COMMUNICATIONS LASER #17
May 21, 2012, 06:55:02 PM *
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Author Topic: [Data Mining und Abweichungsanalyse... ]  (Read 18973 times)
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« Reply #150 on: January 16, 2012, 08:52:05 AM »

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[...] Interne Untersuchungsergebnisse über Kfz-Massenabgleiche und Eingriffe in die Telekommunikation in Brandenburg sind auf der US-Enthüllungsplattform Public Intelligence aufgetaucht. Zu finden sind dort ein Forschungsbericht vom April 2011 nebst Präsentation des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht über "Recht und Praxis der anlassbezogenen automatischen Kennzeichenfahndung, Verkehrsdatenabfrage und Mobilfunkortung zur Gefahrenabwehr in Brandenburg". Ihm angehängt ist ein Brief des brandenburgischen Innenministeriums an die untergeordneten Polizeibehörden, wie die Paragraphen zur "Datenerhebung durch Eingriffe in die Telekommunikation" (§ 33b Abs. 3, Abs. 6 Satz 2 BbgPolG) und zur "anlassbezogenen automatischen Kennzeichenfahndung" (§ 36a BbgPolG) auszulegen seien.

Dem über 180 Seiten starken Bericht zufolge fanden sämtliche 341 Verkehrsdatenabfragen und Ortungen von Mobiltelefonen zur Standortbestimmung von verdächtigen oder gefährdeten Personen statt, in fast allen Fällen durch Abfrage der entsprechenden Geodaten bei den Telekommunikationsanbietern. Veränderungen haben sich vor allem durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2.3.2010 zur Vorratsdatenspeicherung ergeben. Beispielsweise habe sich die Relation von präventiven Verkehrsdatenabfragen nach § 33b BbgPolG und repressiven Abfragen nach § 100g StPO von 2009 (1:5) bis 2010 (1:1) deutlich verschoben. Als Ursache nennen die Forscher einen deutlichen Rückgang der repressiven Verkehrsdatenabfragen von 555 richterlichen Anordnungen nach § 100g StPO in 2009 auf weniger als die Hälfte im Jahr 2010, während die Zahl der Abfragen nach § 33b BbgPolG gleichgeblieben sei.

Zudem habe sich in Reaktion auf das Urteil sowohl das Auskunftsverhalten als auch die Speicherpraxis der Provider verändert. Weiter heißt es: "Die inzwischen deutlich verkürzten Speicherfristen dürften sich auf die Fälle der unmittelbaren Gefahrenabwehr freilich nicht in nennenswertem Umfang auswirken. Denn für eine kurze Zeitspanne von etwa sieben Tagen sind die Daten bei den allermeisten Anbietern auch heute noch verfügbar, sodass die Standortdatenabfrage, die im Gefahrenfall ja in aller Regel auf Echtzeitdaten bezogen ist, als Maßnahme der Gefahrenabwehr jedenfalls grundsätzlich auch weiterhin verfügbar sein dürfte. Allerdings ist auch das Auskunftsverhalten der Anbieter restriktiver geworden."

Deutlich verändert habe sich dagegen die Situation bei der Kennzeichenfahndung. Das Kraftfahrzeug-Kennzeichen-Erkennungssystem (KESY) speichert von jedem vorbeifahrenden Fahrzeug unter anderem ein Foto von hinten, das eingelesene Kfz-Kennzeichen, das Ausstellungsland des Kennzeichens sowie den Zeitpunkt und den Standort der Aufzeichnung. Der Bericht zeichnet ein Bild, das den offiziellen Aussagen etwa von Politikern widerspricht, die Polizei mache von der Befugnis "zurückhaltend" oder "maßvoll" Gebrauch: Von Januar 2009 bis Dezember 2010 hat sich demnach die Zahl der Einsätze mehr als verzehnfacht. Insgesamt rasterte die Brandenburger Polizei im Jahr 2010 2479 mal den Fahrzeugverkehr. Inzwischen gebe es "praktisch keine völlig überwachungsfreien Tage mehr".

Statt zur "Verfolgung schwerer Straftaten" nutzt die Polizei die Rasterfahndung fast durchweg zur Suche nach gestohlenen Fahrzeugen. Nur 5% der Abgleiche dienen der Abwehr von Gefahren, 2% der Verfolgung anderen Straftaten. Unter diesen 7% finden sich vor allem Einsätze an Orten und bei Veranstaltungen, die als "gefährdet" oder "gefährlich" gelten, etwa Fußballspiele oder "Rockertreffen". Überwacht wurden unter anderem die Anreise zu einer Geburtstagsfeier und zu einer "Rockerhochzeit". Zudem gibt der Bericht an, 4 Prozent der Kennzeichen würden falsch erkannt. Ursache seien Verschmutzung oder Abdeckung, aber auch Leerzeichen und Bindestriche. Bei fünf während 24 Stunden eingesetzten Geräten kommt das System auf 9600 falsch eingelesene Kennzeichen.

Insgesamt ist die Erfolgsbilanz aller Rasterfahndungsmaßnahmen ziemlich mäßig und wirkt eher wie die Auflistung von Zufallstreffern: Eine "suizidgefährdete Person", eine Person, die "im Verdacht einer Tötung" stand sowie ein mutmaßlicher Bandendieb wurden aufgegriffen und ein Waffendiebstahl sei verhindert worden. (sun)


Aus: "Interne Papiere über Rasterfahndung in Brandenburg geleakt" (15.01.2012)
Quelle: http://www.heise.de/ix/meldung/Interne-Papiere-ueber-Rasterfahndung-in-Brandenburg-geleakt-1413299.html

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« Reply #151 on: January 19, 2012, 10:11:45 PM »

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[...] Wie verbreitet ist die digitale Rasterfahndung? Vergangenes Jahr wurde bekannt, dass die Dresdner Polizei bei einer Neonazi-Demonstration im Februar 2011 über eine Funkzellenabfrage Datensätze von mehr als 250.000 Handynutzern abgefischt hatte; nun wirft ein Fall aus Berlin abermals ein Schlaglicht auf die umstrittene Praxis.

Bei der Funkzellenabfrage werden - auf richterliche Anordnung - in bestimmten Funkzellen alle angefallenen Verbindungsdaten gesammelt und nach Hinweisen auf Straftäter durchsucht. Datenschützer kritisieren, dass diese Ermittlungsmethode im Handy- und Smartphone-Zeitalter zu unbestimmt sei und viele Anwohner oder Passanten ohne ihr Wissen in das Visier der Behörden kämen.

Das Instrument ist auf "Straftaten von erheblicher Bedeutung" beschränkt - wie oft es zum Einsatz kommt, ist allerdings unklar, da die Abfragen in den Polizeistatistiken nicht gesondert ausgewiesen werden. Das Blog Netzpolitik.org dokumentiert anhand eines internen Polizeidokuments (pdf hier) nun einen weiteren Einsatz und kritisiert dabei die fehlende Verhältnismäßigkeit der Funkzellenabfrage.

Dabei geht es um einen Fall von versuchter Brandstiftung im Berliner Bezirk Friedrichshain vom 24. Oktober 2009: Eine Polizeistreife entdeckte in jener Nacht unter einem Auto "abgebrannte Gegenstände", die einen "geringen Sachschaden" verursachten.

Nachdem erste Ermittlungsversuche jedoch offenbar erfolglos blieben, beantragte die Berliner Polizei einige Wochen später die Auswertung der Daten von 13 Funkmasten, die vom zuständigen Ermittlungsrichter genehmigt wurde. Der Abfrage-Zeitraum umfasste 75 Minuten der Tatnacht und begann eine halbe Stunde vor der Entdeckung der brennenden Gegenstände.

Wie viele Daten die Behörden dadurch aus dem dicht besiedelten Gebiet erhielten, was den Informationen geschah und ob der Täter dadurch ermittelt werden konnte, ist nicht bekannt. Netzpolitik.org erhielt keine Auskunft von Polizei und beteiligter Staatsanwaltschaft. Eine Anfrage von Süddeutsche.de wurde noch nicht beantwortet, der zuständige Pressesprecher der Staatsanwaltschaft erklärte allerdings bereits, über die Ermittlungsmethoden bei einem solchen Verfahren keine Auskunft geben zu können.

Tatsächlich fällt auch versuchte Brandstiftung unter die "Straftaten von erheblicher Bedeutung" (pdf hier). Allerdings verweist Netzpolitik-Autor Andre Meister darauf, dass beispielsweise in Hamburg Gerichte Anträge zur Funkzellenabfrage zur Aufklärung von Autobränden als "unverhältnismäßig" abgelehnt hätten.

Über die Verhältnismäßigkeit diskutiert derzeit auch der Bundestag: Vor einigen Monaten legten Grüne und Linke jeweils einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung vor. Während die Linke eine komplette Abschaffung anstrebt, wollen die Grünen die Anwendung einschränken und größere Transparenz über die Zahl der Einsätze herstellen. SPD und FDP begrüßen eine Neuregelung grundsätzlich, das CSU-geführte Innenministerium hingegen sieht keinen Nachbesserungsbedarf. Im Februar findet zum Thema eine Experten-Anhörung im Rechtsausschuss statt.

Die Abfrage von Funkzellendaten war durch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung erleichtert worden, aber auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung Datensammel-Gesetzes im März 2010 weiter möglich: Die Mobilfunkanbieter speichern einem internen Dokument der Münchner Staatsanwaltschaft zufolge (pdf hier: http://cryptome.org/isp-spy/munich-spy.pdf) Funkzellendaten sieben bis 182 Tage zur Abrechnung von Handy-Telefonaten.


Aus: "Berliner Polizei jagte Brandstifter mit digitaler Rasterfahndung" Von Johannes Kuhn (19.01.2012)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/digital/umstrittene-funkzellenabfrage-berliner-polizei-jagte-brandstifter-mit-digitaler-rasterfahndung-1.1262188

-.-

Quote
[...] Die Berliner Polizei hat in den vergangenen Jahren auf der Suche nach Brandstiftern und politisch motivierten Straftätern weit mehr Mobilfunkdaten abgefragt als bisher bekannt. Bei einschlägigen Aktionen seien in 357 Fällen rund 4,2 Millionen Verbindungsdaten ausgewertet worden, erklärte die Vizepräsidentin der Berliner Polizei, Margarete Koppers, Berichten zufolge im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses am Montag. Rund 1,7 Millionen Datensätze würden noch aufbewahrt, während der Rest mittlerweile gelöscht worden sei. Die Betroffenen seien nicht informiert worden.

Insgesamt gehen die Maßnahmen weit über die flächendeckende Erfassung von Mobilfunkdaten anlässlich einer Anti-Nazi-Demonstration in Dresden im Februar 2011 hinaus. Die dortige Polizeidirektion hatte per Funkzellenabfrage 138.630 Verbindungs- und Standortinformationen erhoben, das Landeskriminalamt parallel knapp 900.000 "Verkehrsdaten", 257.858 Rufnummern und 40.732 Bestandsdaten mit Namen und Anschrift von Mobilfunkteilnehmern. Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig befand im Herbst, dass das Vorgehen unverhältnismäßig und so rechtswidrig gewesen sei.

Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft gehört die Auswertung von Mobilfunkdaten seit Jahren zu den normalen Ermittlungsmethoden und wird nur bei schweren Straftaten angewendet. Es werde eingegrenzt, wer sich zum entsprechenden Zeitpunkt am Tatort befunden habe. Koppers wusste nicht zu berichten, ob die Zahlen der Erfassung von Handy-Daten bereits vollständig sind. Zur Ergreifung von Straftätern sollen die Abfragen bislang nicht in entscheidendem Maße beigetragen haben.

Der Staatsrechtler Ulrich Battis von der Berliner Humboldt-Universität fordert im Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), die Ermittlungsbehörden müssten jetzt genau darlegen, ob es für die Überprüfungen jeweils eine richterliche Anordnung gegeben habe. Anschließend sei zu bewerten, inwiefern die Maßnahme angesichts der aufzuklärenden Tat als verhältnismäßig einzustufen sei oder ob die Polizei "mit Kanonen auf Spatzen" geschossen habe.

Innensenator Frank Henkel (CDU) betonte, es sei alles "streng nach Recht und Gesetz abgelaufen". Autobrandstiftung sei eine schwere Straftat, die nicht bagatellisiert werden dürfe. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach hielt die Abfragen für nachvollziehbar. Dass auch Mobilfunkverbindungen Unbeteiligter in die Rasterung einbezogen würden, müsse man in Kauf nehmen. Der Berliner Koalitionspartner SPD sieht die Sache skeptischer. Der Rechtspolitiker Sven Kohlmeier unterstrich gegenüber dem Tagesspiegel, dass bei einem solchen Eingriff in die Grundrechte eine gründliche Abwägung erfolgen müsse (Stefan Krempl) / (vbr)



Aus: "Berliner Polizei rasterte millionenfach Handy-Daten" (23.01.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Berliner-Polizei-rasterte-millionenfach-Handy-Daten-1419950.html

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Quote
[...] Der Berliner Landesverband des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat die umstrittene Funkzellenabfrage in Berlin verteidigt. Man habe nur seine Pflicht als Ermittler getan und sehe kein Problem darin, diese Methode im millionenfachen Umfang einzusetzen, teilte der Verband in einer Stellungnahme mit. Der BDK fragt darin im Hinblick auf klassische Ermittlungsmethoden: "Fingerabdrücke dürfen nur noch in begrenzter Anzahl und zu bestimmten Delikten genommen werden?"

Seit den ersten Ermittlungserfolgen beim Einsatz der Funkzellenabfrage ist die Maßnahme umstritten. Eine wichtige Rolle in den Diskussionen spielte die Frage der Verhältnismäßigkeit. Der Berliner Fall, dass 4,2 Millionen Verbindungsdaten gespeichert und analysiert wurden, wird beispielsweise von den Berliner Grünen kritisiert. Sie fordern unter anderem, dass angefallene Daten, die nicht für Strafverfahren benötigt werden, sofort gelöscht werden.

Diese Forderung halten die Berliner Kriminalbeamten für übertrieben. Sie verweisen auf den Fingerabdruck als vergleichbares Fahndungssystem. Telefondaten seien wie Fingerabdruckspuren individuelle Muster. Finde man dieselben Muster an verschiedenen Tatorten, müsse hinterfragt werden, ob dies ein Zufall ist oder eine heiße Spur. "Wenn genügend Personal vorhanden wäre um Fingerabdruckspuren im Umfeld des Tatortes massenhaft aufzunehmen und auszuwerten, wäre das gleiche Prinzip erfüllt," heißt es in der Stellungnahme der Berliner Kriminalisten. (Detlef Borchers) / (vbr)

Quote
24. Januar 2012 17:46
Bund krimineller Beamter erklärt endlich mal klar und deutlich...
Arnoldo


... wofür die Vorratsdatenspeicherung der Fingerabdrücke in den
Biopässen wirklich gut ist. Ist ja eh alles das Gleiche und kann man
schön rasterfahnden.

Danke!

...




Aus: "Kriminalbeamte verteidigen Funkzellenabfrage in Berlin" (24.01.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kriminalbeamte-verteidigen-Funkzellenabfrage-in-Berlin-1420960.html
« Last Edit: January 26, 2012, 12:06:51 PM by Textaris(txt*bot) » Logged
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« Reply #152 on: February 02, 2012, 10:33:10 AM »

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[...] Die US-Heimatschutzbehörde DHS versteht keinen Spaß: Ein junger Ire und eine englische Freundin durften nicht in die USA einreisen, weil einer von beiden bei Twitter über den anstehenden Urlaub in Los Angeles gewitzelt hatte, er wolle "Amerika zerstören" und "Marilyn Monroe ausgraben".

Die britische Zeitung Daily Mail hat die Geschichte von Leigh Van Bryan, 26, und Emily Bunting, 24, aufgeschrieben und dabei den Eindruck erweckt, das DHS würde solche Tweets selbstständig entdecken. Doch die US-Behörden können keineswegs alle 300 Millionen täglich abgesetzten Tweets nach verdächtigen Begriffen und Formulierungen durchsuchen.

Es war ein anonymer Hinweisgeber, der die Behörden in Los Angeles per Telefon auf die Tweets aufmerksam machte. Auf Anfrage schreibt die Grenzkontrollbehörde US Customs and Border Protection (CBP), die zum DHS gehört: "Auf der Grundlage von Informationen, die von der Informationshotline der Flughafenbehörde von Los Angeles zur Verfügung gestellt wurden – einer Hotline für Hinweisgeber bei verdächtigen Aktivitäten – hat CBP eine zweite Befragung von zwei Personen vorgenommen, die in die USA einreisen wollten. Informationen aus dieser Befragung ergaben, dass beide Individuen inakzeptabel für die USA sind. Sie wurden in ihr Heimatland zurückgebracht."

Unstrittig ist, dass der Inhalt zweier Tweets diese "verdächtigen Aktivitäten" und damit der Grund für die Einreiseverweigerung darstellte. Der erste Tweet lautete wörtlich: "@MelissaxWalton free this week for a quick gossip / prep before I go and destroy America?" Van Bryan übersetzt "destroy" mit "heftig feiern", das sei britische Umgangssprache, erklärte er nach Angaben der Daily Mail den Behörden am Flughafen.

Der zweite Tweet lautete: "3 weeks today, we're totally in LA pissing people off on Hollywood Blvd and diggin' Marilyn Monroe up!" Das sei ein Zitat aus der US-Trickserie Family Guy, versicherte Van Bryan in der Befragung.

Das DHS glaubte ihm nicht. Der Daily Mail zufolge wurden er und Bunting in Handschellen in ein Gefängnis gebracht und zwölf Stunden lang in getrennte Zellen gesteckt. Van Bryan berichtete, er habe sich die Zelle mit mexikanischen Drogendealern teilen müssen, die ihm sein Essen weggenommen hätten.

Ihr Gepäck sei sogar nach Spaten und Schaufeln durchsucht worden, behauptete Bunting. Eine Anfrage an die Daily Mail, um den Autor des Artikels nach Details zu befragen, blieb bislang unbeantwortet. Die Zeitung zeigte aber ein Foto von den Papieren, die Van Bryan anschließend ausgehändigt wurden. Aus dem gezeigten Dokument geht hervor, dass die Behörde mit ihm über das gesprochen hat, was er "über seinen Tweeter-Account" (so steht es in dem Schreiben) veröffentlicht hatte.

Unklar ist nur, wer Van Bryan und Bunting den Urlaub vermiest hat: Ein ernsthaft besorgter Mensch, der ebenso wenig Spaß versteht wie die DHS-Beamten, oder ein Bekannter des twitternden Van Bryan, der sich einen grausamen Scherz erlaubt hat. Der junge Ire hat seinen Account mittlerweile geschützt, seine Tweets kann nur noch sehen, wer von ihm bestätigt wird.

Die US-Behörden arbeiten unterdessen daran, solche Tweets künftig auch selbst finden zu können. Das FBI hat – nach Angaben von ZDNet.de versehentlich – eine Ausschreibung veröffentlicht, mit der es um die Programmierung einer Web-App bittet, die soziale Netzwerke nach Schlüsselwörtern durchsucht und warnt, wenn sie diese Begriffe findet.




Aus: "Einreise verweigert – wegen Witzen auf Twitter" Von Patrick Beuth (01.02.2012)
Quelle: http://www.zeit.de/digital/internet/2012-01/dhs-verweigert-einreise-wegen-twitter

http://www.dailymail.co.uk/news/article-2093796/Emily-Bunting-Leigh-Van-Bryan-UK-tourists-arrested-destroy-America-Twitter-jokes.html

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« Reply #153 on: February 08, 2012, 03:10:55 PM »

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[...] Rund 390.000 Haushalte in Deutschland müssen erneut für die Volkszählung befragt werden. Der Grund: Im ersten Durchgang 2011 stimmten die Ergebnisse nicht mit den Daten aus den Einwohnermeldeämtern überein.

Wegen der Daten-Panne steht steht die genaue Einwohnerzahl Deutschlands immer noch nicht fest - das war eigentlich der Grund für die Zensus-Befragung.

Hunderttausende Haushalte müssen deshalb den Fragebogen noch einmal ausfüllen. Wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte, sind aber ausschließlich Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern betroffen. Dort soll mit der Nacherhebung die korrekte Einwohnerzahl ermittelt werden.

„Das ist kein großer Aufwand“, sagte ein Sprecher des Amtes, denn es würden nur wenige Fragen gestellt. Die beim Zensus erhobenen Zahlen weichen unter anderem von den offiziellen ab, weil etwa Kinder oft noch mit erstem Wohnsitz bei den Eltern gemeldet sind, obwohl sie zum Beispiel in einer anderen Stadt studieren. In Nordrhein-Westfalen und Berlin-Brandenburg haben die Befragungen bereits begonnen.

Der Zensus 2011 war die erste gesamtdeutsche Volkszählung, in den westlichen Bundesländern war zuletzt 1987 gezählt worden. Befragt wurden auf Initiative der Europäischen Union aber nicht alle Haushalte. Ziel sollte vor allem sein, eine genauere amtliche Einwohnerzahl zu ermitteln. (dpa)


Aus: "Volkszählung muss wiederholt werden" (08.02.2012)
Quelle: http://www.fr-online.de/politik/zensus-volkszaehlung-muss-wiederholt-werden,1472596,11594504.html

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« Reply #154 on: March 27, 2012, 08:42:35 AM »

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[...] Die US-Regierung will einmal erhobene Daten deutlich länger zur Terrorbekämpfung nutzbar machen. Bisher musste das 2004 ins Leben gerufene National Counter Terrorism Center (NCTC) Informationen über US-Bürger, die keinen direkten Anti-Terror-Bezug haben, spätestens nach 180 Tagen löschen. Einer neuen Richtlinie zufolge, die US-Justizminister Eric Holder Ende vergangener Woche in Kraft setzte, können die Daten künftig fünf Jahre aufbewahrt, ausgewertet und verknüpft werden.

Das NCTC sammelt Informationen zahlreicher Regierungs-, Justiz- und Polizeibehörden in rund 30 unterschiedlichen Datenbanken. Dazu gehören Visa-Angaben genauso wie andere Reiseunterlagen oder Daten des FBI. Das Anti-Terror-Zentrum untersteht dem Director of National Intelligence, James R. Clapper. Der oberste Geheimdienstchef hat die umfassenden Änderungen ebenfalls bereits unterzeichnet.

Bürgerrechtler fühlen sich mit dem Beschluss an das "Total Information Awareness"-Programm (TIA) der Bush-Regierung erinnert. Der US-Kongress stoppte das Vorhaben, das Kritikern zufolge Orwellsche Ausmaße hatte, offiziell zwar 2003. Immer wieder tauchen jedoch Berichte auf, wonach die Initiative auch unter US-Präsident Barack Obama weiterverfolgt wird. Marc Rotenberg vom Electronic Privacy Information Center (EPIC) kritisierte eine "massive Ausweitung der Überwachungsbefugnisse der Regierung". Es sei "sehr verstörend", dass Daten über Unverdächtige derart lange vorgehalten werden dürften.

Regierungssprecher betonten dagegen, dass die überarbeiteten Regeln mit starken Schutzvorkehrungen für die Privatsphäre und die Grundrechte verknüpft seien. Grundsätzlich müsse das NCTC versichern, dass angeforderte Informationen anderer Verwaltungsstellen wahrscheinlich einen Terrorismusbezug hätten. Die längere Speicherdauer und die neuen Data-Mining-Möglichkeiten seien nötig, um Anschlagspläne wie die des "Unterhosenbombers" Ende 2009 vorzeitig zu vereiteln und relevante Daten von vornherein zu verknüpfen. ( Stefan Krempl) / (anw)

Quote
Dr.Goebel, 27. März 2012 09:26

... Was haben wir nicht alles gelernt über die DDR... dass es da keine
Freiheit gibt, keinen Individualismus bla.. und Überwachung und
Misstrauen überall. Der Staat als Schnüffler, nichts bleibt privat,
alles muss dem Land und der Partei dienen usw. usf. Und gut, dass es
"so etwas" bei uns nie geben würde.



Aus: "US-Regierung will verstärkt Daten Unverdächtiger für Terrorbekämpfung nutzen" (27.03.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Regierung-will-verstaerkt-Daten-Unverdaechtiger-fuer-Terrorbekaempfung-nutzen-1480251.html
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« Reply #155 on: April 06, 2012, 10:55:08 AM »

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[...] Die visuelle Gestaltung der "Girls around me"-App ist eindeutig: Grünlich leuchtende Frauensilhouetten räkeln sich oder tanzen auf dem virtuellen Stadtplan von Google Maps. Die Zielgruppe ist klar: einsame Männer, die Frauen kennen lernen wollen. In der Eigenwerbung heißt das: "Lust auf einen One-Night-Stand? Finde die besten Locations, wer dort ist und wie du sie erreichen kannst."

Die App kombiniert Facebook mit dem Lokalisationsdienst Foursquare. Wer dort angemeldet ist und seinen Standort für alle einsehbar veröffentlicht, wird angezeigt. Das ist nicht neu. Neu an "Girls around Me": Es wird nach Geschlecht gefiltert.

Doch anders als für die Macher der App, die russische Firma iFree-Innovations,  ist das nicht für jeden einfach eine harmlose Kontakt-App. John Brownlee vom Blog Cult of Mac sieht darin ein gefährliches Werkzeug für potentielle Stalker. In seinem Beitrag legt er eindrucksvoll dar, wie einfach und schnell er sehr persönliche Dinge über die Frauen herausfinden kann, die "Girls around Me" in seiner Nähe anzeigt.

Er sieht, welche Drinks sie mögen, wo sie im Urlaub waren und wie sie im Bikini aussehen. Nun sei es doch ein leichtes sie ausfindig zu machen, sie anzusprechen. Man müsse nur noch in den Club, in den sie über Forsquare eingecheckt habe und sie mit dem Wissen aus ihrem Facebook-Profil ansprechen.

Allerdings seien die Programmierer nicht für mögliche Folgen verantwortlich, sie würden nur öffentlich zugängliche Daten miteinander verbinden. Seine Konsequenz aus der App: Nutzer dürfen nicht so viele Daten von sich preisgeben, sie sollten besser auf ihre Privatsphäreneinstellungen achten.

Für Patrick Beuth von Zeit Online ist Brownlees Darstellung "alarmistisch". Dem Artikel liege ein fragwürdiges Menschenbild zugrunde, da er zum einen unterstelle, dass Foursquare- und Facebook-Nutzer ihre Daten naiv veröffentlichen, und zum anderen, dass die "Girls around me"-Nutzer der App keine Frauen sondern Opfer suchen würden. Mit dieser Argumentation befindet er auf einer Linie mit dem Hersteller.

Im Wall Street Journal beklagen sich diese, dass Foursquare ihnen die Schnittstelle gekappt habe und man daraufhin die App aus iTunes herausnehmen musste, obwohl mehr al 70.000 Menschen sie heruntergeladen und sich durchaus lobend darüber geäußert hätten. Die negative Berichterstattung sei ein Missverständnis: "Wir glauben, es ist unethisch, uns als Sündenbock herauszugreifen, um Bedenken über die Sicherheit privater Daten zu diskutieren."

Bei dieser Diskussion geht es allerdings inzwischen aber nicht mehr nur um die Privatsphäreneinstellungen. Nathan Jurgenson fragt sich bei der Online-Ausgabe des Atlantic Monthly, warum Blogger und Journalisten bei dieser App nur über Datenschutz diskutieren. Dabei sei es allein schon wegen des Namens doch offensichtlich, dass es bei "Girls around me"  nicht um Daten, sondern um Sexismus gehe. Frauen werden durch die App zum Objekt des heterosexuellen Mannes. Und auch die Diskussion über die App weise in diese Richtung. Hier sei laut vieler Schreiber das Problem nicht die App, sondern Frauen, die zu viel von sich preisgeben. Und das erinnere doch sehr an Sätze wie "Dein Rock war zu kurz" an die Adresse von Vergewaltigungsopfern.

Michèle Binswanger fügt in der Basler Zeitung der Diskussion noch einen weiteren interessanten Punkt hinzu: "Wir sollten uns also fragen, in was für einer Gesellschaft wir leben, dass die Öffentlichkeit dieser Daten überhaupt zum Problem wird. Warum westliche Frauen einem dauernden Zwang zur Visibilität ausgesetzt sind, welche Normen und Werte und welche Politik wir diesbezüglich vertreten".

Die Antwort findet sie beim amerikanischen Autor Gary Steingardt. In dessen Zukunftsvision "A Super Sad True Lovestory" sind alle Daten der Menschen, auch die über ihren Gesundheitszustand, den Kontostand, die Lebenserwartung und den "Fickfaktor" gespeichert. Hier gehe es nicht allen um Datenschutz, sondern um ein viel größeres Problem.

Menschen sollen quantifizierbar gemacht werden, um sie damit leichter beherrschen zu können.


Aus: "Die App, die Frauen zum Objekt macht" Mirjam Hauck (06.04.2012)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/digital/umstrittenes-programm-girls-around-me-die-app-die-frauen-zum-objekt-macht-1.1327002

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« Reply #156 on: April 29, 2012, 02:23:33 PM »

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[...] IBM übernimmt Vivisimo, einen Anbieter von Software zur Analyse großer Datenmengen. Finanzielle Details der Übernahme des bisher in Privatbesitz befindlichen Unternehmens mit Sitz in Pittsburgh im US-Staat Pennsylvania wurden nicht bekannt gegeben. "Big Blue" will rund 120 Vivisimo-Angestellte übernehmen und die Neuerwerbung in seine Big Data Platform eingliedern.

Die Vivisimo-Software verspricht eine umfassende Analyse in Echtzeit, auch wenn die Daten beim Anwender weit verteilt und heterogen strukturiert sind. Als Herausforderungen für den Umgang mit Big Data nennt IBM zeitgenössische Varianten der Suche nach Stecknadeln im Heuhaufen – und das im Eiltempo. So etwa die Analyse von 5 Millionen Finanztransaktionen an einem Tag – hier komme es auf jede Minute an, um Betrugsfälle rechtzeitig aufdecken zu können. Auch nennt IBM die Beherrschung großer Datenengen wie die Flut an Twitternachrichten, deren tägliches Volumen zusammengenommen 12 TByte ausmachen soll, und deren Auswertung zu Marketingzwecken. Als Beispiel für den Umgang mit einer Vielfalt an Daten beschreibt IBM die Echtzeit-Auswertung von Livebildern von 100 Überwachungskameras auf einmal, um Points of Interest im Auge zu behalten.

IBM schätzt, dass 90 Prozent der aktuell auf der Welt vorhandenen Daten erst in den vergangenen beiden Jahren entstanden sind. Vivisimo blickt auf über ein Jahrzehnt an Erfahrung im Data-Mining zurück. Zu den bisher 140 Kunden zählen nach Firmenangaben Unternehmen wie Airbus oder Procter & Gamble sowie staatliche Institutionen wie die US-Sozialversicherung (Social Security Administration) sowie U.S. Air Force und U.S. Navy. (ssu)


Aus: "IBM kauft Datenanalyse-Spezialist Vivisimo" (26.04.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/IBM-kauft-Datenanalyse-Spezialist-Vivisimo-1559853.html

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« Reply #157 on: April 30, 2012, 01:26:16 PM »

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[...] Vor knapp zwei Jahren, im Mai 2010 musste Google einräumen, dass seine Street-View-Kameraautos über Jahre hinweg auch sogenannte Nutzdaten in offen zugänglichen W-Lan-Funknetzen mitgeschnitten haben. Sprich: auch Fragmente versendeter E-Mails oder abgerufener Web-Seiten.

Damals sprach Google von einem "großen Fehler", in einem Firmenblog stellte Entwicklungschef Alan Eustace den Vorgang als Panne dar. Für andere Zwecke entwickelter Software-Code aus einem älteren Projekt sei auch für Street View verwendet worden, ohne dass die Konsequenzen aufgefallen seien. Nachdem der Fehler bemerkt wurde, habe man die Aufnahmen weltweit gestoppt.

Es lief wohl doch etwas anders: Aus einem nun vorliegenden Bericht der US-Aufsichtsbehörde FCC geht hervor, dass ein Entwickler ganz bewusst Software, die Kommunikationsinhalte mitschneiden kann, für das Street-View-Projekt einsetzte. Im FCC-Bericht heißt es, Ingenieur X habe ein System zum Sammeln von W-Lan-Daten entwickelt, das auch unverschlüsselten Datenverkehr mitschnitt. Er dachte diese Informationen könnten "nützlich" sein, um "andere Google-Dienste zu verbessern".

...


Aus: "Entwickler ließ Street-View-Autos in Netzen schnüffeln" Von Konrad Lischka (30.04.2012)
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,830532,00.html

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« Reply #158 on: May 03, 2012, 08:38:40 AM »

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[...] Derzeit laufen das Design der Technik und das Verhalten vieler User in die falsche Richtung, meint Moglen. Bei Facebook teilten Menschen ihre Interessen und ihre Freunde mit einem zentralen Knotenpunkt, der darüber an Dritte wiederum Auskunft geben und Zugangspunkte für Analysesoftware verkaufen könne. Mark Zuckerberg, der Chef des sozialen Netzwerks, wolle das Web in Besitz nehmen, erläuterte der Jurist. Jeder "Like Button" auf einer Homepage helfe ihm dabei. Die Stasi würde Facebook bejubeln, da Zuckerberg ihre Kernaufgabe verrichte. Geheimpolizeien gehe es darum, Leute und ihre Verbindungen auszuforschen. Genau dies erledigten die Kalifornier. Mit dem Einbau von Data-Mining-Software in den Code des Netzwerks, was anhand der Facebook-Geschäftsbedingungen kein Problem sei, sei das ideale Spionagewerkzeug geboren.

Alle Fragen, Wünsche und Träume, die Nutzer in die Google-Suchbox eingeben, würden von dem Suchmaschinenkonzern aufgezeichnet und ausgewertet, sagte Moglen weiter. Smartphones merkten sich rund um die Uhr die "Geständnisse" der Anwender und hätten sich in "mobile Roboter" verwandelt. Eine Android-App fühle den Herzschlag des Handy-Inhabers, künftig könne man sicher auch den Blutdruck von Gesprächspartnern rasch messen und seine Schlüsse daraus ziehen. Steve Jobs wiederum sei das Teilen von Medieninhalten verhasst gewesen, sodass auch Apple-Produkte "uns der Gefangenschaft näher gebracht haben". Amazon schließlich habe das Buch mit dem E-Reader und damit einer "Überwachungsbox" ersetzt. Das Löschen just von Büchern George Orwells auf Lesegeräten des Online-Großhändlers – wie 2009 geschehen bezeichnete Moglen als moderne Form der Bücherverbrennung. Letztlich arbeite jeder von Menschen gesetzte Link "der Maschine" zu und erhöhe ihr Wissen.

Wissbegierige Regierungen machen sich diese Trends zunutze und erweitern unter Aufhängern wie der Terrorismusbekämpfung das Ausspionieren der eigenen Bürger, malte Moglen sein Szenario weiter aus. Washington etwa habe jüngst die Frist, in denen Daten über unverdächtige US-Bürger aufbewahrt werden dürften, von 180 Tagen auf fünf Jahre und so "unendlich" ausgeweitet. Provider genössen Immunität, wenn sie ihre Kunden "in gutem Glauben" ausforschten. Autoritäre Regimes setzten offen Techniken zur umfassenden Netzüberwachung und Zensur ein.

"Wir sind dabei, die Gedankenfreiheit möglicherweise für immer zu verlieren", lautet Moglens Resümee. Sein Rezept dagegen besteht aus freier Soft- und Hardware, freier Bandbreite auch für Funknetze und einer neuen Medienethik. "Wenn wir die Grundlagen des Netzwerks nicht kontrollieren, kontrolliert uns das Netzwerk", machte der Vordenker klar.

...

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2. Mai 2012 14:33
Moglens Thesen
Puschelpop (637 Beiträge seit 05.01.12)

Moglen hat vollkommen recht, aber was daran ist neu und könnte nicht
von einem durchschnittlich informierten Nutzer durchschaut werden?
Eben. Freie Medien gibt es nur dann, wenn die Nutzer freie Medien
wirklich wollen – woran ich mittlerweile meine Zweifel habe.

[pp]



Aus: "re:publica: "Wir brauchen freie Medien"" (02.05.2012)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/re-publica-Wir-brauchen-freie-Medien-1565376.html

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« Reply #159 on: May 07, 2012, 08:48:17 AM »

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[...] Soziale Netzwerke können prinzipiell auch über Nicht-Mitglieder Informationsprofile erstellen. Zu diesem Ergebnis kommt eine kürzlich von der Universität Heidelberg veröffentlichte Studie.

Die Tür zu den Informationen über Nicht-Mitglieder öffnet sich den Forschern zufolge durch die Mitglieder eines Netzwerks. Diese werden durch Funktionen wie etwa Facebooks heftig kritisierten "Freundefinder“ animiert, ihr E-Mail-Adressbuch hochzuladen – wodurch oft auch Kontaktdaten von Personen preisgegeben werden, die sich nicht im Netzwerk registriert haben. Mittels verschiedener Algorithmen könne man nun die Daten über Kontakte, die das Mitglied im Netzwerk hat, mit denen über seine Kontakte außerhalb abgleichen. Das Ergebnis ermögliche Rückschlüsse darüber, wie die einzelnen Nicht-Mitglieder untereinander bekannt sind.

Bei ihren Simulationen haben die Wissenschaftler laut eigenen Angaben handelsübliche Computerhardware benutzt. Demnach haben sie binnen weniger Tage mit hoher Wahrscheinlichkeit berechnet, welche Nicht-Mitglieder ihres Testdatensatzes miteinander befreundet sind. Unter realistischen Bedingungen könne man mit den verwendeten Verfahren Vorhersagewahrscheinlichkeiten von 40 Prozent erreichen.

Dabei beschränkte man sich in der Studie lediglich auf die reinen Kontaktdaten. Die zahlreichen weiteren Nutzerinformationen wie Alter, Wohnort, Ausbildung, über die soziale Netzwerke meist verfügen, könnten noch genauere Vorhersagen ermöglichen. Entsprechend betonten die Forscher, dass es Regelungen für den Umgang mit den Informationen bräuchte, die die betreffenden Personen nicht selbst freigegeben haben.

Außerdem wiesen sie darauf hin, dass auch das Offenlassen von Angaben in sozialen Profilen keinen kompltten Schutz biete. So könnten bestimmte Informationen wie sexuelle Orientierung oder politische Ausrichtung mit hoher Präzision ermittelt werden, falls genügend Freunde im Netzwerk diese Angaben gemacht haben. "Sobald bestätigte Freundschaftsbeziehungen bekannt sind, ist die Vorhersage bestimmter unbekannter Eigenschaften keine allzu große Herausforderung mehr für die maschinelle Datenanalyse", bekräftigte Professor Fred Hamprecht. (axk)




Aus: "Studie: Was soziale Netzwerke über Nicht-Mitglieder wissen" (04.05.2012 )
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Studie-Was-soziale-Netzwerke-ueber-Nicht-Mitglieder-wissen-1567884.html

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« Reply #160 on: May 19, 2012, 12:32:28 PM »

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[...] In Dortmund etwa brachte es eine rechtsextreme Aktivistin zur Telefonistin bei einem Mobilfunkanbieter. Aus den Kundendaten besorgte sie den Rechtsextremen die Privatadressen von alternativen Jugendlichen. Bei manchen von ihnen wurden bald darauf Scheiben eingeworfen. Andere wurden auf dem Schulweg zusammengeschlagen.

In Berlin nahm ein führendes Mitglied der verbotenen Kameradschaft Tor einen Job bei einem privaten Briefzustelldienst an. Postsendungen an vermeintliche Linke nahm sie mit nach Hause und wertete die erbeuteten Informationen aus. Ein anderes Tor-Mitglied nutzte seine Anstellung bei einem Finanzamt, um insgesamt 184 Adressen von politischen Gegnern und einem Polizisten vom Staatsschutz aus der Datenbank zu ziehen. Über rechtsextreme Anwälte besorgen sich die Neonazis zudem immer häufiger Privatadressen von Zeugen und Opfern aus Prozessakten. Wer vor Gericht gegen Neonazi-Schläger aussagt, dem kann es passieren, mit Mord bedroht zu werden.

...

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    Dr. Michael Neunmüller
    28.03.2012 um 14:31 Uhr

Soviel zum Thema Datenschutz.
Jede Vorratsdatenspeicherung findet jemand, der auf sie zugreifen möchte.



Aus: "Wie Neonazis ihre Gegner bedrohen" Johannes Radke (28.03.2012)
Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-03/anti-antifa-neonazis/seite-2

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