COMMUNICATIONS LASER #17
May 22, 2012, 01:08:27 PM *
Welcome, Guest. Please login or register.

Login with username, password and session length
News: LASER#17 | TEXT MEMORY UNIT | ZITAT MONTAGEN | TEXT DATENBANK
=> BRUCHSTUECK-TEXT, SELEKTIVES GEDANKEN ARCHIV, UNGEORDNETE FELDFORSCHUNG, AMBIVALENZ, MENTALITAETSGESCHICHTE, GEHIRN ESKAPADEN, ZITATE, SPUREN, ASSOZIATIONEN, TUNNELREALITAET
 
   Home   Help Search Login Register  
Pages: 1 [2]   Go Down
  Print  
Author Topic: [Paragraf 301... (Türkei)]  (Read 2889 times)
0 Members and 3 Guests are viewing this topic.
lemonhorse
Administrator
Full Member
*****
Offline Offline

Posts: 179


« Reply #15 on: March 20, 2008, 10:17:55 AM »

Quote
[...] Eren Keskin (* 24. Mai 1959 in Bursa, Türkei) ist eine türkische Anwältin und Menschenrechtlerin.

Eren Keskin, die als Anwältin in Istanbul praktiziert, ist eine Kritikerin des türkischen Staats und dessen Rechtssystems. Sie setzt sich für Menschenrechte, insbesondere für die des kurdischen Volks und der Frauen ein. Für ihre Äußerungen wurde sie in der Türkei mehrfach angeklagt. Unter anderem klagte sie die türkische Armee an, bei den Kampf gegen die PKK Verbrechen wie Vergewaltigungen begangen zu haben.

International erhielt sie für Engagement bisher mehr Anerkennung, so erhielt sie 2001 den Amnesty international Menschenrechtspreis, ist Trägerin des Aachener Friedenspreises 2004 und wurde mit dem Theodor-Haecker-Preis für politischen Mut und Aufrichtigkeit 2005 ausgezeichnet. Sie nahm 2005 auch an der umstrittenen Versammlung über die armenische Tragödie teil.

Sie ist Mitglied im türkischen Menschenrechtsverein (IHD).


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Eren_Keskin (16. Juli 2007)


-.-

Quote
[...] Istanbul/Berlin (ddp). Die türkische Menschenrechtlerin Eren Keskin steht ab Donnerstag in Istanbul wegen eines Interviews mit dem Berliner »Tagesspiegel« im Juni 2006 vor Gericht. Darin habe sie den Einfluss des Militärs auf die Politik Ankaras kritisiert, berichtet die Zeitung (Donnerstagausgabe). Dem Bericht zufolge wurde das Verfahren gegen die Rechtsanwältin aus Istanbul durch eine Strafanzeige vom Generalstab der türkischen Armee ausgelöst. Wegen der Äußerungen der Menschenrechtlerin im »Tagesspiegel« fordere die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren eine bis zu zweijährige Haftstrafe.

Eren Keskin hatte in dem Interview die Ansicht vertreten, dass die Politik der Türkei vom Militär bestimmt werde und dass keine türkische Zivilregierung ihr Programm gegen die Generäle durchsetzen könne. Die Anklage beruft sich auf den umstrittenen Strafrechtsartikel 301, der die »Verunglimpfung« des Türkentums, der Türkei und ihrer Institutionen unter Strafe stellt.

(ddp)


Aus: "Menschenrechtlerin wegen Interview in Türkei vor Gericht: Verfahren durch Strafanzeige vom Generalstab der türkischen Armee ausgelöst" (19.03.2008)
Quelle: http://www.linie1-magazin.de/linie1/index.php?rubrik=news&ressort=&id=15216

-.-

"Macht der Generäle: Menschenrechtlerin wegen Interview in Türkei vor Gericht" (20. März 2008)
Quelle#2: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=17553

Logged
Textaris(txt*bot)
Administrator
Hero Member
*****
Offline Offline

Posts: 6004

Subfrequenz Board Quotation Robot


« Reply #16 on: April 30, 2008, 11:26:53 AM »

Quote
[...] Nach jahrelanger Kritik aus dem In- und Ausland hat die Türkei in der Nacht zum Mittwoch den berüchtigten "Türkentum"-Paragrafen 301 des Strafgesetzbuches geändert. Nach achtstündiger Debatte stimmten 250 Abgeordnete für die Revision des Gesetzes und 65 dagegen.

In seiner bisherigen Fassung schränkte der Artikel nach Ansicht der Europäischen Union das Recht auf Meinungsfreiheit zu stark ein. Er stellte die Verunglimpfung sowohl des Türkentums als auch der Türkei unter Strafe. Hauptziel der Novelle ist es, Gerichtsverfahren wegen unliebsamer Meinungsäußerungen zu erschweren.


Künftig solle nur noch die Verunglimpfung der türkischen Nation und des türkischen Staates bestraft werden, aber nicht mehr die des Türkentums. Dieser vage Begriff wurde durch "türkische Nation“ ersetzt. Für Verfahren ist zudem künftig eine Zustimmung des Justizministers nötig. Das Strafmaß wird von drei auf maximal zwei Jahre gesenkt. Generell gebe es aber auch weiter keinen Freifahrtschein, das Türkentum zu verunglimpfen, betonte Justizminister Mehmet Ali Sahin vor den Parlamentariern.

[...] Rechtsexperten sind sich einig, dass das eigentliche Problem nicht so sehr in den Gesetzestexten liegt, sondern in der Mentalität von Richtern und Staatsanwälten. Die türkischen Juristen betrachteten Vorwürfe wie den einer "Beleidigung des Türkentums" weniger vom Blickwinkel des Individuums aus, sondern aus ihrer eigenen persönlichen Perspektive, sagte der türkische Europarichter Riza Türmen kürzlich. Und in dieser Perspektive erscheint der Staat durch Meinungsäußerungen in Gefahr.

[...] In den Gesetzen von EU-Ländern gibt es ebenfalls Regelungen, die staatliche Institutionen vor Beleidigungen schützen sollen. Anders als in der Türkei wiegt das Recht auf freie Meinungsäußerung für die Gerichte in diesen Staaten aber so schwer, dass nur in wenigen Fällen eine kritische Meinungsäußerung als strafbare Handlung eingestuft wird.

Zwar gibt es Ausnahmen, etwa das Verbot der Leugnung des deutschen Völkermords an den Juden. Doch generell gilt in der EU das Prinzip, dass die Gesetze zur Meinungsfreiheit das Individuum schützen. In der Türkei dagegen schützt die Auslegung der Gesetze den Staat vor dem Bürger. Die Neufassung eines Gesetzes allein dürfte nicht ausreichen, um dies zu ändern.




Aus: "Meinungsfreiheit: Türkentum-Paragraf entschärft" (30.04.2008 )
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/ausland/artikel/643/172136/

Logged
Pages: 1 [2]   Go Up
  Print  
 
Jump to:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.16 | SMF © 2011, Simple Machines Valid XHTML 1.0! Valid CSS!