COMMUNICATIONS LASER #17
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Author Topic: [Nachrichtendienstliche Informationssysteme... ]  (Read 1167 times)
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« on: April 20, 2008, 09:26:47 AM »

Quote
[...] Was ist NADIS?

NADIS ist das "Nachrichtendienstliche Informationssystem", dass von den Verfassungsschutzbe-hörden des Bundes und der Länder geführt wird. Es enthält Datenspeicherungen, die zum Auffinden von Akten und der dazu notwendigen Identifikation einer Person benötigt werden. NADIS ist ein Verbundsystem, in das jede Verfassungsschutzbehörde Informationen einspeichern und online abrufen kann.

[...]

Unter welchen Voraussetzungen darf die Verfassungsschutzbehörde personenbezogene Daten speichern?

Im Bereich des politischen Extremismus dürfen personenbezogene Informationen in Dateien nur gespeichert werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass die betroffene Person an Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne von § 5 Abs. 1 LVerfSchG teilnimmt und dies für die Beobachtung der Bestrebung erforderlich ist (§ 7 Abs. 2, § 11 Abs. 1 Nr. 1 LVerfSchG).

Wie lange dürfen personenbezogene Daten gespeichert werden?

Die Verfassungsschutzbehörde hat die Speicherungsdauer auf das für ihre Aufgabenerfüllung erforderliche Maß zu beschränken. Spätestens nach fünf Jahren sind in Dateien gespeicherte Informationen auf ihre Erforderlichkeit zu überprüfen. Sofern die Informationen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes betreffen oder durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, sind sie spätestens zehn Jahre nach der zuletzt gespeicherten relevanten Information zu löschen (§ 13 LVerfSchG).

Wie erfahre ich, ob die Verfassungsschutzbehörde Daten zu meiner Person gespeichert hat?

Anträge auf Auskunft gem. § 25 Abs. 1 LVerfSchG über die ggf. beim Verfassungsschutz gespeicherten personenbezogenen Daten sind formlos möglich. Die Anschrift des schleswig-holsteinischen Verfassungsschutzbehörde lautet: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung IV7, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel.

Muss der Verfassungsschutz Auskunft erteilen?

Gem. § 25 Abs. 2 LVerfSchG darf die Verfassungsschutzbehörde den Antrag ablehnen, wenn das öffentliche Interesse an der Geheimhaltung ihrer Erkenntnisse sowie ihrer nachrichtendienstlichen Arbeitsmethoden und Mittel gegenüber dem Interesse der Antrag stellenden Person an der Auskunftserteilung überwiegt. In der Praxis wird in Schleswig-Holstein in der überwiegenden Zahl der Fälle Auskunft erteilt.

Unterliegt die Verfassungsschutzbehörde eigentlich einer parlamentarischen Kontrolle?

In Angelegenheiten des Verfassungsschutzes des Landes unterliegt die Landesregierung der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission.

Was ist eine Sicherheitsüberprüfung?

Zentrales Instrument des personellen Geheimschutzes ist die Sicherheitsüberprüfung, die in Schleswig-Holstein nach dem neu geschaffenen Landessicherheitsüberprüfungsgesetz und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften durchgeführt wird. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hatte das ULD gefordert, die Institution des zentralen Sicherheitsbeauftragten des Landes beizubehalten. Statt dessen sieht das Gesetz nunmehr vor, dass die Sicherheitsüberprüfung durch dezentrale Geheimschutzbeauftragte der einzelnen Dienststellen durchgeführt und durch die Verfassungsschutzbehörden begleitet wird. (vgl. hierzu auch 24. Tätigkeitsbericht).

Für Sicherheitsüberprüfungen sind drei Verfahren vorgesehen: die einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1), die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) sowie die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3), wobei sich die Art der Sicherheitsüberprüfung nach dem in der Verschlußsachenanweisung vorgesehenen Grad der Ermächtigung des Betroffenen zum Umgang mit Verschlußsachen richtet. Bei bestimmten Überprüfungsarten (Ü2, Ü3) werden Ehegatten und Lebenspartner in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen, weil sich bei diesen Personen möglicherweise vorhandene Sicherheitsrisiken auf den Geheimnisträger auswirken können.

Was ist Geheimschutz?

Gesetzlicher Auftrag des Verfassungsschutzes ist neben der Extremismusbeobachtung auch der Geheimschutz, d.h. der Schutz von Informationen, die im staatlichen Interesse der Geheimhaltung unterliegen. Dieser gliedert sich in den personellen und den materiellen Geheimschutz.



Aus: "Häufig gestellte Fragen zum Bereich Verfassungsschutz" (Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Stand 04/2008)
Quelle: https://www.datenschutzzentrum.de/faq/verfsch.htm#7

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Quote
[...] Das Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS) ist ähnlich dem polizeilichen Informationssystem INPOL ein nichtöffentliches automatisiertes Datenverbundsystem, an dem die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder beteiligt sind.

Anfang 2007 waren 1.047.933 (Anfang 2006: 1.034.514) personenbezogene Eintragungen im Informationssystem gespeichert, davon 598.611 Eintragungen (57,1 %) aufgrund von Sicherheitsüberprüfungen.

Die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogener Daten finden sich in den Verfassungsschutzgesetzen.

NADIS enthält keine Inhalte über vorliegende Erkenntnisse über Personen, sondern lediglich Personendaten und ob diese Person in NADIS erfasst ist. Die meisten in NADIS erfassten Personen sind in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig und wurden durch Verfassungschutzmaßnahmen überprüft. Eine Erfassung in NADIS bedeutet keineswegs, dass die betreffende Person irgendeinen kriminellen, terroristischen oder ähnlich gearteten Hintergrund hat. V-Leute des Verfassungsschutzes werden aus Sicherheits- und Schutzgründen nicht in NADIS erfasst.



Aus: "Nachrichtendienstliches Informationssystem (NADIS)" (8. November 2007)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/NADIS

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« Reply #1 on: April 20, 2008, 09:50:42 AM »

Quote
[...] Für das bisher geplante System Nadis-neu seien die bereit gestellten 11 Millionen Euro bei weitem nicht ausreichend. Als kurzfristige Alternative will das Ministerium ein bereits bestehendes Computernetz im BfV ausbauen und erst in zwei Jahren über ein neues System entscheiden.

Quote
19. April 2008 15:50
... auf die Daten von Extremismus-Verdächtigen erheblich verbessern ...
Bernie (418 Beiträge seit 18.01.00)

Sprich: Man will auf jedliche andere Datenbank, sei es Passdaten,
Krankendaten, Bankdaten aller Bundesbürger zugreifen um jedliche
Auswertung laufen lassen zu können. Denn nach Schäuble kann ja jeder
Terrorverdächtig sein und wenn schon Kriminelle per Fishing,
Datendiebstall auf deise Daten zugriff haben darf der Staat nicht
weniger Möglichkeiten haben.





Aus: "Schäuble stoppt das neue Computersystem für den Verfassungsschutz" (19.04.2008)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Schaeuble-stoppt-das-neue-Computersystem-fuer-den-Verfassungsschutz--/meldung/106728



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Quote
[...] Berlin (dpa) - Das geplante Computersystem "Nadis-Neu" für den Verfassungsschutz macht Probleme, ist aber nicht gestoppt. Das Bundesinnenministerium wies am Samstag einen "Spiegel"-Bericht als "überzogen" zurück, demzufolge die Software von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gestoppt worden sei.

"Das ist ein technisch sehr anspruchsvolles Großprojekt", sagte Ministeriumssprecher Stefan Paris der Deutschen Presse-Agentur dpa. In enger Abstimmung mit den Innenministerien der Länder werde das Projekt weiter bearbeitet, es müssten dafür zahlreiche schwierige Details abgestimmt und geklärt werden. "Es wird ganz klar weiter daran gearbeitet", sagte Paris.

Laut "Spiegel" sieht das Ministerium "erhebliche Risiken" bei der Auftragsvergabe. Zudem sei die Gesamtfinanzierung unklar, hieß es. Die für "Nadis-neu" bereitgestellten elf Millionen Euro seien nicht ausreichend. Das System soll den Zugriff der Verfassungsschützer auf die Daten von Extremismusverdächtigen deutlich verbessern und dazugehörige Fotos oder Protokolle verwalten. Das bisherige System "Nadis" stammt noch aus den 70er Jahren und gilt laut Bericht als hoffnungslos veraltet.


Aus: ""Nadis-Neu": Probleme mit neuem Verfassungsschutz-Computersystem" (FR-online.de, 19.04.2008)
Quelle: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/multimedia/aktuell/?sid=7b1fcbff1de4c2fc19ba038e5b81af9e&em_cnt=1321778

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« Reply #2 on: March 07, 2009, 01:20:14 PM »

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[...] Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will nach SPIEGEL-Informationen nun doch ein neues Computersystem für die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern beschaffen. Es soll den Zugriff auf die Daten von Extremismusverdächtigen verbessern.

Hamburg - Die Pläne für das neue Computersystem gehen aus einem vertraulichen Bericht für das sogenannte Vertrauensgremium des Bundestags vom 9. Februar hervor. Darin beantragt das Innenministerium in diesem Jahr 3,5 Millionen Euro und weitere 18 Millionen Euro für die folgenden Jahre bis 2012 allein für den Bundesanteil am Projekt "Nadis-neu". Es soll den Zugriff sämtlicher Verfassungsschutzbehörden auf die Daten von Extremismusverdächtigen deutlich verbessern.

Das bisherige System stammt aus den siebziger Jahren. Allerdings fürchten Experten unüberschaubare Entwicklungsrisiken und Kostenfallen, ebenso wie fehlende Rechtsgrundlagen. Schäuble selbst hatte im Frühjahr 2008 das Projekt gestoppt, das Vertrauensgremium, das unter anderem für die Haushaltspläne der Geheimdienste zuständig ist, sperrte im November die Mittel.

Inzwischen aber hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Konzeption und die Zuständigkeiten leicht verändert - dies macht Schäuble nun zur Grundlage seines Vorstoßes. Zugleich bekräftigte er in dem vertraulichen Bericht, dass eine Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes "noch in dieser Wahlperiode angestrebt" wird. Dabei soll auch der Informationsaustausch zwischen den Verfassungsschutzämtern erleichtert werden. In der Großen Koalition ist das Projekt umstritten, die SPD-Innenpolitiker stehen den Plänen skeptisch gegenüber.


Aus: "GEHEIMDIENSTE - Schäuble forciert neues Speichersystem" (07.03.2009)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,611871,00.html

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« Reply #3 on: July 05, 2010, 08:25:49 AM »

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[...] Der Schweizer Staatsschutz hat Daten über 200.000 Personen erfasst und diese "nicht gesetzeskonform" verarbeitet. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Schweizer Parlaments. Die parlamentarische Oberaufsicht forderte am Mittwoch in Bern den Einsatz eines externer Datenschutzbeauftragten. Der solle nun bestimmen, welche Daten in der Datenbank ISIS (Informatisiertes Staatsschutzinformationssystem) gelöscht oder behalten werden dürfen

GPDel-Präsident Claude Janiak rügte, die Datenbearbeitung sei "nicht gesetzeskonform erfolgt". Bei der Geheimdienstdatensammlung sei vor allem die Pflege und Systematik der Datenbank über Jahre hinweg enorm vernachlässigt worden, bemängeln die parlamentarischen Kontrolleure. Daten von heute 120.000 erfassten Personen "mit eigener Staatsschutzrelevanz" seien nicht richtig überprüft worden, häufig seien falsche Daten eingetragen worden. Um Kontrollen vorzutäuschen seien Daten auch verfälscht worden, heißt es in dem Bericht (PDF) der GPDel.

Rund die Hälfte der 200.000 Datensätze des Nachrichtendiensts seien zudem überhaupt nicht direkt von Belang. Unter den in ISIS gespeicherten Personen sind etwa auch 83.000 sogenannte Drittpersonen, die in der Mehrheit nicht staatsschutzrelevant seien. Ihre Speicherung, so folgert die GPDel, entspreche nicht den rechtlichen Vorgaben. Drittpersonen sind etwa erfasst, weil sie eine Verbindung zu einer registrierten Person oder zu einer Meldung in der Datenbank haben. Vor allem handelt es sich um über 50.000 Personen, die aufgrund der sogenannten Fotopasskontrolle registriert wurden. Im Rahmen dieses präventiven Fahndungsprogramms werden Personen aus einem Dutzend Staaten an der Grenze erfasst, wenn sie in die Schweiz ein- und ausreisen.

Die Mängel bei der Qualitätskontrolle haben nach den Erkenntnissen des Parlaments auch mit einer Umstellung auf ein neues Datenbanksystem zu tun. 2005 wurden die Daten aus dem alten, hierarchisch organisierten ISIS-System in eine relationale Datenbank mit dem Namen ISIS-NT (Neue Technologie) übertragen. Zudem haben die Nachrichtendienste laut GPDel in großem Ausmaß vernachlässigt, die gesetzlich alle fünf Jahre vorgeschriebene Überprüfung vorzunehmen.

Das vernichtende Fazit der parlamentarischen Kontrolleure: Die Datenerfassung entspricht den rechtlichen Anforderungen "in keiner Art und Weise", was "Zweifel an der Richtigkeit und Relevanz der Daten" aufkommen lasse. Die GPDel fordert nun eine provisorische Datensperre aller Daten, die nicht ordnungsgemäss überprüft wurden. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür hatte der GPDel entsprechende Hinweise gegeben. "Die Größenordnung zeigt, dass eine gewisse Eigendynamik entsteht, wenn Amtsstellen verpflichtet werden, Daten zu sammeln", sagte Thür und forderte eine Stärkung der beiden Aufsichtsorgane GPDel und EDÖB.

Mit Blick auf die sogenannte "Fichenaffäre" stellte Janiak zudem fest, dass ein Kulturwandel beim Staatsschutz wohl nicht stattgefunden habe. Die der Affäre den Namen gebende Personenkartei hatte Ende der 1980er Jahre einen der größten politischen Skandale der Schweiz ausgelöst hatte. Dabei stellte sich heraus, dass Bundespolizei und Nachrichtendienst rund 900.000 Personen, Organisationen und Ereignisse bespitzelt hatten. Jeder zwanzigste Schweizer und jeder dritte Ausländer war in der Kartei erfasst, die 1994 von ISIS abgelöst wurde. (Tom Sperlich) / (vbr)

Quote
1. Juli 2010 21:27
Re: Nein!
HorstHorstmann, Horst Horstmann (mehr als 1000 Beiträge seit 22.09.06)

CaHeRe schrieb am 1. Juli 2010 19:28

> Alles hätte ich ja vermutet, aber das hätte ich nicht erwartet.

Wolltest Du testen, ob Heise schon die neuen Sarkasmusfilter im
Einsatz hat?


http://www.heise.de/newsticker/meldung/Filter-erfasst-sarkastische-Online-Kommentare-1031020.html


Horst



Aus: "Bericht: Datensammlung des Schweizer Geheimdiensts ist "nicht gesetzeskonform"" (01.07.2010)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bericht-Datensammlung-des-Schweizer-Geheimdiensts-ist-nicht-gesetzeskonform-1032240.html

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