungen von Medienverbänden für die Nachbesserungen beim Informantenschutz waren allerdings viel weiter gegangen und hatten sich vor allem auch auf Ausnahmen bei der Vorratsdatenspeicherung bezogen. Dass Journalisten jedoch nicht in größerem Maß von richterlich angeordneter Überwachung ausgenommen werden wie etwa Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche, begründete der SPD-Politiker gegenüber der Frankfurter Rundschau mit Schwierigkeiten, klar zu definieren, wer Journalist ist und wer nicht.

Gegen den Regierungsentwurf hatten Sachverständige im Rahmen von gleich zwei parlamentarischen Anhörungen massive Bedenken vorgebracht. Bürgerrechtler und Rechtsexperten hatten bei den allgemeinen Regelungen zum Abhören der Telekommunikation insbesondere betont, dass die geplanten Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sowie von Vertrauenspersonen nicht weit genug gehen.

Die Vorratsdatenspeicherung und den damit einhergehenden Paradigmenwechsel beim Datenschutz schätzten Hüter der Privatsphäre genauso wie Unternehmensvertreter als klar verfassungswidrig ein. Im Vorfeld hatten Zugangsanbieter bereits vor den immensen Kosten und rein technischen Umsetzungsschwierigkeiten gewarnt. Einen Tag nach der Anhörung demonstrierten in Berlin rund 15.000 besorgte Bürger gegen das Gesetzesvorhaben und den "Überwachungswahn" in Staat und Wirtschaft. Für den 6. November sind bundesweit erneute Protestkundgebungen unter der Federführung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung geplant.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat sich derweil im Deutschlandfunk zu Beschwerdemöglichkeiten in Karlsruhe über die verdachtsunabhängige Aufzeichnung von Nutzerspuren geäußert. Demnach müsste der nationale Grundrechtsschutz im Streit über die EU-Vorgaben zunächst zurücktreten, "so lange und so weit auf Gemeinschaftsrechtsebene ein im Wesentlichen vergleichbarer Grundrechtsschutz gewährt wird". Dies war laut Papier "bisher der Fall, und zwar aufgrund einer vom Europäischen Gerichtshof der Gemeinschaften entwickelten Grundrechtsdogmatik". Wenn es aufgrund des neuen EU-Vertrags einen fest geschriebenen Grundrechtekatalog auf Gemeinschaftsebene gebe, werde diese Entwicklung eher noch verstärkt. Der EuGH habe dann über den Grundrechtsschutz zu wachen.

Rein technisch bezeichnete Papier die angekündigten Massenklagen auch in Karlsruhe gegen die Vorratsdatenspeicherung als zu bewältigen. "Wir können ja einzelne Verfahren herausgreifen und gewissermaßen Musterentscheidungen treffen." Er sei nicht pessimistisch, "dass wir auf diese Weise etwa lahm gelegt werden könnten". Prinzipiell könne er noch nicht beurteilen, "ob das mehr oder weniger nur eine politische Show sein soll oder wirklich auf ernsthaften problemorientierten Beurteilungen eines Großteils der Bevölkerung beruht".

(Stefan Krempl) / (jk/c't)

Quote29. Oktober 2007 11:01
Und gleich fangen die Weltverbesserer wieder zu heulen an.
RunningTux (127 Beiträge seit 13.09.07)

Vorratsdatenspeicherung ist sinnvoll, denn dann kann man mehr NAS und
SAN verkaufen, das kurbelt die Wirtschaft an!

Quote29. Oktober 2007 11:46
Hexenverbrennung ist sinnvoll...
M.I.K.e (mehr als 1000 Beiträge seit 13.06.01)

..., denn wie sonst soll man die Holzindustrie ankurbeln?


Quote29. Oktober 2007 11:29
Webseiten wie vtunnel.com werden 'überlaufen'.
oneSTone o2o (mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.00)

Einfach mal ausprobieren, und ihr wisst, was ich meine.

Quote29. Oktober 2007 11:33
"Ich schäme mich für mein Land, jede Minute"
krypter (mehr als 1000 Beiträge seit 24.10.01)

Das ist die Überschrift eines aktuellen SpOn-Artikels über
Weißrussland. Mittlerweile kann ich das für mich und Deutschland aber
auch unterschreiben. Traurig!

Gruß

krypter

Quote29. Oktober 2007 11:35
Link vergessen
krypter (mehr als 1000 Beiträge seit 24.10.01)

QuoteKÜNSTLER IN WEISSRUSSLAND
"Ich schäme mich für mein Land, jede Minute" Von Annette Langer
Zensur, Überwachung, Angst: Der weißrussische Schriftsteller Alchierd Bacharewitsch hat seiner Heimat für eine Weile den Rücken gekehrt. Dort regiert Alexander Lukaschenko mit harter Hand, Kritiker müssen um ihre Freiheit fürchten. Das Volk aber liebt den Präsidenten.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,512026,00.html

Ganz so weit sind wir noch nicht, aber Parallelen sind unverkennbar.

Gruß

krypter


Quote29. Oktober 2007 11:43
Tipp: 89 Millimeter - der Film
Waldlufer Elindar (mehr als 1000 Beiträge seit 25.03.04)

Sollte es in gut sortierten Videotheken geben, die nicht
ausschließlich Mainstream haben.

[http://de.wikipedia.org/wiki/89_MILLIMETER]



Quote29. Oktober 2007 12:17
Ich freue mich über die Vorratsdatenspeicherung
Josef Möllers (370 Beiträge seit 17.01.00)

Denn dann kann ich endlich gegen Cold Calls vorgehen, die ihre
Rufnummer unterdrücken.
Sicher darf ich ja, als freier Bürger, auf meine eigenen
Verbindungsdaten zugreifen und so den Anrufer festetellen.
Das ist eine hervorragende Gesetzgebung, die endlich einmal im Sinne
der Bürger ist.

Oder sollte ich das etwa falsch verstanden haben?

Quote29. Oktober 2007 12:43
FUCK YOU(TM) Deutschland.
Gierfuss2 (524 Beiträge seit 25.04.02)

Disclaimer:
FUCK YOU bedeutet wie es vom Verfasser ursprünglich gedacht ist. Jede
Ähnlichkeit mit anderen Sachverhalten oder Personen ist nicht
beabsichtigt. Insbesondere ist eine Volksverhetzung vom Autor nicht
erwünscht und beabsichtigt. FUCK YOU(TM) ist ein Markenname des
Verfassers und wird zum "Loben" des Subjekts/Objekts u.a. verwendet.
Der Verfasser bzw. der Rechteinhaber der FUCK YOU(TM) Marke behält
sich alle Rechte vor. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Druck
und Vertrieb auf allen erdenklichen Medien der Marke FUCK YOU(TM) ist
untersagt.

FUCK YOU(TM) Deutschland.

Quote29. Oktober 2007 16:54
Ich finde Vorratsdatenspeicherung gut...
Walter Ledebur, Walter Ledebur (mehr als 1000 Beiträge seit 23.09.00)

denn dann werden

- Terroristen im Vorfeld gefaßt
- Kindenpornografen die Geschäftsgrundlage entzogen
- Raubkopierer ausgerottet.

Ist doch gut so, oder kann jemand gegenteiliges behaupten ?
Endlich eine Regierung, die handelt. Danke !

Ledebur

Quote29. Oktober 2007 16:57
Re: Ich finde Vorratsdatenspeicherung gut...
egal-ok (760 Beiträge seit 18.02.00)

Walter Ledebur schrieb am 29. Oktober 2007 16:54

> Ist doch gut so, oder kann jemand gegenteiliges behaupten ?

z.b. Regimekritiker mundtot gemacht (wovon es immer mehr gibt)

> Endlich eine Regierung, die handelt. Danke !

Bitte, du hast sie dir verdient.
Eure DDR wird kommen.


Quote29. Oktober 2007 18:24
Re: Ich finde Vorratsdatenspeicherung gut...
BvdB (mehr als 1000 Beiträge seit 30.07.02)

Terroristen und Kinderpornografen benutzen sich nicht (mehr) Email
oder andere leicht verfolgbare Internet-Protokolle, um sich
auszutauschen.

Eben darum ist die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit bei
diesem Gesetz so deutlich.

Es geht offensichtlich darum, sich als "starker Staat" rein
symbolisch in Szene zu setzen. "Wir dürfen Euch überwachen".

Quote29. Oktober 2007 22:08
Abgeordnete sind davon ausgenommen, was ist das denn für ne Sauerei???
Hans Pfeffer, Hans Pfeffer (345 Beiträge seit 27.03.07)

Das ist ja wieder ne riesen Sauerei, wenn irgendwelche Abgeordneten
einfach so ausgenommen werden. Die haben doch alle Dreck am Stecken.

Quote30. Oktober 2007 0:27
Re: Abgeordnete sind davon ausgenommen, was ist das denn für ne Sauerei???
Systemverwalter (mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.06)

Hans Pfeffer schrieb am 29. Oktober 2007 22:08
> Das ist ja wieder ne riesen Sauerei, wenn irgendwelche Abgeordneten
> einfach so ausgenommen werden. Die haben doch alle Dreck am Stecken.

Das ist doch typisch. So kann man natuerlich die allerschaerfsten
Gesetze fordern, wenn man selbst von nichts betroffen ist.

Quote30. Oktober 2007 8:36
Re: Abgeordnete sind davon ausgenommen, was ist das denn für ne Sauerei???
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

Naja, es geht eigentlich nicht anders.

Die Abgeordneten nicht auszunehmen würde bedeuten, dass eine Behörde,
die dirket der Regierung untersteht, sämtliche Volksvertreter
überwachen dürfte.

Das würde eine echte Demokratie so ziemlich unmöglich machen, denn
die Regierung hätte die Opposition und mögliche Abweichler in den
eigenen Reihen komplett unter Kontrolle.

Nur um schwarze Schafe unter den Abgeordneten aufzuspühren, wäre mir
die Demokratie aber ein zu großes Opfer.

Man kann natürlich darüber streiten wieviel Demokratie wir überhaupt
noch haben und in wie weit die Abgeordneten wirklich ihrem eigenen
Gewissen und nicht dem Fraktionszwang folgen, aber würde man den
Schutz für Abgeordnete aufheben, wäre es auf jeden Fall damit vorbei.

Ich bin deshalb komplett gegen die VDS und andere derartige
Überwachungsmaßnahmen. Auch gegenüber Abgeordneten.









Aus: "Nur geringfügige Änderungen bei der Vorratsdatenspeicherung" (29.10.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/98104 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/98104)

Title: ["Ich denke, wir werden eine Mehrheit bekommen"... (Notiz, VDS)]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 01, 2007, 11:40:17 AM
Quote[...] Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) rechnet trotz teils massiver Kritik mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung in der kommenden Woche im Bundestag. "Ich denke, wir werden eine Mehrheit bekommen", sagte Zypries am heutigen Mittwoch im ARD-Morgenmagazin. Zypries verteidigte laut dpa zugleich den Gesetzentwurf, der Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, für sechs Monate flächendeckend und verdachtsunabhängig die Telefon- und Internetverbindungsdaten zu speichern. Die Bundesregierung will dadurch den Strafverfolgungsbehörden notwendige Mittel zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität an die Hand geben; die Regierung sei dabei über die EU-Vorgaben der Vorratsdatenspeicherung zur Terrorabwehr hinausgegangen, bemängelten etwa Vertreter von Carrier-Verbänden: Ermittler dürften beispielsweise nach dem Regierungsentwurf etwa auch zur Verfolgung von Surfern auf die Datenhalden zugreifen, wenn diese unzulässig Downloads urheberrechtlich geschützter Werke durchgeführt haben sollen.

Gegen den Entwurf, mit dem EU-Recht umgesetzt wird, hatte unter anderem der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) protestiert. Zuletzt hatte der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss zumindest geringfügige Nachbesserungen angekündigt, um den Informantenschutz für Journalisten besser zu wahren.

"Wir speichern ja nicht den Inhalt der Gespräche", sagte Zypries nun in der ARD. "Wir speichern, wer mit wem gesprochen hat. Das speichern wir aber heute schon." Und auch heute schon bekämen die Ermittlungsbehörden nach einem entsprechenden Richterbeschluss zur Aufklärung von Straftaten Zugang zu diesen Daten. "So wird es in Zukunft auch sein. Die Daten werden nicht beim Staat gespeichert, sondern die Daten bleiben bei den Telekommunikationsunternehmen." Es werde auch nur gespeichert, dass jemand im Internet war, nicht, welche Seiten er aufgerufen hat.

Gegen den Regierungsentwurf hatten allerdings auch Sachverständige im Rahmen von gleich zwei parlamentarischen Anhörungen massive Bedenken vorgebracht. Bürgerrechtler und Rechtsexperten hatten bei den allgemeinen Regelungen zum Abhören der Telekommunikation insbesondere betont, dass die geplanten Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sowie von Vertrauenspersonen nicht weit genug gehen. Einen Tag nach der Anhörung demonstrierten in Berlin rund 15.000 besorgte Bürger gegen das Gesetzesvorhaben und den "Überwachungswahn" in Staat und Wirtschaft. Für den 6. November sind bundesweit erneute Protestkundgebungen unter der Federführung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung geplant.

Die Vorratsdatenspeicherung und den damit einhergehenden Paradigmenwechsel beim Datenschutz schätzten zudem Datenschützer ebenso wie Unternehmensvertreter als verfassungswidrig ein. Bei einer Massenklage, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiiert hat, wollen sich tausende Bürger beteiligen: Knapp 7000 dafür notwendige schriftliche Vollmachten seien bereits eingegangen, erklärte der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern am gestrigen Dienstag.

Quote31. Oktober 2007 12:39
Da habe ich überhaupt kein Problem mit!
keine Toleranz mit Bombenlegern (8 Beiträge seit 11.10.07)

Denn Vorratssdatenspeicherung dient einer guten Sache! Der Bekämpfung
von Islamfaschismus und Kinderschändern!

Wer sich keine Kinderpornos ansieht oder Bombenanschläge via Internet
plant, der hat nichts zu befürchten!

Quote31. Oktober 2007 12:56
Da habe ich überhaupt kein Problem mit, ist die einzige Aussage,
Gonzilein (427 Beiträge seit 28.04.06)

die ich Dir ungesehen abnehme!

Den Rest Deines Beitrages kannst Du Dir sowieso schenken und uns
nächstes mal bitte ersparen, denn offenbar hast Du mit ganz anderen
Dingen massive Probleme!

Selbständiges Denken, wäre da so ein Stichwort! Aber das setzt
verstehen voraus, nicht glauben, was der Onkel Schäubi und seine
Mannen da erzählen!

Man, man, man...


Quote31. Oktober 2007 14:18
Re: Da habe ich überhaupt kein Problem mit!
LaFaro (264 Beiträge seit 29.09.06)

schlimm genug, dass Du damit kein Problem hast... sollte eigentlich
jeder, der für eine Demokratie ist, die noch ansatzweise das
realisiert, was sie für sich beansprucht.. ansonsten...
lesen bildet.. vielleicht sogar "toleranzlose"...

Quote[...] Es gibt kaum eine schärfere Waffe im deutschen Strafrecht als den Paragrafen 129a. Er gestattet so gut wie jede Maßnahme, die ein Rechtsstaat gegen seine Bürger einsetzen kann: Hausdurchsuchung, U-Haft, Reiseverbot und nahezu lückenlose Überwachung von Familie, Freunden, Bekannten, Kollegen. Telefon, Wohnung, Arbeit – alles darf ausgespäht, durchsucht und durch Spitzel unterwandert werden, wenn jemandem vorgeworfen wird, Terrorist zu sein.

Aus Sicht eines Staates ist das auch dringend geboten, bedeutet Terrorismus für ihn und seine Bürger doch eine ernste Bedrohung. Der Fall Andrej H. zeigt aber, wie schwierig es ist, zu entscheiden, ab wann der Stempel "Terror" zulässig ist.

[...] ,,Ich glaube, dass meine Kinder mich davor gerettet haben, zusammenzubrechen", erzählt Anne H. ,,Ich musste ja, als das BKA bei uns in der Wohnung stand und Andrej gefesselt auf dem Sofa saß, funktionieren. Was tut man, wenn man in so einer Situation die Anweisung bekommt, seine Kinder anzuziehen, mit Frühstück zu versorgen und aus der Wohnung zu schaffen? Man befolgt sie."

Der Morgen, den Anne H. beschreibt, bedeutete das Ende ihres bisherigen Lebens. Fast 15 Stunden lang durchsuchten Beamte des Bundeskriminalamts die gemeinsame Wohnung, nahmen mehrere Computer, Papiere und ihren Lebensgefährten mit. Drei Wochen saß er anschließend im Gefängnis in Berlin-Moabit in Untersuchungshaft.

In diesen drei Wochen lernte Anne H. viel über ihr neues Leben. Angefangen von Kleinigkeiten: ob man einem Häftling Zeitungen schicken darf und wie er krankenversichert ist beispielsweise. Bis hin zu den großen Dingen: ,,Sie werden jetzt immer dabei sein", sagte ihr ihre Anwältin Christina Clemm. Sie, das sind die Polizisten des Bundeskriminalamts. Und dass sie das Mobiltelefon besser nicht mehr ausschalte und immer mitnehmen solle, um sich nicht dem Verdacht auszusetzen, etwas verbergen zu wollen, lernte Anne H. auch.

[...] ,,Natürlich will man einerseits nicht überwacht werden", sagt sie. ,,Andererseits wünscht man es sich fast und denkt, vielleicht wäre es besser, sie würden wirklich alles mitkriegen – damit sie uns nicht vorwerfen können, nicht überwachbar gewesen zu sein." Denn das, erzählt sie, sei schon geschehen. In den Ermittlungsakten steht, es sei nicht auszuschließen, dass Andrej H. an einem bestimmten Brandanschlag beteiligt war. Schließlich habe man nicht dokumentieren können, ob er an diesem Tag das Haus verließ oder nicht. ,,Die Kamera konnte es nicht aufnehmen, weil zu viele Blätter an den Bäumen waren."

Es ist die ständige Angst, diese Selbstüberprüfung, ob irgendeine banale Handlung im Sinne der Anklage gedeutet werden könnte, was mürbe macht. ,,Da bekommt man Zwirbel im Hirn", sagte Anne H., ,,da wird man doch paranoid."

Der Paragraf 129a, der die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung unter Strafe stellt, gilt unter Kritikern als sogenannter Ermittlungsparagraf. Verfahren mit diesem Vorwurf als Begründung machen es der Polizei möglich, in ihre verschlossene Szenen einzudringen. Zu Verurteilungen kommt es selten, fast immer aber zu Hausdurchsuchungen und Überwachungen. Aus Sicht des Staates ist der 129a eine effektive Möglichkeit, zu erfahren, was jemand plant und wen er trifft - egal, ob sich der Vorwurf am Ende aufrecht erhalten lässt oder nicht.

Anne H. nennt es ein Leben im Schaufenster: ,,Zu wissen, dass wenn ich im Schlafzimmer die Gardine aufziehe, gegenüber eine Kamera ist, die ich nicht sehen kann, und die mich im Bademantel aufnimmt."

,,Die bisherigen Ermittlungen belegen zwar die Einbindung des Beschuldigten in die linksextremistische Berliner Szene", schreibt der Bundesgerichtshof in seiner Begründung zur Freilassung H's. Eine ,,große Wahrscheinlichkeit" aber, dass er Straftaten beging oder Mitglied einer Terrorgruppe ist, bestehe nicht. Die Überwachung aber, die bereits länger als ein Jahr dauert und lange vor der Verhaftung begann, geht weiter. Die Bundesanwaltschaft hat ihre Ermittlungen noch nicht beendet. Einen Prozesstermin gibt es bisher nicht.


Aus: "Vom Leben als Terrorist" (zeit.de, Von Kai Biermann, 29.10.2007)
Quelle:
http://www.zeit.de/online/2007/44/Militante-Gruppe-Ueberwachung?page=1 (http://www.zeit.de/online/2007/44/Militante-Gruppe-Ueberwachung?page=1)

Leserkommentare:

Quote
§129a und die Medien

Bin ich Terrorist?

Ich lese diesen Artikel und frage mich, bin ich Terrorist?

Vielleicht habe ich in meinen DNA schon dieses Gen und wenn nicht, spätestens nach diesem oder auch vorangegangenen Artikel wird man - bei gesundem Menschenverstand - automatisch zum geistigen Terroristen und Gegner unserer  ach so freiheitlichen bürokratischen lobystischen Demokratie bzw, Sympathisanten der linken oder rechten Szene.

Das ist natürlich Unfug! Es gibt keine Alternative zur wahren Demokratie, dass Problem ist der Missbrauch einzelner und einzelner Gruppen unter dem Deckmantel der Rechtstaatlichkeit.

Wir als Bürger sind alle Mitschuld an dieser Entwicklung, die einen durch ihre Lethargie und der Dessintresse an der Gestaltung  des öffentlichen Lebens, die anderen durch Selbstüberschätzung ihres wirklichen Einflusses.

Eines sollte sich jeder Leser immer wieder vor Augen halten: Das verschwinden von Menschen in Gestapoverliesen, geschah zu über 90% durch Denunziation von Mitmenschen und heute...?

Mit freundlichem Gruß

ARON



QuoteDoppelt lächerlich...

...an diesem Fall sieht man hervorragend, wie der Staat einmal gewährte Rechte und Gummiparagraphen ausnutzt und missbraucht.

Nicht nur, dass der Überwachte selbst nie bei einer Straftat erwischt wurde, nein, selbst die Straftaten die die mg begangen hat, sind lächerlich. Das ankogeln von Autos als terroristisch zu bezeichnen, ist vollkommen überzogen. Die Ermittlungen wären gut und gerne ohne jenen besagten Unrechtsparagraphen möglich gewesen. Menschenleben waren, meines Wissens, nie ernsthaft in Gefahr. Allein die Kosten einer derartigen Dauerüberwachung dürften aber in Millionenhöhe liegen, viel höher als der angerichtete Schaden der mg.

Ich bin darüberhinaus immer sehr erstaunt wie vorbeugend aktiv Staatsanwaltschaften und Polizei bei politisch motivierten Straftaten sind, wenn jedoch konkret Menschenleben in Gefahr sind, etwa bei Ehrenmordandrohung, dann wird mit den Schultern gezuckt und allenfalls ans Frauenhaus verwiesen. Dabei könnten Straftaten hier effektiv verhindert werden, wenn man den potentiellen Tätern rechtzeitig und massiv klar macht, dass sie nicht ungeschoren davonkommen, wenn sie ihre Drohungen umsetzen.



QuoteHeisst es bald wieder: Entschuldigung?

Die Anzeichen verdichten sich meiner Meinung nach.

"Ich möchte mich bei allen (älteren) Personen entschuldigen, denen ich vorgeworfen habe die Auswirkungen von 1938 gesehen aber nichts dagegen getan zu haben.

Ich habe heute mit Familie, Kollegen, Bekannten ... gesprochen:
* Es gibt keine Steuererhöhung.
* Die Mautdaten werden nur für die Maut verwendet.
* Wir brauchen Online-Durchsuchungen für den Kampf gegen den Terror und nur gegen den Terror.
* Die Fingerabdrücke in Pässen nur für schwere Verbrechen.
* ...

Bisher war ALLES gelogen. Und was ist die Reaktion der Leute, mit denen ich spreche?

"Was willst du denn dagegen tun?"
"Tun die doch eh, ohne das wir was mitbekommen."
"Ist doch egal."

Irgendwann werden nachts wieder Laster durch die Straßen rollen und Leute aus den Häusern holen. Und das wird genau deswegen passieren, weil jetzt keiner glauben will, dass Politik und Regierung so weit gehen würden. Denn das würde ja eine Grenze überschreiten ...

... eine Grenze, die bereits überschritten worden ist.

Ich möchte mich entschuldigen. Wir sehen es, aber tun nichts dagegen. Es ist wie damals, nur knapp 70 Jahre später.

Die Leute, die wir mit dem Schutz unserer Verfassung beauftragt haben, sch.... (spucken) auf dieselbige und legalisieren ihre Handlungen im nachhinein.

Ja, wie damals. Sorry nochmals!"

Quelle: anonym auf heise.de


QuoteIch helfe dem BKA!

[...] In tiefster Dankbarkeit, ein Bürger in Terrorangst - auch im Ausland!




Quote31. Oktober 2007 12:45
Unwahrheiten
dennis_fake (991 Beiträge seit 29.01.05)

> "Wir speichern ja nicht den Inhalt der Gespräche", sagte Zypries nun
> in der ARD.

Erstmal beruhigen, ist ja alles nicht so schlimm.
Was ist aber denn _der_ große Renner u. a. im "Web 2.0"? Soziale
Netzwerke. Und genau darum geht es. Beziehungen. Die Inhalte wären
auch nicht so leicht prozessierbar.
Wir reden hier von "guilt by association" - übrigens ein netter
Algorithmus von AT&T, den freundlichen Geheimdienstbütteln von
nebenan. [1]

> "Wir speichern, wer mit wem gesprochen hat. Das speichern wir aber
> heute schon." Und auch heute schon bekämen die Ermittlungsbehörden
> nach einem entsprechenden Richterbeschluss zur Aufklärung von
> Straftaten Zugang zu diesen Daten. "So wird es in Zukunft auch sein.

Und das ist nunmal unwahr.
Das wird eben _nicht_ heute schon gespeichert - jedenfalls nicht so
pauschal.
Wenn dem so wäre, warum klagen dann die Unternehmen, die diesen
Wahnsinn umsetzen sollen folgendermaßen:

"Die Unternehmen müssen technisch und personell aufrüsten, um die
neuen Vorschriften erfüllen zu können", so Kempf. [...] "Allein für
die nötige Technik müssen die Netzbetreiber und Provider bis zu 75
Millionen Euro investieren", erklärt Kempf. [2]

In bestimmten Fällen, z. B. Flatrate, dürfen derlei Daten _überhaupt_
nicht gespeichert werden.
Wer dies tut, macht sich "heute schon" strafbar.

> Die Daten werden nicht beim Staat gespeichert, sondern die Daten
> bleiben bei den Telekommunikationsunternehmen."

Ach, und das macht die Sache besser?
Daß auch noch Unternehmen auf Daten Zugriff haben, die sie gemäß
aktuell geltender Gesetzeslage noch nicht einmal erheben dürften?
Daß der Staat jederzeit Zugang zu diesen Daten hat?
Welchen Unterschied macht es, ob die Informationen in meiner
Schublade oder in der meines Helfershelfers liegen?
Von weiteren Begehrlichkeiten, die _erst_ durch das Vorhandensein
dieser Datenhalden entstehen, mal ganz zu schweigen.

> Es werde auch nur gespeichert, dass jemand im Internet war, nicht,
> welche Seiten er aufgerufen hat.

Und zum Abschluss noch eine Beruhigung.
Allerdings lässt sich diese Information auch relativ leicht beziehen,
man betrachte etwa den "Honeypot" des BKA bzgl. der "militanten
gruppe".
Wenn überall die Zugriffe gespeichert werden müssen, dann kann man
diese Informationen leicht zusammenführen.

Alles in allem eine erneute Nebelkerzenattacke von Frau Zypries, die
an ihrem Steckenpferd "Vorratsdatenspeicherung" auch noch bis vor den
EuGH festhalten wird.

__________
[1] http://www.freedom-to-tinker.com/?p=1219
[2] http://www.bitkom.org/de/presse/8477_48649.aspx


Quote31. Oktober 2007 12:56
Und erneute Nebelkerzen
2007Twister2007, Bettina Winsemann, twister@twister-schreibt.de (532 Beiträge seit 02.09.07)

Diesmal kam wenigstens nicht das unsägliche "wir sind an der
untersten Grenze", aber "das speichern wir jetzt schon" ist
insbesondere im Hinblick auf das von Holger Voss (hallo!) erwirkte
Urteil zur Speicherung von Daten eine Nebelkerze. Dass jetzt schon
gespeichert wird ist ja eben laut diesem Urteil nicht legitim,
insofern ist die Aussage absurd weil sie besagt, dass man jetzt schon
dem Urteil nicht nachkommt (auch wenn es ein Einzelurteil ist, regelt
es Grundsätzliches) aber das ja okay ist - und das wird dann als
Beruhigung für eine weitergehende Speicherung genommen.

Und dass der Inhalt nicht gespeichert wird, das ist hinsichtlich
bestimmter Nummern, die eindeutig zuordnebar sind, auch ein
schlechter Scherz. Wenn Hans H. erst die Bank, dann den Vermieter,
dann erneut die Bank, dann ein Kreditunternehmen und dann den
Schuldnerberater anruft, muss man Inhalte nicht zwangsläufig kennen
um darauf schließen zu können, worum es ging.
Eher bietet diese Beliebigkeit der Interpretation noch weitere
Gefahren.
Nach dem Motto "na, warum haben Sie denn wohl erst mit dem
Terrorverdächtigen X und dann mit einer Chemiefirma gesprochen, hm?"

Quote31. Oktober 2007 12:56
Müssen erst Menschen in Deutschland sterben?
Paranoia ist heilbar (21 Beiträge seit 17.10.07)

Müssen erst Menschen in Deutschland sterben, bevor der letzte
merkbefreite Gutmensch merkt, dass wir mehr Sicherheit benötigen?!?

Wollt ihr das, 191 Tote, in Deutschland!? :mad
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,514591,00.html (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,514591,00.html)

Quote31. Oktober 2007 13:00
Re: Müssen erst Menschen in Deutschland sterben?
Smil (740 Beiträge seit 15.10.06)

Seit dem Tage unserer Geburt ist nur sicher, dass wir sterben werden.
Anzunehmen, dies könnte gesetzlich verhindert werden, ist töricht.

s.



Quote31. Oktober 2007 13:06
Re: Müssen erst Menschen in Deutschland sterben?
Nebumuk (mehr als 1000 Beiträge seit 09.03.06)

Täglich sterben in Deutschland genug Menschen, wegen
Tabakkonsum, Alkoholkonsum, Armut bzw. Hunger usw.

Komisch nur das unsere Regierung dagegen nichts macht.
[...]


Quote31. Oktober 2007 13:07
Re: Müssen erst Menschen in Deutschland sterben?
Tschugge, Johannes Bayer (939 Beiträge seit 03.09.01)

Manchmal frage ich mich wirklich, wie man Menschen wie dich frei
herumlaufen lassen kann! Gott sei es zwar gedankt, dass wir in
Deutschland eine freie Meinungsäußerung haben, aber wer soll einen
antidemokratischen Schwachsinn verbreitet, sollte wirklich mal
zwangsweise vom Arzt untersucht werden!


Quote31. Oktober 2007 13:08
Es gab letztes mehr als 7000 Tote !
Eddy Elch (308 Beiträge seit 17.04.02)

und zwar im Straßenverkehr.
Was gedenkst Du dagegen zu tun?

Also hör bitte auf, die dummen Phrasen der PolitikerInnen
nachzuäffen.

Quote31. Oktober 2007 13:09
Letztes JAHR muss es natürlich heißen. Tschuldigung. Die Hektik ist schuld. k.T.
Eddy Elch (309 Beiträge seit 17.04.02)

k.T.


Quote31. Oktober 2007 13:14
Re: Müssen erst Menschen in Deutschland sterben?
Seppini (44 Beiträge seit 29.11.06)

und Du meinst wirklich, dass jemand der einen Terrorakt plant, sich
von einer VDS abhalten lässt?

So Blauäugig kann man gar nicht sein, du glaubst wohl auch, dass man
sich mit einer Aktentasche gegen Atombomben schützen kann.

Die Daten sind nur dazu da, um den Durchschnitsbürger durch angst
gefügig zu machen und dem durchschnittlichen Blöd leser klar zu
machen wen sie wählen sollen, weil sie einen beschützen.

So ein schwachsinn, das kann doch nicht sein, das jemand so einen
Populärpolitischen Stamtischstimmenfängerblödsinn glauben.

1984 Ich komme.

Quote31. Oktober 2007 13:16
Es gab schon ca. 100Millionen Tote und es kümmert keinen.
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

Paranoia ist heilbar schrieb am 31. Oktober 2007 12:56

> Müssen erst Menschen in Deutschland sterben, bevor der letzte
> merkbefreite Gutmensch merkt, dass wir mehr Sicherheit benötigen?!?
>
> Wollt ihr das, 191 Tote, in Deutschland!? :mad
> http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,514591,00.html

100 Millionen Tote und ganz Europa zwei mal in Trümmern, nur weil
niemand da war, der die anmaßenden und amoklaufenden deutschen
Regierungen rechtzeitig stoppte.

Die größte Gefahr geht nicht von Terroristen aus. Deshalb beschäftigt
sich unser höchstes Gesetz auch praktisch außschließlich damit, was
der Staat NICHT darf. Denn der Staat ist mit großem Abstand die
gefährlichste Organisationen von allen und muss ständig überwacht und
in engen Grenzen gehalten werden.

Lässt man ihn gewähren, endet das IMMER in einem gewalteigen Blutbad!

Quote31. Oktober 2007 13:20
Re: Es gab schon ca. 100Millionen Tote und es kümmert keinen.
icarus (mehr als 1000 Beiträge seit 25.01.00)

64kByte schrieb am 31. Oktober 2007 13:16

> Die größte Gefahr geht nicht von Terroristen aus. Deshalb beschäftigt
> sich unser höchstes Gesetz auch praktisch außschließlich damit, was
> der Staat NICHT darf. Denn der Staat ist mit großem Abstand die
> gefährlichste Organisationen von allen und muss ständig überwacht und
> in engen Grenzen gehalten werden.

"Transparenter Staat statt dem gläsernen Bürger" ist eine der
Kernziele der Piratenpartei. Der Bürger muss wissen, was der Staat
macht und vor allem _wieso_ er es macht.

Was der Bürger macht, das darf den Staat nur in begründeten
Ausnahmefällen interessieren.

Michael

Quote31. Oktober 2007 13:17
Re: Müssen erst Menschen in Deutschland sterben?
icarus (mehr als 1000 Beiträge seit 25.01.00)

Paranoia ist heilbar schrieb am 31. Oktober 2007 12:56

> Müssen erst Menschen in Deutschland sterben, bevor der letzte
> merkbefreite Gutmensch merkt, dass wir mehr Sicherheit benötigen?!?

Ist Dir schon mal aufgefallen, dass moderne Terroristen über enorme
finanzielle und logistische Fähigkeiten verfügen und somit keinerlei
Problem haben, jeglicher Überwachung durch die
Vorratsdatenspeicherung zu umgehen? (Satellitentelefone, VPN-Tunnel
zu sicheren Servern für Mails und Web, ...)

Es trifft also nur diejenigen, die sich nicht so leicht schützen
können.

Sinnvoller ist es also, das Geld, das für diese Maßnahmen geplant
ist, in andere Maßnahmen zu stecken. Z.B. kann die absolut
überforderte Polizei personell und technisch verstärkt und
modernisiert werden. Dass der digitale Behördenfunk immer noch nicht
flächendeckend im Einsatz ist, ist eins der Beispiele für dringendere
Baustellen.

Es können spezielle Anti-Terror-Einheiten gegründet werden, die
gezielt nach Terroristen suchen usw. ...

Statt also für 82 Millionen Menschen den potentiellen
Terroristenverdacht auszusprechen, sollte dies nur sehr gezielt (und
dadurch erheblich effektiver) stattfinden.

Michael

Quote31. Oktober 2007 13:19
Taeglich sterben ueber 40 Menschen durch Aerztepfusch...
cbv (mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.00)

... und niemand unternimmt etwas dagegen. Das ist ein Skandal!

Quote31. Oktober 2007 14:07
Re: Müssen erst Menschen in Deutschland sterben?
LaFaro (263 Beiträge seit 29.09.06)

Paranoia ist heilbar

das ist auch gut so...
leider scheint das aber nicht für Dummheit zu gelten, wenn man Deine
"Argumentationsstränge" verfolgt... wo immer wieder die gleichen
Phrasen mit wohl kolportierten Vorurteilen zu einer Melange verrührt
werden, die nicht nur am jeweiligen Thema vorbeigeht, sondern auch
"locker und nebenbei" Grundprinzipien von Rechtsstaatlichkeit und
freiheitlich-demokratischer Grundordnung ignoriert...

Quote1. November 2007 0:10
Re: Müssen erst Menschen in Deutschland sterben?
e4, Hermann Ruopp (mehr als 1000 Beiträge seit 25.02.06)

Deine ständigen Wiederholungen werden langsam Langweilig.
Lege mal ne andere Platte auf. Die hier Leiert und hat Kratzer.
Beim Erfinden von Nicknamen bist du doch auch Kreativ. Nur beim
Denken und Nachdenken scheinbar nicht.

Ps. Da du überall Terroristen siehst. Hätte ich einen kleinen Tipp
für dich.
Kauf dir einen Spürhund und nenne ihn "Wolfgang". Der soll dann nach
Terroristen in deiner Umgeben suchen. Bevor du dir in die Hosen
machst




Quote31. Oktober 2007 13:24
Zwei Falschaussagen in einem Absatz. Respekt!
Jürgen Wahlmann, Jürgen Wahlmann (508 Beiträge seit 06.01.00)

Lüge 1:

"Wir speichern, wer mit wem gesprochen hat. Das speichern wir aber
heute schon."

Falsch. Bisher darf nur zu Abrechnungszwecken gespeichert werden, in
der Regel 90 Tage. Bei Flatrates darf überhaupt nicht gespeichert
werden. Mit der Vorratsdatenspeicherung würde sowohl mehr als auch
länger gespeichert. Verniedlichungstaktik.

Lüge 2:

Es werde auch nur gespeichert, dass jemand im Internet war, nicht,
welche Seiten er aufgerufen hat.

Falsch. Die Ziel-IP wird ebenfalls gespeichert und damit auch das
Angebot, das angesurft wurde. Wenn auch nicht die Seiten direkt lässt
die Website schon eine Menge Schlüsse zu.

Quote31. Oktober 2007 15:06
Re: Zwei Falschaussagen in einem Absatz. Respekt!
Onkel Bräsig (556 Beiträge seit 12.07.07)

Was erwartest du von einer Politikerin, die nicht einmal weiß, was
ein Browser ist?


Quote31. Oktober 2007 14:42
Bitte Eishockeyregeln für Verfassungsbrecher!
Der Meta von Xa (580 Beiträge seit 29.11.02)

Im Eishockey gibt es eine Regel:
Wenn Mannschaft A glaubt, daß bei Mannschaft B ein oder mehrere
Spieler einen Schläger verwenden, der in seinen Maßen (Länge,
Biegung) nicht regelkonform ist, so kann sie fordern, daß er
nachgemessen wird.
War die Vermutung richtig, so erhält Mannschaft B eine Strafzeit.
Hat Mannschaft A aber eine ungerechtfertige Verdächtigung
ausgesprochen und der/die Schläger von B ist doch regelkonform, so
erhält Mannschaft A selbst die Strafzeit.

Somit wird ein willkürliches Nachmessen-Lassen verhindert und einem
Mißbrauch vorgebeugt, weil man nur nachmessen läßt, wenn man so gut
wie sicher ist.

> "Ich denke, wir werden eine Mehrheit bekommen", sagte Zypries
[bzgl. der Abstimmung über die Vorratsdatenspeicherung].

In der Politik sollte es meiner Meinung nach eine ähnliche "Regel"
geben:

Jeder Politiker, der für ein Gesetzesvorhaben verantwortlich ist
und/oder für ein Gesetz stimmt, das nachträglich vom
Verfassungsgericht als nicht verfassungsgemäß wieder kassiert wird,
sollte als Verfassungsunkundiger oder gar als Verfassungsbrecher
behandelt und bestraft werden und die Politik (mindestens für eine
bestimmte Zeit) verlassen müssen.

Somit wird einem willkürlichen oder einem aus
Unaufmerksamkeit/Unwissen begangenen Verfassungsbruch vorgebeugt,
weil man nur noch Gesetze erarbeitet und bejaht, wenn man so gut wie
sicher ist, daß sie verfassungskonform sind.

SO WIE BISLANG KANN ES NICHT WEITERGEHEN!

(Nämlich permanent Gesetze zur Anwendung bringen, die sich im
NACHHINEIN als verfassungswidrig herausstellen.)
Das ist nämlich schon ein halber Unrechtsstaat!
(Im vollen Unrechtsstaat gibt es dann kein Verfassungsgericht mehr.
Das kriegen sie bei uns aber auch noch irgendwie hin. Wetten!?
Verteidigungsminister Jung hat ja schon bewiesen, daß er komplett auf
Karlsruhe scheißen will.)

Quote31. Oktober 2007 18:17
Re: Bitte Eishockeyregeln für Verfassungsbrecher!
humpflsen (209 Beiträge seit 05.10.02)

Tja, Verfassungsbruch scheint in diesem Staat nicht Strafbar zu sein.
Aber wehe du lädst ein MP3-File...
Ich stimme aber vollkommen mit dir überein! Derartig eklatante (und
gewollte) Verfassungsbrüche müssen (hart) bestraft werden! Ist
eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Aber in einem Staat, der
nicht mal Vorgaben gegen Korruption ratifiziert.... ich sehe schwarz
(nicht politisch gemeint!).


Quote31. Oktober 2007 20:32
Hört mal bitte genau zu: AAAAAAAAAAAAAAAAAAHHHHHHHHHHH!!!!!!!
KlausSchwulereit (690 Beiträge seit 20.05.07)

Das war die Brigitte, die vor lauter Dummheit schreit.

Ich weiß nicht, wer momentan bei mir auf Platz 1 der Top 10
Ar****löcher der Welt ist. Ich dachte ja Schäuble wäre ganz oben,
Jung gleich danach. Aber so wie es aussieht, holt die Zypries wieder
auf. Wieso macht sie das? Vermutlich geltungsbedürftig oder in der
Regierung gibt's sowas wie eine Rotation der EU-Präsidentschaft. Nur
daß die dann den Schwachsinnigen rotieren lassen. Erst Schäuble mit
seinen abstrusen Forderungen Verdächtige zu erschießen, dann Jung mit
seinem Aufruf zu Straftaten und Verfassungsbruch, jetzt Zypries
wieder mit ihren verfassungswidrigen Gesetz.

Langsam habe ich den Eindruck als laufen nur lauter Ar***löcher in
unserem Kabinett rum. Merkel als Stasi-Außenminister, Schäuble als
Diktator, Jung als Massenmörder, Zypries als Blockwart. Und woran
geilt sich Deutschland auf? Rauchverbot in Kneipen und Tempolimit.
Bravo! Jetzt weiß ich nicht wo der Schwachsinn am größten ist. Bei
den Politikern oder beim Volk, das dies zuläßt.

Quote1. November 2007 0:50
VDS-Daten werden in alle Welt weitergegeben und dort für immer gespeichert!
Rume (233 Beiträge seit 20.03.01)

Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 25.10.2007:

> Bundesregierung will deutsche Kommunikationsprofile an 52 ausländische
> Staaten weiter geben
>
> Unter dem Schlagwort "Cybercrime-Konvention" will die Bundesregierung
> sensible Daten über unsere Kommunikation, Handystandorte und
> Internetnutzung an ausländische Staaten wie Azerbaijan, Russland und
> die USA weiter geben. Bürgerrechtler schlagen Alarm und fordern einen
> "Stopp der geplanten Datenhalden mit weltweitem Lagerverkauf".
>
> Jurist Patrick Breyer erklärt: "Die Ratifizierung dieses Übereinkommens
> würde Deutschland verpflichten, jeder Anforderung unserer
> Kommunikationsdaten durch ausländische Ermittlungsbehörden unverzüglich
> und "im größtmöglichen Umfang" Folge zu leisten. Ausländische Staaten
> könnten ohne rechtsstaatliche Sicherungen, also ohne vorherige
> richterliche Anordnung, ohne Schutz engster Vertrauensbeziehungen,
> ohne nachträgliche Benachrichtigung der Betroffenen, ohne Beschränkung
> der Nutzung oder Weitergabe der Daten und ohne Rechtsschutz durch
> unabhängige Gerichte auf sensibelste Daten über unser Privatleben und
> unsere sozialen Beziehungen zugreifen."
>
> Das Übereinkommen wurde 2001 von Vertretern nationaler Sicherheitsbehörden
> hinter verschlossenen Türen ausgehandelt und anschließend unter anderem
> von der Bundesregierung unterzeichnet. Das Abkommen ermöglicht ausländische
> Datenanforderungen zur Verfolgung jeder Straftat, selbst leichter Vergehen
> wie dem Austausch von Musik im Internet, und ebenso zum Zweck präventiver
> Ermittlungen ohne konkreten Tatverdacht. Besonders in außereuropäischen
> Staaten wie den USA besteht die Gefahr, dass mithilfe übermittelter Daten
> Europäer als vermeintliches Sicherheitsrisiko eingestuft werden, sie bei
> der Einreise festgehalten und vernommen werden oder ihnen die Einreise
> gänzlich verweigert wird, dass erlangte Informationen quasi lebenslänglich
> auf Vorrat abgespeichert werden und freizügig an andere Behörden und
> Geheimdienste weiter gestreut werden, auch an kooperierende ausländische
> Unrechtsstaaten.

[...]

> Komplett hier:
> https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/154/79/ (https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/154/79/)

Hurra, unsere Kommunikationsdaten werden in alle Welt ventiliert!!

Nicht nur die aktuell schon vorliegenden Daten werden weltweit
weitergegeben und dort gegebenfalls FÜR IMMER (!) gespeichert,
sondern besonders grosses Interesse liegt natürlich an den
allumfassenden Daten aus der ab 2008 scharfgeschalteten
Vorratsdatenspeicherung. Immerhin landet dort jeder Telefonkontakt
(beim Handy sogar inklusive Standort), jeder Mailkontakt und jede
Internetverbindung! Und rauszurücken sind diese kompletten Daten
immer dann, wenn nur der Verdacht auf eine Straftat besteht, die
hierzulande zwar straffrei wäre - aber eben nicht im Ausland.

Und dass die deutschen Politiker beschwichtigend sagen, dass die
Daten hierzulande nur sechs Monate gespeichert werden, wird damit zur
puren Verarsche wenn das Ausland dieselben Daten "für immer"
speichern kann.

Dass diese Daten (Zitat) ohne rechtsstaatliche Sicherungen, also
ohne vorherige richterliche Anordnung, ohne Schutz engster
Vertrauensbeziehungen, ohne nachträgliche Benachrichtigung der
Betroffenen, ohne Beschränkung der Nutzung oder Weitergabe der Daten
und ohne Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte (Zitat ende)
weitergegeben werden, dürfte krass verfassungswidrig sein. Aber
sicherlich hat unser demokratischer und verfassungsachtender
Bundestag überhaupt gar keine Magenbeschwerden, dieses Abkommen mal
eben in der Mittagspause "durchzuwinken"...

Dabei wäre eine Aussetzung bis zur detaillierten Klärung DAS
MINDESTE, wenn nicht sogar die allumfassende Ablehnung der
verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung!




Aus: "Zypries verteidigt Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung" (31.10.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/98254 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/98254)

Title: [Der Donaukurier protestiert mit geschwärzter Titelseite... (Notiz, BRD)]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 03, 2007, 11:21:13 AM
Quote[...] Aus Protest gegen die geplante Novellierung der Telekommunikationsüberwachung erscheint der Donaukurier am morgigen Samstag mit einer geschwärzten Titelseite. Redaktion und Verlag der in Ingolstadt erscheinenden Tageszeitung wollen damit nach eigenen Angaben ein Zeichen gegen den Abbau von Grundrechten setzen. Mit dem Gesetzentwurf würden CDU/CSU und SPD zu "Totengräbern der Freiheit", heißt es in einer Stellungnahme. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) verteidigte den Entwurf der großen Koalition.

Der Donaukurier warf der Bundesregierung vor, die Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon- und Handy-Gesprächen, von Fax, E-Mail und SMS sei ein massiver Eingriff in die Grundrechte der Bürger. Überdies sollten mit diesem umstrittenen Gesetz Journalisten zu "Geheimnisträgern zweiter Klasse" degradiert werden, heißt es. Durch die Überwachung der Kommunikation von Medien werde investigativer Journalismus unmöglich gemacht: "Vom Informantenschutz bleibt nur noch eine leere Hülle."

Trotz anhaltender Kritik hält die Staatsregierung dagegen die vorbeugende Speicherung von Telefon- und Internetverbindungen für unverzichtbar. Ohne diese Möglichkeit wäre eine Vielzahl von Straftaten nicht aufklärbar, erklärte Merk in einer Pressemitteilung. Die Daten lägen den Telekom-Unternehmen ohnehin vor, betonte Merk. "Es wird lediglich vorgeschrieben, dass sie nicht vor Ablauf von sechs Monaten gelöscht werden dürfen." Die große Koalition will ihren Entwurf zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung nächste Woche in den Bundestag einbringen. "Bei Stalking mittels Telefonanrufen oder Betrügereien im Internet können die Täter in den meisten Fällen nicht ermittelt werden und wir können den Opfern nicht helfen", sagte Merk. (dpa) / (vbr/c't)

Quote3. November 2007 8:04
Totengräbern der Freiheit
valen (263 Beiträge seit 03.10.00)

treffender wäre es wohl kaum zu formulieren.


Quote2. November 2007 20:41
Warum?
Anti-Streber (4 Beiträge seit 02.11.07)

Was bringt denn eine schwarze Titelseite? Die Leute wundern sich oder
werden nur aufgehetzt. Was ist an der Vorratsdatenspeicherung denn so
verkehrt? Sie hilft dem Staat, Verbrechen aufzuklären. Warum soll das
so ein großes Geheimnis bleiben was für Seiten man im Internet
angeschaut hat? Es werden ja nichtmal die Inhalte gespeichert,
sondern nur die Zugriffe von IP zu IP und das ist ein echt guter Weg,
die Spuren von Cyberkriminellen zurückzuverfolgen.

Ich finde es echt schade dass gegen solche Verbesserungen unserer
Sicherheit so gekämpft wird. Ist doch nur zu unserem guten.

Quote2. November 2007 22:55
Bist du das, Mama? kwT
The One True God (mehr als 1000 Beiträge seit 05.04.07)

_



Quote2. November 2007 21:27
Es ist unglaublich
wenn-du-es-baust-wird-er-kommen (35 Beiträge seit 31.08.07)

das so ein kleines Provinzblatt wie der Donaukurier, den etablierten
Zeitungen zeigt wofür sie eigentlich da sind und das ist nicht dem
Parteibuch zu huldigen sondern den Bürgern zu sagen was in diesem
Land los ist.
Und Hey, neben Eishockey und Audi gibts jetzt aus Ingolstadt noch was
positives ;)


Quote2. November 2007 19:14
Ich würde als Kunde sofort mein Abo kündigen
csrss.exe (mehr als 1000 Beiträge seit 07.09.06)

Was für eine Verschwendung von Druckerschwärze. Für Nullinformationen
zahl ich nix.



Quote2. November 2007 20:44
+++ Dingdong: Es wird die Begleitung vom kleinen "csrss.exe" gesucht +++
keyser_soze (mehr als 1000 Beiträge seit 25.09.05)

Der kleine Racker irrt schon den ganzen Tag orientierungslos durch
die Computerabteilung - er kann ab sofort im Kinderparadis am
Ausgang/Turmstrasse abgeholt werden...

Quote2. November 2007 19:57
Gewalt in Familien. "Wir können den Opfern nicht helfen, wenn keine Kameras...
Karl Frank, karl.frank@freecx.de (mehr als 1000 Beiträge seit 08.07.00)

...und Microphone in den Wohnungen installiert werden" verteidigte
die Familienministerin die neue Pflicht zur kontinuierlichen
Wohnraumüberwachung.

Karl-Uwe


Quote3. November 2007 9:34
Uninteressant - die graue Masse da draußen kümmert das nicht
wayland_smithers (mehr als 1000 Beiträge seit 20.08.03)

Die finden Terrorbekämpfung gut und haben selbst nichts zu
verheimlichen. Für Journalisten welche sowieso nur auflagensteigernd
mit Verbrechern paktieren wollen, hat der "Vera am Mittag"-Gucker
schon dreimal nix übrig.

So denkt der deutsche Mob, leider. Deshalb laufen solche Aktionen
auch völlig ins Leere, leider. Wenn, dann müsste schon BILD die
Titelseite schwärzen - und nicht nur an einem Tag.

Hört sich verrückt an, ist aber so.

Quote3. November 2007 9:46
Re: Uninteressant - die graue Masse da draußen kümmert das nicht
wenn-du-es-baust-wird-er-kommen (39 Beiträge seit 31.08.07)

du bist der deutschen Mob (dein Sprachgebrauch kotzt auch an) den
außer Resignation und die ewige Suche nach negativem ist aus deinem
Posting nicht viel zu entnehmen.

Quote3. November 2007 9:53
Die Realität ist schmerzhaft
wayland_smithers (mehr als 1000 Beiträge seit 20.08.03)

Egal, wen kümmert "wenn-du-es-baust-wird-er-kommen"s ganz privater
Ponyhof?

Richtig, niemanden.


Quote2. November 2007 19:18
Gegen Stalking mittel Telefon hilft....
der_spiegel (mehr als 1000 Beiträge seit 24.09.04)

- eine Fangschaltung
- eine neue Telefonnummer
- eine Trillerpfeife
- stumm schalten

usw.



Aus: "TK-Überwachung: Donaukurier protestiert mit geschwärzter Titelseite" (02.11.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/98409 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/98409)

Title: [Die Totengräber der Grundrechte... (Notiz, BRD, VDS)]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 03, 2007, 11:41:33 AM
Quote[...] Als der Terrorismus in Deutschland mit Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hans-Martin Schleyer  und der Lufthansa-Maschine Landshut im Jahre 1977 seinen vorläufigen Höhepunkt fand, schrieb der Kommentator einer überregionalen deutschen Tageszeitung: ,,Ab heute wird in der Demokratie Deutschlands nichts mehr so sein wie es einmal war!" Er vermutete, dass  die Politik künftig jede Chance nutzen würde,  um unter dem Vorwand der Verbrechensverhütung die Grundrechte der Bürger zu minimieren.

Heute, 30 Jahre später, ist längst Wahrheit geworden, was er voraussagte. Heute befindet sich die Demokratie dank staatlicher Reglementierungswut am Rande der Auflösung. Gesellschaft, Medien und auch Journalisten schauen gebannt und oft auch untätig auf das, was sich die Totengräber der Grundrechte und der Freiheit in München, Berlin oder auch Brüssel ausdenken.

In wenigen Tagen unternimmt die Bundesregierung einen weiteren Vorstoß, die Grundrechte der Bürger massiv einzuschränken. Sie benutzt dazu die Novellierung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Dieser Regierungsentwurf sieht nicht nur vor, dass die Verbindungsdaten von Telefon-, Handygesprächen, von Fax, E-Mail oder SMS sechs Monate gespeichert werden, es soll auch die Journalisten künftig zur Geheimnisträgern zweiter Klasse degradieren. Die Kommunikation von Journalisten soll überwacht werden können, vom Informantenschutz bleibt nur noch eine leere Hülle.

Redaktion und Verlag des DONAUKURIER wollen mit der heutigen Titelseite zum Nachdenken und zum Handeln auffordern! Lassen Sie sich keine weiteren Eingriffe in die demokratischen Grundrechte bieten, verweigern Sie den Totengräbern der Freiheit von CDU/CSU und SPD Ihre Zustimmung, wo immer und wann immer Sie können. Zeitungen – und auch alle anderen Medien – sehen einer düsteren Zukunft entgegen, wenn wir uns klaglos weitere Eingriffe in die Grundrechte widerspruchslos gefallen lassen.

Wenn Sie verhindern wollen, dass Deutschland unter dem Vorwand der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung alle Grundrechte seiner Bürger aufgibt, dann unterstützen Sie uns. Schreiben Sie uns Ihre Meinung – direkt an die Redaktion: Stauffenbergstraße 2a, 85051 Ingolstadt oder per Mail an newsdesk@donaukurier.de und im Internet unter www.donaukurier.de/forum. An diesem Samstag ist zudem von 10 bis 13 Uhr eine Hotline geschaltet: Telefon 08 41 / 96 66 23 2. Natürlich können Sie diesen Artikel auch unten direkt kommentieren.

Georg Schäff - Herausgeber und Verleger
Wolfgang Lichtenegger - Geschäftsführer       
Michael Schmatloch - Chefredakteur   



Aus: "Massiver Eingriff in die Grundrechte der Bürger" (02.11.2007)
Quelle: http://www.donaukurier.de/extras/freiheitderpresse/art88613,1773800 (http://www.donaukurier.de/extras/freiheitderpresse/art88613,1773800)

------------

...Forum:

Quote

QuoteDas dümmste Schwein wählt sich den Schlachter selber
(berka21 antwortete [03.11.07 10.01] auf den Beitrag von  uwe-ziegler [02.11.07 21.33] )

Ich kann an dieser Stelle nur meinem "Vorsschreiber" Tobi beipflichten. Ich finde es mutig und stark vom Donaukurier so eindeutig Stellung zu beziehen. Deswegen bin auch Abonnent dieser Zeitung . In einem bin ich alerdings leider nicht der Meinung des Verfassers. Es gibt eben nicht die Leser/Menschen die sich über den Tellerrand hinaus interessieren. Zumindest nicht in der Masse. Die Masse will Fussball Ergebnisse einen schönen Skandal über Latexhandschuhe und irgendwann jammern , wenn wir das alles gewußt hätten. Wir können doch wiedereinmal nichts dafür. An dem Überwachungstaat sind andere schuld und außerdem habe ich nichts zu verbergen. Außerdem nerven sie mich mit dem Anspruch mein Hirn zu benutzen, ich muße jetzt die Straße kehren gehen. Weil Sauberkeit und Ordnung ist schon wichtig. Wir sehen uns morgen in der Kirche, vielleicht hilft ja beten. Schönes Wochenende und immer schön aufpassen mit wem man telefoniert.
--
berka21

QuoteKastrierung der Meinungsfreiheit
( geschrieben am 03.11.07 11.07 von  m.)
Erst einmal ein riesiges Lob an den Donaukurier
Eine bewundernswerte Aktion, sie spiegelt genau wieder wie unser geliebtes Kind, die Demokratie, über die Jahre verhöhnt und missbraucht wird von den "Vertrauensträgern" des Volkes. Wir sind nicht mehr weit entfernt von einem totalen Überwachungsstaat, der dem Bürger jegliche Meinungsfreiheit raubt. Die Einschüchterung der (potenziellen) Informanten für die Presse/Medien ist mit diesem absurden Gesetzbeschluss vollbracht und damit steht die zensierung und kastrierung Bürgerrelevanter Informationen fest!
Das freiheitsliebende Land von einst, von manchen auch "Wiege der Demokratie" gennant, rutscht in ein Raster ab welches man aus vergangenen Zeiten im geteilten Deutschland kannte.
Wenn dieser Gesetzentwurf durchgeht, ist es nur ein weiterer Schritt zur schleichenden Unterwanderung der Demokratie, und darf somit von den freiheitsliebenden Bürgern nicht geduldet werden!

[...]


Quote"Ich habe doch nichts zu vergergen"
(ditzl antwortete [03.11.07 11.08] auf den Beitrag von  uwe-ziegler [02.11.07 21.33])

"Ich habe doch nichts zu vergergen" hört man oft, wenn man das Thema anspricht. Das gesamte Ausmaß der vielen kleinen Maßnahmen und dann wieder Bündel ist kaum noch zu vermittel. Oft sind es kleine Schritte hier und da. Gelegentlich wird dann ein Korb oder Bündel vorgeschlagen, das Aufmerksamkeit erregt. Aber wie weit fortgeschritten das ist, ist kaum nachvollziehbar.

Ist uns klar, was das bedeutet, wenn die Bürgerrechte angetastet werden?

* Schweigepflicht für Ärzte, Journalisten (Rechtsanwälte u.a.?) soll gemindert werden. Diese sind dann Mittäter. Kann man sich denen noch anvertrauen?

*Unschuldsvermutung wird umgekehrt. Die Vorratsdatenspeicherung stellt alle unter Generalverdacht. Wie soll man seine Unschuld beweisen?

* Privatsphäre ist die Basis der Demokratie. Soll genau nachvollziehbar sein, wer wen wählt?

Kann man sagen, dass nun der Journalismus glücklicherweise in Gefahr gerät? Da demonstriert man auf der Straße und spricht mit Menschen darüber, aber das scheint wirkungslos. Wird die Pressefreiheit attakiert, stehen plötzlich andere Mittel zur Verfügung. (Siehe SPIEGEL-Affäre, die immer noch stolz ausgewälzt wird). So lass ich die Frage einfach nur im Raum stehen: Gut, dass die Pressefreiheit beschnitten werden soll, damit der Protest lauter wird?
--
ditzl




http://www.donaukurier.de/_/forum/index.html?mode=po_view&th_id=2079&page=1 (http://www.donaukurier.de/_/forum/index.html?mode=po_view&th_id=2079&page=1)


Title: [Journalistenverband warnt vor "katastrophalen Folgen"... (Notiz, BRD)]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 07, 2007, 02:51:14 PM
Quote[...] Kurz vor der Entscheidung des Bundestags über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung hat der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) vor katastrophalen Folgen für die Pressefreiheit gewarnt. "Wo werden sich dann noch Informanten finden, die sich mit Journalisten unterhalten, damit die Journalisten investigativ arbeiten können? Das geht dann eigentlich nur noch auf der Parkbank", sagte der DJV-Vorsitzende Michael Konken in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa am Rande des DJV-Bundesverbandstages heute in Saarbrücken.

Am Nachmittag wollen die rund 300 Delegierten mit einem Demonstrationszug gegen die Pläne zu Vorratsdatenspeicherung, Telefonüberwachung und Online-Durchsuchungen protestieren. Auch in anderen deutschen Städten sind Kundgebungen geplant. Nach dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung, der am Freitag verabschiedet werden soll, müssen künftig alle Daten von Telefon- und Internetverbindungen für ein halbes Jahr gesichert werden. Im Zuge von Strafverfolgungen kann der Staat darauf zurückgreifen.

Konken beklagte, die Politik mache bei der Überwachung mittlerweile einen "Rangunterschied" beim Schutz verschiedener Berufsgruppen. "Abgeordnete und Strafverteidiger werden im ersten Rang geschützt und dann kommen die Journalisten. Ich meine, die Journalisten müssen ganz oben stehen, weil ihre Arbeit für die Demokratie so wichtig ist." In den vergangenen Jahren hätten die staatlichen Eingriffe in die Pressefreiheit "beängstigend zugenommen". Der Staat gehe "immer rigoroser" damit um. Die Begründung der Politik für die Verschärfung der Gesetze – den Kampf gegen den Terrorismus – halte er für vorgeschoben.

Quote6. November 2007 12:18
Warum sollte man nicht protokollieren ...
csrss.exe (mehr als 1000 Beiträge seit 07.09.06)

... wenn sich ein Gefährder durch die Seiten eines Hassportals
klickt?

... wenn sich Fußball-Hooligans zur nächsten Randale verabreden?

... wenn autonome Chaoten und Steinewerfer die nächste Krawalldemo
organisieren?

... wenn sich ein Kofferbomber Bombenbauanleitungen auf die
Festplatte lädt?

... wenn sich ein Kinderschänder im Chat an sein nächstes Opfer
ranmacht?

... wenn Jugendliche für Terrorcamps rekrutiert werden?

... wenn ein Raubkopierer Warez über illegale P2P-Tauschbörsen
vertickt?

... wenn ein Pornobetreiber das Jugendschutzgesetz mißachtet?

... wenn sich Hacker illegalen Zugang zu sensiblen Daten verschaffen?

... wenn ein Skriptkiddie im Chat mit seinen Taten prahlt?

... wenn sich ein Skinhead Neonazi-Musik und Hakenkreuz-Symbolik
herunterlädt?

... wenn ein Verfassungsfeind per Blog zum Umsturz anstachelt?

... wenn ein Terrorist per Google Earth das nächste Anschlagsziel
absteckt?

... wenn ein Nazi den Holocaust leugnet?

... wenn ein Spammer unsere Postfächer zumüllt?

... wenn ein Phisher unsere Kontozugangsdaten erschleicht?

... wenn ein Schreiberling der Geheimhaltung obliegenden
BND-Auschuss-Akten veröffentlicht?

... wenn ein Hassprediger zum Jihad aufruft?

... wenn ein Perverser Schockfotos ins Netz stellt?

... wenn ein Jugendkrimineller Happy-Slapping-Videos kursieren lässt?

... wenn ein Amokläufer seine Tat ankündigt?

... wenn ein Killerspieler Nudepatches an Minderjährige verteilt?

... wenn das organisierte Verbrechen den nächsten Mafia-Mord plant?

... wenn ein Händler Gammelfleisch umetikettiert?

... wenn eine Gruppe radikalisierter Konvertiten fässerweise
Dihydrogenmonoxid bestellt?

Sorry, aber wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung! Die Verbrechen
haben in den letzten Jahren derart drastisch zugenommen, nicht
zuletzt durch die Ausbreitung des Internets. Es ist unerträglich,
dass den Ermittlungsbehörden künstlich die Hände gebunden sein
sollen, zumal die Vorratsdatenspeicherung lediglich das Speichern der
virtuellen Briefumschläge vorsieht, von Abschaffung des Rechtsstaats
kann also keine Rede sein.

Es darf nicht sein, dass wir den Verbrechern rechtsfreie Räume
ermöglichen. Dass diese sich dort ausbreiten und wohlfühlen ist wohl
jedem klar.

Quote6. November 2007 12:20
Re: Warum sollte man nicht protokollieren ...
ichwersonst (mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.02)

Deswegen: http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung

Aber ich weiß, das ist noch so eine hinderliche sache um die man sich
bei Gelegenheit kümmert.

Quote6. November 2007 12:22
Re: Warum sollte man nicht protokollieren ...
hrogge (645 Beiträge seit 19.09.00)

csrss.exe schrieb am 6. November 2007 12:18

> ... wenn eine Gruppe radikalisierter Konvertiten fässerweise
> Dihydrogenmonoxid bestellt?

Oh man, beinahe hättest du mich gehabt... mancher Sarkasmus ist echt
ziemlich versteckt... *G*

Henning

Quote6. November 2007 12:23
Re: Warum sollte man nicht protokollieren ...
Crystal (mehr als 1000 Beiträge seit 09.09.00)

csrss.exe schrieb am 6. November 2007 12:18

> ... wenn sich ein Gefährder durch die Seiten eines Hassportals
> klickt?

[ewig lange Liste gelöscht]

> Sorry, aber wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung! Die Verbrechen
> haben in den letzten Jahren derart drastisch zugenommen, nicht
> zuletzt durch die Ausbreitung des Internets. Es ist unerträglich,
> dass den Ermittlungsbehörden künstlich die Hände gebunden sein
> sollen, zumal die Vorratsdatenspeicherung lediglich das Speichern der
> virtuellen Briefumschläge vorsieht, von Abschaffung des Rechtsstaats
> kann also keine Rede sein.

All das, was Du oben angibst, wird von der VDS eben NICHT
gespeichert. Die VDS speichert lediglich den Zugang zum Internet (was
im Falle von Modem/ISDN-Zugängen eh - für die Abrechnung -
gespeichert wird). Und wenn Du Dich von einem öffentlichen Terminal
aus einwählst, nutzt das dann alles überhaupt nichts mehr.

--
Crystal

Quote6. November 2007 12:25
Re: Warum sollte man nicht protokollieren ...
Marwolf2004 (356 Beiträge seit 11.09.04)

Weil diese Gefahren nur in deinem kleinen, verängstigten Gehirn real
sind. In der Wirklichkeit ist die Bedrohnungslage de Fakto nicht
existent, dafür werden wir alle Lückenlos überwacht.

Leute, die Angst vor dem Leben haben (wie du!), sollen sich im Keller
verstecken und die Welt in Frieden lassen.

Quote6. November 2007 12:27
dann
frigg (175 Beiträge seit 22.05.04)

schaue dir mal die prozentzahlen an, derjenigen die sowas machen.
x millionen sind davon betroffen, die ganz unschuldig sind. das steht
doch in gar keinem verhältnis mehr.
es geht doch nur noch um die bespitzelung der bevölkerung.
deine argumente sind lachhaft, ich kann mir vorstellen welche presse
du liest.
trotzdem liebe grüsse
frigg

Quote6. November 2007 12:27
Re: Warum sollte man nicht protokollieren ...
Advocadus Diaboli (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)

csrss.exe schrieb am 6. November 2007 12:18

> ... wenn ein Händler Gammelfleisch umetikettiert?

Der war schon mal gut. :-)

> ... wenn eine Gruppe radikalisierter Konvertiten fässerweise
> Dihydrogenmonoxid bestellt?

Unbezahlbar. :-)

Bist Du es wirklich selbst oder hat jemand dienen Nick gekapert?
Solche feinsinnige Ironie bin ich von Dir gar nicht gewohnt.

Quote6. November 2007 12:57
Re: Warum sollte man nicht protokollieren ...
opensky, peter schlegel, peter@opensky.cc (mehr als 1000 Beiträge seit 27.08.05)

human_implements_happyfiable schrieb am 6. November 2007 12:38

>
> Ich denke eher da hat die BILDung von csrss.exe voll durchgeschlagen.
> Ich vermute einfach er wusste nicht das Dioxidodiwasserstoff gemeint
> war. Ist zwar fast die gleiche chemische Formel, aber eben nur fast
> ;)

Du unterschaetzt ihn, er hat schon mal die Meisten hier gekonnt in
die Pfanne gehauen:


http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12606320&forum_id=115708


> Die aufgegebenen Freiheiten gehen ja nicht einfach verloren oder verpuffen, > sondern werden 1:1 in mehr Sicherheitsmaßnahmen umgewandelt.
> Das ist wie beim Energieerhaltungsgesetz.

Zwischen Lesen und das Gelesene verstehen liegen Welten. 

> BTW: Dihydrogenmonoxid ist eine der chemischen Substanzen ohne die
> islamoanarchische Kinderraubterroristen kaum noch
> Handlungsmöglichkeiten hätten...

Stimmt - und ein wesentlicher Teil der zukuenftigen Kriege duefte
sich um diesen Stoff drehen, obwohl wir partiell darin zu ersaufen
drohen.

Gruss Peter

Quote6. November 2007 12:36
Re: Warum sollte man nicht protokollieren ...
sss123 (835 Beiträge seit 24.12.06)

... wenn csrss.exe mal wieder im Heise-Forum trollt



Quote6. November 2007 14:29
Re: Warum sollte man nicht protokollieren ...
tron.exe (30 Beiträge seit 05.10.07)

csrss.exe!
Mein heiß und innig geliebter kleiner Troll!
Wie lange musstest du der dir gebührenden Aufmerksamkeit harren?
Wie lange konntest du nicht mit den Hufen scharren?

Doch vergessen all die Qual und all die Pein!
Dieser Fisch <°)))o><- er sei dein!


Quote6. November 2007 12:29
Nach langem Zusehen merken die Herrschaften also doch noch ein bisschen was
Andreas Peikert, Andreas Peikert (229 Beiträge seit 06.01.00)

Ja grüß Gott, die Damen und Herren der Journaille,

haben Sie es nach all dem Speichelgelecke für die Terrorbekämpfung
also doch noch bemerkt, dass hier massiv am GG gerüttelt wird.

Leider merken Sie nur, dass Ihr Berufsstand dadurch weniger
Informationen bekommen wird.
Wer halt nur Boulevard-Journaille anstelle von hartnäckigem
Nachfragen betreibt, den trifft es eigentlich zu recht. Denn die
Totalüberwachung des Einzelnen im Namen der Freiheit wird dabei
gnädig übersehen.

Wartet hier jemand auf den Prinz aus Dornröschen oder liegt
kollektives Abnicken einer solchen Politik als Pflichtprüfung im
Ausbildungplan?

Andreas Peikert

Quote6. November 2007 12:31
Schlimm ist ja nur,....
Marwolf2004 (357 Beiträge seit 11.09.04)

... daß die sog. "für die Demokratie so wichtigen Journalisten" nicht
ein Überdenken der Vorratsdatenspeicherung fordern, sondern sie
wollen besonderen Schutz innerhalb dieser Unrechtsmaßnahme genießen.
Das Fußvolk darf ja ruhig weiter überwacht werden, Hauptsache die
Journaille darf weiter unbeobachtet werken. Dabei verstecken sich im
Fahrwasser echter, seriöser, investigativer Journalisten (davon gibt
es nicht mehr viele) so viele Schmierfinken, Schmuddelkinder und
Skandalhäscher, denen ich jede nur erdenklich Überwachungsmaßnahme an
den Hals wünsche!

Quote6. November 2007 12:32
"Rangunterschied" beim Schutz verschiedener Berufsgruppen
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

Den obersten Rang sollten generell erstmal ALLE Menschen haben, gegen
die kein konkreter Anfangsverdacht vorliegt, der eine Überwachung
rechtfertigen könnte.

Der Staat hat grundsätzlich seine Finger von der Privatsphäre seiner
Bürger zu lassen und darf sich nur in genau definierten
Ausnahmefällen einmischen.

Nicht Journalisten oder Anwälte sind die wichtigste Vorraussetzung
für Demokratie, sondern die Freiheit.
Überwachung tötet die Freiheit und totale Überwachung tötet die
Freiheit total!

In dem Augenblick, in dem man nicht mehr sicher ist, was der Staat
oder irgendjemand anderes vielleicht schon über einen weiß und man
niemals sicher sein kann, ob nicht grade jemand lauscht oder zuguckt,
ist es aus mit der Entscheidungsfreiheit.

Dann herrscht nur noch allgemeine Einschüchterung und Angst. Echte
Demokratie ist unter solchen Umständen nicht mehr möglich.


Quote6. November 2007 12:34
und warum befinden sich dann nicht die Banner zur VDSDemo auf den Presseportalen
FooFighter007 (78 Beiträge seit 11.02.02)

...man sieht also wieder wie halbherzig das angegangen wird.


Quote6. November 2007 12:35
Guten morgne Journallie
OhMann (mehr als 1000 Beiträge seit 23.10.02)

Es ist 30 Minuten nach 12, ihr pennt seit etwa 3 Jahren und kommt
jetzt erst drauf, vorher warens ja nur Paranoide Berufsgruppen wie
Informatiker die sowieso nichts davon verstehen die jahrelang gewarnt
haben.

Schon traurig sowas!

Quote6. November 2007 12:51
"...weil ihre Arbeit für die Demokratie so wichtig ist."
gege (616 Beiträge seit 25.06.01)

Dann hätten die Journalisten sich mal eher darum kümmern sollen:

Nachrichten, Begriffserklärungungen, Diskussionbeiträge

- alles meistens unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Normalbürgers
und jetzt 3 Tage vor der Abstimmung im Bundestag ein wenig
journalistisches Lamento...

Es wirkt wenig glaubwürdig, wenn jetzt 300 Journalisten nur für ihren
Informantenschutz auf die Straße gehen, nachdem Ihre Kollegen die
Berliner Demo vor einigen Wochen fast totgeschwiegen haben bzw. den
Fokus ihrer Berichterstattung auf die provozierten Krawalle am Rande
gelegt haben.

"Journalist" ist lt. Umfragen einer der am schlechtesten angesehenen
Berufe in Deutschland. Langsam dämmert mir, warum das so sein muss...

gege

Quote6. November 2007 12:54
Faule Säcke, sollen sie halt mit dem Informant draußen auf der Parkbank frieren
Onyro (676 Beiträge seit 27.02.07)

Nein nicht hauen, ein Scherz. Ich bin auch gegen
Vorratsdatenspeicherung ohne konkrete Verdachtsmomente, und das nicht
nur bei Ärzten, Juristen und Journalisten sondern bei allen Bürgern.

Oder wir drehen den Spieß um und verlangen nach Einführung der
Vorratsdatenspeicherung eine wöchentliche investigative Kolumne in
allen größeren Medien inklusive Bild: Schäuble & Friends. Warum haben
sie am ... um ... mit ... telefoniert Herr Schäuble?

Quote6. November 2007 13:03
Reichlich spät
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

Monatelang wurde das Thema von der Öffentlichkeit ignoriert, und
warum? 'Wenn das so schlimm wäre, würde es ja in der Zeitung stehen'
- Eben. Im vorauseilenden Gehorsam - lieber Klappe halten, sonst
Cicero - wurde das Thema totgeschwiegen, anstatt gleich dagegen Front
zu machen.
Jetz dämmert ihnen, dass sie genauso dran sind wie der Rest der
Bevölkerung. Aber warum erst jetzt?

Haben die es nicht mitgekriegt(Armutszeugnis) oder war es ihnen
egal(Armutszeugnis)?

Aber egal, jetzt tun sie endlich was, und vielleicht - [...]


Quote6. November 2007 13:52
"Wir dürfen es nicht zulassen, dass sich Parkbänke...
Creatoure (250 Beiträge seit 27.06.05)

... zu rechtsfreien Ruhe-Räumen für Terroristen und die Organisierte
Kriminalität entwickeln! Durch Geheimdienstinformationen wissen wir,
dass sich gerade scheinbar harmlose Parkbänke zum Treffpunkt
krimineller Elemente entwickelt haben. Hier werden in erheblichem
Maße Informationen, Anschlagspläne und Bombenbaupläne entwickelt und
ausgetauscht. Parkbänke sind Treffpunkt und Schulbank des
internationalen Terrorismus. Auch Pädophile nutzen gerne Parkbänke
zum Ausspähen ihrer Opfer.

Deshalb sollen ab Mitte 2008 alle Parkbänke präventiv überwacht
werden: mittels Mikrofon und Videokamera. Wenn alle Personalausweise
mit RFID-Chips versehen sind, wird protokolliert, wer wann mit wem
und wie lange auf einer Bank gesessen hat. Die Gesprächsinhalte
werden natürlich nur präventiv aufgenommen. Im Verdachtsfall
entscheidet ein Richter, was von den Gesprächen verwendet werden
darf. Nur bei Gefahr im Verzug darf dieser Richtervorbehalt umgangen
werden."

Quote6. November 2007 14:44
"Journalisten", schreibt Ihr nicht viel lieber über Maybritt Illners Liebhaber ?
Jan Lamberti, Jan Lamberti (217 Beiträge seit 26.09.07)

Seit wann interessieren Euch denn Datenschutz, Demokratie und
Überwachung ?

Habe ich die letzten 50 Jahre verschlafen oder redet Ihr gerade über
"investigativen Journalismus" ?
Meint Ihr nicht eher die Hofberichterstattung, die jeden Mord zu
einem "Selbstmord" macht (wenn er denn von den "oberen" Stellen
ausgeführt wurde), jeden Überfall auf ein anderes Land zu einem Akt
der "Selbstverteidigung" umdichtet und die 8 Millionen Arbeitslose,
die wir zur Zeit in Deutschland haben, in die offiziell gewünschte
Zahl von 3,5 Millionen herunterschwindelt ?

Die einzigen, die "investigativen Journalismus" betreiben, sind
diejenigen Bürger, die, unbeeindruckt von Eurer Propaganda selber
anfangen zu recherchieren. Das geht eigentlich ganz gut mit dem
Internet und, "gott"seidank braucht man dafür auch keine bezahlten
Mitläufer wie Euch mehr.

So, und nun geht und schreibt weiter über Maybritt Illners neuen
Liebhaber, aber laßt uns mit Eurem Geflenne in Ruhe, wenn Ihr um Eure
eigenen albernen Privilegien hier herumheult, Euch aber die
Überwachung aller Bürger scheissegal ist.

Geht spielen !

Quote6. November 2007 15:02
Werde langsam zu paranoiden Verschwörungstheoretiker
Atomikus (4 Beiträge seit 22.06.04)

Also irgendwie finde ich das Ganze schon komisch. Da wird dem
freiheitlichen Rechtsstaat(sofern wir den überhaupt noch haben)
massiv das Wasser abgegraben und es interessiert keine Sau. Hab
gerade spaßeshalber mal nachgeschaut, wo überhaupt etwas über die
Vorratsdatenspeicherung, die ja in 3 Tagen durchgewunken werden soll,
geschrieben wird. faz.net, sueddeutsche.de, spiegel.de, stern.de,
focus.de, nirgends steht auch nur ein einziger Artikel über das
einschneidende Gesetzesvorhaben. Gibt ja viel interessantere Dinge zu
berichten: Schachboxwm, Söders Geschwätz über Amerika, BUMBUMBORIS
will mehr Kinder,.........
Sind wir wirklich schon so verblödet worden?

Quote6. November 2007 15:17
Re: Werde langsam zu paranoiden Verschwörungstheoretiker
Frickel-Bill (568 Beiträge seit 14.07.05)

Atomikus schrieb am 6. November 2007 15:02

> Sind wir wirklich schon so verblödet worden?

Verblödet vielleicht nicht...:

http://www.dhm.de/lemo/html/nazi/innenpolitik/gleichschaltung/


Quote6. November 2007 15:14
Artikel bei "Die Zeit"
Sucher von Dienst (mehr als 1000 Beiträge seit 01.01.04)

[Daten werden uns verraten, Von Kai Biermann]
http://www.zeit.de/online/2007/44/vorratsdatenspeicherung?page=all

Mit freundlichen

Sucher von Dienst

Mit GnuPG-Key

Quote6. November 2007 15:45
Das wurde auch "Zeit"
Hans1 (mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.00)

Immerhin, im Deutschlandradio gab es heute morgen ein Interview mit
einem Journalisten zum Thema, der sich nicht ausschließlich auf
Journalisten bezog. Nachzulesen hier:
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/691809/


Quote7. November 2007 14:49
Wenn man sich die vielen
Myscantonic (21 Beiträge seit 12.04.06)

Pauschalurteile und das Gruppenbashing hier so durchliest ist das ein
schönes Argument für indirektes Wahlrecht.

Was wird als nächste Sau durchs Dorf getrieben?

Alle Rentner sind Nazis?

Alle ITler haben kleine Joysticks?

Mac-User werden immer von Außerirdischen entführt?

Wir halten Urteile bezüglich Forenhaftung für ungerecht, weil wir
immer zivilisierte Beiträge schreiben?



Aus: "Journalistenverband warnt vor "katastrophalen Folgen" durch Vorratsdatenspeicherung" (06.11.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/98519 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/98519)

Title: [Frieren für die Freiheit... (Notiz, BRD)]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 08, 2007, 09:49:25 AM
Quote[...] "Irgendwann wird das alles uferlos", sagt auch Demonstrant Felix M. und meint, dass es nicht nur um die Vorratsdatenspeicherung gehe: "Das ist erst der Anfang". Erinnert an Schäubles Online-Durchsuchungspläne. Ein anderer wirft die Mautbrücken in die Diskussion, Funkchips in Pässen. Warum er hier im Regen steht? "Für meine Kinder. Die sollen in einem freien Land aufwachsen."

Saisonbedingt dunkel gekleidete Gestalten sind das, die meisten sind jung, aber längst nicht alle: Das ist kein Chaotenhaufen, kein Hacker-Datenschützer-Bürgerrechtler-Expertenmob, der hier demonstriert. Aber es sind teils außerordentlich gut informierte, teils leicht paranoide ("Bitte kein Foto!", "Nein, dazu sage ich nichts!"), zumeist aber sehr artikulierte und vernünftige Bürger, die sich in den Regen stellen für eine Sache, die den meisten Bundesbürgern absolut und völlig egal ist. Auch dieser Artikel wird wie alle anderen zu diesem Thema wenig Leser finden. Es wäre anders, wenn Paris Hilton demonstriert hätte, und nicht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in Berlin.

So ist das im Deutschland des Jahres 2007: Bürgerrechte sind ein Thema, das nach China gehört. Wer sich hier für so etwas interessiert, wird leicht schräg angesehen.

Dabei gehe es doch um so viel, sagt Alexander B., Ende Zwanzig, mit osteuropäischem Akzent: Auch, wenn man sich jetzt noch nicht akut betroffen fühlen müsse, sei doch die Frage, "wo das alles hinführt. Was für Mechanismen werden hier aufgebaut, und wer wird da eines Tages drauf zugreifen können?"

Es geht um die kommunizierende Gesellschaft. Wer hat wann mit wem geredet? Wo war er, als er anrief? An wen schickte er E-Mails, von wem bekam er welche? Das sind die Daten, die Justizministerin Brigitte Zypries per Gesetz erfassen und für Monate speichern lassen will - nicht die von Kriminellen oder Terrorverdächtigen, sondern von Jedermann. "Dass hier jeder unter Generalverdacht gestellt wird", sagt einer auf dem Rathausmarkt, "zeigt doch schon ein gefährliches Menschenbild."

Vorratsdatenspeicherung nennt sich das, der Staat will Daten hamstern für den Fall der Fälle, begründet das mit einer umzusetzenden EU-Direktive und dem Gedanken an Prävention.

Aber die, poltert Demonstrant York H., finde dadurch ja gar nicht statt. "Noch nie", sagt er leidenschaftlich, "ist durch solche Maßnahmen irgendetwas verhindert worden. Der 9/11-Attentäter Atta hatte gar kein Telefon. Da fängt das doch schon an", behauptet er.

Und versteigt sich in Vergleiche, in denen SED und NSDAP direkt auf Schäuble treffen. Es gibt moderatere, weniger auf Provokation gebürstete Stimmen, die aber keinen Deut weniger besorgt klingen.

Sicherheit, sagt so ein anderer, sei durchaus ein Argument. "Aber mir kommt das so vor, dass man hier für ein geringes Maß an zusätzlicher, gefühlter Sicherheit eine Menge Freiheit verspielt."

Das kann man so sehen. Ist es richtig, dass der Staat präventiv alles sammelt, was ihm technisch zu Sammeln möglich ist? Ist es nicht so, dass der, der wirklich Übles plant, Wege finden wird, sich unter dem Radar dieser vorsorglichen Überwachung zu bewegen? Ist die Vorsorge wirklich Fürsorge? Oder zeigt der Blick in die Geschichte - und gerade die deutsche - nicht allzu deutlich, wie schnell ein Staat pervertieren kann? Dass das Vertrauen, dass er heute noch verdient, morgen vielleicht deplatziert, ja gefährlich wäre?

Den Demonstranten ist mulmig bei dem Gedanken. In 40 Städten stehen sie an diesem Abend, an Infoständen, nehmen an Mahnwachen teil, auf denen das Grundgesetz verteilt wird. In einem Städtchen begraben sie es sogar feierlich. 10.000, sagen die Veranstalter am Morgen danach, 5.000 sagen die Nachrichtenagenturen, seien bundesweit zusammen gekommen. 400 in manchen Städten, zwölf in anderen. Deutschland hat 82,315 Millionen Einwohner, von denen die meisten lieber im Trockenen sitzen.

"Neee", sagt eine Passantin am Rande des Hamburger Rathausmarktes norddeutsch gelängt, "weiß ich nich, um was das hier geht. Will ich auch nich wissen." Guckt kurz zu den Demonstranten hinüber. Duckt sich in den Wind und huscht ins Warme.

Am Freitag berät der deutsche Bundestag über den Zypries-Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung, was der ganzen Sache für die Demonstranten eine zusätzliche, gespenstische Wichtigkeit gibt: Es ist der 9. November, von jeher ein deutscher Schicksalstag. 1923 versuchte sich da Hitler in einem ersten Putsch gegen die Republik. Seine folgende, kurze Haftstrafe nutzte der irre Demagoge, um die Arbeit an "Mein Kampf" zu beginnen. 1938 wählten die Nazis das Datum als Termin für die Novemberprogrome, die berüchtigte "Reichskristallnacht". Und ja, endlich etwas positives, an einem 9.11. öffnete sich 1989 auch die Mauer. Sollten die Parlamentarier nun an einem 9. November die Weichen stellen, wieder einem Überwachungsstaat den Weg zu ebnen, wie die Demonstranten glauben?

Zu ändern, glaubt einer, sei daran wohl kaum noch etwas. "Aber man kann zeigen, was man davon hält."


Aus: "VORRATSDATENSPEICHERUNG: Frieren für die Freiheit" Von Frank Patalong (SPON, 07. November 2007)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,515865,00.html (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,515865,00.html)

Title: [Vorratsdatenspeicherung ante portas... (Notiz, BRD)]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 08, 2007, 09:57:14 AM
Quote[...] Die Vorratsdatenspeicherung steht vor der Tür. Eine Regelung, die eine Protokollierung quasi aller Telekommunikations-Daten für bis zu zwei Jahren vorschreibt, in der gesamten EU – ein Frontalangriff auf die bürgerlichen Grundrechte. Denn wer wird diese Rechte noch ungezwungen wahrnehmen, wenn schon ein telefonischer Kontakt mit den falschen Menschen zu Verdächtigungen führen kann...
Die erhobenen Daten sollen im Rahmen des "Übereinkommens des Europarats über Computerkriminalität" weltweit derzeit 52 Staaten zugänglich gemacht werden, wodurch der geplante Speicherungszeitraum von sechs Monaten und die wenigen verbliebenen Datenschutzbestimmungen zur Farce werden.

Über den deutschen Gesetzesentwurf soll bereits am 09. November im Bundestag abgestimmt werden und Anfang 2008 in Kraft treten.

[...] Der Kampf für Anonymität ist kein Täterschutz, sondern von essentieller Bedeutung für eine funktionierende Demokratie. Angefangen bei der politischen Meinungsäußerung im Internet, die anonym um einiges freier funktionieren kann, über die sorglose Nutzung von telefonischen Seelsorge- und Beratungsdiensten bis hin zum Informantenschutz bei Journalisten – All das ist nun in Gefahr.

"Erstmals erhielten staatliche Stellen Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von und mit allen Journalisten für die jeweils vergangenen sechs Monate. So könnte in Zukunft praktisch jede Veröffentlichung von Insider-Informationen zur Überprüfung der kompletten elektronischen Kontakte des Autors für das jeweils vergangene halbe Jahr führen. Die Abschreckungswirkung für potentielle Informanten ist offensichtlich."
Dr. Christoph Fiedler bei der Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung am 21.09.2007 [10]

Soll also unsere Freiheit aufgegeben werden für ein paar hundert mehr aufgeklärte Straftaten, oder für den Rachefeldzug der Unterhaltungsindustrie, die den Sprung auf den Zug der digitalen Revolution aktiv verpasst hat? In Wahrheit sind die entstehenden Daten vor allem für totalitäre Staatsformen interessant, um wirkungsvoll detaillierte Persönlichkeitsprofile erstellen zu können. Für eine Demokratie ist der Preis des Quäntchens an mehr Sicherheit zu hoch.


Aus: "Vorratsdatenspeicherung ante portas" (snafu,  23.10.2007)
Quelle: http://de.indymedia.org/2007/10/197715.shtml (http://de.indymedia.org/2007/10/197715.shtml)

Title: [Dank der Stimmen der großen Koalition... (Notiz, BRD)]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 08, 2007, 11:56:46 AM
Quote[...] Der Rechtsausschuss des Bundestags hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch den Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung mit einigen Änderungen dank der Stimmen der großen Koalition abgesegnet. Damit ist der Weg frei für die sechsmonatige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten.

Schwarz-Rot dürfte dem Vorhaben gemäß dem Votum der Rechtspolitiker trotz der massiven Proteste von allen Seiten und wiederholten Warnungen vor einer Unvereinbarkeit mit der Verfassung auch in der Plenarsitzung des Bundestags am Freitag zustimmen. Interessant wird bei der namentlichen Abstimmung, welche die Grünen durchgesetzt haben, allein noch die Zahl der Ausscherer bei der SPD.

Die Opposition stimmte geschlossen gegen den Überwachungsvorstoß. Die Grünen hatten kurzfristig noch einen Antrag zur Absetzung der abschließenden Parlamentsberatung des Entwurfs gestellt. Zur Begründung brachten sie vor, dass den Abgeordneten ein knapp 500 Seiten umfassender Evaluierungsbericht des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht zur derzeitigen Nutzung von Verbindungsdaten durch die Polizei trotz einer ausgelaufenen Frist noch immer nicht vorgelegt worden sei. Die davon zu erwartenden Erkenntnisse über das eventuelle Ausreichen der bisherigen Zugriffsmöglichkeiten auf die begehrten Informationen, wer wann mit wem telefoniert, SMS verschickt, gemailt oder anderweitig im Internet kommuniziert hat, müssten vor einer Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung analysiert werden. Die Linke und die FDP unterstützten den Antrag, den Union und SPD aber ablehnten.

Zuvor hatte auch die Humanistische Union eine sofortige Vorlage der Studie sowie eine Verschiebung der abschließenden Lesungen im Bundestag gefordert. Laut der Bürgerrechtsorganisation sind allein bei der Deutschen Telekom im vergangenen Jahr fast 100.000 Anfragen zu den Verbindungsdaten ihrer Kunden eingegangen. Bevor eine sechsmonatige Speicherung der Nutzerspuren beschlossen werde, müsse die bisherige Praxis der Auswertung von Kommunikationsdaten veröffentlicht und einer kritischen Prüfung zugänglich gemacht werden.

Nicht durchsetzen konnten sich die Grünen auch mit einem weiteren Antrag, die Klauseln zur Vorratsdatenspeicherung zumindest für den Fall automatisch wieder außer Kraft zu setzen, dass der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Aufzeichnung der elektronischen Nutzerspuren im Rahmen der laufenden Klage Irlands kassiert. Für diesen Ansatz konnten sich nicht einmal die beiden anderen Oppositionsfraktionen erwärmen. Die Grünen verweigerten im Gegenzug einem Entschließungsantrag der FDP zur umfänglichen Nachbesserung der Regeln zum Telefonabhören und zum Aussetzen der Vorratsdatenspeicherung die Unterstützung.

Sprecher der Koalitionsfraktionen suchten den Entwurf mit den auch von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgebrachten Argumenten zu verteidigen, dass Verbindungs- und Standortdaten für Abrechnungszwecke von den TK-Anbietern ohnehin bereits rund drei Monate lang gespeichert würden. Von der Opposition mussten sie sich hingegen anhören, dass eine Ausweitung dieser bislang rein für Geschäftszwecke bestehenden Ausnahmeregelung sowie der Einbezug der Internetdaten nicht mit der nun anstehenden flächendeckenden Speicherpflicht und den Zugriffsrechten für Strafverfolger und Geheimdienste zu vergleichen sei. Vertreter der CDU/CSU-Fraktion betonten zudem den Anspruch der Bürger auf Sicherheit und rügten Oppositionspolitiker für ihre Forderungen nach einem stärkeren Schutz der Freiheitsrechte auf der Berliner Hauptkundgebung der gestrigen bundesweiten Demos gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Mit den beschlossenen Änderungen kommen die Rechtspolitiker von Schwarz-Rot den Kritikern der Überwachungsregelungen aus Gesellschaft und Wirtschaft nur ein kleines Stück entgegen. So soll für die Anbieter von Internetzugangs-, E-Mail- und VoIP-Diensten eine Übergangsregelung vorgesehen werden, nach der die Speicherungspflichten ein Jahr später als im Regierungsentwurf vorgesehen und somit spätestens vom 1. Januar 2009 an zu erfüllen sind. Eine weitere Korrektur verbietet künftig eine beweismäßige Verwertung von "Zufallsfunden" im Rahmen von Durchsuchungen bei Medienmitarbeitern, die dem Zeugnisverweigerungsrecht unterfallen. Voraussetzung ist, dass sich die belastenden Materialien nicht auf eine Straftat beziehen, die im Höchstmaß mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe androht. Dabei kann es sich etwa bereits um schweren Diebstahl handeln.

Andererseits soll laut den heise online vorliegenden Änderungen, die das Justizministerium vorformuliert hat, auch beim Verdacht auf die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen abgehört werden dürfen. Zwar sei die Straftat nur mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Die Telekommunikationsüberwachung sei in diesem Fall aber ein wichtiges Instrument, um insbesondere "mittels der Kommunikation über das Internet begangene Straftaten" in diesem Bereich der Aufhetzung aufklären zu können.

Außerdem übernehmen die Korrekturvorschläge einige Forderungen, welche Strafverfolger bei den beiden Anhörungen zu dem Vorhaben sowie der Bundesrat gestellt hatten. So wird etwa die im Regierungsentwurf enthaltene Verwertungsbeschränkung abgehörter Informationen bei fehlerhaft angenommener Gefahr im Verzuge gestrichen. Auch die Verkürzung der Anordnungs- und Verlängerungsfristen beim Belauschen der Telekommunikation von maximal drei auf zwei Monate erscheint den Rechtspolitikern der Koalition nicht nötig. Gleiches gilt für die zunächst geplante Zuständigkeit eines Gerichts zweiter Instanz über Verlängerungsanordnungen, die über sechs Monate hinausgehen. Zudem wird die vorgesehene Berichts- und Statistikpflicht auf die Mitteilung des Ergebnisses der Telekommunikationsüberwachung beschränkt. Allein die vorgesehene Unterscheidung nach der Art der Überwachungsanordnung soll beibehalten werden.

Ferner schaffen die Änderungen eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, wonach Auskünfte etwa über den Namen und die Anschrift eines Anschlussinhabers, der mit einer dynamischer IP-Adresse und Uhrzeit quasi dingfest gemacht worden ist, im manuellen Auskunftsverfahren nach Paragraph 113 Telekommunikationsgesetz (TKG) zu erteilen ist. Den weitergehenden Vorstellungen des Bundesrates, die gespeicherten Verbindungsinformationen auch für entsprechende Bestandsdatenauskünfte an die Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums verwenden zu dürfen, folgt der Ausschuss hingegen nicht. Die Verwendung der Daten solle grundsätzlich auf die Erteilung von Auskünften für hoheitliche Zwecke beschränkt bleiben. Deshalb würden sie auch nicht für unternehmensinterne Zwecke etwa zur Missbrauchsbekämpfung zugelassen. Von diesen Verwendungsbeschränkungen unberührt bleibe die Möglichkeit eines Rechteinhabers, im Rahmen eines Strafverfahrens Auskunft aus der Ermittlungsakte zu beanspruchen.

(Stefan Krempl) / (anw/c't)

Quote7. November 2007 15:05
Habe ich eigentlich einen Anspruch auf Auskunft über die erhobenen Daten?
Fred Fenster (mehr als 1000 Beiträge seit 10.12.03)

Wenn der Staat sich schon anmaßt, mich pauschal zu verdächtigen und
daher meine Kommunikation lückenlos protokollieren lässt, möchte ich
doch wenigstens wissen, welche Daten ich so produziere.

Gibt es einen Anspruch auf Herausgabe dieser Daten? Es wäre ja
reizvoll, diese von den Datensammlern einzufordern.

FF

Quote7. November 2007 15:16
Re: Habe ich eigentlich einen Anspruch auf Auskunft über die erhobenen Daten?
Domski, markus@ein-kunde.de (mehr als 1000 Beiträge seit 30.04.02)

Genau daran habe ich auch schon gedacht. Da es sich um
personenbezogene Daten handelt, hat man möglicherweise gemäß
BDSchGes. Auskunftsanspruch gegen denjenigen, der diese Daten
speichert.

Das sollte man mal prüfen lassen.

>
> FF

Domski


Quote7. November 2007 15:25
Ja, aber...
Florinator (138 Beiträge seit 06.04.07)

Bundesdatenschutzgesetz:
"Jeder Bundesbürger hat also ein Auskunftsrecht bezüglich der über
ihn gespeicherten Daten sowie ein Recht auf Richtigstellung falscher
Daten. Für die befragten Stellen ergibt sich eine Auskunftspflicht,
von der jedoch Polizei und Geheimdienste ausgenommen sind. Die
Auskunft ist von öffentlichen Stellen unentgeltlich zu erteilen (§ 19
Abs. 4 BDSG" - Quelle: Wikipedia

[...]

der Florinator

Quote7. November 2007 15:30
Re: Habe ich eigentlich einen Anspruch auf Auskunft über die erhobenen Daten?
Nebumuk (mehr als 1000 Beiträge seit 09.03.06)

Hatten die DDR Bürger einsicht in Ihre Stasiakten ?


Quote7. November 2007 15:32
Re: Habe ich eigentlich einen Anspruch auf Auskunft über die erhobenen Daten?
andy_c (32 Beiträge seit 18.04.07)

Da tun sich ja Lichtblicke in der Kommunikation mit Ämtern und
Behörden auf.

Ärger mit dem Finanzamt, weil dort ein MA angeblich nichts von einem
stattgefundenem Telefonat wissen will...

OK, dann Anfrage an BMI:

"...könnte ich mal die Aufzeichnung meines Telefonates vom xx.xx. mit
dem FA in xxx um xx:xx Uhr haben ...?"

Quote7. November 2007 16:10
Re: Habe ich eigentlich einen Anspruch auf Auskunft über die erhobenen Daten?
Lammi (297 Beiträge seit 25.01.00)

vielleicht über den umweg des datenschutzgesetzes. direkt nicht, die
offenlegung der daten ggü. privatpersonen ist ausdrücklich nicht
erlaubt, wobei kein unterscheid gemacht wird, ob du deine eigenen
oder fremde daten einsehen willst.

Quote7. November 2007 16:24
Ja
cooregan (688 Beiträge seit 16.06.00)

Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2000)

Art 8
(1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden
personenbezogenen Daten.
(2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte
Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer
sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet
werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden
erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu
erwirken.
(3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen
Stelle überwacht.

---

1. Herausgabe der Daten beim Provider verlangen
2. Wenn die nicht kommen, klagen
3. Wenn die Klage abgewiesen wird, in Straßburg vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte klagen

gruß
cooregan




Quote7. November 2007 17:27
Kein problem!
Bernhard Kuhn, Bernhard Kuhn (mehr als 1000 Beiträge seit 30.01.00)

Deine Daten kannst du dir dann von einem azerbaijanischen
Informationshändler gegen eine kleine Gebühr zuschicken lassen.

tschau

Bernhard




Quote7. November 2007 15:16
Leute. Wenn's Euch wirklich aufregt:
JZL240I-U (mehr als 1000 Beiträge seit 02.01.01)

Lasst die Hosen 'runter und unterschreibt
bei der Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde.

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/

Das ist mehr als pseudo- und anonymes
Rumjaulen bei Heise. Das Kind ist eh im Brunnen.

Und vergesst das nicht bei zukünftigen Wahlen.


Quote7. November 2007 15:18
Ich bin am überlegen..
DerExperte (mehr als 1000 Beiträge seit 12.02.02)

..ob ich nicht eine Werbekampagne an alle Abgeordneten starten soll,
in der ich ihnen anbiete, ihren (soweit vorhandenen) Internetzugang
"VDS-sicher" zu gestalten.

Die Reaktionen wären interessant.

:-)
mfg.de


Quote. November 2007 15:22
Der Endsieg über Terrorismus und Kriminalität steht kurz bevor!!!1
evil_eddie (mehr als 1000 Beiträge seit 05.05.05)

Gott zum Gruße, werter Leser!

Entlich ist es so weit - morgen wird mit der Vorratsdatenspeicherung
ein weiterer Nagel in den Sarg der Terrorversteher, islamistischsten
Terroristen, Kinderpornoisten und Gotteslästerer geschlagen!

Moderne Sicherheitsbefugnisse wie die VDS und die Amnetz-Durchsuchung
sind einfach notwendig, damit wir wieder auf einer Stufe mit den
Kriminellen stehen! Das sagt sogar unser guter bayerische
Ministerpräsident Beckstein und unser angesehene
Bundesordnungsminister Schäuble!! Und da Zerhacker-Werkzeuge schon
verboten sind, übertreffen wir demnächst die Kriminellen sogar!
Heureka und Hallelujah!

Natürlich stößt das einigen, die etwas zu verbergen haben, übel auf.
Aber das soll es ja, denn wir wollen die ganzen kriminellen Elemente
wie Täterschützer, islamistischste Terroristen, Gotteslästerer,
Sünder, Ladendiebe und Kinderpornoisten entlich erwischen und ihrer
gerechten Strafe zukommen lassen. Wer dagegen protestiert hat
wahrscheinlich selber Dreck am Stecken.

Denkt doch mal an die Kinder! Wir brauchen die Amnetz-Fahndung!

Jetzt müssen wir nur noch Terror-Werkzeuge wie
https://www.relakks.com/ verbieten, weil damit die staatliche und
gottgewollte Kontrolle wie bei der Amnetz-Untersuchung und der
Vorratsdatenspeicherung umgangen werden kann. In einem Rechtsstaat
darf es das nicht geben, denn wir können den Behörden ruhig ein wenig
vertrauen. Hoffentlich werden dies Zerhacker-Werkzeuge wie Unzucht
bei Arcor bald gesperrt.

An dieser Stelle möchten wir auch unseren Dank an Herrn Schäuble
aussprechen, dass er sich so kompetent und rastlos für den
präventiven Amnetz-Erstschlag einsetzt.

Bald werden hoffentlich Gerichtsverfahren durch vertrauensvolle
Mitarbeiter des Ordnungsministerium sicherer gemacht und
entbürokratisiert und auch die letzten rechtsfreien Räume, damit
Ausbildungszentren für Terroristen, zum Beispiel Schlafzimmer,
gesichert.

Terroristen, Kriminelle, Sünder und Leute, die etwas zu verbergen
haben: Die Schlinge um euren Hals zieht sich immer weiter zu.

gez.
Adolf Uffrecht und Richard Etlich


Quote7. November 2007 15:23
...und die Opposition war dagegen! Ahja.
Tonikaparallele (297 Beiträge seit 14.05.07)

Bei den Grünen bin ich mir zwar nicht ganz so sicher wie bei der FDP,
aber ich habe keinen Zweifel daran, dass die Oppositionsparteien den
Scheiß als Junior-Koalitionspartner auch mitgemacht hätten. Jetzt
haben sie halt das getan, was ihre Aufgabe ist: Opposition machen
gegen alles, was die Regierung tut, wenn's sich nicht gerade um eine
ausnehmend populäre Maßnahme handelt.

Quote7. November 2007 17:14
Re: Hört auf zu heulen ! Es hat doch gerade erst angefangen ....
nesnap (mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.04)

Jan Lamberti schrieb am 7. November 2007 15:28

> Einige irregeleitete Mitbürger glauben sogar, dass Geheimdienste und
> die Politik hinter irgendwelchen albernen fehlgeschlagenen
> "Terroranschlägen" stecken um so einen Vorwand für die Abschaffung
> der Rechte des Volkes zu bekommen.

So irregeleitet sind die gar nicht, siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Gladio

mfg
nesnap

Quote7. November 2007 15:30
@heise: das böse A-Wort vermieden, vielen Dank
TOPCTEH (172 Beiträge seit 05.01.05)

Zitat aus der Meldung:
> Interessant wird bei der namentlichen Abstimmung,
> welche die Grünen durchgesetzt haben,
> allein noch die Zahl der _Ausscherer_ bei der SPD.

Vielen Dank, liebes heise-Team, dass Ihr in der Meldung das böse Wort
"Abweichler" vermieden habt.

Wenn ich dieses böse A-Wort nämlich irgendwo lese, bekomme ich jedes
Mal Wutanfälle. Im Grundgesetz ist nämlich KEIN "Fraktionszwang"
festgeschrieben, auch wenn das diverse verfassungsfeindliche
Organisationen (aka Einheitsparteien) anders sehen. Daher kann es
auch keine "Abweichler", d.h. Abweichen von irgendeiner Parteilinie,
geben. Jeder Abgeordnete entscheidet nach seinem Gewissen. Punkt.

Wir werden ja sehen, ob und wo in der gleichgeschalteten Jubelpresse
das böse A-Wort nach der Abstimmung wieder auftaucht.

Torsten

Quote7. November 2007 15:41
Zypries lügt wiederholt...
DerTerraner (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.05)

Provider dürfen nicht bis zu 3 Monate lang speichern, sondern nur so
lange es für Abrechnungszwecke nötig ist.
Bei Flatrates darf demnach überhaupt nicht gespeichert werden.
E-mail-Anbieter wiederum speichern meines Wissens entweder überhaupt
nicht, oder nur für wenige Tage (in Form von Logfiles).


Quote7. November 2007 15:52
https ?
Hedges (mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.00)

Hallo!

Sollte man den eigenen Web-Server auf reines https umstellen?

Werden die besuchten URL da im Klartext übertragen oder sind
die URLs selber auch schon verschlüsselt?

Gibt es schnelle Proxies im Ausland, die vielleicht mit
https angesprochen werden um dann anonymisiert wieder
auf andere http seiten zuzugreifen.
Quasi http in https tunneln?

Ciao!

Quote7. November 2007 15:57
Re: https ?
xpert71 (mehr als 1000 Beiträge seit 12.06.04)

Es würde Dir sehr helfen, z. B. einen VPN Server in Südamerika zu
haben und jeglichen Verkehr darüber zu leiten. Wolfie weiß dann nur,
daß Du Dich am 07.11.2007 über T-Online mit der IP XX.XX.XX.XX
verbunden hast und daß z. B. 500 MB an Traffic drübergegangen ist.




Quote7. November 2007 16:01
Re: https ?
Paeniteo (mehr als 1000 Beiträge seit 28.04.02)

Hedges schrieb am 7. November 2007 15:52

> Sollte man den eigenen Web-Server auf reines https umstellen?
>
> Werden die besuchten URL da im Klartext übertragen oder sind
> die URLs selber auch schon verschlüsselt?

Der SSL-Handshake passiert zwischen TCP-Verbindung und dem
eigentlichen HTTP-Request.

Das heißt, man könnte nur noch Start- und Ziel-IP der Verbindung
loggen. Aber mehr will man doch auch mit VDS gar nicht speichern?!

> Gibt es schnelle Proxies im Ausland, die vielleicht mit
> https angesprochen werden um dann anonymisiert wieder
> auf andere http seiten zuzugreifen.
> Quasi http in https tunneln?

DIY: Installiere das folgende auf (ausländischem) Webspace mit CGI
und SSL.
> http://jmarshall.com/tools/cgiproxy/

cu, Paeniteo

Quote7. November 2007 16:36
Re: https ?
Paeniteo (mehr als 1000 Beiträge seit 28.04.02)

Hedges schrieb am 7. November 2007 16:12

>
> > Das heißt, man könnte nur noch Start- und Ziel-IP der Verbindung
> > loggen. Aber mehr will man doch auch mit VDS gar nicht speichern?!
> Ich kann mir vorstellen, dass die URLs speichern,

Vorstellen kann ich mir auch so einiges. Allein, so scheint es nicht
zu sein:
> http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/78/86/lang,de/#Umsetzung_in_Deutschland
"Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern
1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene
Internetprotokoll-Adresse
2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die
Internetnutzung erfolgt
3. den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen
Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der
zugrunde liegenden Zeitzone"

Wenn das was dort steht so stimmt, dann sollen nichtmal Ziel-IPs
gespeichert werden.

cu, Paeniteo




Quote7. November 2007 16:36
Re: https ?
Paeniteo (mehr als 1000 Beiträge seit 28.04.02)

Hedges schrieb am 7. November 2007 16:12

>
> > Das heißt, man könnte nur noch Start- und Ziel-IP der Verbindung
> > loggen. Aber mehr will man doch auch mit VDS gar nicht speichern?!
> Ich kann mir vorstellen, dass die URLs speichern,

Vorstellen kann ich mir auch so einiges. Allein, so scheint es nicht
zu sein:
> http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/78/86/lang,de/#Umsetzung_in_Deutschland
"Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern
1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene
Internetprotokoll-Adresse
2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die
Internetnutzung erfolgt
3. den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen
Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der
zugrunde liegenden Zeitzone"

Wenn das was dort steht so stimmt, dann sollen nichtmal Ziel-IPs
gespeichert werden.

cu, Paeniteo

Quote7. November 2007 16:43
Re: https ? - bringt nix !
GanovenEddy (42 Beiträge seit 07.05.01)

Trelane schrieb am 7. November 2007 16:17

> Hedges schrieb am 7. November 2007 15:52
>
> > Hallo!
> >
> > Sollte man den eigenen Web-Server auf reines https umstellen?
> >
> > Werden die besuchten URL da im Klartext übertragen oder sind
> > die URLs selber auch schon verschlüsselt?
> >
> Die Vorratsdatenspeicherung speichert garnicht, welche Adressen
> aufgerufen wurden.
>
> Es wird "nur" 6 Monate festgehalten unter welchen IPs du ins Internet
> gegangen bist. Damit kann dann z.b. heise verdonnert werden die IP
> eines Posters hergeben zu müssen, in der dicken Kartei kann man dann
> diese IP einem Internet Anschluss zuordnen (sofern man hier nicht
> über einen Proxy evtl. NAT gepostet hat) und damit den Schreiberkreis
> schon ziemlich eingrenzen: Vatter, Muttern, Kind? Wer könnte et
> jewesen sein...
>
> Trelane

Es wird tatsächlich laut Gesetzentwurf nur gespeichert wem wann und
wie lange welche IP vom Provider zugeordnet wurde. Strenggenommen
dürfte damit bei einem Nutzer mit fester IP nur gespeichert werden IP
xx.xx.xx.xx vom Vertragsbeginn bis Vertragsende und sonst gar nix.
Meines Erachtens dürfte nicht mal gespeichert werden ob und wann der
Zugang aktiv ist, denn das wäre bereits eine Speicherung der
Kommunikation.

Aber auch das hat schon ein kleines Problem: Wenn jetzt ein Server
aber illegales anbietet wird - soweit der Serverbetreiber eines hat -
das Server-Log beschlagnahmt und man hat eine ganze Zahl Verdächtige
gefunden ... Dort könnten natürlich auch IP auftauchen von Kunden
deren Spameingang von dort eine Datei nachgeladen hat und die von
Outlook automatisch geöffnet wurde weil diese Mail die neueste war
als Outlook geöffnet wurde. Diesen Sachverhalt wird man dann dem
Herrn Staatsanwalt jedoch erst mal beweisen müssen um das
Ermittlungsverfahren zu stoppen, oftmals wohl mehrere Monate nach dem
Zeitpunkt zu dem ein Zugriff auf den verbotenen Server unterstellt
werden wird.

Andrerseits wird die Saatsanwaltschaft auch Probleme damit haben
gegen eine Verdächtigenzahl die dann schnell annähernd
Bevölkerungsstärke erreicht angemessen zu ermitteln.


Quote7. November 2007 16:02
Der Weg zur Anonymisierung und Verschlüsselung ist frei
zeitanalyse (614 Beiträge seit 29.09.05)

Also, alle schön Tor nutzen und alles verschlüsseln!


Quote7. November 2007 16:17
Schnüffeln,Speichern,Exekutieren
IgelTV (81 Beiträge seit 02.10.07)

So, haben wir das jetzt? Der Schnüffelstaat wird langsam
wirklichkeit. Und wenn alles lamentieren,diskutieren und vor Gericht
ziehen nicht mehr hilft - was kommt dann? Tot der Lemminge? oder
REVOLUTION?
Wie lange kann das noch gut gehen - mit steigenden Preisen, höheren
Steuern und Abgaben, weniger in der Lohntüte und die Herren
Parlamentarier erhöhen gleich mal ihre Diäten um rd. 10% ? Irgendwas
läuft doch mit unserem Staat verkehrt.
Und dann wundern sich die Herren das im Volk der Terrorkeim spriest?


Quote7. November 2007 16:05
Interessant, daß sich die Terrorfreunde hier nun austoben.
Reverend_Jack, reverend_jack@mail.ru (mehr als 1000 Beiträge seit 15.01.04)

Es ist erschreckend, einige (leider nicht wenige!) Postings hier zu
lesen, in denen ganz offen zur Gewalt aufgerufen wird gegen
Politiker, "Klassenfeinde" und "Bonzen", aber auch gegen User im
Forum, die lediglich von ihrer (auch weiterhin gültigen!)
Meinungsfreiheit Gebrauch machen.

Diese Gewaltbereitschaft kommt meist von Linken. Sorry, das ist
einfach so. Hakt man nach (oder sie sagen es ja auch schon selbst
über sich), dann kommt heraus, daß sie eh' schon den Staat hassen,
alle CDU- und SPD-Wähler für Mißgeburten halten usw., ihre mangelnde
demokratische Einstellung zeigt sich gerade darin, alle abweichenden
Meinungen niederzumachen. Und dann geben sie noch vor, das
Grundgesetz schützen wollen. Am besten mit ihren Gewaltäußerungen,
was?
Lächerlich.

Quote7. November 2007 16:13
Re: Interessant, daß sich die Terrorfreunde hier nun austoben.
CDU-Wähler 2009, Roland Marquardt (374 Beiträge seit 24.07.07)

Ist doch witzig, wie hier Methoden der ach so verhassten Faschisten
gegen Leute wie uns gefordert werden, die einfach ihre (nicht
Heise-Mainstream-Kompatible) Meinung vertreten.

Übrigens, in der Mitte der Gesellschaft und in Leserbriefen solch
renommierter Magazine wie Handelsblatt, Wirtschaftswoche oder in
repr. Umfragen spricht sich die breite Mehrheit für eine VDS aus -
hier im Forum soll immer ein Gegeneindruck erzeugt werden, der abre
in der Realität nicht existiert.

Quote7. November 2007 16:19
Re: Interessant, daß sich die Terrorfreunde hier nun austoben.
Reverend_Jack, reverend_jack@mail.ru (mehr als 1000 Beiträge seit 15.01.04)

> Ist doch witzig, wie hier Methoden der ach so verhassten Faschisten
> gegen Leute wie uns gefordert werden, die einfach ihre (nicht
> Heise-Mainstream-Kompatible) Meinung vertreten.

Das ist ja gerade diese schlimme Doppelmoral, die ich hier so liebe.
Spricht man das an, dann geht das Geschrei weiter, anstatt daß diese
Leute mal in Selbstreflektion eintreten und sich ihres Irrsinns
besinnen.



Quote7. November 2007 16:26
Re: Interessant, daß sich die Terrorfreunde hier nun austoben.
Reverend_Jack, reverend_jack@mail.ru (mehr als 1000 Beiträge seit 15.01.04)

> Ich weiss wo dein Haus wohnt Jack!

Ja, mein Haus wohnt im Westen. Aber mein liebes Haus zieht bald um.
Hoffentlich gefällt es ihm in der neuen Umgebung.

> Nur - und das gilt nur für die aktuellen SPD Wähler - für dumm. CDU
> Wähler waren allerdings schon immer dumm.

Muaha, köstlich. Um alle Muslime sind Terroristen und alle Katholen
sind Kinderschänder. Nicht wahr?

Quote7. November 2007 16:34
Re: Interessant, daß sich die Terrorfreunde hier nun austoben.
Konec (3 Beiträge seit 25.10.07)

> > Nur - und das gilt nur für die aktuellen SPD Wähler - für dumm. CDU
> > Wähler waren allerdings schon immer dumm.
>
> Muaha, köstlich. Um alle Muslime sind Terroristen und alle Katholen
> sind Kinderschänder. Nicht wahr?
>

Nein, das sind wir nun alle. Zumindest potentiell. Deshalb sollen wir
ja auch überwacht werden.


Quote7. November 2007 16:22
Re: Interessant, daß sich die Terrorfreunde hier nun austoben.
ttpytec (693 Beiträge seit 30.06.03)

Nur weil ich links bin, hasse ich den Staat? Interessante
Vorstellung. Hast DU dir das ganz alleine ausgedacht?
Ist heute schon Freitag?

ttp


Quote7. November 2007 16:36
Re: Interessant, daß sich die Terrorfreunde hier nun austoben.
Nebumuk (mehr als 1000 Beiträge seit 09.03.06)

Es ist also für dich in Ordnung, das ca. 80 Millionen Bundesbürger
unter Generalverdacht gestellt werden. Schwerverbrecher haben wir
demnächst ja nicht mehr. Fingerabdrücke werden ja jetzt von jedem
genommen.


Quote7. November 2007 16:37
Re: Interessant, daß sich die Terrorfreunde hier nun austoben.
Lethargo (mehr als 1000 Beiträge seit 21.10.04)

Reverend_Jack schrieb am 7. November 2007 16:05

> Es ist erschreckend, einige (leider nicht wenige!) Postings hier zu
> lesen, in denen ganz offen zur Gewalt aufgerufen wird gegen
> Politiker, "Klassenfeinde" und "Bonzen", aber auch gegen User im
> Forum, die lediglich von ihrer (auch weiterhin gültigen!)
> Meinungsfreiheit Gebrauch machen.
>
> Diese Gewaltbereitschaft kommt meist von Linken. Sorry, das ist
> einfach so. Hakt man nach (oder sie sagen es ja auch schon selbst
> über sich), dann kommt heraus, daß sie eh' schon den Staat hassen,
> alle CDU- und SPD-Wähler für Mißgeburten halten usw., ihre mangelnde
> demokratische Einstellung zeigt sich gerade darin, alle abweichenden
> Meinungen niederzumachen. Und dann geben sie noch vor, das
> Grundgesetz schützen wollen. Am besten mit ihren Gewaltäußerungen,
> was?
> Lächerlich.

Tja das liegt leider in der Natur der Sache, Aktivisten gegen
Konservative halt, Sicherheit gegen Freiheit, Rechts gegen Links. Ob
da allerdings die aus hilfloser Frustration geborenen Gewaltaufrufe
oder die aus selbstherrlicher Ignoranz geborenen Trollpostings
schlimmer sind liegt im Auge des Betrachters...

Lethargo

Quote7. November 2007 16:37
Erklärung
cooregan (689 Beiträge seit 16.06.00)

Natürlich gibt es hier und anderswo Äußerungen, die in unangemessener
Weise zu Gewalt gegen die ProtagonistInnen der VDS und anderer
Überwachungswerkzeuge aufrufen.

Andererseits solltest Du mal einen Augenblick lang versuchen, Dich in
die Lage jener zu versetzen, die vollumfänglich Wert auf die
Einhaltung ihrer Grund- und Menschenrechte legen, und gleichzeitig
die Methoden, mit denen das Gesetz jetzt durchgedrückt wird,
aufmerksam hinterfragen.

Da ist es kein Wunder, wenn Einzelne zu der Einschätzung gelangen,
dass das, was hier und heute passiert, einem Staatsstreich zur
Abschaffung der FDGO gleichkommt. Aus dieser Perspektive heraus wären
die Voraussetzungen für GG20.4 erfüllt.

Und dabei handelt es sich keineswegs nur um Linke. Dass es sich
tendenziell eher um Linke handelt, liegt an den in Absatz 2 genannten
Kriterien.

gruß
cooregan

Quote7. November 2007 17:17
Re: Interessant, daß sich die Terrorfreunde hier nun austoben.
e4, Hermann Ruopp (mehr als 1000 Beiträge seit 25.02.06)

Kritisches Denken gleich Terrorfreunde, oder was?
Politisch Links gleich Gewalt, oder was?

Ps. Wer seine Freiheit im Namen der Sicherheit. Freiwillig ohne sich
zu Wehren aufgibt. Denn kann man Ruhig als Dummkopf und nützlicher
Idiot betiteln!


Quote7. November 2007 22:47
Re: Interessant, daß sich die Terrorfreunde hier nun austoben.
Nebumuk (mehr als 1000 Beiträge seit 09.03.06)

Sie sollten diese öffentliche und freie Diskussion geniessen.
In Zukunft werden sehr viele Menschen in Deutschland genau aufpassen
welche Meinung sie ins Forum bzw. in eine Diskussion einbringen. Es
will ja in Zukunft niemand als Gefährder darstehen, nur weil man
nicht die selbe Meinung der Regierung ist. Dann denken Sie vielleicht
an diese Zeiten zurück, in denen öffentlich und noch frei diskutiert
werden durfte.

Im diesem Sinne, nutzen Sie die freie und öffentliche Diskussion und
geniessen Sie die verschiedenen freien Meinungen.





Quote7. November 2007 16:28
Alle Bürger eines Landes unter Generalverdacht
LexLuthor (604 Beiträge seit 07.07.00)

Der gemeine, nicht computerinteressierte Bürger scheint sich nicht
über die Bedeutung des Ganzen im klar zu sein. Sonst wären gestern in
Düsseldorf auf der Veranstaltung gegen die Vorratsdatenspeicherung
nicht nur 200-300 Menschen gewesen sondern zehnmal so viele.
Wir alle sind Verdächtige, Deine Omma, Dein Opa, Deine Kinder, Deine
Schwester, Dein Bruder, Deine Eltern, Du und auch ich. Wir alle
werden als Verbrecher behandelt, dies noch um so mehr wenn den der
Fingerabdruck im Personalausweis Realität wird.
Die Herrschenden mißtrauen uns, dem Bürger und verschärfen eine
Atmosphäre des Misstrauens und der Verdächtigung.
Dabei haben die wenigsten Politiker den technischen Sachverstand zu
begreifen oder zu erklären worum es geht. Frau Zypries kann nicht
erklären was ein Browser ist. Oder wie Hagen Rether sagte:" Der
Bundestag, der Friedhof der Alphatiere."

Und es ist angesichts unserer deutschen Geschichte sehr erschreckend
wenn man Formulierungen hört oder liest, wie etwa "Es wird nie zur
'uneingeschränkten' Anwendung freiheitsbeschränkter Maßnahmen
kommen", nie. Nie ist verdammt lange, nie ist ewig. Was weiß der
Schäuble was für Nazikackbratzen übermorgen vielleicht das Sagen
haben und sich über das Kontroll- und Repressionsinstrumentarium, das
er mit geschaffen hat, freuen werden.
Und wenn der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad
Freiberg, abwiegelt, die Menschen können "sicher sein, dass die
Polizei verantwortungsvoll mit diesen Daten umgeht", mag dies
vielleicht für ihn selbst gelten, nicht aber für machtgeile,
paranoide latent rechtsradikale Polizisten die es jetzt schon gibt
und dann kann dies nicht für irgendeine zukünftige wie auch immer
geartete Polizei gelten.

Herr Schäuble sitzt im Rollstuhl weil ein geistig Verwirrter im Jahr
1990 auf ihn geschossen hat. Jetzt legt er, im übertragenen Sinn,
seinen Enkeln eine Pistole und Munition ins Kinderzimmer in der
Hoffnung, dass sie nicht in der Lage sind die Waffe zu laden und
damit ihrerseits auf Politiker zu schießen.

Jedem sollte auch bewusst sein, dass die Verfahren und technischen
Vorkehrungen, welche jetzt vom Bundestag abgesegnet werden sollen,
bereits vorhanden sind und bereits genutzt werden. Innerhalb der
gesamten Diskussion über den "Bundestrojaner" kam es heraus, dass ein
solches Programm bereits eingesetzt worden war. Es verhält sich hier
ähnlich wie bei der akustischen Wohnraumüberwachung, nur wenn die
Abhörprotokolle auch vor Gericht verwendet werden sollen, wird eine
richterliche Abhörgenehmigung eingeholt, wenn es nur darum geht
ermittlungsbezogene Erkenntnisse zu erlangen, das Was, Wann und Wo,
wird auf das Einholen einer solchen Abhörgenehmigung meistens
verzichtet.

Wenn zukünftig zur Wahrung der Privatsphäre konspiratives Vorgehen
erforderlich wird, werden nur noch Kriminelle eine Privatsphäre
haben.

Zum Schluss möchte ich noch auf einen Sachverhalt hinweisen der
leicht vergessen wird und den auf der gestrigen Veranstaltung in
D'dorf auch der Sprecher des Düsseldorfer ChaosComputerClubs betonte:
Wir sind nicht die Untertanen, wir sind das Volk, wir sind der
Souverän, und die Bundestagsabgeordneten sind unsere Arbeitnehmer!
Die von der Macht korumpierten werden die aktuelle Situation nicht
ändern. Das können, müssen und sollten nur wir tun.


Quote7. November 2007 23:28
Die Zeit der anonymen Netze ist gekommen
Alphasquad (125 Beiträge seit 25.06.04)

Mehr dazu auf http://board.planetpeer.de

Quote7. November 2007 23:42
Ein Fall für Putins zukünftiges Institut für Menschenrechte in Europa
Jan Lamberti, Jan Lamberti (225 Beiträge seit 26.09.07)

Ja, nee, das ist irgendwie eine spontane Idee, allerdings ist sie auf
den zweiten Blick gar nicht schlecht. Also, Putin ist von Europa
genervt weil die europäischen Politiker sich in alles und jedes
einmischen und, ungeachtet dass in Europa die Menschenrechte mit
Füßen getreten werden, sich als moralische Oberinstanz aufspielen.

Putin hat deswegen, um die Europäer mit den gleichen Mitteln
geantwortet und will jetzt ein russisches "Institut für
Menschenrechte" in Brüssel installieren um mal den Spieß umzudrehen :

" Putin will Menschenrechte in EU überwachen
...
Russland will in Brüssel ein Institut einrichten, das die Lage der
Menschenrechte in der EU überwachen soll. Ziel sei es, die Situation
von ethnischen Minderheiten, Einwanderers und Medien in der
Europäischen Union zu beobachten, sagte Präsident Wladimir Putins
persönlicher Berater für Beziehungen zur EU, Sergej Jastrschembski,
am Freitag.
...
Putin fügte hinzu, es sei an der Zeit, dass Russland ein solches
Institut in der EU gründe. Schließlich unterstütze die Europäische
Union mit finanziellen Beihilfen auch den Aufbau solcher
Einrichtungen in Russland.
..."
> http://www.welt.de/politik/article1303393/Putin_will_Menschenrechte_in_EU_ueberwachen.html

Eigentlich habe ich davon nicht viel gehalten, bei näherer
Betrachtung könnte es allerdings sehr nützlich werden. Jeder hier
weiß, dass sich die Überwachung in Deutschland und Europa nur dadurch
von der in Diktaturen unterscheidet, dass in Europa und Deutschland
die Überwachung viel totalitärer als in jeder Diktatur ist.

Nichts wäre doch für die europäischen Politiker verheerender als wenn
sich Europäer an ein russisches Institut für Menschenrechte wenden
würden weil die Meinungs- und Informationsfreiheit in Europa nicht
mehr gewährleistet wäre.

Da könnten dann in Zukunft die Politiker sich noch so schön künstlich
über andere Länder aufregen und Krokodilstränen heulen, mit so einem
öffentlich verhandelten Fall wären sie und ihre dämliche Propaganda
unter der Flagge der Demokratie doch völlig bloßgestellt.

Quote8. November 2007 8:07
Re: Ein Fall für Putins zukünftiges Institut für Menschenrechte in Europa
Delago (58 Beiträge seit 19.12.03)

Ach bitte!
Der wäre einer der letzten, die ich als Verfechter von Demokratie,
(Presse-)Freiheit und Menschenrechten nennen würde. Soweit wie in
Russland sind wir noch lange nicht.

Quote8. November 2007 11:18
Re: Ein Fall für Putins zukünftiges Institut für Menschenrechte in Europa
Hartmut Pilch, Hartmut Pilch (230 Beiträge seit 07.06.00)

Delago schrieb am 8. November 2007 8:07

> Ach bitte!
> Der wäre einer der letzten, die ich als Verfechter von Demokratie,
> (Presse-)Freiheit und Menschenrechten nennen würde. Soweit wie in
> Russland sind wir noch lange nicht.

Da bin ich mir nicht so sicher.
Russland ist laut opennet.net einer der wenigen Staaten, die das
Internet nicht filtern.  Auch Äußerungsprozesse, die in Deutschland
seit Jahren überhand nehmen und effektiv von der Wahrnehmung des
Rechts auf Meinungsäußerung abschrecken (s.
http://www.aeusserungsfreiheit.de), sind in Russland selten.  Es gibt
einige deutsche Dissidenten, die ihre Webseiten unter .ru-Domänen
betreiben, s. gegenjustizunrecht.ru.

Wie dem auch sei, um ein Menschenrechtsinstitut zu betreiben, muss
ein Staat keine weiße Weste haben.  Wenn RU und EU um den besseren
Ruf bei Menschenrechten konkurrieren, kann uns als Bürgern das nur
nützen.


Quote8. November 2007 8:56
Ich schäme mich!
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

Ein weiteres mal hat unser Staat seine erbärmliche Schwäche offen zur
Schau gestellt und ist vor den Terroristen in die Knie gegangen. Eine
Einladung an alle Verbrecher und Despoten dieser Welt, uns weiter als
Ziel ihrer infantielen Drohungen und Erpressungen zu benutzen.

Bei den Bin Ladens und Bushs dieser Welt knallen in diesem Augenblick
die Sektkorken.

Wiedereinmal muss man sich schämen, Bürger in diesem Land zu sein,
das vor den Terroristen schon wieder in vorauseilendem Gehorsam auf
den Knien rutsch, obwohl es nichtmal einen einzigen Anschlag in
Deutschland gegeben hat, in den letzten 20 Jahren.

Wir schmeißen Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einfach so
über Bord, als wären sie nichts wert. Es ist zum heulen.

Wie sagte unsere Kanzlerin in ihrer Antrittsrede? "Mehr Freiheit
wagen."

Sowas lächerliches. In diesem Augenblick tut sie das Gegenteil und
ihre Regierung bietet ein Bild des Jammers. Verängstigt macht man
sowohl den Kriegshetzern in den USA als auch den Islamisten ein
Zugeständnis nach dem anderen, anstatt Rückrat zu zeigen und an der
Freiheit und Rechtsstaatlich in diesen Zeiten erst recht fest zu
halten.

Quote8. November 2007 11:23
Wems nicht passt kann gehen!
nonchris (1 Beiträge seit 10.05.07)

Zunächst mal an alle die hier mit Totschlagargumenten hantieren:
Geht doch dorthin, wo es euch gefällt! Die Fernsehsender Kabel1 und
Vox freuen sich über neue Bewerber für "Mein neues Leben XXL" und den
anderen Schrott.

Jeder denkt nur daran, inwiefern er "ausspioniert" "stasiüberwacht"
oder sonst irgendein Quatsch mit seinen Daten gemacht wird. Was
glaubt ihr eigentlich wie wichtig ihr seid?

Jeder normale Bürger der nichts zu befürchten hat braucht sich keine
Sorgen machen, dass er in irgendeiner Form unter "Generalverdacht"
fällt!

Jeder der mit diesen völlig absurden Argumenten um sich schlägt hat
doch keine Ahnung von der Realität. Hier wird Panikmache auf höchstem
Niveau betrieben und die Dummen lassen sich hier beeinflussen.

Die Dummen sind es aber auch die im realen Leben Opfer von Straftaten
werden. Ich meine hier diejenigen, denen das Geld durch
"Internetkriminalität" aus der Tasche geleiert wird.
Ich meine auch diejenige die zu unrecht beschuldigt werden
Filesharing betrieben zu haben, dies aber nicht nachweisen können, da
ihre ISP's keine Daten speichern. Ebenso verhält es sich mit dem
Eintreiben von Gelder für ominöse Dienstleistungen im Internet. Hier
sei gerad Schmidtlein und Konsorten erwähnt.

Genauso kann man hier Straftaten bei Onlinebanking, Ebay, Paypal und
Co anführen, bei denen die Geschädigten keinen Cent sehen, da die IP
ins Leere führt.
Letztlich bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen und die
Ermittlungsbehörden haben keine Chance!
So siehts momentan aus!

Ach, hier noch ein aktueller Zusammenhang: Würde in Deutschland ein
Amoklauf auf einem Internetportal angedroht, gäbe es nahezu keine
Möglichkeit dies im Vorfeld zu verhindern!!! Der potenzielle
Amokläufer wäre nicht zu ermitteln, da die bekannte IP nicht mehr
gespeichert wird!!
... und das ist kein hypothetisches Szenario. Das hatten wir bereits
in ähnlicher Form in Emsdetten!

Das sind die banalen Geschichten des Lebens die jeden treffen können!

Quote8. November 2007 11:34
Re: Wems nicht passt kann gehen!
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

Wohin denn noch?

Und ja, das Problem geht wirklich jeden an.

Europa wird grade in ein Gefängnis umgebaut. Was ist es denn noch
anderes, wenn jeder Schritt und Tritt überwacht, protokolliert und
gespeichert wird?

Ok, man kann sich noch weitgehen "frei" bewegen (solange man sich
immer schön brav und fügsam verhält), aber auch nur vonn einem total
überwachten Ort zum nächsten (und die Reise selbst wird sowieso ganz
besonders gut beobachtet und dokumentiert).

Freiheit heißt nicht nur, hingehen zu können wo man will, es heißt
auch, dass man ein Recht darauf hat, nicht ständig überwacht zu
werden.

Außerdem, wenn man wirklich ein Land auf der Welt finden sollte, in
dem Freiheit noch was gilt und nicht diesem Götzen "Sicherheit" über
alles gehuldigt wird (ich kenne keines), ist das immer noch feige und
verantwortungslos.

Hier ist unsere Heimat und wir haben auch eine Verantwortung dafür,
dass nicht machtgeile, korrupte oder einfach inkompetente Politiker
sie zerstören.



Aus: "Der Weg zur sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung ist frei" (07.11.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/98595 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/98595)

Title: [Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung... (Notiz, BRD)]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 10, 2007, 12:59:34 PM
Quote[...] Der Bundestag hat am heutigen Freitag mit den Stimmen der großen Koalition den heftig umstrittenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung [PDF-Datei: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/058/1605846.pdf ] und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen mit den Änderungen aus dem Rechtsausschuss verabschiedet. Die Oppositionsparteien votierten geschlossen gegen das Vorhaben, mit dem auch die EU-Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Bei der von den Grünen und den Liberalen geforderten namentlichen Abstimmung sprachen sich insgesamt 366 von 524 anwesenden Abgeordneten für den Entwurf aus, 156 dagegen. Zudem gab es zwei Enthaltungen. Einzelheiten werden sich erst aus der Veröffentlichung der detaillierten Namensliste ablesen lassen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verteidigte bei der knapp einstündigen Debatte am historisch bedeutsamen 9. November die Initiative zur sechsmonatigen Aufbewahrung der Verbindungs- und Standortdaten erneut mit dem Hinweis: "Wir sind hier nicht auf dem Weg in den Überwachungsstaat." Es würden nur die Daten gespeichert, "die ohnehin generiert werden". In diesem Zusammenhang müssten künftig auch bei der Nutzung von Flatrates Verbindungsinformationen aufbewahrt werden. Zudem würde die EU-Richtlinie in "minimaler Weise" umgesetzt. Es gehe darum, den Terrorismus besser zu bekämpfen.

Der CDU-Abgeordnete Siegfried Kauder warf den Gegnern des Vorhaben in der erregt geführten Debatte zur 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs vor, mit ihren Beschwörungen von Big Brother und Orwell zu "zündeln". Die Koalition wolle "keinen gläsernen Menschen, wir wollen einen gläsernen Verbrecher". Es gelte, "die innere Sicherheit in diesem Land zu stärken". Zugleich würden etwa Journalisten aber gegenüber dem jetzigen Zustand beim Schutz vor Überwachung besser gestellt. Auch für Klaus Uwe Benneter von der SPD-Fraktion ist die "wirksame Strafverfolgung eine der wesentlichen Aufgaben, die der Staat leisten muss". Die Bürger würden nicht alle unter Generalverdacht gestellt. "Das wäre sonst auch bei den Konten der Fall", da auch darauf bereits zugegriffen werden könne.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzy Montag, sprach dagegen in dem heftigen Schlagabtausch von einem "tiefschwarzen Tag für die Bürgerrechte in Deutschland". Alle Punkte, welche Zypries zur Verteidigung des Entwurfs vorgebracht habe, "ist in der Sache falsch und unrichtig". So dürften die Maßnahmen schon bei Straftatbeständen genutzt werden, auf die nur eine Geldstrafe stehe. Der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung am Telefon werde mit den gewählten Formulierungen "nie möglich". Das "bedeutet für Ihr Gesetz, dass Sie immer abhören wollen". Der Journalisten- und der Informantenschutz werde durch das Gesetz "ausgehöhlt".

Für die FDP betonte Jörg van Essen, dass die Bürger mit dem Vorstoß "unter Generalverdacht" gestellt würden. Entgegen der Behauptung der Justizministerin werde die EU-Direktive auch nicht Eins zu Eins umgesetzt, sondern vielmehr auf erhebliche Straftaten und solche, die mit Telekommunikation zu tun haben, erweitert. Die Konsequenz kann für den Liberalen nur lauten: "Das Gesetz muss gekippt werden." Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ergänzte, dass mit der Vorratsdatenspeicherung sehr wohl nachzuvollziehen sei, wie das Telekommunikationsverhalten eines Bürger sei: "Es ist unstreitig, dass daraus Profile erstellt werden können." Das Bundesverfassungsgericht habe dagegen schon die Erhebung entsprechender Kommunikationsdaten als grundrechtsrelevant eingeschätzt.

Eine "Totalregistrierung menschlichen Kommunikationsverhaltens ohne jeden Verdacht und ohne jeden Anlass" beklagte Jan Korte, Innenexperte der Linken. Der Koalition warf er eine "exorbitante Datensammelwut" vor. Auf die Verbindungsdaten dürfte schon bei einer "Beleidigung am Telefon" oder dem "illegalen Herunterladen von Klingeltönen" zugegriffen werden. Generell seien "bei solchen gigantischen Datenmengen der Missbrauch und die Weckung von Begehrlichkeiten vorprogrammiert". Über die Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Grundrechte auf freie und unangepasste Kommunikation müsse man sich im Klaren sein

Der Entwurf gilt als eines der umstrittensten Vorhaben von Schwarz-Rot in dieser Legislaturperiode. Datenschützer bemängelten immer wieder tiefe Eingriffe in die Grundrechte, eine Generalverdächtigung der Bürger und eine Abkehr von bislang ehernen Prinzipien zur Datensparsamkeit und Datenvermeidung. Auch Verbände von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Journalisten oder Anwälte brachte die Bundesregierung mit ihrem Zwei-Klassen-Recht beim Vertrauensschutz gegen sich auf. Sachverständige appellierten in zwei gesonderten parlamentarischen Anörungen für umfassenden Korrekturen und eine Aufschiebung der Massendatenvorhaltung. Wirtschaftskreise haben ihre Kritik vor allem bezogen auf die fehlende Entschädigungsregelung ebenfalls aufrecht erhalten.

Zudem gab es massive Proteste aus weiten Kreisen einer sich neu formierten Bürgerrechtsbewegung unter dem Dach des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, die sich in Form einer Großdemo in Berlin, bundesweiten Kundgebungen sowie einer aktuellen Online-Demonstration Bahn brachen. Tausende Bürger sowie Vertreter von Oppositionsparteien haben nun Verfassungsbeschwerden gegen den neuen Überwachungsvorstoß angekündigt. Montag kündigte die Unterstützung der Grünen für alle an, "die sich gegen dieses Gesetz zur Wehr setzen werden". Kauder hat dagegen nach eigenen Angaben "keine große Sorgen, dass das Gesetz auch vor dem Bundesverfassungsgericht hält".

Quote9. November 2007 14:49
Tor...
_longo_ (955 Beiträge seit 24.09.03)

... oder andere Anonymierungswerkzeuge zu nutzen wird jetzt verstärkt
geboten sein. Der Staat will offensichtlich die Eskalation.

Quote9. November 2007 15:41
Re: Tor...
rent (9 Beiträge seit 26.09.06)

_longo_ schrieb am 9. November 2007 14:49

> ... oder andere Anonymierungswerkzeuge zu nutzen wird jetzt verstärkt
> geboten sein. Der Staat will offensichtlich die Eskalation.

Geht es nach dem heute beschlossenen Entwurt, so sind auch die in
Deutschland ansässigen Anonymisierungsdienste betroffen. Alle Tor-,
oder sonstigen Nodes müssen die Ausgangs-, und Endadresse der
"IP-Umwandlung" protokollieren. Vgl. insoweit RegE Seite 166 zu §
113a Abs. 6 TKG-E.[1] Da bleiben nur Dienste mit mindestens zwei
Nodes außerhalb der EU um Anonymität zu gewährleisten.

Zumindest bis zu einer Entscheidung des BVerfG. Denn diese spezielle
Regelung geht über die Richtlinie hinaus.

Grüße, rent

[1] http://www.bmj.bund.de/files/-/2047/RegE%20TK%DC.pdf



Quote9. November 2007 14:51
Oh mein Gott Zypries
marquito (225 Beiträge seit 04.12.00)

"Wir sind hier nicht auf dem Weg in den Überwachungsstaat."
Es würden nur die Daten gespeichert, "die ohnehin generiert werden"

Mann, wie dämlich ist diese Tussi eigentlich?

Quote9. November 2007 15:55
Re: Oh mein Gott Zypries
gene (370 Beiträge seit 08.12.00)

Du bist noch duemmer, denn Du meinst sie meint was sie sagt.

Ihre Zielgruppe sind Rentner in Fernsehsesseln.

Sie braucht nichts von TK zu verstehen, wenn sie nur von
GG-Terrorismus was versteht. Die Stiefelknechte und die
Erfullungsgehilfen werden die technischen Details und die
Implementierung ganz freiwilling und gern auf sich nehmen.

Nochmals, wenn die Leute bloed klingen, bedeutet es ueberhaupt nicht,
dass sie es sind.



Quote9. November 2007 14:51
R.I.P. GG
Hell_Fire79 (133 Beiträge seit 10.11.06)

...ich bin (Ver-)fassungslos!

Ein weiterer 9.November den man sich schwarz anstreichen kann im
Kalender.

Alle die ihre Vollmacht (www.vorratsdatenspeicherung.de) sollten es
jetzt sehr schnell nachholen.

Quote9. November 2007 14:52
gut das ich meine Vollmacht doch noch abgegeben hab
IggoOnTour (mehr als 1000 Beiträge seit 02.04.01)

Hätte man mir vor 10 Jahren gesagt, dass ich mal das
Verfassungsgericht bemühen würde, hätte ich nur gesagt: Genau! Sehr
wahrscheinlich! Und anschließend schlaf ich mit Claudia Schiffer.

Heute ist die Hoffnung, dass das höchste Gericht des Landes das
Unrecht noch abwenden kann (obwohl man ihnen ja inzwischen die
Zuständigkeit für von der EU beschlossene Gesetze abgesprochen hat),
der letzte Strohhalm an den man sich noch klammern kann.

Gruss,
Iggo

Quote9. November 2007 14:53
Back to the roots
Fatlady (835 Beiträge seit 08.11.00)

Heute genau 18 Jahre nach der Öffnung der Mauer werden wieder neue
Mauern gebaut. Die Bundesrepublik (formerly knows as Deutsches Reich
und Deutsche Demokratische Republik)ist damit ein Mal mehr beim
Überwachungsstaat angekommen.

Was zählt die Demokratie, wenn die Stimme des Volkes kein Gewicht
mehr hat?


Quote9. November 2007 14:57
Die DDR ist zurück
Frustfetischist (84 Beiträge seit 08.10.07)

Auf den Tag genau 18 Jahre nach ihrem Tod. Quasi die Volljährigkeit
ihres Kindes. Vor 89 Jahren wurde die Deutsche Republik ausgerufen.
'89 starb die DDR. Einen besseren Tag als heute und in diesem Jahr
hätte es für das Begräbnis der Demokratie gar nicht geben können.

Quote9. November 2007 14:57
Jetzt tobt der linke Mob wieder. :D
Reverend_Jack, reverend_jack@mail.ru (mehr als 1000 Beiträge seit 15.01.04)

Die VDS ist für die Staatshasser doch eh' nur ein Vehikel, um ihre
allgemeine Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu
transportieren.

Letztlich ist überhaupt nichts relevantes passiert, außer daß es in
der EU ein Stückchen sicherer wird und Islamofaschisten,
RAF-Sympathisanten und ähnliche Feinde der Demokratie es etwas
schwerer haben, sich zum Zweck von Mord und Terror abzusprechen.
[...]



Quote9. November 2007 14:47
Repost: In den Widerstandsmodus wechseln!
opensky, peter schlegel, peter@opensky.cc (mehr als 1000 Beiträge seit 27.08.05)

"Wir können dem Sicherheitsstaat individuell und technisch unsere
Gegenwehr demonstrieren, indem jeder das gesamte Potential und
Spektrum an Techniken aktiviert, die in der Spezialistensprache als
"die Privatsphäre verstärkende Techniken" bezeichnet werden, ganz
unabhängig davon, ob sie konkret "hinter dir und mir her sind"

Kai Raven in seinem Blog
> http://blog.kairaven.de/archives/1071-In-den-Widerstandsmodus.html

[...] Die Antworten auf VDS und Onlinedurchsuchung sind laengst parat und
werden laufend weiterentwickelt. [...] wie zB:

TOR & Privoxy & Vidalia-Paket
> http://www.torproject.org/download.html.de
Achtung, unbedingt Sicherheitsanleitungen lesen!
Plugins für Browser, wie Java, Flash, ActiveX, RealPlayer, Quicktime,
Adobe's PDF und andere, können so manipuliert werden, dass sie deine
wahre IP-Adresse anzeigen. NonScript fuer FireFox
> https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/722

JonDonym (AN.ON-JAP)
> https://www.jondos.de/
Professioneller, auf Mixkaskaden basierender Anonymisierungsdienst.
Kostenlose Basisdienste und sehr schnelle und internationale kostenpflichtige
Dienste. Da die Server nun dezentralisiert sind, sind BKA-Ueberfaelle
nicht mehr moeglich, siehe Bericht:

Aus JAP + AN.ON wurde JonDonym - die Alternative zu TOR
> http://forum.opensky.cc/viewtopic.php?t=227

Ebenfalls bei JonDos: Beta der portablen Loesung, laeuft ab USB-Stick
> http://forum.opensky.cc/viewtopic.php?t=251

PHANTOMIX - Auf KNOPPIX basierende Live-CD mit implementiertem TOR und GnuPG fuer

anonymes Surfen und eMailen, perfekte Loesung!
> http://phantomix.ytternhagen.de/

Privacy Dongle
Mit TorPark auf Ihrem USB-Stick surfen Sie auch unterwegs bequem
anonymisiert
>http://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/vorratsdatenspeicherung/privacydongle/?searchterm=to

gpg4win.de
Ausgezeichnetes Softwarepaket mit super Anleitungen zur Installation
von GnuPG zur eMail-Verschluesselung
> http://www.gpg4win.de/

Scroogle.org
Scroogle ist die sichere Alternative zu Google: Bei Scroogle werden
weder Cookies gesetzt, Suchanfragen protokolliert, noch die
IP-Adresse sichtbar gemacht.
> http://www.scroogle.org/

YaCy Findemaschine
P2P-basierte, unzensierbare Findemaschine - ein zukunftraechtiges
Projekt!

Mitmachen bitte!
> http://yacy-websuche.de/wiki/index.php/Hauptseite

cSpace.in
2048 Bit RSA verschlüsselter serverloser Kommunikationsclient, der
lediglich einen Keyserver wie bei PGP nutzt. Super Tool!
> http://cspace.in/

Retroshare Messenger
Retroshare Instant Messenger ist ein anonymisierendes p2p-Netzwerk
zum abhoersicheren Austausch von Informationen
> http://retroshare.sourceforge.net/

[...]


Quote9. November 2007 15:16
Hiermit...
cbv (mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.00)

...spreche ich nicht nur dieser Bundesregierung -- sondern dem
gesamten Parlament -- mein persoenliches Misstrauen aus.

Bringt zwar nichts, aber das musste einfach raus...

Quote9. November 2007 15:31
TODO
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

Ruhe bewahren.
Gewissenhaft jede einzelne Spam beantworten, mit einem Fakeaccount
natürlich, dank VDS finden sie den Verursacher eh und können aus
tausend Mails die eine rauspicken, die an den Nachbarn der Freundin
des Bruders vom Hausmeister der Turnhalle gegenüber dem islamischen
Diskussuionshaus ging.

Quote9. November 2007 15:39
Persönlicher Dank an folgende Parlamentarier:
RobertK (85 Beiträge seit 24.03.00)

Dr. Hans Georg Faust (CDU)
Dr. Peter Gauweiler (CDU)
Dr. Rolf Koschorrek (CDU)
Dr. Norbert Lammert (CDU)
Wolfgang Gunkel (SPD)
Petra Heß (SPD)
Eike Hovermann (SPD)
Ulrich Kelber (SPD)
Sönke Rix (SPD)
Frank Schwabe (SPD)
Jörn Thießen (SPD)

sowie allen Abgeordneten der FDP, der Patei Die Linke und der Grünen,
die an der Abstimmung teilgenommen und GEGEN das Gesetz gestimmt
haben.

Meine Verachtung den 89 Parlamentariern, die es nicht für nötig
hielten, an dieser wichtigen Abstimmung teilzunehmen.

Wie man sich bei einer solchen Abstimmung enthalten kann, wie es

Dr. Hermann Scheer (SPD)
und
Ottmar Schreiner (SPD)

getan haben, wird mir wohl ein ewiges Rätsel bleiben. Was Euch beide
denn geritten? Seid ihr auf den falschen Knopf gekommen oder aus
Versehen durch die falsche Tür gelaufen?

Den restlichen Parlamentariern haben meinen Respekt nachhaltig und
endgültig verloren. Niemand kann von mir verlangen, solchen Leuten in
Zukunft auch nur noch ein Wort zu glauben (vom Wählen will ich nicht
mal sprechen). Eine Schande sind solche Leute für unser Land!

Quote9. November 2007 15:55
Regierer sind Verbrecher
kamell (81 Beiträge seit 21.10.05)

k.T.


Quote9. November 2007 16:15
Wir leben in einer demokratischen Gesellschaft
KlohwandBeschreiber (282 Beiträge seit 01.02.06)

haha


Quote9. November 2007 16:22
Ich lass mir ne monatliche Kopie meiner Daten schicken...
Lu-Cypher (14 Beiträge seit 20.08.07)

...nur so, damit immer alles schön gesammelt bleibt, wäre doch Schade
wenn die mühsam gesammelten Daten nach ein paar Jahren in Luft
auflösen..

Ob mann da ein Abo einrichten kann???

Quote9. November 2007 16:39
Ein großer Sieg im Kampf gegen Terrorismus, Kinderpornos,
evil_eddie (mehr als 1000 Beiträge seit 05.05.05)

Gotteslästerung, Unzucht, die blöden Kinder, die trotz "betreten
verboten"-Schild immer über den Rasen laufen, Kommunismus,
Raubkopien, Schwarzfahrer und alles andere Böse auf dieser Welt.

gez.
Adolf Uffrecht und Richard Etlich


Quote9. November 2007 16:47
Als nächstes wird die Verschlüsselung Verboten (kt)
gnudot (5 Beiträge seit 11.06.07)

kt

Quote9. November 2007 17:05
Interessantes am Rande
MenoK (mehr als 1000 Beiträge seit 05.03.00)

Folgende Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung zur Aufarbeitung
der SED-Diktatur (http://www.stiftung-aufarbeitung.de) haben für die
Vorratsdatenspeicherung gestimmt.
- Markus Meckel (SPD, Vorsitzender des Stiftungsrates)
- Hans-Joachim Hacker (SPD)
- Hartmut Koschyk (CSU)

Da fragt man sich doch wirklich, ob Gewissenlosigkeit oder eine
umfassende Merkbefreiung eine Voraussetzung zur Mitgliedschaft im
Bundestag ist.

Naja - bei mir haben die Pro-Vorratsdatenspeicherung-MdBs jetzt
erstmal pauschal Hausverbot (auch wenn die Chance auf einen Besuch
von denen recht niedrig ist).

Quote9. November 2007 17:06
Ja, Fr. Zypries, sie und Wolfi lieben uns doch alle.
sys3, timo.fercher@gmx.de (mehr als 1000 Beiträge seit 22.07.00)

Das haben wir schon verstanden, danke.

Quote9. November 2007 17:24
Gefühlte Terrorismusaktivität bereits spürbar rückläufig
keyser_soze (mehr als 1000 Beiträge seit 25.09.05)

Es ist fast schon unheimlich, wie sicher ich mir auf einmal vorkomme
- und dabei hat 2008 noch nicht einmal begonnen!

Quote9. November 2007 17:33
Goddbye Demokratie, goodbye Freiheit.. Es war schön mit Euch.
monty03 (mehr als 1000 Beiträge seit 21.02.04)

Welcome Gleichschaltung durch politischen Terror.
Welcome totale Überwachung.

Welcome Viertes Reich.

Mannomann, was ist bloß aus diesem Land und seinen Menschen geworden.
Es ist zum Kotzen!


Quote9. November 2007 18:57
denn sie wissen nicht was sie tun
brechstange (15 Beiträge seit 12.09.06)

Wie kommt es eigentlich das da Leute über mein Leben entscheiden
die nicht mal wissen was man mit dieser Technologie anstellen kann,
die ja unfähig sind einen Rechner aufzusetzen, geschweige denn zu
bedienen.
Und die Leute stimmen drüber ab was mit Daten passieren soll über
deren Reichweite  sie nicht mal ansatzweise bescheid wissen ?

diese Beamten schlagen alle Warnung seitens Experten (siehe
Datenschützer)
mal eben in den wind  ?

[...]




Aus: "Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und TK-Überwachung" Von Stefan Krempl (09.11.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/98760 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/98760)


Title: ["Dammbruch" im deutschen Datenschutzrecht ... (Notiz, BRD)]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 10, 2007, 01:13:35 PM
Quote[...] Der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jörg Tauss, konnte wegen dringender Verpflichtungen in Baden-Württemberg nicht an der Sitzung teilnehmen. In einer Erklärung bedauerte er die politische Entscheidung der Mehrzahl seiner Genossen. Bei ihm seien "massive Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit einer solchen flächendeckenden Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat" geblieben. Fest stehe, dass die Umsetzung zurückgenommen werden müsse, wenn der EuGH die in Brüssel gewählte Rechtsgrundlage für nichtig erkläre. Er prüfe, ob er rechtliche Schritte gegen den "Dammbruch" im deutschen Datenschutzrecht anstrengen und sich einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anschließen werde.

Quote9. November 2007 19:33
"Verdachtsfindung"soll ganze Bevoelkerungsschichten kriminalisierbar machen
Systemverwalter (mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.06)

>Für den Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter
>(BDK), Klaus Jansen, ist die Vorratsdatenspeicherung eine
>Ermittlungshilfe, die nur unter gewissen Voraussetzungen
>eingesetzt wird. Wenn man erkenne, dass ein Verdächtiger
>etwa häufiger mit einer bestimmten Person Kontakt habe,
>würden zu dieser Person Hintergrundinformationen eingeholt.
>"Es hilft uns also zu einer Verdachtsfindung, zu der wir
>sonst nicht in der Lage wären",

[...]


Quote9. November 2007 19:36
Politiker von VDS ausgenommen? Wie muss man sich das vorstellen?
Hans N. Maulwurf (911 Beiträge seit 19.10.00)

Politiker (und andere) sind also von Vorratsdatenspeicherung
ausgenommen? Wie muss man sich das vorstellen? Gibt es beim Antrag
auf Telefon/Internet oder auf jedem Briefumschlag eine Box [ ]
Politiker die man ankreuzen kann und dann wird nichts gespeichert?

Ist Bundestagsabgeordneter dann der sicherste beruf um P2P aktiv
kriminell zu betreiben?


Quote9. November 2007 19:31
Heuchlerische Medien.
vs800 (62 Beiträge seit 31.08.03)

Warum haben die Medien nicht vorher über diese "Gesetze" aufgeklärt
und sind dagegen Sturm gelaufen???

Quote9. November 2007 19:36
Re: Heuchlerische Medien.
Das-Kroko (1 Beiträge seit 09.11.07)

Moin,

vs800 schrieb am 9. November 2007 19:31

> Warum haben die Medien nicht vorher über diese "Gesetze" aufgeklärt
> und sind dagegen Sturm gelaufen???

Und wo hast du bitte gelesen?
Nur mal so für dich:
>http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/95584 (http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/95584)

Kroko

Quote10. November 2007 12:05
Re: Heuchlerische Medien.
Sucher von Dienst (mehr als 1000 Beiträge seit 01.01.04)

Er hat schon Recht.

Gestern habe ich meinen Freunden von dieser Abstimmung erzählt und
Teile der heise-Meldung vorgelesen. Erst jetzt beginnen sie so
einmählig zu überlegen, ob das so alles richtig ist.

Ansonsten wird in den Medien weiterhin nicht groß berichtet. IMHO
betreiben sie *alle*, bis auf wenige Ausnahmen, ihr schmieriges
Theater weiter.

[...]








Kommentare zu : "Scharfe Reaktionen auf Absegnung der Vorratsdatenspeicherung" (09.11.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/98760 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/98760)

Title: [Mit starken Bauchschmerzen zugestimmt... (Notiz, VDS, SPD, BRD)]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 13, 2007, 12:15:27 PM
Quote[...] 26 Sozialdemokraten haben laut einer Zusatzerklärung zum scharf kritisierten Beschluss des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung durch den Bundestag nur mit starken Bauchschmerzen zugestimmt. "Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken" vor allem gegen die abgesegnete Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten habe man dem Entwurf aber letztlich zugestimmt, heißt es in der zu Protokoll gegebenen Rechtfertigung.

Bei der Begründung vollziehen die SPD-Abgeordneten, zu denen unter anderem die stellvertretende Parteivorsitzende Andrea Nahles sowie der frühere Wirtschaftsstaatssekretär Ditmar Staffelt gehören, so manche argumentative Pirouette. Einerseits ist von der "labilen Sicherheitslage" aufgrund der Bedrohungen durch den "internationalen Terrorismus" sowie von ausreichenden rechtsstaatlichen Sicherungen vor einer exzessiven Überwachung die Rede. Andererseits sei eine Zustimmung aber auch deshalb gestattet, weil das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich Teile des Gesetzes eh wieder kassieren werde.

Die Frage, warum der Gesetzgeber anscheinend sehenden Auges zunächst von zahlreichen Seiten als verfassungswidrig beurteilte Gesetze überhaupt erlässt und welches Demokratieverständnis hinter derlei Manövern steht, stellen sich die Bedenkenträger nicht. Dabei sind ihre Einwände massiv und konterkarieren die offizielle Darstellung des Entwurfs durch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) scharf. Es sei im Hinterkopf zu behalten, schreiben die Zauderer, dass "Freiheitsrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung konstitutiven Charakter für die Existenz unseres Gemeinwesens haben und die Beachtung dieser Rechte immer wieder angemahnt wurde". Sicherheit dürfe daher keinen Vorrang vor Freiheit genießen, weil dies das Grundgesetz auch "nicht hergibt".

Weiter beklagen die SPD-Abgeordneten mit den Gewissensbissen eine "zunehmende Tendenz", ohne Überprüfung bestehender Anti-Überwachungsregeln "mit neuen Gesetzen vermeintlich Sicherheit zu erhöhen und Freiheitsrechte einzuschränken". Der vorliegende Entwurf "befördert diesen Paradigmenwechsel". Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung würden die Telekommunikationsunternehmen zum ersten Mal verpflichtet, Verbindungs- und Standortdaten zum Zwecke unter anderem der Strafverfolgung für einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern. "Das ist natürlich ein gravierender Unterschied zur bisherigen Rechtslage", betonen die Sozialdemokraten. Bisher sei es den Unternehmen allein gestattet gewesen, für die Abrechnung die entsprechenden Daten aufzubewahren. Damit sei "die Einschätzung nicht von der Hand zu weisen, dass hier ein Generalverdacht gegen alle Bürger entsteht", die elektronische Kommunikationsmittel benutzen würden.

Weiter treiben die Unterzeichner der Erklärung Bedenken über die Regeln zum Abhören der Telekommunikation bei der unterschiedlichen Behandlung so genannter Berufsgeheimnisträger um. So sei etwa nicht ersichtlich, warum Bundestagsabgeordnete einen höheren Schutz genießen sollen als Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten.

Halbwegs akzeptabel erscheint der Gruppe das Vorhaben dennoch, "weil es den Rechtspolitikern unserer Fraktion gelungen ist, hohe Hürden für die Umsetzung dieser problematischen Restriktionen einzuziehen". Verwiesen wird unter anderem auf "den generell geltender Richtervorbehalt zum Beispiel für den Zugriff auf bei den Telekommunikationsunternehmen anlasslos gespeicherte Verbindungsdaten, das ausdrückliche Verbot des Rückgriffs auf Informationen, die zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gehören", oder die Beschränkung des Zugriffs und der Verwertung auf "Straftaten von erheblicher Bedeutung". Entgangen zu sein scheint den Abgeordneten allerdings, dass Sicherheitsbehörden etwa auch bei "mittels Telekommunikation" begangener Straftaten in den Datenbergen schürfen dürfen. Die Änderungen des Rechtsausschusses hat zudem gerade erst der Bundesdatenschützer Peter Schaar als Verschlechterungen eingestuft.

Für die kritischen Geister in der Regierungsfraktion steht dem Entwurf damit aber trotzdem nicht der Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn, wie dies etwa bei den Vorschlägen aus dem Innen- bzw. Verteidigungsministerium zur heimlichen Online-Durchsuchung oder zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren der Fall sei. Letztlich sei die Zustimmung aber auch vertretbar, "weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird".

Gegen das Gesetz haben Tausende von Bürgerrechtlern sowie mehrere Oppositionspolitiker von FDP und Linke Verfassungsbeschwerde angekündigt. Und die Proteste gegen den Beschluss reißen nicht ab: "Dieses Gesetz ist ein Einschüchterungsgesetz und legt die Axt an die Presse- und Meinungsfreiheit", monierte etwa FDP-Chef Guido Westerwelle in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Es werde die Arbeit von Rechtsanwälten, Ärzten und Journalisten sehr belasten. Westerwelle kritisierte zudem, dass die große Koalition den Abbau von Bürgerrechten noch beschleunige, den Rot-Grün bereits mit den ersten Anti-Terrorgesetzen eingeleitet habe. "Da wird inzwischen wirklich an der Verfassung gehobelt", sagte der Liberale. Leider würden die Bürger oft nicht bemerken, dass es auch um ihre Freiheitsrechte gehe, wenn über die Verteidigung der Pressefreiheit geredet werde. Er unterstütze die geplante Klage seiner Parteikollegen in Karlsruhe gegen das Gesetz.

Ähnlich äußerte sich der Linkspartei-Innenpolitiker Wolfgang Neskovic: "Wir erleben den ideologischen Umbau der Grundrechte von Abwehrrechten des Bürgers gegen den Staat hin zu Eingriffsrechten des Staates in die Privatsphäre der Bürger im Namen der Sicherheit", erläuterte er in der Berliner Zeitung. Das Grundgesetz werde so von den Füßen auf den Kopf gestellt. Auch von Medien kam erneut Kritik. "Man kann nicht die Freiheit schützen, indem man Grundrechte durchlöchert", sagte der ARD-Vorsitzende Fritz Raff. Das Gesetz mache Journalisten zu Geheimnisträgern zweiter Klasse und setze sie der Gefahr aus, ihre Informanten nicht mehr schützen zu können. "Das erschwert den gesellschaftlichen Auftrag der Medien", erklärte Raff. Journalisten müssten unabhängig ihre Aufgabe im Dienste der Gesellschaft erfüllen können.


Quote12. November 2007 12:41
DDR-Grenzsoldat: "habe nur mit Bauchschmerzen auf Republikflüchtling geschossen"
Dvae23, eiterzehe@gmx.de (mehr als 1000 Beiträge seit 12.05.05)

Ich dachte immer, mich könne von politischer Seite kaum mehr was
überraschen. Jetzt schau ich dumm.

[...]


Quote12. November 2007 12:41
Sie geben damit zu, ein verfassungswidriges Gesetz befürwortet zu haben.
2001haribo (220 Beiträge seit 26.09.01)

Peinlich, peinlich.


Quote12. November 2007 12:45
Dank an Peter Gauweiler
DrFunfrock (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)

Der Abgeordenete Peter Gauweiler (CSU) hat der Fraktionsdisziplin
getrotzt, gegen das Gesetz gestimmt und war anwesend. Im Gegensatz zu
diesen Opportunisten war er weder abwesend oder hat sich eine
schlechte Ausrede einfallen lassen. So mag man Abgeordnete.

[http://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Gauweiler (http://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Gauweiler)]

Quote12. November 2007 12:48
Danke an Dich (++)
Altkanzler Schroeder (mehr als 1000 Beiträge seit 19.12.02)

DrFunfrock schrieb am 12. November 2007 12:45

> Der Abgeordenete Peter Gauweiler (CSU) hat der Fraktionsdisziplin
> getrotzt, gegen das Gesetz gestimmt und war anwesend. Im Gegensatz zu
> diesen Opportunisten war er weder abwesend oder hat sich eine
> schlechte Ausrede einfallen lassen. So mag man Abgeordnete.

So mag man Heise-Foren-Nutzer:

Ohne ideologische Scheuklappen.

Selten genug, deswegen (++) !


Quote12. November 2007 13:42
Re: Dank an Peter Gauweiler
heylander (204 Beiträge seit 20.07.00)

slap882 schrieb am 12. November 2007 13:13

> Das ist mir schon am Freitag abend beim Lesen der Abstimmungsliste
> aufgefallen. Es hat mich sehr gefreut, dass, bei aller Kritik an
> seinen sonstigen Ansichten, der Mann genügend Rückgrat hat.

Man mag mit seinen oft erzkonservativen Ansichten nicht
übereinstimmen, aber man muss Anerkennen, dass er dafür einsteht,
egal ob sie Unpopulär sind, gegen die Parteilinie gehen und er ggf.
dadurch die Chance auf höhere Ämter verspielt. Dass er gegen die VDS
ist hat er schon vor einiger Zeit klar gemacht und ich habe ihn auch
so eingeschätzt, dass er  auch dagegen stimmen wird.

Die anderen Abgeordneten, die schwere Bedenken hatten und dann dafür
gestimmt haben und darauf hoffen, dass ihnen jetzt das BVerG den
Arsch rettet, weil sie nicht den Mumm dazu hatten, gegen die Partei
zu opponieren, sind keinen Pfifferling wert. Bei dem
Demokratieverständnis könnten wir die Diäten für die Abgeordneten
gleich sparen. Nur noch ein Fraktionsvorsitzenden pro Partei mit
Stimmgewicht ihres Stimmenanteils bei der letzten Wahl kann uns viel
billiger verarschen.


Quote12. November 2007 13:41
Auch noch zu erwähnen wären da...
kaept'n finn (mehr als 1000 Beiträge seit 05.02.03)

CDU:

Dr. Hans Georg Faust
Dr. Rolf Koschorrek
Katharina Landgraf

SPD:

Wolfgang Gunkel
Petra Heß
Eike Hovermann
Ulrich Kelber
Sönke Rix
Frank Schwabe
Prof. Jörn Thießen

Danke auch nochmal von mir! Ihr habt trotz Fraktionszwangs Rückgrat
bewiesen!

Finn


Quote12. November 2007 12:49
Moment mal
Smily666 (689 Beiträge seit 04.12.00)

"Andererseits sei eine Zustimmung aber auch deshalb gestattet, weil
das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich Teile des Gesetzes eh
wieder kassieren werde."

Ist diese Aussage etwa so zu verstehen, dass man WISSENTLICH für ein
VERFASSUNGSWIDRIGES Gesetzt gestimmt hat?

Bitte sagt mir, dass ich das einfach nur falsch verstehe...


Quote12. November 2007 12:53
Es lebe der Fraktionszwang
Baneus (mehr als 1000 Beiträge seit 31.01.01)

Laut Gesetz ist der Abgeordnete nur seinem Gewissen unterworfen.

Hier stimmen Leute ganz offensichtlich gegen ihr Gewissen ab.

Der Fraktionszwang nimmt Formen an, die an die KP CHinas oder
früherer Zustände in Moskau erinnern. Aber wir sind ja die Guten,
also sind solche Vergleiche ja unangebracht... oder doch nicht?

Das ich solche Abgeordnete als "im falschen Amt" empfinde, versteht
sich.


Quote12. November 2007 13:10
"Nur mit starken Bauchschmerzen zugestimmt..."
Zeugen des Sofas (32 Beiträge seit 06.11.07)

und ich hab das nur mit einem Anfall starker Übelkeit gelesen.

Wo ist euer Rückgrat geblieben? Stimmen die einfach zu, obwohl sie
dagegen sind. Ich glaub es einfach nicht. Gratulation, die
Herrschaften. Wieder ein weiterer Sargnagel für die Demokratie. Wir
sind stolz auf euch.

Das hier war noch ein Sozialdemokrat und der dürfte jetzt wohl heftig
in seinem Grab rotieren:

"Am 6. Juli 1933, gut zwei Wochen nach dem Verbot der SPD, wurde KURT
SCHUMACHER in Berlin verhaftet, nachdem er an einem geheimen
sozialdemokratischen Treffen im Schwarzwald teilgenommen hatte.

Schumacher bekam die Chance, eine Verzichtserklärung auf politische
Betätigung zu unterschreiben und sich damit seine Freiheit zu
erkaufen. ER LEHNTE AB!

Daraufhin wurde er über einen Zeitraum von neun Jahren, neun Monaten
und neun Tagen in verschiedenen Konzentrationslagern gefangen
gehalten."

Mann, was ich schäme mich für mein Land und seine Abgeordneten!


Quote12. November 2007 13:21
Art. 38 GG
Kalessin (901 Beiträge seit 11.04.00)

> [...] (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner,
> unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des
> ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen
> unterworfen. [...]

[...]


Quote12. November 2007 13:48
War ja in Ordnung, dass die Bürgerlichen 1933 dem Ermächtigungsgesetz...
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

... zugestimmt haben.

Es war ja schließlich zu erwarten, dass die Alliierten uns wieder von
der Diktatur der Nazis befreien werden. Und das haben sie dann ja
auch gemacht und somit ist letztlich doch alles gut.

Wer wird also nachtragend sein. Entscheidend ist doch, was hinten
raus kommt. (Helmut Kohl?)

Damals hat die SPD-Fraktion übrigends als einzige demokratische
Partei im Reichstag Rückgrat gezeigt und mit nein gestimmt.

Und damals stand mehr auf dem Spiel, als ein Listenplatz oder eine
Regierungsbeteiligung. Zahlreiche Sozialdemokraten haben ihre
Standhaftigkeit in den folgenden Jahrem mit dem Leben bezahlt.

Um so erbärmlicher, was diese Abgeordneten heute abziehen.

Ich wünschte, die SPD würde sich endlich umbenennen und aufhören, den
Namen einer einstmals großen Partei zu beschmutzen.

Wie wäre es mit CDU2?


Quote12. November 2007 14:54
Jetzt wird es langsam wirklich gruselig: Vorratsdatenspeicherung und Terrorismus
accent (mehr als 1000 Beiträge seit 08.02.02)

> http://netzpolitik.org/2007/vorratsdatenspeicherung-hat-mit-terrorismusbekaempfung-relativ-wenig-zu-tun/

Was ist denn jetzt los? VDS wurde doch nicht wegen den
allgegenwärtigen Terror in Deutschland durchgeboxt worden?

Absurd, oder nicht?


Quote12. November 2007 23:42
+++ Bundestagsabgeordnete bauen auf Karlsruhe beim Ermächtigungsgesetz +++
pk (mehr als 1000 Beiträge seit 10.10.00)

Berlin, 30. Januar 2008
Heute haben die Abgeordneten der großen Koalition trotz massiver
Bedenken für das von der "Partei der Totalen Sicherheit", die vom aus
der CDU ausgetretenen Innenminister Schäuble gegründet wurde,
vorgelegte Ermächtigungsgesetz gestimmt, das die Pressefreiheit
aufhebt, das Streikrecht einschränkt, ein allgemeines
Versammlungsverbot einführt und die Vorratsspeicherung aller
Kommunikationskanäle der Bevölkerung auf unbestimmte Zeit vorsieht,
einschliesslich eines lückenlosen Netzes von Mikrofonen und Kameras
auf allen öffentlich Plätzen oder privat genutzten Räumlichkeiten.
Zwar hatten die meisten der Abgordneten massive Bedenken, den
Gesetzesentwurf, der gleichzeitig den PTS-Vorsitzenden Schäuble zum
Diktator auf Lebenszeit erhebt, anzunehmen, haben dann aber doch
zugstimmt unter der Erwartung, daß das Bundesverfassungsgericht die
Verfassungsmäßigkeit noch vor der ebenfalls im Entwurf vorgesehenen
Schließung dieser Institution näher untersucht. IM Schäuble hatte für
geäußerte Bedenken nur ein verächtliches "Die haben doch keine
Ahnung. Ich bestimme hier, was für die Verfassung gut ist" übrig.



Aus: "SPD-Abgeordnete bauen auf Karlsruhe bei der Vorratsdatenspeicherung" Stefan Krempl (12.11.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/98821 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/98821)

Title: [Ich wäre auch dann für Vorratsdatenspeicherung... (Notiz, Wiefelspütz)]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 14, 2007, 10:27:08 AM
Quote
Quote13. November 2007 17:12
SPD-Wiefelspütz zur VDS: Terrorismus ist nicht entscheidend...
mick3 (mehr als 1000 Beiträge seit 19.04.01)

"... Ich wäre auch dann für Vorratsdatenspeicherung, wenn es keinen
einzigen Terroristen gäbe."

http://www.abgeordnetenwatch.de/admin/dr_dieter_wiefelspuetz-650-5785--f79303.html#frage79303

Quote14. November 2007 8:47
Re: SPD-Wiefelspütz zur VDS: Terrorismus ist nicht entscheidend...
megakill (mehr als 1000 Beiträge seit 14.04.04)

Da hat einer endlich gezeigt dass es gar nicht um Terror geht.
Die Begründung habe ich übrigens schon immer für Schwachsinn
gehalten, der Staat hat Angst gegen kommunizierende Bevölkerung und
will die Kommunikation nun kontrollieren bzw. vorerst nur überwachen.


Quote13. November 2007 17:46
Mal sehen was in nächster Zeit noch kommt
cnx (55 Beiträge seit 30.08.07)

Hmm, wenn man sich mal ansieht, was die Regierung allein in den
letzten Tagen und Wochen so von sich gegeben hat wird einem ganz
anders. Ich bin mal gespannt, was da noch alles kommt. Und dass in
den Massenmedien so wenig, und wenn nur ganz beiläufig darüber
berichtet wurde, ist auch kein gutes Zeichen.



Kommentare auf: "Proteste gegen Vorratsdatenspeicherung und Überwachung dauern an" (13.11.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/98914 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/98914)


-.-

Quote

Quote12.11.2007
Frage von
Alexander Greisle

   Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

wo sehen Sie den grundsätzlichen Unterschied zwischen der Kommunikation per Brief und der per E-Mail? Sind Sie dafür, auch die Daten der Briefumschläge des traditionellen Postweges auf Vorrat zu speichern?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Greisle


Quote13.11.2007
Antwort von
Dr. Dieter Wiefelspütz

Sehr geehrter Herr Greisle,
es gibt bei Briefen keine Verbindungsdaten. Allerdings ist der Eingriff in das Briefgeheimnis bereits jetzt unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz


Quote12.11.2007
Frage von
Heiner Hemken

Guten Tag Herr Dr. Wiefelspütz,

ich möchte Ihnen an dieser Stelle für Ihre Antwort auf die Frage von Sven Borkert [vom 11.11.2007, Anm. d. Red.] ein Kompliment machen. Sie ist kurz und ehrlich. Somit unterscheiden Sie sich positiv von so manch anderem Ihrer Politikerkollegen, die sich mehr in Verklausulierungen und Entschuldigungen versteigen, als Antworten zu geben.

Der Inhalt dieser Antwort aber ist erschreckend, ja beängstigend, zeigt sie doch, wie wenig Sie von dem Wesen unseres Grundgesetzes zum einen verstanden haben und zum anderen, wie arrogant oder unfähig Politiker mit Urteilen der höchsten Gerichtsinstanz umgehen.

Durch die VDS wird die Abkehr von den Leitlinien des GG betrieben, dank dem Sie Ihren Lebenslauf aufbauen und begründen konnten.

Können Sie mir bitte verständlich erklären, warum von mir und dazu gehört auch mein Kommunikationsverhalten, Daten bevorratet gespeichert werden sollen? Sie unterstellen damit eine Relevanz dieser Daten in der Zukunft. Und dank der Begründung, daß die VDS der besseren Strafverfolgung dienen soll, ist der Zusammenhang, meine Daten zu speichern unzweideutig. Sie unterstellen mir, daß ich straffällig werden könnte oder zumindest aber ein Potenzial hierzu vorhanden ist.

Nun, ich bin keine Person des öffentlichen Lebens, so wie Sie, daher dürften Sie mich auch nicht kennen und doch ergehen Sie sich in diesen Unterstellungen.

Können Sie sicherstellen, daß diese Daten weder mißbraucht oder noch schlimmer die Definition zur Nutzung dieser Daten nicht soweit herabgesetzt oder sogar willkürlich festgelegt werden, daß hier Schaden für Leib und Leben Ihrer Arbeitgeber (das Volk oder Teile des Volkes der Bundesrepublik Deuschland) entstehen? Wohl nicht!

Vielleicht sollte man einmal anregen, unsere Volksvertreter im Rahmen Ihres öffentlichen Auftretens regelmäßig und durchgehend per Bild zu dokumentieren, natürlich nur zur besseren Strafverfolgung. Der "Verschluß" der Daten wird garantiert.

Denken Sie einmal darüber nach!


QuoteSehr geehrter Herr Hemken,

ich kann überhaupt keine Garantien geben. Ich kann keine Garantie dafür abgeben, daß unser Land ein demokratischer Rechtsstaat bleibt. Das hängt entscheidend davon ab, daß in unserem Land ausreichend viele demokratisch und rechtsstaatlich gesonnene Bürger leben. Mißbrauch von personenbezogenen Daten kann ich auch nicht ausschließen. Ich denke freilich, daß wir das Verantwortbare an Sicherungen eingebaut haben. Die wichtigste Sicherung ist freilich eine strikt rechtsstaatliche Polizei und Justiz in Deutschland. Mir ist bislang kein einziger Fall des Mißbrauchs von Verbindungsdaten durch staatliche Stellen bekannt geworden. Kein Mensch unterstellt, daß Sie Recht und Gesetz verletzen oder verletzt haben. Der Staat speichert ihre Daten nicht. Sie sind bereits vorhanden. Die Aufbewahrungsdauer durch private Unternehmen wird vereinheitlicht. Niemand interessiert sich für Ihre Daten. Wenn die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt sind, wird mit Richtervorbehalt der Zugriff auf Verbindungsdaten möglich sein. Das war früher so, das wird auch in der Zukunft so sein - wie in zahlreichen anderen europäischen Rechtsstaaten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz

-.-

Quote12.11.2007
Frage von
Benjamin Wasmer

   Sehr geehrter herr Wiefelspuetz,

spaetestens infolge dieser Aeusserung: "Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe." [in der Antwort an Herrn Borkert vom 11.11.2007, Anm. d. Red.], muss ich mir wahrhaftig Gedanken ueber den weiteren Verbleib ich Deutschland machen. Zu welchem Zweck wenn nicht zum Kampf gegen den Terrorismus, in diesem Tenor wird doch in letzter Zeit jede Einscheidung in des Buergers Privatleben vollzogen, dient es dann??? Fuer Sie gehoeren Begriffe wie Privatsphaere und Freiheit anscheind ad acta historiae.
Mit welchem Recht massen Sie sich an, meine Internetgewohnheiten, meine Telefonate, sprich mein Privatleben auszuspionieren?

in gespannter Erwartung auf die naechste Beschneidung unserer Rechte

B.Wasmer


Quote13.11.2007
Antwort von
Dr. Dieter Wiefelspütz

Sehr geehrter Herr Wasmer,

können Sie eine klare Antwort nicht ertragen? Terrorismus ist gefährlich. Herkömmliche Kriminalität, insbesondere organisierte Kriminalität ist - jedenfalls in Deutschland - noch gefährlicher. Die Wahrscheinlichkeit, daß Sie oder ich Opfer einer terroristischen Straftat werden, ist in unserem Land ungleich geringer, als die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer herkömmlichen Straftat zu werden. Deshalb kommt es mir bei der Vorratsdatenspeicherung nicht entscheidend auf Terrorismusbekämpfung an. Nochmals: Ich wäre auch dann für Vorratsdatenspeicherung, wenn es keinen einzigen Terroristen gäbe.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz



Aus: "Bundestag Abgeordnete Nordrhein - Westfalen Hamm - Unna II - Dr. Dieter Wiefelspütz" (14.11.2007)
Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.de/admin/dr_dieter_wiefelspuetz-650-5785--f79303.html#frage79303 (http://www.abgeordnetenwatch.de/admin/dr_dieter_wiefelspuetz-650-5785--f79303.html#frage79303)

Title: [13.000 Bürger wollen gegen die Vorratsdatenspeicherung klagen... (Notiz, BRD)]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 18, 2007, 04:40:54 PM
Quote[...] Das Interesse an der geplanten "Massenbeschwerde" in Karlsruhe gegen die vom Bundestag vor einer Woche beschlossene Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten wächst rasant weiter. Bereits mehr als 13.000 besorgte Bürger wollen inzwischen die verdachtsunabhängige Aufzeichnung der elektronischen Nutzerspuren vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. Dies berichtete der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am heutigen Freitag unter Verweis auf eine entsprechend hohe Zahl an Vollmachten, die bei der Kanzlei Starostik in Berlin eingegangen seien. Der Rechtsanwalt Meinhard Starostik will die Kläger gemeinsam in Karlsruhe vertreten. Seinen Angaben nach hat sich die Zahl der Beschwerdeführer seit der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung fast verdoppelt.

Weitere Interessierte an der Unterstützung der Klage können sich laut dem Arbeitskreis noch bis zum 24. Dezember der Verfassungsbeschwerde "gegen den Angriff auf ihre Privatsphäre" anschließen. Eingereicht werden soll die Klage vermutlich Ende des Jahres, wenn das heftig umstrittene Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Von Anrufen in der federführenden Kanzlei bittet der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern derweil abzusehen, da momentan der normale Geschäftsverkehr durch derlei telefonische Nachfragen "lahm gelegt" sei.

Für den großen Zuspruch zu der ungewöhnlichen Massenklage macht der Arbeitskreis auch eine umstrittene Bemerkung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble mit verantwortlich. "Wir hatten den 'größten Feldherrn aller Zeiten', den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten", bemühte der CDU-Politiker laut einem Zeitungsbericht vergangene Woche einen Hitler-Vergleich. Starostik bleibt nach eigenen Angaben aber gar keine Zeit, um über eine Strafanzeige aufgrund dieser Äußerung nachzudenken: "Ich werde meine ganze Kraft für die Vertretung meiner Mandanten bei der Verfassungsbeschwerde verwenden. Für anderes bleibt kein Raum."

Patrick Breyer vom Arbeitskreis kritisierte zudem scharf die Haltung einiger SPD-Bundestagsabgeordneter, die der Vorratsdatenspeicherung nur mit Bauchschmerzen und dem Hinweis auf angekündigte Verfassungsbeschwerden zugestimmt hatten: "Nach unserem Grundgesetz ist das Parlament an die Grundrechte gebunden. Es ist unglaublich, dass einige Abgeordnete offenbar meinen, für die Einhaltung unserer Grundrechte nicht mehr zuständig zu sein."

Der Vorstand der Deutschen Journalisten-Union in der Gewerkschaft ver.di hat sich derweil dem unter Hochdruck vorbereiteten Gang nach Karlsruhe angeschlossen. Der Informantenschutz werde in eklatanter Weise ausgehöhlt, kritisierte die Arbeitnehmervertretung. Verdeckte Recherchen würden nahezu unmöglich. Die Journalisten-Gewerkschaft rief ihre 25.000 Mitglieder auf, die Verfassungsbeschwerde zu unterzeichnen. Ob die Gewerkschaft als Organisation klagen könne, werde derzeit geprüft.

Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich zwischenzeitlich erneut gegen den staatlichen "Speicherwahn" ausgesprochen. Dieser könne " wirklich in den Überwachungsstaat führen". Es gehe hier doch darum, dass "ohne konkreten Verdacht, ohne jeden Anlass Daten aller Bürger gespeichert werden". Leutheusser-Schnarrenberger bekräftigte zugleich ihre Absicht, gemeinsam mit FDP-Parteikollegen ebenfalls wegen der Verpflichtung zur Massendatenlagerung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Die Klage dürfte aber nicht leicht werden, räumte die Rechtexpertin der Liberalen ein, da eine EU-Richtlinie umgesetzt worden sei.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verteidigte unterdessen ihre umstrittene Äußerung zur Erklärung des informationellen Selbstbestimmungsrechts. Dieses besage nur, "dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert", hatte die SPD-Politikerin im Vorfeld der Abstimmung über die Vorratsdatenspeicherung eine eigenwillige Auslegung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts vorgelegt. Inzwischen führte Zypries auf der Plattform Abgeordnetenwatch dazu aus, dass Karlsruhe ein "Abwehrrecht gegenüber staatlichen Eingriffen hergeleitet hat". Dieses sei aber "selbstverständlich nicht schrankenlos gewährleistet". Vielmehr müsse der Einzelne Einschränkungen auf gesetzlicher Grundlage im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen, "wenn sie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen". Dies sei bei der Vorratsdatenspeicherung der Fall.

Quote16. November 2007 14:37
13.000 von 82,4 Millionen
Don Lino, Philip Honermann, Don.Lino@arcor.de (19 Beiträge seit 14.11.07)

Der Rest geht mit der VDS d'accord. *ggg*

Quote16. November 2007 18:54
Und wenn sich ein Duckmäuser darüber lustig macht...
Nordstern67 (mehr als 1000 Beiträge seit 07.04.06)

Dann fühlt man sich als verantwortungsbewusste Bürger gleich etwas
wohler. Denn wer nimmt schon die Hosenscheisser- und Kasper-Fraktion
ernst?

Der Nordstern.




Quote16. November 2007 14:54
Zypries und die Verhältnissmäßigkeit
Taleteller (530 Beiträge seit 31.07.07)

> Vielmehr müsse der Einzelne Einschränkungen auf gesetzlicher Grundlage im
> überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen, "wenn sie dem
> Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen". Dies sei bei der Vorratsdatenspeicherung
> der Fall.

Genau Frau Zypries es ist Verhältnismäßig alle Bundesbürger als
potentielle Verbrecher zu behandeln wenn im Gegenzug dadurch kein
einziger Anschlag verhindert werden kann.

Denn wer der "Täter" war wissen wir ja leider erst nach dem Anschlag,
wüssten wir es vorher hätte es gereicht nur diese eine Person zu
überwachen, statt ALLE!

~~~

Gibt es eigentlich schon "Das Grundgesetz für Dummies", damit diese
Illustre Regierung nicht ganz ohne Fachliteratur dastehen muß?

Quote16. November 2007 14:59
Aber...
cbv (mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.00)

... aber... aber in Minority Report klappt das doch auch?!

*SCNR*


Quote16. November 2007 15:08
Wenn ihr keine Ruhe gebt, ...
Wolfgang Schaeuble, Wolfgang Schaeuble (1 Beiträge seit 16.11.07)

Wenn ihr keine Ruhe gebt, dann pflanz ich euch nen Chip ins Hirn.
Dann werde ich euch fernsteuern und euch zu willigen Sklaven machen.
Ich werde den Titel des größten Feldherren aller Zeiten von meinem
Vorgänger übernehmen. *ggg*

Quote16. November 2007 18:10
Plankton? Bist du`s?
andyix (54 Beiträge seit 23.04.05)

Zuviel Spongebob gesehen? :-)

Quote16. November 2007 18:25
Re: Plankton? Bist du`s?
Wolfgang Schaeuble, Wolfgang Schaeuble (3 Beiträge seit 16.11.07)

Ne, ich bin der bekannte W. Schäuble.



Quote16. November 2007 15:53
So sehr ich es mir wünsche daß diese Klage Erfolg hat
alionSonny (mehr als 1000 Beiträge seit 09.08.02)

so sehr bezweifle ich DASS sie Erfolg hat. Wie die gute Frau
Leutheuser-Schnarrenberger (OMG was für ein Name, wenn man ihn
schreibt) schonmal sehr richtig bemerkte, wird hier eine der
"segensreichen" EU-Richtlinien umgesetzt. Und leider ist unser
Grundgesetz (wie übrigens alle nationalen Gesetze) dem EU-Molloch
untergeordnet. D ist eigentlich garkein souveräner Staat mehr. Und
deshalb können wir uns auf den Kopf stellen. Solange die EU-Kasper
den EU-Überwachungsstaat wollen, werden wir dagegen nicht anstinken
können. Ich habe stets davor gewarnt, daß die EU der Freiheit das
Genick bricht, aber dann hat man mich als unverbesserlichen
Nationalisten (teils Nazi) beschimpft und mir unterstellt ich wolle
dieses Meisterwerk EU verhindern... das ja schliesslich nur
verhindern soll, daß der Adolf aus dem Grabe steigt. Tja, und nun
sehen wir alle was wir davon haben. Eine unaufhaltsame Dampfwalze,
eine Megadiktatur in den Kinderschuhen. Wenn die erwachsen wird, wird
uns so manches aus der Geschichte wie eine Probevorstellung
vorkommen. Die EU ist/wird das vierte Reich. Wer wird wohl den Posten
des Gröfaz übernehmen?

Deprimiert und wütend

alionsonny

Quote16. November 2007 16:01
Nee
AlStadler (76 Beiträge seit 20.02.07)

Es gibt keine EU-Verfassung. Insofern kann "keine Verfassung" nicht
über unserer "Verfassung" (=Grundgesetz) stehen.

Schon rein aus logischen Erwägungen.
Davon abgesehen war die EU = Zusammenschluss für wirtschaftliche!!!
Zwecke gar nicht zuständig, da es sich um einen Zweck der inneren
Sicherheit gehandelt hat.
...oder stecken doch eher wirtschaftliche Zwecke dahinter? -
Urheberrechte?


Quote16. November 2007 17:55
EU vs Nationalstaaten
isobolt (534 Beiträge seit 27.03.06)

Gäbe es die EU nicht, würde der Scheiß auf Ebene der einzelnen
Nationalstaaten bestimmt werden. Wer meinst Du denn sitzt im
EU-Parlament, wer in der Kommission, beides Institutionen, denen
"wir" uns unterordnen müssen?! Es sind doch dieselben schäbigen
Parteien und Lobbyvereine die es ohnehin gäbe. Die Verantwortlichkeit
auf die EU zu schieben dient doch nur der Ablenkung, und dass Leute
wie Du (denen ich dennoch nichtsdestotrotz Respekt entgegenbringe)
darauf reinfallen kann vor allem den Eliten in den Nationalstaaten
nur recht sein.

Gruß,
iso



Quote16. November 2007 16:44
Thierse: "Seine Gattin im Dunkeln gelassen"...
Raketen angetriebene Granate (mehr als 1000 Beiträge seit 27.01.04)

(als er Müntefering und Kohl verglich.)

Soetwas wird zu einem Skandal hochgepuscht, aber wenn der
Innenminister einen schon die Verfassung beleidigenden
Hitler-Vergleich anstellt, dann findet man dazu nur im heise-Ticker
etwas...

Die Berliner Republik wird ja immer krasser.





Aus: "13.000 Bürger wollen gegen die Vorratsdatenspeicherung klagen" Stefan Krempl (16.11.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/99118 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/99118)

Title: [Zugang zu den Datenbergen... (Notiz, BRD, VDS, Rechteverwerter)]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 25, 2007, 12:01:08 PM
Quote[...] Dem Rechtsausschuss des Bundesrates geht der vom Bundestag vor zwei Wochen beschlossene  Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nicht weit genug. Vor allem bei den Bestimmungen zum Zugriff auf die demnach sechs Monate verdachtsunabhängig aufzubewahrenden Verbindungsdaten, die das Parlament bereits deutlich gegenüber den  EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung ausdehnte, sieht das federführende Gremium der Länderkammer noch Korrekturbedarf. So sollen die Länderchefs bei der Plenarsitzung am kommenden Freitag eine  Entschließung (PDF-Datei: http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/Drucksachen/2007/0701-800/798-1-07,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/798-1-07.pdf) fassen, wonach auch Rechteinhabern zur zivilrechtlichen Verfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen Zugang zu den Datenbergen zu gewähren ist.


Geht es nach den Rechtspolitikern, würde andernfalls der heftig umstrittene zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern, wie er im  Regierungsentwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vorgesehen ist, "leer laufen". Um das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht zu blockieren, soll der Bundesrat aber nicht auf den Einbau einer solchen Befugnis etwa für die Musik- und Filmindustrie in das bereits vom Bundestag abgesegnete Überwachungsvorhaben drängen. Vielmehr rät der Rechtsausschuss, den Weg über das laufende Verfahren zum Durchsetzungsgesetz selbst zu wählen und darin Zugriffsrechte der Rechtehalter auf die Vorratsdaten vorzusehen. Nur durch eine Regelung, die den geplanten Auskunftsanspruch gegen die Provider "auch erfüllbar macht", sei der "Widerspruch" zwischen beiden Gesetzen aufzulösen.

Zur Begründung führt der Rechtsausschuss unter anderem an, dass die Rechteinhaber andernfalls bei der Recherche nach den hinter IP-Adressen stehenden Namen und Bestandsdaten "weiterhin gezwungen wären, stets ein Strafverfahren gegen potenzielle Verletzer einzuleiten". Dieses Vorgehen würden die Vertreter von Urheberrechten nicht wünschen, da es "eine große Zahl von potenziellen Rechtsverletzern in unnötiger Weise kriminalisiert und die Staatsanwaltschaften enorm belastet".

Der Bundesrat hatte eine vergleichbare Forderung bereits bei seiner vorherigen Beratung des Regierungsentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung im Juni im Rahmen einer umfangreichen Stellungnahme aufgestellt. Viele andere Eingaben der Länder von damals zur Verschärfung der neuen Regeln zur TK-Überwachung hat der Bundestag aufgegriffen. So wird etwa die im Regierungsentwurf enthaltene Verwertungsbeschränkung abgehörter Informationen bei fehlerhaft angenommener Gefahr im Verzuge gestrichen. Auch die Verkürzung der Anordnungs- und Verlängerungsfristen beim Belauschen der Telekommunikation von maximal drei auf zwei Monate erschien dem Parlament nicht nötig. Gleiches gilt für die zunächst geplante Zuständigkeit eines Gerichts zweiter Instanz über Verlängerungsanordnungen.

Zudem beschränkten die Abgeordneten die vorgesehene Berichts- und Statistikpflicht. Ferner schaffen die Änderungen eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, wonach Auskünfte etwa über den Namen und die Anschrift eines Anschlussinhabers, der mit einer dynamischen IP-Adresse und Uhrzeit quasi dingfest gemacht worden ist, im manuellen Auskunftsverfahren nach Paragraph 113 Telekommunikationsgesetz (TKG) zu erteilen sind. Nur den weitergehenden Forderungen des Bundesrates, die gespeicherten Verbindungsinformationen auch für Bestandsdatenauskünfte an die Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums verwenden zu dürfen, folgte die große Koalition im Bundestag nicht.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sprach sich im Vorfeld der Beratungen wiederholt strikt gegen diese Empfehlung der Länder aus. Mit Zugriffsmöglichkeiten zur zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen würden sich seiner Ansicht nach "die schlimmsten Befürchtungen erfüllen", die einen weiteren Dammbruch bei der Ausgestaltung der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung mit sich brächten.

Das tatsächliche Abstimmungsverhalten des Bundesrates zur Neuregelung der TK-Überwachung ist derzeit noch schwer abschätzbar. So hat das Land Berlin gerade einen Antrag verabschiedet, wonach der Bundesrat entgegen dem Plädoyer des Rechtsausschusses der Länderkammer doch den Vermittlungsausschuss anrufen soll. Berlin will mit dem Vorstoß vor allem versuchen, den als nicht ausreichend kritisierten Schutz von Journalisten, Rechtsanwälten und anderen Berufsgeheimnisträgern zu verbessern. Der Gesetzesentwurf missachtet laut dem Land Berlin wesentliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Wahrung des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und die Berufsfreiheit. (Stefan Krempl) (gr/c't)


Quote24. November 2007 19:43
danke
2007Twister2007, Bettina Winsemann, twister@twister-schreibt.de (785 Beiträge seit 02.09.07)

damit wären die diversen Beleidigungen und Paranoiaanschuldigungen
mir und den Datenschützern und Bürgerrechtlern gegenüber obsolet.
Twister

Quote24. November 2007 20:53
Bums-Tadaaaa! Und schon ist die Verfolgung von Urheb.R.Verst. da!
Captain Data (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.03)

Das ging ja noch schneller als erwartet. Eigentlich hätte ich ja
gedacht, dass die Forderung nach der Nutzung der TK-Daten zur
Verfolgung von Urheberrechtsverstößen erst nach Inkrafttreten des
VDS-Gesetzes erhoben wird. Aber dass jetzt, keine 2 Wochen nach dem
Gesetzesbeschluss schon die ersten daherkommen und krakelen ... das
überrascht mich dann doch.

##### Heise.de ######
"So sollen die Länderchefs bei der Plenarsitzung am kommenden Freitag
eine Entschließung (PDF-Datei) fassen, wonach auch Rechteinhabern zur
zivilrechtlichen Verfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen Zugang
zu den Datenbergen zu gewähren ist."

Ja super. Warum wundert es mich nicht, dass gerade die
Rechteverwerter wieder ihre Extrawurst bekommen? Schlimm genug, dass
die Daten überhaupt gesammelt und für jedwede Fehltritte benutzt
werden können, nein, jetzt müssen auch noch die Inquisitoren der
allmächtigen Contentindustrie ihre Finger dran kriegen. Tja, da wird
das Jahr 2008 schon lustig, wenn die große Hatz losgeht.

Eins ist sicher: Wer heut noch zweifelt, ob oder wer die Politik in
Deutschland und Europa schmiert, dürfte langsam aber sicher erwacht
sein.

Bin auch mal gespannt, wer noch alles Zugriff auf die Daten bekommt.
Vielleicht der Anwalt meines Vertrauens? Mein nächster Boss? Oder
vielleicht meine zukünftige Schwiegermutter? Ist schon lustig, dass
unsere Politiker alle laut tönen, der Datenschutz würde nicht
beeinträchtigt, aber jeder, der offenbar genug "Schmierstoffe" in die
Politmaschine drückt, Zugriff drauf bekommt ...

Da sag ich nur noch eins: "Soviel fressen kann ich gar nicht, wie ich
kotzen möchte."

Quote24. November 2007 21:16
Rechteinhaber, die im zivilrechtlichen Verfahren als Kläger auftreten...
hidskialf (89 Beiträge seit 16.01.02)

...sollten niemals Zugang auf die Vorratsdaten erhalten, die die
Exekutive sammelt. Zum einen sind die Rechteinhaber kein Teil der
Legislative (selbst wenn Lobbyisten solches vorantreiben), doch Teil
der Exekutive erst recht nicht!
Wenn die Trennung von Judikative, Legislative und Exekutive
verwässert, kann niemand mehr von einem Rechtsstaat sprechen.
Währet den Anfängen, schreibt Euren Volksvertretern!

Quote24. November 2007 22:42
Re: Rechteinhaber, die im zivilrechtlichen Verfahren als Kläger auftreten...
step, step@startplus.de (mehr als 1000 Beiträge seit 05.03.00)

hidskialf schrieb am 24. November 2007 21:16

> ...
> Wenn die Trennung von Judikative, Legislative und Exekutive
> verwässert, kann niemand mehr von einem Rechtsstaat sprechen.
> Währet den Anfängen, schreibt Euren Volksvertretern!

Ich habe keinen Volksvertreter. Selbst wenn ich einen hätte, es würde
keinen Sinn machen, ihm zu schreiben: Unabhängig davon, dass er es
nicht lesen würde, ist ihm das alles ohnehin bereits bekannt. Trenn
Dich einfach von der Vorstellung, es gäbe ehrliche Abgeordnete, die
um die Basis bemüht sind. GIBT ES NICHT, Du lebst in einer
Pseudo-Demokratie, in der die Grünen das Militär losschicken, die
Sozen das Renteneintrittsalter erhöhen und die CDU durch ihre
Umweltpolitik in der Wählergunst steigt - noch verrückter geht es
eigentlich nicht. Hier werden in bester medialer Aufbereitung am
laufenden Band Show-Talks und Talk-Shows geliefert, Machtwechsel
finden statt, der Zug fährt aber definitiv seit Jahren in die gleiche
Richtung - ist doch komisch, oder nicht?

MfG
Step.


Quote25. November 2007 0:32
Ich finde das sehr gut, dass ...
Bit-Popler (830 Beiträge seit 25.06.01)

... die Länder diesen Wunsch jetzt schon und so deutlich *vor* der
Klage vor dem BVerG kund tun.

Einen wichtigeren Beitrag konnten die Länder und auch die Vertreter
der Rechteverwerter der Klage gar nicht erweisen.

Damit greift das Argument, dass die bei der VDS gespeicherten Daten
*nur* bei Terroristen und schwere Straftaten eingesetzt werden sollen
definitiv nicht mehr.

Vorher konnten sich die Volkszertreter immer darauf hinausreden es
sei nur wegen Terroristen, Kinderpornografie und schweren Straftaten
und nur mit Richtervorbehalt.

Mit diesen "Wünschen" zeigen die Länder sehr deutlich *wer* - nämlich
Zivilkläger - an die Daten will. Das ist damit auch den Richtern beim
BVerG sehr eindeutig und belegbar deutlich zu machen.

Einen wertvolleren Beitrag zu dieser Zeit konnten die
Behörden/Politiker und die Rechteverwerter gar nicht *gegen* die VDS
liefern.

Nur meine Meinung, denn vermutet hat von uns das jeder doch, dass die
Daten für die Industrie gesammelt werden sollen...

der bit-popler







Aus: "Länder wünschen erweiterten Zugriff auf TK-Vorratsdaten" (24.11.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/99505 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/99505)

Title: [Ein Verfassungsrichter hält die Speicherung... (Notiz, BRD, VDS)]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 29, 2007, 02:55:07 PM
Quote[...] Der Greifswalder Verfassungsrichter Helmut Wolf hält das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Vorratsdaten-Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig. Er halte die angekündigten Verfassungsbeschwerden für "sehr aussichtsreich", sagte der Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern in einem Gespräch mit dpa. "Ich bin davon überzeugt, dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist."

Es sei zu befürchten, dass sich das Verhältnis zwischen Staat und Bürger deutlich verschiebt und ein Klima von grundlegendem Unbehagen, Misstrauen und Angst entsteht, sagte Wolf. "Vom Orwellschen Großen Bruder sind wir mit diesem Gesetz nicht mehr sehr weit entfernt." Bereits das Bundesverfassungsgericht habe deutlich gemacht, dass jeder Bürger einen Anspruch auf Privatheit habe, sagte Wolf. "Mit der beliebigen Speicherung der Daten wird das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger massiv verletzt", sagte der Jurist.

Nach Auffassung Wolfs wird mit dem Gesetz das im Grundgesetz als unverletzlich festgeschriebene Fernmeldegeheimnis verletzt. Der Jurist verwies auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zur Schleierfahndung im Jahr 1999. Damals hatten die Richter festgestellt, dass der Staat keine Daten verdachtsunabhängig und zu beliebigen Zwecken erheben und verwenden darf. "Der Bürger darf nicht so behandelt werden, als sei er ein potenzieller Straftäter", sagte Wolf. Nach den Terroranschlägen von New York und Washington 2001 sowie Madrid 2004 sei es verständlich, dass der Staat auf die veränderte Sicherheitslage reagiere. Die umfassende Vorratsdatenspeicherung trage aber nicht oder nur sehr begrenzt dazu bei, die Sicherheit im Lande zu erhöhen. "Gerade Terroristen werden Wege finden, das Gesetz zu umgehen, beispielsweise durch die Nutzung fremder Handys oder von Internetcafés."

Quote28. November 2007 12:17
JAWOLLLLLLLLLLLLLLL!!!!!!!
pounces (49 Beiträge seit 11.05.07)

Endlich mal einer der in einer einflußreichen Position sitzt der das
öffentlich macht! Hoffentlich passiert dem nix....

...


Quote28. November 2007 12:27
Wer nichts zu verbergen hat...
Landmann (mehr als 1000 Beiträge seit 26.02.03)

Der hat ja auch sicher kein Problem damit wenn bei einer falschen
Bemerkung oder Ähnlichem das SEK mal zuhause nachgucken kommt ob
alles seine Richtigkeit hat. Mit vorgehaltener Waffe versteht sich.

http://www.mdr.de/fakt/5039319.html


Quote28. November 2007 12:39
FT+Schäuble: Es kann nicht sein,daß Terroristen ihre Meinung frei äußern dürfen+
frankit (mehr als 1000 Beiträge seit 18.08.00)

...kommt als nächstes.


Quote28. November 2007 13:28
Wozu die Datenspeicherung wirklich da ist (BR-Drs 798/1/07) !
Quicksilver666 (161 Beiträge seit 31.01.06)


Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG:
Quote[...] Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen: "Der Bundesrat stellt fest, dass nach der Neuregelung des § 113b TKG der zi-vilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern, wie er im Ent-wurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geis-tigen Eigentums (BR-Drs. 64/07) vorgesehen ist, leerläuft. Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Ei-gentums diesen Widerspruch der beiden Gesetze aufzulösen und eine Regelung zu schaffen, die den Auskunftsanspruch auch erfüllbar macht."

Begründung: Um Auskunft über Namen und Anschrift eines mittels dynamischer IP-Adresse und Uhrzeit individualisierten Anschlussinhabers erteilen zu können, müssen die Diensteanbieter intern gespeicherte Verkehrsdaten verarbeiten. Gleichwohl handelt es sich dabei um eine Auskunftserteilung über Bestandsdaten nach § 113 TKG. Dies wird auf Vorschlag des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags (BT-Drs. 16/6979) durch eine Ergänzung in § 113b Satz 1 Halb-satz 2 TKG-neu nochmals ausdrücklich klargestellt. Diese Auskunft über Bestandsdaten setzt aber wegen des technisch notwendi-gen Rückgriffs auf die Verkehrsdaten voraus, dass Letztere gespeichert und für die Auskunft verarbeitet werden dürfen. Eine Verwendung der nach § 113a Abs. 4 TKG-neu gespeicherten Verkehrsda-ten für eine zivilrechtliche Auskunft schließt § 113b TKG-neu jedoch aus. An-dere Daten stehen aber faktisch nicht zur Verfügung, da die zur Ermittlung der Bestandsdaten notwendigen Verlaufsaufzeichnungen im Übrigen gelöscht wer-den müssen, sobald sie zur Entgeltermittlung und -abrechnung nicht mehr be-nötigt werden. Der Bundesrat hat diese Konsequenz in Ziffer 20 seiner Stellungnahme vom 8. Juni 2007 ausführlich dargestellt, BR-Drs. 275/07 (Beschluss). In ihrer Ge-genäußerung dazu hat die Bundesregierung das Anliegen des Bundesrates "aus den hierzu in der Vorschlagsbegründung dargelegten beachtlichen Gründen für bedenkenswert" erachtet (BT-Drs. 16/5846, S. 96). Der Deutsche Bundestag hat dieses Anliegen gleichwohl nicht aufgegriffen und führt in der Begründung zu § 113b Satz 1 Halbsatz 2 TKG-neu aus, dass die Verwendung der nach § 113a TKG-neu gespeicherten Daten grundsätzlich auf die Erteilung von Auskünften für hoheitliche Zwecke beschränkt bleiben solle. Unberührt bleibe die Möglichkeit eines Rechteinhabers, im Rahmen ei-nes Strafverfahrens Auskunft aus der Strafverfahrensakte zu beanspruchen und dadurch mittelbar an dem Ergebnis der durch die Strafverfolgungsbehörden eingeholten Bestandsdatenauskunft zu partizipieren. Mit dieser Begründung räumt das Gesetz selbst ein, dass ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch nicht erfüllbar ist. Auf den diametralen Widerspruch zu dem Gesetzentwurf zur Ver-besserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums geht die Be-gründung nicht ein. Dieser Widerspruch ist daher im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfah-rens beim Gesetzentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums aufzulösen, indem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass eine derartige Auskunft über Bestandsdaten auch für zivilrechtli-che Zwecke möglich ist. Alles andere würde auf einen faktischen Verzicht auf den Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern hinauslaufen. Dies wäre nicht nur im Hinblick auf die Richtlinie 2000/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums höchst problematisch, sondern würde auch da-zu führen, dass die Rechteinhaber weiterhin gezwungen wären, stets ein Straf-verfahren gegen potenzielle Verletzer einzuleiten, um die hinter den IP-Adressen stehenden Namen zu erfahren - ein Vorgehen, das die Rechteinhaber nicht wollen, das eine große Zahl von potenziellen Rechtsverletzern in unnöti-ger Weise kriminalisiert und die Staatsanwaltschaften enorm belastet.


http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/Drucksachen/2007/0701-800/
798-1-07,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/798-1-07.pdf

http://tinyurl.com/2ze2p8 (http://tinyurl.com/2ze2p8)



Die Salamitaktik schlägt wieder zu ...
Gestern noch wurde die Voratsdatenspeicherung als Allheilmittel gegen
schwerstkriminelle gepriesen..

und schon gibt es einen Nachbesserungsantrag. Und zwar das die Daten
der Vorratsdatenspeicherung nicht nur zur Strafverfolgung eingesetzt
sondern auch für Zivilrechtliche Auskünfte..

Also werden in Zukunft auch die Schulhofkiddies die ein paar mp3s
geshared haben über die Vorratsdatenspeicherung verfolgt.  Wunderbar!
Toll!




Quote28. November 2007 13:48
Sicherheit ist auch ein Grundrecht.
evil_eddie (mehr als 1000 Beiträge seit 05.05.05)

Gott zum Gruße, werter Leser!

Der feine Herr scheint vergessen zu haben, dass Sicherheit auch ein
Grundrecht ist. Manchmal muss man halt ein wenig Freiheit aufgeben um
Freiheit zu haben.

Sicherheit ist Freiheit!

Es ist bedauerlich, dass Herr Wolf vor den Herausforderungen, die der
internationalste islamistischste Terrorismus an uns stelt,
resigniert. Wenn Terroristen Internetzcafes und fremde Mobiltelefone
benutzen, dann muss man auch das unter Strafe stellen. So wie auch
Hackerwerkzeuge verboten sind. Fünf Jahre Zuchthaus mindestens.

Verbote sind Frieden!

Es ist Fakt, dass die islamistischsten Anschläge seit 2001 um 1400%
zugenommen haben! Wir können doch nicht mitansehen, wie die
islamistischsten Terroristen unsere Mitbürger mit Wasserstoffperoxid
oder geschmuggelten Flugzeugen (oder gar beidem!) ermorden.

Daher brauchen wir die totale Vorratsdatenspeicherung genauso wie die
Amnetz-Durchsuchung, Speichelproben in Ausweisen,
Standart-Sperrlisten (wir haben schon über 1500 Einträge!!) und
vertrauensvolle Mitarbeiter zur Entbürokratisierung des Rechtswesens.
Diese notwendigen modernen Maßnahmen sollten dem
Internetz-Sicherheits-Minister unterstehen. Herr Etlich würde sich
für dieses Amt zur Verfügung stellen. Zusammen mit seinen Kollegen
den Brauser-Experten Schäuble und Zypries wird er dafür sorgen, dass
Deutschland wieder auf einem Niveau mit den Kriminellen ist.

Fakten sind nunmal Fakten. Und daran ändert sich auch nicht, wenn
Berufszündler gebetsmühlenartig das Gegenteil wiederholen.

Auch Anleitungen für gefährliche Sprengstoffe sollten verboten
werden. Vor kurzem ist uns eine ungluabliche Sendung namens
Märchensprenger im Fernsehen aufgefallen. Dort wird nicht nur brutale
Gewalt an einer Puppe, die Menschen zum verwechseln ähnlich sieht,
und einzelnen Körperteilen gezeigt, den Zuschauern wird auch die
Herstellung von Sprengstoffen beigebracht. So wurden zum Beispiel die
Chemikalien "Unschärfe" (engl. "blur", ein typischer Terrorstoff) und
"Unschärfe" gemischt, ein Sprengstoff, der noch schlimmer als
Wasserstoffperoxid ist. Wir fordern die sofortige Einstellung dieser
islamistischsten Terrorsendung!

Wissen ist Gefährdung!

Denken Sie doch mal an die Kinder! Wer nichts zu verbergen hat, der
hat auch nichts zu befürchten.

gez.
Adolf Uffrecht und Richard Etlich


Quote28. November 2007 14:04
In einem Punkt hat der Richter Unrecht
El Magnifico (396 Beiträge seit 21.07.00)

Das Gesetz muß nicht erst verabschiedet werden, um zu Mißtrauen
gegenüber dem Staat zu führen (jedenfalls bei mir).

-Kosovoeinsatz
-Bahnprivatisierung
-Afghanistaneinsatz
-Harz4
-Ein Euro Jobs
-Steuererhöhung für Arme
-Steuersenkung für Reiche
-Folterungen im BKA-Auftrag im Libanon
-Klimaschwindel
-Ölschwindel
-Studiengebühren
-Willkür und Protektion bei Ermittlungen
-Schwarzgeldkassen
-Bestechung von Politikern ist legal
-Diätenerhöhungen
-Der Welt undurchschaubarstes Steuerrecht
-Seilschaften
-Streikverbote

Und so weiter, und so weiter.

...



Quote28. November 2007 15:19
Toll - eine Meinung von vielen anderen!
Outsourcing-Berater (13 Beiträge seit 27.11.07)

Im Übrigen ist das Verfassungsgericht garnicht zuständig, sondern,
weil es eine EU-Richtlinie ist, der europäische Gerichtshof.

Von daher interessieren Privatmeinungen von Leuten, die eh nicht am
Gesetzgebungsprozess beteiligt sind, nicht wirklich...

Quote28. November 2007 15:29
Re: Toll - eine Meinung von vielen anderen!
Outsourcing-Berater (14 Beiträge seit 27.11.07)

2007Twister2007 schrieb am 28. November 2007 15:22

> Hm, warum dann also noch Pressemeldungen über den AK-Vorrat, über
> Herrn Schaar usw?

Dieser AK-Vorrat hat sich während des ganzen Prozesses als
inkompetenter Haufen Möchtegern-Datenschützer aufgespielt.
Siehe auch die Troll hier im Forum, die ihr politisches Engagement
nach dem Motto "Schäuble beleidigen" praktizieren.

Eine vernünftige Diskussion mit den Gesetzgebern war zu keinem
Zeitpunkt möglich.

Im Gegenteil:
Mit dem permanenten Geschrei von "Verfassungswidrig!", "Stasi 2.0!",
"SSchäuble!" usw. haben die "Gegner" dieses Gesetzes doch erst Recht
zu seiner Verabschiedung beigetragen.

Wenn man permanent irgendeine "Verfassungswidrigkeit" unkt, ist es
doch ganz einfach:
Gesetz machen, die Gerichte entscheiden lassen, und alle sind
zufrieden!

Eine Sachdiskussion war zu keinem Zeitpunkt möglich, deshalb kam das
Gesetz exakt so, wie es die Regierung entworfen hatte...



Quote28. November 2007 16:28
Re: Toll - eine Meinung von vielen anderen!
firedancer (mehr als 1000 Beiträge seit 26.01.01)

Du bist doch der, der mir gestern schon wegen mangelnder Kompetenz
aufgefallen ist. Auch hier glänzt du nun wieder mit Ahnungslosigkeit
und beleidigst unsere lesenden Augen ...

Nun, zur Sache: Du hast Unrecht. Auf ganzer Linie. Weil:

> > > Im Übrigen ist das Verfassungsgericht garnicht zuständig, sondern,
> > > weil es eine EU-Richtlinie ist, der europäische Gerichtshof.

Ganz offensichtlich ist dir der Unterschied zwischen "Richtlinie" und
"Verfassung" nicht klar. Unsere Verfassung hat Vorrang vor jeder
europäischen Richtlinie.

> > > Von daher interessieren Privatmeinungen von Leuten, die eh nicht am
> > > Gesetzgebungsprozess beteiligt sind, nicht wirklich...

Stimmt. Die Judikative hat ja nichts zu melden, schon klar. Politiker
sind die Herrenrasse. Sowas wie Gewaltenteilung ist ja irrelevant und
daher hat außer den Herren Politikern eh keiner was zu sagen.

> > Hm, warum dann also noch Pressemeldungen über den AK-Vorrat, über
> > Herrn Schaar usw?
>
> Dieser AK-Vorrat hat sich während des ganzen Prozesses als
> inkompetenter Haufen Möchtegern-Datenschützer aufgespielt.

Ja, ist klar. Komm, geh spielen, du bist noch nicht reif für die Welt
der Erwachsenen.

> Siehe auch die Troll hier im Forum, die ihr politisches Engagement
> nach dem Motto"Schäuble beleidigen" praktizieren.

Klar, weil dies was mit dem AK Vorratsdatenspeicherung zu tun hat. Oh
Gott! Warum geb ich mich mit so einem inkompetenten Typen wie dir ab?

> Eine vernünftige Diskussion mit den Gesetzgebern war zu keinem
> Zeitpunkt möglich.

Stimmt. Unser Gesetzgeber hat nämlich kein Interesse an einer
"vernünftigen Diskussion".

> Im Gegenteil:
> Mit dem permanenten Geschrei von "Verfassungswidrig!", "Stasi 2.0!",
> "SSchäuble!" usw. haben die "Gegner" dieses Gesetzes doch erst Recht
> zu seiner Verabschiedung beigetragen.

Quatsch. Seit wann trägt Kritik dazu bei, daß ein Gesetz erst recht
gemacht wird? Ohne den Aufschrei der Menschen wäre das Gesetz schon
längst durch! So sieht das aus!

> Wenn man permanent irgendeine "Verfassungswidrigkeit" unkt, ist es
> doch ganz einfach:
> Gesetz machen, die Gerichte entscheiden lassen, und alle sind
> zufrieden!

Nein. Du hast keine Ahnung! Erst denken, dann schreiben! Ich hab dir
in einem anderen Posting schon mal gesagt, daß ein bischen
Systemtheorie, also Kenntnisse über Systeme, dir und deinen
BWL-Kollegen sehr gut tun würden. Denn: Was sind das für inkompetente
Hanseln in Berlin, die Gesetze machen, die UNGÜLTIG SIND weil sie
gegen die WICHTIGEN RAHMENBEDINGUNGEN, auch GRUNDGESETZ und
VERFASSUNG genannt, verstoßen? Das soll in Ordnung sein? Damit sollen
wir zufrieden sein? Was wirst du wohl denken, wenn deine Mitarbeiter
Projektkalkulationen abliefern würden, und du gemäß des Sachzwangs
jedes mal entscheiden müßtest, daß diese völliger Schwachsinn sind?
Wärst du dann zufrieden?

> Eine Sachdiskussion war zu keinem Zeitpunkt möglich, deshalb kam das
> Gesetz exakt so, wie es die Regierung entworfen hatte...

Unsinn. Falls es dir nicht aufgefallen ist: Das Gesetz wurde sogar
noch verändert, teilweise sogar noch etwas zu Gunsten der BEvölkerung
abgeschwächt. Ach, was red ich: Perlen vor die Säue ...

Quote28. November 2007 16:31
so sehr ich dem Vorposter widerspreche...
Keppla (mehr als 1000 Beiträge seit 21.05.02)

...so sehr halte ich dieses Post für unangemessen Persönlich.
Glaubst du, es ist eine gute Strategie, auf die Kritik, dass man
unsachlich sei, mit Unsachlichkeit zu antworten?

Quote28. November 2007 16:50
Re: so sehr ich dem Vorposter widerspreche...
firedancer (mehr als 1000 Beiträge seit 26.01.01)

Jepp. Warum sollte ich höflich, nett und sachlich sein, wenn der
Vorposter klar zeigt, daß er es nicht ist? Respekt hat nur der
verdient, der auch respektvoll anderen gegenüber ist. Wie es in den
Wald hinein ruft, so schallt es auch wieder heraus.

Sachlichkeit und Freundlichkeit hat irgendwie noch nie was gebracht
hier auf Heise ...... hat höchstens Lacher geerntet .... nee, nee -
mag traurig sein, aber ich seh das mitlerweile aus gutem Grund so.

Quote28. November 2007 17:25
Re: so sehr ich dem Vorposter widerspreche...
Keppla (mehr als 1000 Beiträge seit 21.05.02)

firedancer schrieb am 28. November 2007 16:50

> Jepp. Warum sollte ich höflich, nett und sachlich sein, wenn der
> Vorposter klar zeigt, daß er es nicht ist?

Sachlich, weil unsachliche Diskussionen bestenfalls nichts bringen,
schlechtestenfalls deinen, bzw hier unseren, Standpunkt
diskreditieren.
Von Nett war nicht die Rede.
Höflich aus dem gleichen Grund wie sachlich. Ausserdem sehe ich
nicht, wo der Vorposter unhöflich gewesen sein soll. Kann er
eigentlich auch kaum, er hat dich ja gar nicht angesprochen.

> Respekt hat nur der
> verdient, der auch respektvoll anderen gegenüber ist. Wie es in den
> Wald hinein ruft, so schallt es auch wieder heraus.

Und warum sollte deine Respektlosigkeit dann anders behandelt werden?

> Sachlichkeit und Freundlichkeit hat irgendwie noch nie was gebracht
> hier auf Heise ...... hat höchstens Lacher geerntet .... nee, nee -
> mag traurig sein, aber ich seh das mitlerweile aus gutem Grund so.

Kommt drauf an, was du mit "gebracht" meinst.
Jemanden mit völlig anderer Meinung überzeugen geht in Foren kaum.
Bringen kann Sachhlichkeit und Freundlichkeit hier durchaus ein
besseres Verständnis der Gegenposition (egal ob sie richtig oder
falsch ist) und eine bessere Darstellung deines Standpunktes
gegenüber Dritten.

Quote28. November 2007 18:02
Re: so sehr ich dem Vorposter widerspreche...
firedancer (mehr als 1000 Beiträge seit 26.01.01)

> Sachlich, weil unsachliche Diskussionen bestenfalls nichts bringen,
> schlechtestenfalls deinen, bzw hier unseren, Standpunkt
> diskreditieren.

Jein. Es gibt eine Menge Leute, da bringen sachliche Diskussion erst
recht nichts: Die lachen noch über dich, weil du sachlich
argumentierst auf ihr oftmals bewußt dummes Posting. Siehe z.B. die
Trollpostings.

> > Respekt hat nur der
> > verdient, der auch respektvoll anderen gegenüber ist. Wie es in den
> > Wald hinein ruft, so schallt es auch wieder heraus.
>
> Und warum sollte deine Respektlosigkeit dann anders behandelt werden?

Hab ich das verlangt?

> > Sachlichkeit und Freundlichkeit hat irgendwie noch nie was gebracht
> > hier auf Heise ...... hat höchstens Lacher geerntet .... nee, nee -
> > mag traurig sein, aber ich seh das mitlerweile aus gutem Grund so.
>
> Kommt drauf an, was du mit "gebracht" meinst.

s.o.

> Jemanden mit völlig anderer Meinung überzeugen geht in Foren kaum.

Doch. Das geht. Wenn die Leute bereit sind, sachlich zu diskutieren,
also bereit sind, über die unterschiedlichen Fakten nachzudenken und
aufeinander eingehen wollen. Diese Bereitschaft fehlt. Und in der
Tat, das darfst du mir gerne vor werfen: Meine Bereitschaft ist bei
Leuten, die keine solche Bereitschaft zeigen, mitlerweile stark
Richtung Null gesunken.

> Bringen kann Sachhlichkeit und Freundlichkeit hier durchaus ein
> besseres Verständnis der Gegenposition (egal ob sie richtig oder
> falsch ist)

Warum sollte ich Verständnis für eine völlig falsche Gegenposition
aufbringen? Warum sollte ich für etwas, das nicht den Fakten
entspricht, Verständnis aufbringen? Soll ich den anderen vielleicht
auch noch in seiner Position bestätigen????

> und eine bessere Darstellung deines Standpunktes
> gegenüber Dritten.

Es wurde schon so viel über die Thematik diskutiert - auch sachlich.
Ich bezweifle stark, daß hier "Dritte" noch auf Argumente meiner
Postings hören wollen. Die kennen sie doch alle schon.

Quote29. November 2007 12:18
Re: so sehr ich dem Vorposter widerspreche...
Keppla (mehr als 1000 Beiträge seit 21.05.02)

firedancer schrieb am 28. November 2007 18:02

> > Sachlich, weil unsachliche Diskussionen bestenfalls nichts bringen,
> > schlechtestenfalls deinen, bzw hier unseren, Standpunkt
> > diskreditieren.
>
> Jein. Es gibt eine Menge Leute, da bringen sachliche Diskussion erst
> recht nichts: Die lachen noch über dich, weil du sachlich
> argumentierst auf ihr oftmals bewußt dummes Posting. Siehe z.B. die
> Trollpostings.

Wer Trolle füttert, ist selber schuld. Wenn dein gegenüber kein Troll
ist, kannst du ihn vielleicht nicht überzeugen, so what. Wenn
allerdings dann anfängst, zurückzutrollen, steht dein Standpunkt
ebenfalls als Trollstandpunkt da.

> Hab ich das verlangt?

Es wäre also völlig OK für dich, hätte ich auf dein Post geantwortet
"Fresse dummer Wichser, lern erstmal Umgangsformen"?
Ich glaube doch, dass du (zurecht) etwas Respekt erwartest

> Diese Bereitschaft fehlt. Und in der
> Tat, das darfst du mir gerne vor werfen: Meine Bereitschaft ist bei
> Leuten, die keine solche Bereitschaft zeigen, mitlerweile stark
> Richtung Null gesunken.
>
> > Bringen kann Sachhlichkeit und Freundlichkeit hier durchaus ein
> > besseres Verständnis der Gegenposition (egal ob sie richtig oder
> > falsch ist)
>
> Warum sollte ich Verständnis für eine völlig falsche Gegenposition
> aufbringen?

Damit du besser gegen sie Argumentieren kannst, oder siehst, dass in
welchen Fällen welche Argumentation sinnlos ist (z.B. kann man sich
gegenüber den Kinderpornographieschreiern Argumentationen mit
Grundrechten sparen, da die meist nicht an Menschenrechte glauben)

> Warum sollte ich für etwas, das nicht den Fakten
> entspricht, Verständnis aufbringen?

Du sollst kein Verständnis aufbringen sondern das gegenüber
Verstehen. Wissen, nicht Empathie.








Quote29. November 2007 12:34
Vielen Dank, Euer Ehren...
twoleaf (22 Beiträge seit 04.12.02)

Sehr geehrter Herr Wolf,

ich danke Ihnen sehr für diese wirklich fundierte Meinung, welche den
Leuten Argumentationshilfe leisten kann, die ständig gegen das "Ich
habe nichts zu verderben"-Phänomen ankämpfen. Dies ist eine Meinung
aus berufenem Munde, gut finde ich auch, daß Sie in Ostdeutschland
tätig sind, dessen Bürger am eigenen Leib (und das ohne die heutigen
technischen Möglichkeiten) gespürt haben, was ein Überwachungsstaat
bedeutet. Klasse und Hut ab.

Für ein freiheitlich-demokratischen, nicht SICHERHEITSLASTIGES,
Deutschland

gez.
Twoleaf



Aus: "Verfassungsrichter hält Speicherung der TK-Verbindungsdaten für verfassungswidrig" (28.11.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/99675 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/99675)

Title: [Bürgerrechtler kritisieren... (Notiz, VDS, HU, SPD)]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 02, 2007, 02:48:28 PM
Quote[...] Die Humanistische Union wirft Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vor, in der Debatte um das heftig umstrittene Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten viele Punkte beschönigt und das Ausmaß der neuen Befugnisse falsch dargestellt zu haben. Die SPD-Politikerin, die im Vorfeld der Entscheidung Kritikern wenig Sachkunde und Panikmache vorgeworfen hatte, habe selbst im Rahmen der Endabstimmung im Bundestag über den Entwurf noch "eine ganze Reihe von Nebelkerzen" geworfen, moniert der Geschäftsführer der Bürgerrechtsorganisation, Sven Lüders. Damit habe die Ministerin "das Ausmaß der Überwachung des Kommunikationsverhaltens klein reden" wollen.

Falsch gewesen sei zum Beispiel die Behauptung Zypries', dass nur "für Abrechnungszwecke gebrauchte" Daten künftig sechs Monate verdachtsunabhängig vorgehalten werden müssten. Vielmehr seien bald etwa auch Verbindungsdaten bei Flatrates sowie bei E-Mail-Diensten oder im Mobilfunk Standortdaten sowie die Gerätenummern der Handys zu erfassen. Darüber hinaus würden selbst Anonymisierungsdienste gezwungen, die IP-Adressen ihrer Nutzer aufzubewahren. Nicht richtig sei auch die Ansage der Ministerin, dass es einen Zugriff auf die Vorratsdaten nur bei einem "Verdacht auf eine erhebliche Straftat" mit einem richterlichen Beschluss gebe. Vielmehr dürften Strafverfolger auch bei Delikten wie einer Beleidigung am Telefon oder Urheberrechtsverletzungen Zugang zu den Datenbergen verlangen. Bei Gefahr im Verzug könne dies auch die Staatsanwaltschaft erlauben.

Für Geheimdienste würden offiziell zwar zunächst weiter nur Auskunftspflichten und Zugriffsrechte auf die für Abrechnungszwecke gespeicherten Verbindungsdaten bestehen. Kein Provider würde diese aber wohl gesondert vorhalten, sodass de facto auch den Nachrichtendiensten der Zugang zu den Vorratsdaten weit offen stehe. Auch über das manuelle Auskunftsverfahren könnten diese allgemein an die Datenberge heran.

Weiter sieht Lüders zahlreiche Änderungen in den Regeln der Strafprozessordnung im Widerspruch zu den von Zypries genannten alleinigen "Verbesserungen" der Rechte der Bürger "im Hinblick auf Datenüberwachung oder Abhörmöglichkeiten". So setze die neue Vorschrift etwa zur Standortdatenabfrage in Echtzeit keinen konkreten Kommunikationsvorgang voraus. Somit könne der Aufenthaltsort eines Mobiltelefons im eingeschalteten Zustand auch ohne Gesprächsführung oder den Versand einer "stillen SMS" ermittelt werden. Gleiches gelte für Computer, die sich über eine Netzwerkschnittstelle mit ihrer Umgebung verbinden. Ferner dürften die Fahnder nun in der Praxis auch selbsttätig mit entsprechender Technik Verbindungs- und Standortdaten erheben und sofort auswerten. Der Umweg über teils widerspenstige Provider sei nicht mehr nötig.

In Reihen der SPD wächst derweil der Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung. So hat der Thüringer Landesverband einen Antrag verabschiedet, wonach die pauschale Aufzeichnung der Nutzerspuren als "vollkommen unverhältnismäßig" und der "Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe von Daten" als Grundrecht verteidigt wird. Der Beschluss geht nun an die Bundestagsfraktion und den Bundesvorstand. Der SPD-Ortsverein Lobeda unterstützt zudem die Verfassungsbeschwerde gegen die Massendatenhaltung durch den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. (Stefan Krempl)/ (dz/c't)


Quote1. Dezember 2007 14:37
In Reihen der SPD wächst der Widerstand
Andreas Mayer, Andreas Mayer (mehr als 1000 Beiträge seit 11.08.00)

,,In Reihen der SPD wächst derweil der Widerstand gegen die
Vorratsdatenspeicherung."

Ach nee? Nachdem sie das selbst erdacht, beschlossen und
durchgewunken haben, wächst *jetzt* der Widerstand?

Das sind vielleicht Kasper. Es ist nicht zu fassen.

.
Gruß,  Andreas

Quote1. Dezember 2007 15:30
Re: In Reihen der SPD wächst der Widerstand
2007Twister2007, Bettina Winsemann, twister@twister-schreibt.de (925 Beiträge seit 02.09.07)

Andreas Mayer schrieb am 1. Dezember 2007 14:37

> ,,In Reihen der SPD wächst derweil der Widerstand gegen die
> Vorratsdatenspeicherung."
>
> Ach nee? Nachdem sie das selbst erdacht, beschlossen und
> durchgewunken haben, wächst *jetzt* der Widerstand?

Nicht gleich Ortsverbände, Landesverbände und die Abgeordneten im
Bundestag verwechseln. Es gab sowohl CDU als auch SPD-Ortsverbände,
die gegen den Schritt waren und diesbezüglich auch an die
Abgeordneten herangetreten sind. Dass diese (um ein kleines Wortspiel
zu bemühen) dieses Herantreten in die Ecke gekickt haben, ist nicht
unbedingt all den Ortsverbänden etc. anzulasten.


Quote1. Dezember 2007 15:47
Re: In Reihen der SPD wächst der Widerstand
Michael Boettcher, Michael Boettcher (mehr als 1000 Beiträge seit 18.07.00)

2007Twister2007 schrieb am 1. Dezember 2007 15:30

> Andreas Mayer schrieb am 1. Dezember 2007 14:37
>
> > ,,In Reihen der SPD wächst derweil der Widerstand gegen die
> > Vorratsdatenspeicherung."
> >
> > Ach nee? Nachdem sie das selbst erdacht, beschlossen und
> > durchgewunken haben, wächst *jetzt* der Widerstand?
>
> Nicht gleich Ortsverbände, Landesverbände und die Abgeordneten im
> Bundestag verwechseln. Es gab sowohl CDU als auch SPD-Ortsverbände,
> die gegen den Schritt waren und diesbezüglich auch an die
> Abgeordneten herangetreten sind. Dass diese (um ein kleines Wortspiel
> zu bemühen) dieses Herantreten in die Ecke gekickt haben, ist nicht
> unbedingt all den Ortsverbänden etc. anzulasten.

Es wäre der Basis der SPD durchaus zuzumuten die Totengräber der
Partei und ihrer Ideale in die Wüste zu schicken, also die Schröders,
Schilys, Clements, Münteferings, Scholz, Zypressen, Wiefelspütze usw.
usf. aus Amt und Partei zu jagen. Die Abgeordneten im Bundestag
werden in den Ländern gewählt. Die Deligierten der jeweiligen
Wahlgremien werden ebenfalls durch Parteigliederungen gewählt. Auch
ein "SPD-Parteisoldat" darf seine Verantwortung wahrnehmen und "Nein"
sagen zu Sozialabbau und Demokratiezerstörung durch seine Partei. Und
er könnte es auch, wenn er es wirklich will. Kein
Bundestagsabgeordneter überlebt politisch den Zwist mit dem eigenen
Landeverband, den Kreis-; Destrikts- und Ortsverbänden, wenn die
Parteifreunde ihm Feuer unter dem Arsch machen. Das gilt für alle
Ebenen. Wenn also so wäre, dass das Herz der Basis immer noch links
schlägt, die Führung und die Abgeordneten aber Positionen des
politischen Gegners annehmen und mittun daran die Grundlage des
Staates zerstören, dann wären die Betreffenden längst nicht mehr
Abgeordnete, Minister, Parteimitglieder. Ergo muss es wohl so sein,
dass die noch in der SPD Verbleibenden die Mitverantwortung für das
haben, was unter dem Etikett "Sozialdemokratie" in Deutschland
beschlossen wird.

M. Boettcher



Quote1. Dezember 2007 16:04
Re: In Reihen der SPD wächst der Widerstand
Mauisurfer (mehr als 1000 Beiträge seit 01.03.06)

Die SPD ist wie die andere Volkspartei nicht mehr ernstzunehmen.
Lächerliche machtgeile Schlipsträger die wirklich keine Ahnung haben
wie man das Land aus dem Dreck führt.



Quote1. Dezember 2007 16:20
es ist wahlkampf
ald0r1z0r (230 Beiträge seit 31.12.05)

hallo es ist wahlkampf?
jede (verirrte|verwirrte) stimme zählt ... ;)

Quote1. Dezember 2007 15:37
Allzu vorsichtig formuliert...
Sarcan (297 Beiträge seit 23.09.02)

..."beschönigt", "unvollständig dargestellt", "Details
ausgelassen"... ist doch Unsinn, ganz egal wie man die Sache dreht:
Es wurde schlichtweg gelogen, da gibt es keine Grauzone, keinen
Diskussionsspielraum. Es wurden gezielte Falschaussagen gemacht, um
die eigene Sache durchzudrücken, und die einzige Reaktion darauf kann
imho die Forderung nach dem sofortigen Rücktritt sein. Wo sind hier
z.B. die Grünen, die doch so sehr gutes Wetter machen möchten? Nein,
ich glaube auch nicht, dass das Erfolg haben könnte. Aber es wäre
medienwirksam, und vielleicht würden die Menschen dann nicht mehr so
zweifelnd schauen, wenn man versucht, ihnen die tatsächliche Lage der
Dinge zu erklären...

Quote1. Dezember 2007 15:54
Re: Allzu vorsichtig formuliert...
decon (332 Beiträge seit 31.05.05)

Sarcan schrieb am 1. Dezember 2007 15:37

> ..."beschönigt", "unvollständig dargestellt", "Details
> ausgelassen"... ist doch Unsinn, ganz egal wie man die Sache dreht:
> Es wurde schlichtweg gelogen, da gibt es keine Grauzone, keinen
> Diskussionsspielraum. Es wurden gezielte Falschaussagen gemacht, um
> die eigene Sache durchzudrücken, und die einzige Reaktion darauf kann
> imho die Forderung nach dem sofortigen Rücktritt sein.

das würde mich doch jetzt mal interessieren. bei welchen aussagen
genau hat sie denn gelogen? aber bitte mit belegen
(aussage+gegenbeweis) und keinen mutmaßungen.

mal schaun ob hier noch was kommt.

Quote1. Dezember 2007 15:57
Re: Allzu vorsichtig formuliert...
2007Twister2007, Bettina Winsemann, twister@twister-schreibt.de (928 Beiträge seit 02.09.07)

decon schrieb am 1. Dezember 2007 15:54

> das würde mich doch jetzt mal interessieren. bei welchen aussagen
> genau hat sie denn gelogen? aber bitte mit belegen
> (aussage+gegenbeweis) und keinen mutmaßungen.

Lies doch den Artikel.
Oder wahlweise den hier:

http://www.heise.de/tp/r4/html/result.xhtml?url=/tp/r4/artikel/25/25105/1.html&words=Zypries&T=Zypries

Zitat aus dem Artikel, den man lesen sollte bevor man ihn
kommentiert:
Falsch gewesen sei zum Beispiel die Behauptung Zypries', dass nur
"für Abrechnungszwecke gebrauchte" Daten künftig sechs Monate
verdachtsunabhängig vorgehalten werden müssten. Vielmehr seien bald
etwa auch Verbindungsdaten bei Flatrates sowie bei E-Mail-Diensten
oder im Mobilfunk Standortdaten sowie die Gerätenummern der Handys zu
erfassen. Darüber hinaus würden selbst Anonymisierungsdienste
gezwungen, die IP-Adressen ihrer Nutzer aufzubewahren. Nicht richtig
sei auch die Ansage der Ministerin, dass es einen Zugriff auf die
Vorratsdaten nur bei einem "Verdacht auf einer erhebliche Straftat"
mit einem richterlichen Beschluss gebe. Vielmehr dürften
Strafverfolger auch bei Delikten wie einer Beleidigung am Telefon
oder Urheberrechtsverletzungen Zugang zu den Datenbergen verlangen.
Bei Gefahr im Verzug könne dies auch die Staatsanwaltschaft erlauben.

[...]

Quote1. Dezember 2007 16:33
Re: Allzu vorsichtig formuliert...
2007Twister2007, Bettina Winsemann, twister@twister-schreibt.de (930 Beiträge seit 02.09.07)

decon schrieb am 1. Dezember 2007 16:27

> ich habe den artikel gelesen, aber die einzige information die daraus
> vorgeht ist dass Sven Lüders ihr etwas vorgehalten hat.

Nämlich Lügen.
Du kannst es natürlich auch verschleiernde Halbweisheiten nennen oder
wie auch immer. Fakt ist für mich
a) z.B. dieses "Die Daten werden doch jetzt schon gespeichert" war
verfälschend und liess ausser Acht, dass dies nicht legitim ist.
Darauf angesprochen wurde weiterhin genau dieser Satz kommuniziert
b) wir sind an der untersten Grenze geblieben
Eine Lüge. Der Straftatenkatalog wurde ausgeweitet, sogar über die
Richtlinie hinaus. Wenn man "unterste Grenze" auf die reine Zeit
bezieht - richtig. Aber so lautete der Satz nicht. Zypries sprach von
"unterster Grenze" in Bezug auf die gesamte Richtlinie. Doch sowohl
der Straftatenkatalog wie auch der Katalog der Daten wurde erweitert.
Also eine Lüge.
c) Aussage "es geht nur um Abrechnungszwecke" - eine Lüge (siehe
Artikel, da z.B. Daten von Flatratenutzern gespeichert werden, die
für die Abrechnung nicht enötigt werden)
d) Nicht richtig sei auch die Ansage der Ministerin, dass es einen
Zugriff auf die Vorratsdaten nur bei einem "Verdacht auf einer
erhebliche Straftat" mit einem richterlichen Beschluss gebe. Vielmehr
dürften Strafverfolger auch bei Delikten wie einer Beleidigung am
Telefon oder Urheberrechtsverletzungen Zugang zu den Datenbergen
verlangen. Bei Gefahr im Verzug könne dies auch die
Staatsanwaltschaft erlauben.

Was genau möchtest Du jetzt wissen? Wanns ie diese Luegen getaetigt
hat und wo sie dokumentiert sind oder worum genau geht es Dir?

Quote1. Dezember 2007 17:58
Re: Allzu vorsichtig formuliert...
decon (335 Beiträge seit 31.05.05)

2007Twister2007 schrieb am 1. Dezember 2007 16:33

> decon schrieb am 1. Dezember 2007 16:27
>
> > ich habe den artikel gelesen, aber die einzige information die daraus
> > vorgeht ist dass Sven Lüders ihr etwas vorgehalten hat.
>
> Nämlich Lügen.
> Du kannst es natürlich auch verschleiernde Halbweisheiten nennen oder
> wie auch immer. Fakt ist für mich
> a) z.B. dieses "Die Daten werden doch jetzt schon gespeichert" war
> verfälschend und liess ausser Acht, dass dies nicht legitim ist.
> Darauf angesprochen wurde weiterhin genau dieser Satz kommuniziert

die daten werden schon jetzt gespeichert, nur mussten sie aufgrund
der gesetzeslage anschließend gelöscht werden - was anscheinend
oftmals nicht geschehen ist. aber, egal was man von dem gesetz im
ganzen hält, ein solches zu erstellen und wissentlich lücken
einzubauen wäre grob fahrlässig gewesen, findest du nicht?

> b) wir sind an der untersten Grenze geblieben
> Eine Lüge. Der Straftatenkatalog wurde ausgeweitet, sogar über die
> Richtlinie hinaus. Wenn man "unterste Grenze" auf die reine Zeit
> bezieht - richtig. Aber so lautete der Satz nicht. Zypries sprach von
> "unterster Grenze" in Bezug auf die gesamte Richtlinie. Doch sowohl
> der Straftatenkatalog wie auch der Katalog der Daten wurde erweitert.
> Also eine Lüge.

ich denke eher dass damit die akzeptanz der initiatoren der
verordnung gemeint war. frau zypries hat die richtlinie
vorangetrieben um eine verordnung der eu, auf drängen von ländern wie
irland, england, polen, spanien, portugal und italien, abzuwenden.
das hätte nunmal bedeutet, dass wenn das bundesverfassungsgericht
nicht teile davon einkassiert hätte(was es im jetzigen fall immernoch
kann), sie komplett in deutsches recht hätte übernommen werden
müssen. in den fall wäre es zu noch weit drastischeren
einschränkungen gekommen.

> c) Aussage "es geht nur um Abrechnungszwecke" - eine Lüge (siehe
> Artikel, da z.B. Daten von Flatratenutzern gespeichert werden, die
> für die Abrechnung nicht enötigt werden)

ich habe die rede nicht mehr im kopf und einen halbsatz ohne kontext
nehme ich nicht gerne als diskussionsgrundlage.

> d) Nicht richtig sei auch die Ansage der Ministerin, dass es einen
> Zugriff auf die Vorratsdaten nur bei einem "Verdacht auf einer
> erhebliche Straftat" mit einem richterlichen Beschluss gebe. Vielmehr
> dürften Strafverfolger auch bei Delikten wie einer Beleidigung am
> Telefon oder Urheberrechtsverletzungen Zugang zu den Datenbergen
> verlangen. Bei Gefahr im Verzug könne dies auch die
> Staatsanwaltschaft erlauben.

aus: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/058/1605846.pdf
(2) Schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind:
1. aus dem Strafgesetzbuch:...
n) Betrug und Computerbetrug unter den in § 263 Abs. 3 Satz 2
genannten Voraussetzungen und im Falle des § 263 Abs. 5, jeweils auch
in Verbindung mit § 263a Abs. 2...

aus: http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
§263
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von
sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der
Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine
große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von
Vermögenswerten zu bringen,
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder
schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf
Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die
sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis
264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

bezeichnest du ihn ab jetzt auch als lügner? nur so zur
gleichbehandlung.

> Was genau möchtest Du jetzt wissen? Wanns ie diese Luegen getaetigt
> hat und wo sie dokumentiert sind oder worum genau geht es Dir?

mir geht es im eigentlichen darum, dass sachlich über solche dinge
diskutiert wird. nur weil man eine gegenteilige meinung hat muss man
nicht gleich mit unterstellungen und rücktrittsforderungen anfangen.
bei solchen "berichten" kann ich jeden gut verstehen der den, meiner
meinung nach berechtigten, widerstand gegen solche gesetze als
spinnerei abtut. soetwas finde ich in der sache kontraproduktiv.

Quote1. Dezember 2007 18:09
Re: Allzu vorsichtig formuliert...
2007Twister2007, Bettina Winsemann, twister@twister-schreibt.de (936 Beiträge seit 02.09.07)

decon schrieb am 1. Dezember 2007 17:58

> ich denke eher dass damit die akzeptanz der initiatoren der
> verordnung gemeint war. frau zypries hat die richtlinie
> vorangetrieben um eine verordnung der eu, auf drängen von ländern wie
> irland, england, polen, spanien, portugal und italien, abzuwenden.

Aeh, nein. Es gab eine Richtlinie, welche besagte "ihr dürft, wenn
ihr wollt", der Bundestag sagte klar "wir wollen nicht", daraufhin
trieb Frau Zypries die Verabschiedung einer verpflichtenden
Richtlinie voran.
D.h. bevor Frau Zypries sehr aktiv wurde, gab es bereits für Länder
die Möglichkeit mitzumachen oder eben nicht. Dass es verpflichtend
wurde, daran hat Frau Zypries tatkräftig mitgearbeitet.

> > c) Aussage "es geht nur um Abrechnungszwecke" - eine Lüge (siehe
> > Artikel, da z.B. Daten von Flatratenutzern gespeichert werden, die
> > für die Abrechnung nicht enötigt werden)
>
> ich habe die rede nicht mehr im kopf und einen halbsatz ohne kontext
> nehme ich nicht gerne als diskussionsgrundlage.

Dann schau doch in dem Fall mal selbst nach :-)

> > d) Nicht richtig sei auch die Ansage der Ministerin, dass es einen
> > Zugriff auf die Vorratsdaten nur bei einem "Verdacht auf einer
> > erhebliche Straftat" mit einem richterlichen Beschluss gebe. Vielmehr
> > dürften Strafverfolger auch bei Delikten wie einer Beleidigung am
> > Telefon oder Urheberrechtsverletzungen Zugang zu den Datenbergen
> > verlangen. Bei Gefahr im Verzug könne dies auch die
> > Staatsanwaltschaft erlauben.
>
> aus: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/058/1605846.pdf
> (2) Schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind:
> 1. aus dem Strafgesetzbuch:...
> n) Betrug und Computerbetrug unter den in § 263 Abs. 3 Satz 2
> genannten Voraussetzungen und im Falle des § 263 Abs. 5, jeweils auch
> in Verbindung mit § 263a Abs. 2...
>
> aus: http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
> §263
...
>
> bezeichnest du ihn ab jetzt auch als lügner? nur so zur
> gleichbehandlung.

Ich kann dir momentan nicht folgen.

> mir geht es im eigentlichen darum, dass sachlich über solche dinge
> diskutiert wird. nur weil man eine gegenteilige meinung hat muss man
> nicht gleich mit unterstellungen und rücktrittsforderungen anfangen.
> bei solchen "berichten" kann ich jeden gut verstehen der den, meiner
> meinung nach berechtigten, widerstand gegen solche gesetze als
> spinnerei abtut. soetwas finde ich in der sache kontraproduktiv.

Ich habe nichts gegen eine sachliche Diskussion, im Gegenteil. Aber
Frau Zypries Rolle in diesem EU/Deutschland-Spiel ist nun einmal
nicht die der Verfechterin der Bürgerrechte gewesen, sonst hätte sie
ja die nicht verpflichtende Richtlinie annehmen können und sagen
"tja, Deutschland braucht das nicht", aber nachdem der BT sagte "mit
uns nicht" hat sie eben das vorangetreiben, was nun als "aber wir
mussten das doch umsetzen" umschrieben wird.

Und es wäre mir neu, dass Ordnungswidrigkeiten schwere Straftaten
sind. Auch wäre mir neu, dass die untereste Grenze bedeutet, dass man
die Richtlinie erweitert. Usw. usf.

Quote1. Dezember 2007 18:34
Re: Allzu vorsichtig formuliert...
decon (337 Beiträge seit 31.05.05)

2007Twister2007 schrieb am 1. Dezember 2007 18:09

> Aeh, nein. Es gab eine Richtlinie, welche besagte "ihr dürft, wenn
> ihr wollt", der Bundestag sagte klar "wir wollen nicht", daraufhin
> trieb Frau Zypries die Verabschiedung einer verpflichtenden
> Richtlinie voran.
> D.h. bevor Frau Zypries sehr aktiv wurde, gab es bereits für Länder
> die Möglichkeit mitzumachen oder eben nicht. Dass es verpflichtend
> wurde, daran hat Frau Zypries tatkräftig mitgearbeitet.

die o.g. länder wollten eine verordnung ansetzen, deutschland hat
anschließend den antrag auf eine neue richtlinie eingereicht. da es
vorher noch keinen antrag gab ist das nicht zu belegen. vor dem
hintergrund der terroranschläge in england und spanien und der
allgemeinen gesetzeslage in den ländern finde ich diese aussage
jedoch glaubhaft.

> Dann schau doch in dem Fall mal selbst nach :-)

hast du das als argument benutzt oder ich?

> Ich kann dir momentan nicht folgen.

das gesetz betrifft nur straftaten mit einem strafmaß von mindestens
6 monaten. er spricht von ordnungswiedrigkeiten. das ist nicht
richtig.

> Und es wäre mir neu, dass Ordnungswidrigkeiten schwere Straftaten
> sind. Auch wäre mir neu, dass die untereste Grenze bedeutet, dass man
> die Richtlinie erweitert. Usw. usf.

siehe oben. von ordnungswiedrigkeiten steht absolut nichts im
gesetzestext.

Quote1. Dezember 2007 18:49
Re: Allzu vorsichtig formuliert...
2007Twister2007, Bettina Winsemann, twister@twister-schreibt.de (938 Beiträge seit 02.09.07)

decon schrieb am 1. Dezember 2007 18:34

> das gesetz betrifft nur straftaten mit einem strafmaß von mindestens
> 6 monaten. er spricht von ordnungswiedrigkeiten. das ist nicht
> richtig.
>
> > Und es wäre mir neu, dass Ordnungswidrigkeiten schwere Straftaten
> > sind. Auch wäre mir neu, dass die untereste Grenze bedeutet, dass man
> > die Richtlinie erweitert. Usw. usf.
>
> siehe oben. von ordnungswiedrigkeiten steht absolut nichts im
> gesetzestext.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13086251&forum_id=120098

Quote7. Juli 2007 18:47
Es ist glaublich (Beleg inside)
ottokatalog (36 Beiträge seit 06.11.06)

> "dass Diensteanbieter Auskunft über den Inhaber einer dynamischen
> IP-Adresse auch zur einfacheren zivilrechtlichen Verfolgung etwa von
> Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen erteilen dürfen. "Selbst
> zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken will die
> Bundesregierung die Nutzung der Vorratsdaten zulassen", fürchtet
> daher der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung."
>
Die Aussage lässt sich belegen:

Zitat aus der Gegenäußerung der Bundesregierung
(http://dip.bundestag.de/btd/16/058/1605846.pdf):

"Die Bundesregierung hält das Anliegen zu b) für berechtigt. Mit der
Verwendungsbeschränkung in § 113b Satz 1 Halbsatz 2 TKG-E war nicht
beabsichtigt, eine Bestandsdatenauskunft nach § 113 TKG über den
zeitweiligen Inhaber einer dynamischen Internetprotokoll-Adresse, zu
deren Erteilung Diensteanbieter intern auf gespeicherte Verkehrsdaten
zugreifen müssen, künftig auszuschließen. Die vorgeschlagene
Klarstellung ist auch geeignet, diesem Anliegen Rechnung zu tragen
und eine Beauskunftung nach § 113 TKG weiterhin zu ermöglichen."

Zitat aus §§ 113 TKG (Auszug,
http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__113.html):

"Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran
mitwirkt, hat im Einzelfall den zuständigen Stellen auf deren
Verlangen unverzüglich Auskünfte über die nach den §§ 95 und 111
erhobenen Daten zu erteilen, soweit dies für die Verfolgung von
Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten [...] erforderlich ist."

> Hier werden schlichtweg Straftaten (Urheberrechtsverletzungen) und
> Ordnungswidrigkeiten (Falschparken) polemisch gleichgesetzt! Kein
> Politiker hat bisher davon gesprochen, die VDS zur Verfolgung von
> Falschparkern bzw. Ordnungswidrigkeiten nutzen zu wollen!

Siehe oben.

pab
AK Vorrat

Quote1. Dezember 2007 19:23
Re: Allzu vorsichtig formuliert...
decon (339 Beiträge seit 31.05.05)

interessant, aber etwas unklar ist das ganze doch.

Die vorgeschlagene Erset- zung des Wortes ,,verwenden" durch das Wort
,,über- mitteln" in § 113b Satz 1 Halbsatz 2 TKG-E hätte darüber
hinaus allerdings zur Folge, dass ein interner Zugriff auf die allein
nach Maßgabe von § 113a TKG-E gespeicherten Daten durch den
Diensteanbieter auch zur Erfüllung zivilrechtlicher
Auskunftsansprüche (s. o.) und zur Verwendung bei Störungen von Tele-
kommunikationsanlagen und bei Missbrauch von Tele-
kommunikationsdiensten nach § 100 TKG ermöglicht würde. Sofern eine
so weit reichende Öffnung der Verwendungsmöglichkeiten nicht gewollt
ist, böte sich folgende klarstellende Ergänzung in § 113b Satz 1
Halbsatz 2 TKG-E an, um dem Anliegen zu Buch- stabe b Rechnung zu
tragen:
,,für andere Zwecke mit Ausnahme einer Auskunftser- teilung nach § 113
darf er die Daten nicht verwenden."

auszug aus der dort zitierten stellungsnahme des bundestages.
der letzte absatz wurde jedenfalls in den gesetzesentwurf
aufgenommen.

ich bin kein anwalt oder gar richter, aber für mich sieht es so aus,
als ob damit der jetzt-zustand beibehalten wird. im einzelfall, auf
richterliche anordnung, werden die daten herausgegeben. in der
gesamtheit nicht. oder missverstehe ich da irgendwas?


Quote1. Dezember 2007 19:56
Re: Allzu vorsichtig formuliert...
2007Twister2007, Bettina Winsemann, twister@twister-schreibt.de (939 Beiträge seit 02.09.07)

decon schrieb am 1. Dezember 2007 19:23

> ich bin kein anwalt oder gar richter, aber für mich sieht es so aus,
> als ob damit der jetzt-zustand beibehalten wird. im einzelfall, auf
> richterliche anordnung, werden die daten herausgegeben. in der
> gesamtheit nicht. oder missverstehe ich da irgendwas?

Bevor ich da etwas Falsches sage, habe ich den Link weitergeschickt
an jemanden, der juristisch etwas auf der Höhe ist. Ich hoffe, er
meldet sich hier.
Versteh mich nicht falsch - ich möchte mich keinesfalls drücken,
möchte nur auch nichts Falsches sagen.

Quote1. Dezember 2007 20:18
Re: Allzu vorsichtig formuliert...
decon (342 Beiträge seit 31.05.05)

finde ich gut, klarheit in dieser sache würde die diskussion weiter
bringen, da es doch einer der haupt kritikpunkte des gesetzes ist.
dagegen das mit den daten wirkliche verbrecher gefangen werden, hat
glaube ich keiner was.


Quote1. Dezember 2007 20:19
Re: Allzu vorsichtig formuliert...
2007Twister2007, Bettina Winsemann, twister@twister-schreibt.de (942 Beiträge seit 02.09.07)

decon schrieb am 1. Dezember 2007 20:18

> finde ich gut, klarheit in dieser sache würde die diskussion weiter
> bringen, da es doch einer der haupt kritikpunkte des gesetzes ist.
> dagegen das mit den daten wirkliche verbrecher gefangen werden, hat
> glaube ich keiner was.

Noch was zu dem "es werden keine zusätzlichen Daten erhoben" - imho
muessen jetzt die Anonymisierer Daten erheben, was vorher nicht der
Fall war.



Quote1. Dezember 2007 21:28
Re: Allzu vorsichtig formuliert...
ottokatalog (46 Beiträge seit 06.11.06)

decon schrieb am 1. Dezember 2007 19:23
> ich bin kein anwalt oder gar richter, aber für mich sieht es so aus,
> als ob damit der jetzt-zustand beibehalten wird. im einzelfall, auf
> richterliche anordnung, werden die daten herausgegeben. in der
> gesamtheit nicht. oder missverstehe ich da irgendwas?

Erstens setzt die Abfrage nach § 113 TKG keine richterliche Anordnung
voraus. Polizei und Geheimdienste können direkt vom Provider Auskunft
verlangen.

Zweitens bleibt § 113 TKG zwar unverändert. Die bisher von
Zugangsprovidern gespeicherten Daten ermöglichen eine Rückverfolgung
aber für maximal eine Woche (siehe
http://www.heise.de/newsticker/meldung/85864). Mit der VDS können
Internetnutzer sechs Monate lang rückwirkend identifiziert und ihr
gesamtes Surfverhalten nachvollzogen werden, wenn Access-Logs
vorliegen. Und das ohne richterliche Anordnung, schon zur Verfolgung
von Ordnungswidrigkeiten.

Siehe auch:
http://www.tkg-verfassungsbeschwerde.de
http://www.wir-speichern-nicht.de







Quote1. Dezember 2007 18:21
Re: Allzu vorsichtig formuliert...
Sarcan (301 Beiträge seit 23.09.02)

decon schrieb am 1. Dezember 2007 17:58

> die daten werden schon jetzt gespeichert, nur mussten sie aufgrund
> der gesetzeslage anschließend gelöscht werden - was anscheinend
> oftmals nicht geschehen ist. aber, egal was man von dem gesetz im
> ganzen hält, ein solches zu erstellen und wissentlich lücken
> einzubauen wäre grob fahrlässig gewesen, findest du nicht?

"Diese Daten werden aber auch jetzt schon gespeichert" ist in Deinen
Augen also synonym mit "Die Daten zu speichern ist heute illegal,
aber die Telekom tut es widerrechtlich"? Nun komm...

> ich denke eher dass damit die akzeptanz der initiatoren der
> verordnung gemeint war. frau zypries hat die richtlinie
> vorangetrieben um eine verordnung der eu, auf drängen von ländern wie
> irland, england, polen, spanien, portugal und italien, abzuwenden.
> das hätte nunmal bedeutet, dass wenn das bundesverfassungsgericht
> nicht teile davon einkassiert hätte(was es im jetzigen fall immernoch
> kann), sie komplett in deutsches recht hätte übernommen werden
> müssen. in den fall wäre es zu noch weit drastischeren
> einschränkungen gekommen.

Irland? Das gleiche Irland, das Klage gegen die
Vorratsdatenspeicherung eingelegt hat?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/73751

> aus: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/058/1605846.pdf
> (2) Schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind:
> 1. aus dem Strafgesetzbuch:...
> n) Betrug und Computerbetrug unter den in  263 Abs. 3 Satz 2
> genannten Voraussetzungen und im Falle des  263 Abs. 5, jeweils auch
> in Verbindung mit  263a Abs. 2...

Wirf mal einen Blick in 100g...

> mir geht es im eigentlichen darum, dass sachlich über solche dinge
> diskutiert wird. nur weil man eine gegenteilige meinung hat muss man
> nicht gleich mit unterstellungen und rücktrittsforderungen anfangen.
> bei solchen "berichten" kann ich jeden gut verstehen der den, meiner
> meinung nach berechtigten, widerstand gegen solche gesetze als
> spinnerei abtut. soetwas finde ich in der sache kontraproduktiv.

Gut, da stimme ich generell erst einmal mit Dir überein.
Unterstellungen habe ich keine gemacht, und inwieweit die
Rücktrittsforderung überzogen ist habe ich bereits selbst dargestellt
- ich sehe sie als ein Mittel zum Zweck, um Medienöffentlichkeit
herbei zu führen.

Quote1. Dezember 2007 18:49
Re: Allzu vorsichtig formuliert...
decon (338 Beiträge seit 31.05.05)

Sarcan schrieb am 1. Dezember 2007 18:21

> "Diese Daten werden aber auch jetzt schon gespeichert" ist in Deinen
> Augen also synonym mit "Die Daten zu speichern ist heute illegal,
> aber die Telekom tut es widerrechtlich"? Nun komm...

wenn es keine gesetzliche grundlage für die längerfristige
speicherung gibt greifen die datenschutzbestimmungen, daher hätten
sie gelöscht werden müssen, wie ein gericht auch bestätigt hat.

> Irland? Das gleiche Irland, das Klage gegen die
> Vorratsdatenspeicherung eingelegt hat?
> http://www.heise.de/newsticker/meldung/73751

hast du den artikel eigentlich gelesen bevor du ihn als argument
hernimmst?
zitat: "Irland und die Slowakei wollen sich mit der Klage daher
keineswegs gegen die Vorratsdatenspeicherung an sich stellen, sondern
eine Grundsatzfrage über die Zuständigkeiten der Gesetzgebungssäulen
in der EU behandelt wissen."

> Wirf mal einen Blick in 100g...

§ 100g
(1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter
oder Teilnehmer eine Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere
eine der in § 100a Satz 1 genannten Straftaten, oder mittels einer
Endeinrichtung (§ 3 Nr. 3 des Telekommunikationsgesetzes) begangen,
in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht
oder durch eine Straftat vorbereitet hat, darf angeordnet werden,
dass diejenigen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste
erbringen oder daran mitwirken, unverzüglich Auskunft über die in
Absatz 3 bezeichneten Telekommunikationsverbindungsdaten zu erteilen
haben, soweit die Auskunft für die Untersuchung erforderlich ist.

und was steht da jetzt anderes? noch immer geht es um erheblich
straftaten und nicht um ordnungswiedrigkeiten.

Quote1. Dezember 2007 19:00
Re: Allzu vorsichtig formuliert...
Sarcan (302 Beiträge seit 23.09.02)

decon schrieb am 1. Dezember 2007 18:49

> wenn es keine gesetzliche grundlage für die längerfristige
> speicherung gibt greifen die datenschutzbestimmungen, daher hätten
> sie gelöscht werden müssen, wie ein gericht auch bestätigt hat.

...? Das Gericht hat bestätigt, dass die Daten unmittelbar nach ihrer
Erhebung zu löschen sind und nicht gespeichert werden dürfen. Wo
genau ziehst Du die Parallele zu 'werden sowieso gespeichert'?

> hast du den artikel eigentlich gelesen bevor du ihn als argument
> hernimmst?
> zitat: "Irland und die Slowakei wollen sich mit der Klage daher
> keineswegs gegen die Vorratsdatenspeicherung an sich stellen, sondern
> eine Grundsatzfrage über die Zuständigkeiten der Gesetzgebungssäulen
> in der EU behandelt wissen."

Irland ist, wie mit der Artikel vermittelt, mit dem Versuch, einen
Rahmenbeschluss zu erwirken, gescheitert. Und stellt nun fest, dass
die EU mit der Richtlinie die Zuständigkeiten überschreitet. Sagtest
Du nicht noch vor 2 Postings, dass Zypries die Richtlinie umsetzen
musste, um zu verhindern, dass Irland da schlimmeres durchdrücken
kann? Also für mich liest sich das doch deutlich anders...

> > Wirf mal einen Blick in 100g...
>
> § 100g
> (1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter
> oder Teilnehmer eine Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere
> eine der in § 100a Satz 1 genannten Straftaten, oder mittels einer
> Endeinrichtung (§ 3 Nr. 3 des Telekommunikationsgesetzes) begangen,
> in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht
> oder durch eine Straftat vorbereitet hat, darf angeordnet werden,
> dass diejenigen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste
> erbringen oder daran mitwirken, unverzüglich Auskunft über die in
> Absatz 3 bezeichneten Telekommunikationsverbindungsdaten zu erteilen
> haben, soweit die Auskunft für die Untersuchung erforderlich ist.
>
> und was steht da jetzt anderes? noch immer geht es um erheblich
> straftaten und nicht um ordnungswiedrigkeiten.

Ordnungswidrigkeiten, die tauchen hier immer wieder auf - wo hat denn
wer etwas zu Ordnungswidrigkeiten gesagt? In dem Text steht: eine
Straftat erheblicher Bedeutung ODER mittelns einer Enteinrichtung.
Das ist im verlinkten PDF auch optisch noch einmal klarer in 1. und
2. unterteilt, da besagt 2. ganz klar "eine Straftat mittels
Telekommunikation begangen hat", und die Erheblichkeit sowie die
Mindeststrafe werden dort nicht mehr erwähnt.

Quote1. Dezember 2007 20:04
Re: Allzu vorsichtig formuliert...
decon (340 Beiträge seit 31.05.05)

Sarcan schrieb am 1. Dezember 2007 19:00

> ...? Das Gericht hat bestätigt, dass die Daten unmittelbar nach ihrer
> Erhebung zu löschen sind und nicht gespeichert werden dürfen. Wo
> genau ziehst Du die Parallele zu 'werden sowieso gespeichert'?

nach ehemaliger gesetzeslage durften sie nicht, nach zukünftiger
müssen sie. es werden trotz aller kritik daran keine neuen daten
erhoben.

> Irland ist, wie mit der Artikel vermittelt, mit dem Versuch, einen
> Rahmenbeschluss zu erwirken, gescheitert. Und stellt nun fest, dass
> die EU mit der Richtlinie die Zuständigkeiten überschreitet. Sagtest
> Du nicht noch vor 2 Postings, dass Zypries die Richtlinie umsetzen
> musste, um zu verhindern, dass Irland da schlimmeres durchdrücken
> kann? Also für mich liest sich das doch deutlich anders...

das war es was ich, als argument von ihr, aus der diskussion im
bundestag und gesprächsrunden herausgehört habe.
irland möchte die zuständigkeit beim eu-rat sehen und nicht beim
eu-parlament, was ihnen z.b eine größere stimmgewichtung im vergleich
zu deutschland gewährt. zudem wird dort unter ausschluss der
öffentlichkeit verhandelt, was solche vorhaben doch sehr erleichtert.

> Ordnungswidrigkeiten, die tauchen hier immer wieder auf - wo hat denn
> wer etwas zu Ordnungswidrigkeiten gesagt?

2007Twister2007 schrieb am 1. Dezember 2007 18:09
"Und es wäre mir neu, dass Ordnungswidrigkeiten schwere Straftaten
sind."
richtig wäre natürlich delikte gewesen wie sie im artikel bezeichnet
werden.
aber du hast recht, es wird wirklich nurnoch von einer "einfachen"
straftat gesprochen.

Quote1. Dezember 2007 22:49
Re: Allzu vorsichtig formuliert...
maclogic (149 Beiträge seit 25.06.01)

decon schrieb am 1. Dezember 2007 20:04

> nach ehemaliger gesetzeslage durften sie nicht, nach zukünftiger
> müssen sie. es werden trotz aller kritik daran keine neuen daten
> erhoben.

»Neue Daten« gibt es ohnehin nicht. Alles konnte schon erfasst
werden, weil es einfach technisch möglich ist. Ist das jetzt also
eine Entschuldigung? Weil es technisch möglich ist, machen wir zur
Pflicht, was vorher untersagt war?!

Was ist denn zur Abrechnung von Internetverbindungen nötig? XY hat
sich um xx:xx eingewählt, die Verbindung wurde gehalten bis xx:xx,
evtl. noch ein Datenvolumen dazu. Ob eine Abrechnung immer eine
IP-Adresse erfordert, lasse ich außerdem auch mal offen. Bei
Flatrates ist selbst dieser kleine Datensatz überflüssig.

Neu jedoch: Bei Mobilfunk-Telefonen kommen Standortdaten dazu, die
zumindest im Inland für Abrechnungen wohl nicht benötigt werden.

Neu: Versendete E-Mails (deren Adressdaten und die Größe der Mail)
werden protokolliert, was vorher überhaupt nicht der Fall war,
richtig?

Nicht zu vergessen: all diese Daten konnte man auch vorher schon
bekommen, wenn man es für angezeigt hielt, diese überhaupt zu
erfassen.
Um was geht es also: Prävention oder nachträgliche Aufklärung?



Quote1. Dezember 2007 23:55
Re: Allzu vorsichtig formuliert...
Sarcan (303 Beiträge seit 23.09.02)

decon schrieb am 1. Dezember 2007 20:04

> nach ehemaliger gesetzeslage durften sie nicht, nach zukünftiger
> müssen sie. es werden trotz aller kritik daran keine neuen daten
> erhoben.

...aber die Frage ist doch nicht die nach einem Verlgeich alt/neu. Du
wolltest auf den Punkt gebracht haben, wo Zypries Falschaussagen in
die Diskussion einbringt. Sie sagt, dass alle Daten sowieso
gespeichert werden, und sie werden nicht gespeichert. Ist für mich
recht eindeutig. Ungefähr das Gleiche wäre es doch, wenn Schäuble zur
heimlichen Onlinedurchsuchung anführen würde, dass Beamte auch heute
schon heimlich in Deine Wohnung eindringen dürfen. Mag in
Einzelfällen vorkommen, aber die Aussage ist trotzdem einfach nur
falsch.
Übrigens werden sehr wohl auch neue Daten erhoben. Beispielsweise ist
mir aus keiner Quelle bekannt, dass Handystandorte oder die
Addressaten verschickter Mails vom Provider vorgehalten werden.

> das war es was ich, als argument von ihr, aus der diskussion im
> bundestag und gesprächsrunden herausgehört habe.
> irland möchte die zuständigkeit beim eu-rat sehen und nicht beim
> eu-parlament, was ihnen z.b eine größere stimmgewichtung im vergleich
> zu deutschland gewährt. zudem wird dort unter ausschluss der
> öffentlichkeit verhandelt, was solche vorhaben doch sehr erleichtert.

...würde mich interessieren, die Rede mal im Ganzen zu lesen. Hast Du
dazu noch einen Link an der Hand?

> > Ordnungswidrigkeiten, die tauchen hier immer wieder auf - wo hat denn
> > wer etwas zu Ordnungswidrigkeiten gesagt?
>
> 2007Twister2007 schrieb am 1. Dezember 2007 18:09
> "Und es wäre mir neu, dass Ordnungswidrigkeiten schwere Straftaten
> sind."
> richtig wäre natürlich delikte gewesen wie sie im artikel bezeichnet
> werden.
> aber du hast recht, es wird wirklich nurnoch von einer "einfachen"
> straftat gesprochen.

Ah, danke, das habe ich wohl überlesen. Zugegeben,
Ordnungswidrigkeiten sind beim derzeitigen Entwurf Außen vor, sie
werden lediglich diskutiert. Gebe Dir Recht, da gab es keine mit
bekannten Falschaussagen - sehr wohl aber beim Gegensatz schwere
Straftaten <-> mittels Telekommunikation begangene Straftaten.








Quote1. Dezember 2007 17:22
Re: Allzu vorsichtig formuliert...
webneuling (110 Beiträge seit 22.04.02)

Sarcan schrieb am 1. Dezember 2007 15:37
> Es wurde schlichtweg gelogen,

Politiker lügen nicht, sie treffen nur eine falsche Wortwahl..

--
Artikel 5 - Meinungsfreiheit:
  Jeder darf die Meinung des Staates / der Regierung haben.



Quote1. Dezember 2007 17:33
Zypries hat gelogen!
tucs-cracker (69 Beiträge seit 12.05.06)

"..der Staat darf nur zugreifen, wenn es den Verdacht einer schweren
Straftat gibt und wenn es einen richterlichen Beschluss gibt..."

(Interview im ZDF:
http://de.youtube.com/watch?v=vM8LtRPYwZc&feature=related)

Richtig ist: Bei JEDER mittels Telekomunikation gemachter Straftat
ist der Zugriff auf die Daten möglich, d.h. selbst wenn ein Schüler
einen Klingelton unerlaubt herunter lädt!
http://de.youtube.com/watch?v=vM8LtRPYwZc&feature=related

Quote1. Dezember 2007 20:50
Re: Zypries hat gelogen!
decon (343 Beiträge seit 31.05.05)

klingelton herunterladen ist keine straftat. erst wenn massenhaft
klingeltöne heruntergeladen werden und diese dann kostenpflichtig
anderen leuten zur verfügung gestellt werden wird es zu einer
solchen.

Quote1. Dezember 2007 23:57
Re: Zypries hat gelogen!
Sarcan (304 Beiträge seit 23.09.02)

Das unerlaubte Herunterladen - auch eines einzigen
Stückes/Klingeltons/wasauchimmers stellt einen Verstoß gegen das
Urheberrecht dar. Die Verfahren werden wegen Geringfügigkeit
eingestellt, ja, aber es gibt de facto keine festgeschriebene
Bagatellklausel, es handelt sich dabei um Straftaten...




Quote1. Dezember 2007 18:55
Angst vor dem eigenen Volk
Deutscher Michel (7 Beiträge seit 19.01.07)

Ich denke die Bundesjustizministerin hat, wie die anderen Ministern
auch, Angst. Angst vor dem eigenen Volk.
Die wollen alles wissen, was wir denken, was wir tun, wo wir sind.
Das eigene Handeln soll durch das Abbrennen von Nebelkerzen verdeckt
werden. Dem Gegner soll die Sicht genommen werden, eigenes Handeln
unbemerkt vorbereitet werden.
Warum das?
Die stellen mit Schrecken fest, das sie vom Bürger durchschaut
werden. Die eigene Klientel, also Firmen und Organisationen mit der
besten "Lobbyarbeit" (z.B. Medienindustrie,
Energieversorger....)müssen wohl noch schnell bedient werden. (Man
muss ja für die Zeit nach der nächsten Wahl vorsorgen.)

Wer so offensichtlich einigen ausgewählten Privilegierten dient,
braucht sich nicht zu wunderen, wenn das Volk irgendwann meutert.

Ach ja, das Grundgesetz, dieses gute alte Grundgesetz, dieser Fels in
der Brandung der Demokratie, steht einigen dieser "Volksvertretern"
zum Schutze der Bevölkerung vor "unbekannten noch nicht greifbaren
Gefahren" wohl auch im Wege.

Stellt sich nur noch folgende Frage:
"Welche Partei kann man noch wählen?"
Mein Anspruch: Wählen ist eine Bürgerpflicht.
Aber welche demokratische Partei mit Anspruch auf Achtung des
Grundgesetzes kann man noch wählen?

Quote1. Dezember 2007 19:56
Re: Angst vor dem eigenen Volk
gege (774 Beiträge seit 25.06.01)

Deutscher Michel schrieb am 1. Dezember 2007 18:55

> Wer so offensichtlich einigen ausgewählten Privilegierten dient,
> braucht sich nicht zu wunderen, wenn das Volk irgendwann meutert.

Mich wundert immer noch, dass dieses Volk eben _nicht_ meutert!

> Stellt sich nur noch folgende Frage:
> "Welche Partei kann man noch wählen?"
> Mein Anspruch: Wählen ist eine Bürgerpflicht.
> Aber welche demokratische Partei mit Anspruch auf Achtung des
> Grundgesetzes kann man noch wählen?

Man kann versuchen, bei Veranstaltungen der Grünen und FDP Antworten
zu bekommen.
Eine Wahlempfehlung ist das keinesfalls. Solange Enthaltungen nicht
gezählt werden, bleibt die Möglichkeit taktisch zu wählen, um
Mehrheiten zu verhindern.

gege





Aus: "Bürgerrechtler kritisieren Bundesjustizministerin" (01.12.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/99863 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/99863)



Title: [Die New York Times hat weitere Einzelheiten... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 16, 2007, 09:52:23 PM
Quote[...] Die New York Times hat weitere Einzelheiten des umstrittenen Lauschprogramms der US-Regierung und der National Security Agency (NSA) enthüllt. Demnach geht es bei den Spionagebestrebungen ohne richterlichen Beschluss keineswegs nur um die Terrorabwehr, wie zunächst vermutet. Vielmehr gibt es auch bereits seit den 1990er Jahren eine vergleichbare Zusammenarbeit zwischen dem technischen Geheimdienst der USA und nationalen Telekommunikationsanbietern. Damit sind laut dem Bericht ohne richterliche Kontrolle unter anderem die Verbindungsdaten tausender US-Bürger und anderer Nutzer bei Telefongesprächen und E-Mails aus den Vereinigten Staaten nach Lateinamerika erfasst und ausgewertet worden. Erst 2004 habe ein Carrier es aus Angst vor ungebührlichen Eingriffen in die Privatsphäre der Kunden und einem PR-Debakel erstmals abgelehnt, die Kundendaten einfach so herauszurücken.


Die Begehrlichkeiten der NSA gehen gemäß anderen nun bekannt gewordenen Fällen aber noch deutlich weiter. So weigerte sich der TK-Anbieter Qwest 2001 noch vor den Anschlägen am 11. September, dem Nachrichtendienst Zugang zu kompletten Schaltstellen im Ortsnetz zu gewähren. Damit wäre es möglich gewesen, Telefongespräche aus den anliegenden Vierteln vollständig abzuhören. Die sonst in den Vordergrund gerückte Erfassung der Auslandskommunikation hätte sich dabei auf reine Ausnahmefälle beschränkt. Laut einem Vertreter der US-Regierung hätten sich die Lauscher aber trotzdem auf Ausländer konzentrieren sollen.

Über Gerichtsakten ist ferner auch herausgekommen, dass die NSA im Februar 2001 mit Mitarbeitern von AT&T darüber verhandelte, gleichsam den Verkehr aus einem ganzen Netzwerkzentrum in der Stadt Bedminster in New Jersey zu duplizieren und die Kopien an den Geheimdienst zu schicken. Laut einem an den Gesprächen beteiligten Techniker wollte die Behörde ungehindert und ohne jegliche Beschränkungen in die Kommunikation hineinhören und sie für die spätere Auswertung speichern. Laut anderen AT&T-Mitarbeitern ist es bei dem Projekt aber nur darum gegangen, die internen Kommunikationssystem der NSA zu verbessern. In der gleichen Klage wird Verizon noch beschuldigt, eine Glasfaser-Standleitung von New Jersey nach Quantico im US-Bundesstaat Virginia zu einer großen Militäranlage mit vermutlichen Kontakten zur NSA gelegt zu haben. Ein Ex-Mitarbeiter von AT&T gab zudem zu Protokoll, in einer Einrichtung des Anbieters in San Francisco einen geheimen Raum entdeckt zu haben, der für Schlapphüte reserviert gewesen sei.

Dass das vor zwei Jahren ans Licht der Öffentlichkeit gebrachte NSA-Lauschprogramm im "Krieg gegen den Terror" nur die Spitze eines Eisbergs war, ist seit längerem bekannt. Die neuen Einzelheiten der Spionage auch gegen US-Bürger platzen nun aber direkt in die heiße Phase der parlamentarischen Debatte über die Novelle des Gesetzes zum Abhören internationaler Telekommunikation im Rahmen der Terrorabwehr. Hauptstreitpunkt bei der Neufassung des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) ist nach wie vor, ob und wie weit privaten Schnüffelhelfern von Sicherheitsbehörden wie der National Security Agency (NSA) im Nachhinein und künftig Straffreiheit zugesichert werden soll. Derzeit vertreten Bürgerrechtsvereinigungen in etwa 40 anhängigen Gerichtsverfahren Kläger gegen große Telekommunikationsanbieter wegen Beteiligung am NSA-Lauschprogramm.

Der oberste US-Geheimdienstchef Mike McConnell appellierte gerade noch einmal an den Kongress, dass die Geheimdienste bei der Terrorprävention auf die Zusammenarbeit mit den Telcos angewiesen sei. "Diejenigen im privaten Sektor, die uns in Zeiten nationaler Sicherheitsnotfälle zur Seite stehen, verdienen Dank, nicht Gerichtsprozesse." Ein Staatsanwalt schlug in dieselbe Kerbe und zeigte sich besorgt, dass die Hilfssheriffs sich bei ihrer "ganzherzigen Hilfe" für die Nachrichtendienste zurückhaltend zeigen könnten, wenn ihnen kein rechtlicher Schutz gewährt würde.

Hintergrund der Bemühungen ist, dass die NSA in Zeiten verstärkter internationaler Satellitenkommunikation im Telefonsektor über das Lauschsystem Echelon noch mit eigenen Abhöranlagen vergleichsweise einfach abhören konnte. Mit den leitungsgebundenen Netzen für das Internet und Glasfasersträngen tun sich die Schlapphüte in Eigenregie schwerer. Ein NSA-Report forderte daher schon im Dezember 2000 von der damals neuen Bush-Regierung, dass die Behörde eine "machtvolle, ständige Präsenz" in den kommerziellen Kommunikationsnetzwerken brauche. Der Geheimdienst war sich schon damals bewusst, dass dieses Begehr unter anderem datenschutzrechtlich heikel werden würde. (Stefan Krempl) / (anw/c't)



Quote16. Dezember 2007 15:23
Ganzherzig
respicefinem (mehr als 1000 Beiträge seit 02.09.03)

Ist es wirklich zuviel verlangt, bei LEO nachzusehen, wenn man ein
Wort nicht kennt?

"wholehearted" = "ernsthaft"


Quote16. Dezember 2007 20:54
wen wunderts? k.t.
Bumbl (62 Beiträge seit 24.03.07)


Quote16. Dezember 2007 16:10
Deshalb brauchen wir freie Netze!
Casandro (mehr als 1000 Beiträge seit 04.05.00)

Gerade wegen solchen Abhörskandalen brauchen wir endlich freie Netze
die in der Hand der Nutzer liegen.

Quote16. Dezember 2007 17:08
Leute, die Schäuble nach solchen Nachrichten noch beipflichten...
Eisenbroiler (87 Beiträge seit 01.10.07)

..sind die gleichen Ignoranten, welche ich in der nächsten Wahl
berücksichtigen werde: Als Demokratieverächter und deswegen
unwählbar. Zusätzlich werde ich meine Meinung so oft es geht
verbreiten.





Aus: "Neue Hintertüren für US-Geheimdienst bei US-Telcos aufgedeckt" (16.12.2007)
Quelle: http://www.heise.de/security/news/meldung/100662 (http://www.heise.de/security/news/meldung/100662)


-.-

Quote[...] WASHINGTON — For months, the Bush administration has waged a high-profile campaign, including personal lobbying by President Bush and closed-door briefings by top officials, to persuade Congress to pass legislation protecting companies from lawsuits for aiding the National Security Agency's warrantless eavesdropping program.

But the battle is really about something much bigger. At stake is the federal government's extensive but uneasy partnership with industry to conduct a wide range of secret surveillance operations in fighting terrorism and crime.

...


"Wider Spying Fuels Aid Plan for Telecom Industry" By ERIC LICHTBLAU, JAMES RISEN and SCOTT SHANE
( Published: December 16, 2007)
http://www.nytimes.com/2007/12/16/washington/16nsa.html (http://www.nytimes.com/2007/12/16/washington/16nsa.html)

Title: [Verfassungstauglichkeit + Vorratsdatenspeicherung... (Notiz, BRD)]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 19, 2007, 12:39:38 PM
Quote[...] Der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete Jürgen Koppelin hat als erster Verfassungsbeschwerde gegen das heftig umstrittene Gesetz (PDF-Datei) zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen eingelegt. Der Liberale hält vor allem die damit verknüpften Bestimmungen zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten für angreifbar. "Eine solche Totalregistrierung aller Bürger ist verfassungswidrig", erklärte der FDP-Politiker. Die sechsmonatige Aufzeichnung der Verbindungs- und Standortdaten sei auch nicht mit der Terrorabwehr zu rechtfertigen. Die Sicherheitsbehörden von Januar 2008 an eine "gigantische Datenmenge" über die Bürger sammeln, was mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar sei.

Tausende besorgte [Internet-] Nutzer und zahlreiche Oppositionspolitiker etwa auch von den Grünen und den Linken stehen neben anderen FDP-Abgeordneten wie den Ex-Bundesministerin Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ebenfalls in den Startlöchern für den Gang nach Karlsruhe. Sie warten bislang ab, da Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz noch auf seine Verfassungstauglichkeit prüft und dabei nach Angaben seines Amtes sowohl die Sorgen der Bürger um die innere Sicherheit als auch um die Freiheitsrechte im Auge hat. Anwälte, Journalisten und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung haben an den CDU-Politiker appelliert, das Gesetz wegen offensichtlicher verfassungsrechtlicher Mängel nicht zu unterzeichnen.

Geht es nach der Bundesregierung, soll das umfangreiche Vorhaben aber noch Ende Dezember nach der Unterschrift Köhlers im Bundesgesetzblatt verkündet und dann am 1. Januar in Kraft treten. Der FDP-Haushaltspolitiker Koppelin geht anscheinend nicht von einem Veto des Bundespräsidenten aus, nachdem die große Koalition in Bundestag und Bundesrat den Entwurf trotz heftiger Proteste  von allen Seiten vor kurzem beschlossen hat.

Telcos müssen im Rahmen der Massendatenlagerung ab Anfang 2008 Rufnummern, Uhrzeit und Datum der Verbindung, bei Handys auch den Standort zu Beginn des Gesprächs sowie die Gerätenummern erfassen und sechs Monate aufbewahren. Für Internetanbieter gilt eine Übergangsfrist bis Anfang 2009. Danach sind von ihnen die zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung und die Anschlusskennung zu speichern. Von Anbietern von E-Mail-Diensten verlangt der Staat vor allem die Kennungen der elektronischen Postfächer, also die E-Mail-Adressen, und die IP-Adressen von Absender sowie Empfänger nebst Zeitangaben. Wer Internet-Telefonie (VoIP) zur Verfügung stellt, muss die Rufnummern, Zeitpunkte der Kommunikation und ebenfalls die IP-Adressen vorhalten. Deutsche Anbieter von Anonymisierungsdiensten sind ausdrücklich nicht von den Auflagen ausgenommen. Betreiber von Tor-Servern rechnen damit, dass 90 Prozent ihrer privat unterhaltenen Anlagen in Deutschland nicht mehr aufrechtzuerhalten sind.

(Stefan Krempl) / (jk/c't)

Quote18. Dezember 2007 13:51
... und noch'n Gedicht
Schnapprollo_ (52 Beiträge seit 01.03.07)

Die FDP? Die kleinen Gelben?
Die haben auch schon was zu melden?
Wer hat der CDU geholfen?
Wer geht denn mit Magnaten golfen?
Wer hat dem Kohl den A... geleckt
und manche D-Mark ,schwarz' versteckt?

Das mit der Klage find ich gut.
Doch: schwelgt nicht gleich im Übermut.
Denn eines will ich euch erzählen:
Das reicht mir nicht, um euch zu wählen!


Quote18. Dezember 2007 11:47
Mal grundsätzliches zu unserem Bundespräsidenten:
AcidDust (mehr als 1000 Beiträge seit 23.05.02)

Da hier Einige die wildesten Phantasien haben was Herr Köhler darf
und was nicht, hier eine kurze Erklärung:

Normalerweise ist die Unterschrift des Bundespräsidenten unter ein
Gesetz Formsache. Dass Gesetze zurückgewiesen werden, ist die
Ausnahme. Seit Gründung der Bundesrepublik geschah dies jetzt zum
achten Mal. Zwei Weigerungen gehen auf das Konto des amtierenden
Präsidenten. Ende Oktober weigerte sich Köhler - nach sehr langer
Prüfung - das Gesetz zur Teilprivatisierung der Flugsicherung
auszufertigen. Die Flugsicherung sei eine sonderpolizeiliche Aufgabe
und somit hoheitlich wahrzunehmen, befand der Bundespräsident.

Verweigert ein Bundespräsident seine Zustimmung zu einem Gesetz, ist
dies neben dem Recht der Parlamentsauflösung das stärkste Mittel das
ihm zur Verfügung steht. Auf das Gesetzgebungsverfahren an sich kann
er keinen Einfluss nehmen. Bei der Entscheidung, ob er ein Gesetz
unterschreibt, sind dem Bundespräsidenten enge Grenzen gezogen. Einen
politischen Spielraum hat er nicht. Es kommt nur darauf an, ob
Gesetze verfassungsgemäß zu Stande gekommen sind. Nur wenn
zweifelsfrei und offenkundig ein Verfassungsvorstoß vorliegt, darf er
sich verweigern.

In Zweifelsfällen kann er aber durchaus eine grundsätzliche
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anregen. Auch davon machte
Köhler - wie seine Vorgänger - Gebrauch. So unterschrieb er zwar das
Luftsicherheitsgesetz, legte aber zugleich eine Prüfung in Karlsruhe
nahe. Dort wurden die Bedenken Köhlers geteilt. Die
Verfassungsrichter kassierten die vorgesehene Erlaubnis wieder ein,
im Extremfall ein entführtes und als Waffe eingesetztes Flugzeug
abschießen zu dürfen. Eine Lösung dieses Problems hat die große
Koalition bis heute nicht gefunden.

*
AD


Aus: "FDP-Abgeordneter zieht gegen Vorratsdatenspeicherung vor das Verfassungsgericht" (18.12.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/100737 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/100737)

Title: [Studie über die "Rechtswirklichkeit"... (Notiz, BRD, VDS)]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 20, 2007, 12:18:00 PM
Quote[...] Das Bundesjustizministerium hat einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Einsicht in ein Gutachten zur Auskunftserteilung über Verbindungsdaten zurückgewiesen. Die laut Medienberichten seit Juli vorliegende 472-seitige Studie über die "Rechtswirklichkeit" der staatlichen Abfrage von Informationen, wer wann mit wem per Telefon oder Internet in Kontakt stand, befinde sich nach wie vor im Stadium eines Entwurfs, begründet das Ressort von Ministerin Brigitte Zypries (SPD) die Ablehnung der Akteneinsicht. Noch immer prüfe das Bundesamt für Justiz gemeinsam mit dem Ministerium die Abnahme des Erfahrungsberichts des Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Die jetzige Fassung solle nicht Bestandteil des entsprechenden Verwaltungsvorgangs werden.

Der Bundestag hatte die Bundesregierung bereits vor drei Jahren im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Verlängerung der Geltungsdauer der Paragraphen 100g und 100h Strafprozessordnung (StPO) aufgefordert, die Anwendung der damit verknüpften Befugnis zur Verbindungsdatenabfrage zu evaluieren. Erst 2006 erteilte das Justizministerium dem Max-Planck-Institut den entsprechenden Auftrag. Die Veröffentlichung der Studie, deren Ergebnisse dem Ministerium offenbar nicht ganz gelegen kommen, verzögert sich derweil weiter auf unbestimmte Zeit. Ein Termin für die Publikation der freigegebenen Endfassung sei derzeit noch nicht ersichtlich, heißt es in der Behörde.

Das Gutachten beziehungsweise dessen Geheimhaltung hatte vor allem vor der Verabschiedung der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung Anfang November eine wichtige Rolle gespielt. Die Grünen hatten damals kurzfristig noch einen Antrag zur Absetzung der abschließenden Parlamentsberatung des Gesetzesentwurfs gestellt, der auch die besonders umkämpften Regeln zur sechsmonatigen Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten umfasst. Zur Begründung gaben sie an, dass die Evaluation der bestehenden Abfragemöglichkeiten der begehrten Informationen trotz einer ausgelaufenen Frist noch immer nicht vorgelegt worden sei.

Aus der bislang nur an Abgeordnete versandten Zusammenfassung der Studie (PDF-Datei: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/mpi-gutachten.pdf (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/mpi-gutachten.pdf)) geht laut Gegnern der Vorratsdatenspeicherung hervor, dass die verdachtsunabhängige halbjährige Aufzeichnung der Nutzerspuren im Wesentlichen überflüssig ist. Es sei nachzulesen, dass gemäß der Aktenanalyse unter den heutigen rechtlichen Bedingungen nur etwa zwei Prozent der Abfragen wegen bislang gesetzlich vorgeschriebener Löschungen von Verbindungsdaten "ins Leere gehen". Der Direktor des Freiburger Forschungsinstituts, Hans-Jörg Albrecht, beklagte jüngst den Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung: "Das Gesetz erfasst die ganze Bevölkerung auf eine präventive Art und Weise und stört damit die Privatsphäre ohne einen Tatverdacht."

Kritiker der von Bundestag und Bundesrat inzwischen beschlossenen Massendatenlagerung rüsten sich derweil weiter für den Gang nach Karlsruhe. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jürgen Koppelin, war Anfang der Woche mit dem Hinweis vorgeprescht, bereits Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt zu haben. Diese Angabe präzisierte der schleswig-holsteinische Abgeordnete gegenüber heise online noch einmal. Demnach sei alles "vorbereitet", um sofort nach der umkämpften Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und der Ausfertigung der Verkündungsschrift nach Karlsruhe zu ziehen. Vorher würde das Gericht die Beschwerde nicht annehmen.

"Ich gehe davon aus, dass der Bundespräsident in den nächsten Tagen das Gesetz unterschreiben wird", erläuterte Koppelin die Pläne. Die Liberalen wollen sich vor dem Verfassungsgericht dann von ihrem Parteimitglied Burkhard Hirsch vertreten lassen, der die Klageschrift federführend verfasst hat. Auch die Berliner Kanzlei Starostik steht in den Startlöchern, um eine Art Musterklage im Namen mehrer tausend besorgter Bürger in Karlsruhe zu lancieren. Dieser "Massenbeschwerde" haben sich vorab auch diverse Oppositionspolitiker der Grünen und Linken angeschlossen. (Stefan Krempl) / (vbr/c't)


Quotemichael selent, 19. Dezember 2007 19:32
Wer nichts zu verbergen hat... [kt]



Quote19. Dezember 2007 19:52
Text des Ablehnungsschreibens
rosebud314 (381 Beiträge seit 29.03.03)

Ich war auch so unverfroren, eine Anfrage zu stellen. Bestimmt bin
ich jetzt in irgend einer "ist zu neugierig"-Datei gespeichert.

Das war der Text der Ablehnungsmail:

BETREFF: Antrag  auf Akteneinsicht nach dem
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
HIER: Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches
und internationales Strafrecht über "Rechtswirklichkeit der
Auskunftserteilung über Telekommunikationsverbindungsdaten nach §§
100g, 100h StPO"

BETREFF: Ihre E-Mail vom 02. November 2007

Sehr geehrter Herr xxxx,

Ihrem Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz
(IFG) vom 02. November 2007 vermag ich aus folgenden Gründen nicht zu
entsprechen:

Das Bundesministerium der Justiz hat im Jahr 2006 das Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht mit der Erstellung des von Ihnen angesprochenen Gutachtens zur "Rechtswirklichkeit der Auskunftserteilung über Telekommunikationsverbindungsdaten nach §§ 100g, 100h StPO" beauftragt.
Anlass war seinerzeit ein Beschluss des Deutschen Bundestages im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Verlängerung der Geltungsdauer der §§ 100g, 100h StPO, in welchem die Bundesregierung aufgefordert wurde,
einen entsprechenden Erfahrungsbericht vorzulegen.

Dem für rechtstatsächliche Forschungsvorhaben zuständigen Bundesamt für Justiz liegt inzwischen auch der Entwurf eines Schlussberichts des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht vor. Derzeit prüft das Bundesamt für Justiz gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz die Abnahme des 472-seitigen Gutachtens, was jedoch nicht kurzfristig zu finalisieren ist. Da es sich insoweit um einen Entwurf handelt, der nicht Bestandteil des Vorgangs werden soll, ist der Informationsanspruch gemäß § 2 Nr. 1 S. 2 IFG ausgeschlossen. Hingegen soll das endgültige Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Hierfür ist derzeit noch kein Zeitpunkt ersichtlich.

Rechtsbehelfsbelehrung:
----------------------

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass eine Gebühr in Höhe von mindestens 30,00 € anfällt, wenn Ihr Widerspruch vollständig oder teilweise zurückgewiesen wird (§ 1 Abs. 1 IFGGebV in Verbindung mit Teil A Nr. 5 der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV).

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

[Sachbearbeiter]


Quote20. Dezember 2007 1:10
Was ich am stärksten finde...
killer-spiele.info (63 Beiträge seit 19.04.07)

... Politiker sind von der Speicherung ausgenommen!!!

Jeder SPD´ler und CDU´ler bekräftigt doch ständig: "Wer nichts zu
verbergen hat, braucht nichts zu befürchten"

Warum dann nicht auch die "Volksvertreter" (in DICKEN
Anführungszeichen!!!) dazu verpflichten ihre Daten preis zu geben.

Die haben sicher zu vertrauliche Daten. Haben das Firmenchefs nicht?
Hat das unsere "freie Presse" nicht? Hab ich das nicht?

Verlogene Saubande...




Aus: "Studie zur Abfrage von Verbindungsdaten bleibt unter Verschluss" (19.12.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/100868 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/100868)


-.-

Quote[...] Das Gutachten: Rechtswirklichkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation nach den §§ 100a, 100b StPO des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht

Der hier vorgenommene Versuch, das Gutachten des MPI für alle Interessierten nachvollziehbar darzustellen, basiert auf der Kurzfassung des vorgelegten Gutachtens.

Eigene Anmerkungen sind durch Texteinzüge kenntlich gemacht.
Inhalt

    * Untersuchungsgegenstände und Grundlagen des Gutachtens
    * Der Umfang der TKÜ im internationalen und europäischen Vergleich
    * Die Ziele von TKÜ-Maßnahmen
    * Die Dauer der TKÜ-Maßnahmen
    * Die Begründungen für TKÜ-Maßnahmen
    * Die Betroffenen der TKÜ
    * Die Benachrichtigung der Betroffenen
    * Die Effizienz der TKÜ
          o Ermittlungserfolge
          o Die TKÜ in Anklage und Verurteilung
          o Einfluß auf Geständnis- und Absprachebereitschaft
    * Schlußfolgerungen des Gutachtens
          o Kritik und Anregungen aus der Praxis
          o Konsequenzen und Vorschläge
    * Links und Quellen

Untersuchungsgegenstände und Grundlagen des Gutachtens

Die Untersuchung des MPI widmete sich zum einen der Feststellung des Rechtszustandes, d. h. der Ermittlung des "Umfangs" der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), gemessen an der Anordnungshäufigkeit, welche Befristungen für TKÜ-Maßnahmen bestehen und die tatsächliche Überwachungsdauer sowie den davon betroffenen Personen, wie das Anordnungsverhältnis zwischen (polizeilichen/staatsanwaltlichen) Eilmaßnahmen und richterlichen Überwachungsbeschlüssen aussieht, welche Begründungsinhalte angegeben werden, welche Zeugnisverweigerungsrechte bestehen, die Handhabung der Benachrichtigungsvorschriften des § 101 StPO. Betrachtet wurde auch die Situation, in der die Schaltung einer TKÜ in Erwägung gezogen und durchgeführt wurde und die Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter bei der Initiierung, Antragstellung und Anordnung.

Neben dem Ist-Zustand wurde auch die Effizienz der TKÜ-Maßnahmen untersucht, d. h. inwiefern wurden die TKÜ Erkenntnisse durch andere harte Fakten ersetzt, was konnte für die Gerichtsverhandlung verwertet werden und in welchem Maß hat die TKÜ den Verhandlungsausgang bestimmt. ...



Aus: Telefon- und Mobilfunk-Überwachung / Untersuchungen: "Das Gutachten - Rechtswirklichkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation nach den §§ 100a, 100b StPO des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht" (Stand 20.12.2007)
Quelle: http://hp.kairaven.de/miniwahr/telekom2.html (http://hp.kairaven.de/miniwahr/telekom2.html)


Title: [25.000 Bürger klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung... (Notiz, BRD)]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 22, 2007, 12:29:54 PM
Quote[...] Rund 70.000 Nutzer haben sich bereits für die geplante "Massenbeschwerde" gegen die heftig umstrittene Novelle der Telekommunikationsüberwachung und die damit verknüpfte verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten beim Bundesverfassungsgericht registrieren lassen. Mit 25.000 Bürgern hat ein gutes Drittel davon dem federführenden Berliner Anwalt Meinhard Starostik eine Prozessvollmacht für den Gang nach Karlsruhe unterschrieben. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung, die von einem "Sturm der Entrüstung" gegen das "Schnüffel-Gesetz" spricht. Die Zahl der Beschwerdeführer hat sich damit seit der Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung durch den Bundestag Anfang November noch einmal in etwa verdoppelt.

Noch prüft Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz auf seine Verfassungstauglichkeit. Anwälte, Journalisten und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung haben an den CDU-Politiker appelliert, das Gesetz wegen offensichtlicher verfassungsrechtlicher Mängel nicht zu unterzeichnen. Bis zu einer Entscheidung durch das Staatsoberhaupt kann die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht noch nicht eingereicht werden. Besorgten Bürger seht es somit weiter offen, sich in die lange Phalanx der Kläger online einzureihen.

Sollte Köhler in den nächsten Tagen das Gesetz unterschreiben und dieses offiziell verkündet werden, steht neben Starostik auch der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch Gewehr bei Fuß. Er will im Namen mehrerer Politiker der FDP-Bundestagsfraktion einschließlich deren parlamentarischem Geschäftsführer Jürgen Koppelin sowie der früheren Bundesminister Sabine-Leutheusser-Schnarrenberger und Gerhart Baum nicht nur eine eigene Beschwerdeschrift einreichen. Vielmehr plant der Rechtsanwalt auch, einen Eilantrag gegen das Gesetz zu stellen. Eigentlich sollen die neuen Vorschriften zur sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung bereits am 1. Januar in Kraft treten. Nur für die Anbieter von Internetdiensten ist eine Übergangsfrist bis Anfang 2009 vorgesehen.

Hirsch ist der festen Überzeugung, dass das Gesetz "grundlegende Verfassungsprinzipien in grober Weise missachtet". Er sei nicht bereit, "dem immer weiter gehenden Abbau unserer Grundrechte tatenlos zuzusehen". Der Altliberale vertrat mit Unterstützung anderer FDP-Politiker in Karlsruhe bereits andere richtungweisende Verfassungsbeschwerden wie etwa gegen den großen Lauschangriff. Über den Eilantrag zum Stopp des Gesetzes zur Massendatenlagerung dürfte beim Bundesverfassungsgericht wegen der Feiertage aber vermutlich erst Mitte Januar entschieden werden.

In Karlsruhe scheinen sich derweil schon vorab verschiedene Kammern schier darum zu reißen, wer für die Beschwerden zuständig sein soll. Eigentlich müsste die Vorratsdatenspeicherung ein Fall für den 1. Senat sein, der jüngst die heimliche Online-Durchsuchung mit großer Skepsis verhandelt hat. Der Verfassungsrichter Udo di Fabio, der sich vor kurzem sehr kritisch mit dem "Präventionsstaat" auseinandersetzte, sieht aufgrund der Umsetzung von EU-Vorgaben aber den 2. Senat am Zug. Ein Vermittlungsausschuss soll den internen Konflikt schlichten. (Stefan Krempl) / (jk/c't)

Quote21. Dezember 2007 12:53
Wenn das Gesetz nicht verfassungskonform ist,
Arnulf22 (805 Beiträge seit 04.12.03)

... darf man dann die Initiatoren des Gesetzes "Verfassungsfeinde"
nennen?


Quote21. Dezember 2007 12:58
Hoffentlich unterschreibt Köhler
stratego, ochsenwirt@hotmail.com (889 Beiträge seit 05.04.01)

Bis vor kurzem hoffte ich, Köhler möge von Zweifel geplagt werden. ob
das vorgelegte Schnüffelgesetz verfassungsgemäß sei und seine
Unterschrift versagen.
Aber was würde das für die MFS-Reloaded bedeuten?
Ein Bankkaufmann hat Nein gesagt. Ja und?

Nein: Wir brauchen einen Entscheid der höchsten, sachkundigen und
zuständigen Instanz, und das ist das Bundesverfassungsgericht!
Also, Horsti, mach hinne und mach den Weg frei für einen öffentliche
Hinrichtung der Schnüffler vor dem Bundes Verfassungsgericht!
Stratego

Quote21. Dezember 2007 13:02
beschämend.
OscarWild (135 Beiträge seit 02.05.03)

Nur 25.000 - gerade mal 0,03% der Bevölkerung...
Ich traue mich zu Wetten, es hätten mehr unterschrieben, wäre es um
die Fußball-Übertragungsrechte gegangen.

Krank...


Quote21. Dezember 2007 13:10
An forderster Front...
Sarcan (342 Beiträge seit 23.09.02)

"An vorderster Front kämpfen altgediente FDP-Politiker wie Burkhard
Hirsch und Sabine-Leutheusser-Schnarrenberger"

Ich bin ja durchaus froh, dass sich auch ein paar Politiker gegen die
Geschichte äußern, aber es ist schade, dass immer wieder der Eindruck
entsteht, dass es sich dabei um eine reine Oppositionsgeschichte
handelt. Letztlich haben sich einfache, unparteiische Bürger den
Arsch abgefroren, organisiert, informiert. Der AK Vorrat oder auch
Einzelpersonen wie Twister und ein Stefan Krempl, der hier bei Heise
eine erstklassige Berichterstattung geliefert hat (danke dafür btw.)
haben alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Von Politikerseite habe ich
dagegen recht wenig öffentlichkeitswirksames Arbeiten gesehen, vor
allem kamen die Reaktionen in der Mehrheit viel zu spät. Hier hätte
mehr Engagement Not getan, gekommen ist wenig (mit ein paar
dankenswerten Ausnahmen). Besonders ärgerlich ist darüber hinaus die
Tatsache, dass so manch uninformierter geneigt sein wird, die
Beschwere als typische Oppositionspolitik abzutun, als taktisches
Manöver. Der Sache dient das imho nicht.


Quote21. Dezember 2007 14:28
Goodbye, DDR
Provokant (reloaded) (mehr als 1000 Beiträge seit 30.03.06)

Hallo Leute,

auf Phoenix kommt momentan eine sehr aufschlußreiche und interessante
Dokumentation über das SED-Regime, incl. STASI und den Untergang eben
jenes Systems.

Ich empfinde beim Ansehen dieser Doku-Reihe eine sehr große
Bitterkeit darüber, daß Methoden eben jener STASI, welche ich als
infam und perfide - kurz "hinterf***ig" - bezeichne, heute unter dem
Deckmantel der sog. "Terrorbekämpfung" wieder massiv goutiert,
forciert und etabliert werden, siehe die Vorratsdatenspeicherung,
heimliche Online-Durchsuchung sowie als Krönung die heimliche
Wohnungsschnüffelei (eine Idee von Herrn Uwe Schünemann).

MfG
  Der Provokant


Quote21. Dezember 2007 16:06
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/sammelklage.pdf
chris2k (231 Beiträge seit 22.04.00)

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/sammelklage.pdf





Aus: "25.000 Bürger klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung" (21.12.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/100981 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/100981)

Title: [Hirsch legt Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatengesetz ein... (Notiz, BRD)]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 24, 2007, 11:15:16 AM
Quote[...] [ngo/ddp] Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit dem Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung befassen. Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch kündigte am 20. Dezember an, im Namen weiterer prominenter Liberaler Verfassungsbeschwerde einzulegen. "Wir sind der Überzeugung, dass das angefochtene Gesetz grundlegende Verfassungsrechte in grober Weise missachtet, und sind nicht bereit, dem immer weitergehenden Abbau unserer Grundrechte tatenlos zuzusehen", so der frühere Bundestagsvizepräsident. Telekommunikationsunternehmen sind ab Januar verpflichtet, für sechs Monate alle Teilnehmer, Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten auf Vorrat zu speichern. Bei Handytelefonaten muss der Anbieter zusätzlich die Funkzelle speichern, in der das Gerät zu Beginn der Verbindung angemeldet ist. Zugriff auf die Daten haben Polizei und Staatsanwaltschaft nach richterlichem Beschluss. Das ist oftmals reine Routinesache.

Der Staat könne nicht alle Bürger wie potenzielle Straftäter behandeln, sagte Hirsch am 20. Dezember in Düsseldorf. Das geplante Gesetz verstoße klar gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. "Wir sind der Überzeugung, dass das angefochtene Gesetz grundlegende Verfassungsrechte in grober Weise missachtet und sind nicht bereit, dem immer weitergehenden Abbau unserer Grundrechte tatenlos zuzusehen", erklärte Hirsch. Er betrachte es als Ermutigung, dass auch andere Bürger Verfassungsbeschwerden planten.

Zu den Unterzeichnern der Verfassungsbeschwerde gehören neben Hirsch Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Solms, die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die FDP-Abgeordnete Gisela Piltz, der Bundesvorsitzende der jungen Liberalen, Johannes Vogel, sowie der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum. Auch die Humanistische Union und andere Bürger wollten nach Karlsruhe ziehen, um eine möglichst baldige Entscheidung herbeizuführen.


Aus: ""Grundlegende Verfassungsrechte missachtet" - Hirsch legt Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatengesetz ein" (ngo-online.de, 21.12.2007)
Quelle: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=17164 (http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=17164)

Title: [Köhler unterzeichnet Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 26, 2007, 07:28:45 PM
Quote[...] Bundespräsident Horst Köhler hat das umstrittene Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet. Das bestätigte am Mittwoch ein Sprecher des Bundespräsidialamts auf Anfrage. Der Bundespräsident habe das Gesetz nach intensiver Prüfung ausgefertigt. "Es gab keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten."

Damit kann das Gesetz, das der Bundesrat Ende November trotz anhaltender Proteste gebilligt hatte, zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Danach werden Telefon- und Internetverbindungsdaten künftig ein halbes Jahr lang gespeichert und neue Regeln für die Telefonüberwachung eingeführt. Auch Telefonate von Anwälten, Ärzten und Journalisten dürfen unter bestimmten Bedingungen abgehört werden. Gegen das Gesetz sind Verfassungsbeschwerden – darunter von dem FDP-Politiker Burkhard Hirsch – angekündigt.

Quote26. Dezember 2007 17:17
R.I.P. Freiheit
gefaehrder (46 Beiträge seit 12.09.07)

"Papi, was ist das, Freiheit?"
"Keine Ahnung. Frag nicht so ein dummes Zeug."

Quote26. Dezember 2007 17:11
"Es gab keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken..."
Huellenpanzerung (mehr als 1000 Beiträge seit 12.11.03)

Soll heißen, es gab schon verfassungsrechtliche Bedenken, aber die
überwogen nicht die Parteiräson Köhlers (CDU). Denn was haben wir vom
Osten gelernt: "Die Partei, die Partei, die hat immer recht...."

Bisher stand ich Köhler neutral gegenüber, ab heute ist er für mich
unten durch.


Quote26. Dezember 2007 18:01
@Alle, die sich hier jetzt aufregen.
Lichterkettenraucher (83 Beiträge seit 30.11.07)

Denkt mal drüber nach, was sich konkret ändert.

1. Die Daten werden seit je her "illegal" von den Providern
vorgehalten. Niemand verzichtet auf Logdaten, allein schon wegen der
Fehleranalyse. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand und die
eigene Arbeitsweise.

2. Die Daten dürfen nach wie vor nur auf Basis eines richterlichen
Beschlussen an Bedarfsträger herausgegeben werden.

FAZIT: Das einzige was sich ändert ist, dass die Anbieter nicht mehr
behaupten können sie würden keine Logdateien erheben.

Und noch etwas: Wer in der heutigen Zeit Systeme ohne Log betreibt,
hat von der Materie schlicht keine Ahnung und sollte sich einen
anderen Beruf suchen.

Quote26. Dezember 2007 18:05
Re: @Alle, die sich hier jetzt aufregen.
Turbo Tux (mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.00)

Du bist dir ueber die Konsequenzen wohl nicht bewusst.


Quote26. Dezember 2007 18:18
Die Büchse der Pandora ist geöffnet worden
RayFX (mehr als 1000 Beiträge seit 26.09.01)

England verliert sensible Daten von 25 Mio Bürgern
Japan verliert Mio Rentendaten
Irland: Beamte verkaufen sensible Daten an Einbrecher und jeden der
sie haben möchte und gut zahlt;"Beiläufig erwähnte er bei
Vorgesetzten auch noch, dass der Verkauf sensibler Daten durch
Behördenmitarbeiter wohl allgemein üblich sei"

und da wird Herr Köhler nicht nachdenklich????

Diese Gesetzgebung richtet sich ausschließlich gegen das eigene Volk,
Terroristen können sich mannigfaltig dagegen schützen.
Anscheinend sind unsere Politiker nicht in der Lage aus der
Geschichte zu lernen, armes Deutschland.

Quote26. Dezember 2007 18:39
Schätze, spätestens am 02.01.08 zaubert Schäuble
Schabernack (mehr als 1000 Beiträge seit 24.09.04)

...den ersten Verbrecher aus dem Hut der vermeintlich aufgrund der
Vorratsdatenspeicherung gefasst wurde, und fordert selbstverständlich
neue, verschärftere Überwachungsmaßnahmen.

Sollte mich jedenfalls nicht sonderlich wundern.

Quote26. Dezember 2007 19:20
Das ZDF,...
rud0lf (42 Beiträge seit 01.10.07)

hält es wieder nicht für nötig über diese Thematik in den 19.00 News
zu berichten.
Hauptsache über einen entlaufenen Tiger aus einem US-Zoo berichten.
Aber so ist es eben beim "Adenauer-Sender".
Prioritäten-Management, nicht vorhanden.

Rud0lf


Quote26. Dezember 2007 19:22
denn sie wissen nicht was sie tun....
Durianizer (523 Beiträge seit 05.02.01)

....1985 habe ich mein Informatik Studium begonnen weil ich der
Ansicht war, dass die Informatik ein viel zu bestimmendes Fach sein
würde, das die Zukunft mitgestalten und vor allem die Gesellschaft
mit verändern würde. Daher war es für mich unerlässlich für den Fall
aller Fälle gerüstet zu sein um argumentativ Pro und Contra
beurteilen zu können und um selbst meinungsbildend in diesen Prozess
mit eingreifen zu können.

Heute stelle ich fest, dass meine schlimmsten Befürchtungen
eingetreten sind. Ich bin heilfroh, dass ich Informatik studiert habe
- wenngleich ich zugeben muss, dass es dadurch um so mehr schon
schmerzt zu sehen, wie die unkritische Masse die Marschrichtung
vorgibt... diese Anhäufung voller Gurus vom Gang, die wissen wie man
ein Doc Dokument öffnen kann und die einen abfällig darauf hinweisen,
dass man mit dem odt Format nicht kommen brauche, weil das ja
proprietär sei.... die sich stundenlang mit Screensavern beschäftigen
ohne dabei zu merken, dass sie sich gerade einen Virus einfangen....

....und und und.... na ja.... ziemlich heruntergekommene Branche
zwischenzeitlich....

Verkehrte Welt. Wundert es jemanden ?

..Vista... ich könnte glatt weiter machen... mit denjenigen
Sadomasochisten, die sich Vista antun... aus welchen.... na ja...
lassen wir's... die Vernunft wird nicht siegen...

... dafür bin ich jetzt Wolfgang bekannt


Quote26. Dezember 2007 19:33
We wish you a merry christmas
speckbrot (mehr als 1000 Beiträge seit 19.03.03)

and a happy new 1984.

gruss
specki



Aus: "Köhler unterzeichnet Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung" (26.12.2007)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/101067 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/101067)

Title: [Der Kommentar von Christian Rath... (Notiz, VDS, taz)]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 07, 2008, 01:40:34 PM
Quote[...] Bei der Kfz-Kontrolle sollte man besser nicht ruckartig ins Handschuhfach fassen. Die Polizei könnte es als Griff zur Waffe missdeuten. Das weiß man schon. Nun lernen wir aus einem Fall in Niedersachsen: Wenn eine Frau sich erst ordentlich anziehen will, bevor sie der Polizei an der Haustür gegenübertritt, schafft dies bereits einen Anlass, die Wohnung zu stürmen. In solch hysterisierten Zeiten stoßen bei vielen die Warnungen von Bürgerrechtlern auf offene Ohren, der Staat plane mit der sogenannten Vorratsdatenspeicherung den "bisher größten Angriff auf die Grundrechte der Bürger".

Hier jedoch muss man feststellen: Die Bürgerrechtler, die jetzt Verfassungsklage eingereicht haben, machen ihrem Kampagnenmotto "Freiheit statt Angst" keine Ehre. Denn mit den von ihnen verbreiteten Horrorszenarien übertreiben sie maßlos. So sprechen sie von einer "Totalprotokollierung der Telekommunikation", obwohl doch nur die Verbindungsdaten vorsorglich gespeichert werden - und eben nicht die Inhalte von Telefonaten und E-Mails.

Außerdem warnen sie vor einem "faktischen Wegfall der privaten Kommunikation", obwohl die Verbindungsdaten nur bei den Telefon- und Internetfirmen gespeichert werden. Die Polizei kann - wie bisher! - nur im konkreten Verdachtsfall zugreifen. Davon sollte sich niemand einschüchtern lassen, der auch bisher unbefangen telefoniert und gemailt hat.

Aus Sicht von Journalisten ist vor allem ärgerlich, wenn jetzt verbreitet wird, Informanten könnten sich seit Neujahr nicht mehr gefahrlos an die Presse wenden. So ein kontraproduktiver Unsinn!

Deutschland ist kein Polizeistaat - obwohl die Polizei bei Bedarf schon lange - nämlich seitdem es digitalisierte Telefone gibt - auf die Verbindungsdaten zugreifen kann. Deshalb wird sich auch nicht viel ändern, wenn die Daten nun etwas länger und zwangsweise (statt vertraglich vereinbart) gespeichert werden.

Vermutlich ist die Vorratsdatenspeicherung übermäßig. Doch das ist kein Grund, die Bürger mit völlig übertriebenen Warnungen verrückt zu machen. Der Gedanke "Freiheit statt Angst" ist zu wichtig, um ihn nur auf die Polizei zu münzen.


Quote
06.01.2008 16:36 Uhr:
Von Kronkorken:

Hmm, und ich war die Tage ernsthaft am überlegen mir die TAZ zu abonieren.
Hat sich seltsamerweise gerade erledigt zwinker


http://de.youtube.com/watch?v=Rh0UPPpTO6E (http://de.youtube.com/watch?v=Rh0UPPpTO6E)

Dieses Video "ZAPP: Protest - Journalisten kämpfen gegen Überwachung" finde
ich recht sehenswert dazu. In Belgien hat man schon länger die VDS, und der
Journalist im Bericht bringt recht gut rüber, wie schwer ihm (bzw. seinen
Informanten) dadurch das Leben gemacht wird.
Diesen Bericht sollte sich Herr Rath mal dringend angucken.


Quote06.01.2008 12:52 Uhr:
Von Heinrich Müller:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Rath zeigt sich doch ziemlich staatsgläubig. Wer definiert denn, was ein "konreter Verdacht" ist? Und wie schön, dass "nur" die Verbindungsdaten gespeichert werden. Bei den Autofahrern wird demnächst "nur" erfasst, wo sie herkommen und wo sie hinfahren, und so weiter. Hier nur ein Scheibchen und dort nur ein Scheibchen, also fast nichts. Das heißt im Allgemeinen Salamitaktik, und die Salami wird immer kleiner und ist irgendwann weg. Es geht also nur um die Wurst. Übrigens: Mir persönlich ist es auch Wurst, weil ich keinem meiner Gesprächspartner mein Ehrenwort geben muss, ihn niemals zu nennen. Aber meines Wissens gibt es erfahrene Journalisten, die sich - im Gegensatz zu Herrn Rath - bei dem ganzen Spiel gar nicht wohl fühlen. Sehen die alle Gespenster?

Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Müller


Quote06.01.2008 00:28 Uhr:
Von bleeb:

Wow, unglaublich dass DAS in der TAZ steht.

Ihr seid raus.


Quote04.01.2008 17:32 Uhr:
Von Foodfreak:

Da fehlt eigentlich nur noch ein blauäugiges "wir haben ja schließlich nichts zu verbergen." Wie peinlich ist das denn? Und das von der taz? Dafür müsste es direkt eine Merkbefreiung geben. Schließe mich meinen Vorrednern an...


Quote04.01.2008 14:49 Uhr:
Von Hans:

Ich schließe mich meinen Vorrednern an und die TAZ zukünftig aus.


Quote04.01.2008 07:29 Uhr:
Von Marco Z:

Wenn das die Meinung der taz ist, dann kann ich diese nur als äußerst naiv bezeichnen. Ist Ihnen eigentlich schon einmal die Idee gekommen, dass nicht die einzelne Maßnahme, sondern das Gesamtpaket von Online-Durchsuchung, TKÜ und VDS und anderen Überwachungsmaßnahmen der eigentliche Skandal ist? Und habt Ihr schon mal darüber nachgedacht, wozu es die taz in der Zeitungslandschaft eigentlich noch braucht, wenn sie ohnehin das Gleiche schreibt wie die anderen? Oder sagen wir es anders: Die Süddeutsche ist auf diesem Feld weit fortschrittlicher als Ihr. Das sollte Euch zu denken geben. Prantl ist progressiv, Rath einfach nur reaktionär.


Quote04.01.2008 03:07 Uhr:
Von Mein Name:

Sicher, der AK Vorrat schießt in seiner Wortwahl manchmal über das Ziel hinaus, etwa in der Pressekonferenz vor wenigen Tagen. Das ist ärgerlich, aber angesichts der Situation erklär- und entschuldbar. Dieser aus der Hüfte und dem Bauch geschriebene Kommentar von Christian Rath ist es hingegen nicht.


Quote04.01.2008 02:49 Uhr:
Von Julian:

Zitat: "Deshalb wird sich auch nicht viel ändern, wenn die Daten nun etwas länger und zwangsweise (statt vertraglich vereinbart) gespeichert werden."

Sowas macht mich wütend, wenn ich diese dreiste Zypries Lüge schon wieder höre! Ein Rechtsexperte sollte sich wenigstens mal das Gesetz durchlesen, bevor er so einen Stuss schreibt.
Es wurde bis jetzt z.B.: kein Emailverkehr (also Absender und Empfänger) gespeichert, sondern nur Verbindungsdaten, die zu Abrechnungszwecken nötig waren (Also auch keine Flatratekunden).
Es musste zumindest nicht gespeichert werden, und wurde in vielen Fällen auch nicht, weil sinnloses speichern teuer ist.
Das gleiche betrifft auch den Standort bei Telefonaten/SMS vom Mobiltelefon.

Dies ist einfach nur peinlich und Springer-, nicht TAZ-Niveau!


Quote03.01.2008 14:53 Uhr:
Von Michael:

Erschreckend die Naivität Ihres Kommentators.Wenn diese Meinung den Großteil Ihrer Redaktion widerspiegelt,dann wird`s Schäuble ganz warm ums Herz.


Quote03.01.2008 05:14 Uhr:
Von olympicdeathsquad:

sorry, aber mit dem kommentar schafft es die taz sich völlig zu disqualifizieren - wenn verfassungsrichter der auffassung sind, dass es besser ist von einem diensttelefon keinen journalisten anzurufen ist das wohl nur panikmache von amateuren, die sowieso keine ahnung haben; herr rath jedoch hat den totalen durchblick.


Quote02.01.2008 23:35 Uhr:
Von Kurt:

Deutsche Politiker demontieren systematisch einst grundgesetzlich garantierte Bürger- und Freiheitsrechte - und die taz beschwichtigt, es sei alles gar nicht so schlimm. Herr Rath, Sie sollten sich schämen, dass ausgerechnet Sie als Medienvertreter eine solche Vorgehensweise noch decken - statt dafür zu kämpfen, dass wir Deutschen weiter ohne Angst vor Überwachung und Depression miteinander kommunizieren können.

Liebe taz-Redaktion, mit diesem Kommentar habt Ihr für mich jegliche Glaubwürdigkeit verloren - und einen Abonnenten, nämlich mich, dazu. Meine Kündigung habe ich soeben in den Briefumschlag gesteckt und auf diesen die Briefmarke geklebt.

Entsetzt,

Ihr Ex-Leser Kurt P.


Quote02.01.2008 22:56 Uhr:
Von Heiko:

Es tut mir sehr leid Herr Journalist - aber habe Sie sich auch nur ein klitze klein wenig informiert???? Denn das, was ich hier gerade lesen musste verschlägt mir die Sprache. So schlechte Artikel liest man wirklich sehr selten, Null Ahnung aber schreiben... nunja, wenn man dafür bezahlt wird, warum nicht... Aber lesen werde ich die TAZ nicht mehr.


Quote02.01.2008 20:46 Uhr:
Von Andreas Rohlfs:

Herr Rath, was würden Sie sagen, wenn demnächst von jedem Brief, den sie abschicken oder erhalten, Absender und Empfänger ein halbes Jahr lang bei der Post gespeichert würden? Wären sie damit einverstanden?



Quote02.01.2008 20:44 Uhr:
Von Ruediger:

OK, ich abonniere eine Zeitung nicht, um meine eigene Meinung wieder zu finden. Allerdings zeugt der Artikel von einer erschreckenden Naivität gegenüber dem, was in letzter Zeit unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung von den Politikern betrieben wird. Die Freiheiten der BürgerInnen werden sukzessive abgebaut und keiner findet etwas dabei. Immer nach dem Motto: ich habe ja nichts zu verbergen, ist ja gar nicht so schlimmm...Schade, dass die TAZ auf dem Auge auch blind zu werden scheint.


Quote02.01.2008 19:48 Uhr:
Von Olaf Gehsing:

Mal wieder hat ein Journalist den Focus nur auf seinen Arbeitsbereich. Journalisten, Geistliche, Anwälte - darüber wird berichtet. Das was seit gestern gilt wird diesen Staat umwälzen. Immer schon wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt - z.b. bei Handwerkern, nur weil sie keinen Meistertitel führen. Darüber berichtet die TAZ dann nicht (wir haben ja nicht studiert). Karlsruhe aber hat in 2007 14 mal gegen Hausdurchsuchungen und Auskunftsbegehren entscheiden. Immer wieder wurden dabei die Amtsrichter gerügt, weil sie die Beschlüsse ausfertigten - gegen das Grundgesetz! Wo war die TAZ (ach sorry, wir haben ja nicht studiert) Niedersachsen hat einen Gesetzesenwurf über den Bundesrat in den Bundestag eingebracht (815/05) danach soll das Erfordernis des richterlichen Beschlusses bei Hausdurchsuchungen fallen! - Hört hört - die Entwürfe für das abhandenkommen des heute schon nicht mehr funktionierenden richterlichen Vorbehaltes liegen schon im Bundestag - wann hat die TAZ darüber berichtet? Naja Hauptsache Journalisten, Anwälte und Geistliche können ihrer Arbeit nachgehen. Die VDS gefährdet u.a. Handwerker ohne Meisterbrief. Aber auch Abtreibende Frauen, Schwule, Behinderte! Aber sicher wird es reichen, wenn die Taz den Zeigefinger erhebt sobald erste Fälle offenbar werden. Zusammenfassung: Ich bin anderer Meinung als der Verfasser des Artikels. Ich habe eine andere Lebenserfahrung! (da passt es, das ich zur Verifizierung dieses Eingabefeldes das Wort "extrem" eingeben soll!)


Quote02.01.2008 19:43 Uhr:
Von Alexander Kober:

Naja, wie so oft in diesen Tagen... der Grundgedanke dahinter scheint zu sein: "Da haben sich nun Menschen, die stellenweise tatsächlich Experten auf dem Gebiet sind, mehr als ein Jahr lang Gedanken zur Vorratsdatenspeicherung gemacht, aber ich glaub, ich weiss es trotzdem besser, das sagt mir mein Gefühl." Der Kommentar zeigt, dass der Verfasser sich auch nicht einmal ansatzweise mit der Materie und der Problematik jenseits des unmittelbaren Tellerrandes auseinandergesetzt hat, aber ich für meinen Teil bin des Argumentierens nun wirklich müde. Wer das Problem jetzt noch nicht verstanden hat ist die Zeit, die eine Erklärung kostet, einfach nicht wert.


Quote02.01.2008 19:41 Uhr:
Von Philipp Sandelmann:

Hier hat Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mal ein paar Fakten zusammen getragen, wie in den letzten Jahren Gerichtsentscheide vom Bundesverfassungsgericht durch die Politik missachtet werden:

Auf dem Weg in den autoritären Staat - www.blaetter.de/artikel.php

Alleine schon deswegen sollte jeder Bürger gewarnt sein.

Und eine Sache, die für einen Überwachungs- und Polizeistaat stehen, konnten wir über Weihnachten erleben, als es dann hieß, dass 12000 angeblich Kinderpornografie konsumiert hätten, obwohl es sich als großen Hoax herrausstellte. Operation Heiße Luft heißt es auf Telepolis und lawblog.de präsentiert einen kollateralen Schaden in >Vom "Himmel" in die Hölle<.

Habt ihr Cicero vergessen? Oder die angeblich terroristische Vereinigung "militante gruppe"? Oder die Postsortierung von Polizei? Und vielem mehr?


Quote02.01.2008 19:37 Uhr:
Von Michael:

Sehr geehrter Herr Rath,
was Sie und andere anscheindend nicht begreifen ist, das die VDS wie ein Fuß in der Tür ist. Der Rest wird kommen wie das Amen in der Kirche.
Warum machen die denn eine VDS?
Um mutmaßliche Terroristen zu fangen??
Willkommen in der Realität.


Quote02.01.2008 19:12 Uhr:
Von Die Stimme:

Herr Rath mag wohl ein Rechtsexperte sein, was aber nicht heißt, dass er auch eine Ahnung von diesem Thema besitzt. Ohne jetzt darauf einzugehen, wie oft schon der gesetzliche Rahmen der Polizeiarbeit in die Illegalität ausgedehnt wurde (Bundestrojaner), denke ich einmal nur an die technischen Möglichkeiten. Hat die Polizei Zugang zu den Daten, haben andere Menschen auch Zugang dazu. Ob das nun firmenintern oder per Hacking-Angriff passiert, ist nebensächlich. Die Vergangenheit hat gezeigt (etwa in Großbritannien), dass an diesen Daten die größte aller Fehlerquellen sitzt - der Mensch. Und dass viele dieser Fehlerquellen/Menschen zudem recht sorglos im Umgang mit diesen erhobenen Daten sind. Und es sind diese Daten, an denen eben KEINE Fehler gemacht werden DÜRFEN.
Um das Fazit mit den Worten Goethes auszudrücken: "Drum besser wär's dass nichts entstünde."


Quote02.01.2008 13:43 Uhr:
Von Martin Schröder:

Ich kann mich Thomas eigentlich nur anschließen: Wenn DAS die
vorherrschende Meinung der taz zu dem Thema ist (und schließlich steht
der Kommentar auf Seite 1), dann gute Nacht. Ihr werdet euch noch
wundern, wenn euch beim nächsten §129a-Verfahren eure Telefondaten
vorgehalten werdet. Habt ihr das Cicero-Verfahren schon vergessen?

Bettina Gaus ist wahrscheinlich unterwegs in den USA und fehlt
offensichtlich in Berlin -- man merkt's. :-(



Quote02.01.2008 12:48 Uhr:
Von Thomas:

Mit dieser Verharmlosung des Bürgerrechtsabbaus hat die TAZ ihre Existenzberechtigung verspielt.

Auf ein weiteres Organ, dass Bürgerrechtsabbau, Vernichtung der Privatsphäre und Kriminalisierung jedes einzelnen Bürgers verharmlost, kann ich ebenso verzichten wie auf die Parteigazette der NPD.

Das Abo wird gekündigt.


Quote02.01.2008 12:34 Uhr:
Von Klaus Schmitz:

Sehr geehrter Herr Rath,

Ihre Sichtweise zur Vorratsdatenspeicherung ist erschreckend. Jeder weis, dass diese Daten erst gar nicht erhoben werden dürften. Auch das Argument, dass es bereits (ungesetzlich übrigens bei Pauschaltarifen) zu Abrechnungszwecken gemacht würde, macht die Sache im Kern doch nicht besser. Auch der Richtervorbehalt wird in den nächsten Jahren zugunsten von Rechteinhabern und sonstigen Interessengruppen fallen. Schon heute werden die Gerichte und Staatsanwaltschaften durch Massenabmahnungen gelähmt. Ich hoffe Sie erinnern sich an das Bankgeheimnis, an die Mautdaten, die KFZ Datenerfassung, an die Wohnraumüberwachung und und und. Jedes einzelne Maßnahme für sich ist vielleicht nicht der Schlüssel zum Überwachungsstaat, doch die Summe an Maßnahmen kann in einem freiheitlich denkenden Menschen Unmut und Angst hervorrufen. Wenn die ersten Dämme gebrochen sind, wer garantiert, dass zukünftige Regierungen auch "nichts Böses" im Schilde führen? Möchten Sie, dass nach einem negativen Arztbefund und eigenener Recherche nach der Krankheit im Internet oder an der Hilfshotline auch die Ermittlungsbehörden davon wissen. Arbeitgeber und Krankenkassen (gerade die Privaten) sind sicherlich daran interessiert in welche Risikogruppe ich mich befinde und über was ich mich informiere.

Es tut mir leid, Ihnen eine gewisse Naivität in diesen Sachen vorzuwerfen. Menschen, die sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzten können über Ihren Kommentar nur den Kopf schütteln.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Schmitz


Quote02.01.2008 09:48 Uhr:
Von Martin Brot:

Dieser Rechts"experte" hat offensichtlich kein Wissen über die Entscheidungen des BVerfG der letzten Jahre wie bsw. Großer Lauschangriff. Erstmals sollen Daten extra nur zur Strafverfolgung und -prävention erhoben werden, was grob verfassungswirdrig ist. Das "Auf Vorrat halten" genauso. Ebenso werden Handy-Standortdaten gespeichert. Auf diese Daten dürfen verdachtsunabhängig Sicherheitsbehörden von 52 Ländern zugreifen. Bitte informieren Sie sich mal, bevor sie einfach irgendeinen Mist runtersemmeln. Die Aktion wird vom CCC (BVerG-Gutachter) und vielen renommierten Juraprofessoren, ehemaligen BVerG-Richtern u.a. getragen. Aber halt nicht von allen Rechts"experten". www.vorratsdatenspeicherung.de





Aus: "Die Horroszenarien der Vorratsdatenspeicherungs-Gegner sind übertrieben - Freiheit statt Angst" KOMMENTAR VON CHRISTIAN RATH (02.01.2008)
Quelle: http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/freiheit-statt-angst/?src=MC&cHash=819e0c650e (http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/freiheit-statt-angst/?src=MC&cHash=819e0c650e)

Title: [Internetkontrolle deutlich ausbauen... (Notiz, USA, NSA, Mike McConnell)]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 16, 2008, 10:25:45 AM
Quote[...] US-Geheimdienstkoordinator Mike McConnell arbeitet an einem Plan, der den Diensten eine Kontrolle sämtlicher E-Mails, Dateiübertragungen oder Suchanfragen ermöglichen soll. Dies berichtet das Magazin The New Yorker in seiner aktuellen Printausgabe. Demnach haben die Nachrichtendienste etwa die Datenbanken von Google im Visier, in denen der Suchmaschinenprimus Nutzungsdaten 18 Monate lang vorhält. Diese Informationshalde könnte in einer "Cyber-Untersuchung" nützlich sein, soll ein Berater McConnells erkannt haben. Die Sicherheitsbehörden seien aber auch daran interessiert, die über andere Internetdienste ausgetauschten Inhalte mitzulesen. Grundzüge für eine entsprechende Richtlinie zur Gewährleistung der "Sicherheit" im digitalen Raum würden gerade aufgestellt.

Laut dem alternativen Mediendienst The Raw Story, der die Grundzüge des Magazinberichts online wiedergibt [http://rawstory.com/news/2007/US_drafting_plan_to_allow_government_0114.htm%20l],  ist McConnell besonders besorgt über Cyberangriffe auf kritische Netzinfrastrukturen der USA. Neben dem geplanten Ausbau der Überwachung will der Geheimdienstkoordinator daher die Zahl der Zugangspunkte für Regierungscomputer zum Internet von 2000 auf 50 reduzieren. Insgesamt rechnet McConnell offenbar mit deutlichem Widerstand gegen das Vorhaben. Die aktuelle Debatte über die Zukunft der Befugnisse für US-Sicherheitsbehörden zum Abhören der internationalen Telekommunikation ohne Richterbeschluss im Rahmen der umstrittenen Novelle des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) soll der frühere Admiral zumindest als gemütlichen Ausflug gegenüber der erwarteten Diskussion über den Cyber-Sicherheitsplan bezeichnet haben. Im Umfeld McConnels herrsche aber die Ansicht vor, dass ein Gewinn an Sicherheit nur durch eine weitere Aufgabe des Schutzes der Privatsphäre zu erzielen sei.

Erst Mitte Dezember waren weitere Einzelheiten des bereits bestehenden Lauschprogramm der US-Regierung und der National Security Agency (NSA) bekannt geworden. Danach hat der technische US-Geheimdienst bereits wiederholt Zugang zu kompletten Schaltstellen in Ortsnetzen beziehungsweise Kopien des Verkehrs ganzer Netzwerkzentren einzelner Städte eingefordert. Dabei stieß er aber teils auf Widerstände der zuständigen Telekommunikationsanbieter.

Ein Ex-Mitarbeiter von AT&T gab zudem zu Protokoll, in einer Einrichtung des Providers in San Francisco einen geheimen Raum entdeckt zu haben, der für Spione reserviert gewesen sei. Dort sollen NSA-Mitarbeitern Duplikate des kompletten Internetverkehrs zugänglich gemacht worden sein, die durch die AT&T-Leitungen vor Ort geflossen sind. Eine Unterscheidung zwischen einheimischen und internationalen Datenpaketströmen hat Insidern zufolge nicht stattgefunden. Ähnliche Vorkehrungen möchte McConnell nun anscheinend bundesweit in den USA installiert wissen. Es könne aber sein, heißt es in dem Bericht, dass vor der Verabschiedung des Plans wohl etwas "Entsetzliches" passieren müsse. Andernfalls wäre die öffentliche Meinung wohl nicht bereit, das Big-Brother-Vorhaben mit zu tragen.

(Stefan Krempl) / (pmz/c't)

Quote15. Januar 2008 22:33
Es war wohl nicht zu erwarten, daß die Mächtigen dieser Welt ..
Alter Mann im Weinberg (30 Beiträge seit 13.09.07)

uns 'normalen' Bürgern die Freiheit der unkontrollierten
Kommunikation (und damit Kontrolle) kampflos überlassen werden. Dies
war schon bei der Einführung des Buchdruckes durch die Kirche so, zog
sich weiter über die Presse bis zum Rundfunk. Es wird an jedem
einzelnen von uns liegen, diese Freiheit immer und immer wieder
einzufordern.


Quote15. Januar 2008 19:59
perfect
epc_ (23 Beiträge seit 04.02.06)

der total gläserne bürger wird wahr, und auch in deutschland!
getreu dem motto: 'sag mir was du suchst und ich sage dir wer du
bist' (und sind wir ehrlich, das stimmt!)

fassen wir zusammen:
----------------------
- mit der VDS in europa werden von allen inet usern ip adressen 6 monate lang gespeichert
- die USA haben sich bereits vor monaten still & heimlich vollzugriff auf diese datenhalden gesichert (sie heise news)
- die amerikanischen feds' erhalten vollzugriff auf die search-logs der google und anderen suchmaschienen

somit ist es ein mit ein paar mausclicks für einen ami (in entsprechender position) über jeden bürger in europa ein komplettes (und sehr treffendes) persönlichkeitsprofil zu erstellen.   
und das ist erst der anfang wenn mann genau nachdenkt...

all das haben schäuble und co. zu verantworten.



Quote15. Januar 2008 20:48
"The Raw Story" Link
MaxRock (17 Beiträge seit 21.09.04)

... 404 not found.


Quote16. Januar 2008 0:06
....ein Gewinn an Sicherheit.....
Pincinato (mehr als 1000 Beiträge seit 08.01.03)

....... nur durch eine weitere Aufgabe des Schutzes der Privatsphäre
zu erzielen sei.

ja ja, ich frage mich nur, wessen sicherheit da gemeint ist.
meine nicht!


Quote16. Januar 2008 1:18
Schäuble will im Notfall jeden abhören dürfen: Abgeordnete, Anwälte, Priester
Szef (mehr als 1000 Beiträge seit 12.03.01)

http://www.netzeitung.de/deutschland/880430.html

...



Aus: "Bericht: USA wollen Internetkontrolle deutlich ausbauen" (15.01.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/101836 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/101836)

Title: [Falsche Briefe der Polizeidirektion Heidelberg... (Notiz, BRD)]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 17, 2008, 11:32:38 AM
Quote[...]   Falsche Briefe der Polizeidirektion Heidelberg warnen davor, dass mittels der Vorratsdatenspeicherung erhobene Daten möglicherweise missbraucht werden könnten und empfehlen verschiedene Maßnahmen dagegen wie beispielse das surfen mittels Tor.
Über ein Tausend Schreiben gingen an Haushalte in Heidelberg. Zu der Aktion bekannte sich die Gruppe Weg mit der Vorratsdatenspeicherung Heidelberg

Nach polizeilichem Briefkopf folgte folgender Text:

Quote

An alle Bürgerinnen und Bürger
der Stadt Heidelberg

Bekanntmachung der Polizeidirektion Heidelberg

Betreff: Vorratsdatenspeicherung
Seit dem 01. 01. 2008 gilt in der Bundesrepublik Deutschland die so genannte Vorratsdatenspeicherung. Mit ihrer Hilfe soll nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Zugriff auf die Daten erhalten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen. (genauere Informationen finden Sie unter www.vorratsdatenspeicherung.de).
Leider kann der Schutz vor einem Missbrauch der in Heidelberg erhobenen Daten augenblicklich von der Polizeidirektion Heidelberg nicht gewährleistet werden. Bis wir diese Panne behoben haben, möchten wir sie dringlichst um die Befolgung folgender Maßnahmen bitten:
- benutzen sie Telekommunikationsgeräte nur wenn unbedingt erforderlich.

- lassen sie ihr Mobilfunkgerät möglichst häufig zu Hause oder schalten Sie es aus, wenn Sie es derzeit nicht benötigen und entfernen Sie den Akku.

- surfen Sie im Internet ausschließlich mittels Anonymisierungsprogramme (wie beispielsweise Tor: www.torproject.org/).

- schreiben Sie Briefe, diese sind nicht nur persönlicher, sondern fallen auch nicht unter die so genannte Vorratsdatenspeicherung.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung rufen Sie einfach an (06221/99-0), oder kommen Sie zur persönlichen Beratung vorbei (Polizeidirektion Heidelberg, Römerstraße 2 – 4, 69115 Heidelberg)

Mit freundlichen Grüßen


[...]


Fürs Archiv: SWR-LeserIn 16.01.2008 - 18:24, Heidelberg

QuoteWirbel um falschen Polizei-Rundbrief

Ein falscher Rundbrief der örtlichen Polizeidirektion zum sensiblen Thema Vorratsdatenspeicherung sorgt derzeit in Heidelberg für Aufsehen. In dem Schreiben werden Bürgern Tipps gegeben, wie sie die Überwachung ihrer Computer- und Handydaten erschweren können.

Weniger das Handy benutzen, es besser häufiger ausschalten; dafür lieber mal einen persönlichen Brief schreiben: Es klingt eigentlich ganz vernünftig, was in dem vermeintlichen Polizei-Rundbrief steht, der am Montag in geschätzten 1.000 Haushalten in Heidelberg landete. Allein: Der Absender ist nicht die Polizeidirektion Heidelberg, wie es in dem Schreiben vermerkt ist.

Harmlose Maßnahmen empfohlen

In dem falschen Brief heißt es, die Polizei in Heidelberg könne derzeit nicht dafür garantieren, dass die Telefon- und Computerdaten nicht missbraucht werden, die im Zuge der seit 1. Januar geltenden Vorratsdatenspeicherung erhoben werden. Im Anschluss wird dann unter anderem empfohlen, im Internet nur noch mit Anonymisierungsgeräten zu surfen oder Telekommunikationsgeräte wie Handy oder Computer nur dann zu benutzen, "wenn unbedingt erforderlich".

Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen

Eine Gruppierung mit dem Namen "Gruppe Weg mit der Vorratsdatenspeicherung Heidelberg" hat sich inzwischen zu der Aktion bekannt. Der Brief wurde im Internet veröffentlicht. Die Heidelberger Polizei konnte das auf Anfrage von SWR.de allerdings noch nicht bestätigen. Wie ein Sprecher sagte, wolle die Polizei jetzt auch nicht überreagieren und mit Kanonen auf Spatzen schießen: "Wir sehen das ganz gelassen."
Amtsanmaßung - Staatsschutz ermittelt

Die Polizei selbst hatte die Geschichte zunächst als "vorgezogenen Fastnachtsscherz" abgetan und in ihrem Polizeibericht ganz humorig geschrieben: "Ein Tipp der echten Heidelberger Polizei: wegwerfen." Doch so einfach ist es nicht. Gezeichnet war der Brief nämlich mit dem Namen des amtierenden Chefs der Schutzpolizei, die Unterschrift war gefälscht. Das ist Amtsanmaßung, und dabei handelt es sich um ein Offizialdelikt, sprich: Der Staatsschutz muss ermitteln. "Wir werden Anzeige erstatten", so der Polizeisprecher. Am Ende wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob es auch zu einem Verfahren kommt.




Aus: "Aktion gegen Vorratsdatenspeicher in HD" Von Weg mit der Vorratsdatenspeicherung
/ Themen: Repression  (14.01.2008 13:19)
Quelle: http://de.indymedia.org/2008/01/204974.shtml (http://de.indymedia.org/2008/01/204974.shtml)

Title: [manchmal denke ich... (BRD, Überwachungswahn, Presse)]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 04, 2008, 11:54:25 AM
Quote[...]

Quote31. Januar 2008 17:42
Mal ein Lob an Stefan Krempl und Heise
palak.paneer (mehr als 1000 Beiträge seit 10.07.03)

manchmal denke ich, die einzige Opposition gegen den Überwachungswahn
in der ernstzunehmenden Presse.
Weiter so.



Aus: "Verfassungsbeschwerde gegen Fingerabdrücke in Reisepässen" (31.01.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/102826 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/102826)

-.-

Quote[...] Stefan Krempl (* 8. August 1969) ist Kulturwissenschaftler und arbeitet als freier Journalist u. a. für die c't, Telepolis, den Spiegel und die Financial Times Deutschland.

Krempl studierte von 1989 bis 1995 Kunstgeschichte, Germanistik und Philosophie in Würzburg sowie Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation an der Hochschule der Künste Berlin. 2004 promovierte er an der Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) zum Thema Der Kosovo-Krieg in den Medien unter besonderer Berücksichtigung des Internet. Ein Beitrag zur kritischen Medienanalyse.

Zusammen mit Daniel Delhaes betreibt er das Weblog Der Spindoktor, zusammen mit Martin Behns und Marco Maas China in the news, welches "Chinas Wirtschaft, Kultur und Politik und ihre Widerspiegelung in den Medien" thematisiert.


Aus: "Stefan Krempl" (02/2008)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Stefan_Krempl (http://de.wikipedia.org/wiki/Stefan_Krempl)

Title: [Kommunikationsstörungen... (Notiz, BRD, Vorratsdatenspeicherung)]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 05, 2008, 11:23:38 AM
Quote[...] Die Aktivisten sprechen alarmierend von "Bürgern, die keine E-Mails mehr versenden, Journalisten, die den Kontakt zu Informanten verlieren" sowie "Unternehmern, die Unterlagen wieder per Post verschicken müssen". Die von der großen Koalition eingeführte Vorratsdatenspeicherung führe somit in weiten Bereichen der Gesellschaft zurück in eine Zeit, als es weder Telefon noch Internet gab. Ein Journalist berichtete im Rahmen der Befragung, ein Informant aus einer Sicherheitsbehörde habe ihm bereits in der Neujahrsnacht mitgeteilt, er möchte "ab heute nie mehr unter dieser Nummer" angerufen werden. Ein Steuerberater teilte mit, seine Mandanten würden seit Jahresanfang telefonische Rückfragen bei ihm scheuen. Ein Unternehmer aus Süddeutschland monierte, seine Kunden würden "sicherheitsrelevante Beschreibungen" nur noch persönlich übergeben wollen. Drogenberater und Psychotherapeuten beklagen, dass Anrufe ausbleiben oder inhaltslos verlaufen.

Angesichts des Ergebnisses, dass "politisch aktive Menschen, Firmenkunden und Hilfsbedürftige der Telekommunikation nicht mehr vertrauen", fühlt sich Patrick Breyer vom Arbeitskreis zumindest an Zustände in einer Diktatur erinnert. Die schlimmsten Befürchtungen seien übertroffen worden. Die neuere Überwachungsgesetzgebung werde von den Bürgern auch als Einschränkung ihrer persönlichen Sicherheit empfunden, ergänzt Kai-Uwe Steffens von dem Aktionskreis. Es sei höchste Zeit für eine Kurskorrektur.

Für die nicht-repräsentative Umfrage wandten sich die Bürgerrechtler an rund 8000 Personen, von denen sich eine "dreistellige Zahl" zu Wort meldete. Etliche Schilderungen Betroffener sind für einen Bericht an das Bundesverfassungsgericht zusammengestellt worden, um den dort vorliegenden Eilantrag auf Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung weiter zu untermauern. Gänzlich überraschend sind die Resultate freilich nicht, da der Arbeitskreis die Sondierung unter den über 30.000 Unterstützern der dazu gehörenden Verfassungsbeschwerde gegen die pauschale Überwachungsmaßnahme durchführte. Am Samstag hatten zuvor unter dem Motto Freedemo08 nach Polizeiangaben über 500 besorgte Bürger in Regensburg gegen die Vorratsdatenspeicherung und staatliche Überwachung protestiert.

Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, hat derweil die Vorratsdatenspeicherung verteidigt. Bei der Beratung eines Antrags der Linken zur Förderung des "Datenschutzes durch Technik" im Landtag bezeichnete er die geplante Entschließung als "einseitig". Darin werde nur die abwehrende Seite des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung berücksichtigt. "Datenschutz gestaltet und garantiert nicht nur das Recht des Einzelnen auf die Herrschaft über seine Daten", betonte der CDU-Politiker. Der Bürger sei vielmehr eine Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft. Deshalb muss der Einzelne laut Caffier grundsätzlich Einschränkungen seines Verfassungsrechtes im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat dagegen die Anregung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) unterstützt, den Grundrechtsschutz für persönliche Daten in der digitalen Welt zu verbessern. "Die Debatte darüber, wie die Privatsphäre in der digitalen Welt besser geschützt werden kann, ist überfällig", erklärte Schaar. Bei vielen Gesetzen der letzten Jahre sei es überwiegend darum gegangen, Behörden den Umgang mit persönlichen Daten zu erleichtern und den Datenschutz der Bürger einzuschränken. Deshalb begrüße er den Vorstoß von Zypries, "den Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts im Grundgesetz festzuschreiben". Bundesregierung und Bundestag müssten sich aber beeilen, damit ein solches Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode verwirklicht werden könne.

Quote4. Februar 2008 14:53
Kann ich bestätigen.
stardrifter (mehr als 1000 Beiträge seit 15.03.04)

Vor kurzen wurde ich von einem Schwarzen gefragt ob er mal mein Handy
benutzen dürfte.

Mein erster Gedanke: "Was will der damit, was wenn das ein Terrorist
ist?"
Im gleichen Moment war mir klar wie schwachsinnig dieser Gedanke ist.

Trotzdem war ich erstmal erschrocken und verdutzt, wie sehr selbst
mich als eigentlich toleranten Menschen die Hetzprogaganda schon
beeinflußt hat.

In dem Augenblick ist mir dann klargeworden, daß meine persönliche
Freiheit in der Tat beeinflußt ist, wenn ich nichtmal mehr frei
entscheiden kann, wem ich mein Eigentum leihe, ohne das Risiko
einzugehen am Ende für Dinge verantwortlich gemacht zu werden, mit
denen ich nichts zu tun hab.


Quote4. Februar 2008 16:10
"an Zustände in einer Diktatur erinnert" ?
cassiel (mehr als 1000 Beiträge seit 21.09.01)

> fühlt sich Patrick Breyer vom Arbeitskreis zumindest an Zustände in einer
> Diktatur erinnert. Die schlimmsten Befürchtungen seien übertroffen worden. Die

D _ist_ eine Diktatur wie die DDR, nur noch nicht so totalitär auf
tönernen Füßen, sondern robust institutionell.

> neuere Überwachungsgesetzgebung werde von den Bürgern auch als Einschränkung
> ihrer persönlichen Sicherheit empfunden, ergänzt Kai-Uwe Steffens von dem
> Aktionskreis. Es sei höchste Zeit für eine Kurskorrektur.

Wie naiv:

---
Wir sind das Volk ... das nichts zu melden hat.



Quote4. Februar 2008 14:51
Selbstzensur im "Dritten Reich, in der DDR und nun, Heute und Hier.
DawaZangpo, Dawa Zangpo, DawaZangpo@netscape.net (115 Beiträge seit 18.01.07)

Ich bekomme Erstickungsanfälle in solchen Bedingungen zu leben.
Die Verfassungsbeschwerde wurde auch von mir unterschrieben.

Mieser kleine Schnüffelstaatmitarbeiter der Du sicher hier mitliest.
( Bist Du Dir eigentlich überhaupt für was zu schade?)
Schönen Gruß an deinen Chef Schäuble. Ich wünsche Ihm und Dir dass
Ihr einmal von Menschen aus diesem Land zum Teufel gejagt werdet!

Das war kein Aufruf zur Gewalt.
Das war ein Aufruf zum Widerstand mit allen demokratischen Mitteln.





Aus: "Kommunikationsstörungen durch die Vorratsdatenspeicherung beklagt" (Stefan Krempl) / (jk/c't)  (04.02.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/102911 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/102911)

Title: [34.443 Klageschriften gegen die Vorratsdatenspeicherung... (VDS)]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 02, 2008, 12:45:30 PM
Quote[...] Die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik ist komplett in Karlsruhe angekommen. Nach der Einreichung von acht Vollmachten repräsentativ ausgewählter Erstbeschwerdeführer Ende vergangenen Jahres hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am heutigen Freitag insgesamt 34.443 Klageschriften gegen die verdachtslose Protokollierung von Telefon- und Internetdaten dem Bundesverfassungsgericht übergeben.

Der zuständige Rechtsanwalt Meinhard Starostik wachte darüber, wie Aktivisten den Schriftsatz mit 331 Seiten sowie die fünfstellige Zahl an Vollmachten in 12 Umzugskartons zur Poststelle der Karlsruher Rechtsinstanz trugen. Zuvor waren Helfer des Anwalts mehr oder weniger Tag und Nacht im Endspurt damit beschäftigt, die ihm zugestellten Bevollmächtigungen für die "Massenbeschwerde" zu erfassen und einzuscannen.

Zuvor hatten mit Roben bekleidete Mitglieder des Zusammenschlusses von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern am Platz der Grundrechte in Karlsruhe symbolisch 17 Thesen "zur Verteidigung der Grundrechte in der heutigen Zeit" angeschlagen. Für jeden entsprechenden Artikel im Grundgesetz nagelten sie eine Forderung an wie: "Ich möchte meine E-Mails genauso unbeobachtet lesen und empfangen wie meine Briefe". Auf der Rückseite der Zettel standen Äußerungen von Politikern wie die Ansage von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU): "Es kann doch keinen Raum geben, in dem Terroristen sicher sein können, dass sie sich austauschen können, ohne dass der Staat einen Zugriff hat."

Vertreter des Arbeitskreises gegen die Anfang Januar in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung forderten Regierung und Parlament auf, eine unabhängige Überprüfung aller seit 1968 beschlossenen Überwachungsgesetze auf ihre Effizienz und schädlichen Nebenwirkungen hin einzuleiten. Darüber hinaus müssten neue Gesetzesvorhaben wie die Überwachung von Flugreisenden, das geplante zentrale Melderegister, der biometrische Personalausweis sowie die Präventivbefugnisse für das Bundeskriminalamt einschließlich der vom Verfassungsgericht gerade zurechtgestutzten Möglichkeiten für heimliche Online-Durchsuchungen sofort gestoppt werden.

Mit der Sammelbeschwerde verknüpft ist ein Eilantrag auf Aussetzung der gigantischen Sammlung von Telekommunikationsdaten, über den Verfassungsrichter im März nach der Klärung der Zuständigkeiten innerhalb des Gerichts entscheiden wollen. Am Monatsanfang hatten sie das Begehr der Bürgerrechtler zunächst Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat und den Länderregierungen zur Stellungnahme zugeleitet. Dabei fragte das Gericht unter anderem, ob es zutreffe, dass auch ohne Vorratsdatenspeicherung nur zwei Prozent der Abfragen von Verbindungsdaten erfolglos bleiben. Gesondert gegen die Novelle der Telekommunikationsüberwachung geklagt haben Bundestagsabgeordnete der FDP sowie der Grünen.

Mit juristischen Schritten wollen sich die Aktivisten nicht begnügen. Der Arbeitskreis zählt so neben der Bürgerrechtsinitiative "Freiheit ist Sicherheit", dem Chaos Computer Club (CCC) sowie lokalen Verbänden der Grünen, der Linken und der Piratenpartei zu den Unterstützern einer erneuten Demo "gegen die immer weiter fortschreitende Überwachung durch Staat und Wirtschaft" am 15. März in Köln. Dabei sollen besorgte Bürger einmal mehr unter dem Motto "Für ein Morgen in Freiheit!" auf die Straße gehen. Treffpunkt ist um 14 Uhr auf der Domplatte. Zu den Forderungen gehört unter anderem ein Stopp der Vorratsdatenspeicherung sowie der Pläne zur Ausspähung von IT-Systemen; die ausführlichsten Informationen zur Demo bietet gegenwärtig die Website von "Freiheit ist Sicherheit".

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verteidigte die pauschale Aufzeichnung der elektronischen Spuren der Nutzer derweil erneut. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung sagte die SPD-Politikerin: "Wir nutzen hier die Möglichkeiten, die es seit jeher gibt, und bauen diese nach den EU-Richtlinien aus." Dass die Brüsseler Vorgaben nicht vom Himmel fallen, thematisierte sie nicht. Zugleich räumte sie ein, dass die Grundrechte in der Hektik der Berliner Politik in gewisser Weise einem "Terror-Realisierungsvorbehalt" unterstünden. Was nütze einem das beste Grundrecht, fragte sie, "wenn ich konkret fürchten muss, dass abends in der U-Bahn eine Bombe hochgehen kann". Da seien Sicherheitsmaßnahmen nötig, die aber die Grundrechte wiederum nicht unbedingt massiv einschränken müssten.

(Stefan Krempl) / (jk/c't)


Quote29. Februar 2008 12:10
Was nützen Grundrechte, wenn ich Angst vor eine U-Bahnbombe haben muß?
Anudu (822 Beiträge seit 24.01.02)

Und was nützt die Überwachung von 80 Millionen Leuten, wenn der
Bombenleger das vorher nicht per E-Mail seinen Freunden ankündigt?


Quote29. Februar 2008 12:15
Tut mir leid, Frau Zypries aber in der DDR war man sehr sicher
DerMatz (808 Beiträge seit 28.01.00)

vor Bombenanschlägen.

Dennoch fandend die Leute diese "wärmende" Sicherheit des Staates
irgendwie doof.

Ist die Welt womöglich grau statt schwarz/weiß? Das wäre ja ein
SKANDAL!°


Quote29. Februar 2008 12:30
Wenn abends in der U-Bahn eine Bombe hochgehen kann...
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

"Was nütze einem das beste Grundrecht, fragte sie, "wenn ich konkret
fürchten muss, dass abends in der U-Bahn eine Bombe hochgehen kann"."

Andersrum wird ein Schuh draus:

Was nützt mir die vermeintliche Sicherheit, dass abends in der U-Bahn
keine Bombe hochgehen wird, wenn meine Grundrechte nichts mehr
gelten?

...


Quote29. Februar 2008 12:37
Gesttern bei Quarks und co
Attler (mehr als 1000 Beiträge seit 15.03.00)

"Wenn wir anfangen würden, Terroranschläge wie Unfälle zu bewerten,
würde schnell klar, dass uns Terroristen nichts anhaben können."


Quote29. Februar 2008 12:55
Verstehe ich Frau Zypries richtig ?
Schlafmuetze (mehr als 1000 Beiträge seit 27.06.01)

Unsere Verfassung ist irrelevant wenn man sich aus irgendwelchen
Gründen nicht daran halten will ?

...



Quote29. Februar 2008 13:04
Irgendwo im Himmel
IEEE802.1q (mehr als 1000 Beiträge seit 01.07.02)


Irgendwo da oben sitzen sie. Voller Zorn und Abscheu, sitzen dort die
Helden und Freiheitskämpfer der Geschichte.

Sie kochen vor Wut über den über die Feigheit der jetzigen
Generation, die Bereit ist ihr Freiheit zu opfern nur um sich vor
einem fiktiven "Anschlag" geschützt zu fühlen.

Sie schreien laut:

"Ihr feigen Hunde! Hab ihr nichts gelernt aus der Geschichte? Warum
besudelt ihr unser Andenken und das was wir für EUCH erreicht haben?
Wir haben Unser eigenes Leben, das Leben unserer Kameraden und
Freunde in die Waagschale geworfen um die Freiheit zu gewinnen. Für
uns und unsere Kinder und Kindeskinder! UND IHR HABT NICHT MAL DEN
MUT EUCH EURER EIGENEN ANGST ZU STELLEN ?  Ihr fragt was ein
Grundrecht wert ist wenn man dabei Sterben könnte ?? ES IST DAS LEBEN
ABERTAUSENDER MUTIGER MENSCHEN DER GESCHICHTE WERT!

SCHÄMT EUCH!"

...aber leider ist noch niemand aus dem Jenseits gehört worden


Quote29. Februar 2008 13:25
Wieviele Bomben gibts denn so?
ttpytec (754 Beiträge seit 30.06.03)

Wer hat wirklich Angst vor einer U-Bahn-Bombe? Sind wir mal ehrlich,
eher gewinne ich im Lotto, als das unter meinem Hintern eine Bombe
hoch geht. Welcher Mathematiker möchte uns mal, die Chancen
ausrechnen?
Ich wette, es ist bei weitem gefährlicher am Strassenverkehr teil zu
nehmen.

ttp


Quote29. Februar 2008 13:32
Was nützt mir ein Grundrecht ...
Takayama (132 Beiträge seit 23.11.05)

... wenn ich jederzeit unter Zuhilfenahme von Wahnvorstellungen und
Gesetzen, die durch faschistoide Elemente der sogenannten Parteien
erlassen wurden, objektiv unberechtigt überwacht, drangsaliert und
auch ohne tatsächlichen oder auch nur scheinbaren Grund eingebuchtet
("Gentrifikation"...) werden kann?


Quote29. Februar 2008 13:35
Ich habe vollstes Vertrauen in unseren Rechtsstaat!
TGGWS (325 Beiträge seit 29.10.07)

Deshalb habe ich auch nichts gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Besonders unsere Strafverfolgungsbehörden beschäftigen ausschließlich
moralisch integere, höchsten ethischen Standards verpflichtete
Mitarbeiter.

Nie würden unsere Behörden mit Kriminellen zusammenarbeiten oder sich
gar an Hehlerei beteiligen. Sie würden auch nie den Eindruck
entstehen lassen, daß sie sich wie eine kriminelle Vereinigung
gebärden.

Deshalb ist auch die Vorratsdatenspeicherung absolut unbedenklich und
für unsere Sicherheit zwingend erfoderlich!


Quote29. Februar 2008 13:42
34.443 Klageschriften? Wie lächerlich...
locborg (9 Beiträge seit 14.03.07)

Bundesweit wurden 34.443 Klageschriften gesammelt? Wen will man mit
dieser lächerlich geringen Zahl beeindrucken?
Die Studiengebührengegner in Hessen haben letztes Jahr im Rahmen der
Verfassungsklage gegen das Studienguthabengesetz knapp 80.000
Verfassungsklagen gesammelt; wohlgemerkt nur in diesem einen
Bundesland.

Um wirksamen politischen Druck aufbauen zu können, hätte man ein paar
hunderttausend Klagen mehr benötigt...

Naja; ein unmündiges Volk kann sich eigentlich nicht beschweren...


Quote29. Februar 2008 14:15
Man sollte jeden Politiker zwangsweise zum Ansehen der Filme ....
shy-li-na (39 Beiträge seit 04.04.02)

...1984 und Das Netz verdonnern - vielleicht begreift dann wenigstens
ein kleiner Prozentsatz was sie mit Gesetzen, die immer mehr in
Richtung Totalüberwachung gehen, anrichten.
Aber vermutlich würde das Hardliner a la Schäuble auch nicht davon
abhalten.... :-(






Aus: "34.443 Klageschriften gegen die Vorratsdatenspeicherung" (29.02.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/104279 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/104279)

Title: [Verfassungshüter zur Vorratsdatenspeicherung... (Notiz, BRD, BVG)]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 19, 2008, 01:14:23 PM
Quote[...] Das Bundesverfassungsgericht hat die Auflagen zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ein wenig zurechtgestutzt. Die Richter folgten damit zum Teil einem Eilantrag von über 30.000 Beschwerdeführern. Die Telekommunikationsfirmen müssen zwar im Rahmen der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Novelle der Regelungen zur TK-Überwachung Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer verdachtsunabhängig sechs Monate vorhalten. Sicherheitsbehörden dürfen aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten darauf zugreifen.

Zudem muss der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos sein. Das Gesetz sieht dementgegen vor, dass Ermittler sowie prinzipiell Geheimdienste etwa auch bei "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" in den Datenbergen schürfen können sollten.


Der am heutigen Mittwoch bekannt gegebene Beschluss ist ein Teilerfolg für die vielen Bürger, die sich mit ihrer Klage an Karlsruhe gerichtet haben. Nicht das in Paragraph 113a Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelte Speichern selbst, sondern erst die in Paragraph 113b TKG festgeschriebenen Vorgabe zum Abruf und zur Verwendung der Daten sei der besonders gefährliche Eingriff in die Freiheit der Bürger, meinen die roten Roben. Ein solcher Datenabruf ermögliche es, "weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen". Er könnte zudem häufig eine Einleitung weiterer Ermittlungsmaßnahmen nach sich ziehen.

Zuvor hatten sie in anderen Entscheidungen immer wieder betont, dass schon das Datensammeln an sich die Bürgerrechte einschränke und einen Einschnitt in das informationelle Selbstbestimmungsrecht darstelle. Über die Verfassungsmäßigkeit der Speicherung an sich will Karlsruhe nach eigenen Angaben aber erst im noch ausstehenden Hauptverfahren ein Urteil fällen.

Die Verfassungshüter erlegten der Bundesregierung auf, dem Gericht nun bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Mit dem Beginn der Hauptverhandlung ist deshalb nicht vor Jahresende zu rechnen. Zugleich erklärten die Richter ihre vergleichsweise Zurückhaltung mit dem Hinweis, dass sie von ihrer Befugnis, das Inkrafttreten oder den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen dürften. Es handle sich dabei um einen "erheblichen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers". Der Prüfungsmaßstab sei noch weiter verschärft, wenn eine einstweilige Anordnung begehrt werde, durch die der Vollzug einer Rechtsnorm ausgesetzt wird. Vorauszusetzen sei hier, dass aus der Vollziehung des Gesetzes den Betroffenen ein besonders schwerwiegender und irreparabler Schaden droht.

Die Aussetzung der Speicherpflicht selbst scheidet für die roten Roben damit aus. Zwar kann die "umfassende und anlasslose Bevorratung sensibler Daten über praktisch jedermann für staatliche Zwecke, die sich zum Zeitpunkt der Speicherung der Daten nicht im Einzelnen absehen lassen", ihnen zufolge "einen erheblichen Einschüchterungseffekt bewirken". Der in der Vorratsdatenspeicherung für den Einzelnen liegende Nachteil für seine Freiheit und Privatheit "verdichtet und konkretisiert sich jedoch erst durch einen Abruf seiner Daten zu einer möglicherweise irreparablen individuellen Beeinträchtigung".

Für eine einstweilige Anordnung über die Datennutzung zu präventiven Zwecken durch Sicherheitsbehörden etwa zur Terrorabwehr besteht laut Karlsruhe kein Anlass. Es bestünden nämlich bislang keine fachrechtlichen Abrufermächtigungen, die ausdrücklich auf die entsprechende Regelung in Paragraph 113a TKG Bezug nähmen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die Entscheidung in einer ersten Stellungnahme begrüßt. Er forderte als Konsequenz den Rücktritt der federführenden Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die SPD-Politikerin "hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht", erklärte Patrick Breyer als einer der Beschwerdeführer von dem Zusammenschluss von Bürgerrechtlern. Dieser "vorsätzliche Verfassungsbruch" mache sie als Bundesjustizministerin untragbar.

Der Arbeitskreis fordert zudem weitere Konsequenzen. Deutschland müsse zudem die geplante staatliche Registrierung aller Flugreisen, mit welcher die nächste verfassungswidrige Vorratsspeicherung drohe, ebenso wie das Vorhaben zum millionenfachen Bruch des Postgeheimnisses durch die Erfassung und Auswertung von Brief- und Paketsendungen sofort stoppen.


Quote19. März 2008 10:19
Irgendwie hatte ich mir mehr erhofft
thomasn1975 (87 Beiträge seit 10.12.01)

Meine Begeisterung hält sich leider in Grenzen.


Quote19. März 2008 10:22
KEIN GRUND ZUM JUBELN...
TrollCollector (18 Beiträge seit 20.03.07)

...denn genau wie beim Bundestrojaner ists mal wieder nur eine
Halbherzige Entscheidung. Auch wenn angeblich noch in der
Hauptverhandlung über die Zulässigkeit der eigentlichen speicherung
entschieden werden soll glaub ich nicht das diese noch gekippt
wird!!!

"Die Daten dürfen nur zur verfolgung schwerer Straftaten verwenden
werde" Na toll... wer garantiert mir denn das sie nicht irgendwie
hintenrum z.B. an die Content Mafia weitergeleitet werden? Die Daten
SIND DA und sie WERDEN verwendet. Das ist immer so. Was da ist wird
auch ausgenutzt!

Ich persönlich bin von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
schwer enttäuscht. Es wäre nur ein klares Zeichen gegen den
Überwachungswahn gewesen wenn man zumindest die
Vorratsdatenspeicherung ohne wenn und aber verboten hätte und
Schäuble und Zypries ihren Hut nehmen müssten.


Quote19. März 2008 10:24
Solange noch gespeichert wird...
doby (7 Beiträge seit 07.11.07)

...werden noch immer unsere Daten an Geheimdienste weitervertickert.
Diese scheren sich einen Sch.. um irgendwelche Gesetze. Auch unsere
Politiker schert das nicht, hatten diese doch in der Vergangenheit
sich nicht daran gehalten.

Solange also gespeichert wird müssen wir weiter Angst haben. Dann
werden halt unsere Daten illegal durch unseren Staat wie
Polizei/Kripo/Stasi 2.0 verwendet. Und da dieses dann geheim
geschieht, werden wir auch davon nichts mitbekomen.

Deshalb kann ich mich im Moment nicht so recht freuen, denn die
Hauptentscheidung des BvGs steht noch lange aus.
Erst wenn die Speicherung komplett gekippt würde, hätte ich einen
guten Grund zu feiern.


Quote19. März 2008 10:29
Die Artikelüberschrift ist schlicht falsch!
Guenther (mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.00)

"Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein"

stimmt ja gar nicht. Es wird nur die NUTZUNG der gespeicherten Daten
eingeschränkt.


Quote19. März 2008 10:44
Die größte Bedrohung liegt bereits in der Speicherung...
gege (961 Beiträge seit 25.06.01)

der Kommunikationsdaten!
Nur Gespeichertes kann ausgewertet werden und die Auswertung - legal,
illegal oder durch wen auch immer - ist kaum kontrollierbar.

Insofern kein Grund zum Jubeln. Aber es ging erstmal nur darum, über
den Eilantrag zu entscheiden - schaun mer ma...

Die Auflage des Urteils, einen Bericht anzufertigen hat jedoch einige
Sprengkraft für die Überwachungsfanatiker, weil dadurch die maßlose
Überdimensionierung dieser Speicherung sichtbar werden würde.

Ausgesprochen ärgerlich ist bei allen Nicht-Strafprozessen und somit
auch bei Entscheidungen des BVerG, dass die Verantwortlichen nicht
zur Rechenschaft gezogen werden.

gege



Quote19. März 2008 11:01
Dem Heise-Publikum geht's ums illegale Filesharing
macHipster// _creative (593 Beiträge seit 16.05.06)

Offensichtlich, so oft wie hier auf Filesharing Bezug genommen wird
und ängstlich nachgefragt wird, ob illegales Filesharing in die
Kategorie "schwere Straftat" fällt oder nicht.

Quote19. März 2008 11:11
Warum wird hier von vielen ...
Funktastatur (mehr als 1000 Beiträge seit 04.06.04)

Warum wird hier von vielen ...

"Ich bin gegen Vorratsspeicherung" mit "Ich will unbehelligt
Raubkopieren" gleich gesetzt.
Verstehe ich nicht.
Hier haben wohl einige NICHTS, GAR NiCHTS verstanden!

Quote19. März 2008 11:14
Re: Warum wird hier von vielen ...
macHipster// _creative (594 Beiträge seit 16.05.06)

Funktastatur schrieb am 19. März 2008 11:11

> Warum wird hier von vielen ...
>
> "Ich bin gegen Vorratsspeicherung" mit "Ich will unbehelligt
> Raubkopieren" gleich gesetzt.

Weil hier im Forum das Urteil von vielen "Freiheitskämpfern" in
erster Linie hinsichtlich der Möglichkeit zum unbehelligten
Raubkopiern analysiert wird.






Quote19. März 2008 11:12
An die Pessimisten
koboldmaki23 (102 Beiträge seit 31.12.07)

> http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr025608.html

Lesen:
Absätze 139-141, dort wird eklärt, welche abartig hohen Hürden für
eine einstweilige Anordnung bestehen: die Hürden sind abartig hoch,
das Gericht geht hier IMHO sehr weit.
Immerhin halten die Richter es für notwendig, den Zugriff zu
verhindern. Sie werten also *jetzt schon* den Schutzbedarf des
Einzelnen höher ein als die verfassungsgemäße Ordnung, d.h. Ablauf
der Gesetzgebung. Der Beschluss, den die Leuts da heute morgen
bekannt gegeben haben, ist ein richtig krasser Eingriff in den Ablauf
unserer Demokratie. Die Richter wägen also ab: der Schutzbedarf des
Einzelnen ist höher anzusiedeln als die Integrität der Demokratie,
d.h. "die Gesetzgebungskompetenz". Macht euch mal bitte klar, wie
heftig das ist: Das Gesetz hat so derbe Konsequenzen, dass die
normalen Regeln unserer Demokratie hier höchstrichterlich teilweise
*außer Kraft gesetzt werden*. Das ist in der Eingriffsintensität IMHO
zu vergleichen mit einem Militärputsch mit der Rechtfertigung "Die
Menschenrechte sind so dermaßen in Gefahr, das Parlament so dermaßen
korrupt, dass wir auf Basis einer Notfallgesetzgebung die Spielregeln
unseres Gemeinwesens außer Kraft setzen."
--> Das Gericht nimmt sich das Recht heraus, die Gewaltenteilung per
einfachem Beschluss von ein paar Richtern außer Kraft zu setzen, und
das zu Gunsten der Artikel 1-19 GG. Kann mich momentan nicht
erinnern, dass es das seit '49 schon mal gab.

--> Bitte macht euch klar, *wie fucking derb* das ist.

Im letzten Absatz geht es um 113b, Satz 2 und 3. also: Die
Geheimdienste. Im Moment gibt es noch keine Verordnungen, die den
Geheimdiensten das erlauben. Das gesetz erlaubt es zwar, es bedarf
aber einer Konkretisierung durch Verordnung, etc. Sobald die raus
sind, kann der AK Vorrat einen *zweiten Antrag* auf einstweiligen
Rechtsschutz stellen. Das steht ausdrücklich so drin.

MfG
km23


Quote19. März 2008 11:18
Habt ihr Absatz 4 nicht gelesen?
klickdichdurchdiewelt (876 Beiträge seit 14.04.04)

Über die Speicherung an sich wird noch entschieden. Also kein Grund
die Hoffnung zu verlieren.


Quote19. März 2008 12:05
Entscheidung != Urteil
Gandalf der Graue (mehr als 1000 Beiträge seit 28.01.01)

Aufgepasst:

Die Entscheidung nimmt nicht das Hauptsacheverfahren vorweg. Darf sie
auch gar nicht. Die Entscheidung oder auch Beschluss soll den
Beschwerdeführer vor irreversiblen Schäden schützen.

Insofern ist dieses als Erfolg zu verbuchen. Warten wir lieber ab,
wie das Gericht im Hauptsacheverfahren über die Speicherung an sich
entscheidet. Jetzt eine voreilige Wertung abzugeben bevor das
Hauptsacheverfahren beendet ist, ist nicht klug, auch wenn einige es
gern gesehen hätten, dass das BVerfG gleich das Hauptsachverfahren in
der Entscheidung vorweggenommen hätte.






Aus: "Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein" (Stefan Krempl) / (anw/c't) (19.03.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bundesverfassungsgericht-schraenkt-Vorratsdatenspeicherung-ein--/meldung/105284 (http://www.heise.de/newsticker/Bundesverfassungsgericht-schraenkt-Vorratsdatenspeicherung-ein--/meldung/105284)
Title: [Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums... (Notiz, BRD, VDS)]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 09, 2008, 12:35:44 PM
Quote[...] Am Freitag, dem 11. April 2008, wird der Bundestag über den Entwurf der Bundesregierung für das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" abstimmen. Damit will die Bundesregierung bei Urheberrechtsverletzungen einen Auskunftsanspruch für Rechteinhaber gegenüber Dritten einführen, so dass z.B. die Musikindustrie Namen und Anschrift von Tauschbörsennutzern direkt bei den Providern abfragen kann, ohne hierfür den Weg über Polizei und Staatsanwaltschaft gehen zu müssen.

Wollen Rechteinhaber derzeit gegen P2P-Nutzer vorgehen, die gegen ihre Rechte verstoßen, erstatten sie Anzeige gegen unbekannt unter Angabe der IP-Adresse und dem Zeitpunkt der unerlaubten Handlung. Die Staatsanwaltschaft leitet daraufhin ggf. ein Verfahren ein, erwirkt einen richterlichen Beschluss und fordert den jeweiligen Provider auf, die Daten des Anschlussinhabers herauszugeben, sofern diese noch gespeichert sind. Durch Einsicht in die Ermittlungsakten erhält so auch der Rechteinhaber die Daten des Nutzers und kann gegen diesen zivilrechtlich vorgehen.

Dieses Verfahren belastet die Staatsanwaltschaften aufgrund der großen Zahl an Verfahren, kostet Zeit und bringt oft wenig, da die Daten der Nutzer bei den Providern mitunter schon gelöscht sind. Letzteres ändert sich aber durch die Anfang 2008 eingeführte Vorratsdatenspeicherung.

Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" soll sich dies nun ändern. Eigentlich soll das Gesetz die Durchsetzungsrichtlinie der EU umsetzen, geht allerdings über die geforderten Regelungen hinaus.

So heißt es im Entwurf des § 101 Absatz 2, der in das Urheberrecht eingeführt werden soll:

Quote"In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung oder in Fällen, in denen der Verletzte gegen den Verletzer Klage erhoben hat, besteht der Anspruch unbeschadet von Absatz 1 auch gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß 1. rechtsverletzende Vervielfältigungsstücke in ihrem Besitz hatte, 2. rechtsverletzende Dienstleistungen in Anspruch nahm, 3. für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte oder 4. nach den Angaben einer in Nummer 1, 2 oder Nummer 3 genannten Person an der Herstellung, Erzeugung oder am Vertrieb solcher Vervielfältigungsstücke, sonstigen Erzeugnisse oder Dienstleistungen beteiligt war, es sei denn, die Person wäre nach den §§ 383 bis 385 der Zivilprozessordnung im Prozess gegen den Verletzer zur Zeugnisverweigerung berechtigt."



Diese Regelung betrifft direkt Nutzer von Tauschbörsen, merkt der Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag an:

Quote"Die Union hat außerdem die Regelung durchgesetzt, wonach der Urheberrechtsverletzer in gewerblichem Ausmaß gehandelt haben muss. Das klingt zwar nach einer Einschränkung, ist aber keine: Denn in gewerblichem Ausmaß ist die Rechtsverletzungen schon dann, wenn sie zwecks Erlangung eines un- oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils vorgenommen wurde. Wer also beim privaten Runterladen Kosten für einen Songtitel sparen will, fällt unter die Regelung!"


Zwar stehe in der Gesetzesbegründung, dass Handlungen, die Endverbraucher in gutem Glauben vorgenommen haben, in der Regel ausgeschlossen sind, doch die Koalition weigere sich, diese Gutgläubigkeit auch in den Gesetzestext hineinzuschreiben. Damit besteht die Gefahr fort, dass künftig jede noch so kleine Urheberrechtsverletzung unter Verwendung personenbezogener Daten verfolgbar sein wird, so Montag.

Ein solcher Drittauskunftsanspruch ist im deutschen Recht ein absolutes Novum, denn "bisher kann niemand seinen Nachbarn auf Auskunft verklagen, wenn dieser behauptet gesehen zu haben, wer das eigene Fahrrad beschädigt hat", kritisiert Montag und steht damit nicht allein da.

Anders als von der Musikindustrie gefordert bedarf es allerdings einer richterlichen Verfügung, wenn auf Verkehrsdaten zugegriffen werden soll.

Bei privaten Nutzern will die Bundesregierung zudem die Abmahnkosten deckeln:

Quote"Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 50 Euro", soll es in § 97 Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes heißen.

...

(ji)






Aus: "Musikindustrie soll Zugriff auf Kommunikationsdaten erhalten" - Bundesregierung will Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen (07.04.2008)
Quelle: http://www.golem.de/0804/58850.html (http://www.golem.de/0804/58850.html)

Title: [Zum Auskunftsanspruch gegen Internetprovider bei Urheberrechtsverletzungen... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 09, 2008, 01:47:47 PM
Quote[...] Der Rechtsausschuss des Bundestags hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch nach einer dreiviertelstündigen Aussprache diverse Änderungen am heftig umstrittenen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte beschlossen. Für die Korrekturen stimmten CDU/CSU und SPD, deren Rechtspolitiker im Vorfeld bereits die entsprechende Linie abgesteckt hatten. Alle Oppositionsparteien lehnten das Vorhaben ab. Mit dem Votum des Rechtsausschusses ist der Weg frei für die abschließenden Lesungen und die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs am Freitag dieser Woche im Plenum des Parlaments.

Kern des Vorhabens ist es, einen Auskunftsanspruch gegen an Rechtsverletzungen unbeteiligte Dritte wie Internetprovider zu schaffen. Damit soll es einfacher werden, die Identität von möglichen Rechtsverletzern etwa in Tauschbörsen aufzudecken. Über die entsprechende Herausgabe von hinter einer IP-Adresse stehenden Nutzerdaten muss gemäß dem Entwurf ein Richter entscheiden. Gegen diese Auflage hatten Musik- und Filmindustrie sowie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels bei einer parlamentarischen Anhörung protestiert.

Neu an der Fassung des Rechtsausschusses ist, dass der prinzipiell umstrittene Auskunftsanspruch bei Rechtsverletzungen "im gewerblichen Ausmaß" greifen soll. Zur Erfüllung dieses Kriteriums reiche es aus, dass entsprechende Verstöße gemäß den Brüsseler Vorgaben für das Gesetz zur Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils vorgenommen würden, heißt es in der Formulierungshilfe des federführenden Bundesjustizministeriums. Handlungen, die in gutem Glauben von Endverbrauchern ausgeführt werden, seien hiernach "in der Regel nicht erfasst".

Laut der Änderung der Rechtspolitiker sind bei dem einschränkenden Merkmal neben quantitativen aber auch qualitative Aspekte von Verstößen zu berücksichtigen. Für Urheberrechtsverletzungen im Internet bedeutet dies gemäß der Formulierungshilfe, dass die erforderliche Schwere der Tat etwa auch dann zu bejahen sei, "wenn eine besonders umfangreiche Datei wie ein vollständiger Kinofilm oder ein Musikalbum oder Hörbuch vor oder unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich" öffentlich zugänglich gemacht würden. Der Auskunftsanspruch, der europarechtlich nicht zwingend vorgegeben ist, könnte sich somit durchaus gegen Gelegenheitsnutzer von Tauschbörsen richten.

Diese Ansicht des Justizministeriums hat den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar auf den Plan gerufen. In einem heise online vorliegenden Schreiben an den Rechtsausschuss moniert er, dass der Schaden beim Rechteinhaber offenbar doch entgegen der EU-Richtlinie unabhängig von sonstigen Kriterien wie der Absicht des Verletzers zur Erlangung eines wirtschaftlichen Vorteils genügen solle. Er sehe bei einer solchen Formulierung die Gefahr der Ausweitung des einschränkenden Merkmals, um den Rechteinhabern auch schon bei einmaligen Verstößen ohne gewerblichen Hintergrund einen Auskunftsanspruch zu ermöglichen. Es drohe eine "Kriminalisierung der Schulhöfe". Auch die Grünen forderten in einem Änderungsantrag vergeblich eine Klarstellung, dass eine Datenabfrage beim Provider bei gutgläubig Handelnden nicht erfolgen dürfe.

Nicht gefolgt sind die Rechtspolitiker der Empfehlung des Bundesrates, im Rahmen des Auskunftsanspruch Rechteinhabern offiziell einen Zugriff auf die sechs Monate lang auf Vorrat zu speichernden Verbindungsdaten zu gewähren. Einsicht nehmen dürfen sie so theoretisch allein in die für Abrechnungszwecke oder zur Systemabsicherung aufbewahrten Verbindungsdaten der Provider. Noch gibt es aber keine systematischen technischen Ansätze zur Trennung der für unterschiedliche Ziele vorgehaltenen Informationen.

Abmahnwellen bereits wegen geringfügiger Urheberrechtsverletzungen im Internet will der Gesetzgeber begegnen, indem er den Kostenerstattungsanspruch für den ersten anwaltlichen Unterlassungsanspruch bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen deckelt. Den noch fälligen Betrag hat der Rechtsausschuss von zunächst geplanten 50 auf 100 Euro heraufgesetzt. Diese Grenze ermöglicht es den Rechtsinhabern laut der Formulierungshilfe, Rechtsverletzungen auch in einfach gelagerten Fällen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs wirksam zu verfolgen. Zugleich schütze sie Verbraucher vor überzogenen Forderungen.

Hinzugekommen sind nach der Ratifizierung des Londoner Übereinkommens auch Klauseln, welche die bisherigen Vorschriften zur Übersetzung europäischer Patentschriften in die eigene Amtssprache hierzulande aufheben. Mit dem Protokoll haben sich Deutschland und bisher elf weitere Vertragsstaaten der Europäischen Patentorganisation (EPO) verpflichtet, im Wesentlichen nicht mehr auf die kostspieligen Übersetzungen zu pochen.

Im Gegensatz zu den Grünen und den Linken bemängelte die FDP in einem Entschließungsantrag, dass der Entwurf nicht scharf genug sei. Andere EU-Länder wie Frankreich seien bei der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte schon weiter und sähen etwa eine Sperre des Internetzugangs nach wiederholten Urheberrechtsverstößen vor. Den Liberalen missfällt zudem die Kappung der Abmahngebühren, die sie für systemwidrig halten.

(Stefan Krempl) / (jk/c't)


Quote9. April 2008 11:15
"Der Rechtsausschuss des Bundestags
Der_Svenny (748 Beiträge seit 09.09.07)

hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch nach einer
dreiviertelstündigen Aussprache diverse Änderungen am heftig
umstrittenen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur besseren
zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte beschlossen."

*kaffevombildschirmwisch*

Heftig umstritten und in !!!45 min!!! abgesegnet - geil, Männer, ich
bin stolz auf euch.....

"Meine Herren, hat jeder seinen Kaffee"?

"SIR - JA SIR"

"Öffnen Sie nun bitte die vor Ihnen liegenden Koffer"

"SIR - JA SIR"

"Zufrieden"?

"SIR - JA SIR"

"Ich wünsche angenehme Heimreise"

"SIR - DANKE SIR"

Svenny


Quote9. April 2008 11:17
unsere Politiker"eliten" handeln weiterhin...
AlStadler (146 Beiträge seit 20.02.07)

gegen das Allgemeinwohl und die sie beauftragenden Bürger.
Sie "schützen" in der sozialen Marktwirtschaft die Einnahmequellen
von Monopolen gegen besseres Marktwissen. Gesunder menschenverstand
wurde aufgegeben zugunsten von oben genannten Monopoleinkünften.

...


Quote9. April 2008 11:21
Den Liberalen ...
St.Laurenz (25 Beiträge seit 14.09.07)

---Zitat---
... missfällt zudem die Kappung der Abmahngebühren, die sie für
systemwidrig halten.
---Zitat---

Nun haben sie es wenigstens zugegeben, die Liberalen. Sie sind die
Anwaltspartei der Abmahnwütigen.
Ist Grafenreuth Mitglied oder nur Sponsor?

St.


Quote9. April 2008 11:23
http://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
exil (mehr als 1000 Beiträge seit 31.12.02)

> Neben Beamten und Angestellten arbeiten seit mehreren Jahren
> auch externe Mitarbeiter in deutschen Bundesministerien. Dabei
> handelt es sich nicht um klassische Freie Mitarbeiter, die von
> den Behörden finanziert werden, sondern um Personen aus der
> Privatwirtschaft, aus Verbänden und Interessengruppen, die
> weiterhin Angestellte ihres eigentlichen Arbeitgebers bleiben
> und von diesem bezahlt, zeitweilig in Bundesministerien tätig sind.
> Teilweise geschieht dies im Rahmen eines seit 2004
> etablierten Personalaustauschprogramms, teilweise in Formen
> die in Veröffentlichungen der Bundesregierung mit "externe
> Mitarbeiter", "Entsendung" und "Abordnung" bezeichnet werden.
> Beobachter sehen darin eine neue Dimension des Lobbyismus.

Ich sehe darin gekaufte Gesetze -- siehe Newsmeldung.

Meine Angestellten bekommen von mir ein fürstliches Gehalt für
Arbeit, die sie nicht tun. Die Kündigung ist bereits geschrieben und
wird bei der nächsten Bundestagswahl ausgehändigt.


Quote9. April 2008 11:43
Eine Trennung von Staat und Wirtschaftsinteressen
Prokrastes (mehr als 1000 Beiträge seit 06.07.05)

scheint in Deutschland spätestens jetzt überhaupt nicht mehr zu
existieren.

Damit ist dieser Staat in seinen Grundzügen korrupt.


Quote9. April 2008 11:46
In Salami-Taktik zum großen Abmahn-Terror 2.0
HahaPwnedZOMFG (13 Beiträge seit 02.04.08)

Die Ermächtigungsgesetze für die Wirtschaft scheinen mir beschlossene
Sache zu sein. Datenspeicherung, Urheberrechtsnovelle... das alles
geht Hand in Hand und hat Konzept. Der Beschluss das entgegen dem
Willen des Volkes und in Ignoranz aller Kritik und Argumente
durchzuziehen scheint schon älter zu sein.

Am Ende steht der vollständige Zugriff auf den Bürger durch die
Industrie. Einziger Zweck sind möglichst grosse Einnahmen aus der
lukrativen Verfahrens-Maschinerie. Und der feuchte Traum der
Industrie das jeder alles kaufen muss, ob er es den Preis wert findet
oder nicht - no preview anymore.

Wir wissen doch alle das einmal erhobene Daten auch verwendet werden.
Wozu sie sonst speichern? Jetzt dürfen sie noch nicht an die
Vorratsdaten ran, in Zukunft wird dies sicher "notwendig". Jetzt
redet man von einer Deckelung der Abmahn-Gebühren, verschweigt aber
das es hierbei wie in der Vergangenheit in Wirklichkeit um den
Schadensersatzanspruch geht, mit dem das wirklich grosse Geld gemacht
wird. Da muss die daten-besorgende Strafanzeige am Anfang aus dem
Weg, denn die hat Grundsätze und ist nicht beliebig in der Anzahl
nach oben skalierbar. Die Abmahnung ist auf dem Weg zum Prozess
weiterhin Pflicht und wird sowieso von der Industrie massenweise
vorgenommen, kein Problem das weiterzumachen - 100 € per Schreiben
sind immer noch eine gute Lizenz zum Geld drucken.

Erschreckend finde ich das Ausmass in dem die Politiker den
Rechtsstaat missachten und damit ungestraft davonkommen. Der Zugriff
auf Daten der Bürger durch nicht-autorisierte Stellen ist ein glatter
Einbruch in unsere Grundrechte.

Mein Fazit: der letzte Krieg ist mal wieder zu lange her, man hat
mittlerweile vergessen was wir an unserer Verfassung und am
Rechtsstaat haben und WARUM das alles mal genau so festgeschrieben
wurde. Es ist eine Schande dass das Bundesverfassungsgericht
mittlerweile die letzte Instanz ist, die uns vor den ausufernden
Entgleisungen der Politik rettet. Und es ist beschämend wie sich die
Politiker vom Volk abwenden und gegen dieses arbeiten, Hand in Hand
mit Kapitalgesellschaften. Ich wünschte das deutsche Volk hätte genug
Rückgrat und Wege sich zu wehren. Aber das Wirtschaftsgefängnis, in
dem sich aktuell der Grossteil der Bevölkerung befindet, funktioniert
erschreckend gut. Man kann sich schlicht keine französische
Revolution leisten.


Quote9. April 2008 11:52
Also genau DAS, was NIEMALS passieren wird, kommt jetzt,,,,
Hannes Blank, Hannes Blank (336 Beiträge seit 14.12.07)

Jeder kann es noch auf Abgeordneten-Watch als Aussage von unzähligen
Abgeordneten nachlesen...
Neeeein....diese gespeicherten Daten dienen der Terrorbekämpfung und
der Verfolgung schwerer Verbrechen, aber sollen garantiert nicht der
Musik- und Filmindustrie zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung
dienen..blabla...

Hauptsache sich bei jeder Gelegenheit über die Unehrlichkeit anderer
öffentlich aufregen....das lenkt gut von den eigenen Lügen ab.

Ich bin so froh, dass ich Nichtwähler bin, sonst wäre ich u.U. noch
enttäuscht, was für Arschgeigen ich meine Stimme gab. Das einzige was
mich ärgert ist, dass ich(wie alle anderen Steuerzahler) denen das
Gehalt bezahle....aber die MI stellt vermutlich einen grössen Posten
auf der Gehaltsabrechnug dar, als jeder einzelne Steuerzahler?


Quote9. April 2008 11:54
Ist doch super...
DerPlo (mehr als 1000 Beiträge seit 06.12.06)

... und wenn der letzte illegale Download unterbunden wurde, dann
genau dann wird die Musik- und Filmindustrie merken das noch immer
keiner ihren Mist käuft.

Glauben die eigentlich wirklich das jemand der wegen sowas mal
verklagte wurde auch nur noch ein einzige CD/DVD in seinem Leben
kaufen wird?


Quote9. April 2008 13:10
Ich möchte so gern DVDs , CDs und Spiele kaufen ...
IEEE802.1q (mehr als 1000 Beiträge seit 01.07.02)


ABER ES GEHT NICHT ! ES GEHT EINFACH NICHT MEHR !!

Wenn ich mit einer DVD oder CD im Markt an der Kasse stehe , dann
überkommt mich körperliche Übelkeit..  Ich weiss dann ganz genau wem
ich dieses Geld zahle und was diejenigen damit anfangen.

Die DVD würd anfangen zu flüstern. Ich höre es auf dem Heimweg aus
dem Kofferraum:

"Mit dem Geld was du für mich bezahlt hast werden Werbespots bezahlt
die den eigenen Kunden beschipfen und einschüchtern sollen"

Die Tüte mit der DVD liegt bei mir zuhause auf dem Wohnzimmertisch
und ich höre es schon deutlicher:

"Mit dem Geld was dü für mich bezahlt hast wird Lobby-Arbeit bezahlt
die Freiheitsrechte abbaut und die Demokratie demontieren, weil
einige den Hals nicht voll kriegen und es sich nicht vorstellen
können das ihr Geschäftmodell überholt ist"

Ich stelle die eingeschweisste DVD ins Regal und höre es immer lauter
und lauter:

"Mit dem Geld was du für mich gezahlt hast werden Anwälte bezahlt die
Familien in den Ruin klagen"

Dann reicht es und ich bringe die DVD wieder zurück in den Laden...



Aus: "Weg frei für Auskunftsanspruch gegen Internetprovider bei Urheberrechtsverletzungen" (09.04.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Weg-frei-fuer-Auskunftsanspruch-gegen-Internetprovider-bei-Urheberrechtsverletzungen--/meldung/106247/ (http://www.heise.de/newsticker/Weg-frei-fuer-Auskunftsanspruch-gegen-Internetprovider-bei-Urheberrechtsverletzungen--/meldung/106247/)


Title: [Eine Garantie, dass auf Vorrat gespeicherte Daten... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 11, 2008, 11:44:43 AM
Quote[...] Eine Garantie, dass auf Vorrat gespeicherte Daten niemals in größerem Ausmaß genutzt würden als jetzt vorgesehen, gebe es nicht, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, bei einer Diskussion mit der deutsche Internet Society (ISOC.DE) zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung am Freitag in Berlin. "Es gibt da keine Sicherheit. Sie können jedes Gesetz jederzeit ändern." Aus Sicht von Wiefelspütz würde das allerdings extreme Entwicklungen voraussetzen.

Wenn Politiker und Bürger allesamt "durchknallen", dann helfe auch der Rechtsstaat nicht mehr. Angesichts des aktuell "gut aufgestellten Rechtsstaats" müsse es aber möglich sein, "auf neue Herausforderungen reagieren zu können", verteidigte der Politiker die Vorratsdatenspeicherung gegenüber den Internetentwicklern und ISPs. Deren Bauchschmerzen mit der Vorratsdatenspeicherung hatte die deutsche ISOC.DE zum Anlass genommen, zur Politikrunde am Rande des RIPE-Treffens in Berlin einzuladen. Wiefelspütz räumte dabei auch ein, dass die Argumentation mit Einzelfällen nicht selten als "Trick" benutzt werde, um den Fuß in die Tür zu bekommen.

Die Techies seien in gewisser Weise ratlos, sagte Hans Peter Dittler, ISOC.DE-Vorstandsmitglied. Werde mit neuer Überwachungstechnologie mal ein Erfolg erzielt, werde das zum Anlass triumphaler Erfolgsmeldungen und Forderungen nach weiteren Schritten genommen. Könne man keine Fahndungserfolge vorweisen, diene das ebenso als Argument, dass man einfach mehr tun müsse. Das Rad drehe sich unaufhaltsam.

Die Entwickler stellten sich die Frage, was passiere, wenn Speicherung, Verknüpfung und Analyse der Daten selbstverständlich werde und Rechststaatlichkeit nicht mehr gewährleistet werden könne, sagte Daniel Karrenberg, Vorstandmann bei ISOC International und Chefwissenschaftler beim RIPE NCC, dem operativen Arm der Adressregistry RIPE. Aus Sicht der technisch versierten Experten sei das nicht zuletzt beängstigend, weil sich die rasant entwickelnden technologischen Möglicheiten der vernetzten Gesellschaft gegenüber früheren Rasterfahndungskonzepten ausnähmen wie Formel Eins Wagen gegenüber Pferdekarren.

Wiefelspütz nannte die Angst vor einem Überwachungsstaat in Deutschland "gaga", räumte allerdings ein: "Es gibt gar nicht selten den Trick, mit dem Einzelfall zu arbeiten, um den Fuß in die Tür zu bekommen." Später auf den Zugriff auf vorhandene Daten zu verzichten, wenn es etwa um die Aufklärung eines Gewaltverbrechens gehe, ist aus seiner Sicht aber auch nicht akzeptabel.

Das eigentliche Problem ist nach Ansicht des SPD-Politikers aber ohnehin nicht der Staat, eine größere Bedrohung seien die EU und die Privatwirtschaft. Von der EU befürchtet der Jurist eine Absenkung hoher rechtsstaatlicher Standards. Von der Privatwirtschaft droht seiner Meinung nach Schnüffelei im großen Stil – das Beispiel der Mitarbeiterüberwachung bei Lidl ist seiner Meinung nach nur die Spitze des Eisbergs. Unternehmen wie Google, Amazon oder Microsoft bedienten sich Technologien, die ihnen erlaubten, mehr über einen Menschen zu wissen als dieser selbst.

"Es wird eine der großen Herausforderungen sein, durch einen Diskurs national wie international dafür zu sorgen, dass hier Grenzen gezogen werden." Wiefelspütz sagte selbstkritisch, dass deutsche Parlamentarier dafür zu sehr auf die nationale Politik fixiert seien. "Wir müssten international denken und das tun wir nicht", so Wiefelspütz. "Die Hauptbaustelle ist nicht die Vorratsdatenspeicherung, sondern wer reißt sich das Internet unter den Nagel, weil das finanziell so interessant ist." Vor den "Vermachtungsstrategien" großer Wirtschaftsunternehmen sähen die deutschen Politiker "wie Anfänger" aus. Dennoch: in der verpflichtenden Datensammlung bei Telekommunikationsunternehmen, die die Vorratsdatenspeicherung eingeführt hat, sieht er kein Problem.

"Es ist zu viel, es ist einfach zu viel", warnte demgegenüber Ricardo Christof Remmert-Fontes vom AKVorratsdatenspeicherung mit Blick auf die lange Liste neuer Überwachungsgesetze und -infrastrukturen. Remmert-Fontes präsentierte die lange Liste von Datensammlungen und Spähbefugnissen für die Behörden. Das geplante BKA-Gesetz sei so etwa nicht in erster Linie wegen der Online-Durchsuchung bedenklich, sondern viel mehr, weil die Grenze zwischen Geheimdiensten und Polizei aufgehoben werde. Das BKA könne als präventiv agierende Behörde plötzlich auch ohne richterlichen Beschluss, andererseits aber auch eine Aufsicht durch das parlamentarische Kontrollkomittee ermitteln.

Remmert-Fontes, der zusätzlich zur Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung weitere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht ankündigte, demnächst wohl zur Speicherung der Daten von Fluggast- und Seewegsreisenden, rief die Techies dazu auf, auch technisch Widerstand zu leisten. Sie sollten zum Beispiel Möglichkeiten entwickeln, die anonyme Nutzungen im Netz abzusichern. (Monika Ermert) (rst/c't)

Quote11. Mai 2008 08:04
Wiefelspütz hat den ersten Grundsatz des Datenschutzes verstanden
schwitteck-18th-Reloaded (234 Beiträge seit 29.03.08)

:
Nur Daten, die nicht anfallen, werden nicht mißbraucht werden.

Schade, dass sich niemand mehr daran hält :-/

Ernsthaft:
Wie kann man so impertinent sein und diese Binsenweisheit zwar
erkennen, aber die daraus erwachsenden Konsequenzen mit "gaga" abtun?
An Dummheit unserer VOLKSVERTRETER glaube ich nicht, zumindest nicht,
wenn Entscheidungen strategisch geplant und umgesetzt werden. An eine
Verschwörung und Geheimbünde glaube ich auch nicht, denn dazu sind
unsere VOLKSVERTRETER viel zu sehr auf den eigenen Vorteil bedacht.
Verschwörungen setzen Gemeinschaftsdenken voraus (und erzähle mir
niemand, es gäbe keine, denn die Geschichtsbücher quellen über vor
dokumentierten Verschwörungen).
Im Falle unserer VOLKSVERTRETER bleibt also nur noch grenzenlose
Korruption gepaart mit Opportunismus. So erklärt sich die
privatisierte Bundesdruckerei, Schily von den Ausweisen, die
Stromversorgung usw..

Ich weiss nicht, was ich schlimmer finden soll, denn Verschwörungen
haben wenigstens ein Ziel vor Augen. Ziele sind von allen Seiten
erkennbar und damit verhinderbar. Bei dieser diffusen Korruption ohne
Strafe landen wir zwar auch in totalitären Strukturen, aber alle
haben es tatsächlich "gut gemeint".


Quote10. Mai 2008 18:34
Das schlimme ist: Er hat recht.
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

Dieser Einzelfalltrick wird ja nun immer wieder bemüht. Kaum passiert
was schlimmes, kommen die populistischen Patentlösungen: mehr
Kameras, VDS, RFS.
Egal ob Mafiamorde, Steineschmeißer an der Brücke, Schmierereien an
der Wand - immer ist mehr Überwachung die Patentlösung.

Alles wird immer extrem aufgebauscht, die Möglichkeit, dass eine
Gefahr bestehen könnte, rechtfertigt alles.

Die von ihm genannten 'extremen Entwicklungen' gibt es schon.
Staatlicherseits. Ganz zu schweigen davon, was passiert, wenn hier
wirklich ein Anschlag stattfindet, dann ist alles möglich, Folter,
präventive Exekution und Abschuss von Passagierflugzeugen inklusive.

...


Quote11. Mai 2008 08:24
Glaubt hier eigentlich irgendjemand ernsthaft,
ManBearPig (2 Beiträge seit 29.04.08)

dass Argumente gegen die sich immer stärker ausbreitende Überwachung
und den schleichenden Abbau von Bürgerrechten wahrgenommen werden,
wenn der Diskussionstil so ist, wie in diesem Forum.

Es scheint doch nur allzu offensichtlich, dass die meisten hier
lediglich Angst haben nicht gefahrlos Filesharing betreiben zu können
oder sich anderweitig im Internet auszutoben und dazu die Bürgerechte
vor ihren Karren spannen.

Jeder, der ernsthaft über dieses Thema diskutieren will, schaltet
doch ab, wenn hier Deutschland zur Dikatur gemacht wird und als
Endziel die Überwachung jedes Bürgers von öffentlicher und privater
Seite unterstellt wird. Wir sollten uns doch  der Diskussion sachlich
stellen und es gibt gute Argumente dafür und dagegen Überwachung zu
intensivieren. Um ein richtiges Maß zu finden müssen die
unterschiedlichen Meinungen ehrlich und objektiv diskutiert werden.
Die Beiträge in diesem Forum bzgl. dieses Thams sind wohl für die
Befürworter der Überwachung eher Wasser auf deren Mühlen. Die Gegner
steigen gemeinsam auf die Palme ohne auch nur das Geringste damit zu
erreichen.

Ich bin einer der 34000, die bei der Verfassungsbeschwerde gegen die
VDS mitmachen. Ich bin absolut gegen die immer stärkere Überwachung,
aber man muss die Kirche im Dorf lassen und vernünftig diskutieren.
(Ein gutes Argument gegen die VDS ist das Gefühl beim Abschicken der
Vollmacht;)

Hunderte Beiträge, die sich damit auseinandersetzen, dass VDS teuer
ist, nur minimale Vorteile bei der Verbrechensaufklärung bringt, aus
grundsätzlichen Erwägungen gegen eine freiheitliche Ordnung nach
unserem Verständnis spricht und vieles andere würde mehr bringen, da
auch die ständige Wiederholung etwas bewirken kann und gute Argumente
nicht ewig ignoriert werden. Aber dann müsste man ja auch bereit
sein, seinen eigenen Standpunkt in Frage stellen zu lassen und das
können scheinbar die wenigsten.

Hier wird zum 200. male  von der Einrichtung eines Überwachungsstaats
zwecks Errichtung einer Dikatur, die dem schwarzroten Pack nun
endgültig die Macht sichern soll, das lästige Volk komplett mundtot
machen will, man als Bürger sich der ständigen Gefahr von
Repressionen ausgesetzt sieht und das nur um den Mächtigen die
Pfründe zu sichern, geschrieben. Da wendet sich jemand, der eine
ernsthafte Diskussion will doch frustiert ab.

Vielleicht habe ich aber auch nur den Begriff Diskussionsforum
missverstanden, denn schließlich mache ich hier auch nichts anderes
als Frust abladen...

Schöne Pfingsten !



Aus: "Keine Schranken bei Überwachungsmaßnahmen?" (10.05.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Keine-Schranken-bei-Ueberwachungsmassnahmen--/meldung/107720 (http://www.heise.de/newsticker/Keine-Schranken-bei-Ueberwachungsmassnahmen--/meldung/107720)

Title: ["Clipper" und "Rheingold"... (BRD, Überwachung, Telekom)]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 25, 2008, 08:02:00 PM
Quote[...] Berlin - Die Tarnnamen klingen unverdächtig. Ziel der Operationen "Clipper" und "Rheingold" war nach Informationen des SPIEGEL in den Jahren 2005 und 2006 gewesen, Informationslecks im Konzern zu identifizieren. Hunderttausende Datensätze von Mobilfunk- und Festnetzverbindungen sollen dabei ausgewertet worden sein. Das geht aus einem Fax einer von der Telekom beauftragten Berliner Sicherheitsfirma hervor, das dem SPIEGEL vorliegt. Im Visier der Magenta-Schnüffler: eigene Manager, "mehrere Aufsichtsräte der Arbeitnehmerseite" und die "wichtigsten über die Telekom berichtenden deutschen Journalisten und deren private Kontaktpersonen". Die Aktionen seien vom damaligen Vorstand beauftragt und vom Vorstandsvorsitzenden Kai-Uwe Ricke über das Aufsichtsratsbüro bezahlt worden.

[...] Konzernchef René Obermann, der im fraglichen Zeitraum die Mobilfunksparte leitete, bestätigte inzwischen, dass der amtierende Vorstand Erkenntnisse über Datenmissbrauch habe. "Ich bin über die Vorwürfe zutiefst erschüttert. Wir nehmen den Vorgang sehr ernst", sagte er am Samstag. Er betonte, bei der Datenerhebung sei es allein um Uhrzeit, Länge und Teilnehmer von Gesprächen gegangen, aber nicht um Inhalte.

[...] Der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Klaus Zumwinkel sowie der damalige Konzernchef Ricke wiesen die Vorwürfe gegenüber dem SPIEGEL zurück. Ricke sagte, er habe "niemals illegale Aufträge erteilt und erst recht zu keinem Zeitpunkt angeordnet, Telefonverbindungsdaten auszuspähen". Ein Sprecher Zumwinkels erklärte: "Die behaupteten Datenspeicherungen sind, wenn sie geschehen sind, nicht mit dem Einverständnis des damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden erfolgt."

Der Vorstand habe allerdings beschlossen, aktiv gegen Indiskretionen der Presse vorzugehen, erklärte Ricke. In Absprache mit Zumwinkel sei die Konzernsicherheit "etliche Male mit entsprechenden Untersuchungen beauftragt" worden. So seien Vorstandsvorlagen mit individuellen geheimen Kürzeln versehen worden, um Informanten zu enttarnen.

[...] Auch politisch ist die Causa brisant. Die Bundesregierung will die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden ausweiten, sieht sich nun aber konfrontiert mit der Spitzelei bei einem von ihr kontrollierten Konzern. Der Bund ist größter Aktionär der Deutschen Telekom.

[...] Der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, verlangte Konsequenzen: "Dass möglichst wenig private Daten gesammelt werden dürfen." Je mehr Daten gesammelt werden dürften, desto mehr bestehe die Gefahr des Missbrauchs. "Deshalb bleibt die FDP bei ihrer strikten Ablehnung der von der sogenannten Großen Koalition eingeführten Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten." Es sei "zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht diesen gesetzgeberischen Missgriff aufheben wird".

Das Gesetz schreibt den Telekommunikationsanbietern vor, alle Telefon- und Internet-Verbindungsdaten zum Zwecke der Strafverfolgung ein halbes Jahr zu speichern. In Karlsruhe liegen mehrere Klagen dagegen vor. Bis zur ausstehenden Entscheidung ist die Verwendung der Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt.

[...] Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, beklagte in der "Frankfurter Rundschau" eine zunehmende Tendenz bei Behörden wie Privatunternehmen zur Ausnutzung aller technisch möglichen Überwachungsmöglichkeiten.

Der Deutsche Journalistenverband DJV sprach von einem "Angriff auf die Pressefreiheit". Der Vorsitzende Michael Konken forderte in Berlin vollständige Aufklärung. "Wenn die Vorwürfe stimmen, hat das Telefonunternehmen seine technischen Möglichkeiten missbraucht und Methoden illegal angewandt, die Sicherheitsbehörden sonst nur in gesetzlich bestimmten Fällen einsetzen dürfen."

CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach zeigte sich in der "FR" zuversichtlich, dass der neue Telekom-Vorstand die Vorwürfe restlos aufklären werde. Sollten sie sich bewahrheiten, "wäre das ein veritabler Skandal".

rüd/ler/AP/Reuters/dpa/ddp


Aus: "SPIONAGESKANDAL - Telekom-Schnüffler jagten vermeintliche Verräter im Aufsichtsrat" (25. Mai 2008)
Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,555283,00.html (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,555283,00.html)

-.-

Quote[...] Obermann verhaspelt sich im entscheidenden Satz: "Wir sind Ende April mit - äh - diesen Daten umfänglich...", setzt er an. Pause. "...beziehungsweise nicht Daten... mit diesen Vorwürfen umfänglich konfrontiert worden." Daten. Äh. Vorwürfe. Damit ist er am Abend in der "Tagesschau" zu sehen. In diesem Augenblick ist für ein Millionenpublikum zu spüren, dass bei der Telekom in der Vergangenheit einiges durcheinander gegangen ist. Und dass die Folgen des Durcheinanders bis in die Gegenwart reichen.

Die Spitzel-Affäre, die die Telekom seit Samstag erschüttert, könnte für das Unternehmen brandgefährlich werden. Gefährlicher noch als all die Probleme, die das Unternehmen mit den Gewerkschaften hat, die sich gegen den Stellenabbau sträuben; gefährlicher als der dümpelnde Aktienkurs; und gefährlicher auch als der gigantische Musterprozess, den einige enttäuschte und möglicherweise getäuschte Kleinanleger derzeit vor dem Frankfurter Oberlandesgericht gegen das Unternehmen führen.

Denn ausgerechnet die Telekom, die per Gesetz verpflichtet ist, das Fernmeldegeheimnis zu wahren, soll dieses Geheimnis aus purem Eigeninteresse gebrochen haben. Ausgerechnet jenes Unternehmen, über dessen Leitungen jeden Tag 30,5 Millionen Festnetz-Kunden und 37,1 Millionen Mobilfunkkunden in Deutschland telefonieren, soll die Daten von vertraulichen Gesprächen ausgeforscht haben, um ein Leck in den eigenen Reihen zu finden.

[...] Wenn die Vorwürfe stimmen, die das Nachrichtenmagazin Spiegel am Samstag publik gemacht hat, dann hat die Telekom 2005 und 2006 Hunderttausende Verbindungsdaten überprüfen lassen. Das Unternehmen wollte angeblich herausfinden, wer bestimmte Medien mit vertraulichen Informationen versorgt. Die Telekom soll dazu eine Beratungsfirma aus Berlin beauftragt haben, die den Datenwust auswertete.

Die externen Spione durchleuchteten sowohl die Verbindungsdaten von Managern und Aufsichtsräten der Telekom als auch von Wirtschaftsjournalisten. In eine Redaktion soll sogar für einige Monate ein "Maulwurf" eingeschleust worden sei, der direkt an die Konzernsicherheit der Telekom berichtet habe.

Wen genau die Detektive unter die Lupe genommen haben, darüber wollte die Telekom am Wochenende nichts sagen. Obermann gab lediglich zu, es sei "zu Fällen von missbräuchlicher Nutzung von Verbindungsdaten gekommen". Und fügte hinzu: "Ich bin über die Vorwürfe zutiefst erschüttert. Wir haben die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und werden sie bei ihren Bemühungen um eine lückenlose Aufklärung unterstützen."

Ins Rollen kam die Spitzel-Geschichte durch ein Fax, das am 28. April in der Telekom-Zentrale in Bonn eintrudelte. Der Chef einer Berliner Beratungsfirma forderte von der Telekom Geld. In einem dreiseitigen Brief erklärte er, er habe für das Unternehmen früher diskrete Spähoperationen durchgeführt, die schillernde Namen wie "Clipper" oder "Rheingold" trugen. Es sei darum gegangen, die Kontakte von Leuten der Konzernspitze zu Journalisten auszukundschaften.

Dazu gehörte, zitiert der Spiegel aus dem Brief, "die Auswertung mehrerer hunderttausend Festnetz- und Mobil-Verbindungsdatensätze". Dann aber habe die Telekom den Auftrag plötzlich beendet. Der Mann aus Berlin, dessen Unternehmen offenbar in finanzieller Not ist, forderte die Telekom nach Informationen der Süddeutschen Zeitung auf, ihm den entgangenen Gewinn zu erstatten.

Die Telekom-Juristen prüften das Schreiben: Will hier, fragten sie sich zunächst, jemand das Unternehmen erpressen? Oder hat die Telekom womöglich selber Dreck am Stecken, weil verantwortliche Leute aus dem Unternehmen einen Auftrag erteilt haben, den sie nicht hätten erteilen dürfen? Haben hier lediglich übereifrige Mitarbeiter der Abteilung Konzernsicherheit ihre Kompetenzen überschritten? Oder hatten sie Rückendeckung von weiter oben? Womöglich von ganz weit oben?

So wurde in Konzernkreisen am Wochenende der Verdacht geäußert, die Spähoperation sei mit dem Wissen - und möglicherweise auch der Billigung - des damaligen Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel geschehen. Doch ein Sprecher Zumwinkels dementierte dies heftig: "Ein Aufsichtsratsvorsitzender kann Mitarbeitern des Unternehmens keine Anweisungen geben. Die behaupteten Datenspeicherungen sind, wenn sie geschehen sind, nicht mit dem Einverständnis des damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden erfolgt." Aber wer war es dann?

Tatsächlich ist solch eine Spähoperation wohl nur möglich, wenn die Daten-Detektive Zugang zu den geheimsten Rechenzentren der Telekom bekommen. Nur wer die kompletten Abrechnungsprotokolle in Händen hat, aufgeschlüsselt nach Anrufzeit, Anruflänge und gewählter Nummer, und dies am besten für ein halbes oder ein ganzes Jahr, kann letztlich herausfinden, wer mit wem Kontakt hat. Und da viele Journalisten mit ihren Diensthandys nicht im Telefonbuch verzeichnet sind, hätten sich die Telekom-Spitzel mit Hilfe ihrer Auftraggeber eigentlich auch noch diese Daten diskret beschaffen müssen.

Sie hätten also, wenn der Verdacht stimmt, nicht nur gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen, sondern auch noch gegen das Datenschutzgesetz.Obermann schaltete deshalb Mitte Mai die Staatsanwaltschaft in Bonn ein.

[...] Als gesichert gilt bislang nur, dass von den Spähangriffen mindestens ein Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats betroffen war. Dabei soll es sich dem Vernehmen nach um Konzernbetriebsratschef Wilhelm Wegner gehandelt haben. Der stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, Lothar Schröder von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, sprach angesichts dessen von einem "Skandal". Schröder: "Es wäre schon ein dicker Hund, wenn ein Unternehmen seinen eigenen Aufsichtsrat kontrolliert."

Doch womöglich ist dies nur die Spitze des Eisberges. Angeblich sei er, so behauptet der Chef der Berliner Sicherheitsfirma in seinem Fax, auch "konkret geplant und beauftragt" gewesen, einen "Anteilseigner mit Hauptsitz in New York" zu überwachen - mithin wohl den amerikanischen Finanzinvestor Blackstone, der im Frühjahr 2006 bei der Telekom eingestiegen war.

[...] Obermann versicherte am Samstag [...], was bislang niemand behauptet hat: "Die dem Unternehmen zur Kenntnis gebrachten Vorwürfe betreffen keine rechtswidrige Nutzung von Gesprächsinhalten - also kein Abhören von Gesprächen."



Aus: "Telekom: Spitzelaffäre: Geheimaktion "Clipper" - Obermanns Prüfung" (25.05.2008)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/981/176448/ (http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/981/176448/)


-.-

Assoziation :: [Privateste Daten der Bürger (Italien, 2006)]
"...Es ist ein System, das einem Geheimdienst zur Ehre gereichen würde: Tavaroli soll mit dem Privatdetektiv Emanuele Cipriani ein Abhörnetz aufgebaut haben, das Zugriff auf intimste Gespräche und privateste Daten der Bürger hatte."
=> http://www.subfrequenz.net/forum/index.php/topic,203.msg778.html#msg778 (http://www.subfrequenz.net/forum/index.php/topic,203.msg778.html#msg778)

Title: [Technisch alles möglich (Überwachung, Telekom, BRD)]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 27, 2008, 04:33:09 PM
Quote[...] Die Führung der Deutschen Telekom gibt sich in der Bespitzelungsaffäre wortkarg. Der Konzern räumt "Fälle von missbräuchlicher Nutzung von Verbindungsdaten" ein. Zu Details will man sich nicht äußern, die Staatsanwaltschaft prüfe den Fall. Klar ist: Der "Rosa Riese" verfügt über die technischen Möglichkeiten, um Kunden im Stile des Großen Bruders auszuforschen - ausreichend kriminelle Energie vorausgesetzt.

Nach bisherigen Erkenntnissen hat die Telekom in den Jahren 2005 und 2006 hunderttausende Verbindungsdatensätze heimlich erhoben und von einer Berliner Beratungsfirma auswerten lassen - im Fokus standen Manager und Aufsichtsratsmitglieder des Konzerns sowie Journalisten. Damit konnten die "Schnüffler" nachvollziehen, "wer mit wem zu welchem Zeitpunkt kommuniziert", wie Andy Müller-Maguhn, Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC) aus Hamburg, erklärt. Auch ankommende Gespräche lassen sich problemlos protokollieren - und wem der Anschluss gehört, offenbart eine sogenannte Inverssuche.

Mit Software, wie sie etwa Geheimdienste nutzten, ließe sich gar ein komplettes Kommunikationsprofil erstellen: "Dann wären nicht nur Verbindungen zwischen Mitarbeitern und Journalisten sichtbar, sondern auch das vollständige Geflecht von geschäftlichen wie privaten Beziehungen."

Auf die vielfach kritisierte Vorratsdatenspeicherung waren die Schnüffler nicht angewiesen. "Die Telekom als Netzbetreiber kann ja Aktivitäten laufend überwachen", sagt Jürgen Kuri, stellvertretender Chefredakteur des Computermagazins c't. Zudem bewahrte der T-Konzern auch zur fraglichen Zeit Verbindungsdaten bis zu 80 Tage lang auf, um Abrechnungen erstellen zu können - ausreichend Zeit, um nachträglich Informanten auf die Spur zu kommen. Die Datenmengen dürften dem Sicherheitsdienst keine Probleme bereitet haben, meint Kuri. Data- Mining-Software helfe, sich durch den Informationsberg zu graben.

Direkten Zugriff hat der Telekom-Konzern auf die Daten der eigenen Kunden. Da jedoch die Netztechnik der verschiedenen Anbieter stark verflochten ist, hält Müller-Maguhn es nicht für ausgeschlossen, dass auch Kunden anderer Betreiber ins Visier geraten sind. Dafür sei aber ein erheblich größerer Aufwand notwendig. "Die bisher bekannten Details lassen noch keine Rückschlüsse darauf zu."

Bislang ist nur die Überwachung von Verbindungsdaten bekannt. Die Telekom verfügt aber durchaus über die Mittel, um Telefonate auch gezielt abzuhören oder mitzuschneiden. Denn per Gesetz sind die Telekommunikations-Anbieter verpflichtet, Abhörschnittstellen für staatliche Ermittler einzurichten - Experten sprechen von "lawful interception". "Technisch lässt sich das auch für ungesetzliche Aktivitäten nutzen", sagt Müller-Maguhn.

"Man kann zwar nicht alle Gespräche der Telekom prophylaktisch aufzeichnen", sagt Jürgen Kuri. Dafür wäre die Datenmenge zu groß. Eine gezielte Überwachung von Anschlüssen sei aber kein Problem. Das ginge sogar automatisch - etwa mit einer Software, die mitschneidet, sobald eine Rufnummer aktiv wird. Die Sicherheitsabteilung müsste dafür jedoch interne Kontrollmechanismen aushebeln, vermutet Kuri.

Was haben die Schnüffler alles herausgefunden? Und warum wurde ein externer Dienstleister mit der Auswertung der Daten beauftragt? In der Spitzelaffäre sind viele Fragen offen. In einem ist sich Müller- Maguhn aber sicher: "Wenn man die gesetzlichen Verbote erst einmal ignoriert, sind die technischen Möglichkeiten der Überwachung sehr weitgehend."




Aus: "Die Schnüffler der Telekom - Technisch alles möglich" Von Christof Kerkmann, dpa (Montag, 26. Mai 2008)
Quelle: http://www.n-tv.de/Die_Schnueffler_der_Telekom_Technisch_alles_moeglich/260520080115/969732.html (http://www.n-tv.de/Die_Schnueffler_der_Telekom_Technisch_alles_moeglich/260520080115/969732.html)

-.-

Quote[...] Die Spitzel-Affäre bei der Deutschen Telekom: Diesmal ist nicht der ,,kleine" Angestellte (wie bei Burger King, Lidl, Penny, Tönnies, Netto) das Opfer. Diesmal hat es Manager und Aufsichtsräte erwischt.

,,Sich heute gegen Überwachung zu wehren ist fast unmöglich", sagt Bundesdatenschutzexperte Peter Schaar.

Es gibt sogar ein Gesetz, nach dem Telekommunikations-Anbieter gezielt Abhörschnittstellen für staatliche Ermittler einrichten müssen.

Peter Schaar befürchtet: ,,Die meiste Überwachung läuft unsichtbar ab, ohne unsere Kenntnis."

...


Aus: " Telekom-Affäre zeigt - Wir alle werden ausspioniert" Von MARCUS BÖTTCHER und SIMONE DURCHHOLZ (26.05.2008)
Quelle: http://www.express.de/nachrichten/news/vermischtes/wir-alle-werden-ausspioniert_artikel_1210237938610.html (http://www.express.de/nachrichten/news/vermischtes/wir-alle-werden-ausspioniert_artikel_1210237938610.html)

-.-

Quote[...] Die Spitzel-Affäre bei der Telekom könnte nun Folgen für die Verbraucher haben. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat gefordert, die Verbindungsdaten sämtlicher Telefonkunden künftig in einer zentralen Datei [(!)] unter Aufsicht des Datenschutz-Beauftragten zu speichern.

Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstagausgabe) sagte BDK-Vorsitzender Klaus Jansen: "Die Telekom-Affäre ist eine Riesenchance für den Datenschutz, die wir nutzen müssen. Es ist doch offensichtlich, dass sensible Kundendaten bei privaten Unternehmen mehr als schlecht aufgehoben sind."

Jansen forderte, "sämtliche Verbindungsdaten künftig in einem Sicherheits-Center unter Aufsicht von Datenschützern" zu hinterlegen. Darauf könnten dann sowohl Unternehmen zu Abrechnungszwecken als auch der Staat zur Strafverfolgung streng kontrolliert zugreifen. "Die heutige Praxis einer sechsmonatigen Speicherung direkt beim Telefonanbieter öffnet Missbrauch Tür und Tor", kritisierte der BDK-Chef. Wenn schon beim Marktführer Telekom offenbar kriminell gehandelt werde, was geschehe dann erst bei weniger renommierten Unternehmen?

Die Forderung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, die Bußgelder für Datenmissbrauch zu erhöhen, bezeichnete Jansen als "Placebo". "Die Verbindungsdaten der Kunden haben einen gigantischen wirtschaftlichen Wert. Wenn Unternehmen die an Dritte verkaufen und tatsächlich irgendwann auffliegen sollten, sind die fälligen Bußgelder im Vergleich dazu nur Trinkgelder."

QuoteAutor: Lahmarr / Datum: 27.05.08 09:14
Ein Brüller...
...Da erweißt sich dfie eine Behörde (auch wenn sie sich als Unternehmen gebärden darf) als korrupt und kriminell bis ins Mark, das zeigt schon die nächste - der man auch gerade mal sowei trauen kann, wie man ihren obersten Chef werfen kann - auf und verlangt nun die Hoheit im bespitzeln und verarschen unbescholtener Bürger!
Wie dreist und perfide sind unsere Regierigen eigentlich?
Wie weit heruntergkommen ist dieser Staat?
Und gibt es irgendwo noch Reste von Anstand, Privatssphäre und Bürgerrechten in diesem Lande?



QuoteAutor: Bilker Jung / Datum: 27.05.08 09:10

Dieser Kommentar entsprach nicht den AGB von RP ONLINE.

Die Redaktion


QuoteAutor: DTM-Gucker / Datum: 27.05.08 09:02
Ich glaub' es geht los!
Ach was, es ist schon längst losgegangen.

Dem Vorredner cynism ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

Das war ja fast klar, anstatt, was der gesunde Menschenverstand zumindest mir und offenbar auch anderen suggeriert, zu erkennen, daß mit wachsendem Datenaufkommen AUF ALLEN SEITEN Begehrlichkeiten entstehen (und über den Umgang mit Daten, WENN ES WIRKLICH MAL DRAUF ANKOMMT, haben wir spätestens seit dem BW-Einsatzbericht-Skandal [ups, aus ''VERSEHEN'' mal eben ein paar Jahre gelöscht] Bescheid) wird hier geschlußfolgert, der Staat dürfe (ach nein, er MÜSSE, is ja nur aus Vorsoge, gell?) nun sich die Daten unter den Nagel reißen. Und selbst, wenn ich da keine bewußt herbeigeführten Schwachstellen vermuten würde; man sieht doch am Beispiel GB, wie mit massenweise vertraulichen Daten umgegangen wird.

Fassungsloses Kopfschütteln...


QuoteAutor: cynism / Datum: 27.05.08 07:51
Ich glaub gleich hackt's !

Jetzt ist das eingetreten, was Datenschützer schon früh befürchtet haben: Die so reichlich gesammelten Telefondaten (*) werden missbraucht.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte zieht daraus richtigerweise die Schlüsse:
- Die Datenspeicherung soll auf ein Mindestmaß zurückgefahren werden,
- Für den Missbrauch des Rests sollen hohe Bußgelder eingeführt werden, die den Firmen wirklich weh tun.

Der BDK dagegen fordert, die Daten in noch mehr Hände als bisher zu geben. Denn die Daten fallen nach wie vor bei den Telefonanbietern an; sie sollen bloß zusätzlich beim Bund zusammengeführt werden. Getreu dem Motto: Je mehr Leute meine Daten haben, umso sicherer sind sie.

Wie weit muss man sich das Hirn verdrehen, um auf eine solche Argumentation zu kommen?




Aus: "Nach Telekom-Affäre - BDK fordert Speicherung aller Telefondaten" (27.05.2008)
Quelle: http://www.rp-online.de/public/article/wirtschaft/news/571904/BDK-Abhoerung-aller-Telefone.html (http://www.rp-online.de/public/article/wirtschaft/news/571904/BDK-Abhoerung-aller-Telefone.html)

Title: [Außerdem startete die Polizei einen "großen Suchlauf"... (BRD)]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 23, 2008, 11:10:06 AM
Quote[...] Saarbrücken. Der Auftrag kam per Polizeikurier in einem verschlossenen Kuvert. Absender war die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, Empfänger Kriminaloberrat Peter Steffes, Chef der örtlichen Kriminalpolizeiinspektion. Der Beamte solle doch mal bitte erklären, hieß es darin, wie ein Sitzungsprotokoll des Landtagsausschusses für Verfassungs- und Rechtsfragen an die Presse gelangen konnte.


[...] Obwohl die Erhebung von Verbindungsdaten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nur gerechtfertigt ist, wenn sie zur Verfolgung einer "Straftat von erheblicher Bedeutung" nötig ist, genehmigte das Amtsgericht Saarbrücken den Eingriff.

So bemächtigte sich die Kripo der Verbindungsdaten der vom V-Mann genutzten Telefone. Es waren nicht mal seine eigenen. Rückwirkend für 80 Tage wurden der Festnetzanschluss und ein Handy von zwei seiner Bekannten überprüft. Außerdem startete die Polizei einen "großen Suchlauf" bei "allen Netzanbietern" für den 11. März 2003. An diesem Tag, so vermutete die Kripo, habe der Spiegel telefonisch Hinweise von seinem Informanten erhalten.

Viereinhalb Monate später, am 30. Juli 2003, hielt eine Kriminaloberkommissarin in einem Vermerk das Ergebnis ihres Datenfischzugs fest: Der V-Mann habe "mehrfach im telefonischen Kontakt zur Spiegel-Redaktion gestanden".

Mindestens 15 Seiten mit vermutlich mehreren hundert Telefonaten umfasst die Auswertungsliste der Fahnder mit dem besonderen Interesse für die Kontakte zwischen Landtagsopposition, Presse und Informant. Danach hat der V-Mann am 10. März 2003 "insgesamt drei Gespräche zu einer im Landtag verausgabten Telefonnummer geführt". Einmal war es die Zentrale, zweimal habe der V-Mann die Durchwahl des Vorzimmers von SPD-Fraktionschef Heiko Maas gewählt. Diese Information ist in der polizeilichen Auswertung fett hervorgehoben.

[...]


Aus: "Verfahren eingestellt: Saar-SPD im Visier der Kripo" VON WILFRIED VOIGT (20.06.2008)
Quelle: http://fr-aktuell.de/top_news/?em_cnt=1355090 (http://fr-aktuell.de/top_news/?em_cnt=1355090)

-.-

Quote[...] Mit fragwürdigen Methoden habe die Saarbrücker Kriminalpolizei die SPD im saarländischen Landtag ausgespäht, unter anderem das Vorzimmer des SPD-Fraktionschefs Heiko Maas. Dies berichtet die Frankfurter Rundschau in der Ausgabe vom heutigen Samstag sowie in einem ausführlichen Online-Bericht. Die Polizei habe einen Informanten ausfindig machen wollen, der ein Landtagsprotokoll an die Presse weitergegeben haben soll. Dafür wertete die Kripo offenbar Daten aus Hunderten von Telefonverbindungen eines ehemaligen V-Manns aus.

Anlass für die Schnüffelaktion waren Presseberichte, die Interna aus einer Sitzung des Landtagsausschusses für Verfassungs- und Rechtsfragen enthielten. Im Zusammenhang mit dem Fall des seit September 2001 spurlos verschwundenen Pascal Zimmer hatte ein Amtsrichter die Abgeordneten im November 2002 über Fälle sexuellen Missbrauchs informiert. Unter anderem ging es um einen jungen Zeugen, dessen Aussagen ein spektakuläres Verfahren gegen eine angebliche Kinderschänderbande auslöste. Da alle Informationen in anonymisierter Form weitergegeben wurden, war das Protokoll der Sitzung laut Frankfurter Rundschau weder als vertraulich noch als geheim deklariert. Sollte ein Parlamentarier das fragliche Papier weitergegeben haben, wäre dies daher kein strafbarer Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.

Dennoch erstattete die Saarbrücker Rechtsanwältin Claudia Wilger-Lambert Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verstoßes gegen das saarländische Datenschutzgesetz, nachdem das Nachrichtenmagazin Der Spiegel im März 2003 aus dem Protokoll zitiert hatte. Wilger-Lambert vertritt im Pascal-Prozess den Jungen, von dessen Zeugenaussage in dem Protokoll die Rede war. Als der Spiegel kurz darauf erneut über die Ermittlungen im Fall Pascal berichtet, erwirkte die Saarbrücker Staatsanwaltschaft einen Beschluss, das angebliche Informationsleck aufzudecken. Obwohl die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Unbekannt führte und nicht die Aufhebung der Immunität von Abgeordneten beantragt hatte, nutzte der Kripo-Chef Peter Steffes offenbar die Gelegenheit, gezielt gegen SPD-Politiker zu ermitteln.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wollte sich laut Frankfurter Rundschau zu den Ermittlungen nicht äußern, zur Begründung verwies sie auf das beim Bundesgerichtshof anhängige Revisionsverfahren im Fall Pascal. (dwi/c't)

Quote21. Juni 2008 13:39
Dammbruch
Die Troll-Nanny (mehr als 1000 Beiträge seit 18.10.07)

Interessant was alles raus kommt, seit dem
Telekom-Überwachungsskandal. Die Spitze des Eisbergs ist angekratzt.
Man kann sich grob vorstellen was das Geflecht aus Wirtschafts- und
Beamten-Stasi in Deutschland noch alles auf dem Kerbholz hat, das
noch nicht aufgedeckt wurde.



Quote21. Juni 2008 14:02
Die Ironie bei diesem Vorgang
nur_ich (254 Beiträge seit 24.09.02)

da wird eine Strafanzeige wegen Vergehens gegen den Datenschutz
gestellt!

Soweit ja noch ok.

Dann wird zur weiteren ermittlung genau gegen diesen Datenschutz
gehandelt.

Da stellen sich mit die Borsten hoch!

HP


Quote21. Juni 2008 16:46
Keine Gefahr für die Freiheit der Presse!
Onkel Wanja (mehr als 1000 Beiträge seit 24.06.00)


> Die Polizei habe einen Informanten ausfindig machen wollen, der ein
> Landtagsprotokoll an die Presse weitergegeben haben soll.

War es unser Bundesinnenminister, der jüngst großspurig behauptete,
dass für die Pressefreiheit keine Gefahr bestünde? Tja,
Informantenschutz gehört halt dazu.

Das schlimmste daran ist, dass ich glaube, dass Schäuble weiß was er
tut.

Gruß,
-Wanja-


Quote21. Juni 2008 17:03
Das Pilzsche Absurdistan oder des Wiefelspützens Märchenstunde
Oliver Fels, Oliver Fels (mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.00)

Wie war das erst gestern doch gleich ?
Zitat Wiefelspütz: "Frau Pilz, sie leben nicht in Deutschland,
sondern in Absurdistan". Das war die Reaktion des beleidigten
"Innenexperten" der SPD auf die Kritik der FDP an seinen schönen
Visionen eines Rechtsstaats.

[...] Nun, Herr Wiefelspütz, ihr Absurdistan hat spätestens mit dieser
Meldung gerade offiziell die Grenze überschritten und ist in
Deutschland angekommen. Es war vor allem schon vorher da, aber wenn
man hauptsächlich mit Visionen als mit der Realität beschäftigt ist,
übersieht man das ja leicht.

Tatsache ist: Jede Demokratie braucht klare Regeln für all ihre
Organe. Und entsprechende und gut funktionierende Kontrollmechanismen
zu deren Überwachung.
Das nennt man Rechtsstaatlichlichkeit. Wenn nun jemand der Meinung
ist, diese bräuchte es nicht, weil es ja absurd ist anzunehmen, der
Staat könnte seine Befugnisse misbrauchen, so ist dieser jemand von
all seinen Ämtern zu entbinden und auf die Inseln der glückselig
Lächelnden zu verfrachten, weil dann nämlich hat er das Prinzip
Rechtsstaat und Demokratie überhaupt nicht verstanden. Egal, welcher
Dämon ihn geritten hat.

Das ist die Lehre aus dem Saarland. Es wird nicht die letzte gewesen
sein.

Oliver


Quote21. Juni 2008 13:53
woher sind die verbindungsdaten?
macrosmagic, macros.magic@gmx.de (700 Beiträge seit 17.03.02)

"So bemächtigte sich die Kripo der Verbindungsdaten der vom V-Mann
genutzten Telefone. Es waren nicht mal seine eigenen. Rückwirkend für
80 Tage wurden der Festnetzanschluss und ein Handy von zwei seiner
Bekannten überprüft."

...

"Mindestens 15 Seiten mit vermutlich mehreren hundert Telefonaten
umfasst die Auswertungsliste der Fahnder ..."
(Quelle: Frankfurter Rundschau)

Wie ist dies möglich? Verbindungsdaten dürfen nur, so dachte ich, zu
Abrechnungszwecken erhoben werden und müssen umgehend gelöscht
werden. 80 Tage dürften damit nicht zurückverfolgbar sein. Zwischen
Dienstleistung und Zahlung sind es in der Regel zwischen 30 und
maximal 45 Tage. Oder täusche ich mich da? Wie lange werden denn die
Verbindungsdaten in der Praxis aufgehoben? Ohne VDS. Sind da 80 Tage
die Regel?

Bitte keine Polemik!

Quote
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Fragwürdige Abhöraktion im Büro des Saarländischen SPD-Chefs

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Leser-Feedback zum Beitrag
21. Juni 2008 16:13
Re: woher sind die verbindungsdaten?
j0chenM (235 Beiträge seit 22.07.06)

Würde mich auch mal intressieren!


Quote21. Juni 2008 19:09
Re: woher sind die verbindungsdaten?
macrosmagic, macros.magic@gmx.de (701 Beiträge seit 17.03.02)

80 Tage scheinen die Regel gewesen zu sein.

http://www.taz.de/1/archiv/dossiers/dossier-ueberwachung/vorratsdatenspeicherung/artikel/1/der-letzte-anruf-vor-dem-mord/ (http://www.taz.de/1/archiv/dossiers/dossier-ueberwachung/vorratsdatenspeicherung/artikel/1/der-letzte-anruf-vor-dem-mord/)

trotzdem erstaunlich. würde dieser fall heute oder in zukunft
stattfinden, so würden nicht nur die Verbindungsdaten, sondern auch
die VDS-Daten rechtswidrig herangezogen werden. aber das ist ja klar.




Aus: "Fragwürdige Abhöraktion im Büro des Saarländischen SPD-Chefs" (21.06.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Fragwuerdige-Abhoeraktion-im-Buero-des-Saarlaendischen-SPD-Chefs--/meldung/109781 (http://www.heise.de/newsticker/Fragwuerdige-Abhoeraktion-im-Buero-des-Saarlaendischen-SPD-Chefs--/meldung/109781)

Title: [Die Verbindungsdaten (V-Daten)... (Fahndungsmethode)]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 23, 2008, 11:16:01 AM
Quote[...] Die Polizei nutzt Telefonverbindungsdaten immer häufiger für Fahndungszwecke. Dies ergibt ein bisher unveröffentlichtes Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht. Von 2000 bis 2005 hat sich die Nutzung dieser Fahndungsmethode verachtfacht. Rund 40.000 Mal forderte die Polizei im Jahr 2005 bei den Telefonfirmen Verbindungsdaten von Kunden an, haben die MPI-Forscher hochgerechnet.

Die Verbindungsdaten (V-Daten) betreffen nicht den Inhalt der Kommunikation, sondern die Umstände: wer hat mit wem wie lange telefoniert. Bei Mobiltelefonen kommt noch der Ort des Telefonats hinzu, das heißt: in welcher Funkzelle war das Handy registriert.

Auf solche Daten darf die Polizei schon seit Jahrzehnten zugreifen. Wirklich relevant wurde die Befugnis aber erst mit der Einführung digitaler Telefonnetze, denn jetzt sind die Verbindungsdaten auch nach Ende des Anrufs noch speicher- und damit nutzbar. Zu Abrechnungszwecken wurden bislang die abgehenden Anrufe rund 80 Tage gespeichert.

Seit Jahresanfang müssen die Anrufe sogar viel länger, nämlich sechs Monate, gespeichert werden. Außerdem erfasst diese Vorratsdatenspeicherung auch viele Daten, die bisher nicht erfasst wurden, zum Beispiel die eingehenden Anrufe. Die Polizei kann also bei Bedarf länger auf mehr Daten zugreifen.

Dass und wie häufig die Polizei mit diesen Daten arbeitet, ist vielen nicht bekannt. Auch der Politik war diese Fahndungsmethode etwas rätselhaft, die Befugnis wurde der Polizei deshalb ab 1994 nur noch für jeweils drei Jahre gewährt. Im letzten November wurde die letzte Befristung aufgehoben.

Erstmals beschreibt nun das MPI-Gutachten ausführlich, wie oft und in welchen Fällen die Polizei mit V-Daten arbeitet. Ausgewertet wurden dabei eine repräsentative Stichprobe von 467 Verfahrensakten sowie zahlreiche Experteninterviews mit Juristen, Polizisten, Datenschützern und Mitarbeitern von Telefonfirmen.

Deutlich wurde dabei, dass die Polizei die V-Daten-Abfrage nicht als letztes Mittel nutzt, sondern oft die Ermittlungen damit beginnt. Wenn etwa ein Toter aufgefunden wird, kann die Polizei feststellen, mit wem der Ermordete zuletzt telefoniert und sich eventuell verabredet hat. Wenn sich ein Betrüger bei alten vergesslichen Damen als der lang verschollene Enkel ausgibt, um von ihnen Geld zu ergaunern, kann festgestellt werden, von welchem Anschluss aus die erste Kontaktaufnahme erfolgte.

Bei längerer Auswertung der V-Daten können auch ganze Netzwerke ("wer kennt wen") ausgekundschaftet werden, was vor allem bei Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität oder bei Terrorgruppen interessant ist.

Die Forscher um MPI-Direktor Hans-Jörg Albrecht kommen zu dem Ergebnis, dass die V-Daten-Abfrage besser als andere Methoden geeignet ist, "Beziehungen zu identifizieren", dass sie deshalb aber auch ein "hohes Überwachungspotenzial" mit sich bringt.

Für Wirbel sorgte bisher vor allem ein Ergebnis der Studie, das im vergangenen Jahr durchgesickert war. Nur in 2 Prozent der Fälle konnten Anfragen der Polizei nicht beantwortet werden, weil die Daten bei den Telefonfirmen schon gelöscht waren. Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung schlossen daraus, dass die verlängerte und zwangsweise Speicherung der Daten überflüssig und damit unverhältnismäßig ist.

Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Die MPI-Forscher weisen darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft ja weiß, wie lange Daten vorhanden sind, und deshalb keine weitergehenden Anträge stellt. Außerdem waren im untersuchten Zeitraum (bis 2005) Telefon-Flatrates noch nicht so weit verbreitet wie heute. Vor allem diese Entwicklung macht aus Sicht der Polizei die Zwangsspeicherung von V-Daten notwendig, weil zu Abrechnungszwecken keine Daten mehr gespeichert werden müssen.

Inzwischen hat auch das Bundesverfassungsgericht die MPI-Studie erhalten und wertet sie aus. Sie wird demnächst eine Rolle spielen, wenn über den Eilantrag von 30.000 Bürgern entschieden wird, die fordern, die Vorratsdatenspeicherung sofort auszusetzen. Mit einem Beschluss wird in Karlsruhe im März oder April gerechnet.

Der MPI-Erfahrungsbericht war vom Bundesjustizministerium (BMJ) in Auftrag gegeben worden. Als der Bundestag im November die Entfristung der V-Daten-Abfrage und die Einführung der Vorratsdatenspeicherung beschloss, lag das Gutachten zwar schon vor, wurde vom BMJ aber unter Verschluss gehalten. Begründung: Das Gutachten habe noch Mängel gehabt. Die Abgeordneten stimmten deshalb ohne Kenntnis des von ihnen im Jahr 2004 selbst verlangten Erfahrungsberichts ab. Gestört hat das nur die Opposition aus Grünen, Linken und FDP.


Aus: "Verbindungsdaten als Fahndungsinstrument: Der letzte Anruf vor dem Mord" (23.06.2008)
Quelle: http://www.taz.de/1/politik/europa/artikel/1/grenzposten-ueberrannt/ (http://www.taz.de/1/politik/europa/artikel/1/grenzposten-ueberrannt/)

Title: [Bundestag verwirft Petition gegen Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 30, 2008, 10:15:10 AM
Quote[...] Wie jetzt bekannt wurde, verwarf der Deutsche Bundestage eine von 12.560 Personen unterzeichnete und im Internet veröffentlichte Petition gegen die Vorratsspeicherung von Internet- und Telekommunikationsverbindungsdaten. Damit wurde auch eine Reihe anderer Petitionsverfahren abgeschlossen, die aufgrund eines vom Fachausschuss angenommenen Sachzusammenhangs gemeinsam beraten wurden.

Die Petitenten hatten ihr Anliegen unter anderem damit begründet, dass eine Speicherung von Verbindungsdaten für die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität wegen der Verfügbarkeit von Kryptographie- und Anonymisierungsdiensten unzweckmäßig sei.

In seinem Beschluss zu dieser Petition verweist der Bundestag auf ein Schreiben des Justizministeriums, in dem ausgeführt wird, dass eine Geeignetheit des Gesetzes durch die Verpflichtung der Anbieter von deutschen Anonymisierungsdiensten zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten gegeben sei. Auf die Möglichkeit, ausländische Dienstleister in Anspruch zu nehmen, wird dabei nicht eingegangen. Aufgrund dieser bereits vor der Beschwerde bekannten Einbeziehung deutscher Anonymisierungsdienstleister war der Petitionsausschuss zudem der Auffassung, dem Anliegen "teilweise entsprochen" zu haben. (pem/Telepolis)

Quote29. Juli 2008 13:05
Heute in der Mittagspause...
Jeanot Bruchmann, Jeanot Bruchmann (567 Beiträge seit 19.07.00)

Bernd P. hat erkannt, das was die Volksvertreter machen ist falsch.
Aus diesem Grund hat Bernd die hier genannte Petition unterzeichnet
um der Regierung ein Zeichen zu senden.

Bernd P. hat heute in der Mittagspause gelesen, das die Regierung,
die Petition an der er teilgenommen hatte, ignoriert, ja ungelesen
weggeschmissen hat.

Bernd P. äusserte sich hierzu heute, am Mittagstisch mit seinen 20
Kollegen.

"Das kann doch nicht angehen!", sagte Bernd P. und erklärte den
Sachverhalt.

11 seiner Kollegen, die grade beim "Studium" der Bildzeitung waren,
sagten:
"Interessiert mich nicht, ich habe nichts zu verbergen".
3 seiner Kollegen, die grade über die Fussball-EM und desseren
Ausgang redeten meinten: "Was machst Du auch mit dem scheiss Computer
rum?".
2 seiner Kollegen meinten: "Also ich hab gestern auf RTL2 die
Nachrichten gesehen, das ist schon gut so, wegen dem Terror in
Deutschland!".
Ein Kollege meinte: "Ja, ich finde es auch eine Sauerei, dass in
Deutschland so viel Geld ins Ausland gezahlt wird. Die in Bonn haben
sie nicht mehr alle!"
Die restlichen Kollegen schwiegen...

Ja, Deutschland ist ein Land von Dichtern und Denkern.

kind regards
Jeanot Bruchmann


Quote29. Juli 2008 13:24
OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE IN DEUTSCHLAND (Editiert vom Verfasser am 29.07.08 um 13:28)
wissen ist ohnmacht (mehr als 1000 Beiträge seit 26.04.07)

Der OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE ist eine Bürgerinitiative, die
sich für die Verwirklichung der Volksabstimmung auf allen
Hoheitsebenen einsetzt.

Der wichtigste Impuls für deren Arbeit kam von dem Künstler Joseph
Beuys, der 1971 die "Organisation für Direkte Demokratie durch
Volksabstimmung" mit Büro in Düsseldorf gegründet hat. 1972
installierte er das Büro auf der "documenta 5" in Kassel und sprach
100 Tage mit den Besuchern über den "Erweiterten Kunstbegriff" und
die "Direkte Demokratie".

1987 (also eineinhalb Jahre nach dem Tod von Joseph Beuys) startete
der erste OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE IN DEUTSCHLAND auf der
"documenta 8".

Am 17. Juni 1992 wurde anläßlich der Wiedervereinigung und des
Verfassungsversprechens in der Präambel des Grundgesetzes vor dem
Bundestag in Bonn eine Säule mit 1.074.239 Unterschriften für die
Einführung der bundesweiten Volksabstimmung gefüllt.

1993 initiierte diese Initiative das Volksbegehren "Mehr Demokratie
in Bayern" mit. Innerhalb von nur 14 Tagen haben sich etwa 1.196.000
Bürger eingetragen! 1995 ist der Volksentscheid erfolgreich. Damit
führte das Volk selbst eine praktikable Regelung für Bürgerentscheide
in Gemeinden und Städten ein.

Im Jahr 2000 verhilft der OMNIBUS in Thüringen dem Volksbegehren
"Mehr Demokratie in Thüringen" zum Erfolg: 18,3% der
Stimmberechtigten verlangen die Senkung der Hürden für landesweite
Volksabstimmungen!

2003 übergaben die Aktivisten gemeinsam mit "Mehr Demokratie e.V." in
einer öffentlichen Aktion vor dem Bundestag den Vertretern aller
Parteien und der Bundestagvizepräsidentin 100.000 Unterschriften.

April 2006 wurde die "Aktion Volksabstimmung" gestartet, bei der
seitdem jeder Bürger sofort für die gesetzliche Regelung der
bundesweiten Volksabstimmung aktiv werden kann! Etwa 70.000
Aktionskarten sind schon im Umlauf und können direkt an die
Mitglieder des Bundestags geschickt werden:

> Liebe Mitglieder des Deutschen Bundestags,
> hiermit fordere ich Sie auf, die dreistufige Volksgesetzgebung auf Bundesebene
> einzuführen. Sollte die Volksabstimmung nicht bis zur nächsten Bundestagswahl
> eingeführt sein,
>
> ( ) werde ich eine/n Abgeordnete/n wählen, die/der sich glaubwürdig und
>     kompetent für die Realisierung eines bundesweiten Abstimmungsrechts
>     einsetzt
>
> ( ) werde ich nicht wählen und meine Wahlbenachrichtigung an den
>     OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE schicken. So bekunde ich öffentlich, daß
>     ich erst dann wieder wählen kann, wenn es auch die Volksabstimmung gibt.
>
> Mit freundlichen Grüßen, ..............................

> An den
>
> Deutschen Bundestag
>
> Frau/Herr ......................
>
> Platz der Republik 1
>
> D - 11011 Berlin

Seitdem ist der OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE jeweils von Anfang
März bis Ende November kontinuierlich in ganz Deutschland unterwegs
und besucht über 100 Städte im Jahr. Wo der OMNIBUS auftaucht, öffnet
sich ein Gesprächsraum zu der Idee, die er verkörpert. Seit 2002
haben Schüler die Gelegenheit, ein Schülerpraktikum am OMNIBUS zu
absolvieren. Mehr als 30 Schüler/innen haben diese Gelegenheit
bereits wahrgenommen und die Arbeit dadurch sehr bereichert!

[omnibus] = (lat.) für alle, durch alle, mit allen

Diese Initiative wendet sich mit ihrer Arbeit an JEDEN, denn die Idee
der Demokratie geht JEDEN an. Es sollen Instrumente geschaffen
werden, mit denen wir alle auf allen Ebenen Verantwortung für die
Gestaltung unseres Gemeinwesens übernehmen können.

Der OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE IN DEUTSCHLAND hat keine Lobby,
bekommt kein Geld vom Staat oder aus der Wirtschaft und kann seine
Arbeit nur machen, weil die Initiative bereits einen Förderkreis von
etwa 3.000 Menschen aufgebaut hat, die diese Arbeit für sinnvoll und
wichtig halten und diese Initiative finanziell unterstützen. Jeder
kann direkt in den OMNIBUS einsteigen und einen persönlichen Beitrag
leisten, maßgeschneidert nach seinen persönlichen Möglichkeiten.

Wer mehr darüber erfahren und mitmachen will:

> www.aktion-volksabstimmung.de

übrigens sehr interessant sind die Antworten der Abgeordneten...

Bescheid und bitte weitersagen, wenn Ihr es für wichtig und sinnvoll
haltet!

óÒ

Quote29. Juli 2008 16:33
Re: OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE IN DEUTSCHLAND
Nick_Name666 (mehr als 1000 Beiträge seit 11.10.02)

Hast Du eine Ahnung, wieviel Leute geBildet sind und Big Brother
schauen?
Das würde auf direktem Wege in eine propagandagesteuerte Politik
führen. Ich glaube nicht, dass wir dann besser dran wären.
Der Abbau von Datenschutz und Grundrechten würde kaum anders
verlaufen. Denn es geht ja um unsere Sicherheit, um den Schutz vor
Terror und den Schutz unserer Kinder,... Wer nichts zu verbergen hat,
braucht ja auch nichts befürchten.

Bis denne.





Quote29. Juli 2008 12:09
Ich vermute ja ...
shamash (mehr als 1000 Beiträge seit 04.07.01)

dass die Politiker
a) keinen Bock haben so kurz vor der Sommerpause sich auch noch
inhaltlich mit einem komplexen Thema auseinanderzusetzen, von dem sie
ohnehin keine Ahnung haben
b) Ueberwachung sowieso geil und wichtig finden und daher die
Einsprueche von den paar Hanseln (mich eingeschlossen) nicht
ernstgenommen werden muss.

-m*sh-


Quote29. Juli 2008 12:09
Man wartet ca. 3 Jahre
winnipoo (497 Beiträge seit 23.04.08)

und verwirft die Petition - so einfach ist das!

Kann man deutlicher ausdrücken, daß wir nur Schmutz sind?

winnipoo


Quote29. Juli 2008 12:23
Mal im Ernst ...
Bernd Doedelreiner (675 Beiträge seit 29.12.03)

... auch ich gehoere zu den Unterzeichnern und den Klaegern.

Aber wenn wir (also die Polit-"Ruhestoerer") mal ehrlich sind,
wussten wir doch, dass Demokratie und Deutschland keine
Beruehrungspunkte teilen.

Dies war nicht die erste Aktion, an der ich mich beteiligte - und
keine vorherige hat den Initiatoren irgendeinen Erfolg beschert,
sieht man einmal von obiger Erkenntnis ab.

Farce, nennt man das wohl.

... meint Stimmvieh Bernd.


Quote29. Juli 2008 12:27
Stasi-Versiffte Schwatzbude
Provokant (reloaded) (mehr als 1000 Beiträge seit 30.03.06)

Wer hätte das gedacht, daß es nach einer Stasi-versifften Volkskammer
nun einen Stasi-versifften Bundestag gibt. Also wenn das keine Ironie
der Geschichte ist. Erich Mielke läßt grüßen.

Angewidert
  Der Provokant


Quote29. Juli 2008 12:27
... dem Anliegen "teilweise entsprochen" zu haben
Stefan Friedt, Stefan Friedt (mehr als 1000 Beiträge seit 27.06.04)

Werte Bürger, Ihr Anliegen ist uns scheißegal.

Gez.
Der Petitionsausschuss

...


Quote29. Juli 2008 12:44
Zweiklassengesellschaft
holger-grimmelt, Holger Grimmelt (389 Beiträge seit 28.02.06)

Warum muss ich angesichts dieser Meldung

> http://www.heise.de/newsticker/Offener-Brief-Bundeskanzlerin-soll-Kuenstlerrechte-schuetzen--/meldung/106992 (http://www.heise.de/newsticker/Offener-Brief-Bundeskanzlerin-soll-Kuenstlerrechte-schuetzen--/meldung/106992)

an eine Zweiklassengesellschaft denken? Vielleicht weil ich einfach
mal naiv die Fakten, also Zahlen, verglichen habe?

Warum erinnert mich diese Meldung an Irland:

http://www.spreeblick.com/2008/06/19/irland-sagt-nein/ (http://www.spreeblick.com/2008/06/19/irland-sagt-nein/)

Ich bin wütend und traurig zugleich. Es bestätigt sich immer mehr,
dass bei den gewählten Volksvertretern ein gewisses Defizit beim
Demokratiebegriff zu bestehen scheint.

Quote29. Juli 2008 12:56
Es kommt darauf an, _wer_ unterschreibt
accent (mehr als 1000 Beiträge seit 08.02.02)

Eine Petition mit drei Unterzeichnern wird sicherlich nicht
verworfen, wenn diese nur die richtigen Namen haben. Namen wie Udo
Walz, Sabine Christiansen, Utz Claassen oder Kai Diekmann haben halt
einen ganz anderen "Punch". Wer sehen will, wer wirklich die Macht
hat, schaue sich z. B. die Gästeliste der Bayreuther Festspiele an.

Eine Petition die womöglich noch von Automechanikern, Strassenfegern
oder gar Arbeitslosen unterzeichnet hat, wird natürlich verworfen.



Quote29. Juli 2008 12:50
Demokratie funktioniert nicht.
Hacker-Staat, Tobias Weisserth (419 Beiträge seit 22.03.07)

[...]Anscheinend funktioniert unsere Demokratie nicht, wenn sich die
Legislative ausschließlich auf die Exekutive verlässt, anstatt sie zu
hinterfragen.

Beispiel Wahlmaschinen. Während einwandfrei nachgewiesen ist, dass
Nedap Wahlmaschinen so unsicher sind, dass sie im Herstellerland
nicht mehr eingesetzt werden dürfen, rennt man sich hier den Kopf
gegen eine Wand wund, weil aus der physikalischen Bundesanstalt
(untersteht dem Innenminister) ein gutachten vorliegt, das anderes
besagt. Appell an die Legislative? Zwecklos.

Mit den Überwachungsbegehrlichkeiten ist es dasselbe.

Das Problem: die Parteiendiktatur, die wir "Demokratie" nennen.
Welcher Abgeordnete stimmt denn nach besten Wissen und Gewissen?! Ich
sag' nur Fraktionsdisziplin und Nebeneinkünfte!

Die Trennung der Exekutive und der Legislative wird doch durch die
Parteiendominanz aufgehoben. Die Disziplin einer Partei bestimmt die
gemeinsame Linie der Exekutive und Legislative. Wenn man ein(e)
Abgeordnete(r) seinem Gewissen folgt (siehe Hessen, siehe
Heide-Simonis Debakel in Schleswigholstein), dann ist das gleich die
große Mediensensation.

Ich bleibe dabei. Das was wir bei uns Demokratie nennen, hat mit der
eigentlichen Bedeutung des Begriffs nicht mehr viel zu tun.

Willkommen in der Parteiendiktatur Deutschland.

Quote29. Juli 2008 13:25
Re: Demokratie funktioniert nicht.
Djslimer, john281198@gmx.de (315 Beiträge seit 19.05.03)

sorry, aber das ist rotz.

die gewaltenteilung heißt, dass du dich jeweils an die entsprechende
wenden kannst.
die petitionen wurden an die legislative gerichtet, damit die ihre
beschlüsse überdenken. das ist nicht geschehen.
dir bleib noch die judikative. klage vor einem gericht, und geh
notfalls bis zum BGH/BVG.
Denn das gericht kann der legislative sagen, wenn ein beschluss nicht
funktionabel ist und auf die finger klopfen. siehe Hartz IV, siehe
Feinstaub, siehe Homo-Ehe....
Hier könnte man ansetzen bei der Geheimen Wahl, die
verfassungsrechtlich garantiert ist. Allerdings schreiten Gerichte
nicht von sich aus ein, sie müssen aktiviert werden. Und sowas macht
ein Rechtsanwalt bestimmt auch gerne ProBono, wegen der publicity.

mensch, geht lieber joggen wenn ihr wut habt. das ist gesund und hält
längern an, also so einen rotz hier zu verzapfen.


Quote29. Juli 2008 13:32
Re: Demokratie funktioniert nicht.
Zelos83 (484 Beiträge seit 01.06.08)

Hacker-Staat schrieb am 29. Juli 2008 12:50

> Ich bleibe dabei. Das was wir bei uns Demokratie nennen, hat mit der
> eigentlichen Bedeutung des Begriffs nicht mehr viel zu tun.

Das stimmt. Liegt aber auch daran, daß in Deutschland noch die die
Herrscherklasse etwas mit Demokratie anfangen konnte.
Zwei verlorene Kriege und ein bankrotter Staat im Osten sollten als
Lehre genug sein, könnte man meinen.


Quote29. Juli 2008 12:57
Die Deutsche Demokratie...
cbv (mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.00)

Hacker-Staat schrieb am 29. Juli 2008 12:50
> Ja, macht mich rot. Ich stehe dazu.

Doch, Demokratie funktioniert, aber ...

> Anscheinend funktioniert unsere Demokratie nicht, wenn sich die
> Legislative ausschließlich auf die Exekutive verlässt, anstatt sie zu
> hinterfragen.

... HIER liegt Dein Denkfehler. DEUTSCHLAND IST KEINE DEMOKRATIE.

[...]
> Ich bleibe dabei. Das was wir bei uns Demokratie nennen, hat mit der
> eigentlichen Bedeutung des Begriffs nicht mehr viel zu tun.
> Willkommen in der Parteiendiktatur Deutschland.

Eben, Deutschland ist eine Oligarchie.



Quote29. Juli 2008 13:46
Wenn ich eine Insel kaufen würde,
Julian von Mendel, Julian von Mendel, heise@derJulian.net (17 Beiträge seit 22.02.04)

...und vorher 5000 Leute suchen würde, die jeweils 15.000 Euro
einbringen und mit mir auf die Insel ziehen wollen, wer würde
mitmachen? (Ernst gemeint. Wer mitmachen würde soll mal grün stimmen
und wer Ideen oder Kritik hat soll mal antworten.)

Wir könnten ja vorher eine Verfassung und Gesetze gemeinschaftlich
konstruieren.
Müssten dann natürlich engagierte, tolerante 5000 Leute sein, die
Ihre gesamte Zeit ab diesem Zeitpunkt in Infrastruktur und Wirtschaft
auf der Insel stecken ;)

Quote29. Juli 2008 16:12
Umgekehrt wird ein Schuh daraus!
de frenzmän (137 Beiträge seit 15.12.04)

Ich bin eher dafür wir schicken diese ganzen eigennützigen und
verlogenen Politiker auf eine Insel und wir bleiben hier!



Quote29. Juli 2008 14:16
Ganz ruhig bleiben
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

Nicht allzusehr über das doch irgendwie erwartete schimpfen, das
erfreut die Scharfmacher doch nur, wenn wir uns ärgern.
Warten wir erstmal ab, was das BVG von der VDS übriglässt. Die
Jasager von der SPD nehmen wir uns 2009 vor. Wenn die Problembären
erstmal auf der Oppositionsbank sitzen, findet bestimmt ein
wundersamer Sinneswandel statt.


Quote29. Juli 2008 14:43
An alle Protestierer
Fairy (30 Beiträge seit 27.09.01)

Viele regen sich auf, dass die Petition verworfen wurde. (Nur vorweg,
ich bin da auch nicht gluecklich drueber.)

Wer von den Leuten, die sich hier aber voellig aufregen hat diese
Petition unterschrieben? Ich faende es sehr interessant, mal
rauszufinden, wer sich hier politisch aufregt, ohne vorher politisch
aktiv gewesen zu sein.

Wer nicht aktiv mitmacht, braucht naemlich auch hinterher nicht zu
jaulen...

Bis denn,
Fairlight!


Quote29. Juli 2008 15:03
deutsch männlich 20 - aufgegeben... wie gehts weiter?
Maq (51 Beiträge seit 21.03.03)

Hallo...

Ich sitze hier, lese der Artikel, lese die Reaktionen und hab Leere
im Kopf.
In meinen relativ kurzem Leben habe ich mich naturgemäß nicht allzu
sehr für Politik interessiert. Erst in den letzten 2 Jahren reifte
dieses Interesse immer mehr und mir wurde bewusst, was hier in
Deutschland so abgeht...
Anfangs habe ich noch bei Petitionen mitgemacht, hab mit
Unterschriften meine Meinung bekräftigt, mich an Klagen vor der
Verfassungsgericht beteiligt.
Doch heute wurde mir mehr als sonst klar....es bringt alles nichts...

Ich möchte nicht darüber reden, was die anderen alles falsch machen.
Ich würde gerne von jemanden mit einem erweitertem politischen
Horizont wissen, was ICH konkret jetzt noch machen kann?
Irgendwie ist für mich alles auswegslos, ich stehe vor einer großen
Mauer die mir den Weg und jegliche Sicht versperrt. Bin hilflos wie
ein 2-Jähriger alleine ohne Eltern in einem großem Einkaufszentrum.

Danke


Quote29. Juli 2008 15:52
Das war abzusehen
Gwurm (33 Beiträge seit 14.07.08)

Wenn man die Argumente für eine Ablehnung gleich mit liefert, muss
man sich nicht wundern wenn's dann passiert.

"Die Petitenten hatten ihr Anliegen unter anderem damit begründet,
dass eine Speicherung von Verbindungsdaten für die Bekämpfung von
Terrorismus und organisierter Kriminalität wegen der Verfügbarkeit
von Kryptographie- und Anonymisierungsdiensten unzweckmäßig sei."

Die Speicherung von Verbindungsdaten dient nun einmal lediglich dazu
eine Kommunikation nachzuweisen, nicht die Inhalte zu überprüfen. Ob
da was verschlüsselt wird ist also irrelevant. Und da die Anbieter
von Anonymisierungsdinesten ebenfalls die Verbindungsdaten speichern
müssen fallen diese ebenfalls als Argument weg.

Wenn man absehen kann, dass so eine Regelung nicht so einfach zu
kippen ist, sollte man sich halt etwas mehr Mühe bei der Formulierung
geben.

Quote29. Juli 2008 16:00
Re: Das war abzusehen
Gelöschte Person (82 Beiträge seit 29.06.08)

Bitte News und den Beschluss noch mal lesen, denken, dann nochmal
lesen und dann nochmal denken, dann vielleicht nochmal schreiben.

Danke!



Quote29. Juli 2008 18:33
Wir sind das Volk?
Nordstern67 (mehr als 1000 Beiträge seit 07.04.06)

Denkste! Nur wenn es denen in den Kram passt!

Der Nordstern.



Aus: "Bundestag verwirft Petition gegen Vorratsdatenspeicherung" (29.07.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bundestag-verwirft-Petition-gegen-Vorratsdatenspeicherung--/meldung/113478 (http://www.heise.de/newsticker/Bundestag-verwirft-Petition-gegen-Vorratsdatenspeicherung--/meldung/113478)

Title: [Telekom gegen Verbindungsdaten-Auswertung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 30, 2008, 11:06:29 AM
Quote[...] BERLIN taz  Die Spitzelaffäre wird für die Deutsche Telekom zu einer unendlichen Geschichte. Nach und nach tröpfeln Meldungen ein, wessen Verbindungsdaten der Konzern alles noch so ausgewertet hat, um 2005 undichte Stellen in der Firmenspitze aufzudecken. Erst war von einem Einzelfall die Rede, später von ein paar mehr Geschädigten, jüngst musste die Telekom gar eingestehen, der DGB-Vorsitzende Michael Sommer sei Opfer der T-Spione gewesen. Und am Sonntag meldete der Spiegel auch noch, der Konzern habe möglicherweise E-Mails von Arbeitnehmervertretern ausgewertet.

Inmitten dieses PR-Desasters will die Telekom jetzt mal für positive Schlagzeilen sorgen. Um die Verbindungsdaten ihrer Kunden besser zu schützen, geht das Unternehmen rechtlich gegen ihre eigene Aufsichtsbehörde vor: die Bundesnetzagentur. Von dieser fühlt sich die Telekom nämlich zum Bruch des Fernmeldegeheimnisses genötigt.

Hintergrund ist eine Weisung der Behörde. Darin wird die Telekom verpflichtet, Verkehrsdaten "unverzüglich" auszuwerten, wenn Strafverfolgungsbehörden wissen wollen, wer genau hinter einer IP-Adresse steckt - und zwar auch dann, wenn kein richterlicher Beschluss vorliegt.

"Damit müssen wir quasi gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen", sagte ein Telekom-Sprecher der taz. Verkehrsdaten unterlägen dem Fernmeldegeheimnis und über sie dürfe nur auf richterlichen Beschluss Auskunft erteilt werden. "Deswegen haben wir beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag auf Aussetzung dieser Regelung gestellt." Zudem habe man bei der Bundesnetzagentur Widerspruch eingelegt.

Die aber verteidigt ihre Weisung. Mit einfachen Bestandsdaten, also denjenigen Kundendaten, die nur für Abrechnungszwecke benötigt werden, ließe sich die Identität hinter einer IP-Adresse nicht eindeutig klären, argumentiert die Behörde. Auch Datum und Uhrzeit der Internetverbindung müssten dafür intern ausgewertet werden - beides Merkmale, die vom Fernmeldegeheimnis geschützt sind. Das Telekommunikationsgesetz decke aber die Praxis: "Für die als Zwischenschritt notwendige interne Verkehrsdatenauswertung bedarf es keines richterlichen Beschlusses", so eine Sprecherin.

Mindestens in einem Fall hat die Telekom bereits Verbindungsdaten an eine Staatsanwaltschaft rausgerückt, die im April gegen illegale Internet-Tauschbörsen ermittelte. Dies zeigt der Auszug aus einer Ermittlungsakte, die der taz vorliegt. Für die Zukunft will der Konzern mit allen Mitteln verhindern, wieder in eine solche Zwangslage zu kommen. Doch weder über den Eilantrag noch über den Widerspruch ist bislang entschieden worden. Zur Not will die Telekom die Bundesnetzagentur ganz herkömmlich verklagen. "Die Rechtslage muss unbedingt geklärt werden", heißt es in Bonn. Dort meint man es auf einmal ernst mit dem Datenschutz.




Aus: "Telekom gegen Verbindungsdaten-Auswertung: Zum Spitzeln gezwungen" VEIT MEDICK (29.09.2008)
Quelle: http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/zum-spitzeln-gezwungen/ (http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/zum-spitzeln-gezwungen/)

Title: [Urteil: Richter stoppen Datenspeicher-Pläne... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 30, 2008, 11:10:50 AM
Quote[...] Ohne Entschädigung keine Vorratsdatenspeicherung - so hat das Verwaltungsgericht Berlin in einer Eilentscheidung geurteilt. Für das umstrittene Gesetz ist diese Nachricht alles andere als gut.

Die Bundesnetzagentur verlangt derzeit, Nutzerspuren für ein halbes Jahr aufzuzeichnen. Die Kosten dafür müssen bislang die Unternehmen selbst tragen. Die Richter gaben nun jedoch einem ungenannten Telekommunikationsanbieter - dem Vernehmen nach die deutsche Tochter eines britischen Konzerns - recht, dass dies unverhältnismäßig sei und gegen die Verfassung verstoßen könnte.

Für die umstrittene Regelung ist die Entscheidung juristischer Sprengstoff. Zugleich dürften Datenschützer frohlocken, die derzeit ebenfalls gegen die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung vorgehen. Neben einer Massenklage von mehr als 34.000 Bürgern liegen dem Bundesverfassungsgericht eine Organklage und mehrere Eingaben von Oppositionsparteien vor.

Nun dürften sich die obersten Richter auch schon bald mit den ökonomischen Aspekten der pauschalen Überwachung auseinandersetzen müssen. Jan Mönikes, Geschäftsführer der Initiative Europäischer Netzanbieter (IEN), erwartet, dass die Berliner Verwaltungsrichter die Beschwerde dem Verfassungsgericht vorlegen. Durch die aktuelle Entscheidung werde "das gesamte Konstrukt der Vorratsdatenspeicherung und der geplanten Entschädigungsverordnung erschüttert", so Mönikes.

Das Verwaltungsgericht hält den Fall für ähnlich gelagert wie die zuvor von einem anderen Anbieter eingereichte Klage gegen die sogenannte Auslandskopfüberwachung. Dabei sollten Telekomanbieter verpflichtet werden, die zur Überwachung von Auslandstelefonaten notwendige Technik auf eigene Kosten zu installieren. Das Gericht hielt dies für unverhältnismäßig und rief das Verfassungsgericht an. Begründung: Private Dienstleister könnten nicht ohne Entschädigung für staatliche Hoheitsaufgaben in Anspruch genommen werden.

Mönikes sieht nun gute Chancen, dass die Vorratsdatenspeicherung vorerst ausgesetzt oder sogar ganz gekippt wird. Denn ohne Ausgleichszahlungen, auch für Investitionen in Hard- und Software für die Überwachung, dürfte nun die gesamte Regelung infrage stehen: Ausnahmemöglichkeiten von der Speicherpflicht sieht das Gesetz zur Massendatenlagerung nämlich nicht vor.

Mönike rät nun allen betroffenen Telefonanbietern, ebenfalls die Gerichte zu bemühen, um den Druck auf die Bundesregierung zu verstärken. So will er eine schnelle Regelung zur Kostenerstattung für die Hilfspolizeidienste der Unternehmen erreichen. Federführend ist hier das Wirtschaftsministerium, dort liegen entsprechende Überlegungen jedoch zurzeit auf Eis. Der Grund: Besonders die Bundesländer, aber auch das Justizministerium haben Bedenken über ausufernde Kosten für die Telefonüberwachung vorgetragen.



Aus: "Urteil: Richter stoppen Datenspeicher-Pläne" von Harald Czycholl (Hamburg) (25.09.2008)
Quelle: http://www.ftd.de/politik/deutschland/:Urteil-Richter-stoppen-Datenspeicher-Pl%E4ne/417973.html (http://www.ftd.de/politik/deutschland/:Urteil-Richter-stoppen-Datenspeicher-Pl%E4ne/417973.html)

Title: [Die Bayerische Staatskanzlei empfiehlt den Karlsruher Richtern... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 30, 2008, 11:48:15 AM
Quote[...]  Ein von der Bundesregierung beauftragter Staatsrechtler hat betont, die Betreiber kleiner Hotspots seien vom Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht betroffen. Bürgerrechtler fordern vor dem Verfassungsgericht eine Aussetzung des Gesetzes, das Provider zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten verpflichtet.

Einer Eingabe (PDF-Datei: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/Bundesregierung_Schriftsatz_2008-09-09_1-BvR-256-08.pdf) des Staatsrechtlers Christoph Möllers zufolge sehe die Bundesregierung keine Speicherpflicht für private Anbieter öffentlicher WLAN-Zugänge sowie für Kleinbetriebe. Dazu müsse allerdings die Mitnutzung des drahtlosen Netzzugangs auf einen Standort und den "Herrschaftsbereich" des Anbieters beschränkt sein.

Dem Schreiben nach sieht die Regierung keine Gründe, die verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren auf Eis zu legen. Möller betont, dass die Verpflichtung auch für Anonymisierungsdienste gelte. Diese würden dadurch "in keiner Weise ihren Zweck" verlieren, "die elektronische Kommunikation zwischen Privaten" sowie zum Teil zwischen Bürger und Staat zu anonymisieren. Eine "vollständig sichere Anonymisierung" würden die einschlägigen Dienste eh nicht bieten.

Die Bayerische Staatskanzlei empfiehlt den Karlsruher Richtern derweil, die Massenbeschwerde von über 34.000 Bürgern abzuweisen (PDF-Link: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/Bay_Staatskanzlei_Schriftsatz_2008-09-15_1-BvR-256-08.pdf). Man benötige die Daten unter anderem zur Ortung von Selbstmordgefährdeten und Vermissten. Im Vorjahr habe die bayerische Polizei in 1149 Fällen Standortdaten genutzt, um Personen zu identifizieren und präventiv zu lokalisieren.

Quote26. September 2008 19:11
Die Bayerische Staatskanzlei empfiehlt
IggoOnTour (mehr als 1000 Beiträge seit 02.04.01)

Demokratie 2.0

jetzt neu, vollautomatisch und mit weniger Abhängigkeiten (außer zu
vertrauenswürdigen Wirtschaftsmodulen),  ohne störende
Bürgerbeteiligung.

Gruss,
Iggo


Quote26. September 2008 19:13
"unter anderem zur Ortung von Selbstmordgefährdeten und Vermissten"
as400.holgerscherer.de, Holger Scherer (mehr als 1000 Beiträge seit 05.05.00)

Oh... der neueste Streich. Ist KiPo schon wieder out?

-h


Quote26. September 2008 19:16
Die Bayerische Staatskanzlei empfiehlt .....
RayFX (mehr als 1000 Beiträge seit 26.09.01)

>Die Bayerische Staatskanzlei empfiehlt den Karlsruher Richtern
derweil, die >Massenbeschwerde von über 34.000 Bürgern abzuweisen

GEHTS NOCH??
IST SCHON WIEDER 33??

Ich empfehle mal die Lektüre der Verfassung, wir haben NOCH eine und
es ist das gute Recht zu klagen. Die Argumente sind an
Scheinheiligkeit nicht mehr zu überbieten und immer mehr zeigt sich
das wahre Gesicht dieser Regierung. Nach Terrorismus und
Kinderpornografie müssen nun Lebensmüde als Argument taugen.
Wenn wir so bedroht sind, ist es nicht nachvollziehbar warum kleine
HotSpots ausgenommen werden sollen...sehe ich dann in Zukunft überall
bärtige Muslime mit Notebooks??

SAGT DOCH ENDLICH DAS ES UM DIE LÜCKENLOSE ÜBERWACHUNG DERJENIGEN
GEHT, DIE EUREN LEBENSWANDEL UND EURE WAHNVORSTELLUNGEN FINANZIEREN,
SEID DOCH EINMAL EHRLICH!!


Quote26. September 2008 19:22
Die Ortung von Selbstmordgefährdeten...
_Monty_ (234 Beiträge seit 29.12.05)

Ganz großes Kino! Davon abgesehen, dass hier offenbar ein neues
Totschlagargument gefunden wurde taugt es hier noch nicht einmal.

Wozu braucht man da VORRATSdaten? Da braucht man die aktuellen
Standortdaten. Wo der Gefährdete vor Monaten war sollte da eher
zweitrangig sein.

Und die Empfehlung an Karlsruhe ist eine absolute Frechheit und
Dreistigkeit. Ich glaube nicht, dass Karlsruhe auf die glorreichen
Tipps, wie die Richter Ihre Arbeit zu machen haben angewiesen ist.


Quote26. September 2008 19:39
Hallo CSU, wenn ich mich aufhängen wollte, dann würde ich eben... (Editiert vom Verfasser am 26.09.08 um 19:44)
Keenichsberjerklopse Reloaded (13 Beiträge seit 18.09.08)

... kein Handy und keinen Computer mit in den Wald nehmen sondern
maximal einen Strick und eine Pulle guten Roten.

Und - was macht ihr dann mit eurer Vorratsdatenspeicherung und
Standortortung?

Wenn ihr keine sinnloseren und hanebüchenen Argumente mehr findet,
wie wäre es dann einfach mal mit der Wahrheit über das Warum und
Wieso?

Ach so, dürfen wir ja nicht wissen? Ist geheim? Aber eure Pension
sollen wir zahlen? Danke schön.

Edith, Rächtschraibfeler


Quote26. September 2008 21:06
Neue Taktik - interessant.
Sven Sasse, Sven Sasse (374 Beiträge seit 15.12.07)

Zuerst bemüht man die omnipräsente Terrorlüge, die selbst der
einfältigste Bürger mittlerweile durchschaut und dieser anfängt,
dagegen zu protestieren.
Nun versuchen die Regierungsverbrecher eine neue Masche: Leute
schaut, Väterchen Staat kümmert sich um Euch, wenn ihr mal ein
Problem habt.
Ich beziehe mich übrigens auf "Man benötige die" (auf Vorrat
gespeicherten) "Daten unter anderem zur Ortung von
Selbstmordgefährdeten und Vermissten." in der Heise-Meldung

Das war übrigens im Dritten Reich nicht anders, ebenso in der DDR.

In den letzten Jahren kann man an der real existierenden BRD schön
beobachten und studieren, wie sich eine zumindest partiell vorhandene
Demokratie und ein vorgeblicher Rechtsstaat zunächst langsam, nun mit
wachsender Geschwindigkeit einer offenen Diktatur engegenstrebt. Daß
ich das nochmal erleben darf, hätte ich Ende '89 nicht gedacht.

Eines muß man den Neo-Hitlers, Neo-Mielkes und Neo-Goebbels' lassen,
dumm sind sie nicht, allerdings ist genau das die Gefahr.

Grüße!


Quote26. September 2008 21:21
Das mit dem Polizeistaat ist doch genau wie bei der Bankenkriese ..
HubertM (mehr als 1000 Beiträge seit 22.10.01)

Das mit dem Polizeistaat ist doch genau wie bei der Banken-
kriese:
Vor fünf-sechs Jahren haben die Leute schon auf das sich ab-
zichnende Desaster aufmerksam gemacht - aber nein, die Damen
und Herren Banker, Politiker und Wirtschaftslenker haben in
trauter Ignoranz, Scheuklappenmentalität und gierigem Profit-
streben jeden Bezug zur Realität verloren - und wo stehen
wir heute? US-Banken kollabieren quasi täglich und die ent-
zogenen Gewinne, die die Damen und Herren Banker und Wirt-
schaftslenker seit Jahren als überhöhte Manager-Gehälter
kassieren - können nun nicht mehr für Hochschulen und Kin-
dergärten, für Anschubfinanzierungen und Forschung, für
Krankenhäuser und Soziales ausgegeben werden.

Aber kommen wir zum Schäuble zurück: Mit exakt der glei-
chen Ignoranz, mit der damals Banker das drohende Unheil
bestritten, bestreiten heute Innenminister und Rechtsaus-
sen den aufziehenden Polizei-, Überwachungs- und viel-
leicht sogar Terrorstaat.

Was gibt diesen Menschen eigentlich das "Recht", jetzt
Fakten schaffen zu "dürfen" für die sie sich auf dem
Totenbett dereinst "ganz doll schämen werden"? Und was
wird dann die späte Einsicht "das habe ich aber nicht
gewollt" nützen, wenn die Freiheit und Kreativität der
Menschen - die Möglichkeit auch Fehler machen zu dür-
fen(!) - durch eine allgegenwärtige Überwachung erwürgt
werden wird? Klar, Schäuble und seine Schergen werden
das dann wenn überhaupt nur noch als Greis mitbekommen.
Aber vermutlich sind es die jüngeren unter seinen An-
hängern, die jetzt schon die Morgenluft wittern, das
Volk wieder in Ketten legen zu können - diesmal eben
über die Daten jedes Einzelnen ..

Es ist absehbar, dass wenn die Politik des informa-
tionell allmächtigen Staates - der sich zu allem Über-
fluss auch noch in vielen Bereichen erdreistet, un-
kontrollierbar zu sein, dass diese Staatsform in ei-
nen Totalitarismus abgleiten wird, wenn man dieser
Datenerfassungsmaschinerie keine Knüppel zwischen
die Beine wirft und auf breiter Front für zivilen Un-
gehosam wirbt.

HM


Quote26. September 2008 21:49
Die Legislative empfiehlt der Judikative die Augen zu verschließen
Der Inquisitor (296 Beiträge seit 03.06.08)

Da hört sich für mich nicht mehr nach Gewaltenteilung an. Es kann ja
wohl nicht angehen, dass die Bayrische Staatskanzler versucht eine
höchstrichterliches Verfahren abzuwenden, welches Ihre
höchstbedenklichen Gesetzesergüße hoffentlich deutlich in Frage
stellt. Aber wahrscheinlich war die Behörde zu lange auf dem
Oktoberfest.


Quote27. September 2008 02:06
Und so geht es immer weiter...
step, step@startplus.de (mehr als 1000 Beiträge seit 05.03.00)

inzwischen hat man eigentlich keinen Bock mehr, zu den Plänen und
Maßnahmen der Übewachungsfaschisten noch was zu schreiben.

Bankgeheimnis? Fernmeldegeheimnis? Unverletzlichkeit der
Privatsphäre? Besonderer Schutz der Wohnung? Alles Schnee von
gestern, innerhalb von knapp zehn Jahren habe es Bonzen und
Staatsbüttel geschafft, auf fast allen Gebieten den Schutz der
Privatsphäre der Bürger noch unter das Niveau der Stasi-Zeiten
herunterzufahren. Argumentiert wird mit substanzlosen, an den Haaren
herbeigezogene Gründen - eigentlich alles völlig lachhaft. Aber es
klappt: Da es keine ernstzunehmenden kritischen Medien gibt, geht das
leere Gewäsch, oft genug wiederholt, einfach als Wahrheit durch.
Ich muss feststellen, dass ich inzwischen schon die Geschichten von
gleichgeschalteten Medien und einheitlicher Lizenzpresse glaubwürdig
finde, vor einigen Jahren hat man solche Sachen noch als maßlose
Übertreibung oder ziemlichen Unfug betrachtet. Aber die Bonzen müssen
sich beim Lügen wirklich keine Mühe mehr geben, dank der Medien geht
das alles kritiklos durch.

Und so geht es immer weiter: Wenn man mit den über Monate
gespeicherten Kommunikationsdaten der Bürger etwas gegen Selbstmörder
machen kann, kann man das ja auch gleich auf die *Gesundheitsdaten*
ausdehnen, wer zwei Streifen Schlaftabletten oder ne Palette
Nasentropen kauft, der wird dann von den Bullen mal "präventiv
lokalisiert" - ist ja irgendwie nur zu seinem Besten.
Gesundheitsdaten, Gesundheitskarte - das ist übrigens auch richtig
Neusprech: Es geht doch in dieser Sache um Krankheitsdaten, man hat
es geschafft, dafür irgenwelche Gesundheitsworte zu etablieren. In
1984 sind wir schon mittendrin, irgendwie fällt es aber keinem so
richtig auf. Es kommt schleichend, aber fortwährend, es geht immer
weiter. Es macht eben genau nich zu einem bestimmten Zeitpunkt Plopp,
und dann ist ab Morgen 6:30 Uhr Faschismus, sondern es geht
schleichend, aber stetig. Gefühlter Faschismus ist es erst, wenn man
mit normalen bürgerlichen Aktivitäten nichts mehr dagegen unternehmen
kann.

Ich finde diesen Satzbeginn schon außerordetlich bemerkenswert: "Die
Bayerische Staatskanzlei empfiehlt den Karlsruher Richtern,...", das
ist einfach ungeheuerlich.

Aber es kommt noch dicker:
> Man benötige die Daten unter anderem zur Ortung von Selbstmordgefährdeten und
> Vermissten.
> Im Vorjahr habe die bayerische Polizei in 1149 Fällen Standortdaten genutzt,
> um Personen zu identifizieren und präventiv zu lokalisieren.
Ist jemandem aufgefallen, dass der erste Satz mit dem zweiten Satz
überhaupt nicht zu tun hat? Hat jemand darüber nachgedacht, dass es
im Vorjahr überhaupt keine Regelung im Sinne der VDS gab? Aber die
Wahrheit steht nicht einmal zwischen den Zeilen, sondern schwarz auf
weiß: "Man benötige die Daten _unter anderem_...". Wer solche
Begründungen schreibt, der wird in einigen Jahren sicher auch keine
Probleme damit haben, Formulierungen wie "auf der Flucht erschossen"
als natürliche Todesursache anzuerkennen.

Gute Nacht.
Step.




Aus: "Bundesregierung: Keine Vorratsdatenspeicherung für kleine Hotspot-Betreiber" (Stefan Krempl) / (ghi/c't)  (26.09.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-Keine-Vorratsdatenspeicherung-fuer-kleine-Hotspot-Betreiber--/meldung/116556 (http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-Keine-Vorratsdatenspeicherung-fuer-kleine-Hotspot-Betreiber--/meldung/116556)

Title: [Wer schürt denn diese Angst?... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 15, 2008, 10:23:12 AM
Quote[...]   Am Samstag haben in Berlin tausende Menschen gegen Überwachung demonstriert. Manche sprechen von einer neuen Bürgerrechtsbewegung. Freut Sie das?

Wolfgang Schäuble: Warum soll ich jetzt sagen, dass mich das freut? Das war eine europaweite Kampagne gegen die Vorratsdatenspeicherung. Ich halte diese Kritik für unberechtigt und ich halte auch die Ängste, die da bei jungen Menschen erzeugt werden, für falsch und unverantwortlich.

Warum?

Wolfgang Schäuble: Wir halten uns mit der Vorratsdatenspeicherung an die Umsetzung einer europäischen Richtlinie, und die halte ich angesichts des 11. September für richtig. Man muss immer wieder darauf hinweisen, dass schließlich nur die Verbindungsdaten für sechs Monate gespeichert werden. Wenn eine Polizeibehörde auf diese zugreifen möchte, muss das ein Richter genehmigen. Bei der derzeitigen Erregung ist es schwer, einer gewissen Vernunft zum Durchbruch zu verhelfen. Das war bei der Volkszählung vor 25 Jahren nicht anders.

Auf den T-Shirts vieler Demonstranten war Ihr Konterfei abgebildet, darunter stand "Stasi 2.0". Ärgert Sie das?

Wolfgang Schäuble: Ja, manchmal ärgert mich das schon. Besonders dann, wenn dieser Vergleich von Menschen kommt, die man eigentlich für gebildet hält. Die Gleichsetzung meiner Person mit der Stasi ist eine Beleidigung. Wer behauptet, es gäbe auch nur die entfernteste Ähnlichkeit zwischen der Realität in der DDR und in der Bundesrepublik, ist nicht nur geschichtsblind.

Ihren Kritikern macht Sorgen, dass die technischen Möglichkeiten der heutigen Sicherheitsorgane weit über die der Stasi hinausgehen...

Wolfgang Schäuble: Das ist doch Unsinn. Die Stasi hatte mehrere hunderttausend Mitarbeiter. Sie hat Menschen dazu gebracht, sich gegenseitig zu bespitzeln. Nicht einmal Ehegatten konnten einander trauen. Eltern mussten am Küchentisch darauf achten, was sie erzählen, damit ihre Kinder das nicht in der Schule ausplaudern. Das war eine Atmosphäre der Angst. Wer das mit der Bundesrepublik vergleicht, der diffamiert unsere Freiheitsordnung in einem Maße, wie wir es nicht zulassen dürfen. Wir haben nämlich in Deutschland schon einmal eine Freiheitsordnung durch verantwortungsloses und bösartiges Gerede derart diffamiert, dass am Ende die NS-Gewalt- und Willkürherrschaft an die Macht kommen konnte.

Auch Juristen und Politiker fürchten, dass die Demokratie hierzulande Züge eines Überwachungsstaates bekommt.

Wolfgang Schäuble: Wer schürt denn diese Angst? Wer hat denn den Leuten eingeredet, dass eine sechsmonatige Speicherung ihrer Kommunikationsdaten eine Bedrohung der Freiheit sei? Das waren gewisse Medien, Organe wie das Ihre gehören leider bisweilen auch dazu. Dabei ist es eine Frechheit, dass wir uns ausgerechnet von der politischen Linken vorhalten lassen müssen, unsere Sicherheitsorgane seien mit der Stasi vergleichbar. Dahinter steckt bei manchen natürlich auch der Versuch, die Stasi im Nachhinein zu verharmlosen.

Aber große Datensammlungen führen nun mal schnell zu Pannen bei sensiblen Informationen. Oder sehen sie das anders?

Wolfgang Schäuble: Das ist wahr. Es gibt diese Risiken. Alles in der Menschheitsgeschichte ist eben nicht nur Fortschritt, sondern birgt immer auch eine Gefahr. Wir haben das Telefonbuch bis vor kurzem noch als Alltagshilfe empfunden. Heute gilt es manchen wohl als riesige Datensammlung. Wollen wir deswegen auf die Vorzüge eines Telefonbuches verzichten? Das ist doch Maschinenstürmerei. Ich nehme den Datenschutz ernst, und damit er wirksamer realisiert werden kann, legt die Bundesregierung jetzt auch ein neues Gesetz vor.

Ein Telefonbuch lässt sich doch schwer mit Millionen Verbindungsdaten vergleichen. Die Frage ist doch, ob die Speicherung derart vieler Angaben nicht ein höheres Risiko darstellt als die Gefahren, vor denen Sie schützen wollen.

Wolfgang Schäuble: Das heißt, Sie wollen die Informationstechnologie ganz abschaffen?

Sie argumentieren sehr schwarz-weiß.

Wolfgang Schäuble: Ich bleibe nur in der Logik Ihrer Frage. Und wenn ich die weiterdenke, kann man nur zu diesem Schluss kommen.

Nein. Viele Polizeibeamte sagen etwa, dass sie auch ohne Vorratsdatenspeicherung erfolgreich ermitteln können. Sie hätten lieber noch ein paar mehr Beamte.

Wolfgang Schäuble: Klar. Aber ich kann doch trotzdem den Einsatz von Dienstfahrzeugen nicht verbieten und Beamte wieder auf Fußstreife schicken. Da muss nur ein Verbrecher mit einem schnellen Auto fahren und schon wären die Polizisten abgehängt.

Trotzdem: Wird Ihnen nicht mulmig zu Mute, dass ausgerechnet Konzerne wie die Telekom Verbindungsdaten speichern sollen?

Wolfgang Schäuble: Ich werbe dafür, dass man die Telekom fair beurteilt, in der Führung ist die Sensibilität vorhanden. Insofern kann man dem Konzern schon vertrauen.

...

[...]  Dann wird das BKA künftig Wohnungen überwachen, Telefone abhören und Festplatten durchsuchen können. Stellen Sie alle Bürger unter Generalverdacht?


Wolfgang Schäuble: Unsinn, wir stellen niemanden unter Generalverdacht. Das BKA hat eine neue Aufgabe übertragen bekommen: die Abwehr terroristischer Gefahren. Dazu braucht es genau die gesetzlichen Befugnisse, die jede Landespolizei seit 60 Jahren hat. Im übrigen sehe ich nicht, dass es gegen den Gesetzentwurf durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Das zeigte auch die Anhörung im Bundestag. Jeder Kabinettskollege weiß, dass es mein Ministerium mit der Frage der verfassungsrechtlichen Beurteilung sehr ernst nimmt. Ich schütze Grundrechte, ich gefährde sie nicht.

In Köln sind vor kurzem zwei Männer wegen Terrorverdachts festgenommen, wenig später aber freigelassen worden, weil ihnen nichts nachgewiesen werden konnte. Müssen Menschen in Zeiten des internationalen Terrorismus stärker damit rechnen, auch mal unschuldig in Haft zu kommen?


Wolfgang Schäuble: Die Sicherheitsbehörden haben die Aufgabe, Gefahren abzuwehren und schlimme Anschläge zu verhindern. Die Menschen in Deutschland können darauf vertrauen, dass sie hinreichend geschützt sind. Den Rechtsstaat macht aus, dass Unschuldige wieder frei kommen.




Aus: "Innenminister Schäuble über Grundrechte: "Ich schütze, ich gefährde sie nicht"" (14.10.2008)
Innenminister Schäuble vergleicht den Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung mit dem gegen die Volkszählung von 1987 - und sagt, warum er sich durch den Slogan "Stasi 2.0" beleidigt fühlt. Von DANIEL SCHULZ & VEIT MEDICK
Quelle: http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/ich-schuetze-ich-gefaehrde-sie-nicht/ (http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/ich-schuetze-ich-gefaehrde-sie-nicht/)

-.-

Quote[...] Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat nach der Großdemo gegen den "Überwachungswahn" am Samstag in Berlin die "unverantwortliche" Erzeugung von Ängsten bei jungen Menschen durch Bürgerrechtsorganisationen, die "politische Linke" und "gewisse Medien" kritisiert. "Ich halte diese Kritik für unberechtigt", sagte der CDU-Politiker im Interview mit der taz. Dabei bezog er sich auf eine "europaweite Kampagne gegen die Vorratsdatenspeicherung".

Zugleich suchte Schäuble die verdachtsunabhängige Protokollierung der Nutzerspuren mit dem Hinweis zu verteidigen, dass diese "angesichts des 11. Septembers" richtig sei und keine Inhaltsdaten vorzuhalten seien. Zugriffe durch die Polizei auf die Datenberge bedürften einer richterlichen Genehmigung. Bei der "derzeitigen Erregung", die ihn an die Proteste gegen die Volkszählung vor 25 Jahre erinnere, sei es aber schwer, "einer gewissen Vernunft zum Durchbruch zu verhelfen".

Schäuble drückte seinen Ärger darüber aus, dass viele Demonstranten Plakate und Signets mit seinem Konterfei und der Aufschrift "Stasi 2.0" trugen: "Die Gleichsetzung meiner Person mit der Stasi ist eine Beleidigung." Die Staatssicherheit der DDR habe mehrere hunderttausend Mitarbeiter gehabt, Menschen dazu gebracht, sich gegenseitig zu bespitzeln, und eine "Atmosphäre der Angst" geschaffen. "Wer das mit der Bundesrepublik vergleicht, der diffamiert unsere Freiheitsordnung in einem Maße, wie wir es nicht zulassen dürfen." Eine Frechheit sei es, dass gerade die Linke solche Gegenüberstellungen anstelle. Dahinter sieht der Innenminister "bei manchen" auch einen Versuch, "die Stasi im Nachhinein zu verharmlosen".

Persönlich nehme er den Datenschutz ernst, versicherte Schäuble. Der technisch Fortschritt berge aber zwangsläufig Risiken, wie sie etwa mit großen Datensammlungen einhergehen würden. Man könne ja nicht das Telefonbuch verbieten, nur weil manche mit den darin enthaltenen Informationen Missbrauch treiben: "Das ist doch Maschinenstürmerei." Wer gegen die Vorratsdatenspeicherung sei, wolle die Informationstechnologie und die damit verbundene Anhäufung "bis vor Kurzem nicht einmal vorstellbarer" Datenmengen offenbar ganz abschaffen.

Dass ausgerechnet Konzerne wie die von Datenskandalen geschüttelte Deutsche Telekom Verbindungs- und Standortdaten sechs Monate aufbewahren sollen, bereitet dem Minister zudem keine schlaflosen Nächte. In der Führung des Bonner Unternehmens sei "Sensibilität" in Datenschutzfragen vorhanden. Insofern könne man dem Konzern schon vertrauen.

Skeptisch äußerte sich Schäuble zu den von Datenschützern, großen Wirtschaftsakteuren und den Grünen erhobenen Forderung, den Datenschutz direkt im Grundgesetz zu verankern: "Das weckt Erwartungen, die nicht erfüllt werden könnten." Zudem habe das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bereits aus dem Grundgesetz abgeleitet. Eine darüber hinaus gehende Verfassungsänderung "wäre der Ersatz von faktischem Handeln durch Rhetorik". Für reine Signalwirkungen sei der Grundrechtskatalog ferner "wirklich nicht zuständig".

Zuversichtlich zeigte sich der Verfassungsminister, dass trotz der weiteren Verzögerungen bei den abschließenden Beratungen der geplanten Ausweitung der Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) das entsprechende Gesetzesvorhaben "in Kürze verabschiedet werden kann". "Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken" gegen das Projekt, mit dem unter anderem eine rechtliche Basis für heimliche Online-Durchsuchungen geschaffen werden soll, sehe er nicht.

Quote14. Oktober 2008 18:40
"gewisse Medien" - damit kann eigentlich nur Heise gemeint sein - (kwt)
Haskell Mustard


Quote14. Oktober 2008 18:56
Herr Schäuble nehmen Sie zur Kenntnis:
Pesthörnchen (142 Beiträge seit 02.08.08)

Ich bin weder jung, noch von Bürgerrechtlern verführt.
Noch stehe ich am linken Abgrund oder lese falsche Medien
wie die von Springer, Burda und Bertelsmann.
Sie sind unerträglich für jeden wahren Demokraten.
Nehmen sie endlich ihren Hut und ihren Pseudoterror
und lassen Sie die Bürger freiheitlich in Ruhe.

Hochachtungsvoll

PH.


Quote14. Oktober 2008 19:03
Ich bin begeistert!
H Huber (212 Beiträge seit 04.11.06)

Und zwar deshalb, weil der Widerstand gegen die
Vorratsdatenspeicherung nun zu Herrn Schäuble durchzudringen scheint.

Ich möchte den vielen Demonstranten danken, und natürlich auch Heise,
welche sich diesem wichtigen Thema ausführlich und gut widmen, obwohl
es vom Themengebiet her eher ein Randthema wäre.


Quote14. Oktober 2008 19:16
Wehret den Anfängen
Hacker-Staat, Tobias Weisserth (475 Beiträge seit 22.03.07)

Als die Nazis noch keine Verbrecher waren, hat sie auch niemand mit
dem Kaiserreich verglichen...

Als die Verfassungsbeschwerde mit über 30.000 Unterschriften
gestartet wurde, hat Schäuble sie mit einem NAZI Vergleich lächerlich
gemacht (Sinngemäß: "Wir hatten den größten Feldherrn aller Zeiten,
jetzt haben wir die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten.")

Nun waren zigtausende Menschen auf der Strasse um gegen seine
verbrecherische Politik zu demonstrieren, er sah sein Konterfei auf
diesen T-Shirts und nun wirft er der Öffentlichkeit, die von ihren
pluralistischen, demokratischen Rechten Gebrauch macht, Verharmlosung
der STASI vor. Noch dazu sind alle, die sich gegen die
Vorratsdatenspeicherung engagieren aus der linken Szene, könnte man
meinen.

Was für ein RIESEN-Ar...l..h, der Herr Schäuble.

Und was die Linken angeht:

Ich hasse die linke Szene. Die meisten sind dumm, blind vor Ideologie
und gieren danach wesentliche Freiheitsrechte wie das Recht auf
Eigentum und andere Grundrechte einzuschränken und haben immer noch
nicht mit dem Unrechtsstaat DDR abgeschlossen. Trotzdem finde ich es
scheisse, wenn im Vorfeld des G8 Gipfels dutzende Hausdurchsuchungen
und Ermittlungsverfahren zur Einschüchterung gestartet werden, die zu
keiner einzigen Verhaftung oder Verurteilung geführt haben (was von
Anfang an klar gewesen ist...). Wie das in der Zukunft mit
weitreichenden Überwachungsmaßnahmen aussieht, wissen wir alle.
Schönen Gruß auch an diese faschistoide Tante Harms von der
Bundesgeneralanwaltschaft! Amtsmissbrauch ist das!

Ich verabscheue die Linke, aber wenn deren demokratische Rechte mit
Füßen getreten werden, unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung,
dann hasse ich das noch viel mehr, denn solche Angriffe richten sich
gegen alle.

Schäuble und seine Union bekommen irgendwann nochmal die Quittung für
ihr Handeln. So oder so. Und wenn am Ende nur in den
Geschichtsbüchern steht, dass unter Schäuble die Grundsteine für die
nächste deutsche (europäische?!) Diktatur gelegt wurden.

Schönen Abend noch!


Quote14. Oktober 2008 19:31
Die Gleichsetzung meiner Person mit der Stasi ist eine Beleidigung...
demmi23 (27 Beiträge seit 25.04.06)

Die Gleichsetzung aller Bürger mit Terroristen ist eine Beleidigung!


Quote14. Oktober 2008 19:37
Advocadus Diaboli: Kritik an Schäuble absolut berechtigt!
Advocadus Diaboli (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)

Das sind ja wieder tolle Un-Wörter mit denen unser werter Herr
Innenminister um sich wirft. "Unverantwortliche" Erzeugung von
Ängsten bei jugen Menschen zum Beispiel. Danke Wolfgang, mir war
schon klar, daß mich die langen Haare jünger aussehen lassen,
trotzdem fühle ich mich mit 47 nicht mehr unbdingt als "jung".

1968 war ich mit 7 Jahren tatsächlich zu jung um zu verstehen was da
politisch im Land abging. Aber ich hatte die Gnade von "alten" Eltern
die auch den zweiten Weltkrieg als "junge Erwachsene" miterlebt haben
und die mir für mein Leben ein paar "Überlebensregeln" mitgegeben
haben. Eine davon war, stets Dinge als nicht "gottgegeben"
hinzunehmen sondern eben zu hinterfagen warum etwas so ist wie man
vorgibt daß es sei und wer z.B. von rigendwelchen neuen Gesetzen
profitiert. Und bislang bin ich mit dieser "Regel" sehr gut gefahren
und habe durchaus das Gefühl, ein "mündiger" Bürger zu sein, der
damit nur schwer *manipulierbar* ist.

Es geht also nicht darum, "jungen Menschen" Angst zu machen, sondern
vielmehr darum, dafür zu sorgen, daß diese jungen Menschen - die
heute ja leider auch dank der Regierungspolitik der letzten
Jahrzehnte deutchlich weniger rosige Zukunfstaussichten haben als ich
in meiner Jugend - die Fähigkeit zum kritischen Hinterfragen von
Sachverhalten zu vermitteln. Also genau das was einen "mündigen
Bürger" ausmacht und vor dem die aktuelle politische "Elite" soviel
Angst hat.

Zum Thema "Angeischts des 11. Septebmer" habe ich ja schon meine
Meinung als Antwort auf das Posting von Algorithman gepostet.
Trotzdem finde ich es sehr subtil, hier mit einer "gewissen Vernunft"
arugmentieren zu wollen. Angesichts der diversen Datenschutzskandale
der letzten Wochen empfinde ich es durchaus als Zeichen einer
"gewissen Vernunft" die globale Datensammelwut zu hinterfagen. Und
sich zu fragen, ob das was wir bisher erfahren haben nur die Spitze
des Eisbergs ist während der Rest der Vorfälle von den Nachrichten
der globalen Finanzkrise "überdeckt" wird.

Was den Stasi-2.0-Vorwurf angeht: Ja Herr Schäuble, es ist
beleidigend wenn wir nur ihre Person mit der Stasi 2.0 vergleichen.
Natürlich sind sie die Symbofigur für Vorratsdatenspeicherung und
sonstige Maßnahmen, aber wir sollten dabei auch die diversen anderen
Landesinnenminister oder den Herrn Zierke vom BKA nicht ausklammern.
Ein paranoider Innenminister macht noch keine Stasi 2.0, ein Netzwerk
aus Überwachungsfanatikern schon.

Und ein Vergleich der Methoden des deutschen Rechtsstaates mit denen
der Ex-DDR ist in jedem Falle zulässig und diffamiert nur dann, wenn
der Vergleichende auch bei aller Mühe sich schwer tut, hier
tatsächlich signifikante Unterschiede zu finden. Es geht auch nicht
darum, die Stasi posthum zu verharmlosen, aber genau aus der
Verpflichtung eine "Stasi reloaded" zur verhindern müssen wir wachsam
bleiben und die Regierungspolitik mit der Messlatte unseres
Grundgesetzes messen. Abweichungen müssen vom
Bundesverfassungsgericht bewertet und von der Regierung ggf.
korrigiert werden, und nein ich meine mit "korrigiert" kein Rumfeilen
an der Messlatte "Grundgesetz" sondern eher die Einhaltung der darin
definierten Regelns.

Es ist zudem eine sehr weit hergeholte Unterstellung, daß "wer gegen
die Vorratsdatenspeicherung sei, wolle die Informationstechnologie
[...] abschaffen". Sehr viele VDS-Gegner die ich kenne verdienen
ihren Lebensunterhalt mit genau dieser Informationstechnologie und
wissen sehr genau um die Risiken von unkontrolliert wachsenden
Datenbergen dank unkontrollierter Datensammelwut. Glauben Sie
tatscählich Herr Schäuble, daß diese Leute sich ihrer Lebensgrundlage
berauben wollen indem sie die IT abschaffen...? Vielleicht sollten
Sie mal Friedrich Dürrenmatts "Physiker" lesen, aber ich kann
natürlich nachvollziehen, daß viele IT-Experten den Widerstand einem
Aufenthalt in der Klapsmühle vorziehen.

Sehr befremdlich finde ich aber ihr blauäugiges Vertrauen in die
Führung der Telekom die "Sensibilität" in Datenschutzfragen habe. Wie
war das doch nochmal mit dem Korruptionsskandal bei Siemens? War
Heinrich von Pierer nicht auch mal ans Kandidat für das Amt des
Bundespräsidenten gehandelt weil er ja so vertrauenswürdig war und
nun hat er in seinem ehemaligen Unternehmen Hausverbot. Ein altes
Sprichwort sagt: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser." Könnte es
sein, daß hier wieder schwarze Koffer als "vertrauensbildende
Maßnahme" eingesetzt wurden?

Zustimmen muß ich hingegen beim Punkt "Datenschutz ins GG". Hier
sollte man Augenmaß bewahren, denn eines der großen Vorteile des GG
ist dessen Überschaubarkeit. Dieman will seine Grundrechte in einem
26-bändigen Werk mit 23453 Seiten verankert haben... hier gilt
wirklich die Devise es einfach und vor allem für jeden verständlich
zu halten.

Zum BKA-Gesetz hingegen habe *ich* eine ganze Latte von Bedenken. Ein
Staat dessen Polizei Bürger *heimlich* auspitzeln will erinnert
leider sehr stark an eine Organisation namens "GeStaPo" im
1000-jährigen Reich. Zumal mir als IT-Experten durchaus klar ist, daß
alle diese Methoden nur geeignet sind die kleinen Fische (aka
Filesharer) zu erwischen während die wirklich Kriminellen hier
genügend Möglichkeiten haben trotzdem unüberwacht zu kommunizieren.
Faktisch ist die Online-Durchsuchung nichts anderes als eine
Nebelkerze die dem manipulierten Bildzeitungsleser suggerieren soll,
daß der Staat sich um sein Wohl sorgt.

Ich habe fertig. Zumdinest für dieses Posting, ansonsten werde ich
keine Gelegenheit auslassen die Mißstände in Deutschland
anzuprangern.

SCNR


Quote14. Oktober 2008 20:19
Angesichts des 11. September notwendig...
cray3000 (mehr als 1000 Beiträge seit 03.09.01)

Wieso, am 11.9.2001 konnte man doch auch ohne Vorratsdatenspeicherung
Osama BinLaden als schuldigen ausfindig machen. Die sache ist
vollkommen aufgeklärt!

PS: Es ist Ironie im Text zu finden


Quote14. Oktober 2008 20:38
Das Argument 11. September
neTear (mehr als 1000 Beiträge seit 26.08.01)

Wer immer noch den 11.September als "Argument"
für mehr Überwachung heranzieht, lebt in einer Scheinwelt
und fernab jeglicher Realitäten. Okay nichts Neues.

Der 11.9.01 wurde bisher nicht kriminalistisch aufgearbeitet,
und aufgeklärt, sondern strotzt vor Lügen und Vertuschungen.
Selbst die Mehrheit der Amerikaner gehen mittlerweile von einem
"inside-job" aus und nicht davon, dass der Fall irgendetwas
(direkt) mit dem Islam zu tun hat.

Wer daran immer noch zweifelt sollte sich einmal
> > http://video.google.com/videoplay?docid=-2152679313583916027
anschauen.

Es sind "Seinesgleichen"! die diesen Anschlag geplant
und durchgeführt haben. Für diese Annahme reicht mir
z.B die mittlerweile bewiesene Tatsache, dass ein
bekannter amerikanischer Geheimdienst den Anschlag
aufs WTC in 1993 geplant, finanziert UND unter
Suggestion einer "Übung" in Auftrag gegeben hat.

Wer das als VT abtun möchte, dem sei gesagt, auch
Geheimdienste können unterwandert werden, ich will
gar nicht einen gesamten Geheimdienst schlecht reden oder
deren Aufgaben unterschätzen respektive deren Existenz
in Frage stellen.

Lieber Herr Schäuble,
wenn sie es mit einer friedlichen freien Weltgemeinschaft
ernst meinen, dann tragen sie zur Aufklärung des 11.9.2001
bei, das Instrumentarium dazu haben sie in der Hand, sie
brauchen dazu keine bespitzelten Bürger, sondern nur
etwas Zivilcourage!

neTear/


Quote14. Oktober 2008 21:26
Geistiger Brandstifter beklagt Eintreffen der Freiw. Feuerwehr als Panikmache
sys3

Das sind echt harte Zeiten für Berufs-Satiriker.




Quote15. Oktober 2008 00:09
Was mir Angst macht...
Baneus

... sind keine Bürgerrechtsorganisationen, Herr Schäuble.

Offen gestanden, ich befasse mich gar nicht mit diesen Leuten.

Was mir Angst macht, sind derart nonchalant hingelogene Aussagen wie
Ihre.

Als Informatiker und IT-ler mit mittlerweile 2 Jahrzehnten
Berufserfahrung weis ich sehr wohl - und allemal besser als Sie - was
mit solchen Datenbeständen möglich ist.

Sie wollen eine Kontrolle der gesamten Bevölkerung, dafür ist Ihnen
jedes Mittel, jede Verunglimpfung und jede Lüge recht.

Sie sind ein durch einen Anschlag psychisch gestörter Mann, der im
Rollstuhl nur noch seiner privaten Paranoia fröhnt. Begeben sie sich
endlich in eine angemessene Behandlung, anstatt einen ganzen Staat zu
drangsalieren.

bane



Aus: "Schäuble: Kritik an Vorratsdatenspeicherung "unberechtigt"" (Stefan Krempl) / (vbr/c't)   (14.10.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Schaeuble-Kritik-an-Vorratsdatenspeicherung-unberechtigt--/meldung/117377 (http://www.heise.de/newsticker/Schaeuble-Kritik-an-Vorratsdatenspeicherung-unberechtigt--/meldung/117377)

Title: [Die Rechtsgrundlage für die Vorratsdatenspeicherung... (EU)]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 15, 2008, 12:56:58 PM
Quote[...] Laut dem EU-Generalanwalt Yves Bot ist die Rechtsgrundlage für die Vorratsdatenspeicherung in Europa gültig. Er empfiehlt dem EuGH, die von Irland angestrengte Klage abzuweisen. Seine Empfehlung ist nicht bindend, die Richter folgen dem Generalanwalt aber meist.

...

QuoteHm...
liquidsnake, vor 17 Stunden, 27 Minuten
"Er bestätigte die Richtlinie aus rein formalen Gründen. Die Frage der Verletzung der Grundrechte wurde von Bot nicht behandelt. Die gespeicherten Daten sollen der Ermittlung und Aufdeckung von Straftaten einschließlich des Terrorismus dienen."

Das sagt eigentlich schon alles, wie ich finde. Grundrechte? Wen interessiert's? Wir jagen unsichtbare Terroristen, bei entsprechender Bestech... - äh, Lobbyingarbeit auf Zuruf der Contentindustrie vielleicht künftig auch Raubmordkopierer, bei anhaltender EU-Skepsis zur Sicherung des inneren Friedens eventuell noch Nationalisten und EU-Kritiker, Regierungskritiker und Blogger, ... - alles zum Besten der [gesetzestreuen] europäischen Bürger!



Aus: "Vorratsdatenspeicherung bestätigt" (14.10.2008)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/314628/ (http://futurezone.orf.at/it/stories/314628/)


Title: [Eine "wesensfremde Aufgabe" für Telekomanbieter... (VDS, BT, BRD)]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 22, 2008, 10:03:33 AM
Quote[...] Der britische Telekomkonzern BT muss vorerst keine Verbindungsdaten mehr speichern, weil ihm der deutsche Staat die anfallenden Kosten nicht ersetzt. Die laufenden Kosten betragen laut BT 420.000 Euro im Jahr.

Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einer am Dienstag bekanntgewordenen einstweiligen Anordnung, berichtete das "Handelsblatt".

Die BT hatte sich demnach geweigert, die Daten ihrer Kunden aufzubewahren, ohne dass der Bund die Kosten ersetzt. Das Gericht habe dem Konzern recht gegeben und mit der Anordnung die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt. Das gilt nur für die BT.

Die BR begrüßte das Urteil naturgemäß und erklärte gegenüber der Zeitung, dass das Gericht damit deutlich gemacht habe, dass der Staat die Industrie nicht grenzenlos und ohne adäquate Entschädigung für hoheitliche Aufgaben heranziehen könne. Der Anbieter ist der Meinung, dass der Bund alle anfallenden Kosten selber tragen muss.

Über die Entschädigungsforderung entscheidet laut Bericht das deutsche Bundesverfassungsgericht.

Die klagende deutsche Tochter der britischen BT hätte nach eigenen Angaben mindestens 720.000 Euro aufwenden müssen, um die technischen Voraussetzungen für die Datenspeicherung zu schaffen.

Überdies entstünden weitere laufende Betriebskosten von 420.000 Euro im Jahr. Dies sei auch deshalb unangemessen, da wegen ihres Kundenkreises, in erster Linie große Unternehmen sowie Behörden des Bundes und der Länder, kaum Anfragen von Strafverfolgungsbehörden zu erwarten seien.

Die deutsche Bundesregierung kann gegen den Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Die Berliner Richter hatten im Juli in einem ähnlich gelagerten Fall die Auffassung vertreten, dass der gesetzliche Zwang zur entschädigungslosen Vorratsdatenspeicherung unzulässig in das Grundrecht auf Eigentum eingreift. Sie legten deshalb diesen ersten Fall ebenfalls dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.

Die Berliner Richter hatten damals in ihrer Vorlage argumentiert, dass die Überwachung eine "wesensfremde Aufgabe" für Telekomanbieter sei.

Vielmehr sei es ihre Aufgabe, die Telekommunikation ihrer Kunden vertraulich und abhörsicher zu gestalten.

Werden Unternehmen im Rahmen der Strafverfolgung zur Datenspeicherung ohne Entschädigung der Kosten herangezogen, sei das ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht auf freie Berufsausübung und auf Eigentum am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Wann Karlsruhe in dem Fall entscheiden wird, ist noch offen.

[futurezone | AFP | Handelsblatt]


Aus: "Vorratsdatenspeicherung nicht "gratis"" (21.10.2008)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/316340/ (http://futurezone.orf.at/it/stories/316340/)

Title: [Computerkriminelle verwenden immer raffiniertere Methoden... (VDS)]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 01, 2008, 01:06:07 PM
Quote[...] Das BKA deshalb rät Computernutzern zur peniblen Trennung zwischen Internet-Surfen und sensiblen Vorgängen wie etwa dem Führen von Online-Konten: "Am besten benutzen Sie zwei voneinander getrennte Betriebssysteme – eines fürs Online-Banking und ein anderes fürs Surfen", äußerte sich BKA-Chef Ziercke gegenüber dpa. Beim Geldabheben solle man den Türöffner möglichst mit einer anderen Karte bedienen als den Geldautomaten.

Ziercke begründete das mit den immer raffinierteren Methoden Krimineller, Heimcomputer mit Trojanern zu infizieren. Diese Schadprogramme lieferten den Tätern Zugangsdaten jeder Art: Alle Arten von Zugangsdaten könnten illegal abgegriffen und – wie ein Personalausweis – missbräuchlich verwendet werden, so der BKA-Chef. Es könne schon reichen, wenn ein Täter eine E-Mail mit einer Reisebuchung mitliest. Er hätte dann Anhaltspunkte dafür, wann er ungestört einbrechen kann. Dass deutsche Banken inzwischen fast flächendeckend ihre Online-Konten mit iTANs (indizierte TAN-Listen) sicherten, habe das Geschäft der Kriminellen zwar erschwert, aber nicht unterbunden.

Zur Bekämpfung dieser Delikte ist die Polizei nach Zierckes Darstellung auf die Vorratsdatenspeicherung angewiesen. Die IP- Adresse sei oftmals die einzige Spur zu den Tätern. Wenn die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg habe und das BKA diese Daten nicht mehr bekommen könnten, sei das für die Ermittler das Ende. (dpa) / (pen/c't)


Quote1. November 2008 11:39
Fast ohne Worte (siehe Zitat) :-) (Editiert vom Verfasser am 01.11.08 um 11:40)
Sir. Drty Pinapplz (398 Beiträge seit 04.12.07)

"Mit immer mehr Raffinesse spähen Computerkriminelle sensible Daten
von Bürgern aus."

Hehe - z.B mit VDS.

...


Quote1. November 2008 11:55
Aha. Der Tan-Ausspäher ist jetzt also Terrorist...
Teletrabi (mehr als 1000 Beiträge seit 17.03.03)

...wozu wurde die VDS nochmal von der EU einem vorgesetzt? Da ist
falsch parken dann vermutlich auch ein Anschlag auf
volkwirtschaftlich wichtige Infrastruktureinrichrichtungen?


Quote1. November 2008 11:54
Ähm, VDS doch nur bei richtig schlimmen Straftaten
Candyman1985 (12 Beiträge seit 29.12.07)

Täusche ich mich jetzt so sehr?! War nicht mal die Rede davon, dass
die VDS offiziell nur für besonders schwere Straftaten genutzt wird?

Also ein Computerbetrug, so blöd es auch sein mag, zählt für mich
noch nicht zu besonders schweren Straftaten.

Quote1. November 2008 12:18
Re: Ähm, VDS doch nur bei richtig schlimmen Straftaten
make.conf (17 Beiträge seit 26.10.08)

Klar war da mal die Rede davon. Du hast aber nicht ernsthaft
geglaubt, das das in irgendeiner Weise bindend ist, oder?

Im übrigen gilt ganz pragmatisch:

<kanzlerin>
Das sind aber Dinge, über die darf man nicht diskutieren, die muss
man einfach machen.
</kanzlerin>



Quote1. November 2008 12:03
Und wieso sollten Computerkriminelle nicht raffiniert genug sein,
Bertelsmannrepublik Deutschland (331 Beiträge seit 29.06.07)

einen (gehackten) Proxy außerhalb der Reichweite z.B. des BKA zu
benutzen? Diese Nebelkerze von Ziercke ist schon fast eine
Beleidigung.

Gruß


Quote1. November 2008 12:34
Das Hauptziel der Vorratsdatenspeicherung
Gulasch Nikov (mehr als 1000 Beiträge seit 05.05.05)

...besteht immer noch in der Einschüchterung der Bevölkerung und der
Zementierung der herrschenden Machtverhältnisse.

Wobei man sich angesichts des Börsencrashs ja fragen kann, ob der
Zement nicht besser anderswo ausgeschüttet werden sollte ;-)


Quote1. November 2008 12:28
FT:Mit immer mehr Raffinesse spähen Computerkriminelle sensible Daten von Bürger
UL90 (mehr als 1000 Beiträge seit 27.04.02)

Das BKA (_B_und _K_rimineller _A_emter) bedient sich dabei einer
besonders raffinierten Methode: über das Durchpeitschen
grundgesetzwiedriger Gesetze durch den Bundestag bekommt es die
Lizenz zum Abhören™ und installiert bei jedem Provider Backdoors.
Eine Ausspähung dieses Ausmaßes hat es vorher noch nicht gegeben, das
stellt sogar die Telekom-Abhörmaßnahmen in den Schatten.


Quote1. November 2008 12:48
Der Anfang las sich schonmal gut ...
alladin (9 Beiträge seit 02.09.08)

Schade. So gut es sich zu Anfang las, dass vom BKA die Informationen
von www.bsi-fuer-buerger.de repetiert wurden und der 'dümmste
anzunehmende User' damit weniger vertreten ist: die Argumentation
stimmt leider wieder mal nicht.

Wer bei heise news in den Meldungen zurückblättert, kommt auf eine
Meldung mit ca. 200.000 gehackten websites. Wie viele davon haben
einen shop und die übermittelten Buchungsdaten der Verkäufe in der
Datenbank abrufbar gespeichert abgelegt? Beim Datenklau i.S. tcom
wurden angeblich 17.000 Stammdatensätze aggegriffen mit
Zahlungsverbindungen. Beim Axel-Springer Verlag un dessen
Publizierung der Anzeigenkundendaten hat sich die Szene wohl auch gut
bedienen können.

Das schmälert nicht den Ansatz, E-Banking abzusichern - lobenswert.

Danach die Kurve zur Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung -
das ist dann jedoch wieder technisch unsachlich. Hätte er lediglich
auf die Auskunft zu Einwahldaten und deren Speicherung abgehoben,
müsste man ihm uneingeschränkt zustimmen. Die gesamte
Vorratsdatenspeicherung dafür in den Topf zu werfen passt nicht.

Was ein Krimineller machen wird, um sich der Beobachtung zu
entziehen? Mietserver in China oder einem anderen Vertreter der
Rechtstaatlichkeit und dann eine verschlüsselte VPN-Verbindung
(pptp/ipsec/openvpn) bis dort. (Diese Server kriegt man auch in den
Staaten angeboten. Zusammen mit dem Angebot des Providers, die
Identität des Serverbetreibers komplett zu verschleiern.)
Ab dem Server dann Einstieg in's Tor oder JAP-Netz. Das ist der Level
der Kriminalität und der lässt sich dann auch mit noch so viel schön
gespeicherten Vorratsdaten nicht aufklären.

Mich würde in diesem Zusammenhang mehr interessieren, warum BSI und
BKA noch immer keine zentrale Meldestelle für cybercrime in
Deutschland eingerichtet haben? (vgl. http://www.cybercrime.gov/
http://www.cybercrime.ch/ ). Daran, dass cybercrime.de bereits
registriert wurde (leider nicht von Behördenseite) soll's doch wohl
nicht scheitern?


Aus: "Computerkriminelle verwenden immer raffiniertere Methoden" (01.11.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Computerkriminelle-verwenden-immer-raffiniertere-Methoden--/meldung/118264 (http://www.heise.de/newsticker/Computerkriminelle-verwenden-immer-raffiniertere-Methoden--/meldung/118264)

Title: [Wer sind eigentlich die Verfassungsfeinde?... (VDS)]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 06, 2008, 12:08:10 PM
Quote[...] Der Zugriff der Sicherheitsbehörden auf gespeicherte Telefon- und Internetdaten ist vom Bundesverfassungsgericht erneut eingeschränkt worden. Nach einer am Donnerstag veröffentlichten einstweiligen Anordnung dürfen die Telekommunikationsunternehmen solche Daten vorerst nur dann an die Polizei übermitteln, wenn es um die Abwehr einer "dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person" oder um die Sicherheit des Bundes geht.

Auch für den Datentransfer an Nachrichtendienste gelten Beschränkungen. Damit gab das Karlsruher Gericht einer Gruppe von Beschwerdeführern um den Berliner Anwalt Meinhard Starostik teilweise recht. (Az: 1 BvR 256/08 - Beschluss vom 28. Oktober 2008)

Bereits im März hatten die Gegner der umstrittenen Massenspeicherung von Verbindungsdaten - Inhalte sind nicht betroffen - mit einen Eilantrag in Karlsruhe teilweise Erfolg gehabt. Danach dürfen die Telefondaten zwar - wie seit dem 1. Januar vorgeschrieben - für sechs Monate gespeichert werden. Einen Zugriff zum Zweck der Strafverfolgung begrenzte Karlsruhe vorerst auf Ermittlungen wegen besonders schwerer Straftaten.

Die damalige wie auch die neue Anordnung gelten nun für weitere sechs Monate. Mit einer Verhandlung in der Hauptsache wird erst im nächsten Jahr gerechnet, weil Karlsruhe noch auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wartet, der derzeit die Rechtsgrundlage für die Speicherpflicht überprüft. Insgesamt haben mehr als 34.000 Bürger Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Auslöser der neuerlichen Eilentscheidung sind die neuen Polizeigesetze in Bayern und Thüringen sowie das bayerische Verfassungsschutzgesetz. Den dort vorgesehenen Abruf der Daten zur Abwehr drohender Gefahren hat der Erste Senat nun auf gravierende Fälle beschränkt und, außer bei "Gefahr im Verzug", an die Zustimmung eines Richters geknüpft.

Grünen-Geschäftsführer Volker Beck forderte die Bundesregierung zur Rücknahme der Speicherpflicht auf. Weder die Kundendaten noch die gespeicherten Verbindungsdaten seien bei den Telekommunikationsunternehmen sicher, teilte er in Berlin mit.

Nach den Worten des Ersten Senats drohten den Bürgern durch die im Gesetz vorgesehene Datennutzung "Nachteile von ganz erheblichem Gewicht". Denn durch den Zugriff auf die Daten könnte die Polizei "weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten der Betroffenen" wie auch über völlig unverdächtige Kontaktpersonen erhalten.

Kritik äußerten sich die Richter an den Zugriffsbefugnissen von Verfassungsschutz und Nachrichtendiensten. Die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen ihnen die Nutzung der Verbindungsdaten erlaubt sein soll, seien "unscharf und konkretisierungsbedürftig", heißt es in der Begründung. Für einen Datenzugriff könnte es bereits ausreichen, dass jemand an einer Veranstaltung einer nicht verbotenen, aber als extremistisch eingestuften Partei oder Gruppierung teilnehme oder nur einen "falschen Ort" aufsuche.

(dpa/AP/grc/akh/mri)

Quote

06.11.2008 11:46:05

derrath: Dumm geboren und nichts dazugelernt.

[...] Mein Eindruck ist, dass das Bundesverfassungsgericht nicht nur Ahnung von der Verfassung hat, sondern auch versucht, sich - im Gegensatz zu unseren Politikern - eine objektive und fundierte Meinung zu bilden. Das war auf jeden Fall mein Eindruck, wenn Prozessbebobachter einzelne Verhandlungen geschildert haben.

Ich frage mich, wann unsere Polit-Kasper endlich mal einsehen, dass die Bürger ihre Auftraggeber sind und nicht irgendwelche Interessensgruppen und paranoide Abgeordnete, die es mit der Wahrheit und den Koffern nicht allzu genau nehmen.


Quote

06.11.2008 11:38:11

derrath: Wer sind eigentlich die Verfassungsfeinde?

Da kassiert das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz nach dem anderen, aber unsere Politeska ignoriert die Verfassung munter weiter.

Warum werden diese "Spitzen-" Politiker nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Sonst sind sie doch damit auch schnell dabei.


Quote

06.11.2008 11:29:53

elektrograph: Die Politik-Ignoranz geht weiter...

Leute, die gerade so den Knopf zum Versenden einer Mail finden, entscheiden über wässrig formulierte Überwachungsgesetze, ohne wirklich die Tragweite ihrer Entscheidungen zu überblicken. Darunter sind Leute wie Herr Schily, die geschäftliche Beziehungen zu Herstellern von Überwachungstechnik unterhalten.

Wie korrupt und krank wird dieses Land eigentlich wirklich - und keiner hat es gemerkt?

Es hagelt seit Monate Eilentscheide des BVG wegen verfassungsfeindlicher Gesetze, und den Medienmainstream interessiert das höchstens auf Seite 3.


Quote

06.11.2008 11:26:43

Compiler: Gesetzgeber und Gesetznehmer...

Man hat schon desöfteren mal den Eindruck hier wird ein Theater aufgeführt.

Es werden Gesetze geamcht, die wieder gekippt werden, und das Verfassungsgericht scheint zum Glück wenigstens mehr Ahnung von der Verfassung zu haben als die Politiker welche Gesetze beschliessen, die nicht Verfassungskonform sind. Ist denn die Ermittlung der Konformität mit den Grundrechten nicht zumindest schon in der Vorlaufphase der Gesetzgebung möglich ? Muss die Politik immerzu nur beweisen wie wenig Ahnung sie wirklich haben ? Warum werden diese Gesetze nicht mehreren unabhängigen Prüfstellen vorgelegt ? Schon die meisten Provinzanwälte haben bei allen gekippten Gesetzen bisher schon vorher gewusst, daß die Verfassungrichter da leicht anderer Meinung sein könnten. Das ganze ist eine sinnlose Zeit und Geldverschwendung ! Der Bürger kommt sich verar...t vor !



Aus: "Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt" (06.11.2008 )
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,tt4m1/computer/970/316850/text/ (http://www.sueddeutsche.de/,tt4m1/computer/970/316850/text/)

Title: [Im Rahmen von annähernd 2.200 Ermittlungsverfahren... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 03, 2008, 02:37:22 PM
Quote[...] Auf die Daten, die durch die Vorratsspeicherung erhobenen werden, greifen staatliche Ermittler intensiv zu. Zwischen Mai bis Juni 2008 haben Richter in fast 2.200 Fällen die Zugriffe angeordnet. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

Im Rahmen von annähernd 2.200 Ermittlungsverfahren haben Richter von Mai bis Juni 2008 die Offenlegung der Telefon- und Internetverbindungen von Menschen in Deutschland genehmigt. Das ergab eine Kleine Anfrage der FDP-Innenexpertin Gisela Piltz an die Bundesregierung, die der Berliner Zeitung vorliegt. In 934 dieser Verfahren nutzten die Ermittler die Vorratsdaten. Bei 577 weiteren Verfahren liegen keine Angaben darüber vor, ob die Ermittler auf die Vorratsdaten tatsächlich zugegriffen hätten. In 96 Fällen blieb das Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft ohne Ergebnis.

"Aus der Antwort der Bundesregierung geht nicht hervor, in wie vielen Fällen die Speicherungspflicht von entscheidender Bedeutung für den Ermittlungserfolg war", sagte Piltz der Zeitung. Sie hofft, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung aufheben wird.

Seit dem 01. Januar 2008 ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in Kraft. Das Gesetz wurde von CDU, CSU und SPD am 9. November 2007 gegen die Stimmen von FDP, Grünen und Linken beschlossen. Von 82 Millionen Deutschen werden die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen für sechs Monate gespeichert.

Auf Vorrat erfasst werden die Rufnummern von Anrufer und Angerufenem, die Zeit des Anrufs, bei Mobiltelefonen die 15-stellige IMEI-Nummer zur Geräteidentifikation und die eingebuchten Funkzellen, um den Standort zu bestimmen. Dasselbe gilt für SMS. Bei anonymen Prepaidkarten wird auch das Datum der Aktivierung erfasst und die Funkzelle. Bei VoIP müssen auch die IP-Adressen der Gesprächspartner aufgezeichnet werden. Zugriff auf die Daten erhalten Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste. (asa)

QuoteNur in Ausnahmefällen, unter strenger richterlicher Kontrolle....
Datum: 03.12.08 - 13:52
Autor: Der Erfasste

Da sieht man mal wieder wie glaubwürdig die Beteuerungen von Herrn Schäuble und Co wirklich sind:
Nur in seltenen Ausnahmefällen, bei schwerwiegenden Verbrechen, wenn eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht und auch dann nur in eingeschränkter Weise darf überhaupt erst auf Vorratsdaten zugegriffen werden (ich gebe zu es ist etwas überspitzt).

2200 Fälle zwischen Mai und Juni!!!!2008 beweisen, dass der spezielle Sonderfall, wie es die Befürworter in Interviews immer betonen, die Regel ist!!!

Letztendlich baut man den Staat unter dem Vorwand des Terrorismus in einen Überwachungsstaat aus. Ist unser Staat dann noch besser wie jene Staaten die der Westen als "Schurkenstaaten" bezeichnet?
Können wir z.B. überhaupt noch die Überwachung in China anprangern?

Von den Technischen Maßnahmen sind wir von diesen Ländern nicht mehr weit entfernt, aber bei uns dient ja alles nur der Freiheit und Sicherheit der Bevölkerung ;-)


Quote2200 ist nicht viel im Vergleich...
Datum: 03.12.08 - 12:58
Autor: Crass Spektakel
2200 ist nicht viel im Vergleich zu rund 250.000 gewalttätigen und 700.000 insgesamten Straftaten pro Jahr:

[www.destatis.de]

Also bitte erstmal in Relation setzen bevor man rummeckert, mit 2200 Fällen sind ja nichtmal die Vergewaltigungen in Deutschland abgedeckt.


QuoteIch versteh eure Politik nicht
Datum: 03.12.08 - 12:45
Autor: ihrname2353
Warum können die das mit euch einfach so machen, alle mundtot oder was?
Vermutlich ist es in unserem Land schon länger so, nur weiss niemand was davon. Aber ihr solltet euch doch längst mal auf die Hinterbeine stellen und rebellieren... :)

Ja anders gesehen... wer nichts zu verbergen hat und immer schön brav morgens zur Arbeit geht und seine Steuern bezahlt, dem kann das ja egal sein. Auch eine Onlinedurchsuchung ...


QuoteBald haben wir knapp 62 Millionen Terroristen
Datum: 03.12.08 - 11:59
Autor: Datenkenner
in Deutschland, die den Politikern durch Wahlterror gefährlich werden könnten.


Aus: "Ermittler greifen massiv auf gespeicherte Vorratsdaten zu" (Networld / 03.12.2008)
Quelle: http://www.golem.de/0812/63907.html (http://www.golem.de/0812/63907.html)


Title: [Firmen bekommen Entschädigung für Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 06, 2008, 02:27:56 PM
Quote[...] Der Rechtsausschuss des Bundestags hat einen Gesetzesentwurf für die Entschädigung der Firmen für die Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Die Koalitionsfraktionen stimmten für die Vorlage, die FDP enthielt sich. Die Grünen lehnen die Vorratsdatenspeicherung insgesamt als verfassungswidrig ab, und stimmten deswegen auch einer gesetzlichen Entschädigungsregelungen nicht zu. Auch die Linke schloss sich dieser Position an.

Branchenvertreter erklärten, die Investitionen für die entsprechende Überwachungstechnik betrügen 50 bis 75 Millionen Euro. Bußgelder für Firmen, die der gesetzlichen Pflicht zur Datenspeicherung nicht nachkommen, sollen ab Anfang 2009 verhängt werden.

Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Providerverbands Eco, widersprach den Berechnungen: "Wir sind sehr enttäuscht. Mitten in einer sich abzeichnenden Wirtschaftskrise wird die Internetwirtschaft mit Kosten von 332 Millionen Euro für die Anschaffung von Überwachungstechnik zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung belastet - eine rein staatlichen Zwecken dienende Ausgabe, für die es weiterhin keine Entschädigung geben soll."

Dies erfolge, obwohl es wegen der zahlreichen Verfassungsbeschwerden ungewiss sei, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt Bestand habe. Auch die Unionsfraktion räumte ein, dass in den Pauschalen, die als Entschädigung an die Telekommunikationsfirmen vorgesehen seien, die nötigen Investitionskosten für den Aufbau der erforderlichen Infrastruktur nicht enthalten sind. Über die Erstattung der Investitionskosten soll erst 2009 entschieden werden.

Im Bereich von Internet-Access sind etwa 80 Prozent kleine und sehr kleine Unternehmen am Markt tätig, betonte der Eco. Da diese Unternehmen nur äußerst selten oder nie Anfragen von Strafverfolgungsbehörden bekämen, greife die neue Entschädigungsregelung kaum, "obwohl gerade sie wirtschaftlich besonders darauf angewiesen sind", so Rotert.

Anlass für die Debatte war die Weigerung der British Telecom, die Verbindungsdaten ihrer Geschäftskunden aufzubewahren, wenn die Kosten nicht ersetzt würden. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte dem Unternehmen Mitte November 2008 Recht gegeben und per einstweilige Anordnung die Vorratsdatenspeicherung für die Firma ausgesetzt. Auch sei die Überwachung eine dem Unternehmenszweck des Klägers wesensfremde Aufgabe, so die Begründung.

Die Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN) hatte zuvor schon bei dem Berliner Verwaltungsgericht einen Erfolg erreicht. Dabei ging es um eine Beschwerde gegen die Auslandskopfüberwachung, eine ebenfalls nach der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) vorgeschriebene Maßnahme, bei der aus dem Inland abgehende Verbindungen zu überwachten Anschlüssen im Ausland erfasst werden. Auch hier erklärte das Gericht, diese Festlegung sei "unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig".

Seit dem 1. Januar 2008 ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in Kraft, aber erst ab 2009 müssen Unternehmen mit Bußgeldern rechnen, wenn sie die Daten nicht erheben. Von 82 Millionen Deutschen werden die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen für sechs Monate gespeichert. Auf Vorrat erfasst werden die Rufnummern von Anrufer und Angerufenem, die Zeit des Anrufs, bei Mobiltelefonen die 15-stellige IMEI-Nummer zur Geräteidentifikation und die eingebuchten Funkzellen, um den Standort zu bestimmen. Dasselbe gilt für SMS. Bei anonymen Prepaidkarten wird auch das Datum der Aktivierung erfasst und die Funkzelle. Bei VoIP müssen auch die IP-Adressen der Gesprächspartner aufgezeichnet werden. Zugriff auf die Daten erhalten Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste. (asa)


QuoteBürger zahlen ihre eigene Stasi-Überwachung
Datum: 05.12.08 - 13:02
Autor: sl0w
Das ist echt der Gipfel der Frechheit!
Ich frage mich nur was die Herren Politiker mit der totalen Überwachung bezwecken wollen.

...




Aus: "Firmen bekommen Entschädigung für Vorratsdatenspeicherung" (Wirtschaft / 05.12.2008)
Quelle: http://www.golem.de/0812/63965.html (http://www.golem.de/0812/63965.html)

Title: [Vorratsdatenspeicherung in Bulgarien vorerst gestoppt... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 23, 2008, 12:08:15 PM
Quote[...] Vom Rest der Europäischen Union noch weitgehend unbemerkt, hat das oberste bulgarische Verwaltungsgericht am 11. Dezember ein möglicherweise weitreichendes Urteil erlassen. Dem Gericht zufolge ist die laut EU-Richtlinie (2006/24/EC) auch in Bulgarien Anfang 2008 umgesetzte Vorratsdatenspeicherung nach der vom Innenministerium erlassenen Verordnung Nr. 40 verfassungswidrig, weil damit die Sicherheitsbehörden nahezu unbegrenzten Zugriff auf persönliche Daten erlangen. Die Regierung wird aufgefordert, verständliche und klar formulierte Begründungen für den Zugriff auf persönliche Daten und Regeln ihrer Speicherung zu liefern. Mit dem Urteil widerriefen die Richter die Entscheidung eines untergeordneten Gerichts.

Die Bürgerrechtsorganisation Access to Information Programme (API) hatte im März eine Klage gegen das Gesetz mit der Begründung eingereicht, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die bulgarische Verfassung, die Europäische Menschenrechtskonvention und EU-Gesetze verstoße. Die Verordnung hat den Sicherheitsbehörden in Artikel 5 praktisch unbegrenzten Zugriff auf alle bei den Providern gespeicherte Daten ohne richterliche Genehmigung erlaubt. Das Gericht rügte, dass keine klaren Begrenzungen des Zugriffs und keine Garantien für den Schutz der Privatsphäre sowie "Ehre, Würde und Ansehen" einer Person nach Artikel 32 der bulgarischen Verfassung vorgesehen seien

Weiter werde Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, nach dem jede Person "das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz" hat. Ausnahmen dürfe es nur geben, "wenn der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer". Dies sei im beanstandeten Artikel 5 der Verordnung nicht deutlich geregelt und begründet worden.

Alexander Kashumov, Rechtsvertreter der AIP in dem Gerichtsverfahren, sieht in dem Richterspruch einen Erfolg, dessen Bedeutung über Bulgarien hinausgeht: "Die Entscheidung schützt nicht nur die Privatsphäre der Bulgaren und vor allem auch die Arbeit investigativ recherchierender Journalisten, die am meisten von Überwachung und Abhörung bedroht sind. Sie kann auch für Bürger im übrigen Europa von Nutzen sein", erklärte Kashumov gegenüber Telepolis.

Quote23. Dezember 2008 01:19
Die jungen Demokratien verteidigen die Menschenrechte
Anon admin against acronym abuse (54 Beiträge seit 01.08.02)

in den alten wiegt das verfassungsrechtlich verbriefte Recht auf die
Daily Soap schwerer.


Quote23. Dezember 2008 06:53
Und sind diese Richter jetzt für Tote und KinderVergewaltigungen verantwortlich?
kabeluser_2008 (5 Beiträge seit 22.12.08)

Folgt man der Argumentation des BKA in D sind sie es.

Ob die Richter das aushalten?

;-)



Aus: "Vorratsdatenspeicherung in Bulgarien vorerst gestoppt" (23.12.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Vorratsdatenspeicherung-in-Bulgarien-vorerst-gestoppt--/meldung/120860 (http://www.heise.de/newsticker/Vorratsdatenspeicherung-in-Bulgarien-vorerst-gestoppt--/meldung/120860)

Title: [Proteste gegen die Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien... ]
Post by: lemonhorse on January 10, 2009, 09:29:03 PM
Quote[...] In Großbritannien wächst der Widerstand gegen die Verpflichtung zur einjährigen Aufzeichnung von Verbindungsdaten im Internet, die britische Zugangsanbieter von Mitte März an trifft. So laufen derzeit Provider, Bürgerrechtler, Forscher und die Opposition Sturm gegen die Auflagen zur Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung, die sich im Vereinten Königsreich derzeit allein auf Telefongesellschaften bezieht. So fürchtet laut BBC etwa der Earl of Northesk, Vertreter der Konservativen im Oberhaus des Parlaments, dass mit der zweiten Stufe der Protokollierung von Nutzerspuren jedermanns Bewegungen rund um die Uhr verfolgt werden könnten: "Die Menschen müssen sich Sorgen machen über das Ausmaß, prinzipiell wird ihr ganzes Leben über 500 öffentlichen Behörden preisgegeben." Dies sei nicht in Einklang zu bringen mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtserklärung, der jedem Bürger ein Grundrecht auf Privatsphäre zusichere.

Richard Clayton, Sicherheitsforscher an der Universität Cambridge, ist der Ansicht, dass die von den Providern für die Datenvorhaltung aufzuwendenden Millionen besser in die Aufstockung von Online-Polizeistreifen und die Ausbildung qualifizierter Internet-Ermittler investiert wären. Künftig müssten die Verbindungsangaben jeder versandten E-Mail von den Providern ein Jahr lang aufbewahrt werden. Das schließe selbst Spam-Nachrichten ein. Eine solche Form der Überwachung aller Bürger nur aufgrund der Möglichkeit, dass sie kriminell sein könnten, sei nicht effizient.

Malcolm Hutty vom Internetknotenpunkt London Internet Exchange (LINX) beklagt unterdessen, dass die Vorgaben für die Zugangsanbieter nicht klar seien. Auf dem Papier stehe, dass alle Provider zum Speichern verpflichtet seien. Informell habe das federführende britische Innenministerium aber Ausnahmen für kleine Anbieter gut geheißen. Was passiere nun, wenn ein derzeit nur wenige Kunden bedienender Provider wachse? Sähe er sich dann mit Sanktionen wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Auflagen konfrontiert? Das ist für Hutty nur eine der offenen Fragen. Für Verwirrung gesorgt habe die Regierung zudem mit ihren Ankündigungen, eine zentrale Datenbank für alle Vorratsdaten anlegen zu wollen. Spätestens dann müssten alle Zugangsanbieter dem Staat die Verbindungs- und Standortinformationen zumindest zuliefern und sie somit zunächst erfassen.

"Wovor wir uns vor allem fürchten müssen, sind die nächsten Schritte", konstatiert auch Shami Chakrabarti von der Bürgerrechtsbewegung Liberty. Prinzipiell könne man weder der Regierung noch anderen Organisationen vertrauen, dass sie die "sehr sensiblen Informationen über uns alle sicher verwahren". Ein Missbrauch der Datenmengen sei vorprogrammiert.

Laut dem Innenministerium sind die Vorratsdaten dagegen ein wichtiges Werkzeug für die Aufklärung und Abwehr von Straftaten. Die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie diene der inneren Sicherheit. Hierzulande ist die Pflicht zur sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung auch im Internetbereich Anfang des Jahres in Kraft getreten. Gegen die Gesamtregelung laufen diverse Verfassungsbeschwerden, unter anderem eine "Massenklage" von über 34.000 Bürgern. (Stefan Krempl) (odi/c't)


Quote10. Januar 2009 14:51
"Ein Missbrauch der Datenmengen sei vorprogrammiert."
HorstHorstmann, Horst Horstmann (mehr als 1000 Beiträge seit 22.09.06)

Zum Glück ist das bei uns ja verboten und wir haben nichts zu
befürchten.

Horst


Quote10. Januar 2009 15:15
Deutsche und Briten sind nicht so verschieden
evilk666 (mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.02)


Glaubt jemand ernsthaft, dass eine Überwachung wie in GB hierzulande
kaum denkbar wäre? Man sollte meinen, insbesondere die Bürger aus der
ehemaligen DDR hätten wenig Heimweh nach StaSi-Feeling und würden
sich nach Kräften gegen einen Wiederaufbau solcher Strukturen wehren.
Statt Widerstand scheint es aber überwiegend Resignation zu geben.

Warum bei uns nicht längst alle Mautbrücken zur angeblichen
Terrorfahndung eingesetzt werden und alle Plätze videoüberwacht, alle
Wohnungen geheimdurchsucht und alle Datenspuren den Ermittlern für
jede beliebige Rasterfahndung offen stehen...? Die Ermittler wollen
es nicht laut aussprechen, aber sie könnten dringen deinen
spektakulären Anschlag als Argumentationshilfe gebrauchen.
So eine Bus- oder Weihnachtsmarkt-Bombe. Oder sonstwas. Aber man hat
nur eine nicht detonierte Campinggaspulle und zwei Idioten, was
selbst mit motiviertester Bild-Zeitungs-Hetze ziemlich kümmerlich
wirkt.

Kommt es zu Anschlägen, schalten die Leute das Hirn aus. Und unsere
Regierung die Bürgerrechte. Also nicht allein deswegen hoffe ich
inständig, dass es nicht zu Anschlägen kommt.


Quote10. Januar 2009 18:38
Wen interessieren schon Proteste?
fixMBR (43 Beiträge seit 30.11.08)

30 Sekunden auf SKY-News und dann ist die Kiste abgehakt.

Bis auf ein paar hundert Menschen interessiert sich ohnehin niemand
dafür.

Die SUN zeigt lieber morgen ein paar Titten mehr!




Aus: "Zunehmende Proteste gegen die Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien" (10.01.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Zunehmende-Proteste-gegen-die-Vorratsdatenspeicherung-in-Grossbritannien--/meldung/121482 (http://www.heise.de/newsticker/Zunehmende-Proteste-gegen-die-Vorratsdatenspeicherung-in-Grossbritannien--/meldung/121482)

Title: [Die zweite Stufe der Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 18, 2009, 02:32:10 PM
Quote[...]  An Neujahr ist die zweite Stufe der Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Demnach müssen nun auch Internetprovider die elektronischen Spuren ihrer Kunden sechs Monaten lang verdachtsunabhängig protokollieren. Dies betrifft vor allem die zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung sowie die Anschlusskennung (DSL-Kennung oder Rufnummer). Beim E-Mail-Verkehr sind die Netzkennungen sowohl des Absenders als auch des Empfängers zu sichern, dasselbe gilt für die Internet-Telefonie (VoIP). Bei Telefonaten über Festnetz oder Mobilfunk müssen die Anbieter bereits seit Anfang 2008 die entsprechenden Verbindungs- sowie auch Standortdaten vorhalten. Bei einem konkreten Verdacht haben Sicherheitsbehörden Zugriff auf die bei den Providern liegenden Datenberge.

TK-Konzerne und Provider wie die Deutsche Telekom, Vodafone Arcor, 1&1, Versatel oder Kabel Deutschland sowie größere lokale Betreiber wie Hansenet, M-net htp aus Hannover oder NetCologne versicherten Ende vergangenen Jahres gegenüber c't, den Auflagen mehr oder weniger zähneknirschend Folge leisten zu wollen. Kleinere Zugangsanbieter oder Provider mit vielen Geschäftskunden, die bislang noch keine Anfragen zur Herausgabe von Bestandsdaten hinter verdächtigen IP-Adressen erhalten haben, dürften teils anders verfahren. Offiziell hat bislang nur der Internetdienstleister manitu aus St. Wendel erklärt, seiner "Linie der Nicht-Speicherung" auch 2009 zu folgen. Die Firma verwies dabei auf einen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts. Dieses hatte BT Deutschland im Oktober aufgrund der fehlenden Regelung zur staatlichen Kostenerstattung vom Speicherzwang vorerst befreit.

Datenschützer kritisieren seit Langem, dass die Maßnahmen unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Bürger eingreifen. Über 34.000 Bürger haben sich einer "Massenklage" gegen die Vorratsdatenspeicherung angeschlossen. Zudem haben Vertreter von Oppositionsparteien und die Gewerkschaft ver.di Verfassungsbeschwerde erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat den Zugriff auf die Vorratsdaten bereits eingeschränkt und wird in diesem Jahr das Hauptverfahren vorantreiben. Wie aus einer umfangreichen Stellungnahme der Bundesregierung dazu hervorgeht, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gerade veröffentlicht hat, sieht sich Berlin aber auf verfassungsrechtlich vollkommen sicheren Terrain. (Stefan Krempl) / (anw/c't) 


Quote3. Januar 2009 09:30
Sicherheit statt Angst!
nonstop09, nonstop09@wir-sind-cool.org (1 Beitrag seit 03.01.09)

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein wichtiges und richtiges Mittel im
Kampf gegen Kriminelle und Terroristen!
Deshalb ist es richtig und wichtig dass unsere Bundesregierung dieses
gute Gesetz verabschiedet hat, denn die Mehrheit der Bürger wünscht
sich Sicherheit in unserem Land, und die kann im Zeitalter des
internationalen Terrors einzig und alleine die
Vorratsdatenspeicherung liefern!
Auf die exotische Minderheitenmeinungen von einigen wenigen
verwirrten Berufsparanoikern und notorischen Gutmenschen kann zurecht
keine Rücksicht genommen werden. Dafür ist die Bedrohungslage zu
ernst!!!
Die Mehrheit steht ganz klar hinter der umsichtigen und effizienten
Sicherheitspolitik unsere Bundesregierung!
Allerdings kann die Vorratsdatenspeicherung nur ein erster wichtiger
Schritt zu mehr Sicherheit sein, weitere müssen folgen! Denn es gibt
leider auch in Deutschland noch viel zu viele Möglichkeiten anonym
und verschlüsselt über das Netz zu kommunizieren! Hier herrscht
dringend Handlungsbedarf! Wir brauchen einen Internetführerschein,
jedes IP-Packet muss eindeutig einer Person zuzuordnen sein, Schund
und Schmutz muss aus dem Netz gefiltert werden, alles andere führt zu
Anarchie und geistig-moralischer Verwahrlosung, und gefährdet damit
den Standort Deutschland!
Im Übrigen gilt wie immer die alte Weisheit: Wer nichts zu verbergen
hat, der hat auch nichts zu befürchten, folglich hat jeder der gegen
diese Sicherheitsgesetze ist auch etwas zu verbergen, und ist damit,
vollkommen zu Recht, auch verdächtig!

Quote3. Januar 2009 10:13
Re: Sicherheit statt Angst!
A D P (581 Beiträge seit 14.11.06)

Bin ich völlig deiner Meinung.

Und außerdem: Zwiegespräche, bei denen kein Dritter mithört, müssen
dringend unter Strafe gestellt werden. Geht ja nicht an, dass sich
Zwei einfach treffen und in diesem so entstehenden rechtsfreien Raum
terroristische Pläne schmieden können.

Quote3. Januar 2009 12:43
Re: Sicherheit statt Angst!
knarr (324 Beiträge seit 14.05.07)

A D P schrieb am 3. Januar 2009 10:13

> Bin ich völlig deiner Meinung.
>
> Und außerdem: Zwiegespräche, bei denen kein Dritter mithört, müssen
> dringend unter Strafe gestellt werden. Geht ja nicht an, dass sich
> Zwei einfach treffen und in diesem so entstehenden rechtsfreien Raum
> terroristische Pläne schmieden können.

Das klingt mir immer noch zu unsicher, kann man nicht vorher
ansetzen?
Menschen vor ihren eigenen Gedanken schützen und so?

Quote3. Januar 2009 13:08
Re: Sicherheit statt Angst!
Alleswirdxxx (257 Beiträge seit 22.01.07)

knarr schrieb am 3. Januar 2009 12:43

...

Das LÄUFT schon, nennt sich Talkshows und kommt im TV.







Quote2. Januar 2009 16:50
Immer wieder interessant...
Hexxogen (28 Beiträge seit 04.02.05)

...wofür unsere Regierung ihre Macht und unsere Steuern einsetzt - in
einem Staat mit etwa 1,7 Billionen € Schulden.


Quote2. Januar 2009 16:53
Also: Kommunikation nur via HTTPS und Server im Ausland
BvdB (mehr als 1000 Beiträge seit 30.07.02)

Einzige Antwort auf diese Schildbürgereien ist IMO, für Kommunikation
nur mehr Server im Ausland zu nutzen, auf denen per HTTPS gesicherte
Verbindungen laufen. Email dient dann ggf nur noch für
Statusmeldungen, etwa:
"Sie haben seit 13:20 -4- neue Nachrichten erhalten. Klicken Sie hier
um diese zu lesen."

Vor dem Hintergrund des breiten Verteilens persönlicher Daten - sei
es durch Dummheit, technische Unzulänglichkeiten, Korruption oder
politischen Willen - ist es doch nicht zuletzt für Firmen nunmehr
geboten, sich aus dem klassischen SMTP-Medium auszuklinken.


Quote2. Januar 2009 23:29
Re: Also: Kommunikation nur via HTTPS und Server im Ausland
BvdB (mehr als 1000 Beiträge seit 30.07.02)

t0rrence schrieb am 2. Januar 2009 17:32

...

> ... Und SSL Zertifikaten kann man auch nicht
> immer trauen. Wer sagt mir denn dass der ausländische Server nicht
> einfach ein gültiges Zertifikat gekauft hat und meine Daten munter
> and irgend eine Abhörschnittstelle durchspeichert?

Vielleicht weil ich ihn selbst aufgesetzt habe, oder eine Firma oder
Instanz, der ich vertraue?



Quote2. Januar 2009 17:42
Re: Also: Kommunikation nur via HTTPS und Server im Ausland
busta.X, black_buster69@hotmail.com (71 Beiträge seit 14.02.02)

BvdB schrieb am 2. Januar 2009 16:53

> Einzige Antwort auf diese Schildbürgereien ist IMO, für Kommunikation
> nur mehr Server im Ausland zu nutzen, auf denen per HTTPS gesicherte
> Verbindungen laufen. [...]

Falsch!
Einzige Antwort auf diese Staatsrepressionen ist Widerstand der
Bevölkerung!
Geht auf die Straße, schreibt Protestbriefe, engagiert euch bei
entsprechenden Vereinen (AK Vorrat, HU etc.), verübt zivilen
Ungehorsam, wo es nur geht, aber vor allem: klärt die Menschen auf,
die sich dafür bisher nicht interessieren, denn das sind u.a. die
Menschen, die sagen: "ich habe doch nichts zu verbergen"!

Schade, dass Generalstreiks in D rechtswidrig sind, sind sie doch
irgendwie das einzige funktionierende Mittel, um Regierungen Grenzen
aufzuzeigen.
Aber solange es noch GG Art 20 Abs 4 gibt, existiert da auch
eventuell ein gewisser Auslegungsspielraum... ;)


Quote2. Januar 2009 18:01
Re: Also: Kommunikation nur via HTTPS und Server im Ausland
MarcelChemnitz (972 Beiträge seit 07.03.06)

busta.X schrieb am 2. Januar 2009 17:42

> Aber solange es noch GG Art 20 Abs 4 gibt, existiert da auch
> eventuell ein gewisser Auslegungsspielraum... ;)

Zu diesem Fall wird es nicht kommen. Eher lassen die alles
niederknüppeln oder auch schießen.

Außerdem ist es der Masse schlichtweg egal.


Quote2. Januar 2009 18:37
Es ist ein Fehler die Überwachung als Gegeben hinzunehmen
nichtglauben (mehr als 1000 Beiträge seit 07.11.01)

und sich mit TOR, Proxies im Ausland, Verschlüsselung etc. selbst zu
beruhigen.

An der Situation selbst, der Überwachung der Gesellschaft ändert es
rein gar nichts.

rgds
nichtglauben

Quote3. Januar 2009 00:38
Re: Es ist ein Fehler die Überwachung als Gegeben hinzunehmen
clearmind (197 Beiträge seit 21.05.08)

Richtig, es ist eine Bekämpfung der Symptome und nicht der Ursachen.
Das kann man nicht oft genug wiederholen.





Quote2. Januar 2009 20:59
Die Werkzeuge eines Überwachungsstaates sind nun bereit
Aleister_Crowley (907 Beiträge seit 20.07.05)

Jede "selbstauferlegte Hürde", die Mittel der Macht "nicht voll" zu
nutzen, ist nichts als blanker Hohn. Es kommen neue Regierungen. Es
werden immer mehr Leute Zugang erlangen zu Vorratsdatenspeichern und
Remote-Forensic-Software(-Daten) (aka Bundestrojaner). Und auch die
jetzigen Machthaber sind nicht unbedingt für ihre Wahrhaftigkeit und
vertrauensvollen Umgang mit solchen Machtmitteln bekannt...

Siehe Österreich: nur 3 Monate nach Inkrafttreten des neuen
BKA-Gesetzes gingen bereits über 2.000 Identitätsfeststellungen bei
Providern ein - der eigentlich zur Prüfung vorgesehene Beamte war
angesichts dieser Zahl auch sehr erstaunt. Dabei wollte man doch nur
"verirrte Wanderer" besser ausfindig machen können - so die
Begründung für das Gesetz...

...


Quote3. Januar 2009 19:15
Drei Prognosen ...
moe83 (16 Beiträge seit 01.06.02)

... falls die VDS nicht doch noch gekippt wird:

1) kaum ein nennenswertes Verbrechen wird durch VDS aufgeklärt
werden.

Ganz einfach deshalb nicht, weil die VDS so kindereinfach zu umgehen
ist (Proxies, Tunnels, TOR, Verlagerung von Servern ins Ausland,
...), sodass jeder, der etwas im Schilde führt, sich dieser Mittel
bedienen wird. Dies wird zur Folge haben, dass letztlich nur die
Daten von unbescholtenen Bürgern mitgeloggt werden, die sich um
solche Dinge wie Datenschutz ohnehin keine Gedanken machen.

Um die VDS dennoch rechtfertigen zu können, wird ab und an ein großer
Schlag gegen Kinderpornoterroristenraubkopiermörder den
sensationsgeilen Medien zum Fraß vorgeworfen, der sich, nachdem sich
der Presserummel gelegt hat, vielmehr als Schlag ins Wasser erweist.
Siehe zB http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26963/1.html

2) es wird zu einem Datenschutz-Supergau kommen

Man muss schon reichlich naiv sein, um zu glauben, dass die Daten bei
absolut jedem Provider 100 % zugriffssicher geschützt sind. Wer
kontrolliert die technische Umsetzung? Und wer, welche Mitarbeiter
auf die Daten Zugriff haben? Bei der Vielzahl der unterschiedlichen
zugrunde liegenden technischen Systeme und involvierten Personen mit
potentiellem Zugriff auf die Daten ist es ist vorprogrammiert, dass
es zu Datenlecks kommt.

3) es wird Missbrauch geben

Weil die Daten ohnehin vorhanden sind und wie in Punkt 1 beschrieben
die großen Fahndungserfolge ausbleiben, werden sie, nachdem die
Hemmschwelle erstmal schrittweise abgesenkt wird, nach und nach dazu
verwendet werden, um auch gegen Kleinkriminaliät zu ermitteln. Ohne
das an die große Glocke zu hängen, natürlich.

Was ich mich Frage: Was steckt wirklich hinter der politischen
Entscheidung, die VDS einzuführen? Ist es schiere Dummheit, Ignoranz,
Inkompetenz oder doch Kalkül?


Quote4. Januar 2009 04:02
Speicherkarten per Post schicken
gedankenfurz (626 Beiträge seit 06.12.03)

Speicherkarte mit File-Containern einfach per Post verschicken.

Verschlüsselung mit Truecrypt. Alles dicht.

Sollte sich das durchsetzen, wird der Postverkehr auch überwacht oder
wie ?

Quote4. Januar 2009 07:19
Re: Speicherkarten per Post schicken
187^nemesis (716 Beiträge seit 17.05.02)

gedankenfurz schrieb am 4. Januar 2009 04:02

> Speicherkarte mit File-Containern einfach per Post verschicken.
>
> Verschlüsselung mit Truecrypt. Alles dicht.
>
> Sollte sich das durchsetzen, wird der Postverkehr auch überwacht oder
> wie ?
>

Genau so wird es noch kommen. Denn im Prinzip ist schließlich nicht
das Internet das Problem. Das Problem ist, dass Menschen überhaupt
miteinander kommunizieren können und das sogar völlig unbeobachtet.
Das Internet erleichtert das mit der Kommunikation lediglich. Darauf
werden die Herrschaften sicher auch noch kommen.

<z>Ein Anschlag wie der vom WTC wäre ohne Kommunikation der
Terroristen unereinander wohl kaum möglich gewesen. Die meisten
Menschen reden eh nur sinnloses Zeugs. Was könnte also dagegen
sprechen, wenn Kommunikation nur noch unter staatlicher Aufsicht
gestattet ist? Willst Du den Opfern bzw. deren Angehörige der
nächsten Terroranschläge etwa sagen, dass Du eine Maßnahme behindert
hast, die derartige Anschläge unmöglich gemacht hätte? Wer nichts zu
verbergen hat...</z>

Letztendlich birgt jede Freiheit eine Gefahr, Gefahr macht Unsicher,
Unsicherheit macht Unfrei, also ist Freiheit eben doch irgenwie
Sklaverei. So oder so ähnlich muß es wohl im Kopf der
Überwachungsfans aussehen.



Quote4. Januar 2009 11:39
Re: Speicherkarten per Post schicken
laui, martin - (mehr als 1000 Beiträge seit 20.01.02)

Briefe (Packete oder Päckchen) öffnen war in der DDR und sogar in der
Zeit bis 1945 in Deutschland üblich. Man nahm sich sogar die Zeit
heraus, bis zur sauberen Auswertung des Postinhaltes genügend Zeit zu
nehmen, es kam dann ein Poststempel auf die Sendung, der den langen
Zeitraum als Irrläufer erklärte.
Und bezüglich verschlüsselter Datenträger, kann ich mir durchaus
vorstellen, dass bei bestimmten offiziellen Stelle
Entschlüsselungsmöglichkeiten vorliegen - an Paranoia glaube ich in
diesem Falle auch nicht mehr.



Quote4. Januar 2009 13:10
Speicheraufwand erheblich erhöhen, Dataminer verwirren mit RoboSurf (Editiert vom Verfasser am 04.01.09 um 13:16)
Manuel Schock, Manuel Schock (6 Beiträge seit 04.07.08)

Hallo!

Läuft bei mir ständig im Hintergrund.

Infos und Download

http://www.winfuture-forum.de/index.php?showtopic=145562 (http://www.winfuture-forum.de/index.php?showtopic=145562)

Gruss

M.


Quote5. Januar 2009 13:26
Missbrauchswarscheinlichkeit der VDS
AlStadler (351 Beiträge seit 20.02.07)

Kleiner Rechenaufgabe vorneweg:

Wenn die Ausfallswarscheinlichkeit eines Webservers 0,001% pro Jahr
beträgt, wie lange darf dann der Webserver im Zeitraum ausser
Funktion sein?

Wenn mann nun dieselbe Missbrauchswarscheinlichkeit für die Daten der
VDS zugrunde legt und berücksichtigt, daß ca. 10000 Personen
(Administratoren, Techniker, Verwaltungsangestellte) bei sämtlichen
Providern zugriffsberechtigt sind, wie hoch ist dann die
Warscheinlichkeit eines Missbrauchs innerhalb der nächsten 2Jahre?




Aus: "Bundesregierung hält sich bei der Vorratsdatenspeicherung für unangreifbar" (02.01.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-haelt-sich-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-fuer-unangreifbar--/meldung/121089 (http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-haelt-sich-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-fuer-unangreifbar--/meldung/121089)


Title: [Nutzungsdaten speichern und analysieren... (VDS, logs, etc.)]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 21, 2009, 12:56:18 PM
Quote[...] Datenschützer und Internetnutzer protestieren gegen das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes". Durch den am 14. Januar von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf werde die verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet geplant, heißt es in einer Mitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. "Das neuerliche Vorhaben von Bundesminister Schäuble geht gewaltig über die bisherige Vorratsdatenspeicherung hinaus", warnt Marcus Cheperu von dem Arbeitskreis.

Die vom Kabinett beschlossene Novellierung erweitert die Möglichkeiten der Anbieter von Telemediendiensten, die zuvor nur Verbindungsdaten speichern durften. Sie sollen nun zum Schutz ihrer Anlagen vor Angriffen mit Schadprogrammen oder vor Störungen der Erreichbarkeit von Telemedienangeboten auch Nutzungsdaten speichern und analysieren dürfen. Ist der Angriff auf die Technik abgewehrt, müssen diese Daten rückstandsfrei gelöscht werden. Das gilt auch für die beim BSI gespeicherten Kommunikationsinhalte.

Die Datenschutzaktivisten kritisieren, der Vorstoß würde die "unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren". Diese Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung sei nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.

Der Arbeitskreis fordert Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag auf, die geplante Änderung des Telemediengesetzes sofort aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Er bittet alle Internetnutzer, bei den verantwortlichen Politikern gegen die geplante Vorratsspeicherung im Internet zu protestieren. Der Arbeitskreis hat dazu eine Webseite eingerichtet, auf der sich die Kontaktdaten der zuständigen Politiker/innen finden.

Ähnliche Kritik äußerte zuvor bereits der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Ihn stört vor allem, dass das BSI "die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger mit Bundesbehörden ohne Anonymisierung beziehungsweise Pseudonymisierung abhören und auswerten" können soll. Zu weit geht Schaar auch die vorgesehene Erlaubnis zur Datenübermittlung an den Verfassungsschutz sowie an Strafverfolgungsbehörden selbst bei nicht erheblichen, per Telekommunikation begangenen Delikten.
(Stefan Krempl) /  (jk/c't) 

Quote20. Januar 2009 11:23
Wem war das denn nicht klar,
Schnuffeltier, heise@level-10.de (mehr als 1000 Beiträge seit 21.05.03)

dass früher oder später die VDS um solche Hintertüren ergänzt wird!?
Nachdem das BVerG der VDS schon einen Riegel vorgeschoben hat, wird
nun über die Hintertür TKDG wesentlich weitergehende Regelungen
getroffen, die einen Freifahrtsschein für alle zukünftigen Datenlecks
darstellen.

[...] Zeit für VPNs in ganz großem Stil!


Quote20. Januar 2009 11:24
Soso, da wären wir also ... (Editiert vom Verfasser am 20.01.09 um 11:28)
abracadaboum (227 Beiträge seit 16.10.04)

Zitat:
"Zu weit geht Schaar auch die vorgesehene Erlaubnis zur
Datenübermittlung an den Verfassungsschutz sowie an
Strafverfolgungsbehörden selbst bei nicht erheblichen, per
Telekommunikation begangenen Delikten."

Ich hab denen noch nie geglaubt, dass es nur um Terrorismus, Mord
etc. geht. Ich frage mich wann die endlich den Hals voll kriegen.

EDIT: Ich hätte nur gedacht, dass die sich noch ein bisschen Zeit
lassen und sich etwas mehr Mühe geben. So muss das doch so wirken,
als hätten sie das schon immer vor gehabt. Tststs.
Eklige Schleimer, Lügner und Bauernfänger sind das.


Quote20. Januar 2009 11:58
Alle mal tieeeef durchatmen..
Largor (mehr als 1000 Beiträge seit 14.02.03)

Jo, der AK Vorrat hat es mal wieder geschaft, eine PM rauszugeben,
die FUD vom feinsten ist... Alleine schön die Überschrift "Schäuble
plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet" ist
absoluter Unfug.

Aus dem Gesetzesentwurf:

| Artikel 3
|  Änderung des Telemediengesetzes
| Dem § 15 des Telemediengesetzes vom 26. Februar 2007 (BGBl. I
| S. 179) wird folgender Absatz 9 angefügt:
| ,,(9) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter Nutzungsdaten
| zum  Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner
| für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen
| erheben und verwenden. Absatz 8  Satz 2 und Satz 3 gilt
| entsprechend."

Ich persönlich finde es toll, dass ich auf meinem Webserver ab jetzt
zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen Nutzungsdaten
protokollieren darf.

Meine Kritikpunkte am Gesetzesentwurf sind:

* Im BSI-Gesetz hat das nicht wirklich etwas zu suchen. Das
BSI-Gesetz wird als trojanisches Pferd gebraucht, um das TMG zu
ändern.
* Eine strike Begrenzung der Zeit, die die Daten gespeichert werden
dürfen fehlt.


Quote20. Januar 2009 12:46
@AK Vorratsdatenspeicherung: Das ist grober Unfug
As time goes by (103 Beiträge seit 07.07.08)

Lieber AK Vorratsdatenspeicherung: So sehr ich auch mit Euch
sympathisiere, aber das war jetzt grober Unfug.

Schauen wir uns die geplanten Regelungen einmal an:

Was ein Diensteanbieter derzeit speichern darf, ergibt sich aus § 15
TMG. Danach darf der Anbieter einer Webseite derzeit Nutzungsdaten
speichern

- soweit sie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind,
- zu Marketingzwecken, soweit der Nutzer dem nicht widerspricht

Für Websiteanbieter bedeutet das: Serverlogs sind grundsätzlich
verboten, es sei denn, sie werden zur Abrechnung eines
kostenpflichtigen Angebots benötigt oder die Serverlogs werden zu
Marketingzwecken verwendet. Es ist hingegen illegal, in Serverlogs
nach Versuchen, den Webserver zu kompromittieren, zu suchen,
Serverlogs zur Analyse von DoS-Angriffen zu nutzen. Das unter
Mailserverbetreibern nach wie vor beliebte Greylisting ist illegal,
denn es erfordert eine Speicherung der IP-Adresse eines Nutzers, der
eine Mail beim Server einliefern will, denn der Betreiber eines MX
vermarktet seinen Server nicht und rechnet auch nichts ab.

Von einer unbeschränkten Speicherung kann auch nicht die Rede sein. §
15 Abs. 9 Satz 2 TMG nach diesem Entwurf verweist auf Abs. 8 Sätze 2
und 3. In Abs. 8 Satz 2 heißt es ausdrücklich: "Der Diensteanbieter
hat die Daten unverzüglich zu löschen, wenn die Voraussetzungen nach
Satz 1 nicht mehr vorliegen oder die Daten für die Rechtsverfolgung
nicht mehr benötigt werden."

Ich begrüße die geplante Änderung ausdrücklich. Die Speicherung von
Nutzungsdaten aus rein technischen Gründen war bisher nicht
gesetzlich geregelt. Nach der Konzeption des TMG ist aber jede
Datenspeicherung verboten, soweit sie nicht erlaubt ist. Nimmt man
das Gesetz wörtlich, dann wäre das Führen von Serverlogs illegal. Ich
glaube aber nicht, dass ein Gericht das genauso sehen würde.
Vernünftige Richter würden wohl zu dem Schluss kommen, dass
hinsichtlich des Führens von Serverlogs eine planwidrige gesetzliche
Regelungslücke besteht und einem Serverbetreiber analog § 15 Abs. 1
gestatten, Logdateien zu führen. Die geplante Änderung wird mit genau
dieser Regelungslücke, die geschlossen werden soll, begründet.

Oder ist hier jemand der Ansicht, dass ich den Heise-Verlag auf
Unterlassung verklagen können sollte, weil sein Webserver
wahrscheinlich mit Datum, Uhrzeit und IP-Adresse mitgeloggt hat, dass
ich http://www.heise.de/newsticker/meldung/122004 aufgerufen habe?

Mit der geplanten Gesetzesänderung wird lediglich die allgemein
gängige Praxis, Serverlogs zu führen, legalisiert. Wie lange
gespeichert werden darf, lässt sich meiner Meinung nach ebenfalls aus
der Praxis eruieren, nämlich so lange, bis eine Logdatei
üblicherweise wegrotiert ist, es sei denn, die Daten werden weiter
benötigt, um einen Versuch, den Server zu kompromittieren, zu
analysieren.

Mit der geplanten Änderung soll also nur ein Stück Rechtssicherheit
geschaffen werden.

Quote20. Januar 2009 14:17
Re: @AK Vorratsdatenspeicherung: Das ist grober Unfug
Ralf Bendrath, Ralf Bendrath (40 Beiträge seit 13.03.02)

As time goes by schrieb am 20. Januar 2009 12:46

> Ich begrüße die geplante Änderung ausdrücklich. Die Speicherung von
> Nutzungsdaten aus rein technischen Gründen war bisher nicht
> gesetzlich geregelt. Nach der Konzeption des TMG ist aber jede
> Datenspeicherung verboten, soweit sie nicht erlaubt ist. Nimmt man
> das Gesetz wörtlich, dann wäre das Führen von Serverlogs illegal.

Genau so ist es. Das will Schäuble nun ändern.

> Ich glaube aber nicht, dass ein Gericht das genauso sehen würde.
> Vernünftige Richter würden wohl zu dem Schluss kommen, dass
> hinsichtlich des Führens von Serverlogs eine planwidrige gesetzliche
> Regelungslücke besteht und einem Serverbetreiber analog § 15 Abs. 1
> gestatten, Logdateien zu führen.

Nein. Mehrere Gerichte haben bestätigt, dass das Führen von
Serverlogs mit personenbezogenen Daten (dazu zählen auch IP-Nummern)
verboten ist, unter anderem in einem Urteil gegen das BMJ. Es gibt
zig große Webseiten, die ohne Serverlogs auskommen, siehe
www.wir-speichern-nicht.de.

> Oder ist hier jemand der Ansicht, dass ich den Heise-Verlag auf
> Unterlassung verklagen können sollte, weil sein Webserver
> wahrscheinlich mit Datum, Uhrzeit und IP-Adresse mitgeloggt hat, dass
> ich http://www.heise.de/newsticker/meldung/122004 aufgerufen habe?

Wenn du weisst, dass er Logs führt und die IP-Nummern nicht
anonymisiert, könntest du da, ja.

> Mit der geplanten Gesetzesänderung wird lediglich die allgemein
> gängige Praxis, Serverlogs zu führen, legalisiert.

Na toll. "Mit diesem Gesetz wird nur die bisher illegale Praxis der
verdachtslosen Überwachung legalisiert."

Die Apache Foundation hat schon mal einen Big Brother Award bekommen,
weil die Default-Einstellungen ein Log vorsehen. Dass viele Admins
das Problem nicht sehen wollen und vielfach selber ihre Datenhalden
ansammeln, ist uns bekannt. Aus Datenschutzsicht ist das aber nicht
zu begrüßen.

Schöne Grüße, Ralf (AK Vorrat)

Quote20. Januar 2009 15:34
Re: @AK Vorratsdatenspeicherung: Das ist grober Unfug
As time goes by (116 Beiträge seit 07.07.08)

Ralf Bendrath schrieb am 20. Januar 2009 14:17

> As time goes by schrieb am 20. Januar 2009 12:46
>
> > Ich begrüße die geplante Änderung ausdrücklich. Die Speicherung von
> > Nutzungsdaten aus rein technischen Gründen war bisher nicht
> > gesetzlich geregelt. Nach der Konzeption des TMG ist aber jede
> > Datenspeicherung verboten, soweit sie nicht erlaubt ist. Nimmt man
> > das Gesetz wörtlich, dann wäre das Führen von Serverlogs illegal.
>
> Genau so ist es. Das will Schäuble nun ändern.

Die gegenwärtige Praxis soll nicht nur legalisiert werden. Sie soll
vor allem auch begrenzt werden. Ich bin, ebenso wie der Verfasser des
Gesetzentwurfs, der Auffassung, dass hier eine Regelungslücke
besteht.

> > Ich glaube aber nicht, dass ein Gericht das genauso sehen würde.
> > Vernünftige Richter würden wohl zu dem Schluss kommen, dass
> > hinsichtlich des Führens von Serverlogs eine planwidrige gesetzliche
> > Regelungslücke besteht und einem Serverbetreiber analog § 15 Abs. 1
> > gestatten, Logdateien zu führen.
>
> Nein. Mehrere Gerichte haben bestätigt, dass das Führen von
> Serverlogs mit personenbezogenen Daten (dazu zählen auch IP-Nummern)
> verboten ist, unter anderem in einem Urteil gegen das BMJ. Es gibt
> zig große Webseiten, die ohne Serverlogs auskommen, siehe
> www.wir-speichern-nicht.de.

Das mag für viele Websites gelten. Das gilt aber nicht für alle. Von
einer Bank, die Online-Banking betreibt, erwarte ich beispielsweise,
dass sie allen Versuchen, den Webserver, über den ihre Kunden
Online-Banking machen, zu kompromittieren, so genau wie möglich
nachgeht. Und dazu gehört für mich auch, dass sie auswertet, über
welche IP-Adresse der Angriff gefahren wurde und sich unter
bestimmten Umständen mal den Rechner ansieht, von dem der Angriff
kam.

Einem SSH- oder Mailserveradmin kann man auch nicht ernsthaft
verwehren, dass er in seinen Maillogs die IP-Adressen mitschreiben
lässt, um ggf. Netzbereiche, von denen aus nur Mist gemacht wird, zu
sperren.

> > Mit der geplanten Gesetzesänderung wird lediglich die allgemein
> > gängige Praxis, Serverlogs zu führen, legalisiert.
>
> Na toll. "Mit diesem Gesetz wird nur die bisher illegale Praxis der
> verdachtslosen Überwachung legalisiert."

Bei aller Sympathie, die ich sonst für Euch habe: Das Wort
Überwachung ist hier meiner Meinung nach verfehlt. Die
Datenaufzeichnung und -speicherung soll nach dem geplanten § 15 IX
TMG ausschließlich zu technischen Zwecken erfolgen, und das auch nur,
soweit sie für technische Zwecke erforderlich ist (was IMNSHO
objektiv zu verstehen ist). Das Gesetz schreibt also fest, dass 99,9
% aller erhobenen Daten nach maximal wenigen Tagen zu löschen sind.
Ziel der Aufzeichnung ist, was sich aus dem Wortlaut und aus der
Begründung des Entwurfs ergibt, nicht die Überwachung der Nutzer,
sondern die Sicherheit der Server und der Privatrechner vor
Kompromittierung.

In der Gesetzesbegründung heißt es wörtlich, dass "eine Lücke im
Bereich der Erlaubnistatbestände des Telemediengesetzes [besteht],
denn auch die Telemedienanbieter brauchen eine entsprechende
Ermächtigung, beispielsweise um Angriffe (Denial of Service,
Schadprogramme, Veränderung ihrer Webangebote von außerhalb) abwehren
zu können. Zur Erkennung und Abwehr bestimmter Angriffe gegen
Webseiten und andere Telemedien ist die Erhebung und kurzfristige
Speicherung und Auswertung der Nutzungsdaten erforderlich."

Das ist das Ziel der Änderung, nicht die Überwachung. Ich glaube
sogar, dass der Gesetzgeber bei der Formulierung des Art. 3 dieses
Gesetzentwurfs nicht mal an die Möglichkeit der Überwachung gedacht
hat. Und ich bleibe dabei, dass ich es ausdrücklich begrüße, dass der
Gesetzgeber sich dieses Problems angenommen hat und klarstellen will,
dass Serverlogs, wenn überhaupt, nur kurzfristig aufbewahrt werden
dürfen.

Ich würde mir von Euch wünschen, dass Ihr bei der Lösung des
Logfile-Problems etwas konstruktiver wärt. Statt auf totalen
Anti-Kurs zu gehen, könntet Ihr einen Alternativvorschlag dazu
machen, wie die gesetzliche Regelung zu Serverlogs aus Eurer Sicht
aussehen sollte. Etwa dass grundsätzlich keine personenbezogenen
Daten geloggt werden dürfen, dass die Aufzeichnungen unverzüglich
auszuwerten und nicht benötigte Daten dabei unverzüglich zu löschen
sind, oder dass das Wort "kurzfristig" zur Klarstellung in den
Gesetzeswortlaut aufgenommen wird.

Es ist jedenfalls schlichtweg Unfug, wenn Ihr behauptet, dass der
Gesetzgeber beabsichtigt, die Diensteanbieter zur "unbegrenzten und
unbefristeten Speicherung" zu ermächtigen. Ihr übergeht dabei, dass
der neue § 15 Abs IX auch eine Verpflichtung zum Löschen enthält,
sobald die Daten nicht mehr erforderlich sind, und Ihr unterschlagt
völlig die Gesetzesbegründung, in der ausdrücklich nur von einer
kurzfristigen Speicherung die Rede ist.


Quote20. Januar 2009 14:30
Re: @AK Vorratsdatenspeicherung: Das ist grober Unfug
scip (93 Beiträge seit 21.12.00)

Ich bin Serverbetreiber und habe auch Logs, ich habe aber %h nicht im
Logformat mit drin, d.h. ich logge keine IP/Hostnamen. Mach ich jetzt
schon seit über einem Jahr und ich hab das bislang nicht als Manko
wahrgenommen. Im Gegenteil: ich brauche die Daten nicht. Und der
schöne Vorteil: wenn die mal jemand von mir haben wollte, werde ich
gar nicht erst in die Verlegenheit kommen, jemand anders denunzieren
zu müssen: wo keine Daten sind, kann nichts passieren. Period.

Die Argumentation, dass das "übliche Praxis" sei, ist aus
juristischer Sicht ausserdem Nonsense. In der Bronx ist es auch
"übliche Praxis", nichtzahlende Drogendsüchtige zu erschiessen.
Deswegen bleibt es trotzdem Mord und sei es noch so "üblich".

Und um der Argumentation wegen Troubleshooting oder
Sicherheitsproblemen gleich vorwegzugreifen: wer nicht weiss, wie er
tcpdump zu bedienen hat, dem helfen Logs auch nichts.




Quote20. Januar 2009 17:58
Jammern und Aufregen hilft nichts! Wir müssen genau hinschauen! Details inside. (Editiert vom Verfasser am 20.01.09 um 17:59)
nefrod (196 Beiträge seit 12.10.02)

Vorgehen kann man gegen das Dauerfeuer von Überwachungsgesetzen
ohnehin nur auf verfassungsrechtlicher Ebene.

Dieser Entwurf ist ja ein relativ wilder Mix. Die altbekannte
Technik, besonders bedenkliche Punkte eines Gesetzes in der Änderung
eines anderen zu verstecken. Meist wird das dann später dadurch
ergänzt, dass der "harte Kern" über Verordnungen und
Verwaltungsvorschriften durchgedrückt wird, denn diese sind am
schlechtesten angreifbar.

Aber zurück zum Entwurf:
Artikel 1 bezieht sich ausschließlich auf die
Telekommunikationsinfrastruktur des Bundes und seiner Behörden.
Vieles was man in der Berichterstattung liest (Weitergabe an Polizei,
BND und Verfassungsschutz), stammt aus diesem ersten Artikel und
bezieht sich damit, soweit ich sehen kann, eben nicht auf
Diensteanbieter allgemein, sondern auf die Telekominfrastruktur des
Bundes.

Die Änderung des Telemediengesetzes, der über den Gummibegriff der
Störungsbeseitigung usw. die Speichermöglichkeiten
privatwirschaftlicher Diensteanbieter erweitert ist der Art. 3 zur
Ergänzung des §15 TMG.

Was ich bis jetzt nicht gefunden habe, ist die Verbindung von Art. 1
und 3 des Entwurfes, aus der hervorgeht, dass Polizei, BND und
Verfassungsschutz auch Zugriff auf die Daten erhalten, welche
privatwirtschaftliche Diensteanbieter aufgrund der in Art. 3
vorgenommenen Ergänzung des §15 TMG speichern dürfen.

Man liest, dass dem so sei, aber wo ist dieser Sachverhalt im
Gesetzentwurf verankert? Ich habe keinen Passus gefunden, aus dem
hervorgeht, dass die Protokoll- und Nutzungsdaten, die private
Diensteanbieter aufgrund der Ergänzung speichern dürfen,
Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen seien oder gar
anderen Privatunternehmen zur Wahrung ihrer Interessen überlassen
werden dürften (Musikindustriebeispiel).

Es wäre schön, wenn das so im Entwurf der Novelle stünde, denn dann
müsste man sich um die verfassungsrechtliche Haltbarkeit desselben
überhaupt keine Gedanken mehr machen. Ich sehe es aber nicht.
Verfassungwidrig ist die Novelle vermutlich trotzdem, aber nicht so
leicht angreifbar, wie es der Fall wäre, wenn ausdrücklich
festgehalten wäre, dass die Daten, die aufgrund der TMG-Ergänzung
erhoben werden dürfen, den behördlichen Zugriffsregeln der
Vorratsdatenspeicherung unterliegen.

Man muss jetzt ganz genau hinschauen, wo und wann versucht wird,
diesen "missing link" zu schaffen, denn dies wird sicherlich der
nächste Schritt sein, der wiederum in einer anderen Gesetzesergänzung
untergebracht werden wird.
Womit wir es hier zu tun haben, ist eine Technik, die neben dem
"Spiel über EU-Bande" zum politischen Standardrepertoire gehört. Ein
klar verfassungswidriges Gesetz wird aufgesplittet in ein gerade
grenzwertiges "Trägergesetz" und ein "Streufeuer" punktueller
Änderungen anderer Gesetze, um in der Summe, kombiniert mit
Ausführungsverordnungen und Verwaltungsvorschriften die ursprünglich
gewünschte Wirkung zu erzielen.

Neben eher symbolischen Protestaktionen muss das gemeinsame Ziel
aller Initiativen sein, das ganze so aufzudröseln und mit ausreichend
Spendenmitteln soviel juristischen Sachverstand zu bündeln, dass die
nächste Klage in Karlsruhe nicht am Ziel vorbeigeht.

Quote20. Januar 2009 19:15
Re: Jammern und Aufregen hilft nichts! Wir müssen genau hinschauen! Details insi (Editiert vom Verfasser am 20.01.09 um 19:28)
As time goes by (122 Beiträge seit 07.07.08)

nefrod schrieb am 20. Januar 2009 17:58

> Was ich bis jetzt nicht gefunden habe, ist die Verbindung von Art. 1
> und 3 des Entwurfes, aus der hervorgeht, dass Polizei, BND und
> Verfassungsschutz auch Zugriff auf die Daten erhalten, welche
> privatwirtschaftliche Diensteanbieter aufgrund der in Art. 3
> vorgenommenen Ergänzung des §15 TMG speichern dürfen.

Eine ausdrückliche Ermächtigung fehlt. Für Abrechnungsdaten ordnet §
15 Abs. 5 Satz 3 die entsprechende Anwendung des § 14 Abs. 2 TMG an.

Eine analoge Anwendung von § 15 Abs. 5 Satz 3 TMG auf Abs. 9 ist
höchst problematisch - es wird ja in Abs. 5 ausdrücklich nur von
Abrechnungsdaten gesprochen; der Begriff Abrechnungsdaten ist in § 15
Abs. 3 TMG definiert. Selbst wenn man § 15 Abs. 5 Satz 3 TMG auf alle
Nutzungsdaten bezogen verstehen will, was aus grammatikalischen und
systematischen Gründen kaum möglich sein dürfte, würde das den
Sicherheitsbehörden auch nicht wirklich helfen, wenn die Daten vom
Diensteanbieter gar nicht erst erhoben werden (es gibt keine Pflicht
zur Speicherung von Nutzungsdaten) oder die Daten nach so kurzer Zeit
gelöscht werden, dass jede Anfrage zu spät kommt.

Hätte der Gesetzgeber eine Überwachung im Sinn gehabt, dann hätte er
eine Pflicht zur Datenspeicherung ins Gesetz geschrieben. Hat er aber
nicht. Er hätte auch eine längerfristige Datenspeicherung
vorgeschrieben oder zugelassen. Das hat er auch nicht. Vor allem
hätte er klargestellt, dass § 14 Abs. 2 TMG auch auf nach § 15 Abs. 9
TMG erhobene Daten entsprechend anzuwenden ist. Das hat er auch
nicht.

Deswegen habe ich an anderer Stelle schon geschrieben, dass der
Entwurfsverfasser wahrscheinlich gar nicht daran gedacht hat, diese
Daten zum Zweck der Überwachung zu nutzen.

Edit: Ich kann nur bedingt etwas dafür, wenn sich mein Beitrag
schai§e liest. Da, wo der Gesetzgeber früher einen kleinen Abschnitt
mit mehreren übersichtlichen Paragraphen gemacht hat, macht er heute
einen einzelnen Monsterparagraphen mit 10 oder mehr Absätzen*. Ich
kann auch nichts dafür, dass der Gesetzgeber, seit Zypries Ministerin
ist, immer mehr Verweisungen verwendet. Wenn ich das TMG analysiere,
dann muss ich die Monsterparagraphen und den Monsterverweisungen
auseinander nehmen.

---
*abschreckendes Beispiel: § 1 Kreditwesengesetz, siehe
http://dejure.org/gesetze/KWG/1.html
- wer wundert sich da noch über die Finanzkrise?






Aus: "Datenschützer protestieren gegen "Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung"" (20.01.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Datenschuetzer-protestieren-gegen-Ausweitung-der-Vorratsdatenspeicherung--/meldung/122004 (http://www.heise.de/newsticker/Datenschuetzer-protestieren-gegen-Ausweitung-der-Vorratsdatenspeicherung--/meldung/122004)

Title: [Dieses Instrument... (BRD, Schäuble, Bundesverfassungsgericht)]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 11, 2009, 12:17:14 PM
Quote[...] Frankfurt am Main - Karlsruhe mischt sich zu sehr in die Arbeit des Gesetzgebers ein, kritisiert Innenminister Wolfgang Schäuble. Er habe "Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht", sagte der Bundesinnenminister in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Als Beispiel nannte der CDU-Politiker die einstweilige Anordnung des Gerichts zur Vorratsdatenspeicherung vor einem Jahr, seit der Telefon- und Internetverbindungsdaten nur noch zur Aufklärung besonders schwerer Straftaten genutzt werden dürfen. "Es ist doch Sache des Gesetzgebers, zu sagen: Für diese Straftat kann ich dieses Instrument einsetzen - für jene nicht", kritisierte Schäuble. "Wer Gesetze gestalten will, sollte sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestages zu werden", sagte der Minister in einem Streitgespräch mit dem ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer.

Den "einmaligen Kompetenzen" des Bundesverfassungsgerichts entspreche "ein hohes Maß an Zurückhaltung mit öffentlichen Äußerungen", sagte Schäuble.

als/dpa



Aus: "BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - Schäuble legt sich mit Karlsruher Richtern an" (11.03.2009)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,612560,00.html (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,612560,00.html)

Title: [Nutzungsdaten speichern und darüber hinaus analysieren... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 11, 2009, 01:31:14 PM
Quote
Quote03.02.2009
Frage von Hannes Thiel


   Sehr geehrter Herr Lanfermann,

nach der bereits beschlossenen "allgemeinen" Vorratsdatenspeicherung (VDS), d.h. der verdachtslosen Protokollierung des privaten Kommunikationsverhaltens aller deutschen Bürgerinnen und Bürger, scheint es nun Pläne für eine "spezielle" Vorratsdatenspeicherung zu geben. Diese würde es privaten Internet-Anbietern erlauben, verdachtslos das gesamte Surfverhalten der Internetnutzer zu protokollieren. Es würde dann nicht nur protokolliert, wann man mit welcher IP-Adresse im Netz ist (wie es die "allgemeine" VDS vorsieht), sondern auch, welche Seiten man aufruft und welche Daten (z.B. Suchwörter) man auf diesen eingibt. Diese Daten sollen außerdem ohne richterliche Anordnung weitergegeben werden können, z.B. an Polizei, Bundeskriminalamt sowie an die Unterhaltungsindustrie. Der Gesetzentwurf aus dem Innenministerium wird demnächst im Bundestag beraten.

Bisher dürfen Internet-Anbieter (also z.B. Google, studiVZ etc.) solche intimen Daten nur speichern, wenn sie zur Abrechnung erforderlich sind. Dieser Schutz wäre mit dem neuen Gesetz beseitigt.

Mich würde Ihre Meinung zu diesem Gesetzentwurf interessieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Hannes Thiel



Quote

10.03.2009 - Antwort von Heinz Lanfermann

Sehr geehrter Herr Thiel,

vielen Dank für ihre Anfrage.

Als Mitglied der FDP und als Privatmensch lehne ich die Vorratsdatenspeicherung strikt ab. Die Unschuldsvermutung ist für mich ein wesentlicher Bestandteil der Bürgerrechte und die anlasslose und verdachtsunabhängige Speicherung jeglicher persönlicher Daten ist - meiner Verfassungsauffassung nach - nicht rechtmäßig. Auch wenn sich Bundesjustizministerin Zypries darauf beruft, lediglich EU-Richtlinien umzusetzen, so ist dies noch lange kein Grund, die Verfassungskonformität von Gesetzen außen vor zu lassen.

Der erneute Versuch der Bundesregierung mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes, die Vorratsdatenspeicherung weiter auszuweiten und Anbietern von Telemediendiensten zu erlauben, neben Verbindungsdaten sich auch Nutzungsdaten speichern und darüber hinaus analysieren zu dürfen, zeigt nur, dass man erst gar nicht hätte beginnen dürfen, die Bürgerrechte gegen andere Interessen abzuwägen. Mit den immer gleichen Argumenten der Terrorismusbekämpfung dringen die Befürworter des Generalverdachts mit ihren Gesetzen immer weiter in die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger ein, ohne auch nur ansatzweise zu beweisen, dass diese freiheitsberaubenden Maßnahmen auch den erwünschten Effekt erzielen.

Ich werde mich daher in dieser und - im Falle meiner Wiederwahl - auch in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass es zu keinen weiteren Beschneidungen der Bürgerrechte kommt und in Deutschland wieder die Unschuldsvermutung größer geschrieben wird als der Generalverdacht.

Mit freundlichen Grüßen
Heinz Lanfermann

Jahrgang 1950, Berufliche Qualifikation: Jurist, Richter am Landgericht a. D., Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz a.D.





Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.de/heinz_lanfermann-650-5572--f164820.html#frage164820 (http://www.abgeordnetenwatch.de/heinz_lanfermann-650-5572--f164820.html#frage164820)

Title: [Europäischer Gerichtshof soll Vorratsdatenspeicherung erneut prüfen... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 11, 2009, 01:39:35 PM
Quote[...] Meinhard Starostik, Bevollmächtigter der über 34.000 Teilnehmer an der "Massenklage" gegen die hiesigen Auflagen zur Vorratsdatenspeicherung, drängt auf einer erneute Prüfung der Vereinbarkeit der verdachtslosen Protokollierung der Nutzerspuren mit europäischem Recht. Dieses Mal soll der zuständige Europäische Gerichtshof (EuGH) aber die Menschen- und Grundrechte ins Auge nehmen, nachdem er Anfang Februar allein die rein formale Basis der entsprechenden EU-Richtlinie bestätigt hatte. Starostik hat daher an das Bundesverfassungsgericht den Antrag (PDF-Datei: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2009-02-23.pdf (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2009-02-23.pdf)) gestellt, den Fall zum Abgleich mit der Europäischen Menschenrechtskonvention dem EuGH vorzulegen.

Zur Stützung der Auffassung, dass die Vorratsdatenspeicherung das europäische Grundrecht auf Achtung der Privatsphäre verletzt, verweist der Bevollmächtigte unter anderem auf ein Urteil des EuGH von Anfang Dezember. Darin hat dieser die "flächendeckende und unterschiedslose Natur der Befugnisse zur Vorratsspeicherung der Fingerabdrücke, Zellproben und DNA-Profile" Verdächtiger als "unverhältnismäßigen Eingriff" bezeichnet. Im Vergleich dazu schneide die pauschale Aufbewahrung von Telekommunikationsdaten quantitativ und qualitativ noch stärker in die Grundrechte ein.

Im Hauptsacheverfahren in Karlsruhe weist Starostik zudem die Behauptungen des Bevollmächtigten der Bundesregierung zurück, wonach die Verfassungsbeschwerde unbegründet sei. So spricht er etwa von einem "dreifach verschärften Grundrechtseingriff", da flächendeckend die gesamte Bevölkerung ohne Tatverdacht erfasst werde und aus den geforderten Daten "Informationen über unser tägliches Kommunikations-, Informations- und Bewegungsverhalten" hervorgehen würden. Staaten mit Vorratsdatenspeicherung weisen der Erwiderung nach zudem weder eine erkennbar höhere Aufklärungs- noch eine niedrigere Kriminalitätsrate auf, als Staaten ohne anlasslose Protokollierung von Verbindungs- und Standortdaten.

...


Quote24. Februar 2009 20:51
Ein besonders übles Geschmäckle entsteht ... (Editiert vom Verfasser am 24.02.09 um 20:52)
Bernhard Kuhn, Bernhard Kuhn (mehr als 1000 Beiträge seit 30.01.00)

... wenn man daran denkt das diejenigen welche die VDS am
stärksten befürworten und verteidigen auch jene sind deren
Verbindungsdaten nicht erfasst werden dürfen!

Da fällt mir nur "Animal Farm" ein.

tschau

Bernhard


Quote25. Februar 2009 13:28
Misstrauen der Macht gegenüber
Sekt fault (mehr als 1000 Beiträge seit 16.11.04)

Das Misstrauen jeglicher Macht gegenüber gehört zu den
Konstruktionsprinzipien der Demokratie. Deswegen wird die Macht auf
drei Gewalten verteilt, die sich gegenseitig kontrollieren.

Die beschwichtigenden Sprüche der Grundrechtezertrümmerer kann ich
deswegen nicht mehr hören. Die Vorratsdatenspeicherung vor dem BVerfG
anzugreifen kann man als Bürgerpflicht jedes Demokraten sehen. Das
Misstrauen der Macht gegenüber, was sich in der Demokratie als
Prinzip ausdrückt, wird hier gelebt. Wer nicht sieht, dass diese
Klage berechtigt ist, dass wir in einer Demokratie leben, *damit*
solche Klagen möglich sind, der hat Demokratie nicht verstanden.




Aus: "Europäischer Gerichtshof soll Vorratsdatenspeicherung erneut prüfen" (Stefan Krempl) /  (pmz/c't, 24.02.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Europaeischer-Gerichtshof-soll-Vorratsdatenspeicherung-erneut-pruefen--/meldung/133472 (http://www.heise.de/newsticker/Europaeischer-Gerichtshof-soll-Vorratsdatenspeicherung-erneut-pruefen--/meldung/133472)

Title: [Smith nimmt damit erneut einen Anlauf... (Vorratsdatenspeicherung, USA)]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 11, 2009, 02:01:16 PM
Quote[...] Der republikanische Abgeordnete des US-Repräsentantenhauses, Lamar Smith, und sein Parteikollege Senator John Cornyn haben jeweils in ihre Parlamentskammer ein Gesetz eingebracht, durch das Internet Service Provider zur Vorhaltung von Verbindungsdaten für zwei Jahre verpflichtet werden sollen. Der Internet Stopping Adults Facilitating the Exploitation of Today's Youth Act of 2009 oder kurz Safety Act soll Strafverfolgern helfen, Internetnutzer ausfindig zu machen, die kinderpornografisches Material ins Internet stellen oder dort betrachten, erläutert Smith in einer Mitteilung. Die Strafermittler seien in eine "digitale Sackgasse" geraten in ihrem Kampf gegen den sexuellen Missbrauch an Kindern, sagte Smith zur Präsentation der Gesetzesinitiative. Sie bräuchten dringend die Unterstützung der Provider.

Smith nimmt damit erneut einen Anlauf, die Vorratsdatenspeicherung für die Bekämpfung von Kinderpornografie durchzusetzen. Er hatte den Safety Act bereits vor zwei Jahren ins Repräsentantenhaus eingebracht, doch das Gesetzesvorhaben stand still, nachdem mit Alberto Gonzalez im September 2007 ein Befürworter der Vorratsdatenspeicherung von seinem Posten als US-Justizminster zurückgetreten war. Gonzalez hatte sich im Jahr 2006 öffentlich für die Einführung stark gemacht.

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht neben der Datenspeicherung auch Gefängnisstrafen von bis zu zehn Jahren für Hosting- und E-Mail-Provider vor, die den Verkauf, Vertrieb und den Erwerb von Kinderpornografie ermöglichen. Smith fordert auch, den Strafrahmen für die sexuelle Ausbeutung von Kindern von 15 bis 30 Jahre auf 20 Jahre bis lebenslänglich zu erhöhen.

Im Gegensatz zu der Version von 2007 fehlt im aktuellen Entwurf eine Bestimmung, nach der Websites, die sexuelle Inhalte haben, mit einem Warnhinweis versehen werden müssen. Smith und Cornyn verzichteten auch nun auf die Androhung von Geldstrafen für Provider, die einen Fall von Kinderpornografie nicht den Behörden melden, wozu sie nach dem früheren Gesetzesvorschlag verpflichtet gewesen wären. Dieser hatte die genauen Bestimmungen für die Vorratsdatenspeicherung dem US-Justizminister überlassen wollen, nun ist explizit von einer Speicherfrist von zwei Jahren für personengebundene Daten die Rede. (anw/c't)


Quote20. Februar 2009 16:22
Fahrerflucht ist auch ein ernstes Vergehen.
SUVkopp (211 Beiträge seit 09.07.05)

...aber deshalb ist bislang noch niemand auf die Idee gekommen,
GPS-Empfänger samt passender GSM/UMTS-Sendeeinrichtung für alle
Kraftfahrzeuge vorzuschreiben, um damit Fahrzeugbewegungen zu
erfassen und auf Vorrat zu speichern.
Das wäre nämlich gröbst unverhältnismäßig. Genauso unverhältnismäßig
wie die Speicherung der Internet-Verbindungsdaten...

Quote20. Februar 2009 16:28
Pssst...
White Dwarf (259 Beiträge seit 10.07.08)

...bring die bloß nicht auf dumme Gedanken. Stichwort PKW-Maut.

WD




Aus: "US-Politiker legt erneut Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vor" (20.02.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/US-Politiker-legt-erneut-Gesetzentwurf-zur-Vorratsdatenspeicherung-vor--/meldung/133273 (http://www.heise.de/newsticker/US-Politiker-legt-erneut-Gesetzentwurf-zur-Vorratsdatenspeicherung-vor--/meldung/133273)

Title: [In einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 17, 2009, 12:46:39 PM
Quote[...] Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgefordert, die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten auf Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu prüfen. Laut dem entsprechenden Beschluss von Ende Februar (Az. 6 K 1045/08.WI), den der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am heutigen Montag veröffentlicht hat, haben sich die Verwaltungsrichter selbst ihre Meinung bereits gebildet und kritisieren die EU-Vorgaben scharf. So sieht das Gericht in der flächendeckenden Aufzeichnung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der Bevölkerung einen klaren "Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz". Die verdachtslose Protokollierung der Nutzerspuren sei "in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig". Die umkämpfte Richtlinie bezeichnen die Richter als "ungültig", da der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht gewahrt werde.

In dem Fall geht es eigentlich um eine Klage eines hessischen Landwirtschaftsbetriebs gegen die Veröffentlichung persönlicher Daten der dahinter stehenden Gesellschafter auf einem Portal, das die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) betreibt. Auf der umstrittenen Webseite werden die Namen der Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) frei über eine Suchfunktion zugänglich gemacht. Zudem speichert der Portalbetreiber nach eigenen Angaben bei jedem Zugriff auf den Server "zur Verbesserung des Internetdienstes" eine begrenzte Zeit lang die IP-Adresse der Nutzer.

Das Verwaltungsgericht hat den Fall nun vorläufig ausgesetzt und dem EuGH eine Reihe kniffliger Fragen zur Entscheidung vorgelegt. Generell sehen die Richter die alleinige Veröffentlichung der Daten über die Fondsempfänger im Netz zur Information der Bürger als ungeeignet an und verweisen auf aufgeworfene Wertungswidersprüche zwischen einer zunehmenden Überwachung der Telekommunikation und dem halbherzigen Transparenzanliegen: "Diejenigen Bürger, die überhaupt Zugang zum Internet haben und sich informieren wollen, werden gezwungen, sich einer Vorratsdatenspeicherung auszusetzen." Da der Gerichtshof in die Lage kommen könne, dass er die Durchführungsverordnung zur Publikation der Beihilfebezieher nur bejahe, wenn die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung entfallen würden, sei auch die Gültigkeit der Richtlinie zur anlasslosen Aufzeichnung der Nutzerspuren zu prüfen. Dadurch werde der EuGH auch nicht bereits dadurch gehindert, dass er die in einem Urteil von Anfang Februar die formale Gültigkeit der Direktive auf Klage Irlands hin zunächst bestätigt habe.

Bei seiner Infragestellung der Vorratsdatenspeicherung verweist das Verwaltungsgericht unter anderem auf die Schlussanträge im Rechtsstreit des Musikproduzentenverbands Productores de Músicade España (Promusicae) gegen Telefonica wegen illegalen Filesharing-Aktivitäten. Vor allem die Generalanwältin Julian Kokott hatte hier ein starkes Plädoyer für den Schutz der Privatsphäre der Nutzer abgeben. "Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden", schreiben die Wiesbadener Richter. Man könne daran zweifeln, ob die Vorhaltung der Verbindungsdaten aller Nutzer ohne konkreten Verdacht mit Grundrechten vereinbar sei. Prüfen solle der EuGH zugleich, ob die Praxis, die IP-Adressen der Benutzer einer Homepage ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu speichern, mit dem allgemeinen EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar sei. Das Gericht selbst ist der Auffassung, dass auch eine dynamische IP-Adresse ein personenbezogenes Datum und somit besonders zu schützen sei.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßte in einer ersten Reaktion die Entscheidung aus Wiesbaden. Er forderte SPD und Union zugleich auf, das neueste Vorhaben der Bundesregierung im Entwurf zur Novellierung des Gesetzes für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu stoppen, Internetanbieter künftig auch zur flächendeckenden Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet zu ermächtigen. Bürger werden gebeten, gegen diese weitere Form der Vorratsdatenspeicherung zu protestieren.

...

Quote16. März 2009 14:23
in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig?
--bruno-- (224 Beiträge seit 02.12.07)

Ja sind wir das den? Eine Demokratie oder nicht?


Quote16. März 2009 12:59
Seltsam.
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

Wieso kommen Richter an einem Gericht zu einem anderen Schluss als
die geballte Justizkompetenz der Brigitte Z.?

Und vor allem: Warum geschieht das immer wieder?


Quote16. März 2009 13:05
Was für eine Moral
MAB2003 (mehr als 1000 Beiträge seit 26.06.03)

Wenn ich wissen will, was mit meinem Steurgeldern gemacht wird und
wer die Mittel bekommt, soll dies dem Datenschutz unterliegen. Wenn
der Staat wissen will, wann wir mit wem wie lange worüber gesprochen
haben, ist dies zwingend notwendig, da wir alle Terroristen sind. Ich
frage mich, ob es nicht einfacher wäre, wenn nicht die Bürger eine
neue Regierung sondern sich die Regierung neue Bürger wählt.


Quote16. März 2009 13:08
Das Wirken des Dr. W. Schäuble
Lena X (mehr als 1000 Beiträge seit 15.08.07)

wird irgendwann nur noch ein kleines dunkles Kapitel in den
Geschichtsbüchern sein und man wird sich vermutlich Fragen
stellen....

Der Freiheitsdrang der Menschen war aber doch letztendlich immer
stärker als die Paranoia oder der Größenwahn einzelner machtgeiler
Politiker.

Leider ist der Mensch halt auch bequem, träge und lässt viel zu viel
mit sich machen bis das Fass dann überläuft.




Aus: "Verwaltungsgericht bezeichnet Vorratsdatenspeicherung als "ungültig"" (Stefan Krempl, jk/c't, 16.03.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Verwaltungsgericht-bezeichnet-Vorratsdatenspeicherung-als-ungueltig--/meldung/134616 (http://www.heise.de/newsticker/Verwaltungsgericht-bezeichnet-Vorratsdatenspeicherung-als-ungueltig--/meldung/134616)

Title: [Österreich war von der Kommission wegen Nichtumsetzung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 16, 2009, 09:06:45 AM
Quote[...] EU klagt Österreich wegen Data-Retention

Nun droht eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH), berichtet die "Presse" (Donnerstag-Ausgabe).

Durch die Vorratsdatenspeicherung sollen die Telefonie- und Internet-Verbindungen aller Bürger sowie deren Handystandortdaten aufgezeichnet werden - also auch die Daten jener, die völlig unbescholten sind. Das soll nach dem Willen der EU-Innenminister zur Bekämpfung schwerer Straftaten aus dem Umfeld der organisierten Kriminalität und des Terrorismus dienen.

Österreich war von der Kommission wegen Nichtumsetzung der 2006 beschlossenen Richtlinie bereits zweimal gemahnt worden. Durch die Klage der EU lasse man sich auch jetzt nicht unter Druck setzen, hieß es auf Anfrage der "Presse" im Infrastrukturministerium. Die Vorratsdatenspeicherung mit ihren gravierenden Auswirkungen auf Datenschutz und Schutz der Privatsphäre sei viel zu sensibel, um eine Regelung übers Knie zu brechen. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie könne daher erst im Jahr 2010 gerechnet werden, erklärte Ministerin Doris Bures (SPÖ). Derzeit erarbeitet das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte auf Auftrag der Ministerin einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung.

Bereits Bures' Vorgänger, der jetzige Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ), hatte mit der Umsetzung der Richtlinie gewartet, bis der Europäische Gerichtshof anlässlich einer Klage Irlands festgestellte, dass diese auf formal korrektem Weg zustande gekommen war. Eine inhaltliche Prüfung auf die Konformität der Richtlinie mit der Europäischen Menschenrechtskonvention hin fand in besagtem Verfahren aber nicht statt.

Eva Lichtenberger, EU-Abgeordnete der Grünen, empfahl kürzlich auf einer Pressekonferenz Österreich "als Notwehr", die Richtlinie erst gar nicht umzusetzen, denn anlässlich der daraufhin folgenden Klage der Kommission könne eine Prüfung vor dem EuGH auch ergeben, dass die verdachtsunabhängige Speicherung der Kommunikationsdaten aller Menschen in der EU gegen die Grundrechte verstoße und mit dem Recht der Union somit nicht vereinbar sei. Aus Sicht der Gegner der Vorratsdatenspeicherung muss das routinemäßig eingeleitete Verfahren gegen Österreich also nicht unbedingt schlecht sein.


Quotedie einzig richtige antwort

elmartillo, vor 8 Stunden, 24 Minuten

wäre eine Gegenklage beim eugh wegen Verletzung der eu Menschenrechtskonvention!
aber ich fürchte dafür sind unsere arschkriecher Politiker wieder zu feige.


QuoteEndlich mal ein bischen Rückgrad!

pc104, vor 11 Stunden, 5 Minuten

Lasst es doch endlich mal drauf ankommen! Was soll passieren? Dass sie uns rauswerfen?

In der Data Retention Richtlinie sind mehr Löcher als in meinen Socken, aber sie riecht beiweitem nicht so gut. Die Chancen den Streit zu gewinnen sind so schlecht nicht. Mal gucken wieviel Spina dorsalis unsere Politiker haben werden wenn's hart auf hart kommt.

Naja, welchen Illusionen geb ich mich hin?





Aus: "EU klagt Österreich wegen Data-Retention" (15.04.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1602327/ (http://futurezone.orf.at/stories/1602327/)

#2 http://diepresse.com/home/techscience/internet/sicherheit/470440/index.do?_vl_backlink=/home/index.do (http://diepresse.com/home/techscience/internet/sicherheit/470440/index.do?_vl_backlink=/home/index.do)

Title: [Bundesverfassungsgericht verlängert erneut Schranken bei Vorratsdatens... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 02, 2009, 09:25:11 PM
Quote[...] Das Bundesverfassungsgericht hat seine Auflagen zum eingeschränkten Zugriff auf verdachtsunabhängig vorgehaltene Verbindungs- und Standortdaten in der Telekommunikation erneut um sechs Monate verlängert. Das geht aus einem Beschluss (PDF-Datei: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/beschluss-bvg-22-04-09.pdf ) des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht vom 22. April 2009 hervor, den der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heute veröffentlicht hat.

Gegen die in Paragraph 113a des Telekommunikationsgesetzes geregelte und seit 1. Januar 2008 geltende Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung liegt dem Gericht eine "Massenklage" von über 34.000 Bürgern vor. In dem Beschluss (Az. 1 BvR 256/08) heißt es, die einstweilige Anordnung vom 11. März 2008, die am 1. September wiederholt und am 28. Oktober erweitert wurde, werde für sechs Monate, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde verlängert. Die Bundesregierung muss nun dem Gericht erneut über die praktischen Auswirkungen der Datenspeicherung und der einstweiligen Anordnung berichten.

Das Bundesverfassungsgericht war im März 2008 einem Eilantrag der Beschwerdeführer gefolgt. Es beschloss, dass die Telekommunikationsfirmen Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer verdachtsunabhängig sechs Monate vorhalten müssen, Sicherheitsbehörden darauf aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten zugreifen dürfen. Im Oktober beschränkte das Gericht die Befugnisse zum Datenabruf zur präventiven Gefahrenabwehr für Strafverfolger und Geheimdienste.

Inzwischen haben einige Telekommunikationsunternehmen wie Debitel, Mobilcom, BT Deutschland und QSC gerichtliche Beschlüsse erwirkt, nach denen sie bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten gezwungen werden können. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat im vorigen Monat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgefordert, die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung auf Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu prüfen.


(anw/c't) 





Aus: "Bundesverfassungsgericht verlängert erneut Schranken bei Vorratsdatenspeicherung" (29.04.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bundesverfassungsgericht-verlaengert-erneut-Schranken-bei-Vorratsdatenspeicherung--/meldung/136986 (http://www.heise.de/newsticker/Bundesverfassungsgericht-verlaengert-erneut-Schranken-bei-Vorratsdatenspeicherung--/meldung/136986)

Title: [Vorratsdatenspeicherung: EU verklagt Schweden... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 28, 2009, 11:00:53 AM
Quote[...] Die Europäische Kommission hat eine Klage gegen Schweden eingereicht. Hintergrund ist die bisher fehlende Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht.

Die Direktive wurde auf EU-Ebene im Jahr 2006 verabschiedet. Darin wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die nationale Gesetzgebung in einem Zeitrahmen von sechs Monaten bis zwei Jahren entsprechend anzupassen. In Schweden tat sich bis heute aber nichts.

Nach Angaben des 'Svenska Dagbladet' wurde bislang kein entsprechender Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, weil das zuständige Justizministerium mit anderen Aufgaben ausgelastet war. Hinter vorgehaltener Hand hieß es allerdings, dass die Einführung der Vorratsdatenspeicherung von Justizministerin Beatrice Ask nicht gerade als zu priorisierendes Projekt angesehen wird.

Immerhin stießen schon andere Projekte dieser Art auf starken Widerstand in der Bevölkerung. So musste die Regierung eine Regelung, die der Polizei und den Geheimdiensten eine umfassende Überwachung der grenzüberschreitenden Kommunikation ermöglichte, wieder zurückgenommen werden. Die Umsetzung der IPRED-Richtlinie, mit der Medienkonzerne bei Providern leichter Zugriff auf Nutzerdaten bekommen, sorgte schließlich dafür, dass sich zahlreiche, vor allem junge Schweden der Piratenpartei anschlossen.

Allerdings wird sich Schweden der EU wohl beugen müssen. Man bat deshalb um eine Fristverlängerung um weitere sechs Monate. In diesem Zeitraum soll nun ein entsprechendes Gesetz eingeführt werden.


Aus: "Vorratsdatenspeicherung: EU verklagt Schweden" von Christian Kahle für WinFuture.de (Mittwoch, 27. Mai 2009)
Quelle: http://winfuture.de/news,47471.html (http://winfuture.de/news,47471.html)


Title: [Schleswig-Holstein erlaubt Polizei Zugriff auf Vorratsdaten... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 29, 2009, 10:45:10 AM
Quote[...] Der schleswig-holsteinische Landtag hat in seiner vergangenen Sitzungswoche einen Gesetzesentwurf beschlossen [http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/juni2009/texte/10_telekommunikation.htm (http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/juni2009/texte/10_telekommunikation.htm)] , der den Strafverfolgern im nördlichen Bundesland Zugang zu den sechs Monate lang verdachtsunabhängig von Telekommunikationsanbietern aufzubewahrenden Telefon- und Internetdaten verschafft. Für das von der Öffentlichkeit noch weitgehend unbeachtete Vorhaben zur Umsetzung der umstrittenen Bestimmungen des Bundes zur Vorratsdatenspeicherung ins Landesrecht stimmte die Parlamentsmehrheit von CDU und SPD. Scharfe Kritik kam dagegen von der Opposition, die verfassungsrechtliche Bedenken hat. Die Fraktionen von FDP und Grünen stimmten daher gegen die Initiative.

Konkret passt die große Koalition in Schleswig-Holstein mit dem Entwurf (PDF-Datei: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/drucks/2600/drucksache-16-2637.pdf (http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/drucks/2600/drucksache-16-2637.pdf)) ihr Landesverwaltungsgesetz an die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz (TKG) des Bundes an.

Ein neuer Absatz in Paragraph 185a des entsprechenden Normenwerks stellt künftig sicher, dass die Polizei des Landes "zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" auf die bei den Providern gesammelten Verbindungs- und Standortdaten zugreifen darf. Die Verankerung in dem Landesgesetz sei nötig, hieß es bei CDU und SPD, weil ein Telefonanbieter sich mit Hinweis auf eine Lücke im Landesrecht bisher geweigert habe, entsprechende Informationen an die Behörden weiterzugeben.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, bemängelte im Rahmen der abschließenden Lesungen des Vorhabens, dass durch den Beschluss Regelungen ins Landesrecht übernommen würden, "die aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsgemäßheit überprüft werden". Dies sei "ein bisher einmaliger Vorgang in der schleswig-holsteinischen Gesetzgebung". CDU und SPD hätten sich nicht einmal Zeit gelassen, um abzuwarten, ob die Vorratsdatenspeicherung in der Strafverfolgung vor dem Grundgesetz standhält.

Kubicki räumte zwar ein, dass man von einer Regelungslücke sprechen könne. Der Griff nach den Vorschriften zur Protokollierung elektronischer Nutzerspuren im TKG gehe allerdings in die falsche Richtung. Es werde niemand erklären können, dass zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr eine Bestimmung notwendig sei, "die den Zugriff auf bis zu sechs Monate alte Telekommunikationsverbindungsdaten ermöglicht". Einer angemessenen Regelung, die bei einem konkreten Verdacht einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben einen Zugriff auf aktuelle TK-Daten im Einzelfall erlaubt hätte, wäre die FDP nicht im Wege gestanden. Mit ähnlichen Bedenken äußerte sich gegenüber heise online auch ein Sprecher des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). (Stefan Krempl) / (ciw/c't)

Quote28. Juni 2009 15:06
Kann man diese Vorratsdaten jetzt nicht verbieten?
eisenhut (875 Beiträge seit 07.04.08)

Ursprünglich sollten diese Daten doch ausschließlich zur Terror
Bekämpfung benutzt werden.

Jetzt werden diese Daten für andere Zwecke missbraucht.

Kann man jetzt dadurch nicht die Datenspeicherung wieder gänzlich
verbieten?

Da müsste man doch in Karlsruhe recht gute Karten haben, oder?


Quote28. Juni 2009 19:33
Interessante Strategie
Advocadus Diaboli (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)

Rekapitulieren wir noch mal. Die Bundesregierung hat die
Vorratsdatenspeicherung beschlossen und dabei versprochen, dass die
Daten ja nur benutzt werden sollen um die bösen Terroristen zu
fangen.

Jetzt kommt so ein schnöseliges *Landes*gesetz und will Einsicht in
die aufgrund eines *Bundes*gesetzes gesammelten Daten haben. Und
dabei natürlich die Einschränkung auf "Terroristenjagd" aushebeln
will, aber das haben wir ja schon lange vermutet.

Irgendwann in der Schule vor langer Zeit habe ich mal gelernt
"Bundesrecht" bricht "Landesrecht", d.h. wenn sich ein Bundesgesetz
und ein Landesgesetz widersprechen, dann gewinnt das Bundesgesetz.
Also kein Zugriff auf die Daten für die Polizei in
Schleswig-Holstein.

Aber wie dem auch sei, danke für diesen Vorstoß *vor* der Verkündung
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das gibt dem
Verfahren doch gleich mal neue Anhaltspunkte.

Und es zeigt sehr genau, dass jede Datensammlung Begehrlichkeiten
weckt und man das nur unterbinden kann indem man die Datensammlungen
unterbindet.

Und wer sich über die diversen Sicherheitsgesetze und ihre
Verträglichkeit mit dem Grundgesetz seit dem Jahr 2001 beschäftigen
will, da geisterte diese Woche ein schöner Link durch die Blogsphäre:

> http://www.winniewacker.de/bverfg.htm





Aus: "Schleswig-Holstein erlaubt Polizei Zugriff auf Vorratsdaten" (28.06.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Schleswig-Holstein-erlaubt-Polizei-Zugriff-auf-Vorratsdaten--/meldung/141221 (http://www.heise.de/newsticker/Schleswig-Holstein-erlaubt-Polizei-Zugriff-auf-Vorratsdaten--/meldung/141221)

Title: [Vorratsdatenspeicherung bringt nahezu lückenlose räumliche Überwachung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 29, 2009, 10:55:32 AM
Quote[...] Im Hauptverfahren gegen die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten sind beim Bundesverfassungsgericht neue kritische Stellungnahmen eingegangen. Der Mannheimer Informatikprofessor Felix Freiling warnt in seinem Gutachten (PDF-Datei: http://madoc.bib.uni-mannheim.de/madoc/volltexte/2009/2360/pdf/TR_2009_005.pdf (http://madoc.bib.uni-mannheim.de/madoc/volltexte/2009/2360/pdf/TR_2009_005.pdf)) im Auftrag der Karlsruher Richter vor einer "nahezu lückenlosen räumlichen Überwachung" durch die sechsmonatige Protokollierung von Nutzerspuren. Diese Möglichkeit werde durch die wachsende Verbreitung mobiler Internetzugänge etwa über das iPhone und eine Tendenz zu immer kürzeren Kommunikationsvorgängen wie bei SMS verstärkt. Dabei würden auch dynamisch vergebene IP-Adressen immer einfacher Rückschlüsse auf den aktuellen Aufenthaltsort zulassen.

Insgesamt werde die Kontrolle des Benutzers über den Zeitpunkt und die Menge der durch ihn verursachten Verbindungs- und Standortdaten laut Freiling in Zukunft abnehmen. Die vom Gesetz erfassten "Verkehrsdaten", die darüber Aufschluss geben, wer mit wem wann und wie lange kommuniziert hat, würden durch Trends in der Telekommunikation "plötzlich" zu Inhaltsdaten, die eigentlich nicht gespeichert werden dürfen. Der Informatiker hält es daher für sinnvoll, Verbindungsdaten "generell stärker als Inhaltsdaten zu bewerten". Diese Einschätzung würde die Ermittlungsbehörden auch darin unterstützen, "sich auf die Verfolgung von für die Gesellschaft wesentlich schädlicheren und schwereren Deliktsarten zu konzentrieren" und sich nicht zu "verzetteln".

Die Verfassungsrichter hatten sich in ihrem Fragenkatalog (PDF-Datei: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bverfg_2009-04-21.pdf (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bverfg_2009-04-21.pdf)) auch für Schutzmöglichkeiten der Verkehrsdaten interessiert, die die Provider anhäufen. Hier stellt Freiling dar, dass die umfassenden Sammlungen "natürlich auch für Dienstleister" etwa in der Werbung interessant seien "oder für Unternehmen, die interne Korruption bekämpfen oder Kontrolle über ihre Mitarbeiter ausüben wollen". Schutzvorkehrungen vor einem Missbrauch der Verkehrsdaten könnten in der Praxis "immer durch die Kooperation mehrerer Innentäter ausgehebelt werden". Eine "Kontrolle" dieser Gefahren sei "nur mit hohem Aufwand" erreichbar.

Generell hält der Experte die Verkehrsdatenabfrage für "ein universelles, sehr breit eingesetztes Ermittlungsinstrument". In der Vergangenheit sei das Mittel jedoch "zu einem überwiegenden Teil in Verfahren angewendet worden, die der mittleren Kriminalität zugerechnet werden". Langwierige und größere Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität, des internationalen Terrorismus oder der Wirtschaftskriminalität, die eine längerfristige Speicherung von Verkehrsdaten rechtfertigen könnten, "machen nicht so viele Fälle der Rechtswirklichkeit aus".

Problematisch für Strafverfolger seien insbesondere offene Zugangspunkte, da die Zuordnung einer Internetkommunikation an der IP-Adresse des Zugangspunkts ende und der Benutzerkreis nicht eingrenzbar sei. Bei Voice over IP (VoiP) seien die zur Speicherung verpflichteten Zugangsanbieter zudem oft nicht die eigentlichen Dienstleister. Zudem könnten Kommunikationspartner mit vorhandener Software direkt ohne Drittanbieter miteinander übers Netz telefonieren und so die Speicherauflagen umgehen. Die Absicht des Gesetzgebers, die wesentlichen Verkehrsdaten heutiger Netzkommunikation möglichst vollständig zu erfassen, werde in Zukunft "in Bezug auf Applikationsdaten zunehmend leer laufen".

Der Bevollmächtigte der über 34.000 Teilnehmer der "Massenbeschwerde" gegen die Vorratsdatenspeicherung, Meinhard Starostik, bezeichnet die Auflagen in einer aktuellen Gerichtseingabe als unnötig. Die Aufklärungsquote im Bereich der Internetdelikte übertreffe die allgemeine bei weitem und sei in den letzten Jahren auch nicht rückläufig gewesen. Die neuen Zugriffsbefugnisse würden dagegen in einer "ausufernden Praxis" für Zielwahlsuchen oder für die Identifizierung der Nutzer anhand von Verkehrsdaten genutzt. In dem Risiko, dass einem Bürger aus dem eigenen Kommunikations-, Bewegungs- und Informationsverhalten jederzeit Nachteile erwachsen könnten, liege die eigentliche Grundrechtsverletzung durch die Vorratsdatenspeicherung begründet.

Der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch, der gemeinsam mit anderen FDP-Politikern eine eigene Klage in Karlsruhe eingereicht hat, sieht derweil das Bundesverfassungsgericht auch nach der Bestätigung der formalen Grundlage der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Einschreiten veranlasst. Die Luxemburger Richter wollten "die eigentliche gestellte Verfassungsfrage sehenden Auges nicht behandeln", schreibt (PDF-Datei: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_hirsch_2009-06-15_anon.pdf (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_hirsch_2009-06-15_anon.pdf)) der Altliberale. Von einem gleichwertigen Grundrechtsschutz auf EU-Ebene könne keine Rede sein. Vielmehr höhle die EU-Richtlinie das europäische Datenschutzrecht mit seinen bisherigen Grundsätzen etwa des Schutzes der Privatheit, der Anonymität oder des Gebots der Zweckbestimmung personenbezogener gespeicherter Daten vollkommen aus. Die anlasslose Verpflichtung sei prinzipiell verfassungswidrig und könne auch nicht mit einschränkenden "Detailregelungen" hingenommen werden. (Stefan Krempl) /  (vbr/c't) 

Quote26. Juni 2009 17:05
Wunderbar!
MajorGriffon (697 Beiträge seit 13.07.00)

Das das so ist wussten wir sicherlich auch ohne den Gutachter.

Aber wenn das Verfassungsgericht dieser Expertenmeinung folgt ist die
Vorratsdatenspeicherung tot.

Wenn man sich die bisherige Rechtssprechung unserer Verfassungshüter
so anschaut ist eine absolut lückenlose Rundumüberwachung nicht
zulässig, nicht mal bei Strafermittlungen und shcon gar nicht bei
Bürgern, die keiner konkreten Straftat verdächtigt werden.
Das war bislang unabhängig davon, wofür unsere Innen-Megalomanen
gelobten, die Erkenntnisse nur zu verwenden.


Quote26. Juni 2009 17:32
Problem an der Wurzel packen
Michael Cammert, Michael Cammert (16 Beiträge seit 06.07.00)

Das Grundgesetz (oder eine Verfassung) ist das wichtigste Gesetz,
darunter stehen normale Gesetze und Verordnungen. Wer gegen ein
normales Gesetz oder z.B. die Straßenverkehrsordnung verstößt, kann
bestraft werden - das Verabschieden grundgesetzwidriger Gesetze
hingegen ist völlig straffrei. Würde jeder Abgeordnete für jedes
grundgesetzwidrige Gesetz, dem er zugestimmt hat, für einen Monat
eingesperrt, hätten wir fortan eine Menge Probleme weniger.


Quote26. Juni 2009 18:18
Das Problem an der Sache:
H Huber (506 Beiträge seit 04.11.06)

Gutachter: Vorratsdatenspeicherung bringt lückenlose räumliche
Überwachung

Politiker X: Ich habe keine Ahnung von der Materie, aber Terrorismus,
Kriminalität, Kinder, keine rechtsfreien Räume, Blablubb,...


Quote27. Juni 2009 13:16
Herr Hirsch spricht mir aus der Seele
The Independent (mehr als 1000 Beiträge seit 26.07.00)

Zitat: "Vielmehr höhle die EU-Richtlinie das europäische
Datenschutzrecht mit seinen bisherigen Grundsätzen etwa des Schutzes
der Privatheit, der Anonymität oder des Gebots der Zweckbestimmung
personenbezogener gespeicherter Daten vollkommen aus. Die anlasslose
Verpflichtung sei prinzipiell verfassungswidrig und könne auch nicht
mit einschränkenden "Detailregelungen" hingenommen werden."

Wie schön wäre es, wenn man von solch verantwortungsbewußten
Politikern regiert würde. *träum*


Quote28. Juni 2009 08:12
Leicht OT:Europäische Kommission rügt China wegen Internet-Filtern
3210 (192 Beiträge seit 15.09.07)

Wer heute noch nicht gelacht hat:

"Das Blockieren oder Filtern bestimmter Internet-Inhalte ist für die
Europäische Union völlig inakzeptabel."

http://www.dradio.de/kulturnachrichten/200906261600/3 (http://www.dradio.de/kulturnachrichten/200906261600/3)



Aus: "Gutachter: Vorratsdatenspeicherung bringt nahezu lückenlose räumliche Überwachung" (26.06.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Gutachter-Vorratsdatenspeicherung-bringt-nahezu-lueckenlose-raeumliche-Ueberwachung--/meldung/141192 (http://www.heise.de/newsticker/Gutachter-Vorratsdatenspeicherung-bringt-nahezu-lueckenlose-raeumliche-Ueberwachung--/meldung/141192)

Title: [Diese Infrastruktur sei... ( CCC, VDS, Verfassungsbeschwerde)]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 07, 2009, 12:29:39 PM
Quote[...] Der Chaos Computer Club (CCC) macht in einem jetzt veröffentlichten Gutachten (PDF-Datei: http://www.ccc.de/vds/VDSfinal18.pdf (http://www.ccc.de/vds/VDSfinal18.pdf)) zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten deutlich, welch tiefe Einblicke in die Privatsphäre aller Nutzer mit der umkämpften Maßnahme möglich werden. Im Kern werde durch die Speicherung der Verbindungsdaten und der Standorte der Mobiltelefone eine "Verwendung von Ausforschungsmethoden in der Polizeiarbeit möglich, die bisher nur im geheimdienstlichen und militärischen Bereich üblich sind", schreibt die Hackervereinigung in ihrer Eingabe an das Bundesverfassungsgericht. Durch die Ausforschung von Beziehungsnetzwerken, Aufenthaltsorten und Abfolgen von Kommunikation könne ein "nahezu vollständiges Profil der Persönlichkeit eines Betroffenen erstellt und über die Zeit fortentwickelt werden".

Bei der Betrachtung der Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung darf laut CCC jedoch nicht nur vom heutigen Stand der Technik ausgegangen werden. Die rasche Fortentwicklung der Technologien habe gravierende Auswirkungen auf die zukünftig aus den Kommunikationsbegleitdaten auslesbaren Informationen. Kritisch sei hier die Zunahme von Transaktionsdiensten etwa zum Bezahlen oder zur Gesundheitskontrolle, die über Mobiltelefone abgewickelt werden. Es entstünden so direkt aus den Verkehrsdaten ersichtliche Informationen über das Verhalten und Leben der Betroffenen in bisher unbekanntem Ausmaß. "Durch die ungebremste Aufzeichnung der digitalen Spuren wird das Mobiltelefon mehr und mehr zu einer Ortungswanze, sofern dem speicherwütigen Staat nicht Einhalt geboten wird", moniert CCC-Sprecher Frank Rieger. Sollte die Vorratsdatenspeicherung vor Gericht Bestand haben, bedeute das praktisch das Ende der Freiheit, unbeobachtet zu leben.

Mit der verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren entstehen nach Ansicht der Datenreisenden auch "hochzentralisierte und nicht kontrollierbare Überwachungsknoten, in denen die Netzanbieter keine aktive Rolle mehr spielen". Viele deutsche Netzanbieter hätten die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen bereits an Dienstleister ausgelagert, was auch für die Vorratsdatenspeicherung vermehrt gelte. So biete etwa der Konzern Nokia Siemens Networks, der jüngst durch die Lieferung von Abhörsystemen in den Iran [http://www.heise.de/newsticker/Iran-Regierung-wirft-Ausland-Cyberwar-vor--/meldung/140899 (http://www.heise.de/newsticker/Iran-Regierung-wirft-Ausland-Cyberwar-vor--/meldung/140899)] in die Schlagzeilen kam, solche "zweifelhaften Dienstleistungen" an. Für die Abfrage der Verbindungsdaten gebe es auch in Deutschland automatisierte Schnittstellen, deren technische Konzeption auf eine "uferlose, großvolumige Nutzung" hinweise. Diese Infrastruktur sei für ein vollautomatisches millionenfaches Eindringen in die Privatsphäre ausgelegt.

Der CCC zieht das Fazit: "Die Gefahr von Datenmissbräuchen sowie die Möglichkeiten, Rückschlüsse auf intime Details, Aufenthaltsorte, Gewohnheiten und Vorlieben im Leben jedes einzelnen Bürgers zu ziehen, stehen in keinem Verhältnis zu dem möglicherweise im Einzelfall bestehenden Vorteil bei der Strafverfolgung." Die Vorratsdatenspeicherung potenziere vielmehr die Risiken und Überwachungsfolgen in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft.

(Stefan Krempl) /  (jk/c't) 

QuoteStefan Friedt, 6. Juli 2009 13:30
Die dargestellten Folgen sind genau so gewünscht!

... Wie soll man sonst die Proteste, die sich zwangsläufig aus der Weiterverfolgung der derzeitigen Politik zugunsten der Großkonzerne ergeben, schon im Keim ersticken?

Quote6. Juli 2009 13:34
Re: Die dargestellten Folgen sind genau so gewünscht!
wiejetzt


Ich denke auch, falls Schäuble das CCC-Gutachten liest, wird er auch
nur denken "Ja... na und??"


Quote6. Juli 2009 16:18
Re: Die dargestellten Folgen sind genau so gewünscht!
KampfKeksKommando

Alles richtig - aber bitte nicht die MI vergessen. Die müssen ihre
sauer verdiente Kohle nämlich auch irgendwie verteidigen.

kkk



Quote6. Juli 2009 14:17
Dank an den CCC!
HubertM

[...] Neu war für mich z.B., dass es in den Niederlanden bereits
legale Diskriminierung dadurch gibt, dass auf der Basis von
derartigen Überwachungen "suspekte" Personen oder Organisa-
tionen identifiziert und häufiger mit legalen Kontroll-Mechanismen
(z.B. Steuerprüfungen, amtliche Prüfungen) drang-
saliert werden. Nach außen sieht es einfach nach "Pech ge-
habt" aus. Tatsächlich steckt aber System dahinter ..

Wer also nicht dem Kommunikations- oder Lokalisationsprofil
entspricht dass ihm zugeordnet wird, der erscheint auffäl-
lig. Wer auffällig erscheint, der wird Sonderprüfungen un-
terzogen. Das ist schon ganz schön gruselig ..

Und durch die Kenntnis des sozialen Gefüges innerhalb ei-
ner Gruppe (die sich in deren Kommunikationsverhalten wie-
der spiegelt, ganz ohne Kenntnis der Kommunikations-Inhal-
te!) lassen sich Angrifsvektoren und Strategien z.B. gegen
Mitläufer oder inoffizielle Meinungsführer konstruieren,
mit denen man diese Gruppen in scheinbar vollkommen demo-
kratischen Umfeld "Schach-matt" setzen kann, ohne dass das
in der Öffentlichkeit als bedenklich erkannt wird.

Und was in der Vergangenheit eben nur dem Geheimdienst im
Ausland und mit viel Aufwand möglich war, das rückt durch
die VDS und die (auf massenweise Nutzung ausgelegten) auto-
matisierten Schnittstellen auch für die hiesige Polizei
zur Routine-Methode in greifbare Nähe.

[...] Schönes Zitat dann noch von der CCC-Seite zum Thema Daten-
sicherheit der VDS-Daten:
> http://www.ccc.de/updates/2009/vds-gutachten

> "Es besteht überhaupt kein Grund für die Annahme, dass Tele-
> kommunikationsfirmen, Dienstleister oder Behörden in der La-
> ge sind, die im automatisierten Massenbetrieb erlangten Ver-
> bindungsdaten der gesamten Bevölkerung sicher zu verwahren",
> betonte CCC-Sprecher Frank Rieger.

Hoffentlich lesen das auch ein paar Politiker und versuchen
zu verstehen auf welchem Holzweg die Regierung mit ihren Re-
pressions- und Schnüffel-Gesetzen ist!

HM


Quote6. Juli 2009 16:31
Das muss man sich erstmal reinziehen...
Kiff

...ein Verbund aus Hackern (bitte nicht wieder mit Definitionswahn
von Hacker anfangen) und dem höchsten Gericht in unserem Lande
arbeiten zusammen als eine der letzten Verteidiger des Grundgesetzes.
Und trotz alldem werden weitere Angriffe auf unser GG durch das
Parlament durchgeführt. Das nenne ich mal Beratungsresistenz. Das
Verhalten lässt schon pure Absicht vermuten, womit ich hoffe, das das
BVerfG die Politiker vielleicht nochmal an GG §20 Abs. 4 erinnert.
Ich würde mich zumindest freuen, wenn hier nochmal eine deutliche
Ansage der Richter an die Politiker abgefeuert würde!

Gruß

Kiff

EDIT: Weiß eigentlich jemand, wer auf EU Ebene, der Erste war, der
diesen Vorschlag eingebracht hat. Nur so für die
Verschwörungstheoretiker zur Rückverfolgung der Lobby.


...


Aus: "CCC: Vorratsdatenspeicherung bringt unkontrollierbare Überwachung" (06.07.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/CCC-Vorratsdatenspeicherung-bringt-unkontrollierbare-Ueberwachung--/meldung/141623 (http://www.heise.de/newsticker/CCC-Vorratsdatenspeicherung-bringt-unkontrollierbare-Ueberwachung--/meldung/141623)


-.-

Quotevon  adele-s  adele-s ist gerade offline  | 7.7.2009 4:41 Uhr
habt doch Mitleid mit den Spitzeln

früher mußten diese armen Hüter der Machthaber unter Fenstern lauschen, um feindlich gesinnte Nachbarn ausfindig zu machen, die ausländische Radiostationen wie RIAS oder später Radio Luxemburg hörten.
Wenn alles über Kabelfernsehanschlüsse und über DSL-Netze läuft, bekommen die Ermittler genannten Spitzel im Winter keine kalten Füße und keine Grippe mehr. Sie sitzen schön im warmen Überwachungsraum.

Ist uns deren Gesundheit nicht der Verlust jeglicher Freiheiten wert ?


Kommentar zu:
#2 "Warum die Vorratsdatenspeicherung uns bedroht" Von Kai Biermann (6.7.2009)
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/medien-news/digital/Vorratsdaten;art303,2841194 (http://www.tagesspiegel.de/medien-news/digital/Vorratsdaten;art303,2841194)


Title: [Kritik an brasilianischer Regierung wegen geplantem Cybercrime-Gesetz... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 19, 2009, 04:12:34 PM
Quote[...] Nach nationalen Protesten vor allem aus dem Bereich der Entwickler Freier Software üben nun auch US-Bürgerrechtsorganisationen wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) scharfe Kritik am Plan der brasilianischen Regierung, Hackerparagraphen und eine dreijährige Vorratsdatenspeicherung einzuführen.

...


Aus: "Kritik an brasilianischer Regierung wegen geplantem Cybercrime-Gesetz" (18.07.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Kritik-an-brasilianischer-Regierung-wegen-geplantem-Cybercrime-Gesetz--/meldung/142196 (http://www.heise.de/newsticker/Kritik-an-brasilianischer-Regierung-wegen-geplantem-Cybercrime-Gesetz--/meldung/142196)

Title: [Vorratsdatenspeicherung - Hohe Gefahr des Missbrauchs... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 26, 2009, 08:33:40 PM
Quote[...] Sachverständige schätzen die Gefahr des Missbrauchs der von Providern verdachtsunabhängig auf Vorrat zu speichernden Telekommunikations-Verbindungsdaten als hoch ein. So sind sich alle neun vom Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren gegen die flächendeckende Protokollierung von Nutzerspuren befragten Experten und Verbände einig, dass ein ungerechtfertigter Zugriff auf die sechs Monate aufzubewahrenden Verbindungs- und Standortdaten nicht zu verhindern ist. Selbst das Bundesjustizministerium räumt in seiner Stellungnahme ein, dass eine "vollständige Verhinderung" einer Zweckentfremdung der Datenhalden nicht möglich sei. Ein missbräuchlicher Zugriff an sich Berechtigter könne allenfalls durch Protokollierungen erkennbar und somit für die Zukunft erschwert werden.

Auch der Branchenverband Bitkom beklagt einen nicht optimalen Schutz vor missbräuchlichen Abfragen der sogenannten Verkehrsdaten. Die verpflichteten Telekommunikations-Anbieter müssten ausführliche Sicherheitskonzepte vorlegen. Zudem erfolge bei ihnen regelmäßig eine "technische und organisatorische Trennung der Datenbanken sowie der zuständigen Fachabteilungen". Die eingesetzte Systemarchitektur sehe für die interne und externe Kommunikation den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien vor. Allerdings sei es in der Praxis oftmals kaum möglich, die Berechtigung eines Auskunftsersuchens der Sicherheitsbehörden "abschließend zu prüfen". Dies läge auch daran, dass die "Bedarfsträgern" unterschiedliche Formulare verwendeten. Verbesserungen könnte der Lobbyvereinigung zufolge der Einsatz elektronischer Signaturen bringen.

Als typische Fallgruppen bei mithilfe von Telekommunikation begangenen Straftatbeständen, in denen Ermittlungen ohne Rückgriff auf Vorratsdaten im Wesentlichen leer laufen, nennt der Bitkom Beleidigungen, Verleumdungen oder verbal-sexuelle Belästigungen, "internetbasierte Verletzungen von Urheberrechten" sowie Betrugsszenarien wie Bestellungen unter falschem Namen, Kreditkartenmissbrauch, Phishing oder Identitätsdiebstahl. Einen Zugriff auf Vorratsdaten zur Beantwortung zivilrechtlicher Auskunftsansprüche von Rechtehaltern hat der Gesetzgeber aber nicht erlaubt. Gleichwohl ziehen "einige Mitgliedsunternehmen" laut der Stellungnahme zumindest die von ihnen zur "Störungsabwehr" bis zu sieben Tage lang gespeicherten Verbindungsdaten "auch zur Beauskunftung im Rahmen von Verfahren wegen Verletzungen des Urheberrechts" heran. Die dabei genutzten IP-Adressen würden aber "strikt" physisch getrennt gehalten von der Datenbank für die Vorratsdaten.

Weiter hält der Verband eine Verknüpfung der anlasslos aufzubewahrenden Verkehrsdaten mit anderen personenbezogenen Informationen und eine damit einhergehende Profilbildung etwa beim Roaming, bei der Nutzung identifizierbarer Endgeräte wie Autotelefone oder von Diensten mit Ortsbezug für möglich. Informatikprofessoren und der Chaos Computer Club hatten in diesem Zusammenhang bereits in ihren vorab publizierten Gutachten vor unkontrollierbaren Überwachungsmöglichkeiten gewarnt.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix befürchtet in seinen Ausführungen (PDF-Datei), dass "bei nächster Gelegenheit die Forderung nach einer präventiven anlasslosen Speicherung von Kommunikationsinhalten erhoben wird". Das Bundesverfassungsgericht solle die Verfassungsbeschwerde daher nutzen, um "eine absolute Grenze der Überwachung technisch vermittelter Kommunikation und ihrer näheren Umstände zu ziehen".

Umstritten ist unter den Experten, ob nicht-kommerzielle Dienste etwa für E-Mail oder zur Anonymisierung der Kommunikationsspuren allgemein von der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung ausgenommen sind. Die Bundesnetzagentur sieht dafür keine Veranlassung, während die EU-Kommission davon ausgeht. Das Justizministerium geht davon aus, dass zumindest öffentliche, nicht gegen Entgelt angebotene Internetzugänge von Restaurants oder Privatpersonen keine Daten auf Vorrat sammeln müssen. Uneinheitlich beurteilen die Sachverständigen auch die Frage, ob Interessierte Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Kontakt- und Bewegungsdaten erhalten dürfen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert hier eine gerichtliche Klärung.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die "Massenbeschwerde" in Karlsruhe gegen die umfassende Aufzeichnung der Nutzerspuren initiiert hat, rief im Rahmen der Veröffentlichung der Expertenmeinungen alle Bürger noch einmal zur Teilnahme an der für den 12. September geplanten Großdemonstration in Berlin gegen den Überwachungswahn auf. Die Kundgebung unter dem Motto "Freiheit statt Angst" finde dieses Jahr zwei Wochen vor der Bundestagswahl statt. Es sei wichtig, ein Signal gegen die von Schwarz-Rot beschlossenen Sicherheitsgesetze abzugeben.

(Stefan Krempl) /  (jk/c't) 

Quote24. Juli 2009 13:10
Anordnung des BVerfG wird umgangen - Vorratsdatenabfrage auch bei Bagatellen.
BoMbY (813 Beiträge seit 15.04.00)

Damit es nicht untergeht, und weil es irgendwie immer noch nicht in
der Öffentlichkeit angekommen ist:

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage
der FDP zum Thema Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung hervor:

> Abfragen zu Bestandsdaten nach den §§ 161, 163 StPO in Verbindung mit § 113 TKG
> sind weder Gegenstand der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts
> noch der Sondererhebung. Insbesondere die in der Praxis im Bereich der
> Internetkriminalität relevanten Fälle, in denen der Anschlussinhaber zu einer
> zuvor bekannt gewordenen dynamischen Internetprotokolladresse (IP-Adresse)
> durch eine Bestandsdatenauskunft namhaft gemacht werden soll und das um
> Auskunft ersuchte Unternehmen hierfür intern auch die nach § 113a TKG
> gespeicherten Daten auswerten muss (vgl. § 113b Satz 1 Halbsatz 2 TKG), werden
> deshalb durch die Sondererhebung nicht erfasst.

> http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/111/1611139.pdf

Im Klartext heißt das, die Bundesregierung sagt (und genauso handeln
die Behörden und Provider auch Bundesweit), dass solange die
Vorratsdaten nur beim Provider ausgewertet werden um einen
Anschlussinhaber zu ermitteln,
aber nicht selbst übermittelt werden, sieht man sich an die
Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts nicht gebunden.


Quote24. Juli 2009 13:35
Es gibt keine "Hohe Gefahr des Missbrauchs"!
Stefan Friedt, Stefan Friedt (mehr als 1000 Beiträge seit 27.06.04)

Es ist ganz sicher, dass die Daten Missbraucht werden. Ich bin mir
sogar sicher, dass bestimmte Unternehmen (T*) schon jetzt zu
Spionagezwecken auf die Daten zugreifen. Und wenn es raus kommt, gibt
es wieder eine freiwillige Selbstverpflichtung in Zukunft nicht gegen
das Gesetz zu verstoßen.

Quote24. Juli 2009 13:40
Re: Es gibt keine "Hohe Gefahr des Missbrauchs"!
Stringingsfend (2 Beiträge seit 22.07.09)

Noch leben wir in einem Rechtsstaat, solche Bedenken sind
unbegründet!

LOG

Quote24. Juli 2009 13:44
Re: Es gibt keine "Hohe Gefahr des Missbrauchs"!
dure (111 Beiträge seit 29.11.05)

Stringingsfend schrieb am 24. Juli 2009 13:40

> Noch leben wir in einem Rechtsstaat, solche Bedenken sind
> unbegründet!

Ich vermisse ein wenig die "<ironie>" Tags

...


Quote24. Juli 2009 14:26
Re: Es gibt keine "Hohe Gefahr des Missbrauchs"!
Stefan Friedt, Stefan Friedt (mehr als 1000 Beiträge seit 27.06.04)

Stringingsfend schrieb am 24. Juli 2009 13:40

> Noch leben wir in einem Rechtsstaat, solche Bedenken sind
> unbegründet!

Soll das Ironie sein?

Also bei Telekom, Lidl & Co. reichte bei Entdeckung von illegalen
Bespitzelungsmethoden bisher immer eine freiwillige
Selbstverpflichtung um den Rechtsstaat zufrieden zu stellen. Klar,
wenn Du sowas als Privatmann machst, landest Du im Knast. Aber auf
der Farm der Tiere sind alle Tiere gleich. Nur manche sind gleicher.




Quote24. Juli 2009 14:52
Eine Frage der Abwägung: Wie hoch ist der Missbrauch durch Straftäter ohne ...
nixXL (mehr als 1000 Beiträge seit 04.11.03)

Einführung einer effizienten Vorratsdatenspeicherung? Mir ist es
lieber wenn der Freiraum für Straftäter eingeschränkt ist und
datentechnische Spuren, die bei Straftaten hinterlassen werden,
zuverlässig für die Ermittlungsarbeit auch Monate später zur
Verfügung stehen ...

Mit der Speicherung der Daten kann jeder Bürger der keine Straftaten
begeht eigentlich einverstanden sein, denke ich mal...

...

Quote24. Juli 2009 20:38
Re: Eine Frage der Abwägung: Wie hoch ist der Missbrauch durch Straftäter ohne .
Acaloth (675 Beiträge seit 26.08.07)

nixXL schrieb am 24. Juli 2009 14:52

> denke ich mal...

tun sie das bitte, bevor sie so einen Schwachsinn schreiben...


Quote24. Juli 2009 23:04
Re: Eine Frage der Abwägung: Wie hoch ist der Missbrauch durch Straftäter ohne . (Editiert vom Verfasser am 24.07.09 um 23:08)
Tzunami (723 Beiträge seit 13.08.02)

nixXL schrieb am 24. Juli 2009 14:52

> Einführung einer effizienten Vorratsdatenspeicherung? Mir ist es
> lieber wenn der Freiraum für Straftäter eingeschränkt ist und
> datentechnische Spuren, die bei Straftaten hinterlassen werden,
> zuverlässig für die Ermittlungsarbeit auch Monate später zur
> Verfügung stehen ...
>
> Mit der Speicherung der Daten kann jeder Bürger der keine Straftaten
> begeht eigentlich einverstanden sein, denke ich mal...

Nur weil dir deine Rechte egal sind muss das nicht auf andere
zutreffen.

Durch die Vorratsdatenspeicherung wird grundsätzlich jeder als
Verbrecher behandelt, bis er entlastet ist. So was widerspricht dem
Grundgedanken eines Demokratischen Staates.




Quote24. Juli 2009 18:04
Aber wir müssen doch die bösen Terroristen fangen!
wiejetzt (353 Beiträge seit 12.02.09)

...und Terrorist ist doch schließlich jeder! Was, du bist kein
Terrorist? Na dann hast du doch auch nix zu verbergen, oder?


Quote24. Juli 2009 18:39
Alles halb so wild....
slap882, slap882@gmx.de (mehr als 1000 Beiträge seit 21.06.01)

Hi,

als sie das Bankgeheimnis abgeschafft haben, haben sie uns gesagt,
dass es nur um terroristische Geldströme gehe. Heute erzeugen 4
Millionenen Hartz IV Empfänger und Studenten terroristische
Geldströme. Und sie leben immer noch!

Als sie uns gesagt haben, die Bundeswehr würde niemals nimmer nicht
im Inland eingesetzt werden, haben wir ihnen das natürlich geglaubt,
bis Panzer in Heiligendamm aufgefahren sind. Und iwr leben immer
noch!

Als sie uns versichert haben, dass die Mautbrücken niemals nimmer
nicht  zur Überwachung des Verkehrs eingesetzt würden, haben sie
sogar recht gehabt, denn heute gibt es clevere Maschinen, die man an
den Straßenrand stellen und damit jeden autofahrenden Terroristen
(früher: Bürger) überwachen kann. Und wir fahren immer noch!

Als sie uns erzählt haben, dass die Vorratsdaten niemals nimmer nicht
für etwas anderes untersucht würden als den pöhsen Terror, waren wir
schon misstrauisch. Und die Contentmafia wird die Daten trotzdem
kriegen.

Als sie uns versichert haben, dass die Zensur wirklich nur zum Schutz
der armen Kindileins dient, haben wir das schon nicht mehr geglaubt.
Und es war ihnen scheißegal, sie habens trotzdem eingeführt.

Was lernen wir daraus? Alles halb so wild. Solange der Deutsche
Michel RTL mit Dieter Bohlen und Hansi Hinterseer hat, der Grill
raucht und der Strom für die Kühlung des Biers da ist, gehts uns doch
allen gut, oder?

LG

slap



Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Hohe Gefahr des Missbrauchs" (24.07.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Vorratsdatenspeicherung-Hohe-Gefahr-des-Missbrauchs--/meldung/142527 (http://www.heise.de/newsticker/Vorratsdatenspeicherung-Hohe-Gefahr-des-Missbrauchs--/meldung/142527)

Title: [Vorratsdatenspeicherung - Durchsichtig im Netz... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 27, 2009, 09:37:19 AM
Quote[...] Was bei Kriminellen funktioniert, kann auch bei politisch unbequemen Gegnern klappen. Denn um als Verdächtiger zu gelten und zum Ziel dieser Methoden zu werden, reicht es, in ein bestimmtes Muster zu passen. Die Polizei wendet das sogenannte "Profiling" an. "Muslime, die sich nicht dem niederländischen Lebensstil anpassen wollen, oder beispielsweise Tierschutzaktivisten geraten schnell unter Generalverdacht", sagte Rick van Amersfoort vom Büro Jansen & Janssen der FR. Die unabhängige Organisation beobachtet die Polizei- und Geheimdienstarbeit in den Niederlanden kritisch.

Wie schnell Oppositionelle auch in Deutschland unter Generalverdacht geraten können, haben die Razzien vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm gezeigt. Ohne belastbare Hinweise durchsuchten bundesweit 900 Beamte am 9. Mai 2007 die Wohnungen und Treffpunkte von linken Aktivisten und beschlagnahmten Computer und Notizen. Später stufte der Bundesgerichtshof die Aktion der Bundesanwaltschaft als rechtswidrig ein. Doch ihr Wissen über die linke Szene hatten die Ermittler mit der Aktion erheblich erweitert. Einzelne Verdächtigte ließ die Bundesanwaltschaft noch bis vor wenigen Wochen abhören.
Die umfangreichen Datenvorräte machen solche Ermittlungen noch einfacher.

Sie ermöglichen tiefe Einblicke in Beziehungsnetze; so können noch mehr Unschuldige für potenzielle Verbrecher gehalten werden – mit entsprechenden Schikanen als Folge.
Van Amersfoort von Jansen & Jansen kommt zu dem Schluss, "dass in den Niederlanden eine Umkehrung der Beweislast stattfindet. Der Bürger gilt nicht von Anfang an als unschuldig, er muss seine Unschuld beweisen können".

Der Chaos Computer Club geht da noch einen Schritt weiter: "Die Möglichkeit, auf unauffälligem, rechtlich nur schwer anfechtbarem Wege die politische Willensbildung durch Verbrauch der Zeit und Energie einzelner Bürger zu unterbinden, ist eine Gefahr für die Demokratie."



Aus: "Niederlande - Polizei schikaniert systematisch Verdächtige" Von Ulrich Kuchelmeister und Andreas Kraft (26.07.2009)
Quelle: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1853289_Niederlande-Polizei-schikaniert-systematisch-Verdaechtige.html (http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1853289_Niederlande-Polizei-schikaniert-systematisch-Verdaechtige.html)


-.-

Quote[...] Sag mir, wer deine Freunde sind, und ich sage dir, wer du bist: Diese alte Wahrheit hat sich überlebt. Heute müssen Sicherheitsbehörden Menschen gar nicht erst fragen, wer denn ihre Freunde sind. Es reicht, wenn die Ermittler einfach nur das Kommunikationsnetz Einzelner kennen. Und dank der Informationen aus der Vorratsdatenspeicherung können sie dieses Netz so schnell erkunden wie noch nie zuvor.

Seit dem 1. Januar 2008 speichern deutsche Telekommunikationsunternehmen, wer mit wem wann und wie lange telefoniert; wer wem wann eine SMS oder eine E-Mail schickt und bei der Benutzung des Handsys sogar, wo er sich zu diesem Zeitpunkt aufhält.

Die Inhalte der Kommunikation werden nicht gespeichert. Aber der Chaos Computer Club (CCC) warnt in einer vor kurzem ausgearbeiteten Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht: Der Wert des Inhalts könne durch die Analysen der vielen Verbindungsdaten erreicht "oder sogar übertroffen werden". Bürger haben gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, die das Gericht nun prüft.

Nach Auskunft des Bundesjustizministeriums (BMJ) haben Polizei und Staatsanwaltschaft im Zeitraum zwischen Mai 2008 und Februar 2009 mehr als 12 700 Mal Daten abfragen wollen – eine erstaunlich hohe Zahl: Der Zugriff ist nur beim Verdacht schwerer Straftaten erlaubt, wenn mindestens fünf Jahre Haft drohen.

Wie oft die Richter die Erlaubnis für den Zugriff gaben, kann der BMJ-Sprecher nicht sagen. "Es ist nur wichtig zu wissen, dass nach diesen Daten auch ohne das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nachgefragt worden wäre", sagt der Sprecher. Der Vorteil der Speicherungspflicht sei, dass alle Kommunikationsfirmen die anfallenden Daten nun ganz sicher sechs Monate lang vorhalten.

Der CCC zeigt auf, dass eben diese garantiert verfügbare Daten in ihrer Menge eine Gefahr für unschuldige Bürger und politisch kritische Geister sein könnten. Allein anhand der Daten werden zum Beispiel "innerhalb eines Beziehungsgeflechtes aktivere und weniger aktive Personen identifizierbar". Wer in einem Netzwerk ein wichtiger Anführer ist, wer als Kopf einer Bande von Kriminellen – oder aber einer Gruppe von Umweltschützern – vorsteht, das lässt sich klären, ohne dass die Ermittler mithören oder mitlesen.

Genauso erlauben die Daten Rückschlüsse auf sexuelles Verhalten – wenn jemand regelmäßig mit einem Swingerclub oder über Sexhotlines kommuniziert – oder darauf, ob ein Politiker oder ein Unternehmer oft mit Pressevertretern spricht und so sensible Informationen weitergibt.

Dass diese Daten nicht nur für die Polizei bei der Verbrechensbekämpfung wichtig sein können, zeigen die Spitzelaffären unter anderem bei der Deutschen Bahn, der Deutschen Bank und der Deutschen Telekom. Auch politische Machtkämpfe werden mit Zugriff auf Kommunikationsdaten ausgetragen. Beispiel Griechenland: Dort wurden 2004 und 2005 Hunderte Politiker, darunter auch hochrangige wie der Premierminister, abgehört. Zwar ging es da nicht um Verbindungsdaten, sonbdern um Inhalte, aber: "Die technischen Schnittstellen für inhaltliche Telekommunikationsüberwachung sind denen der Vorratsdatenspeicherung sehr ähnlich", erläutert der CCC.

Die Datenmenge, die ein einzelner Mensch erzeugt, wächst. Neben Gesprächen, Internetverbindung und SMS fallen immer öfter Informationen aus Dienstleistungen an, die über Kommunikationsgeräte abgerufen werden: Einkaufen per Handy, elektronische Fahrkarten auf Handys, Gensundheitsservice. Diese Daten wecken Begehrlichkeiten – und die Wahrscheinlichkeit, dass sie kommerziell oder politischmissbraucht werden können, ist hoch.

Dass der Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann, räumt das Bundesjustizministerium in einer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht ein: Ein missbräuchlicher Zugriff auf die Daten durch Berechtigte "kann durch entsprechende Protokollierung nur erkennbar gemacht und für die Zukunft verhindert werden. Eine vollständige Verhinderung ist nicht möglich".


Aus: "Vorratsdatenspeicherung - Durchsichtig im Netz" Von Viktor Funk (26.07.2009)
Quelle: http://www.fr-online.de/top_news/1853288_Vorratsdatenspeicherung-Durchsichtig-im-Netz.html (http://www.fr-online.de/top_news/1853288_Vorratsdatenspeicherung-Durchsichtig-im-Netz.html)

Title: [504.073 Fällen Verbindungs- oder Standortdaten... (UK)]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 13, 2009, 12:38:43 AM
Quote[...] Britische Sicherheitsbehörden haben im vergangenen Jahr insgesamt in 504.073 Fällen Verbindungs- oder Standortdaten auf Basis des Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA) von 2000 abgerufen. Das entspricht durchschnittlich 1381 Abfragen dieser sogenannten Verkehrsdaten pro Tag in Großbritannien. Diese Zahlen gehen aus dem am Anfang der Woche veröffentlichten Jahresbericht für 2008 des Abhörbeauftragten der britischen Regierung, Sir Paul Kennedy, hervor. Die zahlen sind zwar etwas niedriger als 2007, gegenüber 2006 ergibt sich aber immer noch eine Steigerung der entsprechenden Überwachungsmaßnahmen um etwa 60 Prozent.

Der "Interception of Communications Commissioner" betrachtet Verkehrsdatenabrufe als "unschätzbare Waffe" im Kampf gegen Verbrechen. 595 Fehler und Sicherheitsbrüche seien im Rahmen der Abfragen gemeldet worden. Dies könnte sich zunächst wie eine hohe Zahl anhören. Sie sei bei der Vielzahl der Inanspruchnahme der Protokolldaten über das "Wann, Wer, Wie oder Wo" einer erfolgten Telekommunikation aber vergleichsweise niedrig. Trotzdem habe es unter den Irrtümern einige gravierende Fälle gegeben. So sei etwa eine IP-Adresse bei der Verfolgung eines Verdachts auf Kindesmissbrauch einem Unschuldigen zugeschrieben worden. Dessen Wohnung sei gestürmt, der Bewohner verhaftet worden. Daraufhin sei die gesamte Praxis der Abfrage von Bestandsdaten, die Auskunft über den Nutzer einer IP-Adresse geben können, überarbeitet worden.

Der Bericht merkt zudem leicht kritisch an, dass Verkehrsdaten "extensiv" von Geheimdiensten genutzt würden. Es sei dabei zwar eventuell unvermeidlich, angesichts der Aufgaben von Nachrichtendiensten dabei "Kollateralschäden" durch das Eindringen in die Privatsphäre von Kontaktpersonen in Kauf zu nehmen. Die Spione würden dies aber von vornherein berücksichtigen. Überprüfungen hätten gezeigt, dass die Fehlerquote in diesem Bereich ebenfalls sehr gering sei im Vergleich zu der hohen Zahl der verarbeiteten Verbindungs- und Standortinformationen.

Sir Paul weist zudem Vorstellungen zurück, dass jeder Dorfpolizist ungehinderten Zugang zu den auch in Großbritannien auf Vorrat gespeicherten Verkehrsdaten habe. So müssten zunächst Erfordernis- und Verhältnismäßigkeitskriterien einer Anfrage erfüllt und diese von einem leitenden Behördenmitarbeiter genehmigt werden. Unter einem Richtervorbehalt steht die Verkehrsdatenabfrage im Vereinten Königsreich nicht.

Für den innenpolitischen Sprecher der oppositionellen Liberalen, Chris Huhne, sind die Zahlen dagegen ein Zeichen dafür, dass die Briten endgültig in eine Überwachungsgesellschaft getaumelt seien. Auch wenn viele der durchgeführten Maßnahmen von Polizeien und Geheimdiensten sicher nötig seien, sei ihre reine Anzahl "erschreckend". Es könne sich nicht um eine gerechtfertigte Antwort auf die Probleme des Landes handeln, "wenn der Staat eine halbe Million Menschen pro Jahr ausspioniert". Die Überwachung der Überwacher durch das federführende Innenministerium selbst sei nicht ausreichend, bemängelte Huhne weiter. Die Regierung habe George Orwells Roman "1984" offenbar nicht als Warnung, sondern als Blaupause verstanden.

Der Report listet weiter auf, dass die britische Justiz auf Betreiben des Innenressort 2008 genau 1508 neue Anordnungen zum Abhören von Telekommunikationsinhalten genehmigte und 844 weiter aufrecht erhielt. Im Vorjahr seien es noch 1881 beziehungsweise 929 gewesen. Deutlich mehr Überwachungserlaubnisse gingen im Vergleich zu 2007 an schottische Sicherheitsbehörden. Insgesamt hat sich hier die Zahl der Anordnungen von 173 auf 247 erhöht. Die Menge der gemeldeten Irrtümer bei der Durchführung der Abhöraktionen weist der Bericht mit 216 aus. 2007 seien erst 24 Fehler bekannt geworden. Die Zahl der Irrläufer hält Sir Paul in diesem Sektor für zu hoch, auch wenn nur einer davon offenbar mit Absicht herbeigeführt worden sei.

(Stefan Krempl) / (jk/c't)

Quote12. August 2009 16:20
Brazil
fitz (210 Beiträge seit 06.02.03)

> Trotzdem habe es unter den Irrtümern einige gravierende Fälle gegeben. So sei
> etwa eine IP-Adresse bei der Verfolgung eines Verdachts auf Kindesmissbrauch
> einem Unschuldigen zugeschrieben worden. Dessen Wohnung sei gestürmt, der
> Bewohner verhaftet worden.

Erinnert mich an den Film "Brazil".


Quote12. August 2009 14:39
Kollateralschäden
human_implements_happyfiable (744 Beiträge seit 26.02.07)

--snip--
Der Bericht merkt zudem leicht kritisch an, dass Verkehrsdaten
"extensiv" von Geheimdiensten genutzt würden. Es sei dabei zwar
eventuell unvermeidlich, angesichts der Aufgaben von
Nachrichtendiensten dabei "Kollateralschäden" durch das Eindringen in
die Privatsphäre von Kontaktpersonen in Kauf zu nehmen. Die Spione
würden dies aber von vornherein berücksichtigen.
--snap--

,,Wenn Sie durch unser Handeln Schaden erleiden sollten, so ist das
ein Opfer das ich gerne bringe!"



Aus: "Über eine halbe Million TK-Verkehrsdatenabfragen pro Jahr in Großbritannien" (12.08.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Ueber-eine-halbe-Million-TK-Verkehrsdatenabfragen-pro-Jahr-in-Grossbritannien--/meldung/143439 (http://www.heise.de/newsticker/Ueber-eine-halbe-Million-TK-Verkehrsdatenabfragen-pro-Jahr-in-Grossbritannien--/meldung/143439)

Title: [Auskunft über Vorratsdaten... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 26, 2009, 03:22:56 PM
Quote[...]  Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand der Grünen, hat seinen Mobilfunkbetreiber T-Mobile auf Herausgabe aller über ihn gespeicherten personenbezogenen oder -beziehbaren Daten verklagt. Er stützt sich dabei auf den allgemeinen Auskunftsanspruch über erfasste und aufbewahrte persönliche Informationen in Paragraph 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Der Mobilfunkprovider hat sich genauso wie drei Konkurrenten geweigert, einem einfachen Auskunftsersuchen grüner Politiker nachzukommen.

Spitz meint, dass die Vorratsdatenspeicherung von Anfang an ein sehr umstrittenes Projekt gewesen sei. Die Bürger müssten parallel zu den laufenden Verfassungsklagen nun schauen, "wie es mit der Datenvorhaltung in der täglichen Praxis aussieht". Momentan könne ein Kunde nicht einmal von den Telekommunikationsanbietern erfahren, welche Daten über ihn gespeichert werden. Spitz interessiert zudem, ob sein Privatleben mit der Vorratsdatenspeicherung durchforstet werden kann und welche Fehler sich möglicherweise in die Datenberge einschleichen. Die Meinung der Bundesnetzagentur und der von den Grünen bereits angeschriebenen Provider, wonach Paragraph 34 BDSG im Fall der staatlich beauftragten anlasslosen Protokollierung der Verkehrsdaten nicht greife, wies Spitz' Anwalt Sönke Hilbrans als die "nicht herrschende Auffassung" zurück. Die einschlägige Rechtsliteratur und führende Datenschützer sähen die Sache anders.

Für Constanze Kurz, die im Namen des Chaos Computer Clubs (CCC) ein kritisches Gutachten im Rahmen der "Massenbeschwerde" gegen die Vorratsdatenspeicherung verfasst hat, geht es um die Herstellung von Transparenz. Der Kläger benutze einen Push-Dienst für seine E-Mails auf dem Mobiltelefon, sodass alle drei bis fünf Minuten automatisch Verbindungs- und Standortdaten erzeugt würden. Diese Informationen ergäben ein "Bewegungsprofil von einer Detailtreue", die selbst mit einer GPS-Wanze am Auto kaum erreicht werden könne. Zudem telefoniere Spitz mit wichtigen Menschen in der Berliner Politik, was ebenfalls "sehr interessant" sein könnte. Bei der vergleichsweise einfachen Auswertung der Daten könnten so auch soziale Profile über die engsten Freunde, Familie oder lose Kontakte gebildet werden.

Technisch ist die Herausgabe der gewünschten Informationen an den Nutzer nach Kurz' Ansicht "kein Problem". Die Strafverfolgungsbehörden fragten die Daten häufig ab und erhielten innerhalb weniger Stunden Auskunft. Das geschehe über standardisierte Schnittstellen, sodass dem Anbieter kaum Kosten entstünden.

Mit einer Verhandlung der Klage vor dem zuständigen Landgericht in Bonn rechnet Hilbrans nicht vor 2010. Er signalisierte aber vorab weiter Gesprächsbereitschaft mit T-Mobile. Ende vergangener Woche richteten die Grünen bereits eine Kampagnenseite ein, über die Interessierte mit vorgefertigten Briefen Einsicht in die bei Mobilfunkanbietern auf Vorrat gespeicherten Verbindungs- und Standortdaten verlangen können.

[Update: Ein Telekom-Sprecher betonte gegenüber heise online, dass der Bonner Konzern eine Klärung der umstrittenen Rechtsfrage begrüße. Bis dahin gehe man mit der Auskunft zu den sensiblen Vorratsdaten sehr restriktiv um, "auch um möglichen Missbrauch zu verhindern".] (Stefan Krempl) / (anw/c't)

Quote25. August 2009 13:55
Was erdreistet sich der eigentlich?
Prokrastes (mehr als 1000 Beiträge seit 06.07.05)

Was geht es den Pöbel an, was sich der Staat über ihn speichert?

Nichts.

Quote25. August 2009 14:01
Re: Was erdreistet sich der eigentlich?
ichwersonst (mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.02)

Orlok schrieb am 25. August 2009 13:57

> Prokrastes schrieb am 25. August 2009 13:55
>
> > Was geht es den Pöbel an, was sich der Staat über ihn speichert?
>
> Die Telekom ist der Staat?

Wenn die Telekom im Auftrag des Staates speichert kann man durchaus
verkürzt sagen "Der Staat" - die Telekom ist dann nur ausführender
Bütttel.

>
> > Nichts.
>
> Ich hoffe für dich, daß das Satire ist. Wenn ja, ist sie minder
> lustig.

Nur für Leute, die Satiretags benötigen um eine solche zu erkennen.



Quote25. August 2009 15:14
Telekom Sprecher: "auch um möglichen Missbrauch zu verhindern"
ongar (mehr als 1000 Beiträge seit 13.02.01)

Ich finde ja den Spruch am besten.
Ich will wissen was fuer Daten bei meinem ISP gespeichert
werden und ein Sprecher erklaert mir "Sie koennen Ihre Daten
nicht haben, weil wir Angst vor Missbrauch der Daten durch
Sie befuerchten"

Dazu nur soviel: Der einzige der "missbraeuchlich" mit meinen
Daten umgehen darf, bin ich.

gruss rudi


Quote25. August 2009 15:43
Manche kapieren es nie:
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

Datenschutz für Bürger ist Täterschutz.

Datenschutz für Unternehmen ist wichtig, weil sonst Milliarden
Arbeitsplätze gefährdet sind und der Himmel uns auf den Kopf fallen
könnte, wenn Interna nach draußen gelangen.

Datenschutz für Spitzenpolitiker ist megawichtig, weil nur diese uns
mit dem Schwert in der Hand vor den Terroristen schützen können.



Aus: "Grüner Bundesvorstand klagt auf Auskunft über Vorratsdaten [Update]" (25.08.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Gruener-Bundesvorstand-klagt-auf-Auskunft-ueber-Vorratsdaten-Update--/meldung/144215 (http://www.heise.de/newsticker/Gruener-Bundesvorstand-klagt-auf-Auskunft-ueber-Vorratsdaten-Update--/meldung/144215)

Title: [In 8316 Verfahren nutzten Staatsanwälte solche Verkehrsdaten... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 23, 2009, 10:04:54 AM
Quote[...] 2008 ist die Zahl der Verfahren, in denen Telefongespräche und Computerkommunikation abgehört oder überwacht wurden, um elf Prozent gestiegen. ...

[...] Intensiv genutzt wird den Zahlen zufolge auch die Vorratsdatenspeicherung. Seit 1. Januar 2008 müssen Telekommunikationsanbieter alle Verbindungsdaten für sechs Monate speichern. Bei Mobiltelefonaten ist auch der Standort bei Gesprächsbeginn zu registrieren. In 8316 Verfahren nutzten Staatsanwälte solche "Verkehrsdaten".




Aus: "Der Staat hört mit" Von Daniel Brössler (22.09.2009)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/159/488554/text/ (http://www.sueddeutsche.de/politik/159/488554/text/)
Title: [Hansenet muss Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung folgen... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 23, 2009, 03:45:21 PM
Quote[...] Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag des Hamburger Telekommunikationsunternehmens Hansenet abgelehnt, mit dem das Unternehmen eine Ausnahme von der Verpflichtung zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung erreichen wollte. Das geht aus einem Beschluss (Az.: 21 K 1107/09) vom 8. September hervor, der den Beteiligten nun mitgeteilt wurde.

Die Bundesnetzagentur hatte Hansenet am 6. Juli dazu verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu schaffen und dazu innerhalb von sechs Wochen ein Umsetzungskonzept vorzulegen. Dagegen hatte Hansenet Widerspruch eingelegt. Da dieser aber keine aufschiebende Wirkung gehabt hätte, hat das Unternehmen beantragt, die aufschiebende Wirkung anzuordnen.

Hansenet sei wie andere Telekommunikationsunternehmen auch gesetzlich zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, meint das Kölner Gericht. Das Bundesverfassungsgericht habe zwar über die Verfassungsmäßigkeit dieser Verpflichtung noch nicht entschieden, es habe aber über eine einstweilige Anordnung nur einschränkende Regelungen über die Weitergabe der Daten getroffen. Auch hätten die Verfassungsrichter bei Berücksichtigung des Kostenaufwands für die Unternehmen nicht die Speicherpflicht als solche ausgesetzt.

Weiter führt das Kölner Gericht aus, das öffentliche Interesse an der sofortigen Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung sei vor dem Hintergrund der Gefahrenabwehr und effektiver Strafverfolgung höher zu bewerten als Hansenets Interesse, die für die Umsetzung der Speicherpflicht notwendigen Kosten vorerst nicht aufwenden zu müssen. Das Unternehmen kann innerhalb von zwei Wochen gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.

Das Verwaltungsgericht Köln ist damit einen anderen Weg gegangen als die Kollegen in Berlin. Das dortige Verwaltungsgericht hatte im April entschieden, dass die Bundesnetzagentur die Mobilfunkanbieter Mobilcom, Debitel, Klarmobil und Callmobile einstweilig nicht zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten zwingen darf. Das gleiche Gericht hatte im Oktober 2008 ebenso im Fall von BT Deutschland und von QSC entschieden. Im März hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden den Europäischen Gerichtshof aufgefordert, die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten auf Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu prüfen. (anw/c't)

Quote16. September 2009 10:46
Öffentliches Interesse
HossX (726 Beiträge seit 07.06.04)

Sorry liebes Gericht Kölle. Ich habe kein Interesse an der
verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung. Ich fühle mich auch
nicht die Bohne sicherer, nur weil die Kommunikation eines jeden
Bürgers diesen Landes beschnüffelt wird. Es gab vor ein paar
Jahrzehnten auch mal Schauprozesse in diesem Land, welche auch im
Interesse des Volkes durchgeführt worden sind. Denn was ein paar
Nasen in der Politikerkaste und was das Volk will, hat leider häufig
nichts miteinander zu tun.

Quote16. September 2009 10:53
Hinzu kommt
caboose (532 Beiträge seit 08.08.08)

dass Hansenet und andere Provider die Kosten sicher nicht aus der
Portokasse berappen, sondern auf die Preise für Internetzugänge
aufschlagen werden. Also mein Interesse ist auch daran nicht
besonders groß.

Quote16. September 2009 10:57
Das weisen sie dann hoffentlich auf der Rechnung explizit aus.
SixSixEight (mehr als 1000 Beiträge seit 15.03.03)

caboose schrieb am 16. September 2009 10:53

> [...] sondern auf die Preise für Internetzugänge
> aufschlagen werden.

Mein Vorschlag für die Bezeichnung des Postens:
"Der Schnüffel-Fünfer".

Gruß

SixSixEight

Quote16. September 2009 11:07
haha
taramasalata (mehr als 1000 Beiträge seit 07.08.05)

SixSixEight schrieb am 16. September 2009 10:57

> Mein Vorschlag für die Bezeichnung des Postens:
> "Der Schnüffel-Fünfer".

In Naturalien (man weiss ja nicht wo die Bankenkrise endet) wäre das
dann: "Ein Schnitzel für den Spitzel"





Quote18. September 2009 03:32
Re: Öffentliches Interesse
Armleuchter (578 Beiträge seit 06.04.08)

Ich bin schon immer der Meinung gewesen, dass die
verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung der öffentlichem
Sicherheit eher schade.


Quote16. September 2009 10:55
Gefahrenabwehr
intern nett (mehr als 1000 Beiträge seit 07.06.04)

Klappt ja auch wunderbar! Seit wir die Vorratsdatenspeicherung haben,
gab es nicht einen einzigen Fall von internationalem Terrorismus in
Deutschland. Gut, den gab es davor auch nicht, aber es beweist die
Wirksamkeit. Jetzt müssen wir noch viel mehr solcher Maßnahmen
ergreifen, damit das auch so bleibt.


Quote16. September 2009 11:05
VDS zur Gefahrenabwehr?
Advocadus Diaboli (mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.00)

Zitat: "Weiter führt das Kölner Gericht aus, das öffentliche
Interesse an der sofortigen Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung
sei vor dem Hintergrund der Gefahrenabwehr und effektiver
Strafverfolgung höher zu bewerten als Hansenets Interesse, die für
die Umsetzung der Speicherpflicht notwendigen Kosten vorerst nicht
aufwenden zu müssen."

Jetzt möge mir mal hohe Gericht erklären, wie "Gefahrenabwehr" per
VDS funktioniert? Um drohende Gefahren abzuwehren müsste diese
erkannt werden was wiederum bedeuten würde, dass die VDS-Daten eben
nicht nur gespeichert sondern auch permanent, soszusagen on-the-fly
ausgewertet werden.

Lustig ist auch das: "Im März hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden
den Europäischen Gerichtshof aufgefordert, die EU-Richtlinie zur
Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten auf Vereinbarkeit
mit den Grundrechten zu prüfen."

Da fällt mir doch ganz spontan ein, dass Grundrechtsfragen und EuGH
sozusagen ein Oxymoron sind, seltene Ausnahmen mögen diese Regel
bestätigen. ;-)

Siehe auch
> http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Gerichtshof#Kritik


Quote16. September 2009 17:46
Interessante Vorgehensweise
StYxXx (mehr als 1000 Beiträge seit 19.03.03)

Normalerweise würde man davon ausgehen, dass ein Szenarie so
aussieht:

Man hat einen aktuellen Status. Dieser soll geändert werden. Diese
Änderung ist aber umstritten. Bis geklärt ist, bleibt man beim status
quo..
Nicht aber hier. Hier sagt man "ok, ob die Änderung doof ist, wissen
wir nicht, aber vorsichtshalber führen wir sie mal ein"?

Man stelle sich das mal bei anderen Bereichen vor. Z.B. in der
Industrie. Beim Flugzeugbau neue Verbindungsstücke für die
Tragflächen nutzen? Naja ok, die Tests sind noch nicht abgeschlossen,
wir wissen nicht, ob das Flugzeug nicht ab 2km höhe zerbröselt. Aber
bauen wir sie mal vorsorglich ein und fliegen damit, bis die Tests
fertig sind. (Analog zu den Einschränkungen die es derzeit bei der
VDS ist könnte man dann sagen, dass halt nur die hälfte der Passage
im Flugzeug sitzen darf. Ok, das kostet total sinnlos mehr als
bisher. Aber ist bei der vds ja auch so zur Zeit.).


Quote16. September 2009 18:52
Hansenet, 5 EUR VDS-Zuschlag...
jtsn (mehr als 1000 Beiträge seit 09.06.00)

...erheben und getrennt auf der Rechnung ausweisen. Geht es an die
Brieftasche, interessiert sich das Volk plötzlich für Grundrechte.

...



Aus: "Gericht: Hansenet muss Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung folgen" (16.09.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Hansenet-muss-Verpflichtung-zur-Vorratsdatenspeicherung-folgen--/meldung/145377 (http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Hansenet-muss-Verpflichtung-zur-Vorratsdatenspeicherung-folgen--/meldung/145377)


http://www.heise.de/newsticker/meldung/Hansenet-gerichtlich-zur-Vorratsdatenspeicherung-gezwungen-863764.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Hansenet-gerichtlich-zur-Vorratsdatenspeicherung-gezwungen-863764.html)
Title: [Data-Retention verfassungswidrig... (Rumänien)]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 10, 2009, 09:24:57 AM
Quote[...] Die rumänische Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) ist am Donnerstag vom Verfassungsgericht in Bukarest für verfassungswidrig erklärt worden. Das berichtet die rumänische Nachrichtenagentur Mediafax.

Die verdachtsunabhängige Erfassung und Speicherung sämtlicher elektronischer Kommunikationsvorgänge und Handystandortdaten sei nicht mit Artikel 28 der rumänischen Verfassung vereinbar, der das Kommunikationsgeheimnis garantiere, so das Gericht. Es gab damit einer Bürgerrechtsorganisation recht, die gegen den Mobilfunkprovider Orange eine Musterklage angestrengt hatte. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Strafverfolger nur bei einem konkreten Verdacht, mit richterlicher Genehmigung und unter Kontrolle der Staatsanwaltschaft in das Kommunikationsgeheimnis eingreifen dürfen.

Die rumänische Umsetzung der Data-Retention-Richtlinie ist im Jänner 2009 in Kraft getreten. Das Gesetz hätte dem Innenministerium und den rumänischen Geheimdiensten Zugriff auf sämtliche Kommunikationsdaten der Bevölkerung gegeben. Auch in Österreich soll die Data-Retention-Richtlinie aus dem Jahr 2006 umgesetzt werden. Ein vom Wiener Ludwig-Boltzmann-Institut erstellter Gesetzesentwurf ist am 11. September an das federführende Infrastrukturministerium übergeben worden.

Auch in Deutschland haben Bürgerrechtler gegen die dortige Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung der Daten - wie in der Richtline selbst vorgesehen - auf die Verfolgung schwerer Verbrechen aus den Bereichen Terrorismus und organisierte Kriminalität eingeschränkt. Eine Urteil des deutschen Höchstgerichts in dieser Sache steht noch aus.

(futurezone)


Aus: "Rumänien: Data-Retention verfassungswidrig" (09.10.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1629089/ (http://futurezone.orf.at/stories/1629089/)

Title: [Kompromiss von Union und FDP (Vorratsdatenspeicherung)]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 19, 2009, 04:23:43 PM
Quote[...] Deutsche Datenschützer haben den Kompromiss von Union und FDP zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) kritisiert. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) nannte die Einigung der zukünftigen deutschen Regierungskoalitionäre am Montag "inakzeptabel".

"Die verdachtlose und flächendeckende Aufzeichnung unserer Telefon-, Handy- und E-Mail-Benutzung soll unverändert fortgesetzt werden", sagte Sandra Mamitzsch vom
AK Vorrat. Sie forderte, dass Telefongespräche und E-Mails genauso behandelt werden wie persönliche Gespräche und Briefe, "anonym und spurenlos".

Union und FDP hatten in der vergangenen Woche vereinbart, dass Verbindungsdaten aller Telefon- und Internet-Kunden bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr 2010 weiter verdachtsunabhängig gespeichert werden, weil das durch eine EG-Richtlinie vorgegeben ist. Auf sie zugegriffen wird aber nur, wenn "konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit" besteht, also bei schwersten Straftaten. So ist es auch in der schwarz-gelben Koalitionsvereinbarung in Bayern formuliert.

Die bayrische FDP-Vorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wies Kritik an dem Kompromiss zurück. "Die Vorratsdatenspeicherung wird dort ausgesetzt, wo der Bund zuständig ist. Das ist ein gutes Ergebnis", sagte sie der "Passauer Neuen Presse" (Montag-Ausgabe).

...

(AFP/futurezone)


Aus: "Data-Retention: AK Vorrat kritisiert Koalition" (19.10.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1629733/ (http://futurezone.orf.at/stories/1629733/)
Title: [Mündliche Verhandlung in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ ... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 31, 2009, 02:23:34 PM
Quote[...] Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 124/2009 vom 27. Oktober 2009
1 BvR 256/08
1 BvR 263/08
1 BvR 586/08



Mündliche Verhandlung in Sachen ,,Vorratsdatenspeicherung"


Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am

                15. Dezember 2009, 10:00 Uhr,
                im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
                Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe

...


Quelle: http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg09-124.html (http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg09-124.html)
Title: [Hansenet speichert TK-Daten weiterhin nicht auf Vorrat... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 31, 2009, 08:06:40 PM
Quote[...] Hansenet widersetzt sich weiterhin den gesetzlichen Auflagen zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Das Hamburger Telekommunikationsunternehmen hat einem Sprecher zufolge beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln eingelegt, das einen Antrag der Firma auf eine vorläufige Befreiung von der Pflicht zur  verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren über sechs Monate hinweg im September abgelehnt hatte. Derzeit gilt bei dem Provider daher die Ansage: "Bis zum Zeitpunkt einer endgültigen Entscheidung werden wir die Vorratsdatenspeicherung nicht vollumfänglich umsetzen." Details will das Unternehmen nicht bekannt geben.

Strafverfolger beschweren sich unterdessen laut einem Bericht der "Wirtschaftswoche" über die Praxis der Tochter von Telecom Italia. Das Magazin zitiert aus einem internen Vermerk von Ermittlern, wonach die Firma nach wie vor "nicht über die zur Vorratsdatenspeicherung der betreffenden Verkehrsdaten notwendigen technischen Anlagen verfügt". Mit 2,3 Millionen DSL-Kunden sei Hansenet die einzige große Telefongesellschaft, die sich weigere, den Strafverfolgungsbehörden den Zugriff auf Vorratsdaten zu ermöglichen. Als offizieller Grund werde angegeben, dass man die Aufbewahrung der Nutzerspuren für verfassungswidrig halte. Der Konzern wolle aber offensichtlich auch Geld sparen.

Auch das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit die gesetzlichen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung. Bis zu einer voraussichtlich im ersten Halbjahr 2010 ergehenden Entscheidung haben die Karlsruher Hüter des Grundgesetzes gerade eine Auflage verlängert, wonach Ermittler nur zur Abwehr schwerer Gefahren Zugang zu den Datenhalden bei den Providern erhalten dürfen. TK-Unternehmen wie die Mobilfunkanbieter
Mobilcom, Debitel, Klarmobil und Callmobile sowie die Provider BT Deutschland und QSC dürfen laut Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin derzeit von der zuständigen Bundesnetzagentur nicht zur Vorratsdatenspeicherung gezwungen werden. Die Berliner Richter befanden, dass die Pflicht zur Aufbewahrung der Verbindungs- und Standortdaten ohne angemessene Kostenerstattung verfassungswidrig sei. Hansenet hofft nun, einen vergleichbaren Bescheid von der Berufungsinstanz zu erhalten. (Stefan Krempl) / (it/c't)

Quote31. Oktober 2009 19:46
Ich frage mich...
BlackHawkDown (92 Beiträge seit 25.03.09)

warum das BVerfG so lange für eine Entscheidung braucht?
Der Termin für ein Urteil wird von mal zu mal verschoben. :-(

Wenn ich mir die Schnelligkeit der entsprechenden Gerichte von
Nachbarstaaten (Österreich, Frankreich) anschaue, will mir keine
Antwort einfallen, warum die so lange braucht um klarzustellen, das
die VDS gegen die Verfassung/Grundgesetz verstößt.

Ich sehe es noch so kommen, das wir im ersten Halbjahr 2010 wieder
einer Verschiebung des Urteils vom BVerfG bekommen. Dann wohl zum
Ende 2010.

Wie viele Jahre zieht sich denn dieses Verfahren schon hin?

Ich will endlich mal wissen, ob meine Beteiligung an der Massenklage
Erfolg hat oder nicht!



Aus: "Hansenet speichert TK-Daten weiterhin nicht auf Vorrat" (31.10.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Hansenet-speichert-TK-Daten-weiterhin-nicht-auf-Vorrat-847214.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Hansenet-speichert-TK-Daten-weiterhin-nicht-auf-Vorrat-847214.html)

Title: [Vorratsdatenspeicherung: Streit über Zugriffsbedingungen (Österreich)]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 09, 2009, 09:54:51 AM
Quote[...] Abstimmungsbedarf zwischen Innen-, Verkehrs- und Justizministerium gibt es noch in zwei heiklen Bereichen. Das Justizministerium muss nämlich noch festlegen, ab welchem Strafmaß die Behörden auf die Datensammlung, speziell auf die Stammdaten der Anwender, zugreifen dürfen. Um die Arbeit der Polizei zu erleichtern, würde das Innenministerium hier die Schwelle gern möglichst niedrig ansetzen und die auf Vorrat gespeicherten Daten auch für die präventiven Aufgaben der Sicherheitsbehörden zugänglich machen. Die EG-Richtlinie, die eigentlich zur Terrorbekämpfung geschaffen wurde, lässt die Möglichkeit offen, dass die Vorratsdaten auch zu anderen Zwecken eingesetzt werden können.

Weiters geht es darum, in welchen Fällen die Polizei ohne richterlichen Beschluss auf die Daten zugreifen darf. Im Normalfall ist der Zugriff auf die Vorratsdaten für Zwecke der Strafjustiz den Behörden nur dann erlaubt, wenn ein Richter seine Genehmigung erteilt, so Hannes Tretter, Leiter des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte, am Freitag gegenüber ORF.at.

Das Institut hat im Auftrag des Infrastrukturministeriums einen Entwurf für die Änderungen am Telekommunikationsgesetz ausgearbeitet, mit denen die Data-Retention-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll. Man habe "keinen Beamtenentwurf" haben wollen, weil die Thematik die Menschenrechte berühre, so Enk.

"Es gibt im Entwurf nur eine Ausnahme vom Richtervorbehalt, und zwar dann, wenn es um die Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben geht", so Tretter. Hier solle es eine entsprechende "Gefahr im Verzug"-Klausel geben, die den Sicherheitsbehörden auch den Zugriff auf die Stammdaten und Standortdaten des Nutzers ohne richterlichen Beschluss erlaubt, sofern die betroffene Person im Nachhinein über die Datenverwendung informiert wird. An dieser Stelle sei den Interessen am Schutz des Lebens und der Gesundheit gegenüber dem Datenschutz Vorrang zu geben, dem jedoch durch die nachträgliche Information Genüge getan werde, so Tretter.

Weiterhin sei vorgegeben, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten dezentral bei den Providern gespeichert werden müssten - und zwar auf physisch abgetrennten Rechnersystemen, die speziell zu diesem Zweck unterhalten werden. Zudem werde jeder Zugriff der Behörden auf die Daten registriert und seinerseits gespeichert. Die Datenübermittlung vom Provider an die Behörden müsse verschlüsselt werden.

Da die Data-Retention tief in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift, spricht sich Tretter dafür aus, sie nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten einzusetzen, wie dies ursprünglich von der EU vorgesehen war. Tretter erwartet, dass der vorliegende Entwurf den Vorgaben der EU Genüge tun werde. "Wir sind mit großer grundrechtlicher Sorgfalt vorgegangen", so Tretter, der die Aufgabe seines Instituts damit als beendet ansieht. Die restlichen Punkte müssten die Ministerien untereinander klären.

[...] BZÖ-Justizsprecher Ewald Stadler bezeichnete in einer Aussendung vom Freitag die Regierungspläne zur Vorratsdatenspeicherung als "Überwachungsphantasien" und "Anschlag auf die Bürgerrechte": "Während Kriminelle in Österreich mittlerweile fast Narrenfreiheit haben und die Aufklärungsrate bei lächerlichen 30 Prozent in Wien herumdümpelt, kümmern sich die EU und die Bundesregierung lieber darum, die über acht Millionen österreichischen Bürger zu überwachen und zu bespitzeln."

...

Quote
Keine Angst

pc104, vor 1 Tag, 23 Stunden, 13 Minuten

Auch die ÖVP wird's nur so lang für gut und richtig halten wie sie selbst regieren. Staatliche Überwachung ist für die Brüder allesamt nur dann cool und sexy wenn sie selbst am Ruder sind.



QuoteFreiheit: 1945-2010

bootleg, vor 2 Tagen, 18 Stunden, 23 Minuten

RIP


QuoteNa, entweder hofft die Mitzi, nun doch ...

vergesstwahlenkauftaktien, vor 2 Tagen, 18 Stunden, 29 Minuten

... noch ueber die DR ihr Handtaschl zurueck zu bekommen oder aber sie ist die Steigbuegelhalterin fuer die Copyright-Industrie, die in ihren Kunden ja ohnedies samt und sonders Terroristen erblickt ...

Ach, wie treuherzig waren doch damals noch die Worte in Bruessel, man brauche und wolle das doch nur fuer die poesen poesen Terroristen und fuer die ganz gefaehrliche OK.

Salamitaktik in Reinkultur ...


...


Aus: "Data-Retention: Streit über Zugriffsbedingungen" (futurezone/Günter Hack, 06.11.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1631242/ (http://futurezone.orf.at/stories/1631242/)

Title: [Plädoyer der Musikindustrie für die Vorratsdatenspeicherung... (BVG)]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 12, 2009, 10:10:13 AM
Quote[...] Lobbyvertreter der Musikwirtschaft und der Verlagsbranche haben an das Bundesverfassungsgericht appelliert, die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten aufrecht zu erhalten. Obwohl die sechs Monate von den Providern verdachtsunabhängig aufzubewahrenden Verbindungs- und Standortdaten gemäß der gesetzlichen Vorgaben nur an staatliche Stellen zu hoheitlichen Zwecken herausgegeben werden dürfen, halten die beiden Industriezweige sie prinzipiell für unerlässlich zur "Gewährleistung der Rechtsdurchsetzung" im "digitalen Zeitalter". Diese sei für viele der Rechteinhaber, die von "der massenhaften Internet-Piraterie" betroffen seien, nur bei Vorliegen einer entsprechenden Datenbasis "überhaupt noch möglich".

Mit dem Plädoyer für die Vorratsdatenspeicherung wandten sich der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Bundesverband Musikindustrie bereits im Februar an die Verfassungsrichter. Veröffentlicht wurde das entsprechende Schreiben aber erst, nachdem sich Beobachter über die Ladung von Vertretern dieser Organisationen zu der für Dezember anberaumten mündlichen Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden gegen die pauschale Protokollierung der Nutzerspuren wunderten. Auf Nachfragen der Bevollmächtigten von Beschwerdeführern gab das Verfassungsgericht vor kurzem die jetzt vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im Internet publik gemachte Eingabe (PDF-Datei: https://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bverfg_schreiben_2009-11-04_1-bvr-256-08.pdf (https://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bverfg_schreiben_2009-11-04_1-bvr-256-08.pdf)) heraus.

Zur Begründung ihrer Initiative führen die beiden Verbände aus, dass sich der Sachverhalt bei der zivil- oder strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverstößen im Internet nur über eine Zuordnung von Verkehrdaten wie der dynamischen IP-Adresse und der exakten Zeit des illegalen Angebots zu den Bestandsdaten des Providers ermitteln lasse. Die Rechteinhaber hätten nun zwar auf Basis des ihnen vom Gesetzgeber an die Hand gegebenen zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs keine Möglichkeit, an die sechs Monate lang eingelagerten Verbindungsinformationen zu kommen.

Prinzipiell müsste zur Durchsetzung des gesetzlich vorgesehenen Mittels aber "eine ebenso unspezifische generelle Vorratsdatenspeicherung erfolgen", wie sie derzeit für die eng begrenzten Zwecke des Strafrechts und der Gefahrenabwehr vorgesehen sei. Andernfalls drohe der Auskunftsanspruch "regelmäßig leer zu laufen". Somit stellten sich "hier im Wesentlichen ähnliche verfassungsrechtliche Fragen", wie sie gegenwärtig in Karlsruhe im Hauptsacheverfahren zu entscheiden seien.

Abschließend betonen die Rechtsexperten beider Verbände, dass sie es "nach alledem unbedingt geboten halten, die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung zum Zwecke des Abgleichs für eine Auskunft über Bestandsdaten eines Verletzers auch bei Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen" in die von den Verfassungsrichtern vorzunehmende Güterabwägung einzubeziehen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält dagegen, dass die Nutzung des Internets ebenso wenig nachvollziehbar sein müsse wie die von Tonbandgeräten, Fotokopierautomaten, CD-Brennern, Flohmärkten oder Schulhöfen. Das Internet dürfe kein Überwachungsnetz sein. Eine Totalprotokollierung von Internetzugängen sei völlig unverhältnismäßig, nur um "einen aussichtslosen Kampf gegen die digitale Privatkopie" zu führen.

(Stefan Krempl) / (pmz/c't)

Quote11. November 2009 19:11
Ich nehme stark an, dass...
dolios

... die sich durch so etwas nur selbst ins Bein schießen. Das
Verfassungsgericht wird daraus auch Begehrlichkeiten ableiten - und
zwar genau die, die von Anfang an angemahnt wurden.


Quote11. November 2009 19:39
Und ich dachte die VDS wäre zur Terrorbekämpfung
FiSi83

... weil sonst das BKA doch keine terroristischen Aktivitäten
verfolgen und rekonstruieren könnte. Anmahnungen, es würden die
Interessen von Lobbys und sonstigen Zielfremden vorhaben dienen,
wurden als SchnickSChnack abgetan.

Die VDS ist nur für die Erhaltung der inneren Sicherheit und zur
Terrorismusbekämpfung ... niiiiiiiiicht. Wann kommt denn das Plädoyer
der Musikmafia zu Onlinedurchsuchungen?


Quote11. November 2009 19:57
Musikindustrie fleht: "Bitte, bitte achtet nicht auf das Grundgesetz!"
White Dwarf (996 Beiträge seit 10.07.08)

Es überrascht wohl niemanden, dass die MI solches fordert.
Überraschend ist allerdings, mit welcher undiplomatischen Offenheit
sie dies mittlerweile tut.

...





Aus: "Plädoyer der Musikindustrie für die Vorratsdatenspeicherung" (11.11.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Plaedoyer-der-Musikindustrie-fuer-die-Vorratsdatenspeicherung-857184.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Plaedoyer-der-Musikindustrie-fuer-die-Vorratsdatenspeicherung-857184.html)

Title: [Globalisierung der Vorratsdatensammelwut... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 23, 2009, 04:40:18 PM
Quote[...] Der Vorsitzende des übergeordneten Technischen Komitees TC LI, Peter van der Arend, gab in Scottsdale bekannt, dass für die in Arbeit befindliche technische Spezifikation zur Vorratsdatenspeicherung erneut eine Reihe von Ergänzungen, Zusätzen und Abänderungsanträgen eingetroffen seien, die nun eingearbeitet würden.

Man sei gerade dabei, die Version 1.5.1 auszuarbeiten, teilte Van der Arend den nach Arizona angereisten Mitgliedern der Arbeitsgruppe mit.

Schon die derzeit kursierende Version 1.3.1 vom September mit dem Titel "Gesetzmäßige Überwachung (LI), Umgang mit Vorratsdaten und Übergabe-Schnittstelle für Anforderung und Übergabe der Daten" zeigte sich gegenüber den ersten Entwürfen stark angeschwollen. Die technische Spezifikation umfasst bereits 89 Seiten - und laufend kommen neue Datenfelder hinzu, die in der aktuell gültigen EG-Richtlinie 2006/24/EG überhaupt nicht genannt werden.

Alleine im Abschnitt B 2.2.4.1, den "Subscribed Telephony Services", kam ein Dutzend solcher "optionaler Parameter" dazu: Anbindung, Art und Zeitdauer des Kundenvertrags, geografischer Ort von beim Kunden installierten Geräten, eine Liste der IMEI- und MAC-Adressen aller vom Provider gestellten Endgeräte. Und falls es sich denn um ein Service handelt, das mit einer SIM-Card betrieben wird, hätten die Überwacher gerne auch die PUK-Codes des betreffenden Endgeräts dazu.

PUK ist der "Pin Unlock Key", der anders als der PIN-Code nicht vom Besitzer des Handys verändert werden kann. Über den PUK erlangt man volle Kontrolle über das betreffende Endgerät und kann es nach Belieben manipulieren.

Vom nächsten Abschnitt B 2.2.4.2, den "Abrechnungsdetails", dіe in der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt nicht vorkommen, sind Datenfelder für Einzelabrechnungen des Providers vorgesehen samt Einzahlungsort und Zeitpunkt, Währung und Zahlungsart des betreffenden Kunden.

Auf diese Weise kommt auch die Bankverbindung zum Datenkonvolut dazu.

Im Annex E 2.4 zum Thema "Netzzugang" - laut EU-Richtlinie müssen nur Ort und Zeit der Einwahl, benutzte IP-Adresse sowie Dauer der Verbindung gespeichert werden - wünscht man sich noch ein paar weitere Informationen dazu. Zum Beispiel den Benutzernamen für das Log-in und den Umfang des dann abgewickelten Datenverkehrs, übersichtlich in Up- und Downloads gegliedert.

Dass ein technisches Regelwerk wie jenes zur Vorratsdatenspeicherung so weit über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausschießt, erklärt sich zum Teil aus der Genese dieser technischen Spezifikationen.

Für sie zeichnet nämlich das National Technical Assistance Center (NTAC) verantwortlich, eine Schnittstelle im britischen Innenministerium zum Inlandsgeheimdienst MI5, aber auch zum militärischen General Communication Headquarters (GCHQ).

Über das NTAC laufen auch sämtliche Polizei- und Gerichtsanfragen zur Entschlüsselung abgefangener oder beschlagnahmter Daten. Das dafür nötige Know-how aber ist ebenso wie die formale Zuständigkeit in Cheltenham beim GCHQ angesiedelt.

Und weil im Technischen Komitee TC-LI bzw. der Arbeitsgruppe SA3LI die Vorgaben vom niederländischen Gegenstück zum britischen NTAC namens PIDS (Platform Interceptie Decryptie en Signaalanalyse), dem deutschen Bundesverfassungsschutz sowie Innenministeriumsbeamten aus Frankreich stammen, ist die Wunschliste insgesamt derart angeschwollen.

Sie spiegelt ziemlich genau wider, nach welchem Muster die Überwachung der Netzwerke im Wechselspiel zwischen Politik, Geheimdiensten und Polizei in den letzten zehn Jahren eskaliert.

Wenn es nach einigem Hin und Her wie im Fall der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung schließlich zu einer Einigung kommt, sind die radikalsten und überschießendsten Ansätze, die in der Regel aus England und/oder Frankreich kommen, darin abgemildert, schaumgebremst oder gar nicht enthalten.

Sodann beginnt ein von den oben genannten Institutionen besetztes Subkomitee, die technischen Anforderungen der Überwacher auszuformulieren. Das geschieht vorerst einmal entlang dem Buchstaben der Richtlinie, dann kommen die Sonderwünsche an die Reihe.

Nach und nach wird dann in ein- und denselben Überwachungsstandard, der sich auf eine EU-Richtlinie beruft, all das hineingeschrieben, was in den EU-Gremien nicht konsensfähig war.

Bis auf drei, die etwas mit Richtlinientext zu tun haben, werden denn auch sämtliche neuen Felder zur Vorratsdatenspeicherung in der Version ETSI TS 102 657 1.3.1 als "optional" eingestuft. Die technische Voraussetzung ist damit gegeben, dass auf nationaler Ebene genau das umgesetzt werden kann, was in EU-Gremien keine Mehrheit fand.

Am 1. Dezember trifft der harte Kern der LI-Überwacher auf Einladung der British Telecom im walisischen Cardiff zusammen, bereits am 9. Februar ist wieder ein reguläres Treffen angesagt, diesmal in Rom.

Ein weiteres Anzeichen für die Globalisierung der Vorratsdatensammelwut ist das für 2010 geplante Treffen in St. Petersburg. Schließlich ist das einladende Russische Zentralintitut zur Erforschung und Entwicklung der Kommunikation (ZNIIS) ein "Stakeholder" im "Lawful Interception"-Komplex des ETSI. Das ZNIIS kann seit Jahren im Technischen Komitee TC LI jederzeit Abänderungsanträge für neue Überwachungsoptionen einbringen.

(futurezone/Erich Moechel)

QuoteIrgendwann ist schluss mit lustig

bernhard1701, vor 42 Minuten

wenn diese durchgeknallten Typen von den Geheimdiensten nicht endlich einmal auf den Boden zurückgeholt werden, kann man nicheinmal mehr einen Pfurz lassen, ohne das der irgendwo registriert wird.
Meine - spontane - Idee wäre, dass jeder Bürger der westlichen Welt 1 Euro gibt, damit die besten Detektive der Welt engagiert werden und die dann hemmungslos im Privatleben dieser Leute herumschnüffeln.
Dann sollte jedes noch so pikante Detail den Medien zur Verfügung gestellt und die Geheimdienstler insgesamt - mit Lebenslauf, Foto etc. - enttarnt werden.
Natürlich sollten auch die Politiker, die sowas gutheissen, in diese Behandlung miteinbezogen werden.
Vielleicht (wahrscheinlich) vergeht ihnen dann die Lust.


QuotePrivatsphäre?

      ljack, vor 3 Stunden, 5 Minuten

      ... aber keine Sorge, sie verletzten die Grundrechte nur so weit, wie sie es für nötig erachten...



QuoteIrgendwann ...

walkoffame, vor 4 Stunden, 19 Minuten

... werden uns unsere Nachkommen fragen: "Opa, warum habt ihr das damals zugelassen?"

Und wir werden nur herumstammeln ...

QuoteOpa

ceiber, vor 4 Stunden, 11 Minuten

wird antworten: Wir haben von alledem nichts gewusst.

Und Recht hat er, denn ich bin mir sicher, dass dieses Thema 99% der Bevölkerung am A. vorbeigeht. Der durchschnittliche Büger hat andere Sorgen, ist sorglos oder hat sowieso nichts zu verbergen, nicht wahr?



QuoteGESTAPO
heliman, vor 5 Stunden, 38 Minuten
Auf dieses Posting antworten

     
Quotewieso

      ceiber, vor 4 Stunden, 18 Minuten

      GE-STAPO? STAPO reicht vollkommen, weiß ja eh jeder was gespielt wird.


QuoteDas Experiment DDR ist gescheitert

0stoney0, vor 5 Stunden, 41 Minuten

Die EU lernt nicht daraus, sondern liefert eine Neuauflage.

...

QuoteDa bin ich mir nicht so sicher...

      ceiber, vor 3 Stunden, 57 Minuten

      Die DDR war ja nur ein wissenschaftliches Experiment. Die Erkenntnisse daraus sollen nun verwertet werden. Die technischen Möglichkeiten sind inzwischen vielversprechend, wer weiß, vielleicht gelingt nun endlich der perfekte totale Überwachungsstaat. Schließlich muss jede Forschung auch einmal Ergebnisse zeigen.

      Die Geschwindigkeit und Schamlosigkeit mit der die Überwachungsmaßnahmen derzeit umgesetzt werden lässt zumindest darauf schließen. Der Bürger hat schon verloren und ist aufgrund seiner Teilnahmslosigkeit auch selber Schuld daran.




Aus: "Data-Retention: Geheimdienste wollen mehr" (23.11.2009)
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1632211/ (http://futurezone.orf.at/stories/1632211/)

Title: [Rumänisches Verfassungsgericht... (Vorratsdatenspeicherung)]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 28, 2009, 10:54:25 AM
Quote[...] Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die deutsche Übersetzung eines Urteils des rumänischen Verfassungsgerichtshofs (Curtea Constitutionala a României) veröffentlicht, in dem das dortige Gesetz zur sechsmonatigen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten als verfassungswidrig verworfen wurde. Das Urteil  wurde am 8. Oktober verkündet und liegt seit dem 23. November in schriftlicher Form (PDF-Datei) vor. Darin heißt es, durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung würden die in der Strafprozessordnung vorgesehenen Ausnahmen vom Fernmeldegeheimnis "zur Regel" gemacht. Auch wenn das Gesetz nicht Kommunikationsinhalte betreffe, vereitelten und hemmten die zu speichernden Daten wahrscheinlich die freie Ausübung der Rechte auf Fernmelde- und Meinungsfreiheit. Die fortwährende Vorratsspeicherung reiche aus, um in den Menschen die berechtigte Sorge um die Wahrung ihrer Privatsphäre und die Furcht vor einem möglichen Missbrauch zu wecken.

Eine Person, die angerufen wird, könne aufgrund ihrer Beziehung zum Anrufer ungewollt zum Ziel staatlicher Strafverfolgung werden, heißt es weiter in dem Urteil. Diese mögliche Einmischung in das Privatleben erscheint den Richtern als zu exzessiv. Da das Gesetz für alle Personen gleichermaßen gelte, berge es die Gefahr, dass die Unschuldsvermutung ausgehebelt und alle Nutzer elektronischer Kommunikationsdienste und öffentlicher Kommunikationsnetze unter den Verdacht gestellt werden, terroristische oder sonstige schwere Straftaten begangen zu haben. Da sich das Gesetz auf fast alle natürlichen und juristischen Benutzer öffentlich zugänglicher Kommunikationsdienste und -netze erstrecke, sei es nicht vereinbar mit den Bestimmungen auch der Europäischen Menschenrechtskonvention, die die Gewährleistung des Rechts auf Privatleben, das Briefgeheimnis und die Meinungsfreiheit garantiere.

Das rumänische Verfassungsgericht akzeptiert die Gründe, aus denen heraus das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geschaffen wurde. Es sei "unabdingbar, ausreichende und wirksame rechtliche Mittel zur Verfügung zu stellen, die der kontinuierlichen Modernisierung und Entwicklung von Kommunikationsmitteln Rechnung tragen, damit das Auftreten von Kriminalität kontrolliert und bekämpft werden kann". Da müssten die Rechte des Einzelnen mit denen der Allgemeinheit abgewogen werden. In diesem Zusammenhang verweisen die rumänischen Richter auf ein Urteil (PDF-Datei) des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 1978. Demnach könnten Eingriffe ohne ausreichende Garantien die Demokratie, die eigentlich verteidigt werden soll, untergraben oder sogar zerstören.

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert nun, die Bundesregierung müsse auf dieses Urteil reagieren und die verdachtslose Protokollierung des Kommunikationsverhaltens sofort stoppen. Außerdem solle die Regierung eine Initiative zur Aufhebung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einleiten. Der Arbeitskreis hatte eine Massenklage beim Bundesverfassungsgericht initiiert, der sich rund 34.000 Bürger angeschlossen haben. Das Gericht will Mitte Dezember über die Vorratsdatenspeicherung verhandeln. (anw/c't)



Quote27. November 2009 15:03
Es ist schon blamabel...
comix (169 Beiträge seit 20.12.01)

das wir uns von Rumänien Demokratie und Menschenrechte erklären
lassen müssen.


Quote27. November 2009 11:48
Rumänien darf kein rechtsfreier Raum sein!
benny 'The_Benny' walter (mehr als 1000 Beiträge seit 23.05.01)

Wo kommen wir denn da hin wenn Menschenrechte ploetzlich ueber der
Aufklaerung von Straftaten stehen?

benny


Quote27. November 2009 11:48
Rumänien zeigt Deutschland, wie ein Rechtsstaat funktioniert...
Shred (mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.00)

Deutschland, peinlich Vaterland!


Quote27. November 2009 11:58
Es ist ganz schön traurig mit sehen zu müssen, wie ein kleines Land des
Froodles (173 Beiträge seit 12.08.04)

ehemaligen Ostblocks uns, dem Vorzeigebild einer westlichen
Demokratie, zeigt, was Demokratie und Menschenrechte eigentlich sind
und was dem zuwider läuft.
Meine Hochachtung für die rumänischen Verfassungrichter. Davon
könnten sich deutsche Politiker mal ein Scheibchen abschneiden. Bei
uns scheint man nämlich vergessen zu haben, wer eigentlich der
Souverän dieses Staates ist. Nur so zur Erinnerung; Das sind WIR; Das
Volk !


Quote27. November 2009 11:59
Und das in einem Land,
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

wo die Schurken(Securitatae) von einst heute ganz legal und
weitgehend unverfolgt wieder die Fäden ziehen.
Und in so einem Land entscheiden die Verfassungsrichter, dass das
grundlose Bespitzeln des Volkes gegen die Menschenrechte (nicht etwa
'nur' gegen die Verfassung) verstößt.
Ich denke, so haben sich unsere westlichen Politiker das nicht mit
der so genanntne Demokratie im ehemaligen Ostblock vorgestellt.

Quote27. November 2009 15:16
Re: Es ist schon blamabel...
kurt schmidt, kurt schmidt (3 Beiträge seit 19.11.09)

... dass Rumänien unter dem Deckmantel verfassungsrechtlicher
Grundwerte einen rechtsfreien Raum gestaltet. So sehe ich das!!

Oder zweifelst du ebenso ernsthaft die Sinnhaftigkeit von Radarfallen
auf deutschen Strassen an, was nichts anderes als eine Überwachung
des Verkehrs darstellt? Warum sollte denn der Strassenverkehr
überwacht werden dürfen und der Datenverkehr nicht???

Hättest du lieber das Gesetzt des Dschungels auf der Strasse oder im
Internet??

Meinst du nicht, dass die Datenspeicherung vielleicht doch okay ist,
nur der Zugang zu diesen Providerdaten je nach Tatbestand sinnvoll
reguliert werden sollte?

Und übrigens:  http://www.das-dass.de/

Quote27. November 2009 15:32
Re: Es ist schon blamabel...
Anubiz (mehr als 1000 Beiträge seit 31.05.02)

kurt schmidt schrieb am 27. November 2009 15:16

> ... dass Rumänien unter dem Deckmantel verfassungsrechtlicher
> Grundwerte einen rechtsfreien Raum gestaltet. So sehe ich das!!
>
> Oder zweifelst du ebenso ernsthaft die Sinnhaftigkeit von Radarfallen
> auf deutschen Strassen an, was nichts anderes als eine Überwachung
> des Verkehrs darstellt?

Ach, eine Radarfalle speichert, wann wer wo fährt?
Egal ob er zu schnell ist oder nicht?
Interessant ...


Quote27. November 2009 16:08
Re: Es ist schon blamabel...
kurt schmidt, kurt schmidt (6 Beiträge seit 19.11.09)

Gulasch Nikov schrieb am 27. November 2009 15:33

> Du fühlst dich also sicher in einem Land, in dem seit dem Erlass des
> Schily-Act 2003  _alle_ Telefone disfunct sind ?
>
> Übrigens wird es ja auch bei eMail versucht und da würde ich für D.
> 100% Disfunctionalität unterstellen und global vielleicht 80%.
>
Ja ich fühle mich sicher, aus dem einfachen Grund, weil ich nichts zu
verbergen habe
.


Quote28. November 2009 02:26
Re: Es ist schon blamabel...
AlgorithMan (mehr als 1000 Beiträge seit 18.02.07)

im 3. reich und der ddr sind genug menschen verschwunden, die auch
nichts zu verbergen hatten...

und die vorratsdatenspeicherung mit radarfallen zu vergleichen ist
einfach nur lächerlich, denn bei der VDS werden ALLE bürger rund um
die uhr kontrolliert

...


Quote28. November 2009 03:20
Re: Es ist schon blamabel...
kurt schmidt, kurt schmidt (18 Beiträge seit 19.11.09)

AlgorithMan schrieb am 28. November 2009 02:26

> im 3. reich und der ddr sind genug menschen verschwunden, die auch
> nichts zu verbergen hatten...
>
> und die vorratsdatenspeicherung mit radarfallen zu vergleichen ist
> einfach nur lächerlich, denn bei der VDS werden ALLE bürger rund um
> die uhr kontrolliert
>

Da verwechselst du leider Speicherung mit Kontrolle.
Nur weil Daten gespeichert werden, heißt es noch lange nicht dass sie
kontrolliert werden! Und mach dir mal eines klar: die Strassen, auf
der viele Unfälle geschehen werden dauerhaft kontrolliert!
Da wo im Internet dauerhaft Straftaten begangen werden, sollte auch
dauerhaft kontrolliert werden. Dh also Server mit illegalen Inhalten
müssen im Visier gehalten (Radar auf Strasse) und die zu den
entsprechenden IPs (Kennzeichen) zugehörigen Personen
(Fahrzeughalter) ermittelt werden.
Wo ist also der Unterschied???

> das wäre eher so, als hättest du permanent nen polizisten auf dem
> beifahrersitz, der kontrolliert, ob du nicht zu schnell bist...

Erstens wird das auch so kommen (GPS Verkehrsüberwachung startet zB.
in Holland schon bald und es ist nur eine Frage der Zeit bis es
überall so ist) und zweitens ist dieser Vergleich leider auch falsch.
Der Staat hat überhaupt nicht die Kapazitäten und davon auch
abgesehen überhaupt kein Interesse alle Internetuser dauerhaft zu
überwachen, wie es dein Beispiel assoziiert.
Wozu denn auch???
Die Regierung kann ja schon froh sein, wenn sie wenigstens die
schlimmsten Vergehen verfolgen kann. Dies schlägt sich auch in der
Rechtsprechung deutlich nieder. Kinderpornoringe lässt man
auffliegen. Filsharer dagegen lässt man inzwischen schon fast freie
Hand. Für die "kleineren" Vergehen interessieren die sich einen
Dreck.

> wobei
> mit den weiteren vorschlägen (3-strikes und so) noch dazu kommen
> würde, dass der polizist dir auch den lappen abnehmen darf, wenn er n
> schlechten tag hat oder dich nicht leiden kann, ohne dafür zur
> verantwortung gezogen werden zu können, ohne dass du dich juristisch
> dagegen wehren dürftest

Moment mal... meines Wissens nach bekommst du bei dieser Variante
zunächst eine simple Verwarnung. Dh. Du erhältst sogar die
Möglichkeit Einspruch zu erheben noch lange bevor es zu irgendwelchen
Konsequenzen kommt!
Ist dir das nicht tausendmal lieber, als einen fiesen Abmahnanwalt
auf den Hals gehetzt zu bekommen, der dir 1350 € als
Vergleichsangebot in Rechnung stellt?

Quote28. November 2009 09:45
Internetausdrucker?
.paladin. (55 Beiträge seit 22.01.05)

deine Argumentation lässt einen ähnlichen Sachverstand vermuten^^




Quote27. November 2009 20:03
Dein Vergleich passt sehr gut, hinkt aber ganz gewaltig!!
Oberguru (mehr als 1000 Beiträge seit 21.06.04)

> Oder zweifelst du ebenso ernsthaft die Sinnhaftigkeit von Radarfallen
> auf deutschen Strassen an, was nichts anderes als eine Überwachung
> des Verkehrs darstellt? Warum sollte denn der Strassenverkehr
> überwacht werden dürfen und der Datenverkehr nicht???

Schon im Ansatz falsch!

Bei einer Radarkontrolle wird gemessen, wie schnell das Gefleuch ist,
das sich da vorbeibewegt, und wenn eines davon zu schnell ist, wird
geblitzt und zugleich die Daten genommen.

Wenn hingegen nicht zu schnell gefahren wird, passiert rein gar
nichts!

Dein Vergleich sagt aber aus, dass sämtliche Kennzeichen von
vorbeifahrenden Fahrzeugen genommen würden, auch wenn sie korrekt
gefahren wären.

Deshalb ist der Datenschutz bei Radarkontrollen gegeben, bei der
Vorratsdatenspeicherung hingegen nicht, denn da wir genau das letzte
Szenario umgesetzt: die Daten von jedem werden gespeichert, ob er
sich was zuschulden hat kommen lassen oder nicht wird dabei gar nicht
unterschieden. Und genau das wurde in Rumänien als
menschenrechtswidrig und somit auch verfassungswidrig für unzulässig
erklärt!

Quote28. November 2009 03:32
Re: Dein Vergleich passt sehr gut, hinkt aber ganz gewaltig!!
kurt schmidt, kurt schmidt (20 Beiträge seit 19.11.09)

Oberguru schrieb am 27. November 2009 20:03

> > Oder zweifelst du ebenso ernsthaft die Sinnhaftigkeit von Radarfallen
> > auf deutschen Strassen an, was nichts anderes als eine Überwachung
> > des Verkehrs darstellt? Warum sollte denn der Strassenverkehr
> > überwacht werden dürfen und der Datenverkehr nicht???
>
> Schon im Ansatz falsch!
>
> Bei einer Radarkontrolle wird gemessen, wie schnell das Gefleuch ist,
> das sich da vorbeibewegt, und wenn eines davon zu schnell ist, wird
> geblitzt und zugleich die Daten genommen.
>
> Wenn hingegen nicht zu schnell gefahren wird, passiert rein gar
> nichts!

Okay, da dies häufiger behauptet wird, kopiere ich meine Antwort von
anderer Stelle mal überall hin:

Macht euch mal eines klar: die Strassen, auf
denen viele Unfälle geschehen werden dauerhaft kontrolliert!
Da wo im Internet dauerhaft Straftaten begangen werden, sollte auch
dauerhaft kontrolliert werden.

Dh also Server mit illegalen Inhalten müssen im Visier gehalten
(Radar auf Strasse) und die zu den
entsprechenden IPs (Kennzeichen) zugehörigen Personen
(Fahrzeughalter) ermittelt werden.

Und nun ratet mal von wo das Kennzeichen ermittelt wird.. richtig,
von einer zentralen Datenbank.
Dort ist das okay, keiner meckert, wenn sein Kennzeichen samt
Adresse, Namen, polizeilichem Führungszeugnis, Punktekonto usw.
gespeichert werden.

Wo ist also der Unterschied???

>
> Dein Vergleich sagt aber aus, dass sämtliche Kennzeichen von
> vorbeifahrenden Fahrzeugen genommen würden, auch wenn sie korrekt
> gefahren wären.

Falsch, man ermittelt nur Kennzeichen, die zu schnell waren.



Quote27. November 2009 16:24
Re: Es ist schon blamabel...
Claus Färber, Claus Färber (331 Beiträge seit 16.04.00)

comix schrieb am 27. November 2009 15:03
> das wir uns von Rumänien Demokratie und Menschenrechte erklären
> lassen müssen.

Ganz so ist es ja auch nicht. Die Rumänen mussten immerhin auch ihr
Verfassungsgericht bemühen, das ist nicht anders als bei uns.

Unser Verfassungsgericht hat nur noch nicht entschieden. Aber das
kann viele Gründe haben; vielleicht wurde es später angerufen (weil
die RiL bei uns später umgesetzt wurde), vielleicht arbeitet es auch
gründlicher (vor allem inbezug auf die schwierige Frage zum
Verhältnis mit EU-Recht).



Quote27. November 2009 15:02
Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
kurt schmidt, kurt schmidt (2 Beiträge seit 19.11.09)

... von dort aus urheberrechtlich geschützte Werke downloaden und
dann über kostenpflichtigen Filehostingaccounts das Material weltweit
umsetzen.

Ein perfektes Geschäftsmodell für ein paar lumpige kröten an
Serverkosten, dank rumänisch garantierter Immunität.

Wo endet das? bei gestohlenen Kreditkartendaten? beim
Kinderpornoring? oder beim handel mit atomwaffen?

Ja klar, bei Verdacht werden dann Serverdaten gespeichert... ich lach
mich tot.

Quote27. November 2009 15:22
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
VJAdmin (974 Beiträge seit 02.10.05)

...

Du hast recht. Denn wir alle (also auch du) sind
Verbrecher/Terroristen/Kinderschänder (zutreffendes bitte
unterstreichen).

So long...

Quote27. November 2009 15:45
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
kurt schmidt, kurt schmidt (4 Beiträge seit 19.11.09)

VJAdmin schrieb am 27. November 2009 15:22
> Du hast recht. Denn wir alle (also auch du) sind
> Verbrecher/Terroristen/Kinderschänder (zutreffendes bitte
> unterstreichen).
>
> So long...

Ja sind wir, du, ich, ALLE... 
denn jeder ist Teil des Internet nutzenden Kollektivs.
Und das Kollektiv begeht tatsächlich verbrechen. Das Kollektiv zahlt
auch dafür in seiner Gesamtheit. Ich zahle, du zahlst, alle zahlen
auf verschiedenste Art und Weise (falls Du interessiert bist worum es
dabei geht, dann google nach externen Effekten)

Solange wir die Daten also nicht speichern, können wir auch die
Rechtsprechung nicht individualisieren.

Also bin ich genau so schuldig wie DU!

Das große Problem dabei ist nun, dass der Brave am Ende der Dumme
ist.

So long...



Quote27. November 2009 15:50
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
nevermind my nick (913 Beiträge seit 20.05.09)

das ist erst gemeint oder?
Ein Stalker kann ich anzeigen und eine einstweilige Verfügung
erzwingen. Auch wenn er mir nie irgendwas tut. Aber eine Regierung
die mich überall hin verfolgt muss ich gewähren lassen?

Quote27. November 2009 15:56
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
kurt schmidt, kurt schmidt (5 Beiträge seit 19.11.09)

nevermind my nick schrieb am 27. November 2009 15:50

> das ist erst gemeint oder?
> Ein Stalker kann ich anzeigen und eine einstweilige Verfügung
> erzwingen. Auch wenn er mir nie irgendwas tut. Aber eine Regierung
> die mich überall hin verfolgt muss ich gewähren lassen?

1. Wie willst du denn einen Stalker anzeigen, ohne seine Idendität zu
kennen (wir reden hier von Verbrechen im Internet, ohne die
Möglichkeit eine IP rückzuverfolgen!)?
2. Eine Regierung sollte dir nur überall hin folgen dürfen, wenn
entsprechender Tatverdacht besteht, bzw. Gefahr im Verzug ist. Das
ist doch absolut richtig und so sollte es auch sein!

Quote27. November 2009 16:21
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
nevermind my nick (914 Beiträge seit 20.05.09)

kurt schmidt schrieb am 27. November 2009 15:56

> nevermind my nick schrieb am 27. November 2009 15:50
>
> > das ist erst gemeint oder?
> > Ein Stalker kann ich anzeigen und eine einstweilige Verfügung
> > erzwingen. Auch wenn er mir nie irgendwas tut. Aber eine Regierung
> > die mich überall hin verfolgt muss ich gewähren lassen?
>
> 1. Wie willst du denn einen Stalker anzeigen, ohne seine Idendität zu
> kennen (wir reden hier von Verbrechen im Internet, ohne die
> Möglichkeit eine IP rückzuverfolgen!)?

Ich spreche von der realen Welt. Nicht von einem Chat in dem dich
Biene27w verfolgt...

Und wenn es z.B. zu erstzunehmenden Morddrohungen via Internet kommt
stelle ich Anzeige gegen unbekannt. Ob dann aber die
Vorratsdatenspeicherung herangezogen wird bezweifle ich!

> 2. Eine Regierung sollte dir nur überall hin folgen dürfen, wenn
> entsprechender Tatverdacht besteht, bzw. Gefahr im Verzug ist. Das
> ist doch absolut richtig und so sollte es auch sein!

Genau!! Aber was macht sie? Sie verfolgt mich überall hin, in jede
Ecke. Wollen alles von mir wissen OHNE einen entsprechenden
Tatverdacht, ohne Gefahr im Verzug, ohne nur den kleinsten Grund!!

Und angesichts der Tatsache, dass Terroristen eher nicht geistig
beschränkt sind und allgemein bekannt ist, dass es eine
Vorratsdatenspeicherung gibt, meinst du die würden nicht über Umwege
mit einander kommunizieren?

Also was will man? Man will das Volk rasterfanden können. Jeder
könnte ein Terrorist sein. Alles sind potentielle Feinde. Und diese
Einstellung ist ja auch ok bei irgendwelchen Geheimdienstfuzzys, die
schon so kaputt sind dass sie niemandem mehr trauen können. Aber wenn
solche Einstellungen in Gesetze gegossen werden ist man auf den Weg
in einen Polizeistaat.

Klar soweit?

Quote27. November 2009 16:30
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
kurt schmidt, kurt schmidt (9 Beiträge seit 19.11.09)

nevermind my nick schrieb am 27. November 2009 16:21

> Ich spreche von der realen Welt. Nicht von einem Chat in dem dich
> Biene27w verfolgt...
> Und wenn es z.B. zu erstzunehmenden Morddrohungen via Internet kommt

Wenn dich nun eine dir unbekannte Person im realen Leben stalkt und
im Internet Morddrohungen macht, wie willst du diese jemals stellen
ohne die Daten der Provider??

> stelle ich Anzeige gegen unbekannt.

Oh super, und dann?????

> Ob dann aber die
> Vorratsdatenspeicherung herangezogen wird bezweifle ich!

Wenn nicht dann, wann dann????

> > 2. Eine Regierung sollte dir nur überall hin folgen dürfen, wenn
> > entsprechender Tatverdacht besteht, bzw. Gefahr im Verzug ist. Das
> > ist doch absolut richtig und so sollte es auch sein!
> Genau!! Aber was macht sie? Sie verfolgt mich überall hin, in jede
> Ecke. Wollen alles von mir wissen OHNE einen entsprechenden
> Tatverdacht, ohne Gefahr im Verzug, ohne nur den kleinsten Grund!!

Das hat dann aber nichts mit Datenvorratsspeicherung zu tun, sondern
ist eine ganz anderes Problem!

> Und angesichts der Tatsache, dass Terroristen eher nicht geistig
> beschränkt sind und allgemein bekannt ist, dass es eine
> Vorratsdatenspeicherung gibt, meinst du die würden nicht über Umwege
> mit einander kommunizieren?

Na umso besser, vorausgesetzt überall werden Daten gespeichert findet
man sie auch umso leichter.

>
> Also was will man? Man will das Volk rasterfanden können. Jeder
> könnte ein Terrorist sein. Alles sind potentielle Feinde. Und diese
> Einstellung ist ja auch ok bei irgendwelchen Geheimdienstfuzzys, die
> schon so kaputt sind dass sie niemandem mehr trauen können. Aber wenn
> solche Einstellungen in Gesetze gegossen werden ist man auf den Weg
> in einen Polizeistaat.
>

Auch das ist eine andere Frage.

> Klar soweit?

ja, absolut

Quote27. November 2009 16:42
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
nevermind my nick (916 Beiträge seit 20.05.09)

kurt schmidt schrieb am 27. November 2009 16:30

> nevermind my nick schrieb am 27. November 2009 16:21
>
> > Ich spreche von der realen Welt. Nicht von einem Chat in dem dich
> > Biene27w verfolgt...
> > Und wenn es z.B. zu erstzunehmenden Morddrohungen via Internet kommt
>
> Wenn dich nun eine dir unbekannte Person im realen Leben stalkt und
> im Internet Morddrohungen macht, wie willst du diese jemals stellen
> ohne die Daten der Provider??
Genau so wie man es früher mit einer mir unbekannten Person gemacht
hätte??
>
> > stelle ich Anzeige gegen unbekannt.
>
> Oh super, und dann?????
Werde ich vielleicht mal observiert bis mich der Typ wieder verfolgt?
Erlich gesagt keine Ahnung, wurde noch nie gestalkt. Aber ich kenne
noch einen Fall aus meiner Kindheit. Bei meiner Pflegemutter hat
immer ein Psycho angerufen und irgendwelche Scheizze erzählt. Den hat
man ganz ohne Rasterfandung gefunden und bekam eine einstweilige
Verfügung.
>
> > Ob dann aber die
> > Vorratsdatenspeicherung herangezogen wird bezweifle ich!
>
> Wenn nicht dann, wann dann????
Tja das frage ich mich auch.

Übrigens ist es auch ohne Vorratsdatenspeicherung möglich mit einem
richterlichen Beschluss eine Person einer IP Adresse zu zu weisen.
>
> > > 2. Eine Regierung sollte dir nur überall hin folgen dürfen, wenn
> > > entsprechender Tatverdacht besteht, bzw. Gefahr im Verzug ist. Das
> > > ist doch absolut richtig und so sollte es auch sein!
> > Genau!! Aber was macht sie? Sie verfolgt mich überall hin, in jede
> > Ecke. Wollen alles von mir wissen OHNE einen entsprechenden
> > Tatverdacht, ohne Gefahr im Verzug, ohne nur den kleinsten Grund!!
>
> Das hat dann aber nichts mit Datenvorratsspeicherung zu tun, sondern
> ist eine ganz anderes Problem!
Ähm nein? Darum geht es doch gerade!
Ich meine.. klar wenn man nicht weiss dass man beobachtet wird und
man nicht weiss was man alles mit solchen Daten anfangen kann ist das
ganze nicht so schlimm. Aber Menschen die beobachtet werden verhalten
sich anders. Das hat nichts mit "Ich hab nichts zu verbergen" zu tun.
>
> > Und angesichts der Tatsache, dass Terroristen eher nicht geistig
> > beschränkt sind und allgemein bekannt ist, dass es eine
> > Vorratsdatenspeicherung gibt, meinst du die würden nicht über Umwege
> > mit einander kommunizieren?
>
> Na umso besser, vorausgesetzt überall werden Daten gespeichert findet
> man sie auch umso leichter.
Hast du mich überhaupt verstanden?
>
> >
> > Also was will man? Man will das Volk rasterfanden können. Jeder
> > könnte ein Terrorist sein. Alles sind potentielle Feinde. Und diese
> > Einstellung ist ja auch ok bei irgendwelchen Geheimdienstfuzzys, die
> > schon so kaputt sind dass sie niemandem mehr trauen können. Aber wenn
> > solche Einstellungen in Gesetze gegossen werden ist man auf den Weg
> > in einen Polizeistaat.
> >
>
> Auch das ist eine andere Frage.
Andere Frage? Ist es nicht genau DAS um was es hier geht?
>
> > Klar soweit?
>
> ja, absolut
Du hältst Rasterfandungen für was gutes, nicht wahr?

Quote27. November 2009 17:02
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
kurt schmidt, kurt schmidt (11 Beiträge seit 19.11.09)

nevermind my nick schrieb am 27. November 2009 16:42

> > Wenn dich nun eine dir unbekannte Person im realen Leben stalkt und
> > im Internet Morddrohungen macht, wie willst du diese jemals stellen
> > ohne die Daten der Provider??
> Genau so wie man es früher mit einer mir unbekannten Person gemacht
> hätte??

Internetstalking gabs ja noch gar nicht. Neue Techniken erfordern
nunmal neue Gesetze. Das Fernmeldegesetz wurde ja auch nicht wegen
der Rauchzeichen von Indianern eingeführt :)

> >
> > > stelle ich Anzeige gegen unbekannt.
> >
> > Oh super, und dann?????
> Werde ich vielleicht mal observiert bis mich der Typ wieder verfolgt?

Lach ... ich kenne jmd, der dieses Problem aktuell hat... was glaubst
du wie die Wirklichkeit aussieht? Es gibt KEINE CHANCE für den
gestalkten, wenn zu einer IP keine Person ermittelt werden kann!
Die Peson wird heute noch und zwar auf ganz perfide Art gestalkt,
seit vielen Jahren!

> Erlich gesagt keine Ahnung, wurde noch nie gestalkt. Aber ich kenne
> noch einen Fall aus meiner Kindheit. Bei meiner Pflegemutter hat
> immer ein Psycho angerufen und irgendwelche Scheizze erzählt. Den hat
> man ganz ohne Rasterfandung gefunden und bekam eine einstweilige
> Verfügung.

Genau... und wie hat man ihn gefunden?????
Im Prinzip nur wegen Datenspeicherung!

> >
> > > Ob dann aber die
> > > Vorratsdatenspeicherung herangezogen wird bezweifle ich!
> >
> > Wenn nicht dann, wann dann????
> Tja das frage ich mich auch.
>

Denkst Du man betreibt Vorratsdatenspeicherung um unschuldige zu
Verdächtigen und im Falle von Verbrechen davon dann aber keinen
Gebrauch zu machen??

> Übrigens ist es auch ohne Vorratsdatenspeicherung möglich mit einem
> richterlichen Beschluss eine Person einer IP Adresse zu zu weisen.

okay, wenn ich dich also bestalke und du gleichzeitig meine IP
trackst, dann weißt du nur, dass ich bei einem bestimmten Provider
bin, da sich ja mit jeder sitzung die IP ändert. Wenn der Provider
aber nicht auf Vorrat speichert welche seiner Kunden zu welcher Zeit
eine bestimmte IP zugewiesen bekommen hatte, wirst du mich auch
leider nicht finden können.

> >
> > > > 2. Eine Regierung sollte dir nur überall hin folgen dürfen, wenn
> > > > entsprechender Tatverdacht besteht, bzw. Gefahr im Verzug ist. Das
> > > > ist doch absolut richtig und so sollte es auch sein!
> > > Genau!! Aber was macht sie? Sie verfolgt mich überall hin, in jede
> > > Ecke. Wollen alles von mir wissen OHNE einen entsprechenden
> > > Tatverdacht, ohne Gefahr im Verzug, ohne nur den kleinsten Grund!!
> >
> > Das hat dann aber nichts mit Datenvorratsspeicherung zu tun, sondern
> > ist eine ganz anderes Problem!
> Ähm nein? Darum geht es doch gerade!

Nein, du spielst auf die Art der Verwendung gespeicherter Daten an!
Niemand sagt, dass sie frei zugängli9ch sein dürfen!

> Ich meine.. klar wenn man nicht weiss dass man beobachtet wird und
> man nicht weiss was man alles mit solchen Daten anfangen kann ist das
> ganze nicht so schlimm. Aber Menschen die beobachtet werden verhalten
> sich anders. Das hat nichts mit "Ich hab nichts zu verbergen" zu tun.
> >

Gewöhne dich schnellstmöglich an den Gedanken im Internet
dauerbeobachtet zu werden! Es ist nämlich so.

> > > Und angesichts der Tatsache, dass Terroristen eher nicht geistig
> > > beschränkt sind und allgemein bekannt ist, dass es eine
> > > Vorratsdatenspeicherung gibt, meinst du die würden nicht über Umwege
> > > mit einander kommunizieren?
> >
> > Na umso besser, vorausgesetzt überall werden Daten gespeichert findet
> > man sie auch umso leichter.
> Hast du mich überhaupt verstanden?

Anscheinend nicht.

> >
> > >
> > > Also was will man? Man will das Volk rasterfanden können. Jeder
> > > könnte ein Terrorist sein. Alles sind potentielle Feinde. Und diese
> > > Einstellung ist ja auch ok bei irgendwelchen Geheimdienstfuzzys, die
> > > schon so kaputt sind dass sie niemandem mehr trauen können. Aber wenn
> > > solche Einstellungen in Gesetze gegossen werden ist man auf den Weg
> > > in einen Polizeistaat.
> > >
> >
> > Auch das ist eine andere Frage.
> Andere Frage? Ist es nicht genau DAS um was es hier geht?
> >
> > > Klar soweit?
> >
> > ja, absolut
> Du hältst Rasterfandungen für was gutes, nicht wahr?

Wenn sie nicht Willkürlich betrieben wird sondern strengen Regularien
unterliegt und nur bei Gefahr im Verzug durchgeführt wird, halte i9ch
sie für gut.

Quote28. November 2009 05:11
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern...
kurt schmidt, kurt schmidt (24 Beiträge seit 19.11.09)

Hursch schrieb am 27. November 2009 17:55

> >>Lach ... ich kenne jmd, der dieses Problem aktuell hat... was
> glaubst du wie die Wirklichkeit aussieht? Es gibt KEINE CHANCE für
> den gestalkten, wenn zu einer IP keine Person ermittelt werden kann!
>
> Ja mit vorratsdatenspeicherung hat man die probleme natürlich nicht
> eine ip zu ermitteln - es gibt ja keine proxyserver; oh wait...

Proxis loggen! Bei rumänischen Proxis kannst du dich zur Zeit aber
noch sicher fühlen, genauso wie bei den üblichen "Schurkenstaaten".
Alle anderen würde ich zu Vertuschungszwecken tunlichst vermeiden.








Quote28. November 2009 09:32
Re: Kriminelle Tätigkeit einfach nach Rumänien verlagern... (Editiert vom Verfasser am 28.11.09 um 09:32)
Mathias Habel, Mathias Habel (mehr als 1000 Beiträge seit 27.10.00)

Speicherst Du mal einfach auf Verdacht die persönlichen Daten
zuallermeist unbescholtener Bürger, so hat das langfristig Folgen.
Das beschädigt das die Demokratie übel. Schließlich darf der Staat
keinen Generalverdacht gegen seine Bürger hegen. Im Endeffekt mag
sowas dazu beitragen, die Legitimität unserer Demokratie, die
Teilhabe des Bürgers am offenen gesellschaftlichen Diskurs zu
untergraben. Das Bundesverfassungsgericht macht das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung immer wieder geltend, um eben
"Anpassungseffekte" durch den damit gefühlten Verfolgungsdruck
(proaktives Duckmäusertum, den Mächtigen nach dem Mund reden, kein
offener Meinungsaustausch mehr) zu verhindern. Ich gehe daher stark
davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die
Vorratsdatenspeicherung verbieten oder stark einschränken wird.

Mathias



...


Aus: "Rumänisches Verfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Menschenrechte" (27.11.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rumaenisches-Verfassungsgericht-Vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-Menschenrechte-870904.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rumaenisches-Verfassungsgericht-Vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-Menschenrechte-870904.html)

Title: [Aus Neugier... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 28, 2009, 11:24:29 AM
Quote[...] Fassungslos war am Freitag auch der Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft GdP in Rheinland-Pfalz, Ernst Scharbach. "Das ist ein Riesenhammer", sagte er der SZ. Die Aktionen schädigten das Ansehen der Polizei in einer Form, "dass es mich wirklich graust". Als Polizist lerne man, dass jede Anfrage in der Polis-Datenbank genau nachvollziehbar sei. Und jeder wisse, dass allein dienstliche Recherchen erlaubt seien, keine privaten. "Das macht man nicht", sagte er. "Punkt."


Aus: "Der zweite Fall" Von Marc Widmann (28.11.2009)
Politiker missbraucht Datenbank
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/608/495930/text/ (http://www.sueddeutsche.de/politik/608/495930/text/)

-.-

Quote[...] Der Trierer Landtagsabgeordnete Michael Billen (CDU) musste eingestehen, dass er sich Informationen illegal beschafft hatte. Sie stammten aus den Unterlagen seiner Tochter, die als Polizeikommissarin arbeitet. Diese habe sich, so Billen, "aus Neugier" im Polizeicomputer im polizeilichen Informationssystem (Polis) umgesehen und dort Daten über Geschäftsleute gefunden, die im Zusammenhang mit der Nürburgring-Affäre erwähnt worden waren. Sie habe Auszüge ausgedruckt und mit nach Hause genommen.


[...] Billen erklärte, er habe ohne das Wissen seiner Tochter in deren Unterlagen "gekramt" und die Papiere "abgegriffen". Er wisse, dass er "einen großen Fehler gemacht" habe: "Sie sehen in mir einen betroffenen Vater." Billen versicherte, die polizeilichen Dienstgeheimnisse nicht an Medien weitergegeben zu haben. Dort kursierten allerdings in den letzten Tagen bereits Berichte, die sich auf Informationen aus der Datei Polis bezogen.

...

Quote27.11.2009 13:57 Uhr:
Von B. A.:

Das ist genau der Grund warum die ganze Vorratsdatenspeicherung zu Gunsten der Polizei nicht hinzunehmen ist.
Viele Polizisten werden "aus Neugier" Informationen über ihre Nachbarn/Bekannten/Freunde einsehen ...




Aus: "Wirbel um Nürburgring-Projekt - CDU-Aufklärer bei Datenklau erwischt" (27.11.2009)
Quelle: http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/cdu-aufklaerer-bei-datenklau-erwischt/ (http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/cdu-aufklaerer-bei-datenklau-erwischt/)

Title: [Technische Vorgaben zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 03, 2009, 09:58:38 AM
Quote[...] Die Bundesnetzagentur hat am heutigen Mittwoch die konkreten Vorgaben (PDF-Datei: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/17738.pdf ) zur Implementierung der Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten veröffentlicht. Sie sind Teil der "Technischen Richtlinie zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation und zum Auskunftersuchen für Verkehrsdaten". Die Bestimmung mit der Abkürzung "TR TKÜV" legt generell die technischen Einzelheiten fest, die zur Sicherstellung einer vollständigen Erfassung der zu überwachenden Telekommunikation und zur Auskunftserteilung erforderlich sind. Darüber hinaus gibt sie Anhaltspunkte zur Gestaltung der Übergabepunkte der abgehörten und gespeicherten Daten an die "berechtigten Stellen" im Sicherheitsbereich.

Version 6.0 der Technischen Richtlinie enthält erstmals auch die Anforderungen für die Umsetzung der verdachtsunabhängigen sechsmonatigen Protokollierung der Nutzerspuren im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung. Im Vergleich zum Entwurf vom Frühjahr gibt es dabei keine wesentlichen Änderungen mehr. Abgerufen werden sollen demnach die Verbindungs- und Standortinformationen von Festnetz-, Mobil- und VoIP-Gesprächen sowie von E-Mails und IP-Adressen. Zu den abzufragenden Daten zählen weiter etwa die Teilnehmerkennung (IMSI), die Mobile Subscriber ISDN Number (MSISDN), die Geräte-Seriennummer IMEI, E-Mail und SIP-Kennungen aus der Internet-Telefonie und DSL-Kennungen wie Rufnummer oder Angabe des Endpunktes in Form einer Hausanschrift.

Die Auskunftserteilung an Strafverfolger, Verfassungsschutzbehörden, Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst unterliegt dem Fernmeldegeheimnis. Die aufgeführten Stellen benötigen daher eine Richtergenehmigung für die Datenabfrage. Die neue Version der Technischen Richtlinie sieht hier vor, dass entsprechende Anordnungen auch elektronisch geschützt übermittelt werden können. Dabei sollen Kryptosysteme auf Basis der IPSec-Protokoll-Familie eingesetzt werden.

Die eigentlichen Bestimmungen für die Vorratsdatenspeicherung, gegen die diverse Verfassungsbeschwerden laufen, finden sich seit der jüngsten Reform der Regeln zur Telekommunikationsüberwachung im Telekommunikationsgesetz (TKG). Weitere grobe Ausführungsbestimmungen regelt die seit Jahren umstrittene Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV). Die neue zugehörige Technische Richtlinie tritt nach der Bekanntgabe ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur in Kraft. (Stefan Krempl) / (vbr/c't)

Quote2. Dezember 2009 19:56
Der Genosse Mielke
Max66 (210 Beiträge seit 03.01.06)

wäre sehr stolz. Von so was konnte er nur träumen.

...

Quote3. Dezember 2009 06:36
Re: Der Genosse Mielke
blckguard (mehr als 1000 Beiträge seit 16.04.03)

Die hatte damals noch kein weltumspannendes Internet und
Drahtloskommunikation.
Hätten sie es gehabt, hätten die das wohl aber genauso gemacht wie
heute. Okay mit etwas weniger "rechtstaatlichem" Touch, und direkt
alle "Features" und für jeden "Ermittler" Vollzugriff. Also das was
hierzulande auch in ein paar Jahren durch die Hintertür ins Gesetz
geschoben wird.


Quote2. Dezember 2009 20:54
Dreist - eigentlich gehts da um die TKÜV
DrNihil (mehr als 1000 Beiträge seit 03.03.08)

die haben das gleich geschickt mit der Vorratsdatenspeicherung
gemischt

sozusagen die VDS als TKÜV light - da braucht man nur den schalter
umlegen und schon wird man komplett ueberwacht

Quote2. Dezember 2009 21:38
Re: Dreist - eigentlich gehts da um die TKÜV
knarr (mehr als 1000 Beiträge seit 14.05.07)

DrNihil schrieb am 2. Dezember 2009 20:54

> die haben das gleich geschickt mit der Vorratsdatenspeicherung
> gemischt
>

XML Strukturen zur Übermittlung einer "Kopie des kompletten zu
überwachenden" (sic) Fax (als tiff), Audiosignals (wav,mp3), SMS oder
MMS.

> sozusagen die VDS als TKÜV light - da braucht man nur den schalter
> umlegen und schon wird man komplett ueberwacht
>

TKÜV blackzware, ohne Filter





Quote2. Dezember 2009 21:12
VPN Gateway in Rumänien
xpert71 (mehr als 1000 Beiträge seit 12.06.04)

und schon läßt es sich ungestört surfen.
Dort wurde die VDS vom Verfassungsgericht letztens gekippt. Warum
also nächsten Sommer nicht mal ans Schwarze Meer statt nach Malle,
mit einem 19" Server und ein paar Linux CDs im Gepäck. Ein Rack bei
einem Hoster dürfte gleich gefunden sein.


Quote3. Dezember 2009 08:14
Nur konsequent, wenn demnächst auch "gelbe" Briefe erfasst werden
Hinz & Kunz (mehr als 1000 Beiträge seit 28.09.01)

Wird wohl nicht so schwer sein, in den Verteilzentren Absender &
Empfänger auszulesen

hinz & kunz

Quote3. Dezember 2009 09:39
Re: Nur konsequent, wenn demnächst auch "gelbe" Briefe erfasst werden
susi_schlager (mehr als 1000 Beiträge seit 28.08.02)

> Wird wohl nicht so schwer sein, in den Verteilzentren Absender &
> Empfänger auszulesen
> hinz & kunz

Nun ja, da - wie man seit kurzem weiß - in Hochzeiten des Kalten
Krieges ähnlich viele Briefe und Pakete "von Ost nach West" heimlich
in der BRD geöffnet und analysiert wurden wie umgekehrt in der DDR
(wo es ja sowieso jeder wußte), halte ich es für möglich, daß so
etwas auch heute schon läuft.

Trotzdem wäre das Versenden truegecrypteter Container per Post wohl
um einiges sicherer als Webkommunikation, wenn man wirklich "unter
dem Radar der Staatsschnüfler durchfliegen" will.



Quote3. Dezember 2009 08:50
Danke, für das Veröffentlichen, der Pläne der STASI .nt
Laluminat (90 Beiträge seit 18.05.09)

.nt.nt.



Aus: "Technische Vorgaben zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung stehen" (02.12.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Technische-Vorgaben-zur-Umsetzung-der-Vorratsdatenspeicherung-stehen-875271.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Technische-Vorgaben-zur-Umsetzung-der-Vorratsdatenspeicherung-stehen-875271.html)

Title: [Technik für Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 08, 2009, 09:54:51 AM
Quote[...] Mehrere Telekommunikationsunternehmen müssen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg die Technik für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung anschaffen. Die Richter gaben in vier von fünf Fällen entsprechenden Beschwerden der Bundesnetzagentur statt, wie die Pressestelle des Gerichts am heutigen Montag mitteilte. In der Vorinstanz vor dem Verwaltungsgericht Berlin hatten noch die Telecom-Unternehmen Recht bekommen. (Beschlüsse vom 2.12.2009 – Az.: OVG 11 S 81.08, 8.09, 9.09, 10.09, 32.09.)

British Telecom, Debitel, Mobilcom, QSC und der Internetanbieter Domain Factory werden damit verpflichtet, die Kosten für die vom Gesetzgeber geforderte Datenspeicherung zu tragen.

Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, die Übertragung der  Kosten für derartige öffentliche Aufgaben auf die Unternehmen stelle einen unzulässigen Eingriff in ihr Grundrecht auf Freiheit der Berufsausübung dar. Aufgrund der drohenden irreparablen Folgen müssten die Folgen zu ihren Gunsten abgewogen werden. Das OVG meinte nun, es gebe keine Zweifel an der Kostenregelung, die es rechtfertigten, die Verpflichtung zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung vorläufig auszusetzen. Auch eine Folgenabwägung der Nachteile für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr gehe zu Lasten der Telekommunikationsunternehmen. Die möglichen Schäden seien nicht so hoch, dass das Gemeinschaftsinteresse an einem Vollzug der EU-Richtlinie zurücktreten müsse.

Das OVG fasste die Beschlüsse wenige Tage, bevor sich das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigt. Während es im OVG über die Pflicht zur Speicherung auf eigene Kosten ging, verhandelt das oberste deutsche Gericht am 15. Dezember über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung.

Laut Gesetz können Daten von Telefon- und Internetverbindungen sechs Monate lang gespeichert werden – ein Verdacht ist hierzu nicht nötig. Gespeichert werden technische Daten, nicht aber die Inhalte der Gespräche. Gegner des Gesetzes haben im März 2008 mit einer einstweiligen Anordnung einen Teilerfolg errungen.

Das OVG gab lediglich einem kleinen Webhoster Recht und wies hier eine Beschwerde der Netzagentur zurück. Maßgeblich dafür waren Zweifel des Gerichts, ob dieses Unternehmen überhaupt der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung unterliegt. Außerdem wäre das Kleinunternehmen sonst voraussichtlich gezwungen, seinen Geschäftsbetrieb einzustellen, hieß es.

(anw/c't)

Quote7. Dezember 2009 18:00
Die Lösung ist doch ganz einfach...
Chaotarch (mehr als 1000 Beiträge seit 14.12.00)

... das Zeug einkaufen und auf die Kundenrechnungen einen Extra Punkt
namens Vorratsdatenspeicherung aufbringen.

Mal schauen wie der Aufschrei wird, wenn denn Leuten klar wird, was
da eigentlich da hinter steckt. Ich meine der Deutsche Michel schreit
doch erst dann, wenn es an die Kohle geht.

Und mit einem Punkt wie "High quality Vorratsdatenspeicherung from
your Government for Police/BKA..." bekommt die Rechnung auch die
richtige Würze.

Und wenn dann der Kunde auf der Hotline anruft und fragt was das
soll, einfach fragen wenn er gewählt hat. Antwortet er mit
Rot,Schwarz oder Gelb, einfach Antworten selbst Schuld und für alle
anderen ein Pech gehabt. Aber vielleicht einfach mal die Post des
Rot,Schwarz,Gelben Nachbarn durchwühlen, damit er eine Idee davon
bekommt was seine von Ihm gewählte Partei so anstellt.

Hf,
Jens




Aus: "Urteil: Firmen müssen Technik für Vorratsdatenspeicherung beschaffen" (07.12.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Firmen-muessen-Technik-fuer-Vorratsdatenspeicherung-beschaffen-879116.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Firmen-muessen-Technik-fuer-Vorratsdatenspeicherung-beschaffen-879116.html)

Title: [Sie kritisierte, dass das Bundesverfassungsgericht... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 09, 2009, 09:37:03 AM
Quote[...] Den "Rechtsfreien Raum des Tages" erhält unsere Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner für die Forderung, doch die Vorratsdatenspeicherung auch auf Online-Betrug auszuweiten.

...

Quote#  Parse
Dez 8th, 2009 @ 13:35

Ich such immer noch die Tür zum Raum Internet. Ich glaub beim nächsten "rechtsfreien Raum" häng ich mich an der online auf (oder geht das an der offline besser). Das dumme Geplapper kann einen ja ganz Meschugge machen – mit den Augen roll.




Aus: "Rechtsfreier Raum des Tages: Ilse Aigner"
von markus um 11:01 am Dienstag, 8. Dezember 2009
http://www.netzpolitik.org/2009/rechtsfreier-raum-des-tages-ilse-aigner/ (http://www.netzpolitik.org/2009/rechtsfreier-raum-des-tages-ilse-aigner/)


-.-

Quote[...] dpa BERLIN. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) will mit neuen Gesetzen die Kriminalität im Internet bekämpfen. Leider sind der Polizei oft die Hände gebunden, da Online-Betrug als minderschwere Straftat eingestuft wird.

Das sagte Aigner dem Handelsblatt vor dem Gipfel der Bundesregierung zur Informationstechnologie (IT) in Stuttgart. Die wachsende Online- Kriminalität gefährde die IT-Branche stärker als die Wirtschaftskrise. Studien belegen, dass jeder zweite Verbraucher im Internet schon einmal Opfer krimineller Machenschaften geworden ist, sagte Aigner.

Sie kritisierte, dass das Bundesverfassungsgericht die Herausgabe von Internetdaten eines Verdächtigen nur bei schwersten Straftaten erlaube. Angesichts dieser Restriktionen muss sich der Staat fragen, ob er Gefahr läuft, einen rechtsfreien Raum zu schaffen. Mit ihrer Initiative stößt Aigner auf Kritik des Koalitionspartners. Vertrauen ins Internet und die Neuen Medien schafft man nicht, wenn diese regelmäßig als Hort des Verbrechens dargestellt werden, sagte FDP - Fraktionsvize Gisela Piltz. Es müsse darum gehen, das geltende Recht anzuwenden. Dazu bedarf es gut ausgestatteter Polizeibehörden, damit auch im Internet Kriminalität verfolgt werden kann, sagte Piltz.




Aus: "Computer:  Aigner fordert Gesetze gegen Online-Kriminalität" (07.12.2009)
Quelle: http://www.handelsblatt.com/newsticker/technologie/computer-aigner-fordert-gesetze-gegen-online-kriminalitaet;2495657 (http://www.handelsblatt.com/newsticker/technologie/computer-aigner-fordert-gesetze-gegen-online-kriminalitaet;2495657)

-.-


-.-

Quote[...] Seit wann kennt das Strafgesetzbuch den Tatbestand des Onlinebetrugs? Wieder eine Gesetzesänderung verpasst? Nein, es gibt ihn offenbar wirklich nicht. Denn Betrug ist immer noch Betrug, ob online oder offline. Diesbezüglich gibt es leider auch im Internet keine rechtsfreien Räume, die die Bundesregierung jetzt schließen müsste.


Aber dieser nicht existierende Onlinebetrug soll laut Frau Aigner nun auch noch eine minderschwere Straftat darstellen? Das erscheint in der Tat skandalös. Was, der Strafrahmen des Betrugs ist seit mehr als 100 Jahren unverändert? Dann muss das aber wirklich schleunigst geändert werden.

Was will uns Ilse Aigner mit Ihrer Forderung also sagen? Genau! Bei schweren Straftaten gibt es die Möglichkeit der TK-Überwachung, des Lauschangriffs und der Onlinedurchsuchung. Bei (einfachem) Betrug stehen diese Instrumentarien nicht zur Verfügung und das ist auch gut und richtig so.

Der Schuster sollte schlicht bei seinen Leisten bleiben und die Ilse bei ihren Melkmaschinen. Andererseits fällt sie beim IT-Gipfel auch nicht weiter auf, denn dieser Gipfel wird auch in diesem Jahr eine Demonstration der Ahnungslosigkeit der Bundesregierung sein. Alle Jahre wieder, so heißt es kurz vor Weihnachten eben.

...

Quote
Quote

7. Dezember 2009 23:42
Anonym meinte...

    Wie aus Meldungen des DLFs hervorgeht scheint Frau Aigner auch die neue Gallionsfigur in Sachen "Heute zensieren wir das Internet gegen Kinderpornographie und morgen gegen andere unliebsame Inhalte" zu sein. Offenbar hat es Methode dieses brisante Thema einer fachfremden aber altengerechten Politikerin zu übertragen.


Quote8. Dezember 2009 09:37   
Blogger Gucky meinte...

    Genau... da "verkaufen" ahnungslose Politiker meist genauso ahnungslosen älteren Menschen ein Bedrohungsszenario um Überwachung durchzupeitschen.
    Da hängt immer noch das Damoklesschwert der "zensursula" und ihrem "Zugangserschwerungsgesetz" über uns und dann kommen die nächsten ahnungslosen Bekloppten und tönen rum... :-(

Quote8. Dezember 2009 15:14   
Anonymous Anonym meinte...

    Wer weiss- vielleicht wird ja demnächst der Posten der Bundesjustizministerin frei...



Aus: "Internet-Law: Ilse bleib bei Deinen Melkmaschinen" (7.12.09)
Quelle: http://www.internet-law.de/2009/12/ilse-bleib-bei-deinen-melkmaschinen.html (http://www.internet-law.de/2009/12/ilse-bleib-bei-deinen-melkmaschinen.html)

Title: [Es gibt nun Verfahren, die effizient Massenabgleiche... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 14, 2009, 03:52:43 PM
Quote[...] Die umstrittenen Verkehrsdaten [Kommunikationsverkehrsdaten] geben Polizei, Zoll und Geheimdiensten Auskunft darüber, wer wann wie oft und wo mit wem per Telefon oder Internet Kontakt hatte. Auf diese Weise lassen sich Personenprofile erstellen. Die Verkehrsdaten könnten zudem automatisiert mit anderen Datenbanken abgeglichen werden, etwa Konten, Mautdaten oder elektronischen Akten. Für Weichert steht fest: "Eine solche Datenfusion stellt heute kein technisches Problem mehr dar."
Bis vor Kurzem galt die Warnung vor solchen Fusionen selbst unter Experten als nicht besonders ernst zu nehmend: Die Datenbanken enthielten zu viele Daten, die unvollständig oder falsch waren. Ein Abgleich in der Größenordnung einer Rasterfahndung galt daher als ineffizient. Doch das hat sich inzwischen geändert: Es gibt nun Verfahren, die effizient Massenabgleiche durchführen können.
Wie diese funktionieren, erklärt der US-Informatikprofessor Simson L. Garfinkel in der Zeitschrift "Spektrum der Wissenschaft" am Beispiel von US-Spielkasinos. Diese haben in den letzten Jahren ein Verfahren zur Identitätsklärung vorangetrieben, das eine Datenfusion ermöglicht. Auf diese Weise können sie Spieler identifizieren, die sich aufgrund ihrer Spielsucht selbst auf eine Sperrliste haben setzen lassen, oder auch Betrüger erkennen.
Die Spielkasinos gleichen hierfür Daten von Kreditkartengesellschaften, öffentlichen Verzeichnissen und Übernachtungen in kasinoeigenen Hotels ab. Ihr System entwickelt Hypothesen, nach denen es Schreibfehler, Mehrdeutigkeiten und unsichere Angaben bewertet. Sobald neue Informationen vorliegen, aktualisiert das System seine Hypothesen. Die Firma IBM hat hierzu einen weiteren Baustein entwickelt, mit dem zwei Organisationen feststellen können, ob ein und dieselbe Person in ihren Datenbanken aufgeführt ist, ohne dafür den Namen preisgeben zu müssen. Auf diese Weise, so kritisiert Garfinkel, werde "die verdachtsunabhängige Schleppnetzfahndung von der Ausnahme zur Regel" gemacht.
Auch für den Dresdner Informatikprofessor Andreas Pfitzmann ist klar: "Hier ist eine technische Hürde gefallen, die nun durch juristische und organisatorische Hürden ausgeglichen werden muss." Das fordern auch Dix und Weichert für die Datenfusion staatlicher Datenbanken. Doch die Regeln dürften sich nicht nur darauf erstrecken. "Der Staat greift auch auf die Daten von Firmen zu - und die automatisierte Zusammenführung der Datenbestände wird überall umgesetzt, auch von den Unternehmen selbst. Das ist das besonders Alarmierende an der Entwicklung", sagt der Berliner Datenschutzbeauftragte Dix. Er glaubt sogar, dass "die Datenbestände, die jetzt angehäuft werden, nicht mehr effektiv gegen einen Missbrauch durch externe Angreifer oder Insider geschützt werden können".
Die Datenschützer erwarten daher, dass aufgrund der nun fehlenden technischen Hürde dem Bundesverfassungsgericht nichts anderes übrig bleibt, als die Zugriffsschwellen deutlich zu erhöhen - wenn es die Vorratsdatenspeicherung nicht gleich verbietet.


Aus: "Vorratsdatenspeicherung - Datenschützer fürchten Rasterfahndung"
von Christiane Schulzki-Haddouti, Bonn (13.12.2009)
Quelle: http://www.ftd.de/politik/deutschland/:vorratsdatenspeicherung-datenschuetzer-fuerchten-rasterfahndung/50049923.html (http://www.ftd.de/politik/deutschland/:vorratsdatenspeicherung-datenschuetzer-fuerchten-rasterfahndung/50049923.html)

Title: [Das Bewegungsverhalten auf 15 Minuten genau nachverfolgen... (VDS)]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 14, 2009, 04:15:05 PM
Quote[...] Seit dem 1. Januar 2008 müssen Telefonanbieter Verbindungs- und Standortdaten ihrer Kunden verdachtsunabhängig aufbewahren (§ 113a TKG). Für die Internetprovider galt eine Übergangsfrist bis Januar 2009. Bei dieser Vorratsdatenspeicherung müssen Telekommunikationsanbieter sechs Monate lang speichern, wer mit wem wann telefoniert hat. Bei Mobilfunkgesprächen wird auch archiviert, von wo aus telefoniert wurde. Konkret gespeichert werden Rufnummer, Uhrzeit, Datum der Verbindung und – bei Handys – der Standort zu Beginn des Gesprächs.

Beim Internet werden Daten zum Zugang (IP-Adresse) sowie zur E-Mail-Kommunikation und Internet-Telefonie erfasst. Der Kommunikationsinhalt oder der Aufruf einzelner Internetseiten sollen nicht gespeichert werden. Zugriff haben Polizei und Staatsanwaltschaft. Dafür brauchen sie in der Regel einen Richterbeschluss. Aber auch Geheimdiensten stehen die Vorratsdaten prinzipiell offen. In mehreren Verfügungen haben die Verfassungsrichter den Zugriff der Ermittler aber bis zu einer Entscheidung über die Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung stark eingeschränkt.

Die sechsmonatige Protokollierung der Nutzerspuren "gewährleistet nicht die Sicherheit unbescholtener Bürger, sondern gefährdet sie", erklärte nun beispielsweise Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im Vorfeld der Karlsruher Anhörung am Dienstag. Die Statistik zeige, dass Straftaten mit der Verpflichtung zur Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortinformationen weder häufiger aufgeklärt noch verhindert würden als ohne diese Vorsorgemaßnahme. Dagegen nehme sie Straftätern, Kranken und Hilfsbedürftigen die Möglichkeit, sich anonym und ohne Furcht vor Nachteilen am Telefon helfen zu lassen.

"Ohne die Vorratsdatenspeicherung wäre die Polizei in vielen Fällen blind und taub", hält der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, im Gespräch mit dem "Hamburger Abendblatt" dagegen. Die Strafverfolger könnten sonst "nur noch die Täter fassen, die mit dem Hammer die Scheibe einschlagen, nicht aber die, die sich für schwere Verbrechen verabreden". In einigen wenigen Fällen hätten mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung auch "Gefahren für das Leben im Vorwege" abgewehrt werden können. Allgemein betonen Ermittler immer wieder, dass sie ausgebrochenen Schwerverbrechern oder im Internet ihr Unwesen treibenden Päderasten und anderen Cybergangster ohne die moderne, vom Computer aus bedienbare Fahndungstechnik mit vielerlei Rastermöglichkeiten nicht habhaft werden könnten.

Fakt ist, dass bei der Nutzung der digitalen Technik ohne Treffen zusätzlicher Schutzmaßnahmen umfangreiche Datenbestände anfallen: Wer sein Mobiltelefon einschaltet, funkt seinen Standort permanent durch die Welt. Wer im Internet surft, ist über seine IP-Adresse mehr oder weniger einfach identifizierbar. Verbindungsdaten könnten aussagekräftiger als Inhaltsdaten sein, warnte der Chaos Computer Club (CCC) neben anderen Rechtsexperten und Datenschützern in einer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht. Und das nicht zuletzt, weil sie automatisiert analysierbar seien. Das Potenzial der Vorratsdatenspeicherung als Ermittlungsinstrument ist somit groß –­ genauso groß aber, wie die damit einhergehende Gefahr für weitgehende Grundrechtseingriffe. Wenn umfangreiche Datenmengen gespeichert werden, häufen sich schließlich auch die Möglichkeiten für Missbrauch oder den Diebstahl der sensiblen Informationen.

In diesem Sinn weist der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf eine neue Eingabe des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar im Rahmen der Karlsruher Prüfung hin. Telekommunikationsunternehmen sollen demnach rechtswidrig weit mehr Informationen erfasst haben, als im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen. Dabei gehe es etwa um die Inanspruchnahme von Internetzugängen, Handys, Hotspots, E-Mail und Telefonanschlüssen. Von Nutzern mobiler Internetzugänge würde oft gar der jeweilige Standort "lückenlos erfasst".

Bei einem Anbieter sei das Bewegungsverhalten in den vergangenen sechs Monaten auf 15 Minuten genau "präzise nachzuverfolgen" gewesen. Viele TK-Firmen bewahrten die Daten zudem länger als die erlaubten sechs Monate auf. Zugriffe darauf würden nicht immer protokolliert und seien dadurch nicht nachvollziehbar. Die richterlichen Genehmigungen seien "recht häufig" mangelhaft. Entsprechende Berichte geben der mit der Vorratsdatenspeicherung verknüpften Angst vor dem "gläsernen Bürger" weiter Nahrung.

Auch Medienverbände und Fernsehsender haben dem Bundesverfassungsgericht noch einmal die möglichen Folgen der Protokollierung der Nutzerspuren vor Augen geführt. In einem Schreiben an Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier  weisen sie laut "Spiegel" darauf hin, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Journalisten und potenziellen Informanten "mit bislang nicht gekannter Intensität" gefährdet wäre, sollten die Karlsruher Richter das Gesetz bestätigen. Der Staat erhalte damit "erstmals Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von und mit allen Journalisten" für das jeweils zurückliegende halbe Jahr. "Allein diese Tatsache wird Informanten massiv abschrecken", heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme von den Journalistenverbänden DJV, ver.di, den Verbänden der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage BDZV und VDZ, der ARD, dem ZDF und dem Privatsenderverband VPRT.

Insgesamt sehen sich die Hüter der Verfassung mit einem historischen Fall konfrontiert: Allein eine der mehreren anhängigen Verfassungsbeschwerden wird von über 34.000 Bürgern unterstützt. Unter anderem aus Sorge um das informationelle Selbstbestimmungsrecht haben zudem Gewerkschaften und zahlreiche Parteien und einzelne Politiker geklagt. Dazu gehört neben den Altliberalen Gerhart Baum und Burkhard Hirsch die jetzige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die FDP-Politikerin sieht sich mit dem Wechsel aus der Opposition auf die Regierungsbank in der paradoxen Situation, gegen das Gesetz zu sein und es zugleich doch qua ihres Amtes verteidigen zu müssen. Um diese Doppelrolle nicht auf die Spitze zu treiben, wird sie entgegen anderer Ankündigungen der Verhandlung nun fernbleiben. Ihre Verfassungsbeschwerde hält sie aber aufrecht.

Die Karlsruher Richter haben in einstweiligen, immer wieder verlängerten Anordnungen das Schürfen in den Datenhalden durch den Staat bereits stark eingeschränkt. Seitdem dürfen Sicherheitsbehörden nur noch zur Abwehr schwerer Gefahren und zur Verfolgung im Einzelfall schwerwiegender Straftaten auf die Verkehrsdaten zugreifen. Die Verfassungshüter monierten auch, dass der Bund bei der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie ohne Not über die "zwingenden Vorgaben" aus Brüssel hinausgegangen sei. Die EU habe den Datenzugriff allein bei "schweren Straftaten" vorgesehen, nicht schon bei "mittels Telekommunikation" begangener Delikte wie Stalking im Internet.

Spannend wird jetzt die Frage, ob es das Verfassungsgericht bei dieser Linie belässt oder ob es auch die Datenspeicherung an sich als unvereinbar mit dem Grundgesetz wertet. Auch die Äußerungen der Richter zum Zusammenspiel mit Brüssel beziehungsweise dem Gerichtshof der EU werden genau zu verfolgen sein. Datenreisende können eine Pressekonferenz des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und dessen Live-Berichterstattung zu den Vorgängen im Gerichtssaal  online miterleben.

[http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de/ (http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de/)]

(Stefan Krempl) / (jk)


Quote14. Dezember 2009 12:56
Anfaengliche Argumentation
CSC (mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.00)

Anfangs hiess es noch, man braeuchte dieses Instrument fuer die
Verfolgung von Terrorismus... jetzt stellt sich die Polizei hin und
sagt sie waere "blind und taub" ohne VDS, aber von Terrorismus ist an
keiner Stelle mehr die Rede. Ich wuerde mal einige Wortbeitraege aus
der Anfangszeit der Diskussion aus dem Parlament einstreuen um klar
zu machen wie wir hier verarscht werden...


Quote14. Dezember 2009 13:10
"wer mit wem wann telefoniert hat"
KolbHans (mehr als 1000 Beiträge seit 08.03.01)

"wer mit wem wann telefoniert hat" wird nicht gespeichert.
Es wird lediglich gespeichert, zwischen welchen Anschlüssen wann eine
Verbindung bestand. WER da mit WEM telefoniert hat, wissen nur die
beiden selbst.
Was die ganze Sache aber eher noch schlimmer macht.


Quote14. Dezember 2009 13:08
Das Zögern und Verschleppen des BVerfG ist unentschuldbar
p_kater (mehr als 1000 Beiträge seit 29.07.04)

Wir haben es hier mit einer Technik zu tun deren _Wesen_ es ist alle
Menschen anlassunabhängig und dauerhaft überwachen zu können. Es ist
keine Frage dass es mit einer Demokratie nicht vereinbar ist alle
Bürger ohne das Vorliegen besonderer Gründe zu überwachen. Das Wissen
darum, rund um die Uhr unter Kontrolle zu stehen und wesentliche
Aspekte seines Lebens und insbesondere seiner sozialen Interaktion
überwacht und gespeichert zu wissen macht eine Verfassung obsolet,
die die Bürger als Souverän betrachtet. Trotzdem erlaubt das BVerfG
dies (wiederholt) erst mal "auf Probe" und verstösst gegen den vom
BVerfG selber postulierten Grundsatz der Datenvermeidung und
Datensparsamkeit, der im Wissen um die Missbrauchsmöglichkeiten
entwickelt wurde.
Wer wird mit den gespeicherten Bewegungsdaten der gesamten
Bevölkerung was genau machen wenn er einmal Zugriff erlangt? Alleine
diese Ungewissheit sollte schnellstens ein grundsätzliches Verbot
nicht nur rechtfertigen sondern erzwingen. Und was macht das BVerfG:
Es bastelt zusammen mit den potentiellen Missbrauchern an den Details
der Missbrauchmöglichkeiten herum und lässt grundsätzliche Aspekte
völlig ausser acht.
Als das BVerfG damals die Grundsätze zur Datensparsamkeit und
Datenvermeidung formulierte fühlte ich mich von diesem Gericht als
Bürger geschützt. Aber das waren andere Zeiten und anders besetzte
Senate. Die Richter damals sahen sich als Hüter der Verfassung, nicht
als Vollstrecker ihrer Arbeitgeber.
Es wäre ein Wunder wenn die jahrzehntelange Deformation aller Aspekte
einer freiheitlichen und sozialen Gesellschaft durch eine unfähige
und korrupte Politik das BVerfG ausgespart hätte. Und richtig: Wunder
gibt es nicht.

Quote14. Dezember 2009 13:44
Re: Das Zögern und Verschleppen des BVerfG ist unentschuldbar
Jordy (mehr als 1000 Beiträge seit 14.05.04)

Das Problem ist: wir haben keine Demokratie. Alles Beteiligten wissen
das, außer den Bürgern. Die glauben immernoch alles, was oft genug
wiederholt wird.

Und selbst wenn der Urteil gegen die Speicherung ausfällt, letztlich
mogeln sich die Politiker um das Urteil herum. Hauptsache man hat die
80000000 Terroristen gut im Griff.

Quote14. Dezember 2009 13:59
Re: Das Zögern und Verschleppen des BVerfG ist unentschuldbar
GeronimoMch (mehr als 1000 Beiträge seit 28.01.00)

Ich bin zwar auch mit dem Tempo des BVerfG unzufrieden, aber es als
Handlanger der Regierung hinzustellen ist Bullhsit.

Der letzte (von vielen) Beweisen: Die Entscheidung zum Vertrag von
Lissabon. Alles andere als Regierungsfreundlich.



Quote14. Dezember 2009 13:28
Ohne Vorratsdatenspeicherung werden wir alle STERBEN ! ! !
Überwachungsterror (457 Beiträge seit 14.11.08)

Fraglich ist wie sich die Menscheit ohne dieses Sicherheitsfeature
überhaupt soweit entwickeln konnte?

Bei all den Terror und der GEFAHR !!!

Und jetzt schluckt den Mist und haltet schön die Füße still !

...


Quote14. Dezember 2009 14:37
Komplettüberwachung
delopinions (mehr als 1000 Beiträge seit 30.09.08)

Warum nicht. Wenn ich mal an Altersdemenz leide, frage ich einfach
bei Vater Staat nach wie mein Leben so war.



Aus: "Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht" (14.12.2009)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-vor-dem-Bundesverfassungsgericht-884970.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-vor-dem-Bundesverfassungsgericht-884970.html)

Title: [Die technisch-organisatorischen Regeln... (Vorratsdatenspeicherun)]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 14, 2009, 05:04:26 PM
Quote[...] Aus einem heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichten Schreiben des Bundesbeauftragten für Datenschutz an das Bundesverfassungsgericht, geht hervor, dass Telekommunikationsanbieter bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ohne Rechtsgrundlage deutlich mehr Daten erheben und speichern als erlaubt (Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten, PDF: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bfdi_schreiben_2009-11-24_1-bvr-256-08.pdf) .

[...] Im Rahmen eines Evaluierungsprojekts der Artikel 29-Gruppe der EU-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde geprüft, inwieweit Datenschutzerfordernisse in Bezug auf die Art der gespeicherten Daten, Sicherheitsmaßnahmen, Prävention von Missbrauch sowie die Verpflichtungen aus Speicherfristen durch die Unternehmen erfüllt werden. Dazu beantworteten sechs repräsentative, deutsche Unternehmen die Fragebögen der Datenschützer und wurden auch vor Ort geprüft.

Das Ergebnis ist erschreckend, denn die betroffenen Unternehmen speichern deutlich mehr Daten als vom Gesetzgeber überhaupt gefordert: Illegal erfasst würden Informationen über die Nutzung von Internet-Zugängen, Handys, Internet-Hotspots, E-Mail und Telefonanschlüssen. Von Nutzern mobiler Internetzugänge würde gar der jeweilige Standort "lückenlos erfasst", so dass bei einem Anbieter das Bewegungsverhalten der Nutzer in den vergangenen sechs Monaten auf 15 Minuten genau "präzise nachzuverfolgen" sei.

Auch die technisch-organisatorischen Regeln zur Aufbewahrung und zum Zugriff auf die Daten lesen sich sehr beunruhigend: Viele Anbieter bewahrten die sensiblen Daten über Kontakte, Bewegungen und Internetnutzung weit länger als die vorgeschriebenen sechs Monate auf, teilweise bis zu einem Jahr. Bei einem Unternehmen sei sogar beabsichtigt gewesen, Auskunftsschreiben als "Handelsbriefe" bis zu 10 Jahre zu archivieren. Zugriffe auf die hochsensiblen Kommunikationsdaten würden oftmals nicht protokolliert und seien dadurch nicht nachvollziehbar. Bei einem Unternehmen waren Mitarbeiter mit Zugriff auf die Vorratsdaten gar in einem Großraumbüro mit anderen Kollegen untergebracht. Die richterlichen Zugriffserlaubnisse seien "recht häufig" mangelhaft und benannten keine der gesetzlichen Katalogstraftaten.

...

Quote#  Sthenes
Dez 14th, 2009 @ 12:58

Eine gute Zusammenfassung.
Was ich an dem Protokoll bedenklich finde ist, dass ~17% der Befragten die Vorratssdaten zusammen mit den Ueblichen speichern. Dass dabei der Standort teilweise exakt ueberpruefbar ist, erfuellt die "paranoia" vieler Internetnutzer und Bekannter von mir – 1984 ist nicht so weit gewesen.
Weiterhin wurden IP Zuordnungen ohne Rechtsgrundlage fuer Straftaten hinausgegeben, die keine Katalogstraftaten (Mord, Terrorismus, etc.) sind. Das wurde auch durch "Drohungen/direkte Bitten" der Sicherheitsbehoerden erreicht. Damit ist zusammenfassend festzustellen:
Es ist moeglich, den genauen Standort von Handynutzern festzustellen, wie auch das Abrufen dieser Informationen in Faellen bei denen schon die Aufloesung der IP illegal waere.

Was mich interessieren wuerde: In wievielen Faellen und fuer welche Straftaten wurden die Daten wirklich uebermittelt, wurden die Betroffenen darueber informiert? Vielleicht im Rahmen einer kleinen Anfrage.



Quote#  Simon
Dez 14th, 2009 @ 13:12

Die Provider und Co werden noch ganz gewaltig auf die Fresse fallen, nämlich spätestens dann wenn die Kunden merken wie sie verarscht werden und den Providern weglaufen.

Und auf einmal sind VDSL5000 mit Super-Duper-Bonus-Mega-Entertainment gar nicht mehr so gewollt. Zumindest bis die Kunden es wieder vergessen haben was die Provider so machen.

Also liebe CDU: Verbietet VPNs und SSH-Tunnel, sowie sämtliche Verschlüsselungen, ausserdem noch Server im Ausland usw. Ist doch höchst kriminell wenn man sich der VDS und der illegalen Datenerhebung entziehen will.


Quote#  Aurisa
Dez 14th, 2009 @ 14:56

Komisch... irgendwie überrascht mich das überhaupt nicht... mehr :(...


Quote#  dot tilde dot
Dez 14th, 2009 @ 16:24

die wikipedia erklärt recht gut, auf was sich das ungenannte unternehmen beruft:

http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsbrief (http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsbrief)

.~.





Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Anbieter speichern illegal weit mehr als erlaubt"
von florian um 11:08 am Montag, 14. Dezember 2009
Quelle: http://www.netzpolitik.org/2009/vorratsdatenspeicherung-anbietern-speichern-illegal-weit-mehr-als-erlaubt/ (http://www.netzpolitik.org/2009/vorratsdatenspeicherung-anbietern-speichern-illegal-weit-mehr-als-erlaubt/)

Title: [Wer will was speichern und warum?... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 16, 2009, 01:24:36 PM
Quote[...] Warum hat EU die Überwachung und Speicherung von Telefon- und Internet-Daten beschlossen?

Auslöser war die Angst vor weiteren Terroranschlägen. So kamen Ermittler nach den Attentaten von London 2005 einem Verdächtigen durch die Anrufe auf seinem Handy auf die Spur. Um auch nachträglich herausfinden zu können, wer wann mit wem telefoniert oder sich wie oft ins Internet eingewählt hat, verlangten Innenpolitiker die Speicherung der Verbindungsdaten für Polizei und Staatsanwaltschaft. Schon kurz nach dem 11. September 2001 hatte sich der Rat der EU-Staats- und Regierungschefs für den Ausbau der Datenspeicherung ausgesprochen.
Wie kam es zur Speicherpflicht in Deutschland?

Auf Druck der Staats- und Regierungschefs stimmte das EU-Parlament für die nun gültige Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Diese EU-Vorgaben müssen von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. So verabschiedete der Bundestag am 9. November 2007 ein Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen, das die Große Koalition eingebracht hatte. Seit 1. Januar 2008 gilt in Deutschland die Speicherpflicht für Festnetz- und Handy-Gespräche sowie bei SMS-Kommunikation. Seit 2009 müssen auch Internetdaten erfasst werden.


Was genau wird gespeichert?

In erster Linie geht es um Verbindungsdaten, nicht um die Inhalte der Kommunikation: Wer hat sich mit welcher IP-Adresse ins Internet eingewählt? Wann wurde von welchem Apparat welche Telefonnummer angerufen? Von wo hat ein Mobilfunk-Teilnehmer telefoniert? Einige Datenschützer warnen aber, dass sich von dem einen sehr schnell auf das andere schließen lässt und sich bei SMS Verbindungsdaten und Inhalt der Nachricht aus technischen Gründen gar nicht trennen lassen. Die Speicherung der Internet-Verbindungsdaten wird erst ab 2009 verpflichtend. Die Daten dürfen laut Gesetz zur Verfolgung "erheblicher" oder "mittels Telekommunikation begangener" Straftaten verwendet werden.

Welche Daten werden erfasst?:
Festnetz, Mobil- und Internetelefonie: Beteiligte Telefonnummern, Dauer, Datum und Uhrzeit der Gespräche. Mobiltelefone: zusätzlich der Standort der Anrufer bei Gesprächsbeginn, die eindeutig dem Gerät zugeordnete IMSI-Nummer sowie SMS-Verbindungsdaten Internet: die dem Computer vom Internetprovider zugeteilte jeweilige IP-Adresse, der Anschluss, über den die Internet-Verbindung hergestellt wird, Dauer, Datum und Uhrzeit der Verbindung E-Mail: Adressen, Ein- und Ausgangsdaten der Kommunikationspartner (Daten aus dem E-Mail-Header) Die Inhalte der Kommunikation sollen nicht gespeichert werden.

[...]

Werden nicht nur Daten erfasst , die auch vorher schon gespeichert wurden?

Nein. Je nach Land galten in der EU sehr unterschiedliche nationale Regelungen. In Deutschland mussten Telekommunikationsanbieter vor der Einführung der Vorratsdatenspeicherung die Daten nach Beenden der Verbindung eigentlich unverzüglich löschen, es sei denn, Daten wurden zu Abrechnungszwecken benötigt. Dies führte in der Praxis dazu, dass deutsche Telefonanbieter einige Verbindungsdaten durchaus eine Zeit lang speicherten. Die Vorratsdatenspeicherung macht diese Ausnahme nun zur Pflicht. Andere Verbindungsdaten wurden aber bisher gar nicht gespeichert.


Wer unterstützt die Vorratsdatenspeicherung?

Auf EU-Ebene machte sich besonders Großbritannien für die Vorratsdatenspeicherung stark. Neben Innenpolitikern und Polizeivertretern sprachen sich auch Lobbyisten der Musikindustrie für die Vorratsdatenspeicherung aus: Sie hoffen, die Daten auch für die Verfolgung von Schwarzkopierern und Tauschbörsenbetreibern nutzen zu können. In Deutschland unterstützt neben Bundesinnen- und Bundesjustizministerium [Stand: 10.02.2009] zum Beispiel die Gewerkschaft der Polizei die Vorratsdatenspeicherung.

Was sagen die Kritiker?

Sie haben zwei Hauptargumente: Die 450 Millionen EU-Bürger dürften nicht durch eine generelle Speicherung ihrer Verbindungsdaten pauschal als Terroristen oder Kriminelle verdächtigt werden. Außerdem halten sie die Vorratsdatenspeicherung für unverhältnismäßig gegenüber einem relativ geringen Nutzen. Besonders kritische Gegner sehen in der Speicherung einen weiteren Schritt zum Überwachungsstaat. Die Verbindungsdaten reichten aus, um Bewegungs- und Interessenprofile der Kommunikationsteilnehmer zu erstellen.

Unzufrieden mit der Vorratsdatenspeicherung sind auch Provider und andere Internet-Firmen: Sie sehen durch den Aufwand für die Datenspeicherung deutlich höhere Kosten auf sich zukommen. Vertreter von Berufsverbänden wie Ärzten, Journalisten oder Anwälten kritisieren das Gesetz, da der Vertrauensschutz bei der Kommunikation mit Patienten, Informanten oder Mandanten ausgehöhlt werde.

Mehr als 34.000 Menschen haben gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung eine Massenklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" koordiniert. Auch Politiker von FDP, Grünen und der Partei Die Linke klagen.

Was passiert mit den erhobenen Daten?

Die Daten müssen von den Telekommunikationsunternehmen auf eigene Kosten gespeichert werden. Mit zwei einstweiligen Anordnungen im März und November 2008 schränkte das Bundesverfassungsgericht den Umgang aber entscheidend ein: Die Daten dürfen nur bei schwerwiegenden Straftaten wie Mord, Raub und Totschlag an Ermittler weitergeleitet werden und wenn Gefahr für Leib oder Leben droht oder die Sicherheit des Bundes gefährdet ist. Darüber hinaus beschränkten die Richter den Zugriff auf die Daten für den Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abwehrdienst und die Polizeibehörden in Bayern und Thüringen.

[...]

Was sagen die Gerichte?

Das Bundesverfassungsgericht muss weiterhin feststellen, ob das Gesetz insgesamt verfassungsgemäß ist. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, Datenschützer und Bürgerrechtler meinen hingegen: nein. Das Bundesverfassungsgericht könnte die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland generell für verfassungswidrig erklären oder Nachbesserungen verlangen.

Zuvor hatte das Gericht ein Urteil des Europäische Gerichtshof abgewartet. Dieser musste entscheiden, ob die zugrunde liegende EU-Richtlinie überhaupt rechtmäßig zustande gekommen war. Irland hatte dagegen geklagt und argumentiert, dass die Richtlinie über Binnenmarkt-Vorschriften eingeführt wurde, obwohl es um Terror- und Krimininalitätsbekämpfung gehe. Der Europäische Gerichtshof sah dies jedoch als gerichtfertigt an, da die Speicherpflicht vor allem die Telekommunikationsunternehmen beträfe. Zu Fragen von Datenschutz und Privatsphäre äußerte er sich nicht.


Welche Folgen hat die Speicherung in der Praxis?

Hier liegt vieles im Dunkeln. Die Telekommunikationsunternehmen und Internet-Provider meldeten bereits organisatorische und technische Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Wie oft und mit welchem Erfolg Ermittler auf Verbindungsdaten zugegriffen haben, ist unbekannt. Eine repräsentative Forsa-Umfrage - die nach dem Auffliegen der missbräuchlichen Nutzung von Verbindungsdaten durch Mitarbeiter der Deutschen Telekom durchgeführt wurde - ergab, dass fast jeder Bundesbürger die Datenspeicherung für einen zu großen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger hält und die Mehrheit sensible Gespräche am Telefon vermeiden würde. Allerdings hatte nur jeder dreizehnte Befragte bereits tatsächlich einmal wegen der Vorratsdatenspeicherung auf Telefon, Handy oder E-Mail verzichtet.

Gibt es eine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung?

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, empfiehlt die "Quick Freeze"-Methode: Statt generell Daten zu protokollieren, sollten die Ermittlungsbehörden die Möglichkeit haben, ab einem bestimmten Verdachtsmoment speichern zu lassen. So wird es schon bisher teilweise gemacht. Schaar verweist darauf, dass nach den Terroranschlägen von Madrid die vorhandenen Telefondaten zur Ermittlung von Verdächtigen ausgereicht hätten.


Zusammengestellt von Fiete Stegers




Aus: "EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung - Wer will was speichern und warum?" (10.02.2009)
Quelle: http://www.tagesschau.de/ausland/vorratsdatenspeicherung56.html (http://www.tagesschau.de/ausland/vorratsdatenspeicherung56.html)

Title: [Die unbeobachtete und unbeobachtbare Kommunikation... (VDS)]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 17, 2009, 12:04:51 PM
Quote[...] "Die unbeobachtete und unbeobachtbare Kommunikation ist für die Demokratie unerlässlich", erklärte gestern Meinhard Starostik, der Anwalt des AK Vorrat, der auch die Massenbeschwerde formuliert hat, die von fast 35.000 Bürgern unterstützt wurde. "Der Staat soll den Bürger schützen, aber er muss ihn auch respektieren und darf ihn nicht ohne jeden Anlass wie einen potenziellen Straftäter behandeln", sagte Burkhard Hirsch.

Hirsch warnte vor einem "Dammbruch". Bald könnte auch der Kauf von Flug- und Bahntickets zwangsgespeichert werden, und die Mautdaten auf der Autobahn würden ebenso dauerhaft aufbewahrt wie Videoaufnahmen in Geschäften und auf Straßen. Hirsch gingen die Beispiele nicht aus, von der Ausleihe von Büchern bis zum Absenden von Briefen - alles könnte künftig vorratsgespeichert werden, um eventuelle Ermittlungen der Polizei zu erleichtern.

Dagegen hatte die Bundesregierung gestern einen schweren Stand. Für die eigentlich zuständige Justizministerin sprach ihre Staatssekretärin Birgit Grundmann. Doch diese wünschte sich nur neue "Erkenntnisse" und verteidigte die Vorratsdatenspeicherung mit keinem Wort. Damit stand der junge Berliner Rechtsprofessor Christoph Möllers als Vertreter der Regierung letztlich allein gegen drei Klägergruppen und die Mehrzahl der Sachverständigen.

"Der Regierung geht es nicht um eine flächendeckende Überwachung der Bevölkerung", argumentierte Möllers, sie wolle nur sicherstellen, dass Verbindungsdaten, die im Zeitalter der Flatratetarife nicht mehr zu Abrechnungszwecken gespeichert werden, der Polizei weiter zur Verfügung stehen. Entscheidend sei, dass nur im Verdachts- und Gefahrenfall auf die Daten zugegriffen wird.

Möllers erinnerte daran, dass Karlsruhe die Nutzung von Verbindungsdaten durch die Polizei bereits für verfassungskonform erklärt hat.

Peter Schaar, der Bundsesdatenschutzbeauftragte, kritisierte dies schon im Ansatz. "Wenn Daten nicht mehr gespeichert werden, ist das aus Sicht des Datenschutzes gut und sollte kein Anlass sein, nach einem Ersatz zu suchen." Constanze Kurz vom Chaos Computer Club erinnerte daran, dass die Positionsdaten von Mobiltelefonen noch nie zu Abrechnungszwecken gespeichert wurden. "Wer ein Handy mit sich führt, trägt damit stets eine Ortungswanze in der Tasche."

Auf der Richterbank war zunächst keine klare Tendenz erkennbar. Die Sozialdemokratin Christine Hohmann-Dennhardt fragte mehrfach, ob es für den Gesetzgeber überhaupt eine Grenze gebe, ab wann eine Vorratsdatenspeicherung unzulässig werde – und erhielt keine Antwort. Dagegen wollte der liberal-konservative Richter Michael Eichberger wissen, ob es denn nach zwei Jahren Vorratsdatenspeicherung nachweisbare Einschüchterungseffekte in der Bevölkerung gebe. Burkhard Hirsch konnte nur mit der Gegenfrage antworten, ob die Menschen überhaupt ausreichend darüber informiert seien.

Die Richter des Ersten Senats müssen nun entscheiden, ob die Speicherung grundsätzlich zulässig ist, wobei es allerdings europarechtliche Verwicklungen gibt. Außerdem werden sie prüfen, welche Behörden auf die Daten zugreifen können, ob die Daten bei den Providern sicher vor Missbrauch sind und ob die Telefon- und Internetfirmen für ihre Investitionskosten zu entschädigen sind. Das Urteil wird erst in einigen Monaten verkündet.

Quote

16.12.2009 07:25 Uhr:
Von Müllers Meinung:

Mal davon abgesehen sollte der Staat auch nicht jederzeit wissen können, wo ein Bürger sich wann aufhält, was mit den RFID-bestückten neuen Ausweiskarten im nächsten Jahr definitiv möglich wird...

Aber die sind ja sooooo praktisch weil viel kleiner nicht wahr, Herr De Maiziére




Aus: "Vorratsdatenspeicherung - Warnung vor einem Dammbruch" VON CHRISTIAN RATH (16.12.2009)
Quelle: http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/warnung-vor-einem-dammbruch/ (http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/warnung-vor-einem-dammbruch/)

Title: [Ein Poster auf dem ein Auge als Symbol der Überwachung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 26, 2010, 12:10:05 PM
Quote[...] Seit 2008 ist in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Emailadressen sowie Telefon- und Handydaten werden seitdem gespeichert. Wird deswegen weniger telefoniert? Äußern sich die Kommunikationsteilnehmer jetzt vorsichtiger als vorher? Oder hat die Speicherung kein Verhalten auf das Kommunikationsverhalten? Das sind Fragen, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf wissenschaftlicher Grundlage erforschen will. Daher hat er einen Aufruf gestartet, um Wissenschaftler zu suchen, die ein solches Forschungsprojekt starten.

Bisher gibt es bisher sehr unterschiedliche Signale in dieser Frage. So erklärten in einer im Mai 2008 im Auftrag des Deutschen Journalisten-Verbandes erstellten Forsa-Umfrage 91 % der befragten Journalisten, dass sie ihr Kommunikationsverhalten auch nach der Datenspeicherung nicht geändert haben.

Allerdings erklärte die Mehrheit der Befragten, sie würden wegen der Vorratsdatenspeicherung davon absehen, per Telefon, Email oder Handy Kontakt zu einer Eheberatungsstelle, einem Psychotherapeuten oder einer Drogenberatungsstelle aufzunehmen, wenn sie deren Rat benötigten. Daraus schloss Patrick Beyer vom AK Vorrat, dass die Konsequenzen der Speicherung lebensgefährlich sein können, wenn ein notwendiger Anruf bei einer solchen Einrichtung unterbleibt.

Im Juni 2006 kam ein Forschungsprojekt der Universität Newcastle zu dem Ergebnis, dass schon ein Poster, auf dem ein Auge als Symbol der Überwachung abgebildet ist, Einfluss auf das Kommunikationsverhalten hat.

...

Quote26. Januar 2010 10:04
Im Hinterkopf schwirrt der Gedanke mit
Jeropac (mehr als 1000 Beiträge seit 30.10.01)

Das ist ja eben der Haken an der Sache.


Quote26. Januar 2010 08:55
91 % der befragten Journalisten
Taleteller (mehr als 1000 Beiträge seit 31.07.07)

Kunststück, das dürfte genau die überwältigende Mehrheit an
"Journalisten" sein deren Recherche-Arbeit darin besteht DPA und
Pressemeldungen abzutippen und ein zwei Sätze zu ändern damit es
nicht so sehr auffällt. Die haben auch mit VDS nichts zu befürchten,
so lange sie sich an die "Regeln" halten.

Gäbe es hierzulande noch einen Mainstream unabhängiger Medien hätten
wir diese Zustände gar nicht.



Aus: "Datenüberwachung und Kommunikationsverhalten" Peter Nowak (26.01.2010)
Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/6/146966 (http://www.heise.de/tp/blogs/6/146966)

Title: [Schweden widersetzt sich der Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 08, 2010, 09:49:43 AM
Quote[...] Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Schweden wegen der Nichtumsetzung der EU-Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten verurteilt. In einem am Donnerstag ergangenen Urteil (Az. C-185/09) haben die Richter in Luxemburg das skandinavische Land der Verletzung des EU-Vertrags für schuldig befunden. Geklagt hatte die EU-Kommission, die über die nationalen Implementierungen der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren wacht. Die schwedische Regierung kam vergleichsweise glimpflich davon: Sie muss lediglich die Gerichtskosten tragen. Von einer möglichen Geldbuße für jeden Tag des andauernden Rechtsverstoßes sah der EuGH ab.

Ein Ende des "Ungehorsams" ist bei der vom Erfolg der Piratenpartei aufgeschreckten schwedischen Regierung nicht abzusehen. Justizministerin Beatrice Ask erklärte laut einem Bericht der "taz", dass sie trotz des Urteils keinen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen werde. Die Regierung habe ihre Meinungsbildung nicht abgeschlossen, ob die Richtlinie die Privatsphäre einzelner Bürger verletze und damit einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Grundrechte und die europäische Menschenrechtskonvention darstelle. Zuvor hatte bereits die designierte schwedische Innenkommissarin, Cecilia Malmström, angekündigt, dass sie die Vereinbarkeit der Direktive mit dem übrigen Gemeinschaftsrecht prüfen wolle.

In den USA hat FBI-Direktor Robert Mueller unterdessen erneut die Einführung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. Bei einem Arbeitsgruppentreffen habe er gefordert, dass Provider "Herkunft- und Zielinformationen" von Internetnutzern zwei Jahre lang aufbewahren, meldet der Nachrichtendienst CNet. Zudem habe sich das FBI dafür stark gemacht, Angaben über besuchte Webseiten zu erfassen. Greg Motta, Leiter der Abteilung "Digitale Beweissicherung" beim FBI, habe aber betont, dass es allein um Verbindungs- und nicht um Inhaltsdaten gehe. Die Verbindungsinformationen seien nötig, um  Strafverfolgung auch im Internetzeitalter gewährleisten zu können.

In den USA gibt es laut Motta bereits seit 1986 eine Auflage für Telekommunikationsfirmen, zumindest die Verbindungsdaten bei kostenpflichtigen Gesprächen 18 Monate lang aufzubewahren. Eingeschlossen in diese auch für die Abrechnung erforderlichen Informationen seien Angaben über den Namen, die Adresse und die Telefonnummer eines Anrufers, die Zielnummer sowie das Datum, die Zeit und die Dauer der Verbindung. Für eine Ausdehnung dieser Vorschrift auf eine allgemeine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung hat das FBI laut einer Umfrage die Unterstützung weiterer Polizei- und Sicherheitsbehörden. (Stefan Krempl) / (akr)

QuoteKiwisauce, 6. Februar 2010 21:20
Alter Schwede, Hut ab! (kwT)



Aus: "Schweden widersetzt sich der Vorratsdatenspeicherung" (06.02.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schweden-widersetzt-sich-der-Vorratsdatenspeicherung-923756.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schweden-widersetzt-sich-der-Vorratsdatenspeicherung-923756.html)
Title: [Zur Tragweite der Digitalisierung... (Frank Rieger, faz)]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 23, 2010, 09:57:23 AM
Quote[...] Sechs Monate sind eine lange Zeit. Die meisten Freunde, Verwandten, Geschäftspartner und Bekannten kontaktieren wir in dieser Frist wenigstens einmal. Mit Menschen, die in unserem Leben wichtig sind, kommunizieren wir innerhalb eines halben Jahres gar Hunderte Male. Dieses Verhalten liefert einem Auswertungsalgorithmus erste Anhaltspunkte, um unser Leben digital zu rekonstruieren. Die Art und Weise, wie aus algorithmischer Sicht Telefonkontakte verarbeitet werden, kann man sich graphisch als ein Spinnennetz vorstellen, in dem die einzelnen Personen, Firmen oder Anschlüsse die Knotenpunkte sind.

Die Fäden im Spinnennetz sind Pfeile, welche die Kommunikationsrichtung zwischen den Knoten aufzeigen. Im nächsten Schritt wird die Anzahl der Anrufe, E-Mails und SMS gezählt, die zwischen der Zielperson und jedem einzelnen Kommunikationspartner ausgetauscht wird. Je häufiger der Kontakt, desto breiter die Spinnenfäden. Die sogenannte Gewichtung der Kontakte, abhängig vom Auswertungszweck, offenbart weitere Einsichten. Jemand, mit dem man nachts um drei eine Stunde lang telefoniert, ist vielleicht interessanter als jemand, mit dem man primär zu Geschäftszeiten kurze Telefonate und E-Mails austauscht. Andere Gewichtungskriterien können Orte oder Zeiträume sein. Es entsteht ein anschauliches soziales Bild, mit wem eine Zielperson wie eng verbunden ist.

Als Nächstes kommt die Ausweitung. Dazu werden die Verkehrsdaten des letzten halben Jahres von allen Personen, mit denen wir in Verbindung stehen, oder mindestens derer, die aus der ersten Auswertungsphase interessant erscheinen, abgefragt. In der Regel ist die Ausweitung mehrstufig: Mit wem unsere Freunde reden und mit wem die Freunde unserer Freunde und wiederum deren Freunde kommunizieren, alles fließt in das große Spinnennetz. Die Menge an Daten vervielfacht sich exponentiell und mit ihr die Tiefe der Erkenntnisse, die gewonnen werden können. Die Algorithmen der Analysesoftware korrelieren alle Daten miteinander. Sie markieren für jedes Telefonat die entsprechenden Spinnenfäden kräftiger und wenden die Gewichtungskriterien an. Sämtliche Beziehungsnetzwerke werden sichtbar.

Aus den Kommunikationsbeziehungen lassen sich nun weitreichende Schlüsse ziehen. Menschen, die oft und häufig mit vielen anderen telefonieren, haben in der Regel eine aktivere soziale Rolle als solche, die nur gelegentlich zum Hörer greifen. Viele intensive Kontakte weisen auf eine zentrale Rolle im sozialen Gefüge. Hierarchische Strukturen, wie zum Beispiel in politischen Parteien, werden leicht erkennbar.

Nehmen wir etwa Gruppen von Milchbauern, Atom- oder Windkraftgegnern, die ihre Proteste organisieren. Sie bestehen aus Anführern und Sprechern, aus fleißigen Aktivisten und vielen Mitläufern. Eine Analyse der Verkehrsdaten, ausgehend von einigen bekannten Vorreitern und einem signifikanten Ereignis, wird über die Ausweitung des auszuwertenden Personenkreises die gesamte Gruppenstruktur offenlegen. Es wird problemlos möglich, die Kernpersonen zu identifizieren, tatsächliche Informationshierarchien zu erkennen und herauszufinden, wer wirklich wichtig für den Erfolg der Gruppe ist. Oft sind es nicht die Megaphonträger, die den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg einer politischen Aktion ausmachen, sondern die Logistiker, Vordenker und Organisatoren.

Wie der typische Informationsfluss innerhalb eines sozialen Gefüges abläuft, lässt sich automatisiert an der zeitlichen Abfolge von Gesprächen ersehen. Üblich ist dazu die Auswahl einer Nachricht oder eines Ereignisses, das für viele der Erfassten von Interesse ist. Wie bei einem Stein, der in einen stillen Teich geworfen wird, schaut man zu, wie die Informationswellen ihren Weg nehmen. Eine Verfügung etwa, die eine Demonstration untersagt, wird dazu führen, dass es hektische Telefonate und SMS zwischen den Milchbauernprotestlern gibt. Durch algorithmische Auswertung, wer zuerst mit wem telefoniert, wer mit den meisten anderen spricht und wie schnell und wohin sich die schlechte Nachricht verbreitet, wird die Macht- und Informationsstruktur der Gruppe auf Knopfdruck offenbart. Auch ohne Kenntnis der Gesprächs- oder Nachrichteninhalte - die nur durch Hineinhören zu erlangen wäre - lässt sich allein aus dem zeitlichen Kontext und der Reihenfolge des Kommunikationsflusses eine hohe Informationsgüte extrahieren, nahezu vollautomatisch.

Die Abbildung menschlichen Verhaltens in den Datenspuren ist mittlerweile genügend erforscht und analysiert, so dass sich auch in großen Mengen von Verkehrsdaten typische Muster auffinden lassen. Selbst für Privatschnüffler erschwingliche Analysesoftware ist in der Lage, Kommunikationsmuster automatisiert in Verbindungsdaten tausender Teilnehmer zu erkennen. In den Datenskandalen von Telekom, Deutscher Bank und anderen Großkonzernen ging es genau um diese Verkehrsdatenanalysen durch zwielichtige Dienstleister. Dabei werden, je nach Datenverfügbarkeit, nicht nur Telefonverbindungen, E-Mails und SMS ausgewertet, sondern auch Kommunikation über soziale Netzwerke.

[...] Die nächste Analysestufe integriert den Ort zum Zeitpunkt der Kommunikation in das Gesamtbild. Mobiltelefone hinterlassen bei jeder Verbindungsaufnahme, egal ob ankommend oder abgehend, ob Anruf, SMS oder E-Mail, ihre geographische Position in den Verkehrsdaten. Auch Festnetz- und DSL-Anschlüsse daheim und im Büro haben einen Ort. Kombiniert man diese Örtlichkeiten mit den Verkehrsdaten, lässt sich oft der Inhalt eines Gespräches automatisiert erschließen, ohne es tatsächlich abzuhören. Ein einfaches Beispiel ist eine Abfolge von Anrufen bei drei Mobilnummern, danach bei einem Anschluss, der als Restaurant im Telefonbuch geführt wird, gefolgt von einigen SMS an die zuerst angewählten Mobilnummern. Wenn sich dann später die Mobiltelefone in Funkzellen in der Nähe der Restaurant-adresse aufhalten, lässt sich sogar algorithmisch und ohne menschliches Zutun ein gemeinsamer Restaurantbesuch ableiten. Anstelle des Restaurants ließe sich auch ein einschlägiges Etablissement oder etwa ein Notar setzen.

Die Genauigkeit der Standortbestimmung wächst mit der Fortentwicklung der Technik, die Funkzellen werden kleiner. Dadurch kann die Position der Mobiltelefone präziser erfasst werden. Zudem nimmt die Kommunikationsdichte exorbitant zu. Jede SMS, jedes Telefonat, jede E-Mail entspricht einem gespeicherten Aufenthaltsort: Datenpunkte auf der Landkarte. Je mehr wir kommunizieren, desto dichter wird das Spinnennetz der Datenspuren. Und wenn sich jemand als nicht hinreichend geschwätzig erweist, kann mit Tricks wie der sogenannten ,,Stillen SMS" nachgeholfen werden. Da auch beim Empfang jeder SMS eine Position verzeichnet wird, genügt es, eine solche stille Nachricht zu schicken. Der Mobiltelefonbesitzer bemerkt davon nichts, sein Aufenthaltsort zum Zeitpunkt des Em-pfangs der ,,Stillen SMS" wird trotzdem in den Verkehrsdaten gespeichert. Das Mobiltelefon wird zur Ortungswanze.

[...] Mit über einen längeren Zeitraum gesammelten und analysierten Daten lässt sich ein genaues Modell des normalen alltäglichen Lebens einer Person, einer Gruppe oder auch einer großen Menschenmenge errechnen. Wir sind in unser Individualität sehr viel vorhersehbarer als uns bewusst ist. Der normale Bewegungsradius und die übliche Häufigkeit, Dauer, Uhrzeit von Anrufen und ihren Zielrufnummern lässt sich mathematisch abbilden. Man kann sich das Normalitäts-Modell als eine von einem Algorithmus berechnete Wolke aus Datenpunkten vorstellen, die eine bestimmte Größe, Form und Farbe hat. Wenn etwas Außergewöhnliches passiert, wir also von den gewohnten Bewegungs- und Kommunikationsmustern abweichen oder plötzlich mit neuen Menschen intensive Kontakte pflegen, verändert sich die Datenwolke. Abweichungen von bisher als Normalität erkannten Mustern automatisch zu erkennen, ist eine seit Jahrzehnten perfektionierte Technik, man nennt sie Anomalieerkennung.

Kreditkartengesellschaften verwenden sie seit langem, um Betrug zu erkennen. Wer sonst immer in Mittelfranken mit seiner Karte tankt und zweimal im Jahr standardkonformen Urlaub macht, wird nicht plötzlich in Honkong mehrere Plasmafernseher kaufen. Die algorithmische Erkennung von Abweichungen vom Alltag lässt sich aber auch hervorragend einsetzen, um plötzlich aufkeimende politische Aktivität, neue Beziehungen oder kompromittierende Laster automatisch zu erkennen. Auch hier gilt, dass die Software nur gut genug sein muss, um die Aufmerksamkeit eines menschlichen Analysten anzustoßen.

Die entstandenen Möglichkeiten der detaillierten automatisierten Ausforschung, von politischer Willensbildung bis zu privatesten Aktivitäten, werfen grundlegende Fragen auf. Es gilt für uns alle, über das Prinzip des Umgangs mit derartig brisanten Daten zu entscheiden. Sind die Risiken, die sich durch Zusammenführung und Analyse, Profilerstellung und Normalitätsabgleich, aber auch durch die Gefahr eines Datenverlustes ergeben, nicht schon so groß, dass besser gleich auf die Speicherung verzichtet werden sollte? Niemand kann angesichts der Datenskandale der letzten Jahre noch guten Gewissens behaupten, dass heikle Datensammlungen immer sicher verwahrt werden.

...

Die Entscheidung zwischen ,,alles speichern und den Zugang regulieren" und ,,so wenig wie möglich speichern" ist eine grundlegende. Die Geschwindigkeit und Vehemenz, mit der nach dem 11. September die unsere Gesellschaft konstituierenden Grundfesten des Rechts im Namen der Sicherheit in Frage gestellt wurden, hinterlassen erhebliche Zweifel daran, dass eine reine Beschränkung des Zugangs zu den Vorratsdaten auf Dauer ausreichend sein wird. Ist blindes Vertrauen in die Institutionen noch selbstverständlich? Können wir uns, die Frage muss gestattet sein, darauf verlassen, dass der heutige freundliche Rechtsstaat von nebenan nicht unter dem Druck kommender realer oder imaginärer Bedrohungen zu einem repressiven Präventionsstaat wird? Es gibt ein deutliches Warnzeichen: Die technischen Abfrageschnittstellen für die Verkehrsdaten sind auf automatisierte Massenabfertigung ausgelegt, so wie es für eine schnelle Ausweitung und massenhafte Analyse notwendig ist. Im digitalisierten Ablauf sind rechtliche Schranken nur noch als störender Sonderfall vorgesehen, die im Notfall mit einer kleinen Änderung am Programm wegrationalisiert werden können.

Auch wenn sich das Verfassungsgericht zu einer signifikanten Kappung der Speicherung der Verkehrsdaten durchringen kann, steht es vor der schweren Aufgabe, zu definieren, was die Kriterien und Grenzen sind, nach denen eine Auswertung von ohne Anlass gespeicherten Verkehrs- und anderen Daten grundrechtskonform stattfinden darf. Letztlich wird es die Frage beantworten müssen, welchen Schutz das Individuum vor den Dämonen der technischen Machbarkeit im Digitalzeitalter hat.

Frank Rieger ist Sprecher des Chaos Computer Clubs und technischer Geschäftsführer einer Firma für Kommunikationssicherheit. Im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts hat er ein Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung verfasst.

QuoteKlasse Artikel und bravo FAZ!  [59]
Hendrik Glabauke (adiummy)

Ich kenne das Gutachten des CCC und bin in sofern nicht von der Qualität der Analyse von Frank Rieger überrascht. Aber ich muss konstatieren, dass ich sehr erfreut über die FAZ bin, die fast als einzige Tageszeitung endlich die Tragweite der Digitalisierung begreift und in einem entsprechendem Ausmaß würdigt. Sowohl die Politik als auch weite Teile der Medienlandschaft stolpern ahnungslos durch durch die digitale Revolution, deren Takt längst in Übersee vorgegeben wird, begreifen nicht im Ansatz das Gefährdungspotential der Vorratsdatenspeicherung und schieben entsprechende Artikel gerne in die Nerdecke ("Technik", "Netzwelt",...) ab. Es ist wohl Frank Schirrmacher zu verdanken, dass vermeintliche Technikthemen (in Wahrheit sind es absolut essentielle gesellschaftspolitische Fragestellungen, die damit verknüpft sind) endlich den verdienten Stellenwert bekommen. Vorratsdatenspeicherung, Providerhaftung, Internetsperren, Netzneutralität, biometrische Massenerfassung, Deep Packet Inspection.... Die Schlachtfelder der nahen Zukunft sind schon abgesteckt, überlassen wir sie nicht denen, die uns nichts gutes wollen.


...


Aus: "Vorratsdatenspeicherung - Du kannst dich nicht mehr verstecken" Von Frank Rieger (22. Februar 2010)
Quelle: http://www.faz.net/s/RubF3CE08B362D244869BE7984590CB6AC1/Doc~E2DB28F0A1D814E61BD8AE675DE76A85F~ATpl~Ecommon~Scontent.html (http://www.faz.net/s/RubF3CE08B362D244869BE7984590CB6AC1/Doc~E2DB28F0A1D814E61BD8AE675DE76A85F~ATpl~Ecommon~Scontent.html)

Title: [EU will Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung neu prüfen... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 01, 2010, 09:40:35 AM
Quote[...] Kurz vor dem mit Spannung erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung am kommenden Dienstag habe die neue EU-Justizkommissarin Viviane Reding angekündigt, die zugrunde liegende EU-Richtlinie grundlegend zu überprüfen, berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Sie werde sich für das "richtige Gleichgewicht" zwischen der Terrorismusbekämpfung und der Achtung der Privatsphäre einsetzen und die Richtlinie "noch in diesem Jahr auf den Prüfstand stellen", so die neue Vizepräsidentin der EU-Kommission.

Reding sehe die bislang geltende Vorgabe kritisch, nach der die Kommunikations-Verbindungsdaten aller Bürger ohne jeden Verdacht von den Anbietern für mindestens sechs Monate gespeichert werden müssen: "Die Vorratsdatenspeicherung kann jedermanns Grundrecht auf Privatsphäre einschränken." Es müsse "gewährleistet werden", dass die Vorratsdatenspeicherung mit der seit Dezember verbindlichen EU-Grundrechtecharta "vereinbar" sei. Konkret werde sie "untersuchen, inwiefern die Speicherung verschiedenster Datensätze notwendig ist, ob die Speicherzeit für Daten angemessen ist und ob nicht weniger aufdringliche Maßnahmen dem gleichen Ziel dienen könnten", so die EU-Kommissarin.

Unterdessen hat der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, gegenüber der Nachrichtenagentur dpa für den Dienstag ein "Grundsatzurteil zu der Massenspeicherung von Telefon und E-Mail-Verbindungsdaten" angekündigt und damit die Spannung weiter erhöht. Dieses Urteil werde in ganz Europa Beachtung finden, erklärte er. (hob)

Quote27. Februar 2010 15:05
Dynamische Rechtsauffassung
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

Komisch, wie ein und dasselbe Vorhaben sowohl als 'alternativlos' als
auch als 'kritisch' betrachtet werden kann.
Ich denke, wir sind alle in großer Gefahr?





Aus: "EU will Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung neu prüfen" (27.02.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-will-Pflicht-zur-Vorratsdatenspeicherung-neu-pruefen-942207.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-will-Pflicht-zur-Vorratsdatenspeicherung-neu-pruefen-942207.html)

Title: [Ein mannshoher schwarzer Schrank... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 02, 2010, 09:46:09 AM
Quote[...] das Karlsruher Rechenzentrum der 1&1 Internet AG, einer der größten Internetprovider Deutschlands ...

[...] In einem der Serverräume fällt ein etwa ein Meter breiter und mannshoher schwarzer Schrank auf. Er sieht aus wie ein Kaffeeautomat. In dem Schrank steckt ein Festplattenroboter mit einer Speicherkapazität von 30 Terabyte - das Spezialsystem für die Vorratsdatenspeicherung. Es kostete 1,2 Millionen Euro. Wer wem E-Mails schickt, wer wen anruft und welcher DSL-Kunde sich wann beim Provider anmeldet - all das hält diese schwarze Maschine sechs Monate lang fest. Der Provider ist dazu verpflichtet. In einem anderen Raum steht ein grauer, abgeschlossener Metallschrank mit einer Milchglastür. Er dient der Telekommunikationsüberwachung. Mit einer richterlichen Genehmigung kann die Polizei einen Provider anweisen, E-Mails oder Telefongespräche von Verdächtigen aufzuzeichnen. ,,Horchposten" oder ,,Stille Post" nennen die 1&1-Techniker diese Anlage. Bedient werden darf sie nur von vier Mitarbeitern. Sie und ihre Familien wurden vom Verfassungsschutz überprüft. Alle Daten werden verschlüsselt ,,ausgeleitet" und an die Polizei übermittelt.

[...] Ein paar Türen weiter kümmert sich das Behördenteam um die Verfolgung von Rechtsverletzungen und Anfragen der Strafverfolgungsbehörden. Aber nur selten geht es tatsächlich um Straftaten. ,,Bei 80 Prozent der abgefragten Nutzerkennungen wollen Urheber einzelne Internetsurfer zivilrechtlich in Anspruch nehmen", sagt Lorenz Kappei, Justitiar und Leiter des Behördenteams. Dann verlangen die Anwälte der Musikindustrie mit einer richterlichen Anordnung Auskunft über die Inhaber einer bestimmten IP-Adresse, des Kennzeichens eines Rechners im Netz, und die acht Mitarbeiter des Behördenteams müssen prüfen, ob sie die Daten herausgeben. Das ist oft gar nicht so einfach, denn zu dem recht neuen Anspruch auf Auskunft gibt es noch wenig und vor allem widersprüchliche Rechtsprechung. Urheber haben seit September 2008 einen Auskunftsanspruch gegenüber den Providern, aber nur, wenn ihre Rechte ,,in gewerblichem Ausmaß" verletzt worden sind, was die Gerichte unterschiedlich auslegen. ,,Die Anfragen haben seitdem überhandgenommen", sagt Kappei. ,,Wir wurden zum Hilfssheriff der Musikindustrie gemacht."

Unklare Rechtslage - das gilt auch für die Frage, wie die sogenannten Logfiles einzustufen sind. Das sind Daten, die beim Betrieb der Webserver im Auftrag des Kunden anfallen. Aus ihnen ergibt sich etwa, welcher Rechner wie oft und zu welcher Zeit auf bestimmte Inhalte einer Website zugegriffen hat. Mit den Daten lässt sich recht genau verfolgen, wer ein Webangebot wie nutzt, es sind begehrte Informationen für Web-Anbieter, und selbst einige Bundesbehörden nutzen sie. Allerdings halten Datenschützer und das Bundesjustizministerium die Speicherung der IP-Adressen für rechtswidrig. ,,Wir sitzen zwischen allen Stühlen", sagt Lorenz Kappei. ,,Geben wir die Daten raus, beschweren sich die Datenschützer. Tun wir's nicht, machen uns die Kunden Druck, die Statistiken über die Nutzung ihrer Website verlangen." Im Januar ist 1&1 dazu übergegangen, die letzten Ziffern der IP-Adresse aus Datenschutzgründen abzuschneiden, wodurch auch die Auswertungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Nicht alle Webhosting-Kunden sind damit einverstanden.

Die Provider ärgert, dass die Regierungen ihnen immer mehr Aufgaben auflasten, ohne sie dafür zu entschädigen. Auch für die Internetsperren gegen Kinderpornographie mussten sie eigens eine Infrastruktur aufbauen, um die Sperrwünsche des Bundeskriminalamts erfüllen zu können. Als das System fertig war, hatte es sich die Regierung anders überlegt und rückte von den Sperren wieder ab. Die Provider blieben auf ihren Investitionskosten sitzen.

Schon kommt die Rundfunkkommission der Länder mit neuen Forderungen: Im Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags sollen Internetzugangsanbieter, die fremde Daten nur durchleiten, ohne sie anzuschauen, mit Inhalte-Anbietern auf eine Stufe gestellt werden. Damit könnten auch Zugangsanbieter haftbar gemacht werden für Informationen, die Dritte ins Internet einspeisen. Im Ergebnis würden die Provider in eine inhaltliche Überwachung aller Datenströme gezwungen, befürchtet Saskia Franz, Justitiarin bei 1&1. ,,Das könnte zu einem Paradigmenwechsel führen, der die freie Kommunikation im Internet in Frage stellt." Aber in Karlsruhe weiß man die sogenannte Internetgemeinde auf seiner Seite. Mit deren Hilfe wurde schon die frühere Familienministerin Ursula von der Leyen zu Boden gerungen. Sie heißt in dieser Gemeinde nur noch ,,Zensursula". Das hat in der Politik noch niemand vergessen.




Aus: "Die Herren der Terabyte" Von Stefan Tomik, Karlsruhe (01. März 2010)
Quelle: http://www.faz.net/s/RubCC801D08D34145F4A46F9638F4147CFF/Doc~E7B0FFC06F0E9494899ED01382298BBA9~ATpl~Ecommon~Scontent.html (http://www.faz.net/s/RubCC801D08D34145F4A46F9638F4147CFF/Doc~E7B0FFC06F0E9494899ED01382298BBA9~ATpl~Ecommon~Scontent.html)

Title: [Zum Urteil des Ersten Senats vom 2. März 2010... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 02, 2010, 01:18:35 PM
Leitsätze - zum Urteil des Ersten Senats vom 2. März 2010
Verkündet am 2. März 2010
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html)

-.-

Quote[...] Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.

[Update: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.

Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber "um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.]

[2. Update: Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften der Paragraphen 113 a und b TKG sowie 100 g Abs. 1 Satz 1 StPO im Hinblick auf die Erfassung von Verkehrsdaten insgesamt für nichtig erklärt. Das Gericht präzisiert dies in einer Pressemitteilung noch: "Demzufolge können die Vorschriften auch nicht in eingeschränktem Umfang übergangsweise weiter angewendet werden, sondern verbleibt es bei der gesetzlichen Regelfolge der Nichtigerklärung." Für die Speicherung der Vorratsdaten fehlt damit eine gesetzliche Grundlage, die Speicherung ist also einzustellen, die erhobenen Daten unverzüglich zu löschen.]

...

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, hatte vor der Urteilsverkündung im ARD-"Morgenmagazin betont: "Es geht nicht um Übermut des Gesetzgebers, der Bürgerrechte einschränken will. Die Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen wird heute immer stärker zur Begehung und Planung von Straftaten genutzt." Der FDP-Innenexperte Hirsch sagte im Bayerischen Rundfunk: "Ich bin der festen Überzeugung, dass die jetzige Regelung verfassungswidrig ist und ich glaube, dass das Verfassungsgericht auch so entscheiden wird." Dem Radiosender NDR Info sagte Hirsch: "Ich denke, dass der Staat jetzt schon die Möglichkeit hat, die Verbindungsdaten dann nachzuforschen und zu prüfen, wenn er gegen einen Bürger einen konkreten Verdacht hat."

...

(anw)

Quote2. März 2010 10:25
Ich möchte einfach mal Danke sagen
Gonzilein (881 Beiträge seit 28.04.06)

an alle, die sich dafür stark gemacht haben!!

MfG

Gonzi


Quote2. März 2010 10:19
Ein guter Tag für den Rechtsstaat
Tomtar (69 Beiträge seit 28.01.07)

Ein schlechter Tag für CDU, CSU und SPD.


Quote2. März 2010 10:20
In einem Punkt hat Herr Bosbach recht:
DerExperte (mehr als 1000 Beiträge seit 12.02.02)

"Übermut des Gesetzgebers" steckte nicht dahinter.

Sondern eine LMAA-Haltung gegenüber dem Grundgesetz.

mfg.de


Quote2. März 2010 10:27
Und los gehts. Die namentliche Abstimmung:
exil (mehr als 1000 Beiträge seit 31.12.02)

...

> http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/16wp/20071109_teleueberwach.pdf (http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/16wp/20071109_teleueberwach.pdf)


Quote2. März 2010 10:36
Ein Wermutstropfen...
StephW (93 Beiträge seit 04.11.04)

Schade... Solche Hetzer wie die Herren Bosbach und Wiefelspütz werden
lediglich den einen Satz vernommen haben: "Zwar ist eine
Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein
schlechthin verfassungswidrig." Das wird wieder einmal so umgedeutet
werden, daß die VDS vollkommen in Ordnung sei...
Die Hürden für die Speicherung und die schallende Orfeige
(Nichtigkeit der gesetze!!! So etwas gibt es nahezu nie!) für den
Gesetzgeber, werden diese Leute niemals bemerken. Diese Leute merken
ohnehin keine Einschläge mehr...
Was ich allerdings hervorragend finde, ist die Tatsache, daß das
Verfassungsgericht so hohe Anforderungen an die Datenspeicherung
(Verschlüsseling, Sicherung der Daten, ganz enge Grenzen hinsichtlich
des Verfahrens und der materiellen Vorraussetzungen für den Abruf der
Daten, usw usf...) zu setzen. Das macht eine VDS nahezu unmöglich,
denn ALLE vorgebrachten Argumente sind hier aufgegriffen worden.

Einfach großartig...

Was mich ebenfalls sehr positiv stimmt, ist die Tatsache, daß der
erste Senat des Verfassungsgerichts sich einen feuchten Schmutz um
das Europarecht gekümmert hat. Dies wird nämlich noch in einem
gesonderten Verfahren entschieden... Insofern ist dieses Urteil nicht
politisch angreifbar, weil der Senat etwa seine Grenzen überschritten
hätte.

Wie gesagt: Es ist nur schade, daß die unverbesserlichen Terroristen
im Bundestag unter einer partiellen Wahrnehmung leiden und hier einen
Ansatzpunkt für ihre Demagogie finden können...


Quote2. März 2010 10:59
Hat einer von euch eigentlich die Mitteilung des BVG überhaupt gelesen?
Edna Krabappel (mehr als 1000 Beiträge seit 22.04.04)

Ansonsten verstehe ich nicht, daß ihr euch so freut.

Das BVG hat die *Ausgestaltung* kritisiert, nicht die VDS selber.
Hier stellt das BVG klar, daß es *keine* Bedenken gibt die Daten zu
speichern und zur Verfolgung von Straftaten zu nutzen. Ja, es erlaubt
sogar diese zur Verfolgung von *Ordnungswidrigkeiten* !

Lediglich an die konkrete Umsetzung wurden erheblich höhere
Forderungen gestellt. Aber da die ja nun bekannt sind, kann man diese
schnell im Gesetzestext nachbessern.


Quote2. März 2010 11:25
Ein Parlament voller Juristen ist ...
linux_dau (975 Beiträge seit 13.07.06)

... nicht in der Lage, verfassungskonforme Gesetze zu machen.

In freier Wildbahn wären die wegen Unfähigkeit wohl arbeitslos und
auf Hartz4.


Quote2. März 2010 11:38
VIDEO Berlin Freiheit statt Angst 2009 - link inside
bazinga (22 Beiträge seit 10.02.10)

Zur Feier des Tages:
http://www.youtube.com/watch?v=W-uTLV8Bfe4 (http://www.youtube.com/watch?v=W-uTLV8Bfe4)

Viel Spaß


Quote2. März 2010 11:47
Patrick Breyer vom Arbeitskreis ergänzt:
hallimasch (mehr als 1000 Beiträge seit 24.06.07)

"Gleichzeitig werden wir den juristischen Kampf gegen die
Vorratsdatenspeicherung fortsetzen. Die heutige Entscheidung,
derzufolge eine verdachtslose Erfassung der gesamten Bevölkerung
verhältnismäßig sein könne, ist nicht hinnehmbar und ebnet den Weg in
den Überwachungsstaat. Unter Bezugnahme etwa auf die abweichende
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rumäniens werden wir bei dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen das
heutige Urteil einlegen."

> http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/355/1/lang,de/ (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/355/1/lang,de/)





Aus: "Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung [2. Update]" (02.03.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Karlsruhe-kippt-Vorratsdatenspeicherung-2-Update-943695.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Karlsruhe-kippt-Vorratsdatenspeicherung-2-Update-943695.html)

Title: [Schwerer Eingriff in die Rechte der Bürger... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 02, 2010, 01:31:25 PM
Quote[...] Eine Vorratsdatenspeicherung ist grundsätzlich und ausnahmsweise möglich, aber nicht so, wie sie derzeit in den deutschen Gesetzen geregelt ist: Dies ist der Inhalt des soeben verkündeten und mit Spannung erwarteten Urteils des Bundesverfassungsgerichts.

Das höchste deutsche Gericht erklärt die Vorratsdatenspeicherungs-Regeln des deutschen Telekommunikationsgesetzes zwar für grundgesetzwidrig und nichtig, erläutert aber zugleich, wie künftig ein verfassungsgemäßes Gesetz auf der Basis der einschlägigen EU-Richtlinie aussehen kann.

Bis dahin darf es keine Vorratsdatenspeicherung geben. Alle bisher gespeicherten Daten (das Verfassungsgericht hatte in einstweiligen Anordnungen die Speicherung, aber nicht die Herausgabe der Daten vorläufig genehmigt) müssen sofort gelöscht werden.

Das Bundesverfassungsgericht lässt damit die Vorratsdatenspeicherung zwar nicht derzeit, aber doch künftig im Prinzip zu und weicht damit von seiner bisherigen Rechtsprechung ab; es verbietet die vorsorgliche Erfassung und Speicherung aller Telekommunikationsdaten aller Bürger nicht mehr; will eine solche Speicherung aber, wenn sie ohne konkreten Anlass erfolgt, sehr streng geregelt wissen.

Das Gericht macht aus seinem Urteil eine eindringliche und eindrucksvolle Warnung vor den Gefahren, die eine umfassende Vorratsdatenspeicherung mit sich bringt: Es handele sich um einen "besonders schweren Eingriff" in die Rechte der Bürger "mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt".

Das Urteil ist nur ein halber Sieg für die mehr als 35.000 Beschwerdeführer: Die bisher (auf der Basis des verfassungswidrigen Gesetzes) gespeicherten Daten müssen zwar gelöscht werden. Die Richtlinie der Europäischen Union zur Vorratsdatenspeicherung lässt das Bundesverfassungsgericht jedoch völlig unangetastet; es hätte sonst einen Konflikt mit dem Europäischen Gerichtshof riskiert. Stattdessen rügt es die Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht und die einzelnen gesetzlichen Regeln für den Zugriff des Staates auf die gespeicherten Daten. Die müssen nun völlig neu und unter Beachtung der Karlsruher Einschränkungen formuliert werden.

Quote

02.03.2010 12:57:30

Teddiy: Inkompetenz der prüfenden Ministerialbürokratie?

Es ist beängstigend, was in den letzten Jahren als verfassungsbrechende Gesetze vom Bundestag und ebenso vom Bundespräsident veröffentlicht wurden.

Es wäre Aufgabe der Medien, hier darauf hinzuweisen, dass das Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik den Eindruck erweckt, dass die Verfassung nicht mehr berücksichtigt wird, dass also jedes Gesetz verfassungswidrig ist.

Dabei sind bei jedem Gesetz tausende hochbezahlter Ministerialbeamter mit Entwurf und Prüfung beschäftigt. Erst in allen betroffenen Ministerien (teilweise mit Hilfe oder auf Initiative von Lobbygruppen), dann zumindest in den Fraktionen unter Zuhilfenahme des wissenschaftlichen (juristischen) Dienstes des Bundestages.

Anschliessend hat der Bundespräsident Köhler noch -wie ich erfuhr- 500 hochbezahlte Beamte zur Verfügung, die nichts anderes tun, als Gesetze, nachdem sie den Bundestag bereits geprüft passiert haben, nochmals auf Verfassungkonformität durchprüfen.

Ich bezweifelt, ob man bei diesem "Check and Balance" noch von einem völligen Versagen aus Inkompetenz sprechen kann. Der Bruch der Verfassung wird in diesem Lande längst systematisch betrieben.



Quote

02.03.2010 12:34:30

exi: und da sollte man bedenken

Dieser Schäuble, der im Stuhl im Bundestag, der da ganz scharf drauf war, diesen Schrott als Gesetz zu bekommen, der behauptet doch glatt, er sei Jurist, er hätt Rechtswissenschaften studiert, er sei ein Mann vom Fach, er wüßt was er macht und er wüßt, daß er es richtig macht. Und nun sehen wir, daß er eben doch keine Ahnung hat. Daß er lebenslang und unvereinbar in Konflikt mit dem Grundgesetz steht. Den jetzt in den Finanzen zu haben, ist dann noch schlimmer. Am besten zieht seine Chefin endlich (!) einmal Konsequenzen und schmeißt ihn wegen nachgewiesener Unfähigkeit raus!


Quote

02.03.2010 11:58:10

joehaferko: Makaber

Welches tiefgreifende, die Gesellschaft beeinflussende Gesetz der vergangenen 10 Jahre ist eigentlich nicht von den karlsruher Richtern ganz oder teilweise als nicht grundgesetzkonform gerügt worden? Wo bleibt die generelle betrachtung seitens der Journalisten und Staatsrechtler, welch erbärmlicher Standard der gesetzgebung der regierungen der Jahre 1999 bis 2010 sich dahinter verbirgt.

Ärzte und Rechtsanwälte mit solchen Verstößen gegen Rechtsgrundlagen würden wohl zweifellos die Zulassung (Aprobation) verlieren, will der Souverän, das Volk sich nicht langsam vor solch Volksvertretern schützen.

Und noch viel interessanter: Welche Gruppen stehen hinter den verfassungswidrigen Gesetzen?!



Aus: "Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung ''Schwerer Eingriff in die Rechte der Bürger''" Von Heribert Prantl (02.03.2010)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/568/504777/text/ (http://www.sueddeutsche.de/politik/568/504777/text/)

Title: [Stimmen zum Grundsatzurteil... (VDS, BVG, 2010)]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 02, 2010, 02:20:37 PM
Quote[...] Insgesamt 35.000 Menschen hatten gegen das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" geklagt, so viele wie nie zuvor beim Bundesverfassungsgericht. Menschen, die finden, dass die damalige Bundesregierung aus Union und SPD viel zu weit gegangen ist in dem Bemühen, Täter zu verfolgen und Straftaten zu verhindern; die finden, dass in diesem Bemühen die Unschuldsvermutung gelten muss und nicht alle Menschen unter Generalverdacht stehen dürfen.

Im ersten Punkt bekamen sie nun von Karlsruhe Recht, im zweiten jedoch nicht. Heißt es doch in der Urteilsbegründung, eine Speicherungspflicht sei "in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig".

Hintergrund hierfür ist der Ursprung des Gesetzes. War es doch der Versuch, eine für alle europäischen Staaten bindende Richtlinie umzusetzen, die grundsätzlich eine solche Speicherung fordert. Diese Richtlinie zieht das Bundesverfassungsgericht nicht in Zweifel. Im Urteil heißt es: "Das Grundgesetz verbietet eine solche Speicherung nicht unter allen Umständen."

Damit bleibt vor allem ein Tritt in den Hintern des deutschen Gesetzgebers, seine Arbeit ordentlich zu machen. Denn der hierzulande beschrittene Weg, diese Vorgabe umzusetzen, war nach Ansicht der Richter Murks — oder in ihrer Sprache "die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung ist nicht verfassungsgemäß". Vor allem, weil sie zu weit ging und bei den Zugriffsrechten auf die Daten jedes Maß verlor.

Immerhin handele es sich bei dieser Speicherung "um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Mit diesem Satz bestätigt das Gericht, was die Kläger immer beschworen, was die Bundesregierung bislang jedoch abstritt: Dass sich nämlich aus den Vorratsdaten so genaue Rückschlüsse auf private Belange schließen lassen, dass mit ihnen jeder Bürger praktisch nackt gemacht werden kann.

Das Gericht bestätigte darüber hinaus auch eine Gefahr, auf die die Kritiker immer wieder hingewiesen hatten: Weil dies auch noch unbemerkt geschehe, sei das Verfahren dazu geeignet, "ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann".

[...] Theoretisch hätten diese Forderungen auch durch eine Änderung des bestehenden Gesetzes umgesetzt werden können. Jedoch scheint es, als wollten die Richter den üblichen Reflex der Politik verhindern, ein solches Urteil sofort als Bestätigung des eigenen Handelns zu verkaufen und nur ein wenig Kosmetik vorzunehmen. Geschehen ist das oft genug, sei es beim Großen Lauschangriff, bei der Onlinedurchsuchung oder auch schon bei der Vorratsdatenspeicherung. Es ging, so scheint es, um eine Erziehungsmaßnahme: Denkt bitte noch einmal grundsätzlich darüber nach, was Ihr da tut!

Mehr kann das Bundesverfassungsgericht nicht leisten, ein neues Gesetz kann und darf es nicht schreiben. Das müssen die Bürger tun, in Person ihrer dafür von ihnen gewählten Vertreter, der Bundesregierung.

...


Aus: "Karlsruhe drückt den Reset-Knopf" # Von Kai Biermann  (2.3.2010 )
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-03/vorratsdaten-bverfg-karlsruhe (http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-03/vorratsdaten-bverfg-karlsruhe)


-.-

Quote[...] Bei der CDU zeigte man sich eher zurückhaltend. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Peter Altmaier (CDU), sagte, er sei ,,ausdrücklich nicht froh" über die Entscheidung, die aber zu akzeptieren sei. Altmaier war von 2005 bis 2009 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern. In seine Amtszeit fiel das Gesetz, das Telekommunikationsfirmen und Internetprovider verpflichtete, die Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass vorsorglich sechs Monate lang zu speichern.

[...] Unzufrieden zeigte sich [ ] die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Das Urteil sei eine ,,schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber". Abermals habe eine schlampige Gesetzesformulierung dazu geführt, dass der Polizei ein notwendiges Ermittlungsinstrument ,,aus der Hand geschlagen wurde", beklagte der GdP-Vorsitzende, Konrad Freiberg, am Dienstag in Berlin. Der Gesetzgeber müsse nun ,,unverzüglich" ein dem Richterspruch voll entsprechendes Gesetz vorlegen, mit dem die Polizei wieder gespeicherte Telekommunikationsdaten zur Aufklärung schwerster Straftaten nutzen dürfe. ,,Die Aufgabe der Polizei, Menschen vor Straftaten zu schützen, wird aber auch mit einem neuen, verfassungsgemäßen Gesetz stark erschwert." Das Gericht habe die Hürden für den Zugriff der Polizei so hoch gelegt, dass Vorratsdatenspeicherung zur polizeilichen Gefahrenabwehr kaum mehr in Frage komme. Es bleibe abzuwarten, ob die Aufklärung schwerer Straftaten noch auf demselben hohen Niveau möglich sei wie bisher.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) reagierte noch schärfer. Dies sei ,,ein guter Tag für alle Kriminellen", sagte Vizeverbandschef Wilfried Albishausen dem ,,Westfalen-Blatt" .


Aus: "Vorratsdatenspeicherung gestoppt - Westerwelle: Karlsruher Urteil ,,hervorragend"" (02. März 2010)
Quelle: http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EE59DAC6A61BC4C6796F55705FEFEE847~ATpl~Ecommon~Scontent.html (http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EE59DAC6A61BC4C6796F55705FEFEE847~ATpl~Ecommon~Scontent.html)

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Quote[...] Dieser Tag dürfte den Telefon- und Internetprovidern noch lange in Erinnerung bleiben. Mit einem Schlag gewinnen sie freie Speicherkapazitäten in ihren Serverparks, die ihnen die Bundesregierung per Gesetz aufgenötigt hat. Sie verlangt seit 2008, jeweils für sechs Monate die Verbindungsdaten aller Telefon- und Computernutzer abzuspeichern. Mit heutigem Urteil ordnen die Karlsruher Verfassungswächter das große Festplattenputzen an: Die gespeicherten Vorratsdaten müssen gelöscht werden – und zwar sofort.

Die Firmen dürfen die Daten nur noch so lange aufheben, wie sie aus technischen Gründen und für Abrechnungszwecke benötigt werden – ein, zwei Wochen bei Flatrate-Surfern oder drei Monate bei Einzelverbindungsnachweis.

[...] Aus den Daten ließen sich Rückschlüsse bis in die Intimsphäre ziehen und detaillierte Aussagen zu politischen Zugehörigkeiten ablesen. Allein ihre Existenz könne ,,ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorrufen" und damit die ,,unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen".

[...] Die deutschen Verfassungsrichter verteidigen hartnäckig die Grundsätze des Datenschutzes und das von ihnen formulierte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Hans-Jürgen Papier, scheidender Präsident des Bundesverfassungsgerichts, war vor seinem Amtsantritt CSU-Mitglied. Mit diesem Urteil am Ende seiner Amtszeit liefert er noch einmal den Beweis, wie sehr auch Konservative ihren Freiheitsbegriff von Datensammlern bedroht sehen.

Wenn die Bürger ihre Freiheit nutzen wollten, dann dürfe das ,,nicht total erfasst und registriert werden," lautet das Credo der Richter. Das sei Teil der Identität der Bundesrepublik. Für die Wahrung dieser Grundsätze möge sich die Regierung auf EU-Ebene und international doch bitte einsetzen, lautet eine peinliche Mahnung der Richter an die Politik. Das Urteil weist ausdrücklich über die Vorratsdatenspeicherung hinaus. Wer einen solchen riesigen Datenpool durchsetze, verringere damit den Spielraum in Bezug auf weitere Datensammlungen – wie zum Beispiel die der Fluggastdaten.

[...] Weniger streng sehen die Karlsruher die Herausgabe von sogenannten IP-Adressen, die Rückschlüsse auf Internetsurfer erlauben. Die Behörden würden dafür ja nicht die Vorratsdaten selbst abrufen, sondern nur auf ihrer Grundlage Auskünfte über den Inhaber eines Internetanschlusses erhalten. Systematische Ausforschungen oder Persönlichkeits- und Bewegungsprofile seien so nicht möglich, meinen die Verfassungshüter. Für diesen Abruf muss auch kein Richter bemüht, die Betroffenen aber informiert werden.

Der harte Richterspruch kommt nicht überraschend. Karlsruhe hatte die massenhaften Klagen und großen Vorbehalte gegen die Speicherung von Verbindungsdaten sehr ernst genommen. Vorübergehend hatten sie nur bei schweren Straftaten und unter richterlicher Kontrolle eine Nutzung zugelassen. Am Ende fanden sich für die Datenpools kaum noch Verteidiger: Union und SPD schlugen sich als Urheber der verunglückten Regeln bei der mündlichen Verhandlung Mitte Dezember in die Büsche. Außer der Polizei schien in Deutschland kaum noch jemand die von der EU verlangte Aktion zu unterstützen.

Die EU-Richtlinie ganz abzuservieren, darin sahen die Karlsruher offenbar keinen Sinn. Sie hoffen mit ihrem Kompromissurteil, mehr für den Datenschutz auf europäischer Ebene zu erreichen als mit einem Crash-Kurs. In der langen Konkurrenz zwischen den Karlsruher Richtern und dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ist dieses Urteil auch nur eine Etappe. Die deutschen Verfassungsrichter haben darauf verzichtet, den Fall den Luxemburgern zur Entscheidung vorzulegen, und die Sache lieber selber entschieden.

(Aktenzeichen: 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08)


Aus: "Vorratsdatenspeicherung - Gegen das diffuse Gefühl der Überwachung" Hartmut Kistenfeger (02.03.2010)
Quelle: http://www.focus.de/digital/internet/vorratsdatenspeicherung-gegen-das-diffuse-gefuehl-der-ueberwachung_aid_485763.html (http://www.focus.de/digital/internet/vorratsdatenspeicherung-gegen-das-diffuse-gefuehl-der-ueberwachung_aid_485763.html)

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Quote[...] Die Karlsruher Richter schließen aber eine Speicherung der Daten nicht generell aus. Die EU-Richtlinie - Grundlage für das seit 2008 geltende Gesetz - stellten sie nicht in Frage. Damit umschifften sie einmal mehr eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Um die Strafverfolgung effektiver zu machen, könne ein Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis grundsätzlich angebracht sein. Aber: «Er ist nur verhältnismäßig, wenn hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtschutzes getroffen sind», betonte Papier.

Diesem Anspruch werde das bisherige Gesetz nicht gerecht. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werde nicht gewahrt. Außerdem mangele es an Datensicherheit und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.

Die Verfassungsrichter machten dem Gesetzgeber klare Vorgaben, unter welchen Bedingungen die Speicherung möglich ist: So bedarf es eines Bundesgesetzes für die Speicherung, die Sicherheit der Daten muss durch eine entsprechende Aufsicht gewährleistet sein und der Betroffene muss erfahren, dass seine Daten übermittelt wurden. Wichtigste Voraussetzung für Karlsruhe: Die Daten werden von den einzelnen Telekommunikationsunternehmen gesammelt, so dass der Staat niemals selbst in Besitz eines Datenpools kommt.

...

Quote* 02.03.2010 um 13:13 Uhr
    * mein_beitrag

Kein Respekt vor der Verfassung

Das ist doch jetzt die x-te Ohrfeige aus Karlsruhe in den letzten Jahren!!

...


...


Quote* 02.03.2010 um 13:29 Uhr
    * fanta4

Das kommt dabei heraus...

wenn man sich nicht auf seine Arbeit konzentriert, sondern

- sich um Sponsoring kümmert
- gute bezahlte Vorträge wichtiger sind
- überhaupt den Fokus auf seine Nebeneinkünfte legt
- seine Kumpels aus den Seilschaften in Ministerien zum Schlafen parkt, usw. usf.

Das nenne ich spätrömische Dekadenz!



Aus: "Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung" (02.03.10)
Quelle: http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1267349276819 (http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1267349276819)

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Quote[...] Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhard Baum (FDP) hat den Prozess im Gerichtssaal mitverfolgt und kritisierte im Vorfeld der Urteilsverkündung in der ARD, das bisherige Gesetz ermögliche einen tiefen Eingriff in die Privatheit. "Wir sind einer Daten-Sammelwut ausgesetzt", sagte Baum.

Wolfgang Bosbach, Vorsitzender des Bundestags-Innenausschusses, äußerte hingegen in der ARD die Meinung, wenn das Gesetz stark eingeschränkt werde, würden viele Straftaten nicht mehr verhindert oder aufklärt werden.

Als Gegner der Vorratsdatenspeicherung gilt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Im Dezember hatte Schaar, gesendet in einem Hintergrund-Beitrag des Deutschlandfunks, gesagt:

"Eigentlich soll doch derjenige, der sich rechtskonform verhält und keinen Anlass dafür gibt, dass er in Verdacht gerät, eine strafbare Handlung begangen zu haben, vor dem Staat insoweit sicher sein. Das heißt: Der Staat sollte nicht registrieren, wo er sich aufhält und was er jeweils tut. Und genau das Gegenteil ist eben bei dieser Vorratsdatenspeicherung der Fall: Da wird das ganz normale Verhalten registriert."

...


Aus: "Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt" (02.03.2010)
Quelle: http://www.dradio.de/aktuell/1135454/ (http://www.dradio.de/aktuell/1135454/)

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Quote[...] Das ist peinlich für die Bundesregierung und ein weiterer Beleg für die Konzeptionslosigkeit der Politik in der digitalen Welt. Zuletzt blamierte man sich mit einem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornos im Netz. Bundespräsident Horst Köhler hatte es noch nicht unterzeichnet, da kündigte die Regierung schon eine Überarbeitung an.

Als ,,Zensursula" hatte sich vor allem die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit viel Engagement und – nach dem Urteil der Netzgemeinde – wenig Fachkenntnis hervorgetan. Nun hat sie eine würdige Nachfolgerin gefunden. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU).

Statt angesichts der drohenden Niederlage in Karlsruhe neu zu überlegen, lenkt die Politikerin aus Bayern nach Ansicht ihrer Kritiker ab: Nicht die Regierung sei der Daten-Krake, sondern die bösen Internet-Konzerne aus den USA: Google, Apple, Microsoft und Facebook. Diese könnten im Internet ganze Persönlichkeitsprofile erstellen. ,,Sie wissen, wofür wir uns interessieren, was wir kaufen, wohin wir verreisen, mit wem wir befreundet sind", sagte die Ministerin der ,,Süddeutschen Zeitung".

Viele halten das für ein Ablenkungsmanöver. Denn wer Fotos, Telefonnummern, Hobbys und Angaben über sexuelle Vorlieben ins Netz stellt, tut dies freiwillig – niemand wird dazu gezwungen. Auch junge Leute, die nach einer aktuellen Studie zu weit über 90 Prozent soziale Netzwerke nutzen, sind mündige Verbraucher – selbst wenn sie ihre Privatsphäre anders definieren als Eltern, Lehrer und Politiker.

Auch die mit Antiamerikanismus angereicherte Konzernkritik ist wohlfeil: Die Methoden deutscher Adresshändler und Callcenter sind oft viel weniger transparent als die der beschimpften US-Firmen.

So lückenlose Spuren wie bei der Vorratsdatenspeicherung hinterlässt zudem auch der Mitteilungsfreudigste nicht im Internet: Denn dabei wird jeder Besuch einer Webseite registriert, jeder Telefonanruf und jeder Aufenthaltsort über das Handynetz recherchierbar.


Aus: " Vorratsdaten, Web 2.0 und Google - Das Versagen der Politiker beim Datenschutz" Von Lars Winckler (1. März 2010)
Quelle: http://www.welt.de/webwelt/article6614077/Das-Versagen-der-Politiker-beim-Datenschutz.html (http://www.welt.de/webwelt/article6614077/Das-Versagen-der-Politiker-beim-Datenschutz.html)

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Quote[...] Peter Altmaier: Die Unionsspitze versucht der SPD die Schuld für das Scheitern des Gesetzes zuzuschreiben. So sagt Peter Altmaier, erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Unions-Fraktion: "Die Federführung für das Gesetz lag bei Brigitte Zypries." In den vergangenen vier Jahren sei noch kein Gesetz in Karlsruhe gescheitert, für das der vergangene Innenminister Wolfgang Schäuble verantwortlich gewesen sei. "Ich bin nicht froh darüber, dass das Gesetz gestoppt wurde, aber wir müssen das Urteil in Demut annehmen und prüfen, welchen Handlungsspielraum uns Karlsruhe gelassen hat", sagt Altmaier weiter.


... Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "Das ist ein wirklicher Tag zur Freude", sagte die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberge. Sie sprach von einem "herausragend guten Tag" für die Grundrechte und den Datenschutz. Karlsruhe bewege sich damit nahtlos auf der Linie der Rechtssprechung der vergangenen Jahre. Die Entscheidung würde auch auf Europa ausstrahlen. Für weitere anlasslose Datensammlungen auf EU-Ebene sei der Spielraum damit geringer. "Dies betrifft etwa die Speicherung von Flugpassagierdaten."

... Jürgen Grützner: Die Telekommunikationswirtschaft will Geld vom Fiskus sehen. "Wir sind der Meinung, dass die Bundesregierung uns — den Telekomunternehmen — das bezahlen muss", sagte der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Jürgen Grützner, der Finanznachrichtenagentur dpa-AFX. "Die Telekomunternehmen haben bereits Millionen Euro investiert, um in Vorleistung zu gehen." Grützner geht davon aus, "dass wir die Daten erst komplett löschen und dann wieder speichern müssen. Je nach dem, wie die neue Gesetzeslage dann aussieht".

... Wolfgang Neskovic: Dem Linken-Abgeordneten Wolfgang Neskovic geht das Urteil nicht weit genug. Da das Gericht die in der EU-Richtlinie vorgesehene Speicherung einer Vielzahl von Datenspuren grundsätzlich für zulässig halte, sei die Entscheidung "kein Grund zum Jubeln". Das Urteil bedeute einen höchst bedauerlichen Richtungswechsel in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Denn "die verdachtslose Speicherung aller Telekommunikationsdaten sämtlicher Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik, die das Verfassungsgericht heute für grundsätzlich zulässig erklärt hat, widerspricht dem Sinn und der historischen Funktion der Grundrechte."

... Jens Seipenbusch: "Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die bürgerrechtsfeindliche Gesetzgebung der letzten Jahre", sagte der Vorsitzende der Piratenpartei, Jens Seipenbusch. Jetzt gelte es dafür zu sorgen, dass die entsprechende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für unrechtmäßig erklärt werde. Das Urteil zeige auch, dass die Piraten im Kampf für die Bürgerrechte als Gegenpol zu den etablierten Parteien dringend benötigt würden, sagte Seipenbusch.


Florian Altherr: "Andere Länder profitieren von diesem Urteil nicht, also wollen wir unseren Protest über die Grenzen ausweiten", sagt Florian Altherr, Sprecher des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und Vertreter der größten Klägergruppe. Verfassungsgerichte in Rumänien und Bulgarien hätten ähnlich entschieden wie die Karlsruher Richter, in anderen Staaten sei dies bislang nicht der Fall.



Aus: "Reaktionen - Die Stimmen zum Grundsatzurteil" ZEIT ONLINE, dpa, reuters, AFP (2.3.2010)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-03/stimmen-urteil-vorratsdatenspeicherung (http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-03/stimmen-urteil-vorratsdatenspeicherung)
Title: [Miau! Mio! Miau! Mio!... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 03, 2010, 11:54:21 AM
Quote[...] Welche Einschränkungen muss der Gesetzgeber machen?

Die Daten dürfen nicht direkt für den Staat, sondern müssen weiterhin durch die Internetprovider gespeichert werden. Sie bleiben damit "verteilt auf viele Einzelunternehmen und stehen dem Staat unmittelbar als Gesamtheit nicht zur Verfügung", so die Richter. Die Daten müssen sicherer gespeichert werden, als das bisherige Gesetz es verlangt. In diesem Punkt ist der Einfluss des Chaos Computer Clubs zu erkennen, dessen Vertreter als Sachverständige zum Verfahren hinzugezogen worden waren. Die Richter benennen explizit als Bedingungen:

    * getrennte Speicherung
    * asymmetrische Verschlüsselung
    * Vier-Augen-Prinzip verbunden mit
    * fortschrittlichen Verfahren zur Authentifizierung für den Zugang zu den Schlüsseln
    * revisionssichere Protokollierung von Zugriff und Löschung

Neben höherer Datensicherheit fordert das Verfassungsgericht "anspruchsvolle und normenklare Regelungen" was Datenschutz, Transparenz, Rechtsschutz für Betroffene und Zugriffsrechte der Behörden angeht. Der Bundesdatenschutzbeauftragte soll einbezogen werden. Heimlich verwendet werden dürften die Daten nur dann, wenn das "im Einzelfall erforderlich und richterlich angeordnet" sei. Ein Richtervorbehalt gilt für die Abfrage und Übermittlung der Daten generell.

Zugreifen dürfen Strafverfolger, also Staatsanwaltschaften und Polizei, sowie Geheimdienste. Erstere aber nur dann, wenn ein Richter das gestattet hat und wenn es um "schwerwiegende Straftaten" geht. Das gleiche hatte das Gericht auch schon in seiner Eilentscheidung im Jahr 2008 entschieden. Welche Straftaten unter diese Formulierung genau fallen, soll der Gesetzgeber selbst festlegen.

Die Zugriffsrechte von Nachrichtendiensten auf die Verbindungsdaten müssen ebenfalls "wirksam begrenzt" werden. Zugriffe dürften nur bei konkreter Gefahr für Leib und Leben, Gefahren für den Bestand des Bundes oder eines Bundeslandes oder bei einer drohenden "gemeinen Gefahr" erfolgen. Grundsätzlich haben dabei die ebenfalls vom Verfassungsgericht verschärften Anforderungen zu gelten, die im Zusammenhang mit einer Online-Durchsuchung erfüllt sein müssen.

[...] Die Abfrage einfacher IP-Adressen haben die Richter weit schwächer abgesichert als den Zugriff auf die Verbindungsdaten selbst: "Ein Richtervorbehalt muss für solche Auskünfte nicht vorgesehen werden." Zur Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile sei die bloße Zuordnung einer IP-Adresse ungeeignet.

Behörden können dem Urteil zufolge eine Zuordnung von IP-Adresse zu Nutzern auch dann abfragen, wenn es sich nicht um eine Straftat, sondern in bestimmten Fällen bloß um eine Ordnungwidrigkeit handelt. Welche Ordnungswidrigkeiten das genau sind, soll der Gesetzgeber konkret benennen. Mit anderen Worten: Für Piratenjäger von Musik- oder Filmbranche, die herausfinden wollen, wer hinter einer IP-Adresse steckt, von der aus illegal Musik- oder Filmdateien verschoben werden, ändert sich de facto nichts. Sie müssen nur einen Strafverfolger finden, der für sie beim Provider nachfragt - einen Gerichtsbeschluss braucht man dafür nicht. Dazu ist dem Gericht zufolge aber "ein hinreichender Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr" vonnöten. Eine weitere Einschränkung: "Die Betreffenden müssen von der Einholung einer solchen Auskunft aber benachrichtigt werden."

Die gleichen Regeln dürften weiterhin für Menschen gelten, die etwa in Internet-Foren Verleumdungen, oder Beleidigungen hinterlassen oder auf andere Weise vermeintlich anonym gegen Gesetze verstoßen - ihre Identität herauszufinden, bleibt relativ einfach.

[...] Die Provider müssen auch weiterhin die Infrastruktur für die Speicherung der Daten vorhalten - das haben die Karlsruher Richter explizit als zulässig und zumutbar eingestuft: "So wie die Telekommunikationsunternehmen die neuen Chancen der Telekommunikationstechnik zur Gewinnerzielung nutzen können, müssen sie auch die Kosten für die Einhegung der neuen Sicherheitsrisiken, die mit der Telekommunikation verbunden sind, übernehmen und in ihren Preisen verarbeiten."

...


Aus: "Vorratsdatenspeicherung - Was das Urteil wirklich bedeutet" Von Christian Stöcker  (02.03.2010)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681255,00.html (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681255,00.html)

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Quote[...] das Verfassungsgericht vor allem zwei Dinge erreicht:

    * eine Atempause für all die, die gegen die EU-Richtlinie kämpfen, die dem Gesetz zugrunde liegt - nur, wenn die gekippt werden sollte, wird die vorsorgliche Speicherung wirklich wieder abgeschafft werden -
    * und eine Notbremsung auf dem Weg in eine noch weitaus extremere Überwachungs-Zukunft.

Für die Regierungskoalition wäre es rein theoretisch kein allzu großes Problem, nun ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu machen - wenn sich Union und FDP einigen können. Eines, das einerseits eben doch die EU-Richtlinie umsetzt, andererseits aber die zusätzlichen Kontroll- und Sicherungsmechanismen enthält, die Karlsruhe fordert.

Dieses neue Gesetz wird vermutlich kommen - und es wird im Kern ähnlich schockierend sein wie das alte: Auch weiterhin darf der Gesetzgeber nämlich fordern, dass Telefon- und Internet-Verbindungsdaten sowie durch Handys übermittelte Bewegungsdaten von jedem Bürger ohne vorliegenden Anfangsverdacht sechs Monate lang gespeichert werden. Dass Strafverfolgern und Geheimdiensten unter bestimmten Bedingungen Zugriff auf diese Daten gewährt wird. All das, sagt das Verfassungsgericht, ist unter Auflagen mit der Verfassung vereinbar.

Auch nach dem Urteil darf der Staat also mehr, als er sich früher getraut hätte. Telefonverbindungen zu speichern, weil man sich später mal dafür interessieren könnte - auf diese Idee ist nicht einmal die Regierung Helmut Kohls gekommen, als der Kalte Krieg noch in vollem Gange war. Die Speicherung dieser Daten ohne Anlass, unter welchen Auflagen auch immer, bleibt ein Dammbruch.

Vorerst verboten haben die Richter mit dem Urteil nicht diesen, sondern den nächsten, noch weitaus gravierenderen Schritt: Die Verschmelzung all der Daten zu einer kohärenten, für Strafverfolger und Geheime jederzeit einsehbaren Datenbank.

Mit den neuen Vorgaben aus Karlsruhe wird also beispielsweise so etwas nicht möglich sein: Erst nachzusehen, wer in den vergangenen sechs Monaten Telefonate in den Irak oder nach Afghanistan geführt hat, dann zu überprüfen, welche der Menschen, die dorthin telefonierten, im Inland miteinander telefoniert haben - und schließlich zu überprüfen, welche Mitglieder dieser Gruppe wann an welchem Ort waren, sich womöglich ein- oder gar mehrmals getroffen haben.

Einfacher formuliert: Karlsruhe hat dem Gesetzgeber verboten, eine digitale Rasterfahndung aufgrund der auf Vorrat gespeicherten Verbindungsdaten durchzuführen. Auch ein zukünftiges Gesetz, das eine derartige Rasterfahndung erlauben würde, ist bereits prophylaktisch für verfassungswidrig erklärt worden. Denn der Zugriff soll auf Fälle beschränkt werden in denen

    * ein konkreter Verdacht auf eine "auch im Einzelfall schwerwiegende Straftat" vorliegt,
    * ein Richter den Datenabruf absegnet und
    * der Betroffene zumindest im Nachhinein über den Abruf informiert wird (wenn Heimlichkeit im Vorfeld geboten ist). Außer, ein Richter entscheidet explizit anders.

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, darf den Karlsruher Richtern zufolge nicht einmal auf die Daten zugegriffen werden, jedenfalls nicht von Strafverfolgern. Zusammengeführt werden die gespeicherten Informationen also immer erst im konkreten Fall, bis dahin bleiben sie säuberlich getrennt (und durch neue, zusätzliche Absicherungen geschützt) auf den Servern der jeweiligen Internetprovider und Telekom-Unternehmen.

Das Urteil greift also weniger in die derzeit gängige Praxis ein - auch wenn Strafverfolger kurz nach der Verkündung unverfroren zu klagen begannen, nun erschwere ihnen das Grundgesetz schon wieder die Arbeit. Es verhindert vor allem einen weiteren Ausbau und eine weitere Vernetzung dessen, was bislang bereits umgesetzt wurde.

Einen etwas merkwürdigen Nebeneffekt hat das Ganze: Dass die Verbindungsdaten bei Privatunternehmen gespeichert werden müssen und nicht zentral und unter staatlicher Kontrolle, hat das Gericht explizit als Garanten für die Wahrung der Bürgerrechte eingestuft.

Die Provider als Hüter der Privatsphäre und der Freiheit - das hätte sich vor ein paar Jahren wohl kaum jemand träumen lassen.


Aus: "Vorratsdatenurteil - Firewall für die Rasterfahnder" Ein Kommentar von Christian Stöcker (02.03.2010)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681325,00.html (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681325,00.html)

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Quote[...] Nicht einmal drei Stunden nach der Verkündung der Karlsruher Entscheidung wurde deutlich, wie unterschiedlich Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und seine Justizkollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Spruch der Verfassungsrichter werten.

Leutheusser-Schnarrenberger kündigte an, sie sehe keinerlei Zeitdruck für die Erarbeitung einer Novelle. De Maizière verlangte hingegen, man müsse nun "klug, aber schnell" ein neues Gesetz zur Umsetzung der von Karlsruhe diktierten Vorgaben schaffen.

De Maizières Parteikollege Wolfgang Bosbach, der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, ging noch weiter. "Jetzt müssen jede Nacht die Lichter im Justizministerium brennen. Wir brauchen ein neues Gesetz bis zum Sommer", sagte Bosbach der Süddeutschen Zeitung mit der Begründung, es gebe andernfalls Lücken bei der Abwehr schwerer Gefahren und bei der Strafverfolgung in Deutschland. "In tausenden von Fällen gibt es keine Fingerabdrücke, keine Zeugen, keine DNA-Spuren, sondern nur die Telekommunikationsdaten als Ermittlungsansatz", argumentiert Bosbach.

Tatsächlich hat das Karlsruher Urteil unmittelbare Folgen für die Arbeit der Polizei und der Geheimdienste. Die dürfen nun keine jener Daten mehr nutzen, die bislang sechs Monate auf Grundlage des nun für verfassungswidrig erklärten Gesetzes gespeichert worden waren.

Die Deutsche Telekom kündigte unmittelbar nach dem Urteil an, keine Auskunft mehr über diese Informationen zu geben. Den Kriminalämtern und anderen Polizeibehörden bleiben diese Informationen bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes verwehrt. Der Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst, für die der Zugang zu diesen Daten schon bislang sehr beschränkt möglich war, werden sie nach dem Karlsruher Richterspruch vom Dienstag möglicherweise niemals wieder erhalten.

...

Quote

03.03.2010 08:08:53

plexar: ach ne.....?!

aus den artikel:"Wir brauchen ein neues Gesetz bis zum Sommer", sagte Bosbach der Süddeutschen Zeitung mit der Begründung, es gebe andernfalls Lücken bei der Abwehr schwerer Gefahren und bei der Strafverfolgung in Deutschland."

ja genau.......sonst haben wir wieder so kriminelle verhältnisse wie vor der vorratsdatenspeicherung. ich muss ja sagen, nachdem mit der sammelwut begonnen wurde, fühlte ich mich schlagartig sicherer.........

geht es euch genau so?





Aus: "Vorratsdatenspeicherung Ermittler in Fesseln" Von Susanne Höll (03.03.2010)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/631/504839/text/ (http://www.sueddeutsche.de/politik/631/504839/text/)

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Quote[...] Die Verfassungsrichter formulieren neue, strenge Regeln. Überhaupt: Das Verfassungsgericht hält die ganze Sammelei von Telekommunikationsdaten auf Vorrat für suspekt. Es sei dies, so die Richter, ein "schwerer Eingriff" in die Bürgerrechte, "mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt".

Das Urteil weiß und beschreibt sehr gut, was passieren kann, wenn alle Telefon- und Internet-Daten von allen Bürgerinnen und Bürgern sechs Monate lang gespeichert und zum staatlichen Abruf bereitgehalten werden.

Das Urteil weiß, was drohen kann, wenn ausgewertet wird, wer wann mit wem, wie oft und von wo aus E-Mails und SMS-Botschaften geschickt oder telefoniert hat. Die Speicherung all dieser Daten ermöglicht, so steht es im Urteil, "die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers".

Bei der Auswertung der umfassend gespeicherten Kommunikationsbeziehungen kann auch schnell festgestellt werden, wer in einer Gruppe von Atom-, Windkraft- oder Kriegsgegnern, von protestierenden Milchbauern, von demonstrierenden Neonazis oder Antifaschisten welche Rolle spielt, wer Vordenker, Logistiker, Organisator oder Mitläufer ist. Vor allem die Experten des Chaos Computer Clubs haben dies dem Gericht sachverständig geschildert.

Durch die Auswertung der Daten können auch die hierarchischen Strukturen in einer politischen Partei schnell analysiert werden. Es kann ganz quick herausgefunden werden, wer welchem Journalisten wann und wo welche Informationen gegeben hat. Eine Totalerfassung aller Daten ist daher für die Meinungs-, für die Kommunikations- und für die Pressefreiheit höchst gefährlich. Sie bedroht sämtliche Berufsgeheimnisse.

Das alles weiß und fürchtet das Bundesverfassungsgericht: Die Gefahren der Vorratsdatenspeicherung sind in seinem langen Urteil anschaulich zusammengefasst - aber die Konsequenzen sind nur halbherzig gezogen worden.

Das Urteil ist hart, aber nicht hart genug.

Es ordnet zwar an, die bisher gespeicherten Daten zu löschen, lässt aber die Speicherung und Weitergabe der Daten für die Zukunft umfassend zu. Auf der Basis der im Urteil geschilderten Gefahren hätte die Speicherung aber generell verboten werden müssen.

Das haben sich die Richter jedoch nicht getraut, weil es sonst einen Rechtskrieg mit der Europäischen Union gegeben hätte. Den versucht Karlsruhe zu vermeiden. In Brüssel hängen die Grundrechte noch nicht so hoch wie in Karlsruhe, und wie es der Europäische Gerichtshof damit hält, weiß man noch nicht so genau. Die Zeit, in der man dem Konflikt nicht mehr ausweichen kann, rückt aber näher.

Das Bundesverfassungsgericht hätte die generelle Vorratsdatenspeicherung gern ganz generell für grundgesetzwidrig erklärt. Die Richter hätten zu diesem Zweck erklären müssen, dass die EU-Richtlinie, die die Vorratsdatenspeicherung vorschreibt, vom EU-Recht nicht gedeckt sei.

Doch das Verfassungsgericht hat die Richtlinie nicht angetastet, sondern - ähnlich wie beim Lissabon-Vertrag - nur deren Umsetzung in deutsches Recht moniert und hierfür bessere Regeln aufgestellt.

Das ist in Ordnung, aber nicht ausreichend.

Auf diese Weise werden die fundamentalen Gefahren der Datenspeicherung auf Vorrat nur ein wenig verkleinert, aber nicht beseitigt. Das Gericht weiß um das Potential zur Freiheitsgefährdung, die in der Vorratsdatenspeicherung steckt. Die ganze Sache ist ihm nicht geheuer. Deshalb klagt und warnt und droht es in seinem Urteil. Deshalb versucht das Gericht, die Ampeln für weitere Eingriffe in die Privatheit der Bürger auf Rot zu stellen - auch auf europäischer Ebene.

Man muss leider befürchten, dass solches Warnen und Drohen nichts hilft. Den Grundrechten der Bürger und ihrer Privatsphäre könnte es so ergehen wie dem Paulinchen im Struwwelpeter. In dieser Geschichte sind es zwei Katzen namens Minz und Maunz, die vor den Zündeleien warnen: "Und Minz und Maunz die Katzen, erheben ihrer Tatzen. Sie drohen mit den Pfoten: Der Vater hat's verboten! Miau! Mio! Miau! Mio! Lass stehn, sonst brennst Du lichterloh!"

So ähnlich liest sich das Karlsruher Urteil. Sechs Richter des Ersten Senats sind Minz und Maunz und drohen mit den Pfoten (zwei andere Richter schnurren brav, sie haben ein abweichendes Votum abgegeben). Paulinchen hört bekanntlich die Katzen nicht, "das Hölzchen brennt gar hell und licht". Und so bleibt am Schluss vom Paulinchen nur ein Häufchen Asche übrig. Das darf den Grundrechten in Europa nicht passieren.

Wenn die Totalspeicherung der Telekommunikationsdaten auf Vorrat so gefährlich ist, wie es die Verfassungsrichter beschrieben haben - und sie haben recht mit dieser Beschreibung - dann dürfen sie es bei bloßen Warnungen nicht mehr belassen. Der Jubel über das wichtige Urteil des Bundesverfassungsgerichts bleibt einem daher im Halse stecken.

...


Aus: "Urteil zur Vorratsdatenspeicherung Grundrechte in Gefahr!" Ein Kommentar von Heribert Prantl (02.03.2010)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/617/504825/text/ (http://www.sueddeutsche.de/politik/617/504825/text/)

Title: [...dass sie nützlich sei (Vorratsdatenspeicherung)]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 04, 2010, 12:14:37 PM
Quote[...] Die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström plant nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsspeicherung eine Überprüfung der EU-Richtlinie zur Datenspeicherung. "Ich will die Direktive bis Ende des Jahres evaluieren lassen", sagte Malmström der Zeitung Die Welt. "Da werden wir uns nicht nur ansehen, ob sie angemessen und effektiv ist und wie hoch die Kosten sind. Sondern auch, ob sie mit der Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags vereinbar ist." Der Reformvertrag der Europäischen Union war Ende 2009 in Kraft getreten.

Die schwedische EU-Kommissarin sagte, dass der Nutzen der EU-Richtlinie für den Anti-Terror-Kampf und zur Bekämpfung der Kriminalität noch nicht abschließend bewertet werden könne. Als Grund nannte sie, dass die Direktive in einigen EU-Staaten noch nicht umgesetzt worden sei. In den Ländern, wo sie umgesetzt wurde, sagten die Behörden, dass sie nützlich sei, erläuterte die liberale Politikerin.

Die Karlsruher Richter hatten am Dienstag geurteilt, dass die Vorratsdatenspeicherung, die auf Grundlage der EU-Richtlinie Ende 2007 von der damaligen großen Koalition beschlossen worden war, in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig ist. Die EU-Richtlinie wurde jedoch nicht in Frage gestellt. Während die Union rasch ein neues, am Urteil des Bundesverfassungerichts orientiertes Gesetz auf den Weg bringen will, will sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht unter Druck setzen lassen.

Gegner von Vorratsdatenspeicherungen wollen nun auch die EU-Richtlinie zu Fall bringen. "Andere Länder profitieren von diesem Urteil nicht, also wollen wir unseren Protest über die Grenzen ausweiten", hatte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nach dem Karlsruher Urteil mitgeteilt und angekündigt, auch europaweit gegen das massive Speichern von Kommunikationsdaten kämpfen zu wollen. (dpa) / (anw)

Quote4. März 2010 10:39
Es steht wohl ausser Frage...
TheSpirit (mehr als 1000 Beiträge seit 06.11.00)

...das die Strafverfolgungsbehörden dieses Werkzeug gerne hätten.

> In den Ländern, wo sie umgesetzt wurde, sagten die Behörden, dass [die VDS]
> nützlich sei, erläuterte die liberale Politikerin.

Folter ist auch nützlich, genauso wie die Möglichkeit Flugzeuge, in
denen sich Terroristen befinden könnten, abzuschießen. Aber deswegen
muss man das noch lange nicht machen und deswegen ist es auch nicht
automatisch grundrechtskonform.

Die europäischen Innenminister haben scheinbar ihren Auftrag
missverstanden. Sie sollen Sicherheit UND Freiheit der Bürger
garantieren, nicht den Ermittlungsbehörden das Leben erleichtern.


Quote4. März 2010 10:44
In den Ländern, wo sie umgesetzt wurde, sagten die Behörden, ...
SilentCry

Zitat: "In den Ländern, wo sie umgesetzt wurde, sagten die Behörden,
dass sie nützlich sei, erläuterte die liberale Politikerin."

Ja, nein? Wirklich? Um mit Rüdiger H. zu sprechen: "Guten Tag
erstmal, ich weiß nicht, ob Sie's schon wussten, Polizei und
Geheimdienste tendieren dazu, faschistoide Totalüberwachungsmaßnahmen
als durchaus positiv zu bewerten...."

Ich würde mittlerweil soweit gehen zu sagen dass ALLES, was seitens
von Polizei oder Militärs oder Geheimdiensten _begrüßt_ wird,
grundsätzlich und rundheraus abzulehnen ist. Wir eilen in
Riesenschritten einem europaweiten Polizeistaat entgegen, die
Machthaber dieser Bürokratiezweige _schmecken_ förmlich schon ihre
Allmacht wie Hyänen das Blut des verwundeten Tiers.

Wir sind weit gekommen, in Europa. Noch kein Jahrhundert dieses
Massenmörderregime überwunden, vor kaum einem viertel Jahrhundert
eine Mauer zu einem anderen unterdrückenden Regime niedergerissen und
schon wieder an der Schwelle zum Faschismus und Totalitarismus.

Ich kann gar nicht sagen, ob mein Zorn, dass dieser Abschaum auf
allen Ebenen nicht einfach in eine Grube geworfen und mit Schlamm
bedeckt werden kann (sondern weiter hartnäckig wie Fußpilz unsere
Gesellschaft verseucht) oder meine grenzenlose Traurigkeit ob des
Untergangs von Freiheit und
Würde überwiegt.

Quote4. März 2010 11:58
Nur: "Find ich toll!" ist zu wenig.
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

Die Behörden müssen schon mit konkreten Zahlen kommen um Eindruck zu
machen.

In wie vielen Fällen war die Nutzung von VDS-Daten die einzige
Möglichkeit, ein schweres Verbrechen aufzuklären?
Bzw. um wie viel konnte die Aufklärungsquote durch die VDS erhöht
werden?

Die Abschätzungen, die Experten und Sicherheitsbehörden hier in
Deutschland herausgegeben haben, waren eher nicht allzu euphorisch.
Da war von Aufklärungsquotenverbesserungen im Bereich irgendwo 3
Stellen hinter dem Komma die Rede.

Selbst wenn die VDS die Aufklärungsquote z.B. um 1 oder 2% verbessern
würde, müsste man sich immer noch fragen, ob das die
anlassunabhängige Massenspeicherung aller Verbindungsdaten von über
500 Millionen Menschen in der EU rechtfertigt.
Das ist schon ein gewaltiger Aufwand und darüber hinaus auch noch
sehr Bedenklich, was den Eingriff in die Grundrechte angeht.

Natürlich ist es auch sehr schwer in Zahlen zu fassen, wie groß die
von der VDS ausgehende Gefahr für die freiheitlich-demokratische
Grundordnung ist. Aber allein dass die da ist, sollte einem schon mal
zu denken geben, ob dieser Weg in die richtige Richtung führt.
Und wenn die VDS wirklich dazu beitragen sollte, dass Freiheit,
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa eines Tages ganz den
Bach runter gehen, dann sind davon wirklich ALLE Bürger direkt
betroffen, nicht nur 0,006% oder sowas in der Richtung.






Aus: "EU will Datenspeicherungsrichtlinie überprüfen" (04.03.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-will-Datenspeicherungsrichtlinie-ueberpruefen-945936.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-will-Datenspeicherungsrichtlinie-ueberpruefen-945936.html)

Title: [Es sei zu prüfen... (Vorratsdatenspeicherung)]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 22, 2010, 09:11:51 AM
Quote[...] Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält eine Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten nicht unbedingt für erforderlich. "Andere Staaten kommen ohne Vorratsdatenspeicherung aus, zum Beispiel die USA", sagte die FDP-Politikerin dem "Hamburger Abendblatt". Dort werde die alternative "Quick-Freeze-Methode" angewendet, "also das Einfrieren der Daten bei vorliegendem Verdacht". Zudem seien in sechs EU-Staaten die Vorgaben aus Brüssel zur anlasslosen Protokollierung der Nutzerspuren nicht umgesetzt. Es sei zu prüfen, ob die entsprechende Richtlinie überhaupt mit der europäischen Grundrechtscharta vereinbar sei.

Auf die Frage, ob das federführende Justizministerium eventuell gar keinen Gesetzesentwurf zur Neufassung der Vorratsdatenspeicherung anhand der Richtschnur  des Bundesverfassungsgericht vorlegen werde, erklärte die Liberale: "Wir legen nicht die Hände in den Schoß." Aber das Urteil aus Karlsruhe müsse genau ausgewertet und in die europäische Entwicklung eingebettet werden. Bei einem eventuellen neuen gesetzgeberischen Vorstoß sei auf jeden Fall "die Notwendigkeit und die Sicherheit der gespeicherten Daten zu gewährleisten". Es wäre ihrer Ansicht nach aber "verantwortungslos, einen Zeitplan zu nennen". Den Mahnungen  zur Eile ihres Kollegen im Innenressort, Thomas de Maizière, hielt die Juristin entgegen: "Ich dränge ihn ja auch nicht zu Gesetzen." Ihr Ziel ist es, "seriös" mit dem Beschluss des Verfassungsgerichts umzugehen.

De Maizière selbst machte gegenüber der "Sächsischen Zeitung" die Ansage, dass sich in der Regierungskoalition bestenfalls "jeder um sein eigenes Ressort kümmert und sich mit anderen abstimmt, aber den anderen nicht so viel hineinredet". Auf diese Weise könne der noch nicht optimale Eindruck von der Arbeit von Schwarz-Gelb verbessert werden. Trotzdem übte er aber erneut Druck aus auf Leutheusser-Schnarrenberger mit der Forderung, "das Urteil zügig und klug in ein neues Recht" zu überführen. Prinzipiell stimme das Motto von früher, dass Polizisten auf die Straße müssten, angesichts neuer Kriminalitätsformen im Internet nur noch zum Teil: "Viele Straftaten müssen am Computer, also am Schreibtisch, aufgeklärt werden." (Stefan Krempl) / (ola)


Aus: "Justizministerin hält Vorratsdatenspeicherung für verzichtbar" (21.03.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerin-haelt-Vorratsdatenspeicherung-fuer-verzichtbar-959955.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerin-haelt-Vorratsdatenspeicherung-fuer-verzichtbar-959955.html)

Title: [Vorratsspeicherung und Ausforschungsinteresse... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 29, 2010, 09:57:01 AM
Quote[...] Der Bundestag hat am heutigen Freitag über die Zukunft der vom Bundesverfassungsgericht zunächst gestoppten Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten gestritten. Eine Regierung, die sich über Datenskandale bei Lidl, Bahn und anderen Unternehmen echauffiere, aber selbst unkontrollierbare und anlasslose Datensammlungen propagiere, "handelt schizophren", erklärte der netzpolitische Sprecher der Fraktion der Grünen, Konstantin von Notz, in der fast zweistündigen Debatte. Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Michael Grosse-Brömer, hielt dagegen, man dürfe nicht dem Staat "Ausforschungsinteresse" unterstellen und zugleich Google, Facebook & Co. einfach walten lassen. Es könne nicht behauptet werden, dass die Vorratsdatenspeicherung ein Instrument sei, "das für den Bürger nicht erträglich ist".


Anlass der Aussprache in erster Lesung war ein Antrag (PDF-Datei: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/011/1701168.pdf) der Grünen. Damit soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich für vollständige Aufhebung der EU-Richtlinie  zur verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren einzusetzen und weiteren vergleichbaren Vorhaben entschieden entgegenzutreten.

Von Notz zitierte zur Begründung aus dem Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik gehöre und sich die Bundesregierung dafür international einsetzen müsse. Die massenhafte Speicherung sei ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre aller Bürger und schaffe ein "diffuses Gefühl des Beobachtetsein". Zugleich verwies er auf die Kriminalstatistik, wonach die Aufklärungsquote bei Internetstraftaten generell mit rund 80 Prozent sehr hoch, mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung aber nicht gestiegen sei. Laut einer Studie des Max-Planck-Instituts (http://www.heise.de/meldung/Studie-Vorratsdatenspeicherung-nutzt-der-Strafverfolgung-kaum-190877.html) sei diese für die Verfolgung von 99,9 Prozent der Delikte "absolut nutzlos".

Jan Korte, Datenschutzexperte der Linken, unterstütze den Antrag. Durch die "totale Protokollierung" des Kommunikationsverhaltens werde "die Grundlage für demokratisches Engagement in Frage gestellt". Nicht alles, was juristisch und technisch machbar ist, müsse gemacht werden. Die schwarz-gelbe Koalition solle nun "eine Runde in sich gehen und dann auf die Vorratsdatenspeicherung verzichten".

Für die SPD-Fraktion kündigte Christine Lambrecht an, dass "wir sehr gespannt beobachten werden, wie sich die Mehrheitsverhältnisse entwickeln". Sie hoffe, dass sich im koalitionsinternen Streit "die FDP durchsetzt". Ihr Fraktionskollege Gerald Reichenbach warf dagegen ein, dass ein "Abwägungsprozess" zwischen Sicherheit und Freiheitsrechten nötig sei, wie ihn die Sozialdemokraten bei ihrem Votum für eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung durchgeführt hätten. Auch die Koalition dürfe sich hier "nicht wegducken" und müsse Regeln finden, die beiden Seiten gerecht würden. Bisher gebe es aber nur "Nachrichten von der schwarz-gelben Zankstelle".

Es bedürfe des "populistischen Antrags" nicht, meinte Christian Ahrendt von den Liberalen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stehe persönlich dafür, dass auf EU-Ebene die Freiheitsrechte gewahrt würden. Da auch die EU-Kommission die Richtlinie hinterfragt habe, bestehe derzeit "keine Veranlassung, in Hektik zu verfallen". In Richtung des Koalitionspartners betonte er, dass es "keine Sicherheitslücke" gebe. Karlsruhe habe ohnehin mit einstweiligen Verfügungen schon vor dem Urteil den Zugriff auf die Vorratsdaten in vielen Fällen "suspendiert" gehabt. Seine Fraktionskollegin Gisela Piltz ergänzte, dass bei Flatrates Daten im Verfahren "Quick Freeze" bei konkretem Verdacht eingefroren werden könnten. Der Richterspruch werde "in aller Ruhe" analysiert, dann werde die Koalition "gemeinsam das tun, was wir für notwendig halten".

Grosse-Brömer sprach sich für einen Neustart der Vorratsdatenspeicherung aus: "Wir haben ein schönes Datenschutzkorsett vorgegeben bekommen. Wir werden das jetzt gesetzlich auffüllen." Karlsruhe habe verdeutlicht, dass die Maßnahme "per se geeignet und notwendig" sei zur Bekämpfung schwerer Verbrechen: "Die Bürger haben einen Anspruch auf effektive Strafverfolgung." Die großen Polizeidienststellen hätten erklärt, dass die Datenprotokollierung etwa für die "Identifizierung schwerster Kinderschänder" im Netz nötig sei. Die Opposition dürfe solche Ansprüche nicht unter Hinweis auf das Hin und Her bei Websperren diskreditieren, da die Strafverfolger "doch keine persönlichen Vorteile" aus dem Instrument zögen. Diese machten sich vielmehr "Sorgen um Schutzlücken". (Stefan Krempl) / (anw)

Quote26. März 2010 14:27
Lieber Konstantin von Notz, handeln die grünen nicht auch "schizophren", ...
SixSixEight (mehr als 1000 Beiträge seit 15.03.03)

...wenn man betrachtet, wofür sie sich hingeben, wenn sie an
Regierungen beteiligt sind. Haben wir diese Freiheitsberaubung
genannt "Antiterror-Gesetze" nicht einer Regierung zu verdaken, in
der die Grünen Seit an Seit mit Otto Schily als Innenminster diese
durch das Gesetzgebungsverfahren gepeitscht haben? Waren es nicht
immerhin gut ein Drittel der grünen Bundestagsfraktion, die das
Gesetz zur Schaffung einer Zensutrinfrastruktur gebilligt haben?

Merkwürdig, seit die Grünen wieder die Oppositionsbänke drücken,
kommen wieder brauchbare Statements, Vorschläge und Initiativen - Nur
zu schade, daß diese ob der Lage wirkungslos verhallen... - Stellt
sich doch Frage, sind die Grünen nur Bürgerrechtler, wenn sie in de
Opposition Sind? Dann ist es wohl besser, wenn sie dort blieben -
Schade, eigentlich...

...meint

SixSixEight

Quote26. März 2010 15:30
Nicht ganz...
Nackenstarre (45 Beiträge seit 28.11.05)

SixSixEight schrieb am 26. März 2010 14:27

> durch das Gesetzgebungsverfahren gepeitscht haben? Waren es nicht
> immerhin gut ein Drittel der grünen Bundestagsfraktion, die das
> Gesetz zur Schaffung einer Zensutrinfrastruktur gebilligt haben?

Dieses Drittel der Grünen hat das Gesetz nicht gebilligt, sondern hat
sich der Stimme enthalten. Nicht dass das viel besser wäre, aber so
viel Genauigkeit darf schon sein.

Quote26. März 2010 15:35
Re: Nicht ganz...
SixSixEight (mehr als 1000 Beiträge seit 15.03.03)

Nackenstarre schrieb am 26. März 2010 15:30

> Dieses Drittel der Grünen hat das Gesetz nicht gebilligt, sondern hat
> sich der Stimme enthalten.

Das meinte ich mit "gebilligt", also "billigend in Kauf genommen".
Sonst hätte ich "zugestimmt" geschrieben.

Gruß

SixSixEight




Quote26. März 2010 15:50
Doch es ist unerträglich - eben genau das!
Beschützer der Demokratie (84 Beiträge seit 02.04.07)

Zitat:
"Es könne nicht behauptet werden, dass die Vorratsdatenspeicherung
ein Instrument sei, "das für den Bürger nicht erträglich ist"." Ende

Doch und genau das ist es, was die Herren und Damen Politiker, die
von diesen Regelungen ausgenommen sind (Immunität) - eben nie
verstehen können.

Es ist unerträglich und verändert mein Verhalten zum Negativen.



Quote26. März 2010 17:51
Die Liste der verfassungswidrig handelnden Politiker - Namen der Abstimmung (Editiert vom Verfasser am 26.03.10 um 18:07)
aufklaerung, admin@aufklaerung3null.de (31 Beiträge seit 12.03.09)

Das Verfassungericht sagt mal wieder das unsere Volksvertreter Ihren
Job nicht ernst nehmen, sondern es regelmäßig leisten sich gegen
unsere demokratischen Grundsätze zu stellen. Anstatt sich zu
entschuldigen wird jetzt ausgelotet, wie weit man eine allgemeine
Bürgerüberwachung weiterhin aufrecht erhalten kann.

Ein weiteres politiches Trauerspiel.

Hier die Daten von dem historischen Tag Berlin 09. November 2007 im
beugen unserer Verfassung.

Ein weiteres umstrittenes Gesetz zur Überwachung der Bürger wird von
Politikern, die die Verfassung, durch Ihrem Schwur, schützen sollen,
verabschiedet.

366 Ja Stimmen

156 Nein Stimmen

2 Enthaltungen

> http://www.abgeordnetenwatch.de/vorratsdatenspeicherung-636-140----abst_ja.html#abst_verhalten

zugestimmt haben bei der Vorratsdatenspeicherung

> http://www.abgeordnetenwatch.de/vorratsdatenspeicherung-636-140---abstimmungsverhalten-abst_ja.html#abst_verhalten

dagegen

> http://www.abgeordnetenwatch.de/vorratsdatenspeicherung-636-140---abstimmungsverhalten-abst_nein.html#abst_verhalten

pdf Liste ist auf der deutschen Bundestagseite
> http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/16wp/20071109_teleueberwach.pdf

auch interessant vor einem Jahr

02.01.09 Bundesregierung hält sich bei der Vorratsdatenspeicherung
für unangreifbar

> http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-haelt-sich-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-fuer-unangreifbar-193243.html

die Hydra - Vorratsdatenspeicherung

> http://aufklaerung3null.de/htmlversion/thoughtData/1080.html

Gruß

Markus

> www.aufklaerung3null.de

ohne Java Skript (mein Java Toll hat mich reingelegt)

> http://aufklaerung3null.de/htmlversion/index.html

Eine vernetzte Linksammlung zur Aufklaerung
habe auch viel Mediales (Video/Audio) als Links zusammen getragen,
wenn Ihr Links zu zB Videos braucht um Eure Überzeugungen im
Bekanntenkreis zu unterstreichen ohne Euch selbst den Mund fusslig zu
reden  - Herzlich Willkommen

bevorzugte Links um aufzuwecken

> http://www.dubistterrorist.de/
Merkel plädiert für totale Überwachung
> http://www.youtube.com/watch?v=wcVRlzP6SQA
ard-kinderreporter-2007_06_27-internet
> http://www.youtube.com/watch?v=2iaraPW3wWo
Quarks & Co stellt die neuesten Waffen der Terror-Fahnder vor und
zeigt, warum viele Antiterror-Maßnahmen nicht schützen
> http://www.wdr.de/tv/quarks/videos/uebersicht.jsp?medium=webtv&datum=
2008-02-12
Alle Bürger unter Generalverdacht
> http://www.youtube.com/watch?v=DP_xhTdWwS0&feature=channel_page
Schäubles Überwachungsstaat 2008
> http://www.youtube.com/watch?v=qPOHLD2i9hE
In Verantwortung für Schlesien - Rede von Wolfgang Schäuble
> http://www.youtube.com/watch?v=UmodDBWw1WM
Hagen Rether Vater unser
> http://www.youtube.com/watch?v=5k5LbtS4SXM

Quote26. März 2010 17:56
Re: Die Liste der verfassungswidrig handelnden Politiker - Namen der Abstimmung
Twister2009, Bettina Winsemann, bettina@freunde-der-freiheit.de (mehr als 1000 Beiträge seit 16.01.09)

aufklaerung schrieb am 26. März 2010 17:51

> Berlin 09. November 2007
>
> ein weiteres umstrittenes Gesetz zur Überwachung der Bürger wird von
> Politikern die die Verfassung laut Ihrem Schwur verabschiedet

Wieso handelt ein Politiker verfassungswidrig, wenn er ein im
Nachhinein für verfassungswidrig erklärtes Gesetz verabschiedet hat?

Quote26. März 2010 18:33
Re: Die Liste der verfassungswidrig handelnden Politiker - Namen der Abstimmung
aufklaerung, admin@aufklaerung3null.de (32 Beiträge seit 12.03.09)

Hallo Twister,
war es nicht im voraus schon verfassungswidrig?
Im Vorfeld haben wir doch schon klar dargelegt das diese Idee von
Überwachung sich nicht mit den Grundgestzen vereinbaren lässt.

Zitat Wikepedia:
"Verfassungswidrigkeit ist die Unvereinbarkeit eines staatlichen
Hoheitsakts mit der bestehenden Verfassung. Insbesondere bei
Verletzung von Grundrechten ist die Verfassungswidrigkeit gegeben."

In so fern waren alle die mit "Ja" abgestimmt haben, bewusst
verfassungswidrig zu handeln. Das hat das Verfassungsgericht mußte
leider das Ihnen nochmal erklären.

"verfassungswidrig" sind ja meist in der Presse nur Terroristen,
Rechtsradikale, Linksextemisten... in so fern ist es für mich wichtig
dieses Handeln verfassungswidrig zu nennen.

Weiter vom Verfassungericht bestätigte Fälle bei denen ich das
genauso sehe, das man sie verfassungswidriges Handeln von Politikern
nennen sollte.

> http://www.heise.de/newsticker/Ex-Verfassungsrichter-ruegt-Gesetzentwurf-zu-heimlichen-Online-Durchsuchungen--/meldung/110276
> http://www.heise.de/newsticker/Hessen-stoppt-automatische-Erfassung-von-Kfz-Kennzeichen-Update--/meldung/104890
> http://www.heise.de/newsticker/Bundesverfassungsgericht-schraenkt-Speicherung-von-DNA-Profilen-ein--/meldung/140576
> http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060404_1bvr051802.html
> http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20040303_1bvr237898.html?Suchbegriff=%22lauschangriff%22

Es geht sogar soweit das Politiker sich über diese Feststellungen vom
Verfassungsgericht empören ohne mit Konsequennzen zu rechnen.
> http://www.heise.de/newsticker/Schaeuble-kritisiert-Bundesverfassungsgericht--/meldung/134394

In so fern stelle ich mir die Frage "Wie lange schützt uns das BVG
noch vor diesen Volks(ver)tretern und vor diesem Wahnsinn?"
von Volkskontrolle
> http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Wie-lange-schuetzt-uns-das-BVG-noch-vor-diesen/forum-129032/msg-14078491/read/

Gruß

Markus





Quote27. März 2010 06:01
Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer
nichtglauben (mehr als 1000 Beiträge seit 07.11.01)

"Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Michael
Grosse-Brömer, hielt dagegen, man dürfe nicht dem Staat
"Ausforschungsinteresse" unterstellen und zugleich Google, Facebook &
Co. einfach walten lassen. Es könne nicht behauptet werden, dass die
Vorratsdatenspeicherung ein Instrument sei, "das für den Bürger nicht
erträglich ist".  "

Sie kennen den Unterschied zwischen VDS und Facebook&co?
Die VDS setzt beim (Zugangs)Provider an und loggt sämtliche Daten,
egal ob ein Bürger dies will oder nicht.
Bei Facebook&co hat der Bürger die _WAHL_ ob er sich damit
beschäftigen und seine Daten preis geben _WILL_.

Die VDS _IST_ für den Bürger _NICHT_ erträglich, das ist keine
Behauptung wie Sie formulieren. Es gilt in Deutschland die
Unschuldsvermutung, Rasterfandung ist tabu. Was Sie hier fordern ist
dass der Staat seine 80 Millionen Bürger verfolgbar aushorchen kann.
Kurz: Ersteres wird aufgezwungen, letzteres ist freiwillig.

ES GEHT SIE EINEN SCHEISS AN, MIT WEM BÜRGER X KONTAKT UNTERHÄLT UND
WO BÜRGER Y SICH AUFHÄLT, SOLANGE KEINE STRAFTAT GESCHIEHT. DAS NENNT
SICH PRIVATSPÄHRE UND DIE HAT JEDER, AUCH EIN STAAT ZU ACHTEN!

Alles andere wäre ein faschistoider Überwachungsstaat.

Zeigen Sie UNS, DEM VOLK endlich Beweise, welche Erfolge die VDS im
Vorfeld vor der Tat hatte und welche Taten sie verhindern konnte.
Dazu findet man selbst heute KEINE verlässlichen Zahlen!!!! Zufall
oder Absicht?!?!

Unlängst gab es im Zusammenhang mit Websperren politische Stimmen,
welche die alleinige freie(!) Wahl eines nicht von deutschen Behörden
kontrollierten(!) DNS als Akt mit enormer krimineller Energie
hinzustellen versuchten. Lustig, man wird in die kriminelle Ecke
geschoben, bloss weil man sich zu wehren versucht!

ICH HABE DIE SCHNAUZE DERMASSEN VOLL VON LEUTEN WIE IHNEN das ich
nicht weiter schreibe, die Leute von Heise sollen nicht Mehrarbeit
durch mich bekommen.

sauer
*nichtglauben*




Aus: "Schlagabtausch zur Vorratsdatenspeicherung im Bundestag" (26.03.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schlagabtausch-zur-Vorratsdatenspeicherung-im-Bundestag-964866.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schlagabtausch-zur-Vorratsdatenspeicherung-im-Bundestag-964866.html)

Title: [Die jahrelange geübte Praxis... (USA, FISC, NSA, Vorratsdatenspeicherung)]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 20, 2010, 04:21:46 PM
Quote[...] Der US-Nachrichtendienst National Security Agency (NSA) hat die jahrelange geübte Praxis der Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten bereits im Dezember oder Januar bis auf Weiteres beendet. Dies meldet die Washington Post unter Verweis auf Regierungskreise. Die NSA soll damit möglichen Bedenken des für die Überwachung der Geheimdienstaktivitäten zuständigen US-Bundesgerichts zuvorgekommen sein. Der Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC) kontrolliert die Einhaltung eines Gesetzes zur Überwachung der internationalen Telekommunikation im Rahmen der Auslandsaufklärung (Foreign Intelligence Surveillance Act, FISA).

Das Gericht habe zuvor ein tieferes Verständnis der von der NSA angelegten Datensammlung erlangt, heißt es in dem Bericht. Schon vor einem Jahr war bekannt geworden, dass der Geheimdienst die Telekommunikation auch von US-Bürgern in den vergangenen Monaten stärker überwacht habe, als es die gesetzlichen Regelungen zuließen. Dabei soll es sich nicht nur um Rechtsverletzungen im Rahmen des NSA-Abhörprogramms nach dem 11. September 2001 gehandelt haben, das ein US-Bundesrichter jüngst für illegal erklärte.

Einige Republikaner im Repräsentantenhaus fürchten nun, dass sich mit der Unterbrechung der Vorratsdatenspeicherung eine Sicherheitslücke auftue. Sie fordern daher eine entsprechende Erlaubnis im Rahmen einer FISA-Änderung. Politiker aus den Reihen der Demokraten setzen dagegen darauf, dass die NSA-Spitze gemeinsam mit dem US-Justizministerium eine rechtskonforme Lösung zum Erfassen von Telekommunikationsdaten ohne Eingreifen des Gesetzgebers findet. Dabei müsse die Privatsphäre der US-Bürger gewahrt bleiben. Gesetzliche Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung zum Zwecke der Strafverfolgung oder der präventiven Aufklärung gibt es in den USA im Unterschied zu Europa nicht. (Stefan Krempl) / (vbr)


Aus: "Bericht: NSA hat Vorratsdatenspeicherung vorläufig gestoppt" (20.04.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bericht-NSA-hat-Vorratsdatenspeicherung-vorlaeufig-gestoppt-982013.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bericht-NSA-hat-Vorratsdatenspeicherung-vorlaeufig-gestoppt-982013.html)

Title: [Vorratsdatenspeicherung auf dem EU-Prüfstand... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 26, 2010, 12:48:00 PM
Quote[...] Im Internet ist ein Dokument aufgetaucht, bei dem es sich offenbar um einen Entwurf für den offiziell noch nicht veröffentlichten Evaluierungsbericht der EU-Kommission zur Richtlinie  zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten handelt. Die seit März 2009 laufende Evaluation hat ergeben, dass sich 70 Prozent der Abfragen der Verbindungs- und Standortinformationen auf maximal drei Monate beziehen. Dieser Wert steigt auf 85 Prozent, wenn die ersten sechs Monate der Aufbewahrung berücksichtigt werden. In dem Bericht wird daraus gefolgert: "Die Relevanz der Daten sinkt erheblich mit ihrem Alter."

Die Analyse, die bereits in einem Vortrag eines Mitglieds der Initiative "Europaen Digital Rights" zitiert wird, soll auf 70 Eingaben von Strafverfolgern, Datenschützern, Regierungsbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen beruhen. Ein Sprecher von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström erklärte gegenüber heise online, dass sich der Prüfprozess noch "in einem frühen Stadium" befinde. Die Authentizität des Papiers wollte er nicht beurteilen. Für die Vorlage eines offiziellen Berichts gebe es noch keinen Zeitplan.

Alle Mitgliedstaaten haben laut dem Papier die "Effektivität der Nutzung der gespeicherten Daten bestätigt". Die in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht zunächst gestoppte  Maßnahme helfe in hohem Maße bei der Untersuchung und der Verfolgung von Straftaten.  Der Wert der Vorratsdaten vor Gericht müsse aber fallbezogen beurteilt werden: "Es konnten keine quantitativen Daten geliefert werden, welche die positive qualitative Einschätzung" der verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren gestützt hätte.

Tschechien hat laut dem Bericht gemeldet, dass die Verwendung der Daten "die grundlegende Untersuchungsmethode für alle Arten schwerer Straftaten geworden ist". Die Tschechen führen die Liste der Mitgliedsstaaten an, die am häufigsten auf Vorratsdaten zugreifen: 12.744 Abfragen kamen dort 2008 auf eine Million Einwohner. Es folgten Frankreich mit 8646 Zugriffen pro Million Bürgern und Großbritannien mit 7699. Deutschland liegt in dieser Übersicht mit 163 Abfragen pro einer Million Bürgern weit hinten. Hierzulande hatte das Bundesverfassungsgericht den Zugang zu den Informationen bereits vor ihrem Grundsatzurteil weitgehend eingeschränkt.

Sieben EU-Länder haben laut dem Dokument die Vorgaben aus Brüssel noch gar nicht umgesetzt. In Staaten wie Portugal, Italien oder Polen werde die Vorratsdatenspeicherung zudem erst seit dem zweiten Halbjahr 2009 oder seit Anfang dieses Jahres angewendet. Die durchschnittliche Verpflichtung zur Aufbewahrung der Daten liege bei 12 Monaten. Fünf Länder hätten sich für eine halbjährige Frist entschieden, zwei für 18 und zwei für 24 Monate. Auch die Vorgabe, einen Zugang zur Bekämpfung "schwerer Straftaten" zu gewähren, werde sehr unterschiedlich ausgelegt. In vielen Staaten würden die Vorratsdaten zudem für Zwecke wie die Prävention von Straftaten freigegeben, die nicht direkt von der Direktive vorgegeben seien.

In zwei Dritteln der überprüften Länder haben laut dem Papier Polizeibehörden Zugriff auf die Daten. Vielfach werde diese Möglichkeit aber auch Zollbehörden oder der Finanzaufsicht eröffnet, in der "Mehrzahl" der Mitgliedsstaaten den Geheimdiensten, auch wenn dies nicht Teil der Richtlinie sei. Ein Land habe gemeldet, dass diese Zugriffe sieben Prozent aller Anfragen ausmachten. Einige Staaten hätten zudem angeordnet, dass "zusätzliche Datenkategorien" etwa zu benutzten Bankkonten zu erfassen seien.

Die Deutsche Telekom wird zitiert mit der Angabe, 5,2 Millionen Euro für die Implementierung und 3,7 Millionen Euro an laufenden Kosten ausgegeben zu haben für die Archivierung von 40 Terabyte pro Jahr. Sie habe rund 13.000 Anfragen zu Telefon- und 6450 zu Internetdaten herausgeben müssen.

Der Großteil der EU-Mitglieder habe keine Regeln zur Kostenerstattung für die betroffenen Provider. Einige Länder hätten Ausgleichszahlungen für laufende Kosten bei Abfragen vorgesehen. Geld für Ausgaben zur Aufrüstung der Infrastrukturen der Anbieter gebe es nur in Großbritannien, Finnland und Tschechien.

Neben Wünschen zur Aufnahme zusätzlicher Informationen über nicht erfolgreiche Anrufe oder den Ein- und Ausschaltzeitpunkt eines Mobiltelefons dokumentiert das Papier auch Bedenken von Bürgerrechtlern, Datenschutzbeauftragten und Providern. Dabei sei teils von "katastrophalen Auswirkungen" auf die Nutzer bis hin zu einem systematischen Vertrauensverlust die Rede. Zudem werde die ausgebliebene Harmonisierung nationaler Rechtssysteme moniert.

Teil der Befragung war auch die mit der Umsetzung des Stockholm-Programms zur inneren Sicherheit inzwischen geplante bessere Identifizierbarkeit der Nutzer von Kommunikationsdiensten. In sieben Mitgliedsstaaten müssten beim Kauf vorausbezahlter Handykarten Personalien angegeben werden. Eine "große Anzahl" weiterer Länder, von denen drei genannt sind, begrüße Registrierungsauflagen und einen grenzüberschreitenden Austausch von Kundendaten. Damit könne sich der Einsatz einschneidender Maßnahmen wie  von IMSI-Catchern oder die Analyse von Kommunikationsmustern erübrigen. Bürgerrechtler bezeichneten Anonymität dagegen als Grundrecht in einer demokratischen Gesellschaft. Der Abschnitt, der Folgerungen aus der Evaluierung ziehen soll, ist in dem Papier ausgespart. (Stefan Krempl) / (anw)




Aus: "Vorratsdatenspeicherung auf dem EU-Prüfstand" (26.04.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-auf-dem-EU-Pruefstand-986050.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-auf-dem-EU-Pruefstand-986050.html)

Title: [Innenminister wollen Zugriff auf Telefondaten... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 31, 2010, 09:00:43 AM
Quote[...] Die Innenminister von Bund und Ländern dringen auf eine rasche gesetzliche Regelung, um der Polizei wieder den Zugriff auf Telefonverbindungsdaten zu ermöglichen. Seitdem das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat, sei die Fahndung nach Kriminellen erheblich erschwert worden, wurde nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bei der Konferenz der Innenminister in Hamburg am Freitag beklagt. Mit großer Mehrheit verlangten deshalb die Ressortchefs eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene. Lediglich Nordrhein-Westfalen habe sich enthalten, bestätigte der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) auf Anfrage.

In einem der dpa vorliegenden internen Vermerk heißt es: "Bereits jetzt zeigen sich gravierende Auswirkungen im Bereich der Strafverfolgung." Viele Telefonanbieter würden die Verbindungsdaten in kurzer Zeit wieder löschen oder gar nicht erst speichern, unter anderem weil immer mehr Kunden Verträge über eine Flatrate haben.

Deshalb steige die Zahl der Fälle, in denen die Ermittler mit ihren Anfragen ins Leere laufen. Dies gelte auch für kriminelle Umtriebe im Internet wie Betrügereien bei Ebay-Versteigerungen oder Kinderpornografie. So seien im Jahr 2007 etwa 20 Prozent der Auskunftsersuchen des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg von den Netzanbietern nicht beantwortet worden, weil die Daten nicht mehr gespeichert waren. Im laufenden Jahr 2010 betrage die Quote bereits knapp 60 Prozent.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung am 2. März dieses Jahres die Vorschriften im Telekommunikationsgesetz für nichtig erklärt, die eine Speicherung von Verbindungsdaten für die Strafverfolgung geregelt hatten. Der Zugriff des Staates auf vorsorglich und ohne Anlass gespeicherte Daten sei nur in Ausnahmefällen zulässig. Zugleich forderten die obersten Richter in Karlsruhe vom Gesetzgeber eine detaillierte Regelung darüber, wie auf Vorrat gespeicherte Daten verwendet werden.

(dpa) /  (se)

Quote29. Mai 2010 12:37
Argumentation schwachsinnig
ActionListener (267 Beiträge seit 26.07.06)

Das immer wieder vorgebrachte Argument, ohne dieses oder jenes
Überwachungsgesetz, wäre ja die Aufklärungsquote von bestimmten
Straftaten geringer, ist hanebüchener Unsinn.
Auf andere Bereiche übertragen, könnte man dann auch ein Gesetz
fordern, welches die präventive Überwachung sämtlicher Wohnzimmer in
Deutschland regelt. Damit würde dann ja wahrscheinlich die
Aufklärungsquote für häusliche Gewalt steigen.
Warum fordert das keiner? Weil es ein extrem unverhältnisßmäßiger
Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger wäre? Ach!
Eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft muss gewisse Dinge
einfach hinnehmen, wenn sie ihre Freiheit nicht aufgeben will. Das
haben die meisten Innenminister scheinbar vergessen.


Quote29. Mai 2010 10:49
Ebay Auktionen?? HÄÄH???!!
metacortexx (753 Beiträge seit 28.04.03)

War das nicht ursprünglich für Terrorismus und schwerste Straftaten
angedacht?

Ja, ne, war ja klar, das sie uns angelogen haben.


Quote29. Mai 2010 11:17
Bundesrepublik in Flammen
kajott (831 Beiträge seit 05.07.00)

Wie haben die Strafverfolgungsbehörden eigentlich vor der
Vorratsdatenspeicherung ihre Erfolge gefeiert?
Als das BverfG die Speicherung der Daten kippte, habe ich rein medial
(Zeitschrift, Radio, Fernsehen,...) nicht wirklich mitbekommen, das
Horden von Terroristen die Bundesrepublik in Schutt und Asche gelegt
haben!
Und zur potentiellen Terrorbekämpfung war die Vorratsdatenspeicherung
ja eigentlich eingeführt worden.


Quote29. Mai 2010 11:40
Man könnte meinen, man hört eine Platte mit Sprung.
ichwersonst (mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.02)

Immer und immer wieder dasselbe, wie bei kleinen, trotzigen Kindern.
Mama hats verboten? ir egal, ich will es trotzdem. Mama erlaubt es
dennoch nicht? Egal, mit Sprachverschrenkungen, die jeder als solche
erkennt, "umgeht" man das verbot in dem Wissen, etwas unerlaubtes zu
tun. Mama erwischt einen dabei? Vollkommen egal, mehr als ein bißchen
Schimpfe gibt ja eh nicht.





Aus: "Innenminister wollen Zugriff auf Telefondaten" (29.05.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenminister-wollen-Zugriff-auf-Telefondaten-1010572.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenminister-wollen-Zugriff-auf-Telefondaten-1010572.html)

Title: [Europaweiter Protest (Vorratsdatenspeicherung)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 29, 2010, 09:20:03 AM
Quote[...] 100 Organisationen aus 23 europäischen Ländern haben die EU-Kommission in einem gemeinsamen Brief aufgefordert, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten aufzuheben. Unter den Unterzeichnern sind nach Angaben des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung Bürgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechtsorganisationen, Telefonseelsorge- und Notrufvereine, Berufsverbände von Journalisten, Juristen und Ärzten, Gewerkschaften, Verbraucherzentralen und Wirtschaftsverbände wie der deutsche eco-Verband.

Durch eine allgemeine Aufzeichnung von Verbindungsdaten bestehe das Risko, dass vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte durch Datenpannen bekannt und missbraucht werden könnten, heißt es in dem Brief. Außerdem seien die Kosten der Datenspeicherung unvertretbar und es werde die Kommunikationsfreiheit Unschuldiger behindert. Eine generelle Verbindungsdatenspeicherung habe sich zudem in vielen europäischen Staaten als überflüssig, schädlich oder verfassungswidrig herausgestellt.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte 2008 gegen die Verpflichtung zur Verbindungsdatenaufzeichnung eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die von rund 34.000 Menschen unterstützt wurde. Im März 2010 fällte das Gericht sein Urteil, in dem es die Vorratsdatenspeicherung nicht für schlechthin unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärte. Allerdings sahen die Karlsruher Richter enge Auflagen für die praktische Ausgestaltung als unbedingt erforderlich an.

Die Unterzeichner des Briefes an die EU-Kommission erwarten, "dass der Europäische Gerichtshof im Anschluss an den rumänischen Verfassungsgerichtshof und an die Marper-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Pflicht zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten ohne jeden Verdacht für unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta erklären wird". Im April dieses Jahres hatten bereits 48 Organisationen ihren Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung in einem Brief an die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ausgedrückt.

(anw)




Aus: "Europaweiter Protest gegen Vorratsdatenspeicherung" (28.06.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Europaweiter-Protest-gegen-Vorratsdatenspeicherung-1030109.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Europaweiter-Protest-gegen-Vorratsdatenspeicherung-1030109.html)

Title: [Bayerns Innenminister fordert (VDS)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 13, 2010, 10:13:22 AM
Quote[...] Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) appellierte am Wochenende an die Bundesregierung, rasch den derzeitigen "rechtlosen Zustand" bei der Vorratsdatenspeicherung zu beseitigen. "Wir brauchen eine saubere Rechtsgrundlage", sagte Herrmann im Rahmen eines Seminars der Akademie für politische Bildung in Tutzing zum Thema "Angst, Kontrolle, Vertrauen - Datenschutz und Gesellschaft". Der Gesetzgeber müsse ja "eigentlich nur das Urteil von Karlsruhe abschreiben, dann ist das Gesetz schon fertig", sagte Herrmann unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in deutsches Recht.

Herrmann argumentierte entschieden für ein Sicherheitsprimat auf der Basis "sensibler Gesetze". Mit der bayerischen Gesetzgebung, etwa der im Landesparlament verabschiedeten Regelung zur Online-Durchsuchung, sieht sich der Innenminister auf einem guten Weg zu einen sensiblen Umgang mit dem Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit. Im vergangenen Jahr sei die bayerische Regelung zur Online-Durchsuchung kein einziges Mal zur Anwendung gekommen, sagte Herrmann. Von einer Massenanwendung solcher Instrumente oder gar einem orwellschen Überwachungsstaat könne keine Rede sein . Den "will auch wirklich keiner hier", bekräftigte der Minister.

Größere Bedenken seien in Richtung Privatwirtschaft angebracht, findet Herrmann. Ein Unternehmen wie Google habe heute schon mehr Daten über den Bürger als alle bayerischen Behörden zusammen. Vor Wiederaufnahme von Googles Street-View-Aufnahmefahrten behalte er sich eine stichprobenartige Überprüfung der dafür von Google eingesetzten Fahrzeuge vor, um die datenschutzmäßige Unbedenklichkeit zu überprüfen. Die Erfassung von Daten privater WLANs hatte den Innenminister auf den Plan gerufen.

Noch schützen die Demokratie und der Rechtsstaat die Bürger vor post-orwellschen Überwachungsmöglichkeiten, sagte der Informatiker Hannes Federrath von der Universität Regensburg. Er könne sich allerdings nicht damit abfinden, dass der Staat auf der einen Seite versuche, die Manipulation informationstechnischer Systeme und der Datenströme für unzulässig zu erklären, sich aber andererseits das Recht herausnehme, es für sich selbst zu legalisieren.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzey Montag, warnte davor, die verschiedenen Datenschutzinteressen gegeneinander aufzurechnen. "Die Daten sind da, die technischen Möglichkeiten sind auch da", warnte der Politiker. Damit könne der Bürger so gläsern werden, "dass 1984 geradezu grobschlächtig" wirke. Montag fordert, der Bürger solle dem Staat und der Wirtschaft nicht einfach vertrauen, vielmehr müsse das vom Bundesverfassungsgericht im Zuge seines Urteils zur Online-Durchsuchung formulierte Grundrecht auf Vertraulichkeit der IT-Systeme ganz konkret in das Grundgesetz aufzunehmen. "Es gibt ein Postgeheimnis, das ist Kutschenzeitalter", meinte Montag und forderte statt dessen ein "Grundrecht auf die Integrität meines Mobilcomputers". (Monika Ermert) / (vbr)

QuoteWinstonS., 12. Juli 2010 18:08
Ich fordere den Verkauf von Bayern an Österreich oder an die Schweiz

Mit dem Erlös werden die Staatsschulden getilgt und dann sehen wir
mal weiter

;)


Quote12. Juli 2010 18:56
Warum auf die Privatwirtschaft zeigen?
klawischnigg (mehr als 1000 Beiträge seit 04.12.03)


Es kann schon sein, daß "Google heute schon mehr Daten über den
Bürger als alle bayerischen Behörden zusammen" hat, aber Google kann
mir nicht aus Versehen oder mit Absicht Beamte ins Haus schicken,
mich anklagen oder sogar einsperren.

Nicht daß ich die Sammelwut von Unternehmen gutheisse oder billige,
aber wer den Unterschied zwischen Unternehmensinteresse und
staatlichem Gewaltmonopol nicht verstanden hat ...



QuoteFrogmasterL, 12. Juli 2010 19:27

Stimmt.

Leider werden wir wieder ein extrem kompliziertes Wortungetüm
bekommen, das weitgefasste, schwammig definierte Ausnahmen ('zur
Abwehr schwerer Gefahr') enthält, ein paar Schutzgruppen
definiert ('Abgeordnete') und im Wesentlichen einen Freifahrtsschein
darstellt, da hilft auch kein Googlebashing.
Wobei ich mittlerweile glaube, dass  die Herrmanns dieser Republik
einfach neidisch auf ein Unternehmen sind, dass die Leute bespitzelt,
dabei noch beliebt ist (mehr oder weniger) und auch noch einen echten
Mehrwert für die Anwender generiert.


Quote13. Juli 2010 09:24
Den orwellschen Überwachungsstaat will ja keiner hier
cbv (mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.00)

Die Bürger sicher nicht. Da zumindest hat er Recht.

Er spricht aber aus der Position der Politiker heraus, und DA wundert
es mich dann doch. Denn alle Forderungen nach "sauberen
Rechtsgrundlagen" und "XYZ darf kein rechtsfreier Raum sein" deuten
genau auf die Errichtung eines Überwachungsstaates hin.

Schade nur, dass Otto Normalverbraucher wieder auf diese
Verbalakrobatik hereinfallen wird...



Aus: "Bayerns Innenminister fordert "saubere Rechtsgrundlage" für Vorratsdatenspeicherung" (12.07.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bayerns-Innenminister-fordert-saubere-Rechtsgrundlage-fuer-Vorratsdatenspeicherung-1036782.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bayerns-Innenminister-fordert-saubere-Rechtsgrundlage-fuer-Vorratsdatenspeicherung-1036782.html)

Title: [Vorratsdatenspeicherung laut Kriminalitätsstatistik... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 04, 2010, 12:55:07 PM
Quote[...] Die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sehen in der vom Bundeskriminalamt (BKA) vorgelegten Kriminalitätsstatistik Belege dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung von Internetverbindungsdaten überflüssig ist. Im Jahr 2008, als Verbindungsdaten nur sporadisch gespeichert wurden, seien 167.451 Internet-Straftaten registriert worden, sie konnten zu 79,8 Prozent aufgeklärt werden, erläutern die Bürgerrechtler in einer Mitteilung. Im Jahr 2009, in dem alle Interneteinwahlen und E-Mails für sechs Monate protokolliert worden seien, habe die Polizei demgegenüber 206.909 Internet-Straftaten registriert. 75,7 Prozent davon seien aufgeklärt worden.

Die Statistik beweise, "dass das Gerede von 'Sicherheitslücken' durch den Stopp der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung im März 2010 rein politisch motiviert und fachlich aus der Luft gegriffen ist", erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. 2008 seien Interneteinwahlen und E-Mails allenfalls kurzfristig protokolliert worden. Trotzdem seien Internet-Delikte ohne Vorratsdatenspeicherung häufiger aufgeklärt worden. Das gelte auch für die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet.

"Die Bundesregierung muss der EU-Kommission jetzt endlich mitteilen, dass sie von ihrem Recht Gebrauch macht, von der grundrechtswidrigen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abzuweichen", forderte Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Die Bürgerrechtler, die Ende 2007 Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingelegt hatten, rufen für den 11. September zur Großdemonstration "Freiheit statt Angst" in Berlin auf. (anw)

Quote2. September 2010 11:00
Laut Statistik vielleicht
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

Aber die flammenden Visionen vom Angriff bionuklearer islamistischer
Terroristen und sonstiger Unholde, die nur durch die
Vorratsdatenspeicherung gestoppt werden können, waren ja nur ein
Dosenöffner.

Jetzt geht es für BKA und Politik darum, möglichst schnell ein neues
Anwendungsszenario für die Vorratsdatenspeicherung zu finden,
Sozialbetrüger zum Beispiel.
Diese sind in wirtschaftlich schlechten Zeiten hervorragende
Sündenböcke.





Aus: "Bürgerrechtler: Vorratsdatenspeicherung laut Kriminalitätsstatistik überflüssig" ()
Quelle:  http://www.heise.de/newsticker/meldung/Buergerrechtler-Vorratsdatenspeicherung-laut-Kriminalitaetsstatistik-ueberfluessig-1071139.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Buergerrechtler-Vorratsdatenspeicherung-laut-Kriminalitaetsstatistik-ueberfluessig-1071139.html)

Title: [Die Hängepartie beim Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 07, 2010, 10:09:54 AM
Quote[...] Die Hängepartie beim Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung lähmt dem Bundeskriminalamt zufolge die Aufklärung von Internet-Verbrechen. "60 Prozent der Ermittlungen gehen ins Leere", sagte Jörg Ziercke, Präsident des Bundesriminalamts (BKA), laut dpa. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März die bisherigen Regelungen zur Datenspeicherung gekippt. In bis zu 85 Prozent der Fälle könne seitdem der Computer, der für eine Straftat benutzt werde, keinem bestimmten Nutzer mehr zugeordnet werden, sagte Ziercke. Bei mehr als zwei Drittel der unbeantworteten Anfragen gehe es um Kinderpornografie.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im März das bisherige Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Allerdings erteilte es der Speicherung von Telekommunikationsdaten keine generelle Absage. Für ein neues Gesetz formulierten die Richter eine Reihe von Auflagen. Die schwarz-gelbe Koalition streitet noch immer über die neuen Regeln.

Die Datenschützer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordern im Gegensatz zum BKA die Abschaffung der Pflicht zur Speicherung von Kommunikationsverbindungsdaten. Nach ihrer Ansicht beweist die Kriminalitätsstatistik des BKA, dass die Vorratsdatenspeicherung überflüssig sei. Das gelte nicht nur für Internet-Delikte für Online-Betrug, sondern auch für die Verbreitung von Kinderpornografie. (anw)

Quote6. September 2010 15:09
Wurde die VDS nicht mit dem Spruch...
2called-chaos (18 Beiträge seit 25.02.10)

... "Keine Angst das ist nur für die Terroristen" eingeführt oder war
das was anderes? Ich komme da langsam durcheinander :)

Mfg

Chaos




Aus: "BKA: Fehlendes Gesetz lähmt Internet-Ermittlungen" (06.09.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BKA-Fehlendes-Gesetz-laehmt-Internet-Ermittlungen-1073196.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/BKA-Fehlendes-Gesetz-laehmt-Internet-Ermittlungen-1073196.html)

Title: [BKA fordert Neuregelung (Vorratsdatenspeicherung)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 04, 2010, 10:00:12 AM
Quote[...] Ein Geheimpapier des deutschen Bundeskriminalamts (BKA) listet zahlreiche Kriminalfälle auf, die wegen der gestoppten Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeklärt werden können. Darunter sind Morde an einem Polizisten und einem Mitglied der Mafia, angedrohte Sprengstoffanschläge, die Mitgliedschaft in Terrorgruppen und Kinderpornografie im Internet. Der Grund ist jedes Mal der gleiche: Die Ermittler bekamen keinen Zugriff auf Telefon- und Internetverbindungsdaten der Täter. Das berichtet die ,,Welt am Sonntag" unter Berufung auf den BKA-Bericht mit dem Titel ,,Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung".

Die Richter hatten am 2. März die ,,anlasslose" Speicherung der Daten sämtlicher Nutzer elektronischer Telekommunikationsdienste verboten. Die Branche war daraufhin verpflichtet worden, die gesammelten Daten sofort zu löschen. Das BKA untersuchte nun, wie sich das Urteil in der Praxis auswirkt. Die Ermittler wollten Daten bei in Deutschland tätigen Telekommunikationsfirmen abfragen. Doch die verwehrten ihnen die Auskunft mit der Folge, dass Straftaten bei 49 Anschlüssen ,,nicht", bei 133 Anschlüssen ,,unvollständig" und bei 211 Anschlüssen ,,wesentlich erschwert oder erst zu einem späteren Zeitpunkt" aufgeklärt werden konnten.

Das BKA plädiert für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Nach seiner Ansicht stellt sie in einer Vielzahl der Fälle sowohl bei der Gefahrenabwehr als auch bei der Strafverfolgung ,,den ersten, sichersten und zugleich effizientesten Ermittlungsansatz" dar.
Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins ,,Der Spiegel" will die Union die FDP offenbar mit einer ,,öffentlichen Kampagne" schnell zu einem neuen Gesetz für die Speicherung von Verbindungsdaten bewegen. Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) wolle das Thema zur Chefsache machen und Ende nächster Woche Experten des Bundeskriminalamts (BKA) in Berlin anhand möglichst spektakulärer Fälle belegen lassen, dass es wegen der fehlenden Speicherpflicht blinde Flecken in der Verbrechensbekämpfung gebe.

APA/dapd



Aus: "BKA fordert Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung" (03.10.2010)
Quelle: http://www.futurezone.at/stories/1663956/ (http://www.futurezone.at/stories/1663956/)

-.-

BKA lanciert Vorratsdatenspeicherungspapier
http://www.netzpolitik.org/2010/bka-lanciert-vorratsdatenspeicherungspapier/ (http://www.netzpolitik.org/2010/bka-lanciert-vorratsdatenspeicherungspapier/)

-.-

Quote[...] Das Bundeskriminalamt (BKA) sieht den Bedarf der Strafverfolger mit der derzeitigen Providerpraxis der drei- bis siebentätigen Aufbewahrung von Verbindungsdaten "nicht annähernd" gedeckt. Die Polizeibehörde macht sich daher in einem für das Bundesinnenministerium verfassten Papier über die "Auswirkungen des Urteils  des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung" erneut für eine umfassende Protokollierung der Nutzerspuren im Internet stark, wie die Welt am Sonntag berichtet. Demnach konnten Straftaten bei 49 Anschlüssen nicht, bei 133 "unvollständig" und bei 211 Zugangspunkten "wesentlich erschwert oder erst zu einem späteren Zeitpunkt" aufgeklärt werden".

Insgesamt sollen die BKA-Ermittler zwischen dem 2. März und dem 16. Juni Telekommunikationsfirmen bei 701 verdächtigen Verbindungen um Auskunft gefragt haben. In 385 Fällen soll es sich dabei um Kinderpornographie sowie Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung gehandelt haben. Bei 147 Anschlüssen habe nun "die fehlende Vorratsdatenspeicherung ein erhebliches Ermittlungsdefizit dargestellt", meint das BKA. Auch bei den restlichen 554 Anschlüssen hätten die Provider häufig passen müssen wegen fehlender Datenbestände, nämlich in rund 76 Prozent der Anfragen. Konkret betroffen gewesen seien 374 Internetzugänge sowie 48 Festnetz- und Mobilfunkanschlüsse. Im September hatte BKA-Präsident Jörg Ziercke bereits erklärt, dass 60 Prozent der Internet-Ermittlungen ins Leere gingen. In bis zu 85 Prozent der Fälle könne der Computer, der für eine Straftat benutzt werde, keinem bestimmten Nutzer mehr zugeordnet werden.

Politiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion pochen anhand der Zahlen wieder auf eine rasche Neuregelung der von Karlsruhe zunächst gekippten Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung. Unionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) wertete den BKA-Report als "Hilferuf an die Politik" und klagte, dass sich das Internet immer mehr zum "strafverfolgungsfreien Raum" entwickele. Der Innenexperte der Union, Hans-Peter Uhl von der CSU, warf Sabine Leutheusser-Schnarrenberger aufgrund ihrer "zögerlichen" Haltung gar "schuldhaftes Unterlassen" vor. Falls die FDP-Politikerin nicht rasch einen Gesetzesvorstoß mache, sei sie persönlich für "eklatante Sicherheitslücken" beim Schutz vor schwerster Kriminalität verantwortlich.

Die Union will den Koalitionspartner laut Spiegel mit einer "öffentlichen Kampagne" bei einer Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung unter Druck setzen. Teil des PR-Feldzugs soll es sein, BKA-Experten möglichst spektakuläre Fälle über "blinde Flecken" bei der Verbrechensbekämpfung schildern zu lassen. Leutheusser-Schnarrenberger will dagegen zunächst die laufende Evaluierung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung durch die EU-Kommission abwarten und wird in ihrem Kurs von der Telekommunikationsbranche unterstützt.

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bezeichnete die Vorlage des BKA gegenüber heise online als "völlig irrelevant", da der Vergleich etwa zum Vorjahr fehle. Laut Kriminalstatistik blieben mit einer Protokollierung von Nutzerspuren ebenso viele Straftaten unaufgeklärt wie ohne, nämlich jeweils rund 45 Prozent. Angesichts der jährlich hierzulande rund 6 Millionen registrierten kriminellen Vergehen habe die Polizeibehörde mit 701 Fällen zudem nur "eine winzige und verzerrte Stichprobe" untersucht. Dies lege die Vermutung nahe, dass die aufgezeichneten Zahlen gezielt durch Anfragen "frisiert" worden sei, von denen von vornherein feststand, dass sie nicht zu beantworten seien. Schließlich würden laut der polizeilichen Jahresstatistik 80 Prozent der Internetdelikte auch ohne Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt. Insgesamt lebten die Bundesbürger sicherer als die Einwohner von Staaten mit Verpflichtungen zur verdachtsunabhängigen Aufbewahrung von Telekommunikationsdaten.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) plädiert unterdessen dafür, die Interessen von Pressevertretern bei der anstehenden Novellierung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umfassend zu berücksichtigen. Die Kommission habe jetzt die Chance, die Pressefreiheit und den Schutz der europäischen Bürger vor Terror und Kriminalität miteinander in Einklang zu bringen, betonte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Kontakte zwischen Journalisten und Informanten dürften nicht länger von der Maßnahme berührt werden.

(Stefan Krempl) / (jk)


Quote4. Oktober 2010 11:44
Was soll das mit den Journalisten?
exil (mehr als 1000 Beiträge seit 31.12.02)

Also daß Bosbach & Co. die alte Leier ausgraben, ist ja nicht
verwunderlich. Pikant finde ich allerdings die Damen und Herren vom
DJV - die sog. "vierte Säule der Demokratie" möchte also auch eine
Sonderbehandlung, wie sie selbstverständlich den unfehlbaren Damen
und Herren aus der Politik zustehen, aber nicht dem gemeinen Pöbel.

Dankeschön für diese offenen Worte.




Aus: "BKA: "Erhebliches Ermittlungsdefizit" durch fehlende Datenspeicherung" (04.10.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BKA-Erhebliches-Ermittlungsdefizit-durch-fehlende-Datenspeicherung-1100870.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/BKA-Erhebliches-Ermittlungsdefizit-durch-fehlende-Datenspeicherung-1100870.html)

Title: [Ausgedehnte Überwachung von Suchmaschinenanfragen gefordert... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 05, 2010, 09:15:49 AM
Quote[...] Ausgedehnte Überwachung von Suchmaschinenanfragen gefordert
Kategorie: Vorratsdatenspeicherung
04.10.2010|Erstellt um 12:51 Uhr

Eine Initative fordert eine Ausweitung der EU-Richtlinie für Vorratsdatenspeicherung auf Suchmaschinen-Anfragen, 371 EU-Parlamentarier stimmten bereits zu.

Es wird wieder vermehrt über die Vorratsdatenspeicherung gesprochen. Nachdem die Welt am Sonntag gestern ein Geheimpapier veröffentlichte, wonach den Behörden in vielen Fällen der Zugriff auf potentiell brisante Daten verwehrt wurde, will die CDU in Deutschland so schnell wie möglich eine Neuregelung der bestehenden Bestimmungen erreichen.

Auch auf EU-Ebene wird schon sein geraumer Zeit über die Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung diskutiert, so wurde vor einigen Monaten etwas fernab der öffentlichen Wahrnehmung, eine Initiative gebildet, die schon bald eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Anfragen und Ergebnisse verschiedener Suchmaschinen bedeuten könnte. smile29.eu forderte im Mai dieses Jahres die EU-Parlamentarier auf, sich für ein Frühwarnsystems gegen Pädophilie und sexuelle Belästigung einzusetzen indem sie die Richtlinie 2006/24/EG unterstützen. Dieser Aufforderung sind damals 371 EU-Parlamentarier gefolgt und unterzeichneten den Antrag für das entsprechende Dokument.

Jenes Dokument forderte die Ausweitung aktueller Vorratsdatenspeicherung auf Suchmaschinenanfragen und Ergebnisse einzelner User. Ähnliche Bestimmungen sind aktuell zwar schon gültig, die Erweiterung könnte jedoch eine vereinfachte Herausgabe dieser aufgezeichneten Daten bedeuten.

Quote

founder gestern, 21:04
antworten

Damit könnten die ja glatt heraus finden, in welchen Ländern ich gedenke bei einer dramatischen Zuspitzung der Lage um politisches Asyl an zu suchen.



Aus: "Ausgedehnte Überwachung von Suchmaschinenanfragen gefordert" Thomas Prenner (04.10.2010)
Quelle: http://www.futurezone.at/stories/1663967/ (http://www.futurezone.at/stories/1663967/)

Title: [Datenschützer kritisiert BKA-Beharren... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 06, 2010, 09:11:47 AM
Quote[...] Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat dem Bundeskriminalamt (BKA) eine Mitschuld an einer ausbleibenden Neuregelung zur Protokollierung von Nutzerspuren im Internet gegeben. Wer Gegenvorschläge zu einer verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung generell ausschließe und stattdessen auf Maximalforderungen beharre, sei letztlich mitverantwortlich dafür, "dass Straftaten nicht aufgeklärt werden", erklärte Schaar am gestrigen Montag laut einem Bericht der "Welt" am Rande eines Symposiums in Berlin. Schaar plädiert dagegen für einen Praxistest des "Quick Freeze"-Verfahrens, bei dem Telekommunikationsfirmen Verbindungs- und Standortdaten auf Zuruf von Ermittlern bei einem konkreten Verdacht aufbewahren und gleichsam einfrieren. Dieser Ansatz sollte dem Datenschützer zufolge mit einer Speicherung der begehrten Informationen für wenige Tage verbunden werden, in die auch Flatrate-Anschlüsse einzubeziehen seien.

Die Verfolgung schwerer Straftaten werde in einigen Fällen sicher erschwert, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung zur sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung gekippt hat, räumte Schaar ein. Es sei jedoch "unangemessen und voreilig, wenn das BKA gute Alternativen von vornherein ausschließt". Der "Quick Freeze"-Ansatz habe sich zusammen mit der derzeitigen Praxis der Aufbewahrung der sogenannten Verkehrsdaten durch Provider für drei bis sieben Tage beim Vorgehen gegen Urheberrechtsverstöße durch die Unterhaltungsindustrie bewährt. Es sei verwunderlich, dass die Strafverfolgungsbehörden so viel länger bräuchten als die Film- und Musikbranche, um die entsprechenden Verbindungsinformationen auszuwerten.

Das BKA beklagt in einem Geheimbericht an das Bundesinnenministerium, der der "Welt" zugespielt wurde, dass ein Zeitfenster von wenigen Tagen zwischen Ereigniszeitpunkt, polizeilicher Kenntnisnahme, Prüfung und Auskunftsersuchen nicht ausreiche. Man habe zahlreiche Verbrechen wie Morde an einem Polizisten und einem Mafia-Mitglied, angedrohte Sprengstoffanschläge, die Mitgliedschaft in Terrorgruppen und die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet wegen mangelnden Zugriffs auf Verkehrsdaten nicht aufklären können. Für die Polizeibehörde kommt daher nur eine anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten aller Bürger auf Vorrat in Frage.

Das Durchsickern des angeblich "nur für den Dienstgebrauch" gestempelten BKA-Papiers an ein Presseorgan hat derweil bei der FDP Empörung ausgelöst. So erinnern vier Netzpolitiker aus der Bundestagsfraktion der Liberalen, Sebastian Blumenthal, Marco Buschmann, Manuel Höferlin und Jimmy Schulz, in einem heise online vorliegenden Schreiben an Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) daran, dass eine solche Weitergabe eines als Verschlusssache gehandelten Dokuments den Straftatbestand "der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht" erfülle. Man gehe daher "selbstverständlich" davon aus, dass Maizière als Chef der zuständigen obersten Bundesbehörde seine Ermächtigung erteile, "damit die zuständige Staatsanwaltschaft die Angelegenheit auch strafrechtlich aufklären kann". Falls dieser Schritt nicht erfolge, bitten die FDP-Abgeordneten um einen Hinweis nebst Begründung.

Der Vorgang beunruhigt die Liberalen nicht nur aus formalen, sondern auch aus inhaltlichen Gründen. So zeige er, wie schwer der Schutz sensibler Daten heute sei, erklärte Höferlin gegenüber heise online. Man müsse die Frage aufwerfen, wie Internetprovider Vorratsdaten oder geheime Sperrlisten im Kampf gegen Kinderpornographie absichern sollten, wenn nicht einmal das BKA in der Lage sei, das Entfleuchen eigener Berichte zu verhindern. Als "sehr befremdlich" bezeichnete der Innen- und Netzexperte zudem Meldungen, wonach die CDU/CSU-Fraktion den Koalitionspartner bei der Vorratsdatenspeicherung mit einer "öffentlichen Kampagne" zum Jagen tragen wolle.

Die FDP-Fraktion erarbeitet derzeit ein Konzept zur besseren Bekämpfung der Internetkriminalität, mit dem sie sich für das "Quick Freeze"-Verfahren ausspricht. Höferlin betonte, dass Zugangsanbieter schon heute zur Abrechnung und zur Qualitätssicherung in der Regel Log-Routinen laufen ließen und Verbindungsdaten einige Tage speicherten. Schon jetzt sei es bei den Providern üblich, Strafverfolgern bei Vorlage eines Anordnungsbeschlusses einen Zugriff auf die Informationen zu gewähren oder die Daten bei Bedarfsanmeldung bis dahin aufzubewahren. Es müsse nun darum gehen, diese Methode "zu normieren". Wichtig sei es dabei, dass der Zugang zu den Daten auf schwerste Straftaten und die Speicherung auf konkrete Verdachtsfälle beschränkt werde. (Stefan Krempl) / (jk)



Aus: "Datenschützer kritisiert BKA-Beharren auf der Vorratsdatenspeicherung" (05.10.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-kritisiert-BKA-Beharren-auf-der-Vorratsdatenspeicherung-1102151.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-kritisiert-BKA-Beharren-auf-der-Vorratsdatenspeicherung-1102151.html)

Title: [Aus einem falschen Liberalitätsverständnis heraus... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 12, 2010, 11:55:04 AM
Quote[...] Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat mit Blick auf die Debatte um Terrorgefahr eine schnelle Regelung zur Vorratsdatenspeicherung angemahnt: "Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass unsere Sicherheitsbehörden bei der Terrorbekämpfung keine ausreichenden Telefon- und Internetverbindungsdaten zur Verfügung haben. Wenn wir hier weiter untätig bleiben, kann dies schlimmstenfalls auch Menschenleben kosten", sagte er der "Passauer Neuen Presse" (Dienstagausgabe).

Er forderte die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf, "ihre Verzögerungstaktik aufzugeben und endlich einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen". Wie eine verfassungskonforme Regelung auszusehen habe, habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom März diesen Jahres klar vorgegeben. "Das Bundesjustizministerium braucht eigentlich nur aus dem Urteilstext ein Gesetz zu formulieren. Untätigkeit aus einem falschen Liberalitätsverständnis heraus ist hier völlig fehl am Platze."

(APA/dapd)


Aus: "Bayerns Innenminister: Schnelle Regelung zur Vorratsdatenspeicherung" (12.10.2010)
Quelle: http://www.futurezone.at/stories/1664069/ (http://www.futurezone.at/stories/1664069/)

Title: [Verfassungskonforme Alternative zur Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 11, 2010, 09:15:07 AM
Quote[...] Die FDP-Bundestagsfraktion hat "Eckpunkte zur Verbesserung der Kriminalitätsbekämpfung im Internet" verabschiedet. In dem heise online vorliegenden Papier mit dem Untertitel "Freiheit und Sicherheit bewahren" haben die Liberalen ihre Befürwortung des sogenannten "Quick Freeze"-Verfahrens im Vergleich zu einem früheren Entwurf deutlich untermauert und sehen dieses nun als "verfassungskonforme Alternative zur Vorratsdatenspeicherung". In Fällen, in denen Polizei und Staatsanwaltschaft Ermittlungen im Internet führen, sollen demnach Provider auf Basis einer neuen gesetzlichen Grundlage verpflichtet werden können, für einen speziellen Zeitraum "bestimmte und nach klaren Kriterien eng begrenzte Telekommunikationsverbindungsdaten mit Personenbezug unversehrt und kurzfristig zu puffern". Der Zugriff auf die eingefrorenen Informationen und deren Nutzung sei unter Richtervorbehalt zu stellen.

Insbesondere bei Ermittlungen in Foren, Tauschbörsen oder bei bekannten Angeboten im Web wegen schwerer und schwerster Kriminalität würden auf Basis der Strafprozessordnung (StPO) "schon heute erfolgreich für einen bestimmten Beobachtungs- und Ermittlungszeitraum solche Daten in strafprozessual zulässiger und verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise erhoben", heißt es in dem Konzept weiter. Um die Informationen den hinter IP-Adressen stehenden Personen zuordnen zu können, sei es notwendig, für den Ermittlungszeitraum auch solche Verbindungsdaten "kurzfristig" zu speichern, die ansonsten mangels Veranlassung von den Telekommunikationsanbietern bislang oft gelöscht würden. Eine kurze Vorhaltung sei praxisgerecht, da wegen der überwiegenden Nutzung pauschaler Zugangstarife auch die meisten Internetverbindungen mit temporärer IP-Adresse bis zu 24 Stunden lang aufrechterhalten würden. Ein schnelles Ermitteln der Strafverfolgungsbehörden ermögliche so "eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit ohne die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung".

Den Anwendungsbereich von Quick Freeze will die FDP mit einem "einschlägigen abschließenden Straftatenkatalog" in der StPO umreißen. Darin seien vor allem "die im Internet am häufigsten vorkommenden Straftaten mit hohen Schäden" zu erfassen. Es müssten die gleichen Maßstäbe gelten "wie bei einer herkömmlichen Telekommunikationsüberwachung". Präventiv sollen die Präsidenten von Sicherheitsbehörden vor Gericht ein Einfrieren von Daten anordnen können, wenn tatsächliche Anhaltspunkte etwa "für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes" bestehen. Für die Verfolgung beispielsweise von Betrugsstraftaten im Internet sowie für die Gefahrenabwehr im Übrigen wie auch für Ordnungswidrigkeiten reichten dagegen die bestehenden Abfragemöglichkeiten in Einzelfällen gemäß Telekommunikationsgesetz aus.

...


Quote10. November 2010 18:39, ottokatalog

Das FDP-Papier im Volltext


http://www.fdp-fraktion.de/files/1228/Eckpunkte_Kriminalitaetsbekaempfung_Internet.pdf


Aus: "FDP: Quick Freeze als "verfassungskonforme Alternative zur Vorratsdatenspeicherung""
Stefan Krempl (10.11.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/FDP-Quick-Freeze-als-verfassungskonforme-Alternative-zur-Vorratsdatenspeicherung-1134049.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/FDP-Quick-Freeze-als-verfassungskonforme-Alternative-zur-Vorratsdatenspeicherung-1134049.html)

Title: [Der Sinneswandel des Peter Schaar... (D, 2010)]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 15, 2010, 10:16:23 AM
Quote[...] Landespolitiker von CDU und CSU haben erneut nachdrücklich eine Neuauflage der verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren angemahnt. "Telekommunikationsdaten sind für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr unverzichtbar", erklärte Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Schlie am heutigen Dienstag auf einer Fachtagung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Kiel. Nach dem Nein des Bundesverfassungsgerichts zu dem ursprünglichen Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung gebe es eine erhebliche Schutzlücke in der Kriminalitätsbekämpfung. Der CDU-Politiker betonte: "Das ist keine Zweckpropaganda unverbesserlicher Sicherheitsfanatiker, sondern bittere Wahrheit." Die Situation sei dramatisch.
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Konkret forderte Schlie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf, einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung einer Mindestspeicherfrist noch in diesem Jahr vorzulegen. Karlsruhe habe dazu in seinem Urteil klar den Weg gewiesen. Nach dem Richterspruch sei es erlaubt, Telekommunikationsunternehmen zu einer anlasslosen Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten zu verpflichten, "wenn bestimmte strenge Maßstäbe beachtet werden". Dabei handle es sich nicht um einen Angriff auf Bürgerrechte oder den Datenschutz. Beispielsweise im Kampf gegen die Kinderpornographie brauche die Polizei "wirksame und auf der technischen Höhe der Zeit liegende Instrumente". Wer jetzt noch mit der notwendigen Gesetzgebung warte, ignoriere "unendliches, irreparables und lebenslanges Leid traumatisierter Kinder und Jugendlicher".

Mit Anforderungen der Strafverfolger im Kampf gegen Kindesmissbrauch untermauerte parallel auch die bayerische Justizministerin Beate Merk ihr Drängen nach einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Andernfalls seien Fälle wie die offene Kommunikation über die Verbreitung von kinderpornographischem Material und über eine Kinderschändung in einem Chatroom im Nachhinein nicht aufzuklären. Auch der CSU-Politikerin zufolge müsste Leutheusser-Schnarrenberger die Vorgaben aus Karlsruhe "nur in ein für die Praxis taugliches Gesetz umsetzen". Zugleich machte sich Merk für eine Verschärfung des Strafrechts beim Cyber-Grooming, also der sexuell motivierten Kontaktaufnahme zu Kindern übers Internet, stark.

Ohne Vorratsdatenspeicherung seien die Täter nach einer sexuellen Kindesausbeutung später oft nicht mehr zu identifizieren, schlug auch Bernd Carstensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in die gleiche Kerbe. Der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg nahm indes "Terrorabwehr-Sicherheitslücken bei der Kontrolle von Luftfracht" angesichts von Bombenfunden in Paketen aus dem Jemen zum Anlass, für eine verfassungsfeste Vorratsdatenspeicherung zu werben. Das Bundesinnenministerium und das Justizressort müssten sich hier rasch einigen, sagte der Gewerkschaftler. Die Polizei brauche "moderne Methoden, um Terroristen frühzeitig zu identifizieren". Gegenüber dem Deutschlandfunk führte Freiberg weiter aus, dass die fehlenden Möglichkeiten zur Kommunikationsüberwachung eine verwundbare Ferse für die Terrorbekämpfung darstellten. Zugleich räumte er ein, dass die anlasslose Protokollierung der Nutzerspuren im konkreten Fall vermutlich nichts gebracht hätte.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat dagegen seine Kampagne "EinSatz gegen Verbindungserfassung" bis zum kommenden Dienstag, dem dritten Jahrestag des Bundestagsbeschlusses zur Protokollierung von Telekommunikationsdaten, verlängert. "Die Vorratsdatenspeicherung schneidet dem Wunsch nach freien und selbstbestimmten Leben die Luft ab", führte Michael Ebeling von dem Zusammenschluss von Bürgerrechtlern und Datenschützern aus. "Unsere Aktion soll allen Menschen, die das erkennen und die wütend darüber sind, eine Stimme verleihen." Der Arbeitskreis verwies zugleich auf neue Zahlen aus anderen europäischen Staaten. So habe die polnische Regierung mitgeteilt, dass staatliche Stellen im vergangenen Jahr 1,06 Millionen mal auf Vorratsdaten zugegriffen hätten. Dies entspreche rund 3000 Abfragen täglich. Nach einer niederländischen Statistik erfasse die Vorratsdatenspeicherung jeden Holländer durchschnittlich 62 mal täglich, der Vergleichswert für Dänemark liege sogar bei "mindestens 225 mal". (Stefan Krempl) / (jk)

Quoteangbor, 3. November 2010 11:02

Bei der Veranstaalltung macht nichtmal Bullshitbingo Spass weils zu einfach ist.



Aus: "Gerangel um die Vorratsdatenspeicherung dauert an" (02.11.2010 16:37)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gerangel-um-die-Vorratsdatenspeicherung-dauert-an-1129498.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gerangel-um-die-Vorratsdatenspeicherung-dauert-an-1129498.html)


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Quote[...] Während die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, unter ihnen der Bundesinnenminister und Vertreter von Sicherheitsbehörden, die unverzügliche Vorlage eines neuen Gesetzes fordern, lehnen deren Gegner derartige Aktivitäten mit der Begründung ab, dass die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung derzeit in Brüssel überprüft werde und nicht absehbar sei, wann und mit welchem Ergebnis diese Evaluation ausgehe.

Die Debatte wurde kürzlich durch ein Papier aus dem Bundeskriminalamt befeuert, das an die Presse durchgesickert ist. Dieses Papier soll belegen, dass Straftaten nicht oder nur unvollständig oder zumindest unter sehr erschwerten Bedingungen aufgeklärt werden können, da bei den Anbietern von Telekommunikationsdiensten keinerlei Verkehrsdaten vorhanden seien, wenn eine Anfrage der Strafverfolger erfolgt.

Dabei wird allerdings ausgeblendet, dass nach wie vor Telekommunikationsdaten bei den Anbietern von Telekommunikationsdiensten vorhanden sind, jedenfalls bei sämtlichen Diensten, die nicht pauschal als Flatrate, abgerechnet werden. Gleichwohl erscheint es mir plausibel, dass bestimmte Straftaten, insbesondere solche, die ausschließlich über das Internet begangen werden, nur schwer aufzuklären sind, wenn die Zuordnung von dynamischen IP-Adressen zu Verursachern nicht möglich ist.
Angesichts der festgefahrenen Diskussionsfronten ist es an der Zeit, endlich ernsthaft über Alternativen nachzudenken, die einerseits weniger tief in die Grundrechte eingreifen und die andererseits verwertbare Ermittlungsansätze für die Verfolgung der Internetkriminalität ermöglichen.

Schon seit langem ist als Alternative das so genannte Quick Freeze-Verfahren im Gespräch, das sich in anderen Staaten, etwa in den USA, seit Jahren bewährt hat. Dabei handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren um Telekommunikationsdaten zu sichern, die für die Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr erforderlich sind.

In der ersten Stufe werden die Anbieter von Telekommunikationsdiensten verpflichtet, bestimmte, in der Anordnung näher benannte Verkehrsdaten nicht zu löschen. Dies können etwa die Daten eines Netzknotens, von dem aus Hacker-Angriffe erfolgt sind, oder Daten einer bestimmten Person, die einer Straftat verdächtig ist, sein. Innerhalb einer vorgegebenen Frist (in den USA handelt es sich dabei um einen Monat, wobei die Frist auf Antrag um einen weiteren Monat verlängert werden kann) müssen die Ermittlungsbehörden den Nachweis erbringen, dass ihnen die vorgehaltenen Daten nach den gesetzlichen Vorgaben in einem Ermittlungsverfahren übermittelt werden müssen. Diese Auskunft bedarf einer richterlichen Genehmigung. Sofern innerhalb der Frist keine entsprechende Anordnung ergeht, sind die Daten zu löschen.

Quick Freeze ist im Übrigen auch in der sogenannte Cybercrime-Konvention vorgesehen. Von der Umsetzung der entsprechenden Vorgabe in der deutschen Strafprozessordnung wurde seinerzeit in Deutschland abgesehen, als der Bundestag das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen hatte.

Gegen Quick Freeze wird eingewandt, dass insbesondere bei Flatrate-Verträgen überhaupt keine Daten aufgezeichnet werden, die eingefroren werden könnten. Dieses Argument ist nicht völlig von der Hand zu weisen. Insofern halte ich es für durchaus sinnvoll darüber nachzudenken, ob nicht eine auf wenige Tage beschränkte Speicherungsverpflichtung für Verkehrsdaten eingeführt und das Quick Freeze-Verfahren auf diese Weise als zugleich effektive und grundrechtsschonende Alternative zur Vorratsdatenspeicherung realisiert werden sollte.

Ich halte es für unangemessen und voreilig, das Quick Freeze-Verfahren als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung von vorneherein auszuschließen, wie dies Vertreter von Sicherheitsbehörden derzeit tun. Mir leuchtet insbesondere nicht ein, wieso ein vergleichbares Verfahren, das sich bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen bewährt hat, bei der Strafverfolgung nicht funktionieren soll. Insbesondere erscheint es mir als wenig plausibel, dass Strafverfolgungsbehörden so viel länger brauchen als die Film- und Musikbranche, entsprechende Daten auszuwerten.

Deshalb rege ich die Erprobung von Quick Freeze in der Praxis an. Wer derartige Alternativen generell ausschließt und stattdessen auf Maximalforderungen beharrt, ist letztlich mitverantwortlich dafür, dass Straftaten nicht aufgeklärt werden. Abschließend sei daran erinnert, dass der derzeitige Zustand nicht zuletzt deshalb eingetreten ist, weil bei der Gesetzgebung im Jahr 2006 die bereits im Gesetzgebungsverfahren vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht ernst genommen worden sind. Spätestens nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung müsste eigentlich allen klar geworden sein, dass überzogene Forderungen nach mehr Überwachung letztlich selbst zu dem Risiko beitragen, dass erforderliche Strafverfolgungsmaßnahmen auf zusätzliche Schwierigkeiten stoßen.

Ihr
Peter Schaar


Aus: "Einfrieren statt anhäufen!" Von Peter Schaar (08.10.2010)
Quelle: https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?1643-Einfrieren-statt-anh%E4ufen!&s=3a11640fa856153b9a49af166ca22c8c (https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?1643-Einfrieren-statt-anh%E4ufen!&s=3a11640fa856153b9a49af166ca22c8c)


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Quote[...] Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat seinen Kompromissvorschlag für eine "Vorratsdatenspeicherung light" gegen scharfe Kritik auch aus dem eigenen politischen Lager verteidigt. "Der Druck der Sicherheitsseite ist enorm, die Vorratsdatenspeicherung doch ins Werk zu setzen", erklärte der Volkswirt auf dem Netzpolitischen Kongress der Grünen im Bundestag. Er sei kein Freund einer verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren. "Aber wir müssen auch diejenigen überzeugen, die eine andere Sichtweise haben und eine sehr sinnvolle Arbeit in sehr vielen Bereichen machen", erinnerte er etwa an die Belange von Strafverfolgern und Opfervereinigungen. Gefragt seien "Lösungen für die Gesellschaft als Ganzes". Man müsse so darüber nachdenken, "ob es nicht Sinn macht, probeweise für ein oder zwei Wochen diese Daten vorzuhalten".

Die Datenschützer von Bund und Ländern hätten schon vor Jahren den aus den USA stammenden "Quick Freeze"-Ansatz als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung vorgeschlagen, erläuterte Schaar. Das Bundesverfassungsgericht habe diesem Ansatz in seinem Urteil gegen das Gesetz zur anlasslosen Protokollierung der sogenannten Verkehrsdaten eine Absage erteilt. Die Begründung war, dass angesichts der Verbreitung von Flatrates keine Nutzerspuren zum "Einfrieren" bei konkreten Verdachtsfällen mehr vorhanden seien. In den USA sei die Ausgangslage dagegen anders, weil dort die Provider "sowieso alle Daten speicherten". Es müsse daher eine echte Möglichkeit geschaffen werden, die begehrten Verbindungsinformationen für maximal 14 Tage aufzubewahren und bei Bedarf in Auszügen für längere Zeiträume einzufrieren. Dann bestünde mehr Zeit, einen Tatverdacht zu konkretisieren und in einem solchen Fall die Daten mit Richterbeschluss abrufbar zu machen.

Von der auf der Konferenz versammelten Netzgemeinde musste sich Schaar die Schelte gefallen lassen, dass seine Gedankenspiele zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt kämen und auch inhaltlich "völlig falsch" seien. In Brüssel stehe momentan die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf dem Prüfstand und die EU-Kommission habe immense Schwierigkeiten, von Sicherheitsbehörden einen Nachweis für die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu erhalten, hieß es. Der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, witterte die Gefahr eines "Dammbruchs, wenn man die Kiste aufschnürt". Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes der Oppositionspartei, betonte, dass nur die Abschaffung der Richtlinie und eine Abkehr von der "Speicherorgie" in Frage komme. "Datenschutz light" sei "kein gangbarer Weg".

Der von den Grünen als Bundesdatenschützer nominierte Schaar wollte sich dagegen nicht das Recht absprechen lassen, auch von der Meinung einzelner Bürgerrechtler abweichende Ansichten hegen zu dürfen. "Man kann nicht wegdiskutieren, dass das Internet als Tatmittel und Tatort eine zunehmende Rolle" spiele, betonte er. Wenn Strafverfolgung als legitimer Anspruch der Gesellschaft ermöglicht werden solle, müsse man fragen, "wie das funktionieren kann mit minimalen Ansprüchen". Nach seinem Kenntnisstand halte er es für ausgeschlossen, dass in der EU eine Mehrheit zum Kippen der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu organisieren sei. Schon unter den europäischen Datenschützern gelänge dies nicht. Der Damm sei also längst gebrochen und es gehe nun darum, "Inseln aufzurichten in einem Gebiet, in dem wir schon sind". Die Front der Befürworter einer anlasslosen Aufbewahrung der Nutzerspuren lasse sich nur aufbrechen, wenn man "neue Argumente" vorbringe.

Zugleich bezeichnete Schaar die Aktion "Verschollene Häuser" als "hochproblematisch", die es sich zum Ziel gesetzt habe, Widersprüche von Mietern oder Hausbesitzern gegen eine Darstellung ihrer Straßenfassaden in Google Street View zu ignorieren und Fotos ihrer Anwesen ins Netz zu stellen. Dies sei ein "Ausdruck totalitärer Gesinnung", monierte der Datenschützer. Es sei zu akzeptieren, dass die Öffentlichkeit unterschiedliche Dimensionen habe. Das Interesse von Menschen, nicht nur Gegenstand von Datenverarbeitung zu sein oder ausgeforscht zu werden, müsse gewahrt bleiben.
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(Stefan Krempl) / (ea)

Quote13. November 2010 18:29
Ich verstehe die Argumentation nicht.
Watteschmeisser (mehr als 1000 Beiträge seit 16.01.07)

> Er sei kein Freund einer verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren.
> "Aber wir müssen auch diejenigen überzeugen, die eine andere Sichtweise haben
> und eine sehr sinnvolle Arbeit in sehr vielen Bereichen machen", erinnerte er
> etwa an die Belange von Strafverfolgern und Opfervereinigungen.

Wie kann man jemanden vom etwas überzeugen, wenn man der
gegenteiligen Position nachgibt?
Oder ist das nur Neusprech und ich checks nur nicht?


Quote13. November 2010 18:34
"Aber wir müssen auch diejenigen überzeugen, die eine andere Sichtweise haben"
proforma

Reicht als überzeugendes Argument, dass das BVG die VDS als nicht
verfassungsgemäß bezeichnet hat? Reichen die 34000
Verfassungsbeschwerden? Wenn nicht - überzeugt die Strafverfolger
vielleicht unser Grundgesetz? ...


Quote13. November 2010 18:39
Wir hatten sogar mal politisch unbequemere Datenschützer
Wolfgang Nohl, Wolfgang Nohl (mehr als 1000 Beiträge seit 12.05.03)

> http://de.wikipedia.org/wiki/Ruth_Leuze

Aber Schaar möchte sich offenbar mit Schäuble & Co. nicht anlegen,
und seinen Job noch eine Weile in Ruhe weitermachen dürfen.

mfg Wolfgang Nohl


QuoteBeauregard, 14. November 2010 10:08

Demnächst: Schaar befürwortet Probefoltern und Antöten


...



Aus: "Schaar verteidigt Vorstoß für "Vorratsdatenspeicherung light"" (13.11.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schaar-verteidigt-Vorstoss-fuer-Vorratsdatenspeicherung-light-1136002.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schaar-verteidigt-Vorstoss-fuer-Vorratsdatenspeicherung-light-1136002.html)

-.-

Quote[...] Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat denen, deren Daten er schützen soll, keinen guten Dienst erwiesen. Peter Schaar hat gerade öffentlich und in seinem Blog erklärt, er könnte sich eine Art "Vorratsdatenspeicherung light" vorstellen – also eine anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten, jedoch nur maximal zwei Wochen lang.

Damit hat Schaar den Kampf gegen dieses Überwachungsinstrument praktisch im Alleingang beendet, zugunsten des Staates und der Ermittlungsbehörden und zum Erschrecken beispielsweise seiner Parteikollegen von den Grünen.

Wobei, so allein war er gar nicht. Mit Thilo Weichert hat sich auf der 80. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Anfang November in Freiburg ein weiterer Datenschützer dafür ausgesprochen, den Ermittlern künftig Vorratsdaten zu geben.

Weichert ist Chef des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz und galt bisher eher als Hardliner, wenn es um den Schutz von Daten der Bürger ging. In einer nicht öffentlichen Mailingliste schrieb er nun jedoch, auch er gehöre zu den "Abtrünnigen". Es sei "inhaltlich und strategisch richtig", die bisherige Alles-oder-nichts-Position aufzugeben.

Dieser Sinneswandel ist aus gleich zwei Gründen seltsam.

Dazu erstens ein Zitat aus der Berliner Erklärung der Datenschutzbeauftragen vom April 2008. Darin hieß es noch, die Regelung zu Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten habe "die verfassungsrechtlich zwingende Balance zwischen Sicherheitsbefugnissen der staatlichen Behörden und persönlicher Freiheit der Bürgerinnen und Bürger missachtet". Unter anderem weil der Staat dem "Gebot der Datenvermeidung und –sparsamkeit" Rechnung tragen müsse.

Wo nichts gesammelt wird, lautet einer der Grundsätze des Datenschutzes, muss auch nichts geschützt werden. Absurd also, dass nun gerade die Datenschützer zustimmen, sämtliche Verbindungsdaten deutscher Bürger zu horten. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies nun für zwei Tage, zwei Wochen oder zwei Jahre geschieht.

Warum? Weil eine Datensammlung, so sie erst einmal vorhanden ist, schnell neue Wünsche weckt, sie auch auszuwerten oder länger zu behalten.

Zweitens ist die neue Haltung seltsam, weil Schaar und Weichert sie völlig ohne Not einnehmen.

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts war das alte Gesetz gestoppt worden, ein neues wurde nicht erarbeitet. Zwischen dem Justizministerium, das sich weigert, ein neues Speichergesetz zu schreiben und dem Innenministerium, das dies fordert, besteht ein Patt. Doch was schadet das?

Seit die Vorratsdatenspeicherung im März gestoppt wurde, hat die Kriminalität nicht merklich zugenommen. Auch wenn das BKA behauptet, es gebe nun eine "Schutzlücke", ist von dieser nicht viel zu sehen.

Und nicht nur das: Schaar und Weichert könnten sich eigentlich völlig aus der Debatte um Vorratsdaten raus halten und zuschauen, was die EU dazu sagt. Die zuständige Kommissarin nämlich lässt das Verfahren gerade prüfen. Sie wird es wohl europaweit ändern.

Genau mit dieser Begründung, man wolle die Entscheidung abwarten, hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bislang ihre Mitarbeit verweigert. Das dürfte ihr nun schwerer fallen.

Schaar und Weichert haben dem nun plötzlich vorgegriffen. Mit er einzigen Begründung, man wolle die derzeitige Blockade beenden und eine umsetzbare Alternative diskutieren. Zitat Schaar: "Angesichts der Forderungen von Sicherheitspolitikern nach einer schnellen Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung halten es die Datenschutzbeauftragten für erforderlich, sich ernsthaft mit Alternativen zum massenhaften anlass- und verdachtslosen Speichern von Verkehrsdaten der Telekommunikation auseinander zu setzen."

Mit anderen Worten: Sie beugen sich dem Druck von Politik und Polizei. Und finden in dem Bemühen, auch die Gegenseite zum Einlenken zu bewegen leider eine Alternative, die die Gegner des Ganzen – die Bürger – nicht glücklich machen wird.

Denn auch wenn die Datenschützer die Vorratsdatenspeicherung zeitlich enger begrenzen und wohl auch abspecken wollen: Es bleibt eine Speicherung von Verbindungsdaten jeder digitalen Kommunikation auf Vorrat. Und damit eine im Grundsatz gefährliche Idee.

So etwas nennt man im Englischen "slippery slope", den rutschigen Weg, der in den Abgrund führt.


Aus: "Datenschutz: Der seltsame Sinneswandel des Peter Schaar" Von Kai Biermann (13.11.2010)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-11/schaar-kommentar (http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-11/schaar-kommentar)

Title: [Offener Brief des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherun... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 17, 2010, 09:05:08 AM
Offener Brief des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, vom 16. November 2010

Sehr geehrter Herr Schaar, ...
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/407/1/lang,de/ (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/407/1/lang,de/)

Title: [Wer sich jetzt noch dagegen wehre... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 18, 2010, 09:33:51 AM
Quote[...] NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hält ebenso wie die Polizei eine Vorratsdatenspeicherung im Kampf gegen Terroristen für dringend geboten. "Datenschutz ist selbstverständlich. Allerdings dürfen wir im Sinne der Opfer nicht so weit gehen, dass Straftaten nicht mehr ordentlich ermittelt und Straftäter nicht zur Rechenschaft gezogen werden können." Jäger forderte von Bundesinnenminister und Bundesjustizministerin einen verfassungskonformen Gesetzentwurf. Bei der Vorratsdatenspeicherung gehe es Jäger zufolge nicht um Inhalte von Gesprächen, sondern um die Verbindungsdaten: "Wann hat wer mit wem telefoniert oder gemailt? Über welchen E-Mail-Account?"

Auch Unionspolitiker beklagen das bundesverfassungsgerichtliche Aus der Vorratsdatenspeicherung. Wer sich jetzt noch dagegen wehre, habe die Bedrohungslage nicht verstanden, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl. "Wenn ein Terrorist erst einmal mit einer Bombe auf dem Bahnhof steht, ist es zu spät", sagte der CSU-Innenexperte. Zur Financial Times Deutschland sagte er: "Wer sich jetzt noch gegen die Vorratsdatenspeicherung wehrt, hat die Bedrohungslage nicht verstanden." Zudem müsse es anstelle chinesischer Mauern eine engere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Geheimdiensten geben.

... Zuvor hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) mitgeteilt, es gebe "konkrete Ermittlungsansätze", die auf einen Anschlag hinwiesen. Ausdrücklich nannte er dabei die Terrororganisation al-Qaida. Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin kritisiert die Terrorwarnung de Maizières als zu vage.

... Bayerische Sicherheitskreise bestätigten indessen die Warnungen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vor Terroranschlägen. Offenbar gebe es einen Zusammenhang mit einem US-Drohnenangriff im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet Anfang Oktober, bei dem nach pakistanischen Geheimdienstangaben mehrere deutsche Islamisten ums Leben gekommen sein sollen. Aus deren Umfeld solle nun Rache angekündigt worden sein. Gefährder seien auf dem Weg nach oder bereits in Deutschland. Als problematisch betrachteten Sicherheitskreise, dass man ohne Hinweise auf konkrete Vorhaben nur sehr schwer einen Selbstmordanschlag etwa auf den öffentlichen Personennahverkehr oder ein Hotel vereiteln könne.

... Die Bundesregierung hatte am Mittwoch öffentlich vor einem für Ende des Monats geplanten Terroranschlag in Deutschland gewarnt. Bundesinnenminister de Maizière sprach von Hinweisen eines ausländischen Partners, nach denen ein, "mutmaßliches Anschlagsvorhaben umgesetzt werden" soll. Es lägen aber auch eigene Erkenntnisse über solche Bestrebungen islamistischer Gruppen vor. Die Bundesbürger müssten sich bis auf weiteres auf eine sichtbare Polizeipräsenz einstellen, sagte de Maizière. Darüber hinaus werde es eine Vielzahl an Vorkehrungen geben, die nicht zu sehen seien. Dies alles diene der Vorbeugung und der Abschreckung: "Wir zeigen Stärke, lassen uns aber nicht einschüchtern", so de Maizière. Es gebe Grund zur Sorge, aber keinen Grund zu Hysterie.

QuoteDerekReign schreibt Unendliche Geschichte geht weiter...

"Wer sich jetzt noch gegen die Vorratsdatenspeicherung wehrt, hat die Bedrohungslage nicht verstanden."

Nein Herr Uhl, SIE haben aber auch GAR nichts verstanden!

"Zuvor hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) mitgeteilt, es gebe "konkrete Ermittlungsansätze""

Ja und wie um Himmels willen konnte das passieren? So ganz ohne Vorratsdatenspeicherung?!? Ohne die GEHT doch angeblich gar nichts mehr zu ermitteln...
Man sieht also, die üblichen Reflexe und Nebelkerzen. Im Übrigen, hatte die Union nicht eine Kampagne gegen die FDP in der Sache angedroht? Das scheint sie dann jetzt wohl zu sein... durchsichtig, plump, widerlich.


QuoteWM2000 schreibt, 18.11.2010 um 08:37 Uhr

Alles nur Zufall?

Es ist schon eigenartig, dass sich einen Tag nach der ,,Terrorwarnung" sich die Innenminister treffen, da dieses Treffen schon weit vor dieser Verkündigung geplant war. Da es bei dem Treffen auch um die vom Verfassungsgericht gekippte Vorratsdatenspeicherung geht ist mit weiteren Einschränkungen der Grundrechte der Bürger zu rechnen. Jetzt kann die FDP beweisen dass diese bei ihrer Haltung bleibt diese nicht weiter anzutasten. Doch auf die Umfallerpartei kann man sich nicht verlassen und Frau Leutheuser-Schnarrenberger wird eher nochmals zurücktreten als sich dagegen zu erheben


Quoterub-a-dub schreibt, 18.11.2010 um 08:31 Uhr

Angstmache

Ich kann es nicht mehr hören! Wieder einmal heißt es dass böse Terroristen Anschläge planen würden - sagt wer? - was Anlass ist medial und mit hohem Personalaufwand für Unsicherheit zu sorgen. Und wieder einmal nehmen das die üblichen Verdächtigen von CDU und SPD nach der Verschärfung der "Sicherheitsgesetze" zu schreien. Ich kann es nicht mehr hören!!

Von mir aus sollen uns doch irgendwelche Islamisten drohen. Sollen sie doch im Zweifelsfall eine Bombe zünden. Ist mir lieber als zuzusehen wie Schritt für Schritt Bürgerrechte inkl. Unschuldsvermutung abgeschafft werden. Ich fürchte mich nicht vor Terroristen. Ich fürchte mich vor Sicherheitspolitikern, die anscheinend doch nur mein Bestes wollen und uns dabei unsere Freiheit nehmen.

Kein Terrorist kann uns Freiheit nehmen. Die nehmen wir nämlich nur selbst. ... Ich glaube im Grunde nicht einmal mehr an islamische Terroristen. Die werden so oft als Begründung herangezogen dass ich sie schon für eine Erfindung der "Sicherheitsbehörden" halte. So weit ist es schon gekommen.




QuoteDadamsda schreibt, 18.11.2010 um 08:25 Uhr

Überwachungsstaat

Au ja, ausserdem INDECT, Netzsperren, usw. Überwachung "nur" gegen "Terror"? Wie wärs noch mit Kinderschändern, Linken, Rechten, Kritischen Bürgern, Gerwerkschaftlern, Studenten?

Sobald man bürgerliche Grundrechte (wie bei der Vorratsdatenspeicherung) angreift ist die Demokratie verloren!


Quote1Minimax schreibt, 18.11.2010 um 09:21 Uhr

Zufälle gibt es

Da beginnt also die Innenministerkonferenz und rein zufällig wird öffentlichkeitswirksam eine Terrorwarnung herausgegeben. Selbstverständlich wäre die Sicherheit ohne diese Terrorwarnung nicht zu gewährleisten gewesen. Rein zufällig wird dann das altbekannte Thema Vorratsdatenspeicherung wieder aus den Schubladen hervorgeholt.

Und meine lieben Foristen, wer glaubt das wäre das einzige was sich in diversen Schubladen befindet der irrt sich. Die USA hatten viele Pläne in den Schubladen und haben den Anschlag auf das World Trade Center genutzt diese Pläne aus den Schubladen zu holen. Es soll keiner glauben dass es in Europa bzw. Deutschland anders laufen würde. Mit der Salamitaktik wird Stück für Stück das Grundgesetz ein wenig abgeschwächt. Ein bischen mehr Hausdurchsungen, ein bischen mehr Telekommunikationsüberwachung, ein bischer mehr Überwachung des Internet etc. Und sollten einzelne Politiker, Richter oder Bürger da nicht mitspielen ein bischen Terrorwarnung damit ja kein Widerstand kommt.

Ich bin einmal gespannt welche Medien da in welcher Form auch wieder mitmachen.

...



QuoteDieter_Wondrazil schreibt, 18.11.2010 um 09:17 Uhr

Woher kommen die Warnungen?

Richtig, von denen, die ausserhalb jeglicher Rechtsstaatlichkeit und jeglicher Verfassung stehen:
die "Dienste".
Übrigens die selben Dienste, die MVW im Irak ausmachten oder auch mal den einen oder anderen Inside-Job erledigten, oder auch mal ein bischen die Wahrheit aufhübschten (Euphemismus für übelst lügen).
Diese Dienste sind NICHT vertrauenswürdig und agieren vollkommen unkontrolliert ausserhalb des Gesetzes. Sie sind eine Schande für eine FDGO.
Wer diesen Leuten glaubt, würde wohl zwecks Altersversorgung auch auf den Jahrmarkt gehen und zwielichtige Kredithaie um Rat bitten.
Widerlich.

Diese Leute gehören vor ein ordendliches Gericht. Sonst aber auch gar nichts.


Quotefarbraum schreibt, 18.11.2010 um 08:58 Uhr

Die Mediendiktatur schreitet unaufhaltsam voran...

Die Terrorwarnungen könnt ihr euch sparen.
Die Deutschen haben sich nichtmal gegen das SWIFT-Abkommen gewehrt und werden auch bei der Vorratsdatenspeicherung kaum aufmucken. ...



Aus: "Viele Ängste und eine alte Bekannte" (18.11.2010)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/debatte-um-terrorgefahr-viele-aengste-und-eine-alte-bekannte-1.1025273 (http://www.sueddeutsche.de/politik/debatte-um-terrorgefahr-viele-aengste-und-eine-alte-bekannte-1.1025273)

-.-

Quote[...] Der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), nahm die Warnung zum Anlass, um eine Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung ins Gespräch zu bringen. Uhl sagte, es seien verbesserte Möglichkeiten zur Überwachung der Telekommunikation durch die Nachrichtendienste nötig. "Wenn diese Chance vertan wird und sich der Terrorist mit der Bombe unterm Arm auf den Weg gemacht hat, hat der Staat verloren." Es sei "völlig undenkbar", dass die Menschen ohne Vorratsdatenspeicherung geschützt werden könnten.

...

Quote* graham.state
    * 18.11.2010 um 7:58 Uhr

tz tz tz

das ist mal wieder typisch. erst mal ein bischen angst machen und dann schnell die vorratsdatenspeichrung wieder ins gespräch bringen. das ist genauso sinn voll wie polizisten mit maschinengewehren an stellen einzusetzen wo viele menschen sind. was sollen die denn gegen bombenattentaeter mit ihren schnellfeuerwaffen machen? gleich mal alle drumherum mit niedermähen?
ich finde es sehr bedenklich, das ausgerechnet jetzt dieses thema wieder auf den tisch geworfen wird.


Quote* abc666
    * 18.11.2010 um 8:06 Uhr

Katze aus dem Sack

... Politiker von CDU und SPD fordern eine strengere Überwachung per Vorratsdatenspeicherung, um Gefahren frühzeitig zu erkennen.. Interessant wäre doch mal, welchen Sinn die Speicherung der Vorratsdaten von 82 Millionen Menschen haben sollte und wie man dadurch Gefahren "frühzeitig" erkennen sollte ohne diese Daten permanent und umfassend auszuwerten. Das wäre dann der endgültige und letzte Schritt hin zu einem Überwachungsstaat.



Quote* Haunebu
    * 18.11.2010 um 8:18 Uhr

Ich Frage Mich

wirklich wie lang die bevolkerungen von europa sich so verarschen lassen will..

'die terroristen hassen unsere freiheit...so..wir mussen eure freiheiten wegnehmen um euch schutzen zu können'..

wenn diese angeblichen freiheiten so toll sind..so wertvoll...so geschätzt...warum würden die beim ersten angeblichen gefahr weggenommen?

die sind nichts als leere wörte... nichts...


Quote* Haunebu
    * 18.11.2010 um 8:28 Uhr

US-Counterinsurgency-Manual

http://www.scribd.com/doc/12488454/Flashback-US-Counterinsurgency-Manual-Calls-for-False-Flag-Operations-Suspension-of-Human-Rights

The manual directly advocates training paramilitaries, pervasive surveillance, censorship,
press control and restrictions on labor unions & political parties. It directly advocates
warrantless searches, detainment without charge and (under varying circumstances)the suspension of habeas corpus. It directly advocates employing terrorists or prosecuting individuals for terrorism who are not terrorists, running false flag operationsand concealing human rights abuses from journalists. And it repeatedly advocates the use of subterfuge and "psychological operations" (propaganda) to make these and other "population & resource control" measures more palatable.


Quote* Thrudheim
    * 18.11.2010 um 8:35 Uhr

Aha, doch nur Mittel zum Zweck?

Die Angst der Bürger, von Furcht kann hier ja nicht die Rede sein, wird zum Durchdrücken verschärfter Überwachungsgesetze instrumentalisiert und der bisher eher unauffällige de Maizière macht sich bei den Konservativen und Autoritätsgläubigen bekannt.

Jetzt ist aber mindestens so ein Ding wie die Sauerlandgruppe fällig. Würde der Sache mehr Glaubwürdigkeit verleihen.

Einen Anschlag können wir zu meinem Bedauern nie ganz ausschließen. Wir benehmen uns ja (politisch) in den islamischen Ländern wie die Wildsäue. Frieden ist, wenn die Bomben woanders fallen. Das geht dauerhaft nicht gut. Im asymetrischen Krieg wird Bombenterror aus der Luft mit Anschlägen beantwortet. Das hat was mit der Logik des Krieges zu tun. Wenn Clausewitz nicht so schwierig zu lesen wäre, würde ich ihn den Politikern von SPD, CDU und Grünen als Lektüre empfehlen. Aber vielleicht macht mal jemand ein Kinderbuch mit Bildern aus diesem Werk.

In jedem Fall würden die deutsche Kriegspolitik und der Ausbau des Überwachungsstaates durch einen Terroranschlag politisch beflügelt.


Quote* Oliver Heine
    * 18.11.2010 um 8:38 Uhr

Nein, was für eine Überraschung!

Hätte ich gestern nur einen Dummen gefunden, der mit mir gewettet hätte, dass diese "Terrorwarnung" doch wieder nur missbraucht wird um die Grundrechte aller Menschen hier in Deutschland einzuschränken - ich hätte Geld damit gewinnen können.

Leider waren in meinem Bekanntenkreis alle skeptisch (oder soll man sagen: erfahren) genug um nicht auf diese Wette einzugehen.

Ein Bitte an die Redakteure dieser Zeitung, analog zur Aufforderung von gestern: kehren Sie bitte zur Kritik zurück und hinterfragen Sie solche abstrakte Drohungen wie die gestrige sofort, am besten direkt auf der Pressekonferenz.

Es tut einfach weh zu sehen für wie blöd man von den Politikern gehalten wird, und es tut genauso weh zu sehen, dass Sie als Journalisten sich zu simplen Überträgern dieser Verdummung degradieren lassen.

Und am meisten tut es weh zu spüren, wie machtlos man ist. Man kann demonstrieren, klar, aber in den Medien wird doch wieder nur von Gewalttätern und den Polizeieinsätzen gesprochen, und nicht vom Anliegen der friedlichen Demonstranten.

Man kann wählen, klar, aber man hat mit einer Stimme zu wenig Steuermöglichkeiten um wirklich seine Meinung auszudrücken.

Man kann den Parteien beitreten, klar, aber die Erfahrung lehrt mich, dass leider besonders dort nur die Ideen von ganz oben abgenickt werden anstatt wirklich etwas zu bewegen.

Man fühlt sich so unglaublich machtlos gegenüber diesen Schweinereien, die hier passieren.


Quote* Harzer
    * 18.11.2010 um 8:44 Uhr

Unsere Obrigkeit...

... hat das Vertrauen der Bevölkerung schon in großen Bereichen verspielt.
Das auf fast allen Gebieten, von Finanzen über Demokratie bis zur Ehrlichkeit.
Eben deshalb ist es auch kein Wunder, daß ihr auch hier sehr kritisch und mistrauisch begegnet wird, und das ist auch richtig so.

Dazu kommt die Frage, in wie weit tatsächlichen Anschlägen durch nebulöse Warnungen besser vorzubeugen ist.


Quote* Sushirolle
    * 18.11.2010 um 8:58 Uhr

Es gilt immer noch

Kein Terrorist, keine Terrororganisation kann unserem Staat so viel Schaden zufügen wie diese irren Typen in Berlin.

Die größte Bedrohung unseres Rechtstaats und unserer Demokratie ist diese CDUCSUSPDFDPGrüne-Einheitspartei, bestehend aus lauter egoistischen, wirtschaftshörigen und korrupten Politikern, die täglich ihren Amtseid ("zum Wohle des Deutschen Volkes") und das GG brechen.

Das kann nicht oft genug wiederholt werden!


Quote* Pengolodh
    * 18.11.2010 um 9:13 Uhr

Alles klar!

Da wollen CDU-Politiker eine Vorratsdatenspeicherung, die gegen Terrorismus natürlich rein garnichts bringt, wenn die Terrorgruppen doch sowieso schon von V-Leuten durchsetzt sind (sogar das Datum der Ankunft der Terrorgruppe ist ja bekannt, nicht aber der Ankunftsort, da ist Kabarett ein Witz dagegen), und der Koalitionspartner ist widerspenstig, und da taucht kurz vor der Sitzung der Innenministerkonferenz eine Terrorwarnung auf. Zufälle gibt's!
Für wie blöd halten die uns eigentlich?!


Quote* teardown
    * 18.11.2010 um 9:21 Uhr

Es wäre wirklich wünschenswert, wenn...

...sich die "Politiker" beim Verarschen des Volkes ein bißchen mehr Mühe geben würden!

Dieses tumbe Vorgehen empfinde ich als beleidigend!


Quote* Jess87
    * 18.11.2010 um 9:46 Uhr

Wieder mal ein Beispiel dafür, ...

...wie sehr sich die Politik von der Gesellschaft entfernt hat. Freuen würde mich ja mal, wenn unsere lieben Politiker in Berlin ab und an die Kommentare hier lesen und sich Gedanken dazu machen würden.


Quote* websingularität
    * 18.11.2010 um 9:55 Uhr

Gefahr von Selbstzerstümmelung ist größer.

Ich behaupte mal, der "Psychoterror" in der Wirtschaft, macht unser Land eher kaputt, als der echte Terror.
Das beste Mittel ist, dass die Bürger nicht gestresst und dadurch aufmerksamer sind, als diese nervösen Sicherheitsbehörden.
Dann funktioniert auch die Immunabwehr unseres Landes viel besser.

Absolute Sicherheit gibt es eh nicht.



Aus: "Innenpolitiker fordern Vorratsdatenspeicherung" dpa, Reuters, AFP (18.11.2010)
Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-11/terrorwarnung-vorratsdatenspeicherung (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-11/terrorwarnung-vorratsdatenspeicherung)

Title: [Unterdessen drängt die CSU-Landtagsfraktion... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 24, 2010, 09:30:42 AM
Quote[...] Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, hat die Polizei für ihre wiederholte Forderung nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung kritisiert. In einem offenen Brief an den Präsidenten des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke, den Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei Bernhard Witthauf und an den Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Klaus Jansen schreibt Weichert, zu den politischen Gestaltungspflichten gehöre es, nicht das maximal Mögliche an Grundrechtseinschränkungen vorzusehen, sondern das Nötige und Sinnvolle. Dieses Bestreben vermisse er bei der Polizei in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung.

"Ähnlich wie bei der Diskussion um die sogenannte Online-Durchsuchung erwecken Sie den falschen Eindruck, dass ohne die Verwirklichung einer maximalen Regelung Strafverfolgung im Internet nicht mehr möglich wäre", schreibt Weichert. "Insbesondere berücksichtigen Sie zu wenig, dass Strafverfolgung im Internet nicht von einem einzigen Instrument abhängt, sondern von einem effektiv eingesetzten Mix von Maßnahmen, wobei viele dieser Maßnahmen grundrechtsneutral sein können."

Weichert teilt die Überlegungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Peter Schaar zu einer möglichen Pflicht zu einer kurzen Aufbewahrung bestimmter Verkehrsdaten zum Zweck der Bekämpfung schwerer Kriminalität ("quick freeze"). An dieser Diskussion hätten sich Ziercke, Witthaut und Jansen bisher nicht beteiligt. Dazu will Weichert die drei mit seinem offenen Brief nun "nachdrücklich einladen".

Unterdessen drängt die CSU-Landtagsfraktion auf eine sofortige Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Die derzeitige Rechtslage sei nicht hinnehmbar, weil sie Terrorhelfer, Mörder, Pädophile, Rauschgifthändler und andere gefährliche Straftäter begünstige, erklärten die Rechts- und Innenexperten der Fraktion am Dienstag in München. Es gebe hier eine "massive Regelungslücke", klagte die Vize-Vorsitzende des Rechtsausschusses, Petra Guttenberger. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) müsse umgehend ein neues Gesetz vorlegen, das den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird.

Die CSU-Fraktion schlägt vor, ähnlich wie bei der Regelung der Telefonüberwachung einen Katalog von Straftaten aufzustellen, bei denen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung angewandt werden darf. Das sei ein "verfassungsrechtlich ausgetretener Weg" und funktioniere damit problemlos, argumentierte der Rechtsexperte Winfried Bausback. (anw)

Quote23. November 2010 18:12
Schaar & Weichert für kurze Vorratsdatenspeicherung
Lars Kasper, Lars Kasper

Nur nochmal als Hinweis, damit es wirklich klar ist:

Peter Schaar und Thilo Weichert meinen mit ihrem »Quick Freeze«
Schaars »Quick Freeze Plus«, also eine Vorratsdatenspeicherung von
zwei Wochen. (Sie nennen es eben anders.)

Ihr Argument ist, daß beim »normalen« Quick Freeze erst die Daten
eingefroren werden, sobald ein Verdacht vorliegt. Dann wären aber die
Telekommunikationsdaten ja nicht mehr vorhanden, die für die Tat
relevant wären, die zum Verdacht geführt haben.

Daher wäre also eine anlaßlose Vorratsdatenspeicherung sämtlicher
Telekommunikationsdaten aller Telekommunikationsdaten notwendig. Ob
das nun zwei Tage, zwei Wochen, zwei Monate, sechs Monate oder zwei
Jahre sind, ist dann nur noch Verhandlungssache. (Und mit zwei Wochen
werden sich die ehemals »großen Volksparteien« und
Ermittler/Strafverfolger sicher nicht zufrieden geben.) Es erinnert
mich ein wenig an »kleinen Finger reichen« ...

Am liebsten wäre es den Datenschützern natürlich, wenn keine Daten
gesammelt würden. Aber da sich die Gegenseite (Innenminister,
Innenpolitiker der »großen Volksparteien«, Polizei) nicht bewegen,
kommen nun Schaar und Weichert (und andere Landesdatenschützer) denen
entgegen. Unnötig, wie ich finde.

------------------------------------------

Es geht um die Frage, ob überhaupt Daten aller Menschen aufgezeichnet
werden dürfen, obwohl kein Verdacht gegen sie vorliegt. Um für wie
viele (bzw. *wenige*) Ermittlungsverfahren *möglicherweise*
hilfreiche Telekommunikationsdaten zu erlangen? Und für welche
Straftaten?

Ist die pauschale Datensammlung auf Vorrat und Verdächtigung nicht
eine Umkehrung der Unschuldsvermutung? Eine Abkehr vom Rechtsstaat
und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung?

Und wieso eigentlich nur Telefon- und Internetdaten? Warum nicht auch
Postsendungen? (Paketbomben! Briefbomben! Kinderpornoversand!
Drohbriefe! Am besten sowieso nur per Vorlage des neuen
Personalausweises Post versenden dürften ...)

Ein Blick in die Zukunft: Wäre es nicht auch hilfreich, von jedem
Menschen zu wissen, wann er sich wo aufgehalten hat und mit wem er
dabei gesprochen hat? Damit könnten doch auch zig Verbrechen und
Vergehen aufgeklärt werden. Also einen Chip mit GPS und RFID bei der
Geburt implantieren und alles aufzeichnen? Technisch ist das nicht
unmöglich. Die Daten könnten ja auch einmal nützlich werden.

Quote23. November 2010 18:44
Re: Schaar & Weichert für kurze Vorratsdatenspeicherung
The Independent (mehr als 1000 Beiträge seit 26.07.00)

Bei der Telefonüberwachung ist ja auch klar und unstreitbar, daß nur
Gespräche seit Anordnung der Abhörung mitgehört werden dürfen. Warum
sollte das bei Internetdaten anders sein? Quick Freeze alleine reicht
vollkommen aus, alles andere wäre verbotene Gesinnungsschnüffelei.




Aus: "Datenschützer kritisiert wiederholte Forderung nach Vorratsdatenspeicherung" (23.11.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-kritisiert-wiederholte-Forderung-nach-Vorratsdatenspeicherung-1141093.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-kritisiert-wiederholte-Forderung-nach-Vorratsdatenspeicherung-1141093.html)

Title: [Bundestag besorgt über unaufhörliches Anwachsen von... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 02, 2010, 10:04:38 AM
Quote[...] Der Innenausschuss des Bundestags hat am heutigen Mittwoch einen fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag zum 22. Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten angenommen. Darin wird die besondere Gefährdung der informationellen Selbstbestimmung durch technische Entwicklungen und das damit veränderte Kommunikationsverhalten kritisiert. Die Innenpolitiker sehen mit Sorge, wie es "die Vielzahl der Datenverarbeitungen und das unaufhörliche Anwachsen von Datenbeständen" den Bürgern immer schwerer macht, ihr Selbstbestimmungsrecht auszuüben. Eine Stärkung der Rechte der Betroffenen hält der Ausschuss daher für "dringend geboten".

Abhilfe erhoffen sich die Abgeordneten von einer "engeren Zweckbindung" der Datenverarbeitung. Sie erinnern daran, dass eine Profilbildung nur zulässig sei, "wenn sie durch eine entsprechende gesetzliche Grundlage erlaubt ist oder der Betroffene wirksam eingewilligt hat". Generell müsse die Sammlung personenbezogener Daten ohne Kenntnis der Betroffenen "wieder zur Ausnahme werden". Rechte auf Auskunft, Löschung, Sperrung oder Widerspruch seien bürgerfreundlicher auszugestalten und sollten "auch im Kontext des Internet einfach handhabbar und realisierbar sein". Neben gesetzlichen Regelungen könnten aber auch Selbstverpflichtungen der beteiligten Branchen das Datenschutzniveau verbessern.

Für unerlässlich halten es die Parlamentarier, dass auch die Bürger selbst "verantwortungsvoll mit ihren personenbezogenen Daten umgehen und die Möglichkeiten technischer Schutzmaßnahmen nutzen". Aufklärung gerade von Kindern und Jugendlichen und Vermittlung des entsprechenden technischen Know-how seien daher "wichtige datenschutzpolitische Ziele". Die Regierung solle sich diesen Aufgaben etwa durch die Errichtung der geplanten "Stiftung Datenschutz" verstärkt widmen, für die der Bundestag jüngst erste Mittel freigegeben hat.

Die heise online vorliegende Resolution fordert die Exekutive zudem auf, sich in den anstehenden Verhandlungen über die Novellierung der allgemeinen EU-Datenschutzrichtlinie für die Sicherung eines hohen Datenschutzniveaus entsprechend der deutschen Bestimmungen einzusetzen. Angesichts der "ständig fortschreitenden globalen Vernetzung" müssten zudem "internationale Instrumente" entwickelt werden, die den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen wirksam gewährleisten. Sinnvoll sei daher die Absicht Brüssels, dafür etwa in einem transatlantischen Datenschutzabkommen Voraussetzungen zu schaffen.

Der Antrag verweist darauf, dass staatliche Stellen zunehmend die ihnen eingeräumte Befugnis nutzten, sich per Abrufverfahren über die von Bürger eingerichteten Konten zu informieren. Hierbei handele es sich um Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, bei denen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten sei. Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, "schnellstmöglich den Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und nach Auswertung der Ergebnisse der stetigen Ausweitung der Abfragen durch wirksame Maßnahmen zu begegnen".

Bewusst sind sich die Abgeordneten zudem der "datenschutzrechtlichen Vorbehalte", die bei vielen Bürgern hinsichtlich der Volkszählung 2011 beständen. Gerade deswegen sei eine datenschutzkonforme Durchführung des Zensus "unabdingbar". Nicht zuletzt haben die Parlamentarier auch die Forderung von Datenschützern übernommen, wonach beim Einsatz intelligenter Stromzähler die Erstellung umfangreicher Nutzerprofile zu vermeiden sei. (Stefan Krempl) / (vbr)

Quote1. Dezember 2010 18:44
Heuchler
tam (218 Beiträge seit 06.01.00)

Elende Heuchler!


Quote1. Dezember 2010 23:31
Sie sind nicht besorgt ueber das Anwachsen der Datenbestaende
ongar

sondern das Datenbestaende ueber sie und ihre Kommunikation
ins Internet gelangen.
Man sehe und hoere sich nur mal die Reaktionen der einzelnen
Politiker an. Durch alle Parteien wird die Publikation von
den US-Cables durch Wikileaks verurteilt und warum?
Weil es den Politikern aufgegangen ist, das es auch Sie treffen kann.
Dashalb jetzt das Geschrei. Mit den Daten der Buerger hat das
nichts zu tun. Man sollte die naechsten Gesetze, zum "Datenschutz"
und der Informationellen Selbstbestimmung, genau unter die Lupe
nehmen,  ob da nicht einige neue Straftatbestaende auftauchen.

gruss rudi


Quote2. Dezember 2010 08:28
Seltsames Timing
Klötenspalter

Erst seit auch dem letzten Parteitölpel klar geworden ist, dass die
schmutzige Politwäsche in die Öffentlichkeit gezerrt werden kann,
sind plötzlich immer mehr von diesen Kaspern über die Datenberge
besorgt. Denn auch Protokolle der US-Depeschen Art sind Daten. ...


Quote2. Dezember 2010 09:05
Ausgezeichnet, dann kann die VDS ja ausfallen.
Mr_Biggun

Wollen ja nicht unnötig noch mehr höchstpersönliche Daten anhäufen,
nech? ...


Quote2. Dezember 2010 09:51
So schnell konnte ich mich gar nicht über den Mülleimer beugen...
J.Reuther

wie ich kotzen musste.

Während ich bei den meisten Datensammlungen der Wirtschaft ein
Auskunftsrecht habe und gegbenenfalls Widerspruch einlegen kann (mit
welchem Resultat auch immer) sind es doch gerade die staatlichen
Datensammlungen, denen niemand entkommen kann.



Aus: "Bundestag besorgt über "unaufhörliches Anwachsen von Datenbeständen"" (01.12.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-besorgt-ueber-unaufhoerliches-Anwachsen-von-Datenbestaenden-1145977.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-besorgt-ueber-unaufhoerliches-Anwachsen-von-Datenbestaenden-1145977.html)

Title: [Der Deutsche Richterbund und die Gewerkschaft der Polizei... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 20, 2010, 04:52:09 PM
Quote[...] Der Streit um die Vorratsdatenspeicherung macht auch kurz vor Weihnachten keine Pause. So haben sich übers Wochenende der Deutsche Richterbund (DRB) und die Gewerkschaft der Polizei (GDP) für eine rasche Neuregelung stark gemacht. Generalbundesanwältin Monika Harms forderte darüber hinaus Befugnisse für Ermittler für heimliche Online-Durchsuchungen und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) auch zur Strafverfolgung. Bisher ist dem Bundeskriminalamt (BKA) der verdeckte Zugriff auf IT-Systeme nur zur Terrorabwehr erlaubt. Die technisch ähnlich gelagerte Quellen-TKÜ zum Abhören von Internet-Telefonaten vor der Ver- beziehungsweise nach der Entschlüsselung erfolgt größtenteils in einer rechtlichen Grauzone.

Der DRB-Vorsitzende Christoph Frank erklärte gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung, dass auf nahezu allen Feldern mittlerer bis schwerer Kriminalität Telefon- und Internetverbindungsdaten häufig der einzige Ansatz für Ermittlungen seien. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts liegt eine "Blaupause" für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung auf dem Tisch. Der Gesetzgeber müsse diese jetzt endlich umsetzen. Der von der FDP vorgeschlagene Ansatz der Speicherung bei Bedarf sei keine taugliche Alternative. Diese "Quick Freeze"-Regelung liefe ins Leere, weil Verkehrsdaten in der Regel nur noch wenige Tage gespeichert würden.

Der neue GDP-Vorsitzende Bernhard Witthaut betonte gegenüber der Agentur dapd, dass die Vorratsdatenspeicherung "sehr viele Ermittlungsmöglichkeiten, um Straftaten aufzuklären und zu verhindern" biete. Deswegen müssten sich die Liberalen und Bundesjustizministern Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bewegen, damit die Polizei die notwendigen Instrumente zur Verfügung gestellt bekomme. Harms hob in Karlsruhe hervor, dass die Strafverfolger islamistischen Terroristen "auf Augenhöhe" begegnen können müssten. Dafür bräuchten sie technische Mittel wie den Bundestrojaner und die anlasslose Aufzeichnung von Nutzerspuren. Es sei "bemerkenswert", dass Online-Durchsuchungen derzeit lediglich zur Gefahrenabwehr erlaubt seien. Sie hoffe auf neue Einsichten zu diesem Thema.

Leutheusser-Schnarrenberger hält derweil am Einfrieren von Verbindungs- und Standortinformationen in konkreten Verdachtsfällen fest und kündigte gegenüber Spiegel Online an, dass derzeit die von der FDP-Bundestagsfraktion verabschiedeten Eckpunkte "verfeinert" würden. Der Polizei solle es auch ohne pauschale Überwachung aller Telekommunikationsbewegungen möglich sein, "in engeren grundrechtsschonenden Grenzen Erkenntnisse aus bestimmten Daten" zu gewinnen. Es komme jetzt darauf an, dass ihre Partei beim Umgang mit der Kommunikation von Bürgern trotz des "Geplänkels in der Öffentlichkeit" an Prinzipien orientiert agiere, sagte die FDP-Politikerin laut Handelsblatt. (Stefan Krempl) / (vbr)

Quote20. Dezember 2010 15:11
"Sie hoffe auf neue Einsichten zu diesem Thema."
Losanda

Na, das hoffen wir doch alle.


Quote20. Dezember 2010 15:42
Und Axel E. Fischer fordert Abrüstung im Cyberkrieg...
altmetaller

...Ziel ist es, bis 2012 die Anzahl der Computer um 20% zu
verringern.


Quote20. Dezember 2010 15:52
Vorratsdatenspeicherung: Wofür sie wiklich da ist
DirkN

Das, weswegen übertragen wird:
Schätzungsweise mehr als neunzig Prozent der Delikte, bei denen seit
2008 Vorratsdaten angefordert wurden, waren Beleidigungen,
Urheberrechtsverletzungen und Betrug, sogenannte minder schwere
Straftaten.

Das, was die Provider übertragen müssen:
Neben den üblichen Informationen wie Name, Adresse und Aufenthaltsort
stehen dort unter anderem: E-Mail-Adressen, Rechnungsinformationen,
bekannte Login-Namen, Zeiten, wann das Gerät an- und abgeschaltet
wurde, SIM- und IMSI-Nummern der Geräte sowie MAC- und IP-Adressen
und sogar die PUK-Codes. Mit letzteren lässt sich ein Handy gegen den
Willen des Besitzers sperren oder fernsteuern.

> http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-02/vorratsdaten-etsi-karlsruhe


Quote20. Dezember 2010 16:26
Auf Augenhöhe begegnen...
awinterl

... tun sich die Ermittler und die Terroristen doch schon!
Beide Gruppen arbeiten fleißig daran mit, das die Freiheit endgültig
über Bord gekippt wird.
Und wenn man Erfolgreiche Zusammenarbeit in Reinkultur erleben will
Ermittlungsbehörden und Terroristen sind hier das Geniale Vorbild!
Soviel blindes Verständnis wie man sich die Bälle zu spielt und damit
erfolgreich gegen die Freiheit der Gesellschaft und des Einzelnen
Vorgeht! Hab ich persönlich noch in keiner Firma erlebt.
Hat das nicht eigentlich einen Innovationspreis verdient?





Aus: "Neue Rufe nach Vorratsdatenspeicherung und schärferer Netzüberwachung" (20.12.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neue-Rufe-nach-Vorratsdatenspeicherung-und-schaerferer-Netzueberwachung-1156741.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neue-Rufe-nach-Vorratsdatenspeicherung-und-schaerferer-Netzueberwachung-1156741.html)

Title: [106 europäische zivilgesellschaftliche Vereinigungeen....]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 01, 2011, 06:26:30 PM
Quote[...] Abgesandte europäischer Bürgerrechtsorganisationen haben auf dem 27. Chaos Communication Congress (27C3) in Berlin angekündigt, einen Gegenbericht zur offiziellen Evaluierung der Brüsseler Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch die EU-Kommission vorlegen zu wollen. Die Chefin des Innenressorts der Regierungseinrichtung, Cecilia Malmström, habe die Überprüfung der Direktive entwertet, empörte sich Katarzyna Szymielewicz, Gründerin der polnischen Panoptykon Foundation. Mit ihrer Ansage, dass die verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren bestehen bleibe, habe Malmström das Ergebnis mitten in einem laufenden Prozess bereits vorweggenommen. So verteidige die Kommission nicht die Interessen der Bürger, sondern allein die der Regierungen der Mitgliedsstaaten, die ihren Sicherheitsbehörden ein "Spielzeug" nicht mehr wegnehmen wollten.

Szymielewicz zufolge gibt es keinen Nachweis, dass die Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung schwerer Straftaten notwendig sei. Viele Mitgliedsstaaten hätten der Kommission "lächerliche" Statistiken zu diesem Punkt übermittelt. Diese machten deutlich, dass "der Kaiser keine Kleider anhat". Die Harmonisierung der Rechtslage zur anlasslosen Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten habe ihren Zweck nicht erreicht, da die Mitgliedsstaaten sehr unterschiedliche Speicherfristen zwischen sechs und 24 Monaten vorsähen und den von Brüssel vorgegebenen Spielraum so voll ausschöpften. In Polen könnten Vorratsdaten zudem selbst zur Bekämpfung und Prävention allgemeiner Kriminalität verwendet werden, was die Richtlinie eigentlich nicht zulasse.

Laut Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die umstrittene Maßnahme statistisch keinen signifikanten Effekt auf die Strafverfolgung. In 72 Prozent der Fälle hierzulande, in denen Vorratsdaten abgefragt worden seien, sei keiner der Verdächtigen verurteilt worden. Dagegen habe die Möglichkeit, auf die Informationshalden zuzugreifen, immer wieder zum Missbrauch verleitet. Für Ralf Bendrath, Mitarbeiter des grünen EU-Abgeordneten Jan Philipp Albrecht und Vertreter der "European Digital Rights"-Initiative (EDRi), hat die Vorratsdatenspeicherung die Idee einer freien Gesellschaft auf den Kopf gestellt. Alle sechs Minuten fielen im Durchschnitt bei EU-Bürgern die begehrten "Verkehrsdaten" an.
Diese könnten in 90 Prozent aller Fälle Aufschluss auch über Freunde und Bekannte geben. Zu 95 Prozent sei es gar möglich, den Aufenthaltsort eines mit diesem Instrument Beschatteten in den nächsten zwölf Stunden vorherzusagen.

Klar ist für Bendrath, dass die Verpflichtung zur pauschalen Datensammlung aus Brüssel kam und daher auch dort wieder aus dem Weg geräumt werden muss. "Wir brauchen euch, um diesen Kampf voranzubringen", appellierte der Wissenschaftler an die Hackergemeinde. Nötig sei eine Kampagne in allen 27 Mitgliedsstaaten, um vor allem dem EU-Rat deutlich zu machen, dass die tief in die Privatsphäre einschneidende Vorratsdatenspeicherung von eine großen Teil der jeweiligen Bevölkerung nicht mitgetragen werde.

Axel Arnbak von der niederländischen Bürgerrechtsbewegung Bits of Freedom ergänzte, dass sich mittlerweile 106 europäische zivilgesellschaftliche Vereinigungen gegen die umfassende Protokollierung der Nutzerspuren ausgesprochen hätten. Die Bürgerrechtler hätten dabei Verfassungsgerichte "und die Fakten" auf ihrer Seite.

...


Aus: "27C3: Hacker machen gegen Vorratsdatenspeicherung mobil" Von Stefan Krempl / hps  (29.12.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/27C3-Hacker-machen-gegen-Vorratsdatenspeicherung-mobil-1161824.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/27C3-Hacker-machen-gegen-Vorratsdatenspeicherung-mobil-1161824.html)

Title: [Details rund um die Netzpolitik (Vorratsdatenspeicherung)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 01, 2011, 06:40:25 PM
Quote[...] Bei den Wikileaks zugespielten US-Depeschen kommen immer mehr Details rund um die Netzpolitik einzelner Staaten zum Vorschein. In Schweden hat man jetzt Depeschen gefunden, die aufzeigen, dass eine Menge Grundrechtseingriffe in den letzten Jahren der schwedischen Regierung von der der US-Botschaft diktiert worden sind. Rick Falkvinge von der schwedischen Piratenpartei bloggt darüber, dass es u.a. für ein Gesetz zur Durchsetzung von geistigen Monopolrechten und die (geplante?) schwedische Vorratsdatenspeicherung massiv Druck von den USA gegeben hat.

...


Aus: "Cablegate: USA schrieben fleißig an Netzpolitik-Gesetzen in EU mit (Update)"
Quelle: http://www.netzpolitik.org/2010/cablegate-usa-schrieben-fleisig-an-netzpolitik-gesetzen-in-eu-mit/ (http://www.netzpolitik.org/2010/cablegate-usa-schrieben-fleisig-an-netzpolitik-gesetzen-in-eu-mit/)

-.-

http://rickfalkvinge.se/2010/12/22/cables-us-driving-swedish-data-retention/ (http://rickfalkvinge.se/2010/12/22/cables-us-driving-swedish-data-retention/)

Title: [Die Innenminister der Länder drängen... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 12, 2011, 09:29:41 AM
Quote[...] Die Innenminister der Länder drängen auf eine rasche Regelung zur Vorratsspeicherung von Internet- und Telefonverbindungen. Derzeit gebe es eine erhebliche und gefährliche "Schutzlücke", sagte der neue Vorsitzende der Innenministerkonferenz und hessische Innenminister Boris Rhein (CDU). Dabei gehe es nicht nur um die Abwehr von Terrorgefahren, sondern auch um den Kampf gegen Kinderpornografie und organisierte Kriminalität.

Alle Innenminister seien sich einig, dass die Vorratsdatenspeicherung gebraucht werde, sagte der Hamburger Innensenator Heino Vahldieck (CDU), der bislang die Innenminister der Länder koordiniert hat. "Wir müssen da etwas tun."

Derzeit ist das vorratsmäßige Sammeln von Internet- und Telefondaten nicht mehr erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Frühjahr 2010 die bisherige gesetzliche Regelung für unzulässig erklärt. Seither ringen CDU und FDP um die Frage, in welchem Ausmaß die Vorratsdatenspeicherung wieder zugelassen werden kann. Die FDP ist dagegen, dass ohne Anlass alle Verbindungsdaten gespeichert werden.

Das von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ins Spiel gebrachte "Quick Freeze", das schnelle Einfrieren von Verbindungsdaten bei konkretem Anlass, lehnte Rhein ab. "Das ist ein Verfahren, das uns in dieser Frage überhaupt nicht hilft."

In der Diskussion um eine mögliche Zusammenlegung von Bundeskriminalamt und Bundespolizei rief Rhein zu Besonnenheit auf: "Man muss nicht auf alles übereilt, panisch und nervös reagieren." Es müsse gemeinsam nach einer Lösung für eine Organisationsreform gesucht werden. (dpa) / (anw)

Quote

11. Januar 2011 13:57
Innenminister schei*en auf Grundgesetz und Verfassungsgericht
Marcuse (mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.00)

... und werden nicht mal rot im Gesicht!

Quote11. Januar 2011 15:56
Re: Innenminister schei*en auf Grundgesetz und Verfassungsgericht
peterpan2 (77 Beiträge seit 17.11.10)

Leider hat das BVerfG die VDS eben nicht komplett verboten, sondern
sogar noch Formulierungshilfen für ein neues Gesetz gegeben.



Quote11. Januar 2011 14:02
"Schutzlücke"
Markus Friebling, Markus Friebling (mehr als 1000 Beiträge seit 12.08.08)

Neusprech?

...


Quote11. Januar 2011 14:31
Welche Zahlen und Fakten haben die Innenminister überzeugt?
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

Und warum versuchen sie nicht, damit die noch verbleibenden
VDS-Kritier damit auf ihre Seite zu ziehen?

Alle Fakten und Zahlen, die ich kenne, bescheinigen der
verdachtsunabhängigen Protokollierung und Speicherung jeglicher
Telekommunikation eine extreme Ineffizienz. Sogar das BKA selbst
rechnete ursprünglich mit weniger als 0,01% verbesserter
Aufklärungsquote durch die VDS. (Bis auch da die dumpfe "Wir brauchen
das!"-Argumentation einsetzte, aber neue Zahlen folgten nicht.)

Andere Studien und Statistiken zeigen, dass weder Kinderpornographie
noch Schwerverbrechen in irgendeinem dramatischen Maß zugenommen
haben, das es vielleicht rechtfertigen könnte, verzweifelt nach
Strohhalmen zu greifen. Noch dazu ist die Aufklärungsquote bei
Schwerverbrechen auch ohne VDS seit Jahren sehr gut. Über 90%! Was
machen da 0,01% aus?

Tötungsdelikte sind in Deutschland seit fast 20 Jahren stetig
rückläufig und die paar Täter die es noch gibt, werden zu 90-95%
überführt. (Eine beachtliche Leistung der Polizei, wenn man bedenkt
wie sehr deren Buget und Personalausstattung in dieser Zeit immer
wieder von der Regierung beschnitten wurde.)

Erfolgreiche Terroranschläge gab es überhaupt keine.

Wo bleiben denn die Argumente der VDS-Beführworter? Warum kommt von
denen immer nur ein "Wir brauchen das!" ohne jegliche Untermauerung
durch Fakten?

Solange das so ist, muss ich davon ausgehen, dass es keine Fakten
gibt, die für die VDS sprechen.
Was dagegen spricht ist klar und wurde auch schon vom höchsten
deutschen Gericht offiziell festgestellt. Die VDS ist ein extremer
Eingriff in die Grundrechte der Bürger und kann, wenn überhaupt,
deshalb nur unter strengsten Einschränkugnen und Kontrollen
verfassungskonform durchgeführt werden.

Die naheliegende Lösung heißt also: Die VDS wird in Deutschland nicht
wieder eingeführt und auf EU-Ebene setzt sich Deutschland für die
Rücknahme der entsprechenden Richtline ein.
Die Grünen haben neulich genau diesen Beschluss schon im Bundestag
zur Abstimmung vorgelegt, aber er scheiterte... an den Stimmen der
FDP!


Quote11. Januar 2011 15:44
Wo ist der Verfassungsschutz wenn man ihn braucht?
FLxxxxT.DE (mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.00)

Diese Innenminister sind wie es aussieht Verfassungsfeinde,
sie wollen etwas das die obersten Verfassungswaechetr bereits
als NICHT verfassungs kompatibel eingestuft haben.

Diese Innenminister sollten umgehend lückenlos
durch den Verfassungsschutz bewacht werden.

Ich sehe hier eine Schutzlücke!

mfg


Quote11. Januar 2011 18:40
Rhein: "Das ist ein Verfahren, das uns in dieser Frage überhaupt nicht hilft"
IST (mehr als 1000 Beiträge seit 29.11.05)

Aussage Rhein:
"Das ist ein Verfahren, das uns in dieser Frage überhaupt nicht hilft"

Klar, zur Überwachung des gemeinen Volkes bringt QuickFreeze wirklich
nicht viel.

Gruß Ingo



Aus: "Innenminister drängen auf Vorratsdatenspeicherung" (11.01.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenminister-draengen-auf-Vorratsdatenspeicherung-1167716.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenminister-draengen-auf-Vorratsdatenspeicherung-1167716.html)

Title: [Vorratsdatenspeicherung light... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 17, 2011, 09:25:50 AM
Quote[...] Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich im Internetbereich für das Verfahren "Quick Freeze Plus" ausgesprochen. Bei diesem auch als "Vorratsdatenspeicherung light" bekannten Ansatz sollen Verbindungsdaten einige Tage verdachtsunabhängig von den Providern aufbewahrt werden. Die FDP-Politikerin plädiert in einem Eckpunktepapier für einen entsprechenden Gesetzesentwurf, über den die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) berichtet, konkret für eine siebentätige Speicherfrist. Hinzukommen soll die Möglichkeit, dass Ermittler bei "hinreichendem Anlass" auf Verdacht einer Straftat ein Einfrieren von Verkehrs- und Standortdaten bei allen Telekommunikationsanbietern anordnen können sollen. Um darauf zugreifen zu können, bräuchten sie dann eine richterliche Genehmigung.

"Sobald der Polizist einen Verdacht auf eine Straftat hat, kann er einen Sicherungsantrag stellen", erläuterte die Ministerin diesen Teil des Quick-Freeze-Konzepts gegenüber der Zeitung. Das sei ein "grundrechtsschonender Ansatz", der in der Koalition aber "zweifellos" umstritten sein werde. Vertreter der CDU/CSU-Fraktion drängen seit Längerem auf eine Wiedereinführung der allgemeinen Vorratsdatenspeicherung. Dagegen hatte sich die FDP-Ressortchefin immer wieder gewehrt. Eine "anlasslose" und verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren werde es mit ihr nicht geben, hatte es im Justizministerium noch Ende Dezember geheißen. Auch die FDP-Bundestagsfraktion hat sich entsprechend positioniert.

Mit dem Quick-Freeze-Plus-Modell, das hierzulande ursprünglich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ins Spiel gebracht hat, will Leutheusser-Schnarrenberger nun offensichtlich auf ihre Kritiker im Regierungslager zugehen und einen Kompromissvorschlag auf den Tisch legen. Entschiedene Gegner einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung reagierten aber gereizt auf die Überlegungen Schaars. Die Grünen fürchten, dass damit "ein Dammbruch" einhergeht. Für sie kommt nur eine komplette Abkehr von der "Speicherorgie" in Frage. Die derzeit auf dem Prüfstand stehende EU-Richtlinie zur Protokollierung von Nutzerspuren, die Speicherverpflichtungen zwischen sechs und 24 Monaten vorsieht, sei abzuschaffen. Auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärte jüngst, dass "eine Verkürzung des Speicherzeitraums nichts an den fatalen Wirkungen jeder verdachtslosen Totalspeicherung ändern würde".

Leutheusser-Schnarrenberger betonte demgegenüber in der SZ, das ihr Vorschlag "ja überhaupt keine Vorratsdatenspeicherung im bisherigen Sinn vorsieht". Die "eng befristete Speicherung" von Verbindungsdaten im Online-Sektor für eine Woche solle vor allem Bestandsdatenauskünfte ermöglichen, also die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen beziehungsweise den bei den Providern angemeldeten Kundendaten. Das sei "nichts im Vergleich zu dem Aufwand, der nach der Vorratsdatenspeicherung anfiel". Es würden keine Informationen mehr "uferlos" erfasst und monatelang gesammelt.

Der Hannoveraner Staatsanwalt Dieter Kochheim hatte zuvor Quick Freeze ohne Plusvariante als im bürgerrechtlichen Sinne bedrohlicher im Vergleich zur Vorratsdatenspeicherung bezeichnet. Dabei müssten Strafverfolger "ständig" die Aufnahmetaste für "Verkehrsdaten" drücken, also jedwede Internet- und Telekommunikation per se als verdächtig einstufen. Die Ermittler seien dabei unter Zeitdruck und würden so häufig Datenaufzeichnungen bei den Providern anordnen, auch wenn sie diese letztlich nicht bräuchten. Dies führe zu einem "Orwell-Staat". Bei der klassischen Vorratsdatenspeicherung könnten Strafverfolger dagegen "erst einmal andere Ermittlungsergebnisse abwarten" und dann gegebenenfalls einen Zugang zu Verbindungs- oder Standortdaten begehren. (Stefan Krempl) / (uma)

Quote16. Januar 2011 19:55
Kritik von Kochheim unverständlich
SportyBen (202 Beiträge seit 09.12.05)

In der einen Variante meint er, es gäbe einen ausufernden
Überwachungsstaat, wenn immer wieder von einzelnen Verdächtigen die
Daten gespeichert werden.
Wenn dagegen von allen - auch unverdächtigen - die Daten gespeichert
werden sieht er diesen Überwachungsstaat nicht.
Meines Verständnis nach ist die Hürde für den tatsächlichen Zugriff
auf diese Daten in beiden Fällen gleich hoch.

Für mich nicht verständlich. Die Argumentation erweckt den Eindruck,
als wolle er den eigentlich Nachteil seiner favorisierten Lösung nur
schnell der Alternative unterschieben in der Hoffnung, dass niemand
den Trick bemerkt.


Quote16. Januar 2011 22:26
... die FDP am Umfallen. Wer hätte das erwartet?
e7 (mehr als 1000 Beiträge seit 12.07.04)

> Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat
> sich im Internetbereich für das Verfahren "Quick Freeze Plus"
> ausgesprochen.

Die FDP beginnt langsam, auch im letzten Punkt, den man ihr zugute
halten konnte, umzufallen. Wer hätte das gedacht? ...


Quote17. Januar 2011 07:21
grundrechtsschonender
kampfzone

wie muss ich mir das vorstellen? es verstößt zwar immer noch gegen
die grundrechte aber nicht mehr ganz so sehr wie die vorherigen
ideen?


Quote16. Januar 2011 23:21
Demokratie light ...
troll-proll

nur ein bischen Folter, ein wegig Diktatur, ein paar
Verfassungsbrüche, ein paar gebeugte Grundrechte ...


Quote17. Januar 2011 08:44
Kleine Neusprech-Korrektur, lieber Heise
carnation

Bei "Wiedereinführung der allgemeinen Vorratsdatenspeicherung" kann
es sich doch nur um Wiedereinführung der verfassungswidrigen
Vorratsdatenspeicherung handeln.
Dann nennt es bitte auch so, liebe Heise-Redakteure!

Auch "Vorratsdatenspeicherung Light" betrifft alle Bürger und
unterscheidet sich nur in der Dauer der Speicherung von der
Wiedereinführung der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung.

Das wäre vergleichbar mit einer "Wiedereinführung der allgemeinen
Folter". Mit Folter können Ermittler nämlich auch mehr Erkenntnisse
gewinnen, als bei Beachtung der jetzt gültigen Verfassung. Folter ist
und bleibt trotzdem verfassungswidrig, selbst wenn Minister diese
Verhörmethode als "Folter light" wieder einführen möchten und es
irgendwann irgendeinem Polizisten gestattet wäre, "im Einzelfall",
"nach gründlicher Abwägung" oder bei "Gefahr im Verzug" Folter light,
"Tötung light" oder jetzt erstmal die "Vorratsdatenspeicherung Light"
anzuwenden. Über "grundrechtschonenden" Schwachsinn will ich mich
hier gar nicht erst auslassen.

Lasst euch nicht konditionieren und übernehmt statt des
ministeriellen Polit- Neusprechs lieber die wahren Bezeichnungen,
jedenfalls solange ihr es noch dürft.



Aus: "Justizministerin für "Vorratsdatenspeicherung light"" (16.01.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerin-fuer-Vorratsdatenspeicherung-light-1170207.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerin-fuer-Vorratsdatenspeicherung-light-1170207.html)

Title: [Quick Freeze Plus (Vorratsdatenspeicherung)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 18, 2011, 09:30:35 AM
Quote[...] Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich mit ihrem Vorstoß für ein Modell "Quick Freeze Plus" mit einer siebentägigen Speicherung von IP-Adressen erwartungsgemäß zwischen alle Stühle gesetzt. Das Eckpunktepapier (PDF-Datei) zur "Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet" greife zu kurz, erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums laut dpa. Ressortchef Thomas de Maizière (CDU) sei aber diskussionsbereit.

Ein Sprecher der Bundesjustizministerin verteidigte den Vorschlag derweil gegenüber heise online. Darin werde eine klare "rote Linie" aufgezeichnet, die eine Verknüpfung unterschiedlicher Datenarten verhindere. So müssten etwa Anhaltspunkte zur E-Mail-Kommunikation oder Verbindungs- und Standortdaten, die beim Telefonieren anfallen, nicht sieben Tage lang von den Providern aufbewahrt werden. Hier bleibe die Initiative auch hinter dem Vorstoß des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar für Quick Freeze Plus zurück. In den Eckpunkten selbst heißt es, dass mit dem Verfahren die von Karlsruhe nicht beanstandete Auskunft über Bestandsdaten wie Name und Adresse von Kunden gewährleistet werden solle. Dabei teile ein Zugangsanbieter mit, welchem Teilnehmer eine bestimmte, einer Polizeibehörde bereits bekannte IP-Adresse zu einem gewissen Zeitpunkt zugewiesen gewesen sei. In Kreisen der FDP-Bundestagsfraktion wird der Vorschlag als "geeignete Diskussionsgrundlage" erachtet.

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, betonte gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger, dass die Union den Vorschlag "so mit ziemlicher Sicherheit nicht übernehmen" werde. Das Einfrieren von Verbindungs- und Standortdaten funktioniere nicht. Man gewinne dabei nicht genügend Informationen, um einen Sachverhalt aufklären zu können. Der Bundesvorstand der CDU hatte zuletzt am Wochenende im Rahmen einer "Mainzer Erklärung" (PDF-Datei) gefordert, die Vorratsdatenspeicherung "zügig" zu ermöglichen. Der Terrorismus müsse auch in Zukunft "mit einem starken Staat" bekämpft werden. Anfang des Jahres hatte sich bereits die CSU dafür eingesetzt.

Teilen der Opposition, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Bürgerrechtlern geht der Vorschlag der FDP-Politikerin zu weit. Die Justizministerin sei "umgekippt", monierte etwa Konstantin von Notz, Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen für Netz- und Innenpolitik. Die Liberale habe offenbar dem Druck aus den konservativen Reihen nicht standhalten können. Ihr Kompromissvorschlag komme einem "Paradigmenwechsel" gleich. Obwohl die vorgeschlagene Speicherfrist kurz sei und sich allein auf die IP-Adresse beziehe, wende sich die Ministerin von der generellen rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung ab. Sie verabschiede sich von ihrem Bekenntnis gegen die Vorratsdatenspeicherung, ergänzte Malte Spitz vom Bundesvorstand der Grünen. Leutheusser-Schnarrenberger bereite "in vorauseilendem Gehorsam" einen Kompromiss mit der Union "auf Kosten der Bürgerrechte" vor.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) zeigte sich den Plänen der Justizministerin gegenüber ebenfalls skeptisch. "Das wäre eine Vorratsdatenspeicherung light", bemängelte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Es bleibe bei ähnlichen Problemen wie bei der "Vorgängerversion", die das Bundesverfassungsgericht gekippt habe. Der Informantenschutz werde mit der Initiative keineswegs gewährleistet.

Mit "Unverständnis und Bestürzen" reagierte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf den Schritt Leutheusser-Schnarrenbergers. In einem offenen Brief (PDF-Datei) appellierte er an die Ministerin, "die Idee einer einwöchigen Vorratsspeicherung aller Internetverbindungen aufzugeben". Es würde "völlig unverhältnismäßig" in die Freiheitsrechte eingegriffen. Ohne Verdachtsmoment dürfe es keine Überwachung von Bürgern geben. Alle Statistiken belegten, dass eine Vorratsdatenspeicherung keinen Zuwachs an Sicherheit vor Kriminalität bedeute. Der Arbeitskreis hat "Korrekturvorlagen" für die Beschlüsse von CDU und CSU zur Protokollierung von Nutzerspuren online bereit gestellt. Besorgte Surfer sollten diese an die Unionsabgeordneten ihres Bundeslands als Protestnote schicken.

(Stefan Krempl) / (anw)

Quotehaselmaus, 17. Januar 2011 16:28

Als nächstes dann bitte auch "Rettungsfolter" ...



Aus: "Viel Kritik am FDP-Kompromissvorschlag zur Vorratsdatenspeicherung" (17.01.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Viel-Kritik-am-FDP-Kompromissvorschlag-zur-Vorratsdatenspeicherung-1170710.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Viel-Kritik-am-FDP-Kompromissvorschlag-zur-Vorratsdatenspeicherung-1170710.html)

Title: [Plan zur Speicherung von IP-Adressen... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 19, 2011, 09:57:41 AM
Quote[...] Vor allem aus Polizeikreisen hagelt es derweil weiter Kritik. "Was die Ministerin vorgelegt hat, ist die absolute Minimallösung", beklagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt. Er forderte in der "Augsburger Allgemeinen" eine weitergehende Neuregelung. In vielen Bereichen sei eine effektive Verbrechensbekämpfung kaum mehr möglich, seit das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung gekippt habe. Im Bereich Kinderpornographie etwa sei die Täterermittlung "massiv eingebrochen". Der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, tat die Vorschläge der Liberalen als "Augenwischerei" ab. Es sei "ein Witz, dass Telekommunikationsunternehmen sich aussuchen können, wie lange sie die Daten speichern, die Polizei zur Kriminalitätsbekämpfung darauf aber keinen Zugriff erhalten soll".

In eine ähnliche Kerbe schlug André Schulz, Vizevorsitzender des Bunds deutscher Kriminalbeamter (BdK). Das von der FDP und den Grünen so geliebte "Quick Freeze"-Verfahren sei für die Praxis ungeeignet. Ein Großteil von Straftaten werde mit erheblicher Verzögerung angezeigt oder den Strafverfolgungsbehörden bekannt. Doch wo nichts gespeichert wurde, könne nachträglich auch nichts eingefroren werden. Die politischen Entscheidungsträger sollten sich daher "endlich schnellstmöglich mit der digitalen Wirklichkeit unserer vernetzten Multimediagesellschaft sowie deren vielfältigen Gefahrenherden und Risiken vertraut machen".

Der Ansatz eines schnellen Einfrierens von Telefon- und Internetdaten laufe weitgehend ins Leere, erläuterte auch der Chef des Deutschen Richterbundes (DRB), Christoph Frank, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Strukturen organisierter Kriminalität könnten oft nur über eine Auswertung länger zurückliegender Verkehrsdaten aufgeklärt werden. Eine siebentägige Mindestspeicherfrist, die zudem nur für IP-Adressen gelten solle, löse das Problem nicht. Eine mehrmonatige Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten sei unverzichtbar. Die Neue Richtervereinigung (NRV) hält die Vorratsdatenspeicherung dagegen nicht zur Abwehr von Gefahren und für die Strafverfolgung geeignet.

Unterstützung erhielt die Justizministerin aus Brüssel. Das Eckpunktepapier sei "ein erster Schritt in die richtige Richtung", sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding der "Welt". Sie sprach von einem "vielversprechenden Lösungsansatz, um das richtige Gleichgewicht zwischen der Sicherheit unserer Bürger vor Terror und der Achtung ihrer Privatsphäre zu schaffen". Die EU-Kommission überprüft momentan die umstrittenen Brüsseler Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung. Ein Evaluierungsbericht sollte ursprünglich im vergangenen Jahr veröffentlicht werden. Mittlerweile hat die Kommission die Publikation ihrer Vorschläge zur Überarbeitung der Richtlinie auf unbestimmte Zeit verschoben.

(Stefan Krempl) / (jk)

Quote18. Januar 2011 21:24
Die Speicherung der IP-Adressen ist alternativlos!
azr

Bitte weitergehen, hier gibt es nichts mehr zu sehen!



Quote18. Januar 2011 17:24
Nun ja, liebe FDP...
Mrothyr (mehr als 1000 Beiträge seit 01.06.01)

...eure Klausurtagung war ja erfolgreich.

Die einzige genuine Leistung der FDP in dieser Koalition war die
Weigerung, die Bürgerrechte weiter abzuschmelzen und den Marsch in
den Überwachungsstaat weiter mitzugehen. Bei aller Häme für die
Mövenpickpartei: Dort zeigte die zuständige Ministerin und damit die
Partei zumindest Profil.

Nun, nach der Klausurtagung und dem Bekenntnis zur "bürgerlichen
Koalition" kippt man also um. Die "Vorratsdatenspeicherung light"
sagt nur Eines aus: Die FDP ist eine "CDU light". Und warum soll man
die CDU light wählen, wenn man das Original haben kann? Wenn die FDP
eh alles abnickt, was die Schwarzen wollen - wozu dann noch die
Kasper?

Die hohen Stimmenanteile der FDP waren taktischer Natur - man wollte
sicher eine Ablösung der GroKo, aber man wollte keine reine
CDU-Politik. Also bekam die FDP Stimmen - für genau das, was sie von
der CDU unterscheidet. Bei allem Geklingel sind das nicht die
Steuersenkungen für die Mövenpicks, sondern eben die Bekenntnisse zu
gewissen Bürgerrechten. Das war die Profilschärfung der FDP, nicht
das dumme Gewinsel über den Mittelstand (so dumm ist man nicht mal
unter Konservativen). Und dort war man sogar erfolgreich - bisher.

Und jetzt knickt man ein? ...

Quote18. Januar 2011 22:15
Re: Nun ja, liebe FDP...
Harry_W

Die Speicherung lediglich der IP Adressen ist doch ein völlig anderes
Kaliber als die Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten. Insofern
stimme ich LS zwar zu. Wir müssen uns aber nichts vormachen.
Spätestens wenn die FDP nicht mehr in der Regierung sitzt, wird das
Gesetz ohnehin nochmals "nachgebessert" - egal ob Rot oder Schwarz
regiert. Den Grünen traue ich da auch nicht weiter, als ich spucken
kann. Warum sollten sie bei der VDS plötzlich ihr Wort halten, wo sie
unter Schröder u.a. Einsätze der Bundeswehr im Ausland abgenickt
haben, als es um ihren gut dotierten Sessel ging (Stichwort:
Vertrauensfrage).

Das Problem ist doch, dass das Bundesverfassungsgericht eben NICHT
der anlasslosen Speicherung von Daten grundsätzlich einen Riegel
vorgeschoben hat. Lediglich das Ausmaß der Datensammlung wurde für
verfassungswidrig befunden. Der schwarze Peter liegt also viel mehr
beim BVerfG, von dem ich bei diesem Urteil tatsächlich schwer
enttäuscht war. Die FDP versucht zwar noch, das schlimmste zu
verhindern, aber im Grunde ist es egal. Die VDS wird nach und nach
solange "modernisiert" werden, bis sie die Grenzen des BVerfG Urteils
bis auf das Äußerste strapaziert. Es ist nur eine Frage der Zeit.

Wenn eine Überwachungsstuktur erst einmal geschaffen ist, will der
Staat sie auch nutzen. DAS ist das Problem und da hätte nur das
BVerfG endgültig einen Riegel vorschieben können.



Quote18. Januar 2011 16:47
DPolG, GdP und BdK sind verfassungsfeindliche Organisationen
Stefan Friedt, Stefan Friedt

Mehr kann man zu den von dieser Seite kommenden Lügen und
Propagandamitteilungen nicht sagen. ...

Ob man jetzt die Folgerung zieht, dass diese Organisationen Lügen,
Urteile des BVerfG ignorieren oder beides tun, kann sich jeder selber
überlegen.

Jedenfalls ist es eine tragische Entwicklung, wenn die Exekutive zu
einer verfassungsfeindlichen Organisation wird und die Presse
ungeprüft nachplappert was deren Sprecher behaupten. Das letzte mal
hatten wir das bei Adolf.


Quote18. Januar 2011 19:18
In Verbindung mit den Zugangsrechten von Geheimdiensten ...
BasisDemokrat

... wird aus der 7-Tage-Speicherung für nicht wenige von uns eine
jahrelange Totalprotokollierung, deren Daten dann halt im 7-Tage-Takt
abgerufen und gespeichert werden.

...




Aus: "Justizministerin verteidigt Plan zur Speicherung von IP-Adressen" (18.01.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerin-verteidigt-Plan-zur-Speicherung-von-IP-Adressen-1171363.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerin-verteidigt-Plan-zur-Speicherung-von-IP-Adressen-1171363.html)

Title: [Der Verband der deutschen Internetwirtschaft... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 31, 2011, 10:08:26 AM
Quote[...] Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco hält nichts von einem Verfahren "Quick Freeze Plus", das unter anderem Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar jüngst in unterschiedlichen Abstufungen vorgeschlagen haben. Anfragen der Strafverfolger bei den Zugangsanbietern könnten enorm zunehmen und "immense Folgekosten" entstehen, meinen die Provider. Die Wirtschaftspolitik müsse innovative deutsche Branchen vor solchen "unglaublichen und überflüssigen Belastungen schützen".

Verkehrsdaten wie IP-Adressen sollten bei einer solchen Vorratsdatenspeicherung light "nicht sechs Monate, sondern im Wochenbereich gespeichert werden", erläuterte der eco-Vorstandsvorsitzende Michael Rotert die Haltung des Verbands am gestrigen Donnerstag in Berlin. Polizeidienststelle könnten aber bei jedem Verdacht die Daten vorsichtshalber einfrieren lassen, bevor sie weg sind – egal ob sie später gebraucht würden. So müssten Provider würden erneut unverhältnismäßig als Hilfssheriffs herhalten.

In der Zeit, in der die Zugangsanbieter zur verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren für sechs Monate gezwungen gewesen seien, hätten die Ermittler "weniger schwere Verbrechen" aufklären können als ohne dieses Instrument, erläuterte Rotert. Trotzdem werde die Datenspeicherei jetzt so angepriesen, als ob Verbrechensbekämpfung ohne sie "gar nicht mehr möglich" sei. Je länger das Thema diskutiert werde, desto "abstruser" würden die Ideen dazu.

Schaar bezeichnete das "Einfrieren" von Verbindungs- und Standortdaten im Verdachtsfall nebst einer zusätzlichen pauschalen Vorhaltung dieser Nutzerspuren für mehrere Tage derweil in einem Interview mit der Berliner Morgenpost zum Europäischen Datenschutztag als "sehr viel geringeren Grundrechtseingriff als die Vorratsdatenspeicherung". Der Datenschützer begrüßte daher die Initiative der Justizministerin für eine "wenige Tage umfassende Speicherungsverpflichtung", da diese den Argumenten der Strafverfolger Rechnung trage und die Bürgerrechte wahre.

Hans-Jörg Albrecht, Direktor am Max-Planck-Institut für Strafrecht in Freiburg, hält die "Quick-Freeze"-Methode für praktikabel, das Modell funktioniere in einigen Ländern, erklärte der Kriminologe. In den USA dürften Ermittler rasch auf Verbindungsdaten zugreifen und müssten erst im Nachhinein eine Richtergenehmigung einholen. Außerdem sei bei dem Verfahren verfassungsrechtlich nicht einzuwenden. Albrecht war der EU-Kommission vor, den Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung unterschätzt zu haben und sich mit der laufenden Evaluation der EU-Vorgaben angesichts einer fehlenden Datenbasis aus den Mitgliedsstaaten schwer zu tun. Nach wie vor sei ungeklärt, ob die Datenspeicherei überhaupt mit der europäischen Grundrechtecharta vereinbar sei. (Stefan Krempl) / (anw)

Quote28. Januar 2011 14:50
Und weil es eine sehr viel geringeren Grundrechtseingriff ist............
Nebumuk (mehr als 1000 Beiträge seit 09.03.06)

ist es also in Ordnung. Grundrechtseingriff ist Grundrechtseingriff.
Und sowas kommt aus dem Hause eines Datenschützers, super.


Quote28. Januar 2011 14:50
Schaar ist ja auch ein Witzschlumpf
Acro (mehr als 1000 Beiträge seit 07.07.04)

Ein "sehr viel geringerer Grundrechtseingriff" ist und bleibt immer
noch ein Grundrechtseingriff. Was daran begrüssenswert sein soll,
erschliesst sich mir nicht.
Wo sollen da bitte Bürgerrechte gewahrt bleiben? Allein durch die
Hoffnung, dass vielleicht wirklich erstmal nichts von einem selbst
protokolliert wird?


Quote28. Januar 2011 15:34
geringer Grundrechtseingriff ist
ice-stock (56 Beiträge seit 29.10.10)

wie ein bisschen Schwanger...

schön, was der Schaar da von sich gibt, weis man gleich, woran man
ist.

und so einer schimpft sich "Bundesbeauftragter für den Datenschutz"
mein Frühstück will wieder raus....





Aus: "Provider gegen Vorratsdatenspeicherung light" (28.01.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Provider-gegen-Vorratsdatenspeicherung-light-1179661.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Provider-gegen-Vorratsdatenspeicherung-light-1179661.html)

Title: [In mehreren EU-Staaten ist... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 21, 2011, 11:46:22 AM
Quote[...] Vor wenigen Tagen hat der Oberste Gerichtshof der Republik Zypern die "Vorratsdatenspeicherung" für verfassungswidrig erklärt und das betreffende Gesetz außer Kraft gesetzt. Nach Bulgarien, Rumänien und Deutschland war es das vierte negative Höchstgerichtsurteil zur Umsetzung einer EU-Richtlinie, die mit dem Begriff "missglückt" nur unzureichend beschrieben ist.

Die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Geodaten sämtlicher in der EU lebender Menschen aus den Telefonienetzen und dem Internet steht in fundamentalem Widerspruch zu allen europäischen Datenschutzgesetzen. Die verbieten genau das, was in der Richtlinie umgesetzt werden soll, nämlich dauerhaft zu speichern, wer mit wem wann wo via Telefon oder E-Mail kommuniziert, ohne dass dabei einer konkreten Straftat nachgegangen wird.

In mehreren EU-Staaten ist diese Richtlinie auch fünf Jahre nach ihrer Verabschiedung noch nicht umgesetzt, darunter befindet sich auch Österreich. Gegen alle diese Staaten laufen jetzt Vertragsverletzungsverfahren, wie sie bei Nichtumsetzung von EU-Richtlinien an der Tagesordnung sind.

... EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström selbst ist ein hervorragendes Beispiel dafür, in welchem Dilemma die Union bei der Umsetzung dieser vom Ansatz her völlig verfehlten Richtlinie steckt. Malmström hatte davor einer schwedischen Regierung als Ministerin angehört, die sich jahrelang geweigert hatte, die Richtlinie umzusetzen.

Aufgrund der Höchstgerichtsurteile muss sie die Richtlinie evaluieren, was alles andere als einfach ist, da es EU-weit keine einheitlichen Statistiken dazu gibt bzw. von den Polizeibehörden keine Daten dazu geliefert wurden, in welchen Fällen die Maßnahme von Nutzen war.

Dass die Evaluierung, deren Ergebnis bereits für September des vergangenen Jahres angekündigt war, bis jetzt genau nichts erbracht hat, liegt aber auch an den Vorgaben der Realpolitik. Wer die Gepflogenheiten in Brüssel ein wenig kennt, weiß, dass es niemals wichtige Entscheidungen der EU-Kommission gibt, wenn in der gleichen Angelegenheit eine Entscheidung des EuGH zu erwarten ist.

... Am Beispiel der deutschen Kriminalstatistik zeigt sich der Argumentationsnotstand der Befürworter. Die Statistik zeigte sich von der Einführung wie von der Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung völlig unbeeindruckt. Die Zahl der "Internetdelikte" wies sogar einen gegenläufigen Trend auf. Gerade in den beiden Jahren (2007 - 2009) der Erfassung von IP-Adressen und des E-Mail-Verkehrs im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung sank die (enorm hohe) Aufklärungsrate bei "Internetdelikten" am stärksten von 84,9 Prozent (2005) auf 75,7 (2009).

...

Quotecyana | vor 9 Tagen, 19 Stunden, 23 Minuten
Mal eine technische Frage

in die kompetente Runde:

nützt ein VPN mit L2TP irgendetwas ?

liebe Grüsse und Danke
Cyana


Quotecyana | vor 6 Tagen, 22 Stunden, 2 Minuten

hehe


Quote#

wrongplayer | vor 4 Tagen, 19 Stunden, 13 Minuten
Ja, auf VPN basierende Systeme helfen -

wie z.B. das Gratis-System Hotspot Shield:
http://hotspotshield.com

Aber auch das TOR System, das keine Verschlüsselung der Daten vornimmt sondern nur die von den "Vorratsdatenspeicherern" gesammelten IP-Adressen durch Umleitung nutzlos macht:

http://kuerzer.de/5ZP6AoMj7

(Wenn bereits ein aktueller Mozilla Firefox installiert ist,
werden NACH DER INSTALLATION des Vidalia Bundles
im Firefox die angesurften Internetseiten gleich automatisch umgeleitet -
zumindest solange im Firefox das Torbutton Add-on eingeschaltet ist.)
#

wrongplayer | vor 4 Tagen, 18 Stunden, 59 Minuten
P.S.:

Mit dem (ebenfalls kostenlosen) TOR Vidalia Bundle ist man anonym im Firefox unterwegs (was man am Geschwindigkeitsverlust beim Seitenaufbau merkt...) -
die E-Mail Kontakte die über die Mailbox des Internetproviders laufen werden "natürlich" NICHT verschleiert (Hotmail, GMX, ... Korrespondenzen aber schon).

Man sieht:
Diesen ganze Überwachungs-Schwachsinn kann auch der "Durchschnittsbürger" leicht umgehen -
folglich umgeht ihn der "professionelle" Kriminelle umso lockerer und bewusster.


Quoteclairegrube | vor 12 Tagen, 11 Stunden, 30 Minuten

woah, das orf-forum ist angekommen!




Aus: "Österreich: Showdown zur Vorratsdatenspeicherung" Erich Moechel  (8. 2. 2011)
Quelle: http://fm4.orf.at/stories/1675451/ (http://fm4.orf.at/stories/1675451/)

Title: [Die Vorratsdaten enthüllen sein Leben... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 02, 2011, 09:00:35 AM
Was Vorratsdaten über uns verraten

Der Chaos Computer Club nennt Handys "Ortungswanzen". Zu Recht, wie unsere interaktive Grafik zeigt: Die Vorratsdaten des Grünenpolitikers Malte Spitz enthüllen sein Leben.
# Von Kai Biermann  (24.2.2011)
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-02/vorratsdaten-malte-spitz (http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-02/vorratsdaten-malte-spitz)

http://www.zeit.de/datenschutz/malte-spitz-vorratsdaten (http://www.zeit.de/datenschutz/malte-spitz-vorratsdaten)

Title: [Konkret fordern die Minister (Vorratsdatenspeicherung)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 15, 2011, 10:28:57 AM
Quote[...]

Vorratsdatenspeicherung:

Die Innenminister haben den Einsatz des neuen Bundesinnenministers begrüßt, sich für eine rasche Lösung bei der sogenannten Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. ,,Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetz verworfen, aber die Vorratsdatenspeicherung an sich haben die Richter aus gutem Grund nicht verboten", sagte der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech. Mit seinen Kollegen sei er der Auffassung, dass wegen der immer noch fehlenden gesetzlichen Regelung eine gefährliche Sicherheitslücke entstanden ist, die dringend geschlossen werden muss. In vielen Fällen, beispielsweise beim Menschenhandel, der Organisierten Kriminalität oder bei der Kinderpornographie sei der Zugriff auf gespeicherte Kommunikationsdaten beim Internet oder bei Telefonverbindungen oft die einzige Chance, Verbrechern auf die Spur zu kommen. Ohne die Vorratsdatenspeicherung sei dies den Ermittlern in vielen Fällen unmöglich [Anlage: Bei Vermisstenfällen und Tötungsdelikten werden die Opfer häufig erst nach Tagen oder Wochen gefunden. Bei den anschließenden Ermittlungen sind die Verbindungsdaten oft notwendig, um herauszufinden, wer zuletzt mit dem Opfer Kontakt hatte. Das gleiche Problem kann es geben, wenn zunächst von einem natürlichen Tod ausgegangen wird, aber ein routinemäßig in Auftrag gegebenes rechtsmedizinisches Gutachten (Blut, Gewebeproben) zu einem späteren Zeitpunkt auf ein Tötungsdelikt, beispielsweise durch Vergiftung hinweist (hypothetisches Beispiel). ].

Konkret fordern die Minister, dass für eine wirksame Strafverfolgung und zur Gefahrenabwehr wieder Daten gespeichert werden können müssen, damit auf diese schnell zugegriffen werden kann. Eine gesetzliche Neuregelung muss daher genau definieren, welche Daten wie lange von den Telekommunikationsanbietern gespeichert werden müssen.

Eine Neuregelung soll sich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientieren. Nach Auffassung der Länderinnenminister soll es um folgende Eckpunkte gehen:

    * Eine Speicherdauer von maximal sechs Monaten soll festgelegt werden.

    * Daten aus besonders sensiblen Bereichen, beispielsweise der Telefonseelsorge, werden nicht gespeichert.

    * Zur Herausgabe der Daten ist ein richterlicher Beschluss notwendig. Ein Zugriff ohne Richtervorbehalt ist nur dann zulässig, wenn die gespeicherten Verkehrsdaten ausschließlich dazu verwendet werden, um den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse, die nur für die Dauer einer Internet-Verbindung existiert und ständig wechselt, zu ermitteln.

    * Zur Strafverfolgung darf auf die gespeicherten Daten nur bei einer schwerwiegenden Straftat zugegriffen werden, beispielsweise bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften, Mord und Totschlag, Schleuserkriminalität oder Geldwäsche.

    * Für die Gefahrenabwehr und nachrichtendienstliche Aufgaben darf auf die Daten nur zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person und zur Abwehr einer Gefahr für die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zugegriffen werden.

Die Innenminister plädierten für klare und sichere Verfahrensregelungen beim Zugriff auf die Daten. Gewährleistet werden soll auch, dass die Daten unverzüglich gelöscht werden, sobald sie für die festgelegten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und dass die Betroffenen grundsätzlich benachrichtigt werden.

...


Aus: "Innenministerkonferenz der unionsregierten Länder in Stuttgart" (11.03.2011)
Quelle: http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/249345.html?referer=83357&template=min_meldung_html&_min=_im (http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/249345.html?referer=83357&template=min_meldung_html&_min=_im)

-.-

Quote[...] CDU/CSU-Innenpolitiker haben durchblicken lassen, dass sie im Interesse einer raschen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung Gegnern entgegenkommen wollen. So boten die Innenminister der unionsregierten Länder auf ihrer gemeinsamen Tagung mit dem neuen Chef des Innenressorts im Bund, Hans-Peter Friedrich (CSU), Ende vergangener Woche an, bei einer Neuauflage der verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren "besonders sensible Bereiche" wie etwa die Telefonseelsorge außen vorzuhalten. Damit wollen sie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einhalten. Dieses hatte die ursprünglichen Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung vor einem Jahr gekippt.

"Unsere Geduld ist mittlerweile wirklich am Ende", machte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann im Anschluss an die Runde klar. Die Vorratsdatenspeicherung sei "dringend notwendig". Zugleich bezeichnete er den Vorschlag von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), eine "Quick-Freeze"-Regelung zum Einfrieren von Verbindungs- und Standortdaten sowie eine siebentägige Aufbewahrung von IP-Adressen für Bestandsdatenauskünfte einzuführen, als "völlig unzureichend".

Sonderregeln können sich die Unionsminister für Auskünfte über die Identität von Surfern aber durchaus vorstellen. So halten sie in ihren Eckpunkten fest, dass ein Zugriff auf Online-Verbindungsdaten auch ohne Richtervorbehalt zulässig sein solle, wenn die personenbeziehbaren Informationen "ausschließlich dazu verwendet werden, den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse" zu ermitteln. Zur Strafverfolgung dürfe ein Zugang zu den begehrten "Verkehrsdaten" dagegen nur bei "schwerwiegenden Delikten" wie der Verbreitung oder dem Erwerb und Besitz von Kinder- und Jugendpornographie, Mord und Totschlag, Schleuserkriminalität oder Geldwäsche mit Richtergenehmigung erfolgen. Für die Gefahrenabwehr und nachrichtendienstliche Aufgaben solle auf die Informationen zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person und zur Abwehr einer Gefahr für die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zugegriffen werden können.

Der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) betonte, dass das Bundesverfassungsgericht "aus gutem Grund" die Vorratsdatenspeicherung an sich nicht verboten habe. Mit seinen Kollegen sei er der Auffassung, dass wegen der immer noch fehlenden gesetzlichen Regelung eine "gefährliche Sicherheitslücke entstanden ist, die dringend geschlossen werden muss". Bundesinnenminister Friedrich, der sich bei seinem Amtsantritt für eine baldige Neueinführung der Vorratsdatenspeicherung einsetzte, kündigte an, im Lauf dieser Woche mit seiner Kollegin im Justizressort über die Angelegenheit sprechen zu wollen. Sein Vorgänger Thomas de Maizière (CDU) hatte im Dezember eine Kompromisslinie skizziert, die Leutheusser-Schnarrenberger aber zu vage erschien. (Stefan Krempl) / (anw)

Quote15. März 2011 10:18
Wer ist hier eigentlich der Souverän?!
Redefix

> "Unsere Geduld ist mittlerweile
> wirklich am Ende", machte der
> niedersächsische Innenminister
> Uwe Schünemann im Anschluss an
> die Runde klar.

Meine Geduld ist auch am Ende! ...

Verfassungsfeinde so weit das Auge reicht und bezahlt werden diese
Leute auch noch von UNSEREN Steuergeldern!



Aus: "CDU/CSU-Minister skizzieren Zugeständnis bei Vorratsdatenspeicherung" (14.03.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/CDU-CSU-Minister-skizzieren-Zugestaendnis-bei-Vorratsdatenspeicherung-1208087.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/CDU-CSU-Minister-skizzieren-Zugestaendnis-bei-Vorratsdatenspeicherung-1208087.html)

Title: [VDS & Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Scharrenberger... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 13, 2011, 09:03:13 AM
Quote[...] Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Scharrenberger hat Bestrebungen, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen oder Sperrinfrastrukturen im Web aufzubauen, als "verzweifelte Versuche" der politischen Besitzstandswahrung bezeichnet. Dabei gehe es darum, "den gewohnten Souveränitätsanspruch des Staates aufrecht zu erhalten", sagte die FDP-Politikerin am gestrigen Dienstag in Berlin auf einer Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung zur "Rechtsetzung und Rechtsdurchsetzung" im Internet. Sicherheitspolitiker beschleiche angesichts der digitalen Revolution "die Angst vor dem Kontrollverlust", konstatierte die Liberale. Daher bemühten sie sich, mit Überwachungsprojekten "Scheinsicherheit" zu suggerieren. Gleichzeitig würden die Freiheitsrechte über Bord geworfen.

Die Politik muss nach Ansicht der Ministerin akzeptieren, dass eine freie Entfaltung der technischen Möglichkeiten des Netzes überwiegend Chancen bietet. Diese dürften nicht durch "ängstliche Überregulierung stranguliert werden". Eine "abschließende Regulierung" der digitalen Welt sei "nicht leistbar". Auch wer das analoge Recht auf den Cyberspace komplett übertragen wolle, würde digitale Freiheiten künstlich beschränken und in Nutzerrechte eingreifen. Grenzen, die in der digitalen Welt nicht mehr bestehen, dürften nicht nachträglich "als künstliche, rechtliche oder technische Barrieren" erneut aufgebaut werden.

Als "Beispiel der Endlichkeit staatlicher Einflussnahme" bezeichnete Leutheusser-Scharrenberger die Möglichkeit zur Durchsetzung von Urheberrechten im Internet. Der französische Weg der abgestuften Erwiderung auf Copyrightverletzungen, der bis hin zur Kappung von Netzanschlüssen reicht, ist ihrer Ansicht nach "nicht gangbar". "Internetsperren sind ein grundwegs falsches Mittel, um Rechtsverletzungen im Internet zu verfolgen", baute die Liberale ihre Kritik an einem "Three Strikes"-Szenario aus. Eine "Abschaltung" des Netzzugangs komme dem "Verlust der digitalen Staatsbürgerschaft" gleich. "Die ins Offline Gestoßenen verlieren elementare Teilhaberechte", betonte die Ministerin. Generell dürfe die Absicherung des Anspruchs auf Rechtsdurchsetzung die freie Entwicklung des Internets "nicht übermäßig stark behindern". Das Urheberrecht sei auch nicht dazu da, "antiquierte Geschäftsmodelle zu schützen". (Stefan Krempl) / (jk)

Quote13. April 2011 08:43
wow
Daidalus (336 Beiträge seit 04.12.04)

Ich staune einfach. Darf man schließlich auch mal.


Quote13. April 2011 08:47
Unglaublich
RaSaal (865 Beiträge seit 02.02.05)

Eine Vertreterin der Politiker-Kaste, der noch Restverstand übrig
geblieben ist. Da muss die Lobby-Fraktion jetzt wohl aber klinische
Maßnahmen ergreifen.


Quote13. April 2011 08:49
Abgeschrieben
Konsumierer (434 Beiträge seit 09.07.04)

Bei der guten Frau habe ich immer wieder das Gefühl, dass sie aus dem
Heise-Forum abschreibt. Weiter so.


Quote13. April 2011 08:49
Da nimmt jhemand den Begriff "liberal" noch ernst.
kikiwi (277 Beiträge seit 25.09.03)

KT


Quote13. April 2011 08:51
Der einzige Grund die FDP zu wählen, der geblieben ist...
Harald Friedrich,

...ist die Schnarre und ihre Vernunft. Chapeau!

...





Aus: "Justizministerin: "Sicherheitspolitiker beschleicht Angst vor Kontrollverlust"" (13.04.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerin-Sicherheitspolitiker-beschleicht-Angst-vor-Kontrollverlust-1226874.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerin-Sicherheitspolitiker-beschleicht-Angst-vor-Kontrollverlust-1226874.html)

Title: [Ein buntes Bild bietet die Analyse (VDS, EU, 2011)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 18, 2011, 09:17:26 AM
Quote[...] EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat eingeräumt, dass die heftig umkämpften Brüsseler Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung den Mitgliedsstaaten sowie Providern und Strafverfolgern zu viel Spielraum lassen und der Datenschutz nicht ausreicht. "Unsere Prüfung hat gezeigt, dass die Richtlinie in den verschiedenen EU-Ländern unterschiedlich umgesetzt worden ist", sagte die Schwedin der Tageszeitung Die Welt. Es habe sich gezeigt, dass der Umgang der Telekommunikationsanbieter mit den Verbindungs- und Standortdaten sehr uneinheitlich und der Rahmen, in dem Ermittler darauf zugreifen dürfen, zu groß sei.

Auch die Frist für die Speicherung, die zwischen 6 und 24 Monaten liegt, muss der Kommissarin zufolge überprüft werden. Kürzere Speicherzeiten seien genauso eine Option wie eine in der gesamten EU einheitliche Vorgabe. Ferner moniert Malmström ungenügende Standards zur Sicherung der Privatsphäre der EU-Bürger und teils mangelnde Rechtssicherheit für die verpflichteten Unternehmen. Die Kommissarin erinnerte daran, dass die Richtlinie nach den Terroranschlägen in Madrid und in London Mitte des vergangenen Jahrzehnts sehr schnell verabschiedet worden sei. Sie persönlich habe damals als EU-Parlamentarierin den Zeitplan für "fragwürdig" gehalten und eine umfassende Reflexion über Schutzklauseln vermisst.

Die Erkenntnisse Malmströms beziehen sich auf einen Evaluierungsbericht der Richtlinie, den die Kommission am Montag nach langen Verzögerungen offiziell vorstellen will. Während des Überprüfungszeitraums hatte die Schwedin klar gemacht, dass es auf jeden Fall bei der Vorratsdatenspeicherung bleibe. Der Zugang zu den bei der Telekommunikation anfallenden Spuren sei in einigen Fällen der einzige Weg, um schwere Verbrechen aufzuklären, befand sie damals. Inzwischen sieht sie Verbesserungsbedarf. Malmström kündigte an, in enger Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden, Providern, Bürgern und Datenschützern bis Ende des Jahres einen Korrekturentwurf vorlegen zu wollen. Die Verbindungs- und Standortdaten sollten dann nur noch für einen angemessen Zeitraum aufbewahrt werden, wenn dies erwiesenermaßen notwendig sei. Auch die Regeln für Zugang und Gebrauch der Nutzerspuren seien zu ändern.

Hierzulande geht der Dauerstreit um eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung und andere Sicherheitsgesetze derweil weiter. Wer behaupte, dass die Maßnahme nicht zur Aufklärung von Straftaten beiträgt, "lügt und macht sich mitschuldig", erklärte André Schulz, Vize-Vorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK) am gestrigen Donnerstag in Hamburg. Die Argumente von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger seien teils untauglich, realitätsfern und zeugten "von großer Unkenntnis", ging der Ermittler die FDP-Politikerin scharf an. Besonders das von ihr und den Grünen hochgehaltene "Quick Freeze"-Verfahren zum "Einfrieren" von Verbindungsdaten sei für die Praxis ungeeignet.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich will parallel nicht nur die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen, sondern auch bestehende Befugnisse der Sicherheitsbehörden bei der Abwehr von Anschlägen ausweiten. Der CSU-Politiker strebe eine weitgehende Entfristung des Terrorbekämpfungsergänzungsgesetzes (TBEG) an und wolle dabei die Kompetenzen der Geheimdienste in mehreren Punkten ausdehnen, berichtet die "Financial Times Deutschland" unter Berufung auf einen Vermerk des Bundesjustizministeriums. So sollten Nachrichtendienste künftig leichter an Passagier- und Bankdaten herankommen. Manche Maßnahmen seien "in jedem Fall unverhältnismäßig und verzichtbar", hielt Leutheusser-Schnarrenberger dagegen. Die FDP werde einer pauschalen Verlängerung des TBEG nicht zustimmen. (Stefan Krempl) / (vbr)

Quote15. April 2011 19:57
Netter Versuch
FrogmasterL (mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.05)

Das ist ungefähr so, als würde man die Richtlinie zur präventiven
Tötung potenzieller Gefährder dahingehend überarbeiten, dass diese
nicht mit Artillerie in Wohngebieten erfolgen sollte(wenn es sich
vermeiden lässt).
Leider lässt Frau Malmström, genau wie ihre Mitfanatiker die
Kernfrage, wozu die VDS denn nun gut sein soll, unangetastet, die
Dame wirft also lediglich Nebelkerzen, die Richtlinie wird
homöopathisch überarbeitet werden, fertig.

Es fehlt nach wie vor der Nachweis der Sinnhaftigkeit, da kann Herr
Schulz rumbölken und das böse L-Wort ruhig verwenden. Dieses ganze
Gezeter zeigt doch nur, dass Sachargumente nicht existent sind.

Loben muss man Herrn Friedrich, der eiert nicht rum, sondern zeigt
gleich, wo der Hammer hängt: Maximale, zeitlich unbefristete
Kompetenzen für seine Leute, aber bitteschön unüberwacht.
Ich denke, dass die Debatte recht interessant wird, falls(nicht wenn)
die FDP sich jetzt hinter Schnarri stellt.


Quote15. April 2011 18:57
Mitschuldig
Ninh (807 Beiträge seit 17.01.00)

Wer behaupte, dass die Maßnahme nicht zur Aufklärung von Straftaten
beiträgt, "lügt und macht sich mitschuldig", erklärte André Schulz,
Vize-Vorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK) am
gestrigen Donnerstag in Hamburg.

Das behauptet aber keiner. Was ich behaupte ist, dass der schwere
Grundrechtseingriff in krassem Mißverhältnis zum Nutzen der Maßnahme
steht und deshalb verfassungswidrig ist. Wer in Kenntnis der
Faktenlage dennoch darauf besteht, ist ein Verfassungsfeind und hat
im Staatsdienst nichts zu suchen.

Quote15. April 2011 21:07
Kameras in die Wohnzimmer
paulimausi

Volle Zustimmung zu diesem Kommentar. Der Beitrag dieses tollen
Kriminalbeamten ist unsäglich. Es trägt auch zur Aufklärung von Straftaten bei, in sämtlichen
Wohnzimmern Kameras zu installieren. Wer das Gegenteil behauptet, lügt und macht sich mitschuldig.


Quote15. April 2011 22:50
Re: Mitschuldig
Metronomicon

Wer glaubt, das die Daten nur zur Bekämpfung von Straftaten verwendet
werden, glaubt auch noch an den Weihnachtsmann.

Gruß
M.



Quote16. April 2011 09:49
VPS/Dedicated Server
bombjack, bombjack@fastmail.ca (mehr als 1000 Beiträge seit 29.12.00)

Angenommen ich richte mir im Ausland einen

a) Dedicated hosting service ein z.B. da
http://www.serverpronto.com/ oder
http://www.serverpoint.com/en/dedicated-server/value-dedicated-server
s.phtml

installiere darauf VPN Software und stelle den Server so ein, dass er
keine Log-Dateien anlegt.

oder

b) einen VPS ein vgl.
http://www.webfusion.co.uk/virtual-private-servers/ ebenfalls mit
VPN, keine Logs usw.

dann können die sich die VDS schenken...da mein hiesiger ISP nur die
Verbindung zu dem VPN-Server mitbekommt und diese dann 6 Monate
aufbewahren darf.

Btw. wenn ich mir die RAM-Werte die da so angeboten werden so ansehe
könnte ich mir auch vorstellen, dass man das Programm so einstellt,
dass es komplett in einer RAM-Disk abläuft inklusive VPN und
Truecrypt.

Zudem sind die Preise auch nicht so wild und man erhält auch einige
GB Lagerplatz z.B. für Truecrypt-Container und Backup-Dateien.

bombjack



Aus: "EU-Kommission will Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung grundlegend überarbeiten" (15.04.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Kommission-will-Vorgaben-zur-Vorratsdatenspeicherung-grundlegend-ueberarbeiten-1228853.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Kommission-will-Vorgaben-zur-Vorratsdatenspeicherung-grundlegend-ueberarbeiten-1228853.html)

-.-

Quote[...] Alexander Alvaro, Innenexperte der FDP im EU-Parlament, hat den mit Spannung erwarteten Report zur Evaluierung der Brüsseler Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung bereits zwei Tage vor der offiziellen Veröffentlichung durch die EU-Kommission ins Internet gestellt. Laut dem gut 40-seitigen Papier sind die meisten Mitgliedsstaaten nach wie vor der Ansicht, dass die verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren "notwendig bleibt als Werkzeug für die Strafverfolgung, den Opferschutz und das Strafrechtssystem". Die Nachweise, die EU-Länder für die Erforderlichkeit der tief in die Grundrechte einschneidenden Maßnahme erbracht hätten, seien zwar "begrenzt" gewesen, räumt die Brüsseler Regierungseinrichtung ein. Trotzdem verwiesen sie auf die wichtige Rolle, welche die Aufbewahrung von Telekommunikationsdaten für Ermittlungen spiele.

Der Zugriff auf die Nutzerspuren habe "zu Verurteilungen" geführt in Fällen, die ohne Vorratsdatenspeicherung eventuell niemals zu lösen gewesen wären, betont die Kommission. Ferner seien unschuldige Personen entlastet worden. Die meisten Mitgliedsstaaten hätten angegeben, dass die Protokollierung der Nutzerspuren zumindest "wertvoll" für die Abwehr und die Bekämpfung von Straftaten gewesen sei. 19 EU-Ländern hätten für 2008 und/oder 2009 Statistiken zur Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten nach Brüssel gemeldet. Dort sei 2008 rund 1,4 Millionen und 2009 2 Millionen mal Zugang zu den Informationshalden begehrt worden. Die Verteilung der Zugriffe auf die Staaten sei jedoch sehr ungleichmäßig. So habe es in Polen 2008 1 Million Ersuchen bei rund 38 Millionen Einwohnern gegeben, in Deutschland dagegen nur knapp 13.000 bei über doppelt so viel Einwohnern.

Die Kommission listet ein paar Einzelfälle auf, in denen die Protokollierung der Nutzerspuren Strafverfolgern geholfen habe. Eine von der FDP in Auftrag gegebene Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hat aber bereits herausgefunden, dass die Vorratsdatenspeicherung in der EU die Aufklärungsquote in Ländern mit entsprechenden Auflagen nicht entscheidend verbessert hat.

90 Prozent der anlasslos gespeicherten Daten, die Ermittler 2008 verwendeten, waren dem Bericht nach höchstens sechs Monate alt. Die meisten EU-Länder hielten es trotzdem für entscheidend, noch über ein halbes Jahr hinaus Zugang zu den Verbindungs- und Standortinformationen zu haben. Vor allem Daten zur Internetnutzung seien oft lange nach ihrer Entstehung gefragt. Ferner habe eine lange Verwendungsmöglichkeit bei der Verfolgung besonders schwerer Straftaten und bei Anfragen aus anderen Mitgliedsstaaten eine große Bedeutung.

Ein buntes Bild bietet die Analyse, wenn es um die Zeiträume der Speicherverpflichtungen und die Bedingungen zur Nutzung der Daten durch Sicherheitsbehörden oder sonstige staatliche Stellen geht. Generell sieht die Richtlinie Aufbewahrungsfristen zwischen sechs und 24 Monaten vor. Zehn Nationen haben sich zufolge für eine einjährige Speicherdauer entschieden, drei für sechs Monate und jeweils ein Staat für zwei beziehungsweise anderthalb Jahre. Fünf hätten unterschiedliche Längen für Telefon- und Internetdaten beschlossen, wieder andere nähmen noch speziellere Differenzierungen vor.

Zugreifen auf die begehrten Informationen dürfen in allen Ländern, in denen derzeit eine Speicherpflicht im Sinne der Direktive herrscht, nationale Polizeikräfte und in fast allen auch Staatsanwälte. 14 Staaten zählen Geheimdienste oder das Militär mit zu den "kompetenten Behörden", denen der Zugang zu den Vorratsdaten offen steht. Ein Land erlaubt allen staatlichen Stellen Abfragen, solange es dafür eine gesonderte gesetzliche Regelung gibt. Elf EU-Mitglieder verlangen eines Richtergenehmigung vor jedem Zugriff, drei in machen Fällen, in vier reicht eine Autorisierung aus der Behördenleitung. In zwei Ländern "scheint es" laut dem Bericht so zu sein, "dass die einzige Bedingung darin besteht, eine schriftliche Anfrage vorzulegen". Ferner beachteten nicht alle den Zweck der Richtlinie, eine Bekämpfung "schwerer Straftaten" zu erleichtern. Mehrfach werde diese Bedingung nicht näher definiert oder bewusst ein Zugriff auch bei einfachen Delikten gestattet.

Die Anforderungen zum Datenschutz haben 15 Staaten voll umgesetzt, schreibt die Kommission weiter. Vier erfüllten sie zum Teil, hätten aber keine Vorschriften zum Löschen der Informationen nach Ablauf der Speicherfrist. 22 Länder verfügten über eine Aufsichtsbehörde. Es sei aber nicht klar, welche spezifischen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen wie starke Authentisierungsmechanismen oder Protokollverfahren eingesetzt würden. Die Brüsseler Regierungsinstanz zeigt sich so unzufrieden damit, dass die Umsetzung der Vorgaben gerade an dieser Stelle angesichts der hohen Sensibilität der erfassten Daten "inkonsistent" sei. Sie kündigt an, hier strengere Vorschriften machen und beispielsweise Standards zur Integration des Datenschutzes schon in die Technik vorschlagen zu wollen.

Insgesamt hält der Report fest, dass die Richtlinie keinen harmonisierten Ansatz zur Vorratsdatenspeicherung und keine gleichen Wettbewerbsbedingungen mit sich gebracht habe. Dies sei vor allem ein Problem für die betroffenen Telekommunikationsfirmen. Die Kommission will daher Wege zur "übereinstimmenden Kostenerstattung für alle Betreiber" suchen. Sie gelobt weiter, dass jeder künftige Vorstoß zur pauschalen Protokollierung von Nutzerspuren das Verhältnismäßigkeitsprinzip respektiere und "geeignet" sei für die Bekämpfung schwerer Verbrechen und von Terrorismus. Dazu tritt das Versprechen, die Folgen der Richtlinie etwa für die Effizienz des Strafverfolgungssystems noch gründlicher abzuschätzen und ein "Schürfen in den Daten" zu verhindern. Die federführende Innenkommissarin Cecilia Malmström hatte im Vorfeld bereits angekündigt, die EU-Vorgaben gründlich überarbeiten zu wollen.

Für Alvaro zeigt die "mit siebenmonatiger Verspätung" vorgelegte Evaluierung, dass "wir einem Wildwuchs an nationaler Willkür gegenüberstehen". Einen statistischen Nachweis für den Nutzen der Richtlinie könne die Kommission erwartungsgemäß nicht vorlegen. Sie sei auch gezwungen, die Verhältnismäßigkeit der Direktive in Frage zu stellen. Der Liberale bedauert, dass die Brüsseler Einrichtung die von der FDP hochgehaltene "anlassbezogene Speicherung der Daten" gemäß dem "Quick Freeze"-Verfahren weiter ablehnt, obwohl diese"offensichtlich die einzige grundrechtskonforme Lösung bei der Wahrung der berechtigten Sicherheitsinteressen" darstelle. Insgesamt werde "ein gescheitertes Vorhaben gegen den Willen der EU-Bürger künstlich beatmet und am Leben gehalten".

(Stefan Krempl) / (it)

Quote18. April 2011 08:00
Geheimdienste und Militär
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

In 14 EU-Nationen beschäftigen sich also Geheimdienste und Militär
mit Strafverfolgung.
Interessant. Sowas findet man ansonsten nur in Diktaturen mit
Staatswillkür.

Oder alternativ hat die Vorratsdatenspeicherung in diesen Staaten
nichts mit der EU-Richtlinie zu tun, die deren Nutzung ausdrücklich
auf die Verfolgung schwerster Straftaten beschränkt.


Quote17. April 2011 21:19
Fachisten und andere lupenreine "Demokraten"...
Agent Provokanteur

...brauchen die "unverzichtbare" Vorratsdatenspeicherung, um ihre
Macht zu erhalten und den stinkenden Pöbel (in Fachkreisen
spöttisch-verächtlich "mündiger Bürger" tituliert) besser unter
Kontrolle zu haben, damit diese nicht irgendwann Lust auf Zustände
wie im Mahgreb und in der arabischen Welt bekommen.

Die Apparatschicks der Europäischen Sowjet Union eifern der längst
untergegangenen Sowjetunion immer vehementer nach.

MfG
 Der Provokant


Quote17. April 2011 11:27
Wir in Ö machen das ganz unkompliziert (Editiert vom Verfasser am 17.04.11 um 11:29)
mr.ioes (74 Beiträge seit 26.08.07)

unsere Regierungsparteien beschließen einfach mal schnell die
Vorratsdatenspeicherung.
Gutachter, sogar die aus der eigenen Partei, werden komplett
ignoriert, man möchte sich ja nicht überfordern.
Ein einziges Kasperltheater.

http://www.ustream.tv/recorded/13510557 (http://www.ustream.tv/recorded/13510557)

"Wir beschließen amal, und diskutieren nachher"



Aus: "EU-Vorratsdaten: Chaotisch, willkürlich, aber unverzichtbar" (17.04.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Vorratsdaten-Chaotisch-willkuerlich-aber-unverzichtbar-1229007.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Vorratsdaten-Chaotisch-willkuerlich-aber-unverzichtbar-1229007.html)

Title: [Zum Umgang mit personenbezogenen Daten (EU, VDS, 2011)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 18, 2011, 09:53:33 AM
Quote[...] Die von der EU-Kommission vorgelegten Statistiken sind laut Krisch nach wissenschaftlichen Kriterien nicht haltbar, da die Entwicklungen in Ländern ohne Vorratsdatenspeicherung in der Evaluierung schlichtweg nicht berücksichtigt wurden.

Am 7. Aprіl 2011 hat die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie des Nationalrats passiert. Die Regierung will in Sachen Grundrechtekonformität weiter nachbessern, die Opposition sieht die Bevölkerung nach wie vor unter Generalverdacht gestellt.

In Deutschland war das Gesetz zur verpflichtenden Speicherung von Verkehrs- und Geodaten - wer wann von wo mit wem telefoniert, SMS oder E-Mails gewechselt hat - 2009 vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden. Die Kriminalstatistiken zeigten sich völlig unbeeindruckt davon, ob den Strafverfolgern nun diese Datensätze zur Verfügung standen oder eben nicht.

Die verantwortliche EU-Komissarin Cecilia Malström focht das ebensowenig an, wie der Umstand, dass mit Tschechien nunmehr fünf nationale Verfassungsgerichte diese Maßnahme als grundrechtswidrig erkannt und aufgehoben haben.

...


Aus: "Der große Vorratsdatenschwindel" Erich Moechel  (17. 4. 2011)
Quelle: http://fm4.orf.at/stories/1681534/ (http://fm4.orf.at/stories/1681534/)

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QuoteEDRi veröffentlicht Bericht zur Vorratsdatenspeicherung
Von Kirsten | Veröffentlicht am: 17.4.2011

Nach dem AK Vorrat hat nun auch die internationale Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) am 17. April eine 27-seitige Evaluierung (pdf) der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) veröffentlicht. Die Veröffentlichung des Bewertungsberichts der Europäischen Kommission lässt hingegen noch auf sich warten.

In der heutigen Pressemitteilung (pdf) erklärt EDRi, dass Europa durch die Richtlinie nichts gewonnen habe. Die Organisation kritisiert, dass die Statistiken der Kommission nicht im Geringsten beweisen, inwiefern die Vorratsdatenspeicherung als wichtiges Instrument zur Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung dient. Im Gegenteil: Sie verletzt die Privatsphäre von 500 Millionen europäischen Bürgern.

Joe McNamee, Koordinator für EDRi in Brüssel, erklärt:

    Die europäischen Bürger und Europas hart erarbeitete Glaubwürdigkeit bei der Verteidigung der Grundrechte haben sehr unter dieser Richlinie gelitten, was sowohl den Abbau des Rechts auf Privatsphäre als auch den chaotischen und gesetzeswidrigen Umgang mit personenbezogenen Daten angeht. Der Bericht der Kommission und unser Schattenbericht zeigen, dass die Richtlinie auf jeder Ebene versagt hat – sie hat die Grundrechte der europäischen Bürger nicht respektiert, sie hat es nicht geschafft, den Europäischen Binnenmarkt zu harmonisieren und ein notwendiges Instrument zur Verbrechensbekämpfung zu schaffen.

EDRi ruft die Kommission daher dazu auf, die Charta der Grundrechte in Europa zu respektieren und die Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen.


Aus: "EDRi veröffentlicht Bericht zur Vorratsdatenspeicherung" ()
Quelle: http://www.netzpolitik.org/2011/edri-veroffentlicht-bericht-zur-vorratsdatenspeicherung/ (http://www.netzpolitik.org/2011/edri-veroffentlicht-bericht-zur-vorratsdatenspeicherung/)

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http://vasistas-blog.net/2011/01/27/ak-vorrat-studie-zur-effektivitat-der-vorratsdatenspeicherung/

http://edri.org/node/2599

http://www.edri.org/files/shadow_drd_report_110417.pdf

http://www.edri.org/files/data_retention_press_release_110417.pdf

http://vasistas-blog.net/2011/01/27/ak-vorrat-studie-zur-effektivitat-der-vorratsdatenspeicherung/

Title: [Debatte um Ortungsdaten erreicht USA... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 18, 2011, 10:20:08 AM
Quote[...] Zwei Abgeordnete des Kongresses haben die vier großen amerikanischen Telefonanbieter angeschrieben und Auskunft darüber verlangt, welche Geodaten sie von ihren Kunden speichern und was mit diesen Daten geschieht.

Das Thema Mobiltelefone und Überwachung ist selbstverständlich auch in den USA nicht neu. Spätestens seit der Patriot Act den Behörden weitgehende Kontrollrechte einräumt, wird darüber diskutiert. Bürgerrechtsgruppen wie die Electronic Frontier Foundation kämpfen seit Jahren für mehr Privatsphäre. Nun aber hat eine Aktion aus Deutschland die Debatte um durch Handys übermittelte Geodaten in Gang gebracht.

Der Grünen-Politiker Malte Spitz hatte seine Vorratsdaten bei der Deutschen Telekom eingeklagt und sie im Februar ZEIT ONLINE zur Verfügung gestellt, um zu zeigen, wie detailliert aus solchen Daten auf das Leben eines Menschen geschlossen werden kann. Eine interaktive Grafik, die der Datenjournalist Lorenz Matzat entwickelte, macht das für jeden sicht- und nachvollziehbar. Sie hat in Medien verschiedener europäischer Länder für Aufmerksamkeit gesorgt, so in Italien, in Großbritannien, in Frankreich, in Norwegen oder in Österreich.

In den USA berichteten die New York Times, die Magazine Forbes und The Atlantic sowie das einflussreiche Blog Boingboing und provozierten eine politische Reaktion. So wollen der demokratische Kongressabgeordnete Ed Markey und sein republikanischer Kollege Joe Barton unter anderem von den Anbietern wissen, welche Ortsinformationen sie sammeln, wie oft das geschieht und an wen diese Daten weitergegeben werden.

Den Grund für die Aktion formuliert Markey so: "Lage, Lage, Lage – das mag in der Immobilienbranche die bevorzugte Währung sein, aber für Nutzer von Mobiltelefonen ist die Ortsbestimmung eine sensible Information, die geschützt werden muss." Immerhin, so argumentieren sie in ihren Briefen an die Provider, gebe es auch in den USA ein Gesetz, das die Kundendaten schützt. Noch warten sie auf eine Antwort der Telekommunikationsanbieter. Als Frist haben sie den 19. April gesetzt.

In Deutschland hingegen scheint es kein solches Interesse der Politik an dem Thema zu geben. Im Gegenteil. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sagte kürzlich, die Verbindungsdaten von Telefonen sollten "mindestens sechs Monate lang" gespeichert werden. Diese Frist galt bisher als absolutes Höchstmaß in der deutschen Debatte – es ist auch der Beobachtungszeitraum, der in der interaktiven Karte von ZEIT ONLINE dargestellt ist. Friedrichs Aussage hingegen lässt die Vermutung zu, dass es den politischen Willen gibt, diesen Zeitrahmen auszudehnen.

...


Aus: "Vorratsdaten: Debatte um Ortungsdaten erreicht USA" Von Kai Biermann (18.4.2011)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-04/vorratsdaten-usa-geodaten (http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-04/vorratsdaten-usa-geodaten)

Title: [Yahoos neue Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 20, 2011, 09:41:03 AM
Quote[...] Der Web-Konzern Yahoo vollzieht beim Datenschutz eine Kehrtwende: Wie die oberste Datenschutzbeauftragte der Firma Anne Toth ankündigte, will der ins Schlingern geratene Online-Gigant die bei der Suchmaschinennutzung anfallenden Daten künftig 18 Monate lang aufbewahren – doppelt so lange wie Google. Ende 2008 hatte Yahoo noch mit seiner Löschung von personenbezogenen Daten innerhalb von 90 Tagen für positive Schlagzeilen gesorgt und die von europäischen Datenschützern geforderte Frist von maximal sechs Monaten sogar unterboten.

Mit der Änderung möchte Yahoo den Werbetreibenden entgegenkommen und sich an die "Wettbewerbsnorm" anpassen: "Das Internet hat sich geändert, unser Geschäft hat sich geändert und der Wettbewerb hat sich geändert", so Toth. Die Fristen für die Speicherung anderer Daten als die der Suchmaschinennutzung stehen noch nicht fest. Die Änderungen sollen in etwa zwei Monaten in Kraft treten. (heb)

Quote19. April 2011 19:16
"Das Internet hat sich geändert..."
Mozzy

Ach, habt ihr es auch schon mitbekommen? Bei Yahoo suchen "wir" schon
seit 1997 nicht mehr. Und jetzt haben wir noch einen Grund mehr
dafür. :)



Aus: "Yahoos neue Vorratsdatenspeicherung" (19.04.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Yahoos-neue-Vorratsdatenspeicherung-1230325.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Yahoos-neue-Vorratsdatenspeicherung-1230325.html)

Title: [FDP will bei der Vorratsdatenspeicherung nicht klein beigeben... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 20, 2011, 09:54:26 AM
Quote[...] Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, hat deutlich gemacht, dass die Liberalen die heftig umkämpften EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung weiter nicht detailgetreu umsetzen wollen. Die EU-Kommission habe in ihrem Prüfbericht "schwere Mängel" in der entsprechenden Richtlinie entdeckt, erklärte der Rechtsexperte. Die Schwachstellen müssten nun rasch beseitigt und "der Datenschutz in den Mittelpunkt gerückt werden". Ansonsten könne man die Maßgaben nicht übernehmen, stellte Ahrendt klar. Die FDP-Fraktion sei nicht bereit, "das hohe deutsche Datenschutzniveau zu senken, nur weil der EU dies ein Dorn im Auge ist".

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström sieht die Sache anders. Die ebenfalls den Liberalen angehörende Schwedin hat Missstände bei der Implementierung der Direktive zur verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren zwar eingeräumt und Änderungen in Aussicht gestellt. Da das Gesetzgebungsverfahren aber Jahre in Anspruch nehme, muss ihrer Ansicht nach zunächst das geltende EU-Recht und somit die von ihr selbst kritisierte Richtlinie in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt und angewandt werden. Verfassungsgerichte etwa in Deutschland hätten nicht die Vorratsdatenspeicherung an sich, sondern nur nationale Umsetzungsgesetze für nichtig erklärt. Malmström hat Deutschland daher ein Vertragsverletzungsverfahren und die Durchsetzung von Strafgeldern angedroht, wie sie diese bereits gegen ihr eigenes Heimatland beim Europäischen Gerichtshof beantragt hat.

Mit der FDP wird es laut Ahrendt aber hierzulande "keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung" geben. Sollte Brüssel Deutschland wegen der fehlenden Umsetzung der Direktive verklagen, "dann ist dem eben so", zuckt der Abgeordnete mit den Schultern. Ein solches Vorgehen wäre ihm zufolge aber "absurd, da die Richtlinie ohnehin überarbeitet werden soll". Die in dem Evaluierungsreport genannten Gründe für die vermeintliche Notwendigkeit der Vorratsdaten hält Ahrendt nicht für überzeugend. Tatsache sei, dass die Masse der abgefragten Informationen in keinem Verhältnis zur tatsächlich erzielten Erfolgsrate stehe. Eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zeige, dass die Vorratsdatenspeicherung nirgendwo in Europa zu einer höheren Aufklärungsquote der Strafverfolgungsbehörden geführt habe. So hätten die Bürger "nur mehr Eingriffe in ihre Freiheitsrechte erfahren, dafür aber nicht mehr Sicherheitsgewinn".

Der Fraktionsgeschäftsführer erinnerte zugleich daran, dass Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit dem "Quick Freeze"-Verfahren zum Einfrieren von Verbindungs- und Standortdaten im Verdachtsfall einen Vorschlag gemacht habe, "der dem hohen Datenschutzniveau gerecht wird". Der Kommissionsbericht sieht darin aber keine tragfähige Alternative zu einer anlasslosen Protokollierung von Nutzerspuren. Die Liberalen wollen Ahrendt zufolge trotzdem in der Regierungskoalition ihr Angebot und die Verlängerung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes (TBEG) zusammen verhandeln. Sie lehnten dabei die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gewünschte Verschärfung der Anti-Terror-Bestimmungen ab. Es müsse vielmehr überprüft werden, ob nicht einige Maßnahmen auslaufen können, "da sie die Sicherheit nicht erhöhen und keinerlei praktische Bedeutung haben und hatten".

Zuvor hatte auch Leutheusser-Schnarrenberger verdeutlicht, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auch nach Ermessen der Kommission auf den Prüfstand gehöre. In dieser Situation wäre es nach Ansicht der FDP-Ministerin "aberwitzig", jetzt auf die Durchsetzung der Vorgaben zu drängen. Die betroffenen Unternehmen dürften jetzt nicht mit Investitionen in erheblichem Umfang belastet werden aufgrund einer Rechtslage, für die bereits eine Anpassung angekündigt worden sei.

Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach, hat den Druck auf Leutheusser-Schnarrenberger dagegen erhöht. Seiner Meinung nach hat die schwarz-gelbe Koalition bei einer weiteren Weigerung der Ministerin zur Umsetzung der Richtlinie nicht nur "ein Problem, sondern einen ernsthaften Konflikt". Tausende Delikte könnten hierzulande ohne Verfügbarkeit der TK-Daten nicht aufgeklärt werden, meint der CDU-Politiker. Er sieht das Justizministerium aufgrund Untätigkeit "am Rande der Strafvereitelung". (Stefan Krempl) / (jk)

Quote19. April 2011 20:20
Sollte man sich mal auf der Zunge zergehen lassen
Marwolf2004

Laut EU-Kommissarin Mahlstrom haben jene EU-Staaten, die die
Vorratsdatenspeicherung (und man bedenke, deren Zweck ist die
Verhinderung von Terror und schweren Verbrechen) eingeführt haben,
seither 1,93 Mio (!!!!) mal Zugriff auf diese Daten genommen.

MENSCH MEIER, das müssen aber wilde Zeiten sein, in denen wir leben.


Quote19. April 2011 16:50
Quantenlaptop

Und ich sehe Bosbach aufgrund seiner ständigen Äußerungen "am Rande der Verfassungstreue"
oder schon ein Stück darüber hinaus...


Quote19. April 2011 18:54
Tom_

Drollig...

"... Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang
Bosbach, hat den Druck auf Leutheusser-Schnarrenberger dagegen
erhöht. Seiner Meinung nach hat die schwarz-gelbe Koalition bei einer
weiteren Weigerung der Ministerin zur Umsetzung der Richtlinie nicht
nur "ein Problem, sondern einen ernsthaften Konflikt". Tausende
Delikte könnten hierzulande ohne Verfügbarkeit der TK-Daten nicht
aufgeklärt werden, meint der CDU-Politiker. Er sieht das
Justizministerium aufgrund Untätigkeit "am Rande der
Strafvereitelung". ..."

Welche Delikte können denn angeblich nicht augeklärt werden? Das
BVerfG hat klar gemacht, dass nur für sehr wenige extrem schwere
Straftaten der Zugriff auf die Daten zulässig ist. Und es sollen also
unbemerkt von der Öffentlichkeit tausende von Delikten stattfinden,
die nicht aufgeklärt werden können? Glaubt er das Märchen wirklich?
Ich denke er will uns einmal mehr für dumm verkaufen.

...


Quote19. April 2011 16:50
CxU im Dilemma
gege

Wenn sie nicht sagen wollen, wozu die VDS tatsächlich genutzt werden
kann und soll, fällt es denen schwer, akteptable Argumente für die
Totalüberwachung ohne strafrechtlichen Anlass zu kommunizieren. ...



Aus: "FDP will bei der Vorratsdatenspeicherung nicht klein beigeben" (19.04.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/FDP-will-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-nicht-klein-beigeben-1230263.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/FDP-will-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-nicht-klein-beigeben-1230263.html)

Title: [Markus Ferber betonte... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 26, 2011, 09:26:36 AM
Quote[...] Netzaffine Bundestagsabgeordnete der FDP haben EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström einen Brief geschrieben, in der sie deren Prüfbericht zur angeblichen Nützlichkeit der Vorratsdatenspeicherung scharf angreifen.

Die in dem Evaluierungsreport gleich zu Anfang aufgestellte Behauptung, die verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren sei "zumindest wertvoll, in machen Fällen sogar unverzichtbar", werde in einer Fußnote allein durch eine Aussage Tschechiens belegt, heißt es in dem heise online vorliegenden Schreiben der "vier jungen Wilden" Sebastian Blumenthal, Marco Buschmann, Manuel Höferlin und Jimmy Schulz. Das tschechische Verfassungsgericht habe mittlerweile aber die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt, sodass die Maßnahme dort weder als wertvoll noch als unverzichtbar bezeichnet werden könne.

Weiter nehmen die Liberalen das Argument des Berichts aufs Korn, dass vor allem Standortdaten von besonderem Wert seien, "um die Anwesenheit von Verdächtigen an Tatorten auszuschließen und Alibis zu belegen". Diese Behauptung sei nicht stichhaltig, da die ortsbezogenen Informationen eines Handys nur dann über eine Person gerichtsfest Auskunft gegen könnten, wenn davon auszugehen sei, "dass der registrierte Nutzer des Mobiltelefons und der tatsächliche Besitzer identisch sind". Bei unbescholtenen Bürgern dürfte dies regelmäßig der Fall sein. Bei Terroristen oder organisierten Kriminellen jedoch, um die es bei einem "so schweren Eingriff in die Privatsphäre" schließlich gehe, könne man dagegen getrost annehmen, dass die Lage anders sei: "Hier werden Handy oder SIM-Karten getauscht oder solche verwendet, die nicht registriert sind."

Auch bei Verbindungsdaten verweist der Brief auf Unstimmigkeiten. So stelle der Report für den Bereich der Kriminalität, die mit Hilfe des Internets begangen wird, auf die Ermittlung von Personen ab, denen zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse zugewiesen war. Hier sei darauf hinzuweisen, dass es "mildere Eingriffsmittel" als die Vorratsdatenspeicherung gebe. So habe Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) hier mit ihrem erweiterten "Quick Freeze"-Konzept bereits einen Vorschlag unterbreitet, der die Ziele der einschlägigen EU-Richtlinie erreiche, jedoch weniger stark in die Privatsphäre der Bürger einschneide.

Die Abgeordneten zeigen sich daher "verwundert, dass die Kommission sich ernsthaften Gespräche über dieses kluge Modell" verweigere und stattdessen mit dem Gang vor den Europäischen Gerichtshof wegen Nicht-Umsetzung der Direktive zur Protokollierung der Nutzerspuren drohe. Nicht zuletzt verweisen sie auf eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, der zufolge es "keinen Zusammenhang zwischen der Aufklärungsquote von Kriminalität" und dem Einsatz der Vorratsdatenspeicherung als Ermittlungsinstrument gebe.

Höferlin erklärte gegenüber heise online, die EU-Kommission müsse endlich begreifen, dass die heftig umkämpfte Überwachungsmaßnahme in immer mehr Ländern der Gemeinschaft ein Problem darstelle. Letztlich zeige der Bewertungsbericht eben nicht, dass die Vorratsdatenspeicherung in der EU gebraucht wird. Malmström solle sich den "guten deutschen Vorschlägen nicht länger verwehren und darüber ernsthaft sprechen".

Der Koalitionspartner ist dagegen nach wie vor gegenteiliger Meinung. So rügte Günter Krings, Vizechef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leutheusser-Schnarrenberger scharf. Dass die FDP-Politikerin für die Vorratsdatenspeicherung seit einem Jahr "nicht einmal einen europarechtstauglichen Vorschlag" präsentiert habe, sei "peinlich", sagte der CDU-Politiker dem Nachrichtenmagazin Focus. Die "permanente Verletzung des europäischen Rechts" sei "nicht länger hinzunehmen". Bei Computerkriminalität seien die gesammelten Daten oft der einzige Ansatzpunkt, um Täter aufzuspüren. Krings bezeichnete es als "Karneval des Rechtsstaates", dass es seiner Ansicht nach für manche Delikte keinen Ermittlungsansatz gebe.

Markus Ferber, Vorsitzender der CSU-Gruppe im EU-Parlament, betonte, dass die EU die Bürger mit der Vorratsdatenspeicherung nicht ausschnüffeln wolle. Die pauschal aufbewahrten Telefon- und Internetdaten dienten vielmehr dazu, "die Terrorabwehr und die Strafverfolgung zu erleichtern und zu verbessern". Die Bundesregierung forderte der Abgeordnete auf, einen Neuanlauf auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gegen das ursprüngliche Gesetz zu erarbeiten und sich "konstruktiv an der Novellierung der EU-Richtlinie zu beteiligen", um Rechtssicherheit zu erhalten. (Stefan Krempl) / (hps)

Quote26. April 2011 08:47
Markus Ferber ... betonte, dass die EU die Bürger ... nicht ausschnüffeln wolle
web_alex

Ja wenn der Markus Fieber das sagt, dann ist doch alles in Ordnung.
Worum machen wir uns da eigentlich sorgen? Sicher, das ändert rein
gar nichts an der Tatsache, daß man die Daten weiterhin zum
Schnüffeln benutzen KANN, aber wenn der Markus sagt er tut es nicht,
dann ist das auch so, oder etwa nicht?

Btw. wer ist das überhaupt dieser Markus Ferber? Hab den Namen vorher
noch nie gehört.



Aus: "FDP-Politiker legen sich mit Malmström wegen Vorratsdatenspeicherung an" (24.04.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/FDP-Politiker-legen-sich-mit-Malmstroem-wegen-Vorratsdatenspeicherung-an-1232279.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/FDP-Politiker-legen-sich-mit-Malmstroem-wegen-Vorratsdatenspeicherung-an-1232279.html)

Title: [Bundestagsgutachter stellen Umsetzbarkeit der Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 27, 2011, 09:47:26 AM
Quote[...] Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags führt neue Bedenken zur Möglichkeit der grundrechtskonformen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ins Feld. Derzeit lasse sich "zweifelsfrei keine Ausgestaltung" der Richtlinie beschreiben, die sicher mit der Grundrechte-Charta der EU vereinbar sei, heißt es in dem vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichten Rechtsgutachten (PDF-Datei). Vor allem sei nicht abschließend zu beurteilen, ob weniger eingriffsintensive Datenerhebungen wie das anlassbezogene "Quick Freeze" ebenso zur Bekämpfung schwerer Straftaten und der Gefahrenabwehr geeignet seien.

Es habe sich zudem gezeigt, dass sich "die Erfolge der Vorratsdatenspeicherung in einem sehr kleinen Rahmen halten", heißt es in dem Gutachten. Durch Protokollieren der Nutzerspuren habe sich die Aufklärungsquote nur "marginal" verbessert, was laut einem anderen Rechtsgutachten des Bundestags ähnlich auch für andere EU-Länder gilt. "Zweck und Mittel stehen hier zumindest nicht in einem ausgewogenen Verhältnis", auch wenn sich die Vorratsdatenspeicherung wenigstens "abstrakt" dazu eigne, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten, Straftaten zu verhüten und zu verfolgen sowie Rechte und Freiheiten zu schützen.

Die Regelungen der Richtlinie könnten auch "unangemessen in das Gemeinschaftsgrundrecht der berufs- und wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit zu Lasten der Telekommunikationsanbieter eingreifen", meinen die Gutachter; Provider bekämen einen "verwaltungs- und kostenrechtlichen Mehraufwand". In der Speicherverpflichtung könne so eine "mittelbare Verkürzung" des Schutzbereichs der Grundrechte-Charta zur freien Berufsausübung gesehen werden.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sieht sich mit dem Gutachten in seiner Auffassung bestätigt, dass die Richtlinie "der anstehenden Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof nicht standhalten wird". Die EU müsse "dieses Experiment" daher sofort abbrechen und den "völlig unverhältnismäßigen Zwang zur Totalspeicherung aller Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung" durch ein Verfahren ersetzen, bei dem Daten Verdächtiger gezielt aufbewahrt würden. Für jeden Rechtsstaat sei bei der Gesetzgebung das Gebot der Verhältnismäßigkeit bindend, erklärt der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern; dieses könne bei der Vorratsdatenspeicherung nicht eingehalten werden. Der Arbeitskreis ruft die Bundesregierung daher auf, sich für ein "EU-weites Verbot dieses Überwachungswerkzeugs einzusetzen". (Stefan Krempl) / (anw)




Aus: "Bundestagsgutachter stellen Umsetzbarkeit der Vorratsdatenspeicherung in Frage" (26.04.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestagsgutachter-stellen-Umsetzbarkeit-der-Vorratsdatenspeicherung-in-Frage-1232760.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestagsgutachter-stellen-Umsetzbarkeit-der-Vorratsdatenspeicherung-in-Frage-1232760.html)

Title: [Das grün-rot regierte Baden-Württemberg... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 21, 2011, 09:19:57 AM
Quote[...] Das grün-rot regierte Baden-Württemberg will sich auf der Innenministerkonferenz am Mittwoch in Frankfurt am Main dafür einsetzen, dass die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt wird. Das kündigte am Montagabend der baden-württembergische Ressortchef Reinhold Gall (SPD) laut NDR Info an. Er meinte, dass es eine Sicherheitslücke im Kampf gegen Terror und Kriminalität gebe.

Gall setzt sich dafür ein, die Verbindungsdaten von Telefon und Internet für sechs Monate zu speichern; sie dürften aber nur genutzt werden, um besonders schwere Verbrechen aufzuklären. Als das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung gekippt hatte, betonte Gall noch einmal, dass Telefon- und Internetdaten nur bei konkreten Verdachtsmomenten aufgezeichnet werden sollten.

Der Ende April präsentierte Koalitionsvertrag zwischen Grünen und SPD in Baden-Württemberg enthielt kein klares Nein zur Vorratsdatenspeicherung. Die auf Bundesebene regierenden CDU, CSU auf der einen und die FDP auf der anderen Seite konnten sich zu dem Thema noch nicht einigen. In der Innenministerkonferenz ist kein Politiker der FDP vertreten. Umstritten ist auch, ob die Anti-Terror-Gesetze, die nach dem 11. September 2001 beschlossen wurden, verlängert werden sollen. (anw)

Quote21. Juni 2011 07:15
Wird wirklich nur im Notfall benutzt - hier der Beweis
Garfield_ (314 Beiträge seit 23.04.03)

Gestern auf Heise:


http://www.heise.de/newsticker/meldung/Dresdner-Polizei-wertet-tausende-Handydaten-aus-1263070.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Dresdner-Polizei-wertet-tausende-Handydaten-aus-1263070.html)

...


Quote21. Juni 2011 09:09
Eben ins Kontaktformular ("Feedback") der Grünen getippt:
exil (mehr als 1000 Beiträge seit 31.12.02)

"Hallo zusammen,

ich habe eigentlich nur eine kurze Frage, wie passt diese Meldung:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Baden-Wuerttemberg-will-sich-fuer-Vorratsdatenspeicherung-einsetzen-1264024.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Baden-Wuerttemberg-will-sich-fuer-Vorratsdatenspeicherung-einsetzen-1264024.html)


zu den Grünen? Siehe z.B.:
http://www.gruene.de/themen/buergerrechte-demokratie.html (http://www.gruene.de/themen/buergerrechte-demokratie.html)

Das ergibt doch keinerlei Sinn.

Gruß,
<Realname>."



Aus: "Baden-Württemberg will sich für Vorratsdatenspeicherung einsetzen" (20.06.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Baden-Wuerttemberg-will-sich-fuer-Vorratsdatenspeicherung-einsetzen-1264024.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Baden-Wuerttemberg-will-sich-fuer-Vorratsdatenspeicherung-einsetzen-1264024.html)

-.-

Quote[...] Düsseldorf - Die Innenminister von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Ralf Jäger und Reinhold Gall von der SPD, wollen die umstrittene Vorratsdatenspeicherung wieder einführen. Sechs Monate lang sollen Provider und Telefonanbieter die Kommunikationsdaten aller Nutzer speichern, wie von Unionspolitikern und Sicherheitsbehörden gefordert.

Der Vorstoß der SPD-Politiker provoziert die Koalitionspartner in den Ländern: "Die Grüne Fraktion in Nordrhein-Westfalen lehnt eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung klar ab", sagte der innenpolitische Sprecher der Partei, Matthi Bolte, auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE. Dies gelte auch für den Vorschlag einiger SPD-Innenminister, der auf der Innenministerkonferenz diskutiert werden soll.

Bolte erklärte, es werde eine Bundesratsinitiative zur Vorratsdatenspeicherung aus Nordrhein-Westfalen ebenso wenig geben wie eine Zustimmung aus Nordrhein-Westfalen zu möglichen Initiativen aus anderen Ländern oder zu den bisherigen Vorstellungen aus Kreisen der schwarz-gelben Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag habe man vereinbart, in einem solchen Streitfall im Bundesrat nicht zuzustimmen.

Auch sein Kollege in Baden-Württemberg, der Landtagsabgeordnete Alexander Salomon, weist die Speicherung entschieden zurück: "Der Vorstoß der beiden SPD-Innenminister Gall und Jäger ist weder inhaltlich noch in seiner Vorgehensweise mit uns Grünen abgestimmt. Wir sind nicht bereit, diesen Vorschlag mitzutragen."

Die Grünen hatten in Wahlkämpfen ihre Ablehnung der verdachtslosen Massenspeicherung von Kommunikationsdaten geäußert. "Als Bürgerrechtspartei haben wir uns immer wieder auf allen politischen Ebenen klar gegen die Vorratsdatenspeicherung positioniert und werden dies auch weiterhin tun", sagte Salomon SPIEGEL ONLINE. "Wir werden unser Ziel, die Vorratsdatenspeicherung nicht einzuführen, weiter verfolgen und für dieses Ziel arbeiten."

Auch aus der Bundesspitze der Grünen gibt es heftige Kritik für die offenbar nicht abgestimmten Vorlagen der SPD-Innenminister. Jeder überschätze sich mal oder schieße über das Ziel hinaus, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, zu Handelsblatt Online. "Mit Hans-Peter Friedrich sollte man aber kein Wettrennen auf der rechten Überholspur eingehen."

"Wir wissen zurzeit nicht, warum @spdbawue-Innenminister Gall sich gegen die eigenen Beschlüsse äußert", twitterte Markus Winkler am Dienstag. Für die SPD betreut er mit weiteren Mitstreitern den Twitter-Account @spd_netzpolitik - mit dem Logo der Partei, aber ohne an ein offizielles Parteigremium angeschlossen zu sein. Winkler weist auf einen offenen Brief gegen die Vorratsdatenspeicherung hin, den rund 40 SPD-Netzpolitiker unterzeichnet haben.

Die SPD-Nachwuchsorganisation in Baden-Württemberg lehnt die sechsmonatige Speicherung ebenfalls ab. "Dieses Vorhaben ist ein völlig überzogener Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger", teilte Juso-Landeschef Frederick Brütting mit. Innenminister Gall solle nicht den Hilfssheriff für die CDU-Hardliner auf der Innenministerkonferenz spielen.

Die Innenministerkonferenz beschäftigt sich in Frankfurt zwei Tage lang mit der umstrittenen Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze und der Vorratsdatenspeicherung. Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung kassiert. Die Richter hatten vom Gesetzgeber restriktive Kriterien für die Nutzung und bessere Sicherheitsvorkehrungen zur Speicherung der Daten verlangt.

Am Dienstag zeichnete sich zu beiden Themen eine überraschend deutliche Annäherung der SPD-Innenminister an die Position der Union ab, die auf die Erfassung der Daten drängt. Der rheinland-pfälzische Ressortchefs Roger Lewentz erteilte unmittelbar vor dem sogenannten Kamingespräch im Frankfurter Römer den Plänen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eine Absage. Stattdessen plädierte er im Interesse der Inneren Sicherheit für eine Speicherzeit von drei bis sechs Monaten.

Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will Daten erst bei einem konkreten Anfangsverdacht speichern. Ihr Kompromissvorschlag an die Union, die auf der Speicherung beharrt: Es wird nur für sieben Tage gespeichert, nicht länger. Erst bei einem konkreten Verdacht werden Daten bis zu einem Monat aufbewahrt und erst auf Anordnung eines Richters an Ermittler übergeben. Dieser Kompromiss wird von Unionspolitikern zurückgewiesen - und auch von SPD-Innenminister Jäger: "Wo nichts ist, kann auch nichts gespeichert werden", hält er dagegen.

Mit Material von dpa und dapd


Aus: "Grüne pfeifen SPD-Innenminister zurück" Von Ole Reißmann (21.06.2011)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,769638,00.html (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,769638,00.html)

Title: [Reflexhaft unmittelbar nach den Anschlägen... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 26, 2011, 06:04:37 PM
Quote[...] Ein paar Stunden nach der Explosion der Bombe sagt Norwegens Premier Stoltenberg, die Antwort auf diesen Angriff müsse in mehr Demokratie und mehr Offenheit bestehen. Wenn man dies mit Bushs Reaktion auf die Anschläge vom 11. September vergleicht, kann man darauf stolz sein.


Aus: "Unser Herz der Finsternis" Aslak Sira Myhre (25.07.2011)
Quelle: http://www.freitag.de/politik/1129-unser-herz-der-finsternis (http://www.freitag.de/politik/1129-unser-herz-der-finsternis)

-.-

Quote[...] Mon Jul 25 2011

   * [l] Auf den Uhl und die CSU ist doch Verlass:

         Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl, nahm den Bombenanschlag in Oslo und das Massaker unter den Teilnehmern eines Jugendcamps auf der Insel Utøya zum Anlass, seine Forderung nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu erneuern.

     Und ich fordere, den Uhl in Sicherungsgewahrsam zu nehmen, damit er unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht weiter aushöhlen kann.


Quelle: http://blog.fefe.de/?ts=b0d39ffa (http://blog.fefe.de/?ts=b0d39ffa)

-.-

Quote[...] An diesem Tag würde man gern mal Hans-Peter Uhl sein. Fünf Minuten bloß, um zu verstehen, was dieser Mann – er ist innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion – dachte, als er diese Sätze sagte: "Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung.... Nur wenn die Ermittler die Kommunikation bei der Planung von Anschlägen verfolgen können, können sie solche Taten vereiteln und Menschen schützen." Solche Taten: Damit meinte er die Attentate von Oslo und Utøya.

Wie tickt einer, der zwei Tage nach diesem Massaker eine solche Forderung erhebt? Ob er sich unwohl dabei fühlt, weil er weiß, dass die Toten noch nicht einmal beerdigt sind, während er schon wieder Parteipolitik betreibt? Ob er ein wenig unsicher ist, ob dies der richtige Satz war angesichts des Verbrechens und der Trauer? Ob er, wenigstens kurz vielleicht, daran zweifelt, dass die Vorratsdatenspeicherung eine solche Tat hätte verhindern können, weil der Attentäter Anders Behring Breivik zwar viele radikale Gedanken ins Netz stellte, aber eben nichts, das als Hinweis auf ein bevorstehendes Massaker gedeutet werden könnte.

Ja, man wüsste gern, ob Hans-Peter Uhl von der Regierungspartei CSU all dies weiß und trotzdem die Chuzpe hat, sein immergleiches Sprüchlein mit der Vorratsdatenspeicherung aufzusagen. Oder ob er einfach furchtbar schlecht informiert ist.

Mit schnellem Reflex reagierte auch der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut. Er forderte allen Ernstes, eine Datei auffälliger Personen einzurichten – und zwar am Freitagabend, als gerade die ersten Nachrichten vom Amoklauf im Jugendlager bekannt wurden. Wie schamlos muss eine Organisation sein, um zu einem solchen Zeitpunkt eine solche PR zu betreiben?

Oder Joachim Herrmann, der Innenminister in Bayern. Der CSU-Mann will nun "diese Interneteinträge noch aufmerksamer verfolgen" lassen. Im Grunde genommen ist Herrmann noch ein wenig schlimmer als sein Parteifreund Uhl, nicht nur, weil er als Innenminister mehr Einfluss hat. Sondern vor allem, weil er sogar zugibt, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat: Bei Einzeltätern komme man "mit der Beobachtung der Kommunikation nicht weiter", sagt er im selben Interview, in dem er die genauere Beobachtung des Internets fordert. Nach was will er dort eigentlich suchen? Nach islamophober Hetze, wie sie der Attentäter von sich gab? Ob er weiß, dass er recht schnell bei den Postings von Henryk M. Broder landen wird? Oder bei den Populisten von Pro Deutschland?

Nicht einmal in Norwegen wird zu diesem Zeitpunkt die Verschärfung irgendeines Gesetzes debattiert. Hier dauerte es keine drei Tage. Willkommen im Land der schnellen Reflexe. Wie billig diese und wie sehr auch die Medien hierzulande davon befallen sind, das zeigte sich schon am Freitagabend, unmittelbar nach den Anschlägen. Nichts war zu diesem Zeitpunkt bekannt, schon gar nicht das Motiv. Dennoch waren sich viele deutsche Medien nicht zu schade, Experten zu Wort kommen zu lassen, die von einem islamistischen Hintergrund sprachen. Auch ZEIT ONLINE war nicht frei von diesem Reflex. Im ZDF allerdings durfte der "Terrorexperte" Elmar Theveßen diese Ansicht noch vertreten, als längst Erkenntnisse über den blonden, blauäugigen Täter bekannt geworden waren.

Doch warum den gewohnten Pfad verlassen, der sich seit 9/11 als so bequem und eingängig erwiesen hat? Warum über etwas anderes nachdenken als bombende Muslime? Warum über menschenverachtenden Rechtspopulismus und seine Protagonisten (auch in Deutschland!) reden, wenn man mal wieder die Vorratsdatenspeicherung fordern kann? Dieses für Norwegen so grausame Wochenende hat einmal mehr gezeigt, wie reflexhaft und substanzlos in Deutschland oft debattiert wird.

Quote* Zeitenhieb
   * 25.07.2011 um 18:49 Uhr

Abgestumpft

Wir laufen Gefahr, auch die schlimmsten menschlichen Tragödien zu konsumieren wie daily soaps.

Wir laufen Gefahr, auch die schlimmsten Verbrechen zu instrumentalisieren, um Interessen von Gruppen durchzusetzen - seien die Zusammenhänge zwischen Tat und Forderung nach Konsequenzen auch noch so abwegig und konstruiert.

Einige sind bereits so abgestumpft, dass man sich für sie nur noch schämen kann.


Quote* Gas Gerd
   * 25.07.2011 um 19:09 Uhr

Deutschland debattiert über schärfere Gesetze

Hat irgendjemand etwas anderes erwartet? SPD und CDU nehmen diese Chance aus Norwegen nur zu gerne auf, das war doch klar. Zum Glück herrscht in Deutschland zur Zeit keine große Koalition, sonst wäre der nächste Abbau von Bürgerrechten schon beschlossene Sache.
Die orwellschen Großkoalitionäre waren sich noch nie zu schade, wenn es darum ging sich die Macht per Kontrolle und Überwachung zu sichern.


Quote* Joko_unterwegs
   * 25.07.2011 um 19:09 Uhr

Norwegen ...

... hat die Datenvorratsspeicherung. Und nu? Artikel noch mal von vorne lesen?


Quote* Thrudheim
   * 25.07.2011 um 19:11 Uhr

Danke für diesen Artikel!

Sofort jedes und alles für Parteipolitik funktionalisieren unbesehen inhaltlicher Zusammenhänge. So sind sie nun mal, unsere politischen Scharfmacher.

"Auch ZEIT ONLINE war nicht frei von diesem Reflex." Ein angemessenes Eingeständnis eigener Unzulänglichkeit. Das wäre nicht nur bei Zeit Online hinundwieder angesagt.

Es ist allerdings bedauerlich, dass es einer solchen grausamen Tat einschließlich des vollkommen empathielosen Verhaltens der einschlägigen Politiker bedarf um diese Art von selbstkritischer und kritischer Reflexion auszulösen.

Käme diese Art der Reflexion in der Welt der Medien und Politik öfter vor, so wäre eine wichtige Voraussetzung für einen fruchtbaren gesellschaftlichen Dialog geschaffen. Die Menschen fühlten sich ernst genommen und soziale Spannungen und Fehlentwicklungen könnten rechtzeitig erkannt und gemindert werden.




Aus: "Deutsche Reaktion auf Norwegen: Warum auch sachlich bleiben?" Von Markus Horeld (25.7.2011)
Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-07/norwegen-attentat-politik-deutschland (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-07/norwegen-attentat-politik-deutschland)

-.-

Quote[...] Natürlich war es zu erwarten, dass sich deutsche Politiker die Ereignisse in Norwegen zu Nutze machen. Eine schnelle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung fordert etwa Hans-Peter Uhl, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag. Er meint, die Vorratsdatenspeicherung könne solche Gewalttaten verhindern. Darüber seien sich alle Experten einig, mit Ausnahme der Bundesjustizministerin.

Uhl spricht davon, Ermittler müssten "die Kommunikation bei der Planung von Anschlägen verfolgen können". Diesen Zweck erfüllt die Vorratsdatenspeicherung allerdings nur sehr eingeschränkt, da sie überhaupt keinen Rückschluss auf den Inhalt der Kommunikation zulässt. Bei der VDS wird festgehalten, welches Telefon wann mit einem anderen verbunden und welcher Internetanschluss wann online war. Dabei handelt es sich um Verbindungsdaten, die erst mal gar nichts über den Inhalt der Kommunikation aussagen.

Es fällt nach dem Kenntnisstand von heute schwer sich vorzustellen, wie die norwegischen Ermittlungsbehörden dem Verdächtigen ausgerechnet mit Daten aus der Vorratsdatenspeicherung, die es in Norwegen seit kurzem sogar gibt, auf die Spur hätten kommen können. So lange jemand unverdächtig ist, wandern die Daten zunächst mal nur auf eine riesige Halde.

Bei einem Tatverdacht, zum Beispiel der Vorbereitung eines Attentats, haben die Ermittlungsbehörden bei uns schon heute Möglichkeiten, die weit über die Vorratsdatenspeicherung hinausgehen. Telefone können abgehört, Internetverbindungen belauscht und E-Mails aus Postfächern kopiert werden. So was funktioniert in der Praxis schon längst. Der Lauschangriff auf die kürzlich in Düsseldorf festgenommenen angeblichen Al-Kaida-Mitglieder war zum Beispiel nach offizieller Darstellung ziemlich lückenlos.

Konsequenterweise müsste Uhl also die Präventivüberwachung an sich Unverdächtiger fordern. Und zwar in der Form, dass die Polizei sich ohne konkreten Anlass mal einfach so in Gespräche reinschalten darf, in geschlossenen Chats mitliest oder über eine Schnittstelle zu deinem und meinem E-Mail-Postfach verfügt. Das wäre Prävention im Uhlschen Sinne, damit könnte sich vielleicht auch was im Kampf gegen verquere Einzeltäter ausrichten lassen.

Warum ist Uhl dann nicht ehrlich und verlangt gleich die Möglichkeit der anlasslosen Totalüberwachung jedes Bürgers (Bundestagsabgeordnete selbstverständlich ausgenommen)? Ich habe mittlerweile so meine Zweifel, dass so was jemandem wie Uhl, der seine innenpolitischen Spielchen nicht mal bremsen kann, bis die Toten in Norwegen zu Grabe getragen sind, nicht vielleicht am Ende doch gefallen könnte. Und er es sich derzeit nur nicht zu sagen traut.

Dafür reicht es aber momentan noch zu einer klaren Schuldzuweisung auf das Internet. Der Traum vom freien Internet werde zu einem Albtraum, lässt sich Uhl vernehmen. Welche Rolle das Internet bei der Tat in Norwegen spielt, weiß zwar noch keiner genau. Nach dem derzeitigen Stand steht lediglich fest, dass der Verdächtige sich in Foren geäußert hat. Außerdem hat er wenige Tage vor dem Tattag ein Manifest online gestellt.

Reicht das, um dem Internet die (Mit-)Schuld zu geben? Früher hätte jemand wie der Verdächtige sein Manifest an eine Tageszeitung oder ein Magazin geschickt. Auch vor der Erfindung des Internets haben Menschen miteinander über Politik schwadroniert, persönlich, aber auch unter Ausnutzung so teuflischer Kommunikationsmittel wie dem Festnetztelefon.

Die Argumentation Uhls ist also dünn und brüchig. Aber Hauptsache, es wird ein willkommenes Feindbild weiter etabliert. Zur Seite springt dem Politiker da, wie kaum anders zu erwarten, mal wieder der Funktionär einer Polizeigewerkschaft. Bernhard Witthaut, Chef der Gewerkschaft der Polizei, hält nun plötzlich eine Datei für "Auffällige" für unumgänglich. Er möchte Menschen, die auffällige Dinge ins Internet schreiben, "registrieren und identifizieren".

Von aussondern spricht der gute Mann zwar noch nicht, aber bis dahin ist es jedenfalls nur noch ein kurzer Schritt. Ich plädiere übrigens dafür, Bernhard Witthaut gleich als ersten in die Kartei aufzunehmen, denn auf dem Boden des Grundgesetzes steht er mit solchen Forderungen jedenfalls nicht.

Das sieht übrigens auch jemand so, der liberalen Gedankengutes bisher eher unverdächtig war. Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, lehnt so eine Datei als "hanbüchenen Unfug" ab. Wörtlich:

    Abgesehen davon, dass nirgends eine Rechtsgrundlage für eine solche Datei vorhanden ist, wird hier suggeriert, dass man mit technischen Mitteln entschlossene Einzeltäter frühzeitig aufspüren und unschädlich machen könnte. Die Wahrheit ist, dass das nicht möglich sein wird und wir akzeptieren müssen, dass das Ausrasten einzelner Verrückter nicht zu verhindern ist.

Wendt erkennt, woher der Wind weht. So gestattet er sich den Hinweis, bei Erfassung aller Menschen mit kruden Gedanken wäre die Datei nicht nur riesengroß, es fänden sich mit Sicherheit auch Gewerkschafter darin wieder. Wendt:

    Mindestens genauso wichtig wie ein ausreichendes gesetzliches, personelles und technisches Instrumentarium für die Polizei ist eine Politik, die die Menschen nicht abstößt, sondern Demokratie und Rechtsstaat als lebenswert und gerecht erscheinen lässt.

Die Forderungen der Uhls und Witthauts führen uns genau an die Grenze und darüber hinaus, bis zu der Demokratie und Rechtsstaat noch ihren Namen verdienen – und erträglich erscheinen. Anders gesagt: Wer ohne Scheu den Überwachungs- und Ausgrenzungsstaat promotet, verhilft dem norwegischen Tatverdächtigen zu dem von ihm erhofften Triumph. Genau diesen Staat wünscht sich der Betreffende nämlich.

Die Norweger haben das anscheinend durchschaut. Bleibt nur zu hoffen, dass auch bei uns noch der Groschen fällt.


Aus: "Der Überwachungs- und Ausgrenzungsstaat" Udo Vetter (25.7.2011)
Quelle: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/07/25/der-berwachungs-und-ausgrenzungsstaat/ (http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/07/25/der-berwachungs-und-ausgrenzungsstaat/)
Title: [Bemerkenswert ist dieses Ergebnis aber auch deshalb... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 09, 2011, 10:38:49 AM
Quote[...] Einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Allensbach nach lehnen zwei Drittel der Deutschen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ab. In der Erhebung sollten die befragten Bürger dem Institut mitteilen, welches von zwei Modellen zur Verbrechensbekämpfung sie befürworten: Eine sechsmonatige anlasslose Vorratsdatenspeicherung oder eine auf Strafverdachtsfälle begrenzte Protokollierung von Verbindungsdaten.

66 Prozent der Befragten befürworteten eine Begrenzung auf Strafverdachtsfälle. Für die anlasslose Vorratsdatenspeicherung entschieden sich lediglich 19 Prozent. 15 Prozent zeigten sich unentschieden oder verweigerten aus anderen Gründen eine Antwort. Damit ergibt sich in dieser Frage in der Bevölkerung ein ganz anderes Bild als in den Parlamenten, wo die drei Volksparteien CDU, CSU und SPD auf eine Wiedereinführung des vom Bundesverfassungsgerichts verbotenen Instruments hinarbeiten.

Bemerkenswert ist dieses Ergebnis aber auch deshalb, weil die Umfrage von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben wurde und unter der Überschrift "Konservativer Markenkern innere Sicherheit" lief. Die bequeme Erklärung, dass es sich bei den Gegnern einer Vorratsdatenspeicherung allesamt um Oppositions- oder FDP-Anhänger handeln könnte, ist radikalen Internetüberwachungsforderern wie Hans-Peter Uhl oder Günter Krings versperrt: Von den 66 Prozent, die sich für eine Begrenzung der Verbindungsdatenspeicherung auf Strafverdachtsfälle aussprachen, gaben 56 Prozent zu, Parteigänger von CDU und CSU zu sein.

Quote8. September 2011 11:34
Umfrageergebnis falsch interpretiert
blaa

Die sich gegen die Speicherung wendenden 2/3 der Befragten haben so
geantwortet, weil sie die Spuren ihrer alltäglichen, kriminellen
Machenschaften verwischen möchten um sich der Strafverfolgung zu
entziehen.

Das Umfrageergebnis beweist eindeutig, dass Kriminalität über
TK-Netze riesige Ausmaße angenommen hat, die für milliardenschwere
Verluste der Wirtschaft sorgen und eine Bedrohung der Demokratie in
Deuschland sind. Dieser Bedrohung werden wir mit der VDS entschieden
entgegentreten.

gez. Innenminister Friedrich


Quote. September 2011 13:22
DE schlittert nur aeusserst knapp an Terrorbomben-Massaker vorbei...
Dr.strg.c

...wie uns gerade durch die unabhaengige Presse glaubhaft versichert
wird (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,785076,00.html).
Denn in Berlin sind moslemische Maenner festgenommen worden, die mehr
als eine Dose Haarspray kauften -- und zusaetzlich auch noch ein
Feuerzeug!

Angeblich haben sie auch kleine, suesse Kaetzchen quaelen wollen!

Ich bin mir sicher, dass das mit Sicherheit so gut wie stattgefundene
islamistische Terrorbomben-Massaker mit mehr als einer Milliarde
Toten nur mit Hilfe der aktuell nicht so ganz legal gespeicherten
Vorratsdaten der Mobilfunkprovider in allerletzter Sekunde verhindert
werden konnte.

Sollen die Feinde der inneren Sicherheit (AK Vorrat usw.) DAS mal
erklaeren. Zum Glueck wird dieses Ereignis vermutlich die
Minderheitsmeinung der abweichlerischen 2/3 der Bevoelkerung schon
auf Linie bringen!

Wir sollten einen Fackelzug durch Brandenburger Tor organisieren, bei
welchem die sofortige Einsetzung der vorsorglichen Datenspeicherung
gefordert wird.

Oder seid IHR etwa Kleine-Suesse-Katzen-Quaeler?



Aus: "Deutsche lehnen Vorratsdatenspeicherung mit Zwei-Drittel-Mehrheit ab" Peter Mühlbauer (08.09.2011)
Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/8/150430 (http://www.heise.de/tp/blogs/8/150430)

http://gruen-digital.de/2011/09/zwei-drittel-der-bevoelkerung-lehnt-anlasslose-vorratsdatenspeicherung-ab/ (http://gruen-digital.de/2011/09/zwei-drittel-der-bevoelkerung-lehnt-anlasslose-vorratsdatenspeicherung-ab/)

Title: [Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 28, 2011, 09:15:38 AM
Quote[...] Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte die laufende Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nutzen, um die von ihr geforderte Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu verankern. Der aktuelle Regierungsentwurf für die TKG-Reform erlaube den Anbietern eine Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten zu Abrechnungszwecken für drei Monate, schreiben die Berichterstatter der Union in einem heise online vorliegenden "Nachforderungspapier" zu dem Gesetzesvorhaben. Damit hätten die Sicherheitsbehörden weniger Zeit, die für die Rückverfolgung dynamischer IP-Adressen zu einer Rufnummer notwendigen Informationen zu erhalten. Dies widerspreche den von CDU und CSU im Rahmen der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der Schwerstkriminalität gewünschten Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung.

Die von der Union vorgeschlagene Lösung ist denkbar schlicht: Aus der Möglichkeit zur dreimonatigen Sammlung von "Verkehrsdaten" soll eine sechsmonatige Verpflichtung werden. Eine weitergehende Änderung etwa einschlägiger Überwachungsparagraphen in der Strafprozessordnung, wie sie der Gegenentwurf des Koalitionspartners FDP vorsieht, halten die konservativen Telekommunikationspolitiker offenbar zunächst nicht für nötig. Die Liberalen lehnen eine Wiedereinführung der allgemeinen Vorratsdatenspeicherung entschieden ab.

Die heutige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte als Bundestagsabgeordnete Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt gegen die Pflicht für Telekommunikationsanbieter, sämtliche Telefon- und Internetverbindungsdaten anlasslos sechs Monate zu speichern. Die Richter hatten daraufhin im März 2010 das deutsche Gesetz, das eine EU-Richtlinie umgesetzen sollte, für verfassungswidrig erklärt. Leutheusser-Schnarrenberger setzt dagegen auf das "Einfrieren" von Telekommunikationsdaten im Verdachtsfall ("Quick Freeze"). Dazukommen soll eine einwöchige Speicherung von IP-Adressen zur Bestandsdatenabfrage. (Stefan Krempl) / (vbr)




Aus: "Union: Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür" (27.09.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Union-Vorratsdatenspeicherung-durch-die-Hintertuer-1350759.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Union-Vorratsdatenspeicherung-durch-die-Hintertuer-1350759.html)

Title: [Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 28, 2011, 09:37:41 AM
Quote[...] Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen fordert den Bundesparteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands auf, national und in der EU klar NEIN zu sagen zu jeglicher anlassunabhängigen Speicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten.Es darf keine neue gesetzliche Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung der Verbindungsdaten ohne Anfangsverdacht oder konkreter Gefahr geben, so der ASJ-Bundesausschuss am Samstag auf seiner Sitzung in Karlsruhe. Der bislang nur unzureichend nachgewiesene Nutzen, der mit auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten verbunden sein könnte, rechtfertigt nicht die damit einhergehenden schweren Grundrechtseingriffe. Unstrittig ist zudem, dass die Vorratsdatenspeicherung von Kriminellen und Terroristen leicht umgangen werden könnte. Die SPD-Juristinnen und Juristen nehmen die erheblichen Ängste und Vorbehalte gegen eine so breite, weil alle Bürgerinnen und Bürger betreffende und eine so langfristige Speicherung von Kommunikationsdaten ernst und sprechen sich nachdrücklich gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung aus.

...


Aus: "ASJ spricht sich klar gegen Vorratsdatenspeicherung aus!"
Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) (27. September 2011)
Quelle: http://www.spd.de/spd_organisationen/asj/aktuelle_themen/asj-spricht-sich-klar-gegen-vorratsdatenspeicherung-aus1 (http://www.spd.de/spd_organisationen/asj/aktuelle_themen/asj-spricht-sich-klar-gegen-vorratsdatenspeicherung-aus1)

Title: [EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 28, 2011, 11:42:15 AM
Quote[...] Die EU-Kommission hat Deutschland und Rumänien eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Dies sei bereits die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens, teilte die EU-Kommission mit. Sie hatte das Verfahren im Juni mit Aufforderungsschreiben an Deutschland und Rumänien eingeleitet. In beiden Ländern hatten die Verfassungsgerichte vor längerer Zeit die nationalen Gesetze dazu aufgehoben, ohne dass die Regierungen bislang die Kommission über einen neuen Anlauf unterrichtet hätten.

Deutschland habe der Kommission am 16. August mitgeteilt, dass das Justizministerium einen Vorschlag erstellt habe, wie die Richtlinie umgesetzt werden soll. Dieser befände sich in interministeriellen Konsultationen. Die von Rumänien übergebenen Informationen hätten ebenso darauf schließen lassen, dass die Verhandlungen über ein neues Gesetz auf interministerieller Ebene noch nicht abgeschlossen sind.

Die Richtlinie zur Vorratsspeicherung schreibt Telekommunikationsbetreibern und Internetanbietern vor, Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung zu speichern. Verzögerte Umsetzungen in innerstaatliches Recht könnten sich negativ auf den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation auswirken, erläuterte die EU-Kommission. Auch könnten Justiz- und Polizeibehörden dabei beeinträchtigt werden, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen.

Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission sind in drei Stufen gegliedert. Zunächst verschickt sie Aufforderungsschreiben beziehungsweise Mahnschreiben an die betreffenden Mitgliedsstaaten. Darauf folgt – wie in diesem Fall – die mit Gründen versehene Stellungnahme und drittens ruft die Kommission den Gerichtshof an, falls die Mitgliedsstaaten den Aufforderungen nicht fristgerecht nachkommen. (anw)


Quote27. Oktober 2011 13:27
Na und? Man schaue mal auf diese Liste
cooregan (mehr als 1000 Beiträge seit 16.06.00)

> http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/infringements/infringement_cases/bycountry/index_de.htm

sowie in die Archive der Vorjahre, die dort am Ende verlinkt sind.
Und selbst das ist dann noch nicht vollständig.

Es sind derzeit ca. 20 Verfahren gegen Deutschland im Gange, z.T.
seit mehreren Jahren, für die auch gezahlt wird. Auf eines mehr oder
weniger kommt es da nicht an.

Auf den Grundrechtsschutz schon. Die sollen sich ihre VDS-Richtlinie,
die sie ja übrigens selbst für fehlerhaft halten und überarbeiten
wollen, an die Klowand nageln.

gruß
cooregan


Quote27. Oktober 2011 13:20
Verfassung > EU-Verträge
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

Soll'n die sich doch auf den Kopf stellen. Die EU kann kein
Mitgliedsland dazu zwingen, gegen die eigene Verfassung zu verstoßen
und ob eine VDS in verfassungsgemäßer Form in Deutschland möglich
ist, ist nach dem Urteil des BVerfG mehr als fraglich.

Außerdem ist ja auch noch gar nicht geklärt, ob die EU-VDS-Richtlinie
an sich überhaupt mit der EU-Menschenrechtskonvention vereinbar ist.
Zumindest das entsprechende Urteil des EuGH muss man also noch
abwarten, sonst bekommt jedes Land, das jetzt unter Druck die VDS
einführt, genau dafür gleich das nächste Vertragsverletzungsverfahren
an den Hals.


Quote27. Oktober 2011 14:04
Deswegen muss die Richtlinie weg.
Alvar Freude (mehr als 1000 Beiträge seit 26.04.00)

Daher ist es jetzt wichtig, dass die Richtlinie geändert wird. So
manches Überwachungsfanatiker-Land will aber weiterhin speichern,
daher ist es wichtig, die Speicherung deutlich einzuschränken und
nicht zur Pflicht zu machen. Länder, die das wollen, dürfen dann eben
unter bestimmten Bedingungen (Transparenzpflichten usw) speichern
lassen, aber es werden nicht alle gezwungen. Jedes Land entscheidet
selbst und gut. So wie es nun auch bei Netzsperren beschlossen wurde.

Vor allem die Pflicht, alle Datenarten 6 Monate zu speichern halte
ich für indiskutabel.

Ciao
  Alvar



Aus: "EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Vorratsdatenspeicherung erreicht nächste Stufe" (27.10.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Vertragsverletzungsverfahren-wegen-Vorratsdatenspeicherung-erreicht-naechste-Stufe-1367618.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Vertragsverletzungsverfahren-wegen-Vorratsdatenspeicherung-erreicht-naechste-Stufe-1367618.html)

Title: [Sagte Uhl... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 16, 2011, 02:12:07 PM
Quote[...] Der innenpolitische Sprecher der Union, Hans-Peter Uhl (CSU), wies hingegen Forderungen nach einem neuen NPD-Verbotsverfahren als Aktionismus zurück und forderte stattdessen wieder einmal eine rasche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. ,,Die ganze Republik rätselt, wie groß der braune Sumpf in Deutschland ist. Ohne Internet- und Telefonverbindungsdaten der Zwickauer Zelle dürfte das aber schwer zu klären sein", sagte Uhl der ,,Neuen Osnabrücker Zeitung". Er forderte die FDP auf, ihren Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung aufzugeben.

...


Aus: "Verfassungsschützer gestehen Panne ein" (16.11.2011 )
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/mutmasslicher-terrorhelfer-holger-g-verfassungsschuetzer-gestehen-panne-ein-11530523.html (http://www.faz.net/aktuell/politik/mutmasslicher-terrorhelfer-holger-g-verfassungsschuetzer-gestehen-panne-ein-11530523.html)

Title: [Uhl sieht die Sache ähnlich.... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 17, 2011, 09:20:24 AM
Quote[...] Die bayerische Justizministerin Beate Merk und der Innenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, haben sich nach dem Auffliegen der "Zwickauer Zelle" erneut für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Erkenntnisse über etwaige Mittäter oder Hintermänner der Neonazi-Mordserie sowie über ein mögliches rechtsterroristisches Netzwerk gebe es nur mithilfe der Vorratsdatenspeicherung, sagte Merk am Mittwoch laut dpa.

Uhl sieht die Sache ähnlich. "Die ganze Republik rätselt, wie groß der braune Sumpf in Deutschland ist", sagte der CSU-Politiker der Neuen Osnabrücker Zeitung. Ohne Internet- und Telefonverbindungsdaten der Mitglieder der rechtsradikalen Zelle dürfte das schwer zu klären sein. Der Bayer appellierte an den Koalitionspartner FDP, seinen Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung aufzugeben. Uhl forderte, dass Computer-Festplatten, Handys und Verbindungsdaten der Täter sowie bereits bekannter Helfer untersucht werden müssten. Zuvor hatte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) den Aufbau einer Neonazi-Datei ins Spiel gebracht.

Geht es nach dem innenpolitischen Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, wollen die CSU-Politiker mit ihren Forderungen von eigenen Versäumnissen ablenken. Es stehe der schwerwiegende Verdacht im Raum, dass sowohl Polizeien als auch Nachrichtendienste über Jahre hinweg das Risiko rechter terroristischer Straftaten massiv unterschätzt haben. Die Ermittlungen erweckten den Eindruck, "dass man auf dem rechten Auge weitestgehend blind agiert" habe. Die Verfassungsschutzbehörden der Länder könnten und müssten bereits jetzt Informationen über straftatverdächtige Personen an andere Dienste und auch Polizeibehörden weitergeben, wenn sie von Taten mit terroristischem Hintergrund ausgehen.

Die stellvertretende Parteivorsitzende der Linken, Halina Wawzyniak, hält ebenfalls nichts von neuen Versuchen, den Sicherheitsstaat auszubauen. Keines der von der Union angeführten Mittel sei in der Lage, "die menschenverachtende Ideologie der Nazis und ihre Gewaltexzesse zu stoppen". Dafür sei eine ausreichende Finanzierung zivilgesellschaftlicher Projekte gegen Rechts nötig. Zudem müsse die Rolle des Verfassungsschutzes zwingend aufgeklärt werden. Mittelfristig sei die Auflösung des Geheimdienstes nötig, da er sich verselbständigt habe und nicht kontrollierbar sei. (Stefan Krempl) / (vbr)

Quote16. November 2011 21:03
Weshalb ging das so lange? (Editiert vom Verfasser am 16.11.11 um 21:12)
hanslimaa

Eigentlich hätte ich schon am Montag damit gerechnet, dass irgend ein
politischer Hinterbänker kommt und die Vorratsdatenspeicherung wegen
den Neonazis fordert.


Quote16. November 2011 21:00
Neues aus dem Uhlenbusch
Stiefelwutz

Ach nein, nur eine Wiederholung.
Mutet wie eine Endlosschleife an.

Bleib standhaft, Sabine ;o)

SW


Quote16. November 2011 21:44
Dem Einen sin Uhl
REPNZ

dem Demokratie-Verächter sin Nachtigal...


Quote16. November 2011 22:07
Düstere Parallwelt
jtsn

DER SPIEGEL 8/2011

> Acht Türken und ein Grieche wurden mit derselben Tatwaffe erschossen. Es gibt
> Hinweise, dass eine Allianz türkischer Nationalisten, Gangster und
> Geheimdienstler dahinter stehen könnte.

> Nichts, überhaupt gar nichts. "Man hat", sagt die Nürnberger
> Kriminalhauptkommissarin Elke Schönwald, "noch nicht einmal das Schwarze unter
> dem Fingernagel." Keine gute Nachricht nach zehn Jahren Ermittlungsarbeit. Es
> gab neun Tote, sieben Sonderkommissionen, 3500 Spuren, 11 000 überprüfte
> Personen, Millionen Datensätze von Handys und Kreditkarten. Und nicht den Hauch
> eines Ergebnisses.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-77108510.html

Da hilft natürlich eine Vorratsdatenspeicherung total...


Quote16. November 2011 22:11
Großer Lauschangriff gegen Akne (Editiert vom Verfasser am 16.11.11 um 22:11)
CoolAllo

Internetzensur gegen das Welthungerproblem
Strengere Copyrightgesetze gegen Obdachlosigkeit

Ich glaube ich habe das Schema verstanden.


Quote16. November 2011 22:35
Vorratsdatenspeicherung für USB-Sticks?
Marsupilami72

Die vermeintliche Todesliste der rechten Serienkiller hat die Polizei
auf einem USB-Stick gefunden - da is nix mit Vorratsdatenspeicherung.
Man sollte Fanatismus nicht mit Dummheit gleichsetzen.

...


Quote16. November 2011 22:36
Vorratsdatenspeicherung gegen Kampfhunde
HardNor

und gegen Autobahnstau zur ferienzeit, sowie gegen starke
Schneefälle!!

aber im Ernst, ich hab mir noch gestern gedacht, wo bleiben die
Überwacher und Terrorbeschwörer, bei so viel Nazi-Terror? - Siehe da,
kommen sie aus ihren Löchern.

...


Quote16. November 2011 23:25
Vorbild für "Verfassungsschutz" - der Geheimdienst des Joseph Fouché.
starship trooper

Vergesst doch endlich mal die "NSU" Story - denn morgen wird eine
neue RAF aufgedeckt - oder wieder mal irgendeine
Religionsgemeinschaft beschuldigt!

Seit Napoleons Zeiten, gibt es NUR EINEN EINZIGEN Grund für
Inlandsgeheimdienste:

"Geschichte der Geheimdienste: von den Pharaonen bis zur CIA
von Wolfgang Krieger", S. 99 ff.

Nur "selbstgeschaffene Bedrohungen" kann man kontrollieren und für
eigene Interessen nutzen und zum richtigen Zeitpunkt aufdecken.

Sonst ist man Amboss - und nicht Hammer.


Quote17. November 2011 00:37
Interessant: Uhl steht scheinbar auf angeblicher Todesliste
BoMbY (mehr als 1000 Beiträge seit 15.04.00)

Hier fordert der CSU-Politiker die Vorratsdatenspeicherung gegen
Nazis, und da steht die Nazis hätten ihn angeblich im Visier gehabt:

> http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,798121,00.html

Abgesehen vom üblichen Bullshit, scheint da möglicherweise mehr im
Busch zu sein? Warum sollten (wie fefe schon richtig schreibt) auch
irgendwelche Nazis beabsichtigen einen Rechtsaußen-Politiker zu
killen?

Quote17. November 2011 04:09
Re: Interessant: Uhl steht scheinbar auf angeblicher Todesliste
Gallus (18 Beiträge seit 01.10.04)

Uhl war es, der "Mehmet" abgeschoben hat - und steht deswegen wohl
auf der USB-Stick-"Todesliste" ja von wem wohl? Denn er schien
wirklich Schiß zu haben und fragte sich öffentlich etwas ratlos
"Warum ich ...?"
-
Haben sich andere auch schon gefragt.
-
Wer so etwas zum Anlass nimmt, erneut seinem Überwachungs- und
Kontroll-Wahn auszubauen, der zeigt, dass er/sie weder aus der
Vergangenheit gelernt hat, noch willens und offenbar komplett unfähig
ist, das Land in eine freie und demokratische Zukunft zu führen. Die
"Piraten" werden übrigens gerade demontiert für die Schubladen der
Geschichte der Kleinkarierten wohl auf deren  passende Größe
gebracht.
-
Schon beim "Staatstrojaner" wurde ja gelogen und das Eisen schnell
aus der Esse (Presse) genommen. Und der Herr Datenschutzbeauftragte,
der keinerlei Weisungsbefugnis oder politische Macht hat, "prüft"...
und "prüft" ... und pffft ... - ist die Luft raus und niemand  fragt
mehr und niemand denkt mehr dran ... - Vergeben und Vergessen?



Quote17. November 2011 07:59
Jetzt sind es also wieder die Nazis...
64kByte

*seufz*

Wird denen das nicht zu peinlich, mit ihren unendlich klischeehaften
"Argumentationskeulen"?

Erst sind es Neonazis, dann islamistische "Hassprediger", dann
KiPo... wobei man sagen muss, dass sogar diese Hansel recht lange
gezögert haben auf das Niveau herabzusinken, dokumentierten
Kindesmissbrauch als "Argument" für ihre Polizeistaatspläne zu
missbrauchen. Aber als sie erstmal ihre Skrupel abgeschüttelt hatten,
legten sie dafür um so ungehemmter los.

Und jetzt sind es wie gesagt wieder die Nazis. Damit ist alles zu
rechtfertigen, denn wer wagt es, Nazis (Islamisten, Kinderschänder
...) in Schutz zu nehmen?
Irgendetwas muss es doch geben, mit dem man die verdammten
Bürgerrechter mundtot machen kann!



Aus: "CSU-Politiker für Vorratsdatenspeicherung gegen Neonazis" (16.11.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/CSU-Politiker-fuer-Vorratsdatenspeicherung-gegen-Neonazis-1380400.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/CSU-Politiker-fuer-Vorratsdatenspeicherung-gegen-Neonazis-1380400.html)

Title: [Wenn wir sie doch nur noch hätten... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 24, 2011, 12:35:11 PM
Quote[...] Wenn wir sie doch nur noch hätten, die deutschen Telefon- und Internetdaten des vergangenen Halbjahres. Dann ließe sich jetzt das mögliche Umfeld der Zwickauer Terroristengruppe ziemlich rasch einkreisen. Wir haben die Daten aber nicht, denn das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2010 die verdachtslose Speicherung aus Sicherheitsbedenken für illegal erklärt und alle bestehenden Daten löschen lassen.

Die Richter ermunterten zugleich den Bundestag, ein neues Gesetz mit besseren Sicherheitsgarantien zu beschließen. Die Neufassung kommt freilich nicht zustande, weil die Bundesjustizministerin und die CDU/CSU sich über den Weg streiten. Die Ministerin wehrt sich gegen jede Art der verdachtslosen bundesweiten Datenspeicherung.

Die Terrorgruppe aus Zwickau ist ein Beispiel dafür, dass solches Vorratsspeichern auch ohne konkreten Tatverdacht eben doch sinnvoll ist. Die Täter und einige ihrer möglichen Helfer waren strafrechtlich nicht unbescholten, aber es gab nicht den leisesten Mordverdacht gegen sie. Nun plötzlich gibt es ihn, in einer besonders schauderhaften Form.

Man wüsste jetzt lieber heute als morgen, mit wem die Täter in den vergangenen Monaten und Jahren kommunizierten und wer ihnen bei ihrem Tun half. Ein auf Vorrat gespeichertes Datenprofil hätte dabei großen Nutzen haben können – nicht zuletzt auch im Interesse möglicher Opfer von weiteren solcher Täter, die vielleicht mit der Bande in Verbindung standen.

Die generelle Datenspeicherung hat ihren Sinn. Im Licht der aufgedeckten Verbrechen wäre eine Aufbewahrung aller Verbindungsdaten für mindestens fünf bis zehn Jahre sogar sehr empfehlenswert – einschließlich des Rechts der Strafverfolger, nachträgliche Bewegungsprofile zu erstellen.

Die Befürworter einer solchen Speicherung sind keine Nazis, sondern wollen ihnen das Handwerk legen. Das sollten die Kritiker abwägen, bevor sie den Strafverfolgern eine wirkungsvolle Aufklärungsmethode aus der Hand schlagen.

QuoteDoublette
vor 2 Tagen
Mit Vorratsdatenspeicherung könnte wir auch mehr wissen über:
- Islamisten
- Autonome
- illegal Eingewanderte
- Schleuser
- Asylbetrüger
- Scheinehen
Das wäre doch eine tolle Sache. Sofort!


QuoteM Voegele
vor 2 Tagen Antwort auf Doublette
wer ist "WIR"? Mit Vorratsdatenspeicherung könntet "IHR" auch mehr wissen über all die kleinen Dinge des Lebens die "Euch" einen fechten Staub angehen.
Es wäre doch toll für "Euch" wenn man der Freundin/Exfreundin hinterschnüffeln kann? Oder mal nachschauen was der Nachbar so im Internet treibt? Usw. Usw.


QuoteDr.Mabuse
vor 2 Tagen
>>Ohne Vorratsdaten stochern wir im braunen Nebel<<

Und mit Vorratsdaten haben die Braunen leichtes Spiel. Was las ich gerade? Eine Polizistin, die der ultrsa-rechten Szene zumindest nahe stand? Na super, Freunde...


QuoteKW
vor 2 Tagen Antwort auf Dr.Mabuse
Wir hatten doch über 3 Jahre die Vorratsdatenspeicherung. Warum wurde das Killer-Trio in dieser Zeit nicht gefasst? Das alles ist doch wieder nur ein Vorwand, um einen Überwachungsstaat zu errichten. Aus der deutschen Geschichte hat man leider nichts gelernt!


QuoteClaudi
vor 2 Tagen Antwort auf Dr.Mabuse
>>Ohne Vorratsdaten stochern wir im braunen Nebel<<

Das hat sich die Stasi auch gedacht....


Quotemarionette
vor 2 Tagen Antwort auf Claudi
.....und der CIA, der FSB, der Mossad, und die ASSAD- Scherge, und ... und..... und........


QuoteGast Einklappen
vor 2 Tagen Antwort auf Doublette
Mit Vorratsdatenspeicherung gehen wir noch einen Schritt weiter in die Sklaverei, noch einen Schritt weiter dem Ende der menschlichen Freiheit entgegen. Sie armer tun mir Leid, denn von einem objektiven Standpunkt aus gesehen tun sie nichts anderes als die Regierung danach anzuflehen Sie in Ketten zu legen, nur Sie merken es nicht.

Die einzigen die im Nebel herumstochern sind jene die Sicherheitsmaßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung , CCTV und dergleichen befürworten. Ihre Sicht ist eingeengt, Sie sehen die Konsequenzen nicht.
Viele Menschen begreifen gar nicht was für einen hohen Preis Sie dafür bezahlen dass Kriminalität mit derartigen Sicherheitsmaßnahmen bekämpft, man merke, BEKÄMPFT, nicht gelöst wird.
Sie sehen nur das kurzfristige Ergebnis, dass all das was Sie da oben aufzählen eingedämmt wird.
Dass diejenigen die die Vorratsdatenspeicherung ausführen, kontrollieren und auswerten keine Engel sind, das scheint Ihnen ebensowenig bewusst zu sein. Jedenfalls haben all die normalen und unschuldigen Bürger keine Garantie dafür nicht ausgespäht  und ausspioniert zu werden.
Denken Sie doch mal nach, Sie schreien nach einer neuen Form der Stasi!!! Es ist die pure Ironie, dass es heutzutage Menschen gibt die sowas gutheißen.


QuoteClaudi Einklappen
vor 2 Tagen Antwort auf Doublette
Jaja, die DDR wollte auch nur über "Verdächtige" mehr wissen.



Aus: "Ohne Vorratsdaten stochern wir im braunen Nebel" Torsten Krauel (21.11.2011)
Quelle: http://www.welt.de/debatte/kommentare/article13728235/Ohne-Vorratsdaten-stochern-wir-im-braunen-Nebel.html?wtmc=Newsletter.NL_Weltbewegt (http://www.welt.de/debatte/kommentare/article13728235/Ohne-Vorratsdaten-stochern-wir-im-braunen-Nebel.html?wtmc=Newsletter.NL_Weltbewegt)

Title: [Grenzenlos dürfe die Freiheit aber nicht sein (SPD, VDS, 2011)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 07, 2011, 09:38:10 AM
Quote[...] Nach einigem Hin und Her hat die SPD auf ihrem Bundesparteitag in Berlin mit knapper Mehrheit einen Antrag (PDF-Datei: http://spd-netzpolitik.de/wp-content/uploads/2011/12/vds-fassung-antragskommission-spd-bpt11.pdf) zur verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren beschlossen. Bei der Vorratsdatenspeicherung handle es sich zwar um einen gravierenden Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Nutzer, hält das Papier fest. Jedoch sei das als Alternative gehandelte Quick-Freeze-Verfahren unnütz, gewährleiste keine effektive Strafverfolgung und verletze ferner rechtsstaatliche Grundsätze. Bei dem vor allem von der FDP hochgehaltenen Quick Freeze sollen Provider Verbindungs- und Standortdaten bei einem konkreten Verdacht "einfrieren". Die SPD-Bundestagsfraktion wird in dem Antrag aufgefordert, soll nun anhand der festgelegten Eckpunkte "ein Gesetzgebungsvorhaben zu erarbeiten.

Die Sozialdemokraten fordern die Bundesregierung auf, einen Zeitplan zur Umsetzung der EU-Vorgaben zur anlasslosen Protokollierung der Nutzerspuren vorzulegen. Dabei müssten die Leitlinien des Bundesverfassungsgerichts und vor allem die Datenschutz-Standards aus Karlsruhe beachtet werden. Die bei den Providern vorgehaltenen Informationen dürften etwa nur abgerufen werden bei einem Verdacht auf schwerste Straftaten gegen Leib, Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung. Ein Zugriff für zivilrechtliche Zwecke etwa zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen müsse "rechtssicher" ausgeschlossen werden. Zudem dürften die Vorratsdaten nicht für das Erstellen von Bewegungsprofilen herangezogen werden.

Einsetzen will sich die SPD für eine Revision der entsprechenden EU-Richtlinie, um die Speicherfristen deutlich unter die derzeitige Mindestdauer von sechs Monaten zu drücken. Eine Aufbewahrungszeit der Telefon- und Internetdaten von drei Monaten sei in der Regel ausreichend. Dies habe die Ermittlungspraxis ergeben. Ferner seien Speicherdauer und Zugriffsbedingungen anhand der vorgehaltenen Datenarten hinsichtlich ihrer Eingriffsintensität unterschiedlich festzulegen. Ein Dorn im Auge ist den Sozialdemokraten die Tatsache, dass einzelne Provider die sensiblen Informationen schon jetzt bis zu 180 Tage für technische Zwecke oder zur Abrechnung aufbewahren. Auch dafür müsse ein klarer Rahmen gesetzt werden.

Generell sollen ein "qualifizierter Richtervorbehalt" und eine "revisionssichere Protokollierung" von Datenabrufen Missbrauch verhindern. Betroffenen sei über einen Zugriff auf ihre Informationen im Nachhinein Auskunft zu erteilen, heißt es in dem Beschluss weiter. Für die Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Abgeordneten, Anwälten, Ärzten, Seelsorgern oder Journalisten müsse ein absolutes Verwertungsverbot gelten. Grob fahrlässige Verstöße gegen die Regeln sollen strenge Sanktionen nach sich ziehen.

Die Initiative zur Vorratsdatenspeicherung war bis zum Schluss heftig umkämpft. Vor allem Vertreter der Jusos argumentierten in der mehrfach verschobenen Debatte, dass die SPD für Freiheitswerte stehe und diese auch im Internet erhalten müsse. Für die Bekämpfung von Kriminalität im Netz müssten die Strafverfolgungsbehörden besser ausgerüstet werden. Eine verdachtsunabhängige Überwachung könne dagegen die Meinungsfreiheit einschränken. Auch Bundestagsabgeordnete wie Ulrich Kelber sprachen sich gegen das Vorhaben aus, das er mit Passkontrollen mit anschließender Datenspeicherung in Fußgängerzonen verglich.

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, meinte zwar, dass auch die Sozialdemokraten für die Freiheit des Netzes kämpfen müssten und dieses Thema nicht den Piraten überlassen dürften. Grenzenlos dürfe die Freiheit aber nicht sein, sodass drei Monate Speicherung einen guten Kompromiss darstellten. Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger und der Innenpolitiker Gerold Reichenbach hielten teils flammende Plädoyers für die Datenerfassung. Die Nutzer würden ihre Informationen bei Facebook, Google und Twitter eh schon preisgeben. Eine gesonderte Webseite aus dem Parteiumfeld hat derweil die Anträge der Gegner zusammengefasst [http://sozis-gegen-vds.de/ (http://sozis-gegen-vds.de/)]. Sie interpretiert den gefassten Beschluss so, dass Standortdaten nicht verwertet werden dürften. Ein netzpolitischer SPD-Gesprächskreis [http://www.heise.de/newsticker/meldung/SPD-Netzpolitiker-stecken-Linie-zur-Vorratsdatenspeicherung-ab-1334236.html] hatte sich zuvor dafür stark gemacht, dass derlei im Mobilfunk anfallende Informationen gar nicht zu speichern seien. (Stefan Krempl) / (jk)

Quote6. Dezember 2011 15:29
Daten die erstmal erhoben wurden...
enigma

... werden auch genutzt, fuer den einen oder den anderen Zweck.

Die Begehrlichkeiten wachsen und dann kommt wieder das Argument, dass
es doch nur "richtig und wichtig sei" die Daten auch fuer etwas
voellig andere zu Nutzen. Denn wer waere denn nicht gegen <Beliebige
Ordnungswiedrigkeit oder kleiner Straftat hier einsetzen>.

Quote6. Dezember 2011 17:11
Re: vgl. Tk-Daten in Sachsen
MarkWolf



Quote6. Dezember 2011 15:34
Jaja die Partei des kleinen Mannes
dylpes

soviel dazu.

Mal gespannt ob Gabriel sich dann auch bei den zu unrecht
ausspionierten Personen persönlich entschuldigt. ;)


Quote6. Dezember 2011 15:39
Ich verstehe es nicht ganz:
MajorNelson

> Jedoch sei das als Alternative gehandelte Quick-Freeze-Verfahren unnütz,
> gewährleiste keine effektive Strafverfolgung und verletze ferner
> rechtsstaatliche Grundsätze.

Wenn schon das Quick-Freeze-Verfahren rechtsstaatliche Grundsätze
verletzt, wie kann dann die weitreichendere VDS diese Grundsätze nicht
verletzen?

Quote6. Dezember 2011 16:06
Weil
Pro¡ektor (mehr als 1000 Beiträge seit 15.01.00)

is so. Nu hör auf zu fragen.


Quote6. Dezember 2011 17:19
Klingt halt gut
CREON

genau. Wenn man nicht ganz genau zuhört und überlegt, was überhaupt
gesagt wurde, klingt das halt einfach gut wie es da steht. Und wer
hört heute schon zu? ...



Quote6. Dezember 2011 15:52
Selbstbestimmung
KampfKeksKommando (mehr als 1000 Beiträge seit 27.06.07)

> Die Nutzer würden ihre Informationen bei Facebook, Google und Twitter
> eh schon preisgeben.

Jeder, der einmal etwas öffentlich gesagt hat, darf ab diesem
Zeitpunkt auch privat bespitzelt werden.

Eine seltsame Argumentation haben die Genossen von der Arbeiterpartei
da.

kkk


Quote6. Dezember 2011 15:56
Das verdammte Facebook-Argument
Lehnsherr von Bravenleut

Wie kann man als Politiker so dreist und unverschämt sein, Bürgern
mit Gespür und Sensibilität für den Wert und die Bedeutung ihrer
Daten als Gegenargument die Dummheit derer um die Ohren zu hauen, die
sich keine Gedanken um Spätwirkungen ihrer Unachtsamkeit machen?
Wenden die beiden Herren diese Logik auch in der Eurokrise an? Ist
verantwortungsbewusstes Haushalten jetzt auch hinfällig, da diverse
Euroländer verantwortungslose Finanzpolitik betrieben haben?
Mich kotzt diese Unverfrorenheit gewaltig an.

Quote6. Dezember 2011 16:03
Re: Das verdammte Facebook-Argument
Shred

Vor allem: Ob ich bei Facebook nun einen Daten-Striptease hinlege
oder nicht, ist immerhin noch meine ganz private Entscheidung.

Der VDS kann ich mich allerdings nicht entziehen, ohne gänzlich auf
Kommunikationsmittel verzichten zu müssen.



Quote6. Dezember 2011 16:30
Verwertungs (!) - Verbot bei Berufsgeheimnisträgern
cooregan (mehr als 1000 Beiträge seit 16.06.00)


Für die Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Abgeordneten, Anwälten,
Ärzten, Seelsorgern oder Journalisten müsse ein absolutes
Verwertungsverbot gelten.


Abgesehen von den vielen anderen Punkten, die schon völlig zu Recht
angesprochen wurden, ist dies ein weiteres Schmankerl.

Wenn wir nämlich demnächst mit unserem Anwalt, der Telefonseelsorge,
der AIDS-Beratung oder als Whistleblower mit einem Journalisten
telefonieren oder mailen, dann will die SPD, dass das gespeichert
wird.

Ein Verwertungsverbot schützt die Betroffenen genau gar nicht vor dem
Risiko, dass die Daten durch Versehen, Missbrauch durch Binnentäter
oder unrechtmäßigen Zugriff des Verfassungsschutzes etc. in falsche
Hände geraten.
Der Schaden für den investigativen Journalismus, notleidende Menschen
und an vielen, vielen anderen Stellen ist allein durch diesen Punkt
enorm. Von all den anderen Aspekten - wie bereits gesagt - mal ganz
abgesehen.

Daran, dass die SPD das den Menschen antun will, sollte man sich an
der Wahlurne erinnern.

gruß
cooregan


Quote6. Dezember 2011 16:40
Mein Gott, ist das alles verlogen
CosmoMan

..und diese Clique habe ich fast 30 Jahre lang, zumindest seit Willy
Brandt, gewählt und unterstützt.

Mir muss jemand ins Hirn geschissen haben, anders nicht zu erklären.


Quote6. Dezember 2011 23:03
Nicht nur die SPD
Kleingedruckte

Die SED würde dem auch zustimmen.


Quote7. Dezember 2011 08:08
sowas nennt man übrigns Oppositionspolitik
torgum

... ich könnt gleich wieder meine Cornflakes ausspein...



Aus: "SPD bleibt beim Ja zur Vorratsdatenspeicherung" (06.12.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/SPD-bleibt-beim-Ja-zur-Vorratsdatenspeicherung-1391001.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/SPD-bleibt-beim-Ja-zur-Vorratsdatenspeicherung-1391001.html)

Title: [Leutheusser-Schnarrenberger warnte davor... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 10, 2011, 02:31:06 PM
Quote[...] Bei der Innenministerkonferenz in Wiesbaden fühlten sich die Teilnehmer an die Zeit der großen Koalition erinnert: Weitgehend einmütig tagten Innenminister mit SPD-Parteibuch mit ihren Amtskollegen, die CDU und CSU angehören. In vielen Dingen kam man auf einen Nenner, zum Beispiel beim Streitthema Vorratsdatenspeicherung. Demonstrativ lobte die Union hinterher die SPD für ihre Zustimmung beim Speichern von Bürger-Daten zur Terrorabwehr - und setzte damit den Koalitionspartner FDP unter Druck, genauer: die Bundesjustizministerin.

Der Tenor lautete: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger möge angesichts der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) ihren Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung aufgeben.

Doch die stellvertretende FDP-Vorsitzende bleibt bei ihrem Nein, wie sie sueddeutsche.de erklärte. "Zwölf Jahre haben die Sicherheitsbehörden bei der Fahndung nach den NSU-Mitgliedern versagt - das kann mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung nicht aufgearbeitet werden", sagte die Ministerin am Rande der Klausur der FDP-Landesgruppe im oberbayerischen Hohenkammer. Leutheusser-Schnarrenberger warnte davor, den Eindruck zu erwecken, die Vorratsdatenspeicherung sei ein "Allheilmittel".

...


Aus: "FDP stemmt sich gegen schwarz-roten Druck" Von Oliver Das Gupta (10.12.2011)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-vorratsdatenspeicherung-fdp-stemmt-sich-gegen-schwarz-roten-druck-1.1231418 (http://www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-vorratsdatenspeicherung-fdp-stemmt-sich-gegen-schwarz-roten-druck-1.1231418)

Title: [In einem Positionspapier... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 14, 2011, 09:23:59 AM
Quote[...] In einem Positionspapier (PDF-Datei: https://www.csu.de/dateien/partei/dokumente/111213_csunet_positionspapier.pdf) umreißt der virtuelle Ortsverband CSUnet am Dienstag die seiner Meinung nach sinnvollen Maßnahmen für eine Vorratsdatenspeicherung. In dem Papier "Freiheit statt VDS – Gegen die Vorratsdatenspeicherung" betonen die Autoren, Standort- und E-Mail-Daten sollten nicht gespeichert werden. Es handele sich dabei um "ein Überwachungsausmaß, das die Grenze zur Verhältnismäßigkeit in nicht hinnehmbarer Weise übersteigt". In der Frage der Speicherung von IP-Adressen bleibt das Papier ungenau. Zwar wird ihre Notwendigkeit für Strafverfolgung nicht in Frage gestellt, ein "Missbrauchspotenzial (zum Beispiel durch die Abmahnindustrie)" sei jedoch gegeben.

Grundsatzkritik üben die Verfasser um die CSU-Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär an der derzeitig gültigen EU-Richtlinie. Diese sei zu weitgehend und in der Bevölkerung nicht ausreichend diskutiert. Bevor eine neue Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden soll, fordern die Netzchristsozialen eine Befragung in Bundes- und Landeskriminalämtern – anonym, damit Beamte frei ihre Meinung zum tatsächlichen Bedarf äußern könnten.

Damit mehren sich auch in Reihen der Union die Stimmen, die die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form kritisch betrachten. Derzeit verhandeln das FDP-geführte Bundesjustizministerium und das CSU-geführte Innenministerium über eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung. Vor einer Woche hatte sich die SPD auf einem Bundesparteitag mehrheitlich für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, auch bei ihr sollte es jedoch kleinere Abstriche gegenüber der bisherigen Version geben.

[Update 17:00: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte gegenüber heise online den Debattenanstoß innerhalb der CSU: "Dass die CSU jetzt kritisch und intensiv ihre Haltung zur Vorratsdatenspeicherung diskutiert, ist ein wichtiger Beitrag in der Debatte über die Vorratsdatenspeicherung insgesamt." Offenbar kam dieses verfrühte Weihnachtspräsent aus Reihen der CSU auch für die Ministerin überraschend.] (Falk Lüke) / (jh)




Aus: "Virtueller CSU-Verband will ein bisschen weniger Vorratsdatenspeicherung" (13.12.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Virtueller-CSU-Verband-will-ein-bisschen-weniger-Vorratsdatenspeicherung-1394481.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Virtueller-CSU-Verband-will-ein-bisschen-weniger-Vorratsdatenspeicherung-1394481.html)

Title: [In Sachen Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 28, 2011, 09:59:20 PM
Quote[...] Schünemann betonte, die Vorratsdatenspeicherung sei dringend notwendig, wie die Praxis beweise. Der Minister verwies in diesem Zusammenhang auf die Ermittlungen gegen die rechtsterroristische »Nationalsozialistische Union«. Wären Telefon- und Internetdaten der Straftäter mehrere Monate lang gespeichert worden, hätten Erkenntnisse über das Umfeld der kriminellen Gruppe und über ein eventuelles Netzwerk jener Nazis gewonnen werden können. Aber Deutschland habe ja eine Justizministerin, die so etwas verhindere.

... Herbe Kritik an Leutheusser-Schnarrenberger formulierte auch der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt, wie Schünemann ein Hardliner in Sicherheitsfragen. Gegenüber dem »Handelsblatt« sagte er, die Bundesjustizministerin »verzockt deutsche Steuergelder aus rein ideologischen Gründen«. Das Quick-Freeze-Verfahren sei völlig ungeeignet, um die Verbindungen und Strukturen von Schwerstkriminalität festzustellen und Bekämpfungsstrategien zu erarbeiten. »Sie verhindert seit Monaten, dass schwerste Straftaten aufgeklärt werden und behauptet tatsächlich, der Freiheit zu dienen«, zitiert das Blatt den Gewerkschaftschef.

...


Aus: "Justizministerin unter Zugzwang" Von Hagen Jung (30.12.2011)
Quelle: http://www.neues-deutschland.de/artikel/214367.justizministerin-unter-zugzwang.html (http://www.neues-deutschland.de/artikel/214367.justizministerin-unter-zugzwang.html)

-.-

Quote[...] In der schwarz-gelben Bundesregierung knirscht es wegen der Vorratsdaten: Unions-Innenexperte Bosbach greift Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger persönlich an, weil sie sich beharrlich weigert, die EU-Richtlinie zur Datenspeicherung umzusetzen. Lob erhält die standfeste FDP-Politikerin allerdings auch - von der Piratenpartei.

Seit Monaten zanken Union und FDP über die dieses Thema, nun verschärft die CDU den Ton: Nach Ablauf einer Frist zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung spitzt sich der Streit in der Koalition zu. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), warf Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor, auf Zeit zu spielen. "Es gibt keinen Zweifel daran, dass wir europarechtlich verpflichtet sind, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen", sagte Bosbach der Passauer Neuen Presse. Der Christdemokrat warnte vor einem "echten Konflikt in der Koalition".

... Bosbach betonte: "Die Vorratsdatenspeicherung ist ein unverzichtbares Instrument zur Aufklärung und Verhinderung von schweren Straftaten. In vielen Tatkomplexen gibt es als Ermittlungsansatz nur elektronische Spuren und sonst nichts." Wenn diese Spuren in kürzester Frist gelöscht würden, griffen die Strafverfolgungsbehörden ins Leere. Auch der Fall der Zwickauer Rechtsterroristen zeige, wie wichtig und unverzichtbar die Vorratsdatenspeicherung sei, so der CDU-Politiker.

... Druck auf die freidemokratische Bundesjustizministerin kam auch aus der oppositionellen SPD, die mit Union bei der Vorratsdatenspeicherung auf einer Linie ist. Die von Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagene Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten erst bei konkretem Ermittlungsanlass für einen eventuellen späteren Abruf, das Quick Freeze-Verfahren, "ist kein zureichendes Mittel", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Hartmann, der Mitteldeutschen Zeitung (Mittwoch) aus Halle. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kritisierte im Radiosender Bayern 2: "Das Konzept des Bundesjustizministeriums ist ganz eindeutig nicht im Einklang mit der EU und bleibt auch deutlich hinter dem zurück, was das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich für zulässig erklärt hat".

... Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte gestern noch einmal ihre Haltung bekräftigt. Es sei "vollkommen indiskutabel", monatelang Internetadressen und Verbindungsdaten vorzuhalten, sagte Leutheusser-Schnarrenberger im Deutschlandfunk. Die Liberale betonte zugleich ihren Vorschlag, wonach Kommunikationsdaten nur dann gespeichert werden sollen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine schwere Straftat gibt. Dies sei "sehr viel grundrechtsschonender", als sechs Monate lang die Verbindungsdaten aller Bürger zu speichern.

Die Piratenpartei lobte die Haltung der Justizministerin. "Wir begrüßen, dass die Justizministerin der Europäischen Union die kalte Schulter bei der Vorratsdatenspeicherung zeigt. Bei dem Thema ist die Piratenpartei voll auf der Seite von Frau Leutheusser-Schnarrenberger", sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Piraten, Bernd Schlömer, dem Hamburger Abendblatt. Das blinde Sammeln von Daten führe erwiesenermaßen nicht zu einem größeren Erfolg der Polizei bei der Verfolgung von Einzeltätern, so Schlömer.

Gleichzeitig kündigte er an, im kommenden Jahr gemeinsam mit Gruppen wie dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Initiative auf europäischer Ebene zu starten, mit der die Richtlinie der EU zur Vorratsdatenspeicherung gekippt werden solle. "Um diese Initiative auf den Weg zu bringen, benötigen wir eine Million Unterschriften in ganz Europa", ergänzte Schlömer. Nach mehreren Mahnungen ist die EU-Kommission nicht mehr bereit, Deutschland noch mehr Zeit für die Umsetzung der EU-Richtlinie zu geben. Sie droht nun mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. In letzter Konsequenz kann das Gericht millionenschwere Zwangsgelder verhängen.

...



-.-

Quote[...] Wer Sicherheit wirklich "mit allen Mitteln" will, der darf sich mit einer Vorratsdatenspeicherung nicht begnügen. Da gibt es doch noch viel mehr Möglichkeiten zur Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten. Reicht es, wenn die Ermittlungsbehörden künftig jederzeit feststellen können, wer wann mit wem und wie lange telefoniert hat und wo er sich dabei aufgehalten hat? Reicht es, wenn festgestellt werden kann, wer was im Internet gelesen, gesucht oder geschrieben hat? Wäre es nicht besser, wenn auch gleich die Inhalte sämtlicher Telefonate aufgezeichnet würden?

Überhaupt: Die alte Kriminalisten-Idee, Daten schon im Kreißsaal zu erheben, wäre sicherlich ein großer Sprung für die innere Sicherheit. Wenn man jedem Baby den genetischen Fingerabdruck abnimmt, wäre das schon einmal eine gute Basis für mehr Sicherheit; sobald das Kind dann telefonieren und im Internet surfen kann, kommen neue nützliche Daten hinzu.

So sieht der schöne neue Präventionsstaat aus: Er will wissen, was die Menschen reden und denken, mit wem sie verkehren, wo sie sich aufhalten, wie sie aussehen - ganz grundsätzlich, wer sie sind und welche Anlagen sie haben. Der Staat, den sich das Grundgesetz vorstellt, ist das aber nicht. Die Verfassung, das Verfassungsgericht, die Strafprozessordnung und die Polizeigesetze ziehen Grenzen. Die Gesetze im Rechtsstaat sind Begrenzungsgesetze für die Sicherheitsorgane: Die dürfen nicht alles tun, was sie könnten; und sie dürfen auch nicht alles speichern, was irgendwie einmal nützlich sein könnte. Die entscheidende Frage ist: Wo ist die Grenze? Welche Linie darf nicht überschritten werden, auch nicht zur Bekämpfung von islamistischer oder brauner Gewalt?

Um diese Grenzlinie geht es im Streit um die Vorratsdatenspeicherung, diese Linie ist Gegenstand der Auseinandersetzung zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik. Deutschland hat in den vergangenen Jahrzehnten, seit den Gesetzen gegen die RAF, einen ständigen Grenzverschiebungs-Prozess erlebt, der aber vom Verfassungsgericht gestoppt wurde. Karlsruhe hat die Grenzlinien enger gezogen, als sie von der EU gezogen werden. Es gibt eine Grauzone zwischen Karlsruhe und Brüssel/Luxemburg, in die die Vorratsdatenspeicherung fällt.

Die EU ist aber, was ihre rechtsstaatlichen Konturen betrifft, noch im Stadium des Suchens und Findens. Sie hat selber im vergangenen April zugegeben, die Erfahrungen mit der Vorratsdatenspeicherung seien miserabel. Trotzdem drängt die EU die Bundesrepublik, sich dieser Miserabilität anzuschließen. Das ist unsinnig; das ist so, als würde man Passagiere zwingen, in einen Bus mit schwersten Mängeln einzusteigen. In Sachen Vorratsdatenspeicherung kann sich Deutschland ruhigen Gewissens einem Vertragsverletzungsverfahren beim EU-Gericht in Luxemburg stellen. Dessen Ergebnis wird sein: Nicht deutsche Standards werden aufgeweicht, sondern die noch zu weichen EU-Standards gefestigt.


Aus: "Streit um Vorratsdatenspeicherung: Warum Deutschland ein EU-Verfahren nicht fürchten muss"
Ein Kommentar von Heribert Prantl (28.12.2011)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-vorratsdatenspeicherung-warum-deutschland-ein-eu-verfahren-nicht-fuerchten-muss-1.1245819 (http://www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-vorratsdatenspeicherung-warum-deutschland-ein-eu-verfahren-nicht-fuerchten-muss-1.1245819)

Title: [Brüssel bei der Vorratsdatenspeicherung in Erklärungsnot... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 07, 2012, 01:09:19 PM
Quote[...] Die EU-Kommission fühlt sich in Sachen Vorratsdatenpeicherung von den Mitgliedsstaaten nicht ausreichend unterstützt. Brüssel beklagt in einem Bericht, dass nur elf von 27 EU-Ländern Daten geliefert hätten, die einen Mehrwert der umstrittenen Maßnahme nahelegten. Man habe daher mit der Wahrnehmung zu kämpfen, dass die Vorratsdatenspeicherung für die öffentliche Sicherheit und die Strafverfolgung wenig bringe. Das nach Konsultationen mit betroffenen Interessengruppen gezogene Zwischenfazit (PDF-Datei: http://quintessenz.at/doqs/000100011699/2011_12_15,Eu_Commission_data_retention_reform.pdf) hatte die österreichische Bürgerrechtsorganisation Quintessenz veröffentlicht.

Rechtliche Unsicherheiten, die bei der Abfassung der Richtlinie noch in Kauf genommen worden waren, stellen die Kommission laut dem Papier nun vor Probleme. So bewahren Diensteanbieter auch Informationen etwa zu Chats, Instant Messaging oder Filesharing auf, obwohl diese größtenteils nicht zu den von der Direktive erfassten "Verkehrsdaten" zählen. Abgrenzungsschwierigkeiten gibt es ferner beim Mailverkehr, wo es sowohl die klassische E-Mail als auch webbasierte Services gibt. Hier zeigt sich, dass Inhalts- und Verbindungsdaten nicht klar zu trennen sind.

Trotz zahlreicher Bemühungen der Standardisierungs-Organisation (ETSI) gibt es zudem nach wie vor keinen einheitlichen Zugang zu den Vorratsdaten gewährleisten. Vielen Beobachtern ist zudem nach wie vor unklar, ob die begehrten Verbindungs- und Standortdaten von vielen Telcos nicht auch ohne die EU-Vorgaben aufbewahrt werden. Für die Bürger ist darüber hinaus schwer nachvollziehbar, dass die von der Kommission erwarteten Vorteile der Vorratsdatenspeicherung tatsächlich bestehen. Für eventuelle Datenschutzpannen besteht keine Meldepflicht, was das Vertrauen der Bevölkerung in die Maßnahme nicht stärkt.

Es rächt sich auch, dass Brüssel den Zugriff auf die Datenhalden auf "schwere Straftaten" beschränkt hat, da dieser Begriff im EU-Recht nicht definiert ist. "Mittels Telekommunikation" begangene Delikte und "Hacking-Straftaten" ließen sich so nicht fassen, meint die Kommission. Zugleich weiß sie von andauernden Forderungen von Rechteinhaber, die Vorratsdaten auch zur Verfolgung von Copyright-Verstößen freizugeben. Andererseits sitzen Brüssel die Datenschutzbeauftragten im Rücken, die schon jetzt eine "schleichende Ausweitung" der Richtlinie fürchten. Strafverfolger wiederum monieren, dass Vorratsdaten nur schwierig grenzüberschreitend ausgetauscht werden können.

Nicht zuletzt beklagen die betroffenen Unternehmen Unklarheiten bei den vorzuhaltenden Daten. Einige Mitgliedsstaaten setzen die Maximalvorgaben der Richtlinie als Mindestanforderung um. Ein großes Minus aus Wirtschaftssicht bleibt, dass die Richtlinie keine Vorgaben zur Kostenerstattung macht. Business-to-Business-Anbieter und mittelständische Provider haben ferner fast keine Anfragen von Sicherheitsbehörden, aber fast die gleichen Kosten wie größere Konkurrenten.

Der Bericht fügt sich an die im vergangenen Frühjahr veröffentlichte Evaluierung der EU-Vorgaben an. Sie hatte ergeben, dass die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten chaotisch und willkürlich erfolgt. Die Kommission, die trotz der Misere auf die Implementierung der Richtlinie in Ländern ohne derzeitige Vorratsdatenspeicherung wie der Bundesrepublik drängt, möchte bis zum Mai nun weitere Studien auch über weniger in die Grundrechte einschneidende Alternativen durchführen und im Juli einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen machen. (Stefan Krempl) / (vbr)

Quote5. Januar 2012 22:39
"Die Bevölkerung"...
Mr. B.B.C. (mehr als 1000 Beiträge seit 10.09.00)

wenn man das Volk direkt abstimmen lassen würde, würden sie überall
Kameras installieren lassen und umfassende Vorratsdatenspeicherung
absegnen; am besten ne praktische iPhone-App für jeden Polizisten
dass er jeden jederzeit orten und alle Telefonate abhören kann. Denn
HIER hat sich schon lange die "Erkenntnis" durchgesetzt: Datenschutz
ist Täterschutz. Alle halten die Justizministerin für dämlich und
inkompetent, soweit sie überhaupt irgendwie was von
"Vorratsdatenspeicherung" mitkriegen.

Stefan Krempl/Volker Briegleb sollten berücksichtigen, dass "die
Bevölkerung" praktisch nicht mal den Unterschied zwischen Internet
und Internet Explorer kennt. Die Bevölkerung meldet seine Daten
hirnlos bei jedem "Gewinnspiel", lässt sich von Google und Fressebuch
hemmungslos tracken und benutzt Bonuskarten im Supermarkt. Der
"Gläserne Mensch" ist eine Dystopie für Intelektuelle; die Plebejer
juckt es kein bisschen, Big Brother ist sogar geil.

Der Widerstand kommt von einer Minderheit so groß wie die Zahl der
Piratenparteiwähler. Es ist zwar ein relativ lautstarker Widerstand,
aber wenn nicht zufällig gerade die Leutheusser-Schnarrenberger
Sabine Bundesjustizminister wäre, hätten wir schon längst britische
Verhältnisse. Noch nicht mal anderen FDP-Politikern ist Datenschutz
so wichtig. Deswegen liefern unsere Doktoren der Jura so
Schnellschüsse, die vom Bundesverfassungsgericht gleich gestrichen
werden.

Quote6. Januar 2012 10:53
Re: "Die Bevölkerung"...
Admiral Zweiflix (214 Beiträge seit 19.04.11)

robowarp schrieb am 6. Januar 2012 10:16

> Bloedsinn du unterschaetzt deine Mitbuerger
> Die Bevoelkerung mag wenig gebildet und bei Freibier "ja" schreien
> aber das kann auch sehr schnell umschlagen, so dumm sind die Leute
> nicht,

Da widerspreche ich Dir. Sie sind so dumm. Aber nicht dumm in dem
Sinne, sondern dumm im Sinne von uninformiert und unwillens, sich zu
informieren. Sie sind überwiegend so dumm, den Phrasen der Politiker
glauben zu schenken. Wenn der Innenminister im Morgenmagazin mit
traurigen Augen in die Kamera blickt und dabei beklagt, daß man die
bösen Terroristen, die hierzulande ja an jeder Ecke lauern, nur
deshalb nicht fangen könne, weil die Vorratsdatenspeicherung fehle,
dann glauben das die Leute! Traurig, aber wahr!

Und wenn man keine Terroristen zur Hand sind, dann macht man eben
welche. Siehe die Sache mit der "Zwickauer Terrorzelle". Für mich
waren das schlichweg kriminelle Nazis, aber Terrorismus definiere ich
anders.

AZ


Quote6. Januar 2012 12:04
Re: "Die Bevölkerung"...
Turbo Tux (mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.00)

Ich steige mal hier bei dir ein.

Das Thema "uninformiert" zieht sich schon lange durch die
Gesellschaft. Woran das liegt, kann ich nicht beurteilen. Das
Argument "man ist mit sich und seinem Überleben beschäftigt", will
ich nicht nennen.

Ich finde, der Film "Staatsfeind Nr. 1" zeigt sehr gut, was möglich
ist.
Satelliten, deren Kameras sogar Autokennzeichen erfassen können? Gibt
es schon!
Löschen einer Identität in diversen Computern? Geht auch schon.
Eine Existenz vernichten? Kein Problem!

... Meiner Meinung nach sollten solche Filme zum Pflichtprogramm in den
Mittelstufen unserer Schulen werden, um Kinder und Jugendliche dafür
zu sensibilisieren, mit ihren Daten nicht hausieren zu gehen und um
sie zu kritischen Menschen auszubilden.


Quote6. Januar 2012 11:54
Re: "Die Bevölkerung"...
Crystal (mehr als 1000 Beiträge seit 09.09.00)

Mr. B.B.C. schrieb am 5. Januar 2012 22:39

> wenn man das Volk direkt abstimmen lassen würde, würden sie überall
> Kameras installieren lassen und umfassende Vorratsdatenspeicherung
> absegnen; am besten ne praktische iPhone-App für jeden Polizisten
> dass er jeden jederzeit orten und alle Telefonate abhören kann.

Schlimmer noch, der Polizei wäre die "Rettungsfolter" erlaubt; und
die Todesstrafe z.B. für Kinderschänder....

--
Crystal



Quote5. Januar 2012 21:38
Man habe daher mit der Wahrnehmung zu kämpfen...
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

...  dass die Vorratsdatenspeicherung für die öffentliche Sicherheit
und die Strafverfolgung wenig bringe.

[Loriot] Ach!? [/Loriot]



Aus: "Brüssel bei der Vorratsdatenspeicherung in Erklärungsnot" (05.01.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bruessel-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-in-Erklaerungsnot-1404439.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bruessel-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-in-Erklaerungsnot-1404439.html)

-.-

Quote[...] Bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Europa gibt es schwerwiegende technische und rechtliche Probleme. Nachweise dafür, dass sie unerlässlich ist, sind offenbar schwer zu finden. Dennoch wünschen sich verschiedene Interessengruppen eine Ausweitung auf weitere Straftatbestände wie Urheberrechtsverletzungen und Hacking. Das ist das beunruhigende Ergebnis eines Zwischenberichts der EU-Kommission, der nun von der Bürgerrechtsorganisation Quintessenz geleakt wurde.

Der Bericht gibt die Ergebnisse von Gesprächen der Kommission mit den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten, Strafverfolgungs- und Justizbehörden, Datenschützern, der Industrie sowie Vertretern der Zivilgesellschaft wieder. Eine Arbeitsgruppe der EU-Kommission soll diese Ergebnisse berücksichtigen, wenn sie in den kommenden Monaten ihre Vorschläge zur Reform der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie erarbeitet.

Die Kommission hält damit an ihrer Überzeugung fest, dass die mindestens sechsmonatige, verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten aller EU-Bürger für die Aufklärung von Straftaten unerlässlich sei. Für Kritiker hingegen ist der Bericht ein weiterer Beleg dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung komplett abgeschafft werden muss.

Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand der Grünen, hält den Bericht für "ein Dokument des Scheiterns". "Die Kommission hält in ihrem Bericht ja selber fest, dass die Notwendigkeit dieser Speicherorgie nicht erwiesen ist, sondern immer nur mit Zurufen der entsprechenden Behörden und Ermittlungsstellen begründet wird. Eine wissenschaftliche Evidenz, ob die Vorratsdatenspeicherung sinnvoll, geschweige denn hilfreich ist, gibt es schlicht nicht."

Tatsächlich beginnt der Bericht mit dem Eingeständnis der EU-Kommission, dass Strafverfolgungs- und Justizbehörden vor allem "starke Meinungen" zur Wichtigkeit der Daten geäußert hätten. Lediglich elf der 27 Mitgliedsstaaten hätten aber "starke qualitative Beweise" übermittelt, die den Wert gespeicherter Kommunikationsdaten im Kampf gegen bestimmte Formen des Terrorismus, schwere Verbrechen sowie Straftaten, die mithilfe des Internets oder Telefons verübt werden, belegten. Letztere werden in der entsprechenden EU-Richtlinie 2006/24/EG allerdings nicht erwähnt.

Auf EU- und nationaler Ebene herrsche noch immer der Eindruck vor, "dass es wenig Beweise für den Wert der Vorratsdatenspeicherung in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und die Strafjustiz gibt", heißt es in dem Bericht weiter. Auch sei nicht klar, welche Alternativen in Betracht gezogen worden seien. Zudem seien die in Artikel 10 der jetzigen Richtlinie beschriebenen Statistiken zur Verwendung von Vorratsdaten nicht geeignet, um die Notwendigkeit und Effektivität der Datenspeicherung zu evaluieren.

Der Bericht nimmt also wichtige Punkte aus dem Evaluationsbericht vom April 2011 erneut auf. Schon damals wurde deutlich, dass die Datenbasis zu dünn war, um die Dauerüberwachung der EU-Bürger zu rechtfertigen.

Aus dem nun veröffentlichten Bericht geht trotz solcher schwerwiegenden Bedenken hervor, dass manchen die derzeitige Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung noch nicht weit genug geht. So steht auf Seite 4 des Berichts, dass Hacking zwar keine schwere Straftat sei, aber nur mithilfe von Vorratsdaten aufgeklärt werden könne. Außerdem gebe es "einige Rufe nach Ausweitung auf Urheberrechtsverletzungen wie dem illegalen Herunterladen von Dateien".

Strafverfolgungsbehörden hätten zudem den Wunsch geäußert, weitere Kommunikationskanäle in die Richtlinie aufzunehmen. So seien etwa Instant Messenger und Chatfunktionen vergleichbar mit E-Mails, aber noch nicht in der Richtlinie berücksichtigt.

Datenschützer beklagen laut dem Bericht, dass es keinerlei Vorgaben zur Meldung von Datenmissbrauch oder -diebstahl gebe. Bürger, deren Daten abgerufen wurden, erfahren davon meistens nichts. Außerdem sei die Trennung von Daten, die sowieso aus betrieblichen Gründen von den Providern gespeichert werden, und denen, die auf Grundlage der EU-Richtlinie gespeichert werden müssen, unscharf. Übersetzt bedeutet das: Möglicherweise bräuchte es die Richtlinie gar nicht, weil die Telekommunikationsanbieter sowieso genug Daten vorhalten.

Dennoch wird die Vorratsdatenspeicherung von der EU-Kommission nicht infrage gestellt. Vielmehr soll die zuständige Arbeitsgruppe nun überlegen, wie sie den Wert der Datenspeicherung öffentlich am besten demonstrieren kann.

Im Juli 2012 will die Kommission einen Reformvorschlag für die Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Malte Spitz fordert dagegen ein Umdenken: "Statt die Nicht-Umsetzung der Richtlinie zu verfolgen, muss sie klar und deutlich für ein Ende der Vorratsdatenspeicherung in Europa eintreten."

Spitz fordert die Bundesregierung auf, sich für die Abschaffung der Richtlinie einzusetzen: "Statt Formelkompromisse vorzubereiten, die einzig und allein dem Koalitionsfrieden dienen, sollte sie in Europa die Speerspitze für ein Ende des Speicherwahnsinns und dieses grenzenlosen Grundrechtseingriffes sein."

Ähnlich klingt das auch bei Frank Herrmann vom AK Vorrat: "Der Kommission gelingt es auch sechs Jahre nach Einführung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht, deren Notwendigkeit zu belegen. Stattdessen soll nun nach beliebigen Beispielen für die Vorteile von Vorratsdaten gesucht werden. Das Eingeständnis des Scheiterns der Richtlinie wäre jetzt ein mutiger und richtiger Schritt."

Union und FDP sind sich weiterhin nicht darüber einig, wie sie die Richtlinie in Deutschland umsetzen wollen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP plädiert für eine nur zweiwöchige Speicherfrist – aber nur im Falle eines berechtigten Verdachts. Das unionsgeführte Innenministerium dagegen sieht eine "Schutzlücke" in Deutschland und verweist auf Fallbeispiele, die zeigen sollen, dass die Datenspeicherung nötig sei. Den geleakten Bericht der EU-Kommission will man im Ministerium derzeit nicht kommentieren. Ein Sprecher verweist aber darauf, dass die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht abgelaufen und Deutschland verpflichtet sei, "eine Neuregelung für die Wiedereinführung von Mindestspeicherfristen zu treffen".

Quotemr_murdock
    06.01.2012 um 17:25 Uhr

Die Bresche in der Mauer

Ist doch völlig normal, dass die VDS auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden soll, die mit der ursprünglichen Begründung es sei eine reine Antiterror-Maßnahme nichts mehr zu tun haben. Das wäre auch bei den Netzsperren gegen Kinderpornographie nicht anders gewesen. Schnell wären Stimmen laut geworden, die Sperren auch gegen andere unliebsame Seiten anzuwenden.

Es ist doch so, sobald eine kleine Bresche in die Mauer geschlagen ist, dauert es nicht mehr lang bis die ganze Festung fällt. ...



Quotegelegendlicher_leser
    06.01.2012 um 17:48 Uhr

In der Tat eine sehr bedenkliche Entwicklung. nicht nur, dass es diese auf Vorrat gespeicherte Daten geben soll (an sich schon ein Zumutung), nun melden sich bereits diverse Interessenvertreter, um diese Daten zu missbrauchen. ein Polizeistaat im Namen der Urheberrechtseigentümer? geht es denn noch?

würd mich nicht wundern, wenn die Bundesregierung irgend-wann mal auf den Gedanken kommt, diese Daten an die Werbeindustrie zu verkaufen, um die Haushaltslücken zu stopfen und weitere Steuergeschenke an die FDP-Klientel zu finanzieren....





Aus: "EU kann Notwendigkeit von Vorratsdaten nicht belegen" Von Patrick Beuth (06.01.2012)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-01/vorratsdatenspeicherung-eu-zwischenbericht (http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-01/vorratsdatenspeicherung-eu-zwischenbericht)

Title: [Ein Gutachten entzweit... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 29, 2012, 01:22:43 PM
Quote[...] Hatting: Können Sie uns ein konkretes Beispiel aus der Praxis nennen, wo das massenhafte Abhören von Telefonaten und Überwachung von Internetprotokollen wirklich zu einem Erfolg geführt hat bei der Polizei?

Witthaut: Ja, es gibt ja viele Beispiele. Unter anderem kann ich ein Beispiel aus meiner Heimatstadt sagen. Dort ist es also gelungen, einen Mittäter aufgrund dieser Daten nach einem Bankraub festzustellen.

Hatting: Das Gegenbeispiel stammt aus Berlin: Der Bundesdatenschützer Peter Schaar hat die Funkzellenüberwachung wegen der Autobrandstifter erwähnt und gesagt, dass das eben gar nicht dazu geführt hat, dass man jetzt die Täter fassen konnte.

Witthaut: Ja gut, okay, man muss ja jetzt auch in dieser Situation eindeutig nachvollziehen, wann und wo ist dieses Instrument machbar und wann wird es eingesetzt. Aber es gibt natürlich schreckliche, schlimme Beispiele, wenn man das in diesem Fall jetzt so sieht, auch in Dresden, im letzten Jahr, wo ja auch Millionen von Demonstrationsteilnehmern mehr oder weniger durch eine Funkzellenabfrage festgestellt wurden. Das finde ich auch, das muss man überprüfen. Aber auf der anderen Seite, es gibt uns als Ermittler die Chance. Und ich finde, Straftaten zu verhindern oder Straftaten aufzuklären, das sind ja die Instrumente, die wir ... Oder das ist ja der Teil, den wir als Polizei und auch als Sicherheitsbehörden für die Sicherheit in unserem Lande als Aufgabe haben.

Und wenn man uns in dieser Form diese Chance nicht gibt, dann ist das etwas, was eine Verantwortung auch der Bundesjustizministerin ... Das Bundesverfassungsgericht hat ja 2010 im März entschieden, so unter den damaligen Regularien nicht zulässig ... Aber Bundesregierung schafft eine Regel und das ist ja etwas, was diese Bundesregierung bisher nicht gemacht hat. Das ist ja eigentlich der Skandal.

...


Aus: ""Wir wollen ja auch keinen Polizeistaat" - Bundesvorsitzender der Polizeigewerkschaft fordert Vorratsdatenspeicherung von mindestens vier Monaten"
Bernhard Witthaut im Gespräch mit André Hatting" (28.01.2012)
Quelle: http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/1663233/ (http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/1663233/)

-.-

Quote[...] Ein Gutachten entzweit das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium im Streit über die Vorratsdatenspeicherung. Das von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in Auftrag gegebene Schriftstück des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht zeige, ,,dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP).

Eigene Erhebungen des Bundeskriminalamtes (BKA), in denen es den Nachweis erbringen wollte, dass zahlreiche Fälle von Kinderpornographie, islamistischer Terrorvorbereitung und Internetkriminalität nicht aufgeklärt werden konnten, weil Verbindungsdaten von Computern oder Handy fehlten, wurden als nicht relevant bezeichnet.

Der Sprecher des Innenministerium reagierte am Freitag in der Bundespressekonferenz in Berlin mit Zahlen aus Polizei-Statistiken auf die Feststellung der FDP, die Vorratsdatenspeicherung sei ,,zwecklos" und habe, wo sie betrieben werde, ,,keinen messbaren Einfluss auf die Aufklärungsquote". Hierzu ,,ergänzte" der Sprecher des Justizministeriums, das Gutachten halte fest, dass die BKA-Zahlen ,,nicht geeignet" seien und wiederholte die Feststellung, es gebe lediglich ,,einen gefühlten Bedarf". Das Gutachten sei eine ,,Bestätigung für den Vorschlag der Bundesjustizministerin, eben nur anlassbezogen vorhandene Daten einzufrieren."

Der Sprechers des Innenministeriums äußerte während dieses Schlagabtauschs mit seinem Koalitionskollegen vor der Bundespressekonferenz, die Zahlen des BKA zeigten, ,,die hohe Relevanz, die das Instrument der Vorratsdatenspeicherung für die Ermittlungsbehörden hat."

Der Sprecher des Justizministeriums hielt dem wiederum entgegen, auf Seite 76 des Gutachtens des Max-Planck-Instituts stehe, die Zahlen des BKA seien ,,nicht geeignet für die Einschätzung". Der Sprecher des Innenministerium widersprach: ,,Die Gutachter führen selbst aus, dass ihre Untersuchung dadurch gekennzeichnet ist, dass es nur eine sehr unsichere statistische Datengrundlage gebe und sie auf die Durchführung systematischer empirischer Untersuchungen – wie das BKA sie durchgeführt hat – verzichtet hätten."

Das Justizministerium hatte am Donnerstag durch frühzeitige Presseinformationen dafür gesorgt, dass politische Einschätzungen zum dem Gutachten des Max-Planck-Instituts vor dessen Veröffentlichung verbreitet wurden. Dem Innenministerium war das Gutachten nach Auskunft seines Sprechers hingegen erst am Freitagvormittag übersandt worden. Die Studie war bereits vor Monaten einmal fertig gewesen, dann aber auf Verlangen des Justizministeriums nachgearbeitet worden, nunmehr offenbar zu dessen Zufriedenheit.

Das Innenministerium liegt seit anderthalb Jahren mit dem Justizministerium im Streit über eine Neufassung des im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht in der damaligen Form verworfenen sechsmonatigen Vorratdatenspeicherung. Die Justizministerin ist zu einer Neufassung aufgerufen, nicht zuletzt dadurch, dass wegen der fortdauernden Nichtumsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie ein Verfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik in Vorbereitung ist.

Regierungssprecher Seibert sagte in Zusammenfassung der Streitpunkte zwischen Innen- und Justizministerium, die Vorratsdatenspeicherung sei ,,eines der schwierigsten rechtspolitischen Probleme, die sich derzeit stellen". Eine Annäherung sei ,,mit durchaus unterschiedlichen Blickpunkten möglich". Aus Sicht von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gebe es allerdings ,,eine Notwendigkeit zur Neureglung wegen der Vorgaben der Europäischen Union. Einen Zeitpunkt kann ich Ihnen nicht nennen", sagte Seibert.


Aus: "Vorratsdatenspeicherung - Disput zwischen den Ministerien " Von Peter Carstens, Berlin (27.01.2012)
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vorratsdatenspeicherung-disput-zwischen-den-ministerien-11627230.html (http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vorratsdatenspeicherung-disput-zwischen-den-ministerien-11627230.html)

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Quote[...] Dem Chaos Computer Club (CCC) wurde ein wissenschaftliches Gutachten der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht zugespielt, das sich detailliert mit der Frage der angeblichen "Schutzlücke" durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 beschäftigt. Die Studie kommt zum eindeutigen Ergebnis, daß eine solche immer wieder behauptete Lücke nicht besteht. Die angebliche Notwendigkeit der Speicherung von 300 bis 500 Millionen Datensätzen pro Tag kann laut der Untersuchung nicht durch kriminologische Statistiken belegt werden.

Der CCC publiziert das 271-seitige Dokument, um endlich eine faktenbezogene Diskussion um die angebliche Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung zu ermöglichen. "Die umfangreiche europaweite Erhebung und Auswertung des MPI offenbart, daß die Stammtischparolen von der 'Schutzlücke' durch den Wegfall der anlaßlosen Telekommunikationsdatenspeicherung keine Faktenbasis haben", faßte CCC-Sprecher Frank Rieger die Ergebnisse der Studie zusammen. "Die Vorratsdatenspeicherung führt nachweislich nicht zu höheren Aufklärungsquoten bei schweren Verbrechen." Das Gutachten vom Juli 2011 betrachtet detailliert Deliktsbereiche hinsichtlich ihrer Aufklärungsquoten. Für den Zeitraum, in dem es in Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung gab, ist kein positiver Effekt auf die Aufklärungsquoten zu verzeichnen. Aber auch nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 war kein Abfall der Quote der aufgeklärten Fälle zu beobachten.

Weiterhin verglichen die MPI-Forscher die Situation und Entwicklungen in anderen europäischen Ländern und zogen auch die Daten aus der auf EU-Ebene durchgeführten, äußerst unzureichenden "Evaluation" heran. Zudem wurden Ermittler, Staatsanwälte und Richter befragt. Auch im direkten Vergleich mit anderen europäischen Ländern, die derzeit eine Vorratsdatenspeicherung umsetzen, ist keine deutsche "Schutzlücke" feststellbar.

Die Studie bemängelt weiterhin das Fehlen systematischer empirischer Untersuchungen zu den Auswirkungen der anlaßlosen Massenerfassung. Auch in Zukunft sind solche wissenschaftlichen Evaluationen aus Kostengründen nicht einmal geplant. Entsprechend werden von den Befürwortern der anlaßlosen Massenspeicherung lediglich Einzelfälle herangezogen, um die Notwendigkeit der Datenhalden herbeizureden.

"Der hartnäckige Unwille, technische Ermittlungsmaßnahmen, die tief in Grundrechte eingreifen, einer regelmäßigen neutralen Evaluierung zu unterwerfen, setzt sich hier fort", erklärte CCC-Sprecher Frank Rieger. "Innenpolitiker und Sicherheitsbehörden sehen offenbar keinen Bedarf an einer sachlichen, faktengestützten Diskussion und versuchen stattdessen immer wieder, mit Einzelfällen und Anekdoten die öffentliche Meinung zu manipulieren." Laut dem MPI-Gutachten halten solche in der öffentlichen Debatte gern verwendeten Fallbeschreibungen einer nüchternen wissenschaftlichen Überprüfung oftmals nicht stand.

Selbst beim Lieblingsthema der Sicherheitspolitiker, dem islamistischen Terror, liegen keinerlei Hinweise dafür vor, daß auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten in den letzten Jahren zur Verhinderung eines Terroranschlags geführt hätten, wie die MPI-Untersuchung feststellt.

Das Gutachten betrachtet nüchtern die kriminologischen Effekte der Vorratsdatenspeicherung und kommt zu dem eindeutigen Schluß, daß die behauptete Schutzlücke nicht besteht. Nicht erst aufgrund dieser Erkenntnis fordert der CCC daher erneut, auf eine massenhafte verdachtslose Speicherung von Telekommunikationsdaten zu verzichten.
Links:

Gutachten des MPI:
"Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung? Eine Untersuchung zu Problemen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bei Fehlen gespeicherter Telekommunikationsverkehrsdaten"
http://vds.brauchts.net/MPI_VDS_Studie.pdf (http://vds.brauchts.net/MPI_VDS_Studie.pdf)




Aus: "Wissenschaftliches Gutachten belegt: keine "Schutzlücke" ohne Vorratsdatenspeicherung" erdgeist (2012-01-27)
http://www.ccc.de/de/updates/2012/mythos-schutzluecke

Title: [Im anhaltenden Streit um... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 21, 2012, 09:17:10 AM
Quote[...] Im anhaltenden Streit um die Wiedereinführung Vorratsdatenspeicherung erhöht Brüssel den Druck auf Berlin. Die EU-Kommission drohe mit Konsequenzen, weil Deutschland die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung noch nicht umgesetzt habe, berichtet die Süddeutsche Zeitung am Dienstag. Brüssel wolle der Bundesregierung nun eine Frist von vier Wochen setzen, "um einen vertragsgemäßen Zustand" herzustellen. Anderenfalls drohe die Kommission mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, der ein Zwangsgeld verhängen könnte.

Brüssel drängt darauf, dass die 2006 beschlossene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nun auch hierzulande in geltendes Recht umgesetzt wird. Das dafür 2007 verabschiedete Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung hatte das Bundesverfassungsgericht im März 2010 mit einem Grundsatzurteil kassiert. Seither wartet die Kommission auf eine Neuregelung, im Sommer 2011 leitete sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Eine erste Frist hatte Berlin im Dezember vergangenen Jahre verstreichen lassen – auch damals hatte Brüssel mit dem EuGH gedroht.

Um die Neuregelung gibt es in Deutschland heftigen Streit. Die Koalition hat sich bisher nicht auf eine gemeinsame Linie einigen können. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stemmt sich gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung und hat stattdessen einen Gesetzesvorschlag nach dem "Quick Freeze"-Modell in die Diskussion eingebracht. Dabei werden die Daten auf Providerseite nur im konkreten Bedarfsfall eingefroren und den Behörden zur Verfügung gestellt. Ermittlungsbehörden und Unionsvertreter fordern dagegen, die Daten grundsätzlich sechs Monate auf Vorrat zu speichern.

Für Leutheusser-Schnarrenberger ist die EU-Richtlinie ohnehin gescheitert. Die Justizministerin sieht keine Eile, weil die Kommission selbst eine Überarbeitung der Richtlinie angekündigt hatte. Brüssel hatte einräumen müssen, dass bei einer Evaluation der Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedsstaaten "gravierende Mängel" zu Tage getreten seien. (vbr)


Aus: "Bericht: Brüssel setzt neue Frist für Vorratsdatenspeicherung" (20.03.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bericht-Bruessel-setzt-neue-Frist-fuer-Vorratsdatenspeicherung-1476363.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bericht-Bruessel-setzt-neue-Frist-fuer-Vorratsdatenspeicherung-1476363.html)

Title: [Im Streit über die Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 24, 2012, 11:58:10 AM
Quote[...] Die Morde von Toulouse haben in der Berliner Regierungskoalition den Streit um das Thema Vorratsdatenspeicherung neu entfacht. Die Ermittlungen gegen den Attentäter in Frankreich belegen nach Ansicht des CSU-Innenexperten Hans-Peter Uhl den Bedarf an einer umfangreichen Datenspeicherung auf Vorrat. "Bei uns wäre die Ermittlung des Mörders nicht möglich gewesen", sagte Uhl der Zeitung "Die Welt". Das Aufspüren des 23-Jährigen sei ein weiterer Beleg dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung Leben retten könne.

...

QuoteHeute 10:57 von
götzvonberlichingen_2
... Aber wehe, wenn Transparenz und Offenheit von Politik und Politikern gefordert wird, da wird man plötzlich dünnhäutig und verweist gerne auf nationale Sicherheit und private Interessen die niemanden etwas angehen.

http://forum.spiegel.de/f22/vorratsdatenspeicherung-toulouse-morde-entfachen-neuen-koalitionsstreit-57240.html#post9880017

...


Aus: "Toulouse-Morde entfachen neuen Koalitionsstreit" (24.03.2012)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,823445,00.html (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,823445,00.html)

-.-

Quote[...] Im Streit über die Vorratsdatenspeicherung zeichnet sich keine Annäherung zwischen CDU/CSU und FDP ab – trotz einer von der EU-Kommission angedrohten Klage. Christian Ahrendt, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, geht laut dpa davon aus, dass jetzt ernsthaft auf der Grundlage von "Quick Freeze" verhandelt werde. Die Methode, bei der Daten von Telefon- und Internetverbindungen nur bei konkreten Anlässen gespeichert werden, geht der Union nicht weit genug.

Laut einem Bericht der Leipziger Volkszeitung hat Bundeskanzlerin Angela Merkel Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler gebeten, eine "schnelle" und "zeitnahe" Regelung vorzulegen. Die Kanzlerin habe den FDP-Vorsitzenden im Beisein von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) aufgefordert, sich dabei an der anlasslosen sechsmonatigen Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten zum Zweck der Verbrechensbekämpfung zu orientieren.

Merkel hat sich laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau auch direkt an Leutheusser-Schnarrenberger gewandt. Dabei habe sie die Justizministerin in einem kurzen Gespräch an ihre "fachliche wie europapolitische Verantwortung" erinnert. Die FDP-Politikerin sieht keine Eile, weil die Kommission selbst eine Überarbeitung der Richtlinie angekündigt hatte.

"Jetzt muss Schluss sein mit Abwarten", sagte der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionschef Günter Krings der Rheinischen Post. "Hier darf es nicht länger um die Empfindlichkeiten eines Koalitionspartners gehen, sondern hier geht es um die Stabilität des europäischen Rechtsraumes und das Geld aller Steuerzahler", sagte der Politiker mit Blick auf drohende Strafzahlungen.

FDP-Politiker Ahrendt mahnte hingegen zu Gelassenheit. "Die Europäische Kommission hat Deutschland auch wegen des VW-Gesetzes verklagt, und niemand käme auf die Idee, deshalb das VW-Gesetz aufzuheben", sagte er. Daher müsse man bei der Vorratsdatenspeicherung nun nicht in Aufregung fallen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2010 die bis dahin geltende Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Die für eine Neuregelung zuständige Justizministerin hatte am Mittwoch angekündigt, ihren Vorschlag des "Quick Freeze" ins Kabinett bringen zu wollen. (anw)

Quote22. März 2012 10:41
CDU/CSU das sind die gleichen
Pirx

Politiker, die sich weigern das Antikorruptionsabkommen (UN
Konvention gegen Korruption) zu unterzeichnen. Mit dem Argument, dies
würde das ganze Parlament unter Generalverdacht stellen! ...

QuoteDie UN-Konvention gegen Korruption ist der erste weltweit völkerrechtlich verbindende Vertrag zur Bekämpfung der Korruption. Er verpflichtet die Vertragsparteien zur Bestrafung verschiedener Formen der Korruption gegenüber Amtsträgern und zur internationalen Zusammenarbeit. Die Konvention ist von 159 Staaten ratifiziert (Stand Januar 2012). Die größten Staaten (nach Einwohnerzahl) die die Konvention nicht ratifiziert haben sind Japan, Deutschland, Myanmar, Sudan, Saudi-Arabien, Nordkorea und Syrien. ...

http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Konvention_gegen_Korruption (26. Januar 2012)



Quote22. März 2012 10:58
Oh, es geht um einen stabilen Rechtsraum und Steuergelder
FrogmasterL

Komische Worte von einer Regierung, die es nicht schafft, die
UN-Antikorruptionsrichtlinien zu ratifizieren und andererseits
Milliardenbeträge für Bankenrettung und Kriegsspiele am Hindukusch
rauswirft.


Quote22. März 2012 11:14
Da steht den Lobbyhuren der kalte Angstschweiß auf der Stirn
Talon Marr

Geht denen wohl langsam der Arsch auf Grundeis. Will die
Content-Mafia wohl ihr Geld wieder zurück jetzt wo alles nicht so
gelaufen ist, wie ursprünglich bestellt und bezahlt wurde?

...


Quote22. März 2012 11:48
Steuergelder? Da sage ich mal Atom U-Boote, Shell, Wulff, VW u.s.w.
RayFX (mehr als 1000 Beiträge seit 26.09.01)

135 Mio für ein atomwaffenfähiges U-Boot als Geschenk an Israel
17,4 Mio an VW für die Entwicklung von Elektrofahrzeugen
170000 € an Shell für Energiesparlampen
200000 € jährlich an Wulff
Fantastilliarden für die Euro Rettung die ja wieder mal nichts
anderes ist als eine verkappte Bankenrettung

Ein dämlicheres Argument war gerade nicht zur Hand, oder was???
... Europapolitische Verantwortung? Ratifiziert erst mal die
UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC), die haben wir nämlich auch
nicht unterschrieben... ALS EINZIGES EUROPÄISCHES LAND



Aus: "CDU/CSU und FDP weiter uneins über Vorratsdatenspeicherung" (22.03.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/CDU-CSU-und-FDP-weiter-uneins-ueber-Vorratsdatenspeicherung-1477671.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/CDU-CSU-und-FDP-weiter-uneins-ueber-Vorratsdatenspeicherung-1477671.html)

-.-

Quote[...] Die SPD begründet ihren Vorstoß unter anderem mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs 2006 zum Wuppertaler Korruptionsskandal. Damals sei bezüglich der Behandlung von Mandatsträgern eine klarere Regelung angemahnt worden. Gleiches galt beim Kölner Müllskandal, der 2002 aufgedeckt wurde.

Ein weiterer Grund für den Entwurf ist eine UN-Konvention von 2003 gegen Korruption. Sie wird von den meisten Staaten mitgetragen. Deutschland hat sie noch nicht ratifiziert, eine Regelung bei der Abgeordnetenbestechung wäre dafür eine Voraussetzung. Die SPD-Politikerin Christine Lambrecht sagte im Bundestag, Deutschland stünde in einer Reihe mit Staaten wie Sudan und Somalia, die das Abkommen auch nicht ratifiziert haben. ...

Quotejorkal
    02.03.2012 um 17:40 Uhr

Die demokratischen Parteien stehen in der Pflicht, endlich nachzuweisen, dass ihre Politik nicht käuflich ist.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-03/abgeordnete-korruption-gesetz?commentstart=1#cid-1908068



SPD fordert Haftstrafen für korrupte Abgeordnete
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-03/abgeordnete-korruption-gesetz (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-03/abgeordnete-korruption-gesetz)

Title: [Der Jurist der Bürgerrechtsvereinigung riet der Bundesregierung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 27, 2012, 10:16:08 AM
Quote[...] Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat derweil die Behauptung des Innenexperten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, zurückgewiesen, wonach die Ermittlung des Todesschützen von Toulouse nur dank der französischen Regeln zur einjährigen Vorhaltung von IP-Adressen durch die Provider möglich gewesen sei.

Laut der Darstellung Breyers habe sich die französische Justiz erst zum Zugriff auf die Wohnung des Täters entschlossen, nachdem ein Motorradhändler angegeben habe, dass sich der Gesuchte bei ihm nach Möglichkeiten zum Entfernen eines Ortungschips erkundigt hatte. Da der Schütze seit Jahren Kunde des Geschäftsmanns gewesen sei, habe dieser aus seiner Kundendatei den Namen des Beschuldigten heraussuchen und der Polizei übergeben können.

Der Jurist der Bürgerrechtsvereinigung riet der Bundesregierung, kühlen Kopf zu bewahren, eine Befreiung von der Umsetzungspflicht zu beantragen und die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Vereinbarkeit der Richtlinie mit den Grundrechten abzuwarten.

...

QuoteOgallala_Aquifer, 27. März 2012 06:38
In meinem Kollegenkreis wollen fast alle die VDS 
denn die sind alle total überzeugt dass die "Freiheit des Internet"
nicht tolerierbar sei. Da seien nur Kriminelle und man selber habe
nichts zu verbergen. Diesen Scheiss muss ich mir immer noch anhören
und es ist als würde man gegen eine Betonwand reden. Es ist mir
unbegreiflich wie zivilisierte Menschen sich so gerne freiwillig
bespitzeln lassen und vom Staat durch und durch kontrollieren. Was
muss da in der Erziehung schiefgelaufen sein dass man sich so einen
starken Führer- und Nanny-Kontroll-Überwachungs-Staat wünscht?

Die "Argumente" sind auch immer dieselben "Du hast keine Kinder, du
kannst nicht mitreden" (-> VDS würde gegen Päderasten im Internet
helfen), "und wenn die Islamisten auch bei uns Anschläge verüben?
Schau mal Toulouse!!! Ich will geschützt werden und meine Familie
auch!" (-> VDS würde gegen die Terroristen helfen). Und wenn man dann
zuviel nachfragt kommt irgendwann "Und zuviele Ausländer haben wir
sowieso, die Muslime könnten mal gehen dann wäre es viel
friedlicher".

Es macht mich immer ohnmächtig. von SOLCHEN Menschen umgeben zu sein,
das ist nicht mein Land, das ist nicht meine Denke, das ist nicht
mein Leben. Dieses Land und seine Bevölkerung haben sich komplett von
mir distanziert (oder ich mich von ihnen). Es wird immer
unerträglicher.

Quote27. März 2012 09:09
Diese Art von Leuten hat Deutschland schon einmal erlebt...
DasWoelfchen

... Solche Aussagen lassen mich auch jederzeit unter die Decke gehen, da
kann ich Deine Frustration gut verstehen.
Was aber noch schlimmer ist als die Borniertheit solcher Betonköpfe,
ist die Tatsache, dass diese genau die Art von Menschen sind, die
auch schon 1933 den Weg zur Diktatur fleißig mitgeebnet haben und
dann nachher von all den Greuel- und Untaten nichts gewusst haben
wollen.

Wenn wir eins aus unserer jüngsten Vergangenheit gelernt haben
sollten, dann ist es das, was uns die Väter des Grundgesetz ins
Stammbuch geschrieben haben:
Ein Staat kann schon mal schnell zu einem Unrechtsstaat werden und
daher is zuviel Vertrauen in den Staat ein schlechter Ratgeber.

...


Quotehier_nix_DSL, 27. März 2012 09:56

Re: In meinem Kollegenkreis wollen fast alle die VDS

Ich verstehe dich zu gut, und mittlerweile habe ich wohl des Rätsels
Lösung gefunden, nämlich daß mindestens Dreiviertel aller Deutschen
zu völlig verblödeten Konsumzombies geworden ist, denen man ALLES
auftischen kann, sofern es nur 2-3x wiederholt wird, damit es sich in
die matschigen Gehirne brennt.

Nee, im Ernst, sieh dich doch mal um, wie viele Leute hier schon
komplett abgeschaltet haben und sich tagtäglich dem Gehirndurchfall
von BILD, Assi-TV, Profi-Sport und ähnlichem Scheiß hingeben.
Wie eine Herde Schafe sitzen sie blökend vor "DSDS", Bundesliga &
Co., saufen Warsteiner, wählen brav CDU/SPD und schimpfen auf die
beiden einzigen Parteien, die sich für soziale Gerechtigkeit und
Bürgerrechte einsetzen, fahren - je nach Einkommen - schwarze Golfs
oder Audi Kombis (wie die letzten Idioten wohlgemerkt!), sind
Spießbürger, Drückeberger, Denunzianten ("Der Nachbar mäht am Sonntag
Rasen - gleich anzeigen!") und, schlicht gesagt, durch und durch
Ars**löcher!

Früher dachte ich immer, der typische Durschnittsamerikaner, der
flaggewedelnd, fett-werdend und Jesus-anhimmelnd gegen die
Kommunisten aller Couleur zetert, sei der Bodensatz der Menschheit,
aber mittlerweile steht im der deutsche "Otto Normal" in nichts mehr
nach.

...




Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Mahnung aus Brüssel auf Berliner Wunsch?" (26.03.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Mahnung-aus-Bruessel-auf-Berliner-Wunsch-1480231.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Mahnung-aus-Bruessel-auf-Berliner-Wunsch-1480231.html)

Title: [Polnische Ermittler nutzen Vorratsdaten intensiv... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 05, 2012, 04:34:37 PM
Quote[...] Polnische Strafverfolger haben 2011 fast 1,86 Millionen Verbindungs- und Standortinformationen abgefragt – im Jahr davor waren es noch 1,38 Millionen. 2009 griffen die Ermittler gut 1 Million Mal auf die Vorratsdaten zu. Diese Zahlen hat die polnische Bürgerrechtsorganisation Panoptykon Foundation am Dienstag veröffentlicht. Sie hat sie laut eigenen Angaben vom nationalen Amt für elektronische Kommunikation UKE in Folge einer Anfrage auf Basis des polnischen Informationsfreiheitsgesetzes erhalten.

Polen dürfte angesichts der Statistik in der EU-Liste der Länder, in denen Polizei und Justiz sich am häufigsten die Vorratsdatenspeicherung zunutze machen, weiter eine Spitzenposition einnehmen. Laut den zuletzt verfügbaren Zahlen aus Brüssel hatte sich Tschechien 2008 darauf den Spitzenplatz erobert: 12.744 Abfragen kamen dort vor vier Jahren auf 1 Million Einwohner. In Polen wurde im vergangenen Jahr rund 49.000 Mal pro Million der dort gemeldeten Bürger zugegriffen. Insgesamt 1 Million der Ersuche 2011 hätten sich auf höchstens einen Monat alte Daten bezogen. Eine Unterscheidung nach Informationstypen und ob die Daten etwa beim Surfen oder Telefonieren angefallen sind, hat das UKE nicht herausgegeben.

In Polen können die Polizei und mehrere andere Behörden verdachtsunabhängig protokollierte Nutzerspuren nicht nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten verwenden, wie es die EU-Richtlinie eigentlich vorsieht. Darüber hinaus ist ein Zugriff etwa auch zur Gefahrenabwehr möglich. Eine Richtergenehmigung brauchen die Fahnder nicht. Die Speicherfrist beträgt in Polen zwei Jahre, was über dem EU-Durchschnitt liegt.

Panoptykon spricht von einer hohen Zahl missbräuchlicher Nutzungen von Vorratsdaten. Zu den aufsehenerregendsten Fällen gehöre die Bespitzelung von Journalisten durch den Geheimdienst. Jüngst habe zudem ein Warschauer Gericht bestätigt, dass das Büro des Generalstaatsanwalts verdachtsunabhängig gespeicherte Telekommunikationsdaten rechtswidrig eingesetzt habe. Seit über zwei Jahren bemühe man sich um eine Reform der gesetzlichen Grundlagen zur Vorratsdatenspeicherung. Eine für Menschenrechtsfragen zuständige polnische Institution habe bereits Beschwerde beim nationalen Verfassungsgericht eingereicht. In Brüssel bereitet die EU-Kommission derweil eine Überarbeitung der Direktive vor, während die Regierungskoalition in Deutschland auch angesichts einer Abmahnung aus Brüssel weiter im Streit über das weitere Vorgehen liegt. (Stefan Krempl) / (anw)

Quotevalen, 4. April 2012 08:21
Diese Gefahr würde in Deutschland nicht bestehen. Wie käme ich nur auf den Gedanken so etwas zu vermuten...



Aus: "Polnische Ermittler nutzen Vorratsdaten intensiv" (04.04.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Polnische-Ermittler-nutzen-Vorratsdaten-intensiv-1500593.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Polnische-Ermittler-nutzen-Vorratsdaten-intensiv-1500593.html)

Title: [Großbritannien... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 05, 2012, 05:10:18 PM
Quote[...] Wie die BBC und der Independent gestern berichteten, ist die britische Regierung im Begriff, eine umfassende Neuregelung des staatlichen Zugriffs auf die Telekommunikationsdaten aller Bürger anzugehen. Unter anderem soll es Ermittlungsbehörden dadurch möglich sein, E-Mail-Absender- und Empfänger sowie die URL von besuchten Websites ohne richterliche Verfügung einzusehen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative soll, wie das "home office" (Innenministerium) bestätigt, wahrscheinlich im Mai auf den Weg gebracht und baldmöglichst verabschiedet werden. Begründet wird der Schritt – wie immer – mit der Terrorismusmusbedrohung und der Verfolgung schwerer Straftaten.

Der Plan, in Großbritannien ein Überwachungsregime einzurichten, das weit über die Forderungen der umstrittenen EU-Vorratsdatenverordnung (Data Retention Directive) hinausgeht, ist nicht ganz neu. So sollen der MI5, die Überwachungsbehörde GCHQ, aber auch lokale Polizeibehörden die Möglichkeit bekommen, Verdächtige ohne richterliche Anordnung "live" zu überwachen, was sogar das Mitlesen von E-Mail-Inhalten einschließt. Des Weiteren soll auch die gesamte über soziale Netzwerke laufende Kommunikation gespeichert und eingesehen werden können.

...

QuoteSpikes
Erstellt am 3. April 2012 um 08:57

Tja George Orwell wahr doch kein Spinner sondern wusste damals schon was uns erwartet. ...


Aus: "Großbritannien: Regierung will umfassende Vorratsdatenspeicherung" Von Andreas Müller (02.04.2012)
Quelle: https://netzpolitik.org/2012/grosbritannien-regierung-will-umfassende-vorratsdatenspeicherung/ (https://netzpolitik.org/2012/grosbritannien-regierung-will-umfassende-vorratsdatenspeicherung/)

Title: [Vorratsdatenspeicherung in Österreich startet... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 05, 2012, 05:27:46 PM
Quote[...] In Österreich ist am heutigen Sonntag die Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Dabei wird aber von verschiedener Seite das Datenschutzgesetz verletzt, da die erforderlichen Genehmigungen der Datenschutzkommission teilweise noch nicht vorliegen oder gar nicht beantragt wurden. Darauf weist die österreichische Gesellschaft für Datenschutz Arge Daten hin. Selbst das zuständige Ministerium war zu spät dran.

Alle Telefon- und Internetbetreiber mit einem Jahresumsatz von mehr als 277.000 Euro müssen nun zahlreiche Verbindungs-, Orts- und Stammdaten für ein halbes Jahr speichern. Bereits vorhandene Daten, die vor dem 1. April angefallen sind, müssen ebenfalls für sechs Monate gespeichert bleiben.

Der Zugriff von Polizei und Staatsanwalt erfolgt nicht direkt, sondern über einen zwischengeschalteten Computer. Dieser wird von der staatlichen Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ) betrieben. Für den Zugriff auf diesen Rechner sind bestimmte Accounts und Zertifikate erforderlich. Diese verwaltet die BRZ im Auftrag des Verkehrsministeriums.

Da Vorratsdaten strafrechtlich relevante Daten enthalten, müssen die Provider und das Verkehrsministerium ihre jeweiligen Anwendungen vorab melden und genehmigen lassen. Dafür ist die Datenschutzkommission (DSK) zuständig.

Das Verkehrsministerium und mehrere Mobilfunk-Anbieter habe ihre Anwendungen aber erst am Freitag der DSK gemeldet. Da die Prüfung einige Zeit in Anspruch nimmt, konnten die Genehmigungen nicht sofort erteilt werden. Weil aber das Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) die Vorratsdatenspeicherung seit 1. April vorsieht, dürfte mit der Speicherung bereits begonnen worden sein. Die Datenschutzkommission könnte nun theoretisch Verwaltungsstrafen gegen jene verhängen, die noch nicht oder sehr spät ihre Genehmigungen beantragt haben.

Eine Reihe von Providern hat offenbar noch gar nicht eingereicht oder womöglich nicht einmal Vorbereitungen für die Vorratsdatenspeicherung getroffen. Denn bei kleinen Anbietern ist bisweilen unklar, ob sie unter die Speicherpflicht fallen. "Kleinere Anbieter, bei denen die Aufzeichnungspflicht fraglich ist, können sich de facto nicht rechtmäßig verhalten", schreibt die Arge Daten auf ihrer Website, "Speichern sie ohne Verpflichtung, dann haben sie eine Verwaltungsstrafe am Hals. Speichern sie nicht, obwohl später die Polizei meint, sie wären verpflichtet gewesen, dann droht ebenfalls ein teures Verwaltungsverfahren."

Die Arge Daten fordert nun Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) auf, eine Liste der Vorratsdatenspeicherung verpflichteten Provider zu veröffentlichen. Bei der Datenschutzkommission beantragte sie den sofortigen Stopp der Vorratsdatenspeicherung.

Fraglich ist, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit dem österreichischen Verfassungsrecht vereinbar ist. Das Bundesland Kärnten wird beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Prüfung beantragen. Zudem organisiert der österreichische Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Massen-Individualbeschwerde. Daran kann sich kostenlos jede Person oder Organisation beteiligen, die in Österreich einen festen oder mobilen Telefon- oder Internetanschluss hat. Davon unabhängig haben österreichische Staatsbürger die Möglichkeit, auf der Website des Parlaments für die Bürgerinitiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" zu unterschreiben. (Daniel AJ Sokolov) / (ck)

Quote2. April 2012 10:44
Seit heute surfe ich nur noch eine IP an...
Sledge_Dog

Auch wenn sich die Damen und Herren wundern werden, seit heute
surfe ich immer nur eine IP an und erhalte auch immer nur Daten einer
IP. Egal ob ich spiele, Gedanken austausche oder telefoniere. Es ist
die IP des VPN Anbieter meines Vertrauens ;)



Aus: "Vorratsdatenspeicherung in Österreich startet rechtswidrig" (01.04.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-in-Oesterreich-startet-rechtswidrig-1498320.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-in-Oesterreich-startet-rechtswidrig-1498320.html)


Title: [Wie die deutsche Überwachungstechnik... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 12, 2012, 08:43:01 PM
Wie die deutsche Überwachungstechnik offensichtlich eingesetzt wird, schildert der Syrer Mohammed, der nach Deutschland geflüchtet ist. Er erzählt, dass er im Internet Videos von Demonstrationen gegen das Assad-Regime bereitgestellt hat. Als er später verhaftet worden sei, habe man ihm jeden einzelnen Schritt genannt, den er im Internet unternommen habe. Amnesty International kennt nach eigenen Angaben viele solcher Fälle.

Via http://netzpolitik.org/2012/ard-magazin-fakt-deutsche-firmen-liefern-uberwachungstechnologie-an-syrien/ (http://netzpolitik.org/2012/ard-magazin-fakt-deutsche-firmen-liefern-uberwachungstechnologie-an-syrien/) | http://netzpolitik.org/2012/siemens-und-syrien-was-die-uberwachungstechnik-kann/ (http://netzpolitik.org/2012/siemens-und-syrien-was-die-uberwachungstechnik-kann/)

-.-
Quote[...] In Bulgarien soll die Vorratsdatenspeicherung auch bei kleinen Vergehen genutzt werden können und das Innenministerium direkten Zugriff auf die Daten erhalten. Die EU-Richtlinie verlangt dagegen eine Beschränkung des Zugriffs auf die Verfolgung ,,schwerer Straftaten". ...In Ungarn trat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung am 15. März 2008 in Kraft. Ermittler dürfen ohne Angabe von Zwecken auf die Daten zugreifen. ... In Rumänien wurde ein Gesetz zur sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht aufgehoben. In dem Urteil des rumänischen Verfassungsgerichtshof heißt es, eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung drohe die Unschuldsvermutung "auszuhebeln", erkläre die gesamte Bevölkerung zu potenziellen Straftätern, erscheine "exzessiv" und verstoße gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ... Im Vereinigten Königreich werden die Vorratsdaten zwölf Monate lang gespeichert. 2009 gab es dort Pläne, wonach die Speicherung auch auf soziale Netzwerke wie Facebook oder MySpace ausgeweitet werden sollte. 2010 vereinbarte die neue Regierung aus Konservativen und Liberaldemokraten, die "Speicherung von Internet- und E-Mail-Protokollen ohne begründeten Anlass zu stoppen". ...

Aus: "Vorratsdatenspeicherung" (Stand: 10. April 2012)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung (http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung)

-.-
Quote[...] Obwohl die Mobilfunknetze die am intensivsten überwachten Kommunikationskanäle sind, ist es sogar mit Handys möglich, kurze Botschaften unter dem Radar der Überwacher durch zuschicken. Das gilt auch für die Vorratsdatenspeicherung in Österreich, wo erfolglose Anrufe – wie in den meisten anderen Staaten – nicht mitprotokolliert werden. Damit lässt sich das Handy als Signalgeber benutzen, das auf den nächsten Kommunikationskanal verweist: Einmal läuten lassen bedeutet Wechsel in einen bestimmten Chatroom, zweimal läuten denotiert "E-Mail" usw. ... Die hier angerissenen Wege und Methoden, die Analyse von Verkehrsdaten zu erschweren bis unmöglich zu machen, sind ebenso dem militärischen Bereich entlehnt, wie die Verkehrsdatenanalyse selbst ein Produkt des Krieges ist. Mit dem Beginn der verschlüsselten Funkkommunikation war es periodisch immer wieder unmöglich, die Verschlüsselung des Gegners zu brechen.
Daher verfeinerte man die Analyse jener Daten, die trotz Verschlüsselung anfallen, immer mehr: Häufigkeit und Länge der Funksprüche, Anzahl der beteiligten Funkgeräte, Standorte und Bewegungen wurden durch Kreuzpeilung ausgeforscht. Das Ganze nannte und nennt sich "Signals Intelligence" (SIGINT) und ist neben dem Codeknacken Kernaufgabe aller militärischen Nachrichtendienste.
Als Mittel gegen die SIGINT des Gegners setzten sowohl Alliierte wie Deutsche im Zweiten Weltkrieg auf immer schnellere Wechsel und Kombinationen der Funkkanäle (Frequency Hopping bzw. Multiplexing). Um die Signalanalysten der Gegenseite irrezuführen, wurden auch in Ruhezeiten permanent Verkehrsdaten produziert, indem so lange verschlüsselter Nonsense ausgestrahlt wurde ...

Von Erich Moechel - Netzpolitik, Datenschutz – und Spaß am Gerät – Aus: "Wie man die Vorratsdatenspeicherung umgeht" (29. 3. 2012) | http://fm4.orf.at/stories/1696586/ (http://fm4.orf.at/stories/1696586/) | & Um ihre Berufs- und Schweigepflichten künftig zu erfüllen, werden Anwälte, Journalisten etc. im Umgang mit Informanten und Klienten ähnlich konspirative Kommunikationsmethoden verwenden müssen wie Berufsverbrecher oder Agenten => http://fm4.orf.at/stories/1696431/ (http://fm4.orf.at/stories/1696431/) (26. 3. 2012)

Title: [Sir Tim Berners-Lee (Vorratsdatenspeicherung)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 19, 2012, 09:26:11 AM
Quote[...] Sir Tim Berners-Lee, der Erfinder des Hypertext-Systems WWW, hat vor den Folgen der geplanten verschärften Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien gewarnt. Dazu nutzte er ein Interview mit der Tageszeitung Guardian. Vor zwei Monaten war bekannt geworden, dass die britische Regierung plant, Provider dazu zu verpflichten, Vorratsdaten ein Jahr lang zu speichern und den Sicherheitsbehörden den Zugriff darauf in Echtzeit zu erlauben. Diesen Ausbau der staatlichen Überwachung nannte er eine "Zerstörung von Menschenrechten".

Das Ausmaß der Kontrolle über eine Person, das die Überwachung ihrer Internetaktivitäten ermögliche, sei immens. Teilweise erhalte man so intimere Details aus ihrem Leben, als jeder, mit dem sie sich unterhalte. Die Idee, dass solche Informationen aufgezeichnet werden sollen, sei offensichtlich sehr gefährlich. Die erhaltenen Daten könnten gestohlen oder gekauft werden und beispielsweise zur Erpressung von Regierungsmitgliedern oder Militärangehörigen genutzt werden.

Wenn die Regierung es wirklich für nötig erachte, derart sensible Daten zu sammeln, dann müsse sie eine sehr starke, unabhängige Kontrollinstitution einrichten. Diese könnte dann jede Nutzung der Überwachungsdaten überprüfen und feststellen, ob wertvolle Beweise geliefert wurden. Da aber keine derartigen Pläne bekannt seien und auch unklar sei, wie die Daten sicher gespeichert werden sollen, sei es im Moment am wichtigsten, das Gesetz zu stoppen. Berners-Lee fügte hinzu, dass es die Bemühungen der Regierungen zur Kontrolle oder zum Ausspionieren des Internets sind, die ihn am stärksten um den Schlaf brächten.

Daneben ging der Informatiker in dem Interview auch auf eine vor wenigen Tagen prominent geäußerte Warnung ein, dass Portale wie Facebook mit ihrer Schaffung abgetrennter Bereiche des Internets Innovationen behindern. Bereits vor 20 Jahren habe ihn ein Kollege darauf aufmerksam gemacht, dass es beeindruckend sei, wie schnell Menschen im Internet etwas übernehmen würden, aber auch, wie schnell sie es wieder fallen lassen.

Angesichts der Sorgen über die immer größeren Mengen von Nutzerdaten, die Dienste wie Google und Facebook sammeln, kann er sich vorstellen, dass Nutzer darauf bestehen könnten, ihre persönlichen Daten auf unabhängigen Servern zu speichern. Damit wären sie nicht mehr in den Händen der Unternehmen, und die Nutzer könnten selbst bestimmen, wer welchen Zugriff darauf hat.

Sorgen bereiten ihm "native Apps" für Geräte wie das iPhone und das iPad, denn sie könnten nicht durchsucht werden. Dadurch gehe eine Menge an Informationen für die breite gesellschaftliche Diskussion verloren. Aber die rasche Entwicklung von Web-Apps stimme ihn optimistisch. Sie würden derartige Inhalte auch wieder im Internet verfügbar machen. (mho)

Quote18. April 2012 13:11
Nicht "von"
milchkanne (mehr als 1000 Beiträge seit 29.02.08)

"Die erhaltenen Daten könnten gestohlen oder gekauft werden und
beispielsweise zur Erpressung von Regierungsmitgliedern oder
Militärangehörigen genutzt werden."

Sondern "durch". Es sollte doch wohl eher heissen "zur Erpressung
durch Regierungsmitgliedern oder Militärangehörigen...". Wobei sich
das natürlich nicht auf diese beiden Gruppen beschränkt.

-milchkanne.

Quote18. April 2012 13:16
Re: Nicht "von"
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

Ich denke mal, Berners-Lee hat diese Beispiele bewusst gewählt, damit
diejenigen, die derzeit besonders laut nach Überwachung,
Datensammlung und Zensur schreien, begreifen, dass sie selbst dadurch
auch leicht zum Opfer werden können.
Hätte er geschrieben, dass irgendwelche Normalbürger erpresst werden
könnten, würde das den Polizeistaatsfans in der Regierung und in den
Sicherheitsbehörden doch völlig egal sein.

Quote18. April 2012 14:19
Keine Angst...
Wahrheitsager

Ihr werdet sehen, dass sich die genannten Personen selbstverständlich
mit aller Sorgfalt von solchen Überwachungsmassnahmen ausnehmen.






Aus: "WWW-Erfinder kritisiert britische Überwachungspläne" (18.04.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/WWW-Erfinder-kritisiert-britische-Ueberwachungsplaene-1541840.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/WWW-Erfinder-kritisiert-britische-Ueberwachungsplaene-1541840.html)

Title: [Die VDS ist der Zombie des digitalen Zeitalters... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 19, 2012, 10:49:37 AM
Quote[...]


QuoteVolker
Erstellt am 18. April 2012 um 19:53 | Permanent-Link

Die VDS ist der Zombie des digitalen Zeitalters. Egal wie oft man sie abmurxt, sie steht immer wieder auf und wandelt durch die Hirne der Innenminister.



https://netzpolitik.org/2012/streit-um-vorratsdatenspeicherung-diesen-horrorkatalog-will-das-innenministerium-speichern/#comments (https://netzpolitik.org/2012/streit-um-vorratsdatenspeicherung-diesen-horrorkatalog-will-das-innenministerium-speichern/#comments)

-.-

Bundesregierung plant verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungen (18.04.2012)
https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/574/1/lang,de/ (https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/574/1/lang,de/)


-.-

Quote

...

Quoteguemines1
   19.04.2012 um 10:52 Uhr

Nach den NSU Morden mit V Leuten kann der Friederich erzählen was er will, das dient nicht zur Terrorabwehr, das dient zur Kontrolle der Bevölkerung! ...


http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-04/vorratsdaten-gesetzentwurf (http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-04/vorratsdaten-gesetzentwurf)

-.-

Quote[...] In Schweden wird der Beschluss des Parlaments die Kritiker der verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikationsdaten kaum stoppen. Die Jugendorganisation der Linkspartei bietet jetzt "digitale Selbstverteidigungskurse" an. Von Peter Sunde, dem bekannten Gründer von The Pirate Bay und Flattr, sollen die Teilnehmer lernen, wie sie kommunizieren, ohne digitale Spuren zu hinterlassen.

...

QuoteKinslayer
    22.03.2012 um 7:43 Uhr

... Neid aus dem Jenseits - Der gute Erich hat tausende von IM's gebraucht und war dafür der Erzfeind aller Bürger.
Heute geht das einfach per Richtlinie, keiner weiß so richtig von wem oder wofür das ganze ist, es muss halt einfach sein weil wir sonst Strafe zahlen. Hä?


QuoteSalonbolschewist
    21.03.2012 um 19:14 Uhr

Erwischt werden eh nur diejenigen, welche keine "technische Kenntnisse" besitzen.
Profis wissen sich zu wehren. Es geht hier lediglich um eine Überwachung der "Masse".


Quotebenutzer09
    21.03.2012 um 19:34 Uhr

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Herrschaftsinstrument, das über kurz oder lang dazu missbraucht werden wird, missliebige, "auffällige" Menschen zu überwachen. Außerdem ist nicht zu unterschätzen, welchen Einfluß auf das Verhalten der Menschen alleine das Wissen darum, überwacht zu werden, haben wird. Ein schwarzer Tag für Demokratie und Freiheit.


Quoteschwarze Drachenrose
    21.03.2012 um 20:55 Uhr

Wenn man sich mal anguckt, welchen Aufwand die deutschen Behörden digital getrieben haben - bis zu 80 Mio Mails überwacht und was hat's gebracht?

Wurde die NSU damit aufgedeckt? Wohl kaum, sondern der berühmte Zufall hat zugeschlagen.

Allein dieser Fall zeigt: Diejenigen, die wirklich gefasst werden müssen, sind klug genug in er digitalen Welt keine Spuren zu hinterlassen. Nur der dumme kleine Bürger darf sich rund-um überwachen lassen.



Aus: "Schweden führt nun doch Vorratsdatenspeicherung ein" Olav Anders Øvrebø (21.03.2012 )
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-03/schweden-stimmt-fuer-vorratsdatenspeicherung/seite-2 (http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-03/schweden-stimmt-fuer-vorratsdatenspeicherung/seite-2)
Title: [Die große freie elektronische Welt... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 23, 2012, 10:47:06 AM
Quote[...] Augsburg (dpa/lby) - Innenminister Joachim Herrmann (CSU) drängt auf die Umsetzung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung. «Sonst riskieren wir riesige Defizite bei der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr», sagte er der Tageszeitung «Augsburger Allgemeine» (Samstag). «Schlimmstenfalls könnte es sein, dass wir einen terroristischen Anschlag nicht verhindern können, weil wir auf die relevanten Telekommunikationsdaten nicht zugreifen konnten.» Ohne Vorratsdatenspeicherung gebe es einen rechtsfreien Raum elektronischer Kommunikation.

...


Aus: "Innenminister: Ohne Vorratsdatenspeicherung droht Terrorgefahr"  (21.04.2012)
Quelle: http://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-regional/innenminister-ohne-vorratsdatenspeicherung-23782756.bild.html (http://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-regional/innenminister-ohne-vorratsdatenspeicherung-23782756.bild.html)

-.-

Quote[...] Die große, freie, elektronische Welt ist auch Schauplatz und Instrument von Verbrechen. Manche Delikte werden nur elektronisch begangen. Dass auf diesem Feld rechtsfreie Räume entstehen, kann kein Rechtsstaat zulassen, weil er Leben, Leib und Freiheit des einzelnen zu schützen hat. Richtig ist: Sicherheitsmaßnahmen beschränken die Freiheit vieler. Es kommt darauf an, zwischen Bedrohung und Beeinträchtigung die goldene Mitte zu finden.

... Wenn schwere Straftaten nicht mehr verhindert oder verfolgt werden können, weil Verbindungsdaten nicht zugänglich oder gelöscht sind, dann entsteht mehr als ein ,,diffus bedrohliches Gefühl", und zwar nicht nur des ,,Beobachtetseins".

...

QuoteKarsten Bender (Kasmo) - 18.04.2012 17:15 Uhr

Schlecht recherchiert, inhaltlich falsch

"Doch dass die Vorratsdatenspeicherung nicht wirksam wäre, ergibt sich weder aus den Erfahrungen anderer Länder noch aus wissenschaftlichen Gutachten." Eine kühne Behauptung, die leider falsch ist. So kommt z.B. das Gutachten des Max-Planck-Instituts für Strafrecht klar zu dem Schluß, daß die Vorratsdatenspeicherung keine Schutzlücke hinterlassen hat. Insgesamt klingt dieser Artikel so, als wäre die Rechts- und Sachlage eindeutig zugunsten der Datenspeicherung. Das Gegenteil ist der Fall: Der Eingriff in die Grundrechte steht in keinem Verhältnis zu dem erzielbaren Erfolg, insofern ist die Lösung des Justizministeriums deutlich besser: Speicherung bei Bedarf, aber nicht ohne Anlaß. ...


QuoteStefan Scholz (krips) - 18.04.2012 08:42 Uhr

Technophobe Kriminelle?

Selbst für den engagierten Laien ist es ein Leichtes seine Internetidentität gänzlich zu maskieren. Das BVerfG hat der VDS enge Grenzen auferlegt. So wäre es Behörden nur erlaubt in schwerster Kriminalität und schwerer Gefahren auf Daten zuzugreifen. Rechtfertigt es die Daten aller Deutschen zu speichern um leichter einige technophobe Kriminelle zu überführen?


QuoteThomas Dr. Rossburg (T.Rossi) - 17.04.2012 23:26 Uhr

... ,,Wenn schwere Straftaten nicht mehr verhindert oder verfolgt werden können, weil Verbindungsdaten nicht zugänglich oder gelöscht sind, dann entsteht mehr als ein ,,diffus bedrohliches Gefühl", und zwar nicht nur des ,,Beobachtetseins".

... handelt es sich eventualiter um ein sog. ,,Totschlagsargument"?

Denn kein auch nur halbwegs vernunftbegabter Mensch wird gegen eine – auch präventive- Bekämpfung schwerer/schwerster Straftaten etwas einzuwenden haben. Nur: Die flächendeckende, vorsorgliche staatliche Erfassung des Kommunikationsverhaltens, und sei es auch die Möglichkeit derselben, die steht mE auf einem anderen Blatt. ...

BTW: Wirkliche Hardcore-Ganoven lachen über die von Hr. F. avisierten Pläne ...



Aus: "Bedrohliches Gefühl" Von Reinhard Müller (17.04.2012)
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vorratsdatenspeicherung-bedrohliches-gefuehl-11721071.html (http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vorratsdatenspeicherung-bedrohliches-gefuehl-11721071.html)

-.-

Quote[...] Der Europäische Gerichtshof hat am heutigen Donnerstag ein Urteil verkündet, demzufolge die Herausgabe von Vorratsdaten in Filesharing-Prozessen mit EU-Recht vereinbar ist. Im Wortlaut der Entscheidung heißt es:

"Die Richtlinie 2006/24 ist dahin auszulegen, dass sie der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, die auf der Grundlage von Art. 8 der Richtlinie 2004/48 (PDF-Dokument) erlassen wurden und nach denen einem Internetdienstleister zu dem Zweck, einen Internetteilnehmer oder -nutzer identifizieren zu können, aufgegeben werden kann, einem Urheberrechtsinhaber oder dessen Vertreter Auskunft über den Teilnehmer zu geben, dem der Internetdienstleister eine bestimmte IP-Adresse zugeteilt hat, von der aus dieses Recht verletzt worden sein soll, da derartige Rechtsvorschriften nicht in den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/24 fallen."

Hintergrund der Entscheidung ist ein seit 2009 laufender Rechtsstreit in Schweden: Fünf Verlage hatten den Provider ePhone verklagt, um an die Daten eines mutmaßlichen Filesharers zu gelangen, der 27 rechteverletzende Hörbuch-MP3s auf einen FTP-Server geladen haben soll. Der Provider wandte sich gegen diese Forderung an die nächsthöhere Instanz, bis die Auseinandersetzung zum obersten schwedischen Gerichtshof Högsta domstolen gelangte. Dieser schaltete vor einer eigenen Entscheidung den Europäischen Gerichtshof ein und wird nun das Verfahren wieder aufnehmen.

Ob und welche Konsequenzen das Urteil für Deutschland haben wird, ist derzeit nicht abzusehen. Aktuell schwelt in der Regierungskoalition noch der Streit um die gesetzliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Ende März hatte die EU-Kommission der Bundesregierung ein Ultimatum gestellt, die europäischen Regelungen zügig ins deutsche Recht umzusetzen. (axk)

QuoteZoomZoom, 19. April 2012 19:25
Eigentlich doch der Tod der VDS, oder?

... Letztlich könnte das Urteil sogar hilfreich sein, da es deutlich
macht, dass es bei den Vorratsdaten keineswegs um die Aufklärung
"schwerster Verbrechen" geht, sondern um ganz andere Dinge.



Quote20. April 2012 07:08
Heise verdreht dem EuGH das Wort im Mund
martinr (585 Beiträge seit 11.07.00)

Der EuGH hat hier überhauptnichts "erlaubt".  Wie man in der
Entscheidung lesen kann, hat der EuGH einfach nur festgestellt, dass
die vom Europäischen Gesetzgeber mittels EU-Richtlinien geschaffenen
Rechtsrahmen einer nationalen Regelung mit einem zivilen
Auskunfsanspruch _nicht_ widersprechen.

Der EuGH hat aber ebenso deutlich darauf hingewiesen, dass es dem
nationalen Gesetzgeber überlassen ist, und dieser ebensowenig von den
Richtlinien dazu verpflichtet wird, einen solchen Auskunftsanspruch
zu schaffen.

Ganz besonders weist der EuGH aber daraufhin, dass sowohl klare
Beweise für eine Verletzung vorhanden sein muessen (bei einem
FTP-Server wohl weniger fraglich, bei BitTorrent ist der Beweis
häufig unmöglich und praktisch immer überhaupt nicht erbracht), und
dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss (hierbei ist
relevant, wie hoch ist der tatsächliche(!!) Schaden ist, ob die
Verletzung weiter andauert und falls nicht, ob wenigstens der
begründete(!) Verdacht einer Wiederholung besteht).

Quote20. April 2012 08:32
Re: ...klare Beweise für eine Verletzung vorhanden sein muessen...
Talon Marr (mehr als 1000 Beiträge seit 20.01.03)

martinr schrieb am 20. April 2012 07:08
> Ganz besonders weist der EuGH aber daraufhin, dass sowohl klare
> Beweise für eine Verletzung vorhanden sein muessen (bei einem
> FTP-Server wohl weniger fraglich, bei BitTorrent ist der Beweis
> häufig unmöglich und praktisch immer überhaupt nicht erbracht), und
> dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss (hierbei ist
> relevant, wie hoch ist der tatsächliche(!!) Schaden ist, ob die
> Verletzung weiter andauert und falls nicht, ob wenigstens der
> begründete(!) Verdacht einer Wiederholung besteht).

Du scheinst nicht in Deutschland zu leben. Hier gilt bereits ein
Ausdruck der eine IP Adresse mit einem vermeintlich geschützten Werk
in Verbindung bringt als unumstößlicher Beweis. ...

Über Deutsche Verhältnismäßigkeit gibt es auch genug im Internet zu
lesen. Hier mal ein Text von Heise aus dem Jahr 2010 der zeigt wie
hier Verhältnismäßigkeit ausgelegt wird.
> http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html

In Deutschland ist mit dem EuGH Urteil dem Missbrauch Tür und Tor
geöffnet, da es sich nicht explizit gegen verdachtsunabhängige
Vorratsdatenspeicherung ausspricht.

Wenn jetzt noch Friedrich mit seinem CxU Feuchttraum durch kommt ist
es nur noch eine Frage der Zeit. Spätestens dann werden auch die
letzten Hirntoten merken was sie da von der Leine gelassen haben. ...




Aus: "EU-Gerichtshof erlaubt Vorratsdatennutzung gegen Filesharer" (19.04.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Gerichtshof-erlaubt-Vorratsdatennutzung-gegen-Filesharer-1543192.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Gerichtshof-erlaubt-Vorratsdatennutzung-gegen-Filesharer-1543192.html)

Title: [ Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 09, 2012, 12:20:42 PM
Quote[...] Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat Innenminister Hans-Peter Friedrich ermuntert, mit ihr in Brüssel darauf hinzuarbeiten, dass die EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung schnell geändert werden. Das geht aus einem heise online vorliegenden Brief an den CSU-Politiker hervor. Es dürfte "Einigkeit darüber bestehen", heißt es darin, dass die Direktive "erhebliche datenschutzrechtliche Mängel aufweist und auch der Anwendungsbereich zu unbestimmt ist".

Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx habe deutlich kritisiert, dass die Richtlinie den Mitgliedsstaaten zu viel Entscheidungsspielraum lasse, hält die Justizministerin fest. Die EU-Länder könnten selbst bestimmen, "für welche Zwecke die Daten verwendet werden können sowie wem und unter welchen Bedingungen Zugang zu ihnen gewährt werden kann". Ebenso kritisierten nationale Datenschutzbehörden respektive zivilgesellschaftliche Organisationen die Richtlinie heftig. Der zentrale Begriff "schwerer Straftaten" werde nicht abgregrenzt.

Leutheusser-Schnarrenberger erinnert Friedrich daran, dass die Kommission selbst bereits Mitte April 2011 angekündigt habe, die Richtlinie "gründlich überarbeiten" zu wollen. Dies sei dringend erforderlich, zumal "eine erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen entstanden" sei. Für die deutschen Telekommunikations- und Internetfirmen habe die Vorratsdatenspeicherung bereits einen mehrstelligen Millionenbetrag gekostet. Deshalb hätten Wirtschaftsverbände gefordert, zu klären, wie die Richtlinie künftig aussehen soll.

Der Innenminister und die Chefin des Justizressorts liegen in der Frage der verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren seit Langem über Kreuz. Leutheusser-Schnarrenberger will Verbindungs- und Standortdaten erst bei einem konkreten Verdacht auf Zuruf der Strafverfolger, IP-Adressen zur Bestandsdatenauskunft hingegen anlasslos generell für sieben Tage aufbewahrt wissen. Die Vorschläge Friedrichs gehen weit darüber hinaus und wollen letztlich die alte, von Karlsruhe gekippte Vorratsdatenspeicherung wieder einführen.

In den Dauer-Clinch hat sich auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, eingeschaltet. "Ein Konfliktfall dieses Ausmaßes dürfte nach den rechtlichen Rahmenbedingungen und den juristischen Gegebenheiten überhaupt nicht existieren", sagte der Unions-Politiker dem Handelsblatt. Das EU-Recht sehe zwingend vor, die existierende Direktive zu implementieren. Der nationale Gesetzgeber müsse "eine mindestens sechsmonatige Vorratsspeicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten" einleiten. Karlsruhe habe "präzise und dezidierte Vorgaben" gemacht. Nicht die verdachtsunabhängige Datenvorhaltung an sich sei beanstandet worden, "sondern die damalige Ausführung im deutschen Gesetz". (Stefan Krempl) / (anw)

Quote9. Mai 2012 11:18
Karlsruhe habe "präzise und dezidierte Vorgaben" gemacht (Editiert vom Verfasser am 09.05.12 um 11:19)
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

Stimmt.

Nur ist es z.B. sehr leicht, einfach in eine Urteilsbegründung zu
schreiben, dass die dezentral gespeicherten, gewaltigen Datenberge
bei den Providern sicher gespeichert werden müssen.
In der Praxis kann das aber sehr wohl bedeuten, dass eine
verfassungskonforme Umsetzung der VDS somit gar nicht mehr möglich
ist, weil man die geforderte Datensicherheit technisch gar nicht
garantieren kann.
Schließlich trudeln fast täglich neue Meldungen über Hacks auf die
Server allermöglichen großen Unternehmen und Behörden ein, bei denen
brisante Daten wie Kreditkartennummern, Passwörter, Geheimdokumente
usw. gleich zigtausendfach erbeutet wurden. Auch die VDS-Daten wären
vor sowas niemals sicher.

Das Selbe gilt z.B. für Vorgaben bezüglich der Nutzung der VDS-Daten
durch Behörden selbst. Der Gesetzgeber muss sicher stellen, dass die
Daten nur im gesetzlich erlaubten Rahmen, bzw. dem vom
Verfassungsgericht vorgegebenen, genutzt werden.
Aber z.B. beim Bundestrojaner haben wir gesehen, dass das
offensichtlich nicht möglich ist. Die Behörden pfeifen einfach auf
die Vorgaben des Verfassungsgerichts und ebenso auf die konkreten
Einschränkungen in den richterlichen Anordnungen. Sie tun mit den
ihnen gegebenen Machtmitteln was sie wollen. Verhindern lässt sich
das nicht und auch nachträglich dagegen zu klagen scheitert schon
daran, dass Staatsanwälte sich einfach weigern, überhaupt auch nur
Ermittlungen gegen die eigenen Vorgesetzten, die Regierung und ihre
Behörden aufzunehmen. (Wenn denn von dem im Geheimen durchgeführten
Missbrauch überhaupt etwas an die Öffentlichkeit gelangt.)

VDS-Daten werden also nur dann wie vom Verfassungsgericht gefordert
sicher vor Missbrauch durch Behörden und Dritte sein, wenn sie gar
nicht erst gesammelt und gespeichert werden!

Quote9. Mai 2012 11:29
Re: Karlsruhe habe "präzise und dezidierte Vorgaben" gemacht
swordcatcher

... Dann sind es die exakt selben Daten jetzt aber auch schon nicht, weil
deine Verkehrsdaten ja jetzt auch schon auf Servern der Netzbetreiber
gespeichert werden. Für manche mag es zwar ein Unterschied sein, ob
ich nur ein paar Wochen die Daten beim Netzbetreiber liegen habe oder
6 Monate, aber vom Grundsatz her sind diese Daten dann auch aktuell
schon "gefährdet".

Ich weiß nicht wann ich das letzte Mal in der jüngsten Vergangenheit
davon gehört habe, dass meine Verkehrsdaten veröffentlicht oder
mißbraucht wurden...
Kann mich an keinen Fall erinnern.

Zeig mir den verantwortungslosen Umgang mit meinen Daten bei meinem
Netzbetreiber und ich gebe dir recht, aber bis zu dem Nachweis macht
es für mich keinen Unterschied, ob es Daten die zu Abrechnungszwecken
gespeichert werden, oder zu Zwecken einer Verkehrsdatenspeicherung
laut Gesetz.
Ich bin übrigens nicht bei der Telekom, falls der Fall jetzt wieder
aus der Schublade geholt wird... :-)

Gruß

Swordcatcher

Quote9. Mai 2012 11:45
Re: Karlsruhe habe "präzise und dezidierte Vorgaben" gemacht
64kByte (mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.06)

swordcatcher schrieb am 9. Mai 2012 11:29

> ...
> Dann sind es die exakt selben Daten jetzt aber auch schon nicht, weil
> deine Verkehrsdaten ja jetzt auch schon auf Servern der Netzbetreiber
> gespeichert werden. Für manche mag es zwar ein Unterschied sein, ob
> ich nur ein paar Wochen die Daten beim Netzbetreiber liegen habe oder
> 6 Monate, aber vom Grundsatz her sind diese Daten dann auch aktuell
> schon "gefährdet".

Nach aktuell gültigem Datenschutzgesetz dürfen Verbindungsdaten
grundsätzlich gar nicht erfasst und gespeichert werden. Ausnahmen
gibt es nur, wenn die Daten für Abrechnungszwecke benötigt werden
(was für die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber bei
den üblichen Flatrates gar nicht der Fall ist), oder wenn sie aus
technischen Gründen, z.B. für eine Fehlersuche benötigt werden. Auf
jeden Fall aber nur so lange, wie für diesen konkreten Zweck
unbedingt erforderlich.
Leider halten sich längst nicht alle Provider an diese klaren
Vorgaben und es scheint auch so zu sein, als würden die staatlichen
Behörden sich nicht gerade ein Bein ausreißen, um das
Datenschutzgesetz durchzusetzen.

Ein großer Teil der per VDS zu speichernden Daten wird aber derzeit
überhaupt nicht erfasst und gespeichert. Z.B. wann von wo aus
Telefongespräche geführt wurden oder wer an wen E-Mails verschickt
hat usw.

>
> Ich weiß nicht wann ich das letzte Mal in der jüngsten Vergangenheit
> davon gehört habe, dass meine Verkehrsdaten veröffentlicht oder
> mißbraucht wurden...
> Kann mich an keinen Fall erinnern.

Offensichtlich sieht das Verfassungsgericht da aber durchaus eine
Gefahr, sonst hätten sie das deutsche VDS-Gesetz nicht unter anderem
deshalb für verfassungswidrig erklärt, weil die Sicherheit der Daten
nicht gewährleistet ist.

>
> Zeig mir den verantwortungslosen Umgang mit meinen Daten bei meinem
> Netzbetreiber und ich gebe dir recht, aber bis zu dem Nachweis macht
> es für mich keinen Unterschied, ob es Daten die zu Abrechnungszwecken
> gespeichert werden, oder zu Zwecken einer Verkehrsdatenspeicherung
> laut Gesetz.
> Ich bin übrigens nicht bei der Telekom, falls der Fall jetzt wieder
> aus der Schublade geholt wird... :-)

Nenn mir mal lieber ein paar Beispiele, wo wirklich so
verantwortungsvoll mit Daten umgegangen wird, dass sie für Hacker
völlig unangreifbar sind? ;-)
Zumal, wenn der Provider nur per Gesetz zum für ihn teuren,
langfristigen Speichern der Datenberge gezwungen wurde. Die haben
doch jedes Interesse daran, das so billig wie möglich abzuwickeln.
Glaubst du, die setzen da die teuerste Hardware und die besten
Spezialisten drauf an?

Wenn z.B. nicht mal das US-Militär seine Geheimakten schützen kann,
oder Sony nicht die Account- und Kreditkartendaten seiner Kunden
usw., wie hoch sind die Chancen, dass ein gegen seinen Willen zur VDS
verdonnerter Provider die Daten sicher verwahren wird?

Und wie gesagt, die VDS umfasst auch sehr viel mehr als das, was z.B.
zu Abrechnungszwecken gespeichert werden darf.





Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Schulterschluss gegen EU-Richtlinie?" (09.05.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Schulterschluss-gegen-EU-Richtlinie-1570929.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Schulterschluss-gegen-EU-Richtlinie-1570929.html)

Title: [Nur bei Terror und schwersten Verbrechen... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 10, 2012, 09:20:55 AM
Quote[...] Der Microblogging-Dienst Twitter setzt sich dagegen zur Wehr, für den Prozess gegen einen Occupy-Aktivisten dessen gelöschte Tweets herauszugeben.  ... Zuvor hatte der Angeklagte selbst Widerspruch einlegen wollen, was das Gericht in einer Entscheidung im April abgelehnt hatte. Nur ein rechtmäßiger Besitzer könne der Maßnahme widersprechen – und die Tweets des Angeklagten gehörten laut Auffassung des Gerichts nicht ihm, sondern Twitter.

...

Quote9. Mai 2012 16:47
"Nur bei Terror und schwersten Verbrechen"
DerWaechter

werden Daten aus der Überwachung des Internets herangezogen, sagen
unsere Überwachungsfreunde immer.

Zitat:"Der Angeklagte wurde im Oktober 2011 bei einem
Demonstrationszug der Occupy-Bewegung festgenommen, der entgegen den
Polizeianordnungen über die Brooklyn Bridge verlaufen war. Die
Strafverfolger wollen aus seinen Tweets vom 15. September bis 31.
Dezember 2011 Aufschluss darüber gewinnen, ob er im Vorfeld über die
illegale Marschroute informiert war."

Wie kann sich Twitter weigern, die Daten dieses Terroristen
freizugeben.


Quote9. Mai 2012 16:02
Gelöschte Tweets herausgeben...
derGhostrider

Tja, herzlich willkommen in der "Sie klicken zwar auf Löschen, aber
es wir behalten es dennoch"-Gesellschaft.
Das Problem würde erst gar nicht existieren, wenn diese Beiträge
wirklich GELÖSCHT worden wären.

...



Aus: "Twitter wehrt sich gegen Tweet-Herausgabe an US-Gericht" (09.05.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Twitter-wehrt-sich-gegen-Tweet-Herausgabe-an-US-Gericht-1571038.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Twitter-wehrt-sich-gegen-Tweet-Herausgabe-an-US-Gericht-1571038.html)

Title: [Zum Schutz vor Enkeltrickbetrügern... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 28, 2012, 11:51:31 AM
Quote[...] Allerdings scheitert die Erhebung der Verbindungsdaten sehr häufig daran, dass
diese Daten bei den Telekommunikationsunternehmen nicht (mehr) zur Verfügung
stehen. Entweder erfolgt nach dem Wegfall der gesetzlichen Verpflichtung
zur anlasslosen Speicherung (,,Vorratsdatenspeicherung") gar keine Speicherung
der Verbindungsdaten, insbesondere der Rufnummern eingehender Anrufe, durch
die Telekommunikationsunternehmen oder die interne, zwischen den verschiedenen
Telekommunikationsunternehmen stark differierende Speicherfrist ist schon
abgelaufen und die anfänglich gespeicherten Daten sind daher schon gelöscht.
Möglich ist auch, dass die Daten zwar noch gespeichert sind, jedoch in einer für
die Ermittlungsbehörden nutzlosen Form, beispielsweise indem die letzten Ziffern
der Rufnummern durch ,,xxx" ersetzt wurden. Ob die benötigten Daten (noch)
verfügbar sind, hängt daher derzeit vom Zufall ab, insbesondere von der individuellen
Vertragsgestaltung mit den Endkunden. Diese beeinflusst stark die unterschiedliche
Speicherpraxis der Telekommunikationsunternehmen. Den Ermittlungsbehörden
ist es im Regelfall auch nicht möglich, vorab zu beurteilen, ob
(noch) Daten vorhanden sind. Die Wahrscheinlichkeit hierfür ist kurz nach dem
Telekommunikationsvorgang noch am größten. Zeitnahe Abfragen nach der Tat
sind daher erforderlich. Diese sind aber oft nicht möglich, weil die vielfach betagten
Opfer sich nicht sofort nach der Tat an die Strafverfolgungsbehörden wenden.
Vor diesem Hintergrund weisen die Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen
des Landes darauf hin, dass zur Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten gerade
in dem angefragten Kriminalitätsbereich eine rechtliche Verpflichtung zur
Speicherung von Verbindungsdaten, die in Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zur Vorratsdatenspeicherung steht, erforderlich ist. Andererseits
weisen sie aber auch darauf hin, dass diese Maßnahme alleine nicht sämt -
liche Ermittlungsprobleme lösen kann. Der Auslandsbezug der Taten sowie der
Umstand, dass für die Taten häufig wechselnde Mobiltelefone mit unter falschen
Personalien erworbenen Prepaid-Karten verwendet werden, dürfte auch künftig
die Ermittlungen erschweren.

...


Aus: "Landtag von Baden-Württemberg - 15. Wahlperiode - Drucksache 15 / 1568 (16. 04. 2012)"
Quelle: http://www2.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/1000/15_1568_d.pdf (http://www2.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/1000/15_1568_d.pdf)

-.-

Quote[...] Im Kampf gegen den sogenannten Enkeltrickbetrug fordern Staatsanwaltschaften und Polizei im Südwesten, Verbindungsdaten zu speichern. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums zu einem Antrag aus der SPD-Fraktion hervor [http://www2.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/1000/15_1568_d.pdf (http://www2.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/1000/15_1568_d.pdf)]. Das Verfahren müsse im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung stehen, heißt es in der Stellungnahme von Minister Reinhold Gall (SPD) weiter.

Immerhin weisen die Behörden darauf hin, "dass diese Maßnahme alleine nicht sämtliche Ermittlungsprobleme lösen kann". Der Auslandsbezug der Taten und der Umstand, dass dafür häufig wechselnde Mobiltelefone mit unter falschen Personalien erworbenen Prepaidkarten verwendet werden, erschwere die Ermittlungen wohl auch in Zukunft.

Nach dem Wegfall der gesetzlichen Verpflichtung zur anlasslosen Speicherung würden entweder gar keine Verbindungsdaten mehr gespeichert oder bei den Unternehmen sei die interne Speicherfrist schon abgelaufen, die gespeicherten Daten gelöscht. Mitunter seien die Daten auch in einer für die Ermittlungsbehörden nutzlosen Form gespeichert, etwa wenn die letzten Ziffern der Rufnummern durch "xxx" ersetzt wurden. "Ob die benötigten Daten (noch) verfügbar sind, hängt daher derzeit vom Zufall ab, insbesondere von der individuellen Vertragsgestaltung mit den Endkunden."

Im vergangenen Jahr fielen 276 meist ältere Menschen in Baden-Württemberg Trickbetrügern zum Opfer. Die Kriminellen rufen als vermeintliche Enkel mit finanziellen Sorgen an und lassen das Geld anschließend von einem Mittelsmann abholen. Dadurch entstand ein Schaden von mehr als 400 000 Euro. 2010 waren es sogar rund 1,1 Millionen Euro bei 311 Geschädigten. Die Polizei führt regelmäßig Aufklärungskampagnen durch, um vor dem Trickbetrug zu warnen.

EU-weit ist die Vorratsdatenspeicherung weiterhin ein heißes Eisen. Einige Länder haben die von der EU vorgeschriebenen Gesetze umgesetzt, andere sperren sich weiterhin. In Deutschland ist unter der derzeitigen Regierung kein Konsens zu erwarten – einer Abmahnung durch die EU-Kommission zum Trotz. Das deutsche Innenministerium ist für eine Umsetzung, das Justizministerium weiterhin dagegen. Beide Seiten führen immer wieder Argumente zur Stützung ihrer Positionen ins Feld. (Mit Material der dpa) / (ghi)

Quote27. Mai 2012 17:18
CaHeRe

Was für eine dümmliche Masche, diesmal von der SPD um die VDS zu etablieren.
Da werden ein Dutzend senile, einfältige  Rentner abgezockt und das
soll dann die Überwachung von Millionen Telefon- und
Internetbenutzern rechtfertigen.

An Dummheit und Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.


Quote27. Mai 2012 16:44
Die Argumentation ist ausbaufähig!
jkr

Wie wär's mit "Flächendeckender Videoüberwachung wegen gehäufter
Klingelstreiche"? *facepalm* m(



Quote27. Mai 2012 16:49
Siechentrickbetrug
wuslwusl

... Noch was: die Oma vorzuschieben ist einfach schäbig.
Keine Ehrfurcht vor schneeweißen Haaren oder was?


Quote28. Mai 2012 02:22
1FC

Vom "Kampf gegen den internationalen Terrorismus" zum "Schutz vor Enkeltrickbetrügern".
Sorry, aber muss man dazu wirklich noch irgend 'was sagen!?



Aus: ""Enkeltrickbetrüger" als Argument für Vorratsdatenspeicherung" (27.05.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Enkeltrickbetrueger-als-Argument-fuer-Vorratsdatenspeicherung-1585186.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Enkeltrickbetrueger-als-Argument-fuer-Vorratsdatenspeicherung-1585186.html)

Title: [Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung verklagt die EU-Kommission... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 31, 2012, 01:07:58 PM
Quote[...] Brüssel/Berlin - Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung verklagt die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Brüsseler Behörde verlangt eine Geldbuße, weil Berlin das EU-Gesetz nicht in nationales Recht übertragen und damit europäisches Recht verletzt habe. Das teilte die Kommission am Donnerstag mit.

Die EU-Richtlinie von 2006 schreibt die vorsorgliche Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger zu Fahndungszwecken vor. Seitdem das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz 2010 gekippt hat, streiten Union und FDP um eine Neufassung.

Berlin hatte eine von der EU-Kommission gesetzte Frist verstreichen lassen. Mit einer Klage will die EU-Kommission nun die Bundesrepublik zwingen, ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen.

Die europäische Richtlinie von 2006 sieht die Speicherung von Telefon- und Internetdaten zu Fahndungszwecken vor. Die Union dringt gemäß den EU-Regeln auf eine sechsmonatige generelle Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will Internet- und Telefonverbindungsdaten hingegen nur bei konkreten Anlässen speichern lassen - IP-Adressen von Computern sollen pauschal sieben Tage lang gesichert werden. Das von Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegte "Quick-Freeze-Verfahren" akzeptiert die EU-Kommission jedoch nicht.

Am Ende der Klage könnte ein Bußgeld gegen Deutschland in Millionenhöhe stehen. Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge sind keine Seltenheit - gegen Deutschland laufen mehr als 70, darunter ist die Klage wegen des VW-Gesetzes.

ler/dpa/AFP


Aus: "EU-Kommission verklagt Deutschland" (31.05.2012)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-eu-kommission-verklagt-deutschland-a-836221.html (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-eu-kommission-verklagt-deutschland-a-836221.html)

Title: [Unionspolitiker griffen... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 02, 2012, 01:31:21 PM
Quote[...] Berlin - Die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland hat den Koalitionsstreit über die Vorratsdatenspeicherung wieder angefacht. Unionspolitiker griffen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) scharf an und verlangten, ihr die alleinige Entscheidungsbefugnis zu entziehen. Der CSU-Politiker Hans-Peter Uhl bezeichnete sie gar als 'Sicherheitsrisiko für Deutschland' Leutheusser verteidigte sich jedoch: 'Die Vorratsdatenspeicherung ist die umstrittenste Richtlinie, die es je in der EU gab. Wir sind ja nicht die einzigen, die verklagt werden. Mit Schweden, Belgien oder Österreich befinden wir uns in guter Gesellschaft', sagte sie der Thüringer Allgemeinen. dpa


Aus: "Union attackiert Ministerin" (06/2012)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/H57382/656424/Union-attackiert-Ministerin.html (http://www.sueddeutsche.de/H57382/656424/Union-attackiert-Ministerin.html)
Title: [Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) kritisiert... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 03, 2012, 12:15:34 PM
Quote[..] Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) kritisiert die Klage der EU-Kommission, die gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eine Geldbuße verhängen will.

Deutschland hat die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006, nach der Internet- und Telefondaten verdachtsunabhängig gespeichert werden müssen, nicht in nationales Recht umgesetzt.

"Wir lehnen das Ansinnen der EU-Kommission ab, verdachtsunabhängig komplette Kommunikationsdaten der Bundesbürger zu speichern", sagte GI-Vizepräsident Christof Leng.

"Bereits in den Jahren 2005 und 2006 hat die GI öffentlich auf die Unverhältnismäßigkeit einer verdachtsunabhängigen Speicherung der Internet- und Telefondaten hingewiesen", so Leng. Diese Speicherung sei sowohl in wirtschaftlicher als auch in rechtlicher Sicht nicht vertretbar, habe die GI damals festgestellt.

Eine verdachtslose Überwachung aller Bürger über einen längeren Zeitraum ist zum einen ein schwerer Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. Zum anderen ist der entsprechende Nutzen für die Strafverfolgung nicht stichhaltig erwiesen.

"Wir fordern die EU-Kommission daher auf, die Klage zurückzuziehen und die Verhältnismäßigkeit der EU-Richtlinie sorgfältig zu prüfen, ehe alle EU-Staaten zur Umsetzung aufgefordert werden", sagte Leng.

...


Aus: "GI lehnt Klage der EU-Kommission wegen Vorratsdatenspeicherung ab" (31.05.2012)
Quelle: http://www.gi.de/aktuelles/meldungen/detailansicht/article/gi-lehnt-klage-der-eu-kommission-wegen-vorratsdatenspeicherung-ab.html (http://www.gi.de/aktuelles/meldungen/detailansicht/article/gi-lehnt-klage-der-eu-kommission-wegen-vorratsdatenspeicherung-ab.html)
Title: [Das britische Innenministerium hat... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 15, 2012, 09:34:03 AM
Quote[...] Das britische Innenministerium hat am Donnerstag den bereits angekündigten Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ins Parlament eingebracht. Laut dem – einschließlich Erläuterungen – über 100 Seiten starken Papier (PDF-Datei: http://www.official-documents.gov.uk/document/cm83/8359/8359.pdf) sollen Provider Verbindungs- und Standortdaten ein Jahr lang aufbewahren. Strafverfolger dürften ohne Richtergenehmigung auf die Informationen zugreifen; sie müssten allein eine Bestätigung eines Vorgesetzten vorlegen, dass sie die Daten für eine spezielle Untersuchung benötigten. Alle anderen zugriffsberechtigten Stellen bräuchten eine Anordnung eines Gerichts.

Vorzuhalten seien künftig auch Verbindungsdaten rund um die Nutzung sozialer Netzwerke, von Online-Spielen sowie Internet-Telefonaten, betonte die britische Innenministerin Theresa May gegenüber der BBC. Die Konservative bestätigte damit im Februar erschienene Berichte. Sie unterstrich auch, dass trotz der Ausweitung Kommunikationsinhalte außen vor bleiben sollten. Besuchte Homepages seien zu registrieren, nicht jedoch die aufgerufenen einzelnen Unterseiten. Der Vorstoß sei nötig für eine angemessene Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus.

Telecom- und Zugangsanbieter sollen weiterhin für die geforderten Dienste, die auch gezielte Suchen nach personenbezogenen Daten und das Ausfiltern überschüssiger Informationen umfassen, entschädigt werden. 1,8 Milliarden Pfund (derzeit 1,45 Milliarden Euro) plant das Innenministerium dafür im Rahmen der nächsten zehn Jahre ein. Gleichzeitig erwartet es, dass eine Überwachung nach seinem Gusto, zum Beispiel durch damit ermöglichte Beschlagnahmen, der öffentlichen Hand einen geldwerten Vorteil von 6,2 Milliarden Pfund, einbringt.

Den Kreis der Berechtigten, die prinzipiell Zugang zu den Daten erhalten sollen, schränkt die Gesetzesinitiative immerhin ein. Derzeit gehörten Hunderte öffentlicher Stellen dazu, erläutert das Innenressort. Künftig sollten neben der Polizei und Geheimdiensten nur noch die Serious Organised Crime Agency (SOCA), die National Crime Agency (NCA) sowie der Zoll einen Datenzugriff beantragen dürfen. Eine zentrale Datenbank beim Staat, wie sie die frühere Labour-Regierung vorgesehen hatte, werde es nicht geben. Zudem solle der britische Datenschutzbeauftragte Christopher Graham darüber wachen, dass die Informationen ausreichend geschützt und nach der Jahresfrist gelöscht werden.

Die Koalition aus Konservativen und Liberaldemokraten hatte nach ihrem Wahlsieg 2010 zunächst versprochen, die Vorratsspeicherung von Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten zu beenden. Das von Bürgerrechtlern abgelehnte und mit einer Petition bekämpfte Vorhaben ist daher auch im Regierungslager umstritten. Der konservative Abgeordnete David Davis hält den Plan für einen "unglaublich starken Einschnitt in die Grundrechte", mit dem nur die "Unschuldigen und Inkompetenten" gefangen würden. Sein liberaler Kollege Tom Brake verweist auf die unklare Abgrenzung zwischen Verbindungs- und Inhaltsdaten und die bereits jetzt hohe Zahl von 500.000 Abfragen pro Jahr. Der Entwurf müsse vom Parlament nun genau unter die Lupe genommen werden. Die Liberalen konnten unter anderem erreichen, dass für die Beratungen mehr Zeit veranschlagt und eine Expertenanhörung durchgeführt wird. (Stefan Krempl) / (ssu)

Quoteweb goodbye, 14. Juni 2012 21:15

... Uns gehts schon gut in Europa. Alle passen sie gut auf uns auf.
gelle?



Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Gesetzentwurf im Unterhaus" (14.06.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Gesetzentwurf-im-Unterhaus-1618298.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Gesetzentwurf-im-Unterhaus-1618298.html)

Title: [Seit 1. April 2012 wird in Österreich gespeichert... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 17, 2012, 10:12:02 AM
Quote[...] Heute, Freitag 15.6.2012, wurde vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) und dem grünen Justizsprecher Albert Steinhauser die angekündigte Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung beim österreichischen Verfassungsgerichtshof eingebracht.
Seit 1. April 2012 wird in Österreich gespeichert, wer, wann, wo und mit wem telefoniert, SMS oder E-Mail schreibt, ohne dass ein Verdacht vorliegt. Der AKVorrat sieht darin einen unangemessenen Eingriff in die Privatsphäre aller Menschen, den Verlust der Unschuldsvermutung und der Meinungs- und Informationsfreiheit.

"Die Vorratsdatenspeicherung dringt in die Privatsphäre aller Menschen in Österreich ein", erklärt Rechtsanwalt Ewald Scheucher, der die Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof vertritt. Dabei sei diese gar nicht dafür geeignet die behaupteten Ermittlungserfolge zu erzielen. "Selbst wenn die Vorratsdatenspeicherung den angegebenen Zweck erfüllte, gibt es schonendere Mittel um diesen Zweck zu erreichen", führt Scheucher weiter aus. Etwaige Vorteile der Vorratsdatenspeicherung stehen in keinem Verhältnis zu den Nachteilen für die Betroffenen und für die Gesellschaft.

"11.139 Unterstützer und Unterstützerinnen sind ein starkes Zeichen – auch an die Politik", meint Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen. Es sei schön, dass ein Bewusstsein für die Grundrechte aller BürgerInnen in Österreich entsteht: "Es geht uns mit dieser Aktion nicht darum den Verfassungsgerichtshof unter Druck zu setzen, sondern darum, dass alle Menschen in Österreich betroffen sind." Zuversichtlich wartet er nun gemeinsam mit den AktivistInnen des AKVorrat auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs.


Aus: "11.139 BürgerInnen klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung" (15 June, 2012)
Quelle: http://akvorrat.at/node/61 (http://akvorrat.at/node/61)


Title: [Die britische Regierung will... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 18, 2012, 09:40:28 AM
Quote[...] Die britische Regierung will die Internetüberwachung massiv ausweiten, um Kriminellen auch dann auf die Spur zu kommen, wenn die in sozialen Netzwerken oder Onlinegames kommunizieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde nun veröffentlicht.

Auf gut 120 Seiten legt das britische Innenministerium dar, wie es die Telekommunikationsanbieter verpflichten will, für zwölf Monate auch all das zu speichern, was nicht abrechnungsrelevant ist und von der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht abgedeckt wird.

Die konservative Innenministerin Theresa May schreibt im Vorwort, wenn die Regierung jetzt nicht handele, entstünde ein "ernsthaftes und wachsendes Risiko", dass Verbrechen "nicht mehr entdeckt und bestraft werden, die Verletzlichen nicht mehr beschützt und Terroristen und Kriminelle nicht mehr gefasst und verfolgt werden können".

In der Einleitung steht noch, dass die Regierung Internettelefonie, Instant Messenger und sogar Onlinegames im Auge behalten will. Der Gesetzestext selbst ist dann aber sehr allgemein gehalten. Dienste wie Skype oder Onlinespiele werden darin nicht explizit erwähnt.

Doch die Definitionen der künftig zu speichernden Nutzer- und Verkehrsdaten sind weit gefasst. Das hat zur Folge, dass zum Beispiel gespeichert werden soll, wer wann wem eine E-Mail schreibt, welche Internetseiten jemand besucht, welche Datenmengen er hoch- oder herunterlädt oder welchen Messenger er nutzt. Unklar ist, ob die Provider verpflichtet werden können, zu diesem Zweck eine deep packet inspection einzuführen, mit der alle Datenpakete in Echtzeit untersucht werden könnten.

Auch der Versand von Briefen und Paketen soll überwacht werden. Nur Kommunikationsinhalte bleiben geschützt – jedenfalls so lange, bis die Strafverfolger einen richterlichen Beschluss zum Abhören vorweisen können.

Zu fassen bekämen die Behörden damit aber "nur die Unschuldigen und die Dummen", sagte der Tory-Abgeordnete David Davis der BBC. Es gebe viele Wege, diese Art der Überwachung zu umgehen.

Die Einrichtung und Pflege der entsprechenden Datenbanken würde die Provider in den nächsten zehn Jahren insgesamt rund 1,8 Milliarden Pfund kosten, glaubt man im Innenministerium. Die Firmen könnten aber finanziell unterstützt werden, denn der Staat hofft, dass er dank der effektiveren Ermittlungen und Beschlagnahmungen im selben Zeitraum 6,2 Milliarden Pfund einnehmen wird.

Bürgerrechtler und einige Politiker sehen dagegen vor allem die Privatsphäre von 60 Millionen Briten bedroht. Denn Polizei, Geheimdienste, die Serious and Organised Crime Agency (Soca) sowie die Steuerbehörden bräuchten keinen richterlichen Beschluss, um die Daten einsehen zu können. Es genügt die Unterschrift eines Vorgesetzten. Das ist in Großbritannien auch jetzt schon der Fall, wenn es um Verbindungsdaten geht, die bereits gespeichert werden.

Der Koalitionspartner der Konservativen, die Liberal-Demokraten, haben bisher nur durchsetzen können, dass nicht alle staatlichen Behörden ohne Richterbeschluss auf die Daten zugreifen können.

Immerhin: Innenministerin May räumt ein, dass der Entwurf "wichtige Fragen zur Privatsphäre" aufwerfe. Deshalb werden zwei Komitees des Parlaments über den Entwurf beraten, bevor er seinen weiteren Weg durch die Legislative nimmt. Gut möglich also, dass das Gesetz noch verwässert oder ganz abgelehnt wird.

Nach Angaben der BBC halten es Regierungsbeamte aber für "politisch akzeptabel", das Gesetz durchzuwinken. Schließlich habe es schon bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung keinen öffentlichen Aufschrei gegeben.

Eine Onlinepetition, mit der Premierminister David Cameron aufgerufen wird, sein Wahlversprechen zu erfüllen und das "Entstehen des Überwachungsstaats" zu verhindern, hat bereits mehr als 175.000 Unterzeichner.

Quote
    bigbull
    15.06.2012 um 17:48 Uhr

Netzverbindungen

Sämtliche Netzverbindunge sollen überwacht werden.
Dann auch bitte die Verbindungen zwischen den Politikern
untereinander, zu der ihnen angenehmen Presse, zu ihren
angeblichen Verbündeten, zur Polizei, zu den sogenannten
geheimen Diensten und zum Militär.

Diese Daten sollten dann, wie in einer Demokratie üblich,
dem Volk zugänglich gemacht werden.
Wahre Demokratie fordert totale Offenheit.


Quote
    Sonderseite
    16.06.2012 um 8:52 Uhr

Doppelplusgut

Ich weiß nicht, ob der Artikel bei "Digital" richtig einsortiert wurde, beschreibt er doch sowohl eine gesellschaftliche aber vor allem eben politische Situation.

Da fassen vor allem konservative Politiker (zuweilen verstehe ich diese Bezeichnung schon als Synonym für "kurzsichtig und technophob") pauschal zusammen, dass es bei der Einführung der VDS keine Gegenwehr gab (man meint wohl, keine, von der in der gefärbten Presse groß berichtet wurde) und auch die Gründe zur Verschärfung von "Sicherheitsmaßnahmen" dieser Art beinhalten natürlich wieder die üblichen Kampfphrasen: Terror, großes Risiko und überhaupt das Ende aller.

Der Staat mit dem dichtesten Kameranetz der Welt hat seine Bürger sicherlich schon gehörig abstumpfen lassen, allerdings ist mir die Ruhe zu diesen Themen und eben auch die Zusammenfassung dieser seitens der Politik nicht ehrlich genug.

"Zu fassen bekämen die Behörden damit aber "nur die Unschuldigen und die Dummen", sagte der Tory-Abgeordnete David Davis der BBC." Da hat der Mann sicherlich recht, aber wer sagt denn, dass die Maßnahmen wirklich nur der "besseren Bekämpfung von Verbrechen" dienen?

Nutzen kann und wird man sie auch zu anderen Dingen, die Argumente und Nachweise dazu (Gruß nach Bayern) sind nun keine Unbekannten mehr.

Das Spiegelfechten ist zudem eine geübte Praxis, denn während die Welt in Teilen Fußball spielt oder bald Olympia feiert, tut man sich mit gewissen Gesetzesvorhaben irgendwie leichter.



Aus: "Britische Regierung will alle Netzverbindungen überwachen" Von Patrick Beuth (15.06.2012)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-06/briten-internet-ueberwachung (http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-06/briten-internet-ueberwachung)

Title: [Die Fahndung sei aber wegen... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 22, 2012, 01:13:00 PM
Quote[...] Nachdem über Twitter gegen den deutschen Nationalfußballspieler Mesut Özil gehetzt wurde, hat Bundesinnenminister Friedrich die nicht eingeführte Vorratsdatenspeicherung für geringere Aussichten auf einen Fahndungserfolg verantwortlich gemacht. In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte er, es gebe zwar grundsätzlich Möglichkeiten, da die Täter Spuren hinterließen. Die Fahndung sei aber wegen der nicht eingeführten Vorratsdatenspeicherung in vielen Fällen nicht erfolgversprechend. Auch weil der Fall Özil nur die Spitze des Eisbergs sei, bezeichnete er außerdem die Verwahrlosung der Umgangsformen im Netz als "erschreckend".

Hintergrund sind die Äußerungen, die während des Spiels der deutschen Fußballnationalmanschaft gegen Dänemark auf Twitter veröffentlicht wurden. Unter dem Account-Namen @PiratenOnline war versucht worden, eine rassistische Hetzkampagne gegen Mesut Özil auszulösen. Julia Schramm, Mitglied im Bundesvorstand der Piratenpartei, distanzierte sich daraufhin mit deutlichen Worten von den Äußerungen, die angeblich aus ihrer Partei stammten. Gegen die Verantwortlichen wurde Anzeige erstattet, wie der Vater von Mesut Özil in einem Interview erläutert. (mho)

Quote21. Juni 2012 13:42
Wie erbärmlich.
Blast Christmas (391 Beiträge seit 22.12.05)

Wie sich die VDS-Fans an jeden, aber auch wirklich jeden Strohhalm
klammern, um diesen Überwachungs-Unsinn zu rechtfertigen...es ist ja
wirklich peinlich.


Quote21. Juni 2012 12:41
Merkwürdig (Editiert vom Verfasser am 21.06.12 um 12:44)
Alexander Schwarz, Alexander Schwarz (6 Beiträge seit 21.05.12)

Zivilrechtliche Auskunftsansprüche können doch meistens befriedigt
werden, andernfalls wären Abmahnungen im Bereich des Filesharings ja
wohl kaum möglich?

Wie also kann es sein, dass der Staat immer zu spät kommt, private
Unternehmen es aber scheinbar schaffen?

Fragen über Fragen.

Ps:
Mir ist bewusst, dass es hier nicht um zivilrechtliche Ansprüche,
sondern um strafrechtliche Ermittlungen geht. Der Punkt ist aber: bei
beiden müssen IP Adressen zugeordnet werden, die Unternehmen mit
zivilrechtlichen Ansprüchen bekommen genau das rechtzeitig hin, der
Staat aber scheinbar nicht.


Quote21. Juni 2012 12:45
VDS nur für schwere Straftaten wie...
SolarFlare (675 Beiträge seit 07.05.02)

... Verwahrlosung der Umgangsformen

Pah, wer sucht schon armselige Terroristen oder Mörder per VDS? Die
Verwahrlosung der Umgangsformen ist das Hauptproblem unserer Zeit und
muss mit der brutalst möglichen Entschiedenheit verfolgt werden.

Bisher war ich immer gegen die VDS, aber damit hat Herr Friedrich
mich echt überzeugt!

---

Wer Ironie findet, darf sie behalten.


Quote21. Juni 2012 14:06
FT: + + + Innenminister hetzt gegen unser Grundgesetz! + + +
Bebbo (811 Beiträge seit 11.06.00)

Auf so eine Schlagzeile wird man wohl ewig warten müssen!

Bebbo



Aus: "Friedrich wirbt nach Özil-Hetze für Vorratsdatenspeicherung" (21.06.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Friedrich-wirbt-nach-Oezil-Hetze-fuer-Vorratsdatenspeicherung-1622990.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Friedrich-wirbt-nach-Oezil-Hetze-fuer-Vorratsdatenspeicherung-1622990.html)

Title: [Australischer Plan zur Vorratsdatenspeicherung liegt auf Eis... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 14, 2012, 09:08:37 AM
Quote[...] Die Leiterin des australischen Justizressorts, Generalanwältin Nicola Roxon, hat ihre weitgehende Initiative zur Vorratsdatenspeicherung nach heftigen Protesten zunächst wieder fallen gelassen. Die Justizministerin hatte vergangenen Monat in einem Diskussionspapier zur Geheimdienstreform unter anderem eine bis zu zweijährige Protokollierung von Nutzerspuren ins Spiel gebracht. Laut australischen Medienberichten soll über die Überwachungsmaßnahme nun erst nach den nächsten Parlamentswahlen weiter diskutiert werden. Diese stehen kommendes Jahr an. Zuvor habe sich Roxon selbst "nicht überzeugt" gezeigt von dem Anlauf, der auf Überlegungen ihres Vorgängers Robert McClelland fußt.

Oppositionspolitiker, Bürgerrechtsorganisation und Providervereinigungen waren gegen das Vorhaben Sturm gelaufen und sprachen von einer Beschnüffelung der Nutzer im "Big Brother"-Stil. Bei einer Online-Umfrage stimmten von 24.000 Teilnehmern 96 Prozent gegen eine anlasslose Aufbewahrung von Telekommunikationsdaten. Vertreter von Sicherheitsbehörden halten eine Vorratsdatenspeicherung dagegen für unerlässlich zur Verbrechensbekämpfung. Sie bedauern daher die Entscheidung der Justizchefin, das Projekt vorerst nicht weiter zu verfolgen.

Die australische Regierung hatte außerdem vergangene Woche angekündigt, die zwei Jahre überfällige Überprüfung der nach den Anschlägen auf öffentliche Verkehrsmittel in London 2005 beschlossenen Anti-Terror-Gesetze jetzt in Angriff nehmen zu wollen. (Stefan Krempl) / (mho)


Aus: "Australischer Plan zur Vorratsdatenspeicherung liegt auf Eis" (13.08.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Australischer-Plan-zur-Vorratsdatenspeicherung-liegt-auf-Eis-1666441.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Australischer-Plan-zur-Vorratsdatenspeicherung-liegt-auf-Eis-1666441.html)

Title: [Der Deutsche Juristentag hat... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 23, 2012, 07:06:26 PM
Quote[...] Der Deutsche Juristentag hat auf seiner alle zwei Jahre stattfindenden Mitgliederversammlung bessere Möglichkeiten zur Strafverfolgung im Internet gefordert. Telekommunikationsanbieter sollten generell und ­ soweit verfassungsrechtlich zulässig ­ im Rahmen der EU-Vorgaben zu einer mindestens sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden, heißt es in den jetzt veröffentlichten Beschlüssen (PDF-Datei: http://www.djt-net.de/beschluesse/beschluesse.pdf) des am Freitag in München zu Ende gegangenen Kongresses. Ferner sollen "spezielle Herausgabepflichten" für Verbindungs- und Standortinformationen sowie erweiterte Bestandsdaten geschaffen werden, damit Nutzer im Bedarfsfall "rückverfolgbar bleiben".

Die rund 8000 Mitglieder des Vereins sprechen sich zudem für Möglichkeiten zu heimlichen Online-Durchsuchungen auch zur Strafverfolgung aus. Bisher hat allein das Bundeskriminalamt (BKA) eine Lizenz zum Einsatz des Bundestrojaners zur Terrorabwehr. Ein heimliches Eindringen in informationstechnische Systeme sei angesichts der Möglichkeit der Verschlüsselung der gespeicherten Daten ein Ermittlungsinstrument und sollte daher unter den zu beachtenden hohen verfassungsrechtlichen Eingriffsschwellen erlaubt werden, schreiben die Juristen. Die dafür eingesetzte Software sei vorab aber unabhängig zu zertifizieren, etwa durch Datenschutzbeauftragte. Parallel wird der umstrittene Einsatz von Staatstrojanern zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung befürwortet.

Für schwerwiegende und breitflächige Angriffe auf IT-Systeme und Netzinfrastrukturen wünschen sich die Juristen "Qualifikationstatbestände mit erhöhter Strafandrohung". Um eine Lücke beim Geheimnis- und Datenschutz im Internet zu schließen, sei ein neuer Straftatbestand der "Datenhehlerei" einzuführen. Offenbar wollen die Experten so auch Möglichkeiten schaffen, einfacher gegen Whistleblower und Plattformen wie Wikileaks vorzugehen. Erfasst werden solle aber nicht der Erwerb von Daten, "der ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dient".

Ferner hat der Juristentag einen Beschluss angenommen, wonach ein "Recht auf anonyme Internetnutzung" nicht anzuerkennen sei. Sollte ein User im Netz aktiv "mit eigenen Beiträgen" in Erscheinung treten, müsse er zumindest über Pseudonyme identifizierbar bleiben. Nur so ließen sich Rechtsverstöße wirksam verfolgen. Internetdiensten wie den Betreibern sozialer Netzwerke empfehlen die Fachleute, "den Klarnamen und die Internetverbindung ihrer Nutzer" zu registrieren. Dazu gibt es teils aber bereits eine gegenläufige Rechtsprechung. Die geplante neue EU-Datenschutzverordnung begrüßt das Gremium prinzipiell, auch wenn es einem "Recht auf Vergessen" skeptisch gegenübersteht.

Abgelehnt haben die Juristen einen Vorschlag, wonach der Gebrauch existierender Technologien für eine flächendeckende Überwachung, Filterung und Kontrolle jeglicher elektronischer Kommunikation allenfalls mit "äußerster Zurückhaltung" anzuwenden sei. Die Einbringer dieses Vorschlags hatten befürchtet, dass sich solche Befugnisse einer effektiven Kontrolle durch Justiz und Parlament entzögen.

Dieses Votum dürfte den Partnern des EU-Projekts CleanIT in die Hände spielen, das sich gegen die Nutzung des Internets durch Terroristen stark macht und dabei auch den Einsatz automatischer Erkennungssysteme für verdächtige Inhalte und eine Durchleuchtung des gesamten Internetverkehrs nicht ausschließt.

Ein umfangreiches internes Papier (PDF-Datei), das die Bürgerrechtsorganisation "European Digital Rights"-Initiative (EDRi) veröffentlicht hat, bestätigt viele Befürchtungen von Kritikern. Demnach sollen gesetzliche Bestimmungen aufgehoben werden, die das Filtern und Überwachen von Internetanschlüssen von Mitarbeitern in Firmen verbieten. Unternehmen wollen die Beteiligten, zu denen Vertreter von Justiz- und Innenministerien Deutschlands, Großbritanniens, Belgiens, der Niederlande und Spaniens sowie Europol gehören, die Verwendung von "Upload-Filtern" nahelegen, damit einmal entfernte illegale Inhalte nicht erheut hochgeladen werden können. Für Betreiber sozialer Netzwerke sind besondere Auflagen zum Aufbau von Sperr- und Verwarnsystemen vorgesehen.

Das Papier drängt weiter auf eine gesetzliche Erlaubnis für Sicherheitsbehörden, auf Internet-Streife gehen und an Online-Diskussionen teilnehmen zu dürfen. Strafverfolgern soll es erleichtert werden, Netzinhalte ohne arbeitsintensive und formelle Verfahren löschen zu lassen. Das wissentliche Verlinken auf terroristische Inhalte soll genauso strafbar werden wie deren Verbreitung. Die CleanIT-Befürworter möchten Provider haftbar machen, wenn sie keine angemessenen Anstrengungen zur Identifizierung terroristischer Aktivitäten unternehmen; sowie Kunden, wenn sie wissentlich illegale Inhalte nicht melden. Für EDRi würde die EU damit endgültig ihre Glaubwürdigkeit verspielen, sollte sie erneut auf die Verletzung von Internetfreiheiten in autoritären Regimen hinweisen wollen. Die abschließenden Empfehlungen sollen auf einem weiteren Treffen der Gruppe Ende des Jahres festgezurrt werden.
(Stefan Krempl ) / (hag) 

Quote23. September 2012 11:44
"Recht auf anonyme Internetnutzung" nicht anzuerkennen sei
Gandalf der Graue

Und ich habe gerade einstimmig beschlossen, dass diejenigen auf dem
Juristentag auch nicht mehr anonym leben dürfen und alles
veröffentlicht werden muss.

Meine Damen und Herren, wann darf ich bei Ihnen vorbeikommen und die
neuen Kameras in ihren Wohnungen, insbesondere Bad und Schlafzimmer,
anbringen?


Quote23. September 2012 11:02
Wow...
der_durden

Ich dachte, dass die Juristen in unserem Land zu denen gehören, die
nur mit äußerster Vorsicht nach Überwachung schreien.

Das was ich hier lese hat nichts mehr mit einem freiheitlichen
Rechtsstaat zu tun, sondern die Herren fordern doch tatsächlich eine
Totalüberwachung und Sanktionsverschärfungen. Ich bin einfach nur
Baff. So etwas bürgerrechtsfeindliches hat selbst die Poltik nicht
abgesondert. Das bedeutet dass die Judikative jetzt den Hardliner in
unserer Gewaltenteilung spielt. Da dürften sich Polizei und einige
Parteien aber freuen.

Ich kann nicht glauben, was ich eben gelesen habe! Die Herren haben
sämtlichen Gutachten außer Acht gelassen, die belegen, dass solche
Maßnahmen nicht gegen Terrorismus helfen. Sie haben unverhohlen
gefordert, dass die VDS für alles da sein soll... Wie gesagt, der
Text macht einen ohnmächtig... Ich kann mir vorstellen, was für
hochpolierte, alte Juristen diesem Gremium angehören. Solche
Hardliner in der Gerichtbarkeit deutschlands hat in unsreem Land
Geschichte.



Quote23. September 2012 15:41
Für einen "Juristentag" sind ja auch Ermächtigungsgesetze in Ordnung,...
qwertz3456

...was wollt Ihr denn sonst von solchen Personengruppen erwarten?

Hier mal ein Zitat aus dem Buch "Geschichte des öffentlichen Rechts
in Deutschland - Weimarer Republik und Nationalsozialismus" von
Michael Stolleis aus dem Kapitel "Zerstörung und Selbstzerstörung
eines Faches" Abschnitt 1 "Der neue Staat und das Ende der Theorie",
Zitat: "Da die Weimarer Verfassung seit den Erklärungen auf dem
Leipziger --> JURISTENTAG <-- im Oktober 1933 nicht mehr ernsthaft
als fortgeltend angesehen werden konnte und eine neue Verfassung im
formellen Sinne nicht enstand, halfen sich die Interpreten zunächst
dadurch, daß sie das Ermächtigungsgesetz als >>vorläufiges
Verfassungsgesetz des neuen Deutschlands<< ansahen."

Somit befindet sich der aktuelle Juristentag doch in bester
Tradition, ob Totalüberwachung oder totale Entrechtung und
Gleichschaltung durch Ermächtigungsgesetze, sobald es für den
Juristentag formal irgendwie zusammengereimt in Ordung gehen könnte,
scheint ja alles mögliche rechtens zu sein, was für eine schöne
"Wissenschaft" diese "Rechtswissenschaft" doch sein muss, da wird
Urecht zu Recht und laut Filbinger kann dieses "Recht" dann auch kein
Unrecht mehr werden, "Da was Recht war, ja niemals Unrecht sein
kann!", was für ein kreativer Berufstand die Juristen doch sind, sie
sind immer im Recht und niemals Schuld, Bravo sehr gut, dann klappt
mit euch ja auch bestimmt die nächste Diktatur reibungslos!


Quote23. September 2012 11:34
Stammtisch spricht sich für Maximallöhne und Berufsverbot für Juristen aus
web goodbye

Mein Stammtisch hat auf seiner wöchentlich stattfindenden
Mitgliederversammlung gefordert, dass die Vergütung von Juristen
künftig nur noch nach Stundensätzen stattfinden soll, die das
anderthalbfache des gesetzlichen Mindestlohnes nicht übersschreiten
dürfen.

Schlägt ein Jurist öffentlich grundgesetzwidrigen Unsinn vor, dann
wird gegen ihn ein Berufsverbot vehängt, das erst frühestens nach 3
Monaten auf dem Weg einer psychlogischen Untersuchung und einem
Eignungstest in "Öffentlichem Recht" wieder aufgehoben werden kann.


Quote
23. September 2012 11:14
maliilam

Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum sein!

...


Aus: "Juristentag spricht sich für Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojaner aus" (23.09.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Juristentag-spricht-sich-fuer-Vorratsdatenspeicherung-und-Staatstrojaner-aus-1715156.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Juristentag-spricht-sich-fuer-Vorratsdatenspeicherung-und-Staatstrojaner-aus-1715156.html)

Title: [Dabei geht es unter anderem um die Klärung der Frage... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 28, 2012, 07:58:27 AM
Quote[...] Nach Ansicht der Bundesregierung hat die EU-Kommission mit ihrer Klage wegen mangelnder Umsetzung der Brüsseler Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung ihre Kompetenzen "in mehrfacher Hinsicht überschritten". Die Kommission hatte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf Verhängung eines Zwangsgeldes geklagt, da die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts unrechtmäßig war und sich die Bundesregierung auf keine Neuregelung einigen konnte.

Eine derart weitgehend Sanktion könne in diesem Fall erst nach einer Verurteilung durch die Luxemburger Richter beantragt werden, heißt es in der heise online vorliegenden Antwort des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums auf die Klageschrift der Brüsseler Regierungseinrichtung. Schließlich habe die Bundesregierung der Kommission bereits erlassene Umsetzungsmaßnahmen ordnungsgemäß mitgeteilt. Diese seien aber vom Bundesverfassungsgericht im Nachhinein für teils unwirksam oder unanwendbar erklärt worden.

Die Regierung in Berlin beantragt daher in dem Schreiben vom Montag, die Klageanträge der Kommission abzuweisen. Brüssel habe mehrere Mitgliedsstaaten wie Österreich, die Niederlande oder Irland wegen eines ähnlichen Sachverhalts zwar ebenfalls verklagt, dabei aber im Gegensatz zum jetzigen Fall kein Zwangsgeld beantragt, führen die Rechtsexperten aus. Dies habe die Kommission nur in der Auseinandersetzung mit Schweden nach beinahe vier Jahren getan, das der EuGH zuvor aber der Verletzung des EU-Vertrags für schuldig gesprochen habe.

Brüssel könne sich zudem nicht darauf berufen, dass Deutschland keine Anstalten gemacht habe, die Maßgaben der umkämpften Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren in nationales Recht zu gießen. So seien auch nach dem Urteil aus Karlsruhe zahlreiche Vorschriften in Kraft, die eine ganze Reihe von Artikeln der Direktive umsetzten. So müssten Telekommunikationsanbieter etwa Namen und Anschriften der Teilnehmer oder der registrierten Benutzer speichern. Dies schließe die Anwendung von E-Mails oder Internet-Telefonie mit ein. Es sei auch sichergestellt, dass diese Bestandsdaten in bestimmten Fällen an Strafverfolger weitergegeben werden dürften. Für die Sicherheit der Informationen und die Kontrolle der Vorschriften sei die Bundesnetzagentur zuständig.

Der angeführte Artikel 260 des EU-Vertrags stelle ferner hauptsächlich auf eine reine Mitteilungspflicht über Umsetzungsmaßnahmen ab, der die Bundesregierung in jedem Fall nachgekommen sei. Die umkämpfte Richtlinie sei überdies vor Inkrafttreten des neuen Vertrags von Lissabon und somit ohne die erweiterten Mitbestimmungsrechte des EU-Parlaments zustande gekommen. Die geforderten Sanktionen könnten bei einer solchen, vergleichsweise alten Rechtsvorgabe gar nicht mehr in Stellung gebracht werden.

Der Kommission war und ist bekannt, dass die Auflagen zur Vorratsdatenspeicherung "zu ungewöhnlich vielen Urteilen nationaler Verfassungsgerichte geführt hat", erläutert die Bundesregierung. Darin seien die Umsetzungsvorschriften nicht nur in der Bundesrepublik aufgehoben worden. Hierzulande habe Karlsruhe "sehr hohe Hürden" für eine Neugestaltung errichtet. In einem solchen Fall erscheine es unangemessen, "sogleich auf das schärfste Instrument zur Durchsetzung des Unionsrechts" zurückzugreifen.

Sollte der EuGH dem Hauptantrag aus Berlin nicht folgen, plädiert der Bund vorsorglich zumindest für eine deutliche Senkung des geforderten Zwangsgeldes. Die Kommission stütze ihren vorgeschlagenen hohen "Schwerefaktor" unter anderem darauf, dass deutschen Telekommunikationsanbietern ohne weitgehende Auflagen zur Protokollierung von Verbindungs- und Standortdaten Wettbewerbsvorteile entstünden, heißt es zur Begründung. In ihrem Bewertungsbericht von 2011 sei sie aber zum Schluss gekommen, dass die Richtlinie gerade nicht zu einer Angleichung der Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt geführt und so ihr Hauptziel verfehlt habe.

Auch das Argument, dass die unzureichende Datenspeicherung die innere Sicherheit Deutschlands und andere Mitgliedsstaaten gefährde, greife nicht. Der EuGH habe bereits festgestellt, dass die Richtlinie vor allem auf eine Harmonisierung der Marktbedingungen und nicht auf die Strafverfolgung ausgerichtet sei. Schließlich könne dem deutschen Gesetzgeber beim Ansetzen eines zusätzlichen Zeitfaktors nicht der Vorwurf gemacht werden, am Tag der Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht schon ein neues Umsetzungsgesetz in Kraft gesetzt zu haben. Dies sei mit guter demokratischer Tradition nicht zu vereinbaren.

Für den Fall eines Falles drängt die Regierung auf eine Zahlungsverpflichtung bei weiterer Nichtumsetzung frühestens sechs Monate nach der Urteilsverkündung durch den EuGH, um doch noch einen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ins parlamentarische Verfahren einbringen zu können. Parallel regt sie an, die Klage der Kommission zeitlich nach der ebenfalls anhängenden Beschwerde der Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland zu entscheiden, die der Irish High Court Luxemburg vorgelegt hat. Dabei geht es unter anderem um die Klärung der Frage, ob die Richtlinie gegen die EU-Grundrechtecharta und anderer Maßgaben wie die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt und damit ungültig ist. In diesem Fall wäre der Brüsseler Feldzug gegen Berlin gegenstandslos. (Stefan Krempl) / (jk)



Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Bundesregierung verlangt Abweisung der EU-Klage" (27.09.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Bundesregierung-verlangt-Abweisung-der-EU-Klage-1718986.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Bundesregierung-verlangt-Abweisung-der-EU-Klage-1718986.html)

Title: [Die ursprüngliche Richtlinie wurde... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 15, 2012, 09:28:19 AM
Quote[...] Das österreichische Justizministerium diskutiert derzeit, ob die Daten der Vorratsdatenspeicherung auch gegen "illegale Downloads" eingesetzt werden können. Das sagte der ein Ableitungsleiter der Behörde in einer Rede über das Urheberrecht. Der Alpenstaat hatte die Vorratsdatenspeicherung erst im April eingeführt. ...

... Die ursprüngliche Richtlinie wurde politisch mit dem Terrorismus begründet. Die verabschiedete Version enthält dann auch andere schwere Straftaten. In den Umsetzungen der Mitgliedstaaten müssen die Straftaten dann nicht mehr schwerwiegend sein. Irgendwann kommen Ordnungswidrigkeiten und Urheberrechtsverletzungen. Und wenn nationale Gesetze das erlauben, hat auch der Europäische Gerichtshof nichts dagegen.

Im Juni reichte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Österreich Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz ein.

[via Thomas Lohninger]


Aus: "Österreich: Justizministerium will Vorratsdatenspeicherung gegen Urheberrechtsverletzungen einsetzen"
Von Andre Meister | Veröffentlicht am: 12.10.2012
Quelle: https://netzpolitik.org/2012/osterreich-justizministerium-will-vorratsdatenspeicherung-gegen-urheberrechtsverletzungen-einsetzen/ (https://netzpolitik.org/2012/osterreich-justizministerium-will-vorratsdatenspeicherung-gegen-urheberrechtsverletzungen-einsetzen/)



Title: [Die umstrittene Überwachung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 25, 2012, 09:25:27 AM
Auch in der Union wird über die Vorratsdatenspeicherung gestritten. Auf dem CSU-Parteitag entfacht ein Antrag der Jungen Union, die umstrittene Überwachung nicht weiter zu verfolgen, eine heftige Debatte. Am Ende wird der Antrag aber angelehnt. .... (20. Oktober 2012)
http://www.fr-online.de/politik/csu-parteitag-debatte-um-vorratsdatenspeicherung-,1472596,20668770.html (http://www.fr-online.de/politik/csu-parteitag-debatte-um-vorratsdatenspeicherung-,1472596,20668770.html)

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EU-Kommissarin Malmström: "Die Vorratsdatenspeicherung ist hier, um zu bleiben"
Von Andre Meister | Veröffentlicht am: 24.10.2012 um 15:57h
https://netzpolitik.org/2012/eu-kommissarin-malmstrom-die-vorratsdatenspeicherung-ist-hier-um-zu-bleiben (https://netzpolitik.org/2012/eu-kommissarin-malmstrom-die-vorratsdatenspeicherung-ist-hier-um-zu-bleiben)

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Auch national steht es schlecht um den Protest gegen Vorratsdatenspeicherung
Nicht nur auf EU-Ebene, auch national hat der Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung Dämpfer erhalten. Der Antrag der Jungen Union, die VDS nicht weiter zu verfolgen, wurde abgelehnt. Dem bundesweiten Basisvotum der SPD gegen die VDS fehlten noch knapp 45.000 Stimmen, heute endete nach drei Monaten die Befragung. Die Beteiligung an dem Begehren lag bei weniger als einem Prozent, zehn wären nötig gewesen. ...
Von Andrea Jonjic | Veröffentlicht am: 24.10.2012 um 17:03h
https://netzpolitik.org/2012/auch-national-steht-es-schlecht-um-den-protest-gegen-vorratsdatenspeicherung/ (https://netzpolitik.org/2012/auch-national-steht-es-schlecht-um-den-protest-gegen-vorratsdatenspeicherung/)


Title: [Die entscheidende Spur zu Olaf H. sind dann... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 14, 2012, 03:13:33 PM
Beim Fall Mirco handelt es sich um einen Mord an einem zehnjährigen Jungen, der im Herbst 2010 in der Nähe von Grefrath...
https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Mirco (https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Mirco)

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Quote[...] Die entscheidende Spur zu Olaf H. sind dann [ ] die Handy-Daten, die es vielleicht gar nicht geben dürfte. Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland verboten, die Ermittler bekamen aber von den Mobilfunkanbietern "Ramschdaten", wie Thiel sie nennt, Protokolle von Mobilfunkmasten und den Geräten, die sich dort eingewählt haben. Aus den Hunderttausenden Daten im Bereich von Grefrath filtern die Ermittler dann in mühevoller Kleinarbeit die Nummer von Olaf H. heraus, dessen Handy an den Stellen geortet wurde, an denen Mircos Kleidung lag. Möglicherweise habe dies gegen das Verbot der Vorratsdatenspeicherung verstoßen, hatte ein Polizist im Verfahren gegen Olaf H. gesagt. Ermittler Thiel hat auf diese Tatsache nun noch einmal aufmerksam gemacht. Auch darüber werden sich nicht alle freuen.

...


Aus: "Ermittler schreibt Buch über Mordfall Mirco - Ein Buch voller Schimanski-Klischees" (14.11.2012)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/panorama/ermittler-schreibt-buch-ueber-mordfall-mirco-hab-dich-1.1522530-2 (http://www.sueddeutsche.de/panorama/ermittler-schreibt-buch-ueber-mordfall-mirco-hab-dich-1.1522530-2)

Title: [Bundesheer will doch nicht auf Vorratsdaten zugreifen... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 06, 2013, 09:35:10 AM
Quote[...] [Österreich]: Die Befugnisse zum Zugriff auf Kommunikationsdaten sollen für die Militärs erweitert werden. Die entsprechende Passage ist unter "Verwaltungsgerichtsbarkeit" versteckt.

...


Aus: "Zugriff der Heeresdienste auf Vorratsdaten" (06.02. 2013)
Erich Moechel - Netzpolitik, Datenschutz - und Spaß am Gerät.
Quelle: http://fm4.orf.at/stories/1712358/ (http://fm4.orf.at/stories/1712358/)

-.-

Quote[...] Ein Entwurf des Verteidigungsministeriums, der nur eine Anpassung an die Verwaltungsgerichts-Novelle 2012 hätte sein sollen, hat kürzlich für Aufregung gesorgt. Dort war jener Paragraf, der die Auskunftsrechte für die im Bundesheer beheimatete Inlands- und Auslandsnachrichtendienste definiert, stark erweitert worden. Beispielsweise war im Bedarfsfall der Zugriff auf Vorratsdaten vorgesehen, wenn dies ein Auskunftsbegehren der Militärgeheimdienste erfordert hätte.

Nach Kritik aus sozialen Medien und Presse folgt nun der Rückzieher. Wie Kabinettsmitarbeiter Andreas Strobl auf Twitter bekanntgegeben hat, werden die Befugniserweiterungen nicht umgesetzt werden. Wie er gegenüber dem WebStandard erklärt, werden die Änderungen des Absatz 2a auf Anordnung von Verteidigungsminister Norbert Darabos ersatzlos gestrichen. Der Gesetzestext bleibt an dieser Stelle nun wie er ist. Der Entwurf muss dafür zurückgezogen und in veränderter Form neu eingereicht werden.

"Das wird so nicht kommen", teilte Darabos gegenüber der APA mit. Man habe letztlich den Datenschutz über das Interesse der Nachrichtendienste gestellt. Datenschützer hatten sich ob der geplanten Veränderung des Gesetzestextes schon am Vormittag empört gezeigt. Hans Zeger von der ARGE Daten attestierte einen Angriff auf das Recht auf ein unbeobachtetes Leben der Bürger. Kritische Stimmen gibt es mittlerweile auch aus der Politik, darunter von Darabos' SPÖ-Parteikollegen, dem Datenschutzrat-Vorsitzenden Johann Maier, und auch von der FPÖ.

Peter Pilz, Sicherheitssprecher der Grünen, spricht von einer "Generalermächtigung zum Bespitzeln", die - im Gegensatz zu einer entsprechenden EU-Richtlinie - Abfragen Seitens der Militärgeheimdienste ohne schwerer Straftat im Hintergrund ermöglicht hätte. Er will nun eine Sondersitzung des Landesverteidigungsausschusses einberufen lassen. Dort soll geklärt werden, welche Beamten für den Entwurf verantwortlich waren und inwieweit Darabos selbst in dessen Erstellung involviert war.

...

Quote/* No Comment */
7.2.2013, 23:14

Danke an die Medien!
Ohne die Medien wäre dieser Datenmissbrauch einfach ungehindert und unbeachtet in das österreichische Recht übergegangen und hätte unsere Bananenrepublik noch mehr blamiert.

Dankeschön!



Aus: "Rückzieher: Bundesheer will doch nicht auf Vorratsdaten zugreifen" (7. Februar 2013)
Quelle: http://derstandard.at/1360161009269/Rueckzieher-Bundesheer-darf-nicht-auf-Vorratsdaten-zugreifen (http://derstandard.at/1360161009269/Rueckzieher-Bundesheer-darf-nicht-auf-Vorratsdaten-zugreifen)

Title: [Auch Slowenien eine Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 30, 2013, 09:40:04 AM
Quote[...] Wie fast alle EU-Mitgliedsstaaten hat auch Slowenien eine Vorratsdatenspeicherung. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie von 2006 werden seit 2009 Telefon-Daten 14 Monate (seit 2007 24 Monate) und Internet-Daten acht Monate lang gespeichert. Seit dem 15. Januar gilt ein neues Gesetz über die Elektronische Kommunikation (Slowenisch), das noch über die EU-Richtlinie hinaus geht.

So sollen die Daten nicht nur gegen "schwere Kriminalität" verwendet werden, sondern bei jeglicher Art von Kriminalität, zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit und der verfassungsmäßigen Ordnung, für politische und wirtschaftliche Interessen des Staates sowie die nationale Verteidigung. Überprüfungen durch die Behörde der Informations-Beauftragten konnten zeigen, dass die Daten sogar bei Zivilverfahren, arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und Ordnungswidrigkeiten verwendet wurden.
Die Kritik geht aber noch weiter (meine Übersetzung):
Die Informations-Beauftragte stellt fest, dass große Mengen an Daten im Voraus über die elektronische Kommunikation jeder Einzelperson gespeichert werden, unabhängig davon, ob er oder sie sich voll an Recht und Gesetz hält oder nicht. Während der Grundsatz der Rechtmäßigkeit respektiert wurde, hat der Gesetzgeber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit völlig vernachlässigt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist auf eine Weise geregelt, die nicht kompatibel mit der Rechtsstaatlichkeit ist, da sie die Bedingungen nicht respektiert, die Eingriffe in die Menschenrechte erlauben. Durch den absolutistischen Ansatz zur Vorratsspeicherung beeinflusst der Gesetzgeber auch andere Rechte, wie das Recht auf Geheimhaltung der Kommunikation sowie Meinungs- und Bewegungsfreiheit. Er tat dies, ohne irgendwelche Beweise oder Analyse vorzulegen, dass eine solche Maßnahme notwendig ist und große (falls überhaupt vorhandene) Auswirkungen auf die Verfolgung von Straftaten hat. In der Tat hat es die Regierung nicht geschafft, nach Jahren der Vorratsspeicherung eine ordnungsrechtliche Wirkungsanalyse zu erarbeiten, die die Existenz der Datenspeicherung rechtfertigen würde.

Aus diesen Gründen hat die Informations- und Datenschutz-Beauftragte Nataša Pirc Musar beim Verfassungsgericht der Republik Slowenien eine Klage eingereicht, um die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherungs-Gesetzgebung zu beurteilen. Gleichzeitig hat sie darum gebeten, den Antrag bevorzugt zu behandeln und die Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig auszusetzen.

...


Aus: "Slowenien: Datenschutzbeauftragte klagt vor Verfassungsgericht gegen Vorratsdatenspeicherung"
Von Andre Meister | Veröffentlicht am: 28.03.2013 um 12:07h
Quelle: https://netzpolitik.org/2013/slowenien-informations-beauftragter-klagt-vor-verfassungsgericht-gegen-vorratsdatenspeicherung/ (https://netzpolitik.org/2013/slowenien-informations-beauftragter-klagt-vor-verfassungsgericht-gegen-vorratsdatenspeicherung/)

Title: [Die Datenspeicherung könne... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 17, 2013, 08:49:14 AM
Quote[...] Der Innenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, hat nach dem Terroranschlag beim Marathonlauf in Boston nicht lange gezögert, um erneut die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu fordern. Der Staat müsse in der Lage sein, die Wochen und Monate dauernden Vorbereitungshandlungen und Verabredungen für solche Attentate zu erkennen, sagte Uhl am Dienstag im Deutschlandfunk. Andernfalls müsse er "sein Instrumentarium nachbessern, und das gilt auch für Deutschland".

Die Datenspeicherung könne Terrorakte zwar nicht direkt verhindern, räumte Uhl ein. Aber es handle sich dabei "um ein Instrument von mehreren" und einen "wichtigen Baustein". Dazu gehörten aber auch andere Maßnahmen wie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, um den Austausch zwischen Terroristen via Internet-Telefonie vor einer Verschlüsselung direkt am Rechner abzugreifen. Überhaupt müsse "die ganze verschlüsselte Kommunikation" von Gefährdern im In- und Ausland "vom Staat begleitet werden". Erkenntnisse darüber müssten zwischen den Geheimdiensten ausgetauscht werden.

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, unterstützt das Anliegen Uhls. Er appellierte gegenüber dem "Handelsblatt" an die Liberalen, nicht länger eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung zu verhindern. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warf er vor, völlig unverantwortlich zu handeln, indem sie der Polizei "dieses wichtige Ermittlungsinstrument" nicht zur Verfügung stelle. Generell könne aber bei allen Sicherheitsbemühungen niemand garantieren, "dass solche schrecklichen Anschläge nicht erfolgen".

Die grünen Innenpolitiker Wolfgang Wieland und Konstantin von Notz ermahnten Uhl dagegen, "besonnen zu reagieren". Zunächst müssten die Hintergründe der Tat aufgeklärt werden. Wer ohne nähere Kenntnisse der Umstände bereits weitere Befugnisse der Sicherheitsbehörden verlange, handele "pietätlos und völlig unredlich". Die Stärke eines demokratischen Rechtsstaats beweise sich in der Zurückweisung aller Versuche, "aus dem Leid der Läufer von Boston politisches Kapital schlagen zu wollen". Bei der Explosion zweier Sprengsätze am Zieleinlauf des Boston Marathon waren drei Menschen getötet und über hundert verletzt worden.

Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) wies Uhls Forderungen ebenfalls zurück. "Die CSU sollte endlich damit aufhören, zu behaupten, dass Einschnitte in die Freiheitsrechte der Bürger automatisch mehr Sicherheit brächten", erklärte der Liberale. Mit einer Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten könnten Anschläge nicht unterbunden werden. Hilfreich dabei wäre allenfalls die Kontrolle der Inhalte von Telefongesprächen – "und zwar von jedermann, ohne Anlass und zu jeder Zeit". Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) verurteilte den "feigen" Anschlag, sieht die Sicherheitslage in Deutschland aber als seit Jahren unverändert an. Die Behörden seien aufmerksam und kritisch. (Stefan Krempl) / (axk)

QuoteAgitator, 17. April 2013 01:05
http://en.wikipedia.org/wiki/Jens_Stoltenberg#22_July_2011_terror_attacks (http://en.wikipedia.org/wiki/Jens_Stoltenberg#22_July_2011_terror_attacks) zeigte daß Politiker auch die Berufung finden können, ihre Völker davor zu warnen, sich von irren Einzeltätern in Unfreiheit zwingen zu lassen.


Quotefrankz80, 16. April 2013 22:28
VDS ? NSU-Morde trotz Überwachung möglich gewesen
An den NSU-Morden kann man sehen, dass Überwachung nichts nützt.
Selbst wenn man Zielfahnder auf Täter ansetzt und diese den Fahndern
über den Weg laufen wird freundlich gegrüßt und das war´s.

Wird das mit der Totalüberwachung besser? Ich denke, man sollte
lieber die Polizei ordentlich ausrüsten und mit einem angemessenen
Personalkörper ausstatten - dann muß man anständige Leute nicht immer
bespitzeln.


Quote16. April 2013 19:23
Walking Dead
picard

Kaum wird ein schrecklicher Anschlag verübt, kommen die hirntoten
Totalüberwachungsfanatiker aus ihren tiefen Löchern gekrochen um die
Katastrophe für sich auszuschlachten.


Quote16. April 2013 22:49
Was für ein kaputtes A..Loch
CaHeRe

mal wieder seine Überwachungsorgien ins Spiel zu bringen. Dafür ist
diesen Typen jedes Mittel recht.


Quote16. April 2013 19:29
Ich KOTZE einen DICKEN Strahl.
Zimond

Die Opfer sind noch nicht unter der Erde, die letzten Gliedmaßen noch
nicht amputiert da kommt schon der erste dreckige CSU Schmierlappen
daher dem keine noch so große Tragödie groß genug ist um sie für
diesen sinnfreien Mist schamlos zu missbrauchen.

Quote16. April 2013 19:54
Re: Ich KOTZE einen DICKEN Strahl.
Tiefgang

Du verstehst das nicht: natürlich haben die Attentäter vorher eine
Wohnung gemietet und bei der Telekom einen DSL-Anschluss gemietet und
ein Handy. Anschließend haben sie eine Domäne aufgemacht, um ihr
Attentat in einem Wiki zu planen. ...






Aus: "Uhl plädiert nach Bostoner Anschlag für Vorratsdatenspeicherung" (16.04.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Uhl-plaediert-nach-Bostoner-Anschlag-fuer-Vorratsdatenspeicherung-1843288.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Uhl-plaediert-nach-Bostoner-Anschlag-fuer-Vorratsdatenspeicherung-1843288.html)

Title: [Ein anschaulicher Fall... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 15, 2013, 09:24:48 AM
Quote[...] Vorratsdatenspeicherung wird in den USA populär
Von Markus Beckedahl | Veröffentlicht: 13.05.2013 um 23:51h | 1 Antwort

Die Nachrichtenagentur AP hat herausgefunden, dass das US-Justizministerium die Verbindungsdaten für rund 20 Anschlüsse aus AP-Büros überwacht hat. Konkret geht es um die Anrufenden und Angerufenen in den Monaten April und Mai 2012. Rund 100 Journalisten sollen davon betroffen sein, die die 20 Anschlüsse nutzten.

AP sieht das als Angriff auf die Pressefreiheit und findet keinerlei Rechtfertigung für die Sammlung der Verbindungsdaten.

    "There can be no possible justification for such an overbroad collection of the telephone communications of The Associated Press and its reporters. These records potentially reveal communications with confidential sources across all of the newsgathering activities undertaken by the AP during a two-month period, provide a road map to AP's newsgathering operations, and disclose information about AP's activities and operations that the government has no conceivable right to know," Pruitt said.

Die US-Regierung will noch nicht sagen, warum sie die Daten von verschiedenen Providern einsammelte. Es wird vermutet, dass eine undichte Stelle rund um Terroranschlagsgerüchte im Jemen identifiziert werden soll, worüber AP im vergangenen Jahr exklusiv berichtet.

Auch wenn die USA noch keine Vorratsdatenspeicherung haben, so haben sie jetzt eine große Debatte über den Mißbrauch von Verbindungsdaten und dazu noch einen anschaulichen Fall.



Aus: "Vorratsdatenspeicherung wird in den USA populär" Markus Beckedahl (13.05.2013)
Quelle: https://netzpolitik.org/2013/vorratsdatenspeicherung-wird-in-den-usa-popular/ (https://netzpolitik.org/2013/vorratsdatenspeicherung-wird-in-den-usa-popular/)

Title: [Man nimmt nicht einen Presslufthammer... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 10, 2013, 10:28:31 AM
Quote[...]  Der Große Saal des Europäischen Gerichtshofes hat etwas von einer Kathedrale. Gut fünfzehn Meter hoch ist der Raum, der sich mit breiten Glasflächen nach oben und außen hin zur Vorhalle öffnet. Vorne auf dem holzgetäfelten Podium, wo fünfzehn Höchstrichter am Dienstag Platz nehmen, um über Sein oder Nichtsein der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) zu verhandeln, sind die Wände mit prächtigen goldgelben Wandvorhängen verhüllt.

Alles glänzt, ist raffiniert lichtdurchflutet, strahlt Autorität aus. Auf der Tagesordnung steht nur dieses eine Thema: Das Gericht konzentriert sich ganz auf die Frage, ob die flächendeckende VDS in der Union den Grundrechten in der EU-Charta widerspricht oder nicht; beziehungsweise ob die eingesetzten Mittel der Behörden zum Eingriff in die Bürgerrechte angemessen sind.

... Die Regierung habe nicht schlüssig erklären können, worin die Nützlichkeit des Gesetzes bestehe, plädierte der Anwalt des "AK Vorrat" von 11.300 Beschwerdeführern, dem zweiten Kläger. Sie gefährde Meinungsfreiheit, ziehe Sicherheit der Freiheit vor, was die Umkehrung aller EU-Ziele bedeute.

Dass alle Kommunikationsdaten zwischen sechs Monaten und zwei Jahren gespeichert werden, sei durch Fakten nicht abgedeckt, willkürlich.

Vertreter von acht Regierungen, auch der EU-Kommission hielten entgegen. Die Richtlinie habe Schwächen, sei aber auf dem 2006 verfügbaren Wissensstand gemacht worden, auch technisch. Europol habe seine Expertise gegeben. Für die Mitgliedstaaten gelten auch die Grundrechte. Der Vertreter der österreichischen Regierung trat eher unglücklich auf. Bisher habe es 326 angeordnete Zugriffe auf Daten gegeben, trug er vor, die in 56 Fällen zur Aufklärung beitrugen: 16 bei Diebstahl, 12 bei Suchtgiftdelikten, 12 bei Stalking, 7 bei Betrug, 5 bei Raub.

"Gibt es einen Fall, bei dem es um Terrorismus, um organisierte Kriminalität geht?", fuhr der federführende Richter Thomas von Danwitz dazwischen. "Terrorismus ist nicht aufgeschienen", kam die kleinlaute Antwort. Er könne auch nicht sagen, ob die Fristen "teilnichtig" wären bzw. ob das Gesetz die gebotene Verhältnismäßigkeit achte - "die Regierung hat dazu keine eindeutige Meinung."

Von Danwitz sagte klar, was er zu der Vorratsdatenspeicherung denkt: "Man nimmt nicht einen Presslufthammer, um eine Nuss zu knacken, wenn ein Nussknacker reicht. Man schießt nicht mit Kanonen auf Spatzen. Es geht darum, Kollateralschäden zu vermeiden." Das Urteil kommt frühestens Ende des Jahres.

QuoteIshikawa, 10.07.2013
könnte vielleicht einer von der telekom aufstehn und sagen wieviele zugriffe es tatsächlich waren, danke.


...


Aus: "Vorratsdaten: EuGH lässt Zweifel an Richtlinie aufkommen"
Thomas Mayer aus Luxemburg (Der Standard, 09.07.2013)
Quelle: http://derstandard.at/1371172127883/Vorratsdaten-EuGH-laesst-Zweifel-an-Richtlinie-aufkommen (http://derstandard.at/1371172127883/Vorratsdaten-EuGH-laesst-Zweifel-an-Richtlinie-aufkommen)

Title: [Diese de facto Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 06, 2013, 10:57:32 AM
Quote[...] Der BND sammelte allein im Dezember 2012 500 Millionen Verbindungsdaten. Diese werden in großem Umfang an die NSA übermittelt. Diese de facto Vorratsdatenspeicherung ist laut BND durch das BND-Gesetz [http://www.gesetze-im-internet.de/bndg/BJNR029790990.html] und das G10-Gesetz [http://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/BJNR125410001.html] zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses gedeckt. Zudem erfasse man gar keine Telekommunikationsverkehre deutscher Staatsangehöriger. Das berichtet der SPIEGEL auf Basis von Dokumenten aus dem Fundus von Edward Snowden.

Dumm nur, dass in den Berichten des Parlamentarischen Kontrollgremiums nie von Verbindungsdaten die Rede war. Hier stand die E-Mail-Überwachung im Vordergrund. So waren allein im "Gefahrenbereich 'Internationaler Terrorismus'" von 329.628 "Telekommunikationsverkehren" 327.557 "aus dem Bereich der E-Mail-Erfassung", heißt es in dem diesjährigen Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums, der sich auf den Erfassungszeitraum 2011 bezieht (die Berichte hängen quasi immer zwei Jahre hinterher). Dieser Fokus auf E-Mails passt nicht zu den Snowden-Leaks. Hier wurde also – euphemistisch gesagt – etwas verschwiegen, nämlich die massenhafte Erfassung von Verbindungsdaten.

...

Quotemarc
Am 5. August 2013 um 08:10 Uhr veröffentlicht

"Zudem erfasse man gar keine Telekommunikationsverkehre deutscher Staatsangehöriger." Gehören Metadaten auch zu Telekommunikationsverkehren?

""Vor der Weiterleitung von auslandsbezogenen Metadaten werden diese in einem mehrstufigen Verfahren um eventuell darin enthaltene personenbezogene Daten Deutscher bereinigt."" Wie kann der BND überhaupt personenbezogene Daten Deutscher haben, wenn sie gar keine Telekommunikationsverkehre deutscher Staatsangehöriger erfassen (s.o.)? Metadaten von Deutschen werden aber schon weitergereicht, da keine personenbezogene Daten? Woher weiß der BND, ob Achmed aus Köln oder Anne aus München deutsche Staatsangehörige sind oder nicht? Personenbezogene Daten sind nur Daten von natürlichen Personen, nicht Daten von GmbHs (BOSCH), AGs (SIEMENS), Vereinen usw.

Die Würde dieser Leute ist allerdings unantastbar, denn die haben keine.



Aus: "500 Millionen Verbindungsdaten im Monat: BND betreibt Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür"
Von Benjamin Bergemann | Veröffentlicht: 04.08.2013 um 10:48h
Quelle: https://netzpolitik.org/2013/500-millionen-verbindungsdaten-im-monat-bnd-betreibt-vorratsdatenspeicherung-durch-die-hintertur/ (https://netzpolitik.org/2013/500-millionen-verbindungsdaten-im-monat-bnd-betreibt-vorratsdatenspeicherung-durch-die-hintertur/)

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bnd-leitet-laut-spiegel-massenhaft-metadaten-an-die-nsa-weiter-a-914682.html (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bnd-leitet-laut-spiegel-massenhaft-metadaten-an-die-nsa-weiter-a-914682.html)

Title: [the elephant in the room... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 19, 2013, 11:57:22 AM
Quote[...] Im Englischen gibt es die schöne Wendung "the elephant in the room": Alles starrt und lauscht gebannt in eine Richtung, und dabei merkt keiner, dass genau in diesem Augenblick ein Elefant im Zimmer scharrt und schnauft. Dieser elephant in the room heißt Vorratsdatenspeicherung.

...


Aus: "Der übersehene Elefant" Jürgen Drommert (16.08.2013)
Quelle: http://www.carta.info/62717/der-ubersehene-elefant/ (http://www.carta.info/62717/der-ubersehene-elefant/)

Title: [Schattenminister fordern... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 29, 2013, 03:19:20 PM
Quote[...] Thomas Oppermann und Gesche Joost aus dem Kompetenzteam von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück haben im Lichte der Enthüllungen über geheimdienstliche Spähprogramme wie PRISM, Tempora oder XKeyscore ihre Kritik an den EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung verschärft. In einem Beitrag für die Septemberausgabe der Frankfurter Hefte der "Neuen Gesellschaft" fordern die beiden Sozialdemokraten nicht mehr nur erneut pauschal eine Revision der Richtlinie. Vielmehr verlangen sie dabei nun konkret einen Nachweis, "ob diese Speicherung von Kommunikationsdaten mit den Grundwerten der Europäischen Union in Einklang steht".

Das für Innen- und Netzpolitik zuständige Duo will zusätzlich geklärt wissen, "ob und in welchem Umfang diese weitgehenden Eingriffe tatsächlich notwendig und verhältnismäßig sind". Die bisherigen Auflagen an die Provider zur verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren dürften "keinen Bestand mehr haben". Die Richtlinie müsse "grundsätzlich überarbeitet und neu bewertet werden".

Mit dem Verweis auf die EU-Grundrechtecharta spielen die beiden Politiker auf das laufende Verfahren gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dort taten sich Vertreter der EU-Gremien und der EU-Mitgliedsstaaten in einer Anhörung im Juli schwer damit, das Instrument zu verteidigen. Gegner betonten, dass die gegenwärtig bekannt werdenden Auswüchse der geheimdienstlichen Überwachung die Logik des monate- und jahrelangen Sammelns von Verbindungs- und Standortdaten im Staatsauftrag konsequent fortsetzten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hält mittlerweile zumindest eine Verkürzung der Mindestspeicherfrist von sechs auf drei Monate für denkbar. In der SPD scheiterte zuletzt im vergangenen Oktober ein Mitgliederbegehren gegen jegliche Form der Vorratsdatenspeicherung und für eine Änderung der EU-Richtlinie. Nur rund zehn Prozent der benötigten Mitzeichner unterstützten das Anliegen. Auch auf ihrem jüngsten Bundesparteitag Ende 2011 hatten die Sozialdemokraten mit knapper Mehrheit für einen Antrag gestimmt, der die Vorratsdatenspeicherung für nötig hält.

Mittlerweile scheint die Stimmung in der SPD aber umzuschlagen. Laut einer Wahlumfrage der Süddeutschen Zeitung, die der schleswig-holsteinische Jurist und Pirat Patrick Breyer in Tabellenform (XLS-Datei: http://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2013/08/Ergebnisse_Wahl-Thesentests_SZ-de.xls) aufbereitet hat, meinen nur 30 Prozent der Bundestags- und Landtagsabgeordneten der SPD, zur Verbrechensaufklärung müsse "die Polizei leichter auf digitale Verbindungsdaten zugreifen können". Bei Volksvertretern von CDU und CSU sprechen sich rund 61 Prozent für diese These aus, bei der FDP 18, Grünen und Linken rund 13,5 sowie bei den Piraten ein Prozent. (Stefan Krempl) / (anw)

QuoteDie Troll-Nanny, 29. August 2013 13:50
Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig

,,Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig
zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es
überhaupt keinen Terrorismus gäbe."

– Dieter Wiefelspütz (SPD)


Quotecooregan, 29. August 2013 13:55
SPD-Schattenminister kündigen stärkere Bauchschmerzen an
für den Fall, dass sie im November in der Großen Koalition dem
Unions-Überwachungswahn zustimmen und die VDS abnicken.
...


QuoteAnsgar E. Neumann, 29. August 2013 13:51
Netter Versuch - leider zu spät und zu halbherzig.
Und nach der Wahl bekommen die Genossen ohnehin wieder Magenprobleme.

Quotezpool, 29. August 2013 14:02
Parteien Beteiligungsquote an verfassungsfeindlichen Überwachungsgesetzen

Da ist die SPD führend, bei der Beteiligungsquote an
verfassungsfeindlichen Überwachungsgesetzen.
Hier, unten in dieser Tabelle:
> http://www.daten-speicherung.de/index.php/ueberwachungsgesetze/ (http://www.daten-speicherung.de/index.php/ueberwachungsgesetze/)
Bevor ich diese Tabelle kannte, hätte ich auch nicht gedacht, dass
die SPD noch schlimmer als die CDU/CSU ist. ...

Quotenichtglauben, 29. August 2013 14:29
Und was sagt Bauchschmerzen-Nahles dazu?

nada



Aus: "SPD-Schattenminister fordern Neubewertung der Vorratsdatenspeicherung" (29.08.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/SPD-Schattenminister-fordern-Neubewertung-der-Vorratsdatenspeicherung-1945243.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/SPD-Schattenminister-fordern-Neubewertung-der-Vorratsdatenspeicherung-1945243.html)

Title: [Die Datenbank umfasse alle Telefonate... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 03, 2013, 09:07:04 AM
Quote[...] US-Drogenfahnder haben seit Jahren Zugriff auf eine Datenbank voller Telefon-Verbindungsdaten, die sogar die Sammlung der NSA in den Schatten stellt. Das berichtet die New York Times unter Berufung auf eine nicht geheime Präsentation, deren Herausgabe ein Friedensaktivist erreicht habe. Im Rahmen des Programms namens Hemisphere haben demnach Drogenfahnder, aber etwa auch die Heimatschutzbehörde (DHS) Zugriff auf Daten, die AT&T gesammelt hat und die teilweise bis ins Jahr 1987 zurückreichen.

Die Datenbank umfasse alle Telefonate, die durch einen Switch von AT&T geleitet werden, also nicht nur die von AT&T-Kunden. Jeden Tag kommen demnach vier Milliarden Einträge hinzu, wobei jedoch ein Anruf mehrere Datensätze erzeugen könne. Im Gegensatz zu anderen Programmen sind darin auch Standortdaten der Gesprächsteilnehmer enthalten. Die Daten liegen demnach bei AT&T und werden auf Basis einer sogenannten "administrativen subpoena" durchsucht. Die muss weder ein Richter noch eine Jury ausstellen, sondern es reicht eine Bundesbehörde wie die DEA (US-Drogenbekämpfungsbehörde).

Die Zusammenarbeit mit AT&T sei 2007 begonnen und nie in großer Geheimhaltung durchgeführt worden. Trotzdem wird in einer Folie gefordert, das Programm nicht beim Namen zu nennen, wohl auch deswegen sei bislang nicht darüber berichtet worden. Im Rahmen des Programms werden dem Bericht zufolge auch AT&T-Angestellte vom Staat dafür bezahlt, dass sie direkt in Anti-Drogeneinheiten arbeiten.

Ein Sprecher des US-Justizministeriums habe das Programm gegenüber der Zeitung bestätigt und dessen Nutzung als alltägliche Taktik bezeichnet. Die Verbindungsdaten blieben zu jeder Zeit in den Händen von AT&T. Hemisphere vereinfache lediglich die Zusammenarbeit, um Drogendealern auf den Fersen zu bleiben, wenn sie ihre Telefonnummern ändern. Einem Beamten der Bundespolizei zufolge ist Hemisphere einzigartig, er kenne keine vergleichbare Kooperation mit anderen US-Providern. Von Vertretern Verizons, Sprints und T-Mobiles habe es keinen Kommentar dazu gegeben, ob das Programm bekannt war oder sie daran beziehungsweise an einem ähnlichem Projekt beteiligt sind.

Die New York Times verweist in ihrem Bericht darauf, dass das Programm zwar nicht geheim sei, aber in einer Zeit an die Öffentlichkeit komme, in der verstärkt über die totale Überwachung diskutiert werde. Ausgelöst hatte diese Debatte Edward Snowden, auf dessen Material die Zeitung nun auch Zugriff haben soll. Deshalb habe sich auch ein Vertreter der britischen Botschaft an die Zeitung gewandt und gefordert, die Dokumente zu übergeben. Das hätten Vertreter der New York Times aber abgelehnt, berichtet die Zeitung. (mho)

Quote2. September 2013 23:29
Aber die NSA hat die Rechner der Drogenfahnder angezapft
ThePhysicist

BAZINGA!


Quote2. September 2013 12:15
Jetzt verstehe ich, warum es kein Drogenproblem in den USA gibt.
WinstonS.,

Wie es gibt noch Drogenprobleme? ...


Quote2. September 2013 11:57
Angenommen man wollte das jetzt beenden
Guul

Ginge das überhaupt?

Inzwischen dürften die Überwacher dermaßen viele Daten angehäuft
haben, dass sich daraus fast gegen jeden irgendwelches Material
extrahieren lässt mit dem man ihn in der Hand hat. Das gilt ganz
besonders für die Reichen und Mächtigen.

Schon J. Edgar Hoover hat seinerzeit das FBI zu einer Geheimpolizei
umgebaut, die Dossiers über Politiker und Prominente anlegte und
genug Material sammelte um unangreifbar zu sein. Gegenüber dem was
heute passiert war das aber alles noch Kindergeburtstag.

Vermutlich würde heute jeder Versuch die Geheimdienste zu verkleinern
und ihre Macht zu beschränken bereits im Vorfeld erkannt und
unterbunden. Politiker und Parteien, die das auch nur überlegen
werden mit Skandalen zugeschüttet und fertig gemacht.

Also - Klappe halten.


Aus: "US-Drogenfahnder haben Zugriff auf Verbindungsdaten ab 1987" (02.09.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Drogenfahnder-haben-Zugriff-auf-Verbindungsdaten-ab-1987-1946550.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Drogenfahnder-haben-Zugriff-auf-Verbindungsdaten-ab-1987-1946550.html)

Title: [Das Misstrauen der Menschen... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 30, 2013, 09:14:36 AM
Quote[...] CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt ist nie um starke Worte verlegen. Nun warnt er vor einer "digitalen Weltherrschaft", der sich die Europäer unterzuordnen hätten. Dobrindt ruft dagegen die Europäer dazu auf, Konsequenzen aus der Abhöraffäre um den amerikanischen Geheimdienst NSA zu ziehen und ihren technologischen Rückstand aufzuholen.

... Er kritisierte die amerikanische Abhör-Praxis als "moralisch verwerflich". Die Amerikaner müssten "die Karten auf den Tisch" legen und sich "entschuldigen".

Zugleich stellte Dobrindt die Vorratsdatenspeicherung infrage. "Eine halbjährige Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten weckt das Misstrauen der Menschen", sagte er. "Wir dürfen uns einer neuen Bewertung nicht verschließen." Die Datensicherheit müsse ein Schwerpunkt in der gesamten Legislaturperiode sein.

Quote30. Oktober 2013 09:10
Noch so ein Vogel.....
Nebumuk

Auch schon aufgewacht ? Aber wir haben doch ein Cyber Abwehrzentrum
das leider nur Steuergelder verschlingt und sonst nichts bringt. Wir
haben Politiker denen es egal ist, das die NSA deutsche Bundesbürger
ausschnüffelt. Wir haben Politiker für die das Internet Neuland ist
und und und ......

Den massiven Nachdruck sehen wir ja an Friedrich, Pofalla, Merkel und
Co.
Die NSA und die Obama Regierung bekommen sich schon nicht mehr in den
Griff vor lachen.


Quote30. Oktober 2013 09:10
Bevor hier wieder der Shitstorm losgeht
yettie

Ja, ich mag gerade den Dobrindt auch nicht. Aber z.B. den ganzen
Ex-SEDlern wird gerade hier zugestanden, sich zu ändern und
Positionen zu überdenken.

Wenn Leute aus der Mainstream-Parteien ihre Position ändern -- und
sei es nur, weil sie sehen, dass sich die politische Stimmung
dauerhaft geändert hat -- werden sie hier angegriffen, wenn sie es
nicht tun, ebenso. ...


Aus: "NSA-Affäre: CSU-Generalsekretär warnt vor "digitaler Weltherrschaft" der USA und China" (30.10.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/NSA-Affaere-CSU-Generalsekretaer-warnt-vor-digitaler-Weltherrschaft-der-USA-und-China-2036069.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/NSA-Affaere-CSU-Generalsekretaer-warnt-vor-digitaler-Weltherrschaft-der-USA-und-China-2036069.html)

Title: [Um sicher zu sein... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 13, 2013, 09:24:34 AM
Quote[...] Ziercke betonte, das eine schnellstmögliche Einführung einer funktionierenden Telekommunikationsüberwachung mit ausreichender Mindestspeicherfrist von IP-Adressen bei den Providern unumgänglich sei. "Um sicher zu sein, dass die eingesetzte Software für Quellen-TKÜ und die Onlinedurchsuchung nicht mehr kann als sie darf, dass technische Vorgaben eingehalten werden, setzen wir darauf, diese Tools selbst zu entwickeln", erklärte Ziercke. Der BKA-Chef betonte, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte die Vorgehensweise und die Programme jederzeit daraufhin kontrollieren könne, ob der private Kernbereichsschutz eingehalten werde.

... Auf Ziercke folgte der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Klaus-Dieter Fritsche, der ein düsteres Cybercrime-Lagebild schilderte, in dem Tor-Netzwerke, Bitcoins, die Silk Road und Botnetze das Internet bedrohen. Hier müsse die internationale Zusammenarbeit über das BKA hinaus noch stärker forciert werden, meinte Fritsche. Große Hoffnungen habe er, dass das EC3-Center bei Europol ein effektives Ermittlungsinstrument werde.

Im Gegensatz zu BKA-Chef Ziercke sprach sich der Staatssektär nicht nur für eine verstärkte, bessere Online-Durchsuchung aus, sondern votierte auch dafür, bei der Debatte um die Mindestspeicherfrist von Daten sich nicht auf die IP-Adressen zu beschränken. Vielmehr müsse hier "eine technikoffene Lösung" angedacht werden, die zukünftige Entwicklungen mit einschliessen könne. (Detlef Borchers) / (axk)

...

Quoteflatterhafte, Svenja Toblin 12. November 2013 15:38

"technikoffene Lösung". -- Wo bekommen diese Irren eigentlich ihre Idiotenwortfetzengeneratoren her? Eigene
Software?


...


Aus: "BKA will Cybercrime mit Cyberlab und eigener Software bekämpfen" (2.11.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BKA-will-Cybercrime-mit-Cyberlab-und-eigener-Software-bekaempfen-2044261.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/BKA-will-Cybercrime-mit-Cyberlab-und-eigener-Software-bekaempfen-2044261.html)

Title: [Die sich abzeichnende neue große Koalition... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 27, 2013, 10:17:43 AM
Quote[...] Kurz nach Mitternacht am Dienstagmorgen haben sich Verhandlungsführer von CDU/CSU und SPD im Rahmen ihrer Koalitionsgespräche auf einen Kompromiss zum Dauerstreitthema Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Schwarz-Rot will demnach die einschlägige EU-Richtlinie "über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten" umsetzen und diese personenbeziehbaren Informationen sechs Monate von Providern aufbewahren lassen.

Ein Zeitpunkt für dieses Vorhaben wird aber nicht genannt. Genauso offen lässt die vage Formulierung, was mit Standortdaten aus dem Mobilfunk erfolgen soll. Diese werden von den Brüsseler Vorgaben eigentlich umfasst. Ihre verdachtsunabhängige Speicherung ist besonders umkämpft, da sich damit einfach Bewegungsprofile anfertigen lassen. Eigentlich hat sich Schwarz-Rot in anderen Teilen des immer stärker Form annehmenden Koalitionsvertrags darauf verständigt, eine personenbezogene Profilbildung nur in engen Grenzen zuzulassen.

Die heise online vorliegende Passage zur Vorratsdatenspeicherung sieht weiter vor, dass ein Zugriff auf die gespeicherten Informationen "nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen" können soll. Die geplante Koalition möchte damit offenbar die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts gesetzlich verankern. Die Karlsruher Richter hatten den ersten Anlauf von Schwarz-Rot zur anlasslosen Protokollierung von Nutzerspuren von 2007 teils für verfassungswidrig erklärt und gekippt.

Die sich abzeichnende neue große Koalition möchte zudem den betroffenen Telekommunikationsfirmen vorschreiben, einschlägige Daten über Bundesbürger nur "auf Servern in Deutschland" aufzubewahren. Dies käme Juristen zufolge aber einem Verstoß gegen die Richtlinie gleich, da die Provider demnach die für Strafverfolger zu speichernden Daten im gesamten Binnenmarkt lagern dürften.

Union und Sozialdemokraten wollen schließlich auf EU-Ebene "auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinwirken". Insgesamt gehen Beobachter so von einem klassischen Kompromiss zwischen den Positionen der beiden Fraktionen aus: Zwar ist die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung festgeschrieben, es komme nun aber auf die künftigen Justiz- und Innenminister an, die Luft nach vielen Seiten lassende Klausel aus der Koalitionsvereinbarung zu interpretieren.

Innenpolitiker der Konservativen wollten die Telcos und Zugangsanbieter eigentlich möglichst rasch dazu verdonnern, die elektronischen Nutzerspuren wieder sechs Monate lang aufzubewahren. Die SPD plädierte dafür, das im Frühjahr 2014 erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der EU-Richtlinie mit den Grundrechten abzuwarten und eine deutlich niedrigere Speicherfrist einzuführen. (Stefan Krempl) / (jk)

QuoteWalter Ledebur, 26. November 2013 19:24

Macht das nicht schon die NSA für uns ?
Kann man da nicht ins Geschäft kommen ?

Ledebur


Quotejagdzeit, 27. November 2013 09:35
all dies ist schon einmal geschehen...

    goethe spricht von den deutschen als einem tragischen volke, gleich dem der juden und griechen,
    aber heute hat es eher den anschein, als sei es eine seichte, willenlose herde von mitläufern,
    denen das mark aus dem innersten gesogen und die nun ihres kerns beraubt, bereit sind, sich in den untergang hetzen zu lassen.
    nichts ist eines kulturvolkes unwürdiger, als sich ohne widerstand von einer verantwortungslosen und dunklen trieben ergebenen herrscherclique "regieren" zu lassen.
    vergeßt nicht, daß ein jedes volk diejenige regierung verdient, die es erträgt!

flugblatt nummer eins der weissen rose



Aus: "Große Koalition bringt die Vorratsdatenspeicherung zurück" (26.11.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Grosse-Koalition-bringt-die-Vorratsdatenspeicherung-zurueck-2054379.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Grosse-Koalition-bringt-die-Vorratsdatenspeicherung-zurueck-2054379.html)
Title: [SPD-Chef Sigmar Gabriel... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 30, 2013, 06:54:19 PM
Quote[...] SPD-Chef Sigmar Gabriel hat in der ARD am Mittwochabend für das verdachtsunabhängige Protokollieren von Nutzerspuren geworben, nachdem die Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag mit CDU und CSU eine Wiedereinführung der heftig umstrittenen Maßnahme beschlossen hatten. Durch die Vorratsdatenspeicherung in Norwegen habe man bei dem Terroranschlag im Juli 2007 in Oslo und dem Massaker auf der Insel Utøya "sehr schnell" gewusst, "wer der Mörder war", behauptete der Parteichef. Das Instrument habe auch "sehr geholfen", Anders Breivik als Einzeltäter zu überführen.

SPD-Netzpolitiker, die entschieden gegen eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung sind, wollen diese Ansage so nicht stehen lassen. In Norwegen seien damals Verbindungs- und Standortdaten nicht anlasslos aufbewahrt worden, stellten sie in einem Blogeintrag klar. Das dortige Parlament habe zwar im April 2011 für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt, die Regelung sei aber bis heute nicht umgesetzt. Als Starttermin sei derzeit der Januar 2015 im Gespräch.

Die konventionellen Ermittlungen hätten allem Anschein nach der norwegischen Polizei gereicht, um Breivik zu überführen, heißt es bei den Netzexperten weiter. Sie werfen Gabriel vor, "mit so einer falschen Behauptung" die Opfer des Massenmörders zu "instrumentalisieren" und jegliche Kritik an der Vorratsdatenspeicherung zu diskreditieren.

Auch der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Schellenberg, hat den schwarz-roten Kurs scharf kritisiert: "Solange nicht sichergestellt ist, dass amerikanische und britische Organisationen die im Entwurf der großen Koalition vorgesehen Eingriffshürden für die Verwertung der Daten beachten, muss eine Erfassung unterbleiben", forderte er gegenüber dem Handelsblatt. Völlig ungeklärt sei zudem, wer die Speicherung bezahlen müsse. Das Verwaltungsgericht Berlin habe bereits im Jahr 2008 geurteilt, dass die Telekommunikationsfirmen mit diesen Kosten nicht belastet werden dürften.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, der Berichten zufolge in der neuen Legislaturperiode in seinem Amt bleiben soll, hat das schwarz-rote Vorhaben dagegen verteidigt. Die Sicherheitsbehörden erhielten dadurch ein wichtiges Mittel im Vorgehen gegen schwere Straftaten wie Kinderpornographie oder Computerkriminalität zurück, sagte der CSU-Politiker der Saarbrücker Zeitung: "Diese Daten werden uns helfen, noch entschiedener Verbrechen zu bekämpfen." (Stefan Krempl) / (jkj) 

Quote30. November 2013 16:34
"Die beiden Dinger [VDS und NSA-Affäre] haben nichts miteinander zu tun."
dSign (mehr als 1000 Beiträge seit 12.05.06)

"Dass man die vermischt, finde ich ein Problem."
> https://www.youtube.com/watch?v=ytxb5YMS7BE (https://www.youtube.com/watch?v=ytxb5YMS7BE) ab 1:00

Ich wollte die Aussage kommentieren, aber mir fällt gerade auf, dass
man das gar nicht mehr kommentieren muss.



Aus: "SPD-Chef Gabriel wirbt unsachlich für die Vorratsdatenspeicherung" (30.11.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/SPD-Chef-Gabriel-wirbt-unsachlich-fuer-die-Vorratsdatenspeicherung-2058273.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/SPD-Chef-Gabriel-wirbt-unsachlich-fuer-die-Vorratsdatenspeicherung-2058273.html)

Title: [Die Piratenpartei erwägt... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 30, 2013, 07:25:13 PM
Quote[...] Die Piratenpartei erwägt rechtliche Schritte gegen die von der großen Koalition beschlossene Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. "Notfalls werden wir wieder vors Bundesverfassungsgericht ziehen", sagte die scheidende politische Geschäftsführerin der Piraten, Katharina Nocun, am Freitag dem Berliner Sender Radio Eins. Solche Datensammlungen weckten Begehrlichkeiten, wie nicht nur die aktuelle NSA-Affäre zeige.

"Dann werden die Daten missbraucht und es wird abgegriffen was das Zeug hält", sagte Nocun. "Und daher gibt es das nur eine ganz klare Ansage – und zwar 'Nein zur Vorratsdatenspeicherung'". Einer möglichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht räumt die Piratin, die auf dem Parteitag am Wochenende nicht mehr für den Parteivorstand kandidieren will, gute Chancen ein. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2010 hätten sich neue Argumente ergeben.

Auf der einen Seite führt Nocun die Datensicherheit an: "Wir können nicht garantieren, dass diese 80 Millionen Persönlichkeitsprofile in irgendeiner Weise abgesichert werden können." Darüber hinaus habe sich die "Überwachungsgesamtrechnung" verändert. Deren Abwägung habe das Bundesverfassungsgericht gefordert. Seither habe der Gesetzgeber aber zahlreiche neue Überwachungsinstrumente geschaffen, "von denen das Bundesverfassungsgericht bei dem Urteil 2010 noch nichts wusste".

"Die Erfassung aller unserer Verbindungs- und Standortdaten ist einfach eine bodenlose Frechheit", fasst Nocun die auch von anderen heftig kritisierten Pläne der großen Koalition zusammen. "Diejenigen, die sich noch vor wenigen Wochen über Geheimdienstschnüffelei empört haben, wollen jetzt 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellen, als wären wir alle Terroristen."

Der Gang vor das Bundesverfassungsgericht entspräche den Erwartungen von Peter Schaar. Der Bundesdatenschutzbeauftragte rechnet mit neuen Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung. "Das Risiko dafür ist hoch", sagte Schaar am Donnerstag in Erfurt nach einer Konferenz der Beauftragten der Länder und des Bundes für die Informationsfreiheit. Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aus dem Jahre 2010 hohe Hürden für das Speichern von Internet- und Telefonverbindungsdaten aufgebaut.


Aus: "Piraten bringen Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung ins Spiel" (29.11.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Piraten-bringen-Verfassungsklage-gegen-Vorratsdatenspeicherung-ins-Spiel-2057999.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Piraten-bringen-Verfassungsklage-gegen-Vorratsdatenspeicherung-ins-Spiel-2057999.html)

Title: [Laut dem vorläufigen Wortprotokoll... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 30, 2013, 07:35:14 PM
Quote[...] In den Landtagen von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen lagen in diesen Tage zwei fast wortgleiche Anträge vor, die sich gegen die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten richten. Im nördlichsten Bundesland wurde er am Donnerstag vorige Woche von SPD, den Grünen, der FDP, Piratenpartei und SSW gegen die CDU angenommen, im bevölkerungsreichsten Land hingegen stimmten am Mittwoch SPD, Grüne zusammen mit der CDU gegen die FDP und Piratenpartei.

In Schleswig-Holstein wurde der Antrag von den Piraten, SPD, den Grünen und vom SSW eingebracht. Er lautete in der Schlussfassung: "Die Vorratsdatenspeicherung ist ein hochproblematischer Eingriff in die Grundrechte. Deshalb werden wir uns auf Europa- und Bundesebene gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung einsetzen." In Nordrhein-Westfalen lautete der erste Satz des Antrags nahezu gleich, der zweite hieß: "Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf allen politischen Ebenen, auf EU-Ebene, im Bundesrat und der Innenministerkonferenz gegen jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung einzusetzen." Der Antrag war hier allein von den Piraten eingebracht worden.

Laut dem vorläufigen Wortprotokoll der Landtagssitzung in Düsseldorf sprachen sich die Grünen gegen den Antrag aus, weil es momentan keinen Anlass gebe, über das Thema abzustimmen. Es lege kein Gesetzesvorschlag darüber vor, wie eine Vorratsdatenspeicherung ausgestaltet werden soll, sagte die Grünen-Abgeordnete Verena Schäfer. Auch seien beim Europäischen Gerichtshof zwei Verfahren anhängig. Es sei sinnvoll und notwendig abzuwarten, wie der Gerichtshof entscheidet.

Ralf Jäger (SPD), Minister für Inneres und Kommunales in NRW, sagte in der Landtagssitzung, es sei gegenüber dem Parlament respektlos, über einen Zweizeilenantrag abzustimmen, der ein Bundesgesetz betreffe. Die Parten sollten den Antrag nicht direkt dem Landtag, sondern in den Innenausschuss einbringen.

Die Piratenpartei sieht in dem Abstimmungsergebnis in Nordrhein-Westfalen einen "schwarzen Tag für die Bürgerrechte". Insbesondere das Abstimmungsverhalten der Grünen sieht sie laut einer Mitteilung als Farce, zumal die Grünen-Fraktion in Schleswig-Holstein dem Antrag zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt hatte. Die CDU argumentierte in beiden Landtagen damit, das die Vorratsdatenspeicherung ein wichtiger Baustein zur Verbrechens- und Terrorabwehr sei. Auf Bundesebene hat sich die Große Koalition darauf geeinigt, die Protokollierung von Nutzerspuren einzuführen. (anw) 

Quote29. November 2013 11:23
Die komplette Debatte in NRW
Dave-Kay

gibt es auf YouTube
https://www.youtube.com/watch?v=Ffdtre6Y4GU (https://www.youtube.com/watch?v=Ffdtre6Y4GU)
Es lohnt sich durchaus, das anzuschauen.

Quote29. November 2013 12:17
Liebe Grüne in NRW
Guul

Man muss nicht auf den Europäischen Gerichtshof warten. Man kann auch
gegen die Vorratsdatenspeicherung sein, wenn der Gerichtshof sie für
zulässig erklärt.

Im Gegenteil:
Wenn der Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig
erklärt, dann ist es egal welche Meinung die Grünen dazu haben.



Aus: "Schleswig-Holstein und NRW positionieren sich zur Vorratsdatenspeicherung" (29.11.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schleswig-Holstein-und-NRW-positionieren-sich-zur-Vorratsdatenspeicherung-2057543.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schleswig-Holstein-und-NRW-positionieren-sich-zur-Vorratsdatenspeicherung-2057543.html)

-.-

"Pro und Contra Vorratsdatenspeicherung"
Die Argumente von Befürwortern und Verharmlosern einer Vorratsdatenspeicherung wiederholen sich. Wir stellen deswegen verbreitete Irrtümer und Populismen zur Vorratsdatenspeicherung in einer Art FAQ richtig...
https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Verbindungsdaten_sind_zur_Bek.C3.A4mpfung_von_Terrorismus_und_organisierter_Kriminalit.C3.A4t_unverzichtbar (https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Verbindungsdaten_sind_zur_Bek.C3.A4mpfung_von_Terrorismus_und_organisierter_Kriminalit.C3.A4t_unverzichtbar)


Title: [Grundsätzlich aber sei das Ziel der Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 12, 2013, 12:13:03 PM
Quote[...] Luxemburg - Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Grundrechtecharta der EU. Das geht aus einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Rechtsgutachten von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón hervor. Ein Urteil könnte Anfang kommenden Jahres fallen - häufig folgen die Richter am EuGH den Gutachten der Generalanwälte.

Nach der Richtlinie 2006/24/EG müssen die Mitgliedstaaten ein Gesetz verabschieden, nach dem Provider mindestens sechs Monate lang speichern müssen, wer mit wem wann telefoniert hat, wer das Internet wann genutzt hat und wer wem eine E-Mail geschrieben hat - alles ohne konkreten Verdacht.

Grundsätzlich aber sei das Ziel der Vorratsdatenspeicherung völlig legitim, nur eben die aktuelle Umsetzung nicht: Cruz Villalón kritisiert, dass der Zugriff auf die sensiblen Daten in der Richtlinie nicht ausreichend geregelt ist. Ebenso müsse die Verwendung der Daten an klare Regeln geknüpft sein. Es gebe auch keinen Anlass, die Speicherung nicht auf maximal ein Jahr zu beschränken. In der Richtlinie sind bis zu zwei Jahre vorgesehen.

Sollten die Richter dem Gutachten folgen, könne die Richtlinie bis zu einer Neuregelung in Kraft bleiben, schreibt Cruz Villalón. Der High Court of Ireland und der österreichische Verfassungsgerichtshof hatten den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet, um die Rechtmäßigkeit der Richtlinie feststellen zu lassen.

In Deutschland war ein erstes Gesetz zur Speicherung von Vorratsdaten 2010 vom Bundesverfassungsgericht aus ganz ähnlichen Gründen gekippt worden, die nun der EU-Generalanwalt anführt. Union und SPD haben in den Koalitionsverhandlungen aber abgemacht, die umstrittene Speicherung wieder einzuführen.

In einer ersten Reaktion zeigte sich der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) im Bundeskriminalamt, Andy Neumann, entsetzt: "Europa macht sich aus lauter Angst vor staatlichen Institutionen zum Schlaraffenland für Kriminelle." Es stehe zu befürchten, dass sich die Richter der Auffassung des Generalanwalts anschließen könnten.

Der europäische Grünen-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht begrüßte das Gutachten hingegen als "Befreiungsschlag für die Bürgerrechte in Europa." Die Vorratsdatenspeicherung müsse nun umgehend in der ganzen EU abgeschafft werden, sagte Albrecht.


Aus: "Umstrittene Richtlinie: EU-Gutachter hält Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig" (12.12.2013)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eu-generalanwalt-haelt-vorratsdatenspeicherung-fuer-rechtswidrig-a-938600.html (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eu-generalanwalt-haelt-vorratsdatenspeicherung-fuer-rechtswidrig-a-938600.html)

-.-

Quote[...] 12. Dezember 2013 13:21
Eine kleine Zusammenfassung des Gutachtens
PinkyUndDerBrain (383 Beiträge seit 08.04.03)

Anbei eine kleine Zusammenfassung des Gutachtens.
Im Ergebnis wird die Speicherdauer von zwei Jahren als nicht
verhältnismäßig kritisiert. Ebenfalls wird angemahnt, dass eine
Angabe ,,schwere Straftaten" zu ungenau für einen Zugang zu den
gespeicherten Daten ist.

Ebenfalls wird der Richtlinie 2006/24 bescheinigt, dass sie sich auf
das Kommunikationsverhalten der Unionsbürger negativ auswirken kann,
da die Verbindungsdaten als ,,qualifizierte personenbezogenen Daten"
auch geeignet sein können, ein genaues Abbild der privaten Identität
einer Person zu erstellen.

Im Hinblick auf die Speicherung der Daten wird scharf kritisiert,
dass die Richtlinie lediglich die Speicherpflicht, nicht aber den Ort
der Speicherung regelt.

Damit könnten Dienstanbieter Daten auch außerhalb der EU lagern.
Darüber hinaus wird noch die Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung
unterstrichen.

Das Gutachten stellt aber auch deutlich fest, dass sowohl das Ziel
der Richtlinie, als auch das Mittel der Vorratsdatenspeicherung
legitim sind.

Grüße

Pinky

http://malte-spitz.de/wp-content/uploads/2013/12/C_0293_2012-DE-CNC.pdf (http://malte-spitz.de/wp-content/uploads/2013/12/C_0293_2012-DE-CNC.pdf)
Absatzangaben beziehen sich auf Absätze in dem Gutachten
,,C_0293_2012-DE-CNC".

In dem Gutachten wird anerkannt, dass die Richtlinie 2006/24 geeignet
ist, einen wesentlichen Einfluss auf das Kommunikationsverhalten der
Unionsbürger auszuüben und ein ,,diffuse Gefühl des
Überwachtwerdens" erzeugen kann (Abs. 52). Dieses wird auch dadurch
noch unterstrichen, dass Verbindungsdaten zwar keine
personenbezogenen Daten im klassischen Sinne (als Informationen über
die Person) sind, sich durch diese sich aber ein genaues Abbild der
privaten Identität erstellen lässt, womit sie quasi ,,qualifizierte
personenbezogene Daten" sind (Abs. 74).

Durch die Richtlinie werden in letzter Konsequenz Diensteanbieter
verpflichtet. Brisant ist, dass die Schutzpflicht der Daten eben
nicht bei den Behörden liegt, sondern auch auf die Diensteanbieter
abgewälzt werden. Vor diesem Hintergrund wird vor einer
missbräuchlichen Nutzung der Daten gewarnt (Abs. 75 f.). Hier kommt
erschwerend noch hinzu, dass die Richtlinie mit keiner Bestimmung die
Dienstanbieter verpflichtet, die Daten im Hoheitsgebiet eines
Mitgliedstaats zu speichern (Abs. 78).

Auch dadurch, dass die Richtlinie letzten Endes keine Garantien für
die Beschränkung des Zugangs zu den Daten und ihrer Nutzung gibt
führt zu einer Unvereinbarkeit mit Art. 52 I der Charte der
Grundrechte (Abs. 131).

Allerdings ist hier auch deutlich zu betonen, dass das Ziel dieser
Richtlinie mit auf Vorrat gespeicherten Daten zum Zwecke der
Ermittlung und Verfolgung schwerer Straftaten ein ,,vollkommen
legitimes Ziel" ist (Abs. 136). Auch wenn es möglich ist, durch die
Nutzung bestimmter Kommunikationsarten, sich dem Zugriff dieser
Richtlinie zu entziehe, so spricht das nicht per se gegen die
Grundsätzliche Eignung des Mittels (Abs. 137). 

Aber auch im Hinblick auf ein legitimes Ziel wird dennoch gerügt,
dass die Nutzung der Daten an ein ,,über die Angabe 'schwere
Straftaten' hinausgehende Maß an Präzision" beschrieben sein
sollten (Abs. 126).

Einer der Hauptkritikpunkte bezieht sich darum auch nicht auf das
Mittel der Vorratsdatenspeicherung an sich, sondern auf die Dauer der
Speicherfrist.
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zu einer
Speicherfrist von mindestens sechs Monaten und höchstes zwei Jahren
(Abs. 141).

Es wird jedoch angezweifelt, dass eine Speicherobergrenze von zwei
Jahren verhältnismäßig ist, auch wenn anerkannt wird, dass gerade
durch eine  gewisse Speicherdauer die Behörden erst zu einer
,,hoheitlichen Reaktion auf bestimmte schwere Formen der Kriminalität"
befähigt werden (Abs. 142).

In dem die Richtlinie die Obergrenze auf zwei Jahre festlegt, muss
sich diese Frist selbst wiederum an den Grundzügen der
Verhältnismäßigkeit messen lassen (Abs. 143).
Hier wird der (subjektive) Rat gegeben, dass eine Speicherfrist so
kurz wie möglich sein sollte (Abs. 148). Auch konnten bis jetzt keine
überzeugenden Gründe vorgetragen werden, die eine Speicherfrist von
mehr als einem Jahr hätten begründen können (Abs. 149).

Im Ergebnis wird damit die Richtlinie insoweit (!) als unvereinbar
mit den Art. 7 und 52 Abs. 1 der Charta angesehen, soweit sie den
Mitgliedsstaaten eine maximale Speicherdauer von zwei Jahren
vorschreibt.


http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Eine-kleine-Zusammenfassung-des-Gutachtens/forum-271251/msg-24506602/read/ (http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Eine-kleine-Zusammenfassung-des-Gutachtens/forum-271251/msg-24506602/read/)

Title: [Die außerparlamentarische Opposition... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 12, 2013, 12:41:15 PM
Quote[...] Die außerparlamentarische Opposition macht gegen die Vorratsdatenspeicherung mobil. "Die FDP wird das Gesetz über die Einführung der Vorratsdatenspeicherung sehr genau prüfen", sagte der neue Parteivorsitzende Christian Lindner der Passauer Neuen Presse. "Ganz ausdrücklich schließe ich nicht aus, Klage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen, um mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen."

In der nicht wiedergewählten schwarz-gelben Koalition hatten die Freien Demokraten – allen voran Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger – die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verhindert. Die SPD-Spitze hat da weniger Bedenken: In der großen Koalition soll die umstrittene Direktive der EU-Kommission endlich umgesetzt werden, nachdem der erste Versuch vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden war.

Dabei ist Streit vorprogrammiert: Während die SPD sorgfältig vorgehen möchte, um nicht wieder in Karlsruhe baden zu gehen, drückt die Union aufs Tempo. Netzbetreiber und Provider sollen schon möglichst bald ihre Verbindungsdaten speichern, um sie bei Bedarf den Behörden zur Verfügung stellen zu können. Auch wenn sich die Koalition darauf verständigt hat, die von Brüssel vorgegebene Speicherdauer von sechs Monaten auf drei zu senken, ist das Vorhaben höchst umstritten. Die Piratenpartei hat bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ins Spiel gebracht.

Der neue FDP-Chef sieht in der Besetzung des neuen Bundestags eine grundsätzliche Gefahr für bürgerliche Freiheiten. "Wenn Union und SPD demnächst im Bundestag mehr Staat beschließen, dann fordert die links-grüne Opposition nur noch mehr Staat", sagte Lindner. "Die Aussicht auf eine Große Koalition des Stillstands löst offenbar nirgendwo Begeisterung aus. Die eigentliche Opposition im Sinne einer anderer politischen Richtung ist daher die FDP. Das gilt auch für die Bürgerrechte." (vbr)

Quote10. Dezember 2013 15:02
Leutheusser Schnarrenberger
LivingLegend

Das ganze wäre glaubwürdiger, wenn man Frau Leutheusser
Schnarrenberger, die sich wirklich schon in der letzten Regierung
gegen die Vorratsdatenspeicherung eingesetzt hatte, nicht wie eine
Aussätzige behandelt hätte. Die Dame war in der eigenen Partei zum
Schluss eher jemand, für den man sich schämte.
Und auch damals habe ich schon gesagt, das sie eine der wenigen
Figuren der FDP war, die wirklich wusste, was liberal sein überhaupt
bedeutet.

Quote10. Dezember 2013 15:20
Re: Leutheusser Schnarrenberger
sirbb

eine der wenigen Personen, um dies es schade ist, dass sie mit der
FDP untergegangen ist. ...



Quote10. Dezember 2013 14:44
Das fällt denen ja früh ein...
dungeonlight


http://www.heise.de/newsticker/meldung/Piraten-bringen-Verfassungsklage-gegen-Vorratsdatenspeicherung-ins-Spiel-2057999.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Piraten-bringen-Verfassungsklage-gegen-Vorratsdatenspeicherung-ins-Spiel-2057999.html)


Quote10. Dezember 2013 16:20
Die FDP ist nur dagegen, weil ihre Klientel die Steuerfahnder fürchtet.
Der_Irre_Polterer

Ansonsten war ja seit Jahren klar dass Frau
Leuthäuser-Schnarrenberger in einer neuen Regierung mit der FDP nicht
wieder drin sein würde.

Die FDP ist die Partei Rainer Brüderles, Philip Röslers und Christian
Lindners.
Wenn es ihrer Klientel passt macht man auch mal Bürgerrechte. Aber
"Freiheit" bedeutet immer nur die Freiheit keine Steuern zu zahlen.



Aus: "Neuer FDP-Chef: Notfalls klagen wir gegen Vorratsdatenspeicherung" (10.12.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neuer-FDP-Chef-Notfalls-klagen-wir-gegen-Vorratsdatenspeicherung-2063670.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neuer-FDP-Chef-Notfalls-klagen-wir-gegen-Vorratsdatenspeicherung-2063670.html)

Title: [Verratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 12, 2013, 01:19:34 PM
Quote

alice_42, 11.12.2013
   
Hoppla, da ...

>> Verratsdatenspeicherung <<

... hat sich der alte Freud hinterrücks meiner Tastatur bemächtigt :-)

Vorratsdatenspeicherung, meine ich natürlich!


http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-12/vorratsdaten-eu-generalanwalt?commentstart=17#cid-3229387 (http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-12/vorratsdaten-eu-generalanwalt?commentstart=17#cid-3229387)

Title: [In Europa unter dem Begriff Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 19, 2013, 10:07:22 AM
Quote[...] Als Kernprogramm der NSA identifizierte Greenwald das zunächst enthüllte PRISM-System zum Sammeln und Auswerten sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten weltweit. Es sei Konsens unter Sicherheitsexperten, dass dieser in Europa unter dem Begriff Vorratsdatenspeicherung verbreitete Ansatz einen größeren Eingriff in die Grundrechte darstelle als gezieltes Abhören von Telekommunikation. So könnten damit Nutzerspuren verfolgt und zu Profilen verknüpft werden. Es existierten auch ausgefeilte Systeme zur Analyse der Informationen, die Kontaktpersonen auf mehreren Ebene verfolgten und ein recht genaues Bild über Verbindungspersonen und sogar private Gedanken ausspuckten.

Das später publik gemachte und auch europäischen Behörden wie dem Bundesnachrichtendienst (BND) zur Verfügung stehende System XKeyScore werte nicht nur diese "Metadaten" aus, erläuterte der ehemalige Guardian-Reporter. In dieses flössen auch etwa E-Mails, Chats und Listen aufgesuchter Webseiten ein. Auch darin manifestiere sich die "Obsession" der NSA, ohne speziellen Grund die intimsten menschlichen Äußerungen auszuschnüffeln.

Die Behörde überwache unterschiedslos und verdachtsunabhängig alle und jeden. Es drehe sich dabei um diplomatische Verhandlungen genauso wie wirtschaftliche Strategien und letztlich um Macht. Für Europa gelte keine Ausnahme, es befinde sich genauso in jeder Hinsicht einschließlich Wirtschaftsspionage unter dem "Mikroskop" der NSA und ihrer Partner. Dazu komme ein jahrzehntelanger Missbrauch geheimer Überwachungsbefugnisse: selbst "radikale Ideenträger" und sexuelle Chats würden verfolgt.

... Bei westlichen Regierungschefs wie Bundeskanzlerin Angela Merkel rügte Greenwald eine gewisse Doppelmoral. Diese hätten sich erst ernsthaft geärgert, als sie selbst betroffen waren. Zuvor seien sie nicht wirklich interessiert gewesen am Schicksal der Bürger und hätten gar die Vorstellung verbreitet, dass Privatheit keinen großen Wert mehr habe. Dabei handle sich jedoch um eine "kritische Voraussetzung für ein freies Individuum". Nur im privaten Raum könnten Menschen kreativ sein und sich frei entscheiden. Jede Diktatur liebe dagegen den Überwachungsstaat, weil er die menschliche Entscheidungsfreiheit einschränke und zu Konformismus führe.

Der Autor zeigte sich enttäuscht, dass sich Staatenführer in Europa trotz ihrer Empörung über das Treiben der Geheimdienste nicht bereit zeigten, Snowden dauerhaftes Asyl anzubieten. Der US-Whistleblower befinde sich mit seinem derzeitigen Aufenthalt in Russland in einer ungewissen Situation, da ihn "seine eigene Regierung für Jahre ins Gefängnis bringen will".

Christopher Soghoian von der American Civil Liberties Union (ACLU) hatte vor der Videokonferenz dafür plädiert, Strafverfolgern einige Befugnisse zu nehmen, um den Datenschutz an erste Stelle zu setzen. Sonst seien die bei der Polizei vorhandenen Informationshalden anfällig für Attacken durch Hacker im Staatsauftrag oder andere nationale Regierungsbehörden. Auch er titulierte die Vorratsdatenspeicherung klar als besonders schwere Form der Überwachung. Der IT-Sicherheitsberater Christian Horchert meinte, die Gesellschaft müsse sich entscheiden, ob es möglich sein soll, IT-Sicherheit zu schaffen. So etwas wie "ein bisschen" Datensicherheit gebe es nicht. (Stefan Krempl) / (mho)

...


Aus: "Greenwald vor EU-Parlament: NSA will die Privatsphäre weltweit abschaffen" (18.12.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Greenwald-vor-EU-Parlament-NSA-will-die-Privatsphaere-weltweit-abschaffen-2068894.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Greenwald-vor-EU-Parlament-NSA-will-die-Privatsphaere-weltweit-abschaffen-2068894.html)

Title: [Sondern nur das 'Wie'... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 20, 2013, 07:02:57 PM
Quote[...] Andrea Voßhoff, die neu gewählte Bundesdatenschutzbeauftragte, hat ihre positive Grundhaltung zu der umstrittenen EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung bekräftigt. "Meine Grundposition ist, dass eine datenschutzkonforme Vorratsdatenspeicherung ein wirksames Instrument der Kriminalitätsbekämpfung sein kann", sagte Voßhoff dem SPIEGEL.

"Auch das Bundesverfassungsgericht hat nicht das 'Ob' der Mindestspeicherfristen in Frage gestellt, sondern nur das 'Wie'", betonte Voßhoff.

...


Aus: "CDU-Politikerin Voßhoff: Neue Datenschutzbeauftragte verteidigt Vorratsdatenspeicherung" (20.12.2013)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesdatenschutzbeauftragte-verteidigt-vorratsdatenspeicherung-a-940201.html (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesdatenschutzbeauftragte-verteidigt-vorratsdatenspeicherung-a-940201.html)
Title: [Im mittlerweile vorgelegten Untersuchungsbericht... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 24, 2013, 12:42:26 PM
Quote[...] Geoffrey Stone, Mitglied des Expertengremiums des Weißen Hauses, das die NSA-Affäre untersucht, hat die Ergebnisse des Programms der National Security Agency zum fünfjährigen Sammeln und Auswerten von Verbindungs- und Standortdaten als "sehr dünn" bezeichnet. Aus Sicht des technischen US-Geheimdienstes möge es zwar "logisch" erscheinen, elektronische Nutzerspuren verdachtsunabhängig zu analysieren, erklärte der Chicagoer Rechtsprofessor gegenüber dem Sender NBC. Die Sachverständigen hätten während ihrer Arbeit aber keinen einzigen Hinweis darauf gefunden, dass damit Terroranschläge verhindert werden konnten.

US-Präsident Barack Obama und führende Geheimdienstvertreter hatten im Sommer wiederholt betont, dass die NSA mit ihrer massiven Internetüberwachung geholfen habe, "mindestens 50" Bedrohungen durch Terroristen abzuwehren. Stone erklärt sich die Unstimmigkeit damit, dass derlei Erfolge auf ein anderes Programm des US-Geheimdienstes zur strategischen Aufklärung und Überwachung des internationalen Telekommunikationsverkehrs zurückgehen könnten. Dabei werden auch gezielt Inhalte abgehört, während mit der Vorratsdatenspeicherung vor allem Netzwerke und Kontaktpersonen ausfindig gemacht werden sollen.

Im mittlerweile vorgelegten Untersuchungsbericht der Präsidentenberater heißt es in einer Fußnote, dass die Analyse der "Metadaten" nur "einen bescheidenen Beitrag zur Sicherheit der Nation geleistet" habe. Es gebe keinen Fall, in dem die NSA zuverlässig habe erklären können, dass das Ergebnis einer Anti-Terror-Ermittlung ohne das Programm anders verlaufen wäre. Diese Erkenntnis spiegelt sich auch in einem aktuellen Urteil wider, mit dem das geheimdienstliche Treiben als verfassungswidrig eingeschätzt wird.

Die internationale Telekommunikationsbespitzelung der NSA hat laut Stone dagegen "eindrucksvolle Resultate" gebracht. Es stehe außer Zweifel, dass damit mögliche Terrorangriffe abgewehrt worden seien. Die Vorratsdatenspeicherung des Geheimdienstes falle zudem weniger massiv aus als bislang vielfach angenommen. Entgegen von Zahlen, die gegenüber dem US-Kongress genannt worden seien, sammle die NSA nicht annähernd 75 Prozent aller in den USA anfallenden Verbindungsinformationen. Das Programm beziehe sich nur auf große Anbieter wie AT&T oder Verizon. Kleinere Provider blieben aus Kostengründen außen vor.

Der von Obama eingerichtete Arbeitskreis hat vergangene Woche 46 Vorschläge dafür unterbreitet, die Kommunikationsüberwachung durch US-Geheimdienste im In- und Ausland zu reformieren. Sie raten aber nicht dazu, die Vorratsdatenspeicherung zu beenden; Verbindungsinformationen sollten aber bei den Telekommunikationsanbietern selbst oder anderweitig dezentral aufbewahrt werden. Geheimdienste sollten nicht direkt darauf zugreifen können. Zugleich unterstrichen die Experten, dass die US-Bevölkerung nicht Aussagen staatlicher Stellen vollständig vertrauen solle. Große Datenanhäufungen schafften immer die Versuchung, Macht zu missbrauchen und Grundrechte der Bürger einzuschränken. (Stefan Krempl) / (anw)

Quote23. Dezember 2013 18:18
die falschen Fragen
st.sch.

Es ist überflüssig darüber zu streiten ob Vorratsdatenspeicherung
Anschläge verhindert oder nicht, weil Vorratsdatenspeicherung selbst
ein Anschlag auf unser aller Freiheit ist, der um keinen Preis
hingenommen werden darf.

Ja, lieber Staat (und NSA-Gläubige) ich unterschreibe euch gerne das
ich das Risiko von Anschlägen auf mich nehme um meine Freiheit zu
behalten. Daran ändert sich auch nichts wenn ihr Horrorszenarien an
die Wand malt um mich doch zu 'überzeugen' das es besser ist wenn ich
mich überwachen lasse.


Quote24. Dezember 2013 11:29
Food Stamps vs. NSA
ener_G

In den USA sind doch so viele kategorisch gegen staatliche Programme
und für "Freiheit".
Im Angesicht von dieser Verschwendung würde man meinen, dass diese
Spinner mit Ihren "Obama ist der Teufel"-Plakaten, Teebeutel behängt
schreiend durch die Straßen ziehen.
Anstatt der NSA die Hälfte der Mittel zu kürzen, wurden
Einkaufsgutscheine für Arme gestrichen. ...

Quote24. Dezember 2013 11:40
NSA-Vorratsdatenprogramm hat viele Anschläge verhindert
Sucher von Dienst

Moin alle,

wenn wir mal nüchtern nachdenken, muss die NSA tausende von
Anschlägen verhindert haben, sie kann darüber eben nicht berichten.
Nur Dank der NSA lebt die westliche sicher. Anstatt über die NSA und
ihren Aktivitäten zu schimpfen, sollten wir die NSA zum Wallfahrtsort
unserer modernen Welt machen. Sie will uns nichts böses und begleitet
uns nur mit wohlwollenden Augen, wenn sie täglich um die 5 Mrd.
Händieprofile speichert. Ich kann diese bösartigen Unterstellungen
antiamerikanischen ... nicht mehr ertragen, die aus purem Neid heraus
ihr widerwärtiges Gift der Lüge in die Welt setzen.

Wie gut haben wir es, mit den besonnen Politikern aus CDU und CSU.
Wir sollten besonders Pofalla Dank erweisen, der von Anfang an diesen
Giftschwall eindämmen wollte und missverstanden wurde. Solche
Politiker sind die schützende Hand über Deutschland, die aus reiner
Nächstenliebe arbeiten, nichts anderes. ...


Aus: "Obama-Berater: NSA-Vorratsdatenprogramm hat keine Anschläge verhindert" (23.12.2013)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Obama-Berater-NSA-Vorratsdatenprogramm-hat-keine-Anschlaege-verhindert-2072184.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Obama-Berater-NSA-Vorratsdatenprogramm-hat-keine-Anschlaege-verhindert-2072184.html)

Title: [Bis dahin liegt das Instrument für mich auf Eis... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 05, 2014, 02:39:09 PM
Quote[...] Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will die umstrittene Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht einführen. "Ich lege keinen Gesetzesentwurf vor, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt oder nicht", sagte der SPD-Politiker dem Spiegel.

Maas setzt sich damit über den Koalitionsvertrag von Union und SPD hinweg, in dem die Vorratsdatenspeicherung vereinbart ist. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die EU-Richter die Richtlinie vollständig kassierten, begründete er seinen Entschluss.  

Der Justizminister sieht sich nicht im Widerspruch zum Koalitionsvertrag: Ein mögliches EU-Urteil würde die "Geschäftsgrundlage" der Vereinbarung mit der Union entziehen. "Dann müssten wir über die Vorratsdatenspeicherung ganz neu reden. Bis dahin liegt das Instrument für mich auf Eis."

In dem Interview äußerte Maas grundsätzliche Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung: "Ich bin sehr skeptisch bei der Vorstellung, dass eine Flut von Daten der Bürger ohne Anlass gespeichert wird und so vielen Stellen zugänglich ist." Hier bestehe ein erhebliches "Missbrauchsrisiko".

Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD festgehalten: "Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen. Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH." ...

Quote
   Heimweh04
   vor 1 Stunde 46 Minuten

... "das Gewäsch des Herrn Wiefelspütz in Erinnerung"

Wiefelspütz schert sich einen Dreck um die Freiheiten der Bürger.Bei abgeordnetenwatch.de kann jeder selbst einen Eindruck über die Arroganz und Verachtung dieser Personen gegenüber seinen Wählern gewinnen. Grundrechte sind gut, wenn sie ihm zum Vorteil gereichen, etwa: "Im Deutschen Bundestag vertrete ich nicht Ihre, sondern meine Überzeugungen. "und "Sie werden hinnehmen müssen, daß der Gesetzgeber in Sachen Vorratsdatenspeicherung anderer Meinung ist als Sie. Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe."
Der Mann gehört abgewählt!

Quoterupp2002
   vor 1 Stunde 37 Minuten

Danke fürd Zitat,
auch wenn ich jedes Mal davon Bluthochdruck bekomme!
... Arroganz, Größenwahn und Verachtung in Worte gegossen ...



Quote
   HMRothe
   vor 2 Stunden 43 Minuten

Jetzt muss man schon dankbar sein, wenn ein Justizminister erklärt, sich ans Grundgesetz halten zu wollen



Aus: "Heiko Maas verschiebt Vorratsdatenspeicherung" (5. Januar 2014)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-01/vorratsdatenspeicherung-justizminister-maas (http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-01/vorratsdatenspeicherung-justizminister-maas)

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"CDU/CSU wollen mit Vorratsdatenspeicherung nicht abwarten" (06.01.2014)
Innenpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben empört auf das Vorhaben des neuen Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) reagiert, vor der geplanten Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung das im Frühjahr erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Brüsseler Vorgaben abzuwarten. "Es gibt keinen Grund, mit der Gesetzgebungsarbeit weiter zu warten", erklärte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU) gegenüber der Berliner Zeitung. Maas solle "zügig" einen ersten entsprechenden Entwurf vorlegen. ...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/CDU-CSU-wollen-mit-Vorratsdatenspeicherung-nicht-abwarten-2075671.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/CDU-CSU-wollen-mit-Vorratsdatenspeicherung-nicht-abwarten-2075671.html)

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"Koalitionsstreit um die Vorratsdatenspeicherung verschärft sich" (07.01.2014)
... Der Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK) kritisierte die "Verzögerungstaktik" des Justizministers scharf. Damit habe dieser "seine fachlichen Defizite" aufgezeigt und wandle auf den Spuren der Strategie seiner Vorgängerin, die dieser "im Ergebnis ihr Amt kostete". Die Polizei könne "Tag für Tag Hunderte von Fällen nicht aufklären, weil einzelne Politiker und sogenannte Netzaktivisten sachfremde Klientelpolitik betreiben". ...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Koalitionsstreit-um-die-Vorratsdatenspeicherung-verschaerft-sich-2077664.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Koalitionsstreit-um-die-Vorratsdatenspeicherung-verschaerft-sich-2077664.html)

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"Bundesregierung wartet mit Vorratsdatenspeicherung auf EuGH-Urteil" (17.01.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-wartet-mit-Vorratsdatenspeicherung-auf-EuGH-Urteil-2088482.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-wartet-mit-Vorratsdatenspeicherung-auf-EuGH-Urteil-2088482.html)

Title: [Kurzum... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 03, 2014, 01:17:47 PM
Quote[...] Vorratsdatenspeicherung ist Datenschutz

Beim Datenschutz geht es um mehr als um das digitale Briefgeheimnis und Merkels SMS, schreibt Berlins Justizsenator. Und plädiert für die Vorratsdatenspeicherung.

Ein Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung bedeute mehr Datenschutz für die Bürger, heißt es oft. Diese These ist falsch und naiv. Keine Vorratsdatenspeicherung bedeutet schon mal nicht, dass keine Daten gespeichert werden. Unsere Daten speichern nämlich viele: Der Supermarkt, der dank Mobile Payment weiß, dass wir pro Woche im Schnitt fünf Tafeln Schokolade aber nur vier Äpfel kaufen. Das Car-Sharing-Unternehmen, das im Zusammenspiel mit unserem Smartphone sekundengenaue Bewegungsprofile erstellt und außerdem verrät, wie rasant unsere Fahrweise wirklich ist. Nicht zu vergessen Dienste wie WhatsApp, die sich im Kleingedruckten die Zugriffsrechte für alle eingestellten Fotos sichern. Kurzum Datensammeln gehört zum Alltag unserer digitalen Realität.

Zehn Milliarden IT-Endgeräte sind laut Cisco-Chef John Chambers mit dem Internet verbunden, Tendenz immer noch stark steigend. Das weckt Begehrlichkeiten. Datendiebstahl ist nicht die Ausnahme, sondern mittlerweile an der Tagesordnung. Kriminelle interessieren sich brennend für unsere persönlichen Daten, um Wissen, Vermögen, Pläne oder Patente zu stehlen.

Das Dramatische am Datendiebstahl: In digitalen Systemen gibt es keine Originale mehr. Die Kopie ist identisch. Alles, was wir wissen und können, kann geklaut und nachgebaut werden. Über die immer populäreren 3D-Drucker gewinnt das ganze eine physische Komponente. Besitze ich den digitalen Plan, besitze ich auch die dazu gehörige Maschine.

Deutschland war und ist der Technologieträger in Europa und unsere Patente und Expertisen sind die Grundlage unseres Wohlstands. Bei Datenschutz geht es also um viel mehr als um unser digitales Briefgeheimnis und die SMS der Kanzlerin.

Schon heute sind die Schäden gigantisch. So schätzt die EU, auf Grundlage des Norton Report 2013, die Kosten von Internetkriminalität in Deutschland auf vier Milliarden Dollar in nur einem Jahr. Die Verantwortlichen dafür kommen aus ganz unterschiedlichen Kreisen. Ökonomisch noch die geringsten Schäden verursacht mutmaßlich die NSA, obwohl ihr Datensammeln rechtswidrig und rechtsstaatswidrig ist. Keine Frage: Wir dürfen das nicht dulden. Deshalb müssen wir in Europa unsere Gesetze selbstbewusst verschärfen sowie unsere Infrastruktur und unsere Systeme besser schützen.

Ans Geld aber geht es den Bürgern bei anderen kriminellen Aktivitäten: Wenn wir bei Ebay betrogen, unsere Konten geplündert oder unsere Daten abgeschöpft werden, um damit einen digitalen Einbruch vorzubereiten.

Und natürlich werden diese und andere noch schlimmere Verbrechen über digitale Geräte – wie etwa das Smartphone – geplant, verabredet und durchgeführt. Der tote Briefkasten auf dem Friedhof hat ausgedient. Er ist ins Internet umgezogen.

Wenn wir als Staat den Schutz unserer Bürger vor digitalen Angriffen nicht aufgeben wollen, dann müssen wir im Internet ermitteln können. Erste Voraussetzung dafür ist, dass wir Kommunikationswege nachvollziehen können. Wenn wir digitale Spuren einer Straftat finden, aber stets nur eine IP-Anschrift kennen, die wir keiner Person zuordnen können, beugen wir uns der totalen Anonymisierung des Netzes. Damit werden Straftaten im Netz grundsätzlich nicht verfolgbar.

Wenn die Polizei beispielsweise auf beschlagnahmten Rechnern auf die IP-Spuren stößt, dauert es meist mehr als drei bis vier Wochen, um die Adressen zu entschlüsseln und auszuwerten. Dann aber kann man sich den Gang zum Ermittlungsrichter sparen, weil die Daten für die Zuordnung der IP-Adressen schon gelöscht sind.

Die Vorratsdatenspeicherung ermöglicht uns, ein ausgewogenes System zu schaffen. Die Strafverfolgungsbehörden überwachen unsere Daten nicht. Vielmehr können sie im Einzelfall die Zuordnung einer IP-Adresse zu einer Person beantragen, dem ein Richter zustimmen muss. Das Bundesverfassungsgericht hat das ausdrücklich für möglich gehalten, genauso übrigens wie der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes – auch wenn das von interessierter Seite gerne anders dargestellt wird. Verworfen haben beide Institutionen lediglich das Verfahren, wie es gegenwärtig in der entsprechenden EU-Richtlinie vorgesehen ist. Diese Vorschriften kann und sollte man präzisieren. Generell verhindern wird das die Vorratsdatenspeicherung glücklicherweise nicht.

Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung argumentieren, dass man mit entsprechenden IT-Kenntnissen seine IP-Anschrift verschleiern könne und dann die Vorratsdatenspeicherung nichts bringe. Ja, das stimmt. Aber wir verzichten auch nicht auf Türschlösser, nur weil man dafür Nachschlüssel anfertigen kann.

Die richtige Antwort muss sein, die Methoden der nachträglichen Enttarnung zu verbessern. Die Strafverfolgung im Netz wird schwieriger. Wenn wir sie aufgeben, ist das zum Schaden der Bürger – insbesondere zum Schaden sozial Schwächerer. Denn wie immer trifft es jemanden mit Geld und Expertise weniger.

Unsere Rechtsordnung muss aufrüsten. Neue Technologien haben neue kriminelle Handlungen mit sich gebracht. Wir brauchen Straftatbestände für Datenhehlerei, Phishing-Mails und das Ausspähen von Daten aus der Ferne. Wir brauchen Instrumente, um Straftaten im Netz verfolgen und die Täter ermitteln zu können. Denn so herum wird ein Schuh draus: Mit der Vorratsdatenspeicherung stärken wir unseren Datenschutz.

Quote
    ped_xing
    30. Januar 2014 10:12 Uhr

Ist dieser Ist dieser Artikel ernst gemeint?



Quote
    Daeaeaene
    30. Januar 2014 10:11 Uhr

Vorratsdatenspeicherung ist Datenschutz

Kommt mir bekannt vor Krieg ist Frieden, Freiheit ist Sklaverei und Unwissenheit ist Stärke?


Quote
    jupp0r
    30. Januar 2014 10:23 Uhr

Bildung

Für Herrn Heilmann ist es ja zu spät, aber eventuell sollte 1984 wieder stärker in die Lehrpläne der Schulen einfließen. Die Anspielung wird ja wohl hoffentlich nicht beabsichtigt gewesen sein.


Quote
    fantatrinker
    30. Januar 2014 10:08 Uhr

Wenn die Vorratsdatenspeicherung "Datenschutz" sein soll, war es dann das Anlegen von Stasiakten auch?


Quote
    Zeilenknecht8
    30. Januar 2014 10:21 Uhr

schade um den platz

Aus dieser Logik kann man auch fordern "Wir brauchen eine Datenbank mit den DNS-Fingerabdrücken aller Deutschen." Bekommt dann vielleicht auch wieder einen Gastbeitrag in der ZEIT. Schade um den Platz.
Netter Versuch, könnte man sagen, aber diese Geister werden nie aufgeben. Sie werden immer einen Vorwand finden um auch ja jedes Fitzelchen erfassen zu können. Dass dieser Wunsch, alles was technisch möglich ist, auch machen zu wollen, führt zwangsläufig in die technische und psychische Neurose.
Und wie zuverlässig Gerichte prüfen (können), haben wir ja zuletzt in Köln gesehen...
Gerade Berlin sollte sich erst mal um seine eigene Sicherheitspraxis kümmern - der NSU-Fall und die V-Personen zeigen ja so was von verantwortungsvollem Herangehen. Wer selbst gegenüber dem Generalbundesanwalt nicht wirklich ehrlich ist, kann keinerlei Vertrauen des Bürgers erwarten. Vertrauen muss man sich erarbeiten, und kann es nicht per Zeitungsbeitrag einfordern.


Quote
    WilliamsburgGuy
    30. Januar 2014 11:06 Uhr

Nach der "Logik" könnte dieser, hust, Artikel auch von Joffe oder Hansen+Co sein. Das tut ja wie bei den genannten in der Hirnrinde weh beim lesen. Unfassbar...



Aus: "Vorratsdatenspeicherung ist Datenschutz" Ein Gastbeitrag von Thomas Heilmann (30. Januar 2014)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-01/vorratsdatenspeicherung-datenschutz-heilmann (http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-01/vorratsdatenspeicherung-datenschutz-heilmann)

-.-

Quote[...] Vorratsdaten machen Deutschland nicht sicherer

Justizsenator Thomas Heilmann verharmlost die Vorratsdatenspeicherung, schreibt der Sprecher des Forums Netzpolitik der Berliner SPD in seiner Replik. Ein Gastbeitrag von Yannick Haan

Im digitalen Zeitalter stellen Daten das Öl des 21. Jahrhunderts dar. Soziale Netzwerke, Onlinehändler oder Car-Sharing-Unternehmen wollen alle unsere Daten. Je besser sie das Profil des Kunden kennen, desto passgenauer können sie Werbung schalten. Mittlerweile versuchen die Unternehmen, sogar unser Verhalten vorherzusagen. Amazon beispielsweise möchte Pakete schon packen, bevor der Kunde sie überhaupt bestellt hat. Zum ersten Mal ist es möglich, dem Menschen gleichsam beim Denken zuzuschauen. Diese Entwicklung schreitet immer schneller voran.

Aus diesem Grund verwundert es nicht, dass immer neben Unternehmen auch Geheimdienste und Kriminelle im Besitz unserer Daten sein wollen. Leider hat sich auch unser Staat in diese Liste eingereiht. So gibt es seit Längerem eine Diskussion über die Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Die Daten über das Kommunikationsverhalten aller Bürgerinnen und Bürger, so sieht es die Vorratsdatenspeicherung vor, sollen verdachtsunabhängig gespeichert werden. In seinem Gastbeitrag spricht der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann in diesem Zusammenhang vor allem über die Speicherung der jeweiligen Inhaber von IP-Adressen. Anders als Heilmann allerdings schreibt, ist der Zugriff auf diese Daten gerade nicht durch einen Richtervorbehalt geschützt. Jeder Polizeibeamte, jeder Geheimdienstmitarbeiter kann im Rahmen der sogenannten Bestandsdatenauskunft ohne wirksame rechtliche Sicherung abfragen, wer zu einer bestimmten Zeit mit einer IP-Adresse im Internet unterwegs war.

Außerdem geht es bei der geplanten Vorratsdatenspeicherung nicht allein um die Speicherung von IP-Adressen, sondern auch um das Kommunikationsverhalten per Telefon, Handy und E-Mail. Auch das vergisst Heilmann leider zu erwähnen: wer wann wen angerufen hat, wo sich ein Handy zu einer bestimmten Zeit befunden hat – all das sollen die Provider für sechs Monate speichern, und der Staat soll darauf Zugriff haben. Führt man alle erhobenen Datenarten zusammen, ergibt sich ein sehr präzises Abbild eines Menschen, bis tief in die Privatsphäre hinein. Die Vorratsdatenspeicherung stellt, das muss allen klar sein, einen tiefen Eingriff in unsere Freiheitsrechte dar.

Dabei gibt es momentan keine Hinweise auf Ermittlungslücken. Zwar weisen Befürworter der Vorratsdatenspeicherung gerne auf den "rechtsfreien Raum" Internet hin – das aber ist blanker Unsinn. Bei Straftaten im Internet verzeichnet die Polizei eine der höchsten Aufklärungsquoten überhaupt. Es ist also nicht so, als stünde die Polizei den Kriminellen hilflos gegenüber.

Unter dem Deckmantel der vermeintlichen Sicherheit stellt die Vorratsdatenspeicherung alle Menschen unter Generalverdacht und behandelt sie als potenzielle Kriminelle. Hinzukommt, dass wir immer weiter auf eine "Hybridüberwachung" aus staatlicher und privatwirtschaftlicher Überwachung zusteuern. Auch bei der Vorratsdatenspeicherung speichern private Unternehmen die Daten, auf die der Staat dann zugreift.

Spätestens seit der NSA-Affäre sollte uns allen bewusst sein, wie wertvoll und schützenswert unsere Daten sind. Die letzten Jahre waren im Internet geprägt von großer Euphorie. Doch jede neue Technologie birgt natürlich auch eine negative Seite. Diese haben wir leider zu wenig gesehen. Vielleicht waren wir zu naiv, vielleicht wollten wir die Gefahr einfach nicht sehen. Auf jeden Fall wird es Zeit, dass wir uns jetzt der Macht und der enormen Missbrauchsgefahren von Daten bewusst werden.

Die Reaktion auf das massive Datensammeln der Unternehmen und ausländischer Geheimdienste darf nicht ein ebenfalls datenhungriger Staat sein. Dadurch wird Deutschland nicht sicherer. Die Folgen wären nur größere Unsicherheiten und Abhängigkeiten. Wir brauchen keinen Staat, der seine Bürger zu gläsernen Bürgern macht, sondern einen Staat, der die Privatsphäre schützt – vor Unternehmen, Geheimdiensten und auch vor sich selbst.

Wir brauchen jetzt eine gesellschaftliche Debatte über eine neue Ethik im Umgang mit Daten. In einer Gesellschaft, in der Daten vor allem Macht bedeuten, brauchen wir eine Debatte, wie wir mit Daten umgehen. Dieser neue Umgang darf dabei weder von einer blinden Begeisterung getragen werden, noch von einer vermeintlichen Sicherheit geprägt sein. Es wird dringend Zeit, dass wir uns auf unsere Grundwerte, nämlich die Freiheit des Einzelnen, die Verantwortung vor der Demokratie und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit besinnen und aus diesen heraus eine Ethik im Umgang mit Daten entwickeln. Am Ende dieser Debatte muss dann auch endlich ein Weg zu einem selbstbestimmten Datenschutz stehen. Die Vorratsdatenspeicherung gehört sicherlich nicht dazu – die steht für Fremdbestimmung und Missbrauchsgefahren, aber sicherlich nicht für Datenschutz.

Quote
    bodyandsoul83
    vor 1 Stunde 32 Minuten

alter hut

... dass die VDS bei der krimininalitäts- und terrorbekämpfung keine beweisbaren vorteile bringt darf man mittlerweile als gesichert ansehen. bei den verhandlungen vor dem EuGH konnte keinerlei beweis erbracht werden, dass die VDS ein wirkungsvolles instrument hierzu ist. von der verhältnismäßigkeit mal ganz zu schweigen. (quelle: http://www.zeit.de/digita...) . damit fällt die pro-argumentation für überwachung der bürger in sich zusammen wie ein kartenhaus.

... die VDS gar nicht als mittel zur kriminalitäts-/terrorbekämpfung konzepiert ist, sondern als werkzeug zur überwachung der bürger. hier funktioniert sie sehr effektiv. seltsamerweise wird dieser umstand auch von der ZEIT überhaupt nicht klar benannt. man gewinnt langsam den eindruck, regierung und medien ziehen hier an einem strang, um den klaren blick des bürgers auf die tatsächlichen absichten zu verschleiern. und was die absichten sind, hat snowden recht klar benannt: totale kontrolle durch überwachung

... in dem zusammenhang: die frage nach dem millionenfachen rechtsbruch durch die bundesregierung und die juristischen konsequenzen werden hier so gut wie gar nicht thematisiert. da muss dann eben der CCC ran:
er erstattet strafanzeige gegen die bundesregierung. endlich, möchte man meinen (quelle: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/nsa-affaere-strafanzeige-gegen-angela-merkel-12782623.html (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/nsa-affaere-strafanzeige-gegen-angela-merkel-12782623.html)).


Quote
    rock_kid_2012
    vor 1 Stunde 32 Minuten

Genug der Debatte!

Wir wissen doch längst, dass die Sicherheits-Esoteriker der Christen-Union alles dafür tun würden, um an mehr Daten zu kommen. Egal, ob es etwas nützt - egal, ob damit der Überwachungsstaat vorbereitet wird.

...



Aus: "Vorratsdaten machen Deutschland nicht sicherer" (3. Februar 2014)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-02/vorratsdatenspeicherung-heilmann-replik-yannick-haan-spd (http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-02/vorratsdatenspeicherung-heilmann-replik-yannick-haan-spd)
Title: [Private Vorsorgespeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 24, 2014, 09:38:51 AM
Quote[...] Sprecher der CDU/CSU-Fraktion warben im Bundestag für eine "private Vorsorgespeicherung" von Telekommunikationsdaten und erinnerten die empörte Opposition daran, dass es kein Grundrecht gebe, Bilder sexuellen Missbrauchs zu betrachten.

Es gehe um die Aufklärung der "schwersten Verbrechen, die wir finden können", sagte der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg im Bundestag, und setzte sich dafür ein, die Vorratsdatenspeicherung möglichst bald wiedereinzuführen. Seit Jahren sei in dieser Hinsicht "nichts passiert zum Schutz von Kindern". Bei der verdachtsunabhängigen Informationssammlung gehe es zwar um Verhältnismäßigkeit, auf der anderen Seite stünden aber "massive Grundrechtsverstöße".

Anlass der Aussprache waren Anträge der Linken und Grünen, auf die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu verzichten. Sensburg klärte beide Fraktionen dabei auf, dass hierzulande kein "Recht auf freies Surfen ohne Regel" und "kein Grundrecht fürs Ansehen von Kinderpornographie" existierten. Die Angesprochenen wiesen Unterstellungen, dass sie Bilder sexuellen Kindesmissbrauchs beziehen lassen wollten, entschieden auch im Namen aller Kritiker der Vorratsdatenspeicherung zurück.

Sensburg bot der Opposition an, gemeinsam zu überlegen, ob sich nicht "in einem engem Korridor" neue Ermittlungsmöglichkeiten im Internet eröffnen und verfassungskonform gestalten ließen. Er brachte dabei auch ein "Short Freeze" ins Gespräch und variierte damit frühere Vorschläge dafür Verbindungsdaten im Verdachtsfall von Providern einfrieren zu lassen. Wichtig sei es vor allem, Strafverfolgern hierzulande auch rückwirkende Ermittlungsansätze in die Hände zu geben und den jetzigen "Schwebezustand" zu beheben.

Im Namen der CSU unterstrich Volker Ullrich, dass nicht die Bevölkerung überwacht werden solle. Es gehe darum, Daten der Telekommunikationsunternehmen "in begrenztem Umfang nach richterlichem Beschluss zur Aufklärung von Straftaten schwerer Verbrechen" nutzen zu können. In seiner Heimat Augsburg habe ein Komplott für einen "grausamen Mord" erst durch eine Funkzellenauswertung aufgeklärt werden können. In vielen vergleichbaren Fällen tappe die Polizei aber ohne Vorratsdaten im Dunkeln. Marian Wendt (CDU) ergänzte, "wir werden alsbald einen Gesetzesentwurf vorlegen". Dies sei wichtig, um auch die Opfer von Straftaten und die Verfassung zu schützen.

Beim Koalitionspartner SPD haben Volksvertreter dagegen nach wie vor Bauchschmerzen angesichts des "besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriffs", den der Sozialdemokrat Christian Flisek unter Verweis auf das Bundesverfassungsgericht in der Vorratsdatenspeicherung ausmachte. Er setzte sich für das informationelle Selbstbestimmungsrecht als Vertrauensgrundlage für Kommunikation im Internet ein.

Die Anträge der Opposition kämen aber "zur Unzeit", da die Debatte erst nach dem im Frühjahr zu erwartenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur EU-Richtlinie "völlig neu beginne". Dann gälte es auch, "Standards für große Datenspeicherung" durch den Staat sowie im E-Commerce und in sozialen Netzwerken hinzubekommen, "die die Bürger auf hohem Niveau schützen".

Fliseks Fraktionskollegin Christina Kampmann erteilte der Vorratsdatenspeicherung eine Absage. Ihrer Ansicht nach könne sie nicht verfassungskonform ausgestaltet werden, weil sie "im Kern verfassungswidrig ist". Zu erreichen sei damit höchstens ein "scheinbarer Sicherheitsgewinn", während "die Freiheit der digitalen Kommunikation auf dem Spiel steht". Bundesjustizminister Heiko Maas habe deutlich gemacht, dass er diese rechtlichen Bedenken teile und es keinen mit heißer Nadel gestrickten Gesetzentwurf geben werde. Andererseits hat der SPD-Politiker aber auch angekündigt, dass die Vorratsdatenspeicherung auf jeden Fall wiederkommen werde.

Der grüne Innenexperte Konstantin von Notz tat die Vorratsdatenspeicherung als "Mittel der anlasslosen Massenüberwachung" ab, das vor allem im Lichte des größten Geheimdienstskandals aller Zeiten "maßlos, weitestgehend nutzlos und unverhältnismäßig" sei. Deren Befürworter argumentierten nur mit Einzelfällen, einen empirischen Nutzen könnten sie nicht nachweisen. Wichtiger sei es, Strafverfolgern effektive Instrumente etwa im Kampf gegen Kinderpornographie in die Hand zu geben. Nötig seien bessere Bilderkennungssoftware, Schwerpunkt-Strafanwaltschaften oder eine bessere Zusammenarbeit mit Providern.

Als "Gefahr für die Pressefreiheit" und "Super-Gau für die freie Kommunikation" lehnte Jan Korte von der Linken die im Raum stehende "Totalprotokollierung" ab, zumal diese den gläsernen Menschen ermögliche. Wer jeden Tag "300 Millionen bis 500 Millionen Datensätze" über Bundesbürger speichern wolle, "geht den Weg in den Überwachungsstaat". Es sei wissenschaftlich unterlegt, dass es ohne Vorratsdatenspeicherung zu "keinerlei Schutzlücke" gekommen sei. (Stefan Krempl) / (anw)

Quote21. Februar 2014 16:36
"private Vorsorgespeicherung"
The Independent

LOL, ich lach mich schlapp. Krieg heißt jetzt Frieden, und Spionage
Selbstschutz, oder wie? Für wie einfältig haltet ihr eure Wähler
eigentlich?


Quote21. Februar 2014 17:16
Vaudel reloaded
Twister2009, Bettina Hammer

Bereits Frau von der Leyen kam ja mit solchen Ideen wie "wer
Netzsperren umgehen kann, ist sowieso nicht ganz sauber" an, jetzt
heißt es also "es gibt kein Recht auf das Betrachten von
Kinderpornographie", wenn Kritik an der VDS geübt wird.
Niemand hat jemals gesagt, es gäbe ein verbrieftes Recht auf das
Ansehen von Kinderpornographie, es hat auch kein Kritiker der VDS
bisher gesagt, dass sexuelle Gewalt nicht auch verfolgt werden soll
bzw. Gesetzesverstöße nicht auch aufklärbar sein sollten, es haben
aber viele gesagt, dass eine möglichst umfassende Überwachung und
Datenspeicherung unverhältnismäßig ist usw. usf.

Jetzt wieder diese olle Kamelle "es gibt kein Recht auf Kinderporno"
vom Fassenachts-Edathy-Wagen zu werfen ist nun wirklich billig.


Quote21. Februar 2014 19:12
"Wer gegen Vorratsdatenspeicherung ist, ist Kinderschänder!"
ParaDice

Danke, liebe CxU, für diesen wertvollen Beitrag zur politischen
Kultur in diesem Land. Da wird schäbigst jeder Vorfall ausgenutzt,
jedes Opfer instrumentalisiert, um Reichstagsbrandverordnungen zu
schreiben. NSA ist abgefrühstückt. KiPo ist als Totschlagsargument
zur Totalüberwachung wieder salonfähig.

[Der EG-Gesundheitsminister warnt: Dieses Posting besteht zu zu 40%
aus schwelender Wut, 30% Fassungslosigkeit, 10% Sarkasmus, 10%
blankem Entsetzen, sowie 10% Hilflosigkeit angesichts der Tatsache,
dass angeblich 42% der Deutschen diesen Haufen gewählt haben.]





Aus: "Schlagabtausch im Bundestag über Vorratsdatenspeicherung und Kinderpornographie" (21.02.2014)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schlagabtausch-im-Bundestag-ueber-Vorratsdatenspeicherung-und-Kinderpornographie-2121150.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schlagabtausch-im-Bundestag-ueber-Vorratsdatenspeicherung-und-Kinderpornographie-2121150.html)

Title: [Der Europäische Gerichtshof (Vorratsdatenspeicherung)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 08, 2014, 10:59:25 AM
Quote[...] Dass es Ermittlungsbehörden nicht an Daten mangelt, wird auch am ,,Fall Edathy" deutlich: Dem Bundeskriminalamt, dessen Chef Jörg Ziercke zu den entschiedendsten Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung gehört, lagen konkrete Erkenntnisse zu einem internationalen Kinderporno-Ring vor. Aus ,,Kapazitätsgründen" blieben diese Daten mehr als ein Jahr unbearbeitet. Zudem hört man Klagen aus den Landeskriminalämtern, mit der Auswertung beschlagnahmter Festplatten und anderer Datenträger überfordert zu sein.

Wenn die Polizei nicht einmal in der Lage ist, vorliegende Beweismittel zu sichten, warum verlangen ihre Vertreter die anlass- und verdachtslose Speicherung sämtlicher Telekommunikationsdaten?

Inzwischen ist sogar amtlich belegt, dass das unter US-Präsident George W. Bush nach 2001 eingeführte exzessive Programm zur Speicherung sämtlicher Metadaten amerikanischer Telefonkunden keine Terroranschläge verhindert hat. Mehr noch: Diese Super-Vorratsdatenspeicherung hat nicht einmal substanzielle Beweise für Ermittlungen gegen Terrorverdächtige geliefert. Das kann man in dem im Januar vorgelegten Bericht des unabhängigen Privacy and Civil Liberties Oversight Board (PCLOB) nachlesen, der auch die geheimen Akten der US-Sicherheitsbehörden berücksichtigt (Report on the Telephone Records Program conducted under Section 215 of the USA PATRIOT Act and on the Operations of the Foreign Intelligence Surveillance Court, S. 11).

Wie der EuGH zur VDS-Richtlinie entscheiden wird, werden wir bald erfahren. Unabhängig davon sollte politisch auf ihre Aufhebung hingewirkt werden, weil sie unverhältnismäßig in die Grundrechte von mehr als 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union eingreift. ...

Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Notwendigkeit nicht nachgewiesen" Peter Schaar (07.04.2014)
Quelle: http://www.carta.info/71563/vorratsdatenspeicherung-notwendigkeit-nicht-nachgewiesen/ (http://www.carta.info/71563/vorratsdatenspeicherung-notwendigkeit-nicht-nachgewiesen/)

-.-

Quote[...] Das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäisches Recht und ist ungültig. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg entschieden.

[Update 8.4.14, 10.30:] Der EuGH meint, aus den Daten, die mit der Vorratsdatenspeicherung gesammelt werden, "können sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen [...] gezogen werden, etwa auf Gewohnheiten des täglichen Lebens, ständige oder vorübergehende Aufenthaltsorte, tägliche oder in anderem Rhythmus erfolgende Ortsveränderungen, ausgeübte Tätigkeiten, soziale Beziehungen und das soziale Umfeld". Die Richter sehen daher einen "besonders schwerwiegenden Eingriff der Richtlinie in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten".

Auch könnte bei den Betroffenen der Vorratsdatenspeicherung das Gefühl erzeugt werden, dass ihr Privatleben ständig überwacht wird, meinen die Richter. Schließlich würden die Teilnehmer oder Benutzer nicht über die Vorratsdatenspeicherung und ihre spätere Nutzung informiert.

Zwar sei die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht geeignet, die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten anzutasten, weil keine Inhalte gespeichert werden sollen. Auch diene sie dem Gemeinwohl, weil schwere Kriminalität bekämpft werden soll. Allerdings würden mit der bestehenden Richtlinie die Grenzen der Verhältnismäßigkeit überschritten.

Die Vorratsdatenspeicherung sei ein Eingriff von besonderer Schwere in die Grundrechte, ohne dass sie Bestimmungen enthielte, die gewährleisten, dass sich der Eingriff tatsächlich auf das absolut Notwendige beschränkt. Die Richtlinie erstrecke sich nämlich "generell auf sämtliche Personen, elektronische Kommunikationsmittel und Verkehrsdaten, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der Bekämpfung schwerer Straftaten vorzusehen".

Die Richtlinie sieht nach Ansicht des EuGH kein objektives Kriterium vor, durch das der Zugang der nationalen Behörden zu den Daten beschränkt wird. Im Gegenteil bezieht sie sich lediglich allgemein auf die von jedem Mitgliedstaat in seinem nationalen Recht bestimmten "schweren Straftaten". Es gebe auch keine materiell- und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für den Zugang der Behörden zu den Daten und deren spätere Nutzung, sowie keine vorherige Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle.

Die Richtlinie schreibe eine Dauer der Vorratsspeicherung von mindestens sechs Monaten vor, ohne dass zwischen den Datenkategorien anhand der betroffenen Personen oder nach Maßgabe des etwaigen Nutzens der Daten für das verfolgte Ziel unterschieden werde. Zudem gebe es keine Garantien dafür, dass die gespeicherten Daten nicht missbraucht werden können. Die Richter rügen zudem, dass es nicht vorgeschrieben ist, die Daten auf EU-Gebiet zu speichern.

Auch wenn bereits erwartet worden war, dass das höchste europäische Gericht die zugehörige EU-Richtlinie für ungültig erklärt, wollte die Bundesregierung an der Vorratsdatenspeicherung festhalten. Das hatte sowohl Bundesjustizminister Heiko Maas als Bundesinnenminister Thomas de Maizière noch vor der Entscheidung erklärt. Ein Gesetzentwurf über die verdachtsunabhängige Sammlung von Verbindungs- und eventuell auch Standortdaten solle zügig kommen, waren sie sich einig.

Die nun gekippte Richtlinie war nicht direkt gültig, stattdessen mussten die EU-Mitgliedsstaaten die Regeln selbst gesetzlich umsetzen. Nachdem das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht teilweise kassiert worden war, konnte sich die schwarz-gelbe Koalition nicht auf ein neues Gesetz einigen. (anw) / (mho)

Quote8. April 2014 10:03
Jetzt bin ich platt!
Gast-Redner

zuerst Netzneutralität und Roaming, jetzt die VDS gekippt?

Hat des Hirn geregnet? Gab es Eimer voller Weisheit? Sind die
Lobbiisten im Urlaub?


Quote8. April 2014 10:46
Weitere Links...
M76

Pressemitteilung deutsch *:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-04/cp140054de.pdf (http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-04/cp140054de.pdf)

Die schriftliche Urteilsbegründung wird im Laufe des Tages hier
veröffentlicht **:
http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-293/12 (http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-293/12)

aus...
*
http://www.golem.de/news/eu-urteil-eugh-erlaubt-vorratsdatenspeicherung-kippt-richtlinie-1404-105690.html (http://www.golem.de/news/eu-urteil-eugh-erlaubt-vorratsdatenspeicherung-kippt-richtlinie-1404-105690.html)
**
http://www.sueddeutsche.de/digital/buergerrechte-gericht-kippt-eu-gesetz-zu-vorratsdatenspeicherung-1.1932019 (http://www.sueddeutsche.de/digital/buergerrechte-gericht-kippt-eu-gesetz-zu-vorratsdatenspeicherung-1.1932019)



Aus: "EuGH: Regeln zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen gegen EU-Recht" (08.04.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Regeln-zur-Vorratsdatenspeicherung-verstossen-gegen-EU-Recht-2165604.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Regeln-zur-Vorratsdatenspeicherung-verstossen-gegen-EU-Recht-2165604.html)

Title: [Nach dem Nein des Europäischen Gerichtshofs... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 09, 2014, 09:41:11 AM
Quote[...]  "Man ist dann damals über Europa mit dem gegangenen, was man im eigenen Land nicht durchsetzen konnte. Das nennt man 'Policy Laundering'." Der Rest der Geschichte ist bekannt.


Aus: "Hintergrund: Die Vorratsdatenspeicherung – Eine Geschichte des "Policy Laundering""
Christiane Schulzki-Haddouti (09.04.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Hintergrund-Die-Vorratsdatenspeicherung-Eine-Geschichte-des-Policy-Laundering-2165953.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Hintergrund-Die-Vorratsdatenspeicherung-Eine-Geschichte-des-Policy-Laundering-2165953.html)

-.-

Quote[...] Nach dem Nein des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung sieht Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) keinen Grund mehr, schnell einen deutschen Gesetzentwurf dazu vorzulegen. "Damit ist eine neue Situation eingetreten", sagte Maas am Dienstag in Berlin. "Die Grundlage für die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist entfallen. Deutschland ist nicht mehr zu einer Umsetzung der Richtlinie verpflichtet." Auch Zwangsgelder drohten nicht mehr.

"Wir werden das Urteil jetzt sorgfältig auswerten", sagte Maas laut Mitteilung [http://www.bmjv.de/DE/Home/_doc/_aktuelles_zitat.html;jsessionid=5FF9DB5DAD907157C5ACE3C5F6EAA917.1_cid324?nn=3433226 (http://www.bmjv.de/DE/Home/_doc/_aktuelles_zitat.html;jsessionid=5FF9DB5DAD907157C5ACE3C5F6EAA917.1_cid324?nn=3433226)]. "Dann werden wir mit unserem Koalitionspartner neu über das Thema Vorratsdatenspeicherung reden müssen. Wir werden das weitere Verfahren und die Konsequenzen ergebnisoffen besprechen."

Noch Mitte Februar hatte Maas angekündigt, ein Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung komme auf jeden Fall. Der Gerichtshof hatte das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung komplett für ungültig erklärt. Die Regelung sei ein gravierender Eingriff in die Grundrechte der Bürger, hieß es. Es könnte das Gefühl entstehen, ständig überwacht zu werden, während die Schutzmechanismen nicht ausreichten. (mit Material der dpa) / (mho)

...

Quote8. April 2014 12:03
Bedauerlich, daß
Netzweltler

völlig überzogene Gesetze zur inneren Sicherheit immer erst von
Gerichten gestoppt werden können/müssen.
Es fehlt in diesem Bereich an echter demokratischer und
parlamentarischer Kontrolle in der Legislative.


Quote8. April 2014 12:46
Dank an Frau Leutheusser-Schnarrenberger
dylpes

für ihre Weigerung dem Druck nachzugeben und den Blödsinn vorschnell
umzusetzen!


Quote8. April 2014 14:35
"Zur Abwehr schwerer Straftaten"
FrogmasterL

Ein gern genommener Passus, um den Pöbel zu beruhigen, es geht ja nur
um "schwere Straftaten", was genau das ist, definiert - ja wer
eigentlich? Irgendein Hansel beim BKA, der seinen Nachbarn unter die
Lupe nimmt?

Bei der Kontodatenabfrage ging es zunächst um die "Finanzströme des
internationalen Terrorismus", mittlerweile findet sie fast schon
routinemäßig bei Hartz-IV-Antragstellern statt(Stichwort "Fordern und
Gängeln" statt "Fördern und Fordern"), hier wurde das entsprechende
Gesetz offenbar weit genug gefasst.

Jedenfalls ist es richtig, dass die Richter hier eine Klarstellung
gefordert haben, das heisst nämlich, dass die Regierung hier die
Hosen runterlassen muss. ....



Aus: "Nach EuGH-Urteil: Justizminister rückt von Vorratsdatenspeicherung ab" (08.04.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Nach-EuGH-Urteil-Justizminister-rueckt-von-Vorratsdatenspeicherung-ab-2165708.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Nach-EuGH-Urteil-Justizminister-rueckt-von-Vorratsdatenspeicherung-ab-2165708.html)

Title: [Schwarz-rot will angeblich... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 14, 2014, 09:25:12 AM
Quote[...] Die Bundesregierung will in der laufenden Legislaturperiode kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Weder Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) noch Justizminister Heiko Maas (SPD) seien daran interessiert, nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das Thema aufzugreifen, berichtet Spiegel online unter Berufung auf Regierungskreise.

Der EuGH hatte am Dienstag geurteilt, die bestehende Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen europäisches Recht und sei ungültig. Kauder und die Spitze der SPD-Fraktion hätten danach verabredet, dass die Koalition nur dann erneut aktiv werde, wenn die EU-Kommission eine neue Richtlinie vorlegt, heißt es in dem Bericht. Diese dürfte jedoch nach Einschätzung von CDU/CSU frühestens im Herbst 2016, eher im Frühjahr 2017 verabschiedet werden. Das wäre zu spät für eine Umsetzung in Deutschland vor der Bundestagswahl im Herbst 2017.

Auch der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer habe davor gewarnt, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen: "Wenn das Bundesverfassungsgericht und der EuGH solche Bedenken haben, ist jetzt nicht die Zeit für einen Gesetzgebungssprint." Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) fordert hingegen laut einem Bericht der Welt vom Justizminister einen solchen Gesetzentwurf. "Wir dürfen hier nicht entspannt die Hände in den Schoß legen. Im Gegenteil: Wir brauchen jetzt in Deutschland schnell ein verfassungsgemäßes Gesetz. Dies sage ich vor allem in Richtung meiner SPD-Innenministerkollegen und des Bundesjustizministers."

Die SPD-Länderinnenminister hatten diese Woche in einer "Berliner Erklärung" ihre Position bekräftigt, dass sie "eine angemessene Mindestspeicherung zur Verfolgung schwerster Kriminalität" für notwendig halten. Dies werde mit dem EuGH-Urteil auch "nicht grundsätzlich als rechtswidrig" angesehen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) wolle zunächst die Folgen des EuGH-Urteils auch mit anderen EU-Staaten erörtern, hieß es. Bei der Speicherung von Telekommunikationsdaten setze er auf eine "kluge, verfassungskonforme Regelung". (anw)

QuoteRayFX, 13. April 2014 15:11
...solche Bedenken haben, ist jetzt nicht die Zeit für einen Gesetzgebungssprint

im Klartext heißt das:
Wartet mal bis ein wenig Gras über die Sache gewachsen ist, und lasst
uns das machen wenn das dusselige Wahlvolk im WM Fieber ist.


QuoteGan, 13. April 2014 20:57

Genialer Schachzug der CXU

Jetzt, wo sowieso klar ist, dass sich derzeit ohne den Segen der EU
eine Regelung dank des NSA Skandals nur gegen den entschiedenen
Widerstand des eigenen Volkes durchsetzen ließe, hängt man einfach
das Fähnchen in den Wind. Den Gegnern nimmt man den damit Wind aus
den Segeln, die eigene Popularität steigt bei den Dummen und
Ahnungslosen noch weiter, der Koalitionspartner fällt mal wieder auf
die Nase und die Totalüberwachung kann man dann einführen, wenn sich
der Zorn des Volkes gelegt hat und neue Argumente dafür generiert
wurden.


...


Aus: "Schwarz-rot will angeblich kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auflegen" ()
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schwarz-rot-will-angeblich-kein-neues-Gesetz-zur-Vorratsdatenspeicherung-auflegen-2169205.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schwarz-rot-will-angeblich-kein-neues-Gesetz-zur-Vorratsdatenspeicherung-auflegen-2169205.html)
Title: [Auf ein Neues... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 16, 2014, 09:09:05 AM
Quote[...] Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Bundesregierung nun vor einem dauerhaften Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung gewarnt. "Wenn die Koalition tatsächlich in der ganzen Wahlperiode kein Gesetz mehr machen würde, wäre das aus sicherheitspolitischer Sicht eine Katastrophe", sagte GdP-Bundesvize Arnold Plickert der Rheinischen Post. Die Vorratsdatenspeicherung bleibe "zwingend erforderlich". Der Tatort verlagere sich immer mehr ins Internet. Ohne Neuregelung der Verbindungsdatensammlung sei die Polizei jedoch "auf dem digitalen Auge blind".

Mit Interesse nehme die Gewerkschaft die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zum schärferen Vorgehen gegen Kinderpornografie zur Kenntnis. "Wir Polizisten können ihm nur sagen, wie frustrierend es ist, immer wieder Täter nicht ermitteln zu können, weil die Vorratsdaten fehlen." Bei jeder vierten Straftat sei das schon jetzt der Fall, wie das Landeskriminalamt in Düsseldorf festgestellt habe.

Der Europäische Gerichtshof hatte vor wenigen Tagen der massenhaften Sammlung von Telefon- und Internetdaten unbescholtener Bürger einen Riegel vorgeschoben. Das EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen Grundrechte und sei deshalb ungültig, urteilte das Gericht. Die schwarz-rote Koalition will nun offenbar in dieser Wahlperiode auf ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verzichten.

Unterstützung erhalten die Polizeigewerkschafter auch von Unions-Innenpolitikern: Die Sicherheitspolitiker von CDU/CSU halten ebenfalls an der Vorratsdatenspeicherung fest. Diese "kommt so sicher wie das Amen in der Kirche, weil sie kommen muss", sagte der CSU-Abgeordnete Hans-Peter Uhl der Mitteldeutschen Zeitung. Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses Wolfgang Bosbach (CDU) sagte dem Blatt: "An der fachlichen Notwendigkeit von Mindestspeicherfristen hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes überhaupt nichts geändert."

Unabhängig von der rechtlichen Zulässigkeit beziehungsweise Unzulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung angesichts des masiven Eingriffs in die Grundrechte wird aber auch die Effektivität und Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung von vielen Experten der Strafrechtsverfolgung in Zweifel gezogen. So ergab beispielsweise eine Studie des Max-Planck-Instituts für Strafrecht, keine Beweise für die These, dass eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren in der Telekommunikation von essenzieller Bedeutung für die Strafverfolgung sei. (mit Material von dpa) / (jk)


Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Auf ein Neues, fordern Sicherheitspolitiker" (16.04.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Auf-ein-Neues-fordern-Sicherheitspolitiker-2170961.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Auf-ein-Neues-fordern-Sicherheitspolitiker-2170961.html)

Title: [Streit um Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 23, 2014, 10:15:12 PM
Quote[...] In den Reihen von CDU und CSU mehren sich die Stimmen, die auf eine rasche Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung drängen. Im Gegensatz zu Bundesinnenminister Thomas de Maizière und dem Chef der Unionsfraktion im Bundestag, Volker Kauder (beide CDU), hat sich jetzt etwa CDU-Vize Thomas Strobl für einen baldigen deutschen Alleingang ausgesprochen. Auch bei näherer Betrachtung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestehe Spielraum für den nationalen Gesetzgeber, sagte der Bundestagsabgeordnete der Stuttgarter Zeitung.

Die Luxemburger Richter hatten die EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung für unverhältnismäßig und unvereinbar mit der europäischen Grundrechte-Charta erklärt. Sie bemängelten, dass sich die Richtlinie "generell auf alle Personen und alle elektronischen Kommunikationsmittel sowie auf sämtliche Verkehrsdaten erstreckt, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der Bekämpfung schwerer Straftaten vorzusehen".

Das Urteil verdamme die Politik "keineswegs zur Untätigkeit", meint Strobl und hält das Instrument trotzdem noch für anwendbar. Der Chef der CDU Baden-Württemberg führt den Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch ins Feld und verweist dabei auf Zahlen der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Allein in Nordrhein-Westfalen hätten demnach aufgrund fehlender Verbindungsdaten in den vergangenen drei Jahren bei 1020 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Kinderpornografie in 268 Fällen die Täter nicht ermittelt werden können. Vor dieser Realität dürfe der Gesetzgeber nicht die Augen verschließen.

Ähnlich äußerte sich der Innenexperte der Unionsfraktion, Stephan Mayer, gegenüber dem Berliner Tagesspiegel. Der CSU-Politiker erwartet zwar einen zweiten EU-Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung nach der Europawahl und eine neue EU-Richtlinie binnen zwei Jahren. Wenn der politische Wille oder die erforderliche Mehrheit dazu aber fehlten, "dann müssen wir eben doch auf nationaler Ebene eine Lösung suchen".

Der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD) machte sich im Deutschlandfunk dafür stark, die immer wiederkehrende Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung in seiner Partei erneut zu führen. Es sei dabei "abzuwägen zwischen den berechtigten Anliegen der Bürger, sicher zu leben, mit den Freiheitsrechten".

Ganz könne der Staat auf die Vorratsdaten nicht verzichten, meint der Sozialdemokrat: "Wir haben gegenwärtig eine offene Flanke in der Verbrechensbekämpfung und der Verbrechensabwehr". Zugriffe dürften aber nur "in besonderen Einzelfällen aus einem begründeten Anlass heraus zur Verfolgung schwerer Straftaten auf eine richterliche Anordnung" hin erfolgen. Der SPD-Vize Ralf Stegner hatte seiner Partei dagegen gerade empfohlen, auf das Instrument angesichts der von Luxemburg aufgezeigten sehr engen Grenzen ganz zu verzichten.

Die Opposition bleibt bei ihrer Forderung, die Vorratsdatenspeicherung endlich und endgültig einzumotten. Das EuGH-Urteil sage "eindeutig und klar", dass die Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten nicht zu vereinbaren sei, betonte der Bundesgeschäftsführer der Linken, Matthias Höhn. Jan Philipp Albrecht, innenpolitischer Sprecher der Grünen im EU-Parlament, warf führenden Politiker aus Union und SPD vor, die Luxemburger Ansage "immer noch nicht verstanden" zu haben. Eine anlasslose Datenspeicherung sei damit unvereinbar.

Der Vize der grünen Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, kündigte an, dass Abgeordnete der Gruppierung gegen einen neuen deutschen Vorstoß vors Bundesverfassungsgericht ziehen wollten. FDP-Präsidiumsmitglied Michael Theurer bezeichnete Strobl und dessen Gesinnungsgenossen als "Geisterfahrer auf der Datenautobahn". Sie seien "unbelehrbar", was das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung betreffe.

Trotz der angeregten Debatte um das Für und Wider der Vorratsdatenspeicherung vermisst die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) derweil mahnende Stimmen, die klar eine Neuregelung fordern. Den Grund dafür sieht sie in der Abschirmung des Internets vor angeblicher "Überwachung". Nur wenige Politiker trauten sich, gegen diese Linie zu argumentieren. Verantwortlich dafür seien "Netzaktivisten, die beim Ruf nach Freiheit und Bürgerrechten die Leute vergessen, die über Leichen surfen". (Stefan Krempl) / (vbr)

Quotespantherix, 23. April 2014 17:17
WTF ???

Zitat: Den Grund dafür sieht sie in der Abschirmung des Internets vor
angeblicher "Überwachung". Nur wenige Politiker trauten sich, gegen
diese Linie zu argumentieren. Verantwortlich dafür seien
"Netzaktivisten, die beim Ruf nach Freiheit und Bürgerrechten die
Leute vergessen, die über Leichen surfen"
.


Netzaktivisten, die auf Grundrechte der Bürger bestehen, sind jetzt
also rücksichtslose Menschen die Mord dulden (die über Leichen
surfen)?

...



Aus: "Streit um deutschen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung" (23.04.2014)
Quellle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Streit-um-deutschen-Alleingang-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-2175658.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Streit-um-deutschen-Alleingang-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-2175658.html)

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vorratsdatenspeicherung-die-ueber-leichen-surfen-12904087.html (http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vorratsdatenspeicherung-die-ueber-leichen-surfen-12904087.html)

-.-

Quote[...] Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat Jasper von Altenbockum nach seinem FAZ-Beitrag "Die über Leichen surfen" einen Denkfehler vorgeworfen. Nicht diejenigen, die Grundrechte schützen wollen, sind ihm zufolge in der Bringschuld beim Nachweis der Wirksamkeit des anlasslosen Datensammelns. Dafür seien "die Überwachungsfreunde" selbst zuständig. Zugleich bezeichnete es Steffens als "bewährte Übung in freiheitlich-demokratischen Staaten, Gesetze nicht wegen einzelner Vorfälle auf den Weg zu bringen". Es reiche nicht aus, etwa "die Verbesserung von Ausbildung, Ausrüstung und Personalstärke der Polizei" als zu aufwändig zu bezeichnen.

...

QuoteBernd Paysan, 26. April 2014 00:23
"Die über Leichen surfen": NSA und GCHQ?

Der Denkfehler ist hier ein ganz anderer: Der überwiegende Teil der
Internetkriminalität ist monetär, ein kleiner Teil ist natürlich auch
ziemlich unappetitlich. Aber wenn ich an Leichen denke, die durch
Rechtsverstöße im Internet produziert werden, dann fallen mir als
erstes die paar tausend Drohnenmorde ein, für die NSA und GCHQ (und
noch ein paar andere) maßgeblich verantwortlich sind.

...



Aus: "Datenschützer: Urteil zur Vorratsdatenspeicherung hat weitreichende Folgen" Stefan Krempl (25.04.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-Urteil-zur-Vorratsdatenspeicherung-hat-weitreichende-Folgen-2177486.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-Urteil-zur-Vorratsdatenspeicherung-hat-weitreichende-Folgen-2177486.html)

Title: [Es verstoße gegen Grundrechte... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 08, 2014, 10:53:21 AM
Quote[...] Die EU-Kommission hat ihre Klage gegen Deutschland wegen der ausgebliebenen Einführung der Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zurückgezogen (Rechtssache C-329/12). Das teilte der EuGH am Dienstag auf Anfrage mit. Damit entgeht Deutschland einer drohenden millionenschweren Geldstrafe. Die EU-Kommission beantragte aber bei Gericht, dass Deutschland die Kosten des Rechtsstreits tragen soll.

Die EU-Behörde hatte geklagt, weil die Bundesregierung die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von 2006 nicht umgesetzt hatte. Damals hatten die EU-Staaten die Speicherung von Telekommunikationsdaten der Bürger auf Vorrat beschlossen.

Anfang April hatten die Luxemburger Richter die Richtlinie aber verworfen. Es verstoße gegen Grundrechte und sei deshalb ungültig, urteilte der Gerichtshof. Die systematische Datenspeicherung ist in der EU seit Jahren umstritten. Eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher hatten in Luxemburg dagegen geklagt.

QuoteAnonymer Multimediatechniker , 7. Mai 2014 10:54

Wieso genau soll Deutschland bitte auch nur einen einzigen müden Cent
bezahlen für einen Rechtsstreit um ein Gesetz, das nun offenbar
nachweislich grundrechtswidrig gewesen ist?


QuoteBitcoin-Millionär, 7. Mai 2014 10:11
Herzlichen Dank an "eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner
Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher", die in Luxemburg
geklagt haben. - Wo waren "die Deutschen"?




Aus: "Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission zieht Klage gegen Deutschland zurück" (07.05.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-EU-Kommission-zieht-Klage-gegen-Deutschland-zurueck-2184019.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-EU-Kommission-zieht-Klage-gegen-Deutschland-zurueck-2184019.html)
Title: [Malmström hatte das anlasslose Protokollieren... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 05, 2014, 09:46:02 AM
Quote[...] Die EU-Kommission will vorerst keinen neuen Anlauf für das verdachtsunabhängige Sammeln von Verbindungs- und Standortdaten unternehmen. "Ich werde nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes keinen neuen Gesetzentwurf mehr zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen", sagte die federführende EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström der Welt. Die Kommission habe den Beschluss der Luxemburger Richter sorgfältig analysiert und so zu diesem Ergebnis gekommen. Der EuGH hatte die bisherige Richtlinie wegen unverhältnismäßiger Grundrechtseingriffe Anfang April gekippt.

... Malmström hatte das anlasslose Protokollieren von Nutzerspuren lange massiv befürwortet, sah sich nach dem Richterspruch aber in den "kritischen Schlussfolgerungen" aus dem Evaluierungsbericht der Kommission zu der Richtlinie bestätigt. Jetzt erklärte die Schwedin, dass eine Vorratsdatenspeicherung "bei der Aufklärung schwerer Verbrechen natürlich helfen" könne. Die Frage sei aber, "wie man die Daten erhebt und wie weit man dabei geht".

... Deutschland muss laut der Kommissarin allein entscheiden, ob eine neue nationale Regelung gewünscht werde, um Straftaten besser aufklären zu können. Eine wissenschaftliche Studie im Auftrag der Bundesregierung konnte aber keinen echten Mehrwert für Ermittler erkennen. Die Bundesregierung wertet das Urteil des EuGH noch aus und will das weitere Vorgehen "ergebnisoffen" besprechen, wie Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verlangt dagegen "eine kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Neuregelung".

Zuletzt hatten auch im EU-Parlament Mitte April Vertreter von CDU und CSU für die Vorratsdatenspeicherung geworben. Damit standen sie aber selbst in ihrer eigenen Fraktion, der konservativen Europäischen Volkspartei, weitgehend isoliert da. Sprecher aller anderer parlamentarischer Gruppierungen bezeichneten die bisherige Richtlinie als irreparabel. Bürgerrechtler hatten darauf gehofft, dass die Kommission die Vorratsdatenspeicherung explizit untersagen lassen will. Malmström bleibt aber bei ihrer Auffassung, dass die Mitgliedsstaaten selbst prüfen müssen, ob nationale Gesetze die Grundrechtsbestimmungen einhalten. (Stefan Krempl) / (anw)

Quotecollapsar, 4. Juni 2014 13:01

realität schlägt satire

war nicht die eu-richtlinie zur vds und drohende sanktionen (sprich:
strafzahlungen) seit jahren das zentrale argument der cdu/csu, die
vds müsse nun schleunigst eingeführt werden?

nun bestätigt der eugh quasi amtlich, daß diese vorgabe grundrechte
(!) verletzt.

was passiert? anstatt öffentlich eine fehleinschätzung einzugestehen,
sich zu entschuldigen, unter einen stein zu kriechen oder zumindest
mal die fresse zu halten, entblödet sich der deutsche innenminister
nicht, eine neuauflage genau des gerade als grundrechtsverletzend
gekippten plans einzufordern.

wenn man im verlauf der letzten 3 jahre nicht schon so viel anderes
'unglaubliches' erlebt hätte ...

grüße, carsten



Aus: "EU-Kommission unternimmt keinen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung" (04.06.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Kommission-unternimmt-keinen-neuen-Anlauf-zur-Vorratsdatenspeicherung-2215883.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Kommission-unternimmt-keinen-neuen-Anlauf-zur-Vorratsdatenspeicherung-2215883.html)

Kontext: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Studie-Vorratsdatenspeicherung-verbessert-die-Aufklaerungsquote-nicht-1423035.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Studie-Vorratsdatenspeicherung-verbessert-die-Aufklaerungsquote-nicht-1423035.html)
Title: [Österreichs Justizbehörden haben... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 12, 2014, 09:34:43 AM
Quote[...] Österreichs Justizbehörden haben im vergangenen Jahr insgesamt 354 Mal die Herausgabe von Vorratsdaten verlangt – kein einziges Mal ging es dabei um Ermittlungen gegen mutmaßliche Terroristen. Das teilte der österreichische Justizminister in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage mit und erklärte, im Jahr davor seien es noch 326 Anfragen gewesen. 2013 konnten demnach 227 Fälle, in denen Vorratsdaten ausgewertet wurden, bereits abgeschlossen werden. Zur Aufklärung konnten diese Daten aber nur nur in 105 Fällen beitragen. Mehrheitlich (53,7 Prozent) waren sie dagegen nicht hilfreich. Der Anteil an Fällen, in denen die Vorratsdaten von Nutzen gewesen waren, sei aber im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen.

Justizminister Wolfgang Brandstetter listet außerdem auf, um welche Straftatbestände es in den jeweiligen Ermittlungsverfahren gegangen ist. Zumeist habe es sich um Diebstahl gehandelt (113), vor Drogendelikten (59), Raub (52), Stalking (43), Betrugsfällen (38) und gefährlichen Drohungen (16). Terrorismus, der immer wieder als Begründung für die Vorratsdatenspeicherung angebracht wird, kommt dagegen nicht vor. Im Gegensatz zu Deutschland ist in Österreich seit Längerem eine gesetzlich geregelte Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Die Klage dagegen landete schließlich beim Europäischen Gerichtshof, der die europarechtliche Grundlage dafür kippte. (mho)

Quotejo-82, 12. Juni 2014 08:24
Wegen 354 Lapalien wird das gesamte Volk ausgespäht.



Aus: "Österreich: 354 Anfragen nach Vorratsdaten, keine wegen Terrorismus" (11.06.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oesterreich-354-Anfragen-nach-Vorratsdaten-keine-wegen-Terrorismus-2219648.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oesterreich-354-Anfragen-nach-Vorratsdaten-keine-wegen-Terrorismus-2219648.html)

Title: [Laut VfGH... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 01, 2014, 11:25:08 AM
Quote[...] Die Vorratsdatenspeicherung ist Geschichte: Am vergangenen Freitag hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das umstrittene Datensammeln für "verfassungswidrig" und "unverhältnismäßig" erklärt. Das Urteil musste allerdings erst vom Bundeskanzler "kundgetan" werden, um offiziell gültig zu werden. Das ist am Montagnachmittag geschehen.

Laut VfGH widersprechen die Passagen zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz, in der Strafprozessordnung sowie im Sicherheitspolizeigesetz dem Grundrecht auf Datenschutz sowie Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Recht auf Privat- und Familienleben.

Ab Dienstag wird die Entscheidung des VfGH somit umgesetzt werden: Keine neuen Daten dürfen mehr gespeichert werden, bestehende Datensätze sollen gelöscht werden. Ob mit der Datenlöschung wirklich schon am Dienstag begonnen werden kann, ist allerdings unklar, da die Internet- und Mobilfunkprovider durch das Urteil durchaus vor technischen Herausforderungen stehen.

"Technisch ist die Umsetzung dieses Urteils nicht trivial, da in große Datenbanken eingegriffen wird", heißt es etwa von Seiten T-Mobile. Auch bei A1, Drei oder Internetprovider UPC müssen erst Juristen und dann Techniker über die konkrete Datenlöschung beraten. In unklaren Fällen könnte es dabei sogar bis zur Vorlage des ausformulierten, schriftlichen Urteils dauern – das soll bis spätestens Ende August erscheinen. (fsc, derStandard.at, 30.6.2014)


Aus: "Vorratsdatenspeicherung offiziell außer Kraft" (30. Juni 2014)
Quelle: http://derstandard.at/2000002492564/Vorratsdatenspeicherung-offiziell-ausser-Kraft (http://derstandard.at/2000002492564/Vorratsdatenspeicherung-offiziell-ausser-Kraft)

Title: [Trotz des Urteils... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 08, 2014, 11:30:28 AM
Quote[...] Das britische Parlament plant Notfallgesetze, um Telefonprovider zu verpflichten, Daten über Telefonate, Kurznachrichten und die Internetnutzung ihrer Kunden aufzubewahren. Trotz des Urteils des Europäischen Gerichtshofs soll die Vorratsdatenspeicherung damit im Grundsatz intakt bleiben, seien sich die drei großen Parteien im Unterhaus einig, berichtet der Guardian. Aktueller Anlass sei die Gefahr, die von radikalisierten Muslimen ausgehe, die aus Syrien zurückkehren. Aber auch die anhaltende Debatte über die NSA sei eine Begründung, ohne dass die Zeitung ausführt, wie die Überwachung damit gerechtfertigt wird.

... Im April hatte der EuGH die EU-Regeln für die Vorratsdatenspeicherung gekippt und damit auch deren Umsetzung in Großbritannien. Nun hätten sich aber die Tories (Conservative Party) die Unterstützung der Liberal Democrats und von Labour gesichert, um die Vorratsdatenspeicherung in ihrem Kern beizubehalten. Die beiden Parteien bestehen aber darauf, dass die Gesetze keine Rückkehr zur sogenannten Draft Communications Data Bill bedeuten. Dieser Snooper's Charter getaufte Gesetzentwurf hatte eine 12-monatige Speicherung aller Metadaten vorgesehen, also nicht nur der Telefonate, sondern auch der Nutzung des Internets, sozialer Netzwerke, von Onlinespielen und E-Mail-Kommunikation. Das Gesetz war aber nie beschlossen worden.

Wie genau das neue Gesetz nun aussehen wird, sei noch nicht klar, aber noch in dieser Woche sollen die Gespräche Früchte tragen. Der Regierung gehe es darum, die Befugnisse trotz des EuGH-Urteils beizubehalten, aber nicht auszubauen.


Aus: "Großbritannien: Vorratsdatenspeicherung soll offenbar bleiben" (08.07.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Grossbritannien-Vorratsdatenspeicherung-soll-offenbar-bleiben-2251378.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Grossbritannien-Vorratsdatenspeicherung-soll-offenbar-bleiben-2251378.html)

Title: [Auf der Sommerakademie... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 27, 2014, 09:01:48 AM
Quote[...] Die deutschen Sicherheitsbehörden nutzen das Ende der Sommerpause in Berlin für ein erneutes Plädoyer für die Vorratsdatenspeicherung. Mit unterschiedlichen Argumenten werben Verfassungsschutz, Polizei und das Bundesamt für Sicherheit (BSI) in der Informationstechnik für das umstrittene Instrument.

Auf der Sommerakademie der Datenschützer in Kiel war es der Vizepräsident des Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der sich für die Vorratsdatenspeicherung stark machte. Rund 400 Islamisten mit deutschem Pass kämpfen in Syrien und im Irak, schätzt Thomas Haldenwang. 130 davon seien bereits wieder nach Deutschland zurückgekehrt, von ihnen gehe eine erhebliche Gefahr aus.

"Gerade nach Anschlägen können gespeicherte Verkehrsdaten der einzige Anhaltspunkt sein, den Tätern auf die Spur zu kommen", meint Haldenwang. Deshalb sei eine Neufassung der zuerst vom Bundesverfassungsgericht und schließlich vom Europäischen Gerichtshof gekippten Vorratsdatenspeicherung nötig.

Unterstützung erhielt Haldenwang von BSI-Vize Andreas Könen, der betonte, dass innerhalb des IT-Netzes des Bundes gemäß §5 des BSI-Gesetzes Verkehrsdaten 3 Monate lang gespeichert werden. Gerade bei Cyberangriffen, die im Voraus geplant werden, lieferten diese Daten klare Anhaltspunkte für einen Angriff.

"Es gibt eine sachliche Notwendigkeit für diese Speicherung bei 99 Prozent der Angriffe", meint Könen. "Wir haben aber auch Beispiele, wo Angriffe auf die IT des Bundes zwei Jahre in der Vergangenheit zurück liegen." Sieben Tage seien einfach zu wenig, meinte Könen unter Verweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes.

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) trommelt weiter für die Vorratsdatenspeicherung. Der NSA-Skandal "hat die Diskussion über eine rechtmäßige und vor allem verhältnismäßige Speicherung von Verkehrsdaten zurückgeworfen", bedauert der GdP-Vorsitzende Oliver Malchow dem heftigen "politischen Gegenwind".

Malchow verweist auf ein vom Bundeskriminalamt angelegtes umfangreiches Archiv mit Fällen, die mangels Vorratsdatenspeicherung unaufgeklärt blieben. So konnten in einem konkreten Fall etwa Logdateien und IP-Adressen "mangels Vorratsdatenspeicherung jedoch nicht personifiziert werden".

Bereits auf der Sommerakademie der Datenschützer hatte sich der Grünen-Politiker Konstantin von Notz über den neuerlichen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung aufgeregt. Mit hochrotem Kopf plädierte er für eine technische Selbstbeschränkung des Staates. Der AK Vorrat fürchtet unterdessen, dass die Vorratsdatenspeicherung im "Huckepack" mit dem vom Innenministerium vorgeschlagenen IT-Sicherheitsgesetz kommen wird.

Jenseits der festgefahrenen politischen Frontlinien meldete sich auch die Steuerberatergenossenschaft Datev zu Wort: Laut einer von ihr in Auftrag gegebenen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung lehnen zwei von drei Bürgern die Vorratsdatenspeicherung ab, ganz anders als die Speicherung von Fluggastdaten, die begrüßt wird. "Es ist überraschend, wie negativ die Vorratsdatenspeicherung wahrgenommen wird", wird Studienleiter Mathias Bug zitiert. (Detlef Borchers) / (vbr)

Quotespyro2000, 26. August 2014 23:28
Widerspricht zwar den Grundrechten, aber wäre so nützlich!
So wie Folter.

...


QuoteHiddenX, 26. August 2014 19:58
"130 davon seien bereits wieder nach Deutschland zurückgekehrt"

... Wenn man doch weiß wer potentiell Schaden anrichtet spricht doch
nichts dagegen eine Untersuchung einzuleiten und die Daten dieser
Personen zu speichern. Soweit ich weiß ist das erlaubt, wozu braucht
es da eine Überwachung aller Deutschen wenn man die relevanten
Individuen kennt?


Quotependelum, 26. August 2014 19:55
NSU mordete mit VDS munter weiter

Wo waren denn die Behörden, die so emsig die damals vorliegenden
Vorratsdaten zur erfolgreichen terroristischen Abwehr brauchten? ...



Aus: "Neue Forderungen nach Vorratsdatenspeicherung" (26.08.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neue-Forderungen-nach-Vorratsdatenspeicherung-2302829.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neue-Forderungen-nach-Vorratsdatenspeicherung-2302829.html)

Title: [Ein entscheidendes Werkzeug... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 01, 2014, 09:05:03 AM
Quote[...] Der designierte Migrations- und Innenkommissar im Kabinett von Jean-Claude Juncker will sich bei einem möglichen zweiten Aufguss der Vorratsdatenspeicherung am Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) orientieren. Einen europäischen Rahmen für das Aufzeichnen und Auswerten von Verbindungs- und Standortdaten werde es wohl geben müssen, meinte Dimitris Avramopoulos bei seiner Anhörung im Parlament am Dienstag. Ein einfaches "weiter so" könne es aber nicht sein, weil der EuGH enge Grenzen gesetzt habe.

Die Luxemburger Richter hatten die bisherige EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im April wegen unverhältnismäßiger Grundrechtseingriffe gekippt. Die noch amtierende Innenkommissarin Cecilia Malmström hatte daraufhin entschieden, keinen weiteren Vorstoß mehr zu machen und einen möglichen Neustart ihrem Nachfolger zu überlassen.

In seiner schriftlichen Antwort auf Fragen der Abgeordneten hatte Avramopoulos vorab bereits ausgeführt, dass "die Verfügbarkeit elektronischer Kommunikationsdaten ein entscheidendes Werkzeug für die Strafverfolgung" darstelle. Die europäische Gesetzgebung müsse der Polizei im digitalen Zeitalter die notwendigen Werkzeuge in die Hand geben, um Terrorismus und schwere Verbrechen einschließlich Cybercrime unter voller Beachtung des Rechts auf Privatsphäre bekämpfen zu können. Das EuGH-Urteil bedürfe einer "sorgfältigen Analyse", schrieb der noch scheidende griechische Verteidigungsminister. Der Gerichtshof habe die Vorratsdatenspeicherung nicht an sich verworfen, sondern nur die europäischen Umsetzungsbestimmungen.

Im Gegensatz zu Malmström meint Avramopoulos, dass die EuGH-Entscheidung auch das Sammeln und Auswerten von Flugpassagierdaten betreffe und die bestehenden Abkommen mit Drittstaaten wie den USA und künftige einschlägige Vorhaben im Lichte der Vorgaben aus Luxemburg zu überprüfen seien. Auch beim Plan der Kommission, eine elektronische Grenzkontrolle mit einem Ein- und Ausreisesystem im Rahmen des "Smart Borders"-Pakets einzuführen, müsse der Datenschutz verbessert werden. Für Anfang 2015 kündigte der Grieche auch eine Revision des neuen Schengen-Informationssystems (SIS 2) an, dessen Einführung von zahlreichen Problemen überschattet war.

Vor der Anhörung hatten Vertreter von Campact, der Vereine Digitalcourage und Digitale Gesellschaft sowie des Arbeitskreises gegen Vorratsdatenspeicherung über 100.000 Unterschriften gegen das umstrittene Instrument an EU-Abgeordnete übergeben. Sie appellierten an Avramopoulos, auf einen neuen Anlauf zu verzichten.

(Stefan Krempl) / (vbr)

Quote30. September 2014 21:14
Nur noch zum Kotzen, diese Grundrechts-Abschaffer.
Die_Maus


Mir fällt eigentlich nichts mehr ein, so angewidert bin ich.

Wenn sich dieser Spacke "an das Gerichtsurteil halten will" (wie
gnädig von ihm), dann müßte ihm klar sein, daß eine ANLASSLOSE
Überwachung verboten ist, und genau DAS ist Vorratsdatenspeicherung,
so ist sie definiert.

Und um bei Verdacht überwacht zu werden, dafür gibt es bereits -zig
Gesetze bis zum Abwinken.


...


Aus: "Designierter EU-Innenkommissar plant neue Regeln zur Vorratsdatenspeicherung" (30.09.2014)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Designierter-EU-Innenkommissar-plant-neue-Regeln-zur-Vorratsdatenspeicherung-2408725.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Designierter-EU-Innenkommissar-plant-neue-Regeln-zur-Vorratsdatenspeicherung-2408725.html)

Title: [Nach den.. ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 12, 2015, 09:37:55 AM
Quote[...] Nach den Terroranschlägen von Paris hatten führende Unionspolitiker eine Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung gefordert, darunter CSU-Chef Horst Seehofer. Das sei "ein ständig wiederkehrender Reflex der CSU, der mich ehrlich gesagt ermüdet", sagte [Niedersachsens Innenminister] Pistorius. Dennoch halte er die Vorratsdatenspeicherung für ein wichtiges Instrument.

Die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger soll Fahndern bei der Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern helfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 die deutschen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung verworfen.

Mäurer nannte die Vorratsdatenspeicherung im Radio-Bremen-Fernsehen einen "Ladenhüter". Die massenhafte Speicherung persönlicher Daten sei höchstrichterlich untersagt worden. Solange Brüssel keine neue Initiative ergreife, sei das Thema "absolut tot". Im Rahmen der Terrorabwehr würden gefährliche Salafisten ohnehin überwacht, sagte er.

Pistorius wies darauf hin, dass die französischen Behörden trotz Vorratsdatenspeicherung die furchtbaren und feigen Anschläge von Paris offenkundig nicht verhindern konnten.

Auch Brandenburgs Justizminister Helmuth Markov (Linke) sprach sich gegen eine Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung aus, wie sie Unionspolitiker fordern. "Die Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung vermitteln den Eindruck, dass sich mit diesem Instrument Anschläge wie der von Paris hätten verhindern lassen", sagte Markov der Deutschen Presse-Agentur. Die vorsorgliche Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten greife in die Privatsphäre der Bürger ein. "Sie gaukelt ein Mehr an Sicherheit auf Kosten der Freiheit vor."

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) reagierte zurückhaltend auf Forderungen aus der Union nach schärferen Sicherheitsgesetzen. "Ich glaube, dass wir ein funktionierendes System der Sicherheit haben", sagte sie am Samstag zum Abschluss einer zweitägigen Klausur der CDU-Spitze.

Unterdessen forderte Bundesinnenminister Thomas de Mazière (CDU), im Kampf gegen den internationalen Terror müssten die Europäer mehr Informationen austauschen. Das gelte insbesondere für die Geheimdienste, sagte de Mazière nach einem Treffen mit europäischen Amtskollegen am Sonntag in Paris. Er forderte das Europaparlament auf, die Blockade des europäischen Fluggastdaten-Abkommens zu beenden. "Wer jetzt ein europäisches Fluggastdaten-Abkommen ablehnt, weiß nicht, was die Stunde geschlagen hat." Der Vorschlag sieht vor, Sicherheitsbehörden den Zugriff auf Daten von Fluggästen zu erlauben, die in die EU hinein oder aus der Union ausreisen. (dpa) / (hos)

QuotePff, 11. Januar 2015 16:49
Ekelhaft wie die Politik die Toten instrumentalisiert!

Die Vorratsdatenspeicherung hat nachweislich noch keinen Anschlag
verhindert. Die Terroristen wissen mittlerweile auch, dass sie über
Telefon, Internet, etc. nicht mehr sicher kommunizieren können.
Die Vorratsdatenspeicherung verfolgt ganz andere Ziele, die sich in
erster Linie gegen das deutsche Volk richten. Menschen, über die man
alles weiss, lassen sich deutlich leichter kontrollieren und
erpressen.


QuoteSwissMark, 11. Januar 2015 17:49
Bestes Beispiel

Die Anschläge von Paris, so tragisch diese auch sind, sind die besten
Beispiele für die Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung. ...
Frankreich hat die Vorratsdatenspeicherung, und konnten diese
Anschläge verhindert werden? ...


QuotemordsDing boa eh, 11. Januar 2015 17:14
Habe dem Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei eine Mail geschrieben:

Nachdem der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei GdP, Oliver
Malchow, auch schon wieder seinen Blödsinn zum Besten gegeben hat,
und wieder mal gebetsmühlenhaft die Vorratsdatenspeicherung fordert,
hab ich ihm folgende Mail geschrieben - weil mich solche Typen mehr
und mehr ankotzen:

Guten Tag,

die von Ihnen auf der Internetpräsenz der GdP veröffentlichte Erklärung

[09.01.2015: GdP: Jetzt müssen Lehren aus den Terrorakten von Paris gezogen werden ... Die Arbeit von Nachrichtendiensten bei der Beobachtungen von potenziellen Terroristen müsse personell und rechtlich genauso verbessert werden, wie es notwendig sei, die Strafverfolgungsbehörden in Bund und Ländern zu stärken, so der GdP-Vorsitzende. Malchow warnte vor Denkverboten: ,,Die Einführung einer verfassungskonformen Speicherung von Telekommunikationsdaten ist ebenso wenig politischer Aktionismus, wie die dringend notwendige Schaffung einer besseren nachrichtendienstlichen Überprüfbarkeit von Finanzströmen. Terrorabwehr ist keine Aufgabe, die mit knappsten personellen und rechtlichen Ressourcen erfolgreich sein kann." ...]
http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP-Jetzt-muessen-lehren-aus-den-
Terrorakten-von-Paris-gezogen-werden (http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP-Jetzt-muessen-lehren-aus-den-%3Cbr%20/%3ETerrorakten-von-Paris-gezogen-werden)

bringt mich zu der Frage, ob ein Vorsitzender der Gewerkschaft der
Polizei nicht besser vorab ausgibig nachdenken sollte bevor er in die
Tasten greift.

Ihre gebetsmühlenhaft vorgetragene Forderung nach einer
Vorratsdatenspeicherung könnte man inzwischen einerseits vielleicht
belächeln. [...]

In Ihrer neuesten Auslassung scheint für Sie schon festzustehen, daß
die Befehle für die Anschläge in Paris von Al Quaida direkt kamen.
Sie schreiben: ,,Nach den derzeitigen Erkenntnissen sind die Taten
durch das Terrornetzwerk Al-Kaida beauftragt und von
Terror-Gruppierungen aus dem Jemen finanziert worden."

Erwiesen ist noch nichts, aber Sie schreien schon nach Lehren aus
dieser vermeintlichen Tatsache. Wie ignorant darf ein Vorsitzender
der Gewerkschaft der Polizei sein?

Dann schreiben sie weiter: "Wenn das zutrifft, dass die Mitglieder
der Pariser Terrorzelle Befehle und Anweisungen aus dem Ausland
erhalten hat, dann müssen diese Kommunikationswege kontrollierbar und
im Nachhinein polizeilich auch auswertbar sein."

Wenn - dann. Ist Ihnen die Bedeutung solcher Abhängigkeiten bewußt?
Einerseits stellen Sie also mit diesem "Wenn" infrage, daß es nur so
gewesen ist. Andererseits machen Sie daraus aber eine vermeintliche
Tatsache, auf der Sie Ihre Forderungen begründen.

Ganz offensichtlich scheinen Sie auch nicht zu wissen oder scheinen
beflissentlich auszublenden oder zu unterschlagen, daß die
Terroristen von Paris seit Jahren durch den französischen
Geheimdienst überwacht wurden und es in Frankreich seit dem Jahre
2009 eine Vorratsdatenspeicherung gibt.

Eigentlich, also, sind Ihre Forderungen damit zumindest in Frankreich
erfüllt. Hat das die Anschläge verhindert?
Warum Sie ob dieser Tatsachen ignorant trotzdem solche Forderungen
erheben, erschließt sich wahrscheinlich nur innerhalb Ihres eigenen
Denkhorizonts.

Ihr Erkenntnishorizont umschließt offenbar auch nicht, daß bereits Im
Februar 2011 der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages
in einem Rechtsgutachten zur ,,Vereinbarkeit der Richtlinie über die
Vorratsspeicherung von Daten mit der Europäischen Grundrechtecharta"
festgestellt hat, es lasse sich ,,zweifelsfrei keine Ausgestaltung
dieser Richtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit der
Grundrechtecharta sicherstellte.

Ist Ihnen bekannt, was die Grundrechtecharta ist?

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages schreibt
weiter: "Es habe sich gezeigt, dass sich ,,die Erfolge der
Vorratsdatenspeicherung in einem sehr kleinen Rahmen halten".
Aufgrund der durch die Vorratsdatenspeicherung nur ,,marginal"
verbesserten Aufklärungsquote gelangt das Gutachten zu dem Schluss:
,,Zweck und Mittel stehen hier zumindest nicht in einem ausgewogenen
Verhältnis." Eine weitere Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes im
März 2011 kam zu dem Ergebnis, dass die Einführung einer
Vorratsdatenspeicherung in keinem EU-Land zu einer signifikanten
Änderung der Aufklärungsquote von Straftaten geführt habe.
"

Wußten sie das? [...]

Die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung, die laut
Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages "in keinem EU-Land
zu einer signifikanten Änderung der Aufklärungsquote von Straftaten
geführt habe", ist also kein politischer Aktionismus?

Abgesehen von all Ihren, die Fakten ausblendenden Äußerungen, frage
ich mich außerdem, welches Maß an Zynismus ein Vorsitzender einer
Polizeigewerkschaft an den Tag legen darf. Das Blut der Opfer von
Paris ist noch nicht mal getrocknet, die Opfer sind noch nicht mal
begraben, aber Sie, Herr Oliver Malchow, haben nichts besseres zu
tun, als die Opfer für Ihre Forderungen zu instrumentalisieren.

Das ist ekelhaft.

QuoteMoppel-Kotze, 11. Januar 2015 19:05
Re: Respekt!

Aber Du weißt schon, dass das der erste Schritt ist, um auf die
Gefährderliste zu kommen?

Wirst Du evtl. bei der nächsten Flugreise merken. Aber schön, dass es
noch Menschen im Rückgrat gibt.





Aus: "Pistorius: Forderungen nach Vorratsdatenspeicherung ermüdend" (11.01.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Pistorius-Forderungen-nach-Vorratsdatenspeicherung-ermuedend-2515677.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Pistorius-Forderungen-nach-Vorratsdatenspeicherung-ermuedend-2515677.html)
Title: [Nun wende sich aber das Blatt... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 04, 2015, 09:31:07 AM
Quote[...] Eine vor allem in den USA intensiv diskutierte Reform werde dagegen immer noch nicht kommen. Die Speicherung aller Verbindungsdaten zu US-amerikanischen Telefonaten werde weiterhin von der NSA gespeichert. Obamas Plan, diese Daten künftig bei den Providern zu lagern und nur auf Anfrage herauszugeben, scheitere bislang an den Unternehmen, die dazu nicht "willens oder in der Lage seien". Die Unternehmen würden auf eine gesetzliche Regelung beharren, die bis zum 1. Juni kommen müsse, aber angesichts der Mehrheitsverhältnisse im US-Kongress lange unwahrscheinlich schien. Nun wende sich aber das Blatt, da nach den Anschlägen von Paris auch immer mehr Demokraten dafür sind, die Überwachung beizubehalten oder auszuweiten..

...


Aus: "NSA-Skandal: Obama vor der Ankündigung von etwas Reform" (03.02.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/NSA-Skandal-Obama-vor-der-Ankuendigung-von-etwas-Reform-2535752.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/NSA-Skandal-Obama-vor-der-Ankuendigung-von-etwas-Reform-2535752.html)
Title: [Wenige Stunden nach den... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 16, 2015, 03:50:17 PM
Quote[...] Wenige Stunden nach den Anschlägen in Kopenhagen am Samstag haben erste konservative Politiker hierzulande erneut auf die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten gedrängt. "Wir brauchen das richtige staatliche Rüstzeug im Kampf gegen den islamistischen Terror, und dazu gehört als ein Element die Vorratsdatenspeicherung", betonte CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer laut einem Agenturbericht am Sonntag gegenüber der Welt. Der Koalitionspartner SPD solle seinen Widerstand gegen die Wiedereinführung des umkämpften Instruments aufgeben.

Die Ereignisse in Kopenhagen und die Absage des Braunschweiger Karnevalumzugs nach einer Warnung vor einem konkreten Anschlag hätten der westlichen Welt ein weiteres Mal vor Augen geführt, dass sie "mit der Gefahr des islamistischen Terrors leben muss", konstatierte Scheuer. Nötig sei "konzentrierte Wachsamkeit".

Wolfgang Bosbach, Vorsitzender des Innenausschuss des Bundestags, rief im Gespräch mit der Nordwest-Zeitung dazu auf, sich nicht dem Druck der Terroristen zu beugen. Diese hätten "in dem Moment" gewonnen, "in dem wir unser Leben ändern. Angst sei kein guter Ratgeber, meinte der CDU-Politiker. Die bisherigen Anti-Terror-Maßnahmen seien "notwendig und nicht Ausdruck eines übersteigerten Sicherheitsbedürfnisses" gewesen. Nun gelte es, das Thema Vorratsdatenspeicherung "auf der Tagesordnung" zu halten.

Der Kopenhagener Täter erschoss zunächst in einem Kulturcafé bei einem Treffen zum Thema Meinungsfreiheit einen Filmemacher. Vor Ort war auch der Schwede Lars Vilks, der für seine Mohammed-Karikaturen bekannt ist. Später tötete der Schütze einen Wachmann vor einer Synagoge. Eine Spezialeinheit der dänischen Polizei streckte ihn bei einem Schusswechsel vor seiner Wohnung nieder. Dem Fernsehsender tv2 zufolge soll es sich um einen 22-Jährigen handeln, der angeblich mit seinen Eltern aus den Palästinensergebieten nach Dänemark geflüchtet und dort in Kontakt mit "kriminellen Banden" geraten war. Dänische Strafverfolger haben mittlerweile zwei mutmaßliche Komplizen gefasst, nachdem anfangs von einem Einzeltäter die Rede war.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte die Gefährdungslage in Deutschland am Sonntagmittag als "unverändert hoch" bezeichnet. Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern gingen "jedem Hinweis und jeder Information die sie erreicht mit größter Sorgfalt nach".

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, sprach nach dem Vorgängen in Braunschweig von der einzig richtigen Reaktion, um "eine unmittelbar drohende Gefahr abzuwenden und Menschenleben zu retten". Die Sicherheitsbehörden liefen aber Gefahr, dass sie die Entwicklung überrollt: "Wir sollten uns endlich eingestehen, dass Deutschland konkret bedroht ist und der Polizei ausreichend Personal, Technik und Rechtsgrundlagen verschaffen, um mit dieser Bedrohung fertig zu werden." (Stefan Krempl) / (anw)

Quote16. Februar 2015 14:38
Der Attentäter war bereits Vorratsdatengespeichert
z80cpu (438 Beiträge seit 15.07.07)

Wie man in den Medien lesen kann war der Herr nicht nur
polizeibekannt mit Akte, sondern wurde erst vor ein paar Wochen aus
der Haft entlassen. D.h. den Behörden war vermutlich sogar die
Regelmäßigkeit seines Stuhlgangs bekannt.

Genutzt hat es nichts.

...


Quote16. Februar 2015 14:50
Bosbach hat recht...
lustiger_kringel (406 Beiträge seit 04.12.00)

...wenn er sagt: "Die Terroristen hätten in dem Moment gewonnen, in
dem wir unser Leben ändern."
...und wenn er meint: "Angst sei kein guter Ratgeber"

Aber warum zieht er dann das falsche Fazit und will die VDS auf der
Tagesordnung halten? Mit der VDS schränken wir gerade unsere Freiheit
ein; die Menschen werden eine Schere im Kopf haben und sich
eingeschränkt fühlen. 


Quote16. Februar 2015 14:49
Paris schon wieder vergessen?
Strinzi (250 Beiträge seit 13.01.12)

Seit wann hat Frankreich gleich noch mal VDS?


Quote16. Februar 2015 15:32
Jetzt werft das der CSU nicht vor!
Quicksilver666 (mehr als 1000 Beiträge seit 31.01.06)

Für Reflexe kann man doch nichts.



Aus: "CSU verlangt Vorratsdatenspeicherung nach Kopenhagener Morden" (16.02.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/CSU-verlangt-Vorratsdatenspeicherung-nach-Kopenhagener-Morden-2550418.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/CSU-verlangt-Vorratsdatenspeicherung-nach-Kopenhagener-Morden-2550418.html)

Title: [Der internationale... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 25, 2015, 10:19:18 AM
Quote[...] Der internationale Terrorismus und besonders der Dschihadismus stellt die Polizei vor besondere Herausforderungen, lautet der Tenor auf dem 18. europäischen Polizeikongress. Rund 7000 Personen mit salafistischer oder islamistischer Prägung leben in Deutschland. 600 von ihnen sind in den Mittleren Osten ausgereist, von denen 520 angekommen sind. Von diesen sind 120 wieder zurückgekehrt und stellen die eigentliche Bedrohung da, wie Bernd Adolph, Leiter der Abteilung "Islamismus und islamistischer Terrorismus" beim Bundesamt für Verfassungsschutz ausführte.

Unter ihnen befinden sich 20 Personen mit gesicherter Kampferfahrung und 50, die möglicherweise in Kampfgebieten waren. Sie seien die mit Abstand gefährlichsten Personen, da sie ihren Kampf für das fünfte Kalifat in Deutschland fortführen können, bei laufend wachsender Gefahr: "Je erfolgreicher die Gegenschläge gegen den IS sind, desto größer ist die Gefahr, dass sie zurückkehren und hier kämpfen."

Eine Mindestspeicherfrist für TK-Daten müsse so schnell wie möglich eingeführt werden, um diese Gefährder beobachten zu können, meinte Günter Krings, Staatsekretär im Innenministerium. Der Begriff "Vorratsdatenspeicherung" sei ein Kampfbegriff ihrer Gegner, weil er suggeriere, dass der Staat Daten auf Vorrat für datenarme Zeiten sammeln wolle. Wenn die Europäische Union keine einheitliche Verordnung zur Vorratsdatenspeicherung verabschiede, müsse Deutschland selbst aktiv werden.

Krings verteidigte auch, Islamisten den Personalausweis zu entziehen: "Auf der schicken Plastikkarte können Sie keinen Sperrvermerk anbringen. Der ist nötig, damit sofort klar ist, dass der Inhaber staatsgefährdende Gewalttaten ausführen kann." Deutschland unternehme dabei keinen Alleingang, sondern sei europaweit durch den "Focal Point Travellers" gedeckt. Darin sei auch ein wichtiger Baustein, Flugpassagierdaten (PNR-Daten) EU-weit zu speichern. "Wir müssen dafür sorgen, dass der Nutzen von PNR-Daten nicht durch ein Mehr an Datenschutz beeinträchtigt wird."

Peter Gridling vom österreichischen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVIT) erläuterte das Bekämpfungsprogramm in Österreich (191 ausgereiste Foreign Fighters, 30 Tote, 64 Rückkehrer). "Wir müssen sie aufgreifen, egal, ob wir ihnen eine Straftat nachweisen können, auch wenn kein erfolgreiches Strafverfahren am Abschluss steht."

Nach den Erfahrungen von Kobane werde Österreich straffer vorgehen, meinte Gridling und fragte: "Was unterscheidet denn den, der zur Waffe greift, um ein kurdischer Freiheitskämpfer zu werden, von einem Islamisten?" Die Menschen in Österreich müssten sich in Zukunft daran gewöhnen, dass wie in Frankreich nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo das Militär verstärkt im Inland eingesetzt werde, "um die Polizei freizuspielen". Die österreichische Polizei müsse wiederum sich daran gewöhnen, eng mit seinem BVIT zusammenzuarbeiten. "Wir greifen auf die Polizei zurück, um sie als Staatsschutzsensoren zu haben und um so unsere Reichweite vergrößern zu können."

Ähnlich argumentierte der CSU-Sicherheitspolitiker Stephan Mayer. Er forderte Panzerwagen für die Bundespolizei und meinte, die aus Afghanistan abziehenden Streifenwagen könnten in Deutschland der GSG 9 überstellt werden. Mayer übte scharfe Kritik an den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung, die auf Frankreich verweisend meinen, sie sei nutzlos. "Die Vorratsdatenspeicherung ist kein Allheilmittel, aber der Zugriff auf Kommunikationsdaten zeigt schnell, ob es sich bei einem Anschlag um einen Einzeltäter oder um ein Netzwerk handelt, wie es die Kouachi-Brüder bildeten." Eine weitere Gesetzeslücke sah Mayer in dem 2002 abgeschafften Verbot der Sympathiewerbung. Damals sei das Ausmaß der Propaganda im Internet noch nicht recht erfasst worden. "Wir müssen frühzeitiger zugreifen können, etwa wenn jemand in sozialen Netzwerken seine Ausreise ankündigt."

Der Islamisten-Forscher Marwan Abou Taam vom LKA Rheinland-Pfalz klärte darüber auf, in welchem religiösen Rahmen das "fünfte Kalifat" auf den Islam des 12. und 13. Jahrhunderts zurückgreift und somit den Propheten Mohammed für sich reklamiert. "IS ist nur einer von vielen Konfliktherden innerhalb der auseinanderbrechenden arabischen Staaten, die Ausrichtung ist apokalyptisch, nicht terroristisch." Unter der Bedrohung des IS lasse sich die in Deutschland geübte Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit nicht länger aufrechterhalten, meinte Taam.

Louise Shelley, die an der George Mason University über die Finanzierung terroristischer Organisationen forscht, forderte die Zuhörer auf, den IS als rational handelndes multinationales Unternehmen wie die Mafia zu verstehen, der über eine genau definierte Geschäftsstrategie verfügt und bereits weit über das Ende des Ölbooms hinausdenkt. So habe der IS ein außerordentlich lukratives Geschäft mit dem Verkauf von Captagon in den Golfstaaten aufgebaut, handele mit Holzkohle in Somalia und Elfenbei in Nigeria.

Während in Syrien und Irak bislang kaum Steuern angefallen sind, habe der IS eine extrem hohe Besteuerung der Bevölkerung eingeführt. Ein weiterer wichtiger Geschäftszweig sei der Handel mit Geiseln und Pässen. "Solange es auch in Europa korrupte Systeme und vor allem Banken gibt, die das von der Bevölkerung erpresste Schutzgeld vom IS verwalten, können wir uns die Rede von einem effektiven Kampf gegen den Terrorismus schenken." (Detlef Borchers) / (anw)

QuoteOglala, 24. Februar 2015 17:01
"Sicherheit" ist ein Kampfbegriff...

... und das Wort "apokalyptisch" kommt mir spontan in den Sinn, wenn
ich die Wunschvorstellungen dieser Leute lese. Apokalyptisch für den
Rechtsstaat, dessen Definition übrigens nicht bedeutet, politisch
rechts zu sein - auch wenn das einige Verantwortlich offenbar gerne
so hätten.

Welche Freiheit soll hier eigentlich verteidigt werden? Offenbar nur
die des Kapitalverkehrs, denn es kann ja wohl nicht sein, dass es
ohne Totalüberwachung der gesamten Bevölkerung nicht möglich ist, 20
Leute zu beschatten.

Könnte bitte mal jemand diese Herren auf den Boden der Grundrechte
zurückholen? Und zwar ein bisschen dalli, sonst sind wir ganz schnell
dort, wo wir angeblich nie wieder hin wollten.


Quotewahnfried, 24. Februar 2015 16:46
Die Attentäter von Paris und Kopenhagen waren bekannt...
...und unter polizeilicher Beobachtung. Trotzdem haben sie nichts
verhindert.
...


QuotemordsDing boa eh, 24. Februar 2015 16:48
wie der Veranstalter des Polizeikongresses auf die Pressefreiheit scheißt:
Was die Veranstalter von freier, unabhängiger und kritischer
Pressearbeit halten, kann man hier nachlesen:
https://netzpolitik.org/2015/europaeischer-polizeikongress-wir-wuerden-ja-gerne-ueber-die-ueberwachungsmesse-berichten-duerfen-aber-nicht/ (https://netzpolitik.org/2015/europaeischer-polizeikongress-wir-wuerden-ja-gerne-ueber-die-ueberwachungsmesse-berichten-duerfen-aber-nicht/)

Nur mal zur Erinnerung: die Freiheit, die Veranstalter und Polizei
immer wieder zu verteidigen vorgeben, braucht auch kritische,
unabhängige freie Medien.
Wer diese Medien in Ausübung ihrer Arbeit behindert, dem möchte ich
nicht die Verantwortung über unsere Freiheit in die Hand gelegt
wissen. Da fehlt einfach jede Vertrauensgrundlage.



Aus: "Rufe nach Vorratsdatenspeicherung auf dem Europäischen Polizeikongress" (24.02.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rufe-nach-Vorratsdatenspeicherung-auf-dem-Europaeischen-Polizeikongress-2558721.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rufe-nach-Vorratsdatenspeicherung-auf-dem-Europaeischen-Polizeikongress-2558721.html)

Title: [Plant die Bundesregierung nun offenbar... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 08, 2015, 05:07:31 PM
Quote[...] Weil die EU-Kommission nicht liefert, plant die Bundesregierung nun offenbar einen Alleingang für die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten, wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtet. Über das Streitthema gebe es inzwischen direkte Gespräche zwischen Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD).

Das von vielen Datenschützern kritisierte Sammeln von Verbindungsdaten ohne konkreten Anlass soll Fahndern vor allem bei der Jagd auf Terroristen und andere Schwerverbrecher helfen. Zuletzt hatten die Sicherheitsbehörden drei konkrete Warnungen vor islamistischem Terror in Dresden, Braunschweig und Bremen ausgesprochen.

Mögliche Fristen für die Dauer der Speicherung wurden nicht genannt. Das Magazin schreibt, ein möglicher Kompromiss mit Maas könnte darin bestehen, dass Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte oder Journalisten von der Erfassung ausgenommen werden.

Der Justizminister hatte sich mehrfach gegen eine Datenspeicherung ausgesprochen, die sein Kabinettskollege de Maizière befürwortet. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums wollte sich am Samstag zu der Frage, ob und wann ein Gesetzentwurf zu erwarten sei, nicht äußern.

Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert würde eine deutsche Lösung bei der Vorratsdatenspeicherung begrüßen – aber nur in eng abgesteckten Grenzen. "Die unsichere Situation, die wir über Jahre hin hatten, ist nicht tolerierbar, weil einige Telekommunikationsunternehmen offensichtlich länger Daten speichern als es notwendig ist", sagte Weichert der dpa.

Er sei für eine "ganz kurze Frist", in der Daten gespeichert werden dürfen. "Ich halte eine Woche für akzeptabel, vielleicht auch ein ganz klein wenig länger, aber sechs Monate sind definitiv zu viel." Die Polizei müsse ihre Prozesse bei der Datenauswertung beschleunigen, dann reiche eine Woche, um eine Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung effektiv umzusetzen.

Die FDP warnt dagegen vor dem sich abzeichnenden deutschen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung und macht der SPD schwere Vorwürfe. "Versprochen – gebrochen: Die SPD knickt offenbar bei der Vorratsdatenspeicherung ein", sagte FDP-Generalsekretärin Nicola Beer der dpa. "Dabei braucht die Verbrecherjagd eine modernere und allseits bessere Ausstattung der Polizei statt eines Monster-Instruments, um Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen aller Bürger zu erstellen."

In Deutschland ist die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Anlass derzeit nicht erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein Gesetz 2010 verworfen, das eine Mindestspeicherzeit von sechs Monaten vorsah. Das Gericht sah die Speicherung der Daten zwar nicht generell als verfassungswidrig an, beharrte damals aber auf einer klareren Regelung und besonderen Sicherheitsmaßnahmen.

Der Europäische Gerichtshof kippte eine EU-Regelung zur Vorratsdatenspeicherung 2014. Ein neuer Vorschlag der EU-Kommission ist so bald nicht zu erwarten. Ihr Vizepräsident Frans Timmermans hatte erst im Februar erklärt, dafür sei noch viel Zeit nötig. Damit stieg der Druck auf die Bundesregierung, selbst aktiv zu werden. Bislang hatte sie stets betont, sie wolle erst einmal die Vorgaben aus Brüssel abwarten. (dpa) / (tig)

Quote8. März 2015 11:18
Gute Idee! Das hilft dann soviel wie in Frankreich!
derGhostrider (mehr als 1000 Beiträge seit 13.11.02)

In Frankreich gibt es die Vorratsdatenspeicherung. Und wie wir ja
wissen, kann deswegen dort nichts mehr passieren. Also können auch
keine Karrikaturisten von bekannten religiösen Fanatikern, die auf
allen Beobachtungslisten standen, umgebracht werden. ...

Aber es führt natürlich kein Weg an diesem erfolgversprechendem, ich
möchte schon fast sagen "alternativlosem", Modell vorbei.
Vor allem, wenn man bedenkt, wie viel hier bei uns passiert ist. Also
abgesehen von Warnungen, hinter denen offenbar doch nichts steckte.


QuoteTeetrinker_64, 8. März 2015 13:49
Warum wird das immer wieder so geschrieben?

"Das von vielen Datenschützern kritisierte Sammeln von Verbindungsdaten ohne konkreten Anlass soll Fahndern vor allem bei der Jagd auf Terroristen
und andere Schwerverbrecher helfen."

Warum schreibt ihr nicht mal die Wahrheit?
Die Vorratsdatenspeicherung dient dazu, Daten über das Volk zu
sammeln, zu nichts anderem. Ich finde es schlimm, dass "Die Medien"
unseren Politikern immer noch entgegenkommen, indem sie das Gewäsch
von Sicherheit und Terrorismus so übernehmen.

Sagt endlich, wozu die ganzen "Sicherheitsmaßnahmen" wirklich gedacht
sind!

Quoteregisterschrott, 8. März 2015 12:08
Wie tief muss das Misstrauen gegen die eigene Bevölkerung sitzen, wenn man ständig ihre totale
Überwachung voran treibt?



Quote8. März 2015 15:30
Re: Warum wird das immer wieder so geschrieben?
Gibbon

MrPerfect schrieb am 8. März 2015 14:49

> Teetrinker_64 schrieb am 8. März 2015 13:49
>
> > "Das von vielen Datenschützern kritisierte Sammeln von
> > Verbindungsdaten ohne
> > konkreten Anlass soll Fahndern vor allem bei der Jagd auf Terroristen
> > und andere Schwerverbrecher helfen."
> >
> > Warum schreibt ihr nicht mal die Wahrheit?
>
> Das ist die Begründung die von den Befürwortern genannt werden wenn
> Sie erklären warum wir eine Vorratsdatenspeicherung brauchen. Das
> sollte also angegeben werden.

Nein, nicht immer und immer wieder, vor allem nicht, wenn die
Argumente längst durch die Realität eindeutig widerlegt sind. In
KEINEM Fall hat eine existierende VDS zu einem Erfolg geführt, so gut
wie alle Anschläge der letzten Zeit sind TROTZ VDS nicht verhindert
worden.

Ständig dieselben Lügen zu wiederholen ist ganz übler Journalismus.

Quote8. März 2015 16:35
Re: Warum wird das immer wieder so geschrieben?
purchaser

Das ist ein indirektes Zitat, nicht die Meinung des Redakteurs. ...





Aus: "Große Koalition verhandelt über Vorratsdatenspeicherung" (08.03.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Grosse-Koalition-verhandelt-ueber-Vorratsdatenspeicherung-2570574.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Grosse-Koalition-verhandelt-ueber-Vorratsdatenspeicherung-2570574.html)

Title: [In den Niederlanden müssen... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 12, 2015, 09:37:00 AM
Quote[...] Telecomunternehmen und Internetprovider in den Niederlanden müssen Daten ihrer Nutzer nicht länger aufbewahren. Ein Gericht in Den Haag setzte am Mittwoch das niederländische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorerst außer Kraft. Die Speicherung verletze das Recht auf Achtung des Privatlebens, befand das Gericht.

Laut Gesetz mussten die Telefon- und Internetverbindungsdaten ein Jahr lang aufbewahrt werden. Dagegen waren Telekommunikationsanbieter, Internetprovider sowie Verbände von Strafjuristen und Journalisten vor Gericht gezogen.

Die massenhafte Datenspeicherung, die bei der Aufklärung schwerer Verbrechen, organisierter Kriminalität und Terrorismus helfen soll, ist in der EU seit Jahren umstritten. Die dazugehörige EU-Richtlinie hatte der Europäische Gerichtshof 2014 gekippt. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung mehr, seit das Bundesverfassungsgericht die deutschen Vorgaben 2010 verworfen hatte. (dpa) / (mho)

QuoteGibbon, 11. März 2015 14:09

Wo bleiben die VDS-Jubelperser

..., erklären das zum schwärzesten Tag der Niederlande und sagen
ihren Untergang voraus?


QuoteBitcoin-Millionär, 11. März 2015 14:32

Gericht in den Niederlanden untersagt Vorratsdatenspeicherung
und öffnet dem Terror Tür und Tor!
Wer das möchte - gern.

In Deutschland wird hoffentlich in Zukunft Sicherheit vor Terror
durch die Vorratsdatenspeicherung gewährleistet. Es gibt keine
Freiheit ohne Sicherheit.
Ich bin sicher, dass unsere Politiker das durchsetzen können. Dafür
bezahlen wir sie schließlich.

Quoteskinnie, 11. März 2015 14:46
Hat in Frankreich ja auch toll funktioniert

Deshalb konnten die Terroranschläge in Frankreich dank der VDS
verhindert werden. Ups, die wurden ja nicht verhindert, obwohl
Frankreich eine weitreichenden VDS hat. Schon peinlich, wenn die
Wirklichkeit einen selbst Lügen straft. Sag mal, wirst du wenigstens
gut bezahlt für den Unsinn, den du hier schreibst? Oder bist du
wirklich so lernresistent?


QuoteFrogmasterL, 12. März 2015 09:29

Neulich war ich in Rotterdam

Da dümpelten mindestens 300 Schlauchboote mit Terroristen im
Hafenbecken. Jetzt ist mir klar, worauf die warteten: Die Abschaffung
der VDS.



QuoteTclxL, 12. März 2015 08:44
VDS verhindert keine Anschläge es würde bestenfalls helfen die aufzuklären

Klar hilft eine Vorratsdatenspeicherung und Kamera Überwachung auf
öffentlichen Plätzen nicht gegen Terroranschläge. Im besten Fall
hilft es die Schuldigen zu fassen und an die Hintermänner/Komplizen
zu kommen und wenn die dann weggesperrt sind können die zumindest
keine Anschläge mehr ausführen.
Man kann gut gegen alles sein was die Freiheit einschränkt, solange
man nicht davon betroffen ist. Wenn ein Kind entführt wird, würden
sich die Eltern sicher wünschen es hätte Kameras dort gegeben. Alle
anderen sind dagegen weil sie unschuldig gefilmt werden. Genauso wenn
man 10000 DNA Proben sammelt. Klar ist das erstmal freiwillig, aber
man rückt automatisch ins Visier, wenn man sich weigert. Es ist wohl
immer ein abwägen zwischen beiden.
Verbrechen werden dadurch erstmal nie verhindert, aber weitere durch
die Täter vielleicht schon, da man sie fasst. Hätte man die Mautdaten
heranziehen können, hätte der LKW Fahrer vielleicht nur 200x statt
über 700x auf andere geschossen. Wir werden es nie erfahren ... 

Solange es Psychopathen gibt wird von vielen Verantwortlichen immer
nach einer Möglichkeit gesucht die Schuldigen nach eine Tat schnell
aus dem Verkehr zu ziehen.

Das Handy meines Schwagers wurde wie auch alle anderen in seinem
Studiengang 2 Monate (per Gerichtsbeschluss) überwacht um einen
Drogendealer an seiner Uni aus dem Verkehr zu ziehen. Nach der Aktion
wurden Sie per Post informiert dass das Telefon überwacht wurde und
er kennt keinen der sich darüber groß aufgeregt hat, weil der Typ
jetzt vor Gericht ist.

Privatsphäre hin oder her, viele geben ihr komplett freiwillig bei
Apple, Google, Samsung und Co auf. Vielleicht sollte man einfach bei
der VDS ein OptOut anbieten für die, die dagegen sind. Nur sind die
dann wieder eher verdächtig. :)



Aus: "Gericht in den Niederlanden untersagt Vorratsdatenspeicherung" (11.03.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-in-den-Niederlanden-untersagt-Vorratsdatenspeicherung-2572973.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-in-den-Niederlanden-untersagt-Vorratsdatenspeicherung-2572973.html)

Title: Re: [Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 11, 2015, 07:49:37 PM
Quote[...] Die Vorratsdatenspeicherung würde Polizei und Justiz eine schnellere Aufklärung insbesondere in den Bereichen Terrorismus und organisierte Kriminalität ermöglichen, sagte Pistorius der Deutschen Presse-Agentur in Hannover.

"Ohne die Möglichkeiten einer Vorratsdatenspeicherung sind die Ermittlungsbehörden praktisch blind, wenn die Kommunikation der Täter und die Straftatbegehung überwiegend oder ausschließlich über das Netz und mit mobilen Kommunikationsmitteln stattgefunden hat." Da eine europäische Regelung nicht in Sicht sei, müsse der Bund "schnell eine tragbare nationale Lösung" vorlegen.

Der Europäische Gerichtshof hatte die Vorratsdatenspeicherung in der EU 2014 gekippt. In Deutschland gibt es schon seit Jahren kein Gesetz mehr dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Vorgaben 2010 verworfen.

Zuletzt hatte sich der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel gegen Widerstand in der eigenen Partei klar für eine rechtskonforme Regelung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Datenschützern warnen vor einem Sammeln von Verbindungsdaten ohne konkreten Anlass. (dpa) / (uk)

Quote
Frank_Drebbin,  11.04.2015 14:49
Und Kameras, Folter, Blockwart, Ausgangssperre, Kriegsrecht...

man kann sich viele Methoden ausdenken, die Ermittlungsquoten zu erhöhen und Verbrechen zu bekämpfen.
... Wenns dann wieder in der Diktatur endet, wills hinterher keiner gewesen sein....
"Davon hatte ich doch keine Ahnung"
"Wenn ich das gewusst hätte..."



Aus: "SPD-Landesminister Pistorius fordert Vorratsdatenspeicherung" (11.04.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/SPD-Landesminister-Pistorius-fordert-Vorratsdatenspeicherung-2599585.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/SPD-Landesminister-Pistorius-fordert-Vorratsdatenspeicherung-2599585.html)
Title: [Leitlinien für eine erneute Einführung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 15, 2015, 03:40:16 PM
Quote[...] Die zuständigen Bundesministerien haben sich auf Leitlinien für eine erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Wie Justizminister Heiko Maas mitteilte, sollen Verkehrsdaten zehn Wochen von den Providern vorgehalten werden, Standortdaten vier Wochen.

Der gesamte Bereich E-Mails solle von dieser Speicherpflicht ausgenommen und Geheimnisträger besonders geschützt werden. Ein Abruf durch Sicherheitsbehörden soll nur in Bezug auf einzeln benannte schwere Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter erlaubt sein.

Gespeichert werden sollen demnach alle an einem Telefonat beteiligten Telefonnummern, das Datum und die Uhrzeit des Gesprächs, bei Mobilgesprächen außerdem die Funkzelle. Wenn es sich um Internet-Telefondienste handelt sollen auch die IP-Adressen protokolliert werden.

Ausgenommen werden sollen unter anderem Telefonangebote, die sich der Beratung in Notlagen widmen. Darüber hinaus würden auch zeugnisverweigerungsberechtigte Personen (Seelsorger, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Beratungsstellen für Betäubungsmittelabhängigkeit und Schwangerschaftskonflikte, Abgeordnete, Presse) vor der Überwachung geschützt.
Ziele

Abgerufen werden dürfen die die gespeicherten Daten nur "zu engdefinierten Strafverfolgungszwecken". Bundesländer sollen das Prozedere in ihren Polizeigesetzen regeln dürfen. Der Katalog der Strafen, bei denen der Zugriff auf die Vorratsdaten möglich sein soll, lehnt sich den Leitlinien zufolge an den Katalog zur Wohnraumüberwachung an. Gelistet werden unter anderem Delikte des Hochverrats, Landfriedensbruchs, Sexualdelikte, Straftaten in Zusammenhang mit Kinderpornographie und Mord.

Um die gespeicherten Daten angemessen zu schützen, setzen die Ministerien auf "besonders sichere Verschlüsselungsverfahren". Außerdem sollen gesonderte Speicher eingerichtet werden, die hinreichend vor Zugriffen aus dem Internet geschützt sind. Zugriffe sollen protokolliert werden und nach dem Vier-Augen-Prinzip erfolgen.

Sollte die Umsetzung für die Provider nachweisbar unverhältnismäßig teuer werden, würden sie finanziell entschädigt. Um den Missbrauch der gesammelten Daten "zu vermeiden", soll der Handel mit gestohlenen Daten unter Strafe gestellt werden. Dazu werde ein Straftatbestand "Datenhehlerei" eingeführt.

Insgesamt bedeuten die neuen Anforderungen an die Vorratsdatenspeicherung einen deutlich geringeren Eingriff in den Datenschutz als die von Karlsruhe gekippte Regelung. Vor allem hinter den Forderungen von Sicherheitspolitikern bleibt das Konzept zurück.

Aber trotzdem bedeutet dieser neue Anlauf einen Paradigmenwechsel: hin zu einem Präventionsstaat, der seine Bürger unter Generalverdacht stellt. (mho)

QuoteMarco Moock, 15.04.2015 15:05

Es dient immer noch zur Überwachung

Falls es jemand noch nicht verstanden hat: Die Vorratsdatenspeicherung bringt nix gegen Terroristen, sondern spioniert nur die Bevölkerung aus. Man kann sie ganz einfach mit einem VPN Server umgehen. Mehr Privatsphäre gibt diese neue Regelung nicht. Denn wir werden da immer noch ausspioniert. Nur die Politiker, die haben keine Ahnung davon und laber so 'n Mist. Dann verkaufen sie uns das noch unter "Jagt auf Terroristen". Viele Wähler glauben das noch und meinen, es würde bei der Verhinderung eines Anschlags etwas helfen, wobei ich immer nur eins sage:
Entweder sind die Politiker zu dumm, es zu verstehen, dass die VDS nichts gegen Terror hilft, oder die Politiker wollen, dass wir ausspioniert werden und verkaufen das unter einem falschen Namen

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.04.2015 15:06).


Quotehurgaman2,  15.04.2015 12:27
Ich fordere die EInführung eines Straftatsbestands "Grundgesetzbruch"
Abgeordnete und Minister, die das Grundgesetz willentlich brechen, werden mit dem Entzug ihrer Pensionen sowie dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte für ein Jahr bestraft (insbesondere aktives und passives Wahlrecht). Im Wiederholungsfall lebenslanger Entzug der Ehrenrechte, in schweren Fällen Freiheitsentzug nicht unter drei Jahren.


QuoteAdvocadus Diaboli, 15.04.2015 13:29

Liebe Politiker - Ein Vorschlag zur gütlichen Einigung

IHR vergesst das Thema Vorratsdatenspeicherung mal ganz flott und widmet Euch mit dem gleichen Eifer und der gleichen Hartnäckigkeit bitte mal den tatsächlichen Problemen in unserem Land. Als da wären:

- Bildungsnotstand
- Armut
- verfallende Infrastrukturen

Wenn ihr diese Themen mit genausoviel Enthusiasmus beackert wie die VDS, dann werden wir bald alle in Wohlstand leben können.
Wenn ihr das macht, dann vergessen WIR mal für eine Weile die Existenz von Artikel 20 Absatz 4 GG.
Wenn ihr aber weiter meint, hier einen faschistischen Polizeistaat errichten zu müssen, dann werden wir uns halt an 20.4 erinnern und Euch sehr massiv darauf hinweisen, was in Artikel 20 Absatz 1 steht.

Liebe Grüße
Euer Souverän


QuotetuMaDatHäksche, 15.04.2015 13:35

"Abgeordnete ... vor der Überwachung geschützt."

Ganz großes Kino! - Das dumme Volks soll mal schön überwacht werden, solange wir außen vor sind!


QuoteRote_Gruetze, 15.04.2015 13:40

"Präventionsstaat"

Mal wieder eine Schönfärberei, nur, um das Kind nicht beim Namen nennen zu müssen.
Korrekt müsste der letzte Satz dieses Artikels heissen:
"Aber trotzdem bedeutet dieser neue Anlauf einen Paradigmenwechsel: hin zu einem Überwachungsstaat, der seine Bürger unter Generalverdacht stellt."

@Heise: bitte korrigieren.


QuotePlasma, 15.04.2015 13:02

Keine Kompromisse zulassen - NIEMALS!!!
Soso, da haben es die Scharfmacher jetzt mal mit einer "abgemilderten" Form von VDS probiert.
Fakt ist, es gibt keine "abgemilderte" Totalüberwachung. Es ist und bleibt Totalüberwachung unschuldiger Bürger. Jeder der so etwas gutheißt, ist in meinen Augen menschlicher Abfall, um es noch harmlos auszudrücken...


QuoteAlAdler, 15.04.2015 12:40

Es geht doch nur um die Etablierung der Infrastruktur ...
Wenn der Damm gebrochen ist, ist es für nachfolgende Herrscher nur das Ändern einiger Parameter
in der setup.conf des Gesetzes, womöglich auch ohne das Parlament zu befragen, um die Daten noch länger und willkürlicher nutzen zu können. ...



Aus: "Zehn Wochen Speicherfrist: Neue Vorratsdatenspeicherung vereinbart" (15.04.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Zehn-Wochen-Speicherfrist-Neue-Vorratsdatenspeicherung-vereinbart-2607556.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Zehn-Wochen-Speicherfrist-Neue-Vorratsdatenspeicherung-vereinbart-2607556.html)

---

Quote[...] Der Bundesjustizminister hat Eckdaten für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung präsentiert: Für das Gesetz muss die Regierung scharfe richterliche Vorgaben beachten.

Quote
    Deserteur1.0, 15.04.2015

Ungutes Gefühl

Daten aus Funkzellen, also rund um Sendemasten, sollen für vier Wochen gespeichert werden.
Ich bin weder vorbestraft noch begehe ich Verbrechen oder plane diese.
Dennoch ist es für mich nicht akzeptabel das 4 Wochen lang gespeichert wird, wen ich wann, wie, wo, wie lange und wie oft besucht habe.
Ich will meine Freiheit nicht für die (angebliche) Sicherheit opfern.
Die Konsequenzen die dadurch eintreten können sind mir bewusst und dennoch für mich das kleinere Übel in der Abwägung.

QuoteGhede, 15.04.2015
Nicht... "Ich bin weder vorbestraft noch begehe ich Verbrechen oder plane diese.
Dennoch ist es für mich nicht akzeptabel das 4 Wochen lang gespeichert wird, wen ich wann, wie, wo, wie lange und wie oft besucht habe."

... "dennoch", sondern *eben darum*.

Ein kleines Wort, aber in diesem Kontext sehr wichtig. "Dennoch" akzeptiert die Grundannahme der Sicherheitsfetischisten, man habe etwas zu verbergen, was dem wohlmeinenden Staat offen gelegt werden muss. Sie sind unschuldig und haben gefälligst als solches zu gelten, bis dem Staat konkrete Anhaltspunkte vorliegen, mit dem er eine Überwachungsmaßnahme rechtfertigen kann.


Quoteizquierd, 15.04.2015

@Ungutes Gefühl

"Ich bin weder vorbestraft noch begehe ich Verbrechen oder plane diese."

Das behaupten Sie!
Sie müssen einfach akzeptieren, dass Sie ein potentielles Sicherheitsrisiko darstellen. Jedes weitere Querulantentum macht Sie nur noch weiter verdächtig. Bisher sollen nur Ihre Internet- und Telekommunikationsdaten auf Vorrat gespeichert werden. Nicht, dass Sie noch Anlass für weitere Maßnahmen geben. Schön an die Spielregeln halten. Und immer den Grundsatz "Unwissenheit ist Stärke" beherzigen. Das ungute Gefühl wird sich dann von ganz alleine erledigen...

MfG Der Große Bruder



QuoteQuadruplex, 15.04.2015

Erich Mielke vollführt in der Hölle Freudentänze!


Quotequader, 15.04.2015
Könnte bitte mal jemand diesen Neulandbewohnern
mitteilen, das VDS nicht das richtige Mittel ist um Verbrechen zu verhindern..
Alle Bürger unter Generalverdacht zu stellen ist keine gute Idee ...


Quotenuclearwinter, 15.04.2015

Mit Sabine wär das nicht passiert...
FDP hin oder her, die Vorgängerin war eine grandiose Besetzung.


Quote
    Elym, 15.04.2015

ein Volk unter Generalverdacht

das noch nicht einmal aufbegehrt. Es bleibt ja immer noch die klassische Aussage: das haben wir nicht gewollt, das haben wir nicht gewusst. Wir sind noch einen Schritt weiter weg vom freiheitlich, demokratischen Rechtssystem, näher ran an die Umkehrung der Beweislast. Es muss die Unschuld bewiesen werden und nicht mehr die Schuld. Dann ists nur noch ein kleiner Schritt zum Denunziantenstaat, die Tendenz ist erkennbar. ...


QuoteHilmarHirnschrodt
    vor 2 Stunden

SPD im Sumpf
Die SPD unter Schröder, Clement und Müntefering hat ihr Wählerklientell verraten und verkauft und führt dies unter Gebriel, Nahles und Maas munter weiter fort. Deshalb kommen die auch auf absehbare Zeit nicht mehr aus dem Wahlschlappenkeller raus.

Vorratsdatenspeicherung
TTIP
Agenda 2010
Harz 4
Zeitarbeit


...


Aus: "Heiko Maas will zehn Wochen Speicherfrist" (15. April 2015)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/2015-04/vorratsdatenspeicherung-heiko-maas-maiziere-gesetz (http://www.zeit.de/digital/2015-04/vorratsdatenspeicherung-heiko-maas-maiziere-gesetz)

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Quote[...] Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist nicht nur in der Großen Koalition, sondern auch in der Bevölkerung umstritten. 48 Prozent der Deutschen sind für die Vorratsdatenspeicherung, 47 Prozent dagegen: Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid für "Bild am Sonntag". Besonders groß ist die Zustimmung mit 62 Prozent bei Unions-Anhängern sowie mit 59 Prozent bei SPD-Wählern (37 beziehungsweise 41 Prozent dagegen).

Eine klare Mehrheit der Bundesbürger fordert angesichts der Terrorgefahr eine Ausweitung der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen. Hierfür sind 72 Prozent der Befragten, 26 Prozent sind dagegen. Besonders Frauen (77 Prozent) und Unionswähler (81 Prozent) sind für mehr Kameras. Das verstärkte Abhören von Telefonen lehnen hingegen 62 Prozent der Befragten ab. 37 Prozent sind für mehr Telefonüberwachung. Grundsätzlich ist eine Mehrheit der Deutschen von 56 Prozent der Ansicht, der Staat schütze seine Bürger ausreichend vor Terrorgefahr. 32 Prozent sind nicht dieser Meinung. (dts Nachrichtenagentur)

...


"Umfrage: Vorratsdatenspeicherung in der Bevölkerung umstritten"
Veröffentlicht am 18. Januar 2015 von Andreas Heegt
Quelle: http://www.polenum.com/politik_energie_umwelt_meinung/umfrage-vorratsdatenspeicherung-in-der-bevoelkerung-umstritten/ (http://www.polenum.com/politik_energie_umwelt_meinung/umfrage-vorratsdatenspeicherung-in-der-bevoelkerung-umstritten/)

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Quote[...] Die Pläne der Bundesregierung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung stoßen bei Experten auf Ablehnung. Der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil sagte der "Welt": Der Justizminister habe zwar "deutliche Verhandlungserfolge" erzielt. Seine grundsätzliche Kritik bleibe aber: "Eine flächendeckende und anlasslose Datenspeicherung ist nach dem EuGH-Urteil nicht möglich. Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung halte ich deshalb für falsch."

Grundsätzliche Zweifel bestehen auch auf Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer. "Die Leitlinien zeigen, dass der Justizminister versucht, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten. Ich halte das für ein schwieriges Unterfangen", sagte Vizepräsident Ekkehart Schäfer der "Welt". Einen Gesetzentwurf werde man "genau prüfen". Lobend erklärte Schäfer: "Die Bundesregierung sieht, dass Berufsgeheimnisträger unter einen besonderen Schutz gestellt werden müssen." (dts Nachrichtenagentur)


Aus: "SPD-Netzpolitiker und Anwälte kritisieren Vorratsdatenspeicherung"
Veröffentlicht am 15. April 2015 von Andreas Heegt"
Quelle: http://www.polenum.com/politik_energie_umwelt_meinung/spd-netzpolitiker-und-anwaelte-kritisieren-vorratsdatenspeicherung/ (http://www.polenum.com/politik_energie_umwelt_meinung/spd-netzpolitiker-und-anwaelte-kritisieren-vorratsdatenspeicherung/)

Title: [Jeder Politiker gerät manchmal an diesen Punkt... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 16, 2015, 10:01:31 AM
Quote[...] Jeder Politiker gerät manchmal an diesen Punkt, an dem er sich fragen muss, ob er es darauf ankommen lässt: Ob er den eigenen Überzeugungen folgt und darüber sein politisches Ende in Kauf nimmt. Oder ob er sich den bitteren Realitäten stellt und unangenehme Kompromisse schließt.

Nach anderthalb Jahren im Amt ist für Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nun dieser Moment gekommen. Er hält nichts von der Vorratsdatenspeicherung, er hat es oft gesagt. Maas hat versucht die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten aller Deutschen zu verhindern, das angeblich die Aufklärung von schweren Straftaten beschleunigen soll.

Dann aber meldete sich Ende März Vizekanzler Sigmar Gabriel zu Wort. Überdeutlich betonte der, dass er die Vorratsdatenspeicherung will – und zwar bald. Der SPD-Vorsitzende fand es schon immer wichtig, dass die Polizei auf gespeicherte Telekommunikationsdaten zurückgreifen kann – wie übrigens nicht wenige Sozialdemokraten. Die Partei ist beim Thema Vorratsdatenspeicherung gespalten. Zwischen jung und alt – sagen manche. Zwischen der digitalen datenschutzaffinen Generation und denen, die an die Vorteile für die Innere Sicherheit glauben.

Nun hat Minister Maas geliefert, genau vier Wochen nach der Ansage seines Chefs. Es ist Mittwochmorgen, Maas sitzt aufrecht in seinem Ministerium, der Anzug passt makellos. Die Sonne scheint durch die Fenster, der Minister wirkt aufgeräumt, er guckt freundlich, lobt den "guten Kompromiss", den er mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) gefunden hat. Statt "Vorratsdatenspeicherung" sagt Maas "Mindestspeicherpflicht" – das klingt harmloser.

Maas Vorgängerin im Amt, die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger trat zurück, als sie den großen Lauschangriff ausarbeiten sollte – aus Gewissensgründen. Für Maas war das nie eine Option. Nach langen Politikerjahren im bundespolitisch unbedeutenden Saarland war der Ministerjob in Berlin seine große Chance. Inzwischen ist er im Amt angekommen: Selbst vom Koalitionspartner wird er für seine Arbeit gelobt, er findet Gehör, er macht Schlagzeilen, er hat an Format gewonnen. Vor allem steht Maas loyal zu Gabriel, der an ihn glaubte und ihn zum Minister machte.

...

QuoteRealMagnum, 15.04.2015
Ach hören Sie doch auf Frau Caspari, wenn die Entscheidung so sehr gegen die Überzeugungen des Justizministers verstößt, muss er eben zurücktreten. ... Der restliche Artikel beschreibt ganz gut ein zentrales Problem in unserem System. Es geht nie darum, ob eine Maßnahme richtig oder falsch ist, es geht nie um die Sache an sich, sondern immer nur um parteitaktische und persönlich-opportunistische Überlegungen.

Mich widert diese Art der Politik nur noch an.


Quote
    Realpolitik, 15.04.2015 21:36 Uhr

Eine Schande

Allein Gabriels Begründung mit der Vorratsdatenspeicherung seien Taten des NSU verhinderbar gewesen sind unverschämt und eine Verhöhnung der Opfer.


QuoteSoehnke69, 15.04.2015 21:50 Uhr

Verbrechensbekämpfung ist ok

und die notwendigen Mittel sind auch ok. Man frage Polizeibeamte, ob sie die Vorratsdatenspeicherung für hilfreich halten oder nicht und man bekommt kompetente Antwort.

Maas ist dagegen ein später Trieb der verknöcherten 68er, die immer noch meinen, die größte Gefahr gehe vom Staate aus. Der Staat kann sich aber heute schon kaum noch wehren gegen die organisierte Kriminalität oder gegen gut organisierte arabische Großfamilien.

Insofern ist es erfreulich, dass man den schwerfälligen SPD-Genossen jetzt zum Jagen tragen konnte. Was sein Leichtgewicht Maas angeht, so wird er, wenn es in 10 Jahren noch unabhängige Geschichtsschreibung geben sollte, als opportunistische Flachpfeife mit negativen Vorzeichen und als peinliche Fußnote in die Zeitgeschichte eingehen.

Einer, der genehmigte demokratische friedliche Demonstrationen als "Schande für Deutschland" empfindet, als Justizminister, ist genau das selbst, eine Schande für Deutschland.
*im hohen Maße fremdschäm*

Quote
    Zivilisationswächter
    gestern 21:58 Uhr

Kaum zu unterscheiden

>>Der Staat kann sich aber heute schon kaum noch wehren gegen die organisierte Kriminalität...<<

Die Machtstrukturen in der politischen Elite und der Wirtschaft sind denen in der Organisierten Kriminalität sehr ähnlich.
Fast könnte man sagen, der Staat ist organisierte Kriminalität.

Man frage mal einen Soziologen und erhält kompetente Antwort.

Ich habe übrigens Polizisten zur VDS befragt, natürlich nicht in relevanter Menge. Aber die Antworten waren eindeutig und sinngemäß wie folgt: "Schwachsinn. Wenn wir heute wen elektronisch festnageln wollen, können wir das ohnehin jederzeit tun."




Aus: "Heiko Maas und die innere Sicherheit des Sigmar Gabriel" Lisa Caspari (15. April 2015)
Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-04/vorratsdatenspeicherung-heiko-maas-spd-zweifel (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-04/vorratsdatenspeicherung-heiko-maas-spd-zweifel)


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Quote[...] Bundesjustizminister Heiko Maas sieht kaum noch Spielraum für Änderungen an den Prinzipien für eine neue Vorratsdatenspeicherung, die er am Mittwoch in Berlin präsentiert hat. "Wir legen einen Kompromiss vor, um schwerste Straftaten künftig besser aufklären zu können", konstatierte der SPD-Politiker. Damit werde man auch höchstrichterlichen Urteilen gerecht. Es handle sich um eine gute Grundlage für die noch ausstehende parlamentarische Beratung, die "in der Substanz nicht mehr veränderbar ist".

Das Bundesverfassungsgericht hatte erste hiesige Vorgaben zum verdachtsunabhängigen Protokollieren von Nutzerspuren 2010 gekippt, der Europäische Gerichtshof (EuGH) voriges Jahr auch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben. Die Luxemburger Richter erteilten Sicherheitsmaßnahmen eine Absage, bei denen die Betroffenen sich nicht zumindest "mittelbar in einer Lage befinden, die Anlass zur Strafverfolgung geben könnte".

Maas versteht die Auflage des EuGH so, dass nur eine anlasslose Speicherung "aller Daten" aus der Telekommunikation unzulässig sei. Seine Leitlinien befänden sich so auf der sicheren Seite, da "IP-Adressen von E-Mails komplett ausgenommen" würden. "Die E-Mail-Kommunikation ist eine Massenkommunikation", führte der Sozialdemokrat seine Beweggründe aus. "Sie wird von völlig unbescholtenen Bürgern genutzt." Zudem liege man mit Höchstspeicherfristen von zehn Wochen bei Verbindungsdaten aus der Telefonie und IP-Adressen sowie vier Wochen bei Standortdaten aus dem Mobilfunk im europäischen Durchschnitt weit hinten.

Insgesamt sprach der Justizminister von einer "ausgeglichenen Balance zwischen Sicherheit und Bürgerrechten". Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile dürften nicht erstellt, auf die Daten nur mit Richterbeschluss zugegriffen werden. Bei der entsprechenden Prüfung der Verhältnismäßigkeit werde ein strenger Maßstab angelegt. So seien in einer Anordnung einzelfallbezogen die wesentlichen Aspekte zur Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahme darzulegen. Betroffene sind der Initiative nach im Nachhinein prinzipiell zu benachrichtigen.

Maas plant auch Löschauflagen nach Ablauf der maximalen Speicherfrist, die mit empfindlichen Sanktionen untermauert werden sollen. Bisher bewahren Provider Verbindungsdaten oft geraume Zeit auf, um Störungen entgegenzuwirken. Diesen "Wildwuchs" soll es offenbar nicht mehr geben. Den Bundesländern will es Maas ermöglichen, einen Zugriff auf die Datenhalden in ihren Polizeigesetzen zu regeln, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte für bestimmte konkrete schwerste Gefahren vorliegen". Abrufmöglichkeiten für das Bundesamt für Verfassungsschutz oder andere Geheimdienste seien nicht vorgesehen.

Maas unterstrich, dass der Vorschlag mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) "in Details abgestimmt ist". Die Gespräche mit dem Kollegen seien in den letzten Wochen "außerordentlich konstruktiv" verlaufen: "Wir werden jetzt zügig einen Gesetzentwurf vorlegen und ins Kabinett einbringen." Vor vier Monaten hatte der Justizminister eine Vorratsdatenspeicherung noch "entschieden" abgelehnt, da diese gegen das Recht auf Privatheit und Datenschutz verstoße. Er lenkte ein, nachdem SPD-Chef Sigmar Gabriel nach Anschlägen in Paris und Dänemark ein Machtwort gesprochen hatte.

De Maizière lobte die "fairen und geräuschlosen" Verhandlungen. Beide Seiten hätten Abstriche machen müssen, aber das Ergebnis könne sich sehen lassen. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt begrüßte die Einigung als "gute Nachricht für uns alle": "Wir haben lange gekämpft, jetzt ist es geschafft." Auch der CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek zeigte sich mit dem Erreichten grundsätzlich zufrieden, etwa über Messenger-Daten sei aber noch zu reden. Der SPD-Digitalexperte Lars Klingbeil blieb dagegen bei seiner Ansicht, dass eine anlasslose Überwachung nicht verfassungsgemäß durchzuführen sei.

Die Opposition warf Maas vor, eingeknickt zu sein und die Bürgerrechte auf dem Altar vermeintlicher höherer Sicherheit zu opfern. "Die Vorratsdatenspeicherung gehört nicht ins Parlament, sondern auf die Müllhalde der Geschichte", befand der grüne Fraktionsvize Konstantin von Notz. Maas habe "massive verfassungsrechtliche Bedenken" nicht ausgeräumt. Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Linken, beklagte eine "Grundrechtsverletzung mit Vorsatz", die alle unter Generalverdacht stelle. Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warf der Regierung vor, "die Privatsphäre aus Populismus zu verschachern". Die Vorratsdatenspeicherung bleibe trotz aller Augenwischerei ein "Überwachungsmonstrum". (Stefan Krempl) / (mho)

QuoteMundl Sackbauer, 15.04.2015 15:34

Maas ist ein "bisschen" schwanger?? 


Quoteder echte Zaphod Beeblebrox, 15.04.2015 16:05

Betroffene sind zu informieren.

Was haben wir gelacht.

Das funktioniert mit Sicherheit genauso gut, wie bei der gegen den Terrorismus eingeführten Kontenabfrage, die sich in den letzten Jahren explosionsartig ausgeweitet hat.


...


Aus: "Justizminister Maas: Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung steht felsenfest" (15.04.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizminister-Maas-Vorschlag-zur-Vorratsdatenspeicherung-steht-felsenfest-2608427.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizminister-Maas-Vorschlag-zur-Vorratsdatenspeicherung-steht-felsenfest-2608427.html)

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Quote[...] Schwerverbrecher und Terroristen, um die es nun nur noch gehen soll, werden sich beim Planen ihrer Taten aber wohl kaum ohne Verschlüsselung und Anonymisierungsdienste im Netz bewegen oder telefonieren. Spätestens die NSA-Enthüllungen dürften selbst den nachlässigsten Übeltäter darauf aufmerksam haben, dass schier alle im Netz anfallenden Bits und Bytes irgendwo gehortet und teils ausgewertet werden.

Die Massenüberwachung durch Geheimdienste wiederum kann kein Freibrief sein, alle Bürger offiziell unter Generalverdacht zu stellen und der Polizei einen Zugang zu den anfallenden Datenmengen zu geben. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und vor allem des Europäischen Gerichtshofs haben klar gemacht, dass ein undifferenziertes Aufbewahren von Verbindungs- und Standortdaten aller Nutzer technisch und rechtlich praktisch nicht mehr möglich ist. Auch der Vorratsdatenspeicherung light droht so das Schicksal, höchstrichterlich wieder aufgehoben zu werden: sie bleibt trotz allen Lavierens anlasslos und richtet sich zunächst auch gegen Unverdächtige und sogar Berufsgeheimnisträger.

Unerträglich ist das ständig wiederholte "Argument" der Sammelbefürworter, dass doch gar keine Inhalte erfasst würden. Mit Metadaten lassen sich weitreichende Netzwerke von Kommunikationspartnern abbilden, mit Standortdaten prinzipiell binnen kürzester Zeit Bewegungsprofile erstellen: Die USA töten damit. Verbindungsinformationen verraten auch sehr viele höchst private Details wie Hobbies, Nachrichten- und Shoppingvorlieben, religiöse oder vergleichbare Überzeugungen, Gesundheitszustand, Finanzsituation oder sexuelle Interessen.

Die Politik sollte daher endlich insgesamt die Finger von der heißen Kartoffel Vorratsdatenspeicherung lassen. Nicht umsonst ist inzwischen auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff von der Maßnahme abgerückt, obwohl sie in ihrer Zeit als CDU-Bundestagsabgeordnete noch dafür stimmte. Die Gefahren für die Grundrechte und den Rechtstaat, die das Instrument unweigerlich mit sich bringt, sind einfach zu groß und unüberschaubar. (Stefan Krempl) / (axk)

QuoteMenos, 15.04.2015 19:55

Die logische Schlussfolgerung aus dem wiederaufkochen der VDS ist erschreckend

Das die VDS nichts bringt und rechtlich höchst bedenklich ist, sollte sich selbst in Politiker-Kreisen inzwischen rumgesprochen haben. Wer jetzt wiedermal eine solche einführen möchte, dabei die gleichen - bereits widerlegten - "Vorteile" angibt, und gegenüber der bereits Verbotenen Version nur marginale Änderungen anbringt, der muss entweder sehr sehr dumm sein, oder es geht hier schlicht um was ganz anderes, und die aktuellen Argumente sind nur die Nebelkerze um uns von den eigentlichen Gründen ablenken soll.


Quotekimschmitzii, 15.04.2015 20:47

Es muss eine Debatte geben, wie wir diversen Problemen dieser Zeit begegnen

so z.B. dem Terrorismus, wozu ich auch den Staatsterrorismus zähle. Die Vorgänge um NSU sind z.B. äußerst merkwürdig. Und wer sich mit Gladio beschäftigt hat, weiß, dass es nicht von der Hand zu weisen ist, dass es staatlich motivierten Terrorismus gibt. Wenn sich nun Täter und solche Instrumente - eben der Vorratsdatenspeicherung - treffen, dann gute Nacht.

Obendrein muss man festhalten, dass die Politik selber für einen Großteil des Terrorismus verantwortlich zeichnet. Bei der Bundeswehr ist es so, dass diese mehr und mehr für Kolonialkriege eingesetzt wird. Rohstoffe etc. für das Kapital / die Eliten 'erkämpfen' zu wollen, gelten Leuten, die anderen etwas wegnehmen wollen, als 'Sicherheitsinteressen'. Allein dieser Hohn zeigt bereits, wie der Begriff 'Sicherheit' von einigen ausgelegt wird. "Sicherheit" bedeutet für diese Leute, dass sie nicht daran gehindert werden dürfen anderen Menschen Dinge abzunehmen, die ihnen nicht gehören. Also unterbundener Raub als 'Sicherheitsrisiko'.

Jedenfalls führen die Kriege überall auf der Welt und die Unterstützung solcher Kriege (siehe Ramstein etc.) zu Terrorismus. Diesen nun etwa dadurch bekämpfen zu wollen, indem man die Rechte der Menschen einschränkt, kann irgendwie nicht der richtige Weg sein. Anstatt die Menschen in Angst zu versetzen, indem man Terrorismus produziert und den Menschen dann erklärt, dass man diesen angeblich präventiv bekämpfen müsse, sollte der Terrorismus doch selbst bekämpft werden. Das geht nur, indem man an den Ursachen etwas macht.

Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Mogelpackung der Eliten, um die Menschen neuerlich für dumm zu verkaufen.



Aus: "Kommentar: Die Vorratsdatenspeicherung gehört eingemottet" (15.04.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kommentar-Die-Vorratsdatenspeicherung-gehoert-eingemottet-2608824.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kommentar-Die-Vorratsdatenspeicherung-gehoert-eingemottet-2608824.html)

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Title: [Warum?... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 28, 2015, 09:09:07 AM
Quote[...] Günther Oettinger, EU-Kommissar für digitale Wirtschaft und Gesellschaft, hat sich auf dem Europa Forum Lech in Österreich dafür ausgesprochen, die Vorratsdatenspeicherung EU-weit neu zu regeln. In einem Interview der Futurezone erklärte Oettinger, dass seine Mitarbeiter das Urteil des Europäischen Gerichtshofes sorgfältig prüfen und in der zweiten Jahreshälfte 2016 einen Vorschlag vorlegen wollen. Die deutsche Leitlinie zur neuen Vorratsdatenspeicherung wollte Oettinger nicht kommentieren, sondern erst einmal den Gesetzentwurf abwarten. Hier müssten zunächst Fachleute klären, ob eine Speicherfrist von zehn oder sechs Wochen praktikabel ist. ...

QuoteMinotau, 28.04.2015 12:37

Warum dürfen solche Leute wie der Öttinger überhaupt solche Positionen besetzen?
Keine Fachkompetenz, nur 1zu1 übernehmen was ihm die Lobbyverbände und Geheimdienste vorsetzen. Das darf in einer Demokratie doch eigentlich nicht erlaubt sein.

Quotedylpes, 28.04.2015 12:38
Genau aus dem gleichen Grund warum es zum 2. Weltkrieg kam.
Weil die Masse der Menschen nichts unternimmt.



QuoteThomB, 28.04.2015 13:15

Ich fasse zusammen...

Ein Mann, der die englische Sprache bestenfalls notdürftig beherrscht und sich in IT-Fragen von seinem Sohnemann "beraten" lässt, will die EU-Bürger auf Vorrat ausschnüffeln. Erinnert irgendwie an einen alten Marty-Feldman-Film. Originaltitel: "In God We Tru$t". In Deutschland lief der unter dem Titel "Dreist und gottesfürchtig". Beides passt.



Aus: "Oettinger plädiert für neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene" Detlef Borchers (28.04.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oettinger-plaediert-fuer-neuen-Anlauf-zur-Vorratsdatenspeicherung-auf-EU-Ebene-2625967.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oettinger-plaediert-fuer-neuen-Anlauf-zur-Vorratsdatenspeicherung-auf-EU-Ebene-2625967.html)

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Quote[...] Warum [ ] werden von politischer Seite die wissenschaftlichen Forschungen ignoriert, die belegen, dass die Vorratsdatenspeicherung bei der Aufklärung schwerer Verbrechen gar keine signifikanten Vorteile versprechen? Und warum eigentlich ist das Vorhaben seit über einem Jahrzehnt ein so heftiges, manchmal gar emotionales politisches Streitfeld wie wenige andere? Der Grund dürfte darin liegen, dass im Kern kein wirklicher Kompromiss möglich ist zwischen Gegnern und Befürwortern. Denn die Koalition kann sich noch so wohlklingende neue Namen wie "Höchstspeicherpflicht" ausdenken, das Vorhaben bleibt dasselbe: Erstmal alles sammeln und wegspeichern, dann über die Regeln des Zugriffs streiten.

Und der Streit darüber, wer unter welchen Bedingungen auf die täglich auflaufenden Milliarden Datenschnipsel nach Tagen oder Wochen zugreifen darf, wird sich nicht auf die Zeit des Gesetzgebungsverfahrens beschränken. Diejenigen, die eine solche anlasslose Datenhalde nicht wollen und mittlerweile die Mehrheit der Bevölkerung sind, lassen sich mehr nicht einlullen von den Beschwichtigungen, die heutige Justiz- und Innenminister dem allseitig erfassten Datenvolk kredenzen. Denn ihre Amtsnachfolger und deren Nachfolger werden ohne Zweifel wieder Einzelfälle finden, für die die Speicherdauer doch nicht gelangt hat oder wo die Daten nicht präzise genug waren.

Dabei es ist ungemein wichtig und für unser Zusammenleben nicht wegzudenken, dass wir kommunizieren können, ohne den Hintergedanken haben zu müssen, dass dabei permanent Datenbeweise anfallen. Beispielsweise weltanschauliche oder soziale Beratungsstellen, bei denen die Anonymität der Anrufer gewahrt bleiben muss, ziehen bei den oft übertriebenen Diskussionen um die Aufklärung von Straftaten häufig den Kürzeren. Doch ein vollständiges Sammeln von Verkehrs- und Internetdaten sieht eben keine Ausnahmen vor. Auch die Umstände und der Ort jedes einzelnen vertraulichen Gesprächs mit Anwälten, Ärzten, Psychotherapeuten, Journalisten, Abgeordneten und auch der geheimen Geliebten wird verzeichnet, selbst wenn die Regierenden derzeit versprechen, dass es bei einer leicht abgespeckten Variante der Vorratsdatenspeicherung bleibt. Denn dass man Berufsgeheimnisträger technisch nicht von der Speicherung ausnehmen kann, räumt der Justizminister selbst ein.

Völlig losgelöst von der aktuellen Diskussion hat sich dagegen der anhaltende Skandalkomplex der Geheimdienste. Mag man noch so oft von internationalen Zeitungen serviert bekommen, was die NSA und ihre Helfer noch alles abhören, filtern, sammeln, hacken und wo sich die deutschen Geheimdienste dabei andienen: Die Vorratsdatenspeicherung soll uns als irgendwie geheimdienstfreie Zone verkauft werden.

Doch dass die Aufzeichnung und Sammlung aller unserer digitalen Transaktionen nach dem nun angebrochenen Zeitalter der Permanentkommunikation dringend beschränkt statt noch ausgeweitet werden muss, ist der Elefant im Raum nach anderthalb Jahren Snowden-Veröffentlichungen, der nicht mehr zu ignorieren ist. Oder glaubt hier jemand, in- und ausländische Geheimdienste würden die Finger von den Vorratsdaten mitsamt ihren Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen lassen, wo sie doch sonst alles nehmen, was sie technisch kriegen können?


Aus: "Permanente Datenbeweise"
Ein Kommentar von Constanze Kurz, Informatikerin und Sprecherin des Chaos Computer Club (27.04.2015)
Quelle: http://daserste.ndr.de/beckmann/sendungen/Kommentar-Permanente-Datenbeweise,vorratsdatenspeicherung154.html (http://daserste.ndr.de/beckmann/sendungen/Kommentar-Permanente-Datenbeweise,vorratsdatenspeicherung154.html)

Title: [Dies sieht ein Referentenentwurf vor... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 17, 2015, 10:37:19 PM
Quote[...] Ermittler sollen auf Vorrat gespeicherte Verbindungs- und Standortdaten nicht nur nutzen dürfen, um etwa Terrorismus zu bekämpfen, sondern auch, um "mittels Telekommunikation begangene Straftaten" aufzuklären. Dies sieht ein Referentenentwurf vor.

Alter Wein in nur mühsam ausgebesserten Schläuchen? Manchem Aktivisten, aber auch vielen Juristen dürften die neuen Anläufe zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland überraschend bekannt vorkommen – überrachend vor allem, weil nun wieder Bestimmungen auftauchen, die das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich gerügt hatte. Erneuter Schelte der Verfassungshüter aus Karlsruhe begegnen will man mit nur vorsichtig formulierten Einschränkungen

Dies zeigt der konkrete Vorstoß des Bundesjustizministeriums für eine neue Vorratsdatenspeicherung, der weit über die bisher publik gemachten Leitlinien hinausgeht. Laut dem Referentenentwurf aus dem Haus von Justizminister Heiko Maas (SPD), den Netzpolitik.org veröffentlicht hat, sollen Ermittler und andere auf die Gefahrenabwehr spezialisierte Behörden Verbindungs- und Standortdaten nicht nur abrufen dürfen, wenn sie Terrorismus bekämpfen oder höchstpersönliche Rechtsgüter schützen wollen. Ein Zugriff soll vielmehr auch erlaubt sein, um beim Verdacht auf "mittels Telekommunikation begangene" Straftaten tätig werden zu können.

Das Bundesverfassungsgericht hatte diesen Ansatz in seinem Urteil gegen ein erstes Gesetz der großen Koalition zum verdachtsunabhängigen Protokollieren von Nutzerspuren vor fünf Jahren ausdrücklich gerügt. Die Formulierung ist schließlich an sich so vage, dass Polizei und gegebenenfalls auch Geheimdienste bei jedem Delikt im Internet in den Datenbeständen der Provider schürfen dürften. Dem versucht das Justizressort nun einen Riegel vorzuschieben: Der Zugang zu den Informationen soll bei Netzstraftaten wie etwa Urheberrechtsverstößen nur zulässig sein, "wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos wäre".

Jenseits von Cybercrime legt das Ministerium einen Straftatenkatalog fest, um überbordenden Datenabfragen entgegenzuwirken. Auch dieser ist aber recht weit gefasst. So geht es darin um Mord und Totschlag genauso wie um die Verbreitung, den Erwerb oder den Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. In derlei Fällen dürften die Daten genutzt werden, "soweit die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre" und die Erhebung "in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache" stünde.

Wie aus den Eckpunkten bereits hervorging, müssten Telekommunikationsfirmen Verbindungsdaten zehn und Standortdaten vier Wochen aufbewahren. Informationen und insbesondere IP-Adressen rund um "elektronische Post" dürften nicht gespeichert werden. Im Mobilbereich sollen Netzbetreiber auch die Daten vorhalten müssen, "aus denen sich die geographischen Lage und die Hauptstrahlrichtungen der die jeweilige Funkzelle versorgenden Funkantennen ergeben". Diese beträfen Angaben zur Netzplanung, die nötig seien, um Funkzellenbezeichnungen bestimmten geografischen Bereichen zuordnen zu können. Erfasst sind von dem Entwurf auch die internationalen Kennungen für mobile Teilnehmer für den anrufenden und den angerufenen Anschluss (IMSI) sowie die Pendants der Endgeräte (IMEI).

Standortdaten dürften nur bei künftigen Verbindungen oder in Echtzeit abgerufen werden, soweit sie "für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten erforderlich" sind. Damit soll "wirksam" verhindert werden, dass Bewegungsprofile unbescholtener Bürger erstellt werden können. Zu diesem Zweck will das Ressort auch Funkzellenabfragen rechtlich etwas enger fassen, bei denen alle zu einer bestimmten Zeit eingebuchten Mobilgeräte unterschiedslos erfasst werden. "Verkehrsdaten" Unbeteiligter dürften dabei "nicht über das zur Strafverfolgung unerlässliche Maß hinaus erhoben werden", heißt es dazu.

"Gefahrenabwehrbehörden" sollen mithilfe der auf Vorrat aufbewahrten Angaben auch Nutzerinformationen über die "manuelle Bestandsdatenauskunft" bei Providern direkt abfragen dürfen. Eine Richtergenehmigung ist in derlei Fällen anders bei sonstigen Abrufen nicht vorgesehen. Nach der jüngsten Änderung der entsprechenden Norm werden von der Bestimmung auch dynamische IP-Adressen erfasst, nachdem das Bundesverfassungsgericht hier eine Regelungslücke gesehen hatte. Telekommunikationsfirmen dürfen seitdem Netzkennungen den Inhabern von Internetzugängen automatisiert zuordnen und dafür ins Fernmeldegeheimnis eingreifen. Nicht verwendet werden könnten die gespeicherten Daten in diesem Rahmen, um Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen oder zu verhindern.

Das Justizressort begründet die Initiative damit, dass es bisher "vom Zufall abhängig ist, ob Verkehrsdaten zum Zeitpunkt der Anfrage noch vorhanden sind oder nicht". Dies führe zu Lücken bei der Strafverfolgung und bei der Gefahrenabwehr. "Im Einzelfall" könnten "strafrechtliche Ermittlungen ohne Erfolg bleiben". Der Vorstoß sei daher alternativlos. "Eine vorsorglich anlasslose Datenspeicherung" müsse aber "besonders strengen Anforderungen" unterliegen, denen der Entwurf etwa mit Sicherungs- und Protokollierungspflichten, der Ausnahme sozialer oder kirchlicher Stellen zur Telefonseelsorge oder einem Verwertungsverbot von Informationen über Berufsgeheimnisträger nachkomme.

Soweit die Auffassung vertreten werde, dass der Europäische Gerichtshof eine anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten per se für rechtswidrig halte, kann das Ministerium dem nicht folgen. Das einschlägige Urteil werde so verstanden, "dass bei einer Differenzierung der zu speichernden Daten und zugleich einer Reduzierung des Datenkranzes, bei der konkreten und restriktiven Benennung der Speicher- und Verwendungszwecke, der erheblichen Verkürzung des Speicherzeitraums sowie bei der Schaffung zusätzlicher, sachlicher und technischer Voraussetzungen eine Speicherung von Telekommunikationsdaten unionsgrundrechtskonform ausgestaltet werden kann".

Insgesamt werde die Maßnahme auf das "absolut Notwendige" beschränkt, verteidigt sich das Ressort gegen lautstarke Kritik. Sie stelle auch gar "kein neues Ermittlungsinstrument dar". Man gehe davon aus, dass Abfragen voraussichtlich im "gleichen Umfang wie bisher erfolgen, aber zu besseren Ergebnissen führen".

Betroffen von den Speicherpflichten sind dem Papier nach rund 1000 Unternehmen. Da sich die Lage bei diesen "sehr unterschiedlich gestalten dürfte", seien der Aufwand und die damit verknüpften Kosten "derzeit nicht bezifferbar". Das Übermitteln von Verkehrsdaten und die "Auskunftserteilung über Bestandsdaten" soll nach allgemeinen Justizvergütungsregeln veranschlagt werden. Unter den Zahlen findet sich das ein oder andere "Schnäppchen" für die Strafverfolger: So soll etwa eine Funkzellenabfrage nur mit 30 Euro zu Buche schlagen, eine weitere Zelle für vier Euro einbezogen werden.

Darüber hinaus sieht der Entwurf für die erforderlichen Investitionen und gegebenenfalls gesteigerten Betriebskosten eine Entschädigung vor, wenn diese für einzelne Unternehmen "erdrosselnde Wirkung" haben könnten. Damit sollen aber nur "unbillige Härten" ausgeglichen werden. Über einschlägige Anträge soll die Bundesnetzagentur entscheiden. Dort führen die neuen Aufgaben dem Papier nach zu einem Bedarf von 25 Stellen mit jährlichen Personalkosten in Höhe von 2,9 Millionen Euro.

Den Vorstoß zu befristen, hält das Ministerium nicht für sachgerecht, eine Evaluierung für entbehrlich. Der Entwurf sehe ja "eine statistische Erfassung der vorgenommenen Ermittlungsmaßnahmen vor". Sollte daran Änderungsbedarf erkennbar werden, würden "die Strafverfolgungsbehörden die Justizressorts informieren". Die Initiative soll nun im Eilverfahren binnen der nächsten zwei Wochen vom Bundeskabinett beschlossen und noch vor einem Parteikonvent der SPD im Juni erstmals im Bundestag beraten werden.

Angesichts der Eile der großen Koalition, der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und der heftigen Kritik auch von Juristen an dem erneuten Vorhaben zur Vorratsdatenspeicherung ist eine erneute Prüfung des dann vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes vor dem Bundesverfassungericht wohl unausweislich. Die Richter werden sich die erneut aufgenommenen Bestimmungen mit ihren anscheinend nur schwammigen Einschränkungen wieder genau anschauen müssen – ganz abgesehen davon, dass viele Juristen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als Abgesang auf die Maßnahme ansehen, da diese mit EU-Grundrechten nicht vereinbar sei. (Stefan Krempl, Jürgen Kuri) / (jk)

QuoteCodehunter, 16.05.2015 18:43

Wie viel kriegt man für vorsätzlichen Verfassungsbruch noch mal?
Normalerweise müsste jetzt schon der Staatsschutz gegen die eigene Regierung ermitteln. Tut man natürlich nicht. Wieso auch...



Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Abruf auch bei Internetstraftaten" (16.05.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Abruf-auch-bei-Internetstraftaten-2651524.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Abruf-auch-bei-Internetstraftaten-2651524.html)

Title: [Das vorgeschlagene Gesetz sei... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 21, 2015, 09:25:42 AM
Quote[...] Zusammenschlüsse von Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten oder Pressevertretern haben den Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium für eine neue Vorratsdatenspeicherung strikt zurückgewiesen. Der Entwurf sieht vor, dass anlasslos aufbewahrte Verbindungs- und Standortdaten dieser Berufsgruppen und auch von Ärzten oder Seelsorgern von Ermittlern nicht "verwendet" werden dürfen; die Betroffenen halten diesen Schutz aber für löchrig und verweisen auf zusätzliche Gefahren für die "4. Macht" hin.

Das vorgeschlagene Gesetz sei "nicht geeignet, den Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis zu sichern", moniert der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), Michael Konken. Bereits die Erhebung der Daten gefährde die Pressefreiheit. Mit dem Vorschlag für einen Paragrafen zur Datenhehlerei werde journalistische Arbeit zudem "in die Nähe der Strafbarkeit gerückt". Ähnlich sieht es der Deutsche Anwaltsverein.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco stuft den Schutz von Berufsgeheimnisträgern ebenfalls als "verfassungsrechtlich problematisch" ein. Der Europäische Gerichthof habe betont, dass die Verkehrsdaten dieser Personen überhaupt nicht auf Vorrat gespeichert werden dürften. Es gebe aber kein Verzeichnis von Berufsgeheimnisträgern, zudem wäre die Anlage einer solchen Datenbank auch technisch nicht über verschiedene Provider hinweg möglich. Generell stünden die Grundrechtseingriffe, die mit der Vorratsdatenspeicherung verbunden wären, in keinem Verhältnis zum "behaupteten, aber nicht belegten Effektivitätsgewinn bei der Strafverfolgung und dem einhergehenden Vertrauensverlust in die Nutzung des Internets".

Der eco sieht so wie der Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi), dass der Datenspeicherplan den Mittelstand gefährde. Vor allem die vorgesehene Haftungspflicht, um die Daten abzusichern, schwebe wie ein Damoklesschwert über kleineren Telekommunikationsfirmen, heißt es dort. Auf diese kämen "enorme Investitionskosten" zu.

Eine "valide Diskussionsgrundlage", die aber noch "ohne Zeitdruck" verbessert werden müsse, erkennt der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert in dem Vorschlag. Der IT-Anwalt Thomas Stadler wirft dem Datenschützer aber vor, das Berliner Konzept nicht durchdrungen zu haben. Dieses ändere entgegen der Annahme Weicherts nichts an der Möglichkeit der Provider, Metainformationen etwa zu Abrechnungszwecken oder zur Störungsabwehr zu speichern. Vielmehr werde nur der Aufbau getrennter Datenpools mit möglicherweise unscharfen Zugriffsrechten angeordnet.

Die große Koalition hat es eilig, den Entwurf zu beschließen; dabei gibt es laut Justizminister Heiko Maas (SPD) kaum mehr Spielraum für Änderungen. Nach dem derzeitigen Zeitplan soll der Entwurf schon nächste Woche in der Bundesregierung und Anfang Juli vom Bundestag verabschiedet werden. Verbänden und Bürgerrechtlern bliebe so keine ausreichende Zeit, Position zu beziehen. Entgegen jeder Gepflogenheit hat das Justizministerium bislang auch keine Stellungnahmen von außerhalb der Bundesregierung erbeten.

Die SPD-Bundestagsfraktion liebäugelt nach einem internen Gespräch mit Sachverständigen damit, das Gesetz zeitlich zu befristen. Damit will sie Gegnern des Vorhabens in den eigenen Reihen entgegenkommen. Katja Keul, Rechtsexpertin der Grünen im Parlament, warnt die Sozialdemokraten vor diesem Manöver, da es die verfassungsrechtlichen Probleme des Entwurfs nicht heile. Die große Koalition könne sich den Gang nach Karlsruhe nur ersparen, "indem sie das Gesetz jetzt einstampft". (Stefan Krempl) / (anw)


Aus: "Anwälte und Journalisten laufen Sturm gegen neue Vorratsdatenspeicherung" (21.05.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anwaelte-und-Journalisten-laufen-Sturm-gegen-neue-Vorratsdatenspeicherung-2660478.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anwaelte-und-Journalisten-laufen-Sturm-gegen-neue-Vorratsdatenspeicherung-2660478.html)

Title: [Demnach sind Internet-Dienstleister verpflichtet... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 24, 2015, 12:09:01 PM
Quote... Das russische Parlament hatte voriges Jahr Gesetze für mehr Internetkontrolle zur Terrorismusbekämpfung beschlossen. Demnach sind Internet-Dienstleister verpflichtet, die Kommunikationsdaten ihrer Kunden sechs Monate lang im Bereich der russischen Föderation zu speichern. Reine Zugangsanbieter sind von der Regelung ausgenommen. Außerdem müssen sich alle Blogger, Twitterer sowie Nutzer von sozialen Netzwerken wie Vkontakte oder Facebook bei der Presseaufsicht registrieren lassen, wenn sie mehr als 3000 Besucher pro Tag oder mehr als 3000 Follower haben. (anw)


Aus: "Google, Twitter und Facebook drohen in Russland Sperren" (22.05.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-Twitter-und-Facebook-drohen-in-Russland-Sperren-2663319.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-Twitter-und-Facebook-drohen-in-Russland-Sperren-2663319.html)

"Russland: Anti-Terror-Gesetze für mehr Internet-Kontrolle" (23.04.2014)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Russland-Anti-Terror-Gesetze-fuer-mehr-Internet-Kontrolle-2175069.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Russland-Anti-Terror-Gesetze-fuer-mehr-Internet-Kontrolle-2175069.html)



Title: [Für ein solches Gesetzgebungsverfahren... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 28, 2015, 09:36:32 AM
"Datenschützer Schaar: Vorratsdatenspeicherung nicht vertretbar" (27.05.2015)
Die Bundesregierung will am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten auf den Weg bringen. Der ehemalige oberste Datenschützer übt heftige Kritik. ...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-Schaar-Vorratsdatenspeicherung-nicht-vertretbar-2667690.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-Schaar-Vorratsdatenspeicherung-nicht-vertretbar-2667690.html)

Die deutsche Bundesregierung, auch Bundeskabinett genannt, besteht gemäß Art. 62 GG aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesregierung_%28Deutschland%29 (https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesregierung_%28Deutschland%29)

Das Bundeskabinett hat den höchst umstrittenen Entwurf für eine Vorratsdatenspeicherung 2.0 auf den Weg gebracht. ... (27.05.2015)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundeskabinett-beschliesst-Vorratsdatenspeicherung-trotz-Kritik-2668082.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundeskabinett-beschliesst-Vorratsdatenspeicherung-trotz-Kritik-2668082.html)

QuoteGarander, 27.05.2015 21:49

81 Millionen Kriminelle

Meine Güte da bekommt man ja richtig Angst das um einen rum nur Verbrecher leben, die nun alle eine elektronische Fussfessel verpasst bekommen weil sie so böse sind. Bestimmt alles Raubmordkopierer oder schlimmeres.

http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Bundeskabinett-beschliesst-Vorratsdatenspeicherung-trotz-Kritik/81-Millionen-Kriminelle/posting-11784030/show/ (http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Bundeskabinett-beschliesst-Vorratsdatenspeicherung-trotz-Kritik/81-Millionen-Kriminelle/posting-11784030/show/)

Quotekhdummy1, 27.05.2015 10:58

Sie führen in aller Öffentlichkeit Krieg gegen ihre eigene Bevölkerung. ...

http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Bundeskabinett-beschliesst-Vorratsdatenspeicherung-trotz-Kritik/Sie-fuehren-in-aller-Oeffentlichkeit/posting-11473687/show/ (http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Bundeskabinett-beschliesst-Vorratsdatenspeicherung-trotz-Kritik/Sie-fuehren-in-aller-Oeffentlichkeit/posting-11473687/show/)

Quote[...] Glücklich mit dem Beschluss des Bundeskabinetts zur neuen Vorratsdatenspeicherung scheint nur die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu sein. Einen "Quantensprung für die innere Sicherheit" verspricht sich zumindest Unionsvize Thomas Strobl (CDU) von dem Gesetzentwurf. Verbindungs- und Standortdaten könnten der Polizei künftig helfen, gegen "Einbrecherbanden, Kinderpornographie und Terrorismus" vorzugehen. Nur an einigen Stellen wie etwa den Speicherfristen "hätten wir uns mehr vorstellen können".

Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière lobte den Gesetzentwurf, den Justizminister Heiko Maas (SPD) ausarbeiten ließ, als "wirksam und maßvoll zugleich". Es sorge für mehr Sicherheit für die Bürger und schütze ihre Freiheit. Zugleich zeigte sich der CDU-Politiker genauso wie Maas überzeugt, dass "dieses Gesetz die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs vollumfänglich einhält".

Die SPD-Fraktion schweigt offiziell zu dem Vorstoß, auch wenn es hinter den Kulissen brodelt. Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung seien in den Reihen der Sozialdemokraten "zahlreicher als gedacht", meint ihr Netzexperte Lars Klingbeil. Er und Mitstreiter setzen nun auf den nicht-öffentlichen SPD-Parteikonvent am 20. Juni: Bislang haben sich rund 100 Parteikreise in Anträgen zu dem Treffen gegen das Regierungsvorhaben ausgesprochen.

Doch noch ist unklar, ob es überhaupt zu einem Votum darüber kommt und welche Aussagekraft ein solches hätte. Ein bindender Beschluss müsste eigentlich auf einem richtigen Parteitag gefällt werden. Zuletzt sprachen sich die Sozialdemokraten bei einem solchen Anlass 2011 für die Vorratsdatenspeicherung aus. Auf jeden Fall dürfte ein Aufstand an der Basis bald verpuffen, glaubt der Ex-SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss: "Die Helden werden wieder reihenweise kippen."

Von einem "schwarzen Tag für unsere Grund- und Freiheitsrechte", sprach Jan Korte, Vize der Bundestagsfraktion der Linken. Die bereits jetzt vorgetragenen Forderungen aus der Union, das Instrument deutlich auszuweiten, zeigten, wohin die Reise gehen solle. Für die Grünen gehört die Vorratsdatenspeicherung "endgültig auf die Müllhalde". FDP-Politiker unterstrichen, dass die Koalition dem Rechtsstaat einen Bärendienst erweise und eine neue Klage vor dem Bundesverfassungsgericht geradezu herausfordere.

Der Entwurf "ist bei weitem nicht ausreichend und fernab der Anforderungen aus der Praxis", betont dagegen der Chef des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz. So könnten die Ermittler nicht einmal bei sexuellem Kindesmissbrauch und Vergewaltigung auf die Daten zugreifen.

"Die Polizei darf bei zahlreichen Delikten den Wohnraum technisch überwachen und Gesprächsinhalte aufzeichnen, darf aber nicht wissen, wer vor vier Wochen mit wem telefoniert hat", empört sich Schulz. "Das ist eine Pervertierung des Grundrechtsschutzes." Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach von einem "ersten ermutigenden Schritt für eine verbesserte Bekämpfung schwerster Kriminalität", bei dem die Politik es aber nicht belassen dürfe.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff widersprach de Maizière und Maas. Ihrer Ansicht nach entspricht die Initiative "nicht vollumfänglich dem, was das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof in ihren Urteilen für die verfassungskonforme Ausgestaltung einer solchen Maßnahme gefordert haben".

Die frühere CDU-Abgeordnete rügte die Regierung für die an den Tag gelegte, inakzeptable Eile: "Für ein solches Gesetzgebungsverfahren, das massive grundrechtliche Eingriffe zur Folge hat und fundamentale datenschutzrechtliche Fragestellungen aufwirft, hätte es einer intensiven und gründlichen Prüfung bedurft." Ihrer Behörde seien "faktisch nicht einmal 30 Stunden zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt" worden. Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar meldete erhebliche Zweifel an, ob die Vorratsdatenspeicherung zielführend, erforderlich und verhältnismäßig sei.

Hart ins Gericht mit dem Vorhaben geht auch das Deutsche Institut für Menschenrechte: Selbst eine begrenzte Speicherdauer von wenigen Wochen ermögliche es im digitalen Zeitalter, aussagekräftige Persönlichkeits- und Bewegungsprofile zu erstellen und gruppenbezogene Einflussstrukturen und Entscheidungsabläufe zu entdecken.

Mit Ausnahme weniger Deliktsformen lägen die Aufklärungsquoten für die aufgelisteten Katalogstraftaten zudem bereits über 80 oder gar 90 Prozent. Diese Raten seien durch eine umfangreichere Datenauswertung wohl kaum zu steigern, zumal bereits andere Bestände etwa aus der Videoüberwachung Aktivitäten der Bevölkerung rekonstruierbar machten. Hier müsse die Regierung endlich eine solide Gesamtbilanz von Schnüffelaktivitäten vorlegen.

Ähnlich wie andere Journalistenvereinigungen wertete der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) den Entwurf als "schädlich für die Pressefreiheit". Auch der Quellenschutz werde nicht wirksam garantiert. (Stefan Krempl) / (jk)

QuoteHeWhosePathIsChosen, 28.05.2015 08:54

Gretchenfrage Vorratsdatenspeicherung

... "Gretchenfrage bezeichnet als Gattungsbegriff eine direkte, an den Kern eines Problems gehende Frage, die die Absichten und die Gesinnung des Gefragten aufdecken soll. Sie ist dem Gefragten meistens unangenehm, da sie ihn zu einem Bekenntnis bewegen soll, das er bisher nicht abgegeben hat. ..." http://de.wikipedia.org/wiki/Gretchenfrage

   "Die Polizei darf bei zahlreichen Delikten den Wohnraum technisch überwachen und Gesprächsinhalte aufzeichnen, darf aber nicht wissen, wer vor vier Wochen mit wem telefoniert hat", empört sich Schulz. "Das ist eine Pervertierung des Grundrechtsschutzes." Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach von einem "ersten ermutigenden Schritt für eine verbesserte Bekämpfung schwerster Kriminalität", bei dem die Politik es aber nicht belassen dürfe.

Klasse, sehr lobenswert.

Vermutlich wird der aktuelle Gesetzesentwurf weitgehend realisiert werden, weil er einerseits zu schwach ist und andererseits die SPD es sich nicht leisten kann dagegen zu sein. Das BVerfG kann jedenfalls nix mehr gegen eine (hinreichend) gute Vorratsdatenspeicherung sagen, siehe http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Datenschuetzer-Schaar-Vorratsdatenspeicherung-nicht-vertretbar/jo-das-ist-schon-ein-Klopfer/posting-11403524/show/ (http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Datenschuetzer-Schaar-Vorratsdatenspeicherung-nicht-vertretbar/jo-das-ist-schon-ein-Klopfer/posting-11403524/show/)

Interessant wird es bei der nächsten Bundestagswahl - wie werden sich die Parteien positionieren? In welchen Parteien werden sich die Gegner einer wirksamen Verbrechensbekämpfung durchsetzen können?

Jetzt fehlen nur noch mal ein paar wirklich aufsehenerregende Ermittlungserfolge und die Vorratsdatenspeicherung kann verschärft werden, z.B. in weniger als 5 Jahren.

Das ist auch die Strategie für die Polizei: die Polizei muss jetzt einen Riesenhammerfall (Verbrecherring mit Promis und Menschen in Machtpositionen) aufdecken und im Zuge dessen kann dann die Vorratsdatenspeicherung verschärft werden. (alles imho)

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.05.2015 08:56).


QuoteKaubärbel, 28.05.2015 09:16

OBEY!

- Gehorche!
- Konsumiere!
- Sieh fern!
- Keine selbständigen Gedanken!
- Heirate und vermehre dich!
- Schlafe weiter!
- Das ist euer Gott! (Euro)

...habe ich etwas vergessen?



Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Kripo warnt vor "Pervertierung des Grundrechtsschutzes"" (28.05.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Kripo-warnt-vor-Pervertierung-des-Grundrechtsschutzes-2669320.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Kripo-warnt-vor-Pervertierung-des-Grundrechtsschutzes-2669320.html)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizminister-Vorratsdatenspeicherung-haelt-Urteilen-der-Gerichte-stand-2668868.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizminister-Vorratsdatenspeicherung-haelt-Urteilen-der-Gerichte-stand-2668868.html)




Title: [Und euer Vorsitzender handelt so als ob... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 28, 2015, 01:17:04 PM
Quotebodo5, 28.05.2015

Liebe SPD-Mitglieder,
ihr seid gegen TTIP und gegen die Vorratsdatenspeicherung und euer Vorsitzender handelt so als ob ihr nichts zu melden hättet und er auf Lebenszeit gewählt wurde. Warum lasst ihr ihn damit durchkommen?

Quotesinta, 28.05.2015

die basis

Tja, die Mitgliederbefragung ergab 75,96 Prozent sind für den Koalitionsvertrag - und das ist der Freibrief für die Herren und Damen Gabriel, Oppermann, Nahles, Fahimi und wie sie alle heißen jetzt so mitzuregieren wie es ihnen gefällt - man muss da keine Rücksicht mehr auf die Basis nehmen, die haben ja dafür abgestimmt.
Sind ja nun fast zwei Jahre rum, vielleicht sollte man noch mal so eine Befragung machen, wie zufrieden die Genossen der Basis denn mit der Arbeit der Regierungs-SPD sind, detaillierte Fragen zu der Maut, TTIP, BND-Dingens, Gleichstellung, Vorratsdatenspeicherung und so weiter und sofort. Ich fürchte nur, das interessiert die Damen und Herren in der oberen Etage nicht, wie die Basis dazu denkt.


http://www.zeit.de/digital/2015-05/spd-kritik-vorratsdatenspeicherung?commentstart=1#cid-4812640 (http://www.zeit.de/digital/2015-05/spd-kritik-vorratsdatenspeicherung?commentstart=1#cid-4812640)

QuoteZivilisationswächter, 28.05.2015

VDS für's Volk geht immer

>>"Mitten in der größten Spionageaffäre der Bundesrepublik ein solches Überwachungsgesetz durchzudrücken, ist unfassbar dreist",<<

Tja, wo der Mann recht hat, hat er recht. ... Ich empfehle jedem, über Abgeordnetenwatch zu sehen, wie der hauseigene Politiker abgestimm hat. Ach ja, der EuGH wies auch darauf hin, daß VDS "ein Klima der Unsicherheit" durch die Überwachung schaffen würde.
Also etwa so wie im Bundestag bei dem Cyberangriff neulich, als Abgeordnete rumgeweint haben, man wisse ja jetzt gar nicht, ob man nicht vielleicht überwacht werde. Was ist daraus eigentlich geworden? Wer war's? Doch nicht etwa unsere Freunde? Im Übrigen bin ich der Meinung, daß diese Bundesregierung zurücktreten muß.


http://www.zeit.de/digital/2015-05/spd-kritik-vorratsdatenspeicherung?commentstart=1#cid-4812667 (http://www.zeit.de/digital/2015-05/spd-kritik-vorratsdatenspeicherung?commentstart=1#cid-4812667)

Quoteeichingermar, 28.05.2015

... Die Sendung die Anstalt bringt es auf den Punkt. Da klingeln einem noch stunden später die Ohren wenn man sich das angeschaut hat.

https://www.youtube.com/watch?v=C24aYuW2GFs (https://www.youtube.com/watch?v=C24aYuW2GFs)

Wie haben die Jungs von der Anstalt es so schön gesagt? Mal schauen wann Gabriel entdeckt, dass er selbst zu dieser Regierung gehört!


http://www.zeit.de/digital/2015-05/spd-kritik-vorratsdatenspeicherung?commentstart=1#cid-4812672 (http://www.zeit.de/digital/2015-05/spd-kritik-vorratsdatenspeicherung?commentstart=1#cid-4812672)

Title: [Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hegt... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 11, 2015, 09:52:55 AM
Quote[...] Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hegt offenbar Zweifel, ob das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit der Verfassung vereinbar ist. Die Parlamentsjuristen seien der Ansicht, " dass der Gesetzentwurf die verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben in mehreren Punkten nicht erfüllt", berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ) am Mittwoch unter Berufung auf zwei Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes.

Die Experten sind dem Bericht zufolge der Ansicht, dass in dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die Regelungen zur Datenverarbeitung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllen. Auch sei die Forderung der Karlsruher Richter nicht richtig umgesetzt worden, dass Betroffene vor der Datenerhebung über diese unterrichtet werden müssten. Darüber hinaus machen die Juristen Mängel beim Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten oder Journalisten aus.

Das Fazit der Parlamentsjuristen: Der Entwurf müsse korrigiert werden. Das Gesetz soll am Freitag in erster Lesung in den Bundestag. Das bedeutet, dass der federführende Ausschuss den Entwurf zur Beratung vorgelegt bekommt. Das Gesetz wird mit den vom Ausschuss erarbeiteten Vorschlägen dann erst in zweiter Lesung dem Plenum vorgelegt, bevor es zu einer abschließenden dritten Lesung und Abstimmung kommt. Die letzten beiden Schritte wird das Parlament nun doch nicht wie zunächst geplant vor der Sommerpause gehen.

... "Die Abgeordneten haben im Gegensatz zur Bundesregierung offenbar angefangen zu realisieren, dass ein so folgenschweres Gesetz nicht mit der heißen Nadel gestrickt werden kann", freut sich darüber der Rechtsvorstand des Verbands der deutschen Internetwirtschaft (eco), Oliver Süme. "Aus Sicht der Unternehmen ist diese Expertenanhörung längst überfällig. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf enthält zahlreiche Regelungen, die technisch nicht machbar und rechtlich fragwürdig sind."

...


Aus: "Experten: Vorratsdatenspeicherung verfassungsrechtlich bedenklich" (10.06.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Experten-Vorratsdatenspeicherung-verfassungsrechtlich-bedenklich-2687586.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Experten-Vorratsdatenspeicherung-verfassungsrechtlich-bedenklich-2687586.html)

Title: [Offenbar wollte der Mann herausfinden... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 14, 2015, 09:50:01 AM
Quote[...] Datenskandal bei Australiens drittgrößtem Mobilfunkanbieter Vodafone Hutchison Australia: Ein Mitarbeiter des Unternehmens hat offenbar Textnachrichten und Telefonverbindungsdaten der Vodafone-Kundin und Investigativjournalistin Natalie O'Brien heruntergeladen und durchforstet – kurz nachdem O'Brien mit einem Bericht schwere Sicherheitslücken bei dem Provider publik machte. Das Ganze hatte sich bereits 2011 zugetragen, kam aber nun erst in australischen Medienberichten ans Licht. Offenbar wollte der Mann herausfinden, ob es im Unternehmen Whistleblower gebe.

Wie der Sydney Morning Herald schreibt, hat Vodafone den Vorfall eingestanden, der spitzelnde Mitarbeiter habe laut dem Unternehmen allerdings auf eigene Faust gehandelt. Man habe zwar nach O-Briens damaligem Bericht, der laxe Passwortsicherheit in Vodafones neuem Computersystem offenlegte, eine interne Untersuchung angeordnet. Damit sollte allerdings geprüft werden, ob Mitarbeiter die Datenschutz-Gesetze einhalten. Um eine Jagd nach Whistleblowern sei es nie gegangen.

Nachdem man 2012 von dem illegitimen Datenzugriff erfahren hatte, wurde zudem eine externe Prüfung durch eine Beraterfirma beauftragt, führte Vodafone demnach aus. Die habe gezeigt, dass der Mitarbeiter ohne Anweisungen der Führungsebene gehandelt habe. Einer internen Mail eines Vodafone-Managers nach, die australische Medien zitieren, wollte das Unternehmen die Sache wohl unter den Teppich kehren: Die E-Mail weist darauf hin, dass der Vorgang möglichst nie an die Öffentlichkeit geraten sollte, um Imageschäden zu vermeiden.

Natalie O'Brien war bereits im Vorfeld der Berichte über ihre Bespitzelung informiert. Sie bezeichnete es als eine "schauderhafte und ekelerregende" Erfahrung, dass ihre private Kommunikation derart durchleuchtet wurde. (axk)


Aus: "Australien: Vodafone-Mitarbeiter bespitzelte Journalistin nach kritischem Bericht" (13.09.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Australien-Vodafone-Mitarbeiter-bespitzelte-Journalistin-nach-kritischem-Bericht-2811888.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Australien-Vodafone-Mitarbeiter-bespitzelte-Journalistin-nach-kritischem-Bericht-2811888.html)

Title: [Da das Vorhaben... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 16, 2015, 09:53:52 AM
Quote[...] Die Bundesregierung hält ihren Gesetzentwurf für eine neue Vorratsdatenspeicherung für vereinbar mit dem EU-Recht. Die geplante Vorgabe, wonach die betroffenen Telekommunikationsanbieter Verbindungs- und Standortinformationen nicht in EU-Ländern oder Drittstaaten lagern dürften, verstoße "nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit", heißt es in einer heise online vorliegenden Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken. Die Auflage könne nämlich mit "zwingenden Erfordernissen des Allgemeinwohls begründet werden".

Da das Vorhaben Dienste der Informationsgesellschaft betrifft, musste der Bund den Entwurf der EU-Kommission vorlegen und für Kommentare der Mitgliedsstaaten öffnen. Die Kommission hat dem Justizressort mittlerweile eine "Mängelliste" im Rahmen dieses "Notifizierungsverfahrens" zurückgeschickt, wie die Rheinische Post berichtet. Darin soll sie vor allem einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit beklagt haben. Demnach gilt nun eine neue Stillhaltefrist bis zum 6. Oktober. Bis dahin kann der Gesetzentwurf nicht vom Bundestag verabschiedet werden.

Die "ersten Investitionskosten" für die mehrwöchige Vorratsdatenspeicherung schätzt die Bundesregierung auf rund 260 Millionen Euro. Diese Summe beziehe sich allein auf die benötigte Technik. Der gesamte "Erfüllungsaufwand" für die Wirtschaft lasse sich derzeit noch nicht beziffern. Dieser hänge "maßgeblich von der Ausgestaltung des detaillierten Anforderungskatalogs ab, den die Bundesnetzagentur auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen zur Datensicherheit zu erstellen hat". Der Providerverband eco geht von Belastungen für die Branche von etwa 600 Millionen Euro aus.

Das Justizministerium beteuert, dass sich durch die Nutzerspuren keine Persönlichkeitsprofile erstellen ließen und "die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst" werde. Es schließt sich zudem der Ansicht der Regulierungsbehörde an, dass zumindest die Nutzer von WLAN-Hotspots der Freifunk-Bewegung nicht als "Erbringer" von Telekommunikationsdienstleistungen einzustufen seien und so keine Daten auf Vorrat speichern müssten. Inwieweit der Verein der Freifunker selbst als solcher zu gelten habe, müsse die Bundesnetzagentur "allerdings noch untersuchen".

Dass künftig Anbieter auch Datum und Uhrzeit der ersten Aktivierung aller im Voraus bezahlten Dienste erfassen müssten, während dies derzeit nur anonyme Dienste betrifft, erklärt die Regierung mit einer bislang "missverständlichen" Formulierung: "'Anonyme Dienste' im engeren Sinne gibt es in Deutschland nicht." Linken-Vize Jan Korte riet Schwarz-Rot angesichts weiterer grundrechtlicher Probleme, das Vorhaben auf dem "Müllhaufen der Überwachungsgeschichte" zu entsorgen. (anw)

QuoteIggoOnTour, 14.09.2015 15:50
Die Daten müssen in Drittländern gespeichert werden, damit BND darf.
Natürlich müssen die Daten in Drittländern gespeichert werden.
Denn nur wenn sie über eine Landesgrenze fließen, darf der BND sie an den Rest der Meute ausleiten.

Gruss,
Iggo

QuoteRSP, 14.09.2015

Als ob den BND interessieren würde, was er darf und was nicht.

RSP.



QuoteAlAdler, 14.09.2015 16:13

Unrecht mit der Brechstange durchsetzen ..
Wie viel kriminelle Energie muss in denen stecken, die die Politiker zwingen, dieses Unrecht mit der Brechstange gegen uns unsere Freiheit und auch gegen jeden gesunden Menschenverstand durchsetzen?
Es gibt doch eine Ebene oberhalb der durch den Plebs gewählten Politik, die Leuten wie Maas (durch Gabriel) sagen, was sie zu tun und was sie zu lassen haben.
Und diese Kreise scheinen ein so hohes Interesse an der Einführung der unserer Totalüberwachung zu haben, dass keine noch so übel stinkende Rechtsbeugung inopportun wäre, um in den Besitz der totalen digitalen Macht zu gelangen.
Maas kann seine Seele eigentlich nur noch dadurch "rein waschen", dass er seine Stellung nutzt um Informationen zur politischen Korruption der Regierung sammelt und dann Whistleblower wird um den ganzen korrupten Haufen hoch gehen zu lassen .. ok, das ist Wunschdenken :-(

Al


Quotetrilling, 14.09.2015 17:12
Schon wieder nur "Dienstleistungsfreiheit" eingeschränkt.
Mir doch egal ob Anwälte, Journalisten, Priester, Ärzte, Copyrightinhaber, Kartoffelesser, Blumengießer oder Dienstleister sich in ihrer Freiheit eingeschränkt sehen.
ES WERDEN ALLE BÜRGER IN IHRER FREIHEIT EINGESCHRÄNKT.
Die VDS ist gegen die Bürger gerichtet. Mehr braucht es doch gar nicht. Mit irgendwelchen Spezialfällen zu argumentieren ist -- Kacke. Punkt.

tr


QuoteNO ROM BASIC, 14.09.2015 17:48

...keine Persönlichkeitsprofile erstellen ließen

Die erfassten Daten lassen also keine Rückschlüsse auf die Nutzer zu. ... Trotzdem brauchen wir die VDS ganz unbedingt, weil äh, wir, räusper... ... Und die Geschichten mit der NASA, NWA oder wie immer die heissen, sind nun wirklich Schnee von gestern, hat der Prollfalla schon lange gesagt. Und hätte er nicht recht gehabt, hätte ihn die Bahn wohl kaum zur Endlagerung übernommen, äh angestellt. Wir schaffen das!


Quotenichtglauben, 15.09.2015 07:41

Natürlich lassen sich mit der VDS Persönlichkeitsprofile erstellen!
Die VDS speichert Verbindungsdaten jeglicher Art (Handy, Festnetz, Internet).

Salopp formuliert: was im Browsercache rumschwirrt (besuchte Seiten) ist ein Bestandteil (der Internetnutzung), die auch in der VDS abgebildet ist.

Der Browsercache, um beim Vergleich zu bleiben, lässt sich sehr wohl nutzen um ein Persönlichkeitsprofil zu erstellen:
- liest er Zeitungen (welche, welche Themen interessieren, Boulvard/Politik usw.)
- treibt er sich auf "linken" Seiten (netzpolitik.org usw) rum
- zieht er sich Pornos rein
- usw usw usw.

Alleine aus den besuchten Seiten lässt sich ein Persönlichkeitsprofil bilden, statistische Auswertungen lassen auch den Schluss zu:
- wie alt ist jemand
- m/w
- politische Ausrichtung
- Hobbies
- hat er eine Krankheit (wenn ja welche)
- usw. usw.

Das sind an sich zum Teil sehr intime, vorallem persönliche Daten, die niemanden etwas angehen und vorallem keinesfalls "anonym" oder ungeeignet um Persönlichkeitsprofile zu erstellen.

Wer nun behauptet, VDS eigne sich nicht für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen:
- der weiss es nicht besser (dann ist er naiv bis dumm->nicht als Volksvertreter geeignet)
- der weiss es besser (dann lügt er/sie->nicht als Volksvertreter geeignet)

rgds
nichtglauben


...


Aus: "Trotz EU-Kritik: Bundesregierung hält an Vorratsdatenspeicherung fest" (14.09.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Trotz-EU-Kritik-Bundesregierung-haelt-an-Vorratsdatenspeicherung-fest-2812718.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Trotz-EU-Kritik-Bundesregierung-haelt-an-Vorratsdatenspeicherung-fest-2812718.html)
Title: [Doch das stimmt so nicht... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 21, 2015, 07:48:45 AM
Quote[...]  Entweder weiß Justizminister Heiko Maas nicht, was in dem Gesetzentwurf seiner Behörde steht, der eine Vorratsdatenspeicherung wieder einführen soll. Oder er versucht, die Öffentlichkeit in die Irre zu führen.

Während der Vorstellung des Entwurfes am 15. April hatte Maas auf Nachfragen versichert, die Geheimdienste würden keinen Zugriff auf die Vorratsdaten bekommen: "Das Verfassungsschutz-Amt ist in dem Gesetz nicht vorgesehen für einen Zugriff nach den Regeln, die wir in diesem Gesetz vorschlagen werden."

Doch das stimmt so nicht. Denn der Gesetzentwurf ist an einer entscheidenden Stelle unklar formuliert. So unklar, dass Telekommunikationsanbieter den Geheimdiensten, ohne es zu merken, mehr Daten über Bürger geben könnten, als gut und gewünscht ist.

Der Gesetzentwurf mit dem Titel "Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" will einen seit Jahren gehegten Wunsch von Polizei und Bundesregierung umsetzen: Alle Daten, die während der digitalen Kommunikation anfallen, sollen längere Zeit gespeichert werden, damit Ermittler im Zweifel Zugriff auf sie haben. Ursprünglich hieß das Vorhaben Vorratsdatenspeicherung. Doch wurde der Begriff bald zum Unwort. Nun also wird der gleiche Plan unter dem Begriff Höchstspeicherfrist angepriesen.

Der Gesetzentwurf für eine Erweiterung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) legt in einem neuen Paragrafen 113b fest, welche Daten ihrer Kunden die Provider speichern müssen. Sogenannte Standortdaten sollen sie für vier Wochen aufheben, sogenannte Bestandsdaten für zehn Wochen. Die ersten zeigen, wo sich jemand befand, als er mobil telefonierte. Die zweiten geben an, welchen Namen, welche Nummer, IP-Adresse und Adresse der Telefonierer hatte.

Diese Trennung hatte Maas als großen Fortschritt verkauft. Doch sie ist eine Bedrohung. Vor allem die Standortdaten gelten als gefährlich, lassen sich mit ihnen doch vollständige Verhaltensprofile von Menschen anlegen. Alles, was sie tun, wird so durchschaubar.

Im Entwurf ist festgelegt, dass diese Daten eigentlich nur an die Polizei gegeben werden dürfen. Aber Paragraf 113c des Entwurfes sagt: "Die aufgrund des § 113b gespeicherten Daten dürfen [ ...] 3. durch den Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste für eine Auskunft nach § 113 Absatz 1, Satz 3 verwendet werden."

Übersetzt: Die Telekommunikationsanbieter sollen die Bestandsdaten und die Standortdaten – also alle Vorratsdaten – für die interne Recherche verwenden, wenn sie eine ganz andere Anfrage einer ganz anderen Behörde beantworten. Was zu gefährlichen Irrtümern führen kann.

Das Telekommunikationsgesetz erlaubt jetzt schon in Paragraf 113 Absatz 3, Satz 3, dass Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, Militärischer Abschirmdienst und Bundesnachrichtendienst darüber Auskunft bekommen, wem eine bestimmte IP-Adresse im Internet zu einem bestimmten Zeitpunkt gehörte. Hat der Verfassungsschutz beispielsweise eine für ihn interessante IP-Adresse entdeckt, kann er ohne große Hürden bei den Providern fragen, welchem ihrer Kunden diese IP zugeordnet war. Er darf zwar nicht die Standortdaten abfragen, aber dafür die erwähnten Bestandsdaten – und er darf das auch, ohne dass ein Richter diesen Wunsch genehmigen musste.

Nach dem Entwurf dürfen die Provider nun auch die neu zu speichernden Vorratsdaten nutzen, um den Besitzer einer IP-Adresse überhaupt festzustellen. Dieses Problem war übrigens einem aufmerksamen Leser aufgefallen. Doch dem Justizminister soll entgangen sein, dass dadurch die Gefahr wächst, dass Provider diese viel umfassenderen Vorratsdaten dann gleich mit herausgeben, wenn sie die Frage des Dienstes beantworten? Denn technisch müssten sie beide Datenarten getrennt speichern und jeweils in den Datenbanken festlegen, nach welchem Gesetz welche davon herausgegeben werden dürfen. Derzeit passiert das nicht und es würde teure Umbauten an der Speicherstruktur notwendig machen.

Diese Gefahr ignorierte Maas, als er versicherte, die Geheimdienste bekämen durch das Gesetz keine neuen Daten. Ob er es nicht wusste, oder ob er es billigend in Kauf nahm? Das Ministerium versichert auf Nachfrage, rechtlich sei alles sauber formuliert.

Das Justizministerium hat zumindest versucht, das beschriebene Datenleck zu verhindern. Jedoch leider nicht so eindeutig, wie man es hätte verhindern können. Denn in dem Entwurf steht nicht ausdrücklich: Standortdaten dürfen auf keinen Fall an Verfassungsschutzbehörden und BND herausgegeben werden. Das wäre nicht nur logisch gewesen, sondern auch der einfacher zu verstehende und zu beachtende Weg.

Stattdessen steht in dem Entwurf vielmehr: "Für andere Zwecke als die in Absatz 1 genannten dürfen die auf Grund des § 113b gespeicherten Daten von den nach § 113a Absatz 1 Verpflichteten nicht verwendet werden." Heißt: Provider (Verpflichtete) dürfen Daten nur an die Polizei geben. Es ist eine Sperrklausel, die in der Praxis nicht wirklich sperren wird. Denn: In Satz drei Absatz eins von Paragraf 113c steht eben auch die erwähnte Ausnahme, alle Vorratsdaten intern für die Bearbeitung von Geheimdienstanfragen verwenden zu dürfen.

Gefährliche Fehler sind damit programmiert. Wie die Provider solche Abfragen beantworten, bleibt ihnen überlassen. Sie müssen bewerten, ob eine Datenfrage der Behörden berechtigt ist, sie müssen einschätzen, wie viele Daten die Ermittler haben dürfen. Im Zweifel geben sie lieber mehr, sie wollen sich nicht vorwerfen lassen, Terrorismusverfahren oder Mordermittlungen zu behindern. Da Geheimdienste für ihre Abfrageart nicht einmal einen Richterbeschluss brauchen, prüft auch keine unabhängige Stelle, was sie da eigentlich erfahren wollen und wozu.

Es ist nicht die einzige fahrlässige Lücke in dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. Die EU-Kommission hat der Bundesregierung gerade einen ganzen Katalog von Fragen dazu gestellt. Netzpolitik.org hat sie hier dokumentiert. Kern der Kritik der EU-Kommission: Das Ganze benachteiligt Kommunikationsanbieter aus anderen europäischen Ländern.

Daneben hat die Kommission bemängelt, dass der Gesetzentwurf gegen Grundrechte verstößt. So sei viel zu unklar formuliert, bei welchen Straftaten die Vorratsdaten herausgegeben werden sollen. Taten "von erheblicher Bedeutung", wie sie im Entwurf bezeichnet werden, sind der Kommission zu unscharf.

Die Kommission würde es außerdem "begrüßen", wenn die Bundesregierung ihr erklären könnte, warum sie sogenannte Berufsgeheimnisträger anders behandelt als beispielsweise Behörden. Denn die Geheimnisträger will der Gesetzentwurf zwar der Idee nach vor der Vorratsdatenspeicherung schützen, dem Wortlaut aber gelingt das nicht. Auch hier findet sich eine gefährliche Lücke. Denn Kommunikationsdaten von Pfarrern, Ärzten, Anwälten, Journalisten sollen erst einmal gespeichert werden, dürfen anschließend aber nicht verwendet werden. Die EU-Kommission fragt sich angesichts dessen, wie diese Berufsgruppen "wirksam vor dem Risiko des Missbrauchs und vor rechtswidrigem Zugriff" geschützt werden sollen. Und warum Behörden von der Speicherung ausgenommen sind, Berufsgeheimnisträger jedoch nicht.

Trotz der deutlichen Kritik will die Bundesregierung ihren Plan nicht aufgeben. Bislang ließ sie das zumindest nicht erkennen. Am Montag trifft man sich zur nächsten parlamentarischen Verhandlungsrunde. Im Rechtsausschuss des Bundestages sagen von 16 Uhr an Rechtswissenschaftler, Anwälte und Richter, was sie von all den Paragrafen halten.


Aus: "Vorratsdaten doch für die Geheimdienste?" Kai Biermann (20. September 2015)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-09/vds-vorratsdatenspeicherung-maas-gesetzesluecke (http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-09/vds-vorratsdatenspeicherung-maas-gesetzesluecke)

Title: [Seitdem habe die... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 22, 2015, 10:06:14 AM
Quote[...] Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits rund 35.000 Bürger bei einer Verfassungsbeschwerde gegen das vormalige, 2007 in Kraft getretene und drei Jahre später vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vertrat, hält auch die neuen Regierungspläne für unzulässig. Sie könnten "das Fass zum Überlaufen bringen", warnte der Experte am Montag in einer Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Bundestag.

Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hätten 2010 beziehungsweise voriges Jahr dem anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren generell eine große Eingriffstiefe attestiert und Gefahren von Missbrauch sowie Verwechslungen aufgezeigt, führte Starostik aus. Seitdem habe die Überwachung zugenommen.

So würden allein sieben Millionen automatisierte Bestandsdaten- und Millionen Kontenabfragen pro Jahr durchgeführt, erklärte der Anwalt. Im privaten Bereich gebe es noch viele erhebliche Datensammlungen, auf die der Staat prinzipiell auch zugreifen könne. Risiken der Profilbildung seien damit enorm gewachsen. Zudem sei mittlerweile deutlich geworden, "dass Metadaten aussagekräftiger sind als Inhaltsdaten".

Die Luft für das Vorhaben sei so "sehr dünn", konstatierte Starostik. Es entspreche laut EuGH auch nicht der europäischen Grundrechtecharta, wenn alle Verbindungs- und Standortdaten erfasst und insbesondere Berufsgeheimnisträger Ärzte, Journalisten oder Strafverteidiger nicht ausgenommen würden. Eine vage "ermittlungstechnische Notwendigkeit" könne den Eingriff alleine nicht rechtfertigen. Es gebe auch einen Anspruch der Bürger auf Sicherheit vor ungerechtfertigen Eingriffen des Staates.

Der Gesetzgeber müsste darlegen, inwieweit es überhaupt einer Vorratsdatenspeicherung für alle 80 Millionen Bundesbürger bedürfe, hieb Heide Sandkuhl vom Deutschen Anwaltverein (DAV) in die gleiche Kerbe. Laut einer Studie wirke sich sich sich auf Verbrechensbekämpfung praktisch nicht aus. Berufsgeheimnisträger müssten laut Europäischem Gerichtshof ausgenommen werden, was der Entwurf nicht leiste. Der Gesetzentwurf enthalte zudem – anders als das Bundesjustizministerium meine – Auskunftsrechte für Geheimdienste. Staatliche Stellen dürften selbst "Früchte illegaler Datensammlung" verwerten.

Der vorgesehene Straftatbestand der Datenhehlerei sei nicht nur "unerfreulich" und schwammig, erläuterte die Juristin. Er sei auch besonders erstaunlich, da illegal erlangte Daten legitimiert werden sollten. Sandkuhl wertete dies als "fatales Signal", solange der Staat parallel die "NSA-Folgen" nicht in den Griff bekomme. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern dürften zudem gar nicht gesammelt werden. Um dies sicherzustellen, könnte etwa auf Anwaltsverzeichnisse zurückgegriffen werden.

Die zwei Gegner des Entwurfs hatten es schwer gegenüber vier Praktikern aus der Strafverfolgung, die Vertreter der großen Koalition benannt hatten. Diesen zufolge weist der Gesetzentwurf zwar in die richtige Richtung, greift aber an vielen Stellen noch zu kurz. So seien die Speicherfristen nicht lang genug, die Zugriffshürden zu hoch, ein Zugang bei Standortdaten im Nachhinein ausgeschlossen. Auch würden zuwenig Datenkategorien eingeschlossen.

"Ohne Vorratsdaten ist eine effektive Bekämpfung von Cybercrime nicht möglich", betonte Oberstaatsanwalt Rainer Franosch im Namen des Hessischen Justizministeriums. Er forderte, auch Anbieter von Telemediendiensten wie Betreiber sozialer Netzwerke einzubeziehen. Christoph Frank vom Deutschen Richterbund beklagte, dass Mailverkehr und Webseitenabrufe ausgenommen werden sollen. Der geplante "strenge Richtervorbehalt", der vor einem Zugang zu den Vorratsdaten stehe, drücke für den Vorsitzenden Oberstaatsanwalt in Freiburg ein "latentes, diffuses Misstrauen in die Arbeit der Staatsanwaltschaft" aus.

Die Strafverfolger versuchten mit Zahlen zu belegen, wie erforderlich die Datenspeicherung sei. Frank Thiede, Leiter der Beratungsstelle für polizeipraktische Rechtsfragen beim Bundeskriminalamt (BKA), verwies auf 91 ausgewählte Fälle, die bereichsübergreifend den Bedarf belegten. Darunter sei einer von Geheimnisverrat, für den vergeblich nach einem Leck bei einer Ermittlung im Bankenbereich gefahndet worden sei. Generell verlangten "alle Polizeien von Bund und Ländern" ganz elementar nach der Vorratsdatenspeicherung, was keineswegs "hemdsärmlig" sei.

20 Fälle aus der Praxis brachte Nikolaus Berger, Richter am Bundesgerichtshof, mit. Dabei seien die begehrten "Verkehrsdaten" häufig die einzigen Ermittlungsansätze und später häufig Indizien für die Be- oder Entlastung von Betroffenen. Zu nennen seien hier vor allem Tötungs- und Raubdelikte sowie andere schwere Kriminalitätserscheinungen. Dass die "nützlichen" Informationen noch vorhanden gewesen seien, bezeichnete Berger als "glückliche Zufälle".

Christoph Frank räumte auf Nachfragen von Abgeordneten ein, dass die Ermittler aussagekräftige Statistiken nicht liefern könnten. Dies liege daran, dass es immer um die Frage gehe, "was gewesen wäre wenn". Die Ermittler hätten schon eine "Schere im Kopf", was der organisierten Kriminalität zuarbeite. Alle Ebenen prüften Zugriffe auf vorhandene Verkehrsdaten" höchst sorgfältig", weil man wisse, wie sensibel das Instrument sei. Viele Strafverfolger leiteten solche Verfahren erst gar nicht ein, befand auch Franosch. (anw)


Aus: "Bundestagsanhörung: Luft für Vorratsdatenspeicherung ist "sehr dünn"" (22.09.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestagsanhoerung-Luft-fuer-Vorratsdatenspeicherung-ist-sehr-duenn-2822964.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestagsanhoerung-Luft-fuer-Vorratsdatenspeicherung-ist-sehr-duenn-2822964.html)

Title: [Theoretisch die ganze Zeit... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 22, 2015, 03:42:05 PM
Quote[...] Der moderne Mensch vermisst sich gern, das Smartphone und der PC helfen dabei: Wie viele Meter bin ich gelaufen, wie viel habe ich getrunken, wie viele Kalorien gegessen? Das, was Daniel Moßbrucker gemacht hat, ist eigentlich nicht so viel anders gewesen. Nur hat der Journalist andere Dinge gezählt: Wie viele SMS hat er geschrieben? Wo mit dem Handy telefoniert? Wie lange geskypt?

Moßbrucker hat sich selbst überwacht, mit genau den Mitteln, die auch Strafermittlern zur Verfügung stünden, wenn die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt würde. Am Montag hört der Rechtsausschuss des Bundestages Sachverständige zu dem Thema an.

Mehr als 40 Tage lang hat der 24-jährige Journalist sich selbst bei der Recherche für einen Beitrag für die Online-Börsenredaktion der ARD überwacht, alle Mobilfunk- und Internetdaten aufgezeichnet, die auf seinen Geräten angefallen sind. Nach der Ausstrahlung des Beitrags hat er den riesigen Datenhaufen, der während der Recherche angefallen war, als Abschlussarbeit für sein Studium an der TU Dortmund analysiert. Das Ziel: überprüfen, ob der Informantenschutz tatsächlich leidet, wenn das Gesetz kommt. "In der Fachwelt wird darüber schon länger diskutiert", sagt Daniel Moßbrucker. "Aber was genau das eigentlich heißt, hat bis jetzt noch niemand gezeigt."

Das Ergebnis des Experiments hat ihn ernüchtert: "Das Netz der Daten ist viel enger, als ich erwartet hatte." Sein Rechercheweg sei sehr leicht nachzuvollziehen gewesen. Die aufgezeichneten Daten hätten den Kontakt zum Informanten sichtbar gemacht. "An einem Tag habe ich meinen Informanten zum Beispiel angerufen, aber nicht erreicht. Danach habe ich innerhalb von 20 Minuten drei SMS geschrieben, und kurz darauf ist die Datenmenge in meiner Internetleitung stark angestiegen", sagt Daniel Moßbrucker.

"Über die konkreten Kanäle, die sogenannten Ports, können Experten sehen, dass ich in dieser Zeit vermutlich geskypt habe." Strafermittler müssten dann nur noch beim Telekommunikationsanbieter abfragen, wem die IP-Adresse am anderen Ende gehört. Und schon hätten sie den Namen eines möglichen Informanten. Die Standortdaten ließen außerdem Rückschlüsse auf persönliche Treffen zu.

Weil derlei Schlüsse auf die Identität eines Informanten allein mit den Verbindungsdaten möglich sind, also auch ohne den Inhalt eines Gesprächs oder einer Email zu kennen, haben auch Journalistenverbände gegen das geplante Gesetz protestiert. Die vorgesehenen Maßnahmen seien geeignet, "das Vertrauen in den Informantenschutz nachhaltig zu untergraben beziehungsweise gar nicht erst aufkommen zu lassen", heißt es in einer Stellungnahme, die der Deutsche Journalistenverband (DJV), der Presserat, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, ARD, ZDF und andere gemeinsam vorgelegt haben. "Das gefährdet die journalistische Berichterstattungsfreiheit in nicht hinnehmbaren Maße", heißt es in dem Bericht weiter.

Der Gesetzentwurf sieht für Daten, die bei Journalisten erhoben werden, zwar ein sogenanntes Verwertungsverbot vor, nach dem die erlangten Informationen nicht verwendet werden dürfen. "Umgekehrt bedeutet das aber, dass alle Daten erst einmal erhoben werden", sagt der DJV-Justiziar Benno Pöppelmann, der die Stellungnahme verfasst hat. "Und man kann nicht sicherstellen, dass diese Daten nicht in unbefugte Hände geraten."

Auch die Europäische Kommission hat Zweifel, ob der Gesetzentwurf die Berufsgeheimnisträger, zu denen auch die Journalisten gehören, ausreichend schützt. In einer Stellungnahme, die der SZ vorliegt, will sie wissen, wie dieser Personenkreis "vor dem rechtswidrigen Zugriff auf die Daten und deren Nutzung geschützt werden" kann.

Dass diese Daten überhaupt anfallen, könne man nicht vermeiden, sagt Daniel Moßbrucker. "Darum reicht es für Informantenschutz nicht mehr, sich auf Paragrafen in der Strafprozessordnung zu verlassen. Man muss sich bewusst machen, dass man theoretisch die ganze Zeit durchleuchtbar ist."




Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Vollends durchleuchtet" Karoline Meta Beisel (17. September 2015)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/medien/informantenschutz-alles-durchleuchtet-1.2652401 (http://www.sueddeutsche.de/medien/informantenschutz-alles-durchleuchtet-1.2652401)
Title: [Angeblich schließt das Gesetz eine Lücke... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 05, 2015, 09:48:12 AM
Quote[...] In wenigen Wochen dürfte der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschließen. Das umstrittene Gesetz soll Provider verpflichten, Verbindungsdaten von Telefonaten und IP-Adressen für zweieinhalb Monate zu speichern, Standortdaten von Mobiltelefonen dürfen vier Wochen lang nicht gelöscht werden.

Angeblich schließt das Gesetz eine Lücke. Die Wahrheit ist aber: Zumindest beim Mobilfunk ist die Vorratsdatenspeicherung (VDS) schon längst da. Und die Daten werden häufig bis zu sechs Monate lang gespeichert.

Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht die Speicherung 2010 für verfassungswidrig erklärt. Nun zeigt sich: Im Mobilfunkbereich speichern die drei Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica Daten teilweise genauso lange wie mit dem alten VDS-Gesetz. Durch Abrechnungsverträge, die die Netzbetreiber untereinander schließen, bleiben viele Verbindungsdaten bis zu sechs Monate bei den Unternehmen gespeichert. Ermittler können darauf genauso zugreifen wie auf Vorratsdaten.

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) erlaubt es den Netzbetreibern, Verbindungs- und Standortdaten für ihre Abrechnungen zu speichern. Den Kunden, die für jede Gesprächsminute oder SMS zahlen, müssen die Unternehmen schließlich regelmäßig Rechnungen stellen. Konkrete Fristen schreibt das TKG nicht vor, stattdessen ist eine Speicherung "soweit erforderlich" zulässig.

Was "erforderlich" ist, interpretieren die Mobilfunk-Netzbetreiber nach Informationen von SPIEGEL ONLINE höchst unterschiedlich. Bei Gesprächen im eigenen Netz speichert die Telekom Verbindungsdaten eigenen Angaben zufolge nie länger als 80 Tage nach Rechnungsversand. Deutlich mehr Zeit lässt sich Vodafone. Rufen sich hier zwei Mobilfunk-Kunden untereinander an, bleibt das bis zu sechs Monate im System. Auch Standortdaten speichert der Konzern häufig bis zur Rechnungserstellung.

Ausnahmen macht Vodafone nicht einmal bei pauschal abgerechneten Flatrates. "Das ist eine geradezu exzessive Speicherung, die aus meiner Sicht weder gerechtfertigt noch durch das Gesetz gedeckt ist", sagt der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Allein Vodafone hat über 30 Millionen Mobilfunk-Kunden.

Als Schaar 2012 noch im Amt war, erarbeiteten er, die Bundesnetzagentur und die Netzbetreiber einen Leitfaden dafür, was "soweit erforderlich" konkret heißt. Insbesondere im Bereich der sogenannten Interconnections tat sich danach nichts. Interconnection-Verbindungen sind diejenigen, bei denen Kunden nicht im eigenen Netz telefonieren, also beispielsweise ein Telekom- einen Vodafone-Kunden anruft. Auch hier speichern alle drei Netzbetreiber weiterhin Verbindungsdaten bis zu sechs Monate.

Auch Gespräche von Billigmarken der Netzbetreiber in andere Netze sind Interconnections. Solche Verbindungen von Netz zu Netz stellen sich die Netzbetreiber gegenseitig in Rechnung und speichern dafür die Verbindungsdaten ihrer Kunden.

Das Problem ist in der Branche bekannt. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff wollte bei einer Novelle des TKG eine Speicherfrist von drei Monaten für Interconnections einführen. "Leider wurde eine entsprechende Änderung im parlamentarischen Verfahren wieder gekippt", sagte ihre Sprecherin. Der Rahmenvertrag der Telekom, an dem sich die Branche bei Interconnections orientiert, beinhaltet bis heute die sechsmonatige Frist. 2013 kündigten die Bonner an, die Verträge zu prüfen. Zuletzt habe aber die Bundesnetzagentur eine Änderung der Verträge verhindert, so ein Telekom-Sprecher.

Mobilfunk-Kunden in Deutschland müssen daher davon ausgehen, dass ihre Verbindungsdaten bis zu sechs Monate vorrätig sind - an der Nummer ist schließlich nicht zu erkennen, in welches Netz man gerade telefoniert.

Telefónica und Vodafone räumten ein, die Vorgaben aus dem Leitfaden erst 2016 vollständig umsetzen zu können - vier Jahre nach Verabschiedung des Papiers. Schaar kritisiert die Provider dafür scharf, zumal diese um den Leitfaden gebeten hatten. "Wenn Provider sich an diese Vorgaben nicht halten, handeln sie rechtswidrig", sagte Schaar. Das Gesetz verlange, Daten frühestmöglich zu löschen.

Die Praxis wirft die Frage auf, wie viele Daten Strafverfolgern ohne Vorratsdatenspeicherung tatsächlich fehlen. Die Sprecherin von Voßhoff fordert daher zunächst eine Überprüfung, anstatt eine "derart eingriffsintensive und grundrechtlich höchst fragliche Maßnahme" wie die Vorratsdatenspeicherung einzuführen.

Dazu dürfte es aber nicht mehr kommen. Aus Berlin heißt es, bereits zum 1. Januar 2016 könnte die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt werden.


Aus: "Mobilfunk: Die Vorratsdatenspeicherung ist längst da" Von Daniel Moßbrucker (02.10.2015)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/vorratsdatenspeicherung-im-mobilfunk-ohnehin-schon-realitaet-a-1055488.html (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/vorratsdatenspeicherung-im-mobilfunk-ohnehin-schon-realitaet-a-1055488.html)

http://www.spiegel.de/forum/netzwelt/mobilfunk-die-vorratsdatenspeicherung-ist-laengst-da-thread-362559-1.html (http://www.spiegel.de/forum/netzwelt/mobilfunk-die-vorratsdatenspeicherung-ist-laengst-da-thread-362559-1.html)

Title: [Die Zustimmung der... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 14, 2015, 01:12:42 PM
Quote[...]  In Australien tritt heute die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. In Deutschland könnte sie noch diese Woche vom Parlament verabschiedet werden. Die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs im Rechtsausschuss ist für den morgigen Mittwoch geplant, im Laufe des heutigen Tages soll die entsprechende Tagesordnung  veröffentlicht werden. Die zweite und dritte Lesung im Plenum soll, wenn es nach Union und SPD geht, dann am Freitag stattfinden.

Inhaltliche Änderungen am Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) sind demnach nicht mehr vorgesehen. Er fordert, dass Telekommunikationsanbieter zum einen zehn Wochen lang die sogenannten Bestandsdaten speichern sollen. Die zeigen, wer wann mit wem und wie lange kommunizierte. Zum anderen sollen Standortdaten, die verraten, wo die Kommunikationspartner sich dabei befanden, vier Wochen lang aufgehoben werden.

Einzig eine Evaluierungsklausel (veröffentlicht von netzpolitik.org) wollen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD nun noch hinzufügen. Die bedeutet aber nur, dass sich der Bundestag in der kommenden Legislatur noch einmal mit dem Gesetz befassen muss, was keine Garantie für Änderungen oder gar eine Abschaffung ist. 

Die Zustimmung der schwarz-roten Regierungsmehrheit zur anlasslosen Protokollierung des Kommunikationsverhaltens aller Deutschen gilt als sicher. Genauso wie die Zustimmung des Bundesrates. Die Opposition bereitet sich deshalb schon auf eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Durchaus mit Chance auf Erfolg, denn das Gericht hätte eine ganze Reihe von möglichen Gründen, um die Vorratsdatenspeicherung nach 2010 ein zweites Mal zu kassieren.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Datenschutzabkommen Safe Harbor könnte die aktuellste Argumentationshilfe darstellen. Der EuGH hatte Safe Harbor für ungültig erklärt, weil es "gegen den Wesensgehalt" von Artikel 7 und 8 der EU-Grundrechtecharta verstößt – die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz. Eine Einschränkung von Artikel 7 auf Unionsebene verlange, so steht es im Volltext des Urteils, "vor allem, dass sich die Ausnahmen vom Schutz personenbezogener Daten und dessen Einschränkungen auf das absolut Notwendige beschränken".

Und weiter: "Nicht auf das absolut Notwendige beschränkt ist eine Regelung, die generell die Speicherung aller personenbezogenen Daten sämtlicher Personen [...] gestattet, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des verfolgten Ziels vorzunehmen."

Genau so eine undifferenzierte Regelung aber stellt die Vorratsdatenspeicherung dar. Daran hatte sich der EuGH schon 2014 in seinem Urteil zur Vorratsdaten-Richtlinie der EU gestört, ohne aber das Prinzip der anlasslosen Datenspeicherung generell für unvereinbar mit der Grundrechtecharta zu erklären. Das hat er mit seinem Safe-Harbor-Urteil nun offenbar nachgeholt.

Das Bundesverfassungsgericht wiederum könnte sich schwer damit tun, ein Gesetz für verfassungskonform zu erklären, das der EuGH mit einiger Wahrscheinlichkeit für unvereinbar mit der Grundrechtecharta hielte.

Weitere elementare Bedenken gegen den Gesetzentwurf hat die EU-Kommission vor einigen Wochen geäußert:

Ihr fehlt eine Definition der im Entwurf genannten "Straftaten von erheblicher Bedeutung". Der EuGH hatte schließlich gefordert, dass die Vorratsdaten nur erhoben werden dürfen, um "genau abgegrenzte schwere Straftaten" aufklären zu können.

Die Kommission vermisst zudem eine Begründung, warum Behörden von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen sein sollen, nicht aber Berufsgeheimnisträger wie Seelsorger, Journalisten oder Anwälte. Deren Daten werden aufbewahrt, sollen aber nicht verwendet werden dürfen. Das hatte bereits der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages moniert, es trage den Vorgaben des EuGH "nicht Rechnung".

Gute Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung gibt es auch sonst reichlich, auch wenn sie nicht verfassungsrechtlich relevant sein mögen:

Die Datenspeicherung kostet die Telekommunikationsanbieter Millionen Euro, obwohl es bis heute keine belastbare Studie gibt, die belegt, dass die Vorratsdatenspeicherung ein sinnvolles Instrument zur Verbrechensbekämpfung ist.

Der Gesetzentwurf ist an einer Stelle so unklar formuliert, dass Geheimdienste entgegen der Behauptungen von Heiko Maas möglicherweise doch Zugriff auf die Vorratsdaten bekommen könnten.

Der Entwurf führt nebenbei durch den neu geschaffenen Paragrafen 202d den Straftatbestand der Datenhehlerei ein und erschwert das Leben von Whistleblowern in Deutschland damit noch weiter.

Alle diese Bedenken und Argumente wird die Mehrheit der Abgeordneten von Union und SPD aber aller Wahrscheinlichkeit nach ignorieren.

QuoteHeimweh04
#1.3  —  vor 19 Stunden 7

Es wird Zeit für eine "Three-strikes" Regelung unter den Abgeordneten:

Wer für ein Gesetz gestimmt hat, dass in der selben Legislaturperiode vom Verfassunggericht kassiert wurde, wird öffentlich gerügt (Strike 1).
Wer im Wiederholungsfall für ein Gesetz gestimmt hat, dass in der selben Legislaturperiode vom Verfassunggericht kassiert wurde, bekommt die Diäten um 50% gekürzt (Strike 2) und wer zum dritten mal für ein Gesetz gestimmt hat, dass in der selben Legislaturperiode vom Verfassunggericht kassiert wurde, wird des Mandats enthoben und verliert sämtliche Pensionsansprüche aus seiner Abgeordnetentätigkeit (Strike 3 and out).

Vielleicht ist das die einzige Möglichkeit, den Abgeordneten wieder Respekt vor der Verfassung einzubleuen.


QuoteWolfbert
#2  —  vor 21 Stunden 21

Husch, husch. Noch schnell beschließen, während noch alle mit den Flüchtlingen beschäftigt sind...


QuoteHolger24
#3  —  vor 21 Stunden 36

Man hört zur Zeit ständig, dass "Flüchtlinge sich an das Grundgesetz halten müssten!". Warum eigentlich die Regierung nicht?


QuoteTim Mey
#5  —  vor 21 Stunden 17

Es wäre zu schön, wenn das Bundesverfassungsgericht das Gesetz noch am Tag seiner Inkraftsetzung kippen könnte.
Noch schöner wäre es, wenn endlich kein Mensch, dem die Grundrechte etwas wert sind, mehr CDU/CSU oder SPD wählen würde,
Am schönesten wäre es, wenn den Parteien die Grundrechte auch etwas wert wären.

Leider sind das alles Utopien :(


Quote
Pentalob
#6  —  vor 21 Stunden 12

Das erinnert langsam an alte Zombiefilme. Jemand schiesst auf das Monster, es passiert eine Zeit lang nichts, dann steht das Monster wieder auf. Wir sehen uns dann also wieder in Karlsruhe, meine sehr verehrten Verfassungsfeinde.


QuoteTanja Gönner
#21  —  vor 17 Stunden 2

Warum erhalten Abgeordnete, die verfassungsfeindliche Gesetze schaffen, nicht ein Berufsverbot?

QuoteOtto der Normalverbraucher
#21.1  —  vor 15 Stunden 3

Weil sie das Gesetz dafür selbst erlassen müssten.



...


Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Sechs Argumente, die Union und SPD ignorieren" Patrick Beuth (13. Oktober 2015)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-10/vorratsdatenspeicherung-bundestag-abstimmung-bedenken (http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-10/vorratsdatenspeicherung-bundestag-abstimmung-bedenken)

Title: [Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 15, 2015, 09:01:55 AM
Quote[...] Der heftig umstrittene Regierungsentwurf zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren hat am Mittwoch den federführenden Rechtsausschuss des Bundestags mit Hängen und Würgen passiert. Mit den Stimmen der großen Koalition beschloss das Gremium auch den Änderungsantrag, auf den sich CDU/CSU und SPD im Vorfeld verständigt hatten. Demnach soll die Bundesregierung die Auswirkungen des Überwachungsinstruments innerhalb von drei Jahren mithilfe eines unabhängigen Sachverständigen evaluieren.

Die Entscheidung im Rechtsausschuss stand zunächst auf der Kippe, da von 39 Mitgliedern nur 17 anwesend waren und das Gremium so nicht beschlussfähig war. Die Sitzung wurde daraufhin unterbrochen, im Vorraum sah man, wie Mitarbeiter hektisch zusätzliche Abgeordnete herbeitelefonierten und dann doch zumindest 23 Volksvertreter zusammenkamen, um das erforderliche Quorum zu erfüllen.

Mit dem Votum der Rechtspolitiker ist es Schwarz-Rot jetzt möglich, das Vorhaben bereits am Freitagmorgen im Plenum des Bundestags zu verabschieden. Die 2. und 3. Lesung des Vorstoßes ist inzwischen auch auf der Tagesordnung des Parlaments als "Zusatzpunkt" aufgesetzt. Dort findet sich aber noch der Vermerk, dass darüber noch "kein Einvernehmen" besteht.

Der Hinweis bezieht sich auf einen Protest der Linksfraktion, die durch das Vorgehen der Koalition die Oppositionsrechte verletzt sieht. Sie monierte, dass den Mitgliedern des Rechtsausschusses vor der entscheidenden Sitzung nicht einmal 24 Stunden geblieben seien, den Änderungsantrag zu prüfen. Die Regel sei es, dass den in dem Gremium sitzenden Parlamentariern einschlägige Dokumente drei Tage im Voraus zugeleitet werden müssten. Dabei gehe es darum, die Opposition davor zu schützen, von der Koalition überrumpelt zu werden.

Obwohl sich die Grünen dem Antrag der Linken anschlossen, den Punkt nicht schon in dieser Woche auf die Tagesordnung zu nehmen, überstimmte Schwarz-Rot mit der eigenen haushohen Mehrheit das Anliegen nach den Anlaufschwierigkeiten. Der Beschluss der neuen Vorratsdatenspeicherung hätte andernfalls aber auch nur bis Anfang November verzögert werden können. Zuvor hatte die Vorsitzende des Ausschusses, die Grüne Renate Künast, Union und SPD vorgeworfen, den Gesetzentwurf während der laufenden Flüchtlingsdebatte durchs Parlament jagen.

Bürgerrechtsorganisationen wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat), Digitalcourage oder die Digitale Gesellschaft sowie die Initiative Campact haben für Freitag um 8 Uhr zu einer Demo gegen das Vorhaben vor dem Reichstag aufgerufen. Obwohl die Vorratsdatenspeicherung über alle gesellschaftlichen Lager hinweg abgelehnt werde, wolle die Koalition "den nächsten großen Schritt in Richtung Überwachungsstaat tun", warnen die Organisatoren.

Der AK Vorrat erinnerte parallel daran, dass große Telekommunikationsanbieter nach wie vor von sich aus monatelang selbst bei Flatrates Verbindungs- und Standortdaten speicherten. Die Bundesnetzagentur hab dies zwar bereits 2013 M-Net, E-Plus, Telefonica/o2 und Vodafone untersagt, wie sie erst jetzt offen gelegt habe. E-Plus wolle die Anordnung jedoch erst bis "Ende 2015" umsetzen, Vodafone habe Widerspruch eingelegt und Telefonica klage dagegen. Die Bürgerrechtler warnen daher davor, den Providern mit der Initiative der Koalition "noch weitaus mehr Daten anzuvertrauen". (axk)


Aus: "Bundestag: Neue Vorratsdatenspeicherung vom Rechtsausschuss abgenickt" (14.10.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-Neue-Vorratsdatenspeicherung-vom-Rechtsausschuss-abgenickt-2846235.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-Neue-Vorratsdatenspeicherung-vom-Rechtsausschuss-abgenickt-2846235.html)
Title: [Vor rund fünf Jahren bekam ich einen Brief... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 15, 2015, 05:07:06 PM
Quote[...]   Vor rund fünf Jahren bekam ich einen Brief von der Deutschen Telekom, mit einer CD darin. Ich hatte die Telekom auf Auskunft meiner Telekommunikationsverkehrsdaten verklagt, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeichert werden. Letztendlich hatten wir uns außergerichtlich geeinigt: Ich lasse die Klage fallen und bekomme dafür meine Daten. Sie waren auf der CD gespeichert, in einer 12,5 Megabyte großen Excel-Tabelle.

Die 35.830 Zeilen mit Verkehrsdatensätzen in dieser Tabelle sind die digitale Spiegelung von sechs Monaten meines Lebens. Wann immer ich zwischen dem 31. August 2009 und dem 28. Februar 2010 mein Smartphone bei mir trug, wurde alle paar Minuten gespeichert, wo ich mich aufhielt, wann ich telefonierte, Textnachrichten verschickte oder erhielt und ob ich selbst oder meine installierten Apps Daten schickten und empfingen.

Durchschnittlich wurde die Telekom alle acht Minuten darüber informiert, wo ich war und was ich beziehungsweise mein Smartphone machten. Die gemeinsam mit ZEIT ONLINE und OpenDataCity entwickelte Visualisierung ist bekannt. Noch heute melden sich Menschen bei mir, die sich diese visuelle Aufbereitung der Vorratsdatenspeicherung anschauen und darüber regelrecht erschrocken sind. Sie verstehen zum ersten Mal, was hinter dem sperrigen Begriff der Vorratsdatenspeicherung und dem politischen Streit darum tatsächlich steht.

Es ist die Überwachung unseres Alltags. Und die wird immer engmaschiger. Mein Smartphone sendet heutzutage vermutlich nicht mehr alle acht Minuten einen Ping in die Welt, sondern alle vier oder drei Minuten. Schließlich nutze ich, wie wohl die meisten, das Internet intensiver als noch vor fünf Jahren. SIM-Karten werden zudem längst nicht mehr nur im Smartphone, sondern auch in vielen Maschinen verbaut. Im Auto werden sie zum Standard, um das Wetter vorherzusagen, um E-Mails vorzulesen oder um einen mobilen Hotspot bereitzustellen.

Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung wissen sehr genau, was hier passiert. Sie wissen, wie umfassend die Protokollierung unseres Alltags dadurch wird. Ihnen ist bekannt, welche Attraktivität diese Daten auf Geheimdienste aber auch auf die organisierte Kriminalität ausüben. Und vielen ist auch klar, dass die Anfälligkeit technischer Systeme ein großes Problem bedeutet, ebenso wie die Herausforderung, einen Missbrauch der Daten zu verhindern. Im Jahr 2015 besteht auch dank Edward Snowden keine Unwissenheit mehr über die Folgen der Vorratsdatenspeicherung.

Das ist ein wichtiger Unterschied zur europäischen Debatte 2005 und 2006 und zur ersten Einführung der Vorratsdatenspeicherung im November 2007 in Deutschland. Zu dieser Aufklärung haben eine lautstarke, engagierte und kreative Zivilgesellschaft sowie zahlreiche Journalisten beigetragen. Dazu haben das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung in einer Deutlichkeit auseinandergenommen, wie es sich wenige Kritiker erträumt hätten. Und darum ist die Entscheidung, die vermutlich am Freitagvormittag von einer Vielzahl der Abgeordneten der Fraktionen von CDU/CSU und SPD getroffen wird, noch fataler als vor acht Jahren.

Sie sind sich aller Konsequenzen und Risiken bewusst. Und trotzdem wollen sie diesen massiven Grundrechtseingriff beschließen. Konnte man sich 2007 noch mit Unwissenheit, einer anderen Bewertung der Situation oder der Hoffnung auf Datensicherheit herausreden, ist das Votum für die Vorratsdatenspeicherung heute eine Tat mit Vorsatz. Kein Befürworter kann sich herausreden. Es liegt alles auf dem Tisch: die Wirkungslosigkeit, die Risiken, die Grundrechtseingriffe, die Missbrauchsanfälligkeit und die vielen Kritikpunkte unserer obersten Gerichte.

Die Wiedereinführung ist eine Tat der Symbolik, um verlorenes politisches Terrain zurückzugewinnen und vermeintliche sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit zu beweisen. Vor allem ist es Symbolpolitik auf Kosten unserer individuellen Freiheit.

QuoteZivilisationswächter
#13  —  vor 2 Minuten

Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung wissen sehr genau, was hier passiert.

Die Lobby-Befürworter? Ja, die wissen das. Ob jetzt BKA, Verfassungs"schutz" oder Privatwirtschaft, die wissen Bescheid.
Ihre politischen Kollegen, Herr Spitz, aber wohl oft nicht. ...


Quoteunlogisch
#11  —  vor 57 Minuten 1

Artikel über den Überwachungsstaat interessieren die wenigsten. Ich gehe davon aus, die Welle der Entrüstung ist vorbei. Man erkennt das daran, dass die Kommentare deutlich weniger sind, als in anderen Themen. Mittlerweile ist bekannt, dass in jedem System Schnittstellen für die Geheimdienste existieren. Vom Betriebssystem bis zur Hardware müssten alternative deutsch/europäische Systeme entwickelt und unterstützt werden. Leider hat unsere Regierung diesen Fahrplan nicht aufgenommen, im Gegenteil, die IT Experten setzen weiterhin auf Windows und Cisco Technik. Die Endanwender müssen mit der Technik leben. Kein Einzelner wird das Problem lösen, das geht nur über Regierungen. Wenn sich doch jemand gegen die Überwachung wehrt, wird er belächelt, zur "Aluhutfraktion" geschoben. Es wird behauptet, dies sei der einzige Weg, um Terroristen und Kinder-Vergewaltiger zu finden. Technik ist nicht jedermanns Sache, von daher muss man sich resigniert zurücklehnen.


Quotegenrik
#12  —  vor 25 Minuten

Geheimdienste repräsentieren organisierte Kriminalität in staatlichem Auftrag, finanziert durch das Geld des Souveräns.


...


Aus: "Vorsatzdatenspeicherung" Malte Spitz (15. Oktober 2015)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-10/vorratsdatenspeicherung-vorsatz (http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-10/vorratsdatenspeicherung-vorsatz)

Title: [Praktikern gehen die neuen Vorgaben... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 19, 2015, 12:18:58 PM
Quote[...] Praktikern gehen die neuen Vorgaben zur anlasslosen Vorratsdatenspeicheurng, die der Bundestag am Freitag abgenickt hat, nicht weit genug. "Drei Monate Frist für gespeicherte Daten waren unser Vorschlag, zehn Wochen können da nur ein erster Kompromiss sein", kommentierte Dietmar Schilff von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) die parlamentarische Entscheidung. Die Ermittler müssten "auch weiterhin die innere Sicherheit auf technischer Augenhöhe mit den Kriminellen wirksam schützen" können.

Ähnlich äußerte sich André Schulz vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BdK). Er räumte zwar ein, dass die Vorratsdatenspeicherung einen "Paradigmenwechsel" mit sich bringe. Dieser stelle aber "die logische und notwendige Konsequenz der Digitalisierung der Gesellschaft dar". Gerade der Katalog möglicher Straftaten, bei denen Ermittler Verbindungs- und Standortdaten einsehen dürften, greife viel zu kurz. Schulz forderte daher "endlich eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über den Datenschutz".

Anders sieht die Sache der eco-Verband der Internetwirtschaft, demzufolge das im Eiltempo verabschiedete Gesetz "letztlich nur Verlierer hervorbringen wird". Bürger müssten Einschnitte in ihre Grundfreiheiten ertragen, die betroffenen Unternehmen blieben auf Kosten von geschätzt 600 Millionen Euro allein für Speicherinfrastruktur sitzen, aber auch der Nutzen für die Strafverfolgung sei mehr als fraglich. Die "netzpolitische Fehlentscheidung" werde nun wie gehabt vor dem Bundesverfassungsgericht landen und dort "voraussichtlich keinen Bestand haben".

Der Digitalverband Bitkom stieß ins gleich Horn und bedauerte, dass die betroffenen Unternehmen bei der "praktischen Ausgestaltung des Gesetzes gar nicht gefragt" worden seien. Nun müssten sie sich angesichts der zu erwartenden Verfassungsbeschwerden "auf eine längere Phase der Rechtsunsicherheit einstellen". Auch der Präsidiumsarbeitskreis "Datenschutz und IT-Sicherheit" der Gesellschaft für Informatik bedauerte die Initiative des Gesetzgebers.

Von einem "schwarzen Tag für den journalistischen Quellenschutz in Deutschland" sprach Matthias Spielkamp von der Vereinigung "Reporter ohne Grenzen". Die Vorratsdatenspeicherung und der neue Straftatbestand der Datenhehlerei würden Informanten von der Kontaktaufnahme mit Journalisten abschrecken. Selbst der vorgesehene Schutz für Berufsgeheimnisträger sei so lückenhaft, "dass Rechtsstreitigkeiten und Missbrauch programmiert sind". Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fürchtet ebenfalls einen "Keulenschlag gegen Informanten".

Auch mit der gesetzlichen Neuauflage werde "massiv in die Grundrechte eingegriffen", monierte die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Marit Hansen. Aus den für zehn Wochen zu speichernden Verbindungsinformationen und den einen Monat lang aufzubewahrenden Standortdaten ließen sich "das soziale Beziehungsgeflecht einer Person und ihr Bewegungsprofil ableiten". Höchstrichterlichen Urteilen entspreche der Vorstoß so nicht.

Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger rügte die Entscheidung als "Schande für den Rechtsstaat", da "die anlasslose Massenüberwachung" wieder eingeführt werde. Die Liberale prophezeite: "Auch dieses Gesetz wird juristisch scheitern." Neben verschiedenen Organisationen und Parteien hat auch der Vize-FDP-Chef Wolfgang Kubicki Verfassungsbeschwerde angekündigt. Er stößt sich vor allem daran, dass sogar die Daten von Rechtsanwälten, Ärzten oder Journalisten erst einmal erfasst werden dürfen. (axk)

Quotesiggdroid, 16.10.2015 18:02

Man muss endlich aufhören es zu veniedlichen! - Es ist keine Vorratsdatenspeicherung, es ist eine "anhaltlose Massen Überwachung"! Dann gibts eventuell auch mehr Widerstand in der Bevölkerung.


Quotenewswombel, 16.10.2015 17:54

Es geht schon los....

"Die Polizei will mehr"

Bald werden wir lesen:

"Finanzämter wollen mehr"
"Geheimdienste wollen mehr"
"Krankenkassen wollen mehr"
"Versicherer wollen mehr"
"Bund der Arbeitgeber will mehr"
"Bund der Vermieter will mehr"
...

Das ist exakt das Kernargument, warum VDS anti-rechtsstaatlicher Bullsh*t ist. Exakt davor (VDS weckt Begehrlichkeiten) wird seit Jahren gewarnt.

Wombel.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.10.2015 17:57).


...


Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Die Polizei will mehr" (16.10.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Die-Polizei-will-mehr-2849543.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Die-Polizei-will-mehr-2849543.html)

Title: [Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 19, 2015, 12:35:45 PM
Quote[...] Der Bundestag hat am Freitag den umstrittenen Regierungsentwurf für eine neue Vorratsdatenspeicherung abgesegnet. In der namentlichen Abstimmung haben 404 Abgeordnete für die neue Vorratsdatenspeicherung votiert, 148 waren dagegen bei 7 Enthaltungen (die Opposition verfügt lediglich über 127 Stimmen). In dem Gesetz enthalten sind jene Änderungen aus dem Rechtsausschuss, auf die sich CDU/CSU und SPD zuvor geeinigt hatten. Trotz großer Bedenken von Sachverständigen hat die Koalition die Vorgaben des Kabinetts inhaltlich nicht mehr überarbeitet. Es wird lediglich der Bundesregierung aufgegeben, die Vorschriften innerhalb von drei Jahren mithilfe eines externen Experten zu evaluieren.

Ex-Verbraucherschutzministerin Renate Künast von den Grünen warf Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bei der abschließenden hitzigen Lesung vor, er sei "vom Ast gefallen". Die Koalition mache "alle in dieser Bundesrepublik zu Verdächtigen". Alle drei, vier Minuten werde von jedem mit einem Mobilgerät festgestellt, wo er sich aufhalte. Dies habe selbst Orwell in 1984 nicht absehen können. Zudem habe niemand die Frage der Datensicherheit nach Snowden beantwortet. Keiner könne ausschließen, dass etwa Geheimdienste wie die NSA Zugang hätten.

"Diesmal gehen Sie vorsätzlich gegen das Grundgesetz vor, dagegen werden wir uns wehren", ergänzte der grüne Netzexperte Konstantin von Notz in Richtung Union und SPD. Die Vorratsdatenspeicherung stelle einen "Dammbruch par excellence" in einer Kernfrage der Bürgerrechte in der digitalen Welt dar, der "Gift für unsere Demokratie und unsere Wirtschaft" sei.

Schwarz-Rot stelle ideologiegetrieben die ganze Bevölkerung unter "Generalverdacht", warnte auch Halina Wawzyniak von der Linken. Dies gehöre sich in einer Demokratie nicht, zumal die von Karlsruhe geforderte Überwachungsgesamtrechnung fehle. Die Netzpolitikerin warnte: "Finger weg von der Einschränkung von Grundrechten".

"Wir geben Justiz und Polizei bei schwersten Straftaten ein zusätzliches Instrument in die Hand", hielt Maas dagegen. Es werde zwar in die informationelle Selbstbestimmung eingegriffen. Dies sei aber zulässig, wenn man alle Argumente abwäge. Der Entwurf werde "der höchstrichterlichen Rechtsprechung vollumfänglich gerecht". Der Sozialdemokrat Johannes Fechner lobte den "vernünftigen Kompromiss zwischen Grundrechten und Bedürfnissen der Strafverfolgung".

Von einem "guten Tag für den Rechtsstaat" sprach Elisabeth Winkelmeier-Becker im Namen der CDU/CSU-Fraktion. Mit den verbindlichen Vorgaben könnten deutlich mehr Straftaten aufgeklärt werden. Das Argument der Opposition und der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff, dass die Grundrechte nicht ausreichend berücksichtigt würden, konterte die Christdemokraten mit dem Verweis: "Sie betreiben hier Täterschutz." Es gehe nicht um Meinungskontrolle oder Bewegungsprofile.

Ein früheres, noch weitergehendes schwarz-rotes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 für nichtig erklärt. 2014 kassierte der Europäische Gerichtshof (EuGH) auch die EU-Richtlinie, auf deren Basis Provider Nutzerspuren anlasslos protokollieren mussten. Beide Gerichte unterstellten dem Instrument eine große Eingriffstiefe und warnten vor Missbrauchsgefahren.

Zugangsanbieter müssen laut dem Gesetz Verbindungsinformationen zehn Wochen und Standortdaten einen Monat lang speichern. Bei SMS werden aus technischen Gründen auch Inhalte erfasst, wovor Datenschützer seit Langem warnen. Der Bereich E-Mail soll ausgenommen werden. Anbieter, die ihren Kunden nur eine kurzzeitige Nutzung des Telekommunikationsanschlusses ermöglichen, müssen keine Daten aufbewahren. Das bezieht sich gemäß Bundesnetzagentur etwa auf Betreiber von Hotels, Restaurants und Cafés, die ihren Kunden einen WLAN-Hotspot zur Verfügung stellen.

Provider und Anbieter von Internet-Telefonie müssen neben IP-Adressen auch "eine zugewiesene Benutzerkennung" wie Port-Nummern speichern. Kritiker gehen davon aus, dass damit eine deutlich größere Datenmenge als bei der ersten Vorratsdatenspeicherung und ein "echtes Internet-Nutzungsprotokoll" sogar für besuchte Webseiten entstehen könnte. Darüber hinaus soll auch "Datenhehlerei" strafbar werden. Juristen warnen hier vor einem "U-Boot", das den investigativen Journalismus und Whistleblower gefährde.

Oppositionelle und Bürgerrechtler haben bereits Verfassungsbeschwerde gegen das Überwachungsgesetz angekündigt. Rena Tangens vom Verein Digitalcourage betonte: "Weil politische Diskussion und sachliche Argumente offenbar nichts mehr ausrichten, werden wir den juristischen Weg gehen."

Vorbereiten wird die Klage der Berliner Anwalt Meinhard Starostik, der bereits rund 35.000 Bürger erfolgreich bei der Verfassungsbeschwerde gegen das vormalige, 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe vertreten hat. Wer das Vorhaben unterstützen will, kann dies über ein Webformular tun. Die Piratenpartei hat zudem eine Plattform ins Netz gestellt, mit dem man mit seinem Gesicht gegen das Instrument protestieren kann. (mho)

Quoteicekeuter, 18.10.2015 20:07

Gut das es in Frankfreich die Vorratsdatenspeicherung gibt...
Somit konnte im Janua ein brutaler Anschlag auf Charlie Hebdo vereiltelt werden!


Quotekeldana, 16.10.2015 11:45

Elisabeth Winkelmeier-Becker
   Von einem "guten Tag für den Rechtsstaat" sprach Elisabeth Winkelmeier-Becker im Namen der CDU/CSU-Fraktion. Mit den verbindlichen Vorgaben könnten deutlich mehr Straftaten aufgeklärt werden.

Wieviele Drogen muß man zu sich nehmen, um so einen Mist von sich zu geben, ohne dabei selbst im Boden zu versinken ? War es nicht die Bundesregierung, die eine Studie in Auftrag gab und bei der heraus kam, daß die VDS keinen nennenswerten Beitrag zur Verbrechensbekämpfung lieferte ?

Und wir reden hier nicht von einer Studie, die theoretischen Charakter hatte. Sondern hier wurde anhand reeller Zahlen (aus den Jahren, in denen die VDS in Deutschland "in Betrieb" war) geprüft.

*Kopf schüttel*


QuoteRubbel Die Katz, 16.10.2015 12:13

Ich schäme mich jemals SPD Mitglied gewesen zu sein. Fast 25 Jahre habe ich diesem Verein aus konservativen Blockflöten und neoliberalen U-Booten angehört und mit jedem Verrat wird meine Scham größer. Was mich besonders ankotzt ist die Scheinheiligkeit mit der die SPD auch noch versucht sich in der netzpolitischen Szene einzuschleimen. Als wenn niemand merkt gegen wen das Gesetz über Datenhehlerei wirklich zielt. ...


Quotesmid, chpreg@aol.de, 16.10.2015 11:12

404 Verfassung not found


Quotegweihir, 17.10.2015 06:02

Vorbereitungen der etablierung eines totalitaeren Staates

Ein wichtiger Schritt dazu ist dass man jeden Buerger identifiziert, der da Widerstand leisten koennte. Dazu gibt es nichts besseres als eine Totalueberwachung wie jetzt vorbereitet. Das es sich nur um Metadaten handelt ist da reichlich egal, da moderne Datamining-Algorithmen es erlauben eben doch praktisch jedem einzelnen ziemlich genau seine Meinung und Gesinnung zuzuordnen.

In der Vorstufe kann man ja erstmal besonders unliebsame Leute durchleuchten, man findet heute ja praktisch bei jedem was.

Brandgefaehrlich, was diese Leute da machen. Und ich bin ueberzeugt, dass das volle Absicht ist. Denen geht der Buerger auf den Geist und sie suchen jetzt eine dauerhafte Loesung fuer diesen Stoerfaktor. Gerade so als haette es auf deutschem Boden nicht schon zwei totalitaere Staaten gegeben...


Quotealterpinguin, 16.10.2015 15:25

Die Bundestagsabgeordneten, die mit NEIN gestimmt haben - Liste:

Die Bundestagsabgeordneten, die mit NEIN gestimmt haben - Liste:
(und die Ja-Stimmer gibt es hier nicht, auch nicht die feigen Enthaltungen)

Aken, Jan van (Die Linke, Hamburg):Nein:
Andreae, Kerstin (B90/Grüne, Baden-Württemberg):Nein:
Baerbock, Annalena (B90/Grüne, Brandenburg):Nein:
Barthel, Klaus (SPD, Bayern):Nein:
Bartsch, Dr. Dietmar (Die Linke, Mecklenburg-Vorpommern):Nein:
Beck, Marieluise (B90/Grüne, Bremen):Nein:
Beck, Volker (B90/Grüne, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Behrens, Herbert (Die Linke, Niedersachsen):Nein:
Binder, Karin (Die Linke, Baden-Württemberg):Nein:
Binding, Lothar (SPD, Baden-Württemberg):Nein:
Birkwald, Matthias W. (Die Linke, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Bluhm, Heidrun (Die Linke, Mecklenburg-Vorpommern):Nein:
Brantner, Dr. Franziska (B90/Grüne, Baden-Württemberg):Nein:
Brugger, Agnieszka (B90/Grüne, Baden-Württemberg):Nein:
Buchholz, Christine (Die Linke, Hessen):Nein:
Bulling-Schröter, Eva (Die Linke, Bayern):Nein:
Bülow, Marco (SPD, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Claus, Roland (Die Linke, Sachsen-Anhalt):Nein:
Dagdelen, Sevim (Die Linke, Nordrhein-Westfalen):Nein:
De Ridder, Dr. rer. pol. Daniela (SPD, Niedersachsen):Nein:
Dehm, Dr. Diether (Die Linke, Niedersachsen):Nein:
Deligöz, Ekin (B90/Grüne, Bayern):Nein:
Dörner, Katja (B90/Grüne, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Dröge, Katharina (B90/Grüne, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Ernst, Klaus (Die Linke, Bayern):Nein:
Esken, Saskia (SPD, Baden-Württemberg):Nein:
Gastel, Matthias (B90/Grüne, Baden-Württemberg):Nein:
Gehrcke, Wolfgang (Die Linke, Hessen):Nein:
Gehring, Kai (B90/Grüne, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Glöckner, Angelika (SPD, Rheinland-Pfalz):Nein:
Gohlke, Nicole (Die Linke, Bayern):Nein:
Göring-Eckardt, Katrin (B90/Grüne, Thüringen):Nein:
Groneberg, Gabriele (SPD, Niedersachsen):Nein:
Groß, Michael (SPD, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Groth, Annette (Die Linke, Baden-Württemberg):Nein:
Gunkel, Wolfgang (SPD, Sachsen):Nein:
Hahn, Dr. André (Die Linke, Sachsen):Nein:
Hajduk, Anja (B90/Grüne, Hamburg):Nein:
Hänsel, Heike (Die Linke, Baden-Württemberg):Nein:
Haßelmann, Britta (B90/Grüne, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Heidenblut, Dirk (SPD, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Hein, Dr. Rosemarie (Die Linke, Sachsen-Anhalt):Nein:
Heinrich, Gabriela (SPD, Bayern):Nein:
Hiller-Ohm, Gabriele (SPD, Schleswig-Holstein):Nein:
Hinz, Petra (SPD, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Hofreiter, Dr. Anton (B90/Grüne, Bayern):Nein:
Höhn, Bärbel (B90/Grüne, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Hunko, Andrej (Die Linke, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Hupach, Sigrid (Die Linke, Thüringen):Nein:
Janecek, Dieter (B90/Grüne, Bayern):Nein:
Jelpke, Ulla (Die Linke, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Junge, Frank (SPD, Mecklenburg-Vorpommern):Nein:
Jurk, Thomas (SPD, Sachsen):Nein:
Karawanskij, Susanna (Die Linke, Sachsen):Nein:
Kassner, Kerstin (Die Linke, Mecklenburg-Vorpommern):Nein:
Kekeritz, Uwe (B90/Grüne, Bayern):Nein:
Keul, Katja (B90/Grüne, Niedersachsen):Nein:
Kindler, Sven-Christian (B90/Grüne, Niedersachsen):Nein:
Kipping, Katja (Die Linke, Sachsen):Nein:
Kiziltepe, Cansel (SPD, Berlin):Nein:
Klein-Schmeink, Maria (B90/Grüne, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Klingbeil, Lars (SPD, Niedersachsen):Nein:
Koenigs, Tom (B90/Grüne, Hessen):Nein:
Korte, Jan (Die Linke, Sachsen-Anhalt):Nein:
Kotting-Uhl, Sylvia (B90/Grüne, Baden-Württemberg):Nein:
Krellmann, Jutta (Die Linke, Niedersachsen):Nein:
Krischer, Oliver (B90/Grüne, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Kühn, Stephan (B90/Grüne, Sachsen):Nein:
Kühn, Christian (B90/Grüne, Baden-Württemberg):Nein:
Künast, Renate (B90/Grüne, Berlin):Nein:
Kunert, Katrin (Die Linke, Sachsen-Anhalt):Nein:
Kurth, Markus (B90/Grüne, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Lay, Caren (Die Linke, Sachsen):Nein:
Lazar, Monika (B90/Grüne, Sachsen):Nein:
Leidig, Sabine (Die Linke, Hessen):Nein:
Lemke, Steffi (B90/Grüne, Sachsen-Anhalt):Nein:
Lenkert, Ralph (Die Linke, Thüringen):Nein:
Leutert, Michael (Die Linke, Sachsen):Nein:
Liebich, Stefan (Die Linke, Berlin):Nein:
Lindner, Dr. Tobias (B90/Grüne, Rheinland-Pfalz):Nein:
Lötzsch, Dr. Gesine (Die Linke, Berlin):Nein:
Lutze, Thomas (Die Linke, Saarland):Nein:
Maisch, Nicole (B90/Grüne, Hessen):Nein:
Mattheis, Hilde (SPD, Baden-Württemberg):Nein:
Meiwald, Peter (B90/Grüne, Niedersachsen):Nein:
Menz, Birgit (Die Linke, Bremen):Nein:
Miersch, Dr. Matthias (SPD, Niedersachsen):Nein:
Mindrup, Klaus (SPD, Berlin):Nein:
Möhring, Cornelia (Die Linke, Schleswig-Holstein):Nein:
Movassat, Niema (Die Linke, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Müller, Detlef (SPD, Sachsen):Nein:
Müller, Norbert (Die Linke, Brandenburg):Nein:
Müller-Gemmeke, Beate (B90/Grüne, Baden-Württemberg):Nein:
Müntefering, Michelle (SPD, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Mutlu, Özcan (B90/Grüne, Berlin):Nein:
Neu, Dr. Alexander S. (Die Linke, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Notz, Dr. Konstantin von (B90/Grüne, Schleswig-Holstein):Nein:
Ostendorff, Friedrich (B90/Grüne, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Özdemir, Cem (B90/Grüne, Baden-Württemberg):Nein:
Pau, Petra (Die Linke, Berlin):Nein:
Paus, Lisa (B90/Grüne, Berlin):Nein:
Petzold, Harald (Die Linke, Brandenburg):Nein:
Pflugradt, Jeannine (SPD, Mecklenburg-Vorpommern):Nein:
Pitterle, Richard (Die Linke, Baden-Württemberg):Nein:
Poschmann, Sabine (SPD, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Post, Florian (SPD, Bayern):Nein:
Pothmer, Brigitte (B90/Grüne, Niedersachsen):Nein:
Priesmeier, Dr. Wilhelm (SPD, Niedersachsen):Nein:
Raatz, Dr. Simone (SPD, Sachsen):Nein:
Rawert, Mechthild (SPD, Berlin):Nein:
Reichenbach, Gerold (SPD, Hessen):Nein:
Renner, Martina (Die Linke, Thüringen):Nein:
Rix, Sönke (SPD, Schleswig-Holstein):Nein:
Rohde, Dennis (SPD, Niedersachsen):Nein:
Rößner, Tabea (B90/Grüne, Rheinland-Pfalz):Nein:
Roth, Claudia (B90/Grüne, Bayern):Nein:
Rüffer, Corinna (B90/Grüne, Rheinland-Pfalz):Nein:
Rüthrich, Susann (SPD, Sachsen):Nein:
Sarrazin, Manuel (B90/Grüne, Hamburg):Nein:
Scharfenberg, Elisabeth (B90/Grüne, Bayern):Nein:
Schauws, Ulle (B90/Grüne, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Scheer, Dr. Nina (SPD, Schleswig-Holstein):Nein:
Schick, Dr. Gerhard (B90/Grüne, Baden-Württemberg):Nein:
Schmidt, Dr. Frithjof (B90/Grüne, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Schulz, Swen (SPD, Berlin):Nein:
Schwabe, Frank (SPD, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Sitte, Dr. Petra (Die Linke, Sachsen-Anhalt):Nein:
Stadler, Svenja (SPD, Niedersachsen):Nein:
Steffen, Sonja (SPD, Mecklenburg-Vorpommern):Nein:
Strässer, Christoph (SPD, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Strengmann-Kuhn, Dr. Wolfgang (B90/Grüne, Hessen):Nein:
Ströbele, Hans-Christian (B90/Grüne, Berlin):Nein:
Tack, Kerstin (SPD, Niedersachsen):Nein:
Tackmann, Dr. Kirsten (Die Linke, Brandenburg):Nein:
Tausend, Claudia (SPD, Bayern):Nein:
Tempel, Frank (Die Linke, Thüringen):Nein:
Terpe, Dr. Harald (B90/Grüne, Mecklenburg-Vorpommern):Nein:
Troost, Dr. Axel (Die Linke, Sachsen):Nein:
Verlinden, Dr. Julia (B90/Grüne, Niedersachsen):Nein:
Vogler, Kathrin (Die Linke, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Wawzyniak, Halina (Die Linke, Berlin):Nein:
Weber, Gabi (SPD, Rheinland-Pfalz):Nein:
Werner, Katrin (Die Linke, Rheinland-Pfalz):Nein:
Wilms, Dr. Valerie (B90/Grüne, Schleswig-Holstein):Nein:
Wöllert, Birgit (Die Linke, Brandenburg):Nein:
Wunderlich, Jörn (Die Linke, Sachsen):Nein:
Yüksel, Gülistan (SPD, Nordrhein-Westfalen):Nein:
Zimmermann, Dr. Jens (SPD, Hessen):Nein:

Das Abstimmungsergebnis könnte sich jeder selbst ansehen - Link geht natürlich zu einer staatlichen Seite und ich habe das hier gebracht, da scheinbar einige doch Probleme haben diese Seite zu finden (die nicht explizit im Artikel verlinkt wurde - warum eigentlich nicht? Muss das geheim gehalten werden |;-))
Abstimmungsergebnis der nicht geheimen Abstimmung zum erneuten, wie ich meine, Verfassungsbruch:
> https://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/grafik?controller=filter&id=

ps. musste Namen leicht ändern, da bestimmte Sonderzeichen nicht erlaubt sind ..

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.10.2015 15:25).


...


Aus: "Bundestag führt Vorratsdatenspeicherung wieder ein" (16.10.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-fuehrt-Vorratsdatenspeicherung-wieder-ein-2849174.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-fuehrt-Vorratsdatenspeicherung-wieder-ein-2849174.html)

...

"Vorratsdatenspeicherung: Protest gegen den Überwachungsstaat"
Im strömenden Regen haben nur wenige Menschen am Freitag vor dem Reichstag in Berlin gegen die Vorratsdatenspeicherung demonstriert. Sie hoffen auf das Bundesverfassungsgericht. ...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Protest-gegen-den-Ueberwachungsstaat-2849139.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Protest-gegen-den-Ueberwachungsstaat-2849139.html)
Title: [Weil... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 27, 2015, 09:26:37 AM
Quote[...] Die FDP will gegen die Vorratsdatenspeicherung klagen. Parteichef Christian Lindner kündigte am Montag in Berlin nach einer Sitzung des Präsidiums an, er und eine Reihe weiterer FDP-Politiker, die wie Journalisten, Juristen und Pastoren als Berufsgeheimnisträger besonders betroffen seien, wollten eine Verfassungsbeschwerde gegen das vom Bundestag Mitte Oktober beschlossene Gesetz organisieren. Angestrebt werde jedoch "kein Massenverfahren. Der Kreis der Beschwerdeführer soll kompakt bleiben."

Trotz scharfer Kritik von Opposition und Datenschützern hatte das Parlament eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Telekommunikationsanbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zehn Wochen aufbewahren, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen darauf zugreifen können. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr gar nicht. Auch Kommunikationsinhalte sollen nicht erfasst werden.

Neben der FDP hatte der Verein Digitalcourage bereits kurz nach dem Beschluss des Parlaments eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. "Weil politische Diskussion und sachliche Argumente offenbar nichts mehr ausrichten, werden wir den juristischen Weg gehen", hieß es von dem Verein. Vorbereiten wird die Klage der Berliner Anwalt Meinhard Starostik, der bereits rund 35.000 Bürger erfolgreich bei der Verfassungsbeschwerde gegen das vormalige, 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe vertreten hat. Wer das Vorhaben unterstützen will, kann dies über ein Webformular tun. (Mit Material der dpa) / (axk)



Aus: "FDP will gegen Vorratsdatenspeicherung klagen" (26.10.2015)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/FDP-will-gegen-Vorratsdatenspeicherung-klagen-2857752.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/FDP-will-gegen-Vorratsdatenspeicherung-klagen-2857752.html)

Title: [Im Sommer 2014 hatte... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 02, 2015, 05:12:35 PM
Quote[...] Die britische Regierung will Internetprovider angeblich verpflichten, für ein Jahr zu speichern, wer wann welche Website besucht und nach welchen Begriffen googelt. 

Die britische Innenministerin Theresa May ist hartnäckig. Man könnte auch sagen: dreist.

Im Sommer 2014 hatte ihre Regierung das in mehrerlei Hinsicht problematische Überwachungsgesetz Dripa (Data Retention and Investigatory Powers Act) im Eilverfahren durchs Parlament gebracht. Es war ein Notstandsgesetz in Friedenszeiten, aber es hatte eine Art Ablaufdatum, weshalb May frühzeitig ein Nachfolgegesetz ankündigte. Dieses von Kritikern Snooper's Charter (Schnüfflergesetz) genannte Vorhaben ging den Liberaldemokraten, damals noch  Koalitionspartner der konservativen Tories, zu weit – sie blockierten es. Im Juli 2015 erklärte der High Court zudem Dripa für ungültig, weil es nicht mit der EU-Menschenrechtskonvention vereinbar war.

Am kommenden Mittwoch will die Hardlinerin May nun einen neuen Entwurf vorlegen, wie der britische Telegraph und der Guardian berichten. Und der soll in Teilen noch weiter gehen als Dripa und das Schnüfflergesetz.

Schon Dripa enthielt Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung, die erkennbar über das hinausgingen, was der EuGH zuvor für vertretbar erklärt hatte. Dazu kamen eine Passage, mit der auch ausländische Unternehmen unter Strafandrohung verpflichtet werden konnten, ihre Kunden abzuhören, sowie eine Vermischung von Polizei- und Geheimdienstarbeit.

Die Vorratsdatenspeicherung, also die anlasslose Aufbewahrung insbesondere von Telefonverbindungs- und Standortdaten aller Bürger, wird auch im neuen Gesetz wieder auftauchen. Den Zeitungsberichten zufolge sollen Internetprovider zusätzlich verpflichtet werden, für zwölf Monate zu speichern,

   * wer wann welche Website aufruft (aber nicht die Unterseiten),
   * wer welche Suchbegriffe verwendet,
   * wer wann welche App benutzt,
   * wer wem was in E-Mails oder Chats schreibt.

Aus der reinen Metadatenspeicherung wird damit auch eine Speicherung von Kommunikationsinhalten, egal ob jemand verdächtig ist oder nicht.

Laut Telegraph werden 38 verschiedene Behörden auf die Daten zugreifen können, darunter auch Steuerbehörden – vorausgesetzt, ein Minister hat die Überwachung angeordnet und ein Richter ihr zugestimmt. Ein neuer Investigatory Powers Commissioner, also ein Geheimdienstkontrolleur, soll sicherstellen, dass es keinen Missbrauch der Daten gibt.

Ob und unter welchen Umständen der Entwurf eine Chance hat, von Ober- und Unterhaus angenommen zu werden, ist noch unklar. Laut Telegraph müsse May zumindest dafür sorgen, dass ein Richter nicht einfach nur eine Anweisung eines Ministers absegnen muss. Andernfalls sei ihr Entwurf wohl nicht mehrheitsfähig.

Absehbar hingegen ist etwas anderes: Sollte das Gesetz kommen, ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis die ersten deutschen Politiker eine Ausweitung der hiesigen Vorratsdatenspeicherung auf Kommunikationsinhalte fordern werden. Angesichts dessen scheint es fast schon beruhigend, dass der britische Gesetzentwurf nicht auch noch einen Passus über die Beschränkung von Verschlüsselung enthalten wird. So etwas hatte Premierminister Cameron zuvor noch ins Spiel gebracht.

QuoteVielosoph
#7  —  vor 1 Stunde

Ich mag unsere britischen Freunde. Sie sind stark im Cricket und bringen die besten Steaks in Pfefferminzsauce aller Länder des Commonwealth auf den Tisch.
Doch befürchte ich, dass sie sich bei einem Projekt wie diesem, auf allzu dünnes Eis wagen. Das Internet ist international. Das betrifft auch die Telefonie. Sie wollen der Punkt werden, in dem alle Linien dieses Universums zusammenlaufen. Das machen doch schon die amerikanischen Dienste.
Der Inhalt der Messages? Ich las bereits vor längerem, man sei "nur" an den Metadaten interessiert. Ein klammheimliches Gefühl des Zweifels begleitet mich seither.


QuoteKoß Viktor
#8  —  vor 1 Stunde 3

Irgendwie gut dass die Masken fallen. Es war immer so, es ist heute so und so wird es bleiben.

Man offenbart die Absicht einer absoluten Kontrolle durch die Verwendung der so gesammelten Daten. Man tut es die ganze Zeit, jetzt sucht man eine geeignete Gesetzesalge als ein Schritt weiter. Die Frage des rechtswidrigen Verwendung so gesammelten Daten, die Einschränkung der Rechte und Folgewirkungen für die Betroffenen erwähnt niemand mit kleinstem Wörtchen. Damit lassen sich die Absichten des Gesetzgebers nicht nur vorstellen, sondern in klarem Text ablesen.


Quote
Mietzchen
#10  —  vor 1 Stunde 1

"Großbritannien sucht die Supervorratsdatenspeicherung"

In Englans gab es in den letzten Jahren zahlreiche islamistische Attentate. Verständlich, dass die Regierung ihre Bevölkerung schützen möchte und elektronisch aufrüstet.

Wer keinen Dreck am Stecken hat, hat eh nix zu befürchten!


Quoteo8005
#11  —  vor 1 Stunde 3

Der Beitrag ist wie eine Zeitkapsel von letzter Woche. Der Guardian hat bereits vorgestern gemeldet, daß Ministerin May zurückgerudert ist und die besonders bösartigen Vorschläge (z.B. Erfassung der Browserhistorie) fallengelassen hat: http://www.theguardian.com/world/2015/oct/31/theresa-may-backtracks-on-internet-snooping

Bürgerrechtler sprechen von einem abgekarteten Spiel: Erst überzogene Maximalforderungen aufstellen, um die eigentlich gewollten, immer noch sehr weitgehenden Pläne als gesunden Kompromiß darstellen zu können.


...


Aus: "Überwachung: Großbritannien sucht die Supervorratsdatenspeicherung"  Patrick Beuth (2. November 2015)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-11/ueberwachung-grossbritannien-vorratsdatenspeicherung-inhalt (http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-11/ueberwachung-grossbritannien-vorratsdatenspeicherung-inhalt)

Title: [Es ist nicht so... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on December 16, 2015, 12:43:46 PM
Quote[...] Herrmann argumentiert mit der hohen Terrorbedrohung und sagt: Was Polizei und Staatsanwaltschaft erlaubt ist, darf doch dem Verfassungsschutz nicht versagt bleiben. Ihm den Zugang zu Telekommunikationsdaten zu erlauben, hält der Innenminister für einen Akt der Notwendigkeit. Er geht außerdem nicht davon aus, dass die Verfassungsschützer übermäßig stark auf die Verbindungsdaten zugreifen werden. Schließlich muss jeder Zugriff von einer Kommission im Landtag, der G10 Kommission, genehmigt werden.

    "Es ist nicht so, dass da jetzt nach Belieben das Landesamt für Verfassungsschutz von sich aus sagen kann, wir greifen jetzt auf irgendwelche Daten zu, sondern es geht immer darum, dass im Einzelfall ein Antrag bei der G10-Kommission gestellt werden muss, dem zuzustimmen."

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU)

Bayern geht damit auch auf Konfliktkurs zu Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der den Zugang zu den Daten nicht so auslegt wie der bayerische Innenminister. Doch Herrmann sieht auch keinen Widerspruch zum Bundesgesetz, ganz im Gegenteil:

    "Damit wird Bayern erneut seiner Vorreiterrolle in Sachen innerer Sicherheit gerecht. Denn im Ergebnis kann kein Zweifel daran bestehen, dass dieser Schritt dringend erforderlich ist."

Bayern Innenminister Joachim Herrmann (CSU)

Maas dagegen hatte dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt, was Bayern seinem Landesverfassungsschützern zugestehen will:

    "Mir ist durchaus bewusst, dass das Thema auch auf Bundesebene strittig ist. Ich meine aber, dass die jetzt vom Bundestag beschlossene Regelung diese Möglichkeit auch für den Verfassungsschutz eröffnet. Der Bund und die übrigen Länder sollten daher schnellstmöglich unserem Vorbild folgen."

Heiko Maas, SPD, Bundesjustizminister

Bei der Opposition wird das neue Gesetz mit gemischten Gefühlen aufgenommen. SPD Fraktionschef Markus Rinderspacher hat Bedenken, lehnt den Vorschlag aber nicht grundsätzlich ab. Seiner Meinung nach sei die Vorratsdatenspeicherung nicht zwingend ein Instrument des Verfassungsschutzes, denn dieser sei keine Eingriffsbehörde, so Rinderspacher. Der SPD Fraktionschef will das Verfassungsschutzgesetz darum genau und kritisch begutachten, wie er sagt. Eine salomonische Taktik, denn angesichts der Bedrohungslage will die SPD sich nicht mal vorhalten lassen, sie würde diese nicht ernst genug nehmen.



    "Wir sehen das Spannungsfeld, die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass ihre Daten nicht anlasslos gespeichert werden und automatisch jeder Behörde zur Verfügung stehen – auf der anderen Seite gibt es ein legitimes Sicherheitsinteresse der Bevölkerung."

Markus Rinderspacher, SPD-Fraktionschef

Widerstand kommt dagegen von den Grünen. Katharina Schulze verweist darauf, dass man nach der NS Diktatur bewusst Verfassungsschutz und Sicherheitsbehörden trennen wollte:

    "Da ist mal wieder ein typisch bayerischer Sonderweg, der nichts bringt und der verfassungswidrig ist."

Grünen-Abgeordnete Katharina Schulze

Die Geheimdienste dürften Informationen sammeln und aufbereiten, die Polizei sei dann für die Strafverfolgung zuständig. Das zu vermischen bezeichnete Schulze als "grob fahrlässig." Sie kann sich darum vorstellen, das neue Gesetz vom Verfassungsgericht überprüfen zu lassen.

Ohnehin wurde das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erst nach heftigem Ringen in der großen Koalition beschlossen.

Das im Herbst verabschiedete Gesetz sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen die Telefon- und Internetdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern müssen. Ausgenommen sind E-Mails. Handy-Gesprächsdaten werden vier Wochen lang gespeichert. Der Zugriff der Behörden auf die Daten muss allerdings von einem Richter genehmigt werden.

Im neuen Verfassungsschutzgesetz wird auch der Einsatz von V Leuten geregelt. Dabei folgt Bayern fast wortgleich dem Bundesgesetz. Herrmann begründet die Vorschriften mit Lehren, die nach den NSU Morden gezogen wurden. So wird festgelegt, dass Minderjährige nicht als V Leute eingesetzt werden dürfen. Verboten ist auch, dass jemand seine Tätigkeit zum Beruf macht und hauptberuflich als V Mann unterwegs ist. Die SPD begrüßt die Regelungen und grundsätzlich tun das auch die Grünen. Allerdings wünschen die sich, dass noch einmal genau geprüft werden muss, ob V Leute überhaupt Nutzen bringen oder vielleicht doch nur Schaden anrichten.

QuoteHerbert, Dienstag, 15.Dezember, 20:36 Uhr

Warum wird dieser Datenschutz eigentlich so hoch aufgehängt? Ich habe nichts zu verstecken!

Und dieses ganze Meinungsfreiheit Gelaber erst! Für was soll diese Meinungsfreiheit gut sein???
Die meisten Menschen haben doch sowieso nichts zu sagen!



Aus: "Vorratsdaten für Verfassungsschützer - Grüne halten Bayerns Sonderweg für verfassungswidrig " Nikolaus Neumaier (15.12.2015 )
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/kabinett-verfassungsschutz-vorratsdaten-100.html (https://www.br.de/nachrichten/kabinett-verfassungsschutz-vorratsdaten-100.html)
Title: [Der Antrag war nach Informationen... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 27, 2016, 10:06:48 AM
Quote[...] Das Bundesverfassungsgericht hält es nicht für erforderlich, den Kernparagrafen zur neuen Vorratsdatenspeicherung zunächst auf Eis zu legen. Einer der ersten Beschwerdeführer gegen das Gesetz hatte beantragt, dass die Provider vorläufig von der eigentlichen Pflicht zum Protokollieren von Verbindungs- und Standortdaten befreit werden sollten. Dies lehnte die 3. Kammer des Ersten Senats des Gerichts mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss von 12. Januar ab (Az.: 1 BvQ 55/15).

Der Antragsteller lasse nicht erkennen, dass ihm auf jeden Fall unzumutbar schwere, nicht wieder gutzumachende Nachteile entstünden, heißt es zur Begründung. Dies gelte auch dann, wenn die Speicherauflagen später als verfassungswidrig eingestuft würden. In der Sache selbst haben die Richter noch nicht entschieden, die Argumente inhaltlich also nicht eingehend geprüft. Das Verfahren kann sich über Jahre hinziehen.

Der Antrag war nach Informationen der Tagesschau an eine Verfassungsbeschwerde einer Einzelperson gekoppelt. Das Gericht könnte so theoretisch bei Gesuchen von anderen Beschwerdeführern auf einen vorläufigen Stopp des Gesetzes noch anders entscheiden. Anhängig ist unter anderem auch eine Klage nebst Aussetzungsforderung von Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten, Journalisten und Bundestagsabgeordneten. Diese könnten schwerer von der Speicherpflicht betroffen sein als der zunächst behandelte Petent. In dem Gesetz selbst ist eine Übergangsregel enthalten, wonach Telekommunikationsanbieter "spätestens" ab 1. Juli 2017 anlasslos die Informationen sammeln müssen.

2008 war das Bundesverfassungsgericht einem ähnlichen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen das damalige, 2010 dann endgültig aufgehobene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zum Teil nachgekommen. Es befand damals, dass die Provider die Telekommunikationsdaten zwar vorhalten müssen, Ermittler aber nur darauf zugreifen dürfen, um schwere Straftaten zu verfolgen. Das neue Gesetz ist in den Zugangsregeln bereits auf derlei Delikte beschränkt. (anw)


Aus: "Verfassungsgericht stoppt Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht" Stefan Krempl (26.01.2016)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsgericht-stoppt-Vorratsdatenspeicherung-vorerst-nicht-3084879.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsgericht-stoppt-Vorratsdatenspeicherung-vorerst-nicht-3084879.html)

Title: [Vorratsdatenspeicherung (Vodafone, 2016)... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on May 24, 2016, 09:41:54 AM
Quote[...] Details zur "freiwilligen Vorratsdatenspeicherung" bei Vodafone bleiben vorerst weiter geheim. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat sich der Argumentation des Düsseldorfer Telekommunikationskonzerns angeschlossen, dass es sich bei Informationen zur Speicherdauer von Verbindungs- und Standortdaten um Betriebs- beziehungsweise Geschäftsgeheimnisse handele. Das Recht auf Akteneinsicht werde dadurch beschränkt.

Der schleswig-holsteinische Piratenabgeordnete Patrick Breyer, der auch im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiv ist, hatte einen Antrag auf Herausgabe eines Berichts von März 2012 zu Kontrollbesuchen der Datenschutzaufsicht bei Vodafone auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes gestellt. Das Papier gab die Behörde nun vor Kurzem aber nur in geschwärzter Fassung heraus, die heise online vorliegt. Gestrichen sind darin unter anderem sämtliche Zahlen zu den Speicherfristen der sogenannten Verkehrsdaten. Im Klartext ersichtlich ist nur, dass Vodafone "Rohdaten" von Kunden, die ausländische Netze genutzt haben, für sieben Tage aufbewahrt.

Bekannt ist bereits, dass viele Mobilfunkbetreiber Verkehrsdaten weitgehend ohne Anlass für bis zu sechs Monate sammeln, obwohl sie mit Voßhoffs Vorgänger Peter Schaar eine zweckbezogene siebentägige Frist ausgemacht hatten. Vodafone speichert demnach selbst bei Gesprächen im eigenen Netz Verbindungs- und Standortinformationen bis zu 180 Tage. Schaar hielt dies für rechtswidrig. Voßhoff geht dagegen Berichten zufolge davon aus, dass Kunden damit rechnen müssten, dass ihre Mobilfunkdaten im Zweifel bis zu einem halben Jahr vorgehalten werden.

Breyer interessierte sich mit seiner Anfrage insbesondere dafür, ob Vodafone Verkehrsdaten maximal sieben Tage speichert, um Störungen erkennen, eingrenzen und beseitigen zu können. Dies sieht ein Leitfaden vor, den Schaar und die Bundesnetzagentur 2012 herausgegeben haben. Die Regulierungsbehörde setzt die Vorgaben aber nicht durch: sie hat es laut Breyer abgelehnt, "Geldbußen gegen die illegal Daten sammelnden Anbieter zu verhängen" und die tatsächliche Speicherpraxis der Unternehmen publik zu machen. Breyer und anderen Bürgerrechtlern erscheint prinzipiell auch die Wochenfrist deutlich zu lang.

Hervor geht aus dem geschwärzten Bericht, dass Vodafone ein "180-Tage-Tool" verwendet, um Verkehrsdaten für Strafverfolgungsbehörden bereitzustellen. Der Name beziehe sich noch auf die vormals geltenden Regeln zur Vorratsdatenspeicherung von 2007, die das Bundesverfassungsgericht drei Jahre später kippte. Die "Speicherzeiten und der Umfang" der aufbewahrten Daten seien diesen "aktuellen Anforderungen angepasst" worden, heißt es in dem Prüfprotokoll.

Trotzdem schätzte Schaar das Werkzeug und die damit verknüpfte "Doppelung der Datenbestände" als "grundsätzlich problematisch" ein. Mittlerweile hat der Bundestag neue Vorgaben zu einer verkürzten Vorratsdatenspeicherung beschlossen, gegen die allerdings wieder Verfassungsbeschwerden und sonstige Klagen anhängig sind.

Breyer hat am Wochenende Widerspruch gegen den Bescheid der Bundesdatenschutzbehörde eingelegt. Er besteht weiter auf Auskunft über Art, Umfang und Zweck der von Vodafone verarbeiteten personenbezogenen Daten. Dass der Konzern einen "wirtschaftlichen Schaden" nach sich ziehen und im Wettbewerb benachteiligt werden könnte, was Voßhoff anerkannt hatte, sei "nicht ersichtlich". Es bestehe der "begründete Verdacht, dass Vodafone gegen die datenschutzrechtlichen Löschungsvorschriften verstoßen und eine Ordnungswidrigkeit begangen hat". Ein "schutzwürdiges Interesse an Geheimhaltung" der begehrten Informationen bestehe nicht. (anw)

Quotetrilling, 23.05.2016 18:09

Geschäftsgeheimnisse

Sollte mal jemand von uns Normalsterblichen vor Gericht vorbringen, statt seine Zeugenaussage zu machen. Das wäre mal ein Brüller.
Wie kann eine "freiwillige Vorratsdatenspeicherung" legal sein, wenn die gesetzliche es schon nicht ist. Das Vodafone an der VDS für eigene Zwecke Interesse hat ist klar. Da kommt es immer seltsam, wenn die Telcos über die Kosten jammern und die auf die Allgemeinheit abschieben wollen. ...



Aus: "Vodafone: Bundesdatenschutzbeauftragte hält Infos zur "freiwilligen Vorratsdatenspeicherung" zurück" Stefan Krempl (23.05.2016)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vodafone-Bundesdatenschutzbeauftragte-haelt-Infos-zur-freiwilligen-Vorratsdatenspeicherung-zurueck-3215757.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vodafone-Bundesdatenschutzbeauftragte-haelt-Infos-zur-freiwilligen-Vorratsdatenspeicherung-zurueck-3215757.html)

Title: [Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 18, 2016, 09:33:06 AM
Quote[...] Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat zwei weitere Eilanträge aus Verfassungsbeschwerden gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Dezember zurückgewiesen. Dass Provider künftig Nutzerspuren über mehrere Wochen hinweg anlasslos vorhalten müssen, mache es derzeit noch nicht erforderlich, die gesetzlichen Vorgaben außer Kraft zu setzen, heißt es in den Beschlüssen vom 8. Juni und der "Folgenabwägung" (Az.: 1 BvQ 42/15 und 1 BvR 229/16), die nun veröffentlicht wurden.

Der Gesetzgeber habe den Abruf der gesammelten Verbindungs- und Standortdaten von "qualifizierten Voraussetzungen" abhängig gemacht, die Grundrechtseingriffe "mit den Nachteilen für das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafverfolgung weniger gewichtig erscheinen lassen", heißt es. Die öffentliche Sicherheit müsse also gegenüber den überschaubaren negativen Folgen für die Privatsphäre der Nutzer Vorrang haben.

Schon im Januar hatte das Gericht einen anderen Eilantrag gegen die Speicherpflicht abgelehnt. Dieser stammte aus der Verfassungsbeschwerde einer Einzelperson. Die jetzt zurückgewiesenen Begehren gehen auf Klagen verschiedener Beschwerdeführer zurück. Unter ihnen sind Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Journalisten, Ärzte und Abgeordnete von den Grünen, der FDP, SPD sowie der Piraten. Sie sehen sich in ihrer Kommunikation mit Wählern, Mandanten, Patienten und Quellen beeinträchtigt.

Die Nachteile seien aber auch für diese Berufsgruppen noch nicht derart gravierend, als dass die Vorratsdatenspeicherung schon ohne das noch ausstehende Hauptverfahren gestoppt werden könne. Dies gelte selbst dann, wenn dazukomme, dass beim SMS-Versand "Verkehrsdaten und Kommunikationsinhalte möglicherweise nicht getrennt werden können". Im Gesetz heiße es ganz klar, dass Inhaltsdaten nicht aufbewahrt werden dürften. Sollte dies technisch derzeit noch nicht möglich sein, müssten zunächst die Bedingungen geschaffen werden, um der Speicherpflicht nachzukommen.

Die Richter heißen es zudem gut, dass der Gesetzgeber Abrufmöglichkeiten eingrenzte und dafür "namentlich die Tat auch im Einzelfall schwer" wiegen müsse und die Metadaten quasi nur als Ultima Ratio herangezogen werden dürften. Ob und gegebenenfalls wie die Europäische Grundrechtecharta oder sonstiges EU-Recht für die Beurteilung der Vorschriften bedeutsam sei, müsse ohne Eile im Hauptsacheverfahren entschieden werden.

2008 war das Verfassungsgericht einem ähnlichen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen das damalige, 2010 endgültig aufgehobene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung noch zum Teil gefolgt. Den neuen Auflagen ist die Verfassungswidrigkeit demnach zumindest nicht direkt anzusehen. Telekommunikationsanbieter müssen "spätestens" ab 1. Juli 2017 die Informationen verdachtsunabhängig sammeln. Die Bundesnetzagentur arbeitet derzeit an technischen Anforderungen, die heftig umstritten sind.

Die Rechtsanwälte Carl Christian Müller und Sören Rößner, die eine der beiden Klägergruppen in Karlsruhe vertreten, sprechen in einer ersten Reaktion von einem "schlechten Tag für die Kommunikationsfreiheiten". Der entsprechende Beschluss lasse nicht erkennen, "dass das Bundesverfassungsgericht sich mit den von uns vorgetragenen Bedenken auseinandergesetzt hat". FDP-Vize Wolfgang Kubicki bedauerte ebenfalls die Entscheidung, gab sich aber optimistisch für das Hauptverfahren. Die Kammer nehme die Beschwerde der Liberalen offenbar "sehr ernst". (anw)

QuoteDj-Dealer,
15.07.2016 16:03

"Eilanträge" vom Dezember
man sind die schnell.


...


Aus: "Verfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen die Vorratsdatenspeicherung ab" Stefan Krempl (heise online, 15.07.2016)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsgericht-lehnt-Eilantraege-gegen-die-Vorratsdatenspeicherung-ab-3268653.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsgericht-lehnt-Eilantraege-gegen-die-Vorratsdatenspeicherung-ab-3268653.html)
Title: [Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 20, 2016, 11:45:12 AM
Quote[....] In einer am Freitag veröffentlichten "Berliner Erklärung" sprechen sich die Leiter der von CDU und CSU geführten Innenministerien der Länder und Bundesinnenminister Thomas de Maizière dafür aus, die Überwachung im Kampf gegen Terror und andere Verbrechen umfangreich auszubauen. Sie fordern eine erweiterte Vorratsdatenspeicherung, um die jüngst von Schwarz-Rot durchgesetzte Pflicht "praxisgerechter" zu gestalten.

So müssten die Fristen für anlasslose Verbindungsdatenprotokolle von "von bisher nur zehn Wochen auf sechs Monate deutlich erhöht werden". Dabei wollen die Minister und Senatoren der Union auch die Anbieter von E-Mail-Diensten und die Betreiber sozialer Medien einbeziehen. Zudem müsse der Straftatenkatalog, der einen Zugang zu den Metadaten erlaubt, etwa um Delikte wie Terrorismusfinanzierung oder Wohnungseinbruch erweitert werden. Zugreifen können sollen auch die Verfassungsschutzämter und das Bundeskriminalamt (BKA).

De Maizière erklärte, dass die bisherige, mit Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ausgehandelte Regelung einen Kompromiss darstelle, "der gut ist". Wenn er sich aber in anderen Ländern umschaue, wollte er ebenfalls eine weitergehende Vorratsdatenspeicherung wie dort. In der SPD würden bei dem Wunsch von CDU und CSU aber "sofort die Schotten runtergehen". Daher habe er ihn nicht in seinen eigenen, vorige Woche präsentierten Katalog aufgenommen, den die Kollegen der Länder trotzdem voll unterstützen. De Maizière hofft, dass die Unionsposition nun Eingang findet ins Programm für die kommende Bundestagswahl.

Auch sonst plädieren die Innenminister für schärfere Bestimmungen für Facebook und Co. "Meinungsfreiheit ist für uns nicht verhandelbar", betonen sie zwar. "Die Verrohung unserer Sprache und Hassbotschaften insbesondere in den sozialen Medien werden wir jedoch nicht akzeptieren." Nötig sei eine "Rückbesinnung auf bürgerliche Tugenden" wie "Respekt, Höflichkeit und gegenseitige Rücksichtnahme".

"Wir fordern die Videoüberwachung von gefährdeten öffentlichen Plätzen, in Einkaufszentren, an Verkehrsknotenpunkten sowie im Öffentlichen Nahverkehr", heißt es weiter. Es könne und dürfe nicht sein, "dass die Polizei bei Amokläufen und Terroranschlägen auf Handyvideos und -fotos von Zeugen angewiesen ist, um Täter zu identifizieren und den Ablauf der Ereignisse zu rekonstruieren".

Experten wie der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar halten dem entgegen: "Es ist eine Illusion, dass mehr Videoüberwachung zu mehr Sicherheit führt bei Tätern, die mit ihrer Tat ihren eigenen Tod und die Öffentlichkeit suchen und an allen erdenklichen Orten von Kirchen bis hin zu Einkaufszentren zuschlagen." Rechtsstaatliche Auflagen dürften nicht wegen bestehenden oder gefühlten Bedrohungslagen einfach über Bord geworfen werden.

Die konservativen Innenpolitiker erachten auch "mehr Experten für die Verfolgung von Straftaten im Cyberraum" für nötig. Diese müssten alle notwendigen Befugnisse und technischen Fähigkeiten erhalten, um der Täter habhaft zu werden. Insbesondere die "Verhinderung und Aufklärung von Straftaten im Darknet muss intensiviert werden". Nötig sei ein "schnellstmöglicher Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch Polizei und Verfassungsschutz", um auch verschlüsselte Chats und Gespräche abhören zu können. Ebenso müssten alle Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zu heimlichen Online-Durchsuchungen mit Staatstrojanern befugt sein.

Die Zusammenarbeit Bund und Ländern bei der Abwehr von Angriffen, Spionage und Sabotage im Internet müsse intensiviert werden, heißt es. Kompetenzen seien dabei beim BKA und beim Bundesamt für Verfassungsschutz zu bündeln. Strafen für "gewerbs- und bandenmäßige Cyberdelikte" sollen verschärft, Datenbanken von Polizeien und Geheimdiensten in Deutschland und Europa vernetzt und mehr Informationen etwa auch zu Waffenerlaubnissen ausgetauscht werden.

Breite mediale Aufmerksamkeit haben die Innenpolitiker mit der Forderung nach einem teilweisen Burka-Verbot auf sich gezogen. Alle Menschen müssten ihr Gesicht zeigen, steht in dem Papier. Rechtlich durchzusetzen sei ein Verzicht auf die Vollverschleierung im öffentlichen Dienst, im Bildungsbereich, vor Gericht, bei Identifizierungen durch Staatsdienern, im Straßenverkehr sowie bei Demonstrationen. Auch Online-Propaganda und allgemeine "Sympathiewerbung" für Islamisten und andere terroristische oder kriminelle Vereinigungen müssten wieder kriminalisiert werden. (anw)

QuoteTheBug, 19.08.2016 16:09

Verfassungsschutz bitte tätig werden: Es handelt sich hier um bereits vom Bundesverfassungsgericht rechtskräftig verurteilte Wiederholungstäter.


Quotenichtglauben, 20.08.2016 08:32

Speicherfrist aufbohren? Wer hätte das auch nur ansatzweise ahnen können?...


...


Aus: "Berliner Erklärung: CDU/CSU-Innenminister wollen Vorratsdatenspeicherung deutlich aufbohren" Stefan Krempl (19.08.2016)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Berliner-Erklaerung-CDU-CSU-Innenminister-wollen-Vorratsdatenspeicherung-deutlich-aufbohren-3300782.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Berliner-Erklaerung-CDU-CSU-Innenminister-wollen-Vorratsdatenspeicherung-deutlich-aufbohren-3300782.html)

Title: [Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 28, 2016, 12:56:52 PM
Quote[...] Es ist nicht die erste, aber dafür die "größte" Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Am Montag wollen der Datenschutzverein Digitalcourage und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen mit knapp 20 Mitbeschwerdeführern ihre Klageschrift beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen. Unterstützt wird die Initiative von rund 30.000 Bürgern mit ihrer Unterschrift. Das sind fast genauso viele wie bei der erfolgreichen "Massenbeschwerde" gegen das alte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung 2008, bei der 34.443 gleichlautende Klageschriften zusammengekommen waren.

Zu den diesmaligen Beschwerdeführern gehören neben zwei Bundestagsabgeordneten der Linken, Unternehmern, Journalisten, Anwälten und Aktivisten bekannte Persönlichkeiten wie Schriftstellerin Juli Zeh, ver.di-Chef Frank Bsirske, der Ökonom und Jesuit Friedhelm Hengsbach oder der Kabarettist Marc-Uwe Kling. Die Klage richtet sich allgemein dagegen, dass die Vorratsdatenspeicherung wiedereingeführt und die einschlägigen Regeln spätestens vom 1. Juli 2017 an greifen sollen. "Es geht ums Ganze", betonen die Vertreter von Digitalcourage. Es dürfe nicht sein, dass die Telekommunikation hierzulande vom Sommer an nicht mehr vertraulich sei.

Im Fokus der Beschwerde steht auch, dass mit der grundrechtsverletzenden Maßnahme auf Basis der zu erhebenden Standortdaten der Tagesablauf von Mobilfunknutzern "vollständig zurückverfolgt" werden könnte. Auf Basis der Verbindungsdaten werde es zudem möglich, das Internetverhalten der Onliner komplett auszuforschen. Aufgrund technischer Eigenheiten bei der Vergabe von IP-Adressen müssten die Provider genau aufzeichnen, welche Webseiten oder Dienste in Anspruch genommen werden. Auch die Tatsache, dass die Kommunikation mit Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten oder Journalisten erfasst wird, schieße übers Ziel hinaus.

Die Kläger stützen sich unter anderem auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung, wonach Verbindungs- und Standortinformationen allenfalls unter den Vorgaben "strikter Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit" aufbewahrt werden dürften. Die Beschwerdeführer machen zudem die vom Verfassungsgericht seit Längerem ins Spiel gebrachte Überwachungsgesamtrechnung auf. Sie wollen damit zeigen, dass das Maß voll ist, da in der Zwischenzeit zahlreiche weitere Gesetze zum Datensammeln und Abhören verabschiedet worden seien.

"Die Vorratsdatenspeicherung beschädigt das, was uns am meisten Sicherheit garantiert: Unsere Freiheit", erläuterte der Aktivist padeluun von Digitalcourage. "Kriminelle wissen die Überwachung zu umgehen, alle anderen werden unter Generalverdacht gestellt. Das beschädigt massiv Rechtsstaat und Demokratie." Die Pressefreiheit dürfe nicht "durch ungezügelte Datensammelwut" ausgehebelt werden, ergänzte Frank Überall, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV).

Gegen die neuen "Mindestspeicherfristen" sind bereits mehrere Verfassungsbeschwerden vor allem von Volks- und Medienvertretern sowie Juristen anhängig. Zugehörige Eilanträge haben die Karlsruher Richter abgelehnt, was die Erfolgsaussichten im Hauptverfahren aber nicht schmälert. Der Münchner Zugangsanbieter Spacenet hat zudem mit Hilfe des Providerverbands eco vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Auflagen geklagt. Die neue Beschwerde ergänzt die bestehenden laut Rechtsanwalt Meinhard Starostik "um wichtige faktische Argumente". (axk)

QuoteFliegeruhr, 26.11.2016 02:09

Die schlimmsten Verbrecher und Terroristen sind diejenigen welche ohne konkreten Anfangsverdacht unter Vorbringung konstruierter Begründungen und Motive das eigene Volk bis über die Intimsphäre hinaus bespitzeln.
Und WENN sie evtl. mal IRGENDETWAS VERDÄCHTIGES finden, sind sie schlicht unfähig dieses korrekt auszuwerten.
U.a. die Vorgänge um die NSU, die Terroranschläge in Frankreich, Belgien Boston (USA) sind dafür nur EINIGE WENIGE stellvertretende Beispiele.


QuoteMinotau, 25.11.2016 18:48

"Das Internet ist kein rechtsfreier Raum"

So ist es. Aus diesem Grund sollten Staat und Polizei auch nicht anfangen dürfen mal irgenwelche Daten von allen Menschen zu sammeln, für den Fall, dass man die später irgendwann mal (automatisiert) auswerten muss. Das wär ja wie wenn die Polizei in jede Wohnung geht und sich mal Bilder, Tagebuchaufschriebe, Rechnungen und so weiter kopiert, weil es ja sein könnte, dass diese später mal relevant werden.

Nein, es muss auch im Internet die klassische Polizeiarbeit gemacht werden, aber erst sobald ein begründeter Verdacht auf eine Straftat besteht, darf angefangen werden ...


...


Aus: "Verfassungsbeschwerde: 30.000 Bürger wehren sich gegen die Vorratsdatenspeicherung" Stefan Krempl (heise online, 25.11.2016)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsbeschwerde-30-000-Buerger-wehren-sich-gegen-die-Vorratsdatenspeicherung-3505100.html (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsbeschwerde-30-000-Buerger-wehren-sich-gegen-die-Vorratsdatenspeicherung-3505100.html)

Title: [Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 13, 2017, 12:18:37 PM
Quote[...] Das Bundesverfassungsgericht lehnt weitere Anträge auf Aufschub der deutschen Vorratsdatenspeicherung in zwei Beschlüssen ab, die am heutigen Donnerstag veröffentlicht wurden. Mehrere Klägergruppen hatten nach dem deutlichen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember nachgefasst: Die Einführung der massenhaften Speicherung vor einer Entscheidung, ob die neue deutsche Regelung verfassungsgemäss ist, sei mit dem Urteil aus Luxemburg unzumutbar. Die Karlsruher Richter sahen das anders und lehnten ab.

Einstimmig hatte die dritte Kammer des 1. Senates bereits Ende März beschlossen, dass die verschiedenen Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Einführung abzulehnen seien, heißt es in den beiden gleichlautenden Beschlüssen.

Provider müssen also ab dem 1. Juli mit der Speicherung beginnen. Auch ein Eilantrag des Münchner Providers Spacement beim Bundesverwaltungsgericht war im Februar gescheitert. Für Provider ist die Umsetzung der nach dem Urteil der europäischen Richter wohl unhaltbaren anlasslosen Datensammlung mit beträchtlichen Kosten verbunden.

Doch die Karlsruher Richter stellten fest:; "Auch nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteil der Großen Kammer vom 21. Dezember 2016 - Rs. C-203/15 und C-698/15-, Tele2 Sverige u.a., NJW 2017, S.717 ff.) stellen sich hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Bewertung der hier angegriffenen Regelung sowie der Folgen, die sich aus jener Entscheidung hierfür ergeben, Fragen, die nicht zur Klärung im Eilrechtsschutzverfahren geeignet sind."

Der Entscheidung stünden "auch nicht die Anforderungen des Unionsrechts an nationale Bestimmungen für den Erlass vorläufiger Maßnahmen zur Aussetzung der Anwendung nationaler Bestimmungen bei Unionsrechtswidrigkeit entgegen", befanden die Richter. Im übrigen verweisen die Verfassungsrichter auf ihre Begründung zur Ablehnung des einstweiligen Rechtsschutzes aus dem vergangenen Sommer. (kbe)

QuoteListigerLurch, 13.04.2017 12:12

Schon komisch wenn ein aktuelles Thema ansteht wo es heiss hergeht, dann kann dort schonmal in einer Woche entschieden werden.
Aber wenn es um die Grundrechte oder die Verfassung geht, dann wird geschoben, verschoben und es dauert Jahre über Jahre bis mal was voran geht. Früher dachte ich mal Karlsruhe wäre die letzte Instanz unserer Verfassung.


QuoteDieter Müller, 13.04.2017 11:49

,,nicht zur Klärung im Eilrechtsschutzverfahren geeignet"

... Ich würde sage, dass wegen der schweren Eingriffe in die Grundrechte der Bürger die Einführung der Vorratsdatenspeicherung im Eilverfahren nicht geeignet ist. Wenn die Richter mehr Zeit brauchen, dann sollen sie sich die Zeit nehmen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.04.2017 11:50).


Quoteelsnerc, 13.04.2017 11:44

Was gibt uns der Staat?

Er gibt uns zu denken....



Aus: "Eilanträge gegen Einführung der Vorratsdatenspeicherung scheitern" Monika Ermert (heise online, 13.04.2017)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Eilantraege-gegen-Einfuehrung-der-Vorratsdatenspeicherung-scheitern-3685232.html (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Eilantraege-gegen-Einfuehrung-der-Vorratsdatenspeicherung-scheitern-3685232.html)
Title: [Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 05, 2018, 12:17:03 PM
Quote[....] Müssen Telekomprovider den Strafverfolgern noch bei der Ortung von Verdächtigen helfen? Nach der faktischen Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung durch die Bundesnetzagentur gibt es Streit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Telekommunikationsprovidern über die Herausgabe von Standortdaten. Während Staatsanwälte schon mit Anzeigen gegen verantwortliche Manager drohen, verteidigen die Deutsche Telekom und Vodafone ihr Vorgehen und bezeichnen die Vorwürfe als "starker Tobak".

Der Hintergrund: Die Bundesnetzagentur hatte im Juni 2017 die anlasslose Speicherung von Standort- und Verbindungsdaten faktisch ausgesetzt. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Sitz in Münster entschieden, dass die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Recht verstößt. Anschließend hatte die Telekom nach eigenen Angaben erfolgreich versucht, per Klage einen rechtssicheren Status für Telekommunikationsprovider zu erreichen.

Dass der aktuelle gesetzliche Stand aber weiter umstritten ist, zeigen die Äußerungen des Detmolder Oberstaatsanwalts Christopher Imig. Weil sich die Telekom und Vodafone in zwei Fällen weigerten, die Standortdaten von Verdächtigen herauszugeben, droht er den Verantwortlichen nun mit Konsequenzen. "Ich prüfe ernsthaft Anzeigen gegen Verantwortliche von Telekom und Vodafone. Sollte ich Ermittlungsverfahren einleiten, werden die sich nicht gegen irgendwelche Sachbearbeiter richten, sondern schon gegen diejenigen, die veranlasst haben, dass unsere Arbeit behindert wird", sagte Imig Ende März 2018 dem Westfalen-Blatt.

Das juristische Problem dabei: Zwar müssen die Provider ihren aufwendigen Speicherpflichten laut Paragraf 113b Telekommunikationsgesetz (TKG) derzeit nicht erfüllen, doch auch laut Paragraf 100g der Strafprozessordnung (StPO) dürfen Verkehrsdaten erhoben werden, wenn dies für die Ermittlungen zur Tat oder zum Aufenthaltsort von Verdächtigen erforderlich ist. Zwar "dürfen" die Provider laut Paragraf 96 TKG zu eigenen Zwecken neben Verbindungsdaten auch Standortdaten speichern, müssen es aber nicht. Die Telekom bestätigte auf Anfrage von Golem.de, die Standortdaten für eigene Zwecke sieben Tage lang zu speichern.

Eine Vodafone-Sprecherin bestätigte der Nachrichtenagentur dpa, lediglich Verbindungsdaten übermittelt zu haben, also zum Beispiel Nummern von Anrufern oder Uhrzeit und Länge eines Telefonats. "Wir haben sachgemäß gehandelt und die Auskünfte gegeben, die wir zum Zeitpunkt der Anfrage nach geltendem Recht geben durften." Die Herausgabe von Standortdaten sei hingegen unzulässig.

In den von Imig genannten Fällen ging es dabei nicht einmal darum, die Standortdaten rückwirkend für die vergangenen vier Wochen zu erhalten, wie es durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ermöglicht werden sollte. Vielmehr wollte der Oberstaatsanwalt mithilfe der Daten den aktuellen Aufenthaltsort von geflüchteten Mordverdächtigen ermitteln. Dafür wäre eine anlasslose und flächendeckende Speicherung gar nicht erforderlich. Aber selbst in diesen Fällen, was dem sogenannten Quick-Freeze-Verfahren entsprechen würde, wollten Vodafone und Telekom keine Daten herausgeben.

Die Telekom begründete ihre Weigerung nun in einem ausführlichen Blogbeitrag von Konzernsicherheitskoordinator Axel Petri. "Die in den genannten Fällen angeforderten Standortdaten unterliegen zuerst einmal den gesetzlichen Regelungen der Vorratsdatenspeicherung", schrieb Petri. Das OVG in Münster habe die Rechtsauffassung der Telekom bestätigt, "dass aufgrund der Europarechtswidrigkeit der aktuellen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung keine Strafvereitelung vorliegt, wenn diese Regelungen nicht angewandt werden".

Selbst wenn die Daten aus anderen Gründen kurzfristig gespeichert würden, dürften sie "aufgrund der aktuellen Ausgestaltung der Strafprozessordnung" nicht an die Behörden übermittelt werden. Das hätten mehrere Landgerichte in Nordrhein-Westfalen bestätigt. "Hilfsweise kann sich die Behörde die Daten im Einzelfall im Wege einer Beschlagnahme aber selbst verschaffen", empfiehlt Petri.

In den genannten Fällen konnte die Staatsanwaltschaft in der Tat Durchsuchungsbeschlüsse für die Vodafone-Zentrale in Düsseldorf und die Regionalstelle für staatliche Sonderauflagen (Resa) der Telekom in Münster erwirken. Doch die Tatverdächtigen stellten sich in beiden Fällen der Polizei, bevor die Daten vorlagen. Oberstaatsanwalt Imig sagte laut Westfalen-Blatt aufgebracht im Prozess: "Vodafone hat sich damals geweigert, uns die Handy-Standortdaten dieses Doppelmörders zu geben! Bei denen sollte man keinen Vertrag abschließen!"

Die Telekom wehrte sich dem Bericht zufolge sogar juristisch gegen den Durchsuchungsbeschluss, scheiterte aber in erster Instanz vor dem Amtsgericht Detmold. Eine Entscheidung des zuständigen Landgerichts liegt noch nicht vor. "Da wir uns nicht der Verletzung des Fernmeldegeheimnisses strafbar machen wollen, können wir die Daten nicht herausgeben", sagte Telekom-Sicherheitskoordinator Petri. Nun fordert er den Gesetzgeber auf, "Rechtssicherheit für unsere Kunden sowie für uns und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" zu schaffen.

Das Landgericht Mannheim entschied in einem ähnlich gelagerten Fall im Januar 2018, dass der Durchsuchungsbeschluss gegen einen Provider rechtmäßig war (Az. 4 Qs 39/17 und 4 Qs 42/17). Das Gericht war dabei der Auffassung, dass "die Telekommunikationsanbieter aller Erfahrung nach derzeit jedenfalls retrograde Standortdaten nach Paragraph 96 TKG speichern". Dabei sei davon auszugehen, dass der Gesetzgeber für den konkreten Fall einen Abruf der nach Paragraf 96 TKG gespeicherten Daten zugelassen hätte, wenn er ihn bei Erlass des Gesetzes gekannt hätte.

Ob und wie es zu einer Reform der Vorratsdatenspeicherung kommt, ist unklar. Im neuen Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD findet sich dazu kein Passus. In einer Bundestagsdebatte im Dezember 2017 hatte der CSU-Abgeordnete Volker Ullrich gesagt, dass seine Partei bald einen Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Richtlinie erwarte. Sollte darin das Quick-Freeze-Verfahren vorgeschlagen werden, wäre zumindest in den genannten Fällen von Oberstaatsanwalt Imig eine Herausgabe von Daten möglich.


Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Provider wollen keine Verdächtigen mehr orten" Friedhelm Greis (4. April 2018)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2018-04/vorratsdatenspeicherung-provider-funkzellenabfrage/komplettansicht (http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2018-04/vorratsdatenspeicherung-provider-funkzellenabfrage/komplettansicht)
Title: [Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on June 13, 2018, 12:24:14 PM
Quote[...] Die Bürgerrechtsbewegung trauert im Netz um einen der Ihren, der mehrere Verfassungsbeschwerden gegen überbordende Überwachungsgesetze in Karlsruhe vertreten hat. Der Rechtsanwalt Meinhard Starostik ist am Dienstag nach schwerer Krankheit im Alter von 68 Jahren gestorben, wie die Datenschutzorganisation Digitalcourage auf Bitte seiner Witwe Tülin Meyer mitteilte. Der Richter am Verfassungsgerichtshof Berlin machte sich vor allem einen Namen, als er 2010 mit 34.443 Unterstützern das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall brachte. Die Karlsruher Richter erklärten die schwarz-rote Initiative für unvereinbar mit dem Grundgesetz und legten die Hürde für künftige anlasslose Datensammlungen hoch.

Starostik hatte 2008 selbst darüber gewacht, wie Aktivisten die Klageschrift mit 331 Seiten sowie die fünfstellige Zahl an Vollmachten in 12 Umzugskartons zur Poststelle der Rechtsinstanz in Karlsruhe trugen. Zuvor waren Helfer des Anwalts mehr oder weniger Tag und Nacht im Endspurt damit beschäftigt gewesen, die ihm zugestellten Bevollmächtigungen für die "Massenbeschwerde" zu erfassen und einzuscannen.

Die Klatsche des Bundesverfassungsgerichts hinderte Schwarz-Rot nicht daran, im Bundestag 2015 eine abgespeckte Version der Vorratsdatenspeicherung durchzubringen. Zugangsanbieter müssen demnach prinzipiell Verbindungsinformationen ihrer Kunden zehn Wochen und Standortdaten einen Monat lang speichern. Starostik legte Ende 2016 auch Verfassungsbeschwerde gegen die Neuauflage ein, diesmal für Digitalcourage sowie knapp 20 Mitbeschwerdeführer mit rund 30.000 Bürgern im Rücken.

Parallel stufte der Europäische Gerichthof (EuGH) in zwei Urteilen eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung als unvereinbar mit den EU-Grundrechten ein. Deutsche Gerichte entbanden klagende Firmen so wiederholt von der Pflicht zur Protokollierung von Nutzerspuren und die Bundesnetzagentur setzte die Auflagen aus. Den weiteren Verlauf der Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht kann Starostik nun nicht mehr begleiten.

Der Kämpfer für die Grundrechte trat auch gegen die Bestandsdatenauskunft, Überwachungsbestimmungen im Telekommunikationsgesetz oder den elektronischen Gehaltsnachweis (Elena) in Karlsruhe sowie vor dem EuGH gegen die Speicherung von IP-Adressen auf Webseiten als Beschwerdeführer auf. Ebenfalls vor den Luxemburger Gerichtshof war er gezogen, um Auflagen zur Geheimhaltung gerichtlicher Schriftsätze zu kippen. Anfang 2017 verfasste er für Mitglieder der Piratenpartei eine Klageschrift gegen das "Videoüberwachungsverbesserungsgesetz", das dem Einsatz elektronischer Augen im öffentlichen Raum kaum mehr Grenzen setzt.

Mit der Cultural Commons Collecting Society (C3S) hob Starostik ferner eine Alternative zur Verwertungsgesellschaft Gema mit aus der Taufe. Eine wachsende Zahl von Urhebern fühle sich in dem Münchner Betrieb nicht mehr vertreten, begründete er diesen Schritt. Die Gema leide an einem Demokratiedefizit und strukturellen Problemen. Jüngst gründete der Jurist mit Mitstreitern wie Sibylle Berg, Marc-Uwe Kling und Juli Zeh das Projekt "pretty Easy privacy" (pEp), über das Werkzeuge für die einfache und "massentaugliche" Verschlüsselung entstehen sollen.

Es sei eigentlich immer sein Thema gewesen, "die Ohnmächtigen gegen die Mächtigen zu vertreten", gab Starostik selbst als sein Motto aus. Das Internet führe auch dazu, "dass alte Überwachungswahnvorstellungen hochkommen und uns tatsächlich bedrohen in unserer Freiheit". Eine der größten Gefahren dabei sei, "dass wir hinter unserem Rücken überwacht, ausspioniert und manipuliert werden können".

In seinem Wirken habe sich der Anwalt "um die Freiheitsrechte verdient gemacht", schreiben seine Weggenossen von Digitalcourage in ihrem Nachruf. "Durch seine freundliche, kompetente und stets hilfsbereite Art hat er sich allseits Respekt und Anerkennung erworben. Er wird der Bürgerrechtsbewegung sehr fehlen." Die Organisation gelobt: "Wir werden seine Arbeit weiter führen." Auf Twitter zeigte sich unter anderem die Ex-Piratin Katharina Nocun betroffen: "Du fehlst schon jetzt so sehr, dass es schmerzt." ( Stefan Krempl) / (vbr)


Aus: " Zum Tod von Meinhard Starostik: Verfassungsrichter gegen Vorratsdatenspeicherung" Stefan Krempl  (12.06.2018)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Zum-Tod-von-Meinhard-Starostik-Verfassungsrichter-gegen-Vorratsdatenspeicherung-4077110.html (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Zum-Tod-von-Meinhard-Starostik-Verfassungsrichter-gegen-Vorratsdatenspeicherung-4077110.html)
Title: [Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on August 08, 2018, 12:31:01 PM
Quote[...] Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, hat anlässlich des Missbrauchsfalls von Staufen erneut die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. Dies sei bei der Bekämpfung von Kinderpornografie und von sexuellem Missbrauch dringend geboten, sagte Münch der "Berliner Zeitung".

Beim BKA gingen täglich Hinweise auf sexuellen Missbrauch von Kindern ein. Darunter seien "Bilder und Videos, auf denen Kinder oder sogar Babys schwer missbraucht werden", sagte Münch. Das Material stamme aus dem Internet. Dort werde es zum Teil in versteckten Foren, zum Teil aber auch öffentlich gehandelt und getauscht. In vielen Fällen sei der einzige Hinweis auf den Täter dessen IP-Adresse.

Doch seien den Ermittlern oft die Hände gebunden, sagte der BKA-Präsident. Grund sei die nicht umgesetzte Vorratsdatenspeicherung. "Allein im Jahr 2017 konnten über 8000 Hinweise auf Kinderpornografie nicht weiter ermittelt werden", sagte Münch. Er verwies darauf, dass hinter jedem Bild und jedem Video ein realer Kindesmissbrauch stehe.

In dem Staufener Fall hatten die Täter das Kind zum Missbrauch im Darknet, dem anonymen Teil des Internets, angeboten. Die Mutter und ihr Lebensgefährte wurden am Dienstag zu langen Haftstrafen verurteilt.

In Deutschland ist die Rechtslage mit Blick auf die sogenannte Vorratsdatenspeicherung derzeit unklar. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das die Regelung für unvereinbar mit europäischen Vorgaben erklärte, setzte die Bundesnetzagentur die Regelungen 2017 aus. Anbieter müssen aktuell keine Verkehrs- und Standortdaten von Kunden speichern.

Vertreter von Sicherheitsbehörden und Politiker kritisieren dies immer wieder. Sie warnen vor Schwierigkeiten beim Kampf gegen schwere Formen der Kriminalität und Terrorismus. Kritiker der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung bestreiten dies und sehen darüber hinaus gravierende verfassungsrechtliche Probleme. (AFP)


Aus: "BKA-Präsident fordert Vorratsdatenspeicherung" (08.08.2018)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/missbrauchsfall-von-staufen-bka-praesident-fordert-vorratsdatenspeicherung/22889748.html (https://www.tagesspiegel.de/politik/missbrauchsfall-von-staufen-bka-praesident-fordert-vorratsdatenspeicherung/22889748.html)
Title: [Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on January 02, 2019, 10:01:33 PM
Quote[...] Eigentlich sind Provider hierzulande angehalten, IP-Adressen und andere, nicht abrechnungsrelevante oder aufgrund staatlicher Auflagen erforderliche Verbindungs- und Standortdaten nach spätestens sieben Tagen zu löschen. So sieht es ein Leitfaden vor, den die Bundesdatenschutzbehörde und die Bundesnetzagentur zusammen mit der Wirtschaft 2012 erarbeitet und herausgegeben haben. Einige Telekommunikationsfirmen halten sich aber nach wie vor nicht an die Vorgaben und praktizieren eine massive "freiwillige Vorratsdatenspeicherung".

Konkret halten Anbieter Internetkennungen in Form von IP-Adressen bis zu drei Monate lang vor. Mobilfunkbetreiber speichern die weltweit einmalige Kennung von Handys und vergleichbaren Endgeräten, die IMEI, bis zu vier Monate und Funkzellen, die den Aufenthaltsort von Teilnehmern bezeichnen, eine Woche lang. Dies geht aus einer Erhebung der Bundesnetzagentur im Rahmen der Verfassungsbeschwerden hervor, die in Karlsruhe aufgrund der staatlichen Auflagen zum Protokollieren von Nutzerspuren anhängig sind. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die Übersicht am Mittwoch als einer der Kläger veröffentlicht.

Rufnummern sowie Datum und Uhrzeit von Anrufen sowie die IMSI-Kennung zur Identifizierung der Netzteilnehmer bewahren Telekommunikationsunternehmen demnach sogar bis zu sechs Monate lang auf. Auch dabei ist fraglich, ob diese Metadaten alle für Abrechnungen oder Einzelrufnachweise noch relevant sind. IP-Adressen sollen zudem eigentlich nur kurzfristig gespeichert werden dürfen, um Störungen erkennen, eingrenzen und beseitigen zu können.

Die sensiblen Informationen sind nicht nur bei Strafverfolgern begehrt. "Dass Mobilfunkanbieter bei jeder Verbindung den Aufenthaltsort festhalten, ermöglicht Behörden massenhafte Funkzellenabfragen und kann Unschuldige in Verdacht bringen" warnt Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und verweist dabei etwa auf Teilnehmer an einer Demonstration. Die Speicherung von IP-Adressen ermögliche es aber zudem etwa Abmahnanwälten, "Verbraucher tausendfach wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet abzukassieren, die sie oft nicht begangen haben".

Das Ausmaß der freiwilligen Vorratsdatenspeicherung sei selbst nach dem Maßstab des "industriefreundlichen Leitfadens der Bundesnetzagentur klar illegal und ordnungswidrig", unterstrich Breuer. Der Pirat Patrick Breyer hat daher parallel bei der Regulierungsbehörde Anzeige gegen die Anbieter erstattet. Er drängt auf eine Geldbuße für die Firmen. Insbesondere für die Protokollierung selbst reiner Verbindungsversuche gebe es keine Rechtsgrundlage, zumal diese von vornherein nicht abrechnungsrelevant sein könnten.

Auch die Bundesdatenschutzbehörde haben die Bürgerrechtler nach eigenen Angaben informiert und "zum Einschreiten aufgefordert". Breyer kämpft seit Langem auf Basis des Informationsfreiheitsgesetz des Bundes dafür, Einsicht zu erhalten in einen Bericht der Datenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff zu Kontrollbesuchen bei Vodafone. Aus dem zunächst freigegebenen geschwärzten Teil war hervorgegangen, dass das Unternehmen ein "180-Tage-Tool" verwendete, um Verkehrsdaten auch für Strafverfolgungsbehörden bereitzustellen.

Die freiwillige Vorratsdatenspeicherung ist an sich völlig unabhängig von den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Letztere setzte die Bundesnetzagentur zudem im Sommer 2017 faktisch auf Basis eines im Eilverfahren ergangenen Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts NRW aus. Mittlerweile hat auch das Verwaltungsgericht Köln in zwei Hauptverfahren geurteilt, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. (mho)


Aus: "Anzeige erstattet: Provider speichern IP-Adressen bis zu drei Monate" Stefan Krempl (02.01.2019)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Anzeige-erstattet-Provider-speichern-IP-Adressen-bis-zu-drei-Monate-4263124.html (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Anzeige-erstattet-Provider-speichern-IP-Adressen-bis-zu-drei-Monate-4263124.html)

Internet- und Telefonanbieter speichern monatelang auf Vorrat (02.01.2019)
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/790/79/lang,de/ (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/790/79/lang,de/)
Title: [Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 09, 2019, 11:36:10 AM
Quote[...] Verfasser von Hasskommentaren sollen in Bayern in Zukunft einfacher identifiziert und juristisch verfolgt werden können. "Rundfunkanbieter und Verlage sollen künftig einfacher Strafanzeige wegen beleidigender oder volksverhetzender Kommentare erstatten können. Erst anzeigen, dann löschen", sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Montag der Deutschen Presse-Agentur in München. Er kündigte für den Herbst den Start eines gemeinsamen Pilotprojektes des bayerischen Justizministeriums, der Staatsanwaltschaft München I und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) an.

"Wir dürfen in unserer Gesellschaft keinen Nährboden für radikale Ideen akzeptieren." Für Eisenreich ist klar, dass Betreiber von sozialen Netzwerken stärker in die Pflicht genommen werden müssen.

Für eine effektive Strafverfolgung der Autoren von Hasskommentare sei es zudem unerlässlich, dass die Behörden ihre wahren Identitäten kennen würden. Dazu müsse die derzeit ausgesetzte Speicherung von sogenannten Verkehrsdaten – also etwa die Kennung des Internetanschlusses samt Nutzer und Standortdaten – schnellstmöglich auf eine neue Grundlage gestellt und ausgeweitet werden. "Eine wirksame Strafverfolgung ist nur möglich, wenn unsere Ermittler herausfinden können, wer hinter den Hasskommentaren steckt. Sie brauchen endlich ausreichende Befugnisse", sagte Eisenreich. Dazu gehöre auch, dass im Ausland abgesetzte Hasskommentare oder Volksverhetzungen in Deutschland bestraft werden können.


Aus: "Bayern will Autoren von Hasskommentaren identifizieren und verfolgen" (08.07.2019)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bayern-will-Autoren-von-Hasskommentaren-identifizieren-und-verfolgen-4465455.html (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bayern-will-Autoren-von-Hasskommentaren-identifizieren-und-verfolgen-4465455.html)
Title: [Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on July 25, 2019, 10:53:25 AM
Quote[...] Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis hat die kommende Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, bei der Vorratsdatenspeicherung ins Gebet genommen. Die Brüsseler Regierungseinrichtung soll demnach baldmöglichst "eine unabhängige wissenschaftliche Studie zur Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit" bestehender und potenzieller künftiger gesetzlicher Maßnahmen rund um die verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren in Auftrag geben.

Enthalten sein solle eine Abschätzung der Auswirkungen des umkämpften Instruments auf die Menschenrechte einschließlich des Datenschutzes und ein Vergleich auf die Aufklärungsquoten von Straftaten. Das schreibt eine Allianz von gut 30 Bürgerrechtsorganisationen in ihrem Brief an von der Leyen und mehrere Mitglieder der aktuellen Kommission wie die für Justiz zuständige Ressortchefin Věra Jourová. Forscher vom Freiburger Max-Planck-Institut für Strafrecht konnten in einer Untersuchung vor einigen Jahren keine Beweise für die These finden, dass die Vorratsdatenspeicherung von essenzieller Bedeutung für die Strafverfolgung sei.

Die Unterzeichner des Schreibens, zu denen neben der Initiative European Digital Rights (EDRi) etwa Access Now, der Chaos Computer Club (CCC), Digitalcourage oder Privacy International gehören, rufen auch nach einer zusätzlichen umfangreichen Analyse aller bestehenden nationalen Gesetze zum Sammeln von Verbindungs- und Standortdaten durch die EU-Menschenrechtsagentur. Die Behörde soll dabei besonders darauf achten, ob die Bestimmungen mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu der Maßnahme und den damit verknüpften strengen Vorgaben im Einklang stehen.

An die Kommission und den Ministerrat geht ferner der Appell, dass die anhaltende Debatte über die Vorratsdatenspeicherung den Beschluss der geplanten E-Privacy-Verordnung nicht länger hinauszögern dürfe. Die Brüsseler Regierungsinstanz müsse zudem endlich Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedsstaaten einleiten, in denen "rechtswidrige Gesetze" zum Protokollieren von Nutzerspuren in Kraft sind. EDRi und Mitstreiter hatten voriges Jahr mindestens 17 EU-Länder einschließlich Deutschland, Österreich, Belgien und Frankreich an den Pranger gestellt und die Kommission zum Handeln aufgefordert.

Von der Leyen ging jüngst bei einer Anhörung im EU-Parlament nur mit Allgemeinplätzen auf Formen der Massenüberwachung wie die Vorratsdatenspeicherung ein und distanzierte sich nicht klar von ihnen. Es müsse geklärt werden, wie lange welche Informationen aufbewahrt werden, wenn es um die Punkte "unserer gemeinsamen Sicherheit" und der Terrorismusbekämpfung gehe, konstatierte die CDU-Politikerin. Nötig seien Mittel, um etwa Gefährder grenzüberschreitend verfolgen und Daten über sie zusammenführen zu können.

Unterstützung für das Anliegen der zivilgesellschaftlichen Organisationen signalisierte der EU-Abgeordnete Patrick Breyer. Für den Piraten sind ein "dänischer Skandal um mögliche Fehlurteile wegen falscher Vorratsdaten" und Hackerangriffe auf Telefongesellschaften weltweit weitere Gründe dafür, dass "unnötige, wahllose Aufzeichnungen unserer Verbindungen und Bewegungen" gestoppt werden müssten.

Der EU-Rat drängt dagegen erneut auf europaweite Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung. Er will ebenfalls mit einer Studie die verbliebenen Möglichkeiten ausgelotet wissen. Dabei soll die Kommission "einen künftigen Gesetzgebungsvorschlag" sowie "Konzepte der generellen, der gezielten und der beschränkten" Protokollierung von Nutzerspuren in den Blick nehmen. Zuvor hatte das Ministergremium als Lösungsansatz etwa "erneuerbare Anordnungen" ins Gespräch gebracht, über die Provider Telekommunikationsdaten "anlassbezogen" unter bestimmten Bedingungen immer wieder neu für eine gewisse Zeit lang archivieren sollten. (olb)


Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Zivilgesellschaft sieht neue EU-Kommissionspräsidentin am Zug" Stefan Krempl (24.07.2019)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Zivilgesellschaft-sieht-neue-EU-Kommissionspraesidentin-am-Zug-4478085.html (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Zivilgesellschaft-sieht-neue-EU-Kommissionspraesidentin-am-Zug-4478085.html)

Quotefrickelpit, 24.07.2019 13:23

Eher friert die Hölle zu als das sich die Überwachungsterroristen ihre heißgeliebten Spitzelmöglichkeiten wegnehmen lassen.


Quotegingerws, 24.07.2019 19:36

Wie relevant ist das noch?

Wenn ich mir den Status Quo so ansehe. Den Aufbau des Webs, mitsamt aller Implikationen auf die Privatsphäre. Das hat diesbezüglich seine besten Zeiten definitiv schon gesehen. Moderne Angebote kommen nichtmal ins Web, sondern sind exklusiv Google- und Apple-Kunden in deren jeweiligem Walled Gardens vorbehalten (in dem mutmaßlich eher noch mehr geschnüffelt wird). Auf Serverseite sind es die großen Clouddienste, denen wir alle vertrauen müssen, weil unser aller Daten da durchrauschen - ob wir wollen oder nicht. Die Gesellschaft macht derzeit _überhaupt_ keine Bewegungen, diesen Trend mal zu stoppen oder gar sich da wieder Souveränität zurückzuholen.

Eure Kommunikation macht ihr über Facebook. Egal, ob es private Kommunikation (da heisst es dann WhatsApp), oder gesellschaftlicher Diskurs ist. Wenn ich eine Flasche Mineralwasser in die Hand nehme, stehen die Chancen gut, dass da ein (eigentl. zwei) Facebook-Logo drauf ist. Parallel immer noch Twitter - da kann man sich vor Auswahl kaum entscheiden. Bewegungen junger Leute laufen auf Googles Videoplattform.

Und das ist es dann. Alles in der Hand einiger US-Großkraken.

Die Leute stellen sich auf Volldampf die Wanzen vom Bezos ins Wohnzimmer.

Ganz zu schweigen von der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Stimmung, die sowieso im Tagestakt irgendwo einfach Fakten schafft, scheinbar völlig ohne dass es da noch eine tiefgehende Diskussion drüber gibt - der lauteste Facebook-Schreihals gewinnt.

Welche Relevanz hat in diesem Kontext noch diese Debatte zur Vorratsdatenspeicherung?


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Title: [Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 26, 2019, 06:52:40 PM
Quote[...] Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wird ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Bundesverwaltungsgericht wandte sich mit einer Frage zur Auslegung der europäischen Datenschutzrichtlinie an die Luxemburger Richter. Sie sollen klären, ob sich aus den Unionsvorschriften ergibt, dass die flächendeckende, anlasslose Vorratsdatenspeicherung generell verboten ist.

Zuvor hatten die Leipziger Richter über zwei Klagen der Telekom und des Internetproviders SpaceNet gegen die Datenspeicherpflicht mündlich verhandelt. Die beiden Unternehmen wenden sich gegen die Vorratsdatenspeicherung. Sie hatten zunächst vor dem Verwaltungsgericht Köln Recht bekommen. Dieses hatte entschieden, dass die Speicherpflicht gegen Unionsrecht verstoße und die Kläger von der Pflicht zur Speicherung befreit.

Die Bundesnetzagentur legte Revision gegen diese Urteile ein. Damit kam das Verfahren vor das Bundesverwaltungsgericht. Nach der Vorlage an den EuGH wird es nun noch eine Weile dauern, bis ein rechtskräftiges Urteil gesprochen wird. Bis zu einem solchen Urteil hatte die Bundesnetzagentur die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung schon 2017 ausgesetzt. 

Der EuGH hatte in einem Urteil 2016 festgestellt, dass die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung gegen Grundrechte verstößt und diese damit gestoppt. Die Speicherpflicht geht auf ein Gesetz von 2015 zurück, das 2017 in Kraft trat. 2018 hatte schon die Bundesregierung das Bundesverfassungsgericht gebeten, den Europäischen Gerichtshof um Rat zu fragen.


Aus: "Vorratsdatenspeicherung wird Fall für Europäischen Gerichtshof" (25. September 2019)
Quelle: https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2019-09/eugh-vorratsdatenspeicherung-bundesverwaltungsgericht-verbot-urteil (https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2019-09/eugh-vorratsdatenspeicherung-bundesverwaltungsgericht-verbot-urteil)

Quote
JeanLuc7 #2

Unklar ist das Nicht. Das EU-Urteil gilt auch für Deutschland. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich lediglich nicht getraut, diese Aussage selbst zu tätigen.

Man fragt sich, warum die Bundesregierung an der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung klebt. Mit Quick Freeze, also dem Einfrieren der Daten, sobald ein *Anlass* besteht, könnte man problemlos seit Jahren arbeiten. Ja, man verliert dabei den Blick in die Vergangenheit, aber hey, offenbar bringt das ja ohnehin nicht allzu viel. Jedenfalls verkündete unser Innenminister, dass die Aufklärungsquote höher denn je sei - sogar ganz ohne Vorratsdatenspeicherung...


Quoteeschwenk #2.1

Die einzige plausible Erklärung für die ständige Wiederholung dieser Forderung sind klar unlautere Motive. Denn wenn man Dreck sammeln will, um politische Gegner mundtot zu machen oder nach Belieben wegsperren zu können, ist die Vorratsdatenspeicherung einem "Quick Freeze" (den man dann auch noch zeitnah begründen müßte) natürlich haushoch überlegen.


QuoteCase793 #2.2

Ganz so einfach ist die Sache auch nicht. Es gibt dazu einen recht interessanten Artikel bei Legal Tribute Online:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-6-c-1218-eugh-vorlage-beschluss-vorratsdatenspeicherung-unionsrecht-tkg/

Einerseits hat das BVerwG daran Zweifel, dass die deutsche VDS derjenigen, über die damals entschieden wurde, so ähnlich ist, dass das Urteil des EuGH einfach übertragen werden kann.

"Außerdem bestehe angesichts des mit den neuen Telekommunikationsmitteln verbundenen spezifischen Gefahrenpotenzials ein Spannungsverhältnis zwischen den in den Art. 7 und 8 Grundrechtecharta verankerten Grundrechten auf Achtung der Privatsphäre sowie auf Schutz personenbezogener Daten einerseits und der aus Art. 6 der Charta folgenden Pflicht der Mitgliedstaaten andererseits, die Sicherheit ihrer Bürger zu gewährleisten.
Ein ausnahmsloses Verbot der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung würde den nationalen Gesetzgebern auf dem Gebiet der Strafverfolgung und der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit – immerhin Kernkompetenzen der Nationalstaaten – erheblich einschränken, heißt es in der Mitteilung des Gerichts."

Ich hoffe aber doch sehr, dass der EuGH bei seiner Auffassung bleibt


Quote
Plexus #3

Die Vorratsdatenspeicherung ist einfach nur ein Mittel um Jeden zu überwachen. Über das Wort "anlasslose Speicherung" kann ich nur lachen. Eine derartige Speicherung stellt Jeden unter Generalverdacht, "der könnte ja mal was machen, also speichern wir mal vor".

Eigentlich sollte die Unschuldsvermutung gelten. Aber bei den ständigen Überwachungsträumen u.a mit der Vorratsdatenspeicherung hat man das Gefühl, dass jeder schuldig ist, bis die Unschuld bewiesen ist.
Wer da noch mit "ich hab nix zu verbergen" kommt, da muss ich mich fragen, was das soll? Jeder hat etwas zu verbergen, nämlich seine Privatssphäre.


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Title: [Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 11, 2020, 05:07:18 PM
Quote[...] Mit dem Fall einer Entführung zweier in Deutschland lebenden Vietnamesen durch den vietnamesischen Geheimdienst wollte die Bundesregierung den Europäischen Gerichtshof (EuGH) von der Vorratsdatenspeicherung überzeugen. Das geht aus dem Protokoll des Plädoyers der Bundesregierung hervor, das die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten und am Montag veröffentlicht hat.

Der jahrelange Streit über die Vorratsdatenspeicherung ist erneut in einer entscheidenden Phase. Vor dem EuGH liegt unter anderem ein deutscher Fall, in dem sich Internetprovider gegen die Datenspeicherpflicht wehren. Im Januar gaben in zwei weiteren EuGH-Verfahren die Generalanwälte ihre Empfehlungen ab. In einem von Estland vorgebrachten Verfahren hatte Generalanwalt Giovanni Pitruzzella zur Verhältnismäßigkeit gemahnt und den Richtervorbehalt als Voraussetzung für den Zugriff auf Telekommunikationsdaten beschworen.

In einem anderen Verfahren gegen die belgischen, französischen und britischen Überwachungsgesetze hatte Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona festgestellt, dass das anlasslose Protokollieren von Verbindungs- und Standortdaten gegen EU-Grundrechte verstößt. Hier hatte die Bundesregierung bei der mündlichen Verhandlung im vergangenen September sich auf die Seite der Überwacher gestellt.

Die Bundesregierung argumentiert dabei entschieden für Ausnahmeklauseln für Geheimdienste. Belange der öffentlichen und nationalen Sicherheit fielen nicht unter den Schutz der alten E-Privacy-Richtlinie (2002/58), meint die Bundesregierung unter Verweis auf Artikel 1 Absatz 3. Dass die umstrittenen Speicherdaten von privaten Unternehmen erhoben werden, spiele dabei keine Rolle – insbesondere, wenn sie nur weitergegeben würden.

Mit der Aufklärung der Entführung zweier Vietnamesen durch den vietnamesischen Geheimdienst wirbt die Bundesregierung für den Datenzugriff für Strafverfolger. Dieser Fall hätte nicht aufgeklärt werden können, wenn die Ermittler nicht auf Kreditkartendaten, Funkzellenabfragen und Verbindungsdaten hätten zugreifen können, heißt es in dem Plädoyer.

Die europäischen Regierungen wollen ihre Idee der Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeben. Dabei haben zuerst das Bundesverfassungsgericht und später auch der EuGH die gesetzlichen Grundlagen kassiert. Hierzulande beschäftigt die Neuauflage des entsprechenden Gesetzes, dass im Oktober 2015 verabschiedet wurde, die Gerichte. Gegen die neue Vorratsdatenspeicherung hatten verschiedene gesellschaftliche Kräfte – darunter die FDP – Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage, die selbst in Karlsruhe gegen die Neuauflage Vorratsdatenspeicherung klagt, warnt davor, die Überwachung der gesamten Bevölkerung mit einem solchen Einzelfall zu begründen. In dem veröffentlichten Plädoyer sehen die Bürgerrechtler auch Hinweise auf die Strategie der Bundesregierung in den anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

"In Demokratien und Rechtsstaaten gibt es keine legitimen Argumente für eine anlasslose Überwachung der gesamten Bevölkerung", schreibt die Organisation. Ausnahmen für Geheimdienste, die nach der Logik des Regierungsplädoyers nicht an Grundrechte gebunden seien, seien geradezu gefährlich, nicht zuletzt auch angesichts der vielen bekannt gewordenen illegalen Aktivitäten.

Sorgen macht man sich bei den Bürgerrechtlern angesichts der laufenden Verfahren wegen des Drucks auf die Gerichte. Das Zugeständnis von Generalanwalt Sánchez-Bordona für eine eng begrenzte und differenzierte Speicherung sowie einen begrenzten Zugang könne von den Regierungen ausgenutzt werden, die in Europa bereits wieder auf ein einheitliches System der VDS hinarbeiten. (vbr)


Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Bundesregierung will Datenzugriff für Geheimdienste" Monika Ermert (10.02.2020)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Bundesregierung-will-Datenzugriff-fuer-Geheimdienste-4657402.html (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Bundesregierung-will-Datenzugriff-fuer-Geheimdienste-4657402.html)

https://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Vorratsdatenspeicherung-Bundesregierung-will-Datenzugriff-fuer-Geheimdienste/forum-443519/ (https://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Vorratsdatenspeicherung-Bundesregierung-will-Datenzugriff-fuer-Geheimdienste/forum-443519/)
Title: [Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on February 27, 2020, 09:32:40 AM
Quote[...] Das nach den Snowden-Enthüllungen überarbeitete NSA-Programm zur US-Vorratsdatenspeicherung hat über vier Jahre 100 Millionen US-Dollar gekostet, aber lediglich eine einzige signifikante FBI-Ermittlung nach sich gezogen. Das berichtet die New York Times unter Berufung auf eine Studie, die vom Privacy and Civil Liberties Oversight Board für den US-Kongress erstellt worden sei.

Die Information wird damit zu einer Zeit öffentlich, in der US-Politiker eine Entscheidung über die Zukunft des Programmes vorbereiten müssen, schreibt die US-Zeitung weiter. Zwar hat die NSA das Programm 2019 gestoppt, aber die Trump-Regierung wolle die gesetzliche Grundlage trotzdem verlängern – um eine Reaktivierung weiterhin zu ermöglichen.

Die NSA-Vorratsdatenspeicherung fürs Inland beruht auf dem Freedom Act, der 2015 beschlossen worden war. Der erlaubt es dem Auslandsnachrichtendienst, grundsätzlich Festnetz- und Handyanschlüsse auch von Millionen US-Amerikanern zu überwachen. Die Metadaten kann sie aber nicht mehr wie in den Zeiten vor den Snowden-Enthüllungen von vornherein selbst aufbewahren, sondern muss sie von den Providern anlassbezogen beziehen. Dabei geht es nicht nur um die Daten von Verdächtigen, sondern auch die aller Personen, mit denen die im Kontakt standen. Auf diesem Weg flossen noch 2018 durch 14 richterliche Verfügungen insgesamt 434 Millionen Verkehrsdaten zu 19 Millionen Telefonnummern zur NSA. Dabei war es aber zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Deswegen, aber wohl auch wegen der geringen Erfolgsrate, wurde es dann vergangenes Jahr gestoppt.

Die aktuelle Studie weckt dem Zeitungsbericht zufolge nun aber deutliche Zweifel an dem Programm und seinem Wert für Ermittler. In nur zwei Fällen habe die NSA auf diesem Weg Informationen erhalten, die die fürs Inland zuständige US-Bundespolizei FBI nicht bereits auf anderen Wegen erhalten hatte, zitiert die New York Times. In einem dieser Fälle habe das FBI eine Person geprüft, aber keine weitere Maßnahme für nötig erachtet. Übrig bleibe also ein einziger Fall, der zu Ermittlungen führte. Worum es dabei ging und was herauskam, sei nicht öffentlich gemacht worden, so die US-Zeitung. Insgesamt bestätige die Studie frühere Berichte, denen zufolge bei der NSA intern schon länger die hohen Kosten und der geringe Nutzen des Programms kritisiert worden seien.

Für das umstrittene Überwachungsprogramm könnte der Bericht das Ende bedeuten. 2013 hatte mit der Enthüllung des Vorgängers der NSA-Skandal seinen Ausgang genommen: Der ehemalige NSA-Angestellte Edward Snowden hatte die massive Spionagepraxis enthüllt. Er lebt seitdem im russischen Exil, um einem, wie er findet, ungerechten Prozess zu entgehen. Zwar hat seitdem jede US-Regierung seine Taten verurteilt, aber schon 2014 hatte die Datenschutzaufsicht des Privacy and Civil Liberties Oversight Boards bilanziert, dass das von Snowden kritisierte Programm lediglich in einem einzigen Fall zur Identifizierung eines Verdächtigen geführt hatte: Gefunden wurde ein Mann in San Diego, der Geld an die Terrororganisation al-Shabaab gespendet hatte.


Aus: "NSA-Vorratsdatenspeicherung: 4 Jahre, 100 Millionen US-Dollar, ein Treffer" Martin Holland (26.02.2020)
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/NSA-Vorratsdatenspeicherung-4-Jahre-100-Millionen-US-Dollar-ein-Treffer-4668260.html (https://www.heise.de/newsticker/meldung/NSA-Vorratsdatenspeicherung-4-Jahre-100-Millionen-US-Dollar-ein-Treffer-4668260.html)
Title: [Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 02, 2020, 07:48:43 PM
QuoteCCC Updates @chaosupdates
Nach Corona-Demo: Die CDU fordert schon wieder #Vorratsdatenspeicherung und natürlich noch mehr #Staatstrojaner

1:43 AM · Sep 2, 2020


https://twitter.com/chaosupdates/status/1300942284284932098 (https://twitter.com/chaosupdates/status/1300942284284932098)


Quote[...] Als Reaktion auf die Ausschreitungen vor dem Reichstagsgebäude in Berlin hat die CDU mehr Befugnisse für die Polizei gefordert. ,,Die Online-Vernetzung der Feinde unserer Demokratie nimmt weiter zu", heißt es in einem Beschluss des Parteipräsidiums vom Dienstag. Die Polizei müsse hier ,,dringend" mehr Befugnisse zur Aufklärung erhalten: Nötig seien dabei die Vorratsdatenspeicherung, um im Verdachtsfall auf Telekommunikationsdaten zurückgreifen zu können, und die so genannte Quellen-TKÜ – also die Abschöpfung von digitaler Kommunikation schon vor der Verschlüsselung. ,,Unsere Einsatzkräfte stehen mit ihrer Arbeit und oft auch mit ihrem Leben für unseren Rechtsstaat, unsere Gemeinschaft und unser aller Sicherheit ein", heißt es in dem Präsidiumsbeschluss. Die Befugnisse der Polizei müssten dabei mit der technologischen Entwicklung des 21. Jahrhunderts Schritt halten.

Die geforderten Kompetenzerweiterungen sind allerdings ein Streitpunkt in der großen Koalition. Das CSU-geführte Bundesinnenministerium will sie seit längerem durchsetzen, der Koalitionspartner SPD hat aber Bedenken. Bei den Protesten in der Hauptstadt gegen die Corona-Politik der Bundesregierung war die Lage am Samstagabend am Reichstagsgebäude, dem Sitz des Bundestags, eskaliert: Hunderte Rechtsextreme stürmten die Treppe des Gebäudes, einige von ihnen schwenkten dabei die Reichsfahne. Die Eskalation löste allgemeines Entsetzen aus. In dem Beschluss des CDU-Präsidiums ist von einem ,,verstörenden, verabscheuungswürdigen Ereignis" die Rede. ,,Wir stellen uns mit aller Macht und allen Mitteln unseres Rechtsstaats gegen gewaltbereite, extremistische Feinde unserer Demokratie."

Der Verfassungsschutz sieht bei den Protesten gegen die Corona-Politik in Berlin ,,eine starke rechtsextremistische Komponente, die aggressiv und gewalttätig durch Störaktionen auftrat". Die Befürchtungen der Behörde hätten sich bestätigt, sagte Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. ,,Rechtsextremisten und Reichsbürgern ist es gelungen, einen Resonanzraum zu besetzen, wirkmächtige Bilder zu erzeugen und so das heterogene Protestgeschehen zu instrumentalisieren." Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe immer wieder davor gewarnt, dass Rechtsextremisten die Corona-Pandemie für ihre Zwecke missbrauchen und versuchen könnten, sich an die Spitze des ,,sehr vielfältigen Demonstrationsgeschehens" zu setzen, sagte Haldenwang. Vor den Demonstrationen habe seine Behörde ,,eine verstärkte Mobilisierung durch Rechtsextremisten" festgestellt.

Sowohl bei der Mobilisierung als auch bei den Demonstrationen selbst habe der Verfassungsschutz Vertreter verschiedenster Bereiche des Rechtsextremismus gesehen, sagte Haldenwang: ,,aus rechtsextremistischen Parteien und Organisationen, der Neuen Rechten, den AfD-Teilorganisationen Junge Alternative und Flügel sowie der Reichsbürgerszene". Der ,,Flügel" der AfD hat sich mittlerweile offiziell aufgelöst. ,,Insbesondere an den spontanen Aktionen haben relativ viele Anhänger der Reichsbürger-Ideologie teilgenommen", so Haldenwang. ,,Wir beobachten genau, ob die Gefahr einer rechtsextremistischen Vereinnahmung eine noch größere Dimension annimmt und es diesen Akteuren gelingt, eine Anschlussfähigkeit herzustellen."

Quelle: AFP/DPA


Aus: "CDU-Spitze fordert nach Corona-Demo mehr Befugnisse für Polizei" (01.09.2020)
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/cdu-spitze-fordert-nach-corona-demo-mehr-befugnisse-fuer-polizei-16932769.html (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/cdu-spitze-fordert-nach-corona-demo-mehr-befugnisse-fuer-polizei-16932769.html)
Title: [Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on October 06, 2020, 10:27:16 AM
Quote[...] Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist nicht zulässig, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am heutigen Dienstag. Ausnahmen seien aber möglich zur Bekämpfung schwerer Kriminalität oder im Fall einer Bedrohung der nationalen Sicherheit, teilte der EuGH in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil mit.

Nationale Gerichte aus Frankreich, Belgien und Großbritannien hatten das höchste europäische Gericht in Luxemburg um eine Einschätzung zu der Frage gebeten, ob einzelne EU-Staaten den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste hierzu allgemeine Pflichten auferlegen dürfen.

In Deutschland liegt die Vorratsdatenspeicherung nach einem früheren EuGH-Urteil auf Eis. Zu den konkreten deutschen Regelungen fällt noch keine Entscheidung. Hierzu läuft ein gesondertes Verfahren vor dem EuGH. Allerdings könnten sich aus den nun erwarteten Urteilen erste Hinweise ergeben. Im aktuellen Fall wollten der belgische Verfassungsgerichtshof, der französische Staatsrat und das britische Gericht für Ermittlungsbefugnisse wissen, ob die europäische Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation zum Beispiel auf Maßnahmen zur Terrorabwehr angewandt werden kann. Der Generalanwalt des EuGH, Manuel Campos Sánchez-Bordona, hatte im Januar bereits betont, dass aus seiner Sicht auch dabei rechtsstaatliche Prinzipien gelten müssten.

Der EuGH hatte 2016 entschieden, dass eine unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar sei. Auch andere frühere Urteile, in denen eine generelle Verpflichtung kritisch gesehen wurde, stießen bei einigen EU-Ländern aber auf Skepsis. Sie befürchten, dass Sicherheitsbehörden damit ein wichtiges Mittel zum Schutz der nationalen Sicherheit aus der Hand geben.

Die Vorratsdatenspeicherung ist insgesamt aber hoch umstritten: Während Sicherheitspolitiker in ihr ein zentrales Instrument im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Kinderpornografie und Terrorismus sehen, halten Bürgerrechtler und Verbraucherschützer sie für riskant und überzogen. Die Unternehmen sind dabei gesetzlich verpflichtet, Telefon- und Internetverbindungsdaten der Nutzer zu sichern, so dass Ermittler später bei Bedarf darauf zugreifen können.

Gegner der Vorratsdatenspeicherung nehmen hingegen an, dass manche Schwerkriminelle und Terroristen ohnehin für sie passende Dienste oder Verschlüsselungstechniken einsetzen, die nicht mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden – am Ende würden dann vor allem die Daten unbescholtener Bürger erfasst.

In Deutschland jedenfalls werden immer wieder Anläufe gemacht, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen – und werden dann ganz oder in Teilen vom Bunderverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof verworfen. Zuletzt forderten etwa die Justizminister von CDU und CSU, die Vorratsdatenspeicherung müsse so schnell wie möglich "wiederbelebt" werden. "Der Kampf gegen Kinderpornografie im Internet zeigt: Fehlende Verkehrsdatenspeicherung verhindert, dass wir Straftaten aufklären und noch laufenden Kindesmissbrauch stoppen können."

Gegen dieses Argument, das in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung immer wieder zu hören ist, wendeten etwa Baden-Württemberg, Bremen und Rheinland-Pfalz gegen eine Initiative Mecklenburg-Vorpommens im Bundesrat ein, die Aufklärungsquote bei der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs habe laut der Polizeilichen Kriminalstatistik bis 2019 auf 93,4 Prozent gesteigert werden können. Dies zeige, dass auch ohne das umkämpfte Instrument "Erfolge bei der Verfolgung von Kinderpornografie erzielt" würden. Der Fokus darauf lenke gar von "zielführenderen Möglichkeiten ab, Kinder besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen". Auch die letzten Erfolge der Strafverfolger in Nordrhein-Westfalen gegen Kinderporno-Ringe wurden ohne das Mittel der Vorratsdatenspeicherung erzielt.



Aus: "Europäischer Gerichtshof zur Vorratsdatenspeicherung: Nein, aber ..." Jürgen Kuri (06.10.2020)
Quelle: https://www.heise.de/news/Europaeischer-Gerichtshof-zur-Vorratsdatenspeicherung-Nein-aber-4921508.html (https://www.heise.de/news/Europaeischer-Gerichtshof-zur-Vorratsdatenspeicherung-Nein-aber-4921508.html)
Title: [Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on April 25, 2021, 11:05:14 AM
Quote[...] Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht hat die im Land noch praktizierte Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt. Eine generelle Speicherung und einjährige Bevorratung von Verkehrsdaten widerspreche EU-Recht, urteilte der Conseil d'État am Mittwoch und folgte damit in wesentlichen Punkten der Linie der Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Das Gericht widersetzt sich damit auch dem ausdrücklichen Wunsch der französischen Regierung, die EuGH-Rechtssprechung nicht anzuwenden, weil diese die "Verfassungsidentität" verletze.

Die undifferenzierte Speicherung der Verkehrsdaten aller Internet- und Smartphonenutzer für ein Jahr, wie sie in Frankreich entgegen früherer europäischer Urteile nach wie vor existiert, erklärte der Conseil mit dem Urteil für rechtswidrig. Möglich sei eine allgemeine Speicherung lediglich im Falle nachweislich großer Gefahr für die nationale Sicherheit, beschränkt auf bestimmte Gruppen oder Gebiete. In dieser Frage waren die EuGH-Richter bei ihren Urteilen im Oktober 2020 schon etwas von ihrer bis dahin klaren Linie abgewichen – und hatten dem "Zombie Vorratsdatenspeicherung" damit wieder ein bisschen Leben eingehaucht.

Auch in weiteren Punkten folgte der Conseil dem EuGH. Die französischen Richter kritisierten die fehlende unabhängige Aufsicht der Überwachungsmaßnahmen, die auch dem Geheimdienst und Organisationen wie der Anti-Piraterie-Behörde Hadopi zur Verfügung stehen. Die Beschränkung von Zugriffsrechten auf schwere Straftaten sei unzureichend geregelt. Das Gericht räumt der Regierung sechs Monate Zeit ein, um das Gesetz anzupassen. Der Europäische Gerichtshof hatte die sofortige Wirksamkeit befürwortet.

Frankreichs Regierung hatte darauf plädiert, dass der EuGH keine Kompetenz habe, sich in Fragen der nationalen Sicherheit einzumischen. Die Richter des Conseil d'État betonten dagegen, Paris überschreite selbst seine Kompetenzen, wenn es die Aufgabenverteilung in der EU neu zu gestalten versuchte. Frankreichs Regierung müsste gewünschte Änderungen beim Ausgleich von Überwachungs- und Freiheitsrechten politisch in der Union durchsetzen. Das hat die Regierung offenbar auch vor.

Geklagt hatte die französische Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net, die auch eines der vom EuGH entschiedenen Verfahren angestrengt hatte. Mit der Klage in Frankreich wollten die Bürgerrechtler erreichen, dass die EuGH-Urteile umgesetzt und die generelle Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt werden. Trotz des Erfolgs fiel die erste Reaktion zurückhaltend aus. Hinter der Illusion eines Sieges verstecke sich eine herbe Niederlage, schreibt die Organisation: "Das Prinzip des Generalverdachts und der politischen Überwachung wurde nachhaltig bestätigt."

[Update v. 22.04.2021, 07:58 Uhr]: Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature sieht in dem Urteil eine praktisch ungebremste Fortsetzung der Datenspeicherpraxis. Zwar muss Frankreichs Regierung ihre Vorratsdatenspeicherung und Geheimdienstaufsicht überarbeiten, nachdem der Staatsrat eine generelle Speicherung von Verbindungsdaten zur Verbrechensbekämpfung für unrechtmäßig erklärt hat. Die Speicherung zum Zweck der nationalen Sicherheit werde aber zugelassen, dabei der Begriff so ausgeweitet, dass eine fortgesetzte Speicherung auf Basis einer angenommenen systematischen Bedrohung dieser nationalen Sicherheit möglich sein werde. Zugleich erlaube der Conseil den Zugriff auf die vom Geheimdienst gespeicherten Daten durch die Strafverfolgungsbehörden. Trotz der von den Richtern abgewiesenen Forderung nach einer Zurückweisung des EU-Urteils spricht La Quadrature von einem Sicherheits-Frexit und will ihren Kampf gegen die neuen Gesetze fortsetzen. (vbr)


Aus: "Frankreich: Höchstes Gericht kippt Vorratsdatenspeicherung" Monika Ermert (21.04.2021)
Quelle: https://www.heise.de/news/Frankreich-Hoechstes-Gericht-kippt-Vorratsdatenspeicherung-6023940.html (https://www.heise.de/news/Frankreich-Hoechstes-Gericht-kippt-Vorratsdatenspeicherung-6023940.html)
Title: [Vorratsdatenspeicherung... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on November 20, 2021, 12:22:37 PM
Quote[...] Die deutschen Vorschriften zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten sind unvereinbar mit dem EU-Recht. Zu diesem Resümee kommt Manuel Campos Sánchez-Bordona, Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), in seinen am Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen zu einem Ersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG).

Der Gutachter erkennt zwar "Fortschritte" an, die der hiesige Gesetzgeber bei der Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung 2015 gemacht habe. Nach wie vor gehe damit einher aber eine Pflicht für Provider "zu einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung", die sich "auf eine große Vielzahl von Verkehrs- und Standortdaten" beziehe. Die zeitliche Begrenzung, die für diese Auflagen gelte, heile diesen Mangel nicht.

Nach den hiesigen Vorschriften müssen Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten für zehn und Standortinformationen für vier Wochen ohne Verdacht aufbewahren und auf Anordnung hin an Ermittler herausgeben. Die Vorgaben sind auch im jüngst novellierten Telekommunikationsgesetz enthalten, aber aufgrund von Entscheidungen von nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten ausgesetzt.

Eine allgemeine und unterschiedslose Protokollieren von Verbindungs- und Standortdaten sei nur "bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit erlaubt", erinnert Campos Sánchez-Bordona in seiner Stellungnahme laut einer Mitteilung des Luxemburger Gerichts an die einschlägige EuGH-Rechtsprechung. In anderen Fällen dürften entsprechende Informationen höchstens "selektiv" aufbewahrt werden.

Der Generalanwalt erinnert zudem daran, dass in jedem Fall der Zugang zu diesen Daten einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Familien- und Privatleben sowie den Schutz personenbezogener Informationen darstelle. Dies sei unabhängig von der Länge des Zeitraums, für den der Zugriff auf die gesammelten Datenberge begehrt werde.

Gegen die deutschen Vorschriften geklagt hatten die Provider SpaceNet und Deutsche Telekom. Der Fall landete nach deren ersten gerichtlichen Erfolgen per Sprungrevision beim BVerwG. Dieses wandte sich 2019 an den EuGH mit einer Frage zur Auslegung der Richtlinie zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation.

Der EuGH verband das deutsche Vorabentscheidungsersuchen mit einem anderem aus Irland (C-140/20) vom dortigen Supreme Court. Darin geht es um ein eventuelles Beweisverwertungsverbot. Die irischen Rechtsvorschriften stünden ebenfalls nicht in Einklang mit der E-Privacy-Richtlinie, erläutert Campos Sánchez-Bordona dazu, wenn sie aus Gründen, die über die den Schutz der nationalen Sicherheit hinausgingen, zu einer präventiven und anlasslosen Vorratsdatenspeicherung aller Teilnehmer für einen Zeitraum von zwei Jahren ermächtigten.

Zugleich unterstreicht der Gutachter, dass die Antworten auf alle vorgelegten Fragen bereits in der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu finden seien oder unschwer aus ihr abgeleitet werden könnten. In jüngsten Urteilen hielten die Luxemburger Richter zu den nationalen Gesetzen zur Vorratsdatenspeicherung in Belgien, Frankreich und Großbritannien prinzipiell an ihrer Linie fest, wonach umfassende, prinzipielle Vorgaben zum flächendeckenden Aufbewahren der Telekommunikationsdaten auf Vorrat unverhältnismäßig und grundrechtswidrig sind. Allenfalls für das Aufbewahren von IP-Adressen seien Ausnahmen denkbar.

Vor dem Hintergrund seiner laufenden Rechtsprechung hatte der EuGH das Bundesverwaltungsgericht und das irische Gericht bereits im Vorfeld gefragt, ob sie ihre Vorabentscheidungsersuchen aufrechterhalten wollten. Die Antwortschreiben der nationalen Gerichte kritisierte der Generalanwalt dann in der mündlichen Verhandlung im September scharf. So habe sich das BVerwG nur mit einem Satz zu diversen Unterschieden zwischen dem deutschen Gesetz sowie den französischen und belgischen Vorschriften begnügt. Der irische Supreme Court sei darauf nur "recht lakonisch" eingegangen.

Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den Gerichtshof nicht bindend. Oft folgen die Richter aber der vorgezeichneten Linie, die sie in den aktuellen Fällen auch bereits immer wieder vertreten haben. Mit ihrem Urteil ist frühestens im Februar zu rechnen.

"Das Kapitel Vorratsdatenspeicherung muss endlich dauerhaft geschlossen werden zugunsten geeigneterer Methoden zu Prävention und Verfolgung von Straftaten", forderte Sebastian von Bomhard, Vorstand der SpaceNet AG. "Es darf keine anlasslose Totalüberwachung Millionen unschuldiger Bürger geben."

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco-Verbands der Internetwirtschaft, betonte: "Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Grundrechtseingriff von sehr hoher quantitativer und qualitativer Intensität, hat keinen nachgewiesenen Mehrwert für die Strafverfolgung und kostet die Branche geschätzt über 600 Millionen Euro, die wir besser investieren können." An die Verhandlungsführer der geplanten Ampel-Koalition appellierte er, die Überwachungsmaßnahme endgültig zu beerdigen. Die scheidende schwarz-rote Bundesregierung hatte sich jüngst noch dafür stark gemacht, das Instrument EU-weit wieder einzuführen und zu verschärfen.

(olb)


Aus: "EuGH-Gutachter: Deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht" Stefan Krempl (18.11.2021)
Quelle: https://www.heise.de/news/EuGH-Gutachter-Deutsche-Vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-EU-Recht-6270828.html (https://www.heise.de/news/EuGH-Gutachter-Deutsche-Vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-EU-Recht-6270828.html)

https://www.heise.de/news/Bundesregierung-macht-sich-fuer-aufgebohrte-Vorratsdatenspeicherung-stark-6234914.html (https://www.heise.de/news/Bundesregierung-macht-sich-fuer-aufgebohrte-Vorratsdatenspeicherung-stark-6234914.html)

https://www.heise.de/meldung/Vorratsdatenspeicherung-landet-vor-dem-Europaeischen-Gerichtshof-4539396.html (https://www.heise.de/meldung/Vorratsdatenspeicherung-landet-vor-dem-Europaeischen-Gerichtshof-4539396.html)

https://www.heise.de/news/Europaeischer-Gerichtshof-zur-Vorratsdatenspeicherung-Nein-aber-4921508.html (https://www.heise.de/news/Europaeischer-Gerichtshof-zur-Vorratsdatenspeicherung-Nein-aber-4921508.html)

https://www.heise.de/meldung/EuGH-Regeln-zur-Vorratsdatenspeicherung-verstossen-gegen-EU-Recht-2165604.html (https://www.heise.de/meldung/EuGH-Regeln-zur-Vorratsdatenspeicherung-verstossen-gegen-EU-Recht-2165604.html)
Title: [Vorratsdatenspeicherung (Notizen) ... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 08, 2022, 04:32:01 PM
"SPD-Digitalpolitiker gegen Faeser-Vorstoß zu neuer Vorratsdatenspeicherung" Stefan Krempl (08.09.2022)
Innenministerin Faeser will erneut massenhaft Nutzerspuren sammeln, stößt aber auch in ihrer Fraktion auf Kritik. Dazu kommt die Debatte über die Chatkontrolle. ...
https://www.heise.de/news/SPD-Digitalpolitiker-gegen-Faeser-Vorstoss-zu-neuer-Vorratsdatenspeicherung-7257882.html (https://www.heise.de/news/SPD-Digitalpolitiker-gegen-Faeser-Vorstoss-zu-neuer-Vorratsdatenspeicherung-7257882.html)
Title: [Vorratsdatenspeicherung (Notizen) ... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 20, 2022, 04:56:23 PM
Quote[...] BERLIN taz | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat an diesem Dienstag über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland entschieden. Das oberste EU-Gericht entschied, dass sie rechtswidrig ist. Nach der Entscheidung in Luxemburg entbrennt in der Ampelkoalition erneut der Streit um das Instrument – und auch innerhalb der SPD.

Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken macht Druck auf ihre Parteikollegin und Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die Vorratsdatenspeicherung nun endgültig zu beenden. ,,Ich bin froh, dass der Europäische Gerichtshof mit seinem heutigen Urteil meine Einschätzung erneut bestätigt hat: Eine präventive, allgemeine und anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten ist mit dem Europarecht unvereinbar", sagt Esken am Dienstag der taz. Um schwere Straftaten im Internet aufzudecken, gelte es nun, die Vorgaben des Koalitionsvertrags umzusetzen. ,,Ich erwarte, dass die Bundesregierung zeitnah ein Quick-Freeze-Gesetz vorlegen wird."

Dieser Gesetzentwurf wird von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bereits seit Monaten erarbeitet. Mit dem Verfahren sollen Daten nicht anlasslos, sondern erst nach einem Anfangsverdacht auf eine schwere Straftat und nur von konkret verdächtigten Nut­ze­r:in­nen erfasst werden.

Innenministerin Faeser hatte sich zuletzt jedoch für eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, um diese insbesondere im Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen im Internet einzusetzen. Am Dienstag wollte sie sich erst am Nachmittag äußern. Die Speicherung von Daten sei in diesem Feld ,,unbedingt erforderlich", um Tä­te­r:in­nen identifizieren zu können, erklärte Faeser zuletzt. Alle rechtlichen Spielräume, die dafür gelassen werden, müssten ausgenutzt werden.

Die Vorratsdatenspeicherung – also das anlasslose Speichern aller Telefon- und Internetverbindungsdaten für mehrere Wochen – liegt hierzulande wegen der offenen Rechtsstreitigkeiten bereits seit Jahren auf Eis.

Justizminister Buschmann erteilte einer Wiedereinführung am Dienstag jedoch prompt eine Absage. Er nannte die EuGH-Entscheidung ein ,,historisches" Urteil und ,,einen guten Tag für die Bürgerrechte". ,,Wir werden die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz streichen."

Sein Staatssekretär Benjamin Strasser (FDP) kündigte an, jetzt das Quick Freeze-Verfahren einzuführen. Die Methode schone die Grundrechte und stelle gleichzeitig nicht alle Bür­ge­r:in­nen unter Generalverdacht. ,,Nach vielen Jahren nicht angewendeter Vorratsdatenspeicherung wollen wir damit den Sicherheitsbehörden endlich ein rechtssicheres Instrument an die Hand geben", erklärte Strasser. Sinnlose Debatte um Formen der Vorratsdatenspeicherung ,,sollten wir uns deshalb ersparen".

Auch die Grünen erteilten Faesers Vorstoß eine klare Absage. ,,Die Vorratsdatenspeicherung gehört auf die Müllhalde der Geschichte", erklärten Fraktionsvize Konstantin von Notz und Rechtsexperte Helge Limburg. Die EuGH-Entscheidung sei eine ,,herbe Klatsche" für deren Befürworter:innen. Die Vorratsdatenspeicherung stelle alle Bür­ge­r:in­nen unter Generalverdacht und wehre konkrete Gefahren nicht zielgerichtet ab. ,,Für eine wie auch immer geartete Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung sehen wir weder rechtlichen noch politischen Spielraum." Stattdessen stellten sich die Grünen hinter den Quick-Freeze-Vorstoß von Buschmann.

Die Frage ist nun, wie Faeser und die SPD weiter agieren. Parteichefin Esken plädiert neben dem Quick-Freeze-Verfahren auch für die Einführung einer sogenannten Login-Falle. Auch dies sei ,,ein grundrechtsschonendes Instrument, um Täterinnen und Täter schwerer Straftaten besser identifizieren zu können", so Esken zur taz. ,,Darüber hinaus benötigen die Strafverfolgungsbehörden dringend bessere personelle und technische Ausstattung, um effektiv gegen Rechtsverletzungen vorgehen zu können."

Die Innen- und Rechtsexperten der SPD stellten sich am Dienstag ebenfalls hinter das Quick-Freeze-Verfahren. Klar sei, dass Datenspeicherungen nicht anlasslos erfolgen dürften, sondern nur anlassbezogen zur Aufklärung schwerer Straftaten, erklärten die SPD-Fraktionsvizes Dirk Wiese und Detlef Müller. Man werde nun schnell einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der das rechtssichere und anlassbezogene Speichern von Verkehrsdaten nach richterlichem Beschluss ermögliche, und gleichzeitig rechtliche Möglichkeiten nutzen, um schwere und schwerste Straftaten konsequent zu verfolgen. Beide Politiker plädierten zudem ebenfalls für die Einführung einer sogenannten Login-Falle.

In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Ampel nach langem Ringen zwar keine definitive Absage an die Vorratsdatenspeicherung vereinbart. Festgehalten aber wurde, dass diese ,,rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss" ausgestattet werden soll – was ein anlassloses Massenspeichern faktisch ausschließt.

Die Vorratsdatenspeicherung war 2007 in Deutschland eingeführt, aber schon 2010 vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt worden, nachdem unter anderem die FDP dagegen geklagt hatte. Auch eine Neuauflage von 2015 wurde wegen Rechtsstreitigkeiten nie angewendet.

Der EuGH erklärte am Dienstag nun, dass die deutsche Variante der Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Recht verstoße. Das Unionsrecht stehe ,,einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten" entgegen. Allerdings könne die Speicherung von Daten möglich sein, wenn ,,eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit" vorliege.

Hier sei eine ,,gezielte" Vorratsdatenspeicherung möglich, bei der für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum auch ,,eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP-Adressen" vereinbar mit europäischem Recht sei. Zur Bekämpfung schwerer Straftaten könne Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste auch aufgegeben werden, ,,während eines festgelegten Zeitraums die ihnen zur Verfügung stehenden Verkehrs- und Standortdaten umgehend zu sichern".


Aus: "EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: In Deutschland rechtswidrig" Konrad Litschko (20. 9. 2022)
Quelle: https://taz.de/EuGH-Urteil-zur-Vorratsdatenspeicherung/!5882948/ (https://taz.de/EuGH-Urteil-zur-Vorratsdatenspeicherung/!5882948/)

Title: [Vorratsdatenspeicherung (Notizen) ... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on March 31, 2023, 11:00:04 AM
Quote[...] Wie aus einem geleakten Dokument des EU-Ministerrats hervorgeht, streben zehn Mitgliedsstaaten eine neue Regelung zur Vorratsdatenspeicherung an. Um den Rahmen für eine neue Verordnung abzustecken, die letztlich auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Bestand hat, soll eine "High Level Experts Group" eingerichtet werden.

Der EuGH hatte 2014 die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung rückwirkend annulliert und infolge die nationalen Umsetzungen in den EU-Staaten in sieben aufeinanderfolgenden Sprüchen verworfen. Das jüngste dieser Urteile stammt vom September 2022 und betraf die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Das Bundesjustizministerium setzt mittlerweile auf die "Quick Freeze"-Methode, wie sie etwa in Österreich eingeführt wurde.

Diese neue Expertengruppe soll nun einen neuen Anlauf für eine Vorratsdatenspeicherung machen, die vor dem EuGH standhalten würde. Andererseits sollen dabei die Begehrlichkeiten der Strafverfolger, die im Ständigen Ausschuss zur operativen Zusammenarbeit bei der inneren Sicherheіt (COSI) des Ministerrats vertreten sind, darin möglichst umfassend berücksichtigt werden. Zudem will man auch noch das leidige "Problem Verschlüsselung" angehen.

Angesichts des technisch-mathematischen Charakters von Kryptografie wurde bereits in einem der Vorgängerdokumente die Überlegung ventiliert, dass es ratsam kein könnte, dafür auch technische Experten zu konsultieren. Als Auflage kam dazu, dass dafür nur "echte Techniker mit profunder Fachexpertise" infrage kämen. Nicht, dass man an Techniker gerät, die über ein Sensorium für Datenschutz und Bürgerrechte verfügen.

Das Ratsdokument selbst fasst die abgefragten Prioritäten der Strafverfolger aus mehreren EU-Staaten zusammen. Deutschland ist in dieser Runde ebenso wenig vertreten wie Österreich, zumal ja beide Staaten auf "Quick Freeze" setzen. Bei diesem Verfahren werden nicht alle (Meta-)Daten von allen Kommunikationsteilnehmern vorab und anlasslos gespeichert. Vielmehr wird im Fall von Ermittlungen der Datenverkehr eines Accounts, mit dem einer Straftat in Verbindung gebracht wird, für die Strafverfolger "eingefroren".

Was in den übrigen 14 Mitgliedsstaaten an neuen Features zur Überwachung gewollt und praktiziert wird, ist offenbar nirgendwo konsolidiert festgehalten. Auch den Delegationen aus den zehn Teilnehmerstaaten dieser Umfrage des Rats – unter anderen Frankreich, Belgien, alle drei baltischen Staaten und Polen – ist untereinander erklärtermaßen nicht bekannt, welche Regelungen zur Datenspeicherung für Strafverfolger in den anderen Staaten aktuell gelten.

Deshalb besteht das Dokument de facto nur aus den Wunschlisten jener nationalen Strafverfolger, denen der Datenertrag aus dem "Quick Freeze"-Verfahren nicht genügt. Mehrere Delegationen hatten deshalb vorgeschlagen, erst einmal den Status Quo zu klären. Damit ist klar, dass diese neue Ratsinitiative zur Vorratsdatenspeicherung noch ganz an ihrem Anfang steht.

Da das Ratsdokument nicht öffentlich zur Verfügung steht, wird es für einschlägig Interessierte hier temporär zur Verfügung gestellt.
[https://cloud.terahost.at/s/ZqrDxFK3ksWPHNk (https://cloud.terahost.at/s/ZqrDxFK3ksWPHNk)]

(vbr)


Aus: "Vorratsdatenspeicherung: Jetzt sollen die Experten ran" Erich Moechel (28.03.2023)
Quelle: https://www.heise.de/news/Neuer-Anlauf-zur-Vorratsdatenspeicherung-im-EU-Ministerrat-8149966.html (https://www.heise.de/news/Neuer-Anlauf-zur-Vorratsdatenspeicherung-im-EU-Ministerrat-8149966.html)

https://www.heise.de/news/EuGH-bestaetigt-keine-anlasslose-Vorratsdatenspeicherung-mit-Ausnahmen-7269443.html (https://www.heise.de/news/EuGH-bestaetigt-keine-anlasslose-Vorratsdatenspeicherung-mit-Ausnahmen-7269443.html)

https://www.heise.de/news/Vorratsdatenspeicherung-14-Tage-Speicherpflicht-fuer-IP-Adressen-gefordert-7474099.html (https://www.heise.de/news/Vorratsdatenspeicherung-14-Tage-Speicherpflicht-fuer-IP-Adressen-gefordert-7474099.html)

QuoteKaufzwang, 28.03.2023 16:07

Die Zombiefilmreihe geht weiter

Wieder einmal kriecht die schon mehrmals getötete Vorratsdatenspeicherung aus dem Grab...


QuoteCh.Bukowski, 28.03.2023 16:55

Groundhog Day

Hallo zusammen,

... und ewig grüßt das Murmeltier. Dass die Begehrlichkeit an diesen Kommunikationsdaten nicht nachlässt, zeigt auch dem Laien wie wertvoll sie für die Machthaber sind. Ich wage gar nicht auszumalen was passiert, wenn diese Daten vollumfänglich per KI ausgewertet werden.

Schöne Neue Welt,
ChaBuko


...
Title: [Vorratsdatenspeicherung (Notizen) ... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 12, 2023, 12:20:08 AM
Quote[...]  Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Schlussstrich unter die jahrelange Auseinandersetzung mit der Vorratsdatenspeicherung gezogen. Die Richter befanden die bisherige deutsche Regelung für rechtswidrig.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung als vollständig europarechtswidrig eingestuft. Die Regelung dürfe nicht mehr angewendet werden, teilte das Gericht in Leipzig mit. Der Entscheidung lagen Klagen von zwei Telekommunikationsunternehmen zugrunde.

Wegen der rechtlichen Unsicherheiten war die Regelung bereits seit 2017 nicht mehr genutzt worden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Klageverfahren zwischenzeitlich ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht vorgelegt.

Der EuGH hatte 2022 entschieden, dass die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht ohne Anlass gespeichert werden dürfen. Eine gezielte und zeitlich begrenzte Speicherung der Daten sei bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit aber möglich. Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität kann laut dem EuGH auch eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich sein.

Diesen Vorgaben folgte das Bundesverwaltungsgericht in seiner veröffentlichten Entscheidung. Demnach genüge die Regelung im Telekommunikationsgesetz zur Speicherung von Rufnummern, IP-Adressen oder der Dauer von Verbindungen "schon deshalb nicht den unionsrechtlichen Anforderungen, weil keine objektiven Kriterien bestimmt werden, die einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und dem verfolgten Ziel herstellen", so das Gericht.

Bei der Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten fehle eine strikte Begrenzung auf den Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit. IP-Adressen dürften zwar zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gespeichert werden, allerdings sei das im Telekommunikationsgesetz nicht so eindeutig bestimmt.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte, mit der Entscheidung des Gerichts sei nun endgültig klar, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland "in vollem Umfang rechtswidrig und damit unanwendbar" ist.

    Die jetzigen Entscheidungen sind für uns ein klarer Auftrag, die Vorratsdatenspeicherung nun zügig aus dem Gesetz zu streichen - und die digitalen Bürgerrechte in unserem Land weiter zu stärken.

Buschmann verwies auf den Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung, wonach relevante Daten nur noch "rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss" gespeichert werden sollen. In diesem Zusammenhang warb Buschmann erneut für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren: Ermittlungsbehörden könnten "bei dem Verdacht auf eine erhebliche Straftat relevante Verkehrsdaten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, um sie später im Verfahren zu nutzen", erklärte der Bundesjustizminister.

Dagegen betonte der hessische Justizminister Roman Poseck (CDU), dass sowohl der EuGH als auch das Bundesverwaltungsgericht "ausdrücklich" Spielräume für die Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerster Kriminalität eröffnet hätten. "Für diese Bereiche ist eine bundesgesetzliche Regelung weiterhin möglich und dringend erforderlich, damit Fälle des Terrorismus und des Kindesmissbrauchs erfolgreich bekämpft werden können." Außerdem fügte Poseck hinzu: "Datenschutz darf in diesen Fällen nicht zum Täterschutz führen."

Auch Bayerns Justizminister Georg Eisenreich verwies auf die begrenzten Spielräume für die Speicherung von IP-Adressen. Diese müssten etwa zum Schutz von Kindern bei Hinweisen auf Missbrauch zeitnah genutzt werden, sagte der CSU-Politiker. Auch bei der Verfolgung von Terroristen, Waffenschiebern und Drogenhändlern seien IP-Adressen in manchen Fällen "die wichtigste oder sogar die einzige Spur".

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wurde deutlich schärfer im Ton und warf dem Bundesjustizminister "Arbeitsverweigerung zulasten der Opfer von Kindesmissbrauch" vor. Der EuGH habe ausdrücklich die Sicherung von IP-Adressen zum Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch erlaubt. Dennoch sei die Bundesregierung ein Jahr lang untätig geblieben. Ein "völlig übertriebener Datenschutz" habe für Buschmann offenbar mehr Priorität als Kinderschutz, sagte der CSU-Politiker.

Der Deutsche Journalistenverband begrüßte die Entscheidung aus Leipzig. Der Bundesvorsitzende Frank Überall erklärte: "Endlich herrscht Rechtssicherheit für die Journalistinnen und Journalisten, die von Berufs wegen von der Datenspeicherung in besonderem Maße betroffen waren."

(Az.: BVerwG 6 C 6.22 und BVerwG 6 C 7.22)

...


Aus: "Bundesverwaltungsgericht Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig" (07.09.2023)
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bundesverwaltungsgericht-vorratsdatenspeicherung-rechtswidrig-100.html (https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bundesverwaltungsgericht-vorratsdatenspeicherung-rechtswidrig-100.html)
Title: [Vorratsdatenspeicherung (Notizen) ... ]
Post by: Textaris(txt*bot) on September 12, 2023, 10:15:11 AM
Quote[...] Gerade hat das Bundesverwaltungsgericht die anlasslose Vorratsdatenspeicherung (VDS) als nicht mit EU-Recht vereinbar verworfen – sie könne nach dem Urteil höchstens unter besonders schwerwiegenden Umständen zulässig sein, auf diese Beschränkung gehe das kritisierte Telekommunikationsgesetz jedoch nicht ein. Dennoch gibt es in der Politik sofort Bestrebungen, an der VDS festzuhalten: Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, etwa hält eine rechtskonforme Regelung zur Vorratsdatenspeicherung auch nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch für möglich. Gleichzeitig übte er Kritik an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der sie als Argument für das von ihm favorisierte "Quick-Freeze-Verfahren" interpretiert hatte. Wiese sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Es überrascht mich schon sehr, wie manche in Berlin die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gelesen haben und darin sogar die vollständige Absage zur gezielten IP-Adressenspeicherung sehen."

Schließlich habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgehalten, dass Verkehrs- und Standortdaten sehr wohl allgemein und unterschiedslos auf Vorrat gespeichert werden dürften. Und zwar dann, wenn es um den Schutz der nationalen Sicherheit, die Bekämpfung schwerer Kriminalität oder die Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gehe. "Das darf ein Justizminister der Öffentlichkeit nicht verschweigen, wenn er stattdessen das unzureichende Quick-Freeze-Verfahren aus dem eigenen Hause anpreist", sagte Wiese. Er ergänzte, wer nichts speichere, könne auch nichts einfrieren.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung als vollständig europarechtswidrig eingestuft. Der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung lagen Klagen von zwei Telekommunikationsunternehmen zugrunde. Wegen der rechtlichen Unsicherheiten wird die Regelung seit 2017 nicht mehr genutzt. Bei der Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten fehle eine strikte Begrenzung auf den Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit, hielt das Gericht fest. IP-Adressen dürften zwar zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gespeichert werden, allerdings sei das im Telekommunikationsgesetz nicht eindeutig bestimmt.

FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle warnte am Samstag davor, "weiter ein totes Pferd zu reiten" und forderte, nun für rechtliche Klarheit zu sorgen. "Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist mehrfach vor Gericht gescheitert. Das Ende dieser Pauschalüberwachung aller Bürgerinnen und Bürger ist also nicht vorschnell, sondern mehr als überfällig", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Der Gesetzgeber solle den Ermittlern eine Möglichkeit geben, Daten anlassbezogen und damit grundrechtsschonend zu speichern. Mit dem sogenannten Quick-Freeze-Ansatz könnte man den Strafverfolgern ein verfassungsfestes Instrument an die Hand geben.

Buschmann hatte erklärt, mit der Entscheidung sei endgültig klar, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland "in vollem Umfang rechtswidrig und damit unanwendbar" ist. Er warb für das "Quick-Freeze-Verfahren" und sagte: "Ermittlungsbehörden können bei dem Verdacht auf eine erhebliche Straftat relevante Verkehrsdaten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, um sie später im Verfahren zu nutzen."

Buschmann und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) liegen in der Frage seit Monaten über Kreuz. Faeser und andere Befürworter einer neuen, konkreteren Regelung zur Vorratsdatenspeicherung führen als Argument vor allem die Verfolgung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen an. Wenn entsprechendes Bildmaterial im Netz verbreitet wird, ist die IP-Adresse oft der einzige Anhaltspunkt, um den Täter zu ermitteln.

(tiw)


Aus: "SPD-Fraktionsvize: Vorratsdatenspeicherung nicht vorschnell begraben" Tilman Wittenhorst mit Material der dpa (09.09.2023)
Quelle: https://www.heise.de/news/SPD-Fraktionsvize-Vorratsdatenspeicherung-nicht-vorschnell-begraben-9300000.html (https://www.heise.de/news/SPD-Fraktionsvize-Vorratsdatenspeicherung-nicht-vorschnell-begraben-9300000.html)

Quoteklawischnigg, 09.09.2023 13:52

Das Festhalten an diesem Wiedergänger-Überwachungsmist ist umso erstaunlicher, als es dem dümmsten Juristen, dem inkompetentesten Politiker mittlerweile klar sein sollte, daß echte Verbrecher, also die ganz bösen Buben, die man damit ja angeblich fangen will, einfach ausländische oder von mir aus nicht in der EU liegende VPN-Server nutzen und damit die ganze Paranoia-Begründung für diese anlasslose Massenüberwachung wie ein Kartenhaus in sich zusammenfällt.

(Das zeigt ja auch das Beispiel Österreich, wo ein ähnliches Gesetz von 2012 bis 2014 in Kraft war, das ebenfalls vom VerfGH in die Tonne getreten wurde, dazu benutzt wurde, um so schwerwiegende, staatsgefährdende Verbrechen wie Ehrenbeleidungen und minderschwere Fälle von Drogendeals aufzuklären. In der Anhörung vor dem VerfGH konnte kein einziges Beispiel einer wirklich schweren Tat, nicht einmal irgendein Kindesmißbrauch, in jedem aber absolut nichts, wofür das ja eigentlich gedacht war, als notwendig und letzten Endes zielführend, vorgebracht werden.)

Man kann es drehen und wenden wie man will, anlasslose Massenüberwachung dient genau diesem Zweck, nämlich der anlasslosen Massenüberwachung und sonst nichts...


Quotekinc, 11.09.2023 18:32

20 Jahre später...

Ich kann mich gut erinnern, dass das Thema Vorratsspeicherung kurz nach meiner Ausbildung losging. Das ist inzwischen mehr als 20 Jahre her.

Etliche Gesetze und revidierende Gerichtsurteile (20 JAHRE!!) später: immernoch reitet die Regierung diese mehrfach gestorbene Kuh und will das unbedingt so umsetzen, dass möglichst viel überwacht werden darf. Obwohl es kluge Alternativen dazu gibt.

Es haben sich daran also bereits viele Persönlichkeiten aus der Politik versucht. Mir drängt sich der Gedanke auf, dass diese Anforderung zur Vorratsdatenspeicherung von einflussreichen Dritten ins Pflichtenheft der Regierungen diktiert wurde.

Oder wie funktioniert das in der Politik? Wieso hält man an so einem Vorhaben noch fest?


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