COMMUNICATIONS LASER #17
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Author Topic: [Zur Kunstfreiheit... ]  (Read 2421 times)
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« on: June 22, 2005, 11:57:50 AM »

Quote
[...] Da die Kunstfreiheit im Brennpunkt zwischen (politischer) Meinungsäußerung und den allgemeinen Persönlichkeitsrechten steht, ist sie auch heute noch von großer Bedeutung: so zum Beispiel bei der Entscheidung des BVerfG zum Tucholsky-Zitat "Soldaten sind Mörder" oder der Darstellung des Schauspielers Gustaf Gründgens in Klaus Manns Roman Mephisto. (sog. "Mephisto-Entscheidung"). Auch der Macher der "Körperwelten" Ausstellung Gunther von Hagens beruft sich bei seinem Tun neben der Wissenschaftsfreiheit auf die Kunstfreiheit.


Aus: "Kunstfreiheit" (02/2008)
http://de.wikipedia.org/wiki/Kunstfreiheit

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[..] Kunst die sich an dem kleinsten gemeinsamen Wertekonsens orientiert, ist kastriert.
Rechtliche und tätliche Angriffe auf Künstler deren Werke nicht dem "Wertesystem" entsprachen, sind auch in der "aufgeklärten" Neuzeit nicht unüblich.

# Der Wiener Maler Egon Schiele (1890-1918) wurde wegen seiner Malerei im Jahre 1912 zu Haft verurteilt, wobei eines seiner Bilder öffentlich zerstört wurde.


# Das Buch "Lady Chatterlys lover" von David Herbert Lawrence (1885-1930) war jahrzehntelang verboten und wurde, z.B. in Großbritannien, erst im Jahre 1962 zugelassen.
(Interessanterweise war das Buch lange Jahre zuvor erhältlich - allerdings nur als teure gebundene Ausgabe. Der Protest aus der konservativen Oberschicht entzündete sich an der billigen Taschenbuchausgabe. Während öffentlich der sexuelle Inhalt kritisiert wurde, war der eigentliche Grund für die Zensur wohl das Klassenkämpferische Potential einer Beziehung zwischen Upperclass und Lower class.)


# Eines der Werke der Weltliteratur, der Roman "Ulysses" des irischen Schriftstellers James Joyce (1882-1941) wurde z.B. in den USA erst über 10 Jahre nach seinem Erscheinen (1923) zum Verkauf zugelassen.


Zensur und Agitation gegen Kunst allgemein ist in Deutschland noch aus dem dritten Reich ("entartete Kunst") und der DDR ("verbotene Bücher") bekannt. Aus Jugendschutzgründen wurden in der BRD aber in den letzten 50 Jahren 15.000 Bücher indiziert.

Aus: Kunstfreiheit vs. "Volk ohne Werte" von Jens (07.04.04)
Quelle: http://www.reich-der-mitte.de/privat/blog/index.php?p=222&more=1&c=1


« Last Edit: February 14, 2008, 01:23:58 PM by lemonhorse » Logged
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« Reply #1 on: June 22, 2005, 12:01:37 PM »

Quote
Das Verbot des Romans "Esra" von Maxim Biller ist durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt worden. Zwei Klägerinnen glauben, sich in dem Buch wiederzuerkennen und sehen sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Dieser Ansicht haben sich die Karlsruher Richter angeschlossen. Ihrer Meinung nach sind die Klägerinnen für einen großen Bekanntenkreis im Buch durch viele Details zu erkennen und nur unzureichend verfremdet. Biller habe in seinem Roman "keine Typen dargestellt, sondern Porträts". Dies sei von der Kunstfreiheit nicht gedeckt.

Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes stellt lakonisch fest: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei." Dennoch ist, so Joachim Kersten, einer der renommiertesten Urheberrechts-Anwälte des Landes, "die Geschichte der Kunstfreiheit in Deutschland eine Geschichte ihrer fortwährenden Einschränkung". Das neue Urteil des Bundesgerichtshofs muß als weiterer Schritt auf diesem Weg betracht werden. Die Forderungen der Richter an die Schriftsteller, ihr Erfahrungsmaterial zu verfremden, bevor sie es in Literatur verwandeln und gefälligst Typen und keine Porträts zu zeichnen, lassen sich schwer mit den Forderungen moderner Ästhetik in Einklang bringen, der es oft genug eben um Authentizität und Porträtgenauigkeit geht. So fragwürdig Billers Buch in einzelnen Passagen sein mag - das Verbot des kompletten Buches ist eine Niederlage der Literatur und dokumentiert die Geringschätzung der Kunst durch unsere Gerichte.

von Uwe Wittstock (DIE WELT; 22. Juni 2005)

Aus: "Biller bleibt verboten"
http://www.welt.de/data/2005/06/22/735130.html

Quote
[...] Gerda Müller, Vorsitzende des VI. Zivilsenats, sprach von einer «schwierigen Gratwanderung». Die Frage nach der Fiktionalität führe die Juristen an die Grenze ihres Fachs. Nach ihren Worten dürfte für diese Frage entscheidend sein, ob die reale Person innerhalb eines Kunstwerks «künstlerische Selbstständigkeit» erlangt habe. (NZ; 21. Jun 2005)

Quelle: http://www.netzeitung.de/kultur/344818.html

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[...] Der stark autobiographisch gefärbte Roman "Esra“ des Schriftstellers Maxim Biller (47) bleibt verboten. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Bundesverfassungsgericht das Erscheinen des Romans aus dem Kölner Verlag Kiepenheuer & Witsch endgültig untersagt. Das 2003 erschienene Buch verletze das Persönlichkeitsrecht von Billers Ex-Freundin, weil sie eindeutig als "Esra“ erkennbar sei und der Roman intimste Details der Liebesbeziehung zwischen der Romanfigur und dem Ich-Erzähler Adam schildere, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss.

Damit wiesen die Karlsruher Richter eine Verfassungsbeschwerde von Kiepenheuer & Witsch im Wesentlichen ab und bestätigten ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juni 2005. Drei der acht Karlsruher Richter stimmten allerdings gegen die Entscheidung und warnten vor einer Tabuisierung des Sexuellen. (Az: 1 BvR 1783/05 - Beschluss vom 13. Juni 2007) Biller, der in den 80er Jahren durch seine Kolumne "Hundert Zeilen Hass“ in dem Magazin Tempo bekannt wurde, gilt als provokanter und bisweilen aggressiver Kritiker des Kulturbetriebs.

"Esra“ ist sein zweiter Roman. Zu Billers bekanntesten Arbeiten gehören "Wenn ich einmal reich und tot bin“ (Erzählungen, 1990) und "Die Tochter“ (Roman, 2000). In dem Werk beschreibt er schonungslos und detailliert eine inzestuöse Vater- Tochter-Beziehung. In einem Punkt revidierten die Verfassungsrichter am Freitag das BGH-Urteil. Die Mutter von Billers Ex-Freundin - im Roman als herrschsüchtige, psychisch kranke Alkoholikerin Lale geschildert - hat keinen eigenen Unterlassungsanspruch.

Der Umstand, dass sie dort sehr negativ gezeichnet sei, reiche nicht für ein Verbot. Die realen Vorbilder waren vor allem deshalb leicht erkennbar, weil die Tochter den Bundesfilmpreis (im Buch: "Fritz-Lang-Preis“) und die Mutter den
alternativen Nobelpreis ("Karl-Gustav-Preis“) erhalten hatten. Nun muss der BGH noch einmal entscheiden - was aber am Verbot auf Antrag der Tochter nichts ändern wird. Die beiden Frauen haben außerdem noch vor dem Landgericht München eine Klage auf 100 000 Euro Schadensersatz laufen.

Eine Entscheidung wird im Dezember erwartet. Der Verlag zeigte sich "zutiefst enttäuscht“. Gaby Callenberg, eine Sprecherin, wertete es am Freitag in Köln aber als einen Teilerfolg, das ein Verbot von zweien aufgehoben worden und die
Mehrheit für das Verbot in Karlsruhe offenbar knapp gewesen sei. Der Verlag hatte, nachdem ihm 2003 per einstweiliger Verfügung der Verkauf untersagt worden war, eine entschärfte Fassung aufgelegt.

Doch auch diese Version blieb nach einer Gerichtsentscheidung verboten. Nach der Karlsruher Grundsatzentscheidung des Ersten Senats schützt die Kunstfreiheit die Verwendung von Vorbildern aus der Wirklichkeit. "Für ein literarisches Werk, das an die Wirklichkeit anknüpft, ist es gerade kennzeichnend, dass es tatsächliche und fiktive Schilderungen vermengt.“

Auch wenn hinter den Figuren reale Personen erkennbar seien, sei ein Roman "zunächst einmal als Fiktion anzusehen“. Bei Kollisionen mit Persönlichkeitsrechten sei eine solche "kunstspezifische Betrachtung“ notwendig. Deshalb rechtfertigt die bloße Erkennbarkeit noch kein Verbot.

Andererseits muss, so das Gericht, auch die Kunstfreiheit einem absolut unantastbaren "Kernbereich privater Lebensgestaltung“ weichen, "zu dem insbesondere auch Ausdrucksformen der Sexualität gehören“. Deshalb ist der Entscheidung zufolge ein gewisser Abstand zwischen "Abbild und Urbild“ nötig: "Je mehr die künstlerische Darstellung die besonders geschützte Dimension des Persönlichkeitsrechts berührt, desto stärker muss die Fiktionalisierung sein, um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auszuschließen.“

Zwei der überstimmten Richter, Christine Hohmann-Dennhardt und Reinhard Gaier, kritisierten die Mehrheitsmeinung als "widersprüchlich“. Die Formel "je mehr Intimbereich, desto mehr Verfremdung sei notwendig“ führe letztlich zu einer "Tabuisierung des Sexuellen“. Dies schränke die Kunstfreiheit in nicht hinnehmbarer Weise ein. In einem weiteren Sondervotum warnte Wolfgang Hoffmann-Riem vor einem Verlust der Vielfalt künstlerischen Schaffens.


(dpa)


Aus: "Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - Billers Roman "Esra" bleibt verboten" (12.10.2007)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/kultur/artikel/730/137454/

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Quote
[...] Das Bundesverfassungsgericht hat ein ebenso spektakuläres wie vermessenes Urteil gefällt. Es hat den Roman "Esra" von Maxim Biller endgültig verboten. Und in seiner Begründung des Verbots schreibt es Methoden vor, mit denen man künftig die Grenzen der Kunstfreiheit juristisch bestimmen soll. Mit diesen Formeln sei festzustellen, wie viel künstlerische Autonomie und wie viel zulässiger Realismus in einem Roman stecken.

Das Gericht hat diese Messmethoden selbst angewendet, um Billers Roman zu prüfen - und es konstatiert nach seinem juristisch-literarischen Test: Zu viel Wahrheit über die ehemalige Freundin von Maxim Biller, zu viel Wirklichkeit und zu wenig Fiktion, also: zu wenig Kunst.

Damit hat das Gericht ein Verfahren der juristischen Titration entwickelt. So nennt man das chemische Verfahren, mit dem man den Essigsäuregehalt von Essig und den Weinsäuregehalt von Wein bestimmen kann. Der Chemiker nimmt dazu ein Glasröhrchen und gibt daraus tropfenweise eine Probelösung in die Flüssigkeit, die es zu analysieren gilt. Schlägt die Farbe der zu bestimmenden Flüssigkeit von Rot in Blau um, weiß der Chemiker, jetzt ist es genug.

Auf ähnliche Weise soll künftig gemessen werden, wie viel Kunst in einem Roman steckt. So wird nun künftig festgestellt, ob ein Buch, in dem wiedererkennbare Personen auf ihnen unangenehme Weise vorkommen, verboten werden muss, oder ob es sich bei dem Roman um Kunst handelt, der den Schutz der Kunstfreiheit des Grundgesetzes genießt. Die Richter stellen das zu prüfende Buch auf den Tisch wie der Chemielehrer einen Weithals-Erlenmayerkolben, und warten auf den Umschlag von Rot in Blau.

Die Richter haben Billers Roman also höchstrichterlich bemessen. Das darf jeder Leser. Er darf ein Buch begeistert, gelangweilt, verdrossen, verärgert oder angeekelt weglegen, er darf es in den Müllschlucker werfen oder der Altpapiersammlung übergeben; er kann all seinen Freunden abraten, es zu lesen, er darf es als widerlichen Exhibitionismus bezeichnen; das mag man dem Biller-Roman auch vorwerfen.

Die Richter in Karlsruhe waren aber keine normalen Leser. Sie haben das Buch nicht nur gelesen und bewertet, sie haben es verboten und aus dem Verkehr gezogen - weil es unlauter umgehe mit einer wiedererkennbaren Person, weil er diese Person verletzte, weil es "Esra" nicht entrücke in den Himmel der Kunst.

Als Grundlage für die Bewertung haben die Richter also eine juristische Formel dafür gefunden, wie diese literarische Entrückung angeblich funktioniert. Die Formel heißt "Jedesto". Schriftsteller werden sie sich künftig auf den Schreibtisch kleben müssen, wenn sie nicht umsonst arbeiten wollen; und Verleger sollten sie sich eingerahmt über den Schreibtisch hängen, wenn sie ihr verlegerisches Risiko vermindern und vermeiden wollen, dass ihre Bücher von Gerichten vom Markt genommen werden.

Diese Karlsruher Jedesto-Formel steht im vierten Leitsatz des Esra-Urteils: "Je stärker Abbild und Urbild übereinstimmen, desto schwerer wiegt die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts. Je mehr die künstlerische Darstellung besonders geschützte Dimensionen des Persönlichkeitsrechts berührt, desto stärker muss die Fiktionalisierung sein, um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auszuschließen."

Anders gesagt: Je mehr Verfremdung, desto mehr Kunst, und desto geringer die Gefahr, verboten zu werden; je mehr Erkennbarkeit, desto größer die Beeinträchtigung, und desto größer die Gefahr des Verbots; und je mehr es um Intimes geht, desto mehr Verfremdung ist notwendig. Das ist eine quantitative Messmethode, die qualitativ schon dann in größte Schwierigkeiten kommt, wenn die beschriebene Person gerade die Verfremdung anstößig findet.

Die Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt und der Verfassungsrichter Reinhard Gaier erklären in ihrem abweichenden Votum, in dem sie sich von der Mehrheitsmeinung distanzieren: "Mit solch quantitativem Messen, an denen ein Abgleich des Romans mit der Wirklichkeit vorgenommen werden soll, wird man der qualitativen Dimension der künstlerischen Verarbeitung von Wirklichkeit nicht gerecht."

Kunst, so sagen die beiden Richter, "erschöpft sich nicht in der subjektiven Sicht auf Realitäten, sondern formt aus diesen eigene Welten, mit denen Anliegen des Künstlers ihren Ausdruck finden". Damit beziehen sie sich auf die Ästhetische Theorie von Adorno, in der es heißt: "Selbst Kunstwerke, die als Abbilder der Realität auftreten, sind es nur peripher, sie werden zur zweiten Realität, indem sie auf die erste reagieren." Die Mehrheit der Richter kennt nur eine Realität.

Das Freitags-Verbot aus Karlsruhe gegen den Roman "Esra" ist das erste höchstrichterliche Verbot eines Buches seit dem Jahr 1971. Damals traf das Verdikt "Mephisto. Roman einer Karriere" von Klaus Mann, ein Buch, das von der zwielichtigen Karriere einer Figur namens Hendrik Höfgen und von deren Aufstieg im Dritten Reich handelt.

Klaus Mann erklärte seinerzeit dazu, es handele sich nicht um ein Porträt von Gustaf Gründgens, sondern "um einen symbolischen Typus". Aber das half nichts; der Adoptivsohn und Alleinerbe des verstorbenen Schauspielers und Intendanten Gründgens erwirkte ein gerichtliches Verbot, und dieses wurde 1971 in der "Mephisto"-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt.

Damals machten sich die Richter zu Literaturkritikern wie folgt: Das "Abbild" Höfgen erscheine gegenüber dem "Urbild" Gründgens nicht ausreichend "verselbstständigt"; es fehle an der Ein- und Unterordnung in den Gesamtorganismus des Kunstwerks, sodass Persönlich-Intimes nicht zu Gunsten des Allgemeingültige und Zeichenhaften objektiviert sei.

Die Verfassungsrichter Erwin Stein und Wiltraud Rupp-von Brünneck wiesen damals in ihrem Minderheitenvotum vergeblich darauf hin, dass eine einseitig an der Realität orientierte Betrachtungsweise wohl einer Biographie oder Dokumentation angemessen sei, aber nicht einem Roman. Es gehöre, schrieben sie, zur Kunst, Reales mit Fiktivem zu "vermischen". Die Mehrheit der Richter des 1. Senats sah das damals anders - so wie heute wieder, bei Billers Roman.

Diesmal gibt es zwei Sondervoten von drei Richtern - das erwähnte Votum von Hohmann-Dennhardt/Gaier zum einen, das von Wolfgang Hoffmann-Riem zum anderen. Sie alle erklären die "Jedesto"-Formel für falsch und unpraktikabel: "Es ist ein Zirkelschluss", heißt es im ersten Sondervotum, "mit steigender Anzahl erkennbarer einzelner Daten von Personen die Kunstfreiheit zurücktreten zu lassen und dabei nicht nur eine Beeinträchtigung entdecken zu wollen, sondern auch ihre Schwere daran zu bemessen".

Und Hoffmann-Riem schreibt in seinem Dissenting: "Bei Geltung einer solchen Jedesto-Formel ist es schwer, ein Geschehen mit Anklängen an reale Vorgänge durch die künstlerische Transformation auf 'eine zweite Ebene' zu heben, und dadurch in den Genuss der Kunstfreiheit zu kommen." Er schildert die Schwierigkeit des Schriftstellers am aktuellen Fall: "Ein Autor, der, wie vorliegend, die betroffene Person aus eigenem sexuellen Erleben kennt, hat nach den Maßgaben der Mehrheit (Anm.; des Gerichts) praktisch keine Möglichkeit, die Darstellung von Sexualität so zu fiktionalisieren, dass der verfassungsrechtliche Schutz greift."

[...] Was hätte Goethe machen müssen, um dem Verbot auszukommen, das ihm heute drohte? Das Verfassungsgericht rät: Die Schilderung von Intimbeziehungen bleibe "unbenommen ..., wenn dem Leser nicht nahegelegt wird, sie auf bestimmte Personen zu beziehen". Man kann sich den Spaß machen, den "Werther", ebenso wie "Dichtung und Wahrheit", Kellers "Der Grüne Heinrich" oder Fontanes "Jenny Treibel" mit der Jedesto-Formel zu prüfen. Es erschließt sich ein schier unerschöpflicher Born für germanistische Magisterarbeiten.

Das Verbots-Urteil ist in seinem ersten Teil eigentlich gar nicht so angelegt, dass es einen zu solchen Späßen triebe. Es stellt nämlich zunächst richtigerweise fest, dass die Kunstfreiheit "für ein literarisches Werk, das sich als Roman ausweist, eine kunstspezifische Betrachtung verlangt". Das Gericht will also zu Recht an einen Roman mit anderen Maßstäben herangehen als an eine Biographie oder an ein Sachbuch. Und es erklärt, dass man grundsätzlich erst einmal von einer "Vermutung für die Fiktionalität eines literarischen Werks" ausgehen müsse, auch wenn Personen darin erkennbar seien.

Das ist ein Fortschritt gegenüber dem Mephisto-Urteil. Aber dann wendet das Gericht die von ihm selbst angemahnte "kunstspezifische" Betrachtungsweise im konkret zu entscheidenden Fall, bei Esra, nicht an - und fällt mit der "Jedesto"-Formel noch hinter die Mephisto-Entscheidung zurück.

Das grundsätzliche Problem hinter dem Fall Esra ist sicherlich, dass hier zwischen zwei Grundrechten vermittelt werden muss, die miteinander in Konflikt geraten können: dem Persönlichkeitsrecht und der Kunstfreiheit. Das Verfassungsgericht statuiert in diesem Fall, dass die Kunstfreiheit hinter das Persönlichkeitsrecht zurückzutreten hat. Das liegt in einem Trend, der auch zu Lasten der Presse- und der Filmfreiheit geht.

Heute hat der Künstler weniger, wie in alten Zeiten, den Staatsanwalt zu fürchten, der wegen angeblicher Gotteslästerung oder Pornographie mit dem Strafrecht droht. Heute muss er den Rechtsanwalt fürchten, der mit Schmerzensgeld- und Verbotsklagen geltend macht, das "Persönlichkeitsrecht" seines Mandanten sei verletzt. Früher war Kunstgeschichte Zensurgeschichte. Diese Art der Zensur ist tot. Sie ist in neuer Form wieder auferstanden.


Aus: "Verbot von Billers Roman "Esra" - Die Kunstrichter von Karlsruhe" Von Heribert Prantl (12.10.2007)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/kultur/artikel/857/137580/4/

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[...] „Esra“ schildert das Scheitern der Liebesbeziehung zwischen dem Ich-Erzähler, einem Schriftsteller, und seiner türkischen Freundin. In beiden Figuren sind unschwer Biller selbst und seine frühere türkische Lebensgefährtin zu erkennen, die ebenso gegen die Veröffentlichung des Romans klagte wie ihre im Buch ausführlich dargestellte Mutter. Das Buch wurde kurz nach seinem Erscheinen verboten, weil es nach Ansicht des Gerichts auf unannehmbare Weise Details auch intimster Natur aus dem Privatleben der Klägerinnen verbreite. Der Verlag berief sich auf die Freiheit der Kunst und ging in Berufung. Damit standen zwei von der Verfassung garantierte Grundrechte im Widerspruch zueinander, und der „Fall Esra“ wurde zur wichtigsten Gerichtsentscheidung in Fragen der Kunstfreiheit seit 1971, als die Veröffentlichung von Klaus Manns Schlüsselroman „Mephisto“ über Gustaf Gründgens auch hinter dem Persönlichkeitsschutz zurückstehen musste.

Dass die Antwort aus Karlsruhe nicht einstimmig erging, zeigt, wie heikel und komplex die Abwägung verschiedener Grundrechte gegeneinander ist. Mit fünf zu drei Stimmen haben die Richter das Verbot des Romans bestätigt und die Klage des Verlags in allen wesentlichen Punkten abgewiesen: „Esra“ bleibt verboten.

[...] Dass nun eine Welle von Klagen über deutsche Autoren und ihre Verlage hereinbricht, ist aber nicht zu befürchten. Denn die Verfassungsrichter machen auch deutlich, dass die Abwägung zwischen den Verfassungsrechten der Kunstfreiheit und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte keinen festen Regeln folgt. Sie kann nur von Fall zu Fall getroffen werden.

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Schwierig?

Erni Bär (Kuwitter)
13.10.2007, 09:56
Was ist denn mit der Freiheit des Autors, seine Lebensdetails, hier sein Kunstmaterial, schonungslos zu offenbaren, wenn er das möchte? Pech für die ehemalige Lebensgefährtin und deren Mutter. Die so genannten "Details", wie süffisant oder saftig diese auch immer sein mögen, sind mit Sicherheit schon einem bestimmten Personenkreis bekannt. Was hätten wohl die Exfreundinnen von Charles Bukowski dazu gesagt?


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Gibt es in dieser Gesellschafft keine Grenzen mehr??
Mete Can (Mete1)
12.10.2007, 22:22
Was ich in der deutschen Gesellschaft sooo Schade finde ist, dass es keine Grenzen mehr gibt, es soll immer alles im Sinne der Kunst erlaubt sein??

Auch Kunst muss seine Grenzen haben! Ich finde Kunst sollte dort aufhören, wo Religionen, Privatsphäre, etc. verletzt werden! Daher begrüsse ich die Entscheidung des Gerichts sehr!

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Ein Trauerspiel
Martin Standfuß (wandfuessl)
12.10.2007, 21:59
In dieser Causa kann es nur Verlierer geben. Auf der einen Seite ein Autor, der Intimitäten ausplaudert und das nur notdürftig mit dem Deckmäntelchen "Roman" kaschiert. Auf der anderen Seite zwei Frauen, die den Vorgang ungewollt im kollektiven Bewusstsein einbrennen: in Zeitungsarchiven, in Rechtsbibliotheken, in den Giftschränken der Antiquare.

Billers und der beiden Damen zweifelhaftes Verdienst ist es, sich für eine moderne Transkription der antiken Tragödie zur Verfügung gestellt zu haben.


Aus: "Verbot des Romans „Esra“ - Kunst gegen Leben" (13. Oktober 2007 )
Quelle: http://www.faz.net/s/RubA5D2D6FBDDF441DC904B6BAD9133F933/Doc~E3DB9F530022E4D42A1661172B889A01A~ATpl~Ecommon~Scontent.html

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[...] Wer dagegen unromantisch ist, den bestraft das Leben. Etwa Maxim Biller. Die Veröffentlichung seines Romans "Esra" wurde gerichtlich verboten. Zuletzt bestätigte das Bundesverfassungsgericht diese Rechtsprechung, weil die Persönlichkeitsrechte von Billers Freundin und deren Mutter verletzt worden wären. Wie konnte es zu dieser Panne der Kunstfreiheit kommen? Biller wurde von der Justiz vorgeworfen, dass die recht offenen Darstellungen der beiden Frauen zu nahe am Objekt seien. Der Autor hatte also, wie wir jetzt wissen, vergessen, seine Geschichte zu romantisieren. Hätte er die (ihm sicher bekannte) Novalis´ Regel beherzigt, das Wunder zum Gewöhnlichen oder eben umgekehrt die saftig präsentierten "dramatis personae" zu Mythenwesen zu machen, hätte die Kunstfreiheit obsiegt. Stattdessen existiert jetzt eine gemischt juristisch-ästhetische Theorie: Die Kunst ist romantisch verfremdend - oder sie ist nicht. Jedenfalls nicht, wenn sie sich Freiheiten herausnimmt.

Vielleicht jedoch sind dann die Freiheiten keine mehr und vielleicht können auch hinter künstlerischen Bizarrerien Zeitgenossen effektiv diskreditiert werden, wofür die Literaturgeschichte übrigens zahllose Beispiele bereithält, aber die Botschaft ist unhintergehbar: Der Schein der Kunst muss so weit romantisiert werden, dass ein deutscher Richter nichts Böses mehr dabei denkt.

...


Aus: "Virtueller Blüthenstaub - Teil 2" - Von der Romantik, dem deutschen Wesen und anderen unheimlichen Zuständen" Goedart Palm (TP, 26.01.2008)
Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27042/1.html


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[...] Kunstfreiheit ist ein Grundrecht und in Deutschland geschützt durch Art. 5 Abs. 3 GG.

Geschützt sind die künstlerische Betätigung und die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks; der sog. Werkbereich und der Wirkbereich. Die Kunstfreiheit enthält das Verbot, auf Methoden, Inhalte und Tendenzen der künstlerischen Tätigkeiten einzuwirken, insbesondere den künstlerischen Gestaltungsraum einzuengen, oder allgemein verbindliche Regelungen für diesen Schaffungsprozess vorzuschreiben.

Dabei wird heute von der Rechtsprechung und der Rechtswissenschaft ein "offener" Kunstbegriff vertreten. Kunst ist also nicht nur in den überkommenen Formen wie Literatur, Malerei, Musik etc. existent, sondern ist gekennzeichnet durch einen subjektiven schöpferischen Prozess, dessen Ergebnis vielfältige Interpretationsmöglichkeiten zulässt. Verständlicher: Kunst ist das, was der Künstler als Kunst bezeichnet, wenn auch andere möglicherweise darüber streiten, ob es Kunst ist.

Insbesondere in der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Kunstfreiheit stark eingeschränkt, zum Beispiel durch die Bücherverbrennung 1933, Berufsverbote für Künstler oder durch die Ausstellungen "Entartete Kunst".

Da die Kunstfreiheit im Brennpunkt zwischen (politischer) Meinungsäußerung und den allgemeinen Persönlichkeitsrechten steht, ist sie auch heute noch von großer Bedeutung: so zum Beispiel bei der Entscheidung des BVerfG zum Tucholsky-Zitat "Soldaten sind Mörder" oder der Darstellung des Schauspielers Gustaf Gründgens in Klaus Manns Roman Mephisto. (sog. "Mephisto-Entscheidung"). Auch der Macher der "Körperwelten" Ausstellung Gunther von Hagens beruft sich bei seinem Tun neben der Wissenschaftsfreiheit auf die Kunstfreiheit.

Die Schwierigkeit der Kunstfreiheit in verfassungsrechtlicher Hinsicht besteht dabei darin, dass sie vorbehaltlos gewährleistet ist. Im Gegensatz zu anderen Grundrechten sieht das Grundgesetz für sie keinen ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt vor. Der Gesetzgeber ist aber gehalten, durch Gesetze einen Ausgleich mit anderen Grundrechten und Verfassungswerten herzustellen. Damit ist die Kunstfreiheit zwar nicht schrankenlos, es muss aber letztlich in jedem Einzelfall bestimmt werden, ob sie durch eine staatliche Maßnahme verletzt wird. Besondere Probleme ergeben sich hierbei bei Vorschriften zum Schutz der persönlichen Ehre (s.o.) und im Rahmen der politischen Straftaten. Das BVerfG vertritt hierbei die Theorie von der Wechselwirkung, d.h. Gesetze, die die Kunstfreiheit beschränken, sind wiederum ihrerseits im Lichte der Kunstfreiheit (kunstfreundlich) auszulegen.


Aus: "Kunstfreiheit" (10/2007)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kunstfreiheit

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Maxim Biller:
http://de.wikipedia.org/wiki/Maxim_Biller

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[...] München - Die Ex-Freundin des Schriftstellers Maxim Biller bekommt 50.000 Euro Entschädigung wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte in dem Roman "Esra". Die 9. Zivilkammer des Landgerichts München I verurteilte den Autor und seinen Verlag Kiepenheuer & Witsch am Mittwoch zur Zahlung und gab damit der Schmerzensgeldklage der Schauspielerin statt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Über die Forderung ihrer Mutter in gleicher Höhe wurde überhaupt noch nicht entschieden. Deren grundsätzlichen Anspruch muss der Bundesgerichtshof noch einmal prüfen.

[...] Die Tochter und deren Kinder seien in Billers Roman eindeutig identifizierbar, urteilte die Zivilkammer. "Unabhängig von der Frage der Wahrheit der Schilderungen sind weder das Intimleben noch das Mutter-Kind-Verhältnis legitime Gegenstände öffentlicher Erörterung." Das Gericht beurteilte die Persönlichkeitsverletzung als so schwerwiegend, dass die Forderung der Schauspielerin angemessen sei. Der im Grundgesetz garantierte Schutz des Persönlichkeitsrechtes überwiege in diesem Fall gegenüber der Kunstfreiheit, er müsse mit zivilrechtlichen Sanktionen durchgesetzt werden können. (APA/dpa)




Aus: "Schuldspruch im Zivilprozess um Roman "Esra"" (13. Februar 2008)
Quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=3223169

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[...] Das Verfassungsgericht hat aber mehrere Signale gegeben, die die Freiheit der Literatur betonen. Schon im "Esra"-Beschluss war betont worden, dass es keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt, wenn sich jemand in einem Roman einfach nur zu negativ porträtiert fühlt. Deshalb hatte auch der Verbotswunsch der Mutter von Billers Exfreundin keinen Erfolg. Auch über ihren Schmerzensgeldanspruch wurde gestern noch nicht entschieden.

Zwischenzeitlich hatte Karlsruhe in zwei weiteren Entscheidungen versucht, die Wogen weiter zu glätten. So lehnte es ein Verbot des Romans "Pestalozzis Erben" ab, in dem sich zwei Lehrer nachteilig dargestellt fühlten. Auch das Theaterstück "Ehrensache", in dem ein Mädchenmord verarbeitet wurde, blieb unbehelligt. Hier hatte die Mutter des getöteten Mädchens protestiert, weil ihr Kind als moralisch haltlos dargestellt wurde.

In beiden Fällen betonte das Verfassungsgericht, dass ein literarisches Werk "zunächst als Fiktion anzusehen ist, das keinen Faktizitätsanspruch erhebt". Diese Vermutung gelte auch, wenn erkennbar reale Vorbilder verarbeitet wurden. Selbst die Darstellung der Sexualität des ermordeten Mädchens wurde nicht beanstandet, weil der Autor, der die Getötete nicht kannte, nicht den Anschein von Authentizität zu erwecken versuchte.

Insofern war wohl der Fehler von Biller, dass er faktisch wie ein Reporter über die reale Sexualität seiner Exfreundin zu berichten versuchte - oder zumindest diesen Eindruck erweckte.

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14.02.2008 01:11 Uhr:
Von Präkarius:

Das Problem Billers ist, dass er keinen Roman geschrieben hat - ich glaube, dem talentierten Kurzschreiber liegt dieses Genre nicht -, sondern eine Rachepamphlet. Ich habe das Werk gelesen, ihm fehlt alles, was einen Roman ausmacht - und ist dazu noch grottenschlecht.



Aus: "Der Preis der Authentizität" VON CHRISTIAN RATH (14.02.2008)
Quelle: http://www.taz.de/nc/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ku&dig=2008%2F02%2F14%2Fa0137&src=GI&cHash=d21da7d16b

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[...] Seit dem Verbot von Klaus Manns Mephisto von 1971 wurde in Deutschland nicht mehr so intensiv über die Freiheit von Literatur diskutiert.

Die Diskussion ging allerdings am Thema vorbei. Denn die Kunstfreiheit war im Fall Esra nie gefährdet. Natürlich darf ein Schriftsteller reale Personen in seinen Werken darstellen. Er darf sie porträtieren, er darf sie verfremden. Literatur lebt von der Vermischung von Fiktion und Realität und deren Abstraktion. Diese Freiheit ist wichtig und schützenswert. Aber sie ist kein absoluter Wert. Auch ihre Bedeutung muss abgewogen werden mit anderen Gütern, hier mit dem Schutz des Persönlichkeitsrechts.

Denn dem Porträtierten muss auch eine Freiheit zugestanden werden; er muss sagen können: Ich bin’s nicht! Heikel wird’s zumal, wenn, wie in Esra, intime, sexuelle Details der Person ausgebreitet werden. Es kann so keine vollkommene Autonomie der Kunst geben. Sonst könnte jeder fürderhin private Details anderer aufschreiben, persönliche Schmähschriften verfassen, und das ginge in Ordnung, solange Roman, also Kunst, draufstünde.

Die Ex-Geliebte Billers hatte keine Chance, sich in Esra nicht gemeint zu fühlen, weil es darin nicht um Erkennbarkeit ging, sondern um Identifikation. Ob aus Bosheit so geschehen, aus Gedankenlosigkeit oder enttäuschter Liebe spielt überhaupt keine Rolle. Daher ist das Verbot gerechtfertigt. Und auch der Anspruch auf Schadensersatz ist zunächst schlüssig: Wenn etwas verboten wird, kann man davon ausgehen, dass es Schaden verursacht hat. Alles legitim. Doch auch übertrieben.

Der Skandal und das anschließende Verbot haben sowohl dem Schriftsteller als auch seinem Verlag Kiepenheuer & Witsch genug geschadet. Jetzt wird Biller auch noch finanziell ruiniert. 50.000 Euro – diese Summe ist unerhört. Offenbar wissen das Gericht und die Klägerin nicht, wie wenig ein Schriftsteller verdient. Vielleicht verzerren prominente Ausnahmen wie J.K. Rowling oder Cornelia Funke schnell das Bild. Die meisten Autoren können froh sein, wenn ihr Verlag ihnen einen höheren vierstelligen Vorschuss für ein Buch bezahlt. Dazu kommen noch Tantiemen je nach Verkaufserlös. Und Billers Verdienst an Esra dürfte niedrig gewesen sein: Der Roman wurde kurz nach Erscheinen verboten.

Augenmaß hatten die Münchener Richter nicht. Denn der Gerechtigkeit war mit dem Verbot genug, egal wie laut die Klägerin nach mehr geschrien hat. Es wurde Maxim Biller vorgeworfen, er habe das Ansehen und die Existenz einer Person zerstören wollen. Nach dem Urteilsspruch in München könnte man das seiner Ex-Freundin auch unterstellen.

[...]

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AliceMeinbauch, 14.02.2008 um 08:06

Todesurteil

Wie war das mit Martin Walsers "Tod eines Kritikers"?




Aus: "Kein Augenmaß" Von David Hugendick (13.2.2008)
Quelle: http://www.zeit.de/online/2008/07/esra-urteil

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Quote
[...] Dabei befinden wir uns längst nicht mehr bei der edlen Frage, ob die Freiheit der Kunst durch die neue Klagelust gefährdet wird; sie wird es ohnehin. Der Paradigmenwechsel von der Sittenwidrigkeit - man denke etwa an den Hamburger Prozess gegen Jean Genets "Notre Dame des Fleurs", 1962 - hin zum Persönlichkeitsrecht hat längst stattgefunden. Die Freiheit der Kunst bleibt ein Grundrecht, das sich inzwischen behaupten muss gegen das Persönlichkeitsrecht. Insofern haben wir nüchtern zu konstatieren, dass in der Tat bedeutende Werke wie Goethes "Die Leiden des jungen Werthers", Thomas Manns "Buddenbrooks" oder Max Frischs "Montauk" heute mit Schwierigkeiten zu rechnen hätten, mit denen sie zu ihrer Zeit nicht zu rechnen hatten, so wie anders herum wegen Sittenwidrigkeit heute so leicht kein Kunstwerk mehr die Mühlen der Justiz gerät. Man kann sich über diese Veränderung empören, aber es ändert nichts daran, dass sie stattgefunden hat.

[...] Wie aber viel kostet der Schmerz? Der Verlag hat gestern in einer Presseerklärung die Entschädigung von 50 000 Euro "grotesk unangemessen" genannt. Die Summe ist in der Tat sehr hoch. Sie könnte geeignet sein, eine Schrifstellerexistenz zu vernichten, es sei denn, der Verlag übernähme den Bärenanteil. In Deutschland wurde bislang, etwa im Vergleich mit den Vereinigten Staaten, wenig, ja zu wenig Schmerzensgeld gezahlt. Ein geprelltes Bein, das eine zweiwöchige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, bringt kaum 600 Euro.

Hier geht es nun um eine geprellte Seele, also um eine länger wirkende, vielleicht lebenslange Verletzung. Daniel Kehlmann warnte einmal weise: "Autoren sind keine netten Leute, es ist nicht empfehlenswert, einem von ihnen Einlass in sein Leben zu gewähren. Es ist dies eine menschliche Grundtatsache, älter als die Schrift, so alt wie das Erzählen selbst." Soeben verschieben sich vor unseren Augen die Maßstäbe, und es wäre in der Tat beängstigend, wenn die durch Kunstwerke persönlich Geschädigten in Zukunft auf allzu hohe Summen spekulieren dürften. Die Versuchung, sich als seelisch verletzt darzustellen und Geld zu wittern, wird einfach zu groß.

Bleibt dennoch zu fragen: Ist eine Klage der früheren Freundin Billers berechtigt oder nicht? Der psychische und sexuelle Exhibitionismus des Romans "Esra" ist evident und grenzwertig, und auch wenn der Autor sich selbst nicht schont, so tut er das dennoch auf Kosten seiner früheren Geliebten, die in München bekannt ist und an der die desaströsen Liebeswünsche Billers, an der das zelebrierte Verhängnis förmlich kleben. Die Wiedererkennbarkeit der Figuren steht nicht in Frage, jedenfalls nicht für die, die sich gemeint fühlt. Dass die Klägerin gemeint war, hat der Autor sogar expressis verbis in das ihr gewidmete Exemplar geschrieben. Biller hat mehrfach gesagt, er wolle brutal schreiben. Seine - ästhetisch gemeinte - Brutalität hat sich letztlich an ihm selbst gerächt.


Aus: "Verbotener Roman: Esra, das Geld und der Schmerz" VON INA HARTWIG (Feuilleton, 13.02.2008)
Quelle: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/feuilleton/?sid=95ea6f38a5149589521257d85eb8cdb4&em_cnt=1287740

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« Reply #2 on: July 10, 2006, 10:24:16 AM »

Quote
[...] Pigor hat so seine Erfahrungen mit Adolf, Moers wählte ihn als Stimme aus, nachdem er Pigors Song über Hitler vorm Rasierspiegel gehört hatte. "Hitler ist das Böse an sich, und er hat durch dieses Böse an sich eine dämonische Größe bekommen, die fast schon sakral ist, dass man die Stimme senkt und sagt 'Hitler'. Es ist fast eine blasphemische Lust, diesem großen Dämon ans Bein zu pinkeln."


Aus: "aspekte - "Ich hock in meinem Bonker" Der neue Hitler-Comic von Walter Moers - Darf man über Adolf Hitler Witze machen? "Im Gegenteil, man muss!", beantwortete die Frage seinerzeit Walter Moers, als er vor acht Jahren seinen ersten Comic-Band über "Adolf - die Nazisau" veröffentlichte" von Achim Zeilmann, 07.07.2006; zdf.de
Quelle: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/16/0,1872,3953360,00.html

-.-

Quote
[...] Walter Moers: Ich möchte zunächst mal darauf hinweisen, dass ich meinen ersten Adolf-Comic bereits vor acht Jahren veröffentlicht und damit sozusagen Pionierarbeit geleistet habe. Da kann ich heute nicht hingehen und Hitler Guido Knopp überlassen. Der Führer gehört mir!

Ferchl: Das ist der Grund für das neue Adolf-Buch?
   
Moers: Wir haben in Deutschland nun mal nur zwei international auswertbare Pop-Ikonen: den Papst und Adolf Hitler. Für den Papst hat die Katholische Kirche die Lizenz, Hitler ist rechtefrei. Kein Wunder, dass sich alle auf ihn stürzen wie die Geier. Nein, der eigentliche Grund für mich ist, dass Hitler so leicht zu zeichnen ist. Punkt, Punkt, Komma, Strich - fertig ist das Arschgesicht!  [...] Thomas Pigor hat einen Adolf-Reggae komponiert und eingesungen, und Felix Goennert, einer der besten deutschen Computer-Animatoren, hat das animiert. Jetzt haben wir Adolf nicht nur in zwei, sondern in drei Dimensionen. Das erweitert die Möglichkeiten im Umgang mit der Figur enorm. [...] es ist so eine Art Wundertüte aus Comic, Tragikomödie, Videoclip und Bastelbogen. Man kann sogar die Handlung nachspielen, mit ausschneidbaren Figuren. Oder beim Adolf-Song vermittels einer Karaoke-Version mitsingen. Interaktiv, digital, dreidimensional und mit Musik. Lesbar, sehbar, hörbar, tanzbar. Das Buch der Zukunft.

[...] Ferchl: Als Sie Hitler vor Jahren erstmals als Comicfigur gezeigt haben, gab es neben Beifall auch harsche Kritik. Das dürfe man nicht, sie würden Hitler damit zu sehr vermenschlichen. Gehen Sie jetzt mit der beigelegten DVD vielleicht endgültig zu weit? Hitler nackt, auf dem Klo, zusammen mit Schäferhund Blondi in der Badewanne.

Moers: Adolf Hitler war nun mal ein Mensch. Er ging aufs Klo und wahrscheinlich auch manchmal in die Badewanne. Ich weiß, dass die Menschheit es mit ihm vielleicht einfacher hätte, wenn er der Teufel oder ein Außerirdischer gewesen wäre. Aber er gehört zur Familie, so unangenehm das auch sein mag. Gefährlich ist die Dämonisierung, die ihn zur Kultfigur für Neonazis werden ließ. Hätte man Hitler schon zu Lebzeiten mal nackt gesehen, wäre alles vielleicht nicht so weit gekommen.

[...] wenn man dann irgendwann wieder einmal eine Dokumentation über Konzentrationslager sieht oder ein Buch liest wie "Die Vernichtung der europäischen Juden", dann können einem schon arge Bedenken kommen. Aber Betroffenheit alleine hilft ja niemandem. Hitler ist nie menschlicher und komischer dargestellt worden als in Chaplins "Der große Diktator".
   
Chaplin hat in seinem späteren Leben gesagt, dass er den "Großen Diktator" nicht gemacht hätte, wenn er gewusst hätte, was sich wirklich in den Konzentrationslagern zugetragen hat. Das kann ich verstehen. Dennoch: Chaplin hätte die Konzentrationslager nicht ungeschehen gemacht, wenn er den "Großen Diktator" nicht gedreht hätte. Aber dieser Film hat mehr zur Entmystifizierung Hitlers und des Nationalsozialismus beigetragen als jeder andere der Filmgeschichte.



Aus: "aspekte: Der Führer nackt - muss das denn auch noch sein, Herr Moers?" - Interviews mit dem bekennend medienscheuen Walter Moers sind eine Rarität. Er lässt sich nicht fotografieren, geschweige denn geht er vor eine Fernsehkamera. Nur seinem Verleger Wolfgang Ferchl gab er dieses exklusive Interview zum Erscheinen von "Der Bonker" (zdf.de; 10.07.06)
Quelle: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/9/0,1872,3954249,00.html


« Last Edit: February 14, 2008, 01:29:44 PM by lemonhorse » Logged
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« Reply #3 on: February 05, 2007, 10:08:37 AM »

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[...] Wie Kastner am Sonntag mitteilte, erließ das Amtsgericht München aufgrund einer «unangemeldeten Versammlung» einen Strafbefehl gegen ihn. Kastner und der Autor Georg Ledig waren als Papst und Adolf Hitler verkleidet während des Papstbesuchs durch die Münchner Innenstadt spaziert, um symbolisch gegen das Reichskonkordat von 1933 zwischen dem Heiligen Stuhl und Nazi-Deutschland zu protestieren, das bis heute in Kraft ist.

Polizisten hatten Kastner und Ledig an dem geplanten Umzug gehindert und ins Polizeipräsidium geführt. Dort wurde nach Kastners Angaben das weiße Papstgewand beschlagnahmt. Anschließend begann die Staatsanwaltschaft laut Kastner Ermittlungen wegen «Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes», «Missbrauchs von Zeichen» und einer «unangemeldeten Versammlung». Das Amtsgericht ließ nach Angaben des Künstlers die beiden ersten Vorwürfe fallen. Gegen den Strafbefehl legte Kastners Anwalt Widerspruch ein.

In seiner Mitteilung machte sich Kastner über den «bayerischen Staatschutz» und die Polizei lustig. Die Ermittlungsakte gegen ihn und Ledig sei 55 Seiten stark. Unter anderem sei darin festgehalten worden, dass der Beschuldigte zugegeben habe, «er sei nicht der amtierende Papst». Kastner warf der Polizei vor, sich nur um Kleinkram zu kümmern. Wichtiger sei es, «den braunen Sumpf auszutrocknen» sowie «Wirtschaftskriminelle, Waffenhändler, Bombenbastler und Gammelfleischer dingfest zu machen».


Aus: "Strafbefehl gegen Münchner Aktionskünstler wegen Anti-Papst-Demo" -  Aktionskünstler Wolfram P. Kastner muss Geldstrafe von 1500 Euro zahlen (ddp; freiepresse.de; 5.2.2007)
Quelle: http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/KULTUR/808928.html

« Last Edit: February 14, 2008, 01:40:45 PM by lemonhorse » Logged
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« Reply #4 on: April 11, 2007, 09:42:16 AM »

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[...] Es ist ein Rechtsstreit von weitreichender, grundsätzlicher Bedeutung: darüber, wie frei Filmemacher bei fiktionalen Werken mit historisch-zeitgeschichtlichen Hintergründen sind - es geht um die Grenzen der Kunstfreiheit. Der Film thematisiert die Affäre um das Schlafmittel Contergan, nach dessen Einnahme Tausende von Frauen Ende der 50er-Jahre missgebildete Kinder geboren hatten.

Der Contergan-Hersteller Grünenthal und der Rechtsanwalt Karl-Hermann Schulte-Hillen, an dessen Lebensgeschichte sich der Film orientiert, hatten zahlreiche Stellen des Drehbuchs kritisiert und auf eine angebliche Verdrehung historischer Tatsachen und eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte verwiesen. Sie erwirkten im vergangenen Jahr einstweilige Verfügungen gegen einige Szenen in dem Streifen. Im Sommer 2006 hatte das Hamburger Landgericht die Verfügungen im Wesentlichen bestätigt und damit die Ausstrahlung von Passagen des Films untersagt. Der WDR sowie die Produktionsfirma gingen in Berufung. Sie berufen sich auf die Kunstfreiheit.

"Der Senat hat bei seiner Abwägung insbesondere berücksichtigt, dass es sich bei dem Spielfilm um ein Kunstwerk handelt, welches nicht den Anspruch erhebt, in allen Details die damaligen Ergebnisse dokumentarisch abzubilden", sagte die Vorsitzende Richterin des 7. OLG-Zivilsenats, Marion Raben. Das OLG entschied auf Basis der filmischen Fassung, in der einige der im Drehbuch vorgesehenen und monierten Stellen bereits nicht mehr vorhanden sind oder verändert wurden. Demnach habe sich Grünenthal "im Ergebnis im größeren Umfang durchgesetzt, als dies nunmehr den Anschein hat", betonte die Richterin.

[...] Der Deutsche Kulturrat sprach von einem "ersten Teilerfolg für die Kunstfreiheit".


Aus: "Im Zweifel für die Kunstfreiheit" - Der Zweiteiler "Eine einzige Tablette" muss nicht alle Details der damaligen Ereignisse dokumentarisch abbilden - Weitere juristische Hürden" Von Ralf Nehmzow (11. April 2007)
Quelle: http://www.abendblatt.de/daten/2007/04/11/721980.html

« Last Edit: February 14, 2008, 01:44:01 PM by lemonhorse » Logged
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« Reply #5 on: April 25, 2007, 02:14:01 PM »

Quote
[...] "Einer der Gründe für die enormen Fortschritte unserer Zivilisation ist der Mut zur Provokation", hat der dänische Ministerpräsident Anders Fogh Rasmussen geschrieben, als er in der Zeitung Jyllands-Posten deren umstrittene Mohammed-Karikaturen verteidigte. Jetzt ist Rasmussen das Opfer einer Provokation, die in Dänemark eine heftige Debatte ausgelöst hat. Wie die Boulevardzeitung BT reißerisch aufmachte: "Fogh als Schwuler bloßgestellt und ermordet".

Mockumentary nennt man in der Filmbranche Pseudo-Dokumentationen, in denen die Grenzen zwischen Wahrheit und Erdichtetem verschwimmen, und eine Mockumentary hat der dänische Filmemacher Morten Hartz Kaplers gedreht, mit den Initialen des Premiers AFR als Titel. Dafür hat er neben Schauspielern und Statisten viel Fernseh-Archivmaterial benützt und Interviews mit dänischen Politikern verwendet. Missbraucht, sagen diese.

Pia Kjærsgaard zum Beispiel, die Vorsitzende der rechten Dänischen Volkspartei, die posthum von einem "mutigen Mann" spricht und grinsend hinzufügt: "Außerdem war er schwul, das wussten alle." Ihr Zitat ist auf den holländischen Politiker Pim Fortuyn gemünzt, im Film wirkt es, als spreche sie von Rasmussen. Der Liberale Nasser Khader erzählt vom erschütterten Schweigen in der Fraktionssitzung. In Wirklichkeit redete er von den Stunden nach dem Mord an der schwedischen Außenministerin Anna Lindh. Und auch US-Präsident George Bush oder der frühere UNO-Generalsekretär Kofi Annan sprachen natürlich nicht vom dänischen Premier, als sie einen "großen Staatsmann" ehrten.

Hartz Kaplers hat diese Zitatausschnitte mit gestellten Interviews mit erfundenen Personen zu einer fiktiven Dokumentation verwoben, die mit dem Mord an AFR beginnt und dann dessen Vorgeschichte aufrollt. Beim Aufstieg des rechtsliberalen Politikers stimmen Fiktion und Wahrheit noch weitgehend überein. Doch dann wird das Geschehen durch eine Liebesgeschichte mit einem (vom Filmemacher selbst gespielten) Strichjungen namens Emil verbrämt, der schließlich als Mörder gejagt und bei seiner Verhaftung von der Polizei getötet wird. Was nach Eifersuchtsdrama aussieht - der fiktive AFR hat Emil aus Rücksicht auf seine Karriere verlassen - bekommt schließlich eine politische Dimension: in Wahrheit, stellt sich heraus, stecken nämlich dunklere Kräfte hinter dem Mord an dem Regierungschef. Dieser hat, just von Emil zum Umdenken gebracht, sein Herz für Afrika entdeckt und einen "Rettungsplan" für den Kontinent entwickelt, den er wichtigen Finanzkreisen vorlegen will, als er auf der Fahrt zu dem Treffen erschossen wird.

Das ist bar jeder Glaubwürdigkeit. Doch darum geht es in der dänischen Debatte nicht. Die fragt: sind die Grenzen künstlerischer Freiheit überschritten, wenn man einen lebenden Spitzenpolitiker filmisch ermorden lässt? Und geht es an, Politiker zu einem Thema zu interviewen und dann ihre Worte in ganz anderem Zusammenhang zu benützen? Wie beim konservativen Fraktionschef Helge Møller, der sagt: "Zuletzt war er eine Art Diktator", aber dabei nicht von Rasmussen spricht, sondern von einem abgehalfterten ehemaligen Parteichef. Pia Kjærsgaard nennt es "abstoßend" und "geschmacklos", gegen ihren Willen in eine "fiktive Mordgeschichte an einem absolut nicht fiktiven Regierungschef" verwickelt zu werden. Auch der gleichfalls zitierte Sozialist Holger Nielsen fühlt sein "Vertrauen missbraucht".

Hartz Kaplers beteuert, dass er niemanden missbrauche: "Das Publikum ist zu keinem Zeitpunkt im Zweifel, dass in dem Film die Wirklichkeit manipuliert wird." Indem er bekannte Politiker benütze und Realität und Fiktion mische, zwinge er die Zuschauer, Stellung zu nehmen. "Der Film ist ein künstlerischer Ausdruck und braucht daher weder journalistischer noch allgemein bürgerlicher Ethik zu folgen." Provokation? "Wenn Dinge auf den Kopf gestellt werden, ist das immer provozierend", sagt der Filmemacher und findet es "typisch für unsere Doppelmoral", dass AFRs angeblicher schwuler Lover die Schlagzeilen stiehlt und die Debatten prägt und nicht der ebenso angebliche Afrika-Rettungsplan.

Zur Provokation hat sich auch Rasmussen bekannt, als es um die Mohammed-Karikaturen ging. Doch wie damals muss man sich auch heute fragen, ob Provokation um der Provokation willen richtig ist. Was Kapler mit seinem Film eigentlich bezweckt, bleibt auch nach der Premiere schleierhaft. Und seine unfreiwillige Hauptperson? "Ich bin für Meinungsfreiheit in weitestem Rahmen", sagt Anders Fogh Rasmussen, doch er glaube nicht, dass er "Stunden genug" habe, um sich den Film anzusehen.



Aus: "Staatschef mit Lover: Dänemark diskutiert über eine Pseudo-Dokumentation" VON HANNES GAMILLSCHEG (25.04.2007)
Quelle: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/medien/?em_cnt=1121996

Mockumentary:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mockumentary

-.-

LINK => [too much for Russia's culture minister Alexander Sokolov... (Bilderverbot)]
http://www.subfrequenz.net/forum/index.php/topic,100.msg2514.html#msg2514


etc.

« Last Edit: February 14, 2008, 01:47:19 PM by lemonhorse » Logged
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« Reply #6 on: February 06, 2008, 02:49:31 PM »

Quote
[...] Tötet Helmut Kohl!“ skandierte 1997 Christoph Schlingensief bei der Documenta in Kassel. Worauf die Polizei ihn festnahm und zumindest zum Plaudern aufs Revier mitnahm, glaubt man den überlieferten höflichen Gesprächsfetzen zwischen Künstler und Polizisten.

Am Vortag des Putin-Besuchs in Wien geschah Ähnliches mit dem dänischen Poster-Künstler Jan Egesborg: Nachdem er am Karlsplatz Plakate aufgeklebt hatte, auf denen über einem Putin-Porträt groß „Erschießt Putin“ zu lesen war, wurde er von der Polizei festgehalten. Am Revier wurde dann wohl über Kunst und Freiheit diskutiert – denn der Sinn des Posters ändert sich durch das (sehr) Kleingedruckte: Der Zusatz „... Journalisten?“ macht aus der Aufforderung „Erschießt Putin“ eine kritische Frage – die sich nach Ermordung der Journalistin Anna Politkowskaja viele Gegner des russischen Präsidenten stellten. Am späten Nachmittag wurde Egesborg schließlich wieder freigelassen. Seine Posters allerdings, so der Künstler, dürfe er dennoch nicht weiter aufhängen.

Spätestens seit dem Streit um die Mohammed-Karikaturen ist bekannt, dass mit der satirischen Kunstszene in Dänemark nicht zu spaßen ist. „Wir haben eine lange satirische Tradition und sind alle Kinder von ihr“, erklärte Egesborg schon am Montag bei einem Interview der „Presse“. Gemeinsam mit Pia Bertelsen ist er seit 2006, seit die beiden ehemaligen Journalisten das Begräbnis Milosevics besuchten, als Guerilla-Kunstgruppe „surrend“ aktiv. Ziemlich unverfroren und meist direkt in der Höhle des Löwen selbst legen sie sich mit denen an, die sie als Despoten dieser Welt identifizieren.

Den iranischen Präsidenten Ahmadinejad ließen sie etwa per verschlüsselter Anzeige in seinem hauseigenen Propagandablatt „Teheran-Times“ wissen, was sie von ihm halten: Beachtete man nur die Anfangsbuchstaben von fünf, eigentlich gegen die USA gerichteten Sätzen, stand da plötzlich S-W-I-N-E zu lesen. Zynischer Absender: „Dänen für den Weltfrieden“. Eine Aktion, die durch die internationalen Medien ging.

Aber Überraschung: Keine Todesdrohungen, keine Fatwa folgten, erzählt Egesborg, der in seiner Heimat als Posterkünstler bereits museale Weihen erhielt und mittlerweile für seine Kunst mit permanenter Angst zu leben gelernt hat. Sehr wohl folgten aber tausende E-Mails aus aller Welt, teils belustigte, teils zustimmende, teils wütende. Diese Reaktionen sind es, die „surrend“ mit ihren derben Spässen erreichen wollen. Die Leute sollen durch die satirischen Aktionen wenn nicht gar bestärkt in ihrer Opposition gegen die Übermächtigen, so doch zumindest aufgerüttelt werden. Ihr Antrieb sei Friede und Humor, so Egesborg.

Wichtig ist bei „surrend“ – das Wort ergibt sich aus dem verstümmelten englischen „surrender“, „sich geschlagen geben“ – immer der zweite Blick. Wie bei der gestern von der Polizei verhinderten Aktion in Wien. Ein zweites Plakatsujet, das der Künstler ebenfalls im Vorfeld der „Presse“ gezeigt hat, druckt ein fiktives Grußwort Putins an die Österreicher ab: Er radebrecht auf Deutsch über die baldige Einverleibung des Landes und, zur Erheiterung Wodka-trunkener Minister im Kreml, über Journalistenmord. Ein kurzer Auszug aus der von „surrend“ gefälschten Putin-Homepage „www.prezidenta.ru“, wo erfundene innere Monologe Putins über Sex, Religion, den Tschetschenien-Krieg und ähnlich garantiert provozierende Themen zu lesen sind. Auf Russisch.

So wolle man vorführen, wie es hinter der glatten Fassade des Präsidenten aussehen könnte, so Egesborg. Vor einiger Zeit scheint der Kreml versucht zu haben, diese Seite zu eliminieren – jedenfalls war sie plötzlich aus dem Internet verschwunden und man musste eine neue Kopie online stellen.

Aktiv war „surrend“ bisher bereits in der Türkei, Polen, Serbien und Sri Lanka. In Bagdad verbreiteten sie tausende zynische Peace-Poster, die aufriefen, doch weiterhin der Propaganda zu glauben und so das Leben kompliziert zu halten. Und in Deutschland versuchten sie dieses Frühjahr mit verfremdeten NS-Plakaten gegen die Wahlerfolge der NPD zu protestieren – was ihnen eine Klagsdrohung der Partei einbrachte.

„Wir haben verrückte Ideen und setzen diese auch um“, meinte Egesborg am Montag. Am Dienstag kam „surrend“ dabei erstmals die Polizei dazwischen. Allerdings nicht die irakische oder türkische, wie die Künstler es eher erwartet hätten. Sondern die Wiener.




Aus: "Politische Kunst: Mit Polizei gegen Putin-Poster" ALMUTH SPIEGLER (22.05.2007, Die Presse / "Die Presse", Print-Ausgabe, 23.05.2007)
Quelle: http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/305858/index.do?_vl_backlink=/home/index.do

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http://www.surrend.org/

http://de.wikipedia.org/wiki/Surrend



« Last Edit: February 14, 2008, 01:48:54 PM by lemonhorse » Logged
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« Reply #7 on: February 18, 2008, 03:43:22 PM »

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[...]  Heute ist materieller Erfolg die entscheidende Kategorie bei der Verehrung für künstlerische Produktion, egal ob es nun um die Auflagenziffern für Daniel Kehlmann geht oder um die Summen, die für die Bilder Neo Rauchs gezahlt werden. Gerade weil aber die Rede von der Kommerzialisierung zur kulturkritischen Binsenweisheit geworden ist, tut es gut, wenn man sich ab und an daran erinnert, dass Kunst traditionell eine andere, ziemlich existenzielle Dimension hat: Da kann es manchmal auch heute noch um die letzten großen Fragen gehen.

Auf diese schaut das aktuelle Heft des Merkurs angesichts der heftigen Kunstdebatten der letzten Zeit. Remigius Bunia schildert die unübersichtliche Konfliktlage "Kunstfreiheit versus Persönlichkeitsschutz" im Falle des Verbots von Maxim Billers "Esra"-Roman und kommt zum Schluss, dass der Konflikt nicht auszuräumen ist - was auch gut sei: Nicht "Konsens strukturiert die gesellschaftliche Kommunikation maßgeblich, sondern Konflikt." Daher hofft Bunia auch, dass der konfliktfreudige Kölner Kardinal Meisner "demnächst wieder eine seiner - aus meiner persönlichen Sicht oft verdammungswürdigen - Meinungsäußerungen wagt."


Aus: "Schriften zu Zeitschriften: Europäisches Denken im "Merkur" - Tiefer hängen, genauer gucken: Der "Merkur" analysiert die Lage der Kunst im öffentlichen Debattenraum. VON ALEXANDER CAMMANN" (12.02.2008)
Quelle: http://www.taz.de/1/leben/medien/artikel/1/europaeisches-denken-im-merkur/?src=SZ&cHash=34cff178e4


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« Reply #8 on: February 20, 2008, 01:26:48 PM »

Quote
[...] But last week, after only seven daily entries, it emerged that her promise may have been a hoax. In a final blog, the 24-year-old claimed the whole project was a piece of art made in tribute to Christine Chubbuck, an American journalist who shot herself live on air.

Overwhelmed by the public response, the mysterious woman with the thick black bob wrote: "My closeness to this project must have made art seem like reality to many people. That is not a reaction that I expected nor can I morally justify. This is why my project, 90DayJane, will be taken down in the next few hours."

[...]


From: "‘Suicide blogger’ claims project was art" - Identity of ‘90DayJane’ still unknown as site closed  - By Jasper Hamill (2008)
Source: http://www.sundayherald.com/news/heraldnews/display.var.2050687.0.suicide_blogger_claims_project_was_art.php


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« Reply #9 on: November 25, 2009, 12:00:14 PM »

Quote
[...] Mit dem gestrigen Urteil des Bundesgerichtshofs geht endlich eine quälende Geschichte juristisch zu Ende. Über Maxim Billers Roman "Esra" wird vor Gericht nicht mehr verhandelt werden. Des Autors frühere Freundin, die sich durch das 2003 bei Kiepenheuer & Witsch erschienene und kurz darauf vom Markt genommene Buch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt, wird über das Verbot des Romans hinaus kein Schmerzensgeld erhalten. Damit wird nicht gesagt, Maxim Billers Buch habe die Klägerin nicht verletzt. Das hat das Buch zweifellos getan, auch steht die Wiedererkennbarkeit der Klägerin trotz Namensänderung nicht in Frage, ebensowenig der schmutzige Subtext der autobiographisch verbürgten verhängnisvollen sexuellen Passion, von der Biller genüsslich erzählt. Nein, ein harmloses Buch war "Esra" nie.

Die gute Nachricht ist: Keiner, der sich in einem literarischen Werk wiedererkennt, kann auf Schmerzensgeld spekulieren mit der Begründung, er fühle sich verletzt. Er oder sie kann höchstens, problematisch genug für die Schriftstellergilde und die Verlage, ein Verbot erwirken. Das ist hier geschehen, 2007 abgesegnet vom Bundesverfassungsgericht. Wäre der Klägerin darüber hinaus vom BGH Recht gegeben worden, hätten also Verlag und Autor die geforderte Summe von 50.000 Euro zahlen müssen, hätte das fatale Folgen gezeitigt.

[...] Die Freiheit der Kunst ist durch das gestrige Urteil gestärkt worden. Deshalb wird "Esra" noch lange nicht zu einem guten Buch. Aber es steht fortan allen Schriftstellern frei, gute Bücher über böse Affären zu schreiben - wie es Flaubert und Goethe, Thomas Mann und Max Frisch vorgemacht haben. Ein bisschen mehr als diese werden sie dennoch aufpassen müssen. Das Persönlichkeitsrecht hat eine stärkere Lobby als in früheren Zeiten. Dafür wird man die Heutigen kaum mit dem Vorwurf der "Sittenwidrigkeit" belästigen. So hat alles sein Gutes.


Aus: "Endlich" Von Ina Hartwig (24.11.2009)
Quelle: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/feuilleton/2101270_Times-Mager-Endlich.html

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« Reply #10 on: December 06, 2009, 01:32:27 PM »

Quote
[...] Eine Malerin nennt sich Erika Lust. Sie malt die Oberbürgermeisterin Helma Orosz - nackt. Die zieht dagegen vor Gericht. Nun hat die Kammer geurteilt: das Bild darf nicht mehr gezeigt werden. Vorhang auf für eine Provinzposse.

...


Aus: "Darf man eine Oberbürgermeisterin nackt darstellen?"
von Carlos-Primeros @ 2009-12-03 – 19:14:28
Quelle: http://rielasinger.blog.de/2009/12/03/darf-oberbuergermeisterin-nackt-darstellen-7505834/



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Quote
[...] Vor dem Dresdner Landgericht wurde am Donnerstag über ein Gemälde verhandelt. Das Bild zeigt eine dickliche, nackte Frau. Die posiert in Strapsen vor einer Brückenauffahrt. Das Bild wirkt unbeholfen, fast amateurhaft - noch unbeholfener allerdings ist die Reaktion der Porträtierten. Denn dargestellt wird auf dem Bild mit dem Titel "Frau Orosz wirbt für das Welterbe" keine andere als die Dresdner Oberbürgermeisterin.

Helma Orosz zog gegen das Werk, es stammt von der Malerin Erika Lust, vor Gericht. In einem Eilverfahren entschied dies: Das Bild darf vorerst von der Künstlerin nicht mehr öffentlich zur Schau gestellt werden. Denn die Persönlichkeitsrechte der Bürgermeisterin seien erheblich verletzt.

Die Politikerin, sie ist in der CDU, erschien persönlich zur mündlichen Verhandlung und sagte dort: Sie fühle sich durch das Bild diffamiert und entwürdigt. Sie könne eine Menge aushalten und auch mit Satire umgehen. "Es gibt aber Grenzen!"

Auch die Malerin war vor Gericht erschienen und erklärte dort ihre Motive: Das Bild sei eine Reaktion auf den Verlust des Unesco-Welterbetitels für das Dresdner Elbtal. Es zeige Orosz, wie sie praktisch mit "nichts in der Hand" für den Titel werbe. Die Nacktheit bezeichnete sie als künstlerisches Mittel, das Tatenlosigkeit ausdrücke.

Nach der Entscheidung darf Lust das Werk oder Kopien des Werks bis auf weiteres nicht mehr öffentlich präsentieren und muss es auch auf ihrer Internetseite löschen. Das Gericht drohte ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder ersatzweise ein halbes Jahr Ordnungshaft an - für den Fall der Zuwiderhandlung.

Der Vorsitzende Richter Stephan Schmitt sagte, ein nackter Körper sei sicherlich ein Stilmittel in der Kunst. Mit der frontalen Darstellung des Geschlechtsbereichs liege aber im vorliegenden Fall eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor. Von Bedeutung sei auch, dass sie als Oberbürgermeisterin mit Amtskette "in Würden aber nicht in Würde" zu sehen sei.

Erika Lust kündigte noch im Gerichtssaal Berufung gegen die Eilentscheidung an. "Ich bin damit nicht einverstanden, ich akzeptiere es auf keinen Fall", sagte sie der Presseagentur Associated Press (AP). Auch eine gütliche Einigung schloss sie aus. "Ich stehe zu dem Bild."

Das Originalbild ist inzwischen allerdings gar nicht mehr in ihrem Besitz: Sie hat es für 1500 Euro an einen Wirt verkauft.

...


Aus: "Dresdner Bürgermeisterin darf nicht nackt gezeigt werden" Von Sebastian Hammelehle (03.12.2009)
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,665029,00.html

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http://www.erika-lust.de/malerei.htm

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Quote
[...] Erika Lust wurde 1977 in Stockholm geboren und studierte Politikwissenschaften mit dem Schwerpunkt Menschenrecht und Feminismus. Über das Theater kam sie zum Film. Daneben arbeitet Erika Lust als Autorin erotischer Beiträge für Magazine und TV. Im September 2009 erschien im Heyne Verlag ihr Buch X Porno für Frauen, dass von Christian Sönnichen ins Deutsche übersetzt wurde.

Der Durchbruch als Pornoproduzentin gelang Erika Lust mit dem Film Five hot Stories for her .. Binnen kurzer Zeit wurde Five hot Stories for her zu einem der erfolgreichsten Frauenornofilme.

...


Quelle: http://www.female-porn-producer.com/erika-lust.php (12/2009)

« Last Edit: December 06, 2009, 03:53:14 PM by Textaris(txt*bot) » Logged
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