COMMUNICATIONS LASER #17
May 21, 2012, 07:00:40 PM *
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Author Topic: [Zur Politik der Geheimhaltung... ]  (Read 7906 times)
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lemonhorse
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« Reply #90 on: August 16, 2011, 10:01:45 PM »

Quote
[...] Spätere Aussagen von Beteiligten lassen darauf schließen, dass am 4. August kein Gefecht stattgefunden hatte bzw. dass die Maddox und die Turner Joy auf nicht vorhandene Gegner gestoßen waren. Allerdings sind auch nach der Veröffentlichung der von Hanyoks zunächst geheim gehaltenen Untersuchung im Herbst 2005 nicht alle Akten über den Tonkin-Zwischenfall für die Öffentlichkeit zugänglich.

...


Aus: "Tonkin-Zwischenfall" (15. August 2011)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Tonkin-Zwischenfall

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« Reply #91 on: October 05, 2011, 08:02:30 AM »

Quote
[...] Douwe Korff, Experte für Internationales Recht an der London Metropolitan University, hat bei der Vorstellung einer Studie zu ACTA kein gutes Haar an dem umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommen gelassen. Es handle sich um eine extrem schlechte Vereinbarung, kritisierte der Niederländer am Dienstag in Brüssel. Schon beim weitgehend geheim gehaltenen Verhandlungsprozess sei einiges falsch gelaufen, da nur die Seite der Rechteinhaber konsultiert worden sei. Herausgekommen sei dementsprechend ein vollständig unausgewogenes Dokument, das den Verwertern geistigen Eigentums enorm starke Durchsetzungsrechte an die Hand gebe und Grund- sowie Freiheitsrechte im Prinzip missachte.

...

(Stefan Krempl) / (jk)

Quote
4. Oktober 2011 16:18
Lieber Herr Korff
IggoOnTour

genau das was sie hier bemängeln war vom allerersten Tag an das Ziel
von ACTA. Deswegen wurde es unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt und beschlossen.

Quote
4. Oktober 2011 17:53
Re: Lieber Herr Korff
Joachim Durchholz

Und darum ist das Gutachten wichtig, denn jetzt kommt die
Öffentlichkeit und sagt (hoffentlich!): "so nicht".

Wenigstens wachen sie auf.
Besser spät als nie...




Aus: "Gutachter rät zu komplettem Neustart beim Anti-Piraterie-Abkommen ACTA" (04.10.2011)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gutachter-raet-zu-komplettem-Neustart-beim-Anti-Piraterie-Abkommen-ACTA-1354240.html

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« Reply #92 on: November 21, 2011, 03:15:27 PM »

Quote
[...] Angesichts immer neuer Enthüllungen über die Neonazi-Mordserie tagt der Innenausschuss seit Montag in nicht-öffentlicher Sitzung.

...


Aus: "Ermittler spekulieren über Verbindung zum Umfeld der Polizistin" (21.11.2011)
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,799018,00.html

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« Reply #93 on: January 24, 2012, 10:19:34 AM »

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[...] In Fall NSU haben die Sicherheitsbehörden längst ihren Kotau gemacht und zerknirscht das eigene Versagen eingestanden. BKA-Chef Jörg Ziercke – trotz aller eingeräumten Versäumnisse noch immer im Amt – gab im Innenausschuss Ende November zu Protokoll, dass „der Polizei weder Erkenntnisse zur Existenz dieser terroristischen Zelle vorher vorgelegen haben noch dass es bei den Anschlagsplanungen solche Hinweise auf die rechtsextremistische Szene gab“. Und Heinz Fromm – nach wie vor oberster Verfassungsschützer der Republik – sagte im gleichen Ausschuss, es sei „weder gelungen, das Abtauchen der Mitglieder des NSU zu verhindern noch Hinweise auf Unterstützer zu erhalten“.

Die öffentliche Festlegung der beiden Behördenchefs scheint damit eindeutig. Doch dürfte sie in den anstehenden Untersuchungsausschüssen genau hinterfragt werden. Immerhin hatten Bundesbehörden eigene Quellen im Unterstützerumfeld der Ende Januar 1998 abgetauchten Jenaer Neonazis Beate Z., Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Das BfV erhielt zudem Informationen aus den Landesämtern in Thüringen, Sachsen und Brandenburg sowie vom Militärischen Abschirmdienst (MAD). Sie alle führten V-Leute, die mal mehr, mal weniger dicht an dem Trio dran waren. Und trotzdem wollen sie von allem nichts gewusst haben?

Am 12. Dezember legte das BfV eine „Chronologie der Erkenntnisse und operativen Maßnahmen nach Abtauchen der Mitglieder der terroristischen Vereinigung ‚Nationalsozialistischer Untergrund’“ für die Jahre 1998 bis 2001 vor. Dieses 24-seitige Geheimpapier – die VS-Einstufung soll laut Aufdruck erst 2041 enden – widerlegt eindrücklich die These von der Ahnungslosigkeit der Sicherheitsbehörden. Liest man den Bericht aufmerksam, stößt man auf gleich drei V-Leute und Informanten, die das LfV Thüringen und der MAD im unmittelbaren Unterstützerumfeld des abgetauchten Trios führten. Unerwähnt bleiben in dem Report zwei weitere Spitzel: eine Quelle des Bundesamts für Verfassungsschutz in der Neonazi-Vereinigung „Thüringer Heimatschutz“, die eine zentrale Rolle bei der Unterstützung von Beate Z. und ihren Freunden spielte; und ein weiterer Informant einer Bundesbehörde, der zeitweise sogar direkten Zugang zu Z. gehabt haben soll.

... Im Fall der 1998 untergetauchten Neonazis sah die Bundesanwaltschaft [ ] keine Zuständigkeit. Sie stützte sich dabei auf Einschätzungen des Verfassungsschutzes und des BKA, das 1999 zum Beispiel übermittelte, dass Mundlos, Böhnhardt und Z. lediglich in der Stadt Jena aktiv gewesen seien. Hinweise auf überregionale Aktivitäten hätten nicht vorgelegen; Kontakte habe die Gruppe nur zu der regional agierenden „Kameradschaft Jena“ gepflegt. Es handele sich bei den dreien zudem um Einzeltäter, nicht um eine eigens gegründete Gruppierung.

Nur eine verhängnisvolle Fehleinschätzung? Oder wollten die Sicherheitsbehörden ihre eigenen Quellen in der Neonazi-Szene vor einem allzu forschen Ermitteln der Bundesanwälte schützen?

Diese Fragen ließen sich in den Untersuchungsausschüssen anhand des BfV-Berichts vom Dezember gut diskutieren – wenn die Abgeordneten ihn denn lesen dürften. Das aber hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) untersagt. Selbst den Parlamentariern in geheim tagenden Kontrollgremien für die Nachrichtendienste wird der aussagekräftige Report vorenthalten. Aus Gründen der nationalen Sicherheit, wie es heißt.


Aus: "Ein tolles Spektakel mit viel Haudrauf"
Zwickauer Zelle | 23.01.2012 10:40 | Andreas Förster
Quelle: http://www.freitag.de/politik/1203-ein-tolles-spektakel-mit-viel-haudrauf

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« Reply #94 on: April 16, 2012, 03:38:52 PM »

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[...] Russische Behörden hatte die Einsicht in die Ermittlungsakten verweigert. Die Justiz begründete dies mit der Vertraulichkeit der Unterlagen, die als geheim eingestuft wurden. Auch die Anträge der Angehörigen, Auskunft über die Todesumstände zu bekommen und ihre Familienmitglieder zu rehabilitieren, habe die russische Justiz schroff abgewiesen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Kläger – eine Witwe und neun Kinder von Polen, die bei dem Massaker vor 72 Jahren getötet worden waren – hätten keinerlei offizielle Information erhalten.

Konkret ging es um zwölf Opfer des Massakers, darunter Offiziere der polnischen Armee und Polizei, einen Armee-Arzt und einen Schuldirektor. Sie waren nach dem Einmarsch russischer Truppen in Polen gemeinsam mit etwa 22.000 Menschen im April und Mai 1940 von der sowjetischen Geheimpolizei erschossen worden. Im Wald von Katyn bei Smolensk wurden mehr als 4.000 der Leichen in Massengräbern verscharrt. 


...


Aus: "Russland wegen Katyn-Massakers verurteilt" (16.04.2012)
Quelle: http://www.zeit.de/politik/ausland/2012-04/russland-katyn-urteil
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