"Die öffentliche Meinung ist eine Buhlerin: Man sucht ihr zu gefallen, ohne sie zu achten."
- Jean Antoine Petit-Senn, Geistesfunken und Gedankensplitter
"Öffentliche Meinungen über Themen, die dem Verstand schwer zugänglich sind, sind oft richtig, aber selten oder nie die ganze Wahrheit."
- John Stuart Mill, Die Freiheit
"Das Familienleben ist ein Eingriff in das Privatleben."
- Karl Kraus, Fackel 270/271 34; Sprüche und Widersprüche
"Privatsphäre ist wie Sauerstoff – man schätzt sie erst, wenn sie fehlt"
– John Emontspool
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[...] Öffentlichkeit aller bedeutenden rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Vorgänge, sowie die öffentliche Meinungs- und Willensbildung gelten als Kriterien einer funktionierenden Demokratie. Für die der Gewaltenteilung unterliegenden staatlichen Organe ergibt sich daraus:
Die gesetzgebenden Organe (Legislative) beraten in demokratischen Staaten im allgemeinen öffentlich, soweit nicht besondere Umstände (z. B. Geheimhaltung) eine nichtöffentliche Behandlung erfordern.
Gerichtsverhandlungen (Judikative) einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse sind in der Regel öffentlich (Deutschland: § 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Obgleich im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt, gilt Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung als Grundprinzip des Rechtsstaates.
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Aus: "Öffentlichkeit und Demokratie" (6. November 2010)
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich -.-
[...] Der Schutz der Privatsphäre ist im deutschen Grundgesetz aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1)[2] abzuleiten. Das besondere Persönlichkeitsrecht dient dem Schutz eines abgeschirmten Bereichs persönlicher Entfaltung. Dem Menschen soll dadurch ein spezifischer Bereich verbleiben, in dem er sich frei und ungezwungen verhalten kann, ohne befürchten zu müssen, dass Dritte von seinem Verhalten Kenntnis erlangen oder ihn sogar beobachten bzw. abhören können. Durch die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) und durch das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) wird der Schutzbereich konkretisiert. Die Ausnahmen hiervon (Abhören von Telefongesprächen und Wohnungen) werden als Lauschangriff bezeichnet und sind ebenfalls gesetzlich geregelt.
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Aus: "Privatsphäre" (5. November 2010)
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatsph%C3%A4re