[...] Was ist NADIS?
NADIS ist das "Nachrichtendienstliche Informationssystem", dass von den Verfassungsschutzbe-hörden des Bundes und der Länder geführt wird. Es enthält Datenspeicherungen, die zum Auffinden von Akten und der dazu notwendigen Identifikation einer Person benötigt werden. NADIS ist ein Verbundsystem, in das jede Verfassungsschutzbehörde Informationen einspeichern und online abrufen kann.
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Unter welchen Voraussetzungen darf die Verfassungsschutzbehörde personenbezogene Daten speichern?
Im Bereich des politischen Extremismus dürfen personenbezogene Informationen in Dateien nur gespeichert werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass die betroffene Person an Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne von § 5 Abs. 1 LVerfSchG teilnimmt und dies für die Beobachtung der Bestrebung erforderlich ist (§ 7 Abs. 2, § 11 Abs. 1 Nr. 1 LVerfSchG).
Wie lange dürfen personenbezogene Daten gespeichert werden?
Die Verfassungsschutzbehörde hat die Speicherungsdauer auf das für ihre Aufgabenerfüllung erforderliche Maß zu beschränken. Spätestens nach fünf Jahren sind in Dateien gespeicherte Informationen auf ihre Erforderlichkeit zu überprüfen. Sofern die Informationen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes betreffen oder durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, sind sie spätestens zehn Jahre nach der zuletzt gespeicherten relevanten Information zu löschen (§ 13 LVerfSchG).
Wie erfahre ich, ob die Verfassungsschutzbehörde Daten zu meiner Person gespeichert hat?
Anträge auf Auskunft gem. § 25 Abs. 1 LVerfSchG über die ggf. beim Verfassungsschutz gespeicherten personenbezogenen Daten sind formlos möglich. Die Anschrift des schleswig-holsteinischen Verfassungsschutzbehörde lautet: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung IV7, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel.
Muss der Verfassungsschutz Auskunft erteilen?
Gem. § 25 Abs. 2 LVerfSchG darf die Verfassungsschutzbehörde den Antrag ablehnen, wenn das öffentliche Interesse an der Geheimhaltung ihrer Erkenntnisse sowie ihrer nachrichtendienstlichen Arbeitsmethoden und Mittel gegenüber dem Interesse der Antrag stellenden Person an der Auskunftserteilung überwiegt. In der Praxis wird in Schleswig-Holstein in der überwiegenden Zahl der Fälle Auskunft erteilt.
Unterliegt die Verfassungsschutzbehörde eigentlich einer parlamentarischen Kontrolle?
In Angelegenheiten des Verfassungsschutzes des Landes unterliegt die Landesregierung der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission.
Was ist eine Sicherheitsüberprüfung?
Zentrales Instrument des personellen Geheimschutzes ist die Sicherheitsüberprüfung, die in Schleswig-Holstein nach dem neu geschaffenen Landessicherheitsüberprüfungsgesetz und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften durchgeführt wird. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hatte das ULD gefordert, die Institution des zentralen Sicherheitsbeauftragten des Landes beizubehalten. Statt dessen sieht das Gesetz nunmehr vor, dass die Sicherheitsüberprüfung durch dezentrale Geheimschutzbeauftragte der einzelnen Dienststellen durchgeführt und durch die Verfassungsschutzbehörden begleitet wird. (vgl. hierzu auch 24. Tätigkeitsbericht).
Für Sicherheitsüberprüfungen sind drei Verfahren vorgesehen: die einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1), die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) sowie die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3), wobei sich die Art der Sicherheitsüberprüfung nach dem in der Verschlußsachenanweisung vorgesehenen Grad der Ermächtigung des Betroffenen zum Umgang mit Verschlußsachen richtet. Bei bestimmten Überprüfungsarten (Ü2, Ü3) werden Ehegatten und Lebenspartner in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen, weil sich bei diesen Personen möglicherweise vorhandene Sicherheitsrisiken auf den Geheimnisträger auswirken können.
Was ist Geheimschutz?
Gesetzlicher Auftrag des Verfassungsschutzes ist neben der Extremismusbeobachtung auch der Geheimschutz, d.h. der Schutz von Informationen, die im staatlichen Interesse der Geheimhaltung unterliegen. Dieser gliedert sich in den personellen und den materiellen Geheimschutz.
Aus: "Häufig gestellte Fragen zum Bereich Verfassungsschutz" (Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Stand 04/2008)
Quelle:
https://www.datenschutzzentrum.de/faq/verfsch.htm#7-.-
[...] Das Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS) ist ähnlich dem polizeilichen Informationssystem INPOL ein nichtöffentliches automatisiertes Datenverbundsystem, an dem die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder beteiligt sind.
Anfang 2007 waren 1.047.933 (Anfang 2006: 1.034.514) personenbezogene Eintragungen im Informationssystem gespeichert, davon 598.611 Eintragungen (57,1 %) aufgrund von Sicherheitsüberprüfungen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogener Daten finden sich in den Verfassungsschutzgesetzen.
NADIS enthält keine Inhalte über vorliegende Erkenntnisse über Personen, sondern lediglich Personendaten und ob diese Person in NADIS erfasst ist. Die meisten in NADIS erfassten Personen sind in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig und wurden durch Verfassungschutzmaßnahmen überprüft. Eine Erfassung in NADIS bedeutet keineswegs, dass die betreffende Person irgendeinen kriminellen, terroristischen oder ähnlich gearteten Hintergrund hat. V-Leute des Verfassungsschutzes werden aus Sicherheits- und Schutzgründen nicht in NADIS erfasst.
Aus: "Nachrichtendienstliches Informationssystem (NADIS)" (8. November 2007)
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/NADIS