[...] In Fall NSU haben die Sicherheitsbehörden längst ihren Kotau gemacht und zerknirscht das eigene Versagen eingestanden. BKA-Chef Jörg Ziercke – trotz aller eingeräumten Versäumnisse noch immer im Amt – gab im Innenausschuss Ende November zu Protokoll, dass „der Polizei weder Erkenntnisse zur Existenz dieser terroristischen Zelle vorher vorgelegen haben noch dass es bei den Anschlagsplanungen solche Hinweise auf die rechtsextremistische Szene gab“. Und Heinz Fromm – nach wie vor oberster Verfassungsschützer der Republik – sagte im gleichen Ausschuss, es sei „weder gelungen, das Abtauchen der Mitglieder des NSU zu verhindern noch Hinweise auf Unterstützer zu erhalten“.
Die öffentliche Festlegung der beiden Behördenchefs scheint damit eindeutig. Doch dürfte sie in den anstehenden Untersuchungsausschüssen genau hinterfragt werden. Immerhin hatten Bundesbehörden eigene Quellen im Unterstützerumfeld der Ende Januar 1998 abgetauchten Jenaer Neonazis Beate Z., Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Das BfV erhielt zudem Informationen aus den Landesämtern in Thüringen, Sachsen und Brandenburg sowie vom Militärischen Abschirmdienst (MAD). Sie alle führten V-Leute, die mal mehr, mal weniger dicht an dem Trio dran waren. Und trotzdem wollen sie von allem nichts gewusst haben?
Am 12. Dezember legte das BfV eine „Chronologie der Erkenntnisse und operativen Maßnahmen nach Abtauchen der Mitglieder der terroristischen Vereinigung ‚Nationalsozialistischer Untergrund’“ für die Jahre 1998 bis 2001 vor. Dieses 24-seitige Geheimpapier – die VS-Einstufung soll laut Aufdruck erst 2041 enden – widerlegt eindrücklich die These von der Ahnungslosigkeit der Sicherheitsbehörden. Liest man den Bericht aufmerksam, stößt man auf gleich drei V-Leute und Informanten, die das LfV Thüringen und der MAD im unmittelbaren Unterstützerumfeld des abgetauchten Trios führten. Unerwähnt bleiben in dem Report zwei weitere Spitzel: eine Quelle des Bundesamts für Verfassungsschutz in der Neonazi-Vereinigung „Thüringer Heimatschutz“, die eine zentrale Rolle bei der Unterstützung von Beate Z. und ihren Freunden spielte; und ein weiterer Informant einer Bundesbehörde, der zeitweise sogar direkten Zugang zu Z. gehabt haben soll.
... Im Fall der 1998 untergetauchten Neonazis sah die Bundesanwaltschaft [ ] keine Zuständigkeit. Sie stützte sich dabei auf Einschätzungen des Verfassungsschutzes und des BKA, das 1999 zum Beispiel übermittelte, dass Mundlos, Böhnhardt und Z. lediglich in der Stadt Jena aktiv gewesen seien. Hinweise auf überregionale Aktivitäten hätten nicht vorgelegen; Kontakte habe die Gruppe nur zu der regional agierenden „Kameradschaft Jena“ gepflegt. Es handele sich bei den dreien zudem um Einzeltäter, nicht um eine eigens gegründete Gruppierung.
Nur eine verhängnisvolle Fehleinschätzung? Oder wollten die Sicherheitsbehörden ihre eigenen Quellen in der Neonazi-Szene vor einem allzu forschen Ermitteln der Bundesanwälte schützen?
Diese Fragen ließen sich in den Untersuchungsausschüssen anhand des BfV-Berichts vom Dezember gut diskutieren – wenn die Abgeordneten ihn denn lesen dürften. Das aber hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) untersagt. Selbst den Parlamentariern in geheim tagenden Kontrollgremien für die Nachrichtendienste wird der aussagekräftige Report vorenthalten. Aus Gründen der nationalen Sicherheit, wie es heißt.
Aus: "Ein tolles Spektakel mit viel Haudrauf"
Zwickauer Zelle | 23.01.2012 10:40 | Andreas Förster
Quelle:
http://www.freitag.de/politik/1203-ein-tolles-spektakel-mit-viel-haudrauf